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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. Mai 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Fragestunde (Rat)
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt nun die Fragestunde. Gemäß Artikel 109 GO behandeln wir einige mündliche Anfragen an den Rat (B6-0236/2005).

 
  
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  Der Präsident. Anfrage Nr. 1 wurde zurückgezogen.

Anfrage Nr. 2 von Robert Evans (H-0284/05)

Betrifft: Akademisch ausgebildete Lehrer in den USA

Verfügt der Rat über Kenntnisse darüber, dass das United States of America's National Labor Relations Board (NLRB) akademisch ausgebildete Lehrer an amerikanischen Privatuniversitäten vom Schutz durch das Arbeitsrecht der USA ausgeschlossen hat? Das Recht, sich in einer Gewerkschaft zusammenzuschließen, ist ein Menschenrecht. Beabsichtigt der Rat, Druck auf die Regierung Bush auszuüben, damit diese es Gewerkschaften im Bildungswesen gestattet, an den Universitäten in den USA die Qualität der Arbeitsplätze sowie die akademische Freiheit und intellektuelle Standards zu schützen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, was die Lage der Hochschullehrer in den USA betrifft, so kann ich Herrn Evans nur sagen, dass dem Rat die in der Frage dargestellte Situation nicht bekannt ist.

Die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Art von Arbeitsbeziehungen liegt ausschließlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Obwohl die Menschenrechtsfragen einen wichtigen Teil des regelmäßigen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den USA ausmachen, ist die Union daher nicht in der Lage, diese Art von Arbeitsbeziehungen mit den US-amerikanischen Behörden zu debattieren.

 
  
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  Evans, Robert (PSE).(EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn es nicht die Antwort war, die ich mir gewünscht hätte. Das ist doch keine Angelegenheit, die alle 25 Länder für sich alleine regeln müssen. Hier geht es um ein sehr ernstes Thema.

Bei unseren Beziehungen zu den Vereinigten Staaten geht es nicht nur um den Handel und darum, dass Unternehmen Geld verdienen. Dies ist keine Angelegenheit, die nur die Vereinigten Staaten etwas angeht und sie betrifft auch nicht nur amerikanische Bürger, denn es gibt viele Europäer, die an diesen amerikanischen Einrichtungen lehren. Soviel ich weiß, gibt es nun eine Anweisung des Dekans der Columbia Universität in New York, in der festgelegt ist, wie mit diesen akademisch ausgebildeten Lehrern zu verfahren ist und wie sie bestraft werden sollen.

Ich möchte dem Ratsvorsitz sagen, dass wir dieses Vorgehen nicht stillschweigend hinnehmen, sondern unsere Solidarität bekunden und für das internationale Arbeitsrecht eintreten sollten. Wir dürfen diesem eklatanten Missbrauch der Arbeitnehmerrechte nicht einfach tatenlos zusehen. Das alles findet zwar in den Vereinigten Staaten statt, aber auch europäische Bürger könnten davon betroffen sein. Ich möchte den Ratsvorsitz auffordern, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen und zu sehen, ob nicht noch mehr getan werden kann.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich bedaure, nicht anderes sagen zu können als das, was ich bereits dargelegt habe, doch ich habe die Ausführungen des Herrn Abgeordneten aufmerksam zur Kenntnis genommen. Jedes Land muss natürlich das internationale Arbeitsrecht einhalten; mit dieser Aussage bin ich völlig einverstanden. Dies ist ein Aspekt, den ich akzeptiere und der sicherlich im Rahmen der Beziehungen mit den USA angesprochen werden kann, wie ich bereits sagte.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 3 von Bernd Posselt (H-0294/05)

Betrifft: Minderheitenregelungen in Mazedonien und Serbien

Entsprechen die in Serbien, insbesondere in der Vojvodina, dem Sandzak von Novi Pasar und dem Presevo-Tal geltenden Minderheitenregelungen europäischen Standards, und wie bewertet der Rat sie im Vergleich zu jenen Maßstäben, die aufgrund des Abkommens von Ohrid für Mazedonien gelten?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat verfolgt die Lage im Hinblick auf die Minderheitenrechte im westlichen Balkan sehr aufmerksam. Die jüngste Einschätzung der Minderheitenrechte in Serbien und Montenegro wurde von der Kommission im Rahmen ihres Berichts zur Bewertung der Fähigkeit Bosniens und Herzegowinas zur Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union vorgenommen. Die Lage hinsichtlich der Minderheitenrechte in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien wiederum wurde in dem im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses von der Kommission vorgelegten letzten Jahresbericht dargelegt.

Generell hat sich die Lage in Bezug auf die Minderheitenrechte auf dem Westbalkan in den letzten Jahren verbessert, obwohl noch beträchtliche Fortschritte erforderlich sind. Der Rat beabsichtigt nicht, einen Vergleich zwischen den in Serbien und Montenegro sowie in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien ergriffenen Maßnahmen zugunsten der Minderheiten anzustellen, sondern will die beiden Länder unter Berücksichtigung ihrer ganz spezifischen jeweiligen Lage weiterhin ermutigen, eine in voller Übereinstimmung mit den europäischen Standards stehende Minderheitenpolitik zu betreiben.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Im Abkommen von Ohrid sind für Mazedonien sehr strenge Maßstäbe des Minderheitenschutzes festgelegt. Ich möchte darum bitten, dass man nicht mit zweierlei Maß misst; diese Gefahr sehe ich ein wenig. Hier geht es vor allem um zwei Punkte: um den Sandzak von Novi Pazar und um die Wojwodina, wo es nach wie vor extreme Minderheitenprobleme gibt, auf die ich Ihre Aufmerksamkeit lenken möchte.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich erkenne gern an, wie wichtig es ist, die Aufmerksamkeit des Rates auf die Behandlung der Minderheiten in der von Ihnen genannten Region zu lenken und eine Art Vergleich zwischen dem Schutz der Minderheiten nach dem Abkommen von Ohrid anzustellen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich um zwei unterschiedliche Situationen handelt, die auch als solche eingeschätzt werden müssen. Die Union wird im Rahmen der Entwicklung ihrer Beziehungen keinesfalls versäumen, sich nachdrücklich für den Minderheitenschutz in den von Ihnen genannten Regionen einzusetzen.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 4 von Chris Davies (H-0295/05)

Betrifft: Direkter Handel mit Nordzypern

Welche Antwort hat der Rat auf den Vorschlag, den Kommissionsmitglied Rehn in der AFET-Sitzung im Januar unterbreitet hat, gegeben, mit dem er die Bereitschaft der Kommission bekundete, zur Überwindung des derzeitigen Todpunkts Artikel 308 EG-Vertrag als eine zweite Rechtsgrundlage der Verordnungen über die Unterstützung des Handels aufzunehmen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wie bei der Beantwortung ähnlicher Fragen herausgestellt wurde, hat der Rat ständig sein Festhalten an der Fortsetzung der Bemühungen um die Wiedervereinigung Zyperns betont. Sein Wunsch ist es, dass alle Zyprer bald als zyprische und europäische Bürger auf einer wiedervereinigten Insel innerhalb der Europäischen Union leben können.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Europäische Union geeignete Maßnahmen geprüft, um die Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu beenden und die Wiedervereinigung von Zypern durch wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu erleichtern. Bestimmte Maßnahmen sind bereits in diesem Sinn ergriffen worden, wie beispielsweise die Verordnung über die „Grüne Linie“, die 2004 angenommen und kürzlich zwecks Erweiterung ihres Anwendungsgebiets und Erhöhung ihrer Wirksamkeit geändert wurde.

Intensiv wurde ebenfalls an weiteren Maßnahmen gearbeitet, d. h. an den Kommissionsvorschlägen zum finanziellen Unterstützungsinstrument für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft sowie zum Handel mit den Gebieten, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Die Annahme dieser beiden Vorschläge ist zurzeit noch nicht möglich, da noch Probleme zu regeln sind, insbesondere im Hinblick auf den direkten Handel.

Insbesondere diesen letzteren Vorschlag hat der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage angesprochen. Die von Kommissar Rehn in der Sitzung des Parlamentsausschusses für auswärtige Angelegenheiten angesprochene Möglichkeit einer eventuellen Änderung der Rechtsgrundlage dieses Vorschlags ist bisher dem Rat nicht übermittelt worden. So ist es Angelegenheit der Kommission, ihren Vorschlag in diesem Sinne abzuändern, wenn sie dies wünscht. Die Präsidentschaft kann in diesem Stadium natürlich nicht eventuellen Entscheidungen des Rates in dieser Hinsicht vorgreifen.

