Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0207/2005) im Namen des Rechtsausschusses betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (11979/1/2004 - C6-0058/2005 - 2002/0047(COD)) (Berichterstatter: Michel Rocard).
Michel Rocard (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der letzten Phase einer langen und handfesten parlamentarischen Auseinandersetzung. Ich möchte noch einmal an deren Schwerpunkte erinnern, auch wenn fünf Minuten lächerlich wenig sind für ein derart kompliziertes Problem.
Es geht um drei Kernpunkte: den Grundsatz der Freizügigkeit der Ideen, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln und die Ablehnung jeglichen Monopolisierungseffekts bei Patenten sowie letztendlich den Schutz der einzelnen Erfinder und der kleinen und mittleren Unternehmen vor der Allmacht einiger weniger sehr großer Unternehmen.
Jeder hier wünscht eine Klärung der Rechtslage und hält eine Richtlinie für notwendig. Niemand hier wünscht die Patentierbarkeit jeder Software. Daher dürfte es normalerweise keine Schwierigkeiten geben, aber die Entwicklungen der jüngeren Zeit - etwa der letzten zwanzig Jahre - haben die Dinge komplizierter gemacht.
Zum Zeitpunkt der Entstehung der Datenverarbeitungsindustrie und der ersten Softwareentwicklungen dachte noch niemand an Patentierung. In Silicon Valley wurde so gearbeitet, und 20 oder 30 Jahre lang vollzog sich die dortige Entwicklung ohne Patente. Die Software war ausreichend durch das Urheberrecht geschützt. Dann kam aus den USA, wo keine entsprechende Gesetzgebung besteht, der Gedanke, die Patentierung auf diesen Bereich auszudehnen. Am Anfang stand der Gedanke, dass Immaterielles nicht technisch ist und dass alles, was mit der materiellen Welt in Verbindung steht, was Materie oder Energie oder Geräte einsetzt, patentierbar sei. Patentierbar ist nur, was neu, erfinderisch, gewerblich anwendbar ist und einen technischen Beitrag leistet. Ein Sensor oder Effektor etwa, der Daten zu einer Software aussendet, die damit ihre Rechenvorgänge durchführt, oder der das Ergebnis der Rechenvorgänge der Software erfasst, um es dann mittels eines beweglichen Teils oder eines Signals in die reale Welt zu übertragen, alles das ist patentierbar, die Software selbst aber nicht.
Später wurde Software fest in eine Erfindung integriert, in der Sensoren, Software und Effektoren erneut vereint und untrennbar verbunden waren. Dann kamen Erfindungen, in denen nur die Software neu war, Sensoren und Effektoren aber die Alten blieben. Es kam auch zu Fehlinterpretationen bei einigen Gerichten und nationalen Patentämtern sowie dem Europäischen Patentamt, die alles als Technik einstuften, was zur Folge hatte, dass es nunmehr in den USA mindestens 200 000 Patente dieser Art gibt und vom Europäischen Patentamt entgegen Artikel 52 Absatz 2 seines Basisübereinkommens, das besagt, dass Softwareprogramme nicht patentierbar sind, rund 30 000 Patente erteilt wurden.
Welcher Missbrauch betrieben wurde, ist bekannt, und es sei noch einmal daran erinnert: so wurden Lehrmethoden, Handelsmethoden und Handbücher für die chirurgische Praxis patentiert. In allen diesen Fällen hätte es die kostenlose Software erlaubt, dass ganz Afrika beispielsweise im Bildungswesen oder in der Medizin unmittelbar davon hätte profitieren können. Doch sie wurde in den USA patentiert, was zur Folge hat, dass sie überaus teuer und unter heutigen Gegebenheiten nicht erschwinglich ist. Wir alle haben derartigen Missbrauch verurteilt, auch den, der vom Europäischen Patentamt verübt wurde, aber aufgrund der ihm unterlaufenen Fehlinterpretation können keine klaren Grenzen gezogen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie sollten sich der Grundsätze und des Rechts besinnen. Dennoch sind wir von einigen Musterexemplaren unserer Großindustrie nicht verstanden worden. Sie fürchten um ihren Schutz, was wir auf kurze Sicht zwar verstehen, da der Verlust des Schutzes manches bestehende Gleichgewicht verändern würde. Was tun die Großunternehmen heute? Sie tauschen untereinander ganze Patentbestände aus, um die Nachteile zu umgehen, die die Patentierung jenen bringt, die an diesem Spiel nicht teilhaben können, das heißt, allen, die kleiner sind als sie selbst. Der Anteil der Rechtskosten an allen Forschungs- und Entwicklungsbudgets dieser Unternehmen steigt ständig, er liegt heute fast überall bereits über 20 %. Zwei Drittel der in Europa genutzten Patente sind amerikanischen oder asiatischen und keineswegs europäischen Ursprungs. Wenn schließlich Siemens, GEM PLUS oder Alcatel ihre Mobilfunkabteilungen veräußern, wandern diese Abteilungen, und mit ihnen die Patente, nach Asien, sodass Europa in diesen Bereichen keinerlei Entwicklungschancen mehr hat.
Daher sind wir der Ansicht, dass der Schutz der europäischen Industrie langfristig besser auf dem Wege der Freiheit und des freien Zugangs als über Patente gewährleistet ist. Zudem bildet China zweieinhalb Millionen Informatiker jährlich aus! Wie soll man in diesem Kampf bestehen? Freiheit wäre der bessere Weg. Unsere Großindustriellen hätten dies begreifen müssen, stattdessen gaben sie sich der Lächerlichkeit preis, ganz abgesehen von den Beleidigungen, zu denen diese Aussprache Anlass gab. Beispielsweise spricht hier vor Ihnen „ein Mann aus dem Mittelalter“. Das zeigt, wie schwach manche Positionen sind. Unsere Freunde aus der Industrie sollten zugeben, dass es nicht angeht – wenn es schon zu Fehlinterpretationen gekommen ist –, auch noch die Grundsätze und das Recht diesen Fehlern anzupassen.
Und schließlich ein letztes Problem: das TRIPS-, auf Französisch ADPIC-Übereinkommen, lässt sich auf zweierlei Weise interpretieren. Entweder ist jede Software patentierbar: in diesem Falle gäbe es kein Problem, denn sie fiele dann ja samt und sonders unter das TRIPS (ADPIC)-Übereinkommen und WTO-Panels – aber das wollen wir ja gar nicht. Oder aber Software ist überhaupt nicht patentierbar: dann wären die internationalen Copyright-Gesetze dafür zuständig, die auch unter WTO-Panels fallen, aber zu anderen Regeln. Im zweiten Falle befänden wir uns auch im Einklang mit den Vorschriften des TRIPS-Übereinkommens, wobei uns allerdings klar wäre, dass die Grauzone das Einzige ist, was dieses Übereinkommen verbietet. Denn wenn es Einwände gibt gegen die Gründe, aus denen eine spezielle Software patentierbar ist, dann ist die Grenze nicht mehr haltbar – dann wäre „alles ist patentierbar“ möglich oder zumindest erlaubt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihnen wird hier vorgeschlagen, die Grundsätze des Rechts, der Kohärenz und der Klarheit miteinander in Einklang zu bringen, wobei von unseren größten Unternehmen lediglich verlangt wird, sich anzupassen, und in diesem Zusammenhang spricht alles dafür, dass dies weniger schwierig ist als sie annehmen!
(Beifall)
Joaquín Almunia,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Da Kommissionsmitglied McGreevy heute verhindert ist, werde ich die Kommission in dieser Aussprache vertreten. Zunächst möchte ich Herrn Michel Rocard, dem Berichterstatter zu diesem vielschichtigen und technischen Thema, zu seiner fleißigen Arbeit an diesem Dossier danken. Ferner danke ich den Schattenberichterstattern, die an der Arbeit des Parlaments zu dieser Frage ebenfalls einen großen Anteil haben.
Dieser Vorschlag bezieht sich nicht nur auf Erfindungen, die auf Standardcomputern laufen – zum Beispiel Laptops –, sondern betrifft viele alltägliche Verbrauchsgüter und Geräte, die in unserem Alltagsleben immer mehr Bedeutung erlangen, wie z. B. Autos, Waschmaschinen, Mobiltelefone, Kameras, DVD-Spieler, Fernseher, Staubsauger oder medizinische Geräte wie Scanner.
Diese Richtlinie zielt weder darauf ab, die derzeitige Praxis des Europäischen Patentamts aufzugeben, noch wird damit die Patentierung von reinen Computerprogrammen verfolgt, wie viele Gegner dieser Vorschläge behauptet haben. Mehr noch: Manche haben zugleich – und zu Unrecht – behauptet, die Richtlinie ziele darauf ab, erstmals die Möglichkeit der Patentierbarkeit von Softwareerfindungen in die EU-Patentpraxis aufzunehmen. Der Textvorschlag schließt Patente auf reine Software ausdrücklich aus, ebenso Patente auf Geschäftsmethoden als solche. Nur in einem Computerprogramm enthaltene technologische Neuerungen, die die patentierbaren Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit enthalten, dürfen zum Patent angemeldet werden.
Ein Rechtsrahmen zum Schutz von Patenten in diesem Bereich ist von zentraler Bedeutung, um der europäischen Industrie, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen, sich in einer hoch technisierten Umgebung zu behaupten. Patente ermöglichen gewinnträchtige Investitionen in Forschung und Entwicklung, locken Risikokapital an und stärken die Verhandlungsposition. Durch diese Folgewirkungen werden Innovationen angekurbelt.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass der Gemeinsame Standpunkt den Erfordernissen eines berechenbaren Rechtsrahmens entspricht, mit dem Innovationen gefördert und honoriert werden.
Es wurden Änderungsanträge zur Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts eingereicht. Ich möchte betonen, dass dadurch die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die in Frage stehenden Erfindungen lediglich verstärkt würde. Eine fehlende Harmonisierung in diesem Bereich würde der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen schaden und einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes weiter entgegenstehen.
In diesem Sinne wird die Kommission die im Gemeinsamen Standpunkt vertretene Linie weiter unterstützen. Wir können Änderungsanträge akzeptieren, die nützliche technische oder kontextbezogene Klarstellungen enthalten, gegebenenfalls mit kleineren Präzisierungen oder Erläuterungen, aber die allgemeine Ausgewogenheit des Vorschlags muss beibehalten werden.
Die aktuelle Definition des technischen Beitrags in der Richtlinie wurde der herrschenden Rechtsprechung entnommen, der Wortlaut kann möglicherweise noch eleganter abgefasst werden, aber wir können ihn nicht verdrehen. Stattdessen erscheint es nützlicher, sich auf den Schutzbereich des patentierbaren Gegenstands in Artikel 4 zu beschränken, um die Ausnahmen klarer zu benennen. Würde man sie im Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen ändern, riefe dies einfach nur Verwirrung hervor. Zudem können Fragen der Interoperabilität geregelt werden, indem nach Möglichkeit Zugang zu notwendigen Technologien geschaffen wird und gleichzeitig das legitime Recht der Erfinder geschützt wird.
Der Bericht des Rechtsausschusses behält den ausgewogenen Ansatz des Kommissionsvorschlags im Großen und Ganzen bei. Nichtsdestoweniger sollten noch einige Änderungen vorgenommen werden, um die Definitionen und Kriterien in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Patentrecht zu bringen.
Die Kommission kann die zusätzlichen Berichtsanforderungen annehmen, darunter die Einrichtung neuer Beratungsausschüsse, vorausgesetzt, das Parlament ist sich der dafür erforderlichen Mittelzuweisungen bewusst.
Die Kommission kann keine Änderungsanträge annehmen, die das Initiativrecht der Kommission oder die Beziehungen zu Einrichtungen außerhalb der Gemeinschaft betreffen.
In Bezug auf die Hauptthemen ist die Kommission stark daran interessiert, die Interoperabilität als Mittel der Förderung von Innovation und Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass das Gemeinschaftsrecht nicht als Hemmnis für unterschiedliche Softwareentwicklungsmodelle – gesetzlich geschützt oder Open Source – wirkt. Wir behalten uns daher eine bestimmte Flexibilität in Bezug auf die gefundene Lösung im Umgang mit der Interoperabilität vor, sofern unsere internationalen Verpflichtungen eingehalten werden.
Was den Umfang der Patentierbarkeit betrifft, so halten wir zwar eine Präzisierung des Gemeinsamen Standpunkts für annehmbar, jedoch keine wesentlichen Änderungen, die sich von der aktuellen Lage oder von Regelungen des allgemeinen Patentrechts entfernen. Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir hier besondere Probleme bei der Ausarbeitung bestimmter Änderungsanträge in Bezug auf den technischen Beitrag und die erfinderische Tätigkeit sehen.
In Bezug auf Computerprogramme auf einem Datenträger, für den solche Programme eine patentierte Erfindung darstellen, kann die Kommission eine Lösung zwischen dem Gemeinsamen Standpunkt und dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission akzeptieren, darunter alternative Fassungen zur Erreichung des gleichen Ziels der Durchsetzung gültiger Patente.
Die Kommission hat die neben dem Bericht des Rechtsausschusses eingereichte hohe Anzahl an Änderungsanträgen zur Kenntnis genommen. Ich werde den allgemeinen Standpunkt der Kommission zu allen Änderungsanträgen am Ende dieser vormittäglichen Aussprache darlegen.
Piia-Noora Kauppi,im Namen der PPE-DE-Fraktion. - (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Das Wichtigste bei der morgigen Abstimmung ist es sicherzustellen, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates, der den Anwendungsbereich für die Patentierbarkeit von Software ausweitet, das Parlament nicht ohne Änderungen passiert.
Es hat eine außergewöhnlich große Menge an Problemen mit diesem Entwurf gegeben. Die Kommission und der Rat haben keinerlei Notiz von den Änderungsvorschlägen zu dem Richtlinienentwurf genommen, die eine Mehrheit im Parlament in der ersten Lesung eingebracht hat. Der deutlichste Beweis dafür findet sich auf der Internetseite Scadplus der Kommission. Dort heißt es wörtlich: „Der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom Mai 2004 hat deshalb keine wesentliche vom Parlament geforderte Änderung übernommen.“ Das Parlament wurde also mit einem Schulterzucken übergangen. Das ist nicht die korrekte Art und Weise miteinander umzugehen, weder hier, noch bei irgendwelchen anderen Angelegenheiten im Verfahren der Mitentscheidung.
Ich hoffe, dass eine Mehrheit des Parlaments die vernünftigen Änderungsvorschläge zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates befürworten wird, die die Anforderungen an die Patentierbarkeit von Software zwingender beschreiben als das derzeit der Fall ist. Vor allem müssen wir verhindern, dass in Europa Patente auf Software als solche oder auf Geschäftsmodelleerteilt werden. In gewissem Sinne ist die gegenwärtige Praxis beim Europäischen Patentamt zu weit in eine Grauzone abgedriftet, in der es Patente auf unsicherer Grundlage erteilt.
Der Anwendungsbereich für die Patentierbarkeit von Software in Europa sollte nicht weiter ausgeweitet werden. Andererseits arbeitet die Mehrzahl der heutigen technischen Produkte mit Software, und Patente für ein technisches Erzeugnis sollten nicht einfach deshalb zurückgewiesen werden, weil Software Bestandteil des Produkts selbst ist. Ferner muss auch sichergestellt werden, dass Patente nicht dazu benutzt werden können, die Entwicklung kompatibler Software zu verhindern. Es ist gut, dass wir die Auffassung der Kommission in dieser Frage teilen.
Die Richtlinie sollte die europäische innovative Forschung und Produktentwicklung im Softwarebereich unterstützen. Das bedeutet, dass keine unnötigen Barrieren für die Entwicklung von Open-Source-Software errichtet werden sollten, wobei andererseits auch berücksichtigt werden muss, dass Patente für viele europäische Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Wissenschaftliche Studien, sowohl bei uns als auch weltweit, haben jedoch gezeigt, dass Leistungen im Bereich der Forschung und Entwicklung nicht von Patenten oder von der Geographie abhängen. Die Wirtschaft wird die Entwicklung von Software dort betreiben, wo das Klima für Innovationen am besten ist, unabhängig vom Grad des Patentschutzes in einer bestimmten geographischen Region. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese patentierbare Software in Europa produziert werden muss: Sie kann sehr gut auch in Indien, in China oder sonst wo auf der Welt hergestellt und anschließend irgendwo anders patentiert werden.
Ziel der Richtlinie ist es, die Art und Weise der Registrierung von erteilten Softwarepatenten beim Europäischen Patentamt und in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Aus diesem Grunde bin ich dafür, dass die Richtlinie in Kraft gesetzt wird. Die allgemein bekannten Probleme mit Patentsystemen wie Langsamkeit, hohe Kosten und so weiter sind für diese Debatte nicht relevant, aber es ist jetzt ganz offensichtlich geworden, dass wir Gemeinschaftspatente brauchen. Ein solches Europäisches Gemeinschaftspatent sollte schnellstmöglich erarbeitet werden.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Änderungen, die das Parlament morgen beschließen wird, uns in das Vermittlungsverfahren führen werden. Gleichzeitig möchte ich jedermann daran erinnern, dass das Parlament, falls es mit den Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens nicht zufrieden ist, den gesamten Vorschlag auch nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens immer noch zurückweisen kann. Unter keinen Umständen sollte zugelassen werden, dass eine schlechte Richtlinie verabschiedet wird.
Maria Berger, im Namen der PSE-Fraktion.– Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst ebenfalls bei unserem Berichterstatter, Michel Rocard, sehr herzlich bedanken. Ich möchte auch unsere Berichterstatterin aus der ersten Lesung, Arlene McCarthy, in diesen Dank miteinschließen. Beide haben uns bei diesem schwierigen Gesetzgebungsverfahren bis zu diesem Punkt sehr gut geleitet.
