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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 5. Juli 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

29. Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
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  Der Präsident . Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Frau Niebler im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (KOM(2004)0279 – C6-0037/2004 – 2004/0084(COD)) (A6-0176/2005).

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Niebler, und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für ihren Schlüsselbericht über unseren Vorschlag für eine neu gefasst Richtlinie danken. Zweck dieses Vorschlags ist die Vereinfachung, Modernisierung und Verbesserung der Gemeinschaftsgesetzgebung zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Beschäftigungsfragen. Die neu gefasste Richtlinie soll die einschlägigen Bestimmungen früherer Richtlinien zu diesen Fragen in einem einzigen Dokument zusammenfassen, um sie handhabbarer und für alle Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu machen. Das fügt sich in unsere Bemühungen ein, die EU offener, transparenter und für das tägliche Leben relevanter zu gestalten.

Der Vorschlag geht jedoch über die bloße Konsolidierung der bestehenden Gesetzgebung hinaus. Er vereinfacht sie auch und unternimmt vorsichtige Schritte zu ihrer Modernisierung. Daraus ergeben sich signifikante Verbesserungen, deren wichtigster Aspekt die Verwendung einer einheitlichen Terminologie und, ganz wichtig, einheitlicher Definitionen ist, was der Gesetzgebung eine größere Kohärenz verleiht. Auch wurden ausdrücklich zahlreiche horizontale Bestimmungen in Bezug auf die soziale Absicherung im Beruf verwendet, und es wurde die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs einbezogen, um die Rechtssicherheit und die rechtliche Klarheit zu erhöhen.

Es ist unbestritten, dass der Vorschlag keine neuen Politiken oder innovative Ideen einbringt, aber es sei betont, dass wir uns in einer besonderen Situation befinden: Wir überprüfen eine Richtlinie auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung. Der Hauptvorteil dieser legislativen Methode besteht darin, dass sie uns technische Verbesserungen an der EU-Gesetzgebung auf Gemeinschaftsebene und die Sicherung vergangener Erfolge ermöglicht, ohne dass die Aussprache neu eröffnet wird und Lösungen in Zweifel gezogen werden, die bereits als politisch vernünftig und als komplex befunden wurden. Die Kommission hat sich bemüht, diese Methode und ihr Potenzial für die legislative Überprüfung zu nutzen, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen besser fördern zu können.

 
  
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  Joachim Wuermeling (PPE-DE), stellvertretender Berichterstatter. Herr Präsident, Herr Kommissar Špidla, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die morgige Abstimmung über den Bericht über die Neufassungsrichtlinie bildet den Abschluss von sehr intensiven Beratungen im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. Deswegen werden Sie verstehen, dass es Frau Niebler sehr Leid tut, heute bei dieser Debatte nicht anwesend sein zu können. Der Grund ist ein Trauerfall in ihrem engeren Familienkreis. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen um Verständnis dafür, dass sie mich gebeten hat, ihre Erklärung an ihrer Stelle abzugeben.

Frau Niebler dankt Ihnen allen für die gute und faire Zusammenarbeit im Ausschuss bei der Vorbereitung dieses wichtigen Berichts. Was die Kommission hier vorgeschlagen hat, ist eine etwas schwierige Gratwanderung zwischen einer bloßen Konsolidierung des bisherigen Rechts und einer teilweisen Verbesserung der bestehenden Vorschriften. Die bestehenden rechtlichen Regelungen sollen verständlicher gefasst werden, sie sollen modernisiert werden, sie sollen vereinfacht werden, und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs soll in den konsolidierten Text aufgenommen werden. Als früheres Mitglied des Rechtsausschusses kann ich persönlich dieses Ziel nur unterstützen. Wir brauchen mehr Transparenz, mehr Übersichtlichkeit, mehr Klarheit über das, was Europa in diesem Bereich verlangt, und deswegen unterstützen wir diesen Ansatz.

Bekannterweise fällt der Vorschlag nun in eine Zeit, in der die Umsetzung der gemeinschaftlichen Vorgaben in den Mitgliedstaaten ausgesprochen kontrovers diskutiert wird – ich darf nur an die erhitzte Diskussion in Deutschland erinnern, wo die rot-grüne Bundesregierung sogar weit über die europäischen Vorgaben hinausgeht und eine politische Niederlage einstecken muss. Das ist hier aber nicht das Thema. Diese Richtlinie beschäftigt sich ausschließlich mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Arbeits- und Beschäftigungsfragen – im Grunde ein Herzstück der europäischen Gleichstellungspolitik und auch ein Bereich unbestrittener Zuständigkeit der Europäischen Union.

Wie sieht es nach jahrzehntelangen Bemühungen um die Gleichberechtigung aus? Trotz der Bemühungen, gerade im Arbeitsleben eine Gleichstellung zu erreichen, stellen wir immer noch ein geschlechterspezifisches Lohngefälle von sage und schreibe 16 % fest. Männer sind doppelt so häufig in Führungspositionen und haben dreimal so oft eine Spitzenposition. In den höchsten Entscheidungsgremien der 50 größten börsennotierten Unternehmen gibt es gerade einmal 10 % Frauen.

