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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 13. April 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Fragestunde (Rat)
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  Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0163/2005), zunächst mit den Anfragen an den Rat.

 
  
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  Der Präsident. -

Anfrage Nr. 1 von Esko Seppänen (H-0165/05)

Betrifft: Statut der Mitglieder

Es ist bekannt, dass der Ratsvorsitz ein Statut der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorbereitet. In welcher Phase befinden sich die Vorbereitungen und besteht Hoffnung, dass das Statut die Mitglieder des Europäischen Parlaments bereits in dieser Legislaturperiode betrifft?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) In Beantwortung Ihrer Frage, Herr Seppänen, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Verfahren zur Annahme des Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Artikel 190 Absatz 5 des EU-Vertrags und Artikel 108 Absatz 5 des Euroatom-Vertrags festgelegt ist. In Übereinstimmung mit diesen Artikeln legt das Europäische Parlament nach Anhörung der Kommission und mit Zustimmung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder fest.

Die Ratspräsidentschaft hat die Absicht, die Verhandlungen über das Statut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, einschließlich derer über sein Inkrafttreten, möglichst noch in diesem Halbjahr zum Abschluss zu bringen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Arbeit fortgesetzt wird, um dieses Ziel zu erreichen.

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  
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  Seppänen (GUE/NGL).(FI) Herr Minister, einige Mitgliedstaaten des Rates haben den Kompromissvorschlag, der beim letzten Mal im Parlament und im Rat erörtert wurde, zurückgewiesen. Beabsichtigen Sie, noch einmal ein ähnliches Paket einzubringen, oder haben Sie eigene Änderungsvorschläge zu diesem Paket, und wie würden diese möglichen Änderungsvorschläge aussehen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Sie werden sich erinnern, dass wir unter der irischen Ratspräsidentschaft einem Kompromiss bereits sehr nahe waren. Leider scheiterten wir, kurz bevor wir das Ziel erreicht hatten. Dieser Kompromiss war zwischen dem Rat und vor allem der irischen Ratspräsidentschaft einerseits und dem Europäischen Parlament andererseits verhandelt worden.

Ich gehe davon aus, dass viele Elemente dieses Kompromisses nach wie vor ihren Wert haben, sodass er meiner Ansicht nach eine gute Ausgangsbasis darstellt. Allerdings gilt es aus einleuchtenden Gründen festzustellen, wo Anpassungen notwendig sind, und daran arbeiten wir gerade. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Rat, aber auch mit dem Parlament an Lösungen arbeiten, die, so hoffe ich, für möglichst alle Mitgliedstaaten oder zumindest für eine qualifizierte Mehrheit unter ihnen akzeptabel sind.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ich frage mich, ob der Ratspräsident Gelegenheit hatte, sich mit der gestrigen Abstimmung im Europäischen Parlament zur Entlastung zu befassen. Falls dem so ist, stimmt er mir zu, dass die mangelnde Bereitschaft oder auch Fähigkeit des Parlaments, sein eigenes Haus zu reformieren, beweist, wie dringend das Statut gebraucht wird, und dass der einzige Weg, das Ansehen dieses Organs zu verbessern, in der Annahme eines Abgeordnetenstatuts besteht?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Nur Sie können über die innere Struktur und Funktionsweise des Parlaments entscheiden. Ich überlasse Ihnen die gesamte Verantwortung dafür. Ich kann Ihnen versichern, dass der Vorsitz entschlossen ist, gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat eine Lösung zu finden. Wir haben diese Verpflichtung übernommen, und ich hoffe, dass wir erfolgreich sein werden.

 
  
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  Doyle (PPE-DE).(EN) Ich möchte den Ratspräsidenten fragen, ob er akzeptiert, dass das Abgeordnetenstatut und das Pauschalenpaket dieses Parlaments zusammen verhandelt werden, wie ja im November oder Dezember vor zwölf Monaten, genau vor der irischen Präsidentschaft, vereinbart wurde. Das Abgeordnetenstatut ist dringend, denn damit könnten wir die ganze Diskussion um die Pauschalen klären.

Die gestrige Abstimmung über die Haushaltsentlastung hat gezeigt, dass diejenigen, die politisch ehrbar sind und die vor achtzehn Monaten geschlossene Vereinbarung anerkennen, trotz des Drucks vonseiten der Medien und anderen, es nicht zu tun, dazu standen. Wir brauchen Reformen, und zwar für das gesamte Paket: das Abgeordnetenstatut und die Pauschalen.

Können Sie garantieren, dass wir während der jetzigen Präsidentschaft ein Abgeordnetenstatut erhalten werden? Können Sie garantieren, dass die Kollegen, die das letzte Mal im Rat während der irischen Präsidentschaft, als wir dachten, wir hätten einen Kompromiss erzielt, sich zurückzogen, dieses Mal dabei bleiben werden? Haben Sie mit diesen Ländern verhandelt oder Zusagen von ihnen erhalten?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Jede Lösung muss umfassend sein, eine Art „Paket“, wie Sie es ausgedrückt haben. Natürlich kann ich Ihnen derzeit nicht garantieren, dass alle uns folgen werden. Vielleicht erinnern Sie sich an die wesentlichen Gründe, die zum Scheitern dieses Pakets geführt haben, das verhandelt worden war. Es waren recht spezielle Gründe. Wir hoffen, dass dieses Mal eine Lösung gefunden und dass diese Lösung von allen unterstützt werden kann, und dass sich niemand von gewissen Artikeln in Zeitungen beeindrucken lässt, die ich nicht weiter benennen will.

 
  
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  Der Präsident. In der Geschäftsordnung ist eine zeitliche Begrenzung festgelegt. Jeder Anfrage folgen zwei Zusatzfragen. Ich sitze der Fragestunde zum ersten Mal vor, und wegen der Bedeutung des Themas werde ich dieses eine Mal gegen die Regel verstoßen.

 
  
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  Mitchell (PPE-DE).(EN) Ich möchte mich den anderen Abgeordneten anschließen und den Ratsvorsitz dringend ersuchen, dieses Statut voranzutreiben.

Die Scheinheiligkeit der Abgeordneten, die die Haushaltsentlastung gestern abgelehnt haben, hat mich sehr getroffen. Sie haben doch selbst Ausgaben von diesen Konten bestritten, die sie nun ablehnen. Ich habe noch nie eine solche Scheinheiligkeit erlebt, das war wirklich geschmacklos. Ich ersuche den Ratsvorsitz dringend, dieses Statut voranzubringen, damit diese Angelegenheit sowohl für unsere Vergütung als auch bei den Spesen für unsere Arbeit ein für alle Mal geregelt ist.

Es besteht keinerlei Aussicht, dass die Heuchler, die hier gestern so einen Aufstand gemacht haben, das Geld zurückerstatten, um das wieder gutzumachen, was ihrer Meinung nach mit den Konten nicht stimmt, deren Entlastung sie gestern verweigert haben. Dieses Verhalten ist absolut würdelos.

 
  
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  Der Präsident. Ich denke, der Vorsitz hat darauf bereits geantwortet.

 
  
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  Rübig (PPE-DE). Herr Präsident! Wenn es das Statut jetzt geben wird, ist es in den Europäischen Institutionen doch eigentlich klar, dass alle unabhängig von den Ländern bezahlt werden. Sollen die Abgeordneten aller Länder in Zukunft also gleich bezahlt werden? Wird es einen wesentlichen Unterschied zu den Beamtengehältern geben, oder bemüht man sich, hier Ausgewogenheit zu erreichen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Was den ersten Punkt Ihrer Frage anbelangt, bin ich der Meinung, dass es in der Tat einen zentralen Grundsatz der Europäischen Union gibt, nämlich den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Meiner Ansicht nach muss er auch im vorliegenden Fall Anwendung finden.