Ich muss allerdings anmerken, dass es juristische Gutachten gibt, die den von der Kommission gewählten Ansatz hinsichtlich der ursprünglich vor ihr gewählten Rechtsgrundlage nicht billigen. Der Rat kann dem Herrn Abgeordneten über die Präsidentschaft nochmals versichern, dass er seine Bemühungen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Integration der Insel sowie zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden zyprischen Gemeinschaften und mit der Europäischen Union fortsetzen wird.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE), in Vertretung des Verfassers. – (EN) Ich danke dem Ratspräsidenten für seine Antwort. Ich habe den Eindruck, dass hier einer die Schuld auf den anderen schiebt. Vor über einem Jahr, unmittelbar nachdem sich die türkischen Zyprioten mit Zweidrittelmehrheit für den Plan von UN-Generalsekretär Annan für eine politische Lösung ausgesprochen hatten, hat der Rat zugesichert, die Isolation der türkischen Zyprioten zu beenden. Angesichts eines solchen Negativbeispiels muss man sich fragen, wie irgendjemand den Zusagen der EU vertrauen soll. Wie der Minister sagte, würden der direkte Handel und die Unterstützung der Wirtschaft im Norden eine politische Einigung erleichtern. Es nützt niemandem, dass die türkischen Zyprioten bei den Einkommen und bei der Wirtschaftsentwicklung so weit hinter den griechischen Zyprioten zurückliegen.

Wann wird ernsthaft Druck ausgeübt, damit diese vor einem Jahr gegebene Zusage endlich erfüllt wird? In der Zwischenzeit verharren die türkischen Zyprioten weiter in ihrer Isolation und verlieren langsam das Vertrauen in die Versprechen der EU. Ich muss gestehen, dass ich ihnen das nicht verdenken kann. Wann können wir mit der Verabschiedung dieser beiden Verordnungen rechnen?

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich kann Ihnen nur sagen, Frau Ludford, Ihre Frage kommt genau im richtigen Moment, denn in eineinhalb Stunden werden ich als Vertreter der Präsidentschaft zusammen mit Kommissar Rehn nach Zypern reisen, um zu versuchen, über die von Ihnen angesprochenen Probleme zu diskutieren. Ich denke, es ist genau die Absicht der Präsidentschaft, die Regelung dieser Probleme möglichst rasch zu erreichen und damit die politischen Versprechen einzulösen, die der Rat im April gegeben hat.

 
  
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  Der Präsident. Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 5 hinfällig.

Anfrage Nr. 6 von Gay Mitchell (H-0299/05):

Betrifft: Erfüllung der Entwicklungshilfeverpflichtungen durch die Mitgliedstaaten der EU

In einem vor kurzem veröffentlichen gemeinsamen Bericht von Oxfam, ActionAid und Eurodad wurde die Leistung der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungshilfe bewertet. Die reichen Staaten der Welt einigten sich 1970 auf der UN-Generalversammlung, bis spätestens 1980 0,7 % des Bruttonationaleinkommens als Entwicklungshilfe bereitzustellen. Fünfundzwanzig Jahre nach Ablauf dieser Frist haben lediglich fünf Staaten dieses Ziel erreicht, darunter vier EU-Mitgliedstaaten. Viele andere Staaten haben ihr Versprechen in Bezug auf die Ausrottung der Armut gebrochen. Irland beispielsweise hat seine Pläne, bis 2007 die Zielvorgabe von 0,7 % zu erreichen, aufgegeben.

Wird der luxemburgische Ratsvorsitz, der angekündigt hat, dass die Bekämpfung der Armut das Hauptziel des Programms des Vorsitzes sein werde, seinen Einfluss dahingehend geltend machen, dass die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungshilfeverpflichtungen bekräftigen, und wie gedenkt er die Erfüllung der Entwicklungshilfeziele der EU sicherzustellen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Mit den Kommissionsvorschlägen zur Festlegung von Maßnahmen zur beschleunigten Realisierung der Millenniumsziele befasst sich der Rat auf Arbeitsgruppenebene seit dem 14. April 2005. Die luxemburgische Präsidentschaft ist entschlossen, alles zu tun, damit der Rat auf seiner Tagung am 23. und 24. Mai in der Lage ist, die Kernelemente seiner erneuerten Verpflichtungen darzulegen, die im Wesentlichen in Folgendem bestehen werden. Erstens sollen neue Zwischenziele für die Erhöhung der öffentlichen Hilfebudgets bis zum Jahr 2010 individuell und für die Union als Ganzes festgelegt werden, um bis 2015 ein Gesamtvolumen von 0,7 % des Bruttosozialprodukts zu erreichen. Zweitens sollen die Reformen zur Erhöhung der Qualität der Hilfe beschleunigt und drittens soll überprüft werden, wie die Europäische Union über ihr eigenes Modell der nachhaltigen Entwicklung mit ihren internen und externen Politiken die Entwicklungsbedingungen beeinflussen kann. Dabei geht es um die Kohärenz der im Dienste der Entwicklung stehenden Politiken, die ein grundlegendes Element unseres Kooperations- und Entwicklungskonzepts darstellt. Viertens soll Afrika vorrangig in den Genuss dieser neuen Orientierungen kommen und die neuen Möglichkeiten einer Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten nutzen.

Die Europäische Union ist sich voll bewusst, wie wichtig und dringend diese Aufgabe ist. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat auf seiner Tagung am 22. und 23. März die Kommission und den Rat aufgefordert, ihre Arbeit insbesondere an den einzelnen Elementen der Entwicklungskomponente zu beschleunigen, um die Standpunkte zu den einzelnen Themengebieten fertig zu stellen und der Europäischen Union zu ermöglichen, in den kommenden Diskussionen im Hinblick auf das für September 2005 vorgesehene Gipfeltreffen der Vereinten Nationen eine aktive Rolle zu spielen. Ich habe bereits heute Vormittag angekündigt, dass der Ecofin-Rat, nachdem er auf seiner letzten Sitzung über neue mögliche Finanzierungsformen gesprochen hat, diese Frage auf seiner informellen Zusammenkunft am Wochenende erneut beraten wird.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Ich möchte den Ratspräsidenten darauf hinweisen, dass dieses Ziel von 0,7 % vor 35 Jahren festgelegt worden ist und dass bis heute nur fünf Staaten, davon vier EU-Staaten – vier von insgesamt 25 EU-Staaten –, diese Zielvorgabe von 0,7 % erreicht haben. Bis 2025 wird die Weltbevölkerung um 2 Milliarden Menschen gewachsen sein und 90 % davon werden in der Dritten Welt geboren werden. Welche Welt werden wir der kommenden Generation hinterlassen? Wir haben eben über den Zweiten Weltkrieg gesprochen. Was bauen wir für unsere Kinder und Enkel auf? Welche wirksamen Schritte wird der Rat unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich denke, dass es in der Tat einen neuen Willen gibt, eindeutig und entschlossen auf das Ziel der 0,7 % hinzuarbeiten. Ich stimme natürlich voll mit dem überein, was der Herr Abgeordnete soeben festgestellt hat: Es dauert viel zu lange, denn wir sprechen seit über 30 Jahren von diesem Ziel. Es ist jetzt an der Zeit, es zu verwirklichen, wobei allerdings die festgelegen Zeithorizonte vielleicht immer noch äußerst lang sind.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 7 von David Martin (H-0302/05):

Betrifft: Mordechai Vanunu

Während der Fragestunde vom 23. Februar 2005 wollte ich vom Rat wissen, ob er die Israelis daran erinnern würde, dass Mordechai Vanunu illegal aus Europa weggebracht, ja in der Tat entführt wurde, um in Israel wegen angeblicher 20 Jahre zurückliegender Vergehen vor Gericht gestellt zu werden, wobei absurderweise angeführt wurde, er verfüge noch über geheime Informationen, die Israel schaden könnten. Bei derselben Gelegenheit ersuchte ich den Rat, die israelische Regierung aufzufordern, die Verfolgung von Mordechai Vanunu einzustellen und es ihm zu erlauben, Israel zu verlassen und, falls er dies wünsche, in der Europäischen Union zu leben.

Da aber die israelische Regierung allem Anschein nach die Verfolgung von Mordechai Vanunu fortsetzt, möchte ich vom Rat wissen, welche Schritte er zu unternehmen gedenkt?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Seit meiner Rede vor dem Parlament im Februar hat die israelische Regierung zu unserem großen Bedauern beschlossen, die für die Freilassung von Mordechai Vanunu im letzten Jahr verhängten Auflagen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Des Weiteren läuft ein Prozess gegen ihn, in dem er angeklagt wird, gegen diese Auflagen verstoßen zu haben, und in dem er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden könnte. Es scheint, als handele es sich dabei um eine äußerst sensible Angelegenheit für die israelischen Behörden. Offensichtlich wollen sie auf diese Weise die Sicherheit Israels schützen. Ihre Entscheidung, die gegen Mordechai Vanunu verhängten Auflagen zu verlängern, begründete die israelische Regierung mit der Behauptung, er könne immer noch Informationen weitergeben.