Ich habe das Verfahren schon seit der ersten Lesung verfolgen können, und alles was sich zu diesem Entwurf einer Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen abgespielt hat, ist nicht alltäglich für die legislative Arbeit auf der Ebene der Europäischen Union. Wir haben alle ein Ausmaß an Lobbying erlebt, das man entweder als unerträglich oder als gelebte Demokratie ansehen kann, ein Ausmaß an Beteuerungen, doch das Gleiche zu wollen, nämlich eine hohe Innovationsbereitschaft der europäischen Unternehmen. Dennoch sind wir uns kaum über eine konkrete Formulierung einig geworden.
Wir haben – und das hat sich hier jetzt wieder bestätigt – eine äußerst unflexible Haltung der Europäischen Kommission erlebt und einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates, der nicht wirklich ein Gemeinsamer Standpunkt ist. Je länger und intensiver wir uns mit dieser Materie beschäftigen, desto deutlicher kommen zwei allgemeine Überlegungen zum Tragen. Es gibt Grenzen der Gesetzgebung, an die wir hier sicher gestoßen sind. Entweder wollen wir eindeutige und klare Begriffe und Vorgaben für die Anwendung schaffen, dann besteht aber die Gefahr, dass wir zu kurz greifen und zukunftsträchtige Entwicklungen ausschließen. Oder wir lassen Spielräume zu. Das geht dann auf Kosten der Rechtssicherheit und der Konsistenz der Gesetzgebung. Normalerweise löst sich dieser Konflikt durch ein funktionierendes Rechtsschutzsystem, das allen, ob klein oder groß, halbwegs faire Rechtsschutz- und Überprüfungsmöglichkeiten einräumt. Leider können wir in Europa in diesem Fall nicht davon ausgehen. Dringender als diese Richtlinie brauchen wir daher vielleicht ein wirklich europäisches Patentsystem und ein funktionierendes Rechtsschutzsystem auf europäischer Ebene, das allen, ob klein oder groß, gleichen Zugang bietet.
Meine Fraktion wird ihren endgültigen Standpunkt heute Abend festlegen; jedenfalls kann ich Ihnen versichern, dass wir mit großer Geschlossenheit hinter den Änderungsanträgen unseres Berichterstatters, Michel Rocard, stehen.
Toine Manders,im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Kommission, meine Damen und Herren! Mein Dank gebührt allen, insbesondere Herrn Rocard und Frau McCarthy, denen mit dieser Richtlinie ein kleines Wunder gelungen ist, einer Richtlinie, die gewaltige Spannungen erzeugt hat und bei der sich einige Strömungen ausmachen lassen, die stellvertretend für die unterschiedlichen Meinungen in diesem Hohen Hause stehen.
Grundlegendes Ziel dieser Richtlinie ist es, trivialen Patenten, die dem Europäischen Patentamt in München in den vergangenen Jahren durchgeschlüpft sind, einen Riegel vorzuschieben, einschließlich für Software als solche, die offenbar patentierbar ist. Soweit ich weiß, und darin sind wir uns alle einig, verfolgen wir mit dieser Richtlinie gemeinsam das Ziel, dies zu verhindern. Im Grunde soll diese Richtlinie also der Verbesserung und Stärkung von Artikel 52 des Münchner Übereinkommens dienen.
Als Anwalt habe ich den entsprechenden Artikel noch einmal nachgelesen. Die Rechtsvorschriften könnten nicht deutlicher gefasst sein als in Artikel 52 des Münchner Übereinkommens. Obgleich dieser Artikel in ganz einfachen Worten gehalten ist, wurde er leider in jedem Mitgliedstaat falsch oder zumindest anders ausgelegt, was in eine enorme Rechtsunsicherheit mündete.
Es gilt, triviale Patente zu verhindern, weil wir Innovation und Forschung und damit Wettbewerb und Beschäftigung in Europa schützen und stärken müssen. Ohne Vergütung wird es keine Erfinder geben. Und deshalb braucht es meines Erachtens ein faires Vergütungssystem für Erfinder, die ihre Ideen, ihr geistiges Eigentum, schützen können müssen. Andernfalls, so fürchte ich, werden nach der arbeitsintensiven Fertigung, die bereits jetzt gen China zieht, auch Forschungs- und Entwicklungsabteilungen in großer Zahl abwandern, speziell multinationale Unternehmen, gefolgt von kleinen und mittleren Unternehmen. Wenn das geschieht, dann werden wir meines Erachtens noch bereuen, dass es in Europa derart schwierig ist, Rechtsvorschriften zu entwerfen, dass wir so hoffnungslos unentschlossen sind und dass wir nicht den Mut aufbringen, Rechtsvorschriften zu erlassen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit weltweit stärken. Für unsere Kinder sowie für die künftigen Generationen fände ich es bedauerlich, wenn wir es nicht wagen voranzugehen. Ich hoffe deshalb, dass eine starke Richtlinie vorgelegt wird, und das scheint auch der Fall zu sein.
Worin liegt das größte Problem? Das größte Problem besteht darin, dass dieses Hohe Haus, die Kommission und der Rat keine demokratische Kontrolle über das Europäische Patentamt ausüben, und eben die wollen wir. Deshalb haben wir als Liberale Änderungsantrag 65 eingebracht, in dem wir die Ablehnung dieser gesamten Richtlinie fordern und die Kommission ersuchen, ein Europäisches Gemeinschaftspatent zu präsentieren, damit dieses Hohe Haus das Europäische Patentamt kontrollieren kann. Das EPA fällt dann in den Bereich der EU-Rechtsvorschriften, und wir würden, wie ich meine, über Rechtsinstrumente und eine rechtlich einwandfreie Organisation verfügen. Dann könnten wir, und das liegt vornehmlich im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen, für harmonisierte Rechtsverfahren sorgen und Klarheit schaffen.
Im Augenblick ist es so, dass einem kleinen Unternehmen, das wegen einer Patentverletzung klagen will, Kosten in Millionenhöhe entstehen, was sich ein Kleinunternehmen niemals leisten kann. Als Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa wird uns heute Abend hoffentlich ein gut ausgewogener Standpunkt gelingen, jedoch gebe ich auch die Hoffnung nicht auf, dass die gesamte Richtlinie morgen abgelehnt wird, damit die Kommission einen konstruktiven und fundierten Vorschlag für ein europäisches Patent vorlegen kann, das in eine Richtlinie wie diese eingebettet ist, so dass uns eine harmonisierte und ausgewogene Richtlinie zur Verfügung steht.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.– Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute darüber, ob Innovation im Bereich von IT möglich sein wird und ob es dafür die notwendige Freiheit – geben wird. Freiheit für Klein- und Mittelbetriebe, sich zu entwickeln. Nun behaupten alle, dass sie das wollen, sowohl die Patentgegner als auch die Anhänger des Patentwesens.
Niemand sagt hier offen, dass er Software patentieren will. Der Unterschied liegt in den Änderungsanträgen selbst, nämlich darin, wie viele Hintertüren zur Patentierung von Software aufgemacht werden. Der Unterschied liegt darin, ob es eine klare Trennlinie gibt zwischen technischen Erfindungen, die natürlich weiterhin unter Patentschutz stehen sollen, und Software, die mit Copyright ohnehin schon geschützt ist. Die Frage ist: Gibt es zehn bis fünfzehn Hintertüren und gibt es Rechtsunsicherheit oder gibt es Freiheit für die Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben?
Wenn Sie sich heute für den Gemeinsamen Standpunkt des Rates entscheiden, dann entscheiden Sie sich für weit offene, sperrangelweit offene Scheunentore für das gesamte Patentwesen, das Schritt für Schritt in Europa den Markt erobern wird. Dann entscheiden Sie sich dafür, dass das TRIPS-Abkommen Software voll erfassen wird. Dann entscheiden Sie sich dafür, dass Ideen zur Handelsware werden, und das auf einem Markt, wo Klein- und Mittelbetriebe keinerlei Chance haben, mithalten zu können, weil die Streitkosten zur Entwicklung und zur Verteidigung von Patenten vor Gericht zu hoch sind. Es kann nicht sein, dass jeder Klein- und Mittelbetrieb dazu verdammt ist, sich einen Patentanwalt zu nehmen, um seine Innovationen zu verteidigen.
Wenn Sie sich aber für die 21 Änderungsanträge, die breit unterstützt werden, aussprechen, dann geben Sie innovativen und kreativen KMU room to move, also Raum und Chance zur Entwicklung. Mit den 21 Änderungsanträgen korrigieren wir den Fehler der Regierungen, die offensichtlich auf dem falschen Dampfer unterwegs waren und sich dem Druck der Industrie gebeugt haben.
Diese will – und hierüber müssen wir uns keine Illusionen machen – die volle Patentierbarkeit von Software, denn das gibt ein gutes Zubrot, das gibt eine volle Portokasse und das würde natürlich die Klein- und Mittelbetriebe, die Innovation aus dem Markt drängen. Das sieht man deutlich an einigen Annoncen, die z. B. von SAP oder anderen Betrieben geschaltet wurden, z. B. in European Voice. Schauen Sie sich das an, dann wissen Sie, was der Gemeinsame Standpunkt des Rates in Wirklichkeit bedeutet.
Mit den 21 Änderungsanträgen erreichen Sie, dass wir einen freien Markt haben, dass der Wettbewerb auf dem Markt stattfindet und nicht vor Gericht, und deswegen ersuche ich Sie: Unterstützen Sie diese 21 Änderungsanträge! Wir brauchen sie dringend für die Entwicklung europäischer Innovation.
Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Aussprache ist in der Tat von enormer Bedeutung, denn es steht sehr viel auf dem Spiel. Die Freiheit der Gedanken, die technologische Innovation und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas sind in Gefahr, wie Wissenschaftler, Lehrkräfte, die Studentenschaft, viele Organisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu Recht festgestellt haben.
Der vom Rat am 7. März dieses Jahres angenommene Gemeinsame Standpunkt ist ebenso inakzeptabel wie der am 20. Februar 2002 vorgelegte Richtlinienvorschlag. Das Parlament konnte sich zu der Sache am 24. September 2004 äußern, doch seine Meinung wurde vom Rat vollkommen übergangen, und das geht so nicht.
Wie wir seinerzeit gesagt haben, ist es falsch, Patente für Gedanken, für Wissen und – wer weiß, wo das enden wird – für das Leben selbst zu gewähren. Dementsprechend sind wir, wie wir auch seinerzeit zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen angeregt haben, dafür, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates abgelehnt wird. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt die angemessenste Vorgehensweise, und nur so wird zu verhindern sein, dass Innovation und Wissen auf einen sehr gefährlichen Weg gelangen.
Das aktuelle Urheberrechtsschutzsystem bietet doch schon einen erheblichen Schutz für Autoren von Software und gibt ihnen die Kontrolle darüber, wie ihre Arbeit genutzt wird. Doch es ist falsch, die Möglichkeit auszuschließen, dass jeder, der sich auskennt, an einem Computer sitzen und die Software schreiben kann, die er will, oder dass Unternehmen spezielle Software für ihre besonderen Anforderungen entwickeln.
Das Recht zur Softwareentwicklung einigen wenigen zu überlassen hätte gefährliche Einschränkungen zur Folge. Wie wir gesehen haben, hat Software ja zur Entwicklung von Wirtschaftsbereichen beigetragen und es ermöglicht, viele Tätigkeiten zu relativ niedrigen Kosten zu automatisieren und zu vereinfachen. Mit einem Rechtsrahmen, bei dem Software durch Patente geregelt wird, ginge das nicht.
Unternehmen oder Privatpersonen wären gezwungen, vor der Programmierung neuer Software eine Gruppe von Fachanwälten einzuschalten, die dann prüfen, ob das Konzept vielleicht ein Patent verletzt. Darum ist das ein sehr riskantes Terrain. Im Gegensatz zu normalen Patenten, die eine Erfindung schützen, befördern Softwarepatente ja im Grunde die unangemessene Nutzung von Gedanken. Mit anderen Worten, Softwarepatente sind gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Freiheit des Gedankens und auf die Fähigkeit der europäischen Wirtschaft, neue Konzepte zu erschaffen und zu entwickeln.
Letztlich läuft es doch darauf hinaus, dass Softwarepatente einfach Rechtsmechanismen sind, um die Entwicklung von Wissen und die Kapazitäten zur Innovation in den Händen großer multinationaler Konzerne wie Microsoft und anderer zu konzentrieren. Einzelne Personen und Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen hätten nicht das nötige Kleingeld, um sich vor Gericht gegen große Unternehmen im Streit um ein abstraktes Konzept zu behaupten.
Deshalb müssen wir diesen Standpunkt des Rates unbedingt ablehnen. Unsere Fraktion sieht keine Notwendigkeit für eine Richtlinie auf diesem Gebiet, aber sollte es dazu kommen, dann müssen wir zumindest sicherstellen, dass die Rechte der Menschen, innovative Konzepte zu entwickeln, und ihre Gedankenfreiheit geschützt werden. Wir hoffen, dass die Änderungsanträge, die unseren Namen tragen, angenommen werden.
Thomas Wise, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Unternehmer in der Computerbranche zählen weltweit zu den am liberalsten gesinnten Geistern. Ich weiß, wie ihnen angesichts dieser Richtlinie zumute sein muss. So wie jeder andere lehnen sie die Vorstellung eines alles reglementierenden Monolithen ab. Sie wissen, dass die EU genau so ein Monolith ist. Die Richtlinie ist typisch für das monolithische Vorgehen, dem sie sich zu widersetzen suchen.
Ich habe in den letzten Wochen hart daran gearbeitet, die kleinen und mittleren Betriebe aus der Computerbranche dabei zu unterstützen, gegen die Richtlinie zu kämpfen. Allerdings habe ich inzwischen erkannt, dass die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Änderungen am grundsätzlichen Problem nichts ändern. Herr Rocard versucht nichttechnische Merkmale von computerimplementierten Erfindungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Das ist an sich sehr löblich, doch strebt er nicht an, die Richtlinie insgesamt zu stoppen – im Grunde unterstützt er sie. Man könnte sagen, dass die kleinen Computerfirmen dann die Wahl zwischen Pest und Cholera haben werden.
In seiner Begründung geht Herr Rocard so weit, dass er den Standpunkt des Rates prinzipiell unterstützt. In seinen Änderungsanträgen wird der Gedanke der Harmonisierung nicht abgelehnt, sondern ausdrücklich unterstützt. In einem heißt es sogar, dass das Ziel der Richtlinie – nämlich die Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen – von den Mitgliedstaaten nicht angemessen erreicht werden kann. Leider zählt Herr Rocard zu den Menschen, die – wie viele in der EU – meinen, dass das Europäische Patentamt ein Ableger der EU ist, dabei erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf Staaten außerhalb der EU.
Ich lehne diese Richtlinie rundheraus ab. Aus diesem Grunde werde ich gegen sie und die Version von Herrn Rocard stimmen. Ich habe immer gesagt: Es muss sich um eine dumme Frage gehandelt haben, wenn die Antwort EU lautet. Eine Patentlösung sieht anders aus!
Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Rocard, persönlich danken, der vor der äußerst schwierigen Aufgabe stand, hierfür Kompromisse und Vereinbarungen zu finden. Allerdings betrübt mich auch, sagen zu müssen, dass es mir nach so vielen Aussprachen zu diesem Thema sowohl im Ausschuss als auch hier im Hohen Haus so vorkommt, dass wir zur Realität außerhalb dieser Mauern offenbar überhaupt keine Tuchfühlung mehr haben.
Innovation ist die eigentliche Triebkraft unserer Volkswirtschaften. Wenn Redner sich dafür aussprechen, dass Softwarepatente von Dritten genutzt werden können, dann denken diese anscheinend, dass jeder selbst auf diese Ideen kommen kann und keinen Schutz oder eine Grundlage für diese Ideen benötigt. Was wir allerdings bei einigen der Abgeordneten, die Änderungsanträge vorgelegt haben, sowie anhand der Lobbyarbeit sehen können, die zu diesem Thema betrieben wurde – sie wollen einfach einen allgemeinen Wettbewerb und keinen Schutz innerhalb der Europäischen Union, doch wo würde das hinführen? Das würde damit enden, dass amerikanische, japanische oder andere Firmen dieselben Ideen patentieren, die von europäischen Softwareentwicklern und Erfindern stammen und ebendiese europäischen Innovatoren zwingen, sie zurückzukaufen.
Patente sind kein Schwert, sie sind ein Schild. Sie sind dazu da, Ideen zu verteidigen. Wir sollten sicherstellen, dass durch unsere Vorschriften und Bestimmungen garantiert wird, dass diese Erfinder über diesen Schutz und diese Rechte verfügen. Einige Reden in diesem Hohen Hause und einige Broschüren der Lobbyisten, die mich in den vergangenen Wochen zu dieser Angelegenheit erreicht haben, betreffen den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen. Ich möchte ein Beispiel anführen: In der innovativen Computerbranche Irlands gibt es 100 000 Arbeitsplätze, wovon 62 000 in kleinen und mittleren Unternehmen angesiedelt sind. Sie befürworten den Gemeinsamen Standpunkt in dieser Frage in vollem Umfang, und aus diesem Grunde möchten wir alle Abgeordneten dringend ersuchen, ihr Herz, vor allem aber ihr Gehirn zu befragen, welchen Schutz sie für ihre Ideen bevorzugen würden.
Es geht hier nicht um Harmonisierung, es geht vielmehr um die gegenseitige Anerkennung von 25 variierenden und unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, dass kleine Unternehmen und kleine Erfinder Rechtssicherheit und finanzielle Sicherheit erhalten, was den Schutz ihrer Ideen und deren Förderung betrifft.
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, ist Software patentierbar? Für die Giganten der Informationstechnologie wie die US-Unternehmen IBM und Microsoft besteht daran kein Zweifel. Für die meisten innovativen KMU, aber auch mit der Softwareproduktion verknüpfte Berufe wie Programmierer, Forscher und selbständige Softwareentwickler würde die Patentierbarkeit von Software wahrscheinlich das Todesurteil bedeuten. Dieses schwere Dossier pendelt nunmehr seit über zwei Jahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat hin und her. Das Ergebnis dieses parlamentarischen Marathons könnte auf die Annahme einer – weiteren – Bolkestein-Richtlinie über die Patentierbarkeit von Software hinauslaufen.