Im Ausschuss sind drei Themenkomplexe kontrovers diskutiert worden. Der erste Punkt: Verschiedene Kolleginnen und Kollegen haben die Einbeziehung des Elternurlaubs in die Richtlinie gefordert. Nach Auffassung von Frau Niebler ist aber diese Neufassung nicht die richtige Gelegenheit, um eine so gravierende Veränderung des europäischen Rechts herbeizuführen. Angesichts der völlig unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten – der Elternurlaub beträgt zwischen drei Monaten und drei Jahren – wäre eine Ausdehnung der Richtlinie hier mit enormen Veränderungen verbunden und bedürfte einer intensiven Diskussion und auch einer Folgenabschätzung. Unterstützenswert ist deshalb der gefundene Kompromiss, der nämlich die Sozialpartner, die ja in diesem Bereich bereits tätig geworden sind, auffordert, eine entsprechende Überprüfung der bestehenden Regelungen vorzunehmen.

Der zweite Punkt, der kritisch diskutiert wurde, sind die so genannten Unisex-Tarife. Der Ausschuss hat sich an einer Stelle mit sehr knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, bei Betriebsrenten nicht mehr zwischen Männern und Frauen zu differenzieren. Frau Niebler warnt aber in aller Ausdrücklichkeit davor, diese Diskussion hier erneut zu führen. Denn erst vor wenigen Monaten gab es mit Blick auf den Bereich der Altersvorsorge nach langen Verhandlungen einen ganz vernünftigen Kompromiss. Es ist Frau Niebler sehr wichtig, dies zu erwähnen. Denn wenn wir jetzt die Debatte um die Unisex-Tarife neu eröffnen, dann droht die Neufassungsrichtlinie an diesem politisch sehr kontroversen Thema zu scheitern. Wir würden diesen Prozess der Konsolidierung des bestehenden Rechts überfrachten.

Das gleiche Argument gilt auch für die dritte Frage, wo wir gesagt haben, es muss mehr Druck auf die Mitgliedstaaten und Sozialpartner ausgeübt werden, die Situation zu verbessern. Gefährden wir also nicht die Richtlinie insgesamt, indem wir sie mit inhaltlichen Forderungen überfrachten! Klarheit und Verständlichkeit des Rechts ist ein Wert an sich. Das ist das Ziel der Richtlinie, und das bitte ich Sie alle zu unterstützen.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Bericht über den Vorschlag für eine neu gefasste Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist dem Plenum heute nach Monaten mühevoller Arbeit durch die Berichterstatterin, Frau Niebler, in seiner neuen Form präsentiert worden.

Während der Ausarbeitung des Berichts hatten alle Seiten die Gelegenheit, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen und von all jenen angehört zu werden, die geholfen haben, den heute vorliegenden Vorschlag zu formulieren. Der Berichterstatterin gebühren herzliche Glückwünsche, da sie die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung der Kodifizierung bestehender Rechtsvorschriften mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der horizontalen Politiken in den Basissektoren des europäischen Rechts, wie dem Lohn- und dem Versicherungssektor, verbunden hat.

Als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten stelle ich fest, dass die Chancengleichheit am Arbeitsplatz im Hinblick auf den Zugang zur Berufsbildung, zur Beschäftigung und zum beruflichen Aufstieg, insbesondere bezüglich des Gehalts, besser gewährleistet wird.

Indem die Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert werden, individuelle Maßnahmen zur Gleichbehandlung zu beschließen, stärkt der Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsbeistand wird ebenso garantiert wie abschreckende Sanktionen im Falle einer Belästigung.

Die Kommission sollte den unterschiedlichen Standpunkt zwischen dem Revisionsverfahren und dem Mitentscheidungsverfahren nicht zum Anlass nehmen, eine Vendetta zwischen ihr und dem Parlament fortzusetzen. Das demografische Problem der Europäischen Union macht es notwendig, die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in Bezug auf den Elternurlaub zu gewährleisten, eine Entscheidung, die die Kommission und die Sozialpartner in einer Richtlinie allein getroffen haben. Die Kommission sollte übrigens vorschlagen, die Richtlinie zu überarbeiten.

Ungleichheiten entstehen dann, wenn Frauen sich um minderjährige Kinder bzw. Pflegebedürftige kümmern. Deshalb geht der Vorschlag, Maßnahmen zur Vereinbarung von Berufs- und Familienleben mit dem Mutterschutz zu verbinden, in die richtige Richtung.

