31. EL ja Šveitsi vahelised lepingud; 1°varjupaigataotluse läbivaatamise eest vastutava riigi määramine, 2°Schengeni acquis'
Presidente. L'ordine del giorno reca la relazione presentata dall'onorevole Timoty Kirkhope, a nome della commissione per le libertà civili, la giustizia e gli affari interni, 1. sulla proposta di decisione del Consiglio relativa alla firma, a nome della Comunità europea, dell'accordo tra la Comunità europea e la Svizzera relativo ai criteri e ai meccanismi che permettono di determinare lo Stato competente per l'esame di una domanda d'asilo introdotta in uno degli Stati membri o in Svizzera [13049/2004 - COM(2004)0593 - C6-0240/2004 - 2004/0200(CNS)] e
2. sulla proposta di decisione del Consiglio relativa alla firma, a nome della Comunità europea, dell'accordo tra l'Unione europea, la Comunità europea e la Confederazione elvetica riguardante l'associazione di quest'ultima all'attuazione, all'applicazione e allo sviluppo dell'acquis di Schengen [13054/2004 - COM(2004)0593 - C6-0241/2004 - 2004/0199(CNS)] (A6-0201/2005)
Benita Ferrero-Waldner,Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Ich begrüße es sehr, dass das Europäische Parlament den Abschluss der Abkommen zur Assoziierung der Schweiz zum Acquis von Schengen und von Dublin unterstützt.
Diese positive Einstellung ist umso wichtiger, als in der Schweiz die politischen Verfahren zur Ratifizierung dieser Abkommen ja jetzt abgeschlossen sind, wobei der wichtigste Schritt sicher das Referendum vom 5. Juni war.
Wir alle, nicht zuletzt das Europäische Parlament, sollten diesen Aufwind in der Schweiz nutzen, um zugleich auch positive Stimmung für die europäische Sache zu machen. Hierzu gehört natürlich auch, die Verfahren auf unserer Seite möglichst zügig abzuschließen.
Die Abkommen, die am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet wurden, sind ein positives Zeichen für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Union und der Schweiz.
Das Schengen-Abkommen, über das hier mit abgestimmt wird, wird auch für die EU-Bürger konkrete Verbesserungen bringen. Dies gilt insbesondere für viele Tausende von Pendlern, Berufsfahrern und Reisenden, die ja täglich die Grenze passieren müssen. Diese Personen werden vor allem nach der Umsetzung des Abkommens von erheblichen Erleichterungen profitieren können.
Die Abkommen über Schengen und Dublin schaffen darüber hinaus aber auch mehr Sicherheit durch die Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung und im grenzüberschreitenden Datenbereich.
Daher ist es so wichtig, dass das Europäische Parlament den Abschluss der Abkommen unterstützt. Leider gibt es aber in Bezug auf das für den Abschluss anzuwendende Verfahren unterschiedliche Auffassungen bei der Kommission und beim Rat auf der einen Seite und beim Parlament auf der anderen Seite.
Die Kommission hat ihre Position noch einmal überprüft. Übereinstimmung dürfte es in einem Punkt geben: Bei beiden Abkommen handelt es sich nicht um Assoziierungsabkommen im Sinne des EG-Vertrages, auch wenn das Wort Assoziierung im Titel vorkommt.
Darüber hinaus ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass durch diese Abkommen auch kein besonderer institutioneller Rahmen für die Zusammenarbeitsverfahren ins Leben gerufen wird. Die Existenz eines Gemischten Ausschusses alleine reicht dazu noch nicht aus.
Ich möchte hierzu besonders feststellen, dass die Gemischten Ausschüsse lediglich die Aufgabe haben, über einen eventuellen Fortbestand der Übereinkommen zu entscheiden, sollte die Schweiz ihren Vertragsverpflichtungen, insbesondere der Umsetzung des Schengen- oder des Dublin- Acquis in nationales Recht, nicht nachkommen.
Diese Gemischten Ausschüsse haben außerdem erheblich weniger Gestaltungsrechte, als bereits bestehende Gemischte Ausschüsse, die durch andere bilaterale Abkommen mit der Schweiz errichtet wurden.
Aus diesen Gründen ist die Rechtslage nach Ansicht der Kommission so, dass beide Abkommen nicht zustimmungspflichtig sind.
Die Kommission sieht deshalb derzeit keinen Anlass, ihren Entscheidungsvorschlag zu ändern.
Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe der Debatte mit Interesse entgegen.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), rapporteur.– Mr President, like a curate’s egg, as they say, that introduction by the Commissioner was good in parts but not in all parts. I am greatly honoured to have conduct of these matters. My respect for not only the institutions of Europe but also for the Swiss institutions and people knows no bounds. It was only because of the willingness of the Swiss people, through their referendum on 5 June, to see greater cooperation between Switzerland and the EU that I was able to proceed with my proposals.
As the Commissioner has already pointed out, these are good proposals. They are radical, particularly from a Swiss perspective, because although Switzerland retains its independence, if the report is adopted its borders will now effectively allow more movement of people. It will retain strong control over movements of goods but there will be greater movement of people, much better cooperation between law enforcement authorities and, through Switzerland's involvement in the Dublin acquis, close involvement in determining who is responsible in the case of difficult asylum applications.
These are all very good, progressive and acceptable developments. They could well be the start of many more agreements based on a similar approach, an approach that was adopted previously with both Norway and Iceland and is now being used with Switzerland.
As I said, I very much respect the decision of the Swiss people on 5 June and I am therefore happy to proceed. However, although I have heard the Commissioner's explanation on the mixed committees and hence the legal base, I still have considerable problems.
I look at this not so much as a lawyer myself, but on the basis of our legal advice, which appears to be ambivalent. From my point of view it indicates that the right procedure would have been the assent procedure rather than consultation.
That is the basis on which I intend to proceed. I still hope that we might be able to reach an accommodation here, because the purpose of my two amendments to this report is to make sure that this is an assent and not a consultation procedure. Obviously there might be an ongoing dispute. I am disappointed in that part of the Commissioner’s speech, because she seems to indicate that she is happy that her legal advice is better than mine. I suppose you do not always have the same legal advice when you have two lawyers, any more than two economists ever agree on financial matters. Nevertheless, I feel very strongly that this is important, not only in this particular case but also for other matters and agreements that we might bring to Parliament for consideration in future. My committee is quite clear about this, having taken advice, and I too feel very strongly.
I do not want to be seen to be blocking progress or obstructing the will of the Swiss people, who are very interested in the outcome of our discussions and what I am doing here. However, it is in everybody’s interests that we make it clear that the European Parliament very much guards its right to be involved in assent procedures in the limited fields in which they apply. We feel very strongly about that.
I hope that the Commissioner will be able to reconsider. The Council is not present, but it had a similar view. I would like to see the matter reconsidered, because these freer relationships can only be to the benefit not only of the Swiss people but also of all of us in the European Union, especially its institutions, and in particular the European Parliament.
Karl von Wogau, im Namen der PPE-DE-Fraktion.– Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal werde ich mir erlauben, im Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen, einige Fragen zu stellen, denn ich erinnere mich sehr gut an die Zeit, als das Schengener Abkommen verabschiedet wurde. Damals waren vorab aber einige Dinge erfolgt: Man hatte die Zölle abgeschafft, man hatte die Mehrwertsteuer an der Grenze abgeschafft, man hatte die Erhebung von Veterinärkontrollen an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Erhebung von Statistiken an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Kontrolle von Markenprodukten an der Grenze abgeschafft. Auch Exportbeihilfen und Importabschöpfungen wurden damals abgeschafft, so dass die Grenze wirklich offen war. Der letzte Schritt war dann die Personenkontrolle, die im Schengener Abkommen geregelt wurde.
In der Schweiz ist es gerade umgekehrt. All die Dinge, die ich aufgezählt habe, bleiben. Das Einzige, was wegfallen soll, sind die Personenkontrollen. Ich stelle also die Frage, ob es hier unseren Schweizer Nachbarn nicht gelungen sein sollte, aus diesem sehr trockenen Brot, wie ich es hier beschrieben habe, die einzige Rosine herauszupicken, wie ich bei diesen Verhandlungen ohnehin den Eindruck hatte. Jedenfalls haben diesen Eindruck meine Wähler am Hochrhein: Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das, was die Schweiz als wichtig betrachtet hat, auch behandelt wurde. Aber es gibt sehr schwierige Probleme – z.B. der Fluglärm vom Flughafen Zürich –, die nicht geregelt wurden, obwohl sie bilateral sind und sowohl die Schweiz als auch Deutschland betreffen.
