3. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
4. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
5. Bekämpfung des Terrorismus
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über folgende Berichte:
- Bericht (A6-0164/2005) von Frau Díez González im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Aktionsplan der Europäischen Union gegen den Terrorismus (2004/2214(INI)),
- Bericht (A6-0166/2005) von Herrn Oreja im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum „Thema Terroranschläge – Prävention, Vorsorge und Reaktion“ (2005/2043(INI)),
- Bericht (A6-0161/2005) von Herrn Lambrinidis im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus (2005/2044(INI)),
- Bericht (A6-0159/2005) von Herrn Borghezio im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (2005/2065(INI)),
- Bericht (A6-0162/2005) von Herrn Duquesne im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen (10215/2004 – C6-0153/2004 – 2004/0812(CNS)),
- Bericht (A6-0160/2005) von Herrn Duquesne im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (15599/2004) – C6-0007/2004 – 2004/0069(CNS)),
- Bericht (A6-0165/2005) von Herrn Duquesne im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum Austausch von Informationen und zur Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten ( (2005/2046(INI)),
- Bericht (A6-0174/2005) von Herrn Alvaro im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative der Französischen Republik, Irlands, des Königreichs Schweden und des Vereinigten Königreichs für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus (8958/2004 – C6-0198/2004 – 2004/0813(CNS)),
- mündliche Anfrage (B6-0243/2005) von Herrn Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an den Rat zu den Möglichkeiten der Europäischen Union, auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit durch Bioterrorismus zu reagieren,
- mündliche Anfrage (B6-0244/2005) von Herrn Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an die Kommission zu den Möglichkeiten der Europäischen Union, auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit durch Bioterrorismus zu reagieren.
Rosa Díez González (PSE),Berichterstatterin. – (ES) Herr Präsident, heute ist ein wichtiger Tag. Mit dieser globalen Debatte steht das Europäische Parlament einmal mehr in der vordersten Reihe im Kampf gegen den Terrorismus. Wir sind ein politisches Haus und dies ist eine politische Aussprache über die Maßnahmen, die Europa ergreifen muss, um die Menschenrechte zu verteidigen und den Terrorismus zu zerschlagen, und es ist eine Aussprache, die auch Lehren in Demokratie erteilen soll.
Wir sind überzeugt, dass Europa, um im Kampf gegen den Terrorismus schlagkräftig zu sein, auch auf diesem Gebiet eine gemeinsame Politik verfolgen muss, damit wir über die immer engere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Union – wofür Spanien und Frankreich ein gutes Beispiel bilden – und zwischen der Union und Drittländern hinausgehen können; eine Politik, die auf die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger eingeht und die als Modell in der ganzen Welt gefördert werden kann.
Um den Terrorismus zerschlagen zu können, muss in erster Linie ein Glauben an die Überlegenheit der Demokratie vorhanden sein. Die Zerschlagung des Terrorismus erfordert, dass wir bereit sind, sämtliche rechtsstaatlichen Instrumente anzuwenden, also alle, aber nicht mehr als jene, die uns der Rechtsstaat erlaubt. Die Zerschlagung des Terrorismus erfordert, dass wir die Erinnerung an seine Opfer in unseren Herzen lebendig halten.
Der Terrorismus, meine Damen und Herren, ist eine Form des Totalitarismus, des Fanatismus. Der Terrorismus strebt danach, die freien und pluralistischen Gesellschaften zu zerstören. Der Terrorismus ist mit Demokratie unvereinbar. Deshalb möchte ich feststellen, dass nur eine starke, entschlossene und engagierte Demokratie in der Lage sein wird, ihn zu besiegen.
Dieses Haus hat in dieser Frage mehr als einmal an vorderster Front gestanden. Am 6. September 2001, nur wenige Tage vor dem Anschlag auf das World Trade Center, wurden hier zwei Empfehlungen angenommen: der Haftbefehl und die gemeinsame Definition des Terrorismus als Straftat, die vom Rat im Dezember desselben Jahres verabschiedet werden konnten, da wir, das Europäische Parlament, unsere Arbeit pünktlich erledigt hatten. Es ist wahr, dass einige Länder in der Union sie noch nicht in ihre Rechtsvorschriften umgesetzt und andere es nicht in ausreichendem Maße getan haben. Der Bericht, dessen Berichterstatterin ich bin, verlangt deshalb eine dringliche Evaluierung, doch diese beiden Beschlüsse sind ein Beispiel, bis zu welchem Punkt die europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Parlament brauchen, das fähig ist, sich an die Spitze der politischen Entscheidungen zu stellen.
Europa ist ein Vorbild der Demokratie und Achtung der Menschenrechte. Das ist unsere Berufung, das ist der Sinn unserer politischen Union. Deshalb kämpfen wir gegen den Terrorismus, um die Demokratie zu stärken und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, denn wir wissen, dass der Terrorismus der Feind der Demokratie ist. Darum schlagen wir eine europäische Politik zur Bekämpfung des Terrorismus vor, um die Achtung der kollektiven und individuellen Menschenrechte, das Recht auf Leben, auf freie Meinungsäußerung, Bewegungsfreiheit, ideologische und religiöse Freiheit zu garantieren: eine europäische Politik, die den Terrorismus bekämpft, um die kollektive Sicherheit mit der individuellen Freiheit und Würde in Einklang zu bringen.
Ich will Sie nicht mit den Einzelheiten jeder Empfehlung im Bericht langweilen. Sie sind alle wegbereitend, doch sie sind alle möglich. Sie erfordern lediglich politischen Willen, und sie sind alle notwendig. Sie reichen von der Stärkung der Rolle des europäischen Koordinators für die Terrorismusbekämpfung bis zur Förderung der Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft.
Besonders hervorheben möchte ich die Empfehlung, eine europäische Anerkennung der Opfer des Terrorismus zu institutionalisieren. Politisch bedeutsam ist auch unsere Verpflichtung, eine internationale Definition des Terrorismus als Straftat zu fördern, eine Frage, die immer notwendiger wird, wenn wir wollen, wie Kofi Annan in der Agenda von Madrid vorgeschlagen hat, dass diese Verbrechen in der ganzen Welt verfolgt und bestraft werden.
Außerdem möchte ich auf eine wirklich hoch gesteckte Empfehlung hinweisen: die Forderung an die Mitgliedstaaten, keine Verjährung von terroristischen Verbrechen zuzulassen und dadurch der Missbilligung der internationalen Gemeinschaft Ausdruck zu verleihen, für die diese Straftaten zu den schwersten und verabscheuungswürdigsten Verbrechen gegen die Menschheit zählen.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, sei gesagt, dass dies zwar ein kleiner, aber ein wichtiger Schritt ist, den wir heute unternehmen. Und ich bin stolz, dazu beigetragen zu haben, das Europäische Parlament einmal mehr an die Spitze des Kampfes gegen die Straffreiheit von Kriminellen und an die Spitze der Verteidigung der Menschenrechte zu stellen. Ich danke allen meinen Kolleginnen und Kollegen und allen Fraktionen für ihre Beiträge zu dieser langen Debatte. Ausgehend davon wird dieses Haus dem Rat gezielte Initiativen vorschlagen, die die Dynamik der Vergangenheit verändern werden. Diese Serie von Initiativen dient der Konzipierung einer europäischen Politik, die imstande ist, den Terrorismus so weit wie möglich zu verhindern.
Als Sozialdemokratin, als Baskin, als Spanierin und als Europäerin bin ich stolz, dass dieses Parlament erneut das Andenken an die Opfer des Terrorismus ehrt.
Der Präsident der spanischen Regierung, José Luis Rodríguez Zapatero, wiederholte dieses Bekenntnis letzten Samstag bei einer feierlichen Diplomübergabe an die Zivilgarde, wo er erklärte, dass alle Opfer für immer in unserem Gedächtnis bleiben werden. Für jeden Demokraten muss dieses Bekenntnis zum Gedenken an die Opfer darin bestehen, solche Gesellschaften, wie sie die Terroristen mit ihren Verbrechen erreichen wollen, unmöglich zu machen.
Europa weiß um den Totalitarismus und wie wichtig es ist, Erinnerungen lebendig zu halten, damit sich die Geschichte nicht wiederholen kann. Primo Levi erklärte es sehr gut in einem wunderbaren Buch: „Es zu verstehen ist unmöglich, doch es zu wissen ist notwendig, und sich zu erinnern ist eine Verpflichtung“.
Der Präsident. – Ich möchte unseren ehemaligen Kollegen, Herrn de Vries, begrüßen, der die Aussprache von den Sitzplätzen des Rates aus verfolgt.
Jaime Mayor Oreja (PPE-DE),Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Kommissar Frattini und dem Koordinator des Rates für die Terrorismusbekämpfung, Herrn Gijs de Vries, dafür danken, dass sie heute Vormittag hier anwesend sind. Ebenso möchte ich allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die – manchmal auf der Grundlage von Meinungsverschiedenheiten, manchmal von Übereinstimmungen – an diesem Bericht über die Prävention von Terroranschlägen und die Reaktion auf Terroranschläge mitgearbeitet haben, meinen Dank aussprechen. Insbesondere danke ich meinen guten Freunden Rosa Díez Rosa Díez und Antoine Duquesne für ihre Zusammenarbeit und ihre Beiträge zu diesem Bericht.
In den wenigen, mir zur Verfügung stehenden Minuten möchte ich mich kurz fassen und insbesondere die Gründe und Ziele zusammenfassen, die mich dazu bewegt haben, diesen Bericht heute im Europäischen Parlament vorzulegen. Welchen Beitrag wollte ich mit diesem Bericht heute leisten? Nur das Wenige, das ich lernen konnte, meine begrenzten und bescheidenen Erfahrungen im Zusammenhang damit, was der Kampf gegen eine terroristische Organisation über mehr als fünfundzwanzig Jahre in meinem Land, Spanien, und im Baskenland bedeutet.
Deshalb meine ich, dass es heute vor allem darauf ankommt, das traditionelle Konzept der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung, das bisher aus einer erschöpfenden Liste von Maßnahmen bestand, zu einem nach meinem Dafürhalten notwendigen europäischen politischen Projekt umzugestalten.
Sie können natürlich fragen, worin der Unterschied zwischen einer umfassenden Liste von Maßnahmen und einem politischen Projekt besteht. Ein politisches Projekt ist viel anspruchsvoller als eine Maßnahmenliste. Ein politisches Projekt ist immer das Ergebnis einer Priorität, einer Gewichtung und vor allem einer sachgerechten und richtigen Denkweise. Und ein politisches Projekt hat vor allem die Eigenschaft, dass es von einer Öffentlichkeit, die die Bemühungen eines Politikers zur Umwandlung einer Maßnahmenliste in ein politisches Projekt würdigt, erfasst und gleichzeitig verstanden werden kann.
Gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir – wie uns die jüngsten Ergebnisse in Europa bestätigen – eine begrenzte Zahl von politischen Projekten brauchen, denn die Zahl politischer Vorhaben darf nicht unendlich groß sein. Wir dürfen nur einige wenige politische Projekte haben, die von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden und mit denen auf ihre Probleme eingegangen wird. Und eines dieser Projekte ist, wie ich meine, ohne Frage der Terrorismus.
Der Terrorismus lässt sich nicht in allgemeiner Form bekämpfen. Die Sicherheitskräfte können sich keine entsprechende Denkweise zulegen, wenn wir den Terrorismus allgemein bekämpfen. Wir müssen eine bestimmte Art von Terrorismus, eine bestimmte Organisation bekämpfen. Es ist richtig, dass stets nach den gleichen Grundsätzen in Bezug auf die Freiheit, Achtung der Menschenrechte, die Ideen, auf denen Europa basiert, vorgegangen werden muss. In jedem einzelnen Fall müssen wir jedoch imstande sein, ein bestimmtes konkretes politisches Projekt zu erstellen, und wir müssen immer in der Lage sein, die Organisation zu benennen, zu bestimmen und einzugrenzen, gegen die sich der Kampf richtet; unter anderem, wie ich eingangs sagte, weil dies der einzige Weg ist, um die Sicherheitskräfte anzuspornen, alle nur möglichen Anstrengungen auf die Bekämpfung einer bestimmten Organisation zu richten.
Was ist der Hauptverbündete einer terroristischen Organisation? Ihr diffuser Charakter: Wir wissen nie, wo sie beginnt und wo sie endet; wir wissen nicht, durch welche soziale Struktur sie gestützt wird und welche Staaten manchmal hinter dieser Gruppe stehen. Aber sie hat stets eine soziale Stütze, und einer der Schlüssel zur Bekämpfung des Terrorismusphänomens besteht darin, die Reichweite der Organisation und die sozialen Schichten, die sie tragen, zu kennen.
Aus diesem Grund – und ich bedaure einige Änderungsanträge in dieser Richtung – tut es mir Leid, dass wir nicht den Mut aufgebracht haben, die Organisation zu nennen, mit der wir Europäer konfrontiert sind, eine radikale islamistische Organisation, oder eine die behauptet, den Islam zu verteidigen, nämlich mit Namen Al Kaida. Es ist sehr wichtig, sie beim Namen zu nennen, denn das ist die einzige Art, eine Organisation zu bekämpfen: Wir müssen fähig sein zu sagen, womit wir zurzeit in der Europäischen Union konfrontiert sind.
Die Hauptgefahr für das Europäische Parlament besteht darin, gelähmt und untätig zu bleiben, von Grundsätzen und Werten überzeugt und sich allgemein einig zu sein, aber kein gemeinsames europäisches politisches Projekt aufzustellen, um dieses wichtige Thema anzupacken, das Auswirkungen auf unsere Gegenwart und Zukunft hat, und es so zu behandeln, als wäre es das Problem von anderen: als wäre es am 11. September vor einigen Jahren den Amerikanern geschehen oder speziell Spanien am 11. März aus bestimmten Gründen. Das sollten wir meines Erachtens jedoch nicht tun.
Abschließend möchte ich den Opfern gedenken und erklären, dass sie stets im Mittelpunkt unserer Debatte, im Zentrum unserer Aufmerksamkeit stehen müssen. Ich möchte wiederholen, dass wir alle in dieser Frage die moralische Kraft besitzen müssen, mit ihnen zusammenzustehen, damit wir dieses, unsere Zukunft so stark berührende Problem einer Lösung zuführen können.
Stavros Lambrinidis (PSE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Kampf gegen den Terrorismus ist die Angst der schlimmste Feind und Ratgeber. Sie paralysiert die Bevölkerung und beeinträchtigt ihr Sicherheitsgefühl, und auf diese Weise tragen die Terroristen den Sieg davon. Zudem verringert sie die Widerstandskraft der Bevölkerung und lässt bei ihr Bedenken gegenüber repressiven Maßnahmen der Regierung aufkommen, die oftmals die Grundfreiheiten verletzen. Auch hier gewinnen die Terroristen. Der beste Weg, diese Angst abzubauen, besteht für uns deshalb darin, als Europa bereit zu sein, Terroranschlägen und ihren Auswirkungen vorzubeugen und – falls es letztendlich doch zu einem Terroranschlag kommt – die Folgen in bestmöglicher Weise zu bewältigen, das heißt, sie für die Opfer und die Bevölkerung insgesamt zu minimieren.
Warum sollen wir dies zusammen tun und nicht jeder für sich?
Erstens, weil Terrorismus keine Grenzen kennt und weil unsere kritischen Infrastrukturen auch oft keine Grenzen haben. Ein Einzelner kann kein Thema bewältigen, das gesamteuropäische Auswirkungen hat.
Zweitens, da wir uns diesem Europa gegenüber nicht nur durch wirtschaftliche Bindungen, sondern auch durch die Bande der Solidarität verpflichtet haben. Insbesondere im Hinblick auf den Terrorismus haben wir am 25. März 2004 in der Europäischen Verfassung erklärt, dass wir auf jeden Fall gemeinsam handeln müssen. Aber was sollen wir gemeinsam tun? Was die Prävention und den Schutz kritischer Infrastrukturen betrifft, so möchte ich Ihnen sagen, dass es außerordentlich wichtig ist, einen Kommissionsvorschlag zu einem Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu haben, der vom Parlament angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten müssen jeder für sich in Zusammenarbeit mit den Betreibern infrastruktureller Einrichtungen, die zumeist private Unternehmer sind, diese kritischen Infrastrukturen unter Anwendung einer harmonisierten europäischen Methode benennen. Wir müssen ihre Angreifbarkeit untersuchen und die Bedrohungen abschätzen, und dazu ist es erforderlich, Informationen zu diesen Systemen auszutauschen. Beispielsweise könnte mein Land im Besitz von Informationen über eine eventuelle Bedrohung eines anderen Landes sein. In einem solchen Fall müssen wir Lösungen zu seinem Schutz finden bzw. in angemessener Weise reagieren, wenn ein Anschlag stattgefunden hat. Zugleich ist es unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit zu garantieren, sodass die Eigentümer dieser infrastrukturellen Einrichtungen im Voraus Informationen austauschen können. Das heißt, sie müssen sich gegenseitig vor eventuellen Anschlägen warnen. Wir haben für die Finanzierung zu sorgen. Und wir müssen in diesem Prozess vor allem den Schutz der Grundfreiheiten gewährleisten. Der Zweck rechtfertigt nicht die Mittel. Darüber hinaus ist es unsere Aufgabe, einen annehmbaren und realisierbaren Zeitplan vorzulegen und, was die Unterstützung für diesen Zeitplan zur Benennung der Infrastrukturen betrifft, eine unabhängige Überwachung durch Europa zu gewährleisten. Wir dürfen nicht einfach Geld verteilen, ohne einen Zeitplan zu haben.
Was können wir im Hinblick auf das Krisenmanagement unternehmen? Hier halte ich es für notwendig, eine europäische Katastrophenschutz-Einsatztruppezu schaffen und für ihre Einsätze europäische Mittel bereitzustellen. Das verursacht die größten Kosten. Man kann eine Datenbank einrichten, um die Aktivitäten europaweit zu koordinieren – wenn ein Land von einer Katastrophe heimgesucht wird, kann festgelegt werden, welche anderen Länder mit welchen Truppen helfen werden –, doch das kostet Geld. Wir müssen mit Nichtregierungsorganisationen und lokalen Behörden zusammenarbeiten. Sie sind im Falle einer Katastrophe, eines Terroranschlags oder einer Naturkatastrophe, alle darin verwickelt. Sämtliche Frühwarnsysteme sollten in ARGUS vereinigt werden. Zudem ist es erforderlich, in Europa ein für Krisenmanagement, Koordination, Überwachung und Information zuständiges Zentrum zu errichten.
Als Europa sollten wir auch die Erfahrung der nationalen Behörden nutzen. Ich erwähne das, weil wir bei den Olympischen Spielen in Griechenland im Jahre 2004 etwas organisiert haben, was wahrscheinlich die größte Katastrophen- und Infrastrukturschutzoperation der Weltgeschichte war. Die Europäische Kommission kann ein solch umfangreiches Programm nicht durchführen, ohne Behörden wie diese zu konsultieren.
Was sollten wir nicht zusammen tun? Wir wollen keine grünen, roten oder orangefarbenen Alarmstufen auf der Welt. Damit würden wir ein Klima der Panik schaffen und das schüren, was die Terroristen wollen: die Angst, die ich eingangs erwähnt habe. Und wir wollen auch keine Präventivkriege gegen den Terrorismus führen. Diese sind entweder gegen bestimmte Nationalstaaten oder gegen Grundrechte gerichtet. In vielen Ländern der Welt ist die Versuchung derzeit groß, die Grundrechte zu beschneiden, um auf diese Weise angeblich den Terrorismus bekämpfen zu können. Zugleich wollen wir den Terrorismus auch nicht einzig und allein als eine Polizeiangelegenheit behandeln. Auf diese Weise kann und sollte er nicht bekämpft werden. Und schließlich wollen wir auch nicht, dass einzelne Terroristen dämonisiert werden, weil wir sie damit zu Helden machen, und wir wollen auch nicht, dass dabei die Opfer vergessen werden. Wir müssen ihr Andenken lebendig halten. Terroristen wollen das Gegenteil, nämlich dass wir sie vergessen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich danke all meinen Kollegen dafür, dass sie diesen Bericht im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einhellig angenommen haben. Ich hoffe, wir werden in der Zukunft gemeinsam viel erreichen.
Mario Borghezio (IND/DEM), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die im „Haager Programm“ aufgeführten Maßnahmen, insbesondere diejenigen, die die Geldwäsche, die Terrorismusfinanzierung und den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten betreffen, müssen zügig und wirksam umgesetzt werden. Dies ist eine der Zielsetzungen des von mir erstellten Berichts. Dieses Ziel muss unter Wahrung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten erreicht werden – ein Punkt, der von vielen Kolleginnen und Kollegen in dieser Debatte hervorgehoben wurde –, um die Freiheit, die Sicherheit und das Recht in der Europäischen Union, die durch den internationalen Terrorismus erheblich gefährdet werden, zu stärken.
Der Terrorismus wird hauptsächlich durch den Waffen- und Drogenhandel finanziert, und es liegt auf der Hand, dass in derart umfangreiche Transaktionen, die mit solchen Geschäften verbunden sind, öffentliche Bank- und Finanzinstitute verwickelt sind. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung auf diese Einrichtungen konzentriert werden. Unter diesem Blickwinkel nehmen wir die von Herrn Frattini – dem wir für seinen Bericht danken - im Namen der Kommission übernommene Verpflichtung, wonach dem Europäischen Parlament rechtzeitig ein Vorschlag für eine Verordnung über die Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen vorgelegt werden soll, mit Genugtuung zur Kenntnis. Diese Initiative der Kommission, die wir anerkennen, ist nach unserem Dafürhalten konkret, schnell und wirksam umzusetzen.
Darüber hinaus geht es um das ebenso vielschichtige Thema der justiziellen Zusammenarbeit. Wie soll ein einzelner Richter – und in Italien sind viele stark und wirksam in die Terrorismusbekämpfung eingebunden – ohne ein entsprechendes Kooperations- und Informationsaustauschinstrument handlungsfähig sein? Dieses Problem muss noch gelöst werden.
Zwar möchte ich die Bedenken, die viele EP-Mitglieder zum Problem des Schutzes personenbezogener Daten geäußert haben, nicht gering schätzen, doch hat ein Erfordernis absoluten Vorrang: die Terrorismuszentralen, die die Bürger bedrohen, müssen zerschlagen werden. Deshalb muss gründlich über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs bzw. über die Unerlässlichkeit eines Instruments nachgedacht werden, das mithilfe wirksamer Maßnahmen und Interventionen die Terrorismusprävention in Echtzeit ermöglicht, um zu vermeiden, dass später Krokodilstränen wegen Hunderter Todesopfer von Attentaten oder, was noch schlimmer wäre, von biologischen Terroranschlägen vergossen werden.
Es ist offenkundig, dass die Organisation und die operative Entwicklung der Terrornetze ständig mehr finanzielle Mittel und die Suche nach immer neuen Methoden erfordern, wozu auch Unterwanderungen gehören. Unter diesem Gesichtspunkt hielt ich es für erforderlich, trotz der Hochachtung, die ich gegenüber der aufopferungsvollen Tätigkeit der gemeinnützigen Organisationen empfinde, die reale, bereits durch zahlreiche Dokumentationen belegte Gefahr der Unterwanderung gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Organisationen durch terroristische Gruppierungen hervorzuheben. Diese Organisationen müssen bei ihrer Mittelverwaltung größtmögliche Transparenz walten lassen, ausschließlich offizielle Bankkonten und offizielle Kanäle verwenden und ihre Bilanzen veröffentlichen – auch zum Schutz des gemeinnützigen Sektors, der ein Vorzug der europäischen Zivilgesellschaft ist.
Außerdem dürfen wir die Umsetzung der Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) nicht vergessen, die von großer Bedeutung für die Ausarbeitung neuer Regeln für Bankzahlungen sind. Diese Regeln sind unbedingt erforderlich, um Herkunft und Empfänger solcher Überweisungen zu ermitteln, die sich nicht hinter dem Aushängeschild von Scheingesellschaften verstecken dürfen. Abschließend möchte ich noch auf das immer noch einer Lösung harrende Problem der Steuerparadiese innerhalb und außerhalb der Europäischen Union hinweisen, die jenen internationalen terroristischen Organisationen, die Sicherheit und Frieden der Unionsbürger bedrohen, bis heute als Deckmantel dienen.
Antoine Duquesne (ALDE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Der Terrorismus ist eine gestaltlose und vielschichtige Erscheinung, die Europa schwer getroffen hat und die leider auch künftig eine große Gefahr für unsere Demokratien darstellen wird, wenn es uns nicht gelingt, einen weit reichenden Konsens zu ihrer Bekämpfung zu erzielen, wenn wir nicht eng und entschlossen zusammenarbeiten und wenn wir keine allumfassende Strategie zu ihrer Ausrottung beschließen.
Es reicht nicht aus, auf Geschehnisse zu reagieren. Wir müssen ihnen einen Schritt voraus sein. Vor allem muss der Terrorismus auf politischer Ebene einstimmig verurteilt werden, und zu diesem Zweck muss sich Europa mit den dafür erforderlichen wirksamen Mitteln ausstatten.
Deshalb freue ich mich über die fünf Berichte, über die wir heute abstimmen werden, denn jeder von ihnen sieht ganz konkrete Maßnahmen gegen diese Geißel der heutigen Zeit vor, und ich fühle mich bestärkt durch die Überzeugung, die ich mit Frau Diéz González, Herrn Mayor Oreja, Herrn Lambridinis und Herrn Borghezio teile. Ich hoffe, dass diese Berichte angenommen werden, wenn nicht einstimmig – obwohl das ideal wäre – dann wenigstens mit großer Mehrheit.
Dem Austausch von Informationen kommt bei der Abwehr terroristischer Gefahren und der effektiven Bekämpfung schwerer Straftaten eine Schlüsselrolle zu. Damit Informationen tatsächlich wirksam ausgetauscht werden können, müssen wir bei den bereits in Kraft befindlichen Kontrollen für mehr Ordnung und Kohärenz und mittels einer gründlichen Bewertung dafür sorgen, dass sie einen echten Mehrwert bieten. Wir müssen verhindern, dass wir unsere Sicherheit auf dem Altar der Effizienz opfern, während wir gleichzeitig nicht zulassen dürfen, dass die Effizienz durch nichts sagende Plattitüden unterminiert wird.
Lassen Sie uns eines ganz deutlich feststellen: Wir haben im Kampf gegen den Terror nichts zu befürchten, solange wir ihn demokratisch und entschlossen und unter Achtung des geltenden Rechts führen. Die Gefahr liegt darin, überhaupt nicht zu reagieren. In diesem Sinne halte ich den Vorschlag für einen Beschluss des Rates für hilfreich, weil er durch Einbeziehung von Europol und Eurojust die vertikale Zusammenarbeit stärkt und eine Analyse vorsieht. Der schwedische Vorschlag ist hilfreich, weil er einen raschen bilateralen Informationsaustausch zwischen den entsprechenden Diensten der Mitgliedstaaten im Rahmen der horizontalen Zusammenarbeit vorsieht. Meiner Ansicht nach ergänzen die Vorschläge einander.
Die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge sollten die Effektivität dieser Maßnahmen erhöhen. So sehen sie vor, dass Informationen über Vorstrafen ausgetauscht werden können, dass der spontane Austausch nützlicher Informationen erleichtert wird, dass Fristen für den Informationsaustausch gesetzt werden, dass die Verweigerung von Informationen zu begründen ist, dass dem Parlament jährlich ein Bericht vorzulegen ist und dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung des Beschlusses anerkennen. Außerdem schlagen wir erstmals die Schaffung kohärenter Kontrollmechanismen vor, durch die gemeinsame Standards für den Datenschutz im Rahmen der dritten Säule analog zu denen im Rahmen der ersten Säule aufgestellt werden. Dies kann insbesondere durch Schaffung einer gemeinsamen Kontrollinstanz geschehen. Auf diese Weise sollte es dann endlich möglich sein, die Polizeibeamten möglicherweise in Form eines Kodexes in sehr einfacher und konkreter Form über mögliche Vorgehensweisen, die als bewährte Praktiken verstanden werden könnten, zu informieren. Damit ließen sich dann möglicherweise Einwände ausräumen, mit denen häufig versucht wird, Untätigkeit zu rechtfertigen.
Obwohl wir nur um unsere Meinung gebeten wurden, ergreifen wir die Initiative und formulieren konkrete Vorschläge. Sollte die Abstimmung deutlich zugunsten der Vorschläge ausfallen, wie es im Ausschuss der Fall war, dürfte es für den Rat und die Kommission unmöglich sein, sich taub zu stellen und die Vorschläge, die meines Erachtens ausgewogen sind, zu ignorieren. Uns kommt in diesem Prozess eine sehr wichtige Rolle zu, und ich bin überzeugt, Herr Frattini und Herr de Vries werden unseren Ansichten Beachtung schenken und sie weiterleiten.
Wir müssen zudem dringend etwas im Zusammenhang mit anderen immens wichtigen Problemdiskussionen unternehmen, wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem europäischen Strafregister und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, denn der Terrorismus ist auf Geld angewiesen. Deshalb sind auch Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und zur Ermittlung von Inhabern von Bankkonten, die zur Finanzierung schwer wiegender Straftaten genutzt werden, dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits sagte, hat der Terrorismus viele Facetten. Die größte Gefahr, die uns heute droht, ist die Gewalt, die von amorphen Terrorgruppen ausgeht, welche sich zu Unrecht auf den Islam berufen. Es gibt jedoch noch andere Gefahren. Wir müssen bei der Bekämpfung des Terrorismus unsere verschiedenen Ziele sehr genau identifizieren. Wir müssen uns der Verbindungen zwischen Terrorismus und Kriminalität bewusst sein. Wir müssen ferner durch Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Informationsdiensten und durch besseren Schutz für die am stärksten gefährdeten Einrichtungen ein Frühwarnsystem einrichten.
Darüber hinaus müssen wir verstärkt vorbeugend tätig werden. Wir dürfen uns keinesfalls von den Ausflüchten täuschen lassen, mit denen Terroristen versuchen, das Nichtzurechtfertigende zu rechtfertigen. Dennoch besteht ein Zusammenhang zu Problemen, die oft tatsächlich existieren, die es aufzugreifen gilt und die Menschen Nährboden bieten, die verzweifelt und damit empfänglich für terroristisches Gedankengut sind. Vorbeugung bedeutet auch, dass die Menschen über die bestimmten Feststellungen innewohnende Gefahr aufgeklärt werden müssen und dass wir die Bedeutung der Demokratie im Hinblick auf tolerante Debatten und die Achtung der Meinung Andersdenkender vermitteln müssen.
Außerdem müssen wir in der Lage sein, angemessen zu reagieren, wenn es zur Katastrophe kommt. In solchen Fällen ist Solidarität das Allerwichtigste: politische Solidarität, die uns zur Nutzung aller uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und Energie befähigt, damit wir sowohl Hilfe leisten als auch gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen können.
Wir müssen auch intensiver auf die Opfer terroristischer Anschläge eingehen. Sie müssen stärker einbezogen werden, und zwar nicht nur, damit wir besser auf ihre Sorgen reagieren können, sondern auch, um ihnen zu zeigen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um dafür zu sorgen, dass derartige Katastrophen nie wieder passieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere wichtigste Waffe im Angesicht der terroristischen Barbarei ist unser leidenschaftliches Engagement für Freiheit und Demokratie auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte. Lassen Sie mich das wiederholen: Wenn wir vorausschauend und geschlossen handeln, dann können wir diejenigen besiegen, die davon träumen, die europäischen Ideale zu zerstören.
Alexander Nuno Alvaro (ALDE), Berichterstatter. – Herr Präsident, sehr verehrte Mitglieder, Herr Kommissar, Vertreter des Rates, Herr Gijs de Vries! Herr Duquesne hat schon eingehend erläutert, welche Notwendigkeit besteht, Maßnahmen zu ergreifen, um den Terrorismus in Europa und weltweit einzudämmen, zu bekämpfen und zu verhindern.
Im Zusammenhang nicht nur mit den Berichten, die jetzt anstehen, sondern vor allem mit demjenigen, mit dem ich mich befassen muss, nämlich der Vorratsspeicherung von Daten, möchte ich daran erinnern, was der Europäische Gerichtshof bezüglich der Terrorismusbekämpfung gesagt hat, und zwar dass Staaten bei all den Mitteln, die sie einsetzen, bei all den Maßnahmen, die sie erlassen, seien sie noch so legitim, immer wieder überlegen müssen, ob sie mit diesen Maßnahmen nicht das gefährden, was sie eigentlich zu schützen versuchen. Das ist gegebenenfalls die freie Gesellschaft, das ist das Recht auf Privatsphäre.
Ich bin mit den Kollegen Schattenberichterstattern, denen ich an dieser Stelle auch einmal danken möchte, sehr darin einig, dass wir zu dem Vorschlag der Staaten Großbritannien, Irland, Frankreich und Schweden nicht in Fundamentalopposition stehen. Wir drängen aber durchaus darauf, dass wir bei Maßnahmen, die einen einschneidenden Eingriff in die Grundrechte mit sich bringen, der juristischerweise immer – das lernt man im ersten Semester an jeder Universität in Europa – eine entsprechende Rechtfertigung braucht, diese Rechtfertigung in Form einer Notwendigkeitsanalyse vorgelegt bekommen. Darin soll nicht nur die pure Notwendigkeit begründet, sondern auch der Mehrwert dargelegt werden, der sich daraus ergibt, in öffentlichen Telekommunikationsnetzen – Internet, Telefon, Mobiltelefone, SMS – die Daten von 450 Millionen Menschen grundsätzlich auf Vorrat zu speichern.
Das Problem, das ich in diesem Zusammenhang noch einmal darstellen möchte, ist vor allen Dingen die Verfahrensweise. Ich danke für die Kommunikation, die wir hatten. Das Verfahren war – bei aller Liebe – deutlich verbesserungswürdig. Der Bericht, über den Sie heute abstimmen werden, beruht auf einer Grundlage vom April letzten Jahres. In der Zwischenzeit sind mehrere Änderungen des Ratsvorschlags ergangen. Der letzte Vorschlag datiert vom 24. Mai. In der Zwischenzeit hat die Kommission die Initiative ergriffen, eigene Vorschläge einzubringen. Da kann man wirklich nicht erwarten, dass das Parlament – das nicht auf dem aktuellen Stand ist, das nicht in der Form in die aktuellen Diskussionen involviert wurde, dass wir offiziell ein neues Dokument vorgelegt bekommen hätten – sich über die Kooperation mit den Institutionen uneingeschränkt freudig äußert. Vielleicht sollte man da überlegen, wie man in der Zusammenarbeit vorgehen kann, wenn man eine Bekämpfung des Terrorismus erreichen möchte.
Um kurz auf den Bericht einzugehen: Wir haben in der alten Fassung – und es werden sich vielleicht auch in der neuen Fassung ähnliche Probleme finden – technische Defizite festgestellt, was die Umsetzungsmöglichkeiten angeht. Wenn es darum geht, solche Datenbanken aufzubauen, um so viele Daten wie möglich und erforderlich zu speichern, wenn es darum geht, wie leicht Möglichkeiten zu finden sind, die im vorliegenden Vorschlag enthaltenen Vorschriften zu umgehen, wie leicht oder wie schwierig es für die betroffene Industrie sein muss bzw. sein darf, die strukturellen Veränderungen herbeizuführen, ohne dass sie – das ist der ökonomische Punkt – entschädigt werden. Vielleicht beinhalten neue Vorschläge diesbezüglich neue Regelungen, aber zumindest in dem, über den wir zu beraten haben, gab es keine Entschädigungsregelung.
Die andere Frage, die sich uns stellte, war juristischer Art: Inwiefern ist dies mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbar? Inwiefern ist es mit den nationalen Verfassungen, den nationalen Grundrechten, in Deutschland zum Beispiel dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, in wahrscheinlich jedem Mitgliedstaat dem Fernmeldegeheimnis vereinbar, die Daten von allen Bürgern Europas zu speichern? Wo und an welchem Verfassungsrecht wird dies spätestens scheitern?
Ein anderer Aspekt ist die politische Botschaft, die in der Begründung des ersten Dokuments vorgelegt ist, dass nämlich ganz bewusst diejenigen erfasst werden sollen, die bis dato noch nicht verdächtig sind, um eben möglichst flächendeckend und effizient Terrorismus und organisierte Kriminalität bekämpfen zu können. Man sollte sich hier vielleicht Alternativen anschauen, die auf dem Markt sind. Wir haben das Übereinkommen über Datennetzkriminalität, das Vorschläge präsentiert, wie man Datenspeicherung und Datenschutz in ein einigermaßen ausgewogenes Verhältnis bringen kann, indem man zum Beispiel über Data Freeze oder Data Preservation arbeitet. Wir haben ein Übereinkommen über Datennetzkriminalität, das mehrere Vorschläge bringt, die bisher in keinem einzigen Land umgesetzt worden sind. Das ist der Moment, in dem einem der Gedanke kommt, ob hier nicht der Aktionismus schneller war als die rationale Überlegung, vor allem wenn man bedenkt, dass der Auftrag an den Rat am 25. März des letzten Jahres erging, genau zwei Wochen nach den furchtbaren Anschlägen in Madrid.
Ich hoffe, dass die Botschaft, die wir von hier aus senden, richtig ankommen wird. Wir sind bereit zur Kooperation! Wir möchten dann aber auch, dass das richtige Verfahren gewählt wird, und das ist – wie man aus dem Bericht erkennen kann – nach unserer Auffassung und der Auffassung der juristischen Dienste die erste Säule, an der wir als Parlament als Mitentscheider und nicht nur als beratendes Gremium beteiligt würden. Vielleicht kann man das mitnehmen, und vielleicht wird uns der Respekt gezollt, wie wir ihn in unserer Arbeit auch Ihnen zollen.
Karl-Heinz Florenz (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident! Mich würde bei dieser Debatte die Frage interessieren, wie weit sich die Europäische Union und der Rat auf die Frage des Bioterrorismus konzentrieren. Mir ist klar, dass die beste Prävention eine gute und funktionierende Außenpolitik ist. Das hat ein Teil der europäischen Wähler in den letzten Wochen leider nicht richtig verstanden, und das liegt sicherlich auch an uns.
Trotzdem können wir die Augen nicht davor verschließen, dass das Problem des Bioterrorismus auf uns zukommt. Wir hoffen es nicht, aber wenn es kommt, dann hätte ich gerne von der Kommission und vom Rat gewusst, wie sie sich darauf vorbereiten. Ich hätte auch gerne gewusst, wie die Vorbereitungsschritte im letzten Jahr und in den letzten Monaten – seitdem wir in dieser Frage einen gemeinsamen europäischen Koordinator haben – vorangeschritten sind. Wenn die Gerüchte stimmen – was ich nicht hoffe –, dass die Zusammenarbeit rund um mein Land verheerend ist, dann hätte ich ganz gerne gewusst, welche Schritte die Kommission und der Rat unternehmen, um diese Frage ernsthaft zu behandeln. Es besteht kein Zweifel daran, dass dies ein europäischer Auftrag und ein europäischer Mehrwert ist. Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der Kommission.
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich werde die vielen heiklen Fragen, die von den Berichterstattern aufgeworfen wurden, zusammen behandeln; ich habe ihnen sehr aufmerksam zugehört und danke ihnen aufrichtig dafür, dass sie Aspekte angesprochen haben, die für das demokratische Leben Europas außerordentlich interessant sind.
Meiner Auffassung nach ist der Terrorismus wirklich die neue Tyrannei des 21. Jahrhunderts, eine Tyrannei, die versucht, unsere Freiheiten einzuschränken und die individuellen Grundrechte – das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit – zu treffen. Deshalb schließe ich mich Ihrem Ansatz an. Wir brauchen eine Antwort, die von einer europäischen Aktion und von einer starken internationalen Zusammenarbeit ausgeht. Diese Antwort darf nicht nur für eine Notsituation gelten, vielmehr muss der Terrorismus als eine ständige Bedrohung angesehen werden, die demzufolge eine Strategie und vor allem, was von vielen hervorgehoben wurde, konkrete Maßnahmen erfordert.
Auf dieser Grundlage hat der Rat am vergangenen Freitag in Luxemburg den von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus angenommen, der einige neue, meines Erachtens wirksame Vorschläge enthält, die in den nächsten Monaten zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen umgesetzt werden. Wie Herr Mayor Oreja ganz richtig gesagt hat, geht es dabei um Aspekte einer einheitlichen Strategie, und nicht um eine Maßnahmenliste. Es muss ein politisches Projekt festgelegt werden, bei dem Parlament, Rat und Kommission offenkundig zusammenarbeiten müssen und können.
Eines der Grundprinzipien besteht meines Erachtens darin, dass Terrorismusbekämpfung nicht heißt, die persönlichen Freiheiten einzuschränken – ganz im Gegenteil! Es wäre der größte politische Fehler, auch die Grundfreiheiten der Bürger dem Terrorismus zu opfern, indem man ihnen entsagt oder sie bisweilen sogar abschafft. Daher ist die Ausgewogenheit zwischen Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen einerseits und der Gewährleistung der Grundrechte und -freiheiten andererseits eine Marschrichtung, auf die sich alle Berichte konzentrieren.
Gestatten Sie mir nun einige kurze Bemerkungen zu den dargelegten Berichten. Frau Díez González hat sicher Recht, wenn sie hervorhebt, wie wichtig es ist, über einen Aktionsplan zu verfügen, der insbesondere die Überwachung des Vorgehens der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ermöglicht. Es wäre wirklich paradox, wenn nach Festlegung der Strategie die Instrumente fehlen würden, um die Umsetzung der in der Strategie selbst skizzierten Maßnahmen zu kontrollieren. Deshalb wird die Kommission dem Aktionsplan und seiner Verwirklichung Priorität beimessen. Wie viele von Ihnen wissen, ist eines der herausragenden Elemente des am Freitag in Luxemburg angenommenen Aktionsplans just die Schaffung eines ständigen Überwachungsinstruments.
Die Kommission nimmt sich vor, regelmäßig – ich denke, alle sechs Monate – einen, selbstverständlich öffentlichen, Bericht über Verfahren und Qualität der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten vorzulegen. Beispielsweise arbeiten wir derzeit, was einige in dem Bericht González erwähnte Punkte betrifft, an einer Mitteilung über Sprengstoffe, Zünder und Feuerwaffen sowie an einer zweiten Mitteilung über die Radikalisierung und Rekrutierung der Terroristen. Neben diesen Maßnahmen werden wir in Kürze einige klare Vorschläge zum Problem der Terrorismusfinanzierung unterbreiten – worauf ich später zurückkommen werde – und dabei speziell auch auf einige Organisationen Bezug nehmen, die dem Terrorismus zur Seite stehen und ihn unterstützen. Natürlich werden wir uns auch mit der Verwirklichung des so genannten ARGUS-Systems befassen, das viele von Ihnen kennen werden und das – dessen bin ich mir sicher – die Vernetzung aller vorhandenen Frühwarnsysteme bei der Kommission ermöglichen wird. Unser Ziel ist es, ein europaweites Netz zu schaffen, das im Falle eines terroristischen Anschlags den sofortigen – ich würde sagen, „in Echtzeit“ erfolgenden – Informationsaustausch zwischen allen Mitgliedstaaten erlaubt.
In dem Bericht von Mayor Oreja wird, zweifellos zu Recht, hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Informationsaustausch, die Zusammenarbeit mit Drittländern und den Dialog mit der Zivilgesellschaft – ein grundlegender Aspekt – sowie die Hilfe und Unterstützung für die Opfer des Terrorismus zu verstärken – ein anderer Aspekt, mit dem sich die Kommission intensiv beschäftigen wird. Ich meine, dass in der Arbeitsperiode, die das Parlament heute mit den vorgelegten Berichten eingeleitet hat, die Opfer des Terrorismus zunehmend berücksichtigt werden müssen, ebenso wie selbstverständlich die Terroristen selbst.
Der Schlüssel für den Erfolg dieser Strategie liegt meines Erachtens in einem inklusiven, auf Mitwirkung beruhenden Ansatz: alle Akteure der Gesellschaft, die öffentlichen wie die privaten, müssen an der demokratischen Debatte über den Terrorismus teilnehmen können. Ich meine, dass eine angemessene, weder Angst erregende noch dramatisierende, sondern im Gegenteil klare Information eine beruhigende Wirkung haben kann. Wenn wir den Bürgern vermitteln, dass es konkrete Maßnahmen gibt, bei denen wir uns gemeinsam abstimmen, dann kann sich die Bevölkerung sicher fühlen ob der Tatsache, dass die wichtigsten Organe der EU etwas unternehmen und auch weiterhin aktiv sein werden.
Was den Schutz kritischer Infrastrukturen anbelangt, so findet der Bericht von Herrn Lambrinidis meine große Wertschätzung. Zweifellos sind die Infrastrukturen mit am stärksten durch den Terrorismus gefährdet, und gerade in diesem Bereich erweist sich die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Organen, sämtlichen Regierungs- bzw. Verwaltungsebenen und dem Privatsektor als unerlässlich. Die Kommission beabsichtigt, dem Parlament bis Ende des Jahres einen Vorschlag für ein EU-Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen vorzulegen. Einer der Programmpunkte wird die Möglichkeit beinhalten, im Falle eines drohenden Terroranschlags den Zugriff auf eine sofortige und frühzeitige Information - eine Art Frühwarnsystem - zu gewährleisten.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass just in diesem Moment in Brüssel ein wichtiges Seminar zu diesem Thema stattfindet, an dem 150 Vertreter aus den 25 Mitgliedstaaten teilnehmen. Dieses Treffen offenbart eine positive Reaktion: es besteht ein breiter Konsens in den Hauptpunkten des zukünftigen Programms. Im September werden wir ein zweites öffentliches Seminar auf europäischer Ebene veranstalten, um dann spätestens zum Jahresende ein richtiges Programm vorlegen zu können. In diesem Zusammenhang werden wir ein Finanzierungsvolumen von 1,5 Millionen Euro für Studien bereitstellen, die den ausgezeichneten Praktiken beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die Sicherheitsnormen für kritische Infrastrukturen gewidmet sein werden. Selbstverständlich wird jeder Mitgliedstaat in die in seinem Staatsgebiet existierenden Strukturen investieren müssen.
Was die Terrorismusfinanzierung betrifft, ein Thema, das in dem Bericht von Herrn Borghezio behandelt wird, so stimme ich den darin umrissenen wesentlichen Punkten zu. Die Kommission arbeitet gegenwärtig eine Art politischen Verhaltenskodex für den gemeinnützigen Sektor aus, um der Anfälligkeit dieses Sektors für Missbrauch entgegenzutreten, denn er hat, wie sich herausgestellt hat, die terroristischen Organisationen bisweilen direkt oder indirekt unterstützt. Hierfür brauchen wir jedoch die umfassende Mitwirkung des Wohltätigkeitssektors selbst sowie der Zivilgesellschaft, die ebenso wie wir daran interessiert ist, allen, die die Aktivitäten des Terrorismus in irgendeiner Form unterstützen, das Handwerk zu legen. Auch in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung fassen wir zweifellos einen besseren Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden ins Auge. Wir sind dabei, diesen Aspekt zu prüfen, zu dem wir eine Mitteilung der Kommission vorbereiten.
Ein weiterer, sehr heikler Gesichtspunkt ist die Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen. Wenn wir nicht über die notwendigen Instrumente verfügen, um den Weg der Finanztransaktionen nachzuvollziehen, fehlt uns offenkundig ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Deshalb beabsichtigen wir, noch in diesem Sommer dem Parlament und dem Rat den Entwurf für eine Verordnung über die Information und die Instrumente zur Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen vorzulegen.
Darüber hinaus wird in den drei Berichten von Herrn Duquesne ein Thema behandelt, das mir besonders am Herzen liegt: der Zusammenhang zwischen der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz personenbezogener Daten. Ich meine, die Änderungsanträge, die eingereicht wurden, um den schwedischen Vorschlag zu ergänzen und zu verbessern, sollten unterstützt werden. In diesen Änderungsanträgen wird die wichtige, vor einigen Tagen in Polen abgehaltene Konferenz berücksichtigt und hervorgehoben, wie bedeutsam das Recht eines jeden Bürgers auf den Schutz personenbezogener Daten ist, auch wenn wir uns dem Terrorismus stellen müssen. Es muss also ein Gleichgewicht gefunden werden: niemand kann darauf hoffen, dass wir die Prävention und die Bekämpfung des Terrorismus aufgeben, doch die individuellen Grundrechte müssen gewahrt werden.
Ich schließe mich den Überlegungen von Herrn Duquesne zur Rolle von Europol und Eurojust an. Diesen Einrichtungen muss die Möglichkeit gegeben werden, Zugriff auf ein breites Spektrum von Informationen zu erhalten, damit sie ihre Austausch- und Koordinierungstätigkeit, die Europol, wie dem neuen, vor wenigen Tagen seinem neuen Direktor erteilten Arbeitsauftrag zu entnehmen ist, obliegt, auch richtig ausüben können.
Das Prinzip der Achtung der Grundrechte ist ein Thema, das Herr Alvaro behandelt hat und über das auch ich mehrfach gesprochen habe. Die Aufbewahrung personenbezogener Daten muss realen Erfordernissen entsprechen. Die Aufbewahrung solcher Daten darf nur zu bestimmten Zielen und für einen bestimmten Zeitraum erfolgen, und der Zugang zu ihnen darf nur den zuständigen Polizei- und Ermittlungsbehörden, die ein gesetzliches Zugriffsrecht haben, gestattet sein. Hierzu bereiten wir gegenwärtig einen Rechtsakt vor, der auf einer anderen, nach meinem Dafürhalten geeigneteren Rechtsgrundlage beruht und den ich am Freitag auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vorgestellt habe. Den konkreten Text werde ich noch vor Ablauf dieses Sommers vorlegen.
Das letzte Thema, auf das ich kurz eingehen möchte, ist der Bioterrorismus. Der Berichterstatter weiß, dass die Kommission einige, jedoch nicht alle Zuständigkeiten besitzt. Sie kann sich mit der Lebensmittelsicherheit, dem Arzneimittelhandel, der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, dem Katastrophenschutz und der Finanzierung der Forschung befassen. Das ist nicht wenig. Allerdings obliegt es den Mitgliedstaaten, die konkreten Maßnahmen für das operative Vorgehen bei der Prävention und eventuell bei der Reaktion im Falle terroristischer Anschläge zu erlassen. Ihnen ist bekannt, dass nach dem bioterroristischen Anschlag von 2005 mit dem Milzbranderreger Anthrax ein hochrangiger Ausschuss für den Schutz der öffentlichen Gesundheit geschaffen und ein effektives Kooperationsprogramm für Prävention und schnelle Reaktion aufgestellt wurde. Die gegenwärtige Zusammenarbeit funktioniert und wir können Ihnen mitteilen, dass uns ein Instrument zur Verfügung steht, das 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche im Falle eines Anschlags mit biologischen, chemischen oder radiologischen Mitteln eine Frühwarnung auszulösen vermag. Zahlreiche Maßnahmen der Kommission werden das Präventions- und Reaktionsniveau verbessern: wir sind dabei, Simulationsübungen für etwaige bioterroristische Anschläge zu entwickeln, von denen zwei noch in diesem Jahr stattfinden werden, um den Stand der Prävention und Reaktion konkret zu bewerten.
Zudem sind wir im Begriff, Leitlinien für das medizinische Diagnosemanagement im Falle der Verbreitung von Erregern durch Bioterroristen zu erstellen; wir bereiten Schulungslehrgänge zusammen mit Europol vor und unterstützen die nationalen Notfallpläne im Hinblick auf die Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge von Impfstoffen und einer Notversorgung. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat Herr Kyprianou vor knapp einer Woche ein Europäisches Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen eröffnet, was sehr bedeutsam ist. Wir werden die Mitgliedstaaten weiterhin in diesen Fragen unterstützen.
Lassen Sie mich noch zwei endgültige, konkrete Vorschläge anführen: der erste betrifft die Festlegung eines neuen Aktionsprogramms der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz, in dessen Rahmen wir die Finanzmittel für die Prävention und die schnelle Reaktion auf gesundheitliche Notfälle aufstocken wollen. Darüber hinaus haben wir vorgeschlagen, im Rahmen des Solidaritätsfonds die Ausgaben für Gesundheitsnotfälle bis zu einer Höhe von einer Milliarde Euro zurückzuerstatten. Zweitens – und damit komme ich zum Schluss – weise ich auf eine wichtige Initiative hin, die wir in Gestalt eines Rahmenprogramms ergriffen haben. Dieses Programm, das für den nächsten EU-Haushaltsplan vorgesehen und angenommen wird, ist der Vorsorge und Prävention im Bereich Sicherheit gewidmet und wird selbstverständlich auch die Mittel umfassen, die im Falle etwaiger Terroranschläge bereitgestellt werden müssen.
(Beifall)
Jaime Mayor Oreja (PPE-DE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (ES) Herr Präsident! In diesem sehr kurzen Redebeitrag möchte ich die Bedeutung des Informationsaustauschs für den Kampf gegen diese Art von Terrorismus, über die wir hier sprechen, hervorheben.
Deshalb hat der Bericht von Herrn Duquesne den Kern getroffen, da er den Schwerpunkt auf dieses äußerst wichtige Problem legt. Wir müssen den Mut haben, die Organisation, die wir bekämpfen, bei ihrem Namen zu nennen, und es steht außer Frage, dass wir einer Reihe von fundamentalistischen Gruppen gegenüberstehen, die nicht den Islam repräsentieren, die aber den Anspruch erheben, im Namen des Islam zu agieren.
Aus diesem Grund halte ich die Informationen für so wichtig, denn es handelt sich um ein neu entstehendes Phänomen, über das wir fast keine Kenntnisse haben, und bei einer derartigen Erscheinung sind Informationen von wesentlicher Bedeutung. Wir wissen nicht genau, wie diese Gruppen vorgehen, und vor allem begreifen wir nicht ihr Zeitverständnis. Sie sind nicht wie andere Organisationen, die denselben Rhythmus wie wir haben. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in der Lage sind, den sozialen Rückhalt dieser Organisationen zu erfassen, in dem Wissen, dass sie bereit sind zu sterben, ihr Leben bei diesen Anschlägen zu opfern, was bei anderen Arten von Organisationen nicht der Fall ist.
Daher kommt es jetzt so sehr darauf an, dass wir den Schwerpunkt auf den Informationsaustausch der nationalen Polizeikräfte und nicht nur mit Europol legen können. Das europäische Projekt muss über ausreichende Kapazitäten verfügen, um den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeikräften zu fördern, denn das sind die Organe, die sich mit diesem Phänomen besonders beschäftigen.
Der Rat, die Kommission und das Parlament müssen deshalb mehr Foren für den Informationsaustausch zwischen den Polizeikräften schaffen, die sich mit dieser brisanten und schwierigen Problematik befassen.
István Szent-Iványi (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (HU) Eine der größten und vielschichtigsten Herausforderungen, denen die liberalen Demokratien gegenüberstehen, ist der internationale Terrorismus. In erster Linie zielt der Terrorismus auf unsere Sicherheit ab, doch gefährdet er auch grundlegend unsere Freiheit. Wir müssen Möglichkeiten finden, uns gegen den Terrorismus zu verteidigen und unsere Sicherheit zu schützen, und dabei gleichzeitig dafür sorgen, dass unsere Bürger- und Menschenrechte sowie unsere Freiheit dem nicht zum Opfer fallen. Der Bericht von Herrn Duquesne stellt sich diesem Dilemma, und dazu beglückwünsche ich ihn, weil er weiß, dass einerseits ein rascher und effektiver Informationsaustausch die Lösung dieser gesamten Problematik darstellt, es andererseits aber gleichzeitig eben wegen dieses Informationsaustauschs zu Bedenken hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten kommt. In diesem Zusammenhang unterbreitet Herr Duquesne einen sehr guten Vorschlag – den ich unterstütze –, nämlich die Einrichtung eines Gremiums, das die Entwicklungen während des gesamten Prozesses überwacht. Doch bis diese neuen Maßnahmen Gültigkeit erlangen, müssen wir die in diesen Ländern bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als Standard annehmen, die die personenbezogenen Daten ihrer Bürger am besten schützen.
Zweitens schlagen wir vor, dass die Länder, die noch nicht Mitglieder sind, aber über Kandidatenstatus verfügen, in diesen Informationsaustausch einbezogen werden – zumindest sollten wir die Möglichkeit ihrer Beteiligung erwägen –, mit anderen Worten, Länder, die bald der europäischen Familie angehören werden und Nachbarländer, die ebenfalls betroffen sind. Abschließend empfehlen wir und fordern eindringlich, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die verschiedenen internationalen Abkommen und Verträge ratifizieren, die sich auf eine möglichst baldige Bekämpfung des Terrorismus beziehen. Leider haben viele Mitgliedstaaten viele dieser internationalen Abkommen noch nicht ratifiziert, und daher stehen uns keine einheitlichen Mittel zur Verfügung, um den Terrorismus wirkungsvoll zu bekämpfen.
Antonio López-Istúriz White (PPE-DE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Augenblick muss die Bekämpfung des Terrorismus, seine Prävention und seine Ausmerzung auf der gesamten Erde das einzige vorrangige Ziel der Politiken dieser Europäischen Union bilden.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Spanien und Europa am 11. März grausam und feige angegriffen wurden, da sie ein Modell für die Freiheiten repräsentieren, die wir in diesem Haus stets zu schützen versuchen. An jenem Tag, dem 11. März, hat sich die Geschichte Spaniens, die Geschichte Europas und damit die Geschichte der Europäischen Union gewandelt. Von jenem Zeitpunkt an musste eingestanden werden, dass der Terrorismus keine einheitliche, homogene oder monolithische Realität ist.
Im Gegenteil, der Anschlag hat gezeigt, dass es viele verschiedene Arten von Terrorismus gibt. Deshalb dürfen die Mittel für den Kampf gegen diese verschiedenen Arten von Terrorismus nicht unspezifisch sein, sie müssen konkreten Charakter tragen und auf jede einzelne Art zugeschnitten sein. Aus diesem Blickwinkel kann der Terrorismus von Al Kaida nicht auf die gleiche Weise bekämpft werden wie der ETA- oder der IRA-Terrorismus. Und natürlich kann er nicht bekämpft werden, wenn wir seine Existenz leugnen, wie das einige Abgeordnete hier im Europäischen Parlament tun wollen, indem sie jegliche Erwähnung von Al Kaida aus unseren Antiterrorismusdokumenten entfernen wollen. Wenn ich eine Lektion aus der Geschichte gelernt habe, so die, dass wir dazu verdammt sind, sie zu wiederholen, wenn wir sie negieren.
Wenn dieser Kampf wirksam sein soll, müssen wir unsere Anstrengungen auf Präventionsmechanismen gründen, und ich stimme dem Kommissar voll und ganz zu. Der Kampf darf nicht ausschließlich auf der Grundlage von Reaktionsmechanismen erfolgen; der beste Weg zur Bekämpfung des Terrorismus ist seine Prävention. Ich bin mit Herrn Mayor Oreja in jeder Hinsicht einverstanden, wenn er sagt, dass die Prävention auf einem schnellen und bilateralen Informationsaustausch zwischen den Spezialdiensten der Mitgliedstaaten, auf einer systematischen Übermittlung von Informationen an Europol und Eurojust und auf der Einrichtung von Registern, wie dem europäischen Strafregister, fußen muss, um die Ermittlungen zu erleichtern.
Der wirksame Schutz der Freiheit und des Rechts auf Leben darf durch keine Schwierigkeiten behindert werden. Die Verteidigung des Lebens und der Freiheit muss stets unsere Priorität in diesem Kampf sein.
Angelika Niebler (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war Verfasserin der Stellungnahme im Industrieausschuss zur Vorratsdatenspeicherung und würde auch gerne nur dieses Thema aufgreifen.
Vorab gilt mein Dank jedoch dem Berichterstatter und allen Beteiligten für ihre Arbeit. Es steht sicher außer Frage: Die Demokratien in der Europäischen Union müssen sich der Bedrohung durch Verbrechen und Terrorismus und dem Kampf dagegen stellen. Der Vorschlag der Kommission zur Vorratsdatenspeicherung könnte dazu einen Betrag leisten, aber nicht in dieser Form. Der Vorschlag für den Rahmenbeschluss ist in diesem Hause über die Fraktionsgrenzen hinweg zu Recht auf erhebliche Kritik gestoßen. Ich möchte gerne einige Punkte aufgreifen.
In der entscheidenden Frage, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich notwendig und geeignet ist, bleibt der Vorschlag eine Antwort schuldig. Leider wird an keiner Stelle plausibel nachgewiesen, dass es durch die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung kommt. Dieser Nachweis ist jedoch Grundvoraussetzung, um die erheblichen Auswirkungen dieser Art der Datenspeicherung sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen zu rechtfertigen.
Ich weiß, dass die Kommission derzeit an einem eigenen Vorschlag arbeitet. Ich bitte aber die Kommission – und ich hatte in der Sache Herrn Kommissar Frattini ja auch persönlich angeschrieben –, eine unabhängige Folgenabschätzung durchzuführen, um zu prüfen, ob Kosten und Nutzen bei den geplanten Maßnahmen tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Lassen Sie mich auch noch einen Satz zum bisherigen Verfahren sagen: Ich hätte mir aus verfahrensrechtlicher Sicht eine andere Form der Beteiligung des Parlaments in dieser sensiblen Frage gewünscht. Datenschutzrechtliche Belange, die wirklich jeden Bürger, jedes Unternehmen betreffen, verlangen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Dazu gehört nach dem EG-Vertrag auch die Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Fazit: Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss muss unter Einbeziehung der vom Parlament aufgegriffenen Kritikpunkte substanziell überarbeitet werden.
(Beifall)
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Manuel Medina Ortega (PSE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (ES) Herr Präsident! Dies ist eine sehr wichtige Debatte, und ich möchte mit einem Glückwunsch an die Berichterstatter beginnen, insbesondere an Herrn Mayor Oreja und Frau Díez González. Speziell der Bericht von Frau Díez González ist sehr anspruchsvoll und hat die Absicht, für die Bürgerinnen und Bürger ein sehr hohes Maß an Schutz gegen den Terrorismus zu sichern.
Meines Erachtens ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten aller Art einer der Erfolge des modernen Staates. Wir sind derzeit mit einer sehr speziellen Art von Verbrechen konfrontiert, und zwar mit Terrorismus, was ein Handeln nicht nur seitens der Institutionen des Staates, sondern auch eine Kooperation im internationalen Maßstab erforderlich macht.
Was uns betrifft, so meine ich, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Institutionen von grundlegender Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang möchte ich die Bedeutung einer raschen Ratifizierung der europäischen Verfassung für die Bürgerinnen und Bürger Europas hervorheben, denn sie schafft einen Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus, der mit der Anerkennung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht beginnt und mit der Festschreibung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts seine Fortsetzung findet. Diese Texte sollte man lesen – offenbar kennen einige Bürgerinnen und Bürger der Union sie noch nicht.
Die Solidaritätsklausel in Artikel I-43 der europäischen Verfassung lautet: „Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschenverursachten Katastrophe betroffen ist.“.
Weiter heißt es: „Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um
a) – terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;
– die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
– im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;
b) im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.“
Zudem legt die europäische Verfassung einen Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fest.
Mein Fazit lautet daher, Herr Präsident, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas jetzt von uns, den europäischen Politikern, erwarten, dass wir den Ratifizierungsprozess der europäischen Verfassung vorantreiben, damit wir bald über die geeigneten Instrumente verfügen, um gegen diese Bedrohung vorzugehen.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra,im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich den sechs Berichterstattern gratulieren, die im Zusammenhang mit der schwierigen Terrorismusbekämpfung und der Erarbeitung einer gemeinsamen Bewertung der Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage der Legalität, der Achtung der Menschenrechte und des Datenschutzes eine sehr komplizierte Aufgabe erledigt haben. Dazu möchte ich alle beim Namen nennen – Rosa Díez, Jaime Mayor, Stavros Lambrinidis, Antoine Duquesne, Mario Borghezio und Alexander Nuno Alvaro – und ihnen meine Anerkennung aussprechen.
Mein Beitrag bezieht sich auf ein dokumentiertes Bekenntnis, ein bescheidenes, aber gründlich dokumentiertes Bekenntnis im Kampf gegen den Terrorismus und bei der Unterstützung und den Schutz seiner Opfer. Herr Präsident, die Opfer müssen Gehör finden, sie müssen respektiert und geschützt werden, und für all das müssen die Mittel bereitgestellt werden.
Es kann keine Konzessionen gegenüber dem Terrorismus geben. Terroristische Straftaten lassen sich niemals rechtfertigen, und sie müssen überall in der Welt verfolgt werden.
Dennoch, Herr Präsident, habe ich ausgehend von meinem Bekenntnis gegenüber den Opfern einen Änderungsantrag zum Bericht von Herrn Borghezio eingereicht: Änderungsantrag Nr. 4, der sich auf die Formen der Finanzierung des Terrorismus bezieht.
In meinem Land gibt es die so genannte „Revolutionssteuer“, die von der Terrororganisation ETA eingefordert wird. Sie ist die schlimmste Form der Erpressung in der Europäischen Union; sie ist eine Form der Erpressung, die darin besteht, baskischen Geschäftsleuten zu schreiben und von ihnen eine Finanzierung ihrer kriminellen Aktivitäten zu verlangen. Schätzungen zufolge beläuft sich die Höhe dieser Finanzierung auf etwa 12 bis 15 Millionen Euro pro Jahr. Wenn dies unterbunden und unmöglich gemacht wird, könnte die Terrorgruppe nicht überleben.
Auf dieses Phänomen wird auf dreierlei Weise reagiert: Manche zahlen, manche verlassen das Land und manche zahlen nicht, zahlen dafür aber einen sehr hohen Preis. Beim Obersten Zivilgericht des Landes sind Rechtssachen und Verfahren wegen dieser Straftaten anhängig. Deshalb appelliere ich heute Vormittag besonders an Frau Roure, meine Worte zu berücksichtigen, denn die Unterstützung der zweitgrößten Fraktion im Haus und die der anderen Fraktionen ist sehr wichtig. Ich bitte Sie herzlich, diesen Änderungsantrag zu akzeptieren und zu unterstützen und einen Änderungsantrag zu unterstützen, in dem akzeptablere Formulierungen wie beispielsweise „Form der Erpressung, die die Terrororganisation ETA als Revolutionssteuer bezeichnet“ verwendet werden, denn ich spreche von der Solidarität mit den baskischen und spanischen Geschäftsleuten, die unter dieser Art von Erpressung leiden.
Zum Abschluss, Herr Präsident, ein Wort an Herrn Gijs de Vries: Die Bedrohung dauert an. Und Herr de Vries, der weiß, dass dies der Fall ist, muss über ausreichende Mittel nicht nur zum Verfassen strategischer Berichte, sondern auch zum Führen eines Büros, das den Terrorismus wirksam bekämpfen kann, verfügen.
(Beifall von rechts)
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, ich möchte eingangs die Berichterstatter sowie alle Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beglückwünschen, die einen besonders wichtigen Beitrag zu dieser Arbeit und dieser Aussprache geleistet haben.
Wir müssen unsere Entschlossenheit demonstrieren, indem wir uns dem Terrorismus geeint und geschlossen in den Weg stellen, denn terroristische Organisationen pfeifen auf Landesgrenzen, wenn sie ihre Verbrechen verüben. Deshalb kann der Kampf gegen den Terrorismus nur auf europäischer Ebene wirksam geführt werden.
Der Aktionsplan der Europäischen Union gegen den Terrorismus muss das wichtigste politische Instrument der Union in diesem Bereich sein. Deshalb müssen wir uns gezielt um konkrete Gegenmaßnahmen in Bezug auf Probleme bemühen, die dem Terrorismus und Fundamentalismus zugrunde liegen. Gleichzeitig dürfen wir uns aber nicht nur auf die Sicherheitspolitik beschränken, denn der Terrorismus versucht, unseren Bürgern ihre Freiheiten vorzuenthalten.
Deshalb sollten der Schutz und die aktive Unterstützung der Menschenrechte bei unserem Kampf gegen den Terrorismus an oberster Stelle stehen. Dieser Schwerpunkt des Haager Programms sollte auch den Kern unserer Politik bilden. Wir müssen die Werte der Demokratie und der Solidarität fördern, wenn wir die Ursachen des Terrorismus bekämpfen wollen. Wir müssen etwas gegen extreme Armut und soziale Ausgrenzung unternehmen, die viel zu oft Brutstätte für extremes Gedankengut sind. Innerhalb der Union müssen wir den Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit führen. Gleichzeitig wäre es jedoch unvertretbar, wenn der Kampf gegen den Terrorismus mit neuen Formen der Diskriminierung verbunden wäre.
Zudem müssen wir Möglichkeiten für eine Koordinierung der internen und externen Politikbereiche der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus finden. Wir müssen den Dialog mit Drittstaaten anregen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Förderung gemeinsamer Entwicklungsvorhaben. #?? Niemand sollte aufgrund seiner prekären Lage zu einer Verzweiflungstat getrieben werden.
Ferner steht außer Zweifel, dass die Sicherheit des Verkehrs im Kampf gegen den Terrorismus eine wichtige Rolle spielt, aber sie darf nicht auf Kosten der Achtung der Privatsphäre der Bürger und des Schutzes ihrer persönlichen Daten durchgesetzt werden. Ausgehend davon müssen wir unsere Anstrengungen zur Verabschiedung entsprechender legislativer und operationeller Maßnahmen fortsetzen. Zu diesen Maßnahmen zählt als ein Instrument von grundlegender Bedeutung auch der europäische Haftbefehl.
Die dritte Richtlinie über die Geldwäsche, die sich auch auf die Finanzierung des Terrorismus erstreckt, wird auch Möglichkeiten zur Bekämpfung von Netzwerken vorsehen, die der Unterstützung des Terrorismus dienen. Wir rufen daher zur Stärkung von Europol und Eurojust auf, damit sie wirklich in der Lage sind, den Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen in Europa zu koordinieren.
Trotzdem müssen wir der Öffentlichkeit Garantien bezüglich des Schutzes ihres Privatlebens bieten. Das wird nur dann möglich sein, wenn die Vorratsspeicherung von Daten im Rahmen der ersten Säule erfolgt, um den Schutz personenbezogener Daten zu sichern. Leider wurde dieser Prozess abgebremst, weil es den Mitgliedstaaten am politischen Willen mangelt, wahrhaft effektive europäische Entscheidungen zu treffen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass unter den Bedingungen von Hass, Gewalt und Krieg die Vernunft schon immer auf der Strecke geblieben ist. Wir leben in einer Ära des Fundamentalismus, der mit dem Fanatismus und dem Terrorismus Hand in Hand geht. Die globale Lage ist politisch und ökonomisch höchst brisant, und für uns in der Union geht es jetzt darum, das Vertrauen in die Demokratie zu erneuern und gegen alle Fälle von Ungerechtigkeit vorzugehen, die der Gewalt Nahrung geben.
Ignasi Guardans Cambó,im Namen der ALDE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich bin nicht sicher, ob ich im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa spreche – ich glaube eher, ich spreche in meinem eigenen.
Auf jeden Fall ist klar, dass es sich um eine wichtige Aussprache handelt. Dem Haus sind heute hier mehrere Berichte präsentiert worden. Jeder von ihnen hat seinen eigenen Weg durch den Ausschuss genommen, und zusammen zeigen sie ganz deutlich die Tragweite, die dieses Parlament dieser Aussprache beimisst.
Die Berichterstatter für diese Berichte verdienen unsere Anerkennung, und wir sollten uns auch freuen, dass sie die Notwendigkeit akzeptiert haben, viele Änderungsanträge zu akzeptieren, die diese Berichte verbessert und einige in den Originaltexten enthaltene Aussagen klargestellt haben, in einigen Fällen ganz erheblich. Auf jeden Fall wird dieses Parlament heute ein ganz deutliches Bekenntnis zu einem äußerst rigorosen Kampf gegen den Terrorismus äußern, was die polizeiliche und gerichtliche Effektivität betrifft. Gleichzeitig respektiert dieses Bekenntnis aber auch in hohem Maße die Menschenrechte, den Datenschutz und die Garantien, ohne die dieser Kampf gegen den Terrorismus keinen Sinn macht. Dieser Kampf bezieht die Opfer des Terrorismus voller Achtung mit ein, wobei ihnen natürlich keine politischen Entscheidungen überlassen werden, das ist nicht ihre Aufgabe, aber sie müssen sich selbstverständlich äußern können und Gehör finden. Dieser Kampf stellt zudem, ohne den Terrorismus und diejenigen zu rechtfertigen, die sich selbst opfern oder die imstande sind, wahllos zu morden, also ohne dies unter irgendwelchen Umständen zu rechtfertigen, eine antiterroristische Politik dar, die sich mit den möglichen Gründen, aus denen jemand zum Terroristen werden kann, auseinander setzt.
Wir dürfen den Terrorismus nicht betrachten, als wäre er gerade vom Mars gekommen. Es gibt Situationen, die Menschen veranlassen zu töten, was diese Täter zwar nicht entschuldigt, doch uns als Politiker zwingt zu prüfen, warum und welche spezifischen Umstände diesem Verhalten zugrunde liegen.
Deshalb ist das ausgewogene Verhältnis zwischen diesem rigorosen Kampf, dieser Prüfung der Realität und der Achtung der Menschenrechte eigentlich eine wirkliche Relation, die bedeutende Ergebnisse zeitigen könnte, wenn sie von diesen Berichten aus in politische Aktionen umgesetzt wird.
Einige Änderungsanträge bleiben bestehen, und einige davon habe ich selbst im Namen meiner Fraktion eingereicht – in diesem Fall wirklich im Namen meiner Fraktion. Zwei davon möchte ich hervorheben.
Erstens sprechen wir über einen Terrorismus, der vielfältige Wurzeln hat, und deshalb würde die Erwähnung des Islam, auch wenn wir nur sagen: „Unserer Ansicht nach ist der Islam im Grunde genommen gut, aber wir sind beunruhigt über islamische Terroristen“, Terrorismus und Islam vermischen. Daher schlagen wir vor, jede Bezugnahme auf den Islam in diesem Dokument zu vermeiden, denn ansonsten könnten wir eine Liste jener aufstellen, die potenzielle Terroristen sind. Wir haben das nicht getan, und das wäre auch sehr gefährlich, weil wir stets jemanden auslassen würden. Lassen Sie uns deshalb nicht Terrorismus und Islam in einen Topf werfen, auch wenn es sich nur um eine Klausel handeln würde, die besagt, dass „der Islam im Wesentlichen in Ordnung ist“, was in diesen Berichten offenbar beabsichtigt ist, wenn dieser Änderungsantrag nicht angenommen wird.
Zweitens schlagen wir vor, jegliche Erwähnung des Internationalen Strafgerichtshofs zu streichen. Da dieser Gerichtshof unseres Erachtens gerade erst mit seiner Arbeit beginnt, würde eine komplizierende Debatte über seine Befugnisse auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung lediglich seine Arbeit gefährden. Deshalb sollten wir diese Debatte aus der Thematik ausklammern, die wir heute behandeln. Es gibt andere Möglichkeiten, sich damit zu befassen, und wir sollten heute Dinge behandeln, die bereits einsatzfähig sind.
Abschließend möchte ich Herrn Gijs de Vries sagen, der uns heute mit seiner Anwesenheit ehrt, dass es darauf ankommt, dies alles in politische Aktion und in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Johannes Voggenhuber, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Mit sieben Berichten versucht dieses Parlament heute gemeinsam, eine umfassende Position zum Terrorismus zu finden und den Kampf gegen diesen Terrorismus zu organisieren.
Die Aufgabe, der wir uns damit unterziehen, ist ungeheuer. Ich will sie einmal benennen: Die Aufgabe besteht darin, einen Kampf zu gewinnen gegen einen Gegner, der alle Menschlichkeit ablegt, jede Regel und jedes Gesetz bricht, jede Grenze verachtet, keine Mäßigung kennt und in Verblendung die verbrecherische Absicht verfolgt, die Freiheit des Menschen abzuschaffen. Bei diesem Kampf geht es darum, ihn zu gewinnen, ohne selbst die Mäßigung zu verlieren, die Menschlichkeit abzulegen, die eigenen Gesetze zu verraten und die Freiheit des Menschen im eigenen, inneren Bereich zu gefährden.
Das ist die Aufgabe, und sie ist unerhört schwierig. Selbst im Krieg hat man über Jahrhunderte gemeinsame Regeln entwickelt, und hier stehen wir im Kampf einem Gegner aus dem Dunkeln gegenüber – ungreifbar und ohne jede Grenze. Das macht eine große Entschlossenheit und ein gemeinsames Vorgehen notwendig. Aber es erfordert ebenso die Einsicht, dass wir nicht mit dem Wort Terrorismus die innere Sensibilität abstumpfen lassen und eine Generalvollmacht für jede Art von Kampf ausstellen dürfen. Der Berichterstatter Alvaro hat dies angesprochen. Es ist mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass mir die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit hier nicht ausreichend geschützt erscheinen.
Etwas stellt uns allerdings vor eine neue Situation. Dieser gesamte Bericht González geht davon aus, dass die Europäische Verfassung in Kraft tritt. Sie schafft die Grundlagen mit der Charta der Grundrechte, der Mitentscheidung des Parlaments, der Öffentlichkeit, der Gesetzgebung, der Solidaritätsklausel, der informationellen Selbstbestimmung des Menschen, der parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle, der Auflösung der Säulenstruktur zugunsten eines gemeinschaftlichen Europas. Das ist kein Wunsch und kein Traum, der womöglich vor unseren Augen zerbricht, nein, das ist absolute, unabdingbare und unverzichtbare Voraussetzung für dieses Maßnahmenpaket, für seine Legitimation und für die Wahrung der Grundrechte!
Ohne diese Voraussetzung, ohne die Europäische Verfassung sehen wir uns nicht in der Lage, diesem Maßnahmenkatalog zuzustimmen, sehen wir die Balance des Raumes von Recht, Sicherheit und Freiheit nicht gewahrt. Wenn man noch hinzufügt, dass in der Frage der Umwandlung von Europol in eine Agentur, dass in der Frage der Überführung des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung in die Kommission bisher nicht mehr vorliegt als unsere Forderung – keine Zusage, keine Klärung –, dann besteht hier die Gefahr, dass wir die Balance verlieren und dass wir die Freiheit der Bürger gefährden.
Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der erste Satz des von den USA im März 2005 verabschiedeten Strategiepapiers für Landesverteidigung lautet: die Vereinigten Staaten und die Welt führen einen Krieg. Das ist die ideologische Prämisse, die in den letzten Jahren zur Theorie des Präventivkriegs, zur Verletzung der individuellen Freiheiten, zum Ende des Schutzes personenbezogener Daten und zum Sicherheitswahn geführt hat.
Der Terrorismus ist ein Schwerstverbrechen, das verurteilt und bekämpft werden muss. Gleichwohl kann er nicht mit militärischen Mitteln bekämpft werden, weshalb sich Europa meines Erachtens von einem solchen Ansatz distanzieren muss. Wir müssen die Spirale Krieg-Terrorismus gewissenhaft analysieren, denn wir können nicht verhehlen, dass die militärische Reaktion den Terrorismus stärker gemacht hat. In Afghanistan führte die militärische Okkupation zu einem exponentiellen Anstieg der Opiumproduktion, durch die das AL-Kaida-Netzwerk finanziert wird. Im Irak hat der Krieg die terroristischen Gruppen, die keineswegs alle religiös ausgerichtet sind, gestärkt, weshalb wir einige in diesem Parlament behandelte Berichte von der anti-islamischen Besessenheit frei machen müssen.
Diese Besessenheit offenbart obendrein eine kulturelle Unterwürfigkeit gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika. Tatsächlich hat Präsident Bush von den islamischen Regimes verlangt, sämtliche Spenden der Muslime für Wohltätigkeitsorganisationen zu beschränken, zu kontrollieren und zu registrieren. Dennoch können wir die gemeinnützigen Organisationen nicht, wie dies mancher Berichterstatter in diesem Hohen Hause tut, als Hauptfinanzierungsquelle des Terrorismus betrachten. Wir müssen zu simple Gleichmachungen vermeiden wie etwa Terrorismus gleich Einwanderung oder Terrorismus gleich Islam.
Der Terrorismus muss bekämpft und bezwungen werden: das ist ein edles Ziel, doch die Mittel und Wege dahin sind sehr oft ungeeignet und bisweilen kriminell. Zwar ist der Terrorismus ein Verbrechen gegen die Menschheit, doch muss meines Erachtens nicht unbedingt der Internationale Strafgerichtshof mit derartigen Verbrechen befasst werden, auch weil es gleichzeitig nicht hingenommen werden kann, dass niemand über die bei militärischen Einsätzen verübten Massaker unter der Zivilbevölkerung richtet.
Zu oft enthebt die Souveränität den Herrscher der strafrechtlichen Verantwortung. Ein einflussreicher Rechtsexperte stellte fest, dass die Rechtsgeschichte des westlichen Staates darin besteht, die Vorstellung von seiner Unschuld an kriminellen Handlungen zu vermitteln. Um den Terrorismus zu bekämpfen, müssen wir meiner Ansicht nach das alte juristische Sprichwort, wonach der König niemals im Unrecht ist, in Frage stellen.
James Hugh Allister (NI).–(EN) Herr Präsident, im Rahmen dieser Terrorismusdebatte begrüße ich die Tatsache, dass am vergangenen Samstagvormittag ein IRA-Mitglied namens Terry Davison von einem Gericht in Belfast des Mordes an Robert McCartney angeklagt wurde und dass Jim McCormick, ein weiterer Vertreter der IRA, des versuchten Mordes an Brendan Devine, einem Freund von McCartney, angeklagt wurde.
Ich möchte die Polizei von Nordirland dazu beglückwünschen, dass sie sich einer von der IRA orchestrierten anhaltenden Kampagne der Einschüchterung erfolgreich widersetzt und damit begonnen hat, der Gerechtigkeit in diesem berüchtigten Fall zum Durchbruch zu verhelfen. Ich gehe davon aus, dass etliche weitere Anklagen folgen werden, denn nur so können wir den Terrorismus wirklich bekämpfen.
Der Auftrag der Demokratien muss es sein, den Terrorismus nicht nur in die Schranken zu weisen oder zu zügeln, sondern ihn zu besiegen. Reicht man den Terroristen sanft und beschwichtigend den kleinen Finger, nehmen sie die ganze Hand. Das haben wir in Nordirland erlebt: Unsere Regierung hat unklugerweise Verbotszonen für die eigenen Sicherheitskräfte toleriert, ebenso wie ein unvertretbares Ausmaß an Gewalt, den politischen Status für Gefangene, Geheimgespräche, Nebenabsprachen, die Umstrukturierung und Umbenennung der Polizei, das Herunterspielen der organisierten paramilitärischen Kriminalität und die ultimative Schmach der vorzeitigen Entlassung von Terroristen im Zuge des schlecht durchdachten Belfaster Abkommens. Nichts davon hat funktioniert, denn wie aus dem jüngsten Bericht des International Monitoring Committee hervorgeht, funktioniert und rekrutiert die IRA noch immer, sie bildet aus, droht und ist generell aktiv und sie steckt mit Sinn Féin, ihrem Juniorpartner, dessen Abgeordnete mit schöner Regelmäßigkeit fehlen, wenn wir in diesem Haus über Terrorismus diskutieren, unter einer Decke.
Ich appelliere eindringlich an das übrige Europa, aus unseren Erfahrungen zu lernen, und zwar schneller als die britische Regierung. Ziehen Sie die Lehre, dass man den Terrorismus nicht zähmen oder von seinen anstößigen Elementen befreien kann. Er muss entschlossen besiegt werden, und man muss ihm und allen seinen Ablegern und verbrecherischen Elementen jegliche Geschäftsgrundlage entziehen.
Frederika Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den sechs Berichterstattern für ihre Berichte danken. Als Schattenberichterstatterin meiner Fraktion war ich um einen positiven Beitrag zu dem Bericht Borghezio zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus bemüht. Wie sämtlichen Redebeiträgen zu entnehmen ist, stimmen wir alle darin überein, dass der Kampf gegen den international organisierten Terrorismus und seine Finanzierung eines koordinierten Handelns bedarf. Die Bevölkerung erwartet von Europa eine überzeugende Antwort. Schließlich steht der Nutzen einer europäischen Zusammenarbeit auf dieser Ebene außer Frage. Die Rückverfolgbarkeit und Bekämpfung der Finanzierung von terroristischen Netzen und/oder Anschlägen ist eine nicht eben einfache Aufgabe, da es sich oft um geringe Beträge handelt.
Abgesehen vom Missbrauch über den regulären Finanzsektor zählen vorwiegend die Wohltätigkeitsorganisationen zu den bevorzugten Tummelplätzen internationaler Terroristen. Entsprechend geht aus den jüngsten belgischen Polizeistatistiken hervor, dass vermehrt gemeinnützige Organisationen für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde plötzlich jedermann wachgerüttelt, und in unserem Land wurden nicht weniger als 86 Dossiers angelegt. Die betreffenden Organisationen erklären allesamt, sie leisteten karitative Arbeit, ihre Daseinsberechtigung ist jedoch einzig und allein die Sammlung und Übermittlung finanzieller Mittel zugunsten terroristischer Organisationen. Derartige Statistiken, aber beispielsweise auch das Ergebnis der Ermittlungen in dem Mordfall Theo van Gogh in den Niederlanden zeigen, dass wir dringend präventive Maßnahmen ergreifen müssen, die sich auf den Informationsaustausch, die bessere Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen und mehr Transparenz von juristischen Personen stützen. Deshalb befürworten wir die konkreten Empfehlungen in diesem Bericht, einschließlich der Errichtung eines gemeinsamen Rahmens für grenzüberschreitende Ermittlungen, des Ausbaus eines Netzes für den strukturierten Austausch von Informationen, der Verbesserung der Zusammenarbeit mit SUSTRANS und der Erarbeitung von Mindestnormen für die Überprüfung der Identität von Kunden.
Zudem möchten wir den Wohlfahrtsorganisationen die notwendigen Mittel für einen besseren Schutz vor einem Missbrauch durch terroristische Organisationen an die Hand geben. Daher hoffen wir, dass dieser Bericht der strukturierten und nachhaltigen Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus in der Europäischen Union einen ersten Impuls geben kann.
Wolfgang Kreissl-Dörfler (PSE).– Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darin einig, dass wir entschieden gegen internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorgehen müssen. Ich möchte aber auch heute wieder betonen, dass wir die geeigneten Maßnahmen ergreifen müssen.
Der Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung ist nach meiner Meinung und der meiner Fraktion dazu nicht geeignet. Das haben wir im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit unserem Votum auch klar und deutlich gezeigt. Ich möchte dem Kollegen Alvaro zu seinem Bericht auch grundsätzlich gratulieren.
Der Schutz der persönlichen Daten des Einzelnen ist durch den Vorschlag des Rates nicht gewährleistet. Die europäische Telekommunikationsindustrie ist mit enormen Kosten belastet, und die Speicherung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Es gibt zu viele Umgehungsmöglichkeiten, auf die der Vorschlag des Rates keine Antwort gibt. Was ist mit Pauschaltarifen, mit Benutzungen von Handys aus dem Ausland, aus Brasilien, Asien, um das einmal zu erwähnen?
Selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter betont, dass die Qualität der Daten entscheidend ist, nicht zwingend die Menge oder die Dauer der Speicherung. Wir haben es in diesem Fall mit blindem Aktionismus zu tun, was nur vermeintlich zu mehr Sicherheit führt. Es kann doch nicht sein, dass wir ernsthaft die Daten von über 400 Millionen Menschen auf Vorrat speichern wollen, die bei der Nutzung des Internets, des Telefons und bei der Versendung von Kurznachrichten entstehen. Schauen Sie doch mal über den Ozean, schauen Sie auf das Land, das bei seinem Kampf gegen den Terrorismus sehr oft über das sinnvolle Maß hinausgehende Maßnahmen ergreift.
Der Kongress in den USA hat einen ähnlichen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, und dies – Sie werden es nicht glauben – mit der Begründung, dass diese Maßnahmen zu weit gehend seien. Stattdessen konnte man sich auf die vielleicht sinnvolle Maßnahme des quick freeze einigen. Warum geht das nicht auch in Europa? Der Deutsche Bundestag hat den Ratsvorschlag abgelehnt. Auch Finnland hat erst kürzlich vor der Datenspeicherung gewarnt. Was mich aber wirklich aufregt und einen wahren Begeisterungssturm bei mir hervorruft, sind die aktuellen Pläne der europäischen Justizminister, hier entgegen der Empfehlung unseres Ausschusses die Ratspläne zur Vorratsdatenspeicherung dennoch durchzusetzen, und zwar ohne die Mitentscheidung des Parlaments.
Jeglicher Versuch, das Parlament aus der Mitentscheidung zu drängen, ist vor dem Hintergrund der letzten Referenden in Frankreich und den Niederlanden überhaupt nicht mehr nachvollziehbar und geradezu gefährlich. Hier geht es nicht um eine einzelne Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung, sondern es geht auch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die Rechte jedes Einzelnen in dieser Europäischen Union. Dann zu sagen, das entscheiden wir, wie gehabt, alleine, wird die Europäische Union nicht nach vorne bringen.
Denn vieles, was in der Europäischen Union schief gelaufen ist, was viele Menschen verunsichert, ist gerade die oft egoistische Politik der Minister und Ministerinnen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Sarah Ludford (ALDE).–(EN) Herr Präsident, ich möchte mich zunächst zu Maßnahmen der EU im Bereich Justiz und Inneres äußern. Die Kritik, dass das Haager Programm eine unangemessen starke Betonung auf Belange der Sicherheit legt und die Achtung der Grundrechte dadurch zu kurz kommt, ist gerechtfertigt. Das ist nicht die Einschätzung irgendeines linken Agitators, sondern die nüchterne Beurteilung des Oberhauses des britischen Parlaments – des angesehenen House of Lords.
Natürlich stellt eine Bedrohung unserer Sicherheit eine Bedrohung unserer Freiheit dar, aber das gilt auch im Umkehrschluss. Übermäßige Verstöße gegen unsere bürgerlichen Freiheiten beeinträchtigen unsere Sicherheit als Bürger. Ich unterstütze uneingeschränkt die Arbeit der letzten vier Jahre, die darauf abzielte, dass unsere Strafverfolgungsbehörden ihre provinziellen und bürokratischen Gewohnheiten ablegen und unsere Rechts- und Justizsysteme in die Lage versetzt werden, so zusammenzuarbeiten, dass unter Terrorismusverdacht stehende Personen nicht mehr durch das Netz schlüpfen können. Auf der Tagung der europäischen Datenschutzbehörden vor ein paar Wochen wurde dazu festgestellt, dass „…der Terrorismus als Begründung für neue Initiativen herangezogen wird – viele befassen sich mit einer Reihe von Straftaten, darunter einige, die beachtlich weniger schwerwiegend sind. Es ist wichtig zu erkennen, dass eine Einschränkung von Grundrechten, die gerechtfertigt sein könnte, um den Terrorismus zu bekämpfen, nicht zwangsläufig gerechtfertigt ist, wenn es um andere kriminelle Handlungen geht.“ Sie hoffen ebenso wie ich auf die Umsetzung eines Vorschlags, den Kommissar Frattini im Rahmen seiner Rede auf der Tagung der gemeinsamen Kontrollinstanzen vorlegte und der vorsieht, dass die Kommission eine vorgängige Bewertung der Verhältnismäßigkeit jeder künftig ergriffenen Maßnahme in Betracht zieht, in deren Rahmen die Auswirkungen des Vorschlags auf die Grundrechte einschließlich der Frage des Schutzes von Personendaten zu untersuchen wäre.
Was den Austausch von Informationen betrifft, so sieht das Haager Programm als Leitprinzip den Grundsatz der Verfügbarkeit vor. Das ist völlig vernünftig, solange das zur Beendigung des unentschuldbaren Kompetenzgerangels und der Eifersüchteleien zwischen den Behörden beiträgt, die eine Zusammenarbeit verhindern. Allerdings darf es zu keiner dahin gehenden Falschinterpretation kommen, dass strenge Kontrollen bezüglich der Vorratsspeicherung, Übertragung und Zugänglichkeit personenbezogener Informationen nun nicht mehr nötig seien.
Sorge bereitet mir, dass jemand aufgrund seiner Rasse, Religion oder politischen Überzeugung potenziell zum Terroristen abgestempelt werden könnte. Die Datenschutzbeauftragten fordern, dass die Verarbeitung derartiger Daten im Normalfall verboten sein sollte.
Der andere Bereich, in dem ernste Bedenken bestehen, betrifft die Rechte von Terrorismusverdächtigen. Die Leitlinien des Europarats bezüglich der Inhaftierung ohne faires Verfahren von Personen, die terroristischer Aktivitäten verdächtigt werden, wurden im Vereinigten Königreich und möglicherweise auch in anderen EU-Ländern zweifellos bereits verletzt. Man ist mehr und mehr dazu übergegangen, sich auf Beweismaterial zu stützen, das unter Folter zustande gekommen ist, und verdächtigte Personen an Länder auszuliefern, die sich nicht an das Abschiebeverbot halten.
Die Mitgliedstaaten führen gleichberechtigte gegenseitige Beurteilungen ihrer Terrorismusbekämpfungs- und Sicherheitsmaßnahmen durch, aber sie haben es bisher nicht geschafft, sämtliche Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahre 2002, also des Gesetzes, das die Kriminalisierung von Terrorismus verbindlich vorschreibt, zu veranlassen. Meines Erachtens ist es völlig inakzeptabel, dass wir auch weiterhin die persönlichen Freiheiten verletzen, während es die Mitgliedstaaten gleichzeitig noch immer versäumen, ihre Gesetze umzusetzen.
Kathalijne Maria Buitenweg (Verts/ALE).–(NL) Herr Präsident! Wir stehen vor einem schwierigen Dilemma und stecken sozusagen in einer Zwickmühle: Sollten wir die Frage der Demokratie klären und für demokratische und rechtliche Kontrollen sorgen, oder sollte zunächst eine wirksame Entscheidungsfindung erfolgen, damit die Bürger eine europäische Demokratie massiv unterstützen? Die Antwort lautet selbstverständlich, dass beides vonnöten ist. Wie Herr Oreja bereits erläutert hat, sind der Terrorismus und seine Bekämpfung die grenzüberschreitenden Themen schlechthin, und deshalb sollten wir wirksamer zusammenarbeiten. Das ist jedoch leichter gesagt als getan, denn 25 Länder haben 25 Vetorechte. Entscheidungen werden hinausgezögert, und entweder läuft es auf einen schwammigen Kompromiss hinaus, oder es wird ganz einfach überhaupt nichts unternommen. Meiner Meinung nach müssen die Länder jetzt über ihren eigenen Schatten springen.
Zugleich sollten wir aber auch einräumen, dass der Ministerrat überaus sensible Entscheidungen treffen muss, die sich auf die Bürgerrechte auswirken. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass der Prozess der Entscheidungsfindung derart geheimnisumwoben ist. Der Rat sollte meiner Auffassung nach seine Sitzungen und Abstimmungen in Zukunft öffentlich abhalten. Dafür bedarf es keinerlei Vertragsänderung. Es geht einfach darum, die Türen zu öffnen. Das Parlament wird hier, wie ich hoffe, gemeinsam handeln und dazu Gespräche mit dem Rat aufnehmen.
Vielfach war zu hören, der Terrorismus sei ein Angriff auf unsere Grundfreiheiten und wir dürften daher nicht den Fehler begehen, eben diese Bürgerrechte auszuhöhlen. Ein weiteres häufig angeführtes Beispiel ist die Privatsphäre, die per se selbstverständlich nicht heilig ist, Eingriffe sollten jedoch stets verhältnismäßig, notwendig, effizient und kontrollierbar sein. Der Vorschlag zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten steht daher wirklich in keinem Verhältnis. Wenn ihn der Rat annimmt, sollte das Parlament den Europäischen Gerichtshof anrufen. Außerdem ist es nicht eben tröstlich, wenn der Rat versucht, die demokratische Kontrolle zu umgehen, indem er diese Entscheidung anstatt in der ersten Säule in der dritten trifft. Denn es sei noch einmal darauf hingewiesen: Wenn wir die Demokratie vor Terrorismus schützen wollen, sollten wir ihr nicht von vornherein den Garaus machen.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte allen Berichterstattern für ihre Berichte danken, doch wenn wir über den Terrorismus sprechen, müssen wir besonders darauf achten, einen klaren Standpunkt zum Inhalt des Begriffs zu beziehen.
Ein Beleg für die lauernden Gefahren bei gewagten Definitionen ist die Schwierigkeit, die selbst die internationale Gemeinschaft und die UNO dabei haben, eine brauchbare und vollkommen objektive Interpretation des Terrorismus zu geben.
Terrorismus stellt ein Verbrechen dar, das wir uneingeschränkt verurteilen, vorausgesetzt, der Begriff wird nicht missbraucht, um Befreiungsbewegungen und Radikalismus zu verfolgen. Leider gestattet es der Grad der Übertreibung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen den konservativen Kräften, das Ergreifen von Maßnahmen zu rechtfertigen, die nichts mit der Verteidigung eines Klimas der Sicherheit zu tun haben. Außerdem müssen wir im Hinblick auf den Rechtsrahmen, in den wir den Terrorismus einzupassen versuchen, sehr vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass er nicht die Grundlage für militärische Interventionen bildet, die den Prinzipien des internationalen Rechts und der Gründungscharta der Vereinten Nationen widersprechen würden.
Die Fülle der Maßnahmen, die die Europäische Union in ihrem Kampf gegen den Terrorismus ergriffen hat, basiert hauptsächlich auf der Notwendigkeit, ein Klima der Sicherheit zu schaffen. Das ist im Grunde die festgelegte Priorität. Das Ergreifen von Maßnahmen, die die friedliche Koexistenz der Bürger der Europäischen Union gewährleisten und ihnen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln, ist jedoch nicht zweitrangig. Dies kann keinesfalls auf der Grundlage der Interessen des Großkapitals, der Gängelung des Bewusstseins der Bürger und der Stärkung eines Klimas der Angst und Unsicherheit erreicht werden, das das Ergebnis der exzessiven Überwachung und des Abbaus beispielsweise im Menschenrechtssektor ist.
Der Aktionsplan folgt in erster Linie der gängigen Interpretation des Terrorismus und zielt nicht darauf ab, seine tieferen Ursachen zu beheben. Zudem entspricht er voll und ganz den existierenden Hegemoniebestrebungen und setzt sich nicht, was unserer Ansicht nach notwendig wäre, mit den Ursachen des Terrorismus auseinander, wie dem Hunger, der Armut, der sozialen Ungerechtigkeit, der mangelhaften Achtung der Menschenwürde und der nationalen Integrität, der Diskriminierung, dem Rassismus, den generellen Menschenrechtsverletzungen und dem Staatsterrorismus. Deshalb lösen die Bemühungen, diesen Plan zu stärken und ihn den vorstehend beschriebenen Zielsetzungen unterzuordnen, bei uns massive Bedenken aus, und daher kann er unserer Ansicht nach in seiner jetzigen Form keine Lösung für die Errichtung eines Raums der echten Freiheit und Sicherheit sein.
Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident! Ich war ein Opfer des Terrorismus. Bei dem Fernsehsender, den ich in Athen leite, habe ich zwei Bombenangriffe miterlebt. Der Sender brannte bis auf die Grundmauern nieder, und es war schrecklich, mit ansehen zu müssen, wie Menschen, die von Flammen umgeben sind, versuchen, ihr Leben zu retten. Ich bin auch zuhause angegriffen worden. Ich fahre in einem gepanzerten Auto mit Sicherheitsdienst und schlafe mit einer Uzi unter dem Kopfkissen. Es ist schlimm zu wissen, dass man jeden Augenblick angegriffen werden kann.
Wir müssen jedoch eingestehen, dass der Terrorismus bereits seine ersten Siege gegen die Demokratie errungen hat. Was meine ich damit? Die Videokameras, das Abhören von Telefongesprächen, den Abbau der Menschenrechte und die Einführung von Pässen mit biometrischen Daten, all diese Dinge, die in unser Leben eingedrungen sind. Das alles sind Siege des Terrorismus, nämlich insofern, wie wir Demokratieabbau betreiben.
Bestimmte Leute benutzen den Terrorismus, um die globale Kontrolle durchzusetzen. Sie nähren ihn. Wenn wir behaupten, dass Terroristen gewöhnlich islamische Fundamentalisten sind und die Leute dann hingehen und auf den Koran urinieren und spucken, schüren sie dann nicht den islamischen Fundamentalismus? Wir müssen ihn deshalb von der anderen Seite betrachten. Den Terrorismus von den Sitzen des Europäischen Parlaments aus zu beurteilen, ist keine gute Sache. Wir müssen ihn von den Höhlen in Afghanistan und von dem Standpunkt aus betrachten, von dem man ihn dort sieht, um auf diese Weise irgendwann einen Kommunikationscode zu erhalten und das Problem lösen zu können. Warum lebt ein millionenschwerer Prinz nicht lieber in den Kasinos von London, warum lebt er nicht lieber auf den Bahamas und beispielsweise in der Gesellschaft schöner Frauen, als in einer Höhle zu leben und zu sterben? Wir müssen es so sehen, wie es ist. Ist das Fanatismus? Mit dieser Antwort machen wir es uns allzu leicht. Doch was nährt diesen Fanatismus? Waren wir in der Vergangenheit immer aufrichtig? Haben wir diese Regionen nicht jahrelang versklavt? Hat sich unser Verbündeter mit der Jagd nach Terroristen nicht der schlimmsten ethnischen Säuberung schuldig gemacht, als er eine ganze Rasse, die Indianer, ausgerottet hat? Hat er nicht seinen Fortschritt auf der Folter und der Versklavung der Schwarzafrikaner begründet?
Vielleicht handeln auch wir nicht ganz richtig. Welchen Standpunkt vertreten wir heute? Vertreten wir hinsichtlich des Nahen Ostens nicht einen einseitigen Standpunkt? Was wollen wir? Jetzt nennen wir Gaddafi, der ein Flugzeug der Pan American zum Absturz brachte und Dutzende von Menschen tötete, unseren Freund, weil er seine Politik geändert hat; gleichzeitig jagen wir aber Castro, der niemals ein Flugzeug zum Absturz brachte. Wir sagen, der Diktator in Pakistan ist gut, weil er unser Freund ist, und wir behaupten, ein anderer Diktator ist schlecht und führen Krieg gegen ihn. Wir sollten uns also vergegenwärtigen, wie ehrlich wir beim Thema Terrorismus sind. Wir müssen schauen, was passiert, und unsere Ohren offen halten, weil wir, solange wir Aspirin nehmen, Kopfschmerzen haben werden. Wir müssen herausfinden, welche Ursachen die Kopfschmerzen haben. Wir müssen unsere Augen öffnen und diese einseitige Politik beenden. Wir sollten diesen Nationen mehr Anreize, mehr Möglichkeiten geben, den Fundamentalismus, den Terrorismus abzubauen. Das ist die Lösung.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der mir zugewiesenen kurzen Redezeit möchte ich drei grundlegende Bemerkungen anbringen.
Erstens ist es doch eine wahre Schande, dass die konkrete Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Kampf gegen den Terrorismus nicht nur zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen den europäischen Mitgliedstaaten und den anderen Ländern des freien Westens bislang derart schwierig und mühsam verlaufen. Selbst als gut unterrichteter Euroskeptiker vertrete ich hier die Auffassung, dass es zumindest auf diesem Gebiet nicht genug Zusammenarbeit geben kann. Tatsache ist, dass die Sicherheit unserer Bürger auf dem Spiel steht.
Mittlerweile wissen wir, dass die Anschläge vom 11. September wenigstens teilweise in Hamburg geplant wurden. Wir wissen, dass nach den Madrider Bombenanschlägen in ganz Europa Terrorzellen ausgehoben wurden. Offensichtlich überschreitet der Terrorismus nationale Grenzen, und die Terrorismusbekämpfung sollte es ihm daher nachtun.
Zweitens gilt es, jetzt nicht die Nerven zu verlieren. Wir müssen das Kind beim Namen nennen. Terrorismus in Europa ist fast ausschließlich islamischen Ursprungs. US-amerikanische Experten warnen uns heute vor der Rückkehr militanter Islamisten aus dem Irak und von anderen Brandherden, wo sie radikalisiert wurden und Terrortechniken erlernt haben. Der intolerante Islamismus ist in Europa auf dem Vormarsch und bildet einen sehr fruchtbaren Nährboden für Terrorismus. Nicht jeder Moslem ist Terrorist, aber fast jeder Terrorist ist Moslem.
Drittens möchte ich Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass nunmehr seit vielen Jahren EU-Mittel für Palästina nicht nur dazu verwendet werden, Frau Arafat ein Luxusleben in Paris zu ermöglichen, sondern auch Terrorismus in Israel zu finanzieren. Wir können nicht den Terror in Europa bekämpfen und ihn gleichzeitig in Israel finanzieren. Wenn die Mittelverwendung in Palästina nicht klarer und transparenter wird, sollten die Zahlungen ausgesetzt werden.
Panayiotis Demetriou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Wir haben von den Berichterstattern heute eine Reihe nützlicher Ansichten und Vorschläge gehört, ich gratuliere ihnen und beglückwünsche Vizepräsident Frattini zu den Programmen, die er zur Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hat.
Terrorismus ist ein abstrakter Begriff, doch er hat eine spezifische politische Grundlage. Terroristen sind konkrete Personen, die wirklich existieren, doch gleichzeitig sind sie unsichtbar und unauffindbar. Deshalb wird die globale Strategie gegen den Terrorismus nur Erfolg haben, wenn wir alle – und ich meine alle – Terroristen ausgerottet haben oder wenn dem Terrorismus die politische Grundlage entzogen wird. Das Erste ist unmöglich. Möglich ist es, das Zweite zu erreichen.
Als Kriegs- bzw. politische Taktik ist der Terrorismus das verabscheuenswürdigste Phänomen. Unmenschliche Terrorakte dürfen in keiner Weise und aus keinem Grund legitimiert oder gerechtfertigt werden. Diejenigen, die barbarische Terrorpraktiken anwenden, berufen sich auf spezielle religiöse und/oder gelegentlich soziale Gründe, und sie erhalten von zahlreichen Gesellschaftsverbänden moralische und politische Unterstützung. An diese Gesellschaftsverbände müssen wir uns wenden. Die Europäische Union ist in der Lage, zu ihnen vorzudringen und als Katalysator zu fungieren. Bei den Arabern und bei anderen Völkern wird Europa nicht als der große Teufel oder als Volksfeind angesehen. Genau in diesem Bereich müssen wir die Rollen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sowie Russland und anderen beteiligten Ländern aufteilen.
Neben den verurteilenden Äußerungen der Europäischen Union und der Eskalation legislativer und anderer Maßnahmen gegen den Terrorismus müssen wir mit den gemäßigten Elementen in diesen Gesellschaftsverbänden unsere eigene Strategie entwickeln. Ich bin sicher, dass die Europäische Union mit dieser Strategie dem Terrorismus den Boden unter den Füßen wegziehen kann. Nur so können wir den Terrorismus beseitigen, anstatt ihn lediglich eindämmen, und in diese Richtung müssen die Europäische Union, der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission gemeinsam ihre Bemühungen lenken.
Edith Mastenbroek (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte allen Berichterstattern für die Arbeit danken, die in die Ausarbeitung der Berichte geflossen ist. In den Berichten, die wir heute erörtern, wird immer wieder betont, dass die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte die wichtigste und beste Strategie zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus darstellt. Wie Kommissar Frattini vorgetragen hat, sollte die Bekämpfung des Terrorismus wirklich eine Stärkung der Menschenrechte nach sich ziehen, und darin gehe ich mit ihm voll und ganz konform. Die Verteidigung und Förderung wichtiger Werte wie Demokratie, Freiheit, Pluralismus und Menschenwürde sind im Kampf gegen den Terror von ausschlaggebender Bedeutung. Außer Frage steht, dass wir, um dies tatsächlich Wirklichkeit werden zu lassen, unsere Politik, insbesondere unsere Außenpolitik, zum Großteil grundlegend überdenken müssen.
Die Radikalisierung und Polarisierung, die oftmals Ursache und Konsequenz des Terrorismus sind, stellen für die Europäische Union eine mindestens ebenso große Bedrohung dar wie der Terrorismus selbst. Wir Politiker müssen uns dessen genau bewusst und jederzeit bemüht sein, einen kühlen Kopf zu bewahren. Anstatt unnötig Ängste zu schüren, sollten wir lieber realistisch sein und uns nicht selbst in die Hysterie hineinziehen lassen, die die Spannungen, aus denen sich der Terrorismus nährt, nur anheizt.
Auf jeden Fall dürfen wir nicht in die Falle gehen und uns den bizarren Argumenten anschließen, zu denen Terroristen zur Rechtfertigung ihrer schändlichen Aktionen greifen. Wir müssen Maßnahmen treffen, die die Freiheit aller Bürger tatsächlich stärken, und von Maßnahmen absehen, die die Sicherheit nur zum Schein verbessern. In diesem Zusammenhang verdienen zwei der in diesem Forum erörterten Maßnahmen, wie ich meine, besondere Aufmerksamkeit.
Erstens der Gedanke, Terrorismus beim Internationalen Strafgerichtshof unter Strafe zu stellen. Ich frage mich, welches Problem genau damit gelöst wäre. Sollen wir Terroristen wirklich eine Gleichbehandlung mit ehemaligen Diktatoren wie Milosevic angedeihen lassen? Eines weiß ich, der Mörder von Theo van Gogh, einem bekannten Filmemacher, Kolumnisten und Meinungsmacher, der in meinem Land, den Niederlanden, in aller Munde ist, würde die Plattform, die ihm ein solcher Prozess bieten würde, liebend gern nutzen. Ich bin deshalb strikt gegen diesen Plan.
Und dann wäre da die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, das Beispiel schlechthin für eine Maßnahme, die lediglich zu Scheinsicherheit führt. Ich möchte es dabei bewenden lassen, denn dazu wurde schon viel gesagt. Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig, schränkt unsere Freiheit ein, und meines Erachtens müssen wir eben diese Freiheit in der Europäischen Union stärken. Die Maßnahme birgt Gefahren in sich: Man kann zwar den Zugang zu derartigen Informationen auf jede erdenkliche Weise einschränken, aber machen wir uns doch nichts vor, alles, was sich im Internet findet, ist jedermann zugänglich, ganz gleich, wie gut es geschützt ist. Mithin sind die damit verbundenen Gefahren wahrscheinlich größer als der Nutzen. Meiner Meinung nach sollten wir damit nicht fortfahren. Stattdessen sollten wir zusehen – denn das Internet entwickelt sich tatsächlich zu dem bei weitem besten Kommunikationsmittel für Menschen, die Terroristen ausfindig machen und für andere rekrutieren wollen –, dass sich unsere Geheimdienste auf die Teilnahme, das Mitlesen und das Chatten im Internet spezialisieren, mit anderen Worten, auf die aktive Überwachung dessen, was in diesem Medium geschieht. Das würde die Sache wirklich ändern.
Im Nachhinein die Websites herauszufinden, die der Täter eines Bombenanschlags besucht hat, halte ich nicht für die beste Strategie. Wir müssen von vornherein verhindern, dass diese Bombenanschläge verübt werden. Meines Erachtens untergräbt eine solche Maßnahme – ihre Rechtsgrundlage wurde hier mehrfach diskutiert, und außerdem ist die Art der Entscheidungsfindung eine eklatante Verletzung der Demokratie – das Vertrauen in die europäische Demokratie. Was das bedeutet, haben wir selbst gerade erst schmerzlich zu spüren bekommen.
Sophia in 't Veld (ALDE).–(EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs mein Bedauern über die Ablehnung der Verfassung durch Frankreich und die Niederlande zum Ausdruck bringen, weil der EU bei der Bekämpfung des Terrorismus jetzt zumindest eine Hand gebunden ist.
Die Bürger haben in der Debatte um die Volksentscheide ein sehr deutliches Signal gesetzt. Deshalb möchte ich den Rat auffordern, im Geiste der Verfassung zu handeln, und das bedeutet die Einhaltung von drei zentralen Grundsätzen. Der erste betrifft die demokratische Kontrolle. Das bedeutet, dass der Rat das Europäische Parlament nicht ignorieren und übergehen sollte, sondern er sollte dessen Empfehlungen berücksichtigen, auch wenn er dazu noch nicht verpflichtet ist. Die anderen beiden Aspekte, die von etlichen Kollegen angesprochen wurden, betreffen die Verhältnismäßigkeit und die Wirksamkeit. Auch hier sollte sich der Rat bestimmte Maßnahmen sehr genau überlegen.
Aus seinem eigenen Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung geht hervor, dass es dabei beträchtliche Versäumnisse gibt. Bevor wir neue Maßnahmen beschließen, sollten wir einen Blick auf die Umsetzung werfen. Was beispielsweise die Peer-Review betrifft, so haben lediglich zehn von fünfundzwanzig Ländern bisher ihren Umsetzungsbericht vorgelegt. Wie können wir neue Schritte einleiten, wenn wir nicht einmal wissen, ob die alten etwas bewirken?
Ich komme jetzt zu drei spezifischen Fragen. Erstens geht es um die Vorratsspeicherung von Daten. Dazu wurde bereits viel gesagt, und ich fordere den Rat erneut auf, im Geiste der Verfassung zu handeln und das Europäische Parlament nicht zu ignorieren. Ebenso wenig sollte er die von vielen Ländern ausgehenden Signale ignorieren – das Beispiel der USA wurde ja bereits erwähnt. Ich möchte auch den Fall des niederländischen Parlaments als Beispiel anführen, das eine ähnliche Maßnahme zur Vorratsdatenspeicherung beschließen wollte. Als es aber feststellte, wie das Ganze funktionieren bzw. dass es eben nicht funktionieren würde, überdachte das niederländische Parlament diese Angelegenheit noch einmal, weil es erkannte, dass der Vorschlag zur Vorratsspeicherung von Daten einfach nicht durchführbar ist. Das sollte der Rat nicht ignorieren. Es ist bedauerlich, dass jetzt kein Ratsvertreter anwesend ist.
Im Zusammenhang mit Fluggastdaten gab es ebenfalls einige Probleme. Man hatte uns versprochen, ein Jahr nach Einführung dieser Maßnahme eine Evaluierung vorzunehmen. Ich möchte von der Kommission wissen, wann wir mit der Evaluierung rechnen können.
Drittens wüssten wir gern mehr über das SitCen, das gemeinsame Lagezentrum. Was genau macht es, mit welchen Informationen befasst es sich, und wird es dem Europäischen Parlament unterstehen?
Abschließend möchte ich das Europäische Parlament bitten, Flagge zu zeigen. Wir haben heute ausgiebig über den Schutz von personenbezogenen Daten und Grundrechten gesprochen. Ich fordere dieses Parlament auf, nicht nur sämtliche Berichte zur Terrorismusbekämpfung anzunehmen, sondern auch den Bericht Moraes über Antidiskriminierungsmaßnahmen und den Schutz von Minderheiten, denn jeder Bürger hat Anspruch auf Grundrechte.
Hélène Flautre (Verts/ALE).–(FR) Herr Präsident, meines Erachtens besteht die Herausforderung darin, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig Menschenrechte und Grundfreiheiten umfassend zu respektieren. Wie schon gesagt wurde, bindet uns das französische „Nein“ zur Verfassung die Hände. Ein weiteres beträchtliches Problem bzw. Handicap besteht darin, dass es keine internationale Definition für den Terrorismus gibt. Das bedeutet, dass es kein entsprechendes Rechtsmittel gibt und dass Rechtssicherheit, Garantien und Schutz ebenso fehlen. Deshalb sollte sich die Europäische Union meines Erachtens um eine ordnungsgemäß anerkannte Definition sowohl für den internen Gebrauch als auch für den Gebrauch im internationalen Maßstab bemühen.
Herr van Hecke schlug eine einfache Definition vor: Terrorist ist gleichbedeutend mit Moslem. Präsident Putin hat eine andere Definition: Terrorist bedeutet Tschetschene. Die Chinesen haben wieder eine andere Definition. Meiner Ansicht nach schränken diese stark verallgemeinernden, beleidigenden und willkürlichen Definitionen des Terrorismus unsere Fähigkeit, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen, ein. Demzufolge meine ich, dass wir, d. h. die Europäische Union, uns baldmöglichst – beispielsweise auf der nächsten UNO-Generalversammlung – um eine Terrorismusdefinition bemühen sollten. Das ist von entscheidender Bedeutung und wird auch einer echten Zusammenarbeit sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene zugute kommen.
Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL).– Herr Präsident! Ich möchte an Benjamin Franklin, den Vater der amerikanischen Verfassung erinnern, der mit Recht sagte: Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.
Seit den verbrecherischen Anschlägen von Madrid wissen wir, dass Europa zu einem direkten Zielgebiet des internationalen Terrorismus geworden ist. Dieser Situation muss die Politik zweifellos Rechnung tragen. Jede Form von Terrorismus ist ein Verbrechen, das die Grundfesten unserer Demokratie bedroht, und diese Verbrechen müssen bekämpft und als solche geahndet werden. Nur müssen sie mit den geeigneten Mitteln bekämpft werden, ohne die Freiheit aufzugeben. Die Ermittlungsbehörden unserer Staaten müssen selbstverständlich enger zusammenarbeiten. Zugleich darf es nicht dazu kommen, dass immer wahlloser Daten und Informationen gesammelt, verknüpft und ausgetauscht werden, bis in naher Zukunft der gläserne Bürger entstanden ist. Der Weg zu einem orwellschen Überwachungsstaat darf nicht beschritten werden. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.
Wir brauchen eine zielgerichtete Politik, die einerseits jegliche Form von Terrorismus ächtet und zugleich auf die Bekämpfung der verschiedenen Ursachen von Terrorismus gerichtet ist. Nur so wird es letztlich gelingen, ihm den Nährboden zu entziehen.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Vizepräsident Frattini, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Terrorismus ist keine neue Erscheinung, gleichwohl haben die tragischen Ereignisse der letzten Jahre seine zerstörerische Kraft offenbart. Der Kampf gegen ihn ist eine unserer größten Herausforderungen im 21. Jahrhundert.
Meine Anerkennung gilt den Anstrengungen und der Arbeit aller an diesem Dossier beteiligten Berichterstatter. Es spielt keine Rolle, wie Terrorismus auftritt, wo er auftritt, wer seine Urheber sind, welche Rechtfertigungen sie vorbringen oder für welche Sache sie eintreten. Sämtliche Terrorakte, -methoden und -praktiken sind weder politisch noch moralisch zu rechtfertigen und müssen kategorisch verurteilt und bekämpft werden.
Im Zuge der tragischen Ereignisse des 11. März in Madrid hat die Union die Wirksamkeit ihrer Instrumente und Politiken in Frage gestellt, und ein neuer dynamischerer, systematischerer und wirksamerer Ansatz erwies sich als dringend notwendig. So wurde das Amt eines EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung geschaffen, und ich möchte an dieser Stelle Herrn de Vries begrüßen, der heute anwesend ist.
Ich bin für eine klare Strategie im Kampf gegen den Terrorismus, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der kollektiven Sicherheit und den persönlichen Freiheiten ermöglicht. Dazu gehört erstens eine Verstärkung der Prävention, der Vorsorge und Reaktionsfähigkeit der EU. Es wurde eine bedeutende Ausweitung der Finanzierungsquellen festgestellt. Das Frühwarnsystem in Bezug auf den Warenhandel und die Erbringung von Dienstleistungen muss verbessert werden, um eine bessere Kontrolle aller verdächtigen Bewegungen sicherzustellen, ohne dabei die normale Marktdynamik zu stören.
Gleichzeitig gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und den privaten Institutionen zu verstärken, vor allem im Bankwesen. Drittens müssen die Kapazitäten im Bereich Information erhöht werden, einschließlich der dringend notwendigen Verbesserung des Informationsaustausches mit Europol, der Prävention und des Folgenmanagement sowie des Schutzes kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Dazu bedarf es der Erarbeitung strengerer Sicherheitsvorschriften und der Solidarität mit jedem Mitgliedstaat, das Opfer eines Terroranschlags wird.
Abschließend ein Wort zur überaus wichtigen Frage der Solidarität mit den Opfern des Terrorismus. Wenn unschuldige Menschen Zielscheibe von Mord, Entführung, Folter, Erpressung oder Bedrohung werden, tragen nicht nur sie selbst das Leid, sondern auch ihre Angehörigen und Freunde sowie ihr Umfeld insgesamt.
VORSITZ: INGO FRIEDRICH Vizepräsident
Genowefa Grabowska (PSE).–(PL) Herr Präsident! Terrorismus ist eine tödliche Krankheit, die sich zu Beginn dieses Jahrhunderts zu einer globalen Epidemie ausgewachsen hat. Wir leben heute in einer Welt von zwei Extremen, und damit meine ich nicht nur eine Welt von Arm und Reich, sondern auch eine Welt von Gut und Böse. Das Gute wird vertreten durch die öffentliche Sicherheit, das Böse durch den Terrorismus.
Wir haben gelernt, Terrorismus wissenschaftlich zu erforschen, seine verschiedenen Erscheinungsformen zu identifizieren und seine Ursachen im Detail zu ermitteln. Wir haben uns angewöhnt, von staatlichem, individuellem, globalem, lokalem und fundamentalistischem Terrorismus zu sprechen. Die einfache Wahrheit lautet jedoch, dass es nur eine Art von Terrorismus gibt, nämlich wenn eine Person einer anderen Person etwas unvorstellbar Böses zufügt.
Eine der grundlegenden Pflichten der Europäischen Union, die in Artikel 29 des Vertrags von Maastricht festgehalten ist, besteht darin, den Bürgern ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Wir sollten uns fragen, ob der Union dies gelingt und ob sich unsere Bürger sicher fühlen. Die wahrscheinliche Antwort auf die zweite Frage ist, dass sie sich nicht immer sicher fühlen, da wir alle uns der Geschehnisse vom 11. März in Madrid und vieler ähnlicher Ereignisse bewusst sind.
Kriminelle machen sich die Vorteile der Integration zunutze, indem sie sich innerhalb der EU, in der es keine Binnengrenzen gibt, frei bewegen. Sie bleiben häufig straffrei, da es in der Europäischen Union 25 verschiedene Rechts- und Strafsysteme gibt. Um dem Einhalt zu gebieten, muss die EU neue und effektivere Instrumente entwickeln. Das heute zur Diskussion stehende Paket zur Terrorismusbekämpfung soll uns dabei helfen. Erfreulicherweise werden in dem Paket nicht nur Vorschläge zur Bekämpfung des Terrorismus unterbreitet, sondern es wird auch nachdrücklich der Schutz der Menschenrechte eingefordert. Alle bisherigen Vorschriften und Maßnahmen, von TREVI im Jahr 1975 bis zum Programm von Den Haag, über Wien, Tampere und den nach dem 11. September angenommenen Aktionsplan, werden berücksichtigt. Diese Maßnahmen haben zur Einführung des europäischen Haftbefehls, zur Gründung von Eurojust und zur Ernennung eines EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung geführt.
Wenn wir Ergebnisse erzielen wollen, muss die EU jedoch mehr tun, als nur die Instrumente, die sie im Kampf gegen den Terrorismus einsetzt, konstant und systematisch zu verbessern. Es werden neue Maßnahmen, die eine engere Zusammenarbeit umfassen, benötigt, um eine Lösung für den so genannten Megaterrorismus, den Terrorismus, der Massenvernichtungswaffen einsetzt, zu finden. Wir müssen schneller sein als die Terroristen und ihren Aktionen vorgreifen, anstatt auf Anschläge zu warten und uns dann mit den Folgen zu befassen. Wir müssen raschere und effektivere Maßnahmen ergreifen, und die Terroristen müssen sich dessen bewusst sein und ihre Auswirkungen spüren. Eine engere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, begleitet von der Umsetzung der Bestimmungen in Artikel 43 der Europäischen Verfassung, also der Solidaritätsklausel, die von so großer Bedeutung für uns ist.
Abschließend möchte ich bemerken, dass ich als Polin sehr stolz bin, dass Polen mit der Aufgabe betraut wurde, die EU-Außengrenzen zu schützen. So werden wir in der Lage sein, unseren eigenen Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus zu leisten.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Im Kampf gegen den Terrorismus in Europa müssen die nationalen Kräfte vereint und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Institutionen der EU gestärkt werden. Dem Terrorismus kann nicht allein durch die Kooperation der Polizei und der Nachrichtendienste begegnet werden, wenngleich sie eine zentrale Rolle spielen. Die Bekämpfung des Terrorismus muss Maßnahmen umfassen, die bereits dazu beitragen, die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft zu verringern. Als Beispiel könnten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Industrie und eine effiziente Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch bei den Rettungsdiensten genannt werden.
Terrorakte sind tragische Ereignisse und verbreiten, wie ihr Name ausweist, Schrecken und Panik. Deshalb müssen muss die Gesellschaft in Europa von innen her in ihren Strukturen und ihrer Handlungskultur so gestärkt werden, dass der Terrorismus wenig Handlungsraum erhält. Transparenz der Verwaltung und die bewusste Wahrnehmung der Lebensumwelt durch die Bürger einschließlich der bestehenden Risiken sind hier von großer Bedeutung. Man muss in der Lage sein, in Notsituationen richtig und effizient zu handeln. Die Gefährdung der Infrastruktur ist durch entschlossene Maßnahmen zu verringern, und der Informationsaustausch über auftretende Risiken muss in den unterschiedlichen Verwaltungsbereichen verbessert werden.
Von größter Wichtigkeit ist es, die Forschung in der EU in geeigneter Weise so auszubauen, dass damit der Kampf gegen den Terrorismus unterstützt wird. Wir müssen dafür sorgen, dass jene, die in der EU im Bereich innere Sicherheit forschen, ausreichend im Dialog mit jenen stehen, die im Bereich äußere Sicherheit forschen. Effiziente Maßnahmen gegen den Terrorismus können nur dann erfolgreich sein, wenn in ihnen bestes europäisches Know-how, Forschung im Bereich Verteidigung und Katastrophenschutz sowie Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit zusammengeführt werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Mit den Beschlüssen des Rates und den heute zur Diskussion stehenden Berichten wird zum einen versucht, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung einen noch autokratischeren institutionellen Rahmen zu schaffen und umzusetzen sowie neue Unterdrückungsmechanismen, Überwachungssysteme usw. einzurichten und zu stärken. Deren Ziel besteht jedoch nicht darin, den Terrorismus, von dem Sie sprechen, zu bekämpfen, sondern darin, die Volksbewegung und den Kampf der Bürger gegen die neue imperialistische Ordnung zu unterdrücken.
Zum anderen wird versucht, durch die Sanktionierung des Präventivkrieges gegen den Terrorismus die Bürger dazu zu bringen, neue Interventionen und Kriege zu akzeptieren. Es ist bezeichnend, dass nicht ein einziger Bericht die staatsterroristischen Aktivitäten der Vereinigten Staaten und anderer Länder in Afghanistan und im Irak sowie den israelischen Terror in Palästina und anderswo verurteilt – im Gegenteil, diese Länder werden noch von jeder Schuld freigesprochen. Wir fragen Sie: Ist die Ermordung von 100 000 Zivilisten in Falludschah innerhalb einer Woche durch die amerikanischen Streitkräfte Terrorismus oder nicht?
Schließlich wird in dem Beschluss des Rates vom letzten November und dem Bericht Oreja der Standpunkt vertreten, dass radikale Bewegungen bzw. extreme Ideologien eine Quelle des Terrorismus darstellen, und somit werden auch soziale Bewegungen und die Kämpfe des Volkes als Terrorismus bezeichnet. Wir entnehmen daraus, dass Sie sich vor den zunehmenden Kämpfen des Volkes fürchten, die ...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Unsere Verpflichtung, jedwede Form des Terrorismus zu bekämpfen, ist unverhandelbar und konstant und stellt eine der Prioritäten des Haager Programms dar.
Um dem Terrorismus jedoch vorzubeugen und ihn effektiv zu bekämpfen, müssen die Mitgliedstaaten auf legislativer Ebene sowie beim Informationsaustausch, bei der Sperrung von finanziellen Mitteln und dem Schutz des internationalen Verkehrs systematisch zusammenarbeiten. Und schließlich bedarf es einer detaillierten und kontinuierlichen Präventivpolitik. Die Europäische Union muss jetzt im Vorhinein handeln und nicht nur auf tragische Vorfälle reagieren.
Die erste Waffe gegen den Terrorismus ist die Information. Da der Terrorismus mittlerweile ein globales Phänomen darstellt und weltweit agiert, müssen wir auf internationaler Ebene Informationen sammeln und austauschen und vorhandene Bedrohungen besser einschätzen, dabei jedoch stets darauf achten, dass die Privatsphäre respektiert wird und die Grundrechte und Grundfreiheiten, die untrennbare Bestandteile unserer Zivilisation darstellen, geschützt werden.
Die Berichte aller Berichterstatter, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln verfasst wurden, stimmen in allgemeinen Feststellungen überein, denen ich mich anschließe. Meiner Ansicht nach ist jedoch durch die Existenz zahlreicher Texte, nicht nur dieser acht heute zur Diskussion stehenden Berichte, sondern aller in regelmäßigen Abständen angenommen Texte, die Gefahr der Konfusion und Ineffizienz gegeben. Ich möchte dem heute hier anwesenden Kommissar, Herrn Frattini, vorschlagen, alle einschlägigen Texte durch die zuständigen Dienststellen der Kommission kodifizieren zu lassen. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch zur Vereinfachung und Systematisierung sowie zur Kohärenz der Texte beitragen würde. Andernfalls entsteht Verwirrung, und dem muss vorgebeugt werden. Konfusion schafft nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine angemessene Bekämpfung des Terrorismus.
Erika Mann (PSE).– Herr Präsident, verehrte Kollegen, Herr Kommissar Frattini! Ich möchte mich eigentlich nur auf einen Punkt beziehen, und zwar haben Sie ganz am Ende Ihrer Rede davon gesprochen, dass Sie demnächst zwei Simulationen durchführen werden. Ich möchte Sie darum bitten, das Parlament rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen; es wird sehr wichtig sein zu kooperieren.
Ich selbst habe zusammen mit dem Kollegen Jerzy Buzek am 14. Januar an einer Simulationsveranstaltung in Washington teilgenommen. Das war die Veranstaltung Atlantic Storm, bei der es um Bioterrorismus ging. Wir haben das dann am 25. April im Rahmen der New Defence Agenda in Brüssel noch einmal besprochen. Wir sind im Wesentlichen auf drei Punkte gekommen, über die wir einfach mehr reden müssen.
Der erste Punkt war, dass wir zur Erkenntnis gekommen sind, dass die Kooperation erheblich intensiver sein muss, als wir sie heute kennen. Das bezieht sich sowohl auf die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen Europa und den Vereinigten Staaten sowie anderen Staaten, die relevant sind und einbezogen werden sollten. Diese Kooperation ist extrem wichtig, denn sie ist im Moment z.T. noch sehr sporadisch. Sie ist auch nicht systematisch und sie ist auch in ihrer Methodik nicht so, dass man mit dem System, das wir heute haben, wirklich zufrieden sein könnte. Sie ist auch nicht verlässlich und sie ist nicht transparent. Sie ist im Übrigen auch dem Parlament gegenüber nicht transparent genug. Nur wenn sie transparent ist, kann man auch die Lücken erkennen und entsprechend nachbessern. Das ist die eine Seite.
Die zweite Seite, die nicht ausreichend gewährleistet ist, ist die Vorbeugung. Gerade im Bereich von Bioterrorismus möchte ich Sie fragen, wie weit wir jetzt eigentlich in der Vorbeugung in Sachen Impfstoffe sind. In unserer Simulation in Washington hatten wir festgestellt, dass die Mitgliedstaaten der EU in sehr unterschiedlichem Ausmaße über Impfstoffe verfügen. Das wird zu Konflikten führen, Herr Kommissar, wenn es tatsächlich einmal zu einem Angriff kommt – was wir nicht hoffen. Ich möchte Sie bitten, sich dazu noch einmal zu äußern.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, bezieht sich auf einen völlig anderen Aspekt. Wir sollten in unserer Debatte immer darauf achten, dass wir, wenn wir über muslimische Fundamentalisten reden, diese nicht mit dem Islam insgesamt verwechseln. Das wäre für unsere politische Diskussion sehr hilfreich.
Alexander Stubb (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, beginnen möchte ich mit einer persönlichen Bemerkung an die Adresse von Kommissar Frattini. Ich möchte ihm für seine Arbeit in seiner Eigenschaft als italienischer Außenminister im Rahmen der der Verfassung gewidmeten Regierungskonferenz im zweiten Halbjahr 2003 danken. Ich war damals als Staatsbeamter Mitglied der finnischen Delegation. Herr Frattini hat ausgezeichnete Arbeit geleistet, nicht zuletzt bei der Vergemeinschaftung der Bereiche Justiz und Inneres, und aus diesem Grunde hoffe ich, dass wir der Verfassung zum Durchbruch verhelfen können.
Ich möchte kurz fünf Punkte ansprechen. Erstens besteht eine empfindliche Balance zwischen individueller Freiheit und Sicherheit, und wir müssen sehr sorgfältig vorgehen, wenn wir vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung etwas in diesem Punkt unternehmen. Deshalb lehne ich die Initiative zur Vorratsspeicherung ab und befürworte den Standpunkt des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Zweitens möchte ich feststellen, dass der Kampf gegen den Terrorismus wirklich ein Bereich ist, in dem die Europäische Union für einen gemeinschaftlichen Wertzuwachs gesorgt hat. Es handelt sich um einen Bereich, in dem die Mitgliedstaaten allein nichts ausrichten können und werden.
Drittens ist dies zudem ein Bereich, in dem Handlungsbedarf besteht. Eurobarometer-Umfragen zeigen durchweg, dass die Europäische Union in diesem Bereich recht gut funktionieren kann.
Viertens meine ich, dass dieser Bereich auch unsere nächste Erfolgsgeschichte sein könnte, doch das hängt davon ab, ob wir unser Vorhaben auch umsetzen können. Deshalb fordere ich die Kommission auf, sich für die Tampere-Agenda und die Haager Agenda stark zu machen und die Mitgliedstaaten zu veranlassen, Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung des Terrorismus durchzuführen.
Mein fünfter und letzter Punkt betrifft die Verfassung. Artikel 43 ist ein Schlüsselartikel. In ihm geht es um Solidarität. Erleidet ein Mitgliedstaat einen Terroranschlag, so sind die anderen Mitgliedstaaten zur Hilfe verpflichtet. Diese Solidaritätsklausel hat sich im Falle der Anschläge von Madrid bewährt, auch wenn sie noch nicht umgesetzt ist. Ich wünsche mir sehr, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission diesen Grundsatz beibehalten.
Marek Maciej Siwiec (PSE).–(PL) Ich möchte meine Bemerkungen an Kommissar Frattini richten, der eine sehr gute Einleitung zu dieser Aussprache gegeben hat. Sein Herangehen an die Materie ist völlig korrekt, es hat nur einen verhängnisvollen Fehler. Die von ihm dargelegten Vorbereitungen sind für einen Krieg, der längst stattgefunden hat. Was wir im Kampf gegen den Terrorismus vor allem benötigen, ist Phantasie, und zwar eine Menge Phantasie, da es den Terroristen daran gewiss nicht mangelt. Ich möchte dem Herrn Kommissar einige Hinweise für ein phantasievolleres Handeln geben.
Ich bitte ihn, die folgenden Fragen zu beantworten. Wenn sich herausstellt, dass ein Flugzeugpassagier an einer ansteckenden Krankheit leidet, beispielsweise Pocken oder irgendeine andere Krankheit, wo würde das Flugzeug landen? Wurden Flughäfen in den Mitgliedstaaten für derartige Zwecke bestimmt? Wie wird verfahren, wenn ein Erreger gefunden wird, der von Mensch zu Mensch übertragen werden kann? Wie wird verfahren, wenn ein Erreger gefunden wird, der nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann? Wenn wir uns diese und ähnliche Fragen stellen, müssen wir daran denken, dass dies ein Konflikt der Zukunft ist. Bioterrorismus ist eine Waffe, die von uns den Einsatz unserer Phantasie verlangt. Ich verlasse mich darauf, dass die EU bei der Konsolidierung der Anstrengungen von Staaten und Nationen eine organisatorische Rolle spielt.
Der zweite und letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass die Mitglieder dieses Hauses in der heutigen Aussprache den Terrorismus lautstark verurteilt haben. Ich frage mich, wie man eine Institution bezeichnet, die einem Fernsehsender, der sich im Besitz einer terroristischen Organisation aus dem Nahen Osten befindet, das Ausstrahlen von Sendungen technisch ermöglicht. Kann man sagen, dass eine solche Institution den Terrorismus unterstützt?
Wir müssen uns fragen, ob Finanz- und Mediengesellschaften nicht sogar eine Hintergrundrolle spielen und die Bedingungen schaffen, die es dem Terrorismus ermöglichen sich auszubreiten, und zwar sich rasch auszubreiten. Während all dies geschieht, lehnt sich das Parlament bequem zurück und verurteilt den Terrorismus.
Timothy Kirkhope (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident! Der Terrorismus stellt eine Bedrohung für uns alle dar. Das Vereinigte Königreich muss sich seit drei Jahrzehnten mit dem von Sinn Féin bzw. der IRA ausgehenden irisch-republikanischen Terrorismus auseinander setzen. Die Terroristen sind immer noch da, um es mit ihren Worten auszudrücken.
Wir müssen dem Terrorismus gegenüber standhaft bleiben. Schwäche und Ausflüchte stärken nur jene, die versuchen, die Demokratie zu unterminieren. Wir brauchen aber auch Klarheit bezüglich der Gefahr, die uns droht, und der Maßnahmen, mit denen wir dieser Gefahr am besten begegnen können. Aus diesem Grunde begrüßen wir die Vorschläge zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden, die im Bericht von Herrn Duquesne vorgesehen sind.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine von überflüssigen institutionellen Zwängen freie bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu Ergebnissen führt. Gemeinsame Ermittlungsgruppen, deren Tätigkeit ich während der letzten Legislaturperiode die Ehre hatte, als Berichterstatter zu begleiten, und auf die im Bericht Díez González eingegangen wird, haben sich in diesem Bereich bewährt. Flexible, gezielte, maßvolle und angemessene Maßnahmen dieser Art sind gute Beispiele dafür, was erreicht werden kann. Aber wir müssen uns auch des Charakters der Bedrohung, mit der wir es zu tun haben, bewusst sein. Die IRA unterscheidet sich von der ETA, die sich wiederum von Al-Kaida unterscheidet, doch ihnen allen ist gemein, dass sie bösartig sind und in die Schranken gewiesen und eliminiert werden müssen. Eine vage Ausdrucksweise in diesem Punkt hilft niemandem, und ich verstehe einfach nicht, weshalb sich einige in diesem Haus weigern, den Begriff „fundamentalistische islamistische Organisationen“ zur Beschreibung von Al-Kaida und ihresgleichen zu verwenden
In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die im Bericht Borghezio enthaltene Aufforderung, sich mit dem Problem gemeinnütziger Organisationen auseinander zu setzen, die vor allem als Deckmantel für die Geldbeschaffung für terroristische Organisationen dienen. Es ist ungeheuerlich, dass die Hisbollah nach Ansicht des Rates nicht als terroristische Organisation einzustufen ist.
Doch vor allem müssen wir zusammenarbeiten, Informationen austauschen und uns bei der Bekämpfung dieser anhaltenden Gefahren, die zweifellos unsere Freiheit und unsere Demokratie bedrohen, gegenseitig unterstützen.
(Beifall)
Nikolaos Sifunakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass der Terrorismus heutzutage eine Realität ist, die wir leider nicht vermeiden können.
Er hat sich von einer Randerscheinung in den 70er-Jahren, die sich größtenteils auf einen Staat und auf spezifische Ziele beschränkte, während der letzten Jahre bedauerlicherweise zu einem Terrorismus entwickelt, der unter Verwendung moderner technologischer Mittel Gewalttaten verübt, die zahlreiche Todesopfer fordern.
Die Ursache für das Erstarken des Terrorismus liegt darin, dass es nach wie vor ungelöste politische und soziale Probleme gibt. Der internationalen Gemeinschaft ist es nicht gelungen, ihre unerschütterliche Absicht unter Beweis zu stellen, in speziellen Konfliktgebieten, in denen die Auseinandersetzungen durch religiöse, politische und ethnische Differenzen ausgelöst worden sind, Prozesse in Gang zu setzen, die der friedlichen Koexistenz dienen.
Der Terrorismus ist dort wiedererstarkt, wo die organisierte internationale Gemeinschaft bzw. ein Teil davon in einseitiger Weise versucht hat, Lösungen mit Gewalt zu erzwingen, was zu neuen, noch gewalttätigeren Konflikten geführt hat. Wir alle sind uns bewusst, dass die Gewalt durch andere Gewalt nicht nur gestoppt, sondern auch verstärkt wird.
Solange beispielsweise die Palästinenserfrage ungelöst bleibt, wird sich der Terrorismus ausbreiten und Extremismus schüren, der im Grunde die Hauptursache für den Terrorismus darstellt.
Terrorismus kann jedoch nicht nur allein durch justizielle und polizeiliche Maßnahmen bekämpft werden. Die integrierten Krisenmanagementsysteme, die Überwachung und die elektronische Sammlung verdächtiger Informationen, der Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus, der effektive Informationsaustausch und die Annahme einer gemeinsamen Definition des Terrorismus stellen Präventiv- und Unterdrückungsmechanismen dar. Sie dringen allerdings nicht bis zur Wurzel des Bösen vor.
Die heute im Europäischen Parlament stattfindende Aussprache und die Abstimmung über die acht Berichte zur Terrorismusbekämpfung sind wichtig. Wir alle wissen aber, dass dies nicht ausreicht. Mit solchen Maßnahmen können wir den Terrorismus nicht beseitigen. Die endgültige Befreiung von dieser Geißel muss über die koordinierten präventiven und repressiven Maßnahmen der Gemeinschaft hinaus Gegenstand weiterer Untersuchungen sein. Eine Lösung ist nur dann zu erreichen, wenn der Weltfrieden, wenn Gleichheit und Wohlstand sichergestellt werden.
Charlotte Cederschiöld (PPE-DE).–(SV) Herr Präsident, Herr Frattini, Herr de Vries! Ich möchte zunächst die Berichterstatter zu ihren Verbesserungen der Anti-Terrorvorschläge des Rates beglückwünschen, die den Kampf gegen den Terrorismus auf ausgezeichnete Art und Weise effizienter gestalten sollen. Dabei muss jedoch das Gleichgewicht zwischen den Rechten und Freiheiten aufrechterhalten und unser demokratisches System in Europa verbessert werden.
Heutzutage hat ein Auto fast mehr Rechte als ein Mensch, denn für ein Auto können die finanziellen Vorschriften vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden. Diese Fragen zeigen deutlich die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, mit der Kriminalität und Terrorismus besser bekämpft werden können.
Das Problem der Datenerfassung illustriert in hervorragender Weise die Tatsache, dass das System der Pfeiler am Ende ist. Wir brauchen einen neuen Vertrag, der die Privatsphäre schützt und uns vor unverhältnismäßigen Maßnahmen und Pflichten bewahrt. Der Datenschutz muss Bestandteil sämtlicher Rechtsvorschriften sein und nicht, wie heutzutage, nur eines Teils von ihnen. Frau Niebler hat in hervorragender Weise die Kritik des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet verdeutlicht, und ich kann ihr darin nur beipflichten. Wir haben keinerlei Beweise dafür erhalten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Datenspeicherung notwendig sind.
Der Rat hat provokant gehandelt und die Einführung von Rechtsvorschriften beschlossen, die das Europäische Parlament abgelehnt hat. Ein solches Vorgehen schwächt unsere Demokratie. Und genau das brauchen wir jetzt nicht, sondern vielmehr das Gegenteil. Wir brauchen eine Stärkung der Demokratie und ein kraftvolleres Vorgehen seitens des Rates, und ich hoffe, dass der Rat in Zukunft stärker auf das Europäische Parlament hören wird als bisher.
Proinsias De Rossa (PSE).–(EN) Herr Präsident, ich stelle fest, dass weder Herr Kirkhope noch Herr Allister die IRA als fundamentalistische römisch-katholische Organisation bezeichnet haben, und damit haben sie ganz Recht. Ich denke, es wäre ein gravierender Fehler, wenn wir anfangen würden, Organisationen einen religiösen Stempel welcher Art auch immer aufzudrücken. Gemein ist ihnen allen der Wunsch, politische Ziele mit antidemokratischen Mitteln zu erreichen. Auf diese Definition lässt sich meines Erachtens Terrorismus reduzieren: der antidemokratische Einsatz von Gewalt zur Erreichung eines politischen Ziels
Ich möchte Herrn Kirkhope und andere daran erinnern, dass die in Nordirland und anderswo gesammelten Erfahrungen zeigen, dass man durch Abstempeln ganzer Teile der Gesellschaft die Entfremdung nur verstärkt und terroristisch tätigen Organisationen neue Mitglieder zutreibt.
Wir müssen mit politischen, ökonomischen und sozialen Mitteln auf den Terrorismus reagieren. Natürlich müssen wir unsere demokratische Lebensart verteidigen, wenn sie gewaltsam bedroht wird, aber dabei darf es zu keiner Einschränkung oder Vorenthaltung grundlegender Menschenrechte kommen, und zwar weder gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen noch gegenüber jenen Teilen der Gesellschaft, die sich der Gesellschaft insgesamt entfremdet haben. Wir müssen den Dialog mit allen unseren Bürgern führen und versuchen, sie zu integrieren. Wir müssen versuchen, ihnen die Möglichkeit zu geben, im Leben das zu erreichen, was sie sich vorgenommen haben, ohne sich von uns zu entfremden.
Deshalb kommt es in höchstem Maße darauf an, dass die von uns heute vorgeschlagenen Maßnahmen angemessen und gerechtfertigt sind und dass sie nicht nur zu einer wirksamen Bekämpfung des Terrorismus beitragen, sondern auch zur Schaffung von Bedingungen, unter den Terrorismus nicht gedeihen kann. Wir müssen also mehr tun, als reine Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Abschließend ein Wort zum Bioterrorismus. Darf ich diejenigen, die die Ängste vor dem Bioterrorismus schüren wollen, bitten, sich der Realität des Terrorismus zu stellen. Die bevorzugten Waffen des Terrorismus sind ein paar Gramm Semtex in einer Reisetasche, ein Auto, halbautomatische Gewehre und Handfeuerwaffen – schauen Sie sich Terroranschläge weltweit an. Das sind die Waffen, die zum Einsatz kommen. Nicht Saringas ist es, das die tödliche Wirkung und zugleich die Zerstörungen verursacht, die Terroristen brauchen, um in die Schlagzeilen zu kommen.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, ich möchte meine begeisterte Unterstützung für Herrn Alvaros Bericht zum Ausdruck bringen. Es wäre töricht, wenn der vorgeschlagene Plan für die Vorratsspeicherung von Daten in seiner jetzigen Form beschlossen würde.
Die Cyber-Kriminalität ist eine wahre Plage. Sie gefährdet die Stabilität und Sicherheit unserer Informationssysteme und muss mit sinnvollen Kontrollmechanismen bekämpft werden. Der Versuch, Telekommunikationsunternehmen und Internet-Service-Providern die Kosten für die Speicherung sämtlicher von ihnen verarbeiteter Daten für ein Jahr aufzubürden, stellt jedoch eine schlecht durchdachte Maßnahme, einen Schuss ins Blaue dar.
Ganz gleich, ob diese Transaktionen und dieser Datenverkehr protokolliert werden, der wahre Straftäter, der nicht so einfach entdeckt werden will, wird wissen, wie er seine Spuren verwischen kann. Doch angesichts des Umfangs der Daten, vor allem der Internetdaten, die gespeichert werden müssten, ist es unwahrscheinlich, dass je eine umfassende Analyse der Daten so rechtzeitig durchgeführt würde, dass sie von Nutzen ist. Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass amerikanische Sicherheitsbehörden wichtige Anhaltspunkte im Vorfeld der Anschläge vom 11. September nicht deshalb übersehen haben, weil ihnen nicht genügend Datenmaterial vorlag, sondern weil ihnen das Personal zum Niederschreiben, Übersetzen und Analysieren des Materials fehlte. Bisweilen wird argumentiert, dass die Regierungen und nicht die Unternehmen die Kosten für die Vorratsspeicherung tragen sollten. Ganz gleich, wer die Kosten trägt, es wäre eine Geldverschwendung.
Von den negativen finanziellen Konsequenzen einmal abgesehen, würde das System die Privatsphäre der Bürger verletzen. Darin sind sich viele Kollegen einig. Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht eindeutige und vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Kriterien für die Speicherung derartiger Daten vor. Das vorgeschlagene pauschale System sieht keinerlei Kriterien vor, die die Auflagen der Menschenrechtskonvention erfüllen würden.
Ich fordere meine Kollegen auf, sich Herrn Alvaro anzuschließen und diesen Vorschlag unverzüglich und vollständig abzulehnen. Bei anderen Vorschlägen wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, den die Initiative, auf die sich Herrn Alvaros Bericht bezieht, vermissen lässt.
Lasse Lehtinen (PSE). – (FI) Herr Präsident! Ich möchte die Aufmerksamkeit auf ein Detail lenken, das in der Debatte über den Terrorismus häufig vergessen wird. Die Terroristen finanzieren ihre Tätigkeit mit traditionellen Mitteln, mit herkömmlichen Straftaten. Deshalb ist die alltägliche polizeiliche Arbeit im Kampf gegen den Terrorismus genauso wichtig.
Auf europäischer Ebene verläuft die herkömmliche Polizeiarbeit immer noch schleppend. Europol hat sich nicht zu einer Behörde entwickelt, die, wie ihre Bezeichnung es vorsieht, im gesamten EU-Gebiet operiert. Sie ist noch immer eine Behörde ohne ausreichende Mittel und effiziente Befugnisse. Die nationalen Polizeibehörden halten Informationen vor den Behörden anderer Staaten zurück, weil es kein echtes Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gibt.
Informationsaustausch und Vertrauensbildung würden auch die Transparenz fördern, wie hier heute in der Aussprache gefordert wurde. Unter den gegenwärtigen Bedingungen kann sich Europol nicht zu einer handlungsfähigen Behörde entwickeln. Das ist jedoch zur Gewährleistung weiterer Formen europäischer Zusammenarbeit erforderlich.
John Bowis (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, ich möchte konkret auf die mündliche Anfrage des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Bioterrorismus eingehen. Seit den Anthrax-Zwischenfällen in den USA, den Anschlägen auf die japanische U-Bahn und der chemischen Kriegführung gegen die Kurden wissen wir, dass wir gefährdet sind, wenn wir keine Vorkehrungen gegen Bioterrorismus dieser Art treffen.
2004 kamen die USA und die Europäische Union überein, konstruktive gemeinsame Schritte zu ergreifen, um unsere diesbezüglichen Fähigkeiten zu verbessern. Die USA machten mit dem Projekt „BioShield“ den Anfang, und wir möchten wissen, was die Europäische Union in dieser Hinsicht tut.
Im Februar stellte die Worldwide Security Conference fest, dass Europa erschreckend schlecht auf terroristische Anschläge vorbereitet ist. 2001 begann Europa mit der Einleitung entsprechender Schritte. Das Ziel bestand darin, einen Mechanismus für den Informationsaustausch einzurichten, ein EU-weites System zum Aufspüren, zur Feststellung und zur Diagnose von chemischen Stoffen aufzubauen, Medizin- und Impfstoffvorräte anzulegen, eine Gesundheitsexperten-Datenbank einzurichten und Leitlinien für Sofortmaßnahmen durch Gesundheitsbehörden und deren Zusammenarbeit mit internationalen Gremien aufzustellen. So weit, aber nicht so gut, denn was die Überwachung betrifft, haben wir zwar ein Frühwarnsystem eingerichtet, um in der Luft vorhandene chemische Stoffe aufzuspüren, dessen Nutzen allerdings begrenzt ist, da es nur auf bestimmte Substanzen reagiert und keinen Schutz gegen die Kontamination des Wassers und der Lebensmittel bietet. Wir verfügen nicht über EU-weite Impfstoffvorräte, und in den meisten Ländern sind die Quarantäneregelungen veraltet.
Die Europäische Union hat zudem ein Europäisches Zentrum für die Prävention und die Bekämpfung von Seuchen eingerichtet, unter anderem, um Europa vor bioterroristischen Anschlägen zu schützen. Die Bedingungen für das Zentrum müssen dringend verbessert werden, damit es effektiv arbeiten kann. Kursierende Geschichten über Budgetkürzungen für das Zentrum sind nicht akzeptabel, und ich hoffe, dass wir gegenüber der Kommission und dem Rat ein deutliches Zeichen setzen werden.
Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Diese Debatte zeigt, dass sich das Parlament des Ernstes der terroristischen Bedrohung bewusst und gewillt ist, entschlossen dagegen vorzugehen. Deshalb meinen Glückwunsch an die Berichterstatter.
Die Bedrohung richtet sich gegen unsere Gesellschaft, unsere Lebensweise, unsere Freiheit. Wir können darauf nur in enger Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene und mit einer kohärenten Politik reagieren und nicht mit einer bloßen Auflistung von Initiativen, wie bereits der Kommissar und Herr Oreja richtig darlegten. Wer dennoch eine Strategie befürwortet, bei der wir so tun, als seien wir keine Zielscheibe, der macht sich etwas vor, und das in zweierlei Hinsicht.
Erstens, weil diese Einstellung genau der Absicht des Terrorismus in die Hand spielt, uns in Angst und Schrecken zu versetzen und uns so davon abzuhalten, unser Leben zu leben, und zweitens, weil dies nur eine der Möglichkeiten ist, für einen praktischen Schutz vor einer brutalen und ganz realen Bedrohung zu sorgen. Wenngleich wir uns über die Gefahr und den Wunsch zu handeln im Klaren sind, wissen wir auch, dass es noch viel zu tun gibt. Das gilt, wie vorhin hier gesagt wurde, für den Bioterrorismus, der heute eine Gefahr darstellt, auf die wir uns einstellen müssen und auf die wir offenkundig nach wie vor nicht ausreichend vorbereitet sind.
Die hier verwendeten Waffen sind billig, klein, leicht zu beschaffen und besitzen ein enormes Zerstörungspotenzial, ganz abgesehen davon, dass schon ihr vorgetäuschter Einsatz ausreicht, um Panik zu verbreiten. Deshalb muss Europa durch die Mitgliedstaaten, aber auch durch spezifische Gemeinschaftsprogramme auf die verschiedenen Erfordernisse reagieren. Neben einer umfassenden Information gilt es u. a., Vorräte an Arzneimitteln und Impfstoffen anzulegen, die Fahndungs- und Frühwarnsysteme zu verbessern und die Mechanismen des Zivilschutzes, einschließlich der nationalen Notstandspläne, zu stärken.
Im Übrigen sind das Anliegen, die auch von der Kommission geäußert wurden. Es ist jedoch nicht zu vergessen, dass die Europäische Union Verpflichtungen eingegangen ist und es nun darauf ankommt, Pläne in die Tat umzusetzen, und zwar im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen, vor allem im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung des Bioterrorismus, die auf der anderen Seite des Atlantiks in Form des Projekts BioShield entwickelt werden.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich darauf hinweisen, dass der Terrorismus und konkret der Bioterrorismus keine Grenzen kennt. Deshalb muss auch der Kampf gegen ihn grenzüberschreitend sein.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, in vielen unserer Länder sind weiterhin terroristische Organisationen aktiv. Sie rekrutieren, bilden aus, beschaffen Geld, sammeln Informationen und sind sogar terroristisch tätig. Auf einer anderen Ebene gibt es dann noch diejenigen, deren Ziel es ist, unsere Demokratien in großem Stil zu zerstören. Der Kampf gegen diese Organisationen duldet keine Atempause, und er sollte natürlich auch nicht vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Unsere Pflicht als Politiker ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Polizei, Sicherheitskräfte und Geheimdienste bei ihrer schwierigen und oftmals gefährlichen Arbeit jede erdenkliche Unterstützung erhalten und dass dabei die Rechte unserer gesetzestreuen Bürger konsequent gewahrt werden.