Wir fordern den Rat ebenfalls auf, seinen politischen Willen zum Ausdruck zu bringen...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Katalin Lévai (PSE), im Namen des mitberatenden Rechtsausschusses. – (HU) Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und eine Priorität in der Europäischen Union. Die Gemeinschaftspolitik zur Gewährleistung der Chancengleichheit steht seit dem Beginn der Integration auf der Agenda der Gemeinschaft, wenn auch mit Änderungen im Inhalt. In der Richtlinie, die – so hoffen wir – morgen angenommen wird, werden die Richtlinien, die bereits das Thema behandeln, zusammengefasst, und daher spiegelt sie das Ziel der Gesetzgeber wider, einheitliche, vereinfachte Verordnungen festzulegen, die alle zu dieser Angelegenheit bestehenden Bestimmungen zusammenbringen. Ein entscheidendes Element der Richtlinie ist, dass nicht nur das Ziel der Gleichbehandlung von Männern und Frauen festgeschrieben wird, sondern auch die Gleichheit zwischen den Geschlechtern. Es ist wichtig zu betonen, dass das Prinzip der Chancengleichheit nicht nur auf Beschäftigung beschränkt werden darf, denn es betrifft alle Lebensbereiche.

Dieser Grundsatz besagt, dass es keinerlei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben darf, insbesondere was die Heirat und den Familienstand und vor allem, was die Zugangsbedingungen zu den Systemen der sozialen Sicherheit betrifft, wenn es um die Berechnung von Beitragsverpflichtungen und Leistungsansprüchen geht. Da die traditionelle Rolle der Frauen in der Familie einer der Hauptgründe für die Ungleichheit am Arbeitsplatz ist, werden in der Richtlinie flexiblere Arbeitszeitregelungen gefordert, die es sowohl Männern als auch Frauen ermöglichen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Die Richtlinie zielt darauf ab, es den Geschädigten zu ermöglichen, ihre gesetzlich verankerten Rechte wirksam durchzusetzen; dies wird durch die Umkehr der Beweislast im Falle der Diskriminierung und das Verbot einer indirekten oder versteckten Diskriminierung erleichtert. Außerdem soll durch die Richtlinie die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten gezielt darauf gelenkt werden, dass die Nachteile, die Frauen haben, keinesfalls beseitigt werden können, solange die Regierungen keine aktive Rolle übernehmen, und dass außerdem demokratische Institutionen zur Kontrolle der Regierungsbemühungen vonnöten sind. Lassen Sie uns spezielle Einrichtungen schaffen, um die Rechte der Frauen sowohl innerhalb als auch außerhalb des institutionellen Systems der Regierung zu gewährleisten.

 
  
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  Anna Záborská, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, lassen Sie mich zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für ihre nützliche und wirksame Zusammenarbeit danken. Dann möchte ich zwei aktuelle Punkte ansprechen: erstens, die Pflicht der Respektierung zur uneingeschränkten Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten und zweitens die wirtschaftliche Anerkennung der Arbeit von Frauen in allen ihren Formen.

Zunächst, „Ja“ zu einem sozialen Europa, das die volle Gleichstellung von Männern und Frauen erleichtert, aber auch „Ja“ zur Achtung der unterschiedlichen Kulturen der Staaten. Die Aktionsplattform von Peking ist eindeutig und auch die Europäische Union sollte sie berücksichtigen. Ich zitiere: „Die Umsetzung dieser Plattform liegt in der souveränen Verantwortung eines jeden Staates, im Einklang mit allen Menschenrechten und Grundfreiheiten. Die Bedeutung der verschiedenen religiösen und ethischen Wertvorstellungen, Kulturtraditionen und philosophischen Überzeugungen der einzelnen Menschen und ihrer Gemeinwesen sowie deren volle Achtung sollten dazu beitragen, dass die Frauen ihre Menschenrechte im Hinblick auf die Herbeiführung von Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden uneingeschränkt wahrnehmen können.“

Da es sich allerdings um eine Überarbeitung handelt, konnte lediglich übernommen werden, was bereits in vorherigen Richtlinien stand. Dennoch wäre eine Richtlinie über den wirtschaftlichen Wert der Arbeit von Frauen im dritten Sektor und im informellen Sektor, d. h. die unbezahlte Arbeit von Frauen im Rahmen der Solidarität im sozialen Bereich, der Solidarität zwischen den Generationen und im gewerblichen Bereich von Nutzen. Hier ist ein wirtschaftlicher Wert gegeben. Ich fordere alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich mit dem Gedankengut des Nobelpreisträgers Gary Becker vertraut zu machen, in dessen Arbeiten eben der wirtschaftliche Wert jeglicher Form der Frauenarbeit bewertet wurde. Dies verdient es wirklich, vor dem Hintergrund der umfassenden Gleichbehandlung von Männern und Frauen nochmals umfassend durchdacht, bewertet und quantifiziert zu werden.

 
  
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  Bernadette Vergnaud, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unsere Berichterstatterin, Frau Angelika Niebler, zu dem von ihr ausgearbeiteten umfassenden und ausgewogenen Text beglückwünschen. Diese nach den vorgenommenen Änderungen erzielte Kompromissfassung stellt einen wichtigen und soliden Beitrag zur parlamentarischen Arbeit dar.