Der zweite Teil Ihrer Frage über die Ausgewogenheit – das ist vielleicht eine Frage der subjektiven Beurteilung. Darauf kann ich Ihnen keine klare Antwort geben. Aber ich glaube schon, dass wir auf der Basis eines ausgewogenen Pakets diskutieren.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 2 von Robert Evans (H-0167/05)

Betrifft: Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie

Gibt es angesichts des Drucks auf die Regierungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen, entsprechend dem Kyoto-Protokoll keinen Spielraum für weit mehr Entwicklung und Fortschritt im Bereich der erneuerbaren Energien? Welche Schritte werden unternommen, um die Stromerzeugung durch Windkraft, Wellen und Gezeiten zu fördern, und werden diese neuen Initiativen durch den Einfluss der Erdöllobby behindert?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich möchte Herrn Evans antworten. Im Hinblick auf die jährliche Frühjahrstagung des Europäischen Rates hat der Rat „Umwelt“ am 10. März 2005 einen Beitrag zu den Beratungen über die Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie angenommen. Generell hält es der Rat für erforderlich, ab 2005 Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung der Klimaänderung in die Wege zu leiten und ökologischen Innovationen sowie die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern.

Er hat die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vor allem ersucht, nachhaltigere Verbrauchs- und Produktionsmuster zu empfehlen, zu denen ökologisch effiziente Innovationen beitragen, damit das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch und der Umweltschädigung abgekoppelt wird. Darüber hinaus hat er dazu angeregt, die Europäische Kommission aufzufordern, 2005 eine europäische Initiative für Energieeffizienz sowie ein Grünbuch, einschließlich einer Liste möglicher Maßnahmen, zu erarbeiten.

Im Kern hat der Rat in erster Linie die sofortige und umfassende Umsetzung eines Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) empfohlen, um ökologischen Innovationen eine angemessene und wettbewerbsorientierte Marktperspektive zu eröffnen. Außerdem schlug er die nachdrückliche Förderung von ökologischen Innovationen und Umwelttechnologien in allen Wirtschaftszweigen - vor allem in den Bereichen Energie und Verkehr - vor. Ferner empfahl er Eindämmungsmaßnahmen zur Verringerung der langfristigen Risiken und Kosten der Klimaänderung; angestrebt wird eine Wirtschaft mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, unter anderem durch verstärkten Einsatz und verstärkte Entwicklung von Technologien in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz, und von neuen Brennstoffen.

 
  
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  Evans, Robert (PSE).(EN) Ich möchte dem Ratspräsidenten für diese Antwort danken, die zudem sehr nützlich war. Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf den letzten Punkt lenken, wo ich auf die Macht der Ölbranche verweise, die meines Erachtens oft Regierungen niederhält und neue Initiativen in diesem Bereich abwürgt.

Stimmen Sie mir möglicherweise zu, persönlich oder als Ratspräsident, dass wir, hätte es vergleichbare von der Ölbranche finanzierte Investitionen in alternative Energiequellen gegeben, jetzt möglicherweise die großen Fortschritte vorweisen könnten, die der Rat jetzt macht? Sollten wir Ihrer Meinung nach die Ölunternehmen unter Druck setzen, um unsere Abhängigkeit von den weltweit schwindenden Erdölvorräten zu verringern?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens wird die derzeitige Lage des Erdölmarktes, vor allem aber der hohe Erdölpreis, viele Wirtschaftsakteure dazu veranlassen, in alternative und erneuerbare Energien zu investieren. Dort wird sich ein Gleichgewicht herausbilden. Wir wissen ja, dass der Erdölpreis auf bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen in einigen Teilen der Welt sowie auf gewisse spekulative Tendenzen zurückzuführen ist. Das wird sich dahingehend auswirken, dass erneuerbare Energien attraktiver werden, und über diese Mechanismen wird es vielleicht gelingen, Druck auf die Erdölgesellschaften auszuüben sowie Initiativen zur Förderung zukunftsträchtiger Energien zu ergreifen.

 
  
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  Caspary (PPE-DE). Herr Präsident! Auch ich bin der Meinung, wenn wir ein Treibhausproblem haben, dann müssen wir durch den Einsatz erneuerbarer Energien, aber auch durch die Kernenergie und das Einsparen von Energie etwas dagegen tun. Wenn aber der Fragesteller fragt, welche Schritte unternommen werden, um die Stromerzeugung durch Windkraft, Wellen und Gezeiten zu fördern und ob diese neuen Initiativen durch den Einfluss der Erdöllobby behindert werden, dann frage ich Sie: Welche Initiativen werden im Bereich der Kernenergie gestartet, und werden diese Initiativen durch die Lobby zugunsten erneuerbarer Energieträger behindert?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens handelt es sich hier um eine Frage, die sich in jedem Land stellt. Jedes Land muss die für seine jeweiligen Belange am besten geeigneten Produktionsverfahren im Energiebereich wählen. Ich habe den Eindruck, dass Sie eine Neigung für eine spezielle Energiequelle zum Ausdruck gebracht haben. Ich verstehe Ihren Standpunkt, den ich allerdings nicht unbedingt teile. Der Rat überlässt es meines Erachtens jedem Mitgliedstaat selbst, die Optionen zu wählen, die er als am geeignetsten ansieht.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0169/05)

Betrifft: Alterung der europäischen Bevölkerung und Überprüfung der Regelungen über den vorzeitigen Ruhestand

Die demographische Entwicklung und die Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union machen es nach allgemeiner Auffassung erforderlich, dass Beschäftigte über das 55. Lebensjahr hinaus im aktiven Berufsleben verbleiben.

Ist der Rat genau über die gegenwärtig in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgte Politik in der Frage des vorzeitigen Ruhestands informiert?

Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu treffen, um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von Beschäftigten über 55 Jahre zu verhindern und den Mehrwert aus der Erfahrung dieser Beschäftigten zu nutzen, ohne dass die Möglichkeiten für junge Menschen und Arbeitslose, einen Arbeitsplatz zu finden, eingeschränkt werden?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Seit Jahren schon zielen die beschäftigungspolitischen Leitlinien darauf ab, das aktive Altern zu fördern, um das durchschnittliche Renteneintrittsalter anzuheben, und dabei vor allem die spezielle Leitlinie 5 der Leitlinien aus dem Jahr 2003, die 2004 unverändert übernommen wurden. Darüber hinaus hat der Europäische Rat von Stockholm ein anspruchsvolles Ziel festgelegt, das darin besteht, die Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen auf 50 % zu erhöhen, und der Europäische Rat von Barcelona hat ein weiteres anspruchsvolles Ziel formuliert, nämlich bis 2010 das durchschnittliche Renteneintrittsalter um fünf Jahre anzuheben, welches derzeit nach Schätzungen von Eurostat bei 61 Jahren liegt.

Der Rat hält den Verbleib von älteren Arbeitnehmern im Erwerbsleben für eine bedeutende Aufgabe, wie aus den Kernpunkten hervorgeht, die jüngst für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates verabschiedet wurden. Darin verweist er darauf, dass dieser Frage in den Reformen zur künftigen Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme je nach Lage in dem jeweiligen Land Vorrang eingeräumt werden sollte. Denn die zunehmende Lebenserwartung wird erneut eine Altersverschiebung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, was es erforderlich macht, die Maßnahmen, die einen Anreiz für den Eintritt in den Vorruhestand darstellen, schrittweise abzubauen.

