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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 13. April 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Sitzung des Europäischen Rates (Brüssel, 22./23. März 2005)
 3. Abstimmungsstunde
 4. Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2006
 5. Finanzielle Auswirkungen des Beitritts Rumäniens und Bulgariens
 6. Bulgarien
 7. Antrag auf Mitgliedschaft in der Union: Bulgarien
 8. Rumänien
 9. Antrag auf Mitgliedschaft in der Union: Rumänien
 10. Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
 11. Sozialvorschriften im Straßenverkehr
 12. Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
 13. Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen
 14. Inverkehrbringen und Verwendung von Toluol und Trichlorbenzol
 15. Haushaltsverfahren 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission
 16. Sitzung des Europäischen Rates (Brüssel, 22./23. März 2005)
 17. Stimmerklärungen
 18. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 19. Stand der regionalen Integration auf dem westlichen Balkan
 20. Außen- und Sicherheitspolitik
 21. Fragestunde (Rat)
 22. Entlassungen bei Alstom
 23. Steuer- und Umweltdumping
 24. Diskriminierung von Arbeitnehmern und Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten im EU-Binnenmarkt
 25. Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Kraftfahrzeugen
 26. Tagesordnung der nächsten Sitzung (siehe Protokoll)
 27. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Sitzung des Europäischen Rates (Brüssel, 22./23. März 2005)
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht des Europäischen Rates und die Erklärung der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates (Brüssel, 22./23. März 2005).

Das Wort hat zunächst der amtierende Ratspräsident, Herr Juncker, im Namen des Europäischen Rates.

 
  
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  Juncker, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, meine Damen und Herren! Am 12. Januar habe ich Ihnen hier in diesem Saal das Programm der luxemburgischen Präsidentschaft für die kommenden sechs Monate vorgestellt.

Heute werde ich Ihnen gemäß der Tradition kurz die Ergebnisse der jüngsten Tagung des Europäischen Rates darlegen. Kurz, weil angesichts der überwältigenden Präsenz der Parlamentsmitglieder die Debatte möglicherweise nicht sehr in die Tiefe gehen wird. Ich werde sie auch nicht vertiefen und Ihnen lediglich mitteilen, dass wir uns nach heftigen Debatten, nach mannhaften und überwiegend männlich geprägten Auseinandersetzungen – obwohl in dieser stürmischen Debatte auch einige weibliche Stimmen zu hören waren –, auf die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes geeinigt haben. Wir sind zu einem ausgewogenen Ergebnis gekommen, da es der Stabilität die ihr gebührende Bedeutung beimisst und da alles dafür getan wurde, dass bei der Anwendung der Stabilitätsregeln die Wachstumsmöglichkeiten, die es in Europa gibt und geben muss, nicht beeinträchtigt werden. Um dies zu erreichen, haben wir die Grundprinzipien nicht verändert, doch das Interpretationsmuster ergänzt, denn nunmehr gilt der Stabilitäts- und Wachstumspakt in allen Phasen des Konjunkturzyklus, und zwar in differenzierter Weise.

Diese Reform, zu der wir gelangt sind, ist das Ergebnis einer ausgezeichneten Zusammenarbeit – wie ich hier betonen möchte – zwischen der Kommission und dem Rat oder, genauer gesagt, zwischen dem Kollegium der Kommissare und der Ratspräsidentschaft, zwischen dem für Währungsangelegenheiten zuständigen Kommissar und dem Präsidenten des Rates der Finanzminister. Es war für mich ein wirkliches Vergnügen, Hand in Hand mit der Kommission arbeiten zu können.

Über die Reform des Paktes ist bereits alles gesagt worden, und vieles, was gesagt wurde, entspricht nicht ganz der Wahrheit. Diejenigen, die sagen, nach der Reform des Paktes sei jedes Defizit zulässig, und diejenigen, die behaupten, jetzt sei die Botschaft ergangen, dass Europa auf das unfruchtbare Gelände der Verschuldung ohne Ende abgleiten könnte, irren sich grundsätzlich. Weder die Grundbestimmungen des Vertrags noch die des Paktes sind verändert worden. Die Kriterien von 3 % und 60 % bleiben die Grundpfeiler eines Systems, das weiterhin auf klaren Regeln und eindeutigen Rechtsnormen beruht.

Ich möchte hier nochmals betonen: Sobald wir eine Überschreitung des Wertes von 3 % feststellen, wird die Kommission einen Bericht verfassen und der betroffene Mitgliedstaat wird einer strengen Beobachtung unterzogen. Ich möchte hier festhalten, dass – wie dies schon immer der Fall war – die Überschreitung des Grenzwertes, d. h. der 3 %, nicht automatisch die Einleitung eines Verstoßverfahrens nach sich zieht. Manche tun so, als sei dies eine Neuerung, doch da kennen sie den Maastrichter Vertrag schlecht, der diese Regel seit 1992 vorsieht. Die Rechte der Kommission sind bei der Reform des Paktes nicht beschnitten, sondern verstärkt worden. Folglich besteht kein Anlass zur Sorge, sondern es kommt jetzt darauf an, ernsthaft darauf zu achten, dass die neuen Regeln logisch angewendet werden, und wir werden alles tun, um in den kommenden Monaten sowie anlässlich der zu treffenden Entscheidungen zu beweisen, dass der Pakt nicht tot ist, sondern weiterhin angewendet wird und anwendbar bleibt.

Der zweite Tagesordnungspunkt des Europäischen Rates von Brüssel war die Zwischenbilanz der Lissabonner Strategie. Wie Sie sich erinnern werden, herrschte in unserer Aussprache am 12. Januar große Besorgnis darüber, dass der Rat das Grundgleichgewicht der Lissabonner Strategie verändern könnte. Nachdem die Kommission ihre Mitteilung zur Lissabonner Strategie am 2. Februar sowie ihre Mitteilung zur Sozialagenda vorgelegt hatte, ist es der Kommission und dem Rat, die auch hier zusammenarbeiteten, gelungen, das grundlegende Gleichgewicht der Lissabonner Strategie zu bewahren. Natürlich haben wir die Lissabon-Strategie durch die Konzentration auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit neu ausgerichtet, ohne jedoch dabei die soziale und die Umweltdimension aufzugeben.

Wie bereits vor einigen Monaten muss ich wiederum feststellen, dass die Europäer die Bedeutung der Lissabonner Strategie immer noch nicht zu ermessen vermögen, weil die Begriffe Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstum nicht das Gefühl der Europäer ansprechen. Denn was die Europäer wollen, ist Arbeit, ist die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und die dazu notwendigen Finanzmittel aufzutreiben, offene Märkte, leistungsfähige Kommunikations- und Verkehrssysteme zu ihrer Verfügung zu haben. Sie möchten Berufs- und Familienleben besser miteinander vereinbaren können, sie möchten Schritt halten können mit den neuen Technologien und den Möglichkeiten des Internet. Sie möchten eine gute Bildung für ihre Kinder; sie wollen über hochqualitative Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und öffentliche Dienstleistungen verfügen können; sie möchten angemessene Renten haben und sich in einer gesunden Umwelt bewegen. Auf all dies zielt die Lissabonner Strategie ab, und um der Vorstellung, dass die Regierungen und die Kommission künftig aktiver und konsequenter bei der Anwendung der Entscheidungen zur Lissabonner Strategie vorgehen müssen, Glaubwürdigkeit zu verleihen, haben wir die durchzuführenden Schritte nach drei Schwerpunkten zusammengefasst, die zehn Bereiche umfassen und durch einhundert Einzelmaßnahmen verdeutlicht werden.

Die Zahl der Akteure der Lissabonner Strategie ist hoch: dazu gehören die Kommission, das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente, die nationalen Regierungen sowie die kommunalen und regionalen Behörden. All diese Stellen und Behörden müssen sich die Lissabonner Strategie stärker zu Eigen machen. Dies sage ich insbesondere im Hinblick auf die nationalen Regierungen, denen aufgrund der Tatsache, dass sie ihren nationalen Parlamenten sowie der europäischen Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig sind, die Aufgabe zukommt, alles zu tun, um die einzelnen Elemente der Lissabonner Strategie voll zum Tragen zu bringen.

Nun ein Wort zu der Richtlinie, die den Namen eines ehemaligen Kommissars trägt. Am 12. Januar habe ich vor Ihnen erklärt, dass die Präsidentschaft Ja zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte und Nein zum Sozialdumping sagen würde, dass sie dafür eintritt, dass alle Risiken des Sozialdumpings aus diesem Richtlinienvorschlag beseitigt werden. Dies hat der Europäische Rat vom März bestätigt, indem er die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten aufforderte, an dem Richtlinienvorschlag die erforderlichen tief greifenden Änderungen vorzunehmen, damit alle sich aus dem europäischen Sozialmodell ergebenden Anforderungen eingehalten werden.

In diesem Punkt wie auch in anderen möchte ich den Eindruck oder gar den aus Unwissenheit entstehenden Verdacht entschieden zurückweisen, dass die gegenwärtige Kommission die treibende Kraft eines neoliberalen Europas sei. Dies war ganz und gar nicht mein Eindruck, als ich mit den einzelnen Kollegen der Kommission insbesondere über die Richtlinie zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte zu diskutieren hatte. Es handelt sich um einen Richtlinienvorschlag, der die Frucht der Arbeit der alten Kommission ist. Die neue Kommission wird gemeinsam mit den anderen europäischen Organen die Veränderungen daran vornehmen, die das europäische Sozialmodell erfordert.

Wir wollen, Herr Präsident, ein Missverständnis aufklären, das in den letzten Jahren entstanden ist, weil wir mit dem, was wir getan haben, aufzeigen wollten, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Strategie der nachhaltigen Entwicklung und der von Lissabon. Es ist falsch, zu behaupten, die nachhaltige Entwicklung stelle die dritte Säule der Lissabonner Strategie dar, denn die nachhaltige Entwicklung ist ein Querschnittskonzept, das alle anderen Politiken betrifft und das somit für alles gilt, was unter die Lissabonner Strategie fällt, wie die Umwelt, die Fischerei, die Landwirtschaft, die öffentlichen Finanzen, die soziale Sicherheit. Die nachhaltige Entwicklung ist somit ein, wie es im Englischen heißt, over arching principle, das bei der Umsetzung sämtlicher Politiken, die sich die Europäische Union vorgenommen hat, zu beachten ist. Die Präsidentschaft wird daher die Initiative ergreifen und vom Europäischen Rat im Juni eine Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung verabschieden lassen, die als Grundlage für die Erneuerung der vom Europäischen Rat von Göteborg 2001 angenommenen Strategie der nachhaltigen Entwicklung dienen soll.

Wir haben auf der Grundlage einer Entscheidung der Umweltminister sämtliche Politiken geprüft, die man vor Augen haben muss, wenn es um das Thema des Klimawandels geht. Wie Sie feststellen konnten, hat der Europäische Rat das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls begrüßt und insbesondere dessen Ratifizierung durch die Russische Föderation. Jetzt muss eine mittel- und langfristige Strategie der Union zum Kampf gegen den Klimawandel erarbeitet werden, die in Übereinstimmung mit dem Ziel stehen muss, das Ansteigen der durchschnittlichen globalen Oberflächentemperatur auf zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Periode zu begrenzen. Mit Blick auf die dafür weltweit erforderliche Reduzierung der Emissionen müssen in den kommenden Jahren von allen Ländern gemeinsame Anstrengungen unternommen werden. Nach Auffassung der Union müssten für die Gruppe der entwickelten Länder bis 2020 Reduzierungspfade in der Größenordnung von 15 bis 30 % gegenüber den von Kyoto vorgesehenen Ausgangswerten ins Auge gefasst werden; langfristig sollten nach den Schlussfolgerungen des Rates der Umweltminister bis zum Jahr 2050 Verringerungen in der Größenordnung von 60 bis 80 % erzielt werden.

Wir haben auf dem Europäischen Rat von Brüssel zudem eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen erörtert. Sie haben mit kaum verhohlener Freude zur Kenntnis genommen, was wir zur Reform der Vereinten Nationen festgestellt haben. Wir haben die Ratstagung zum Anlass genommen, um auf das schmerzhafte Thema des Libanon einzugehen, dieses Landes, das von einem Unglück nach dem anderen heimgesucht wird und das die Solidarität der Europäer verdient. Folglich haben wir Syrien aufgefordert, rasch die eingegangenen Verpflichtungen einzulösen und alle seine Truppen sowie Geheimdienstleute aus dem Libanon abzuziehen.

Herr Präsident, ich wäre gern noch ausführlicher gewesen, doch dies kann ich am Ende der Aussprache tun, wenn es denn eine solche geben wird.

(Beifall)

 
  
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  Barroso, Präsident der Kommission. (PT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, verehrte Abgeordnete! Ich freue mich, heute hier zu sein, um mit Ihnen die Auswertung der Kommission zu den Ergebnissen des Frühjahrsgipfels des Europäischen Rats zu erörtern und dabei zu erläutern, wie die Kommission die wichtigen Entscheidungen, die auf dem Gipfel getroffen wurden, umzusetzen gedenkt.

Ich habe die Schlussfolgerungen des Frühjahrsgipfels generell positiv aufgenommen. Sie waren von besonderer Bedeutung, da dieser Rat zu einem so wichtigen Zeitpunkt stattfand und die EU unter Beweis stellen musste, dass sie in der Lage ist, sich den wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Europa derzeit konfrontiert ist, zu stellen.

Ich meine, dass wir auf diese Herausforderung zufrieden stellend reagiert haben und die Kommission die erforderlichen Impulse und politischen Orientierungen gegeben hat. Ich muss diese Gelegenheit nutzen und die Bemühungen und das Geschick von Ratspräsident Juncker und der luxemburgischen Präsidentschaft insgesamt während dieses Prozesses lobend herausstellen. An dieser Stelle möchte ich Sie auf einen Gedanken aufmerksam machen, der diesen Rat betrifft und den ich sowohl heute als auch für die Zukunft der Union für wesentlich halte: die Konvergenz der Hauptinstitutionen.

Die erste Ziffer der Schlussfolgerungen enthält eine klare Äußerung zu den strategischen Zielen der Kommission für den Zeitraum 2005-2009, die ich selbst vorgeschlagen habe: „Die Staats- und Regierungschefs haben diese Ausführungen zur Kenntnis genommen; sie begrüßen, dass zwischen dem Rat, dem Europäischem Parlament und der Kommission große Übereinstimmung über die Prioritäten der Union insbesondere hinsichtlich der Rechtsetzungstätigkeit für die kommenden Jahre besteht“. Mit dieser Einstellung werden wir die Schwierigkeiten, denen die Union in der Zukunft gegenüber stehen wird, meistern.

Ganz konkret möchte ich darauf hinweisen, dass die während des Gipfels gefassten Beschlüsse zum Stabilitäts- und Wachstumspakt und zur Neubelebung der Lissabon-Strategie die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen werden, ihre Bemühungen um die Erreichung einer Dreieinigkeit beim Juni-Gipfel zu verstärken und hoffentlich eine Einigung über die künftige Finanzielle Vorausschau der Union zu erzielen.

Ich möchte jetzt etwas ausführlicher auf die drei Hauptthemen eingehen, die, wie Sie wissen, auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates erörtert wurden.

Da wäre zunächst der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Wie wir alle wissen, ist der Konsens über den Pakt im November 2003 zusammengebrochen. Ein neuer Konsens über ein vernünftiges finanzpolitisches Regelwerk ist erzielt worden. Die Kommission hat in dieser Hinsicht einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. Sie hat in ihrem Bericht über öffentliche Finanzen 2004 Diskussionen in die Wege geleitet und im September 2004 eine Mitteilung zur Stärkung und Klärung des Stabilitäts- und Wachstumspakts angenommen. Seitdem hat die Kommission aktiv zur Debatte über die Reform des Pakts beigetragen und den Ratsvorsitz in dessen Bemühungen um einen Konsens unterstützt, ohne jedoch unseren Haushaltsrahmen im Kern zu verändern.

Die Zustimmung des Europäischen Rates war ein sehr positives Ergebnis, mit dem der Pakt wieder Glaubwürdigkeit zurückgewann und die Rechte der Kommission erhalten blieben. Mit dieser Zustimmung werden die Grundsätze des Vertrages gewahrt. Das Haushaltsdefizit der Mitgliedstaaten darf nicht höher als 3 % des BIP liegen, und die Staatsverschuldung ist weiterhin auf 60 % begrenzt. Um übermäßige Defizite zu vermeiden, dürfen diese Grenzwerte nur vorübergehend und unter besonderen Umständen überschritten werden.

Neu dabei ist, dass Mitgliedstaaten zu mehr Disziplin angehalten werden. Sie müssen ihre Anstrengungen verstärken, Defizite in Wachstumsphasen abzubauen, während für wirtschaftlich schwierige Zeiten ein gewisses Maß an Flexibilität eingeführt wurde.

Die Kommission beabsichtigt, ihre Vorschläge zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen noch vor Ende dieses Monats vorzulegen, damit die Reform bis Juni abgeschlossen werden kann. Es ist im Interesse aller, dass wir bei der Reform des Paktes rasche Fortschritte erzielen, um hinsichtlich der öffentlichen Finanzen und der Haushaltsentwicklungen eine größere Transparenz und Vorhersehbarkeit zu bieten.

Es handelt sich hier um einen ehrgeizigen Zeitplan, der jedoch zweifellos eingehalten werden kann, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten: die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank. Ich bin mir sicher, dass ich auf Ihre Mitarbeit zählen kann, um diese Ziele zu erreichen. Die Kommission wird das Nötige tun, um dieses gemeinsame Projekt zum Erfolg zu führen, und sie ist bereit, hierzu eng mit Ihnen zusammenzuarbeiten, wie im gemeinsamen Entschließungsantrag gefordert wurde. Um seine Wirkung zu entfalten, ist der Pakt auf die breitestmögliche politische Unterstützung angewiesen, weshalb eine breite Unterstützung innerhalb des Parlaments außerordentlich wichtig ist.

(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Dank der sehr aktiven Rolle der Präsidentschaft ist von der jüngsten Tagung des Europäischen Rates der notwendige Impuls für das ehrgeizige Vorhaben von Lissabon ausgegangen. Wir haben diese Strategie wieder auf die Gleise gebracht, indem wir eindeutige Ziele – Wachstum und Beschäftigung –, wirkungsvolle und gezielte Maßnahmen sowie vereinfachte Instrumente selbstverständlich unter Berücksichtigung der ständigen Ziele der Union wie insbesondere der nachhaltigen Entwicklung festgelegt haben. Die Kommission ist äußerst zufrieden mit diesem Ergebnis, denn ihre Vorschläge dienten als Grundlage für die Beratungen und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates.

Persönlich freue ich mich darüber, dass die Staats- und Regierungschefs unser Konzept so einmütig bestätigt und bekräftigt haben. Dies zeigt deutlich, welche impulsgebende Rolle die Kommission mit Unterstützung des Europäischen Parlaments – hierbei ist auf seine bedeutsame Entschließung hinzuweisen – bei Aufgaben spielen kann, die zugegebenermaßen zum großen Teil in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen fallen.

Inhaltlich sind unsere Botschaften gut aufgenommen worden. Die Gespräche zwischen den Staats- und Regierungschefs ließen ein wirkliches Engagement von Seiten der Mitgliedstaaten erkennen. Ausgehend von der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember, auf der über den Bericht Kok beraten wurde, haben die Mitgliedstaaten jetzt beschlossen, die Lissabon-Strategie neu zu beleben. Sie müssen nunmehr nationale Koordinatoren ernennen und bis Jahresende Reformprogramme vorbereiten, in denen die für mehr Wachstum und Beschäftigung zu ergreifenden Maßnahmen genau aufgeführt sind.

Die Neuausrichtung der Strategie auf Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung fand breite Unterstützung. Es gilt, sämtliche nationalen und gemeinschaftlichen Mittel in den drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Umwelt zu mobilisieren, um diese Ziele zu erreichen. Der Europäische Rat hat die erforderliche Klarstellung zu den Zielen von Lissabon und zu der Verbindung mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung vorgenommen. Die als eine notwendige Verbesserung der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten akzeptierte neue Politikgestaltung stellte ebenfalls einen wichtigen Aspekt dar, denn sie ermöglichte, die Glaubwürdigkeit der neuen Lissabon-Strategie ernsthaft zu testen und zu ermitteln, ob die Mitgliedstaaten wirklich bereit waren, ein konsequenteres System der Politikgestaltung zu akzeptieren. Die Antwort war positiv.

Die Hauptelemente dieses Systems werden die integrierten Leitlinien sowie die Ende 2005 vorzulegenden nationalen Programme sein. Nach Auffassung der Kommission kommt es jetzt darauf an, diese Arbeit fortzuführen und Folgemaßnahmen für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu bekräftigen. Für die kommenden Monate sehe ich vier Hauptetappen.

Die erste Etappe besteht in der Annahme der von Vizepräsident Verheugen und den Kommissaren Aluminia und Spidla gestern Nachmittag in Ihrem Haus vorgestellten integrierten Leitlinien durch die Kommission am 12. April. Es handelt sich um einen wichtigen Akt, mit dem die Kommission die Neuausrichtung auf Wachstum und Beschäftigung bekräftigt und den Mitgliedstaaten einen einheitlichen kohärenten Aktionsrahmen für die Vorbereitung ihrer jeweiligen Programme vorgibt. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni wird dieser dann politisch bestätigt.

Unser Ansatz führt aus drei Gründen zu einem wirklichen Mehrwert. Erstens ermöglicht er eine Verstärkung der Kohärenz der im makroökonomischen und beschäftigungspolitischen Bereich durchzuführenden Maßnahmen und Reformen. Wir nehmen eine notwendige Klarstellung im Hinblick auf den Prozess des wirtschaftlichen Handelns vor und wahren das notwendige Gleichgewicht zwischen operativer Strategie und politischer Außenwirkung. Zweitens leitet er die Vorbereitung des ersten Elements des neuen dreijährigen Zyklus von Lissabon ein. Des Weiteren bietet es den politischen und strategischen Rahmen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Aktionsprogramme gestalten müssen.

Die zweite Etappe dieses Prozesses besteht in der Vorlage eines gemeinschaftlichen Lissabon-Programms. Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, als Gegenstück zu den nationalen Programmen ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm vorzulegen. In dieses Programm, das bis zum Sommer erstellt werden soll, werden die Aktionen einfließen, die bereits in dem Begleitdokument zu unserer Mitteilung über die Revision der Lissabon-Strategie vom 2. Februar enthalten waren. Die Kommission wird dieses Gemeinschaftsprogramm zügig mit einer Reihe von wichtigen Initiativen umsetzen, die wir vorgeschlagen haben und die vom Europäischen Rat bestätigt worden sind, wie die Reform der staatlichen Beihilfen, das Europäische Technologieinstitut, die Initiative i2010.

Die dritte Etappe besteht in einer Mitteilung in Form einer methodischen Anleitung für die nationalen Berichte. Die vierte Etappe schließlich besteht in der Vorbereitung und Analyse der nationalen Programme, was für das zweite Halbjahr vorgesehen ist. Wie wir gesehen haben und wie wir feststellen können, handelte es sich nicht um eine bloße politische Erklärung, sondern der Europäische Rat wollte eine wirkliche Neuanpassung, mit deren praktischer Umsetzung bereits begonnen wurde.

Am Rande der Diskussion über die Strategie von Lissabon hat der Europäische Rat erneut bekräftigt, wie wichtig ein Dienstleistungsbinnenmarkt für das zentrale Ziel von Wachstum und Beschäftigung ist. Dabei hat er unterstrichen, dass dieser das europäische Sozialmodell bewahren muss. Der Europäische Rat forderte, dass im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses in Verbindung mit der Richtlinie alle Anstrengungen unternommen werden, damit ein breiter Konsens herbeigeführt werden kann, der allen Zielen gerecht wird. Ich möchte nochmals unterstreichen, wie ich das schon am 2. Februar getan habe, dass die Kommission es für möglich hält, diesen Konsens herbeizuführen. Dabei hat Ihr Parlament natürlich eine zentrale Rolle zu spielen.

Das dritte wichtige Thema auf dieser Tagung des Europäischen Rates war die nachhaltige Entwicklung. Ich begrüße es, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates die Wichtigkeit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung hervorgehoben wird, wobei gleichzeitig klargestellt wird, dass die Lissabon-Strategie zu dem umfassenderen Ziel der nachhaltigen Entwicklung beiträgt.

In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls festgehalten werden, dass der Europäische Rat die Bedeutung der Problematik des Klimawandels anerkannt und insbesondere bekräftigt hat, dass der Anstieg der globalen Oberflächentemperatur im Jahresmittel auf einen Wert von höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss. Ich stelle im Übrigen mit Genugtuung fest, dass die Mitteilung der Kommission „Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung“ eine positive Aufnahme gefunden hat und die Kommission ersucht wurde, ihre Kosten-Nutzen-Analyse der Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen fortzuführen. Diese wird der Union helfen, eine mittel- und langfristige Strategie zu erarbeiten, die auf eine Reduzierung der Emissionen bis 2020 von 15 bis 30 % für die industrialisierten Länder abzielt. Die Kommission beabsichtigt, ihr Wirken im Rahmen der zweiten Phase des europäischen Programms zum Klimawandel fortzuführen.

Ferner begrüße ich es, dass der Europäische Rat ein starkes Signal gesetzt hat, indem er den Willen der Union hervorhob, den internationalen Verhandlungen durch die Sondierung der Möglichkeiten für eine Regelung für die Zeit nach 2012 neue Impulse zu verleihen. Der Europäische Rat ist übereingekommen, im Juni eine Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung anzunehmen, und hat vor, über die Revision der Strategie der nachhaltigen Entwicklung in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu beraten. Auch hierzu wird die Kommission sachdienliche Vorschläge unterbereiten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden mir zustimmen, dass die Ergebnisse der Frühjahrstagung des Europäischen Rates eine ausgezeichnete Grundlage darstellen, um innerhalb des umfassenderen Rahmens der nachhaltigen Entwicklung für einen wirtschaftlichen Neuaufschwung in der Union zu arbeiten. Allerdings bleibt noch viel zu tun, um die Orientierungen und Entscheidungen des Europäischen Rates umsetzen zu können. Dafür ist eine Mobilisierung aller Betroffenen erforderlich, und ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission voll und ganz bereit ist, ihren Beitrag rasch zu leisten. Ich zähle auf ihre Mitwirkung und Ihre aktive Unterstützung.

Ich möchte schließen, wie ich begonnen habe, indem ich die Übereinstimmung zwischen den Organen, die Übereinstimmung zu den mittelfristigen Zielen hervorhebe. Meiner Meinung nach muss dieser Geist der Übereinstimmung, der im Übrigen gestern zu spüren war, als ich vor dem Nichtständigen Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 sprach, in der vor uns liegenden Periode kraftvoll zum Ausdruck kommen. Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden: die Neubelebung der Lissabon-Strategie, die Revision des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Jetzt gilt es, die Finanzielle Vorausschau erfolgreich festzulegen. Dazu ist die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und Ihrem Parlament wesentlich ebenso wie natürlich die in Kooperation mit dem Europäischen Rat zu leistende Arbeit.

(Beifall)

 
  
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  Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EVP-ED-Fraktion begrüßt die Ergebnisse des Frühjahrsgipfels im Hinblick auf die Lissabon-Strategie. Wir sind der Ansicht, dass die Sprache, die dort gefunden wurde, jetzt angemessen ist. Gleichzeitig sind die Ziele ehrgeizig, aber auch realistisch.

Wir sind mit Rat und Kommission der Meinung, dass es unser Ziel sein muss, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu verbessern, dass es unser Ziel sein muss, mehr Wachstum zu erreichen, und dass wir auf diesem Wege durch eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und ein stärkeres Wachstum auch mehr Arbeitsplätze schaffen müssen. Dabei ist es die gemeinsame Aufgabe von Kommission, Rat und Parlament, auch unsere europäische Gesetzgebung so zu gestalten, dass wir diesem Ziel gerecht werden. Das gilt insbesondere für die gesamte Gesetzgebung im Bereich von REACH, also der Chemikaliengesetzgebung, wo wir als Parlament und als Rat eine gewaltige Aufgabe in der Gesetzgebung zu erfüllen haben. Ich fordere die Kommission auf, in diesem Zusammenhang ebenfalls ihren Beitrag zu leisten.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie begrüßen wir sehr deutlich, dass es jetzt nicht nur eine gute Zusammenarbeit zwischen Kommission, Rat und Parlament gibt, sondern insbesondere auch mit den nationalen Parlamenten. Der Präsident des Europäischen Parlaments hat die – meiner Meinung nach – sehr gute Initiative angeregt, dass wir hier im Europäischen Parlament mit nationalen Kolleginnen und Kollegen über die Lissabon-Strategie beraten haben. Das ist für die Sache – für die Lissabon-Strategie -, aber auch für die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten gut, und das sollte ein Beispiel auch für andere Politikbereiche sein.

Was die Stabilität der europäischen Währung angeht, so hätte die große Mehrheit unserer Fraktion es begrüßt, wenn wir bei den bisherigen Regeln geblieben wären. Wir betonen sehr nachdrücklich, dass das Vertrauen in die Stabilität der europäischen Währung die Grundlage des Vertrauens für die Europäer untereinander und für den europäischen Einigungsprozess ist.

Aber man muss anerkennen – und ich richte mich hier insbesondere an den Präsidenten des Europäischen Rates mit seiner Erfahrung (ich glaube, er war ja hier der einzige, der in Maastricht dabei war und die Unterschrift geleistet hat) –, dass gesichert ist, dass an den Kriterien von 3% und 60% keine Abstriche gemacht wurden. Deswegen ist auch die Interpretation nicht richtig, man könnte auf 4% gehen, vielleicht sogar darüber. Nein! Die ausdrückliche Beschlusslage ist, dass die Verschuldung, wenn sie denn über 3% liegt, nahe bei 3% liegen sollte, und dass dies kein Freibrief und kein Alibi für eine unbegrenzte Neuverschuldung ist.

Ich fordere im Namen unserer Fraktion die Kommission auf, dass sie ihre Rolle als Hüterin des Rechts und der Stabilität in Zukunft weiter entschlossen wahrnimmt.

Was die Frage Kroatien angeht, ist unsere Fraktion der Meinung, dass man Kroatien nicht fair behandelt. Aber wir begrüßen die Anstrengungen insbesondere des Präsidenten des Europäischen Rates, der sich darum bemüht, dass am Ende nicht nur der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag darüber entscheidet bzw. die Vorentscheidung dadurch trifft, ob die Verhandlungen beginnen, sondern dass eine Kommission eingerichtet wird, die die Lage in Kroatien beurteilt. Ich empfehle, dass wir mit den Arbeiten schnell beginnen, damit auch die Verhandlungen mit Kroatien aufgenommen werden können.

Ich unterstütze nachdrücklich, was zu Kyoto gesagt worden ist. Wir stehen auf der Seite all derer, die die Reduzierung der Emissionen entschlossen vorantreiben. In unserer gemeinsamen Entschließung – der Kompromissentschließung des Parlaments – äußern wir uns in Ziffer 35 auch zu dem Waffenembargo im Hinblick auf China. Wir sagen den Staats- und Regierungschefs, dass wir als Europäisches Parlament – ich denke, dass wir uns darin einig bleiben, aber wir jedenfalls als Fraktion – einer Aufhebung des Waffenembargos aus Menschenrechts- und aus anderen Gründen nicht unsere Zustimmung geben werden.

(Beifall)

Die Priorität der Prioritäten in den nächsten Wochen ist die Verabschiedung der Europäischen Verfassung. Wir bitten alle Handelnden, ihren Beitrag zu leisten, damit wir bei dem Referendum in Frankreich und in den Niederlanden eine Mehrheit bekommen, damit wir auch eine gute Grundlage für alle weiteren Referenden haben, denn die Verfassung ist die Priorität der Prioritäten, und wir brauchen die Europäische Verfassung für die europäische Zukunft.

(Beifall)

 
  
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  Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrtes leeres Haus! Ich habe meinem Kollegen Poettering mit Spannung zugehört. Wir als Sozialdemokratische Fraktion waren hoch interessiert zu hören, wie er es denn nun verkraftet, dass eine Reihe von christdemokratischen Regierungschefs eine andere Meinung vertreten als die überwiegende Mehrheit der EVP-Fraktion in diesem Hause. Er hat sich relativ elegante Formulierungen zurecht gelegt, um diesen Bruch in der konservativen Parteienfamilie, zwischen dem Block in der Parlamentsfraktion, die ja nicht homogen, sondern sehr heterogen ist, und den Regierungschefs zu kaschieren.

Worum geht es denn? Herr Poettering hat mit Lissabon begonnen und hat die Lissabon-Strategie nachdrücklich begrüßt. Da sind wir uns absolut einig. Es trifft zu, dass auf diesem Gipfel Signale gegeben wurden, was Lissabon und die Umsetzung der Lissabon-Ziele angeht, das haben der Kommissions- und der Ratspräsident richtig berichtet. Das ist es auch, was wir uns gewünscht haben, was positiv von diesem Gipfel zu vermelden ist und was Mut macht. Da sind wir uns absolut einig.

In der Kombination zwischen der Reform des Stabilitätspakts und der Notwendigkeit der Flexibilisierung, die dadurch auch für die nationalen Regierungen entsteht, und den definierten Zielen des Lissabon-Prozesses werden der Gipfel und sein Ergebnis erst richtig verständlich, Herr Kollege Poettering. Denn diejenigen, die in die Lissabon-Ziele investieren wollen und sollen, müssen auch in der Lage sein, als Staaten in diese Ziele zu investieren.

In der Kombination zwischen den notwendigen Flexibilisierungsinstrumenten, die jetzt in diesem Pakt enthalten sind, und den beschriebenen Zielen des Lissabon-Prozesses in der Kombination beider Beschlüsse liegt der besondere Reiz des Ergebnisses dieses Gipfels. Deshalb können wir als Sozialdemokratische Fraktion den Resultaten nachdrücklich zustimmen, und das kommt auch in unserer Entschließung zum Ausdruck, die wir heute mit breiter Unterstützung verabschieden werden – ich nehme an, dass jetzt auch die Skeptiker in der EVP-Fraktion den Formulierungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, die fast identisch sind mit dem, was wir vor diesem Gipfel gefordert haben, zustimmen werden. Das hoffen wir, und das freut uns in besonderer Weise.

Ich habe mit gleicher Aufmerksamkeit gehört, Herr Kollege Poettering, wie Sie sich, was ich durchaus nachvollziehen kann, für eine schnelle Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien ausgesprochen haben. Wir werden heute Mittag sehen, wie belastbar die Aussagen der EVP-Fraktion sind, wenn es darum geht, zu Abschlüssen bei den Beitrittsverhandlungen zu kommen. Wenn allerdings diejenigen, die sich jetzt in Kroatien Hoffnungen auf die Belastbarkeit Ihrer Aussagen machen, heute Mittag möglicherweise in ähnlicher Weise behandelt werden wie Bulgarien und Rumänien, dann sollten wir in Zagreb vorab Bescheid sagen, dass man sich doch noch mal mit Herrn Poettering unterhalten sollte.

(Beifall)

Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt nachdrücklich, dass die Schlussfolgerungen des Rates insbesondere in einem weiteren Bereich Hoffnung machen. Wir haben, was die Rolle Europas in der Welt angeht, in den letzten Jahren unser Schwergewicht als Sozialdemokraten – in unseren Forderungen – auf nachhaltige Entwicklung und auf die Klimaveränderung gelegt. Die Beschlüsse, die jetzt gefasst wurden – der Herr Kommissionspräsident ist darauf noch einmal zurückgekommen – sind richtungweisend. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern – ich komme zurück auf Ihre richtigen Bemerkungen hinsichtlich des Referendums in Frankreich – sagen: Kein Land dieser Welt und europäisches Land, auch kein hochindustrialisiertes, wird die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts alleine bewältigen können. Das geht für Europa nur in der Gemeinschaft: in der ökonomischen, in der monetären, in der sozialen Gemeinschaft und in der Gemeinschaft, die Europa als Kraft, als Gemeinschaft für die nachhaltige Entwicklung und für die Reduzierung der Umweltgefahren entwickeln kann. Das sind globale Herausforderungen, denen kein Frankreich, kein Deutschland, kein Großbritannien, kein Belgien, kein Portugal alleine begegnen kann. Europa hat als Kontinent und die EU als politische Organisationsform dieses Kontinents die Aufgabe, diesen Risiken entgegenzutreten. Das war eine nicht zu unterschätzende Botschaft dieses Frühjahrsgipfels. Auch dafür sind die Sozialdemokraten in diesem Haus dankbar, und deshalb können wir unserem Entschließungsantrag in der frohen Erwartung einer breiten Unterstützung auch der EVP und der Liberalen guten Gewissens zustimmen.

(Beifall)

 
  
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  Watson, im Namen der ALDE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Oft scheinen es die kleineren Mitgliedstaaten zu sein, die Europa von den Problemen befreien müssen, die von ihren größeren Partnern geschaffen wurden. Herr Juncker, ich fürchte, es werden wieder einmal hohe Erwartungen in Sie gesetzt. Die Europäische Union steht jetzt vor großen Herausforderungen, bei denen nicht nur ihre Fähigkeit, den Hoffnungen und Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden, sondern auch ihre Fähigkeit zum Zusammenhalt auf die Probe gestellt werden.

Die Herausforderung, mit der sich der Europäische Rat beschäftigte, bestand darin, unser Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln. Unsere Wirtschaft stagniert seit Einleitung der Lissabonner Strategie im Jahr 2000; es ist fast so, als ob ein „Millennium-Bug“ kontinentalen Ausmaßes unsere Wettbewerbsfähigkeit befallen und unsere Entschlossenheit zu schwierigen Entscheidungen gelähmt hätte.

Der Gipfel wurde angekündigt als Neubelebung der auf zehn Jahre angelegten Lissabonner Agenda, doch bei den Liberalen und Demokraten hinterließ er den Eindruck, als würden die europäischen Staats- und Regierungschefs schlafwandeln. Hinter der hochtrabenden Sprache der Schlussfolgerungen des Rates stehen keine durchdachten Überlegungen. Im Text wurden viele Worte verloren, aber er ließ wenig Taten erkennen. Forderungen, Unternehmen sollten neue Wettbewerbsfaktoren erschließen, Verbraucher sollten in den Genuss neuer Güter und Dienstleistungen kommen und Arbeitnehmer sollten neue Fähigkeiten erwerben können, gingen paradoxerweise einher mit einem Appell an die Kommission, ein Kernstück der Binnenmarktvorschriften, das Wachstum im Dienstleistungssektor ermöglicht, zu überarbeiten. Der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie kann verbessert werden, doch wird das auf vernünftige Weise durch das Parlament und die entsprechenden Fachräte geschehen, und nicht durch Staatschefs, die sich in Szene setzen und nationalen Befindlichkeiten nachgeben.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ist von einer Finanziellen Vorausschau die Rede, die die Union mit den angemessenen Mitteln ausstatten muss, damit sie ihre politischen Verpflichtungen – insbesondere die Prioritäten von Lissabon – erfüllen kann, doch fordern die Mitgliedstaaten im gleichen Atemzug noch einen restriktiven Haushalt, während sie im nächsten die Auslandsausgaben für sieben Jahren festmachen.

Die Liberalen und Demokraten in diesem Hause teilen nicht die Zufriedenheit von Herrn Barroso mit dem Frühjahrsgipfel. Herr Juncker, für diese „Mission Impossible“, diesen unausführbaren Auftrag, verdient Ihr Vorsitz unsere Anerkennung: Ihre legendäre Fähigkeit zur Kompromissfindung hat den Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. das, was von ihm übrig ist, gerettet. Aber seine vage Formulierung und seine Ausstiegsklauseln lassen orthodoxen Ökonomen Schauer über den Rücken laufen, und dass Herr Berlusconi seine neu entdeckte Flexibilität nutzt, um vor den Parlamentswahlen Steuererleichterungen anzubieten, zeigt, mit welcher Geringschätzung verantwortungslose Regierungschefs ihre Partner der Eurozone behandeln werden.

Was ist mit Europas Führung los? Wo ist der Sinn für gemeinsame Ziele? Ist es denn verwunderlich, dass Franzosen oder Briten wenig Begeisterung für einen neuen Vertrag zeigen, wenn zwei unserer dienstälteren Staatsmänner kläglich dabei versagt haben, ihren Landsleuten die Union zu erklären und zu verdeutlichen? Das Führungsvakuum auf nationaler und europäischer Ebene droht nicht nur den Verfassungsvertrag, sondern das gesamte Vorhaben zu kippen. Wird die Verfassung nicht ratifiziert, dann liegt die Schuld einzig und allein bei denjenigen Regierungschefs, die die längerfristige europäische Einheit kurzfristiger nationaler Popularität opfern.

Herr Ratspräsident, mir drängt sich der Schluss auf, dass Ihre Europäische Volkspartei unsere Union im Stich lässt. Es ist Ihnen nicht gelungen, Ihre Mehrheit im Rat zu nutzen, um zu Hause eine schlüssige Wirtschaftsstrategie aufzustellen. Sie schaffen es nicht, Ihre Anhänger hier zu mobilisieren, um unser Engagement gegenüber Bulgarien und Rumänien weiterzuführen, ganz zu schweigen von Ihrer Haltung gegenüber Kroatien, die wir gerade gehört haben. Wir blamieren uns im Ausland, wenn unsere Union ihre Skrupel opportunistisch über Bord wirft, um sich gegenüber totalitären Regimes in Russland oder China einen bevorzugten Handelsstatus zu sichern, wenn wir vor dem großen Leid im Sudan die Augen verschließen, wenn wir die Überreaktion der USA, die unsere Bürger ohne Anklage inhaftieren und ihren Luftraum für unsere Fluggesellschaften sperren, stillschweigend hinnehmen. Unter diesen Bedingungen erweist die Europäische Union ihren Bürgern einen schlechten Dienst. Europa braucht und verdient Besseres.

(Beifall)

 
  
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  Frassoni, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Endlich sind einmal, auch für die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, positive Aussagen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates enthalten. Das geschieht nicht oft, und vielleicht hat Kommissionspräsident Barroso aus diesem Grund behauptet, die Grünen würden sich außerhalb oder gegen das System stellen. Ich glaube das nicht und hoffe, dass wir die Jahre und Monate bis zum Ende der Wahlperiode nutzen werden, um ihn vom Gegenteil zu überzeugen.

Das sage ich auch deswegen, weil wir nicht besonders froh waren festzustellen, dass die Kommission gerade bei den vier Punkten dieses Gipfels, die wir als ziemlich positiv betrachtet haben, einen Rückzieher gemacht und eine andere Haltung eingenommen hat. Diese Punkte sind die Reform des Stabilitätspakts; konkrete, in Zahlen ausgedrückte Ziele im Hinblick auf das Kyoto-Protokoll, die nicht zu erwähnen die Kommission sich bedauerlicherweise entschlossen hat; die Neugewichtung der Strategie von Lissabon in Richtung ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wenn auch in noch vager und ungenauer Form, und der wiedergefundene Wirklichkeitssinn in Bezug auf die Bolkestein-Richtlinie – auch wenn man sich, sogar in diesem Parlament, schwer damit tut zuzugeben, dass zunächst eine Richtlinie über die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge ausgearbeitet werden muss, ehe die Bolkestein-Richtlinie angenommen werden kann.

Auch wir vertreten die Auffassung, dass die Reform des Stabilitätspakts richtig war und dadurch die allgemeine Wirtschaftslage und spezifischen nationalen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden können. Diese positiven Aspekte werden jedoch weitgehend dadurch wieder aufgewogen, dass die Bestimmungen zur Qualität der Ausgaben zu verschwommen bleiben. Beispielsweise bis zu 700 Millionen Euro jährlich in den Bau des internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors investieren zu wollen, obwohl selbst die größten Optimisten davon ausgehen, dass er – wenn überhaupt – nicht vor 2050 genutzt werden kann, zeugt davon, dass man weder die dringende Notwendigkeit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls noch das Potenzial der erneuerbaren Energieträger erkannt hat und nicht in diesen letzteren Bereich investieren will. Wir halten das für einen schwerwiegenden Fehler.

Außerdem mussten wir bedauerlicherweise feststellen, das während der Tagung des Europäischen Rates völlig außer Acht gelassen wurde, dass die Schaffung eines gesunden makroökonomischen Umfelds eine Steuerreform beinhalten muss, die die Umweltverschmutzung statt der Arbeit belastet, und dass dies dazu beitragen könnte, reguläre Beschäftigungsverhältnisse attraktiver zu gestalten. Dies hat Jacques Delors schon 1992 erkannt, doch seither sind wir in dieser Frage keinen Schritt weiter gekommen.

Herr Barroso, Herr Verheugen, meines Erachtens sollten wir etwas aus der traurigen Parabel der Wirtschaft und Regierung Italiens lernen, die, als sie an die Macht kam, ein neues Wirtschaftswunder durch Steuererleichterungen und weniger umweltpolitische Regeln versprach, während unser Land heute in punkto Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit das Schlusslicht in Europa bildet. Wir meinen, Herr Barroso, dass die Europäische Union, auch um das Referendum über die EU-Verfassung in Frankreich zu gewinnen und die Bürger von einem zusätzlichen europäischen Nutzen zu überzeugen, selbst dafür Sorge tragen muss, dass die Initiative der Kommission im Rahmen der Lissabon-Strategie in neue Rechtsvorschriften mündet. Wir geben uns nicht damit zufrieden, dass sich die Kommission mit einer Koordinierungsrolle begnügen will. Das reicht uns nicht, denn das würde bedeuten, dass die einzige aus Europa kommende Botschaft für die französischen Wähler, aber nicht nur für sie, die Bolkestein-Richtlinie, die Patentierbarkeit von Software und das Laisser-faire im wirtschaftlichen und sozialen Bereich wären.

Das ist es nicht, was wir wollen! Unserer Auffassung nach muss unser Handeln in eine andere Richtung gehen, weshalb wir insbesondere den Vorsitz und Herrn Barroso auffordern, jenem Aspekt mehr Aufmerksamkeit zu widmen, den wir, aber auch die Kommission, als „ökologische Effizienz-Revolution“ bezeichnet haben. Gegenwärtig wachsen die Industrie bzw. die Unternehmen in diesem Bereich um 5 % jährlich, und wir meinen, dass wesentlich mehr in diesen Sektor investiert und auf ihn gesetzt werden muss. Schließlich stimme ich den Ausführungen von Herrn Watson zu, mit einer einzigen Ausnahme: meine Fraktion und ich glauben nicht, dass es uns hilft, die Bulgaren, die Rumänen und die Europäer von der Durchführbarkeit des Vorhabens zu überzeugen, wenn wir den Beitritt Bulgariens und Rumäniens beschleunigen oder forcieren und uns mit dem Rücken an die Wand stellen.

 
  
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  Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (PT) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngste Korrektur der von der Kommission angekündigten Wachstumserwartungen nach unten und die Kapitulation, die dies angesichts der bereits niedrigen Wachstumsraten 2004 darstellt, zeigt, dass die restriktive Haushalts- und Währungspolitik auf europäischer Ebene wie auch auf Ebene der Mitgliedstaaten die Binnennachfrage, öffentliche Investitionen und den Konjunkturaufschwung gebremst hat.

Dies hat negative Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit, Armut, soziale Ausgrenzung sowie auf die Zunahme von sozialen und territorialen Ungleichheiten, wie die 20 Millionen Arbeitslosen und die 70 Millionen Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, zeigen. Gleichzeitig konnten die Großkonzerne in der EU 2004 ihre Profite um 78 % steigern, und die Gewinne im Verhältnis zum BIP liegen in der Euro-Zone derzeit fast auf einem 25-Jahres-Hoch.

Wie kann jemand vor diesem Hintergrund die so genannte Neubelebung der Lissabon-Strategie akzeptieren, wenn sie auf Wettbewerbsfähigkeit und auf der Schaffung einer für die Unternehmen attraktiveren Arbeitnehmerschaft beruht, wenn sie den Schwerpunkt auf einen Ausbau der Liberalisierung in Bereichen wie Dienstleistungen, auf die Erhöhung der Flexibilität der Märkte, auf eine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte und auf eine Erhöhung der Zahl der Niedriglohnsektoren legt, wenn sie auf die Beibehaltung von Richtlinienvorschlägen zur Arbeitszeitregelung und zur Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen abzielt? Wir akzeptieren dies nicht.

Wie kann man hinnehmen, dass in den Schlussfolgerungen des Rates die soziale Eingliederung nur am Rande erwähnt wird und man sich nur auf in Armut lebende Kinder beschränkt, ohne ein interdisziplinäres und integriertes Programm zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vorzulegen? Wie kann man hinnehmen, dass trotz der angekündigten Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Nachdruck nach wie vor auf dem Erreichen restriktiver, wenngleich etwas flexibler Ziele liegt, während der Abbau von öffentlichen, allen zugänglichen Sozialversicherungssystemen priorisiert wird, obgleich bekannt ist, dass öffentliche Investitionen und der Erhalt öffentlicher Sozialversicherungssysteme wesentliche Faktoren bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sind?

Wir betonen deshalb eindringlich die Notwendigkeit, die Vorschläge für eine Arbeitszeitrichtlinie und eine Dienstleistungsrichtlinie zurückzuziehen und den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzuheben und durch einen Wachstums- und Beschäftigungspakt zu ersetzen. Auf diese Weise kann der Schaffung von 22 Millionen hochwertiger, mit Rechten versehener Arbeitsplätze bis 2010 Priorität eingeräumt werden, um die beim Europäischen Rat von Lissabon gesetzten Ziele zu erreichen und Armut und soziale Ausgrenzung, wie 2000 in der Lissabon-Strategie beschlossen, zu halbieren.

Unseres Erachtens sollte die Bekämpfung von Einkommensungleichheiten, die Förderung gleicher Rechte und Chancen sowie wirklicher Konvergenz ganz oben auf der Wirtschafts- und Sozialagenda der EU stehen.

 
  
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  Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Nach allem, was Herr Juncker vor einem Monat in diesem Parlament und anderswo dahingehend äußerte, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt tot sei oder bestenfalls in seinem jetzigen Zustand weitertaumeln müsse, hören wir nun vom Europäischen Rat, dass er wieder lebt. Lazarus schlägt erneut zu. Aber der Pakt lebt nicht, er tut nur so. In einem Jahr wird man diesen faulen Pakt umgehen oder fallen lassen müssen, wie ich das letzte Mal vorschlug.

Bemerkenswert an der Tagung war allerdings etwas, das gar nicht zur Diskussion stand: der Haushaltsausgleich für das Vereinigte Königreich. Immerhin äußerte sich Herr Chirac nach der Tagung dazu und sagte zu Reportern, er sei nicht länger zu begründen und ein Relikt der Vergangenheit. Herr Barroso schloss sich diesen Bemerkungen an.

Vielleicht möchten Sie einmal begründen, dass das Vereinigte Königreich ohne den Ausgleich 14-mal soviel wie Frankreich und selbst ohne ihn noch das Zweieinhalbfache des französischen Beitrags an die EU zahlen müsste. Herr Barroso sagte auch, dass 70 % der Kommissionsausgaben in die Landwirtschaft flossen, als der Ausgleich vereinbart wurde, während dies nach den neuen Vorschlägen auf ein Drittel schrumpfen würde. Genaugenommen sehen diese Vorschläge vor, dass drei Viertel der künftigen Ausgaben der Landwirtschaft in armen Regionen zugute kommen. Hier liegen die Prioritäten der Kommission. Das ist für Großbritannien kein Trost, Ausgleich hin oder her. Unser Außenminister sagte, der Kommissionsvorschlag könnte eine Haushaltserhöhung von 35 % bedeuten, aber er sagte, unser Ausgleich bliebe Grund für ein Veto.

Wir haben in Großbritannien am 5. Mai Wahlen. Ich würde Ihnen davon abraten, am Tag danach in das Flugzeug von London nach Brüssel zu steigen. Sie könnten sich inmitten von Parteifunktionären und Ministern aller Richtungen wiederfinden, die hierher eilen, um einen Kompromiss zu suchen. Es wird ein Meilenstein auf dem Weg von Großbritanniens Ausstieg sein. Das wäre das geringere Übel, denn finanziell gesehen wird die EU dann für Großbritannien 14-mal so schlecht sein wie für Frankreich. Und das will etwas heißen, denn trotz der verzweifelten Bemühungen von Herrn Chirac zeigen die aktuellen Umfragen, dass die EU in Frankreich von Tag zu Tag unbeliebter wird.

 
  
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  Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. - (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es muss wirklich gesagt werden, dass die Regierungen endlich begriffen haben, dass der Stabilitätspakt nicht als Bremse oder gar als Hindernis für das Wirtschaftswachstum wirken muss.

Die Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel haben die Notwendigkeit einer flexibleren Gestaltung der Regeln verdeutlicht, die die Wirtschaft durch eine zu starre und schematische, letztendlich die Entwicklung vieler Mitgliedstaaten hemmende Auslegung des Stabilitätspakts paralysieren.

In Anbetracht der schlechter werdenden Weltwirtschaftslage und der neuen internationalen Situation musste sich Europa endlich entschließen, seine Unfähigkeit, Zukunftsvisionen zu entwickeln, mithilfe der notwendigen Flexibilität zu überwinden.

Es ist nicht mehr an ein auf der internationalen Bühne wettbewerbsfähiges Europa zu denken, wenn seine Wachstumsrate halb so hoch wie die der Vereinigten Staaten ist; es ist nicht mehr glaubhaft, dass die Stabilität als ein an sich positiver Wert die Verknöcherungen aufbrechen kann, die in den letzten zehn Jahren das Wachstum stagnieren ließen.

Wir begrüßen es, dass der Europäische Rat weitgehendes Einvernehmen über die Reform des Paktes erzielt hat, und legen besonderes Gewicht auf die Einigung, die in Bezug auf die Tatsache zustande gekommen ist, dass Strukturreformen bei der Festlegung des Anpassungspfads berücksichtigt werden sollen, den die Mitgliedstaaten verfolgen müssen, um im Falle eines übermäßigen Defizits die Vorgaben des Paktes einzuhalten.

Das Rentensystem, der Bereich Forschung und Entwicklung, Bildung und große Struktur- und Infrastrukturvorhaben stellen Investitionsverpflichtungen dar, die rechnerisch nicht immer mit den in diesen Vorgaben enthaltenen Grenzwerten vereinbar sind.

Es versteht sich von selbst, dass der Pakt fair und konsequent für alle Länder gelten muss, die ihn unterschrieben haben, doch trifft es ebenso zu, dass die Wirtschaft der Union mit 25 Mitgliedstaaten, die sehr heterogen und unterschiedlich ist, einen erweiterten gemeinsamen Rahmen braucht, mit dem den Unterschieden besser Rechnung getragen werden kann, ohne die durch die Bezugsparameter vorgegebenen Ziele zu verleugnen.

Herrn Watson, dem ich sehr aufmerksam zugehört habe, möchte ich sagen, dass es keine Wirtschaftsstrategie gibt, weil keine politische Strategie existiert und weil wir angesichts der neuen Horizonte, die uns durch dieses Jahrhundert eröffnet werden, weiterhin die wirtschaftlichen und finanziellen Regeln des alten Jahrhunderts anwenden.

(Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen.)

Herr Präsident, andere Kolleginnen und Kollegen haben ihre Redezeit weit mehr überschritten; entweder müssen alle oder keiner dazu angehalten werden, die Regeln einzuhalten.

 
  
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  Der Präsident. Die Regeln sind für alle gleich, Frau Muscardini.

 
  
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  Czarnecki, Ryszard (NI). – (PL) Herr Präsident! Vom Europäischen Rat wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont, dass die Lissabon-Strategie seine wichtigste Priorität ist. Auch heute ist dies wieder bekräftigt worden. Das erinnert mich an einen Satz im Werk des Dichters Nikolai Gogol, in dem es in etwa heißt, dass die Alten noch nicht gestorben, die Jungen noch nicht geboren, sie alle aber eine Gefahr für die Lebenden sind. Die alte Strategie liegt in den letzten Zügen, die neue steckt noch in den Kinderschuhen, aber mit ihren unerfüllten Hoffnungen, ihren widersprüchlichen Prioritäten und all den leeren Worten sind beide eine Gefahr für die europäischen Bürger. Der Ratspräsident hat heute gesagt, dass den europäischen Bürgern die Strategie nicht gefällt, ohne dass sie sich überhaupt die Mühe machen, sie zu lesen. Aber daran sind nicht die Bürger schuld. Die Reaktion auf viele Vorschläge des Rates ist „Ja, aber...“, und das „aber“ wird nur noch verstärkt, wenn man sich die Vorschläge genauer ansieht. Das gilt unter anderem auch für das Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Mit diesem Programm soll der Weg für die Forschung in allen Teilen der alten und neuen Union frei gemacht werden. Es darf aber nicht zu einem Instrument werden, mit dem sich die reichsten Mitgliedstaaten sozusagen über die Hintertür ihre Mitgliedsbeiträge wieder in die eigenen Länder zurückzuholen können. In den jüngsten Dokumenten des Rates spielt die Wettbewerbsfähigkeit eine sehr wichtige Rolle. Auf dem Papier existiert der Wettbewerb, aber in der Praxis und in der Realität wurde die Dienstleistungsrichtlinie ausgehebelt, obwohl es in dieser Richtlinie einzig und allein darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und in die Praxis umzusetzen. Der Rat muss sich entscheiden, er kann nicht einerseits den Wettbewerb fordern, und ihn andererseits nicht zulassen. In Asien dürfte man sich darüber freuen, dass der wichtigste Konkurrent Europa immer schwächer wird. Statt Angst in der Union zu verbreiten, sollten endlich die notwendigen Schritte unternommen werden. Kleine Unternehmen in Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei und in Litauen müssen so behandelt werden wie die Unternehmen in der alten Union. Sie alle, meine Damen und Herren, wissen doch, dass dies nicht der Fall ist. Der Rat hat die Neuverteilung der Hilfen angesprochen, und ich befürchte, dass das in der Praxis eine Kürzung der Mittel für die neuen Mitgliedstaaten bedeuten könnte. Der Rat hat nichts getan, um diese Bedenken zu zerstreuen. Der Rat hat auf die Reform des Systems der Regionalbeihilfen verwiesen. Offen gesagt mache ich mir Sorgen, dass unter diesem Vorwand die Spaltung Europas in eine arme neue und in eine alte reiche Union weiter vertieft werden könnte. Die alte Union würde nur allzu gern den Grundsatz der Solidarität über Bord werfen, der doch eigentlich die europäischen Gemeinschaften stärken soll.

 
  
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  Lulling (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der gegebenen Umstände, dass ich nämlich nur über zwei Minuten Redezeit verfüge, werde ich mich ausschließlich mit dem Stabilitätspakt befassen. Das Bestehen einer politischen Einigung im Rat, bestimmte Aspekte des Pakts zu verändern, ist eine gute Nachricht. Die luxemburgische Präsidentschaft kann auf einen Erfolg verweisen, der nicht selbstverständlich war.

Allerdings führt diese Einigung über eine Reform zu einer recht paradoxen Situation, denn wenn der neue Pakt auch sehr sinnvolle Neuerungen aufweist, insbesondere was die präventive Komponente betrifft, so muss doch festgestellt werden, dass er nur eine gemischte Zustimmung hervorruft. Um die Vorbehalte auszuräumen, kommt es jetzt in erster Linie darauf an, die wesentliche Aufgabe der Wiederherstellung des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit eines zu lange geschmähten Paktes in Angriff zu nehmen.

Es bleiben zu viele Grauzonen, sodass erneute Interpretationsstreitigkeiten unausweichlich sind und jede Regierung glaubt, die Regeln nach ihrem Gutdünken auslegen zu können. Es verbleiben noch zu viele Zweifel, wie stark der Willen der Mitgliedstaaten ist, ein Regelwerk einzuhalten, das sie sich selbst gegeben haben. Es ist in erster Linie Aufgabe der Kommission, Herr Präsident, die erforderlichen Klarstellungen vorzunehmen, indem sie die vom Rat beschlossenen grundsätzlichen Änderungen in die Verordnungen von 1997 aufnimmt, welche das Grundgerüst des Paktes bilden.

Diese Vorschlagstätigkeit ist unter den gegebenen Umständen von besonderer Bedeutung, da Präzisierungen erforderlich sind. Ich werde mich auf zwei Beispiele dazu beschränken. Zu welchen konkreten Verpflichtungen wird die präventive Komponente des Paktes führen, die sozusagen die Gegenleistung für die in anderen Bereichen festgelegten Lockerungen darstellt? Wie kann in den Texten die nachdrücklich bekräftigte Forderung nach Einfachheit, Transparenz und Gerechtigkeit im Verfahren bei übermäßigen Defiziten mit der Kompliziertheit der sich abzeichnenden Mechanismen in Einklang gebracht werden?

Im Hinblick auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit ist es natürlich an den Mitgliedstaaten, Rechenschaft abzulegen und konsequentes Handeln einzufordern. Selbst dem wohlwollendsten Beobachter wird nicht entgangen sein, dass die Debatten zur Reform des Paktes zumeist aus selbstgefälligen Plädoyers in eigener Sache bestanden und nicht aus von einem Mindestmaß an Objektivität geprägten Diskussionen. Ich muss sagen, dass diese verabscheuungswürdige Haltung ausgesprochen schädliche psychologische Auswirkungen gehabt hat, denn dadurch wurde nicht nur der Grundsatz der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten ernsthaft beschädigt, sondern auch die Grundlagen einer Rechtsgemeinschaft scheinen erschüttert worden zu sein.

 
  
  

VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS
Vizepräsident

 
  
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  Goebbels (PSE).(FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Frühjahrsgipfel war ein Erfolg. Die Präsidentschaft verdient unsere Glückwünsche, weil sie einen Kompromiss zum Stabilitätspakt durchgesetzt und die Lissabon-Strategie neu belebt hat.

Unsere Union befindet sich in einer seltsamen Lage. Wir sind der weltweit größte Exporteur und der größte Absatzmarkt für die übrige Welt. Unsere Union ist ein Hort des Friedens, eine attraktive politische Einheit, der immer mehr Länder beitreten wollen. Gleichzeitig betreiben wir eine Art Selbstgeißelung: Wir weiden uns am angekündigten Niedergang des Hauses Europa.

Dieser pessimistische Diskurs wird jedoch durch alle Fakten widerlegt. Von außen gesehen ist unser Europa ein Modell des Wohlstandes. Es vereint ein hohes Lebensniveau mit sozialen und Umweltstandards, die anderswo kaum übertroffen werden. Europa schafft Arbeitsplätze: 6,5 Millionen in vier Jahren. Allerdings ist die Arbeitslosenrate in einigen großen Ländern weiterhin zu hoch.

Ja, unser Wachstum ist geringer als das von China. Doch eine Ökonomie, die fast ein Viertel des Weltprodukts erzeugt, wächst langsamer als eine neue Ökonomie, die ein Jahrhundert Stagnation hinter sich hat. Mit einer Wachstumsrate von nur 2 % nimmt unsere Union jährlich in einem Umfang zu, der dem der gesamten Wirtschaft Taiwans entspricht.

Im vorherrschenden Diskurs wird behauptet, Europa bleibe in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität hinter den USA zurück. Eine genauere Analyse zeigt, dass die US-amerikanischen Produktivitätszuwächse hauptsächlich in bestimmten Dienstleistungssektoren erreicht werden, die wie der Großhandel, der Einzelhandel, der Immobiliensektor und die Finanzvermittlung keineswegs in direktem Wettbewerb mit den entsprechenden europäischen Sektoren stehen.

Hingegen weist Europa einen wirklichen Rückstand in der Halbleiter- und der Büromaschinenbranche auf. Erstaunlicherweise haben unsere Unternehmen produktive Vorteile im Bereich der Kommunikation und der Informatikdienste aufzuweisen. Europa übertrifft die amerikanischen Leistungen in 37 Wirtschaftszweigen von 56. Allerdings hat Europa einen Rückstand im Forschungsbereich, der jedoch vor allem auf das Konto des Privatsektors geht: Während 80 % der 1,2 Millionen US-Forscher im privaten Sektor arbeiten, sind nur 48 % der europäischen Forscher in diesem Sektor beschäftigt.

Auf all das kann und muss die neu ausgerichtete Lissabon-Strategie Antworten geben. Um erfolgreicher zu sein, braucht die Union einen günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmen. Der neu gestärkte Stabilitätspakt, der eine öffentliche Ausgabenpolitik in Abhängigkeit von den Wirtschaftszyklen ermöglicht und die Qualität der Investitionen fördert, wird eine Unterstützung für das Wachstum sein.

Die Stabilität ist zweifelsohne ein öffentliches Gut. Doch die Union und insbesondere die Eurozone haben noch niemals soviel Stabilität erlebt. Die Inflation ist kein Problem mehr, es gibt eine starke Währung und historisch niedrige Zinsen. Was uns fehlt, sind mehr Wachstum, mehr Binnennachfrage, vor allem in bestimmten größeren Ländern. Dass Großbritannien, Schweden und Dänemark mehr Wachstum als die Eurozone erzielen, obwohl sie mit höheren Zinssätzen konfrontiert sind, sollte die Europäische Zentralbank zum Nachdenken veranlassen.

Die Sozialdemokraten unterstützen jedenfalls den Ratspräsidenten – obwohl dieser ein eminentes Mitglied der Europäischen Volkspartei ist –, wenn er die Europäische Zentralbank daran erinnert, dass diese allein für die Währungspolitik zuständig ist, während die Führung der europäischen Wirtschaftspolitik in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen fällt. Auch hier ist eine „Trennung von Staat und Kirche“ erforderlich.

(Beifall)

 
  
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  Klinz (ALDE). Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beglückwünsche den luxemburgischen Ratspräsidenten zum Abschluss der Arbeiten zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im vergangenen Monat. Der Pakt zeigt in seiner neuen Form eine Reihe positiver Aspekte.

Der präventive Aspekt des Pakts wird gestärkt, die Mitgliedstaaten haben einen Anreiz, gute Zeiten zu nutzen, um für schlechte Zeiten vorzusorgen. Dabei wird dem Schuldenstand der Länder erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt.

Die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der einzelnen Mitgliedstaaten wird stärker als bisher berücksichtigt. Insofern besteht eine große Chance, in Zukunft bei Verstoß gegen das Defizit- und Schuldenkriterium an realistischen Problemlösungen zu arbeiten. Die Reform des Pakts soll helfen, die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu verbessern und gleichzeitig die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzpolitik zu unterstreichen.

Ich bezweifle allerdings, ob diese positiven Aspekte ausreichen, um die Euro-Zone nach vorne zu bringen. Ich fürchte, dass das verloren gegangene Vertrauen der Bürger durch diese Reformen nicht zurückgewonnen wird. Der reformierte Pakt weist meines Erachtens zu viele Schwachstellen auf. In Zukunft muss die Europäische Zentralbank alleine dafür sorgen, dass der Euro stabil bleibt, da der Pakt als zweite Stabilitätssäule praktisch ausfällt.

Der vergrößerte Interpretationsspielraum und die nicht näher präzisierten besonderen Umstände werden manche Mitgliedstaaten in Versuchung führen, neue Schulden zu machen. Dies könnte die Europäische Zentralbank schon bald zwingen, die Zinsen anzuheben, und das ohnehin nur schwache Wachstum in der Eurozone gefährden.

Die Kommission ist meines Erachtens nicht gestärkt, sondern geschwächt aus dem Reformprozess hervorgegangen. Es erscheint mehr als fraglich, ob sie ihre Rolle als Wächterin des Pakts wirkungsvoll wird spielen können. Die konsequente Anbindung des vertraglich vorgesehenen Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen erscheint heute unwahrscheinlicher als jemals zuvor. Ich hoffe, dass es trotz dieser Bedenken gelingt, möglichen Schaden von der Euro-Zone abzuwenden.

Bei der Anpassung der Verordnungen 1466 und 1467 können und müssen unklare Formulierungen präzisiert werden. Die Allianz der Liberalen und Demokraten erwartet, dass das Europäische Parlament in den Prozess der Neufassung dieser Verordnungen und in die Überwachung der Einhaltung des Pakts zeitnah einbezogen wird.

 
  
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  Hudghton (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Gestern wurde in Schottland eine Meinungsumfrage veröffentlicht, die auch eine Frage zum Entwurf der EU-Verfassung enthielt. Für die Einführung der Verfassung sind 35 % der Schotten, dagegen sind 49 %.

Vor fünf Jahren hätte es eine viel positivere Reaktion aus Schottland gegeben. Historisch gesehen stand Schottland nämlich einem Engagement gegenüber unseren europäischen Partnern viel aufgeschlossener gegenüber als einige andere Teile des Vereinigten Königreichs. Doch trotz des ganzen Geredes über mehr Bürgernähe seit dem Sturz der Santer-Kommission hält man viele unserer Strategien und Richtlinien immer noch für unsensibel und ungeeignet für das wirkliche Leben in unseren Gemeinden, nicht zuletzt in Schottland, wo die Gemeinsame Fischereipolitik so katastrophal fehlgeschlagen ist. Aber ich glaube, die Dienstleistungsrichtlinie ist imstande, das Vertrauen der Öffentlichkeit noch weiter zu untergraben, und ich denke nicht, dass der Rat und die Kommission in dieser Frage bislang sehr viel Fingerspitzengefühl gezeigt haben.

Sie wird weithin als weiterer Angriff auf entscheidende öffentliche Dienstleistungen angesehen. Es ist schon viel über die möglichen Folgen des Herkunftslandprinzips gesagt worden, doch wenn wir uns die Realität genau ansehen, dann steckt noch viel mehr dahinter. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel hat Schottland gegenüber England und Wales völlig eigene gesetzliche und ordnungspolitische Vorschriften, und so weiter. Ich würde es begrüßen, wenn nicht nur die Befindlichkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch der Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten stärker anerkannt würden als bisher.

 
  
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  Adamou (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Obwohl der Ratspräsident bereits gegangen ist und der Kommissionspräsident in eine Unterhaltung vertieft ist, werde ich sagen, was ich zu sagen habe. Leider stellt Lissabon die Sozialpolitik an die zweite Stelle. Mit den Änderungen, die im Hinblick auf den Stabilitätspakt und die Lissabon-Strategie selbst vorgeschlagen worden sind, lässt sich die Lissabon-Strategie nicht in eine volksfreundliche Strategie umwandeln. Es ist paradox und absurd, davon zu sprechen, den produktivsten Wirtschaftsraum der Welt zu errichten, wenn wir auf der anderen Seite Kürzungen in den Haushalten vornehmenHau, also weniger Zusammenhalt haben wollen. Nur mit einer Reihe von radikalen Maßnahmen, die auch andere Ebenen umfassen, könnte Lissabon zu einer volksfreundlichen Strategie gemacht werden.

Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke stellt sich dem insgesamt entgegen. Wir fordern die Einführung eines realen Sozialstaates in Europa mit dem Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen. Wir fordern die Einführung einer Strategie, die darauf gerichtet ist, einen hohen Lebensstandard zu gewährleisten, ohne dabei einer notwendigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zum Opfer zu fallen. Wir fordern die Abschaffung der so genannten flexiblen Arbeitszeiten, die das soziale Gefüge zersetzen. Wir fordern die Einführung einer tatsächlichen 35-Stundenwoche ohne Lohnkürzungen, wodurch mehr Menschen eine Beschäftigung erhalten würden. Wir sind gegen eine Strategie, die allein dem Großkapital und dem Privatsektor Wachstum beschert. Wir werden uns weiterhin darum bemühen, diejenigen, die in der Europäischen Kommission und im Rat das Sagen haben, dazu zu bewegen, endlich einen Standpunkt einzunehmen, der den buchhalterischen Ansatz zugunsten eines vorrangig auf den Menschen gerichteten Ansatzes aufgibt. Dies lässt sich nur erreichen, wenn am Stabilitätspakt und an der Lissabon-Strategie radikale Änderungen vorgenommen werden.

 
  
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  Blokland (IND/DEM). (NL) Herr Präsident! Der Europäische Rat hat erklärt, die Dienstleistungsrichtlinie müsse eine sozialere Dimension erhalten. Es kann nämlich nicht der Sinn der Sache sein, dass Arbeitnehmer aus Mitgliedstaaten mit weniger strikten Arbeitsbedingungen ausgenutzt werden oder dass gegenüber Dienstleistern in Mitgliedstaaten, in denen strenge Arbeitsbedingungen gelten, ein unfairer Wettbewerb betrieben wird. Wenn bestehendes Arbeitsrecht nicht eingehalten wird, führt dies zu unerwünschten Situationen, und diese Besorgnis hat bei den Bürgern Unruhe ausgelöst. In der Richtlinie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass nach den europäischen Vorschriften die Dienstleistungserbringer an das örtlich geltende Arbeitsrecht gebunden sind. Das setzt allerdings die effektive Durchsetzung dieses Arbeitsrechts voraus, da andernfalls Menschen sehr wohl ausgenutzt werden und ein unfairer Wettbewerb stattfindet. Bisher war die Durchsetzung in dem Richtlinienvorschlag unzureichend gewährleistet. Dem Vorschlag zufolge oblag sie nämlich nicht dem Bestimmungs-, sondern dem Herkunftsland, wodurch eine unhaltbare Situation entsteht. Von polnischen Behörden beispielsweise kann schwerlich verlangt werden, dass sie kontrollieren, ob polnische Arbeitnehmer in den Niederlanden ihre Tätigkeit gemäß den niederländischen Arbeitsbedingungen verrichten. Wir brauchen einen anderen Ansatz, um zu einem praktikablen System der Einhaltung der Arbeitsbedingungen in sämtlichen Mitgliedstaaten zu gelangen. Von dem Ursprungsland ist zumindest zu melden, dass sein Staatsbürger im Bestimmungsland einer Beschäftigung nachgehen wird. Der Informationsaustausch stellt infolgedessen einen ersten Schritt dar, um die Durchsetzung des Arbeitsrechts zu ermöglichen. Ich gehe davon aus, dass die Kommission diese Meldepflicht in die Richtlinie aufnehmen wird.