Das Europäische Patentamt genehmigte im Widerspruch zu Geist und Buchstaben des Gesetzes über 30 000 Patente für mathematische Rechenprojekte oder Methoden zur Verarbeitung oder Anzeige von Daten. Häufig sind diese Patente ebenso weit gefasst, so trivial und so mit Nachteilen behaftet wie ihre Äquivalente in den USA. Meiner Ansicht nach muss die Patentierbarkeit von Software aus vielerlei Gründen abgelehnt werden, in erster Linie, weil die Informatik sich der Sprache bedient, und Wörter einer Sprache lassen sich nicht patentieren, denn andernfalls würden die anderen daran gehindert, sich der Sprache frei zu bedienen. Geschützt wird die spezielle Kombination dieser Wörter, und der Schutz wird über Urheberrechte gewährleistet, genau wie sich in der Musik der Schutz von Urheberrechten im Hinblick auf eine Partitur und nicht auf musikalische Noten erstreckt. Dies ist übrigens exakt der Grundsatz, der im Münchener Übereinkommen festgelegt wurde.
Weshalb sollte dieses bestehende Recht revidiert werden? Wozu das Urheberrecht abschaffen? Es abzuschaffen, würde die Entwicklung neuer Computerprogramme unmöglich machen. Ist es vorstellbar, in einem Land zu leben, wo man einem Unternehmen das alleinige Recht darauf zusprechen würde, ein Dokument mit fettgedruckter Überschrift, kursiven Untertiteln, Fortschrittsbalken, dem Einsatz des Doppelklick, dem elektronischen Warenkorb zu präsentieren, die in den USA bereits patentiert sind? Wir müssen der Kommission und dem Rat das Recht verweigern, die schöpferischen Neuerungen kleiner Softewarehersteller der Vernichtung preiszugeben.
Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE).– Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Dank gilt dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern. Besonders herausheben möchte ich aber die Schattenberichterstatterin unserer Fraktion, Pia Noora-Kauppi, die sich in einer ganz hervorragenden Art und Weise darum bemüht hat, vernünftige Kompromisse und eine gute Lösung zustande zu bringen, und ein ungeheures Maß an Sachkompetenz bewiesen hat. Ich habe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung, die sie hier erbracht hat, größte Hochachtung vor ihr.
Um noch einmal ganz deutlich klarzustellen, was auch in der Debatte im Rechtsausschuss deutlich wurde: Niemand, keine politische Gruppierung – für Einzelpersonen kann ich das nicht ausschließen – will Softwarepatente. Darum geht es auch gar nicht. Der Sinn dieser Richtlinie war es, in Europa eine Rechtsentwicklung wie in den USA zu unterbinden. Das ist der Zweck. Und der Gemeinsame Standpunkt erfüllt auch diesen Zweck.
Ende Mai haben wir eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern bekommen. Ähnlich wie das der Kollege vorhin für Irland gesagt hat, ist in Deutschland in dieser Region um München die größte Konzentration an kleinen und mittelständischen Softwareentwicklern, die dort ein Hearing veranstaltet haben. Das Ergebnis war ganz eindeutig: Der Gemeinsame Standpunkt erfüllt die festgelegten Voraussetzungen und löst die Probleme. Trotzdem kann man ihn natürlich verbessern.
Wir haben im Rechtsausschuss durch 39 Änderungsanträge eine ganze Reihe von entscheidenden Verbesserungen am Bericht Rocard vorgenommen. Wir haben Klarstellungen vorgenommen und neue Optionen geschaffen. Ich will nur auf die beiden Begriffe Interoperabilität und Technikdefinition hinweisen. Somit ist dieser Rechtsausschussbericht ein gemäßigter Bericht, der geeignet ist, die eventuell noch vorhandenen Probleme zu lösen. Die Anträge vom Berichterstatter Rocard und die Anträge, die andere Fraktionen hier vorgelegt haben, schießen weit über das Ziel hinaus.
Wir haben vor wenigen Monaten hier zusammengesessen und uns noch einmal dem Lissabon-Prozess verpflichtet. Kernelement des Lissabon-Prozesses ist eine wissensbasierte Gesellschaft in Europa. Wir haben keine Rohstoffe. Wir sind auf unser Gehirn, auf unser Wissen, auf die Fähigkeiten unserer Menschen angewiesen. Würden wir es zulassen, dass durch übertriebene Änderungsanträge eine Situation entsteht, in der ein Großteil der europäischen Hochtechnologie nicht mehr patentfähig ist, dann würden wir die Existenzgrundlage für künftige Generationen auf diesem Kontinent in Frage stellen. Aus diesem Grund ist eine solche Position nicht vertretbar und wird auch von der ganz großen Mehrheit meiner Fraktion nicht mit getragen.
Lassen Sie mich noch zu einem Punkt kommen, der von Bedeutung ist, nämlich die Frage der so genannten Zurückweisungsanträge zum Gemeinsamen Standpunkt. Wir werden über diese Option heute Abend in der Fraktion nachzudenken haben. Denn auch diese Option ist unter zwei Gesichtspunkten erwägenswert. Erstens: Es nützt uns nichts, wenn wir eine lange Vermittlung auf der Basis der Rechtsausschussanträge durchstehen müssen und am Ende eine einfache Mehrheit in diesem Hause in dritter Lesung die Richtlinie scheitern lässt. Zweitens: Wir wollen keine Richtlinie, die am Ende durch Änderungsanträge des Parlaments so negativ verändert wird, dass sie Schaden für den Lissabon-Prozess, Schaden für Europa verursacht. Wenn das passiert, dann lieber gar keine Richtlinie! Darum wird über diese Frage heute Abend auch in unserer Fraktion noch zu entscheiden sein.
Andrzej Jan Szejna (PSE).–(PL) Herr Präsident! Die Einführung von Patenten für Computersoftware wird nicht nur negative Auswirkungen auf die europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wissenschaftliche Forschung und den gesamten IT-Sektor haben, sondern vor allem auch dem einfachen Bürger schaden, der auf seinem Schreibtisch einen Computer zu stehen hat und bereits für teure, geschützte Software kräftig zur Kasse gebeten wird.
Aus den Gutachten unabhängiger Sachverständiger geht hervor, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates die Patentierbarkeit von Computerprogrammen möglich machen würde. Mit dem Text, den das Parlament vor zwei Jahren erhielt, wird jedoch versucht, diese Möglichkeit durch die Hintertür einzuführen.
Der Rechtsausschuss hat hier Änderungsanträge verabschiedet, mit denen kein vernünftiger Kompromiss erzielt werden kann und in denen die umstrittensten und fragwürdigsten Abschnitte unangetastet bleiben, insbesondere was die dringlichste Frage angeht, nämlich was eigentlich patentierbar sein soll. Diese Anträge werden uns kaum helfen, von der viel zu liberalen Praxis des Europäischen Patentamts loszukommen, die derzeit bei der Prüfung von Erfindungen, bei denen Computerprogramme zur Anwendung kommen, vorherrscht. Zudem wurden in den Anträgen nicht die nützlichen Bestimmungen berücksichtigt, die in dem Entwurf einer Empfehlung für eine zweite Lesung am 29. April und 4. Mai 2005 enthalten sind und die zur Erarbeitung einer Definition hätten beitragen können, in der genau festgelegt ist, was als Erfindung angesehen wird und was nicht.
Es besteht die reale Gefahr, dass die Richtlinie keinen Harmonisierungseffekt haben wird, weil darin nicht nur die strittigsten Fragen ungeklärt bleiben, sondern bestehende Zweifel sogar noch erhärtet werden. Außerdem kann die Richtlinie als Beweis für die viel zu liberale Praxis angesehen werden, Lösungen, bei denen Computerprogramme zu Anwendung kommen, gemäß Artikel 52 Absätze 2 und 3 des in München unterzeichneten Europäischen Patentabkommens als Erfindungen einzustufen.
Es ist unsere Pflicht, uns bei der Abstimmung an den Tenor der ersten Lesung und der Ideen von Michel Rocard zu halten und die Entscheidungen unserer Kollegen aus der vorangegangenen Wahlperiode zu respektieren. Wir sollten dies nicht nur tun um sicherzustellen, dass ihre Arbeit nicht umsonst gewesen ist, sondern vor allem auch, um den freien Softwaremarkt sowie mittelständische Unternehmen zu schützen und Innovationen zu fördern. Zugleich sollten wir nicht vergessen, dass geistiges Eigentum auf dem Binnenmarkt ausreichend geschützt werden muss.
Sharon Margaret Bowles (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die Frage der territorialen Begrenzung von mittelbaren Patentverletzungen ist der Grund dafür, weshalb Ansprüche auf Softwareprodukte ursprünglich verfasst und vom Europäischen Patentamt für zulässig erklärt wurden. Der neue Ansatz in meinem Änderungsantrag 66 schafft zwar Softwareansprüche ab und somit auch die Interessen, die sie hervorrufen, doch erweitert er die bereits in den meisten Mitgliedstaaten geltenden Bestimmungen zu den mittelbaren Patentverletzungen, um Importe aus China, Russland oder anderen Regionen abzudecken. Dieser Vorschlag passt gemeinsam mit jenen zur Überwachung des Europäischen Patentamts besser in den Kontext des Gemeinschaftspatents, wohin diese ganze Sache wirklich gehört, sowie dessen angemessene Verwaltung.
Herr Rocard, Ihre Änderungsanträge konzentrieren sich anstatt auf die riesige Liste wichtiger Technologien, die von computerimplementierten Erfindungen abhängig sind, auf nicht viel mehr als Programme auf Personalcomputern. In nahezu allen Bereichen der Technik werden programmierbare Geräte eingesetzt – von der Gärungssteuerung bei der Erzeugung von Antibiotika bis hin zur Luftfahrt oder Telekommunikation – eine endlose Liste. Programmierbare Geräte finden sich überall, in fast allem, was man anschließen oder einschalten kann, und Ihre Änderungsanträge betreffen auch Geräte und Methoden, nicht nur Software. Indem Sie die Datenverarbeitung einfach außen vor lassen, werden auch Signalverarbeitung und Digitaltechnik vernachlässigt. Information ist ein Terminus, der seit den Kindertagen des Rundfunks verwendet wird, um Signale von Geräuschen zu unterscheiden. Die angewandte Naturwissenschaft schließt die Ingenieurwissenschaften aus. Der Ausdruck „kontrollierbare Naturgewalten“ ist ein juristischer Albtraum für viele Mitgliedstaaten. Insgesamt wird durch Ihre Terminologie die Patentierbarkeit aus vielen Technologiegebieten, nicht nur aus der Programmierung, eliminiert.
Wenn jemand Änderungsanträge formulieren wollte, um die europäische Industrie, ob groß oder klein, lahm zu legen und zu zersplittern, könnte er nichts Bösartigeres ersinnen. Es tut mir leid, aber für die reale Welt der industriellen Technik sind Ihre grob gestrickten Änderungsanträge einfach nicht gut genug.
David Hammerstein Mintz (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, diese irreführende und mehrdeutige Richtlinie ist ein Traum für Patentanwälte und gleichzeitig ein Albtraum für kleine Softwarefirmen, Verbraucher und die Meinungsfreiheit im Netz. Denn wir behandeln eine Richtlinie, die von über 90 % der kleinen Softwarefirmen in Europa abgelehnt wird. Wir haben es mit einer Monopolrichtlinie – einer echten Monopolrichtlinie – zu tun, denn es ist eine antiliberale Richtlinie.
Es ist eine Richtlinie, die eine Welt wie die der Rockefellers und Morgans zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts fördert. Es ist eine Welt, die nicht die kleinen europäischen Unternehmen begünstigt, deren Zahl in den weniger entwickelten Regionen Europas – wie zum Beispiel in Extremadura, in Spanien – häufig im Wachsen begriffen ist, wo hunderte und aberhunderte neuer Softwarefirmen entstehen. Diese Unternehmen sind bedroht, ebenso wie die in Polen und in allen Ländern der Erweiterung.
Hier wurde sehr viel gelogen. Es wurde gesagt, wir seien gegen Patente im Bereich der technischen Software: Das stimmt nicht. Wir sind natürlich dafür, wenn es um die physische Welt, die Kräfte der Natur geht, um eine Waschmaschine, ein Kraftfahrzeug … Niemand ist gegen diese Patente. Aber wir sind sehr wohl gegen Patente, die eine echte Bedrohung des Informationsflusses und der Innovation darstellen. Es wurde viel über Innovation gesprochen. Man hat die uneingeschränkte, freie Patentierbarkeit mit Innovation verwechselt, was zwei völlig verschiedene Dinge sind.
Was wir verteidigen, ist das Recht, Software zu entwickeln, die Industrie zu entwickeln. Und diese Richtlinie wird Beschränkungen und viele Hindernisse für eine wirkliche Innovation auf dem europäischen Kontinent schaffen.
Wir glauben, dass wir Anspruch auf eine Welt der Software, eine Welt des Unternehmertums, eine Welt für die Verbraucher haben, die der wirklichen Innovation offen steht.
Umberto Guidoni (GUE/NGL).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl in dem Gemeinsamen Standpunkt bekräftigt wird, dass man die Patentfähigkeit von Software als solcher ausschließen wolle, werden faktisch die Bedingungen aufgestellt, um die Patentierung von Software-Algorithmen zu erreichen.
Im Unterschied zum Urheberrecht, das das gesamte Computerprogramm schützt, würde die Patentierbarkeit von Software ein Monopol auf die Anwendung der allgemeinen Anweisungen ermöglichen. Durch die Patentierbarkeit dieser Algorithmen in einem komplexen Programm, das nichts anderes ist als eine Kombination Tausender von Anweisungen, könnten gleichzeitig Hunderte Patente verletzt werden. Beispielsweise würde Linux, das inzwischen in verschiedenen Programmen auch von den öffentlichen Verwaltungen verwendet wird, 283 US-amerikanische Patente verletzen. Die Einführung der Bestimmungen über die Patentierbarkeit könnte daher, zumindest in Europa, das Ende der freien bzw. der quelloffenen Softwarebedeuten.
Würde die Patentierbarkeit von Software, die nachdrücklich von den multinationalen US-Gesellschaften und von den vom US-amerikanischen Monopol profitierenden europäischen Ländern angestrebt wird, gebilligt, käme es zu einer Kostenverlagerung vom Technologie- und Innovationsbereich auf den rechtlichen und den Versicherungsbereich. All das würde dazu beitragen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der Kosten und der komplizierten Rechtslage vom Prozess der Softwareentwicklung ausgeschlossen werden. Alles in allem gäbe es weniger Wettbewerb und weniger Innovationstätigkeit, und die europäischen Verbraucher müssten einen höheren Preis bezahlen und hätten eine geringere Wahlmöglichkeit.
Die Lissabon-Strategie zum europäischen Wirtschaftsmodell vereinigt technologische Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität. Der Standpunkt des Rates geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Mit der Richtlinie über die Patentierbarkeit von Software wird das Recht auf den freien Wissensverkehr angegriffen und das Ziel einer für alle zugänglichen Informationsgesellschaft in Frage gestellt.
Aus diesem Grund wird der Kampf gegen die Patentierbarkeit von Software, den wir in diesem Parlament führen, zu einem Kampf für Freiheit und Demokratie.
Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Uns liegt deshalb ein Vorschlag für Patente für softwarebezogene Innovationen vor, weil die gegenwärtige Praxis zu wünschen übrig lässt. Widerstrebende Auffassungen darüber, ob Software patentierbar ist oder nicht, lassen den Rechtsrahmen mehrdeutig werden, und der logische Weg nach vorn scheint daher die Einführung einer neuen Rechtsvorschrift auf diesem Gebiet zu sein. Es stellt sich die Frage, ob der Gemeinsame Standpunkt eine ausgewogene Lösung bietet, die sowohl großen als auch kleinen Unternehmen gerecht wird. Leider sahen sich selbst Sachverständige nicht imstande zu erklären, ob die Richtlinie der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen zuträglich ist oder ob sie nachgerade Hindernisse vor ihnen auftürmt und Innovation erschwert. Die Furcht vor unerwünschten Folgen konnte kleinen Unternehmen nicht genommen werden, für die die folgenden drei Aspekte von entscheidender Bedeutung sind.
Zunächst die Zugänglichkeit von Patentanmeldungen. Die mit der Anmeldung eines Patents verbundenen Kosten sind unerschwinglich, und dafür bietet die Richtlinie keine Lösungen. Zweitens, der Grad, in dem sich kleine und mittlere Unternehmen schützen können, wenn sie ein Patent besitzen. Ist es ihnen praktisch möglich, ständig zu überwachen, ob ein anderes Unternehmen eine Verletzung begeht? Außerdem verfügen sie nicht über die personellen und finanziellen Mittel, um sich vor dem Vorwurf der Verletzung von Patenten anderer Unternehmen zu schützen. In dieser Form birgt die Richtlinie die Gefahr einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit softwarebezogenen Innovationen in sich. Drittens wäre da das Problem hoher Lizenzgebühren, wenn Kleinunternehmen Software von Patentinhabern nutzen. Überdies ist nicht klar, wie sich die Richtlinie auf die Verwendung und Entwicklung von Open-Standard-Software auswirken würde.
Das Europäische Parlament war zwar bemüht, diese Problemfelder mit Änderungsanträgen aufzugreifen, jedoch fanden diese Anträge beim Rat wenig Anklang. Da der nunmehr vorliegende Gemeinsame Standpunkt nicht überzeugt und der Rat offensichtlich nicht willens ist, seine Meinung nachträglich zu ändern, sollte der Gemeinsame Standpunkt abgelehnt werden.
Roberta Angelilli (UEN).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Innovation und Forschung müssen ein gemeinsames Gut und dürfen kein Privileg einiger Weniger sein.
Deshalb muss energisch bekräftigt werden, dass die Patentierbarkeit von Software als solche verhindert werden muss. Es ist wichtig, an diesen Grundsatz zu erinnern, um zu einer Richtlinie zu gelangen, die einen goldenen Mittelweg zwischen einer zügellosen Patenterteilung, die Innovation und Wettbewerb zu lähmen droht, und der Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes für denjenigen darstellt, der mit seiner Erfindung einen wirklichen Mehrwert auf dem Markt erzielen kann.