 
  
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  Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ist im Rahmen der Freiheit der europäischen Bürger und der Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Alters und anderer Faktoren sowie im Rahmen der Perspektive, die umfangreiche Erfahrung von Arbeitnehmern im Vorruhestandsalter zu nutzen, vorgesehen, auf europäischer Ebene gemeinsame politische Grundlagen zu schaffen, die es jungen Menschen ermöglichen, ebenfalls von der Erfahrung der in den Ruhestand gehenden Arbeitnehmer zu profitieren, ohne dass ihnen dabei der Weg verbaut wird, die ihnen zustehenden Arbeitsplätze zu bekommen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich bin wirklich der Ansicht, dass das Verbleiben von älteren Arbeitnehmern im Erwerbsleben nicht im Widerspruch zur Beschäftigung Jugendlicher stehen muss. Der Europäische Rat hat mit seinem Beschluss, die Lissabon-Strategie wieder aufzugreifen und neu zu beleben, eine Initiative zugunsten besserer Beschäftigungsaussichten für Jugendliche ergriffen. Ich glaube, beides kann miteinander einhergehen, was aber vielleicht andere Formen der Arbeitsverwaltung notwendig machen wird. Allerdings erfolgt die Arbeitsverwaltung in erster Linie in den Unternehmen, denen bewusst werden muss, was Sie gesagt haben, nämlich dass die Erfahrung - die sich ja aus dem Alter ergibt - ihren Preis und ihren Wert hat.

 
  
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  Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Ich freue mich sehr, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht und dass die Frage des aktiven Alterns von manchen Kollegen auf der Galerie so intensiv verfolgt wird. Dieses Thema betrifft ja viele von uns.

Könnten Sie die Strategien der europäischen Institutionen für das aktive Altern bestätigen, und konkret, dass es keine Altersdiskriminierung mehr in der Beschäftigungspolitik gibt, die Sie und Ihre Kollegen als Arbeitgeber betreiben? Sie haben die Rolle der Arbeitgeber erwähnt, und die EU-Institutionen sind ja selbst Arbeitgeber. Ich habe diese Frage auch Kommissar Kinnock gestellt, aber nie eine direkte Antwort erhalten. Bekomme ich eine von Ihnen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, so gibt es in den europäischen Institutionen keine Politik, wonach Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, benachteiligt werden. Übrigens möchte ich daran erinnern, dass die Kommission letztes Jahr einen Bericht für die Frühjahrstagung des Rates vorgelegt hat, der sich mit dem Gedanken des aktiven Alterns befasste. Meiner Ansicht nach ist es Sache der Institutionen, diesen Gedanken zu fördern. Ich meine nicht, dass in den europäischen Institutionen in dieser Hinsicht eine gezielte Benachteiligung erfolgt. Man findet dort Menschen aller Altersstufen, wobei natürlich das Rentenalter eine Grenze darstellt, aber dieses Thema gehört in eine andere Debatte.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 4 von Mairead McGuinness (H-0172/05)

Betrifft: Kinderheime in Rumänien

Kann der Rat angesichts der voraussichtlichen Unterzeichnung des Beitrittsvertrags mit Rumänien im April dieses Jahres Auskunft über eventuelle Fortschritte in Bezug auf die Lage der Menschenrechte in Rumänien geben, insbesondere im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche in Waisenhäusern und anderen staatlichen Einrichtungen leben? Ist der Rat überzeugt, dass die Fortschritte, die auf diesem Gebiet gemacht worden sind, ausreichen, um die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zu rechtfertigen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Europäische Rat vom Dezember 2004 stellte mit Befriedigung fest, dass es aufgrund der Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung des Besitzstands und der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen möglich gewesen sei, alle in den Beitrittsverhandlungen noch offen gebliebenen Kapitel förmlich abzuschließen. Heute haben Sie beschlossen – wie ich glaube –, dem EU-Beitritt Rumäniens zuzustimmen.

Der Europäische Rat hat unter Berücksichtigung der Bewertungen und Empfehlungen der Kommission eingeschätzt, dass Rumänien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Zugleich hat der Europäische Rat ausdrücklich erklärt, dass die Union die Vorbereitungen Rumäniens sowie die erzielten Ergebnisse weiterhin aufmerksam verfolgen wird – wie es meiner Ansicht nach heute Vormittag umfassend zum Ausdruck kam.

Daher versichert der Rat der Frau Abgeordneten, dass das Problem der Kinder sorgfältig überwacht wird. Im Übrigen verweist er darauf, dass die Kommission in ihrem Bericht 2004 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt stetige Fortschritte bei der Neugestaltung des Schutzes der Kinder festgestellt hat, indem vor allem die veralteten großen Heime geschlossen und alternative Wege beschritten wurden.

Die Union hat ihrerseits die Bemühungen Rumäniens zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Kinderhilfseinrichtungen finanziell unterstützt. Obwohl noch viel zu tun und zu verbessern bleibt, kann man insgesamt einschätzen, dass sich die Lebensbedingungen der in öffentlichen Heimen untergebrachten rumänischen Kinder deutlich verbessert haben und dass die rumänischen Behörden ihre Bemühungen zur umfassenden Verwirklichung der Reform des Kinderschutzsystems weiter fortsetzen werden, wozu sie natürlich alle europäischen Institutionen, vor allem der Rat und die Kommission, aufgefordert haben.

 
  
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  McGuinness (PPE-DE). (EN) Herr Ratspräsident, in meiner Frage ging es auch um Jugendliche, und vielleicht hätte ich hinzufügen sollen: „mit Behinderungen“, weil damit einiges verbunden ist.

Könnten Sie mir etwas zum Stand der Einführung des landesweiten Pilotprojekts zur Reform von Einrichtungen der Nationalen Behörde für Menschen mit Behinderungen sagen, insbesondere in Bezug auf Negru Voda, und wann dieses Pilotprojekt möglicherweise landesweit eingeführt wird?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich glaube, dies ist eine Frage, die sich in erster Linie an die Kommission richtet. Bedauerlicherweise muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen dazu keine weiteren Auskünfte geben kann. Diese Frage muss der Kommission gestellt werden.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 5 von Philip Bushill-Matthews (H-0174/05)

Betrifft: Entzug des Wahlrechts expatriierter Bürger und Referendum über den Verfassungsvertrag

Ist sich der Rat dessen bewusst, dass zahlreiche britische Bürger, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ihren Ruhestand verbringen, bei den nationalen Referenden über die geplante Europäische Verfassung nicht abstimmen können? Wenn sie das Vereinigte Königreich vor über 15 Jahren verlassen haben, haben sie dort nach den derzeit geltenden nationalen Rechtsbestimmungen kein Wahlrecht mehr, erhalten jedoch auch in ihrem neuen Wohnsitzland nicht automatisch das Wahlrecht. Es ist zwar Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, ein solches Recht zu gewähren, doch sollte nicht eine gewisse Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, damit auch diese Menschen ihre Stimme abgeben können? Es ist zweifellos völlig falsch, dass europäischen Bürgern die Stimmabgabe in so einer wichtigen Frage verwehrt wird. Ist dem Rat bekannt, wie viele EU-Bürger davon betroffen sind, und welche Maßnahmen schlägt er vor, dass die Mitgliedstaaten dieses Problem gemeinsam lösen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat erinnert den Herrn Abgeordneten daran, dass die Gestaltung der Wahlverfahren sowie die Bestimmungen zur Wahlberechtigung einer Person durch das nationale Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geregelt werden. Obwohl es der Rat für wichtig erachtet, dass die Ausübung des Wahlrechts möglichst umfassend auf dem Gebiet der EU ausgeübt werden kann, steht es ihm nicht zu, sich zu den von dem Herrn Abgeordneten gestellten Fragen zu äußern.