Es geht dabei vornehmlich um die Neufassung der Vorschriften der vorangegangenen Richtlinien über gleiche Löhne, die Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen, die betrieblichen Systeme der sozialen Sicherheit und die Bekämpfung von Belästigungen. Mit dieser Neufassung wird es möglich sein, einen einzigen geschlossenen Text vorzulegen, in dem keine widersprüchlichen Definitionen mehr vorkommen, die Transparenz und Klarheit der Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung zu erhöhen und ihre wirksame Umsetzung durch die Stärkung des acquis communautaire, die Vermeidung von Rückschritten und auch die Einbeziehung aller jüngeren Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung zu erleichtern. Da in diesen Text auch alle Definitionen über direkte und indirekte Diskriminierung und Belästigungen sowie der Grundsatz der gleichen Entlohnung und über die betrieblichen Rentensysteme eingehen sollen, wird er die für eine ordnungsgemäße Umsetzung in den Mitgliedstaaten wesentlichen Klarstellungen und Vereinfachungen ermöglichen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten.

Allerdings bedaure ich, dass der Text bei den drei wichtigsten von der Kommission angesprochenen Zielen – Vereinfachung, Modernisierung und Verbesserung des Gemeinschaftsrechts – im Kapitel Verbesserung keine konkreten Vorschläge enthält. Dieses Ziel müsste eine aktive Politik zum Schutz der Frauen, die – auch in der Landwirtschaft und im Handwerk – eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, sowie im Hinblick auf den Elternurlaub und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben umfassen, und ich bedaure, dass dem nicht so ist.

Ich ersuche daher die Kommission, ein deutliches Zeichen zu setzen, indem sie zunächst die Richtlinie 86/613 über die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, schnellstmöglich überarbeitet und verbessert und dann die Richtlinie 96/34 über den Elternurlaub überprüft, um sie der gegenwärtigen Lage in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Einführung von Anreizen wie einer angemessenen Aufwandsentschädigung und der Anerkennung des Wertes nicht entlohnter Arbeit in den Statistiken anzupassen.

Wesentlich zu verbessern ist auch die Arbeit, die geleistet wird, um der traditionellen Rollenverteilung in den Familien entgegenzuwirken und ein ausgewogeneres Verhältnis von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt, kurz eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, sicherzustellen. Die Gleichbehandlung ist eine unerlässliche Voraussetzung, um die Ziele des Wachstums und der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung zu erreichen, die Bestandteil der Neubelebung der Lissabonner Strategie sind. Europa muss bestimmte Mindestrechte für alle gewähren und dafür sorgen, dass diese in den Mitgliedstaaten möglichst bald umgesetzt werden. Dieses Ziel erfordert von uns – dem Parlament, dem Rat und der Kommission – einen starken politischen Willen und eine kluge Zusammenarbeit im Dienste unserer Mitbürger.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frage der Gleichbehandlung bei der Bezahlung ist bereits seit Jahrzehnten eines unserer größten Probleme im Bereich der Chancengleichheit. Mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft ist es bislang nicht gelungen, diese Form der Ungleichbehandlung zu beseitigen. Bloße Anreize und Empfehlungen werden auch künftig nicht ausreichen, um eine Gleichbehandlung in Bezug auf das Arbeitsentgelt zu erreichen. Es muss deutlich gemacht werden, dass ungerechtfertigte Unterschiede bei der Bezahlung nicht hinnehmbar sind. Wir brauchen strengere Forderungen, wir brauchen rechtliche Sanktionen, und wir brauchen Ergebnisse.

Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, über die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in die Praxis Bericht zu erstatten. Die Informationen darüber, wie er in nationales Recht umgesetzt wird, sind unzureichend. Wir brauchen dazu geeignete Verfahren in den Mitgliedstaaten. Gerade haben wir darüber gesprochen, dass die Türkei eine entsprechende Gesetzgebung einführen muss und dass es nicht ausreicht, einfach nur bestimmten Gesetzen zuzustimmen. In dieser Hinsicht könnten die EU und ihre gegenwärtigen Mitgliedstaaten einmal in den Spiegel schauen und jene Vorschriften und Regelungen umsetzen, die wir gemeinsam verabschiedet haben.

Anstatt die Sozialpartner anzutreiben, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie den Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzen und fördern, und damit das tun, was EU-Verträge und -Rechtsvorschriften vorschreiben. Wenn ein Arbeitgeber eine Vorschrift missachtet, dann sollte er sich dafür verantworten müssen.

Wir Parlamentarier wollen die gegenwärtige Gesetzgebung so verbessern, dass sie geeignet ist, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern voranzutreiben. Ich hoffe, dass wir im Hinblick auf die Ziele einen Konsens mit der Kommission und dem Rat erreichen werden.

