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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 7. Juli 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Berichtigungen des Stimmverhaltens in den vorangegangenen Sitzungen: siehe Protokoll
 3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 4. Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)
 5. Textil- und Bekleidungssektor nach 2005
 6. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll
 7. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 8. Mitteilung des Präsidenten
 9. Abstimmungsstunde
 10. Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten
 11. Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)
 12. Abkommen EU/Schweiz: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen - Schengen-Besitzstand
 13. Abkommen EG/Kanada über die Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten (API/PNR)
 14. Belarus: Politische Lage und Unabhängigkeit der Medien
 15. 10 Jahre nach Srebrenica: die Zukunft des Balkans
 16. Beziehungen EU-China und Taiwan sowie Sicherheit im Fernen Osten
 17. Eine Welt ohne Minen
 18. Auswirkungen der EG-Darlehenstätigkeiten in den Entwicklungsländern
 19. Durchführung des FLEGT-Aktionsplans der Gemeinschaft (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor)
 20. Clearing und Settlement in der Europäischen Union
 21. Der Beitrittsprozess Bulgariens und Rumäniens
 22. Stimmerklärungen
 23. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 24. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll
 25. Textil- und Bekleidungssektor nach 2005
 26. Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage
 27. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO)
 28. Simbabwe
 29. Kinderhandel in Guatemala
 30. Menschenrechte in Äthiopien
 31. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 32. Abstimmungsstunde
 33. Simbabwe
 34. Kinderhandel in Guatemala
 35. Menschenrechte in Äthiopien
 36. Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage
 37. Stimmerklärungen
 38. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
 39. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 40. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll
 41. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 42. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 43. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE


  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Berichtigungen des Stimmverhaltens in den vorangegangenen Sitzungen: siehe Protokoll

3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

4. Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0131/2005) von Marie-Anne Isler Béguin im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) (KOM(2004)0621 – C6-0127/2004 – 2004/0218(COD)) (A6-0131/2005).

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Europäischen Parlament sowie dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit meinen Dank aussprechen und dabei vor allem der Berichterstatterin, Frau Isler Béguin, für ihren detaillierten und konstruktiven Bericht danken. Mein Dank gilt außerdem den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des nichtständigen Ausschusses für die Finanzielle Vorausschau, die ebenfalls einen Beitrag zum Bericht über LIFE+ geleistet haben.

LIFE+ ist ein von der Kommission vorgeschlagenes Finanzinstrument zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik im Zeitraum von 2007 bis 2013. Neben den dazu erforderlichen Mitteln verfügt das Programm über Mittel zur Verbesserung der Verwaltungspraxis im Umweltbereich sowie zur Finanzierung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen.

Dieser Vorschlag stellt eine positive Regelung zur Finanzierung der Umweltpolitik dar. Wie aus den Berichten, die die Kommission für den Rat erstellt hat, hervorgeht, sieht LIFE+ eine durchschnittliche jährliche Aufstockung der Finanzierung um 21 % im Verhältnis zu den bestehenden Niveaus vor.

Zudem ist vorgesehen, bei dem neuen Programm von einem projektbasierten Konzept zu einem Konzept überzugehen, das auf der Grundlage einzelstaatlicher Programme erstellt wird. Dadurch wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität eingeräumt, so dass sie in der Lage sind, die dringendsten Erfordernissen im Umweltbereich anzugehen.

Dieses Konzept impliziert ein höheres Maß an Subsidiarität als dies zur Zeit der Fall ist. Auf diese Weise können die regionalen und lokalen Akteure, die bei der Umsetzung von Umweltrechtsvorschriften oftmals die Führungsrolle übernehmen, Einfluss auf die Planung und Umsetzung des Programms nehmen.

Mir ist die Einschätzung des Kommissionsvorschlags durch das Parlament bekannt. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die meisten Umweltausgaben besser durch die Finanzierungsinstitutionen realisiert werden können, die finanziell sehr gut ausgestattet sind, das heißt die Strukturfondsprogramme und die Programme für die ländliche Entwicklung.

Bislang sind bei unseren Bemühungen, die Durchführung der Integrationspolitik zu gewährleisten, drei nennenswerte Entwicklungen zu verzeichnen: erstens, die am 21. Juni erfolgte Annahme der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums; zweitens, die mit der Verordnung in Verbindung stehenden strategischen Leitlinien zur ländlichen Entwicklung, in denen ein klarer Bezug auf Natura 2000 genommen wird, und drittens, die strategischen Leitlinien zur Regionalpolitik, die die Kommission am letzten Dienstag angenommen hat und die den Schutz der Natur und der einzelnen Tierarten betreffen.

Die Kommission setzt daher im Umweltsektor die Integrationspolitik um. LIFE+ wird nicht in der Lage sein, Projekte der großen Bandbreite durchzuführen, die in den betreffenden Programmen vorgesehen ist. Deshalb besteht die Aufgabe von LIFE+ darin, diese Programme zu ergänzen, indem es sich, wie vom Parlament oftmals gefordert, auf die Entwicklung der Umweltpolitik konzentriert und die Durchführung der Politik unterstützt – ein Punkt, bei dem das Parlament wiederholt sein Interesse zum Ausdruck gebracht hat – und indem es die Verwaltungspraxis im Umweltbereich unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft verbessert und für die Veröffentlichung einschlägiger Informationen sorgt, so dass die europäischen Bürger sich mit den Zielen und Auswirkungen der Umweltrechtsvorschriften vertraut machen können.

Diese Zielsetzungen stimmen mit den Wünschen des Parlaments und damit der europäischen Bürger überein, und deshalb halte ich den Vorschlag der Kommission für richtig.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, als Berichterstatterin dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für seine Arbeit zu danken. Mein Dank gilt auch dem Ausschussvorsitzenden für seine Unterstützung bei unserer Tätigkeit und vor allem den Schattenberichterstattern, die mir bei der Suche nach einem Kompromiss für einen tragfähigen und ernsthaften Vorschlag wirklich behilflich waren. Ich möchte dem gesamten Umweltausschuss aufrichtig und offiziell dafür danken, dass er sich meiner Strategie angeschlossen hat, um die Union mit den notwendigen Mitteln für die Wahrnehmung ihrer Umweltpolitik auszustatten. Ich glaube, es ist uns gemeinsam gelungen, auch außerhalb unseres Ausschusses die Erkenntnis durchzusetzen, dass für die Umwelt Worte nicht mehr ausreichen und finanzielle Mittel wie für alle anderen Politiken erforderlich sind. Ich glaube also, dass die Botschaft in diesem Punkt angenommen ist.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass anlässlich einer Debatte in dieser Woche einer Ihrer Kollegen, Herr Kommissar, uns in Erinnerung gerufen hat, dass man das Wesentliche nicht aus den Augen verlieren darf. Er hat vollkommen Recht, und wir verlieren das Wesentliche nicht aus den Augen, denn das Wesentliche ist heute wirklich die Bewahrung unseres Planeten, denn er ist einmalig, er ist anfällig, und er leidet unter den Belastungen, die wir ihm auferlegen, und das wissen wir ganz genau.

Heute haben wir mit der Europäischen Union beschlossen, dem Aderlass ein Ende zu setzen: Wir müssen retten, was zu retten ist, und wiederherstellen, was beeinträchtigt wurde. Die Europäische Union ist sich der vor ihr stehenden Herausforderung bewusst. Sie hat bereits so manchen Kampf geführt und gewonnen: Kyoto ist so ein Kampf, den sie gewonnen hat, zunächst den Kampf für die Unterzeichnung, dann für die Ratifizierung. Man kann heute hoffen, dass die G8 zusammen mit den europäischen Ländern, die Druck zur Ergreifung von Maßnahmen gegen den Klimawandel ausüben werden, ebenfalls ihrer Verantwortung gerecht werden. Und die Union, Herr Kommissar, darf in ihrem Willen zur Bewahrung der Umwelt nicht nachlassen. Diesbezüglich sind wir seit Montag ein wenig beunruhigt, seit den Erklärungen von Kommissionspräsident Barroso, nach dessen Auffassung die Umwelt und die diesbezüglichen Strategien zu teuer seien.

Wir halten dies wirklich für eine Fehleinschätzung. Die Umweltschädigung ist bekanntlich eine globale Erscheinung. Sie ist ein fortdauernder Prozess, und je länger man wartet, ehe man etwas tut, desto teurer wird das bekanntlich. Daher müssen wir das Parlament, den Rat und die Kommission überzeugen, dass selbst in mageren Jahren Investitionen in die Umwelt gewissermaßen den vorsorglichen Abschluss einer Versicherung, ja einer Lebensversicherung gegen die Bedrohungen, die auf der Umwelt lasten, darstellen.

Der vorliegende Bericht über LIFE+ ist zweifellos sehr wichtig, denn er stellt sozusagen die Triebfeder dar, handelt es sich doch um ein Finanzinstrument. Der Umweltausschuss unterstützt LIFE+, aber wir wollen es verbessern, und das haben wir bereits kundgetan. Mit dem ehemaligen Programm LIFE mit seinen Komponenten LIFE-Natur, LIFE-Umwelt und LIFE-Drittländer gelang es, innovative politische Impulse zu geben und den Nachweis zu erbringen, dass Investitionen in die Umwelt im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung den richtigen Weg darstellen und auf diese Weise auch Arbeitsplätze geschaffen werden.

Mit dem neuen LIFE-Programm setzt die Kommission, wie Sie erläutert haben, auf die Einbeziehung der Umwelt in die verschiedenen Politiken. Das ist gut, man kann nicht dagegen sein, aber wir sind nicht davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, die Umweltpolitiken an die Mitgliedstaaten zu delegieren. Man weiß sehr wohl, dass für die Mitgliedstaaten vielfach nicht die Umwelt im Mittelpunkt steht. Wir werden also mit einer Renationalisierung der Umwelt keine Ergebnisse erzielen.

Die Europäische Union sollte hingegen die NRO unterstützen, denn diese sind absolut unersetzbar und müssen ihre Arbeit fortsetzen können; das ist im Interesse aller, wie Sie bereits sagten.

Was im Übrigen nach unserer Einschätzung in Vergessenheit geraten ist, und das wissen Sie sehr gut, ist Natura 2000. Diesbezüglich haben wir beschlossen, allen bewusst zu machen, dass Natura 2000 zwar seinen Preis hat, aber es ist kein Fass ohne Boden, denn das Geld ist für eine eigenständige lokale Entwicklung auf der Grundlage der Achtung der Umwelt und der Menschen, die das Land bearbeiten, bestimmt.

Sie haben uns erklärt, dass Sie aus dem Spiel seien und es Sache der anderen Politiken, der anderen Fonds sei, Natura 2000 einzubeziehen. Wir haben das Ende der Diskussionen über die Strukturfonds, über die Entwicklung des ländlichen Raums abgewartet, um festzustellen, ob wir alle Garantien dafür besitzen, dass Natura 2000 berücksichtigt wird. Ich kann Ihnen sagen, ob das Glas halb leer oder halb voll ist, das hängt von der Sichtweise ab.

Was den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums betrifft, so sind wir voller Hoffnung, aber wir wissen, dass es sich lediglich um Ausgleichszahlungen handelt. Das ist eine gute Sache, denn ein finanzieller Ausgleich ist erforderlich. Was die Strukturfonds betrifft, so wissen wir, dass es sich um Investitionen handelt. Wir wissen sehr gut, dass Investitionen etwas Konkretes sind und dass wir keine neuen Straßen zu bauen brauchen, um Biotope zu entdecken. Da besteht also eine deutliche Lücke. Deshalb schlagen wir vor, ein Drittel des von Ihnen beschlossenen Betrags, das heißt von den 21 Milliarden Euro, zu nehmen und sie auf Life+ aufzuschlagen, damit Natura 2000 lebensfähig ist und wirklich dazu dienen kann, unsere Umwelt zu schützen, wie es unseren Verpflichtungen entspricht.

 
  
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  Cristina Gutiérrez-Cortines, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Bevor ich auf die Charakteristika dieses Projekts eingehe, möchte ich nicht nur Frau Isler Béguin, sondern auch Frau Lienemann, den anderen Schattenberichterstattern sowie den Beamten und Beratern, die sehr hart an einem Konsens zu diesem Projekt gearbeitet haben, meinen Dank aussprechen. Wir haben im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einen außergewöhnlichen Konsens erzielt: Jeder hat seinen Standpunkt eingebracht und, obwohl es augenscheinlich nicht viele Änderungsanträge gibt, ist ein neuer Geist eingezogen, und das Programm LIFE hat in Zusammenarbeit mit der Kommission eine Bereicherung erfahren.

Wie ist es bereichert worden? Meiner Ansicht nach haben wir mehrere neue Aspekte eingeführt. Erstens, dieses Projekt hat großen Nachdruck auf die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gelegt. Es ist auch von großer erzieherischer Bedeutung für die Vermittlung dessen, wie die Umwelt zu verwalten und zu bewirtschaften ist. Weiterhin haben wir auf einer institutionellen Präsenz in Form der Gemeinden und Regionen als lokale Behörden bestanden, die ihre Ressourcen neu zu bewerten haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch ein weiteres Element hervorheben: die Einführung schützenswerter Landschaften, die nicht in die Liste Natura 2000 aufgenommen wurden, wie einige Flüsse, die aber wichtige gemeinsame Räume sein können.

Es gibt eine weitere Neuerung: Wir haben das Konzept internationaler und grenzüberschreitender Projekte einbezogen und diese Idee ausgebaut. Warum? Weil sich die natürlichen Lebensräume gewöhnlich in Grenzgebieten und Gebirgsregionen befinden. Flüsse sind ein gutes Beispiel dafür: Logisch wäre es, eines Tages ein LIFE-Programm für Flüsse zu schaffen, weil diese viele Länder durchqueren.

Darüber hinaus muss ich noch etwas sagen: Wir haben einen Marktgeist für Natura 2000 ins Leben gerufen. Wir glauben, dass wir uns in diesem Fall an die Politik der USA anlehnen müssen, indem wir Banken für Feuchtgebiete und Banken für natürliche Räume einrichten, so dass die Mitgliedstaaten die Eigentümer entschädigen können, indem sie, sagen wir, ein Gebiet für den Eigentumstausch für die Natura-2000-Zone schaffen. Auf diese Weise können die Unternehmen und viele andere, die auch Initiativen in dem Territorium durchführen müssen, ökonomisch dazu beitragen, durch die Anwendung des Verursacherprinzips für ihre Durchfahrt durch diese Schutzgebiete Entschädigung zu leisten. Sie können das tun durch aktive und positive Politiken für den Erhalt der natürlichen Umwelt, die von privaten Einrichtungen und von Institutionen finanziert werden.

Deshalb ist dies nicht ein weiteres LIFE-Programm; es ist ein Projekt, das auf einem Konsens basiert, der nach meiner Ansicht von einem starken gesunden Menschenverstand geleitet war; dazu beglückwünsche ich alle.

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meinerseits unserer Berichterstatterin Isler Béguin sowie allen Kollegen im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Schattenberichterstattern danken, die sich bemüht haben, unserem Haus, wie meine Kollegin Gutiérrez soeben sagte, einen einhelligen oder zumindest von den meisten geteilten Standpunkt vorzulegen.

LIFE+ und das Programm LIFE sind ein äußerst wichtiger Bestandteil unserer Umweltpolitik, denn es handelt sich hier um das einzige Haushaltsinstrument, über das die Europäische Union für ihre Umweltpolitik verfügt. Wir werden auf europäischer Ebene häufig von unseren Mitbürgern kritisiert, weil wir Richtlinien, Zwänge, Regeln festlegen, was durchaus legitim ist und getan werden muss. Europa hat viel für die Umweltpolitik getan, aber häufig wirft man uns vor: „Ihr erlegt uns Zwänge auf, aber Ihr stellt nicht genügend Mittel zur Verfügung, um uns bei der Umsetzung der entsprechenden Politiken zu unterstützen“. Es gibt also Widerstände und Schwierigkeiten, die verlangen, dass die Union finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung leistet.

Gewiss gibt es Förderinstrumente, wie beispielsweise die integrierten Politiken, bei denen seit einigen Jahren Fortschritte zu verzeichnen sind. Ich werde darauf im Zusammenhang mit den Strukturfonds und der Agrarpolitik noch einmal zurückkommen. Aber wir brauchen auch spezifische Instrumente. Das Programm LIFE hat seine Wirksamkeit in zahlreichen Bereichen bereits unter Beweis gestellt. Ich möchte die Notwendigkeit unterstreichen, LIFE zu nutzen, um die großen Rahmenrichtlinien wie die Wasser-Rahmenrichtlinie oder unser Programm gegen den Treibhauseffekt mit Leben zu erfüllen. Aber Frau Isler Béguin hat Recht, wenn sie sagt, dass das Kernstück unserer Debatte Natura 2000 ist. Es ist eine gute Sache, dass wir erreicht haben, dass Natura 2000 im Rahmen des ELER berücksichtigt wurde. Die Realität ist jedoch, dass eine Reihe von Ausgaben, die für die Bewirtschaftung des betreffenden Territoriums und die Umsetzung der Richtlinie unerlässlich sind, in diesem Rahmen nicht berücksichtigt werden können.

Das gilt für zwei Kategorien: Ausgaben, die Betriebskosten betreffen, und solche die bestimmte Gebiete betreffen. Ich denke da vor allem an Gebiete, die nicht direkt zu landwirtschaftlichen Zonen gehören – Feuchtgebiete, entlegene Gebiete usw. – und die nicht über Mechanismen im Zusammenhang mit dem Fonds für Regionalentwicklung und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden können. Wir brauchen also eine Ergänzung: So haben wir vorgeschlagen, dass 35 % der Summe, die Sie, Herr Kommissar, auf 21 Millionen Euro veranschlagt haben, im Rahmen des Programms LIFE für Natura 2000 verwendet werden. Ich glaube jedenfalls, dass die Existenz eines speziellen Budgets, das an LIFE angebunden ist, für unser Haus entscheidend und wesentlich ist.

Da die Kommission uns in ihrer neuen Zusammensetzung stets versichert hat, dass sie den Standpunkten des Parlaments große Aufmerksamkeit schenken werde, sollte die breite Einmütigkeit unseres Parlaments zu diesem Thema Anlass für die Kommission sein, unsere Auffassungen zu unterstützen.

 
  
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  Frédérique Ries, im Namen der ALDE-Fraktion. (FR) Lassen Sie mich ebenfalls unserer Berichterstatterin, Frau Isler Béguin, für die Qualität dieser gemeinsamen Arbeit und ihr Engagement zu diesem Thema danken. Auf seiner Plenartagung im Juni hat unser Parlament in seiner Entschließung über die Herausforderungen und die Haushaltsmittel der erweiterten Union ein klares politisches Signal für den Schutz des Planeten, der Natur und der biologischen Vielfalt ausgesandt. Es kommt darauf an, das einwandfreie Funktionieren des Netzes Natura 2000 zu gewährleisten, das das Kernstück dieser Debatte bildet. Daran hat auch Frau Lienemann soeben noch einmal erinnert. Die Sachverständigen der Kommission haben im Übrigen den Finanzbedarf von Natura 2000 auf 21 Milliarden Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren beziffert.

Wir wissen, dass der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Strukturfonds nicht den gesamten Bedarf decken werden. Wir müssen also LIFE+ als das spezifische Finanzinstrument für die Umwelt, über das wir seit 1992 verfügen, besser ausstatten.

Lassen Sie mich also zwei wesentliche Kritiken an die Kommission richten, in denen ich mit unserer Berichterstatterin konform gehe. Der erste Kritikpunkt betrifft den ursprünglichen Betrag von 300 Millionen Euro, der natürlich bei weitem nicht ausreichend ist. Hinter dieser Zahlenschlacht geht es hier um den Willen Europas, sich den großen Herausforderungen wie Luftqualität, Wasserqualität, Raumordnung und nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu stellen. Der zweite Kritikpunkt ist folgender: Meiner Meinung nach darf die Europäische Kommission sich ihrer Verantwortung im Umweltbereich nicht entziehen. Die Strategie der Einbindung der Umwelt in alle Politiken der Union hat ihre Grenzen, Herr Kommissar. Deshalb wird die ALDE-Fraktion die Änderungsvorschläge 42, 43 und 44 unterstützen. Das Europäische Parlament wird stets an Ihrer Seite sein, wenn es darum geht, sich diesem Europa der Umwelt zu widersetzen, das in bestimmten Aspekten im Rückschritt begriffen ist und in allen Aspekten nur optionalen Charakter hat, wie es einige Mitgliedstaaten anstreben, die offenbar nur auf eigene Interessen setzen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte auch ich der Berichterstatterin für all die Arbeit, die sie – zusammen mit anderen Mitgliedern – geleistet hat, danken, jedoch möchte ich zu dem Vorschlag, über den wir nachher abstimmen werden, einige Bemerkungen anbringen. Von einem Teil der Mitglieder werden offensichtlich große Erwartungen in die Unterstützung der Naturpolitik durch die Europäische Union gesetzt. Ich teile diese Hoffnung, denn ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Europäische Union durch die Schaffung ökologischer Netzwerke einen positiven Beitrag zu unserem Kontinent leisten kann. Wir sollten jedoch, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung dieser Natura-2000-Gebiete, nicht unser ganzes Vertrauen auf Europa setzen, denn diese Gebiete werden schließlich von den nationalen Behörden mit Unterstützung europäischer Experten ausgewiesen, und insofern ist eine Teilfinanzierung der Erhaltung dieser Gebiete durch den EU-Haushalt zu akzeptieren.

Letztendlich liegt die Verantwortung aber in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Meiner Ansicht nach ist es durchaus verständlich, dass die Finanzmittel dem Bedarf entsprechen sollten, und in verschiedenen Änderungsanträgen wird nachdrücklich darauf hingewiesen. Auf europäischer Ebene sollten nur Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden, zu denen die Mitgliedstaaten selbst nicht in der Lage sind. Wir sollten nicht den umgekehrten Weg gehen, indem wir alles bezahlen wollen und hinterher prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten zu einem Beitrag bereit sind. Deshalb plädiere ich dafür, dass den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung eine größere Rolle zugewiesen und ihnen erst dann beigestanden wird, wenn und sofern die Finanzierung durch die EU tatsächlich gerechtfertigt ist.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE) . – (EN) Herr Präsident! Die Staats- und Regierungschefs der G-8-Staaten in Schottland sind in Fragen der Nachhaltigkeit unserer Welt geübt. Würden sie einen kleinen Abstecher zu den Cairngorm Mountains und dem Waldschutzgebiet von Abernethy machen, dann würden sie eines der europäischen Natura-2000-Gebiete sehen, das 13 000 Hektar alte schottische Fichte, Moorlandschaften, Seen und Berge umfasst und seltenen Arten wie Auer- und Birkhühnern einen Lebensraum bietet. Der Bestand an Auerhühnern, von denen man zuvor glaubte, sie würden innerhalb von 15 Jahren im Vereinigten Königreich aussterben, verdoppelt sich derzeit. Das Schutzgebiet mit seinem Fischadler-Zentrum lockt jährlich etwa 100 000 Besucher an, nimmt 1,7 Millionen Pfund ein und bietet in einer vormals wirtschaftsschwachen, ländlichen Gegend 87 Arbeitsplätze.

Solche Entwicklungen sind überall in Europa zu verzeichnen, von Schottland über Spanien bis nach Deutschland. Der Pardelluchs in Spanien ist durch Natura 2000 gerettet worden. In Brandenburg, wo die Großtrappenpopulation von 4000 in den 30er Jahren auf wenige hundert gesunken ist, haben 9500 Hektar Monokultur ihre Aussichten verbessert und zudem einer wirtschaftlich angeschlagenen Region wirtschaftlichen Nutzen gebracht.

Wir reden hier über unser europäisches Erbe, zu dessen Schutz wir verpflichtet sind. LIFE + ist das neue Finanzierungsinstrument, das gemeinsam mit den Strukturfonds und dem Fonds für ländliche Entwicklung dafür sorgen wird, dass Natura 2000 weiterhin Erfolg hat. Am 8. Juni stimmte das Parlament für ein „erheblich gestärktes LIFE +-Programm“. Ich weiß, dass uns der Haushalt dieses Jahr nicht leicht fallen wird, aber wir schließen uns dem in der Entschließung vom 8. Juni gemachten Vorschlag für einen zweckbestimmten Betrag von 21 Milliarden Euro über sieben Jahre an. Wir erläutern dort, wie LIFE + erheblich gestärkt werden könnte. LIFE III hat sich mit seinen drei Komponenten Natur, Umwelt und Drittländer in jeder Hinsicht als Erfolg erwiesen, doch besonders vielleicht in den Natura-2000-Gebieten im Rahmen von LIFE-Natur.

Mit LIFE + wird dies vorangetrieben, und dieser Bericht wird diesen Prozess unterstützen. Ich hoffe, dass die Kommission hierauf positiv, konstruktiv und phantasievoll reagiert.

 
  
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  Jutta D. Haug (PSE). Herr Präsident, Herr Kommissar! LIFE+ soll ab 2007 das einzige Finanzierungsinstrument für die Umwelt sein. Es ist keine schlechte Idee, die verschiedenen Programme, die Maßnahmen im Umweltbereich unterstützt haben, wie Aktionen aus dem Geltungsbereich der Forest-Focus-Verordnung, die Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen oder die der lokalen und regionalen Behörden, zu einem Einzelinstrument für die Umwelt zusammenzulegen. Wir können davon ausgehen – und das freut mich als Haushälterin besonders –, dass durch eine solche Operation Effizienz- und Effektivitätsgewinne zu erwarten sind.

Wir wissen, dass wirkungsvolle Energiepolitik die ist, die vor Ort stattfindet, überall in der Union, überall vor Ort. Deshalb gibt es an den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eigentlich nichts zu kritisieren. Doch eine wirksame Kontrolle der Nutzung der Mittel ist dringend vonnöten, wenn wir auch wirklich einen eindeutigen europäischen Mehrwert infolge der Finanzierung der Umweltpolitik erzielen wollen. Zu dieser Kontrolle gehören zwei Dinge: Erstens: Das Europäische Parlament muss über die Mehrjahresprogramme mitentscheiden. Zweitens: Die Evaluierung muss in kürzeren Zeitabständen erfolgen, um erforderlichenfalls zeitnah nachsteuern zu können.

Im Vorschlag der Kommission für LIFE ist der Teil LIFE-Natur so gut wie weggefallen, und damit auch die Finanzierung von Natura-2000-Maßnahmen. Das können wir so nicht hinnehmen. Der Vorschlag der Kommission, die Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete demnächst aus den Fonds zu bezahlen, ist ebenfalls gar keine schlechte Idee, wenn wir auch zuerst im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit die Probleme gesehen haben, die in einer solchen Vorgehensweise liegen, nämlich die Konkurrenz zu anderen, in verschiedenen Fonds festgeschriebenen Zielen.

Wir haben uns schließlich dahin gehend geeinigt, dass wir einen Teil, nämlich die Natura-2000-Gebiete, die nicht unter ein Fondsregime fallen, mit LIFE+ unterstützen wollen. Wo wir mit unserem einsichtigen, realistischen und gleichzeitig solidarischen Ansatz hinkommen werden, werden wir erst noch sehen. Jedenfalls haben uns gestern die Kollegen, angeführt vom Ausschuss für regionale Entwicklung, jeglichen Hinweis auf Natura 2000 aus den Strukturfondsverordnungen gestrichen. Jetzt erwarte ich allerdings eine Überzeugungsinitiative bzw. -offensive nicht nur unseres Ausschusses, sondern auch der Nichtregierungsorganisationen und der Kommission.

 
  
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  Anne Laperrouze (ALDE).(FR) Herr Präsident! Das Umweltprogramm LIFE+ ist unerlässlich, um die Umsetzung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik zu unterstützen. Es muss also als Impuls für die Umsetzung, als Katalysator für Innovation und Wandel dienen und so bereichsübergreifende Maßnahmen auf europäischer Ebene zu den vorrangigen Themen ermöglichen. Auf der Grundlage der erfolgreichen Erfahrungen mit dem derzeitigen LIFE-Programm soll LIFE+ die Grundlage für die Maßnahmen zur Bewertung und Kontrolle des Erhaltungszustandes, für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Wiederherstellung der Arten und für Aktionen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des europäischen Netzes Natura 2000 bilden.

Demonstrationsprojekte zur Einführung von und zum Schutz durch Natura 2000 sollten auch weiterhin finanziert werden können, wenn sie einen europäischen Mehrwert erbringen.

Allerdings lässt sich die Umweltpolitik nicht auf Natura 2000 reduzieren. Deshalb bin ich gegen Änderungsvorschlag 35, der vorsieht, 90 % des Programms LIFE+ für die Finanzierung von Natura 2000 zu verwenden. LIFE+ sollte vielmehr einem Ansatz folgen, der eine ausgewogene Unterstürzung für die vier wesentlichen Themen des Sechsten Umweltaktionsprogramms - Klimawandel, Erhaltung der Artenvielfalt, Umwelt und Gesundheit, Schutz der natürlichen Ressourcen - ermöglicht.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich die Auffassung der Berichterstatterin teile, dass die Auswahl der Projekte weiterhin auf Gemeinschaftsebene erfolgen muss, um sicherzustellen, dass sie einen europäischen Mehrwert erbringen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE). (FR) Herr Präsident! Ich glaube, man sollte nun wirklich zu Taten schreiten, denn Reden über den zu bewahrenden Planeten, über die nachhaltige Entwicklung halten wir innerhalb und außerhalb dieses Hauses ohne Unterlass. Leider ist dann an dem Tag, da wir uns mit den Mitteln ausstatten müssen, um handeln zu können, niemand mehr da. Das Parlament ist nicht einverstanden mit der Europäischen Kommission, die Entscheidungen getroffen hat, welche wir nicht teilen können.

Herr Kommissar, wir verstehen, dass die Finanzierung von LIFE+ in den ELER und den EFRE integriert werden muss. Dabei geht es um den Querschnittscharakter, und das können wir akzeptieren, selbst wenn es auch etwas Bedauerliches an sich hat. Aber wir kennen das Verhalten der Kommunalpolitiker. Wenn es gilt, sich zwischen verschiedenen Prioritäten wirtschaftlicher und umweltpolitischer Art zu entscheiden, wissen wir sehr gut, dass leider immer die Umwelt den Kürzeren zieht und auf der Strecke bleibt.

Deshalb muss Europa unbedingt das, was es will, mit Nachdruck vertreten, und deshalb gilt es, unter anderem im Rahmen von Natura 2000 eine spezielle Finanzierung vorzusehen. Natura 2000 ist eine wichtige Politik, die von Europa gewollt, die bei den Lokalpolitikern vor Ort schwer durchzusetzen, die schwer zu verstehen und schwer umzusetzen war. Und ausgerechnet heute, da wir die Natura 2000-Gebiete aufrechterhalten müssen, macht die Europäische Kommission einen Rückzieher. Das darf nicht sein!

Heute will die Kommission die Finanzierung der Bewirtschaftung dieser Gebiete nicht mehr fördern. Einige dieser Gebiete fallen nicht unter den ELER und den EFRE, weil es sich weder um landwirtschaftliche noch um forstwirtschaftliche Gebiete handelt. Und was ist in diesen Fällen zu tun? Ich möchte daran erinnern, dass LIFE+ ein Finanzinstrument ist und dass wir so unsere Verhandlungsfähigkeit gegenüber dem Rat nicht stärken. Herr Kommissar, Sie sollten diesem Parlament in den Finanzverhandlungen mit dem Rat beistehen. Wir brauchen Sie. Wir befinden uns in der ersten Lesung, und wir müssen Entschlossenheit beweisen. Entschlossen, die Finanzierungen zu verteidigen, die für uns absolut unerlässlich sind. Wir haben einen sehr guten Kompromiss erzielt, und trotzdem haben wir das Gefühl, dass die Kommission uns fallen lässt. Das wäre wirklich bedauerlich.

 
  
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  María Isabel Salinas García (PSE).(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist heute stolz und glücklich über den Bericht, der von der Berichterstatterin, Frau Isler Béguin, sowie von allen, die an seiner Bereicherung mitgewirkt haben, so gut bewältigt wurde.

Die Mitentscheidung ist unsere Stärke, und sie wird inspiriert von der Notwendigkeit, die Umweltziele zu erfüllen, die die Europäische Union stets als Priorität angesehen hat.

Was die Ressourcen für das Natura-2000-Netz angeht, so verlangt dieser Bericht nichts Unmögliches. Die Kommission weiß so gut wie dieses Parlament um die Schwierigkeiten, die durch die Finanzielle Vorausschau entstehen, aber wenn Sie die Wahrheit hören wollen, so glaube ich, dass es Lösungen gibt, die durch guten Willen und Entschlossenheit gefunden werden können, wie in diesem Fall. Vielleicht muss eine Aufstockung der Finanzierung für das Netz auch von einer besseren Umverteilung der notwendigen Mittel begleitet werden.

Natürlich, Herr Kommissar, sollten die Menschen nicht für die Sünden anderer zur Kasse gebeten werden. Ein Beispiel dafür: Wir können von den Wirtschaftsteilnehmern im ländlichen Raum Andalusiens nicht verlangen, dass sie für die Erhaltung des Netzes aufgrund ihrer legitimen Verantwortung als Landwirte und für ganz konkrete und notwendige Aktionen, wie den Erhalt des Iberischen Luchses, ihre Gürtel noch enger schnallen.

Die Kommission wird sich besser als ich an die Begeisterung erinnern, mit der das Natura-2000-Netz gestartet wurde. Seit damals haben wir einen hoffnungsvollen Prozess mit Rechtsvorschriften und Programmen erlebt, die unsere Umweltprioritäten Wirklichkeit werden lassen. Alle diese investierten Mittel und die Begeisterung dürfen sich jetzt nicht in Luft auflösen. LIFE+ muss eine leistungsfähige Garantie für den Erhalt und die Stärkung des bisher auch in Bezug auf unsere Habitate und die Artenvielfalt Erreichten sein.

In diesem Zusammenhang, und ohne die Legitimität der Kofinanzierung in Frage zu stellen, kann niemand bestreiten, dass der Erhalt des Netzes hohe Kosten für einige Mitglieder und besonders für Spanien bedeutet – und das muss so sein. Mein Land besitzt zusammen mit Dänemark die größte Schutzfläche, und zudem befinden sich 29 % dieses Gebiets in meiner Gemeinschaft, in Andalusien.

Herr Kommissar, manchmal müssen wir Anstrengungen unternehmen, einen Standpunkt beziehen und Mut zeigen. Ich möchte Sie dringend bitten, weiterhin in den Schutz der Umwelt zu investieren. Sie ist es wert.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE) . – (EN) Herr Präsident! Seit 1992 ist LIFE – das Finanzierungsinstrument für die Umwelt – das wichtigste Werkzeug für die Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft. Es umfasst drei Fonds - für Natur, Umwelt und Drittländer. Das derzeitige LIFE-III-Programm soll Ende 2006 auslaufen, wenn als Teil unserer neuen Finanziellen Vorausschau, zu der ein Beschluss des Rates bevorsteht, ein neues Paket namens LIFE + eingeführt wird. Dennoch hat dieses Parlament jetzt eine Entscheidung zu treffen. Wollen wir unser Naturerbe bewahren?

Wenn es um unser gemeinsames Umwelterbe geht, muss sich die Finanzierung nach der Politik richten, und nicht umgekehrt. Es ist äußerst schwierig, den Wert unserer natürlichen Sumpflandschaften, unserer einheimischen Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräume und öffentlichen Freizeitanlagen wie Parks und Wälder in Geld zu bemessen. Es handelt sich ganz klar um gemeinsame Schätze, die der Allgemeinheit zugute kommen und ihr auch gehören. Die Verantwortung liegt letztlich bei uns hier im Europäischen Parlament, das durch den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen mit dem Rat als Gesetzgeber fungiert.

Wir tragen zu gleichen Teilen Verantwortung für die Fortsetzung und Verstärkung unserer Bemühungen, einen Verlust an Artenvielfalt und eine Verschmutzung der Umwelt zu verhindern. Ohne eine angemessene Finanzierung von LIFE + werden die positiven Schritte, die seit der Einführung des laufenden Programms 1992 zur Lösung dieser Probleme unternommen wurden, zunichte gemacht. Wichtige sozioökonomische Gewinne des Programms würden ebenso verloren gehen. Bis zu 125 000 Arbeitsplätze in EU-15 beruhen auf mit dem Naturschutz zusammenhängenden Tätigkeiten.

Dies ist ein Wachstumssektor. Herr Bowis erwähnte das Beispiel Schottland. Das schottische Parlament schätzt, dass der Naturtourismus jährlich 560 Millionen Euro zur schottischen Wirtschaft beisteuert, ein Großteil davon in wirtschaftlich angeschlagenen Regionen. Er nannte das Birkhuhn und den spanischen Pardelluchs. Herr Kommissar, ich würde mich freuen, wenn in sieben Jahren auch das Eichhörnchen auf diese Erfolgsliste der Artenvielfalt gesetzt würde.

Es kommt nicht nur auf die Höhe der Finanzmittel an. Die Mittel müssen auch sicher sein. Ohne eine zweckbestimmte, konkret auf die Umwelt ausgerichtete Finanzierung werden wir unsere umweltpolitischen Ziele nicht erreichen. Das derzeit von der Kommission vorgeschlagene „integrierte Konzept“ zur Finanzierung der Umweltpolitik, wonach die Finanzierung aus Mitteln für die ländliche Entwicklung und aus Strukturfonds erfolgen soll, bereitet mir große Sorge, und ich glaube, es wird einfach nicht funktionieren. Seien wir doch realistisch: es wird immer etwas geben, was im Augenblick wichtiger ist als Umweltschutz. Wenn es vernünftig finanziert wird, werden wir mit LIFE + ein Mittel haben, um unsere besonderen Schutzgebiete zu fördern und damit die Artenvielfalt in Europa, die mit erschreckendem Tempo abnimmt, zu erhalten.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). Herr Präsident! Auch ich möchte mich den Glückwünschen an die Berichterstatterin anschließen. Sie hat mit ihrem Bericht das notwendige Engagement gezeigt und, wie wir aus der bisherigen Diskussion auch sehen können, die überwältigende Mehrheit dieses Hauses hinter sich.

Es ist wichtig, diesen Bericht mit einer großen Mehrheit zu verabschieden, weil der Bericht die immensen Schwachstellen des Kommissionsvorschlags verbessert. Für mich ist die größte Schwachstelle des Vorschlages, dass die Bewirtschaftung des Natura-2000-Netzes für den Zeitraum 2007-2013 finanziell nicht berücksichtigt ist, und das, obwohl das sechste Umweltaktionsprogramm die Förderung von Artenvielfalt und Artenschutz als einen der Hauptschwerpunkte festlegt.

Der Plan der Kommission, Natura-2000-Netze über die Strukturfonds zu finanzieren, birgt die immense Gefahr, dass in der Praxis zu geringe Mittel zur Finanzierung dieser Netzwerke zur Verfügung stehen. Frau Haug hat sich schon auf das Ergebnis der gestrigen Abstimmung bezogen. Der Ansatz der Kommission zeigt auch, dass sie ihre Verantwortung für die Durchführung der gemeinschaftlichen Umweltpolitiken nicht wahrnehmen will.

Die Kommission hat auch wesentliche Voraussetzungen für eine Finanzierung durch die Strukturfonds völlig ignoriert, nämlich, eine Klausel aufzunehmen, um eine angemessene Bewirtschaftung der Natura-2000-Netzwerke sicherzustellen. Deswegen ist es notwendig, dass wir hier mit einer überzeugenden Mehrheit dem Ansatz der Berichterstatterin folgen, die die Kosten der Durchführung von Natura 2000 in das LIFE+-Programm integriert.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE). (PL) Herr Präsident! Der Vorschlag, die bestehenden Programme zur Förderung des Umweltschutzes zu einem einzigen Finanzierungsinstrument, nämlich LIFE +, zusammenzufassen, ist gerechtfertigt, bietet dieses doch die Gewähr, dass eine Doppelung von Maßnahmen vermieden wird. Vernünftig ist auch der Gedanke, die Grundsätze und Verfahren zu harmonisieren und zu vereinfachen.

Ziel des LIFE +-Programms ist es, die Finanzierung jener Maßnahmen sicherzustellen, die im Rahmen der anderen Finanzierungsinstrumente der EU nicht förderfähig sind. In Anbetracht der Aufgaben, die wir derzeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu bewältigen haben, ist dieser Ansatz völlig gerechtfertigt. Das wesentliche Problem im Zusammenhang mit dem LIFE +-Programm besteht für uns jedoch darin, die Kofinanzierung, Errichtung und Umsetzung des Natura-2000-Netzes zu gewährleisten.