 
  
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  Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Ich möchte nicht nur eine Zusatzfrage, sondern die ursprüngliche Frage noch einmal stellen, denn ich stelle fest, dass der Minister jetzt sowohl der vorhergehenden als auch dieser Frage ausgewichen ist, was ich nicht billigen kann. Ich sehe ein, dass dies Sache der Mitgliedstaaten ist. Meine Frage ist, ob der Rat seinen Einfluss geltend machen und den Einsatz bewährter Praktiken empfehlen kann, damit wir besser voneinander lernen können.

Ich wurde speziell auf den Fall expatriierter Briten in Spanien aufmerksam, die mir berichteten, dass sie in ihrem Heimatland Großbritannien unter der Voraussetzung wählen konnten, dass sie dort während der vergangenen 20 Jahre gemeldet waren, und die jetzige Regierung es nun schwieriger gemacht hat, indem diese Frist auf 15 Jahre verkürzt wurde. Kennen Sie noch andere Mitgliedstaaten, in denen es jetzt schwieriger für expatriierte Bürger ist, ihr Wahlrecht auszuüben, und möchten Sie nicht Ihre Kollegen dazu anhalten, das zu erleichtern? Bitte antworten Sie und sagen Sie etwas Konkretes.

 
  
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  Der Präsident. Ich wende mich an den Minister. Ich denke, dass Herr Bushill-Matthews auf etwas Bestimmtes hinauswill, aber wir sind beide Konservative!

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ehrlich gesagt, glaube ich, dass die Verfassung die Zuständigkeiten der Union eindeutiger definiert hat. Hier handelt es sich um ein Gebiet, das wirklich nicht in die Zuständigkeit der Union fällt. Daher obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten - und ich kann nur wiederholen, was ich bereits sagte - ihr Wahlrecht festzulegen, auch wenn es wünschenswert wäre, dass dieses Recht möglichst umfassend, wirksam und perfekt gestaltet ist, aber dafür sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-0177/05)

Betrifft: Christen in der Türkei

Was unternimmt die Ratspräsidentschaft, um den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Türkei endlich zu einem gesicherten Rechtsstatus zu verhelfen, der ein wichtiger Schritt in Richtung Religionsfreiheit wäre?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Im Rat wurde bereits mehrfach betont –und auch ich persönlich hatte übrigens bei der Beantwortung von Fragen zu diesem Thema im Namen des Rates mehrmals Gelegenheit zu betonen – dass zwar die Religionsfreiheit in der Verfassung der Türkischen Republik garantiert ist, aber bestimmte Voraussetzungen für die Tätigkeit nichtmoslemischer religiöser Gemeinschaften in Übereinstimmung mit der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Praxis noch festgelegt werden müssen.

Die Europäische Kommission verweist in ihrem Regelmäßigen Bericht 2004 auf einige von der Türkei in diesem Bereich erzielte Erfolge, räumt jedoch auch ein, dass noch bedeutende Lücken bestehen, die es zu schließen gilt, insbesondere, was die Rechtspersönlichkeit und die Eigentumsrechte der nichtmoslemischen Gemeinschaften und die Ausbildung der Geistlichen anbelangt. In diesem Zusammenhang wird ein wichtiger Gesetzesentwurf über das Stiftungswesen vom Kabinett des türkischen Ministerpräsidenten noch geprüft. Die Kommission war aufgefordert worden, sich zu diesem Entwurf, der zurzeit überarbeitet wird, zu äußern.

Der Europäische Rat vom 16. und 17. Dezember 2004 hat festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt hat. Zugleich verwies der Europäische Rat unmissverständlich darauf, dass die umfassende und wirksame Umsetzung des politischen Reformprozesses von der Kommission weiterhin aufmerksam verfolgt werden muss. Die Kommission ist aufgefordert, sich mit allen in ihrem Regelmäßigen Bericht und ihrer Empfehlung genannten Problembereichen, einschließlich natürlich der Religionsfreiheit, zu befassen, und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.

Daher kann der Rat dem Herrn Abgeordneten versichern, dass er die von der Türkei in diesem Bereich erzielten Fortschritte auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt sind – worüber die Kommission dem Rat im Herbst einen überarbeiteten Vorschlag übermitteln wird –, genau verfolgen wird. Darüber hinaus kann er ihm versichern, dass die Union wie bisher ungeklärte Fragen in den verschiedenen für den politischen Dialog zuständigen Gremien sowie in den im Rahmen des Assoziationsabkommens geschaffenen Organen zur Sprache zu bringen wird.

 
  
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  Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Das wird eine der spannendsten und wichtigsten Fragen in diesem Jahr sein, und ich möchte daher die Ratspräsidentschaft fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn auch der Rat in gewissen Abständen der Öffentlichkeit und dem Europäischen Parlament über die konkreten Verhandlungsfortschritte, die er erzielt hat, Bericht erstatten würde. Die Verhandlungen werden ja nicht von der Kommission geführt, sondern von den Mitgliedstaaten.

Wir würden gerne regelmäßig darüber unterrichtet, welche Fortschritte in der wichtigen Frage des kirchlichen Eigentums und der aktiven Religionsfreiheit erzielt werden.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich glaube, Herr Abgeordneter, dass Sie ein wenig vorgreifen, denn wir führen ja noch keine Verhandlungen mit der Türkei. Gewissermaßen stehen wir, steht vor allem die Kommission im Dialog mit der Türkei, um die Reformprozesse, zu denen sich die Türkei verpflichtet hat, weiter voran zu treiben. Ich kann Ihnen versichern, dass das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt, nach dem 3. Oktober, wenn die Verhandlungen mit der Türkei begonnen haben werden, natürlich über den Ablauf dieser Verhandlungen informiert wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 7 von Gunnar Hökmark (H-0185/05)

Betrifft: EU-Liste der terroristischen Vereinigungen

Obwohl die Hisbollah eine Organisation ist, die die Verantwortung für eine Reihe von Terrorakten übernommen hat, hat die EU sie nicht auf die Liste der terroristischen Vereinigungen gesetzt. Es wurde erklärt, dass die Situation in dem Raum dafür zu sensibel sei.

In der Realität ist die Lage gegenwärtig aber so sensibel, dass eine Passivität der EU im Hinblick auf die Hisbollah bedeutend gefährlicher ist. Die Hisbollah wird vom Iran finanziert und agiert mit Billigung Syriens. Somit stellt sie eine Gefahr für den Friedensprozess zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde dar, der jetzt wieder in Gang gekommen ist, und ist auch eine Bedrohung für das wachsende libanesische Streben nach Unabhängigkeit.

Die Hisbollah ist eine Organisation, die sich dem Terrorismus verschrieben hat. Dies kann nicht in Zweifel gezogen werden. Damit müsste die Organisation auch auf die EU-Liste der terroristischen Vereinigungen gesetzt werden. Für alle Kräfte, die sich für Frieden und Freiheit im Nahen Osten einsetzen, ist es wichtig, dass die EU gegen den vom Iran geförderten Terrorismus der Hisbollah klar Stellung bezieht.

Wann beabsichtigt der Rat die Hisbollah als die terroristische Vereinigung zu betrachten, die sie unzweifelhaft ist.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Frage der Aufnahme der schiitischen Hisbollah-Bewegung in die Liste der terroristischen Organisationen der EU wurde von den Ratsgremien mehrmals geprüft, ist jedoch nach wie vor nicht geklärt.