Von acht Umweltorganisationen wurde zu Recht auf die Folgen dieser Richtlinie für Natur, Umwelt und Gesundheit hingewiesen. Das im EU-Vertrag verankerte und auf das Ziel der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtete Konzept der Integration ist offensichtlich vorübergehend in Vergessenheit geraten.

Summa summarum hat der Rat nicht klar zu erkennen gegeben, welche Richtung er einschlagen möchte und wie der Richtlinie eine sozialere und ökologischere Dimension verliehen werden kann, was letzten Endes das Ziel des Lissabon-Prozesses war. Tatsache ist, dass beim Rechtsetzungsprozess das Parlament am Zuge war und nicht der Rat. Dennoch hat der Rat die Richtlinie auf die Tagesordnung gesetzt, um speziellen Interessen einzelner Mitgliedstaaten entgegenzukommen, wodurch das institutionelle Gefüge ins Wanken geriet. Offenkundig ist angesichts der Diskussion in Frankreich im Zusammenhang mit der Europäischen Verfassung dem Rat gegenwärtig sehr daran gelegen, diese soziale Dimension stärker in den Vordergrund zu rücken, obgleich sich gegen diese Verfassung stichhaltigere Argumente anführen ließen.

 
  
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  Krasts, im Namen der UEN-Fraktion.(LV) Herr Präsident! Wenn wir die Ergebnisse des Europäischen Rates bewerten, müssen wir bedauerlicherweise feststellen, dass die Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie im Vordergrund stand. Das Ergebnis der Aussprache über die Dienstleistungsrichtlinie, die von der Kommission in ihrer früheren Zusammensetzung als ihr Vermächtnis hinterlassen wurde, dämpft spürbar die Begeisterung für die Erreichbarkeit der Ziele der Lissabon-Strategie in der von der jetzigen Kommission korrigierten Form. Mithilfe der Richtlinie sollte der Wettbewerb in für den Wettbewerb offenen Sektoren gestärkt werden, um Verbraucher zu gewinnen und kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, für die grenzüberschreitende Aktivitäten derzeit unmöglich sind. Die Richtlinie im vorgeschlagenen Wortlaut wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie eine Gefahr für das europäische Sozialmodell darstelle. Überraschenderweise richtete sich ein Großteil der Kritik gegen die Anwendung des Herkunftslandprinzips auf die Erbringung von Dienstleistungen. Auf diesem Grundsatz beruhen aber sämtliche Binnenmarktvorschriften, und der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen konsequent daran festgehalten. Die Kommission verliert eines der wenigen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, das zudem gegenwärtig auch einer der wichtigsten Eckpfeiler der neu belebten Lissabon-Strategie ist. Eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist zwar verständlich, würde aber nur dann voll und ganz gerechtfertigt sein, wenn die Europäische Union ein homogenes Staatsgebilde wäre. Wie heißt es doch so schön: „Dem Hungrigen fällt es schwer, den Satten zu verstehen.“ Anders gesagt: Der in guten Zeiten angenommene Stabilitäts- und Wachstumspakt erweist sich in schwierigen Zeiten als unbequem. Bei Schönwetter mangelte es den Politikgestaltern am Willen, für Schlechtwettertage zu sparen, und in schlechten Zeiten fehlt es am Willen, Strukturreformen durchzuführen, sodass die Veränderung der Bestimmungen des Pakts als einzige Alternative verbleibt. Eine Reform des Pakts verschlechtert jedoch die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten und hält sie nicht dazu an, diese in guten Zeiten zu verbessern. Mit den durch eine schwächere gemeinsame Währung und höheren Kreditzinsen bedingten Problemen werden aber alle Mitgliedstaaten zu kämpfen haben, einschließlich derjenigen, die sich in guten wie in schlechten Zeiten richtig verhalten haben. Die Beschlüsse des Europäischen Rates werden in jeder Hinsicht Folgewirkungen haben. Ich würde nur allzu gern darauf hoffen, dass sich die Einstellung zur Lissabon-Strategie von der Haltung des Rates in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie unterscheidet, dass die positiven Aspekte der Lissabon-Strategie die erhofften Impulse bringen werden und dass mangelnde Haushaltsdisziplin und fehlende Strukturreformen das europäische Sozialmodell nicht gefährden werden.

 
  
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  Vanhecke (NI). (NL) Herr Präsident! Unbestritten ist, dass der letzte Europäische Rat von einem externen Faktor dominiert wurde, nämlich von den in mehreren EU-Mitgliedstaaten anstehenden Referenden über die Europäische Verfassung. Im Rahmen dieser Volksabstimmungen ist der Beschluss zur Überarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie zu sehen. Allerdings ist es überaus fraglich, ob diese Bolkestein-Richtlinie wirklich überarbeitet bzw. geändert wird, sobald die Volksabstimmungen vorüber sind. Fakt ist nämlich, dass EU-Entscheidungen fast systematisch über die Köpfe der Bürger hinweg getroffen werden und dass solche altmodischen Begriffe wie Wahrheit und Demokratie in der Vergangenheit mehr als einmal nicht ganz ernst genommen worden sind.

Zur Bolkestein-Richtlinie ist jedoch zu sagen, dass Doppeldeutigkeit ihr im Gesicht geschrieben steht. Selbst Europarechts-Experten sind grundlegend unterschiedlicher Auffassung darüber, wie sie in Wirklichkeit konkret ausgestaltet werden kann bzw. wird. Die sehr weit gefasst Definition des Begriffs „Dienstleistung“ zusammen mit dem Herkunftslandprinzip wird zweifellos tiefe Einschnitte in die Befugnisse und Zuständigkeiten der Staaten – und in einigen Fällen der Teilstaaten – bedeuten. Außerdem hat der Vorschlag unleugbare Auswirkungen auf die Befugnisse und Zuständigkeiten der Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsfürsorge und des Bildungswesens – lauter Bereiche, in denen nach meiner bescheidenen Auffassung das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung gelangen sollte. Herrn Bolkestein zufolge gelten für die Dienstleistungserbringer nur die Vorschriften des Herkunftslandes. Mir ist völlig schleierhaft, wie man mit einer solchen Regelung Wettbewerbsverzerrungen oder gar Sozialdumping vermeiden kann, und ich frage mich auch, ob dem europäischen Verbraucher damit wirklich gedient ist.

Lassen Sie mich meine erheblichen Bedenken hinsichtlich der in die Hunderttausende gehenden Arbeitsplätze, die durch die Richtlinie in Europa angeblich geschaffen werden sollen, äußern. Ich warte – wie auch alle anderen - noch immer auf die Millionen neuer Arbeitsplätze, die uns bei der Einführung des Euro von denselben Wirtschaftswissenschaftlern in Aussicht gestellt worden sind. Ich sage nochmals, dass ich nicht das geringste Vertrauen in die vom Rat zugesagten subtilen Änderungen der Bolkestein-Richtlinie habe. Ich habe kein Vertrauen in das plötzliche Bekenntnis zu dem Grundsatz „das eigene Volk zuerst“, zu dem sich so viele Linkspolitiker aus Sorge um den Ausgang der Volksbefragungen zur Europäischen Verfassung bekehrt haben. Wie im Falle der Türkei ist die Politik der Europäischen Union oftmals eine Kette von Täuschungen und schamlosen Lügen, und ich fürchte, das Gleiche erleben wir jetzt wieder bei der Bolkestein-Richtlinie.

 
  
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  Grossetête (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, ich möchte zuerst dem amtierenden Ratspräsidenten zu der Rolle gratulieren, die er auf diesem Frühjahrsgipfel gespielt hat, um den notwendigen Konsens zwischen allen Mitgliedstaaten in einer für Europa äußerst kritischen Zeit zu erreichen.

Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt würde ich sagen, dass er wichtig ist, weil er die notwendige Stabilität für die Einheitswährung garantiert. Doch Europa braucht Kriterien, aber keine Dogmen, und hier in diesem Haus haben neben mir noch viele andere mehr Flexibilität gefordert. Im Grunde brauchen wir eine wirtschaftliche Governance. Dieser Pakt ist auch ein Wachstumspakt. Warum sollten daher Länder benachteiligt werden, die mehr als andere für Forschung, für Verteidigung oder für Infrastrukturen ausgeben? Dies wäre widersinnig und stünde in völligem Widerspruch zur Lissabon-Strategie.

Hingegen muss eine unkontrollierte und ungerechtfertigte Erhöhung der Defizite und der Verschuldung strikt geahndet werden, und die nationalen Parlamente müssen ihre Aufgabe voll wahrnehmen, die Haushaltspolitik ihrer Regierungen zu kontrollieren, jener europäischen Regierungen, mit denen wir auch über die Zunahme der Zahl von Hochbetagten in unserer Bevölkerung nachdenken müssen. Es gibt immer mehr über Hundertjährige. Das können wir nur begrüßen, doch bringt dies einen Wandel in unserem sozialen wie auch wirtschaftlichen System mit sich.

Herr Ratspräsident, Herr Barroso, wir werden sehr aufmerksam darauf achten, welche Vorschläge Sie uns auf der Junitagung des Rates zur Strategie der nachhaltigen Entwicklung in Verbindung mit der durch den Lissabon-Prozess angestrebten wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung vorlegen werden. Der Klimawandel stellt eine weitere Herausforderung für Europa dar. Ich möchte anmerken, dass ich über die Zusage erfreut bin, den Bau des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER) in Cadarache bis Ende 2005 in Angriff zu nehmen.

Wir müssen den europäischen Bürgern wieder Vertrauen geben, die erwarten, dass wir jedes Sozial- und Steuerdumping vermeiden. Dies bemühen wir uns im Europäischen Parlament im Hinblick auf die Dienstleistungsrichtlinie zu tun, und ich bin erstaunt, dass mein Vorredner Zweifel an der Rolle hegt, die das Parlament dabei spielen kann. Ich möchte daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Legislativgewalt vom Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam ausgeübt wird.

Was unserem Europa wirklich fehlt, ist Enthusiasmus und Selbstvertrauen. Es ist unser aller Aufgabe, Vertrauen aufzubauen und zu überzeugen, denn nur so können sich unsere Mitbürger die Verfassung zu Eigen machen, die ein Europa mit 25 Mitgliedern unbedingt braucht.

 
  
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  Swoboda (PSE). Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein Ratsdokument – auch in diesem Haus – so positiven Anklang gefunden, und das kommt auch in unserer Entschließung zum Ausdruck. In der Tat sehe ich eine gewisse Konvergenz zwischen den Beschlüssen des Rates, den Beschlüssen und Ansichten der Kommission und der Mehrheit in diesem Haus. Es geht um ein soziales Europa im globalen Wettbewerb. Das ist deshalb zu unterstreichen, weil viele Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren den Eindruck hatten, dass es zwar um mehr Wettbewerb geht, aber nicht um ein soziales Europa, bzw. dass das soziale Europa auf diesem Weg verloren geht. Ein Redner meinte heute, es liege an der politischen Führung in manchen Ländern, dass die Verfassung so negativ oder kritisch gesehen wird. Ich meine aber, dass es vielleicht auch daran liegt, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich mit diesem Europa nicht identifizieren konnten, weil sie gemeint haben, dass das Soziale vernachlässigt bzw. weggelassen wird.

Was dieser Rat – und da möchte ich der luxemburgischen Ratspräsidentschaft herzlich gratulieren – mit der Reform des Stabilitätspakts erreicht hat, ist kein Aufmachen der Tore für mehr Verschuldung, sondern eine Berücksichtigung der individuellen Situation einiger Länder und eine höhere Flexibilität. Das, was zum Dienstleistungsmarkt – zugegebenermaßen in globalen Dingen – gesagt wurde, betrifft die Öffnung eines gemeinsamen Marktes, aber kein soziales Dumping, wie dies Premierminister Juncker schon das letzte Mal erwähnt hat. Das ist auch unsere Linie. Ich freue mich – auch über das, was Kollegin Grossetête gesagt hat, und ich hoffe, dass das über das Datum des Referendums in Frankreich hinausgeht –, dass wir hier eine gemeinsame Linie finden, um für Europa eine Öffnung unter Berücksichtigung des sozialen Modells zu erreichen.

Was vielleicht zu wenig erwähnt wurde, ist der Pakt mit der Jugend. Es ist sehr wichtig, dass wir an unsere Jugend das Signal senden, dass ihr Europa ein Europa der Beschäftigung und ein soziales Europa sein soll. Die Rücksicht auf die sozialen Fragen schließt nicht aus, dass wir bei etlichen Reformen nach vorne gehen müssen.

Ein Punkt, den ich zum Abschluss noch erwähnen möchte, ist die Forschung und Entwicklung. Wir haben einen neuen Vorschlag für ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Ich hoffe, Herr Ratspräsident, dass es Ihnen, aber vor allem Ihren Nachfolgern gelingen wird, auch genügend Geld, Initiative und Kraft in dieses Forschungsprogramm zu investieren, denn wenn wir im Wettbewerb bestehen wollen, dann müssen wir die Forschung und Entwicklung vorantreiben.

(Beifall)

 
  
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  Ek (ALDE).(EN) Herr Präsident! Wir sind sehr besorgt über die gegenwärtige Wachstumsrate der europäischen Wirtschaft, die hohen Arbeitslosenquoten und all die sozialen und ökologischen Probleme, mit denen wir zu tun haben. Deshalb bin ich froh, dass das Parlament vor einigen Wochen eine Entschließung zum Lissabon-Prozess annahm und dass viele seiner Vorschläge auf dem Frühjahrsgipfel berücksichtigt wurden. Trotzdem bin ich immer noch sehr besorgt. Ich will einige Beispiele zur Rechtsetzung und zu bestimmten Politiken nennen.

Erstens ist es im Hinblick auf das Programm REACH sehr wichtig, dass wir zu einer Entscheidung gelangen. Das hat das Parlament immerhin vor einigen Wochen einstimmig erklärt. Unsicherheit kommt hier teuer zu stehen.

Zweitens ist das Parlament sich bei der Sozialdienstleistungsrichtlinie viel stärker über die Notwendigkeit dieser Richtlinie einig als der Rat. Wir brauchen hier eine klare Linie, denn die Arbeitslosenquote ist eine Katastrophe für die Menschen und die Wirtschaft.

Was die Politikbereiche anbetrifft, so reden wir über KMU und verfassen wunderbare Schriftstücke über sie und darüber, wie wichtig der Bürokratieabbau ist. Nun ist Risikokapital für die Arbeit von KMU von entscheidender Bedeutung. Doch während wir über die KMU, Arbeitslosigkeit usw. reden, gibt es infolge des Berichts Lamfalussy nun gleichzeitig 240 Unter-Arbeitsgruppen, die neue Rechtsvorschriften für die Finanzmärkte ausarbeiten. Das ist doch genau das Gegenteil von Bürokratieabbau und Beschaffung von genügend Risikokapital für KMU.

Der zweite Politikbereich ist Energie. Wir wissen, dass wir Umweltprobleme, Probleme mit der Arbeitslosigkeit und Probleme mit der Regionalentwicklung haben und dass wir die Herstellung von Biomasse, Fernwärme und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung benötigen. Doch es gibt keine Zusammenarbeit zwischen Agrarpolitik, Energiepolitik und Industriepolitik. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, sie ist äußerst wichtig.

Das Parlament und ich denke auch die Kommission sind entschlossen, doch der Rat ist nicht entschlossen genug. Sie müssen mehr Entschlossenheit zeigen, Herr Juncker.

 
  
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  Turmes (Verts/ALE). Herr Präsident! Die Grünen wollen kein Europa, das unsere sozialen und umweltpolitischen Errungenschaften, einen Teil unserer europäischen Identität, leichtsinnig aufs Spiel setzt. Das wollen auch die europäischen Bürger nicht. Wir begrüßen daher die klare Sprache der Luxemburger EU-Ratspräsidentschaft und ihren Einsatz für den Dreiklang Wirtschaft, Umwelt und Soziales.

Die Abschlusserklärung des Frühjahrsgipfels ist ein gutes Stück Europa, und sie hat die Barroso-Kommission auf ihrem neoliberalen Kurs klar in ihre Schranken verwiesen. Doch nach den feierlichen Erklärungen müssen jetzt konkrete Taten folgen, und zwar in zwei Bereichen: Im Umweltschutz brauchen wir endlich eine europäische Kraftanstrengung für den Klimaschutz; das muss sich sowohl in den Finanzperspektiven als auch bei der Europäischen Investitionsbank widerspiegeln. Investitionen in den öffentlichen Transport, Investitionen in die Sanierung von Gebäuden, Investitionen in Wärmenetze reduzieren Klimaschäden und unsere Abhängigkeit von Öl. Auf dem Gipfel wurde wenig vom Problem des Öls und seiner Bremswirkung auf das europäische Wachstum gesprochen.

In der Sozialpolitik bedeutet dies, dass wir endlich eine Richtlinie zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen brauchen. Es sollte eine der Prioritäten in den verbleibenden Monaten des Luxemburger Ratsvorsitzes sein, dass wir auch diese Richtlinie zu öffentlichen Dienstleistungen auf den Weg bekommen, weil andernfalls der Geist von Bolkestein weiter über Europa hängen wird.

 
  
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  Wagenknecht (GUE/NGL). Herr Präsident! Ein Haus auf morschen Fundamenten macht man nicht dadurch winterfest, dass man das Dach ausbessert. Der Stabilitätspakt gehört nicht reformiert, er gehört abgeschafft. Zumal die jetzt vorgesehene Berücksichtigung so genannter Strukturreformen deutlich zeigt, worum es schon immer ging: nicht um Preisstabilität, nicht um solide Staatsfinanzen, sondern um ein Rechtfertigungsinstrument zum Durchpeitschen neoliberaler Liberalisierungs- und Privatisierungspläne. Pläne, deren Umsetzung die Profite der europäischen Konzerne bereits 2004 um 78% in die Höhe getrieben hat. Aber die, die profitieren, sind offenbar längst nicht zufrieden.

Die vorgelegte Dienstleistungsrichtlinie ist ein neuer Versuch, das europäische Sozialmodell endgültig ad acta zu legen. Statt Harmonisierung der Standards auf oberem Niveau: ein grenzenloser Dumpingwettlauf zur Angleichung auf niedrigstem Niveau; statt bedarfsgerechter Daseinsvorsorge: Kommerzialisierung aller Bereiche menschlichen Lebens. Das ist offenbar die Vision für Europa, die den think tanks der großen Konzerne, der Konzernlobby, vorschwebt.

70 000 Menschen haben im März in Brüssel gegen das neoliberale Brachialprojekt demonstriert. Sie werden darauf achten, ob die Kritik des Rates nur das anstehende Verfassungsreferendum in Frankreich im Blick hatte oder ob ernsthafte Taten folgen.

 
  
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  Piotrowski (IND/DEM). – (PL) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf seiner jüngsten Tagung hat der Europäische Rat eingeräumt, dass die Halbzeitbilanz der Strategie von Lissabon äußerst dürftig ausfällt. Genau genommen ist die Strategie auf der ganzen Linie gescheitert. Ich möchte das Haus daran erinnern, dass die Union das angestrebte Wirtschaftswachstum von 3 % nicht erreicht hat. Außerdem ist es nicht gelungen, den Abstand zwischen der EU und den USA beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung aufzuholen, dieser Abstand ist sogar noch größer geworden. Die Ausgaben für den Schlüsselbereich Forschung und Entwicklung konnten nur geringfügig gesteigert werden, und das Beschäftigungswachstum in den zentralen Bereichen der Strategie von Lissabon ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Innerhalb der Union bestehen noch immer erhebliche Hindernisse für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen.

Die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes wäre eine Voraussetzung für das nachhaltige und ausgewogene Wachstum, von dem wir derzeit meilenweit entfernt sind. Ich habe absichtlich „wäre“ gesagt, da die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit trotz der entsprechenden Bestimmungen, die seit langem im Vertrag festgelegt sind, in der Praxis nicht besteht. Der Liberalisierungsprozess stößt bei den staatlichen Stellen und den Wirtschaftsverbänden in den Ländern der alten Union auf massiven Widerstand. Von den Liberalisierungsgegnern wird behauptet, die Qualität der Dienstleistungen von Unternehmen in den neuen Ländern sei geringer und diese Unternehmen betrieben Sozialdumping. Gleichzeitig diskriminieren die Liberalisierungsgegner ihre eigenen Bürger, indem sie sie zwingen, ungerechtfertigt hohe Preise für die von ihnen benötigten Dienstleistungen zu bezahlen.

Ein weiterer entscheidender Impuls für das Wirtschaftswachstum wäre es aus meiner Sicht, wenn wir die Kohäsionspolitik, die bisher nicht viel mehr als ein Schlagwort ist, wirklich umsetzen würden. Wenn wir die Strategie von Lissabon noch retten wollen, müssen sich der Rat, die Kommission und vor allem die EU-Beamten wieder darauf besinnen, was der Grundsatz der Solidarität wirklich bedeutet und wie ein freier Markt tatsächlich funktioniert.

 
  
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  Dillen (NI). (NL) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, wie bevorstehende Wahlen Politiker bisweilen zu einem Kurswechsel veranlassen und sie sogar dazu bringen können, ihre eigenen Grundsätze zu verleugnen. Nicht ganz ohne Schadenfreude beobachte ich beispielsweise die wirklich traurige Seifenoper, die in Reaktion auf die Bolkestein-Richtlinie in Europa aufgeführt wird. Vor dem 1. Mai 2004 hörten wir nämlich niemanden die Liberalisierung der Dienstleistungen beanstanden, denn die Pläne des niederländischen Kommissars entsprachen ganz einfach der europäischen Logik, dass es Dienstleistungserbringern ebenfalls möglich sein muss, in der EU Freizügigkeit zu genießen. Um jedoch Präsident Chirac gefällig zu sein und sicherzustellen, dass er bei dem Referendum über die Verfassung am 29. Mai keine schmachvolle Niederlage erleidet, heißt es jetzt, die Richtlinie – die seinerzeit von den Sozialisten Lamy und Busquin selbstredend befürwortet wurde – werde nachgebessert, wenn nicht gänzlich überarbeitet. Jetzt stellt sich heraus, dass die Richtlinie vorerst auf Eis gelegt wird, um dem „Nein“-Lager in Frankreich keine weiteren Trümpfe in die Hand zu spielen.

Die Europäische Linke hat erkannt, dass durch soziales Dumping die Arbeitsplätze der eigenen Bevölkerung gefährdet werden. Sie hat ferner wiederentdeckt, wie wichtig die Verteidigung der nationalen und souveränen Interessen ist. Die den Traditionen der „Front Populaire“ aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg wieder treu gewordene französische Linke hat den ehedem von ihr verabscheuten Grundsatz „das eigene Volk zuerst“ wiederentdeckt und lehnt das in der Richtlinie enthaltene Herkunftslandprinzip ab. Ob diese Heuchelei ausreicht, um einen überwältigenden Sieg des „Nein“ am 29. Mai zu verhindern, bleibt natürlich dahingestellt. Im Gegensatz zu dem, was die Koryphäen in der Kommission denken mögen, sind die Wähler nicht dumm. Ein ähnliches Szenario bietet sich in Deutschland; so steht in der heutigen Ausgabe der „Herald Tribune“, der sozialdemokratische Bundeskanzler wolle aufgrund seiner Besorgnis um die nächsten Monat in Nordrhein-Westfalen stattfindenden Wahlen strikte Maßnahmen ergreifen, durch die verhindert werden soll, dass billige Arbeitskräfte aus Osteuropa den Deutschen ihre Arbeitsplätze wegnehmen. Wer hätte solches bei diesem ehemaligen internationalistischen Marxisten jemals für möglich gehalten? Wir können ihn dazu nur beglückwünschen.

 
  
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  Thyssen (PPE-DE). (NL) Jede Generation steht vor eigenen Herausforderungen. In den 80er-Jahren lehrte man uns, wie wir unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, und in den 90er-Jahren ging es um die Sanierung der Staatsfinanzen. Angesichts der nun immer aggressiver werdenden internationalen Konkurrenz, einer in einem ständigen Wandel begriffenen Welt und der Überalterung der Bevölkerung stellt sich uns als weitere Aufgabe die Sicherung unseres Sozialmodells, wofür mehr Wirtschaftswachstum die primäre Voraussetzung ist. Dass diesen Herausforderungen mit bloßen Erklärungen und uneingelösten Versprechen nicht begegnet werden kann, ist mittlerweile allen bewusst. Die Menschen sind enttäuscht, sie wollen Taten und Ergebnisse sehen. Nach dem EU-Gipfel lässt sich sagen, dass ein interinstitutioneller Konsens über die Neubelebung des Lissabon-Prozesses besteht und man sich dazu gewissermaßen verpflichtet hat, weshalb die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates einen hoffnungsvollen Neubeginn darstellen und dem Vorsitz Anerkennung gebührt. So sollten wir es den Menschen vermitteln, und zwar, wie der Ratsvorsitzende empfohlen hat, in einer Sprache, die die ihrige ist. Selbstredend hoffen wir, dass die neuen Regelungen zum Stabilitätspakt ein überzeugender Beleg für die Botschaft des Ratsvorsitzenden an uns sein werden und wir uns auf eindeutige Kriterien und ausreichende Durchsetzbarkeit verlassen können. Wir sind ferner erfreut, dass in den Schlussfolgerungen die Bedeutung der kleinen und mittelgroßen Unternehmen unterstrichen wurde, und hoffen, es möge nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben.

Zur Dienstleistungsrichtlinie ist festzustellen, dass zwar eine bedeutende Schlacht in Sachen Kommunikation, aber deswegen noch kein Krieg verloren worden ist. Als Mitgesetzgeber werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um den freien Dienstleistungsverkehr zu ermöglichen, und wir werden dafür Sorge tragen, dass dies in einer Weise geschieht, die der Aufgabe unserer Generation entspricht, nämlich das Sozialmodell mit seinen drei Dimensionen sicherzustellen. Herr Präsident, der Lenkungsausschuss des Parlaments für die Lissabon-Strategie hat gestern beschlossen, er werde auf Hochtouren arbeiten, und dem Ratsvorsitz, der Kommission sowie den Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament wie auch in den nationalen Parlamenten kann ich versichern, dass wir weiter fest entschlossen sind, die gesetzten Ziele zu erreichen, und dass man sich auf unsere Mitarbeit verlassen kann.

 
  
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  Rasmussen (PSE). (DA) Herr Präsident, ich sehe, dass Herr Watson nicht im Saal ist, was ich bedaure. Ich muss mich von Herrn Watsons Kritik an Herrn Juncker, dem Ratspräsidenten der Europäischen Union, klar distanzieren. Selbstverständlich ist nicht Herr Juncker daran Schuld, dass Frankreich zurzeit eine so unpopuläre Regierung hat, die nicht imstande ist, die französische Bevölkerung zu überzeugen, für den Vertrag zu stimmen. Die Wahrheit ist natürlich, dass Herr Juncker selbst über den Europäischen Rat im März dieses Jahres versichert hat, die Übrigen von uns seien in der Lage, der französischen Bevölkerung zu erläutern, dass wir nunmehr einen vernünftigen Stabilitäts- und Wachstumspakt haben, dass die Gleichgewichte im Prozess von Lissabon wiederhergestellt sind und wir nunmehr den nächsten Schritt tun können, wie Herr Almunia, das für Wirtschaft und Finanzen zuständige Kommissionsmitglied, sagte, nämlich dass wir durch die Anwendung der beiden Instrumente im Verein mit makroökonomischen Initiativen faktisch in der Lage seien, mehr und neue Arbeitsplätze in Europa zu schaffen.

Herrn Watson, der Fraktion der Europäischen Volksparte (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten und anderen, ob sie in diesem Saal anwesend sind oder nicht, möchte ich sagen, es geht hier um eine Verantwortung, die von ihnen und uns sowie vom Präsidenten der Kommission, Herrn Barroso, von der gesamten Kommission und von Herrn Juncker und dem Rat gleichermaßen geteilt wird. Wir müssen der französischen Bevölkerung zeigen: Diese Europäische Union hat in diesem Augenblick eine Hauptaufgabe, dazu beizutragen, mehr, neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Frankreich kann nicht allein mehr, neue und bessere Arbeitsplätze schaffen. Frankreich und das französische Volk brauchen einen neuen Verfassungsvertrag, und diese neue europäische Struktur gibt uns, zusammen mit einem politischen Herangehen, das nunmehr vom Europäischen Rat im März festgelegt worden ist und das hoffentlich vom Europäischen Rat im Juni weitergeführt wird, einige gesunde Argumente an die Hand, um in unserer Arbeit an Europa weitere Fortschritte zu erzielen. Europa ist nicht Gegenstand eines täglichen Spektakels oder größerer Revolutionen. Es ist Gegenstand harter, sinnvoller und zweckgerichteter Arbeit, und das ist etwas, wozu ich Herrn Juncker heute gratulieren möchte.

 
  
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  Letta (ALDE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einigung zum Stabilitätspakt hat zwar ihre positiven Seiten, doch bestehen nach wie vor große Bedenken. Vor allem bedarf es unbedingt einer Stärkung und keiner Schwächung der Rolle der Kommission bei der Handhabung des Paktes, sowohl hinsichtlich der Haushaltskonten als auch der Investitionen, d. h. der Stabilität und des Wachstums.

Zweitens muss klar sein, dass der überarbeitete Pakt dem Wachstum. d. h. dem Wirtschafts- und nicht dem Verschuldungswachstum, gewidmet sein muss: Beides darf nicht miteinander verknüpft werden, wie es einige nationale Regierungen wie z. B. die italienische scheinbar zu tun beabsichtigen. Deshalb fordern wir von den Organen der Union, dass sie gefährliche Renationalisierungsmaßnahmen zu verhindern versuchen und entschlossen auf die Stärkung des Gemeinschaftssinns hinwirken. Die Zukunft der Union wird nämlich sonst in Gefahr sein, wenn sowohl bei der Anwendung des Paktes wie auch der anderen bedeutenden politischen Strategien, in erster Linie der besonders wichtigen Lissabon-Strategie, nicht die Gemeinschaftsmethode beibehalten wird.

 
  
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  Musacchio (GUE/NGL). - (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 19. März fand in Brüssel eine machtvolle Demonstration der Gewerkschaften und der Friedensbewegung gegen die Bolkestein-Richtlinie, gegen Freihandel und Krieg sowie für ein soziales Europa statt.

Angesichts der paradoxen Situation, in der wir uns befinden und die durch eine starke Währung, eine schwache Wirtschaft und eine krisengeschüttelte Gesellschaft gekennzeichnet ist; angesichts der Krise des Maastricht-Konstrukts und der Lissabon-Strategie ist unseres Erachtens aus dieser Demonstration – an der Zehntausende von Arbeitnehmern aus ganz Europa, und ich betone ganz Europa, einschließlich der neuen Länder im Osten, teilgenommen haben – die ganz klar Forderung nach einer notwendigen Wende hervorgegangen. Und zwar ungeachtet der Vorstellung einiger von einem Europa der zwei Ebenen, d. h. des innereuropäischen Dumpings bzw. der Bolkestein-Richtlinie. Die Demonstration ließ indessen die Forderung nach einer Harmonisierung der Rechte – selbstverständlich nach oben - erkennen.

Wir brauchen demzufolge ein Europa, das die Bolkestein-Richtlinie – die verhängnisvolle Richtlinie über die Arbeitszeit – ablehnt und imstande ist, den Käfig des monetaristischen Freihandels von links aufzubrechen sowie qualitativ hochwertige Investitionen, Rechte, Entwicklung, Arbeit und Umweltschutz zu fördern anstatt zu beschränken: ein Europa, das sich in ein soziales Europa – das einzig mögliche Europa – zu verwandeln vermag.

Wir wollen versuchen, dieses Bestreben durch unsere Vorschläge in diesem Hohen Haus umzusetzen und die große Begeisterung, die die Straßen von Brüssel belebt hat und die unsererseits nicht ohne Echo bleiben darf, in dieses Parlament hinein zu tragen.

 
  
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  Karas (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, meine Damen und Herren! Ich muss schon sagen, wir sind bei der Bewertung der Ergebnisse der Treffen der Staats- und Regierungschefs schon sehr bescheiden geworden. Wir würden viel größeres Vertrauen und mehr Glaubwürdigkeit bei den Bürgern genießen, wenn die Handlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten den Beschlüssen konsequenter entsprechen würden. Wir beschäftigen uns momentan bei Gipfeln mit den Korrekturen der Beschlüsse anstatt mit der Einhaltung und der Fortführung des Vereinbarten. Der Ratspräsident ist wahrscheinlich der einzige, der in dieser Phase überhaupt gemeinsame Beschlüsse zustande bringt. Wir freuen uns schon über jede Art von Einigung, weil ansonsten das Scheitern droht.

Ich bitte Sie, mit mir kurz zurückzublicken: Für mich besteht das Problem, vor dem wir stehen, im Widerspruch zwischen den europäischen Verträgen und dem politischen Handeln.

Nehmen wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt: Wir beschwören die Einhaltung, wir verneinen die Schwächung, aber die Verletzungen und Interpretationsspielräume nehmen zu. Die Blockaden werden organisiert, und die Kommission wird in ihren Sanktions- und Eingriffsmöglichkeiten behindert.

Kroatien: Wir beschließen, dass am 17. März die Verhandlungen mit Kroatien beginnen, aber verschieben den Verhandlungsprozess, obwohl die Bedingungen eingehalten werden.

Finanzielle Vorausschau: Wir wollen mit der Luxemburger Präsidentschaft eine Einigung, aber wir bekommen keine Signale, dass sich an der 1%-Haltung gegenüber dem Kommissionsvorschlag etwas ändert.

Bulgarien und Rumänien: Es liegt ein Fortschrittsbericht der Kommission vor, der deutlich macht, in welchen Punkten die Bedingungen noch nicht erfüllt werden, aber es gibt ein Datum für die Unterzeichnung der Verträge. Vom Parlament wird Zustimmung verlangt, aber gleichzeitig werden die Rechte des Parlaments am Montag ignoriert.

Lissabon: Wir wollen den Binnenmarkt und damit auch einen Binnenmarkt für Dienstleistungen, aber einige von uns führen die Bürger in die Irre, indem wir die Dienstleistungsrichtlinie auf das Herkunftslandprinzip reduzieren.

Ich appelliere an uns alle, aber vor allem an die Mitgliedstaaten: Wir müssen wieder berechenbarer werden, wir müssen Vertrauen in die Entscheidungen gewinnen, und wir müssen die Regeln einhalten, die wir uns selbst geben. Wir benötigen weniger Korrekturen des Bestehenden, stattdessen aber eine größere Ernsthaftigkeit bei der Einhaltung der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs, der Verträge und Richtlinien.

(Beifall)

 
  
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  Rosati (PSE).(PL) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Europäische Rat hat auf seiner letzten Tagung eine Reihe wichtiger Beschlüsse zur Änderung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts gefasst. Ich möchte meine Unterstützung für diese Änderungen zum Ausdruck bringen. Es ist unbestritten, dass durch diese Beschlüsse einige Bestimmungen des Pakts aufgeweicht werden und flexibler gehandhabt werden können, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten gelockert werden muss. Wir alle wissen, dass schon seit längerer Zeit systematisch gegen die Regeln des Pakts verstoßen wird. In jedem dritten Mitgliedstaat besteht derzeit ein übermäßiges Haushaltsdefizit. Das ist eine sehr bedrückende Situation, die sich in der ganzen Union nicht gerade positiv auf das Vertrauen auswirkt. Durch eine Änderung des Pakts und insbesondere die größere Flexibilität beim Einsatz der präventiven Elemente werden seine disziplinarischen Möglichkeiten erweitert. Weniger restriktive Regeln, die von allen ohne Ausnahme eingehalten werden, sind sehr viel sinnvoller als strengere Regeln, die missachtet und gebrochen werden.

Außerdem begrüße ich die Entscheidungen des Rates zur Neubelebung der Lissabon-Strategie und ich freue mich, dass bei diesen Entscheidungen die Erkenntnisse der Hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok berücksichtigt worden sind. Die in der Agenda von Lissabon vorgesehenen Reformen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden, weil nur so ein höheres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht, mehr Arbeitsplätze geschaffen und das europäische Sozialmodell bewahrt werden können. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Hauptverantwortung für die Durchführung der unverzichtbaren Strukturreformen nun bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Regierungen und die Parlamente in den einzelnen Ländern müssen jetzt politischen Mut und politische Weitsicht beweisen. Sie müssen ihre Bürger davon überzeugen, dass die rasche und wirksame Umsetzung der Strategie von Lissabon langfristig in ihrem eigenen Interesse liegt. Die europäischen Organe können und müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten bei diesem schwierigen Prozess unterstützen. Die Kommission muss zeigen, dass sie die Beschlüsse des Rates entschlossen umsetzt und sie muss eine transparente Überwachung der Fortschritte bei den Reformen in den einzelnen Mitgliedstaaten sicherstellen. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sollten weiterhin eng zusammenarbeiten.

Herr Präsident, ich schlage vor, ein ständiges Forum einzurichten, in dem sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente regelmäßig treffen können, um konkrete Themen zu behandeln und um über die mit der Umsetzung der Lissabon-Strategie verbundenen Herausforderungen zu sprechen. Dies wird das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit für die Umsetzung der Strategie auf parlamentarischer Ebene stärken und den Beteiligten deutlich machen, wie wichtig diese Strategie für die europäischen Gesellschaften ist.

 
  
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  in 't Veld (ALDE). (NL) Die Zufriedenheit über diesen Gipfel halte ich für völlig unbegründet, denn er war ein beschämendes, durch einen politischen Kuhhandel gekennzeichnetes Schauspiel, und von denselben Politikern werden nunmehr bittere Krokodilstränen über den Zynismus der Bürger vergossen. Nach meinem Dafürhalten ist die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union wieder einmal schwer erschüttert worden.

Dieses Gipfeltreffen hätte die europäische Wirtschaft für das 21. Jahrhundert rüsten und zu größerer Haushaltsdisziplin sowie einem freien Dienstleistungsmarkt führen sollen, stattdessen bleiben wir jedoch dem alten Rezept der Staatsschulden und des Protektionismus verhaftet. Dies als soziale Politik zu bezeichnen, ist eine Schande. Einige behaupten, der Stabilitätspakt sei gerettet worden, für mich stellen jedoch die vagen Formulierungen, die Vorbehaltsklauseln und buchhalterischen Tricks pure Demagogie dar, ganz zu schweigen davon, wie die Dienstleistungsrichtlinie von den führenden Politikern behandelt wird. Ich möchte mir ein Beispiel an den neuen Mitgliedstaaten nehmen, die nicht wie wir an Selbstgefälligkeit leiden, sondern viel dynamischer sind und Reformen auf den Weg bringen.

Abschließend, Herr Präsident, hoffe ich, dass nach den verschiedenen Volksabstimmungen und Wahlen endlich wieder Weitsicht, Mut, Verantwortungsgefühl und politische Führung die Oberhand werden gewinnen können.

 
  
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  Montoro Romero (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, die europäische Wirtschaft durchlebt eine sehr schwierige Situation. Der jüngste europäische Gipfel findet zu einem Zeitpunkt statt, da die Vorhersage der Europäischen Kommission zum europäischen Wachstum nach unten korrigiert und damit nicht nur das Wachstum sondern auch die Schaffung von Beschäftigung einer Revision unterzogen wird.

Damit ist gemeint, dass die Arbeitslosenzahl im Europa des Jahres 2005 ansteigen und es eine wirtschaftliche Stagnation geben wird. Das ist negativ, und wir müssen darauf reagieren, indem wir klare Signale des Vertrauens an die Verbraucher und an die Investoren richten. Das Problem der europäischen Wirtschaft ist das fehlende Vertrauen, das von einer Wirtschaftspolitik ausgeht, die kein Vertrauen zu erzeugen vermag.

Die Agenda von Lissabon, der Stabilitätspakt und die Liberalisierung der Dienstleistungen sind Schlüsselelemente zur Stärkung dieses Vertrauens. Und hier haben wir im März eine Chance vertan. Wir haben es versäumt, uns für gesunde öffentliche Finanzen einzusetzen, und dafür gibt es Beispiele in Europa. Die Länder, die sich um die Sanierung ihrer Haushalte bemüht haben, sind jene, die wachsen und Arbeitsplätze in Europa schaffen. Die Länder, die die Strukturreformen der Agenda von Lissabon durchgeführt haben, sind auch tatsächlich diejenigen, die ein Wachstum zu verzeichnen haben und in der Europäischen Union Beschäftigung schaffen.

Wir können nicht über das europäische Sozialmodell sprechen, ohne auf diese Länder zu schauen, und wir dürfen keine Selbstzufriedenheit zeigen, denn in Wirklichkeit hat eine Revision des Stabilitätspakts stattgefunden, die auf den politischen Interessen großer Länder basiert, die kein Wachstum verzeichnen und die keine Arbeitsplätze schaffen, bestehen Zweifel am eigentlichen Charakter des Stabilitätspakts und fehlt das Vertrauen in die für die Europäische Union notwendigen Wirtschaftsreformen.

Dies ist die Gelegenheit für Sie, Herr Barroso, um Ihr Projekt für ein Europa des Wachstums und der Beschäftigung, das wir alle wollen, durchzusetzen.

 
  
  

VORSITZ: INGO FRIEDRICH
Vizepräsident

 
  
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  Berès (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident! Ich möchte auf eine Frage eingehen, die wir noch nicht angesprochen haben. Ich glaube nämlich, dass die Bedingungen, unter denen Sie in der Eurogruppe und dann im Rat Ecofin verhandeln mussten, zeigen, dass es wahrscheinlich ein Problem bei der Koordinierung der Befugnisse dieser beiden Gremien gibt. Sie haben weiterhin die 3 % und die 60 % angesprochen und darauf verwiesen, dass sie nicht verändert worden sind. Da haben Sie Recht, denn es wäre Ihnen sehr schwer gefallen, sie zu verändern, denn diese beiden Zahlen stehen in einem dem Vertrag beigefügten Protokoll, das wiederum in ein der Verfassung beigefügtes Protokoll aufgenommen worden ist.

Doch nun möchte ich auf das Wesen dieser Reform zurückkommen. Die ersten Punkte – und ich denke, dies ist noch nicht ausreichend angesprochen worden – sind diejenigen, die uns ermöglichen, Fortschritte bei der Harmonisierung der Grundlagen, auf denen jeder Mitgliedstaat künftig seinen Haushalt aufstellt, bei der Festlegung der zu berücksichtigenden makroökonomischen Perspektiven sowie bei der Verbesserung der statistischen Instrumente für die Bewertung der Ergebnisse dieses oder jenen Mitgliedstaates zu machen. Die Vorstellung, die nationalen Parlamente stärker einzubeziehen, entspricht dem Geist der Zeit. Doch im Hinblick auf die im Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten verbleibenden Kompetenzen halte ich dies für die zweckmäßige Verfahrensweise, und sie entspricht auch dem Geist, in dem wir am 25. April im Europäischen Parlament mit den nationalen Parlamenten eine Debatte über die Bedeutung der Wirtschaftspolitik in Europa und in den Mitgliedstaaten führen werden.

Wenn ich diese Reform realistisch betrachte, dann gibt es auch Enttäuschungen. Jeder Mitgliedstaat ist mit seiner Forderung, seinen Sonderwünschen angekommen, und dann haben wir, wie so oft, eine Art Kuhhandel erlebt, bei dem jeder auf seinen Vorteil bedacht war, ohne dass am Ende der europäische Mehrwert und die wirkliche Perspektive eines Wachstums- und Beschäftigungsinstruments zum Tragen gekommen wären. In diesem Sinne müssen wir noch arbeiten. Ich weiß, Sie teilen das Bestreben, dass uns künftig eine wirkliche Koordinierung der Wirtschaftspolitiken endlich ermöglicht, alle die Vorteile zu nutzen, die uns der Übergang zum Euro hätte bringen müssen.

Eine letzte Bemerkung, wenn Sie gestatten, Herr Präsident, zu den Strukturreformen und damit zu den Renten. Diese sind im Grunde leider die großen Gewinner dieser Reform, denn sie sind weder in der präventiven Phase noch bei der Bewertung der Defizite zu berücksichtigen. Ich erinnere mich an Ihre Ausführungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung; dort schienen Sie nicht unbedingt die Meinung zu teilen, dass eine Rentenreform an buchhaltungstechnischen Kriterien ausgerichtet werden müsse.

 
  
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  Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Für Stabilität und Wachstum braucht man eine gesunde Wirtschaft. Die EU-Wirtschaft erleidet täglich Schaden, manchmal mehrere Millionen Euro, wegen des Embargos der Türkei gegen EU-Schiffe. Dieses Embargo sollte theoretisch für Zypern gelten, doch in der Praxis richtet es sich gegen die gesamte EU. Warum das so ist, möchte ich mit folgendem Beispiel verdeutlichen. Einem deutschen Schiff unter französischer Flagge, das britische Waren für ein spanisches Unternehmen transportiert, wird das Anlaufen eines türkischen Hafens verwehrt, wenn sich herausstellt, dass ein Vorstandsmitglied des Unternehmens, das mit den Waren handelt, zuvor mit einem zyprischen Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhielt. Das ist rechtswidrig und absurd, und es gibt für den Rat und die Kommission keine Rechtfertigung, ein solch aggressives Verhalten eines Kandidatenlandes auch nur einen Tag länger zu tolerieren.

Ich möchte kurz eine weitere Frage aufwerfen. Vor zwei Tagen berichtete die Hurriyet, eine Tageszeitung mit hoher Auflage und Sprachrohr der türkischen Regierung, dass der Rat und die Kommission in geradezu verschwörerisch anmutender Weise zusammengearbeitet hätten, um vor allem die zyprische Regierung zu isolieren und zu destabilisieren und sie so dazu zu zwingen, einer unpopulären Lösung der Zypern-Frage zuzustimmen. Ich weiß, dass dieser Bericht Unsinn ist, aber er wurde für türkische Propagandazwecke missbraucht und hat bei meinen Wählern Besorgnis ausgelöst. Ich fordere Sie eindringlich auf, hier heute klarzustellen, dass dies vollkommen falsch und absurd ist.

 
  
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  Langen (PPE-DE). Meine Herren Präsidenten! Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist viel gelobt worden. Aber ich bin der Überzeugung, dass es eine sehr schwierige Geburt war und das Ergebnis alles andere als zufriedenstellend ist. Ich will damit nicht die Leistung von Herrn Juncker und Herrn Barroso schmälern, die darin bestand, die nationalen Egoismen zusammenzufassen, aber das, was herausgekommen ist, ist ein mittelfristiger Sargnagel für die Stabilität des Euros. Wir merken das jetzt deshalb nicht, weil im Augenblick die USA und Japan eine weitaus höhere Verschuldung haben. Aber sobald dort die Verschuldung reduziert wird, wird der Euro in seiner Stabilität und in seinem Wechselkurs in Frage gestellt werden. Natürlich sind die Werte 3% und 60% eingehalten worden. Aber es ist überhaupt nicht mehr diskutiert worden, dass es in den Beschlüssen des Stabilitäts- und Wachstumspakts heißt, dass ein ausgeglichener Haushalt angestrebt werden soll. Die allererste Bewährungsprobe, als es um die beiden größten Staaten, Deutschland und Frankreich, ging, ist schon schief gegangen. Und wenn man sich schon in schwierigen Zeiten nicht an einen Pakt hält, mit welcher Begründung soll man es dann in guten Zeiten tun? Ich sehe das nicht als realistisches Konzept an. Allein die Differenz zwischen 0% und 3% macht im Euroraum 250 Milliarden Euro aus. Das sind die Mittel, die für Konjunkturzyklen, für Naturkatastrophen oder für internationale Verpflichtungen hätten eingesetzt werden können. Als es so weit war, waren sie verbraucht.

Deshalb glaube ich, dass auch der Verweis auf die Europäische Zentralbank nicht ausreicht, denn die Europäische Zentralbank ist zwar unabhängig, aber sie ist eine Tochtergesellschaft der nationalen Banken. Die Europäische Zentralbank hat einen Gouverneursrat, aber in diesem dominieren zu zwei Drittel die nationalen Notenbankchefs. Solange die Europäische Zentralbank nicht in der Lage ist, ihre eigenen Refinanzierungsgeschäfte daran zu orientieren, ob die Staatsanleihen des Euroraums ein gutes oder ein schlechtes Rating haben, wird sie nicht dazu beitragen können, dass der Euro auf Dauer die notwendige Stabilität erhält.

 
  
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  Andersson (PSE). (SV) Herr Präsident! Ich begrüße den Ausgang des Frühjahrsgipfels des Europäischen Rates. Gestatten Sie mir, vier Aspekte hervorzugeben. Erstens besteht ein Gleichgewicht im Lissabon-Prozess, was auch eine gegenseitige Abhängigkeit der Pfeiler bedeutet. Zweitens erfährt das europäische Sozialmodell eine starke Betonung. Dies bedeutet nicht nur mehr Arbeitsplätze, sondern auch hoch qualifizierte Arbeitsplätze, verlässliche Systeme der sozialen Sicherheit, die modernisiert werden müssen, sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Drittens begrüße ich die Formulierungen zur Dienstleistungsrichtlinie. Meiner Ansicht nach gibt es einen wachsenden Konsens bezüglich der Dienstleistungsrichtlinie zwischen dem Rat und der – wie ich glaube – Mehrheit im Parlament. Wir brauchen eine Dienstleistungsrichtlinie, die jedoch nicht so aussehen darf wie der jetzige Entwurf. Wir müssen das europäische Sozialmodell erhalten, hohe Umweltanforderungen stellen und die umfassenden Verbraucherrechte beibehalten können. Ich glaube an die Möglichkeit, einen derartigen Vorschlag zu erarbeiten. Viertens ist die nachhaltige Entwicklung ein Thema, das durchgängig Berücksichtigung findet. Dabei geht es um die ökologisch nachhaltige Entwicklung, aber in gleichem Maße auch um eine wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung.

Lassen Sie mich abschließend betonen, dass natürlich nicht alles negativ ist. Wir dürfen nicht pessimistisch sein. Wir haben die Ziele des Lissabon-Prozesses nicht vollständig erreicht, aber dennoch gibt es eine Reihe von Ländern, die zahlreiche Anforderungen erfüllen. Ich möchte hier keine Namen nennen, aber wenn man sich diese Länder genau anschaut, kann man sehen, dass sie Wachstum, hohe Beschäftigungsraten, umfassende Sozialsysteme und hohe Umweltanforderungen vereinen. Wir haben allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen.

 
  
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  Malmström (ALDE). (SV) Herr Präsident! Ich muss leider feststellen, dass der Europäische Gipfel eine beeindruckende Darbietung schlechter Führungsarbeit war. Was tut der Rat in einer Zeit, in der die europäische Wirtschaft nichts so sehr benötigt wie Reformen, in der die Arbeitslosigkeit ansteigt – auch in Schweden, Herr Andersson – und in der die Euroskepsis sich ausbreitet? Anstatt sich für Europa einzusetzen und öffentlich die Führung zu übernehmen, ziehen sich die europäischen Politiker bei einer der wichtigsten Fragen des Lissabon-Prozesses – der Dienstleistungsrichtlinie - vollständig zurück.

Aus Angst vor den verschiedenen Volksbefragungen gibt man den Lügen und Märchen, die starke Linkskräfte über diese Richtlinie in Umlauf gebracht haben, neue Nahrung. Wenn diese Richtlinie in Kraft tritt, so wird behauptet, hat das Elend der europäischen Verbraucher und Arbeitnehmer kein Ende. Dennoch wissen Rat und Kommission, dass diese Richtlinie – die nichts mit der neuen Verfassung zu tun hat – von größter Bedeutung für das Wachstum, die Beschäftigung und die Verbraucher in Europa ist. Natürlich will niemand, dass sie zu Sozialdumping führt. Aber anstatt sich für die Richtlinie einzusetzen, die sie selbst bestellt haben, tragen die Politiker dazu bei, eine Menge falscher Vorstellungen anzuheizen, was das Misstrauen verstärkt. Wie sollen die Bürger an Europa glauben, wenn noch nicht einmal wir, die tagtäglich mit Europa arbeiten, das tun?

(Beifall)

 
  
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  Kirkhope (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Bei dem Gipfel im März sollte es um einen Neubeginn für die Lissabon-Agenda gehen, nur leider fürchte ich, dass er als so etwas wie ein fauler Kompromiss in die Geschichte eingehen wird. Ein offener Angriff auf die liberale Wirtschaftsordnung durch den französischen Präsidenten und andere war kein erhebender Anblick. Mit der Bemerkung zitiert zu werden, die Liberalisierung der europäischen Wirtschaftsräume sei der neue Kommunismus unseres Zeitalters, ist, wenn sie denn stimmt, ein ziemlich starkes Stück. Jeder Versuch, unsere Dienstleistungsrichtlinie zu untergraben, ist leider ein klares Zeichen, dass die Antireformkräfte in Europa weiterhin aktiv sind.

Präsident Barroso sagte kürzlich, dass einige Leute glaubten, die Europäische Kommission sei dazu da, die alten „15“ vor den neuen „10“ zu schützen. Das ist sie nicht. Er hat vollkommen Recht: Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen, dynamischen Wirtschaft. Diejenigen, die die Weiterentwicklung des Binnenmarktes untergraben wollen, erweisen den Millionen Arbeitslosen in ihren Ländern keinen guten Dienst. Im Gegenteil: Wie sich in den neuen Mitgliedstaaten doch deutlich gezeigt hat, sind es die liberalisierungsfreundlichen Volkswirtschaften, die bei der Schaffung von Arbeitsplätzen Erfolg haben.

Das so genannte europäische Sozialmodell hat in manchen Ländern so sehr an Bedeutung gewonnen, dass es fast unmöglich scheint, echte Reformen durchzuführen. Ich fürchte, dass dieses Modell, so groß seine Vorteile in früheren Zeiten auch gewesen sein mögen, mittlerweile zu einer Art Achillesferse für unsere Wirtschaft geworden ist. Es hat die hohe Arbeitslosigkeit fortschreiten lassen – 19 Millionen nach dem letzten Stand. Es hat eine unternehmensfeindliche Kultur begünstigt, und an jedem Tag, den wir ohne Reformen verstreichen lassen, steigt die Wettbewerbsfähigkeit Chinas, der Vereinigten Staaten und Indiens, und zwar zu unserem Nachteil.

Wie ich Herrn Barroso gegenüber erwähnt habe, glaube ich, dass er es mit seinem Einsatz für die erforderlichen Reformen sehr ernst meint, doch er wurde von anderen übel im Stich gelassen, von Regierungschefs, auch unserem britischen Premierminister, deren Kurzsichtigkeit es für Herrn Barroso nun viel schwieriger gemacht hat, Fortschritte zu erzielen.

Es gibt einige gute Schlussfolgerungen des Rates, wie etwa die zum Kyoto-Protokoll und zur nachhaltigen Entwicklung, doch fürchte ich, dass die ungeschickte Taktik einiger Regierungschefs, die unsere Wirtschaftsreform blockieren wollen und mit einem immer unglaubwürdigeren Stabilitäts- und Wachstumspakt ihre Spielchen treiben, uns allen eine rechtzeitige Mahnung ist, dass unsere Interessen kurzfristigen politischen Interessen zum Opfer fallen könnten, wenn wir nicht wachsam sind.

 
  
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  Sacconi (PSE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Debatten wiederholen sich oft, deshalb möchte ich mit einer Meldung beginnen, die ich gestern gelesen habe und die mich sehr betroffen gemacht hat. Vor einigen Tagen fand in Huang-Kan-Tun im Süden Chinas ein Aufstand der Bevölkerung statt, der leider aufgrund seiner brutalen Niederschlagung durch die Polizei auch zwei Todesopfer gefordert hat. Bei dieser Revolte hatten sich alle Bewohner besagten Ortes gegen einen erst jüngst errichteten Chemiebetrieb aufgelehnt, der innerhalb kürzester Zeit gravierende Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzungen verursacht hatte.

Was will ich mit dieser Nachricht sagen? Ich will damit ausdrücken, dass im Zuge der industriellen Entwicklung nun auch innerhalb dieser neuen Wirtschaftsmächte neue umweltpolitische, ökologische, gesundheitsbezogene und soziale Forderungen aufkommen. Das zeigt uns klar und deutlich, worin unsere Aufgabe bei der zukünftigen internationalen Arbeitsteilung besteht: Wir müssen Technologien entwickeln und verkaufen, die diesen Ländern ein Wachstum ermöglichen, ohne dass sie die Fehler, die wir früher z. B. in Bezug auf die Umweltverschmutzung und den Sozialabbau gemacht haben, wiederholen. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint mir das Ergebnis des Gipfels positiv, denn er hat die Lissabon-Strategie auf der Grundlage der wechselseitigen Abhängigkeit ihrer drei Säulen wirklich wiederbelebt, der weltweiten Rolle der Europäischen Union als führende Kraft der nachhaltigen Entwicklung neue Impulse verliehen und ein Kyoto-2-Protokoll in Aussicht genommen, das gerade in dieser Hinsicht sehr ehrgeizig und wichtig ist.

Besonders förderlich finde ich die politische Reform der Lissabonner Strategie bzw. ihrer Handhabung nach dem Grundsatz, dass jeder seiner Rolle voll gerecht werden muss: Mitgliedstaaten, Gemeinschaft, örtliche Gemeinschaften, Europäische Union usw. Auch das Europäische Parlament muss seinen Part übernehmen, was klar und deutlich ausgesprochen wurde. Das wird uns am besten gelingen, Herr Präsident, wenn, wie Sie es sich wünschen, die Zusammenarbeit fortgeführt wird, die sich in letzter Zeit zwischen den Organen im Hinblick auf die uns obliegende Aufgabe – fortgeschrittene Rechtsvorschriften – auszuarbeiten abgezeichnet hat. Ich meine, einer der Hauptbereiche, in denen wir uns dieser Herausforderung stellen müssen, wird die REACH-Richtlinie sein. Ich bin mir sicher, dass es in den kommenden Monaten zu der erhofften Zusammenarbeit kommen wird, um dieses Ergebnis zu erreichen.

 
  
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  Sterckx (ALDE). (NL) Als Vorsitzender der Delegation dieses Parlaments für die Beziehungen zur Volksrepublik China möchte ich dem Ratsvorsitzenden etwas zur Aufhebung des Waffenembargos sagen. Ich stelle fest, dass der Rat, obwohl eine große Mehrheit dieses Parlaments dagegen ist, bei seiner Absicht bleibt, die Aufhebung durchzusetzen. Ich habe sogar Verständnis dafür, wenn die Chinesen eine politische Geste verlangen und erklären, in einer strategischen Partnerschaft wie der unsrigen seien solche Embargos unangebracht. Wenn wir jedoch zu einer politischen Geste bereit sind, müssen wir dafür auch eine politische Gegenleistung fordern, die vorerst noch nicht erbracht wird. Im Gegenteil, das letzten Monat in China verabschiedete Anti-Separationsgesetz stellt das falsche Signal dar. Ende dieses Monats wird eine Delegation des chinesischen Volkskongresses in unserem Parlament die damit verfolgte Absicht genau erläutern, und ich werde ihrer Erklärung aufmerksam zuhören. Auch im Zusammenhang mit individuellen Menschenrechten sollten wir ein Entgegenkommen verlangen, denn in letzter Zeit gab es in China zu wenig Beweise für Verbesserungen auf diesem Gebiet. Deshalb mein Appell an Sie, Herr Ratspräsident, wenn der Rat zu einer politischen Geste bereit ist, dann sollten Sie von der chinesischen Regierung auch Gegenleistungen verlangen. Hoffentlich wird der Rat diese im Parlament mit großer Mehrheit unterstützte Linie im Rat ebenfalls verfolgen.

 
  
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  Saryusz-Wolski (PPE-DE). (PL) Herr Präsident! Das Ergebnis des Frühjahrsgipfels macht den bedauerlichen Rückschritt deutlich, den die Europäische Union vollzogen hat. Nun wird es noch schwieriger werden, berechtigte wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Die Zielmarke scheint in weitere Ferne zu rücken. Die Lockerung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist äußerst besorgniserregend. Es ist ein sehr kurzsichtiger Ansatz, eine Art manueller Kontrolle einzuführen und die Regeln des Pakts nur auf bestimmte Länder anzuwenden, nicht aber auf andere, die bedenkenlos gegen seine Bestimmungen verstoßen. Welche Signalwirkung hat dies für die Mitgliedstaaten, die schmerzhafte Reformen durchgeführt haben, damit sie die Haushaltsdisziplin sicherstellen und die Konvergenzkriterien einhalten können? Was ist das für ein Beispiel, das wir den neuen Mitgliedstaaten damit geben?

Es ist bedauerlich, dass die Lissabon-Strategie nach wie vor nur auf dem Papier existiert. Die Mitgliedstaaten und die Union als Ganzes müssen ihren Worten Taten folgen lassen und diese wohlklingenden Erklärungen mit konkreten und konsequenten Maßnahmen unterstützen. Niemand wird den Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes widersprechen, dass die Vollendung des Binnenmarkts für den freien Dienstleistungsverkehr die Ziele der Gemeinschaft im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit unterstützen wird. Die Dienstleistungsrichtlinie gehört zu den wichtigsten Elementen der Lissabon-Strategie. Konsequente Maßnahmen zur Verwirklichung des Binnenmarkts sind die beste Unterstützung für die Strategie von Lissabon. Alle diese Ziele können schneller und wirksamer erreicht werden, wenn die Dienstleistungsrichtlinie, über die zur Zeit diskutiert wird, in ihrer ursprünglichen Form verwirklicht und nicht verwässert, aufgeweicht und auf die lange Bank geschoben wird. Wir müssen die freie und uneingeschränkte Erbringung von Dienstleistungen im gesamten Hoheitsgebiet der Union sicherstellen. Bei der Gestaltung dieser Richtlinie müssen wir dafür sorgen, dass der gesunde Menschenverstand an erster Stelle steht und auf alle unnötigen Einschränkungen verzichtet wird.

Die Union braucht starke wirtschaftliche Impulse, damit sie ihre Ziele für die Wirtschaft erreichen kann. Ein solcher Impuls war der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten bei der Erweiterung im Mai vergangenen Jahres. Wir sind nun aufgerufen, noch weiter zu gehen. Wir müssen für die Interessen zukünftiger Generationen eintreten und dürfen uns nicht nur von den gegenwärtigen politischen Erfordernissen, von Wahlen und Volksabstimmungen leiten lassen. Die Bürger der Mitgliedstaaten erwarten von uns, dass wir unsere Pflicht erfüllen. Mit schönen Worten allein können wir die bestehende Realität, die durch die fehlende Bereitschaft zur Veränderung, zur Öffnung der Märkte, aber auch durch die Aufweichung der makroökonomischen Disziplin gekennzeichnet ist, nicht verändern oder zum Verschwinden bringen. Wir müssen den Mut finden, uns den Herausforderungen der Zukunft zu stellen!

 
  
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  Van den Burg (PSE). (NL) Am Schluss der Aussprache das Wort zu ergreifen hat den Vorteil, auf eine Reihe von Punkten, die zur Sprache gebracht worden sind, näher eingehen zu können, und das möchte ich nun durch den Hinweis auf drei falsche Auffassungen tun, von denen die Debatte beherrscht wurde. Die erste betrifft die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Hierbei ging es nicht lediglich um einen Kuhhandel zwischen jenen Mitgliedstaaten, die sich mit der Erfüllung der Normen des Pakts schwer taten; diskutiert wurde auch über Wirtschaftspolitik und über das, was der Pakt im Rahmen der makroökonomischen Politik in wirtschaftlicher Hinsicht erbringen sollte. In der Berichterstattung der Medien ist dies vielleicht nicht so richtig vermittelt worden, der luxemburgische Vorsitz hat dem aber sehr wohl Beachtung geschenkt. Hoffentlich ist die Kommission in der Lage, unter diesem mehr makroökonomischen Gesichtspunkt die Reform des Pakts als Instrument zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Politik der EU zu nutzen.

Ein zweiter Punkt betrifft die integrierte Behandlung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie die mikroökonomische Politik, wie sie gestern von der Kommission vorgestellt wurde. Selbstredend fügt sich all dies in den Rahmen der Lissabon-Strategie, und meine Fraktion spricht sich dafür aus, diese Prozess zu straffen und uns für einen integrierten Ansatz zu entscheiden. Allerdings gilt es, die Schaffung einer Art Hierarchie der Verfahren zu vermeiden und zu verhindern, dass sich eine bestimmte Ratsformation, ein bestimmtes Kommissionsmitglied oder ein bestimmter Ausschuss bzw. eine bestimmte integrierte Struktur im Parlament in den Vordergrund stellt. Wir wollen keinen Superkommissar, keinen Superrat und auch keinen Sonderausschuss, die sich mit nichts anderem beschäftigen.

Der dritte Punkt bezieht sich auf die Dienstleistungsrichtlinie. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals betonen, dass es bei dem Widerstand dagegen nicht um die Verhinderung des freien Verkehrs von Dienstleistungen und von Arbeitskräften, sondern um die Bedingungen geht, unter denen dieser Verkehr stattfinden muss. Die Kommission hat ihre Hausaufgaben nicht gut gemacht, und wir sollten uns dessen bewusst sein, dass die Arbeitskräftemigration mit dem freien Dienstleistungsverkehr untrennbar verbunden ist und dass in dieser Hinsicht weitaus mehr getan werden muss als es bislang der Fall war, auch unabhängig von dieser Dienstleistungsrichtlinie.

 
  
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  Radwan (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident! Es ist vollbracht! Wir hatten den Gipfel, der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde – wie manche sagen – reformiert, bzw. – wie andere sagen – abgeschafft, die Dienstleistungsrichtlinie wurde unter Beschuss genommen. Der Prosperität und dem Aufschwung Europas steht wohl nichts mehr im Wege. Jetzt werden wir es schaffen! Das könnte eine Botschaft sein.

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Kommissionspräsident, dass Sie zu Beginn Ihrer Rede gesagt haben, man habe die Diskussion um den Stabilitätspakt angefangen, weil der Konsens über die Einhaltung der bisherigen Regeln aufgekündigt wurde. Damit sei man gezwungen worden, etwas Neues zu machen. Dann stellte sich die Frage, wie man dort hinkommt. Es wurde zwischendurch auch von Lügnern gesprochen. Ich fühle mich auf jeden Fall bei der Beurteilung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Reigen der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank nicht unwohl. Wenn man sich dann auch noch vor Augen führt, dass manche Staaten in Bezug auf die Weiterentwicklung damit gedroht haben, bisher geltendes Recht nicht länger anzuwenden, dann frage ich mich: Ist das die neue Geschichte? Werden wir in Europa künftig so entsprechende Entscheidungen herbeiführen?

Zur Lissabon-Strategie möchte ich sagen: Ich hoffe auf eine starke Kommission. Ich bin mir bewusst, Herr Kommissionspräsident, dass Sie es schwerer haben als Jacques Delors, eine Vision zu verwirklichen, denn Jacques Delors hatte andere Regierungschefs an seiner Seite. Damals gab es Mitterrand und Kohl, die den europäischen Fortschritt aktiv unterstützt haben. Wichtig ist, dass die Kommission sich auf das konzentriert, was Europa leisten kann, und nicht allzu viel Papier produziert. Für den Rat ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten sich zu dem verpflichten, was sie selbst regelmäßig vereinbaren und ihre Hausaufgaben machen, damit wir auch ans Ziel kommen.

Zur Dienstleistungsrichtlinie möchte ich nur eines sagen: Wir werden heute Mittag voraussichtlich über Rumänien und Bulgarien abstimmen. Denjenigen, die beim Rat gegen diese Richtlinie Sturm gelaufen sind, möchte ich nur mitgeben: Bei den 10 Staaten haben wir Probleme hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit, weil diese nicht in die Beitrittsverträge aufgenommen wurde. Diesen Fehler sollten wir jetzt nicht wiederholen und andere stellvertretend dafür prügeln, sondern die Dienstleistungsfreiheit sollte in dem Konzept Bulgarien und Rumänien entsprechend dem Willen derer, die dafür sind, korrigiert werden. Sonst stehen wir vor dem gleichen Problem.

 
  
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  Bersani (PSE). - (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlüsse des Frühjahrsgipfels halte ich für gut, doch wissen wir, dass das endgültige Urteil durch die Fakten gesprochen wird. Das, was wir beschließen, birgt große Chancen, aber auch Risiken in sich. Insgesamt übertragen wir dem politischen Beschlussfassungsorgan neue Verantwortung, und wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Verantwortung in Richtung Integration und nicht in Richtung Auflösung gelenkt wird.

Die integrierten Richtlinien und die nationalen Reformprogramme dürfen nicht nur allgemeine Aussagen, sondern müssen wirklich übereinstimmende und messbare Entscheidungen enthalten. Die Flexibilität des Paktes muss zunehmend deutlicher und sie muss ausgehend von unverrückbaren gemeinsamen Kriterien ausschließlich auf Wachstumsziele ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang hat sich der heikle Fall Italien aufgetan, und ich möchte darauf hinweisen, dass wir von der Regierung, von der Kommission, vom Rat und von Eurostat verlangen, dass jeder seine Aufgabe seriös, transparent und ehrlich wahrnimmt, denn die italienischen Bürger haben ein Recht darauf, Klarheit zu bekommen und die Wahrheit über die öffentliche Finanzlage, d. h. über ihre Zukunft, zu erfahren.

Mit den Beschlüssen des Frühjahrsgipfels kommen wir in eine völlig neue Lage: würden wir nicht mehr Europa bekommen, dann bekommen wir weniger. Deshalb sind diese Weichenstellungen sehr wichtig, denn sie können die Integration und somit die Koordinierung der makroökonomischen Maßnahmen gewährleisten, die Verbesserung der statistischen Grundlagen, die Einbeziehung der nationalen Parlamente, die wirkliche Integration der nationalen und europäischen Programmplanungsinstrumente, die Wirksamkeit des EU-Haushalts, Infrastruktur- und Forschungsinvestitionen, die europäische Dimension usw. In all diesen Fragen werden wir uns bewähren müssen. Momentan jedoch möchte ich dem luxemburgischen Vorsitz meine herzlichsten Glückwünsche aussprechen.

 
  
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  Toubon (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst ein Bravo für Herrn Juncker, den amtierenden Ratspräsidenten, für Herrn Barroso, den Kommissionspräsidenten, und seine Kollegen, ohne die Staats- und Regierungschefs zu vergessen. Dank Ihres Anteils war diese Ratstagung vom 22. und 23. März meiner Meinung nach ausschlaggebend, um Europa voranzubringen, war sie ihrem Inhalt und der Form nach wahrscheinlich eine der besten, die ich je erlebt habe.

Denn diese Ratstagung hat Lösungen für eine Reihe von Fragen gebracht, die sich schon lange stellten. Erstens eine intelligente Reform des Stabilitätspaktes, wobei ich meine, dass auch in der Politik, auch in der europäischen Politik Intelligenz gebraucht wird. Weiterhin Verbesserungen und neue Orientierungen, damit die im Annahmeprozess befindlichen Rechtsvorschriften ausgewogen gestaltet werden, wobei ich an die Dienstleistungsrichtlinie sowie an REACH denke. Weiterhin ist die Umwelt zu nennen zu einem Zeitpunkt, da Kyoto umgesetzt wird. Schließlich ging es um unsere Beziehungen zu China sowie um die europäischen Forschungsaufwendungen. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere die getroffene historische Entscheidung über die Inangriffnahme des ITER anführen.

In dieser Hinsicht hoffe ich, dass die Europäische Union nicht zu lange auf den guten Willen Japans warten muss; dass mit Japan verhandelt wird, vorausgesetzt, Herr Präsident, dass das Vorhaben am 14. Juli in Angriff genommen wird, denn es ist von großer Wichtigkeit für Europa, für die Zukunft der Energieversorgung und für die Jugend, d. h. für diejenigen, die in dreißig oder fünfzig Jahren hier leben werden.

Daher, Herr Präsident, unterstütze ich voll und ganz die gemeinsame Entschließung, die die positive Haltung des Parlaments zu dieser äußerst wichtigen und äußerst positiven Ratstagung zum Ausdruck bringt.

 
  
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  Myller (PSE).(FI) Herr Präsident, die gute Nachricht vom Frühjahrsgipfel lautete, dass ein Beschluss über eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gefasst wurde. Ebenfalls beschlossen wurde, die Aufstellung verbindlicher mittel- und langfristiger Ziele anzustreben. Es ist absolut unerlässlich, jetzt Schritte zu unternehmen, um ehrgeizige Vorschläge für die Zeit nach 2012 auszuarbeiten.

Bedauerlicherweise hat die jüngste Geschichte gezeigt, dass es der Europäischen Union bislang deutlich leichter gefallen ist, ehrgeizige Ziele aufzustellen und zu verabschieden, als sie umzusetzen. Wenn wir einen erfolgreichen Neustart für die Lissabon-Strategie anstreben, dann sollten wir uns in der Europäischen Union um eine neue Führungsstärke in allen Politikbereichen bemühen. Wir müssen die Interessen der Gemeinschaft im Auge behalten, gefasste Beschlüsse müssen eingehalten werden, und es muss so gehandelt werden, dass alle Mitgliedstaaten von der europäischen Zusammenarbeit profitieren.