Bei der Festsetzung der Prioritäten für das LIFE +-Programm wurden Aspekte des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt, einschließlich des Natura-2000-Netzes, entsprechend berücksichtigt. Zugleich wird jedoch betont, dass die Kofinanzierung für das Natura-2000-Netz nur auf komplementärer Basis erfolgen kann, das heißt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds.

Ich bin besorgt darüber, dass für die Entwicklung des Programms Natura 2000 in Europa keine entsprechenden Garantien für die Finanzierung des Aufbaus und der Unterhaltung dieses Netzwerks bestehen. Die Grundsätze, nach denen Mittel zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete zwischen 2007 und 2013 in Anspruch genommen werden können, sind nicht im Detail geregelt, was zweifellos zu Finanzierungslücken bei Natura 2000 führen wird. Viele der dringend notwendigen Schutzmaßnahmen können dann nicht umgesetzt werden. So werden für die meisten der in Polen und in anderen Ländern als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen Areale wie Land als Bestandteil staatlicher Forste, Torfmoore, Sümpfe, naturbelassenes Grasland, Dünen, Moorlandschaften und Buschland, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, keine Mittel zur Verfügung stehen.

Im Zusammenhang mit dem Schreiben der Europäischen Kommission vom 6. Januar 2005, in dem die Möglichkeit einer Ausweitung der Liste mit Natura-2000-Gebieten in Polen in Betracht gezogen wird – wodurch bis zu 20 % der Fläche des Landes in diese Kategorie von Gebieten eingestuft werden dürften –, erhält die Gewährleistung einer gesonderten Finanzierung des Aufbaus des Natura-2000-Netzwerks für Polen und andere Länder eine noch größere Bedeutung.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE). (PL) Herr Präsident! Die LIFE +-Verordnung ist ein großartiges Stück Gesetzgebung und wird – eben weil sie eine Verordnung ist – für alle Mitgliedstaaten bindend sein und größere Rechtskraft besitzen als jede den Mitgliedstaaten vorgegebene Richtlinie.

Ein Schwachpunkt dieses Dokuments besteht jedoch darin, dass die aufgeführten Prioritäten nur Richtcharakter besitzen und wir über den Umfang ihrer Finanzierung – wenn es denn eine solche gibt – im Unklaren gelassen werden. Das gilt insbesondere für Natura 2000, ein Punkt, auf den bereits meine Vorredner eingegangen sind. Meine Botschaft an den Kommissar lautet, dass es falsch wäre, dieses Programm als Konkurrenzprogramm im Wettstreit um die Mittel aus den Strukturfonds sowie dem Fonds für ländliche Entwicklung zu sehen.

Ein solcher Ansatz würde nicht funktionieren, denn die Folge wäre eine schmutzige Schlacht, in der es darum geht, wer den größten Bedarf hat – die örtlichen Gemeinschaften, diejenigen, die sich für den Umweltschutz und den Schutz seltener Pflanzen- und Tierarten engagieren oder jene, die in den betreffenden Gebieten leben. Eine solche Situation ist nicht hinnehmbar.

Als zweiten Punkt möchte ich die Finanzierung von Natura 2000 ansprechen. Der Mitteilung der Kommission zufolge sollen sich die entsprechenden Kosten auf 6,1 Millionen Euro belaufen. Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass das keine große Summe, sondern vielmehr das absolute Minimum ist. Von diesem Betrag sollen fünf Millionen Euro an die 15 alten Mitgliedstaaten und nur eine Million Euro an die zehn neuen Mitgliedstaaten gehen. Ist das ein angemessenes Verhältnis? Meinen Sie nicht, Herr Kommissar, dass eine solche Verteilung der Mittel im Widerspruch zum Grundsatz der europäischen Solidarität steht?

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Dimas! Ich beneide Sie derzeit nicht um Ihre Stellung. Am Montag mussten Sie uns hier im Parlament Rede und Antwort stehen wegen der Verschiebung der thematischen Strategien, die die Kommission angekündigt hat und nunmehr offensichtlich nicht bringen will. Heute sprechen wir über das neue Finanzierungsinstrument LIFE+, und auch hier haben wir nicht ganz dieselben Auffassungen.

Grundsätzlich darf ich der Kommission aber doch gratulieren, dass sie mit diesem LIFE-Instrument, das 1992 ins Leben gerufen wurde, eines der wegbereitenden Programme der Europäischen Umweltpolitik geschaffen hat. Das Wichtige dabei ist, dass die Vogelschutz-Richtlinie, die Habitat-Richtlinie und die Flora-Fauna-Richtlinie umgesetzt werden sollten, und dass die Umsetzung auch finanziell unterstützt wurde. Bedeutend war dabei der integrierte Managementansatz, der von der Kommission gewählt wurde, und den ich auch voll unterstütze, weil das das Besondere an diesem Programm ist, was es bei anderen Programmen nicht gibt.

Nun sprechen wir über den neuen Vorschlag, der den Zeitraum 2007 bis 2013 betrifft, und der auch die Ziele des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Union unterstützen soll. Ich erinnere auch daran – wir sprechen sehr viel über Lissabon in diesem Haus –, dass eines der Ziele bis 2010 – dem Lissabon-Jahr – ist, in Europa dem Verlust an Biodiversität Einhalt zu gebieten. Das ist ein Ziel an sich, das sehr wohl auch sozioökonomische Auswirkungen hat. Ich persönlich komme aus einer Region, in der der Tourismus eine sehr wichtige Rolle spielt. Unser Hauptkapital ist diese Biodiversität, dieser Naturreichtum, den unsere Region hat.

Es ist wichtig, dass wir mit dem neuen Programm das NATURA-Netzwerk weiter finanziell unterstützen. Der von der Kommission gewählte Ansatz auf Integrationsbasis in Zusammenarbeit mit den Fonds für regionale Entwicklung ist sicher richtig. Trotzdem gebe ich zu bedenken, dass wir hier unterschiedliche Ziele verfolgen. Diesen Zielkonflikt müssen wir unbedingt auflösen, um das nötige Gleichgewicht zwischen beiden Teilen – sinnvolle regionale Entwicklung auf der einen Seite und Naturschutz auf der anderen Seite – zu finden.

 
  
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  Andres Tarand (PSE).(ET) Herr Präsident! Die vom Parlament an LIFE+ vorgenommenen Änderungen haben zu einer spürbaren Verbesserung des Entwurfs der Verordnung geführt. Die Aufstockung des Finanzrahmens um das Zehnfache gegenüber der Empfehlung der Kommission ist ein deutlicher Schritt hin zur Verwirklichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung und dient auch dem von der Europäischen Union verfolgten strategischen Ziel, dem Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten.

Durch die Aufstockung des Finanzrahmens wird LIFE+ zu einem wichtigen eigenständigen Instrument der Umweltpolitik der Europäischen Union. In seiner bisherigen Form wurde LIFE+ lediglich dazu genutzt, „aktuelle Finanzierungslücken“ zwischen den Strukturfonds und Agrarfonds zu schließen. Die Förderung von Naturschutzzielen würde in diesem Falle von den innerstaatlichen Prioritäten abhängen und könnte sozioökonomischen Zielsetzungen untergeordnet werden.

Sowohl bei den Strukturfonds als auch beim Fonds für ländliche Entwicklung werden Mittel einem konkreten Antragsteller zugewiesen. Dies birgt die Gefahr, dass Aktivitäten in Gebieten von hohem landeskulturellem Wert möglicherweise wegen des Fehlens eines geeigneten Antragstellers oder wegen der Entfernung nicht finanziert werden. Im Falle von LIFE+ wäre es daher sinnvoller, das in Estland bereits seit vielen Jahren angewandte Modell zugrunde zu legen, wonach Beihilfen für Tätigkeiten, die für den Naturschutz von Bedeutung sind, nach dem Wohnort vergeben werden. Der Empfänger einer Beihilfe muss kein Grundstückseigentümer sein, es kann sich auch um eine Person handeln, die eine Naturschutzmaßnahme durchführt.

Die Mitgliedstaaten sind darauf angewiesen, dass die Europäische Union eine verlässliche und langfristige Finanzierungsstrategie verfolgt, da nur so der Schutz des Natura-Netzes zu gewährleisten ist. Werden die Entscheidungen allein den Mitgliedstaaten überlassen, könnte der Schutz wertvoller Naturstandorte anderen innerstaatlichen Prioritäten zum Opfer fallen. Um dies zu vermeiden, gilt es, die Entscheidung über die Programmplanung bei den Mitgliedstaaten zu belassen, aber Mindestbeträge für die Finanzierung von LIFE+-Aktivitäten auf EU-Ebene festzulegen.

Wir alle sollten unbedingt die dem Parlament vorgelegten Änderungsanträge unterstützen, damit die Mittel der Union für den Schutz von Naturstandorten von europäischer Bedeutung eingesetzt werden können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch ich begrüße den Vorschlag der Kommission, die Finanzierung und Verwaltung der bestehenden Umweltprogramme zu vereinfachen und sie alle in LIFE+ zu einem einzigen Finanzinstrument zusammenzufassen. Auch ich bin für den Umweltschutz und für den notwendigen finanziellen Ausgleich. Auch ich wäre glücklich, wenn wir heute in der Lage wären, großzügige Finanzrahmen für den Naturschutz festzusetzen.

Allerdings ist es im Hinblick auf die nicht erfolgte mittelfristige finanzielle Planung für 2007-2013 meiner Meinung nach heute unrealistisch und illusorisch, konkrete finanzielle Forderungen zu stellen. Wir wissen heute nicht, wie viel Euro das Gesamtbudget des europäischen Haushalts betragen wird. Zuerst – das wissen wir alle – muss das gesamte Haus, also das finanzielle Gerüst, stehen; erst dann kann man die Zimmer einrichten. Die Konkurrenzsituation zwischen den Strukturfonds und der ländlichen Entwicklung einerseits und LIFE+ andererseits wurde von uns schon sehr gut beschrieben.

In der jetzigen Situation müssen wir uns fragen, bei welchen Maßnahmen es sinnvoll ist, sie durch LIFE+ zu fördern, und welche Aufgaben weiterhin den Mitgliedstaaten überantwortet bleiben sollen. Bleibt z. B. der Schutz des Waldes nicht besser in der Verantwortung und Aufgabe der Mitgliedstaaten? Oder: Warum soll Landerwerb durch LIFE+-Gelder finanziert werden? Hier geht man davon aus, dass es schon Umweltschutz ist, wenn eine Umweltorganisation ein Stück Land erwirbt. Die Frage ist aber nicht, wem die Fläche gehört, sondern wie sie bewirtschaftet wird, d. h. die Bewirtschaftung im Sinne von Flora-Fauna-Habitat (FFH) muss sichergestellt und gefördert werden. Die dadurch entstehenden Aufgaben und Kosten müssen durch LIFE+ abgedeckt werden. Erst die richtige Bewirtschaftung einer Fläche ist Umweltschutz, und das ist im Endeffekt auch viel kostengünstiger.

Ich spreche mich klar gegen eine institutionelle Förderung von Nichtregierungsorganisationen aus. LIFE+ darf nicht für die Finanzierung von reinen Verwaltungsaufgaben der jeweiligen Organisation genutzt werden. Stattdessen müssen konkrete Projekte, die der Umwelt dienen, finanziert werden.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin, Frau Béguin, und den Schattenberichterstattern zu der hervorragenden Arbeit gratulieren, die sie uns hier vorgelegt haben.

Die Notwendigkeit der Finanzierung von LIFE+ hat eine klare europäische Dimension und besitzt einen eindeutigen Stellenwert. Die Verschlechterung der Umwelt und die zunehmenden Umweltprobleme, die oftmals grenzübergreifenden Charakter haben, machen es erforderlich, Änderungen am gesamteuropäischen und globalen Konzept vorzunehmen.

Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die gemäß allen Programmen mithilfe von Investitionen in den Umweltsektor durchgeführten Umweltmaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie besser funktionieren und besser koordiniert sind. Das Konzept des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt muss zum Grundbestandteil der thematischen Prioritäten zur Finanzierung des LIFE+-Programms werden, das heißt zum elementaren Maßstab für die im Zusammenhang mit diesem neuen Finanzierungsinstrument ergriffenen Maßnahmen.

Zudem sollte dieses Programm in der Lage sein, andere Maßnahmen, wie Natura 2000, die von keinem anderen Programm abgedeckt werden können, zu finanzieren. Deshalb werden auch andere Finanzierungsinstrumente herangezogen, um diesen Erfordernissen nachzukommen.

Herr Kommissar, ich glaube, dass die vom Europäischen Parlament geforderte Mittelaufstockung das Minimum dessen darstellt, was für das ordnungsgemäße Funktionieren von LIFE+ erforderlich ist, einem Programm, das auf die grundlegenden Aspekte der Umweltpolitik - Information, Sensibilisierung der Bürger und vor allem Überwachung der Umsetzung dieser Politik – ausgerichtet ist.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Rednern für ihre konstruktiven Bemerkungen und insbesondere für die geäußerten Bedenken im Hinblick auf Natura 2000 danken. Die Kommission ist der Ansicht, dass die derzeitigen Umweltprogramme ihren Zweck erfüllt haben. LIFE-Natur und LIFE-Umwelt haben entscheidende Anstöße gegeben, jedoch nur wenig zur Gestaltung der Umweltpolitik beigetragen, wie in der Halbzeitbewertung des LIFE-Programms festgestellt wurde.

Mit LIFE + soll sich das ändern. Sein Zweck besteht darin, Mittel für die Politikgestaltung bereitzustellen, doch würde es beispielsweise auch lokalen und regionalen Akteuren ermöglichen, empfehlenswerte Verfahrensweisen für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen zu verbreiten. Ausgaben für konkrete Umweltinvestitionen sollten am besten aus finanzkräftigen Fonds erfolgen, nämlich denen für die ländliche und regionale Entwicklung.

Auf den gegenwärtigen Erfolg dieser Integrationspolitik der Kommission bin ich bereits eingegangen. Am 21. Juni nahm der Rat „Landwirtschaft“ die Verordnung über den Fonds zur ländlichen Entwicklung an. Sie legt fest, dass Landwirte und private Waldbesitzer einen Ausgleich für die Kosten und Einkommenseinbußen erhalten können, die aufgrund von Natura-2000-Maßnahmen entstehen. Nach dieser Verordnung sind Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, durch die der öffentliche Wert eines Natura-2000-Gebiets gesteigert wird, nunmehr förderfähig, und die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000 kann finanziert werden.

Der Rat sieht im Rahmen dieser Verordnung Mittel in Höhe von 82,75 Milliarden Euro vor. Mindestens 25 % dieses Betrags – das heißt 22,2 Milliarden Euro – sollen unter anderem zur Entschädigung von Landwirten und privaten Waldbesitzern im Zusammenhang mit Natura 2000 verwendet werden. Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten völlig frei, einen noch größeren Anteil ihrer nationalen Mittel für die Finanzierung von Natura 2000 zu verwenden, wenn sie dies wünschen. Vor zwei Tagen nahm die Kommission überdies die strategischen Leitlinien für die Ausgaben für ländliche Entwicklung wie auch für Regionalpolitik an. Die Leitlinien für ländliche Entwicklung beziehen sich auf das Natura-Netz und die regionalen Leitlinien ganz klar auf den Natur- und Artenschutz. Die Kommission erfüllt also ihre Zusage, Umweltaspekte in andere Politikbereiche einzubeziehen.

Was nun LIFE + und die vorgeschlagenen Änderungen betrifft, so fällt es der Kommission schwer, die meisten der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgebrachten Änderungsanträge zu diesem Vorschlag zu berücksichtigen. Ich bin mir bewusst, dass dieser Ausschuss 44 und der Haushaltsausschuss weitere vier Änderungsanträge eingebracht hat. Diese Änderungsanträge würde ich gern in drei Blöcke unterteilen.

Zunächst einmal der Geltungsbereich: Bedauerlicherweise soll er mit den meisten der Änderungsanträge erweitert werden. Dies läuft dem vereinbarten integrierten Konzept der Kommission zuwider. Viele Änderungsanträge betreffen Natura 2000, in anderen wird präzisiert, was bereits im Wortlaut angedeutet wird, zum Beispiel Monitoring der Wälder, Vernetzung, Sensibilisierung und Finanzierung von NRO. Darüber hinaus werden bestimmte Aspekte wie Umweltinnovation klar durch andere Programme abgedeckt, in diesem Fall durch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Mit einer Einbeziehung in LIFE + würde man Gefahr laufen, Projekte doppelt zu finanzieren, was der Rechnungshof sehr genau überwacht.

Zweitens das Verfahren: Die Kommission könnte einige der Änderungsanträge im Grundsatz akzeptieren, beispielsweise diejenigen, in denen es um die Bewertung der Auswirkungen des Programms geht. Andere hingegen, wie etwa zu der Annahme von Mehrjahresplänen im Mitentscheidungsverfahren, würden bei der Umsetzung des Programms zu einer Lähmung führen. Deshalb wären sie auf keinen Fall hinnehmbar. Ebenso wenig kann die Kommission die zusätzlichen Forderungen akzeptieren, die in Bezug auf das Komitologie-Verfahren aufgestellt wurden.

Schließlich noch der Haushalt, der für die Kommission den kompliziertesten und schwierigsten Vorschlag darstellt: Im Bericht zu LIFE + wird eine Haushaltsaufstockung um 21 Milliarden Euro vorgeschlagen; jedoch wurde ein Änderungsantrag vorgelegt, der eine Senkung des vorgeschlagenen Betrags auf 7,35 Milliarden Euro vorsieht. Allerdings ist mir auch klar, dass der Haushaltsausschuss ein unverändertes Budget für LIFE + vorgeschlagen hat. Ebenso wenig hat der Nichtständige Ausschuss für die Finanzielle Vorausschau in Bezug auf den LIFE +-Haushalt Zahlen auf den Tisch gelegt.

Wenn das Parlament für die Umwelt zusätzliche Mittel in Höhe von 7,35 Milliarden Euro vorsieht, dann würde die Kommission ihr Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass diese Mittel angemessen in die entsprechenden Strukturprogramme einbezogen werden und somit Natura 2000 zugute kommen. Die Generaldirektion Umwelt würde ihrerseits alles tun, dass solche Mittel wirksam und effizient für Natura-2000-Belange eingesetzt werden.

Was nun die Änderungsanträge im Einzelnen betrifft, so kann die Kommission die Änderungsanträge 9, 32 und 33 im Grundsatz annehmen. Änderungsantrag 25 kann die Kommission teilweise annehmen, und zwar in der von Änderungsantrag 43 geänderten Fassung. Die restlichen Änderungsanträge kann die Kommission nicht annehmen.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Vorschlag zu LIFE + ein flexibles Finanzierungsinstrument für die Umwelt darstellt. Ich hoffe, dass wir bald eine gemeinsame Grundlage finden, um diesen Vorschlag voranzubringen.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident! Gestatten Sie mir eine kurze Reaktion. Darf ich Sie fragen, Herr Kommissar, in welchem Lager Sie stehen? Haben wir uns nicht alle darauf geeinigt, den Betrag von 21 Milliarden auf neun Milliarden Euro zu reduzieren, was wirklich das Minimum ist? Nun sagen Sie, dass in der Finanziellen Vorausschau nichts gesichert sei, während Herr Böge deutlich gesagt hat, Natura 2000 koste 21 Milliarden Euro. Wir müssen die Garantie haben, dass diese 21 Milliarden Euro wirklich auf den Haushalt aufgeteilt werden. Unserer Meinung nach kann die Landwirtschaft ein Drittel erhalten, ein weiteres Drittel kann für die Strukturfonds gewährt werden. Dann bliebe also ein Drittel für die Umwelt.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Sie haben Recht, dass diese 21 Milliarden Euro aus einer Studie stammen, die wir in der Kommission durchgeführt haben, und es stellte sich heraus, dass wir pro Jahr mindestens 6,1 Milliarden Euro für diese Programme benötigen. Natürlich enthielt der Bericht von Herrn Böge einen Verweis darauf. Durch den Änderungsantrag wurde der Betrag auf 7,35 Milliarden Euro für den Siebenjahreszeitraum gesenkt, so dass die Summe, von der Sie vorhin sprachen, laut diesem Bericht eigentlich gar nicht zur Verfügung stand. Ich muss noch einmal wiederholen: Wenn wir diese zusätzlichen 7,35 Milliarden Euro hätten, würden wir sicherstellen, dass sie über die einschlägigen Fonds für Natura 2000 und die anderen Umweltprogramme verwendet werden.

Ich muss betonen, dass wir mit dem integrierten Konzept die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und die Agrarfonds heranziehen werden, um das benötigte Geld zu beschaffen. Die Leitlinien, über die letzte Woche und vorgestern abgestimmt wurde, werden uns in dieser Hinsicht wirklich helfen.

Dem Fonds für ländliche Entwicklung, vor allem Schwerpunkt 2, in dem es um das Landmanagement geht, werden mindestens 25 % der Agrarmittel in Höhe von 22,2 Milliarden Euro zugute kommen. Dies wird auch für Programme von großem Nutzen sein, an deren Finanzierung die Mitgliedstaaten ein Interesse haben, zumal sie rechtlich verpflichtet sind, Natura-2000-Projekte zu finanzieren.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss, um 12.00 Uhr, statt.

 

5. Textil- und Bekleidungssektor nach 2005
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0193/2005) von Tokia Saïfi im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005 (2004/2265 (INI)).

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE-DE), Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Kommissar, kann ich, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, nur bedauern, dass Herr Mandelson oder Herr Verheugen bei dieser Aussprache zu einem Thema, das mehrere Monate lang an der Spitze der Aktualität stand, nicht anwesend sind.

Herr Kommissar, die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie hat eine Zukunft und kommerzielle Interessen zu verteidigen. Nachdem am 10. Juni in Schanghai zwischen der Europäischen Kommission und der chinesischen Regierung ein Vereinbarungsmemorandum unterzeichneten wurde, das die 25 Mitgliedstaaten gebilligt haben, äußert sich heute das Europäische Parlament zur Zukunft des europäischen Textil- und Bekleidungssektors. Trotz der zahlreichen Erschütterungen, die es in den letzten Monaten in diesem Sektor gegeben hat, wünschen wir uns alle, dass diese Zukunft viel versprechend sein soll.

Aus meiner Sicht verschafft diese Rahmenvereinbarung für die Handelsliberalisierung der europäischen Textilindustrie eine gewisse Atempause. Dessen ungeachtet sollte das Europäische Parlament der Handhabung und der Überwachung dieser Vereinbarung besondere Aufmerksamkeit widmen. Meiner Meinung nach gilt es, bestimmte Schutzmechanismen zu bewahren und die handelspolitischen Verteidigungsinstrumente, über die wir im Rahmen der WTO verfügen, anzuwenden, wo dies geboten ist. So müssen die Europäische Union und die einzelstaatlichen Behörden langfristig zur Entwicklung von Maßnahmen beitragen, die es ermöglichen, das Produktions- und Vertriebspotenzial der europäischen Industrien wirksam zu nutzen und auf dem internationalen Textil- und Bekleidungsmarkt faire und loyale Handelsregeln durchzusetzen.

Ich möchte daher die Maxime in Erinnerung rufen, nach der eine Handelspolitik mit der übrigen Welt sich auf zwei Prinzipien gründen muss: Fairness und Gegenseitigkeit. Unter diesem Blickwinkel und mit dem Ziel, in diesem neuen handelspolitischen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, ist der freie Zugang zu den Märkten der Drittländer lebenswichtig und unerlässlich für das Wachstum.

Deshalb muss die Kommission alle WTO-Länder mit Ausnahme der schwächsten Entwicklungsländer ermutigen, im Rahmen der Doha-Verhandlungsrunde gegenseitige Marktzugangsbedingungen zu erwirken, die für die großen Erzeuger von Textil- und Bekleidungsprodukten gleichzeitig fair und vergleichbar sind. Im Übrigen gilt es, gegenüber den Ländern, die ihre Grenzen vor den Europäern verschließen, indem sie indirekte Handelsbarrieren errichten, eine entschlossene Position beizubehalten. Diese Praktiken müssen mit den rechtlichen Instrumenten bekämpft werden, über die die Europäische Union verfügt.

Sechs Monate vor dem Ministertreffen in Hongkong möchte ich besonders hervorheben, Herr Kommissar, dass die Beseitigung der Hindernisse für den Marktzugang für Industriegüter ein Hauptziel des Doha-Mandats sein muss. Ebenso unerlässlich ist es, wie auch in der Entschließung hervorgehoben wird, unser europäisches Know-how, unseren europäischen Mehrwert zu schützen. Hierfür gilt es, die geistigen Eigentumsrechte zu verteidigen und Fälschung und Produktpiraterie zu bekämpfen. Die Kommission muss eine offensive Haltung einnehmen, um zu gewährleisten, dass die Drittländer die TRIPS-Abkommen einhalten, vor allem was das Design von Textilerzeugnissen betrifft. Ebenso ist es erforderlich, einen ethischen Handel auf der Grundlage von Produktionsweisen durchzusetzen, bei denen der Umweltschutz sowie die Prinzipien des Gesundheits- und Arbeitsschutzes beachtet werden.

Um dem Abschwung in der europäischen Textilindustrie zu begegnen und ihre Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem US-amerikanischen und dem asiatischen Regionalblock zu gewährleisten, müssen wir weiterhin die Schaffung eines Europa-Mittelmeer-Produktionsraums für den Textil- und Bekleidungssektor unterstützen. Hierfür muss der Güterverkehr flüssiger gestaltet werden, indem die Ursprungskumulierung in der gesamten Euro-Mittelmeer-Zone schnellstmöglich umgesetzt wird.

Parallel zu diesen handelspolitischen Maßnahmen muss die Europäische Union einen konkreten Plan für die Übergangsförderung zur Umstrukturierung und Umstellung des gesamten Sektors erarbeiten, um den Textilerzeugungsregionen zu helfen und die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors auf den internationalen Märkten zu gewährleisten.

Herr Kommissar, die Europäische Kommission muss die einzelnen Punkte dieser Entschließung im Detail prüfen und die darin enthaltenen Empfehlungen in konkrete Aktionen umsetzen.

Außerdem ersuche ich im Namen des Europäischen Parlaments darum, dass die Kommission vor den Mitgliedern dieses Hauses einen Dreimonatsbericht über alle in dieser Entschließung enthaltenen Empfehlungen und die von ihr eingeleiteten Maßnahmen erstattet.

Um diesem Sektor eine wirklich viel versprechende Zukunft zu sichern, ist es erforderlich, dass seiner Weiterentwicklung ständige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dies sind die Forderungen, die ich heute für den Textil- und Bekleidungssektor als einem Schlüsselsektor der Europäischen Union erhebe.

 
  
  

VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI
Vizepräsident

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst die Bemerkung, dass es für die Abwesenheit von Peter Mandelson gute Gründe gibt, die im Übrigen mit diesem Thema zu tun haben. Er musste an bilateralen Gesprächen in Großbritannien teilnehmen, wo er Gelegenheit hatte, einige Minister zu treffen, die vor allem im Rahmen der bevorstehenden WTO-Verhandlungen in Hongkong sehr wichtig sind. Wäre er diesen Beratungen ferngeblieben, so hätte uns das so mancher Gelegenheit beraubt, die von Ihnen hier dargestellten Prioritäten zu verteidigen. Sie wissen, dass diese Verhandlungen unmittelbar den Textilsektor betreffen. Ich bitte Sie also, seine Abwesenheit zu entschuldigen, denn es gibt hierfür wirklich dringliche Gründe. Es war wirklich nützlich, dass er an diesen Beratungen teilnahm.

Nun möchte ich Frau Saïfi für ihren ausgezeichneten Bericht danken und den Entschließungsentwurf begrüßen. Er unterstützt die bereits von der Kommission unternommenen Anstrengungen, um dem europäischen Textil- und Bekleidungssektor dabei behilflich zu sein, auch die Herausforderungen zu bestehen, die mit der Abschaffung der Kontingente seit Januar 2005 verbunden sind. Selbstverständlich besteht unser Ziel darin, die Auswirkungen eines historischen Abkommens auf dem Gebiet der Handelsliberalisierung abzumildern, das vor genau zehn Jahren geschlossen wurde. Wir sind uns alle darin einig, dass die Handelspolitik der Europäischen Union dem Sektor optimale Rahmenbedingungen und beste Voraussetzungen garantieren muss, um sich dem Wettbewerb unter gleichen Bedingungen zu stellen. Die Erschütterungen im Regelungsumfeld und den kommerziellen Bedingungen sollten uns veranlassen, uns offensiv der Zukunft zuzuwenden, neue Absatzmärkte zu erschließen und Märkte zu schaffen, anstatt nur zu versuchen, uns gegen den Wettbewerb im Binnenmarkt abzuschotten.

Lassen Sie mich nun auf die wichtigsten handelspolitischen Probleme eingehen, die in dem Entschließungsentwurf aufgeworfen werden. Was zunächst die chinesischen Einfuhren betrifft, so möchte ich das Abkommen EU-China vom 10. Juni 2005 erwähnen. Wir freuen uns, nach monatelangen Verhandlungen eine Vereinbarung mit China erreicht zu haben, die eine gedämpftere Zunahme der Einfuhren in den wichtigsten Produktkategorien gewährleistet. Die europäische Industrie hat nun zweieinhalb Jahre zusätzlich zur Verfügung, um ihre Umstrukturierung und ihre Anpassung fortzusetzen.

Die breite Zustimmung der Mitgliedstaaten zum Ansatz der Kommission macht deutlich, dass eine ausgehandelte Vereinbarung das beste Mittel war, um dem Zustrom chinesischer Einfuhren zu begegnen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum einen ist der wesentliche Teil der Erzeugnisse der Europäischen Union abgedeckt, das heißt etwa die Hälfte der importierten Erzeugnisse, die im Januar 2005 liberalisiert wurden. Zweitens besteht nur eine winzige Differenz zwischen den vereinbarten Mengen und dem, was eine mechanische Anwendung der Schutzklausel erbracht hätte, falls sie angewendet worden wäre. Man muss begreifen, dass es in Wahrheit keine andere Lösung gab. Eine fallweise Anwendung der Schutzmaßnahmen wäre wirtschaftlich destabilisierend und politisch sehr schwierig gewesen. Die Vereinbarung wird mehr Klarheit, Gewissheit und Glaubwürdigkeit für die Unternehmen beider Seiten (Erzeuger, Exporteure, Importeure und Einzelhändler) bringen und die Textilexporte aus den Entwicklungsländern und dem Mittelmeerraum nach Europa fördern. Diese Vereinbarung liegt also im Interesse aller Seiten.

Die Frage, ob wir unsererseits von künftigen Schutzmaßnahmen auch hinsichtlich anderer Erzeugnisse Abstand nehmen, bleibt allerdings offen. Die Europäische Union hat nicht auf ihre legalen Rechte verzichtet, sondern wir haben uns eindeutig auf einen Deal eingelassen. Wir schließen eventuelle künftige Maßnahmen nicht aus, wenn diese wirklich gerechtfertigt sind. Wir werden die Frage also aufmerksam weiterverfolgen. Wir müssen künftig unsere Aufmerksamkeit auf die Interessen der Europäischen Union konzentrieren und werden diese im Textilsektor in Fragen des Marktzugangs, des geistigen Eigentums, des Euro-Mittelmeerraums, der Ursprungsregeln und der Ursprungskennzeichnung offensiv verteidigen.

Der Aktionsplan zum Marktzugang, über den die hochrangige Gruppe am 14. Juni 2005 beraten hat, muss offiziell gebilligt und umgesetzt werden, wobei das Schwergewicht auf die Fragen des geistigen Eigentums zu legen ist. Im Übrigen ist eine stärkere Annäherung der Marktzugangsbedingungen im Textil- und Bekleidungssektor erforderlich. Sinnvoll wäre ein Abbau der Zölle im Rahmen der WTO. Man müsste sie für die am wenigsten entwickelten Länder und die schwachen Entwicklungsländer auf ein möglichst niedriges Niveau festlegen. Die indirekten Handelsbeschränkungen sollten wirksam bekämpft werden: Das ist ein Hauptziel der WTO-Verhandlungen über den Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse; von der Europäischen Union vorgesehene Zollreduzierungen wären akzeptabel, wenn eine signifikante Zahl von Ländern, um idealerweise eine kritische Masse zu erreichen, vergleichbare Gegenleistungen hinsichtlich des Marktzugangs anbieten würde. Die Kommission beabsichtigt, Vorschläge zur Ursprungskennzeichnung und Etikettierung zu unterbreiten. Diese Vorschläge sollen es ermöglichen, geeignete Informationen und Ursprungsgarantien für Bekleidungsartikel zu liefern, ohne dass die Unternehmen unnütz belastet werden.

Das neue Allgemeine Präferenzsystem, das den Entwicklungsländern einen bevorzugten Zugang ermöglicht, wurde am 27. Juni verabschiedet und soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Dabei wurde eine spezielle Schutzklausel für Bekleidung eingeführt. Sie schließt jedes Land aus, das ein jährliches Wachstum seiner Ausfuhren von mehr als 20 % zu verzeichnen hat. Diese Klausel ist das einzige Zugeständnis in einem allgemeinen Stabilitätsabkommen, das bis Ende 2008 gelten soll. China wurde davon ausgeschlossen, und für Indien wird der Status quo beibehalten.

Was die Reform der präferenziellen Ursprungsregeln betrifft, so wird die Kommission in den sensibelsten Sektoren eine Folgenabschätzung vornehmen, darunter auch im Textil- und Bekleidungssektor. Wir müssen die Folgen der Veränderungen auf die Industrie der Europäischen Union und auf die Entwicklungsländer, mit denen sie partnerschaftlich verbunden ist, bewerten.

Nun zum Euro-Mittelmeerraum. Wir teilen Ihren Willen, einen echten Euro-Mittelmeerraum aufzubauen, in dem sich die Güter frei und ohne Zölle bewegen können. Seit den 70er Jahren gelangen Textilerzeugnisse zollfrei auf den EU-Markt, und parallel dazu haben die Mittelmeerländer schrittweise die Zölle auf die Ausfuhren der Europäischen Union abgebaut. Die Wettbewerbsfähigkeit der Euromed-Textilindustrie hängt weniger von den Zöllen ab als von der asiatischen Konkurrenz, den Präferenzen, die die EU den asiatischen Ländern über das APS gewährt, der Lockerung der präferenziellen Ursprungsregeln und dem unlauteren Wettbewerbs infolge einer zu laschen Handhabung des Arbeitsrechts in China. Zwar gab es hinsichtlich der Ursprungskumulierung im Rat Verzögerungen, doch wird nun alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen und das Inkrafttreten im Herbst 2005 zu gewährleisten.

Das Fazit: Die Mitgliedstaaten haben das Abkommen mit China massiv unterstützt; der Industrie wurde eine zusätzliche Übergangsfrist gewährt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf internationaler Ebene als auch intern zu verbessern; die Kommission wird dieses Programm positiver Maßnahmen regelmäßig und gründlich überwachen, um die Zukunft des europäischen Textil- und Bekleidungssektors zu sichern.

Was Ihr Ersuchen um regelmäßige Information betrifft, so wird die Kommission das Parlament regelmäßig über die Umsetzung ihrer Initiativen auf dem Laufenden halten. Ich werde allerdings nicht so weit gehen, Ihnen einen vierteljährlichen Bericht zuzusagen, aber ich glaube, dass es tatsächlich vernünftig wäre, dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Einfuhr von Textilwaren aus China ist lediglich das erste Anzeichen für ein neues Phänomen, die unaufhaltsame Eroberung der europäischen Märkte durch chinesische Erzeugnisse. Die Textilien sind nur der Anfang, andere Produktionszweige werden folgen.

Es lässt sich kaum leugnen, dass Europa auf dieses neue Phänomen, das eine Folge der Globalisierung ist, keine wirksame Antwort hat. Eines steht fest: Europa muss mit Teilen der Welt konkurrieren, in denen Produkte von Arbeitnehmern mit äußerst niedrigem Einkommen hergestellt werden. Aber weder Europa noch sonst eine Region kann mit Teilen der Welt konkurrieren, in denen die Währung künstlich unterbewertet gehalten wird, keine Abschreibungen auf Investitionen erfolgen, Energiekosten unbezahlt bleiben, Umweltvorschriften missachtet werden, Zwangs- und Kinderarbeit an der Tagesordnung sind, und all dies mit Rückendeckung der zentralen Stellen des betreffenden Landes.

Die EU muss ihre Haltung bei den Gesprächen über internationale Handelsvereinbarungen überdenken, größeren Nachdruck auf die soziale Verantwortung der Unternehmen legen und auf die genaue Einhaltung der Regeln und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der internationalen Übereinkommen zu Umwelt- und Menschenrechtsfragen drängen. Diese Grundsätze müssen Eingang in die bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen der EU finden.

Ich befürchte zudem, dass die Textilimporte nicht hinreichend überwacht werden. Nach den Informationen, die mir in diesem Sektor tätige Organisationen übermittelt haben, wurden im Juni 2005 die unlängst zwischen der EU und China für dieses Jahr vereinbarten Mengen weit überschritten. Möge die EU in Gestalt der Kommission sehr schnell den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage ist, das Vereinbarte auch durchzusetzen.

 
  
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  Joan Calabuig Rull (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.(ES) Herr Präsident! Ich möchte Frau Saïfi für ihre Arbeit an diesem Bericht danken. Was wir heute dem Hohen Haus vorschlagen, ist Ausdruck unserer Besorgnis über die schwierige Lage des europäischen Textilsektors. Gleichzeitig werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um der gewaltigen Herausforderung Rechnung zu tragen, vor der dieser Sektor steht.

Zum Ersten halten wir es für wichtig, Gegenseitigkeit zu fordern. Mit anderen Worten, wir wollen gleiche Grundregeln für alle, Transparenz beim Zugang zu den Märkten und die Achtung der sozialen und Umweltgesetze durch alle Seiten. Aber zum Zweiten ersuchen wir um praktische Unterstützung für die Beschleunigung der Umstrukturierung von Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und ihre Zukunft in dem neuen globalen Rahmen zu sichern.

Wir brauchen eine Umstrukturierung des Sektors, die auf allen Ebenen, der europäischen, der einzelstaatlichen und der regionalen, gefördert werden und die auf dem sozialen und institutionellen Dialog basieren muss. Es geht darum, die grundlegenden Probleme durch eine moderne Industriepolitik zu lösen.

Diese Entschließung fordert deshalb von der Kommission und den Mitgliedstaaten eine europäische Strategie für den Textil- und Bekleidungsbereich, die darauf gerichtet ist, die qualitätserhöhenden Prozesse zu verbessern, innovative und technologisch fortgeschrittene Produkte herzustellen, besonderes Augenmerk auf Marken zu legen, auf kommerziellem Gebiet größere Anstrengungen zu unternehmen, die Techniken der New Economy anzuwenden und ständige berufliche Fortbildung durchzuführen.

Um diese Zielsetzungen zu erreichen, benötigen wir einen europäischen Textilplan, der Beihilfen für die Umstrukturierung und spezifische Mittel im Rahmen der Fonds der Union vorsieht. Zwei Instrumente müssen einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft des Sektors leisten: die Errichtung einer europäischen technologischen Plattform, durch die die Schaffung einer koordinierten Strategie im Bereich der Forschung möglich wird, und der Zugang des Sektors zum Siebten Forschungsrahmenprogramm in Übereinstimmung mit seinen typischen Merkmalen wie der hohen Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen.

Europäische Textilien sind aufgrund ihrer Qualität und ihres Designs weltweit anerkannt, sie haben ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und jetzt können wir verkünden, dass sie eine Zukunft haben, wenn sie eine zügige Unterstützung erhalten, die sie angesichts der ihnen bevorstehenden tief greifenden Veränderungen benötigen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (PT) Ich möchte näher auf einige Punkte der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung und darin enthaltene Vorschläge eingehen.

Erstens könnte die Abschaffung der Kontingente im Textilsektor schädliche Auswirkungen auf die strukturschwächsten Regionen der EU haben. Es handelt sich um einen für die EU sehr wichtigen Sektor mit riesigem Potenzial, der den Gedanken des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts mit Leben zu erfüllen vermag. Die EU muss diese Branche als Industriezweig unterstützen, und zwar sowohl im nationalen Rahmen als auch EU-weit.

Es gilt, für den Textilsektor ein Programm der Gemeinschaft aufzulegen, namentlich für die davon abhängigen strukturschwachen Regionen. Die Hilfestellung bei der Modernisierung und Förderung der Branche muss als Querschnittsaufgabe der EU angesehen werden. Die in den Handelsvereinbarungen enthaltenen Schutzklauseln müssen möglichst bald geltend gemacht werden, um die Branche in der EU sowohl heute als auch mit Blick auf die Zukunft zu schützen. Das in den Leitlinien für die Anwendung von Schutzmaßnahmen vorgesehene „Verfahren für Notfälle“ sollte jetzt unter Einbeziehung aller betroffenen Kategorien eingeleitet werden.