Dem Herrn Abgeordneten ist sicherlich nicht unbekannt, dass ein diesbezüglicher Beschluss den im Gemeinsamen Standpunkt 931/2001 festgelegten Voraussetzungen entsprechen muss und der Einstimmigkeit bedarf.

Darüber hinaus bekräftigte der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. März 2005 seine Unterstützung für einen souveränen, unabhängigen und demokratischen Libanon und forderte erneut die vollständige und unverzügliche Umsetzung der Resolution 1559 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in der vor allem zur Entwaffnung der auf dem libanesischen Hoheitsgebiet bestehenden Milizen aufgefordert wird. Der Europäische Rat hat diesen Ansatz auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel bestätigt.

 
  
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  Hökmark (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Ich möchte der Ratspräsidentschaft für die Antwort auf meine Frage danken. Allerdings war das keine richtige Antwort auf die von mir gestellte Frage, da es nicht um die Entwaffnung verschiedener Organisationen im Libanon ging, sondern um die Fortführung des Friedensprozesses im Nahen Osten unter stabilen Bedingungen. Wir wissen, dass der Terrorismus die größte Bedrohung dafür ist. Ebenso wissen wir, dass der Iran über die Hisbollah den Terrorismus finanziert und unterstützt und zu verschiedenen Gelegenheiten deutlich gemacht hat, dass sein erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist. Wenn dem Iran nicht deutlich gemacht wird, dass die Unterstützung von Terrorangriffen inakzeptabel ist und wenn die Hisbollah nicht als Terrororganisation gebrandmarkt wird, muss man die Frage stellen: Inwiefern ist die Hisbollah keine Terrororganisation? Und wie kann man dem Iran begreiflich machen, dass eine Unterstützung des Terrorismus nicht zulässig ist?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens geht Ihre Frage über das konkrete Thema der Hisbollah hinaus. Es fanden Diskussionen darüber statt, welches Konzept in diesem konkreten Fall das beste sei, und es sind verschiedene Optionen möglich. Denn die größte Bedrohung für den Friedensprozess geht vom Terrorismus aus.

Allerdings muss erst noch herausgefunden werden, wie diese Geißel wirksamer bekämpft werden kann, und ich kann bisher nur bestätigen, was ich bereits gesagt habe, nämlich dass das im derzeitigen Stadium verfolgte Konzept nicht darin besteht, diese von Ihnen genannte Organisation, d. h. die Hisbollah, auf die Liste zu setzen. Was nicht besagt, dass die Aktivitäten dieser Gruppe nicht als gefährlich angesehen werden, aber dieses Konzept wurde nun einmal gewählt, und es wird übrigens auch von mehreren unserer wichtigsten Partner nicht infrage gestellt.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ich möchte den Rat in seiner Sichtweise auf die Hisbollah bestärken. Es liegt eine gewisse Logik darin. Wenn Sie gegen Terrorismus sind – so wie wir alle, und wir wissen, dass die Hisbollah Verbindungen zum Terrorismus hat –, dann verbieten Sie die Hisbollah. Allerdings wäre dies ein sehr kurzfristiger Ansatz, da es ohne aktive Beteiligung der Hisbollah keine dauerhafte Lösung für den Nahen Osten geben wird. Deshalb tut der Rat natürlich recht daran, die Frage des Verbots dieser Organisation weiterhin zu prüfen, doch kurzfristig wäre es wesentlich besser, einen Dialog zu führen.

 
  
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  Allister (NI).(EN) Ist angesichts der finanziellen Verbindungen zwischen dem Iran und der Hisbollah die sehr zurückhaltende Vorgehensweise des Rates gegenüber dem Iran, wie sie in seiner schwachen Haltung gegenüber Irans Nuklearplänen sichtbar wird, ebenfalls in Bewegung? Ist das hier die gleiche zurückhaltende Vorgehensweise gegenüber der Hisbollah wegen der Verbindung zum Iran?

Ich halte die Hisbollah für eine der schlimmsten und grausamsten terroristischen Organisationen, die in unserer gefährlichen Welt heute aktiv sind, und man sollte sie entsprechend behandeln. Wenn die Erfahrung aus meinem Teil der Welt uns eines lehrt, dann dass ein Einschmeicheln bei Terroristen nicht funktioniert. Was mit der IRA vor sich gegangen ist, ist doch ein eindeutiger Beweis dafür.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meiner Meinung nach geht es hier nicht darum, ob man Samthandschuhe anzieht oder nicht. Übrigens haben Sie diese Frage außerdem auch in einem weiteren Sinne gestellt. Denn wir müssen in der Tat auch mit dem Iran über seine Haltung und seine Unterstützung von terroristischen Aktivitäten sowie seine Einstellung zu einer friedlichen Regelung des Nahostproblems das Gespräch führen, was ja auch geschieht. Darüber hinaus taten und tun wir dies auch im Rahmen des von uns erstellten globalen Konzepts, das wir vor allem im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen gemeinsam mit diesem Land verfolgen.

Was die Hisbollah anbelangt, möchte ich im Zusammenhang mit dem Beitrag von Herrn Martin sagen, dass es sich meiner Ansicht nach um eine komplexe Gruppe handelt. Denn diese Organisation weist verschiedene Flügel auf, darunter einen parlamentarischen, denn sie ist ja im libanesischen Parlament vertreten. Auch das ist ein Grund, weshalb ich in meiner Antwort auf diesen libanesischen Flügel verwiesen habe, der ja nicht ausgeschlossen und von dem speziellen Hintergrund des Terrorismus gegenüber Israel losgelöst werden kann.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 8 von David Martin (H-0186/05)

Betrifft: Verhandlungen über die Aufnahme Kroatiens

Wie bewertet der Rat den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit Kroatien über die Aufnahme in die EU?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Europäische Rat vom Juni 2000 stellte fest, dass alle westlichen Balkanstaaten potenzielle Kandidaten für den EU-Beitritt sind.

Inzwischen brachte der Europäische Rat im Juni 2003 erneut seine feste Entschlossenheit zum Ausdruck, die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten uneingeschränkt und wirksam zu unterstützen, die Teil der EU sein werden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Es hängt also im Wesentlichen von den betreffenden Ländern selbst ab – und meines Erachtens haben es die Debatten, die wir über die westlichen Balkanstaaten geführt haben, hinreichend gezeigt –, das Tempo ihrer Annäherung an die EU zu bestimmen, indem sie sich am Besitzstand ausrichten und die Kriterien des Europäischen Rates von Kopenhagen erfüllen.

Am 16. März 2005 bekräftigte der Rat das Eintreten der Europäischen Union für den Beitritt Kroatiens und nahm den Verhandlungsrahmen für dieses Land an. Er wies auch darauf hin, wie wichtig eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller westlichen Balkanstaaten mit dem ICTY ist. Dies ist eine Grundvoraussetzung für engere Beziehungen dieser Länder mit der EU, und ich glaube, dass ich dies bereits in der vorigen Aussprache mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht habe.