 
  
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  Oomen-Ruijten (PPE-DE). (NL) Herr Ratspräsident! Herr Präsident der Europäischen Kommission! Sie haben heute beide einen Großteil Ihrer Erklärungen dem Lissabon-Prozess gewidmet. Der Ratsvorsitzende hat ihn in groben Zügen umrissen und dabei den Nachdruck auf Ausgewogenheit und Wirtschaftswachstum gelegt, die nicht ohne ökologische und soziale Verantwortung verwirklicht werden können. Diese dreidimensionale Einheit haben Sie, Herr Ratsvorsitzender, durch den integrierten Ansatz, der auch in den Schlussfolgerungen des Rates zum Ausdruck kommt, verdeutlicht. Ebenso möchte ich meine Anerkennung dafür aussprechen, dass Sie den KMU besondere Aufmerksamkeit schenkten. Noch nie habe ich Schlussfolgerungen des Rates gesehen, in denen das Wort KMU, Innovation und Umwelt so häufig erwähnt wurden. In dem dem Europäischen Parlament heute zur Abstimmung vorliegenden Entschließungsantrag fordern wir eine neue Dynamik im Lissabon-Prozess, eine neue Dynamik mit einem zielgerichteten Ansatz, bei dem neue Führungsstärke gezeigt wird.

Ich möchte mich nun an Sie, Herr Kommissionspräsident, wenden. Diese Führungskraft und diese Dynamik sind nur realisierbar, wenn Sie mit den Mitgliedstaaten, den Regionen und den Sozialpartnern eng zusammenarbeiten. Bei Ihren Darlegungen heute Vormittag hatte ich das Gefühl, dass dieses „mano in mano“, wie es der Ratsvorsitzende nannte, keineswegs so selbstverständlich ist. Möglicherweise täusche ich mich, doch habe ich den Eindruck, dass den Mitgliedstaaten viel Bürokratie auferlegt, dass weniger Augenmerk auf die sozialpolitische Agenda gerichtet und ihr nicht der nötige Nachdruck verliehen wird. Außerdem bin ich der Meinung, dass dieses „mano in mano“ mit dem Parlament im Bereich der integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien, für den ich mir in Zukunft ein gewisses Maß an Konsultation erhoffe, zu wünschen übrig lässt.

 
  
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  Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Der luxemburgische Vorsitz ist meiner Ansicht nach ein guter Ratsvorsitz. Er kann zu seinen Errungenschaften bereits den kreativen Kompromiss zum Stabilitätspakt rechnen, der den Mitgliedstaaten in der Euro-Zone die Möglichkeit gibt, auf der Grundlage der durch die Haushaltsdisziplin auferlegten Regeln mit dem notwendigen Maß an Flexibilität in ihrer Entwicklung voranzugehen.

Gleichzeitig ist es dem luxemburgischen Ratsvorsitz gelungen, auf dem Europäischen Rat in Brüssel die Lissabon-Strategie zu spezifizieren; es ist jedoch in der Tat zu bedauern, dass es nicht möglich war, bei dieser Gelegenheit die Mitgliedstaaten zu benennen, die nicht in der Lage sind, diese Strategie voranzutreiben.

Ein anderes wichtiges Thema, mit dem wir uns im Rahmen der Lissabon-Strategie auseinander setzen müssen, ist die Dienstleistungsrichtlinie, die, so hoffe ich, in rationaler Weise überprüft werden wird und die vor allem darauf ausgerichtet sein wird, Missverständnisse zu beseitigen, sodass sich der Nebel, der uns daran hindert, das Wesen der Sache zu erkennen, lichtet. Mitunter entsteht nämlich der Eindruck, dass wir in der Europäischen Union über ein vollkommen anderes Thema diskutieren.

Abschließend möchte ich dem luxemburgischen Ratsvorsitz für die Zukunft viel Erfolg bei der Bewältigung eines bedeutenden Themas wünschen, mit dem wir uns bereits befassen. Damit meine ich die Finanzielle Vorausschau und insbesondere den Haushalt für die Regionalpolitik und die Kohäsionspolitiken der Union. Hierbei handelt es sich um ein außerordentlich wichtiges und zugleich schwieriges Thema. Ich persönlich meine, dass uns allen auferlegt ist, bis Juni zu einer Einigung zu gelangen, da die regionalpolitischen Programme andernfalls einer auf europäischer Ebene herrschenden Uneinigkeit zum Opfer fallen werden.

 
  
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  Sudre (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, meine Damen und Herren! Die jüngste Ratstagung hat der europäischen Wirtschaft eine neue Ausrichtung im Sinne des Pragmatismus, der Flexibilität und der Innovationsförderung gegeben.

Was den Stabilitäts- und Wachstumspakt betrifft, so bin ich erfreut darüber, dass sich Realismus und Flexibilität gegenüber Dogmatismus und blinder Anwendung der Regeln durchgesetzt haben, die in einer Zeit mit einem deutlich höheren Wirtschaftswachstums als das, was heute vorherrscht, festgelegt wurden. Regeln sind selbstverständlich notwendig, denn davon hängt die Stabilität unserer Währung ab, doch die Reform des Paktes ist insofern positiv, als dass sie es ermöglicht, den wesentlichen Grundsatz der Achtung der Rechtsstaatlichkeit mit dem für die Verwaltung der öffentlichen Gelder der Mitgliedstaaten erforderlichen Mindestmaß an Flexibilität zu vereinbaren. Ich möchte Präsident Barroso und Präsident Juncker für ihren Scharfsinn und ihre Überzeugungskraft bei diesem heiklen Thema danken.

Dieser Pragmatismus herrschte auch in der Frage des Entwurfs der Richtlinie zur Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes vor. Indem der Rat anerkannte, dass die gegenwärtige Fassung der Richtlinie den Anforderungen nicht voll gerecht wird, und dazu aufforderte, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen unter Bewahrung des europäischen Sozialmodells voll funktionsfähig zu machen, hat er nicht – wie in den Medien allzu oft behauptet – Frankreich einen Gefallen getan, sondern vielmehr anerkannt, dass das Herkunftslandsprinzip offensichtliche Risiken des Sozial- und Steuerdumpings mit sich bringt, und auf die Weisheit des Europäischen Parlaments vertraut, eine akzeptable Lösung zu finden. Genau diese Art von Haltung erwarten die Bürger von Brüssel.

Die Zukunft unserer Wirtschaft ist bedroht, wenn wir keine verstärkten und massiven Investitionsanstrengungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Forschung und Entwicklung unternehmen. In diesen beiden Aspekten haben wir einen beträchtlichen Rückstand gegenüber unseren amerikanischen und asiatischen Partnern. Die Fünfundzwanzig haben ihren Willen bekräftigt, die Union zu einem attraktiveren Raum für Investitionen und Beschäftigung zu machen, um Wissen und Innovation zu fördern und damit das Wachstum zu unterstützen. Dies alles sind ehrgeizige, notwendige und realisierbare Ziele, sofern unsere Staaten den politischen Willen dazu aufbringen und die notwendigen Mittel bereitstellen.

 
  
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  Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Die Erweiterungsstrategie des Rates ist verfehlt. Das mitteleuropäische Land Kroatien, das die Kriterien besser erfüllt als mancher Mitgliedstaat, wird diskriminiert. Rumänien, ein eindeutig europäisches Land, das aber die Kriterien bei weitem nicht erfüllt, wird sozusagen durchgepeitscht. Die Ukraine, ein zwar europäisches Land, das aber noch jahrzehntelang nicht beitrittsreif sein wird und für das auch wir in den nächsten Jahren nicht aufnahmereif sein werden, wird auf den Sankt Nimmerleinstag vertröstet – es wird keine konkrete Strategie entwickelt. Und mit einem eindeutig nicht europäischen Land wie der Türkei sollen bereits in diesem Jahr Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden.

Ich möchte wirklich an den Rat appellieren, diese Strategie gründlich zu überdenken und erstens dafür zu sorgen, dass unverzüglich, spätestens aber am 21. Mai, grünes Licht für Beitrittsverhandlungen mit Kroatien gegeben wird und dass die dankenswerterweise durch Ihren Einsatz, Herr Ratspräsident, eingesetzte Arbeitsgruppe unverzüglich zu einem Resultat kommt. Zweitens möchte ich appellieren, Rumänien und Bulgarien zwar fristgerecht beitreten zu lassen, aber uns die Chance zu geben, bis zum Herbst zu warten, bis die entsprechenden Fortschrittsberichte vorliegen. Drittens möchte ich an Sie appellieren, nach der Aufnahme von Rumänien, Bulgarien und Kroatien der EU eine lange Atempause für ihre innere Konsolidierung zu gönnen, die sie dringend notwendig hat.

Des Weiteren möchte ich an Sie appellieren, auf jeden Fall zu verhindern, dass die die EU überfordernden und überdehnenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei im Herbst nicht aufgenommen werden, sondern dass hier eine Strategie der guten Nachbarschaft entwickelt wird, und dass auch für die Ukraine ein Konzept entwickelt wird. Ansonsten wird auch das, was aus der Orangenen Revolution hervorgegangen ist, scheitern, was ernste Auswirkungen auf Europa hätte.

(Beifall)

 
  
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  Juncker, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, zum Schluss dieser größtenteils recht ungeordneten Debatte möchte ich einige Klarstellungen zu bestimmten Punkten vornehmen.

Ich freue mich darüber, dass es hinsichtlich der Entscheidungen des Europäischen Rates zur Lissabon-Strategie nur ganz wenige Meinungsverschiedenheiten gegeben hat. Dies erscheint mir völlig normal, kohärent und konsequent, da – und das sollten einige aufmerksam lesen – die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lissabon-Strategie so gut wie vollständig in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates eingeflossen ist. Dass heute bestimmte Elemente davon kritisiert werden, zeugt von einem ausgeprägten Sinn für Selbstkritik. Dies ist meine Feststellung!

Im Übrigen halte ich es für wesentlich, dass wir der Entscheidung des Europäischen Rates zur Lissabon-Strategie zumindest eines zugute halten, nämlich dass sie den Mitgliedstaaten eine hohe Verantwortung auferlegt hat. Als wir im Januar über dieses Thema diskutiert haben, waren wir uns ziemlich einig, dass es den nationalen Regierungen zukomme, die Lissabon-Strategie nicht nur für jedes einzelne Land zum Erfolg werden zu lassen, sondern für ganz Europa.

Künftig müssen die nationalen Regierungen Rechenschaft über die nationalen Reformprogramme vor ihren Parlamenten ablegen, der Rat ist dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich, und die Kommission wird ihre übliche Rolle spielen, d. h. eine vermittelnde und anregende Rolle, die darin besteht, alle Mitgliedstaaten in dem gleichen Bestreben zur Realisierung der Ziele der Lissabonner Strategie zu mobilisieren, mit der gewährleistet werden soll, dass das europäische Sozialmodell auch künftig für eine möglichst große Anzahl von Europäern zugänglich bleibt.

Von einigen mehr ökumenischen als katholischen Fraktionen höre ich deutlich von einander abweichende Meinungen zu den Grundlinien des politischen Wirkens auf europäischer Ebene. Herr Radwan, es ist leichter, einen Kompromiss zum Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erreichen als Einigkeit in der Fraktion zu erzielen, zu der Sie gehören. Das habe ich gestern ebenso festgestellt wie heute.

Zum Stabilitätspakt möchte ich gerne sagen, dass es mich sehr wundert, dass man alle Zwischenetappen der Reform des Stabilitätspakts mit der gleichen rhetorischen Schärfe und einschlägigen Kommentaren begleitet. Als einige Regierungen den Vorschlag gemacht haben, ganze Ausgabenblöcke aus dem Stabilitätspakt herauszurechnen, klang die Kritik genauso, wie sie jetzt klingt, nachdem dies nicht passiert ist! Irgendetwas kann da nicht stimmen. Der präventive Teil des Pakts wurde wesentlich gestärkt. Wieso musste er wesentlich gestärkt werden? Weil der alte Pakt – ich hatte mit dessen Zustandekommen wesentlich zu tun – diesen Aspekt einfach sträflichst vernachlässigt hatte. Einige Regierungen haben es in so genannten guten Zeiten auch unterlassen, die richtige Politik in Richtung Defizit- und Schuldenabbau zu verfolgen. Das kann sich nach einigen ins Haus stehenden Wahlen ja nur zum Besseren wenden, was ich allerdings erheblich bezweifle.

Den korrektiven Teil des Pakts haben wir eigentlich nur unwesentlich gegenüber dem, was Vertrag und Pakt zu der Frage ausdrücken, verändert. Wenn man natürlich die Vorstellung hat, der Stabilitätspakt bestünde darin, dass 3,0% auch wirklich 3,0% bedeuten, dass gegen Länder, die ein Defizit von über 3,0% aufweisen, ein Verfahren eingeleitet wird und dass diese Länder, wenn sie im nächsten Jahr nicht wieder unter die 3,0%-Grenze gelangen, mit Sanktionen belegt werden, dann entspricht die Reform des Stabilitätspakts nicht den Erwartungen. Das hätte erhebliche Vertragsänderungen bedingt und zur Folge gehabt, dass wir uns in wesentlichen Teilen nicht mehr an dem alten Stabilitätspakt hätten orientieren können.

Im Vertrag steht nicht, dass jedes Defizit über 3,0% ein übermäßiges Defizit ist. Wer dies sagt, interpretiert den Vertrag in einer unzulässigen Weise. Es steht einfach nicht im Vertrag, und ich akzeptiere nicht, dass man so tut als ob, und dass diejenigen, die wieder zu einer korrekten Auslegung des Vertrags zurückfinden, jetzt wie Stabilitätssünder behandelt werden. Wieso kann man sich anmaßen, die alleinige Interpretationshoheit über den Vertrag und den Pakt für sich in Anspruch zu nehmen? Ich lese – und das amüsiert mich teilweise sogar –, dass der Rat, die 25 Finanzminister, die 25 Staats- und Regierungschefs vor Deutschland und Frankreich in die Knie gegangen wären. Dies ist strikt lächerlich und im Übrigen beleidigend für die 23 anderen.

(Beifall)

Die Vorstellung, dass es nur eines scharfen Zurufs aus Berlin oder eines deutlichen Hinweises aus Paris bedürfe, damit 23 andere Regierungen kuschen, ist eine völlig uneuropäische Auffassung und widerspricht der immer wieder auftretenden Notwendigkeit, sich in Europa zusammenzuraufen und zu Kompromisslösungen zu kommen. Ich möchte mich nicht fragen müssen, wie groß die Kritik hier im Hause wäre, wenn wir bei Lissabon gescheitert wären, wenn wir es nicht geschafft hätten, die Gleichgewichte so hinzubekommen, wie sie vom Europäischen Parlament angemahnt wurden, oder wenn wir bei der Stabilitätspaktreform total gescheitert wären! Es gibt einige, die der Auffassung sind, der alte Pakt wäre so gut gewesen, dass er nicht hätte geändert werden müssen. Diese Auffassung wird aber von keiner Regierung der 25 Mitgliedstaaten geteilt. Die Vorstellung, dass die 25 Staats- und Regierungschefs und die 25 Finanzminister sich jetzt in Richtung Defizit und Schuldenspirale auf den Weg gemacht haben, ist eine absolut abenteuerliche Vorstellung, der ich sehr energisch widersprechen möchte!

(Beifall)

(FR) Im Übrigen, Herr Präsident, ist viel von der Glaubwürdigkeit Europas gesprochen worden. Meiner Meinung nach ist diese zuweilen ernsthaft gefährdet, und ich habe die Ausführungen von Herrn Watson nicht ganz verstanden, denn mir ist nicht klar, ob er sich an mich oder an eine Gruppe von Mitgliedstaaten gewendet hat. Ich will nicht glauben, dass Sie mir vorwerfen, es sei mir nicht gelungen, die Abgeordneten der EVP-Fraktion zu der gleichen Haltung in allen Fragen zu veranlassen, denn ich vertrete hier nicht die EVP, sondern ich vertrete den Europäischen Rat.

Denjenigen, die von einer mangelnde Glaubwürdigkeit Europas gesprochen haben, möchte ich Folgendes sagen: Ich danke allen Abgeordneten, die seit heute Morgen 9.00 Uhr an dieser Aussprache teilnehmen. Die Besucher, die heute ins Europäische Parlament gekommen sind, waren überrascht zu sehen, dass die Reihen nicht mehr gefüllt sind, wenn Europa über wesentliche Themen debattiert.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Danke schön, Herr Ratspräsident! Ich hoffe bzw. erwarte, dass die Kritik angekommen ist.

 
  
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  Barroso, Kommissionspräsident. (FR) Herr Präsident, einige kurze Worte zum Abschluss. Was die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts angeht, so müssen wir wirklich anerkennen, wenn wir eine ehrliche Debatte führen wollen, dass die Probleme nicht von dieser Reform herrühren, sondern bereits seit einiger Zeit bestehen. Seit November 2003 gab es keinen Konsens zum Stabilitäts- und Wachstumspakt mehr. Was wir nun vorgenommen haben, was die Mitgliedstaaten mit aktiver Unterstützung der Präsidentschaft und der Europäischen Kommission vorgenommen haben, ist eine glaubwürdige Reform des Paktes.

Ich kann Ihnen jegliche Garantie geben – und damit wende ich mich vor allem an jene, die im Übrigen ganz legitime Besorgnisse zum Ausdruck gebracht haben –, dass die Kommission beabsichtigt, diese Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts objektiv und unterschiedslos auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden. Ich kann ebenfalls versichern, dass die Rolle der Kommission durch diese Reform ganz und gar nicht geschwächt wurde, denn die Palette der Situationen, in denen die Kommission künftig aufgefordert ist, ihre Stellungnahme abzugeben oder die Initiative zum Handeln zu ergreifen, ist beträchtlich erweitert worden. Wir haben somit jetzt einen Pakt, der weitaus glaubwürdiger in seiner Anwendung sein wird als vor der Reform.

Was Lissabon betrifft, so besteht ebenfalls eindeutig – wie ich bereits heute Morgen in der Diskussion festgestellt habe – ein umfassender Konsens über ein System, dessen Governance gestärkt wurde und das eine bessere Abgrenzung zwischen dem, wofür die Union zuständig ist, und dem, was in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt, gewährleistet. Die Mitgliedstaaten haben diese verstärkte Governance akzeptiert, was – wie ich nochmals betonen möchte – auch die Glaubwürdigkeit der Ziele von Lissabon erhöht.

Doch lassen Sie mich auch auf einen wichtigen Punkt der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates eingehen, den ich zum Auftakt dieser Aussprache nicht angesprochen habe: die Entwicklungspolitik im Kontext der Millenniums-Entwicklungsziele. Auf seiner jüngsten Tagung hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, ihre Arbeit an der Fertigstellung der Positionen der Union für die im kommenden September in den Vereinten Nationen anstehenden wichtigen Termine zu beschleunigen.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission gestern hier in Straßburg ein bedeutendes Paket von Vorschlägen verabschiedet hat, das Kommissar Michel und ich selbst gestern angekündigt haben. Es beinhaltet neue Zwischenziele, eine stärkere Betonung der Qualität der Hilfe und eine größere Kohärenz zwischen den Politiken. In diesem entwicklungspolitischen Paket wird dem subsaharischen Afrika ebenfalls größere Bedeutung eingeräumt. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Kommission misst diesen Vorschlägen eine hohe Priorität bei. Wir arbeiten gegenwärtig aktiv mit den Mitgliedstaaten, um diese Zusammenkunft zu den Millenniumszielen zum Erfolg werden zu lassen, und wir zählen dabei stark auf Ihre Unterstützung.

Wenn ich dieses Beispiel herausgegriffen habe, Herr Präsident, dann auch, um einen Punkt zu illustrieren, der mir wichtig scheint. Wir arbeiten wirklich an operativen Entscheidungen. Im Europäischen Rat sind die Ziele und die neuen Instrumente der erneuerten Lissabonner Strategie festgelegt worden, und wir haben vor kurzem die integrierten Leitlinien einschließlich der makroökonomischen Politik, der mikroökonomischen Politik und der Beschäftigungspolitik bestätigt, die wir übrigens hier im Parlament vorgestellt haben. Der Europäische Rat hat eine Aufforderung im Hinblick auf die Entwicklungspolitik geäußert, und wir werden konkrete Vorschläge unterbreiten.

Mir ist wohl bewusst, dass in den schwierigen Zeiten, die wir jetzt in Europa erleben, die Aufmerksamkeit sehr oft stärker auf die umstrittenen Aspekte konzentriert wird, auf die Themen, die entweder nicht die Zustimmung der Mitgliedstaaten finden oder zu denen keine Einmütigkeit zwischen ihnen herrscht. Doch möchte ich hervorheben, dass wir trotz dieser Meinungsunterschiede und zuweilen trotz der Divergenzen in der Lage sind, wie dies auf dem Frühjahrsgipfel der Fall war, zu einem Konsens in sehr bedeutenden Fragen zu gelangen.

Daher möchte ich unterstreichen, was der Ratspräsident vorhin gesagt hat. Wie wäre Ihre Reaktion ausgefallen, wenn wir nicht mit Ergebnissen aufgetreten wären, die trotz allem einen Konsens widerspiegeln, und welches Signal hätten wir dann der Öffentlichkeit übermittelt? Daher stellt sich doch gegenwärtig, auch wenn ich die von vielen von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Beunruhigungen und die Besorgnisse teile, die Frage, ob wir die Aspekte in den Vordergrund stellen, zu denen kein vollständiger Kompromiss erzielt wurde, oder nicht vielmehr das, was wir gemeinsam in der Lage sind zu tun.

Denn darin besteht die Kompromisskultur in Europa, die ich besonders hervorheben möchte. Wir werden in einer Union mit 25 Mitgliedern nicht vorankommen, wenn wir unseren Bürgern nicht klarmachen, dass man in Europa seine Vorstellungen nicht zu 100 % verwirklichen kann. Kein Mitgliedstaat wird bei allen Positionen, die er vertritt, zu 100 % auf seine Kosten kommen. Unser Europa wird immer komplexer! Daher ist es an uns, die wir eine führende, eine politische Stellung im Rat, in der Kommission oder im Europäischen Parlament einnehmen, unseren Mitbürgern zu erklären, dass Kompromisse notwendig sind, dass Europa im Kompromiss besteht. Europa bedeutet, gemeinsam für Ziele zu arbeiten, die weit wichtiger sind als kurzfristige Fragen oder nationale Sensibilitäten.

Darin besteht Verantwortung, und Verantwortung ist die wichtigste Voraussetzung für eine effektive Führung, die Europa zum gegenwärtigen Zeitpunkt braucht.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Danke schön, meine Herren Präsidenten des Rates und der Kommission! Zum Abschluss der Aussprache wurden sechs Entschließungsanträge gemäß Artikel 103 der Geschäftsordnung eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird für einige Augenblicke unterbrochen.)

SCHRIFTLICHE EKLÄRUNG (ARTIKEL 142)

 
  
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  Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Europäische Rat vom 22. und 23. März war leider durch ein Thema gekennzeichnet, das in der Tagesordnung nicht enthalten war, sondern dem Rat aufgezwungen wurde.

Jüngste Umfragen, die einen möglichen Sieg der „Nein“-Sager beim Referendum in Frankreich am 29. Mai über die so genannte „Europäische Verfassung“ ausweisen, haben die Alarmglocken läuten lassen.

Die Rechten und die Sozialdemokraten haben sich zusammengetan und sich an die Arbeit gemacht, wobei sie einer nahezu offenen Einmischung in die in Frankreich stattfindende Kampagne Vorschub leisten.

Das Parlament wendet 8 Millionen Euro für die „Ja“-Kampagne auf, und dies ist nicht hinnehmbar.

Staats- und Regierungschefs und alle, die meinen, sie könnten das Ergebnis des Referendums beeinflussen, stehen Schlange bei dem Versuch, die Franzosen von den „Vorzügen“ – so hypothetisch und nichtexistent sie sind – der so genannten „Europäischen Verfassung“ zu überzeugen.

Die großen Arbeitgeber und die Gewerkschaftsführer, die von den Sozialdemokraten und den Rechten beherrscht werden – angeführt vom Europäischen Gewerkschaftsbund – geben sich alle Mühe, dieses Projekt zu unterstützen, das die Souveränität der Menschen beeinträchtigt und neoliberalen Kapitalismus und Militarismus fördert.

Kommission und Parlament zögern Entscheidungen hinaus und versuchen so, zu verhindern, dass mehr und bessere Argumente für ein „Nein“ geliefert werden.

Allem Widerspruch zum Trotz wird ein „Nein“ in Frankreich die beste Antwort sein.

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

3. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Der nächste Punkt ist die Abstimmungsstunde.

(Die Ergebnisse und weitere Details der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

4. Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2006
  

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Daul (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, im Namen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden möchte ich vor der Abstimmung über unseren Tagungskalender für 2006 unsere allergrößten Bedenken im Hinblick auf diesen Zeitplanentwurf äußern.

Mit diesem Tagungskalender wird die Aufteilung der Sitzungswochen der Ausschüsse und die Zahl der Arbeitstage für die Ausschüsse im Jahr 2006 den niedrigsten Stand seit 1994 erreichen, das ein Jahr ohne Wahlen war. Wir wissen alle, dass ungeachtet des Anstiegs der parlamentarischen Arbeit und der Anzahl der Abgeordneten, der Anzahl der Ausschüsse und der Anzahl der Änderungsanträge die Zuständigkeiten des Parlaments im Bereich der Mitentscheidung seit 1994 zugenommen haben und dass die Abfolge der Plenartagungen in Straßburg und Brüssel sowie der Wahlkreiswochen es den Ausschüssen unmöglich machen wird, die im Kodex der Mehrsprachigkeit vorgesehenen Fristen für die Annahme und die Einreichung der Berichte für die Plenarsitzungen einzuhalten. Ein eindeutiges Beispiel: Für die Tagung am 11. und 12. Oktober 2006 müssen die Berichte von den Ausschüssen spätestens im Juli verabschiedet werden.

Wollen wir ein Parlament, das seine legislativen Kompetenzen dynamisch wahrnimmt? Mit einem solchen Tagungskalender scheint mir das nicht der Fall zu sein. Von der Methodik her möchte ich alle Abgeordneten lediglich darauf verweisen, dass wir 2006 enorme Probleme haben werden, weil wir die Ferientermine der europäischen Schule berücksichtigt haben.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Daul, nach dem Beifall zu urteilen, kann ich sehen, dass viele Mitglieder des Parlaments Ihre Sorge teilen. Ich möchte Sie und alle anderen darauf aufmerksam machen, dass wir im Moment nur über den Tagungskalender abstimmen.

Die Konferenz der Präsidenten wird dann die Wochen prüfen, die für die Ausschüsse, Fraktionen usw. vorgesehen werden. Ich weiß, dass dies alles ziemlich vorbestimmt ist, aber durch die heutige Abstimmung werden keineswegs die Sitzungsperioden der Ausschüsse festgelegt, sondern nur die Plenartagungen.

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 5:

 
  
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  Goebbels (PSE). (FR) Herr Präsident, ich möchte zu diesem Änderungsantrag von Kollegen Alvaro eine mündliche Änderung vorschlagen, nämlich dass wir hinzufügen, das auch Dienstags und Mittwochs nicht mehr gearbeitet wird; das Geld könnte man uns ja nach Hause schicken.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Herr Goebbels, das Präsidium schätzt Ihre ironischen Bemerkungen, aber Sie haben das Abstimmungsverfahren unterbrochen.

 
  
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  Manders (ALDE). (NL) Herr Präsident! Zum Tagungskalender hatte ich, mit genügend Unterschriften und rechtzeitig genug, um den gesamten Kalender abzulehnen, einen Änderungsantrag eingereicht, in dem das Präsidium ersucht wurde, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, da die Ausschüsse jetzt nicht mehr funktionsfähig sind und die Befugnisse unseres Parlaments dadurch ausgehöhlt werden. In der Abstimmungsliste kann ich diesen Antrag nicht finden.

 
  
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  Der Präsident. Sie hatten einen Änderungsantrag zur pauschalen Ablehnung des Tagungskalenders eingereicht. Dafür gibt es keine Regelung, und deshalb wurde Ihr Antrag nicht zur Abstimmung gestellt. Es kann nur über Teiländerungen zum Tagungskalender abgestimmt werden.

 

5. Finanzielle Auswirkungen des Beitritts Rumäniens und Bulgariens
  

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Lewandowski, Janusz (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich habe einen - positiven - mündlichen Änderungsantrag in letzter Minute, der vom Rat unterstützt wird. Er besagt, dass wir die dem Bericht beigefügte Erklärung so, wie sie beim Trilog in letzter Minute, der vor wenigen Minuten mit dem Rat stattfand, vereinbart wurde, billigen. Dieser Abschnitt der Gemeinsamen Erklärung sollte nun den Bericht als solchen ersetzen. Das bedeutet, dass mit dem Rat eine Einigung über die finanziellen Auswirkungen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens erzielt worden ist.

Die Kernaussage lautet: „Wir billigen die dem Bericht beigefügte Gemeinsame Erklärung, wie sie vor wenigen Minuten mit dem Rat vereinbart wurde“.

 
  
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  Der Präsident. Kann der Rat die Änderung bestätigen, die sich aus dem von Herrn Lewandowski angekündigten Änderungsantrag ergibt?

 
  
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  Juncker, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, nach einer Reihe von Kontakten, die wir herstellen konnten, war es uns möglich, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Parlamentsmitgliedern eine Einigung über die finanziellen und haushaltspolitischen Auswirkungen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens herbeizuführen. Wir haben soeben einen Trilog abgeschlossen, und ich kann mit Freude feststellen, dass vollständige Einigkeit in diesem Punkt herrscht. Ich möchte all denen, die dazu beigetragen haben, herzlich gratulieren.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Zur Klarstellung: Dies bedeutet, wenn ich es richtig interpretiere, dass es in Absatz 1 des Entschließungsantrags anstatt „bedauert die Tatsache, dass der Rat ... (die Gemeinsame Erklärung)... nicht angenommen hat“ heißen muss „begrüßt die Tatsache, dass der Rat die Gemeinsame Erklärung billigt“.

 
  
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  Poettering (PPE-DE). Herr Präsident! Wir haben eine wirklich sehr bedeutsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates gehört, und ich möchte der Luxemburger Präsidentschaft, Jean-Claude Juncker, aber auch Herrn Minister Schmit dafür danken, dass die Vorbehalte, die es bisher im Rat gab, nun nicht mehr auf dem Tisch liegen und die Finanzrechte und die Rechte des Europäischen Parlaments gewahrt werden. Dies ist ein großer Erfolg.

Für diejenigen, die nicht wissen, was sich in den letzten Stunden ereignet hat: Wir als Fraktion hatten gestern Abend beschlossen, dass wir die Verschiebung unserer Zustimmung für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens auf der Grundlage beantragen, dass die Rechte des Parlaments, also unsere finanziellen Rechte, nicht gewahrt sind. Da wir jetzt feststellen, dass es der Präsidentschaft gelungen ist, diesen Vorbehalt zu beseitigen, wird unsere Fraktion eine Verschiebung der Entscheidung nicht verlangen, sondern jeder wird nach seinem eigenen Gewissen abstimmen. Ich danke Ihnen, Herr Ratspräsident, für Ihre Bemühungen, die Sie in den letzten Stunden unternommen haben.

(Beifall)

 
  
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  Cohn-Bendit (Verts/ALE). (FR) Herr Präsident, ein ganz einfacher Verfahrensantrag. Dürfen wir auch wissen, welche Entscheidung getroffen wurde? Das sollte für alle gesagt werden, denn wir waren nicht dabei. Es wäre wirklich sehr schön, wenn man uns mitteilte, was entschieden wurde.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Im Moment ist noch keine Entscheidung getroffen worden, da das Parlament noch nicht abgestimmt hat.

(Heiterkeit und Unruhe)

Es gibt einen Änderungsantrag, der vom Rat bestätigt ist und den ich vorhin vorgetragen habe.

 
  
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  Schulz (PSE). Herr Präsident! Ich denke, es ist hilfreich zu hören, was Kollege Poettering jetzt gesagt hat. Wir können ja aus doch sehr spannenden und offensichtlich auch sehr kontroversen Diskussionen, die es vor allen Dingen gestern Abend in der EVP-Fraktion gegeben hat, zu einem gemeinsamen Verfahren kommen.

Der Ratspräsident hat mitgeteilt, dass der Rat den Entwurf jetzt akzeptiert. Für den Kollegen Cohn-Bendit: Die Ziffer 1 des jetzt zur Abstimmung anstehenden Entwurfs besagt in der jetzigen Fassung, dass das Europäische Parlament die Tatsache bedauert, dass die in der Anlage zu diesem Entwurf eines Berichts enthaltene gemeinsame Erklärung, wonach die drei Organe über die finanziellen Auswirkungen des Beitritts von Bulgarien und Rumänien Einigkeit erzielen müssen, nicht zustande gekommen sei. Das wird jetzt dadurch ersetzt – und ich würde das auch als mündlichen Änderungsantrag einbringen –, dass wir, wie der Ratspräsident gesagt hat, es begrüßen, dass Einigkeit erzielt wurde, weil damit alle Prärogativen des Parlaments im Verhältnis zum Rat erfüllt sind und wir dann zu einer positiven Abstimmung kommen können.

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte nochmals klarstellen, dass die Gemeinsame Erklärung der Präsidentschaft und des Rates, die bisher nicht akzeptiert wurde und die jetzt akzeptiert wird, im Anhang zum Entschließungsentwurf enthalten ist.

 
  
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  Lewandowski, Janusz (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zweck unseres mündlichen Änderungsantrags ist die Ersetzung der Entschließung als Ganzes durch die Erklärung des Europäischen Parlaments, in der es heißt, dass das Europäische Parlament die dem Bericht beigefügte Gemeinsame Erklärung in der im Trilog vom 13. April 2005 vereinbarten Fassung billigt.

Wenn Sie gestatten, lese ich die Gemeinsame Erklärung des Ratsvorsitzes und der Verhandlungsdelegation des Parlaments vor. Sie ist sehr kurz:

„1. Unbeschadet des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa

a. Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten erklären, dass die in Titel III der Finanzbestimmungen der Beitrittsakte im Anhang des Entwurfs des Beitrittsvertrags und im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Europäischen Parlaments verabschiedeten Beträge unbeschadet der Rechte des Europäischen Parlaments und der Befugnisse und Vorrechte der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 272 des EG-Vertrags sowie der einschlägigen Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 genannt werden.

b. Der Rat, die Kommission und das Europäische Parlament bekräftigen, dass die Ausgaben in den Artikeln 30-34, Titel III der Finanzbestimmungen der Beitrittsakte im Anhang des Entwurfs des Beitrittsvertrags nach 2009 als nichtobligatorische Ausgaben zu betrachten sind.“

Der zweite Absatz hat für die meisten Auseinandersetzungen gesorgt und lautet wie folgt:

„2. Die Kommission bekräftigt, dass ihr Vorschlag für einen Finanzrahmen (2007-2013) von der Annahme ausgeht, dass Bulgarien und Rumänien der EU am 1. Januar 2007 beitreten. Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Richtbeträge zur Kenntnis, die für Bulgarien und Rumänien von der Kommission im März 2004 vorgelegt und vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2004 über das „Finanzpaket für die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien“ berücksichtigt wurden. Die Finanzierung des Beitritts von Bulgarien und Rumänien wird sichergestellt, ohne die Abwicklung von Mittelbindungen bestehender mehrjähriger Programme zu gefährden.

3. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verweisen auf die Bedeutung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 für das Funktionieren der Haushaltsverfahren, wozu es einer uneingeschränkten Einhaltung dieser Vereinbarung durch alle Organe bedarf.“

Dies ist die Gemeinsame Erklärung, die dem geänderten Absatz beigefügt ist.

 
  
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  Böge (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hätten wir alles früher haben können.

(Beifall)

Wir sind im Rahmen der Verhandlungen als Delegation des Parlaments bis an die Schmerzgrenze gegangen. Ich begrüße außerordentlich, dass der Rat nun in der letzten Minute doch noch dieser Gemeinsamen Erklärung, die eine Erklärung des Rates und des Parlaments sein soll, zustimmen konnte. Zum Verfahren selbst, Herr Präsident: Die Kollegin Dührkop Dührkop und ich haben gerade am Ende des Trilogs Folgendes vereinbart: Der mündliche Änderungsantrag des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses – wie eben vorgetragen – soll unseren kompletten Bericht ersetzen. Nur so wird es stimmig. Wir würden Sie bitten, über den mündlich vorgetragenen Änderungsantrag von Herrn Lewandowski anstelle unseres Berichts abzustimmen. Damit ist gewährleistet, dass das Parlament, also das Plenum die Gemeinsame Erklärung des Rates und des Parlaments zur Wahrung der Haushaltsrechte heute auch annimmt.

(Beifall)

 
  
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  Juncker, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Herr Böge hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass es besser gewesen wäre, vernünftiger, intelligenter und weiser, wenn wir den eben gefassten Beschluss rechtzeitig hätten treffen können. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass dies nicht am Willen der Präsidentschaft gescheitert ist.

(Beifall)

Ich werde unser gemeinsames Bedauern, das Bedauern des Hauses und des Ratsvorsitzes, in die drei Hauptstädte weiterleiten, mit denen wir bis vor fünf Minuten verhandeln mussten.

(Heftiger Beifall)

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Änderungsantrag an.)

 

6. Bulgarien
  

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Stenzel (PPE-DE). Herr Präsident! Zu Artikel 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Bericht Van Orden: Ich begrüße, dass der Trilog erfolgreich war und dass Bulgarien und Rumänien nicht zur Geisel eines Tauziehens zwischen Rat und Parlament wurden.

Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag 5 finde ich es empörend, dass die Verts/ALE-Fraktion eine individuelle Unterstützung einzelner Abgeordneter unserer Fraktion für diesen Änderungsantrag 5 zum Bericht Van Orden in einen Antrag umfunktioniert hat, der im Namen der EVP-ED-Fraktion gestellt wurde. Ich sehe darin eine bewusste politische Manipulation und möchte ausdrücklich nochmals festhalten, dass die Unterstützung dieses Antrags durch meine nationale Delegation individuell erfolgt ist. Ich danke unserer Fraktion und unserem Vorsitzenden, dass sie die unterschiedlichen Haltungen bezüglich des Atomkraftwerks Kosloduj respektieren und zulassen.

 
  
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  Der Präsident. Das Präsidium hat nicht verstanden, worin Ihre Frage zur Geschäftsordnung besteht.

(Heiterkeit und Beifall)

 
  
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  Stenzel (PPE-DE). Die Meldung zur Geschäftsordnung erfolgt deshalb, weil im kommenden Bericht van Orden zur Abstimmung über Bulgarien ein Antrag im Namen der EVP-ED-Fraktion vorliegt, der nur im Namen von individuellen Abgeordneten unserer Fraktion, darunter meiner Delegation, unterstützt wurde. Bevor dieser Bericht zur Abstimmung kommt, wollte ich darauf hinweisen.

 
  
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  Der Präsident. Herr Salafranca, ich hoffe, dass Ihre Frage zur Geschäftsordnung verständlicher ist.

 
  
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  Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE). – (ES) Ich hoffe es auch, Herr Präsident, und glaube, dass der Sachverhalt – nach kurzer Erläuterung meinerseits – leicht verständlich ist, insbesondere für jemanden mit so rascher Auffassungsgabe wie Sie.

Herr Präsident, ich möchte einfach sagen, dass in Anbetracht des mündlichen Änderungsantrags, über den wir gerade beim Bericht Böge/Dührkop abgestimmt haben, die von unserer Fraktion eingereichten Änderungsantrage 2, die sich auf den befürwortenden Standpunkt von Herrn Van Orden und den von Herrn Moscovici beziehen, keinen Sinn mehr ergeben, und ich möchte vor der Abstimmung erklären, dass wir sie zurückziehen, weil sie mit dem, worüber wir gerade abgestimmt haben, nicht vereinbar sind.

 
  
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  Harms (Verts/ALE). Herr Präsident, Frau Kollegin Stenzel! Ich melde mich auch noch einmal zur Geschäftsordnung, um etwas klarzustellen. Der Antrag betreffend den Abschalttermin für das Kernkraftwerk Kosloduj ist nicht von uns fehlerhaft eingebracht worden. Mir ist durchaus bewusst, dass nicht die gesamte EVP-ED-Fraktion derselben Auffassung ist wie einige österreichische Kollegen in der EVP-ED-Fraktion, was die Erfüllung des Protokolls zu Kosloduj betrifft. So naiv bin ich nicht. Ich möchte aber nicht, dass durch einen Verfahrensfehler, der offensichtlich im Sekretariat gemacht worden ist, diese wichtige Position in Frage gestellt wird.

Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich für die Initiative einzelner Abgeordneter, diesen Antrag betreffend die pünktliche Abschaltung von Kosloduj zu unterstützen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte klarstellen, dass der besagte Änderungsantrag existiert und von der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz und anderen Abgeordneten eingereicht wurde.

Zum Änderungsantrag 9:

 
  
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  Wiersma (PSE).(EN) Herr Präsident! Auf Antrag des Berichterstatters, Herrn Van Orden, würden wir gern das Wort „illegal“ dem Wort „Abholzen“ in der letzten Zeile dieses Änderungsantrags voranstellen.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag 9.)

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:

 
  
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  Wiersma (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich habe einen mündlichen Änderungsantrag, der sich auf vier Änderungsanträge bezieht. In den Berichten von Herrn Moscovici und Herrn Van Orden und auch in den Empfehlungen hätten wir gern einen Hinweis auf den Briefwechsel zwischen Ihnen und dem Präsidenten der Kommission zur vollständigen Einbeziehung des Europäischen Parlaments während des in den nächsten 20 Monaten anstehenden Prozesses betreffend die Schutzklauseln. Der ursprüngliche Änderungsantrag ist nicht präzise genug, was die mögliche Verschiebung betrifft. Deshalb schlage ich vor, an diesen vier Stellen den Änderungsantrag durch einen neuen Wortlaut zu ersetzen, den ich nur einmal vorlesen werde, auf den man sich jedoch auch in den anderen drei Fällen beziehen kann.

Der neue Text wird wie folgt lauten: „... unter Hinweis auf den Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission zu der vollständigen Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei jeder Prüfung der Aktivierung einer der Schutzklauseln im Beitrittsvertrag“. Das wird für alle vier Texte gelten.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag 7.)

Vor der Abstimmung über die Empfehlung Van Orden (A6-0082/2005):

 
  
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  Cohn-Bendit (Verts/ALE). (FR) Herr Präsident, gemäß Artikel 170 Absatz 4 der Geschäftsordnung beantragt die Fraktion Verts/ALE die Verschiebung des Zustimmungsvotums zu Bulgarien. Ich möchte die Gründe dafür ganz einfach erläutern. Wir haben zwei unterschiedliche Situationen hinsichtlich Bulgarien und Rumänien.

Im Hinblick auf Bulgarien sind wir der Meinung, dass es noch Probleme gibt, die geregelt werden müssen, und da es sich um einen Beitritt im Jahr 2007 handelt, erscheint es uns nicht sinnvoll, heute abzustimmen. Die Fraktion Verts/ALE im Europäischen Parlament erklärt feierlich, dass sie nicht dagegen stimmen will, doch bei der Abstimmung über die Zustimmung kann sie nur mit Ja oder mit Nein stimmen oder aber sich enthalten. Da wir jedoch nicht dagegen stimmen wollen, und da wir erklären, dass wir angesichts der Lage beispielsweise im Nuklearbereich in Bulgarien heute nicht dafür stimmen können, beantragen wir, dass das Zustimmungsvotum verschoben wird und dass nach den Bestimmungen der Vereinbarung mit der Kommission ein Zwischenbericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vorgelegt wird, so dass dann Anfang 2006, ein Jahr vor dem Beitritt, über die Zustimmung abgestimmt werden kann.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Nach unserer Geschäftsordnung und nach Anhörung der Gründe des Antragstellers kann ein Abgeordneter dafür und ein anderer dagegen sprechen.

 
  
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  Watson (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte beantragen, dass im Falle eines übereinstimmenden Antrags der Verts/ALE-Fraktion zu Rumänien die Abstimmung über eine mögliche Verschiebung namentlich erfolgt.

 
  
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  Der Präsident. Wir müssen die Geschäftsordnung anwenden. Die Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz weiß, was sie zu tun hat. Sie sind volljährig.

Das Wort hat Herr Swoboda, um sich dafür auszusprechen.

 
  
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  Swoboda (PSE). Herr Präsident! Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion gegen diesen Antrag aussprechen. Dem Kollegen Cohn-Bendit dürfte entgangen sein, dass wir in den letzten Wochen mit dem Rat und der Kommission sehr intensiv genau diese Debatte geführt haben.

Wir haben erreicht – wie der Antrag des Kollegen Wiersma gezeigt hat, und mit Zustimmung dieses Parlaments –, dass wir nach den Zusagen der Kommission und des Rates – beides möchte ich erwähnen und auch dem Kommissar Rehn dafür danken – in die weiteren Beratungen und in die mögliche Inangriffnahme der Klausel, die eine Verschiebung dieses Beitritts ermöglichen soll, voll eingebunden sind.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei dem Kollegen Lagendijk herzlich bedanken. Kollege Cohn-Bendit, wenn du mit ihm näher gesprochen hättest, hättest du bemerkt, wie intensiv wir diese Bemühungen gemeinsam auch mit dem Kollegen Brok geführt haben und zu einem positiven Ergebnis gekommen sind. Deswegen möchte ich gegen diesen Antrag stimmen.

 
  
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  Der Präsident. Das Wort hat Herr Nassauer, um sich dagegen auszusprechen.

 
  
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  Nassauer (PPE-DE). Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kenne keinen ernst zu nehmenden Menschen in diesem Hause, der nicht für die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union wäre. Aber ich kenne sehr viele, die Probleme damit haben, diese Entscheidung heute zu treffen – aus Gründen, die Herr Cohn-Bendit vorgetragen hat. Deswegen wäre eine Verschiebung der heutigen Entscheidung eine durchaus angemessene Möglichkeit, um deutlich zu machen, dass wir entschieden an dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens festhalten, aber den nächsten Fortschrittsbericht der Kommission abwarten wollen, um diese Entscheidung konkret zu treffen.

(Beifall)

Das wäre eine Möglichkeit, um vielen Bedenken Rechnung zu tragen, ohne Zweifel an unserer grundsätzlichen Bereitschaft und dem entschiedenen Willen, diese Länder in die EU aufzunehmen, zu säen. Deswegen habe ich Sympathie und Verständnis für die Überlegungen des Kollegen Cohn-Bendit.

(Beifall)

 
  
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  Van Orden (PPE-DE), Berichterstatter.(EN) Herr Präsident! Als Berichterstatter zu Bulgarien wäre ich entschieden gegen jegliche Verzögerung im Verfahren der Zustimmung.

(Beifall)

Wir haben das interinstitutionelle Problem in Bezug auf den Haushalt überwunden. Es sind Schutzklauseln in den Beitrittsvertrag eingebaut worden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, unsere Zustimmung zu verschieben. Ich glaube, es wäre unverantwortlich von diesem Parlament, wenn es heute zu einer Verzögerung käme. Ich rufe das Parlament auf, für die Zustimmung zu stimmen.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag auf Vertagung der Abstimmung über die Empfehlung Van Orden (A6-0082/2005)in namentlicher Abstimmung ab.)

 

7. Antrag auf Mitgliedschaft in der Union: Bulgarien
  

Zur Abstimmung über Änderungsantrag 1:

 
  
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  Wiersma (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich stelle den gleichen geänderten Änderungsantrag, den ich zuvor zum Bericht von Herrn Van Orden vorgebracht habe. Es ist der gleiche Wortlaut, den ich auch in die Empfehlung aufnehmen möchte.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 1.)

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3:

 
  
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  Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich dachte, Sie hätten den Antrag zur Geschäftsordnung verstanden, den ich vorhin unterbreitet habe, um die Änderungsanträge 2 zu diesem befürwortenden Standpunkt und dem von Herrn Moscovici zurückzuziehen.

 
  
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  Der Präsident. Schon gut, Herr Salafranca, er wurde zurückgezogen, und es braucht darüber nicht abgestimmt zu werden.

 

8. Rumänien
  

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2:

 
  
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  Wiersma (PSE).(EN) Herr Präsident, dies ist der gleiche Wortlaut, den wir bei der Empfehlung und dem Bericht Van Orden angenommen haben. Wir werden in den beiden Abstimmungen über den Bericht und die Empfehlung Moscovici den gleichen Wortlaut erneut vorbringen.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2.)

 

9. Antrag auf Mitgliedschaft in der Union: Rumänien
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  Cohn-Bendit (Verts/ALE). Herr Präsident! Gemäß Artikel 170 Absatz 4 fordere ich die Verschiebung der Abstimmung bezüglich des Beitritts von Rumänien. Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen die Entschließung durchlesen, über die wir jetzt alle mit überwältigender Mehrheit abgestimmt haben, dann lesen wir, dass Rumänien im wirtschaftlichen Bereich zwar eine Entwicklung aufweist, der wir zustimmen können; wenn wir uns aber die politische Seite ansehen, wie etwa Pressefreiheit und Korruption, wenn wir all das, was wir in dem Bericht selbst festgestellt haben, ernst nehmen, dann kann doch niemand sagen, Rumänien könne in dieser Situation beitreten!

Wir sagen abermals – und das ist oft gesagt worden –, dass wir für den Beitritt sind und Vertrauen in diese neue Regierung haben. Nur, warum soll man einen Vertrauensvorschub leisten, wenn es in einem Land im Hinblick auf die Demokratie so grundlegende Schwierigkeiten gibt wie Korruption und mangelnde Pressefreiheit? Solche Schwierigkeiten können in einem Land so schnell nicht überwunden werden.

Deswegen beantragen wir .....

(Der Präsident unterbricht den Redner.)

In unserer Fraktion hat man gesagt, es gebe bei der Abstimmung nur Zustimmung oder Ablehnung, jedoch keine Stimmenthaltung. Das wäre so wie bei einem avis conforme. Ich bitte den Präsidenten um Auskunft darüber, ob bei avis conforme eine Stimmenthaltung möglich ist. Bis jetzt war bei avis conforme nach den Regeln des Parlaments nur Zustimmung oder Ablehnung möglich. Wir möchten, dass das Präsidium uns auch über die Wahlgesetzgebung aufklärt.

 
  
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  Der Präsident. Dieses Abstimmungsverfahren bietet die Möglichkeit, dafür oder dagegen zu stimmen, sich der Stimme zu enthalten oder an der Abstimmung nicht teilzunehmen.

Herr Wurtz hat das Wort, um gegen den Vorschlag zu sprechen.

 
  
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  Wurtz (GUE/NGL). (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Rumänien tatsächliche Mängel im Bereich der Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung. Die Behörden haben diesbezügliche Verpflichtungen übernommen, und meiner Meinung nach muss die Einhaltung dieser Verpflichtungen streng kontrolliert werden. Ich meine jedoch, dass die für eine Verschiebung der Abstimmung angegebenen Gründe nicht darin bestehen, denn es wurde ein völlig identischer Antrag zu Bulgarien gestellt, wo die Lage anders ist.

Daher möchte meine Fraktion auf die Folgen einer eventuellen Verschiebung aufmerksam machen. Dies würde, obwohl wir das nicht wollen, in letzter Minute zu einer Annullierung der für den 25. April angesetzten Unterzeichnung des Beitrittsvertrages führen. Wir würden dann, ohne es zu wollen, der rumänischen Bevölkerung eine Botschaft übermitteln, deren politische Folgen äußerst gefährlich wären. Daher unterstützt meine Fraktion in ihrer übergroßen Mehrheit den Antrag auf Verschiebung nicht und wird ein positives Zustimmungsvotum abgeben.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Das Wort hat Herr Voggenhuber, um sich für den Vorschlag auszusprechen.

 
  
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  Voggenhuber (Verts/ALE). Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute zum ersten Mal in der Geschichte der Union dabei, ein Land zwanzig Monate vor dem in Aussicht genommenen Beitrittsdatum aufzunehmen, ein Land – das hat die gestrige Debatte gezeigt –, in dem es gravierende, schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und der demokratischen Standards gibt.

Es lässt sich heute unschwer feststellen, dass es, würde es in der EU einen einzigen Mitgliedstaat mit derartig schwerwiegenden Verletzungen demokratischer und menschenrechtlicher Standards geben, ohne jeden Zweifel zu einem Verfahren nach Artikel 7 gegen diesen Staat kommen würde. Die große Mehrheit dieses Hauses, wie auch ich, begrüßen den Beitritt von Bulgarien und Rumänien und warten auf den Tag, an dem dieser möglich ist. Aber es gibt keinen Grund, zum ersten Mal in der Geschichte diesem Land zwanzig Monate im Voraus einen Blankoscheck auszustellen und den Verhandlungsdruck wegzunehmen. Wir sollten diesen schwerwiegenden Einschränkungen von Demokratie und Menschenrechten entgegentreten.

In diesen Augenblicken wird in Frankreich über die Verfassung entschieden. Es darf nicht zu einer Botschaft kommen, die ....

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Nicholson of Winterbourne (ALDE).(EN) Herr Präsident! Könnte das Generalsekretariat Herrn Cohn-Bendit vielleicht daran erinnern, dass es das Europäische Parlament war, das 2007 als Beitrittsdatum für Rumänien empfahl, und es deshalb nun an der Zeit ist, dieser Empfehlung nachzukommen?

 
  
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  Moscovici (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, ich bin der Überzeugung, dass es zu dem Zeitpunkt, da in Frankreich über den Verfassungsvertrag debattiert wird, nicht angebracht ist, ein Signal des Skeptizismus in Bezug auf die Erweiterung zu setzen. Die Erweiterung der Europäischen Union ist kein Zwang, sondern ein Vorhaben, das auf einem gemeinsamen Willen beruht. Und insbesondere aus diesem Grund muss heute abgestimmt werden. Ich glaube, dass eine Verschiebung nicht gerechtfertigt ist. Jeder möge nach seiner Überzeugung dafür oder dagegen stimmen, doch auf keinen Fall für die Verschiebung.

Es gibt allerdings ein weiteres Argument, das sehr überzeugend ist. Ich habe im Verlaufe der Debatte viele Kollegen sagen hören, dass sie befürchten, unser Parlament stelle heute einen Blankoscheck aus oder müsse seine endgültige Entscheidung treffen. Wir haben jedoch über einen Briefwechsel zwischen Ihnen, Herr Präsident, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Kommissionspräsidenten alle Garantien erhalten, dass unser Parlament künftig an allen zu treffenden Entscheidungen voll beteiligt wird, und wir wissen, dass es die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schutzklausel gibt. Ich denke daher, dass alle Kollegen heute in voller Sachkenntnis und in aller Sicherheit abstimmen können, denn das Parlament wird in dem Verfahren vom jetzigen Zeitpunkt bis zum 1. Januar 2007 seine Rolle voll spielen. Daher rufe ich ebenfalls dazu auf, gegen diese Verschiebung zu stimmen.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag auf Vertagung der Abstimmung über die Empfehlung Moscovici (A6-0083/2005) in namentlicher Abstimmung ab.)

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA
Vizepräsident

 

10. Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr

11. Sozialvorschriften im Straßenverkehr

12. Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
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  Rübig (PPE-DE). Herr Präsident! Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass es eigentlich üblich ist, dass wir um 13.30 Uhr mit den Abstimmungen aufhören, weil wir natürlich alle Gäste haben und uns auch um die Bürger kümmern müssen.

(Beifall)

 

13. Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen

14. Inverkehrbringen und Verwendung von Toluol und Trichlorbenzol

15. Haushaltsverfahren 2006: Jährliche Strategieplanung der Kommission

16. Sitzung des Europäischen Rates (Brüssel, 22./23. März 2005)
  

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Swoboda (PSE). Entschuldigung, Herr Präsident! Ich beziehe mich auf Artikel 160. Die Grünen haben eine namentliche Abstimmung über eine Reihe von Anträgen verlangt. Wir haben allerdings ausgemacht, dass wir uns grundsätzlich an den Kompromiss halten, den wir mit den anderen Parteien geschlossen haben. Daher werden wir als Fraktion gegen diese Anträge stimmen, doch nicht deshalb, weil wir nicht inhaltlich in manchen Dingen durchaus übereinstimmen.

 

17. Stimmerklärungen
  

– Tagungskalender des Europäischen Parlaments für das Jahr 2006

 
  
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  Duff (ALDE), schriftlich. (EN) Die ALDE-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Tagungskalender für 2006 eingebracht, nach dem alle Plenartagungen am Donnerstag Mittag enden und die Tagungen in Brüssel mittwochs um 10.30 Uhr beginnen würden. Das Ziel bestand darin, die Abreise der Abgeordneten aus Straßburg zu erleichtern und die Tagungs-Anhängsel am Donnerstag Nachmittag abzuschaffen. Leider wurde dieser Änderungsantrag von den Verantwortlichen als unzulässig erklärt.

 
  
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  Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine Kollegen von den britischen Konservativen unterstützen seit langem Bemühungen dahingehend, dass das Europäische Parlament nur einen offiziellen Sitz hat und dass dieser Brüssel sein sollte. Die Kosten für den Sitz in Straßburg belaufen sich für den Steuerzahler auf schätzungsweise 150 Millionen Pfund jährlich. Das ist eine riesige Verschwendung öffentlicher Mittel. Britische Steuerzahler haben das Recht auf eine sinnvolle Verwendung ihres Geldes. Unser Vorschlag, die Tage in Straßburg zu streichen, bedeutet nicht, dass wir unsere Arbeitszeit verringern wollen, sondern dass wir unsere Arbeit dort tun wollen, wo sie am effizientesten und kostenwirksamsten ist, nämlich in Brüssel. Die Kosten für die Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs in Straßburg wie auch in Brüssel sind nicht mehr vertretbar, und wir werden weiter dafür kämpfen, dass das Parlament künftig nur noch in Brüssel tagt.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dass ich für den vorgeschlagenen Tagungskalender gestimmt habe, der die Plenartagungsperioden in Einklang mit den Erfordernissen einer qualitativ hochwertigen parlamentarischen Arbeit hält, die von einer Institution wie dem Europäischen Parlament erwartet wird, ändert nichts an meiner Überzeugung, dass die parlamentarische Arbeit und die damit verbundenen Kosten rationalisiert werden müssen, vor allem indem Brüssel als einziger und ständiger Parlamentssitz festgelegt wird.

 
  
  

– Bericht Böge (A6-0090/2005)

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Beitrittsprozess für Bulgarien und Rumänien muss wie bei früheren Erweiterungsrunden von einer realistischen Evaluierung der finanziellen Auswirkungen begleitet werden. Andernfalls führt die Erweiterung zu einer Senkung des Wohlstands- und Entwicklungsniveaus der Mitgliedstaaten der Union.

Eine genaue Evaluierung ist keine egoistische Geste seitens derer, die bereits Mitglied der Union sind, sondern ein Beispiel für verantwortungsbewusstes Handeln einer Institution.

 
  
  

– Bericht Van Orden (A6-0078/2005)

 
  
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  Fatuzzo (PPE-DE). - (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich entbiete den Bürgerinnen und Bürgern Bulgariens, deren Wunsch nach einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit dieser Abstimmung gekrönt wird, meinen Willkommensgruß. Doch möchte ich nicht nur der Bevölkerung und der gegenwärtigen Regierung zu diesem Erfolg gratulieren, sondern auch an das bedeutende Engagement früherer Kabinette, insbesondere der Mannschaft von Ivan Kostov, erinnern, der in der ersten, schwierigen Phase die Verhandlungen mit der Europäischen Union in die Wege geleitet hat. Abschließend bekunde ich meinen Wunsch, dass die Rentnerinnen und Rentner Bulgariens Hand in Hand mit den jungen Menschen und gemeinsam mit uns allen in der Europäischen Union eine bessere Welt gestalten können.

 
  
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  Vanhecke (NI). (NL) Meine Damen und Herren! Zusammen mit meinen Kollegen des „Vlaams Belang“ habe ich gegen die Berichte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens gestimmt. Der Klarheit halber möchte ich jedoch anmerken, dass wir Bulgarien und Rumänien durchaus als europäische Länder betrachten, die ihren berechtigten Platz in unserer europäischen Kulturgemeinschaft haben und gegenüber denen wir außerdem eine Art Ehrenschuld empfinden, weil sie jahrzehntelang unter der kommunistischen Diktatur zu leiden hatten. Unserer Überzeugung nach werden – im Gegensatz beispielsweise zur Türkei – sowohl Bulgarien als auch Rumänien daher in absehbarer Zeit in unserer politischen Gemeinschaft willkommen sein. Unsere Freundschaft mit Rumänien und unsere Sympathie für Rumänien und Bulgarien dürfen uns allerdings nicht dazu veranlassen, einen Blankoscheck auszustellen. Wir müssen den Mut haben zu sagen – und damit erklärt sich unser Stimmverhalten -, dass Rumänien und Bulgarien in zahlreichen Bereichen, auch dem politischen und wirtschaftlichen Bereich, für eine Vollmitgliedschaft leider noch nicht reif sind.

 
  
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  Martin, David (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Aufnahme Bulgariens in die EU, bestehe aber darauf, dass die bulgarischen Behörden die Justizreform konsequent fortsetzen, da jegliches Zögern das Europäische Parlament veranlassen würde, seine Position zu überdenken.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Beitrittsprozess Bulgariens, der Gegenstand einer gesonderten Bewertung ist, macht die erwarteten Fortschritte. Das Land erfüllt jedoch noch nicht die für den Beginn des Bewerbungsprozesses erforderlichen Kriterien.

Wie zu erwarten, sind wir noch weit davon entfernt sagen zu können, dass Bulgarien die für eine EU-Mitgliedschaft notwendigen Bedingungen erfüllt. Es müssen Reformen durchgeführt werden, die Übernahme von Gewohnheiten braucht Zeit und es gibt einen Anpassungsprozess legislativer Art, der so abgeschlossen werden muss, dass die Union ihren Charakter nicht verliert und Bulgarien nicht unfähig wird, seinen neuen Verpflichtungen in der Zukunft nachzukommen.

Dies vorausgeschickt, deutet alles darauf hin, dass die Bedingungen in der vorgesehenen Zeit erfüllt werden. Wir müssen es deshalb begrüßen, dass dieser weitere Schritt auf dem Weg zur Erweiterung unternommen wurde.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Da Bulgarien im Vergleich zu den 15 Staaten, die der Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, nur unzulängliche Fortschritte erzielt hatte, wurde sein Vorhaben, der EU zu diesem Datum beizutreten, verschoben.

Nun ist jedoch klar, dass Bulgarien bedeutende Anstrengungen unternommen hat, um die Kriterien der Gemeinschaft zu erfüllen und sich der Union in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht weiter anzunähern. Ich möchte die Fortschritte auf politischer und haushaltspolitischer Ebene hervorheben, die eine stabile Basis für den restlichen Weg Bulgariens hin zu europäischen Standards bilden – ein Weg, der weder kurz noch einfach sein wird.

Vor diesem Hintergrund entschied der Europäische Rat am 17. Dezember 2004 zugunsten des Beitritts Bulgariens am 1. Januar 2007. Die Kommission, die regelmäßige Fortschrittsberichte erstellt hatte, fasste am 22. Februar 2005 einen gleichartigen Beschluss. Das Parlament sollte sich dem anschließen.

Selbstverständlich wird der Beitritt eines Landes wie Bulgarien unweigerlich Kosten nach sich ziehen, die hoffentlich durch einen immer wirksameren Einsatz für den inneren Zusammenhalt sowie vor allem auch dadurch aufgefangen werden, dass Bulgarien seine Fähigkeit zur Interaktion und zum Austausch mit der Welt verbessert – mit anderen Worten, durch eine größere Vielfalt.

Ich habe für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Stenzel (PPE-DE), schriftlich. Ich habe den Änderungsantrag Nummer 5 betreffend das Kernkraftwerk Kozloduy namens der österreichischen ÖVP-Delegation unterstützt aber nicht im Namen der EVP.

 
  
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  Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands ist gegen die EU, da sie eine Union kapitalistischer Staaten darstellt, die die Interessen des Großkapitals vertritt und bessere Bedingungen schafft, damit es mit den anderen imperialistischen Zentren in Konkurrenz treten kann. Deshalb lehnt sie auch den Beitritt Bulgariens ab, dessen Ziel darin besteht, dieses Land zu annektieren, seinen Reichtum und seine Wirtschaft auszuplündern, seine Arbeitnehmer auszubeuten und es zu einem Satelliten der NATO zu machen, sodass es ihrer aggressiven Politik dienen kann. Wir verweisen hierbei auf die außerordentlich harten Bedingungen, die für den Beitritt Bulgariens zur EU festgelegt worden sind.

Schon der Heranführungsprozess und der Prozess der Restauration des Kapitalismus haben zur Verschärfung der Arbeitslosigkeit, zu Hungerlöhnen von 61 Euro pro Monat, zu Inflation, Armut sowie zu drastischen Kürzungen der Sozialleistungen geführt, die für die Arbeiterklasse und die Bevölkerung des Landes schmerzhafte Folgen hatten, dem Euro-unionistischen Großkapital hingegen höhere Gewinne einbrachten.

Die Kommunistische Partei Griechenlands bekundet ihre Solidarität mit der Arbeiterklasse und der Bevölkerung Bulgariens in ihrem Kampf gegen die volksfeindliche Politik der EU und der politischen Vertreter des Großkapitals.

 
  
  

– Bericht Van Orden (A6-0082/2005)

 
  
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  Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Rechten und die Sozialdemokraten innerhalb und außerhalb des Parlaments streben weiterhin danach, Ländern, die sich um den Beitritt zur Europäischen Union bemühen, einen neoliberalen Kapitalismus aufzuzwingen.

Das Beispiel Bulgariens spricht für sich selbst. Das Parlament „lobt“ die so genannten „Strukturreformen“ im Rahmen des „Marktes“ und kapitalistischen „Wettbewerbs“, die in Bulgarien stattgefunden haben. Es drückt seine „Zufriedenheit“ über die „Erweiterung des Privatsektors“ und die bei der „Liberalisierung wichtiger Industriezweige erzielten Fortschritte“ aus. Darüber hinaus „ermuntert“ es zur Einführung einer „größeren Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt“ und zur Beibehaltung des Privatisierungstempos. Wozu all diese Worte?

Der gesamte Beitrittsprozess war durch andere Forderungen gekennzeichnet, die für uns inakzeptabel sind, beispielsweise Diskriminierung bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und beim gleichen Zugang zu Gemeinschaftsmitteln sowie das Bestehen einseitiger Sicherheitsklauseln, die gegen die Interessen dieser Länder, und nur dieser Länder, aktiviert werden können.

Die Erweiterung vollzieht sich in einem politischen und finanziellen Rahmen, der weder die Interessen Portugals noch die Bedürfnisse der Beitrittskandidaten berücksichtigt.

Wir sind zwar entschiedene Gegner der Art und Weise, in der die Erweiterung stattfindet, haben jedoch keine Einwände gegen den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, vorausgesetzt, dies ist wirklich der Wille der Menschen und die Interessen Portugals bleiben gewahrt.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bulgarien wird offensichtlich in der Lage sein, gemäß den Beschlüssen der anderen europäischen Organe am 1. Januar 2007 der Union beizutreten. Meines Erachtens sollte sich das Parlament deshalb den bereits abgegebenen Stellungnahmen anschließen und sich öffentlich für einen Beitritt dieses Landes aussprechen.

Abgesehen von dieser grundsätzlichen Position ist offensichtlich, dass noch einige Lücken vollständig geschlossen werden müssen, insbesondere in Sachen Justiz- und Polizeisystem, um die Effizienz bei der Verbrechensbekämpfung zu erhöhen und für mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit zu sorgen, die in einem Rechtsstaat unentbehrlich sind.

In diesem vorbereitenden Stadium kommt es zudem darauf an, den Rechten ethnischer Minderheiten und dem Erfordernis, ihre Identität zu garantieren, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die schwächsten und hilfsbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft wie Kinder und ältere Menschen, insbesondere in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft, zu schützen.

Ich habe in der Erwartung für den Bericht gestimmt, dass sich Bulgarien bald den 25 Staaten in einem größeren und immer pluralistischeren Europa anschließen kann.

 
  
  

– Bericht Moscovici (A6-0077/2005)

 
  
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  Ferber (PPE-DE), schriftlich. Die Mitglieder der CSU im Europäischen Parlament sind der festen Überzeugung, dass Rumänien Mitglied der EU werden soll. Allerdings hat sich die CSU immer dafür ausgesprochen, dass die Aufnahme in die EU an die Erfüllung von Kriterien geknüpft ist. Wir lehnen eine Aufweichung der Kriterien ab, und halten eine abschließende Bewertung der Erfüllung derselben zum jetzigen Zeitpunkt für nicht möglich.

Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in Rumänien noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Auch die Wahrung der vertraglich gesicherten Rechte des Parlaments insbesondere im Haushaltsbereich ist der CSU ein wichtiges Anliegen. Dies wurde jetzt erreicht.

Wir hätten eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Aus all diesen Gründen können die Abgeordneten der CSU zum gegenwärtigen Zeitpunkt einer Aufnahme Rumäniens in die Europäische Union nicht zustimmen.

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir werden uns weiterhin der Stimme enthalten, wie wir es auch anlässlich der letzten EU-Erweiterung getan haben, außer bei Zypern, zu dessen Beitritt wir uns positiv geäußert haben, um gegen die nicht hinnehmbare Besetzung des Nordens der Insel durch die Türkei zu protestieren.

Den Beitritt neuer Mitgliedstaaten lehnen wir nicht grundsätzlich ab, vorausgesetzt, er entspringt dem Willen des Volkes und untergräbt nicht die Interessen Portugals.

Tatsache ist, dass der Beitritt, obwohl uns die Empfindungen des rumänischen Volkes nicht bekannt sind, Anlass zu Erwartungen gibt, die aus unseres Erachtens inakzeptablen enormen Forderungen und Zumutungen resultieren, nicht zuletzt nach Strukturreformen mit sich daraus ergebenden Privatisierungen, die sich negativ auf das Leben der Menschen auswirken.

Die neuen Forderungen, die verschiedene Abgeordnete dieses Hauses einzuführen versuchen, betrachten wir als überzogen und nicht hinnehmbar.

In Wahrheit bestehen jedoch bereits Forderungen, wie zum Beispiel Ausnahmen hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Darüber hinaus kritisieren wir den geringen Umfang der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, insbesondere für die Landwirtschaft.

Außerdem lehnen wir die derzeit verhandelten Vorschläge zur neuen Finanziellen Vorausschau ab, die weder Länder wie Portugal, die sich in einer schwierigen Lage befinden, noch die Bedürfnisse der Beitrittskandidaten berücksichtigen.

 
  
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  Isler Béguin (Verts/ALE), schriftlich. – (FR) Marie Anne Isler Béguin ist der Anweisung ihres Fraktionsvorsitzenden Daniel Cohn Bendit nicht gefolgt, der dazu aufgerufen hat, für die Verschiebung der Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Beitritt Rumäniens zu stimmen.

Sie ist der Auffassung, dass ihr Stimmverhalten keineswegs einen Blankoscheck für Rumänien bedeutet. Dies wird im Gegenteil diesen künftigen Mitgliedstaat veranlassen, seine Anstrengungen zu verdoppeln und die Reformen insbesondere im Bereich des Kampfes gegen die Korruption, der Wahrung der Menschenrechte, des Schutzes der ethnischen Minderheiten und der Grenzkontrollen zu beschleunigen. Sie verweist darauf, dass dies das erste Mal ist – und zwar dank eines im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten angenommenen Vorschlag der Grünen –, dass das Europäische Parlament voll in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, insbesondere wenn die Schutzklausel in Anspruch genommen werden sollte, die darin besteht, den Beitritt um ein Jahr zu verschieben, falls einer der beiden Staaten 2007 nicht bereit ist.

Des Weiteren begrüßt Marie Anne Isler Béguin, dass der im Plenum angenommene endgültige Bericht ihre Änderungsanträge enthält:

- Forderung nach klaren und vorausschauenden Koexistenzregelungen, um die Freisetzung gentechnisch veränderter Sorten zu verhindern;

- Hervorhebung der Sorge des Europäischen Parlaments über das geplante Vorhaben von Rosia Montana sowie Forderung nach eingehenden vorherigen Prüfungen der Umweltauswirkungen.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Bewertung, ob ein Land die Kriterien für den Beitritt zur EU erfüllt hat, muss auf individueller Basis geschehen, auch wenn der Beitritt zweier Länder zum gleichen Termin erfolgt. Dabei darf jedoch nicht der wichtigste Faktor auf dem Weg zum Beitritt außer Acht gelassen werden, dass nämlich die zu erfüllenden Kriterien realistisch sein müssen. Nur so können wir gewährleisten, dass die EU – einschließlich aller Mitgliedstaaten – und das Bewerberland alle möglichen Vorteile aus dem Beitritt ziehen. Damit dies geschieht – und ich muss diesen Punkt betonen –, muss die Evaluierung zum richtigen Zeitpunkt und unter Heranziehung objektiver und realistischer Kriterien erfolgen.

Ich begrüße daher die Möglichkeit, einen Beitritt zu verschieben, sollte sich dies als notwendig herausstellen, was jedoch nicht bedeutet, dass ich mir einen solchen Fall wünsche. Aus innenpolitischen Gründen hat Rumänien seinen Reformprozess später eingeleitet, als es in seinem Interesse gewesen wäre. Der Elan, mit dem die Reformen nun durchgeführt werden, gibt uns Hoffnung und den Glauben, dass die Anpassung in dem von beiden Parteien festgelegten Zeitrahmen erfolgen kann.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Beitritt Rumäniens zur EU befindet sich seit 1995 in Vorbereitung. Die Verhandlungen, die bereits stattgefunden haben, und die von den rumänischen Behörden unternommenen Anstrengungen haben in den letzten Jahren zu bedeutenden Veränderungen in diesem Land geführt. Dementsprechend beschloss der Rat im Dezember 2004, die Verhandlungen mit der Beitrittsperspektive 2007 abzuschließen.