Allerdings ist es fast 20 Jahre nach den Ereignissen ebenfalls legitim, einem Menschen, der 18 Jahre im Gefängnis verbracht hat, seine Grundrechte, wie das Recht, in Würde frei und unbehelligt zu leben, zuzugestehen. Daher werden wir die Gespräche mit den israelischen Behörden insbesondere zu dieser Frage der Einhaltung der Menschenrechte innerhalb des politischen Dialogs, den wir mit ihnen führen, sowie bei der Umsetzung der Nachbarschaftspolitik fortführen, in deren Rahmen sich die Regierung von Israel verpflichtet hat, in Fragen der Sicherheit und der Nichtweiterverbreitung sowie speziell in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte zusammenzuarbeiten.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Ich danke dem Ratspräsidenten für seine Antwort, die so hilfreich ist wie sie das unter den gegebenen Umständen sein kann. Für mich ist allerdings klar, dass es Israel nicht mehr um den Schutz der Staatssicherheit geht, sondern um die Verfolgung dieses Mannes. Ich hoffe, der Rat wird weiterhin entschlossen Druck auf Israel ausüben, damit er freigelassen wird. Mordechai Vanunu ist in meinem Land zum Dekan der Universität von Glasgow ernannt worden, und wir wünschen uns von ganzem Herzen, dass er an die Universität kommen und seine Aufgaben wahrnehmen kann. Deshalb hoffe ich, dass der Rat den Druck auf Israel aufrechterhalten wird.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und wird in dem von mir genannten Sinne handeln.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 8 von Panagiotis Beglitis (H-0306/05):

Betrifft: Verletzung elementarer Menschenrechte der griechischen Bevölkerung in Georgien

In Georgien werden derzeit Verbrechen gegen die griechische Bevölkerung verübt. Dabei kommt es insbesondere im Gebiet der Tsalka-Hochebene, die nahezu ausschließlich von Griechen bewohnt wird, zu tätlichen Übergriffen auf die griechische Bevölkerung. Wie Organisationen von Auslandsgriechen berichten, kamen bei diesen Überfällen griechische Familien zu Tode bzw. wurden aus ihren Dörfern vertrieben. Darüber hinaus sind sie in Bezug auf ihren Immobilienbesitz mit Problemen konfrontiert. Jüngsten Meldungen zufolge haben während der letzten sieben Jahre etwa 7000 „Eindringlinge“ Häuser und Besitztümer besetzt und weigern sich, sie an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Hat der Rat der Europäischen Union Kenntnis von diesen Geschehnissen? Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um die Grundrechte der griechischen Bevölkerung in Georgien zu schützen? Haben der Ratsvorsitz und Herr Solana die Absicht, dieses Thema in Tiflis auf diplomatischer Ebene zur Sprache zu bringen? Beabsichtigt Herr Solana, in Zusammenarbeit mit der OSZE, dem Europarat und der UN-Menschenrechtskommission einen Bericht über die Lage der Menschenrechte der griechischen Bevölkerung in Georgien vorzulegen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat möchte zunächst dem Herrn Abgeordneten für die übermittelten Informationen über die Verletzung der Grundrechte der in Georgien lebenden Griechen danken. In dem politischen Dialog der Europäischen Union mit Georgien hat der Rat immer wieder seine Besorgnis über die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, dass der Schutz der Menschenrechte in diesem Partnerland verbessert werden muss. Die Union wird weiter alle sich bietenden Gelegenheiten nutzen, um ihre Besorgnis hinsichtlich der Menschenrechtslage in Georgien zu äußern, insbesondere im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der OSZE, dem Europarat und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen.

Der Generalsekretär und Hohe Vertreter für die GASP hat am 17. Januar 2005 Herrn Michael Matthiessen zu seinem persönlichen Beauftragten für Menschenrechte ernannt. Der Sonderbeauftragte für den Südkaukasus, Herr Talvitie, unterstützt Georgien ebenfalls bei der Durchführung von politischen und wirtschaftlichen Reformen, insbesondere was Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung, Entwicklung und Verringerung der Armut betrifft.

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. April die Bedeutung dieser Ziele hervorgehoben und seine Zusage erneuert, diese einzelnen Elemente im Rahmen seiner Beziehungen, insbesondere der europäischen Nachbarschaftspolitik, weiterzuentwickeln. Bei der Erarbeitung und Aushandlung des Aktionsplans zur europäischen Nachbarschaftspolitik zwischen der Europäischen Union und Georgien wird die Union besonderes Gewicht auf die notwendige Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in diesem Land legen. Der Rat wird daher die Entwicklung der Lage der griechischen Gemeinschaft aufmerksam verfolgen und diese Frage jedes Mal, wenn sich dies als notwendig erweist, gegenüber den georgischen Behörden ansprechen.

Das Europäische Parlament hat vielleicht auch den Wunsch, diese Frage auf der nächsten Sitzung des parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Georgien anzusprechen, die nach meinen Informationen am 13. und 14. Juni 2005 stattfinden wird.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Ratspräsidenten für seine Antwort danken. Ich stimme dem Grundsatzrahmen, den er uns dargelegt hat, vollkommen zu.

Es geht hier jedoch nicht nur um einen Grundsatzrahmen: es geht auch darum, was wir in der Europäischen Union in praktischer Hinsicht für den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte in Georgien sowie in anderen Ländern der Welt tun können und über welche Instrumente und Kontrollmechanismen wir als Europäische Union verfügen, um Druck auf die georgischen Behörden auszuüben und sie davon zu überzeugen, die Rechte der griechischen Minderheit zu respektieren.

Ich sage das, weil ich hier den Bericht des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Menschenrechte in Georgien vor mir habe, auf den auch Sie verwiesen haben. In diesem Bericht vom 12. April wird die Menschenrechtssituation beschrieben und in der Tat ein sehr unerfreuliches Bild von der Lage der griechischen Minderheit in Georgien gezeichnet.

Was werden wir unternehmen? Welche Instrumente stehen uns im Rahmen unserer Beziehungen zu Georgien zur Verfügung? Darauf kommt es meiner Meinung nach jetzt an.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Georgien hat eine Periode großer Unruhen hinter sich und befindet sich nunmehr auf dem Weg der Demokratisierung. Es strebt im Übrigen die Annäherung an die Europäische Union an. Ich glaube, diese Annäherung an die Europäische Union dürfte es insbesondere im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik ermöglichen, ebenfalls Druck auf die georgischen Behörden auszuüben, um sie zu veranlassen, nicht nur die Menschenrechte im Allgemeinen, sondern vor allem auch die Minderheitenrechte einzuhalten. Meiner Meinung nach muss diese Frage daher im Rahmen der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien einen bedeutenden Platz einnehmen. Gerade weil Georgien sich an Europa und insbesondere die Europäische Union annähern will, werden wir besser in der Lage sein, auch die Rechte der griechischen Minderheiten, die Sie angesprochen haben, zu verteidigen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 9 von Claude Moraes (H-0309/05):

Betrifft: Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015

Am 2. Februar 2005 eröffneten acht europäische Staats- und Regierungschefs in Sofia das „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“. Sie verpflichteten sich, auf die Beseitigung der Diskriminierung hinzuwirken und die unvertretbare Kluft zwischen den Roma und dem Rest der Gesellschaft zu überbrücken.

Wie gedenkt der Rat zur Verwirklichung der Ziele dieser Initiative beizutragen? Ist der Rat bereit, regelmäßig über die Fortschritte der Integration der Roma in die europäische Gesellschaft Bericht zu erstatten?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat begrüßt die Verpflichtung, die mehrere Staats- und Regierungschefs am 2. Februar 2005 in Sofia übernommen haben, jede Form der Diskriminierung der Roma bis 2015 zu beseitigen. Ich brauche wohl nicht an die Debatten zu erinnern, die wir im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den Leiden der Roma-Bevölkerung geführt haben. Diese Verpflichtung ist ein bedeutsamer Schritt, da die Roma-Gemeinschaften seit dem 1. Mai 2004 die größte ethnische Minderheit in der Europäischen Union sind. Aufgrund ihrer spezifischen Situation stellt ihre Integration eine große Herausforderung auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte und der sozialen Eingliederung dar.

Wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bekannt ist, hat die Europäische Union bei den Beitrittsverhandlungen mit den neuen Mitgliedstaaten sowie mit Bulgarien und Rumänien wiederholt die Lage der Roma als eine Frage angesprochen, die insbesondere im Hinblick auf die politischen Kriterien von Kopenhagen, die speziell die Notwendigkeit der Gewährleistung der Achtung und des Schutzes von Minderheiten beinhalten, die politische Aufmerksamkeit der Regierungen dieser Staaten erfordert.