Da die Beratungen des Rates zu dieser Frage nicht zu einem Einvernehmen geführt haben, wurde die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien verschoben. Die bilaterale Regierungskonferenz wird im gegenseitigen Einvernehmen einberufen werden, sobald der Rat feststellt, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet. Ihnen ist bekannt, dass eine vom Vorsitz geleitete Gruppe, der die beiden folgenden Ratsvorsitze sowie die Kommission und der Hohe Vertreter für die GASP angehören, eingesetzt wurde, um dem Rat zu ermöglichen, diesen Beschluss in voller Kenntnis der Sachlage zu fassen. Am 26. April wird eine erste Zusammenkunft mit der kroatischen Regierung stattfinden, auf der genau dieser Aspekt der Zusammenarbeit mit dem Haager Gerichtshof erörtert werden soll.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ihre Antwort war sehr hilfreich, doch wenn der flüchtige General sich außerhalb Kroatiens aufhält, welche Beweise können Ihnen denn die kroatischen Behörden dann dafür bringen, dass sie mit dem Internationalen Gerichtshof zusammenarbeiten? Sie sind jetzt offenbar im Zugzwang. Wenn er das kroatische Hoheitsgebiet verlassen hat, dann werden sie ihn nicht fassen können. Wenn sie ihn nicht fassen können, wie können sie ihre Bereitschaft zeigen, dem Internationalen Gerichtshof Folge zu leisten?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Abgeordneter, ich glaube, dass ich bereits Gelegenheit hatte, diese Frage eindeutig zu beantworten. Es war niemals die Rede davon, dass die Inhaftierung von General Gotovina und seine Überstellung nach den Haag Voraussetzung für die Eröffnung von Verhandlungen mit Kroatien wäre. Dies wurde niemals als Vorbedingung angesehen. Die Vorbedingung besteht in der Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Haager Tribunal, was bedeutet, dass alle Informationen übermittelt werden, die die Verhaftung ermöglichen. Denn wenn sich der General irgendwo außerhalb des kroatischen Hoheitsgebietes aufhält, kann man die Kroaten nicht zwingen, ihn zu verhaften.

Meines Erachtens darf diese Bedingung nicht mit der umfassenderen Bedingung, nämlich der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, d. h. der Übermittlung aller Informationen, die die Verhaftung ermöglichen, verwechselt werden. Wenn die Verhaftung nicht vollzogen werden kann, weil hinreichende Informationen fehlen, bedeutet das nicht, dass der Beitritt Kroatiens definitiv versperrt ist, denn das wäre unfair diesem Land gegenüber.

 
  
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  Der Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt:

Anfrage Nr. 9 von Enrique Barón Crespo (H-0188/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso, europäischer Bürger im Irak

Am 8. April 2003 starben während der Ausübung ihrer Informationstätigkeit José Couso, spanischer und europäischer Bürger, Kameramann des Sendes Tele 5, Taras Protsyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) durch Angriffe der amerikanischen Streitkräfte.

Bis heute haben die US-Behörden weder Nachforschungen angestellt noch einen Gerichtsprozess angestrengt. Jedoch haben sich dieselben Behörden einverstanden erklärt, mit italienischer Beteiligung Ermittlungen aufzunehmen zu dem ungerechtfertigten Angriff derselben Streitkräfte vom Freitag, 4. März, um die italienische und europäische Bürgerin Giuliana Sgrena zu befreien.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um zu erreichen, dass Ermittlungen mit ausreichenden Garantien eingeleitet werden, die die strafrechtliche Verantwortung und die Zuständigkeit für Entschädigungen in Bezug auf die Ermordung des europäischen Bürgers José Couso sowie seiner bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht ums Leben gekommenen Kollegen klären können?

Anfrage Nr. 10 von Willy Meyer Pleite (H-0191/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso im Irak

Am 8. April 2003 starben bei der Ausübung ihrer Informationsarbeit José Couso, spanischer Bürger (Kameramann des spanischen Fernsehsenders Telecinco), Taras Prosyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) infolge eines Angriffs der amerikanischen Streitkräfte gegen das Hotel Palestine in Bagdad.

Bis zum heutigen Tag haben die US-Behörden absolutes Stillschweigen im Zusammenhang mit dieser dramatischen Ermordung gewahrt, ohne irgendwelche Nachforschungen angestellt noch einen Gerichtsprozess eingeleitet zu haben.

Jedoch haben dieselben Behörden beschlossen, zusammen mit der italienischen Regierung Ermittlungen über den ungerechtfertigten Angriff anzustellen, den dieselben amerikanischen Streitkräfte am 4. März 2005 unternommen haben, um die italienische Journalistin Giuliana Sgrena zu befreien, und bei dem Nicola Capilari starb.

Welche Maßnahmen kann die EU ergreifen, um zu erreichen, dass Ermittlungen mit ausreichenden Garantien der Unparteilichkeit angestellt werden, um sämtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Mord zu klären, dem José Couso und seine Kollegen, die bei der Erfüllung ihres Informationsauftrags ums Leben kamen, zum Opfer gefallen sind.

Anfrage Nr. 11 von David Hammerstein Mintz (H-0205/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso, europäischer Bürger im Irak

Am 8. April 2003 starben bei der Ausübung ihrer Informationsarbeit José Couso, spanischer und europäischer Bürger (Kameramann des spanischen Fernsehsenders Tele 5), Taras Protsyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) infolge von Angriffen der amerikanischen Streitkräfte.

Zu diesem Fall wurden durch die US-Behörden weder Nachforschungen angestellt noch irgendein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Aufgrund des ungerechtfertigten Angriffs durch dieselben Streitkräfte am 4. März 2005 während der Befreiung der italienischen Journalistin Giuliana Sgrena, die mit dem Tod von Nicola Capilari (Chef des italienischen Geheimdienstes Sismi) endete, haben die USA sehr wohl beschlossen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, in das Italien einbezogen werden soll.

Welche Maßnahmen sollten daher ergriffen werden, um Ermittlungen zu gewährleisten, die es ermöglichen, sowohl die strafrechtliche Verantwortung als auch die Zuständigkeit für Entschädigungen in Bezug auf die Ermordung des Journalisten José Couso und seiner Kollegen, während sie ihre Informationstätigkeit ausübten, angemessen festzustellen?

Anfrage Nr. 12 von Josu Ortuondo Larrea (H-0216/05)

Betrifft: Ermittlungen zum Mord an dem Journalisten José Couso in Irak

Anlässlich der Befreiung der italienischen Journalistin Giuliana Sgrena töteten die amerikanischen Streitkräfte am 4. März 2005 den italienischen Staatsangehörigen Nicola Calipari.

Auf Druck der italienischen Bürger haben die italienische Regierung und die Vereinigten Staaten beschlossen, gemeinsam Ermittlungen anzustellen, um diesen traurigen Vorfall aufzuklären. Dagegen ist der Fall des spanischen Kameramanns von Tele 5, José Couso, des ukrainischen Kameramanns der Nachrichtenagentur Reuters, Taras Protsyuk, und des Kameramanns des Fernsehsenders Al Dschasira, Tarek Ayoub, die bei einem Angriff der amerikanischen Streitkräfte auf das Hotel Palestine in Bagdad starben, nach heutigem Kenntnisstand weder Gegenstand von Ermittlungen noch von einem Gerichtsverfahren gewesen.

Bei José Couso handelte es sich um einen Europäer. Welche Maßnahmen kann die Europäische Union im Hinblick auf gemeinsame Ermittlungen mit den US-amerikanischen Behörden unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls die möglichen Verantwortlichkeiten zu ermitteln?

Anfrage Nr. 13 von Ignasi Guardans Cambó (H-0219/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung von José Couso im Irak

Am 8. April 2003 beschossen amerikanische Panzer das 14. Stockwerk des Hotels Palästina in Bagdad, wo sich mehrere Journalisten aufhielten, die über die damaligen Ereignisse Bericht erstatteten. Der spanische Journalist José Couso überlebte diesen Angriff nicht. Zwei weitere Journalisten, Taras Protsyuk und Tareq Ayoub, kamen ebenfalls dabei ums Leben.