Ich möchte noch einige zusätzliche Punkte ansprechen. Das Hauptanliegen des „Memorandum of Understanding“, das am 10. Juni 2005 zwischen der Kommission und China abgeschlossen wurde, besteht darin, die bestehende Situation mit ihren verheerenden Auswirkungen auf den Sektor – insbesondere in den davon abhängigen Ländern – zu legitimieren, was wir nicht für vertretbar halten. Wie in diesem Sektor tätige Organisationen auf der Grundlage von Daten der Kommission zum Ausdruck brachten, hat das, was in der Vereinbarung steht, im Jahresvergleich 2004/2005 zu einem Anstieg der Exporte von 49 % auf voraussichtlich 318 % geführt, während doch ursprünglich von 8, 10 und 12,5 % die Rede war.

Auch hatten die gemeldeten Einfuhren aus China bereits am 20. Juni bei nahezu allen Erzeugnissen die am 10. Juni vereinbarten Höchstgrenzen überschritten. Aus unerfindlichen Gründen hat die Kommission auf das Recht zur Anwendung von Schutzmaßnahmen verzichtet und damit die Durchsetzung erschwert. Die Kommission und der Rat haben mit ihrem Verhalten einen deutlichen Beleg dafür geliefert, dass sie sich nicht für den Schutz der europäischen Industrie einsetzen. Somit sind in erster Linie sie daran schuld, dass sich Tausende von Unternehmen in einer furchtbaren Lage befinden und Tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen – mit verheerenden sozialen Folgen. Daher unsere Änderungsvorschläge.

 
  
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  Nicola Zingaretti (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anscheinend nehmen eine Analyse der vollständigen Vorschläge sowie eine europäische Politik und Strategie für den Textilsektor endlich Gestalt an.

Das ist wesentlich, weil in diesen Wochen Millionen von Bürgern auf uns schauen und von uns fordern, in dieser Richtung tätig zu werden. Wir können ihre Aufregung und mitunter auch ihre Wut in Verbindung mit dem Gefühl, in einer Epoche zu leben, in der die Globalisierungsphänomene am Ende von den USA gesteuert, von großen Ländern wie Indien und China genutzt und von den Entwicklungsländern und von Europa in unterschiedlicher Form bezahlt werden, nicht einfach ignorieren.

Deshalb wird in dem Bericht klargestellt, dass die Politik und die Strategien für den Textilsektor nicht für Stützungs- oder protektionistische Maßnahmen stehen, sondern vielmehr für die vollständige Akzeptanz der Marktregeln. Allerdings wird gefordert, dass die Regeln von allen eingehalten werden, und es wird der Weg aufgezeigt, der verfolgt werden muss: die Öffnung der Märkte und der Wettbewerb müssen als Chance gesehen werden, doch gleichzeitig sind Maßnahmen der Europäischen Union erforderlich, um die Modernisierung und Umstellung der Textilindustrie sowie Innovation, Forschung und die Weiterbildung der Arbeitnehmer voranzutreiben.

In dem Bericht wird die Kommission ferner ersucht, eine klare Initiative in drei Richtungen zu ergreifen. Erstens wird eine Politik gefordert, die gewährleistet, dass die Regeln des fairen Handels in allen Herstellerländern, und insbesondere in China, eingehalten und demzufolge versteckte staatliche Beihilfen und Subventionen für Unternehmen, die den Wettbewerb verfälschen, abgebaut werden. Zweitens wird nachdrücklich die Anerkennung und Durchsetzung von Ethik-, Sozial- und Umweltklauseln verlangt, die darauf abzielen, die Arbeitnehmerrechte auszudehnen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Und schließlich wird eine wirksamere Bekämpfung von Nachahmungen, Betrügereien und Fälschungen gefordert, die durch die Verschärfung der Strafen für die Verkäufer von gefälschten Artikeln als auch für die Käufer und die Einführung eines Systems der Rückverfolgbarkeit verfolgt werden müssen.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass wir uns in einigen Punkten mehr Klarheit gewünscht hätten, beispielsweise die Aufnahme einer aktiven Strategie für ein bewusstes Konsumverhalten und klarere Aussagen in Bezug auf die sofortige Einführung – und ich freue mich, dass der Herr Kommissar darauf hingewiesen hat – einer Ursprungskennzeichnung für alle Textil- und Bekleidungserzeugnisse, just um einen der stärksten Bereiche unserer Produktion zu verteidigen und wiederzubeleben. Nun hängt jedoch alles von der Politik und von der Fähigkeit Europas ab, sich Gehör und Respekt zu verschaffen.

 
  
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  Daniel Caspary, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einigen Tagen ist es der Kommission mit unserer Unterstützung gelungen, mit China eine Vereinbarung zu treffen. Mit dieser Vereinbarung soll die europäische Textilindustrie vor einem Tsunami chinesischer Textilien geschützt werden.

Das hat gute und schlechte Seiten. Gut ist, dass die südeuropäische Textilindustrie damit eine Atempause bekommt. Aber betrachten wir doch einmal die schlechten Seiten der Vereinbarung: Wir haben wieder Quoten eingeführt. Damit machen wir genau das, wofür wir China immer kritisieren: Wir bauen Handelshemmnisse auf.

Wer legt wann fest, welcher Importeur welche Quoten zugeteilt bekommt? First come, first serve? Oder werden diejenigen bevorzugt, die bereits längere Lieferverträge haben? Oder gibt es andere Varianten? Mit welcher Begründung und wie will die Kommission das festlegen?

Was ist mit Kaufhäusern und Händlern, die in China im Vertrauen auf das Auslaufen der Quoten große Bestellungen getätigt haben? Bekommen sie ihre Waren? Bleiben die Regale nun leer? Oder bezahlt ihnen jemand einen Ausgleich, wenn sie nun irgendwo anders auf der Welt teurere Produkte kaufen müssen?

Was ist mit europäischen Textilunternehmen, die im Vertrauen auf den Wegfall der Quoten ihre Produktion nach China verlagert und im Gegenzug Marketing und Vertrieb in Europa weiter gestärkt haben? Können sie sich von ihren eigenen Fabriken in China beliefern lassen, oder haben sie nun einfach Pech und sind ihrer Grundlage beraubt und müssen ihre Mitarbeiter in Europa entlassen, weil die Quoten wieder eingeführt wurden?

Was ist mit den Textilherstellern, die sich in den vergangenen Jahren auf eigene Kosten restrukturiert haben? Werden sie nun dadurch bestraft, dass diejenigen Unternehmen, die sich der Herausforderung bisher nicht gestellt haben, Gelder aus den Strukturfonds erhalten?

Wir geben den Unternehmen, die sich bisher nicht auf die neue Situation auf den Weltmärkten eingestellt haben, eine letzte Chance, dies endlich nachzuholen. Es ist jedoch nicht Aufgabe einer europäischen Protektions- und Subventionspolitik, die Textilindustrie dauerhaft vor der Zukunft zu beschützen. Dies ist die ureigenste Aufgabe der Unternehmen, der Unternehmensleiter und der Mitarbeiter. Ich rufe diese daher auf, sich dieser Herausforderung zu stellen!

 
  
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  Francisco Assis, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Frau Saïfi zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Wir stehen jetzt vor der Aufgabe, eine Handels- und Industriestrategie zu konzipieren und umzusetzen, mit der wir vor dem Hintergrund einer weit gehenden Öffnung der internationalen Märkte die Lebensfähigkeit der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie sicherstellen können.

Damit diese Strategie erfolgreich ist, müssen sowohl Schutzmaßnahmen als auch vorwärtsgerichtete Maßnahmen ergriffen werden. Die Schutzmaßnahmen sind notwendig, um den internationalen Handel in diesem Sektor zu regulieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir alle Initiativen, die darauf gerichtet sind, die Gegenseitigkeit des Marktzugangs zu gewährleisten und alle ethischen, sozialen und umweltpolitischen Klauseln in Anspruch zu nehmen, die eine vernünftige Regulierung der internationalen Märkte garantieren. Es geht dabei nicht um Protektionismus. Vielmehr gilt es, dafür zu sorgen, dass der internationale Handel in diesem Sektor auf der Basis der Gerechtigkeit und Fairness erfolgen kann.

Vorwärtsgerichtete Maßnahmen sind erforderlich, weil es auch auf die weltweite Wettbewerbsfähigkeit dieses Industriezweigs ankommt. Sie setzen voraus, dass die EU eine offensivere Industriepolitik für diese äußerst wichtige Branche verfolgt. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch alle Initiativen, die verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Förderung der Innovationskraft und den verbesserten Zugang zu Finanzmitteln – ein zentrales Problem der betreffenden Unternehmen – zum Ziel haben.

Die Branche besteht zu über 95 % aus kleinen und mittelgroßen Betrieben, denen vor allem die Beschaffung der notwendigen Finanzmittel große Probleme bereitet. Angesichts dieses Sachverhalts halten wir es für sehr wichtig, Investitionen in die technologische Weiterentwicklung der Produktion zu tätigen, Mechanismen für Mode und neue Dienstleistungen zu schaffen, in technische Textilien und nichttechnologische Innovationen zu investieren und eine Technologieplattform zur Stärkung dieses Industriezweigs einzurichten.

Dabei sind aus unserer Warte zwei Komponenten in den Mittelpunkt zu rücken: die Handelskomponente und die Industriekomponente. Wenn sie Hand in Hand gehen, ist es vielleicht möglich, den Textil- und Bekleidungssektor der EU rentabel zu gestalten. Abschließend möchte ich noch einmal unsere Forderung nach Regulierung der internationalen Märkte in diesem Sektor wiederholen und die EU auffordern, im Rahmen der Doha-Runde klare Vorschläge zu unterbreiten. Damit wollen wir aber nicht protektionistischen Maßnahmen das Wort reden. Wir sprechen hier über eine Branche, die der Öffnung bedarf und ihre Wettbewerbskraft steigern muss, um international bestehen zu können. Uns geht es allein um die Regulierung des internationalen Handels in diesem Sektor, der manche Besonderheiten aufweist. Dies ist wirklich unumgänglich.

 
  
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  Sajjad Karim, im Namen der ALDE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! In der Frage nach der Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005 zeigt sich in vielerlei Hinsicht der Beginn einer neuen Ära bei den internationalen Handelspraktiken und das Erstarken der Schwellenländer. Diese neue Ära gehört den Innovativen, denjenigen mit einschlägigen Kenntnissen und denjenigen, die in der Lage sind, das sich ändernde Weltklima zu erkennen und sich entsprechend anzupassen.

Es gibt viele durchexerzierte Erklärungsansätze für die gegenwärtigen Schwierigkeiten, mit denen wir im Textilsektor hier in der Europäischen Union zu tun haben. Ob sie nun lauten, dass wir als Kontinent auf den 1. Januar 2005 einfach nicht vorbereitet waren, oder dass in China die staatliche Einmischung in die Produktionsprozesse der Hersteller einen echten Wettbewerb auf dem Markt verzerrt, eines steht fest: Die Erfahrungen, die wir heute im Textilbereich machen, werden nicht die einzigen dieser Art bleiben. So las ich erst heute Morgen im „Guardian“ einen Bericht, dem Einzelheiten über die ersten Importe von Allradfahrzeugen aus China zu entnehmen waren, und zwar zu einem Preis, mit dem die derzeitigen Anbieter in der EU wohl nie werden mithalten können. So weit geht der Wettbewerb schon, dem wir jetzt ausgesetzt sind.

Wir müssen erkennen, dass sich die Weltwirtschaftsordnung in einem nie da gewesenen Tempo verändert. Dies stellt uns auf EU-Ebene vor viele Führungsherausforderungen, und als Institution müssen wir hier alles in unserer Macht Stehende tun, um unseren Unternehmern das notwendige Wissen und somit das Rüstzeug zu vermitteln, damit sie im Wettbewerb weiterhin mithalten und auf unseren Spezialgebieten führend sein können.

Es ist nicht zu wünschen, dass sich ein Vorgehen, wie wir es kürzlich bei den Verhandlungen mit den Chinesen erleben mussten, bei irgendeinem unserer Wettbewerbspartner wiederholt. Die von der Kommission unternommenen Schritte waren durchaus richtig, jedoch ist das keine langfristige Lösung. Unsere Erfahrung sollte uns zu mehr Weitblick verhelfen, unsere Position stärken, damit wir die Chancen nutzen können, die den Führungsherausforderungen, die sich uns stellen, innewohnen.

Ich vertrete einen Wahlkreis, der im Textilhandel lange Zeit führend war. Die Baumwollfabriken von Lancashire bildeten mit das Rückgrad der industriellen Revolution im Vereinigten Königreich. Vieles davon hat sich im Laufe der Jahre verändert. Fabriken, die einst Tausende beschäftigten, haben heute nur noch wenige Hundert Beschäftigte. Dieser Wandel setzte in den 1980er Jahren ein, als aufgrund der veränderten Bedingungen computergesteuerte Produktionsprozesse und eine längerfristige Wirtschaftlichkeit erforderlich wurden.

In Lancashire war es leider so, dass der Prozess nicht auf staatlicher Ebene gelenkt wurde, so dass die Fertigkeiten vieler wertvoller und qualifizierter Arbeitskräfte von heute auf morgen nicht mehr gebraucht wurden. Es wurde auf nationaler Ebene nicht dafür gesorgt, eine Vision zu entwickeln, das notwendige Wissen zu vermitteln und Innovationen durchzuführen. Die neuen, sich ändernden Gegebenheiten, mit denen wir es zu tun haben, dürfen nicht dazu führen, dass sich diese Erfahrung wiederholt, sondern müssen unserer Industrie Chancen eröffnen, sich zu entwickeln.

Den vom Ausschuss für internationalen Handel ausgearbeiteten Bericht kann ich dem Parlament guten Gewissens empfehlen. Ich gratuliere der Berichterstatterin.

 
  
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  Caroline Lucas, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Ich danke Frau Saïfi für ihren nützlichen Bericht und glaube, dass das Auslaufen des Allfaser-Abkommens zahllose Länder dieser Welt vor sehr schwierige Aufgaben stellt. Die Weltbank und die Welthandelsorganisation sagen voraus, dass durch die Abschaffung aller Quoten der Anteil Chinas am Welthandel im Textil- und Bekleidungssektor von 17 % im Jahr 2003 auf über 50 % bis 2010 ansteigen wird.

Einige behaupten, dass die Einfuhren aus China überwiegend zu Lasten der Einfuhren aus anderen Drittländern zugenommen haben, die Marktanteile in der EU einbüßen mussten, aber es zeigt sich bereits sehr deutlich, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie in der EU unter erheblichem Druck steht. Der Europäischen Bekleidungs- und Textilorganisation Eurotex zufolge läuft der Sektor Gefahr, täglich 1 000 Arbeitsplätze zu verlieren, ja bis zu einer Million bis Ende 2006.

Ich begrüße die Schritte, die von der Kommission endlich unternommen wurden, um dieses Problem anzugehen, doch frage ich mich, woher sie die Zuversicht nimmt, dass sich mit einer Atempause von wenigen Jahren wirklich langfristig etwas ändert. Da der Sektor in der EU bereits zehn Jahre hatte, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, was gedenkt man in den kommenden Jahren noch zu tun, was nicht schon getan wurde? Was mir Sorgen macht, ist, dass die Kommission die Größe der sich stellenden Herausforderung unterschätzt.

Ihre Reaktion bestand darin, die europäischen Hersteller zur Produktion höherwertiger Erzeugnisse zu drängen, anstatt mit China im Basissegment zu konkurrieren, jedoch zeigt Chinas Fähigkeit, in fast allen Sektoren auf der Wertschöpfungsleiter rasch nach oben zu klettern, wie wenig hilfreich dieser Ratschlag ist.

Die Kommission hat ebenfalls versäumt anzuerkennen, dass es sich hier um eine systemimmanente und nicht um eine sektorspezifische Herausforderung handelt. Der Textilsektor wird wahrscheinlich nur der erste von vielen sein. Wie Herr Karim soeben sagte, wissen wir bereits, dass es viele andere Sektoren gibt, die uns mit Blick auf die chinesische Konkurrenz bald Sorgen bereiten werden. Dabei denke ich an Schuhwaren, Fahrräder, Maschinenteile und auch hochwertige technische Güter. Aber selbst wenn die Auswirkungen in der EU gravierend sein werden, werden sie in vielen Entwicklungsländern verheerend sein, vor allem für Frauen, die in diesen Sektoren überproportional vertreten sind.

Im Jahr 2000 entfielen auf den Textil- und Bekleidungssektor 95 % aller Industriegüterausfuhren von Bangladesch. In Laos lag der Anteil bei 93 %, in Kambodscha bei 83 %, in Pakistan bei 73 %, und die Liste geht weiter. Die Zahl der Arbeitnehmer in diesem Sektor betrug knapp zwei Millionen in Bangladesch und 1,4 Millionen in Pakistan. So ist es nicht überraschend, dass mehrere Dutzend Länder unter Führung von Bangladesch und Mauritius an die Welthandelsorganisation in letzter Minute einen Appell zur Rettung ihrer Textilindustrie richteten. Es ist sehr bedauerlich, dass ihr Appell auf taube Ohren stieß, weil die deflationären Tendenzen in China die Löhne bereits nach unten treiben und die globalen Lieferanten dazu veranlassen, die Rechte und Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer einzuschränken, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Auf den Philippinen hat die Regierung beispielsweise verfügt, dass das Gesetz über Mindestlöhne nicht mehr für die Bekleidungsindustrie gelten soll. Die Regierung von Bangladesch hat vor kurzem angekündigt, sie werde die zulässige Zahl von Überstunden anheben und die Einschränkungen für die Nachtarbeit von Frauen lockern.

Ein Teil der Lösung besteht sicherlich darin, Druck auf China auszuüben, die sozialen und ökologischen Standards einzuhalten, damit sein Wettbewerbsvorteil nicht auf der schrecklichen Ausbeutung von Arbeitern und Umwelt beruht. Doch das alleine reicht nicht aus. Die Herausforderung, die China darstellt, wirft einige grundlegende Fragen über die Logik und die Tendenz des Freihandels als solchen auf und zeigt, wie vernichtend es sein kann, wenn ein Land nicht nur einen komparativen Vorteil, sondern einen mehr oder weniger absoluten Vorteil auf so vielen Gebieten besitzt. Die alten Theorien, wonach immer beide Seiten vom freien Handel profitieren, erweisen sich als grundfalsch, und deshalb muss die Kommission dringend umfassendere Untersuchungen durchführen, um zu einem besseren Verständnis dieser neuen Trends zu gelangen, und sie muss geeignete politische Konzepte entwickeln.

Abschließend möchte ich noch mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass in zwei der heute eingebrachten Änderungsanträgen Textilien und REACH miteinander in Verbindung gebracht werden. Ich halte diese Änderungsanträge für sehr irreführend und in keiner Weise hilfreich, und es liegt hauptsächlich an ihnen, dass sich meine Fraktion bei der Schlussabstimmung über diesen Bericht leider der Stimme enthalten wird.

 
  
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  Helmuth Markov, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. Herr Präsident! Ich kann den allgemeinen Aufschrei, der dem rasanten Anstieg der Textilimporte aus China seit dem 1. Januar 2005 folgte, nicht nachvollziehen. Uns allen war doch klar, dass genau das eintreten würde! Wer die Märkte unkonditioniert öffnet und liberalisiert, der muss einfach damit rechnen, dass andere Produzenten ihre Chance und ihre Vorteile nutzen und auf die sich öffnenden Märkte drängen.

Schauen Sie sich an, was China heute vorrangig importiert: Aluminiumschmelzanlagen, Gießanlagen, Pressen, Tiefziehwerkzeuge, Walzwerke. Damit wissen Sie, dass wir in fünf Jahren enorme Probleme bekommen: in der Schuhindustrie, in der Fahrradindustrie, in der Automobilindustrie, in der Eisen- und Stahlherstellung. Auch die durch besondere Schutzklauseln gegebene Galgenfrist bis 2008 wird das Problem nicht lösen, sondern nur etwas abmildern. Es ist blauäugig, für den Handel mit China und anderen Ländern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu fordern. Heißt das, dass ab 2008 ein Arbeitnehmer in der europäischen Textilindustrie das gleiche Gehalt wie sein chinesischer Kollege beziehen soll, um wettbewerbsfähig zu sein? Das ist absurd!

Ebenso absurd wie skandalös ist es, dass die Europäische Union sich selbst das Wasser abgräbt, indem sie Unternehmen, die ihre Produktion in Drittländer verlagern, sogar noch mit Subventionen unterstützt. Die einzige Chance für eine Lösung ist eine komplette Neuausrichtung der EU-Handelspolitik. Die EU muss sich für ein gerechtes Handelssystem einsetzen. Dazu gehört, mit der zügellosen Marktöffnungs- und Liberalisierungspolitik zu brechen. Ein fairer Interessenausgleich beinhaltet Handel dort zu fördern, wo er sinnvoll und nicht auf Selbstzweck ausgerichtet ist, und auf der anderen Seite den Fortbestand der ortsansässigen Produktion sowie regionale Wirtschaftskreisläufe zu sichern und zu fördern, und zwar nicht nur in den eigenen Regionen, sondern auch in den Entwicklungsländern.

Dazu gehört auch – wie es meine Fraktion gefordert hat –, dass sich die Europäische Union für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Rechte der Arbeitnehmer und für hohe Umweltstandards sowohl in der eigenen Industrie, als auch in der Produktion ihrer Handelspartner einsetzt. Dazu gehört, Entwicklungsunterschieden zwischen den verschiedenen Handelspartnern entsprechend Rechnung zu tragen. Dazu ist es jedoch dringend notwendig, das Verhandlungsmandat der Kommission endlich neu zu formulieren. Das alte Mandat von 1999 ist zweimal gescheitert, in Seattle und in Cancún, und es wird auch in Hongkong scheitern! Ich verstehe nicht, wieso die Kommission, wie im vorliegenden Bericht formuliert, ihr neues Mandat selbst konzipieren soll.

Ich unterstütze die Berichterstatterin in ihrer Forderung, Forschung und Innovation im Textilsektor gezielt zu fördern. Hier sollte der Schwerpunkt insbesondere auf der Entwicklung von gesundheitlich unbedenklichen, chemikalienfreien Textilien durch die konsequente Durchsetzung des Substitutionsprinzips liegen, ganz im Sinne von REACH. Dazu gehört für mich auch, Sorge dafür zu tragen, dass die Verbraucher nicht zu Versuchsobjekten für Textilerzeugnisse aus der bunten Nanotechnologie gemacht werden, ohne dass deren Auswirkungen hinreichend erforscht sind.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Seit der Abschaffung der Einfuhrquoten im Januar 2005 hat sich auf dem internationalen Textilsektor ein drastischer Wandel vollzogen. Das spektakuläre Wachstum der chinesischen Textilausfuhren geht mit einer tiefen Krise der Textilindustrie in der Europäischen Union und in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Kambodscha und Laos einher. Ich teile die Besorgnis der Berichterstatterin über den beträchtlichen Anstieg der Importe chinesischer Textilien auf dem europäischen Markt und fordere die Kommission auf, die Durchführung des bilateralen Abkommens zwischen der EU und China für den Zeitraum 2005-2008 sorgfältig zu überwachen. Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Abkommen lediglich einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem fairen und einwandfrei funktionierenden globalen Textilmarkt darstellt. Die Kommission muss den Dialog mit Peking fortsetzen, um deutlich zu machen, dass ein liberalisierter Weltmarkt nur funktionieren kann, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten.

Versteckte staatliche Beihilfen, systematische Ausfuhrsubventionen, Verletzung der geistigen Eigentumsrechte sowie unzureichende Öffnung des eigenen Marktes sind mit den Grundsätzen des freien Marktes unter keinen Umständen vereinbar und lassen sich angesichts dessen, mit welcher Akribie Peking die Europäische Union auf ihre WTO-Verpflichtungen hinweist, nicht mit Unwissenheit erklären. Die Berichterstatterin fordert China zu Recht auf, die Arbeitsrichtlinien zu befolgen. In zahlreichen Fabriken müssen die Arbeiter, darunter viele Kinder, unter entsetzlichen Bedingungen arbeiten. Die Kommission muss aktiv eine auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in China ausgerichtete Politik verfolgen. Dies ist nicht nur für die chinesischen Arbeitnehmer lebenswichtig, sondern auch für die Textilarbeiter in den Nachbarländern. Aufgrund der Expansion Chinas sind die Textilbetriebe in diesen Ländern gezwungen, ihre Produktionskosten noch weiter zu senken, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Enttäuschend finde ich allerdings die zu einseitige Sichtweise der Berichterstatterin, wonach die Zukunft des europäischen Textilsektors in einer Euro-Mittelmeer-Zone liegen wird. Die Europäische Union sollte sich im Rahmen des komplexen Welttextilmarktes nicht in erster Linie auf die Zusammenarbeit mit einer einzigen Region konzentrieren. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Handelsabkommens mit einem Land wie Syrien in Anbetracht der bestehenden Menschenrechtssituation undenkbar.

Die Kommission sollte die Möglichkeiten und die Gefahren, die innerhalb des Welttextilsektors ohne Einfuhrkontingente bestehen, genau aufzeigen und eine präzise Politik für den europäischen Textilsektor nach 2008 formulieren. Nur eine innovative europäische Textilindustrie mit kommerziellem Charakter kann auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben.

 
  
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  Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aktion, die vor einigen Monaten von der durch den unannehmbaren Anstieg der Einfuhren von Textil- und Bekleidungserzeugnissen aus China hart getroffenen Europäischen Union eingeleitet wurde, hat mit der Vereinbarung einen ersten Erfolg gezeitigt. Allerdings wird die vollständige Liberalisierung erst 2008 erfolgen.

In dem Bericht von Frau Saïfi, der ich wirklich für ihre ausgezeichnete Arbeit danke, wird zu Recht betont, dass die Einhaltung der von den chinesischen Behörden übernommenen Verpflichtungen weiterhin genau überwacht und die aus dem Ruder gelaufene Situation unter Kontrolle gebracht werden muss.

Mit den zu dem endgültigen Text eingereichten Änderungsanträgen wollte ich einige Aspekte hervorheben, die für den europäischen Textilsektor und ganz allgemein für unsere Industrieerzeugnisse von herausragender Bedeutung sind.

Heute müssen angemessene Strafen vorgesehen werden, wie etwa das befristete Verbot, mit der Europäischen Union Handel zu treiben, mit dem all diejenigen belegt werden müssen, die sich illegaler Wareneinfuhren oder der Einfuhr nachgeahmter Waren schuldig gemacht haben und demnach zu Komplizen einer Straftat wurden, deren Schwere anhand ihrer Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft im Ganzen, d. h. nicht nur auf die Hersteller, sondern vor allem auf die Verbraucher, gemessen werden muss.

Ich fordere, dass die Zusage der chinesischen Behörden, die Fälschung und Nachahmung von Marken und Produkten sowie die Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten, beständig überwacht wird.

Ein anderes gravierendes Problem resultiert aus der Tatsache, dass der enorme Anstieg der Textilexporte aus China verheerende Folgen in den Entwicklungsländern hat, die in der heute mit chinesischen Waren überschwemmten Europäischen Union den wichtigsten und bedeutendsten Markt für die Platzierung und den Verkauf ihrer Produkte sahen. Die Bedürfnisse dieser Länder müssen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn der Sektor in den nächsten Jahren, die im Zeichen der Handelsliberalisierung stehen werden, wieder ins Gleichgewicht gebracht wird.

Der Kommission obliegt die Verantwortung für die Umsetzung von Strategien, die die notwendige Unterstützung für die Modernisierung bieten und die Unternehmen in die Lage versetzen, sachkundig und mit klaren Perspektiven einen Weg zu beschreiten, der stetig nach oben führt, speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen.

Es kann keine Liberalisierung des globalen Marktes geben, wenn sich die Akteure nicht alle an dieselben Regeln und die sich aus den Abkommen ergebenden Bestimmungen halten. Das Fehlen oder die Nichteinhaltung von Regeln verhindern einen fairen Wettbewerb und untergraben de facto das eigentliche Konzept des freien Marktes. Wir wollen nicht nur einen wichtigen Produktionssektor der Union verteidigen, sondern auch das Recht der Verbraucher auf sichere und qualitativ hochwertige Produkte sowie das Recht der Arbeitnehmer, ihre wirklichen Zukunftsaussichten zu kennen und die Anwendung der Sozialklauseln unter Wahrung der Menschenrechte gesichert zu sehen.

Die Europäische Union muss der übrigen Welt nachdrücklich klarmachen, dass es keinen freien Markt ohne fairen Wettbewerb geben kann und dass ein fairer Wettbewerb die Einhaltung gemeinsamer Regeln erfordert.

 
  
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  Der Präsident. – Mehrere Kollegen wenden sich an den Vorsitz wegen der ernsten Ereignisse, die sich in diesem Augenblick, wie Sie vielleicht wissen, in Form einer Serie von Explosionen in den Londoner Verkehrsmitteln abspielen. Das Ziel waren mehrere U-Bahn-Stationen und mehrere Busse; wie berichtet wird, gibt es Verletzte, vielleicht auch Tote; mehr wissen wir im Augenblick noch nicht.

Ich habe Verständnis dafür, dass die Kollegen sich zu diesem Thema äußern möchten. Ich möchte ihnen einfach nur sagen, dass der Vorsitz und das ganze Parlament natürlich äußerst besorgt angesichts der Geschehnisse sind. Ich schlage vor, dass wir jetzt keine Debatte eröffnen. Diese Ereignisse sind noch im Gange. Ich wurde darüber informiert. Ich habe weitere Informationen angefordert. Es gab erst vor wenigen Minuten eine weitere Explosion. Ein dritter Zwischenfall, wie die Briten sagen - aber es ist wohl mehr, es handelt sich wahrscheinlich um einen Anschlag -, hat in einer Londoner U-Bahn-Station stattgefunden. Ich glaube, wir sollten ein wenig abwarten, ehe wir darüber debattieren, um genaueres zu erfahren und um mehr Informationen zu bekommen. Im Augenblick ist die Londoner U-Bahn vollkommen blockiert, lahm gelegt, geschlossen.

Ich wollte Ihnen zwischenzeitlich diese Mitteilung machen und Ihnen sagen, dass unser Parlament natürlich über die Geschehnisse äußerst betroffen ist. Ich schlage also vor, dass wir unsere Debatte fortsetzen und weitere Informationen abwarten.

 
  
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  James Hugh Allister (NI) . – (EN) Herr Präsident! So wichtig diese Debatte auch ist, erscheint sie recht bedeutungslos verglichen mit den grausamen Terroranschlägen, die sich heute in der Hauptstadt meines Landes ereignet haben. Ich möchte mich anschließen – sicherlich im Namen aller in diesem Parlament – und diesen Terrorismus aufs Schärfste verurteilen und denjenigen, die verletzt oder getötet wurden, mein Beileid und meine Anteilnahme aussprechen.

Wir leben in einer Zeit, in der Terror keine Grenzen zu kennen scheint. Da ich aus Nordirland stamme, wo wir in unserer Geschichte leider Gottes einiges dieser Art erlebt haben, empfinde ich großes Mitgefühl mit den Menschen, die von den schrecklichen Ereignissen heute Morgen betroffen sind.

Um beim Thema Nordirland zu bleiben: Wie in vielen Teilen Europas gab es dort einmal eine lebendige und bedeutende Textilindustrie. Heute ist davon rein gar nichts mehr übrig, Abertausende von Arbeitsplätzen sind verloren gegangen. Seitdem die ausschließliche Verantwortung für die Handelspolitik törichterweise der EU übertragen wurde, sieht die traurige Wahrheit so aus, dass die Mitgliedstaaten den Billigimporten, die ihre Textilindustrie vernichten, machtlos gegenüberstehen.

Traurige Wahrheit ist auch, dass die EU die Textilindustrie im Stich gelassen hat. Die Abschaffung der Einfuhrkontingente am 1. Januar 2005 hatte in Großbritannien und anderswo einen spektakulären Anstieg der Einfuhren zur Folge, vor allem aus China. Während uns Einfuhrkontingente verweigert werden, profitieren die staatlichen Fabriken in China von Ausfuhrsubventionen, staatlichen Beihilfen und sogar kostenlosem Strom, sowie auch von der künstlich unterbewerteten Landeswährung. Kein Wunder also, dass wir nicht mithalten können.

Die Entscheidung von Kommissar Mandelson, für bestimmte synthetische Stoffe Antidumpingzölle einzuführen, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch oft werden solche Stoffe dann in China weiterverarbeitet, um ihren Wert zu erhöhen, und dadurch die Antidumpingzölle umgangen. So erhält beispielsweise eine Kunstfaser, die dieser Zollregelung unterliegen würde, dadurch einen Mehrwert, dass aus ihr ein Rollo hergestellt wird, wodurch sie dem Antidumpingzoll entgeht und in der EU zu lächerlichen Preisen verschleudert wird. Dieses Schlupfloch muss geschlossen werden.

Alles in allem sollte die Kommission gegenüber China deutlich mehr Härte zeigen als es bislang der Fall war.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Allister! Das Parlament, das sich meiner Meinung nach in seiner Gesamtheit der Verurteilung des Terrorismus anschließt, die Sie zum Ausdruck gebracht haben, bekundet zugleich sein Mitgefühl mit den Verletzten, denn bisher wissen wir noch nicht, ob Todesopfer zu beklagen sind.

Der Terrorismus, denn wie es aussieht, handelt es sich hier um Terrorismus, wird immer auf Europäer stoßen, die mobilisiert sind und nicht zum Nachgeben bereit sind. Bekanntlich gab es in London gestern mehrere wichtige Ereignisse, ein glückliches Ereignis in Form der Wahl Londons zum Austragungsort der Olympischen Spiele im Jahr 2012 sowie die Durchführung des G8-Gipfels. Was geschehen ist, war also zweifellos kein Zufall. Bekunden wir also unsere entschiedene Verurteilung.

 
  
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  Maria Martens (PPE-DE). (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte mein Mitgefühl mit allen Opfern zum Ausdruck bringen. Seit dem 1. Januar 2005 dürfen die WTO-Mitglieder keine Einfuhrkontingente für Textilien und Bekleidungsstücke mehr anwenden. Diese Maßnahme hat sich auf dem europäischen Markt sowohl für die Importeure als auch für die Produzenten als folgenschwer erwiesen. Begrüßenswerterweise war die Kommission um eine Lösung dieses Dilemmas auf dem Weg des Dialogs bemüht, denn damit wurde den europäischen Produzenten eine gewisse Atempause verschafft – mehr nicht, und mehr ist auch nicht möglich, denn mehr lässt die WTO nicht zu und eine Änderung ihres Standpunkts ist nicht zu erwarten.

Die europäischen Produzenten werden nun auf die neue Situation konkret zu reagieren haben. Erforderlich ist eine strategische Antwort auf die langfristigen Probleme, denn der europäische Textil- und Bekleidungssektor – und nicht nur dieser – ist mit einem strukturellen Problem konfrontiert. Zahlreiche Erzeugnisse werden in China, oder möglicherweise auch in anderen Ländern, billiger hergestellt bzw. können billiger hergestellt werden. Im Falle Chinas besteht zudem eine erhebliche Schwierigkeit darin, dass China sich insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Marktzugang nicht an die WTO-Vorschriften hält, wodurch es billiger produzieren kann. Gegen den daraus erwachsenden unfairen Wettbewerb muss wirklich etwas unternommen werden. Die Einhaltung der bestehenden Regeln ist sicherzustellen. Auch in zahlreichen ärmeren Ländern, die in den letzten Jahren in hohem Maße vom Textil- und Bekleidungssektor abhängig geworden sind und die schwerlich mit China konkurrieren können, gehen Arbeitsplätze verloren. Es gilt zu verhindern, dass die am wenigsten entwickelten Länder zu den größten Verlierern werden.

Des Weiteren werden die Interessen der Importeure und Produzenten, die, um sich auf die Situation nach 2005 einzustellen, finanzielle Verpflichtungen, und zwar zum Teil erhebliche, eingegangen sind, zu wenig berücksichtigt. Sie dürfen nicht einer in einem Teilbereich des produzierenden Gewerbes durchgeführten Rettungsaktion zum Opfer fallen. Sie haben Anspruch auf Berechenbarkeit und Rechtssicherheit.

Schlussendlich können wir zwar natürlich unsere Handelsposition schützen, aber stets nur im Einklang mit der WTO, mit der gebührenden Verantwortung gegenüber den armen Ländern sowie unter Achtung des fairen Handels, der Menschenrechte und der Umwelt. Das sollte übrigens für alle WTO-Mitglieder gelten. Meine Glückwünsche für Frau Saïfi.

 
  
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  Harald Ettl (PSE). Herr Präsident! In Chinas Textil- und Bekleidungsindustrie wurden allein in den letzten drei Jahren über 20 Milliarden US-Dollar investiert. Selbst unsere Industrien hatten starken Anteil daran. Die Kapazität wurde um 50% erhöht. Damit werden in China pro Jahr 20 Milliarden Bekleidungsartikel produziert, d. h. vier Stück für jeden Menschen auf dieser Weltkugel! So viel zur Kapazität.

Nun zum sozialen Teil: Textilarbeiterinnen in China sind in der Sozialskala ganz unten angesiedelt. Viele verdienen weniger als einen Dollar pro Tag und sind zusätzlich rechtlos. Doch die Textilmarktanteile Chinas in der ganzen Welt steigen rasant. Die ärmsten Staaten der Welt verlieren jetzt auch noch die Textilindustrie. Afrika – mit Aids geschlagen – verliert tagtäglich Tausende von Arbeitsplätzen. Die Europäische Union verliert zur Zeit täglich tausend Arbeitsplätze. Weltweit sind über 30 Millionen Arbeitsplätze von Verlagerungen bedroht, und dazu kommen noch 30 Millionen Arbeitsplätze von Unterlieferanten. Das ist mehr als eine Umwälzung von Arbeitsplätzen. Das ist eine soziale Katastrophe!

In China ist es sogar so, dass das Land mit sich selbst in Konkurrenz steht. Sozialregelungen werden heruntergeschraubt und die Unternehmen von Soziallasten befreit. Und wir reden von Fair Trade und Kernarbeitsnormen und lassen das Kapital gewähren, wie es will.

Herr Kommissar, tun Sie bitte eines: Thematisieren Sie bei den zukünftigen Hongkong-Verhandlungen in der Welthandelsorganisation die soziale Frage! Bei einem Ja zur Liberalisierung muss man auch das Wie mit beachten. Das sage ich Ihnen als Vizepräsident der Internationalen Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-Vereinigung mit über 10 Millionen Mitgliedern in 110 Ländern der Erde. Wir sind von dieser Katastrophe erschüttert!

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Die Textilindustrie bekam als erste Branche der EU-Wirtschaft die Auswirkungen der Veränderungen auf dem globalen Markt schmerzlich zu spüren. Auf dem Textilmarkt sind neue Akteure in Erscheinung getreten, vor allem China und Indien. Es stimmt schon traurig, wenn Vertreter der Europäischen Union jetzt verlauten lassen, dass bei den Verhandlungen über die Aufnahme Chinas in die WTO vor zehn Jahren niemand mit einem derartigen Wachstum in China gerechnet hatte. Die Textilindustrie und andere problembeladene Sektoren machen deutlich, dass es hier nicht um die Unfähigkeit einzelner europäischer Staaten geht, ihre Wirtschaft in den Griff zu bekommen. Vielmehr steht die Mehrzahl der Industriezweige in ganz Europa vor diesem Problem. Zwar hat die Europäische Union eine Industriepolitik, doch gibt sie lediglich eine allgemeine Orientierung für Wachstum und Beschäftigung. Es werden keine Wachstumsbranchen benannt; dies ist Sache der Mitgliedstaaten. Als Gegengewicht zu China schlägt die Berichterstatterin vor, die Textilproduktion im Mittelmeerraum zu konzentrieren. Dies wird aber China gewiss nicht stoppen; dafür erwachsen Europa neue Konkurrenten. Es ist notwendig, die Industriezweige in der EU zu analysieren und ihre langfristige Entwicklung zu prognostizieren, und zwar unter Berücksichtigung des Auftretens neuer Marktteilnehmer und der Aufteilung der Märkte. Deshalb sollte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auffordern, Vorschläge zur Änderung der Industriepolitik auszuarbeiten, Prognosen zur langfristigen Entwicklung der Industrie bis 2030-2050 zu erstellen und der Industrie Empfehlungen zu Zukunftsbranchen vorzulegen, in die sofort investiert werden sollte. Wenn wir keine derartigen Maßnahmen ergreifen, wird ein chinesischer „Tsunami“ über die Industrie Europas hinwegfegen.