Bei der Bewältigung der Herausforderung der Integration der Roma-Gemeinschaften liegt die Hauptverantwortung bei den nationalen Behörden sowie den örtlichen und regionalen Gebietskörperschaften, in denen die Roma am stärksten vertreten sind. Die Akteure der Zivilgesellschaft sowie die Roma selbst haben ebenfalls eine ausschlaggebende Rolle zu spielen. Die Mitgliedstaaten ihrerseits können auf Gemeinschaftsebene ebenfalls verschiedene politische Programme und Instrumente zur Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und sozialen Eingliederung nutzen. Insbesondere können sie auf die Richtlinie 2000/43 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft zurückgreifen, die ja eine breite Palette von Bereichen abdeckt, in denen Diskriminierungen der Roma auftreten können, wie Beschäftigung, berufliche und allgemeine Bildung, Sozialschutz, Zugang zu Gütern und Leistungen sowie zu Wohnraum.

Des Weiteren können über die Strukturfonds, insbesondere über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds, eine Reihe von Initiativen zugunsten der Roma-Gemeinschaft finanziert werden. Dies trifft vor allem auf die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zu, die aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wird und die der Entwicklung neuer Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten dient, denen speziell die Roma-Gemeinschaft auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist.

 
  
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  Claude Moraes (PSE). – (EN) Ich danke Ihnen für diese Antwort. Sie haben darin die Tragweite der Herausforderung deutlich gemacht, vor der wir stehen, da die Roma heute die größte homogene Minderheit in der erweiterten Europäischen Union darstellen.

Sind wir uns darüber im Klaren, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nur unzureichend nachkommen und zum Beispiel die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sowie Artikel 13 der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, bei denen die Kommission Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet hat, nicht umgesetzt haben? Ist uns bewusst, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung bestehender Gesetze zum Schutz der Gemeinschaft der Roma, insbesondere im Bereich der Beschäftigung, weit hinter dem Zeitplan zurückliegen? Das ist ein ernstes Thema. Kann die Integration der Roma, die von großer Bedeutung ist, in die Abschlusserklärung des luxemburgischen Ratsvorsitzes aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass dieses Thema vom nachfolgenden britischen Ratsvorsitz ebenso ernst genommen wird?

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Ich möchte zu dem letzten Punkt, den mein Kollege angesprochen hat, nochmals eindringlich an den amtierenden Ratspräsidenten appellieren. Es wäre ein sehr positives Signal, wenn dieses Thema auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs angesprochen und im Abschlusskommuniqué Erwähnung finden würde. Die Roma haben das Gefühl, dass sie in dieser Europäischen Union nicht genug beachtet werden. Dies wäre ein ermutigendes Zeichen für sie und könnte ein Impuls für die Mitgliedstaaten sein, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Zunächst möchte ich feststellen, dass das Gemeinschaftsrecht von allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt angewendet werden muss. Ich meine, dies ist eine Pflicht, die alle Mitgliedstaaten von dem Zeitpunkt an haben, zu dem sie Mitglieder der Europäischen Union werden.

Hinzufügen möchte ich, dass mit dem gemeinschaftlichen Aktionsprogramm gegen Diskriminierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft gefördert werden. Einer der im Arbeitsprogramm für 2004 festgelegten Schwerpunktbereiche hatte speziell die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt zum Gegenstand. Dies bedeutet für alle Mitgliedstaaten, auf deren Gebiet Roma-Gemeinschaften leben, dass sie diese Minderheiten in ihre nationalen Aktionsprogramme zum Arbeitsmarkt einbeziehen. Ich denke, dass die von mir vorhin genannten Gemeinschaftsinstrumente genutzt werden sollten, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu bewegen, die soziale Integration der Roma-Minderheiten auf diese Weise anzugehen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 10 von Esko Seppänen (H-0311/05):

Betrifft: Paket zur Nuklearenergie

Die Kommission hat die neuen Vorschläge für eine Richtlinie zur Sicherheit von Kernkraftwerken und zur endgültigen Lagerung von nuklearen Abfällen unterbreitet. Unter dem derzeitigen Ratsvorsitz hat es bei der Behandlung dieser Frage im Rat keine nennenswerten Fortschritte gegeben. Kann sich der Ratsvorsitz dazu äußern, weshalb es keine Fortschritte gegeben hat und wann diese zu erwarten sind?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wie der Rat bereits in seiner Antwort auf die Anfrage 1778 von Herrn Rübig darlegte, hat der Rat im Prozess der Prüfung der Vorschläge der Kommission am 28. Juni 2004 Schlussfolgerungen über die nukleare Sicherheit und die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angenommen.

Diese Schlussfolgerungen bekräftigen die Entschlossenheit der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig geht es darum – und hier zitiere ich aus den Schlussfolgerungen - die Wahl derjenigen Instrumente im Rahmen des Euratom-Vertrags zu erleichtern, die einen wirksameren Beitrag dazu leisten können, das Ziel der nuklearen Sicherheit und der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu erreichen; dabei sollten keine Instrumente ausgeschlossen werden, sofern sie mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung im Einklang stehen.

In Anwendung dieser Schlussfolgerungen wurde im zweiten Halbjahr 2004 ein Aktionsplan erarbeitet. Er umfasst drei Schwerpunkte: die Sicherheit kerntechnischer Anlagen; die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle; die Finanzierung der Stilllegung kerntechnischer Anlagen und der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

In diesem Zusammenhang hat die luxemburgische Präsidentschaft ein Arbeitsprogramm mit den auszuführenden Aufgaben aufgestellt und drei für die einzelnen Schwerpunktbereiche des Aktionsplans zuständige Sachverständigengruppen eingesetzt. Auf der Grundlage dieses Programms ist unter Beachtung des Zeitplans der verschiedenen internationalen Gremien, deren Arbeit für die auszuführenden Aufgaben von Bedeutung ist, die Vorlage eines Gesamtberichts für Ende 2006 vorgesehen worden.

Ich kann Ihnen versichern, dass die luxemburgische Präsidentschaft dieser Frage größte Bedeutung beimisst. Es ist allerdings anzumerken, dass es Blockademinderheiten gibt, die uns nicht ermöglichen, rascher auf diesem Weg voranzukommen.

 
  
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  Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), in Vertretung des Fragestellers. (SV) Herr Präsident! Ich möchte dem Rat für seine Antwort auf die Frage von Herrn Seppänen danken. Ich habe noch zwei Zusatzfragen. Die erste Frage lautet: Ist der Rat der Ansicht, dass die Endlagerung von nuklearen Abfällen eine Frage von gemeinsamem Interesse ist, für die die EU gemeinsame Lösungen für verschiedene Mitgliedstaaten anstreben sollte, zum Beispiel wie und wo diese Abfälle endgültig gelagert werden sollen? Meine zweite Frage bezieht sich auf den Euratom-Vertrag. Einer der Diskussionspunkte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur neuen EU-Verfassung betraf natürlich die Aufrechterhaltung des Euratom-Vertrages, die ja nun laut Verfassung zulässig ist. Ist der Rat der Ansicht, dass ohne den Euratom-Vertrag als Rechtsgrundlage eine supranationale Politik auf diesem Gebiet schwerer zu führen gewesen wäre?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Lassen Sie mich mit dem Euratom-Vertrag beginnen. Es hat am Rande des Konvents Initiativen gegeben, die in der Tat eine Reform des Euratom-Vertrages gefordert haben. Ich denke, dass es wirklich Zeit wäre für eine tief greifende Reform dieses Vertrags. Doch wir wissen, dass eine solche Reform ein schwieriges Unterfangen ist, da nicht alle Mitgliedstaaten die gleichen Ansichten im Hinblick auf die Entwicklung des Nuklearsektors vertreten. Einige sind sogar der Auffassung, dass der Nuklearsektor überhaupt nicht weiterentwickelt werden sollte. Auch aus diesem Grunde befinden wir uns in einer festgefahrenen Lage.

Was die Frage der Lagerung betrifft, so habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass Konsultationen zwischen Sachverständigen laufen, um bessere Möglichkeiten für die Lagerung nuklearer Abfälle zu finden. Ich kann Ihnen versichern, dass die Präsidentschaft im Rahmen der gegenwärtig laufenden Arbeiten alles tun wird, um in dieser Frage voranzukommen, wobei Sicherheit, Sicherheitsüberwachung und größtmöglicher Schutz der Umwelt, aber auch der Menschen oberstes Gebot bleiben.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 11 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0312/05):

Betrifft: Aufschiebung der Inkraftsetzung des neuen Strafgesetzbuchs in der Türkei

Vor kurzem hat der türkische Ministerpräsident Erdogan mitgeteilt, dass seine Regierung beschlossen hat, die Inkraftsetzung des novellierten Strafgesetzbuches, die für diesen Monat vorgesehen war, aufzuschieben.