Es ist außerdem unsere Pflicht, den Terrorismus unbeirrt zu verurteilen. Zu oft wird von einigen versucht, den Terrorismus und den Missbrauch von Menschenrechten, bürgerlichen Freiheiten oder Antidiskriminierungsargumenten zu entschuldigen oder zu rechtfertigen, um Terroristen, deren Sache sie zufällig befürworten, zu schützen oder zu legitimieren.
Unsere eigenen Regierungen senden verwirrende Signale aus, wenn sie offen mit Terroristen verhandeln und Kompromisse schließen und dabei sogar den Ruf unserer Sicherheitskräfte und einzelner Beamter opfern, nur um sich bei Organisationen wie der Provisional IRA im Vereinigten Königreich beliebt zu machen.
Die so genannten Tamil Tigers – die LTTE – beschaffen nach wie vor im Vereinigten Königreich und anderen europäischen Ländern Mittel für ihre Aktivitäten. Die Hisbollah, eine terroristische Gruppierung, von der angenommen wird, dass sie an 80 % der Terroranschläge gegen Israel beteiligt war, steht noch immer nicht auf der EU-Liste der verbotenen Organisationen.
Es ist richtig, dass unser Instrumentarium von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erweitert werden muss, um der sich wandelnden Gefahr begegnen zu können, und dass diese Maßnahmen Teil einer nahtlosen Strategie sein sollten. Doch solange wir nicht bereit sind, die Terroristen politisch und mit aufrichtiger Entschlossenheit zu bekämpfen, werden die praktischen Maßnahmen ins Leere gehen.
Wir verfügen im Vereinigten Königreich über hoch professionelle und sehr erfahrene Sicherheitskräfte. Doch deren Anstrengungen werden dadurch unterminiert, dass es die Regierung versäumt, auch nur die elementarsten Schritte einzuleiten. Lord Carlisle stellte letzten Monat in einem Bericht über Antiterrorismusgesetze im Vereinigten Königreich fest, dass einige Häfen für ankommende Besucher praktisch keine Sicherheitsmaßnahmen vorsähen.
Zuallererst müssen wir Fehler in unseren eigenen Ländern korrigieren. Die EU sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn sich daraus erwiesenermaßen ein zusätzlicher Nutzen auf europäischer Ebene ergibt, und nicht als eine Möglichkeit, die Zuständigkeit von EU-Institutionen auf noch mehr Tätigkeitsbereiche auszudehnen.
Herbert Reul (PPE-DE).– Herr Präsident, meine Damen und Herren! Terrorismus ist eine riesengroße Gefahr. Das ist auch der Grund, warum wir uns heute damit beschäftigen und sogar sieben Berichte zu dem Thema vorliegen haben. Das ist ein Problem, das nur gemeinsam, zusammen mit den verschiedenen Staaten in Europa zu lösen ist.
Bei der Debatte eben habe ich manchmal gedacht: Hätten doch manche Bürgerinnen und Bürger, die in Frankreich und in den Niederlanden abgestimmt haben, ein Stück von dem mitbekommen, was uns hier bewegt, dann wäre vielleicht die eine oder andere Abstimmung anders ausgegangen, wenn man hätte deutlich machen können, dass es bei solchen Problemen eben nur eine Lösung gibt, wenn man gemeinsam handelt.
Vielleicht sind die sieben unterschiedlichen Berichte und die Vielzahl der Modelle auch ein Hinweis darauf, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren müssen, wenn wir wollen, dass Menschen das verstehen und sich auf diesen Weg einlassen. Es kommt nicht darauf an, dass wir permanent neue Vorschläge und neue Programme haben – und damit auch Erwartungen wecken –, sondern wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen merken, dass das, was wir im Bereich Terrorismusbekämpfung machen, auch Wirkung hat, dass dabei etwas herauskommt, dass der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung nicht nur eine Behörde ist, sondern dass sie gemeinsam mit der Kommission auch eine Wirksamkeit erzielt, dass Europol, Eurojust handlungsfähig gemacht werden, dass demokratische Kontrolle stattfindet.
Es ist ganz wesentlich – und es wird auch in einem Bericht beschrieben –, dass wir uns selbst als Parlament in die Pflicht nehmen, dafür zu sorgen, dass Instrumente, die wir auf den Weg bringen, auch auf der Strecke überprüft werden. Hatten sie eine Wirkung? Welche Wirkung hatten sie? Kann man die eine oder andere Maßnahme zurücknehmen? Ist es nicht vielleicht wichtiger, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren?
Dabei bin ich beim letzten Punkt, der mir wichtig ist. Ein Beispiel, an dem man sieht, wie man Vertrauen verspielen kann und ein wichtiges Anliegen nicht richtig bedient, ist das, was unter dem Stichwort Vorratsdatenspeicherung hier vorliegt oder zum soundsovielten Mal behandelt wird. Das ist ein Beitrag, wo Aktionismus stattfindet, wo man scheinbar Menschen beruhigt, wo sich aber möglicherweise am Ende nichts ändert, was die Sicherheit der Menschen angeht. Das ist dann allerdings kein Beitrag dazu, dass die Menschen Europa gut und wichtig finden und unsere Arbeit auch akzeptieren. Dafür möchte ich auch nicht die Verantwortung übernehmen, und ich sage das hier zum fünften oder sechsten Mal: Die Verantwortung dafür haben dann die nationalen Regierungen, die hier in einen Aktionismus ausbrechen, weil sie ihr Gewissen beruhigen wollen, ohne dass sie bezüglich der Wirksamkeit etwas erreichen.
Nicolas Schmit,amtierender Ratspräsident. (FR) Herr Präsident, zunächst möchte ich den sieben Berichterstattern für ihre beispielhafte Arbeit danken, die deutlich macht, dass für die Bekämpfung des Terrorismus ein allumfassender Ansatz, ein Ansatz, der sich auf etliche Gebiete erstreckt, erforderlich ist. Ich glaube, dass diese sieben Berichte zudem verdeutlichen, dass das Parlament dieser Frage der Terrorismusbekämpfung große Bedeutung beimisst.
Wir spüren noch immer die Auswirkungen der Ereignisse des 11. September 2001 und des Anschlags vom 11. März 2004 in Madrid. Diese feigen Anschläge haben uns alle betroffen, als Bürger Europas und als Bürger der Welt. Dies waren Anschläge gegen die Demokratie und die Werte, für die wir stehen, und deshalb muss der Kampf gegen den Terrorismus kompromisslos geführt werden und gleichzeitig ein Kampf für die Demokratie sein. Es wäre falsch, die Demokratie zu verteidigen, indem wir sie unterminieren. In vielen der Beiträge, die wir heute Morgen gehört haben, wurden eine wirksamere Bekämpfung des Terrorismus und ein eindeutiges Engagement für den Kampf gegen den Terrorismus und terroristische Netzwerke gefordert, bei gleichzeitigem Hinweis darauf, dass dieser Kampf unsere demokratischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten nicht gefährden darf. Wir haben es hier permanent mit einem Balanceakt zu tun: Wir müssen unsere Rechte und Freiheiten sichern und uns gleichzeitig ständig denen in den Weg stellen, die eben diese Rechte und Freiheiten bedrohen wollen.
Von der Vision eines totalitären Überwachungsstaates, wie ihn Orwell beschreibt, sind wir weit entfernt. Wir müssen jedoch aufpassen, dass wir nicht in diese Richtung abgleiten. Ebenso wenig dürfen wir außer Acht lassen, dass der Terrorismus die gesamte Bandbreite an Ressourcen und neuen Technologien nutzt und dass er sich zu einer globalen und globalisierten Erscheinung entwickelt hat, zu einem Netzwerk, das das Internet nutzt wie jedes andere globalisierte Unternehmen. Wenn wir uns dieser Bedrohung gegenüber behaupten und diese Erscheinung bekämpfen wollen, dann können wir es uns nicht mehr leisten, auf Mittel wie die Vorratsspeicherung von Daten zu verzichten.
Das darf jedoch nicht unter Missachtung der Privatsphäre geschehen. Das ist stets eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich teile die Ansicht, die von einigen geäußert wurde, dass die Privatsphäre geschützt werden muss. Dennoch können wir nicht auf den Einsatz bestimmter Technologien verzichten, wenn wir den Terrorismus effektiv bekämpfen wollen. Europa muss dabei ein Beispiel geben. Es fällt auf, dass der Schutz der Privatsphäre und der individuellen Rechte andernorts tendenziell nicht so ernst genommen wird. Europa muss deutlich machen, dass der Kampf gegen den Terror mit der Achtung unserer Rechte vereinbar ist, ohne dass die Wirksamkeit dieses Kampfes geopfert oder geschwächt wird.
Ich habe auch die Kritik bezüglich der Koordinierung und des Austauschs von Informationen in der Europäischen Union zur Kenntnis genommen. Seit diesen Anschlägen und insbesondere seit dem Anschlag von Madrid hat sich die Koordinierung immens verbessert. Das ist vor allem Herrn de Vries zu verdanken, der beauftragt wurde, sämtliche Aktivitäten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Terrorismus zu koordinieren. Ich möchte ihm für seine Arbeit und sein Engagement auf diesem Gebiet danken.
Ich habe ferner festgestellt, dass einige Abgeordnete besorgt sind, Europa könne nicht auf andere Gefahrenarten vorbereitet sein, die noch schlimmer sind als die beiden von mir erwähnten Anschläge. Da wäre beispielsweise der Bioterrorismus, eine Bedrohung, von der wir uns nur schwer einen Begriff machen können. Diese Gefahr besteht, und wir können sie nicht einfach beiseite schieben. Aus diesem Grund müssen wir uns ihr stellen.
Ich möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um auf die Frage von Herrn Florenz zu antworten. Er berührte eben dieses Problem der Bedrohung durch den Bioterrorismus und den nuklearen Terrorismus. Klar ist, dass diese Form des Terrorismus, zu dem der chemische, biologische, radiologische und nukleare Terrorismus (CBRN) zählt, eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit darstellt. Wir wissen, dass terroristische Netzwerke großes Interesse an derartigen Substanzen und Waffen gezeigt haben und dass sie in der Lage wären, Schaden in bislang ungekanntem Ausmaß anzurichten und die demokratischen Grundfesten unserer Gesellschaft zu unterminieren.
Deshalb sollte die Europäische Union dieser Bedrohung durch den biologischen, nuklearen und chemischen Terrorismus mehr Beachtung schenken. Es wurden Parallelen zur Gesetzgebung der USA in diesem Bereich gezogen. Es steht außer Zweifel, dass Europa viel von den USA lernen kann, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Sondergruppen, das Anlegen von Impfstoffvorräten, die Erforschung und Entwicklung von medizinischen Gegenmaßnahmen usw. Maßnahmen dieser Art wurden von den Mitgliedstaaten bereits ergriffen, und die Institutionen der Europäischen Union haben sich bereits zu ähnlichen Maßnahmen verpflichtet. So verfügt die Europäische Union nunmehr über ein Frühwarnsystem für alle Arten von terroristischen Anschlägen, dessen Herzstück mit der Bezeichnung ARGUS bei der Kommission angesiedelt sein wird. Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel berechtigt die Mitgliedstaaten, vorübergehend das Inverkehrbringen eines genehmigten Arzneimittels als Reaktion auf die Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen, Toxinen, Chemikalien oder einer Kernstrahlung zu gestatten. Derzeit finden Schulungen zum Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken für medizinisches Personal statt.
Im Rahmen der Katastrophenschutzvorkehrungen werden Informationen über die Katastrophenschutzkapazität und Blutbänke ausgetauscht. Des Weiteren finden umfangreiche Forschungsarbeiten vor dem Hintergrund des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung statt, um unsere Reaktionsmechanismen auf Anschläge dieser Art zu verbessern. Die vom Rat verfolgte Strategie gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen soll Terroristen am Zugang zu derartigen Waffen hindern, und es ist bedauerlich, dass man sich auf der Konferenz in New York nicht auf einen gemeinsamen Text einigen konnte, zumal die terroristische Bedrohung in diesen Bereichen einer der Aspekte der Konferenz über die Nichtweiterverbreitung war.
Im Rahmen eines anderen Auftrags, dem in diesem Fall die vom Europäischen Rat am 25. März 2004 angenommene Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus zugrunde lag, haben Rat und Kommission am 2. Dezember 2004 das EU-Solidaritätsprogramm zu den Folgen terroristischer Bedrohungen und Anschläge angenommen, mit dem das CBRN-Programm überarbeitet und auf alle Formen des Terrorismus ausgedehnt wurde.
Einer der Grundsätze der EU-Strategie besteht darin, dass der Schutz vor den Folgen terroristischer Anschläge in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten ist. Dennoch erklären die Organe der EU und die Mitgliedstaaten in der vom Europäischen Rat am 25. März 2004 angenommenen Erklärung zur Solidarität gegen Terrorismus ihre feste Absicht, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu mobilisieren, um einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Territoriums zu unterstützen. In diesem Zusammenhang fühle ich mich verpflichtet, auf die Bestimmung der Verfassung zu verweisen, durch die die Solidarität vor allem im Falle terroristischer Anschläge gestärkt wird.
Das CBRN-Programm sowie das Solidaritätsprogramm als sein Nachfolger sind multidisziplinäre Programme, die politische, technische, ökonomische, diplomatische und juristische Ressourcen umfassen. Das ist recht schwierig, aber so ist das…
Im Rahmen des derzeitigen Solidaritätsprogramms liegen den Maßnahmen der EU gegen CBRN-Anschläge sechs strategische Ziele zugrunde, auf die ich kurz eingehen möchte.
Risikoabschätzung und –analyse: Mehrere Analysen dieser Bedrohungen wurden von Europol und dem gemeinsamen Lagezentrum der EU (SitCen) durchgeführt.
Präventivmaßnahmen und Verringerung der Gefährdung: Es wurden legislative Maßnahmen zur besseren Umsetzung internationaler Standards im Bereich der biologischen Sicherheit ergriffen.
Erkennung von CBRN-Anschlägen: Die Kommission hat Schritte zur Erweiterung und Koordinierung der Systeme der Gemeinschaft für die Erkennung, Übermittlung und Unterrichtung in Verbindung mit chemischen und biologischen Gefahren sowie in Verbindung mit der menschlichen, tierischen und pflanzlichen Gesundheit eingeleitet.
Und schließlich Maßnahmen zur Linderung der Auswirkungen potenzieller Anschläge: Die Kommission prüft die Kapazitäten, die die Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes und in Bezug auf medizinische und pharmazeutische Produkte bereitstellen könnten. Sie arbeitet an Vorschriften für die Behandlung von Erkrankungen im Ergebnis derartiger Anschläge.
Der Rat hat seinerseits eine Datenbank über militärische Ressourcen sowie Ressourcen für den Schutz der Zivilbevölkerung vor terroristischen Anschlägen einschließlich CBRN-Anschlägen eingerichtet. Im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden derzeit Aspekte der zivilen und militärischen Interoperabilität im Bereich CBNR vor dem Hintergrund des Kampfes gegen Terrorismus geprüft.
Ferner arbeitet der Rat an einem integrierten Krisenmanagementsystem. Hier kommt der internationalen Zusammenarbeit natürlich eine sehr wichtige Rolle zu: Es verfolgt im Wesentlichen dieselben Ziele wie das Solidaritätsprogramm, d. h. es geht um die Zusammenfassung von epidemiologischen Informationen über die grenzüberschreitende Übertragung ansteckender Krankheiten sowie die Zusammenarbeit bei der Erstellung von Plänen für den Katastrophenschutz, in der modernen Labordiagnostik, der Nichtweiterverbreitung, der gegenseitigen Hilfe und der Koordinierung von Gegenmaßnahmen. An diesen Maßnahmen sind auch die USA beteiligt. Es ist vorgesehen, zum gegebenen Zeitpunkt einen weiteren Dialog einzuleiten. Wir halten diese internationale Zusammenarbeit vor allem mit den Amerikanern, aber auch mit allen unseren Partnern, in diesem Zusammenhang für äußerst wichtig.
Bevor wir zur Abstimmung kommen und bevor mein Kollege, Vizepräsident Frattini, das Wort ergreift, möchte ich abschließend Folgendes feststellen: Ich glaube, dass die Europäische Union eingebunden ist in den weltweiten Prozess der Vorbereitung auf den Kampf gegen alle Formen des Terrorismus. Der Kampf gegen den Terrorismus erfordert, wie ich eingangs sagte und wie aus Ihren Berichten deutlich hervorgeht, einen globalen Ansatz. Einer Sache müssen wir uns ganz besonders annehmen: Wir müssen verhindern, dass Terrororganisationen ihre Anhänger aus den Reihen unserer Mitbürger rekrutieren. Die Rekrutierung vor allem junger wurzelloser Menschen, die kaum in unsere Gesellschaft integriert sind, stellt die größte terroristische Gefahr dar. Diese jungen Menschen bilden in gewisser Weise den Nährboden für Akte, die kaum vorstellbar und Ausdruck tiefer Verzweiflung sind. Das bedeutet, dass unsere Strategie für den Kampf gegen den Terrorismus eine soziale Komponente enthalten sollte, eine Komponente, die sich auf die Integration und die Einflussnahme auf diese aus vor allem jungen Menschen aus Ländern des Islam bestehenden Gruppen erstreckt. So könnten wir diesen Kampf hier auf unserem eigenen Territorium in der Europäischen Union gewinnen, und das ist von entscheidender Bedeutung.
Der Präsident. Ich darf an dieser Stelle unseren früheren Kollegen de Vries begrüßen, dem ich viel Kraft für seine große Aufgabe wünsche. Herzlich willkommen, Herr de Vries!
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! In wenigen Minuten kann ich gewiss nicht auf all die wichtigen Redebeiträge antworten, die in der etwa dreistündigen Aussprache gehalten wurden.
Ich möchte lediglich einige kurze Überlegungen anstellen. Meinem Eindruck nach besteht breite Übereinstimmung hinsichtlich der Tatsache, dass der Terrorismus mit Maßnahmen auf europäischer Ebene bekämpft werden muss, mit zusammenhängenden Aktionen im Rahmen einer schlüssigen europäischen Strategie sowie mit angemessenen Maßnahmen, die vor allem auf der Verhütung, der – auch internationalen – Zusammenarbeit und der Achtung der individuellen Grundrechte beruhen, insbesondere natürlich des von vielen Mitgliedern dieses hohen Hauses erwähnten Rechtes auf Privatsphäre.
Es gibt einen weiteren Grundsatz, dessen Hervorhebung ich für notwendig erachte: Niemand darf aus ethnischen oder religiösen Gründen des Terrorismus verdächtigt werden, denn das würde wirklich den Sieg des Terrorismus bedeuten, der auf den Kampf der Religionen und Kulturen setzt. Wenn es also darum geht, die tieferen Wurzeln des Terrorismus zu ergründen, darf es grundsätzlich keinen Zweifel daran geben, dass der Terrorismus durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir müssen die Wurzeln begreifen, um sie auszurotten, jedoch nie, um sie zu rechtfertigen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Außerdem müssen die auf europäischer Ebene beschlossenen Maßnahmen, mit anderen Worten der Aktionsplan, voll verwirklicht werden. Wahrscheinlich wissen Sie, dass zahlreiche in dem Aktionsplan festgelegte Maßnahmen von vielen Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzt wurden. Ich kann Ihnen bis heute nur zwei positive Beispiele nennen, nämlich Dänemark und Ungarn, zwei Mitgliedstaaten, die alle Maßnahmen durchgeführt haben. Sie sollten den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Vorbild dienen.
Ein weiteres Prinzip, zu dem sich alle einig sind, ist das Solidaritätsprinzip. In erster Linie geht es um die Solidarität zwischen den Staaten – und hier stimme ich vollkommen mit dem amtierenden Ratspräsidenten, Herrn Schmit, überein. Meiner Auffassung nach sollte das im Verfassungsvertrag verankerte Prinzip, wonach die Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln, wenn einer von ihnen von einem Terroranschlag betroffen ist, vorweggenommen werden. Zweitens geht es um die Solidarität mit den Opfern des Terrorismus, die eine weitere Aktionslinie bildet, auf die sich Europa wird konzentrieren müssen.
Es wurde ausführlich über Bioterrorismus gesprochen. Die Europäische Kommission kann vor allem anregen, die in die Wege geleiteten Maßnahmen fortzuführen und zu verstärken. Sie wird die Mitgliedstaaten ermutigen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sich angemessen auf bioterroristische Anschläge vorzubereiten. Dabei hoffen wir, auf die volle Unterstützung dieses Parlaments zählen zu können, um alle Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, stärker durchzugreifen und mehr Mittel zu investieren, denn wir dürfen nicht unvorbereitet sein, wenn die Gefahr eines bioterroristischen Anschlags droht. Wir werden das Parlament über alle Schritte, die wir unternehmen werden, unterrichten, einschließlich der von uns durchgeführten Simulationen von Terroranschlägen und internationalen Kooperationsmaßnahmen.
Herr Präsident, abschließend möchte ich sagen, dass meiner Meinung nach die beste Waffe gegen den Terrorismus die Aktionseinheit zwischen den Organen - Kommission, Parlament und Rat – und der Zivilgesellschaft ist. Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern verständlich machen, dass nur aus dem gemeinsamen Handeln der Organe und der Gesellschaft eine wahrhaft europäische Antwort auf die gegen uns alle gerichtete Herausforderung der Terroristen hervorgehen kann.
VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI Vizepräsident
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
6. Abstimmungsstunde
Der Präsident. – Wir kommen nun zur Abstimmung.
(Ergebnis der Abstimmung und andere Angaben zur Abstimmung: siehe Protokoll)
7. Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich
8. Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
9. Raumdateninfrastruktur in der Gemeinschaft (INSPIRE)
10. Rückversicherung
11. Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
12. Informationsaustausch in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen
13. Informationsaustausch über terroristische Straftaten
14. Vorratsspeicherung von Daten zwecks Bekämpfung von Straftaten, einschließlich Terrorismus
- Nach der Abstimmung über den Text der Initiative, die abgelehnt wird.
Nicolas Schmit,amtierender Ratspräsident. (FR) Ich denke, wir haben eben eine sehr hilfreiche und umfassende Aussprache darüber geführt, dass wir alles in unseren Kräften Stehende tun müssen, um den Terrorismus bei gleichzeitiger Wahrung unserer Grundrechte und Freiheiten zu bekämpfen. Wie ich bereits sagte, gilt es, um jeden Preis eine ausgewogene Lösung zu finden.
Eine Reihe von Ländern will ein System einrichten, um etwas gegen die den Terroristen zur Verfügung stehenden Ressourcen zu unternehmen. Wir wissen, dass Terroristen alle nur erdenklichen Technologien auf immer raffiniertere Weise nutzen. Diese Initiative sollte daher weiterverfolgt und ausgelotet werden, weil sie es uns ermöglichen würde, wirksamer gegen den Einsatz derartiger Technologien, vor allem des Internets, vorzugehen.
Dennoch muss ich betonen, dass bei der Vorratsspeicherung von Daten gleichzeitig streng die Privatsphäre geschützt und die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden müssen. Es muss das richtige Maß gefunden werden zwischen der Sicherheit einerseits und der Freiheit andererseits. Wir dürfen uns jedoch nicht der Möglichkeiten berauben, die unter bestimmten Umständen – und da fällt mir wieder der 11. Mai 2004 ein – vielleicht Dutzende, Hunderte oder gar Tausende von Menschenleben retten könnten.
Der Präsident. – Das bedeutet, dass der Rat an seinem Vorschlag festhalten möchte.
Demzufolge wird die Angelegenheit gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO mit den Bemerkungen des Ratsvorsitzenden an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen.
15. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung
16. Aktionsplan der Europäischen Union gegen den Terrorismus
- Vor der Abstimmung:
Martine Roure (PSE).–(FR) Herr Präsident, ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir Änderungsantrag 14 zu Erwägung Q zurückgezogen haben.
17. Terroranschläge: Prävention, Vorsorge und Reaktion
- Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 7:
Vytautas Landsbergis (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident! Erwägung C könnte durch Hinzufügen einiger weniger einfacher Worte abgeändert werden, da wir vor allem eine klare Definition des politischen Terrors und Terrorismus brauchen. Ich halte das für eine logische Feststellung, da niemand behaupten kann, es sei besser, keine Definition zu haben, oder dass sich der Aufwand nicht lohnt. Ich möchte Sie daher bitten, diesen Änderungsantrag zu unterstützen.
(Da sich mehr als 37 Abgeordnete erheben, wird der Änderungsantrag nicht berücksichtigt.)
Giusto Catania (GUE/NGL).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich vor der Abstimmung über diesen Änderungsantrag zu Wort melden, da er faktisch die bereits angenommene Ziffer wiederholt. Dieses Parlament hat den Präventionskrieg zwei Mal verurteilt, was ich als gutes Zeichen nehme.
Der Präsident. – Änderungsantrag 1 wurde zur Abstimmung gestellt und angenommen.
– Vor der Abstimmung über den abgeänderten Änderungsantrag 4:
Sarah Ludford (ALDE).–(EN) Herr Präsident! In Abstimmung mit Herrn Díaz de Mera García Consuegra, der diesen Änderungsantrag verfasst hat, und in dem Wissen, dass die PSE-Fraktion einen ähnlichen mündlichen Änderungsantrag eingebracht hat, möchte ich vorschlagen, am Ende die Worte „Drogen-, Waffen- und Menschenhandel“ zu ergänzen durch „Mittelbeschaffung durch Erpressung einschließlich der so genannten Revolutionssteuer“.
Rosa Díez González (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte nur sagen, dass wir den Änderungsantrag von Baroness Ludford akzeptieren und deshalb keinen anderen mündlichen Änderungsantrag einbringen werden. Er ist unserer Meinung nach perfekt, und wir werden ihn unterstützen.
Der Präsident. – Dieser Änderungsantrag wird deshalb in Änderungsantrag 4 eingefügt, und ich lasse über diesen Änderungsantrag, der nunmehr zweimal abgeändert wurde, abstimmen.
20. Terroristische Straftaten: Austausch von Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen
Ilda Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Im Bericht Laperrouze und im Vorschlag der Kommission wurden die Prioritäten für die transeuropäischen Energienetze auf der Grundlage der Errichtung eines offeneren Energiebinnenmarktes fest, der sich den Wettbewerbsregeln unterordnet. Bekanntermaßen wurden die Privatisierungen in diesem Sektor durch die so genannte Lissabon-Strategie gerechtfertigt, mit der wir nie einverstanden waren.
Gelegentlich werden zwar Belange des Verbraucherschutzes und des Einsatzes erneuerbarer Energien angesprochen, doch sind diese stets den Interessen des Marktes untergeordnet, d. h. den Interessen der in diesem Sektor tätigen Wirtschaftsgruppen und multinationalen Konzerne. Diese Zielsetzung lehnen wir ab.
Unterdessen sprechen wir natürlich vom universellen Zugang zu Dienstleistungen und von der Verpflichtung zur öffentlichen Dienstleistung. Das unterstreicht aber lediglich die Notwendigkeit der Errichtung und Erhaltung der Energieinfrastruktur – nach Festlegung der Kommission und unter Berücksichtigung von Standpunkten und Plänen der Mitgliedstaaten –, damit der Binnenmarkt effizient funktionieren kann, unter gebührender Berücksichtigung der Verfahren zur Anhörung der betroffenen Bürger und ohne die strategischen Kriterien und die genannten, vom Parlament hinzugefügten Kriterien und Verpflichtungen zu beeinträchtigen. Dennoch ist die Finanzausstattung recht dürftig.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Wir befürworten eine Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Fragen, bei denen die europäische Zusammenarbeit einen Mehrwert gegenüber den Möglichkeiten vorhandener internationaler Kooperationsstrukturen bietet. Wir haben für den Bericht über transeuropäische Energienetze in seiner Gesamtheit gestimmt, da es sich hier um ein wichtiges grenzüberschreitendes Thema handelt.
Wir unterstützen die Änderungsanträge, die eine begrenzte Zentralsteuerung ermöglichen, und begrüßen die Idee, die vorhandenen Strukturfonds der EU zur Finanzierung dieser Art von Zusammenarbeit zu nutzen.
Sérgio Marques (PPE-DE),schriftlich. (PT) Ich gratuliere der Kollegin Anne Laperrouze zu dem wichtigen und aktuellen Bericht über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidungen 96/391/EG und 1229/2003/EG. Ich unterstütze diesen Bericht, vor allem in Bezug auf die Festlegung gemeinsamer Vorschriften für den europäischen Erdgas- und Strommarkt, bei denen Umweltbelange stets Berücksichtigung finden und die Stromversorgungssicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten, Regionen und Gebieten garantiert wird.
Die Einbeziehung der Energienetze der neuen Mitgliedstaaten in die transeuropäischen Netze wird zweifellos den Kohäsionsprozess in der erweiterten EU voranbringen. Jedoch gilt es, beim Bau neuer Infrastrukturen, deren Erhaltung und deren Ausbau den Auswirkungen auf die Umwelt Rechnung zu tragen und die Verfahren der vorherigen Information und Anhörung der Bevölkerung gemäß den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einzuhalten.
Die Abhängigkeit der EU von einem einzigen Energieträger könnte negative Auswirkungen auf ihre Außenpolitik haben und so ihre Rolle in der internationalen Arena einschränken. Deshalb ist es für den technologischen Fortschritt der europäischen Industrie von grundlegender Bedeutung, dass neue alternative Energiequellen erschlossen werden.
Daniel Caspary, Werner Langen und Herbert Reul (PPE-DE),schriftlich. Die Steigerung der Energieeffizienz ist aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Ziel.
Aus diesem Grund unterstützen wir alle vernünftigen Anstrengungen, Energie effizient einzusetzen. Der vorliegende Bericht ROTHE erfüllt diese Kriterien jedoch nur sehr begrenzt: zu viel Bürokratie, zu viel Zentralismus und fragwürdige Methoden, die Energieeffizienz in Europa zu steigern.
Trotz aller Bedenken stimmen wir in erster Lesung dem Bericht zu, da der von uns favorisierte Benchmarkansatz als Option enthalten ist. Wir fordern Rat und Kommission auf, statt der pauschalen Prozentziele den Benchmarkansatz aufzugreifen und schnell die notwendigen Vorbereitungen zur Implementierung dieses Ansatzes zu treffen, um die pauschalen Prozentziele auch für einen Einführungszeitraum überflüssig zu machen.
Sollte dies nicht berücksichtigt werden, werden wir in der zweiten Lesung gegen diese verbindlichen prozentualen Ziele stimmen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Wir begrüßen natürlich, dass eine höhere Endenergieeffizienz und das Ziel eines Anteils von 20 % erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch der EU erreicht werden sollen. Wir unterstützen demzufolge die Maßnahmen, die auf dieses Ziel abstellen und haben deshalb für die meisten der Vorschläge der Berichterstatterin gestimmt.
Es ist interessant festzustellen, dass das Europäische Parlament die Auffassung vertritt, dass der öffentliche Sektor in diesem Bereich eine Vorreiterrolle spielen kann und deshalb ehrgeizigere Ziele für diesen Sektor festlegt.
Wir sind jedoch dagegen, dass im Bereich der Energieeffizienz auf der Liberalisierung des Marktes bestanden wird, vor allem für die Privathaushalte ab Juli 2007, wie es die Berichterstatterin in einigen Vorschlägen tut. Wir haben gegen diese Vorschläge gestimmt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Eine höhere Energieeffizienz ist ein wichtiger Teil der Strategie für die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls. Unserer Ansicht nach sollte die EU jedoch keine detaillierten Energieeinsparziele festlegen und auch nicht vorschreiben, wie sie erreicht werden können. Die EU kann und sollte bei echten grenzüberschreitenden Umweltfragen eingreifen, aber nicht die Zielsetzungen der Energiepolitik diktieren. Unser Nein zum Bericht des Europäischen Parlaments bedeutet nicht, dass wir den ursprünglichen Vorschlag der Kommission unterstützen.
Luís Queiró (PPE-DE),schriftlich. (PT) Wenn wir – und das sollte unser Wunsch sein – eine tatsächliche Energieeinsparung erreichen wollen, die der Tendenz der ständigen Erhöhung des Energieverbrauchs sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den entwickelten Ländern entgegenwirkt, besteht eine unserer Hauptaufgaben darin, den Bürgern die Folgen eines übermäßigen Energieverbrauchs vor Augen zu halten. Ihnen die Probleme klar zu machen, ist der beste Weg, sie in die erforderlichen Lösungen einzubinden.
In diesem Sinne erweisen sich die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge, vor allem diejenigen, die auf eine Sensibilisierung der öffentlichen und privaten Verbraucher für die Vorzüge eines geringeren Energieverbrauchs abstellen, als äußerst nutzbringend.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Wir sind offen für den Gedanken, dass die EU-Mitgliedstaaten ein Internetportal einrichten, über das sie relevante Umweltindikatoren zugänglich machen.
Kritisch stehen wir jedoch den Formulierungen gegenüber, die der EU die Möglichkeit eröffnen, ähnliche Maßnahmen in anderen Politikbereichen durchzuführen. Die Berichterstatterin hat nicht deutlich gemacht, um welche Bereiche es sich dabei in welchem Umfang handelt. Ferner enthält der Bericht unserer Meinung nach zu detaillierte Vorschriften und verlangt von den Mitgliedstaaten die Datenerhebung auf zu vielen Gebieten. Die grundlegenden geografischen Bedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden sich voneinander, so dass auch nicht für alle Länder die gleichen Informationen und Indikatoren relevant sind.
Aus den oben genannten Gründen haben wir den Bericht des Parlaments abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist der Vorschlag der Kommission umfassender und besser formuliert als der des Parlaments.
Luís Queiró (PPE-DE),schriftlich. (PT) Die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Mitgliedstaaten leistet einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines breiten und tief greifenden Vertrauensverhältnisses zwischen allen Beteiligten und ist natürlich auch grundsätzlich sinnvoll. In diesem speziellen Fall sind nicht nur die Daten, die auf diesem Weg erhältlich sind, grenzüberschreitend, sondern sie lassen sich auch für grenzüberschreitende Zwecke nutzen. Deshalb unterstütze ich selbstverständlich das Ziel der gemeinsamen Datennutzung.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Die Juniliste unterstützt den institutionellen Wettbewerb und bedauert daher, dass die Kommission es für notwendig hält, auch diesen Markt zu regulieren. Gegenwärtig gelten die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Rückversicherung abgeschlossen wird, das heißt, die Marktteilnehmer wählen selbst die am besten geeignete Gesetzgebung. Die Richtlinie zielt nicht in erster Linie auf den Schutz der Bürger ab, sondern auf Vorschriften für Finanzinstitute und den Handel zwischen Unternehmen (B2B). Diese Akteure führen täglich eigene Risikobewertungen durch und brauchen keine weiteren EU-Vorschriften.
Da wir keine Möglichkeit haben, gegen die Vorschläge der Kommission zu stimmen, haben wir uns der Stimme enthalten.
Ian Hudghton (Verts/ALE),schriftlich. (EN) Wie schon im Ausschuss habe ich auch heute das uns im Bericht Skinner empfohlene Kompromisspaket unterstützt.
Der Bereich der Finanzdienstleistungen leistet einen ganz erheblichen Beitrag zur schottischen Wirtschaft, und der Bereich der Rückversicherung wirkt sich auf direkte oder indirekte Weise auf in Schottland ansässige Unternehmen und Verbraucher aus.
Ich begrüße diesen Vorschlag, der den Weg für ein europaweites Angebot und eine europaweite Regulierung im Bereich der Rückversicherung ebnet und Möglichkeiten bietet, etwas gegen die Besicherungsanforderungen in den USA zu unternehmen, durch die riesige Mengen an Kapital gebunden werden, was zu erhöhten Kosten führt, die derzeit an die Verbraucher weitergeleitet werden.
Dem Berichterstatter gebührt unsere Anerkennung für seine Arbeit an diesem Dokument.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Wir haben für den vorliegenden Bericht gestimmt, da er eine Verbesserung des Kommissionsvorschlags darstellt und auch einige der von uns eingebrachten Vorschläge enthält. Es stimmt, dass wir bei bestimmten Fragen hätten weiter gehen können, insbesondere bei den aus der Modulation stammenden Beträgen und deren Umsetzung in Unterstützungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft sowie bei der Aufstockung der Hilfe für Landwirte, die am wenigsten Unterstützung erhalten. Doch wenn die Kommission wenigstens diese Entschließung berücksichtigt, wäre dies ein positiver Schritt.
Es bestehen weiterhin Zweifel, was die Einbeziehung von Naturschutzmaßnahmen und des Natura-2000-Netzes in das Förderprogramm für Entwicklung des ländlichen Raums angeht, vor allem, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass damit eine Kürzung der Mittel für die ländliche Entwicklung verhindert würde. Die aktuelle Debatte ist nicht gerade viel versprechend, und alles deutet auf Kürzungen hin, was zu einer Politik führen wird, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Integration nicht fördern kann.
Wir sind bekanntlich gegen die Kofinanzierung und die Liberalisierung des Agrarmarktes, da dies nicht mit der Politik der Förderung einer Entwicklung des ländlichen Raums übereinstimmt, die die Menschen am Ort hält und landwirtschaftliche Familienbetriebe sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, einer Politik, die auf der Achtung der Verschiedenartigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten der EU beruht.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Wir stehen diesem Bericht absolut ablehnend gegenüber und halten ihn in seinen einzelnen Teilen für völlig absurd. Die im Bericht vorgeschlagene Erhöhung der Mittel im Vergleich zum Vorschlag der Kommission können wir auf keinen Fall unterstützen. Wir fragen uns, warum die Mitgliedstaaten die Entwicklung ihres ländlichen Raumes nicht selbst bewältigen können. Oder ist es der generelle Zweck des ELER, dass andere die Rechnung bezahlen?
Es können verteilungspolitische Gründe dafür angeführt werden, dass die reichen Länder den armen helfen, aber in diesem Fall sollten die armen Länder selbst über die Verwendung der Beihilfen entscheiden können.
Änderungsantrag 29 verweist auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser Vertragsentwurf ist abgelehnt worden und kann daher nicht länger angeführt werden.
Ian Hudghton (Verts/ALE),schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht und die Bemerkungen der Berichterstatterin über die Bedeutung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer gesunden ländlichen Wirtschaft.
Erfolgreich operierende land- und forstwirtschaftliche Betriebe tragen in Schottland entscheidend zum Überleben zahlreicher ländlicher Gemeinden bei. Aufgrund der schottischen Geographie gelten viele unserer ländlichen Gebiete als benachteiligte Gebiete und erfordern spezielle Fördermaßnahmen.
Die EU-Förderung kann den ländlichen Unternehmen helfen, sich im Wettbewerb zu behaupten. Ich hoffe, dass der künftige EU-Haushalt Mittel in angemessener Höhe für ländliche Entwicklungsprogramme vorsehen wird und dass die britische Regierung und die schottische Regierung die umfassende Nutzung potenzieller Fördermaßnahmen ermöglichen werden.
Sérgio Marques (PPE-DE),schriftlich.(PT) Ich möchte Frau Schierhuber zu ihrem aktuellen Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beglückwünschen.
Ich pflichte der Berichterstatterin bei, dass das Parlament sich den Versuchen zur Kürzung des Betrags für die ländliche Entwicklung widersetzen muss.
Die Intensität der geplanten Beihilfe für die Gebiete in äußerster Randlage sollte beibehalten werden.
Luís Queiró (PPE-DE),schriftlich.(PT) Über einen der wichtigsten Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik, nämlich ihre Finanzierung, muss noch entschieden werden. Daher habe ich ungeachtet des Ergebnisses der Aussprache über die Finanzielle Vorausschau für diesen Bericht gestimmt.
Die europäische Politik zu diesem Thema sollte sich wirklich eher mit dem ländlichen Raum als rein mit der Landwirtschaft befassen und eine Reihe von Maßnahmen und Achsen beinhalten, die eine stimmige Politik für den ländlichen Raum bilden. Dies entspricht meiner Auffassung und der Hauptaussage des Berichts.
Die Finanzierung dieser Politiken sollte Teil der Aussprache über die Finanzielle Vorausschau sein, bei der wir die Möglichkeit haben werden, die erforderlichen Beträge zu veranschlagen. Vorläufig möchte ich lediglich meine Unterstützung für ein vereinfachendes Modell zum Ausdruck bringen, mit dem eine kohärente Politik für ein Gebiet aufgestellt werden soll, das vielfältig, jedoch ausreichend homogen ist, um als Ganzes behandelt zu werden.
Andreas Mölzer (NI).– Herr Präsident! Laut einer Studie haben die Regierungen im Jahre 2005 über 191 Milliarden Dollar in den Kampf gegen Terrorismus gesteckt. Die Ausgaben sollen sich in den kommenden zehn Jahren vervielfachen. 44 % davon werden von den USA u. a. für militärische und polizeiliche Maßnahmen verwendet. Der Erfolg der bisherigen Bekämpfungsstrategie bleibt aber eher zweifelhaft. Prominentestes Beispiel für diesen zweifelhaften Erfolg ist der Irak, der durch den Krieg zur Brutstätte des Terrorismus avancierte.
Bis dato beschränken wir uns darauf, die Symptome zu behandeln, statt das Übel an der Wurzel zu packen. So können Extremisten dank der bisherigen Ignoranz und Fehleinschätzung des Islam immer mehr Mitglieder u. a. aus den unteren Schichten der islamischen Bevölkerung für sich gewinnen. Hier müssen wir ansetzen und mit neuen Denkweisen neue Wege beschreiten.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE),schriftlich. (SV) Die Delegation der Moderaten Sammlungspartei hat heute für diesen Bericht gestimmt. Wir sind jedoch gegen die Schaffung eines europäischen Strafregisters.
Inger Segelström (PSE),schriftlich. (SV) Ziel des von Schweden, Irland, Frankreich und Großbritannien eingebrachten Vorschlags über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten ist die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz, da es äußerst wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft den für die Vorbeugung von Straftaten zuständigen Behörden ausreichende Werkzeuge für ihre Arbeit zur Verfügung stellen.
Schweden kann auf große Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität und der Aufklärung einzelner schwerer Verbrechen mit Hilfe von aufbewahrten Verkehrsdaten verweisen. Das gilt auch für einige andere Mitgliedstaaten. Die Notwendigkeit und Angemessenheit eines Rahmenbeschlusses ist von diesen vier Mitgliedstaaten jedoch nicht ausreichend beleuchtet worden. Daher schulden die vier Mitgliedstaaten bzw. die Kommission uns noch gute Beispiele, bei denen die Aufbewahrung von Verkehrsdaten Bedeutung für die Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus hatte. Ferner müssen sie die Angemessenheit und Notwendigkeit gesetzlicher Bestimmungen in diesem Bereich in Bezug auf die möglichen Auswirkungen für die Privatsphäre verdeutlichen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Die Juniliste ist für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus und sonstiger schwerer grenzüberschreitender Straftaten. Dies sind jedoch Fragen, die die zwischenstaatliche polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und somit den Bereich des dritten Pfeilers betreffen. Daher sind sie von den Mitgliedstaaten im Rat und nicht von überstaatlichen EU-Institutionen zu entscheiden. Die Auswertung der Verhandlungsergebnisse und die Einforderung der Verantwortung obliegt daher den nationalen Parlamenten und nicht dem Europäischen Parlament. Aus diesem Grunde kann die Juniliste die Änderungsanträge des Parlaments nicht unterstützen, obwohl wir einige von ihnen im schwedischen Reichstag inhaltlich befürworten würden.
Was den Bericht A6-0162/2005 betrifft, so unterstützen wir die Initiative Schwedens für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU.
Anna Hedh (PSE),schriftlich. (SV) Wir unterstützen den Bericht Bösch zur Betrugsbekämpfung in den meisten Teilen. Die unterschiedlichen Tabaksteuern in den EU-Mitgliedstaaten führen, wie in Ziffer 33 und 36 angeführt, zu verschiedenen Problemen, u. a. zum Zigarettenschmuggel. Diesen Aussagen stimmen wir zu, wenden uns aber gegen eine weitere Senkung der Tabaksteuern. Preissenkungen bei Tabak erhöhen den Verbrauch und haben damit negative Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Unseres Erachtens gibt es bessere Methoden zur Lösung des Schmuggelproblems. Ebenso wenig können wir die Forderung unterstützen, die Zolldienststellen mit mobilen Einsatzkräften auszurüsten oder die Zuständigkeit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen um den Bereich der Zollermittlungen auszuweiten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Trotz des technischen Aspekts, den der Berichterstatter in diesen Bericht einzubringen versuchte, spielt diese Frage bei dem uneingeschränkt „offenen und wettbewerbsbasierten Markt“, den wir anstreben, eine wesentliche politische Rolle.
Bei der Beschäftigung mit dieser Frage treten grundlegende politische Aspekte zutage, die wiederum zu Fragen führen, die sich politisch unterscheiden – oder unterscheiden können – und in einen Topf geworfen werden.
Die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen, indem gewährleistet wird, dass die Verwaltung ohne Verschwendung und Betrug erfolgt, ist eine Sache. Eine ganz andere ist die Bekämpfung von Betrug (wenn auch mit einer gemeinsamen Zone in Bezug auf Betrug innerhalb der Einrichtungen der „Gemeinschaften“) in Form von Steuerhinterziehung aller Art, von Parallel- und Schwarzmärkten und von illegalem Handel verschiedenster Art.
Von den zahlreichen wichtigen Punkten, die im Bericht angesprochen werden, möchte ich die Tatsache herausstreichen, dass die Mitgliedstaaten neue Kompetenzen erhalten haben, während ihnen einige ihrer früheren Aufgaben genommen wurden, indem öffentliche Arbeitnehmer auf Dauer aus ihrem Amt entfernt und entlassen und Privatfirmen angeheuert wurden, die nun einen Teil dieser Arbeit erledigen.
Was diese wesentliche politische Frage anbelangt, so möchte ich die im Bericht genannte „Übertragung von Aufgaben des europäischen öffentlichen Dienstes an Privatfirmen“ kritisieren.
Carl Lang (NI),schriftlich. – (FR) Der Terrorismus war einst die Waffe der revolutionären kommunistischen Internationale. Er wird jetzt von der islamischen revolutionären Internationale genutzt, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die westliche Zivilisation zu zerstören und in der ganzen Welt und vor allem in Europa islamische Republiken zu gründen. Mit der Massenzuwanderung von Moslems haben unsere Regierungen den Import der politisch-religiösen Bürgerkriege nach Europa zugelassen, die in Nordafrika und im Nahen Osten toben.
Mit den Mitteln des gewaltsamen oder gewaltlosen Terrorismus versuchen die Islamisten, für die Zwecke ihrer Revolution einerseits die Kontrolle über die moslemischen Massen zu erlangen und andererseits unsere Nationen zu paralysieren. Die Wahlniederlage der Regierung Aznar in Spanien, die als islamistenfeindlich galt, nur wenige Tage nach dem von marokkanischen Einwanderern ausgeführten Anschlag vom 11. März 2004, war Teil dieser Strategie. Gleiches gilt für das Attentat auf den holländischen Filmemacher Théo van Gogh.
Forderungen nach dem Tragen des moslemischen Kopftuchs und nach Halal-Gerichten in Schulkantinen sind erste Schritte in diesem subversiven Prozess, an dessen anderem Ende der Massenterrorismus steht.
Solange wir nicht die Realität dieser Gefahr erkennen, werden die islamischen Terroristen ihren revolutionären Dschihad verfolgen.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE),schriftlich. (SV) Die Delegation der Moderaten Sammlungspartei hat heute gegen die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft gestimmt, wie sie von Frau Díez Gonzáles im Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Aktionsplan der Europäischen Union gegen den Terrorismus vorgeschlagen wurde.
Nach Ansicht der Delegation der Moderaten Sammlungspartei sollten Staatsanwaltschaften auf nationaler Ebene arbeiten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM),schriftlich. (SV) Vorbeugung, Bereitschaft und Einsätze im Zusammenhang mit Terrorangriffen sind wichtig und notwendig. Dass solche Maßnahmen zur Definition und Durchführung eines europäischen politischen Projekts führen müssen, ergibt jedoch keinen Sinn. Die Opfer des Terrorismus können besser unterstützt werden als durch die Einrichtung einer weiteren Europäischen Agentur. Wir wenden uns außerdem dagegen, Terrorangriffe und andere tragische Ereignisse für die Erweiterung von Macht und Einfluss der EU-Institutionen auszunutzen.
Aus diesem Grunde hat die Juniliste gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL),schriftlich.(PT) In diesem Bericht werden nicht die Ursachen des Terrorismus angesprochen, wie beispielsweise die wesentliche Verschlechterung der Weltlage, die durch die Militarisierung der internationalen Beziehungen geförderte Spirale der Gewalt, die Angriffe auf die Souveränität von Staaten und Menschen – mit anderen Worten: Staatsterrorismus –, die Ausbeutung durch ungezügelten Kapitalismus, die menschenverachtende Verschärfung der sozialen Ungleichheit und die Millionen Menschen, die in katastrophalen Verhältnissen leben.
Unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“ wird vorgeschlagen, ein ganzes Informationsnetz zu schaffen und auszubauen sowie Sicherheitsorganisationen einzurichten, die zentral auf europäischer Eben arbeiten – also „supranationale“ Strukturen aufzudrücken, um die Zusammenarbeit zwischen souveränen Ländern zu umgehen –, wodurch repressive Maßnahmen gefördert werden, die Teil umfassenderer Strategien zur Verfestigung einer ungerechten Weltordnung sind, die auf der permanenten Anwendung von Gewalt, andauerndem Wettrüsten und der Ausnutzung wirtschaftlicher und finanzieller Vorherrschaft beruht.
Darauf beruhen die inakzeptablen Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über den Austausch personenbezogener Daten, die untragbare Kriminalisierung von Organisationen, die für die Grundrechte eines Volkes wie das Recht auf Souveränität und Unabhängigkeit kämpfen, und die nicht hinnehmbaren Angriffe auf souveräne Länder.
Aus diesem Grund hat unsere Fraktion gegen den Bericht gestimmt.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Paket der acht Bericht, die dem Europäischen Parlament heute vorgelegt worden sind, stellt eine Konkretisierung der so genannten EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung dar und dient der Stärkung der Politik zur Wahrung der Interessen des Großkapitals gegenüber der erstarkenden Volksbewegung und dem Widerstand des Volkes gegen den Imperialismus.
Der Bericht Oreja bemüht sich, die Notwendigkeit der Eskalation dieser Politik sowie den in Übereinstimmung mit der amerikanischen imperialistischen Präventivkriegsdoktrin vorgenommenen Übergang zum Stadium der Präventivmaßnahmen gegen den Terrorismus zu begründen.
Gleichzeitig benutzt er den „islamischen Terrorismus“, um auf geschickte Weise eine erweiterte Definition terroristischer Aktivitäten und terroristischer Gruppen einzuführen, womit natürlich die Bewegungen und Organisationen gemeint sind, die sich gegen das herrschende Regime stellen bzw. es bekämpfen.
Der Bericht versucht, indem er das Thema „Terrorismus“ als größte Gefahr darstellt, die Arbeitnehmer offensichtlich abzulenken und sie dazu zu bringen, die vorgeschlagenen autokratischen Maßnahmen zu akzeptieren und die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass sie der Schaffung neuer repressiver Einrichtungen und Unterdrückungsmechanismen zustimmt.
Die Arbeitnehmer und Bürger Europas werden in Antwort auf die schmerzhaften Bemühungen der EU, ihre Unterdrückungsmaßnahmen und -mechanismen gegen die Volksbewegung zu verstärken, Ungehorsam auf nationaler Ebene praktizieren, ihren Kampf forcieren und die Koordinierung ihrer Aktivitäten optimieren, um diesen Bestrebungen Einhalt zu gebieten.
Tobias Pflüger (GUE/NGL),schriftlich. Auch der Bericht Oreja A6-0166/2005 „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum 'Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion' (2005/2043(INI)), als Teil des heute im Europäischen Parlaments verabschiedeten „Anti-Terror-Pakets, verfolgt die Absicht, einen Rechtsraum zur Antiterrorbekämpfung auch mittels gegenseitiger Anerkennung von Urteilen, polizeilichen Maßnahmen und des Austauschs von Informationen von Polizei und Geheimdiensten herstellen zu wollen: Damit drohen die Grundrechte auf der Strecke zu bleiben. Dabei war diese Vorgehenswiese in den Mitgliedstaaten seit der Etablierung des Europäischen Haftbefehls zunehmend in die Kritik geraten. Denn was mit der Formulierung der „gegenseitigen Anerkennung“ auf den ersten Blick recht harmlos daherkommt, hat es in sich. Dies zeigen bereits die ersten Erfahrungen mit diesem Haftbefehl. Soll eine Person in ein anderes EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden, so ist keine rechtliche Prüfung mehr möglich.
Besonders kritisch im Oreja-Bericht ist
- der angestrebte „Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Polizei- bzw. Geheimdiensten“;
- der angestrebte „Austausch von Informationen über verdächtige Terroristen und ihre Organisationen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen“;
- die Förderung einer zunehmenden Spezialisierung „von EUROPOL und EUROJUST beim Kampf gegen den Terrorismus“.
Demokratische Kontrolle von Strafverfolgungsbehörden, ein wirksamer Datenschutz und die horizontale Gewaltenteilung sind hierbei Fehlanzeige.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht steht vollkommen im Einklang mit den Bemühungen, die Bevölkerung unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zu desorientieren und zu terrorisieren.
Er schließt sich der Mitteilung der Kommission an, die die Mitgliedstaaten auffordert, eine Liste von Einrichtungen (auch in Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen) zu erstellen, die als „kritische Infrastrukturen“ (private, Regierungs- und gemeinnützliche Einrichtungen) angesehen werden. Davon sind folgende Bereiche betroffen: Energie, Kommunikation, Banken, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel, Wasser, Verkehr, öffentliche Verwaltung usw. Die Großindustriellen – sowohl die Besitzer von Unternehmen als auch Verbände, wie der Griechische Unternehmerverband – werden zu gleichberechtigten Partnern des Staates aufgewertet, und das in einem Sektor, der (zumindest formell gesehen) unter die Zuständigkeit des Staates fällt. Sie erhalten Zugang zu sämtlichen Informationen über eventuelle Gefahren von „Terroranschlägen“ und helfen bei der Ausarbeitung der Anti-Terrorstrategie. All dies wird eingebunden in ein „Europäisches Programm zum Schutz kritischer Infrastruktur“ (EPCIP), während für die Sammlung und den Austausch sämtlicher Informationen, die für das Frühwarnsystem für Krisen und Notfälle relevant sind, ein anderes Spionagenetzwerk (ARGUS) geschaffen wird.
Die vorstehend genannten Maßnahmen dienen in Verbindung mit dem Europäischen Anti-Terrorgesetz unter anderem dazu, die Voraussetzungen zu schaffen, um jedwede Form des Kampfes der Arbeiter- und Volksbewegung als terroristische Aktivität einzustufen.
Das Bemühen des Berichterstatters, die Gefahren durch Naturkatastrophen mit einzubeziehen, sowie die Bezugnahme auf die Achtung der Grundrechte stellen ein Alibi für die Durchsetzung neuer autokratischer Maßnahmen dar.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE),schriftlich. (SV) Die Delegation der Moderaten Sammlungspartei hat heute gegen die Schaffung eines europäischen Strafregisters und aus dem gleichen Grunde gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt..
Luís Queiró (PPE-DE),schriftlich.(PT) Der Terrorismus, daran darf kein Zweifel bestehen, ist die Diktatur dieses Jahrhunderts, und er sollte unermüdlich bekämpft werden.
Die Ereignisse in den letzten Jahren haben zu einem allmählichen Erwachen geführt, und diese neue Wachsamkeit hat, wie diese Aussprache beweist, weder nachgelassen noch aus den Augen verloren, worum es geht.
Wir wissen, dass unsere Lebensweise, unsere Gesellschaft und unsere Freiheit bedroht sind. Wir wissen auch, dass unsere größten Tugenden wie die Freiheit, die Achtung des Individuums und die Solidarität zu Schwachstellen bei der Terrorismusbekämpfung führen können. Daher ist es unerlässlich, dass wir stets ein ausgewogenes Verhältnis schaffen zwischen dem, was wir opfern müssen, und dem, was für die Beibehaltung unserer Lebensweise unverzichtbar ist.
In diesem Zusammenhang und angesichts der erzielten Fortschritte, des breiten Engagements, der aufgetretenen Schwierigkeiten, der erforderlichen Änderungen und der Hinweise auf die noch immer bestehenden Unzulänglichkeiten sollten die Aussprache über dieses Thema und die anderen Berichte in der Plenartagung aus dem gleichen Blickwinkel behandelt werden. Denn schließlich wurde hier ein deutliches Zeichen gesetzt: Wir wissen um die Gefahr, wir wissen, dass etwas unternommen werden muss, und wir wissen, was nicht gefordert werden kann und nicht gefordert werden sollte, auch nicht im Namen der Terrorismusbekämpfung.
22. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 12.50 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES Präsident
23. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
24. Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen: siehe Protokoll
25. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht von Reimer Böge im Namen des Nichtständigen Ausschusses zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union (2007-2013) über die politischen Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013 (2004/2209(INI)) (A6-0153/2005).
Auch wenn es nicht so aussieht, ist dies ein Thema von überaus großer Bedeutung für die Zukunft der Union.
(Beifall)
Ich gehe davon aus, dass die ungewöhnlich geringe Zahl von Abgeordneten auf eine Veranstaltung zurückzuführen ist, wahrscheinlich auf irgendeine Zusammenkunft der Fraktionen, denn die Präsidentschaft muss ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass hier offenbar in ungewöhnlicher Einmütigkeit unter allen Fraktionen dafür gesorgt wird, dass nur so wenige Mitglieder an dieser Sitzung zu solch einer wichtigen Aussprache teilnehmen. Ich kann das nur bedauern und mich nach dem Grund fragen. Wenn diese eklatante Abwesenheit nur bei einer Fraktion auftreten würde, könnte es vielleicht einen guten Grund dafür geben, aber da es alle Fraktionen gleichzeitig betrifft, erhebt sich die Frage, warum.
Auf jeden Fall können wir die Sitzung nicht unterbrechen. Herr Barroso, Herr Minister, wir müssen fortfahren. Die Medien werden ohne Zweifel weitermelden, was Sie uns sagen.
Reimer Böge (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr amtierender Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife gleich das auf, was Sie, Herr Präsident, eben angesprochen haben. Es mag ja so sein, dass wir, nachdem der Nichtständige Ausschuss meinen Bericht mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen hat, morgen ein ähnliches Ergebnis zu erwarten haben und insofern der Druck ein bisschen aus dem Kessel ist.
Mit dem Beschluss vom 15. September zur Einsetzung des Nichtständigen Ausschusses hat dieser Ausschuss die Aufgabe erhalten, eine Verhandlungsposition zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Europäischen Union zu erarbeiten. Nach siebenmonatiger Arbeit legen wir Ihnen heute unseren Vorschlag für eine Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments vor. Dass dieses Ergebnis im Nichtständigen Ausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit zustande kommen konnte, war nur aufgrund einer bei allen Gegensätzlichkeiten, die es da noch geben mag, sehr engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit möglich.
Deswegen möchte ich zunächst einmal Ihnen, Herr Präsident, als Vorsitzender des Nichtständigen Ausschusses, insbesondere den Koordinatoren und den besonders engagierten Kollegen, die für die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse zuständig waren, ganz herzlich für diese monatelange gute Zusammenarbeit danken. Ich möchte insbesondere auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats danken, die alle zusammen für uns alle eine ganz phantastische Arbeit geleistet haben.
(Beifall)
Wir können mit diesem Bericht in Anspruch nehmen, dass wir mit 22 Arbeitsdokumenten, die wir diskutiert haben, mit Diskussionen mit 17 mitberatenden Ausschüssen und – darauf lege ich großen Wert – auch Anhörungen mit Delegationen der nationalen Parlamente, die wir durchgeführt haben, die Institution sind, die die Kommissionsvorschläge am sorgfältigsten und am intensivsten inhaltlich analysiert und bewertet hat. Insofern ist das Ergebnis, das wir Ihnen heute vorlegen, eine tragfähige und in sich schlüssige Gesamtlösung.
Ohne die Zustimmung des Parlaments wird es keine Finanzielle Vorausschau geben. Wir wollen eine Lösung, aber auch nicht um jeden Preis. Wir folgen in Teilen den Vorschlägen der Kommission, wo wir sie für richtig halten, insbesondere in der Lissabon-Strategie im Sinne von mehr Wachstum und Beschäftigung. Wir kürzen dort, wo es sinnvoll ist, ohne dass wir dadurch den Integrationsprozess gefährden. Wir setzen eigene politische Prioritäten, und wir wollen nicht nur über die nackten Zahlen diskutieren, sondern die haushaltsjährlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Vereinfachung der Programme ganz zwingend verbessern. Wir haben versucht, in dem Spannungsverhältnis zwischen Mehrwert und Subsidiarität, in dem wir gleichzeitig immer auch der Haushaltsdisziplin verpflichtet sind, einen Weg zu finden.
Wir haben uns auch für eine Parallelität zwischen der Laufzeit der Finanziellen Vorausschau einerseits und der Mandatszeit des Europäischen Parlaments sowie der Amtszeit der Kommission andererseits im Sinne demokratischer Legitimation ausgesprochen. Wir wollen eine zwingende Vereinfachung der Programme, eine Reform der Haushaltsordnung, und wir bestehen darauf, dass bei der neuen Gesetzgebung der Mehrjahresprogramme in jedem einzelnen Punkt – beispielsweise auch im außenpolitischen Bereich – die Rechte des Parlaments ganz grundsätzlich und grundlegend gewahrt werden.
Eine Lösung auf der Ausgabenseite wird nur machbar sein, wenn es gleichzeitig kurz- und langfristige Lösungen bei Eigenmitteln, Korrekturmechanismen im Sinne eines verbesserten internen Gleichgewichts des Haushalts gibt. Wenn wir ein Mehr an Forschung und Entwicklung sowie lebenslanges Lernen an unsere Fahnen heften, dann erwarten das die Bürger von uns. Wenn wir gleichzeitig sagen: wir stehen zur Kohäsionspolitik – wohl wissend, wie die Debatte im Rat derzeit abläuft –, und gleichzeitig feststellen müssen, dass wir es in den aktuellen Debatten im Rat über die Unionsbürgerschaft – Schutz der Bürger im Innern, Schutz der Außengrenzen – und in der Frage der EU als globaler Partner offenkundig mit einer chronischen Unterfinanzierung zukunftsweisender Politikbereiche zu tun haben, dann wird dies eine der schwierigen Verhandlungen sein, die wir mit dem Rat noch zu führen haben werden.
Angesichts dieser schwierigen Debatte und der Erfahrung mit der Agenda 2000 ist ein neues Instrument für Reserven und Flexibilitäten auf der Grundlage bereits existierender Vereinbarungen für uns bei den anstehenden Verhandlungen ein ganz essenzielles Thema. Alles in allem kommen wir zu Zahlen, die letztendlich 1,18 bei Verpflichtungen und 1,07 bei den Zahlungsermächtigungen bedeuten.
Ich bitte Sie alle, morgen diesem Bericht so zuzustimmen, wie es der Nichtständige Ausschuss empfohlen hat. Dies stärkt unsere Verhandlungsposition. Wir geben auch der Kommission mehr gestalterische Möglichkeiten in einem schwierigen Prozess der europäischen Integration. Über die Finanzielle Vorausschau sollte es – wenn schon nicht ganz, dann doch wenigstens teilweise – gelingen, im Sinne eines bürgernäheren und zukunftsorientierten Europa einen wichtigen Akzent zu setzen.
(Beifall)
Nicolas Schmit,amtierender Ratspräsident.(FR) Herr Präsident! Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, vor Ihrer Abstimmung über den Entschließungsantrag zur künftigen Finanziellen Vorausschau im Parlament heute Nachmittag das Wort ergreifen zu können. Entsprechend den dem Europäischen Parlament durch den Vertrag übertragenen Haushaltsbefugnissen räumt der luxemburgische Vorsitz einem offenen und freimütigen Dialog mit dem Parlament auf diesem Gebiet höchste Priorität ein. Es geht hier um eine der für die EU gegenwärtig wichtigsten Fragen, die sich zudem zu einem Zeitpunkt stellt, da die Europäische Union einfach nicht scheitern darf.
Dem Nichtständigen Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union, dessen Vorsitzender Sie waren, Herr Präsident, möchte ich unseren Dank für die von ihm geleistete Arbeit aussprechen. Unser Dank gilt auch dem Berichterstatter für seine Bemühungen. Ihr Beitrag zu dieser vielschichtigen und, gelinde gesagt, politisch brisanten Debatte war in zweifacher Hinsicht wichtig. Erstens hat das Parlament Realismus an den Tag gelegt und einen konsequenten Ansatz vertreten. Zweitens legen Sie mit diesem Bericht und dem Entschließungsantrag gewissermaßen die großen Parameter für die nach der Ratstagung zu führenden Verhandlungen fest, die für die Finanzielle Vorausschau letztlich genauso entscheidend sein werden wie die nächste Woche im Europäischen Rat stattfindenden Verhandlungen. Wie der Vorsitz bei jeder Gelegenheit deutlich macht, ist diese erste Verhandlungsrunde im Rat nur ein erster Durchgang, und die Finanzielle Vorausschau bedarf auch der Zustimmung Ihres Parlaments.
Wie ist der Stand der Verhandlungen im Rat? Lassen Sie mich Ihnen darlegen, wie wir die Situation im Rat sehen und wie wir die Beratungen über diese Frage vorzubereiten gedenken, die vor allem auf der Tagung des Europäischen Rates nächste Woche geführt werden sollen. Zunächst möchte ich betonen, dass der Vorsitz nach wie vor entschlossen ist, beim Treffen des Europäischen Rates nächste Woche eine Einigung zu erzielen. Wir sollten uns durch nichts von dem wichtigen Ziel abhalten lassen, die Europäische Union mit den erforderlichen Mitteln zur Erfüllung der in den kommenden Jahren anstehenden Aufgaben auszustatten. Der Abschluss einer Übereinkunft im Juni ist die beste Möglichkeit, ein positives Zeichen zu setzen, und die einzige Möglichkeit, den Umfang dieser Mittel rechtzeitig genug zu bestimmen, um die verschiedenen Instrumente und Gesetzgebungsprogramme zu gegebener Zeit verabschieden sowie zur Anwendung bringen zu können. Die Union muss heute mehr denn je beweisen, dass sie ihre vollständige Entscheidungsfähigkeit bewahrt hat und in einem für ihr einwandfreies Funktionieren so entscheidenden Bereich wie der Finanziellen Vorausschau und mithin der Haushaltspolitik für die kommenden Jahre weiterhin zur Kompromissfindung imstande ist.
Sie kennen die bei den letzten Verhandlungen unter deutschem Vorsitz erfolgreich angewandte Methode des Verhandlungsrahmens, dank derer eine Einigung in Berlin erzielt werden konnte. Dieser Rahmen ermöglichte es uns, das Spektrum der potenziellen Lösungen nach und nach einzuengen und zu einer endgültigen Übereinkunft zu kommen. Die jüngste Version dieses Verhandlungsrahmens datiert von Ende letzter Woche und wird von den Außenministern auf ihrem Konklave am kommenden Sonntagabend geprüft werden. Zur gleichen Zeit trifft sich der Präsident des Europäisches Rates mit seinen Amtskollegen zu bilateralen Gesprächen, um die jeweiligen Schwierigkeiten zu erörtern und zu versuchen, die Grundlage für einen allseits tragfähigen Kompromiss zu schaffen.
Auf einige Aspekte dieser jüngsten Version des Verhandlungsrahmens möchte ich Sie aufmerksam machen. Ferner werde ich zu diversen Punkten in Ihrem Bericht und dem Entschließungsantrag zur Finanziellen Vorausschau Stellung nehmen.
Erstens haben wir noch vor den Beratungen auf der April-Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ deutlich gesagt, dass in allen Bereichen Kürzungen, die manche für bedauerlich und andere für unumgänglich halten, notwendig sind, um ein Gleichgewicht zwischen den recht unterschiedlichen Standpunkten hinsichtlich der endgültigen Ausgabenobergrenzen zu finden. Dies steht übrigens nicht in einem völligen Widerspruch zu den Überlegungen Ihres Ausschusses. Die jüngste Version des Verhandlungsrahmens enthält erstmals Zahlen für jede Rubrik. Der Gesamtbetrag von 870 Milliarden Euro, zu dem wir gelangt sind und der 1,06 % des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union entspricht, kommt alles in allem den Zahlen nahe, die besprochen worden sind. Obwohl dieser Gesamtbetrag unter dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag liegt, stellen die Zahlen für jede Rubrik gegenüber 2006 dennoch eine durchschnittlich Steigerung zwischen 5 und 18 % jährlich dar. Deshalb kann niemand unsere Entschlossenheit in Zweifel ziehen, auch künftig die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die Unionspolitiken weiter voranbringen zu können. Fakt ist zudem, dass sich der sehr schwache Anstieg des Volumens der nationalen Haushalte, der nicht außer Acht gelassen werden darf, zwangsläufig auf den EU-Haushalt auswirkt.
Zweitens ging es bei den Beratungen im Rat hauptsächlich um Rubrik 1 b), d. h. die Kohäsionspolitik. Im Gegensatz zu manchen Behauptungen wurden nicht im Besonderen bei dieser Rubrik Kürzungen vorgenommen. Wir haben aus dieser Rubrik keine Ausgleichsvariable für ein minimalistisches Haushaltspaket gemacht. Der Vorsitz teilt nämlich die Auffassung des Parlaments, dass die Kohäsionspolitik Ausdruck der internen Solidarität der Union ist. Infolgedessen tut der Vorsitz alles in seiner Macht Stehende, um die Kürzungen in diesem Bereich auf ein Minimum zu begrenzen. Die Ausgaben für diese Rubrik gemäß der letzten Version des Haushaltsrahmens stellen insgesamt 0,37 % des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union dar.
Der Vorsitz hat jedoch zu den Mechanismen der Mittelzuweisung für die Kohäsionspolitik einige Änderungen vorgeschlagen. Er tat dies, nachdem sich bei den Diskussionen – nicht ohne Schwierigkeiten, wie ich erwähnen muss – allgemein ergeben hatte, dass man den Finanzmitteln für die am wenigsten wohlhabenden Regionen und Mitgliedstaaten Vorrang einzuräumen wünscht. Der Ansatz des Vorsitzes beruht daher auf dem Solidaritätsgrundsatz, indem sichergestellt wurde, dass die Mittel denen zufließen, die ihrer am meisten bedürfen. Dazu mussten ein geringfügig höherer Prozentsatz der Mittel der Rubrik „Kohäsion“ dem Konvergenzziel zugewiesen und die Obergrenzen angepasst werden, damit die Mittel dorthin gehen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Ich weiß, dass einige Länder und Regionen mit diesem Ansatz nicht zufrieden sind. Der Vorsitz wird ihre Einwände weiter zur Kenntnis nehmen. Zwar sind noch Anpassungen möglich – und wir arbeiten täglich daran –, doch sind wir Zwängen unterworfen, die uns nur einen sehr begrenzten Spielraum lassen.
Drittens ist dem Vorsitz bewusst, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung im März ehrgeizige Ziele zur Neubelebung der Lissabon-Strategie gesetzt hat, die zusätzliche Finanzmittel erfordern. Wir alle sind den auf die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgerichteten Zielen verpflichtet. Wir allen wollen die Forschung in der Union weiter intensivieren. Darüber hinaus wissen wir, dass die durchzuführenden Sozial- und Wirtschaftsreformen von der Union flankiert werden müssen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen bleibt für uns alle eine wichtige Priorität, ebenso wie die allgemeine und berufliche Bildung. Der Vorsitz hat zwar die von der Kommission vorgeschlagenen Beträge gekürzt, gleichwohl ist die Steigerungsrate gegenüber dem jetzigen Zeitraum noch immer erheblich: 8 % realer Zuwachs jährlich. Unter den nationalen Haushalten gibt es kaum einen – ich kenne jedenfalls keinen –, in dem solche zusätzlichen Anstrengungen unternommen werden.
Das Gleiche gilt für Rubrik 3 a), Freiheit, Sicherheit und Recht. Dieses Ziel ist ebenfalls vorrangig, weil damit den einschlägigen Anliegen der Bürger entsprochen wird. Unser letzter Vorschlag sieht eine reale Steigerung von jährlich 18 % gegenüber 2006 vor, was eine Zunahme um fast 200 % über einen Zeitraum von sieben Jahren bedeutet. Die Zuwachsraten für die Außenbeziehungen, namentlich zur Erreichung des Unionsziels der globalen Partnerschaft, liegen real noch immer bei 5 %, und wir haben nicht wie Sie den EEF in den EU-Haushaltsplan einbezogen.
Viertens wird in der letzten Version des Verhandlungsrahmens etwas ausführlicher auf die Frage der Ressourcen eingegangen. Der Erfolg des Europäischen Rates wird ganz ohne Zweifel von einer Einigung sowohl über die Ausgaben als auch über die Einnahmen abhängen. Bei seiner Suche nach einer Lösung hat der Vorsitz die Schlussfolgerungen von Fontainebleau von 1984 – ich werde nicht Fontainebluff sagen, wie Herr Juncker – als Ausgangspunkt genommen. Hinsichtlich der Einnahmen werden die Verhandlungen nur dann zu einem Erfolg führen, wenn für den britischen Beitragsrabatt eine zufriedenstellende Lösung gefunden worden ist. In diesem Zusammenhang schlägt der Vorsitz vor, dass der diesem Land eingeräumte Nachlass 2007 dem nominalen Durchschnittsrabatt in den sieben Jahren unmittelbar vor der letzten Erweiterung entspricht und dann ab dem folgenden Jahr abgeschmolzen wird. Dies halte ich für einen fairen Vorschlag, denn die Erweiterung unserer Union bedeutet, dass uns allen eine Solidaritätsanstrengung abverlangt wird.
Ebenfalls gemäß den Schlussfolgerungen von Fontainebleau, in denen das Problem der andere Länder betreffenden Haushaltsungleichgewichte aufgeworfen wurde, hat der Vorsitz überdies vorgeschlagen, während des Zeitraums 2007-2013 Sondermaßnahmen für drei Länder einzuführen, nämlich Deutschland, die Niederlande und Schweden. Diese Maßnahmen würden in einer Senkung der MwSt.-Anteile bestehen, die nach dem Vorschlag des Vorsitzes ganz allgemein auf 0,3 % eingefroren werden sollen. Bevor eine Lösung gefunden wird, sind selbstverständlich noch weitere Einzelheiten zu prüfen, die keineswegs immer von geringer Bedeutung und die oftmals heikel sind. Nach Überzeugung des Vorsitzes stellt dieser Ansatz jedoch die realistischste Grundlage einer späteren Übereinkunft dar, sofern jeder gewillt ist, zu einem erfolgreichen Abschluss zu gelangen, und genügend politischen Willen unter Beweis stellt.
Dies sind die Hauptelemente des jüngsten Vorschlags, der den Mitgliedstaaten übermittelt wurde und der am Sonntag in Luxemburg geprüft wird. Er bildet die Basis für eine Einigung im Rat. Anschließend wird es Aufgabe des Rates und des Parlaments sein, ihn im Rahmen einer Interinstitutionellen Vereinbarung in die Finanzielle Vorausschau umzusetzen.
(Beifall)
José Manuel Barroso,Präsident der Kommission. (PT) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst den Nichtständigen Ausschuss, seinen Vorsitzenden und seinen Berichterstatter zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen.
Die Genauigkeit und Qualität der Beurteilung, gepaart mit der ausgezeichneten Debatte im Nichtständigen Ausschuss, verdeutlichen den Wunsch des Parlaments, zu dieser äußerst wichtigen Aussprache über die Finanzielle Vorausschau einen positiven Beitrag zu leisten.
Meiner Ansicht nach ist das Engagement des Parlaments von ausschlaggebender Bedeutung, denn das politische Projekt Europas steht auf dem Spiel. Die Aufgabe besteht nun darin, unseren politischen Willen in eine finanzielle Verpflichtung umzusetzen, und es freut mich sehr, zu sehen, mit welcher Entschlossenheit und Bestimmtheit das Parlament über die Mittel urteilt, die die Union zur Verwirklichung ihres Projekts benötigt.
Ähnlich erfreut stelle ich fest, dass der dem Parlament vorliegende Entschließungsantrag beweist, dass ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Ansichten der Kommission und des Parlaments herrscht. Die Tatsache, dass Kommission und Parlament auf der gleichen Wellenlänge liegen, überrascht mich nicht. Wir haben uns für dieselbe Methode entschieden – nämlich unser politisches Projekt und unsere vorrangigen Maßnahmen zu benennen und dann die Mittel und das entsprechende Haushaltsinstrument für die Umsetzung dieser Entscheidungen zu beschließen.
Ich bin noch immer der Ansicht, dass dies das geeignetste Mittel ist, die europäischen Steuerzahler davon zu überzeugen, dass ihr Geld sinnvoll verwendet wird.
(FR) Meine Damen und Herren! Ich teile die Überzeugung des Parlaments, dass wir alle im Geiste der Interinstitutionellen Vereinbarung arbeiten müssen, die den Rahmen der Finanziellen Vorausschau bildet. Wie der Vertreter des Rates, den ich begrüße, soeben hervorgehoben hat, handelt es sich bei der Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau nicht um eine Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb des Europäischen Rates. Sie ist eine Übereinkunft zwischen unseren drei Institutionen, die gemeinsam die Verantwortung dafür tragen und jeweils einen maßgeblichen Anteil an ihrer Ausarbeitung haben. Diese Interinstitutionelle Vereinbarung ist der Ausdruck einer Partnerschaft zwischen Rat, Parlament und Kommission. Die heutige Annahme des Standpunkts des Parlaments und der institutionelle Trilog am kommenden Mittwoch stellen meines Erachtens Schlüsseletappen auf dem Weg zum Zustandekommen einer Vereinbarung dar. Und ich halte es für unabdingbar, dass bald eine Einigung erzielt wird.