Außerdem fordern wir, dass die Anforderungen an die Patentierbarkeit so gewissenhaft wie möglich geprüft und dabei die Neuartigkeit, die Originalität und die gewerbliche Anwendbarkeit berücksichtigt werden. Nur so kann eine übermäßige Ausweitung der ausschließlichen Rechte zum Nachteil der kleinen und mittleren Unternehmen und somit eine Zunahme der Patentstreitigkeiten, wie sie seit nunmehr 15 Jahren in den USA zu verzeichnen ist, verhindert werden.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass wir die Idee von der Einrichtung eines Fonds zur finanziellen, technischen und administrativen Unterstützung von auf die Patentfähigkeit abzielenden KMU begrüßen. Insbesondere halten wir es für erforderlich, ein entsprechendes europäisches Patentsystem zu schaffen, das darauf ausgerichtet ist, den gleichberechtigten Zugang für die kleinen und mittleren Unternehmen zu gewährleisten.
Luca Romagnoli (NI).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Binnen weniger Jahre hat es der stetige Ideenfortschritt im Sektor der Informationstechnologien ermöglicht, die Gräben in Technologie und Information zu verringern.
Durch die Patentierbarkeit von Software wird die freie Erfindung – die bisher auch ohne große finanzielle Mittel möglich war – erstickt, um ein Monopol auf die Verwendung allgemeiner Techniken zu schützen. Das ist das Ergebnis eines kommerziellen Absolutismus und politisch äußerst gefährlich.
Es handelt sich um eine gravierende Beschneidung der Freiheit der Gedanken und deren Neuauslegung, die lediglich dazu dient, die Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungen als Geiseln der Microsoft-Lobby und der wenigen außereuropäischen Multis zu behalten.
Patente sind eine Gefahr für die Entwicklung von quelloffener Software und ein Nachteil für alle italienischen und europäischen Informations- und Kommunikationsunternehmen – wobei es sich vor allem um kleine und mittlere oder sogar um Kleinstunternehmen handelt –, und sie sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schädlich für die Diversifizierung der Computersysteme der Verwaltungen.
Um der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, des Rechts auf Kultur- und Wissensverbreitung sowie des Schutzes der individuellen Grundrechte willen müssen wir Europa vor der Patentierbarkeit von Software bewahren und die auf ihre Einführung abzielende europäische Richtlinie verhindern, indem wir die von den Herren Buzek, Rocard und Duff eingereichten Änderungsanträge annehmen.
Giuseppe Gargani (PPE-DE).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Rechtsausschusses fühle ich mich besonders verpflichtet, Herrn Rocard, Frau Kauppi und Herrn Lehne zu ihrer Arbeit zu beglückwünschen, aber auch all jene, die sich in diese äußerst schwierigen Verhandlungen eingebracht haben.
Ich muss sagen, dass der Rechtsausschuss einen akzeptablen Ausgleich gefunden hat, der den kulturellen Weichenstellungen und der Debatte, die bisher in diesem und in anderen Gremien stattgefunden hat, gerecht wird. Selbstverständlich muss ich diesen Ausgleich verteidigen, weil er ein Ergebnis ist, das vom Parlament erzielt wurde.
Ebenso wie alle anderen, die sich dieser Materie verschrieben haben, halte auch ich eine Richtlinie zur Harmonisierung im Bereich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen für zweckmäßig, wenn ihr Ziel darin besteht, die aus der unterschiedlichen Auslegungspraxis der Patentämter der Mitgliedstaaten resultierenden Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen und den Anwendungsbereich eines solchen Schutzes genau festzulegen.
Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass die Annahme der Richtlinie über die Patentierbarkeit dem technologischen Innovationsprozess nur dann einen Impuls verleihen kann, wenn zwei grundlegende Fragen gelöst werden. Erstens muss die Unklarheit in Bezug auf den Begriff des „technischen Beitrags“ beseitigt werden, weil sie die Wirksamkeit der Richtlinie als Instrument zur Harmonisierung der Verfahren der Patenterteilung zunichte machen würde. Zweitens muss eine klare und wirksame Bestimmung zur Frage der Interoperabilität angenommen werden, die die Entwicklung standardisierter Lösungen im IKT-Bereich verhindert.
Das Harmonisierungsziel kann nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen erreicht werden, auf denen das bestehende Patentsystem beruht, das sich im Laufe der Jahre als ein geeignetes Instrument und wirksamer Anreiz für die Industrie erwiesen hat, und zwar sowohl für die kleinen als auch für die großen Unternehmen. Man denke nur an die immer häufigere Angleichung zwischen Informationstechnologie und Telekommunikation, die das Anbieten und die Nutzung integrierter Softwarepakete und computerimplementierter Dienste durch die Unternehmen ermöglicht. Um eine entsprechende Entwicklung dieser neuen Pakete zu gestatten, muss die Möglichkeit sichergestellt werden, den Urheberrechtsschutz mit dem Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen zu kombinieren, ohne dass die Software patentierbar ist.
Besonders in diesen schwierigen Zeiten muss Europa das Problem der Wettbewerbsfähigkeit angehen. Das Patent muss der europäischen Wirtschaft und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern von Nutzen sein. Eine unklare Richtlinie würde den außereuropäischen Unternehmen zum Vorteil gereichen, und wir würden unserer Aufgabe und unserer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie, mit dem viel diskutierten neuen Gesellschaftsprojekt und der Entwicklung nicht gerecht werden.
Wie ich bereits sagte, hat die Kommission eine wertvolle Arbeit geleistet, weil sie fähig war, über den Gemeinsamen Standpunkt hinauszugehen. Dem Parlament fällt nun die Aufgabe zu, den Text zu vervollkommnen und die Unklarheiten zu beheben. Geschieht dies nicht, wird die Kommission für einen nicht sektorbezogenen, quasi unmöglich auszuarbeitenden Vorschlag verantwortlich sein, anstatt für einen komplexen Gesamtvorschlag zur Patentierung, der auch die kleinen und mittleren Unternehmen zufrieden zu stellen vermag.
Dies möchte ich sowohl dem Parlament als auch der Kommission nahe legen.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident! Mein Vorredner, Herr Gargani, äußerte seine Besorgnis über die Ausgewogenheit des Standpunkts, den wir zu diesem Richtlinienentwurf einnehmen. Ich glaube, der Berichterstatter, Herr Rocard, und Frau Berger haben in ihrem Änderungsantrag 53 deutlich gemacht, welches die Ziele dieser Ausgewogenheit sein müssen, indem sie sagen, dass „die Bedingungen für die Erteilung von Patenten und die Modalitäten ihrer Durchsetzung sorgfältig gestaltet werden müssen. Insbesondere müssen unvermeidbare Begleiterscheinungen des Patentsystems, wie die Beschränkung der schöpferischen Freiheit, der Benutzerrechte oder die Rechtsunsicherheit und die gegen die Wettbewerbsfähigkeit gerichteten Wirkungen, in vernünftigen Grenzen gehalten werden.“
Die von Herrn Rocard und Frau Berger eingebrachten Änderungsanträge richten sich auf die Beibehaltung dieser Ausgewogenheit, vor allem in Bezug auf die computerimplementierten Erfindungen: Wir sprechen hier nicht über Computererfindungen. Die Computererfindungen – die Computerprogramme – werden bereits durch eine Richtlinie der Gemeinschaft aus dem Jahre 1991 geschützt, in der die geistigen Eigentumsrechte oder, wenn Sie so wollen, die Urheberrechte festgelegt wurden. Und diese Richtlinie ist in Kraft.
Wir reden hier über etwas völlig Anderes: Erfindungen, die von Computern angewendet werden oder die, wie es in einigen Änderungsanträgen heißt, computergestützt sind, das bedeutet, von Geräten, die Computerprogramme verwenden. Wir müssen sehr vorsichtig sein, um diese beiden Dinge nicht zu verwechseln und dadurch die Ausübung oder Entwicklung der schöpferischen Tätigkeit per Computer zu verhindern.
Besonders der von Herrn Rocard und Frau Berger eingereichte, auf die Beibehaltung des Rechts auf die Interoperabilität der Computerprogramme gerichtete Änderungsantrag 50 ist sehr wichtig. Die Tatsache, dass ein Patent zu einem bestimmten Aspekt eines Computerprogramms existieren kann, darf nicht die schöpferische Freiheit oder die Verwendung von Computerprogrammen für die weitere Entwicklung verhindern. Diese im Änderungsantrag 50 verteidigte Interoperabilitätsklausel wird auch in einem etwas anders lautenden Text – dem Änderungsantrag 68 – von Frau Mann, Frau McCarthy und Frau Roth-Behrendt vertreten.
Schließlich müssen wir auf jeden Fall verhindern, dass die Entwicklung, das Experimentieren, die Herstellung, der Verkauf, die Lizenzgewährung und der Import von Programmen, die zur Sicherstellung der Interoperabilität eine patentierte Technik verwenden, als Patentverletzung angesehen werden. Kurz gesagt, die von Herrn Rocard und Frau Berger eingebrachten Änderungsanträge sind darauf gerichtet, die Möglichkeit der schöpferischen Tätigkeit auf diesem Gebiet zu erhalten und zu gewährleisten, dass, wo immer möglich, Projekte wie das in Spanien von der Junta de Extremadura implementierte LinEx-Projekt zum Nutzen schöpferischer Innovation innerhalb der Europäischen Union weiterentwickelt werden können.
VORSITZ: JACECK EMIL SARYUSZ-WOLSKI Vizepräsident
Vittorio Prodi (ALDE).–(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Patente sind ein wichtiges Element des technologischen Fortschritts. Allerdings muss auf die ursprüngliche Bedeutung des Paktes zwischen dem Erfinder und der Gesellschaft zurückgegangen werden, wonach der Erfinder das vorübergehende Monopol auf die Verwertung der Erfindung besitzt, während der Gesellschaft die aus der vollständigen Offenlegung des Patentinhalts resultierende Vermehrung des Wissens und somit die Basis für weiteren Fortschritt zugute kommt.
Meines Erachtens sollte man analysieren, wie bestimmte Patente eingereicht werden. Ich meine nämlich, eine zunehmende Tendenz zur Verschwommenheit der Patente festzustellen, just um möglichst umfassende Ansprüche zu behalten. Mir scheint, dass die Anwaltskanzleien die Oberhand gewonnen haben und dass der Verlierer in diesem Spiel die Gesellschaft im Ganzen ist. Das muss insbesondere in Bezug auf die Software hervorgehoben werden. Tatsächlich sind viele der erteilten Patente nichts anderes als eine vage Beschreibung eines logischen Prozesses.
Ich bin der Ansicht, dass der durch das Urheberrecht gewährte Schutz für Software ausreichend ist. Deshalb habe ich viele der von Herrn Rocard eingereichten Änderungsanträge unterstützt, und ich danke ihm an dieser Stelle für sein Engagement als Berichterstatter. In diesem Zusammenhang meine ich sogar, dass die Schutzdauer verkürzt werden könnte. Wenn jedoch der Erfinder einen stärkeren Schutz anstrebt, wie etwa den Patentschutz, wird er um eine vollständige Offenlegung der Erfindung nicht herum kommen und diese zur verbindlichen Grundlage der Ansprüche machen müssen. Das gilt auch, mehr im Allgemeinen, um die mögliche Rechtsunsicherheit einzuschränken.
Unter diesem Gesichtspunkt muss dass Parlament nach meinem Dafürhalten eine entscheidendere Rolle zur Stärkung der Union spielen, auch durch die Festlegung eines Gemeinsamen Standpunktes gegenüber dem Europäischen Patentamt.
Ich persönlich befürworte eine Reform zur Vereinfachung der Verfahren, auch in Verbindung mit der Verwendung einer einzigen Sprache, d. h. des Englischen, und durch Regeln, die es auch den kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, dieses wichtige Instrument zu nutzen.
Rebecca Harms (Verts/ALE).– Herr Präsident! Ich muss Ihnen sagen, dass die ganze Diskussion um Software-Patente in diesem Haus zu einem großen Teil im Widerspruch zu dem steht, was sonst mantraartig aus den europäischen Institutionen auf dem Kontinent verbreitet wird, besonders auch durch die Initiativen der Kommission und des Rates, nämlich, dass wir alles tun wollen, um vitale Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu schützen.
In Europa konnte sich die Software-Branche gestützt auf Regelungen – vollkommen ausreichende Regelungen zum Urheberrecht, zum Reverse Engineering und in bestimmten Bereichen auch zurückgreifend auf Patente – sehr gut und erfolgreich entwickeln. Warum brauchen wir diese neuen Regelungen überhaupt? Es wird so viel über Überregulierung diskutiert. Wenn Sie tatsächlich bei den Software-Patenten das tun, was derzeit erörtert wird, dann nützen Sie nur zwei, drei großen Unternehmen, hauptsächlich Microsoft und SAP, also einem amerikanischen und einem großen deutschen Unternehmen, vielleicht auch noch Siemens und solchen Kategorien von Unternehmen. Aber Sie schaden den vitalen Interessen von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in den letzten Jahren sehr erfolgreich waren.
Was hier als Software-Patentregulierung diskutiert wird, könnte eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sein, und zwar für Juristen. Anwälte werden viel zu tun haben, wenn wir das nicht zurückweisen, was heute von uns verlangt wird.
Vittorio Agnoletto (GUE/NGL).–(IT) Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ungeachtet der offiziellen Erklärungen wurde in Artikel 2 eine Änderung eingefügt, um zu erreichen, dass der Patentschutz auch die in einem Computer enthaltene Software umfasst.
Das öffnet die Tür zur Patentierbarkeit von Software. Das ist so, als wäre es eines Tages möglich, Tonleitern, Noten und Akkorde zu patentieren. Es ist das Gleiche, als würde die Fünftonleiter patentiert, wodurch plötzlich ein Großteil der Bluesmusik dieses Patent verletzen würde und alle Komponisten Gebühren an denjenigen zahlen müssten, der es angemeldet hat.
Es wurden schon Patente für Ideen eingereicht, die nicht neu sind, wie für den Mausklick zur Durchführung eines Befehls oder den Ungleichheitsoperator in quelloffener Software, sowie für andere banale Ideen, die heute praktisch in jedem im Verkehr befindlichen Softwarepaket zur Anwendung kommen.
Würde die Interoperabilität durch Patente für Computerprogramme behindert und der Verbraucher dazu gedrängt, immer und ausschließlich Erzeugnisse desselben Herstellers zu erwerben und zu verwenden, hätte dies außerdem vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Auswirkungen. Kein Unternehmen darf durch patentierte Software eine Monopolstellung erlangen. Einer kleinen Firma würden enorme Kosten entstehen, zum einen, um keine Patentverletzung zu begehen, und zum anderen, um ihre eigenen Erzeugnisse vor Gericht zu verteidigen. Der Wettbewerb würde somit nicht mehr allein auf dem Markt, sondern auch vor Gericht erfolgen.
Denken wir nur an all die Forschungsinstitute an Hochschulen und Krankenhäusern, die heute dank des Fehlens dieser Richtlinie Forschungen durchführen und dabei an der Software sparen, weil sie von den Instituten selbst erfundene und somit kostenlose Programme oder alternative Software verwenden, die wesentlich billiger ist als Microsoft-Produkte. Ohne Softwarepatente könnte Europa die Kosten niedrig halten, die Innovation anstoßen, die Sicherheit verbessern und Arbeitsplätze schaffen.
Der Schlagzeile der Harvard Business Review „Patente sind intelligente Bomben“ würde ich hinzufügen „gegen die Möglichkeit einer zukünftigen Interaktion zwischen unterschiedlichen Kulturen und Welten“.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Die Programmierung von Software ist für meine Wähler in Irland von herausragender Bedeutung. Und zwar so sehr, dass ich förmlich säckeweise Post erhalten habe, in der ich gebeten werde, in der einen oder anderen Weise zu stimmen. Es ist beileibe nicht einfach, die Nuancen und Auswirkungen unserer Entscheidung zu begreifen. Worüber wir heute sprechen, ist – um es einfach auszudrücken – das Eigentum an Ideen. In der Software sind die großen Ideen von gestern die Bausteine für die großen Ideen von morgen. Diese Ideen können von allen genutzt werden, um die Wissenschaft voranzubringen und den Fortschritt zu beschleunigen.
Das Schöne an der Softwarebranche ist unter anderem, dass ein einzelner Programmierer sich hinsetzen und ein interessantes Programm schreiben kann. Das kann er anderen geben, entweder gegen eine Gebühr, oder er stellt es als Open Source frei zur Verfügung, damit jeder es nutzen und erweitern kann. Von der Sache her ist dies ganz unkompliziert, und Millionen anderer tun genau das Gleiche wie er. Dadurch sind Innovationen bis heute beschleunigt worden, und sie haben die Informationsgesellschaft und den heutigen Stand der Technik vorangetrieben.
Wie viel Innovation wird es Ihrer Meinung nach geben, wenn dieser einzelne Programmierer ein ganzes Team von Patentanwälten beschäftigen muss? Wenn wir hier morgen beschließen, dass Software patentiert werden darf, dann könnten Programmierer in ganz Europa möglicherweise zu Gesetzesbrechern werden, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein, bis es zu spät ist. Wenn wir Patente zulassen, wie viel von der Kreativität und Freiheit des Denkens wird erstickt durch die Furcht vor Verletzung eines der Hunderttausende von Patenten, die es dann geben wird? Durch die Registrierung oder den Erwerb von Patenten werden die eigentlichen Werkzeuge kontrolliert, die der Programmierer einsetzen muss, um als solcher existieren zu können. Ich ersuche die Abgeordneten dringend, keinen Änderungsantrag zu unterstützen, der der Patentierbarkeit freie Bahn verschafft. Das wird uns in die bestmögliche Verhandlungsposition beim Rat versetzen.
Marcin Libicki (UEN).– (PL)Herr Präsident! Genauso wie ein Arzt seinem Patienten keinen Schaden zufügen sollte, darf dieses Parlament auch seinen Wählern nicht schaden. Unser Hauptanliegen sollte darin bestehen, die Freiheit, insbesondere die Wirtschaftsfreiheit, zu gewährleisten.