 
  
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  Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union war in der Vergangenheit immer ein Leuchtturm für die Gleichstellung der Frauen. Wir haben in der Debatte zur Türkei viel von der Wertegemeinschaft, vom Wert der Gleichstellung in der Europäischen Union, gesprochen. Ich hoffe, dass dieser Wert nicht abgeschliffen wird. Für uns ist es unverzichtbar, dass die Betriebsrenten in diesen Bericht aufgenommen werden, denn wir wissen, dass Frauen aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden, denn sie wissen ja im Betrieb nicht, ob sie oder die männlichen Kollegen länger leben. Dass wir nach wie vor unterschiedliche Betriebsrenten haben, ist nicht nur unvereinbar mit Artikel 13 des Vertrags, sondern auch mit dem Grundsatz der Gleichstellung am Arbeitsplatz. Deshalb erwarte und hoffe ich, dass es zu diesem Vorschlag eine breite Zustimmung aus dem Frauenausschuss gibt.

Außerdem finde ich es nicht in Ordnung, dass Herr Wuermeling und andere hier en passant eine Generalattacke auf die Geltung der Antidiskriminierungsrichtlinien auch außerhalb des Erwerbslebens reiten. Ich erwarte auch, Herr Kommissar Špidla, dass Sie sich noch einmal klar und deutlich hinter die Antidiskriminierungsrichtlinien stellen, nicht nur innerhalb des Erwerbslebens, sondern auch außerhalb des Erwerbslebens. In der Frauenpolitik darf man nicht einmal Hü und dann wieder Hott sagen. Wir müssen vielmehr deutlich machen, dass sie in der Europäischen Union einen Wert darstellt. Von der Gleichstellungspolitik dürfen wir nicht abrücken.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Der gesamte Bericht behandelt die eigentliche Grundlage aller Gleichstellungsarbeit, das heißt das Recht und die Möglichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Ich möchte insbesondere drei Teile dieser Richtlinie hervorheben.

Der erste Punkt beinhaltet gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das ist nichts Neues, sondern war bereits in früheren Richtlinien enthalten. Dieser Aspekt wird jedoch gestärkt, indem die Sozialpartner aufgerufen werden, die Initiative zu ergreifen und ihre Verantwortung für das Lohngleichheitsgebot wahrzunehmen. Obwohl es eine Richtlinie über Lohngleichheit gibt, ist das Lohngefälle immer noch groß, das heißt, die Diskriminierung besteht fort.

Der zweite Teil, den ich ansprechen möchte, ist der Elternurlaub. Elternschaft wird nicht länger als Sache des einen Geschlechts betrachtet, sondern den Eltern soll die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam Verantwortung für die Kinder zu übernehmen.

Zum Dritten möchte ich die Gleichbehandlung bei Beschäftigung und im Beruf hervorheben. Dabei darf es uns nicht nur um die Gleichbehandlung von auf dem Arbeitsmarkt etablierten Frauen gehen, sondern wir müssen auch für Nichtdiskriminierung bei der Einstellung und den Beschäftigungsbedingungen Sorge tragen.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Dieser Entschließungsantrag zielte eigentlich darauf ab, die Chancengleichheit zu erhöhen und die Lage der Frau auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele der Änderungsanträge werden dazu beitragen, dass sich die Dinge zum Besseren wenden. Wenn wir jedoch wirkliche Verbesserungen herbeiführen wollen, dann müssen wir nicht nur Rechtsnormen einführen, sondern vor allem auch unsere Einstellung zur Rolle der Frau im sozialen und wirtschaftlichen Leben ändern. Wir müssen uns von liberalen Ideen, die auf moralischem Relativismus beruhen, lösen und uns einem Konzept zuwenden, das auf ethischen und moralischen Grundsätzen beruht, damit der einzelne Mensch, ganz gleich ob Mann oder Frau, im Mittelpunkt steht und nicht nur als Humankapital zur Erzielung von Gewinnen angesehen wird. Schwächere Personen, insbesondere Frauen, bekommen die negativen Auswirkungen des utilitaristischen Ansatzes besonders stark zu spüren, denn viele Kapitalgesellschaften, Konzerne und Handelsketten verweigern Frauen den Mutterschaftsurlaub oder die Auszahlung der Gehälter, und zahlreiche Frauen werden zu erniedrigenden Arbeiten oder Dienstleistungen gezwungen.

Mit der Änderung unserer Denkweise müssen wir in der Schule, zu Hause, am Arbeitsplatz und in allen Lebensbereichen anfangen. Frauen haben andere psychologische und physische Eigenschaften, und daher sind wir der Meinung, dass ihnen um ihrer eigenen Sicherheit willen verboten werden sollte, bestimmten Beschäftigungen nachzugehen. Frauen, die sich für Chancengleichheit einsetzen, finden sich oft in belastenden Situationen wieder, weil sie häufig einen Konkurrenzkampf gegen Männer führen, anstatt unter Berücksichtigung ihrer Veranlagungen mit ihnen zusammenzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung zu tragen.