Trotz einiger bestehender Differenzen sind unsere beiden Institutionen bei ihren jeweiligen Überlegungen zu eigentlich sehr ähnlichen Schlussfolgerungen gelangt. Ich nehme zur Kenntnis, dass der heute dem Parlament zur Prüfung vorliegende Entschließungsantrag vollständig und ausgewogen ist. Es war mir eine großes Vergnügen, mit Ihrem Nichtständigen Ausschuss diese Fragen zu erörtern, und ebenso habe ich meine zahlreichen – auch informellen – Kontakte mit dem Parlamentspräsidenten geschätzt. Erfreut stelle ich fest, dass diese Schlussfolgerungen in den Fraktionen und parlamentarischen Gruppen breite Zustimmung gefunden haben.
Ich beabsichtige nicht, nun ausführlich darauf einzugehen. Im gegenwärtigen Stadium möchte ich lediglich einen wesentlichen politischen Punkt hervorheben. Offenkundig haben wir gemeinsame Vorstellungen von der Union und den ihr als Aktionsmittel zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen. Für uns, die Organe, ist es unabdingbar, bis zum Abschluss der Verhandlungen an unserem Projekt-Bündnis festzuhalten. Angesichts der unterschiedlichen Standpunkte der Mitgliedstaaten werden die jetzt eingeleiteten Verhandlungen sehr schwierig sein, auch wenn wir volles Vertrauen in die Fähigkeit des luxemburgischen Vorsitzes haben. Dennoch halte ich es nach wie vor für notwendig und ungeachtet erheblicher Hindernisse für möglich, in den nächsten Wochen eine Übereinkunft zu erzielen. Notwendig deshalb, weil sich ohne eine Übereinkunft die Durchführung der Politikmaßnahmen verzögert und den Bürgern die von ihnen erwarteten Politiken vorenthalten würden. Selbstredend ist das gegenwärtige politische Klima nicht unbedingt günstig. Ungewissheit untergräbt oft die Kompromissbereitschaft. Eine Vereinbarung indes würde unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Beweis erbringen, dass Europa trotz der gegenwärtig ernsten Schwierigkeiten handlungsfähig ist, dass es ein Zukunftsprojekt besitzt und dieses durchzuführen imstande ist.
Mit anderen Worten wir sollten nicht länger eine Debatte führen, bei der Elemente zutage treten, die uns spalten könnten, sondern uns auf Dinge konzentrieren, die uns zusammenführen. Ferner muss denen, die glauben, Europa könnte ins Stocken geraten und in Lähmung verfallen, damit geantwortet werden, dass gehandelt wird. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten sind, so paradox dies erscheinen mag, nach meinem Dafürhalten gleichzeitig eine Chance, gemeinsam unsere ehrgeizige Zielsetzung für Europa erneut zu bekräftigen. Deshalb ist es jetzt umso dringlicher, in den kommenden Wochen einen Kompromiss zu finden. Meiner Überzeugung nach ist eine solche Einigung für uns erreichbar und muss diese Gelegenheit von uns ergriffen werden, damit Europa wieder in Gang kommt.
(EN) Herr Präsident, während sich das Parlament auf einen Standpunkt einigt, dauern die Verhandlungen im Rat noch an. Heute findet eine Tagung des Ecofin-Rates statt. Am Sonntag wird eine weitere Ministertagung stattfinden, an der ich teilnehmen werde.
Ich möchte mich kurz zu den jüngsten Vorschlägen des luxemburgischen Ratsvorsitzes äußern. Zunächst möchte ich dem Ratsvorsitz für die Energie und Entschlossenheit danken, die er in dieser Angelegenheit gezeigt hat. Man kann wohl mit Fug und Recht sagen, dass viele den Verhandlungen kaum Aussichten auf Erfolg einräumten, der Ratsvorsitz aber bewies, dass sie Unrecht hatten. Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Ratsvorsitz in dieser Sache seit Januar sehr gut war.
Aus meiner Sicht besteht die Nagelprobe darin, ob die Vorschläge zur Erreichung der politischen Ziele beitragen, die wir uns gesetzt haben. Wir können es uns nicht erlauben, noch einmal den Fehler zu machen und zuzusehen, wie die Kluft zwischen unseren politischen Versprechen und der Realität immer größer wird. In einigen Bereichen hat der Ratsvorsitz Wege gefunden, die uns weiter bringen. So wurden im Bereich der Kohäsionspolitik erhebliche Einsparungen vorgeschlagen, doch das Gesamtgleichgewicht bleibt erhalten – ein Gleichgewicht zwischen der zwingenden Notwendigkeit, im Zuge der Erweiterung neue Ressourcen zu binden, und dem Erfordernis, gleichzeitig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das Ziel der Kohäsionspolitik darin besteht, zum Zusammenhalt der gesamten Union beizutragen.
Im Bereich der Eigenmittel hat der Ratsvorsitz seinen bewährten Pragmatismus demonstriert. Der Vorschlag umfasst ein Einfrieren und eine schrittweise Senkung des britischen Rabatts sowie einen gewissen Ausgleich für Deutschland, die Niederlande und Schweden für deren übermäßige Belastung durch den Haushalt. Um der Transparenz und Fairness willen muss ich Ihnen sagen, dass das sicher keine ideale Lösung darstellt. Wie Sie wissen, hat die Kommission eine andere Lösung vorgeschlagen. Doch die dafür erforderlichen Bedingungen wurden nicht erfüllt, und die vom Ratsvorsitz anvisierte Lösung hat den Vorteil, dass sie verhindert, dass sich dieses Problem in den kommenden Jahren zu einer echten Krise entwickelt. Das ist der Stand.
Meines Erachtens können wir es uns nicht leisten, die Unionspolitiken aufs Spiel zu setzen, während wir der Illusion einer besseren Lösung nachlaufen. Wir müssen akzeptieren, dass der Ratsvorsitz eine ausgewogene Lösung gefunden hat.
Leider muss ich feststellen, dass die vom Ratsvorsitz in anderen Bereichen vorgelegten Vorschläge im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission enttäuschend und in einigen Fällen wirklich problematisch sind. Wenn man sich einige neuere Politikbereiche anschaut – wie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung, die konkretere Ausgestaltung von Freiheit, Sicherheit und Recht, neue Impulse für unsere externen Politikbereiche – dann wird man feststellen, dass diese Vorschläge für die Union mit sehr konkreten Opfern verbunden sind.
Hier geht es nicht um Zahlen, die auf dem Papier stehen, sondern um konkrete Maßnahmen, zu denen sich die Union verpflichtet hat und zu deren Umsetzung sie in die Lage versetzt werden wird.
Zunächst ein Wort zur Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum, also Rubrik 1A. Wir alle wissen, dass es dabei in erster Linie um Investitionen in wissensrelevante Bereiche geht. Wenn wir dieses Ziel nicht durch entsprechende Investitionen untersetzen, werden unsere Anstrengungen zu großen Teilen verpuffen. Natürlich ist die vom Ratsvorsitz vorgeschlagene Anhebung – im Durchschnitt ca. 37 % im Vergleich zu 2006 – nicht unbeträchtlich, zumal, wenn man sie im Gesamtkontext betrachtet. Damit wäre eine Investition in unsere Zukunft noch immer möglich. Aber seien wir uns gegenüber doch ehrlich: Damit wäre es uns nicht möglich, alle unsere Ziele zu erreichen.
Auch im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, um zu einem anderen Politikbereich zu kommen, nehmen sich die Zahlen auf dem Papier angesichts des Vorschlags, den Betrag gegenüber 2006 zu verdoppeln, großzügig aus. Betrachtet man sie jedoch vor dem Hintergrund der Erfordernisse, die sich aus dem vom Europäischen Rat gebilligten Aktionsplan ergeben, dann sieht der Fehlbetrag plötzlich nach einem echten Problem aus. Wenn dieser Vorschlag angenommen würde, müssten schwierige Entscheidungen getroffen werden.
Was unsere externen Politiken betrifft, so sind wir uns darin einig, dass Europa eine effektivere und energischere Rolle auf der Weltbühne spielen muss. Doch wenn wir diesen Vorschlägen zustimmen würden, dann müssten wir unsere Ambitionen drastisch zurückschrauben. Kürzen wir jetzt die Mittel für Vorbeitrittsmaßnahmen, für die Stabilisierung des Balkans, für die Nachbarschaftspolitik oder für humanitäre Hilfe? Das finde ich zu einer Zeit, da die Minister neue Verpflichtungen zur Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe um 20 Milliarden Euro pro Jahr bis 2010 eingehen, offen gestanden höchst beunruhigend. In diesen Bereichen laufen wir also Gefahr, unsere Zusagen und früheren Verpflichtungen nicht umfassend einzulösen.
Tröstlich stimmt mich der Standpunkt, den das Parlament im heutigen Entschließungsentwurf formuliert hat. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, das von der Kommission vorgeschlagene Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, das Erbe der Gründungsväter zu respektieren und gleichzeitig neue Politiken mit neuem Leben zu erfüllen. Ausgehend davon freue ich mich auf die enge Zusammenarbeit mit dem Parlament in den nächsten Tagen und Wochen.
Ich weiß, dass Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass wir die Konsequenzen akzeptieren müssen, wenn es uns gelingt, nächste Woche im Europäischen Rat eine Einigung zu erzielen und eine Interinstitutionelle Vereinbarung abzuschließen. Es könnte sich als unmöglich erweisen, eine Einigung zu erzielen, ohne unsere Ambitionen zurückzustecken.
Lassen Sie mich das nochmals deutlich feststellen. Wir wollen einen Konsens für den nächsten Europäischen Rat. Wir brauchen einen Konsens. Aber gleichzeitig müssen wir eine Einigung zum Billigpreis ablehnen, die auf ein abgespecktes Europa und ein abgespecktes Projekt für die europäischen Ziele und die europäische Solidarität hinausläuft. Das sollte zu einer Zeit, da wir uns intensiv um neue Impulse für Europa bemühen, keiner von uns vergessen.
Jetzt, da wir bei den Verhandlungen um die Finanzielle Vorausschau zum Endspurt ansetzen, da wir eine Vereinbarung vorbereiten, die unser Engagement für ein funktionsfähiges Europa verdeutlicht, ist eine positive Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wichtiger denn je. Gemeinsam können wir etwas bewirken – zum Wohle der Bürger Europas.
(Beifall)
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Barroso. Es ist gut, zu hören, dass Sie mit dem Vorschlag des Nichtständigen Ausschusses zufrieden sind. Vielen Dank für Ihre positive Einschätzung.
Véronique De Keyser (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. –(FR) Herr Präsident! Gestatten Sie mir zunächst einige Worte des Dankes an den Nichtständigen Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union und an seinen Berichterstatter, Herrn Böge, sowie insbesondere an Catherine Guy-Quint. Weshalb dieses Dankeschön? Erstens aus einem egoistischen Grund, weil in den Vorschlägen zu Rubrik 4, die ich als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten verteidige, eine Aufstockung um vier Milliarden Euro empfohlen wird. Ich wage dies übrigens kaum zu sagen, denn besagter Betrag entspricht tatsächlich unserer Vorstellung von einer starken Außenpolitik für die Europäische Union.
Der zweite Grund meiner Dankbarkeit ist der in dem Bericht enthaltene Vorschlag, für die Initiative für Demokratie und Menschenrechte ein klares spezifisches Programm festzulegen, das von den Nichtregierungsorganisationen unabhängig von den Regierungen ihrer Heimatländer unterschrieben werden könnte und unter der ausschließlichen Kontrolle des Parlaments stünde.
Mein drittes und keineswegs geringstes Dankeswort gilt der Senkung des Gesamthaushaltsvorschlags auf 1,18 % bei Verpflichtungsermächtigungen und auf 1,7 % bei Zahlungsermächtigungen, was dem Vorschlag der Prodi-Kommission nahe kommt. Ohne eine bestimmte Mittelausstattung werden wir weder ein vereintes noch ein erweitertes Europa schaffen. Die letzten Wahlen und jüngsten Referenden sind ein Beweis dafür. Selten bin ich mit Herrn Barroso einer Meinung, aber diesmal bin ich es, wenn ich dem Rat ganz einfach sage, dass wir durch die Überwindung unserer nationalen Differenzen eine großartige Leistung an parlamentarischer Demokratie vollbracht haben, und ich fordere den Rat auf, dem Rechnung zu tragen.
Margrietus van den Berg (PSE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. – (NL) Herr Präsident! Als Argument gegen die Verfassung wurde in den Niederlanden oft unser überhöhter Beitrag an den Gemeinschaftshaushalt angeführt. Weshalb sollten wir den größten Nettobeitrag leisten, wenn doch vier andere Mitgliedstaaten reicher sind als wir? Mit diesem Entschließungsantrag geben wir zu verstehen, dass eine – baldige – Lösung für unsere unfaire und ungleiche Position gefunden werden muss. Wir streben für jedes Land, nicht nur für die Niederlande, einen Beitrag an, der im rechten Verhältnis steht. Das „Nein“ der Niederländer zur Verfassung verdeutlicht, dass die Dinge in Europa anders laufen müssen: nicht weniger Europa, sondern ein anderes Europa. Eng damit verknüpft ist der von Herrn Böge vorgeschlagene gemäßigte Haushalt, den wir aus diesem Grund sehr zu schätzen wissen.
Das bedeutet auch, dass wir die von der Fraktion der Grünen vorgeschlagene Alternative als zu teuer und zu übereuropäisch empfinden. Ebenso wenig halte ich jedoch die von den Sechs vorgeschlagenen 1 % für einen gerechten Ausgangspunkt. Es ist nicht entscheidend, ob es nun 1 % oder 1,07 % sind: es kommt darauf an, wofür die Gelder verwendet werden und worin der Nutzen einer Regelung auf europäischer Ebene besteht. Wir wollen kein kostspieligeres Europa mit noch mehr davon, wir wollen ein anderes Europa, ein solidarisches und soziales Europa. Derzeit fließen noch zu viele Gemeinschaftsmittel in die relativ reichen Regionen, die Agrarbeihilfen belaufen sich auf fast 45 % des Haushalts, und wir vergeuden – ich bin mir sicher, Sie kennen unseren Standpunkt – täglich 200 Millionen Euro für die Sitzungen in Straßburg.
Wir müssen mehr Mittel für ein sichereres und sozialeres Europa freimachen, mehr Kofinanzierung in der Agrarpolitik durch die alten Mitgliedstaaten, die sofortige Abschaffung der Ausfuhrerstattungen in der Landwirtschaft erreichen. All das kann zusätzliche Mittel für ein sichereres und sozialeres Europa generieren. Derzeit nicht ausreichend sind die Gelder für etliche Bereiche wie Bildungsaustausch, auch für berufsbildende mittlere Schulen, Wissen und Beschäftigung, Förderungsfonds für einzelstaatliche Vorhaben zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in von Standortverlagerungen bedrohten Gebieten, Erhaltung des ländlichen Lebensraums und Naturbewirtschaftung, Grenzkontrolle, Sicherheit in Europa und Armutsbekämpfung in der Welt. Und damit komme ich zur Entwicklungszusammenarbeit.
Die Kommission hat vorgeschlagen, Entwicklungshilfe, Außenpolitik und wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammenzufassen. Das Parlament ist einstimmig dagegen, der Bericht fordert eine Trennung. Wir verlangen zudem, dass den Millenniums-Entwicklungszielen eine zentrale Stellung explizit inmitten der Entwicklungspolitik zugewiesen wird. Heute ist jeder fünfte Mensch ohne Zugang zu Grundbildung und gesundheitlicher Basisversorgung. Nach unserem Willen soll dies zentrales Anliegen der Politik werden. Die Mindestbeträge in den Vorschlägen sind Mindestbeträge, davon müssen 35 % für Grundbildung und gesundheitliche Basisversorgung ausgegeben werden. Wenn wir uns dafür entscheiden, leistet Europa einen Beitrag zu einer sichereren Welt, und Europa könnte, was diese soziale Dimension betrifft, sowohl in der EU als auch anderswo etwas ändern. Das ist der Wunsch des gesamten Parlaments.
Pierre Jonckheer (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel. – (FR) Herr Präsident! Wie mein Kollege van den Berg werde ich im Namen des Ausschusses für internationalen Handel mit meinen Ausführungen beginnen und sie dann in meiner Eigenschaft als erster Sprecher unserer Fraktion fortsetzen. Lassen Sie mich im Namen des Ausschusses sagen, dass wir dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit und für die Beratungen, wie sie im Nichtständigen Ausschuss geführt worden sind, nur danken können.
Unser Ausschuss für internationalen Handel hatte einige Empfehlungen formuliert, die ich als haushaltspolitisch besonnen bezeichnen würde und die deshalb für unseren Ausschuss umso zustimmungsfähiger sind. Eines der Elemente unseres Entschließungsantrags war meines Erachtens die Betonung der im Kontext der WTO-Verhandlungen bestehenden Notwendigkeit, die Union mittels ihres Haushalts in die Lage zu versetzen, insbesondere den AKP-Ländern Hilfe zu leisten, um somit eine gute Ausgangsgrundlage für diese Verhandlungen zu schaffen. Obwohl dieser Punkt vermutlich nicht zu den Hauptthemen der gegenwärtigen Diskussion gehört, wollen wir dennoch nachdrücklich darauf hinweisen.
Als einer der Sprecher meiner Fraktion – Frau Buitenweg, unsere Koordinatorin, wird später noch im Namen der Fraktion das Wort ergreifen – möchte ich nun zwei Bemerkungen vorbringen. Erstens, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hat deshalb einen alternativen Entschließungsantrag eingereicht hat, weil wir der Ansicht waren, dass bei diesem Zusammenspiel zu Dritt, bei diesem institutionellen Trilog, die durch unser Parlament vermittelte Botschaft die Botschaft der Kommission verstärken und die Kommissionsvorschläge unterstützen müsste und dass wir bei einigen Haushaltsposten sogar unseren Wunsch zu erkennen geben sollten, über die Vorschläge der Kommission hinauszugehen, ohne dabei die nach den Verträgen zulässigen Obergrenzen zu überschreiten. Deshalb – und darauf werden wir noch zurückkommen – wollten wir den Akzent auf einige Prioritäten setzen, insbesondere in den Bereichen ländliche Entwicklung sowie Bildung und Kultur.
Zweitens möchte ich auch einige Worte an den Ratsvorsitz richten. Selbstverständlich ist es unangebracht, sich auf den Vorsitz einzuschießen, denn wir kennen ihn, und bekanntlich tut der Vorsitz sozusagen sein Bestes. Eigentliche Zielscheibe der Kritik sollten jene Länder – die Mitglieder des Ein-Prozent-Klubs – sein, die praktisch alles auf einmal haben wollen. Unter diesem Gesichtspunkt brauchen wir eine Übereinkunft, aber eine Übereinkunft um jeden Preis ist keine Lösung. Zwischen dem Vorschlag der Kommission und dem des Rates verbleibt trotz allem noch eine Differenz von 150 Milliarden Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Enrico Letta (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Morgen wird das Europäische Parlament erstmals die Gelegenheit haben, auf die Unsicherheit, die durch den Ausgang der Referenden in Frankreich und in den Niederlanden hervorgerufen wurde, zu reagieren.
Der Bericht Böge ist ein guter Bericht; er ist ausgewogen und steht im Einklang mit dem Vorschlag der Prodi-Kommission. Er hält an einem angemessenen Haushaltsmittelniveau für die Union fest, gewährleistet für die Regionen mit Entwicklungsrückstand auch weiterhin die Unterstützung der Union, versucht, niemanden infolge der Erweiterung zu benachteiligen und zielt auf den Zusammenhalt, aber auch auf die Wettbewerbsfähigkeit ab, indem er der Forschung und der technologischen Innovation eine vordringliche Rolle beimisst. Dies sind die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgebrachten Argumente, die Herr Böge in seinem Bericht berücksichtigt hat, und dafür danke ich ihm. Gleichwohl kommt es über die möglichen Verbesserungen hinaus darauf an, den tatsächlichen und den symbolischen Wert der Annahme dieses Berichts durch das Parlament in Betracht zu ziehen.
Es wird in zweifacher Hinsicht ein positives Signal gesetzt: die Erzielung einer Vereinbarung innerhalb der festgesetzten Frist und insbesondere die Ablehnung der drastischen Kürzung der Haushaltsmittel demonstrieren die Entschlossenheit, den Versuchungen der Renationalisierung nicht nachzugeben. Dieses Votum muss wie ein Appell an den in der nächsten Woche tagenden Europäischen Rat klingen, damit er eine unserem Standpunkt möglichst nahe kommende Einigung erzielt. Wir haben allerdings nicht den Eindruck, dass der letzte Vorschlag des Rates in die richtige Richtung geht. Deshalb brauchen wir, wie Präsident Barroso gesagt hat – dessen Erklärung meine Zustimmung findet –, neuen Schwung, und dies, Herr Präsident, ist der erste entscheidende Beschluss für einen solchen neuen Schwung für die Union.
Jamila Madeira (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (PT) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich sehr, sagen zu können, dass der Vorschlag, über den wir morgen abstimmen werden, eine interne Umschichtung von 200 Millionen Euro von den transeuropäischen Energienetzen zugunsten der sozialpolitischen Agenda vorsieht, was ein wesentlicher Faktor für soziale Integration, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ist.
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Forderung, den Finanzrahmen für das Programm „Progress“ zu erhöhen, um einer effektiven Umsetzung der Strategie von Lissabon und der sozialpolitischen Agenda den Weg zu ebnen, einen Erfolg für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten darstellt. Wir hoffen nun – und ich wiederhole diese Forderung –, dass dieser Wunsch, die Mittel aufzustocken, bei den Verhandlungen mit dem Rat nicht auf taube Ohren stößt. Ich möchte allerdings auch mit einer gewissen Besorgnis erwähnen, dass der soziale Dialog und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, speziell EURES, in diesem Bericht nicht genannt werden.
Ich halte es für unerlässlich, dass die Finanzmarge in Linie 1A in der Lage sein sollte, diese Lücke zu schließen. Im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und angesichts der entscheidenden Rolle Europas bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts möchte ich allerdings meine Besorgnis darüber äußern, wie der luxemburgische Ratsvorsitz Fragen hinsichtlich des statistischen Effekts angegangen ist und möchte daher …
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)
Jutta D. Haug (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – Meine Herren Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Umwelt, unsere natürlichen Ressourcen sind ein knappes Gut, und dieses knappe Gut wollen wir unbeschadet, möglichst vermehrt an unsere Kinder weitergeben. Unser Haushalt, unsere finanziellen Ressourcen sind ebenfalls ein knappes Gut. Wir müssen uns also anstrengen, unsere umweltpolitischen Ziele möglichst effektiv und effizient zu erreichen.
In diesem Sinne hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit seine Stellungnahme erarbeitet und der Berichterstatter hat in gewohnt guter Manier der Zusammenarbeit unsere Gedanken aufgenommen. Vielen Dank dafür, lieber Reimer! Zu diesen Gedanken gehört nicht nur, dass die europäische Umweltpolitik sich als wirksames Instrument erwiesen hat, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität zu erhalten oder gar zu verbessern. Das ist unser bewahrender Teil. Zu diesen Gedanken gehört auch, zu sehen und anzuerkennen, dass Umweltpolitik zur Erreichung der Ziele von Lissabon, zur Schaffung von Arbeitsplätzen einen erheblichen Beitrag leistet. Und das ist unser nicht zu unterschätzender innovativer Teil. Deshalb hoffe ich sehr, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit uns jetzt und in Zukunft gemeinsam den strategischen Weg gehen.
(Der Präsident unterbricht die Rednerin.)
Paul Rübig (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – Herr Präsident! Zuerst möchte ich Sie bitten, dass ich Sie bitte, eine Gegeneinladung an den Rat und an die Kommission, an Herrn Schmit und Herrn Barroso, auszusprechen, den Trilog bei uns im Europäischen Parlament zu führen. Die direkt gewählten Vertreter des Europäischen Volks sollten hier sehr wohl eine Führungsrolle spielen, und diese Verhandlungen sollten im Interesse der Bevölkerung geführt werden.
Zweitens möchte ich betonen, dass sich die Kommission und der Rat ein Ziel gesetzt haben, nämlich die Lissabon-Strategie. Da geht es um Wachstum und Beschäftigung. Wachstum heißt, dass wir höhere Nettoeinkommen für die Studenten, für die Arbeitnehmer, für die Rentner, für alle. Wachstum heißt: höheres Nettoeinkommen am Ende eines Monats. Wie können wir das erreichen? Indem wir mehr Beschäftigung haben, d. h. mit mehr Beschäftigung können wir auch wieder mehr umverteilen. Deshalb ist die Barroso-Kommission eine sehr soziale Kommission. Hier unterstützt das Europäische Parlament in diesen sozialen Anliegen die Barroso-Kommission zu 100 Prozent. Deshalb bin ich neugierig, ob der Rat bereit sein wird und den Mut zur Erhöhung des Einsatzes der Mittel für die Lissabon-Strategie hat, ob es nicht nur zu einer Verdoppelung des Forschungsbudgets kommt, sondern dass man noch etwas dazu legt, dass man es ernst nimmt mit dieser Strategie, dass man sich im CIP-Programm bemüht, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, genau so wie in Telekommunikation, Infrastruktur und in den Bereichen, die dafür sorgen, dass am Ende des Monats auf dem Konto der Bürger ein höheres Nettoeinkommen steht.
Wir sollten auch dafür sorgen, einzusparen. Ich bedanke mich beim Rat, dass mit dem europäischen Abgeordnetenstatut in der Europäischen Union ein neuer Standard gesetzt wurde. Wir sollten auch schauen, dass wir den Durchschnitt der Beamtengehälter letztlich am Grundbezug der europäischen Abgeordneten orientieren. Hier sollte auch ein Einklang zwischen Rat, Parlament und letztlich auch den Abgeordneten stattfinden. Es sollte nicht zu große Disparitäten geben. Einsparen ja, aber mit klarer Zielsetzung.
Phillip Whitehead (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherpolitik. – (EN) Herr Präsident, Herr Böge hat die Möglichkeiten des nichtständigen Ausschusses kreativ genutzt, und dazu möchte ich ihn zum zweiten Mal beglückwünschen.
Ich möchte in der mir zustehenden Zeit auf einen einfachen Punkt verweisen. Wir teilen das Dilemma des Berichterstatters, dass wir nämlich nicht die Ressourcen zur Verfügung stellen können, die nötig sind, um die Bedingungen und den Lebensstil unserer Bürger zu verbessern. Das bedeutet, dass es in einigen Bereichen, für die mein Ausschuss zuständig ist, zu Einschränkungen des Verbraucherschutzes und anderer Belange kommen wird, wo wir effektiv weniger geben und mehr verlangen.
Herr Barroso sprach von einem Europa zum Billigpreis und den potenziell damit verbundenen Auswirkungen. Ich hoffe, dass dies nicht auf einen Tod durch Tausend Einschnitte hinausläuft. Ich glaube, dass wir unseren Bürgern gegenüber Wort halten müssen und die Entfremdung, die viele von ihnen spüren und in den letzten Wochen zum Ausdruck gebracht haben, nicht vertiefen sollten.
Etelka Barsi-Pataky (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – (HU) Sowohl das jetzige Parlament als auch seine Vorgänger haben viel unternommen, um den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze zu fördern. Eine reibungslos funktionierende europäische Infrastruktur ist eine der entscheidenden Säulen der Strategie von Lissabon und eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen, geografischen und sozialen Zusammenhalt Europas. Im vergangenen Jahr wurden 30 Projekte ausgewählt – darunter die Programme Marco Polo und Galileo –, denen hohe Priorität und die entsprechende finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft eingeräumt werden soll. Mit diesen 30 Investitionsprogrammen wird ein Netz geschaffen, das die 15 alten und zehn neuen Mitgliedstaaten umfasst und miteinander verbindet; Engpässe werden beseitigt, fehlende Infrastrukturabschnitte ersetzt und den grenzüberschreitenden Abschnitten wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, mit anderen Worten, das System der europäischen Verkehrsnetze wird praktisch vervollständigt.
Unserer Erfahrung nach hat unter anderem die Zurückhaltung der Gemeinschaft bei der Unterstützung der Finanzierung in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass mit Projekten nicht begonnen wurde oder sie nur sehr schwer in Gang gekommen sind. Ändert sich dies mit der neuen Finanziellen Vorausschau? In der Tat. Die vorgeschlagenen Zuweisungen im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau ermöglichen eine durchschnittliche Gemeinschaftsfinanzierung von 15 %. Außerdem wurden weitere innovative Formen der Finanzierung formuliert. Dies ermöglicht die Herausbildung eines neuen Finanzierungssystems, das effektiver als die vorhergehenden Systeme ist und, zum ersten Mal in der Geschichte der Finanzierung der TEN, geringere Beiträge von den Mitgliedstaaten erfordert. Die Gemeinschaftsfinanzierung wird als Katalysator fungieren. Die einstimmige Ansicht des nichtständigen Ausschusses lautet, dass die zugewiesenen Mittel als das erforderliche Minimum angesehen werden sollten.
Constanze Angela Krehl (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – Herr Präsident! Der Ausschuss für regionale Entwicklung hat mit großer Mehrheit den finanziellen Ansatz der Kommission unterstützt. Die europäische Kohäsions- und Regionalpolitik ist meines Erachtens die mit Abstand erfolgreichste und für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarste Politik der Europäischen Union.
Angesichts der im Moment deutlich werdenden Distance der Bürgerinnen und Bürger zur europäischen Politik sollten wir uns darauf konzentrieren, diese erfolgreiche Politik in den siebenjährigen Mehrjahresprogrammen und mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung weiterzuführen.
Den Ansatz von Berichterstatter Böge, dabei für die Kohäsionspolitik 0,41 % des BNE festzuschreiben, begrüße ich außerordentlich, ebenso die Deckelung bei 4 %.
Unterstützung gibt es auch für das spezielle Problem der vom statistischen Effekt betroffenen Regionen und der Grenzregionen. Natürlich ist allen hier im Haus klar, dass wir mit Steuermitteln arbeiten. Deshalb unterstützt der Ausschuss für regionale Entwicklung ausdrücklich die konsequente Anwendung der N+2-Regel und befürwortet eine Übernahme in den Kohäsionsfonds. Europäische Steuergelder müssen effizient ausgegeben werden und sollten nicht irgendwo auf Halde liegen. Die positiven Ergebnisse der Anwendung der N+2-Regelung sollten allerdings auch vom Rat entsprechend zur Kenntnis genommen werden.
Gleichzeitig möchte ich aber auch allen Kollegen, die mehr Geld fordern, sagen: Die Beanspruchung einiger Mitgliedstaaten ist enorm. Auch dafür müssen wir vernünftige Grenzen setzen. Deshalb unterstützen wir mit großer Mehrheit den Ansatz des Berichterstatters, in einigen Bereichen weniger Mittel einzusetzen oder neue Verhandlungsspielräume zu eröffnen.
Albert Jan Maat (PPE-DE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – (NL) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Böge zu seinem ausgewogenen Bericht beglückwünschen. Trotz einer ganzen Reihe von Hindernissen quer durch den Agrarsektor ist das Dokument sehr ausgewogen. Die europäische Landwirtschaft ist es, die den Mehrjahreshaushalt ermöglicht, denn als einziger Sektor schnallt sie den Gürtel drastisch enger. Unser Haushalt wird von 36 auf 26 % gekürzt. Das scheint mir doch für alle anderen Sektoren ein gewaltiger Schritt nach vorn zu sein, sodass sie eine europäische Politik verfolgen können.
Zwei Hindernisse bleiben. Es gibt eine Brüsseler Vereinbarung, die das zulässige Wachstum in diesem Haushalt vorschreibt. Zugleich stelle ich fest, dass die Finanzierung des Beitritts Rumäniens und Bulgariens nicht berücksichtigt wurde. Jetzt, da bei der europäischen Landwirtschaft derart drastische Einschnitte vorgenommen werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass unter der Brüsseler Vereinbarung der Beitritt Bulgariens und Rumäniens ebenfalls mit diesen 26 % finanziert werden kann.
Im Extremfall könnte es darauf hinauslaufen, dass sich, da diese Vereinbarung und die entsprechenden Kürzungen von den 15 alten Mitgliedstaaten bezahlt werden müssen, im Jahr 2012 eine Situation ergibt, in der die Landwirte in den 15 alten Mitgliedstaaten 15 % weniger Prämien als die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten erhalten. Das geht doch nicht an.
Indem die teilweise Kofinanzierung zur Lösung des Problems herangezogen wird, bietet Herr Böge noch die Möglichkeit, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Dagegen regte sich im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments heftiger Protest, denn erstens stellt sich die recht heikle Frage, ob dies rechtlich durchsetzbar ist. Und zweitens ist uns sehr am Gemeinsamen Markt und seiner Erhaltung gelegen. Ganz gleich was passiert, Kofinanzierung bei den obligatorischen Ausgaben darf nicht zu Renationalisierung der Agrarpolitik führen.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Rat. Rege diskutiert werden die Nettozahlungen. Darf ich dem Rat empfehlen, die Eigenmittel der Mitgliedstaaten von ihren Nettozahlungen in Abzug zu bringen? In meinem Land würde sich diese Summe auf die Hälfte der Nettozahlungen belaufen, und darin liegt vielleicht die Lösung des Problems.
Ruth Hieronymi (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – Herr Präsident! Für den Ausschuss für Kultur und Bildung möchte ich zunächst unserem Berichterstatter Reimer Böge herzlich danken, denn er hat mit seinem Berichtsentwurf den Mut gehabt, klare Prioritäten zu setzen. Er hat eine deutliche Priorität im Bereich Bildung und Ausbildung gesetzt. Bildung und Ausbildung sind ein Schlüsselfaktor für Wachstum, soziale Integration und Wettbewerbsfähigkeit. Und er hat es nicht bei Worten belassen, sondern für die großen Bildungsprogramme Erasmus und Leonardo, für den Jugendaustausch insgesamt fast eine Milliarde mehr in diesen Haushaltsentwurf eingesetzt.
Reimer Böge hat zwar auch für die Kultur eine Erhöhung beantragt, diese ist aber leider unter dem dringend wünschenswerten Ausmaß geblieben. Da so oft die Seele Europas beschworen wird, sehen wir dies mit Bedauern. Insgesamt aber möchte ich für den Kulturausschuss die Kolleginnen und Kollegen bitten, diesen Vorschlägen morgen mit großer Mehrheit zu folgen. Ich appelliere an den Rat, der in den Referenden ein deutliches Signal von den Bürgerinnen und Bürger bekommen hat, hier die richtigen Prioritäten zu setzen, dem Vorschlag des Parlaments und seines Berichterstatters zu folgen und im europäischen Haushaltsplan neben den Bereichen Bildung und Kultur insbesondere das Stichwort Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen. 72% der Bürger sagten vor den Referenden, sie seien nicht oder unzureichend informiert. Deshalb muss der Rat mit Blick auf die finanzielle Situation Konsequenzen ziehen.
Gérard Deprez (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unseren Berichterstatter, Herrn Böge, und seine Mitarbeiter zu dem Umfang und der hohen Qualität ihrer Arbeit sowie zu der ihrem Bericht zugrunde liegenden politischen Vision beglückwünschen. Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres kann ich mich nicht darüber beklagen. Erfreulicherweise kann ich sogar sagen, dass ich der im Bericht Böge vorgeschlagenen Linie zu dem wichtigen Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, der strukturell und budgetär als eine der obersten Prioritäten der Union anerkannt und verankert ist, in jeder Hinsicht zustimme.
Mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass der Bericht Böge – worum ich übrigens gebeten hatte – für diesen Tätigkeitsbereich gewissermaßen eine Zweckbindung durch die Schaffung einer eigenen Teilrubrik unter der Rubrik 3 vorschlägt, wodurch die für seinen weiteren Ausbau erforderlichen Finanzmittel sichergestellt würden.
Ferner stelle ich erfreut fest, dass in dem Bericht eine beträchtliche Aufstockung der betreffenden Haushaltsmittel vorgeschlagen wird, die zur verstärkten Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, zur Verbesserung des Systems der Kontrollen an den EU-Außengrenzen sowie zur effektiven Umsetzung der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik dienen wird.
Schließlich – und dies ist eine rein persönlich Bemerkung, Herr Präsident, die ich als gewählter Abgeordneter Walloniens mache – möchte ich an die Adresse des Ministerpräsidenten der wallonischen Region, Jean-Claude van Cauwenberghe, in aller Deutlichkeit sagen, dass ich die Aufforderung in Ziffer 58 des Berichts zum Schutz der legitimen Interessen der vom statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Regionen nachdrücklich unterstütze. Dies erspart Herrn van Cauwenberghe die Mühe, eine weitere Erklärung, die eine grobe Lüge darstellt, abzugeben.
Johannes Voggenhuber (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für konstitutionelle Fragen. – Herr Präsident, meine Herren Präsidenten! Der für die Verfassung zuständige Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat aufgezeigt, was nun wohl vor aller Augen liegt, nämlich dass die direkte Kommunikation und Information zwischen der Europäischen Union und den Bürgerinnen und Bürgern ein Desaster ist. In diesem Desaster und in diesem schwarzen Loch der Kommunikation droht derzeit die Europäische Verfassung zu verschwinden.
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat darauf hingewiesen, dass es für eine europäische Demokratie notwendig und unverzichtbar ist, in Europa einen Raum der Sprache und grenzübergreifenden politischen Öffentlichkeit zu entwickeln. Wir haben mit großem Bedauern gesehen, dass eine der ersten Taten der Kommission die Kürzung der Informationsmittel für die Verfassung war. Wenn es nicht so skurril wäre, müsste man darüber weinen. Der Ausschuss und der Berichterstatter haben dieses Anliegen des Ausschusses aufgenommen, allerdings ohne Mittel. Es ergibt jedoch keinen Sinn, vor den Bürgern Prioritäten zu setzen, aber kein Geld dafür bereitzustellen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – (PT) Herr Präsident! Der Ausschuss für die Rechte der Frau bedauert, dass die Mittel, die die Kommission im als Prodi-Paket bezeichneten Vorschlag für soziale Angelegenheiten, Chancengleichheit und Beschäftigung veranschlagt hat, keine tatsächliche Aufstockung im Vergleich zum letzten Finanzrahmen bedeuten, und dies trotz der Zunahme der Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union, trotz über 20 Millionen Arbeitslosen und trotz der Armut und sozialen Ausgrenzung, die etwa 70 Millionen Menschen betrifft.
Daher muss für das Programm „Progress“ eine angemessene Finanzierung zur Verfügung gestellt werden, größeres Augenmerk auf die Beteiligung der Frauen an den verschiedenen Programmen gelegt und eine deutliche Aufteilung der Maßnahmen in Verbindung mit der Gleichstellung und der Antidiskriminierungspolitik, die insbesondere auf die Förderung der Rechte und der Beteiligung von Frauen abzielt, gewährleistet werden, etwa durch die Schaffung von Programmen wie „Gleichstellung zwischen Frauen und Männern 2013“ und eine neue Finanzierung für das künftige Europäische Gender-Institut.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern Querschnittsaufgabe für alle Gemeinschaftspolitiken sein muss und besonders berücksichtigt werden muss, dass …
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)
Jan Mulder (ALDE),Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltskontrollausschusses. – (NL) Herr Präsident! Wir sind dem Berichterstatter dankbar, dass er eine der wichtigsten Empfehlungen des Haushaltskontrollausschusses fürs Erste in seinen Bericht übernommen hat. Empfohlen wird, dass die höchste politische Behörde in einem Mitgliedstaat jährlich sowohl ex ante als auch ex post den Haushaltsplan genehmigt und die Ausgaben zertifiziert. Das ist insofern von Bedeutung, als die wichtigsten Ausgaben in den Mitgliedstaaten getätigt werden. Außerdem wissen wir alle, dass der Europäische Rechnungshof in den vergangenen zehn Jahren keine positive Zuverlässigkeitserklärung abgegeben hat.
Als zweiten wesentlichen Punkt möchte der Haushaltskontrollausschuss anführen, dass wir trotz Haushaltsplan Jahr für Jahr bei den als noch abzuwickelnde Mittelbindungen bekannten Ausgaben enorm im Rückstand sind. Und deshalb halten wir es für unerlässlich, dass die n+2-Regel weiterhin Anwendung findet. Die Mitgliedstaaten können nicht akzeptieren, dass sie Vorauszahlungen leisten und die Kommission anschließend nicht weiß, wie sie diese ausgeben soll.
Paulo Casaca (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Fischereiausschusses. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident! Zunächst möchte ich den Berichterstatter zu seiner hervorragenden Arbeit beglückwünschen. Wenn Sie gestatte, möchte ich aber auch sagen, dass ich sehr besorgt darüber bin, dass wir Zugang zu einem Verhandlungsfonds haben, der uns vom luxemburgischen Ratsvorsitz angeboten wurde und durch den der Vorschlag des Parlaments um rund 100 000 Millionen Euro gekürzt wurde.
Das ist eine drastische Kürzung, die die Grundlage für den Schutz der natürlichen Meeresressourcen völlig zunichte mache könnte. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass wir in diesem Bereich des Meeres nunmehr Fischereiabkommen mit Drittländern finanzieren und das von der EU unterzeichnete OSPAR-Übereinkommen einhalten müssen, in dem neue marine Schutzgebiete ausgewiesen werden.
Es liegen neue Vorschläge zur Einrichtung von Satellitensystemen zur Überwachung der Fischerei vor, die extrem teuer sind, es gibt Vorschläge zur Umwandlung großer Gebiete des Fischereisektors, und es gibt auch die Erweiterung. Angesichts all dieser Aspekte, die bewältigt werden müssen, erscheint dieser Vorschlag dem Fischereiausschuss dürftig, da er dem tatsächlichen Bedarf bei Weitem nicht entspricht. Wir stellen zudem die große Gefahr fest, dass der Rat beschließt, diesen Vorschlag ganz zu streichen.
Das beunruhigt uns zutiefst, und ich bitte den Rat eindringlich, unseren tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen. Ich möchte auch Sie dringend bitten, Herr Barroso, an Ihrem bisherigen Standpunkt festzuhalten, mit dem Sie Ihren Kommissionsvorschlag hartnäckig verteidigen, da dadurch verteidigen Sie Europa, unsere Interessen und das Meer ...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Alain Lamassoure, im Namen der PPE-DE-Fraktion. –(FR) Herr Präsident! Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten stimmt den Zielen zu, die von unserem Nichtständigen Ausschuss auf Vorschlag seines Berichterstatters Reimer Böge gesetzt wurden, dem ich im Namen meiner Fraktion Anerkennung aussprechen möchte. Dank ihm wird die Position des Parlaments fristgemäß festgelegt sein. Die eindringliche, sich aus diesem Bericht ergebende Botschaft lautet, dass die Erweiterung und Vertiefung der Union ohne Aufstockung ihres Haushalts nicht möglich ist. Präsident Barroso hat uns auf diese Tatsache hingewiesen.
Unserer Ansicht nach stellt die Finanzierung der mit der Agenda von Lissabon im Zusammenhang stehenden Politiken – transeuropäische Netze, Forschung, Austausch zwischen Hochschulen und wissensbasierte Wirtschaft – das an erster Stelle stehende Grunderfordernis dar. Eine weiteres elementares Erfordernis ist die Solidarität: bedingungslos praktizierte Solidarität mit unseren neuen Partnern und europaweite Solidarität mit all denen, die Opfer des industriellen Wandels oder geografisch bedingter Probleme sind. Hinsichtlich der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik muss den gegenüber den Landwirten für den Zeitraum bis 2013 eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden. Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Bedarf höher ist als die betreffenden Mittel, müssten diese von den Mitgliedstaaten aufgefüllt werden. Der Rat und das Parlament haben nachdrücklich ihren gemeinsamen Wunsch nach einer schrittweisen Umwandlung der Wirtschaftsunion in eine echte politische Union, ob mit oder ohne Verfassungsvertrag, zum Ausdruck gebracht. Unsere Schwerpunkte in diesem Zusammenhang sind die Bekämpfung des Terrorismus und der Schwerkriminalität sowie die neue Nachbarschaftspolitik.
Herr Präsident, uns ist durchaus bewusst, dass der von unserem Nichtständigen Ausschuss ermittelte Gesamtbedarf unter den Zielen liegt, die sich unser Parlament gesetzt hat. Leider ist es ohne eine tief greifende Reform unseres Eigenmittelsystems gegenwärtig nicht möglich, darüber hinaus zu gehen. Unser Haushaltsausschuss ist bestrebt, in enger Verbindung mit den nationalen Parlamenten an dieser Reform zu arbeiten. Unserer festen Überzeugung nach wird es möglich sein, gemeinsam die zustimmungsfähigen Lösungen zu finden, ohne die die Union auf Dauer außerstande bleiben wird, ihre politischen Ambitionen zu finanzieren.
(Beifall von rechts)
Catherine Guy-Quint, im Namen der PSE-Fraktion.–(FR) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich meinerseits Reimer Böge und dem ganzen Team danken, das unter Ihrem Vorsitz harte Arbeit geleistet hat, damit dem Parlament eine Position zukommt, die seinem Status als Teil der Haushaltsbehörde entspricht.
In dieser Eigenschaft waren wir um die Formulierung von Vorschlägen bemüht, durch die unter Wahrung der bereits vorhandenen wesentlichen Bausteine des europäischen Aufbauwerks eine Belebung der Wirtschaft bewirkt und die europäische Solidarität verstärkt werden sollten. In dem Bewusstsein um die Schwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten mussten wir eine als Übergang gedachte Finanzielle Vorausschau erstellen. Unsere Verhandlungen mündeten in einen sehr vernünftigen Entwurf, der gleichwohl entscheidende Wachstumselemente enthält. Unsere Aufgabe besteht in der Tat darin, den durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene entstehenden Zugewinn gegenüber den nationalen Haushaltsplänen zu maximieren und Europa die erforderlichen Mittel zur Durchführung eines Projekts an die Hand zu geben, durch das ein gemeinsamer Fortschritt für alle Mitgliedstaaten ermöglicht wird.
Wir müssen daran denken, dass die Ausgaben auf europäischer Ebene für die nationalen Regierungen langfristig zu Einsparungen führen, insbesondere weil Gemeinschaftsausgaben Größenvorteile bieten und den Mitgliedstaaten häufig Innovationen und Politiken ermöglichen, zu denen sie für sich alleine genommen nicht in der Lage gewesen wären. Mit einem Haushalt, der 1,07 % des BIP an Zahlungsermächtigungen ausmacht, erhalten wir die Mittel zur Sicherstellung zukunftsweisender Politikbereiche. Ferner musste mit bestimmten Tabus gebrochen werden. Hierbei denke ich an die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die mit dem Ziel einer gerechteren Ausgabenstruktur gegebenenfalls revisionsbedürftig ist. Des Weiteren denke ich an den britischen Beitragsrabatt, der in Frage zu stellen ist, wenn das Eigenmittelsystem gerechter gestaltet werden soll. Ich denke ferner an den Kohäsionsfonds, für den ein Übergangsmechanismus geschaffen werden muss, damit die nicht mehr förderfähigen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden. Außerdem sind sämtliche Institutionen aufgefordert, verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf Einsparungen und Effizienz zu unternehmen.
Als letztes möchte ich zu den Zahlungsermächtigungen bemerken, dass die beiden Komponenten des vorliegenden Vorschlags untrennbar miteinander verbunden sind, nämlich die 1,7 % an Zahlungsermächtigungen und die 24,2 Milliarden für die Flexibilitätsinstrumente, die unabdingbar sind, um die für Wachstum und Solidarität in der Union und der Welt maßgeblichen Politikbereiche weiter ausbauen zu können.
Ich möchte noch zwei Aspekte der gegenwärtigen Situation hervorheben. Der Erste betrifft unsere Enttäuschung darüber, dass Natura 2000 nicht gänzlich außerhalb der Haushaltsmittel für die ländliche Entwicklung, der wir so große Bedeutung beigemessen haben, finanziert werden kann. Der zweite Aspekt bezieht sich auf die von uns Sozialdemokraten erhobene Forderung, den Europäischen Entwicklungsfonds, der ein unerlässliches Instrument für die Verbesserung der dezentralisierten Zusammenarbeit darstellt, mit Ad-hoc-Mitteln auszustatten.
Lassen Sie mich abschließend anführen, dass Europa gegenwärtig mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, auf die ich nicht näher eingehen werde. Wie die jüngsten Ereignisse deutlich gezeigt haben, erwarten unsere Bürger und Bürgerinnen ein wirkliches Europa, ein Europa, von dem sie sich angesprochen fühlen, ein Europa, das mit ihnen kommuniziert. Gerade deswegen ist es so wichtig, von dieser neuen Rubrik Gebrauch zu machen. Wir tun uns heute jedoch schwer damit, ein politisches Programm für Europa zu erstellen. Zwar haben wir bestimmte Ziele, jedoch nicht genügend Großprojekte und zu wenig Finanzmittel. Die Erwartungen der Bürger müssen unbedingt erfüllt werden, und hier wende ich mich direkt an den Rat. Es ist höchste Zeit, dass der Rat den Hoffnungen der europäischen Völker gerecht wird. Er muss sich seiner Verantwortung dringend stellen. Wir alle brauchen diesen Haushaltsrahmen, um die Wirtschaft neubeleben und das Vertrauen der Bürger wiedergewinnen zu können. Wir müssen die nationalen Egoismen überwinden und das europäische politische Projekt wieder zur Reife bringen. Unsere Forderungen sind mitnichten überzogen, und deshalb ersuchen wir den Rat, sich auf unsere Position zuzubewegen.
Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion.–(DA) Herr Präsident! Auch ich muss unserem Berichterstatter, Herrn Böge, für seine gründlichen und kompetenten Anstrengungen ein großes Lob aussprechen und ihm herzlich danken, erstens für die Analyse des Kommissionsvorschlags und dann für den Entwurf des Standpunkts des Parlaments zur Finanziellen Vorausschau. Meine Fraktion unterstützt diesen Bericht. Diese vorgeschlagene Grundlage für Verhandlungen mit dem Rat ist wirtschaftlich vernünftig. Es ist uns gelungen, im Rahmen des Kommissionsvorschlags neue Prioritäten zu setzen und ihm gegenüber Einsparungen vorzunehmen.
Wir von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa sind besonders froh darüber, dass der Schwerpunkt des Vorschlags auf Forschung, Ausbildung und Investitionen im Verkehrs- und Energiebereich gelegt wird. Genau in diese Bereiche müssen wir bedeutend mehr Haushaltsmittel der EU investieren. In diesen Anstrengungen liegt die Zukunft, und sie können die EU in eine starke Stellung bringen. Deshalb ist es umso trauriger, dass die Staats- oder Regierungschefs der EU gerade in diesen Bereichen drastische Kürzungen vornehmen wollen. Gnadenlos wollen sie bei unseren ehrgeizigen Forschungsbemühungen Abstriche machen, und dies ist absolut unverständlich und stimmt ganz und gar nicht mit den vielen schönen Erklärungen des Rates über die gemeinsame Forschung überein. Aus eben diesen Bereichen, in denen gemeinsame Anstrengungen die Wettbewerbsfähigkeit der EU tatsächlich stärken könnten, ziehen sie sich zurück und sparen Summen ein, die in einem größeren Zusammenhang gesehen überaus bescheiden sind. Wie Kommissar Barroso gesagt hat, werden sich solche Einsparungen wahrhaftig auf die Ambitionen in diesem Bereich auswirken.
Wir aus der ALDE-Fraktion freuen uns insbesondere über die aufgestockten Mittel, die das Parlament für die Asyl- und Rechtspolitik sowie für die gemeinsame Außenpolitik zur Verfügung stellt. Bei der Rechtspolitik handelt es sich um einen rasch wachsenden Bereich, und es ist wichtig, einen ausreichend weiten Rahmen vorzusehen, damit wir in den kommenden acht Jahren auf die neuen Bedürfnisse reagieren können. In acht Jahren kann viel geschehen. Auch die Außenpolitik ist ein Bereich, in dem sich ständig neue Erfordernisse ergeben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen das - als wir plötzlich Geld für den Kosovo, Afghanistan, Serbien und den Irak und, das allerjüngste Beispiel, für die Opfer des Tsunami finden mussten. In der Finanziellen Vorausschau muss solch ein plötzlicher Bedarf berücksichtigt werden, damit wir nicht bei den Hilfsleistungen für die anderen armen Länder kürzen müssen.
Für uns ist es besonders wichtig, dass angemessene Mittel zur Unterstützung der neuen Nachbarn der erweiterten EU zur Verfügung stehen. Die Entwicklungen in der Ukraine stellen das jüngste Beispiel dafür dar, dass die EU die demokratische Entwicklung in Ländern, die ihre engen Nachbarn sind, fördern konnte.
Die Agrarpolitik und die Unterstützung für die armen Regionen in den alten Mitgliedstaaten werden weiterhin einen Großteil des Haushaltsplans ausmachen. Daher ist es erforderlich, dass der Gesamtrahmen groß genug festgesetzt wird, damit auch die Finanzierung von neuem Bedarf möglich ist. Der EU-Haushaltsplan beläuft sich immer noch auf lediglich ca. 1 % des Bruttonationaleinkommens, und es kann nicht behauptet werden, dass die Summen, über die wir zurzeit diskutieren, in irgendeinem Mitgliedstaat zu einer Haushaltskrise führen werden. Daher möchte ich den Europäischen Rat ernsthaft auffordern, auf seinem kommenden Gipfel eine vernünftige Lösung zu finden, den Stillstand zu überwinden und zu zeigen, dass Ergebnisse erzielt werden können. Ich stimme Herrn Böge zu, wenn er sagt, dass auch das Parlament eine Lösung anbieten muss, aber nicht um jeden Preis. Jedoch möchte ich sagen, dass das Parlament einen konstruktiven und realistischen Vorschlag eingebracht hat. Wir sind verpflichtet, eine Lösung zu finden, damit die Strukturfondsprogramme, die zur Entwicklung der Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten gedacht sind, zum 1. Januar 2007 anlaufen können. Kein Ergebnis zu erzielen und keine Verhandlungsbereitschaft an den Tag zu legen, wäre einfach verachtenswert.
Kathalijne Maria Buitenweg,im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! In den vergangenen Wochen habe ich reichlich für die Zukunft Europas geworben. Obgleich ich zutiefst bedauere, dass das Referendum in den Niederlanden mit einem Nein endete, kam das selbstverständlich nicht unerwartet. Wenn ein Land jahrein, jahraus immer nur zu hören bekommt, Europa koste zu viel und es sei eine Schande, wie viel die Niederlande an Brüssel zahlen, dann kann man von den Menschen schwerlich erwarten, dass sie vor Freude in die Luft springen, Ja sagen und beschließen, dieses Europa mit offenen Armen zu empfangen.
Die niederländischen Buchhalter haben die Euroskepsis gesät, die am 1. Juni geerntet wurde. Zu welchem Schluss kommt nun die niederländische Regierung? Sie behauptet, das Nein der Niederländer sei ein Nein gegen unsere Position als Nettozahler. Nun, damit werden selbstverständlich die Tatsachen auf den Kopf gestellt. Zu meinem nicht geringen Entsetzen vertreten jetzt plötzlich auch die niederländischen Sozialdemokraten diese Ansicht. Das ist zwar deprimierend, aber damit machen sie es sich natürlich ganz einfach. Meine Fraktion legt das Nein völlig anders aus. Viele Menschen haben nicht gegen Europa gestimmt, sondern wollen ein besseres Europa, nicht ein Europa der multinationalen Unternehmen, sondern ein Europa der Menschen.
Die Fraktion der Grünen hat deshalb einen alternativen Entschließungsantrag eingebracht, denn wir wollen kräftig in Bildung, in Projekte zur Armutsbekämpfung und in Austauschprogramme, auch für Studenten, investieren. Wir wollen mehr Entwicklungszusammenarbeit, wir wollen in die Millenniums-Entwicklungsziele investieren. Wir wollen ferner unsere gefährdete Umwelt schützen, indem wir tatsächlich Mittel bereitstellen; wir alle in diesem Saal sind uns darin einig, dass diese Gelder zur Verfügung gestellt werden sollten, aber sie werden es nicht. Nach unserem Willen darf dies nicht zu Lasten der Wirtschaft im ländlichen Raum gehen.
Wir wollen die Mittel sinnvoller verwenden, nicht für prestigeträchtige, aber ineffiziente nationale Renommierprojekte wie die Brücke über die Straße von Messina, sondern beispielsweise für Eisenbahnstrecken, die Berlin mit Warschau, Vilnius, Riga und Tallinn oder Wien und Venedig mit Ljubljana, Bratislava, Prag und Budapest verbinden. Lediglich mit leeren Versprechungen und ohne Geld wird man es sich mit dem Wähler nur noch mehr verscherzen. Man muss klar machen, wie man seine Träume verwirklichen will. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht.
(Beifall)
Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Ich hatte Gelegenheit, aus der Nähe zu verfolgen, wie viel Arbeit Herr Böge in diesen Bericht gesteckt hat. Es ist nicht seine Schuld, dass meine Fraktion den Bericht des Nichtständigen Ausschusses ablehnt, sich der Minderheitenmeinung anschließt und einen eigenen Entschließungsantrag einbringt.
Das Kräfteverhältnis im Parlament sieht nämlich so aus, dass der Bericht des Ausschusses nicht unserer Auffassung von künftigen Finanzrahmen entspricht. Wir hätten uns die Schwerpunkte mehr im Bereich Wirtschaft, Soziales und Umwelt gewünscht, mehr Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut und mehr Solidarität mit den Entwicklungsländern. Wir wollten weniger Neoliberalismus, weniger Militarisierung der EU und weniger Harmonisierung der Rechtsvorschriften.
Einerseits ist es begründet, die künftigen Finanzrahmen zeitlich an die Amtszeit der Kommission bzw. des Parlaments anzupassen. Auf der anderen Seite sollten der Kohäsionsfonds und die Strukturfonds sowie Agrarprogramme nicht einfach den Haushaltsrahmen und Haushaltsverfahren untergeordnet werden. Wenn die zeitliche Parallelität zudem mit den Bestimmungen des Entwurfs über einen Vertrag für die EU-Verfassung begründet wurde, dann ist diese Grundlage nicht mehr vorhanden. Die Franzosen und Niederländer haben dieses neoliberalistische und euronationalistische Vorhaben ins Koma versetzt, und die lebensrettenden Maßnahmen können nun eingestellt werden.
Das Parlament war nicht zu einem Konsens über die Finanzierung künftiger Haushaltspläne bereit. Unsere Fraktion ist dafür, das die Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, und vor allem diesen entsprechend dem Bruttosozialprodukt leisten, und wir haben kein Verständnis für eine Eurosteuer. Wir wollen, dass die Beitragsleistung der Mitgliedstaaten gerecht erfolgt. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Die anderen Länder bezahlen fast fünf Milliarden Euro, um den Beitrag des Vereinigten Königreichs abzudecken, wobei für dessen Rabatt bei der Beitragszahlung kein Grund besteht.
Die Gesamtsumme der Mittel für künftige Ausgaben ist von entscheidender Bedeutung. Auf der einen Seite stehen die 1 %, die sechs Mitgliedstaaten in einem Schreiben vorgeschlagen hatten, und auf der anderen Seite fordern die Mitgliedstaaten, denen an den Strukturfonds und am Kohäsionsfonds gelegen ist, dass der Zusammenhalt und die Konvergenz der EU gewahrt bleiben. Meine Fraktion teilt nicht die Ansicht des Ausschusses, nach der die Gesamtsumme für Ausgaben entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission zwischen 1 % und 1,14 % liegen soll. Wir meinen, dass der Vorschlag der Kommission einen Mindestwert darstellt.
Unsere Fraktion hat viel Verständnis für die Länder, die den Deflationsdruck des Stabilitäts- und Wachstumspakts kritisieren. Viele Mitglieder unserer Fraktion sind zudem über die Auswirkungen der EU-Erweiterung auf den Haushalt besorgt. Es wird befürchtet, dass die alten Kohäsionsländer den Preis für die Erweiterung zahlen werden. Was die Landwirtschaft betrifft, so können nicht alle verstehen, warum im Haushalt durch die Kofinanzierung der Agrarausgaben Platz gemacht werden soll für andere Ausgaben.
Herr Böge, es tut mir Leid, gerade wollte ich auf die guten Seiten des Berichts zu sprechen kommen, und nun ist meine Redezeit zu Ende.
Dariusz Maciej Grabowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. –(PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Obgleich ich allen Respekt vor der Arbeit von Herrn Böge habe, kann ich nicht umhin festzustellen, dass der Entwurf einer Finanziellen Vorausschau ebenso wertlos ist wie der Entwurf eines Verfassungsvertrags und dasselbe Schicksal verdient. Dieses Parlament sollte den Entwurf einer Finanziellen Vorausschau ablehnen und damit beweisen, dass es die Ansichten der Mehrheit der EU-Bürger versteht und teilt. Des Weiteren würde es unter Beweis stellen, dass es demokratische Grundsätze respektiert und als Sprachrohr der Öffentlichkeit deren Interessen vertritt und schützt.
Wo liegen die Mängel des Entwurfs einer Finanziellen Vorausschau? Er sieht den Einsatz Unheil verheißender wirtschaftlicher Indikatoren und Mechanismen vor, insbesondere beschränkt er den Beitrag der Mitgliedstaaten auf rund 1 %. Zweitens bestimmt er, dass ein hoher Prozentsatz der Haushaltsmittel für die Landwirtschaft verwendet wird. Drittens sieht er mäßige Zuwächse bei den Ausgaben für die Struktur- und Kohäsionsfonds vor. Viertens werden rund 75 % der Mittel für Forschung und Entwicklung für die hoch entwickelten Länder eingeplant. Fünftens sind die Verwaltungskosten stark angestiegen, und sechstens geht er bei der Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes nicht weit genug.
Was wird geschehen, wenn derart unangemessene Lösungen angenommen werden? Zunächst werden sich die wirtschaftlichen Probleme eher vervielfachen, als dass sie gelöst werden, das Wachstum wird nicht angeregt und die Wettbewerbsfähigkeit wird nicht erhöht, und die Entwicklungskluft zwischen den Mitgliedstaaten wird sich vergrößern anstatt verkleinern. Zweitens werden die sozialen Probleme aufgrund des Fehlens familienfreundlicher Politiken zunehmen, da Letztere Beschäftigung und Erträge ankurbeln und damit das natürliche Wachstum fördern. Des Weiteren fehlt eine Annäherung zwischen den Einkommen einer kleinen Zahl von reichen Menschen und einer größeren Zahl von armen Menschen beziehungsweise die Ungleichheit nimmt zu. Drittens vergrößert der Entwurf einer Finanziellen Vorausschau die politischen Spannungen innerhalb der EU anstatt sie zu verringern, da er keine ausreichenden Mittel für neue Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen vorsieht. Viertens wurden nicht genügend Gelder für Außenpolitiken und Hilfen für Länder wie die Ukraine und Weißrussland eingeplant. Außerdem werden wir nicht in der Lage sein, die verbindlichen Versprechen an die Türkei bezüglich ihres Beitritts zur EU einzuhalten, was unsere Beziehungen mit der islamischen Welt weiter verkomplizieren wird.
Alles in allem würden wir nicht entsprechend den von der EU erklärten wirtschaftlichen und sozialen Zielen handeln, wenn wir den Entwurf einer Finanziellen Vorausschau annehmen. Wir würden damit nur bestätigen, dass die EU von Bürokraten und Technokraten regiert wird, und wir würden keine Fortschritte in Richtung unseres Ziels der globalen Wettbewerbsfähigkeit erzielen. Die Mitglieder der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie werden gegen diesen Entwurf stimmen. Es ist höchste Zeit, über die Notwendigkeit einer neuen Strategie für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu diskutieren.
VORSITZ: EDWARD H. C. McMILLAN-SCOTT Vizepräsident
Wojciech Roszkowski, im Namen der UEN-Fraktion. –(PL) Herr Präsident! Die vom Berichterstatter vorgestellte Finanzielle Vorausschau ist nah an der Grenze dessen, was wir zum jetzigen Zeitpunkt erreichen können. Wir befinden uns zurzeit in einer äußerst schwierigen Lage. Nicht nur ist es dem Rat nicht gelungen, zu einem Gemeinsamen Standpunkt über die Obergrenzen für Verpflichtungen und Zahlungsermächtigungen zu gelangen, auch hat eine Mehrheit der Wähler in Frankreich und den Niederlanden den Verfassungsvertrag abgelehnt.
Für den unverständlichen Vertrag, der nicht zwischen Gesetzgebung und bisweilen törichten Hoffnungen und Träumen unterscheidet, ist daher der Moment der Wahrheit gekommen. Aus verschiedenen Ecken wurde Groll gegen die EU laut. Einigen der alten EU-Mitgliedstaaten zufolge tue die EU nicht genug für den Schutz der Arbeitsplätze. Andere sagen, sie nehme ihnen ihre Souveränität und gebe nichts dafür zurück. Manche Mitgliedstaaten glauben, dass die EU die Wirtschaft überreguliert und dass sie zu teuer ist. Wieder andere wollen die ihnen früher zugestandenen Privilegien nicht aufgeben. Es ist der sprichwörtliche polnische Klempner, dessen Arbeit zuverlässig und billig ist, der für das Versagen dieser verschiedenen Ansätze verantwortlich gemacht wird. Anstatt ernsthaft zu versuchen, wirtschaftliche Reformen durchzuführen, ziehen es manche Leute vor, den polnischen Klempner als Schwarzen Mann zu missbrauchen, um Kinder und junge Leute auf Arbeitssuche zu erschrecken.
In Wirklichkeit ist es doch so, dass einige Nettozahler zum EU-Haushalt das alte utopische Prinzip des „Gib was du kannst und nimm was du brauchst“ anwenden. Das Ergebnis ist, dass es nie genug EU-Gelder zum Verteilen gibt. Wir diskutieren also über die Finanzielle Vorausschau ohne zu wissen, ob der Rat eine Einigung erzielen wird oder ob die größten Mitgliedstaaten noch unflexiblere Positionen einnehmen werden. Wie dem auch sei, wir müssen irgendeine Entscheidung treffen.
Wir schlagen vor, für den Bericht Böge zu stimmen, wenn auch in einer leicht abgeänderten Version. Erstens sind wir gegen jede Art der Verknüpfung zwischen der Höhe der Zahlungen und der Reform des gegenwärtigen Systems der Eigenmittel, da Letzteres auf den Versuch hindeutet, sich noch weiter weg von einer Wechselbeziehung zwischen den Zahlungen der Mitgliedstaaten und ihren Einkünften zu bewegen. Zweitens sind wir nicht mit einer Kofinanzierung der Landwirtschaft einverstanden, da dies der erste Schritt auf dem Weg hin zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik wäre. Drittens glauben wir, es wäre vernünftiger, die derzeitigen Pläne für eine Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007 bis 2013 fortzuführen, da dies besser mit den Mehrjahresprogrammen und der Gemeinsamen Agrarpolitik in Einklang steht.
Die EU hat ohne die tausenden von byzantinischen Bestimmungen in der alten Verfassung funktioniert und wird weiterhin funktionieren. In zahlreichen Ländern verlieren die Menschen den Glauben an die EU. Wir müssen uns fragen, ob dies nicht daher rührt, dass die politische Elite die Illusionen, die sie geschaffen hat, ignoriert. Denn ist es nicht letztlich eine Illusion, das Schlagwort Subsidiarität endlos zu wiederholen, während der Wohlfahrtsstaat, der häufig unnötig aufgebläht ist, kurz vor dem Bankrott steht? Ist es nicht absurd, dass genau die Länder, die sich schnell integrieren wollen, versuchen, ihren Beitrag zur EU zu vermindern? Ist nicht die Lissabon-Strategie eine Illusion, und zwar eine, die derzeit durch einen hetzerischen Krieg gegen den freien Markt in den Hintergrund gedrängt wird? Soll den Menschen derjenigen Länder, die die erforderlichen Reformen durchgeführt haben und infolgedessen begonnen haben, sich schneller zu entwickeln, und wettbewerbsfähiger geworden sind, die Schuld gegeben werden?
Das Parlament erfüllt seine Pflicht, wenn es für den Bericht Böge stimmt. Nun ist es am Rat, eine konstruktivere Haltung einzunehmen.
(Beifall)
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Meine Damen und Herren! Im Bericht, über den wir heute diskutieren, geht es um Haushaltsangelegenheiten, aber auch – und das möchte ich betonen – um politische Herausforderungen. Auf diese Herausforderungen möchte ich mich konzentrieren. Sicherlich ist Ihnen bewusst, dass die Finanzielle Vorausschau für die kommenden Jahre unter anderem davon abhängt, ob die Europäische Verfassung angenommen wird oder nicht. Jüngst haben die Bürger aus zwei Mitgliedstaaten die Verfassung abgelehnt; andere Länder haben die Ratifizierung verschoben. Wir sollten jetzt diese Botschaft bedenken, anstatt Pläne für die kommenden Jahre zu schmieden. Was die Bürger uns klar und deutlich gesagt haben, ist, dass sie die Europäische Union vollkommen anders sehen als die Union, die sich die Politiker am Verhandlungstisch erträumt haben.
Aus der Sicht der finanziellen Kalkulationen handelt es sich bei Herrn Böges Bericht um einen vernünftigen Kompromiss. Es wird eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass es nicht mehr Europa für weniger Geld geben kann. Jedoch müssen wir vor allem den Willen der Bürger respektieren. Es geht jetzt nicht darum, was uns hier im Parlament vernünftig erscheint; es geht darum, was wirklich demokratisch ist. Meines Erachtens kann man über die Ablehnung der Verfassung nicht arrogant hinweg gehen. Daher bin ich der Ansicht, dass die größte politische Herausforderung für die Politiker darin besteht, den Mut aufzubringen, demütig vor die Bürger zu treten und offen zuzugeben, dass zurzeit kein allgemeiner Konsens über das Ausmaß der politischen Integration innerhalb der Europäischen Union besteht. Daher frage ich, ob wir jetzt überhaupt das Recht haben, über einen Bericht abzustimmen, mit dem für mehrere Jahre ein Rahmen für das politische und wirtschaftliche Leben der Europäischen Union abgesteckt werden soll, und meine Antwortet lautet ganz eindeutig „Nein“.
Gerardo Galeote Quecedo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Der Vorschlag der Europäischen Kommission war ein Bekenntnis zur Erweiterung und gleichzeitig zu ihren Bestrebungen, unseren Wirtschaftsraum zum Zentrum von Wachstum und Entwicklung zu machen, die technologische Kluft zu den USA zu überwinden, unsere Präsenz auf der Weltbühne zu verstärken und sich den neuen Herausforderungen des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zu stellen. Und dies ungeachtet der Tatsache, dass die vorgeschlagene Verteilung der Kosten für die Erweiterung weder gerecht noch ausgewogen ist, wie sich während der Parlamentsdebatte gezeigt hat. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, von dem ich hoffe, dass er morgen von der Mehrheit des Hauses unterstützt wird.
Ich zolle den Bemühungen der luxemburgischen Präsidentschaft Anerkennung, muss aber gleichzeitig meine Sorge über die Richtung einiger ihrer Vorschläge äußern, die jene Mitgliedstaaten zufrieden stellen sollen, deren Haltung, zum Nachteil anderer, am wenigsten flexibel ist. Der Rat täte gut daran, die deutlichen Signale zur Kenntnis zu nehmen, die er vom Europäischen Parlament erhält, insbesondere im Hinblick auf die Kohäsionspolitik.
Wir wollen ausreichende Mittel, wir wollen die Wiederverwendung der vom Konvergenzziel übrig gebliebenen Mittel jener Länder mit der größten Aufnahmekapazität, und ich hoffe, dass wir morgen einen Änderungsantrag annehmen werden, der einen politischen Ausgleich für jene Länder und Regionen fordert, die einen jähen Mittelverlust erleiden.
Die schönen Worte von Herrn Schmit, für die wir natürlich dankbar sind, müssen in ein klares Bekenntnis zur Kohäsion umgesetzt werden. Wenn wir realistisch denken, sind wir uns, so meine ich, alle einig, dass es der Union im Moment an politischer Führung fehlt, was aber am 17. auf den Prüfstand kommt, ist die Fähigkeit der Staats- und Regierungschefs, ihrer Pflicht nachzukommen. Und es wäre vonseiten Rates im höchsten Grade verantwortungslos, jetzt keine Einigung zu erzielen.
Bárbara Dührkop Dührkop (PSE). – (ES) Herr Präsident, wie es in diesem Haus üblich ist, möchte ich zu Beginn Herrn Böge zu der geleisteten Arbeit an seinem wichtigen Bericht über die politischen Herausforderungen und Haushaltsmittel der Union 2007-2013 beglückwünschen.
Zunächst einige allgemeine Anmerkungen. Die Finanzielle Vorausschau, auf die sich der Bericht bezieht, ist fraglos in einem aus politischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht ungünstigen Kontext in einigen Mitgliedstaaten angesiedelt, und ich kann nur bedauern, dass dieser Kontext die Debatte im Ausschuss von Anfang an – wenn Sie mir den Ausdruck gestatten – vergiftet hat, indem sie sich darauf konzentrierte, eine Einigung über prozentuale Anteile zwischen Kommission und Rat zu finden. Zuweilen gab es sogar Zank über Anteile, Nettozahler und Nettoeinnahmen. Ich glaube, das ist eine falsche Debatte aus wirtschaftlicher Sicht, denn sie ist einseitig; und politisch ist sie noch einseitiger, weil die Europäische Union viel mehr ist als nur ihr Haushalt.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen viel mehr als eine reine Rechenübung, weil die Union ein komplettes politisches Projekt, eine Vision für die Bürger und eine Zukunft für 25 Länder sein soll, was mehr bedeutet, als nur Beitragszahler zu sein.
Ich bedaure, dass die derzeitige politische Situation dem Parlament nicht erlaubt hat, kühner zu sein, und so ist es das erste Mal, dass der Vorschlag des Parlaments unter dem Vorschlag der Kommission bleibt.
Dennoch wird die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament den Bericht Böge unterstützen, da ihre Hauptforderungen in der Mehrheit der Fälle berücksichtigt wurden. Erstens bestätigt er die Kohäsionspolitik als unerlässliches Instrument zur Förderung des territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und zum Abbau der Unterschiede zwischen den Regionen der Union – eine Solidaritätspolitik par excellence – und er sieht eine angemessene Finanzierung von 0,41 % des BIP als Bedingung sine qua non.
Zweitens wird im Bericht die politische und soziale Agenda zu einer Priorität erhoben und anerkannt, dass deren ausreichende Mittelausstattung von ausschlaggebender Bedeutung ist. Demzufolge wird eine Aufstockung von 200 Millionen Euro gefordert, um die entsprechenden Ziele zu erreichen. Drittens betont der Bericht die Notwendigkeit einer ausreichenden Mittelausstattung für externe Maßnahmen, um die Union zu einem authentischen globalen Gesprächspartner zu machen. Außerdem wird im Bericht die langjährige Forderung des Europäischen Parlaments aufgegriffen, den Europäischen Entwicklungsfonds in den Gesamthaushalt einzubinden.
Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament unterstützt diese ausgewogene und realistische Entschließung, weil wir uns bewusst sind, dass ein einheitlicher mehrheitlicher Standpunkt dem Parlament eine starke Position gegenüber dem Rat verschafft. Am Ball ist nun der Rat, der auch zur Kenntnis nehmen muss, dass der Bericht für die Sozialdemokratische Fraktion ein minimum minorum zur Sicherstellung von ausreichenden Mitteln für die europäischen Politiken für das Europa der 25 darstellt.
Jean Marie Beaupuy (ALDE).–(FR) Herr Präsident! Wie viele andere Mitglieder möchte ich unseren Kollegen Reimer Böge zu der geleisteten Arbeit und zu seiner Koordinierung dieser ganzen Arbeit beglückwünschen. Fairerweise sollte auch gesagt werden, Herr Böge, dass, um zu der von Ihnen vorhin erwähnten Zweidrittelmehrheit zu gelangen, zahlreiche weitere Abgeordnete dieses Hauses Verantwortungsbewusstsein und Fleiß gezeigt haben.
Deshalb fordere ich Sie auf, meine Damen und Herren des Rates und der Kommission, diesem Appell unseres Parlaments sehr aufmerksam Gehör zu schenken, weil er Standpunkte beinhaltet, die insbesondere in zweierlei Hinsicht wohl überlegt sind. Erstens sind sie finanziell vernünftig, weil damit, wie im Verlaufe der Aussprache teilweise erläutert worden ist, sowohl auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmeseite ein völlig zufrieden stellender Kompromiss gefunden wurde. Auf der Ausgabenseite konnten wir Vorschläge unterbreiten, durch die in einigen Bereichen eine Ausgabensenkung ermöglicht wird, während auf der Einnahmeseite, wie von einem Vorredner ausgeführt wurde – es war, meine ich, ein Vertreter des Rates –, je nach Haushaltsposten letzten Endes Steigerungen um ca. 8 bis 15 % zu verzeichnen sein werden, wenn ich die vorhin genannte Zahl richtig im Kopf habe. Dies sind, ich sage es nochmals, finanziell wohl überlegte Positionen.
Zweitens sind unsere Positionen auch politisch vernünftig, zum einen, weil die in der Finanziellen Vorausschau zum Ausdruck gebrachten Wünsche den Zielen von Lissabon und Göteborg entsprechen, und zum andern, weil diejenigen unserer Mitbürger, die sich die Mühe machen wollen, diese Finanzielle Vorausschau inhaltlich zu verstehen, darin meines Erachtens eine Bekundung unseres Willens feststellen werden, unsere Regionen stärker zur Geltung zu bringen und gleichzeitig besser imstande zu sein, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Deshalb bin ich über die zum Bericht Böge vertretenen Standpunkte des Parlaments erfreut und fordere die Kommission und den Rat auf, diesem Bericht Rechnung zu tragen.