 
  
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  Der Präsident. – Wir unterbrechen jetzt unsere Aussprache und setzen sie um 15.00 Uhr fort.

 

6. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll

7. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

8. Mitteilung des Präsidenten
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  Der Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der letzten Stunde sind mir Meldungen zugegangen, wonach es sich nun offensichtlich um eine Serie koordinierter Anschläge auf das Londoner Verkehrssystem handelt. In drei Bussen und an vier U-Bahn-Stationen hat es Explosionen gegeben. Es wurden bereits mehrere Tote bestätigt, und viele Menschen erlitten schreckliche Verletzungen. Mir liegen noch keine konkreten Zahlen vor, aber wir müssen wohl mit vielen Toten rechnen. Die Meldungen zu Anschlägen setzen sich fort, es treffen alle paar Minuten neue ein.

Im Namen des Parlaments möchte ich allen, die unter den Folgen dieser barbarischen Akte zu leiden haben, unser Mitgefühl aussprechen. Als Präsident des Parlaments und Bürger eines Landes, das erst letztes Jahr eine solch furchtbare Attentatsserie erlebt hat, möchte ich im Namen von uns allen eine Botschaft der Solidarität an das britische Volk senden. Wir alle stehen Ihnen heute bei. Wir werden niemals zulassen, dass die Gräueltaten des Terrorismus die Werte von Frieden und Demokratie in Europa besiegen.

Ich möchte Sie nun bitten, eine Schweigeminute einzulegen.

(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)

 
  
  

VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS
Vizepräsident

 

9. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Wir kommen nun zur Abstimmung.

(Abstimmungsergebnis und Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

10. Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten

11. Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)
  

- vor der Abstimmung über Änderungsantrag 14:

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einen Teil des Änderungsvorschlags durch eine andere Formulierung ersetzen, das heißt wir möchten, dass an die Stelle der Worte „Gebietsweiten Projekten, … wird Vorrang gegeben.“ folgende Formulierung tritt: „Die Kommission fördert gebietsweite Vorhaben“.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag.)

 

12. Abkommen EU/Schweiz: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen - Schengen-Besitzstand
  

- vor der Abstimmung über den Vorschlag für einen Beschluss Nr. 1:

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), in Vertretung des Berichterstatters.(EN) Herr Präsident! Im Namen des Berichterstatters und gemäß Artikel 53 der Geschäftsordnung möchte ich die Kommission fragen, ob sie nun bereit ist, die Änderungsanträge des Parlaments zu akzeptieren.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. (EN) Verehrte Abgeordnete, die Kommission bleibt bei ihrem Standpunkt, wie er gestern von meiner Kollegin, Kommissarin Ferrero-Waldner, dargelegt wurde. Das bedeutet, dass die Konsultation des Europäischen Parlaments erforderlich ist.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), in Vertretung des Berichterstatters.(EN) Herr Präsident! In diesem Fall möchte ich – erneut im Namen des Berichterstatters – das Hohe Haus ersuchen, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss zurückzuüberweisen.

 
  
  

(Das Parlament beschließt die Rücküberweisung an den Ausschuss.)

 
  
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  Alessandra Mussolini (NI). (IT) Herr Präsident, ich denke, das Europäische Parlament hat die Pflicht, die Toten zu ehren. In diesem Augenblick ereignen sich in London zahlreiche neue Explosionen. Das ist ein Angriff auf die gesamte Union, die nicht umhin kann, sich mit der gegenwärtigen Präsidentschaft des Europäischen Rates in Verbindung zu setzen.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
  

- vor der Abstimmung über den Vorschlag für einen Beschluss Nr. 2:

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), in Vertretung des Berichterstatters.(EN) Herr Präsident! Ich beziehe mich auf denselben Artikel – im Namen desselben Berichterstatters – und möchte der Kommission dieselbe Frage stellen.

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. (FR) Ich nehme selbstverständlich die Position des Parlaments zur Kenntnis und werde sie dem Kollegium mitteilen.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), in Vertretung des Berichterstatters.(EN) Herr Präsident! Das ist vielleicht ein halber Schritt nach vorn, doch möchte ich dennoch die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss zurücküberweisen.

 
  
  

(Das Parlament beschließt die Rücküberweisung an den Ausschuss.)

 

13. Abkommen EG/Kanada über die Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten (API/PNR)
  

- vor der Abstimmung:

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE), Berichterstatterin.(EN) Herr Präsident! Ich möchte klarstellen, dass wir mit diesem Bericht dem Europäischen Parlament empfehlen, das Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen zwischen der EU und Kanada abzulehnen. Das bedeutet nicht, dass das Abkommen nicht vorangebracht werden kann, selbst wenn wir dagegen stimmen, denn wir werden hier nur konsultiert.

Sie erinnern sich vielleicht, dass das Europäische Parlament letztes Jahr ein ähnliches Abkommen mit den Vereinigten Staaten sowohl aus inhaltlichen als auch verfahrenstechnischen Gründen ablehnte. Das Abkommen wurde dennoch unterzeichnet, woraufhin das Parlament gegen die Kommission und den Rat vor Gericht zog. Das Verfahren ist noch im Gange, und ein Urteil wird bis Ende des Jahres erwartet.

Ich muss betonen, dass das Abkommen mit Kanada inhaltlich erheblich besser ist. Wir erkennen an, dass von der Kommission eine gute Abmachung ausgehandelt wurde. Allerdings entschied sich die Kommission für dasselbe Verfahren wie beim Abkommen mit den USA. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente werden quasi kaltgestellt. Die Kommission hätte sich stattdessen für das Zustimmungsverfahren entscheiden sollen.

Der Rechtsausschuss hat einstimmig den Standpunkt unterstützt, dass die Kommission die falsche Rechtsgrundlage gewählt hat. Würde das Parlament das Verfahren jetzt billigen, dann würde dies die anhängige Rechtssache grundlegend untergraben.

Ich wiederhole noch einmal: Wird für diesen Bericht gestimmt, kann der Rat mit dem Abkommen ungehindert fortfahren. Mit anderen Worten, eine Ablehnung durch das Europäische Parlament stellt in keiner Weise eine Gefahr für das Abkommen dar, doch gleichzeitig bleibt das Parlament seinen früheren Standpunkten treu und wird die Rechtssache nicht untergraben.

Deshalb möchte ich Sie auffordern, doch für diesen Bericht zu stimmen.

(Beifall)

 

14. Belarus: Politische Lage und Unabhängigkeit der Medien

15. 10 Jahre nach Srebrenica: die Zukunft des Balkans

16. Beziehungen EU-China und Taiwan sowie Sicherheit im Fernen Osten

17. Eine Welt ohne Minen

18. Auswirkungen der EG-Darlehenstätigkeiten in den Entwicklungsländern

19. Durchführung des FLEGT-Aktionsplans der Gemeinschaft (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor)

20. Clearing und Settlement in der Europäischen Union
  

- vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2/Neufassung:

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE), Berichterstatterin.(EN) Herr Präsident! Es gibt eine getrennte Abstimmung über Änderungsantrag 2 zu Ziffer 26. Der erste Teil geht bis zum Wort „market“, der Rest des Änderungsantrags wäre dann zu streichen, so dass er der ursprünglichen Variante im Ausschuss ähneln würde.

Ich schlage vor, den ersten Teil anzunehmen. Der zweite Teil sollte nicht angenommen werden; er sollte abgelehnt werden.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag.)

- vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3/Neufassung:

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE), Berichterstatterin.(EN) Herr Präsident! Es gibt bei diesem Änderungsantrag ein Sprachproblem. Ich würde gern das Wort „and“ durch „or“ ersetzen, damit dies wirklich der letzte mögliche Grund ist, warum ein Clearing- und Settlementdienst den Zugang verweigern kann. „And“ sollte also in der englischen Fassung – der ursprünglichen Fassung – durch „or“ ersetzt werden und dann entsprechend in allen anderen Sprachfassungen.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag.)

 

21. Der Beitrittsprozess Bulgariens und Rumäniens
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  Der Präsident. – Die Abstimmungsstunde ist geschlossen.

 
  
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  Francis Wurtz (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident! Ich möchte einen konkreten Vorschlag machen: Wir konnten heute Vormittag nicht über den Bericht von Frau Saïfi zum Textilsektor abstimmen; wie ich weiß, soll er heute Nachmittag zur Abstimmung gestellt werden. Meiner Meinung nach sollte man sich angesichts der großen Tragweite der Probleme im Textilsektor, vor allem was die Beschäftigung betrifft, zu einem solchen Thema nicht so überstürzt heute Nachmittag äußern. Ich schlage vor, die Abstimmung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(Beifall)

 
  
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  Martin Schulz (PSE). Herr Präsident! Ich glaube, der Kollege Wurtz hat absolut Recht. Es geht auch nicht darum, dass wir jetzt die Debatte noch nicht abgeschlossen haben, das ist in Ordnung. Es geht darum, dass wir die Abstimmung nicht mehr am heutigen Tage, sondern erst in der nächsten Sitzungswoche, also erst in der September-Sitzungswoche durchführen. Ich stimme ausdrücklich dem Antrag zu.

(Beifall)

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE). (FR) Herr Präsident! Ich verstehe die Argumente meiner Kollegen sehr gut, denn dieses Problem der Textilindustrie ist in der Tat grundlegender Art. Lassen Sie mich nur daran erinnern, dass die Plenartagung in Straßburg am Donnerstagnachmittag gegen 17.00 Uhr endet und dass die Abgeordneten anwesend sein müssten. Wenn wir eine solche Verschiebung verlangen, so würde das bedeuten, dass wir es akzeptieren, bis zum Ende unserer Plenartagungen nicht gemäß dem vorgesehenen Zeitplan zu arbeiten. Das bedauere ich wirklich.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Ich hatte mich schon vor den Stimmerklärungen zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich möchte Sie direkt fragen, ob es wirklich rechtmäßig ist, die Verschiebung einer Abstimmung vor Ende der Aussprache zu beantragen. Ich glaube nicht! Ich glaube, man hätte dies erst nach Ende der Aussprache beantragen bzw. heute Abend abstimmen können. Ich bitte Sie, das bis heute Abend zu prüfen. Dann müssten wir über den Antrag auf Verschiebung heute Abend noch einmal bei der Schlussabstimmung abstimmen. Denn meines Erachtens war das ein nichtrechtmäßiges Votum, mitten in der Aussprache.

 

22. Stimmerklärungen
  

– Bericht Moraes (A6-0139/2005)

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich stimme heute für meinen Bericht über die Initiative des Großherzogtums Luxemburg mit dem Ziel der Annahme eines Beschlusses des Rates zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der EUROPOL-Bediensteten, weil man uns Zusagen gegeben hat, dass es bei der Art und Weise, wie die Tätigkeiten von EUROPOL durchgeführt werden, ein höheres Maß an Verantwortlichkeit und Transparenz geben wird. EUROPOL ist für die europäischen Bürger und für das Europäische Parlament von größter Wichtigkeit. Mit seinen Aktivitäten in Bereichen wie Drogenhandel, illegaler Menschenhandel und anderen Formen der organisierten Kriminalität leistet es eine unerlässliche Arbeit, die angesichts der Erweiterung der EU und möglichen weiteren Erweiterungen von zunehmender Bedeutung ist. Bei der Abstimmung über meinen Bericht habe ich die im Juni 2005 erfolgte Anhörung des neuen EUROPOL-Direktors im EP und den Besuch des EP im EUROPOL-Hauptsitz vom April 2005 berücksichtigt. Es ist wichtig, dass wir die Arbeit von EUROPOL unterstützen, doch muss der Rat im Gegenzug verstehen, dass Verantwortlichkeit und Transparenz bei den Kernaufgaben von EUROPOL dringend geboten sind. Gegenwärtig haben wir dieses Maß an Verantwortlichkeit noch nicht erreicht.

 
  
  

– Bericht Isler Béguin (A6-0131/2005)

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). Herr Präsident! Ich wollte klarstellen, dass ich beim Bericht Béguin bei der Abstimmung über Änderungsantrag 43 zweimal dagegen gestimmt habe, nicht weil ich den Inhalt und den Vorschlag des Umweltausschusses ignoriere, sondern weil wir uns die grundsätzliche Frage stellen sollten, ob wir jetzt mitten in der Debatte über die Finanzielle Vorausschau in einzelnen Ausschüssen Beschlüsse fassen können, die im Widerspruch zu unserem Beschluss im Bericht Böge stehen.

Wir sind in Verhandlungen mit dem Rat nur stark, wenn wir auch jetzt bis zur Entscheidung über die Finanzielle Vorausschau unsere Entscheidungsgrundlage nicht konterkarieren, so legitim die individuellen Ausschussmeinungen auch sind. Daher habe ich in beiden Punkten mit Rücksichtnahme auf unsere Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau dagegen gestimmt.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE). Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Isler Béguin gestimmt. Ich möchte klarstellen, dass ich für den Umweltschutz und auch für den unbedingt notwendigen finanziellen Ausgleich bin. Ich bin auch für die Einhaltung der gefundenen Linie zur Finanziellen Vorausschau, wie wir das im Bericht Böge festgelegt haben. Ich bin aber gegen eine institutionelle Förderung der Umweltverbände, der Nichtregierungsorganisationen, und auch gegen eine weitere Übernahme von Aufgaben durch die Europäische Union.

Auch im Umweltschutz muss Subsidiarität herrschen. Die Mitgliedstaaten stehen zuerst in der Verantwortung. Das gilt für die Waldpolitik, aber auch, wenn es darum geht, Land für den Naturschutz aufzukaufen. Bei knappen finanziellen Mitteln müssen wir uns auf das Wesentliche beschränken, und das ist die Unterstützung einer umweltgerechten Bewirtschaftung der Fläche.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag der Kommission zum Finanzinstrument für die Umwelt (LIFE+) entspricht im Hinblick auf die Finanzausstattung nicht den Erfordernissen, und es geht auch nicht an, dass die Komponente Natura 2000 dabei unberücksichtigt bleibt.

Der heute verabschiedete Bericht bringt spürbare Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission, denn er bezieht bei verbesserter Finanzausstattung die Komponente Natur und biologische Vielfalt mit ein, zu der die Einrichtung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Natura-Gebieten (des Netzes der wichtigsten Naturstandorte in der EU) gehören, was zur Erreichung der Zielsetzung beiträgt, dem Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten.

Durch die eingebrachten Änderungsanträge werden die Ziele des LIFE+-Projekts klargestellt. Es geht um eine drastische Senkung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre, den Schutz der europäischen Wälder, die Bereitstellung von mehr Informationen über die Umwelt und die verstärkte Beteiligung der Bürger Europas an der Erreichung der Umweltziele.

Es stellt sich nun die Frage, ob dieses ehrgeizige Projekt mit den vorhandenen Mitteln und dem nötigen politischen Willen realisiert werden kann.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Life+ ist das zentrale Instrument zur Entwicklung, Umsetzung, Überwachung, Bewertung und Vermittlung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik und -gesetzgebung. Es wird merklich zur Umsetzung des Sechsten Umweltaktionsprogramms beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass Life+ mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, die den ehrgeizigen Zielen des Programms gerecht werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Einsatz der EU für die Lösung von Umweltfragen verdient im Großen und Ganzen unsere Unterstützung. Es liegt in unserer Verantwortung, mit dafür zu sorgen, dass wir künftigen Generationen einen bewohnbaren Planeten hinterlassen. Daher ist der Raubbau an unseren Lebensgrundlagen ohne Rücksicht auf die Zukunft eine Schande. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen Maßnahmen, die dem Schutz der Umwelt dienen, und solchen, bei denen sich alles nur um die Umwelt dreht, als ob es keine anderen Probleme gäbe. Wir dürfen aber auch andere wichtige Bereiche nicht aus den Augen verlieren: die Menschen, die Erfordernisse der Wirtschaft und der Entwicklung.

In diesem Zusammenhang teile ich weit gehend die Anliegen, die das Parlament sowohl im Ausschuss als auch im Plenum vorgetragen hat, zumal der gefundene Konsens vernünftig erscheint. Wir schützen die Umwelt, weil für uns der Mensch im Mittelpunkt steht. Dies sollte die Richtschnur unseres Handelns sein.

 
  
  

– Bericht Kirkhope (A6-0201/2005)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Viele Schweizer Bürger betrachten die europäische Union mit Skepsis. Sie fürchten um ihre politischen Rechte und wollen sich nichts aufoktroyieren lassen. Bis dato hat das Alpenland mit bilateralen Verträgen einen weisen Weg beschritten und steht somit in privilegierter Partnerschaft mit der EU, was sicher auch manch anderem Staat zu empfehlen wäre, um seine Souveränität und Eigenheiten zu bewahren.

Die von Krisen geschüttelte Union erlebt einen Fauxpas nach dem anderen - gerade erst aufgewühlt durch die deutsche Visa-Affäre, dicht gefolgt von einem doppelten Verfassungs-Nein und ungelösten Budgetfragen. Dabei mag eben jene Ablehnung der Verfassung manchem Schweizer die Entscheidung für Schengen und Dublin erleichtert haben, da er sich eher mit einem lockeren Staatenbund anfreunden kann, als mit einem zentralistisch geführten Einheitsstaat.

Nicht gerade vertrauensbildend wirkt angesichts des herrschenden Argwohns die angedeutete Schengen-Dublin-Drohung, damit ja jeder weiß, wie er im September hinsichtlich Ausweitung der Abkommen auf die neuen EU-Staaten abzustimmen hat.

Genau diese Ignoranz und das allzu offensichtliche Überrollen souveräner Entscheidungen bereitet den europäischen Bürgern Sorgen. Es kann nicht sein, dass mit Fördermillionen und illusorischen Versprechungen neu Mitglieder angelockt oder Länder enger an die EU gefesselt werden um diese der Möglichkeit zu berauben, außerhalb der EU ihren eigenen Weg zu beschreiten.

 
  
  

– Bericht Sophia in 't Veld (A6-0226/2005)

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident! Im Namen der EVP-ED-Fraktion möchte ich das Abkommen zwischen Europa und Kanada bezüglich der Verarbeitung und Übermittlung von erweiterten Fluggastdaten und Fluggastdatensätzen ausdrücklich begrüßen. Wir glauben, dass dieses Abkommen sehr ausgewogen ist. Es ist ein wirklich maßgeblicher Schritt im Umgang mit den sensiblen Fragen der weltweiten Sicherheit und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, den wir auch heute traurigerweise wieder erleben mussten.

Die EVP-ED-Fraktion hat sich heute bei der Abstimmung enthalten, weil wir auf diese Art und Weise gegenüber dem Rat unseren Protest gegen die kurzen Fristsetzungen ausdrücken wollten. Derart kurze Fristsetzungen sind unseriös und erlauben nicht die notwenige Debatte, die hier stattfinden sollte.

Unser Protest richtet sich ausschließlich gegen das Verfahren. Wir wollen dieses Abkommen, denn von ihm hängt die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ab, die wir im Europäischen Parlament vertreten! Unser Abstimmungsverhalten soll genau dem Ausdruck verleihen. Ich möchte der Kommission ausdrücklich zu dem Abkommen ebenso wie zum Vorschlag gratulieren und auch der Berichterstatterin meinen Glückwunsch aussprechen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße im Grundsatz das Abkommen mit Kanada über die Verarbeitung von erweiterten Fluggastdaten (API) und Fluggastdatensätzen (PNR) bei Flügen nach Kanada.

Insbesondere begrüße ich die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit, die Möglichkeit einer gemeinsamen Prüfung der Einhaltung von eingegangenen Verpflichtungen und die Tatsache, dass die übermittelten Daten durch das „Push“-System begrenzt werden, was für ähnliche Abkommen wie jenes mit den USA ein positives Beispiel darstellt.

Es freut mich, dass Kanada im Gegensatz zu den USA über eine gesetzliche Datenschutzregelung verfügt, wozu auch die Überwachung durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten gehört. Zudem begrüße ich die Tatsache, dass das kanadische Recht den Bürgern das Recht auf Zugang, Berichtigung und sogar Einspruch bei allen sie betreffenden personenbezogenen Daten einräumt und dass durch die von Kanada eingegangenen Verpflichtungen dieses Recht auf EU-Bürger ausgedehnt wird, die sich nicht in Kanada aufhalten.

Ich stimme dem ausgezeichneten Bericht von Frau in ’t Veld und ihren Vorschlägen zu und teile die Auffassung, dass wir die Entscheidung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Fluggastdatensätze im Abkommen mit den USA abwarten müssen.

 
  
  

– Entschließungsantrag: Belarus

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich habe für die Entschließung zur politischen Lage und Unabhängigkeit der Medien in Belarus gestimmt. Den Kollegen der verschiedenen Parteien und Fraktionen, die diesen Entschließungsantrag unterstützt haben, bin ich dankbar. Ich bin gespannt auf die konkreten Maßnahmen der Kommission, um so bald wie möglich die notwendige Unterstützung zu leisten, damit mit der Ausstrahlung unabhängiger Rundfunkprogramme nach Belarus aus dem Ausland – etwa aus Litauen, Polen und eventuell der Ukraine – begonnen werden kann.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Es gehört zu den unmittelbaren Folgen der letzten EU-Erweiterung, dass sich die Politiker, die Medien und die Bevölkerung zunehmend jenen Ländern zuwenden, die jetzt die engsten Nachbarn der EU sind. Dazu zählt auch Belarus, dessen Entwicklung seit Jahren Anlass zu ernster Besorgnis gibt. Wie das Beispiel Ukraine unlängst gezeigt hat, ist die EU in der Lage, ihren Einfluss geltend zu machen, um einen erfolgreichen Übergang zur Demokratie zu fördern. Dies ist der Grundgedanke der von diesem Hohen Haus angenommenen Entschließung, die meine volle Zustimmung gefunden hat.

 
  
  

– Entschließungsantrag: Balkan

 
  
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  Luca Romagnoli (NI). (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir in unserem Europa nie wieder einen Angriff auf die Souveränität eines Staates erleben müssen. Ich hoffe, es geschieht nie wieder, dass eine Volkswirtschaft mit dem stillschweigenden Einverständnis der Weltbank zermalmt wird, dass anschließend erpresserische Bedingungen gestellt und öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit staatlicher Beteiligung rücksichtslos enteignet oder in den Ruin getrieben werden. Ich hoffe, dass jeder noch die Scham über eine der unrühmlichsten Seiten in der Geschichte Europas empfindet, die Tot, Elend und Instabilität auf dem Balkan verursacht hat. Eingedenk dessen habe ich mich bei der Abstimmung über den heuchlerischen Entschließungsantrag zu Srebrenica der Stimme enthalten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zehn Jahre nach einem Tiefpunkt der neueren europäischen Geschichte sollten wir die Erinnerung daran wachrufen, Lehren aus den schrecklichen Geschehnissen jener Zeit ziehen und zwei grundlegende Lehren beherzigen: Wir müssen erkennen, dass erstens der Frieden, den die meisten Menschen heute für selbstverständlich erachten, ein zerbrechliches Gut ist und dass zweitens in den letzten zehn Jahren viel erreicht wurde. Jetzt ist es unsere Pflicht, uns noch einmal die Schrecken vor Augen zu führen und uns die Rolle all jener zu vergegenwärtigen, die das Massaker einfädelten und verübten, dabei nicht zu vergessen, dass Organisationen beim Schutz der Opfer versagten, und aus den begangenen Fehlern zu lernen.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Das Massaker von Srebrenica in Bosnien vor zehn Jahren sollte niemals vergessen werden. Im Juli 1995 übernahm die bosnisch-serbische Armee in dem kleinen Kurort, der zur UN-Sicherheitszone erklärt worden war, die Kontrolle. Innerhalb von fünf Tagen wurden 7 000 Männer und Jungen brutal ermordet. Dies war der schlimmste Fall von Völkermord in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Jetzt ist ein Jahrzehnt vergangen, doch die Männer, die das Massaker angeordnet haben, sind immer noch auf freiem Fuß. Die EU muss mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf die zuständigen Behörden Druck ausüben, damit die Verantwortlichen für diese Gräueltat gefasst und vor Gericht gebracht werden.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen den inakzeptablen Entschließungsantrag zu Srebrenica gestimmt, weil darin versucht wird, den mörderischen Krieg der NATO gegen Jugoslawien zu entschuldigen und die Verbrechen gegen die Menschen zu rechtfertigen, die durch die Invasion der amerikanischen und europäischen Imperialisten, die den Krieg in das Land getragen und dann den Einmarsch der NATO heraufbeschworen haben, in alle Winde zerstreut wurden. Der Entschließungsantrag benutzt Srebrenica, um diesen schmutzigen Krieg reinzuwaschen und künftige Missionen zur Neuaufteilung des Balkans sowie bereits geplante imperialistische Interventionen in der gesamten Region zu legitimieren.

Es wird versucht, den von der USA inspirierten Sondergerichtshof von Den Haag zu rechtfertigen, dessen Anklage in sich zusammengefallen und nur noch lächerlich ist.

Was Srebrenica betrifft, so möchten wir anmerken, dass:

? die Gründe für die ausländische imperialistische Intervention nicht vertuscht werden können;

? die Menschen sich erinnern, dass die Bombe auf dem Marktplatz von Sarajevo, die zur Verschärfung des Krieges beigetragen hat, das Ergebnis einer Aktion ausländischer Geheimdienste war.

Die im Entschließungsantrag vorgenommene Darstellung von Srebrenica als dem größten Nachkriegsverbrechen ist eine blinde Verfälschung der Geschichte, weil das bislang größte Nachkriegsverbrechen des Imperialismus in Europa die Abschlachtung von Jugoslawien war.

Die politisch und moralisch Verantwortlichen für diesen Krieg, für die Bombardierung der Entbindungsklinik in Belgrad sowie der Intensivstation und Schule in Alexinatz, für die Verwendung von Cluster-Bomben und für die Zerstörung der Infrastruktur sind die amerikanischen und europäischen Imperialisten.

 
  
  

– Entschließungsantrag: China/Taiwan

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zu den Eckpunkten unserer Beziehungen zum Fernen Osten gehört das Waffenembargo gegen China, das ich befürworte, obwohl mir klar ist, dass es sich vor allem um eine symbolische Geste handelt, da China auch ohne europäische Waffen nach wie vor Taiwan bedroht und in bedenklichem Umfang Menschenrechtsverletzungen begeht.

Heute wie in Zukunft beruht die Machtstellung Chinas nicht ausschließlich auf militärischer Stärke. Das Land erweist sich in zunehmendem Maße als Wirtschaftsmacht mit riesigem Energiebedarf. Auch stellt es demographisch gesehen eine Macht dar. China ist zudem eine diplomatische Macht, denn es verfügt über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und unterstützt Entwicklungsländer durch Diplomatie und Zusammenarbeit, ohne dies auch nur im Geringsten von einer Demokratisierung abhängig zu machen. Deshalb darf die EU nicht einfach bloß die Frage erörtern, ob das Embargo aufgehoben werden sollte oder nicht – die EU muss strategisch denken. Unser oberstes Ziel besteht darin sicherzustellen, dass China zu einer Demokratie wird. Von einer Demokratie geht keine Gefahr aus, dagegen könnte eine militärische, diplomatische und demographische Macht mit gewaltiger Wirtschaftskraft und ohne demokratische Kontrollmechanismen mittel- oder langfristig eine Bedrohung darstellen.

 
  
  

– Entschließungsantrag: Eine Welt ohne Minen

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). (FI) Herr Präsident! Ich konnte die Schlussfolgerungen in der Entschließung zu den Landminen nicht mittragen, auch wenn ich als jemand, der im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig ist, diese Sorge teile und den Einsatz von Landminen in Entwicklungsländern für eine große Tragödie halte.

Ich vertrete ein EU-Land, das seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Ottawa bis spätestens 2016 zu erfüllen hat. Bis dahin werden wir die sichersten und am wenigsten zerstörerischen Minen der Welt verschrottet haben, die unsere 1 324 Kilometer lange Grenze zu Russland schützen. Die Minen liegen nicht einfach unkontrolliert im Boden, sondern befinden sich in Depots und unter Bewachung. Als sie zu Kriegszeiten in die Erde gebracht wurden, hat man exakte Karten angefertigt, um sie später wieder deaktivieren zu können. Keine Zivilperson kann auf eine finnische Mine treten oder versehentlich über einen Stolperdraht einer deaktivierten Mine stolpern. Bilder von Kindern mit verstümmelten Gliedmaßen passen nicht zu den Bedingungen in Finnland. Länder, in denen so etwas passiert, können dem Übereinkommen von Ottawa nicht beitreten. Wir wissen bereits heute, dass unsere Verteidigung wesentlich geschwächt werden wird. Wir werden ein Ersatzsystem finden müssen, das die gleiche Funktion erfüllt, jedoch anders heißt. Unser Problem ist also ein semantisches.

Man könnte auch fragen, welcherart Logik hinter einer Moral steht, die auf der Vernichtung von Antipersonenminen besteht, die Anschaffung von Ersatzsystemen jedoch befürwortet. Der Sinn, den Feind zu bekämpfen und ihn zu vernichten, ändert sich nicht dadurch, dass man ein Waffensystem gegen ein moderneres, teureres und wirksameres austauscht. Die neuen Systeme sind gegenüber den heutigen Landminen in keiner Weise weniger todbringende Tötungsinstrumente. Ihr Zweck besteht darin, den Vormarsch des Feindes zu stoppen. Bei der Lösung des Problems sollten wir uns stärker auf die Verwendung von Minen als Instrument des Terrors konzentrieren, als auf das Gerät als solches.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Antipersonenminen gehören zu den heimtückischsten Kampfmitteln, denn diese oft gar nicht sichtbaren Waffen sorgen dafür, dass die Schrecken des Krieges auch nach seiner Beendigung noch anhalten. Daher möchten wir natürlich zum Ausdruck bringen, dass wir für den Erfolg des Vertrags über das Verbot von Landminen eintreten und die vom Parlament in diesem Zusammenhang geäußerten Besorgnisse teilen. Es reicht aber nicht aus, dass wir unsere Besorgnis zum Ausdruck bringen und uns für den Erfolg des Vertrags aussprechen. Länder wie die EU-Mitgliedstaaten müssen sich dazu verpflichten, den Opfern, die zumeist in Ländern mit gravierenden Entwicklungsproblemen wie Angola anzutreffen sind, direkte Hilfe zu leisten.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die PPE-DE-Fraktion hat sich bei dem von anderen Fraktionen eingebrachten Entschließungsantrag zu Antipersonenminen vor allem deshalb der Stimme enthalten, weil wir nicht die Teile der Entschließung mittragen, die eine Ausweitung der Antipersonenminen-Kampagne auf Antipanzerminen und andere Arten von Munition fordern, die derzeit in den Beständen unserer verantwortlichen Streitkräfte benötigt werden.

Mit diesen Waffen befassen sich in jedem Fall die Vertragsparteien des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen – eine sehr verantwortungsvolle Gruppe, die Fragen im Zusammenhang mit der Aufspürung, den Zündern und der Selbstzerstörung nachgeht, um Kollateralschäden zu minimieren.

Wir halten es für wichtig, in der Frage der Antipersonenminen einen breiten Konsens aufrechtzuerhalten und uns deshalb weiterhin auf das zu konzentrieren, wo wirklich Handlungsbedarf besteht, nämlich die Gebiete in vielen Teilen der Welt sicher zu machen, wo Minen die Zivilbevölkerung gefährden und die wirtschaftliche Entwicklung behindern, sowie die Minenopfer zu unterstützen.

 
  
  

– Entschließungsantrag: FLEGT

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Die illegale und umweltschädigende Waldnutzung hat sowohl für den Menschen als auch für die Natur verheerende Folgen. In bedrohten Regionen wie dem Amazonasgebiet, Zentralafrika, Südostasien und Russland ist über die Hälfte der Rodungen illegal. Die brasilianische Regierung gab letztes Jahr bekannt, dass die Zerstörung des größten Regenwaldes der Welt, des Amazonaswaldes, rasch voranschreitet. Im Zwölfmonatszeitraum, der letzten August endete, wurden durch meist illegale Landwirtschaft und Waldrodung 10 000 Quadratmeilen Wald vernichtet. Dies war der größte Verlust seit 1995, als der Amazonaswald um 11 000 Quadratmeilen schrumpfte.

International hat sich die EU verpflichtet, im Rahmen des CITES-Übereinkommens, des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung (WSSD) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) die letzten Urwälder zu schützen und die illegale Ausbeutung und den illegalen Handel mit Holz zu bekämpfen.

Im Mai 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission den Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Ich fordere sie nachdrücklich auf, die Umsetzung dieser wichtigen Initiative zu beschleunigen.

 
  
  

– Bericht Kauppi (A6-0180/2005)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Meine Absicht war es, mich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zum Bericht Kauppi insgesamt zu enthalten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der dazu beitragen wird, bei der Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleitungen voranzukommen, vor allem im Bereich Clearing und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen.

Für die weitere Integration des einheitlichen Marktes für Finanzdienstleistungen ist ein gemeinsamer Ordnungs- und Aufsichtsrahmen für Clearing und Settlement erforderlich. Dieser Bericht liefert einen vernünftigen Ansatz für die Schaffung eines solchen Systems.

 
  
  

– Entschließungsantrag: Bulgarien und Rumänien

 
  
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  Hans-Gert Poettering (PPE-DE). Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die EVP-ED-Fraktion erkläre ich bezüglich der Abstimmung zu Bulgarien und Rumänien, dass es unsere Fraktion war, die gestern die Debatte veranlasst hat. Wir möchten mit allem Nachdruck sagen, dass die bisherige Erweiterung der Europäischen Union ein großer Erfolg war. Wir wollen auch, dass die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien ein großer Erfolg wird. Keine Fraktion hier im Europäischen Parlament hat mit so vielen Stimmen wie unsere EVP-ED-Fraktion der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien zugestimmt. Wir wollen, dass das ein Erfolg wird, und dass auch die Beitrittsverträge in ihrer ganzen Bedeutung und ihrem ganzen Inhalt angewandt werden.

Eine unterschiedliche Meinung gab es im Hinblick auf die Beobachter. Die Konferenz der Präsidenten hat am 9. Juni beschlossen, dass am 26. September die Beobachter kommen sollen. Ich sage ausdrücklich, dass die Idee, Beobachter einzuladen – schon für die zehn Länder, die jetzt Mitglied sind – damals von uns stammte. Wir verfechten mit allem Nachdruck diese Idee, dass Beobachter aus den Beitrittsländern kommen sollen.

Aber wir hätten es begrüßt, wenn die Beobachter ein Jahr vor dem Beitritt hier in das Europäische Parlament gekommen wären, so wie das auch bei dem Beitritt der zehn Länder der Fall war. Als wir die Debatte am Montag beantragt haben, hätte es Gelegenheit gegeben, das Parlament darüber zu informieren, dass der Parlamentspräsident die Einladung schon ausgesprochen hatte, was wir nicht wussten. Es wäre notwendig gewesen, uns davon in Kenntnis zu setzen.

Bei dieser Sachlage haben wir dann unseren Antrag und die beiden Abstimmungsänderungen, die wir beantragt hatten, zurückgezogen. Wir hätten es begrüßt, wenn wir hier zu einer gemeinsamen Position hätten kommen können. Die Mehrheitsmeinung unserer Fraktion war, sich der Stimme zu enthalten. Deswegen haben wir dem gemeinsamen Antrag nicht zugestimmt. Wir respektieren selbstverständlich die Mehrheit, die sich hier ergeben hat. Wir sind Demokraten. Wir respektieren das und begrüßen die Beobachterinnen und Beobachter und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). (IT) Herr Präsident, ich habe für den Entschließungsantrag zur Zulassung von Beobachtern Bulgariens und Rumäniens im Europäischen Parlament gestimmt. Ich halte das für einen äußerst wichtigen Schritt auf dem Weg zu dem Tag, an dem der vollständige Beitritt dieser beiden letzten ehemals kommunistischen Staaten erfolgt, die meiner Ansicht nach schon zusammen mit den anderen acht Ländern am 1. Mai 2004 hätten aufgenommen werden müssen.

In der italienischen Nationalhymne heißt es „stringiamoci a coorte“, was bedeutet – ich sage das zur Erleichterung für die Dolmetscher – „schließen wir uns alle für zukünftige Schlachten zusammen“. Die schrecklichen Nachrichten, die wir vorhin aus London erhalten haben, veranlassen mich zu sagen, dass, wenn alle Mitgliedstaaten der Union vereint bleiben, wir uns wesentlich besser gegen wahnsinnige Angriffe auf die Demokratie, wie sie in diesem Moment in London stattfinden, verteidigen können.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). Herr Präsident! In Ergänzung zu unserem Fraktionsvorsitzenden möchte ich sagen, dass ich mich bei der Abstimmung über die Entschließungen zu Rumänien und Bulgarien der Stimme enthalten habe, weil durch die Tatsache, dass der Parlamentspräsident bereits am Freitag die Einladung an die Beobachter schriftlich ausgesprochen hat, beiden Entschließungen eigentlich die Geschäftsgrundlage entzogen war.

Wir, die EVP/ED Fraktion, haben aufgrund dieser Änderung der Geschäftsgrundlage mit einem Zurückziehen der Entschließung das Richtige getan. Nachdem die andere Seite das nicht getan hat, wir aber nicht gegen den Inhalt waren, die Beschlüsse aber bereits alle gefasst wurden und auch Handlungen erfolgt sind, war es nicht notwendig, einen neuerlichen Beschluss zu fassen. Denn ich gehe immer von einem Grundsatz aus: Wenn man eine Einladung ausspricht, dann hat man die Eingeladenen nicht wieder auszuladen, wenn sich an der Grundlage nichts geändert hat. Die Eingeladenen sind herzlich willkommen, wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Wir meinen aber, dass eine Gleichbehandlung aller Beitrittsländer, ein Einhalten der Regeln und ein Ernstnehmen der Inhalte für uns Priorität vor jeglichem Datum haben sollte. Denn sonst hat der Bürger das Gefühl, als würden wir nicht alle gleich behandeln.

Ich muss noch einmal sagen, dass der Parlamentspräsident die Pflicht gehabt hätte, uns in der Montagsdebatte über den aktuellen Stand seiner Handlungen zu informieren. Dann hätten wir uns so manche Schuldzuweisung, Emotionalisierung und Missinterpretation vor und in dieser Debatte erspart.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße nachdrücklich diese Entschließung zu den Beobachtern aus Bulgarien und Rumänien.

Die Anwesenheit von Beobachtern des bulgarischen und des rumänischen Parlaments kann zu den Vorbereitungen auf einen erfolgreichen Beitritt sinnvoll beitragen, und ich freue mich auf ihr Kommen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Angesichts des Stands der Verhandlungen über den anstehenden EU-Beitritt Bulgariens, der noch zu bewältigenden Schwierigkeiten und der letzten Beitrittsverfahren sollten meiner Ansicht nach – auch wenn das Verfahren vielleicht länger dauert – für Bulgarien und seine Politiker die gleichen Bedingungen gelten wie für andere Länder im gleichen Stadium. Daher begrüße ich den am 9. Juni von der Konferenz der Präsidenten gefassten Beschluss, die Parlamente Bulgariens und Rumäniens aufzufordern, parlamentarische Beobachter zu benennen und diese ab dem 26. September 2005 bis zum offiziellen Beitritt der beiden Länder zur EU willkommen zu heißen.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Europäischen Demokraten und viele andere innerhalb der PPE-DE-Fraktion haben den gemeinsamen Entschließungsantrag voll und ganz unterstützt und sich für eine Ablehnung der negativen Vorschläge eingesetzt, die dann zurückgezogen wurden. Wir bedauern die Tatsache, dass die Frage in dieser Phase unnötigerweise im Parlament vorgebracht wurde.

Wir bekräftigen, dass wir zur baldigen Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien und zum Empfang der parlamentarischen Beobachter dieser Länder im September stehen. Dies sollte möglichst bald nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags geschehen, wie es auch bislang Praxis war.

Wir sind uns alle im Klaren, dass noch viel zu tun ist, damit Bulgarien und Rumänien rechtzeitig für den Beitritt gerüstet sind. Jedoch ist es zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als hilfreich, von Aufschub zu reden und vorzeitig das Schreckgespenst der Schutzklauseln heraufzubeschwören. Wir betonen in diesem Zusammenhang erneut, dass jedes Land separat beurteilt werden muss.

Die Wahlen vom 25. Juni in Bulgarien haben zu keinem klaren Ergebnis geführt. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass so bald wie möglich eine stabile Koalitionsregierung auf breiter Basis gebildet wird, um die notwendigen Modernisierungs- und Reformprogramme rasch und effizient umzusetzen.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

EN

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA
Vizepräsident

 

23. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

24. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll

25. Textil- und Bekleidungssektor nach 2005
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  Der Präsident. Die Aussprache über den Bericht von Frau Saïfi im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005 (2004/2265(INI)) (A6-0193/2005) wird fortgesetzt.