Zwei Jahre später haben die US-Behörden noch immer keine glaubwürdigen und unabhängigen Ermittlungen zur Aufklärung der Ereignisse und der Ursachen dieser absurden Todesfälle durchgeführt.

Was gedenkt der Rat zu Unternehmen, um Ermittlungen einzufordern und die Gründe für den Angriff des US-Militärs auf das Hotel Palästina am 8. April 2003 aufzuklären?

Anfrage Nr. 14 von Jean-Marie Cavada (H-0240/05)

Betrifft: Untersuchung des Tods des Journalisten José Couso

Am 8. April 2003 wurden zwei Kameramänner, der Spanier José Couso von Fernsehsenders Telecinco und der Ukrainer Taras Protsyuk von der Nachrichtenagentur Reuters, in Bagdad durch einen Angriff der amerikanischen Armee auf das Palestine Hotel, wo mehrere Hundert nicht eingebettete Journalisten untergebracht waren, getötet. Ebenfalls am 8. April 2003 wurde der jordanische Journalist Tarek Ayoub vom Sender Al-Dschasira während eines amerikanischen Luftangriffs getötet. Nach Angaben der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ war der von den amerikanischen Behörden veröffentliche Bericht über die Umstände dieser dramatischen Vorfälle unzureichend. Die Verantwortlichen werden darin nicht genannt, und die mangelnde Kommunikation zwischen den Militärs, die das Palestine Hotel beschossen, und ihren Vorgesetzten in Bezug auf die Anwesenheit von Journalisten innerhalb des Gebäudes wurde verschleiert.

Welche Maßnahmen kann die Europäische Union in Betracht ziehen, damit eine unabhängige Untersuchung der Umstände, die zum Tod von José Couso geführt haben, eingeleitet wird, um so die Schuldigen zu ermitteln und zu verurteilen und die Familie des Opfers zu entschädigen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat hat wiederholt die Tötung von Zivilpersonen, darunter auch von Journalisten, verurteilt, und hat stets darauf verwiesen, dass die betreffenden Behörden bei solchen Zwischenfällen stets gründliche Untersuchungen durchführen müssen. Der Rat ist sich bewusst, dass zahlreiche Fälle nach wie vor nicht vollständig aufgeklärt und immer noch nicht ausreichend untersucht worden sind. Er wird weiterhin derartige Zwischenfälle zur Sprache bringen und rechtzeitige Untersuchungen fordern.

Was den in den betreffenden Fragen angesprochenen besonderen Fall betrifft, gelangte die von den US-Behörden durchgeführte Untersuchung zu dem Schluss, dass seitens der amerikanischen Streitkräfte kein Fehler vorliegt. Die Familie des Opfers hat allerdings ein gerichtliches Verfahren gegen die beteiligten amerikanischen Soldaten eingeleitet. Unter diesen Bedingungen hält es der Rat für nicht angebracht, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern.

 
  
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  Meyer Pleite (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, Herr Minister! Ihre Antwort ist sehr enttäuschend, denn wir versuchen oder haben versucht, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Idee zu vermitteln, dass auf der Grundlage des Verfassungsvertrags sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Sicherheit eine einheitliche Politik aller Mitgliedstaaten erfordern.

Vor fünf Tagen jährte sich der zweite Todestag dieses Journalisten, und die Europäische Union ist ersucht, nicht nur Rechtswege zu nutzen, was die Angehörigen bereits getan haben, sondern die US-Regierung über politische Kanäle aufzufordern, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen. Jeder weiß, dass der Ort, an dem dieser Journalist starb, das Hotel Palästina, ein nichtmilitärisches Ziel war, das geschützt werden musste und in dem sich die Basis für die gesamte akkreditierte internationale Presse befand. Die Antwort der US-amerikanischen Behörden ist daher nicht hinnehmbar, und wir möchten den amtierender Ratspräsidenten auffordern, von der Regierung der Vereinigten Staaten klar und energisch die Einleitung einer objektiven Untersuchung zu verlangen.

Daher bedauere ich Ihre Antwort und hoffe, Sie werden den Standpunkt akzeptieren, dass wir diese Untersuchung weiterhin so nachdrücklich wie möglich fordern sollten.

 
  
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  Guardans Cambó (ALDE) . – (FR) Herr Minister, ich bin etwas enttäuscht von Ihrer Antwort. Letztlich bringt sie doch zum Ausdruck, dass sich der Rat aufgrund der Reaktion einer Familie, die vor Gericht klagt, um die Interessen eines Bruders, eines Cousins, also eines geliebten Angehörigen, wahrzunehmen, nicht zu äußern hat. Das heißt – wenn man die Antwort richtig versteht, die Sie gerade gegeben haben –, dass der Rat nur dann reagiert hätte, wenn die Familie nicht aktiv geworden wäre, was eine völlig unverständliche, um nicht zu sagen nicht hinnehmbare Antwort ist.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben den Mut, im Namen des Rates zu sagen, dass Sie die von den amerikanischen Behörden durchgeführten Untersuchungen als vollständig zufrieden stellend ansehen, was Ihr gutes Recht ist, aber in diesem Falle müssen Sie den Mut haben zu sagen, dass der Rat mit der Untersuchungen der amerikanischen Behörden, denen zufolge nichts geschehen ist, völlig zufrieden ist. Haben Sie den Mut, dies öffentlich, in diesem Saal zu sagen. Oder aber Sie sagen, dass Sie sich nicht zufrieden geben und dass Sie zusätzliche Erklärungen einfordern werden. Aber Passivität ist niemals eine Antwort und trägt nicht dazu bei, die Menschen ihrer Regierung und ihren Institutionen näher zu bringen.

 
  
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  Cavada (ALDE) . – (FR) Herr Ratspräsident, ich möchte Ihnen zunächst öffentlich unsere Genugtuung über die Schritte bekunden, die der Präsident des Europäischen Parlaments und einer der Vizepräsidenten des Parlaments, nämlich Herr Vidal-Quadras Roca, zur Befreiung der französischen Journalistin Florence Aubenas und ihres Kollegen Hanoun Al-Saadi unternommen haben, die heute seit nunmehr genau 100 Tagen als Geiseln festgehalten werden.

Ich ergreife diese Gelegenheit, um daran zu erinnern, dass viele Journalisten und Pressehelfer im Irak – wie dies selten in einem Krieg der Fall war - Opfer von Entführungen geworden sind, die sich nun schon auf mehrere Dutzend belaufen. Ich möchte auch – einerseits aus Erfahrung, aber auch aufgrund meiner neuen Funktionen – fordern, dass der Rat eine Aufforderung zu einer gemeinsamen Untersuchung unterbreitet, bevor das Volk – wie es in Italien im Fall Nicola Calibari geschah – seine Forderungen auf der Straße stellt. Dies ist ein moralischer Aspekt, der zugleich technisch durchaus umsetzbar ist.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Zunächst möchte ich Herrn Cavada danken, dass er daran erinnert hat, dass Florence Aubenas vor nunmehr hundert Tagen mit ihrem sie begleitenden Mitarbeiter entführt wurde. Ich möchte Florence Aubenas und übrigens auch allen anderen, die im Irak als Geiseln genommen wurden, im Namen des Rates und vor allem des Vorsitzes, unserer umfassenden Solidarität versichern. Eine weitere Gruppe von drei rumänischen Journalisten befindet sich ebenfalls in Geiselhaft. An dieser Stelle möchte ich ihnen gegenüber unsere uneingeschränkte Solidarität und unsere feste Absicht zum Ausdruck bringen, alles zu tun, damit sie schnellstmöglich freikommen.