Dies wirft die Frage auf, ob in diesem Bereich überhaupt irgendwelche Bestimmungen erforderlich sind. Müssen wir angesichts der beispiellosen Entwicklungen auf dem Softwaremarkt in den vergangenen zehn Jahren jetzt wirklich ausführliche Vorschriften zu seiner Regulierung einführen? Es läuft doch alles ganz gut, weshalb sollten wir uns da jetzt also einmischen? Die erzielten wirtschaftlichen Erfolge sind nicht von der Hand zu weisen, und jegliche neue Bestimmungen, die wir jetzt verabschieden, würden künftigen Erfolgen nur im Wege stehen.
Wettbewerb ist unerlässlich, denn er stellt die „Hefe“ oder besser gesagt die Triebkraft des wirtschaftlichen Erfolgs dar. Es stimmt zwar einerseits, dass große Unternehmen bessere Möglichkeiten haben, neue Forschung zu betreiben als kleinere Unternehmen. Andererseits ist es aber auch so, dass große Unternehmen, sobald sie eine Monopolstellung innehaben, oft der Lethargie und der Stagnation zum Opfer fallen. Monopole sind dem wirtschaftlichen Erfolg nie förderlich, ganz gleich, ob es sich um staatliche Einrichtungen oder Großunternehmen handelt. Wenn wir über diesen Bericht abstimmen und vor allem wenn wir über die Änderungsanträge zu diesem Bericht abstimmen, müssen wir darauf achten, dass wir den großen Unternehmen nicht zu einer Monopolstellung verhelfen, denn das hätte überaus schädliche Auswirkungen.
Wir müssen insbesondere daran denken, dass wir den kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Streben nach wirtschaftlichem Erfolg keinen Schaden zufügen. Vor allem aber sollten wir nicht den einfachen Nutzer von Computerprogrammen schädigen, denn dies würde ja in niemandes Interesse liegen.
Wir sind für den Schutz von Freiheit und wirtschaftlichem Erfolg und nicht für Bevormundung und Lethargie.
Sergej Kozlík (NI). – (SK) Es kommt nur eine Richtlinie in Betracht, in der eindeutig die notwendigen Kriterien zur Unterscheidung patentierbarer computerimplementierter Erfindungen von nichtpatentierbaren Erfindungen geschaffen werden, was einen wirksamen Schutz solcher Erfindungen in den Mitgliedstaaten der EU bietet. Die Richtlinie sollte Versuche zur Patentierung nichtpatentierbarer Gegenstände, wie beispielsweise triviale nichttechnische Verfahren oder Handelsmethoden, sowie die Patentierung reiner Software ausschließen.
Der wesentliche Punkt findet sich in den Änderungsanträgen, in denen der Ausdruck computerimplementierte Erfindung durch den Ausdruck computergesteuerte Erfindung oder computergestützte Erfindung ersetzt werden soll, in denen das Konzept des technischen Beitrags bestimmt wird und in denen, genauer gesagt, auch die Begriffe definiert werden, die zur Beurteilung des technischen Charakters der Erfindung ausschlaggebend sind. Ferner wird darin klar festlegt, dass die Rechte für reine Software oder sogar für Medien nicht unzulässig sind. Ansonsten werden wir den Verordnungsentwurf nicht unterstützen können.
Hans-Peter Mayer (PPE-DE).– Herr Präsident! Man sagt, wir reden über eines der umstrittensten Gesetze. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn die Hälfte dafür und die Hälfte dagegen wäre. Hier verhält es sich aber ganz anders, hier ist eine große Mehrheit des Parlaments für das Ziel des Gesetzes, nämlich den klaren Grundsatz: Reine Software ist nicht patentfähig.
Es bleibt beim Schutz der Software über das Urheberrecht. Selbst dort werden natürlich nicht einzelne Zeilen geschützt, sondern das Werk insgesamt, wie in einem Buch nicht einzelne Sätze geschützt werden, sondern das Buch insgesamt. Was wir aber natürlich in unserer Wirtschaft brauchen, sind Patente. Patente sind ein Anzeichen, ein Indikator wissensbasierter Wirtschaft. Es geht dabei um technische Entwicklungen, Erfindungen mit zusätzlichen Anforderungen wie Neuheit und Ähnliches, auch wenn sie computergestützt, computerimplementiert oder computergesteuert sind.
Warum brauchen wir dieses Gesetz? Wir brauchen es, um nicht Verhältnisse wie in den USA zu bekommen. Wir wissen doch, dass wir schon über 30 000 Patente auf Software haben, und wir wollen das für die Zukunft verhindern. Deswegen brauchen wir das Gesetz. Wir sichern uns ja mit Recht ab, über ein Monitoring durch die Kommission. Die Kommission muss uns in drei Jahren berichten. Gibt es tatsächlich noch Hintertürchen, auch wenn wir versucht haben, sie mit den letzten Kompromissen zu schließen? Und wenn es noch solche Hintertürchen gibt, dann muss uns die Kommission darüber berichten, ebenso wie über die Open-Source-Bewegung, damit wir uns in drei Jahren damit beschäftigen können und eventuelle Hintertürchen noch schließen können.
Die Sache ist also jetzt noch nicht abgeschlossen, nicht nur, weil wir noch mit dem Rat eine Einigung erzielen müssen, sondern auch, weil wir weiterhin die Anwendung unseres Gesetzes beobachten und uns weitere Schritte in drei Jahren aufgrund der Anwendung des Gesetzes vorbehalten.
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Wir stehen vor der Gelegenheit, der Welt mit einem gutem Patentrecht voranzugehen, aber sind wir dieser Aufgabe gewachsen? Der Rechtsrahmen ist eindeutig: Laut Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens ist Software als solche nicht patentierbar. Jeder von uns vertritt die Auffassung, dass wir der Patentierbarkeit klare Grenzen aufzeigen müssen. Wir können uns einfach nicht darüber einigen, wie man das am besten tun könnte.
Wir müssen das Recht straffen und sicherstellen, dass die Patentierung von Software oder Geschäftsmethoden in der Prüfpraxis nicht zugelassen wird. Allerdings sollten wir nicht vergessen, dass nur durch unseren Erfindungsreichtum sowie Freiheit für Innovationen im Bereich Software und abhängige Technologien Europa geholfen werden kann, sein Ziel zu erreichen, bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum zu werden.
Zu einem Zeitpunkt, da unsere traditionellen Branchen nach China und den Fernen Osten abwandern, müssen wir uns auf unsere Erfindungsgabe verlassen, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Einnahmen aus den Patenten und Lizenzen, die wir an unsere globalen Wettbewerber vergeben, sichern uns eine Investitionsrendite, wodurch wir Arbeitsplätze schaffen und Wachstum erzeugen können.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Erfindungen machen, behaupten, dass sie ohne Patentschutz nicht in der Lage wären, mit der Großindustrie zu verhandeln und sich vor Großunternehmen zu schützen, die ihnen ihre Erfindungen wegnehmen. Sie brauchen einen Patentschutz, der bezahlbar und gegen Branchenriesen durchsetzbar ist. Doch müssen wir auch sicherstellen, dass kleine Softwareunternehmer nicht mit einem Minenfeld von Trivialpatenten konfrontiert werden. Sie müssen in der Lage sein, Innovationen zu tätigen, Programmzeilen zu schreiben und zu entwickeln sowie Softwareprozesse zu erstellen, ohne das Patentrecht zu verletzen oder zu brechen.
Es liegen mehrere Änderungsanträge vor, mit denen sich dieses Problem lösen ließe, sodass wir ein ausgewogenes, arbeitsfähiges EU-Recht hätten, das keine Patentierung durch Schlupflöcher zulässt, sondern in einem zunehmend halsabschneiderischen globalen Klima sicherstellt, dass Europas innovativste Unternehmen Zugang zu Patenten haben und der US-Vorherrschaft in diesem Bereich die Stirn bieten können.
Herr Crowley sagte, dass wir uns in der absurden Situation wiederfinden könnten, Lizenzgebühren an US-amerikanische und japanische Unternehmen für Patente und Innovationen entrichten zu müssen, die von uns stammen. Übrigens können Sie dieser Liste noch Indien hinzufügen. In seinem neuen Patentgesetz von 2005 lässt Indien nunmehr die Patentierbarkeit von eingebetteten Systemen zu. Wollen wir ernsthaft behaupten, dass wir hier in Europa unsere Innovationsfähigkeit weniger schätzen als in jenen Ländern, in denen Innovationen und Erfindungen eine jüngere Geschichte haben?
Andrew Duff (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Das Parlament steht vor der großen strategischen Herausforderung, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem der Ausbreitung der Patentierbarkeit von Software ein Ende gesetzt werden kann. Taktisch gesehen müssen wir morgen zuerst die grob gezimmerten Vorschläge ablehnen, um die zweite Lesung zu verhindern. Es muss uns gelingen, durch kontinuierliche Bemühungen den Gemeinsamen Standpunkt zu verändern. Über das Schlichtungsverfahren wird ein erstklassiger Rechtsakt zustande kommen. Sollten wir zu überhaupt keiner rechtlichen Regelung gelangen, dann wäre die Branche der Gnade des Europäischen Patentamtes, der Gerichte und der WTO-Panels ausgesetzt, was uns – so befürchte ich – hohe Kosten, legalistische Denkmuster und allgemeine Verwirrung bescheren würde.
Paul van Buitenen (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Die Art und Weise, wie der Vorschlag für Softwarepatente zustande gekommen ist, halte ich für skandalös. Großunternehmen wie Microsoft sehen in Softwarepatenten ein Mittel zur Erzielung von Gewinnen und hatten bei der Erarbeitung des Kommissionsvorschlags über die Business Software Alliance ihre Hand im Spiel – dies wurde zufällig entdeckt, weil man aus Versehen den Namen des Verfassers nicht aus dem Dokument entfernt hatte. Die Kommissionsvorlage trägt den Stempel der Inzestkultur zwischen der Leitung von Patentämtern, den Patentanwälten großer Unternehmen und den Patentverwaltern der Kommission. Trotz der vom Parlament im Jahr 2003 vorgenommenen Korrekturen gelang es dem Ministerrat, den Vorschlag mittels zweifelhafter Abstimmungsverfahren wieder auf den Tisch zu bringen. Eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gab es nicht, und Anträge mehrerer Länder zur Wiederaufnahme von Verhandlungen wurden rasch abgelehnt.
Selbst in den Niederlanden ist die Diskussion über die Softwarepatente dubios. Während das Parlament von der Regierung falsch informiert wurde, führten die niederländischen Beamten ihre Arbeit an dem Vorschlag in den EU-Ausschüssen fort. Der niederländische Minister setzte sich bei der Beschlussfassung im Ministerrat über das Parlament hinweg. Daher unterstütze ich die Änderungsanträge zur Ablehnung dieses Vorschlags. Nach meinem Dafürhalten macht sich dieses Haus lächerlich, wenn es toleriert, wie diese Gesetzesvorlage zustande gekommen ist.
Erik Meijer (GUE/NGL). – (NL) Herr Präsident! 1991 war Microsoft ein kleines Unternehmen, das gegen die größeren ankämpfen musste. Damals erklärte uns Bill Gates, die Industrie würde zum Erliegen kommen, wenn unser gesamtes altes Wissen Gegenstand von Patenten wäre und eine Hand voll Mammutunternehmen von den Neulingen unbegrenzte Zahlungen verlangen könnte. Jetzt, da sein Unternehmen zu den Giganten gehört, erzählen seine Lobbyisten etwas ganz anderes.
Die Kampagne gegen Softwarepatente wird seit langem geführt. Die Gegner besitzen Durchhaltevermögen und haben stichhaltige Argumente. Ich gehe mit der Foundation for a Free Information Infrastructure konform, die geltend macht, Softwarepatente gefährdeten die Freiheit der Softwareentwicklung und Softwarepatente seien der Innovation abträglich, da sie die Monopolbildung fördern und die Preise in die Höhe treiben. Davon wiederum sind Softwareunternehmen, Internetgeschäfte, Schulen und Verbraucher betroffen. Wollen wir eine Situation schaffen, in der Computer in den Händen eines einzigen oder einiger weniger Softwareanbieter sind?
Morgen brauchen wir mindestens 367 Stimmen, um den Ratstext zu ändern oder abzulehnen. Ich appelliere an alle Gegner von Softwarepatenten, massive Präsenz zu zeigen. Dann entscheiden wir uns für Open Source und Kreativität, anstelle von Machtkonzentration und Monopolisierung.
Hans-Peter Martin (NI).– Herr Präsident! Ich möchte mich heute einmal an die wenden, die nicht hier sind. Nicht gleich an die 450 Millionen Europäerinnen und Europäer, sondern die, die draußen vor der Tür stehen. Und die, die uns hier mit E-Mails, mit Faxen, mit Telefonaten lästig waren. Ich finde das wunderbar! Heute und morgen erleben wir wichtige Tage im Hinblick auf die Demokratie der Zukunft in Europa. Betroffene kümmern sich um ihre Anliegen. Wir haben es doch selbst erlebt: Die vielen Argumente, die hier vorgetragen werden, sind doch oft viel gescheiter, viel detaillierter, viel präziser als das, was wir uns in der Flut der Dinge, die wir zu entscheiden haben, selbst erarbeiten können.
Fünfeinhalbtausend namentliche Änderungsanträge, 50 000 zusätzliche Abstimmungen in fünf Jahren, da kann doch keiner von uns behaupten, dass er sich wirklich noch auskennt. Was wir da geliefert bekamen, war gut. Es hat mich überzeugt. Ich bin überzeugt davon, dass wir der Demokratie, den Klein- und Mittelbetrieben, jawohl, auch dem wirtschaftlichen Wohlstand einen Wohlgefallen erweisen, wenn wir gegen diese Softwarepatente stimmen. Und ich möchte die draußen mit ihren Trillerpfeifen und T-Shirts ermutigen: Bleibt dran, veröffentlicht die Abstimmungsergebnisse, zeigt bei jedem, wie er wirklich abgestimmt hat! Dann sieht man, ob die Mitglieder Parteibeschlüssen, Lobbyisten oder ihrem eigenen Gewissen gefolgt sind.
Marianne Thyssen (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Hartnäckig hält sich die Behauptung, der Vorschlag, den wir heute erörtern, träfe und benachteilige vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen, jedoch profitieren hauptsächlich die KMU von mehr Rechtssicherheit und einer einheitlichen Anwendung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt. Ich habe immer geglaubt und bin nach wie vor davon überzeugt, dass die KMU weniger ein spezielles Problem mit dieser Vorlage als vielmehr ein generelles Problem mit dem Patentsystem an sich haben, sowohl was den Zugang als auch was die Rechtfertigung betrifft.
In der ersten Lesung haben wir über einen Änderungsantrag abgestimmt, in dem die Kommission aufgefordert wird, über die Auswirkungen computerimplementierter Erfindungen auf die KMU Bericht zu erstatten. Damals habe ich die Kommission ausdrücklich gebeten, noch einmal gründlich darüber nachzudenken, inwieweit die KMU, was Patente anbelangt, über einen europäischen Ansatz besser positioniert werden können.
Zu meiner Freude fanden sich im Bericht Rocard vier weitere Änderungsanträge, in denen die Aufmerksamkeit insbesondere auf diesen Bereich der Wirtschaft gelenkt wurde. Gleichwohl halten zahlreiche KMU dies für reine Lippenbekenntnisse, für bei weitem nicht ausreichend und für etwas, in das sie keinerlei Vertrauen mehr setzen. Sie wollen Fakten und Ergebnisse, und deshalb möchte ich verschiedene Dinge wissen.
Weshalb hat die Kommission, seitdem ihr diese Problematik und diese Bedenken bei den KMU bekannt sind – seit Anfang 2002, das ist nun drei Jahre her –, keine konkreten Maßnahmen zugunsten der KMU getroffen? Zweifellos gibt es eine Fülle von Material, an dem sie arbeiten kann, da in Europa bereits Zehntausende von computerimplementierten Erfindungen patentiert sind.
Zweitens, wird die Kommission nunmehr etwas Konkretes für die KMU unternehmen, und was schwebt ihr vor? Ich möchte eine präzise Antwort. In meiner Frage kommen die Sorgen großer Gruppen von KMU zum Ausdruck, und Ihre Antwort, Herr Kommissar, wird für mein morgiges Abstimmungsverhalten mitentscheidend sein.
Adam Gierek (PSE).– (PL)Herr Präsident! Der Vorschlag der Kommission und des Rates für eine Richtlinie ist aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Der wichtigste Kritikpunkt besteht darin, dass in Artikel 4 zwar die Patentierbarkeit von Computerprogrammen verboten ist, doch gleich danach in Artikel 5 eben solchen Patenten Tür und Tor geöffnet wird, sofern sie – an dieser Stelle möchte ich zitieren – „einen programmierten Computer [oder] ein programmiertes Computernetz“ zum Gegenstand haben. Es stellt sich die Frage, worum es hier eigentlich geht. Meiner Meinung nach geht es um den riesigen Softwaremarkt in der Europäischen Union und die Errichtung eines Monopols über diesen Markt. Es geht um mindestens mehrere Dutzend Milliarden Euro. Eine unveränderte Richtlinie birgt folgende Risiken: erstens, dass der Softwaremarkt von großen Akteuren, die aus Drittstaaten stammen und über riesige Kapitalmengen verfügen, monopolisiert wird. Das ist angesichts des globalen Umfelds, in dem jeder mit jedem konkurriert, äußerst gefährlich für die EU.
Zweitens, dass viele kleine und mittelständische Computerfirmen, die auf dem europäischen Softwaremarkt tätig sind, in den Konkurs getrieben werden. Drittens, dass die Preise von denjenigen diktiert werden, die die Patente halten und somit das Monopol auf dem Dienstleistungsmarkt innehaben, wozu ich auch den Markt für Internetdienste zähle. Und viertens und letztens, dass die Demokratie in Europa einer großen Gefahr ausgesetzt wird, da das Internet als Medienform große Bedeutung erlangt hat.