 
  
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  Hélène Flautre (Verts/ALE). (FR) Herr Präsident! Gestatten Sie mir zunächst, da wir unsere Aussprache unter äußerst beklagenswerten Bedingungen wieder aufnehmen, den Familien der Opfer der Anschläge in London, über deren schreckliche Folgen wir von Minute zu Minute mehr erfahren, mein Beileid auszusprechen.

Nun zu unserer Aussprache, deren Bedeutung ja heute Vormittag unterstrichen wurde. Meine Fraktion hat in dem Redebeitrag von Caroline Lucas deutlich gemacht, wie sehr sie die vorgeschlagenen Übergangsmaßnahmen unterstützt. Heute möchte ich das Schwergewicht auf einige Punkte legen, die ich für wesentlich halte. Der erste betrifft zwei Absätze dieses Berichts, die darauf abzielen, die Reichweite der REACH-Richtlinie herunterzuspielen und die für uns vollkommen inakzeptabel sind. So empfehlen diese beiden Absätze ganz klar, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu beschränken, um angeblich die verheerenden Folgen für die Textilindustrie und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu vermeiden. Ich erinnere daran, dass der Entwurf der REACH-Richtlinie, über den derzeit im Parlament beraten wird, vorschlägt, die Verwendung chemischer Produkte, die für unsere Gesundheit und unsere Umwelt schädlich sein könnten, zu registrieren, zu bewerten und zu kontrollieren.

Diese Bezugnahme ist also vollkommen inakzeptabel, denn wir glauben nicht, dass man die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie auf Kosten der Gesundheit, der Umwelt und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer erhöhen kann. Das ist umso weniger hinnehmbar als beispielsweise in meiner Region, der Region Nord-Pas-de-Calais, die von den Umstrukturierungen hart betroffen ist, diese Art von Argumentation leider gut bekannt ist, die bei den Umweltforderungen Mäßigung fordert, um angeblich Arbeitsplätze zu erhalten. Das hat systematisch eine soziale und umweltpolitische Katastrophe zur Folge. Ich denke natürlich an die zahlreichen Arbeitnehmer, die durch Asbest vergiftet wurden. Ich denke auch an die Affäre Métaleurop, die Gegenstand einer breiten Debatte in diesem Haus war und die bewirkte, dass die Bewohner der Region ihre Arbeitsplätze, ihre Gesundheit und ihren Boden verloren, welcher auf Jahre hinaus nicht mehr genutzt werden konnte.

Dieser Angriff auf die REACH-Richtlinie ist also vollkommen unangebracht, zumal anzunehmen ist, dass ihre Auswirkungen auf die Textilindustrie und die chemische Industrie im Allgemeinen die Innovationsfähigkeit fördern und voranbringen werden. Unsere Diskussion sollte sich eher auf den Wettbewerbsvorteil konzentrieren, der sich aus den niedrigen Produktionskosten für Textilerzeugnisse in China ergibt. Dabei muss man wissen, dass diese niedrigen Produktionskosten auf die Ausbeutung der chinesischen Arbeitnehmer und die gewaltsame Unterdrückung ihrer Forderungen zurückzuführen sind.

Gestatten Sie mir, mich auf einen Auszug aus einem Bericht von Amnesty International zu beziehen, der aus dem Jahr 2002 stammt, also relativ aktuell ist. Darin wird ganz klar festgestellt, dass in den Privatunternehmen in China Überstunden nicht nur obligatorisch sind, sondern zudem nicht vergütet werden, dass bestimmte Betriebe von Arbeitnehmern, die sich weigern, Überstunden zu machen oder verspätet zur Arbeit erscheinen, Bußgelder erheben. Die chinesischen Arbeitnehmer arbeiten zwischen zehn und zwölf Stunden täglich, und die Kosten für Nahrung und Unterkunft werden vielfach direkt vom Lohn abgezogen. Nicht selten blockieren die Unternehmen die Löhne manchmal zwei Monate lang oder sie behalten den Personalausweis bestimmter Arbeitnehmer für mehrere Monate ein. Kurz, die Gewerkschaften werden in enormem Ausmaß unterdrückt.

Da wir mit China einen strukturierten Dialog über die Menschenrechte führen – ein solcher Dialog fand im Übrigen in der vergangenen Woche statt – sollten wir meiner Meinung nach das Schwergewicht auf die gewerkschaftlichen Freiheiten legen. Die zahlreichen Gewerkschafter, die heute in chinesischen Gefängnissen inhaftiert sind, sollten in den Genuss von Schutzmaßnahmen kommen, wie sie in den Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsaktivisten vorgesehen sind. Das ist ein ganz wesentliches Element der Debatte, das man, wie ich meine, zu Unrecht verschleiert hat.

 
  
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  Jacky Henin (GUE/NGL). (FR) Herr Präsident! Seit dem 1. Januar landeten Hunderte Arbeitnehmer aus der Textilindustrie auf der Straße. Dutzende mittelständische Unternehmen sind samt ihrem Know-how verschwunden. Es mag hart klingen, aber was man zählen muss, sind nicht die aus China importierten Hosen und T-Shirts, sondern die zerstörten Arbeitsplätze und die ruinierten Leben.

Wenn aus der Kommission und dem Ministerrat zu vernehmen ist, man wisse nicht, man habe nicht gewusst, man habe nicht wissen können, es sei die Schuld Chinas, kann ich nur ausrufen: Wen will man eigentlich für dumm verkaufen? Die Entscheidung über die Abschaffung der Quoten wurde vor zehn Jahren mit Zustimmung aller Regierungen getroffen. China gehört der WTO seit fast vier Jahren an. In den letzten beiden Jahren wurden neun von zehn hergestellten Textilmaschinen durch China gekauft. Ultramoderne Fabriken wurden dort mit der direkten oder indirekten Beteiligung von Kapital errichtet, das auch aus Europa kam. All das wussten die europäischen Regierungen und Institutionen genau und haben nichts oder sehr wenig getan. Sie sind also voll und gemeinsam verantwortlich.

Daran wird auch die jämmerliche Vereinbarung nichts ändern, die Kommissar Mandelson mit den Pekinger Behörden geschlossen hat. Der unsägliche Kommissar Mandelson gleicht dem Arzt bei Molière: Er wartet den Tod des Patienten ab, um seine Krankheit feststellen zu können. Lassen sich aber das allgemeine europäische Interesse und das Partikularinteresse der City, in China, in der Türkei oder anderswo zu investieren, miteinander vereinbaren?

Heute ist es der Textilsektor, aber morgen wird es die Automobilindustrie oder vielleicht die Luft- und Raumfahrtindustrie sein. Denn China produziert bereits Türen für den Airbus und baut Regionalflugzeuge, die mit den europäischen, kanadischen oder brasilianischen Erzeugnissen konkurrieren. Sie waren erstaunt, dass Ihre ultraliberale Verfassung auf die entschiedene Ablehnung der Mehrheit der wenigen europäischen Völker stieß, die dazu befragt wurden! Aber diese massive Ablehnung ist eine Abstrafung Ihrer Politik, einschließlich derer im Textilsektor, durch die Bürger. Diese wollen nicht, dass eine solche Politik zum Grundgesetz der Union wird.

Um unsere Textilindustrie zu retten und weiterzuentwickeln, ist es an der Zeit, die Politik zu ändern. Nach der Einführung eines Moratoriums zur Aufhebung der Quoten ist die Kommission es sich schuldig, in diesem Sektor die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und Ausbildung zu fördern und zu unterstützen. Die Europäische Zentralbank müsste die Einführung zinsvergünstigter Kredite für die mittelständischen Unternehmen dieses Sektors fördern, um so Beschäftigung, Forschung und Ausbildung voranzubringen. Die Union muss Maßnahmen ergreifen, um die Einfuhr von Erzeugnissen zu untersagen, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit oder durch ihrer gewerkschaftlichen Freiheit beraubte Arbeitnehmer hergestellt werden, und um das Sozialdumping zu besteuern. Schließlich gilt es, die Entwicklung der Inlandsmärkte in den Schwellenländern zu unterstützen.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Nachdem ich der Berichterstatterin, Frau Saïfi gratuliert habe, möchte ich mit Blick auf die Kommission auf spezifische Punkte eines Dialogs, einer Übereinkunft und/oder Uneinigkeit über den strategisch wichtigen europäischen Textil- und Bekleidungssektor eingehen.

Ich befürworte die Öffnung der Märkte; ich bin gegen Neoprotektionismus, unterstütze jedoch das Gegenseitigkeitsprinzip. Zudem plädiere ich für die Abschaffung der Kontingente, die allerdings mit ausgewogenen Verpflichtungen in Bezug auf zollrechtliche und technische Beschränkungen einhergehen muss.

Darüber hinaus spreche ich mich für den internationalen Wettbewerb, jedoch gegen jegliche Form von Wettbewerbsverzerrung aus, ich bin für freien, aber ausgewogenen Handel, verurteile jedoch die Verletzung geistiger und industrieller Eigentumsrechte, die Nachahmung und Produktpiraterie und die aggressiven Praktiken von Wirtschafts-, Sozial- und Ökodumping.

Ich begrüße die mit China vereinbarten Lösungen und Memoranden zu erzielten Übereinkünften, bemängele aber gleichzeitig die unzureichende Auseinandersetzung mit den aggressiven chinesischen Exporten nach Europa. Ich stehe dem nach wie vor im hohen Maße geschlossenen und undurchsichtigen Markt in China kritisch gegenüber und spreche mich gegen die Aufrechterhaltung hoher Einfuhrbeschränkungen sowie die Anwendung unfairer Praktiken aus und verurteile zugleich den Mangel an ausreichender Kooperation bei elementaren Untersuchungen von Dumpingpraktiken.

Ich befürworte die unverzügliche Einführung der Europa-Mittelmeer-Handelszone auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips. Und ich spreche mich für eine angemessene gemeinschaftliche Finanzierung zur Stärkung von Forschung und Innovation, insbesondere in den schwächer entwickelten Regionen der Europäischen Union, aus.

Diese Für und Wider – und es sind nicht alle – stellen aktuelle Parameter einer reellen Herausforderung in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China sowie einer generellen Herausforderung für das Welthandelssystem dar.

Abschließend möchte ich mein Mitgefühl für die Familien der Todesopfer von London zum Ausdruck bringen und den Vertretern des Ratsvorsitzes sagen, dass auch ich diesen Vorfall verabscheue.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der drastischen Auswirkungen der letzten Liberalisierungsstufe im Textilsektor vom 1. Januar 2005 war dringender Handlungsbedarf gegeben, und ich begrüße es sehr, dass die Kommission Schritte unternommen hat. Es ist äußerst lobenswert, dass rasch Verhandlungen aufgenommen und Maßnahmen eingeleitet wurden. Doch hätten diese Maßnahmen auf jeden Fall noch intensiver sein und noch rascher kommen können.

Ich möchte diesbezüglich die wichtige Rolle des Europäischen Parlaments hervorheben. Gerade aufgrund unserer Aktivitäten war die Kommission noch viel mehr genötigt, diese Maßnahmen zu ergreifen. Das hätte sie vielleicht von sich aus nur in geringerem Ausmaß getan. Die europäische Politik muss aber auf diese Herausforderungen reagieren.

Wir haben in Europa einen ganz großen Vorteil, nämlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher – und darüber bin ich froh – sicher zu den mündigsten Verbraucherinnen und Verbrauchern der Welt zählen. Daher sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung, was und wie sie kaufen, viel fundierter und leichter treffen zu können. Wir sollten darüber nachdenken, ob wir nicht ein Label schaffen sollten, ein Label „made in Europe“ mit gewissen, ganz strikten Kriterien, die eingehalten werden müssen, um dieses Label führen zu dürfen. Bei diesen Kriterien gehören natürlich an oberste Stelle die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen, die Beachtung von Sozial- und Umweltschutzstandards und die Unzulässigkeit von Kinderarbeit.

Sollte so etwas gelingen, können wir auch auf eine andere Art auf diese Entwicklung reagieren und die Welt dann etwas sozialer und schöner machen.

 
  
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  Patrizia Toia (ALDE). (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Aussprache, die leider in einem ziemlich verlassenen Saal stattfindet, für bedeutsam, weil sie einen der Sektoren betrifft, die für die europäische Industrie und damit für die Wirtschaft und für die Bürger Europas am wichtigsten sind.

Es handelt sich um einen Industriezweig, der seit Jahren eine schwere Krise erlebt, die nun durch die Einführung neuer Handelsvereinbarungen und den Wegfall vieler Zollschranken beschleunigt wurde, wobei dieser Sektor allerdings schon seit langem mit großen Problemen zu kämpfen hatte.

Es ist ein Industriezweig, der in Bezug auf Umsatz, Beschäftigtenzahl, seine Verteilung auf die verschiedenen europäischen Länder und seine besondere Konzentration in einigen Regionen von Bedeutung ist. Demzufolge bewirkt eine Krise in diesem Bereich in einigen Fällen geradewegs eine Krise der Wirtschafts- und Produktionssysteme auf lokaler Ebene.

Wie wir bereits bei anderen Gelegenheiten betont haben, waren auch wir der Auffassung, dass das Eingreifen der Kommission ziemlich spät erfolgt ist. In Anbetracht dessen, was bei den Einfuhren und ihrem Umfang vor sich ging, war sie, die die Daten griffbereit hatte, bereits seit langem von der Bevölkerung darum ersucht worden.

Gleichwohl nehmen wir trotz dieser Kritik das Vorgehen von Kommissar Mandelson mit Befriedigung zur Kenntnis und fordern ihn auf, nicht nur die getroffene Vereinbarung und deren Umsetzung zu überwachen, sondern auch die Geschehnisse im Zusammenhang mit anderen Erzeugnisgruppen. Tatsächlich ist das Problem noch nicht endgültig gelöst, und was in Bezug auf einige Produktgruppen unternommen wurde, wo man die Lage gewissermaßen in den Griff bekommen hat, könnte sich in den nächsten Monaten schon für andere als notwendig erweisen.

Vorerst dürfen wir die Zeit, die wir gewonnen haben, nicht sinnlos verstreichen lassen und müssen uns die Empfehlungen, die von der hochrangigen Gruppe, aus der Zusammenarbeit mit den Unternehmern und den gesellschaftlichen Kräften sowie aus dem laufenden Dialog stammen, zunutze machen. Es müssen Maßnahmen zur Förderung der Umstrukturierung und Neuorganisation der Branche ergriffen werden, um eine tief greifende Strukturkrise zu überwinden. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Hilfe bei der Kreditbeschaffung und all die Neuerungen, die einem Sektor, der so wichtig für Europa ist, dabei helfen können, dies auch zu bleiben.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors wird durch dunkle Wolken überschattet, seit Europa und die Nationalstaaten der Willkürherrschaft der Welthandelsorganisation unterworfen sind, zu Sklaven des freien Marktes und der Herrschaft der Finanzen über die Politik wurden und sich somit auf die Globalisierung, die auch in diesem Hohen Haus oft verherrlicht wurde, eingelassen haben. Infolgedessen haben sie auf den Schutz der Industrie, der Produktion und der nationalen Beschäftigung verzichtet.

Gegenwärtig sind die Exportaussichten vieler europäischer Waren und Dienstleistungen quasi gleich Null, da es unmöglich ist, mit der Konkurrenz der so genannten „Tiger Asiens“ gegenüber den Märkten der Entwicklungsländer mitzuhalten. Hinzu kommt die Tatsache, dass wir auf den Binnenmärkten einem unaufhaltsamen Wettbewerb ausgesetzt sind, sowohl aufgrund der aus den genannten Ländern importierten Waren, als auch wegen des teuflischen Mechanismus, der es den europäischen Herstellern, deren Tätigkeit mitunter sogar mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, ermöglicht, ihre Produktion zu verlagern und die Erzeugnisse in die Ursprungsländer der Marken zu importieren und dort zu vermarkten.

Im Lichte der erschreckenden Prognosen der Branchenorganisationen und in Anbetracht dessen, dass aufgrund des durch dieses bürokratische Europa erzwungenen Mangels an nationaler Souveränität keine Initiativmaßnahmen auf der Ebene der einzeln Mitgliedstaaten ergriffen werden können, muss die Kommission politische Maßnahmen und Richtlinien zur Unterstützung der europäischen Unternehmen und Arbeitnehmer des Sektors auf den Weg bringen und die Vermarktung von Erzeugnissen der „Tiger Asiens“, die von unseren Märkten Besitz ergreifen, in der Europäischen Union verhindern. Im Übrigen handelt es sich dabei um Erzeugnisse, die ohne jede Garantie für den Verbraucher in punkto Produktionsverfahren und verwendete Materialien hergestellt werden, oft in Verbindung mit einer hohen Umweltbelastung und ohne Rücksicht auf die sozialen Garantien oder die Würde der Arbeitnehmer sowie im krassen Widerspruch zu den Festlegungen der Welthandelsorganisation.

 
  
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  Jean Louis Cottigny (PSE). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Was heute im Handel zwischen China und Europa mit dem Textilsektor passiert, ist aus unserer Sicht das Vorspiel dessen, was in den nächsten Jahren in zahlreichen Bereichen auf uns zukommt. Wir befinden uns erst in der ersten Etappe. Deshalb werden die Antworten, die wir heute auf diese Fragen finden, morgen anderen Bereichen unserer Industrie zugute kommen. Wir können eine Deregulierung des internationalen Handels nicht hinnehmen, ohne uns um die damit verbundenen menschlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Konsequenzen zu sorgen. Ein Beispiel dafür ist die Textilindustrie, wo die Abschaffung der Quoten falsch eingeschätzt wurde und es zu zahllosen Umstrukturierungen von Unternehmen, ja schlichtweg zu Schließungen in den Regionen kam, in denen dieser Wirtschaftszweig noch sehr präsent ist. Wir sehen uns mit einer gewissen Ohnmacht menschlichen Tragödien gegenüber.

Die Einführung von Schutzklauseln, die Forschungs- und Informationsbeihilfen, der Kampf gegen Produktfälschungen sind gute Wege, aber wir dürfen uns nicht darauf beschränken. Frau Saïfi unterstreicht in den Ziffern 18 und 24 ihres Berichts zu Recht die Notwendigkeit, alle Formen der modernen Sklaverei und Zwangsarbeit sowie der Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen. Unsere moderne Wirtschaft, die sich unter anderem auf die Achtung der Menschenwürde gründet, wird die Konkurrenz mit solchen Fehlentwicklungen niemals bestehen. Aber die Vorschläge von Frau Saïfi zur Bekämpfung dieser Geißel sind unzureichend, man muss dort ansetzen, wo es wirklich wehtut.

Deshalb haben wir zusammen mit 50 Kollegen, die vier Fraktionen vertreten, einen Änderungsantrag eingebracht, der die Kommission auffordert, über die Einführung einer Ethiksteuer für Erzeugnisse nachzudenken, die erwiesenermaßen unter Verletzung aller Regeln der Menschenwürde, vor allem durch die Ausbeutung von Kindern hergestellt werden. Es kommt vorrangig darauf an, dass eine Institution wie die unsere sich in den Dienst der Generationen stellt und als Hoffnungsträger wirkt.

 
  
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  Anne Laperrouze (ALDE). (FR) Herr Präsident! Ich begrüße die Ergebnisse der Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den chinesischen Behörden, die den von dem massiven Anstieg der Importe betroffenen Unternehmen zu einer Atempause in dieser ernsten Krisensituation für den Textil- und Bekleidungssektor verhelfen. Nun kommt es darauf an, die Umsetzung der Schutzklauseln zu kontrollieren und die Wirkung dieser Maßnahmen zu bewerten.

Ich möchte dem Kommissar drei Fragen stellen. Wie werden Sie auf diese Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors reagieren? Wie werden Sie die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe umsetzen, die vom Parlament sehr positiv aufgenommen wurden? Welche Maßnahmen gedenken Sie einzuleiten, um den Unternehmen den Marktzugang zu ermöglichen? Könnte die Europäische Union beispielsweise gemeinsame handelspolitische Strategien der europäischen KMU unterstützen, die Konsortien bilden wollen, um neue Märkte zum Beispiel in China zu erobern?

Wie einige Vorredner bereits sagten, war die aktuelle Krise des Textilsektors vorhersehbar, und im Kontext einer globalisierten Wirtschaft sind Krisen in anderen Industriebereichen zu erwarten. Wir müssen alle mit Klugheit und Beharrlichkeit daran arbeiten, die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie zu erhalten, denn die Lehren, die wir aus dieser Krise ziehen, werden uns längerfristig helfen, andere Sektoren der europäischen Wirtschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 
  
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  Antonio Tajani (PPE-DE). (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005 gibt zweifellos einen vollständigen Überblick über die neue Wirtschafts- und Handelssituation auf globaler Ebene. Der Textil- und Bekleidungssektor ist ein Schlüsselsektor für die Europäische Union, und deshalb schließe ich mich Frau Saïfi an, wenn sie dagegen protestiert, dass die zuständigen Kommissionsmitglieder bei dieser Debatte durch Abwesenheit glänzen.

Der großteils aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehende Sektor befindet sich heute aufgrund der chinesischen Produkte, die extrem billig hergestellt und verkauft werden und unseren Markt überschwemmt haben, in großen Schwierigkeiten. Die Einfuhren aus China sind, vor allem infolge der endgültigen Abschaffung der Einfuhrkontingente im Januar 2005, besorgniserregend gestiegen. Infolgedessen steht der Textil- und Bekleidungssektor der Europäischen Union unter beispiellosem Druck. Immer häufiger kommt es bei uns zu Betriebsschließungen und werden Tausende von Arbeitnehmern arbeitslos. In Italien wurden 2004 24 000 Arbeitsplätze vernichtet, und innerhalb der letzten drei Jahre waren es über 66 000.

Es muss hervorgehoben werden, dass dieses Problem auch alle Entwicklungsländer betrifft, die ihre Waren nach Europa exportierten und nun nicht mehr in der Lage sind, mit der chinesischen Konkurrenz mitzuhalten. Folglich werden nicht nur in Europa Betriebe stillgelegt, sondern auch in Sri Lanka, Pakistan, Marokko und im gesamten Mittelmeerraum.

Was können wir tun? Das Erscheinen neuer, aggressiver Global Players auf der internationalen Handelsbühne, insbesondere Chinas und Indiens, macht ein Überdenken der traditionellen Ziele der gemeinschaftlichen Handelspolitik erforderlich, die geprägt waren durch die maximale Öffnung der Märkte, um die weltweite Absatzförderung der europäischen Industrie zu unterstützen. Das gegenwärtige Szenario und seine voraussichtliche Entwicklung gebieten indessen einen vorsichtigeren Ansatz, der auf den Schutz der europäischen Industrie vor unausgewogenem und destruktivem Wettbewerb abzielt.

Die folgenden Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden: unverzügliche Annahme – wie Kommissar Michel heute Vormittag in diesem Hohen Haus erklärt hat – des Vorschlags für eine Verordnung zur obligatorischen Ursprungskennzeichnung der in die Europäische Union eingeführten Waren; Festlegung gezielter industriepolitischer Maßnahmen zur Unterstützung der dem internationalen Wettbewerb am stärksten ausgesetzten Sektoren, auch mit Hilfe der Strukturfonds; Ausbau der den europäischen Unternehmen zur Verfügung stehenden handelspolitischen Schutzinstrumente, darunter Antidumping-Maßnahmen – wie sie für Lederschuhe angewandt wurden – und Antisubventionsmaßnahmen sowie Schutzklauseln; die Bekämpfung der Nachahmung zu einer Priorität der EU erklären und Unterstützung der Initiativen von Kommissar Frattini; Ausrichtung der Entscheidungen der Kommission auf bilaterale Abkommen. Falls Hongkong ebenso scheitern sollte wie Cancún, wird keine Zeit mehr sein, die multilateralen Verhandlungen wieder aufzunehmen.

Abschließend fordere ich dazu auf, den Standpunkt zu der neuen Chemikalienpolitik – der REACH-Richtlinie – zu überdenken, vor allem um die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen zu gewährleisten.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst ein großes Dankeschön an unsere Kollegin Frau Saïfi für ihre ausgezeichnete Initiative und ihren Bericht.

Lassen Sie mich die Bedeutung dieses Themas unterstreichen. Ein gemeinsamer europäischer Markt erfordert auch gemeinsame Regeln. Für alle Marktteilnehmer des Textilmarktes in Europa müssen die gleichen Wettbewerbsregeln gelten. Das gehört zur Einhaltung des Wettbewerbs. China verkörpert die Ideologie der Staatsunternehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass den chinesischen Unternehmen Vorteile gewährt werden. Unsere nationalen Regierungen haben nicht das Recht, den nationalen Unternehmen Vorteile einzuräumen. Die Kommission würde sofort ein Verbot verhängen. Es wäre aber ein Fehler, wenn unsere nationalen Industrien gegenüber China tatenlos blieben. Deshalb befürworte ich die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit in den Handelsbeziehungen, denn draus könnten alle Nutzen ziehen. Folglich kommt es vor allem darauf an, auf die strikte Anwendung der Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zu achten und die korrekte Durchführung der Vereinbarungen von Schanghai genau zu überwachen.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Das kürzlich zwischen der EU und China abgeschlossene Abkommen stellt eine positive Entwicklung dar, und wir müssen dabei den bedeutenden Beitrag anerkennen, den Kommissar Mandelson geleistet hat, um dieses Endresultat zu erreichen. Dieses Abkommen gibt der europäischen Textilindustrie etwas Luft zum Atmen, und es bietet vor allem die Möglichkeit, gerade zum jetzigen Zeitpunkt, da der europäische Textilsektor umstrukturiert und modernisiert wird, entscheidende strategische Entscheidungen zu treffen.

Die derzeitigen internationalen Entwicklungen im Bereich des Wettbewerbs zwingen die Unternehmen, sprunghafte Fortschritte zu machen, technologische Modernisierungen vorzunehmen und sich in der Innovation, der Forschung, der Technologie und dem lebenslangen Lernen zu engagieren. Deshalb ist es Aufgabe der Europäischen Union, die Strukturpolitiken und Strukturfonds für die Textilindustrie zu entwickeln, das Siebente Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung voranzutreiben, ein spezielles Gemeinschaftsprogramm für die Entwicklung des Textil- und Bekleidungssektors einzurichten, die von der WTO gebotenen Möglichkeiten zur Überwindung des von China praktizierten Sozial- und Umweltdumpings zu nutzen und dynamisch weiterzuentwickeln sowie das Problem der Kinderarbeit zu bekämpfen, indem sie, wo dies erforderlich ist, spezielle defensive Handelsmaßnahmen ergreift, den freien und gleichberechtigten Zugang zu Märkten von Drittländern sowie den uneingeschränkten Wettbewerb für europäische Produkte sicherstellt und verteidigt, die Verbraucherrechte schützt, Produktpiraterie und Nachahmung bekämpft, geistige Eigentumsrechte schützt und Initiativen für ein neues integriertes Kooperationsabkommen mit China ergreift, das an die Stelle des aufgrund internationaler Entwicklungen im Wesentlichen überholten Kooperationsabkommen von 1985 treten soll.

Ich möchte die Gelegenheit, dass Kommissar Michel heute hier anwesend ist, ergreifen, um abschließend darauf hinzuweisen, dass die Kommission auch ihre Untersuchungen unkontrollierter Einfuhren von chinesischen Schuhen verstärken muss, die in einigen europäischen Ländern, wie Griechenland, zu ernsthaften Probleme geführt haben.

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich im Namen der Kommission und in meinem eigenen Namen den Opfern und ihren Angehörigen nach den grausamen und barbarischen Anschlägen von London unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Zugleich bekunde ich meine uneingeschränkte Solidarität mit den britischen Behörden.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass hinter einigen unvermeidlichen und zweifellos notwendigen Kritiken der allgemeine Ton der Redebeiträge eher positiv gegenüber dem Ansatz der Kommission ist. Gleiches gilt bereits für den Entschließungsentwurf, wenngleich einige der Auffassung sind, man könne noch weiter gehen, beispielsweise im Bereich der Sozialnormen, des Schutzes gegenüber China oder der industriellen Umstellung.

Trotzdem möchte ich auf einige der geäußerten Besorgnisse noch einmal zurückkommen. Über die Vereinbarung mit China machen sich unter anderem Herr Silva Peneda, Herr Guerrero, Herr Caspary, Herr Allister und Frau Martens Sorgen. Ich würde sagen, Frau Martens hat das Kind beim Namen genannt. Wie die meisten derjenigen, die sich mit diesen Fragen befassen, ist sie der Auffassung, dass die Vereinbarung mit den Chinesen der europäischen Industrie zu einer Atempause bis 2008 verhelfen wird und dass diese Vereinbarung also an sich eine gute Sache ist. Weiterhin möchte ich präzisieren, dass diese Vereinbarung strikt angewandt wird und dass die importierten Mengen im Rahmen wirklicher Selbstbeschränkungsquoten genauestens erfasst werden.

Was die in der Beitrittsakte Chinas zur WTO vorgesehenen Schutzklauseln betrifft, so ist zu präzisieren, dass die Europäische Union darauf nicht formell verzichtet hat, aber selbstverständlich ist die Vereinbarung mit den Chinesen globaler Art und soll eben gerade Konflikte im Umgang mit diesem Sektor vermeiden helfen, die aus drastischen Maßnahmen, wie sie diese Klauseln darstellen, entstehen könnten. Diese Klauseln sollen also nur angewandt werden, wenn dies wirklich gerechtfertigt ist, was mir nicht der Fall zu sein scheint, gerade weil das Abkommen mit China die sensibelsten Produkte abdeckt, das heißt etwa die Hälfte der im Januar 2005 liberalisierten Textilwaren. Herr Allister, dessen insgesamt positive Bewertung dieser Vereinbarung ich zur Kenntnis genommen habe, wird verstehen, dass die auf diese Weise eingeführte Flankierung des chinesischen Handels die von ihm verfochtenen Antidumping-Maßnahmen überflüssig macht.

Schließlich möchte ich Herrn Caspary beruhigen: Die Vereinbarung mit China ermöglicht eine Stabilisierung der Umfänge mit einer vernünftigen jährlichen Steigerungsrate von 8 bis 12 %. Sie gewährleistet also die Verteidigung der europäischen Erzeuger und stabilisiert gleichzeitig die Versorgung der Importeure bis 2008. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den Chinesen sind Flexibilitätsklauseln vorgesehen, um die Begrenzungsmaßnahmen zugunsten der Importeure abzumildern.

Ein Wort zur Einhaltung der Sozialnormen in den Entwicklungsländern. Ich möchte Herrn Silva Peneda antworten, dass die Europäische Union und die Kommission in dieser Frage aktiv sind und wir uns dafür die Kritik der Entwicklungsländer zuziehen, die diese Forderungen als einen verschleierten Protektionismus interpretieren. Die Dinge sind also nicht immer so einfach, wie es aussieht. So machen die Entwicklungsländer die große Mehrheit der Mitglieder der ILO aus und lehnen die Verbindung zwischen Handel und Sozialnormen ab. Dennoch gibt die Kommission nicht auf und schlägt vor, systematisch in jede Verhandlung über präferenzielle Freihandelsabkommen eine Klausel aufzunehmen, die besagt, dass die Präferenzen im Falle der Nichteinhaltung dieser Normen rückgängig gemacht werden. Zugleich verfolgt sie auch einen positiven Ansatz. Beispielsweise schloss sich der Rat am 27. Juni 2005 der Kommission an, als wir vorgeschlagen haben, gegenüber Sri Lanka neue Handelskonzessionen zu machen, nachdem dieses Land die acht wichtigsten Konventionen der ILO ratifiziert hatte. Verbot der Kinderarbeit als Gegenleistung für die Aufhebung der Zölle auf Exporte in die Europäische Union: Die Linie ist ziemlich eindeutig. Es geht darum, eine Verbindung zwischen den multilateralen Handelsverhandlungen und den Sozialnormen herzustellen. Wir können nicht vorhersagen, was im Dezember in Hongkong beschlossen wird, aber man kann immerhin daran erinnern, dass die Kommission auf diese Verbindung sehr viel Wert legt. Mein für Handelsfragen zuständiger Kollege Peter Mandelson hätte, wenn er heute Vormittag unter uns gewesen wäre, sicher erläutert, wie er in Turin am 26. Mai 2005 im Rahmen einer gemeinsamen Tagung mit der ILO in diesem Sinne gesprochen hat. In diesem wie in anderen Bereichen sind zahlreiche Maßnahmen möglich, so wird beispielsweise eine Struktur der Partnerschaft und des sozialen Dialogs im Textilsektor mit China ernsthaft ins Auge gefasst.

Nun ein Wort zu den Prioritäten der Handelspolitik der Europäischen Union, um unter anderem Herrn Belder zu antworten. Der Entschließungsentwurf schlägt im Einzelnen vor, dass dem Euro-Mittelmeerraum Priorität eingeräumt werden soll, vor allem gegenüber Asien. Die Kommission teilt diesen Standpunkt weit gehend. Die Entwicklung des Handels zwischen beiden Ufern des Mittelmeers soll zur Entwicklung dieser Region beitragen und zum Teil die ernsten Probleme regeln, die über die Probleme des Textilsektors hinaus im Norden und im Süden dieses Gebiets bestehen, wie beispielsweise die Zuwanderung.

Es gibt noch weitere Prioritäten: Afrika, ich verweise auf die G8, die heute in Schottland zusammentreten, die am wenigsten entwickelten Länder, die armen Länder Asiens. In diesem Punkt schließt sich die Kommission Frau Saïfi an: Man muss gewisse komparative Vorteile zugunsten derer aufrechterhalten, denen die Europäische Union eine Vorzugsbehandlung einräumen möchte. Aus diesem Grund unterstützt sie beispielsweise entschieden die Pan-Euro-Mittelmeer-Ursprungskumulierung, die vom Rat im kommenden Herbst verabschiedet werden soll. Bei dieser Gelegenheit möchte ich das Parlament ersuchen, die Kommission dabei zu unterstützen, Druck auf den Rat auszuüben, um die Annahme der entsprechenden Protokolle zu beschleunigen.

Was schließlich die Handelspräferenzen betrifft, so ist zu sagen, dass die Europäische Union seit diesem Jahr den größten Teil ihrer Handelspräferenzen für China zurückgezogen hat. Diese negative Priorität entspricht voll dem Geist des Entschließungsentwurfs.

Herr Zingaretti hat insbesondere die kommerziellen Schutzmaßnahmen angesprochen. Wenn Drittländer ihre Exporte subventionieren, gibt es Antworten. Die Europäische Union verfügt über ein ganzes Arsenal hiervon. Es gibt die Antidumpingzölle oder Antisubventionsmaßnahmen. So hat die Kommission beispielsweise vor einer Woche eine Antidumping-Untersuchung für bestimmte Arten von chinesischen und indischen Schuhen eröffnet. Darüber wurde bereits gesprochen; wir bewegen uns also hier nicht im Bereich frommer Wünsche. Diese Maßnahmen werden durch diese beiden Länder sehr ernst genommen, das kann ich Ihnen versichern.

In der Frage der Produktnachahmung, die das Anliegen von Frau Muscardini ist, welches von der Kommission geteilt wird, hat die Europäische Union Fortschritte zu verzeichnen. Seit Juli 2004 ist ein neues Instrument in Kraft, das es den Unternehmen ermöglicht, für Waren, die vermutlich eine Nachahmung sind, die Beschlagnahme durch die Zollbehörden zu beantragen. Es handelt sich um ein einheitliches Gemeinschaftsverfahren, das kostenlos und einfach ist, denn es ist zum Teil für die kleineren Textilunternehmen bestimmt, die – wie ein Abgeordneter zu Recht sagte – 90 % des Sektors ausmachen. Muss man aber nicht vor allem das europäische Zollwesen stärker integrieren, um die Effizienz zu erhöhen? Seit 1992 gibt es einen europäischen Zollkodex, der jedoch durch 25 nationale Zollbehörden angewandt wird, zwischen denen die Koordinierung zuweilen schwierig ist. Diese Situation wird vielfach von Betrügern geschickt ausgenutzt. Auf diesem Gebiet bleibt also noch viel zu tun.

Auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, das im Textilsektor ein höchst sensibles Thema ist, waren die letzten Jahre von einer wahren Explosion der Statistiken gekennzeichnet.

Es sei daran erinnert, dass China mit seinem WTO-Beitritt nunmehr bestimmte Verpflichtungen eingegangen ist und dass damit auch die Europäische Union über verstärkte Aktionsmittel verfügt, wenn dieses Land sich nicht an das halten sollte, was es unterschrieben hat. Ich möchte daher den Vertretern der europäischen Linken, die sich dagegen aussprechen, dass die Europäische Union Produktionsverlagerungen finanziert, sagen, dass wir diese Auffassung vollkommen teilen. Es sei lediglich daran erinnert, dass es keinerlei Klausel in diesem Sinne in irgendeinem präferenziellen Handelsabkommen gibt. Ich glaube, man sollte nicht Dinge andeuten oder in den Raum stellen, die es gar nicht gibt.

Herr Rull und auch Herr Karim haben sich zur industriellen Umstrukturierung des Textilsektors geäußert. Ich glaube, Herr Karim hat Recht: Die europäische Industrie erwartet seit Anfang 2005 und der Liberalisierung des chinesischen Textilsektors von der Kommission dringend ein Wunder. Es wurde bereits gesagt, aber ich möchte es nachdrücklich wiederholen: Die Liberalisierung wurde vor zehn Jahren beschlossen, im Jahr 1994. Einige Mitgliedstaaten haben es im Übrigen verstanden, sich darauf vorzubereiten. Die Krise des Textilsektors existiert also nicht europaweit, sie betrifft nur die Mitgliedstaaten, die nicht vorbereitet waren.

Es sei weiterhin daran erinnert, dass die Maßnahmen zur industriellen Umstrukturierung weit gehend in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. In ihrem Zuständigkeitsbereich hat die Kommission vorgeschlagen, einen Teil der Strukturfonds für die Sektoren vorzusehen, die sich nach Krisensituationen in der Phase der industriellen Umstellung befinden, wie beispielsweise die Textilindustrie, was derzeit im Rat diskutiert wird.

Im Dezember 2004 haben die Kommission, speziell Kommissar Potocnik, und Euratex (der europäische Dachverband der Textil- und Bekleidungsindustrie) eine Initiative angekündigt, die unter dem Namen „Europäische Plattform der Textiltechnologie“ bekannt wurde und darauf abzielt, beispielsweise technologische Innovationen anzuregen, um so der chinesischen Konkurrenz höherwertige Erzeugnisse entgegensetzen zu können. Es stimmt, dass die wahren Opfer der Liberalisierung des Textilsektors, wie Frau Lucas richtig sagte, die ärmsten Länder, die am wenigsten entwickelten Länder sind, weil diese Erzeugnisse mit geringem technologischen Gehalt, wie Baumwoll-T-Shirts produzieren. Europa verfügt über die Mittel, hochwertigere Erzeugnisse herzustellen und sich in den Textilsektoren zu spezialisieren. Ich denke an Gewebe mit hohem technologischem Gehalt, bei denen die chinesische Konkurrenz begrenzter ist. Gewiss sind zeitweilig Schutzmaßnahmen erforderlich, aber liegt die wahre Lösung nicht in der Innovation?

Ich bedauere, dass diese Entschließung nicht bereits heute angenommen wird, denn im Namen der Kommission teile ich weit gehend den darin vorgeschlagenen Ansatz. Gestatten Sie noch einige Bemerkungen. Herr Leichtfried und Frau Toia sagen, dies seien gute Lösungen, aber die Kommission hätte rascher reagieren sollen. Die Kommission hat innerhalb von fünf Monaten reagiert, nachdem sie überprüft hat, dass tatsächlich Schaden entsteht. Es kann nicht darum gehen, den Chinesen leichtfertig Quoten aufzuerlegen.

Herr Romagnoli, ich möchte an meine vorherigen Worte erinnern. Bitte erklären Sie uns, durch welchen Mechanismus die Kommission Produktionsverlagerungen begünstigen soll. Das trifft nicht zu.

Frau Laperrouze begrüßt die Vereinbarung, und ich glaube, sie hat Recht. Was die hochrangige Gruppe betrifft, so wurde dieser Gruppe am 14. Juni von der Kommission ein Plan zur Ermittlung von Handelsbeschränkungen vorgelegt. Daran waren mehrere Kommissare beteiligt: Herr Mandelson und Herr Verheugen; und auch Frau Saïfi war anwesend.

Was den Beitrag von Herrn Tajani betrifft, der von der Ursprungskennzeichnung sprach, so bereitet die Kommission einen Entwurf für eine Verordnung vor, die diese Kennzeichnung bei Importen verbindlich vorschreiben soll, aber Sie sollten wissen, dass die Mitgliedstaaten in dieser Frage geteilter Meinung sind, was natürlich Fortschritte behindert.