Dennoch möchte ich auf die Bedenken hinweisen, die ich vor rund einem Jahr anlässlich des Berichts von Baroness Nicholson of Winterbourne (A5-0103/2004) vorgebracht habe. Ich wies auf ernsthafte Probleme hin, nicht zuletzt auf das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit, ein hohes Maß an Korruption, fehlende Pressefreiheit und die nicht vorhandene unabhängige Rechtsprechung. Diese Faktoren führten dazu, dass Rumänien der EU 2004 nicht gemeinsam mit den anderen neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten beitreten konnte.

Ich unterstütze diesen Entschließungsantrag, da ich einige der darin aufgeführten Bedenken bezüglich dieses Landes teile. Die Türen der EU stehen Rumänien offen, das Land muss jedoch begreifen, dass es dringend notwendig ist, praktikable Lösungen für die gravierendsten Probleme zu finden.

Ich habe für den Antrag gestimmt.

 
  
  

– Empfehlung Moscovici (A6-0083/2005)

 
  
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  Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. (NL) Heute habe ich gegen den Antrag Rumäniens auf den Beitritt zur EU gestimmt, und ich muss sagen, sehr zu meinem Leidwesen. Die neue Regierung zeigt nämlich ein beachtliches politisches Engagement und hat innerhalb kurzer Zeit ihre Position deutlich zu erkennen gegeben. Das sind die guten Nachrichten. Nun gilt es, dieses Engagement in konkrete Aktionen umzusetzen, deren Wirkungen messbar sind, denn was zählt, sind Ergebnisse.

Alles deutet darauf hin, dass es für Rumänien in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Minderheitenschutz, Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Umwelt noch eine Menge zu tun gibt, und dennoch ist dieses Haus aufgefordert, gut 20 Monate vor dem Beitritt eine Beurteilung abzugeben. Dies ist ein Novum, dessen Logik sich mir völlig entzieht. Zu einer Zeit, da die Union geringe Akzeptanz findet und ihre Legitimität brüchig ist, sollten sich die europäischen Institutionen unbedingt an getroffene Vereinbarungen halten.

Ich bin nicht gegen den Beitritt Rumäniens. Rumänien ist Europa und wird Mitglied der Europäischen Union werden. Mein Wunsch ist lediglich, dass der Beitritt auf der Grundlage früher getroffener Abmachungen geschieht.

 
  
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  Maaten (ALDE), schriftlich. (NL) Aufgrund mangelnder Fortschritte unter der vorhergehenden sozialistischen Regierung hat Rumänien noch erhebliche Probleme, um für einen EU-Beitritt im Jahr 2007 rechtzeitig vorbereitet zu sein. Äußerst besorgniserregend ist vor allem die Lage in punkto Korruption und Instabilität in den Bereichen Verwaltung und Justiz. Ich halte es durchaus für möglich, dass zu gegebener Zeit eine Verschiebung um ein Jahr erforderlich sein wird. Das Europäische Parlament sieht sich in der unhaltbaren Situation, schon 20 Monate vor dem Beitritt ein Urteil abgeben zu müssen. Gegenwärtig ist allerdings festzustellen, dass die neue Regierung bei der praktischen Durchführung der erforderlichen Reformen den Zeitplan einhält und dass außerdem die Europäische Kommission, wie kürzlich im Falle Kroatiens, bei ihrer Beurteilung von Beitrittskandidaten strenge Maßstäbe anlegt. Deshalb bin ich bereit, mich im Zweifelsfalle zugunsten der rumänischen Regierung sowie der Europäischen Kommission zu entscheiden. Ich hoffe, die Fortschritte werden sich im gleichen Tempo weiter fortsetzen, denn nur dann werde ich den Beitritt Rumäniens 2007 weiterhin unterstützen können.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Parlament überwacht stets die Situation in Ländern, die formell ihr Interesse an einem Beitritt zur EU bekunden, und selbstverständlich ist es auch im Falle Rumäniens so verfahren.

Es sollte betont werden, dass Rumänien in Anbetracht der heiklen Situation im Lande und des dadurch bedingten langsamen Fortschritts der Beitrittsverhandlungen besonders aufmerksam beobachtet wurde.

Rumänien hat in den letzten Jahren hart gearbeitet und bedeutende Maßnahmen ergriffen. Es ist zu hoffen, dass Rumänien bei der Verfolgung seines Ziels, Mitglied der Union zu werden, weitere Lösungen implementieren kann. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten eine Reihen von Berichten erstellt, darunter den Bericht Moscovici (A6-0077/2005). Die neu gewählte Regierung Rumäniens verdient ebenfalls klare Worte und Signale der Ermunterung.

Nach einigen Aufschüben und dem Scheitern Rumäniens, zu den zehn Beitrittsländern im vergangenen Jahr zu gehören, habe ich keinen Zweifel, dass Rumänien, wenn es die verbleibenden Kriterien erfüllt, gemeinsam mit Bulgarien eines der nächsten Länder sein wird, die Mitglied der EU werden.

Ich habe für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Fatuzzo (PPE-DE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch im Zusammenhang mit der Befürwortung des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union bringe ich meine Genugtuung zum Ausdruck und beglückwünsche die rumänischen Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Regierung zu diesem bedeutenden Schritt in eine bessere Zukunft. Insbesondere betone ich, wie wichtig es ist, dass sich alle Bürger Rumäniens – ob alt, ob jung – zusammen mit den Regierungen dafür einsetzen, dass konkrete Fortschritte für den kollektiven Wohlstand erzielt werden, anstatt sich, wie viele Regierungen in Europa und in der ganzen Welt, auf viele Versprechen zu beschränken, denen wenige Taten folgen.

 
  
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  Korhola (PPE-DE).(FI) Herr Präsident, ich habe heute gegen die Empfehlung zur Mitgliedschaft Rumäniens gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:

Aus allen Berichten geht zweifelsfrei hervor, dass Rumänien die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in wesentlichen Punkten noch nicht erfüllt. Bedauerlicherweise haben wir nicht beschlossen, die Entscheidung zu vertagen. Unter diesen Umständen habe ich keine andere Möglichkeit, als dagegen zu stimmen, auch wenn ich die Mitgliedschaft Rumäniens im Prinzip aufrichtig befürworte. Ich wehre mich aber auf das Entschiedenste gegen den Ausverkauf der Beitrittsbedingungen, dem das Parlament heute durch seine Empfehlung zugestimmt hat. Die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten und den Bürgern Europas in Gesprächen über die Erweiterung nochmals vorgestellten Kriterien sollte eine Selbstverständlichkeit sein und keine Ausnahme oder Besonderheit. Wenn wir nicht an den vereinbarten Prinzipien festhalten, dann geraten wir in eine Lage, in der wir die grundlegenden Prinzipien unserer repräsentativen Demokratie verraten und sich unsere Aussichten, dass Vereinbarungen künftig eingehalten werden, dramatisch verschlechtern.

 
  
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  Hennicot-Schoepges (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, ich möchte mein positives Votum für Rumänien erläutern, denn ich habe den Eindruck, dass manche ein ganzes Volk zur Geisel genommen haben, weil ihnen ihre innenpolitische Situation oder gar die jeweiligen institutionellen Probleme, die wir hatten, wichtiger waren, während es doch darum ging, die Anstrengungen Rumäniens auf dem Weg zur Demokratie zu unterstützen. Diese Anstrengungen werden durch Europa erleichtert, das eine sehr große Rolle spielen muss.

Des Weiteren möchte ich den Rumänen sagen, dass sehr viele Abgeordnete der Europäischen Volkspartei auf ihrer Seite stehen und ihre Bemührungen um die Errichtung einer wirklichen christlichen Demokratie in Rumänien unterstützen. Ich möchte meine Hochachtung vor dem Begründer der Christdemokratie in Rumänien, Corneliu Coposu, zum Ausdruck bringen, der nach der Revolution diese Partei gegründet hat. Ich füge hinzu, dass der Beitritt Rumäniens eine beträchtliche kulturelle Bereicherung für Europa sein wird.

 
  
  

– Berichte Van Orden (A6-0078/2005) und Moscovici (A6-0077/2005)

 
  
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  Berend (PPE-DE), schriftlich. 1.Ich bin der festen Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2.Die gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung im Falle des Beitritts vorzunehmende Anpassung der finanziellen Vorausschau hat der Rat verweigert. Ich kann diesen Eingriff in die Hauhaltsrechte des Parlaments nicht akzeptieren.

3.Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

4.Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und des gescheiterten Trilogs zur Fortschreibung der finanziellen Vorausschau ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission wäre angemessen gewesen. Diese Verschiebung ist umso mehr gerechtfertigt, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu meinem Bedauern sehe ich mich gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Caspary (PPE-DE), schriftlich. 1. Ich bekräftige meine Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2. Die gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung im Falle des Beitritts vorzunehmende Anpassung der Finanziellen Vorausschau hat der Rat verweigert. Ich akzeptiere diesen Eingriff in die Haushaltsrechte des Parlaments nicht.

3. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Ich begrüße daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

4. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und des gescheiterten Trilogs zur Fortschreibung der Finanziellen Vorausschau ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Ich hätte eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu meinem Bedauern sehe ich mich gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Goebbels (PSE), schriftlich. (FR) Meiner Meinung war die Europäische Union nie dazu berufen, ein ausschließlicher Klub für Reiche zu bleiben. Ich befürworte künftige Erweiterungen. Bulgarien und Rumänien haben zweifellos ihren Platz in der Union.

Ich bedaure allerdings, wie die Regierungen, insbesondere die von Chirac, Blair, Schröder und Konsorten, diese Probleme behandeln. Hochtrabende Reden und zugenähte Taschen scheinen die Devise zu sein. Wir haben erst eine Erweiterung ohne Vertiefung erlebt. Jetzt wollen uns gewisse Regierungen neue Erweiterungen mit weniger Geld für den Haushalt Europas aufbürden.

Ich habe trotzdem dafür gestimmt, damit mein Protest nicht mit dem der Erweiterungsgegner vermischt wird.

 
  
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  Goudin und Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir unterstützen prinzipiell den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU. Dies ist eine natürliche Folge der Erweiterung um zehn neue Mitglieder im Mai 2004. Eine erweiterte Zusammenarbeit kann sich – richtig durchgeführt – positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie Demokratie und Menschenrechte in Europa auswirken.

Gleichzeitig dürfen wir aber nicht die Augen vor den großen Problemen verschließen, die eine Erweiterung mit sich bringen kann, wenn die Beitrittskandidaten nicht ausreichend vorbereitet sind. Die Berichte der Kollegen Moscovici und van Orden bestätigen den Umfang dieser Probleme. Den wohlwollenden Einschätzungen von Kommission und EU-Parlament zufolge wird nur das politische Kriterium erfüllt. Das wirtschaftliche oder administrative Kriterium wird nicht ganz erreicht, was aber für den 1. Januar 2007 erwartet wird.

Ein wichtiger Einwand gegen die Entschließungen kommt vom Agrarausschuss, der darauf verweist, dass die Kosten für die Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens nicht in der EU-Finanzperspektive 2007 – 2013 berücksichtigt worden sind. Das muss geändert werden.

Der Verhandlungs- und Anpassungsprozess an die EU läuft jetzt bereits seit etwa acht Jahren. Damit ist der Beitritt dieser Länder mehr oder weniger eine vollendete Tatsache. Gleichzeitig muss die Anpassung auch fortgesetzt werden. Wenn die Länder allerdings nicht die Anforderungen erfüllen, darf der Rat nicht zögern, die Schutzklausel anzuwenden, um den Beitritt um ein Jahr zu verschieben.

 
  
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  Gröner (PSE), schriftlich. Die Implementierung der Aquiris-Comuntiraires sind in den beiden Kandidatenländern nicht erwartungsgemäß vorangeschritten. Die Rechte der Frauen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen und Gewalt gegen Frauen sind bei den Beitrittsverhandlungen nicht genügend berücksichtigt worden. Auch die Situation der Kinder hat sich besonders in Rumänien nur völlig unzureichend verbessert.

Diese Fragen der Menschenrechte und der Humanität sind für mich noch höher zu bewerten als die im institutionellen Gefüge der EU Organe aufgeworfenen Probleme die in letzter Minute noch zu einem Kompromiss führten, z. B. der vollen Respektierung des Haushaltsrechts des Europäischen Parlaments.

Auch habe ich mehrfach erklärt, keiner Erweiterung zustimmen zu können, bevor die Verfassung in Kraft getreten ist.

Aus diesen Gründen werde ich einem Beitritt Rumäniens und Bulgariens 20 Monate vor dem anvisierten Termin 2007 nicht zustimmen.

 
  
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  Klaß (PPE-DE), schriftlich. 1. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Wir begrüßen daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

4. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Wir hätten eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu unserem Bedauern sehen wir uns gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Lauk (PPE-DE), schriftlich. 1. Ich bekräftige meine Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2. Die gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung im Falle des Beitritts vorzunehmende Anpassung der finanziellen Vorausschau hat der Rat verweigert. Ich akzeptiere diesen Eingriff in die Haushaltsrechte des Parlaments nicht.

3. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Ich begrüße daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

4. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und des gescheiterten Trilogs zur Fortschreibung der finanziellen Vorausschau ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Ich hätte eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu meinem Bedauern sehen wir uns gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Louis (IND/DEM), schriftlich. (FR) Die französischen Vertreter der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie haben aus mehreren Gründen gegen die Berichte Van Orden und Moscovici gestimmt. Diese Gründe hängen mit dem Interesse zusammen, das sie Bulgarien und Rumänien entgegenbringen, die Mitglieder der internationalen frankophonen Organisation und langjährige Freunde Frankreichs sind. Wir mögen sie zu sehr, als dass wir sie in die eurokratische Falle laufen lassen wollen, die viel verspricht, wenig gibt und das Wesentliche nimmt: die Souveränität.

Die von der EU auferlegte „begrenzte Souveränität“ sowjetischen Musters wird im Übrigen von eminenten Bürgern dieser Länder bekämpft, die es ablehnen, dass ihre Nation mit den Subventionen der EU gekauft wird, und die um Unterstützung durch unser Nein ersuchen.

Mit ihnen wird es möglich sein, außerhalb der Zwangsjacke der EU ein großes Europa zu realisieren, das auf Kooperationen beruht, die sich nach den Interessen jedes Teilnehmers richten und im Dienste der Freiheit der Völker stehen.

Im umgekehrten Fall schafft der Beitritt Rumäniens und Bulgariens eine territoriale Kontinuität mit der Türkei, die deren Beitritt begünstigt. Dies würde die Entwicklung der EU zu einem kulturell geteilten, politisch ohnmächtigen, wenn nicht gar abhängigen Konglomerat vollenden.

Mit diesem Stimmverhalten soll der europäische Charakter Bulgariens und Rumäniens, die seit alters her europäische Länder sind, keineswegs in Abrede gestellt werden.

 
  
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  Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Mir schien es angezeigt, gegen die neuerliche Erweiterung zu stimmen, und zwar nicht wegen der Frage, ob Rumänien beitrittsreif ist, sondern weil meines Erachtens die EU selbst noch nicht für eine weitere Erweiterung gerüstet ist. Dies zeigt sich an den gegenwärtigen Blockaden bei der Beschlussfassung und der misstrauischen Haltung verschiedener „alter“ Mitgliedstaaten gegenüber den „neuen“ Mitgliedstaaten bei Themen wie der Dienstleistungsrichtlinie mit der Folge, dass die neuen Mitgliedstaaten keine ausreichende Möglichkeit erhalten, vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Die ungezügelte Fortsetzung der Erweiterung ohne Vertiefung wird zur Regierungsunfähigkeit und möglicherweise sogar zu einer Implosion führen. Damit ist niemandem gedient, insbesondere nicht den neuen Bewerberländern, die in den letzten Jahren gewaltige Anstrengungen unternehmen mussten, um die Beitrittskriterien erfüllen zu können. Mein brennender Wunsch ist, dass mit der Annahme des Verfassungsvertrags die administrative Entschlossenheit und die wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit zunehmen mögen, so dass es sowohl für die EU als auch für die Bewerberländer gerechtfertigt ist, gemeinsam auf eine weitere Erweiterung hinzuarbeiten. Diesen Ländern den Mund wässrig zu machen und sie letztlich einfach so abzuspeisen, wird große Unzufriedenheit stiften, und angesichts der zum Ziel gesetzten politischen Stabilität und wirtschaftlichen Prosperität kann dies nicht der Sinn der Sache sein.

 
  
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  Mulder (ALDE), schriftlich. (NL) Für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens habe ich mit erheblichen Bedenken gestimmt, weil ich mir aufgrund der Berichte über die Korruption namentlich in Rumänien nicht sicher bin, ob dieses Land für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union geeignet ist. Die Art und Weise, wie der Rat die Finanzierung des Beitritts dieser beiden Länder beschlossen und die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments dabei in letzter Minute anerkannt hat, spricht ebenfalls gegen die Notwendigkeit, über den Beitritt dieser Länder 20 Monate vorher zu entscheiden. Ausschlaggebend für mich sind jedoch die geopolitischen Vorteile des Beitritts dieser Länder. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Mitgliedschaft jahrelang in Aussicht gestellt, und es wurden grundlegende Gesetzesreformen durchgeführt. Welche negativen Reaktionen eine Ablehnung der Mitgliedschaft hervorrufen würde, ist ungewiss. In die Beitrittsabkommen wurden zudem Schutzklauseln aufgenommen, die eine Verschiebung des Beitritts ermöglichen. All dies veranlasste mich zu einem vorsichtigen „Ja“.

 
  
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  Niebler (PPE-DE), schriftlich. Bulgarien und Rumänien sind Mitglieder der europäischen Völkerfamilie, dies prädestiniert sie für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist jedoch an die Erfüllung fester Kriterien geknüpft.

Sowohl in Bulgarien und Rumänien sind seit dem Zusammenbruch der kommunistischen Systeme Reformanstrengungen unternommen worden. Diese Anstrengungen sind zu würdigen.

Die laufenden Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission weisen im Falle von Bulgarien und Rumänien jedoch übereinstimmend deutliche Defizite bei der Erfüllung dieser Beitrittskriterien auf. Insbesondere in den sensiblen Punkten der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz besteht erheblicher Nachholbedarf. Der Reformprozess muss weiter fortgesetzt und noch vor einem Beitritt abgeschlossen werden. Beiden Beitrittskandidaten sollte im gegenseitigen Interesse mehr Zeit zur Umsetzung und Verwirklichung der Kopenhagener Kriterien zu geben.

Vor diesem Hintergrund wäre eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts angemessen gewesen, statt heute bereits eine Festlegung zu treffen.

Zu meinem Bedauern sehe ich mich daher gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Pack (PPE-DE), schriftlich. 1. Nach meiner Überzeugung sollen Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden. Ihre Aufnahme ist jedoch an die Erfüllung von Kriterien geknüpft, auf deren Einhaltung wir Abgeordnete achten müssen. Unsere Wähler erwarten dies.

2. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten, insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Wir begrüßen daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

3. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Ich hätte eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Ich bedauere daher, dass ich mich aus diesen, nicht vom Parlament verschuldeten Gründen gezwungen sehe, mit Nein zu stimmen.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wir unterstützen den Beitritt Bulgariens zur EU. Portugal ist sich wohl bewusst, welchen Nutzen der eigene Beitritt gebracht hat, und dürfte zu den Mitgliedstaaten gehören, die die Vorzüge eines Beitritts am besten zu schätzen wissen und diesen nachdrücklich befürworten.

 
  
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  Schwab (PPE-DE), schriftlich. 1. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Wir begrüßen daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

3. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und des gescheiterten Trilogs zur Fortschreibung der finanziellen Vorausschau ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Wir hätten eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu unserem Bedauern sehen wir uns gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Sommer (PPE-DE), schriftlich. 1. Bulgarien und Rumänien sollen Mitglieder der EU werden. Ihre Aufnahme ist jedoch an die Erfüllung von Kriterien geknüpft.

2. Die Kommission stellt in ihren letzten Fortschrittsberichten fest, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen, und zwar besonders bezüglich der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz.

Insbesondere zu begrüßen sind daher die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung, Reformen entschlossen voranzutreiben, um die Versäumnisse der Vorgängerregierung aufzuarbeiten.

3. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und angesichts der Tatsache, dass der geplante Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt ist, sehe ich mich nicht in der Lage, bereits jetzt einem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU zuzustimmen.

 
  
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  Tannock (PPE-DE), schriftlich. (EN) Wie meine Kollegen von den britischen Konservativen befürworte auch ich den Beitritt Rumäniens und Bulgariens und bedaure die in letzter Sekunde unternommenen Versuche einiger Abgeordneten, diesen Ländern aufgrund interinstitutioneller Querelen und finanzieller Erwägungen, die ohnehin geklärt sind, die Zustimmung zu verweigern. Obwohl die zwanzig Monate zwischen unserer Zustimmung und dem möglichen Beitritt zum 1. Januar 2007 unglaublich lang sind, ist es jetzt zu spät für diese Debatte, und unser Standpunkt hierzu hätte früher klargestellt werden sollen.

Es macht mir Mut, dass sich die neue rumänische Regierung unter Präsident Basescu verpflichtet hat, Korruption als Bedrohung der nationalen Sicherheit anzusehen und energisch zu bekämpfen. Darüber hinaus gab Kommissar Rehn dem Plenum die Zusage, dass unser Parlament in die unwahrscheinliche Entscheidung, die Schutzklausel anzuwenden und so den Beitritt um ein Jahr zu verschieben, voll eingebunden wird.

Würden wir unsere Zustimmung jetzt nicht geben, dann wäre dies genau das falsche Signal an die Menschen und Regierungen in Rumänien und Bulgarien und ein schwerer Fehler. Mir sind beide Länder in der EU willkommen.

 
  
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  Ulmer (PPE-DE), schriftlich. 1. Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU werden sollen. Ihre Aufnahme ist an die Erfüllung von Kriterien geknüpft. Diese müssen weiterhin Geltung behalten.

2. Die gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung im Falle des Beitritts vorzunehmende Anpassung der finanziellen Vorausschau hat der Rat verweigert. Wir akzeptieren diesen Eingriff in die Haushaltsrechte des Parlaments nicht.

3. Die Kommission bestätigt in ihren letzten Fortschrittsberichten insbesondere bezüglich Fragen der Korruptionsbekämpfung und einer rechtsstaatlich funktionierenden Justiz, dass in beiden Ländern noch erhebliche Defizite bei der Erfüllung der Beitrittskriterien bestehen.

Wir begrüßen daher insbesondere die Anstrengungen der neuen rumänischen Regierung. Sie treibt Reformen entschlossen voran, um den Rückstand der Vorgängerregierung aufzuholen.

4. Angesichts der eklatanten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und des gescheiterten Trilogs zur Fortschreibung der finanziellen Vorausschau ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Wir hätten eine Verschiebung der Beitrittsentscheidung auf einen Zeitpunkt nach Vorlage des nächsten Fortschrittsberichts der Kommission für angemessen gehalten. Diese Verschiebung wäre umso mehr gerechtfertigt gewesen, als wir von dem ins Auge gefassten Beitrittstermin noch 20 Monate entfernt sind.

Zu unserem Bedauern sehen wir uns gegenwärtig nicht in der Lage, einem Beitritt zuzustimmen.

 
  
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  Ebner (PPE-DE). Herr Präsident! Ich bin wie die meisten Kolleginnen und Kollegen für die Einbeziehung von Rumänien und Bulgarien und für eine volle Mitgliedschaft, aber alles zur rechten Zeit und mit den richtigen Regeln. Ich habe mich aus diesem Grund in beiden Fällen der Stimme enthalten, weil ich der Auffassung bin, dass die von uns aufgestellten Kriterien in diesem Fall noch nicht eingehalten werden. Wir haben diesbezüglich überhaupt Probleme: Die Stabilitätspaktkriterien werden nicht eingehalten. Die Maßstäbe, die bei der Türkei angewandt werden, sind nicht die, die wir eigentlich vereinbart hatten. Bei Kroatien legt man einen weit strengeren Maßstab an, bei Bulgarien und Rumänien will man jetzt vorgezogen die Zustimmung erteilen. Ich glaube, wir sind zu wenig berechenbar und zu wenig konsequent. Das ist die Begründung für meine Enthaltung.

 
  
  

– Bericht Markov (A6-0073/2005)

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) In seinem Gemeinsamen Standpunkt hat der Rat zahlreiche Abänderungen am Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung vorgenommen, was auch eine deutliche Abweichung vom ursprünglichen Entwurf der Kommission darstellt.

Es wurde offenbar ein Konsens zu den Zielen erreicht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Marktstörungen – angesichts der Diskrepanz zwischen den Arbeitsbedingungen in verschiedenen Ländern – auszuschließen und die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu verbessern, sodass realistische und praktikable Arbeitszeitkontrollen erforderlich werden. Nach Auffassung des Rates stehen schwerwiegende praktische Probleme der allgemeinen Implementierung – oder zumindest dem von der Kommission gewünschten Maß an Implementierung – von Straßenkontrollen zur Erfüllung der Arbeitszeitrichtlinie im Wege.

Mithin muss – was schwierig sein dürfte – ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Erfüllung von Standards für Arbeitsbedingungen und Lenk- und Ruhezeiten (in ihren Zweijahresberichten über die Umsetzung von Verordnung (EWG) 3820/85 hat die Kommission einen stetigen Zuwachs bei der Zahl der Verstöße festgehalten) einerseits und der Annahme praktikabler und realistischer Kontrollmechanismen andererseits hergestellt werden. Der Berichterstatter bemühte sich um eine Annäherung an den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, und daher billige ich den Bericht.

 
  
  

– Bericht Ries (A6-0057/2005)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese zweite Lesung gestimmt, obwohl es einige Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf bestimmte Aspekte der neuen Richtlinie zur Festlegung von Design-Anforderungen für energiebetriebene Produkte gibt.

Unseres Erachtens ist es von entscheidender Bedeutung, Investitionen zu tätigen, damit Energie so effizient wie möglich genutzt wird und die Verbraucher entsprechend informiert werden, aber auch dafür zu sorgen, dass der neue Rechtsakt die kleinen Unternehmen nicht mit zu hohen Kosten belastet.

Die Richtlinie erstreckt sich auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Haartrockner, Waschmaschinen und Computer, auf die etwa 40 % der Kohlenstoffdioxidemissionen in die Atmosphäre entfallen. Pkw sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie, da es hierfür bereits andere Rechtsvorschriften gibt.

Der Bericht enthält wichtige Vorschläge zum Schutz von sehr kleinen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Verbraucher. Warten wir also den Standpunkt des Rates ab.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße das Hauptziel dieses Vorschlags, das darin besteht, den freien Verkehr bestimmter energiebetriebener Produkte zu gewährleisten, ihre Umweltbilanz zu verbessern und zu einer Senkung ihres Energieverbrauchs beizutragen. Vorschläge dieser Art müssen realistisch sein, damit ein guter Vorschlag nicht undurchführbar oder zu einer Belastung für die Industrie wird; diesem Aspekt wird Rechnung getragen. Es kommt maßgeblich darauf an, dass Vorschläge zur Verbesserung der Umweltqualität und zur effizienteren Nutzung von Energie ausgewogen sind.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Mit dieser Empfehlung für eine zweite Lesung sollen Design-Anforderungen für energiebetriebene Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus festgelegt werden, wobei das Hauptziel darin besteht, die umweltschädlichen Auswirkungen dieser Produkte zu verringern. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt, und dementsprechend brachte das Parlament in erster Lesung eine Reihe von bedeutenden Änderungsanträgen ein, darunter Anträge, in denen es um die Prüfung der Konformität von Produkten, die zu erfüllenden Ökodesign-Anforderungen, die Einrichtung eines glaubwürdigen, wirksamen Marktüberwachungssystems, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Unterrichtung der Verbraucher ging.

In ihrem Gemeinsamen Standpunkt übernahmen die Kommission und der Rat einige der Änderungsanträge des Parlaments, sodass ein Teil der schwerwiegenden Bedenken in diesem Bereich zu den Akten gelegt werden konnte.

Ich unterstütze den Vorschlag der Berichterstatterin, der meiner Ansicht nach realistisch ist und eine gute Chance auf Umsetzung hat. Beispiele hierfür sind die Klärung von Begriffen wie „Importeur“ und „Hersteller“, der Hinweis, dass die Überwachung strikter sein muss, während gleichzeitig KMU berücksichtigt werden und ein gewisser Spielraum zur Anpassung von Normen an die spezifischen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten vorgesehen ist.

Ich habe daher für die neuen Änderungsanträge gestimmt, die – im Sinne der Ausgewogenheit – die vorhergehenden Standpunkte des Parlaments wiederherstellen.

 
  
  

– Bericht Hassi (A6-0056/2005)

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die allmähliche Zunahme und der schrittweise Ausbau des Seeverkehrs bieten eine Reihe von Vorteilen, auch für die Umwelt. Dies muss jedoch einhergehen mit einem kontinuierlichen Engagement für die Verringerung der hieraus resultierenden schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Dementsprechend und unter Berücksichtigung der Interessen und Bedenken, die von Portugal angesprochen wurden, denke ich, dass ich für diese Richtlinie stimmen kann.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag der Berichterstatterin entspricht dem ursprünglichen Standpunkt des Parlaments in erster Lesung. Entsprechend den vom Parlament eingebrachten Änderungsanträgen würden die Emissionen von Schiffen im Vergleich zum Jahr 2000 um 80 % reduziert, während nach dem Standpunkt des Rates die Verringerung lediglich 10 % betragen würde.

Im Zusammenhang mit den eingereichten Vorschläge möchte ich den von der Berichterstatterin angesprochenen Punkt, dass es Fortschritte in der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) geben müsse, sowie die Rolle, die die EU hierbei spielen könnte, hervorheben. Die USA, Kanada und Mexiko haben sich bemüht, die IMO-Übereinkommen zu verschärfen, und die EU kann und muss in diesem Bereich Maßnahmen ergreifen, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Unfälle in ihrem Hoheitsgebiet.

Ich begrüße ferner den Vorschlag der Berichterstatterin, die Entwicklung der Umwelttechnologie zu fördern, indem ein Markt dafür geschaffen wird. Die in diesem Bereich unterbreiteten Vorschläge bieten eine wirksamere Lösung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

 
  
  

– Bericht Florenz (A6-0005/2005)

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe in Bezug auf die uns vorliegenden Änderungsanträge so abgestimmt, weil ich das Anliegen – und die Zielsetzungen – des Vorschlags für eine Richtlinie teile, mit der eine ausreichende Harmonisierung im Hinblick auf die Entwicklung des Binnenmarktes unter Einhaltung der Vorschriften über den Schutz der öffentlichen Gesundheit angestrebt wird.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) In diesem Bericht wird auf die Gefahr hingewiesen, die aufgrund der Verwendung bestimmter Stoffe als Rohstoffe oder Zwischenprodukte für die öffentliche Gesundheit besteht.

Nachdem Experimente verschiedener Art durchgeführt wurden, hat man Toluol und Trichlorbenzol als Chemikalien eingestuft, von denen eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit ausgeht.

Das Ziel des Kommissionsvorschlags, das der Berichterstatter – bei nur einem Änderungsantrag – von uns unterstützt wissen möchte, besteht darin, nicht nur die Verwendung von Toluol und Trichlorbenzol, sondern auch die Verwendung von Zubereitungen, die diese Stoffe als Bestandteile enthalten, zu beschränken.

Der EU waren diese Aspekte stets wichtig, da sie nach Artikel 93 EG-Vertrag von großer Bedeutung für das Leben der EU-Bürger sind.

In Anbetracht des offensichtlichen Nutzens, den die Annahme des Vorschlags für den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger hat, habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

– Bericht Pittella (A6-0071/2005)

 
  
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  Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Mit dem Haushalt 2006 wird die Haushaltsplanung für 2000-2006 abgeschlossen. Dieser Haushalt, der mit seinen knapp 120 Milliarden Euro 20-mal kleiner als der der USA ausfällt, ist für ein Europa bestimmt, das sich eine Verfassung nach amerikanischem Muster geben will, doch ohne die Mittel, geschweige denn den Willen zu haben, das Leben von 450 Millionen Männern und Frauen zu verändern.

In diesem Haushalt findet sich die ganze Litanei der kleingeistigen Haushaltsthemen: einzuziehende Restsummen, nach dem Gießkannenprinzip zu verteilende Mittel für den Balkan, notwendige Moskitonetze für an Malaria erkrankte Kinder, finanzielle Umsetzung der GAP, Geschwätz über die ländliche Entwicklung ohne Landbewohner, die Misere der Mittel für die Fischerei usw.

Eine Haushaltsstrategie ohne Originalität, da sie im Dienste der Ideenlosigkeit steht. So denken beispielsweise die Haushaltsbehörden bei der Weiterführung der Millenniums-Entwicklungsziele nicht an einen neuen Typ von Zollgebühren, die abzugsfähig sein müssten und so den Rohwaren exportierenden afrikanischen Ländern ermöglichen würden, von Ziehungsrechten in Höhe der auferlegten Zollgebühren auf die einführenden Wirtschaften zu profitieren.

Auch 2006 hat in Brüssel wie immer schon die haushaltspolitische Fantasie nicht gerade das Sagen.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Haushaltsplan 2006 hat vor dem Hintergrund der Zielsetzung, für ein dynamisches, nachhaltiges Wachstum in Europa zu sorgen, strategische Bedeutung erlangt, handelt es sich doch um den letzten Haushaltsplan, der unter die geltende Finanzielle Vorausschau fällt. Somit bildet er einen strategischen Rahmen, innerhalb dessen das Parlament seine Prioritäten für den Zeitraum 2007-2013 beschließen wird. 2006 wird zudem ein entscheidendes Jahr dafür sein, wieder auf ein dynamisches und nachhaltiges Wachstum in Europa hinzuwirken sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

Im Jahr 2006 wird sich Europa enormen Herausforderungen zu stellen haben. Ganz abgesehen von der Notwendigkeit, den finanziellen Bedarf einer Union mit 25 Mitgliedstaaten zu decken, muss die EU auch sicherstellen, dass die institutionellen und politischen Anpassungen, die sich aufgrund des neuen Verfassungsvertrags ergeben, so effizient wie möglich verlaufen. Diese Herausforderungen müssen daher durch kohärente, abgestimmte und ausreichend finanzierte Maßnahmen untermauert werden, und der Haushaltsplan 2006 muss eine zentrale Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen spielen.

Die Aufgabenstellungen für 2005/2006 sind jedoch nicht darauf beschränkt, die Erweiterung und den neuen Vertrag zu konsolidieren. Die EU muss auch Entscheidungen zu verschiedenen laufenden Beitrittsprozessen treffen, ihre Rolle auf der internationalen Bühne stärker ins rechte Licht rücken und neue Maßnahmen zur Wiederbelebung der Lissabon-Strategie einleiten. Auch diese Ziele erfordern die Bereitstellung der notwendigen Mittel, um sie zu verwirklichen und nachhaltig zu machen.

Ich habe dafür gestimmt.

 
  
  

– Bericht Markov (A6-0076/2005)

 
  
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  Cederschiöld, Fjellner, Hökmark und Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Delegation der Moderaten Sammlungspartei hat gegen den Vorschlag in Bezug auf Sozialvorschriften im Straßenverkehr sowie die Mindestbedingungen für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften gestimmt. Beide enthalten umfassende Detailvorschriften, die nicht notwendigerweise die Sicherheit auf den Straßen erhöhen. Außerdem sollten unseres Erachtens Fragen der Sozialgesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten entschieden werden; somit sind sie keine Themen, mit denen sich die EU befassen sollte.

 
  
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  Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Anlässlich des Berichts von Herrn Markov möchte ich gegen den Zustand der europäischen Rechtsvorschriften protestieren, die offenkundig unzureichend sind (sowohl hinsichtlich der Arbeitszeit als auch der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen), um ausreichende Garantien für die Fernfahrer sowie für die Sicherheit aller zu bieten.

Die Europäische Union hat eine Methode gewählt, bei der die möglichen Höchstgrenzen für die Arbeitszeit und einige soziale Mindestregeln festgelegt werden. Allerdings ist die Möglichkeit zu günstigeren Bestimmungen in bestimmten Ländern gegeben. Doch in der Realität führt dieses System zu Sozialdumping, denn der freie Wettbewerb der Dienstleistungen benachteiligt die Spediteure der Länder, die bessere soziale Rahmenbedingungen aufweisen. Damit entsteht durch das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit ein Druck im Sinne der Verschlechterung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen dieser Länder, und dies ist nicht hinnehmbar.

Die Europäische Union hätte eine ganz andere Dynamik auslösen müssen, d. h. eine Dynamik der Angleichung nach oben durch ein System der schrittweisen sozialen Annäherung. Bei dieser Strategie hätte die Festlegung eines Ausgangsniveaus (das über dem jetzigen liegen müsste) untrennbar mit der Verpflichtung zur schrittweisen Annäherung an das höchste Niveau verbunden werden müssen. Doch das ist nicht vorgesehen, daher ist die sich aus den europäischen Rechtsvorschriften ergebende Situation nicht hinnehmbar.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da wir bei der Abstimmung über die verschiedenen Änderungsanträge eine Reihe von Lösungen erzielt haben, die den spezifischen Interessen eines Landes in Randlage im Verhältnis zu den bedeutenden Zentren der Produktion und des Verbrauchs Rechnung tragen. Dies wurde erreicht, ohne die Sicherheitsanforderungen zu untergraben. Darüber hinaus sind es die Arbeitnehmer, die am meisten hiervon profitieren, denn es wird für Flexibilität gesorgt, was in ihrem Interesse liegt.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die zu erwartende endgültige Annahme des Vorschlags, mit dem die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben und durch eine neue ersetzt werden soll, um die in der bestehenden Verordnung enthaltenen Regeln zu verdeutlichen, zu vereinfachen und zu aktualisieren. Das Ziel besteht insgesamt darin, individuelle Auslegungen, die früher zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben, zu vermeiden. Darüber hinaus werden die Pflichten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit dem übergeordneten Ziel ihrer besseren Durchsetzung deutlicher gemacht.

Der Berichterstatter hat erneut bewiesen, dass er auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates hinarbeitet und hierbei den Prozess zur Annahme dieses bedeutenden Rechtsaktes vorantreibt. Wichtige Änderungen hinsichtlich der vorgeschriebenen täglichen Mindestruhezeit und der Höchstdauer der Lenkzeit werden in Kraft treten. Darüber hinaus soll ein Rechtsrahmen angenommen werden, der dazu dient, gegen Mitgliedstaaten, denen schwere Verstöße nachgewiesen werden, Sanktionen zu verhängen.

Es ist zu hoffen, dass hierdurch das vorrangige Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, erreicht wird.

Ich möchte mich ferner dem Wunsch des Berichterstatters, ein Klima des fairen Wettbewerbs zu fördern, das die sozialen Interessen der am Straßengüterverkehr Beteiligten schützt, anschließen. Was die Änderungsanträge betrifft, so habe ich für die ausgewogenen Vorschläge gestimmt, welche die individuellen Bedürfnisse und Interessen der abgelegeneren Länder wie Portugal berücksichtigen.

 
  
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  Titley (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP begrüßt die Richtlinie über Lenk- und Ruhezeiten. Wir glauben, dass sie deutlich zur Verkehrssicherheit beitragen werden.

Wir hatten allerdings Vorbehalte gegenüber Änderungsantrag 11 hinsichtlich der Expresszustelldienste.

Wir räumen zwar ein, dass es hier in einigen Ländern ein Problem geben kann, glauben jedoch, dass die vorgeschlagene Lösung nicht durchführbar ist und so die Richtlinie in Frage stellen könnte. Deshalb haben wir uns bei diesem Änderungsantrag der Stimme enthalten.

 
  
  

– Entschließung (B6-0223/2005)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates gestimmt, da die von uns vertretenen Standpunkte nicht berücksichtigt und die von uns eingereichten Vorschläge nicht angenommen wurden. Ich möchte von diesen Vorschlägen folgende herausgreifen:

Das Europäische Parlament

- nimmt die Einigung des Europäischen Rates über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Kenntnis; hält dies für ein stillschweigendes Eingeständnis, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt von 1997 nachteilige Folgen für die Beschäftigung, die öffentlichen Investitionen und die reale Konvergenz nach sich zog und die Stagnation der europäischen Wirtschaft verlängert; hält es daher für unerlässlich, den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzuheben;

- kritisiert nachdrücklich, dass den langfristigen, Kosten sparenden Auswirkungen von „Strukturreformen“ bei Haushaltsbeurteilungen Rechnung getragen werden soll, da dies zu widersinnigen antisozialen Anreizen für die Mitgliedstaaten führen wird, soziale Sicherungen und den Sozialstaat abzubauen, um im Hinblick auf das Defizitverfahren niedriger eingestuft zu werden;

- weist auf die Feststellung des Rates hin, dass der derzeitige Entwurf der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt den Anforderungen des europäischen Sozialmodells nicht ganz genügt; bedauert, dass der Rat die Gelegenheit nicht genutzt hat, um diesen Entwurf vollständig abzulehnen.

- geht davon aus, dass der Kampf gegen das Einkommensgefälle und die Förderung realer Konvergenz auf der wirtschaftlichen und sozialen Agenda der EU ganz oben stehen sollten.

 
  
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  Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Tagung des Europäischen Rates im März war Anlass zu einer weiteren Demonstration der Verlogenheit der Führer der Europäischen Union, denen die Vorstellung vom Sieg des Nein bei der Volksbefragung in Frankreich Angst und Schrecken einjagt.

Trotz der besänftigenden Reden ist die Bolkestein-Richtlinie weder gründlich überarbeitet noch zurückgezogen worden. Sie folgt dem normalen gesetzgeberischen Prozess, allerdings mit einer Einschränkung: der Ministerrat wird versuchen, einen Konsens zu finden. Man will uns einen großen diplomatischen Sieg vorspiegeln, doch handelt es sich um nichts weiter als die Anwendung einer schon seit 40 Jahren praktizierten Methode, die des „Kompromisses von Luxemburg“.

Die Reform des Stabilitätspaktes, dieser schädlichen haushaltspolitischen Zwangsjacke, ist ebenfalls nur Augenauswischerei. Die Beratungen zur Europäischen Verfassung hätte die Möglichkeit geboten, die Maastrichter Kriterien, die wirtschaftlich kaum sinnvoll sind, tief greifend zu reformieren, der Europäischen Zentralbank die Aufgabe zu stellen, in erster Linie Beschäftigung und Wachstum zu unterstützen. Doch nichts Dergleichen ist geschehen. Stattdessen sind einige dürftige kosmetische Änderungen vorgenommen worden, so dass von dem Pakt weiterhin Effekte ausgehen, die die wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten in unseren Ländern verstärken oder gar auslösen.

Diese Manöver sind erbärmlich. Sie werden diejenigen nicht hinters Licht führen, die in immer größerer Zahl die Entwicklung des Europas von Brüssel ablehnen.

 
  
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  Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine Parlamentskollegen der britischen Konservativen und ich haben uns der Stimme enthalten, da wir von den Ergebnissen des Europäischen Rates vom 22. und 23. März sehr enttäuscht sind. Wir unterstützen den Präsidenten der Kommission weiterhin in seinem Einsatz für grundlegende Wirtschaftsreformen in Europa, glauben allerdings, dass seinen Bemühungen mit den Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs auf der März-Tagung des Europäischen Rates kaum Rechnung getragen wurde. Der Versuch, die Dienstleistungsrichtlinie aus kurzfristigen politischen Erwägungen zu verwässern, hat die Reformagenda untergraben und hemmt die Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Die am Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgenommenen Änderungen zeigen, dass politische Faktoren vor wirtschaftlichen Überlegungen stehen und somit den Pakt immer unglaubwürdiger machen.

Wir stimmen einigen Punkten in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu, darunter der Verpflichtung zu nachhaltiger Entwicklung und zum Kyoto-Protokoll, sowie auch den deutlichen Worten der Entschließung gegen eine Aufhebung des Waffenembargos gegen China. Wir befürworten ebenfalls die zunehmend erkannte Dringlichkeit zur Vorbereitung auf eine mögliche Grippeepidemie.

 
  
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  Lang (NI), schriftlich. (FR) Im Gegensatz zu den Behauptungen der französischen Befürworter der Europäischen Verfassung hat Herr Chirac am 23. März in Brüssel nicht die Zurückziehung der Bolkestein-Richtlinie erreicht. Die Richtlinie wird nicht zurückgezogen, erklärt der Europäischen Rat in seinem offiziellen Protokoll und fügt sogar noch hinzu, dass sie auf der europäischen Tagesordnung bleiben müsse, da die europäische Strategie für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beinhaltet, dass wir den Dienstleistungsmarkt öffnen.

Doch diese Lüge ist nicht die erste, die von den heuchlerischen Befürwortern des Ja vorgebracht wird. Herr Bolkestein hat selbst darauf verwiesen: Bis zu diesem Jahr hatten weder Herr Chirac noch Herr Raffarin irgendwelche Vorbehalte gegenüber der Richtlinie geäußert, die von den französischen Kommissaren, dem Sozialisten Pascal Lamy und dem Chirac-Anhänger Michel Barnier befürwortet worden war. Und zwar aus gutem Grund, denn Herr Bolkestein setzte nur einen Beschluss um, der im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Lissabon gefasst worden war, auf dem Frankreich durch Herrn Chirac und Herrn Jospin vertreten war.

Doch diese Richtlinie ist nur ein schwacher Vorgeschmack auf das, was uns erwartet, wenn die Europäische Verfassung angenommen ist. Die Artikel 144, 145 und 148 dieses Textes sind eindeutig. Ihnen hat die Bolkestein-Richtlinie gefallen? Dann werden Sie die Europäische Verfassung bewundern.

Am 29. Mai werden die Franzosen mit ihrem Nein ihre Arbeitsplätze und ihre sozialen Rechte verteidigen.

 
  
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  Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates gestimmt, doch zum Stabilitätspakt möchte ich noch Folgendes anmerken: Ich fand die Debatten über die Reform des Paktes bedauerlich, denn sie waren meist nichts anderes als Plädoyers in eigener Sache, aber keine objektiven Diskussionen.

Ich habe bereits hervorgehoben, dass diese Haltung verheerende psychologische Auswirkungen hat, denn nicht nur der Grundsatz der Gleichbehandlung des Mitgliedstaaten hat darunter gelitten, sondern die Grundlagen einer Rechtsgemeinschaft scheinen erschüttert worden zu sein.

Das Misstrauen, das dieser Reform entgegengebracht wird, ist eine Folge dieses Verhaltens. Die Bekräftigung der Unantastbarkeit der gemeinsam festgelegten Regeln wäre nutzbringender gewesen als die triumphierenden, ermüdenden Erklärungen der einzelnen Staatschefs nach der Tagung des Europäischen Rates. Man muss sich fragen, ob sich alle darüber im Klaren sind, dass es um den Umgang mit einem Gemeingut, der Einheitswährung, geht.

Ich möchte meine Worte vom letzten Herbst wiederholen: Mir ist ein reformierter Pakt lieber als ein Pakt, der dem Tod geweiht ist, weil er nicht mehr beachtet wird. Um bei diesem Bild zu bleiben, möchte ich feststellen, dass es dem Pakt heute besser geht, dass er jedoch ein recht schwacher Rekonvaleszent ist, der keine neuen Schocks vertragen würde.

 
  
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  Mann, Thomas (PPE-DE), schriftlich. Der Resolution zum Ratsgipfel im März habe ich zugestimmt. Es war dringend notwendig, dass der Lissabon-Prozess angesichts des dürftigen Wachstums von 1,7% und einer Beschäftigungsquote von 63% statt 70% neue Schwerpunkte erhielt.

Die Konzentration auf Wachstum und Beschäftigung hilft vor allem den KMU, die für 80% der Arbeitsplätze und 70% der Ausbildungsplätze verantwortlich sind. Der Vorwurf eines „Neo-Liberalismus“ ist falsch, da es nicht um die Senkung von Mindeststandards, sondern um mehr und bessere Arbeitsplätze geht. Das Europäische Sozialmodell soll durch Investitionen in das Humankapital, modernen Sozialschutz und die bessere Einbeziehung der Sozialpartner stabilisiert werden.

Bedeutsam ist der „Europäische Pakt für die Jugend“: dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, bessere allgemeine und berufliche Bildung und mehr Mobilität für die Jungen. Für die Älteren ist die Kampagne „Aktives Altern“ wichtig. Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit dieser Arbeitnehmer haben einen höheren Stellenwert verdient. Es muss ihnen ermöglicht werden, länger beschäftigt zu sein und größeren Anteil an Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zu haben. Insgesamt müssen unsere Senioren besser in die Gesellschaft integriert werden. Ich setze auf ihre konkreten Lösungsvorschläge, um Antworten auf das Grünbuch der Kommission zur demographischen Lage in der EU zu geben.

 
  
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  Pafilis (GUE/NGL), schriftlich – (EL) Die Reform des Stabilitätspakts und die Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie sind zwei Geißeln, die noch intensiver gegen die Völker, insbesondere gegen die jungen Menschen eingesetzt werden.

Ein neuer Angriff auf das Volk wird vorbereitet. Der reformierte Stabilitätspakt revidiert keineswegs die Ziele der volksfeindlichen und arbeitnehmerfeindlichen Politik. Im Gegenteil, im Einklang mit der Lissabon-Strategie erhält das Großkapital noch stärkere Impulse und werden die Forderungen der französisch-deutschen Achse erfüllt.

Die Beschlüsse über den Abbau der Rentensysteme, die Abschaffung von Tarifverträgen, die Generalisierung von Teilzeit- und Zeitarbeit, die Liberalisierung der Arbeitszeit, die Kürzung der staatlichen Beihilfen, den Subventionsabbau, die vollständige Liberalisierung des Marktes durch verstärkte Privatisierungen, drastische Reduzierungen der Sozialversicherungsabgaben der Arbeitgeber und die Generalisierung der privaten Versicherung stehen fest, die Folge davon sind Lohn- und Rentenkürzungen sowie ein Anstieg der Armut und der Arbeitslosigkeit.

Insbesondere der Europäische Pakt für die Jugend sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens bedeuten lebenslanges Analphabetentum und sichern dem Großkapital Flexibilität.

Der Kurs, den die Völker und die jungen Menschen einschlagen müssen, besteht im Widerstand und Ungehorsam gegenüber den volksfeindlichen Beschlüssen des Europäischen Rates.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Obwohl ich für diesen Entschließungsantrag gestimmt habe, muss ich sagen, dass ich von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22./23. März 2005 einigermaßen enttäuscht bin.

Sowohl die Überprüfung der Lissabon-Strategie als auch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind nicht ehrgeizig genug. Die öffentlichen Finanzen müssen stärker gestrafft und die Investitionen effizienter gestaltet werden; was wir nicht brauchen, sind neue Schulden.

Wahr ist aber auch, dass die Lissabon-Strategie einer Überprüfung bedurfte, um sie realistischer zu machen und stärker auf eine echte Wettbewerbsfähigkeit auszurichten. Arbeitsplätze schafft man nicht per Erlass, sondern durch eine gesunde Wirtschaft, und man kann nicht sagen, dass sich die Union entschlossen in diese Richtung bewegt hätte.

 
  
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  Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Auf den ersten Blick hat es den Anschein, als werde der Europäische Rat von Brüssel untrennbar mit der Überprüfung der Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Zusammenhang gebracht, die nach zahlreichen Fällen der Nichteinhaltung geändert wurden. Zwar sind diese Änderungen bei weitem nicht so übermäßig starr wie die Vorgängerversion, doch kommt es auch darauf an, dass jegliche Unbestimmtheit darin vermieden wird, da sie sich sonst negativ auf die Glaubwürdigkeit des Euros im Ausland und auf die Stabilität der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten auswirken könnten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den der Rat sein Augenmerk richtete, bestand darin, die Lissabon-Strategie in Anbetracht des mangelnden Erfolgs zur Halbzeit wieder zu beleben. Meines Erachtens ist die Strategie Opfer ihres eigenen Anspruchs und der vagen, nahezu bombastischen Natur einiger ihrer Ziele, die festgelegt wurden, ohne sie an einen angemessenen und umsetzbaren Zeitplan zu knüpfen. Der Anspruch bedarf einer stärkeren Dosis an Realismus.

Trotz einiger Vorbehalte gegenüber Teilen der Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere der Ankündigung und der überzogenen Verteidigung des so genannten Herkunftslandprinzips, bin ich der Meinung, dass sie einige durchaus positive Aspekte enthält, die wir übernehmen und auf europäischer Ebene in die Praxis umsetzen sollten.

Ich habe für den im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingereichten Entschließungsantrag gestimmt, da ich denke, dass er die wichtigsten Auswirkungen der Ratsvorschläge klar benennt und kritisiert.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 14.00 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MIROSLAV OUZKÝ
Vizepräsident

 

18. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

19. Stand der regionalen Integration auf dem westlichen Balkan
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum Stand der regionalen Integration auf dem westlichen Balkan.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Rat misst den Beziehungen zwischen dem westlichen Balkan und der Europäischen Union, die sich übrigens weiterhin stark für die Stabilisierung und Assoziierung dieser Nachbarnregion engagiert, ständig große Aufmerksamkeit bei. Im Rahmen der europäischen Sicherheitsstrategie nimmt diese Region eine hohe Priorität für die Europäische Union ein, was sich abgesehen von den zivilen Aspekten unter anderem durch die Polizei- und Militärpräsenz der Europäischen Union im westlichen Balkan widerspiegelt.

Die Zukunft dieser Region liegt in der Europäischen Union. Der Gipfel von Thessaloniki vom 21. Juni 2003 hat diese europäische Perspektive des westlichen Balkans deutlich hervorgehoben.

Angesichts des eindeutigen Engagements der Union für den westlichen Balkan ist es nunmehr an den Ländern dieser Region, davon Gebrauch zu machen. Die betreffenden Länder müssen durch konkrete Politiken und Handlungen ihren Willen und ihre Fähigkeit nachweisen, zu gegebener Zeit Beitrittskandidaten der Europäischen Union zu werden, um ihr dann eines Tages beizutreten. Die Union wird sie bei ihren Bemühungen um politische und institutionelle Reformen weiterhin aktiv unterstützen. Ganz ohne jeden Zweifel erfordert dies die Beharrlichkeit und das entschiedene Engagement beider Seiten, da noch beträchtliche Herausforderungen zu bewältigen sind.

Nichtsdestotrotz können diese in Angriff genommen und bewältigt werden, denn es liegt im Interesse der Völker des westlichen Balkans, die wirklich schwere Zeiten durchlebt haben, diese Herausforderungen anzunehmen. Es liegt ebenfalls im Interesse der Europäischen Union, diesen Weg in Richtung Europa zu unterstützen, da Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent unser vorrangiges Ziel sein müssen.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bleibt weiterhin der allgemeine Rahmen für den europäischen Weg der Länder des westlichen Balkans zu einem künftigen Beitritt. Dieser Prozess zielt darauf ab, den Ländern der Region dabei zu helfen, Frieden, Demokratie, Stabilität, Wohlstand und die Achtung der Rechte von Minderheiten nachhaltig zu sichern. Dabei handelt es sich um die Ziele des europäischen Projektes selbst, das es vermochte, nach dem schrecklichsten aller Kriege verfeindete Nationen auszusöhnen, indem es ihnen ermöglichte, eine gemeinsame Zukunft zu gestalten. Es ist wichtig, darauf zu verweisen, dass auch die jüngste Erweiterung von diesem Ideal und dieser Vision beseelt war. Am heutigen Vormittag haben wir einen sehr wichtigen Beschluss gefasst, d. h. Ihr Parlament hat soeben einen sehr wichtigen Beschluss dazu gefasst, der im vorliegenden Fall Bulgarien und Rumänien betrifft.

Jedes Jahr führt der Rat auf der Grundlage der Jahresberichte der Kommission eine Prüfung sowohl der Fortschritte der Länder im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als auch der nicht gelösten Probleme durch. Diese Prüfung ist ein wichtiger Vorgang, der uns deutlich macht, dass der westliche Balkan auf dem Weg in die Europäische Union voranschreitet. Wie anlässlich des Gipfels von Thessaloniki vereinbart, hat die Union 2004 erstmalig Europäische Partnerschaften mit den Ländern der Region abgeschlossen. Sie wurden von der Kommission gleichzeitig mit den Berichten über die Partnerschaften und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorgelegt. Diese Partnerschaften, die sich an den Beitrittspartnerschaften der Kandidatenländer orientieren, dienen als individuelle Fahrpläne, die an die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Landes angepasst sind. In ihnen sind gezielte, vorrangig zu behandelnde Maßnahmen enthalten. Die Kommission und der Rat verfolgen die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Partnerschaften.

Der für die Balkanländer gewählte Ansatz der Union trägt also bereits starke individuelle Züge und basiert auf dem Grundsatz der individuellen Leistungen jedes Landes. Alle Teilnehmer des Gipfels von Thessaloniki waren sich darüber einig, dass das Tempo des Voranschreitens der Länder der Region in Richtung eines künftigen Beitritts von dem Tempo abhängt, mit dem sie die notwendigen Reformen umsetzen und die bestehenden Kopenhagener Kriterien sowie die Kriterien des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erfüllen. Die Leistungsstärkeren können schneller vorankommen. Derzeit haben nur zwei Länder einen Stabilisierungs- und Assoziierungsvertrag mit der Europäischen Union abgeschlossen, nämlich Kroatien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien. Im gegenwärtigen Stadium ist Kroatien das erste Land der Region, welches Beitrittskandidat geworden ist.

Es handelt sich also um einen globalen Prozess, der jedoch nach dem Konzept der Leistung jedes Einzelnen erfolgt. Die Perspektive des Beitritts, welche die einzige Garantie dafür ist, dass die Entwicklung dieser Länder für alle Realität wird, nimmt jedoch nach diesem Ansatz Gestalt an.

Bei der letzten Prüfung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Mai 2004 durch den Rat begrüßte dieser die in der Region erzielten Fortschritte. Er konnte eine nachhaltige Stabilisierung der Sicherheitslage feststellen. Trotz der in den letzten Jahren verzeichneten Erfolge kann jedoch die Möglichkeit von Fehlentwicklungen, Gewaltausbrüchen und einer Infragestellung der Grundwerte des europäischen Aufbauwerks leider nicht definitiv ausgeschlossen werden. Deshalb müssen wir die möglichen Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen. Frieden und Stabilität sind in dieser Region noch keine endgültigen Errungenschaften. Die Hinterlassenschaften einer schlimmen Vergangenheit, wo ein zerstörerischer Nationalismus verheerende Schäden angerichtet hat, sind noch nicht vollständig beseitigt.

2005 wird für die Region das Jahr sein, in dem sich bedeutende Möglichkeiten auftun. So wird der Rat die kontinuierliche Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, welche sich für den Beitritt zur Union beworben hat, eingehend prüfen. Die politische Entwicklung in Albanien verdient besonders im Hinblick auf die Parlamentswahlen in diesem Sommer unsere ganze Aufmerksamkeit.

Was Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina anbelangt, müsste sich der Rat im Laufe dieses Halbjahrs unter anderem zu der Möglichkeit äußern, einen Stabilisierungs- und Assoziierungsvertrag auszuhandeln. Die Verhandlungen für einen derartigen Vertrag mit Albanien werden fortgesetzt. Darüber hinaus wird sich der Rat im Laufe des Jahres auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission mit dem Beitrittsantrag der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien befassen müssen. Für den Kosovo wird die Halbzeitbilanz 2005 erste Gelegenheit bieten, eine Einschätzung der Fortschritte zu treffen, die in Bezug auf die tatsächliche Einhaltung der von der UNO festgelegten Normen erzielt wurden. Vom positiven Ausgang dieser Einschätzung werden die weiteren Schritte in Richtung eines Prozesses abhängen, der darauf abzielt, im Dialog und in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Parteien den künftigen Status des Kosovo zu bestimmen. Was schließlich Kroatien anbelangt, wird im gegenseitigen Einvernehmen die Regierungskonferenz für die Beitrittsverhandlungen einberufen werden, sobald der Rat festgestellt hat – und ich hoffe, dies wird bald sein –, dass Kroatien mit dem Gerichtshof in Den Haag voll und ganz kooperiert.

Diese vorbehaltlose Kooperation mit dem Gerichtshof ist eine unumgängliche Forderung für alle Länder des westlichen Balkans. Zugegebenermaßen sind in letzter Zeit wirkliche Fortschritte erzielt worden, diese müssen jedoch noch ausgebaut werden.

Die Initiativen der Europäischen Union zur Förderung der regionalen Integration des westlichen Balkans, insbesondere in Bezug auf die Infrastruktur, die Bildung, die Rückkehr von Flüchtlingen, die Bekämpfung der Kriminalität und den kulturellen Austausch, sind in der Tat von wesentlicher Bedeutung.

Die regionale Zusammenarbeit zur Unterstützung der wirtschaftlichen Integration der Region ist ein wichtiges Instrument, um die Aussöhnung zu fördern, Reformen zu begünstigen und um vor allem die wirtschaftliche und soziale Lage in dieser Region zu verbessern. Die weitgehend auf unzureichende Privatinvestitionen zurückzuführende anhaltende Arbeitslosigkeit, die Rekordhöhen erreicht, ist für bestimmte Teile des westlichen Balkans kennzeichnend und einer der Hauptfaktoren für die soziale, aber auch politische Instabilität. Infolgedessen misst der Rat der Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die ein Schlüsselelement der Partnerschaft im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess darstellt, besondere Bedeutung bei. Bei seiner Bewertung dieses Prozesses im Mai 2004 begrüßte der Rat die spürbaren Verbesserungen, die in der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Handel und Energiewirtschaft, festgestellt wurden.

In den in der Anfrage erwähnten Bereichen werden von der Kommission Hilfsprojekte durchgeführt, und zwar im Rahmen des CARDS-Programms und, insbesondere für Kroatien, über die Heranführungsinstrumente, denen diesbezüglich besondere Bedeutung zukommt. So besteht das Ziel der CARDS-Verordnung unter anderem darin, Wiederaufbauprojekte zu verwirklichen, Hilfe für die Rückkehr von Flüchtlingen und für die Stabilisierung der Region zu leisten, aber auch die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Derzeit finden im Rat Gespräche zu dem von der Kommission vorgeschlagenen neuen Finanzierungsinstrument für die Heranführungshilfe statt. Ab 2007 soll dieses den Rahmen für die Hilfe bilden, welche die Europäische Union den Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten, zu denen die Länder des westlichen Balkans gehören, gewährt.

 
  
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  Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Parlament und dem Berichterstatter, Herrn Samuelsen, für die vorausschauende Entschließung zu den westlichen Balkanstaaten und für das Engagement des Parlaments und seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für die Region. Gegenwärtig machen die meisten westlichen Balkanstaaten in ihren Beziehungen zur EU merklich Fortschritte. Es müssen allerdings noch viele Probleme gelöst und die Fortschritte konsolidiert und ausgebaut werden.

Die Jahre 2005 und 2006 werden für die westlichen Balkanstaaten in Bezug auf die Europäische Union entscheidend sein. Wir befinden uns an einem echten Wendepunkt. Wir müssen einige kurzfristige Fragen klären, um uns auf die langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung konzentrieren zu können. Die entscheidendsten Fragen, die sich unmittelbar stellen, betreffen den Abschluss der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien – ICTY – und die Klärung des künftigen Status des Kosovo.

Als ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments bin ich immer stolz darauf gewesen, wie oft sich dieses Haus für die Einhaltung der Menschenrechte und damit zusammenhängender internationaler Verpflichtungen eingesetzt hat und auch für ein multilaterales System, das auf den Vereinten Nationen beruht, eingetreten ist. Deshalb begrüße ich insbesondere die unter Ziffer 37 und 46 vertretenen Ansichten des Parlaments, wo eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY, dem Gerichtshof in Den Haag, unterstrichen wird. Dieses Eintreten für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und einen UN-gestützten Multilateralismus ist der Grund, warum die Europäische Union eine Zusammenarbeit mit dem ICTY in ihren Beziehungen mit den Ländern in der Region zur Bedingung gemacht hat. Diesen Herbst, voraussichtlich im November, wird die Kommission das Erweiterungspaket vorlegen und ausführlicher über die Fortschritte berichten, die von den Ländern in der Region erzielt wurden.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit nun kurz umreißen, wo wir heute im Hinblick auf diese Länder stehen. Wenn wir uns Albanien ansehen, so teile ich die in der Entschließung des Parlaments zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über das politische Klima, insbesondere im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen diesen Sommer. Ich habe kürzlich an Ministerpräsident Nano geschrieben und nachdrücklich erklärt, dass die Kommission nur dann den Abschluss von Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorschlagen kann, wenn die Parlamentswahlen diesen Sommer im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt werden. Auch bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität muss es spürbare Erfolge geben.

Bosnien und Herzegowina widmet sich aktiv den Prioritäten, die wir im Machbarkeitsbericht Ende 2003 ermittelt haben. Sobald das Land in allen prioritären Bereichen deutliche Forschritte erzielt hat, können wir die Aufnahme von Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen empfehlen. Ich hoffe, dass ich dies nächsten Monat tun kann.

Bei der Zusammenarbeit mit dem ICTY gibt es beachtliche Fortschritte, und dieser Trend muss verstärkt werden, damit es zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit kommt. Für die Aufnahme von SAA-Verhandlungen ist die Polizeireform eine besonders wichtige Voraussetzung bei Bosnien und Herzegowina.

Der Hohe Vertreter und die Union waren maßgeblich daran beteiligt, Stabilität und Reformen in Bosnien und Herzegowina voranzubringen. Ich glaube allerdings, dass das Land nun bereit ist, selbst mehr Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Wenn verantwortungsvolle und demokratisch rechenschaftspflichtige Behörden in Bosnien und Herzegowina im Einsatz sind, kann ich mir vorstellen, dass die Aufgaben des Hohen Vertreters dort ohne Probleme schrittweise abgebaut werden. Immerhin nähern wir uns dem zehnten Jahrestag der Friedensabkommen von Dayton, da ist es wirklich Zeit, von der Dayton-Ära in die Brüssel-Ära einzutreten.

Enttäuscht hat mich, dass Kroatien nicht in der Lage war, bis Mitte März eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY zu gewährleisten. Wie Sie wissen, beschloss der Europäische Rat im Dezember, dass Beitrittsverhandlungen nur dann am 17. März beginnen könnten, wenn eine lückenlose Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof in Den Haag gegeben ist.

Hier stellt sich die Frage nach der Bereitschaft und dem Vermögen der staatlichen Strukturen in Kroatien, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Kroatien muss nun beweisen, dass es mit dem ICTY ohne Wenn und Aber zusammenarbeitet. Um es einmal klar zu sagen: Die Zukunft Kroatiens liegt in der Europäischen Union. Mit der Annahme des Verhandlungsrahmens hat die EU das Nötige getan, um mit den Verhandlungen zu beginnen. Die EU ist bereit, sobald Kroatien bereit ist.

Ich möchte nun zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien kommen. Präsident Barroso und ich trafen im Februar mit Premierminister Bučkovski zusammen, als dieser die Antworten seines Landes auf den Fragebogen der Kommission überreichte. Meine Dienste prüfen derzeit diese Antworten, die 13 000 Seiten – 45 kg – umfassen.

Wir erwarten von der Regierung, dass sie bei ihrer Reformagenda weitere Fortschritte macht, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und das Rahmenabkommen von Ohrid umzusetzen. Sorge bereiten mir die OSZE-Berichte über wiederholte Unregelmäßigkeiten bei den letzten Kommunalwahlen. Die Behörden müssen jetzt entschlossen reagieren und sicherstellen, dass künftige Wahlen unter strikter Einhaltung der internationalen Standards stattfinden können. In Abhängigkeit von der politischen Entwicklung, den Fortschritten bei den Gesetzesreformen und den politischen und wirtschaftlichen Reformen sowie von der fachlichen Qualität der Antworten streben wir eine Annahme der Stellungnahme bis zum Ende dieses Jahres an.

Gestern hat die Kommission eine positive Entscheidung zur Durchführbarkeitsstudie für Serbien und Montenegro getroffen. Wir sind der Ansicht, dass das Land nun ausreichend auf die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union vorbereitet ist.

Wir müssen Länder im gleichen Stadium gleich behandeln. Wir müssen für jedes Land im gleichen Stadium den gleichen Maßstab anlegen. Die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ist etwas ganz anderes als die Aushandlung eines Beitritts zur Union. Mit zunehmenden Fortschritten Serbiens und Montenegros in diesem Prozess werden wir auch mehr verlangen.

Um dieses Stadium zu erreichen, musste Serbien und Montenegro besondere Anstrengungen unternehmen. Ich begrüße die in der letzten Woche erzielte Einigung über die Verfassungscharta, die die Legitimität des Parlaments der Staatenunion gewährleistet. Ich freue mich, dass das Land endlich spürbare Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem Haager Gerichtshof erzielt hat. Dieses Jahr wurden bereits zwölf Angeklagte, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, nach Den Haag überstellt. Die Anstrengungen sollten verstärkt werden, bis von den übrigen Angeklagten keiner mehr auf freiem Fuß ist. An Beitrittsverhandlungen im eigentlichen Sinne ist überhaupt nicht zu denken, bis das Land uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet. Der zehnte Jahrestag von Srebrenica im Juli nähert sich; Radovan Karadzić und Ratko Mladić müssen vor Gericht gestellt werden.

Für Serbien und Montenegro ist dies der erste Schritt auf dem Weg nach Europa. Das Land hat in den letzten Jahren eine Menge erreicht. Nun ist es an der Zeit, den Weg fortzusetzen, die beachtlichen Erfolge zu belohnen und den Bürgern Serbiens und Montenegros zu zeigen, dass die Erfüllung entscheidender internationaler Verpflichtungen sie der Europäischen Union näher bringt.

Die Frage des Kosovo wird in den kommenden Monaten ganz vorn auf der Tagesordnung stehen, denn für Mitte 2005 steht die Überprüfung der Standards bevor, an die sich wahrscheinlich Gespräche über den künftigen Status des Kosovo anschließen werden.

Wir konzentrieren uns darauf, den Behörden des Kosovo dabei zu helfen, bei der Umsetzung von UN-Standards, vor allem von Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten, Fortschritte zu erzielen. Sobald sein Status feststeht, werden wir den Kosovo bei seinen Fortschritten auf dem Weg zur europäischen Integration weiter unterstützen.

Die Kommission beabsichtigt, nächste Woche eine Mitteilung über „Eine europäische Zukunft für das Kosovo“ vorzulegen. Sie wird den politisch Verantwortlichen und den Menschen im Kosovo ein klares Signal geben, dass sich die EU ohne Wenn und Aber für ihre europäische Zukunft einsetzt. Wir erwarten von der Führung des Kosovo auch, dass sie eine konstruktive Haltung zeigt, wozu auch gehört, dass sie mit serbischen Führungspersönlichkeiten zusammentrifft, die ihr die Hand gereicht haben.

Belgrad muss ebenfalls konstruktiv an einer Lösung der Frage arbeiten. In der Durchführbarkeitsstudie für Serbien und Montenegro haben wir Belgrad klargemacht, dass die Beitrittsbestrebungen des Landes mit der erfolgreichen Klärung des Kosovo-Status verbunden sind.

Auch wenn es auf dem Weg der westlichen Balkanstaaten nach Europa Schwierigkeiten und Hindernisse gibt, lässt sich insgesamt sagen, dass die meisten Länder zurzeit kontinuierliche Fortschritte machen. Diese Länder, die mit der Reform veralteter Wirtschaftsysteme und dem Aufbau einer modernen Gesellschaft auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu kämpfen haben, müssen zugleich die Auswirkungen des Krieges überwinden.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit unterstreichen. Gute nachbarschaftliche Beziehungen und die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit machen das Wesen der Europäischen Union aus. Sie fungieren als Katalysator für Stabilität, Versöhnung und die Normalisierung der politischen Beziehungen.

Dies ist eine große Herausforderung für die Länder der Region und für die Europäische Union. Das Ziel ist hoch gesteckt, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Je weniger wir uns auf Stabilität und Sicherheit konzentrieren müssen, desto mehr können wir unsere Mittel in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fließen lassen, was im Bericht Samuelsen ganz zu recht betont wird.

 
  
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  Pack, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Südosteuropa müsste der Schwerpunkt der Außenpolitik der Europäischen Union sein, und die EU müsste konsequent vollenden, was sie Mitte der 90-er Jahre begonnen hat. An Konsequenz hat es bisher aber gemangelt, und dieser Bericht sollte eigentlich dazu dienen, dass wir auf Rat und Kommission ein wenig Druck ausüben. Wir haben ja heute gehört, dass es zumindest im Vorhinein schon gewirkt hat. Ich habe gerade von Herrn Kommissar gehört, dass die Kommission jetzt endlich ein Papier zum Kosovo verfassen will, was ich begrüße. Auch Herr Schmit hat gesagt, dass sie versuchen werden, ein stärkeres Interesse an dieser Region auch mit Taten zu untermauern.

Aber wir müssen uns auch fragen: Was machen denn diese Länder? Beide Vorredner haben dies ja schon gesagt: Albanien muss die anstehenden Wahlen endlich einmal korrekt durchführen und nicht manipulieren. Die Regierung dort müsste endlich einmal das Regieren ernst nehmen. Sie müsste Korruption bekämpfen, sie müsste Gesetze implementieren. Wenn wir von Mazedonien reden, dann wissen wir, dass der Aarhus-Prozess fortgeführt werden muss, damit sich die albanische Bevölkerung, die 25% der Gesamtbevölkerung ausmacht, als gleichberechtigte Bürger fühlen kann. Nur dann wird Mazedonien ein Stabilitätsfaktor in der Region.

In Bosnien und Herzegowina müssten Kommission und Rat schon längst Einfluss auf die Politiker vor Ort ausgeübt haben, damit sie den Vertrag von Dayton so ändern, dass ein funktionierendes Gemeinwesen entsteht. In seiner derzeitigen Situation wird Bosnien und Herzegowina nie in die Europäische Union eintreten können. Die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal ist noch nicht ausreichend, und die Rückkehr von Flüchtlingen in die Republika Srpska ist weiterhin mangelhaft.