Meiner Ansicht nach ist es höchst unfair, dass in dem Bericht nicht die große Zahl von Frauen Erwähnung findet, die entweder schon im Ruhestand sind oder keine Rente beziehen. Dies widerspricht den in der Entschließung enthaltenen Erklärungen. Sollten die eben genannten Punkte keine Berücksichtigung finden, wird die zur Diskussion stehende Richtlinie einfach nur ein weiteres totes Stück Papier werden.

 
  
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  Lissy Gröner (PSE). Herr Präsident! Diese Richtlinie behandelt die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen sind auch diese in erster Linie angesprochen, und wir, die Frauen, gehen wieder einmal voran, indem gerade der Bereich der Entbürokratisierung, den wir unseren Bürgerinnen und Bürgern versprechen, vollzogen wird. Ich hoffe, dass wir morgen Einigkeit erzielen werden, und ich hoffe, dass es auch ein Zwischengeplänkel von Herrn Wuermeling war, hier das Antidiskriminierungsgesetz mit hineinzubringen. Es herrscht bereits nationaler Wahlkampf; er hat mit dieser Richtlinie jedoch nichts zu tun.

Es geht darum, dass die Frauen, denen in der europäischen Rechtsprechung laut Grundlagenvertrag Artikel 119 von Anfang an gleiche Rechte versprochen wurden, endlich deren Umsetzung erfahren. Von vielen Kolleginnen sind die Bereiche angesprochen worden, wo dies noch nicht erfolgt ist, wo Diskriminierung direkter und indirekter Art stärker bewusst gemacht werden muss. Diskriminierung beginnt auf der einen Seite in den Köpfen; aber wir müssen auch die Rechte verändern, damit sie aufgehoben werden und die Rechtsprechung sowie die nationale Umsetzung in diese Richtung erfolgen kann.

Politischer Wille ist nötig. Die Kommission hat diesen politischen Willen an den Tag gelegt. Das Europäische Parlament legt noch mehr nach. Ich hoffe, dass wir uns morgen durchsetzen können und an die Bürgerinnen das klare Signal senden: Wir sind weiterhin Motor für die Frauenrechte in Europa!

 
  
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  Věra Flasarová (GUE/NGL). (CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Fragen der Herstellung der Balance zwischen Beruf und Privatleben gehören inzwischen zum heutigen Alltag. Einer der Gründe für den ungleichen Status der Frau am Arbeitsplatz ist der, dass Unternehmer ungern Interessenkonflikte in Bezug auf die Verantwortung für die Arbeit und für die Familie sehen. Obwohl Frauen fast 44 % am tschechischen Arbeitsmarkt ausmachen, haben nach unseren Untersuchungen bestenfalls fünf Mal so viele Männer Führungspositionen inne wie Frauen. Frauen, die auf der Karriereleiter aufsteigen wollen, müssen außergewöhnlich gut sein, um als den Männern ebenbürtig angesehen zu werden; ja, sie müssen erfolgreicher sein als Männer, die die gleiche Tätigkeit ausüben.

Der Durchschnittslohn der Frauen in der Tschechischen Republik ist gegenwärtig 19 % geringer als der für Männer. Erwiesen ist auch, dass Frauen in Einstellungsgesprächen selber ein geringeres Gehalt fordern als Männer, die sich um denselben Arbeitsplatz bewerben, was schon auf ein geringeres Selbstbewusstsein der Frauen im Bereich der Arbeitsbeziehungen hindeutet.

Daraus folgt, dass die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht einfach nur eine Frage der Verabschiedung verschiedener Richtlinien und Gesetze ist. Ich bin durchaus für eine Richtlinie, aber sie muss auf fundamentalen Veränderungen in der europäischen Kultur als Ganzes beruhen. Ja, ich würde so weit gehen und sagen, dass der Ausgangspunkt die völlige Ausmerzung unserer mittelalterlichen Verhaltensweisen und des Irrglaubens sein muss, dass Gleichheit von Männern und Frauen nur Frauensache sei und es keinerlei Diskriminierung von Männer gebe.

 
  
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  Christa Prets (PSE). Herr Präsident, Herr Kommissar! In der jetzigen Situation, in der die Europäische Union Schwierigkeiten hat, sich zu artikulieren, zumindest sich so zu artikulieren, dass sie auch von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird, ist es umso wichtiger, dass die EU-Gesetzgebung und -Rechtsprechung klarer und verständlicher zu werden. Daher begrüße ich den vorliegenden Vorschlag.

Wenn es sich aber um Modernisierung und Verbesserung handeln soll, so wie in diesem Dokument erwähnt, dann bedauere ich es, dass die Methode der Neufassung keine wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zulässt, wie z. B. die Gleichstellung in den Betriebspensionen.