Mit der Gegenseitigkeit, die im Beitrag von Frau Lienemann angesprochen wurde, bin ich einverstanden, aber darüber muss in der WTO beraten werden.

Gestatten Sie mir noch zwei kurze Bemerkungen, die nicht unangebracht sind. Ein Airbus entspricht 20 Millionen chinesischen Shirts. Das sollte man sich vergegenwärtigen und bedenken, dass Handel keine einseitige Sache ist. Der Handel funktioniert in alle Richtungen, und manchmal kann man, wenn man sich auf ein Erzeugnis konzentriert, bei einem anderen viel verlieren. Das wollte ich in Erinnerung rufen.

Nun noch eine Bemerkung zu dem äußerst ideologischen Angriff, den ich gegen das liberale Europa vernommen habe, dem man so viel Schlechtes nachsagt. Ich möchte nur daran erinnern, dass dieses liberale Europa es war, das den Frieden möglich gemacht hat, das dafür gesorgt hat, dass der geschaffene Reichtum hier in Europa zweifellos besser verteilt ist als überall sonst. Das kollektivistische oder marxistische Europa, dem einige anscheinend nachtrauern, kann, wie ich meine, gewiss nicht die gleiche Bilanz aufweisen wie das so genannte liberale Europa.

Was die gewerkschaftliche Freiheit betrifft, um die es im gleichen Zusammenhang ging, so ist sie überall in den liberalen Staaten gewährleistet, während ich noch nicht erlebt habe, dass sie in totalitären Staaten, einschließlich der linksorientierten, wirklich garantiert ist. Ich sage das einfach nur, weil ich ein Liberaler bin, und von Zeit zu Zeit sollte daran erinnert werden.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im September statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Bogdan Golik (PSE). (PL) Angesichts des Vordringens Chinas auf den EU-Markt reicht dieser Bericht nicht aus, und außerdem kommt er zu spät. Es geht um die Zukunft von 170 000 Unternehmen und 2,5 Millionen Arbeitnehmern in Europa und um einen Markt mit einem Wert von 185 Milliarden Euro. Ein gutes Beispiel dafür, wie man in dieser Frage falsche Entscheidungen trifft – und da braucht man nicht erst lange zu suchen –, liefern die USA. Nachdem im Jahr 2002 die Kontingente abgeschafft wurden, hat China in den Vereinigten Staaten innerhalb von zwei Jahren einen Marktanteil von 65 % erreicht. Das Problem China besteht nicht nur in der Einfuhr billiger Bekleidung, sondern auch in unlauteren Praktiken wie staatlichen Subventionen, Steuerfreijahren, Verteilung von Land sowie Subventionierung im Energie- und Transportsektor. Wenn wir China aufhalten und Arbeitsplätze in Europa erhalten wollen, sollten wir eine außerordentliche WTO-Sitzung einberufen und darüber beraten, wie verhindert werden kann, dass ein einziger Anbieter den Welthandel beherrscht. Außerdem müssen wir das Notverfahren einleiten, das in den Leitlinien für die Anwendung der Schutzklausel vorgesehen ist, und ein neues Finanzierungsprogramm für die Regionen auflegen, in denen Menschen, die ansonsten arbeitslos wären, in diesem Sektor Arbeit finden, ein Programm, das auch sichergestellt, dass Frauen nicht in minderwertige Jobs gedrängt werden. Wir müssen Mittel für Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau sowie für neue Lösungen und die Umsetzung von Forschungsergebnissen im KMU-Sektor im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms bereitstellen. Ziel der EU-Politik muss es sein, die Industrie zu modernisieren, denn sonst bleibt das EPT allenfalls eine verrückte Idee. Für die Regierungen hoch industrialisierter Mitgliedstaaten sollte es Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Subventionsverbot geben, und für REACH muss eine Folgenabschätzung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass es nicht zu einem Bremsklotz für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie wird. Im Rahmen der Abkommen zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerraums muss ein konsolidierter Markt geschaffen werden, und eine ähnliche Plattform brauchen wir auch in der Ostseeregion.

 

26. Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht von Herrn Duarte Freitas im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union (KOM(2004)0687 – C6-0201/2004 – 2004/0247(CNS)) (A6-0195/2005).

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, besonders seinem Berichterstatter, Herrn Freitas, sowie den Mitgliedern und Berichterstattern des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Handel und des Ausschusses für regionale Entwicklung für ihre Mitarbeit an diesem Bericht danken.

Der Rat hat am 28. Juni 2001 eine Reform der Beihilferegelungen für die Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage verabschiedet. Diese Maßnahmen gehen bis in die Jahre 1991, 1992 zurück, und sie haben ihre Effizienz bei der Förderung der Landwirtschaft und der Versorgung dieser Regionen mit Agrarerzeugnissen unter Beweis gestellt. Bei der Durchführung ergaben sich allerdings einige Probleme. Die beiden Komponenten der POSEI-Regelung, die besondere Versorgungsregelung und die Förderung der örtlichen Erzeugungen, sind durch verwaltungstechnische Inflexibilität gekennzeichnet. Was speziell die Versorgungsregelung betrifft, so ist die Kommission verpflichtet, für zuweilen äußerst geringe Veränderungen bei den in die Regionen in äußerster Randlage zu liefernden Erzeugnismengen Rechtsvorschriften zu erlassen. Das ist kein effizienter Verwaltungsrahmen. Die Regelungen für die Unterstützung der lokalen Produktionen sind auf 56 Kleinstmaßnahmen aufgesplittert, die durch Verordnungen des Rates erlassen werden. Eine Anpassung dieser Maßnahmen ist ohne ein interinstitutionelles Rechtsetzungsverfahren nicht möglich, was einem raschen Handeln der Gemeinschaft entgegensteht, wenn es darum geht, die Fördermaßnahmen an spezielle Situationen anzupassen.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Hilfe für diese Regionen sowie die Einführung einer partizipativen Methode für die Entscheidungsfindung vor. Das neue System gestattet zugleich die rasche Anpassung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Spezifik dieser Regionen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass für jede Region in äußerster Randlage in den betroffenen Mitgliedstaaten ein Programm vorgelegt wird. Diese Programme sollen zwei Kapitel umfassen: ein Kapitel für die spezifische Regelung zur Versorgung der Regionen in äußerster Randlage mit wesentlichen Agrarerzeugnissen für den menschlichen Verbrauch – landwirtschaftliche Input-Erzeugnisse sowie für die Verarbeitung bestimmte Produkte – und ein Kapitel für die Unterstützung der lokalen Produktion.

Was die Finanzierung betrifft, so werden die Finanzierungsquellen und die gemeinschaftliche Beihilfeintensität durch die Verordnung nicht verändert. Die Gemeinschaft wird das Programm zu 100 % aus dem EAGFL Abteilung Garantie im Rahmen einer durch die Verordnung des Rates festgelegten jährlichen Obergrenze finanzieren. Ein Teil dieser Hilfe ist obligatorisch für die Unterstützung der lokalen landwirtschaftlichen Produktion bestimmt. Die Beträge werden auf der Grundlage der durchschnittlichen Ausgaben für die Finanzierung der besonderen Versorgungsregelung im Bezugszeitraum 2001-2003 sowie auf der Grundlage der geltenden Ausgabenobergrenze für die Beihilfe zur lokalen Produktion berechnet. Ein Teil der Fördermittel wird in die Direktzahlungen gemäß Verordnung 1782/2003 integriert. Sie sind in die Obergrenzen gemäß Anhang 8 dieser Verordnung einbezogen.

Nun ein Wort zur Zuckerreform und den Regionen in äußerster Randlage. Obwohl dies nicht Teil des Vorschlags der Kommission ist, möchte ich doch einige Bemerkungen zur Reform der Zuckerregelung und den Regionen in äußerster Randlage machen. Die Kommission ist sich wohl bewusst, dass die Bedingungen der Zuckerproduktion in den Gemeinschaftsregionen in äußerster Randlage sich deutlich von denen in den übrigen Regionen unterscheiden. Deshalb muss diesem Sektor eine finanzielle Unterstützung in Form von Stützungszahlungen an die Landwirte der Regionen in äußerster Randlage gewährt werden.

Die Umstrukturierungsregelung wird finanziert, indem auf alle Quoten für Süßungsmittel ein spezifischer Betrag erhoben wird. Die Zuckerfabriken in den Regionen in äußerster Randlage fallen nicht unter diese Regelung. Damit werden diese Regionen vom Preis her den AKP-Ländern gleichgestellt. Diesen Ansatz erachtet die Kommission als vernünftig.

Darüber hinaus werden die französischen Regionen in äußerster Randlage, die als einzige in den Genuss von Absatzbeihilfen kamen, zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro erhalten, die den gegenwärtigen Absatzmaßnahmen für den Referenzzeitraum entsprechen. Die Direktzahlung zugunsten der Regionen in äußerster Randlage wird in den einheitlichen Rahmen des POSEI-Programms einbezogen, über das wir diskutieren, und demzufolge aus der Einheitszahlungs-Regelung ausgeklammert. Die französischen und portugiesischen Regionen in äußerster Randlage kommen ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten in den Genuss der gleichen Aufstockung ihrer Direktzahlungen, die der Absenkung der zusätzlichen Preise entsprechen. Für die französischen Regionen in äußerster Randlage erhöhen sich die Mittel von 39 auf 44 Millionen Euro, für die portugiesischen Regionen in äußerster Randlage werden sie auf reichlich eine Million Euro aufgestockt.

Nun zum Standpunkt der Kommission zu den Änderungsvorschlägen. Gemäß dem soeben Gesagten kann die Kommission die Änderungsvorschläge 1, 8, 9, 18, 23, 24, 27, 28 und 32 ganz und den Änderungsvorschlag 35 teilweise akzeptieren. Leider möchte die Kommission die übrigen Änderungsvorschläge nicht billigen und kann es auch nicht.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), Berichterstatter. – (PT) Die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sowie die französischen überseeischen Departements werden als EU-Gebiete in äußerster Randlage bezeichnet, die durch die Faktoren Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Relief- und Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen gekennzeichnet sind. Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags führte den Begriff der äußersten Randlage in das Primärrecht der EU ein und bildet die Rechtsgrundlage für spezifische Maßnahmen, die der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Parlaments zugunsten dieser Regionen beschließen kann.

Wie der Kommissar erwähnte, laufen schon seit 1991 und 1992 Agrarprogramme zum Ausgleich der Nachteile, denen sich die Gebiete in äußerster Randlage gegenübersehen. Diese Programme beruhen auf zwei Arten von Maßnahmen: erstens einer besonderen Versorgungsregelung zur Unterstützung der Versorgung dieser Regionen mit Agrarprodukten zur Ernährung von Mensch und Tier, der Verarbeitung in lokalen Unternehmen und der Agrarproduktionsfaktoren; und zweitens der Förderung örtlicher Erzeugungen. Diese Maßnahmen zeitigten beträchtliche Wirkung und hatten einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Stärkung der Regionen in äußerster Randlage. Wie aber gleichfalls erwähnt wurde, haben die im Laufe der Jahre gemachten Erfahrungen gezeigt, dass die beiden Regelungen flexibel gehandhabt werden müssen.

In dem uns vorliegenden Vorschlag werden die bisherigen Regelungen beibehalten, doch wird ein radikales Umdenken vorgeschlagen, um die Verwaltung der Programme zu erleichtern und den Entscheidungsprozess näher an die davon direkt Betroffenen – die Regionen – heranzuführen, wobei aber das Förderniveau unverändert bleiben soll. Die Pläne der Kommission zur Dezentralisierung der Beschlussfassung und Vereinfachung der Verwaltungsinstrumente sind zu begrüßen, ebenso der Ansatz, der auf einem partizipativen Verfahren der Beschlussfassung und einer raschen Anpassung der Maßnahmen an die jeweiligen Erfordernisse beruht. Ich bin daher weit gehend mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden. Einige Punkte sind aber verbesserungsbedürftig, und dazu wurden einige Änderungsvorschläge angenommen, die Bestandteil meines Berichts sind.

Erstens meine ich, dass – soweit es keine Ausfuhrerstattungen gibt – die Möglichkeit zur Ausfuhr oder zum Versand von verarbeiteten Erzeugnissen, die von der besonderen Versorgungsregelung begünstigt wurden, nicht eingeschränkt werden darf. Produktion und Markt sind in den Gebieten in äußerster Randlage häufig einfach zu klein, um die Wirtschaftsfähigkeit der lokalen Verarbeitungsunternehmen zu gewährleisten, die aber für den Erhalt bestimmter Kulturen und einen bestimmten Grad an Diversifizierung von entscheidender Bedeutung sind. Deshalb sind diese Betriebe in manchen Fällen gezwungen, ihre Zulieferungen durch Grundstoffe von außen zu ergänzen und ihre Erzeugnisse aus der Gemeinschaft auszuführen oder in der Gemeinschaft zu versenden, um wirtschaftsfähig zu bleiben. Zufrieden bin ich mit den Maßnahmen, die die Kommission in der geplanten Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker mit Blick auf die Regionen in äußerster Randlage angekündigt hat. Doch ein spezielles Problem wird dadurch nicht gelöst. Ich meine die Zuckerrübenproduktion auf den Azoren unter Mitwirkung des Unternehmens Sinaga, die weder im Rahmen der jetzt geltenden Verordnung noch beim Vorschlag der Kommission eine Zukunft hat.

Zweitens glaube ich, dass in Anbetracht der im Verordnungsvorschlag angesetzten Fristen für die Unterbreitung der Programme und ihre Genehmigung der Zeitpunkt für ihre Anwendung flexibel gehandhabt werden sollte, um das Risiko auszuschließen, dass die derzeitige Verordnung aufgehoben wird, bevor die sich aus den neuen Vorschriften ergebenden Programme in Kraft treten können.

Drittens möchte ich betonen, wie wichtig es ist, die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für die Regionen in äußerster Randlage auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung vorzusehen, wobei die Besonderheiten und Schwachstellen dieses Gebiets zu berücksichtigen sind, damit die Kontinuität der derzeitigen Regelung gewahrt bleibt.

Was die Grundlage für die Festlegung der Höchstbeträge anbelangt, bin ich viertens der Ansicht, dass der Bezugszeitraum 2001-2003 dafür unzweckmäßig ist, denn damit werden die Auswirkungen der durch die Reform von 2001 bewirkten Änderungen außer Acht gelassen. Ich schlage deshalb in meinem Bericht vor, bei der Berechnung der Höchstbeträge auch die Höhe der im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung gewährten Zollbefreiungen zu berücksichtigen. Dieser Ansatz ist nicht nur günstiger für die Regionen in äußerster Randlage, er bringt auch keine Aufstockung der gegenwärtig für diese Regionen bestimmten Fördermittel mit sich.

Abschließend möchte ich mich bei meinen Kollegen im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die mir gewährte Unterstützung bedanken, insbesondere bei den Abgeordneten aus Gebieten in äußerster Randlage, die sehr großen Einsatz bewiesen haben. Mein Dank gilt auch den Politikern und den Vertretern der sozioökonomischen Sektoren dieser Regionen, die mir bei der Abfassung des Berichts engagiert zur Seite gestanden haben.

Herr Kommissar, ich möchte hervorheben, dass dieser Bericht vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung einstimmig verabschiedet wurde und möchte meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass das Parlament dies berücksichtigt, wenn es mit seinem Votum abschließend zu dieser Frage Stellung bezieht. Ich bin mir sicher, dass der Kommission die enorme Bedeutung dieser Frage für die Gebiete in äußerster Randlage bewusst ist, und ich fordere natürlich die Mitglieder dieses Hohen Hauses dazu auf, für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (PT) Ich möchte Herrn Freitas und den vielen Abgeordneten aus Regionen in äußerster Randlage und anderen Gebieten, die an der Abfassung dieses Berichts beteiligt waren, meine Anerkennung aussprechen.

Der Kommission gegenüber möchte ich zum Ausdruck bringen, dass wir im Laufe der letzten Jahre einige positive Ergebnisse verzeichnen konnten, indem wir die Bestimmungen dieser Verordnung zu Fragen wie dem als „vinho de cheiro“ bekannten Rotwein und den speziellen Milchquoten für die Azoren optimiert haben. Auch haben wir die portugiesische Regierung erfolgreich daran gehindert, diese Quoten auf das Festland zu übertragen. Es zeichnet sich eine Einigung über das äußerst heikle Thema der Zuckerrüben- und Zuckerrohrverarbeitung auf den Azoren ab, das der Berichterstatter angesprochen hat.

Dennoch möchte ich die Aufmerksamkeit der Kommission auf das Problem lenken, dass laut Artikel 4 die Einschränkung nicht für „Verarbeitungserzeugnisse“ gilt, wie es in manchen Sprachfassungen heißt, bzw. nicht für „Erzeugnisse unter Verwendung von unter die Regelung fallenden Erzeugnissen“, wie es in anderen Sprachfassungen ausgedrückt wird. Diese Frage wird im Vorschlag der Kommission sehr unzulänglich behandelt; es mag sich um ein sehr technisches Problem handeln, doch kommt ihm große Bedeutung bei.

Ich rufe die Kommission auf, wie in anderen Bereichen zu verfahren und alle Bemühungen auf die Lösung dieses Problems zu konzentrieren, uns Gehör zu schenken und sich ein Bild davon zu machen, was es für die Regionen in äußerster Randlage konkret bedeutet. Mit einer solchen Haltung können wir auch in dieser Frage zu einem positiven Ergebnis kommen.

Abschließend möchte ich ein spezielles Wort des Dankes an meine Kollegen im Haushaltsausschuss richten, die sich für die so wichtige Stärkung dieses Programms eingesetzt haben. Der Haushaltsausschuss handelt nicht immer so, aber diese Haltung zeugt von seinem tiefen Verständnis für die Belange der Gebiete in äußerster Randlage. Noch einmal vielen Dank an alle, den ich mit der Hoffnung verbinde, dass die noch verbleibenden Hemmnisse überwunden werden können.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (PT) Ich möchte zunächst Herrn Freitas zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen, insbesondere zu seinem Engagement und seiner Bereitschaft, Änderungsvorschläge und Anregungen aus anderen Ausschüssen – ja aus sämtlichen Ausschüssen – aufzugreifen, nicht zuletzt aus dem Ausschuss für regionale Entwicklung, dessen Stellungnahme ich verfasste. Lobend erwähnen möchte ich auch, dass er bereitwillig Vorschläge aller Abgeordneten aus Gebieten in äußerster Randlage akzeptierte, die sich mit Nachdruck für eine Lösung der Probleme einsetzten.

Der Verordnungsentwurf der Kommission ist zwar zu begrüßen, doch waren einige Änderungen notwendig, um die weitere Effektivität einer Regelung zu gewährleisten, die aus Sicht der Bürger, der Unternehmen und namentlich der Betriebe des Agrar- und Ernährungsbereichs spürbar zur regionalen Entwicklung beigetragen hat. Von den eingereichten Vorschlägen und Änderungsanträgen will ich nur die wichtigsten nennen. Der erste Punkt betrifft die Höhe der jährlichen Fördermittel für die Landwirtschaft in den Gebieten in äußerster Randlage. Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters, dass die im Vorschlag der Kommission enthaltenen Schätzungen auf der Basis des Zeitraums 2001-2003 nicht zutreffend sind, da das Jahr 2001 ein Übergangsjahr war, in dem die POSEI-Agrarprogramme reformiert wurden, und diese Reformen erst 2002 in Kraft traten. Wir meinen daher, dass der Bezugszeitraum 2001-2004 eher angebracht wäre.

Beim zweiten Punkt geht es um die Zollbefreiung. Es erscheint wenig sinnvoll, diesen spürbaren Vorteil für die Regionen in äußerster Randlage im Vorschlag der Kommission außer Acht zu lassen, weshalb wir vorschlagen, die im dreijährigen Bezugszeitraum gewährten Beträge bei der Festlegung der künftigen Obergrenze zu berücksichtigen.

Der dritte Punkt betrifft die Ausfuhren. Wir teilen die Ansicht, dass wir, um den Vorstellungen der Kommission zu entsprechen, die Möglichkeiten zur Schaffung eines regionalen Integrationsraums erkunden, den ländlichen Raum in diesen Regionen fördern und dazu im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung den Weg für eigenständige Ausfuhren von Verarbeitungs- und Importerzeugnissen in Drittländer, natürlich auch in Nachbarländer und in die übrige Gemeinschaft ebnen sollten. Ich hege keinen Zweifel, dass sich dadurch in allen Regionen die Probleme der verschiedenen Unternehmen des Agrar- und Ernährungsbereichs lösen lassen, vor allem aber die der Zuckerrübenproduktion auf den Azoren, von der bereits die Rede war.

Aufgrund dieser Überlegungen hoffe ich, dass die Kommission nicht nur die Meinung dieser Abgeordneten, sondern die Auffassung des gesamten Parlaments berücksichtigen wird.

 
  
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  Sérgio Marques, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Zunächst einmal möchte ich Herrn Freitas für seinen hervorragenden Bericht zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sondermaßen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage meine Anerkennung aussprechen.

Ich teile und unterstütze die Standpunkte des Berichterstatters, insbesondere seine Auffassung, dass die Handhabung der Agrarförderregelungen in den Regionen in äußerster Randlage flexibler gestaltet werden muss und das oberste Ziel in einem dezentralen Ansatz besteht, der eine größere Bürgernähe ermöglicht und sicherstellt, dass die beschlossenen Maßnahmen rasch umgesetzt werden.

Entsprechend dieser Konzeption planen die Mitgliedstaaten jetzt, der Kommission für jede Region in äußerster Randlage ein Programm vorzulegen, das die beiden landwirtschaftsbezogenen Aspekte der Posei-Maßnahmen umfasst – die besondere Versorgungsregelung und die Unterstützung der lokalen Erzeugung. Jedes Programm wird eine Beschreibung der gegenwärtigen Situation der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit ihren Schwächen und ihrem Potenzial umfassen sowie eine Beschreibung der vorgeschlagenen Strategie, der erwarteten Wirkung und der zeitlichen Abfolge. Dadurch kann jede Region in äußerster Randlage ihre eigene Strategie für die Agrarentwicklung konzipieren, die ihren speziellen Erfordernissen entspricht. Somit kann endlich die doppelte Insellage berücksichtigt werden, mit der sich Erzeuger und Marktteilnehmer auf manchen Inseln, die zu Gebieten in äußerster Randlage gehören, konfrontiert sehen.

Ich möchte auch auf die Vorschläge des Berichterstatters zu wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittelgroße Betriebe im Agrar- und Ernährungsbereich der Regionen in äußerster Randlage hinweisen. Derartige Maßnahmen haben sich positiv auf die Landwirtschaft, den Arbeitsmarkt und den Handel ausgewirkt.

Abschließend möchte ich unbedingt ein gutes Beispiel für die praktische Umsetzung des in Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags verankerten Begriffs der äußersten Randlage anführen. Die Agrar- und die Versorgungspolitik sehen eine Sonderbehandlung vor, die auf die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Region in äußerster Randlage zugeschnitten ist. Diese Sonderbehandlung ist anhand der Erfahrungen, die mit der Durchführung der Posei-Maßnahmen gemacht wurden, optimiert und ausgebaut worden. Diesem Beispiel sollte gefolgt werden, wenn die Maßnahmen in den übrigen gemeinsamen Politikfeldern der EU den Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage angepasst werden.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Ich entbiete Ihnen, Herr Präsident, und allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses in meinem eigenen Namen und im Namen meines Kollegen und Parteifreunds Capoulas Santos einen herzlichen Gruß.

Die Gebiete in äußerster Randlage genießen aufgrund ihrer Besonderheiten wie Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, schwierige Klimabedingungen und wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen, die sich zusammengenommen negativ auf ihre Entwicklung auswirken, einen besonderen Schutz, der in Artikel 299 des Vertrags festgeschrieben ist. Dieser Schutz ist zudem das Ergebnis von verschiedenen Beschlüssen des Parlaments, von Tagungen des Europäischen Rates in Sevilla, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie der Schlussfolgerungen des dritten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Es ist daher dringend geboten, ihn vollständig in die Praxis umzusetzen.

Die Kommission hat zur rechten Zeit eine Mitteilung herausgegeben, die auf eine „verstärkte Partnerschaft“ für die Regionen in äußerster Randlage abzielt und eine zustimmende Antwort erfordert. Der uns vorliegende Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage ist Bestandteil des Prozesses zur Umsetzung dieser Strategie. Der Agrarsektor hat für diese Regionen herausragende Bedeutung, und der Bericht stellt in dieser Hinsicht einen spürbaren und bemerkenswerten Fortschritt dar.

Dennoch kann und muss die Initiative noch wesentlich besser gestaltet werden, und dabei kann der Bericht von Herrn Freitas eine maßgebliche Rolle spielen. Ich möchte Herrn Freitas zu seinem Engagement und zu seiner positiven Einstellung bei der Abfassung des Berichts beglückwünschen, und meine Anerkennung gilt ebenso allen Abgeordneten, die sich aktiv beteiligten und mithalfen, tragfähige Lösungen zu finden, die den Besonderheiten des jeweiligen Gebiets Rechnung tragen. Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang die Verfasser der Stellungnahmen: Herr Casaca vom Haushaltsausschuss, Herr Jardim Fernandes vom Ausschuss für regionale Entwicklung und Herr Assis vom Ausschuss für internationalen Handel.

Auch wenn der uns vorliegende Verordnungsvorschlag keine Änderungen bei den Finanzierungsquellen oder der Intensität der Förderung vorsieht, ermöglicht er doch eine größere Flexibilität bei der Durchführung verschiedener Maßnahmen und eine bessere Anpassung an die Besonderheiten der jeweiligen Region in äußerster Randlage. Erreicht wird dies durch eine verstärkte Beteiligung an der Beschlussfassung, was als positiver Schritt zu werten ist, den die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament mit Nachdruck befürwortet.

Der Vorschlag der Kommission weist aber in mancherlei Hinsicht Mängel und Lücken auf. Wir haben jetzt Gelegenheit, diese Lücken zu schließen, und zwar auf der Plattform des breiten Konsenses, den der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung durch die von ihm angenommenen Vorschläge herzustellen vermochte, wozu natürlich auch die Stellungnahmen anderer Ausschüsse beitrugen. Es gibt also gute Gründe, die Abgeordneten auf allen Seiten dieses Hohen Hauses aufzurufen, durch ihre Zustimmung zu den entsprechenden Änderungsanträgen ihre Solidarität mit einigen weniger begünstigten Regionen der EU zu bekunden. Schließlich wollen wir doch, dass sich in der Union der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt verstärkt.

Zugleich rufen wir die Kommission auf, die brauchbarsten Vorschläge, die von diesem Hohen Haus verabschiedet werden, gutzuheißen. Wir sind davon überzeugt, dass sie und das Parlament in der Lage sind, die berechtigten Erwartungen der Bevölkerung und der staatlichen Stellen in den Regionen in äußerster Randlage zu erfüllen. Bei Herrn Michel konnten wir heute eine gewisse Aufgeschlossenheit feststellen; die Zeit wird erweisen, ob wir künftig mit noch mehr rechnen können.

Nur so können die Ziele, die in der Präambel der vom Rat vorgeschlagenen Verordnung so klar und objektiv zum Ausdruck kommen und die wir vollständig befürworten, besser und schneller verwirklicht werden. Unsere Aufgabe ist es, für die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts Europas einzutreten.

 
  
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  Willem Schuth, im Namen der ALDE-Fraktion. Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich dem Kollegen Freitas zu seinem ausgewogenen Bericht gratulieren. Im Vergleich zu den übrigen Regionen der Europäischen Union herrschen in den Regionen in äußerster Randlage ungünstige geographische, klimatische sowie wirtschaftliche Verhältnisse. Die EU hat die besondere Situation dieser Gebiete anerkannt und diese in Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags auch erwähnt. Aus diesem Grunde muss die Union dafür Sorge tragen, dass die entlegenen Gebiete der EU in die Entwicklung der Union miteinbezogen werden.

Die Landwirtschaft bildet für die Volkswirtschaften in den Regionen in äußerster Randlage eine wichtige Grundlage. Ich begrüße daher den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft in diesen Gebieten. Solche Maßnahmen waren bisher Gegenstand von Programmen, die bis in das Jahr 1991 zurückreichen. Sie sind zur Zeit für die Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage der EU unerlässlich. So sichern sie zum einen die Versorgung dieser Gebiete mit lebensnotwendigen Agrarprodukten, zum andern fördern sie die Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung dieser Produkte vor Ort.

Der Kommissionsvorschlag sieht bei der zukünftigen Umsetzung der Agrarmaßnahmen mehr Flexibilität für die ultraperipheren Gebiete der Union durch eine Dezentralisierung und eine Vereinfachung der Verwaltungsinstrumente vor. Das begrüße ich ausdrücklich. Die beste Problemlösung findet sich meiner Meinung nach in der Regel dort, wo die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Region am besten bekannt sind, und das ist vor Ort. Nur so können wir auf Dauer die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in äußerster Randlage erhöhen, damit sie ihren Rückstand aufholen und näher an den Rest der Union rücken können. Denn eine dauerhafte Aufhebung der Binnenmarktregeln oder ständige Privilegien durch Strukturfondsmittel können keine langfristige, tragbare Lösung sein.

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI). (PL) Herr Präsident! Ich spreche als Vertreter eines neuen Mitgliedstaats, in dem die Landwirtschaft für die Existenz vieler Bürger eine entscheidende Rolle spielt und das Fehlen entsprechender Beihilfen für die Landwirte gravierende Auswirkungen hat. Deshalb freue ich mich, dass diese spezielle Gemeinschaftsinitiative auf den Weg gebracht wurde, mit der die Landwirtschaft in abgelegenen Regionen, die nur einen begrenzten Zugang zum Gemeinsamen Markt haben, unterstützt werden soll.

Das Interessanteste an diesem Bericht scheint das Anliegen zu sein, landwirtschaftliche Kulturen, die traditionell in einem bestimmten Gebiet angebaut werden und die für dieses Gebiet charakteristisch sind, dort weiter anzubauen und – mit einem speziellen Gemeinschaftszeichen versehen – EU-weit zu exportieren. Insbesondere muss die EU die örtliche nichtindustrielle Produktion fördern, denn die Erzeugnisse aus dieser Produktion zeichnen sich durch einen besseren Geschmack und ein besseres Aroma aus. Voraussetzungen für eine kostengünstigere Ausfuhr in die angrenzenden Drittländer zu schaffen, wäre meines Erachtens eine weitere Möglichkeit, wie wir die Regionen in äußerster Randlage angemessen unterstützen könnten. Dieser Gedanke sollte der Gemeinschaft, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten, die langjährige Beziehungen zu ihren Nachbarn unterhalten, die nicht der EU angehören, eine Überlegung wert sein.

Das würde die Probleme der armen Regionen im Osten der EU lösen, die in Polen, aber auch anderswo zu finden sind und an Belarus, Russland und die Ukraine grenzen. Die Handelsbeschränkungen gegenüber diesen Ländern haben der Wirtschaft dieser Regionen geschadet.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Obwohl die Effizienz der POSEI-Programme nachgewiesen und durch die Europäische Kommission anerkannt wurde, ist diese nur zwei Jahre nach der Umsetzung der letzten Reform zu der Einschätzung gelangt, dass die Modalitäten für die Verwaltung der besonderen Versorgungsregelung und der Förderung der örtlichen Erzeugungen in den Regionen in äußerster Randlage verändert werden müssen.

Die Europäische Kommission hat sich jedoch dazu verpflichtet, dass die Zweckmäßigkeit und die Funktionsweise der Maßnahmen durch die vorgeschlagene Reform nicht in Frage gestellt und weder die Finanzierungsquellen noch die Höhe der Gemeinschaftsförderung beeinträchtigt werden. Einige der im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Bedingungen machen allerdings das Verfahren zur Bewertung, Planung, Überwachung und Kontrolle für die Begünstigten komplizierter als es im gegenwärtigen Rahmen ist.

Andererseits bedeutet die für die besondere Versorgungsregelung vorgeschlagene Mittelzuweisung, die auf der Grundlage zu strikter historischer Bezugsgrößen berechnet wird, in Wirklichkeit, dass das Niveau der Gemeinschaftsförderung entgegen den Zusagen der Kommission abgesenkt wird und die Gefahr besteht, dass die Entwicklung der betroffenen Bereiche behindert wird, wohingegen in dem Fall, dass POSEIDOM bis Ende 2006 nicht verändert würde, die besondere Versorgungsregelung ihre gegenwärtigen Steigerungsraten beibehalten und somit substanziell ansteigen würde.

Heute wird einmütig anerkannt, dass die Entwicklung von Diversifizierungsbereichen in den Überseedepartements ohne POSEIDOM unmöglich wäre. Wenn man heute zu einer anderen Orientierung überginge, würde das bedeuten, dass alle bislang sowohl durch die Europäische Union als auch durch die lokalen Landwirte unternommenen Anstrengungen umsonst gewesen wären. Der ausgezeichnete Bericht von Herrn Freitas stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der Forderung nach einer Reform und der Bewahrung eines Systems der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft in den kleineren Betrieben der Regionen in äußerster Randlage her.

Ich wünsche aufrichtig, dass die Kommission und vor allem der Rat sich weit gehend von der Stellungnahme des Parlaments inspirieren lassen, um zu vermeiden, dass die derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen auch nur teilweise in Frage gestellt werden.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Freitas für seine meiner Ansicht nach sehr zufrieden stellende Arbeit als Berichterstatter meinen Dank aussprechen. Danken möchte ich auch der Kommission unserer Union für die Arbeit, die sie im Interesse der Regionen in äußerster Randlage leistet.

Ich glaube, dass Herr Michel es ganz deutlich gesagt hat. Dies ist eine Erfolgsstory: In den letzten 14 oder 15 Jahren haben die Regionen in äußerster Randlage von einer Sonderbehandlung durch diese Programme – Poseidon, Poseima und Poseican – profitiert, wodurch die vier Millionen Bürger, die auf Inseln in der ganzen Welt – im mittleren Atlantik, in der Karibik und im Indischen Ozean – verteilt sind, ihr Leben entsprechend ihren Bedürfnissen leben können. Die Programme haben es auch einigen Regionen, deren Einwohner vorher diese Küstenregionen verlassen hatten, ermöglicht, ihre Bevölkerung zu halten, und in einigen Fällen sind sogar Menschen zugezogen. Kurz gesagt, es ist eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Regionen eingetreten.

Dies ist durch ein sehr sinnvolles Verfahren erreicht worden, das darin besteht, dass einerseits die Einfuhr landwirtschaftlicher Überschüsse aus den übrigen Gebieten der Union in unser Territorium und sogar der Import von Produkten aus anderen Teilen der Welt erlaubt wird. Andererseits wird damit verhindert, dass diese Importe, die für die Aufrechterhaltung der Lebensbedingungen notwendig sind, die Landwirtschaft und andere Elemente der lokalen Wirtschaft zerstören.

Der Vorschlag, den uns die Kommission heute vorlegt, soll das bisherige System flexibler gestalten. Wie der Kommissar sagte, ging es darum, 56 Mikromaßnahmen zu beschließen, die nicht wirklich mit der Bedeutung solch einer Organisation übereinstimmten. Die Änderungsanträge des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfolgen den Zweck, den Mechanismus flexibler zu gestalten, und müssen auch akzeptiert werden.

Ich möchte darauf hinweisen – vielleicht für jene, die die Situation nicht kennen –, dass diese Sonderbehandlung und diese Flexibilität dadurch gerechtfertigt sind, dass es den Regionen in äußerster Randlage völlig unmöglich ist, mit den Märkten der Union zu konkurrieren. Das heißt, die Beihilfe für die Landwirte der Kanarischen Inseln, von La Reúnion, Madeira oder den Azoren schädigt in keiner Weise den Rest der Europäischen Union, da die Wettbewerbsbedingungen die gleichen sind. Im Gegenteil, ich würde sagen, dass diese Regionen die Entwicklung der Wirtschaft in der übrigen Union fördern, da sie Märkte mit einer Kaufkraft haben werden, die der gesamten Europäischen Union zugute kommen.

Deshalb hoffe ich, dass dieses Haus den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit breiter Mehrheit annimmt und dass diese Maßnahmen weiterhin zu unserem Wohl und zum Nutzen der übrigen Gebiete der Europäischen Union zur Anwendung kommen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu allererst darf auch ich dem Berichterstatter für seine Arbeit herzlich danken. Es ist notwendig, Sondermaßnahmen in allen Politikbereichen der Europäischen Union zu schaffen. Dies gilt natürlich auch und vor allem für die Landwirtschaft, besonders in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union.

Ich selbst komme aus einer Region, die jahrzehntelang am Rand des westlichen Europa und am Rand der freien Welt lag. Meine Heimat, das Waldviertel, musste zum Teil mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen: Schwierige Topographie, Klimaverhältnisse, geringe Kraft der Ressourcen, ein nur kleiner, regionaler Absatzmarkt und wenige Arbeitsplätze. Mit Förderprogrammen der Europäischen Union ist es – gemeinsam mit dem Mitgliedstaat – gelungen, eine innovative und eigenständige Landwirtschaft aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Ein grundsätzliches Prinzip der Europäischen Union ist die gelebte Solidarität. Das wird leider zurzeit von so manchem Staatschef nicht so offen gesehen. Das trifft besonders auf den Bereich der vergemeinschafteten Agrarpolitik zu. Produktive Landwirtschaft muss in allen Gebieten und Lagen der Union möglich sein, wie dies auch damals auf den Tagungen in Brüssel und in Luxemburg vom Rat beschlossen wurde.

Schließlich trägt die Landwirtschaft oft gerade in den geographisch benachteiligten Regionen zu Beschäftigung und Wohlstand der Menschen bei. Darüber hinaus geben die betreffenden Fördermaßnahmen unserem Modell einer multifunktionalen, nachhaltigen Landwirtschaft in allen Teilen der EU, die weit vom Kontinent entfernt liegen, die Möglichkeit, eine Vorbildwirkung zu entfalten.

In vielen Nachbarstaaten der betreffenden Regionen – ich denke hier vor allem an Südamerika – ist man dabei, eine Agrarindustrie wie in den USA aufzubauen. Hier bietet sich uns die Chance, durch andere, sowohl ökonomisch als auch ökologisch und sozial richtig abgewogene Wege eine nachhaltige Wirtschaft zu schaffen.

 
  
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  Fernando Fernández Martín (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Wir diskutieren hier eine Verordnung, die angesichts der schwer wiegenden Probleme, vor denen die Union derzeit steht, vielleicht unbemerkt bleibt, die aber für die landwirtschaftlichen Sektoren der Regionen in äußerster Randlage von elementarer Bedeutung ist und in vielen Fällen eine Frage des Überlebens darstellt.

Ich möchte im Wesentlichen zwei Aspekte des heute diskutierten Entwurfs hervorheben: erstens, die Beibehaltung der Finanzierung, die bei der letzten Reform von 2001 beschlossen wurde und die in der gegenwärtigen Situation keine unbedeutende Frage ist; und zweitens, die Dezentralisierung der Verwaltung, die den lokalen Behörden die Befugnis zur erforderlichen Flexibilisierung in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Sektoren zu einem beliebigen Zeitpunkt erteilt. Mit anderen Worten, es ist nicht beabsichtigt, Änderungen in der Höhe der Beihilfen vorzunehmen, sondern es geht darum, ein flexibleres Instrument im Bereich der Verwaltung zu schaffen, wie Herr Duarte Freitas in seinen Änderungsanträgen Nr. 4 und 21 aufzeigt.

Änderungsantrag 27 des Berichterstatters bezweckt, die Importe von C-Zucker in einigen Regionen in äußerster Randlage, insbesondere auf den Azoren, den Kanarischen Inseln und Madeira, rechtlich abzusichern; es gibt hier gewisse Hindernisse, doch ich hoffe, dass die Kommission diese Frage prüfen und in die Überlegungen einbeziehen kann, um die sinnvollste Lösung zu finden.

In seiner Rede machte Kommissar Michel eine doppeldeutig politisch korrekte Bemerkung zur Verwaltung der besonderen Versorgungsregelung für die Inseln – ich beziehe mich besonders auf die Kanarischen Inseln.

Glauben Sie mir, Herr Michel, die Menschen von den Kanarischen Inseln möchten, dass sowohl die lokalen Behörden als auch die Dienste der Kommission die größtmögliche Transparenz bei der Verwaltung der besonderen Versorgungsregelung für die Inseln gewährleisten.

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Beiträge zur Debatte. Gestatten Sie mir, auf einige wichtige Punkte, die hier angeschnitten wurden, zu antworten. Zunächst möchte ich nochmals unterstreichen, dass diese grundlegende Veränderung vorrangig dem Ziel dient, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, damit sie die Bedürfnisse der Regionen in äußerster Randlage besser berücksichtigen können.