Was Serbien, Montenegro und das Kosovo angeht: Der Staatenbund zwischen Serbien und Montenegro ist fragil. Über seinen Bestand oder über seine Auflösung sollte bald Klarheit geschaffen werden. Belgrad und Pristina müssen schleunigst unter den Auspizien der UN und der EU eine Lösung für den Kosovo finden; das müsste doch möglich sein, weil ja alle in die Europäische Union wollen. Ich hoffe sehr, dass Kroatien in der Lage sein wird, die monitoring mission davon zu überzeugen, dass es voll mitarbeitet.

Alle Länder haben große Probleme in der Korruptionsbekämpfung, alle haben Probleme im Justizwesen, sie haben eine mangelnde Verwaltungskapazität – da müssen wir helfend einschreiten. Wir sollten allen diesen Ländern engagierter und kohärenter helfen. Wir sollten sie in die Vorbeitrittsinstrumente einbeziehen, damit sie eine funktionierende Volkswirtschaft und funktionierende Demokratien entwickeln. Wir alle haben etwas davon, vor allen Dingen aber die Jugend in diesen Ländern.

 
  
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  Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. Herr Präsident, Herr Ratspräsident, lieber Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute mit überwältigender Mehrheit für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens gestimmt. Es besteht kein Zweifel, dass in diesem Haus – auch bei manchen, die dafür gestimmt haben –, aber auch in der Bevölkerung eine gewisse Erweiterungsmüdigkeit eingetreten ist. Gerade in diesen Zeiten ist es besonders schwierig, über die nächsten Schritte der Erweiterung zu reden. Dennoch müssen wir alle gemeinsam – Rat, Kommission und Parlament – der Bevölkerung deutlich machen, dass dies die einzige Chance ist, genau diese Region zu stabilisieren, und dass die Risiken, die aus negativen Entwicklungen von dort kommen – ob es grenzüberschreitende Kriminalität ist, ob es Korruption ist, ob es neu aufbrechende ethnische Konflikte sind –, nur durch einen klaren europäischen Weg verhindert werden können. Ich bin der Präsidentschaft und der Kommission sehr dankbar, dass sie das heute auch ganz klar zum Ausdruck gebracht haben.

Wir müssen uns jetzt – gerade nach diesen Entscheidungen, die wir heute getroffen haben – genau auf diese Region konzentrieren. Ich hoffe, dass die Lösung, die auch der Rat dankenswerterweise gefunden hat, um Kroatien zu helfen, und die darin besteht, genau zu verfolgen, was Kroatien unternimmt, um Gotovina nach Den Haag zu bringen, dass diese Lösung von beiden Seiten rasch in Angriff genommen wird, so dass wir rasch mit den Verhandlungen in Kroatien beginnen können. Kroatien hat in früheren Regierungen viel unternommen, und die jetzige Regierung könnte auch für die übrige Region wirklich ein Leuchtturm oder ein Zugpferd sein – je nachdem, welchen Vergleich Sie haben möchten. Daher ist eine Vereinbarung mit Kroatien nicht gegen Serbien oder ein anderes Land gerichtet, sondern soll der gesamten Region zugute kommen.

Natürlich wären wir wahrscheinlich alle froh, wenn Serbien, Montenegro und der Kosovo in schöner Eintracht gemeinsam ein Land bilden würden. Das ist allerdings irreal nach all dem, was geschehen ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kosovo. Daher halte ich es für richtig, Wege zu finden, wie man die Selbständigkeit dieser Länder – zumindest jedenfalls des Kosovo – erreichen und dennoch auch die vorhandenen historischen und ethnischen Verbindungen bewahren kann. Ob das in der Art einer Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ist oder in einer anderen Kooperationsform – da bitte ich Rat und Kommission, mit viel Fantasie daran zu arbeiten. Wir müssen im nächsten Jahr wirklich zu einer ernsthaften Lösung für Serbien, Montenegro, aber auch für das Kosovo-Problem gelangen. Wenn Sie gute Vorschläge haben, haben Sie das Europäische Parlament sicherlich auf Ihrer Seite!

 
  
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  Samuelsen, im Namen der ALDE-Fraktion. (DA) Herr Präsident, es stimmt, dass es in dieser Region noch immer viele Probleme gibt. Das wurde auch von Rednern des Rates und der Kommission hervorgehoben, denen ich für ihre Berichte danke. Es stimmt jedoch auch, dass man von dieser Region für die Zukunft viel erwarten darf, auch hinsichtlich ihrer Integration in das Europa, wie wir es heute haben.

Ich möchte ein Beispiel aus Dänemark anführen. Die jüngste Erweiterung Europas hat sehr vielen Dänen faktisch die Augen geöffnet. Sie sahen Europa in einem neuen Licht, nicht nur als einen Wirtschaftsclub für die Reichen, sondern als einen politischen Club, der auf vielfältigen gemeinsamen Werten beruht und der eine Triebkraft in der Entwicklung der Demokratien und der Sicherheit sein könnte. Kürzlich haben wir erlebt, wie sich eine der dänischen Parteien, die eine wichtige Rolle in der EU-Debatte spielt, die Sozialistische Volkspartei, vom Euroskeptiker zum Europhilen gewandelt hat. Das geschah übrigens ganz eindeutig im Licht der Entwicklung, zu der auch die Erweiterung gehörte.

Die nächste große Herausforderung ist diese spezielle Region, und wie wir jüngst gesehen haben, gibt es natürlich noch immer Probleme in Albanien, Makedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien-Montenegro, Kosovo und Kroatien, mit denen die Beitrittsverhandlungen verschoben werden mussten. Hervorzuheben ist jedoch, dass diese Länder im Hinblick auf Europa Zukunftsaussichten haben, denn diese Aussichten können gerade die Triebkraft sein, derer sie bedürfen. Außerdem gilt es für uns im übrigen Teil Europas unbedingt zu zeigen, dass hier eine Schlüsselregion für die europäische Zusammenarbeit liegt.

Vor uns liegt ein spannendes Jahr. Es wird ein Jahr sein, in dem wir natürlich eine positive Einigung mit Kroatien – und hoffentlich eine möglichst rasche – gefunden haben werden. Es wird zweifellos auch das Jahr sein, in dem wir der Lösung der Probleme um die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien bzw. um Makedoniens Namen näher kommen können, und es wird zweifellos auch ein Jahr sein, in dem wir hoffentlich auch der Regelung des künftigen Status des Kosovo näher kommen.

Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit auch für Ihr Mitwirken im Zusammenhang mit der Entschließung und ihrer Ausarbeitung danken. Aus ihr ist ein nützliches Werkzeug geworden, mit dessen Hilfe nicht nur der Druck und der Schwung beibehalten wird, die den Entwicklungen, so hoffe ich, eigen ist, sondern das auch das Engagement bekräftigt, das die EU an den Tag legen muss, wenn eine Lösung für die Probleme der Region gefunden werden soll. Dann können wir den Prozess ernsthaft in Gang setzen; das wird allen beteiligten Seiten sinnvoll erscheinen und wohl zu einem guten Ende führen.

 
  
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  Lagendijk, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Wie von mehreren Rednern in dieser Aussprache sowie in diversen Berichten und Äußerungen der Kommission und des Rates bereits hervorgehoben wurde, sind die Länder des westlichen Balkan künftige Mitglieder der Europäischen Union. Angesichts des gegenwärtigen gesellschaftlichen Klimas ist dies allerdings leichter gesagt als getan. Wir haben es heute Vormittag in der Debatte über Rumänien gehört, und Herr Swoboda hat bereits darauf hingewiesen: Es besteht eine gewisse Erweiterungsmüdigkeit. Meine große Befürchtung ist, dass diese Verdrossenheit Auswirkungen vor allem auf unsere Balkanpolitik haben wird. Nach wie vor bin ich der Überzeugung, dass – so unpopulär dies auch sein mag, und ich betone es hier nochmals – die Europäische Union einer Balkanstrategie bedarf. Gestern wurde ein Bericht der Internationalen Balkan-Kommission, der zahlreiche interessante und sachverständige Persönlichkeiten angehören, veröffentlicht. Ich zitiere aus diesem Bericht. Es geht um den westlichen Balkan: „Die Kriege mögen zwar vorbei sein, aber der Geruch von Gewalt hängt noch immer in der Luft“. Das ist die Situation, egal in welches Land auf dem Balkan man reist, und dies bedeutet, dass sich die EU schlichtweg nicht die Ansicht leisten kann, diese Länder kämen uns momentan nicht so gelegen und wir sollten sie vorerst beiseite lassen. Die neue Strategie, diese auf die Mitgliedschaft ausgerichtete Strategie für den Balkan enthält zwei wichtige Faktoren.

Erstens, – obwohl es ganz augenscheinlich ist, sage ich es nochmals –, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Region ist gegenwärtig katastrophal, und darin liegt die Hauptursache für Instabilität. Für junge Schulabsolventen ist es angesichts der hohen Arbeitslosigkeit praktisch unmöglich, vor Ort eine Zukunft aufzubauen. Die Folge sind noch mehr Kriminalität, Unsicherheit und Instabilität, und das sollte nicht unser Ziel sein. Wenn die Europäische Union einen positiven Beitrag leisten kann, so ist es die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen Ländern untereinander sowie zwischen ihnen und der Union.

Ein zweites für uns unverzichtbares Element ist das Festhalten an den Grundvoraussetzungen auf dem Gebiet der Menschenrechte und Minderheitenrechte. Obwohl wir als Sprecher für den Balkan im Falle Kroatiens in dieser Hinsicht geteilter Meinung waren, ist nach meinem Dafürhalten jetzt schon erwiesen, dass sich sowohl in Bosnien-Herzegowina als auch in Serbien die Tatsache positiv auswirkt, dass der Rat die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen machte. Darüber bin ich erfreut und beglückwünsche den Rat zu seiner standfesten Haltung in der Frage der Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal.

Sodann komme ich zu dem Thema, das uns alle beschäftigt: zum Kosovo. Ich war unlängst dort, und meiner Überzeugung nach wird der Bericht über die Standards und die bisherigen Entwicklungen selbstverständlich vorgelegt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass man die Debatte über den Status führen wird. Bei dieser Aussprache muss Europa – nolens volens – eine Vorreiterrolle übernehmen, da wir über den Schlüssel dazu verfügen. In unserer Hand liegt es, Serbien und Kosovo zu belohnen. Die Debatte über die Unabhängigkeit des Kosovo muss unter mehreren, schon jetzt klar ersichtlichen Voraussetzungen geführt werden: keine Teilung, keine Zusammenarbeit mit Albanien oder Mazedonien sowie Achtung der serbischen Minderheit.

Nichts unternehmen und wegsehen, so tun, als sei es für Europa zu schwierig, sich gegenwärtig mit dem Balkan zu befassen, stellt jedoch ein Verhalten dar, das wir uns nicht leisten können. Untätig bleiben führt zu einer unhaltbaren und gefährlichen Situation. Das sollten wir uns selbst und den Balkanländern wirklich nicht antun!

 
  
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  Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) In den 90er-Jahren dachten wir, die Probleme im ehemaligen Jugoslawien dadurch lösen zu können, dass Protektorate eingerichtet, externe Verwalter sowie Soldaten dorthin entsandt und Flüchtlinge zur Rückkehr in Gebiete gezwungen werden, in denen sich mittlerweile eine andere ethnische Mehrheit befand. Dieses amerikanische Modell führt zur Stagnation. Die lokale Bevölkerung wird in die Rolle unmündiger Kinder zurückversetzt. Sie warten ab, bis die ausländischen Wichtigtuer wieder abgezogen sind. Die Alternative zu dieser Stagnation besteht darin, sich um einen friedlichen, demokratischen Weg von der Basis her zu bemühen, indem ernst genommen wird, wie die Menschen beispielsweise im Kosovo und in Montenegro, die getrennten Einheiten in Bosnien oder die zwei großen Sprachgebiete in Mazedonien selbst ihre Zukunft sehen und wie sie sich nennen wollen. Staaten und Bevölkerungsgruppen, die in den 90er-Jahren einander gegenüberstanden, lehnen es nach wie vor ab, von ihren Nachbarn dominiert zu werden, wollen aber bei offenen Grenzen zusammenarbeiten. Eine rasche Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen, angefangen mit Kroatien und Mazedonien, kann dazu beitragen. Für Europa gilt es jetzt, vorurteilsfrei zusammen mit allen Beteiligten nach echten Lösungen zu suchen.

 
  
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  Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Bosnien-Herzegowina ist eine tickende Zeitbombe! EUFOR, die Militärmission der Europäischen Union in diesem Land, spricht eine klare Sprache. Fast zehn Jahre nach Dayton setzen die früheren Kriegsparteien ihren ethnischen Kampf in der politischen Arena unvermindert fort. Die Ad-hoc-Delegation dieses Parlaments bekam somit vergangene Woche in Sarajewo und Mostar bestimmt kein erbauliches, wohl aber ein realistisches Bild der heutigen Situation in Bosnien-Herzegowina geboten. Damit wird einmal mehr unterstrichen, wie nützlich die EUFOR-Mission vor Ort ist.

Von den Religionsgemeinschaften in Bosnien und Herzegowina wäre eigentlich ein Beitrag zur Versöhnung zu erwarten. Vertreter des Rates, der Kommission und von EUFOR berichteten das Gegenteil. Ich möchte den Rat und die Kommission dringend ersuchen, die kirchlichen Behörden sowie den „Reis al-Ulema“ weiterhin darauf hinzuweisen, welche große Verantwortung sie in dieser Hinsicht tragen. Die kürzliche Festnahme von Bosniern in Tschetschenien ist ein unheilvolles Vorzeichen. Sie veranschaulicht die Gefahr des religiösen Extremismus, auf die wir durch EUFOR-Quellen aufmerksam gemacht wurden.

Ein erschütternder Aspekt des Besuchs der Ad-hoc-Delegation in Sarajewo war die Inspektion von Minenfeldern. Rat und Kommission, erst die Räumung dieser Felder des Todes wird den Übergang zu einer friedlichen Existenz ermöglichen. Deshalb meine Bitte, auf diese Weise zusätzlich in die Zukunft von Bosnien-Herzegowina zu investieren!

 
  
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  Aylward, im Namen der UEN-Fraktion. (EN) Herr Präsident, wir alle wissen nur zu gut, dass die letzten Jahre viel Leid und Trauer über den Balkan und viele Menschen gebracht haben, die durch den Krieg Angehörige und Freunde verloren haben. Die letzte Phase dieses Krieges hatte den NATO-Angriff auf das Kosovo und den Zusammenbruch des Regimes zur Folge.

Ich befürworte die Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus auf dem westlichen Balkan. Die Europäische Union tut recht daran, dass sie den Balkan im Wesentlichen als eine Region behandelt. Politisch ist das eine sehr heikle Frage, wenn es um die künftige Beziehung zwischen der Europäischen Union und dem westlichen Balkan geht. Die Europäische Union ist natürlich der zurzeit wichtigste Geber, der wirtschaftliche Hilfe für die Balkanregion bereitstellt. Die Gelder werden zur Verbesserung von grundlegenden Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Energie und Telekommunikation eingesetzt.

Die Unterstützung durch die Europäische Union dient außerdem der Verbesserung der Effektivität staatlicher Institutionen, wobei die Justiz, die Polizei und die öffentliche Verwaltung im Mittelpunkt stehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Europäische Union den politischen Entwicklungen in der Balkanregion nicht kritisch gegenübersteht. Die Europäische Union fordert nach wie vor die Überstellung von verdächtigen Kriegsverbrechern an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. In letzter Zeit gab es jedoch viele sehr positive Entwicklungen in der Balkanregion. Ich begrüße die Entscheidung der US-Regierung, ihre Truppen aus Bosnien abzuziehen und ihr Mandat an EU-Blauhelme zu übergeben.

Klar ist, dass in der Region im Wesentlichen politische Stabilität herrscht. Wir wissen, dass wir die politischen Entwicklungen in dieser Region sehr genau beobachten müssen, und ich unterstütze den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess.

Dem EU-Beitritt dieser Länder stehe ich positiv gegenüber, sofern sie die Kopenhagener Kriterien in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte erfüllen. Als politisches Gebilde kennt die Europäische Union ihre diesbezüglichen Pflichten und wird sie erfüllen.

 
  
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  Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Der westliche Balkan war immer das Versuchsfeld, auf dem die Effektivität der außenpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union getestet wurde.

Die bisherige europäische Politik ist durch ihren fragmentarischen Charakter, ihre zerstreuten Aktivitäten, ihren Mangel an Koordination und ihr Unvermögen gekennzeichnet, dem Entwicklungspotenzial der Region gerecht zu werden. Meiner Ansicht nach stellen sich im Hinblick auf die Gestaltung einer produktiveren europäischen Politik für den westlichen Balkan folgende Herausforderungen:

Erstens ist es erforderlich, Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens, des sozialen Zusammenhalts und der Sicherheit zu ergreifen.

Zweitens ist es notwendig, die Unterstützung der Europäischen Union für die Balkanstaaten und die europäischen Perspektiven dieser Länder an strenge Vorschriften zur politischen Anpassung, zur Verwaltungsreform und Justiz zu knüpfen.

Drittens muss ein progressiver und kohärenter strategischer Plan für die Entwicklung der Balkanstaaten ausgearbeitet werden, der mittelfristig auf integriertes und nachhaltiges Wachstum gerichtet ist und der langfristig auf eine Konvergenz mit der Europäischen Union abzielt. Der Plan wird die Prioritäten eines jeden Landes zum Ausdruck bringen, Bereiche benennen, in denen eine Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen der beteiligten Seiten möglich ist, er wird Prioritäten und Handlungsleitlinien festlegen, die Erfordernisse in den zentralen Bereichen aufzeigen und beziffern sowie die Höhe der Mittel bestimmen, die für die Umsetzung dieses Plans erforderlich sind.

Viertens besteht die Notwendigkeit, die regionale wirtschaftliche Integration zu fördern, wobei das Gewicht auf den grenzübergreifenden Infrastrukturen und den transeuropäischen Netzen liegen muss.

Fünftens ist es erforderlich, die Politik der regionalen Zusammenarbeit durch die Einrichtung eines strukturierten politischen Dialogs zu stärken. Zu diesem Zweck sollte vor dem Beitritt dieser Länder eine Europäische Konferenz durchgeführt werden, an der sich die mittel- und osteuropäischen Länder beteiligen.

Den Änderungsantrag von Herrn Samuelsen und andere ähnlich geartete Änderungsanträge zum Namen der EJRM halte ich für inakzeptabel. Die Gründe hierfür sind in der gemeinsamen Erklärung der Gruppe der Nea Dimokratia im Parlament dargelegt, die in einer Kopie allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments übermittelt worden ist. Ich bin der Meinung, dass alle Mitglieder des Europäischen Parlaments und der anderen Organe der Europäischen Union als minimales Zeichen institutioneller und politischer Verantwortung die offiziellen, durch die Vereinten Nationen festgelegten Namen benutzen sollten, so wie es auch Kommissar Rehn getan hat.

 
  
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  Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Angesichts der Initiative der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, die Änderungsanträge zur Frage des Namens der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien eingereicht und gefordert hat, dass die Europäische Union das Land mit seinem verfassungsmäßigen Namen anerkennt, bin ich gezwungen, mich gleich zu Beginn ausschließlich zu dieser Frage zu äußern.

Ich möchte mit aller Entschiedenheit darauf hinweisen, dass diese Initiative in direktem Widerspruch zu den UN-Resolutionen und den Beschlüssen steht, die von der Europäischen Union und ihren Organen, einschließlich des Europäischen Parlaments, gefasst worden sind. Dies ist eine Initiative, die jedem Gefühl von Solidarität mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Griechenland, zuwiderläuft, der eine der beteiligten Parteien in dem derzeit im Rahmen der UNO laufenden Verhandlungsprozess ist, dessen Ziel darin besteht, eine für alle Seiten akzeptable und angemessene Lösung sowie einen achtenswerten und vernünftigen Kompromiss zu finden. Obwohl wir alle, sie eingeschlossen, das einseitige Vorgehen der USA im Zusammenhang mit der Anerkennung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes angeprangert haben, bestätigen und befürworten sie nun das einseitige Vorgehen der Vereinigten Staaten von Amerika, die EJRM mit ihrem verfassungsmäßigen Namen anzuerkennen. Diese Haltung wirft ein reelles Problem auf, zumal wir jetzt darüber diskutieren und dazu beitragen sollten, angesichts der enormen Herausforderungen und der Gefahr einer erneuten Konfrontation und Instabilität in der westlichen Balkanregion eine gemeinsame integrierte europäische Strategie zu entwickeln. Damit würden wir in der Tat einen wichtigen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Interessen und zur Stärkung der europäischen Perspektiven der Länder der Region leisten. Der Konflikt und der Krieg auf dem Balkan sollten uns allen bewusst machen, dass wir vorsichtiger, verantwortungsvoller und realistischer sein müssen.

Griechenland hat seine Lehren aus der jüngsten Geschichte des Balkankonflikts gezogen und gezeigt, dass es mit seinen Initiativen für Frieden und Zusammenarbeit einen Stabilitätsfaktor bildet. Es steht, was die Investitionen betrifft, die in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien getätigt und durch die mehr als 20 000 Arbeitsplätze geschaffen wurden, in der Europäischen Union an erster Stelle. Es hat im Rahmen der UNO, als es darum ging, das Namensproblem zu lösen und einen vernünftigen Kompromiss zu finden, der die Würde beider Länder unangetastet lässt, wirkliches Verantwortungsgefühl, Realismus und Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt. Deshalb fordere ich die Kollegen in der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz sowie den Berichterstatter Herrn Samuelsen auf, ihre Änderungsanträge zumindest für den Moment zurückzunehmen, und ich bitte den Ratspräsidenten und das Mitglied der Kommission darum, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

 
  
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  Drčar Murko (ALDE).(SL) Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sprechen, und zwar zum geostrategischen Aspekt des Prozesses der Erweiterung der Europäischen Union nach Südosten. Aufgrund seiner geografischen Lage in der instabilen Balkanregion ist das Land für die Europäische Union außerordentlich wichtig, umso mehr als der Verfassungsstatus des benachbarten Kosovo weiterhin ungeklärt ist und es Zeuge einer schwierigen Verfassungsreform auf der Grundlage des Rahmenabkommens von Ohrid ist.

Das Rahmenabkommen ist ein verfassungsrechtlicher Beleg für den Grundsatz der kulturellen Vielfalt. Darin erklärt die slawische Mehrheit, wie sie sich auf allen Ebenen, d. h. von der nationalen bis hinunter zur lokalen Ebene, für eine Teilung der Macht mit der albanischen Minderheit einsetzen wird. Die Bedeutung des Abkommens für die Stabilität der Lage muss daher anhand der Kriterien für einen zivilisatorischen Wendepunkt gemessen werden.

Die Reform der grundlegenden gesellschaftlichen Beziehungen verläuft parallel zur Wirtschaftreform. Damit der Reformprozess fortgesetzt werden kann, braucht das Land die eindeutige Aussicht auf Herstellung engerer Beziehungen zur Europäischen Union und unsere Hilfe bei der Festigung seiner neuen Identität. Dazu gehört übrigens auch die von Berichterstatter Samuelsen gestellte Frage, ob es für die Europäische Union nicht an der Zeit sei, die Bennennung des Landes mit seinem verfassungsmäßigen Namen – Republik Mazedonien – zu erwägen. Vielen Dank.

 
  
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  Kusstatscher (Verts/ALE). Herr Präsident! Alle Völker und Volksgruppen auf dem Balkan, die nach einer leidvollen Geschichte ihre Hoffnungen ganz auf die EU setzen, sind zweifelsohne europäisch. Bei genauerem Hinsehen muss man jedoch feststellen, dass in vielen dieser Balkanstaaten leider noch alte Seilschaften am Werke sind. Die alte Nomenklatur ist hauptverantwortlich dafür, dass die versprochenen Reformen oft nur auf dem Papier stattfinden. Gegen die Korruption wird kaum etwas ernsthaft unternommen. Der Abstand zwischen Arm und Reich wächst. Die Zahl der Analphabeten nimmt in manchen Gebieten zu. Die Situation der Minderheiten, vor allem der Roma, ist unbefriedigend. Wahlen werden durch Bestechungen und zum Teil sogar mit Gewaltanwendung manipuliert.

Alle EU-Instanzen sollten viel genauer hinschauen. Sie dürfen sich nicht von den Vertretern dieser alten Seilschaften hinters Licht führen lassen. Zeit lassen und sorgfältiger prüfen! Das ist mein Appell, wenn es um den EU-Beitritt geht.

 
  
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  Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Kroatien ist nicht, wie in den Dokumenten behauptet, ein Land des Westbalkans, sondern neben der Schweiz und Liechtenstein das einzige mitteleuropäische Land, das noch nicht zur EU gehört. Es erfüllt die Kriterien, und wir sollten schleunigst mit den Verhandlungen beginnen.

Auf dem wirklichen Balkan gibt es jedoch noch mehr als genug zu tun. Bosnien und Herzegowina muss durch eine Verfassungsreform in eine starke, gleichberechtigte Föderation dreier Völker verwandelt werden, und die Diktatur des Herrn Ashdown muss beendet werden. Kosovo muss einen klar konditionierten, aber eindeutigen Weg in die Unabhängigkeit gewiesen bekommen, und zwar noch in diesem Jahr. Jeder andere Ansatz ist illusorisch.

Serbien und Montenegro müssen sich klaren Kontrollen betreffend die Einhaltung der Menschenrechte unterziehen; ich fürchte, hier war die Kommissionsentscheidung diese Woche zu sehr von Illusionen getragen.

In Mazedonien muss endlich die Namensfrage geregelt werden. Ich appelliere an meine wirklich lieben griechischen Kollegen, endlich von ihrer Kleinkariertheit in dieser Frage abzurücken. Wir haben in Bayern Franken. Es gibt Frankfurt. Kein Mensch würde behaupten, dass sich deshalb Frankreich in „Republik von Paris“ umbenennen muss, weil es ansonsten Gebietsansprüche auf Frankfurt oder Franken erheben könnte. Hören wir doch im 21. Jahrhundert auf mit diesem Unfug!

Wir müssen klare Grenzen der EU ziehen. Kollege Langen ist einer derjenigen, die immer darauf hinweisen, dass wir uns mit der Türkei überdehnen würden. Aber Südosteuropa ist eindeutig Europa. Wir müssen unsere Kräfte konzentrieren, um Südosteuropa zu stabilisieren und auch das mitteleuropäische Land Kroatien, das so wenig zum Balkan gehört wie die wunderschöne böhmische Stadt Kaden an der Eger, wie München oder Altenkirchen im Siegerland. Es ist Mitteleuropa, es muss integriert werden – damit stabilisieren wir auch den benachbarten Balkan.

 
  
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  Pahor, Borut (PSE).(SL) Vielen Dank, Herr Präsident! Ich würde gerne an die Ausführungen meines geschätzten Kollegen Posselt anknüpfen.

Ich stimme den zahlreichen Berichten zu, die im Zusammenhang mit der Entschließung vorgelegt wurden, und unterstütze daher deren Annahme. In der Entschließung vermisse ich jedoch den wichtigen Hinweis, dass die Herstellung von Frieden an sich noch keine Lösung des äußerst komplexen und grundlegenden Problems der Koexistenz der Völker in dieser Region ist. Es wäre höchst fatal, wenn wir den Eindruck erwecken würden, wir hätten jetzt voll ausgebildete demokratische Staaten in dieser Region und in den Beziehungen zwischen ihnen und der EU würde es nur um eine rasche Modernisierung und Integration in die EU gehen.

Meines Erachtens sollte die EU mehr Initiative zeigen und Verantwortung übernehmen, um zu gewährleisten, dass der grundlegende Status bestimmter Länder in dieser Region mit friedlichen Mitteln, d. h. ohne Anwendung von Gewalt, durch Verhandlungen und – was ganz wichtig ist – auf dauerhafterer Grundlage geklärt wird.

So stellt das nicht reformierte Dayton-Abkommen ein Hindernis für die Entwicklung von Bosnien und Herzegowina dar, der Status des Kosovo muss geklärt werden, die Mehrheit der Serben und Montenegriner möchte in unabhängigen Staaten leben usw. Ich halte dies für grundlegende Probleme, die ein entschiedeneres Vorgehen verdienen, wozu wir im Moment aber nicht in der Lage sind.

 
  
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  Prodi (ALDE). - (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Balkan sprechen, können wir nur an ein stabiles System innerhalb der Union denken. Doch die europäische Integration kann nur dank einer großen Volksbewegung erfolgen, die auch auf dem Balkan durch einen parallel zum Strafprozess am ICTY in Den Haag stattfindenden politischen Wahrheits- und Aussöhnungsprozess entstehen muss – der zwar wichtig ist, doch allein nicht allen ins Bewusstsein zu rücken vermag, wer was in dem Krieg Anfang der 90er Jahre getan hat.

Das Szenario, das wir heute erörtern, kann die Sanierung der Situation darstellen, in der es zum Gewaltausbruch gekommen war und in der sich Opfer und Täter nunmehr auseinandersetzen können. Nur wenn eine solche gründliche Auseinandersetzung stattfindet, kann endgültig ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.

Dieser Schritt ist notwendig für den Aufbau der Demokratie, denn er bewirkt Respekt und gegenseitiges Vertrauen; die Union muss sich mit Entschlossenheit der Zukunft zuwenden und ihr Blick darf nicht rückwärts gerichtet bleiben.

 
  
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  Ibrisagic (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht viel, was man in zwei Minuten sagen kann, insbesondere nicht, wenn es um ein so umfassendes Thema wie den westlichen Balkan geht. Ich möchte daher einige Dinge nennen, die allen Ländern dieser Region und unserer Haltung ihnen gegenüber gemeinsam sind.

Der westliche Balkan ist ein Gebiet, das nicht nur von Krieg und Zerstörung gekennzeichnet ist, sondern auch von 50 Jahren Kommunismus. Wir, die wir einen Krieg erlebt haben, wissen, wie leicht es ist, einen Krieg zu beginnen und wie schwer es ist, ihn zu beenden. Wir, die wir den Kommunismus erlebt haben, wissen auch, wie lange es dauert, eine Demokratie aufzubauen. Alle diese Länder, über die wir heute reden, sind in der einen oder anderen Weise geteilt. In Kroatien verläuft diese Teilung zwischen den demokratischen und reaktionären Kräften, in Bosnien zwischen der Föderation und der Republik Srpska und in Serbien und Montenegro zwischen Serben und Kosovoalbanern. Wenn wir Gespräche mit diesen Ländern führen und verschiedene Forderungen stellen, müssen wir dies im Hinterkopf haben und versuchen, die demokratischen Kräfte zu unterstützen, die es auf dem westlichen Balkan gibt, die aber nicht immer so stark oder auch so echt sind, wie wir glauben. Wenn wir davon reden, dass z. B. die Kriegsverbrecher in der Republik Srpska oder Serbien Schlange stehen, um nach Den Haag zu kommen, wissen nicht viele in diesem Hause, dass diese Leute und ihre Familien viel Geld von den Behörden dafür erhalten. Wenn wir davon reden, dass Mazedonien freiwillig an den Verhandlungen über seine Namensänderung teilnimmt, wissen nicht viele hier im Hause, dass dies nur ein Teil der Wahrheit ist, denn es sind nur griechische Vertreter dabei und keine mazedonischen, die ihre Sicht der Dinge darstellen könnten.

Ich möchte auch betonen, dass alle in diesem Parlament gefassten Beschlüsse sowohl von den negativen als auch den positiven Kräften dieser Region genauestens wahrgenommen und analysiert werden. Daher sollten wir genau darauf achten, welche Signale wir den Menschen in diesen Ländern senden, ob wir nun über die Forderung nach Rückkehr von Flüchtlingen in das Kosovo, über die Namensänderung von Mazedonien oder den zukünftigen EU-Beitritt Kroatiens reden. Was wir auch tun, unsere Unterstützung muss stets denjenigen gelten, die für eine friedliche und demokratische Entwicklung kämpfen, und unsere Sanktionen müssen denen gelten, die eine solche Entwicklung blockieren.

 
  
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  Howitt (PSE). (EN) Herr Präsident! Ich war vor kurzem in Bosnien und Herzegowina, wo ich Zeuge der erfolgreichen Arbeitsaufnahme durch die EUFOR, die Friedensmission der EU, wurde.

Zwischen den Bevölkerungsgruppen der Bosnier, Kroaten und Serben bestehen noch immer starke Feindseligkeiten. Obwohl bis zu 10 000 Personen in Kriegsverbrechen verwickelt waren, wurde bisher lediglich in 34 Fällen Anklage erhoben. Der Weg nach Brüssel ist erst dann frei, wenn die EU-Justizstandards erfüllt werden. Deshalb besteht das Europäische Parlament heute zu recht auf der uneingeschränkten Zusammenarbeit von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien.

Europa stellt heute 25-mal mehr Geld und 50-mal mehr Truppen pro Kopf der Bevölkerung im Kosovo als in Afghanistan bereit. Eine Integration des westlichen Balkan entspricht sowohl den wirtschaftlichen als auch den politischen Interessen der EU, und ist die historische Bestimmung dieser Region.

Die Aussicht auf den EU-Beitritt half den osteuropäischen Ländern bei ihrer Umgestaltung. Hoffen wir und wirken wir darauf hin, dass dies auch für die Länder Südosteuropas gilt, damit wir auch sie in diesem Parlament und in der Union begrüßen können.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Zunächst möchte ich das Parlament dafür beglückwünschen, dass es die Initiative zu dieser Aussprache ergriffen hat. Wie vom Kommissar und von mir hervorgehoben wurde, ist die Lage im westlichen Balkan tatsächlich von wesentlichem Interesse für unsere Union. Aus meiner Sicht haben wir zur europäischen Perspektive keine große Alternative.

Die europäische Perspektive ist das einzige Instrument, über das wir verfügen, um diese Länder davon zu überzeugen, sich zu wandeln, Reformen durchzuführen und den Weg Europas – das heißt zunächst, den Weg der europäischen Werte – und den Weg der Aussöhnung einzuschlagen. Es ist keineswegs absurd, diesen Ländern zu sagen, dass sie den Weg der Aussöhnung finden sollen, da wir selbst vor sechzig Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen sind.

Von Erweiterungsverdrossenheit zu sprechen, kommt aus meiner Sicht der Wirklichkeit nahe. Tatsächlich äußern unsere Bevölkerungen Bedenken zu diesem ständigen Streben nach Erweiterung und weiteren Beitritten. Es muss jedoch erläutert werden, dass es im Interesse eines jeden von uns liegt, dass Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in diese Region einziehen.

Ein Redner ging auf die Rekordhöhe der Langzeitarbeitslosigkeit im Kosovo und in Bosnien ein. Wir stehen hier vor einer anscheinend unlösbaren Situation. Warum herrscht Arbeitslosigkeit? Es herrscht Arbeitslosigkeit, weil es keine wirtschaftliche Entwicklung gibt; es gibt keine wirtschaftliche Entwicklung, weil es keine privaten Investitionen gibt; es gibt keine privaten Investitionen, weil es weder Vertrauen noch Sicherheit gibt, denn niemand investiert in Regionen mit unsicherer Zukunft und Entwicklung.

Wir haben daher eine grundlegende Aufgabe, nämlich die Sicherheit zu verstärken, Sicherheit zu bringen, diese Bevölkerungen davon zu überzeugen, dass ihre Zukunft in der Sicherheit, in der Aussöhnung, in der Achtung von Minderheiten liegt. Aus meiner Sicht können wir dadurch eine positive Dynamik auslösen, die zunächst eine Dynamik wirtschaftlicher Art ist. Solange in dieser Region die Wirtschaft nicht anspringt, werden wir keinen wirklich stabilen Frieden haben. Für die Europäische Union ist dies eine wichtige Aufgabe. Ich danke Ihrem Parlament nochmals dafür, dass es erkannt und hervorgehoben hat, wie dringend in dieser Region nach all den erwähnten und beschriebenen Möglichkeiten gehandelt werden muss.

Ein letztes Wort: Ja, es gibt die Gefahr des Extremismus. Wir haben in Europa einen möglichen Herd für einen radikalen, insbesondere islamistischen Extremismus. Auch hier muss vorgesorgt werden, und die einzige Vorsorge ist der Dialog. Wir müssen zeigen, dass dieser Teil Europas zu Europa gehört, dass er die europäischen Werte teilt, selbst wenn dort Menschen muslimischen Glaubens leben. Aus meiner Sicht ist dies ein wichtiges Signal, das wir auch in den kommenden Jahren weiterhin aussenden müssen.

 
  
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  Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich Minister Schmit anschließen und das Parlament dazu beglückwünschen, dass es die Initiative zur dieser Aussprache ergriffen hat. Dass Sie diese Aussprache zu diesem entscheidenden Zeitpunkt durchführen ist von größter Bedeutung, denn damit tragen Sie dazu bei, dass der westliche Balkan nicht von der Agenda der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft verschwindet, die sich ja mit recht vielen Problemen beschäftigen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir über den westlichen Balkan diskutieren und versuchen, unsere Politik in dieser Region zu verbessern.

Ein Thema, das mehrere Abgeordnete angesprochen haben, betraf die Erweiterungsmüdigkeit, und ich denke, das ist eine sehr ernste Herausforderung. Wir müssen die Völker der Europäischen Union mitnehmen auf unseren Weg in Richtung Erweiterung. Deshalb müssen unsere nächsten Schritte überschaubar wie auch sorgfältig und überlegt geplant sein. Gleichzeitig muss man betonen, dass die Erweiterung selbst eine sicherheitspolitische Maßnahme darstellt. Die durch die Perspektive des EU-Beitritts angestoßenen rechtlichen und politischen Reformen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen werden die Instabilität und das Konfliktpotenzial - beispielsweise auf dem westlichen Balkan - verringern. Wir brauchen einen Dialog, und wir müssen diese Problematik unseren Bürgern erläutern, damit die Zukunft des westlichen Balkan nicht durch unbegründete Ängste gefährdet wird.

Ich werde versuchen, zwei konkrete Fragen zu beantworten. Die erste betrifft den Namen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die zweite die konstitutionelle Komplexität von Serbien und Montenegro. Was den Namen angeht, so unterstützt die Kommission die Bemühungen der UNO um eine einvernehmliche Lösung zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in dieser Angelegenheit.

Wir hoffen, dass die jüngsten Vorschläge von Herrn Nimetz, dem UNO-Sondergesandten, zu einer Lösung beitragen. Eine Lösung dieses bilateralen Problems würde in einer schwierigen Zeit eindeutig die Stabilität auf dem westlichen Balkan stärken.

Was Serbien und Montenegro betrifft, so hat die Kommission angesichts der komplexen Struktur des Staatenbundes Serbien und Montenegro ganz bewusst einen zweigleisigen Ansatz erarbeitet. Er ermöglicht den beiden Republiken und dem Staatenbund, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich voranzukommen. Der Staatenbund ist hauptsächlich für außen- und sicherheitspolitische Angelegenheiten zuständig, die Republiken hingegen für das Gros der wirtschaftspolitischen Aspekte und Handelsbeziehungen. Dank unseres zweigleisigen Ansatzes konnten wir kürzlich mit Serbien das bilaterale Abkommen über den Handel mit Textilwaren abschließen, das für die Investitionstätigkeit und den Arbeitsmarkt in dieser Republik von großer Bedeutung ist.

Wir werden im Herbst im Jahresbericht der Kommission über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu den Fortschritten von Serbien und Montenegro im Rahmen dieses Ansatzes berichten. Der konstitutionelle Rahmen sollte respektiert werden. Er darf aber nicht den Fortschritt des Landes auf dem Weg nach Europa behindern, solange andere Bedingungen für die Vorbereitung des Beitritts und vielleicht den späteren Beitritt erfüllt sind.

Eins der größten Probleme, dem wir uns bei der Abstimmung unserer Politik auf den westlichen Balkan und bei der Annäherung der Länder der Region an die Europäische Union gegenübersehen, ist die Schwäche der Staaten in dieser Region. Wir haben es hier im Wesentlichen mit schwach entwickelten Staatsgefügen zu tun. Wenn ein Staat nicht gewährleisten kann, dass die wichtigsten täglichen Bedürfnisse seiner Bevölkerung befriedigt werden, wie soll er die europäischen Normen erfüllen? So einfach ist das.

Deshalb müssen wir bessere Methoden für den Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen finden, wie etwa die Schaffung von Mitgliedstaaten, wie sie im gestern veröffentlichten Bericht der Internationalen Kommission für den Balkan ganz richtig befürwortet wurde.

Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Samuelsen, dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Parlament. Ich freue mich sehr auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen für Stabilität, Fortschritt und Wohlstand auf dem westlichen Balkan.

 
  
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  Der Präsident. Ich habe gemäß Artikel 103 der Geschäftsordnung einen Entschließungsantrag zur Beendigung der Aussprache erhalten.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr mittags statt.

 

20. Außen- und Sicherheitspolitik
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die folgenden Berichte:

- A6-0062/2005 von Herrn Brok im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften – 2003 (8412/2004 – 2004/2172(INI)),

- A6-0072/2005 von Herrn Kuhne im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie (2004/2167(INI)).

 
  
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  Brok (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident! Mit unserem jährlichen Bericht möchten wir – gerade auch, weil wir im ersten Jahr einer neuen Legislaturperiode sind – einen Vorschlag unterbreiten, wie wir die Zusammenarbeit zwischen Rat bzw. Kommission und Parlament verändern und verbessern können.

Uns ist klar, dass die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Regel Aufgabe der Exekutive ist und dass das Parlament hier im Wesentlichen die Kontrolle ausüben kann und ihm durch die Haushaltsbefugnisse auch Beeinflussungsmöglichkeiten gegeben sind. Gerade in Bezug auf Letzteres wäre es für Kommission und Rat hilfreich, von dem bisherigen a posteriori-Ansatz loszukommen und das Europäische Parlament in einer früheren Phase einzubinden. Das Parlament sollte nicht erst, nachdem etwas getan worden ist, unterrichtet, sondern es sollte bei der Planung und bei der Entwicklung von Strategien einbezogen werden, damit auf diese Art und Weise der Wille dieses Hauses berücksichtigt werden kann, da dann anschließend das Geschäft für alle Seiten leichter wird, weil man schon zu einem früheren Zeitpunkt den Weg gefunden hat, um voranzukommen.

Für uns im Europäischen Parlament ist es wichtig, dass wir die Außenpolitik mit denselben Schwerpunkten wie bisher betreiben. Es gilt der alte Satz: Der Krieg drückt das Scheitern der Politik aus. Er kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir den präventiven Ansatz unserer Politik verstärken und in den Bereichen Prävention und Krisenmanagement unsere Fähigkeiten entscheidend ausbauen. Dies ist auch der Ansatz der Europäischen Union, der im Entwurf der Verfassung sehr deutlich als Zielsetzung zum Ausdruck kommt. Wir sollten hier unsere Position klar machen, um die Bevölkerung zu gewinnen, aber auch, um strategische Positionen zu entwickeln.

Dies führt zu sehr praktischen Erwägungen darüber, wo wir Schwerpunkte setzen müssen. Es ist der Konflikt im Nahen Osten, der uns veranlasst, im Quartett mit den Amerikanern, den Russen und der UNO enger zusammenzuarbeiten, um nicht nur für die Palästinenser und Israelis Hilfestellung zu leisten und Frieden zu erreichen, sondern dadurch auch das Alibi für Terrorismus im weiten Umfang – das zweite große Ziel – stärker in den Griff zu bekommen.

Hier erlangen auch die Solidarregelungen im Bereich der Beistandsverpflichtungen im Verfassungsvertrag große Bedeutung: Wie können wir als Europäische Union in der Kombination der Gefährdung von äußerer und innerer Sicherheit mit neuen Instrumenten antworten und hier weiter vorgehen? Wir müssen dafür sorgen, dass in diesen Bereichen Themen betreffend die Nichtverbreitung von Atomwaffen wie in Iran und Nordkorea einen hohen Stellenwert haben, wenn es uns gelingen soll, dieses Thema überhaupt mit Glaubwürdigkeit zu versehen.

Aber wir müssen auch sehen, dass die Europäische Union – die ja in sich ein sicherheitspolitisches Konzept ist, weil sie Staaten zusammenbindet, so dass sie niemals mehr Krieg gegeneinander führen – dieses Instrument verstärkt in die Nachbarschaftspolitik einbringt, und wir müssen sehen, dass wir nicht bei dem klassischen Prinzip der Nachbarschaftspolitik – wie wir sie in den letzten Jahren betrieben haben – stehen bleiben.

Die Grenzen Europas haben auch etwas mit der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union zu tun. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Staaten, die in unserer Nachbarschaft liegen und die wir in unserem Hafen haben wollen, die für uns wichtig sind und denen wir dabei helfen wollen, dass sich Demokratie entwickeln und stabilisieren kann, neben der Vollmitgliedschaft eine zweite Option erhalten, einen europäischen Wirtschaftsraum plus oder wie immer man das nennen mag.

Wir müssen einen solchen multilateralen Ansatzpunkt finden, damit wir der Ukraine oder anderen Ländern nicht erst in fünfzehn oder zwanzig Jahren, sondern bereits heute eine Antwort darauf geben können, wie sie sich verbessern können. Hier hoffen wir auf mehr Phantasie von Rat und Kommission und weniger auf Tagespolitik, wie das bisher oftmals der Fall gewesen ist. Hier haben wir ja auch den neuen Ansatz, Frau Kommissarin, durch Ihre Amtstätigkeit, um einen Ansatzpunkt zu finden.

Zwei Themen zum Schluss: Ich finde es gut, dass es in diesem Haus eine breite Mehrheit dafür gibt, dass das Waffenembargo gegenüber China aufrecht bleibt, solange die Menschenrechte nicht gewährleistet sind, solange ein Land Gesetze macht, die Krieg legitimieren. Solange wir die transatlantischen Beziehungen gefährdet sehen, müssen wir hier ins Einvernehmen kommen.

(Beifall)

Neben den Ansätzen des Multilateralismus wie auch in den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten sollten wir auf eine partnerschaftliche Basis mit klaren Zielsetzungen hin auf einen transatlantischen Markt bis 2015 setzen. Ich möchte gegenüber einer Reihe von Antragstellern ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ich den Vorschlägen der verschiedenen Fraktionen, einen Sitz der Europäischen Union im Sicherheitsrat anzustreben, auch als Deutscher ausdrücklich meine Unterstützung geben möchte.

(Beifall)

 
  
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  Kuhne (PSE), Berichterstatter. Herr Präsident! Ich möchte zum Eingang zwei Beispiele zitieren. Bei den Beratungen im Ausschuss hat unser Kollege Thomas Ilves die Frage gestellt, was wohl passieren würde, wenn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wiederum ein terroristischer Anschlag im selben Ausmaß wie damals in Madrid stattfände und sich danach herausstellen würde, dass die Sicherheitsbehörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union von den Vorbereitungen Kenntnis gehabt, sich aber außerstande gesehen hätten, die Behörden in dem anderen Land zu informieren. Wir würden wohl in eine echte Legitimationskrise der Europäischen Union geraten.

Das zweite Beispiel: Die Europäische Union hat von der Nato das Kommando über die Truppen in Bosnien-Herzegowina übernommen. Zum ersten Mal besteht nun auch die Möglichkeit, zu demonstrieren, wie die Europäische Union auf diesem Feld Sicherheitspolitik ausführen kann, und diesbezüglich praktische Erfahrungen zu sammeln. Viele Menschen – und ich merke das nach einer Reihe von Gesprächen in meinem Wahlkreis – sind der Überzeugung, dass, wenn wir uns als Europäer aus möglichst vielen Dingen heraushielten, das Böse sozusagen nicht vorbeischauen würde.

Eine solche Einschätzung kann sich als schrecklicher Irrtum erweisen, und die Europäische Union braucht in der Tat eine Sicherheitsstrategie. Deshalb hat der Ausschuss auch mit großer Mehrheit das seinerzeit von Javier Solana ausgearbeitete Dokument und die Unterstützung der Regierungen für dieses Dokument begrüßt und weiterentwickelt.

Es gibt allerdings ein paar Punkte, die man besonders hervorheben muss, die den spezifischen Charakter dieser Europäischen Sicherheitsstrategie deutlich machen. Erstens: ein umfassendes Verständnis der Sicherheitsprobleme und ihrer vielfältigen möglichen Ursachen, wie Menschenrechtsverletzungen, Armut, Krankheiten usw., und nicht eine Verkürzung auf die militärischen Aspekte. Die Sicherheitsstrategie ist in erster Linie ein politisches Konzept, das weit über die militärischen Aspekte hinausgeht.

Zweitens: die Bindung an das Völkerrecht und an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

Drittens: die Stärkung der internationalen Ordnung durch leistungsfähige multilaterale Strukturen und im Inneren – bei allen notwendigen Maßnahmen gegen die terroristische Bedrohung – die Sicherung der Grundrechte der Bürger.

Bei einem solchen Hintergrund muss man sich nicht schamhaft verstecken, wenn man sagt: Jawohl, auch die Europäische Union möchte sich militärische Entscheidungsstrukturen und militärische Fähigkeiten zulegen. Der besondere Nutzen der Sicherheitsstrategie besteht gerade darin, dass man je nach Situation zu einer angemessenen Kombination von zivilen und militärischen Krisenreaktionsmöglichkeiten kommt.

Gegen diesen Ansatz gab es im Ausschuss Opposition, und zwar von zwei total unterschiedlichen Seiten. Da waren einmal jene, die sich die Europäische Union nur als Unterabteilung der Nato vorstellen können. Und da waren die anderen, die die Schaffung von neuen Organisationsformen und Kapazitäten unter dem Stichwort Militarisierung denunzieren. Beiden extremen Richtungen gemeinsam war, dass sie dieses Argument benutzen, um gegen die Europäische Verfassung zu arbeiten und zu agitieren.

Es hat aber im Ausschuss eine breite Mehrheit gegeben, die die Sicherheitsstrategie trägt. Sie umfasst Instrumente, wie beispielsweise das Situationszentrum, die zivilmilitärische Planungszelle, die Schaffung der Gefechtsverbände oder der Verteidigungsagentur. Dies sind keine Alternativen zur Nato – die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind ja gleichzeitig Mitgliedstaaten der Nato –, aber sie schaffen der Europäischen Union neue Optionen, die sie bisher nicht hatte. Nur so kann sie sich auch zu einem gleichberechtigten Partner etwa mit den Vereinigten Staaten auf der anderen Seite des Atlantiks entwickeln.

Es gibt allerdings noch eine Menge zu tun. Bis jetzt verfügen wir noch über kein kohärentes Konzept, wie denn etwa die zivilen Krisenreaktionskräfte organisiert sein sollen. Es gibt einen Mangel an ständiger Lufttransportkapazität. Es gibt einen Mangel an ständig verfügbaren einsatzfähigen Kräften, und es gibt einen Mangel an ausreichenden Kommunikations- und Aufklärungskapazitäten. Dieser Bericht soll dazu beitragen, dass das Europäische Parlament – auch im Sinne dessen, was Herr Brok in seiner Einleitung gesagt hat – in einer dialogischen Struktur mit dem Rat auf die künftige Gestaltung und praktische Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie Einfluss nehmen kann.

(Beifall)

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Parlament und insbesondere den beiden Berichterstattern für die geleistete Arbeit und für die ambitionierte, aber auch realistische Herangehensweise, die sie in diesen beiden Berichten an den Tag gelegt haben, danken und zugleich gratulieren.

Sie zitieren an einer Stelle zwei Zahlen, nämlich 60 und 70 % Unterstützung, welche die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der Öffentlichkeit findet. Dies ist vermutlich einer der Bereiche, die in unserer öffentlichen Meinung ein Höchstmaß an Unterstützung finden. Sie sind die Vertreter der europäischen Bürger, das heißt, dass diese Politik nur mit den Bürgern entwickelt werden kann, was aber auch bedeutet, wie von Berichterstatter Kuhne soeben erwähnt, dass dies mit Ihrer Hilfe und im Dialog geschieht.

Der Europäische Rat hat am 11. Dezember 2003 die europäische Sicherheitsstrategie angenommen. Die fünfzehn vergangenen Monate erlauben uns natürlich nicht, eine umfassende und erschöpfende Bilanz zu deren Umsetzung zu ziehen, dennoch sind sie ausreichend, um die bisherigen Auswirkungen dieser Strategie beurteilen und den Weg für deren künftige Umsetzung diskutieren zu können.

Das Jahr 2004 war für die politische Entwicklung der Union, deren Ziele und Verantwortung in der Welt gewachsen sind, von entscheidender Bedeutung. Die Unionsbürger forderten ebenso wie die internationalen Partner eine stärkere Präsenz Europas auf der internationalen Bühne. Die Union ist dieser Aufforderung gefolgt und hat versucht, eine aktivere, kohärentere und wirksamere Außenpolitik zu betreiben, insbesondere auf der Basis der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

Die Europäische Union ist ein Global Player, der sich auf politische, ökonomische und andere Errungenschaften stützt. Die Tatsache, dass das „europäische Modell“, von dem wir häufig im Zusammenhang mit der Europäischen Verfassung sprechen, in der Welt hohe Anerkennung findet, ist Anlass zur Zufriedenheit, muss für uns Europäer aber auch eine starke Triebfeder für noch mehr Handeln sein.

Die europäische Sicherheitsstrategie zeichnet in gewisser Weise die Leitlinien für die alltägliche Umsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vor. Sie legt die Herausforderungen und die Gefahren fest, denen wir uns stellen müssen, aber auch die Instrumente, die zur Lösung der Probleme eingesetzt werden müssen.

Es wurde der Kampf gegen den Terrorismus erwähnt. Dieser ist gewiss eines der bedeutendsten Probleme. Wir haben eine bestimmte Anzahl von Mechanismen, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Europol und Eurojust eingeführt. Der Kampf gegen den Terrorismus macht somit deutlich, dass der Begriff der Sicherheit nicht nur eine außenpolitische und eine militärische Dimension enthält, sondern viel mehr umfasst. Er betrifft ebenfalls die Entwicklung, die Verteidigung und die Förderung der Menschenrechte. Er umfasst natürlich auch die Lösung schwerwiegender Konflikte, insbesondere des Konflikts im Nahen Osten, nicht zu vergessen die Präsenz in den Regionen, über die wir zuvor gesprochen haben, insbesondere in Bosnien und Herzegowina oder in anderen Teilen des Westbalkans.

Angesichts der in dieser Strategie festgelegten hauptsächlichen Gefahren hat der Europäische Rat im Dezember 2003 eine europäische Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen als ergänzende Maßnahme angenommen. Dies ist ebenfalls ein Bereich, in dem Europa seine Handlungsfähigkeit nachgewiesen hat, insbesondere in Bezug auf den Iran. Aus meiner Sicht haben wir damit in unserem Bestreben, für die für den internationalen Frieden extrem sensiblen und gleichzeitig extrem gefährlichen Fragen politische Lösungen zu finden, einen wichtigen Meilenstein gesetzt.

Die europäische Sicherheitsstrategie ist auf dem Gedanken gegründet, dass für die Mehrzahl der Probleme nur in einem multilateralen Rahmen Lösungen gefunden werden können. Auch in diesem Punkt schließen wir uns den beiden Berichterstattern an. Die Europäische Union muss ihre Ziele eindeutig in diesem multilateralen Rahmen, in Partnerschaft mit allen Akteuren verfolgen, insbesondere mit der UNO. Die Europäische Union ist daher an einer Stärkung der Vereinten Nationen und des multilateralen Systems interessiert. Wir müssen die Bemühungen des Generalsekretärs unterstützen, die darauf abzielen, das System der Vereinten Nationen zu modernisieren, es effizienter zu gestalten. Die Reform der UNO stellt in der Tat einen überaus bedeutenden Aspekt der Sicherheitspolitik der Europäischen Union, einen sehr wichtigen Aspekt ihrer Außenpolitik dar. Ich gratuliere dem Berichterstatter Brok zu dem, was er zu diesem Thema, vor allem im Zusammenhang mit einem bestimmten Punkt, gesagt hat.

Ich will die Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft nur kurz erwähnen, zumal wir vor einigen Wochen hier im Parlament eine Aussprache zu diesem Thema geführt haben. Auch diese Partnerschaft hat vor allem nach dem Besuch von Präsident Bush in Brüssel einen Aufschwung erfahren, den wir weiter fortsetzen müssen. Wir haben viele, ich würde sogar sagen, enorm viele gemeinsame Interessen. Wir haben riesige Möglichkeiten, noch stärker zusammenzuarbeiten, allerdings auf gleicher Augenhöhe. Gemeinsam mit den Amerikanern können wir Lösungen für die schwerwiegenden Probleme finden, wie bereits gesagt, vor allem für ein vordringliches Problem, nämlich den Konflikt im Nahen Osten.

Die Europäische Union beschäftigt sich darüber hinaus mit der Entwicklung ihrer wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenarbeit, nicht nur mit ihren hauptsächlichen traditionellen Partnern wie den Vereinigten Staaten oder Kanada, sondern auch mit Partnern wie Russland und Japan. Aus meiner Sicht ist die Zusammenarbeit mit Russland trotz einiger Probleme für die Europäische Union sowie für die Stabilität und den Frieden auf unserem Kontinent wichtig. Zudem gibt es neue Akteure auf der Weltbühne: China, Indien, Brasilien, Südafrika. Es gibt auch regionale Akteure, wie die Afrikanische Union, mit der wir vor einigen Tagen einen Dialog geführt haben, um, wie es die Kommission ausgedrückt hat, unsere Politik in Bezug auf Afrika mit dem Ziel zu verstärken, auf diesem der Europäischen Union so nahe liegenden Kontinent Frieden und Entwicklung zu fördern, wobei diese beiden Dinge eng miteinander verbunden sind.

Die Strategie dient ebenfalls zur Förderung unserer Beziehungen mit anderen Nachbarn im Osten und im Süden. Wir hatten gerade die Aussprache zu den Balkanländern. Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer und die europäische Nachbarschaftspolitik sind von grundlegender Bedeutung für die Förderung der Stabilität in den betreffenden Ländern; sie liegen aber auch in unserem wirtschaftlichen und politischen Interesse. Ich erinnere mich genau an das, was gesagt wurde. Es hat keinen Zweck, die Augen zu verschließen, um die Ausbreitung der Probleme zu verhindern. Die Probleme dieser Länder werden sehr schnell zu unseren eigenen Problemen, sei es durch unkontrollierte, illegale Migration, sei es durch Terrorismus oder durch die Bedrohung durch den Terrorismus.

Die Bedeutung der Menschenrechte aus sicherheitspolitischer Sicht steht ebenfalls im Mittelpunkt der Lösungen von Konflikten, und dieser Aspekt wurde im jüngsten Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ganz besonders hervorgehoben. Ohne Achtung der Menschenrechte gibt es weder Entwicklung noch Frieden. Daher hat der Hohe Repräsentant kürzlich einen persönlichen Vertreter für Menschenrechte ernannt, um im Rahmen der GASP die Kohärenz und Effektivität unserer Politik auf diesem Gebiet zu verbessern.

In Bezug auf den eher militärischen Aspekt regt die Strategie an, dass die Europäische Union auf den unterschiedlichen Gebieten, wo sie eine Rolle spielen soll, operativer agieren muss. Wir müssen die Konflikte einer Lösung zuführen. Wir müssen handeln, wir müssen eine aktivere Rolle bei der Erhaltung, bei der Wiederherstellung des Friedens spielen. Wir müssen eine bessere Kohärenz zwischen den zivilen und militärischen Aspekten gewährleisten. Wir müssen zunächst auf die Konfliktprävention hinwirken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass heute 7 000 europäische Soldaten unter der Flagge der Europäischen Union mit der Aufgabe stationiert sind, den Frieden zu bewahren, die Fortsetzung von Reformen und die Fortsetzung des Aussöhnungsprozesses zu unterstützen. Darüber haben wir besonders im Zusammenhang mit den Balkanländern gesprochen. Ferner hat die Europäische Union auch anderweitig wichtige Aufgaben übernommen, so im Südkaukasus, in Afrika und in Afghanistan.

Auf dem Gebiet der militärischen Kapazitäten wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Im Rahmen der Schnellen Europäischen Eingreiftruppe wurde die erste von dreizehn taktischen Einheiten geschaffen. Ferner hat die Europäische Union die Europäische Verteidigungsagentur geschaffen, um die Kosten für militärische Beschaffungen zu rationalisieren und um Qualität und Quantität der militärischen Kapazitäten, über die die Europäischen Staaten verfügen, zu verbessern. Die zivil-militärische Zusammenarbeit wurde auf ein höheres operationelles Niveau gehoben, insbesondere durch die Schaffung einer zivil-militärischen Zelle. All diese Maßnahmen dürften es der Union ermöglichen, ihre Kapazitäten zum Krisenmanagement zu erhöhen, um sich den komplexen Sicherheitskrisen des 21. Jahrhunderts erfolgreich stellen zu können. Die Zusammenarbeit mit der NATO wurde besonders hervorgehoben. Meiner Ansicht nach müssen wir über eine Weiterentwicklung der „ Berlin-plus“-Vereinbarungen im Geiste einer Partnerschaft, und nicht im Geiste der Unterordnung nachdenken. Ich denke, die Rolle der Europäischen Union ist auch in dieser Hinsicht von großer Bedeutung.

Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik hat ihre Kohärenz und ihre operationellen Kapazitäten verstärkt. Wir können es uns jedoch nicht erlauben, in unseren Bemühungen nachzulassen. Wir brauchen eine institutionelle Stärkung, ein klares Engagement, vor allem in Bezug auf die Solidarität angesichts potenzieller Bedrohungen, eine größere Sichtbarkeit der Europäischen Union auf der internationalen Bühne. In dieser Hinsicht wird die künftige Verfassung meines Erachtens noch einmal bedeutende Fortschritte bei der Weiterentwicklung der GASP und unserer Politik der äußeren Sicherheit mit sich bringen. Die Schaffung des Amtes eines Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Union ist eine wesentliche Neuerung, die eine größere Kohärenz der auswärtigen Beziehungen der Union ermöglicht. Die Tatsache, dass er dem Rat Außenbeziehungen vorsteht, gewährleistet diese Kohärenz, an der uns allen gelegen ist und die uns darüber hinaus eine größere Wahrnehmung und gleichzeitig eine bessere Kontinuität sichert.

Ein weiterer Aspekt, den ich einfach nur erwähnen möchte und von dem ich weiß, dass er dem Berichterstatter Brok besonders am Herzen liegt, ist die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, dessen praktische Modalitäten gegenwärtig noch diskutiert werden.

Der luxemburgische Vorsitz verfolgt die bei der Schaffung dieses Europäischen Auswärtigen Dienstes erzielten Fortschritte sowie die Vorstellungen des Europäischen Parlaments zu diesem Thema mit großer Aufmerksamkeit. Wir wollen nicht, dass mit der Schaffung dieses Dienstes durch eine Bevorzugung intergouvernementaler Mechanismen bestimmte gemeinschaftliche Mechanismen heimlich außer Kraft gesetzt werden.

Dieser Dienst ist gedacht, um bedeutende Fortschritte bei der Führung und Umsetzung der Außenpolitik zu erzielen, insbesondere im Sinne einer höheren Effektivität, einer größeren Kohärenz, einer zunehmenden Präsenz der Europäischen Union und einer besseren Ausnutzung aller verfügbaren Ressourcen. Wir möchten, dass die institutionellen Bestimmungen und die betreffenden Befugnisse respektiert werden. Die einzelstaatlichen diplomatischen Dienste müssen stärker einbezogen werden. Sie müssen in gewisser Weise stärker europäisiert werden, ohne jedoch zu einer Art Renationalisierung oder Intergouvernementalisierung dessen zu gelangen, was heute nach gemeinschaftlichen Regeln abläuft. Dies sind die Grundsätze, die wir bei der Schaffung dieses Dienstes vertreten.

Ein letztes Wort zum Aspekt der Information. Aus meiner Sicht möchte sich der gegenwärtige Ratsvorsitz, ebenso wie die vorangegangen Ratsvorsitze, mit dem Parlament über die wesentlichen Optionen und wichtigen Fristen auf dem außenpolitischen Sektor austauschen. Wir wollen diesen Dialog, er ist wichtig, wie ich bereits zu Beginn meines Redebeitrags sagte. Ich kann für diesen Ratsvorsitz die Zusicherung abgeben, dass die Bemühungen in diesem Sinne fortgesetzt werden und die von Ihnen gewünschten Kontakte und Treffen stattfinden, um zu einer kohärenten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu gelangen, die wirklich von allen Akteuren und von allen Institutionen der Union getragen wird.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr geehrten Herren Berichterstatter! Zuerst einmal darf ich Ihnen ganz herzlich für Ihre substantiellen, ausgewogenen Berichte danken, die zum Teil an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassen.

Ich möchte drei spezifische Punkte herausgreifen, um Europas globale Rolle zu stärken. Zum einen einen effektiven Multilateralismus. Das ist für mich eindeutig die richtige Antwort auf die immer engere Vernetzung des internationalen Systems. Das Jahr 2005 wird ein entscheidendes Jahr für die Reform und für die Stärkung des multilateralen Systems, des internationalen Rechts und insbesondere der Vereinten Nationen sein. Der UN-Gipfel im September wird hier auf der Basis des jüngsten Berichts von Generalsekretär Kofi Annan wesentliche Weichenstellungen bringen.

Der europäische Beitrag zu dieser Reformdebatte ist meiner Ansicht nach essentiell. Europa hat hier eine Führungsrolle und muss sie auch wahrnehmen. Die Kommission ist daher gerade im Begriff, detaillierte Vorschläge zu den genannten Themen zu machen. Wie Sie wissen, setze ich mich in diesem Kontext für einen Sitz der EU im UN-Sicherheitsrat ein. Wie dies im Detail ausgestaltet wird, kann man diskutieren. Aber was zählt, ist, dass die Union in den wichtigsten internationalen Gremien das ihr entsprechende Gewicht tatsächlich besitzen soll.

Multilateralismus kann nur dann effektiv sein, wenn er – das hat der Kollege schon angesprochen – auf einer starken transatlantischen Partnerschaft beruht. Die globalen Probleme können nur dann wirksam gelöst werden, wenn die Vereinigten Staaten von Amerika und Europa wirklich an einem Strang ziehen. Der Besuch von Präsident Bush in Brüssel hat klar gezeigt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die immer stärker wachsende, bedeutendere Rolle der EU durchaus zu schätzen wissen.

Unsere gemeinsamen Strukturen müssen dieser immer breiteren Agenda gerecht werden, gleichzeitig aber flexibel bleiben. Die Kommission untersucht nun, ob und inwieweit die Neue Transatlantische Agenda institutionell verändert werden soll. Das Resultat unserer Überlegungen wird dann in den EU-US-Gipfel im Juni einfließen. Ich halte in diesem Kontext – ebenso wie manche hier, auch in der Fraktion – engere Beziehungen zwischen dem Parlament und dem US-Kongress für essentiell.

Europas Außenpolitik liegt bereits ein umfassendes Sicherheitskonzept zugrunde, das in den Berichten zu Recht auch reflektiert wird. Europas Sicherheit zu gewährleisten ist meiner Ansicht nach nicht nur eine Frage der Verteidigungspolitik oder von militärischen Einsätzen, sondern heute vor allem auch eine Frage der Konfliktprävention, des zivilen Krisenmanagements und der gemeinsamen Handels-, Wirtschafts-, Energie-, Justiz-, Gesundheits- und Umweltpolitik.

Die europäische Sicherheitsstrategie trägt diesen komplexen Bedrohungsbildern bereits Rechnung. Die Kommission liefert dazu einen wichtigen Beitrag, auch was die Umsetzung dieser Sicherheitsstrategie betrifft: in unseren täglichen, engen Beziehungen mit Drittstaaten und jüngst auch durch verschiedene Mitteilungen, etwa in der Frage der Terrorismusbekämpfung, der Stärkung des Zivilschutzes, aber auch hinsichtlich der Reform zur Entwicklungspolitik, wo wir gerade gestern in der Kommission wichtige Mitteilungen vorgestellt haben.

Der weite Sicherheitsbegriff muss meiner Ansicht nach in letzter Instanz die menschliche Sicherheit in den Mittelpunkt rücken, die stets auch Leitmotiv meiner eigenen Arbeit war. Verletzungen der Freiheit und Würde des Individuums stehen oft an der Basis struktureller Sicherheitsrisiken. Kurzum: Die in der Sicherheitsstrategie genannten Aktionen in Bereichen wie der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen oder der Abwehr von Terrorismus sowie Aktionen gegenüber gescheiterten Staaten und in regionalen Konflikten können nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch Teil einer breiteren Konfliktverhütungs- und Konfliktlösungspolitik sind. Eines der Beispiele dafür wäre z. B. Afghanistan, und wir hoffen, dass auch der Irak in Zukunft ein solches positives Beispiel werden kann.

Hier hat die Union mit ihrem einzigartigen Instrumentarium einen komparativen Vorteil. Aber um effizient zu arbeiten, brauchen wir vor allem den kohärenten Einsatz all unserer Instrumente – im zivilen, im militärischen und auch im sektoriellen Bereich. Wir müssen eine langfristige Perspektive für Krisenregionen entwickeln und unsere Gemeinschaftsinstrumente – sowohl die Außenhilfe als auch die Perspektive engerer Beziehungen mit der Union – gezielt, aber auch integral einsetzen. Dazu kommt unsere Hilfe im Bereich der nuklearen Nichtverbreitungspolitik – man denke an die massive EU-Hilfe für nukleare Sicherheit und Nichtverbreitung seit Anfang der Neunziger Jahre –, unser Einsatz im Kampf gegen den Terrorismus, aber auch gegen die Verbreitung von Kleinwaffen und Landminen sowie gegen Drogen.

Ein weiteres Schlüsselinstrument – ich habe es vorhin schon erwähnt – zur Implementierung der europäischen Sicherheitsstrategie ist natürlich die europäische Entwicklungspolitik. Gerade hier versuchen wir wieder einen Schritt weiter zu gehen, auch im Hinblick auf das Millenniumsziel der Vereinten Nationen, weil – wie ich am Anfang sagte – wir Europäer hier die Schrittmacher sein müssen.

Zuletzt möchte ich noch auf die anstehenden Reformvorschläge der Kommission zum europäischen Krisenmanagement und Zivilschutz verweisen, die wir nächste Woche in einer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vorstellen werden, und über die wir dann im Detail natürlich auch hier im Hause diskutieren werden. Lassen Sie mich Ihnen an dieser Stelle für die Unterstützung des Parlaments hinsichtlich des europäischen Sicherheitsforschungsprogramms danken. Hier arbeitet die Kommission sehr eng mit der Europäischen Verteidigungsagentur zusammen.

Lassen Sie mich auch Folgendes unterstreichen: Ich halte den Vorschlag des Parlaments für wichtig, eine regelmäßige Debatte zur Sicherheitsstrategie abzuhalten, auch unter Miteinbeziehung der Parlamente der Mitgliedstaaten. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind mit Recht erwähnte, essentielle europäische Grundwerte und daher auch integrale Bestandteile unserer Außenpolitik.

Die Europäische Union kann aber auf internationaler Ebene nur dann stark sein, wenn sie tatsächlich kohärent auftritt. Um den neuen Herausforderungen wirklich Herr zu werden, braucht die EU daher nicht nur die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im engeren Sinne. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist eines von mehreren Instrumenten im EU-Außenbereich und verhält sich zu unseren anderen Politiken komplementär. Dass dieser breite Ansatz erfolgreich ist, zeigt meiner Meinung nach das Konzept der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die ja eine meiner besonderen Prioritäten darstellt. Sicherheit, Stabilität und Wohlstand zu unseren Nachbarn zu exportieren und strukturelle Reformen zu ermöglichen, hat eine klare sicherheitspolitische Dimension. Die ENP ist damit – genauso wie unsere europäische Entwicklungspolitik – eine langfristige, intelligente Sicherheitspolitik im regionalen Umfeld.

Wir sind hier schon in die Phase der Implementierung eingetreten. Die Beziehungen zu unseren Partnerstaaten werden damit graduell vertieft, vor allem auch durch die detaillierten gemeinsamen Aktionspläne, die eine klare Perspektive der Heranführung an Europa bedeuten. Die deutliche Unterstützung des Europäischen Parlaments für die Nachbarschaftspolitik war und ist mir sehr wichtig. Ich sehe daher auch dem Bericht des Abgeordneten Laschet mit Interesse entgegen.

Die ENP ist gewissermaßen – wenn ich so sagen darf – unsere Sicherheitspolitik im regionalen Umfeld. Sie trägt zur Stabilisierung und zur Reform von geopolitisch entscheidenden Regionen durch deren langfristige Anbindung an Europa und durch spezifische gemeinsame Aktionen, etwa in der Kooperation gegen den Terrorismus, bei. Damit ist sie ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie. Mit sieben Partnerländern – darunter auch die Ukraine – haben wir bereits detaillierte und ambitionierte Aktionspläne verabschiedet, und fünf weitere werden demnächst folgen.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: In den Berichten wird auch großer Nachdruck auf die Notwendigkeit institutioneller Reformen gelegt. Unser neuer Verfassungsvertrag wird hier wesentliche, positive Erneuerungen bringen, die von der Kommission stark unterstützt werden. Ich nehme Ihre detaillierten Ideen daher ebenfalls mit Interesse zur Kenntnis. Wir bereiten seit geraumer Zeit die Umsetzung des Vertrages vor, um nach hoffentlich erfolgreicher Ratifizierung sofort operationell zu sein. Das geschieht nicht zuletzt auch durch die Einrichtung eines Gemeinsamen Auswärtigen Dienstes, wo es derzeit sehr profunde Diskussionen zwischen dem Rat und der Kommission gibt. Diese Reformen sind wirklich wichtig. Eine noch effektivere Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen ist unerlässlich.