Zudem ist es mein dringender Wunsch, dass der Rat am 17. und 18 auf uns hören wird und unsere Ansichten eine positive Aufnahme finden werden. Unter keinen Umständen darf sich die Schlussfolgerung des Rates zu diesem Thema als ein verwässerter Beschluss herausstellen, sondern sollte sich vielmehr als ein Riesenfortschritt in Richtung unserer Zukunftsvorstellungen von Europa erweisen.
Alyn Smith (Verts/ALE).–(EN) Herr Präsident! Es dürfte nur wenige Themen geben, die einem Schotten stärker am Herzen liegen, als Geld, und als der einzige schottische Vertreter im nichtständigen Ausschuss für die Finanzielle Vorausschau habe ich die oftmals kafkaesken Debatten mit großem Interesse verfolgt – selbst wenn die eigentliche Debatte offenbar woanders stattfindet.
Doch die Zeit für Diskussionen – zumindest in diesem Haus – ist fast abgelaufen. Es ist die Pflicht dieses Hauses, sich um diesen so geschickt von unserem Berichterstatter verfassten Kompromiss zu scharen, weil im Rat, wo die eigentliche Debatte stattfindet, der „Ein-Prozent-Club“ unter der fähigen Leitung der britischen Regierung auch weiterhin die Oberhand hat. Das ist zwar kein idealer Kompromiss, aber welcher Kompromiss ist das schon? Wir müssen ihn jedoch mit möglichst deutlicher Willensbekundung an den Rat verweisen.
Ich schließe mich Frau Krehl, meiner Kollegin im Ausschuss für regionale Entwicklung, an, die sagte, dass die Regionalpolitik die erfolgreichste und für die Bürger, in deren Namen wir schließlich tätig sind, sichtbarste Politik der Union ist. Mit seinem Standpunkt schützt der nichtständige Ausschuss die Regionalpolitik, eine starke europäische Regionalpolitik, die gefördert und geschützt werden muss. Ich finde es bedauerlich, dass das Vereinigte Königreich allen Anzeichen nach im Rat seine kleinliche und kurzsichtige Politik fortsetzen wird. Es ist unsere Pflicht in diesem Haus, dem „Ein-Prozent-Club“ unmissverständlich klarzumachen, dass wir eine Zustimmung zu diesem Kompromiss erwarten und nichts weniger.
Wir haben gehört, dass der Rat große Hoffnungen in Bezug auf eine Einigung hegt. Darauf würde ich persönlich in nächster Zukunft nicht wetten. Wir sollten uns gemeinsam für die bestmögliche Lösung stark machen.
(Beifall)
Helmuth Markov (GUE/NGL).– Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter meinen Respekt zollen für seine überaus ambitionierte Arbeit, die heute hier zur Debatte steht, auch wenn ich dem Bericht, obwohl er viele gute Einzelmaßnahmen enthält, meine Zustimmung nicht geben kann.
Meine Fraktion hat einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, weil wir im Zeitraum 2007–2013 andere politische Weichenstellungen setzen wollten. Mein Nein zum Böge-Bericht liegt vorrangig darin begründet, dass die Europäische Union mit der nächsten Finanziellen Vorausschau enormen Herausforderungen begegnen muss, diesen aber nicht gerecht wird. Die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Notwendigkeiten – insbesondere die Erfordernisse des regionalen Zusammenhalts, die Bekämpfung der hohen Arbeitslosenraten, der Armut und Einkommensungleichheit – müssen in einem makroökonomischen Rahmen betrachtet werden. Das spiegelt sich in dem vorliegenden Bericht nicht wider.
Wir erachten die von der Kommission vorgeschlagenen Obergrenzen für den Haushalt generell als zu gering. Der Plan, der Europäischen Union immer mehr Zuständigkeiten zuordnen zu wollen und ihr gleichzeitig nicht die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung derselben zur Verfügung zu stellen, kann einfach nicht aufgehen. Die vorgenommene Schwerpunktsetzung auf Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Verteidigung zu Lasten der Kohäsion sowie der sozialen und ökologischen Dimension und der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren.
Diese Finanzielle Vorausschau spiegelt den Versuch der Umsetzung der Lissabon-Strategie wider, gegen die wir uns in der vorliegenden Form bereits gewandt hatten, als wir darüber debattiert hatten. Strategische Zielvorgaben müssen vielmehr Vollbeschäftigung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sein. Das bedeutet, dass insbesondere Innovation, Soziales und Bildung verstärkt finanziell auszustatten sind.
Eine starke europäische Regionalpolitik lässt sich nicht mit einem abgesenkten Beitrag von 0,41% des europäischen Bruttoinlandsprodukts bewerkstelligen. Ich hoffe, dass der Rat jetzt kurzfristig eine Entscheidung trifft, da ansonsten bereits absehbar ist, dass es mit Beginn des Jahres 2007 keine ordnungsgemäße Vergabe neuer Fördermittel geben kann, was politisch verantwortungslos wäre.
(Beifall)
Hélène Goudin (IND/DEM).–(SV) Herr Präsident! Uns liegen erneut Vorschläge zur Erhöhung der Ausgaben und folglich der Einnahmen der EU vor. Das dafür angeführte Argument ist, dass die EU wächst und damit auch mehr kosten muss. Die EU wächst sowohl in Bezug auf die Anzahl ihrer Mitglieder als auch durch die Übernahme von immer mehr Aufgaben ihrer Mitgliedstaaten. Ist das eine angemessene Entwicklung? Die Antwort darauf ist natürlich Nein.
Selbstverständlich müssen die europäischen Länder, die die Beitrittsanforderungen erfüllen, in der Union begrüßt werden. Für die Übertragung weiterer politischer Aufgaben von den Mitgliedstaaten an Brüssel gibt es jedoch weder rationale Gründe noch Unterstützung in der Öffentlichkeit. Das allgemein idealisierte, aber nicht respektierte Subsidiaritätsprinzip spricht jedoch im Gegenteil dafür, dass verschiedene Zuständigkeiten von den EU-Institutionen wieder den nationalen Parlamenten zurückgegeben werden sollten. Dass dies der Wille der Völker ist, geht eindeutig aus den Referenden in Frankreich und den Niederlanden sowie der bekannten öffentlichen Meinung in vielen anderen Mitgliedstaaten hervor.
Wir erleben im Moment das Ende einer Epoche in der Geschichte der EU, der Epoche, in der die politische Elite ihre Ambitionen und Pläne verwirklichen konnte, ohne sich um den Volkwillen zu kümmern. Dass dies früher möglich war, ist darauf zurückzuführen, dass die Parteistrukturen in Westeuropa die politischen Streitfragen des 20. Jahrhunderts entlang einer Rechts-Links-Skala widerspiegeln. Die etablierten Parteien treten mit wenigen Ausnahmen voll und ganz für eine kontinuierliche Verschiebung der politischen Macht von den Parlamenten der Mitgliedstaaten nach Brüssel ein. Damit können die Bürger in allgemeinen Parlamentswahlen nicht ihre Unzufriedenheit mit dieser Entwicklung zum Ausdruck bringen. In Volksabstimmungen zu EU-Fragen und zum Teil bei den Wahlen zum Europäischen Parlament eröffnet sich für die europäischen Völker die Möglichkeit, explizit Stellung zur Rolle der EU zu nehmen. Und dann nutzen sie die Gelegenheit, die Machtverschiebung abzulehnen.
Dies dürfen wir bei unserer Diskussion der Finanziellen Vorausschau der EU für 2007-2013 nicht vergessen. In einer Union, in der rund 70 % des Hauhalts für die Agrarpolitik und die Regionalfonds ausgegeben werden, gibt es für eine Ausgabenerhöhung keine Unterstützung der Öffentlichkeit. Wir legen einen Vorbehalt gegen den Entwurf des Nichtständigen Ausschusses ein, der 1,07 % des BNE als Zahlungsermächtigungen und 1,18 % als Verpflichtungen vorsieht. Unseres Erachtens sollten die Gesamtzahlungen, entsprechend dem Vorschlag der G6-Länder, bei 1 % des BNE der Mitgliedstaaten liegen.
Umberto Pirilli (UEN).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst Herrn Böge zu seiner Fähigkeit, die verschiedenen zutage getretenen Tendenzen miteinander in Einklang zu bringen, und demzufolge zu seiner vorzüglichen Arbeit beglückwünschen.
Außerdem möchte ich eine kurze Überlegung zu dem Dreigestirn Parlament, Kommission und Rat anstellen. Die ersten beiden treten für die Beibehaltung der Mittel für Verpflichtungen auf dem gegenwärtigen oder einem geringfügig niedrigeren Niveau ein (1,18 % und 1,24 %). Der Rat hingegen verteidigt die Rechte der Mitgliedstaaten, die sich Sorgen machen – und dies um so mehr nach dem Votum Frankreichs und der Niederlande zur Verfassung – über die Unzufriedenheit, von der Europa quasi in die Zange genommen wird; sie geben sich der Illusion hin, durch Mittelkürzungen ihre jeweiligen Positionen, die durch China, Indien, die USA, die globale Revolution, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bedroht werden, wahren zu können.
Die unsere ist eine heterogene Gesellschaft, die über ihre Verhältnisse lebt und zunehmend gefährdet ist wegen ihrer starren Institutionen, einer beschränkt handlungsfähigen Regierung und einer seelenlosen Zentralbank. Die Interventionen jetzt abzubauen, anstatt sie, was meines Erachtens notwendig wäre, zu verstärken...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Jean-Claude Martinez (NI).–(FR) Herr Präsident! Die Sowjetunion hatte insgesamt 10 Wirtschaftspläne. Die Europäische Union ihrerseits hatte bereits vier Finanzplanungen: das Delors-I-Paket und das Delors-II-Paket, den Santer-Plan und jetzt den Barroso-Plan für den Zeitraum 2007 bis 2013.
Während jedoch die sowjetischen Pläne zum Aufbau der Wirtschaft bestimmt waren, geht es bei den europäischen Finanzplanungen um ein Aufwiegen. Hier werden Fliegeneier auf einer Waage aus Spinngewebe gewogen. Ein Beispiel dafür ist unsere Aussprache: In dem 311 Seiten umfassenden Bericht Böge handelt es sich nämlich im Wesentlichen nur um die Frage, ob sich die Verpflichtungsermächtigungen für 450 Millionen Europäer auf 1,24 %, 1,06 % der 1,7 % des BIP belaufen werden, d. h. ob wir in den nächsten sieben Jahren 1 024 Milliarden, 870 Milliarden oder 825 Milliarden Euro ausgeben werden, während die USA im gleichen Zeitraum 20 000 Milliarden US-Dollar ausgeben, d. h. etwa 20 mal so viel wie die EU. Mit anderen Worten, unsere Divergenzen zwischen Juncker und Barroso oder zwischen Chirac und Böge, bei denen es sich um ca. 60 Milliarden Euro dreht, entsprechen 0,3 % der US-Vorausschau für die gleiche Finanzplanungsperiode.
Bei über 20 Millionen Arbeitslosen und 50 Millionen Menschen, die in Armut leben, kommt es, wie seit Perikles allgemein bekannt, selbstverständlich darauf an, dass umfassende Darlehen für Großinvestitionen bereitgestellt werden, etwa in unsere Bahnen. Hätte Brüssel nämlich beispielsweise Bahnhöfe anstatt Verfassungs-Luftschlösser gebaut, wäre die Europäische Union nicht aufs Abstellgleis geschoben worden.
Janusz Lewandowski (PPE-DE).–(PL) Herr Präsident! So wie die Dinge liegen, wäre es naiv zu erwarten, dass die neue Finanzielle Vorausschau auf denselben Grundsätzen der EU basiert wie die vorhergehenden Finanzpläne der EU. Letztere hatten nichts gemein mit den früheren sowjetischen Fünfjahresplänen, denn ihr Leitprinzip darin bestand, dass Haushalt wachsen müsse, um unseren wachsenden Bedürfnissen zu entsprechen. Es sei verziehen, wenn jemand denkt, dasselbe gelte heute ebenso, da relativ arme Länder der EU beigetreten sind. Auch die Zahl der für Direktzahlungen in Frage kommenden Landwirte ist stark angestiegen, obgleich diese Zahlungen nicht ihre Idee waren. Schließlich haben sich unsere Aufgaben vervielfacht, was ebenfalls einen spürbaren Einfluss auf den Haushalt hat. Wenn man tatsächlich erwartet, dass dieser Grundsatz heute erneut Anwendung findet, würde er zweifellos eine weitere Antriebskraft hinter den weit reichenden politischen Reformen sein, die zur Zeit in Mittel- und Osteuropa stattfinden. Ich bin ziemlich sicher, dass die politischen Klassen der „alten“ EU-Mitgliedstaaten sich sehr anstrengen müssten, um nur einige dieser Reformen durchzuführen.
Wir müssen jedoch den Tatsachen ins Auge sehen. Der uns von der Prodi-Kommission hinterlassene Kompromissvorschlag ist unhaltbar. Herr Böge hat sehr viel Anstrengungen und guten Willen in einen Vorschlag zur Änderung dieses Kompromisses investiert und das relative Gewicht, das er den verschiedenen Haushaltstiteln einräumt, ist angemessen.
Niemand wird bestreiten, dass wir öffentliche Mittel dazu einsetzen sollten, Forschung und Entwicklung und eine wissensbasierte Wirtschaft zu fördern, bisher gibt es jedoch keinerlei Beweis dafür, dass dies eine effektive Methode des Geldausgebens ist. Daraus folgt, dass solche Mittel nicht auf Kosten der Regional- und Kohäsionspolitik eingeplant werden sollten, die beide sichtbar und nachweislich nutzbringend sind und die alten und die neuen Kohäsionsländer nicht gegeneinander ausspielen. Dieses Hohe Haus muss morgen unmissverständlich klar machen, dass wir eine Einigung auf Regierungsebene erwarten.
Europa braucht den Beweis, dass es noch immer funktioniert. Der europäische Gipfel wird eine Gelegenheit sein, diesen Beweis in Form eines vernünftigen Kompromisses zu erbringen.
Terence Wynn (PSE).–(EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs feststellen, dass Herr Böge mit diesem Bericht wirklich sehr gute Arbeit geleistet hat. Es ist ihm gelungen, den Standpunkt des Ausschusses genau wiederzugeben. Nicht jeder wird mit dem gesamten Inhalt des Berichts einverstanden sein, aber insgesamt ist er sehr gut, und der Berichterstatter verdient unsere Anerkennung.
In diesem Haus werden unterschiedliche Standpunkte vertreten, ob nun zur Landwirtschaft, zu den Strukturfonds oder anderen Themen. Man kann es nicht immer allen Menschen recht machen, aber das ist gar nicht so schlecht. Sie haben es uns nicht recht gemacht, weil für die britische Labour-Delegation, wie zu erwarten, die implizite Bezugnahme auf den Rabatt des Vereinigten Königreichs den wichtigsten Ansatzpunkt darstellt.
In diesem Teil der Aussprache bin ich wohl ein Rufender in der Wüste, aber davon lasse ich mich nicht beirren. Ich beziehe mich auf Erwägung N, die ich komplett ablehne, sowie Ziffer 8 und den fünften Absatz in Ziffer 51. Ich habe im nichtständigen Ausschuss stets deutlich gemacht, dass es sich bei den Eigenmitteln und der Finanziellen Vorausschau um zwei getrennte Positionen handelt, und noch nie zuvor wurde versucht, diese im Rahmen einer Interinstitutionellen Vereinbarung miteinander zu verknüpfen. Aus diesem Grund fällt es der britischen Labour-Delegation schwer, diesen Bericht zu befürworten.
Der Bericht schafft eine gute Ausgangsposition für die Verhandlungen des Parlaments mit dem Rat, und das begrüße ich. Natürlich ist es schwierig, etwas zum voraussichtlichen Verlauf der Verhandlungen zu sagen, solange wir den Standpunkt des Rates nicht kennen, sofern es einen solchen überhaupt gibt. Ich vermute, dass es theoretisch immer noch möglich ist, dass der Rat den Zahlen des Parlaments zustimmt oder diese sogar aufstockt. Einige von uns geben die Hoffnung eben nicht auf.
Ich habe jedoch von Anfang an, als einige Abgeordnete vorschlugen, die Finanzielle Vorausschau mit einem neuen System der Eigenmittel zu verknüpfen, bei mindestens drei Gelegenheiten gemahnt, realistisch zu bleiben. Wir müssen auch im Hinblick auf die Aktivitäten des Rates realistisch bleiben. Da ist wohl nichts zu erwarten. Es würde mich überraschen, wenn in den verbleibenden drei Wochen des luxemburgischen Ratsvorsitzes bei aller geschickter Diplomatie eine entsprechende Regelung Eingang in das Gesamtpaket fände, falls der Rat überhaupt einen eigenen Standpunkt vertritt. Meiner Ansicht nach ist das derzeitige System der Eigenmittel undurchsichtig, und wir brauchen eine transparentere Regelung, damit die Steuerzahler verstehen, wie die EU finanziert wird. Diese Diskussion und die entsprechende Entscheidung werden in einem anderen Haus zu einer anderen Zeit stattfinden. Ich weiß, dass das die Kollegen in meiner Fraktion nicht freuen wird, aber wir müssen uns der Wirklichkeit stellen und die Grenzen unserer Zuständigkeit erkennen.
Wenn sich die britische Delegation bei diesem Bericht der Stimme enthält, dann aus den von mir genannten Gründen. Was die Zukunft betrifft, so wünsche ich Ihnen alles Gute für die Aufnahme der Vermittlungsverhandlungen.
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Wynn. Ich werde Frau Thatcher Ihre herzlichen Grüße bestellen.
Bronisław Geremek (ALDE).–(PL) Herr Präsident! Einer der Kommentare von Herrn Böge während der Vorstellung seines erstklassigen Berichts war, der Bericht betreffe ein zukunftsorientiertes Europa. Ich halte dies für einen ausgezeichneten Satz. Er dient als gemeinsame Grundlage für Parlament und Kommission und unterstreicht die Distanz dieser beiden Organe zum Rat, der zur Zeit nicht in der Lage ist, nationale Interessen hinter sich zu lassen und die Antworten zu finden, die Europa braucht.
Das europäische Projekt befindet sich derzeit in einer Krise. Die einzige Antwort auf diese Krise muss die gute Nachricht sein, dass Europa in der Lage ist, mit Hoffnung in die Zukunft zu blicken, und dass Europa selbst die Quelle dieser Hoffnung sein kann. Der Bericht Böge weist richtigerweise darauf hin, dass es keinen Widerspruch zwischen den Kohäsions- und Solidaritätspolitiken der Europäischen Union und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas gibt. Dies ist ein wichtiger Punkt, und ich glaube, es ist gleichermaßen von Bedeutung, dass die Finanzielle Vorausschau eine treibende Kraft hinter der europäischen Integration ist und kein Faktor, der die Kluft zwischen den neuen und den alten Mitgliedstaaten oder zwischen Ost- und Westeuropa vergrößert. Die neuen Mitgliedstaaten sind besonders verletzlich, und das müssen die Menschen begreifen.
Helga Trüpel (Verts/ALE).– Herr Präsident! Auch ich möchte mich bei Herrn Böge für seine qualitätsvolle Arbeit im Ausschuss bedanken. Wir haben schon gehört, dass von vielen Seiten Lob für die ausgewogene Arbeit gekommen ist. Aus unserer und meiner Sicht ist genau das Problem, dass manche Bereiche nicht akzentuiert genug sind.
Ich möchte gleich auf das eingehen, was Herr Geremek gesagt hat: Ist die Politik, die wir jetzt entwerfen, wirklich in ausreichendem Maße genug zukunftsgerichtet? Was tun wir wirklich für die Bürgerinnen und Bürger Europas, und was können diese dann für Europa tun? Ich bin zutiefst der Meinung, dass wir uns auch nach den beiden gescheiterten Referenden uns politisch die Frage stellen müssen, wie wir die Bürgerinnen und Bürger Europas besser erreichen können. Ich glaube, dass wir mit den Bildungsprogrammen, auch wenn es hier schon zu einer Anhebung gekommen ist, nicht den Punkt erreichen, den wir auch vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie erreichen müssen. Wir müssen in den nächsten Jahren mit der Finanziellen Vorausschau alles dafür tun, dass jede Schülerin und jeder Schüler, jeder Student und jede Studentin im europäischen Ausland sich bilden und studieren kann. Diese Leute werden auch emotional einen ganz anderen Bezug zu Europa, seiner Vielfalt und seinen Möglichkeiten haben, und da baut man von unten die überzeugten Europäer auf. Solche Netzwerke brauchen wir.
Genau so verhält es sich mit der Kulturpolitik. Wir sind so stolz darauf, dass die Mauer weg ist und dass wir der Kontinent der kulturellen Vielfalt sind. Der Haushaltsansatz ist jetzt immer noch unter dem, was wir für Tabaksubventionen ausgeben. Wir brauchen hier eine deutliche Offensive, damit die Städtepartnerschaften blühen können, damit die Künstlerinnen und Künstler sich begegnen können und die Leute den kulturellen Reichtum Europas wirklich erleben können. Deswegen sind die Ansätze, wie sie in dem Böge-Vorschlag genannt worden sind, nicht ausreichend genug. Seien wir gemeinsam mutig und versuchen wir die Menschen nicht nur rational, sondern emotional zu erreichen!
Pedro Guerreiro (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Herrn Böges Bericht, in dem der Standpunkt des Parlaments zum Finanzrahmen der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007 bis 2013 dargelegt wird, ist sogar noch ungünstiger als der Kommissionsvorschlag, der in Bezug auf die Finanzmittel bereits völlig unzureichend war und mit dem tatsächlichen Bedarf der erweiterten Union überhaupt nicht in Einklang stand.
Beide Vorschläge kommen im Grunde einer Kapitulation vor der Strategie der reichen Länder wie z. B. Deutschlands gleich, mit der der Gemeinschaftshaushalt so weit wie möglich gekürzt werden soll. Dies, und das möchte ich herausstreichen, ist bei früheren Erweiterungen nicht geschehen.
Mit diesen Vorschlägen werden die Interessen der Kohäsionsländer – wie z. B. Portugals –, die durch die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 erneut ins Hintertreffen geraten könnten, weder geschützt noch gewahrt, und zwar trotz der Warnungen, dass Portugal das Land sein würde, das am meisten unter der Erweiterung zu leiden hat. Da es in Wirklichkeit darum geht, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben wir praktische Vorschläge vorgelegt.
Zu diesen Vorschlägen zählt der vollständige Ausgleich für Regionen wie die Algarve, die vom so genannten statistischen Effekt betroffen sind. Die Vorschläge umfassen ein auf Portugal und Griechenland ausgerichtetes spezifisches Programm zur Anpassung ihrer Wirtschaft an die Auswirkungen der Erweiterung, die Beendigung der Bindung des Kohäsionsfonds an den Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Ablehnung einer Renationalisierung der Kofinanzierungskosten der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Förderung eines gerechteren Modells zur Verteilung der Agrarbeihilfen, die Garantie eines siebenjährigen Finanzrahmens sowie die Einrichtung eines Gemeinschaftsprogramms für den Textil- und Bekleidungssektor, insbesondere für die von diesem Sektor abhängigen benachteiligten Regionen. Diese Vorschläge wurden, wie wir bestürzt feststellen, vom für die Finanzielle Vorausschau zuständigen Nichtständigen Ausschuss des Parlaments abgelehnt.
Vladimír Železný (IND/DEM). – (CS) Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs mussten wir in der Tschechischen Republik unverhältnismäßig lange 14 Jahre warten, bevor unsere Bürger in einem Referendum darüber entscheiden konnten, ob sie der Europäischen Union beitreten wollen. Sie sagten „Ja“. Damals stimmten wir demütigenden, mit dem Beitritt verknüpften Bedingungen zu, denen zufolge unserem hoch effizienten Agrarsektor im Vergleich mit unseren Wettbewerbern aus den alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur ein Viertel der Beihilfen gewährt wurden. Wir stimmten Bedingungen zu, die mit den Gründungsprinzipien der Europäischen Union im Widerspruch standen – Schutzbestimmungen, die die freie Beschäftigung unserer Bürger in vielen alten Mitgliedstaaten der Union einschränkten. Außerdem stellen wir fest, dass Dienstleistungen in den alten Mitgliedstaaten nicht direkt angeboten werden dürfen, und kürzlich fanden wir heraus, wie kompliziert es für Unternehmen ist, die folgerichtig ihren Standort in unser Land – immer noch innerhalb der EU – mit seinen hoch qualifizierten und fleißigen Arbeitskräften verlagern wollen, die anstatt 35 ganze 40 Stunden die Woche arbeiten und die keine überzogenen Löhne verlangen.
In der Tat hat es nur ein Jahr gedauert, bis wir bei vielen naiven Ideen eines Besseren belehrt wurden. Wir möchten zumindest an die grundlegenden Versprechen glauben, die unsere Bürger dazu bewegt haben, bei der Volksabstimmung über den Beitritt mit „Ja“ zu stimmen. Bei den Versprechen ging es um Haushaltsmittel, die, wie behauptet wurde, Gelder für die Entwicklung der Tschechischen Republik bereitstellen würden, so wie sie das vorher bei Portugal, Irland und anderen Ländern getan haben. Daher ist es logisch, dass wir den Kommissionsvorschlag zur Aufrechterhaltung der 1,24 % unterstützen. Lassen Sie mich klarstellen, dass wir nicht gegen Kürzungen sind. Uns ist leider wohl bewusst, dass die Kürzungen nur auf Kosten der Mittel erreicht werden. Dennoch wird die Verwaltung der Union nicht billiger: Im Gegenteil, der Traum von einem europäischen Außenminister, der Traum von Botschaften, die über 3000 undurchsichtigen regulierenden und beratenden Gremien und die alles durchdringenden Bestimmungen in 20 Sprachen werden die Funktionsweise der Union teurer gestalten.
Uns ist allen bekannt, dass es enorme Geldsummen gibt, bei denen Einsparungen vorgenommen werden könnten. Auf die Gemeinsame Agrarpolitik werden beispielsweise sinnlos über 40 % des Haushalts verschwendet, doch handelt es sich, wie allgemein bekannt ist, um eine politisch unantastbare Einheit, über die das Parlament absurderweise noch nicht einmal diskutieren darf. Nur die Gelder bleiben noch zu kürzen. Im Laufe des Jahres haben wir bereits gelernt, dass das meistgebrauchte Zauberwort „nachhaltig“ lautet, das ohne nachzudenken für alle Konzepte verwendet wird. Wenn wir wirklich einen nachhaltigen Haushalt schaffen wollen, einen, der nicht zu weiterer Desillusionierung führt...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Roberta Angelilli (UEN).–(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als überzeugte Europaanhängerin, aber auch als italienische Abgeordnete, die hier die Interessen ihres Landes vertritt und verteidigt, halte ich den so genannten Juncker-Vorschlag, dem zufolge sich der Beitrag der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auf klägliche 1,05 % des BIP belaufen soll, für unakzeptabel.
Das bedeutet allein für Italien, einen Nettozahler der Europäischen Union, eine Kürzung um zirka 8 Milliarden Euro pro Jahr, wodurch die Budgets für die Bereiche Beschäftigung und Justiz bis aufs Äußerste beschnitten und die Mittel für Forschung, Innovation und transeuropäische Netze um fast die Hälfte zusammengestrichen werden, ganz zu schweigen von der Lissabon-Strategie. Es gibt zu viele Kürzungen und zu viele Widersprüche. Auch müsste der so genannte „Briten-Rabatt“ überdacht werden, d. h. die Ausnahmeregelung bzw. das Privileg Großbritanniens, das einen erheblichen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurückerstattet bekommt, muss abgeschafft werden. Dabei handelt es sich um eine von Frau Thatcher – wenn ich nicht irre, 1984 – gewollte Regelung, die leider unverständlicherweise während der Kommissionspräsidentschaft von Herrn Prodi bestätigt wurde: eine Erstattung, die zu einem Großteil von Frankreich und Italien bezahlt wird.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass der Juncker-Vorschlag der x-te Beweis für die abgrundtiefe Kluft ist, die zwischen der europäischen Bürokratie und den realen Erfordernissen der europäischen Völker besteht.
Hans-Peter Martin (NI).– Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch in diesem Rahmen wiederhole ich gerne, dass es in den Zeiten der Globalisierung, die sich anstatt hin zum europäischen Traum zu einer Europafalle entwickelt, nicht angebracht ist, die Finanzmittel aufzustocken. Wir kommen mit dieser 1-%-Lösung durch. Denn die Möglichkeiten zur sparsamen Haushaltsführung sind bei weitem nicht ausgeschöpft, und es wäre zu fordern, dass so viele Verwaltungsbereiche wie möglich Zug um Zug von unabhängigen, internationalen Beratungsunternehmen in Bezug auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit evaluiert und Optimierungspotenziale aufgezeigt werden. So lautete mein Änderungsantrag 357. Der Berichterstatter war dagegen, der Bericht enthält dies nicht, nicht einmal das will man zulassen.
Sie dürfen sich nicht wundern, dass die Mehrheit der Bevölkerung draußen nein zu dieser EU, nein zu dieser Verschwendung sagt, auch wenn sie – so wie ich – ja zu Europa sagt.
Ville Itälä (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Böge für die Arbeit danken, die er mit der Erstellung des vorliegenden Berichts geleistet hat. Ich schätze das Ergebnis hoch ein und glaube nicht, dass ein Anderer es hätte besser machen und einen so ausgezeichneten und ausgewogenen Bericht vorlegen können.
Das Parlament muss morgen gegenüber den europäischen Bürgern ein starkes und positives Zeichen setzen. Für den Bericht muss eine möglichst große Mehrheit gewonnen werden. Wenn das Parlament sich bei diesem Thema einig zeigt, setzen wir auch gegenüber dem Rat ein starkes Zeichen. Einigkeit in Bezug auf den Finanzrahmen kann noch vor Ablauf des luxemburgischen Ratsvorsitzes erzielt werden, sofern sich der politische Wille und eine politische Führung dafür finden.
Ich möchte zwei Themen herausstellen, die ich für wichtig halte: die Zukunft der Landwirtschaft und die Ostsee. Die Landwirtschaftspolitik hat nun unvermeidlich eine Phase erreicht, in der die Agrarbeihilfen für die alten 16 Mitgliedstaaten sich mit künftigen Erweiterungen immer weiter verringern werden. Auf diese Veränderung müssen wir uns gut vorbereiten. Ich unterstütze den Änderungsantrag meiner Fraktion, in dem gefordert wird, dass, sollte der Rat trotz der Brüsseler Vereinbarungen von 2002 eine Reduzierung der Gesamtfinanzierung der obligatorischen Ausgaben beschließen, die Mitgliedstaaten diese Kürzung finanziell ausgleichen müssen. In diesem Zusammenhang ist jedoch festzustellen, dass der Übergang zur Kofinanzierung der Landwirtschaft ein realistischer Schritt sein wird, vielleicht noch nicht für diese Finanzielle Vorausschau, so doch auf jeden Fall für die darauffolgenden Vorausschauen.
Ich möchte Sie auch auf einen Änderungsantrag hinweisen, der die Ostsee-Strategie betrifft. Die Union verfügt gegenwärtig über eine Mittelmeer-Strategie, parallel dazu möchten wir eine Ostsee-Strategie entwickeln. Diese Strategie ist von besonderer Wichtigkeit für die Erhaltung der Natur. Die Ostsee hat erhebliche Probleme. Unter sehr ungünstigen Umständen kann man nicht mehr baden oder angeln, es bedarf effizienter Maßnahmen, um wieder ein natürliches Gleichgewicht zu schaffen.
Dariusz Rosati (PSE).–(PL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Finanzielle Vorausschau umreißt den Bereich der Aktivitäten der EU für die kommenden Jahre, schafft einen Rahmen für diese Aktivitäten und bestimmt, wie effektiv sie sein werden. Wir haben große Aufgaben vor uns. Wir wollen sicherstellen, dass die Erweiterung erfolgreich abgeschlossen wird, den Grundstein für schnelles Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen legen und die neuen Ziele erreichen, die in den Debatten während der Ausarbeitung der Europäischen Verfassung gesetzt wurden. Die Finanzielle Vorausschau muss diese Erwartungen erfüllen. Wir alle wollen mehr Europa, da wir glauben, dass die Schaffung eines gemeinsamen Europas die richtige Antwort auf die Herausforderungen ist, vor denen wir heute stehen.
Zwei entgegengesetzte Ansätze und Denkweisen stellten sich während der Arbeiten an der Finanziellen Vorausschau heraus. Die erste, vertreten durch die Kommission, sieht eine ehrgeizige, aber ausgewogene Erhöhung der Ausgaben vor, die mit den wachsenden Erwartungen Schritt halten würde. Die zweite, unterstützt von einer Gruppe Mitgliedstaaten, besteht in Budgetkürzungen als Prozentsatz des BIP.
Wir sind uns völlig darüber im Klaren, dass die EU, auch wenn sich ihr Auftrag erweitert hat, diesen Auftrag in einer Zeit der starken Haushaltsbeschränkungen und des schwachen Wirtschaftswachstums erfüllen muss. Unter keinen Umständen dürfen uns diese Beschränkungen jedoch blind für die unbestrittenen Vorteile machen, die aus dem gemeinsamen EU-Haushalt finanzierte Maßnahmen liefern können. Mithin ist ein Kompromiss erforderlich, und der Vorschlag des Parlaments stellt einen ausgesprochen vernünftigen Kompromiss dar. Wenn ich darf, möchte ich bei dieser Gelegenheit Herrn Böge für die Mühe danken, die er in die Erstellung dieses Berichts investiert hat.
Meine Damen und Herren, die fehlgeschlagenen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden bedeuten, dass Europa nun eine klare Bestätigung braucht, dass die Integration unsere gemeinsame Zukunft ist und weiterhin sein wird. Ich appelliere daher an den Rat, einen Kompromiss zu erzielen, egoistische und konservative Haltungen abzulegen und die engen Grenzen rein nationaler Interessen hinter sich zu lassen. Der Grund dafür, dass ich nach einem Kompromiss verlange, ist, dass die Europäische Union dringend eine klare Zukunftsvision sowie die finanziellen Möglichkeiten braucht, um Maßnahmen zu ergreifen.
Wir sollten zusammenarbeiten, um zu zeigen, dass Europa in der Lage ist, im Geiste der Solidarität zu handeln, und dass seine führenden Politiker fähig sind, sich über kurzfristige politische Interessen zu erheben und Vereinbarungen zum Wohle aller zu erzielen.
Jan Mulder (ALDE).–(NL) Herr Präsident! Auch mein Dank gilt Herrn Böge, und ich halte es für richtig, dass er in seinem Bericht nicht nur auf die Ausgaben der Europäischen Union eingeht, sondern einige Abschnitte auch der notwendigen Revision des Beschlusses über die Eigenmittel widmet. Im Gegensatz zu einigen anderen Rednern empfinde ich es als völlig ungerechtfertigt, wenn ein Land jährlich Anspruch auf einen Korrekturmechanismus hat, während dies für andere Länder, die in derselben Lage sind, nicht gilt.
Ich möchte einige wesentliche Punkte erwähnen. Aus den im Bericht genannten Gründen bin ich für die Kofinanzierung der Agrarausgaben. Ich bin gegen Renationalisierung. Überall in Europa müssen die gleichen Regeln gelten, aber Herrn Böges Vorschläge sind akzeptabel. Flexibilität betrachte ich ebenfalls als nützliches Instrument im Haushalt, nicht nur bei den Posten selbst, sondern auch hinsichtlich der Kofinanzierungsanteile der Strukturbeihilfen. Reichere Länder können durchaus einen höheren Kofinanzierungsanteil haben als arme Länder. Die Rolle der Europäischen Investitionsbank sollte bei den Strukturausgaben ebenso gestärkt werden wie die des Europäischen Investitionsfonds. Wir können uns dabei auf positive Beispiele aus der Vergangenheit stützen.
Abschließend noch eine Bemerkung zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Meiner Meinung nach sollten auch diese Ausgaben voll und ganz in die Zuständigkeit des Parlaments fallen und nicht allein dem Rat überlassen werden. Auch das Parlament muss seine Genehmigung dafür erteilen.
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE).– Herr Präsident! Der Berichterstatter, Herr Böge, hat gute Arbeit geleistet. Er hat bei seiner Vorstellung darauf hingewiesen, dass es gewisse Politik- und Wirtschaftsbereiche gibt, die im Haushalt eine chronische Unterfinanzierung erfahren. Auch die ländliche Entwicklung droht zu einem solchen zu werden. Durch Beschluss des Rates sind die Finanzen bis 2013 in der ersten Säule festgelegt, wir haben hier aber zu wenig Mittel, um Rumänien und Bulgarien zu finanzieren. Daher wird in dem Bericht vorgeschlagen, eine Kofinanzierung in der ersten Säule einzuführen. Wir von unserer Fraktion möchten diese Kofinanzierung unterstützen, aber mit der Zielsetzung, eine höhere Finanzierung im Bereich der zweiten Säule zu erreichen.
Die Natura 2000-Mittel müssen aufgebracht werden. Es muss in der zweiten Säule in der ländlichen Entwicklung Gleichheit bei der Finanzierung geben, also auch 75% aus der Europäischen Union, und es muss sichergestellt werden, dass der ländliche Raum eine vernünftige Wirtschaftsentwicklung erfährt. Dies ist kein finanzieller Gnadenerweis, sondern wir haben nur eine insgesamt gute Wirtschaftsentwicklung, wenn der ländliche Raum nicht abgehängt wird.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu einer Zeit, da die Stimmen der Bürger für ein sozialeres und demokratischeres Europa immer lauter werden, geben der Rat und die Ratspräsidentschaft Juncker leider angesichts der sechs Länder, die sich gegenseitig die Pistolen an die Schläfen halten, nach. Sie verlangen um jeden Preis einen Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner und rücken dabei von den ambitionierten Zielsetzungen für die Zukunft der europäischen Einigung ab.
Die Konföderale Fraktion der Europäischen Vereinigten Linken/Nordische Grüne Linke lehnt die Philosophie eines Übereinkommens um jeden Preis, von der auch der Bericht Böge erfüllt ist, ab, weil sie im Endeffekt dazu führt, dass wir weniger Europa haben und sich die Disparitäten weiter vertiefen, und weil die Opfer die schwächer entwickelten Länder und die schwächsten sozialen Gruppen sein werden.
Europa und der Rat sollten endlich begreifen, dass es keine größere Europäische Union mit weniger Geld geben kann. Nach Ansicht der Europäischen Vereinigten Linken ist der Kommissionsvorschlag als Ausgangspunkt für die Finanzierung der nach der Erweiterung verfolgten Kohäsionsziele und Zielsetzungen der Sozialagenda vollkommen ungeeignet. Jegliche Überlegungen, noch mehr Kürzungen vorzunehmen, halten wir für undenkbar. Im Namen der Europäischen Vereinigten Linken fordere ich eine gerechte Verteilung der Kosten der Erweiterung. Es kann nicht sein, dass die ärmeren Länder und Regionen das Meiste bezahlen. Ferner muss die inakzeptable skandalöse Ausnahme für Großbritannien endlich abgeschafft werden. Wir sind alle gleich. Und schließlich ist es notwendig, sich mit der ungerechten Behandlung der 16 Regionen, die Opfer des so genannten statistischen Effekts sind, umfassend und positiv auseinander zu setzen und den Regionen, die den Konvergenzprozess noch nicht abgeschlossen haben, während der Übergangsphase größere Unterstützung zu gewähren.
Seán Ó Neachtain (UEN).–(EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Böge zu seinem Bericht beglückwünschen und freue mich, dass er darin nachdrücklich auf die Bedeutung von Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung als eine Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der Lissabonner Agenda verweist. Der Bericht macht zudem zu Recht deutlich, dass der allgemeinen und beruflichen Bildung bezüglich der vorgeschlagenen Finanzierung Vorrang eingeräumt werden sollte, und ich meine, dass die Bereitstellung von Ressourcen zur Entwicklung des Humankapitals für die langfristige Investition in die Zukunft der Union von entscheidender Bedeutung ist.
Die Empfehlungen des Berichterstatters im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik kann ich nicht teilen, und ich kann seinen Vorschlag, die Kofinanzierung auf die GAP auszudehnen, nicht unterstützen. Wie ich bei vielen Anlässen gesagt habe, ist das für diejenigen unter uns, denen der Fortbestand kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe und unserer ländlichen Gemeinden am Herzen liegt, eine Sache, der wir noch nie zugestimmt haben, der wir auch jetzt nicht zustimmen oder je zustimmen werden. Wir sollten uns nichts vormachen. Früher oder später wird die Kofinanzierung der GAP zwangsläufig deren Renationalisierung nach sich ziehen.
Ryszard Czarnecki (NI).–(PL) Herr Präsident! In der Praxis zeigt die Haltung des Parlaments zum EU-Haushalt keine Anzeichen für Solidarität mit der Kommission, und das ist eine große Schande. Wir verwenden in diesem Hause eine Menge Zeit darauf, von einer starken EU zu sprechen, die im Wettbewerb mit den USA oder Asien bestehen kann, eine starke EU mit einem schmalen Budget ist daher inakzeptabel, um nicht zu sagen absurd.
Es muss ganz deutlich gesagt werden, dass der Vorschlag des Nichtständigen Ausschusses uns schlechter stellen würde als derjenige der Barroso-Kommission. Er stellt jedoch eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem so genannten Kompromiss der luxemburgischen Präsidentschaft dar, der zum Scheitern verurteilt war. Wenn die reichsten EU-Mitgliedstaaten darauf bestehen, ihre Meinung jedem anderen aufzuzwingen, wird dies letzten Endes dazu führen, dass die Vision eines gemeinsamen, auf Solidarität beruhendem Europa zerbricht. Wenn unser Ziel darin besteht, ein Europa egoistischer und persönlicher Interessen aufzubauen, sollten wir weitermachen und einen schmalen EU-Haushalt unterstützen. Die andere Möglichkeit ist selbstverständlich, dass der wirkliche Vorschlag, der den neuen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt wird, darin besteht, dass die erweiterte EU nur, was die Pflichten anbelangt, ein Europa der Solidarität ist. Für Privilegien – insbesondere in finanzieller Hinsicht - würde das ganze Gegenteil gelten.
Abschließend eine letzte Bemerkung. Es wäre besser, Finanzielle Vorausschauen für einen Zeitraum von sieben Jahren zu vereinbaren, wie es bisher der Fall war, anstatt für fünf Jahre.
Markus Ferber (PPE-DE).– Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Worum geht es, wenn wir über den nächsten Finanzrahmen reden? Es geht schlicht und ergreifend um die Aufgaben, die wir auf europäischer Ebene zu bewerkstelligen haben. Wenn die Kommission ihren Vorschlag lauten lässt: Wir tun das, was wir bisher tun, und es kommt Neues dazu, dann hat sie es sich zu einfach gemacht. Was man unserem Berichterstatter hoch anrechnen muss, ist, dass er ins Detail gegangen ist, sich angeschaut hat, was die Aufgaben sind, die wir als EU im 21. Jahrhundert – auch bezüglich des Haushalts – zu bewältigen haben, wo wir mehr Mittel brauchen – in der Außen- und Sicherheitspolitik – und wo die Kommission zu viel vorgeschlagen hat und wir zurücknehmen können. Damit liegt ein hervorragender Vorschlag auf dem Tisch, über den wir sehr ernsthaft mit dem Rat verhandeln können.
Eine Europäische Union, die sich jedoch nur durch die Umverteilung von möglichst viel Geld definiert, ist nicht meine Europäische Union. Wir haben gemeinsam andere Aufgaben zu bewerkstelligen. Wenn wir auf der einen Seite von den Mitgliedstaaten verlangen, dass sie ihre Haushalte sanieren, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erfüllen, dann kann man nicht auf der anderen Seite mit dem Füllhorn durch ganz Europa ziehen. Dieser Aufgabe müssen wir uns gemeinsam stellen.
Wenn ich hier höre: 70 Cent für die Kultur kann nicht zu viel sein, wenn man dazu noch die Ausgaben für Millenniumsziele und was es sonst noch für Ziele gibt, saldiert – liebe Frau Trüpel, Sie machen das ja als Grüne –, dann kommen Sie auf Zahlungen von 1,19%. Das ist der Vorschlag der Grünen, Verpflichtungen von 1,29%. Dann stellen Sie sich aber bitte auch vor die Bürger und Bürgerinnen und sagen: Auf nationaler Ebene haben wir kein Geld mehr, aber in Europa geben wir mehr aus. Das wird nicht mehr funktionieren! Wenn wir glaubwürdig sein wollen, müssen wir uns auf die politischen Aufgaben konzentrieren – das ist die Antwort auf die Referenden –, aber auch auf den Haushalt.
Ralf Walter (PSE).– Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Erfolg der Europäischen Union ist der der Gemeinsamkeit, der Zusammenarbeit, des gemeinsamen Interesses an einer Fortentwicklung. Genau diese Entwicklung haben wir vor uns. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die nächsten Jahre angehen und der Bürger schaut genau zu. Wie glaubwürdig sind wir mit dem, was wir tun?
Wir wissen, dass wir Aufgaben vor uns haben, die Mut und offensives Herangehen erfordern, wo wir deutlich machen müssen, dass diese Europäische Union eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, die an einem Gelingen interessiert ist. Wir müssen also in Zukunft investieren, d. h. die Forschung stärken, Bildung und Ausbildung verbessern. Das heißt aber auch, dass wir neben dieser Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne von wirtschaftlichem Erfolg aufpassen müssen, dass nicht Menschen und Regionen am Wegesrand liegen bleiben! Deshalb brauchen wir auch Hilfestellung für diejenigen, die bei dieser ganzen Entwicklung womöglich in Schwierigkeiten geraten sind oder schon von der Vergangenheit her in schwierigen Strukturen leben. Das haben wir hier vor uns.
Wir sind bereit, diesen Bericht, den Reimer Böge vorgelegt hat, zu unterstützen, weil er genau darauf abzielt, hier entsprechende Vorgaben zu machen und die Mittel zur Verfügung zu stellen, die wir brauchen. Aber der Bürger achtet bei einem Parlamentarier – und wir sind ein Parlament – auch darauf, dass er sich Gedanken über die Ausgaben macht, die notwendig sind, aber auch über die Einnahmenseite, das heißt: Woher kommt dieses Geld? Denn der Bürger ist derjenige, der die Mittel zur Verfügung stellen muss. Also muss es auf der europäischen Ebene akzeptabel sein zu fragen, ob denn die Schulterung dieser Aufgaben ordentlich verteilt ist. Der Briten-Rabatt ist heute ganz klar durch nichts mehr zu rechtfertigen.
Wir müssen insgesamt hingehen und den europäischen Bürgern in allen Ländern zeigen, dass wir bereit sind, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir sind aber auch bereit und in der Lage, dafür zu sorgen, dass die Lasten, die damit einhergehen, gerecht und solidarisch verteilt werden. Solidarität bedeutet nicht nur Gemeinsamkeit bei den Ausgaben der Mittel; Solidarität heißt auch, aufzupassen, dass man nicht Einzelne überlastet, während andere nur am Wegesrand stehen und sagen: Sieh zu, wie du damit klarkommst. Wir wollen Europa gemeinsam positiv entwickeln!
Kyösti Tapio Virrankoski (ALDE).–(FI) Herr Präsident! Der Bericht Böge, über den wir gerade sprechen, befasst sich mit der künftigen Finanzierung der EU. Ich möchte ihm insbesondere für seine Sachkenntnis und die geleistete Arbeit danken. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Ausschussmitgliedern für ihre konstruktive Zusammenarbeit.
Die Finanzrahmen bilden die Grundlage für die künftigen Politiken der EU. Besondere Schwerpunkte sind diesmal die Regional-, die Struktur- und die Kohäsionspolitik sowie die Verbesserung des Beschäftigungsniveaus und der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Sicherung einer ausgewogenen Entwicklung sollen die Finanzierung der Strukturpolitik ebenso wie die Mittel für die ländliche Entwicklung erhöht werden. Welche Bedürfnisse die neuen Mitgliedstaaten haben, ist ermittelt worden und wird auch anerkannt, doch heißt es im Bericht zu Recht, dass es nicht die benachteiligten Regionen der alten Mitgliedstaaten sein dürfen, die den Preis für die neue Kohäsionspolitik zahlen.
Zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und Förderung des wirtschaftlichen Wachstums sieht der Finanzrahmen verstärkt Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Bildung vor. Diese Mittel sollen innerhalb von sieben Jahren verdreifacht werden. Der Schwerpunkt ist richtig gesetzt. An diesen Bereichen zu sparen, hieße, an unserer eigenen Zukunft zu sparen, und davor möchte ich alle, insbesondere aber den Ratsvorsitz, warnen.
Mit den zusätzlichen Mitteln soll insbesondere die europäische Dimension der Forschung und Entwicklung gestärkt werden. An die Mitgliedstaaten ergeht mein nachdrücklicher Appell, die neue Finanzielle Vorausschau und die Interinstitutionelle Vereinbarung entsprechend dem Vorschlag des Parlaments anzunehmen.
Elisabeth Schroedter (Verts/ALE).– Herr Präsident! Als Regionalpolitikerin möchte ich mich auf diesen Aspekt konzentrieren und betonen noch einmal, dass einer der großen Fortschritte dieses Berichts darin besteht, dass 0,41% für diese Politik ausgegeben werden sollen, die auch im kleinsten Dorf Europas sichtbar ist und Europa dort sichtbar macht.
Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt ist das Solidaritätsinstrument in der Europäischen Union. Der Rat, das wissen wir, schlägt im Moment nur 0,37% als Verhandlungsgrundlage vor. Jedenfalls bin ich auch damit einverstanden, dass wir auf 4% pro Mitgliedstaat begrenzen und – anders als es im ursprünglichen Entwurf vorgesehen ist – die N+2-Regelung auch für den Kohäsionsfonds beibehalten.
Ich möchte noch einmal betonen, dass ich den Vorschlag unserer Fraktion nicht unterstütze, weil ich nicht der Meinung bin, dass wir ad hoc auf fünf Jahre begrenzen müssen. Das ist aus Sicht der Regionalpolitik in dieser schwierigen Situation nicht akzeptabel.
Sergej Kozlík (NI).–(SK) Der Europäischen Union stehen keine idealen Mechanismen zur Freisetzung oder Zuweisung von Geldmitteln zur Verfügung. Auch hat sie keine 10-20-jährige Vorausschau zu bestimmten Wirtschafts- und anderen Politiken angenommen – ich erinnere nur an die lange Zeit nicht vorhandene wirksame Überwachung der Landwirtschaft.
Trotz der enormen Anstrengungen, die unternommen wurden und die ich zu schätzen weiß, konnte der nichtständige Ausschuss zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichen als er getan hat, Herr Böge, und es besteht eine Chance, dass das Parlament für den Kompromiss stimmen wird. Während das Parlament der Meinung ist, dass die Eigenmittel auf 1,08 % des Bruttosozialprodukts festgesetzt werden sollten, meint der Rat hingegen, dass die Zahl zwischen 1,03 % und 1,05 % des Bruttoinlandsprodukts liegen sollte.
Dies zeigt, dass es in Zukunft weniger um Kennziffern als vielmehr um die richtigen Mechanismen für die Ressourcenverteilung gehen wird, und auf dem Weg zur endgültigen Einigung über die Finanzielle Vorausschau werden wir noch viele Schwierigkeiten überwinden müssen.
Othmar Karas (PPE-DE).– Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Ich lege die Gedanken weg, die ich mir für den heutigen Tag vorbereitet habe, weil ich auf einige Wortbeiträge eingehen möchte und noch einmal die Kernaussage herausarbeiten will.
Die Kommission hat einen Vorschlag gemacht. Das Parlament zeigt mit dem Böge-Bericht und der morgigen Entscheidung, dass wir handlungs- und verhandlungsfähig sind. Der Rat ist momentan in dieser Frage weder handlungs- noch verhandlungsfähig, weil man im Rat noch gar keine Einigung erzielt hat, um verhandeln zu können.
Unser Vorschlag ist ein Kompromiss. Ich fordere die Staats- und Regierungschefs und die Finanzminister auf, sich unseren Vorschlag durchzulesen und zu prüfen, ob er nicht die Möglichkeit für eine Einigung im Rat bietet, ohne dass wir die Europäische Union schwächen. Denn, meine Damen und Herren vom Rat, Ihr Vorschlag, den Sie bisher auf den Tisch gelegt haben, lautet: Minus 40% für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, minus 10% für Kohäsion und Wachstum und Beschäftigung, minus 6% für die ländliche Entwicklung und die Landwirtschaft, minus 50% für die Innenpolitiken, minus 40% für die Europäische Union als globaler Partner. Vielleicht erreichen Sie damit eine Einigung im Rat, aber nicht mit uns, und zwar auch aus einem zweiten Grund: weil Sie kürzen! Wenn wir beim Status quo bleiben und keine neuen Prioritäten setzen, benötigen wir 890 Milliarden Euro. Ihr Vorschlag sieht 871 Milliarden Euro vor. Wenn wir uns nicht einigen, haben wir 931 Milliarden Euro. Ihr Budget ist geringer als der Status quo. Ihr Budget ist geringer, als wir es bei einer Nichteinigung haben. Daher müssen Sie verstehen, dass unser Angebot ein Verhandlungsangebot ist. Wir verhandeln nicht unter 931 Milliarden Euro!
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte die Entschlossenheit von Herrn Böge würdigen, diese finanztechnische und Bilanzierungsaufgabe zu realisieren, bei der es zum ersten Mal in der Geschichte der Finanziellen Vorausschau geschieht, dass das Europäische Parlament seine unmittelbaren Bestrebungen freiwillig noch unterhalb des bereits minimalen Vorschlags der Kommission angesetzt hat. Nur die Möglichkeit, zu einer schnellen, ausgewogenen und gerechten Einigung beizutragen, die jetzt alle Zweifel und Sorgen ausräumt, könnte dafür als Rechtfertigung dienen. Dahingehend möchten wir die versöhnlichen Worte der Kommission interpretieren, und wir möchten den Ratsvorsitz nachdrücklich auffordern, auf diese Weise zu verfahren.
Allerdings bin ich nicht erfreut, dass dieses Parlament einer minimalistischen Tendenz nachgibt, die mit der letzten Agenda 2000 begann und die nicht geholfen hat, das Vertrauen unter den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Hiermit meine ich die Gefahr, dass der Haushalt zu einer Renationalisierungstendenz zurückkehrt und dass die Ziele der Union auf eine unzureichende Mittelausstattung gegründet werden. Wir bedauern den Druck, der vom ursprünglichen Vorschlag von sechs Mitgliedstaaten ausgegangen ist, von denen man einige aufgrund ihrer derzeitigen Situation sehr gut verstehen kann; andere jedoch vermögen es nicht, den zusätzlichen Wert jedes ausgegebenen Euro und den hohen wirtschaftlichen und kommerziellen Gewinn, den sie aus der Entwicklung der Union ziehen, hinreichend zu erklären.
Wir bedauern, dass der Wert von 1 % die Ideen durch Prozentzahlen ersetzt hat, doch auf der anderen Seite hat dies auch die Debatte über die Dringlichkeit einer tief greifenden Revision des Eigenmittelsystems wieder belebt. Nicht einverstanden sind wir damit, dass der Berichterstatter dies ausschließlich auf die Finanzierung der GAP anwendet, die noch immer die letzte Brüsseler Reform zu verdauen hat. Wir dürfen unsere Landwirte nicht mit dem Bade ausschütten.
Wir begrüßen die Anstrengungen zum Erhalt des Anteils für die Kohäsionspolitik und die Stärkung der Sozialpolitik, der Wachstums- und Beschäftigungspolitik und auch der Justiz- und Außenpolitik der Union. Wir möchten den Berichterstatter auffordern, den logischen Phasing-out-Mechanismus, der bereits den von den Auswirkungen der Erweiterung betroffenen Regionen Rechnung trägt, auszudehnen und ihn auf den Kohäsionsfonds anzuwenden. Das Europäische Parlament vertrat diesen Standpunkt schon in der Agenda 2000, und wenn der Ratsvorsitz ihn anwendet, verstehen wir nicht, warum es das Parlament nicht tut.
Darüber hinaus fordern wir den Berichterstatter auf, Änderungsantrag 1 zu akzeptieren, der gegen die Diskriminierung vorgeht, die sich aus der ausschließlichen Anwendung der Wettbewerbs- und Exzellenzpolitik ergeben würde.
(Beifall)
Margarita Starkevičiūtė (ALDE).–(LT) Der Bericht, den Herr Böge dem Parlament vorgelegt hat, stellt ein ausgezeichnetes Beispiel der gemeinsamen Arbeit einer erweiterten [Europäischen Union] von 25 Mitgliedstaaten dar. Ich bedaure wirklich, dass wir uns darüber nicht freuen können. Zu einer Entscheidung bei den Gemeinschaftsmitteln zu kommen, die für alle annehmbar und begreiflich war, stellte ein äußerst komplizierte Aufgabe dar; jedoch zeigt diese erfolgreiche Entscheidung, dass die erweiterte Europäische Union lebensfähig ist und über eine langfristige Vision der wirtschaftlichen Entwicklung verfügt. Selbstverständlich hätten wir schneller und besser zu diesem Entschluss kommen können, hätte es keine Versuche gegeben, sich nationalen und gemeinsamen europäischen Interessen entgegenzustellen, hätte es keine Abweichungen bei den technischen Einzelheiten gegeben. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass wir als eine Gruppe von Buchhaltern zusammengekommen waren und nicht als führende Persönlichkeiten der Gesellschaft. Uns muss klar sein, dass wir vor dem Beginn einer Finanzplanung eine gemeinsame europäische Vision entwickeln müssen, und diese gemeinsame europäische Vision vermissen sowohl die Bürger als auch die Vertreter der Gesellschaft. Deswegen sollte jede Diskussion über Finanzpläne, über Jahrespläne, die diese Vorausschau konkretisieren werden, mit einer Diskussion über diese wirtschaftliche Vision beginnen, die wir alle entwickeln müssen; erst danach sollten wir die Bereiche bestimmen, die Art der Finanzierung und die erforderlichen Mittel. Das vermisse ich in der Arbeit der Europäischen Kommission, und ich bedaure, dass die heutige Rede des Kommissionspräsidenten der Beschwerde eines sehr müden Mannes beim Parlament über die Verhandlungsprobleme gleichkam.
Françoise Grossetête (PPE-DE).– (FR) Herr Präsident! Diese eminent wichtige Aussprache über die Finanzielle Vorausschau wird, wie ich befürchte, Enttäuschungen hervorrufen, weil der Rat gleichsam einen minimalistischen Haushalt vorschlägt, der nicht den ehrgeizigen Zielen Europas gerecht wird. Dennoch gilt mein Dank dem Berichterstatter, Herrn Böge, der eine schwierige Aufgabe zu bewältigen hatte und auf die Forderungen der Abgeordneten einzugehen vermochte.
Was nun die Finanzielle Vorausschau anbelangt, so gibt sie weiterhin Anlass zu großer Besorgnis und ist in einigen Punkten inakzeptabel. Nach den Ereignissen der letzten Wochen geht es darum, den Erwartungen der Bürger zu entsprechen und das Entstehen einer Kluft zwischen den politischen Versprechungen und dem zu vermeiden, was getan wird, um die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit, Vollbeschäftigung, Forschung und Ausbildung sowie vor allem der Solidarität erreichen zu können. Ja, wir sind für eine Kohäsionspolitik, vorausgesetzt, sie schließt nicht die Förderung der weiterhin benachteiligten Regionen der alten 15 Mitgliedstaaten der Union aus.
Gestatten Sie mir, meine Bedenken im Hinblick auf den Rat zu erläutern. Die Mitgliedstaaten dürfen Europa gegenüber nicht zurückhaltend sein. Was ist nun aber zu den Vorschlägen für die Gemeinsame Agrarpolitik, die GAP, zu sagen, die zur nationalen Agrarpolitik zu werden droht, zur NAP als Bezeichnung dafür, dass der Rat seine Augen vor den Bedürfnissen der Landwirte verschließt und sich eine Renationalisierung abzeichnet, womit ein politisches Symbol Europas verschwinden wird? Die gleichen Bedenken gelten hinsichtlich der für unsere Regionen so dringend notwendigen Regionalpolitik sowie unserer großen transeuropäischen Projekte. Bei der Finanzierung von Natura 2000 werden wir ebenfalls sehr wachsam sein.
Wenn wir unsere Prioritäten finanzieren wollen, wird es sicherlich erforderlich sein, die für die Berechnung der Mittel der Union geltenden Regeln zu revidieren und über die im vergangenen Jahrhundert eingeräumten Vorteile, insbesondere den britischen Beitragsrabatt, neu zu verhandeln. Herr Barroso sagte uns, er könne sich auf das Europäische Parlament verlassen. Gemeinsam wird es uns vielleicht gelingen, den Rat davon zu überzeugen, dass er sich wirklich anstrengen muss, damit es sich beim EU-Haushalt nicht um den von mir befürchteten minimalistischen Haushalt handelt.
Szabolcs Fazakas (PSE). – (HU) Als ein Mitglied, das von einem neuen Mitgliedstaat in den nichtständigen Ausschuss, der sich mit der Finanziellen Vorausschau der erweiterten Europäischen Union befasste, entsandt wurde, möchte ich als Erstes betonen, wie viel es uns bedeutet, dass der Standpunkt des Europäischen Parlaments zu diesem Thema, das für den Aufholprozess der neuen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union so entscheidend ist, nicht länger ohne unsere Beteilung formuliert wird, sondern mit unserer konkreten und substanziellen Zusammenarbeit. Zum ersten Mal konnten wir an der Debatte im Ausschuss teilnehmen, die sich als außergewöhnlich informativ erwies und Denkanstöße lieferte, und obwohl sie nicht ganz frei von Spannungen war, zeigte sie doch mit Sicherheit den Weg nach vorn. Ich beglückwünsche Herrn Reimer Böge zu seinem Vorsitz bei dieser Debatte und zu dem erreichten ausgewogenen Ergebnis.
Uns ist auch bewusst, dass unsere Beteiligung nicht nur Möglichkeiten eröffnet, sondern auch Verantwortung mit sich bringt. Wegen dieses Verantwortungsgefühls wollten wir es vermeiden, die Themen, mit denen wir uns angesichts der derzeitigen Lage der Union realistisch gesehen nicht befassen können, nicht allzu sehr zu forcieren, obwohl sie für unser Aufholen und daher für den Fortschritt der gesamten Europäischen Union von Bedeutung sind. Stattdessen konzentrierten wir uns auf die Einzelheiten, und manchmal die Sachverhalte technischer Art, die sowohl in praktischer Hinsicht als auch aufgrund ihrer theoretischen und politischen Bedeutung für unseren Aufholprozess entscheidend sind. So kommt es unserer Ansicht nach zurzeit in erster Linie darauf an, dafür zu sorgen, dass uns Strukturfonds und Kohäsionsfonds, die zur Förderung des Aufholprozesses bestimmt sind, in angemessenem Umfang zugänglich gemacht werden, ohne dass die technischen Bestimmungen verschärft werden, die für die neuen Mitgliedstaaten Übergangsschwierigkeiten bereiten könnten.
Wir begrüßen die Bestätigung im Bericht Böge, dass 0,41 % des BNE der Union diesem Zweck zugeteilt werden sollen, wobei die neuen Mitgliedstaaten diese Mittel bis zu einer Höhe von 4 % ihres Bruttosozialprodukts verwenden können, und dass die N+2-Regel beim Kohäsionsfonds keine Anwendung finden soll. Unseres Erachtens heißt das, dass der neue EU-Haushaltsplan zwar notwendigerweise straffer ist, aber dennoch angemessene Unterstützung bieten wird, um das Aufholen der neuen Mitgliedstaaten zu fördern. Zusätzlich zum Solidaritätsbeweis wird dies auch zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, zur Ankurbelung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Chris Davies (ALDE).–(EN) Herr Präsident, meine Regierung sagt, der britische Haushaltsrabatt ist gerechtfertigt, und sie hat Recht. Auf der gleichen Basis sollten Nettobeitragszahler wie Deutschland, Schweden und die Niederlande ebenfalls einen Rabatt erhalten. Doch im Verlaufe der nächsten Jahre wird sich der britische Rabatt deutlich erhöhen, und er wird unter anderem aus Beiträgen der ärmsten Mitgliedstaaten finanziert werden. Das ist nicht gerechtfertigt.
Meine Regierung sagt, der Rabatt stehe nicht zur Verhandlung. Das ist Unsinn. Die Europäische Union ist ein Riesenapparat zur Aushandlung von Vereinbarungen zwischen 25 Ländern, und es sollte alles als verhandelbar gelten, wenn es potenziell nutzbringend ist.
Der Rabatt wurde als Ausgleich für die unausgewogenen Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt. Als Gegenleistung für Verhandlungen über den Rabatt sollte Großbritannien die Wiederaufnahme von Verhandlungen über die Agrarausgaben fordern, mit denen sie sich ursprünglich einverstanden erklärt hatte.
Wir sollten die ländliche Entwicklung unterstützen; wir sollten Landwirte entschädigen, um zu gewährleisten, dass ökologische Belange Berücksichtigung finden. Wir sollten jedoch landwirtschaftliche Betriebe als solche ebenso wenig subventionieren wie Fabriken, Steinbrüche oder Kohlebergwerke. Die GAP diskriminiert Landwirte in Entwicklungsländern und bestraft unsere eigenen Verbraucher. Für die Ausgaben in der ersten Säule sollte ein Programm schrittweiser, aber beträchtlicher Kürzungen eingeführt werden. Das ist die Gegenleistung, die Großbritannien fordern sollte. Doch ein Beharren darauf, dass der Rabat nicht zur Verhandlung steht, ist weder gut für Europa noch im Interesse Großbritanniens.
Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich gratuliere Herrn Böge zu der von ihm geleisteten Arbeit, doch ich möchte mich zugleich all den anderen Abgeordneten anschließen, die den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, die Beschlüsse über die Finanzielle Vorausschau jetzt zu fassen, da sonst unter anderem der Eindruck entstehen könnte, die institutionelle Krise in der Europäischen Union würde sich noch weiter vertiefen. Die Entscheidungen dürfen jedoch selbstverständlich nicht zu Lasten der Perspektiven der Europäischen Union getroffen werden und sie sind auf einem Niveau zu fällen, das alle Mitgliedstaaten zufrieden stellt. Dabei kann ich nicht umhin, hinzuzufügen, dass ich sehr betrübt darüber bin, dass die Vorschläge des luxemburgischen Ratsvorsitzes, wie die vorgeschlagene Senkung des Anteils am gemeinschaftlichen BSP von 0,41 % auf 0,37 %, sich leider im höchsten Maße negativ auf die Kohäsionspolitiken auswirken. Auf jeden Fall sollte der Ratsvorsitz sich meiner Ansicht nach darum bemühen, die nachteiligen Folgen seiner Vorschläge zu verringern. Wie soll das geschehen? Erstens durch Mechanismen zur Entschädigung der Länder und Regionen, die in disproportionaler Weise von dem durch die Kommission vorgeschlagenen Mechanismus zur Mittelverteilung betroffen sind. Zweitens durch die Wiederzuteilung der aufgrund der N+2-Regel verloren gegangenen Mittel.
Zudem möchte ich sagen, dass wir selbstverständlich gegen die Renationalisierung und Kofinanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind. Und schließlich möchte ich angesichts der Diskussionen, die auf vielen Seiten darüber geführt werden, welche Einsparungen wir vornehmen müssen und dass wir keine zusätzlichen Mittel bereitstellen können, anmerken, dass der Haushalt der Europäischen Union insgesamt 2,5 % der in allen Mitgliedstaaten getätigten öffentlichen Ausgaben entspricht. Irgendwann wird es, was die Europäische Union betrifft, notwendig sein, Worte und Taten miteinander in Einklang zu bringen.
Robert Goebbels (PSE).–(FR) Herr Präsident! Die Union sollte jetzt durch die Annahme einer ehrgeizigen Finanziellen Vorausschau ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Vorschläge des Vorsitzes allerdings sind, auch wenn die 1 %-Mauer durchbrochen wird, immer noch zaghaft. Dass die der Union zugestandenen Mehrausgaben in absoluten Zahlen nur 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren betragen, ist enttäuschend.
Stellen wir uns einmal vor, diese Mittel würden gänzlich in die Forschung gehen. Die Amerikaner geben gegenwärtig alljährlich 100 Milliarden Euro mehr für die Forschung aus als die Europäer. Ein Betrag von 40 Milliarden Euro über sieben Jahre verteilt würde nicht einmal der Hälfte der derzeitigen jährlichen Differenz entsprechen, selbst wenn diese Kluft natürlich zu einem großen Teil durch den Privatsektor gefüllt werden müsste.
Europe ist auf Grund gelaufen. Die politischen Zwerge, die uns regieren, lassen es zu, dass rechts- und linksradikale Demagogen, einschließlich Nationalsozialisten und sonstiger Separatisten, den europäischen Traum zerstören. Unsere Union braucht mehr Solidarität und mithin mehr Eigenmittel, um mit dem kleinlichen Buchhaltungssystem der Nettosalden und Rabatte aufzuräumen.
Ich habe vorgeschlagen, auf jeden in der Union verkauften Liter Benzin, Diesel und Kerosin eine Europaabgabe von einem Cent zu erheben. Kein Verbraucher oder Wirtschaftsteilnehmer würde durch die Last einer solchen Steuer erdrückt, die Einnahmen von über 40 Milliarden Euro für einen Zeitraum von sieben Jahre erbringen würde. Haben wir den Mut, aus dem Korsett der nationalen Egoismen auszubrechen, wagen wir mehr Europa. In einem Binnenmarkt lässt sich schwerlich exakt bestimmen, wo Vorteile erwachsen und Kosten entstehen. Selbstredend sind die Länder, deren Volkswirtschaften am weitesten entwickelt sind, die Hauptnutznießer jeglichen zusätzlichen gemeinsamen Wachstums.
László Surján (PPE-DE). – (HU) Der Bericht Böge ist nicht nur deswegen gut, weil es sich um eine großartige Arbeit handelt, sondern auch weil er sich dafür eignet, als Säule für Verhandlungen genutzt zu werden und dabei gleichzeitig selbst einen machbaren Kompromiss darstellt. Er ermöglicht die Verwirklichung der Pläne der Union, ohne jedoch den Beitragszahlern eine unerträgliche Last aufzubürden. Mutig werden neue Lösungen für neue Situationen vorgeschlagen. Eine häufig erwähnte Lösung sind die nationalen Aufstockungen, die im Übrigen an uns, den neuen Mitgliedstaaten, bereits erprobt wurden. Es liegt im Interesse Ungarns und aller anderen Kohäsionsländer, dass 0,41 % des Einkommens der EU in die Förderung des Aufholprozesses gelenkt werden. Damit wird es uns gelingen, die Forschung und die Wissensgesellschaft weiterzuentwickeln sowie den Ausbau des Straßennetzes und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. All dies wird dazu beitragen, den Traum von Lissabon mit Leben zu erfüllen.
Doch wird davon überhaupt etwas verwirklicht? Im Augenblick geht es nicht so sehr darum, wie mit dem Rat eine Einigung über konkrete Zahlen erzielt werden kann, sondern ob es überhaupt einen Standpunkt des Rates geben wird, mit anderen Worten, ob der Europäische Rat selbst zu einer Einigung kommt. Wenn die Regierungschefs nächste Woche ihre Zeit lediglich damit verbringen, die Ergebnisse der Referenden über die Verfassung zu beklagen und keinen Entschluss über die Grundprinzipien des finanziellen Rahmens fassen, der den Interessen der Bürger Europas dienen soll, dann wird die Union zur großen Freude der Euroskeptiker tatsächlich vor einer Krise stehen. Ein an den Interessen der 450 Millionen Bürger des neuen Europa ausgerichteter gemeinsamer Standpunkt ist zum Wohle aller Mitgliedstaaten. Unnahbarkeit und Selbstsucht führen niemals zum Ziel. Die Lösung lautet nicht, sich von der EU abzuwenden, sondern sich Europa noch mehr zu Eigen zu machen. Können wir es nach dem Scheitern der Referenden zulassen, die Sachlage durch ein Scheitern des Finanzplans für den Zeitraum nach 2007 noch zu verschlimmern? Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament, unterstützen wir den Bericht Böge, damit wir in dieser Situation, in der der Zerfall droht, zumindest ein Stück festen Boden unter den Füßen haben und damit die Bürger Europas sehen, welches Organ ihre wahren Interessen vertritt.
Giovanni Pittella (PSE).–(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Vertreter des Rates und der Kommission, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgang des Referendums hat einen so starken Eindruck in der politischen Debatte und in der Psyche der Bürger hinterlassen, dass sich mancher Kommentator zu der Frage veranlasst sah, ob man, nach Vollendung der von Europa erfüllten gewaltigen Friedensmission, die europäischen Institutionen überhaupt noch brauche.
Wir sind uns dessen wohlbewusst, dass Europa nicht nur nützlich, sondern notwendig ist. Damit Europa jedoch nützlich, in sich geschlossen und wettbewerbsfähig ist und folglich von den Bürgern als notwendig wahrgenommen wird, muss es in der Lage sein, seine Politik zu entwickeln, und mit den dafür erforderlichen Ressourcen ausgestattet sein. In dieser, vielleicht banal anmutenden Schlussfolgerung liegt der ganze Sinn des Kampfes, den das Europäische Parlament gegenwärtig um die Finanzielle Vorausschau führt. Das ist der Sinn dessen, was der Berichterstatter dieses Parlaments, Reiner Böge, in einen Text zu übertragen wusste, den ich für zufrieden stellend und pragmatisch halte, ohne defätistisch zu sein.
Sicher wird sich jeder von uns die Frage stellen: „Wird es uns wohl gelingen, eine Einigung mit dem Rat zu erzielen?“ Viel hängt von der Geschlossenheit unseres Votums ab, liebe Kolleginnen und Kollegen, und sehr viel von der Fähigkeit der Regierungschefs, sich nicht von der Logik des Geldes und von der Sorge um ihre nationalen Interessen mitreißen zu lassen. Heute Nachmittag hat Herr Barroso klare und entschiedene Worte gesprochen, die wir begrüßen. Herr Juncker möge sein großes Verhandlungsgeschick in den Dienst einer würdigen Einigung stellen und sich nicht in eine endlose bilaterale Vermittlung verstricken, durch die inter alia die Gefahr entstünde, dass einige benachteiligt werden könnten, was ungerecht und unentschuldbar wäre. An uns selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen, appelliere ich, durch ein breites und geschlossenes Votum das Recht und die Pflicht der Union, zu existieren und ihre Arbeit zu tun, zu verteidigen.
Francesco Musotto (PPE-DE).–(IT) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, meine Herren Vertreter des Rates, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich hervorheben, dass eines der Hauptverdienste der Arbeit von Herrn Böge darin besteht, dass er den europäischen Integrationsprozess als sich kontinuierlich entfaltende Dynamik, mit hoch gesteckten Zielen und Ambitionen, sieht. Vertrauen, Perspektiven und Elan: das ist es, was die Öffentlichkeit heute braucht, um nicht in Skepsis und Resignation zu verfallen.
Deshalb möchte ich Herrn Böge vor allem dafür Anerkennung zollen, dass er äußerst weise und besonnen eine schwierige Aufgabe gemeistert hat, die eine komplexe Analyse erforderte und in wirksame politische Vorschläge mündete. Dieses Ergebnis ist umso verdienstvoller, wenn man das – hauptsächlich engstirnigen, unnachgiebigen Interessengruppen geschuldete – raue Klima berücksichtigt, in dem er seine Arbeit begonnen und bis heute fortgeführt hat.
Der Entschließungsantrag zeigt uns die Prioritäten auf, auf deren Grundlage Europa neuer Schwung verliehen werden muss: die Unantastbarkeit der Kohäsionspolitik; die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Union; eine immer effizientere gemeinsame Politik im Bereich Justiz und Inneres; die Weiterentwicklung der Außenbeziehungen und die Entfaltung der Integrationsdynamik des Binnenmarkts, sowie die Nutzung des Flexibilitätsinstruments, um dem Finanzrahmen der EU Beweglichkeit und Wirksamkeit zu verleihen.
Allerdings können wir nicht verhehlen, dass der Standpunkt des Europäischen Parlaments, so wie er im Bericht Böge umrissen wird, erheblich von dem Arbeitsdokument abweicht, das der luxemburgische Vorsitz am 2. Juni vorgelegt hat. Wir befürchten, dass der Europäische Rat einen in politischer und finanzieller Hinsicht enttäuschenden Kompromiss schließen könnte. In dem Bewusstsein, dass wir es mit einem Kompromiss zu tun haben werden, der das Ergebnis einer mühevollen Vermittlung ist, werden wir unsere Bereitschaft, ausgewogene Lösungen zu finden, nie aufgeben. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Gefahr einer Konfrontation zwischen den Organen abzuwenden. Allerdings muss klar sein, dass der Rat nicht an unser Verantwortungsgefühl appellieren kann, um das Europäische Parlament in ein Verfahren einzubeziehen, das letztendlich dem Integrationsprozess den Todesstoß versetzt.
Catherine Trautmann (PSE).–(FR) Herr Präsident! Während die EU soeben den 60. Jahrestag eines gemeinsamen Friedens gefeiert hat, haben jetzt zwei der Gründungsländer an den Wahlurnen ihren Zweifeln Ausdruck verliehen. Angesichts der sozialen Folgen der Globalisierung kommt zu der mit Arbeitslosigkeit und Ungleichheiten verbundenen moralischen Krise die Demokratiekrise hinzu, ganz zu schweigen von der Haushaltskrise. Der endgültige Beschluss über die Finanzielle Vorausschau wird für die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Union und ihrer Institutionen von entscheidender Bedeutung sein.
Zwei politischen Ereignissen wird mit großer Erwartung entgegengesehen. Das Erste ist der Erfolg der Erweiterung. Unsere Pflicht ist es, im Interesse der Gleichheit zwischen unseren Ländern und unseren Bürgern diese Stufe zu erreichen. Der von unserem Berichterstatter für den territorialen und sozialen Zusammenhalt empfohlene Beitrag ist notwendig, aber unzureichend: was speziell fehlt, sind mehr Mittel zur Finanzierung der Verkehrsnetze. Im Übrigen unterstütze ich die Schaffung des Wachstumsanpassungsfonds, der es ermöglichen soll, dieses Ziel besser zu erreichen.