Wie steht der Rat zu diesem Aufschub, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Novellierung und Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches eine Hauptauflage der Gemeinschaftsorgane für die Anpassung der Türkei an den gemeinschaftlichen Besitzstand darstellte? Wurde der Rat von der türkischen Regierung offiziell über die Gründe für diesen Aufschub und über das endgültige Datum für die Inkraftsetzung des neuen Strafgesetzbuches in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, was wird er der türkischen Regierung antworten? Ist er der Auffassung, dass die Nichtinkraftsetzung Folgen bezüglich des Beginns der Beitrittverhandlungen mit diesem Kandidatenland am 3. Oktober 2005 haben wird?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Das Strafgesetzbuch ist einer der in der Empfehlung der Kommission von Oktober 2004 aufgeführten sechs speziellen Gesetzeswerke, die laut den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Dezember 2004 vor der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen in Kraft sein müssen.

Die Union ist über die die Entscheidung der türkischen Regierung zur Verschiebung des Datums für das Inkrafttreten des Strafgesetzbuches informiert. Die türkischen Behörden haben mitgeteilt, dass das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches nunmehr für den 1. Juni 2005 anstatt für den 1. April 2005 vorgesehen sei. Die Türkei hat erklärt, sie beabsichtige, diese Gelegenheit zu nutzen, um an dem Text Veränderungen vorzunehmen, um insbesondere die Bestimmungen zur Meinungsfreiheit und zur Pressefreiheit zu verbessern.

Auf der jüngsten Zusammenkunft des Assoziationsrates mit der Türkei hat die Europäische Union dieses wichtige Thema angesprochen und die Türkei ermuntert, die Bestimmungen des Gesetzbuches zu überprüfen, um den Besorgnissen der Union in diesem Bereich zu entsprechen und um den Grundsätzen und Kriterien von Kopenhagen nachzukommen.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte noch konkreter fragen, ob Sie den Fortschritt bei der Reformierung des Strafgesetzbuches, seine weitere Entwicklung und den Umsetzungszeitplan überwachen? Welche speziellen Forderungen knüpfen Sie daran? Haben Sie einen Zeitplan festgesetzt? Wird dies für Sie vor dem 3. Oktober ein wichtiges Thema darstellen, wenn Sie prüfen, inwieweit die Türkei die erforderlichen Kriterien und eingegangenen Verpflichtungen erfüllt hat?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich denke, dass die Kommission und der Rat die Entwicklung in dieser ausschlaggebenden, bedeutsamen Frage wirklich aufmerksam verfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe ich keinerlei Grund, an dem festen Willen der türkischen Behörden zu zweifeln, ein Strafgesetzbuch anzunehmen und in Kraft zu setzen, das aus den von mir genannten Gründen zu Recht geändert wurde. Daher gibt es meiner Meinung nach keinen Anlass, die vom Europäischen Rat getroffenen Entscheidungen in Frage zu stellen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 12 von Dimitrios Papadimoulis (H-0317/05):

Betrifft: Todesstrafe

Eine Verurteilung Saddam Husseins zum Tod zeichnet sich als möglich ab; zugleich tritt die Europäische Union kategorisch für die Abschaffung bzw. die Nichtvollstreckung der Todesstrafe und für das Recht auf ein faires Verfahren ein. Der Präsident des Irak hat erklärt, dass das Urteil und seine Vollstreckung den von ihm nachdrücklich vertretenen menschenrechtsbezogenen Überzeugungen und seiner grundsätzlichen Haltung für die Abschaffung der Todesstrafe zuwiderlaufen. Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die Ablehnung der Todesstrafe durch die Europäische Union ein für allemal klarzustellen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Standpunkt der Europäischen Union zur Abschaffung der Todesstrafe ist allseits bekannt; er wird von der Union in ihren Beziehungen zu Drittländern sowie auf multilateraler Ebene gemäß den Orientierungen der Union zur Todesstrafe aktiv vertreten.

Der Rat hat auf die Wiedereinführung der Todesstrafe in Irak im Juli 2004 reagiert, indem er diese Frage bei den irakischen Behörden mehrfach angesprochen hat und wird dies auch weiterhin tun.

 
  
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  Adamos Adamou (GUE/NGL), in Vertretung des Verfassers. – (EL) Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Papadimoulis. Ich habe keine weiteren Anmerkungen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 13 von Doris Pack (H-0319/05):

Betrifft: Sicherstellung der Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen und der Chancengleichheit von Parteien der nationalen ungarischen Minderheit in Rumänien

Die Bedingungen für die Wahlteilnahme von Parteien ethnischer Minderheiten in Rumänien sind gesetzlich definiert: Mitgliedschaft von min. 15 % der ethnischen Minderheit; jeweils mehr als 300 Unterschriften in 15 der Regionen in Rumänien. Der Kongress des Europarates vom 16.7.2004 stellte fest, dass diese Ansprüche „auf keine der bestehenden Parteien angewandt wurden.“ Die Venice Kommission des Europarats stellte am 6.12.2004 fest, „dass die Bedingungen für nationale ethnische Minderheiten, ihre Kandidaten für die Wahlen aufzustellen, prohibitiv sind“, es also unmöglich ist, diesen Bedingungen zu genügen (Commission's Opinion No. 300/2004). Die Europäische Kommission konstatiert in ihrem Länderbericht, dass die Anmeldung von Parteien nationaler ethnischer Minderheiten zu den Wahlen durch verwaltungstechnische Hindernisse erheblich erschwert wird.

Welche weiteren Informationen hat der Rat, was diese Zustände in Rumänien betrifft? Welche Maßnahmen zur Abhilfe hat sie unternommen? Welche Maßnahmen gedenkt sie in Anbetracht des nahen Beitritts Rumäniens zu unternehmen, um diese Situation zu ändern und den nationalen ethnischen Minderheiten in Rumänien ein den europäischen Standards entsprechendes Recht auf demokratische Repräsentation zu ermöglichen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Wie die Kommission und das Parlament hat der Rat während des gesamten Erweiterungsprozesses die besondere Bedeutung des Minderheitenschutzes sowie der Chancengleichheit bei der politischen Vertretung dieser Minderheiten unterstrichen.

Insbesondere hat die Union auf der letzten Sitzung des Assoziationsrates EU-Rumänien, also vor der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags, betont, dass der politische Pluralismus ein wesentliches Prinzip jeder Demokratie ist und dass er in grundsätzlichem Zusammenhang mit der Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen steht. Sie hat Rumänien nachdrücklich aufgefordert, alle restriktiven Rechtsvorschriften zu ändern, die die politischen Parteien sowie die Durchführung von Kommunalwahlen betreffen und die in der Vergangenheit die Beteiligung bestimmter Parteien an den Wahlen verhindert hatten.

Dem Rat sind die Probleme wohl bekannt, auf die bestimmte neue Parteien, die ethnische Minderheiten vertreten, stoßen, wenn sie sich für die Beteiligung an Wahlen registrieren lassen wollen. Die Entwicklung dieser Fragen wird im Rahmen der verstärkten Überwachung der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens weiterhin anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen verfolgt.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 14 von Diana Wallis (H-0322/05):

Betrifft: Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Die Mitgliedstaaten haben zwei grundlegende internationale Rechtsinstrumente zum Schutz von Kindern und ihrer Familien beschlossen. Das eine ist die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000(1) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten. Das zweite ist „das Haager Übereinkommen von 1996“, das sich auf Fragen der elterlichen Verantwortung in den Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Drittländern erstreckt. Da es sich dabei um einander ergänzende Rechtsinstrumente handelt, war geplant, dass beide etwa zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Die Mitgliedstaaten hatten ihre Ratifizierungsurkunden vor dem 1. Januar 2005 zu hinterlegen. Kann der Rat bestätigen, dass dies vom Vereinigten Königreich und Spanien im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens auf Gibraltar blockiert wird? Kann der Rat darlegen, welche Schritte er zu unternehmen gedenkt, um dieses Problem anzugehen und einen Rechtsrahmen für Fälle der Kindesentführung zwischen der EU und Drittländern zu schaffen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Rat möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass er das am 19. Oktober 1996 in Den Haag geschlossene Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern als einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Kindern auf internationaler Ebene betrachtet und es deshalb wünschenswert ist, dass diese Bestimmungen möglichst umgehend Anwendung finden. Zu diesem Zweck hat der Rat am 19. Dezember 2002 die Entscheidung getroffen, die Mitgliedstaaten aufzufordern, dieses Übereinkommen im Interesse der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Bezüglich der Ratifizierung des Übereinkommens möchte der Rat die Frau Abgeordnete informieren, dass es generelle Übereinstimmung über die Zweckmäßigkeit seiner Ratifizierung gibt, dass allerdings ein letztes Problem noch verbleibt, das Gibraltar betrifft. Der Rat erwartet, dass die beiden Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, eine Lösung für diesen Punkt zu finden, alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, so dass das Übereinkommen von den Mitgliedstaaten im Interesse der Gemeinschaft möglichst bis Ende 2005 ratifiziert werden kann.