Der Bericht von Herrn Kuhne unterstreicht völlig zu Recht, dass sich die Union als globaler Akteur natürlich auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatten muss. Daher bin ich auch zuversichtlich, dass wir bald eine Einigung über die von der Kommission vorgeschlagene Reform unserer Außenhilfeinstrumente erzielen können. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass keine institutionelle Reform und keine finanzielle Verbesserung den nötigen außenpolitischen Willen ersetzen kann. Europa braucht daher ein noch stärkeres Selbstverständnis als global player. Das Europäische Parlament spielt bei der Formulierung des politischen Willens eine entscheidende Rolle als Forum für eine breite, transparente und demokratische Debatte.

(Beifall)

 
  
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  Lambrinidis (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. – (EL) Herr Präsident! Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für den Bericht Kuhne möchte ich diese Gelegenheit ergreifen und Herrn Kuhne angesichts des außerordentlich schwierigen Prozesses, den er zu bewältigen hatte, um in einem aussagekräftigen und exzellenten Bericht einen Kompromiss zwischen so vielen Standpunkten zu finden, meine herzlichsten Glückwünsche aussprechen.

Ich möchte auf vier Punkte eingehen: Die Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist in ihrer jetzigen Form völlig zu Recht darauf ausgerichtet, keine militärischen Mittel, sondern alle anderen verfügbaren Mittel einzusetzen, um den Kampf gegen all die Ursachen von Unsicherheit in Europa voranzutreiben. Eine dieser Ursachen ist der Terrorismus, doch er ist nicht die einzige. Wir müssen bei der Erarbeitung einer solchen Strategie sehr sorgfältig darauf achten, dass wir uns nicht von der gerade aktuellen Gefahr verleiten lassen und all die anderen Gefahren ignorieren. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir, wenn wir uns außenpolitisch engagieren, dies unter Wahrung der Menschenrechte tun. Erscheinungen à la Guantanamo können von der Europäischen Union nicht toleriert werden. Ich betone dies, weil selbst die Vereinigten Staaten sich vor einigen Jahren nicht vorstellen konnten, diese zu tolerieren, doch wir sehen ja nun, was dort passiert. Ich würde es gutheißen, wenn wir jetzt die Bremse ziehen, anstatt uns später damit zu beschäftigen, wenn wir nicht mehr dazu bereit sind.

Zweitens haben wir als Europäer die Aufgabe, die Demokratie zu fördern. Die beiden Berichterstatter und die Kommission haben sehr richtig hervorgehoben, dass die Art und Weise, in der die Demokratie in Europa gefördert wird, sich sehr von der Art und Weise unterscheidet, in der sie von den anderen Großmächten auf der Welt gefördert wird. So sollten wir es auch belassen, mit der UNO stets an unserer Seite. Außerhalb ihres Rahmens dürfen wir nicht agieren.

Drittens muss das Parlament stets informiert sein und außenpolitische Fragen diskutieren. Es kann nicht weiterhin Prozesse ignorieren, die fundamentale Rechte berühren, wie beispielsweise die berühmt-berüchtigten PNR-Daten, die den Vereinigten Staaten angeblich zur Bekämpfung des Terrorismus übermittelt werden. Das Parlament hat in dieser Sache ein Verfahren gegen die Kommission eingeleitet, das es, wie ich hoffe, gewinnen wird.

Mein vierter und letzter Punkt betrifft das bekannte SITCEN, eine durchaus wichtige Behörde. Mein Ausschuss weiß nicht genau, wie sie agiert, wie groß ihr Handlungsspielraum ist oder wie sie Informationen sammelt, doch Information und die Erfassung von Informationen und personengebundenen Daten sind Themen, die für das Parlament gleichermaßen sensible Bereiche darstellen, unabhängig davon, ob sie vom SITCEN oder von irgendeiner anderen Behörde erfasst werden. Die Frage der Verfügbarkeit und des Austauschs von Informationen wird derzeit in meinem Ausschuss diskutiert. Er ist jedoch noch zu keiner Entscheidung gelangt. Ich danke Herrn Kuhne und gratuliere ihm dazu, dass er in seinem Bericht der Zusammenarbeit zwischen unseren Ausschüssen solch große Bedeutung beigemessen hat. Die Notwendigkeit, den Terrorismus zu bekämpfen, heiligt nicht alle Mittel. Damit müssen wir uns in diesem Haus und in diesem Parlament ernsthaft auseinander setzen.

 
  
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  von Wogau, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Kollegen Kuhne für seinen breit angelegten Bericht sehr herzlich danken. Ich glaube, dass es von allergrößter Wichtigkeit ist, dass diese Sicherheitsstrategie, so wie sie vom Europäischen Parlament gesehen wird, von den vier größeren Fraktionen im Europäischen Parlament – von den Grünen, von den Sozialdemokraten, von den Liberalen und von meiner Fraktion – unterstützt wird. Auf diese Art und Weise haben wir eine Grundlage, die es beispielsweise vor 10 Jahren in dieser Frage noch nicht gegeben hätte.

Die Grundlage des Berichts ist die Sicherheitsstrategie, die Javier Solana entworfen hat. Die Bedrohungen, die Javier Solana gesehen hat, werden auch vom Europäischen Parlament in der gleichen Weise gesehen. Die drei größten sind sicherlich Terrorismus, Massenvernichtungsmittel sowie Konflikte in der Nachbarschaft, die auch direkte Auswirkungen auf die Europäische Union haben, weil die Flüchtlingsströme dann direkt die Bürger der Europäischen Union betreffen. Was mir und auch vielen anderen in dieser Analyse von Javier Solana fehlt, ist die Heimatverteidigung, die normalerweise den Anfang jeder Verteidigungspolitik darstellt. Wenn wir vergleichen, welche Aufmerksamkeit in den Vereinigten Staaten der Heimatverteidigung gewidmet wird und wie wenig man von dieser Sache bei uns in der Europäischen Union hört, dann glaube ich, dass hier ein Defizit herrscht, das aufgearbeitet werden muss.

Bei den Schlussfolgerungen in Bezug auf das, was getan werden muss, glaube ich, dass hier ein Ergänzungsbedarf besteht. Es ist nicht so, dass das, was hier als Schlussfolgerung vorgeschlagen wird, ganz konkret in Maßnahmen umgesetzt werden kann. Deswegen glaube ich, dass es wichtig wäre, dass wir als Nächstes ein Weißbuch über europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik bekommen, das ganz klare inhaltliche und zeitliche Vorgaben enthält, die etwas klarer sind als das, was bisher auf dem Tisch liegt.

Wichtig ist, dass die Kriseninterventionstruppe, die im Jahr 1999 beschlossen wurde und damals eine sehr virtuelle Kriseninterventionstruppe gewesen ist, heute bereits ganz konkret tätig geworden ist: in Mazedonien, im Kongo und jetzt in Bosnien-Herzegowina. Als mir bei einem Besuch, den der Unterausschuss Verteidigung dort gemacht hat, zum ersten Mal ein britischer General mit den europäischen Abzeichen, den Sternen am Ärmel, entgegentrat und sagte, er sei ein europäischer Soldat, habe ich festgestellt, dass hier etwas geschehen ist, was historische Ausmaße hat. Und Sie, Herr Minister, sprechen ganz beiläufig von europäischen Truppen, von Truppen der Europäischen Union – das ist eine Entwicklung, die ohne jeden Zweifel historische Bedeutung hat.

In Mazedonien bewährt sich auch der breite Ansatz, nicht nur militärische Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ergreifen; die Stärke der Europäischen Union besteht gerade im zivilen Teil der Friedenssicherung, wo wir auch mehr tun als die Vereinigten Staaten. Das ist ein gutes Konzept. Auf der anderen Seite – wie wir im Kosovo bei den plötzlich auftretenden Unruhen erlebt haben – muss man auch mahnend daran erinnern, dass unsere Truppen die Fähigkeit behalten müssen zu intervenieren und auch robust vorzugehen, wenn es darum geht, Minderheiten zu schützen. Das sind zwei gleich bedeutsame und schwierige Aufgaben, die unsere Truppen dort bewältigen müssen.

Die Kampftruppen, die jetzt aufgestellt werden, und von denen wir hoffen, dass einige von ihnen möglichst bald fähig sein werden, auch kurzfristig zu intervenieren und zur Verfügung zu stehen, brauchen die beste Ausrüstung. Auch das haben wir bei unserem Besuch in Bosnien-Herzegowina gesehen. Das sind Friedenssicherungsmaßnahmen, die dort von unseren Truppen verlangt werden. Wenn es dann darum geht, Frieden schaffende Maßnahmen, Kampfeinsätze durchzuführen, dann wird es sich negativ auswirken, dass unsere Truppen dort eine sehr heterogene Ausrüstung haben. Unsere Forderung ist die, dass die europäischen so genannten battle groups, die jetzt aufgestellt werden, eine möglichst gemeinsame Ausrüstung haben, dass sie mit neuen Entwicklungen möglichst rasch und zuerst ausgerüstet werden und dass hier ein Schwerpunkt gesetzt wird. Notwendig sind hier auch – wie uns vor Ort gesagt wurde – Helikopter, wenn große Räume gesichert werden müssen und zusätzliche minensichere Transportfahrzeuge. Das Räumen von Minen – wie uns gesagt wurde, soll es bis zum Jahr 2010 dauern, bis Bosnien-Herzegowina minensicher ist – geht zu langsam voran. Hier ist es notwendig, dass ein zusätzlicher Schwerpunkt unserer Arbeit auch finanziell gesetzt wird.

 
  
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  Wiersma, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Wir behandeln heute den Bericht über die außenpolitischen Aktionen der Europäischen Union im Jahre 2003. Ich begrüße vor allem, dass der Berichterstatter, Herr Brok, betont hat, die Einbindung des Europäischen Parlaments dürfe nicht auf Beratungen im Nachhinein beschränkt werden. Deshalb erlaube ich mir, insbesondere auf einige Fragen, die im vergangenen Jahr zur Diskussion standen, einzugehen und einen Blick auf die Zukunft zu werfen. Hierbei wird die heute ebenfalls zur Debatte stehende Entwicklung der europäischen Sicherheitsstrategie eine wichtige Rolle spielen. In dem Bericht Kuhne – und ich beglückwünsche den Berichterstatter dazu – werden die bisherigen konkreten Auswirkungen dieser Sicherheitsstrategie hervorragend analysiert. Die Kommission, aber auch den Rat und selbstverständlich den Hohen Vertreter möchte ich bitten, diese Empfehlungen äußerst ernst zu nehmen. Lassen Sie mich zwei Punkte herausstellen.

Erstens die militärische Dimension. Europa kann nur dann eine Schlüsselrolle übernehmen, wenn wir bereit und in der Lage sind, nötigenfalls militärisch zu intervenieren. Die Verhinderung einer Eskalation von Konflikten bis zu dem Punkt, an dem militärisch eingegriffen werden muss, ist und bleibt das primäre Ziel, während beim tatsächlichen Einsatz militärischer Mittel der Nachdruck weiterhin auf die Interaktion mit anderen Instrumenten zu legen ist: humanitäre Intervention, Gewährleistung der Rechtsordnung, Institutionenaufbau, Demokratisierung und wirtschaftliche Entwicklung. Bei der ersten bedeutenden europäischen Militärmission, der Mission ALTHEA in Bosnien-Herzegowina, werden gegenwärtig umfassende Erfahrungen mit einer solchen Kombination ziviler und militärischer Kapazitäten gesammelt. Neben einem materiellen hat der Ausbau der europäischen Verteidigungssäule vor allem auch einen politischen Aspekt. Die Europäische Union muss einen Politikrahmen entwickeln, der uns befähigt, von militärischen Mitteln Gebrauch zu machen, sobald dies als notwendig erachtet wird.

Mein zweiter Punkt betrifft die Schnittstellen zwischen interner und externer Sicherheit, die insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung deutlich zutage treten. Der hier bestehende Zusammenhang ist in der europäischen Politik gegenwärtig nicht genügend herausgearbeitet. Der Rat hat den Hohen Vertreter zu Recht darum ersucht, Vorschläge auf diesem Gebiet zu unterbreiten, und ich fordere ihn auf, das Parlament dabei einzubeziehen. Im Bericht Brok, aber auch im Bericht Kuhne wird auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird leider nicht immer so gemeinsam durchgeführt, wie ich es mir wünschte. Dennoch fällt meine Bewertung der zurückliegenden Jahre keineswegs so negativ aus. Die Europäische Union hat bei der Revolution in der Ukraine eine wichtige Rolle gespielt. Die unverzügliche Reaktion des Vorsitzes und die hervorragende Abstimmung zwischen Parlament und Rat sowie die Bemühungen des Hohen Vertreters und der Staatschefs von Polen und Litauen haben einen wesentlichen Beitrag zum positiven Ausgang dieser politischen Krise geleistet.

Die Bemühungen Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs im Rahmen der EU bei dem Konflikt im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm stellen meines Erachtens bislang ein gutes Beispiel dafür dar, wie Dinge im europäischen Sinne geregelt werden können. Der Ausgang mag ungewiss sein, den diplomatischen Ansatz, das dabei verwendete Modell, halten wir jedoch für extrem wichtig. Die Grundprinzipien der Europäischen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, nämlich Multilateralismus, präventive Einbindung, ein breiter Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Demokratie sowie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung stehen, Konfliktlösung und die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen haben grundsätzlich unsere uneingeschränkte Unterstützung. Wir können jedoch nicht nachdrücklich genug unterstreichen, dass Geschlossenheit die Voraussetzung ist, denn Europa kann sein politisches Gewicht nur dann zur Geltung bringen, wenn es nach außen hin geschlossen auftritt.

 
  
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  Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beglückwünsche den Kollegen Kuhne zu seinem Bericht, der wirklich hervorragend geworden ist. Ausdrücklich danke ich ihm an dieser Stelle auch für die jederzeit konstruktive und offene Art der Zusammenarbeit, die zu der breiten Unterstützung der relevanten Gruppen dieses Hauses geführt hat.

Die Europäische Sicherheitsstrategie ist der Fahrplan für die europäische Außenpolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte, allerdings einer, der zwar gute Antworten, aber auch noch sehr viele Fragen enthält. Noch ist eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die diesen Namen verdient, Ziel, nicht Realität Europas. Dieser Bericht macht deutlich, dass das Europäische Parlament den Rat und die Kommission in ihren Bestrebungen unterstützt, die nach wie vor bestehenden nationalen Egoismen auf diesem Gebiet zu überwinden.

Die Kernaussage des Berichts ist, dass die klassischen Begriffe von Sicherheit nicht mehr greifen. Was ist innere, was äußere Sicherheit? Welche Krise können wir zivil erfolgreich verhindern? In welchem Stadium eines nicht verhinderten Konflikts sehen wir uns gezwungen, den Schritt von der zivilen zur militärischen Bearbeitung zu machen? Ab wann können wir nach dem Ende eines Konflikts den Übergang in die umgekehrte Richtung wieder ins Auge fassen, ohne die Sicherheit der Menschen zu gefährden, und welche Instrumente brauchen wir dafür?

Es sind diese Fragen, die wir Europäer beantworten müssen. Dieser Bericht tut dies, wo immer es geht, indem er auf die große Bedeutung der zivilmilitärischen Elemente hinweist. Deswegen unterstützen wir diesen Bericht und werden ihm zustimmen.

Bei allen Fragen ist für uns Liberale eines klar: Die Prinzipien der UNO-Charta bleiben für uns der zentrale Maßstab aller unserer Überlegungen. Deswegen ist die von den Kommunisten behauptete angebliche Militarisierung der EU auch so absurd. Aber sie müssen es nach ihrer langen Erfahrung auf diesem Gebiet ja wissen.

Dieser Bericht ist ein Zwischenschritt, der klar macht, dass wir unsere Außenpolitik zu Beginn des 3. Jahrtausends nicht nur instrumentell, sondern auch konzeptionell weiterentwickeln müssen. Gerade deshalb begrüße ich auch den Arbeitsauftrag an den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie der Schutz der Bürgerrechte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gesichert und wo nötig verbessert werden kann. Wenn wir unsere Werte verteidigen, müssen wir sie auch respektieren. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Debatte nicht in Straßburg, sondern in Brüssel führen sollten.

 
  
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  Beer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Namen meiner Fraktion, der Grünen, beide Berichte ausdrücklich begrüßen und mich vor allem für die kooperative Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte im Hinblick auf die Stellungnahme des Rates einen Punkt unterstreichen:

Im Bericht des Kollegen Brok wird die aktive Zusammenarbeit mit dem Parlament sehr nachdrücklich eingeklagt. Es wird nicht ausreichen, wenn wir nachträglich nur informiert werden. Ich sage das vor der Verfassungsdebatte. Die Europäische Sicherheitsstrategie ist keine statistische Angelegenheit. Wir werden angesichts veränderter Bedrohungslagen immer wieder überprüfen müssen, wo wir Defizite haben, wie heute noch im zivilen Bereich, oder wo wir umsteuern müssen. Aber die Glaubwürdigkeit der Europäischen Sicherheitspolitik, die positiven Elemente, die mit der Verfassung gestärkt werden, werden wir den Menschen nur vermitteln können, wenn Sie mit dem Parlament zusammenarbeiten. Gegen das Parlament werden Sie das nicht schaffen.

Ich nenne Ihnen wesentliche Elemente, wo wir zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das ist etwa der Versuch der drei europäischen Staaten, mit dem Iran in der Frage der Proliferation eine friedliche Lösung zu finden, eine Stärkung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu erreichen, weil dies die Standbeine unserer multilateralen Politik sind.

Ich nenne einen zweiten Bereich, der angesprochen wurde: die Geltung des Völkerrechtes. Wer hier noch von Militarisierung redet, gegen die Verfassung streitet, damit ignoriert, dass wir die Charta der Grundrechte als Bestandteil der Europäischen Verfassung und damit auch als Bestandteil der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik haben werden, der negiert jeden Fortschritt, wirft uns zurück auf Nizza, der wirft uns zurück in eine Renationalisierung, wie wir sie gerade in Deutschland erleben, wenn Deutschland glaubt, allein einen UN-Sicherheitsratsitz zu bekommen oder allein erreichen zu können, dass das China-Embargo aufgehoben wird. Das ist keine gemeinsame europäische Sicherheitspolitik, sondern ein Rückfall in eine Politik, die wir in diesen Entschließungsanträgen einstimmig nicht unterstützen, sondern kritisieren.

Wir setzen als Europäer neue Schritte. Wir übernehmen zivile und militärische Verantwortung. Die Frage wird sich in absehbarer Zeit im Kosovo stellen. Wir werden diese Instrumente, die letztlich dazu beitragen werden, ein Stück Versöhnung in den Gesellschaften zu leisten, Europa zu stabilisieren, nur umsetzen können, wenn wir mit unseren Gesellschaften, mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Zielsetzung verfolgen, nämlich eine friedliche, multilaterale Zielsetzung unter Berücksichtigung der transatlantischen Zusammenarbeit, eine Zielsetzung, wie sie unsere Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Sehr geehrte Ratsvertreter, Sie werden dieses Parlament berücksichtigen müssen. Ohne die parlamentarische Unterstützung werden Sie nicht die Unterstützung der europäischen Bevölkerung bekommen.

 
  
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  Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde den Bericht Kuhne äußerst bedenklich und gefährlich, weil er die Vorrangigkeit der UNO und des Völkerrechts in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nicht anerkennt. In dem Bericht wird die UNO auf ein und dieselbe Stufe mit der NATO und mit anderen Organisationen und Institutionen gestellt; er ebnet den Weg zur Bestätigung der Theorie des militärischen Präventivschlags, der gegen das Völkerrecht verstößt, und stellt die militärischen Interventionen mit den humanitären Maßnahmen gleich, wobei er implizit der humanitären Entwicklungshilfe eine der Militär- und Sicherheitspolitik dienende und untergeordnete Rolle beimisst. Darüber hinaus wird darin die Komplementarität zwischen NATO und Europäischer Union bekräftigt, während die subalterne Rolle der Europäischen Union innerhalb der NATO und die Notwendigkeit der Förderung einer unabhängigen, nicht aggressiven europäischen Außenpolitik übersehen werden.

Schließlich wird nicht darauf hingewiesen, dass einzig und allein die Anwendung des Völkerrechts und der UN-Resolutionen sowie die Beendigung der militärischen Besetzung die Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten sind. Die Unterstützung der Nichtverbreitung durch die Union sollte auch die Forderung an Israel mit einschließen, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen beizutreten.

 
  
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  Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Dieser Bericht zeigt ganz klar, wohin der Weg der Europäischen Union führt: Die in der europäischen Verfassung niedergelegte gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik soll eingeleitet werden, ohne die lästige und unsichere Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten abzuwarten.

Der Bericht enthält die vielsagende Zeile, dass der Kampf gegen den Terrorismus die traditionelle Unterscheidung zwischen Außen- und Innenpolitik aufhebt. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie jedes Argument benutzt wird, um die europäische Integration in ausnahmslos allen Politikbereichen voranzutreiben.

Durch die Bedrohung durch den Terrorismus verlieren Ländergrenzen und nationale Interessen nicht, sondern gewinnen an Bedeutung. Dieser Bericht ist ein weiterer Schritt im Bemühen der Europäischen Union, ihre Außenpolitik und militärischen Ziele voranzutreiben, um es mit den USA auf der Weltbühne endlich aufnehmen zu können. Unterdessen wird alles Gerede von einer ethischen Außenpolitik in die richtige Perspektive gerückt durch die Pläne des Europäischen Rates, das Waffenembargo gegen China aufzuheben, was Herr Brok zu Recht kritisiert und was auf Forderungen der französischen Waffenindustrie zurückgeht.

Natürlich wird der Rat den Widerstand des Parlaments gegen die Aufhebung dieses Waffenembargos ignorieren, was einmal mehr die Bedeutungslosigkeit dieses Parlaments belegt.

Großbritannien sollte die Kontrolle über seine eigene Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wiedererlangen. Der einzige Weg dorthin ist über die Politik der UK Independence Party des bedingungslosen Rückzugs Großbritanniens aus der Europäischen Union.

 
  
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  Kristovskis, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meinem eigenen Namen und im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen, möchte ich dem geschätzten Abgeordneten Herrn Kuhne unsere Anerkennung für seinen sorgfältig ausgearbeiteten Bericht über die Europäische Sicherheitsstrategie aussprechen. Dieser behandelt die Erweiterung des Sicherheitskonzepts entsprechend der derzeitigen Lage, nimmt in vernünftiger Weise Stellung zu aktuellen Geschehnissen auf dem Gebiet der europäischen Sicherheit und benennt Schwachstellen. Ich werde nur auf einen Aspekt eingehen. Meines Erachtens hat Herr Kuhne in seinem Bericht dem Europäischen Parlament völlig zu Recht klar gemacht, dass die Beteiligung an der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie verstärkt werden muss. Die Erfüllung dieser Vorgabe ist eine vergleichsweise schwierige Aufgabe für die Mitglieder des Europäischen Parlaments und natürlich auch für die europäischen Institutionen. Denn wir müssen einräumen, dass wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments weder über die erforderliche Informationensicherheit verfügen noch auf die Sachkenntnisse von Experten zurückgreifen können. Eben dies wäre aber die Voraussetzung für eine gründliche und fundierte Erörterung der Aktivitäten der zuständigen Generaldirektion der Kommission sowie des Rates zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie, ganz zu schweigen von der Möglichkeit, von nationalen Regierungen ergriffene Schritte zur Umsetzung von Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen in ihren Wechselwirkungen mehr oder minder zu verstehen.

Meine Damen und Herren! Wir müssen begreifen, dass es sich hierbei um ein ernst zu nehmendes Problem handelt. Eigentlich gibt es mehrere Probleme, die Aspekte der gemeinsamen Sicherheit in der Europäischen Union betreffen. Sie beruhen auf Defiziten finanzieller Art sowie bei der Entwicklung der militärischen Fähigkeiten, auf Schwachstellen in der Informationssicherheit und Mängeln anderer Art. In den vergangenen Monaten, d. h. seit ich dem Europäischen Parlament als Abgeordneter angehöre, hatte ich die Gelegenheit, Schritt für Schritt zu verstehen, wie Sicherheitspolitik in Europa gestaltet wird und wer die wichtigsten Akteure sind. Daher bin ich wohl durchaus berechtigt zu sagen, dass der Bericht eine hohe Qualität aufweist. Da sich 70 % der Bürger in der Europäischen Union für eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik aussprechen, sollten wir uns darauf verständigen, dass die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ein Schwerpunkt bei der Ausweitung des Betätigungsfelds des Europäischen Parlaments sein muss. Die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts wie der grenzüberschreitende Terrorismus, die illegale Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte und der islamische Fundamentalismus erlegen jedem von uns die Pflicht auf, sich den globalen Herausforderungen zu stellen, und das Europäische Parlament muss sich aktiv an der Gefahrenabwehr beteiligen.

 
  
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  Claeys (NI). (NL) Herr Präsident! Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst eine Vielzahl von primären und sekundären Aspekten, die sich in einem so kurzen Zeitrahmen natürlich nicht erschöpfend behandeln lassen. Mir seien jedoch zwei Bemerkungen gestattet.

Vor allen Dingen möchte ich auf eine Lücke in der Prioritätenliste hinweisen, nämlich die Unterstützung von Europäern oder Menschen europäischen Ursprungs in anderen Teilen der Welt. An erster Stelle beziehe ich mich dabei auf das südliche Afrika, nicht nur Südafrika selbst, sondern auch Simbabwe. Es wird höchste Zeit für energische Maßnahmen der Europäischen Union, damit den Überfällen auf Farmen und den systematischen Enteignungen von Farmen, die von Europäern bewirtschaftet werden, ein Ende gesetzt wird. Ein solches Vorgehen läge übrigens im Interesse der lokalen Gesamtbevölkerung. Ich verweise beispielsweise auf Simbabwe, das Land, das einmal als die Kornkammer Afrikas galt und jetzt von einer Hungersnot heimgesucht wird, unter anderem und vornehmlich infolge der Misswirtschaft des Diktators Mugabe.

Ein weiteres Problem, das größere Aufmerksamkeit verdient, betrifft die atomare Abrüstung. In dem Bericht wird der Nachdruck auf die Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen gelegt, während das enorme Sicherheitsrisiko, das unzulänglich überwachte oder halb aufgegebene Nuklearanlagen in den ehemaligen Sowjetstaaten und einigen anderen Ländern darstellen, sowie ihr potenzieller Missbrauch durch Terrororganisationen wie Al Quaida unerwähnt bleiben. Wir müssen uns als Europäische Union dringend mit den betroffenen Ländern und internationalen Organisationen zusammensetzen und dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, damit diese tickende Zeitbombe unschädlich gemacht werden kann.

 
  
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  Klich (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Dieses Haus ist der Auffassung, dass im vergangenen Jahr große Fortschritte im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreicht worden sind und dass es diesem Umstand zu verdanken ist, dass wir die schwierige Situation nach dem Irak-Konflikt überwinden konnten. Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Verteidigungsagentur und glauben, dass sie eine wichtige Rolle bei der Beschaffung einer neuen Ausrüstung spielen wird. Außerdem sind wir erfreut darüber, dass in den Verfassungsvertrag Bestimmungen wie die Solidaritätsklausel aufgenommen worden sind, die die Zukunft der ESVP betreffen und sich insbesondere auf die strukturelle Zusammenarbeit beziehen. Ein weiterer, sehr wichtiger Meilenstein war die Vorstellung des Europäischen Programms für Sicherheitsforschung durch die Kommission, das 2007 beginnen wird und mit einem Finanzvolumen von mindestens 1 Mrd. EUR ausgestattet ist. Außerdem möchte ich noch die Übernahme des Kommandos für die Stabilisierungsmission in Bosnien von der NATO erwähnen, die wohl als das bedeutendste Ereignis des letzten Jahres bezeichnet werden kann. Dies ist die erste wirklich große militärische Operation der Europäischen Union.

In diesem Zusammenhang halten wir die vier Fragen, die vor sechs Jahren aufgeworfen wurden, als der Begriff einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Köln erstmals in Umlauf gebracht wurde, noch immer für relevant. Erstens: Welche Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass unsere Verteidigungsfähigkeit im Einklang mit unseren Zielen und Aufgaben steht, den Aufgaben, die nun in der europäischen Sicherheitspolitik verankert worden sind? Zweitens: Wie kann die Kohäsion der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sichergestellt werden? Drittens: Wie kann die ESVP ohne Beeinträchtigung der Verteidigungszusagen der Mehrheit der Mitgliedstaaten, die gleichzeitig Mitglied der NATO sind, weiter ausgebaut werden? Viertens: Wie können die finanziellen Ressourcen sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene sinnvoll verwaltet werden?

Diese Fragen sind in erster Linie an die Kommission und den Rat gerichtet, denn das Parlament, die Kommission und der Rat müssen gemeinsam Antworten darauf finden. Gelingt uns das nicht, wird die ESVP nichts weiter sein als eine Politik, die nur auf dem Papier existiert, und wir werden keine echten Handlungsmöglichkeiten haben.

 
  
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  D'Alema (PSE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Dankesbekundungen vieler Parlamentsmitglieder an die Berichterstatter an, denn sie haben zwei wichtige Berichte vorgelegt, in denen eine umfangreiche Bilanz der europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der erzielten Fortschritte gezogen wird und sehr überzeugende Leitlinien für eine wirksame Präsenz Europas als globaler Akteur auf der internationalen Bühne vorgeschlagen werden.

Der Verfassungsvertrag kann die Rolle Europas mit Neuerungen, die eine stärkere Integration und Kooperation gewährleisten, stärken, und ich halte es für richtig, schon jetzt im Vorgriff – wie es heißt – die Zusammenarbeit zwischen Parlament, Kommission und Rat voranzubringen.

Das zentrale Ziel der Union besteht in der Förderung eines wirksamen Multilateralismus, was die Gewährleistung der Sicherheit, aber auch die Ausweitung der Demokratie, der Menschenrechte sowie der Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten mit einschließt: kurz gesagt, es schließt die Bewältigung der Globalisierung mit ein, wobei den politischen, zivilen und wirtschaftlichen Mitteln zwar Vorrang eingeräumt wird, jedoch der Einsatz militärischer Instrumente als allerletztes Mittel und demnach die Bereitschaft zur Gewaltanwendung, die allerdings legitimiert sein muss, nicht ausgeschlossen werden.

Diese Legitimation setzt gleichwohl voraus, dass, worauf in dem Bericht des Kollegen Brok zu Recht hingewiesen wird, die Autorität des Systems der Vereinten Nationen wiederhergestellt werden muss. Eine Autorität, die erschüttert ist und die unter anderem durch die Theorie und Praxis des einseitigen Präventivkriegs untergraben wurde. Diese Theorie und diese Praxis müssen von Europa zwangsläufig abgelehnt werden, und bei der Wiederbelebung der Zusammenarbeit zwischen der Union und den Vereinigten Staaten muss dieser Grundsatz meiner Meinung nach berücksichtigt werden.

In diesem Sinne ist es meines Erachtens von unschätzbarem Wert, dass sich viele Kollegen – und auch Frau Ferrero-Waldner – für einen Sitz der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausgesprochen haben, was einem Qualitätssprung in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen gleichkäme.

In diesem Rahmen möchte ich eine Priorität herausstellen, nämlich den israelisch-palästinensischen Konflikt und die Krise im Nahen Osten. Wir haben zu Recht die neuen Chancen und Hoffnungen hervorgehoben. Trotzdem möchte ich eine Sorge zum Ausdruck bringen: selbst das Treffen zwischen George W. Bush und Ariel Scharon hat eine recht deutliche Meinungsverschiedenheit über die forcierte israelische Siedlungspolitik offenbart, die faktisch eine Annexion Ost-Jerusalems und eines Teils des Westjordanlandes bedeutet. Würde diese Politik weiter vorangetrieben, müssten die Hoffnungen schnell begraben werden. Wenn sich heute selbst die US-Regierung kritisch dazu äußert, muss auch Europa energisch und unmissverständlich in diese Kritik einstimmen, um Entscheidungen zu stoppen, die jede Hoffnung auf Frieden und Entspannung zunichte zu machen drohen.

 
  
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  Neyts-Uyttebroeck, Annemie (ALDE). (NL) Zuerst und vor allem möchte ich Herrn Elmar Brok zu seinem hervorragenden Bericht beglückwünschen, der uns ein kohärentes, zukunftsgerichtetes und realistisches Bild der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bietet.

Allzu oft vergessen wir, wie jung im Grunde genommen diese Politik noch ist. Ich kann mich gut erinnern, wie vor 20 Jahren die Worte Sicherheit, Außenpolitik oder gar Verteidigungspolitik in europäischen Texten oder in Programmen europäischer politischer Parteien nicht einmal erscheinen durften. Vor zehn Jahren gab es den ersten Ansatz einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die aber sorgfältig in einen gesonderten, fast ausschließlich intergouvernementalen Pfeiler eingebettet wurde. Heute verfügen wir über ein eigenständiges Konzept und eine eigenständige Strategie, die zwar noch im Entstehen begriffen sind, deren Eigenständigkeit jedoch nicht zu bestreiten ist. Diese Originalität besteht vor allem darin, dass wir sowohl für die zivilen als auch die diplomatischen und militärischen Aspekte einer solchen Politik die Verantwortung übernehmen wollen. Ich möchte unterstreichen, dass der Verfassungsvertrag in dieser Hinsicht einige besonders wichtige Forderungen beinhaltet, und darin liegt im Übrigen einer der Hauptgründe, weshalb es dieser Verfassungsvertrag verdient, ratifiziert zu werden.

In dem vorliegenden Jahresbericht wird gefordert, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stärker einzubinden und diese Einbeziehung nicht auf Beratungen im Nachhinein zu beschränken. Der vierteljährliche Gedankenaustausch mit dem Hohen Vertreter und der Kommissarin für Außenbeziehungen und EU-Nachbarschaftspolitik, an dem Vertreter der einzelstaatlichen Parlamente werden teilnehmen können, bietet dazu eine hervorragende Gelegenheit. Dies ist einer der Aspekte der unterbreiteten Vorschläge, den wir uneingeschränkt unterstützen.

 
  
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  Pflüger (GUE/NGL). Herr Präsident! Damit es hier nicht zu einheitlich wird, jetzt einmal eine andere Position. In der Europäischen Sicherheitsstrategie heißt es: „Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.“ Der Bericht Kuhne befindet sich ganz auf dieser Linie.

Die Europäische Sicherheitsstrategie soll für alle EU-Staaten verbindlich sein. Mit der ESS soll die EU-Militärpolitik immer mehr an Planungen präventiver Kriegsführung angeglichen werden. Im Bericht Kuhne werden noch weitere Aufrüstungsschritte gefordert, um die EU für eine globale militärische Interventionsfähigkeit unter Rückgriff auf Nato-Kapazitäten abzusichern. Die EU soll – so haben wir es gehört – zu einem vor allem militärisch basierten global player werden.

Meine Fraktion hat genau deshalb ein Minderheitenvotum verfasst. Es wird hier auf der einen Seite behauptet, es gäbe überhaupt keine Militarisierung der Europäischen Union. Auf der anderen Seite geschieht wirklich alles, um aufzurüsten – die Beiträge haben das gezeigt –, etwa um Konzepte für „EU-Regionalkriege zur Rohstoffsicherung“ zu entwerfen. Der EU-Verfassungsvertrag, der in Frankreich hoffentlich scheitern wird, die EU-Sicherheitsstrategie und das European Defence Paper stehen für ein Europa der Rüstung und zukünftigen Kriege.

Setzen Sie sich ernsthaft mit dieser Kritik auseinander! Polemik hilft da nicht weiter. Das fällt Ihnen auf die Füße – siehe Frankreich.

 
  
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  Coûteaux (IND/DEM).(FR) Herr Präsident, eine Minute und dreißig Sekunden sind viel mehr als ich brauche, angesichts der Tatsache, dass die großen Themen, die in diesem Riesenbericht behandelt werden, die Existenz eines Außenministers, eines diplomatischen Dienstes und einer gemeinsamen Außenpolitik voraussetzen. Von einer gemeinsamen Außenpolitik gibt es jedoch noch nicht einmal den leisesten Ansatz, seitdem diese 1992 unter Artikel 5 des Vertrags von Maastricht vorgesehen wurde. Es gibt keine gemeinsame Politik, und es kann auch keine geben, aus dem einfachen Grund, weil es keine Übereinstimmung zwischen den Grundsätzen, Traditionen und Interessen und damit zwischen den Politiken unserer verschiedenen Nationen gibt. Dies beginnt übrigens schon bei einem so wichtigen Thema wie den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

Was die andere Mindestvoraussetzung anbelangt, nämlich die Schaffung eines gemeinsamen diplomatischen Instruments, so setzt dieses die Verabschiedung der Europäischen Verfassung voraus. Allerdings muss ich Ihnen leider sagen, dass besagtes Vorhaben – und dies ist übrigens für viele kein Geheimnis – aller Wahrscheinlichkeit nach niemals verwirklicht werden wird und dass all Ihre Gedankenkonstruktionen, die sich auf das völlige Fehlen einer vom Volk ausgehenden Legitimität gründen, in sich selbst zusammenfallen werden.

Ich könnte es dabei bewenden lassen und weder meine Redezeit ausschöpfen noch Ihre Nerven strapazieren, aber ich möchte Sie nicht daran hindern zu träumen, da sich die Souveränisten, die in Frankreich und anderswo demonstrieren, sehr für Ihre Träume interessieren. Wenn wir den Franzosen auf unseren Veranstaltungen sagen, dass es in Washington eine Person gibt, die sich mit dem hochtrabenden Titel eines Botschafters der Europäischen Union in den Vereinigten Staaten ansprechen lässt, dann sind sie sehr erheitert. Wenn man den Franzosen sagt, dass es aufgrund der Verfassung einen so genannten Minister für Auswärtige Angelegenheiten geben wird, und dass dieser Posten rein zufällig mit einem ehemaligen NATO-Generalsekretär besetzt wird, dann sind die Franzosen noch belustigter, noch beunruhigter oder noch entrüsteter.

Meine Damen und Herren EU-Fetischisten und Euromanen aller Couleur, liefern Sie uns ruhig weiter derart unterhaltsame Argumente.

 
  
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  Czarnecki, Ryszard (NI). – (PL) Herr Präsident! Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union mag in der Wirklichkeit so gar nicht existieren, wie Kritiker immer wieder behaupten, aber es ist tatsächlich so, dass diese Politik auf dem Papier sehr viel besser aussieht als in der Praxis. Wenn wir uns, wie es die Verfasser des Vorschlags für den Entschließungsantrag getan haben, die Meinungsumfragen über den Willen zur Umsetzung dieser Politik ansehen, erscheint ihre Zukunft doch recht ungewiss. Sollen wir das Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einfach aufgeben, wenn der Anteil der Unionsbürger, die die gemeinsame Außenpolitik unterstützen, von heute 60 % zukünftig auf 45 % zurückgeht und wenn eines Tages nur noch, sagen wir, 47 % der Bürger und nicht mehr 70 % die gemeinsame Verteidigungspolitik unterstützen? Wir sollten uns davor hüten, unsere Entscheidungen von Meinungsumfragen abhängig zu machen. In diesem Haus gibt es unterschiedliche Meinungen, was den Grad der Zustimmung zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik und einer gemeinsamen Außenpolitik anbelangt. Das ist eine Tatsache, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Dennoch sind wir uns in vielen Punkten einig. Der erste Punkt ist, dass der islamistische Terrorismus eine echte Bedrohung darstellt. Der zweite Punkt ist, dass ein militärisches Eingreifen keinesfalls das erste Instrument der Wahl zur Lösung bestimmter Probleme sein kann. Der dritte Punkt ist, dass wir die gemeinsamen EUFOR-Einsätze in Bosnien-Herzegowina sehr aufmerksam beobachten müssen. Die Union hat zwar bereits die Concordia-Mission in Mazedonien durchgeführt, aber dies war ebenso wie die polizeilichen Aktivitäten, an denen wir uns zum Beispiel in Bosnien-Herzegowina oder, um ein aktuelleres Beispiel zu nennen, in Afrika beteiligen, ein relativ kleiner Einsatz.

Außerdem stehen wir alle geschlossen hinter der Forderung, dass der Rat Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union einhalten und das Europäische Parlament zu den wichtigsten außenpolitischen Maßnahmen des kommenden Jahres anhören muss. Die Frage ist nicht, ob sich der Rat dazu herablässt, uns diese Informationen zu geben. Er ist ohne Wenn und Aber dazu verpflichtet.

 
  
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  Zieleniec (PPE-DE). (CS) Als einer der internationalen Hauptakteure trägt die Europäische Union eine globale Verantwortung. Angesichts dieser Tatsache möchte ich hervorheben, dass der Erfolg der Außenpolitik der EU von unserer Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten abhängt. Trotz bestehender Differenzen stehen die Vereinigten Staaten von allen globalen Akteuren Europa am nächsten, und es sind nicht nur gemeinsame Werte, die uns einen. Die Partnerschaft ist das natürliche Resultat unseres gemeinsamen Interesses an der Erreichung von Stabilität in der ganzen Welt, an der Stärkung des Rechtsstaats und der Demokratie und an der Sicherung eines ordnungsgemäßen Funktionierens globaler Märkte und einer weiteren Verfügbarkeit von Rohstoffressourcen in der ganzen Welt.

Das nordatlantische Bündnis wirkt nach wie vor als fundamentale Garantie der europäischen und US-amerikanischen Sicherheit, doch sind die vor uns stehenden Herausforderungen keineswegs nur sicherheitsbezogen. Ich möchte daher die Kommission und den Rat an dieser Stelle auffordern, einen Aktionsplan für eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten vorzulegen, mit dem unser Dialog über eine breite Palette globaler Fragen auf eine institutionelle Ebene gehoben würde. Die Partnerschaft würde sich mit Fragen befassen, die vom Funktionieren von Finanzdienstleistungen bis zur Stabilisierung der Weltordnung reichen, die die globale Landwirtschaft, die Bekämpfung von Aids, die Verfügbarkeit von Wasser, den weltweiten Klimawandel und die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen umfassen. Eins der Ziele sollte die Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und den USA sein, was potenziell als Triebkraft für die globale Wirtschaft wirken könnte.

Beim Besuch von Präsident Bush im Februar haben wir erfahren, dass sich die Amerikaner der Notwendigkeit eines stärkeren Partners jenseits des Atlantiks bewusst seien. Nach meiner Überzeugung sollte die Europäische Union daher diese Gelegenheit ergreifen, eine Partnerschaft zu stärken, die als ein Schlüssel für Ordnung und Stabilität in der Welt dienen könnte.

 
  
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  Gomes (PSE). (PT) Die europäische Sicherheitsstrategie macht es erforderlich, dass wir die Rolle der Union im Weltmaßstab betrachten, und die Berichte von Herrn Kuhne und Herrn Brok stellen dafür einen ausgezeichneten Beitrag dar. Wenn die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europas wirksam und kohärent sein soll, muss sie ihr Augenmerk klar auf die Bürger richten, indem sie die Menschenrechte, das humanitäre und Völkerrecht sowie den Multilateralismus in den internationalen Beziehungen fördert. In Übereinstimmung mit dem Barcelona-Bericht über die Doktrin zur menschlichen Sicherheit muss sie also in dem Konzept der menschlichen Sicherheit verwurzelt sein, wie dies im Bericht Kuhne betont wird.

Die Bedeutung dieses Bereichs ist umso größer, wenn man bedenkt, dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Kampf gegen den Terrorismus weiterhin an erster Stelle der Prioritäten Europas in Sachen Sicherheit stehen müssen. Wir müssen diese Belange in jeden Aspekt der Außenbeziehungen einbinden, insbesondere in die neue Nachbarschaftspolitik, und vor diesem Hintergrund muss die Union einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben, wie bereits zuvor ausgeführt wurde.

Die EU muss ferner danach streben, die Verträge über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung zu stärken sowie die Ausfuhrkontrollen bei Kernmaterial und -waffen generell zu verschärfen. Die Union muss ferner dafür sorgen, dass ihr Maßnahmeplan zur Bekämpfung des Terrorismus eng mit ihrer Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik verzahnt ist, und zwar im Rahmen der integrierten weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus, die kürzlich von Kofi Annan verkündet wurde.

Auch die Entwicklungsverpflichtungen, die von den Regierungen Europas in der Millenniumserklärung eingegangen wurden, müssen eingehalten werden. Armut und Ungerechtigkeit sind wahre Brutstätten des Terrorismus. Wenn wir eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreichen wollen, die zu einer größeren strategischen Unabhängigkeit Europas, zu einer größeren Kapazität und stärkeren Integration unserer Verteidigungsmittel sowie zu einem wirklichen Binnenmarkt führt, muss die Europäische Verteidigungsagentur uns für unsere Debatten mit Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung, Entwicklung und Erforschung von Ausrüstung besorgen. Es ist nun Sache der Regierungen der Mitgliedstaaten, den Boden zu bereiten, damit diese neue Agentur ihrer Arbeit nachgehen kann. Aus der nächsten Finanziellen Vorausschau muss hervorgehen, dass sich unsere Regierungen für den Erfolg der europäischen Sicherheit einsetzen, was im Wesentlichen von den Mitteln abhängt, die hierfür in der Union zur Verfügung stehen.

Abschließend möchte ich berichten, dass ich letzte Woche in Sarajevo gemeinsam mit Herrn von Wogau und anderen Abgeordneten dieses Hauses zugegen war, als der britische General, der dort Kommandeur der EUFOR ist, voller Stolz nationale Auszeichnungen verlieh. Dabei konnte ich mich des Gedankens nicht erwehren, dass Europa, hätte es bereits vor 15 Jahren eine Außenpolitik sowie eine europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik gegeben, den Krieg im ehemaligen Jugoslawien vielleicht hätte verhindern oder früher beenden können. Diese wichtige Arbeit im Rahmen der Operation „ALTHEA“ in Bosnien und Herzegowina zeigt, dass Europa, wenn es über ausreichende Mittel verfügt, mehr Verantwortung für die Sicherheit in Europa und in der Welt übernehmen kann und muss.

 
  
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  Pafilis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die beiden heute diskutierten Berichte offenbaren eindeutig die wahre Identität und den aggressiven imperialistischen Charakter der Europäischen Union. Sie bestätigen die gemeinsame Strategie, die die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber den Völkern und Ländern verfolgen und die sich unter anderem auf die zügellose Doktrin des Präventivkrieges stützt, auf die in den Berichten und ganz klar im Verfassungsvertrag Bezug genommen wird. Die unmittelbare Priorität besteht den Berichten zufolge darin, dass die Europäische Union für die neuen strategischen Interventionen, die sie gemeinsam mit der NATO und den Vereinigten Staaten von Amerika oder unabhängig von diesen durchführen wird, besser gerüstet sein muss.

Im Namen der Sicherheit der Europäischen Union und unter dem Vorwand der Konsolidierung der internationalen Ordnung werden Länder und Regionen benannt und beschrieben, die für neue Interventionen in Betracht gezogen werden, beginnend mit dem Balkan, dem Kaukasus und dem Nahen Osten bis hin zur ganzen Welt.

Die Philosophie, die der gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik und der Europäischen Sicherheitsstrategie zugrunde liegt, ist die europäische Version der imperialistischen Doktrin der Vereinigten Staaten von Amerika zum Schutze der Interessen der USA, in deren Namen Hunderte von Interventionen durchgeführt und sämtliche Regionen der Welt mit Tod und Zerstörung überzogen wurden.

Wir vertrauen darauf, dass die Völker aufwachen. Sie werden Widerstand leisten und die Umsetzung dieser Politik nicht dulden. Wir stellen die ultimative Frage: Wer bedroht hier wen? Die Europäische Union hat Streitkräfte in sehr vielen Ländern auf der ganzen Welt. Sie ist beteiligt an einem endlosen Netzwerk von Stützpunkten, sie hat an drei Kriegen teilgenommen und darüber hinaus ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Mölzer (NI). Herr Präsident, Frau Kommissarin! So sehr ich den Verfassungsvertrag für Europa in einzelnen Bereichen kritisiere, so wichtig erscheint mir doch eine Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Behauptung Europas als globale Friedensmacht bedarf einer starken einheitlichen Stimme nach außen und auch der Fähigkeit, diese militärisch und sicherheitspolitisch durchzusetzen.

Zwar muss man meines Erachtens jede Tendenz in Richtung Entwicklung eines europäischen Zentralstaates massiv ablehnen, es ist aber meines Erachtens richtig, wenn es einen gemeinsamen EU-Außenminister mit umfassenden Kompetenzen und einer starken Position innerhalb der EU gibt. Dementsprechend ist meines Erachtens auch der Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes zu begrüßen.

Allerdings geht es nicht an, dass ein solcher Auswärtiger Dienst der Europäischen Union nur von den großen EU-Mitgliedstaaten dominiert und getragen wird. Es müssen auch kleinere EU-Staaten wie etwa Österreich in die Gestaltung der europäischen Außenpolitik miteinbezogen werden, so wie auch das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat über die europäische Außenpolitik entscheiden sollte.

Wenn die kleineren EU-Mitgliedstaaten genauso wie die größeren für die gemeinsame europäische Verteidigungspolitik und für eine gemeinsame europäische Eingreiftruppe zur Verfügung zu stehen haben, muss man ihnen auch das entsprechende Mitspracherecht garantieren.

 
  
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  Jarzembowski (PPE-DE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratspräsident, verehrte Frau Kommissarin! Ich möchte auf zwei Äußerungen des Parlaments in dem Bericht zurückkommen, und zwar zur außen- und sicherheitspolitischen Lage in Ostasien. Ich glaube, dass die Volksrepublik China mit dem Antisezessionsgesetz die Lage in diesem Raum erheblich verschärft hat. Wir sollten das deutlich zurückweisen. Mit dem Antisezessionsgesetz will die Volksrepublik China völlig unberechtigt sich selbst eine Legitimation schaffen, Taiwan mit militärischen Mitteln bedrohen und angreifen zu dürfen. Dies ist eine Verletzung des Völkerrechts und völlig unakzeptabel. Die 23 Millionen Bürger Taiwans haben das unveräußerliche Recht, auf demokratische Art und Weise selbst über ihre Zukunft zu entscheiden, sei es für eine Wiedervereinigung mit dem Festland, sei es dafür, weiterhin in einem eigenen, souveränen Staat leben zu wollen.

Die Volksrepublik China sollte von uns allen aufgefordert werden, anstatt Drohgebärden zu äußern endlich direkte Gespräche mit Taiwan auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung aufzunehmen, um das Verhältnis der beiden Staaten zu entspannen und den Frieden im ostasiatischen Raum sicherzustellen. In diesem Zusammenhang – und das ist eine Bemerkung an den Ratsvertreter – darf das Waffenembargo gegen China nicht aufgehoben werden. Zu Recht hat der Europäische Rat 1989 ein Waffenembargo gegen China beschlossen, und wir können feststellen, dass sich in China die Menschen- und Minderheitenrechte zwar besser entwickelt haben, jedoch noch keineswegs in ausreichender Weise gewährt werden. Das Parlament hat bereits mehrmals festgestellt, dass die Situation der Menschenrechte in China hinsichtlich der bürgerlichen, kulturellen, religiösen und politischen Grundfreiheiten nicht einmal den von China selbst anerkannten internationalen Maßstäben entspricht.

Ich hoffe, Herr Ratsvertreter, dass Sie sich das ein wenig zu Herzen nehmen. Die Aufhebung des Waffenembargos wäre gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt angesichts der fortdauernden Verletzung der Menschenrechte durch China ein völlig falsches Zeichen und würde zudem wie eine Belohnung für das Antisezessionsgesetz aussehen.

 
  
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  Siwiec (PSE).(PL) Herr Präsident! In dem uns vorgelegten Bericht wird die europäische Politik im Bereich der Sicherheit beschrieben, eine Politik also, die sich für jedes Land und jede internationale Organisation als die schwierigste erweist. Dieser Bericht wird als Grundlage oder Bezugspunkt dienen, wenn wir festlegen, wie die Politiken der Mitgliedstaaten am Besten gebündelt werden können, damit wir eine wirksamere Außenpolitik betreiben können. Wir sollten uns bewusst machen, dass die teuerste Art der Außenpolitik darin besteht, gar keine Außenpolitik zu betreiben. Die Union kann in vielen Bereichen ihre Möglichkeiten gar nicht nutzen, gerade weil die entsprechenden Politiken fehlen. Gestatten Sie mir, eine andere allgemein bekannte Tatsache zu erwähnen. Ich wende mich dabei vor allem an diejenigen, die sich schon seit längerem in diesem Haus über eine Militarisierung auslassen. Die Verteidigungsfähigkeit ist ein wesentliches Element einer wirksamen Politik. Die militärischen Fähigkeiten sind von entscheidender Bedeutung. Wir sollten uns außerdem klarmachen, dass die vorgeschlagenen Grundsätze zur Gewährleistung unserer Sicherheit im weitesten Sinne ein idealer Ausgangspunkt für den Dialog mit unseren amerikanischen Partnern und eine Basis für die Schaffung einer neuen Art der transatlantischen Beziehungen sein können. Auf der einen Seite stehen die Vereinigten Staaten, denen es schwer fällt, die Grenze zwischen Führungsrolle und Hegemonie zu ziehen, und auf der anderen Seite steht die Europäische Union, die erst beginnt, ihre Rolle in diesem spezifischen Bereich zu entwickeln. Wir müssen diesen Prozess mit Geduld und Kreativität gestalten, aber wir brauchen auch Fachkompetenz. Vor diesem Hintergrund halte ich den Bericht von Herrn Kuhne für eine gute Grundlage, die alle europäischen Organe bei der Diskussion über den Aspekt der europäischen Sicherheit unterstützen kann. Außerdem ist es wichtig, dass die Aussprache über den Bericht von Herrn Kuhne zeitgleich mit der Debatte über den Jahresbericht zur Außenpolitik der Europäischen Union erfolgt. Dies ist ein guter Bericht und ein wichtiger Beitrag des Parlaments, der uns dabei helfen wird, dass wir endlich von einer echten europäischen Politik sprechen können, die tatsächlich und nicht nur auf dem Papier existiert.

 
  
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  Van Orden (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Europäische Union sich zu einer Art integriertem europäischen Staat entwickeln sollte, dann ist es sowohl logisch als auch notwendig, dass sie über eine eigene Währung, eine eigene Politik und ein eigenes Justizsystem, eine eigene diplomatische Vertretung, eine eigene Armee und einen eigenen Verteidigungshaushalt wie auch die ganze restliche Palette eines Staatswesens verfügt, die sich aus dem Rechtsrahmen einer Verfassung ergibt.

Beide uns heute vorliegenden Berichte folgen ebendiesem Gedankengang. Ich muss sagen, dass die britischen Konservativen das etwas anders sehen. Wir sind grundsätzlich gegen eine politische Integration in Europa, sondern wollen, dass viele der übermäßigen Befugnisse, die Brüssel angehäuft hat, abgewickelt und in die Länder zurückgegeben werden. Deshalb kann es kaum überraschen, dass wir das Grundkonzept von einer europäischen Verfassung ebenso wie deren Bestandteile ablehnen.

In den Berichten geht es vor allem um die Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie zielen auf die Stärkung des militärischen Ansehens der EU ab, indem Charakter und Rolle der NATO verzerrt werden, um sie danach an den Rand zu drängen, während ihre Strukturen nachgeahmt werden. Man will die Länder als Akteure in der transatlantischen Sicherheitspartnerschaft ersetzen und sich ihre Fähigkeiten aneignen und unterstützt unsinnige Pläne, unsere Streitkräfte sozial neu zu ordnen.

Ich bezweifle, dass die europäischen Länder strategische Sicherheitsinteressen verfolgen, die von denen ihrer transatlantischen und sonstigen Verbündeten abgegrenzt werden sollten. Es kann Zeiten geben, in denen die Europäer die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Streitkräften in ihrer eigenen Region haben sollten. Genau das geschieht ja seit mindestens zehn Jahren im früheren Jugoslawien, wo es reine Augenwischerei wäre zu behaupten, dass der EUFOR-Militäreinsatz in Bosnien sich grundsätzlich von dem unterscheidet, was es dort vorher gab. Von den 7000 Angehörigen der NATO-Friedenstruppe waren mehr als 6000 Europäer. Deshalb wäre es unehrlich vorzugeben, die EU trage zu einer besseren Sicherheit bei, wenn die meisten Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben senken und nicht erhöhen und die EU selbst die Planungs-, Entscheidungsfindungs- sowie Befehls- und Kontrollsysteme der überaus erfolgreichen Organisation NATO einfach kopiert.

 
  
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  Rouček (PSE). (CS) Meine Damen und Herren, seit dem Ende des Kalten Kriegs sind neue Gefahren für die Sicherheit entstanden. Zu ihnen gehören der internationale Terrorismus, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, das organisierte Verbrechen und eine ganze Reihe regionaler Konflikte. Es wird zunehmend deutlich, dass kein Land, wie groß es auch sein mag, allein in der Lage ist, mit diesen Gefahren für die Sicherheit fertig zu werden, und aus diesem Grund sollte die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ausgeweitet und gestärkt werden. Diese Auffassung teilen nicht nur die Mehrheit der Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die Vertreter des Rats und der Kommission, sondern vor allem auch die europäische Öffentlichkeit. Darauf wurde in diesem Hohen Haus bereits hingewiesen.

Was außerdem klar hervortritt, ist, dass wir keine dieser Bedrohungen allein mit militärischen Mitteln überwinden können; stattdessen ist es angezeigt, militärische und zivile Mittel zu kombinieren. Beide heute vorlegten Berichte und beide Berichterstatter geben eindeutige und detaillierte Antworten auf die Frage, wie das zu erreichen ist. Der Erfolg und die künftige Entwicklung der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind von der Erfüllung zweier Voraussetzungen abhängig; die Europäische Verfassung muss ratifiziert und es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Man kann nicht mehr europäische Sicherheit für weniger Geld bekommen.

 
  
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  Kauppi (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Zunächst möchte ich kurz auf den Europäischen Auswärtigen Dienst eingehen. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Dienst bei der Kommission angesiedelt ist. Wir müssen alle Versuche unterbinden, den neuen Dienst zu verwässern, indem er vorrangig beim Rat angesiedelt wird. Der Dienst darf sich unter keinen Umständen in eine unkontrollierbare zwischenstaatliche Behörde verwandeln, die ein Eigenleben führt.

Nur mit einer größtmöglichen parlamentarischen Rechenschaftspflicht können wir sicher sein, dass die ehrenhaften Ziele Europas für die übrige Welt erreicht werden. Die Bekämpfung der Armut, die Verteidigung der Demokratie und die Förderung der Menschenrechte sind alles Themen, bei denen wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte zusammenarbeiten können und müssen. Eine zwischenstaatliche Behörde liefe Gefahr, vielen sektoralen und strategischen Interessen zum Opfer zu fallen, und unsere gemeinsamen Werte und Ziele gingen in diesem Gemenge verloren.

Zweitens müssen wir an die europäische Außenpolitik im Rahmen der neuen Verfassung – sofern und sobald sie in Kraft tritt – sowohl ehrgeizig als auch realistisch herangehen. Mit der Verfassung wird die europäische Außen- und Sicherheitspolitik in vielen wesentlichen Punkten vorangetrieben und wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Verpflichtungen gewahrt werden. Auch wenn die in den Verfassungsklauseln zur gegenseitigen Solidarität – sowie mit verstärkten Kapazitäten zur Reaktion in Notfallsituationen – erfassten Entwicklungen eher Ausdruck der derzeitigen Praxis als innovativ sind, müssen wir doch gewährleisten, dass sie bei Inkrafttreten verbindlich, konkret und ehrgeizig ausgelegt werden.

Die Aufnahme von gegenseitigen Sicherheitsgarantien in die Verfassung sollte ebenfalls unterstützt und gesichert werden. Dem Widerstand einiger Mitgliedstaaten kann man mit einigen einfachen Argumenten begegnen. Die NATO ist und bleibt das Rückgrat der europäischen Verteidigung, daran besteht kein Zweifel. Wir haben einfach deshalb europäische Garantien vorgeschlagen, um die NATO-Bestimmungen um eine dringend notwendige europäische Dimension zu ergänzen. Damit wird auch die jahrzehntelange Zusammenarbeit der Europäer in Politik- und Sicherheitsfragen unterstützt und gefestigt, die außerhalb des Rahmens der EU besteht. Sie stellen keine radikale Neufassung der außen- und sicherheitspolitischen Zielsetzungen Europas dar, sie sagen einfach aus, dass Europa endlich erwachsen genug sein sollte, um seine wirtschaftlichen Stärke mit politischem Ausdruck und Engagement zu versehen.

 
  
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  Pinior (PSE).(PL) Meine Damen und Herren! In letzter Zeit ist die Europäische Union zunehmend zu einer treibenden Kraft für die Schaffung einer neuen Weltordnung geworden. Dies ist insbesondere seit der Erweiterung im vergangenen Jahr der Fall. Mit dem Erfolg der europäischen Integration wird das politische System Europas attraktiver für die Menschen in den Ländern, die nicht zur Union gehören. Einige amerikanische Analysten sprechen gar von der so genannten weichen Macht Europas und der Verwirklichung des europäischen Traums, die sich vor unseren eigenen Augen vollzieht.

Der Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, der Zusammenbruch ganzer Nationen und die organisierte Kriminalität erfordern eine globale Dimension der außenpolitischen Maßnahmen der Union. Außerdem verlangen diese Entwicklungen eine verstärkte demokratische Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Deshalb sollten wir uns bei allen Fragen, die Auswirkungen auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik haben, an Geist und Inhalt des Verfassungsvertrags halten. Der künftige Europäische Auswärtige Dienst muss eine Schlüsselrolle in diesem Bereich übernehmen und die Arbeit der Außenminister der Europäischen Union unterstützen. Sobald der Verfassungsvertrag in Kraft tritt, muss alles darangesetzt werden, der Solidaritätsklausel im Bereich der im Vertrag vorgesehenen Verteidigungsfälle eine echte Bedeutung zu geben.

 
  
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  Landsbergis (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, der Bericht Brok enthält viele unverbrauchte, zukunftsweisende und ermutigende Ideen. Ich möchte einige Bemerkungen zu den Problemen des neuen, staatenübergreifenden Terrorismus hinzufügen. Erstens, was könnten wir zusätzlich noch empfehlen?

Der Kampf gegen den so genannten Terrorismus verlangt eine eindeutige Beschreibung von politischem Terrorismus. Sein Ziel ist es, konkrete politische Ziele zu erreichen, und wie sehen diese Ziele aus? Man muss klar eine klare Unterscheidung treffen zwischen dem neuen politischen, staatenübergreifenden Terrorismus, der wohl keinem Staat zugeordnet werden kann, und dem traditionellen Staatsterrorismus, der vor allem dort vorkommt, wo die Demokratie versagt. Diese Art politischer Terrorismus ruft für gewöhnlich rachedurstige Reaktionen bestimmter Gruppen und Organisationen hervor, wie etwa jetzt beim Terrorkrieg – oder Kriegsterror – Russlands in Tschetschenien.

Die demokratische Gemeinschaft kann einem abstrakten Terrorismuskonzept nicht per se begegnen, da es nur auf Ideologie oder Fanatismus gegründet wäre. Nein, die wahren Feinde sind terroristische Organisationen und Staaten, die solche Methoden anwenden und solche Organisationen unterstützen. Man hat zwei neue Anläufe unternommen, in Afghanistan und Irak Ziele zu finden. Das sind zurzeit die einzigen Regionen, wo Terrororganisationen offensichtlich in der Defensive sind. Auf dem Gebiet der Verteidigung würde dies Europas Wunsch, es mit den USA aufzunehmen, mehr als erfüllen.

Nicht zuletzt lässt sich diesem Phänomen des nichtstaatlichen Terrors auf teuflische Weise ein gewisser Profit schlagen, da die Demokratien jetzt möglicherweise deutlicher erkennen, was ihre gefährdeten Werte darstellen. Bei der Aufstellung der Konzepte und Strukturen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sollten wir uns zunehmend die Frage in den Mittelpunkt stellen, um welcher Sache willen, für welches Europa wir arbeiten. Sicher nicht für ein konsumorientiertes und selbstzerstörerisches Europa, das seine Identität und seinen Sinn für Werte verliert, obwohl so viel darüber geredet wird? Das hieße, Unhaltbares zu verteidigen.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, diese Aussprache hat aus meiner Sicht einmal mehr gezeigt, welch überaus wertvollen Beitrag Ihr Parlament zu den wesentlichen Grundzügen und Leitlinien der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik leistet. Sie hat ebenfalls gezeigt, dass dieser vom Parlament so gewünschte Dialog in sehr konkreter Form existiert, und ich verstehe auch, dass das Parlament diesen Kontakt, diesen Dialog mit dem Rat und der Kommission fordert. Die Aussprache hat unter Beweis gestellt, dass der Dialog nicht nur a posteriori geführt wird, um über die Vergangenheit zu sprechen, sondern dass er auch für die Gegenwart und für die künftigen Politiken existiert.

Außerdem bin ich, wie bereits gesagt, der Ansicht, dass man keine Außenpolitik gegen das Parlament führen kann. Seitdem ich das Vergnügen habe, den Ratsvorsitz zu vertreten, hatte ich nie den Eindruck, dass der Rat eine Politik gegen das Parlament führt. Ich hatte eher den Eindruck, dass die Politik durchaus gemeinsam geführt wird, und im Übrigen zeigen die heutigen, aber auch die während der vorangegangen Sitzungen geführten Aussprachen zum Nahen Osten, zum Libanon und vor einigen Stunden zu den Balkanländern, dass das Parlament nicht nur in die Analyse unserer Politik, sondern auch in die Konzeption und in die Festlegung der künftigen Leitlinien dieser Politik einbezogen wird.

Was die Grundzüge dieser Politik in all ihren Facetten anbelangt, die Auffassung, dass Europa Sicherheit braucht, die Tatsache, dass diese Sicherheit nicht nur eine Sicherheit in politischer und militärischer Hinsicht ist, sondern eine allumfassende Sicherheit, welche Aspekte wie den Umweltschutz oder die Menschenrechte einbezieht, so kann ich nur einen breiten Konsens feststellen. Ich bin darüber hinaus sehr empfänglich für das, was über den Wert von Symbolen gesagt wurde, und zu dem, was weit über Symbole hinaus geht, nämlich, dass das Zusammentreffen mit Militärangehörigen, welche die europäischen Sterne auf ihren Schulterstücken tragen, erschauern lässt und auf wirksame Weise zeigt, dass Europa auf dem Vormarsch ist, dass die Vereinigung Europas auf dem Vormarsch ist und dass wir im Begriff sind, vor allem durch die Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine weitere Etappe zurückzulegen.

Zum Abschluss eine einzige Bemerkung zu China. Herr Jarzembowski, ich habe während einer Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten einen Standpunkt vertreten, und ich merke, dass sich dieser Standpunkt allmählich bestätigt. Aus meiner Sicht muss man der Realität ins Auge schauen. Wir müssen eine Beziehung zu China aufbauen, da dies ein Land ist, welches an Bedeutung gewinnt. Deshalb müssen wir mit China einen umfassenden Dialog zu sämtlichen Aspekten aufnehmen.

Vielen Dank für Ihre Redebeiträge, meiner Meinung nach war dies eine wertvolle und nützliche Aussprache, die zeigt, dass der Dialog zwischen den unterschiedlichen Institutionen der Union funktioniert.

 
  
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  Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie mein Kollege denke auch ich, dass diese Aussprache sehr interessant und umfassend war, denn sie hat gezeigt, dass unter der Flagge der GASP und EVSP viele konkrete Fragen in Angriff genommen wurden. Viele dieser Themen werden uns in neuen Debatten wiederbegegnen. Natürlich haben wir die Menschenrechte nicht vergessen. Sie wurden von vielen von Ihnen angesprochen und ich denke, sie sind bereits ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesamtstrategie. Es ist sehr wichtig, das wir mit einer Europäischen Charta der Menschenrechte und - hoffentlich schon bald - einer Verfassung, ein Global Player werden.

Ein Thema wurde in dieser Aussprache noch nicht genannt, aber ich möchte es erwähnen, weil es eine so wichtige Rolle für die Sicherheit und Entwicklung spielt. Das ist die Geschlechterfrage, die in Europa so starke Förderung erfährt, auch im Rahmen unserer Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik. Sie ist Teil der Gesamtstrategie, die wir anstreben.

Ferner stimme ich der Bemerkung zu, dass die Europäische Union mit Partnern zusammenarbeiten muss, um zu verhindern, dass Kernmaterial und andere sensible Materialien in die Hand von Terroristen gelangen. Dies ist eines der Hauptziele in unserem gemeinsamen Aktionsplan.

Ich teile auch die Meinung von Herrn von Wogau und anderen, dass eine sehr wichtige Verknüpfung zwischen innerer und äußerer Sicherheit besteht. Das ist auch der Schlüssel zu einer engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Generaldirektionen in der Kommission und der GD Außenbeziehungen.

Es wurde schließlich auch eine ganz konkrete Frage zur Minenräumung gestellt. Das ist nicht nur in Bosnien ein Problem. Es betrifft die ganze Welt, und deshalb sind wir sehr froh, dass die Überprüfungskonferenz zum Ottawa-Übereinkommen gegen Personen-Landminen in Kenia stattgefunden hat, wo wir sahen, dass diese von der Europäischen Union geförderte Politik sehr gute Fortschritte gemacht hat. Es bleibt noch sehr viel zu tun, aber wir haben eine gute, umfassende Grundlage. Lassen Sie uns gemeinsam darauf aufbauen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 

21. Fragestunde (Rat)
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  Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0163/2005), zunächst mit den Anfragen an den Rat.

 
  
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  Der Präsident. -

Anfrage Nr. 1 von Esko Seppänen (H-0165/05)

Betrifft: Statut der Mitglieder

Es ist bekannt, dass der Ratsvorsitz ein Statut der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorbereitet. In welcher Phase befinden sich die Vorbereitungen und besteht Hoffnung, dass das Statut die Mitglieder des Europäischen Parlaments bereits in dieser Legislaturperiode betrifft?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) In Beantwortung Ihrer Frage, Herr Seppänen, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Verfahren zur Annahme des Statuts für die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Artikel 190 Absatz 5 des EU-Vertrags und Artikel 108 Absatz 5 des Euroatom-Vertrags festgelegt ist. In Übereinstimmung mit diesen Artikeln legt das Europäische Parlament nach Anhörung der Kommission und mit Zustimmung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder fest.

Die Ratspräsidentschaft hat die Absicht, die Verhandlungen über das Statut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, einschließlich derer über sein Inkrafttreten, möglichst noch in diesem Halbjahr zum Abschluss zu bringen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Arbeit fortgesetzt wird, um dieses Ziel zu erreichen.

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  
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  Seppänen (GUE/NGL).(FI) Herr Minister, einige Mitgliedstaaten des Rates haben den Kompromissvorschlag, der beim letzten Mal im Parlament und im Rat erörtert wurde, zurückgewiesen. Beabsichtigen Sie, noch einmal ein ähnliches Paket einzubringen, oder haben Sie eigene Änderungsvorschläge zu diesem Paket, und wie würden diese möglichen Änderungsvorschläge aussehen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Sie werden sich erinnern, dass wir unter der irischen Ratspräsidentschaft einem Kompromiss bereits sehr nahe waren. Leider scheiterten wir, kurz bevor wir das Ziel erreicht hatten. Dieser Kompromiss war zwischen dem Rat und vor allem der irischen Ratspräsidentschaft einerseits und dem Europäischen Parlament andererseits verhandelt worden.

Ich gehe davon aus, dass viele Elemente dieses Kompromisses nach wie vor ihren Wert haben, sodass er meiner Ansicht nach eine gute Ausgangsbasis darstellt. Allerdings gilt es aus einleuchtenden Gründen festzustellen, wo Anpassungen notwendig sind, und daran arbeiten wir gerade. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Rat, aber auch mit dem Parlament an Lösungen arbeiten, die, so hoffe ich, für möglichst alle Mitgliedstaaten oder zumindest für eine qualifizierte Mehrheit unter ihnen akzeptabel sind.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ich frage mich, ob der Ratspräsident Gelegenheit hatte, sich mit der gestrigen Abstimmung im Europäischen Parlament zur Entlastung zu befassen. Falls dem so ist, stimmt er mir zu, dass die mangelnde Bereitschaft oder auch Fähigkeit des Parlaments, sein eigenes Haus zu reformieren, beweist, wie dringend das Statut gebraucht wird, und dass der einzige Weg, das Ansehen dieses Organs zu verbessern, in der Annahme eines Abgeordnetenstatuts besteht?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Nur Sie können über die innere Struktur und Funktionsweise des Parlaments entscheiden. Ich überlasse Ihnen die gesamte Verantwortung dafür. Ich kann Ihnen versichern, dass der Vorsitz entschlossen ist, gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat eine Lösung zu finden. Wir haben diese Verpflichtung übernommen, und ich hoffe, dass wir erfolgreich sein werden.

 
  
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  Doyle (PPE-DE).(EN) Ich möchte den Ratspräsidenten fragen, ob er akzeptiert, dass das Abgeordnetenstatut und das Pauschalenpaket dieses Parlaments zusammen verhandelt werden, wie ja im November oder Dezember vor zwölf Monaten, genau vor der irischen Präsidentschaft, vereinbart wurde. Das Abgeordnetenstatut ist dringend, denn damit könnten wir die ganze Diskussion um die Pauschalen klären.

Die gestrige Abstimmung über die Haushaltsentlastung hat gezeigt, dass diejenigen, die politisch ehrbar sind und die vor achtzehn Monaten geschlossene Vereinbarung anerkennen, trotz des Drucks vonseiten der Medien und anderen, es nicht zu tun, dazu standen. Wir brauchen Reformen, und zwar für das gesamte Paket: das Abgeordnetenstatut und die Pauschalen.