In seiner Eigenschaft als Berichterstatter hat Herr Rocard große Anstrengungen unternommen, um diese komplexe Frage in den Griff zu bekommen. In seinen Vorschlägen setzt er sich für das „Open-Source-Prinzip“ ein, was sehr erfreulich ist, und verteidigt die Demokratie gegen die Diktatur der Monopole. In dieser Phase des Gesetzgebungsprozesses wird das Vermittlungsverfahren zur Anwendung kommen, das meiner Meinung nach die optimale Lösung hervorbringen wird.
Software kann – wie mathematische Theorien und bloße Denkprozesse – nicht patentiert werden. Es können jedoch Erfindungen patentiert werden, die mithilfe von Computern hergestellt werden, was auch schon gängige Praxis ist. Mit solchen Patenten werden technische „unabhängige Ansprüche“, die sich auf materielle Systeme beziehen, und „abhängige Ansprüche“, die nur für ein bestimmtes Patent gelten und sich auf Computer und sämtliche Aspekte ihres Betriebs beziehen können, geltend gemacht. Für dieses Gebiet von Erfindungen, das beispielsweise für die Automobilindustrie, Hersteller von Haushaltsgeräten und Mobiltelefonen sowie für andere Industriezweige von großer Bedeutung ist, sollten allerdings Regelungen gefunden werden.
Mojca Drčar Murko (ALDE). – (SL) Im Patentrecht unterliegt eine Erfindung einem besonderen rechtlichen Schutz. Dabei wird nicht die materielle Umsetzung einer bestimmten Idee geschützt, sondern die Idee oder das Konzept an sich. Daher ist die Erfindung immer etwas Immaterielles. Dieser doppelte Charakter des Patentschutzes führt zu Schwierigkeiten bei den Auswirkungen des Patentrechts im wahren Leben, wenn er mit den Interessen und Rechten der Softwareentwickler konfrontiert wird. Das Problem besteht also darin, dass es einerseits Unternehmen gibt, die das Patentrecht zum Schutz ihrer Investitionen in Forschung und Entwicklung nutzen wollen, während es andererseits die Gesellschaft und die in ihr lebenden Individuen gibt, die danach streben, eine für alle verfügbare Auswahl an gemeinsamen geistigen Errungenschaften zu erhalten.
Als Gesetzgeber müssen wir beide Seiten berücksichtigen, diejenigen, die der Ansicht sind, dass die Trennlinie langsam in ein Gebiet eingreift, das traditionell unter dem Patentschutz stand, und diejenigen, die es ablehnen, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates die Möglichkeit der Patentierbarkeit von Software nicht vollkommen ausschließt. Die Mehrzahl der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen kommt einer ausgewogeneren Definition nahe und scheint mir daher ein nützlicher Zusatz zum Gemeinsamen Standpunkt und eine gute Basis für einen endgültigen Beschluss zu sein.
Ryszard Czarnecki (NI).– (PL) Herr Präsident! Heute ist ein wichtiger Tag für das Europäische Parlament, da wir endlich einmal beweisen können, dass dieses Parlament Millionen von Europäern wirklich vertritt. Denn wir können die Interessen von Millionen Computernutzern und Hunderttausenden kleinen und mittleren Unternehmen verteidigen und insofern effektive Arbeit leisten. Genau darum wurden wir auch in E-Mails, Briefen und Aufrufen ersucht.
Meiner Meinung nach ist sich die europäische Öffentlichkeit plötzlich bewusst geworden, dass ein Europa der Bürger auf das Europäische Parlament angewiesen ist. Wir sollten nicht als Fürsprecher oder Lobbyisten der Großunternehmen, sondern stattdessen als Fürsprecher der sozialen Basisbewegung fungieren, die gegen verfehlte Entscheidungen von EU-Institutionen kämpft. Diese Entscheidungen können allein von einer anderen europäischen Einrichtung korrigiert werden. Hier geht es nicht nur – und vor allem nicht zuallererst – um Patente für Computersoftware. Den wichtigsten Aspekt dieser Aussprache stellt vielmehr der öffentliche Druck dar, wodurch sich für das Parlament die große Chance auftut, nicht nur mit hehren Worten für die Belange der Bürger einzutreten, sondern auch wirklich etwas zu unternehmen. Wir sollten diese Gelegenheit beim Schopf ergreifen.
Erika Mann (PSE).– Herr Präsident, verehrter Kommissar, verehrte Kollegen! Ich mache im Gegensatz zu vielen Kollegen darauf aufmerksam, dass wir im Laufe der Verhandlungen insgesamt alle – oder auf jeden Fall die Mehrheit der Kollegen – übereingestimmt haben, dass wir in diesem Bereich der computerimplementierten Erfindungen eine Patentierung wollen, und dass die große Stärke unserer europäischen Industrie auch davon abhängig ist, dass wir so etwas haben. Die schizophrene Situation besteht darin, dass zur Zeit Unternehmen, die gerne in diesem Bereich patentieren wollen, das ja auch können und dass der Vorschlag der Kommission eigentlich nur dafür plädiert hat, dass wir europaweit ein Mehr an Harmonisierung bekommen.
Das Zweite, was wir vermeiden wollten, – ich denke, auch da stimmen alle Kolleginnen und Kollegen überein –, ist, im Bereich der Patentierung den amerikanischen Weg einzuschlagen, wo dann z. B. möglich würde, dass softwaretosoftware patentiert werden kann. Was wir wollen, ist – um es mal ganz simpel in der Computersprache zu sagen –, softwaretohardware.
Das große Problem, das wir jetzt haben, besteht darin, die Sprache wirklich sauber zu bekommen. Daher möchte ich angesichts der morgen bevorstehenden Abstimmung die Kommission nochmals fragen, wie das gemacht werden kann, denn wir haben hier ja sehr viele Vorschläge vorliegen. Es geht im Wesentlichen um die Änderungsanträge, die im Bereich Interoperabilität eingereicht worden sind. Wir haben den Vorschlag des Kollegen Rocard und der anderen Kollegen, die ihre Anträge eingereicht haben. Wir haben den Vorschlag von Piia-Noora Kauppi und auch meinen Vorschlag vorliegen. Ich frage die Kommission, wie sie zu diesen verschiedenen Vorschlägen steht, ganz besonders im Bereich der Zwangslizenzen oder des limitierten Ausschlusses, wenn es um reines software to software geht. Herr Kommissar, vielleicht äußern Sie sich noch einmal dazu?
Marco Pannella (ALDE).–(IT) Herr Präsident,meine Damen und Herren! Seit der vergangenen Wahlperiode haben wir uns als Abgeordnete der italienischen Radikalen, insbesondere zusammen mit Herrn Cappato, mit diesem Thema befasst, und wir haben den Standpunkt des Parlaments sehr deutlich gemacht, der aber nicht akzeptiert wurde.
Heute nun erörtern wir ihn erneut, und von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken unseres Parlaments hören wir in diesem Rahmen Redebeiträge zur Verteidigung des Marktes, was ich als Mitglied der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa besonders begrüße. Dieser Markt wird durch das unüberschaubare Heer der Bürokraten bedroht und beeinträchtigt, die als Stützen der großen Monopole und Oligopole bereit sind, mit der Sprache der bürokratischen Rechtsgewalt die Ausübung der erfinderischen Freiheit und der Marktfreiheit zu verhindern.
Werden morgen die Änderungsanträge, die sowohl Herr Rocard als auch ich selbst zusammen mit 50 weiteren Kolleginnen und Kollegen, darunter Emma Bonino, eingereicht haben, angenommen, dann haben wir meiner Meinung nach eine Strategie und eine Chance. Sollte das Gegenteil eintreffen, stimme ich Herrn Duff zu, wenn er sagt, dass im Vermittlungsverfahren nicht mehr nur die fehlenden Ja-Stimmen Spaniens, Österreichs, Belgiens und Italiens zu der Richtlinie abgerechnet werden dürfen, wie im Mai 2004. Ich bin nämlich sicher, dass es uns gelingen wird, die Positionen der Kommission und des Rates in eine liberale und Recht und Gesetz folgende Richtung umzulenken.
Joachim Wuermeling (PPE-DE).– Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft ist in diesem Raum der Wert von Innovationen, die Wichtigkeit der Wissensgesellschaft beschworen worden. Es ist gesagt worden, der Geist sei unser Trumpf, der Trumpf Europas in der Globalisierung.
Aber genauso wichtig wie die Entfaltung dieses Geistes ist natürlich, dass unsere Ideen nicht von anderen geklaut werden. Stellen Sie sich einen Erfinder vor, der während zweier Jahre Millionen von Euro in eine Erfindung investiert hat, und drei Monate später macht jemand diese Erfindung nach, bringt sie auf den Markt und bringt den Erfinder um den Lohn seiner Anstrengung. Patente sind der Schutz des Schwächeren, der Schutz des Erfinders gegen denjenigen, der die Marktmacht hat. Das Patent entscheidet den Streit zwischen der Macht des Geistes und der Macht des Marktes zugunsten der Macht des Geistes, und zwar unabhängig davon, ob es ein großes oder ein kleines Unternehmen ist.
Ich bin mit dem Verlauf dieser Debatte in den letzten Wochen sehr unzufrieden. Es ist eine aufgeheizte Atmosphäre entstanden, eine Lobbyfehde ohne Beispiel, und wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, dass wir, obwohl wir uns in der zweiten Lesung befinden, im Grunde über eine Vielfalt von Formulierungen entscheiden müssen, dass wir eine Vielfalt von Positionen vorfinden, deren Auswirkungen wir in dieser Phase nur begrenzt abschätzen können. Der Rechtsausschuss hat vierzig Änderungsanträge zu nicht einmal zehn Artikeln gemacht. Weitere Dutzende von Änderungsanträgen liegen uns vor, deren Folgen wir kaum absehen können.
Ich habe langsam den Eindruck, dass dieses Dossier noch nicht richtig entscheidungsreif ist, und wir sollten uns tatsächlich überlegen, ob wir nicht das Gesetzgebungsverfahren erst einmal dadurch aussetzen, dass wir den Gemeinsamen Standpunkt ablehnen. Das wäre womöglich die verantwortlichste Entscheidung, die wir in einer solchen Phase treffen können.
Edit Herczog (PSE). – (HU) Ich habe die Aussprache über den Entwurf der CII-Richtlinie mit großem Interesse verfolgt, zum einen wegen ihrer Bedeutung (meiner Überzeugung nach ist dies eine der wichtigsten Entwürfe, die diesem Haus vorliegen), aber auch weil ich es in meiner gesamten Laufbahn als Abgeordnete eines nationalen Parlaments oder des Europäischen Parlaments noch nie erlebt habe, dass ein Gesetzesentwurf von so vielen missverstanden und fehlinterpretiert wurde. Zu dieser Richtlinie haben wir bereits so viel gehört – über Microsoft, über Linux, über die Interessen der multinationalen Unternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, über legale Software, „Open source“ und Urheberrecht –, dass wir den Blick für das wirklich Wesentliche, dafür, worum es eigentlich geht, verloren haben. Es geht um Lissabon. Das Entscheidende ist die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft. Wichtig ist, dass wir in der Lage sein müssen, unser geschaffenes Wissen zu schützen. Und das grundlegende Marktmittel zum Schutz von Wissen sind Patente.
Es ist eine Schande für Europa, dass das gemeinsame Europäische Patent nicht zustande kommen konnte, obwohl es unerlässlich ist, damit Wissen und Innovation zu Investitionen und Gewinnen führen. Jetzt haben wir die Chance, auf dem Gebiet der Patentgesetzgebung Fortschritte zu erzielen und etwas zu unternehmen, damit der Schutz von Wissen neu interpretiert wird, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Es wäre naiv anzunehmen, dass diese Richtlinie ein vollkommen neues Konzept darstellt, das qualitativ etwas bietet, was vorherige Rechtsvorschriften nicht geboten haben. Sie stellt nichts Neues oder Revolutionäres dar; sie stellt die Anerkennung der einfachen Tatsache dar, dass unsere moderne Welt auf digitaler Information und Hightech-Lösungen basiert und dass diese einen integralen Bestandteil unseres alltäglichen Lebens bilden, der es unmöglich macht, ohne sie an Entwicklung und Technologie auch nur zu denken. Wir brauchen diese Richtlinie. Herr Rocard hat mit dem Versuch, den Rahmen für diese Richtlinie neu zu formulieren, eine wichtige Arbeit geleistet, und dafür verdient er Anerkennung. Wir dürfen nicht ihm die Schuld dafür geben, dass es nicht gelungen ist; möglicherweise konnte nicht mehr erreicht werden.
Jedoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Richtlinie zur Softwarepatentierung in der von der Kommission vorgeschlagenen Form – oder mit einigen Änderungen – zustande kommt. Ohne diese Richtlinie wird Europa in einen Wettbewerbsnachteil all den Regionen gegenüber geraten, die keine Angst davor haben, ihre Systeme an die Anforderungen des modernen Zeitalters anzupassen. Es gibt auch andere Lösungen zum Schutz von Innovationen. Doch sind Patente die Lösung, die eine Verbindung zwischen einer Erfindung und ihrer Verwendung auf dem Markt herstellt und Wissen zu einem Wirtschaftsfaktor macht. Wir dürfen uns diese Lösung nicht entgehen lassen, denn nur eine starke europäische Wirtschaft ist in der Lage, die europäischen Werte hochzuhalten, für die jeder in diesem Haus steht.
Patrizia Toia (ALDE).–(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei Bereiche, die gegenwärtig von den EU-Organen erwarten, dass sie fähig sind, eine offenere und flexiblere Strategie zu einem Thema zu entwerfen, das nicht nur für die wirtschaftliche, sondern auch für die gesellschaftliche Entwicklung so wichtig ist. Sie verlangen demnach von uns, den Gemeinsamen Standpunkt im Sinne einer stärkeren Öffnung und Flexibilität zu korrigieren.
Es handelt sich um zwei Bereiche, die entscheidend für Europa und für seine Zukunft sind, nämlich den Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen und den Kreis der Jugendlichen. Zu den KMU haben sich bereits viele Kollegen geäußert, und ich schließe mich dem Antrag an, in dem mehr Flexibilität gefordert wird, um eine zu starre Richtlinie über die Patentierbarkeit zu verhindern, die ein Hemmnis für die Tätigkeit der KMU darstellen und somit eine wettbewerbsfeindliche Waffe gegen die Entwicklung werden könnte.
Ich möchte auf die Erwartungen der Jugendlichen eingehen. Ich glaube, es gibt nur sehr wenige in diesem Hohen Haus behandelte Themen, zu denen eine so starke Mobilisierung der Jugendlichen stattgefunden hat, von Bewegungen und Organisationen, die Software nicht nur nutzen, um zu kommunizieren und zu lernen, sondern auch für die berufliche Tätigkeit, für die selbständige Arbeit, für tausend Verwendungen zwischen der Freiwilligenarbeit und den neuen Berufen, die selbständig ausgeübt werden und so wichtig sind, auch für die Entwicklung einer Gesellschaft mit einem offeneren Wirtschaftssystem, das mit der Organisationsfähigkeit der Jugendlichen enger verbunden ist.
Wir haben sehr oft, meistens rhetorisch, verkündet, dass Europa den jungen Leuten nahe steht. Heute haben wir die Gelegenheit – und ich hoffe, das Parlament lässt sie sich nicht entgehen –, wirklich diesen Forderungen der Jugendlichen, die sich an uns gewandt haben, und den zahlreichen Bewegungen, die sich geäußert haben und die das Parlament meiner Meinung nach nicht enttäuschen darf, nahe zu sein.
Deshalb werde ich die Änderungsanträge, die von Herrn Rocard und Herrn Duff sowie von anderen Kollegen eingereicht wurden, um dem gemeinsamen Standpunkt Europas mehr Sicherheit und Klarheit zu verleihen, unterstützen. In zweierlei Hinsicht müssen wir meines Erachtens konsequent sein. Erstens müssen wir, wenn wir für die Nichtpatentierbarkeit von Software eintreten, darauf achten, den Anwendungsbereich nicht auszudehnen, denn das hieße, sich in einen Widerspruch zu verstricken. Zweitens muss der Patentschutz gewährleistet und dabei gleichzeitig verhindert werden, dass er zu Inflexibilität und zu einer Konzentration in den Händen weniger führt, da dies die Entwicklung und die Innovation in Europa behindern würde.
Alexander Stubb (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wenn jemand vor drei Jahren in diesem Hohen Hause gefragt hätte, ob jemand weiß, was eine computerimplementierte Erfindung ist, hätten die meisten geantwortet: „eigentlich nicht“. Sie alle haben heute die Demonstranten draußen gesehen. Einige von ihnen waren etwas aggressiv. Einer von ihnen sprang direkt vor unser Auto, und eine computerimplementierte Erfindung namens ABS-Bremssystem hat wahrscheinlich sein Leben gerettet.
Das ist eine fortwährende Geschichte, in deren Verlauf es viele interessante Wendungen gab. Erstens findet eine dramatische erste Lesung im europäischen Parlament statt. Zweitens wird unser Standpunkt im Rat rundum abgelehnt. Drittens weigert sich die Kommission, zur ersten Lesung zurückzukehren. Viertens liegt uns ein zweifelhafter Gemeinsamer Standpunkt des Rates vor und nun stehen wir fünftens am Ende der zweiten Lesung. Ich fürchte, diese Rechtsvorschrift wird morgen nicht durchkommen, wie Herr Wuermeling sagte.
Ich weiß nicht, ob das gut oder schlecht ist, aber ich weiß zwei Dinge und habe zwei Botschaften, die erste an die „David“-Gruppe, also an die Open Source und die KMU. Das wäre im Nachhinein alles nicht so schlimm, wenn wir durchgehalten hätten. Es hätte die Open Source nicht davon abgehalten weiterzumachen. Als Finne kann ich sagen, dass dadurch die Erfindung und Entwicklung von Linux nicht verhindert worden wäre. Zu Goliath bzw. den Großunternehmen sage ich: „Reißen Sie sich endlich am Riemen!“ Ihre Lobbyarbeit war grottenschlecht. Die Leute von der Open Source haben Sie mit links 100:0 geschlagen.