Die zweite Frage, die ebenso wichtig ist, betrifft die Landwirte an dieser Grenze. Die deutschen Landwirte haben sehr große Schwierigkeiten, einmal weil die schweizerischen Beihilfen sehr viel höher sind, so dass von den Schweizern höhere Pachten bezahlt werden können, und dazu sollen sie jetzt auch noch die Beihilfen der Europäischen Union bekommen. Das kann kein Mensch verstehen! Hier sind die Verhandlungen an irgendeiner Stelle nicht so geführt wurden, dass diese Interessen angemessen berücksichtigt worden wären.
Was die Rechtsgrundlage betrifft, so sind wir hier unterschiedlicher Auffassung. Wir meinen, dass diese Gemischten Ausschüsse tatsächlich institutionellen Charakter haben. Das hat auch unser Rechtsausschuss bestätigt. Unter diesen Bedingungen glaube ich nicht, dass das Europäische Parlament eine definitive Stellungnahme abgeben kann. Wir müssen also weiter darüber beraten. Eine Ratifizierung dieses Vertrages von Seiten der Europäischen Union ist daher derzeit aus meiner Sicht nicht möglich.
Andreas Schwab (PPE-DE).– Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Abgeordneter, dessen Wahlkreis in direkter Nachbarschaft zur Schweiz liegt, habe ich natürlich zusammen mit dem Kollegen von Wogau ein ureigenes Interesse an einer guten und vor allem engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.
Die Kollegen haben allerdings den Eindruck – zur Rechtsgrundlage möchte ich mich selbst nicht äußern, da kann ich dem Kollegen Kirkhope als Berichterstatter nur zustimmen –, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und der Europäischen Union als Verhandlungspartner der Schweiz andererseits nicht so gut ist, wie das die Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis von uns erwarten dürfen. Allerdings glaube ich, dass das vorliegende Abkommen unter dem Strich trotz allem – wenn man davon ausgeht, dass das Freizügigkeitsabkommen am 25. September direkt dazukommen muss – einen Fortschritt für unsere Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis bedeutet, weil Schengen und Dublin für eine engere und damit bessere Zusammenarbeit bei der Personenkontrolle stehen und damit auch der inneren Sicherheit dienen. Davon profitieren nicht nur die Schweizer, sondern auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Allerdings müssen von der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz beide Seiten profitieren. Daher teile ich die Auffassung, dass das Abkommen von Schengen und das Freizügigkeitsabkommen einander wie zwei Seiten einer Medaille ergänzen müssen. Gerade auch vor dem Hintergrund einer Reihe von aktuellen Problemen im Grenzbereich, die wir auch beim Treffen mit unseren Schweizer Kollegen in Fribourg nächste Woche beim SINEEA-Delegationstreffen ansprechen werden, ist es richtig, dass unsere Schweizer von der Kommission darauf hingewiesen werden, dass wir das Schengen-Abkommen nur im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen sehen können, und dass dies – Herr Kollege von Wogau hat zu Recht darauf hingewiesen – möglichst nicht das Ende einer Entwicklung sein sollte, sondern am Anfang einer Entwicklung stehen sollte, in der sich die Schweiz für weitere engere Zusammenarbeitsbeziehungen entscheidet. Ich glaube, dass das im Interesse der Bürgerin! nen und Bürger am Hochrhein liegt und halte es daher für richtig, den Bericht des Kollegen Kirkhope zu unterstützen. Es steht mir nicht zu, zu den rechtlichen Fragen, die der Kollege Kirkhope angesprochen hat, Stellung zu nehmen. Ich unterstütze ihn hier.
Carlos Coelho (PPE-DE).– Senhor Presidente, quase que diríamos que este debate interessa apenas ao PPE, mas não é verdade, interessa a toda a Europa. Gostaria de começar por cumprimentar o trabalho que foi feito pelo colega Kirkhope defendendo as prerrogativas deste Parlamento. Queria felicitar a Comissão pela iniciativa e queria dizer à Senhora Comissária que é muito importante que, depois da Islândia e da Noruega, a Suíça se possa tornar o terceiro Estado que não faz parte da União Europeia a estar associado à execução e aplicação, bem como ao desenvolvimento, quer do acervo de Schengen, quer do sistema Dublim/Eurodac.