Was den Bezugszeitraum betrifft, und hier verweise ich auf die Beiträge von Herrn Freitas und Herrn Fernandes, so fordern einige von Ihnen einen flexiblen Zeitraum für die Berechnung der anwendbaren finanziellen Obergrenzen für die besondere Versorgungsregelung. Ich glaube sagen zu können, dass die Kommission beträchtliche Anstrengungen unternommen hat, damit die neue Beihilferegelung günstig für die Regionen in äußerster Randlage ausfällt. Man muss berücksichtigen, dass eine Annahme der vorgeschlagenen Referenzzeiträume die Ausgaben beträchtlich erhöhen würde.

Der Vorschlag stellt ein Paket dar: Man kann nicht die guten Bestimmungen herausnehmen und eine Revision der als weniger günstig eingeschätzten Bestimmungen verlangen. Ich gestatte mir, Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Punkt meiner Antwort zu lenken. Die Mittelzuweisungen wurden auf einer für diese Regionen günstigen Grundlage berechnet, indem man insbesondere die Beihilfe für lokale Produktionen und nicht die historischen Zahlen berücksichtigt hat. Die Kommission ist nicht bereit, ihren Vorschlag zu diesen finanziellen Obergrenzen zu verändern.

Was die Beschränkung der besonderen Versorgungsregelung auf Agrarerzeugnisse betrifft – Herr Freitas und auch Herr Casaca haben beide diesen Punkt angesprochen –, so möchte die Kommission ebenfalls einen klareren Rahmen für die POSEI-Maßnahmen schaffen. Aus diesem Grund betrifft die neue Regelung ausschließlich die landwirtschaftlichen Produkte, die in Anhang I des Vertrags aufgeführt sind. Den unbefriedigenden Situationen, die in der Vergangenheit bei der Verwaltung der POSEI-Maßnahmen aufgetreten sind, soll ein Ende gesetzt werden. Die Kommission schlägt Übergangszeiträume vor, die den einzelnen Sektoren ermöglichen sollen, sich an die neue Situation anzupassen.

Erwähnt wurde auch der Fall Azoren und Sinaga. Diese von Herrn Freitas und Herrn Fernandes angesprochene Angelegenheit betrifft die spezifischen Probleme auf den Azoren, vor allem die Zuckerraffinerie Sinaga. Der Verordnungsentwurf des Rates enthält keine neuen Bestimmungen zum Export und Versand von Erzeugnissen, die in den Genuss der besonderen Versorgungsregelung gekommen sind.

Die Kommission wendet seit 1992 die gleichen Kriterien für alle Regionen in äußerster Randlage an, das heißt den Durchschnitt der Handelsströme im Zeitraum 1989–1991. Dieser Ansatz wurde durch den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Sinaga bestätigt. Das sollte man nicht vergessen.

Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Zuckerproduktion auf den Azoren wurden in dem Verordnungsentwurf des Rates deutlich gestärkt. Der Vorschlag sieht eine Mittelausstattung vor, die hinsichtlich der Beihilfe für die lokale Produktion nach dem Anteil des Entwicklungspotenzials der Zuckerproduktion - 4 Millionen Euro jährlich – und nicht nach der tatsächlichen aktuellen Produktion - 400 Millionen Euro jährlich - berechnet wird. Auf der Grundlage dieser großzügigen Mittelausstattung und im Rahmen der breiten Flexibilitätsmarge, über die die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der zu subventionierenden Sektoren verfügen, ist es Sache der nationalen Behörden, darüber zu entscheiden, ob sie die Hilfe für die Zuckerproduktion und eine bestimmte Raffinerie nach Konsultation aller betroffenen Seiten erhöhen wollen.

Die Kommission ist überzeugt, dass diese neuen Bestimmungen die Rahmenbedingungen für diese Regelungen verbessern, was vor allem im Interesse der Regionen in äußerster Randlage liegt.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE). (PT) Ich möchte Herrn Michel lediglich darauf hinweisen, dass er sich im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Sache zur Entscheidung an die portugiesische Justiz verwiesen wird, vollständig im Irrtum befindet. Ich werde ihm gern das einschlägige Urteil des obersten Gerichtshofs von Portugal zur Verfügung stellen, das genau das Gegenteil dessen besagt, was die Kommission weiterhin behauptet. Es hat somit den Anschein, dass die Kommission die Urteilsbegründung nicht kennt, die aber völlig klar und eindeutig ist.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.30 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL). (PT) Die Kommission beabsichtigt eine Änderung der Verordnung 1453/2001 und verwirklicht dabei die Grundsätze der Reform dieser besonderen Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft der Gebiete in äußerster Randlage der Union.

Ich begrüße die geplante Dezentralisierung, die den regionalen Vertretern größere Verantwortung einräumt, denn schließlich gilt es, auf die speziellen Belange der jeweiligen Region einzugehen, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beitrittsdaten und spürbarer Anhebung der vorgesehenen Beträge. Die Jahre 2001 bis 2003 sind als Bezugszeitraum unangebracht, da das Jahr 2001 ein Übergangsjahr war. Das im Rahmen der besonderen Versorgungsregelung praktizierte System zur Begrenzung der Ausfuhren in Drittländer und der Versendungen in die übrige Gemeinschaft hat zur Strangulierung des lokalen Agrar- und Ernährungssektors geführt. So war das beim Azorenzucker, dessen Produktion rentabel gestaltet werden muss, und dies gilt auch für die Viehzucht und für die nach traditionellen Methoden hergestellten lokalen Nahrungsmittel. Folglich muss das System geändert werden.

Was die besondere Versorgungsregelung anbelangt, erfordern der Weinbau und die Bananenproduktion auf Madeira, die Milcherzeugung auf den Azoren und die Sondermaßnahmen, die Landwirten den Einkauf von Düngemitteln und Pestiziden erleichtern sollen, besondere Aufmerksamkeit.

Ich gebe daher dem Bericht meine Zustimmung.

 
  
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  Witold Tomczak (IND/DEM). (PL) Die heutige Aussprache über die Unterstützung für die Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage ist ein exzellentes Beispiel dafür, dass bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit zweierlei Maß gemessen wird. Es gibt eine Gemeinsame Agrarpolitik für die alten Mitgliedstaaten und eine für die neuen Mitgliedstaaten.

Niemand zweifelt daran, dass sich die Landwirte in den Regionen in äußerster Randlage der Union in einer schwierigen finanziellen Lage befinden. Die 3,6 Millionen Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten aber haben noch größere Probleme. Während die Landwirte in den Regionen in äußerster Randlage schon jahrelang von den Vorteilen der Gemeinsamen Agrarpolitik in vollem Umfang profitiert haben, hat die EU den Landwirten in den neuen Mitgliedstaaten gnädigerweise extrem niedrige Direktzahlungen „zugestanden“ und sie damit der Möglichkeit beraubt, zu den Landwirten in den alten Mitgliedstaaten aufzuschließen. Die fraglichen Entscheidungen waren weder wirtschaftlich noch sozial gerechtfertigt und entbehrten mit Sicherheit jeder ethischen Grundlage. Vielmehr gefährden sie ernsthaft die Ernährungssicherheit in Europa wie auch die Stabilität des Agrar- und Ernährungsmarktes in der Europäischen Union, und sie bilden den Nährboden für gefährliche soziale Spannungen.

Die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten werden weiter diskriminiert. Die vorgebrachten Argumente und die Meinungen der Experten spielten für die Behörden der EU ebenso wenig eine Rolle wie der erwartete Umfang an finanzieller Unterstützung. Man muss nur ein Landwirt in einem neuen Mitgliedstaat sein, um jeder Chance auf Unterstützung beraubt zu werden, ganz gleich, wie gerechtfertigt diese Unterstützung sein mag. Als Vorwand dient hier die Nichterfüllung der zahllosen, von Brüssel diktierten Bedingungen.

Wir sollten dieser Diskriminierung ein Ende setzen, und wir sollten heute damit beginnen, indem wir dem untergeordneten Problem der Hilfe für die Regionen in äußerster Randlage der Union unsere Zustimmung verweigern. Damit würden wir an die Gegner eines gemeinsamen, auf Solidarität gegründeten Europas ein Warnsignal aussenden und sie wissen lassen, dass Solidarität nur erwarten kann, wer zuvor selbst solidarisch gehandelt hat.

 

27. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO)

28. Simbabwe
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über sieben Entschließungsanträge zu Simbabwe.(1)

 
  
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  Margrete Auken (Verts/ALE), Verfasserin.(DA) Herr Präsident! Die Lage in Simbabwe spitzt sich immer weiter zu. Der letzten Gewaltaktion, die als „Operation Drive Out Rubbish“ (Weg mit dem Müll) bezeichnet wurde, fielen ganze Wohngebiete zum Opfer. Nach Schätzungen der UNO haben über 200 000 Menschen kein Dach über dem Kopf, und vielen von ihnen droht der Tod durch Erfrieren. Die brutale und systematische Verfolgung der Kritiker Mugabes entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Laut BBC haben in den letzten Tagen Bischöfe der methodistischen Kirche vor einem Völkermord gewarnt. Die Reaktionen der umliegenden Staaten sind noch immer viel zu zahm, und die beschlossenen Sanktionen greifen kaum. Am schlimmsten daran ist die Tatsache, dass die SADC-Länder und namentlich Südafrika nach wie vor ihre schützende Hand über Mugabe halten und es hinnehmen, dass er unendliches Leid über sein eigenes Volk bringt.

All dies kam unlängst in der Anhörung des Entwicklungsausschusses zur Sprache, aber es wurden auch konkrete Vorschläge gemacht. In erster Linie muss die EU wesentlich mehr Druck auf die UNO und auf die SADC, insbesondere Südafrika, ausüben und sich damit endlich zu der Verantwortung bekennen, die ihr aufgrund ihrer Stärke zukommt. Darüber hinaus kann sie – ganz praktisch gesehen – ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft innerhalb und außerhalb Simbabwes verstärken, damit sich eine Kultur der Menschenrechte entwickelt und Verstöße gegen die Menschenrechte besser dokumentiert werden. Sie kann den Opfern von Folter und organisierter Gewalt sowohl in Simbabwe als auch im Exil verstärkt helfen und für einen wirksamen juristischen Beistand bei offensichtlich unbegründeten Anschuldigungen gegen Menschenrechtsaktivisten und Anhänger oder vermeintliche Anhänger der Opposition sorgen. Es ist auch möglich, durch Nachrichten aus Großbritannien und den Nachbarländern eine freie Presse zu unterstützen, zum Teil in Form von dort herausgegebenen Zeitungen. All dies wird aber viel Geld kosten. Kurzum: Wir sind mit der Entschließung zufrieden, möchten aber die Gelegenheit nutzen, um auf diese praktischen Möglichkeiten zur Hilfeleistung zu verweisen, und hoffen, dass die Kommission sie wohlwollend prüft.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE), Verfasserin. (EN) Herr Präsident! Menschen demonstrieren massenweise gegen die Lage in Afrika und die Staats- und Regierungschefs der G-8-Staaten treffen sich in Schottland. Da ist es nur konsequent, wenn wir eine Entschließung zu Simbabwe verfassen.

„Operation Drive Out Rubbish“ (Weg mit dem Müll): so nennt Robert Mugabe seine jüngste Grausamkeit. Seine Regierung ist verantwortlich für die Zerstörung der Häuser und der Existenzgrundlage von sage und schreibe 1,5 Millionen Simbabwern. Diese Zahl wird sich noch erhöhen, wenn wir nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Erst letzte Woche wurden eine schwangere Frau und ein vierjähriges Kind bei einer großangelegten Zwangsräumung von 10 000 Menschen in den Vororten von Harare getötet. Stellen Sie sich den Schmerz und das Leid vor, hilflos mit ansehen zu müssen, wie Ihr Heim niedergewalzt wird, und dann keine Ahnung zu haben, wo man Sie hinbringt.

Trotz des eindringlichen Appells von Amnesty International, Druck auf das Regime von Mugabe auszuüben, hat sich die Afrikanische Union letzte Woche immer noch geweigert, Präsident Mugabe zu verurteilen. Die Menschen in Simbabwe sind Opfer einer Menschenrechtskatastrophe. Menschenrechtsverletzungen dürfen niemals ausschließlich innere Angelegenheit eines Landes sein. Wir alle haben die Pflicht, unsere Stimmen zum Protest zu erheben, und noch wichtiger ist es, dass die Nachbarstaaten Simbabwes diese Grausamkeiten verurteilen.

Allerdings sollten wir nicht bloß Protest einlegen und dann wieder zur Tagesordnung übergehen. Deshalb sollte die Rückführung von Asylbewerbern nach Simbabwe jetzt gestoppt werden. Anderenfalls könnte man den EU-Regierungen wie etwa der britischen ganz zu Recht grobe Heuchelei vorwerfen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. (NL) Herr Präsident! Beim Ausdruck ihrer Besorgnis über Simbabwe denkt meine Fraktion nicht in erster Linie an die während der Kolonialzeit reich gewordenen weißen Farmer, sondern an die große schwarze Bevölkerungsmehrheit, deren Einkommen noch immer weitaus niedriger sind.

Beim Unabhängigkeitskampf gegen den Kolonialismus sowie gegen das weiße Minderheitsregime von Ian Smith hatte Präsident Mugabe eine wichtige Rolle gespielt. Während dieses Kampfes und danach hat er sich stets als Held der schwarzen Mehrheit dargestellt. In der Praxis hat er jahrelang viel zu wenig getan, um ihr Los zu verbessern. Aus ihm schien ein gemäßigter Herrscher geworden zu sein, der nur in seiner Abneigung gegen Homosexualität radikal war. Er war kaum noch als der frühere Anführer jenes Unabhängigkeitskampfes erkennbar, der den Armen Hoffnung auf eine andere Gesellschaft gab, eine Gesellschaft, in der die Gleichheit aller Menschen höchste Priorität haben sollte. Erst lange nachdem er an die Macht gelangt war, ist er sehr radikal geworden, vor allem gegenüber jedem, der seine Alleinherrschaft gefährdet bzw. gefährden könnte.

Die politische Opposition, die reichen Farmer, die armen Slums und die Markthändler wurden nun der Reihe nach Opfer seiner auf ihre Einschüchterung und Vernichtung ausgerichteten Tätigkeiten. In einer vorhergehenden Aussprache über Simbabwe am 16. Dezember 2004 hatte ich die Vermutung geäußert, Mugabe habe solche Kampagnen gestartet, um seinen Verlust an Popularität zu kompensieren, und wolle durch sein unerwartet entschlossenes Handeln neue Anhänger finden und mobilisieren. Bei seinem jetzigen Vorgehen stellen wir fest, dass sich dahinter keine kluge Taktik mehr vermuten lässt, sondern dass es vielmehr dem Verhalten einer Person zuzuschreiben ist, die den Verstand verliert.

Anstatt die Wohnverhältnisse der Armen zu verbessern, lässt er ihre Häuser zerstören und vertreibt sie dadurch aus den Städten. Damit weist er allmählich eine verdächtig große Ähnlichkeit mit dem Wahnsinnsregime auf, das Pol Pot vor 30 Jahren in Kambodscha einführen wollte. Meine Fraktion hält es für bedauerlich, dass in dem vorliegenden Entschließungsantrag an Simbabwes Nachbarn, Südafrika, sowie an der Afrikanischen Union massive Kritik geübt wird, während kein Versuch unternommen wird, ihnen bei der Lösung der Probleme behilflich zu sein.

Solange Europa den Afrikanern Veranlassung gibt, in seiner Rolle als einstiger Kolonisator gesehen zu werden, besitzen wir nicht die moralische Autorität, um einen Beitrag zur Besserung leisten zu können.

 
  
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  Neena Gill (PSE), Verfasserin.(EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich als britische Abgeordnete meine tiefe Besorgnis über die gemeldeten Explosionen in London zum Ausdruck bringen. Obgleich sich noch kein klares Bild abzeichnet, sind doch deutlich alle Anzeichen eines koordinierten terroristischen Anschlags erkennbar. Wieder einmal wird uns vor Augen geführt, wie zerbrechlich unsere Weltordnung ist und dass wir zusammenarbeiten müssen, um solch barbarische, sinnlose Taten ein für allemal zu unterbinden.

Freiheit und Demokratie sind die Grundsätze der Union. Während wir uns weiter innerhalb der Union für diese Prinzipien einsetzen, müssen wir aus diesem Engagement heraus gleichzeitig ein konsequentes Vorgehen gegen Regime entwickeln, die solchen Freiheiten diametral entgegenstehen. Deshalb erhält der Entschließungsantrag zu Simbabwe meine vollste Unterstützung.

Es reicht nicht aus, wenn sich die internationale Gemeinschaft hin und wieder in rituellen Verurteilungen von Präsident Mugabe ergeht. Wir brauchen einen starken und spürbaren Widerstand gegen ihn. Wenn wir echte Befürworter einer freien Gesellschaft sind, wie können wir dann weiter tatenlos zusehen, wie sich die diktatorische Unterdrückung unvermindert fortsetzt? Warum haben wir als Union nicht den Druck auf das Regime erhöht? Warum haben wir nicht die Sanktionen verschärft und durchgesetzt? Warum hat sich der Rat geweigert, auf die ständigen Appelle des Parlaments in dieser Frage zu reagieren?

Darüber hinaus ist es äußerst enttäuschend, dass sich Südafrika und eine Reihe anderer Nachbarländer Simbabwes entschieden haben, gegen die Not des simbabwischen Volkes nichts zu unternehmen. Wir haben mit angesehen, wie die gesamten Ressourcen eines einst reichen Landes vereinnahmt wurden. Wir haben gesehen, wie seinen Einwohnern die ihnen zustehenden Menschenrechte verweigert wurden, und dennoch hat diese Unterdrückung und Zerstörung kaum zu Reaktionen der Nachbarländer geführt. Ich halte dem südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki vor, dass sein Entschluss, Präsident Mugabe nicht zu kritisieren, ein sehr zweifelhaftes Licht auf seine Ansichten über eine gerechte, freie und offene Gesellschaft wirft.

Zu einem Zeitpunkt, da die internationale Gemeinschaft aktiv wird, um die endemischen Probleme Afrikas anzugehen, ist es nur sinnvoll, dass wir uns über die Armutsbekämpfung hinaus um die Aufrechterhaltung einer vernünftigen Staatsführung, um Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in allen afrikanischen Ländern kümmern. Ich fordere daher das Parlament auf, diesen Entschließungsantrag nachdrücklich zu unterstützen.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), Verfasser.(EN) Herr Präsident! Darf ich zunächst meine tiefe Verurteilung und meinen Abscheu angesichts der Terroranschläge in London zum Ausdruck bringen, bei denen heute nach jüngsten Meldungen über 40 Menschen ermordet und Hunderte verletzt wurden. Ich spreche den Opfern und ihren Angehörigen mein tiefstes Mitgefühl aus.

Die Menschen in Simbabwe leiden unter einer anderen Form von Terrorismus. Er ist unerbittlich und geht ausgerechnet von den Behörden aus, die sie schützen sollten – von Regierung, Polizei, Armee. Die Lage ist verzweifelt und verschlimmert sich immer weiter. Seit dem Abhalten der Wahlen im März hat Mugabe absichtlich die Häuser und Existenzgrundlagen Hunderttausender der ärmsten Simbabwer zerstört, während Millionen weiterhin nur aufgrund internationaler Nahrungsmittelhilfe überleben können. Was muss noch geschehen, damit die Welt auf diese Katastrophe reagiert?

Afrika steht bei dem heutigen Treffen der führenden G8-Vertreter in Gleneagles und beim britischen EU-Ratsvorsitz ganz oben auf dem Programm. Weiteren Auftrieb erhält der Schwerpunkt Afrika durch den enormen Zuspruch zu Bob Geldofs Live-8-Konzerten in der Bevölkerung. Von allen wird erkannt, dass eine verbesserte Entwicklungshilfe, eine Entschuldung und fairer Handel notwendig sind. Sie alle wissen auch, dass ohne eine verantwortungsvolle Staatsführung viel vom Wert einer solchen Unterstützung verloren geht.

Die Haltung der afrikanischen Regierungen gegenüber Simbabwe ist ein Prüfstein dafür, wie sehr sie sich einer solchen verantwortungsvollen Staatsführung verpflichtet sehen, doch Südafrika, das für Veränderungen in Simbabwe eine Schlüsselrolle spielt, hegt weiter eine stille Komplizenschaft mit Mugabes Unterdrückungsregime. Ich habe den britischen Außenminister und amtierenden Ratspräsidenten Jack Straw aufgefordert, den heute in Gleneagles anwesenden Präsidenten Mbeki zu drängen, Mugabe zu verurteilen und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um in Simbabwe eine Wende zum Besseren zu erreichen.

Die Oppositionsführer aus den südafrikanischen Ländern wissen, was zu tun ist. Ich habe mit einigen von ihnen heute hier im Parlament gesprochen, aber ihre Regierungen müssen zum Handeln ermutigt werden, und die EU ihrerseits muss Ernst machen.

Der Rat und die Kommission müssen neue Entschlossenheit zeigen, um Erfolge zu erreichen. Sie sollten Ausreden für die Umgehung ihrer Sanktionen nicht länger hinnehmen, und die Sanktionen müssen verschärft und ausgeweitet werden. Zudem müssen sie sich fragen: Welche konkreten Maßnahmen sollten wir zusätzlich treffen? Dieses Parlament wird ihnen in seiner Entschließung heute ein paar Ratschläge geben, und ich hoffe, dass sie zur Kenntnis genommen werden.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM), Verfasser. (NL) Herr Präsident! Gestatten Sie mir zunächst, speziell den britischen Mitgliedern dieses Hohen Hauses mein tiefes Mitgefühl mit den Opfern der schrecklichen Ereignisse in London auszusprechen.

Ich komme nun zu Simbabwe. Mehr denn je scheint Mugabe zum Pol Pot Afrikas zu mutieren. Dies mögen große Worte sein, aber ich habe sie mehrmals gelesen, als ich gestern Dokumente aus Simbabwe durchblätterte und sich die dortige Tragödie vor meinen Augen entfaltete. Mit seiner unhaltbaren „Operation Drive Out Rubbish“ (Weg mit dem Müll) zerstört Mugabe Tausende von Häusern in den armen Vorstädten, deren verzweifelte Bewohner alle miteinander in die frostige Kälte verjagt werden, ohne dass sie wissen, wohin sie gehen sollen. Viele dieser Vertriebenen hatten bei den Wahlen im März für die Oppositionspartei, die Bewegung für den demokratischen Wandel (MDC), gestimmt.

Wie wird auf der internationalen Bühne reagiert? Das benachbarte Südafrika behauptet, auf stille Diplomatie zu setzen, die jedoch so still ist, dass sie in Simbabwe nicht einmal gehört wird. Die in der libyschen Stadt Sirte versammelten Mitglieder der Afrikanischen Union fühlten sich ebenso wenig verpflichtet, das Mugabe-Regime zu verurteilen. Sie wollten sich, so ihre Ausrede, nicht in innere Angelegenheiten einmischen. Die Kommission, von ihrem Präsidenten, Herrn Barroso, vertreten, ist der Ansicht, wir brauchten Afrika keine Lehren zu erteilen. Der Rat erkennt zwar offensichtlich den Ernst der Lage, unternimmt aber wenig, um wirklich eine Wende zum Besseren zu erreichen. Die Vereinigten Staaten haben zusammen mit dem Vereinigten Königreich und mit Unterstützung Griechenlands und Dänemarks die Krise im UN-Sicherheitsrat erstmals zur Sprache gebracht. Wenn die Vereinten Nationen die ehrgeizigen Ziele, die sie verfolgen, tatsächlich verwirklichen wollen, ist dies eine Situation, in der sie es tun sollten, die Entsendung von Anna Tibaijuka, der Sondergesandten von Kofi Annan, in dieses Land, reicht jedoch nicht aus.

Die Welt war allzu lange passiver Zuschauer, während Diktator Mugabe seinen Geschäften ungestraft nachgehen konnte und dabei immer unverschämter wurde. Auf dem G8-Gipfel im schottischen Gleneagles wurde die Armut ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Von diesem Gipfel erwarten wir deutlich mehr als den symbolischen Appell der G8-Minister vom 23. Juni an Harare zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und zur Achtung der Menschenrechte; ein hervorragender Ausgangspunkt für diese Weltführer wäre der Entschließungsantrag dieses Hohen Hauses, der unmissverständlich und kompromisslos ist.

 
  
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  Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident! Nach den manipulierten Wahlen vom 31. März dachten vielleicht einige, jetzt habe der Diktator fürs Erste genug in Sachen Repression. Das ist aber leider nicht der Fall. Zur weiteren Einschüchterung diente die bereits erwähnte Aktion „Weg mit dem Müll“. Und mit Müll meint dieser zynische Diktator in Wirklichkeit Menschen, die jetzt teilweise schon zum zweiten Mal ihre Wohnung verlieren, nachdem sie die enteigneten Farmen verlassen hatten, auf denen es für sie keine Lebensgrundlage mehr gab.

Mehr als zynisch ist aber auch das Verhalten der Afrikanischen Union, die sich weigert zu intervenieren. Und eine Schlüsselrolle spielt dabei Südafrika. Ich rufe Präsident Mbeki, der heute in Gleneagles ist, zu: Sie sind persönlich und politisch mitverantwortlich dafür, was in Simbabwe geschieht, denn Sie unterlassen seit Jahren das, was Ihnen möglich wäre, um diese menschliche Tragödie zu beenden! Sie verlieren das Recht, das politische Vermächtnis einer Befreiungsbewegung zu verwalten, wenn offensichtlich ein Old Boys Network das Elend von Millionen Menschen zwecks Machterhalts akzeptiert!

Kofi Annan, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, hat dieses Verhalten in einem Interview der Financial Times heute endlich deutlich kritisiert.

Ich fordere den Rat und alle Mitgliedstaaten dazu auf, endlich das Regime effektiv zu isolieren. Sie sind ja als Rat nicht einmal dazu bereit, dieser Clique Einreisevisa zu verweigern. Wer seine Menschen so terrorisiert, der kann sich nicht auf internationale Abkommen berufen, die die Teilnahme an Konferenzen ermöglichen. Nicht einmal zu so einer kleinen diplomatischen Repressalie der Visaverweigerung sind der Rat oder unsere Mitgliedstaaten bereit. Das ist ein weiterer Skandal, aber diesmal der europäischen Politik. Es gibt bestimmte Mitgliedstaaten, die ihre Präsenz jetzt noch ausbauen, weil andere sie verringert haben. Alle, die dies tun, machen uns zum Handlanger dieses Regimes. Beenden wir das und tun wir endlich etwas Effektives! die Menschen in Simbabwe brauchen uns!

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). (PL) Herr Präsident! Simbabwe gehörte einst zu den reichsten Ländern Afrikas. Es exportierte Nahrungsmittel und unterstützte die weniger wohlhabenden Länder in Afrika. Heute ist Simbabwe schwach und arm, und der Diktator, der dieses Land regiert, ist ein großer Mann der kleinen und leider oftmals unlauteren und blutigen Geschäfte.

Den Verfassern des Entschließungsantrags gebührt Anerkennung dafür, dass sie den folgenden wichtigen Gedanken mit aufgenommen haben. Selbst wenn wir die Hilfe für Afrika und damit auch für Simbabwe verstärken, werden wir nicht wirklich etwas bewirken, wenn wir nicht sicher sind, dass diese Hilfe mit vernünftiger Staatsführung, Achtung der Menschenrechte und Solidarität in Afrika einhergeht. Damit meine ich nicht die Solidarität zwischen Diktatoren, sondern die Solidarität zwischen den Gesellschaften zur Förderung der Demokratie.

In unserer heutigen Aussprache geht es um Simbabwe, doch wir sollten auch über Brüssel sprechen. Seit vielen Jahren schon hat das Parlament den Rat immer wieder aufgefordert, in dieser Frage aktiv zu werden, doch der Rat hat sich blind und taub gestellt. Diese Situation erinnert an eine polnische Redewendung, derzufolge ein Bettler zu einem Bild sprach, das ihm jedoch nicht antwortete, wobei der einzige Unterschied darin besteht, dass der schweigende Rat ein hässliches Bild ist. Es ist an der Zeit, ernsthaft über tatsächliche, umfassende Sanktionen sowie über einen Boykott Simbabwes durch die anderen afrikanischen Länder nachzudenken. Gemeinsam mit den USA und den Ländern des Commonwealth sollte die Europäische Union in dieser Frage einen gewissen diplomatischen Druck auf die afrikanischen Länder ausüben.

Der Rat darf seinen Kopf nicht in den Sand stecken und vorgeben, das Problem existiere nicht.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). (FI) Herr Präsident! Wir haben in diesem Plenarsaal bereits viele Male über Simbabwe gesprochen, und alles, was dabei hätte gesagt werden können, ist gesagt worden. Ich möchte jetzt nicht all das wiederholen, was in unserer Entschließung steht; ich möchte nur anmerken, dass Demokratie ein anspruchvoller Prozess ist, der Anstrengungen erfordert. Wir können nicht einmal dort mit Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass sie existiert, wo Menschen geschworen haben, sie zu wahren. Vielleicht brauchen wir sogar eine ganz neue Berufsgruppe, die der „Demokratieingenieure“, um Schwachpunkte in der Struktur einer Gesellschaft zu untersuchen und eine unvoreingenommene Qualitätskontrolle der Demokratie durchzuführen.

Präsident Mugabe, der einstige Unabhängigkeitskämpfer und Volksheld, ist zu einem Diktator und Verbrecher verkommen, der eifersüchtig über die Sicherung seiner eigenen Macht wacht, und das gilt es zu untersuchen. Als wir vor einigen Jahren als Wahlbeobachter in Simbabwe waren, konnten wir uns nur über Mugabe wundern, der noch während der Wahlen erklärte, dass die Regierung, wie auch immer die Wahlen ausgehen würden, im Amt bliebe. Woher kommt eine solche Unverfrorenheit?

Dieses frühere hoffnungsvolle afrikanische Musterland befindet sich heute im Chaos. Die Strukturen seiner Wirtschaft sind zusammengebrochen und das Elend im Land verschärft sich zusehends. Was ist das für ein langsamer Übergang von der Demokratie zur Diktatur? Eines der Schlüsselwörter und eine Bedingung für den Sozialvertrag sind Recht und Gesetz. Als Mugabe die Menschen aufforderte, auf rechtswidrige Art und Weise Land zu besetzen, anstatt selbst eine kontrollierte Bodenreform durchzuführen, hat er Recht und Gesetz im Land aufgegeben und so die Lebensfähigkeit des Kerns der Gesellschaft zerstört. Und es ging noch weiter: Jetzt nutzt Mugabe Hunger und Elend als Waffen gegen sein eigenes Volk, und er nährt damit den Nationalismus und beschuldigt den Kolonialismus, um seine eigenen Verbrechen zu verschleiern. Indem er darüber hinaus die Opposition zerschlägt, zerstört er die Grundlage der demokratischen Gesellschaft.

Damit Demokratie funktionieren kann, müssen sich Machthaber darüber bewusst sein, wie gefährlich sie selbst sein können. Die Möglichkeit, durch Macht korrupt zu werden, ist immanent. Der Philosoph und Theologe Niebuhr fand einen Grund für die Zwiespältigkeit des menschlichen Wesens: Des Menschen Sinn für Gerechtigkeit macht Demokratie möglich, seine Neigung zur Ungerechtigkeit macht sie notwendig. Nur eine wahre Demokratie sorgt dafür, dass Personen, die durch ihre Macht korrupt geworden sind, durch neue Personen ersetzt werden.

Präsident Mugabe, zum Wohle Ihres Volkes, es ist Zeit für Sie zu gehen!

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schließe mich den bisherigen Ausführungen und dem Inhalt der Entschließung weit gehend an. Natürlich ist das Mugabe-Regime ein inakzeptables Regime, das absolut inakzeptable und verabscheuungswürdige Dinge tut. Darüber sind wir uns einig.

Hingegen möchte ich doch einige taktische oder strategische Nuancierungen zu den möglichen Reaktionen gegenüber dem bestehenden Regime und hinsichtlich der Mittel, über die wir verfügen, um die Dinge positiv voranzubringen, vornehmen. Wenn Sie beispielsweise von Sanktionen sprechen, teile ich selbstverständlich Ihren Standpunkt, dass die Sanktionen, die unmittelbar die simbabwischen Behörden betreffen, auch angewandt werden müssen! Ich würde sogar noch hinzufügen: Auf was warten wir denn, um sie anzuwenden? Da bin ich selbstverständlich einverstanden. Aufmerksamkeit verdient jedoch die Tatsache, dass bestimmte Arten von Sanktionen negative Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Im Übrigen bin ich generell nicht so sehr für Sanktionen, sondern würde den politischen Dialog vorziehen. Man hat ja gesehen, dass die Sanktionen, wenn sie die Bevölkerung treffen, sich im Allgemeinen gegen diejenigen wenden, die sie anwenden, und nicht gegen die Behörden, gegen die sie eigentlich gerichtet waren. Soweit meine erste Bemerkung.

Lassen Sie mich nun etwas sagen, obwohl ich weiß, dass ich mich damit der Kritik aussetze. Aber es wäre meinerseits nicht ehrlich, Ihnen nicht zu sagen, welches Gefühl ich bei dieser Debatte habe. Es ist leicht für uns Europäer, Mugabe fast täglich in Pressekommuniqués zu verurteilen und zu attackieren. Sie müssen aber bedenken, dass jedes Mal, wenn Mugabe angegriffen wird, sein symbolhaftes Image als schwarzer Held gegenüber den bösen weißen Kolonialherren gefestigt wird. Jemand hat das vorhin gesagt, ich glaube, es war Herr Meijer: Es ist klar, dass Mugabe diesen teuflischen Mechanismus ausnutzt, um sich politisch und in der Volksmeinung zu rehabilitieren. Das gilt es zu bedenken.

Sie sollten der Vollständigkeit halber noch etwas wissen. Ich räume ebenso wie Sie ein, dass man maximalen Druck ausüben muss, aber dies muss auf subtile Art und Weise geschehen. Man muss auch bedenken, dass die Führer der anderen afrikanischen Länder, die Sie anklagen, weil sie nicht wagen, Stellung zu beziehen oder ein Werturteil zum Verhalten von Mugabe abzugeben, in ihrem eigenen Land immer dann in Schwierigkeiten geraten, wenn Mugabe sein heroisches symbolhaftes Image stärkt. Das sollten Sie wissen und auch bedenken, dass es äußerst schwierig für Herrn Mbeki ist, und ich sage gleich, dass das Komplott der alten Seilschaften...

(Herr Michel unterbricht seine Rede, um auf den Zwischenruf eines Abgeordneten zu antworten.)

...nein, natürlich nicht, es gibt kein Komplott der alten Seilschaften, es tut mir leid, es wäre eine Beleidigung für den südafrikanischen Präsidenten, von einem Komplott der alten Seilschaften zu sprechen!

Was Herr Mbeki und andere afrikanische Führer in der Region fürchten, ist in Wahrheit, dass das Phänomen der Gewalt, sozusagen das Phänomen der „antikolonialistischen Erhebung“ auf die Nachbarländer überschwappt. Ich habe diese Frage mehrfach mit den Vertretern der Afrikanischen Union, mit den verschiedenen Regierungschefs der Nachbarländer erörtert. Ich kann Ihnen sagen, dass sie gern Druck auf Mugabe ausüben würden, dass sie dafür aber die entsprechenden Voraussetzungen brauchen. Hierfür genügt es nicht, dass die Gemeinschaft außerhalb Afrikas die Debatte anheizt, mit Sanktionen droht, mit Nachdruck mehr Sanktionen und mehr Härte fordert. Zunächst einmal, was soll das heißen, wenn mehr Härte gefordert wird? Das möchte ich gern wissen. Soll man Truppen entsenden? Oder was soll man sonst tun? Kommissionspräsident Barroso hat die Haltung von Mugabe anlässlich der jüngsten Ausweisungen auf das Entschiedenste verurteilt. Abgesehen von rachsüchtigen, zuweilen prahlerischen Pressekommuniqués und Drohgebärden, soll mir erst mal jemand erklären, was es heißt, mehr Härte zu zeigen! Die Alternative wäre, eine Debatte über die Pflicht oder das Recht zur Einmischung zu eröffnen. Ich wäre bereit, eine solche Debatte einzuleiten. Ich verschließe mich einer solchen Debatte nicht, aber ich bin mir nicht sicher, wenn man hier Truppen fordern würde, die in Simbabwe Ordnung schaffen sollen – womit erst einmal die Afrikanische Union einverstanden sein müsste –, dass damit nicht Afrika und den regionalen afrikanischen Institutionen großer Schaden zugefügt würde. Noch weniger sicher bin ich mir, dass man hier Kandidaten fände, um den Hauptteil der notwendigen Truppen zu stellen.

Ich möchte einfach nur sagen, dass man versuchen muss, konsequent zu sein, wenn man Standpunkte vertritt. Man kann sich nicht ständig wiederholen. Irgendwann muss man mir und den europäischen Organen auch sagen, was man denn mehr tun soll. Die Verurteilungen nehmen kein Ende. Ich habe vor vier Tagen Präsident Konare in Syrte getroffen, zusammen mit Kommissionspräsident Barroso. Im Mittelpunkt unseres Gespräch stand die Frage: Aber, Herr Präsident, warum verurteilen Sie, die Afrikanische Union, nicht das Verhalten von Mugabe? Und er antwortete: Aber, lieber Freund, jedes Mal, wenn Sie Mugabe attackieren, machen Sie die Sache für uns nur noch schwieriger, denn unsere Bevölkerung sieht in Mugabe keinen Tyrannen, keinen Diktator; die Menschen sind der Auffassung, dass Mugabe im Grunde diesen bösen Kolonialherren die Stirn bietet und dass er den wirklichen Widerstand verkörpert und der Geschichte treu ist. Das höre ich, und ich glaube es.

Vielleicht sollte man daher - obgleich ich weiß, dass dies unmöglich ist - einige Wochen lang kürzer treten und nicht zu viel von alledem sprechen. Ich bin fast überzeugt, dass man dann die Afrikanische Union, die Regionalorganisationen, Präsident Mbeki und andere in die Lage versetzen würde, ihrer Aufgabe der Peer-Review gerecht zu werden. Ich bin fast überzeugt, dass Sie sie veranlassen könnten, das zu tun. Solange wir weiterhin massenhaft Kommuniqués gegen die Haltung von Mugabe produzieren und ostentative Racheschreie ausstoßen, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen das sage, werden wir von der Afrikanischen Union und den afrikanischen Organisationen nicht das Urteil erhalten, das wir erwarten. Dies ist jedoch der einzige Weg, um Einfluss auszuüben, und ich denke, auf diesem Weg kann dies gelingen. Ich glaube nicht, dass wir auf andere Weise erfolgreich sein können. Das sollten Sie wissen.

Ich bin sehr oft in diesen Ländern, und ich bin immer wieder entsetzt, wenn ich diesen Teufelskreis sehe: Je mehr er tyrannisiert, umso mehr wird er von der Europäischen Union oder anderen internationalen Gremien verurteilt und desto populärer wird er. Wenn es diesen Teufelskreis nicht gäbe, würde er sich ganz sicher nicht lange halten. Weil er sich nur dadurch an der Macht hält. Was Herr Meijer gesagt hat, trifft zu: Dies ist ein Mechanismus, der wirkt.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass man sehr vorsichtig sein muss, wenn man die Afrikanische Union und die afrikanischen Führer der Region kritisiert. Wir sind nicht, das weise ich entschieden zurück, die Helfershelfer dieser Regimes. Ich kann Ihnen sagen, dass ich absolut nicht der Helfershelfer dieser Regimes bin. Das kann ich sagen, weil ich mehrfach versucht habe, die Dinge mit Südafrika voranzubringen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt hat Südafrika versucht, Mugabe davon zu überzeugen, seine Regierung in eine Regierung der nationalen Union umzuwandeln, indem er sie für Tsvangirai und seine Partei öffnet. Zu einem bestimmten Zeitpunkt bewegten sich die Dinge in die richtige Richtung. Dann kamen die Sanktionen, die erneut ein äußerst schwieriges Klima geschaffen haben.