Das zweite Ereignis bezieht sich auf die Zukunft: Unser alter Industriekontinent ist im Wandel begriffen, und die territorialen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Ungleichheiten müssen abgebaut werden. Die Schaffung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen im Zusammenwirken von Produktivität und Solidarität ist nur bei einer ausreichenden Mittelausstattung für Forschung und Innovation möglich. An der Verdoppelung der Haushaltsmittel für die Forschung und dem für 2010 gesetzten Ziel von 3 % des EU-BNE muss unter allen Umständen festgehalten werden. Unter diesen beiden politischen Voraussetzungen und in der Annahme, dass sich unsere Ambitionen durch neue Eigenmittel finanzieren lassen, unterstützte ich die vernünftige Entscheidung unseres Berichterstatters, damit unser Parlament bei den bevorstehenden Verhandlungen seine ganze Autorität in die Waagschale werfen kann und den Rat von seiner Position zu überzeugen vermag.
José Albino Silva Peneda (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident! Die Identität der EU baut auf einem Zugehörigkeitsgefühl auf, das von einem gemeinsamen Wunsch zu teilen herrührt.
Die Kohäsionspolitik hat sich als ausgesprochen positives Instrument erwiesen und bei der Förderung dieses Zugehörigkeitsgefühls beachtliche Erfolge erzielt. Folglich führt die Schwächung der Kohäsionspolitik zu finanziellen Schwierigkeiten oder zur Aufschiebung einiger Projekte. Was noch viel schlimmer ist, durch ein Vorgehen in dieser Richtung wird sich das Zugehörigkeitsgefühl zur Union abschwächen und unter Umständen irreparablen Schaden nehmen.
Die Kürzung der Finanzmittel für die Kohäsionspolitik kommt einem Hammerschlag gegen den Geist Europas gleich. Gewinner dabei sind die eigennützigen Interessen, und Verliererin ist die Solidarität, und ohne Letztere kann es kein Zugehörigkeitsgefühl und keine Idee einer europäischen Einheit geben.
Was die Kohäsionspolitik angeht, so wäre es durchaus sinnvoll, einen aktuellen Aspekt zu erörtern, der bei der Formulierung einer Kohäsionspolitik helfen sollte, die unseren neuen Gegebenheiten entspricht. So gilt es zu bewerten, welche Auswirkungen das Phänomen der Invasion der asiatischen Erzeugnisse in den verschiedenen Gebieten Europas hat. Bei den Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau in den letzten Monaten wurde versucht, herauszufinden, wer Nettozahler ist und wer nicht, indem der Haushaltsplan genau unter die Lupe genommen wurde. Verhandlungen diese Art sind für alle Beteiligten unangenehm. Ihre Ursache liegt meines Erachtens vor allem darin, dass das derzeitige Finanzierungsmodell der EU ausgeschöpft ist.
Daher richte ich meine letzten Bemerkungen an den Rat. Meiner Meinung nach ist es klar, dass die Reform der Finanzierung durch die EU nicht aufgeschoben werden kann und dass die Nichtbefolgung eines solchen Hinweises auf politische Engstirnigkeit deutet.
Abschließend möchte ich Herrn Böge zu seinem hervorragenden Bericht beglückwünschen, den er diesem Haus vorgelegt hat.
Marilisa Xenogiannakopoulou (PSE). – (EL) Herr Präsident! Nach der Erweiterung ist es für die Europäische Union eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Entwicklungs- und Beschäftigungspolitik sowie der Politiken der regionalen Konvergenz und des sozialen Zusammenhalts bereitzustellen. Das ist angesichts der jüngsten Abstimmungsergebnisse über die Europäische Verfassung in Frankreich und den Niederlanden die vordringlichste Aufgabe.
Ich möchte dem Berichterstatter wirklich für seine Arbeit danken, doch ich finde es enttäuschend, als Standpunkt des Europäischen Parlaments 1,07 % an Zahlungsermächtigungen statt der ursprünglich von der Europäischen Kommission veranschlagten 1,14 % vorzuschlagen. Ein solch beschränkter Finanzrahmen stellt gleich von Beginn an ein europäisches politisches Programm auf, das von geringen Erwartungen geprägt ist und gewiss nicht den neuen und großen Erfordernissen unserer Zeit und den Bedürfnissen der europäischen Bürger entspricht.
Was spezifische Fragen anbelangt, so halte ich den Gedanken, die Gemeinsame Agrarpolitik zu kofinanzieren, für inakzeptabel. Jedwede Entwicklung in dieser Richtung würde dazu führen, dass die Landwirte sich wirtschaftlich in unterschiedlichem Tempo entwickeln und sich die Disparitäten zwischen den Regionen vertiefen. Außerdem hätte dies für die Kohäsionsländer in finanzieller Hinsicht gravierende Folgen. Zugleich stimme ich all jenen zu, die gesagt haben, dass es notwendig ist, die Adäquanz der Mittel für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zu gewährleisten. Sicherlich ist es notwendig, die neuen Länder zu unterstützen, doch gleichzeitig müssen auch die Regionen in den alten Kohäsionsländern, die aufgrund des statistischen Effekts unter den Folgen der Erweiterung leiden, substanzielle Unterstützung bekommen.
Wenn die europäische Integration wieder Dynamik erhalten und sie das Vertrauen der Bürger gewinnen soll, dann darf sie nicht in administrative und buchhalterische Konzepte gezwängt werden. Leider bewegt sich der Vorschlag der luxemburgischen Präsidentschaft in diese restriktive Richtung und geht zu sehr zu Lasten der Kohäsionspolitiken.
Auf dem Europäischen Rat in der nächsten Woche werden die Staats- und Regierungschefs die Gelegenheit ergreifen müssen, mutige Entscheidungen im Hinblick auf die europäischen primären Politiken und die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zu treffen.
Jean-Luc Dehaene (PPE-DE).–(NL) Herr Präsident! Meines Erachtens müssen die Institutionen in einer Zeit, in der Europa nach den Referenden tatsächlich in einer Krise steckt, unbedingt beweisen, dass die Europäische Union handlungsfähig ist und bleibt. Eine Entscheidung über die mehrjährige Planung gilt hier als entscheidender Glaubwürdigkeitstest. Uns deshalb ist es von großer Bedeutung, dass wir morgen als Parlament Stellung beziehen können, wozu wir wahrscheinlich dank der bemerkenswerten Arbeit unseres Berichterstatters in der Lage sind. Dabei haben wir die notwendigen Mittel bereitgestellt, um die Erweiterung, aber auch – und das haben wir wiederum den Vorschlägen des Berichterstatters zu verdanken – die neue Politik der Union zu verwirklichen. Hoffentlich wird dann der Rat unter luxemburgischen Vorsitz und unter Mitwirkung der Kommission einen Vorschlag ausarbeiten, der eine tragfähige Grundlage für die Verhandlungen mit dem Parlament bildet, um eine Einigung herbeizuführen. Ich möchte heute herausstellen, dass wir, wie sich bereits abzeichnet, mit den EU-Mitteln, wie sie bisher definiert werden, in Zukunft unmöglich arbeiten können.
Wenn die Europäische Union ordnungsgemäß funktionieren soll, dann sind 1 % und aller Wahrscheinlichkeit nach auch 1,7 % zu wenig. Der britische Rabatt lastet wie eine Hypothek auf unseren gesamten Eigenmitteln. Die grundlegende Erkenntnis muss jedoch die sein, dass sich die Europäische Union, wenn sie nicht über echte Eigenmittel verfügen kann, früher oder später festfahren wird. Die Union muss in der Lage sein, ihre Politik mit echten Eigenmitteln selbst zu konzipieren. Erst dann werden wir unsere Ambitionen realisieren können. Die Diskussionen darüber anlässlich des nächsten Mehrjahresplans sollten ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung sein, die wir mit dem Rat treffen.
Valdis Dombrovskis (PPE-DE) . – (LV) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute Morgen wird das Europäische Parlament über seinen Standpunkt zur kommenden Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 abstimmen. Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten und bedeutendsten Abstimmungen dieser parlamentarischen Sitzungsperiode. Im Grunde unterstützt das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission, hat jedoch ein wenig die Struktur der Finanziellen Vorausschau verändert. Der Europäische Entwicklungsfonds wurde aus dem Rahmen der Finanziellen Vorausschau herausgenommen und eine Reserve von 24 Milliarden Euro geschaffen. Daher ist die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Ausgabensumme augenscheinlich geringer – 1,07 % des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union –, doch wenn der Europäische Entwicklungsfonds und die Reserve mit eingeschlossen werden, kommen wir nahe an den Vorschlag der Europäischen Kommission heran.
Im Vorschlag des Europäischen Parlaments bezieht sich die hauptsächliche Verringerung der Ausgaben auf das Unterprogramm 1.a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, sowie auf die Verwaltungsausgaben der EU-Organe, wodurch zusätzliche Mittel für die traditionellen Prioritäten des Europäischen Parlaments frei werden. Das Europäische Parlament erkennt an, dass die Ausgabensumme, die im Kommissionsvorschlag dem Unterprogramm 1.b „Kohärenz für Wachstum und Beschäftigung“ zugewiesen wird, gerechtfertigt ist. Die Gesamtsumme der Mittel, die in EU-Fonds fließen, beträgt 0,41 % des BNE der Europäischen Union.
Nicht nur die Summe der Mittel, die in die EU-Fonds fließen, ist wichtig, sondern auch die Grundsätze für die Verteilung dieser Ressourcen. Im Standpunkt des Europäischen Parlaments werden verschiedene bedeutende Fragen behandelt. Die Erste bezieht sich auf den Vorschlag der Kommission, eine Obergrenze von 4 % des BNE eines Mitgliedstaates bei den Geldsummen festzusetzen, die aus den Fonds der Europäischen Union erhalten werden können. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass eine Festlegung der Obergrenze auf 4 % auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit beruht und dass jetzt bei der Festlegung der Obergrenzen ein flexiblerer Ansatz erforderlich ist. Es sollte nicht vergessen werden, dass eine Reihe kleiner und wirtschaftlich relativ weniger entwickelter Länder der EU beigetreten ist. Zweitens ist das Europäische Parlament der Ansicht, dass bei der Höhe der Kofinanzierung aus den EU-Fonds je nach wirtschaftlichem Entwicklungsstand eines Mitgliedstaats differenziert werden sollte. Das heißt, dass den weniger entwickelten EU-Mitgliedstaaten ein höherer Prozentsatz an Kofinanzierung aus den EU-Fonds zugewiesen werden sollte.
Rolf Berend (PPE-DE).– Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zweitgrößte Posten der Finanziellen Vorausschau sind die Ausgaben für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Als Regionalpolitiker bin ich daher mit dem Berichterstatter, dem ich ausdrücklich zu diesem ausgezeichneten Bericht gratulieren möchte, der Auffassung, dass die Existenz einer starken und gut finanzierten europäischen Regionalpolitik eine unerlässliche Vorbedingung für die Union ist, um die durchgeführten und nachfolgenden Erweiterungen zu bewältigen und die regionalen Ungleichgewichte abzubauen. Zum anderen muss aber auch die Mittelausstattung der EU-Strukturpolitik so konzipiert sein, dass in Zukunft eine ausreichende Unterstützung der Regionen mit Entwicklungsrückstand und mit besonderen sozioökonomischen Problemen auch in den alten Mitgliedstaaten der EU möglich ist.
Natürlich erfüllt der Kommissionsvorschlag am besten die Vorgaben für die EU-Regionalpolitik im nächsten Planungszeitraum, die darin bestehen, die Disparitäten zwischen den Regionen zu verringern. Doch zwischen diesem und der nicht akzeptablen Forderung der sechs Nettozahlerstaaten ist der Böge-Vorschlag ein für uns noch akzeptabler Kompromiss. Eine Budgetkürzung darf auf keinen Fall einseitig zu Lasten der Regionalpolitik ausfallen. Die von der Kommission in den Verordnungsentwürfen vorgeschlagenen Verteilungsrelationen der Kohäsionsmittel auf die einzelnen Ziele sind nur im Rahmen der Größenordnung der Gesamtmittel von 1,14% akzeptabel. Bei Kürzungen laut Böge-Bericht oder auch laut der Ratsverordnung müssen die Mittel stärker auf die Lösung der in den förderwürdigsten Regionen gravierenden Probleme konzentriert werden. Lineare Kürzungen, also Kürzungen unter Aufrechterhaltung der Verteilungsrelationen, sind abzulehnen, da dies zu einseitigen Belastungen der Regionen des Ziels „Konvergenz“ in den alten Mitgliedstaaten der EU führen würde.
James Elles (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, wie viele meiner Vorredner möchte auch ich Herrn Böge zur seinem Bericht beglückwünschen. Er hat unter sehr schwierigen Bedingungen ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich möchte mich außerdem den Ausführungen von Herrn Wynn und nicht so sehr denen von Herrn Davies anschließen, was wohl kaum jemanden überraschen wird. Wie einer meiner Vorredner sagte, sind wir alle gleich, aber einige sind eben gleicher. Doch Ziffer 51 Absatz 5 könnte uns auf vernünftige Weise den Weg für unser weiteres Vorgehen weisen, indem die nationalen Parlamente einbezogen werden, um unser System der Eigenmittel transparenter zu gestalten.
Ich möchte einen konkreten Punkt ansprechen, der von großer Bedeutung ist. Die Europäische Union durchlebt turbulente Zeiten. Wir haben keine Vorstellung davon, wie sich unsere Politiken bis 2013 entwickeln werden. Wir haben keinerlei Vorstellung davon, wie unsere externen Politiken aussehen werden, und zwar vor allem im Bereich der Erweiterung. Wir brauchen Zeit, um uns über die Länge des Zeitraums für diese Finanzielle Vorausschau klar zu werden. Am sinnvollsten wäre eine Einigung auf einen Zeitraum von fünf Jahren, welcher dem Mandat sowohl der Kommission als auch des Europäischen Parlaments entspräche, denn eine Planung zu weit im Voraus käme einem Missbrauch des demokratischen Prozesses gleich. Natürlich können Legislativvorschläge auch für einen längeren Zeitraum vorgelegt werden, aber ein Zeitraum von fünf Jahren würde es uns ermöglichen, unsere Politiken in Bezug auf Ausgaben und Eigenmittel zu ordnen.
Natürlich müssen wir eine Einigung anstreben. Ich teile Herrn Dehaenes Ansicht, dass wir den jeweiligen Ratsvorsitz nach Kräften bei seinem Bemühen um eine Einigung unterstützen sollten. Aber das Parlament sollte sich nicht auf eine Einigung um jeden Preis einlassen. Wie wir von unserem Berichterstatter ganz klar gehört haben, brauchen wir eine Einigung, die unseren Interessen und denen unserer Wähler entspricht, und wir hoffen, dass der Rat in einigen Tagen zu eben einem solchen Ergebnis kommen wird.
Der Präsident. Ich danke dem Berichterstatter für seinen enormen Fleiß und vor allem dafür, dass er meinen Änderungsantrag zum Demokratieprogramm unterstützt hat, der jetzt den letzten Abschnitt des Berichts bildet. Ich empfehle den Bericht dem Rat und der Kommission.
VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN Vizepräsidentin
José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte mich ebenfalls den Glückwünschen an unseren Berichterstatter, Herrn Böge, anschließen, denn ihm ist es gelungen, eine kristallklare Botschaft an die Kommission und den Rat zu senden und aufzuzeigen, was dieses Parlament will.
Wie viel Geld sind wir bereit, für das europäische Projekt auszugeben? Welche finanziellen Anstrengungen sind wir bereit, für diesen Prozess der europäischen Integration zu unternehmen, zu einem Zeitpunkt, da Europa vor Problemen, ja an einem Scheideweg steht?
Der Berichterstatter schlägt weniger vor als die Kommission, aber mehr als der Rat heute Nachmittag. Der Ratspräsident erklärt, dass wir ein ausgewogenes Verhältnis herstellen müssen. Ich möchte unterstreichen, was Herr Elles sagte: ein ausgewogenes Verhältnis – ja, aber wir sollten den Rat daran erinnern, dass wir mit weniger Mitteln nicht mehr Europa schaffen werden, sondern weniger Europa, und das zu einem Zeitpunkt, wo es notwendig ist, dieses Projekt von neuem zu bestätigen.
Wie viele meiner Vorredner anführten, haben uns die Referenden der letzte Tagen die Notwendigkeit vor Augen geführt, uns auf die wirklichen Belange unserer Bürgerinnen und Bürger zu konzentrieren, und hier lautet der Wunsch: schnelleres Wachstum. Dafür müssen wir mehr Arbeitsplätze schaffen, wir müssen produktiver sein, wir müssen mehr für Investitionen, Forschung und Entwicklung aufwenden. Kurz gesagt, wir müssen die Reformen von Lissabon umsetzen. Und dazu brauchen wir Geld.
Unsere Bürgerinnen und Bürger haben uns auch daran erinnert, dass sie an ein Sozialmodell glauben, bei dem Zusammenhalt und Effektivität auf dem Markt Priorität haben. Ohne eine Politik der Korrektur territorialer Ungleichgewichte könnte wahrscheinlich das Wirtschaftsprojekt der Europäischen Union überleben. Was nicht überleben würde, ist das politische Projekt, das hier auf dem Spiel steht.
Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger überzeugen, dass wir uns nur gemeinsam unseren künftigen Herausforderungen stellen können: der Globalisierung, dem Wettbewerb der Schwellenländer, der Standortverlagerung von Unternehmen und der Überalterung der Bevölkerung. Und dazu brauchen wir mehr Geld.
Darüber hinaus und abschließend möchte ich erklären, dass ich die Einführung einer Kofinanzierung der Agrarpolitik kategorisch ablehne, da dies auch einen Bruch mit den Regeln des sozialen Zusammenhalts bedeuten würde, auf denen sich das Modell, an das wir glauben, gründet.
Gunnar Hökmark (PPE-DE).–(SV) Frau Präsidentin! Hier geht es um das Setzen von Prioritäten für die Ausgaben der Union. Dabei muss nicht nur den wichtigen Dingen Vorrang eingeräumt werden, sondern die weniger wichtigen müssen auch zurückgestellt werden. Dabei müssen wir auch in der Lage sein, zwischen den gemeinsamen – den wichtigsten – Aufgaben der Union und den wichtigen Aufgaben der Mitgliedstaaten unterscheiden zu können. So weit sind wir bei der Arbeit an dieser Finanziellen Vorausschau noch nicht gekommen.
Im Falle einer Umsetzung des Vorschlags der Kommission hätten sich die Mitgliedsbeiträge Schwedens um fast ein Drittel erhöht, was den Spielraum für Investitionen in das Wachstum und neue Arbeitsplätze in Schweden verringert und zu erheblichen Haushaltsproblemen geführt hätte.
Wenn Europa zur wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt werden soll, ist es nicht sinnvoll, den Beiträgen der reichen Mitgliedstaaten auf Kosten der Entwicklung einer gemeinsamen Infrastruktur in unseren schwächsten Regionen Priorität einzuräumen. Diesem Bereich ist noch nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet worden.
Ebenso wenig Sinn hat es, Marketingmaßnahmen für die europäische Landwirtschaft in den Entwicklungsländern Priorität zu geben und gleichzeitig unsere wichtigsten Investitionen in die europäische Wissens- und Forschungsgesellschaft zu reduzieren. Wenn Sie – Rat und Kommission – in Ihren Verhandlungen nicht dafür sorgen können, dass wir das Ziel eines Anstiegs der FuE-Ausgaben auf 3 % des BNE erreichen, damit die europäische Forschung die Führung in der wissensbasierten Gesellschaft Europas übernimmt, ist es Ihnen nicht gelungen, eine der wichtigsten Prioritäten zu setzen, die Europa benötigt.
Der Berichterstatter hat eine hervorragende Arbeit geleistet und eindeutige Prioritäten gesetzt, was man von der Kommission nicht behaupten kann. Der Rat scheint jetzt die für die Forschung erforderlichen Mittel zu reduzieren, aber ich appelliere an Sie, dies nicht zu tun. Europa braucht Mittel für die Forschung.
Timothy Kirkhope (PPE-DE).–(EN) Frau Präsidentin, dies ist eine bedeutende Aussprache mit erheblichen Konsequenzen für die Zukunft der Union, und auch ich möchte dem Berichterstatter meine Anerkennung für die beeindruckende Art und Weise aussprechen, in der er sich dieser zweifellos sehr schwierigen Aufgabe gestellt und diesen Bericht erarbeitet hat.
Es gibt allerdings ein oder zwei Bereiche, in denen mir seine Schlussfolgerungen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Erstens halte ich es selbstverständlich für unabdingbar, dass die Ausgabenpolitik der EU einer strengen Kontrolle unterliegt und dass die Mittel möglichst effizient verwendet werden. Ich vermute, dass es keine nationale Regierung gibt, die einige der für den Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagenen Ausgabensteigerungen in Betracht ziehen würde. Die Steuerzahler in der gesamten EU haben das Recht, von den Politikern zu erwarten, dass diese die Steuergelder sinnvoll ausgeben, und in Anbetracht der Ergebnisse der jüngsten Volksabstimmungen wird deutlich, dass vielen Bürgern in Europa und nicht nur in Großbritannien der Gedanke Sorgen bereitet, dass riesige Summen der von ihnen bereitgestellten Gelder für große Projekte ausgegeben werden, über die sie zu wenig zu wissen scheinen.
Hinsichtlich des Gesamthaushalts kann ich den derzeitigen Standpunkt der britischen Regierung wie auch einer Reihe anderer Regierungen unterstützen und glaube, dass er auf 1 % des Bruttonationaleinkommens der Union begrenzt werden sollte.
Was die Frage des britischen Rabatts angeht, so halte ich diesen für gerechtfertigt, und ich werde selbstverständlich genau beobachten, welchen Standpunkt unser Premierminister, Herr Blair, auf dem Europäischen Rat nächste Woche vertreten wird. Ohne bereits Gesagtes wiederholen zu wollen, möchte ich dringend darum bitten zu verhindern, dass sich das Problem des britischen Rabatts zum Gegenstand gesonderter Verhandlungen über die Zukunft Europas im Anschluss an die Referenden in Frankreich und den Niederlanden entwickelt. Das ist eine ernste Angelegenheit, die mit gebührendem Ernst geklärt werden muss, und ich bin sicher, dass beide Seiten dazu eine Meinung haben. Aber die Einbettung dieser Frage in ein Paket von Verhandlungen und Diskussionen, bei denen es um kritische Fragen in Bezug auf die Zukunft unseres Kontinents geht, erscheint mir vollkommen unangemessen.
Nicolas Schmit, amtierender Ratspräsident.(FR) Frau Präsidentin, Herr Barroso, meine Damen und Herren! Sie haben eine gehaltvolle, konstruktive, aber bisweilen auch kontroverse Debatte zu einem hervorragenden Bericht geführt, mit dessen Hilfe wir zweifellos zu einem Kompromiss gelangen werden. Wie jedoch Ihre – gewiss nicht widerspruchsfreie – Aussprache gezeigt hat, müssen solche Widersprüche, die mitunter sogar noch gewichtiger sind, wenn sie von den Staats- und Regierungschefs oder den Ministern der verschiedenen Regierungen kommen, durch den Vorsitz gesteuert werden. Ausgehend von diesen Gegensätzen müssen wir alle Elemente auszubalancieren versuchen, damit schließlich eine Lösung gefunden und ein Kompromiss geschlossen werden kann.
Sie werden daher verstehen, dass dies keine besonders einfache Aufgabe ist. Ebenso war die Aufgabe Ihres Berichterstatters keineswegs einfach. Ich stelle fest, dass verschiedentlich angemerkt wurde, in Bezug auf den britischen Beitragsrabatt bestehe Handlungsbedarf. Dem stimmt der Vorsitz vollkommen zu; er hat Vorschläge in diesem Sinne vorgelegt. Andere behaupten das Gegenteil und werfen das Thema Landwirtschaft in die Waagschale. Soll dies heißen, die Agrarpolitik der EU müsse zurückgefahren werden, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen? Wollen wir, dass die ländlichen Räume in Europa veröden? Dies ist eine konkrete und präzise Frage, die zu beantworten ist. Auf jeden Fall muss Europa meines Erachtens Prioritäten setzen und eine genauere Vorstellung haben, welchen Weg es einschlagen möchte.
Der Vorsitz, oder vielmehr Luxemburg, hätte die Vorschläge der Kommission voll und ganz unterschreiben können. Allerdings hat er mit der Formulierung dieser Vorschläge gewisse Probleme. Damit will ich keineswegs in Abrede stellen, dass sie eine sehr solide Grundlage für die Vorbereitung auf die Zukunft Europas bilden. Leider werden wir allein auf der Basis dieser Vorschläge nächste Woche keinen Kompromiss erzielen. Nach diesem Kompromiss muss also neu gesucht, d. h. es muss geprüft werden, wie und inwieweit die vorgeschlagenen Zahlen gesenkt werden können, ohne den Gemeinschaftshaushalt künftig seiner Wirkkraft, seines Einflusses und seiner Fähigkeit zur Orientierung der Politik zu berauben. Einigen Rednern zufolge soll um 40 % hier, um 30 % dort gekürzt worden sein. Ich selbst habe indes unter sämtlichen Rubriken ein reales Wachstum festgestellt. In manchen Fällen mag dieses Wachstum unzureichend sein, in anderen ist es jedoch ganz erheblich und trägt den Prioritäten Rechnung, denen Sie als Europaabgeordnete besondere Bedeutung beimessen.
Was wäre die Folge, so frage ich mich, falls keine Einigung zustande kommt, falls gleichsam der Status quo erhalten bleibt? Meinen Informationen zufolge wäre die Konsequenz wahrscheinlich ein Haushaltsplan bzw. eine Finanzielle Vorausschau in der Größenordnung von ca. 835 Milliarden Euro ab 2006. Der Vorsitz schlägt mehr vor. Er ist ehrgeiziger, möglicherweise nicht ehrgeizig genug, aber er ist genauso ehrgeizig wie die Mitgliedstaaten oder wie zumindest einige Mitgliedstaaten zu sein bereit sind.
Ich stimme zu, dass Europa einen neuen Schwung finden muss. Zunächst einmal gilt es, gegen Demagogie anzukämpfen, gegen diejenigen, die behaupten, zu viele Gemeinschaftsgelder würden verschwendet. Solche nicht nur der Wirksamkeit Europas, sondern letztlich auch unserem gesamten Projekt abträglichen Behauptungen dürfen unter keinen Umständen zugelassen werden. Diskussionen dieser Art dürfen nach meinem Dafürhalten nicht geführt, sondern ihnen muss entgegengetreten werden.
Europa braucht Solidarität. Ich stimme völlig zu, dass es mehr Solidarität benötigt – das Europa der 25, das Europa der 27, aber auch das Europa der 15. Allerdings kommt es darauf an, bei diesem auf Solidarität gegründeten Ansatz das richtige Gleichgewicht zu finden, und darum waren wir bemüht; wir müssen zwischen reichen Regionen, armen Regionen in reichen Ländern und armen Regionen in armen Ländern unterscheiden, denn sie sind nicht genau das Gleiche. Deshalb erscheint mir die richtige Balance so wichtig, damit alle zurechtkommen können.
Des Weiteren muss Europa sein Geld effektiver ausgeben. Dies ist eine Botschaft, die wir vermitteln müssen. Vielleicht sollten wir den Zusatznutzen der europäischen Politiken präziser definieren, die Gemeinschaftsausgaben qualitativ weiter verbessern, uns stärker auf die Ausgaben konzentrieren und die Koordinierung zwischen Gemeinschaftsausgaben, europäischen Ausgaben und nationalen Ausgaben optimieren. All dies wird den Lissabon-Prozess sicherlich weiter voranbringen können. Ich stelle in aller Aufrichtigkeit folgende Frage: Müssen beispielsweise im Bereich des lebenslangen Lernens die Fördermittel für Projekte in unseren Mitgliedstaaten unbedingt über Brüssel laufen? Sollten bei der Politikfestlegung nicht vorzugsweise ein Rahmen geschaffen, Regeln aufgestellt und die Zusammenarbeit verbessert werden?
Manchmal bedarf es vielleicht eines selektiven Vorgehens, um unsere Mittel konzentriert dort einzusetzen, wo damit wirklich die besten Ergebnisse erzielt werden können. Wir alle sind uns einig, dass mehr in die Forschung investiert werden muss. Des Weiteren wissen wir, dass sich mit dem Gemeinschaftshaushalt allein nicht unsere Zielsetzungen verwirklichen lassen. Vonnöten ist eine effizientere Koordinierung zwischen Gemeinschaftsausgaben, nationalen Ausgaben und Beiträgen sowie Privatfinanzierungen. Auf diesem Gebiet könnten die USA für uns eventuell beispielgebend sein, wenn wir beobachten, wie es ihnen gelingt, ihre Ausgaben nicht nur quantitativ, sondern wohl auch qualitativ besser zu managen.
Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass der Vorsitz einen Kompromiss erreichen wird. Ich kann nicht garantieren, dass dieser Kompromiss genauso anspruchsvoll sein wird, wie Sie es sich wünschen. Eines kann ich allerdings sagen: kommt kein Kompromiss zustande, so könnte die Situation nicht schlimmer sein. Sie wird in dem Sinne schlimmer sein, als wir außerstande sein werden, Programme festzulegen.
Ganz Europa, jeder, der sich von Europa etwas erwartet, jeder, der sich Geld zur Finanzierung von Programmen erhofft, die auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung des Zusammenhalts ausgerichtet sind, sie alle werden in ihren Erwartungen enttäuscht sein, und dies wird nicht gerade zu einem besseren Image Europas just zu einem Zeitpunkt beitragen, da dieses Image in den Augen unserer Bürger aufpoliert und gestärkt werden muss.
(Beifall)
José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin, Herr Schmit, meine Damen und Herren! Ihren Bemerkungen und Ausführungen heute Nachmittag habe ich mit großem Interesse zugehört. Ich bin erstaunt, wie sehr Ihre Prioritäten denen der Kommission ähnlich sind, insbesondere Ankurbelung des Wirtschaftswachstums, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Solidarität mit den Ärmsten, mit denen, die bei unserem Vorgehen der Solidarität wirklich am dringendsten bedürfen, sowie ferner Einhaltung eingegangener Verpflichtungen, was heißt, dass wir unsere Verpflichtungen, und unsere Finanzmittel, mit unseren politischen Schwerpunkten in Einklang bringen müssen.
Bei dieser Aussprache haben Sie belegt, wie nützlich der EU-Haushalt ist; Sie haben gezeigt, dass Ausgaben auf europäischer Ebene sehr oft Einsparungen auf nationaler Ebene ermöglichen und dass diese Ausgaben einen Zusatznutzen erbringen. Ausgaben auf europäischer Ebene gestatten oftmals die Verwirklichung von Vorhaben, die sonst nicht zustande kämen. In Bezug auf diese beiden Punkte, nämlich die Prioritäten und die Nützlichkeit des Haushaltsinstruments für unser Europa, für die Bestrebungen Europas und für die Solidarität innerhalb Europas, besteht mithin eine große Übereinstimmung zwischen den Standpunkten der Kommission und des Europäischen Parlaments.
Wir sind jetzt – wie uns allen bewusst ist – an einem entscheidenden Punkt angelangt, und meines Erachtens ließe sich der Geist der heutigen Debatte so zusammenfassen, dass wir uns – oder jedenfalls, so denke ich, die meisten von uns – wirklich eine Übereinkunft, und zwar eine vernünftige Übereinkunft wünschen. Wir wollen eine anspruchsvolle Vereinbarung, ein ehrgeiziges Ziel für Europa, ein Europa, das nicht ein Europa der Rabatte ist, und gleichzeitig wollen wir ein Europa, das sich solidarisch zeigt. Das ist die Schlussfolgerung, die ich jedenfalls aus dieser Debatte ziehe. Um jedoch eine solche Übereinkunft zu erzielen, müssen wir kompromissbereit sein, und diesbezüglich möchte ich mich an den Vorsitz wenden. Mit ist sehr wohl bewusst, dass der Vorsitz enorme Anstrengungen unternimmt. Dies wird von mir stets anerkannt. Mit dem Ratsvorsitzenden, Herrn Juncker, stehe ich in ständigem Kontakt, und wir sollten meines Erachtens ihm, der luxemburgischen Regierung sowie den luxemburgischen Diplomaten unseren Dank zum Ausdruck bringen. Der Vorsitz arbeitet zwar hauptsächlich mit den Mitgliedstaaten zusammen, aber ich habe mir gemerkt, was Herr Schmit soeben ausgeführt hat. Er sagte, er persönlich könne den ursprünglichen Vorschlag der Kommission durchaus unterschreiben. Das Gleiche denke ich in Bezug auf den Bericht Böge, der morgen hoffentlich angenommen wird. Bringen Sie Ihren Entschließungsantrag durch!
Den Vorsitz möchte ich nunmehr ersuchen, die Botschaft, die morgen durch das Parlament ausgesendet wird, in diese entscheidende Verhandlungsphase einzubringen. Zwar sind in diesem Hause widersprüchliche, unterschiedliche Standpunkte geäußert worden, bei der morgigen Abstimmung wird meines Erachtens aber gleichwohl der Wille des Parlaments zum Ausdruck kommen. Wie waren uns alle einig, dass diese Verhandlungen nicht lediglich auf die Mitgliedstaaten beschränkt sind – selbst wenn diese eine wesentliche Rolle spielen –, sondern sie finden zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission statt. Infolgedessen richten wir jetzt an den Vorsitz – den wir gleichzeitig zu seiner Entschlossenheit beglückwünschen und dem wir sagen, dass wir einen Kompromiss wollen und hier sind, um ihm bei der Suche nach diesem Kompromiss behilflich zu sein – die Bitte, einen Kompromiss zu finden, der dem, wofür das Parlament morgen hoffentlich stimmen wird, und auch dem Kommissionsvorschlag näher kommt als dem Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, wenngleich wir anerkennen, dass sie echte Probleme haben, die nicht unterschätzt werden dürfen.
Das ist mein Appell. Das ist mein Appell an den Vorsitz. Es ist auch mein Appell an alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments, damit dieser Schlussphase – hoffentlich ist es die letzte Phase – der Verhandlungen im Geiste eines Kompromisses entgegengesehen werden kann und damit vom nächsten Europäischen Rat erneut eine positive Botschaft ausgeht. Wiederum wird Europa seine Gegner überraschen, indem es demonstriert, dass wir in schwierigen Situationen, und vor allem in schwierigen Situationen, in der Lage sind, nicht lediglich eine Lösung, sondern eine glaubwürdige Lösung zu finden, d. h. eine Lösung, durch die unsere ehrgeizigen Ziele und die Instrumente, die wir den europäischen Institutionen zum Erreichen dieser Ziele an die Hand geben, miteinander in Einklang gebracht werden.
(Beifall)
Reimer Böge (PPE-DE), Berichterstatter. – Frau Präsidentin! Zwei kurze Bemerkungen zum Schluss dieser Debatte: Ich gebe der Ratspräsidentschaft in einem völlig Recht. Es wird nicht funktionieren, weder im Rat noch im Parlament, wenn die einen sich für Spezialinteressen zuständig fühlen und die anderen die Zuständigkeit für die Kompromisse haben. Deswegen geht es morgen auch für das Parlament darum, mit einer möglichst großen Mehrheit eine Verhandlungsposition ganz entschieden zu definieren.
Aber, Herr Schmit, eines akzeptiere ich auch nicht, nämlich die berühmte Chaos-Theorie, die besagt, dass, wenn es keine Verständigung gibt, alles aus dem Netz fällt. Es geht jetzt darum, nach der Abstimmung morgen hier im Plenum die Zeit bis zur Tagung des Europäischen Rates zu nutzen, um zu sprechen, um zu verhandeln; denn der Rat – ich weiß, das ist nicht das Problem der Präsidentschaft, aber vielleicht ein Problem im Rat selbst – soll nicht glauben, er könne einen Kompromiss finden und anschließend sei damit alles entschieden. Es geht vielmehr darum, dass wir zunächst unsere Verhandlungsposition definieren, der Rat danach seine Position definiert und das Parlament am Ende zustimmen muss.
Deswegen kommt es darauf an, die nächsten zehn Tage ganz intensiv zu nutzen, um gemeinsam über einen tragfähigen Kompromiss zu beraten.
(Beifall)
Die Präsidentin. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.
26. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0246/2005) und wir behandeln eine Reihe von Anfragen an die Kommission.Teil 1
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 31 von Alfredo Antoniozzi (H-0384/05)
Betrifft: Förderung der italienischen Sprache in Europa (Bericht Eurydice 2005) und Definition der Sprachenregelung innerhalb der Institutionen der Gemeinschaft
Die Debatte über die Verwendung der Amtssprachen der EU innerhalb der Institutionen hat noch keine Antwort betreffend den Vorschlag erhalten, eine neue Regelung für die Verwendung der Amtssprachen und eine Definition der Arbeitssprachen und ihres Gebrauchs auszuarbeiten. Die Thematik der Diskussion sollte jetzt festgelegt werden, und das sprachliche sowie kulturelle Erbe der Mitgliedstaaten der EU sollte besser genutzt werden.
Könnte die Kommission Angaben darüber machen, wie sie de Frage der Amtssprachen innerhalb der Institutionen zu behandeln gedenkt und ob sie beabsichtigt, Arbeitssprachen zu benennen (die Verordnung Nr. 1/58 des Rates (Artikel 1) bezieht sich nur auf Amtssprachen) und auf diese Weise zu vermeiden, dass die Entscheidung über die Verwendung einer Sprache anstatt einer anderen dem Ermessen von hohen Beamten überlassen bleibt (Antwort auf die Anfrage H-0159/05(1)) und dass damit ungerechte Diskriminierungen vermieden werden?
Welche Vorschläge könnte die Kommission unterbreiten, um Italiens sprachliches Erbe im Anschluss an die Veröffentlichung des Eurydice-Berichts „Schlüsselzahlen für den Sprachunterricht in Europa“ zu wahren, wenn man bedenkt, dass Eurydice von der EG unterstützt wird und dass man sich fragen sollte, was die EG auf der Grundlage der in dem Bericht enthaltenen sehr negativen Daten über den Unterricht der italienischen Sprache in Europa vorschlagen wird?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) In Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten ist zu sagen, dass die Kommission bereits mehrfach und insbesondere in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage H-0159/05 des verehrten Abgeordneten zum Ausdruck gebracht hat, dass gemäß Verordnung Nr. 1/58 (Artikel 1) – des ersten Rechtsakts des abgeleiteten Rechts in der Geschichte der EU – sämtliche Amtssprachen gleichzeitig Arbeitssprachen sind und daher unter den gleichen rechtlichen Bedingungen und auf der gleichen Grundlage in den Institutionen verwendet werden können. Die Feststellung, dass die Zahl der derzeitigen Arbeitssprachen in den europäischen Institutionen auf drei – und zwar Englisch, Französisch und Deutsch – reduziert wurde, ist also nicht richtig.
Hinsichtlich der internen Verfahren innerhalb der Kommission ist festzustellen, dass die ihr vorgelegten Dokumente in mindestens diesen drei Sprachen abgefasst werden. Das ist eine Vorschrift mit rein interner Wirkung und soll gewährleisten, dass die Kommission selbst in der Lage ist, Dokumente von allgemeinem Interesse zu verstehen. Die Kommission hat keinerlei Hinweise auf eine Diskriminierung anderer Sprachen aufgrund dieser Vorschrift festgestellt, die auf Anweisung des derzeitigen und des früheren Präsidenten der Kommission zustande gekommen ist.
Aus operationellen Gründen ist es zudem normal, dass bestimmte Sprachen von den Mitarbeitern der Kommission im alltäglichen Umgang häufiger verwendet werden.
Kein leitender Mitarbeiter ist befugt oder berechtigt, von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie vorzugsweise eine bestimmte Sprache benutzen. Doch bisweilen ist die Verwendung einer bestimmten Sprache auf die sprachliche Präferenz oder Kenntnis eines Kommissionsmitglieds zurückzuführen.
Selbstverständlich muss stets die interne Kommunikation zwischen den Abteilungen der Kommission sowie innerhalb der anderen Institutionen aufrechterhalten werden. All dies hat stets unter Wahrung der Gleichheit der Sprachen als Amts- oder Arbeitssprachen zu erfolgen. Die Kommission wiederholt, dass sie nicht beabsichtigt, ein spezielles System des bevorzugten Gebrauchs einer oder mehrerer Sprachen in ihren Dienststellen einzuführen. Wenn die Arbeit der Kommissionsdienststellen jedoch den internen Rahmen sprengt und Kontakte mit externen Stellen erfordert, so bemüht sich die Kommission, dies unter Verwendung so vieler Amtssprachen wie möglich zu tun, wobei die Beschränkungen aufgrund der verfügbaren Übersetzungskapazität gemäß der Leitlinien in ihrem Dokument 638/6 zu berücksichtigen sind.
Zweitens setzt sich die Kommission aktiv für die Förderung der Vielsprachigkeit in der Europäischen Union ein, wie aus ihrer Mitteilung „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006“ hervorgeht. Im Rahmen der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci können spezifische Maßnahmen sowie andere Aktivitäten für den Austausch von Lehrern und Studenten genutzt werden, um die italienische Sprache wie auch alle anderen Gemeinschaftssprachen zu fördern. So wurden zwischen 2000 und 2004 im Rahmen des Sokrates-Programms Lingua acht verschiedene Vorhaben zur Förderung der italienischen Sprache finanziert.
Alfredo Antoniozzi (PPE-DE).–(IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten erreichten uns nacheinander zwei Meldungen. In der Ersten ging es darum, dass die italienische Sprache nicht mehr bei den Pressekonferenzen der Kommission verwendet wird, woraufhin dann die Veröffentlichung des – von der Europäischen Gemeinschaft finanzierten – Eurydice-Bericht folgte, aus dem hervorging, dass Italienisch zu den weltweit am wenigsten erlernten Sprachen gehört. Diese beiden Fakten lassen in gewissem Maße vermuten, dass die Absicht besteht, die italienische Sprache hinsichtlich ihrer Bedeutung zurückzudrängen.
Ich möchte einige Punkte erörtern, Herr Kommissar. Mittlerweile empfinden wir es als unzureichend, lediglich drei Sprachen als EU-Amtssprachen zu betrachten, und zwar auch, weil es sechs Sprachen sind, die von mindestens 9 % der Unionsbevölkerung gesprochen werden. Herr Kommissar, ich ersuche Sie, die Möglichkeit zu prüfen, mindestens sechs Arbeitssprachen einzuführen, das heißt die Sprachen, die von mindestens 9-10 % der EU-Bevölkerung gesprochen werden, nämlich Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Polnisch.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Verfahrenstechnisch arbeiten wir im Kollegium lediglich mit einigen Sprachen, aber als Amts- und Arbeitssprachen sind alle Sprachen gleich. Eine der wichtigen Veränderungen, die Sie bei den Mittwoch-Pressekonferenzen beobachten können, besteht darin, dass sämtliche Amtssprachen benutzt werden können. Mit dieser Einstellung und der Förderung des Sprachenlernens, mit einer Politik der Sprachenvielfalt, die nicht nur einen Teil unserer täglichen Verwaltungstätigkeit darstellt, werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten signifikante Fortschritte und Verbesserungen erzielen.
Die sprachliche Situation ab dem Zeitpunkt der Erweiterung zeigt, dass die Union funktioniert – sie ist nicht zusammengebrochen. Sämtliche Sprachen können als Mittel der Kommunikation in der Union benutzt werden. Ich muss in meiner Eigenschaft als für die Bildung zuständiges Kommissionsmitglied sagen, dass alle unsere Mobilitätsprogramme, unsere Aktivitäten im Bereich der Bildung, Kultur und beruflichen Bildung der sprachlichen Komponente große Bedeutung beimessen.
Ich bin sicher, dass wir uns mit diesem Bewusstsein und dieser positiven Philosophie bzw. Politik auf dem richtigen Weg befinden.
Paul Rübig (PPE-DE).– Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Bei Stellenausschreibungen der Europäischen Kommission fällt mir das Problem auf, dass oft nach Muttersprache gefragt wird. Die Chancengleichheit in Europa sollte doch zur Grundlage haben, dass man eine Sprache nicht als Muttersprache haben muss, sondern dass ein entsprechendes Niveau der Beherrschung notwendig ist. Man sollte sich überlegen, ob die derzeitige Praxis nicht in Zukunft geändert werden kann.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte diesen Gedanken unterstützen. Nächsten Monat möchten wir eine Mitteilung über den neuen Indikator für Sprachkompetenz veröffentlichen, der einen wichtigen Teil der Problematik Kompetenz und Anerkennung von Qualifikationen darstellt, die ständig an Bedeutung gewinnt.
Wir sind mit den Mitgliedstaaten übereingekommen, mit der Förderung des Erlernens von Fremdsprachen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu beginnen. Generell ist die Formel 1 + 2 schon lange kein Luxus mehr, sondern für die jüngere Generation wie für alle Bürger ein Erfordernis, denn jeder sollte nicht nur seine Muttersprache erlernen, sondern auch zwei weitere europäische Sprachen, von denen eine vorzugsweise die eines der Nachbarländer sein sollte.
Das ist die Politik und Philosophie, die die Kommission unterstützt, und wenn diese Politik auch in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß verfolgt wird, werden sich Vielsprachigkeit und Sprachkompetenz in der Europäischen Union der Zukunft spürbar verbessern. Ich teile das Interesse und Engagement des verehrten Abgeordneten in dieser Sache.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 32 von Yiannakis Matsis (H-0367/05)
Betrifft: Beteiligung Zyperns an der „Partnerschaft für den Frieden“ und Assoziierung mit der NATO
Inwieweit würde die Kommission zur Wahrnehmung gegenseitiger Interessen im Rahmen der gemeinsamen europäischen Verteidigungs- und Außenpolitik die Beteiligung der Republik Zypern an der „Partnerschaft für den Frieden“ sowie die Assoziierung des Landes mit der NATO befürworten?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (SK) Die Europäische Union ist für den Sachverhalt der Anfrage 32 nicht zuständig, da es sich schlicht und einfach um eine bilaterale Frage zwischen einem Mitgliedstaat und einer Drittpartei, nämlich der NATO, einer internationalen Organisation, handelt. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt. Indessen hofft die Kommission, dass die beiden Parteien eine praktikable Lösung finden können, was zweifelsohne zu einer noch stärkeren Zusammenarbeit und einer Festigung der Beziehungen zwischen der EU und dem Nordatlantikpakt beitragen würde.
Yiannakis Matsis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar für seine klare Antwort; meine Frage zielte einfach und allein darauf ab zu betonen, dass die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im biostrategisch bedeutsamen Zypern in optimaler Weise gewährleistet werden muss, und in dieser Hinsicht war die Antwort sehr eindeutig.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! In aller Kürze, die Antwort des Kommissars, die Kommission habe mit dieser Frage nichts zu tun, ist unbefriedigend. Die Kommission genehmigt die finanziellen Mittel für die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und beteiligt sich an der Gestaltung der Außenpolitik der Europäischen Union. Darüber hinaus müssen wir auch sagen, dass die Frage meines Kollegen die Außenbeziehungen der Europäischen Union betrifft, und, wie wir alle wissen, sind die Trennungslinien zwischen den klassischen Außenbeziehungen und der klassischen Außenpolitik weder im Vertrag noch in der Praxis festgelegt.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission.(SK) Vielen Dank, dass Sie weitere Aspekte dieses Themas angesprochen haben. Ich bin davon überzeugt, dass dies seit einiger Zeit im Gange und ein erfolgreicher Abschluss wahrscheinlicher ist. Angesichts der Situation in den letzten zehn Jahren sind die Entwicklungen recht ermutigend.
Im Bereich der zweiten Säule hat die Europäische Kommission wirklich keine direkten Befugnisse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, unterstützt jedoch die Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht nur bei der gemeinsamen Politik, sondern auch bei bestimmten gemeinsamen Aktionen, die die Beziehungen zu anderen Organisationen und insbesondere die Sicherheitspolitik betreffen.
Daher bin ich überzeugt, dass dieses Thema in den Händen der Mitgliedstaaten, die von der gesamten Union oder gegebenenfalls von der Kommission unterstützt werden, allmählich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt es jedoch nicht in unserer Macht, mehr zu tun, als die Kommission zu tun bemüht ist.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 33 von Alexander Nuno Alvaro (H-0414/05)
Betrifft: Biometrische Daten in Visa
Wie sieht der Zeitrahmen für die Einführung biometrischer Merkmale in Visa unter Berücksichtigung der Entwicklung und Umsetzung des biometrischen Systems aus?
Auf welche Weise werden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Systems unterstützt, um die Interoperabilität mit dem geplanten zentralen System zu gewährleisten?
Wie weit sind die Mitgliedstaaten mit der Einführung biometrischer Merkmale im Hinblick auf das neue System?
Sieht die Kommission die einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte als gewahrt an?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. (EN) Der Vorschlag der Kommission zur Änderung von Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates sieht gemeinsame Sicherheitsstandards für Visa und die Speicherung von zwei biometrischen Identifikatoren auf einem Speichermedium mit ausreichender Kapazität vor. Tests haben jedoch ergeben, dass die Integration eines Chips in jeden Visaaufkleber mit technischen Problemen verbunden ist. Deshalb hat der Rat beschlossen, die Speicherung von biometrischen Identifikatoren im zentralen Teil des Visa-Informationssystems (VIS) vorzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob eine zusätzliche Speicherung von biometrischen Identifikatoren und ein Visaaufkleber oder eine zusätzliche Chipkarte erforderlich sind. Der Rat hat die Kommission am 24. Februar 2005 aufgefordert, alles zu tun, um ab 2006 eine Speicherung von biometrischen Identifikatoren im zentralen Teil des Visa-Informationssystems zu ermöglichen.
Die Entscheidung über die zusätzliche Speicherung von biometrischen Identifikatoren auf Visaaufklebern wird im Wesentlichen vom Ergebnis der derzeit stattfindenden Pilottests abhängen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in Kürze vorliegen.
In der Zwischenzeit arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, die für die Integration des VIS in die einzelstaatlichen Strukturen zuständig sind. Die Kommission arbeitet derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an einer Schnittstellenbeschreibung, die die Interoperabilität gewährleisten wird.
Der Ausschreibung, die die Mitgliedstaaten für den nationalen Teil des VIS durchführen können, wird größtenteils diese Schnittstellenbeschreibung zugrunde liegen. Die Kommission ist zuversichtlich, dass es allen Mitgliedstaaten bis 2006, wie bereits erläutert, möglich sein wird, ihr nationales System an den zentralen Teil des VIS anzugliedern.
Was Konsulate betrifft, soll ein Plan zur Systemeinführung für den gesamten Projektentwicklungszeitraum ab Ende 2006 sowie für weitere Entwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zwischen 2007 und 2013 erarbeitet werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission zur Änderung von Verordnung (EG) Nr. 1683/95 sämtliche Datenschutzbelange berücksichtigt. Gemäß der Datenschutzrichtlinie Nr. 95/46 wurde die Datenschutzgruppe nach Artikel 29 konsultiert. Die Gruppe hat am 1. August 2004 ihre Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme wird im weiteren legislativen Prozess selbstverständlich umfassend Berücksichtigung finden, sofern sich die zusätzliche Speicherung biometrischer Identifikatoren auf dem Visaaufkleber oder einer zusätzlichen Chipkarte erforderlich macht.
Was den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum VIS betrifft, so arbeiten die Dienststellen der Kommission derzeit an einem Legislativvorschlag auf dem Gebiet des Datenschutzes im Bereich der dritten Säule.
Paul Rübig (PPE-DE).– Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Unlängst war ich im Parlament in Australien. Dort gibt es für den Zugang zum Parlament schon biometrische Daten und damit eine sehr gute Möglichkeit, auch effiziente Kontrollen durchzuführen. Glauben Sie, dass wir als Probeprojekt diese biometrischen Daten bei den Europäischen Institutionen einführen könnten, um zu sehen, ob sich dieses Projekt tatsächlich umsetzen lässt?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, selbstverständlich bin ich nicht in der Lage, Ihnen heute eine konkrete Antwort zu geben. Zweifelsohne betreffen die beiden Erfordernisse, die wir berücksichtigen sollten, erstens die Zuverlässigkeit der technischen Kriterien, die vom australischen Parlament angewandt wurden, und zweitens die Interoperabilität und somit die Fähigkeit, diese Daten effektiv für ein System nutzbar zu machen, das sich auf die 25 Mitgliedstaaten erstrecken muss.
Wie ich bereits gesagt habe, laufen gegenwärtig sehr komplizierte technische Versuche. Es versteht sich von selbst, dass auf technischer Ebene alle Erfahrungen, die in anderen Ländern gesammelt wurden, berücksichtigt werden, doch logischerweise kann ich der endgültigen Lösung heute nicht vorgreifen.
David Martin (PSE).–(EN) Herr Kommissar, ich hatte unlängst Gelegenheit, mir das biometrische System anzuschauen, das auf dem Amsterdamer Flughafen eingerichtet wurde, um Passkontrollen zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Bereichen abzuschaffen. Ich hatte den Eindruck, dass das System ausgezeichnet funktioniert. Hatten Sie bereits Gelegenheit, sich dieses System anzuschauen? Falls ja, sind Sie der Meinung, dass ein solches System auf freiwilliger Basis auf ein Netz europäischer Flughäfen ausgedehnt werden könnte?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin,wie ich bereits gesagt habe, werden wir selbstverständlich auch die Experimente berücksichtigen, die bereits erfolgreich, insbesondere in den Flughafensystemen einiger europäischer Länder, durchgeführt wurden. Ich vermag Ihnen nicht zu sagen, ob man dieses System sozusagen für exportfähig und somit für im großen Maßstab in einer Europäischen Union mit 25 Mitgliedern anwendbar hält. Doch kann ich Ihnen versichern, dass auch dieses System bei den technischen Pilotprojekten, die wir durchführen werden, in Betracht gezogen wird.
Alexander Nuno Alvaro (ALDE).– Frau Präsidentin! Danke, Herr Kommissar! Es ist auch eher etwas Neugierde, weil ich zur Zeit die Bemühungen des deutschen Innenministers wahrnehme, das Projekt so schnell wie möglich voranzutreiben.
Haben die Vereinigten Staaten eine Aufschiebung der Frist endgültig ausgeschlossen?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, wenn Sie auf die Überprüfung der so genannten Fluggastdatensätze (PNR) anspielen, so haben wir die Fachkonferenz zwischen EU-Beamten und Beamten der USA um einige Wochen verschoben, so dass sie im Juli stattfinden wird. Selbstverständlich werden wir das Parlament, wie ich es Ihnen bereits versprochen hatte, über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Teil 2
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 34 von Mairead McGuinness (H-0386/05)
Betrifft: Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Kann die Kommission angesichts der Bedeutung der Medien in der heutigen Welt sowie der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk es wert ist, geschützt zu werden, eine Erklärung dazu abgeben, wie sie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht, sowie zur Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Auslegung der Frage darüber, wie die Gebühren von den Sendern verwendet werden, und ob die Verwendung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten einheitlich ist?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung, Regelung und Sicherstellung seiner Finanzierungsmechanismen sind durch Artikel 86 Absatz 2 des Vertrags und das Protokoll von Amsterdam gewährleistet. Wie es in der Mitteilung der Kommission von 2001 zu den staatlichen Beihilfen heißt, darf die Rolle der privaten Rundfunkunternehmen jedoch nicht vernachlässigt werden, da sie einen Beitrag zur Sicherung des Pluralismus, zur Bereicherung der politischen und kulturellen Debatte sowie zu einer größeren Programmauswahl leisten. Somit erkennen wir eindeutig das duale System an, das für die audiovisuelle Industrie in Europa kennzeichnend ist und sich auf alle Medien vorteilhaft auswirkt.
Was nun den öffentlich-rechtlichen Sektor anbelangt, so liegt die Gestaltung der Finanzierung dieses Sektors derzeit im Ermessen der Mitgliedstaaten. Diese Finanzierung kann vollständig aus öffentlichen Mittel erfolgen, in welcher Form auch immer und gegebenenfalls in Form von Gebühren, wie in dem vom Abgeordneten genannten Beispiel. Eine weitere Möglichkeit ist die Mischfinanzierung, die zum Teil aus Werbeeinnahmen besteht. Gegen die Entscheidung für das eine oder andere dieser Systeme werden keine Einwände erhoben. Die Kommission hat allerdings darüber zu wachen, dass die Vertragsbestimmungen, insbesondere die Vorschriften über staatlichen Beihilfen, wie sie in der Mitteilung 2001 ausgelegt sind, eingehalten werden.
Die öffentliche Finanzierung darf nur zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags dienen und muss auf das dazu erforderliche Maß beschränkt sein: dies entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der öffentlich-rechtliche Auftrag im Rundfunk muss klar und präzise definiert werden, und falls Akteure des öffentlich-rechtlichen Sektors gewerbliche Tätigkeiten betreiben, ist eine getrennte Buchführung vorgeschrieben: das ist der Grundsatz der Transparenz. Infolgedessen ist es nicht Aufgabe der Kommission, weitere Bestimmungen festzulegen, durch die der Handlungsspielraum der Mitgliedstaten in diesem in hohem Maße kulturellen Bereich beschnitten würde.
Mairead McGuinness (PPE-DE).–(EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Kommissarin. Soweit mir bekannt ist, hat die irische Regierung unlängst auf ein Schreiben der Kommission geantwortet, in dem diese um konkrete Auskünfte zur Rolle und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Irland gebeten hatte. Könnten Sie uns etwas über die Antwort Irlands sowie Ihre anfängliche Reaktion darauf sagen?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Von dem Schreiben der irischen Behörden habe ich noch keine Kenntnis. Vermutlich geht es um eine normale Anfrage der Kommission zu der vollkommen zulässigen staatlichen Beihilfe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Diese staatliche Beihilfe muss angemeldet werden, und zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat ist ein Briefwechsel mit Fragen und Antworten zu führen. Ausgehend von den Antworten des Mitgliedstaates prüft die Kommission, ob die Situation in dem betreffenden Staat mit dem Vertrag, dem Protokoll von Amsterdam sowie der Mitteilung der Kommission von 2001 im Einklang steht. Ist dies der Fall, wird grünes Licht erteilt; andernfalls finden Gespräche zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission statt.
Das ist ein normales Verfahren, wie es regelmäßig durchgeführt wird. Gewöhnlich gibt es keine Probleme, und den Mitgliedstaaten wird ziemlich schnell grünes Licht gegeben. In einigen Fällen sind Probleme aufgetreten, insbesondere mit den deutschen Behörden. Bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks findet der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission jedoch ohne Schwierigkeiten statt.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 35 von Manolis Mavrommatis (H-0420/05)
Betrifft: Programm MEDIA
Die besorgniserregende Tendenz der Konzentration von Medien in den einzelnen Staaten führt zur Bildung von Monopolen und zur Vorherrschaft einiger Fernsender und ihrer Produktionsfirmen. Das Programm MEDIA umfasste auch Fernsehsender und ihre Produktionsfirmen (die weder unabhängige noch kleine oder mittlere Unternehmen sind). Inwieweit wirkt sich diese Initiative nachteilig auf das dem Programm MEDIA zugrunde liegende Prinzip aus, wonach unabhängige Produzenten und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen? Wird die Kommission prüfen, welchen Einfluss das Programm auf kleine und mittlere Unternehmen hat, vor allem auf die unabhängigen Firmen, die Fernsehproduktionen liefern, und welchen praktischen Nutzen es hat, wenn nur ein begrenztes Budget zur Verfügung gestellt wird, um Projekte von Fernsehsendern zu finanzieren?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (EN) Der verehrte Abgeordnete hat eine Reihe von Fragen zur Finanzierung von Fernsehsendern und unabhängigen Produktionsfirmen durch das Programm MEDIA angesprochen. Ich möchte betonen, dass beim Programm MEDIA PLUS keine Fernsehsender zu den direkt Begünstigten der im Rahmen dieses Programms durchgeführten Maßnahmen zählen.
Im Bereich Fernsehen haben unabhängige Produktionsfirmen, bei denen es sich häufig um KMU handelt, Anspruch auf Unterstützung bei der Produktion von audiovisuellen Werken für das Fernsehen. Das Ziel besteht darin, diese Firmen anzuregen, Werke zu produzieren – das können Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilme oder andere Werke sein –, an denen mindestens zwei, vorzugsweise aber mehr als zwei Fernsehanstalten beteiligt sind. Es geht hier also wirklich um einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene. Die Beteiligten müssen verschiedenen Sprachräumen angehören. Das ist also auch eine Frage der Vielsprachigkeit, die vorhin bereits angesprochen wurde.
Die MEDIA-Programme tragen der unsicheren Existenz selbständiger Produktionsfirmen auf einem zersplitterten europäischen Markt Rechnung. Das wirtschaftliche Überleben dieser Firmen hängt oftmals von einem einzigen Projekt ab, und deshalb sehen die Programme eine Reihe von gezielten Mechanismen für diese bedeutenden kreativen Aktivitäten vor.
Der Mechanismus zur Finanzierung des Vertriebs von Fernsehwerken war eine der Aktivitäten im Rahmen des Programms MEDIA PLUS und zudem letztes Jahr Gegenstand einer Halbzeitevaluierung. Diese Evaluierung bestätigte die Schlüsselrolle, die die verschiedenen Aktivitäten für unabhängige Produzenten spielen, zu denen auch Maßnahmen wie das Programm „i2i Audiovisual“ und die Entwicklung von Aktionen zur Einbeziehung neuer Talente, von Einzelprojekten und die staatliche Finanzierung zählen.
In Kürze wird die zweite Zwischenauswertung anlaufen, um die das Parlament im Rahmen der Verlängerung der MEDIA-Programme gebeten hatte. Die Ergebnisse werden dem Parlament zu gegebener Zeit zugeleitet werden.
Manolis Mavrommatis (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Vielen Dank für Ihre Antwort, die, das muss ich anerkennen, umfassend war und zahlreiche Themen abdeckte. Ich hatte mich hauptsächlich auf das Monopol einer Reihe von Medien bezogen, gehe jetzt allerdings noch etwas weiter. Stimmen Sie zu, dass die Kommission und der Rat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die unabhängigen Produzenten in die Lage zu versetzen, ihre Produktionsrechte behalten und sich die geistigen Eigentumsrechte sichern zu können, und um die Voraussetzungen für die Gewinnung privater Investoren zu verbessern? Soweit mir bekannt ist, ist dies bisher nicht geschehen und geben auch die gemeinschaftlichen Richtlinien keine solche Garantie. Haben Sie zumindest irgendwelche Pläne in dieser Richtung?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Der Herr Abgeordnete hat die Frage der unabhängigen Produzenten angesprochen. Im Rahmen der audiovisuellen Medienproduktionen brauchen wir selbstverständlich diese unabhängigen Produzenten. Die bedeutendsten audiovisuellen Werke werden gerade von ihnen geschaffen – als Bestandteil der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, die den eigentlichen Reichtum unseres Kontinents ausmacht. Für den Zugang zu den Beihilfen im Rahmen des Programms MEDIA gelten deshalb ganz präzise Voraussetzungen: es steht nur unabhängigen Produzenten offen. Tochterfirmen von Fernsehsendern beispielsweise sind nicht beihilfeberechtigt.
Um auf die Produzenten zurückzukommen, so möchte ich darauf hinweisen, dass MEDIA+ ganz klare Verpflichtungen festlegt. Spätestens nach sieben Jahren werden alle Systeme überprüft, um die unabhängigen Produzenten noch besser unterstützen zu können. Dank der Revision von MEDIA werden die Maßnahmen zur Förderung dieser überaus wichtigen Dimension der europäischen Kulturindustrie mithin gestärkt werden.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 36 von Åsa Westlund (H-0436/05)
Betrifft: Öffentlich-rechtliche Dienstleistungen und neue Richtlinie betreffend Fernsehsendetätigkeiten
Die Kommission wird voraussichtlich Ende 2005 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie betreffend Fernsehsendetätigkeiten vorlegen, die wahrscheinlich auch öffentlich-rechtliche Dienstleistungen berührt. Öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehdienstleistungen sind für die demokratischen, sozialen und kulturellen Belange der Gesellschaft von großer Bedeutung. Damit öffentliche Mediendienstleistungen diesen Belangen entsprechen können, muss in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften deutlich gemacht werden, dass sie sich jeder neuen Technik und Medienform bedienen können, beispielsweise Internet- und WAP-Dienste, ohne dass dies im Widerspruch zu den Regeln des Binnenmarkts ist.
Teilt die Kommission diese Auffassung im Hinblick auf das Recht öffentlich-rechtlicher Dienstleister, sich jeder neuen Technik und Medienformen bedienen zu können? Beabsichtigt die Kommission, mit der neuen Richtlinie Rechtsvorschriften einzuführen, die nur den audiovisuellen Inhalt und nicht Medienformen oder -technologien betreffen?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (FR) Die Kommission hat letzte Woche ihre Mitteilung „i2010: Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ vorgelegt. In dieser Mitteilung erwähnt die Kommission, dass sie bis Ende 2005 die Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorschlagen wird, um die Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste zu modernisieren, und darauf bezieht sich die Abgeordnete.
Mit diesem Text wird dank der darin enthaltenen Mindestbestimmungen für die Koordinierung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medienbranche gestärkt. Die Richtlinie beinhaltet jedoch keine spezifischen Rechte oder Pflichten für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, und zumindest vorerst ist nicht beabsichtigt, im Rahmen des Überarbeitungsprozesses Maßnahmen in Bezug auf die Kommunikationsmethoden und die Technologien einzuführen, derer sich öffentlich-rechtliche Sender bedienen können.
Wie bei der gerade von mir beantworteten Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass auf jeden Fall die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, den Zweck ihrer öffentlich-rechtlichen Dienste zu definieren und festzulegen, wie diese zur Erfüllung ihres Auftrags zu finanzieren sind, da gemäß der Mitteilung der Kommission von 2001 über die staatlichen Beihilfen und den Bestimmungen des Vertrages, einschließlich des Protokolls von Amsterdam, dieser Bereich weiterhin dem Subsidiaritätsprinzip unterliegt. In dieser Mitteilung sagen wir jedoch auch – dies ist ebenfalls ein wichtiger Punkt –, dass öffentlich-rechtliche Dienste Leistungen umfassen können, die keine Programme im herkömmlichen Sinne des Wortes sind: beispielsweise Online-Informationsdienstleistungen, sofern natürlich diese Dienstleistungen den gleichen demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen dienen sollen wie Programme als solche.
Åsa Westlund (PSE).–(SV) Frau Präsidentin! Ich danke Kommissarin Reding für ihre Antwort. Ich weiß allerdings nicht, ob ich mich beruhigt oder beunruhigt fühlen soll. Es besteht hier ein Konflikt zwischen den Vorschriften für den Binnenmarkt und der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Ich möchte wirklich an die Kommission appellieren, deutlicher als bisher zu erklären, dass der öffentliche Dienst wirklich alle Möglichkeiten hat, seine eigenen Funktionen wahrzunehmen, ohne dass dies als Einschränkung des Binnenmarktes betrachtet wird. Es ist von größter Bedeutung, dass die Kommission die Möglichkeit nutzt, in dieser Frage auch nach außen eindeutige Aussagen zu machen. Da unsere Bevölkerung dem öffentlichen Dienst eine große Bedeutung beimisst, ist sie stark beunruhigt. In der gegenwärtigen Situation ist es besonders wichtig zu zeigen, dass der Markt nicht alles übernimmt, sondern dass die Kultur und der öffentliche Dienst auch weiterhin ihre Rolle spielen können.
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich kann nur wiederholen, was ich bereits betont habe: die Kommission ist Hüterin der Verträge. Zur Genehmigung von Ausnahmen bezüglich staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sie sich infolgedessen auf die Artikel der Verträge und das Protokoll von Amsterdam gestützt. Demnach sind es die Mitgliedstaaten, die erstens den Zweck und die Verpflichtungen ihrer öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen festlegen und zweitens bestimmen, wie diese Verpflichtungen finanziert werden sollen, durch Gebühren oder durch Werbung. Die Kommission prüft lediglich, ob die von den Mitgliedstaaten getroffenen Festlegungen in der Praxis auch umgesetzt werden.
Kommissar Monti und ich haben daher, um alle Fragen zu beantworten, die hinsichtlich der Auslegung dieser Vertragsartikel und des Protokolls von Amsterdam aufgeworfen werden könnten, 2001 eine Mitteilung veröffentlicht, die dem Europäischen Parlament wohlbekannt ist und alle diese Vorschriften erläutert. Die Frau Abgeordnete kann ich deshalb beruhigen, denn sowohl die Kommission als auch das Parlament sind dem dualen System verpflichtet, und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind durch den Vertrag ebenso wie durch die darauf beruhenden Vorschriften vollkommen geschützt.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 37 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0359/05)
Betrifft: Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend
In den Schlussfolgerungen der luxemburgischen Präsidentschaft (22. - 23. März 2005) und in Anlage I dieser Schlussfolgerungen wird der Europäische Pakt für die Jugend erwähnt, der theoretisch Maßnahmen in drei Bereichen umfasst.
An die Kommission wird die Frage gerichtet, wann sie konkrete Vorschläge unterbreitet und eine Vorabbewertung dieser Vorschläge durchführt, damit die Ziele des Paktes für die Jugend auch unter Berücksichtigung der notwendigen Solidarität zwischen den Generationen verwirklicht werden.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Mit der Annahme des Europäischen Paktes für die Jugend unterstrich der Europäische Rat im März 2005 die große Bedeutung, die der Integration junger Menschen in Gesellschaft und Beruf sowie der besseren Nutzung ihres Potenzials für das Wachstum in Europa zukommt. Der Pakt strebt eine Verbesserung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität, berufliche und soziale Integration junger Menschen an und hebt auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
Die Kommission hat unverzüglich auf den Pakt reagiert. Sie hat die Möglichkeiten, die der Pakt bietet, analysiert und Vorschläge für entsprechende Aktionen unterbreitet. Wir haben am 30. Mai dieses Jahres eine Mitteilung verabschiedet, die dem Parlament übermittelt wurde.
Auf nationaler Ebene wird der Pakt, der ein fester Bestandteil der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist, mithilfe der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat im Juni zu beschließenden integrierten Leitlinien umzusetzen sein. In den Leitlinien werden u. a. Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung gefordert. In der Mitteilung wird skizziert, auf welche Weise die Mitgliedstaaten den Pakt umsetzen können, indem sie unter Bezugnahme auf die Leitlinien ihre nationalen Reformprogramme für die Lissabon-Strategie erarbeiten.
Die Mitteilung verweist auf die demografischen Veränderungen, denen sich Europa stellen muss. Dabei gelte es, eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft und ein solidarisches Europa ohne Ausgrenzung zu formen, dessen Grundlage die Solidarität zwischen den Generationen bildet. Es wird darauf verwiesen, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an den integrierten Leitlinien orientieren und beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen und Möglichkeiten zur Betreuung von anderen Familienangehörigen bereitstellen sollten, um die mit der demografischen Alterung verbundenen Probleme und insbesondere auch das Problem der niedrigen Geburtenraten zu bewältigen.
Die Mitteilung verweist auf Aktionen auf europäischer Ebene zur Unterstützung des Paktes. Dazu zählen die Verbesserung der Lage von gefährdeten Jugendlichen durch die Strategie zur sozialen Eingliederung; die Unterstützung von Projekten zur Förderung Jugendlicher in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung durch den Europäischen Sozialfonds; die Entwicklung eines spezifischen Instruments für die Anerkennung von Jugendarbeit, wobei daran gedacht wird, nächstes Jahr einen „Jugendpass“ in den Europass aufzunehmen, sowie Vorschläge für einen Europäischen Qualifikationsrahmen, die voraussichtlich ebenfalls im nächsten Jahr zu erwarten sind.
Wie der Europäische Rat unterstrich, hängt der Erfolg des Paktes von der Mitwirkung aller Beteiligten ab, und zwar in erster Linie der Jugendorganisationen. In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Jugendliche zu befragen, wie Maßnahmen für den Pakt entwickelt werden und wie Folgemaßnahmen zu deren Umsetzung aussehen sollten. Ferner enthält die Mitteilung die Ankündigung, dass die Kommission gedenkt, Konsultationen zur Jugendpolitik durchzuführen, deren Höhepunkt die „Etats généraux“ der Jugend Ende Dezember 2005 darstellen werden. Sie beabsichtigt, Europaabgeordnete sowie das Parlament selbst wie auch Jugendliche, Kommissionsmitglieder und andere Entscheidungsträger einzubeziehen.
Maria Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Ich danke dem Kommissar für seine Antwort, die umfassend und sehr informativ war. Meine einzige Frage zu der langen Liste, die Sie uns gegeben haben und die mich vollauf zufrieden gestellt hat, da sie in der Tat alle Themen abdeckt, lautet, wie die Pläne der Kommission finanziert werden sollen.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Das ist eine durchaus berechtigte Zusatzfrage. Am Tag unmittelbar nach der Verabschiedung fand ein ganz besonderes Ereignis statt, und zwar haben wir die erste Online-Pressekonferenz mit Jugendlichen in Brüssel, aber auch in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Sie war sehr gut organisiert und ein Beitrag zur besseren Kommunikation sowie zur Einbeziehung junger Menschen in unser Bemühen um die Gestaltung künftiger EU-Politiken.
Ein Teil der Antwort im Hinblick auf die Unterstützung besteht darin, dass wir viele Möglichkeiten in unterschiedlichen Politikbereichen wie in der Sozialpolitik bzw. -strategie, bei der ländlichen Entwicklung, bei der Forschung und natürlich bei Bildungsprogrammen sowie im Bereich Ausbildung und Mobilität nutzen möchten. Es gibt eine Reihe von Programmen, die hier angeschlossen sind, und es müsste noch eine kohärentere Möglichkeit der Unterstützung von Maßnahmen gegenüber der Jugend, mit der Jugend und für die Jugend geben.
Wir verfügen ferner über ein spezielles Programm für die Jugend, und ich hoffe, dass es für die nächsten sieben Jahre weiter gestärkt werden kann. Ich würde deshalb sagen, dass der wichtigste Teil der ist, der sich nicht in Geld ausdrücken lässt, also ein kohärenterer und stärker geförderter Ansatz in Bezug auf die Jugend im Rahmen der Lissabon-Strategie, im Rahmen der integrierten Leitlinien in den verschiedenen Bereichen, untersetzt durch die entsprechenden finanziellen Ressourcen.
Wenn das Parlament diese Einstellung teilt – und ich würde in diesem Zusammenhang auch den letzten Bericht von Herrn Böge begrüßen, den Bericht über die Finanzielle Vorausschau, über den morgen abzustimmen sein wird – dann ist das ein Signal in die richtige Richtung, was Ihre Frage angeht, Frau Panayotopoulos-Cassiotou.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 38 von Bernd Posselt (H-0373/05)
Betrifft: Grenzüberschreitende Kulturförderung
Welche Rolle spielt die Förderung kultureller Maßnahmen durch die Kommission in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, etwa zwischen Bayern und der Tschechischen Republik oder Österreich und der Slowakei? Welche Schwerpunkte zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes in Grenzregionen plant die Kommission?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) In Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der die Grundlage für unsere kulturelle Zusammenarbeit darstellt, heißt es, dass die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten u. a. zum Schutz des kulturellen Erbes fördern und erforderlichenfalls deren Tätigkeit in bestimmten Bereichen unterstützen und ergänzen sollte.
Diesem Ziel dient das Rahmenprogramm Kultur 2000, das die kulturelle Zusammenarbeit in Europa unterstützt. Durch die Förderung von Projekten, die von mindestens drei am Programm beteiligten Betreibern in mindestens drei Ländern durchgeführt und finanziert werden, leistet das Programm Kultur 2000 einen Beitrag zur künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit in Europa und dient der Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums. Dieses Programm ist allerdings nicht speziell auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgerichtet.
Zweitens: Obwohl das Programm keine konkreten Maßnahmen für den Schutz des gemeinsamen Kulturerbes von Grenzregionen vorsieht, trägt es dennoch zur Verbreitung von Know-how und nachahmenswerten Praktiken im Bereich des Schutzes und der Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes bei. Darüber hinaus leistet die Europäische Union im Rahmen ihrer Strukturfonds und des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung einen aktiven Beitrag zur Bewahrung des europäischen Kulturerbes.
Drittens: Im Rahmen der Programme von Interreg IIIA, einschließlich der von Herrn Posselt erwähnten, erfolgt die Kulturförderung in erster Linie durch die Unterstützung von Netzwerken zur Herstellung oder Intensivierung grenzüberschreitender kultureller Kontakte. Zahlreiche Programme dienen durch Maßnahmen im Bereich Unternehmertum auch der Förderung des Kulturtourismus. Ausgehend von den Empfehlungen in der Mitteilung der Kommission vom 28. April 2000 kann zudem die Erhaltung und Erschließung historischer Innenstädte mithilfe einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Strategie gefördert werden. Das Wohnungswesen ist von dieser Strategie selbstverständlich ausgenommen.
Bernd Posselt (PPE-DE).– Herr Präsident! Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen, zum einen, weil Sie die Altstädte nennen. Das war sehr interessant. Vielen Dank übrigens für die hervorragende Antwort, Herr Kommissar!
Es gibt in der Tschechischen Republik ein völlig verfallenes Schloss, auf dem der Begründer der Europaidee, Richard Coudenhove-Kalergi, aufgewachsen ist. Dort soll ein europäisches Begegnungszentrum eingerichtet werden. Dies könnte ein wichtiges Projekt sein. Zweitens glaube ich, man sollte einmal einen großen Kongress, eine Konferenz, eine Art Messe oder eine Kontaktbörse für all jene veranstalten, die grenzüberschreitende Arbeit leisten. Es gibt hier sehr viele Initiativen, die voneinander nichts wissen. Man könnte das zum Beispiel in der Hauptstadt Ihres Landes machen, welche die einzige Hauptstadt ist, die an einer Grenze liegt. Ich schlage also vor, in Pressburg, Bratislava ein solches Treffen dieser grenzüberschreitenden Initiativen zu veranstalten.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Mit der Erweiterung sind noch viel mehr Möglichkeiten entstanden, die deutlich machen, dass diese neue erweiterte Gemeinschaft viele historische und kulturelle Gemeinsamkeiten aufweist. Ich bin sicher, dass die Förderung konkreter Aktionen, der Zusammenarbeit auf allen Ebenen sowie des Aufbaus von Netzwerken zur Neuentdeckung von Mitteleuropa nach der Erweiterung beitragen wird, weil diese Region den Menschen viel zu bieten hat und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer größeren europäischen Völkerfamilie stärkt. Vielen Dank für Ihren Vorschlag und für alles, was Sie zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Zusammenlebens tun.