Können Sie garantieren, dass wir während der jetzigen Präsidentschaft ein Abgeordnetenstatut erhalten werden? Können Sie garantieren, dass die Kollegen, die das letzte Mal im Rat während der irischen Präsidentschaft, als wir dachten, wir hätten einen Kompromiss erzielt, sich zurückzogen, dieses Mal dabei bleiben werden? Haben Sie mit diesen Ländern verhandelt oder Zusagen von ihnen erhalten?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Jede Lösung muss umfassend sein, eine Art „Paket“, wie Sie es ausgedrückt haben. Natürlich kann ich Ihnen derzeit nicht garantieren, dass alle uns folgen werden. Vielleicht erinnern Sie sich an die wesentlichen Gründe, die zum Scheitern dieses Pakets geführt haben, das verhandelt worden war. Es waren recht spezielle Gründe. Wir hoffen, dass dieses Mal eine Lösung gefunden und dass diese Lösung von allen unterstützt werden kann, und dass sich niemand von gewissen Artikeln in Zeitungen beeindrucken lässt, die ich nicht weiter benennen will.

 
  
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  Der Präsident. In der Geschäftsordnung ist eine zeitliche Begrenzung festgelegt. Jeder Anfrage folgen zwei Zusatzfragen. Ich sitze der Fragestunde zum ersten Mal vor, und wegen der Bedeutung des Themas werde ich dieses eine Mal gegen die Regel verstoßen.

 
  
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  Mitchell (PPE-DE).(EN) Ich möchte mich den anderen Abgeordneten anschließen und den Ratsvorsitz dringend ersuchen, dieses Statut voranzutreiben.

Die Scheinheiligkeit der Abgeordneten, die die Haushaltsentlastung gestern abgelehnt haben, hat mich sehr getroffen. Sie haben doch selbst Ausgaben von diesen Konten bestritten, die sie nun ablehnen. Ich habe noch nie eine solche Scheinheiligkeit erlebt, das war wirklich geschmacklos. Ich ersuche den Ratsvorsitz dringend, dieses Statut voranzubringen, damit diese Angelegenheit sowohl für unsere Vergütung als auch bei den Spesen für unsere Arbeit ein für alle Mal geregelt ist.

Es besteht keinerlei Aussicht, dass die Heuchler, die hier gestern so einen Aufstand gemacht haben, das Geld zurückerstatten, um das wieder gutzumachen, was ihrer Meinung nach mit den Konten nicht stimmt, deren Entlastung sie gestern verweigert haben. Dieses Verhalten ist absolut würdelos.

 
  
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  Der Präsident. Ich denke, der Vorsitz hat darauf bereits geantwortet.

 
  
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  Rübig (PPE-DE). Herr Präsident! Wenn es das Statut jetzt geben wird, ist es in den Europäischen Institutionen doch eigentlich klar, dass alle unabhängig von den Ländern bezahlt werden. Sollen die Abgeordneten aller Länder in Zukunft also gleich bezahlt werden? Wird es einen wesentlichen Unterschied zu den Beamtengehältern geben, oder bemüht man sich, hier Ausgewogenheit zu erreichen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Was den ersten Punkt Ihrer Frage anbelangt, bin ich der Meinung, dass es in der Tat einen zentralen Grundsatz der Europäischen Union gibt, nämlich den Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Meiner Ansicht nach muss er auch im vorliegenden Fall Anwendung finden.

Der zweite Teil Ihrer Frage über die Ausgewogenheit – das ist vielleicht eine Frage der subjektiven Beurteilung. Darauf kann ich Ihnen keine klare Antwort geben. Aber ich glaube schon, dass wir auf der Basis eines ausgewogenen Pakets diskutieren.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 2 von Robert Evans (H-0167/05)

Betrifft: Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie

Gibt es angesichts des Drucks auf die Regierungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen, entsprechend dem Kyoto-Protokoll keinen Spielraum für weit mehr Entwicklung und Fortschritt im Bereich der erneuerbaren Energien? Welche Schritte werden unternommen, um die Stromerzeugung durch Windkraft, Wellen und Gezeiten zu fördern, und werden diese neuen Initiativen durch den Einfluss der Erdöllobby behindert?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich möchte Herrn Evans antworten. Im Hinblick auf die jährliche Frühjahrstagung des Europäischen Rates hat der Rat „Umwelt“ am 10. März 2005 einen Beitrag zu den Beratungen über die Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie angenommen. Generell hält es der Rat für erforderlich, ab 2005 Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung der Klimaänderung in die Wege zu leiten und ökologischen Innovationen sowie die Energie- und Ressourceneffizienz zu fördern.

Er hat die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vor allem ersucht, nachhaltigere Verbrauchs- und Produktionsmuster zu empfehlen, zu denen ökologisch effiziente Innovationen beitragen, damit das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch und der Umweltschädigung abgekoppelt wird. Darüber hinaus hat er dazu angeregt, die Europäische Kommission aufzufordern, 2005 eine europäische Initiative für Energieeffizienz sowie ein Grünbuch, einschließlich einer Liste möglicher Maßnahmen, zu erarbeiten.

Im Kern hat der Rat in erster Linie die sofortige und umfassende Umsetzung eines Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) empfohlen, um ökologischen Innovationen eine angemessene und wettbewerbsorientierte Marktperspektive zu eröffnen. Außerdem schlug er die nachdrückliche Förderung von ökologischen Innovationen und Umwelttechnologien in allen Wirtschaftszweigen - vor allem in den Bereichen Energie und Verkehr - vor. Ferner empfahl er Eindämmungsmaßnahmen zur Verringerung der langfristigen Risiken und Kosten der Klimaänderung; angestrebt wird eine Wirtschaft mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, unter anderem durch verstärkten Einsatz und verstärkte Entwicklung von Technologien in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz, und von neuen Brennstoffen.

 
  
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  Evans, Robert (PSE).(EN) Ich möchte dem Ratspräsidenten für diese Antwort danken, die zudem sehr nützlich war. Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf den letzten Punkt lenken, wo ich auf die Macht der Ölbranche verweise, die meines Erachtens oft Regierungen niederhält und neue Initiativen in diesem Bereich abwürgt.

Stimmen Sie mir möglicherweise zu, persönlich oder als Ratspräsident, dass wir, hätte es vergleichbare von der Ölbranche finanzierte Investitionen in alternative Energiequellen gegeben, jetzt möglicherweise die großen Fortschritte vorweisen könnten, die der Rat jetzt macht? Sollten wir Ihrer Meinung nach die Ölunternehmen unter Druck setzen, um unsere Abhängigkeit von den weltweit schwindenden Erdölvorräten zu verringern?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens wird die derzeitige Lage des Erdölmarktes, vor allem aber der hohe Erdölpreis, viele Wirtschaftsakteure dazu veranlassen, in alternative und erneuerbare Energien zu investieren. Dort wird sich ein Gleichgewicht herausbilden. Wir wissen ja, dass der Erdölpreis auf bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen in einigen Teilen der Welt sowie auf gewisse spekulative Tendenzen zurückzuführen ist. Das wird sich dahingehend auswirken, dass erneuerbare Energien attraktiver werden, und über diese Mechanismen wird es vielleicht gelingen, Druck auf die Erdölgesellschaften auszuüben sowie Initiativen zur Förderung zukunftsträchtiger Energien zu ergreifen.

 
  
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  Caspary (PPE-DE). Herr Präsident! Auch ich bin der Meinung, wenn wir ein Treibhausproblem haben, dann müssen wir durch den Einsatz erneuerbarer Energien, aber auch durch die Kernenergie und das Einsparen von Energie etwas dagegen tun. Wenn aber der Fragesteller fragt, welche Schritte unternommen werden, um die Stromerzeugung durch Windkraft, Wellen und Gezeiten zu fördern und ob diese neuen Initiativen durch den Einfluss der Erdöllobby behindert werden, dann frage ich Sie: Welche Initiativen werden im Bereich der Kernenergie gestartet, und werden diese Initiativen durch die Lobby zugunsten erneuerbarer Energieträger behindert?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens handelt es sich hier um eine Frage, die sich in jedem Land stellt. Jedes Land muss die für seine jeweiligen Belange am besten geeigneten Produktionsverfahren im Energiebereich wählen. Ich habe den Eindruck, dass Sie eine Neigung für eine spezielle Energiequelle zum Ausdruck gebracht haben. Ich verstehe Ihren Standpunkt, den ich allerdings nicht unbedingt teile. Der Rat überlässt es meines Erachtens jedem Mitgliedstaat selbst, die Optionen zu wählen, die er als am geeignetsten ansieht.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0169/05)

Betrifft: Alterung der europäischen Bevölkerung und Überprüfung der Regelungen über den vorzeitigen Ruhestand

Die demographische Entwicklung und die Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union machen es nach allgemeiner Auffassung erforderlich, dass Beschäftigte über das 55. Lebensjahr hinaus im aktiven Berufsleben verbleiben.

Ist der Rat genau über die gegenwärtig in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgte Politik in der Frage des vorzeitigen Ruhestands informiert?

Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu treffen, um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von Beschäftigten über 55 Jahre zu verhindern und den Mehrwert aus der Erfahrung dieser Beschäftigten zu nutzen, ohne dass die Möglichkeiten für junge Menschen und Arbeitslose, einen Arbeitsplatz zu finden, eingeschränkt werden?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Seit Jahren schon zielen die beschäftigungspolitischen Leitlinien darauf ab, das aktive Altern zu fördern, um das durchschnittliche Renteneintrittsalter anzuheben, und dabei vor allem die spezielle Leitlinie 5 der Leitlinien aus dem Jahr 2003, die 2004 unverändert übernommen wurden. Darüber hinaus hat der Europäische Rat von Stockholm ein anspruchsvolles Ziel festgelegt, das darin besteht, die Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen auf 50 % zu erhöhen, und der Europäische Rat von Barcelona hat ein weiteres anspruchsvolles Ziel formuliert, nämlich bis 2010 das durchschnittliche Renteneintrittsalter um fünf Jahre anzuheben, welches derzeit nach Schätzungen von Eurostat bei 61 Jahren liegt.

Der Rat hält den Verbleib von älteren Arbeitnehmern im Erwerbsleben für eine bedeutende Aufgabe, wie aus den Kernpunkten hervorgeht, die jüngst für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates verabschiedet wurden. Darin verweist er darauf, dass dieser Frage in den Reformen zur künftigen Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme je nach Lage in dem jeweiligen Land Vorrang eingeräumt werden sollte. Denn die zunehmende Lebenserwartung wird erneut eine Altersverschiebung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, was es erforderlich macht, die Maßnahmen, die einen Anreiz für den Eintritt in den Vorruhestand darstellen, schrittweise abzubauen.

 
  
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  Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ist im Rahmen der Freiheit der europäischen Bürger und der Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Alters und anderer Faktoren sowie im Rahmen der Perspektive, die umfangreiche Erfahrung von Arbeitnehmern im Vorruhestandsalter zu nutzen, vorgesehen, auf europäischer Ebene gemeinsame politische Grundlagen zu schaffen, die es jungen Menschen ermöglichen, ebenfalls von der Erfahrung der in den Ruhestand gehenden Arbeitnehmer zu profitieren, ohne dass ihnen dabei der Weg verbaut wird, die ihnen zustehenden Arbeitsplätze zu bekommen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich bin wirklich der Ansicht, dass das Verbleiben von älteren Arbeitnehmern im Erwerbsleben nicht im Widerspruch zur Beschäftigung Jugendlicher stehen muss. Der Europäische Rat hat mit seinem Beschluss, die Lissabon-Strategie wieder aufzugreifen und neu zu beleben, eine Initiative zugunsten besserer Beschäftigungsaussichten für Jugendliche ergriffen. Ich glaube, beides kann miteinander einhergehen, was aber vielleicht andere Formen der Arbeitsverwaltung notwendig machen wird. Allerdings erfolgt die Arbeitsverwaltung in erster Linie in den Unternehmen, denen bewusst werden muss, was Sie gesagt haben, nämlich dass die Erfahrung - die sich ja aus dem Alter ergibt - ihren Preis und ihren Wert hat.

 
  
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  Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Ich freue mich sehr, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht und dass die Frage des aktiven Alterns von manchen Kollegen auf der Galerie so intensiv verfolgt wird. Dieses Thema betrifft ja viele von uns.

Könnten Sie die Strategien der europäischen Institutionen für das aktive Altern bestätigen, und konkret, dass es keine Altersdiskriminierung mehr in der Beschäftigungspolitik gibt, die Sie und Ihre Kollegen als Arbeitgeber betreiben? Sie haben die Rolle der Arbeitgeber erwähnt, und die EU-Institutionen sind ja selbst Arbeitgeber. Ich habe diese Frage auch Kommissar Kinnock gestellt, aber nie eine direkte Antwort erhalten. Bekomme ich eine von Ihnen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, so gibt es in den europäischen Institutionen keine Politik, wonach Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, benachteiligt werden. Übrigens möchte ich daran erinnern, dass die Kommission letztes Jahr einen Bericht für die Frühjahrstagung des Rates vorgelegt hat, der sich mit dem Gedanken des aktiven Alterns befasste. Meiner Ansicht nach ist es Sache der Institutionen, diesen Gedanken zu fördern. Ich meine nicht, dass in den europäischen Institutionen in dieser Hinsicht eine gezielte Benachteiligung erfolgt. Man findet dort Menschen aller Altersstufen, wobei natürlich das Rentenalter eine Grenze darstellt, aber dieses Thema gehört in eine andere Debatte.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 4 von Mairead McGuinness (H-0172/05)

Betrifft: Kinderheime in Rumänien

Kann der Rat angesichts der voraussichtlichen Unterzeichnung des Beitrittsvertrags mit Rumänien im April dieses Jahres Auskunft über eventuelle Fortschritte in Bezug auf die Lage der Menschenrechte in Rumänien geben, insbesondere im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche in Waisenhäusern und anderen staatlichen Einrichtungen leben? Ist der Rat überzeugt, dass die Fortschritte, die auf diesem Gebiet gemacht worden sind, ausreichen, um die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zu rechtfertigen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Europäische Rat vom Dezember 2004 stellte mit Befriedigung fest, dass es aufgrund der Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung des Besitzstands und der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen möglich gewesen sei, alle in den Beitrittsverhandlungen noch offen gebliebenen Kapitel förmlich abzuschließen. Heute haben Sie beschlossen – wie ich glaube –, dem EU-Beitritt Rumäniens zuzustimmen.

Der Europäische Rat hat unter Berücksichtigung der Bewertungen und Empfehlungen der Kommission eingeschätzt, dass Rumänien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen. Zugleich hat der Europäische Rat ausdrücklich erklärt, dass die Union die Vorbereitungen Rumäniens sowie die erzielten Ergebnisse weiterhin aufmerksam verfolgen wird – wie es meiner Ansicht nach heute Vormittag umfassend zum Ausdruck kam.

Daher versichert der Rat der Frau Abgeordneten, dass das Problem der Kinder sorgfältig überwacht wird. Im Übrigen verweist er darauf, dass die Kommission in ihrem Bericht 2004 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt stetige Fortschritte bei der Neugestaltung des Schutzes der Kinder festgestellt hat, indem vor allem die veralteten großen Heime geschlossen und alternative Wege beschritten wurden.

Die Union hat ihrerseits die Bemühungen Rumäniens zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Kinderhilfseinrichtungen finanziell unterstützt. Obwohl noch viel zu tun und zu verbessern bleibt, kann man insgesamt einschätzen, dass sich die Lebensbedingungen der in öffentlichen Heimen untergebrachten rumänischen Kinder deutlich verbessert haben und dass die rumänischen Behörden ihre Bemühungen zur umfassenden Verwirklichung der Reform des Kinderschutzsystems weiter fortsetzen werden, wozu sie natürlich alle europäischen Institutionen, vor allem der Rat und die Kommission, aufgefordert haben.

 
  
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  McGuinness (PPE-DE). (EN) Herr Ratspräsident, in meiner Frage ging es auch um Jugendliche, und vielleicht hätte ich hinzufügen sollen: „mit Behinderungen“, weil damit einiges verbunden ist.

Könnten Sie mir etwas zum Stand der Einführung des landesweiten Pilotprojekts zur Reform von Einrichtungen der Nationalen Behörde für Menschen mit Behinderungen sagen, insbesondere in Bezug auf Negru Voda, und wann dieses Pilotprojekt möglicherweise landesweit eingeführt wird?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich glaube, dies ist eine Frage, die sich in erster Linie an die Kommission richtet. Bedauerlicherweise muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen dazu keine weiteren Auskünfte geben kann. Diese Frage muss der Kommission gestellt werden.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 5 von Philip Bushill-Matthews (H-0174/05)

Betrifft: Entzug des Wahlrechts expatriierter Bürger und Referendum über den Verfassungsvertrag

Ist sich der Rat dessen bewusst, dass zahlreiche britische Bürger, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ihren Ruhestand verbringen, bei den nationalen Referenden über die geplante Europäische Verfassung nicht abstimmen können? Wenn sie das Vereinigte Königreich vor über 15 Jahren verlassen haben, haben sie dort nach den derzeit geltenden nationalen Rechtsbestimmungen kein Wahlrecht mehr, erhalten jedoch auch in ihrem neuen Wohnsitzland nicht automatisch das Wahlrecht. Es ist zwar Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, ein solches Recht zu gewähren, doch sollte nicht eine gewisse Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, damit auch diese Menschen ihre Stimme abgeben können? Es ist zweifellos völlig falsch, dass europäischen Bürgern die Stimmabgabe in so einer wichtigen Frage verwehrt wird. Ist dem Rat bekannt, wie viele EU-Bürger davon betroffen sind, und welche Maßnahmen schlägt er vor, dass die Mitgliedstaaten dieses Problem gemeinsam lösen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat erinnert den Herrn Abgeordneten daran, dass die Gestaltung der Wahlverfahren sowie die Bestimmungen zur Wahlberechtigung einer Person durch das nationale Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geregelt werden. Obwohl es der Rat für wichtig erachtet, dass die Ausübung des Wahlrechts möglichst umfassend auf dem Gebiet der EU ausgeübt werden kann, steht es ihm nicht zu, sich zu den von dem Herrn Abgeordneten gestellten Fragen zu äußern.

 
  
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  Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Ich möchte nicht nur eine Zusatzfrage, sondern die ursprüngliche Frage noch einmal stellen, denn ich stelle fest, dass der Minister jetzt sowohl der vorhergehenden als auch dieser Frage ausgewichen ist, was ich nicht billigen kann. Ich sehe ein, dass dies Sache der Mitgliedstaaten ist. Meine Frage ist, ob der Rat seinen Einfluss geltend machen und den Einsatz bewährter Praktiken empfehlen kann, damit wir besser voneinander lernen können.

Ich wurde speziell auf den Fall expatriierter Briten in Spanien aufmerksam, die mir berichteten, dass sie in ihrem Heimatland Großbritannien unter der Voraussetzung wählen konnten, dass sie dort während der vergangenen 20 Jahre gemeldet waren, und die jetzige Regierung es nun schwieriger gemacht hat, indem diese Frist auf 15 Jahre verkürzt wurde. Kennen Sie noch andere Mitgliedstaaten, in denen es jetzt schwieriger für expatriierte Bürger ist, ihr Wahlrecht auszuüben, und möchten Sie nicht Ihre Kollegen dazu anhalten, das zu erleichtern? Bitte antworten Sie und sagen Sie etwas Konkretes.

 
  
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  Der Präsident. Ich wende mich an den Minister. Ich denke, dass Herr Bushill-Matthews auf etwas Bestimmtes hinauswill, aber wir sind beide Konservative!

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ehrlich gesagt, glaube ich, dass die Verfassung die Zuständigkeiten der Union eindeutiger definiert hat. Hier handelt es sich um ein Gebiet, das wirklich nicht in die Zuständigkeit der Union fällt. Daher obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten - und ich kann nur wiederholen, was ich bereits sagte - ihr Wahlrecht festzulegen, auch wenn es wünschenswert wäre, dass dieses Recht möglichst umfassend, wirksam und perfekt gestaltet ist, aber dafür sind die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-0177/05)

Betrifft: Christen in der Türkei

Was unternimmt die Ratspräsidentschaft, um den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Türkei endlich zu einem gesicherten Rechtsstatus zu verhelfen, der ein wichtiger Schritt in Richtung Religionsfreiheit wäre?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Im Rat wurde bereits mehrfach betont –und auch ich persönlich hatte übrigens bei der Beantwortung von Fragen zu diesem Thema im Namen des Rates mehrmals Gelegenheit zu betonen – dass zwar die Religionsfreiheit in der Verfassung der Türkischen Republik garantiert ist, aber bestimmte Voraussetzungen für die Tätigkeit nichtmoslemischer religiöser Gemeinschaften in Übereinstimmung mit der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Praxis noch festgelegt werden müssen.

Die Europäische Kommission verweist in ihrem Regelmäßigen Bericht 2004 auf einige von der Türkei in diesem Bereich erzielte Erfolge, räumt jedoch auch ein, dass noch bedeutende Lücken bestehen, die es zu schließen gilt, insbesondere, was die Rechtspersönlichkeit und die Eigentumsrechte der nichtmoslemischen Gemeinschaften und die Ausbildung der Geistlichen anbelangt. In diesem Zusammenhang wird ein wichtiger Gesetzesentwurf über das Stiftungswesen vom Kabinett des türkischen Ministerpräsidenten noch geprüft. Die Kommission war aufgefordert worden, sich zu diesem Entwurf, der zurzeit überarbeitet wird, zu äußern.

Der Europäische Rat vom 16. und 17. Dezember 2004 hat festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt hat. Zugleich verwies der Europäische Rat unmissverständlich darauf, dass die umfassende und wirksame Umsetzung des politischen Reformprozesses von der Kommission weiterhin aufmerksam verfolgt werden muss. Die Kommission ist aufgefordert, sich mit allen in ihrem Regelmäßigen Bericht und ihrer Empfehlung genannten Problembereichen, einschließlich natürlich der Religionsfreiheit, zu befassen, und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.

Daher kann der Rat dem Herrn Abgeordneten versichern, dass er die von der Türkei in diesem Bereich erzielten Fortschritte auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt sind – worüber die Kommission dem Rat im Herbst einen überarbeiteten Vorschlag übermitteln wird –, genau verfolgen wird. Darüber hinaus kann er ihm versichern, dass die Union wie bisher ungeklärte Fragen in den verschiedenen für den politischen Dialog zuständigen Gremien sowie in den im Rahmen des Assoziationsabkommens geschaffenen Organen zur Sprache zu bringen wird.

 
  
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  Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Das wird eine der spannendsten und wichtigsten Fragen in diesem Jahr sein, und ich möchte daher die Ratspräsidentschaft fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn auch der Rat in gewissen Abständen der Öffentlichkeit und dem Europäischen Parlament über die konkreten Verhandlungsfortschritte, die er erzielt hat, Bericht erstatten würde. Die Verhandlungen werden ja nicht von der Kommission geführt, sondern von den Mitgliedstaaten.

Wir würden gerne regelmäßig darüber unterrichtet, welche Fortschritte in der wichtigen Frage des kirchlichen Eigentums und der aktiven Religionsfreiheit erzielt werden.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich glaube, Herr Abgeordneter, dass Sie ein wenig vorgreifen, denn wir führen ja noch keine Verhandlungen mit der Türkei. Gewissermaßen stehen wir, steht vor allem die Kommission im Dialog mit der Türkei, um die Reformprozesse, zu denen sich die Türkei verpflichtet hat, weiter voran zu treiben. Ich kann Ihnen versichern, dass das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt, nach dem 3. Oktober, wenn die Verhandlungen mit der Türkei begonnen haben werden, natürlich über den Ablauf dieser Verhandlungen informiert wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 7 von Gunnar Hökmark (H-0185/05)

Betrifft: EU-Liste der terroristischen Vereinigungen

Obwohl die Hisbollah eine Organisation ist, die die Verantwortung für eine Reihe von Terrorakten übernommen hat, hat die EU sie nicht auf die Liste der terroristischen Vereinigungen gesetzt. Es wurde erklärt, dass die Situation in dem Raum dafür zu sensibel sei.

In der Realität ist die Lage gegenwärtig aber so sensibel, dass eine Passivität der EU im Hinblick auf die Hisbollah bedeutend gefährlicher ist. Die Hisbollah wird vom Iran finanziert und agiert mit Billigung Syriens. Somit stellt sie eine Gefahr für den Friedensprozess zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde dar, der jetzt wieder in Gang gekommen ist, und ist auch eine Bedrohung für das wachsende libanesische Streben nach Unabhängigkeit.

Die Hisbollah ist eine Organisation, die sich dem Terrorismus verschrieben hat. Dies kann nicht in Zweifel gezogen werden. Damit müsste die Organisation auch auf die EU-Liste der terroristischen Vereinigungen gesetzt werden. Für alle Kräfte, die sich für Frieden und Freiheit im Nahen Osten einsetzen, ist es wichtig, dass die EU gegen den vom Iran geförderten Terrorismus der Hisbollah klar Stellung bezieht.

Wann beabsichtigt der Rat die Hisbollah als die terroristische Vereinigung zu betrachten, die sie unzweifelhaft ist.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Frage der Aufnahme der schiitischen Hisbollah-Bewegung in die Liste der terroristischen Organisationen der EU wurde von den Ratsgremien mehrmals geprüft, ist jedoch nach wie vor nicht geklärt.

Dem Herrn Abgeordneten ist sicherlich nicht unbekannt, dass ein diesbezüglicher Beschluss den im Gemeinsamen Standpunkt 931/2001 festgelegten Voraussetzungen entsprechen muss und der Einstimmigkeit bedarf.

Darüber hinaus bekräftigte der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. März 2005 seine Unterstützung für einen souveränen, unabhängigen und demokratischen Libanon und forderte erneut die vollständige und unverzügliche Umsetzung der Resolution 1559 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in der vor allem zur Entwaffnung der auf dem libanesischen Hoheitsgebiet bestehenden Milizen aufgefordert wird. Der Europäische Rat hat diesen Ansatz auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel bestätigt.

 
  
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  Hökmark (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Ich möchte der Ratspräsidentschaft für die Antwort auf meine Frage danken. Allerdings war das keine richtige Antwort auf die von mir gestellte Frage, da es nicht um die Entwaffnung verschiedener Organisationen im Libanon ging, sondern um die Fortführung des Friedensprozesses im Nahen Osten unter stabilen Bedingungen. Wir wissen, dass der Terrorismus die größte Bedrohung dafür ist. Ebenso wissen wir, dass der Iran über die Hisbollah den Terrorismus finanziert und unterstützt und zu verschiedenen Gelegenheiten deutlich gemacht hat, dass sein erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist. Wenn dem Iran nicht deutlich gemacht wird, dass die Unterstützung von Terrorangriffen inakzeptabel ist und wenn die Hisbollah nicht als Terrororganisation gebrandmarkt wird, muss man die Frage stellen: Inwiefern ist die Hisbollah keine Terrororganisation? Und wie kann man dem Iran begreiflich machen, dass eine Unterstützung des Terrorismus nicht zulässig ist?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meines Erachtens geht Ihre Frage über das konkrete Thema der Hisbollah hinaus. Es fanden Diskussionen darüber statt, welches Konzept in diesem konkreten Fall das beste sei, und es sind verschiedene Optionen möglich. Denn die größte Bedrohung für den Friedensprozess geht vom Terrorismus aus.

Allerdings muss erst noch herausgefunden werden, wie diese Geißel wirksamer bekämpft werden kann, und ich kann bisher nur bestätigen, was ich bereits gesagt habe, nämlich dass das im derzeitigen Stadium verfolgte Konzept nicht darin besteht, diese von Ihnen genannte Organisation, d. h. die Hisbollah, auf die Liste zu setzen. Was nicht besagt, dass die Aktivitäten dieser Gruppe nicht als gefährlich angesehen werden, aber dieses Konzept wurde nun einmal gewählt, und es wird übrigens auch von mehreren unserer wichtigsten Partner nicht infrage gestellt.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ich möchte den Rat in seiner Sichtweise auf die Hisbollah bestärken. Es liegt eine gewisse Logik darin. Wenn Sie gegen Terrorismus sind – so wie wir alle, und wir wissen, dass die Hisbollah Verbindungen zum Terrorismus hat –, dann verbieten Sie die Hisbollah. Allerdings wäre dies ein sehr kurzfristiger Ansatz, da es ohne aktive Beteiligung der Hisbollah keine dauerhafte Lösung für den Nahen Osten geben wird. Deshalb tut der Rat natürlich recht daran, die Frage des Verbots dieser Organisation weiterhin zu prüfen, doch kurzfristig wäre es wesentlich besser, einen Dialog zu führen.

 
  
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  Allister (NI).(EN) Ist angesichts der finanziellen Verbindungen zwischen dem Iran und der Hisbollah die sehr zurückhaltende Vorgehensweise des Rates gegenüber dem Iran, wie sie in seiner schwachen Haltung gegenüber Irans Nuklearplänen sichtbar wird, ebenfalls in Bewegung? Ist das hier die gleiche zurückhaltende Vorgehensweise gegenüber der Hisbollah wegen der Verbindung zum Iran?

Ich halte die Hisbollah für eine der schlimmsten und grausamsten terroristischen Organisationen, die in unserer gefährlichen Welt heute aktiv sind, und man sollte sie entsprechend behandeln. Wenn die Erfahrung aus meinem Teil der Welt uns eines lehrt, dann dass ein Einschmeicheln bei Terroristen nicht funktioniert. Was mit der IRA vor sich gegangen ist, ist doch ein eindeutiger Beweis dafür.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Meiner Meinung nach geht es hier nicht darum, ob man Samthandschuhe anzieht oder nicht. Übrigens haben Sie diese Frage außerdem auch in einem weiteren Sinne gestellt. Denn wir müssen in der Tat auch mit dem Iran über seine Haltung und seine Unterstützung von terroristischen Aktivitäten sowie seine Einstellung zu einer friedlichen Regelung des Nahostproblems das Gespräch führen, was ja auch geschieht. Darüber hinaus taten und tun wir dies auch im Rahmen des von uns erstellten globalen Konzepts, das wir vor allem im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen gemeinsam mit diesem Land verfolgen.

Was die Hisbollah anbelangt, möchte ich im Zusammenhang mit dem Beitrag von Herrn Martin sagen, dass es sich meiner Ansicht nach um eine komplexe Gruppe handelt. Denn diese Organisation weist verschiedene Flügel auf, darunter einen parlamentarischen, denn sie ist ja im libanesischen Parlament vertreten. Auch das ist ein Grund, weshalb ich in meiner Antwort auf diesen libanesischen Flügel verwiesen habe, der ja nicht ausgeschlossen und von dem speziellen Hintergrund des Terrorismus gegenüber Israel losgelöst werden kann.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 8 von David Martin (H-0186/05)

Betrifft: Verhandlungen über die Aufnahme Kroatiens

Wie bewertet der Rat den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit Kroatien über die Aufnahme in die EU?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Europäische Rat vom Juni 2000 stellte fest, dass alle westlichen Balkanstaaten potenzielle Kandidaten für den EU-Beitritt sind.

Inzwischen brachte der Europäische Rat im Juni 2003 erneut seine feste Entschlossenheit zum Ausdruck, die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten uneingeschränkt und wirksam zu unterstützen, die Teil der EU sein werden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Es hängt also im Wesentlichen von den betreffenden Ländern selbst ab – und meines Erachtens haben es die Debatten, die wir über die westlichen Balkanstaaten geführt haben, hinreichend gezeigt –, das Tempo ihrer Annäherung an die EU zu bestimmen, indem sie sich am Besitzstand ausrichten und die Kriterien des Europäischen Rates von Kopenhagen erfüllen.

Am 16. März 2005 bekräftigte der Rat das Eintreten der Europäischen Union für den Beitritt Kroatiens und nahm den Verhandlungsrahmen für dieses Land an. Er wies auch darauf hin, wie wichtig eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller westlichen Balkanstaaten mit dem ICTY ist. Dies ist eine Grundvoraussetzung für engere Beziehungen dieser Länder mit der EU, und ich glaube, dass ich dies bereits in der vorigen Aussprache mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht habe.

Da die Beratungen des Rates zu dieser Frage nicht zu einem Einvernehmen geführt haben, wurde die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien verschoben. Die bilaterale Regierungskonferenz wird im gegenseitigen Einvernehmen einberufen werden, sobald der Rat feststellt, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet. Ihnen ist bekannt, dass eine vom Vorsitz geleitete Gruppe, der die beiden folgenden Ratsvorsitze sowie die Kommission und der Hohe Vertreter für die GASP angehören, eingesetzt wurde, um dem Rat zu ermöglichen, diesen Beschluss in voller Kenntnis der Sachlage zu fassen. Am 26. April wird eine erste Zusammenkunft mit der kroatischen Regierung stattfinden, auf der genau dieser Aspekt der Zusammenarbeit mit dem Haager Gerichtshof erörtert werden soll.

 
  
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  Martin, David (PSE).(EN) Ihre Antwort war sehr hilfreich, doch wenn der flüchtige General sich außerhalb Kroatiens aufhält, welche Beweise können Ihnen denn die kroatischen Behörden dann dafür bringen, dass sie mit dem Internationalen Gerichtshof zusammenarbeiten? Sie sind jetzt offenbar im Zugzwang. Wenn er das kroatische Hoheitsgebiet verlassen hat, dann werden sie ihn nicht fassen können. Wenn sie ihn nicht fassen können, wie können sie ihre Bereitschaft zeigen, dem Internationalen Gerichtshof Folge zu leisten?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Abgeordneter, ich glaube, dass ich bereits Gelegenheit hatte, diese Frage eindeutig zu beantworten. Es war niemals die Rede davon, dass die Inhaftierung von General Gotovina und seine Überstellung nach den Haag Voraussetzung für die Eröffnung von Verhandlungen mit Kroatien wäre. Dies wurde niemals als Vorbedingung angesehen. Die Vorbedingung besteht in der Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Haager Tribunal, was bedeutet, dass alle Informationen übermittelt werden, die die Verhaftung ermöglichen. Denn wenn sich der General irgendwo außerhalb des kroatischen Hoheitsgebietes aufhält, kann man die Kroaten nicht zwingen, ihn zu verhaften.

Meines Erachtens darf diese Bedingung nicht mit der umfassenderen Bedingung, nämlich der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, d. h. der Übermittlung aller Informationen, die die Verhaftung ermöglichen, verwechselt werden. Wenn die Verhaftung nicht vollzogen werden kann, weil hinreichende Informationen fehlen, bedeutet das nicht, dass der Beitritt Kroatiens definitiv versperrt ist, denn das wäre unfair diesem Land gegenüber.

 
  
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  Der Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt:

Anfrage Nr. 9 von Enrique Barón Crespo (H-0188/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso, europäischer Bürger im Irak

Am 8. April 2003 starben während der Ausübung ihrer Informationstätigkeit José Couso, spanischer und europäischer Bürger, Kameramann des Sendes Tele 5, Taras Protsyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) durch Angriffe der amerikanischen Streitkräfte.

Bis heute haben die US-Behörden weder Nachforschungen angestellt noch einen Gerichtsprozess angestrengt. Jedoch haben sich dieselben Behörden einverstanden erklärt, mit italienischer Beteiligung Ermittlungen aufzunehmen zu dem ungerechtfertigten Angriff derselben Streitkräfte vom Freitag, 4. März, um die italienische und europäische Bürgerin Giuliana Sgrena zu befreien.

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um zu erreichen, dass Ermittlungen mit ausreichenden Garantien eingeleitet werden, die die strafrechtliche Verantwortung und die Zuständigkeit für Entschädigungen in Bezug auf die Ermordung des europäischen Bürgers José Couso sowie seiner bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht ums Leben gekommenen Kollegen klären können?

Anfrage Nr. 10 von Willy Meyer Pleite (H-0191/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso im Irak

Am 8. April 2003 starben bei der Ausübung ihrer Informationsarbeit José Couso, spanischer Bürger (Kameramann des spanischen Fernsehsenders Telecinco), Taras Prosyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) infolge eines Angriffs der amerikanischen Streitkräfte gegen das Hotel Palestine in Bagdad.

Bis zum heutigen Tag haben die US-Behörden absolutes Stillschweigen im Zusammenhang mit dieser dramatischen Ermordung gewahrt, ohne irgendwelche Nachforschungen angestellt noch einen Gerichtsprozess eingeleitet zu haben.

Jedoch haben dieselben Behörden beschlossen, zusammen mit der italienischen Regierung Ermittlungen über den ungerechtfertigten Angriff anzustellen, den dieselben amerikanischen Streitkräfte am 4. März 2005 unternommen haben, um die italienische Journalistin Giuliana Sgrena zu befreien, und bei dem Nicola Capilari starb.

Welche Maßnahmen kann die EU ergreifen, um zu erreichen, dass Ermittlungen mit ausreichenden Garantien der Unparteilichkeit angestellt werden, um sämtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Mord zu klären, dem José Couso und seine Kollegen, die bei der Erfüllung ihres Informationsauftrags ums Leben kamen, zum Opfer gefallen sind.

Anfrage Nr. 11 von David Hammerstein Mintz (H-0205/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten José Couso, europäischer Bürger im Irak

Am 8. April 2003 starben bei der Ausübung ihrer Informationsarbeit José Couso, spanischer und europäischer Bürger (Kameramann des spanischen Fernsehsenders Tele 5), Taras Protsyuk (Agentur Reuters) und Tarek Ayoub (Fernsehsender Al Jazeera) infolge von Angriffen der amerikanischen Streitkräfte.

Zu diesem Fall wurden durch die US-Behörden weder Nachforschungen angestellt noch irgendein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Aufgrund des ungerechtfertigten Angriffs durch dieselben Streitkräfte am 4. März 2005 während der Befreiung der italienischen Journalistin Giuliana Sgrena, die mit dem Tod von Nicola Capilari (Chef des italienischen Geheimdienstes Sismi) endete, haben die USA sehr wohl beschlossen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, in das Italien einbezogen werden soll.

Welche Maßnahmen sollten daher ergriffen werden, um Ermittlungen zu gewährleisten, die es ermöglichen, sowohl die strafrechtliche Verantwortung als auch die Zuständigkeit für Entschädigungen in Bezug auf die Ermordung des Journalisten José Couso und seiner Kollegen, während sie ihre Informationstätigkeit ausübten, angemessen festzustellen?

Anfrage Nr. 12 von Josu Ortuondo Larrea (H-0216/05)

Betrifft: Ermittlungen zum Mord an dem Journalisten José Couso in Irak

Anlässlich der Befreiung der italienischen Journalistin Giuliana Sgrena töteten die amerikanischen Streitkräfte am 4. März 2005 den italienischen Staatsangehörigen Nicola Calipari.

Auf Druck der italienischen Bürger haben die italienische Regierung und die Vereinigten Staaten beschlossen, gemeinsam Ermittlungen anzustellen, um diesen traurigen Vorfall aufzuklären. Dagegen ist der Fall des spanischen Kameramanns von Tele 5, José Couso, des ukrainischen Kameramanns der Nachrichtenagentur Reuters, Taras Protsyuk, und des Kameramanns des Fernsehsenders Al Dschasira, Tarek Ayoub, die bei einem Angriff der amerikanischen Streitkräfte auf das Hotel Palestine in Bagdad starben, nach heutigem Kenntnisstand weder Gegenstand von Ermittlungen noch von einem Gerichtsverfahren gewesen.

Bei José Couso handelte es sich um einen Europäer. Welche Maßnahmen kann die Europäische Union im Hinblick auf gemeinsame Ermittlungen mit den US-amerikanischen Behörden unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls die möglichen Verantwortlichkeiten zu ermitteln?

Anfrage Nr. 13 von Ignasi Guardans Cambó (H-0219/05)

Betrifft: Ermittlungen zur Ermordung von José Couso im Irak

Am 8. April 2003 beschossen amerikanische Panzer das 14. Stockwerk des Hotels Palästina in Bagdad, wo sich mehrere Journalisten aufhielten, die über die damaligen Ereignisse Bericht erstatteten. Der spanische Journalist José Couso überlebte diesen Angriff nicht. Zwei weitere Journalisten, Taras Protsyuk und Tareq Ayoub, kamen ebenfalls dabei ums Leben.

Zwei Jahre später haben die US-Behörden noch immer keine glaubwürdigen und unabhängigen Ermittlungen zur Aufklärung der Ereignisse und der Ursachen dieser absurden Todesfälle durchgeführt.

Was gedenkt der Rat zu Unternehmen, um Ermittlungen einzufordern und die Gründe für den Angriff des US-Militärs auf das Hotel Palästina am 8. April 2003 aufzuklären?

Anfrage Nr. 14 von Jean-Marie Cavada (H-0240/05)

Betrifft: Untersuchung des Tods des Journalisten José Couso

Am 8. April 2003 wurden zwei Kameramänner, der Spanier José Couso von Fernsehsenders Telecinco und der Ukrainer Taras Protsyuk von der Nachrichtenagentur Reuters, in Bagdad durch einen Angriff der amerikanischen Armee auf das Palestine Hotel, wo mehrere Hundert nicht eingebettete Journalisten untergebracht waren, getötet. Ebenfalls am 8. April 2003 wurde der jordanische Journalist Tarek Ayoub vom Sender Al-Dschasira während eines amerikanischen Luftangriffs getötet. Nach Angaben der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ war der von den amerikanischen Behörden veröffentliche Bericht über die Umstände dieser dramatischen Vorfälle unzureichend. Die Verantwortlichen werden darin nicht genannt, und die mangelnde Kommunikation zwischen den Militärs, die das Palestine Hotel beschossen, und ihren Vorgesetzten in Bezug auf die Anwesenheit von Journalisten innerhalb des Gebäudes wurde verschleiert.

Welche Maßnahmen kann die Europäische Union in Betracht ziehen, damit eine unabhängige Untersuchung der Umstände, die zum Tod von José Couso geführt haben, eingeleitet wird, um so die Schuldigen zu ermitteln und zu verurteilen und die Familie des Opfers zu entschädigen?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat hat wiederholt die Tötung von Zivilpersonen, darunter auch von Journalisten, verurteilt, und hat stets darauf verwiesen, dass die betreffenden Behörden bei solchen Zwischenfällen stets gründliche Untersuchungen durchführen müssen. Der Rat ist sich bewusst, dass zahlreiche Fälle nach wie vor nicht vollständig aufgeklärt und immer noch nicht ausreichend untersucht worden sind. Er wird weiterhin derartige Zwischenfälle zur Sprache bringen und rechtzeitige Untersuchungen fordern.

Was den in den betreffenden Fragen angesprochenen besonderen Fall betrifft, gelangte die von den US-Behörden durchgeführte Untersuchung zu dem Schluss, dass seitens der amerikanischen Streitkräfte kein Fehler vorliegt. Die Familie des Opfers hat allerdings ein gerichtliches Verfahren gegen die beteiligten amerikanischen Soldaten eingeleitet. Unter diesen Bedingungen hält es der Rat für nicht angebracht, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern.

 
  
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  Meyer Pleite (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, Herr Minister! Ihre Antwort ist sehr enttäuschend, denn wir versuchen oder haben versucht, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Idee zu vermitteln, dass auf der Grundlage des Verfassungsvertrags sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Sicherheit eine einheitliche Politik aller Mitgliedstaaten erfordern.

Vor fünf Tagen jährte sich der zweite Todestag dieses Journalisten, und die Europäische Union ist ersucht, nicht nur Rechtswege zu nutzen, was die Angehörigen bereits getan haben, sondern die US-Regierung über politische Kanäle aufzufordern, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen. Jeder weiß, dass der Ort, an dem dieser Journalist starb, das Hotel Palästina, ein nichtmilitärisches Ziel war, das geschützt werden musste und in dem sich die Basis für die gesamte akkreditierte internationale Presse befand. Die Antwort der US-amerikanischen Behörden ist daher nicht hinnehmbar, und wir möchten den amtierender Ratspräsidenten auffordern, von der Regierung der Vereinigten Staaten klar und energisch die Einleitung einer objektiven Untersuchung zu verlangen.

Daher bedauere ich Ihre Antwort und hoffe, Sie werden den Standpunkt akzeptieren, dass wir diese Untersuchung weiterhin so nachdrücklich wie möglich fordern sollten.

 
  
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  Guardans Cambó (ALDE) . – (FR) Herr Minister, ich bin etwas enttäuscht von Ihrer Antwort. Letztlich bringt sie doch zum Ausdruck, dass sich der Rat aufgrund der Reaktion einer Familie, die vor Gericht klagt, um die Interessen eines Bruders, eines Cousins, also eines geliebten Angehörigen, wahrzunehmen, nicht zu äußern hat. Das heißt – wenn man die Antwort richtig versteht, die Sie gerade gegeben haben –, dass der Rat nur dann reagiert hätte, wenn die Familie nicht aktiv geworden wäre, was eine völlig unverständliche, um nicht zu sagen nicht hinnehmbare Antwort ist.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben den Mut, im Namen des Rates zu sagen, dass Sie die von den amerikanischen Behörden durchgeführten Untersuchungen als vollständig zufrieden stellend ansehen, was Ihr gutes Recht ist, aber in diesem Falle müssen Sie den Mut haben zu sagen, dass der Rat mit der Untersuchungen der amerikanischen Behörden, denen zufolge nichts geschehen ist, völlig zufrieden ist. Haben Sie den Mut, dies öffentlich, in diesem Saal zu sagen. Oder aber Sie sagen, dass Sie sich nicht zufrieden geben und dass Sie zusätzliche Erklärungen einfordern werden. Aber Passivität ist niemals eine Antwort und trägt nicht dazu bei, die Menschen ihrer Regierung und ihren Institutionen näher zu bringen.

 
  
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  Cavada (ALDE) . – (FR) Herr Ratspräsident, ich möchte Ihnen zunächst öffentlich unsere Genugtuung über die Schritte bekunden, die der Präsident des Europäischen Parlaments und einer der Vizepräsidenten des Parlaments, nämlich Herr Vidal-Quadras Roca, zur Befreiung der französischen Journalistin Florence Aubenas und ihres Kollegen Hanoun Al-Saadi unternommen haben, die heute seit nunmehr genau 100 Tagen als Geiseln festgehalten werden.

Ich ergreife diese Gelegenheit, um daran zu erinnern, dass viele Journalisten und Pressehelfer im Irak – wie dies selten in einem Krieg der Fall war - Opfer von Entführungen geworden sind, die sich nun schon auf mehrere Dutzend belaufen. Ich möchte auch – einerseits aus Erfahrung, aber auch aufgrund meiner neuen Funktionen – fordern, dass der Rat eine Aufforderung zu einer gemeinsamen Untersuchung unterbreitet, bevor das Volk – wie es in Italien im Fall Nicola Calibari geschah – seine Forderungen auf der Straße stellt. Dies ist ein moralischer Aspekt, der zugleich technisch durchaus umsetzbar ist.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Zunächst möchte ich Herrn Cavada danken, dass er daran erinnert hat, dass Florence Aubenas vor nunmehr hundert Tagen mit ihrem sie begleitenden Mitarbeiter entführt wurde. Ich möchte Florence Aubenas und übrigens auch allen anderen, die im Irak als Geiseln genommen wurden, im Namen des Rates und vor allem des Vorsitzes, unserer umfassenden Solidarität versichern. Eine weitere Gruppe von drei rumänischen Journalisten befindet sich ebenfalls in Geiselhaft. An dieser Stelle möchte ich ihnen gegenüber unsere uneingeschränkte Solidarität und unsere feste Absicht zum Ausdruck bringen, alles zu tun, damit sie schnellstmöglich freikommen.

Ich verstehe bis zu einem gewissen Grade auch die Enttäuschung, die zum Ausdruck gekommen ist. Aber ich kann nicht weiter gehen. Ich kann mich im derzeitigen Stadium angesichts eines gerichtlichen Verfahrens, das eingeleitet wurde, und der Familien, die Klage eingereicht haben, wirklich nicht weiter engagieren und in dieser Angelegenheit einen politischen Standpunkt äußern. Glauben Sie mir, wir werden alle diese Geschehnisse und alle diese Vorfälle, von denen einige besonders tragisch ausgingen, sehr aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 15 von Manuel Medina Ortega (H-0193/05)

Betrifft: Beziehungen der Europäischen Union zur Andengemeinschaft

Wie beurteilt der Rat die zukünftigen Beziehungen der Europäischen Union zur Andengemeinschaft, und welche Initiativen sollten seiner Ansicht nach ergriffen werden, damit die Europäische Union zur Stärkung dieser Gemeinschaft beitragen kann?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Bedeutung, die die Europäische Union den Beziehungen zur Anden-Gemeinschaft und den Fortschritten bei ihrer Integration beimisst, zeigte sich deutlich auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik in Guadalajara im Mai 2004. Bei dieser Gelegenheit haben die Staats- und Regierungschefs den Beschluss der betroffenen Seiten begrüßt, nunmehr einen Prozess in die Wege zu leiten, der zu einem Assoziationsabkommen, einschließlich einer Freihandelszone, führen soll. Diese Perspektive dürfte der Stärkung der regionalen Integration neue Impulse verleihen.

Inzwischen wurde die Phase der vorausgehenden gemeinsamen Bewertung – einer Bewertung technischer Art – eingeleitet, und die für Ende Mai in Luxemburg vorgesehene gemeinsame Ministertagung wird erneut Gelegenheit bieten, dieses für unsere künftigen Beziehungen wichtige Thema zu vertiefen. Die Europäische Union begrüßt die wiederholt bekundete Absicht der politischen Repräsentanten der Andengemeinschaft, diesen Weg sowie den Prozess der Annäherung zwischen dem Mercosur und der Andengemeinschaft weiter zu verfolgen.

Im Hinblick auf das Problem der Drogenbekämpfung begrüßt die Europäische Union die mit den Andenländern durchgeführten hochrangigen Fachtagungen zu Drogen und ihren Ausgangsstoffen, deren nächste noch im ersten Halbjahr dieses Jahres in Lima stattfinden wird. Beide Seiten werden ihre Bemühungen zur Bekämpfung dieser Geißel im Zeichen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Verantwortung weiter führen.

In der Handelspolitik räumt die Europäische Union den Andenländern im Rahmen des vorgeschlagenen APS+ einen vorrangigen Platz ein. Hinsichtlich des Ziels, nachhaltige politische Beziehungen auf der Grundlage der Interessen und der Mitwirkung der Bevölkerung aufzubauen, verweist der Rat schließlich auf den wichtigen Beitrag, der von der Tagung mit Vertretern der Zivilgesellschaft der Andenländer vom 3. März in Brüssel geleistet wurde.

 
  
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  Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich danke für die Erläuterungen, die mir der amtierende Ratspräsident gegeben hat, und ich möchte lediglich eine kurze Zusatzfrage stellen.

Im Hinblick auf den Fortschritt der Verhandlungen mit diesen Ländern, bei denen ja auch von der Bildung eines breiter gefassten lateinamerikanischen Systems die Rede ist, insbesondere durch den Zusammenschluss von Andengemeinschaft und Mercosur, möchte ich wissen, ob die Verhandlungen mit dem Mercosur und der Andengemeinschaft miteinander verknüpft sind, ob sie parallel verlaufen oder irgendwie im Zusammenhang stehen.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abgeordneter, geht es um einen Vorgang zwischen lateinamerikanischen Ländern, d. h. zwischen den Ländern des Mercosur und den Ländern der Andengemeinschaft. Meiner Ansicht nach besteht das Ziel der Europäischen Union wirklich darin, alle Formen der regionalen Integration, die möglichst umfassend sein sollen, zu fördern. Ich halte das für einen Ansatz, den wir nur fördern können. Und wenn es diesen Ländern gelingt, ihre Zusammenarbeit bzw. ihre Integration weiter auszubauen, so muss das meines Erachtens auch in ihren Beziehungen zur Europäischen Union berücksichtigt werden.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 16 von Bill Newton Dunn (H-0195/05)

Betrifft: Aktivitäten der Geheimdienste

In seiner Antwort auf meine Anfrage H-0139/05 in der Fragestunde am 9. März bestätigte der Ministerrat im Plenum, dass es seines Wissens eine Koordinierung zwischen den Aktivitäten der Geheimdienste der Mitgliedstaaten in unserem Kampf gegen das organisierte Verbrechen gebe, dass ihm jedoch keine Einzelheiten bekannt seien.

Falls dieser offensichtliche Widerspruch überhaupt zutreffen sollte: Erhält der Rat diese Information bezüglich der Koordinierung unter den Geheimdiensten als bloßen anonymen Vermerk, der besagt „Wir koordinieren, aber wir können Ihnen keine Einzelheiten mitteilen“? Gibt sich der Rat damit zufrieden, dass er nichts über die gemeinsamen Aktivitäten unserer Geheimdienste weiß? Wer, wenn überhaupt, behält auf Ministerebene den Überblick über ihre koordinierten geheimen Aktivitäten, die, so bleibt zu hoffen, zum Nutzen der Bürger Europas ausgeführt werden?

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat hatte bereits Gelegenheit, dem Herrn Abgeordneten auf der Märztagung darzulegen, dass das Ratssekretariat nicht über Aktivitäten der Geheimdienste der Mitgliedstaaten im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität informiert wird. Keine Vorschrift des EU-Rechts verpflichtet die Mitgliedstaaten, dem Rat derartige Informationen zu übermitteln. Wie der Rat dem Herrn Abgeordneten bereits in der Fragestunde im März erläuterte, bedeutet das nicht, dass in diesem speziellen Bereich keine Kontakte zwischen den nationalen Geheimdiensten der Mitgliedstaaten bestehen.

 
  
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  Newton Dunn (ALDE).(EN) Wie wir alle hier in diesem Plenum – bzw. alle, die jetzt in diesem Plenum anwesend sein sollten – repräsentieren Sie die Öffentlichkeit. Wir Abgeordneten wollen nicht die operativen Geheimnisse erfahren. Natürlich wollen wir das nicht, denn das würde großen Schaden anrichten. Aber wir wollen – im Namen der Öffentlichkeit, die Sie vertreten und die wir vertreten – erfahren, ob ein gewählter Politiker dafür zuständig ist, die Aktivitäten zu koordinieren, die die Geheimdienste gemeinsam ausführen. Kontrolliert jemand, was sie tun? Wenn Sie sagen, der Rat tut es nicht, wer denn dann? Wer ist gewählt worden? Wer koordiniert und überwacht diese Arbeit? Wenn Sie sagen, dass niemand es tut, ist das äußerst beunruhigend.

 
  
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  Schmit, amtierender Ratspräsident. - (FR) Meines Erachtens obliegt die Kontrolle der Geheimdienste in erster Linie den betreffenden Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten haben darüber zu wachen, dass die Aktivitäten der betroffenen Geheimdienste im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und in Übereinstimmung mit ihren Gesetzen vonstatten gehen.

 
  
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  Der Präsident. Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 17 bis 41 schriftlich beantwortet(1).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.00 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  

(1) Siehe Anlage „Fragestunde“.


22. Entlassungen bei Alstom
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  Der Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dies ist die erste Sitzung unter meinem Vorsitz, und ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um den Abgeordneten dieses Hauses für das in mich gesetzte Vertrauen zu danken.

Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage von Herrn Wurtz im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische, von Herrn Désir im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und von Frau Flautre im Namen der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz an die Kommission betreffend die Entlassungen bei Alstom.

 
  
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  Henin (GUE/NGL), in Vertretung des Verfassers. – (FR) Herr Präsident, die Angelegenheit Alstom Power Boiler bringt uns ziemlich in Bedrängnis, was unsere Verpflichtung anbelangt, ein Europa aufzubauen, in dem Vollbeschäftigung herrscht, das eine starke Industrie mit fortgeschrittener Technologie besitzt, ein Europa, das sich um Umweltbelange kümmert und von der technologischen und finanziellen Beherrschung durch die USA frei ist.

Worum geht es? Es geht um ein Unternehmen der Alstom-Gruppe, dessen kreative Ressourcen sowie die Forschungs- und Produktionskapazitäten mit 250 Arbeitnehmern in Vélizy, Frankreich, 300 in Stuttgart, Deutschland, sowie einer Reihe von Niederlassungen in Tschechien, Portugal und Polen in Europa angesiedelt sind, und dessen Hauptsitz sich in Connecticut in den Vereinigten Staaten befindet. Das Know-how dieses Unternehmens besteht in der Herstellung von Kesseln zur Erzeugung von Dampf und Elektrizität. Dieses Unternehmen ist weltweit führend in der sauberen Kohletechnologie und entwickelt neue Technologien zur CO2-Emissionsreduzierung. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Notwendigkeit der Diversifizierung der Energiequellen liegt auf der Hand, dass solche Technologien ein enormes Potenzial bieten. Allerdings hat die Unternehmensleitung von Alstom aus unerfindlichen Gründen beschlossen, das europäische Know-how in die USA zu transferieren und die Belegschaft von Vélizy um 80 % und die von Stuttgart um die Hälfte zu reduzieren, wobei das Ziel wahrscheinlich darin besteht, früher oder später die bedeutendsten europäischen Standorte zu schließen. Vorwand für diesen Abzug des europäischen Know-how war eine – rein zufällig – von den Amerikanern durchgeführte Pseudo-Studie, in der festgestellt wurde, dass in den nächsten vier Jahren mit einem Schrumpfen des Marktes um ein Drittel gerechnet werden müsse.

Wie die Mitarbeiter von Power Boiler kann man an der Seriosität dieser Studie nur zweifeln, vor allem, wenn man weiß, dass weltweit in diesem Bereich ein ungeheurer Bedarf entsteht. Doch wie es in meinem Land heißt, wenn man seinen Hund töten will, dann behauptet man, er habe die Tollwut. Das faktische Fehlen einer langfristigen industriellen Strategie, die fieberhafte Gier nach dem schnellen Profit - dies sind die Merkmale der Alstom-Gruppe seit ihrer Privatisierung. Woran die Kommission und übrigens auch die französische Regierung ihren Anteil haben.

Glücklicherweise sind die Arbeitnehmer der betroffenen europäischen Standorte mit Unterstützung ihrer Gewerkschaften nicht untätig geblieben. Die Mitarbeiter von Vélizy haben insbesondere einen Gegenplan erstellt, in dessen Mittelpunkt das Ausscheiden ihres Unternehmens aus der Alstom-Gruppe für einen symbolischen Verkaufspreis von einem Euro und die Errichtung einer europäischen Aktiengesellschaft mit den Standorten Vélizy und Stuttgart und die Erhaltung der in Tschechien, Polen und Portugal bestehenden Betriebe steht. Dieser Plan stützt sich auf die freiwillige Beteiligung der Arbeitnehmer. Sein Vorteil besteht darin, dass er den am 7. Juli 2004 von der Europäischen Kommission an Alstom gerichteten Forderungen bezüglich der Veräußerung von Vermögenswerten entspricht, wobei das Ziel darin besteht, die Beschäftigung und das europäische technologische Potenzial gegenüber den USA zu bewahren und auszubauen. Die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Arbeitnehmern, die auf die Errichtung einer europäischen Aktiengesellschaft hinausläuft, ist beispielgebend für die Anwendung des europäischen Rechts. Aber Eile tut Not, da das geistige Eigentum des Unternehmens bereits in die USA und in die Schweiz transferiert wird und die Generaldirektion von Alstom sich bemüht, das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.

Wenn uns, werte Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung der Industrie und der Beschäftigung am Herzen liegt, müssen wir alles tun, um diese Initiative zu unterstützen. Zwar wurde die Richtlinie über die europäischen Aktiengesellschaften und die Verordnung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer noch nicht in französisches Recht umgesetzt, doch ist es durchaus möglich, dem vorzugreifen. Dies ist eine Frage des politischen Willens, und ich erwarte von der Kommission, dass sie diesen Willen deutlich macht. Enttäuschen wir also diese Arbeitnehmer nicht, deren Arbeitsplätze bedroht sind, die dennoch überaus stolz auf ihre einmaligen technischen Leistungen und immer zu Neuerungen bereit sind.

 
  
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  Désir (PSE), Verfasser. (FR) Herr Vorsitzender, ich freue mich, dass Sie zum ersten Mal in einer Sitzung den Vorsitz führen, zumal Ihr Eintreten in diese Funktion mit einer höchst erfreulichen Nachricht für meine Fraktion und für die europäischen Sozialdemokraten verbunden ist – dem Sieg der Sozialdemokraten in Portugal.

Herr Präsident, Herr Kommissar, wie mein Kollege Henin bin ich einer der Verfasser dieser Anfrage an die Kommission. Denn wir haben vor einigen Wochen hier eine Delegation von Arbeitnehmern der Alstom-Gruppe mit deutschen und französischen Gewerkschaftsvertretern der beiden Standorte dieses auf Kesselbau spezialisierten Tochterunternehmens empfangen. Diese Arbeiternehmer sind derzeit von der Ankündigung ihrer Unternehmensleitung vom 16. Februar 2005 betroffen, dass die Standorte Stuttgart und Vélizy geschlossen werden oder zumindest die Stellen und die Tätigkeit in bedeutendem Maße reduziert werden sollen: 150 von 350 Stellen sollen in Stuttgart und 150 von 200 in Vélizy wegfallen. Das bedeutet, dass diese beiden Standorte früher oder später möglicherweise geopfert werden.

Allerdings hat die Europäische Kommission vor einigen Monaten, am 7. Juli 2004, Beihilfen Frankreichs für Alstom unter der strengen Auflage von Veräußerungen genehmigt, aber mit dem Ziel, nicht nur gesunde Wettbewerbsbedingungen wiederherzustellen, sondern auch den Fortbestand der Alstom-Gruppe und ihrer verschiedenen Tochterunternehmen sicherzustellen. Die Tochter Alstom Power Boiler ist, wie bereits gesagt, ein auf den Bau von Kesseln für Wärmekraftwerke spezialisiertes Unternehmen. Sie gehört in mehreren Bereichen, vor allem im Bereich der schwierigen sauberen Verbrennung und der CO2–Emissionsreduzierung zu den führenden technologischen Unternehmen in Europa und der Welt.

Unter dem Gesichtspunkt der Prioritäten der Europäischen Union im Sinne der Lissabon-Strategie, die wir kürzlich erörtert haben und die gewährleisten sollen, dass Europa seine Kompetenzen und seine Technologie entwickelt und zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt wird, und auch unter dem Gesichtspunkt unserer Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der sauberen Energie ist dieses Unternehmen ein strategisches Instrument, von dem natürlich auch viele Arbeitsplätze abhängen.

Genau das war die Rechtfertigung für die von der Kommission im Juli 2004 ausgesprochene Genehmigung für bedeutende Beihilfen: 3 Milliarden Euro wurden vom französischen Staat für die Umstrukturierung der Alstom-Gruppe bewilligt. In ihrer endgültigen Entscheidung erklärte die Kommission, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen in den Sparten Energie und Verkehr zur Gewährleistung der industriellen Sanierung hinreichend sind. Sie betrachtete den vorgesehenen Abbau von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der in diesen Industriezweigen bestehenden Überkapazitäten als angemessen und hielt die Schätzungen der Kosten für diese Umstrukturierung und der sich daraus ergebenden Einsparungen für realistisch.

Heute jedoch geht die Unternehmensleitung noch über den zu jener Zeit angekündigten Stellenabbau und die Veräußerungen hinaus, zu denen sie sich verpflichtet hatte. Daher bin ich der Ansicht, dass die Europäische Kommission sich sehr wohl für die jüngst von der Unternehmensleitung von Alstom getroffenen Entscheidungen zu interessieren hat. Denn wenn die Kommission stets so außerordentlich sorgfältig hinsichtlich der Einhaltung der Wettbewerbsregeln nach der Bewilligung von Beihilfen ist, muss sie es auch im Hinblick auf die Folgen für die Beschäftigung sein. Denn – es sei denn, ich bin nicht richtig im Bilde, Herr Kommissar – mir scheint, dass die höchste Rechtfertigung für die Bewilligung von Beihilfen zur Umstrukturierung eines Unternehmens doch in der Erhaltung seiner Geschäftstätigkeit besteht, vor allem und letztlich, weil sie die Erhaltung der Stellen erlaubt und weil sie eine Menge positiver Wirkungen erzeugt, so Steuereinkünfte usw., aber vor allem, weil sie die Erhaltung von Stellen ermöglicht.

Die Kommission darf keine Halbheiten zulassen, darf nach der Bewilligung von Beihilfen nicht nur die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Einhaltung des Wettbewerbs betrachten. Sie muss auch darüber wachen, dass diese Beihilfen tatsächlich zur Erhaltung der Geschäftstätigkeit und der Arbeitsplätze an allen Standorten beitragen, da doch zum Zeitpunkt der Genehmigung dieser Beihilfen im Juli 2004 gründlich geprüft worden war, dass der vorgesehene Stellenabbau ausreichen würde, weshalb es keine Rechtfertigung dafür gibt, über das Vereinbarte hinaus zu gehen. Daher setzen wir heute auf die Kommission, darauf, dass sie auf die Erhaltung der Arbeitsplätze und auch darauf achtet, dass die beiden betroffenen Standorte nicht geschlossen werden.

 
  
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  Lipietz (Verts/ALE), in Vertretung der Verfasserin.(FR) Herr Präsident, ich spreche hier anstelle meiner Kollegin, Hélène Flautre, mit der ich diese Angelegenheit seit fünf Jahren verfolge. Meines Erachtens kommt in dem Beitrag von Harlem Désir das wahre Problem zum Ausdruck. Vor Jahren schon habe ich dem damaligen Kommissar Monti gesagt, dass eines Tages die Hauptbeschäftigung der Generaldirektion Wettbewerb nicht darin bestehen würde, Beihilfen abzulehnen, sondern zu überprüfen, ob diese Beihilfen richtig verwendet werden.

Was gibt einem Land das Recht, eine staatliche Beihilfe in offensichtlichem Widerspruch zu Artikel 87 EG-Vertrag zu gewähren? Die Tatsache, dass Europa ein Interesse daran hat, weil in dem Fall, dass diese Beihilfe nicht gewährt würde, Arbeitsplätze unwiderruflich verloren gingen. Eine Quelle von Know-how, von Arbeit im Dienste der Ziele der EU, im Dienste ihrer Bürger, im Dienste ihrer Verbraucher würde verloren gehen.

Die Generaldirektion Wettbewerb und die Kommission haben Alstom diese Beihilfe vor einem Jahr aus reiflichen und klugen Überlegungen heraus gewährt. Es ging dabei nicht darum, dem Druck der französischen Regierung nachzugeben. Es ging darum zu beurteilen, ob es angesichts der Lage, in der Alstom sein Weiterbestehen vorschlug, für einen Staat sinnvoll war, diesem Unternehmen seine Unterstützung zu gewähren. Dies war im Interesse von ganz Europa richtig. Und wenn dieses Urteil vor einem Jahr richtig war, so ist es auch heute noch richtig. Allerdings ist Alstom im Begriff, den Beweis anzutreten, dass es bei seinem Antrag auf diese staatliche Beihilfe keineswegs den Erhalt bestehender sauberer Technologien in Europa zum Ziel hatte und keinen Beitrag zu dem Ziel der Vollbeschäftigung in Europa leisten wollte. Alstom versuchte einfach, nach dem Grundsatz der Privatisierung der Gewinne und der Vergesellschaftung der Verluste eine staatliche Beihilfe zu ergattern. Dies kann in Europa weder von den Rechten noch von den Linken akzeptiert werden.

Daher meine ich, dass wir es hier mit einem typischen Beispiel zu tun haben, das der Kommission zur Begründung ihrer Politik dienen sollte. Wenn die recht umfassend aufgeführten Gründe zur Zulassung staatlicher Beihilfen – in Artikel 87 sind es etwa 12 Fälle, die übrigens auch in die Verfassung übernommen wurden – gewissermaßen die Industriepolitik Europas begründen, so ist es jetzt an der Zeit, den Beweis dafür anzutreten. Die Kommission muss sagen, ob die vor einem Jahr gewährte Beihilfe einfach dazu diente, die Geldbeutel der Aktionäre der Alstom-Gruppe aufzufüllen, oder ob sie wirklich den Interessen der Völker Europas, ihrer Zukunft und vor allem der Einhaltung des Kyoto-Protokolls diente.

 
  
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  Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident! Auch ich möchte Ihnen zunächst zu Ihrem Amt sehr herzlich gratulieren und Ihnen eine erfolgreiche Amtszeit wünschen.

Man kann bzw. muss diese Frage von zwei Seiten aus betrachten: zuerst industriepolitisch und dann unter dem Gesichtspunkt der Beihilfenkontrolle. Für das Industriepolitische bin ich selbst zuständig. Darum fühle ich mich auch sehr sicher, wenn ich sage: Es liegt im Interesse der europäischen Politik, innovative Technologien, moderne Unternehmen und moderne Arbeitsplätze in Europa nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen. Es ist ein ganz vorrangiges Interesse der Europäischen Union, in Europa eine starke industrielle Basis zu erhalten, weil wir ohne eine starke industrielle Basis unsere Wettbewerbsfähigkeit im globalen Wettbewerb nicht werden verteidigen können. Von diesem Gesichtspunkt aus sage ich als der für die Industrie in Europa zuständige Kommissar: Ich bin sehr daran interessiert, dass Alstom die begonnene Umstrukturierung erfolgreich zu Ende führt und als ein gesundes, erfolgreiches, ertragreiches Unternehmen weiter besteht. Das ist die industriepolitische Seite.

Das ist aber heute nicht das Thema. Das Thema ist die Frage der Beihilfenkontrolle. In der Tat ist es richtig, dass die Kommission seinerzeit den Umstrukturierungsplan von Alstom als Voraussetzung für die vom französischen Staat gewährte Beihilfe genehmigt hat. Die Kommission hatte diesen Umstrukturierungsplan und diese Beihilfe mit Auflagen versehen. Es ist Aufgabe der Kommission – wie die Herren Abgeordneten richtig dargestellt haben –, darauf zu achten, dass die Auflagen eingehalten werden und dass die Beihilfen in dem Sinne verwendet werden, wie dies von der Kommission genehmigt worden ist. Das prüfen wir auch. Die Kommission hatte damals insbesondere darauf hingewiesen, dass als Voraussetzung für die Genehmigung der Beihilfen die Veräußerung von bestimmten Geschäftsbereichen und eine operationelle Umstrukturierung erfolgen muss.

Die Frage, die heute Abend zu beantworten ist, ist die, ob der vorliegende ergänzende Umstrukturierungsplan der Entscheidung der Kommission widerspricht oder nicht. Wenn dieser Umstrukturierungsplan den Auflagen nicht widerspricht, trifft die Verantwortung für seine Umsetzung die Unternehmensleitung, jedenfalls nicht die Kommission. Nicht die Kommission leitet das Unternehmen Alstom, sondern das macht die Unternehmensleitung. Die zuständigen Dienststellen haben mir mitgeteilt, dass der Kommission bisher keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auflagen der Kommission zur Genehmigung der Beihilfe verletzt worden sind. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir den Fall selbstverständlich weiter beobachten und sehr genau darauf achten werden, dass die Auflagen genau eingehalten werden.

Prinzipiell setzt sich die Kommission für die Suche nach partnerschaftlichen Lösungen ein, die sämtliche wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte berücksichtigen. Die Kommission sieht in ihrer jüngsten Mitteilung „Umstrukturierung und Beschäftigung“ ausdrücklich vor, alle Kräfte der Gesellschaft für eine bessere Begleitung von Umstrukturierung zu mobilisieren, mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Wettbewerbs und der Beschäftigung.

Die Kommission schlägt insbesondere vor, ein verstärktes sektorales und regionales follow-up zu organisieren. Die Bereitstellung spezieller Mittel soll die Umsetzung dieser Strategie unterstützen. Außerdem ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau der Fähigkeit zu Innovation, Forschung und Entwicklung in Europa von strategischer Bedeutung. Die Kommission hat dazu gerade erst vor wenigen Tagen ein Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vorgestellt.

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass unsere Möglichkeiten außerordentlich beschränkt sind, wenn es um die Frage des Abbaus von Arbeitsplätzen geht. Ich teile Ihre Empfindungen in dieser Hinsicht. Die Kommission muss sich aber strikt an das gegebene Recht halten. Ich habe Ihnen zugesagt, dass wir diesen Fall mit großer Genauigkeit beobachten und tätig werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Auflagen, die an die Beihilfe geknüpft waren, nicht erfüllt werden.

 
  
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  Bachelot-Narquin, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(FR) Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lage der Alstom-Gruppe ruft bereits seit Monaten große Besorgnis hervor. Die Zukunft von 25 000 Arbeitnehmern von Alstom in Frankreich steht auf dem Spiel. Wir haben hart gekämpft, und unsere Regierung hat sich entschlossen an die Seite der Mitarbeiter von Alstom gestellt. Unser Finanzminister, Nicolas Sarkozy, hat mit dem damaligen Kommissar Mario Monti verhandelt, damit wir die Hilfe geben konnten, die Alstom retten sollte. Selbstverständlich ging es darum, die Zukunft für die Arbeitnehmer zu retten, aber auch darum, ein Juwel der europäischen Energie- und Verkehrsindustrie zu bewahren.

Heute Abend sprechen wir über Vélizy und Stuttgart, aber auch über Brno in Tschechien und Setúbal in Portugal sowie über zahlreiche Zulieferfirmen in ganz Europa. Derzeit lässt die Ankündigung des Wegfalls von 350 Stellen, davon 200 in Vélizy bei Alstom Power Boiler, die Sorge der Arbeitnehmer auf ein Höchstmaß anwachsen. Zwar ist die Schwächung des Marktes für Kessel unbestritten, aber ihr Ausmaß rechtfertigt keinen derartigen Abbau von Arbeitsplätzen.