Dann wäre da noch die Frage, was das für die Institutionen heißt? In dieser Hinsicht habe ich eine Botschaft an die Kommission und den Rat. Das Europäische Parlament ist Mitgesetzgeber, und das sollten Sie ernst nehmen. Wenn dieser Vorschlag morgen Vormittag abgelehnt wird, dann sollten Sie sich erneut ans Reißbrett setzen und eine neue Rechtsvorschrift verfassen. Europa braucht so etwas wie eine Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, doch morgen wird es noch nicht dazu kommen.
Lasse Lehtinen (PSE).–(FI) Herr Präsident, die leidenschaftliche Debatte über diese Richtlinie zeigt, dass die Demokratie funktioniert. Noch gestern hat man Reisenden im Zug nach Straßburg Petitionen in die Hände gedrückt, und es hat eine riesige Zahl von E-Mails zu diesem Thema gegeben. Bisweilen geraten Dinge außer Rand und Band, und das ist hier der Fall.
Reine Computerprogramme ohne jede technische Auswirkung wird man auch künftig nicht patentieren können, ebenso wenig wird die ausgezeichnete Open-Source-Idee mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie aussterben. Dies wage ich zu behaupten als jemand, der aus dem gleichen Land kommt, aus dem auch das Linux-System stammt.
Andererseits könnte ein Kippen dieser neuen Richtlinie einen erneuten Rückschlag für die europäische Wettbewerbsfähigkeit bedeuten. Wenn wir diese Richtlinie zu Fall bringen, dann wird von der Erklärung von Lissabon noch weniger übrig bleiben. Dass sie zu einer Konfrontation zwischen den großen, bösen supranationalen Unternehmen und den KMU führen würde, ist eine Übertreibung und ein künstliches Argument. Viele KMU in meinem Heimatland, Finnland, haben mich angesprochen und mir gesagt, dass sie von dieser Richtlinie profitieren würden, denn sie würde gleichzeitig sie selbst und ihre Innovationen vor den großen Firmen schützen. Die großen Unternehmen werden sich immer durchsetzen, auch ohne Regeln, andererseits begünstigen aber klare Regeln immer die Kleinen.
Ich gehöre nicht zu denen, die Patente prinzipiell ablehnen. Das Patent gehört zu den Traditionen des europäischen Geistes. Es ist die Grundlage der modernen, gut funktionierenden Marktwirtschaft. Es bietet Sicherheit und schützt außerdem vor Piraten. Warum sollten wir nicht computerimplementierte Erfindungen patentieren, von denen wir alle in unserem Alltag profitieren? Es gibt zurzeit in Europa keine harmonisierte Gesetzgebung zu Patenten. Das schafft ein unsicheres Geschäfts- und Investitionsklima. Um der Beschäftigung willen brauchen wir in der Tat eine gute und transparente Patentgesetzgebung.
Hoffentlich entwickelt sich dies nicht zu einem weiteren Beispiel dafür, wie sich Europa selbst ins Knie schießt und seine Wettbewerbsfähigkeit schwächt.
Cecilia Malmström (ALDE). – (SV) Herr Präsident! Dies ist eine äußerst komplizierte Frage, die Gegenstand eines umfassenden Lobbyismus von verschiedenen Gruppen ist. Ich finde es herrlich, dass die Leute sich wenigstens einmal darum kümmern, was wir hier im Parlament tun, etwas, womit wir nicht gerade verwöhnt sind.
Wir brauchen ein gut funktionierendes europäisches Patentsystem. Einzelne Erfinder und Unternehmen müssen natürlich ihre Erfindungen patentieren lassen können, auch computerimplementierte. Der Trend geht jedoch gegenwärtig dahin, dass auch reine Softwareprodukte patentiert werden, was nicht ratsam ist. Wir brauchen Forscher, Neuerer und einzelne Programmierer, die in der Lage sein müssen, neue Ideen zu entwickeln, ohne Gefahr zu laufen, Trivialpatente zu verletzen und in unendliche Prozesse verwickelt zu werden.
In erster Linie sollten wir den gesamten Vorschlag verwerfen und die Kommission auffordern, einen erschöpfenden Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent vorzulegen, das alle Erfindungen erfasst. Es ist nicht richtig, nur die computerimplementierten Erfindungen als einzelnen Sektor herauszunehmen.
Zweitens müssen wir den Gemeinsamen Standpunkt ändern, der kein ausgewogenes Rechtsdokument darstellt, da er zu viele Unklarheiten enthält. Auf der Grundlage der meisten Vorschläge des Kollegen Rocard können wir vielleicht einen konstruktiven Kompromiss zum Nutzen kleiner und großer Unternehmen sowie von Personalgesellschaften erreichen.
Tomáš Zatloukal (PPE-DE).–(CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Nur wenige Richtlinien haben eine solch hitzige Debatte ausgelöst. Meiner Meinung nach können niemandem der hier Anwesenden die leidenschaftlich vorgetragenen Argumente sowohl der Befürworter als auch der Gegner dieser Richtlinie entgangen sein. Die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Festlegung der Spielregeln in den sich am schnellsten entwickelnden Sektoren der europäischen Wirtschaft, doch hat sich eine heftige Debatte über die nicht eindeutige Auslegung des Begriffs ‚Programm an sich’ ergeben, was Ausnahmen von der Patentierbarkeit ausschließt.
Ich bin für den konsequenten Schutz von Software in Form des Schutzes einer in einem Gesamtprogramm oder einem Teilprogramm enthaltenen kreativen Lösung, aber ich bin dagegen, dass Patente für einzelne Ideen vergeben werden. Stattdessen müssen patentierbare Erfindungen Lösungen sein, die eine Idee mit ihrer technischen Umsetzung verbinden, zum Beispiel Sicherheitssysteme für Kraftfahrzeuge. Der Schutz von einzelnen Formeln, Befehlen oder Anweisungen wäre ganz klar ein Schritt in die falsche Richtung. Ich bin nicht gegen Patente im Allgemeinen, aber ich kann der Annahme dieser Richtlinie in der vom Rat vorgeschlagenen Fassung, die meiner Meinung nach mehrere Auslegungen zulässt, nicht zustimmen.
Aus diesem Grund werde ich nur einer solchen Textfassung meine Unterstützung geben, die die Möglichkeit alternativer Auslegungen ausschließt und die den Text präziser fasst. Das von meiner Fraktion vorgelegte Paket von Änderungsanträgen stellt einen Versuch dar, die soeben von mir genannten Probleme zu korrigieren. Ich für meinen Teil fühle mich verpflichtet zu sagen, dass ich die Haltung des Rats höchst bedauerlich finde, da er meinen Antrag und den vieler meiner Kollegen – die zudem vom Rechtsausschuss des Parlaments gestützt wurden –, die Richtlinie zur ersten Lesung wieder vorzulegen, ignoriert hat. Ich denke, der Rat täte besser daran, unseren Bemerkungen Gehör zu schenken, denn das wäre der gegenseitigen Achtung zwischen Parlament und Rat förderlich und würde gleichzeitig der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden entscheidende Institutionen Auftrieb verleihen.
Abschließend möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Rocard, und insbesondere der Schattenberichterstatterin unserer Fraktion, Frau Kauppi, für ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
John Attard-Montalto (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Aussprache über computerimplementierte Erfindungen war interessant und leidenschaftlich, doch leider hat die Mehrheit der Redner sich entweder absolut dafür oder dagegen ausgesprochen. Jedem ist klar, dass dieses Thema äußerst kompliziert ist. Es mit biblischen Zitaten beschreiben zu wollen, hilft nicht weiter, da hier die verschiedenen Argumente weiterhin in Kategorien unterteilt würden. Zum einen hieß es im Zusammenhang mit dieser Richtlinie, dass wir bei einer generellen Entscheidung gegen die Patentierung die Innovation ersticken und Europas Wettbewerbsfähigkeit herabsetzen würden. Somit würden wir gegen das vorgehen, was wir mit der Lissabon-Agenda zu erreichen versuchen.
Auf der anderen Seite wurde gesagt, dass es im Falle einer Regulierung von Patenten mehr Bürokratie geben wird, was sich negativ auf die Verbraucher auswirkt. Wie ein Redner es ausdrückte, wird das eine Bedrohung für die Demokratie darstellen. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir die ganze Frage global betrachten sollten.
Zunächst einmal ist es zwecklos, dass wir uns in Europa auf diese eine Frage konzentrieren, ohne die gesamte Materie der Patente zu berücksichtigen.
Zweitens ergibt es im Hinblick auf Europas Position in einer globalisierten Welt für uns keinen Sinn, eine Rechtsvorschrift zu erlassen, die nicht Teil einer internationalen Rechtsstruktur ist, die andere Kontinente und Entwicklungs- oder Industrieländer ermutigt, sich auf internationaler Ebene daran anzuschließen.
Simon Coveney (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Dies ist eine komplizierte und technische Angelegenheit, und ich möchte dem Berichterstatter sowie insbesondere der Schattenberichterstatterin aus meiner Fraktion für ihre Mitwirkung danken. Jeder, der der Lobbyarbeit beider Seiten in dieser Aussprache ausgesetzt war, wird überzeugende Argumente für und gegen den vorgeschlagenen Gemeinsamen Standpunkt vernommen haben.
In der kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich mehrere Punkte ansprechen. Erstens sei darauf verwiesen, dass mit der Patentrichtlinie nicht die Einführung eines neuen Patentsystems in der EU vorgeschlagen wird. Es geht vielmehr um Harmonisierung und Vereinheitlichung in den Patentämtern der verschiedenen Mitgliedstaaten. Wie auch immer Sie Patenten gegenüberstehen, so müssen Sie doch zugeben, dass die 25 einzelstaatlichen Patentämter derzeit über keinen einheitlichen Ansatz verfügen, was zu einem integrierten und funktionierenden Binnenmarkt, der sich vorwärts bewegt, nicht gerade beiträgt.
Es stimmt jedoch, dass die Software- und IT-Branche der EU unter den derzeitigen Bedingungen seit Jahren blüht und gedeiht. Warum also benötigen wir einen Gemeinsamen Standpunkt? Insbesondere KMU scheinen in dieser Frage gespalten zu sein. Einige Leute wollen den Eindruck erwecken, dass bei diesem Thema die Multis gegen die KMU aufgebracht werden sollen. Das ist nach meiner Erfahrung nicht der Fall. Für KMU gelten mal die einen, mal die anderen Argumente: manche wollen, dass ihre Ideen und Erfindungen geschützt werden, während andere fürchten, dass durch den Gemeinsamen Standpunkt ein Minenfeld von Patenten auf sie zukommt. Niemand in diesem Hohen Hause möchte für eine Situation stimmen, die die zukünftige Prosperität der KMU in irgendeiner Weise gefährdet.
Ich möchte kurz auf zwei Hauptfragen dieser Richtlinie eingehen: erstens die Definition dessen, was nach unseren Vorschlägen patentierbar sein soll. Wir schlagen nicht die Patentierung von Software wie in den USA vor, das sei betont. Wenn Änderungsanträge verabschiedet werden müssen, um diesen Punkt klarzustellen, dann sei es so, obwohl der derzeitige Wortlaut nicht schlecht ist. Urheberrecht ist zum Schutz von Software da.
Die zweite wichtige Frage ist die Interoperabilität, und die Änderungsanträge von McCarthy in diesem Bereich sind es wert, unterstützt zu werden. Wir müssen sicherstellen, dass die von verschiedenen Nutzern für Innovationen benötigten Geräte oder Netzwerke nicht dem Markt entzogen werden. Das gilt insbesondere für Open Source und die Open-Source-Bewegung, die in den vergangenen Jahren so erfolgreich war.
Abschließend möchte ich sagen, dass sich jetzt eine recht pessimistische Stimmung breit macht und der Gemeinsame Standpunkt wohl morgen abgelehnt werden dürfte. Damit hätten sich die Institutionen als unfähig erwiesen, zu einem für die europäische Wirtschaft äußerst wichtigen Bereich einen gemeinsamen Nenner zu finden und eine Einigung herbeizuführen.
Barbara Kudrycka (PPE-DE).– (PL) Herr Präsident! Der Rechtsstatus von Computerprogrammen wurde schon vor langer Zeit genau festgelegt. Software ist urheberrechtlich geschützt, und das Europäische Patentübereinkommen schließt die Patentierbarkeit von Computerprogrammen aus. Sowohl Juristen als auch Computerspezialisten sind dagegen, irgendetwas an dieser Rechtslage zu ändern. Mit der Richtlinie des Rates wird doch lediglich bezweckt, die verfehlten und gefährlichen Praktiken des Europäischen Patentamtes zu sanktionieren.
Daher möchte ich das Parlament im Namen von Professor Buzek und in meinem eigenen Namen dazu auffordern, entweder das gesamte Paket von 21 Änderungsanträgen zu verabschieden, in denen der Inhalt der Richtlinie – so wie er nach der ersten Lesung feststand – wiederhergestellt wird, oder aber die gesamte Richtlinie abzulehnen. Wie das deutsche Parlament in seiner Entschließung vom 17. Februar 2005 erwähnte, bringt eine Flut von Patenten die Gefahr mit sich, dass die öffentliche Meinung plötzlich umschlägt, was die Effektivität des Patentsystems als Motor für Innovation und Fortschritt angeht. Angesichts dessen ist es Aufgabe des Parlaments, die Notbremse zu ziehen.
Es ist nicht notwendig, den Geltungsbereich des Patentrechts auf Computerprogramme auszudehnen. Das Hauptargument für das Patentrecht war der Schutz von Investitionen. Materielle Erfindungen erfordern eine lange Testphase und danach Anlageinvestitionen, bevor damit irgendwelche Gewinne gemacht werden können. Investitionen im IT-Bereich hingegen sind in der Regel nicht so umfangreich, wenn sie denn überhaupt spürbar sind. Daher besteht keine Notwendigkeit, ihnen zusätzlichen Rechtsschutz zu gewähren.
Es stimmt überhaupt nicht, dass mit Softwarepatenten – wie das Europäische Patentamt behauptet – immer Chancen verbunden sind. Patente bergen auch Risiken, und daher muss ihre Vergabe umsichtig erfolgen. Es kursieren viele Legenden und Halbwahrheiten über Patente, und ich möchte an dieser Stelle einige Beispiele nennen. Es ist ein Märchen, dass die Gewährung von Patentrechten immer gut für die Wirtschaft ist. Beamte messen zwar wirtschaftliche Innovation oft an der Zahl der Patente, doch diese können auch negative Auswirkungen auf Investitionen haben, weil sie den Wettbewerb einschränken. Es gibt eine Vielzahl führender IT-Unternehmen, die noch nie ein Patent angemeldet haben, und Tatsache ist, dass kein Computerspezialist an Patentbeschreibungen interessiert ist. Bisher konnte noch niemand nachweisen, dass es eine direkte Verbindung zwischen einer großzügigeren Patentvergabe und Wirtschaftswachstum gibt.
Ebenso ist es eine Fiktion, dass die Patentierbarkeit von Programmen mittelständischen Unternehmen zum Vorteil gereichen würde, weil diese Unternehmen dadurch exklusive Rechte an ihren innovativen Ideen erwerben könnten. Patente können jedoch sowohl ein Hindernis als auch ein Schutzinstrument darstellen. Für kleinere Unternehmen ist es sehr schwierig, ausreichenden Schutz zu erlangen, denn die Kosten für die Durchsetzung eines Patents sind äußerst hoch und manchmal sogar hundertmal höher als die Kosten für die Anmeldung des Patents. Außerdem müssen langwierige Erkundigungen eingeholt werden um festzustellen, ob eine bestimmte Erfindung bereits von jemand anderem angemeldet wurde. Gerade im IT-Sektor, wo es besonders einfach ist, kleine Änderungen vorzunehmen, würde mit der Patentierbarkeit von Programmen ein wahres Minenfeld geschaffen werden.
Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). –(PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die EU-Organe haben beim Gesetzgebungsprozess die grundlegende Pflicht, fundierte, verständliche und effektive Rechtsvorschriften zu verabschieden. Ich muss das Hohe Haus nicht an die zahlreichen Zusicherungen sowohl des Präsidenten der Kommission als auch von Vertretern der verschiedenen Präsidentschaften erinnern, dass diesem Erfordernis Rechnung getragen und das Parlament zweifelsohne eine bedeutende Rolle in diesem Prozess spielen wird.
Die heutige Aussprache stellt den Abschluss unserer Arbeit an einer Richtlinie dar, die leider ein Beispiel für eine völlig andere Vorgehensweise ist. Sowohl die Kommission als auch der Rat vertreten die Meinung, dass nur ihre eigenen Entwürfe etwas wert sind, und so haben beide Organe die Vorschläge der Abgeordneten dieses Parlaments zurückgewiesen. Ich hoffe, dass diesmal eine andere Herangehensweise gewählt wird und den Interessen von Millionen EU-Bürgern und mittelständischen Unternehmern Vorrang eingeräumt wird. Letztere beschäftigen 90 % der Arbeitnehmer, was wir zweifelsohne nicht vergessen sollten. Aus diesem Grund dürfen wir uns nicht nur auf die Interessen der kapitalstarken Großunternehmen konzentrieren.
Die stärksten Zweifel werden dadurch hervorgerufen, dass keine eindeutige Unterscheidung zwischen einer Erfindung oder – anders gesagt – einer patentierbaren technischen Lösung und einem Computerprogramm bzw. einem Algorithmus getroffen wird, ganz gleich, ob es nun bei Letzterem um ein mathematisches Konzept oder eine Methode zum Betreiben einer wirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere im Bereich des Einzelhandels, geht. Angesichts dessen ist der Sinn dieser Harmonisierung höchst fragwürdig, um es milde auszudrücken. Leider ist es so, dass die Ausschlussklausel für die Patentierbarkeit von Computerprogrammen eine bloße Illusion darstellen wird, was ja auch bei der derzeitigen Praxis des Europäischen Patentamtes bereits der Fall ist. Zugleich teilte der Kommissar in seiner Rede zu Beginn der heutigen Aussprache mit, dass sich durch diese Richtlinie keine Änderungen in der Praxis des EPA ergeben werden, was ich für ziemlich bedenklich halte.