De facto os suíços decidiram, como já foi referido pelo colega Kirkhope, por referendo, estreitar a sua relação com a União Europeia integrando o espaço Schengen, que permite a livre circulação, e, no âmbito do acordo de Dublim, que tem a ver com a política de asilo. Aplaudo a entrada da Suíça nestes sistemas, o que permitirá a eliminação de diversos obstáculos à livre circulação e um reforço da cooperação, que é fundamental, tendo em conta a sua situação geográfica. A Suíça ganha sob o ponto de vista político em termos de uma maior estabilidade no âmbito da sua vizinhança geográfica e, do ponto de vista económico, tirando partido de uma maior fluidez da circulação.
Deste modo a Suíça deverá aceitar e aplicar o acervo de Schengen no seu todo, o que não acontece com todos os Estados-Membros da União Europeia, estando prevista apenas uma derrogação relativa ao desenvolvimento futuro do acervo de Schengen, condição considerada necessária para a conclusão de um acordo relativo à tributação da poupança.
Quanto ao segundo acordo, a Suíça deverá aceitar, implementar e aplicar o acervo actual e futuro do Dublim/Eurodac sem quaisquer derrogações. Para terminar, gostaria de sublinhar que estes acordos marcam uma aproximação da Suíça à União Europeia, que é desejada, mas também constituem em si um exemplo para outros países de que é possível estreitar esforços, laços e políticas com a União Europeia sem passar necessariamente pela integração formal como Estado-Membro.
Benita Ferrero-Waldner,Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Vielleicht darf ich zuerst generell auf die Fragen eingehen. Ich glaube, dass wir uns grundsätzlich alle darüber freuen, dass diese Abkommen jetzt da sind, dass eines bereits auch mit Referendum angenommen wurde, und dass wir in den Prozess der Ratifizierung eintreten können. Wie gesagt wurde, ist das sehr wichtig, weil es sowohl ein Modell für andere Länder sein kann, als auch für die Schweizer Bürger eine Chance bieten wird, immer näher an die Europäische Union heranzukommen.
Ich möchte nun, nachdem es angesprochen wurde, vor allem auf die Rechtsfrage noch einmal eingehen.
Nicht nur der Juristische Dienst der Kommission, sondern auch der Juristische Dienst des Rates hat sich geäußert. Herr Berichterstatter Kirkhope, Sie haben es gesagt, dennoch möchte ich es hier noch einmal bestätigen.
Der Artikel 300 des EG-Vertrags definiert 4 Fallgruppen, bei denen der Abschluss eines internationalen Abkommens der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf: 1. Assoziierungsabkommen im Sinne von Artikel 310 EG-Vertrag, 2. Abkommen, bei denen durch die Einführung von Zusammenarbeitsverfahren besondere institutionelle Rahmen geschaffen werden, 3. Abkommen mit erheblichen finanziellen Folgen für die Gemeinschaft und 4. Abkommen, die eine Änderung eines Rechtsaktes bedingen, der nach dem Verfahren des Artikels 251 oder 252 EG-Vertrag angenommen wurde.
In allen anderen Fällen kann das Europäische Parlament lediglich eine Stellungnahme abgeben. Der Juristische Dienst der Kommission ist der Ansicht, dass die vorliegenden Übereinkommen nicht unter die oben genannten Fallgruppen zu subsumieren sind. Die von den Übereinkommen geschaffenen Gemischten Ausschüsse haben – so ist die Ansicht unseres Juristischen Dienstes – nur eingeschränkte Befugnisse, und zwar im Rahmen der Streitbeilegung.
Deshalb muss ich auch diese Meinung der Kommission aufrecht halten, obwohl ich das natürlich vernommen habe.
Darf ich dann noch ein Wort sagen zu dem, was Herr von Wogau hier angesprochen hat und was auch Herr Schwab erwähnt hat. Ich glaube, wir haben die Probleme und die Fragen sehr wohl gehört, die Sie erwähnt haben, und die die räumliche, aber vor allem die regionale Zusammenarbeit betreffen. Das sind Fragen der Landwirtschaft, des Fluglärms usw. Natürlich sind sie eher bilateraler Natur. Aber ich sehe, dass hier ein gewisser Zusammenhang besteht. Ich kann hier jetzt keinen Lösungsvorschlag vorlegen, aber wir sehen natürlich diese Problematik, und vielleicht kann man das bei Gesprächen mit der Schweiz gelegentlich noch einmal auf den Verhandlungstisch legen.
Herr Präsident, ich habe derzeit nichts weiter hinzuzufügen und bitte, dass das Parlament die entsprechenden Verfahren weiter durchführt.