Bei der Bearbeitung der letzten Richtlinie zu Artikel 13 wurde zugesagt, dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln, nämlich mit der neugefassten Richtlinie. Kommission und Rat sind jetzt dagegen, und ich frage mich, warum man diese Chance nicht genutzt hat. Es wäre notwendig gewesen, hier einen stärkeren Akzent zu setzen, und ich bedauere, dass das nicht der Fall gewesen ist!

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für eine äußerst lebhafte und konzentrierte Aussprache danken und gleich zu Beginn betonen, dass sich uns die Gelegenheit bietet, diese entscheidende Richtlinie ohne Verzug zu verabschieden. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas muss diese Gelegenheit genutzt werden. Dies ist ein entscheidender Schritt nach vorn, der getan werden muss, um die Gleichheit von Männern und Frauen in den Augen aller Beteiligten unabhängig von den unterschiedlichen Meinungen der Institutionen zu den Beweggründen dieser Neufassung zu fördern.

Ich darf jetzt vielleicht die Position der Kommission zu den Änderungsanträgen etwas näher erläutern. Die Kommission kann zahlreiche Anträge ohne Weiteres akzeptieren, ja, wir sind davon überzeugt, dass sie sich auch mit der Position des Rates, wie sie von diesem am 7. Dezember 2004 in allgemeiner Form zum Ausdruck gebracht worden war, im Einklang befinden. Sie tragen wesentlich zur Verbesserung der bestehenden Gemeinschaftsgesetzgebung auf diesem Gebiet bei und machen sie zugänglicher. Zu diesem Zweck werden vielfältige Mittel angewendet, auch technische Maßnahmen, rechtliche Klarstellungen und Bestimmungen, die der Förderung der Gleichheit von Männern und Frauen, zum Beispiel in Bezug auf gleichen Lohn, neuen politischen Auftrieb verleihen.

Ein zweites Paket von Änderungsanträgen kann die Kommission aus rein technischen Gründen nicht akzeptieren, und ich will diese Gründe im geänderten Vorschlag im Einzelnen darlegen. Weiterhin hat sie eine gewisse Anzahl von Änderungsanträgen abgelehnt, weil sie über das hinausgehen, was während dieses Überprüfungsverfahrens vernünftigerweise erreicht werden kann. Spezielles Ziel dieses Verfahrens ist es nämlich, einerseits die laufenden und parallelen Verfahren der Kodifizierung der Gemeinschaftsgesetzgebung zu erleichtern und andererseits das Fundament für grundsätzliche Änderungen zu legen.

Der erste dieser Änderungsanträge bezieht sich auf den neuen Artikel 3(a), der die Mitgliedstaaten zu positiven Maßnahmen verpflichten würde, anstatt sie ihnen als Option frei zu stellen. Da Artikel 141(4) des Vertrags, der primäres EU-Recht ist, eindeutig feststellt, dass die Mitgliedstaaten ermächtigt sind, jedwede Maßnahme zu ergreifen, die sie auf diesem Gebiet für notwendig erachten, würde jeder sekundäre Rechtsakt, in dem dieser Artikel des Vertrags zitiert wird, diese Zuständigkeit beschneiden und nach unserer Meinung auf große Hindernisse stoßen.

Zweitens kann die Kommission dem nicht zustimmen, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des sozialen Dialogs gemäß den Änderungsanträgen zu den Artikeln 24 und 27 zu einer Verpflichtung wird, bestimmte Ergebnisse dieses Dialogs zu garantieren. Diese Änderungsanträge würden sich schwer mit dem Grundsatz der Autonomie der Sozialpartner in Einklang bringen lassen.

Auch möchte ich das Hohe Haus daran erinnern, dass nach langwierigen Verhandlungen mit dem Parlament und dem Rat entsprechende Bestimmungen in die Richtlinie 2002/73/EG aufgenommen wurden. Diese Richtlinie mit den darin niedergelegten Vorschriften, die ein innovatives Herangehen zur besseren Einbindung der Sozialpartner darstellen, wird vor Oktober 2005 nicht in Kraft treten. Nach unserem Dafürhalten wäre es nicht angebracht, diese Bestimmungen abzuändern, ehe sie ihren Wert in der Praxis nachweisen konnten.

Der neue Artikel 28(b), in dem eine Überprüfungsklausel für die Richtlinie über Elternurlaub vorgeschlagen wird, ist nicht akzeptabel, weil diese Richtlinie nicht in den Bereich der derzeitigen Neufassung fällt. Eine diesbezügliche Klausel ließe sich schwer mit den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie über Elternurlaub und mit den Bestimmungen der zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, auf der die Richtlinie basiert, in Einklang bringen. Überdies würden Probleme hinsichtlich der Kompatibilität dieses Änderungsantrags mit der Autonomie der Sozialpartner und ihrer Funktion, wie sie in den Artikeln 138 und 139 des Vertrags verankert sind, auftreten.