Zweifelsohne ist eine Harmonisierung des Patentrechts unbedingt erforderlich, was unter anderem auch für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gilt. Eine Grundvoraussetzung für solche Rechtsvorschriften ist jedoch, dass sie sinnvoll und für alle Betroffenen nutzbringend sind.
Ohne die Änderungsanträge von Herrn Rocard und Herrn Buzek wird durch diese Richtlinie die übermäßig liberale Praxis bei der Prüfung der konstitutiven Merkmale einer Erfindung verstärkt und diese Herangehensweise auch noch sanktioniert. Daher fordere ich dieses Parlament auf, für die Änderungsanträge von Herrn Buzek und Herrn Rocard zu stimmen.
Othmar Karas (PPE-DE).– Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hat nach dieser zweistündigen Debatte jemand den Eindruck, dass hier ein brauchbarer Gemeinsamer Standpunkt vorliegt, den wir annehmen können? Hat nach dieser Debatte jemand den Eindruck, dass diese heikle Frage ausdebattiert ist, dass sie entscheidungsreif ist, dass wir hier die notwendige qualifizierte Mehrheit zu einem Ja oder zur Fülle der Abänderungsanträge haben? Ich glaube nein. Und das hat seinen Grund.
Die erste Lesung am 24. September 2004 wurde bei der politischen Einigung des Rates überhaupt nicht berücksichtigt. Piia-Noora Kauppi hat zum Ratsbeschluss gesagt, dass „der Rat anscheinend den Willen der gewählten europäischen Gesetzgebung missachten wolle“. Der Rat ist ja selbst unsicher. Am 21. Dezember wurde die Abstimmung auf Bitte Polens von der Tagesordnung genommen. Parlamente in Deutschland, Spanien und den Niederlanden haben sich gegen die Richtlinie in ihrer vorgeschlagenen Form ausgesprochen. Abstimmungen wurden immer weiter hinausgeschoben.
Das Europaparlament hat die Kommission zu einer Neuvorlage in erster Lesung aufgefordert. Es gibt einen Beschluss des Rechtsausschusses, einen Beschluss der Konferenz der Präsidenten, einen Beschluss des Plenums für eine Neuvorlage.
Wie hat der Rat darauf reagiert? Er hat ein Diskussionsverbot verordnet, es zum A-Punkt erklärt, damit nicht diskutiert wird. Und obwohl der Nizza-Vertrag in Kraft getreten ist, wurde die umstrittene politische Einigung einfach beschlossen. Ergebnis: Mit dem Gemeinsamen Standpunkt ist man unzufrieden und bei uns gibt es 178 Abänderungsanträge.
Aus inhaltlichen Gründen – ich könnte sie erwähnen, sie sind in den Abänderungsanträgen enthalten – bin ich der Auffassung, dieser Gemeinsame Standpunkt schafft keine Rechtssicherheit, er fördert die Innovation nicht und er macht den Kleinen Angst. Daher tun wir gut daran, den Gemeinsamen Standpunkt morgen abzulehnen und alle Kraft für eine Harmonisierung des europäischen Patentrechts zu verwenden, statt sektorale umstrittene Verordnungen als Ersatz dafür zu beschließen.
Romana Jordan Cizelj (PPE-DE). – (SL) Ein Jahr ist vergangen, seitdem ich Mitglied des Europäischen Parlaments geworden bin. Die Frage der Patentierbarkeit von Softwareerfindungen ist eines der wichtigsten Themen, die wir während dieses Zeitraums diskutiert haben.
In meinem Heimatland Slowenien waren, ebenso wie in anderen europäischen Ländern auch, viele an der Diskussion über diese Richtlinie beteiligt. In dieser Hinsicht hat der Richtlinienvorschlag bereits positive Ergebnisse gezeitigt, da sich viele Bürger direkt am demokratischen Prozess beteiligt haben. Sie haben erkannt, dass die europäischen Institutionen nicht so weit entfernt sind wie einige ihrer Aktivitäten das nahe legen könnten. Jedoch treffen hier im Parlament nicht die Bürger die Entscheidungen, sondern wir Abgeordnete entscheiden für sie und in ihrem Namen.
Was überlege ich mir, wenn ich über mein Abstimmungsverhalten zu dieser Richtlinie entscheide? Hier in Europa müssen wir den Zielen der Lissabon-Strategie folgen, wenn wir angemessen auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren wollen. Wir müssen unseren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Teilen der Erde ausnutzen und unsere Entwicklung auf Wissen und Forschung sowie deren Umsetzung aufbauen. Wir werden die Menschen auch dazu bewegen können, diesen Tätigkeiten nachzugehen, wenn wir unter anderem sicherstellen, dass die geistigen Eigentumsrechte angemessen geschützt werden. Deswegen müssen wir den Mut aufbringen, ein angemessenes, einheitliches europäisches Rechtssystem zu schaffen, das innovative Arbeit belohnt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die vorgeschlagene Richtlinie anzunehmen. Um Ängste über die Patentierung von reinen Programmen zu zerstreuen, ist es nur recht und billig, in der Richtlinie eindeutig festzuhalten, dass diese immer außerhalb des Patentschutzes und auf dem Gebiet des Urheberrechts verbleiben sollen.
Meines Erachtens sollte die Richtlinie eindeutige Definitionen der Grundbegriffe enthalten. Wegen der Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Europäischen Union ist es ebenso wichtig, die Auswirkungen der Richtlinie auf deren Tätigkeit vollauf zu berücksichtigen.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Gegen Ende einer interessanten Aussprache ist es an der Zeit, dahin zurückzukehren, worum es geht: den Kern der Thematik. Dies ist keine Erweiterung des bestehenden Patentrechts, hier werden keine neuen Felder erschlossen. Ziel des Ganzen ist die Klärung der aktuellen Lage, da das derzeitige Patentrecht uneinheitlich angewendet wird. In vielen Fällen wissen Unternehmen, die Patente wollen, nicht, woran sie sind. In einem Land erhalten sie ein Patent, in einem anderen nicht.
Zugleich sind wir uns aber wohl alle darüber einig, dass wir jenes Patentregime, das sich in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern sehr schnell auszubreiten scheint, nicht haben wollen, wo Patente für etwas, was wir relativ einfache Erfindungen in Bezug auf Geschäftsmethoden nennen würden, vergeben werden, während einfache Software, die durch das Urheberrecht geschützt sein müsste, nicht patentiert wird.
Die herausragende Frage lautet jedoch: wird dies eigentlich mit dem uns vorliegenden Vorschlag erreicht? Versetzen Sie sich in die Lage eines Patentprüfers, der ein Urteil darüber fällen muss, ob ein Patent erteilt werden kann. Ich möchte andeuten, dass dieser Wortlaut und viele weitere Textstellen hier nicht nur komplex, schwierig und undurchsichtig sind, sondern eigentlich in die völlig falsche Richtung gehen.
Das Problem besteht zum Teil darin – und ich nehme es in vielen Diskussionen hier wahr –, dass viele Kollegen die Tatsache nicht akzeptieren, dass es in nahezu jedem Bereich technischer Erfindungen auch eine Art Digitaltechnologie gibt. Die Vorstellung, dass ein Computer Dinge steuert oder unterstützt, ist eigentlich eher veraltet. In Ihrem Mobiltelefon tragen Sie eine Rechenleistung mit sich herum, die größer ist als die eines leistungsstarken PCs vor zehn Jahren. Dieser wird mit Anweisungen programmiert, und deshalb wollen natürlich Unternehmen mit technischen Innovationen, die diese Software beinhalten, diese auch schützen können.
Ich vermute, dass wir die falsche Richtung eingeschlagen haben: dies hilft weder kleinen noch großen Unternehmen und auch nicht der Open-Source-Bewegung. Wir müssen überlegen, ob wir hier nicht völlig versagt haben und es nicht an der Zeit ist, neu anzufangen.
Zuzana Roithová (PPE-DE).–(CS) Meine Damen und Herren! Das Europäische Patentübereinkommen schützt das öffentliche Interesse durch das Verbot der Patentierung all dessen, was keine technische Lösung ist, insbesondere wissenschaftlicher Theorien, ästhetischer Kreationen, mathematischer Methoden, von Plänen oder Regeln zur Ausführung von mentalen Handlungen und Computerprogrammen. Obwohl das Copyright es ermöglicht, Missbrauch auf diesem Gebiet zu verhindern, haben etwa 20 Unternehmen über 20 000 Patentanmeldungen für Computerprogramme eingereicht. Zu diesen gehören nicht nur Steuerungsprogramme für Geräte, die von Waschmaschinen bis zu besonderen medizinischen Vorrichtungen reichen, sondern auch reine Software und Geschäftsmethoden wie die Benutzung von Einkaufskörben für Käufe im Internet. Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass nationale Patentämter und Gerichte in vielen Fällen zu unterschiedlichen Entscheidungen gelangen, und deshalb brauchen wir klare Vorschriften auf europäischer Ebene.
Ich muss leider sagen, dass wir immer noch auf eine aktualisierte allgemeine Richtlinie zum europäischen Patent warten. Diese Tatsache macht die heutige Debatte eher komplizierter, da es um eine spezielle Richtlinie geht, die sich nicht mit Konzepten befasst, sondern über den Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen) hinausgeht. Dass sich große Unternehmen für die Richtlinie aussprechen, ist zweifellos ein wichtiger Faktor, aber von vielen Seiten, von Rechts- und Computerfachleuten, von der akademischen Gemeinschaft, von kleinen Firmen und vom tschechischen Senat zum Beispiel wurde auf die Uneindeutigkeit der Richtlinie hingewiesen. Solche Uneindeutigkeit birgt die Gefahr in sich, dass die Bestimmungen der Richtlinie im weiten Sinne ausgelegt werden können, was ernste Folgen für kleine und mittelständische Unternehmer und für die Verbraucher haben würde. Mehr noch, der Rat hat es bedauerlicherweise versäumt, eine Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie auf kleine und mittlere Unternehmen und auf die neuen Mitgliedstaaten vorzunehmen, wie sie das Parlament gefordert hatte.
In diesem Hohen Haus hat sich ad hoc eine parteienübergreifende Koalition gebildet. Unser Ziel besteht in einer Kompromissvereinbarung über gemeinsame Änderungsanträge und in der Ermöglichung der Patentierung von Firmware, mit anderen Worten, von Steuerprogrammen für technische Geräte, nur in solchen Fällen, wo es sie als Teil einer Gesamterfindung gibt. Auch wollen wir für die Verbraucher die Interoperabilität erhöhen und die Gewährung von Patenten für triviale Ideen verhindern; schließlich kostet ein Patent 30 000 Euro, und das Bestätigungsverfahren dauert im Schnitt vier Jahre. Da kleine und mittlere Unternehmen die treibende Kraft auf dem IT-Sektor darstellen, indem sie 70 % des Umsatzes auf sich vereinen und 80 % der Arbeitsplätze stellen, wirken diese beiden Faktoren als Hindernisse für ein dynamisches Wachstum in diesem Sektor. Wir schlagen daher vor, dass zwischen Patenten für Maschinen und Patenten für reine Software deutlicher unterschieden wird.
Abschließend möchte ich die Kommission höflich bitten, sich klar dazu zu äußern, welche Fortschritte bei den Vorbereitungen für ein aktualisiertes europäisches Patent erzielt wurden. Falls die Richtlinie nicht erfolgreich abgeändert wird, würde meine gesamte Fraktion eher dagegen stimmen.
Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Herr Präsident! Heute haben wir die Wahl, ob wir ein altmodisches Patentrecht mit einer veralteten Sicht auf Großunternehmen und die Entwicklung oder eine moderne, kreative Entwicklung in kleinen Schritten mit einer modernen Gesetzgebung haben wollen.
Alle sagen, dass sie keine Softwarepatente wollen. Wir haben die katastrophalen Auswirkungen ihrer Einführung in den USA gesehen. Die einzige Möglichkeit, unsere Ansicht heute zu demonstrieren, besteht darin, für die 21 Kompromissänderungsanträge zu stimmen, die ich zusammen mit vielen anderen Abgeordneten unterschrieben habe. Damit würden wir eine intelligente, ausgewogene Gesetzgebung erhalten, bei der sowohl die Kreativität als auch ein vernünftiges Patenrecht ihren Platz haben.
Eine Ablehnung würde zeigen, dass wir vollständig in den Händen der Großunternehmen sind, und hätte ein Patentrecht zur Folge, bei dem die die Geräte steuernden Programme patentierbar würden. Das wäre das Gleiche wie ein Patentschutz für die Handbücher von Maschinen. Eine solche Welt wäre definitiv nicht modern.
Joaquín Almunia,Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Allen an der Erstellung des Vorschlags unmittelbar Beteiligten ist bewusst, dass wir es mit einem äußerst komplizierten Thema zu tun haben. Die Richtlinie lässt sich nicht auf den Kopf stellen. Was wir brauchen, ist eine ausgewogene Balance zwischen der Förderung von Innovation und der Garantie, dass der Wettbewerb nicht gehemmt wird.
Wie Kommissionsmitglied McCreevy im März 2005 erklärte, sind Sie jetzt am Zug. Was immer Sie beschließen, die Kommission wird es berücksichtigen und respektieren. Sollte Ihre Entscheidung sein, den Gemeinsamen Standpunkt abzulehnen, dann wird die Kommission keinen neuen Vorschlag vorlegen. Denken Sie auch daran, dass eine Ablehnung sich gegen viele europäische Unternehmen richten würde und unseren gemeinsamen Lissabonner Zielen der verstärkten Wettbewerbsfähigkeit Europas entgegenstünde.
In der Aussprache haben viele Abgeordnete die Frage der Interoperabilität angesprochen. Dieser Frage steht die Kommission durchaus flexibel gegenüber. Obligatorische Lizenzvergabesysteme sind bereits in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorhanden. Sofern die Gleichbehandlung unterschiedlicher Softwareentwicklungsmodelle, ob „geschützt“ oder „Open Source“, sichergestellt ist, halte ich dies für eine angemessene Lösung. Unternehmen sollten motiviert werden, Lizenzen freiwillig zu erwerben. Wenn allerdings die Rechteinhaber ihre Rechte missbrauchen und unzumutbare Bedingungen aufstellen, dann sollten Behörden einschreiten können, um für faire Bedingungen zu sorgen.
Eine Ausnahmebeschränkung in Bezug auf die Interoperabilität zwecks Förderung offener Standards könnte ebenfalls ein vernünftiger Ansatz sein, vorausgesetzt, internationale Verpflichtungen werden eingehalten.
Einige Abgeordnete haben auch die Frage des Urheberrechts angesprochen. Lassen Sie mich hiermit klarstellen, dass das Urheberrecht und das Patentrecht jeweils absolut eigenständig sind. Durch sie werden unterschiedliche Aspekte eines neuen und originalen Gegenstands geschützt. Daher wird das Urheberrecht von Patenten nicht berührt.
Mit dem Urheberrecht wird der Ausdruck einer Idee geschützt, es bietet jedoch keinen Schutz für Erfindungen, und der Urheberrechtsschutz hält auch niemanden davon ab, eine Erfindung zu verwenden und sie in einer anderen Weise auszudrücken.
In Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen und deren Zugang zum Patentsystem möchte ich auf zwei Aspekte verweisen. Erstens werden den Abgeordneten die Vorschläge der Kommission für ein Gemeinschaftspatent geläufig sein, das die Kosten des Patentschutzes innerhalb der Europäischen Union reduzieren würde. Zweitens haben wir eine Machbarkeitsstudie zur Frage der Versicherung gegen die Kosten von Patentstreitigkeiten in Auftrag gegeben. Sie befindet sich jetzt in der zweiten Phase, und es wurden Berater um konkrete Vorschläge ersucht.
Angesichts der hohen Anzahl von Änderungsanträgen stellen wir dem Sekretariat einen Überblick über den Standpunkt der Kommission schriftlich zur Verfügung, damit dieser in den ausführlichen Sitzungsbericht dieser Aussprache aufgenommen werden kann(1).
Abschließend hoffe ich, dass die Abstimmung positiv ausgeht. Sollte jedoch weitere Arbeit notwendig sein, um Einigung mit dem Rat zu erzielen, ist die Kommission bereit, die beiden Legislativorgane bei der Erzielung eines konstruktiven Ergebnisses zu unterstützen.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Nachdem ich die verschiedenen in dieser Vormittagsdebatte vorgetragenen Argumente angehört habe, möchte ich die Abgeordneten dieses Hohen Hauses dringend ersuchen, die 21 Kompromissänderungsanträge zu unterstützen, mit denen die Einführung von Softwarepatenten in der morgigen Abstimmung unterbunden werden würde. Werden diese Änderungsanträge nicht angenommen, dann werden ich und viele andere gegen diese Entschließung stimmen.
Dieser Legislativentwurf widerspricht den Interessen der in der Softwarebranche tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Europas. Wird dieses Gesetz morgen im Parlament angenommen, dann wird die Innovation gehemmt und ein dynamischer Teil des europäischen Mittelstands ebenfalls. Das Parlament muss gegen dieses Gesetz stimmen. Wir können es uns nicht leisten, dynamische europäische KMU zu lähmen. Die KMU sind die wichtigste Quelle neuer Arbeitsplätze in Europa. Das Urheberrecht leistet, was es soll. Softwarepatente sind der falsche Weg.
Die Kommission kann im Zusammenhang mit einem zufriedenstellenden und ausgewogenen Gesamtpaket die Änderungsanträge 5, 25, 48, 50, 67, 68, 80, 82, 101, 103, 122, 124, 143, 145, 166, 168 annehmen.
Die Kommission kann vorbehaltlich einer Neufassung oder Anpassung die Änderungsanträge 4, 16, 17, 19, 22, 23 (im Text umgestellt), 53, 85, 106, 127, 148, 171 annehmen.