Es ist natürlich weder Aufgabe der Kommission vorzuschreiben, wie Unternehmen zu führen sind, noch anstelle der Regierung die soziale Begleitung eventueller Entlassungen zu gestalten. Wir müssen allerdings feststellen, dass Alstom Power Boiler im Bereich sauberen Kohletechnologie führend ist und Technologien zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxyd entwickelt. Das heißt, es geht hier nicht um ein veraltetes, verknöchertes Unternehmen. Sein Abwandern auf die andere Seite des Atlantiks oder, schlimmer noch, sein Verschwinden käme einer Betrachtung der Zukunft im Rückspiegel gleich.

Die Belegschaft hat – was sehr zu würdigen ist – einen Plan entwickelt, in dessen Mittelpunkt das Konzept „Wir entwickeln europäische Spitzenleistungen im Bereich der sauberen Verbrennung“ steht. Mit Hilfe von Experten hat sie ein Zukunftsprojekt entwickelt, das alle Aspekte berücksichtigt: die rechtliche Struktur des neuen Unternehmens sowie technologische, kommerzielle und soziale Aspekte. Dieses gegen den Niedergang gerichtete Konzept muss begrüßt werden. Es wurde den europäischen Partnern – den Kommissaren für Beschäftigung, Industrie, Handel, Wettbewerb und Umwelt – mitgeteilt, die nun Ihre Schlussfolgerungen erwarten.

Herr Kommissar, heute gilt es, der kulturellen und sozialen Revolution vorzugreifen, die mit dem Entwurf des Verfassungsvertrags in die Wege geleitet wurde. Mit dem Verfassungsvertrag werden künftig die sozialen Rechte Vorrang vor der Vervollkommnung des Binnenmarktes haben, die in den vorherigen Verträgen vorherrschend war. Der soziale Dialog soll institutionalisiert werden, vor allem aber müssen wir eine Industriepolitik gestalten, in der Kompetenzzentren den Vorrang haben und die die soziale Marktwirtschaft bewahrt, die uns als Sozialmodell in Artikel 3 des Verfassungsvertrags vorgeschlagen wird.

Derzeit stellt sich Ihnen, Herr Kommissar, die folgende Frage: Wie fassen Sie die künftige Philosophie des Verfassungsvertrags auf? Treten Sie nicht als Sachwalter des alten Europa auf, sondern sorgen Sie für die Errichtung des neuen Europa, wie es im Verfassungsvertrag vorgesehen ist. Mit der Erhaltung von Alston Power Boiler für die Zukunft hätten Sie bereits ein gutes Instrument dafür in der Hand.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 

23. Steuer- und Umweltdumping
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die folgenden mündlichen Anfragen an die Kommission zum Steuer- und Umweltdumping, und zwar von Herrn Ford im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, von Frau Mann im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und von Herrn Watson in Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (B6-0172/2005),

- von Herrn Jonckheer in Namen der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (B6-0229/2005).

 
  
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  Ford (PSE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Wie der Kommission bekannt sein wird, sind in meinem Wahlkreis im Vereinigten Königreich in der britischen Zellophanfabrik von Bridgwater fast 300 Arbeitsplätze in Gefahr. Diese Fabrik wurde von einem Unternehmen namens Innovia übernommen, das derzeit Betriebsstätten in Kansas, Carlisle und Bridgwater besitzt. Was hier geplant ist, könnte der Stadt Bridgwater das Herz herausreißen, denn zusammen mit den Zulieferern der Fabrik stehen in der Region fast 1000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Heute Abend liegt uns eine fast noch nie dagewesene Anfrage aller Parteien der Region und des Vereinigten Königreichs vor – Labour, Konservative und Liberaldemokraten –, in der sie sich gemeinsam gegen diesen empörenden Beschluss von Innovia stellen und die Kommission um Unterstützung und Beistand ersuchen.

Was bringt das Unternehmen zu dieser Entscheidung? Die Fabrik in Kansas hat seit ihrem Bestehen noch nie Gewinn gemacht; die Fabrik in Bridgwater hat seit ihrem Bestehen noch nie Verlust gemacht. Dennoch plant man, Bridgwater zu schließen. Warum? Weil der Bundesstaat Kansas, von einer Mehrheit der Demokraten geführt, die trotz des Widerstands der Republikaner im Repräsentantenhaus und im Senat des Bundesstaates Innovia gewisse Dinge angeboten hat. Zum einen ist da eine Bestechung in Höhe von 2 Millionen US-Dollar, um Arbeitsplätze aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten zu verlagern. Zum anderen eine fünfjährige Steuerzahlpause, was bedeutet, dass in den nächsten fünf Jahren alle von den Arbeitnehmern gezahlten Steuern an das Unternehmen zurückgezahlt werden. Und was am interessantesten ist: Man hat eine Aussetzung von Umweltbestimmungen in Aussicht gestellt, wodurch ermöglicht wird, das Zellophan billig zu produzieren und dann wieder in die Europäische Union zu reexportieren.

Ich möchte die Kommission fragen, ob diese Bestechungsgelder nach WTO-Bestimmungen zulässig sind. Falls nicht, wird sie dieses Thema bei der US-Regierung ansprechen? Was wird man unternehmen, wenn Innovia in Kansas Zellophan herstellt und es dann wieder auf den europäischen Markt wirft? Wie wird die Kommission mit diesem Problem umgehen? Ich stimme zu, dass die WTO-Bestimmungen derzeit Umweltdumping nicht untersagen, und wir erkennen an, dass andere Länder möglicherweise Umweltstandards haben, die sich von unseren unterscheiden, doch wir sind dagegen, dass diese anderen Standards ausgesetzt werden, was wir vermutlich wegen des Kyoto-Abkommens immer häufiger erleben werden.

Aus europäischer Sicht der Dinge ist diese Angelegenheit vergleichsweise eine Bagatelle. Doch für die Region ist sie von großem Gewicht. Sie ist auch von Bedeutung als Präzedenzfall für die Zukunft, denn wenn die Vereinigten Staaten, ihre Unternehmen und die Regierungen ihrer Bundesstaaten mit diesem einen Fall durchkommen, dann gäbe es überhaupt keinen Grund, weshalb sie es nicht immer wieder tun sollten. Darum ist dies eine wichtige Grundsatzfrage, die die Kommission ernst nehmen muss, und ich erwarte, dass man handelt.

 
  
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  Jonckheer (Verts/ALE), Verfasser. (FR) Herr Vorsitzender, Herr stellvertretender Kommissionspräsident! Meine Fraktion hat beschlossen, sich dieser mündlichen Anfrage anzuschließen und sie noch zu ergänzen. Die Frage, die mein Kollege Ford gestellt hat, bezieht sich vor allem auf die Vereinbarkeit mit den WTO-Regeln. Ich persönlich möchte auf eine Frage eingehen, die die Europäische Union und die Lage innerhalb der EU-Grenzen betrifft.

In der vergangenen Wahlperiode hatte der Ecofin-Rat einvernehmlich rund 60 nationale Steuermaßnahmen innerhalb der Europäischen Union ermittelt, die als wettbewerbsschädigend im Sinne der vor allem in der OECD geleisteten Arbeit gelten. Die Bestimmungen dessen, was man – nach dem Namen des Beamten, der diese Arbeitsgruppe leitete – als „Primarolo“-Kodex bezeichnete, betrafen die so genannten Standstill- und die Roll-Back-Klauseln, mit anderen Worten die schrittweise Abschaffung der nationalen Bestimmungen, die im Ecofin-Rat einvernehmlich ermittelt worden waren.

Ich stelle fest, dass weder im Parlament noch in den Medien viel vom Abbau dieser Bestimmungen die Rede ist, und ich wüsste gern, welche Meinung die Kommission zu diesem Vorgang hat. Mir ist natürlich bekannt, dass diese Frage grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass es sich um ein Übereinkommen der Mitgliedstaaten im Ecofin-Rat handelt. Doch unabhängig davon gehört die Wettbewerbspolitik ausschließlich in die Zuständigkeit der Union und die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion wahrzunehmen. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich daher der Meinung, dass sie auch eine fördernde und kontrollierende bzw. zumindest eine warnende und informierende Funktion im Hinblick auf die Überprüfung der im Ecofin-Rat eingegangenen Verpflichtungen ausüben sollte.

Ich möchte diese Frage mit der Feststellung ergänzen, dass wir – Sie wissen dies genau so gut wie ich – noch sehr weit von der Vereinheitlichung der Körperschaftssteuern und der Besteuerungsgrundlage innerhalb der EU entfernt sind, die von der Prodi-Kommission auf der Grundlage ihrer Arbeiten zu einem gemeinsamen Mindestsatz für die Unternehmensbesteuerung innerhalb der Union erörtert wurden. Dies ist eine Entwicklung, die meine Fraktion für wünschenswert hält.

Die im Ecofin-Rat vereinbarten Beschlüsse sind demnach für uns das Allermindeste, und ich würde wirklich wünschen, dass die Kommission sich heute Abend und in den kommenden Monaten zu diesem Vorgang äußert. Ich bin der Auffassung, dass die Probleme, mit denen wir es in einigen Ländern im Zusammenhang mit dem Entwurf der Europäischen Verfassung zu tun haben, für uns leider nicht hilfreich sind, und dass die berechtigte Sorge besteht, dass der schädliche Wettbewerb in der EU weiter andauert und sich noch verschärft. Aus diesem Grund wäre es meiner Ansicht nach eine außerordentlich wichtige politische Aufgabe, darauf zu achten, dass zumindest die im Ecofin-Rat eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden und dass die Kommission wie auch das Parlament bei der Entwicklung dieses Prozesses ein Wort mitzusprechen haben.

 
  
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  Watson (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich den Bedenken meiner Vorredner zu dieser schrecklichen Situation im Zusammenhang mit einem innovativen und, offen gesagt, recht bemerkenswerten Unternehmen in dem Wahlkreis, den Herr Ford und ich vertreten, anschließen.

Innovia Films ist ein rentables Unternehmen, das ein Verfahren weiterentwickelt hat, das im Vereinigten Königreich im Jahre 1898 entdeckt wurde. Ich vermute, wenn das Verfahren 1998 in Skandinavien entdeckt worden wäre, dann würde es als die beste verfügbare Technologie gelten, Kunststoffverpackungen wären verboten und stattdessen hätte man Zellophan verwendet. Schade für das Zellophan, dass es viel früher entdeckt wurde. Doch ich begrüße die parteiübergreifende Unterstützung für diese Kampagne, die durch die Politik der Amerikaner verursachten Probleme zu erkennen und sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Heute Vormittag haben über wir das Ergebnis der Tagung des Europäischen Rates zur Überprüfung der Lissabon-Strategie debattiert. In dem Entschließungsantrag, der vom Parlament parteienübergreifend angenommen wurde, stimmen wir überein, dass es so etwas wie eine Industriepolitik geben muss. Wenn es eine solche Politik gibt, können wir überlegen, wie wir Unternehmen wie dieses hier unterstützen können. Als ich vor einiger Zeit im Namen des Unternehmens an Kommissar Piebalgs schrieb, um zu erfahren, ob für dieses Unternehmen Unterstützung in irgendeiner Form möglich wäre, war seine Antwort, dass es Programme zur Unterstützung neuer und innovativer Systeme gebe, dieser Fall aber dafür nicht in Frage käme. Ich frage mich, ob wir unsere Industriepolitik nicht noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollten.

In dem Schreiben von Kommissar Mandelson an Mel Dando, einen der beteiligten Gewerkschaftler, werden die Probleme angeführt, die wir mit der Politik in der Fabrik in Kansas wegen der Zusage einer Steuerfreistellung und der Aussetzung von Umweltvorschriften haben. Herr Mandelson weist darauf hin, dass es sich bei den Maßnahmen in Form von Steuererleichterungen um Subventionen handelt, die nicht unter das Verbot fallen. Er stellt weiter fest, dass die WTO-Abkommen keine Bestimmungen zum Umweltdumping enthielten, weshalb diese Maßnahmen offenbar keine Verletzung der aktuellen WTO-Bestimmungen darstellten.

Meine Frage an die Kommission lautet also: Wenn es in den WTO-Abkommen keine Bestimmungen zu Umweltdumping gibt, warum ist das so? Was unternimmt denn die Kommission, damit Bestimmungen zu Umweltdumping erlassen werden? Wie Herr Ford feststellte, ist die Zahl der Arbeitsplätze, um die es hier geht, im europäischen Maßstab vielleicht nicht gewaltig, aber für eine kleine Industriestadt wie Bridgwater sehr hoch, und dieses Geschehen könnte sich in der gesamten Europäischen Union wiederholen, wenn sich erweisen sollte, dass die Politik einzelner US-Bundesstaaten in diesem Bereich darauf hinausläuft, auf diese Weise unsere Arbeitsplätze zu vernichten.

Das ist die schmutzige Seite des Kapitalismus. Wir erleben hier den Aufkauf eines Unternehmens durch ein Konsortium, das sich der Zerschlagung von Vermögen und der absoluten Gewinnmaximierung für die Investoren widmet, ohne an die allgemeine Gesundheit unserer Gesellschaft und unserer Industrie zu denken. In solchen Fällen sollte die Kommission tätig werden. Ich hoffe, dass Herr Verheugen, der heute Abend als Kommissionsmitglied anwesend ist, und Herr Mandelson diesen Fall den Amerikanern vortragen und überlegen werden, was wir tun können, um die Fabrik in Bridgwater und damit potenziell Hunderte oder Tausende weiterer Jobs in der ganzen Europäischen Union zu retten, die von dieser Entwicklung betroffen werden könnten.

 
  
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  Parish (PPE-DE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße es, dass wir heute Gelegenheit zur Aussprache über Steuer- und Umweltdumping im Zusammenhang mit British Cellophane in Bridgwater haben. British Cellophane kann auf eine lange und ehrenvolle Geschichte zurückblicken, die mehr als 50 Jahre umspannt. In Bridgwater verfügt es über große wirtschaftliche Stärke und viel Einfluss. Ferner zählt Bridgwater zu den führenden Industriestädten in Südwestengland.

Langfristig gesehen hat die Zahl der Arbeitsplätze bei British Cellophane abgenommen, doch die Produktivität ist immer sehr hoch gewesen, das Verhältnis zu den Arbeitnehmern ausgezeichnet und die Fabrik hat die Stadt in jeglicher Hinsicht hervorragend unterstützt.

Zellophan ist weltweit ein äußerst wichtiger Rohstoff. British Cellophane produziert etwa 60 000 Tonnen jährlich in hoch effektiven, motivierten und rentablen Betriebsstätten. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen dramatische Veränderungen durchlebt: Es wurde von Candell Investments gekauft, und ich möchte etwas zu drei der fünf Anlagen sagen.

Zwei Betriebsstätten befinden sich in Großbritannien und eine in den USA. Die beiden in Großbritannien sind effektive, motivierte Standorte, einer im Norden und einer in Bridgwater. Ich möchte etwas näher auf die Anlage in Kansas eingehen.

Der Regierung des Staates Kansas hat eine riesige Geldsumme investiert, um die Fabrik dort zu halten. Wir reden hier nicht von ein paar Hunderttausend Dollar, sondern von Millionen. Sie haben öffentlich darüber abgestimmt, dem Betrieb öffentliche Gelder zukommen zu lassen, und außerdem hat dieser eine fünfjährige Steuerbefreiung erhalten, um die Chancen von British Cellophane weiter zu untergraben. Doch damit nicht genug. Der Betrieb ist unproduktiv und wirft keinen Gewinn ab. Warum sollte jemand einen solchen Betrieb finanzieren, ob nun in China, Australien oder in den USA?

In Großbritannien sind 300 Arbeitsplätze in einer rentablen, höchst effektiven Fabrik in Gefahr wegen eines Betriebs, der die WTO-Bestimmungen unterläuft. British Cellophane zahlt jährlich etwa 20 Millionen Pfund an Steuern aus Löhnen, direkten und indirekten Waren. Wir reden hier von einem rentablen und äußerst produktiven Betrieb. Man hat alles unternommen, um sich zu verändern, und übertrifft die Amerikaner bei weitem. Dieser Betrieb produziert mehr und bessere Waren und hat alles dafür getan, um in den schwarzen Zahlen zu bleiben. Wir dürfen nicht zulassen, dass er einfach geopfert wird, weil eine amerikanische Firma mit etwas durchkommt, was für uns nicht möglich ist.

Die Subventionen sind ein unlauterer Handel, sie beinhalten unlauteres Dumping und den Einsatz unlauterer Wettbewerbsmittel gegen rentable Unternehmen. Das dürfen wir nicht zulassen. Wenn dies eine Welt des freien Handels ist, dann sollte die Welthandelsorganisation aufgefordert werden, diese Angelegenheit zu prüfen. Ich bitte die Kommission, dies schnellstens in die Wege zu leiten. Unterstützung dafür kommt aus allen Parteien. Ich bin der Meinung, dass die WTO handeln sollte und fordere die Kommission dringend auf, sich des Falls anzunehmen.

 
  
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  Verheugen, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst auf diesen speziellen Fall eingehen. Die Kommission weiß um die Schließungspläne und die mögliche Verlagerung der Betriebsstätte von Innovia Films in Bridgwater. Wir haben die Dienststellen aufgefordert zu prüfen, ob die Maßnahmen des Bundesstaates Kansas eine Verletzung von WTO-Bestimmungen darstellen. Außerdem werden wir gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedstaaten untersuchen, ob uns in dieser Situation noch andere Mittel nach internationalem Recht zur Verfügung stehen.

Ich möchte hinzufügen, dass mein eigenes politisches Urteil zu diesem Fall genau dem entspricht, was die Abgeordneten in dieser Aussprache geäußert haben. Wenn US-amerikanische Regeln für staatliche Beihilfen in Kansas gelten, ist das sicher keine Praxis, die hier zulässig ist. Allerdings gehört der Bundesstaat Kansas, leider oder zum Glück, nicht zur Europäischen Union.

Vor allem gehört hier dazu, die Möglichkeiten zu prüfen, die das Beschwerdeverfahren im Rahmen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bietet, in denen es heißt, dass sich OECD-Unternehmen aller Initiativen enthalten sollten, die darauf abzielen, in den Genuss von Ausnahmen zu kommen, die in den geltenden Regeln für Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Besteuerung und finanzielle Anreize nicht vorgesehen sind. Man muss aber darauf hinweisen, dass diese Leitsätze und die Empfehlungen, die sich aus dem Beschwerdeverfahren ergeben könnten, nicht rechtsverbindlich sind.

Was die WTO betrifft, so bewertet die Kommission derzeit die Vereinbarkeit der in Kansas getroffenen Maßnahmen mit dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen. Diese Bestimmungen erlauben den WTO-Mitgliedern im Prinzip zwar, über ihre eigenen Steuersysteme zu entscheiden, untersagen aber Steuerbefreiungen, wenn dadurch Exporte direkt gefördert werden. Diese Sachlage müssen wir untersuchen: ob die Maßnahmen aus Kansas Exporte direkt fördern. Wenn ja, dann unterlaufen sie die WTO-Bestimmungen.

Ich möchte noch einige allgemeine Bemerkungen zur Rolle der WTO im Bereich der Umweltpolitik machen. Zunächst darf ich betonen, dass die WTO-Mitglieder ausdrücklich anerkennen, wie wichtig es ist, auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten und internationale handels- und umweltpolitische Maßnahmen so zu gestalten, dass sie sich gegenseitig unterstützen. Die Europäische Union spielt dabei eine besonders aktive Rolle, aber die Arbeit ist nicht abgeschlossen. WTO-Mitgliedern steht es frei, auf nationaler, regionaler und – bei multilateralen Umweltübereinkommen - globaler Ebene ihre Umweltpolitik selbst zu wählen. Das bedeutet außerdem, dass Maßnahmen gegen gesetzwidrige Verstöße gegen bestehendes regionales, nationales oder internationales Umweltrecht immer auf dieser Ebene getroffen werden sollten.

Die angemessene Antwort auf „Umweltdumping“ auf globaler Ebene lautet daher, die Umweltpolitik mittels rechtsverbindlicher Instrumente, wie etwa multilateralen Umweltübereinkommen, zu fördern, und die Kommission ist auf diesem Gebiet äußerst aktiv.

Was die zweite Anfrage betrifft, in der es um schädlichen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union geht, so sind alle EU-Mitgliedstaaten an den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung gebunden. Dieser Kodex betrifft spezielle steuerliche Maßnahmen, die den Standort für wirtschaftliche Aktivitäten in der Gemeinschaft beeinflussen oder beeinflussen können. Fast alle schädlichen steuerlichen Maßnahmen, die nach einen Peer-Review-Verfahren ermittelt wurden, sind bereits ausgeräumt worden oder werden zurzeit ausgeräumt. Allgemeiner gesagt, zielt die Steuerpolitik der Kommission darauf ab, die Grundsätze dieses Kodex gegenüber Drittländern anzuwenden, um einem schädlichen Steuerwettbewerb auf möglichst breiter internationaler Ebene zu begegnen. In dieser Hinsicht hat die Kommission bereits in mehrere internationale Übereinkommen mit Drittländern einen Verweis auf die Grundsätze des Kodex aufgenommen und will diesen auch bei künftigen Übereinkommen einbinden. Darüber hinaus unterstützt die Kommission die Bemühungen der OECD zur Abschaffung schädlicher Steuerpraktiken.

 
  
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  Mann, Erika, im Namen der PSE-Fraktion. Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nach den vier Kollegen, die bislang gesprochen haben, eine weitere Frage zu der angesprochenen Problematik an Sie richten. Seit 1992 haben wir mit den Vereinigten Staaten die New Transatlantic Agenda, und im Rahmen dieser Agenda gibt es Dialoge, die unterschiedlich gut funktionieren. Wir wissen, dass der business dialogue sehr gut funktioniert, und auch der Konsumentendialog funktioniert sehr gut. Wir machen aber seit vielen Jahren immer wieder die Beobachtung, dass es große Schwierigkeiten bei dem Dialog gibt, der eigentlich die Arbeitnehmer zusammenführen sollte, nämlich bei dem so genannten labour dialogue. Das hat unterschiedliche Gründe; teilweise hat es mit den verschiedenen Traditionen auf amerikanischer und europäischer Seite zu tun.

Ich möchte Sie dringend bitten, bei der Vorbereitung für das nächste Gipfeltreffen, das ja im Sommer stattfinden wird, noch einmal gemeinsam mit dem Rat und auch in der Kommission zu überlegen, was Sie von Ihrer Seite aus tun können, um diesen Dialog zu unterstützen. Das ist zwar etwas, was den Gewerkschaften überlassen sein sollte, nichtsdestotrotz wird es meiner Erfahrung nach notwendig sein, hier noch einmal zu schauen, was wir in den verschiedenen europäischen Institutionen tun können, um diesen Dialog wirklich am Leben zu erhalten oder vielleicht auch wieder zum Leben zu erwecken.

Ich könnte mir denken, dass dieses Beispiel ein guter Fall ist, auf den Sie Bezug nehmen können, um zu versuchen, diesen Dialog wieder zu beleben. Im Übrigen würde ich auch empfehlen, die Problematik im Rahmen des business dialogue anzusprechen und direkt mit den Unternehmen zu reden und zu sehen, ob es hier nicht Möglichkeiten der Verständigung gibt, so dass vor allem die Leitsätze der OECD, die Sie angesprochen haben, auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden und nicht von verschiedenen Staaten – in diesem Fall von Kansas, aber es hätte auch jeder andere Staat sein können – außer Kraft gesetzt werden.

Mir scheint das enorm wichtig zu sein, denn wenn wir uns in einem globalisierten Kontext befinden und einen Wettbewerb haben, der auf internationaler Ebene mit Sicherheit nicht einfacher, sondern schwieriger werden wird, dann gehört es sich, dass zumindest die Staaten, die im Rahmen der OECD operieren, den Kodex auch tatsächlich einhalten. Könnten Sie zu diesem Punkt noch einmal Stellung nehmen, und können Sie sich vorstellen, zu versuchen, dies als Diskussionspunkt aufzunehmen?

Zu dem zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben, nämlich dass die Kommission und der Rat – wie im Übrigen auch das Parlament – seit vielen Jahren darauf drängen, die Diskussion im Rahmen der WTO zu intensivieren und auch über labour standards, über Umweltstandards, über Sozialstandards zu reden: Es erscheint mir angebracht, im Rahmen der laufenden Runde dieses Thema noch einmal aufzugreifen – ich weiß, das wird sehr schwierig sein –, und ich kann Ihnen versprechen, dass wir im Rahmen der Entschließung des Parlaments hierauf noch einmal Bezug nehmen werden.

 
  
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  Krahmer, im Namen der ALDE-Fraktion. Herr Präsident! Ich möchte auf den vorliegenden Text der Anfrage der Grünen eingehen und unabhängig von möglicherweise zu ahndenden Verstößen gegen die WTO an den Fragesteller direkt ein paar Fragen richten.

Herr Juncker, Sie befürchten in Ihrem Text, dass der Abbau von Handelshemmnissen zu Steuerdumping führt. Im gleichen Text erwähnen Sie Subventionen, die das multilaterale Handelssystem schwächen. Glauben Sie nicht, dass es einen Zusammenhang zwischen hohen Steuern und hohen Subventionen gibt? Gehen Sie davon aus, dass in einer Welt ohne tarifäre Handelshemmnisse und dadurch entstehenden Wettbewerb Sozial- und Umweltstandards automatisch immer nur sinken? Haben Sie Angst vor Wettbewerb, weil Sie ihn ausschließlich im Zusammenhang mit den Wörtern „schädlich“ und „Dumping“ erwähnen?

Was führt eigentlich zu Wohlstand und zu Arbeitsplätzen? Ein Waren- und Dienstleistungsaustausch in offenen Märkten ohne Handelshemmnisse oder eher abgeschottete Märkte mit hohen Handelshemmnissen? Sind Sie mit mir der Auffassung, dass nur eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft in der Lage ist, hohe Umweltstandards zu erfüllen? Sollten wir deshalb nicht endlich aufhören, ständig zu behaupten, dass niedrige Steuern und offene Märkte mit niedrigen Umwelt- und Sozialstandards gleichzusetzen sind? Mich interessiert dazu auch die Meinung des Kommissars.

 
  
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  Portas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (PT) Guten Abend, Herr Präsident. Es ist mir ein Vergnügen, in der Sitzung heute Abend einen Landsmann zu begrüßen. In dem zu behandelnden Fall geht es um ein britisches Zellophan-Unternehmen, das dazu verleitet wurde, seine Produktion in den amerikanischen Bundesstaat Kansas zu verlegen, und zwar allein deshalb, weil dieser Bundesstaat eine Befreiung von steuer- und umweltrechtlichen Vorschriften gewährt.

Leider ist dies keine Ausnahme von der Regel, denn die Regel selbst ermutigt zu solchen Maßnahmen. Dieser Fall sowie der Fall Alstom, den wir zuvor erörtert haben, belegen eindeutig ein bekanntes Problem: Verlagerungen aus Gründen des Wettbewerbs unter Nichtbeachtung sozial- und umweltrechtlicher Vorgaben. Ich könnte Ihnen ähnliche Beispiele in Portugal nennen.

So kamen vorgestern Arbeitnehmer von Yasaki Saltano nach Straßburg, einem Unternehmen, das in Portugal zwei und in Europa insgesamt 10 Werke hat. Dieses japanische multinationale Unternehmen hat einmal 7 500 Personen in Portugal beschäftigt, heute nur noch die Hälfte. Erst gestern hat der Vorstand damit gedroht, dass ohne weitere staatliche Unterstützung im August 500 weitere Arbeitnehmer entlassen würden. Es sei darauf verwiesen, dass diesem Unternehmen Flächen und Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, dass es seit Jahren in den Genuss von Gemeinschaftsmitteln kommt, dass die Zahl der arbeitsbedingten Erkrankungen wie Arthritis unter seinen Beschäftigten überdurchschnittlich hoch ist und dass diese Tatsache vom Vorstand als Argument benutzt wird, um keine Entlassungen vorzunehmen, sondern die erkrankten Personen zu überreden, selbst zu kündigen.

Herr Präsident, dieser Lüge muss endlich ein Ende bereitet werden. Es ist traurig, die Ohnmacht der Kommission in solchen Fällen mit anzusehen, was wiederum zeigt, dass sie aufgegeben hat. Die USA und die EU fordern an einem Tag in der Welthandelsorganisation ein Ende des Protektionismus, nur um diesen am nächsten Tag wieder einzuführen oder vergleichbare Vorteile auf der Grundlage ungerechter Kriterien zu schaffen. Die Abschaffung des Protektionismus muss mit einem höheren Maß an sozialen Rechten und strikteren Umweltkontrollen einhergehen. Das ist die Alternative zur neoliberalen Ordnung, bei der es keine Bundesstaaten wie Kansas mehr gibt, über die man sich beklagen muss.

 
  
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  Lundgren (IND/DEM). (SV) Herr Präsident! Ich kann mit Befriedigung konstatieren, dass wir heute Abend Fragen diskutieren, die in diesem Hause behandelt und entschieden werden sollten. Es kommt leider nur allzu oft vor, dass die Abgeordneten sich mit Aussprachen und Beschlüssen befassen, die nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht in dieses Parlament gehören. Bei diesem Thema ist das jedoch nicht der Fall.

Die EU betreibt eine gemeinsame Handelspolitik. Daher hat das Parlament gute Gründe, die Einhaltung der Regeln für den weltweiten freien Handel zu überwachen. Ein solches System ist die wichtigste Methode zur Erhöhung des Wohlstands, sowohl in den armen als auch in den reichen Ländern, setzt aber voraus, dass einzelne Länder und Handelsblöcke keinen Protektionismus betreiben, der oft die Form von Zöllen und anderen Handelshindernissen annimmt. Er kann aber auch als Subventionen oder Sonderregelungen für bestimmte Produktionsformen daherkommen, mit denen bestimmte Unternehmen angelockt oder gehalten werden sollen, die einem internationalen Wettbewerb nicht standhalten würden.

Fragen dieser Art werden von der WTO geregelt. Ich schließe mich den Rednern in diesem Hause an, die von der Kommission schnellstmöglich Maßnahmen gegen Länder und EU-Mitgliedstaaten gefordert haben, die gegen die Regeln der WTO verstoßen. Dabei muss man jedoch den prinzipiellen Unterschied zwischen unzulässigen und zulässigen Mitteln sowie zwischen einer produktionsfreundlichen Politik und Dumping erkennen. Es ist nicht verboten, zur Förderung von Wachstum ein insgesamt niedriges Steuerniveau zu wählen, während es unzulässig ist, bestimmte Unternehmen oder Branchen durch Steuervorteile zu begünstigen. Das wird als Steuerdumping bezeichnet. Zulässig ist es auch, wenn ein Land in einer Zeit, in der es arm ist und dem Wachstum Vorrang einräumen muss, relativ niedrige Ambitionen im Bereich des Umweltschutzes hat. Das haben auch die heute reichen Länder getan, als sie noch arm waren. Unzulässig es hingegen, bestimmte Ausnahmegenehmigungen von geltenden Umweltvorschriften zu erteilen, um damit einzelne Unternehmen oder Branchen zu begünstigen. Das ist Umweltdumping.

Ich schlage vor, dass die Kommission in ihrer Analyse und ihren Maßnahmen deutlich zwischen legitimen Regelungen zur Förderung von Wachstum und Wohlstand sowie Dumpingmethoden unterscheidet.

 
  
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  Ford (PSE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident, da Herr Verheugen nun erklärt hat, die Kommission werde eine Untersuchung darüber durchführen, ob die Subventionen Exporte direkt fördern – was rechtswidrig wäre –, möchte ich ihn als Vertreter der Kommission bitten, an das Unternehmen zu schreiben und es zu bitten, seine Entscheidung über die Betriebsschließung, die in 15 Tagen erfolgen soll, zu vertagen, bis diese Frage geklärt ist.

 
  
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  Verheugen, Vizepräsident der Kommission. (EN) Diese Frage möchte ich an meinen Kollegen Herrn Mandelson weitergeben, der für diese Akte verantwortlich ist.

Frau Mann möchte ich antworten, dass ich die Empfehlungen zur Kenntnis nehme und ohne Einschränkung akzeptiere. Ich werde dafür sorgen, dass das Thema bei den europäisch-amerikanischen Rundtischgesprächen von Unternehmen und auch in anderen Foren erörtert wird.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 

24. Diskriminierung von Arbeitnehmern und Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten im EU-Binnenmarkt
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage von Herrn Protasiewicz in Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten an die Kommission zur Diskriminierung von Arbeitnehmern und Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten im EU-Binnenmarkt (B6-0173/2005).

 
  
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  Protasiewicz (PPE-DE). (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! In knapp drei Wochen ist der erste Jahrestag der Erweiterung der Europäischen Union. Für Millionen Bürger in Mitteleuropa bedeutete die Erweiterung die Erfüllung ihres Traums von einem gemeinsamen Europa, in dem Gerechtigkeit herrscht und das allen Bürgern die gleichen Chancen bietet.

Bei der Vorbereitung auf die Erweiterung haben die neuen Länder ihre Märkte weit geöffnet und einen Strom von Unternehmen, Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften aus dem Westen aufgenommen. Diese Entwicklung wurde nicht selten von heftigen Debatten in diesen Ländern begleitet, und sie vollzog sich trotz der massiven Proteste vieler Gruppen, die vor allem die Interessen der Arbeitnehmer vertraten. Letztere fürchteten den Verlust ihrer Arbeitsplätze und traten vehement dafür ein, die heimischen Märkte gegen unlauteren Wettbewerb aus dem Westen zu schützen. Trotzdem glaubten wir daran, dass unsere Länder durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Teil eines gemeinsamen Marktes werden würden, der die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit im gesamten Hoheitsgebiet der Union garantiert. Gleichzeitig vertrauten wir darauf, dass in den europäischen Verträgen gerechte Regelungen für alle Akteure, ungeachtet ihres Herkunftslandes, festgelegt sind. Bedauerlicherweise hat es in den vergangenen 11 Monaten zahlreiche Fälle von Diskriminierungen gegen Unternehmer und ihre Mitarbeiter aus den neuen Ländern gegeben, die sich in den Ländern der so genannten alten Union wirtschaftlich betätigen wollten.

Die unverhohlensten Diskriminierungen gibt es in den Niederlanden, Österreich und Italien. Die Rechtsordnungen dieser Länder erlauben eine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen und Arbeitskräften aus den fünfzehn so genannten alten oder den zehn neuen Mitgliedstaaten. Ein konkretes Beispiel ist die Vorschrift, dass Unternehmen oder Arbeitskräfte aus den zehn neuen Mitgliedstaaten schon vor der Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung eine Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer beantragen müssen. Das ist ein sehr zeitaufwändiges Verfahren, das in Österreich bis zu sechs Wochen dauern kann, und diese Vorschrift gilt nur für Unternehmen und Arbeitskräfte aus den neuen Ländern. Wirtschaftsunternehmen aus den fünfzehn alten Ländern brauchen solche Anträge nicht zu stellen. Sie müssen lediglich die zuständigen Behörden informieren und ihnen ein Informationsblatt sowie eine Liste der ausländischen Arbeitnehmer vorlegen. Sie können unverzüglich und ohne unnötige Verzögerungen Dienstleistungen erbringen. Kontrollen durch die Behörden können während der Arbeitszeit durchgeführt werden, ohne dass die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens unterbrochen werden muss. Das ist ein eindeutiges Beispiel einer Diskriminierung, die durch einzelstaatliches Recht gestützt wird und die gegen die Voraussetzungen für einen gerechten Wettbewerb im Binnenmarkt der Union verstößt.

Auch in vielen anderen Ländern, in denen es zwar formal keine diskriminierenden Bestimmungen gibt, verhalten sich Behörden und Beamte so, dass es für Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten praktisch unmöglich ist, ihre Tätigkeit ungehindert auszuüben.

Ich habe hier einen ganzen Stapel von Beschwerden von Unternehmern, die besonderen Schikanen ausgesetzt waren, obwohl sie alle formalen Vorgaben erfüllt hatten. Die Behandlung, der sowohl die Eigentümer der Unternehmen als auch ihre Arbeitskräfte während der Arbeitzeit ausgesetzt waren, beinhaltete unter anderem, dass man ihnen die Hände mit Stempeln markierte, Handschellen anlegte, Hunde auf sie hetzte oder sie ohne stichhaltige Begründung festnahm. Ich bedaure sagen zu müssen, dass Deutschland und Frankreich zu den Ländern gehören, in denen diese Vorgehensweise nur allzu oft angewandt wird.

Aus diesem Grund möchte ich den Herrn Kommissar bitten zu erläutern, welche Schritte die Kommission einleiten wird, um die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages sicherzustellen, die sich auf die Gleichbehandlung von Unternehmen und Bürgern beziehen. Wurde von der Kommission bereits eine Prüfung der Bestimmungen in den Mitgliedstaaten durchgeführt mit dem Ziel, gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten zu schaffen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, wann wird diese Prüfung der gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensweisen durchgeführt, sodass Diskriminierungen verhindert werden können?

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den die meisten meiner Kollegen hier in diesem Haus unterstützen. Wir sind der Auffassung, dass wir die wirtschaftlichen Ziele der Strategie von Lissabon nicht erreichen können, solange sich die Kommission nicht aktiv an der Bekämpfung der Diskriminierung von Unternehmen und Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten beteiligt.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich nur hoffen kann, dass der Europäischen Kommission diese Probleme bekannt sind. Die heutige Anwesenheit von Kommissar Verheugen in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Kommission lässt mich hoffen, dass dies tatsächlich der Fall ist.

 
  
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  Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident! Wenn einer in diesem Hause weiß, wie die Probleme in den neuen Mitgliedstaaten aussehen, dann bin ich es, der ich fünf Jahre lang für die Erweiterung zuständig war. Sie brauchen mich da nicht zu belehren.

Was den genannten Fall angeht, so liegen der Kommission Beschwerden vor, die sich auf einen einzigen Mitgliedstaat beziehen. Diesem Mitgliedstaat wird vorgeworfen, dass Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten, die im Zuge einer Dienstleistung in dieses Mitgliedsland entsandt wurden bzw. entsandt werden sollen, eine Arbeitsgenehmigung brauchen. Das verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Die Kommission hat aus diesem Grund die notwendigen Schritte gegen diesen Mitgliedstaat eingeleitet und ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt und wird dafür sorgen, dass Abhilfe geschaffen wird.

Weitere Beschwerden liegen der Kommission nicht vor. Insbesondere liegen der Kommission überhaupt keine Beschwerden in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit vor, die Sie erwähnt haben und die nicht erst am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, sondern bereits Mitte der Neunziger Jahre verwirklicht wurde. Wenn Ihnen Fälle bekannt sind, in denen in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit Diskriminierung erfolgt, wäre die Kommission dankbar für entsprechende Informationen. Offizielle Beschwerden liegen der Kommission nur in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit in einem einzigen Mitgliedstaat vor, und hier wurden die notwendigen Schritte eingeleitet.

 
  
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  Handzlik, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gehört zu den Eckpfeilern der Europäischen Union. Wir sprechen heute über die Diskriminierung von Unternehmern und Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten auf den Märkten des alten Europa. Ich stelle in Frage, ob es angebracht ist, dass polnische Unternehmer, die in Frankreich Dienstleistungen anbieten möchten, den französischen Behörden erläutern müssen, inwieweit sie glauben, besser zu sein als französische Unternehmen und warum man ihnen die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Frankreich erlauben sollte. Ich habe mich sehr ausführlich mit diesem Problem befasst und dabei festgestellt, dass sich die Unternehmer von KMU in den neuen Mitgliedstaaten nur sehr selten bei den zuständigen Behörden über erlittene Diskriminierungen beschweren. Die Unternehmer haben nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung und entscheiden sich ganz bewusst gegen langwierige und teure Gerichtsverfahren. Sie haben schlicht und einfach Angst vor weiteren Repressalien der Niederlassungsländer, da ein durchschnittlicher Unternehmer gegenüber der geballten Macht eines ganzen Staatsapparates meist in der schwächeren Position ist.

Der Auftrag, den uns unsere Wähler erteilt haben, beinhaltet auch, dass wir die Opfer von Diskriminierungen schützen. Wir sind daher die Hüter der Grundprinzipien der Union und sollten uns vor Augen halten, was aus Europa werden könnte, wenn wir nicht von Anfang entschlossen gegen das Problem der Diskriminierung vorgehen. Es gibt zwei Elemente, die für die Zukunft der Union von entscheidender Bedeutung sind. Das eine ist die Strategie von Lissabon und das andere der Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie. Wir alle wissen, dass Diskriminierung zu einer Lähmung des Binnenmarkts führt und sein reibungsloses Funktionieren verhindert. Dies hat zur Folge, dass wir die Ziele der Lissabon-Strategie nicht verwirklichen können. Daher ist es in unser aller Interesse, wenn wir dafür sorgen, dass der Binnenmarkt zu einer einzigen Wirtschaftseinheit wird, in der es keine Diskriminierung gibt. Dies kann nicht gelingen, wenn unzählige nationale Hindernisse aufgebaut werden.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass die Fälle von Diskriminierungen im Binnenmarkt, über die wir heute in diesem Haus gesprochen haben, sehr bedauerliche Hindernisse für unsere gemeinsamen Integrationsbemühungen sind. Wenn wir diese Hemmnisse nicht beseitigen, werden wir alle die Konsequenzen zu tragen haben.

 
  
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  De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich bräuchte zwei Stunden, um auf die Probleme einzugehen, mit denen Wanderarbeitnehmer zu kämpfen haben, die zum Arbeiten nach Irland kommen. Wir haben den Ruf, zu den großzügigsten Ländern zu zählen, wenn es um die Genehmigung der Einreise aus den zehn neuen Mitgliedstaaten geht. Das stimmt. Es gibt viele gute Arbeitgeber in Irland, die ihre Arbeitnehmer gut behandeln. Leider gibt es auch Arbeitgeber in Irland, die Arbeitnehmer aus den zehn neuen Ländern entwürdigend behandeln. Wir wissen von Fällen, in denen Arbeiter zwölf Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für einen Euro die Stunde arbeiten müssen. Die polnische Botschaft berichtet von Schlangen von Menschen, die dort unter Tränen ankommen, fristlos entlassen von Arbeitgebern, die wissen, dass polnische Arbeiter Schlange stehen, um ihre Arbeitsplätze zu übernehmen.

Der konkrete Fall, den ich heute Abend ansprechen möchte, bezieht sich auf einen aktuellen Fall in einem Beitrittsstaat, nicht in einem Mitgliedsstaat: Es geht um ein türkisches Unternehmen, das türkische Arbeitnehmer in Irland beschäftigt und seine Mitarbeiter systematisch betrügt. Es hat diesen Arbeitnehmern zustehende Gelder an eine niederländische Bank überwiesen, auf deren Konto es Zugriff hat. Man vermutet, dass die Bank diesem Unternehmen gehört.

Ich möchte, dass der Kommissar diesen Fall untersucht. Die Kommission soll sich mit den irischen Behörden in Verbindung setzen, um herauszufinden, warum erst ein Parlamentsabgeordneter die Fakten offen legen musste, obwohl wir ein Referat haben, das für die Untersuchung von Arbeitsrechtsverstößen zuständig ist. Für den ganzen Staat sind 21 Inspektoren zuständig, eine beschämend kleine Zahl. Wir brauchen mindestens 100.

Ferner bitte ich die Kommission zu untersuchen, ob Gama – das Unternehmen, das ich meine – in Geldwäsche verwickelt ist und illegal Geld, das Arbeitnehmern außerhalb Irlands gehört, an eine Bank in den Niederlanden überweist, die ihr angeblich auch gehört.

Ich will eine Untersuchung dazu. Es reicht nicht, wenn wir uns auf die Schulter klopfen und sagen, dass wir tolle Sachen machen, Wettbewerb schaffen, sicherstellen, dass Menschen Arbeit bekommen, wenn dieselben Menschen furchtbar ausgebeutet werden. Das genügt nicht. Die Kommission muss ihre Verantwortung anerkennen, für die Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften zu sorgen.

 
  
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  Grabowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den wirtschaftlich schwächeren Ländern wie Spanien, Portugal, Griechenland und Irland, die später in die Union aufgenommen wurden, verfolgte die Union eine konsequente Politik zur Förderung der Entwicklung der unternehmerischen Initiative und der Wettbewerbsfähigkeit. Diese Politik bestand unter anderem darin, den Zugang zu den Märkten der Union zu erleichtern, was zu einer Verbesserung der Handelsbilanz der betreffenden Länder führte. Dies war einer der Schlüsselfaktoren für das rasche Beschäftigungswachstum, den Anstieg der Steuereinnahmen in diesen Ländern, die Investitionen und damit für die zügige Entwicklung der Wirtschaft. Durch den erleichterten Zugang zu den Märkten der Gemeinschaft erhielten die weniger entwickelten Länder die Chance, den Abstand zwischen ihnen und den weiter entwickelten Ländern deutlich zu verringern. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Haben die früheren kommunistischen Länder, die der Europäischen Union beigetreten sind, dieselbe Chance erhalten? Nein, das haben sie nicht. Statt Solidarität zu zeigen und Unterstützung zu leisten, hat die Union ihre eigene Stärke und ihre finanzielle Überlegenheit ausgenutzt. Und nicht nur das, sie hat sich die Willfährigkeit und die Korruption der Regierungen zunutze gemacht und den Beitritt hinausgezögert, um weitere Zugeständnisse zu erreichen. Der deutlichste Beweis für diese Politik war die negative Handelsbilanz zwischen Polen und der Europäischen Union mit über 10 Mrd. EUR jährlich. Die neuen Arbeitsplätze und die Gewinne entstanden in der Union, nicht in Polen, während Polen unter steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Armut zu leiden hatte. Welche Folgen hatte die Öffnung der eigenen Märkte für Unternehmen aus der Union für polnische Unternehmen? Wie hat sich der Beitritt zur Union auf diese Unternehmen ausgewirkt? Erstens waren sie dadurch einem unfairen Wettbewerb mit Unternehmen ausgesetzt, die ihnen technologisch und finanziell überlegen waren. Zweitens hatte dies zur Folge, dass polnische Unternehmen, Banken und Finanzinstitute für lächerliche Summen von Konzernen der Union aufgekauft wurden. Häufig zahlten diese Konzerne nicht einmal Steuern in Polen oder investierten dort. Im Gegenteil, sie sorgten dafür, dass ihre Gewinne ins Ausland flossen. Drittens mussten die Polen für die Modernisierung ihrer Unternehmen schmerzhafte Einschnitte in Kauf nehmen und die damit verbundenen enormen Kosten verkraften, um die Anforderungen, Standards und Vorschriften der Union erfüllen zu können. Viertens mussten teure und schwerfällige bürokratische Verwaltungsverfahren übernommen und Steuersysteme eingeführt werden, durch die die Wettbewerbsfähigkeit polnischer Firmen sank und die Arbeitskosten stiegen. Ein Beispiel dafür ist die Mehrwertsteuer. Fünftens mussten in der Produktion die von der Union vorgegebenen Quoten, Höchstgrenzen und Beschränkungen eingeführt werden. Dies betraf zum einen moderne und relativ wettbewerbsfähige Sektoren wie die Schiffbauindustrie und zum anderen Sektoren, in denen qualitativ hochwertige Produkte wie Nahrungsmittel hergestellt werden.

Seit dem Beitritt Polens zur Union ist fast ein Jahr vergangen, und es hat sich gezeigt, dass polnische Unternehmen trotz aller Beschränkungen und trotz aller Steine, die ihnen in den Weg gelegt werden, wettbewerbsfähig sind, exportieren und bessere Arbeit leisten. Dies gilt auch für die polnischen Arbeitskräfte. Die Reaktion von Regierungen und Kommunalverwaltungen in den Mitgliedstaaten bestand darin, andere Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang polnischer Unternehmen zu den Märkten der Union einzuschränken. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Der Dienstleistungssektor ist der Sektor, in dem 70 % des Bruttosozialprodukts erwirtschaftet werden und in dem praktisch 100 % aller neuen Arbeitsplätze entstehen. Ein weiteres Beispiel sind die Beschränkungen, die polnischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern im Baugewerbe auferlegt werden. Zu allem Überfluss werden diese restriktiven Bestimmungen auch noch von übereifrigen Beamten vor Ort umgesetzt. Man könnte ein Buch über die Schikanen schreiben, denen polnische Firmen ausgesetzt sind. Beschwerden, die bei lokalen Behörden eingereicht werden, wird nicht nachgegangen. Es überrascht nicht, dass dieselben übereifrigen Beamten nicht das Geringste unternehmen, wenn polnische Arbeitskräfte ausgebeutet, illegal beschäftigt oder für die Arbeiten eingesetzt werden, für die sich andere zu schade sind. Es stellt sich die Frage, was die Europäische Union eigentlich ist und welche Ziele sie hat.

Waren all die politischen Parolen über Solidarität, die Beseitigung von Unterschieden, die Förderung der Entwicklung und den gemeinsamen Markt nichts als leeres Geschwätz?

Polen und die anderen ehemals kommunistischen Staaten können der Europäischen Union keine weiteren Zugeständnisse mehr machen. Sie haben alles getan, was ihnen möglich war. Aus diesem Grund werden polnische Unternehmer für die Interessen ihres Landes eintreten und wir, die polnischen Mitglieder dieses Hauses, werden sie dabei unterstützen. Wir fordern rasche und eindeutige Beschlüsse zur Beseitigung von Diskriminierungen und ihrer Ursachen. Unsere Forderungen sind nicht überzogen. Alles, was wir wollen, sind gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen und Fairness gegenüber allen Beteiligten. Wir werden so lange kämpfen, bis wir unsere Forderungen durchgesetzt haben, auch wenn das das Ende der Europäischen Union bedeutet!

 
  
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  Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, als Erstes möchte ich Herrn Protasiewicz danken, dass er eine mündliche Anfrage zu diesem Thema eingebracht hat. Herr Protasiewicz vertritt denselben Wahlkreis wie ich, und insgesamt haben sich vier Redner aus Niederschlesien zu Wort gemeldet, das damit gewissermaßen eine Vorreiterrolle in dieser Angelegenheit einnimmt. Das ist begrüßenswert, und ich freue mich darüber.

Aus der Erweiterung haben sich nicht nur für die zehn neuen Mitgliedstaaten viele wirtschaftliche Vorteile ergeben, sie hat auch für die Union als Ganzes einen enormen wirtschaftlichen Nutzen erbracht, insbesondere, was die potenziellen Vorteile anbelangt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in den neuen Ländern etwas günstigere Steuersätze und Arbeitskosten bestanden, während durch den Beitritt gleichzeitig verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit gegeben waren. Diese Länder bieten der Europäischen Union also attraktive Möglichkeiten und sind keine Gefahr für sie, wie manche Redner sagten. Deshalb sind wir besorgt über die Vorfälle, bei denen polnische, tschechische und ungarische Unternehmer von den Behörden durch willkürliche Hindernisse bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Hoheitsgebiet der alten Union behindert werden. Bedauerlicherweise sind alle zehn Länder von diesem Problem betroffen. Die Abschottung des gemeinsamen Marktes gegenüber diesen Unternehmern bedeutet, den neuen Ländern Schaden zuzufügen. Sie schadet außerdem der Integration, weil sie das Vertrauen der europäischen Bevölkerung in den Integrationsprozess untergräbt. Das größte Problem ist aber, dass diese Abschottung Europa schadet. Wir alle erinnern uns an den Streit über die Steuer- und Sozialpolitik. Wir teilen die Auffassung der Sozialdemokraten nicht, dass ein Wettbewerb zwischen Sozial- oder Steuersystemen mit Dumping gleichzusetzen ist und allen europäischen Bürgern schadet. Europa braucht einen pluralistischen Ansatz in steuer- und sozialpolitischen Belangen, weil wir sonst gegenüber den Handelspartnern ins Hintertreffen geraten werden, die sehr viel weiter von uns entfernt sind als die neuen Länder. Ich spreche von China und Indien.

Es ist nicht auszuschließen, dass polnischen und anderen Unternehmern weiterhin der Zugang verwehrt wird, aber dabei sollten wir bedenken, dass Europa dadurch nur noch tiefer in die wirtschaftliche Stagnation geraten wird. Statt unausgereifte Konzepte für die Harmonisierung verschiedener Aspekte des Wirtschafts- und Steuerrechts auszubrüten, sollte sich die Europäische Kommission lieber auf die grundlegenden Aufgaben konzentrieren, die schon seit 50 Jahren anstehen, nämlich die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes.

 
  
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  Belohorská (NI). (SK) Vor fünfzehn Jahren fiel der Eiserne Vorhang, und die Menschen in Osteuropa hofften aufrichtig darauf, gleichberechtigte Partner zu werden, insbesondere nach Erfüllung bestimmter ökonomischer Kriterien.

Wie stellt sich die Lage heute dar? Herr Verheugen hat ebenso wie viele Parlamentsmitglieder leidenschaftlich über die Probleme gesprochen, die durch die Entlassungen bei Alstom entstehen, und auf das Schicksal der 250 Beschäftigten hingewiesen. Lieber Herr Verheugen, gerade Sie sollten besser als jeder andere wissen, dass in der Slowakei nicht Hunderte, sondern Tausende Arbeitsplätze aufgrund der Reformen verloren gingen, die wir durchgeführt haben, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Die Slowakei hat große Opfer gebracht, um dieses Ziel zu erreichen. Ich glaube, niemand bedauert das; vielmehr löste die Aufnahme als gleichberechtigter Partner vor einem Jahr allenthalben große Freude aus. So dachten wir jedenfalls damals.

Doch wie sieht es heute aus? Ich bin fest davon überzeugt, dass die fünfzehn alten Mitglieder im Gegensatz zu uns so gut wie gar nicht auf die Erweiterung vorbereitet waren. Der freie Warenverkehr in Richtung Osten funktioniert mittlerweile: Bei uns sind die Geschäfte heute genauso schön wie bei Ihnen, und das ist gut. Die Slowaken müssen nicht mehr in den Westen fahren, wenn sie exklusive Waren kaufen möchten.

Wie ist hingegen die Sachlage im Bereich der Freizügigkeit? Obwohl Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist, sollten bei Einstellungen Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten gegenüber Arbeitnehmern aus Drittländern bevorzugt werden. Mit Ausnahme von drei Ländern haben alle anderen alten Mitgliedstaaten Übergangsregelungen erlassen, die für zwei bis sieben Jahre gelten, wobei eine Überprüfung nach Ablauf der jeweiligen Fristen möglich ist, was nichts anderes bedeutet, als dass diese Fristen sogar noch verlängert werden können. Damit wird die Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmer verstärkt. Wir wissen sehr wohl, dass unsere Menschen – hoch qualifizierte Angehörige der jüngeren Generation, die gebildet sind und mehrere Sprachen beherrschen – im Westen höhere Einkommen erzielen, aber unter welchen sozialen und menschenunwürdigen Bedingungen. Darum bitte ich Sie: Befassen Sie sich bitte auch mit diesem Problem.

 
  
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  Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist eine wohlbekannte Tatsache, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten diskriminiert werden. Diese Diskriminierung beginnt damit, dass Unternehmen aus den alten Mitgliedstaaten und anderen Industriestaaten, die in Mitteleuropa operieren, so tun, als hätten sie niemals etwas von einer Arbeitsgesetzgebung gehört. Gewisse tschechische Supermärkte zum Beispiel sind berüchtigt für ihre mittelalterlichen Arbeitsbedingungen für Kassenkräfte; Leute werden nach einer dreimonatigen Probezeit regelmäßig entlassen. Es gibt viele andere Beispiele für solchen Missbrauch, wobei vor allem das Verbot von Gewerkschaften, was natürlich nirgends offiziell niedergeschrieben wurde, erwähnenswert ist.

Einkaufsketten legen auch typisch kolonialistische Einstellungen gegenüber ihren Zulieferern an den Tag. Die diesen aufgezwungenen langen Zahlungsfristen, Gebühren für Werbung, Lagergebühren und extrem niedrige Preise wurden bereits bei zahlreichen Gelegenheiten kritisiert. Diese Praktiken sind in mittel- und osteuropäischen Ländern weit verbreitet, und es ist auch normal, dass den Waren lokaler Anbieter nur wenig Platz eingeräumt wird, dass die Zulieferer vor Lieferbeginn Geldbeträge hinterlegen müssen und dass sie die Waren zu jeder Tageszeit, sieben Tage in der Woche, zu liefern haben.

Es bleiben somit noch sehr viele Fragen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen in den neuen Mitgliedstaaten zu lösen. Gleichzeitig jedoch haben Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten äußerste Schwierigkeiten mit der Anerkennung ihrer Qualifikation, wenn sie in den alten Mitgliedstaaten ankommen, obwohl hierzu internationale Vereinbarungen abgeschlossen worden sind. Ausgebildete Krankenschwestern aus der Tschechischen Republik und aus der Slowakei arbeiten in den alten Mitgliedstaaten regelmäßig als Auszubildende und werden dementsprechend bezahlt, obwohl sie für solche Tätigkeiten überqualifiziert sind. In ähnlicher Weise haben unsere Handwerker selten staatlich anerkannte Prüfungen abgelegt, und das bedeutet, dass sie bei der Entlohnung als ungelernte Arbeiter eingestuft werden, unabhängig davon, welche Arbeit sie in der Praxis geleistet haben. Das ist vor allem im Baugewerbe der Fall.

Auch die Anerkennung von Universitätsabschlüssen ist ein großes Problem. Die bestehende Gesetzgebung lässt in dieser Hinsicht viel zu wünschen übrig. So sind zum Beispiel die drei in der Tschechischen Republik hierzu gültigen Gesetze bei Weitem nicht vollkommen. Es ist höchste Zeit, dass in dieser Hinsicht etwas unternommen wird, und daher fordere ich die Europäische Kommission und Herrn Verheugen auf, einen Vorschlag mit entsprechenden legislativen Maßnahmen vorzulegen. Ich danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Brejc, Mihael (PPE-DE).(SL) Vielen Dank! In diesem Hause hat Präsident Barroso die Bedeutung der Lissabon-Strategie ebenso hervorgehoben wie die dringend gebotene Einführung des freien Dienstleistungsverkehrs, bei dem es sich um das letzte Schlüsselmerkmal des Binnenmarktes der Europäischen Union handelt. Einerseits besteht daher der klare Wunsch, Hindernisse zu beseitigen, um das bestmögliche Funktionieren des Binnenmarktes zu erreichen, andererseits haben wir als neue Mitgliedstaaten festgestellt, dass unsere Unternehmen sich oft in einer ungleichen Position befinden. So gelten zum Beispiel im Binnenmarkt Einschränkungen für Unternehmen im Bereich der Herstellung und Montage von Maschinen und Anlagen, im Metallbau, bei Bauarbeiten, der Innenausstattung, der Natursteinbearbeitung usw.

Herr Kommissar, Sie haben erklärt, Sie wüssten um die Probleme in den neuen Mitgliedstaaten. Dennoch sprechen wir heute nicht über diese Probleme, sondern vielmehr über die Schwierigkeiten in den alten Mitgliedstaaten. Sie haben auch gesagt, dass die Kommission gegen Vertragsverletzungen vorgehen wird. Wir würden natürlich gerne wissen, wann dies geschieht und welche Ergebnisse derartige Maßnahmen zeitigen werden. Das Ausmaß der Diskriminierung ist unverkennbar groß, der Einfluss derjenigen, die die Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleisten sollen, hingegen gering.

Ich habe das Gefühl, Herr Kommissar, dass die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wesentlich besser auf die Mitgliedschaft in der EU und auf deren Erweiterung vorbereitet waren als die europäischen Institutionen. Dazu würde ich gerne Ihre Meinung hören.

 
  
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  Golik (PSE).(PL) Herr Präsident, als Erstes möchte ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Wahl und zu ihrem ersten Einsatz als Vizepräsident gratulieren. Herr Kommissar, das Ergebnis der heutigen Aussprache kommt genau zur rechten Zeit für die vielen Geschäftsleute und Bürger, die daran glauben, dass in der erweiterten EU alle dieselben Rechte haben, und die ihr wertvollstes Gut, nämlich ihre eigene Arbeitskraft, in den alten Mitgliedstaaten anbieten wollen. Es gibt aber auch viele Menschen, die gar nicht mehr in der Europäischen Union arbeiten wollen. Diese Menschen haben bereits einen Versuch unternommen, doch sie sind diskriminiert worden und auf Regierungen und lokale Behörden getroffen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten. Diese Verstöße finden in Form von übertriebenen Kontrollen, bei denen nicht selten Hunde und Polizei eingesetzt werden, oder in Form von Festnahmen statt, bei denen die Hände der Betroffenen mit Stempeln markiert werden oder gar Handschellen zum Einsatz kommen. Das ist eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Diese Unternehmen und Menschen werden mit Sicherheit nicht mehr in den alten Mitgliedstaaten arbeiten oder dort Dienstleistungen erbringen wollen. Sieht so der Markt für Dienstleistungen und Arbeit im vereinten Europa aus? Als Vertreter unserer Wähler ist es unsere Pflicht, in der EU für ihre Rechte einzutreten. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem in Polen irgendjemand so behandelt worden ist, und das, obwohl Tausende von ausländischen Unternehmen im Land tätig sind und ein großer Teil der Industrie sowie die Mehrheit der Banken durch ausländisches Kapital kontrolliert werden. Polnische Organisationen, Geschäftsleute, Ministerien und Botschaften erhalten regelmäßig Berichte über Fälle von Diskriminierungen polnischer Firmen und polnischer Bürger, die als Subunternehmer europäischer Unternehmen Dienstleistungen erbringen. Ein Beispiel für eine solche Diskriminierung und einer von vielen Fällen, von denen mir berichtet worden ist, betrifft das in Poznan ansässige Unternehmen Apola. In der Region Gard wurden Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens von der französischen Polizei und den französischen Behörden eingeschüchtert, festgenommen und verfolgt. Häufig resultiert dieses menschenverachtende Vorgehen der Beamten daraus, dass sie auch nur Menschen sind und die Vorschriften nur unzureichend kennen. Wir hegen keinen allgemeinen Groll gegen Nationen oder Regierungen, aber dieses Problem sollte hier im Haus erörtert werden, und das ist auch der Grund, weshalb nach der heutigen Aussprache ein Entschließungsantrag eingebracht werden sollte, in dem solche Verstöße gegen das Gesetz verurteilt werden. Zum Abschluss möchte ich noch einen weiteren Fall einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit erwähnen. Dabei geht es um neue, von der Europäischen Kommission eingeführte Anforderungen, die ausschließlich für polnische Krankenschwestern und Hebammen gelten. Die neue Regelung sieht vor, dass diese Fachkräfte ihren Beruf in den letzten sieben Jahren mindestens fünf Jahre ausgeübt haben müssen, damit sie einen Qualifikationsnachweis erhalten, ohne den sie nicht als Krankenschwestern oder Hebammen in der EU arbeiten können. Die Bürger aller anderen 24 Mitgliedstaaten müssen lediglich nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren. Damit werden diesen Krankenschwestern und Hebammen nicht nur ihre Arbeitsmöglichkeiten und ihre bisherigen Rechte genommen, diese Anforderungen, die in europäischen Rechtsvorschriften festgelegt sind, stellen eine Beleidigung ihrer Berufsehre dar. Ich warte schon seit einigen Wochen auf eine Stellungnahme der Kommission zu dieser Angelegenheit, und Hunderttausende von Krankenschwestern und Hebammen warten auf eine Antwort auf die Petition, die sie im Europäischen Parlament eingebracht haben.

 
  
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  Libicki (UEN).(PL) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wirtschaft der EU ist in einem beklagenswerten Zustand. Frankreich und Deutschland sind am härtesten betroffen, und allem Anschein nach gibt es praktisch niemanden, der diese unerfreuliche Lage nicht in irgendeiner Weise mitverschuldet hat. Den Vereinigten Staaten ist vorzuwerfen, dass der Wechselkurs des Dollars viel zu niedrig ist, dem Fernen Osten, dass dort aus unmenschlichen Arbeitsbedingungen Kapital geschlagen wird und den neuen Mitgliedstaaten, dass sie eine wirklich gesunde und wettbewerbsfähige Wirtschaftpolitik betreiben. Es werden sogar neue Worte erfunden, die klassische Beispiele für orwellsche Neuformulierungen sind. Ich möchte einen Punkt aufgreifen, der von Herrn Szymański bereits erwähnt worden ist. So wird zum Beispiel das Wort „Dumping“ mit allen seinen negativen Assoziationen verwendet, obwohl es doch im Grunde um nichts anderes als einen gesunden wirtschaftlichen Wettbewerb geht.

Trotz der vielen unbestrittenen Verdienste des Vorschlags von Herrn Bolkestein für eine Dienstleistungsrichtlinie haben alle Befürworter der so genannten „Solidarwirtschaft“ den Vorschlag kritisiert, als er vorgelegt wurde. Schon ein ärgerliches Murren aus Paris und Berlin reichte aus, um das Schicksal dieses hervorragenden Vorschlags für eine Dienstleistungsrichtlinie zu besiegeln. Natürlich sind auch andere Ansätze denkbar, und einer dieser Ansätze ist die Diskriminierung. Diskriminierungen sind an der Tagesordnung, wie wir von den Vorrednern gehört haben, die eine lange Liste von betroffenen Personen und Unternehmen genannt haben.

Kommissar Verheugen genießt in Polen hohes Ansehen, das möchte ich ausdrücklich hervorheben, aber seine Aussage, dass er nur eine einzige Beschwerde erhalten hat, die sich auf ein Land bezieht, erstaunt mich doch sehr. Ich habe in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Petitionsausschusses eine umfangreiche Liste von Diskriminierungsfällen zusammengestellt und diese Liste Kommissar Verheugen, dem niederländischen Ratsvorsitz und Kommissar Bolkestein übermittelt. Ich finde es bedauerlich, dass die Kommissionsmitglieder solche Informationen nicht untereinander austauschen. Wir wissen nicht, was wir davon halten sollen, wenn Kommissar Verheugen, der, wie ich bereits sagte, in Polen außerordentlich beliebt ist, behauptet, er wisse nichts über dieses Problem. Wen sollen wir über diese Vorfälle unterrichten, wenn innerhalb der Kommission kein Informationsaustausch stattfindet?

Das Ziel der Strategie von Lissabon und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die Wirtschaft der EU zur weltweit führenden Volkswirtschaft zu machen, ist nicht erreicht worden. Heute hören wir verwirrende Erklärungen, die besagen, das Ziel bestehe lediglich darin, die Wirtschaft der EU zu einer der führenden Volkswirtschaften der Welt zu machen. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein grundlegender Unterschied. Die Schließung des Bridgwater-Zellophanwerks im Vereinigten Königreich und die Verlagerung der Produktion nach Kansas ist in diesem Haus ausführlich erörtert und mit großem Unmut aufgenommen worden. Das ist die Wahl, die Sie haben, meine Damen und Herren: Entweder ermöglichen Sie es den Unternehmen, ihre Produktion nach Polen, in die Tschechische Republik oder in die Slowakei zu verlagern, oder sie werden sie nach Kansas oder in den Fernen Osten verlagern.

Innereuropäische Solidarität und außereuropäische Wettbewerbsfähigkeit sollten die Fundamente bilden, auf denen Europa ruht. Keines dieser Ziele ist erreicht worden und das bedauern wir außerordentlich. Bei den Indianern gibt es ein interessantes Sprichwort. Es lautet: Wenn du erkennst, dass dein Pferd kein Mustang, sondern eine alte Mähre ist, solltest du sofort absteigen.

Ich bitte Sie eindringlich, steigen Sie ab und verabschieden Sie sich vom überholten Modell einer ineffizienten Solidarwirtschaft der Europäischen Union, deren ineffizienteste Beispiele Frankreich und Deutschland sind.

 
  
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  Czarnecki, Ryszard (NI). – (PL) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute gibt es ein Europa der zwei Klassen, eine alte EU, die der oberen Klasse angehört, und eine neue EU, die zur unteren Klasse gerechnet wird. Das erste Europa ist rücksichtslos, kurzsichtig und legt keinen großen Wert auf Wettbewerbsfähigkeit. Mit anderen Worten, es sägt sich selbst den Ast ab, auf dem es sitzt. Das zweite Europa ist zwar offiziell eingeladen worden, mit am Tisch der EU zu sitzen, aber in Wirklichkeit wird es diskriminiert. Wenn Sie diese beiden Europas gegeneinander ausspielen wollen, sollten Sie so weitermachen, wie Sie das zurzeit tun. Ich bin schon gespannt auf das Ergebnis der Volksabstimmungen über die Europäische Verfassung, die in der Tschechischen Republik und in Polen anstehen. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, werden Sie einwenden. Das stimmt zwar offiziell, aber wie wollen Sie den Bürgern der neuen EU-Mitgliedstaaten klarmachen, dass das tatsächlich der Fall ist? Sie verlangen von den jüngeren Mitgliedern der EU-Familie, dass sie die Verfassung für ein vereintes Europa unterstützen, aber gleichzeitig geben Sie ihnen unmissverständlich zu verstehen, dass sie auf dem Markt des vereinten Europa nichts zu suchen haben. Das ist eine äußerst kurzsichtige Haltung, und die Länder, Regierungen, Gesellschaften und Unternehmen, die diese Haltung unterstützen, schüren den Euroskeptizismus in Europa. Statt die alte Teilung Europas zu überwinden, schaffen sie eine neue. Wir können uns nicht einmal damit trösten, dass nur einzelne Nationen oder Industrien eine so egoistische Haltung an den Tag legen. Nein, im Grunde ist es dieselbe alte Beschränktheit, die wir nur allzu gut kennen, mit all ihren katastrophalen Folgen für die Politik und die Wirtschaft. Das ist eine außerordentlich unkluge Vorgehensweise, nicht zuletzt auch für die Verbraucher in den Mitgliedstaaten der alten EU.

Meine Damen und Herren, es ist Zeit, dass wir zur Besinnung kommen!

 
  
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  Fjellner (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Wie wir heute gehört haben, gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass es nach wie vor einfacher für einen Hammer ist, die Ostsee zu überqueren als z. B. für einen Tischler, ihn dabei zu begleiten und den Nagel einzuschlagen. Daher freue ich mich besonders über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie, durch die wir in Kürze von vier Freiheiten sprechen können – freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Personenverkehr und freier Kapitalverkehr – und nicht wie bisher nur von drei. Nach dem gegenwärtigen Vertrag sind jedoch einige Dinge, die es beispielsweise in meinem Heimatland Schweden gibt, wie die staatlich sanktionierte und ausdrückliche Diskriminierung von Personen aus den neuen Mitgliedstaaten, völlig inakzeptabel.

Gestatten Sie mir ein sehr kurzes, aber äußerst erschreckendes Beispiel anzuführen, das leider kein Einzelfall ist und zeigt, wie den neuen EU-Mitgliedstaaten durch Gewerkschaften und Behörden der Zugang zum Binnenmarkt verwehrt wird. Der schwedische Fall begann damit, dass eine Kommune eine Schule bauen wollte, die europäischen Vorschriften über öffentliche Aufträge einhielt und infolgedessen ein lettisches Bauunternehmen (LP-Bygg) mit dem Bau beauftragte. Schon bald erschien die schwedische Bauarbeitergewerkschaft vor Ort und rief eine Blockade der Baustelle aus. Sie unterbrachen die Arbeiten und skandierten mit Schildern in der Hand „Go home, go home“. Als Grund wurde angegeben, dass das lettische Unternehmen verpflichtet sei, einen schwedischen Tarifvertrag abzuschließen und der lettische Tarifvertrag nicht gültig wäre, obwohl er den Bauarbeitern eine höhere Bezahlung sicherte. Die Entscheidung war schon gefallen, die Letten sollten raus. Das Unternehmen wandte sich an die schwedischen Behörden, und das Arbeitsgericht, in dem auch die Gewerkschaft vertreten ist, nahm natürlich eine Position zugunsten der Gewerkschaft ein. Unser Arbeitsminister, der bis vor kurzem selbst Gewerkschaftsvorsitzender war, bezog ebenfalls Stellung für die Gewerkschaft. In solchen Momenten schäme ich mich, Schwede zu sein.

Vor genau einer Woche ging das lettische Unternehmen in Konkurs. Das Ergebnis des Ganzen sind Schüler ohne Schule, Steuerzahler mit zusätzlichen Ausgaben und arbeitslose Letten. Und alles, damit das Kartell auf dem schwedischen Arbeitsmarkt auch weiterhin funktioniert. Gestärkt durch ihren Erfolg betreibt die Gewerkschaft jetzt mit Unterstützung der Regierung eine landesweite Kampagne und fordert, dass Personen, die „nicht richtig schwedisch aussehen, Ausweiskarten tragen“.

Das ist völlig inakzeptabel und ich möchte wissen, was die Kommission zu tun gedenkt, um diesem Rassismus und Protektionismus in Europa ein Ende zu bereiten.

(Beifall)

 
  
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  Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Haus wurde in der Vergangenheit bereits wiederholt auf das Problem der Diskriminierung von Arbeitskräften und Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten im EU-Binnenmarkt hingewiesen. Ich selbst habe dieses Haus vor gut sieben Monaten auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, und ich bedauere sagen zu müssen, dass sich seitdem nicht das Geringste geändert hat. Aus diesem Grund haben sich heute so viele Mitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten zu Wort gemeldet und erneut über eklatante Verstöße gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften berichtet, die es in diesem Bereich gibt. Zusätzlich zu den so genannten Übergangszeiten, die den zehn neuen Mitgliedstaaten auferlegt wurden, werden uns von den alten Mitgliedstaaten zunehmend rechtliche und administrative Hindernisse in den Weg gelegt. Derartige Praktiken beeinträchtigen sowohl die Niederlassungs- als auch die Dienstleistungsfreiheit, die für jedes rechtmäßig in der Europäischen Union eingetragene Unternehmen gelten und die im Vertrag verankert sind. Es gibt nachweislich bereits zahlreiche Beispiele für diskriminierende Bestimmungen in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der alten Mitgliedstaaten, die ebenfalls gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften verstoßen. Der massive Widerstand von Ländern w