 
  
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  Diana Wallis (ALDE). – (EN) Ich danke dem Präsidenten, aber soviel ich weiß, sollte die Ratifizierung bereits im März erfolgen. Schreiben der Haager Konferenz wurden nicht beantwortet, und dies ist kein ermutigendes Signal für die Eltern und all die anderen, die sich in der Gemeinschaft und in Drittländern auf dieses Übereinkommen berufen wollen. Bedauerlich ist auch die Botschaft, die wir der übrigen Welt damit vermitteln. Ich hoffe, dass Ihre Aussage sich als richtig erweisen wird und das Übereinkommen bis spätestens Ende des Jahres in Kraft treten wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 15 von Ryszard Czarnecki (H-0323/05):

Betrifft: Haushalt für den Zeitraum 2004-2007

Besteht die Gefahr, dass sich die Suche nach einem Kompromiss in der Frage des Haushalts für den Zeitraum 2004-2007 bis zum Beginn des Jahres 2006 hinzieht, falls es in dieser Angelegenheit während der luxemburgischen Ratspräsidentschaft zu keiner Einigung kommt? Ist es wahrscheinlich, dass die künftige britische Ratspräsidentschaft nicht gewillt sein wird, in dieser Frage einen endgültigen Standpunkt zu beziehen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) In Beantwortung dieser Frage und angesichts der gemachten Vorschläge kann ich nur wiederholen, dass die luxemburgische Präsidentschaft weiterhin fest entschlossen ist, im Juni 2005 eine politische Einigung über die Finanzielle Vorausschau zu erzielen. Dies trifft wohl auch auf die übergroße Mehrheit der Abgeordneten Ihres Parlaments zu. Es ist daher kein anderes Szenario vorgesehen, und die gegenwärtige Ratspräsidentschaft hat keinerlei Zweifel daran, dass unabhängig von dem Ergebnis die künftigen Präsidentschaften ihre Verantwortung mit großem Ernst wahrnehmen werden.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). (PL) Herr Präsident, ich möchte dem Vertreter des Rates für die Information danken, dass die Ratspräsidentschaft entschlossen ist, eine Einigung zu erzielen. Ich bin jedoch etwas beunruhigt wegen der jüngsten Berichte über diesen Kompromiss, denen zufolge die Bedingungen für die neuen Mitgliedstaaten wie Polen, möglicherweise aber vor allem für die Tschechische Republik und Ungarn, extrem ungünstig sind. Meiner Ansicht nach ist es absolut entscheidend, dass während der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, d. h. in den ersten sechs Monaten dieses Jahres, ein Kompromiss erzielt wird. Ich hoffe für den Ratsvorsitz und für uns alle, dass es dazu kommt, doch wichtig ist meines Erachtens, dass dieser Kompromiss die Zustimmung der Öffentlichkeit in unseren Ländern findet.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die luxemburgische Präsidentschaft rechnet mit der festen und entschlossenen Unterstützung Ihres Parlaments, um eine Einigung zu erreichen. Im Übrigen hoffe ich, dass mit dem guten Willen aller Regierungen eine Einigung möglich ist.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 16 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0327/05):

Betrifft: Europäischer Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EVGZ)

Welche Ausgangsposition nimmt der Rat in der aktuellen Diskussion über die Grundsätze der Funktionsweise, der Finanzierung und der Kontrolle eines vollkommen neuen Rechtsinstruments, wie es der Europäische Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EVGZ) ist, ein und in welche Richtung lenkt er die Debatte hinsichtlich der Möglichkeit der Einsetzung dieses Verbunds und der Perspektiven seiner künftigen Entwicklung?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Der Europäische Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist Gegenstand eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, den die Kommission am 14. Juli 2004 vorgelegt hat. Dieser Verordnungsvorschlag wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe des Rates geprüft, die sich insbesondere mit Strukturmaßnahmen befasst. Auf der Grundlage der in dieser Gruppe seit vorigem Jahr stattgefundenen Beratungen hat die Präsidentschaft am 19. April einen öffentlich zugänglichen Kompromisstext vorgelegt, der als Grundlage für die weitere Tätigkeit der für Strukturmaßnahmen zuständigen Arbeitsgruppe dient. Daher ist es zurzeit nicht möglich zu sagen, welchen Standpunkt der Rat nach Abschluss dieser Diskussion einnehmen wird. Da es sich um eine Verordnung handelt, die im Mitentscheidungsverfahren erlassen wird, wird das Parlament selbstverständlich an dem Verfahren beteiligt sein.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). (PL) Vielen Dank, Herr Präsident, Herr Ratspräsident. Selbstverständlich kenne ich den Vorschlag für eine Verordnung. Es gibt aber in diesem Zusammenhang einige Fragen, die ich dem Rat stellen möchte, um seinen Standpunkt zu erfahren. Artikel 159 Absatz 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sieht vor, dass zur Erreichung der im Vertrag festgeschriebenen Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts spezifische Aktionen außerhalb der Fonds beschlossen werden können. Meine Frage hierzu lautet: Welche Art Aktionen sind das, außerhalb welcher Fonds werden sie beschlossen, und gibt es Pläne, zu diesem Zweck neue Fonds einzurichten? Außerdem finden sich Verweise auf die transnationale, interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor allem in der Begründung des Vorschlags für eine Verordnung. In den folgenden Artikeln ist nur von grenzüberschreitender Zusammenarbeit die Rede. Heißt das, dass diese Zusammenarbeit eingeschränkt wird, oder wird es die Möglichkeiten für eine Kooperation, wie sie bislang im Rahmen von INTERREG IIIA bestanden, weiterhin geben?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) In der Tat, Sie beziehen sich auf Artikel 159 Absatz 3 EG-Vertrag, der vorsieht, dass spezifische Aktionen außerhalb der in Absatz 1 genannten Fonds festgelegt werden können, um das im Vertrag vorgesehene Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu erreichen. Dabei kann es sich um Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder um andere Strukturmaßnahmen handeln.

Weitere Angaben kann ich Ihnen dazu nicht machen, da die Arbeitsgruppe ja gerade die Aufgabe hat, weitere Strukturmaßnahmen festzulegen, auf die die Bestimmungen von Artikel 159 Anwendung finden können.

 
  
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  Der Präsident. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 17 hinfällig.

Anfrage Nr. 18 von Johan Van Hecke (H-0332/05):

Betrifft: Unterstützung des Wahlverfahrens in Burundi

Die Europäische Union hat in einer Erklärung den erfolgreichen Verlauf des Referendums über eine neue Verfassung in Burundi begrüßt, das Land jedoch zugleich dazu aufgefordert, die in den Friedensübereinkünften genannten verbleibenden Schritte des Wahlverfahrens möglichst rasch durchzuführen.

Welche konkreten Initiativen haben der Rat und die Mitgliedstaaten bislang ergriffen, um das Wahlverfahren in Burundi zu unterstützen und auch nach den Wahlen die Stabilität in diesem Land dauerhaft sichern zu helfen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Europäische Union verfolgt den Friedensprozess in Burundi aufmerksam und unterstützt ihn. In diesem Zusammenhang begrüßt sie den reibungslosen Ablauf der Volksabstimmung zur Annahme einer neuen Verfassung, die am 28. Februar dieses Jahres in Burundi stattfand. Die Annahme der Verfassung stellte eine wesentliche Etappe auf dem Weg zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in diesem Land sowie in der gesamten Region der Großen Seen dar.

Während der Waffenstillstandsverhandlungen und der dreijährigen Übergangsperiode hielt die Union stets engen Kontakt mit allen Kräften in Burundi, und zwar über den Sonderbeauftragen der Union, Aldo Ajello, sowie auch durch eine Reihe von Besuchen der aufeinander folgenden Präsidentschaften der Europäischen Union. Unsere Unterstützung kam in zahlreichen Erklärungen sowie in nicht nur in Burundi selbst, sondern auch in den Nachbarländern und in Südafrika unternommen Schritten zum Ausdruck. Es war im Übrigen Südafrika, von dem die Initiative zu den Waffenstillstandsverhandlungen ausging, zunächst unter der Schirmherrschaft von Präsident Mandela und danach von Vizepräsident Zuma.