Die Präsidentin. Die Fragen 39 bis 44 werden schriftlich beantwortet.
Anfrage Nr. 45 von Bart Staes (H-0360/05)
Betrifft: Haushaltsposten für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien
In einem Meinungsaustausch am 25.1.2005 erklärte Prof. Sir Chris Llewellyn-Smith, Vorsitzender des Beratenden Ausschuss für das Programm Fusion, dass mit Hilfe eines stark geförderten Kernfusionsprogramms in 40 Jahren mit der Erzeugung wirtschaftlich tragfähigen Stroms zu rechnen sei. Im Siebten Rahmenprogramm ist mehr Geld für den Bereich Kernenergie (Spaltung und Fusion) als für den Bereich erneuerbare Energien vorgesehen. Gleichwohl soll nach dem Willen des Rates 2020 der Treibhausgasausstoß gegenüber 1990 um 15-20% niedriger sein. Außerdem prophezeit die Kommission eine weltweite Zunahme der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien bis 2020 um einige Millionen Arbeitsplätze.
Ist die Kommission der Auffassung, dass es im Rahmen der Klima- und Beschäftigungspolitik wünschenswert ist, Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung aus dem Bereich Kernenergie in den Bereich erneuerbare Energien zu verlagern, und hat sie diesbezüglich konkrete Pläne?
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die EU geht im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel mit gutem Beispiel voran. Sie hat die führende Rolle bei der Umsetzung der Vereinbarung von Kyoto übernommen und engagiert sich aktiv in der globalen Debatte über die Zeit nach 2012. Dabei muss jedoch betont werden, dass die EU die Energie- und Klimaprobleme der Welt nicht allein lösen kann. Auf diese von dem verehrten Abgeordneten ebenfalls angesprochene Tatsache wird auch in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22.-23. März hingewiesen, in denen die Ziele für alle Industrieländer und nicht nur die EU formuliert werden.
Das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen muss vor dem Hintergrund eines drastisch ansteigenden globalen Energiebedarfs gesehen werden, für den bis 2030 eine Zunahme um 60 % vorausgesagt wird. Hinzu kommen wachsende Bedenken bezüglich einer Energieabhängigkeit von den geopolitisch instabilen Regionen der Welt.
Die europäische Energieforschung muss sich folglich einer dreifachen Herausforderung stellen: Es geht um die kurz-, mittel- und langfristige Sicherung der Energieversorgung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und den erfolgreichen Kampf gegen den Klimawandel. Diese Probleme können nicht mit einer einzigen Technologie gelöst werden. Benötigt wird eine Strategie mit einem breiten Technologieportfolio, die neben relativ kurzfristigen Maßnahmen auch Aktivitäten vorsieht, die auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sind.
Um das Ziel eines nachhaltigeren Energiesystems zu erreichen, muss die Forschung im Bereich Energie das richtige Maß finden zwischen der Erhöhung der Effizienz, der Erschwinglichkeit, der Vertretbarkeit und der Sicherheit der vorhandenen Technologien und Energiequellen einerseits und einer gleichzeitigen langfristigen Verlagerung der europäischen Energieerzeugungs- und -verbrauchsgewohnheiten andererseits. Dabei werden die Nukleartechnologien neben dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und anderen umweltverträglichen Technologien zur Energieerzeugung wie der Wasserstofftechnologie, Brennstoffzellen und der CO2-Bindung und -Speicherung auch künftig eine Rolle spielen.
Die Kernfusion hat derzeit einen Anteil von 16 % an der Energieversorgung der EU, und sie bildet zusammen mit den erneuerbaren Energiequellen eine wichtige Quelle für die kohlenstofffreie Stromerzeugung. Darüber hinaus geht es beim gemeinschaftlichen Forschungsprogramm im Bereich der Kernfusion vorrangig auch um den sicheren Umgang mit Atommüll, die Betriebssicherheit von Atomkraftanlagen und den Strahlenschutz, der einen breiteren Bereich als die Energie abdeckt, beispielsweise medizinische Einsatzgebiete.
Die Kernfusion kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels einer dauerhaft umweltgerechten und sicheren Energieversorgung für die EU innerhalb weniger Jahrzehnte leisten. Jüngste technische Studien deuten darauf hin, dass mit einem angemessen finanziell ausgestatteten beschleunigten Entwicklungsprogramm im Bereich Kernfusion – einschließlich des Internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors ITER – innerhalb von dreißig Jahren ein Fusions-Demonstrationskraftwerk in Betrieb genommen werden könnte, mit dem sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Fusionsenergie ermitteln ließe.
Angesichts des Ausmaßes des Vorhabens und der mit dieser Technologie verbundenen immensen technischen Herausforderungen kann dieses Vorhaben nur auf Gemeinschaftsebene und im Falle einer so bedeutenden Initiative wie ITER nur im globalen Maßstab durchgeführt werden. Es sei daran erinnert, dass der Europäische Rat die Kommission in den Schlussfolgerungen der Märztagung ersucht hat, mit dem Bau von ITER bis Ende 2005 zu beginnen und alles daran zu setzen, dass dieses Ziel erreicht wird. Klar ist aber auch, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm der nichtnuklearen Energie im Allgemeinen und der erneuerbaren Energie im Besonderen größere Bedeutung einräumt und im Vergleich zum Sechsten Rahmenprogramm eine beträchtliche Aufstockung der entsprechenden Haushaltsmittel vorsieht.
Generell geht der Anteil von Euroatom am Rahmenprogramm insgesamt von 7,5 % im 6. Rahmenprogramm auf 5,9 % im 7. Rahmenprogramm zurück. Die erneuerbaren Energien werden für Europa insofern als Schlüsseltechnologien eingestuft, als es sich dabei um einheimische Energiequellen handelt, die auf die verschiedenen regionalen Bedingungen abgestimmt werden können.
Die Kommission räumt erneuerbaren Energiequellen für die Erzeugung von Strom und Brennstoffen sowie für Heiz- und Kühlzwecke in ihrem Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm unter Berücksichtigung des bereits erwähnten breiten Technologieportfolios vorrangige Bedeutung ein. Um einen Vergleich anzuführen: der Gesamtumfang der für nichtnukleare Forschung vorgesehenen Mittel beträgt mehr als das Vierfache der für die Kernfusion geplanten Mittel.
Die Möglichkeiten des Sektors erneuerbare Energien in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen müssen umfassend ausgeschöpft werden, und zwar nicht nur durch eine Intensivierung von Forschung und Entwicklung, sondern auch durch entsprechende Maßnahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene, damit sie den Markt besser durchdringen können. Bisher sind in Europa über 100 000 Arbeitsplätze allein in den Sektoren Windenergieerzeugung und Photovoltaik entstanden. Das ist ein gutes Beispiel für das Wachstumspotenzial, das durch die Verbindung von gemeinschaftlichen Forschungsmaßnahmen und energiepolitischen Maßnahmen wie Einspeisetarife und grüne Zertifikate erzielt werden kann. Die Kommission wird deshalb die Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien auch künftig maßgeblich unterstützen. Sie geht davon aus, dass sich ihr Anteil am Energiemix dank der daraus resultierenden Verbesserung technologischer Lösungen erhöhen wird.
Bart Staes (Verts/ALE).–(NL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Herrn Kommissar für seine Antwort, und über seine uneingeschränkte Unterstützung für erneuerbare Energiequellen bin ich hoch erfreut. Ich halte das für eine bedeutende Wende. Meines Erachtens hat die Europäische Union viel zu lange einseitig auf die Kernenergie und vor allem auf die Kernspaltung gesetzt. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, ob ich den Kommissar recht verstanden habe, als er sagte, 16 % unseres Elektrizitätsbedarfs würden künftig durch Kernfusion gedeckt. Diese Zahl habe ich so der Übersetzung entnommen, und sie erstaunt mich wirklich. Ich darf Sie um eine Erläuterung bitten. Wie stehen die Aussichten für die Kernfusion, und wie sieht der betreffende Zeitrahmen aus?
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die 16 % beziehen sich auf den Anteil, den die Kernfusion derzeit an der Energieversorgung der Europäischen Union hat. Wir glauben, dass wir, wenn es um die Zukunft geht, über drei wichtige Prinzipien sprechen müssen. Nachhaltigkeit und das Bemühen, alles in unserer Macht Stehende für ein umweltfreundliches Verhalten zu tun, sollten Teil unserer Philosophie sein. Diese Philosophie liegt allen unseren Forschungsprogrammen in den Bereichen Umwelt, Energieversorgung und Verkehr zugrunde. Wir meinen, dass wir uns von diesem Grundsatz leiten lassen sollten.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 46 von John Bowis (H-0390/05)
Betrifft: Forschung auf dem Gebiet der Taubheit und der Hörbehinderungen
Ist sich die Kommission der Notwendigkeit bewusst, mehr Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Taubheit und der Hörbehinderungen bei Kindern durchzuführen, und zwar sowohl in Bezug auf die Zahl der Betroffenen und die Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten als auch hinsichtlich des Nutzens einer Diagnose unmittelbar nach der Geburt oder in frühester Kindheit, und wird die Kommission dieses Thema in das siebte Rahmenprogramm aufnehmen?
Gay Mitchell (PPE-DE).–(EN) Frau Präsidentin, eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Wäre es, da ich anwesend bin und der Kommissar sich mit seinen Antworten viel Zeit genommen hat, nicht möglich, schon aus Höflichkeit zwei weitere Fragen zuzulassen? Es wurden nur sehr wenige Fragen beantwortet.
Die Präsidentin. Herr Kollege! Erstens hatte ich Ihnen nicht das Wort erteilt zweitens hatte ich vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir mit der Zeit in Verzug sind, drittens möchte ich uns alle bitten, auch an die Kolleginnen und Kollegen in den Dolmetscherkabinen zu denken, die inzwischen ihre Arbeitszeit weit überzogen haben. Deshalb bleibt mir nichts anderes übrig, als jetzt als letzte die Anfrage Nr. 46 aufzurufen.
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage in Bezug auf Gehörlosigkeit und Hörschäden ist äußerst wichtig. Laut der Eurostat-Veröffentlichung „Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2002“ stimmt es, dass derzeit keine Daten über die Prävalenz von Gehörlosigkeit, Hörschäden oder Tinnitus in der Europäischen Union vorliegen. Die Kommission teilt jedoch die Ansicht, dass es wichtig wäre, als Maß für einen signifikanten Aspekt des Gesundheitsstatus über vergleichbare und genaue Angaben über derartige Schäden zu verfügen. Ferner wäre es hilfreich, das Angebot an Reihenuntersuchungen sowie Betreuungs- und Behandlungsangebote zu evaluieren und Präventivstrategien zu entwickeln.
Die Kommission hat Untersuchungen zu dieser Problematik sowohl in früheren als auch in laufenden Rahmenprogrammen große Bedeutung eingeräumt. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Ein Projekt zur angeborenen Gehörlosigkeit, das im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms mit einem EU-Beitrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro durchgeführt und vom Pariser Pasteur-Institut koordiniert wurde, führte zur Entdeckung der Hälfte der Gene, die nach ihrer Mutation die angeborene Gehörlosigkeit verursachen. Das Projekt leistete einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung neuer Diagnosemöglichkeiten für die Feststellung dieser genetischen Schäden schon bald nach der Geburt.
Ein weiteres Projekt lief im Dezember 2004 an. Dabei handelt es sich um ein groß angelegtes integriertes Projekt im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms mit der Bezeichnung „Eurohear“, das von Inserm in Paris koordiniert wird und sich mit Gehörlosigkeit und Hörschäden befasst. Für dieses Projekt stellt die Europäische Union 12,5 Millionen Euro bereit. Das Ziel besteht darin, grundlegende Erkenntnisse zur Entwicklung und Funktion des Innenohrs zu gewinnen und festzustellen, welche Molekulardefekte für angeborene Hörschäden verantwortlich sind. Ausgehend davon strebt man dann die Entwicklung von Therapien zur Linderung von Hörschäden an. Darüber hinaus werden weitere Vorhaben von geringerem Umfang, die Hörschäden und damit verbundene Rehabilitationsmaßnahmen betreffen, finanziert.
Konkret handelte es sich dabei u. a. um Methoden zur Feststellung von Hörschäden vor allem bei Neugeborenen und Kindern, die im Rahmen von aufeinander folgenden Ahead-Projekten gefördert und von Professor Grandori in Mailand koordiniert wurden und denen das Verfahren der otoakustischen Emissionen zugrunde lag.
Der Vorschlag der Kommission für das Siebte Rahmenprogramm berücksichtigt nach wie vor eindeutig moderne Diagnoseverfahren sowie Behinderungen. Außerdem – und das ist neu – wird der kindlichen Gesundheit strategische Bedeutung eingeräumt. Sie gilt es in allen Bereichen der Gesundheitsfürsorge zu berücksichtigen, einschließlich von Diagnose- und Behandlungsstrategien. Dabei ist den speziellen Merkmalen von Kindern Rechnung zu tragen, um die Überführung der Ergebnisse der klinischen Forschung in die klinische Praxis zu erleichtern.
Obwohl noch keine konkreten Forschungsthemen festgelegt wurden, könnte sich die Forschung auf dem Gebiet Gehörlosigkeit und Hörschäden bei Kindern in diesem Sinne entwickeln.
John Bowis (PPE-DE).–(EN) Das war eine ausgezeichnete und sehr aufschlussreiche Antwort. Ich möchte aber doch noch etwas nachhaken. Wie der Kommissar weiß, werden in Europa Tausende von Kindern mit permanenten Hörschäden geboren. Bei etwa 50 % dieser Kinder werden diese Schäden nicht vor ihrem 18. Lebensmonat diagnostiziert. Bei etwa 25 % werden derartige Schäden erst festgestellt, wenn diese Kinder bereits fast drei Jahre alt sind. Diese späte Diagnose führt bei diesen Kindern zu dauerhaften Schäden. Wir wissen jetzt, dass man diesen Kindern mit einem Screening-Programm für Neugeborene neue Hoffnung und echte Entwicklungsmöglichkeiten geben kann, und deshalb bitte ich den Kommissar, dass er im Siebten Rahmenprogramm Möglichkeiten schafft, damit dieses Wissen weiterentwickelt werden kann.
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Wir werden dieses Problem ernsthaft prüfen. Ich teile die Ansicht des Herrn Abgeordneten, dass es sich hier um ein Problem handelt, das unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit verlangt.
Die Präsidentin. Die Fragen 47 bis 88 werden schriftlich beantwortet.(2)
Die Fragestunde ist damit geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.45 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)
Nicht behandelte Anfragen: siehe Anhang „Fragestunde“.
27. Schutz von Minderheiten und Antidiskriminierungsmaßnahmen in einem erweiterten Europa
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Moraes im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa (A6-0140/2005).
Claude Moraes (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, dieser Bericht über den Schutz von Minderheiten und Antidiskriminierungsmaßnahmen in einer erweiterten Europäischen Union ist äußerst weit reichend. Die Abgeordneten des Hohen Hauses können bereits an der Überschrift erkennen, dass wir es im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit zwei sehr großen Bereichen zu tun hatten.
Erstens haben wir uns mit der Erweiterung und Vertiefung der Definition von Personen, die in der erweiterten Europäischen Union als Minderheiten zu betrachten sind, befasst. Wir sind aber auch auf noch offenen Fragen eingegangen, und zwar auf die Reaktionen auf das Grünbuch zur Bekämpfung von Diskriminierungen. Jeder der beiden Bereiche ist extrem breit gefächert und würde wahrscheinlich einen eigenen Bericht erfordern. Wir haben uns jedoch bemüht, diese beiden Themen in einem Bericht zusammenzufassen, und ich hoffe, dass ich die wesentlichen Punkte angesprochen habe, wie schwierig diese auch gewesen sein mögen.
Da dies ein komplizierter Bericht war, möchte ich gleich zu Beginn den Schattenberichterstattern und anderen hier anwesenden Kollegen für all ihre Unterstützung danken, durch die es möglich war, die Ziele dieses Berichts zu erreichen. Es war schwierig, und ein oder zwei Probleme müssen vor der morgigen Abstimmung noch geklärt werden.
Lassen Sie mich nun aber zum Kern dieses Berichts zurückkehren. Mir liegt sehr viel daran zu definieren, was unter einer Minderheit in der neuen erweiterten Europäischen Union zu verstehen ist. Wir wissen, dass der Schutz von Minderheiten Teil der Kriterien von Kopenhagen für die Erweiterung der Europäischen Union ist, aber uns ist auch bekannt, dass es keinen richtigen Standard für Minderheitenrechte in der Gemeinschaftspolitik gab. Und eben wegen dieser vorhandenen Lücke wollten wir dafür sorgen, dass der Bericht dem Versuch einer Definition wenigstens einen Schritt näher kommt.
Diese Definition ist sehr weit reichend. Sie umfasst sämtliche traditionellen Definitionen, wie wir sie in den 15 bisherigen Mitgliedstaaten aufgegriffen und in Artikel 13 EG-Vertrag zusammengefasst haben, wo von Minderheiten aufgrund von Behinderungen, des Alters, der Religion, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse und der ethnischen Herkunft die Rede ist. Doch in der erweiterten Union müssen wir auch begreifen, dass es um traditionelle Minderheiten geht: sprachliche Minderheiten und nationale Minderheiten.
Wichtig ist auch, dass man nachvollzieht, wie sich das Wesen der Europäischen Union verändert. Bei einer Aussprache, die unlängst in diesem Haus stattfand, wurde festgestellt, dass die Roma die wahrscheinlich größte Minderheit in der Europäischen Union sind und deren Probleme eine rasche und tief greifende Lösung erfordern.
Dieser Bericht setzt sich also mit zwei Bereichen auseinander. Ich werde auf beide eingehen. Zunächst ein Wort zu den Reaktionen auf das Grünbuch und zu Artikel 13. Ich stelle in meinem Bericht fest, dass die Anwendung und Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament verabschiedeten Richtlinien und die Stärkung von Regelungen in Bezug auf Diskriminierungen aus Gründen einer Behinderung, des Alters, der Religion, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse oder der ethnischen Herkunft viel zu schleppend erfolgt. Zu viele Mitgliedstaaten haben es versäumt, die geltenden Richtlinien anzuwenden, und obwohl die Rechtsvorschriften sehr gut sind und einige Mitgliedstaaten sie umgesetzt haben, fehlt in der Europäischen Union der Wille, Regelungen umzusetzen, die es bereits gibt. Ich hoffe, dieser Bericht wird auch die Kommission einen Schritt voranbringen – und ich weiß, dass sich die Kommission konsequent bemüht, die Mitgliedstaaten zur Verantwortung zu ziehen, doch hoffe ich, dass die Mitgliedstaaten selbst erkennen, welche Vorzüge die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften mit sich bringt.
Regelungen auf der Grundlage von Artikel 13, die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind deshalb wertvoll, weil sie sich in der gleichen Weise auf die Minderheit der Roma anwenden lassen wie auf ethnischen Minderheiten angehörende Migranten, die in zweiter oder dritter Generation in Großbritannien, Frankreich oder Italien leben. Und das ist das Schöne an diesen Rechtsvorschriften: Sie sind leicht umzusetzen. Doch dazu bedarf es des politischen Willens der Mitgliedstaaten.
Zur Definition von Minderheiten. Hier müssen wir die Frage von traditionellen, nationalen und sprachlichen Minderheiten ernst nehmen. Wir müssen verstehen, dass es viele Menschen in der Europäischen Union gibt, die die für sie typischen Merkmale schützen wollen, aber sie empfinden sich als Minderheit und damit als potenziell benachteiligt. Dieser Bericht setzt sich mit diesen Problemen auseinander. Er versucht nicht, den Mitgliedstaaten Lösungen zu verordnen, sondern er strebt einen Standard in der Europäischen Union an, demzufolge Angehörige von Minderheiten gleichzeitig Bürger der Europäischen Union sind, die Achtung verdienen und das Recht haben, ihre kulturellen Traditionen, ihre Sprache oder sonstige Merkmale zu pflegen.
Abschließend möchte ich noch einmal feststellen, dass es sich um einen einen schwierigen Bericht handelt. Wir müssen aber klarstellen, dass die Art und Weise, in der ein Mitgliedstaat seine Minderheiten behandelt, ein Maß für die Fortschrittlichkeit dieses Mitgliedstaates ist. Das ist ein sehr wichtiger Prüfstein. Wir haben das bei den Kopenhagener Kriterien gesehen, und wir sehen es heute: Ein Mitgliedstaat lässt sich daran messen, wie er seine Minderheiten schützt, wie er die Vielfalt in seiner Bevölkerung schützt. Wir in der Europäischen Union verfügen bereits über die dafür erforderlichen Rechtsvorschriften. Wir müssen sie anwenden, und wir müssen eine Definition für Minderheiten erarbeiten, die für jeden annehmbar ist. Der Bericht war problematisch, aber ich hoffe, dass diese Definition für alle Abgeordneten dieses Hauses akzeptabel ist.
Vladimír Špidla,Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich Herrn Moraes für seinen ausgezeichneten Bericht und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie dem Ausschuss für Beschäftigung für ihre unschätzbaren Beiträge danken.
Die Förderung der Grundrechte, die Bekämpfung der Diskriminierung und der Kampf für die Chancengleichheit stellen für die Europäische Kommission eine Priorität dar. Auf eigene Initiative hin hat der Präsident der Kommission, Herr Barroso, eine Gruppe von Kommissionsmitgliedern eingerichtet, die sich mit der Ausarbeitung einer politischen Agenda für die Europäische Union in diesem Bereich befassen soll. Ihr Bericht, Herr Moraes, hat unsere Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit gelenkt, weitere Schritte zur Lösung der Probleme der Diskriminierung und der Lage der Minderheiten in der Europäischen Union zu unternehmen. Die Kommission teilt mehrere der von Herrn Moraes und anderen Abgeordneten geäußerten Befürchtungen.
Heute zählen die Antidiskriminierungsbestimmungen der Europäischen Union zu den Fortschrittlichsten der Welt. Im Jahr 2000 wurden zwei bedeutende Richtlinien angenommen, die die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, von Behinderungen oder der sexuellen Orientierung verbieten. Diese Richtlinien erweiterten die breite Palette der Gemeinschaftsbestimmungen im Bereich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Wie in Ihrem Bericht richtig festgestellt wird, besteht unsere wesentliche Aufgabe nun darin, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen im gesamten erweiterten Europa wirkungsvoll funktionieren; mit anderen Worten, dass der Umsetzungsprozess der Bestimmungen auf nationaler Ebene abgeschlossen werden muss. Jedoch haben bestimmte Mitgliedstaaten die festgesetzten Fristen nicht eingehalten. Die Kommission nimmt ihre Rolle als Hüterin der Verträge in diesem Bereich sehr ernst und hat in mehreren Fällen Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
Ebenso müssen wir sicherstellen, dass sich die Menschen ihrer Rechte bewusst sind und dass sie daraus den vollen Nutzen ziehen können. Die Sensibilisierung hat für die Kommission Vorrang, und deshalb schlagen wir vor, dass die Europäische Union 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle deklariert. Dieses Europäische Jahr stellt eine ausgezeichnete Gelegenheit dar, alle Beteiligten zu mobilisieren und die Vorzüge der europäischen Vielfalt sowohl für die Wirtschaft als auch für die gesamte Gesellschaft hervorzuheben. Ich hoffe, dass wir uns bei diesem Vorschlag auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und auf Ihre aktive Mitwirkung an diesem Europäischen Jahr verlassen können.
Im Jahr 2004 führte die Europäische Kommission eine große öffentliche Anhörung zum Grünbuch über die Gleichstellung sowie die Nicht-Diskriminierung in einer erweiterten Europäischen Union durch. Nationale Gremien, mit der Gleichstellung befasste Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner und die allgemeine Öffentlichkeit sandten über 1 500 Antworten ein. Wir berücksichtigen bei den im Grünbuch erwogenen Fragen gern die Ansichten und Reaktionen des Europäischen Parlaments.
Im Hinblick auf das Grünbuch nahm die Kommission eine Erklärung zum Diskriminierungsverbot und zur Gleichberechtigung für alle an. In dieser Erklärung wird eine Rahmenstrategie für künftige Aktivitäten in diesem Bereich beschrieben. Diese Strategie geht über den bloßen Schutz der Rechte des Einzelnen hinaus und untersucht, wie die Europäische Union positive Maßnahmen zur Unterstützung der Integration sozialer Gruppen befördern kann, deren Teilnahme an der Gesellschaft beträchtliche strukturelle Hindernisse gegenüberstehen.
Außerdem wird die Kommission die potenziellen Auswirkungen und die Durchführbarkeit neuer Maßnahmen zur Ergänzung der bestehenden Bestimmungen der Europäischen Union im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung bewerten. Diese Studie wird den jeweiligen Vorteilen legislativer und nicht legislativer Maßnahmen sowie den Kosten und Nutzen der verschiedenen alternativen Politiken Rechnung tragen sowie der Notwendigkeit, darauf zu achten, dass es keine Diskussion über den bestehenden Rechtsrahmen gibt, da das den derzeitigen Schutz gegen die Diskriminierung schwächen könnte.
Insbesondere macht sich die Kommission Sorgen über die ungewöhnlich ernste Situation im Hinblick auf den Ausschluss und die Diskriminierung der Roma-Gemeinden in der gesamten Europäischen Union, darunter auch in den Beitritts- und Kandidatenländern. Gegenwärtig versucht die Europäische Union, diese Probleme zu lösen, beispielsweise durch Anwendung ihrer Antidiskriminierungsbestimmungen und den gezielten Einsatz der finanziellen Mittel der Europäischen Union. Jedoch kann die Union in diesem Bereich nicht alleine tätig werden. Hier sind gemeinsame Anstrengungen von internationalen Organisationen, nationalen Gremien der Mitgliedstaaten und Vertretern von Bürgergruppen vonnöten. Jedoch stimme ich zu, dass wir nach den wirksamsten Möglichkeiten der Anwendung der Unionspolitiken und der politischen Programme zur Unterstützung der Integration der Roma suchen sollten.
Wie der Präsident, Herr Barroso, bestätigt hat, wird eine Gruppe von Kommissaren, die sich mit Grundrechten, Antidiskriminierung und Chancengleichheit befasst, diese Frage auf einer künftigen Sitzung erörtern.
Maria Matsouka (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich meinem Kollegen, Herrn Moraes, zu seiner mutigen Herangehensweise an das Thema Diskriminierung gratulieren.
Als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wäre ich froh, wenn wir heute über Entwicklung, Zusammenarbeit, Solidarität, Toleranz sowie eine angemessene und gerechte Verteilung des erzeugten Reichtums sprechen könnten.
Leider stellt dies jedoch eher eine theoretische Annäherung an die Realität dar, die in beunruhigender Weise immer mehr Formen der Diskriminierung zum Vorschein bringt. Die Vision trifft überall auf einen mächtigen Feind.
Es ist eben gerade die Liberalisierung der Wirtschaft, die die Hauptursache für die Verschärfung der wirtschaftlichen Disparitäten darstellt und die individuellen Aktivitäten zu Lasten der sozialen Kollektivität fördert. Sie bildet den grundlegenden Faktor, der fremdenfeindliche Tendenzen stärkt, der die Arbeitsbeziehungen sprengt, ein neues Heer von Arbeitslosen schafft und der eine spezifische Form sozialen Rassismus gegen ältere Menschen und Behinderte hervorbringt. Deshalb ist die wirtschaftliche Liberalisierung der stärkste Verbündete der Diskriminierung, deren Bekämpfung wir in den Mittelpunkt unserer politischen Arbeit stellen müssen.
Auch die jüngste Ablehnung des Verfassungsentwurfs durch die französische und niederländische Bevölkerung birgt offensichtlich Gründe in sich, die in engem Zusammenhang mit einigen Formen der sozialen Diskriminierung, wie Arbeitslosigkeit, Armut und Angst um die Zukunft des Sozialstaats, stehen.
Schließlich müssen wir über die theoretischen Texte hinaus auch im substanziellen Bereich, in der Praxis vorankommen. Unsere Pflicht ist es, den kommenden Generationen eine Gesellschaft zu hinterlassen, in der die Rasse, die Religionszugehörigkeit, das Geschlecht, die Herkunft oder die sexuelle Orientierung keine Gründe für eine diskriminierende Behandlung darstellen. Wir müssen für ein soziales Europa kämpfen, das die Menschen an die erste Stelle stellt, ein Europa, an dem sich alle Bevölkerungsgruppen beteiligen und das in Bildung, Vollbeschäftigung, Lebensqualität und Armutsbekämpfung investiert. Das schulden wir den Kindern auf der ganzen Welt.
Edit Bauer, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Die Arbeit des Berichterstatters war in diesem Fall bahnbrechend, und dafür möchte ich ihm danken. Es stimmt, dass die Antidiskriminierung in mehreren Berichten angesprochen wird, doch dieser geht einen Schritt weiter als die bisherigen Berichte. Der Schutz von Minderheiten umfasst mehr als einfach nur das Verbot der Diskriminierung; das politische Denken geht ein bisschen mehr in Richtung Schaffung von Chancengleichheit. Wenn jedoch die beiden Themen miteinander verknüpft werden, ergeben sich zahlreiche Probleme, und daher ist der Bericht letztendlich sehr umfangreich; das Thema ist komplex, und so werden im Bericht zahllose neue Zusammenhänge untersucht.
In erster Linie geht es im Bericht um den Schutz von Minderheiten. Da die Minderheitenrechte einen integralen Bestandteil der Menschenrechte bilden und diese zu den unbestreitbaren Grundwerten des europäischen Raums zählen, besteht kein Zweifel daran, dass das auf der Tagesordnung stehende Thema zweifelsohne wichtig und unvermeidlich ist. In einem sich erweiternden Europa ist es nur recht und billig, wenn bei einer solchen Frage das Problem des zweierlei Maßes aufkommt. In den Kopenhagener Kriterien wurden die Erwartungen der EU zum Schutz von Minderheiten zwar eindeutig festgelegt, jedoch sind die Mitgliedstaaten bisher nicht verpflichtet, ihre Minderheitenpolitik entsprechend anzupassen. In den neuen Mitgliedstaaten, die vor dem Beitritt ihre Minderheitenpolitik mit Europa in Einklang gebracht haben, besteht die Gefahr, dass eine Zunahme des Nationalismus diesen Prozess nicht nur zum Stillstand bringen, sondern auch zu einer Erhöhung der gegen die Minderheiten gerichteten Vorkommnisse führen könnte. Deshalb ist in der Tat ein Überwachungssystem erforderlich.
Die spezifischen Probleme, die sich bei der Erstellung des Berichts ergaben – Probleme, die auf die unterschiedlichen Situationen der verschiedenen Minderheiten einerseits und den universellen Charakter der Menschenrechte andererseits zurückzuführen sind –, lassen klar erkennen, dass wir in der Union eine solche Politik brauchen. Ich befürworte vor allem den Abschnitt des Berichts, in dem hervorgehoben wird, dass diese Politik auf den grundsätzlichen europäischen Prinzipien der Subsidiarität und Selbstverwaltung beruhen muss.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. –(FR) Herr Präsident! Eine der grundlegenden Erwartungen der Bürger der Europäischen Union ist, dass ihre Rechte besser geschützt werden. Wie wir alle wissen, kann das Recht, frei zu sprechen und zu schreiben, seine Vertreter zu wählen und so zu leben, wie man möchte, für diejenigen, die in ihrem Alltagsleben nicht über die nötigen materiellen Mittel zur Gewährleistung ihrer Würde verfügen, ohne eigentliche Bedeutung sein.
Die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag stellt für die europäischen Bürger einen erheblichen Fortschritt dar. Daran zeigt sich, dass der Schutz der Rechte der Bürger im Mittelpunkt des europäischen Aufbauwerks steht, und in Artikel 1 wird die vorrangige Bedeutung der Würde des Menschen erneut bekräftigt. Die Charta besitzt somit tatsächlich auch eine rechtliche Dimension. Hoffen wir, dass dies der Fall sein wird.
In dem Bericht meines Kollegen, Herrn Moraes, wird darauf hingewiesen, wie wichtig die Grundrechte und insbesondere der Schutz der Minderheiten in einem erweiterten Europa sind. Leider müssen wir feststellen, dass Artikel 13, der der Gemeinschaft die Aufgabe zuweist, alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen, sowie die europäischen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet von den Mitgliedstaaten unzureichend oder nur teilweise umgesetzt worden sind. Deshalb kommt es vor allem darauf an, unbedingt für eine bessere Umsetzung, für eine bessere Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften Sorge zu tragen. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass eine wirksame Bekämpfung der Diskriminierung mit einer gemeinsamen, kohärenten europäischen Integrationspolitik Hand in Hand geht.
Armut und soziale Ausgrenzung schließlich stellen eine Form der Diskriminierung dar, und die Ausmerzung der Armut muss Bestandteil der Politik zur Bekämpfung von Diskriminierungen bilden. Wir müssen Mechanismen einrichten, durch die von Ausschluss und Armut betroffene Personen einen angemessenen Zugang zu Beschäftigung und Wohnraum erhalten und ihre Vertretung in politischen Gremien sichergestellt wird.
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, ich möchte den Berichterstatter zu einer immensen Leistung beglückwünschen, die mit bisweilen nervenaufreibender Arbeit verbunden war. Er hat sich mit einer hoch interessanten Thematik befasst. In unserer erweiterten Europäischen Union stellen sich vollkommenen neue Fragen. Mir persönlich ist klar geworden, dass die Europäische Union im Gegensatz zum Schmelztiegel USA ein unerschöpfliches, buntes und wunderschönes Mosaik der Vielfalt ist, etwas, worauf wir stolz sein und das wir hegen und pflegen sollten. Wir haben den ersten Schritt auf dem Weg einer sehr wichtigen Diskussion getan.
Die Europäische Union muss die Rechte von Minderheiten respektieren, aber wir dürfen nicht vergessen, dass letztlich jeder Bürger auch ein Individuum ist und dass jeder Bürger deshalb Anspruch auf dieselben Rechte hat. Zweitens sollte die Europäische Union die kulturelle Identität von Minderheiten respektieren, aber wir müssen gleichzeitig dafür sorgen, dass dies nicht die umfassende Integration in die Gesellschaft und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindern darf.
Was die Frage der Nichtdiskriminierung betrifft, so ist es bedauerlich, dass wir nach so vielen Jahren noch immer diese Debatte führen müssen. Wie meine Vorrednerin sagte, gibt es noch immer viele Gruppen wie beispielsweise Frauen, die diskriminiert und in ihrer Entwicklung behindert werden.
Ich möchte speziell auf einen Absatz eingehen, den ich bedenklich finde, und zwar den Absatz über die Rechte homosexueller Bürger. Wir sollten uns gegenüber in diesem Punkt fair sein. Grundrechte sind für alle Bürger da, nicht nur für einige Gruppen. Wenn es uns mit der Charta der Grundrechte, in der es heißt, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden sollte, ernst ist, dann können wir morgen unmöglich für einen Änderungsantrag stimmen, der die Streichung eines Absatzes über Homophobie und Einschränkungen der Freizügigkeit fordert.
Wir haben heute Morgen über Terrorismus und das richtige Maß in Bezug auf Grundrechte gesprochen. Deshalb hoffe ich, dass dieses Haus diesem Bericht morgen von ganzem Herzen zustimmen wird.
Tatjana Ždanoka, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Immer dann, wenn der Prozess der europäischen Integration in die Krise gerät, denke ich an Yehudi Menuhin, der sinngemäß sagte, dass Europa untergehen wird, wenn es sich nicht zu einem Europa der kulturellen Vielfalt entwickelt. Er sagte das im Januar 1999 anlässlich der Eröffnung einer Ausstellung über europäische Minderheiten. Wir alle kommen regelmäßig an dem Raum vorbei, in dem die Ausstellung stattfand und der jetzt seinen Namen trägt.
Wir diskutieren heute über den Bericht zum Schutz von Minderheiten und Maßnahmen gegen Diskriminierung, der für die Zukunft der Union von entscheidender Bedeutung ist und über den wir morgen abstimmen werden. Dieser Bericht stellt in der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommenen Form ein ausgezeichnetes Dokument dar und macht deutlich, dass sich die Union unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Punkte zu einem Raum entwickeln kann, in dem die Grundrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten effektiven Schutz genießen. Trotzdem wurde der Bericht nur von reichlich der Hälfte der Ausschussmitglieder befürwortet. Diese geteilte Meinung scheint sich im Parlament insgesamt fortzusetzen.
Woran liegt das? Vielleicht daran, dass viele von uns Minderheitenrechte unterschiedlich oder gar nicht verstehen. Merkwürdig ist, dass wir uns einig sind, wenn es darum geht, der übrigen Welt vorzuschreiben, wie Menschenrechte zu respektieren sind und die Demokratie zu entwickeln ist. Trotzdem sind wir nicht bereit, einen Text zu unterstützen, der uns zur Achtung dieser Rechte innerhalb der Union verpflichtet.
Wieso schweigen wir, wenn die Mitgliedstaaten den Geist internationaler Verträge für den Schutz der Menschenrechte wie des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten ignorieren?
Ich glaube, dass die Mehrheit der Abgeordneten morgen den Text in der vom Ausschuss angenommenen Fassung befürworten und damit einen Beitrag zur Förderung eines Europa der kulturellen Vielfalt leisten wird.
Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Moraes für die gute Arbeit, die er bei der Ausarbeitung dieses Textes geleistet hat, danken, denn in Europa bedürfen wir ganz konkret des Schutzes von Minderheiten und der Entwicklung praktischer Maßnahmen gegen Diskriminierung. Ich vermute, dass alle EP-Mitglieder just in diesen Stunden Ziel regelrechter Lobbyarbeit von Bürgern der Europäischen Union waren, die von uns sogar die Streichung einiger Ziffern des Berichts Moraes verlangten.
Wir behaupten oft, die Minderheiten zu verteidigen, um dann jedoch ungeheure Scheinheiligkeit an den Tag zu legen, wenn es um die Religionsfreiheit oder die Anerkennung der Freizügigkeit und der Ehe gleichgeschlechtlicher Partner geht. Einige Themen sind tabu: beispielsweise erreichte uns heute die Nachricht, dass selbst in Catania, einer zivilisierten Stadt in Italien, einem italienischen Staatsbürger wegen seiner Homosexualität der Führerschein verwehrt wurde. Ich glaube, das sagt auch eine Menge darüber aus, wie hoch die Garantien sein müssen, die wir gegen die Diskriminierung aktivieren müssen, und dass es zudem sinnvoll wäre, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die sicherstellt, dass gegenüber den Minderheiten nicht nur Toleranz geübt wird, sondern dass sie auch wirklich in die Gesellschaft einbezogen werden.
Johannes Blokland,im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich habe damals die Aufnahme von Artikel 13 in den EG-Vertrag nicht befürwortet. Und zwar nicht deshalb, weil ich Diskriminierung dulde, ganz im Gegenteil, sondern weil ich es nicht für erstrebenswert halte, dies auf europäischer Ebene zu regeln. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die richtigen Vorschriften zu erlassen. Es überrascht mich nicht, dass Herr Moraes in seinem Bericht feststellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Politik keine Eile haben. Das Vorgehen auf EU-Ebene bringt offensichtlich keinen Zugewinn. Religion ist keine persönliche Angelegenheit, sie muss in einer Gemeinschaft ausgeübt werden und in der Lebenseinstellung Ausdruck finden. In der Art und Weise, wie in Ziffer 22 angedeutet wird, im Bildungsbereich gebe es Diskriminierung aufgrund der Religion, wird über die Bedeutung religiöser Anschauungen für die Identität der Bildung hinweggegangen.
Ich bin zudem Frau in 't Veld für Änderungsantrag 4 dankbar. Diskriminierung von Christen sollte mit derselben Beharrlichkeit bekämpft werden wie andere Formen der Diskriminierung.
Romano Maria La Russa, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst beglückwünsche ich den Berichterstatter zu seinem großen Einsatz, den er bei der Erstellung dieses Berichts gezeigt hat, den ich allerdings noch für unvollständig und zweifellos wenig effizient halte. Der Schutz der Grundrechte, der ein Schlüsselelement des europäischen Einigungswerks war, und die im Jahr 2000 in Nizza proklamierte Charta der Grundrechte bestätigen die Bedeutung wie auch die Notwendigkeit einer kohärenten Integrationspolitik, die, insbesondere im Lichte der jüngsten EU-Erweiterung, auf den Minderheitenschutz und auf die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen gerichtet ist.
Wir alle erklären übereinstimmend, dass die Diskriminierung eine Erscheinung ist, die bekämpft werden muss, dass alle Menschen die gleichen Rechte genießen müssen und dass sich niemand aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion usw. benachteiligt fühlen darf. Trotzdem glaube ich, dass die soziale Integration der Einwanderer, der Schutz der Minderheiten und der kulturellen Vielfalt – prioritäre Zielsetzungen der EU-Verfassung – nicht immer und um jeden Preis erreicht werden müssen. Gestatten Sie mir, meine Bedenken hinsichtlich jener Einwanderergemeinschaften zum Ausdruck zu bringen, in denen es klare Anzeichen für ihre Unduldsamkeit – um nicht zu sagen, Geringschätzung – gegenüber dem Aufnahmeland, seinen Traditionen, seiner Geschichte und seiner Kultur gibt; meine Bedenken hinsichtlich derjenigen, die eine unrechtmäßige Autonomie verlangen und es als ihr Recht ansehen, die Gesetze des Staates, in dem sie sich – oftmals illegal – aufhalten, zu missachten. Sie sind die Ersten, die sich nicht integrieren wollen.
Zweifellos muss Einwanderern ein legaler Status verliehen werden, so dass diejenigen, deren Situation in Ordnung ist, nicht diskriminiert werden dürfen, sofern sie eindeutig ihren Willen erkennen lassen, sich zu integrieren und aktiv zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ihres Aufnahmelandes beizutragen. Wird indessen jedwedes Recht um jeden Preis – systematisch und bedingungslos – garantiert, entsteht die Gefahr, dass die Einzigen, die sich diskriminiert fühlen, die Unionsbürger sein werden, die alle steuerlichen und gesellschaftlichen Pflichten gegenüber dem Staat erfüllen und dessen Regeln einhalten.
Was schließlich die Passage anbelangt, in der es um Homophobie und homosexuelle Paare geht, so muss ich naturgemäß meine völlige Ablehnung bekunden, denn die „Familie“ gibt es für mich nur im traditionellen Sinne: einen männlichen Vater, eine weibliche Mutter und die Kinder, wie sie kommen, Jungen und Mädchen. Leider ist meine Redezeit vorüber, doch hätte ich diese Themen gern in diesem Hohen Haus ausführlicher behandelt, wie ich es für notwendig hielt.
Csaba Sándor Tabajdi (PSE).–(FR) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Moraes zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen, und wenn Sie, Herr Moraes, von Nationalisten und Homophoben attackiert werden, seien Sie unbesorgt, denn dies wird ein Beweis sein, dass Sie einen hervorragenden Bericht erstellt haben.
Als Vorsitzender der Interfraktionellen Arbeitsgruppe für traditionelle nationale Minderheiten möchte ich folgende Punkte hervorheben. Erstens, die Europäische Union verfügt über kein System zum Schutz nationaler Minderheiten. Wie Frau Bauer in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen hat, müssen rechtliche und politische Standards zum Schutz nationaler Minderheiten und für ein Überwachungssystem festgelegt werden.
Zweitens, zwischen den traditionellen nationalen Minderheiten im Bericht von Herrn Moraes und den Minderheiten mit Migrationshintergrund des Europarats muss ein Unterschied gemacht werden. Ich habe vorgeschlagen, die Minderheiten mit Migrationshintergrund als neue Minderheiten zu bezeichnen. Die Grundrechte sind unteilbar, der Staat hat aber unterschiedliche Pflichten: Im Falle der traditionellen Minderheiten muss der Schutz ihrer Identität und Sprache gewährleistet werden; bei den Minderheiten mit Migrationshintergrund geht es um die Gewährleistung ihrer Integration in die Gesellschaft.
Drittens, in der Europäischen Union muss das Verhältnis zwischen Nichtdiskriminierung und positiver Diskriminierung klargestellt werden. Wir haben einige Nichtdiskriminierungsbestimmungen, die aber nicht eindeutig sind. Welches Verhältnis besteht zwischen Gleichbehandlung und Vorzugsbehandlung? Ohne Vorzugsbehandlung oder positive Diskriminierung können die Rechte nationaler Minderheiten nicht garantiert werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie auf, diesen exzellenten Bericht uneingeschränkt zu unterstützen.
Henrik Lax (ALDE).–(SV) Herr Präsident! Die neuen Mitgliedstaaten haben neue sprachliche und nationale Minderheiten in die EU gebracht, die nun noch mehr von einer sprachlichen Vielfalt gekennzeichnet ist. Das stellt neue Anforderungen an die Minderheitenpolitik der Union, die in diesem Bericht lobend erwähnt wird.
Bereits jetzt haben 46 Millionen Einwohner der EU eine andere Muttersprache als die Hauptsprache ihres Landes. Die Tatsache, dass die Anzahl der Abgeordneten jedes Mitgliedstaates mit der EU-Erweiterung reduziert wurde, stellt ein Problem dar, denn es sind die sprachlichen und nationalen Minderheiten, die als erstes aus dem Europäischen Parlament herausfallen. Bei der letzten Erweiterung sind vier Minderheiten aus dem Parlament verschwunden, und wenn keine Maßnahmen dagegen ergriffen werden, wird sich dieser Prozess fortsetzen. Diese Frage berührt das Fundament der Demokratie, da jeder von dem Organ vertreten und anerkannt sein sollte, dessen Gesetzgebung er untersteht.
Wie der Berichterstatter ganz richtig erklärt hat, ist eine Voraussetzung für eine integrierende Minderheitenpolitik eine angemessene Vertretung bei der politischen Beschlussfassung. So wie die Erweiterungen jetzt geplant sind, werden so gut wie alle Minderheiten aus dem Parlament verschwinden, was nicht erstrebenswert ist.
Dieses Problem könnte beispielsweise dadurch gelöst werden, dass die EU 30 Parlamentssitze speziell für sprachliche Minderheiten reserviert. Natürlich wird es schwer, diese genau zu definieren, aber dieses Problem darf auch nicht überbewertet werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Volksgruppen, die in ihrem Land eine anerkannte Stellung haben und nicht anonym oder unsichtbar sind.
Europas Vielfalt muss sichtbar gemacht werden. Wenn man die europäischen Minderheiten der Möglichkeit einer noch so geringen Repräsentation beraubt, ist das eine ernste Angelegenheit, die Auswirkungen auf die Sicherung der Stabilität auf unserem Kontinent hat. Viele Kriege in Europa waren die Folge der Unterdrückung kleinerer Gruppen durch Mehrheiten. Ich hoffe, Parlament und Kommission werden sich dieser Frage annehmen.
Jean Lambert (Verts/ALE).–(EN) Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Moraes für die Erarbeitung dieses ausgefeilten Berichts danken, der, wie einige meiner Vorredner bereits sagten, deutlich macht, dass die Europäische Union immer komplexer wird
Im Moment beschäftigen wir uns mit der Frage, wessen Europa wir da eigentlich gestalten, und so wie einige andere Berichte, mit denen wir uns heute Abend beschäftigen, geht aus diesem Bericht klar hervor, dass dies ein Europa ohne Ausgrenzung sein muss, dessen Bürger gleiche Chancen bei der Entfaltung ihrer Möglichkeiten genießen. Wir müssen sich immer deutlicher abzeichnende Entwicklungen bekämpfen, deren Grundlage Hass und Ausgrenzung bilden, Erscheinungen, die innerhalb dieser Europäischen Union für viele von uns völlig inakzeptabel sind.
Ich begrüße die Tatsache, dass der Bericht die Tätigkeit lokaler Gebietskörperschaften und anderer bürgernaher Gruppierungen anerkennt, denn vor unseren Augen vollzieht sich eine Art kultureller Umschwung, der die Europäische Union in die Breite wachsen lässt. Ich unterstütze die Feststellung von Herrn Moraes zu den Richtlinien auf der Grundlage von Artikel 13. Ich hoffe, dass der nächste Ratsvorsitz dieser Thematik Priorität einräumen wird, damit wir zumindest über die entsprechenden Regelungen verfügen, wenn wir 2007 das Jahr der Chancengleichheit begehen.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL).–(EN) Herr Präsident! Es klafft eine Lücke zwischen den schönen Worten der EU von Gleichheit, sozialer Eingliederung und Vielfalt und der erfahrbaren Realität in den Mitgliedstaaten. In diesem Bericht wird zu Recht festgestellt, dass die Frage der Minderheitenrechte bisher in der EU einen zu geringen Stellenwert hat. Der Bericht erwähnt zudem, wie viel noch zu tun bleibt, um die Kluft zwischen den schönen Worten und der Realität zu überbrücken. In der begrenzten mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich zwei Forderungen unterstützen, die in dem Bericht gestellt werden.
Von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung und den Schutz von Minderheitenrechten ist der politische Wille. In diesem Zusammenhang wiederhole ich die Forderung des Berichts nach raschen Fortschritten in Bezug auf den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Von wesentlicher Bedeutung ist ferner die Verfügbarkeit von umfassenden, zuverlässigen und aufgeschlüsselten Daten zur Diskriminierung. Der Bericht verweist zu Recht darauf, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, der keinen Aufschub duldet.
Ich beglückwünsche Herrn Moraes und begrüße die Feststellung, dass Gleichbehandlung ein Grundrecht darstellt und kein Privileg und dass Menschenrechte unteilbar und unveräußerlich sind. Unser aller Aufgabe besteht nun darin, Mechanismen einzurichten und vor allem Ressourcen bereitzustellen, damit diese Ziele erreicht werden können.
(Die Rednerin spricht Irisch.)
Ģirts Valdis Kristovskis (UEN).–(LV) Meine Damen und Herren! Die im Bericht von Claude Moraes dargelegten Ziele sind wichtig, und der Berichterstatter hat bei der Suche nach der Wahrheit persönliches Verantwortungsbewusstsein gezeigt, doch gilt es gleichzeitig festzuhalten, dass sich bei der Erarbeitung des Berichts wieder einmal gezeigt hat, dass es bei der Schaffung einer gemeinsamen Minderheiten- und Antidiskriminierungspolitik in Europa absolut unerlässlich ist, die besondere, einzigartige, historische und politische Situation jedes Landes zu berücksichtigen. Es muss respektiert werden, dass es für ein Land wichtig ist, bei der Lösung der Probleme von Minderheiten und der gegen sie gerichteten Diskriminierung seine Identität und Rechtsprechung zu bewahren. Bei der Erarbeitung dieses Berichts wurde wiederholt festgestellt, dass einzelne Abgeordnete diese Regel in ihren Vorschlägen nicht beachtet haben; diese Abgeordnete sind der Sachlage unkundig oder tendenziell voreingenommen, was zu den ungerechten Beschwerden über die Minderheitenpolitik Lettlands und Estlands führt. Das ist absurd, denn die Haltung den Minderheiten gegenüber ist in Lettland keinesfalls weniger entgegenkommend als in anderen Ländern.
Meine Damen und Herren, unter Berücksichtigung dieser wiederholten offenen, ungerechtfertigten und ununterbrochenen Angriffe gegen die beiden Staaten, die unter dem totalitären Sowjetregime am meisten zu leiden hatten, fordere ich Sie auf, endlich zu verstehen und anzuerkennen, dass in verschiedenen Fällen nach einer Problemlösung gesucht werden muss, die nicht dem Standard entspricht, sondern dass eine Minderheitenpolitik geschaffen werden muss, die individuell auf die Verhältnisse in jedem einzelnen Land zugeschnitten ist. So hat beispielsweise unsere Kollegin Tatjana Ždanoka den Versuch unternommen, in jeden nur erdenklichen Text des Entschließungsantrags die Frage der Nichtstaatsangehörigen aufzunehmen, die speziell auf Lettland zutrifft: Sie versuchte, sie in den Vordergrund zu stellen und Europa mit den über 400 000 Nichtstaatsangehörigen zu erschrecken, und sie schuf eine Situation, in der in vielen Teilen der Schlussfolgerungen des Berichtstexts verschiedene rechtliche Begriffe und solch grundsätzlich unterschiedliche Konzepte wie beispielsweise ethnische Minderheiten, Einwanderer, Flüchtlinge, Staatenlose und Nichtstaatsangehörige, die nicht dasselbe bedeuten, durcheinander gebracht wurden. Im Ergebnis ist der Bericht weniger objektiv und von geringerer Qualität.
Es ist an der Zeit, sich daran zu erinnern, dass die Unterdrückung und Vernichtung der eingeborenen baltischen Völker und der Zustrom von Wirtschaftsmigranten der Grund dafür sind, dass sich während der Besatzung Estlands und Lettlands die ethnische Zusammensetzung der Einwohner dieser Staaten bedeutend verändert hat, was zu vergleichsweise vielen Nichtstaatsangehörigen mit fremden Ideologien führte. Lettland hat sich sehr fair verhalten, und die Legislative hat ihrerseits den Menschen, die während der Besatzungszeit dort angesiedelt wurden, Sonderrechte zugestanden – Rechte, sich jederzeit einbürgern zu lassen. Viele wollten das nicht, doch das sollte als Ausdruck ihres individuellen Wunsches und nicht als Beschwerde gegen diese Länder betrachtet werden. Nicht nur die Anzahl der Bürger, sondern auch ihre Loyalität, ihre Achtung für das Land, seine Sprache und Werte sollte das Kriterium für die Erlangung der Staatsbürgerschaft und die Festigung der Gesellschaft darstellen. Übertreibungen sollten vermieden werden, und man muss einsehen, dass zum Beispiel im Falle Lettlands eine abgewertete Gewährung der Staatsbürgerschaft unter dem Einfluss äußeren Drucks eine Diskriminierung gegen das einheimische Volk darstellen würde, und seine Identität sowie die Existenz des Staates stark gefährdet wären.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Der Schutz von Minderheiten sollte nicht nur eines der elementaren politischen Kriterien von Kopenhagen für die Kandidatenländer darstellen, sondern auch einen dynamischen Indikator für die Demokratisierung und Konsolidierung demokratischer Institutionen bilden. Deshalb muss die Europäische Union das Verhalten aller Kandidatenländer streng beurteilen und überwachen, und zwar ohne die selektiven Sensibilitäten und Berechnungen, die häufig von bestimmten Interessen und kurzfristigen politischen Zielsetzungen geleitet sind.
Das Thema Minderheiten sollte nicht dazu dienen, nationale Interessen zu propagieren bzw. andere Länder zu unterminieren. Die Philosophie der Eskalationsstrategie, die religiöse und ethnische Minderheiten als eine Brechstange benutzt, ist eine Quelle der Spannung, des Konflikts und der Kultivierung gegenseitigen Misstrauens, die letztendlich zu Lasten der Minderheiten geht.
Die Minderheiten in Europa können im Hinblick auf die Zusammenarbeit und die Konsolidierung der Sicherheit eine Vermittlerrolle spielen. Der Bericht Moraes bemüht sich, in Anlehnung an die Begriffserklärung des Europarats eine Definition der ethnischen Minderheit zu geben. Meiner Ansicht nach sollte der Bericht jedoch insbesondere in Ziffer 7, in der es um die Definition geht, einen klaren Bezug auf die internationalen Verträge enthalten, die die Belange religiöser und ethnischer Minderheiten regeln.
Ein internationaler Vertrag bildet eine feste Grundlage für den Schutz der Minderheitenrechte sowie einen sicheren Rahmen zur Überwindung von Politiken, mit denen Minderheiten für anderweitige Zwecke ausgebeutet werden.
Nach diesen Ausführungen möchte ich Herrn Moraes nun zu seinem exzellenten Bericht gratulieren, den wir meiner Meinung nach morgen annehmen sollten.
Proinsias De Rossa (PSE).–(EN) Herr Präsident! Meiner Ansicht nach sagt die Art und Weise, wie wir mit unseren Minderheiten umgehen, etwas über die Stärke unserer Demokratie aus. Es ist ja wohl so, dass kein Mitgliedstaat in Bezug auf die Ausgestaltung der allgemeinen Menschenrechte ohne Fehler ist.
In Vielfalt geeint – das ist nicht nur ein Slogan. Dieser Leitsatz muss in die Tat umgesetzt werden, weil er für den menschlichen Fortschritt in unseren Mitgliedstaaten, und ich würde sogar sagen, für das Überleben der Europäischen Union überhaupt von wesentlicher Bedeutung ist. Herr Moraes war sehr fleißig und hat einen ausgewogenen und sehr guten Bericht erarbeitet. Wir haben in Irland in Bezug auf die Gleichberechtigung der Frau und die Rechte von Fahrenden und Homosexuellen noch immer nicht die Fortschritte erzielt, die erforderlich sind. Ich weiß auch, dass andere Mitgliedstaaten Versäumnisse hinsichtlich der Gewährung der vollen Staatsbürgerschaft für ihre Minderheiten aufweisen. Ich weiß, dass dies in Lettland und Estland ein besonders heikles Thema ist. Dem Berichterstatter geht es nicht darum, besonders kritisch zu sein, sondern die Probleme werden im Geiste der Solidarität angegangen, und es soll allen Staaten geholfen werden, die europäischen Werte umzusetzen.
Ich möchte alle Abgeordneten und Fraktionen dieses Parlaments auffordern, diesen Bericht zu unterstützen, der meines Erachtens von ausgezeichneter Qualität ist.
Vladimír Špidla,Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich habe Ihre Aussprache mit Interesse verfolgt. Wenn Sie gestatten, möchte ich nur noch kurz einige Punkte ansprechen.
Meines Erachtens ist es dringend geboten, die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterstützen und durchzusetzen. Offensichtlich gibt es noch viel zu tun, und ich möchte eindeutig festhalten, dass die Kommission ihre Rolle als Hüterin der Verträge sehr ernst nimmt.
Außerdem möchte ich auf das Jahr der Chancengleichheit verweisen, das uns die Möglichkeit gibt, die Menschen für diese komplexen und heiklen Fragen zu sensibilisieren. Abschließend möchte ich sagen, dass meiner Überzeugung nach die von der Kommission neu angenommene Strategie einen geeigneten Rahmen für zukünftige Antidiskriminierungsmaßnahmen bieten wird. Es liegt auf der Hand, dass eine Kombination aller verfügbaren Instrumente, einschließlich der Rechtsvorschriften, vonnöten ist und dass es absolut notwendig ist, insbesondere die Gruppen in den Mittelpunkt zu stellen, die bisher leider keine Gelegenheit hatten, vollständig am Gesellschafts- und Wirtschaftsleben teilzuhaben.
Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Moraes noch einmal zu seinem Bericht beglückwünschen. Danke.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.
28. Zusammenhänge zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Gaubert im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Zusammenhänge zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten (A6-0136/2005).
Patrick Gaubert (PPE-DE), Berichterstatter.–(FR) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich bei den Schattenberichterstattern bedanken, mit denen ich in den letzten Monaten viel zusammengearbeitet habe, um einen umfassenden und in sich geschlossenen Bericht zu einigen sehr sensiblen Themen zu erstellen: In meinem Bericht geht es um legale und illegale Migration und um Integrationspolitik.
Seit jeher sind Menschen, um Armut oder Verfolgungen zu entfliehen, auf der Suche nach Glück und in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft ausgewandert. Durch die Globalisierung und die immer zahlreicheren Transportmöglichkeiten sind die Migrationsströme heute massiver und komplexer geworden. Sie sind das Ergebnis eines neuen Bestrebens von Frauen und Männer in der ganzen Welt, in anderen Ländern zu arbeiten, andere Erfahrungen zu sammeln. Sie sind ferner die Folge weltweit bestehender Ungleichheiten, das Resultat der Armut, zu der allzu viele Regionen in der Welt verdammt sind. Im Zusammenhang mit nationalen Wahlen ist die Einwanderung in manchen Mitgliedstaaten ein häufiges Wahlkampfthema. Einige Länder beschließen, ihre Grenzen dicht zu machen, und ergreifen repressive Maßnahmen, während andere Tausende illegaler Einwanderer regularisieren.
Die Europäische Union ist in der Einwanderungsfrage offensichtlich gespalten. Zwar hat jeder Mitgliedstaat das Recht, selbst zu entscheiden, wie viele Einwanderer er aufzunehmen gedenkt, aber Europa hat keine Binnengrenzen mehr, mit der Folge, dass jede nationale Maßnahme nicht unerhebliche unmittelbare Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten hat. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Mitgliedstaaten nunmehr auf europäischer Ebene gemeinsam organisieren. Die Lösung einer Vielzahl der Probleme, denen sie begegnen, muss europäisch und national zugleich sein. Bestimmte politische Parteien nutzen Wahlperioden systematisch, um negative Parallelen zwischen Unsicherheit, Terrorismus und Einwanderung zu ziehen, und sie schüren bei unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Angst vor Einwanderern und Ausländern. Dies ist selbstverständlich inakzeptabel.
Von entscheidender Wichtigkeit ist erstens, objektive, transparente und regelmäßige Informationen über die Einwanderungspolitik bereitzustellen, und zweitens, unter der Bevölkerung Aufklärungskampagnen durchzuführen, damit Einwanderer nicht mehr als Kriminelle angesehen werden. In meinem Bericht wollte ich einen verantwortlichen, ausgewogenen und ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Verantwortlich deswegen, weil diese Themen mit mehr Verantwortungsbewusstsein behandelt werden müssen: Wir sollten nicht vergessen, dass wir es mit Frauen und Männer zu tun haben und nicht mit Waren! Mir ging es auch um einen ausgewogenen Ansatz: Grundlage der Politik der Mitgliedstaaten dürfen nicht entweder ausschließlich Sicherheitserwägungen oder eine gänzlich liberale Gesinnung sein. Nationale Differenzen müssen deshalb überwunden und die Debatte muss versachlicht werden, um eine menschliche und wirksame europäische Einwanderungspolitik zu entwickeln. Schließlich wollte ich einen ganzheitlichen Ansatz im Hinblick auf mehr Kohärenz und Effizienz.
Lassen Sie mich nun auf mehrere in meinem Bericht angesprochenen Aspekte eingehen. Erstens, die Notwendigkeit einer aktiven Politik der gemeinsamen Entwicklung, um sich mit den tieferen Ursachen der Auswanderung auseinander zu setzen. Zweitens, Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen, Zerschlagung der Schleusernetze, härtere, sehr harte Strafen gegen Unternehmen, die Schwarzarbeiter einsetzen. Drittens, die legale Einwanderung: Wenn die EU legalen Einwanderern ihre Grenzen öffnen muss, um der prophezeiten Abnahme der Erwerbsbevölkerung zu begegnen, sollte dies in organisierter und koordinierter Form geschehen. Schließlich die Politik der Eingliederung der Einwanderer: Die politischen Maßnahmen der Zulassung und der Eingliederung sind unlösbar miteinander verbunden. Die Mitgliedstaaten müssen eine proaktivere Politik betreiben. Die Einwanderer ihrerseits müssen die Grundwerte des Aufnahmelandes verstehen und respektieren: Wichtige Elemente dabei sind unter anderem das Erlernen der Sprache, Unterricht in Staatsbürgerkunde sowie eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einwanderung ist nach meinem Dafürhalten für die Herkunftsländer, für die Aufnahmeländer und für die Einwanderer selbst etwas Positives, sofern sie kontrolliert erfolgt und gemeinsam gesteuert wird. Das ist der Grundsatz einer kontrollierten, gemeinsam gesteuerten Einwanderung, bei der jeder gewinnt. Weder die Aufnahme aller Ankömmlinge noch die Null-Einwanderung als mythisches Ziel sind eine realistische oder besonders verantwortungsbewusste Einstellung. Jeder Staat muss sich bei der Aufnahme von Einwanderern nach seinen Integrationskapazitäten, seinen eigenen Interessen und denen der Herkunftsländer richten.
Die Einwanderung ist ein zu sensibles, oft zu dramatisches Thema, um es weiterhin zum Gegenstand des politischen Wettstreits zu machen. Ein Aspekt muss bei der Behandlung dieses Themas im Vordergrund stehen, nämlich die Frage: Wo bleibt der Mensch bei alledem? Selbstverständlich müssen wir realistisch sein, aber ebenso gilt es, die unleugbare menschliche Brüderlichkeit und die daraus resultierende Solidarität zu berücksichtigen. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Europäische Parlament muss für den Rat und die europäischen Bürger ein kräftiges sowie einheitliches Signal setzen, damit in der Einwanderungs- und Eingliederungspolitik rasche Fortschritte erzielt werden können. Deshalb hoffe ich, dass der Bericht morgen mit großer Mehrheit angenommen wird.
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, als Erstes beglückwünsche ich den Berichterstatter, Herrn Gaubert, zu dem vorliegenden Bericht, den ich für äußerst ausgewogen und schlüssig halte. Es handelt sich meines Erachtens um einen exzellenten Beitrag zu einer europäischen Einwanderungspolitik, in dem zum einen der zusätzliche Nutzen für Europa und zum anderen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Drittländern hervorgehoben wird.
Ich möchte meine Auffassungen zu einigen herausragenden Punkten des Berichts darlegen. Was erstens die Schaffung eines Frühwarnsystems anbelangt, so unterstützt die Kommission diesen Gedanken nachdrücklich und ist dabei, einen diesbezüglichen Vorschlag auszuarbeiten. Sie beabsichtigt, noch in diesem Sommer den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Schaffung eines vorherigen Konsultationsverfahrens zwischen Mitgliedstaaten für die Annahme von Maßnahmen im Bereich Asyl und Einwanderung vorzulegen.
Zweitens, zur Frage des Zusammenhangs zwischen Einwanderung und Entwicklungspolitik plant die Kommission, ebenfalls noch in diesem Sommer, den Entwurf einer Mitteilung vorzulegen, um konkrete Ideen und Vorschläge zu entwickeln, die darauf abzielen, die europäische Migrationspolitik mit der Entwicklungszusammenarbeit zu verknüpfen. In diesem Rahmen werden gewiss auch besonders heikle Themen untersucht, wie beispielsweise der so genannte „Brain Drain“, ein äußerst sensibles Thema auch für die Herkunftsländer der hoch qualifizierten Arbeitskräfte.
Auch was die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung betrifft, stimmt die Kommission dem Ansatz des Berichterstatters selbstverständlich zu: unsere Tätigkeit richtet sich gegen jede Form des Menschenhandels, bei dem die illegalen Einwanderer offenkundig nur Opfer sind. Wir denken derzeit nach über Vorschläge für gemeinsame Normen betreffend die Verbreitung ausgezeichneter Praktiken, um den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen. Hierbei sollte möglichst versucht werden, die Drittstaaten stärker einzubeziehen und im Hinblick auf den Schutz der Seegrenzen eine engere Zusammenarbeit zwischen ihnen und den EU-Ländern zu fördern.
Große Aufmerksamkeit gebührt zudem der europäischen Rückführungspolitik. Im Haager Programm wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit gemeinsamer europäischer Normen in diesem Bereich hingewiesen. Die Kommission hat die Absicht, wahrscheinlich vor Ablauf des Monats September, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, der gemeinsame und transparente Regeln – die wir selbstverständlich gemeinsam prüfen werden – im Bereich der Rückführungspolitik enthalten wird, in denen die Notwendigkeit der Achtung der Grundrechte einer jeden Person in vollem Umfang berücksichtigt wird. Meiner Auffassung nach darf, wenn es um die Grundrechte geht, kein Unterschied zwischen einem legalen und einem illegalen Einwanderer gemacht werden: das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde gilt ausnahmslos sowohl für die legalen als auch für die illegalen Einwanderer.
Kommen wir nun zu dem wichtigen Thema der legalen Migration aus wirtschaftlichen Gründen. Wir sind dabei, viele Vorschläge, die zu dem Ihnen allen bekannten, im Januar von der Kommission veröffentlichten Grünbuch eingegangen sind, zu sammeln. Am 14. Juni wird eine öffentliche Anhörung stattfinden, und wir werden ausgehend von den Ergebnissen dieser umfassenden Konsultation bis Jahresende einen Vorschlag ausarbeiten. Dieser Vorschlag wird also – wie ich bereits in diesem Parlament bekräftigt habe – im Ergebnis einer umfangreichen, europaweiten Debatte entstehen.
Besondere Bedeutung kommt auch dem Thema der Rekrutierung – sowie deren Erleichterung – von Saison- und Zeitarbeitern zu. Der Stellenwert der Migration aus wirtschaftlichen Gründen wird weitgehend anerkannt: man kann behaupten, dass die Einwanderung dank einer realen europäischen Politik der Wirtschaftsmigration eine Chance für Europa und für seinen Arbeitsmarkt sein kann. In einigen Bereichen wird sogar Bedarf an bestimmten Berufen angemeldet, der durch das europäische Arbeitskräfteangebot nicht gedeckt werden kann. Die Wirtschaftsmigration ist, wie auch der Berichterstatter einräumt, zweifellos ein äußerst heikles Thema für die Mitgliedstaaten. Gleichwohl stelle ich mit großer Zufriedenheit fest, dass die europaweite öffentliche Debatte über das Grünbuch in gewissem Maße die Widerspenstigkeit der Mitgliedstaaten gedämpft hat, die sich in einigen Fällen sogar grundsätzlich weigerten, das Thema legale Migration auf EU-Ebene anzupacken, und die nun begriffen haben, dass nur eine solche Politik einen effektiven zusätzlichen Nutzen bringen kann.
Ich möchte schließlich auf die beiden hochwichtigen Themen der Integration und des Schutzes der Einwanderer zu sprechen kommen. Was Ersteres anbelangt, so wissen Sie alle, dass der von mir ausgearbeitete und von der Kommission angenommene Vorschlag darin besteht, der Integration ein besonderes Gewicht beizumessen. Die Eingliederung ist meines Erachtens eine wesentliche Komponente der europäischen Einwanderungspolitik. Ich beabsichtige, im zweiten Halbjahr 2005 eine Mitteilung über die Festlegung eines kohärenten europäischen Rahmens für Integrationspolitik vorzulegen. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Eingliederung im Wesentlichen unter die nationale Zuständigkeit fällt, d. h. dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, sich mit den realen integrationspolitischen Maßnahmen zu befassen. Trotzdem meine ich, dass Europa nicht darauf verzichten sollte, den Mitgliedstaaten Impulse zu verleihen und sie in der Integrationspolitik zu unterstützen. Ohne die Integration, die Schulungsmaßnahmen und Programme für den Zugang zu Sozialleistungen erfordert, wird es schwierig werden, zu einer europäischen Einwanderungspolitik zu gelangen, die tatsächlich wirksam ist. Hierzu bitte ich um die tatkräftige Unterstützung des Parlaments, um die Schwierigkeiten, die einige Mitgliedstaaten immer noch mit der Vorstellung haben, das Thema Eingliederung im europäischen anstatt nur im nationalen Rahmen anzugehen, aus dem Weg zu räumen. Ich sage das, weil wir im weiteren Verlauf dieses Jahres den Vorschlag der Kommission betreffend einen europäischen Integrationsfonds behandeln werden, der die Eingliederungspolitik der Mitgliedstaaten ergänzen und nicht etwa ersetzen soll.
Ich habe auf den Schutz der Einwanderer hingewiesen, weil es hier zwei Aspekte zu berücksichtigen gilt. Der Erste betrifft die Notwendigkeit, zuverlässige Einwanderungsdaten und -statistiken zu beschaffen. Die Kommission plant, einen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen, in der die Kriterien für die Beschaffung statistischer Angaben – über die wir heute in vielen Fällen nicht verfügen, was die Festlegung einer europäischen Politik zusätzlich erschwert – definiert werden. Der Schutz der Einwanderer muss sich vor allem auf die unschuldigen Opfer des durch das organisierte Verbrechen betriebenen Menschenhandels richten, wobei ich insbesondere an die Frauen und Kinder denke. In Bezug auf diese beiden Gruppen besonders schutzbedürftiger Opfer des Menschenhandels – die ich bereits bei mehreren Gelegenheiten, auch in diesem Haus erwähnt habe – wird die Kommission spezifische Vorschläge zu ihrem Schutz und ihrer Absicherung vorlegen, um zum einen den Menschenhandel zu unterbinden und zum anderen die Opfer zu schützen.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich bekräftigen, dass ich persönlich den Bericht von Herrn Gaubert mit Genugtuung zur Kenntnis genommen habe, denn er beweist, welche Bedeutung der Beitrag des Parlaments erlangen kann, das in dieser Frage einen stärkeren und wirksameren politischen Ansatz als früher verfolgt hat. Ich denke, dass das Parlament in diesem Bereich eine große Hilfe für die Kommission und ihre Politik sein kann, die der Stimme des Parlaments selbstverständlich Rechnung tragen wird.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion.–(FR) Herr Präsident! Zunächst mein Dank an den Berichterstatter und alle Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die sehr viel Mühe auf diesen Bericht verwendet haben, denn wir sind an einem Wendepunkt der europäischen Einwanderungspolitik angelangt. Wir wollen ein deutliches Signal für eine faire und gerechte europäische Einwanderungspolitik aussenden.
Eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik ist notwendig, damit nach Europa gelangende Personen in würdiger und organisierter Form aufgenommen werden können. Diese Politik muss den Bedürfnissen und Rechten der Einwanderer Rechnung tragen. Deshalb kann eine gemeinsame Einwanderungspolitik ohne eine aktive Politik der Eingliederung nicht ins Auge gefasst werden. In dieser Hinsicht bin ich erfreut, dass endlich über die Schaffung legaler Wege für die Einwanderung nach Europa gesprochen wird. Ich erlaube mir jedoch die Warnung, dass diese Debatte nicht in eine falsche Richtung geführt werden darf. Durch die legale Einwanderung muss es hauptsächlich ermöglicht werden, den Bedürfnissen aller, in erster Linie der Einwanderer, gerecht zu werden. Unter keinen Umständen dürfen unsere Überlegungen nur auf den Arbeitskräftebedarf auf dem europäischen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein.
Die Einwanderungspolitik der Europäischen Union muss global und darf nicht sektorbezogen gestaltet sein. Deshalb ist unseren Beziehungen mit den Drittländern Rechnung zu tragen. Die Diskussion sollte jedoch auf der Grundlage eines echten Dialogs und des Austausches geführt werden. Es wäre inakzeptabel, unsere Verantwortung zur Steuerung der Migrationsströme auf die Drittländer abzuwälzen. Klauseln über die gemeinsame Steuerung der Migrationsströme und Rückübernahmevereinbarungen sind nicht zwangsläufig in alle Assoziationsabkommen aufgenommen, die die Europäische Union abschließt.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass die Einwanderungspolitik und die Politik der Eingliederung unlösbar miteinander verbunden sind. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, die Erarbeitung von Mindestkriterien für die Eingliederung in Europa zu ermöglichen. Diese Kriterien sollten insbesondere die geregelte Integration in den Arbeitsmarkt, das Recht auf Ausbildung, den Zugang zu Bildungsmaßnahmen, den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen sowie die Eingliederung der Einwanderer in das gesellschaftliche, kulturelle und politische Leben betreffen.
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Ich möchte mich denen anschließen, die dem Berichterstatter zur erfolgreichen Erfüllung einer Aufgabe gratuliert haben, die es in sich hatte.
Wir haben bisweilen eine recht schizophrene Einstellung gegenüber der Einwanderung. Einerseits verweisen wir ständig auf die Notwendigkeit einer stärkeren ökonomischen Integration, während wir gleichzeitig die Einwanderungsvorschriften weiter verschärfen. Das hat illegale Einwanderung, Menschenhandel und den Missbrauch der Asylpolitik zur Folge. In Europa spielen sich beschämende Szenen des Elends und der Armut ab, und an unseren Küsten sind sogar bereits Flüchtlinge ertrunken. Das ist untragbar.
Wir müssen akzeptieren, dass sich Europa zu einem Einwanderungskontinent entwickelt hat. Wir sollten Einwanderer, also Menschen, die versuchen, ihr Los zu verbessern, eigentlich begrüßen. Diese Menschen sind keine Kriminellen. Sie beweisen Initiative. Menschen wie sie haben die USA aufgebaut. Sie sind dynamisch und leistungsfähig, und wir brauchen sie. Diese Menschen versuchen, ihr Leben zu verbessern, und das ist kein Verbrechen.
Wir brauchen eine richtige Einwanderungspolitik, die legalen Einwanderern echte Möglichkeiten bietet. Gleichzeitig brauchen wir eine Integrationspolitik. Einwanderer sollten voll in die Gemeinschaft integriert werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, umfassend am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen, ob durch Gewährung des Wahlrechts oder durch Vertretungsmechanismen. Meine Fraktion ist gern bereit, den Bericht in seiner jetzigen Form zu unterstützen. Er ist ausgewogen und bietet der Europäischen Kommission die Unterstützung, die sie für die Erarbeitung entsprechender Politiken benötigt.
Cem Özdemir, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch ich möchte zunächst namens meiner Fraktion dem Berichterstatter herzlich für diesen ausgezeichneten Bericht danken. Der Bericht betont zu Recht die Notwendigkeit einer europäischen Einwanderungspolitik, da dieses Thema eben nicht ausschließlich innerhalb Europas den gelegentlich kontraproduktiven Eigeninteressen der Mitgliedstaaten überlassen werden darf.