Schließlich kann die Kommission nicht die Änderungen zu Artikel 8 akzeptieren, die auf das Verbot der Nutzung geschlechtlicher Unterschiede als Faktor bei der Berechnung von Versicherungsprämien und Vergünstigungen aus Arbeitnehmerversicherungen abzielen. Diese Änderungsanträge gehen ebenfalls über das hinaus, was bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen, wie der zur Diskussion stehenden Richtlinie, angezeigt ist. Das soll nicht heißen, dass diese Frage nicht in der Zukunft Gegenstand der politischen Debatte sein sollte. Auch wenn die Meinungen in dieser Frage auseinander gehen und die gegenwärtig vom Rat vertretene Position ziemlich klar ist, bin ich absolut davon überzeugt, dass dies eine wichtige Frage ist, die unsere Aufmerksamkeit verlangt.

Außerdem meint die Kommission natürlich nicht, dass die Anwendung unterschiedlicher Systeme für Renten der zweiten – und dritten – Säule im vorliegenden Kontext zu Uneindeutigkeiten führen könnte, wie in der Aussprache suggeriert wurde. Das ist eine völlig andere Sache, die über rein technische Überlegungen hinausgeht.

Abschließend möchte ich feststellen, dass die Kommission, ausgehend, von diesen Überlegungen, zahlreiche Änderungsanträge uneingeschränkt akzeptieren kann, und ich werde, wenn ich darf, die betreffenden Änderungen nennen. Uneingeschränkt akzeptieren kann die Kommission folgende Änderungsanträge: 1, 2, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 74, 75, 77, 78, 79, 80, 82, 83, 85, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 96, 101, 106, 107, 108 und 109. Teilweise akzeptieren kann die Kommission die Änderungsanträge 5, 24, 71, 72, 73, 76, 84, 98, 102, 103, 104 und 105. Nicht akzeptieren kann die Kommission indes die Änderungsanträge 3, 12, 13, 29, 30, 36, 44, 46, 53, 63, 67, 81, 86, 94, 95, 97, 99 oder 100. Die Beweggründe für die Position der Kommission habe ich Ihnen erläutert.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Dazu eine Frage an Sie: Sie haben den Vorschlag des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in zwei wesentlichen Punkten, nämlich Elternurlaub und Betriebsrenten – das war das Herzstück dieses Vorschlages –, abgelehnt. Zu den Betriebsrenten haben Sie gesagt, das ist ein sehr wichtiges Thema, und wir werden das irgendwann aufgreifen. Ich bin der Meinung, Herr Kommissar Špidla, Sie haben uns das versprochen, als wir die Richtlinie behandelt haben ...

(Der Präsident unterbricht die Rednerin.)

Herr Präsident! Lassen Sie mich doch bitte die Frage stellen. Sie haben gesagt, dass das ein wichtiges Thema ist, das irgendwann aufgegriffen wird. Ich möchte Sie fragen: Wann wird es aufgegriffen? In welcher Form wird es aufgegriffen werden? Wie sieht Ihr konkreter Zeitplan dazu aus? Ich möchte Sie wirklich bitten, zu den Betriebsrenten Stellung zu beziehen – das haben Sie auch zugesichert –, weil es in der Tat gegen den Vertrag verstößt, ...

(Der Präsident bricht die Rede ab.)

 
  
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  Der Präsident . (PL) Entschuldigen Sie bitte, aber dies hat nichts mit der Frage zu tun, mit der wir uns hier gerade befassen. Dabei geht es um ein völlig anderes Thema. Aber Ihnen sei diese Frage gestattet, und ich möchte den Kommissar bitten, sich dazu zu äußern.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission (CS) Wie ich es sehe, ist aus der Aussprache eindeutig hervorgegangen, dass der Sinn dieses Vorschlags für eine Richtlinie in technischen Verbesserungen an der gegenwärtig gültigen EU-Gesetzgebung und nicht in der Aufnahme umfangreicher, weit reichender Änderungen besteht. Aus diesem Grund kann die Kommission die beiden wichtigen Änderungsanträge, auf die sich Frau Breyer bezog, nicht annehmen, denn das wäre unvereinbar mit den der Ausarbeitung dieser Richtlinie zugrunde liegenden Absichten. Die beiden von ihr genannten Fragen sind von solcher Bedeutung, dass ich mich mit ihnen im Laufe meiner Tätigkeit befassen werde. Allerdings kann ich dem Hohen Haus an dieser Stelle keine genauen Daten nennen. Es sind jedoch Fragen, über die wir in allernächster Zukunft diskutieren werden, und ich bin ziemlich sicher, dass sich dazu bei der Debatte über das Grünbuch zum demografischen Wandel in der nächsten Woche Gelegenheit bieten wird. Wie wir jedoch zu einer Schlussfolgerung gelangen, ist noch offen, und es wäre nicht angebracht, in dieser Angelegenheit weiter ins Detail zu gehen.

 
  
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  Der Präsident . Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 
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