Die Europäische Union hat sich an der Finanzierung des Einsatzes von afrikanischen Truppen in Burundi beteiligt, ehe die Afrikanische Union dies übernahm, und sie unterstützt die gegenwärtige Mission der Vereinten Nationen in diesem Land. Die Europäische Union hat 4,4 Millionen Euro für die Durchführung der Wahlen zugesagt, und sie übt in Zusammenarbeit mit der Regionalinitiative Druck aus, damit vor Auslaufen der kürzlich bis zum 26. August verlängerten Übergangsperiode ein Zeitplan für die Wahlen aufgestellt wird.

Der Beitrag der Europäischen Union zu den Wahlen macht ein Drittel des gesamten dafür vorgesehenen Budgets aus, und wir bereiten eine Wahlbeobachterdelegation vor, die zu den für den 4. Juli vorgesehen Wahlen in Burundi präsent sein soll. In dem im August 2003 im Rahmen des 9. EEF unterzeichneten nationalen Richtprogramm sind 172 Millionen Euro für Burundi vorgesehen, insbesondere für Bereiche wie ländliche Entwicklung, Haushaltshilfe und verantwortungsvolles Regierungshandeln, die, wenn sie Unterstützung erhalten, nach den Wahlen zur Aufrechterhaltung einer dauerhaften Stabilität im Lande beitragen dürften.

 
  
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  Johan Van Hecke (ALDE). (FR) Herr Präsident, ich möchte lediglich dem Herrn Minister für diese äußerst klare Antwort danken.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 19 von Hans-Peter Martin (H-0334/05):

Betrifft: Neues Abgeordnetenstatut

Derzeit wird ein neuer Anlauf für ein Statut für Europaabgeordnete gemacht. Dabei geht es nicht nur um ein entsprechendes allgemeines Bezügesystem, sondern auch um die Transparentmachung und den Abbau zahlreicher bislang bestehender Privilegien für EU-Parlamentarier. Überhöhte Tagegelder, Bürokostenpauschalen ohne Nachweis tatsächlicher Kosten, üppigste Rückerstattung von Krankheitskosten aus dem Parlamentsbudget sowie eine Gratis-Lebensversicherung zählen dazu.

In welcher Form beabsichtigt der Rat bei der Transparentmachung und Einschränkung solcher Privilegien Einfluss auf das Europäische Parlament zu nehmen?

Ist der Rat bereit, sein am 26. April 2005 vorgelegtes Positionspapier zum Abgeordnetenstatut in vollem Umfang in jener Form öffentlich zu machen, wie es den Verhandlungen zugrunde gelegt wurde?

Wie gedenkt der Rat zu verhindern, dass neue Privilegien wieder durch die Hintertür – etwa durch Quästorenbeschlüsse des EU-Parlaments – eingeführt werden, und welche Möglichkeiten hat der Rat, eine sparsame und effiziente Verwendung der Haushaltsmittel für das Europaparlament durch das Europaparlament anzumahnen beziehungsweise durchzusetzen?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Die Frage des Abgeordnetenstatuts und insbesondere der Grundsätze für die Kostenerstattung der Mitglieder des Europäischen Parlaments sind gegenwärtig Gegenstand von Verhandlungen und Gesprächen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Mehr kann ich zurzeit nicht dazu sagen, da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind. Es wäre heute also verfrüht, dazu weitergehende Ausführungen zu machen.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). Herr Präsident! Ich stelle sehr konkrete Fragen, bitte geben Sie mir eine Antwort.

Was spricht dagegen, das Positionspapier öffentlich zu machen? Das sind ja Positionen, die ich da abfrage, und Sie beziehen sich auf die Einleitung meiner Frage. In dieser Form – man muss das dem Rat sagen – hat eine Fragestunde einfach überhaupt keinen Sinn. Was ist mit dem Positionspapier vom 26. April 2005? Warum können wir es nicht einsehen? Es betrifft uns ganz zentral. Ich würde Ihnen die Fragen vorlesen, aber meine 30 Sekunden sind um. Bitte geben Sie uns doch eine Antwort!

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Uns wurde mitgeteilt, dass heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter über dieses Thema gesprochen werden soll. Anschließend werden sich die juristischen Dienste des Rates und des Parlaments damit befassen und am 23. Mai soll das Statut auf der Tagung des Rates verabschiedet werden. Können Sie uns zusichern, dass wir, wenn diese endgültige Entscheidung im Rat getroffen ist, Zugang zu allen Dokumenten erhalten werden, bevor das Parlament seine abschließende Entscheidung treffen muss? Können Sie uns zusagen, dass wir alle Informationen dazu erhalten werden und können Sie die genannten Termine bestätigen?

 
  
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  Anna Hedh (PSE). (SV) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Martin beipflichten, dass es viele Privilegien gibt, auf die wir Abgeordneten verzichten könnten. Was die Reisekostenvergütung betrifft, würde ich auf jeden Fall gern die Meinung des Rates dazu erfahren. Es sei erwähnt, dass wir schwedischen Sozialdemokraten alle über die tatsächlichen Reisekosten hinausgehenden Beträge zurückzahlen. Bei mir waren das in nur einem halben Jahr 6300 Euro. Dieses Geld könnten wir in der EU für viel wichtigere Dinge ausgeben.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Zunächst muss ich Frau Kauppi korrigieren, denn heute hat keine Coreper-Sitzung stattgefunden; der Coreper hat daher über keinerlei Vorschlag zum Statut debattieren können.

Ich kann nur bestätigen, dass gegenwärtig eine Diskussion über eine Reihe von Aspekten des Statuts läuft, und zwar im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorschläge, die das Parlament vor fast zwei Jahren dem Rat unterbreitet hat. Übrigens möchte ich darauf verweisen, dass es Aufgabe des Parlaments ist, das Statut festzulegen, allerdings nach Bestätigung durch den Rat. Hinzufügen möchte ich, dass der Rat zumindest ein ebenso großes Interesse wie Ihr Parlament daran hat, dass dieses Statut verabschiedet wird. Sobald eine Einigung erreicht ist, kann das Statut meiner Meinung nach in Kraft treten, wenn dies vom Parlament gewünscht wird.

Alle diese Sachfragen müssen vom Parlament selbst im Rahmen der Verordnung entschieden werden, und ich kann auch Ihnen, Herr Martin, versichern, dass der Rat viel Wert auf Transparenz im Hinblick auf die Kosten legt. Sie stehen in dieser Frage nicht allein; der Rat fordert dies ebenso nachdrücklich wie Sie.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 20 von Paulo Casaca (H-0340/05):

Betrifft: Heranziehung einer allgemeinen Norm zu einem spezifischen Zweck

Eine der zwei Zuckerraffinerien in Portugal hat – mit Unterstützung der Kommission – eine einstweilige Verfügung zum Nachteil der von den Azoren kommenden Zuckerrüben angestrengt, um Zuckerausfuhren von den Azoren verbieten zu lassen, wobei behauptet wurde, die traditionellen Ausfuhren des betreffenden Unternehmens müssten anhand des Mittelwertes aus drei Jahren – 1989, 1990 und 1991 – berechnet werden, in denen diese Ausfuhren überhaupt nicht existierten.

Die portugiesische Justiz legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eine Frage zur Vorabentscheidung vor, die dieser entschied (C-0282/00) mit dem Ergebnis, dass die portugiesische Justiz das von der Kommission unterstützte Verfahren abwies; diese Gerichtsentscheidung befindet sich derzeit im Berufungsverfahren.

Die Kommission, die mit der Entscheidung nicht einverstanden war, hat mit allen Mitteln versucht, die Entscheidung zu Fall zu bringen. Ein Mittel dazu war die Änderung der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1600/1992(2) festgelegten Bedingungen, auf deren Grundlage der Gerichtshof der Kommission bis heute nicht Recht gegeben hat; sie änderte die Verordnung dahin gehend, dass die traditionellen Ausfuhren der Azoren anhand des Mittelwertes der Jahre 1989, 1990 und 1991 zu berechnen sind, was einem Verbot der Ausfuhren gleichkommt.

Die von der Kommission in dem Vorschlag (KOM(2004)0687 endg.) vorgeschlagene Änderung von Artikel 4 der Verordnung stellt damit eine Änderung einer allgemeinen Norm zu dem einzigen Zweck dar, die Konkurrenz auszuschalten, die von den Zuckerrüben der Azoren ausgeht.