Der Bericht fordert auch im Bereich der illegalen Migration eine stärkere Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, den Austausch von Best-Practice-Modellen auch für den Bereich der Integrationspolitik. Im Bereich der Massenlegalisierung spricht sich der Bericht dafür aus, dass die Legalisierung ein einmaliges Ereignis bleiben sollte. Nur gibt es Länder innerhalb der Europäischen Union, die diese einmaligen Massenlegalisierungen nie hatten. Dazu gehört beispielsweise mein Land, die Bundesrepublik Deutschland. Sie sehen also: Wir haben innerhalb Europas noch sehr viel zu tun. Mitgliedstaaten sollten rechtzeitig ihre Nachbarn und andere EU-Staaten in Kenntnis setzen. Das fordert dieser Bericht. Hierzu haben wir einen Änderungsantrag zu Ziffer 29, der auch ausdrücklich darauf hinweist, dass auch Informationen über die Einführung restriktiver Maßnahmen im Bereich der Einwanderung innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht und bekannt gemacht werden sollten, also nicht nur Maßnahmen wie Massenlegalisierungen, sondern auch das Gegenteil: Wenn es restriktive Maßnahmen gibt, sollten diese innerhalb Europas ausgetauscht werden.
Schließlich ist der Bericht besorgt über die Tendenz von Mitgliedstaaten, vorgelagerte Aufnahmeeinrichtungen in Nicht-EU-Staaten einzuführen. Das Beispiel Libyen wurde schon häufig genug in der Presse genannt, wo minimale Standards für Flüchtlinge nicht gewährleistet werden können. Im Bereich der legalen Migration schließlich betont der Bericht, dass dies zwar nach wie vor eine Domäne der Nationalstaaten ist. Allerdings sind diese Nationalstaaten immer weniger in der Lage, die zahlreichen Probleme eigenständig zu lösen. Dabei geht es beispielsweise nicht nur um die Organisation einer gesteuerten Einwanderung, sondern auch um das Recht der Migranten auf Integration. Deshalb haben wir auch hierzu einen Änderungsantrag zu Ziffer 51 eingebracht, der beispielsweise lokale Wahlrechte und die Partizipation fordert.
Ich freue mich ausdrücklich darüber, dass wir auch das Thema Ehrenmorde ausdrücklich in diesem Bericht ansprechen, denn dieses Thema muss angesprochen werden.
Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke Herrn Gaubert, der im Ausschuss mit der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts befasst war. Dieser Bericht enthält meiner Ansicht nach drei wichtige Kriterien für die Behandlung des Themas, um das es geht.
Das Erste besteht darin, mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten zu schaffen; das Zweite beinhaltet die an uns gerichtete Forderung, bei den Ursachen der Einwanderung anzusetzen und nicht mit repressiven Maßnahmen, mit Kriminalisierung und Zurückweisung zu reagieren; das dritte Kriterium weist darauf hin, dass in Sachen Einwanderung nicht ausschließlich ein wirtschaftlicher Ansatz herangezogen werden kann.
Meines Erachtens muss der Bericht Gaubert zur Erstellung des Grünbuchs beitragen. Außerdem sollte versucht werden, die von unserer Fraktion vorgelegten Vorschläge aufzugreifen, die insbesondere die Aufenthaltserlaubnis zwecks Arbeitsuche, den Verzicht auf eine bevorzugte Behandlung von Unionsbürgern – weil bei der Arbeitsuche kein Unterschied zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen gemacht werden darf – und schließlich das Recht auf aktive Beteiligung am politischen Leben und an Wahlen betreffen.
Abschließend möchte ich eine Besorgnis zum Ausdruck bringen: Das Parlament leistet eine interessante Arbeit zum Thema Einwanderung, während der Rat „Justiz und Inneres“ vor kurzem die verstärkte Zusammenarbeit zur Regulierung der Wanderungsbewegungen mit Libyen beschlossen hat, das inzwischen zu unserem bevorzugten Partner in Einwanderungsfragen geworden ist, obwohl es immer noch keine Garantien für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz des Asylrechts bietet.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Heute Abend wurde verschiedentlich eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik erwähnt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bürger Großbritanniens keine gemeinsame Einwanderungspolitik wollen.
Bei den jüngsten britischen Parlamentswahlen haben sämtliche großen pro-europäischen Parteien unhaltbare Versprechen in Bezug auf die Eindämmung der Einwanderung abgegeben. Ihre Zusagen waren mit der EU-Mitgliedschaft unvereinbar. Das hat die Kommission selbst unter Bezugnahme auf Asylvorschläge der Konservativen Partei festgestellt. Aber wirklich offenbar wird die Sinnlosigkeit derartiger Zusagen erst im Hinblick auf die EU-interne Migration. Von Mai bis Dezember 2004 sind 130 000 Bürger aus osteuropäischen Ländern in das Vereinigte Königreich eingewandert. Das ist das Zehnfache der offiziell vorhergesagten Höchstzahlen. Wir haben nichts gegen die Menschen in den neuen Mitgliedstaaten, aber schauen Sie sich doch einmal in London um: Das Angebot an Unterkünften, das Verkehrs- und Gesundheitssystem platzen aus allen Nähten. Die Stadt ist einer solch starken und plötzlichen Zunahme der Bevölkerung nicht gewachsen.
Spanien beabsichtigt, den Status von bis zu 700 000 illegalen Einwanderern zu legalisieren. Diese Menschen können dann problemlos nach Großbritannien kommen, wenn sie dies wünschen. Spaniens egoistisches und unverantwortliches Handeln macht deutlich, dass Großbritannien keine unabhängige Einwanderungspolitik innerhalb der Europäischen Union verfolgen kann.
Jan Tadeusz Masiel (NI).–(PL) Herr Präsident! Einwanderung, Integration und Asyl sind noch immer Tabuthemen, insbesondere in den alten EU-Mitgliedstaaten. Jeder versucht, diesen Themen auszuweichen, und dies ist zweifellos der Grund, warum es keine wirklichen Folgemaßnahmen zum Tampere-Programm von 1999 gab. Einer der Gründe für das „Nein“ beim Referendum über die Verfassung in den Niederlanden bestand darin, dass die Behörden die Frage der Einwanderung nicht ernst genommen haben. Ich begrüße daher diese Aussprache als eine Gelegenheit, einen offenen Meinungsaustausch zu führen, auch wenn ich mit vielem, was in dem Bericht gesagt wurde, nicht einverstanden bin und befürchte, dass diese Aussprache alles andere als offen sein wird.
Die Politiker sind zu feige, um mit den Themen Einwanderung und Integration richtig umzugehen. Es ärgert mich, wenn gesagt wird, die EU befürworte legale Einwanderung und lehne illegale Einwanderung ab. Das ist scheinheilig. Es gibt faktisch keine legale Einwanderung, da die Menschen in der Praxis nur illegal einwandern können. Nur 5 000 der 50 000 in Brüssel arbeitenden Polen leben und arbeiten hier legal. Die Zahlen für Nicht-EU-Bürger sind sogar noch bemerkenswerter.
Es verstimmt mich zu hören, wie den Menschenschmugglern der Krieg erklärt wird, während wir es eigentlich mit einem dringenderen Problem zu tun haben in Gestalt der Menschen, die in Europa ankommen und diesen Schmugglern für ihre Dienste dankbar sind, die leider einen hohen Preis haben. Wir sollten das Kind beim Namen nennen und gemeinsame europäische Einwanderungsgesetze annehmen. Wir sollten klar und deutlich sagen, dass es zum größten Teil keine Einwanderung nach Europa gibt und dass sich unseres Erachtens Christen besser integrieren als Moslems. Die Wahrheit schmerzt, aber sie ist Lügen vorzuziehen, und wir sollten uns von aus der Kolonialzeit herrührenden Schuldgefühlen befreien. Wir sollten die Fakten nennen und unsere Meinung dazu ganz offen sagen, und wo immer es möglich ist, sollten wir den ärmeren Menschen in der Welt in ihren Heimatländern im Rahmen von Regierungsprogrammen Unterstützung zuteil werden lassen.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Gaubert zu seiner ausgezeichneten Arbeit an einem sehr vielschichtigen und gleichzeitig sehr notwendigen Berichts beglückwünschen.
Er ist vielschichtig, weil viele Faktoren bei diesem Problem eine Rolle spielen, das leider zu einem alltäglichen Problem geworden ist – die illegale Einwanderung – und ihre Bekämpfung mit legalen Mechanismen, die den legitimen Hoffnungen und Wünschen jener Rechnung tragen, die bei uns eine bessere Zukunft suchen.
Er ist notwendig, weil die Union – und dieses Parlament im Besonderen – ein für alle Mal eine klare Antwort, einen klaren Beweis unseres gemeinsamen Bekenntnisses zur Lösung eines Problems geben muss, das schon zu lange an unsere Tür klopft, ohne eine angemessene Antwort zu erhalten.
Die Förderung legaler Einwanderungswege, die Durchführung von Maßnahmen für eine wirkliche Integration der Einwanderer und vor allem für die Bekämpfung der illegalen Migrationsströme sind die drei Achsen, auf denen die Strategie der Union meiner Ansicht nach basieren muss.
Erstens müssen wir die legale Einwanderung durch verantwortungsvolle politische Maßnahmen fördern, und ich möchte das Wort verantwortungsvoll unterstreichen, da die jüngsten Erfahrungen, zumindest in meinem Land, ein klarer Beweis für das Gegenteil sind. Es geht um eine geordnete Einwanderung in einer offenen Gesellschaft, mit stabilen und flexiblen Mechanismen, die dauerhafte Lösungen bieten. Wir sprechen über Menschen, meine Damen und Herren, nicht über Zahlen.
Zweitens müssen wir uns für eine vollständige Integration der Einwanderer einsetzen, denn das ist der einzige Weg, um Entwurzelung, Ausgrenzung und die Konflikte zu verhindern, die immer häufiger und in steigendem Maße in unseren Gesellschaften auftreten. Diese Integration wirkt sich in doppelter Hinsicht aus – zum einen auf die aufnehmende Gesellschaft und zum anderen auf die Migranten selbst –, auf jeden Fall aber muss sie ein fester und grundlegender Bestandteil unserer gemeinsamen Politik sein.
Außerdem müssen wir die illegale Einwanderung, die Schleuserkriminalität und die Mafiagruppen, das heißt, das menschliche Leid im Allgemeinen bekämpfen, weil wir, wie ich bereits sagte, nicht vergessen dürfen, dass wir von Menschen sprechen.
Aus diesen Gründen möchte ich zu einem gemeinsamen politischen Bekenntnis aufrufen, das jegliche Demagogie und alle einseitigen und verantwortungslosen Maßnahmen außen vor lässt, die nur um der Abstimmung willen und ohne Rücksicht auf die Konsequenzen den Fortschritt, den wir auf diesem Gebiet erreicht haben und weiterhin erreichen, in Gefahr bringen könnten.
Magda Kósáné Kovács (PSE).– (HU) Ich halte mich nicht für einen Feigling, dennoch war es mir eine Ehre und Freude, an der Erstellung des Berichts mitzuwirken, und ich freue mich, dass er sowohl die Unterstützung der Kommission als auch die der meisten meiner Vorredner erhalten hat. Seit langer Zeit werden in den europäischen Organen Entscheidungen über die Frage der Einwanderung und Integration der Migranten getroffen. Tampere und Den Haag haben diesen Themenkreis und die Einhaltung der Genfer Konvention in den Vordergrund gerückt, und Ende des Jahres 2003 nahm das Parlament mit dem Bericht von Claude Moraes eine bahnbrechende Entschließung an. Im jetzigen Entwurf wird – dank der Feinfühligkeit, die der Berichterstatter diesem Thema gegenüber an den Tag legt – die illegale Migration in erster Linie als sicherheitspolitisches Thema behandelt, außerdem werden die beiden Seiten der die legale Migration bestimmenden Faktoren analysiert. Menschen, die aus Drittländern kommen, müssen ein anständiges menschliches Leben führen können. Dies zu gewährleisten, ist nicht nur eine menschenrechtliche Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, sondern wird wirtschaftlich gesehen immer sinnvoller.
Dieses neue Herangehen an diese Fragen ist im Rahmen des wieder aufgenommenen Lissabon-Prozesses unvermeidlich. Dem Berichterstatter ist zugute zu halten, dass er die Wirtschaftsmigration nicht unter Laborbedingungen, gefangen von Papieren, analysiert, sondern auf der Grundlage der gegebenen wirtschaftlichen und sozialen Situation. Europa altert, und zusätzliche Arbeitskräfte drängen kaum nach; gleichzeitig sind die Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbstätigkeit hoch. Dem französischen und niederländischen Referendum kann man auch entnehmen, dass die Bürger der alten Mitgliedstaaten die Anwesenheit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten auf ihren Arbeitsmärkten als Bedrohung ansehen, und die Debatte wurde von Anfang bis Ende von Ausländerfeindlichkeit begleitet.
Angesichts der Emotionen haben jedoch selbst Tatsachen kaum Überzeugungskraft. Daten des deutschen Forschungsinstituts DIW belegen, dass sich die Volkswirtschaften, die der Verstärkung des Arbeitskräfteangebots aus den neuen Mitgliedstaaten keine Beschränkungen auferlegt haben, dynamisch entwickelt haben. Daher ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, wenn Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten nicht sechs Jahre lang in Quarantäne gehalten werden und nicht eine Art mittleren, zweiten Platz zwischen den Arbeitnehmern aus den alten Mitgliedstaaten und denen aus den Drittländern zugewiesen bekommen. Es ist dem Berichterstatter zugute zu halten, dass der Bericht nicht der Versuchung erliegt, einfache Lösungen zu wählen, wie beispielsweise die Einführung eines Quotensystems oder die Zulassung von Einwanderern nach Sektor. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, um menschliche und wirtschaftliche Konflikte zu verhindern, die Arbeit im Bereich Außenpolitik zu verbessern und wirksame Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedstaaten werden zur Anwendung angemessener Rechtsmittel aufgefordert, um die Verwundbarkeit der Menschen zu verringern, die ihr Brot durch atypische Beschäftigungsverhältnisse verdienen. Aus all diesen Gründen lege ich Ihnen, als jemand, der an der Ausarbeitung des Berichts beteiligt war, vorbehaltlos dessen Annahme nahe.
Jacky Henin (GUE/NGL).–(FR) Herr Präsident! Wie wäre es denkbar, nicht jene Männer und Frauen zu respektieren, die, um der Armut oder Diktaturen oder Kriegen zu entfliehen, alles zu opfern bereit sind, damit sie, in der legitimen Hoffnung auf ein besseres Leben, in die Europäische Union gelangen können?
Null-Einwanderung und Europa als Festung sind gefährliche und verwerfliche Utopien. Dies zu sagen bedeutet aber noch nicht, alles Beliebige tun zu können. Die Aufnahme von Einwanderern bedarf der Organisation und Vorbereitung. Europa fällt dabei eine wichtige Aufgabe zu, einschließlich der finanziellen Unterstützung. Ich teile die in dem Bericht zum Ausdruck gebrachte entschiedene Ablehnung der Einrichtung von Aufnahme- oder Internierungslagern für Migranten in der Union oder außerhalb ihrer Grenzen. Mit dem traurig berühmten Lager Sangatt habe ich damit eine bedauerliche Erfahrung gemacht. Solche Lager lösen nichts, ganz im Gegenteil. Sie sorgen für alle möglichen Spannungen.
Ich stimme dem Bericht zu, wenn darin als wichtigstes Ziel die entschiedene und gnadenlose Bekämpfung von Menschenhändlern vorgeschlagen wird. Ebenso unerbittlich muss gegen die Unternehmer vorgegangen werden, die Einwanderer durch ihren Einsatz in der Schwarzarbeit ausbeuten. Hingegen bedauere ich, dass die Einwanderungspolitik der EU in dem Bericht als eine Anpassungsvariable des Arbeitsmarktes und als Mittel zur Lohndämpfung dargestellt wird. Eine vernünftige Einwanderungspolitik beinhaltet den echten Willen, die nachhaltige Entwicklung der aufstrebenden Länder zu fördern und sie nicht zynisch als demokratisches Reservoir billiger Arbeitskräfte für die Bedürfnisse der Europäischen Union zu betrachten.
Maria Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Der in dieser Aussprache behandelte Bericht ist ein komplexer Text, mit dem eine realistische Einschätzung der bestehenden Probleme vorgenommen und Leitlinien einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik für die legale und illegale Einwanderung festgelegt werden. Es werden nicht nur repressive Maßnahmen, sondern auch Präventivmaßnahmen vorgeschlagen, deren Ziel darin besteht, der Einwanderung vorzubeugen und sie zu bekämpfen, beispielsweise durch die Unterstützung der Herkunftsländer, um auf diese Weise zu gewährleisten, dass die Armut beseitigt, die Bildung gefördert und künftigen Einwanderern in ihrem eigenen Land Unterstützung gewährt werden kann.
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter hat mit der von meiner Kollegin, Frau Kratsa, verfassten Stellungnahme dazu beigetragen, dass im Bericht die Verbindung zwischen der illegalen Einwanderung und dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern, sowie die Notwendigkeit, den Opfern Zugang zu Rechts- oder Sozialschutz zu gewähren, hervorgehoben wird. Im Bericht wird gefordert, ungeachtet der Frage, ob es sich um legale oder illegale Einwanderung handelt, die Diskriminierung zu bekämpfen und Programme zur Integration gleicher Rechte für Männer und Frauen durchzuführen.
Es ist positiv, dass auch für die Einwanderung aus nichtwirtschaftlichen Gründen die Forderung nach gleichberechtigter Beteiligung an der Bildung, der beruflichen Qualifikation und der Beschäftigung sowie nach Familienzusammenführung gestellt wird. Zudem wird im Bericht betont, dass die Mitgliedstaaten gegen die Fortsetzung inhumaner Traditionen im Aufnahmeland, die sogar in Ehrenverbrechen gegen Frauen gipfeln, vorgehen müssen.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist der Hinweis auf die zeitliche Begrenzung und den illegalen Charakter von Beschäftigungen, die von Einwanderern, insbesondere Frauen, übernommen werden.
Im sechsten Jahrhundert v. Chr. beschrieb der griechische Dichter Archilochos das Auswandern aus dem Heimatland und den Gang in die Fremde als eine der unglücklichsten Situationen, in der sich ein Mensch befinden kann. Die Tugend, die, wie der Dichter betont, in größter Gefahr ist, ist nicht der Wohlstand oder die Gesundheit, sondern die Würde des Auswanderers und seiner Familie.
Ich gratuliere daher dem Berichterstatter, Herrn Gaubert, und Kommissar Frattini dazu, dass sie in den Bericht bzw. in ihre Ausführungen eine menschliche Note eingebracht haben; die Gestaltung von Politiken, die dazu beitragen, die Würde und die Integrität von Einwanderern zu bewahren und zu unterstützen, ist meiner Ansicht nach positiv für Europa.
Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Das Thema der legalen und illegalen Einwanderung ist ein umfassendes Thema mit zahlreichen Aspekten. Es steht mit der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der Asylpolitik, der Integration von Einwanderern, dem Zugang zu legaler Beschäftigung in den Aufnahmeländern und vor allem mit dem Menschenhandel in Zusammenhang.
Die Europäische Kommission beschäftigt sich seit 1986, als die neue Einheitliche Europäische Akte verabschiedet wurde, mit diesem Thema und hat bislang zahlreiche Richtlinien und Beschlüsse vorgelegt. Ich wiederhole daher, was ich bereits heute Morgen gesagt habe, dass es nämlich dringend erforderlich ist, alle diese Beschlüsse und Richtlinien zu kodifizieren. Ohne eine Kodifizierung verlieren wir uns in einem Meer von Dokumenten und Entscheidungen.
Es wurde allerdings festgestellt, dass die Mitgliedstaaten die verbindlichen Beschlüsse entweder nicht umsetzen oder bei der Überführung dieser Beschlüsse in nationales Recht säumig sind. Dadurch werden jedoch die Bemühungen um eine einheitliche europäische Politik untergraben.
Ich möchte nicht versäumen, Herrn Gaubert meine herzlichen Glückwünsche zu seinem Bericht auszusprechen. Der Bericht geht etliche Schritte voran. Zuallererst fordert er die Europäische Kommission auf, die Solidarität und die gemeinschaftlichen Politiken auf der Ebene der Information und der Koordinierung sämtlicher Strukturen zu stärken, die mit der Verwaltung der Migrationsströme zu tun haben. Von noch größerer Bedeutung ist es jedoch, dass im Bericht die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Herkunftsländern, beispielsweise mithilfe eines korrekten Informationssystems, unterstrichen wird, wobei das Ziel darin besteht, Beschäftigungsmöglichkeiten für auswanderungswillige Personen zu finden. Natürlich muss die Zusammenarbeit nicht so weit gehen, wie von dem kurzzeitig im Amt gewesenen Kommissar Buttiglione während seiner Anhörung beschrieben, denn Gott möge uns davor bewahren, dass wir Aufnahmezentren – mit anderen Worten Aufnahmelager – in den Ländern errichten, aus denen die Migranten ausgewandert sind. Das wäre ein Verbrechen, das unsere Gesellschaft nicht tolerieren kann.
Simon Busuttil (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, es stimmt, dass, wie der Bericht zu Recht feststellt, zwischen der legalen und der illegalen Einwanderung eine Verbindung besteht, aber wir können das Problem der legalen Einwanderung kaum wirksam angehen, wenn es uns nicht gelingt, die illegale Einwanderung in kontrolliertere Bahnen zu lenken. Wir haben es hier mit zwei schwer wiegenden Problemen zu tun, die Anlass zu sehr großer Sorge sind. Erstens riskieren illegale Einwanderer ihr Leben, und Hunderte von ihnen kommen um und verwandeln das Mittelmeer in einen Friedhof – eine Tatsache, die uns alle beschämen sollte. Und selbst wenn sie es bis Europa – ob Malta oder Italien – schaffen, dann ist ihr Martyrium noch nicht vorbei, sondern fängt erst an.
Zweitens geht es um die beträchtliche Belastung, die dieses Problem für die betroffenen Länder, vor allem Malta und Italien, darstellt. Für Malta ist die Situation aufgrund der großen Zahl illegaler Einwanderer noch prekärer. Letzte Woche sind 56 Einwanderer in Malta angekommen, aber umgerechnet auf Italien entsprächen diese 56 Einwanderer mehr als 5 600 Einwanderern. Das ist das Ausmaß des Problems, dem sich Malta gegenübersieht.
Wir haben in diesem Jahr Grund zu Optimismus, weil wir erstmals feststellen können, dass die Europäische Union endlich auf unsere wiederholten Aufforderungen, etwas zu unternehmen, reagiert. Dabei möchte ich vor allem darauf verweisen, dass der Ministerrat letzte Woche beschlossen hat, unverzüglich die Zusammenarbeit mit Libyen aufzunehmen, um den Zustrom von Einwanderern zu bremsen und weitere Todesfälle zu verhindern. Zu diesem Zweck soll nicht zuletzt eine Tank Force gebildet werden, die das Mittelmeer patrouilliert. Die Europäische Union unternimmt also endlich etwas. Bleibt zu hoffen, dass dies rechtzeitig geschieht.
Ich bin Kommissar Frattini für seine aufrichtigen Bemühungen sehr dankbar und fordere ihn im Namen der Bürger von Malta auf, entschlossen und unverzüglich zu handeln. Wir zählen darauf, Herr Kommissar, dass Sie sich unserer sehr ernsten Bedenken annehmen.
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, ich möchte lediglich all jenen meinen Dank aussprechen, die sich in der Debatte zu Wort gemeldet haben. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission ihre Arbeit in dem Geiste fortsetzen wird, von dem sich auch das Europäische Parlament leiten lässt: einem europäischen Ansatz, bei dem das entschlossene Vorgehen gegen Menschenhandel und illegale Einwanderung mit der Stärkung der Solidarität verbunden werden kann. Die Werte der Union sind Werte der Solidarität sowie der Achtung der Grundrechte jedes Mannes und jeder Frau. Werden diese beiden Erfordernisse miteinander in Einklang gebracht, kann sich daraus, auch in dem heiklen Bereich der Migrationspolitik, ein zusätzlicher Gewinn für Europa ergeben.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.
29. Überwachung der Verbringung von Barmitteln
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (14843/1/2004 C6-0038/2005 2002/0132(COD)) (Berichterstatter: Herr Peillon) (A6-0167/2005).
László Kovács,Mitglied der Kommission. (EN) Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Peillon, für seine klare Analyse des Gemeinsamen Standpunktes des Rates und die Schlussfolgerungen, die er daraus gezogen hat, danken. Mit großer Freude stelle ich fest, dass der Bericht die Auffassung der Kommission teilt, derzufolge die Union dringend einen gemeinsamen, effektiven und ausgewogenen Ansatz in Bezug auf die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung großer Mengen von Barmitteln braucht.
Ich teile ferner Herrn Peillons Ansicht, dass Ihnen nunmehr ein Vorschlag vorliegt, der klarer und praktischer ist als sein Vorgänger. Ich glaube, dass die Annahme des Vorschlags der Gemeinschaft ein Instrument in die Hand gibt, das die Zollbehörden in die Lage versetzt, den Zustrom beträchtlicher Mengen von Barmitteln in die Gemeinschaft bzw. deren Abfluss aus der Gemeinschaft wirksam zu kontrollieren.
Die Erfahrungen der Mitgliedstaaten zeigen, dass Barmittel benutzt werden, um den Kontrollen, die Finanzinstitutionen für den Geldtransfer vorsehen, aus dem Weg zu gehen. Die Verbringung von Barmitteln ist zudem eine einfache Möglichkeit für den Transfer von Mitteln zur Finanzierung von Terroristen. Auch Kriminelle profitieren von der Tatsache, dass wir unterschiedlich strenge nationale Kontrollen zur Überprüfung verdächtiger Bewegungen von Barmitteln haben. Deshalb brauchen wir diese Maßnahmen, um bestehende Kontrollen im Bereich der Geldwäsche zu ergänzen und Straftäter und Terroristen daran zu hindern, sich noch vorhandene Lücken zunutze zu machen.
Der Vorschlag sieht einen Kontrollmechanismus und ein Meldeverfahren vor, denen zufolge Personen, die bei der Einreise in die oder Ausreise aus der Gemeinschaft mehr als 10 000 Euro in bar mit sich führen, die mitgeführten Beträge zu deklarieren haben. Geschieht dies nicht oder werden falsche Angaben gemacht, so sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Redlichkeit der Verbringung zu bestätigen und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Der Vorschlag sieht ferner einen Meldemechanismus vor, um zu gewährleisten, dass eingegangene Informationen effizient und mit der gebührenden Sorgfalt bearbeitet und ausgetauscht werden. Außerdem wird dieser Vorschlag den rechtmäßig Reisenden zugute kommen, indem er die derzeit bestehende Vielzahl einzelstaatlicher Ansätze durch ein klares, einfaches und überschaubares Gemeinschaftssystem ersetzt. Deshalb glaube ich, dass der Ihnen heute vorliegende Vorschlag noch bestehende Schlupflöcher schließen und unsere Mechanismen zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens stärken wird.
Da das vorgeschlagene System recht unkompliziert ist, dürfte es weder für Reisende noch die betroffenen nationalen Verwaltungen mit übermäßigen Belastungen verbunden sein. Deshalb hoffe ich, dass dieser Vorschlag mit Ihrer Unterstützung baldmöglichst angenommen werden kann.
Vincent Peillon (PSE), Berichterstatter.–(FR) Herr Präsident! Illegale oder unerlaubte Einwanderung betrifft nicht nur Personen. Sie bezieht sich auch auf Kapital und Barmittel, was für die europäische Demokratie beunruhigend ist, weil ein Zusammenhang besteht zwischen dem illegal in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbrachten Geld und verschiedenen Formen des illegalen Handels: Menschenhandel, der in der vorhergehenden Debatte zur Sprache gebracht wurde, Organhandel, Drogenhandel sowie natürlich der Terrorismus, Herr Kommissar, ganz zu schweigen von der transnationalen Kriminalität jeglicher Art, die für die Union ebenso wie für die internationale Gemeinschaft Anlass zu Besorgnis ist.
In diesem Zusammenhang weisen der Gemeinsame Standpunkt des Rates und die Empfehlung des Parlaments für diese zweite Lesung in eine im Wesentlichen konstruktive Richtung. Diese Diskussion begann vor drei Jahren. Das Parlament hatte bereits in der vorhergehenden Wahlperiode Gelegenheit zur Stellungnahme, und wie Sie bin ich der Auffassung, dass der Text durch den mit qualifizierter Mehrheit des Rates angenommenen neuen Vorschlag vereinfacht und bereichert wurde. Dies war übrigens der Grund, weshalb der Vorschlag von den Mitgliedern des EP unterstützt wurde, und unser dringender Wunsch ist selbstverständlich, dass dieser Bericht nunmehr schnellstmöglich angenommen wird. Hier handelt es sich nämlich um ein Thema, bei dem letzten Endes nicht nur der Text selbst, sondern darüber hinaus seine effektive Anwendung weitgehend das gemeinsame Hauptanliegen sein muss.
Der Text in seiner heute vorliegenden Fassung dürfte meines Erachtens das insbesondere für die Zollbeamten, die für diese Kontrollaufgaben zuständig sind, erforderliche Rechtsinstrument bieten. Ferner bin ich der Meinung, dass mit den durch das Parlament eingeführten Elementen und eingebrachten Änderungsanträgen die Achtung der Menschenrechte und der Schutz personenbezogener Daten nunmehr gewährleistet sind. Auch deswegen bin ich nicht sonderlich beunruhigt.
Abschließend möchte ich der Kommission und dem Rat für ihre konstruktive Haltung bei unseren verschiedenen Treffen danken, und gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, hoffe ich – und ich bin optimistisch –, dass das Parlament den vorliegenden Entschließungsantrag morgen einstimmig annehmen wird.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, dieser Bericht fordert strenge Kontrollen in Bezug auf die Anmeldung der Verbringung von Barmitteln in die oder aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Kontrollen werden unter dem praktischen Deckmantel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Terrorismus und der Geldwäsche eingeführt, aber was steckt wirklich dahinter?
Eine Verpflichtung zur Deklarierung oder Offenlegung der Verbringung von Barmitteln könnte leicht dahingehend abgeändert werden, dass die Verbringung von Geld aus der Europäischen Union eingeschränkt wird. Gestern sprach ich in diesem Plenarsaal davon, dass sich die europäische Einheitswährung schließlich als Fehlschlag erweisen wird. Es liegt auf der Hand, dass die Vorschläge in diesem Bericht eine Vertrauenskrise gegenüber dem Euro vorwegnehmen. Wenn das passiert, werden die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank versuchen, den Abfluss von Geld aus der Eurozone zu verhindern. Die Einbeziehung Großbritanniens in diese restriktiven Maßnahmen setzt dem Ganzen die Krone auf. Das ist ein weiterer Grund dafür, sofern es eines solchen bedurfte, dass Großbritannien die Europäische Union bedingungslos verlassen sollte.
László Kovács,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bevor ich zu meinen abschließenden Bemerkungen komme, möchte ich kurz auf Herrn Battens Beitrag eingehen. Ich möchte ihn darauf hinweisen, dass sich sowohl Kommission als auch Rat absolut sicher sind, dass es dem Europäischen Parlament lediglich um die Kontrolle der Bewegung von Barmitteln zum Zweck der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität geht.
Ich möchte kurz etwas zu den drei Änderungsanträgen sagen, die der Berichterstatter eingebracht hat. Die Kommission hat vollstes Verständnis für den Wunsch des Berichterstatters, dass dem Datenschutz uneingeschränkte Beachtung zu schenken ist. Dieser Punkt verdient es, zu einer Zeit, da eine Reihe strenger Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung auf dem Tisch liegt, unterstrichen zu werden.
Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die drei vorgeschlagenen Änderungsanträge den Anwendungsbereich der geltenden Datenschutzbestimmungen weder einschränken noch erweitern, sondern deutlich machen, dass diese im Umgang mit Reisenden, die große Summen Bargeld mit sich führen, ordnungsgemäß anzuwenden sind. Nach Ansicht der Kommission ist der nachdrückliche Verweis darauf positiv einzuschätzen. Deshalb würde sie die drei Änderungsanträge akzeptieren.
Wenn auch der Rat diese Änderungsanträge befürwortet, dann bietet Herrn Peillons Bericht meiner Ansicht nach die Chance, die langwierige Prüfung dieses Vorschlags zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Ich hoffe, dass Sie Ihre Unterstützung bei der Abstimmung über diesen Bericht bekräftigen können.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
Mihael Brejc (PPE-DE) – (SL) Diese Verordnung ist nur eine der vielen Rechtsgrundlagen, die eine Basis für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Terrorismus bieten.
Terrorismus ist die Metastase der modernen Gesellschaft. Es handelt sich um ein Phänomen, das nicht mit einer einzigen Maßnahme bekämpft werden kann, sondern umfangreiche Tätigkeiten seitens den Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes erfordert.
Obwohl diese Verordnung auf den ersten Blick keine größeren Anforderungen oder Veränderungen bei den Grenzkontrollen mit sich bringt, handelt es sich dennoch um ein wichtiges Steinchen im Mosaik der Maßnahmen gegen den Terrorismus. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass die zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen an den Grenzen und innerhalb der Grenzen der EU einen bedeutenden Beitrag zu mehr Sicherheit und einen besseren Schutz gegen Terrorakte leisten können.
Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen und dem Berichterstatter, Herrn Peillon, für seine Bereitschaft und Zusammenarbeit sowie dafür danken, dass er nach dem günstigsten Weg gesucht hat. Meines Erachtens stellt dieser Bericht einen guten Kompromiss dar, und ich unterstütze ihn voll und ganz.
30. Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Rosati im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (A6-0138/2005).
Dariusz Rosati (PSE), Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Wir sprechen heute über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Artikel 7, 8, 9 und 10 der Richtlinie 92/12/EWG. Ich möchte dieses Hohe Haus daran erinnern, dass diese Richtlinie das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren regelt. Letztere umfassen insbesondere Alkohol- und Tabakprodukte, aber auch Flüssigkraftstoffe. Außerdem möchte ich anmerken, dass Artikel 27 der Richtlinie von 1992 die Kommission dazu verpflichtete, dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen und die Umsetzung der Artikel 7, 8, 9 und 10 für den Zeitraum bis 1997 vorzulegen. Aus verschiedenen, von der Kommission genannten Gründen ist der Bericht über die Umsetzung dieser Artikel nach einer Verspätung von mehreren Jahren erst heute Gegenstand einer Aussprache.
Ich möchte das Hohe Haus darauf hinweisen, dass Artikel 7 die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Wirtschaftsbeteiligte zu gewerblichen Zwecken behandelt, Gegenstand von Artikel 8 die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Privatpersonen für ihren Eigenbedarf ist und Artikel 9 indikative Grenzen nennt, bei denen Verbrauchsteuern anfallen, sowie Richtmengen um festzulegen, ob Waren, die befördert wurden und der Verbrauchsteuer unterliegen, für gewerbliche Zwecke oder für den privaten Bedarf bestimmt sind. Artikel 10 schließlich regelt die Art und Weise der Erhebung von Verbrauchsteuern sowie das Land, in dem diese zu entrichten sind, und zeigt die Pflichten der steuerlichen Beauftragten und die Bedingungen für Fernverkäufe auf.
Zu den Bestimmungen dieser Artikel und ihrer praktischen Umsetzung wurden zahlreiche Zweifel vorgebracht, nicht nur von Privatpersonen, Reisenden und Touristen, sondern auch von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit den Handel mit und die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren umfasst. Dies war der Grund für die Entscheidung der Kommission, einige Änderungen zu diesen vier Artikeln vorzuschlagen, und ihr Hauptanliegen bestand darin, zwei Grundprinzipien gerecht zu werden.
Erstens wollte die Kommission ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung eines der Grundsätze des gemeinsamen Marktes gewährleisten, nämlich dass Verbrauchsteuern für Waren, die zu gewerblichen Zwecken befördert werden, im Bestimmungsland erhoben werden, während Verbrauchsteuern für Waren, die von Privatpersonen befördert werden, die die Waren für ihre privaten Zwecke erworben haben, im Ursprungsland zu entrichten sind.
Hauptziel der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 7 ist daher, die Beförderung zu gewerblichen Zwecke zu definieren. Der jetzigen Definition zufolge gilt jede Beförderung, die nicht zu privaten Zwecken erfolgt, als Beförderung zu gewerblichen Zwecken. Die weiteren Änderungen von Artikel 7 stellen eine sprachliche Vereinfachung dar und sollen eine präzisere Terminologie einfügen. Schließlich hat die Kommission auch vorgeschlagen, Artikel 7 solle eine klare Angabe des Steuerschuldners beinhalten.
Eine der Änderungen der Kommission von Artikel 8 ist von wesentlicher Bedeutung. Ich beziehe mich dabei auf ihren Vorschlag, die Regelung abzuschaffen, dass Privatpersonen Waren selbst befördern müssen, um die betreffenden Produkte zu kaufen. Stattdessen soll es diesen Privatpersonen möglich sein, verbrauchsteuerpflichtige Waren über den Fernverkauf zu erwerben und sie an ihren Wohnort geliefert zu bekommen. Dies gilt ebenso für Geschenke. Dies läuft auf die Einführung eines neuen Grundsatzes hinaus, wobei die Beförderung von Waren zu persönlichen Zwecken nicht nur zulässig ist, wenn die Waren durch die betreffende Privatperson befördert werden, sondern auch, wenn sie von einer anderen Person im Namen des Käufers und auf seine Kosten befördert werden.
Die Kommission schlägt des Weiteren eine bedeutende Änderung von Artikel 9 vor, und zwar, dass die Mengenbeschränkungen, die bisher nicht wie beabsichtigt verwendet wurden, abgeschafft werden sollten. Schließlich regt die Kommission erneut eine Änderung von Artikel 10 an, die auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielt.
Nach Ansicht Ihres Berichterstatters sollten alle Änderungen der EU-Steuergesetzgebung die folgenden vier Kriterien erfüllen. Erstens sollten diese Änderungen den dem gemeinsamen Markt zugrunde liegenden Gedanken widerspiegeln oder, in anderen Worten, Diskriminierung verhindern. Zweitens sollten sie unkompliziert und transparent sein, damit sie leicht umgesetzt werden können. Drittens sollten sie die Steuereinnahmen der einzelnen Länder nicht in größerem Umfang schmälern. Viertens sollten sie auch den Gesundheitsstandards entsprechen, vorausgesetzt, die einzelnen Mitgliedstaaten betreiben relevante Politiken.
Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Vorschläge der Kommission ein Schritt in die richtige Richtung sind, da sie diese Kriterien erfüllen, und ich unterstütze deshalb alle Änderungsanträge. Die Änderungsanträge des Parlaments beinhalten in erster Linie sprachliche Korrekturen und Verbesserungen der Formulierungen einzelner Bestimmungen sowie die Einführung einer präziseren Terminologie. Des Weiteren hat das Parlament vorgeschlagen, dass den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmungen die Beweislast zufallen sollte, ob Waren zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. Bei den geltenden Vorschriften ist es häufig der Fall, dass die Beweislast den Reisenden obliegt, was unseres Erachtens gegen die Grundsätze des Gemeinsamen Marktes verstößt.
Die von uns vorgenommenen Änderungen dienen ausnahmslos der Verbesserung des Textes und sollen sozusagen zusätzliche Erläuterungen liefern. Wir unterstützen alle Änderungen der Kommission.
László Kovács,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte den Berichterstatter, Herrn Rosati, zu dieser sehr klaren und genauen Analyse des Kommissionsvorschlags beglückwünschen. Ich freue mich sehr, dass dieser Bericht den Vorschlag der Kommission, dessen Ziel darin besteht, die Funktionsweise des Binnenmarktes in diesem Bereich sowohl für die Bürger als auch den Handel zu verbessern, energisch unterstützt.
Der Vorschlag betrifft die so genannte „versteuerte Verbringung“ von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen Mitgliedstaaten. Obwohl es stimmt, dass diese Art der innergemeinschaftlichen Beförderung nur einen kleinen Teil der gesamten innergemeinschaftlichen Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausmacht, muss dennoch betont werden, dass daran in erster Linie europäische Bürger und Klein- und Mittelbetriebe beteiligt sind.
Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Vorschriften zur Beförderung von Waren aus einem Mitgliedstaat in einen anderen für die europäischen Bürger zu präzisieren. Angesichts der zahlreichen Fragen, die täglich bei der Kommission eingehen, muss angenommen werden, dass die derzeitigen Vorschriften einschließlich des Wertes der „Richtmengen“ einige Verwirrung stiften. Der Vorschlag gibt eine eindeutige Antwort auf derartige Fragen und verbessert die Möglichkeiten der Bürger, in den Mitgliedstaaten ihrer Wahl versteuerte Waren einzukaufen, ohne dass sie diese Waren im eigenen Mitgliedstaat deklarieren und versteuern müssen. Dadurch wird eine bessere Übereinstimmung dieses Systems mit den Grundsätzen eines wirklichen Binnenmarktes erreicht.
Im Falle von Waren, die für kommerzielle Zwecke bestimmt sind, schlägt die Kommission vor, den Grundsatz, dass die Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat zu zahlen ist, beizubehalten, aber die in diesem Mitgliedstaat anzuwendenden Verfahren zu harmonisieren und zu vereinfachen. Davon werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen wie kleine Weinhändler profitieren, die versuchen, ihre Erzeugnisse direkt in anderen Mitgliedstaaten zum Verkauf anzubieten. Gegenwärtig schrecken die komplexen Vorschriften, die sich von Land zu Land beträchtlich unterscheiden, diese Unternehmen häufig davon ab, in anderen Mitgliedstaaten zu kaufen und zu verkaufen.
Ausgehend von der Bedeutung dieser Problematik für Bürger und Händler hoffe ich, dass der positive Ton des Berichts auch in der morgigen Abstimmung zum Ausdruck kommt.
Astrid Lulling, im Namen der PPE-DE-Fraktion.–(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Meine Fraktion dürfte den Bericht von Herrn Rosati wohl mit großer Mehrheit befürworten. Ich will jedoch nicht behaupten, der vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommene Text werfe nicht zahlreiche Schwierigkeiten auf. Aufgrund der zum Ausdruck gebrachten Interessenunterschiede ist ein etwas wackeliges Gesamtgebilde entstanden, das gewisse Ungereimtheiten bzw. sogar Widersprüche aufweist. Wieder einmal konnten wir feststellen, wie sensibel Steuerfragen in der Europäischen Union nach wie vor sind. Deshalb wäre es wünschenswert, uns bei ihrer Behandlung strikt an die ständig von uns gepredigten Grundsätze zu halten.
Ziel des Kommissionsvorschlags sind Fortschritte bei der Verwirklichung des Binnenmarkts, Erleichterung des freien Verkehrs verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie schließlich Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher, indem diese ihre Einkäufe dort tätigen können, wo sie es für richtig halten. Unter diesen Umständen bin ich über die Vorschläge einiger meiner Kolleginnen und Kollegen verwundert, die in eine dieser Logik entgegengesetzte Richtung weisen und sogar eine Rückkehr zur Situation vor 1993 bedeuten würden.
All dies ist befremdend und sogar beunruhigend, doch kommen wir auf die Grundsatzfragen zurück. Die Binnenmarktlogik erfordert ganz eindeutig, dass der Endverbraucher die Verbrauchsteuer in dem Mitgliedstaat zahlt, in dem er das Erzeugnis erwirbt, sofern dieses für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Das Bestehen von Richtmengen zur Festlegung der zulässigen Höchstmenge an Waren, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert werden dürfen, ist zu einem allzu starren Hindernis geworden, weshalb die Kommission ihre vollständige Streichung vorgeschlagen hat. Dies ist ein vernünftiger Vorschlag, dem der Ausschuss für Wirtschaft und Währung insofern leider nur teilweise gefolgt ist, als er ihre Abschaffung zwar grundsätzlich befürwortet, in einem Änderungsantrag indes auf eben diese Richtmengen Bezug nimmt, so als bestünden sie noch.
Ein weiteres Beispiel mangelnder Kohärenz betrifft die künftig nicht mehr bestehende Verpflichtung des Verbrauchers, die Erzeugnisse selbst zu befördern, um in den Genuss der Regelung gelangen zu können, wonach die Verbrauchsteuer im Erwerbsmitgliedstaat erhoben wird. Diese Bestimmung bedeutet ebenfalls einen erheblichen Fortschritt.
Für Fernverkäufe hingegen gilt weiterhin der Grundsatz des Bestimmungsmitgliedstaats. Das Problem liegt darin, dass die beiden Fälle nicht immer eindeutig gegeneinander abzugrenzen sind und ihre Ungleichbehandlung in der Praxis sicherlich zu zahlreichen Schwierigkeiten führen wird.
Diese Erwägungen haben mich veranlasst, einige Änderungsanträge einzureichen, wonach die Unterscheidung zwischen Verkäufen an Ort und Stelle und Fernverkäufen aufgehoben werden soll, doch ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung mir nicht gefolgt. Ich habe meine Anträge zurückgezogen, weil mir gesagt wurde, die Menschen seien noch nicht so weit und es käme einer Revolution gleich. Dabei ginge es doch lediglich darum, sich an die Logik des Binnenmarkts zu halten. Wenn sich die europäische Integration als eines der kompliziertesten Unterfangen erweist – und in einer solchen Situation befinden wir uns nunmehr –, dürfen wir solchen Widersprüche nicht weiter Vorschub leisten, denn die europäischen Bürger werden sehr hart damit ins Gericht gehen.
Katerina Batzeli, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Überarbeitung des derzeit geltenden Rechtsrahmens wird als unvermeidlich betrachtet, da wir den europäischen Bürgern und Unternehmen klare, vereinfachte Gesetze geben müssen.
Im Rahmen dieser Bemühungen möchte ich zwei Punkte hervorheben, die meiner Ansicht nach eine entscheidende Rolle spielen könnten. Der gegenwärtige Vorschlag für eine Richtlinie streicht den Bezug auf Richtmengen. Diese Mengen werden von den nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren als einheitliche quantitative Kriterien benutzt, um zu bewerten, ob die Erzeugnisse gewerblichen Zwecken dienen oder nicht. Die Abschaffung der Richtmengen wird es den nationalen Verwaltungen gestatten, bei der Bewertung der gewerblichen bzw. der nichtgewerblichen Nutzung der eingeführten Waren ihre eigenen Kriterien anzuwenden. Meiner Meinung nach steht dies nicht im Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarktes; im Gegenteil, es ist ein Schritt zurück in Richtung Renationalisierung. Die Beibehaltung der Richtmengen in Bereichen, in denen sie als zweckmäßig erachtet werden, bzw. die Forderung nach einer Studie zur Bewertung der bestehenden Mengen oder ihre Ersetzung durch neue Richtmengen sind meiner Ansicht nach Maßnahmen, die Erfolg versprechen.
Zweitens, um die nationalen Rechtsvorschriften zu harmonisieren und den Binnenmarkt in allen Sektoren zu vollenden, darf der gegenwärtige Vorschlag für eine Richtlinie lediglich als Übergangsstadium angesehen werden. Das Endziel muss darin bestehen, die nationalen Rechtsvorschriften und den Binnenmarkt in angemessener Weise vorzubereiten, um die von den einzelnen Mitgliedstaaten erhobenen Verbrauchsteuersätze anzupassen. Auch dies ergibt sich aus der Freiheit der Märkte, die dem Binnenmarkt zugrunde liegt.
Ich möchte jedoch betonen, dass die vorliegende Richtlinie das gegenwärtige System erheblich verbessert. Dabei tragen meiner Ansicht nach die vorgeschlagenen Bestimmungen zu besseren Definitionen problematischer Begriffe, wie gewerblicher Zweck, sowie die Bestimmungen zur Einführung des Begriffs Geschenk für Waren, auf die im Bestimmungsmitgliedstaat spezifische Steuern erhoben werden, zu Fernverkäufenund schließlich zur Vereinfachung der entsprechenden Mechanismen dazu bei, die bestehenden Probleme zu lösen.
Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Rosati, zu dem von ihm vorgelegten integrierten Vorschlag gratulieren und bin der Meinung, dass das Parlament morgen für seinen Bericht stimmen sollte.
Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE-Fraktion. –(LT) Man hat den Eindruck, dass sich diese vielleicht technische Frage, die wir heute Abend behandeln, eigentlich auf das Problem der Regierungspolitik bezieht. Wie lässt sich staatliche Kontrolle mit Elementen eines freien Marktes verbinden, um optimale Bedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen? Offensichtlich gibt es keine einfache Antwort. Allerdings sind die Erfahrungen, die wir, die neuen Mitgliedstaaten, bei der Umsetzung von Wirtschaftsreformen gemacht haben, ein eindeutiger Beweis dafür, dass die besten Ergebnisse dann erzielt werden können, wenn das Problem ganzheitlich angegangen wird. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, die indikativen Mengenbeschränkungen aufzuheben, die derzeit von den Zollbeamten der Länder zur Bestimmung der für die Einfuhr zulässigen Menge an verbrauchsteuerpflichtigen Waren angewandt werden, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, weil dieses Verfahren im Widerspruch zu den wesentlichen Anforderungen an einen funktionierenden gemeinsamen Markt stand. Wie können wir überhaupt von einem gemeinsamen Markt sprechen, wenn Einzelpersonen keine Waren zum persönlichen Gebrauch einführen können? Jedoch sollten wir die damit verbundenen Probleme nicht aus den Augen verlieren.
Erstens dürften die Grenzländer, insbesondere die Länder an der östlichen Grenze, einem Anstieg beim Zustrom von Schmuggelware gegenüberstehen, da die Preise für Spirituosen sowohl in Russland als auch in Belarus wesentlich niedriger sind, und der Entschluss zur Bekämpfung des Schmuggels sollte sich nicht nur auf eine Verstärkung des Grenzschutzes richten. Ich fordere die Kommission eindringlich auf, darüber nachzudenken, ob nicht der Abschluss von Abkommen mit den benachbarten östlichen Staaten notwendig ist, um diese bei der Bekämpfung des Schmuggels zur Zusammenarbeit aufzufordern.
Das andere Problem, dem wir begegnen werden, ist das Auftauchen einer kleinen Schicht von Händlern, die Spirituosen von einem Land in ein anderes transportieren, beispielsweise von Estland, wo die Verbrauchsteuer niedrig ist, nach Finnland, wo der Verbrauchsteuersatz und dementsprechend auch die Preise höher sind. Ohne einen integrierten Ansatz bei der Entwicklung der Grenzregionen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze kann kaum eine Lösung für dieses Problem gefunden werden, denn nur so wird den Menschen die Möglichkeit gegeben, sich ihren Lebensunterhalt anders zu verdienen.
Folglich sind die wirtschaftlichen Maßnahmen, die zur Verhütung negativer Auswirkungen beitragen könnten, immer verfügbar. Darüber hinaus haben Wissenschaftler bewiesen, dass die Schaffung eines gemeinsamen Marktes viel mehr Vorteile bietet; das heißt, dass das Pro-Kopf-BIP in der Europäischen Union dank des gemeinsamen Marktes um 20 % höher liegt. Folglich gleichen die Vorteile einige der Probleme aus, die entstehen werden, wenn die Bestimmungen aus diesem Beschluss angewandt werden.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Mindeststeuer für alkoholische Getränke kann heute in einigen Ländern bei Null liegen, während andere Staaten – vorwiegend aus gesundheitspolitischen Gründen – ein höheres Steuerniveau gewählt haben.
Die uneingeschränkte Mobilität zwingt durch unlauteren Steuerwettbewerb im Prinzip allen Ländern die Politik des Mitgliedstaates mit den niedrigsten Steuern auf. Diese Auswirkungen hätte auch die Verwendung des Begriffs „persönlicher Bedarf“ ohne zeitliche Begrenzung. Da viele alkoholische Getränke sich ein ganzes Leben lang lagern lassen, könnte jeder behaupten, ein LKW voller Alkohol sei für seinen persönlichen Bedarf der nächsten 40 Jahre gedacht und damit vom Vorwurf des Schmuggels freigesprochen werden. Mit dem 120-Tage-Prinzip könnten die Unterschiede in den Verbrauchsgewohnheiten der einzelnen Länder sowie beispielsweise Geburtstagsfeiern berücksichtigt werden, aber man hat dennoch einen juristischen Hinweis darauf, was als persönlicher Bedarf als angemessen angesehen wird.
Wenn dieser Änderungsantrag abgelehnt wird, bedeute das in der Praxis ein Verbot für alle EU-Mitgliedstaaten, aus gesundheitspolitischen Gründen Maßnahmen jedweder Art gegen den Tabak- und Alkoholkonsum zu ergreifen. Das kann wohl kaum der Einstellung dieses Hohen Hauses entsprechen, zumal es gegen Artikel 30 des Vertrags verstößt.
John Purvis (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident, in seinem Wörterbuch der englischen Sprache aus dem Jahre 1755 definierte Samuel Johnson die Verbrauchsteuer als eine „verhasste Steuer“, und die Steuer und die Art und Weise, in der sie durchgesetzt wird, haben sich auch für meine Wähler in Schottland zu einem Hassobjekt entwickelt. Sie rufen mich weinend an und berichten, wie ihre Autos von Zollbeamten auseinander genommen und ihre Kinder verängstigt werden. Sicher, man sagt ihnen, sie können bei Gericht Berufung einlegen, nur dass sie sich das Gericht angesichts der schier unerschöpflichen Ressourcen der Zollbehörden nicht leisten können. Zudem liegt die Beweislast bei ihnen.
Und welchen Nutzen bringen diese überhöhten Verbrauchsteuern? Sie benachteiligen die ehrlichen Einzelhändler, die mit persönlichen Einkäufen im Ausland nicht mithalten und sich nicht gegen den viel ernsteren Schmuggel durch die organisierte Kriminalität, den diese Steuern fördern, behaupten können. Sie haben sogar eine rückläufige Entwicklung der gesamten Steuereinnahmen zur Folge. Hinzu kommen die mit all diesen zusätzlichen Zollinspektoren verbundenen Extrakosten.
Und die Gesundheit. Halten Verbrauchsteuern die Bürger wirklich vom Rauchen und Trinken ab? Nein! Weil die in großen Mengen privat eingeführten und geschmuggelten Zigaretten und alkoholischen Getränke dazu führen, dass das Rauchen und Trinken sogar billiger ist. Verbrauchsteuern sind nicht nur verhasst, sie sind auch sinnlos, und besonders hohe Verbrauchsteuern, die über denen in anderen Ländern erhobenen Verbrauchsteuern liegen, sind noch sinnloser. Sie haben lediglich eine absurde Verzerrung des Kaufverhaltens zur Folge und bieten dem organisierten Verbrechen fruchtbaren Boden.
Sie, Herr Kommissar, sind dafür verantwortlich, dass der europäische Binnenmarkt mit seinem freien Waren- und Personenverkehr ordnungsgemäß funktioniert, und angesichts großer Unterschiede bei den Verbrauchsteuersätzen kann von einem Funktionieren keine Rede sein. Ich bzw. wir akzeptieren das Konzept des steuerlichen Wettbewerbs. Es gibt einen Wettbewerb bei Einkommens- und Körperschaftssteuern, und das ist richtig so. Warum nicht auch bei der Verbrauchsteuer? Vielleicht ist es an der Zeit, die Verbrauchsteuer ganz und gar abzuschaffen und die Mehrwertsteuer als einzige Verbrauchsteuer zu erheben.
Zsolt László Becsey (PPE-DE).– (HU) Ich stimme zu, dass die Änderungsanträge mit Blick auf eine Vervollständigung des Binnenmarkts Vorschläge zur Erleichterung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren enthalten sollten. Ich unterstütze zudem, dass die Beweislast eindeutig den nationalen Behörden obliegen sollte. Außerdem stellt es meines Erachtens einen Schritt nach vorn dar, dass der vorliegende Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments Richtmengen für den grenzüberschreitenden Verkehr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren enthält. Die Union wird nicht nur vertieft, sondern erweitert sich auch. Das heißt, dass das Einkommensgefälle und die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten noch längere Zeit beträchtlich ansteigen werden. Insbesondere an den östlichen Grenzen der EU, beispielsweise bei Ungarns Nachbarn Rumänien, wird es lange dauern, bis die Preise und Einkommen das Niveau ihrer Nachbarländer mit höheren Einkommen erreicht haben. Und wenn sie diese über administrative Preisbildung und die Festlegung von Verbrauchsteuern einfach erhöhen, werden die sich im Umlauf befindlichen illegalen Waren einen enormen Anteil erreichen. Die offensichtliche und katastrophale Folge wäre ein Strom von Waren, die eigentlich für den Handel bestimmt sind, doch bei der Überquerung der nationalen Grenzen als Güter für den privaten Gebrauch deklariert werden. Daraus ergäbe sich unter dem leichtsinnig gebrauchten Slogan der Vertiefung des Binnenmarkts eine organisierte Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. In Ungarn würde dies beispielsweise nicht nur einen Verlust bei den Verbrauchsteuereinnahmen der Regierung bedeuten, sondern es würden auch der Einzelhandel und die Hersteller von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Allgemeinen geschädigt.
Meine zweite Anmerkung zum Bericht lautet, dass es schwierig ist, den Wettbewerb und die Senkung der indirekten Steuern mit dem Ziel in Einklang zu bringen, im Interesse einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit die Bedeutung der indirekten Besteuerung gegenüber der direkten Besteuerung anzuheben. Meines Erachtens lautet eine der Lehren, die wir aus dem Schock der Referenden der vergangenen Woche ziehen sollten, dass die EU-Erweiterung nicht nur langfristige, schöne und ideale Auswirkungen hat; sie hat auch unverzügliche realwirtschaftliche Folgen, die kurzfristig sogar negativ sein können. Es ist nicht fair, wenn wir unsere direkten Nachbarn unter dem Vorwand der Allmacht des Binnenmarkts diese negativen Folgen alleine tragen lassen. In den Fällen, in denen bedeutende Preis- und Einkommensunterschiede bestehen, sollte sicherlich eine Übergangszeit gestattet werden, während der – auch nach 2009, so wie das in den Beitrittsverträgen bei erwiesener Notwendigkeit festgelegt ist – die wohlhabenderen Nachbarstaaten ihren Binnenmarkt schützen können, indem sie die administrativen Schwellen aufrechterhalten und diese weiterhin kontrollieren.
László Kovács,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte auf die vorgelegten Änderungsanträge eingehen. Eine Reihe von Änderungsanträgen dient der Änderung oder Einfügung von Erwägungen und unterstreicht damit die Notwendigkeit der Schaffung eines Binnenmarktes auch für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Meiner Ansicht nach geht das aus den Erwägungen bereits deutlich hervor.
Im Hinblick auf den Änderungsantrag, in dem die Kommission aufgefordert wird, die „Richtmengen“ zu überprüfen und zu bewerten, kann ich nur sagen, dass die Kommission diese in ihrem Bericht bewertet hat. Diese Bewertung bildete die Grundlage für den Vorschlag der Kommission, die zu dem Schluss gelangt ist, dass derartige Richtmengen in EU-Regelungen nichts mehr zu suchen haben. Aus diesem Grund und da die vorgeschlagene Änderung kein erneutes Einfügen derartiger Richtwerte vorsieht, ist es meines Erachtens nicht notwendig, dass die Kommission einen weiteren Bericht zu dieser Frage vorlegt.
Was schließlich die Beweislast angeht, also die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Waren für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind, so scheint der fragliche Änderungsantrag diese Beweislast ausschließlich den Behörden aufzubürden. Die Kommission verfolgt in diesem Punkt einen etwas anderen Ansatz, der wohl etwas neutraler ist. Es ist Aufgabe des Bürgers, zu erklären oder zu beweisen, zu welchem Zweck er die fraglichen Waren befördert. Es ist Aufgabe der Behörden, auf der Grundlage dieser Kriterien zu entscheiden. Da eine solche Entscheidung immer angefochten werden kann, muss sie eine solide Grundlage haben.
Othmar Karas (PPE-DE).– Herr Präsident! Ich glaube, dass diese Debatte einfach deutlich macht, dass wir noch einen hohen Handlungsbedarf haben, wenn wir einen wirklichen Binnenmarkt für alle Bereiche unseres Lebens schaffen wollen.
Auf der einen Seite haben wir zu liberalisieren, zu vereinfachen, zu harmonisieren oder Mindeststandards zu entwickeln, auf der anderen Seite besteht natürlich auch ein Bedarf, Schutzmechanismen einzubauen, gerade im Zusammenhang mit der Gesundheit. Wir sind dabei, beides Schritt für Schritt umzusetzen. Ich sage ja zum Binnenmarkt, und jede Anstrengung, die den Binnenmarkt stärkt, geschieht im Interesse von Wachstum und Beschäftigung und für den Verbraucher.
Der zweite Punkt – das haben wir in der Debatte deutlich gehört: Wir sind nicht im Mitentscheidungsverfahren. Das Europäische Parlament muss in jeder Frage mit dem Mitentscheidungsverfahren einbezogen werden, auch in Fragen der Steuerpolitik, und wenn wir einen Binnenmarkt verwirklichen wollen, müssen wir uns stärker mit der Steuerpolitik innerhalb der Europäischen Union auseinander setzen. Ich stehe zum Steuerwettbewerb. Aber jeder Wettbewerb hat seine Grenzen. Es kann auch zu groben Wettbewerbsverzerrungen kommen, wenn die Bandbreiten zu groß sind. Aber Handlungsbedarf haben wir auch in der Steuerpolitik.
Drittens begrüße ich als Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Kleine und mittlere Unternehmen“, dass der jetzige Vorschlag mehr Klarheit für den Bürger bringt und durch die Verfahrensvereinfachung mehr Klarheit und Erleichterungen – wie der Kommissar gesagt hat – für die KMU und damit für die Händler. Wir sind jedoch mit diesem Vorschlag noch nicht am Ende, weil wir noch keinen Binnenmarkt haben und daher neue Anstrengungen notwendig sind.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.
31. Patientenmobilität und gesundheitliche Versorgung
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0129/2005) von Herrn Bowis im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union (2004/2148(INI)).
John Bowis (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, es war eine Freude, „Kommissar“ Karas zuzuhören! Ich bin sicher, es ist nur eine Frage der Zeit, bevor er uns in dieser Rolle gegenübertritt.
Eine Frage, die vielen Kollegen von den Bürgern häufig gestellt wird, lautet: „Was tut Europa für mich?“ Diese Aussprache wird helfen, diese Frage in zumindest einer Beziehung zu beantworten: Bei diesem Bericht und bei dieser Maßnahme geht es darum, die Rechte von Patienten zu stärken, ihnen ein größeres Mitspracherecht bezüglich ihrer Gesundheit zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, sich in einem anderen Mitgliedstaat behandeln zu lassen, wenn in ihrem eigenen Land eine unnötige Verzögerung eingetreten ist. Für Patienten ist dies mit großartigen Möglichkeiten verbunden, für die Manager der Gesundheitsbudgets mit neuem Kopfzerbrechen.
Ich möchte meinen Kollegen danken, die sich an den Diskussionen zu diesem Thema beteiligt haben, die wir nicht zuletzt im Rahmen einer Anhörung hier im Parlament geführt haben. Ich möchte auch der Kommission danken. Leider geht es dem Kommissar heute Abend nicht so gut, aber ich bin sicher, mithilfe dieser Maßnahme dürfte es möglich sein, auch eine Lösung dafür zu finden, und wir werden irgendwo in Europa eine Einrichtung finden, die ihm Linderung verschaffen kann. Ich danke ihm und seinen Mitarbeitern für die Unterstützung, die sie uns im Rahmen der Diskussionen zu dieser Thematik gegeben haben. Ich danke den vielen Menschen außerhalb des Parlaments und der Kommission, die uns bei unserer Suche nach Wegen, die wir einschlagen können, mit ihren Ideen und Vorstellungen unterstützt haben.
Diese Maßnahme geht von den Bürgern aus. Sie geht nicht von der Kommission, dem Parlament oder von Regierungen aus. Sie geht von Menschen aus, die zur Lösung ihrer Probleme auf Europa setzen. Sie haben das Problem vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Sie haben vor Gericht ihr Recht auf Mobilität erfolgreich eingeklagt. Der Gerichtshof hat ihnen das Recht eingeräumt, sich im Falle einer unnötigen Verzögerung im eigenen Land in einem anderen Land behandeln zu lassen, wobei bestimmte Kriterien zu erfüllen sind, und zwar müssen die Kosten mit denen vergleichbar sein, die im eigenen Land entstehen würden, und die Behandlung muss im eigenen Land üblich sein. Es gab noch ein oder zwei weitere Kriterien. Auf jeden Fall wurde ein Urteil gefällt, und es haben sich neue Chancen ergeben.
Es gibt viele Möglichkeiten, um Menschen zu helfen, deren Behandlung sich im Heimatland verzögert. Ein Teil der Lösung sind die bilateralen Verträge, die zwischen Regierungen und Gesundheitsdiensten existieren. Ein weiterer Teil ergibt sich aus dem Interreg-System, das Krankenhäuser in der gesamten Europäischen Union zusammenführt. Davon konnte ich mich hier in Straßburg überzeugen. Die Stadt Straßburg arbeitet mit Lille und Luxemburg zusammen.
Unterstützt werden unsere Bemühungen durch das Formular E-111 und die europäische Krankenversicherungskarte. Das Formular E-112 ist jedoch nicht Teil der Lösung. Zweck dieses Formulars war es, Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine planmäßige Behandlung im Ausland durchführen zu lassen. Das ist aber mit viel Bürokratie und Hindernissen verbunden und muss verändert werden.
Die hochrangige Gruppe hat sich mit einigen Fragen befasst, einige Empfehlungen gegeben und sich dann aber bei einigen Fragen zurückgezogen. Es muss jetzt etwas getan werden, wir brauchen Leitlinien. Patienten, die diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen wissen, ob sie mit ihrer Erkrankung anspruchsberechtigt sind. Sie müssen wissen, welche Formulare auszufüllen sind, wohin sie sich wenden können, an welche Ärzte, und wie sie sich über diese Ärzte informieren können. Sind sie empfehlenswert? Gibt es Unterstützung für die Reise, können Familienangehörige als Unterstützung mitkommen? Das ist besonders wichtig, wenn es Kinder betrifft. Was passiert, wenn etwas schief geht? Wir brauchen dringend entsprechende Leitlinien für Patienten. Ebenso wichtig sind Leitlinien für Ärzte, die Patienten ins Ausland überweisen, wie auch für Gesundheitsdienste und Versicherungsgesellschaften, die unplanmäßige Ausgaben haben werden und wissen wollen, wie es um die Rückerstattung ihrer Auslagen steht.
Es gibt viele Probleme, mit denen wir uns beschäftigen müssen: Informationen für Patienten, der Transfer von Patienteninformationen zwischen den Ländern, die Überprüfung von Ärzten, Disziplinarverfahren, Beschwerdeverfahren für den Fall der Fälle. Welche Regelungen soll es für Bürger geben, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen usw.? Wenn wir nichts unternehmen, werden die Gerichte weiterhin ihre Urteile fällen. Der Fall Watts steht als Nächstes an. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Politik von den Parlamenten und nicht von Anwälten gestaltet werden sollte.
Ich möchte abschließend Louis Pasteur zitieren, mit dessen Zitat ich meine Begründung einleite: „La science ne connaît pas de frontière parce que la connaissance appartient à l’humanité et que c’est la flamme qui illumine le monde“ (Die Wissenschaft kennt keine Grenzen, weil das Wissen der ganzen Menschheit gehört und das Licht ist, das die Welt erleuchtet.)
Von diesen Worten sollten wir uns bei unserem Streben nach Klarheit und Vertrauen für unsere Bürger leiten lassen, die beides dringend brauchen.
Markos Kyprianou,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie Herr Bowis richtig bemerkte, habe ich heute ein etwas unangenehmes Magenproblem. Er hat Recht: ich bin selbst ein mobiler Patient, und mich interessiert die Aussprache sehr. Ich wollte selbst hier sein, weil ich diese Problematik für sehr wichtig halte, für eine Sache, mit der wir alle uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen müssen. Der Berichterstatter hat Recht, wenn er sagt, dass die Bürger uns in dieser Sache voraus sind.
Auch wenn es mir heute nicht so gut geht, kann ich mir angesichts der vielen Ärzte, die zur heutigen Aussprache hier erschienen sind, keinen besseren Ort als diesen vorstellen. Diesbezüglich bin ich recht zuversichtlich.
Ich werde mir die Aussprache und die Hinweise der verehrten Abgeordneten sehr genau anhören. Ich freue mich sehr, dass wir, ausgehend von diesem Bericht, ganz ähnliche Denkansätze verfolgen. Ich möchte Herrn Bowis als dem Berichterstatter für seine Arbeit und seine Mühe danken. Ich begrüße den Bericht und die damit verbundene Unterstützung für die Anstrengungen, die die Kommission in diesem Bereich unternimmt. Es gibt einige Punkte, die wir weiter ausbauen müssen. Ausgehend davon, was wir in unseren Vorschlag für das neue Gesundheitsprogramm aufgenommen haben, machen das Mandat und die Arbeit der hochrangigen Gruppe für das Gesundheitswesen deutlich, dass wir damit ähnliche Ziele verfolgen wie der Bericht.
Ziel muss es sein, den Bürgern die bestmögliche Gesundheitsfürsorge in ihrem eigenen Land zu ermöglichen. Das sollte die Regel sein. Trotzdem ändern sich die Dinge. Leute wie ich sind dienstlich unterwegs oder sie reisen in ein anderes Land, weil sie in ihrem Heimatland zu lange warten müssen oder weil die erforderliche Spezialbehandlung in ihrem Land nicht angeboten wird oder weil sie der Meinung sind, dass sie woanders besser behandelt werden können. Das ist die Realität und eine Sache, der wir uns annehmen müssen. Das ist nicht immer möglich, und deshalb brauchen wir Rechtssicherheit. Das ist die allererste Anforderung, und ich stimme ihr zu. Die Realität sieht jedoch so aus, dass die Bürger reisen und dass wir aus Gründen der Gesundheit reisen müssen.
Ich habe heute von einem interessanten Bericht gehört, demzufolge das polnische Gesundheitssystem die ersten Patienten aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich aufnimmt. Das ist insofern zu begrüßen, als dies dem Haushalt des polnischen Gesundheitswesens zugute kommen wird, vorausgesetzt, das geht nicht auf Kosten polnischer Patienten. Das ist sehr wichtig.
Wir werden uns um endgültige Lösungen bemühen. Wir werden die Vorschläge des Berichts aufgreifen, allerdings stets im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität und dem Grundsatz, dass die Gesundheitsdienste in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Der Bericht enthält die vier folgenden wichtigen Punkte: die Referenzzentren, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die in einigen der neuen Mitgliedstaaten bereits Probleme verursacht, weil Ärzte und medizinisches Personal wegen höherer Gehälter in andere Mitgliedstaaten abwandern, die Sicherheit der Patienten und der Umgang mit Ungleichheiten. Wir alle müssen etwas in dieser Richtung unternehmen, und zwar sowohl die Mitglieder der hochrangigen Gruppe als auch die Kommission selbst.
Avril Doyle, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wir stehen vor der Frage, wie wir mit den Rechten unserer EU-Patienten umgehen, sich in einem anderen Mitgliedstaat medizinisch behandeln zu lassen und ihre Kosten erstattet zu bekommen, da unsere Gerichte ihnen diese Rechte im Rahmen des Binnenmarktes nunmehr gewährt haben.
Ich danke Herrn Bowis für seinen ausgezeichneten Bericht. Wir haben nichts weniger von ihm erwartet. Das ist der erste Schritt auf diesem Weg und eine Reaktion auf die beeindruckende Mitteilung der hochrangigen Gruppe für das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung, die im Ergebnis der Urteile des Europäischen Gerichtshofs gebildet worden war. Ich teile jedoch die Ansicht des Berichterstatters, dass die Mitteilung die Dringlichkeit in Bezug auf politische und finanzielle Prioritäten vermissen lässt. Wir riskieren, dass wir uns in diesem besonders wichtigen Bereich unser weiteres Vorgehen von den Gerichten anstatt vom Gesetz diktieren lassen.
Ich wäre für einen Mindestrechtsrahmen sowohl für Anbieter als auch für Erwerber von grenzüberschreitenden medizinischen Leistungen, aber wir sollten die Komplexität der Aufgabe nicht unterschätzen. Wie wir wissen, fallen die Gesundheitspolitik und die Gesundheitshaushalte in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten: Hier gilt klipp und klar der Grundsatz der Subsidiarität. Die finanziellen Konsequenzen dieser neuen Patientenrechte bedürfen einer Struktur, und zwar nicht zuletzt in Bezug auf den Umfang des Versicherungsschutzes, der in den 25 Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist und sowohl Bedarfssteuerungs- als auch Angebotssteuerungssysteme umfasst.
Es ist keine gute Idee, diese Problematik im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie zu behandeln, und ich begrüße den Sinneswandel der Kommission. Die Richtlinie betrifft die Mobilität von Dienstleistungen und nicht die Verbraucher- oder Patientenmobilität. Vor allem geht es nicht um Kunden, die ihre Rechnungen nicht selbst bezahlen, Kunden, die nach ihrer Rückkehr auf Nachsorgeleistungen angewiesen sind.
Unsere Öffentlichkeit möchte die Option haben, sich in einem anderen EU-Land behandeln zu lassen, wenn die Behandlung zu Hause nicht zur Verfügung steht. Das ist ganz offensichtlich die bevorzugte Alternative. So kann es sein, dass eine bestimmte Spezialbehandlung nicht angeboten wird oder die Wartezeit für die erforderliche Behandlung unvertretbar lang ist. Wenn ein Mitgliedstaat seiner Verantwortung gerecht wird und sein Gesundheitssystem effizient und gut führt, dann dürfte eine Mobilität von Patienten in großem Umfang kaum erforderlich sein.
Irland war 2002 gezwungen, den National Treatment Purchase Fund einzurichten, um die immer länger werdenden Wartelisten zu entlasten. Allein in jenem Jahr wurden fast 2000 irische Patienten zur Behandlung in das Vereinigte Königreich geschickt. Wir verfügen beim Export von Patienten über einige Erfahrungen. Im gleichen Jahr entschieden sich weitere 650 Patienten, sich auf der Grundlage des Formulars E-112, so schwierig dessen Handhabung auch sein mag, in anderen Mitgliedstaaten behandeln zu lassen. Nur ein Patient entschied sich für eine elektive Behandlung in Irland, dagegen machten sich 137 000 Patienten auf den Weg zu einer Behandlung in Spanien.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass es dringend erforderlich ist, dieses Recht auf Zugang zu medizinischer Behandlung in der gesamten EU zu regeln. Unsere Patienten, Ärzte und Steuerzahler haben Anspruch darauf, dass dieser Bereich ordnungsgemäß geregelt wird. Sie fordern und erwarten solide Auskünfte zu politischen und Verfahrensfragen auf diesem Gebiet.
Ich möchte den Kommissar fragen, wie die nächsten Schritte aussehen werden und wann sie unternommen werden sollen. Akzeptiert er, dass in diesem Bereich dringend ein ordnungsgemäß strukturierter Dienst gebraucht wird?
Karin Jöns, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Auch ich möchte dem Kollegen Bowis natürlich für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Mit diesem Bericht können wir einmal mehr dem weit verbreiteten Vorurteil entgegentreten, wonach Europa sich angeblich nicht um die eigentlichen Sorgen und Nöte seiner Bürger kümmert.
Zu dem, was die Bürger umtreibt, zählt zweifelsohne die Angst um den Arbeitsplatz. Hierzu zählt aber auch die Sorge, bei Krankheit nicht immer optimal behandelt zu werden, und zwar nicht nur zu Hause. Jeder kann überall in Europa verunglücken, krank werden, ärztliche Hilfe und Behandlung benötigen. Da kann es doch nicht angehen, dass wir erst in zwei Drittel aller Mitgliedstaaten ein eigenes Patientenschutzgesetz haben. In meinem Land zum Beispiel gehen Patientenrechte noch immer zu 90 % auf weit verstreutes Richterrecht zurück. Sie sind in keinem Dokument rechtsverbindlich und übersichtlich zusammengefasst. Eine EU-weite Abgleichung der bestehenden Patientenrechte und Mindeststandards ist mehr als überfällig. Jeder muss, ob er in Spanien, Lettland oder Polen krank wird, die gleichen Rechte haben wie in Frankreich, Finnland oder Tschechien. Das muss zum Beispiel bezüglich des Rechts auf eine verständliche und sachkundige Beratung gelten, genau so wie für das Recht auf eine Dokumentation der Behandlung und das Recht auf Einsicht in die Krankenakte.
Wir brauchen aber auch mehr Transparenz bei der Kostenerstattung. Obwohl der EuGH klargestellt hat, welche der im Ausland entstandenen Kosten erstattet werden, bestehen immer noch Ungleichbehandlungen mit dem Geltungsbereich der Verordnung 1408/71. Wir brauchen die Angleichung der bestehenden Rechtsvorschriften für die Kostenerstattung, und wir brauchen unbedingt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Patientenmobilität. Wir brauchen aber auch so schnell wie möglich das von der Kommission angekündigte Gesundheitsportal im Internet, auf der alle wichtigen Informationen sowohl für die Patienten und ihre Angehörigen als auch für Fachleute zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Daten über Spezialisierungen von Krankenhäusern und Ärzten. Hierzu zählen aber auch Daten zur Bewertung der ärztlichen Leistungen und Daten zur Patientensicherheit. Wenn Sie so wollen, brauchen wir ein europaweites Ranking, wie es schon vereinzelt auf nationaler Ebene besteht. Nur, wer gut informiert ist, kann eine fundierte Entscheidung darüber treffen, wo und wie er sich behandeln lassen möchte, und jeder vierte Europäer nutzt schon heute das Internet zur Information für die Gesundheit.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Wir dürfen Referenzzentren nicht nur auf die Behandlung seltener Krankheiten beschränken! Wir brauchen sie auch für alle anderen Krankheiten, die eine besondere Bündelung von Ressourcen und Fachwissen voraussetzen, wie beispielsweise Krebs, Epilepsie oder multiple Sklerose. Wir brauchen in einem Europa der Patientenmobilität mehr Rechtssicherheit, Transparenz und auch noch mehr Qualität. Wir haben hier trotz der Subsidiarität die große Chance, auch von Europa aus sehr viel mehr für alle Bürger und Bürgerinnen tun zu können. Lassen Sie uns daran gemeinsam im Sinne dieses Berichtes von John Bowis arbeiten.