Ich verstehe bis zu einem gewissen Grade auch die Enttäuschung, die zum Ausdruck gekommen ist. Aber ich kann nicht weiter gehen. Ich kann mich im derzeitigen Stadium angesichts eines gerichtlichen Verfahrens, das eingeleitet wurde, und der Familien, die Klage eingereicht haben, wirklich nicht weiter engagieren und in dieser Angelegenheit einen politischen Standpunkt äußern. Glauben Sie mir, wir werden alle diese Geschehnisse und alle diese Vorfälle, von denen einige besonders tragisch ausgingen, sehr aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 15 von Manuel Medina Ortega (H-0193/05)

Betrifft: Beziehungen der Europäischen Union zur Andengemeinschaft

Wie beurteilt der Rat die zukünftigen Beziehungen der Europäischen Union zur Andengemeinschaft, und welche Initiativen sollten seiner Ansicht nach ergriffen werden, damit die Europäische Union zur Stärkung dieser Gemeinschaft beitragen kann?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Bedeutung, die die Europäische Union den Beziehungen zur Anden-Gemeinschaft und den Fortschritten bei ihrer Integration beimisst, zeigte sich deutlich auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik in Guadalajara im Mai 2004. Bei dieser Gelegenheit haben die Staats- und Regierungschefs den Beschluss der betroffenen Seiten begrüßt, nunmehr einen Prozess in die Wege zu leiten, der zu einem Assoziationsabkommen, einschließlich einer Freihandelszone, führen soll. Diese Perspektive dürfte der Stärkung der regionalen Integration neue Impulse verleihen.

Inzwischen wurde die Phase der vorausgehenden gemeinsamen Bewertung – einer Bewertung technischer Art – eingeleitet, und die für Ende Mai in Luxemburg vorgesehene gemeinsame Ministertagung wird erneut Gelegenheit bieten, dieses für unsere künftigen Beziehungen wichtige Thema zu vertiefen. Die Europäische Union begrüßt die wiederholt bekundete Absicht der politischen Repräsentanten der Andengemeinschaft, diesen Weg sowie den Prozess der Annäherung zwischen dem Mercosur und der Andengemeinschaft weiter zu verfolgen.

Im Hinblick auf das Problem der Drogenbekämpfung begrüßt die Europäische Union die mit den Andenländern durchgeführten hochrangigen Fachtagungen zu Drogen und ihren Ausgangsstoffen, deren nächste noch im ersten Halbjahr dieses Jahres in Lima stattfinden wird. Beide Seiten werden ihre Bemühungen zur Bekämpfung dieser Geißel im Zeichen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Verantwortung weiter führen.

In der Handelspolitik räumt die Europäische Union den Andenländern im Rahmen des vorgeschlagenen APS+ einen vorrangigen Platz ein. Hinsichtlich des Ziels, nachhaltige politische Beziehungen auf der Grundlage der Interessen und der Mitwirkung der Bevölkerung aufzubauen, verweist der Rat schließlich auf den wichtigen Beitrag, der von der Tagung mit Vertretern der Zivilgesellschaft der Andenländer vom 3. März in Brüssel geleistet wurde.

 
  
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  Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich danke für die Erläuterungen, die mir der amtierende Ratspräsident gegeben hat, und ich möchte lediglich eine kurze Zusatzfrage stellen.

Im Hinblick auf den Fortschritt der Verhandlungen mit diesen Ländern, bei denen ja auch von der Bildung eines breiter gefassten lateinamerikanischen Systems die Rede ist, insbesondere durch den Zusammenschluss von Andengemeinschaft und Mercosur, möchte ich wissen, ob die Verhandlungen mit dem Mercosur und der Andengemeinschaft miteinander verknüpft sind, ob sie parallel verlaufen oder irgendwie im Zusammenhang stehen.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abgeordneter, geht es um einen Vorgang zwischen lateinamerikanischen Ländern, d. h. zwischen den Ländern des Mercosur und den Ländern der Andengemeinschaft. Meiner Ansicht nach besteht das Ziel der Europäischen Union wirklich darin, alle Formen der regionalen Integration, die möglichst umfassend sein sollen, zu fördern. Ich halte das für einen Ansatz, den wir nur fördern können. Und wenn es diesen Ländern gelingt, ihre Zusammenarbeit bzw. ihre Integration weiter auszubauen, so muss das meines Erachtens auch in ihren Beziehungen zur Europäischen Union berücksichtigt werden.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 16 von Bill Newton Dunn (H-0195/05)

Betrifft: Aktivitäten der Geheimdienste

In seiner Antwort auf meine Anfrage H-0139/05 in der Fragestunde am 9. März bestätigte der Ministerrat im Plenum, dass es seines Wissens eine Koordinierung zwischen den Aktivitäten der Geheimdienste der Mitgliedstaaten in unserem Kampf gegen das organisierte Verbrechen gebe, dass ihm jedoch keine Einzelheiten bekannt seien.

Falls dieser offensichtliche Widerspruch überhaupt zutreffen sollte: Erhält der Rat diese Information bezüglich der Koordinierung unter den Geheimdiensten als bloßen anonymen Vermerk, der besagt „Wir koordinieren, aber wir können Ihnen keine Einzelheiten mitteilen“? Gibt sich der Rat damit zufrieden, dass er nichts über die gemeinsamen Aktivitäten unserer Geheimdienste weiß? Wer, wenn überhaupt, behält auf Ministerebene den Überblick über ihre koordinierten geheimen Aktivitäten, die, so bleibt zu hoffen, zum Nutzen der Bürger Europas ausgeführt werden?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat hatte bereits Gelegenheit, dem Herrn Abgeordneten auf der Märztagung darzulegen, dass das Ratssekretariat nicht über Aktivitäten der Geheimdienste der Mitgliedstaaten im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität informiert wird. Keine Vorschrift des EU-Rechts verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Rat derartige Informationen zu übermitteln. Wie der Rat dem Herrn Abgeordneten bereits in der Fragestunde im März erläuterte, bedeutet das nicht, dass in diesem speziellen Bereich keine Kontakte zwischen den nationalen Geheimdiensten der Mitgliedstaaten bestehen.

 
  
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  Newton Dunn (ALDE).(EN) Wie wir alle hier in diesem Plenum – bzw. alle, die jetzt in diesem Plenum anwesend sein sollten – repräsentieren Sie die Öffentlichkeit. Wir Abgeordneten wollen nicht die operativen Geheimnisse erfahren. Natürlich wollen wir das nicht, denn das würde großen Schaden anrichten. Aber wir wollen – im Namen der Öffentlichkeit, die Sie vertreten und die wir vertreten – erfahren, ob ein gewählter Politiker dafür zuständig ist, die Aktivitäten zu koordinieren, die die Geheimdienste gemeinsam ausführen. Kontrolliert jemand, was sie tun? Wenn Sie sagen, der Rat tut es nicht, wer denn dann? Wer ist gewählt worden? Wer koordiniert und überwacht diese Arbeit? Wenn Sie sagen, dass niemand es tut, ist das äußerst beunruhigend.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. - (FR) Meines Erachtens obliegt die Kontrolle der Geheimdienste in erster Linie den betreffenden Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten haben darüber zu wachen, dass die Aktivitäten der betroffenen Geheimdienste im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen vonstatten gehen.

 
  
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  Der Präsident. Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 17 bis 41 schriftlich beantwortet(1).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.00 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  

(1) Siehe Anlage „Fragestunde“.

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