Hält es der Rat nicht für rechtswidrig, allgemeine Normen zu spezifischen Zwecken zu ändern? Ist der Rat nicht der Auffassung, dass die Inanspruchnahme des Initiativrechts zu dem Zweck, sich im Wege der Rechtsetzung das zu verschaffen, was man vor dem Luxemburger Gerichtshof verloren hat, einen Machtmissbrauch darstellt?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Das in dieser Frage angesprochene Thema ist Gegenstand des am 28. Oktober 2004 von der Kommission vorgelegten Vorschlags für eine Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union. Dieser Verordnungsvorschlag ist allgemein von einer Arbeitsgruppe des Rates diskutiert worden. Die luxemburgische Präsidentschaft wird unverzüglich eine weitere Sitzung dieser Arbeitsgruppe einberufen, um die Arbeiten zu beschleunigen, damit eine Einigung im Rat erzielt werden kann, sobald diesem die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Verordnungsvorschlag vorliegt. Was die Art und Weise betrifft, in der die Kommission ihr in den Verträgen festgelegtes Initiativrecht ausübt, so hat der Rat dazu keine Stellung zu beziehen.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Herr Präsident! Da ich zum ersten Mal das Wort ergreife, seitdem Sie dieses Amt innehaben, möchten ich Ihnen dazu gratulieren und viel Glück wünschen.

Gestatten Sie mir auch, dem Ratsvorsitz meinen Dank auszusprechen für die Aufmerksamkeit die er einer Frage gewidmet hat, die, auch wenn sie nur eine Minderheit in einem abgelegenen Teil der Europäischen Union betrifft, nicht minder wichtig ist. Ich möchte Sie fragen, Herr Präsident, ob der luxemburgische Vorsitz auch weiterhin bis zur endgültigen Entscheidung dieselbe Aufmerksamkeit und dieselbe Anteilnahme, die er bisher in dieser Frage gezeigt hat, bekunden wird und ob er sich weiterhin so engagieren wird.

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Ich möchte Ihnen für Ihre Erfolgswünsche danken.

Ich kann Ihnen versichern, dass die luxemburgische Präsidentschaft dem Problem der Regionen in äußerster Randlage und in diesem Fall den landwirtschaftlichen Problemen dieser Regionen besondere Bedeutung beimisst. Wir hoffen, dieses Dossier zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können, wie Sie dies wünschen.

 
  
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  Der Präsident. Die Anfrage Nr. 21wird zurückgezogen. Da die Fragesteller nicht anwesend sind, sind die Anfragen Nr. 22 und 23 hinfällig.

Anfrage Nr. 24 von Seán Ó Neachtain (H-0347/05):

Betrifft: Palästina

Nach Aussage des Rates ist und bleibt die Unterstützung der Palästinensischen Behörde auf dem kritischen Weg der Übernahme der Verantwortung für Recht und Ordnung und der Verbesserung ihrer Zivilpolizei sowie der Möglichkeiten für die Durchsetzung der Gesetze eine Priorität für die EU.

In diesem Zusammenhang hat die EU kürzlich in Ramallah das EU-Koordinierungsbüro für die Unterstützung der palästinensischen Polizei eingerichtet.

Kann der amtierende Präsident mitteilen, welchen konkreten Aufgabenbereich dieses „Büro“ hat und welche Finanzmittel bereitgestellt werden, damit es seine Aufgaben in sinnvoller Weise wahrnehmen kann?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Das Koordinierungsamt der Europäischen Union für die Unterstützung der palästinensischen Polizei unterstützt den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess. Seine Aufgabe besteht darin, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie gegebenenfalls von den internationalen Gebern geleistete Hilfe für die palästinensische Zivilpolizei zu koordinieren. Es arbeitet eng mit der Palästinensischen Behörde zusammen. Dabei leistet es praktische Beratung sowohl für die palästinensische Zivilpolizei als auch für die Verantwortlichen für polizeiliche Angelegenheiten innerhalb der Palästinensischen Behörde. Auf strategischer Ebene stellt es die Verbindung zu den anderen betroffenen Seiten her und überwacht die Reform der Polizei. Das Personal umfasst vier EU-Polizeisachverständige und einen örtlichen Büroleiter. Die Einstellung von zwei weiteren Sachverständigen läuft bereits.

Auf der Grundlage einer gemeinsamen Absichtserklärung des Sonderbeauftragten der Union, Marc Otte, und des Ministeriums für internationale Entwicklung des Vereinigten Königreichs werden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Amtes für das erste Jahr in Höhe von 390 000 Euro vom Vereinigten Königreich übernommen. Ein weiterer Betrag von 200 000 Euro wurde vom Vereinigten Königreich für ein Hilfsprogramm für Kleininvestitionen bereitgestellt, das vom Koordinierungsamt der Union verwaltet wird.

Zu den Aufgaben des Koordinierungsamtes der Union gehört es, bestimmte spezifische bilaterale Hilfsprojekte festzulegen, vorzuschlagen und bei ihrer Umsetzung Unterstützung zu leisten. Diese Projekte, von denen einige bereits laufen, betreffen insbesondere die Modernisierung des Polizeiausbildungszentrums in Jericho, die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen und die Lieferung von Ausrüstungen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie die Durchführung eines Audits der Kommunikationsinfrastrukturen und -ausrüstungen.

Diese von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Gebern finanzierten und realisierten Projekte stellen einen Hauptteil der für die palästinensische Zivilpolizei bereitgestellten finanziellen, materiellen und technischen Hilfeleistungen dar. Der geeignete und unabdingbare Mechanismus für die Umsetzung sowie der strategische Rahmen werden durch das Koordinierungsamt der Europäischen Union gewährleistet.

Die Gehälter sowie die Unterbringungskosten der Polizeisachverständigen werden von den Mitgliedstaaten getragen, die sie entsenden und sind daher als weitere Sachbeiträge anzusehen. Verwaltungstechnische Unterstützung wird auch von der in Brüssel angesiedelten Polizeieinheit geleistet.

Die von Anfang an für die Errichtung des Koordinierungsamtes der Union gewählte Struktur hat den Vorteil, dass sie verwaltungstechnisch einfach und flexibel ist, was der Europäischen Union ermöglicht, rasch und effizient in einem geeigneten Rahmen auf den Bedarf der palästinensischen Zivilpolizei einzugehen, der gemäß den vom Rat festgelegten und in der Frage erwähnten politischen Orientierungen ermittelt wird.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN). – (EN) Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten für seine sehr ausführliche Antwort danken. Diese Arbeit ist überaus ermutigend. Kann er uns darüber informieren, ob diese Arbeit in Zukunft fortgesetzt werden soll und ob es denkbar wäre, weitere Bereiche in die gemeinsame Verantwortung einzubeziehen? Diese Art der Zusammenarbeit ist zum jetzigen Zeitpunkt von wesentlicher Bedeutung.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratspräsident! Meine Frage betrifft das Koordinierungsbüro in Ramallah. Eines der Hauptprobleme dort ist die Arbeitslosigkeit. Können Sie sich vorstellen, dass dieses Koordinierungsbüro auch die wirtschaftlichen Tätigkeiten zwischen Europa und dem Palästinenserstaat koordinieren könnte?

 
  
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  Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident. (FR) Was zunächst die Sicherheitsfragen betrifft, so kann ich nur sagen, dass angesichts der Entwicklung, die sich nach den in den palästinensischen Gebieten durchgeführten Wahlen abzuzeichnen scheint, die Europäische Union sich dauerhafter engagieren muss, um die Ergreifung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, die die Fortsetzung des Friedensprozesses und damit die Erreichung des Ziels der Errichtung eines palästinensischen Staates ermöglichen.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit muss untersucht werden, inwieweit die Europäische Union mit der bedeutenden Hilfe, die sie den palästinensischen Gebieten gewährt, zur weiteren Stärkung des betreffenden Amtes beiträgt.

Wie Sie nunmehr wissen, wird Herr Wolfensohn das Amt des Vertreters der Weltbank in den palästinensischen Gebieten übernehmen, um die Maßnahmen der wirtschaftlichen Hilfe zu koordinieren. Darüber haben wir heute Vormittag gesprochen. Es ist erforderlich, eng mit dem Büro von Herrn Wolfensohn zusammenzuarbeiten und zu prüfen, ob nicht das europäische Amt den geeigneten Rahmen bietet, damit diese Zusammenarbeit Gestalt annehmen und so effizient wie möglich ablaufen kann.

 
  
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  Der Präsident. Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 25 bis 28 schriftlich beantwortet(3).

Die Fragestunde ist geschlossen.

 
  
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  Brian Crowley (UEN). (EN) Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Ratspräsident, und bei Ihnen, Herr Präsident, dafür entschuldigen, dass ich nicht anwesend war, als meine Anfrage behandelt werden sollte. Ich habe an einer anderen Sitzung im Winston-Churchill-Gebäude teilgenommen, und als ich zurückkam, war die Anfrage bereits für hinfällig erklärt worden.

 
  
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  Der Präsident. Ich nehme dies zur Kenntnis, Herr Crowley. Gleichwohl wiederhole ich: Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 18.20 Uhr unterbrochen und um 21.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 19.
(2) ABl. L 173 vom 27.6.1992, S. 1.
(3) Siehe Anlage „Fragestunde“.

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