Ich verurteile die Haltung von Mugabe auf das Entschiedenste. Ich glaube, man muss gegenüber den simbabwischen Behörden die vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen anwenden. Es gibt keinen Grund, dies nicht zu tun, das versteht sich. Ich teile die wesentlichen Aussagen der Entschließung. Ich versuche einfach nur, Ihnen zu erklären, wo die Grenzen dessen liegen, was wir zweckmäßigerweise tun können, denn das Problem besteht ja darin, zweckmäßig zu handeln.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung. Der Herr Kommissar hat fast zehn Minuten Redezeit gehabt, um Mugabes Regime und die Untätigkeit von Mbeki, der Kommission und des Rates zu rechtfertigen. Das ist ein Skandal. Es gibt ein Verfahrensproblem in diesem Haus. Wie sollen wir eine vernünftige Debatte führen, wenn wir uns auf ein oder zwei Minuten beschränken müssen und dann das Mikrofon abgeschaltet wird, während der Herr Kommissar sich hinstellen und eine so skandalöse Antwort von sich geben kann? Er hat alles abgestritten, was von jedem Abgeordneten dieses Parlaments, quer durch das politische Spektrum, gesagt wurde.

(Beifall)

Wir haben nicht die Macht, Sie haben die Macht, Herr Kommissar. Gemeinsam mit anderen Kollegen habe ich heute mit Mitgliedern der politischen Opposition in vielen afrikanischen Ländern gesprochen. Sie teilen ihre Auffassung nicht, Herr Kommissar.

(Der Präsident unterbricht den Redner.)

Das sind die skandalösesten Äußerungen, die ich von einem Kommissar seit langem gehört habe.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.30 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


29. Kinderhandel in Guatemala
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Kinderhandel in Guatemala.(1)

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser.(ES) Herr Präsident! Als wir vor einigen Monaten Guatemala besuchten, konnten wir erleben, welch eine schwierige Zeit dies für Guatemala und besonders für die Friedensabkommen war. Viele Leute, mit denen wir uns trafen, brachten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, was sie als Ersetzung der noch nicht abgeschlossenen Friedensagenda durch eine entstehende Agenda der Wirtschafts- und Handelsliberalisierung betrachten.

In diesem Kontext werden die nachteiligen Auswirkungen auf viele Bevölkerungsgruppen ganz augenfällig und sind deshalb beunruhigend. Von den Gruppen, die am stärksten von der gegenwärtigen Situation betroffen sind, möchte ich die indigenen Gruppen, die sozialen Bewegungen und die Menschenrechtsaktivisten und, wie es in der Entschließung heißt, über die wir heute diskutieren und abstimmen, die Frauen und Kinder, besonders die ärmsten unter ihnen, hervorheben.

Erstes Beispiel: Nach Angaben des Bereichs Schutz der Menschenrechtsaktivisten in der Nationalen Menschenrechtsbewegung wurden zwischen Januar und Mai 76 Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten registriert, worin Überfälle, Morde und das gewaltsame Eindringen in Führungszentralen eingeschlossen sind.

Während unseres Besuchs berichteten uns einige der misshandelten und bedrohten Gruppen über ihre Erfahrungen. Zudem beklagten sie die Straflosigkeit, von der ihrer Meinung nach die Täter dieser Aktionen profitieren, da seitens der Behörden keine Ermittlungen stattfinden.

Zweites Beispiel: Die Daten über strukturelle und direkte Gewalt gegen guatemaltekische Frauen sind alarmierend, aber die rechtlichen und gesetzlichen Antworten scheinen unzureichend zu sein. Die illegalen Adoptionen und Klagen über erzwungene Schwangerschaften und Entführungen von Kindern sind einfach ein Anzeichen unter anderem für die mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Guatemala, insbesondere im Hinblick auf mittellose Frauen und die indigenen Gemeinschaften.

Aus allen diesen Gründen muss die Kommission dringend aufgefordert werden, in der künftigen Strategie der Europäischen Union in Bezug auf Guatemala für den Zeitraum 2007-2013 folgende Punkte als prioritär einzustufen: den sozialen Zusammenhalt, das Recht auf ausreichende Ernährung, ländliche Entwicklung und Bodenreform sowie Landnutzung.

Darüber hinaus müssen die betroffenen Bevölkerungsgruppen so weit wie möglich in die strategische Planung einbezogen werden. Nur durch die Mitwirkung der verschiedenen Akteure wird es möglich sein zu gewährleisten, dass die Verwirklichung der Strategie die notwendige lokale Unterstützung erhält, damit ihre Zielsetzungen erreicht werden können.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE), Verfasserin.(EN) Herr Präsident! In Guatemala hat sich eine Kultur der Gewalt entwickelt, der von Regierungsseite offenbar nicht beizukommen ist. Es herrscht ein Gefühl der Angst, vor allem bei Familien, die in den Slums leben und unter den höchsten Mordraten zu leiden haben. Frauen- und Kinderhandel ist an der Tagesordnung.

„Kein Schutz, keine Gerechtigkeit“: So lautet ein im vergangenen Monat veröffentlichter Bericht von Amnesty International, wonach zwischen 2001 und 2004 schätzungsweise fast 1 200 Frauen und Mädchen brutal ermordet wurden. Viele wurden zuvor vergewaltigt. Nicht einmal jeder zehnte Mordfall ist untersucht worden. Bei einer neunmonatigen Studie, die im Jahr 2003 begann, fand man heraus, dass 688 Mädchen in verschiedene Städte Guatemalas verschleppt wurden. Diese Mädchen stammten nicht nur aus Guatemala, sondern auch aus anderen lateinamerikanischen Ländern.

Als die Mädchen von kriminellen Organisationen angeheuert wurden, waren die Opfer zwischen 14 und 18 Jahre alt. Dabei wurde ihnen versprochen, dass sie als Kellnerin in Guatemala arbeiten würden, und erst später erfuhren sie, worum es bei ihrer Arbeit wirklich ging. Oft werden sie geschlagen oder mehrere Tage lang ohne Essen eingesperrt, wenn sie nicht gehorchen. Sie laufen nicht weg, weil sie in einem Zustand der Angst leben. Die Regierung muss die Kriminellen, die an diesem Mädchenhandel beteiligt sind, strafrechtlich verfolgen.

Es haben sich auch andere illegale Praktiken entwickelt, darunter die Entführung von Säuglingen, Zahlungen an Frauen, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellen, sowie der Kauf von Säuglingen, deren Mütter sehr arm sind. Guatemala muss spezielle Rechtsvorschriften für Adoptionen erlassen und das Übereinkommen von Den Haag über internationale Adoptionen anwenden. Die Regierung muss in all diesen Punkten Maßnahmen ergreifen. Tut sie dies nicht, haben wir als internationale Gemeinschaft auch das Recht, sie zu verurteilen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), Verfasserin. (PL) Herr Präsident! Die fortdauernden Menschenrechtsverletzungen und der illegale Kinderhandel in Guatemala sind für die internationale Gemeinschaft nicht hinnehmbar. Obwohl der Bürgerkrieg vor sieben Jahren beendet wurde, herrscht in diesem Land noch immer ein Klima der Gewalt und Angst, und immer häufiger sind Kinder und Jugendliche die Opfer.

Das Hauptproblem, auf das die internationale Gemeinschaft reagieren muss, besteht darin, dass die organisierten Verbrecherbanden straffrei ausgehen, weil die guatemaltekischen Behörden es am nötigen Engagement fehlen lassen oder aber ganz einfach nicht in der Lage sind, den Kampf zu gewinnen.

In den letzten zehn Jahren hat sich der illegale Kinderhandel zu einem lukrativeren Geschäft entwickelt als es der Drogenhandel ist. Guatemala ist zum Transitland für den groß angelegten illegalen Handel mit Minderjährigen nach Mexiko, in die Vereinigten Staaten und nach Kanada geworden. Das ist ein überaus schwieriges Problem. In den meisten Fällen werden die betroffenen Kinder für illegale Adoptionen angeboten, und es sei festgestellt, dass Guatemala nach Russland und China das Land mit den meisten internationalen Adoptionen ist. Damit werden soziale Missstände wie Kinderprostitution, Kinderzwangsarbeit und Gewalt gegen Frauen verschärft.

Der illegale Handel mit Kindern und deren Organen nimmt in Guatemala immer größere Ausmaße an, und die Ursache hierfür liegt hauptsächlich in dem Fehlen von Menschenrechtsbestimmungen auf nationaler Ebene sowie in der extremen Armut, von der zwei Drittel der Bevölkerung betroffen sind. Statistiken zufolge muss die Hälfte der Menschen in Guatemala mit weniger als zwei Dollar pro Tag überleben.

Die Armut im Land, das Fehlen einer Familienplanungspolitik und der Zerfall des Bildungssystems – all dies führt dazu, dass ein Drittel der Kinder unter 15 Jahren keinen Zugang zur Bildung hat.

Die Europäische Union, die es als ihre Aufgabe ansieht, die Achtung der grundlegenden Menschenrechte zu fördern und jedwede Form von Gewalt gegen Minderjährige sowie die Ausbeutung von Minderjährigen zu verurteilen, hat die moralische Pflicht, sich in die inneren Angelegenheiten von Staaten einzumischen, die die Rechte ihrer jüngsten und schutzlosesten Bürger verletzen. Deshalb schlage ich vor, in ganz Lateinamerika eine umfassende Kampagne zu starten, die sich an den Programmen von UNICEF zum Schutz der Rechte der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Die Terroranschläge heute in London haben gezeigt, wie zerbrechlich unser Sicherheitsgefühl sogar in Europa ist, wo wir in Frieden leben. Wir müssen deshalb unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärken, um jeder Form von Gewalt, wo auch immer sie in Erscheinung treten sollte, zu begegnen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. (NL) Herr Präsident! In der vorhergehenden Aussprache haben wir die Feststellung getroffen, dass Simbabwe nunmehr zu einer Hölle geworden ist, das Gleiche gilt jedoch für Guatemala, das allerdings schon viel länger von Elend heimgesucht wird. Seit dem Staatsstreich von 1954, bei dem eine Regierung abgesetzt wurde, die Guatemala aus Armut und Rückständigkeit befreien wollte, haben sich die Dinge in Guatemala kaum noch positiv entwickelt und waren ständig Regierungen an der Macht, die sich um die schwächsten Gesellschaftsgruppen oder die Menschenrechte auch nicht im Geringsten kümmerten und die auf eine lange Tradition der Anwendung von Gewalt sowie anderer Formen der Einschüchterung gegenüber jedem, der um eine Verbesserung der Situation bemüht ist, zurückblicken.

Die Rückständigkeit der vergangenen 50 Jahre wird dadurch veranschaulicht, dass in keiner Rechtsvorschrift der Handel mit Kindern als Vergehen eingestuft wird, staatliche Dokumente gefälscht werden, zahlreiche Morde ungestraft bleiben, Menschenrechtsverteidiger in ihren Tätigkeiten erheblich behindert werden, 56 % der Bevölkerung in Armut leben und den indigenen Völkern kaum die Möglichkeit zur Teilnahme an der politischen Entscheidungsfindung geboten wird. Nicht nur in Simbabwe, sondern zumindest in gleichem Maße auch in Guatemala besteht für die Europäische Union aller Anlass, dabei behilflich zu sein, radikale Änderungen herbeizuführen. Der vorliegende Entschließungsantrag findet daher die uneingeschränkte Zustimmung meiner Fraktion.

 
  
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  Fernando Fernández Martín (PPE-DE), Verfasser.(ES) Herr Präsident! Während des jüngsten Besuchs einer Delegation dieses Parlaments in Guatemala wurde unsere Aufmerksamkeit auf ein besonderes Problem gelenkt, und die fünf Abgeordneten aus unterschiedlichen Fraktionen, aus denen sich diese Delegation zusammensetzte, stimmten darin überein, dass die Adoption von Kindern in Guatemala durch ausländische Familien ein sehr ernstes Problem hervorruft, eine flagrante Verletzung der Rechte der Kinder darstellt und letztendlich ein äußerst lukratives Geschäft ist.

Nach offiziellen Zahlen, die wir dort erhielten, waren 3 824 guatemaltekische Kinder im Jahr 2004 von internationalen Adoptionen betroffen, und diese Zahl bedeutet für ein Land mit etwas mehr als zwölf Millionen Einwohnern, dass dort etwas nicht richtig läuft. Die Adoption eines Kindes kostet zwischen 25 000 und 30 000 US-Dollar, und nur 2 oder 3 % davon gehen an die leibliche Mutter, also weniger als 400 Euro.

Das bedeutet, dass die durch dieses Phänomen massiver Zuwendungen eingenommene Gesamtsumme die zweitgrößte unter den Exporten des Landes ist. Die betroffenen Kinder stammen im Allgemeinen von allein stehenden Müttern, viele von ihnen Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren, größtenteils indigener Herkunft und in vielen Fällen Opfer von Drogen und/oder Prostitution.

In den letzten Jahren versuchten viele guatemaltekischen Regierungen, ein Gesetz zur Anwendung des Übereinkommens von Den Haag über Adoptionen zu verabschieden, aber sie sind gescheitert. Der Kongress von Guatemala, auf den zweifellos Druck von außen ausgeübt wurde, war nicht in der Lage, dieses Gesetz zu beschließen.

Jetzt hofft die guatemaltekische Regierung, dass in den kommenden Wochen ein Gesetz angenommen wird, um dieser Situation Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund beabsichtigt meine Fraktion, eine sehr deutliche Botschaft an die guatemaltekischen Behörden zu richten und ihnen mitzuteilen, dass sie unsere volle Unterstützung haben, um zu ermöglichen, dass ihr Kongress endlich ein Gesetz verabschieden kann, das Ordnung in diese wirklich untragbare Situation bringt.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Das Thema der heutigen Aussprache benennt eine große Tragödie unserer Zeit. Über 1,2 Millionen Kinder werden jedes Jahr Opfer des Kinderhandels, und das internationale Adoptionsgeschäft wirft jährlich einen Profit von 20 Millionen US-Dollar ab. Kinder in armen Ländern leben in Not und werden auf die Straße geschickt, sie werden sexuell ausgebeutet oder zur Gewinnung von Organen für Transplantationszwecke ermordet. Die Entwicklungsländer sind für viele Industrieländer zur Lasterhöhle geworden.

Neben dem Drogen- und Waffenhandel bringt der Kinderhandel in Guatemala den meisten Profit. Die daran beteiligten Banden inserieren im Internet, wohl wissend, dass sie straffrei ausgehen, da betrügerische Machenschaften dieser Art in der Gesetzgebung Guatemalas nicht als Verbrechen eingestuft sind.

Die besondere Grausamkeit dieser Kriminellen wird daran deutlich, dass die Mütter gleich nach der Entbindung unter Drogen gesetzt und gezwungen werden, Dokumente zu unterschreiben, die bestätigen, dass sie auf ihr elterliches Sorgerecht verzichten. Trotz der Zunahme dieses Problems bleiben die Regierung von Guatemala und die örtlichen Gebietskörperschaften untätig. Vom Augenblick ihrer Empfängnis an sind die Kinder heute beispielloser Aggression ausgesetzt, anstatt Liebe und Fürsorge zu erfahren. Sie sind der Gefahr ausgesetzt, ermordet, zur Arbeit gezwungen und sexuell ausgebeutet zu werden. Begünstigt werden solche Praktiken durch Politiker, Rechtsanwälte, Beamte und sogar internationale humanitäre Organisationen ohne moralische Gesinnung.

Wie Johannes Paul II. einmal sagte, erkennt man an der Sorge für das Kind zuerst und grundlegend das Verhältnis des Menschen zum Menschen. Wir dürfen uns nicht auf Interventionen und die Annahme von Entschließungen beschränken, so sehr wir sie auch befürworten. Die Rolle der moralisch gesunden Familie muss besonders hervorgehoben werden, erfahren die Kinder doch in einer solchen Familie Liebe und ein Gefühl der Geborgenheit, die unerlässliche Voraussetzungen für ihr Wachstum und ihre Entwicklung sind.

(Beifall)

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommission ist sich der Situation in Guatemala durchaus bewusst, wie sie durch mehrere Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen sowie durch die Delegation des Europäischen Parlaments, die im April in Guatemala weilte, beschrieben wurde. Die Verteidigung der Menschenrechte im Rahmen der Umsetzung der Friedensvereinbarungen von 1996 hat Priorität in unseren Beziehungen zu Guatemala.

Was die Adoption von Kindern betrifft, so unterstützt die Kommission seit 2004 die Demarchen, die die Europäische Union regelmäßig bei den guatemaltekischen Behörden unternimmt. Diese Schritte ermöglichen es uns, unsere Besorgnis angesichts des Defizits bei der Umsetzung der Haager Konvention zum Ausdruck zu bringen. Diesbezüglich gab es ebenfalls zufrieden stellende Kontakte zwischen der Europäischen Union und der UNICEF, insbesondere anlässlich des jüngsten Besuchs des Generalsekretärs der Haager Konferenz, Herrn van Loon, in Guatemala. Dieser Besuch ermöglichte die Schaffung eines günstigeren Klimas für die erforderliche Umsetzung der genannten Konvention. Gleichzeitig unterstützt die Kommission eine Reihe von Kooperationsvorhaben im Zusammenhang mit der Problematik des Kinderhandels in Guatemala und der Bekämpfung der Kinderpornographie im Rahmen der Länderstrategie für den Zeitraum 2007-2013, die derzeit ausgearbeitet wird. Wir wollen diese Anstrengungen durch einen Kooperationsschwerpunkt vervollständigen und intensivieren, der vollständig auf den Schutz und die umfassende Förderung von Kindern und Jugendlichen, vor allem aus Risikofamilien, ausgerichtet ist.

Die Kommission beteiligt sich gleichzeitig an verschiedenen Demarchen der Europäischen Union, vor allem beim Innenminister und dem Generalstaatsanwalt. Diese ermöglichten es uns, unsere Besorgnis hinsichtlich der Menschenrechtssituation, einschließlich der Übergriffe auf Menschenrechtsorganisationen, und der zunehmenden Gewalt gegen Frauen, zum Ausdruck zu bringen. Auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe beläuft sich das indikative Gesamtbudget der Europäischen Union für Guatemala im Bereich der Menschenrechte und der Demokratisierung im Zeitraum 2002-2006 auf 18 Millionen Euro. Diese Hilfe schließt die Unterstützung für das Büro des Generalstaatsanwalts für Menschenrechte in den ländlichen Gebieten und für die Justizorgane ein. Ferner hat die Kommission ein spezifisches Gleichstellungsprogramm aufgelegt, das sich speziell an eingeborene Frauen wendet und mit einem Budget von 6 Millionen Euro ausgestattet ist.

Des Weiteren billigte die Kommission ein Budget in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Unterstützung der Einrichtung des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in Guatemala, die für Juli 2005 vorgesehen ist.

Bei unserer zukünftigen Kooperation bleiben der soziale Zusammenhalt, die ländliche und lokale Entwicklung, einschließlich der Festlegung einer umfassenden Strategie der Nahrungsmittelhilfe, sowie die Förderung der eingeborenen Völker absolute Prioritäten in unseren Beziehungen zu Guatemala.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.30 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


30. Menschenrechte in Äthiopien
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu den Menschenrechten in Äthiopien.(1)

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser.(ES) Ich freue mich, zu Beginn meiner Rede die Freilassung der sechs Menschenrechtsaktivisten begrüßen zu können, die wir gerade in der heute diskutierten Entschließung fordern. Diese Personen gehörten zu den Tausenden, die in der Hauptstadt Äthiopiens, Addis Abeba, während und nach den Demonstrationen, die am 6. Juni begannen und mehrere Tage andauerten, festgenommen worden waren.

36 Menschen wurden bei diesen Unruhen getötet. Obwohl jetzt etwa 4 000 Menschen freigelassen wurden, befinden sich noch etliche Tausend im Gefängnis oder in inoffiziellen Internierungslagern der Polizei. Angesichts dieser Situation muss die Europäische Union Entschlossenheit zeigen und fordern, dass die Untersuchung dieser Vorfälle ohne Behinderung durch eine der Seiten fortgesetzt wird.

Weiterhin scheint klar zu sein, dass die Opposition weder die Absicht noch die Mittel für einen gewaltsamen Aufstand hat, der letztendlich den Wahlsieg, den sie nach ihren Worten errungen hat, gefährden würde. Allerdings können wir dies nicht von der Regierung behaupten, die mehreren Nachzählungen zufolge die Wahlen verloren zu haben scheint.

Deshalb muss die Europäische Union eine klare Botschaft an die Regierung richten und sie ermahnen, alle repressiven und provokativen Handlungen einzustellen, insbesondere gegen Mitglieder der Opposition, Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Journalisten, da dieses feindselige Vorgehen das Land in ein Chaos stürzen kann, das niemandem dient.

Schließlich muss die Europäische Union die Regierung auffordern, ihrer Verantwortung zur Garantie der Sicherheit der Bürger und des neuen Parlaments nachzukommen.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser.(EN) Herr Präsident! Manch einer mag sich wundern, wie wir an einem Tag, an dem die Geißel des Terrorismus wieder unschuldige Zivilisten in einer europäischen Hauptstadt getroffen hat, wie geplant mit unserer parlamentarischen Tagesordnung fortfahren können. Die Antwort lautet natürlich, dass wir – während wir mit unseren Herzen bei den Opfern und ihren Angehörigen sind – niemals zulassen dürfen, dass feige Terrorakte unsere demokratischen Institutionen und Abläufe lähmen. Alles andere würde den feigen Terroristen nämlich genau die kranke Befriedigung und perverse Freude verschaffen, die sie mit solch abscheulichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreichen wollen.

Äthiopien ist leider ein Land, das schon seit langem von Armut und Hungersnot gebeutelt wird. Es ist auch ein Land, das schon seit langem unter Alleinherrschaft und Staatsterrorismus leidet. Nach 14 Jahren an der Macht ist die Menschenrechtsbilanz der Regierungen unter Premierminister Meles Zenawi beschämend. Viele Kritiker seiner Regierung werden routinemäßig schikaniert, eingesperrt oder gefoltert. Nach den jüngsten Parlamentswahlen letzten Monat ist man in der Hauptstadt Addis Abeba mit brutaler Polizeigewalt gegen Demonstrationen der Opposition vorgegangen. Die Demonstranten, meist Studenten, behaupteten nicht zu Unrecht, dass es in großem Maße Wahlbetrug gegeben habe. Die Sicherheitskräfte feuerten wahllos auf die unbewaffneten Demonstranten, wobei mindestens 36 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Schätzungsweise 5 000 Menschen wurden festgenommen und in Militärhaftanstalten gesteckt. Nach den internationalen Reaktionen sind inzwischen viele freigelassen worden, aber eine große Zahl befindet sich immer noch in Haft.

Im Laufe der letzten Jahre hat Äthiopien – und tut es weiterhin – ein beachtliches Maß an Entwicklungshilfe vom Westen bekommen, wovon ein großer Teil aus der EU stammt. Viele sagen – völlig zu Recht –, dass wir uns überlegen sollten, in welcher Form diese Hilfe in die afrikanischen Länder fließt, denn zumindest in einigen Fällen – wie etwa Äthiopien – scheint die Gewährung von Finanzhilfe die Gefahr zu bergen, dass der Aufbau eines undemokratischen Regimes unterstützt wird, dessen Politik die Armut im Land noch weiter verschärft. Ich möchte Sie bitten, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE). (PT) Herr Präsident! Ich spreche heute in diesem Haus leider nicht als Verfasserin, sondern als Abgeordnete und Leiterin der EU-Wahlbeobachtermission in Äthiopien. Durch die Wahlen erhielten die Opposition und die gesamte äthiopische Gesellschaft in nie gekanntem Maße eine Stimme, was Ministerpräsident Meles Zenawi zu verdanken ist. Die Anwesenheit internationaler Beobachter, unter denen unsere Mission in punkto Größe, Engagement und Sachverstand herausragte, gab den Wählern das nötige Vertrauen, so dass sie in großer Zahl zu den Wahlurnen gingen und zu 90 % ihre Stimme abgaben. Die vom Parlament entsandte Delegation wurde am 15. Mai von Wählern, die vor einem Wahllokal Schlange standen, mit anhaltendem Beifall empfangen, und deshalb empfindet die Wahlmission der EU eine enorme Verantwortung. Wir müssen unbedingt die Hoffnung des äthiopischen Volkes auf ein korrektes Wahlergebnis erfüllen, und die Mission wird alles in ihren Kräften Stehende tun, damit es dazu kommt.

Niemand kann den Ausgang der Wahl mit Sicherheit voraussagen, denn bei der Auszählung der Stimmzettel traten ernste Schwierigkeiten auf. Neben der verspäteten Veröffentlichung der Ergebnisse waren auch noch zahlreiche Beschwerden aller Parteien, darunter der Regierungspartei, zu verzeichnen. Die Unruhe unter der Bevölkerung angesichts dieser Verzögerungen und Beschwerden war Ursache der tragischen Ereignisse am 6., 7. und 8. Juni, zu denen sich die Mission sogleich öffentlich äußerte. Wir forderten damals eine unabhängige Untersuchung, und wir tun dies heute noch. Konkret fordern wir die Regierung auf, all jene Personen freizulassen, die unter Bruch der verfassungsmäßigen Garantien und der Menschenrechte festgehalten werden. Wir fordern, dass die gewählten Kandidaten und andere Vertreter der Opposition ebenso wie Menschenrechtsaktivisten die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben zu erfüllen. Wir verlangen Freiheit für die Medien und den Zugang von Vertretern der Opposition zu den Medien. Damals wie heute appellieren wir an die Opposition, Zurückhaltung zu üben und andere davon abzuhalten, einen Aufstand zu organisieren oder dazu aufzurufen, gegen die Verfassung zu verstoßen und interethnische Konflikte zu schüren, die letztendlich nur jenen nutzen, die ein ureigenstes Interesse daran haben, dass das Abstimmergebnis nie bekannt wird, und ihrerseits vor nichts zurückschrecken würden, um den Wahlprozess zu stören, eine Spirale der Gewalt in Gang zu setzen und ein wirtschaftliches und politisches Chaos heraufzubeschwören. Wir rufen beide Seiten – Regierung und Opposition – auf, sich genau an die Vereinbarung vom 10. Juni über die Prüfung von Beschwerden zu halten, die von den wichtigsten Beteiligten, darunter den Mitgliedstaaten, unterstützt wird.

An dieser Stelle möchte ich dem Vertreter der Kommission, der in Addis Abeba eine herausragende Rolle spielte und spielt, Anerkennung zollen. Unsere Mission wurde umgestaltet, um Wünschen beider Seiten nach Beobachtung der Prüfung von Beschwerden nachzukommen, und ich werde mich deshalb nächste Woche wieder nach Addis Abeba begeben.

Herr Präsident, lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen, dass die Lage sehr brisant ist und auf Messers Schneide steht. Die Gefahr eines Bürgerkriegs ist durchaus real. Ich habe gerade in den Nachrichten gehört, dass die führende Oppositionspartei heute Morgen angekündigt hat, dass sie sich aus dem Prozess der Beschwerdeprüfung zurückzieht, weil ihre Vertreter angeblich behindert werden. Daher kann jede Bekundung des Interesses an den Vorgängen in Äthiopien, so konstruktiv oder gut gemeint sie auch sein mag – was natürlich bei der Initiative des Parlaments der Fall ist –, von jenen falsch ausgelegt oder für üble Zwecke missbraucht werden, die es darauf anlegen, den Demokratisierungsprozess in Äthiopien zu Fall zu bringen.

Meine Aufgabe als Leiterin der Wahlbeobachtermission ist noch nicht erledigt. Es handelt sich um eine unabhängige Mission, und die Arbeit ist noch nicht getan. Ich bitte daher das Parlament um Verständnis, dass ich mich verpflichtet sehe, der Abstimmung über diese Entschließung fernzubleiben.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), Verfasser. – (CS) Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dem gemeinsamen Entschließungsantrag zur Lage in Äthiopien meine volle Zustimmung geben zu können. Hier wird nicht versucht, in die Zeit des Priesterkönigs Johannes zurückzugehen, vielmehr macht die Entschließung sehr deutlich, dass wir uns des Ernstes der Lage in einem der ärmsten Länder Afrikas bewusst sind. Äthiopien war Gründungsmitglied der Organisation der afrikanischen Einheit, doch leidet das Land noch immer unter den instabilen Verhältnissen in Somalia sowie den Auseinandersetzungen mit dem mittelalterlichen Regime in Eritrea. Zu seinen Nachbarn zählt der Sudan, der bereits seit Jahrzehnten versucht, die internen Konflikte im Norden und Süden beizulegen sowie die katastrophale Lage in Darfur zu überwinden. Äthiopien erlebte in der Vergangenheit Staatsstreiche und Dürreperioden und wurde durch den Krieg in Uganda in Mitleidenschaft gezogen.

Unter diesen Gegebenheiten gilt es vor allem, das Vertrauen des äthiopischen Volkes in demokratische Verhältnisse zu stärken. Ich gehe in diesem Punkt mit Frau Gomes, der Leiterin der Wahlbeobachtermission, konform und halte es für richtig, dass dieser Punkt in der Entschließung hervorgehoben wird. Das reicht aber noch nicht aus. Wir dürfen die Verletzung oder Umgehung der Rechtsvorschriften eines Landes nicht dulden, zumal wenn das betreffende Land eine hohe Wahlbeteiligung verzeichnet, was auf ein starkes Interesse der Bevölkerung schließen lässt. Damit allen Beschwerden gründlich nachgegangen werden kann, müssen wir die notwendige Unterstützung gewähren. Allerdings müssen wir mehr tun als bisher. Ein Land wie Äthiopien, das sich um die Verbesserung der Lage in Landwirtschaft und Industrie bemüht, benötigt unsere Hilfe. Eine Reihe von Ländern hat in der Vergangenheit bereits Hilfe geleistet, und die entsprechenden Programme sollten einen kräftigen Schub erhalten. Bei der Hilfe für Äthiopien muss die Lösung grundlegender Probleme im Vordergrund stehen, nicht der Nutzen für die Regierung. Ebenso wichtig ist es, Fachkräfte in das Land zu senden, die den Bauern Kenntnisse vermitteln und gegebenenfalls bei der Ermittlung und Sicherung von Wasserquellen behilflich sind, und Ausbildungsplätze an Oberschulen und Universitäten in der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen. Ein altes Sprichwort besagt: „Schenke einem Hungernden einen Fisch, und er hat einen Tag lang genug zu essen. Bringe ihm das Fischen bei, und er hat ein Leben lang genug zu essen.“ Diese Erkenntnis sollte uns als Handlungsmaxime dienen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. Herr Präsident! Diese Woche steht in besonderer Weise im Zeichen Afrikas, eines Kontinents, den wir allzu lange vernachlässigt haben, auch zum Teil hier im Europäischen Parlament. Es hat begonnen mit den Popkonzerten am Wochenende, es hat sich fortgesetzt am Mittwoch mit dem Gipfel in Schottland und mit unserer großen Aussprache hier im Haus. Und heute setzt es sich fort mit der Dominanz des Themas Afrika bei unserer Dringlichkeitsdebatte hier am Donnerstagnachmittag.

Schon das Thema Simbabwe hat hier deutlich gemacht, dass dies ein Thema ist, das eine Menge politischen Konfliktstoffs bereithält. Es zeigte sich, dass es notwendig ist, über die rein humanitären Ansätze hinaus eine stringente, fundierte Afrikapolitik zu entwickeln. Hier, muss ich sagen, war ich schockiert über das, was ich vom Kommissar gehört habe. Ich möchte das einmal als bayrischer Abgeordneter sagen: Wenn ich bedenke, dass der Kommissar in seiner früheren Eigenschaft als belgischer Außenminister einer der Hauptscharfmacher war, als es darum ging, gegen die europäische Musterdemokratie Österreich Sanktionen zu verhängen, und wenn ich dann höre, dass er heute der Meinung ist, dass Sanktionen gegen einen der schändlichsten Diktatoren der Welt, nämlich Herrn Mugabe in Simbabwe, kontraproduktiv und falsch wären, dann muss ich sagen: Genau dieses Messen mit zweierlei Maß ist es, was wir absolut nicht akzeptieren können.

Wir müssen ganz klar sagen: Wir werden als Europa nur glaubwürdig sein, wenn wir in Afrika nicht nur herumgehen und wie mit der Gießkanne Geld verteilen, sondern eine politische Strategie und eine ganz klare Menschenrechtskonzeption entwickeln.

Natürlich können wir nicht einfach – da stimme ich uneingeschränkt zu– als die Lehrmeister der Welt herumgehen und uns aufspielen. Wir haben genug auch bei uns selbst in Ordnung zu bringen. Aber, Herr Kommissar, ich glaube schon, dass es dringend notwendig ist, gegen die Diktatoren in Afrika Sanktionen zu verhängen und Druck auszuüben.

Gerade Herr Mbeki in Südafrika, der sich als Musterdemokrat und Friedensstifter auf dem ganzen Kontinent aufspielt, ist doch im Grunde ein verkappter Mugabe, sonst hätte er sich längst gegen diese Fehlentwicklungen in Simbabwe gewandt. Und wenn Sie hören, was die Kirchenvertreter in Südafrika zu diesem Thema sagen, so ist das deutlich genug, und wir sollten das aufgreifen.

Genau in diesen Zusammenhang gehört auch Äthiopien. In Äthiopien gilt es, den Grundsatz zu vertreten „Wehret den Anfängen!“. Äthiopien ist auf dem Weg in eine neue Katastrophe. Dieses Land hat genügend Katastrophen erlebt: entsetzliche Hungersnöte, Kriege, Bürgerkriege, eine kommunistische Diktatur unter sowjetischem Vorzeichen, danach wieder Bürgerkrieg und Sezessionskrieg, Nachbarschaftskrieg usw. Und jetzt sehen wir, es entwickelt sich schon wieder eine Diktatur. Dabei hat dieses Land ein Riesenpotenzial. Es ist einer der ältesten unabhängigen Staaten der Erde. Ein altes, mehrheitlich christlich geprägtes Kulturvolk, das bis auf wenige Jahre niemals unter Kolonialherrschaft zu leiden hatte, das gegen Faschismus und gegen europäischen Militarismus gekämpft hat, das irgendwann einmal der Stolz Afrikas war als Symbol einer unabhängigen und eigenständigen Entwicklung. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Land in Clans zerfällt wie das benachbarte Somalia, in die Vielzahl seiner Völkerschaften und Parteiungen, wobei die meisten Parteien ja auch einen ethnischen Hintergrund haben.

Deshalb kommt es darauf an, dass wir gerade in diesem Land massiv Demokratie und Menschenrechte stärken. Ich bin nicht oft einer Meinung mit dem Kollegen Kohlíček, aber heute muss ich ihn ausdrücklich unterstützen. Wir müssen dezentrale Projekte unterstützen im Bereich der Landwirtschaft, im Bereich der Bewässerung, damit nicht nur die Zentrale und die Bürokratie gefüttert wird, sondern damit von unten her ein neues Gemeinwesen am strategisch wichtigen Horn von Afrika entstehen kann.

 
  
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  Alyn Smith, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Ich kann in dieser Debatte über Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Äthiopien nicht kommentarlos über die schrecklichen Ereignisse in London hinweggehen. Ich vertrete nicht London – oder England –, aber ich möchte betonen, dass wir Schotten fest hinter unserem engsten Nachbarn, unseren Freunden, unseren Kollegen, ja unseren Familien in London und anderswo stehen. Um Fragen und Hintergründe soll es morgen gehen. Heute geht es um Anstand und Menschlichkeit.

In unserer vernetzten Welt ist ein Angriff auf die Rechte von Unschuldigen, ob in London, in Äthiopien oder wo auch immer, zugleich ein Angriff auf die Rechte von uns allen. Und angesichts der heutigen Ereignisse ist es umso wichtiger, dass diejenigen unter uns, die auf der Seite der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit stehen, mit einer klaren, lauten und eindringlichen Stimme in der Welt auftreten. Selbst wenn wir uns in nichts anderem einigen, so doch darin, dass illegale Gewalt gegen Unschuldige niemals eine Lösung ist und niemals sein darf.

Was die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien betrifft, so schließe ich mich den Bemerkungen meines Fraktionskollegen Romeva i Rueda vorbehaltlos an und möchte noch hinzufügen, dass die Pressefreiheit in dieser Aussprache nicht vergessen werden sollte. Pressefreiheit spielt für eine freie Gesellschaft und eine freie Welt eine entscheidende Rolle. Auch diese Freiheiten werden in Äthiopien vielfach verletzt. Ich möchte die Verurteilung des Parlaments noch um diesen Punkt ergänzen.

Über den Gegenstand des vorliegenden Entschließungsantrags gibt es im Parlament keine großen Diskussionen, doch angesichts der Ereignisse außerhalb dieses Hauses ist es umso wichtiger, dass wir diese Rechte schützen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). (PL) Herr Präsident! Ich beneide Äthiopien. Ja, Sie haben richtig gehört – ich beneide Äthiopien, aber nicht um seine Regierung, denn dafür gibt es kaum einen Grund. Ich beneide die Menschen in Äthiopien um ihre Überzeugung, dass so viel von ihnen abhängt. Meines Erachtens gibt es in Europa kein einziges Land, das mit einer Wahlbeteiligung von fast 90 % aufwarten kann, wie sie bei den Wahlen in Äthiopien am 15. Mai dieses Jahres erreicht wurde. Eine so hohe Wahlbeteiligung verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung, und ein Land, das so etwas erreicht, verdient Demokratie. Problematisch ist nur, dass die Demokratie in Äthiopien einen so hohen Preis gefordert hat. Es gab 36 Tote, und mehrere Tausend Menschen wurden verhaftet, von denen glücklicherweise 4 000 vor kurzem wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

Für die Menschen in meinem Heimatland Polen besitzt das Wort Solidarität eine große Bedeutung, und das gilt ebenso für die Europäische Union. Diese Solidarität muss auch auf Äthiopien ausgeweitet werden, und wir dürfen das Land nicht dem Vergessen anheim geben, auch wenn es weit von Straßburg entfernt ist. Wir dürfen Afrika nicht vergessen, und wir sollten nicht nur einmal im Jahr – oder wenn Bob Geldof Konzerte veranstaltet – an Afrika denken.

Der Entschließungsantrag besitzt die volle Unterstützung der fraktionslosen Abgeordneten, ist er doch nichts weniger als die Übertragung von Ernst Hemingways weisem Spruch „Frage nicht, wem die Stunde schlägt, sie schlägt Dir“ in die Sprache der Politik.

 
  
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  Louis Michel, Kommissionsmitglied. (FR) Äthiopien ist ein typischer Fall, in dem die Europäische Union den Ausschlag geben kann und in dem sie sich bemüht, dies zu tun. Wie Sie alle, habe auch ich den Ablauf des Wahlprozesses in Äthiopien aufmerksam verfolgt. Ich habe ihn bereits vor den Wahlen verfolgt und muss sagen, dass der Wahlkampf ein Muster an Demokratie war, denn allen Seiten war der Medienzugang gesichert. Erst mit Beginn der Wahlen trat ein echtes Problem auf. Ich war natürlich Zeuge der schweren Zwischenfälle am 7. und 8. Juni. Ich habe persönlich interveniert. Javier Solana hat interveniert. Wie Sie wissen, hatte ich quasi alle zwei Tage Kontakt zu Premierminister Meles, um ihm die Besorgnisse der Union hinsichtlich des Ablaufs der Wahlen und speziell der Menschenrechtsverletzungen, zu denen es während dieser Zwischenfälle kam, mitzuteilen.

Selbstverständlich zeigten die Botschaften die die Europäische Union und andere an die Behörden geschickt haben und weiterhin schicken, Wirkung, wie dies der Beschluss der Regierung beweist, etwa 3 800 Personen, die nach den Demonstrationen ohne Anklage inhaftiert wurden, freizulassen. Wir hatten zahlreiche telefonische Kontakte, und jedes Mal ist Herr Meles unserer Forderung nachgekommen. Vor drei Tagen hatte ich zusammen mit Kommissionspräsident Barroso in Libyen ein Gespräch mit ihm. Es sollen noch 600 bis 700 Personen inhaftiert sein, viele davon ohne Verbindung zur Außenwelt. Premierminister Meles hat mir zugesagt, er werde versuchen, die Regelung dieser Fragen zu beschleunigen, und die meisten Häftlinge würden wahrscheinlich freigelassen, wenn sie grundlos festgehalten wurden. Die äthiopischen Behörden müssen ihre Gesetze einhalten, aber auch die internationalen Menschenrechtsnormen. Wir haben gefordert, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz diejenigen besuchen kann, die noch immer inhaftiert sind.

Was die Ereignisse vom 7. und 8. Juni betrifft, so wäre es wünschenswert, dass die Regierung eine unabhängige Untersuchung zulässt, damit die Fakten und die belastenden Tatsachen genau ermittelt werden können. Premierminister Meles hat mir gesagt, er könne dieser Aufforderung nachkommen und werde sich dafür einsetzen.

Was den Wahlprozess betrifft, so begrüße ich die nach dem ernsthaften Risiko von Fehlentwicklungen erzielten Fortschritte, und ich freue mich auch, dass mit der Bearbeitung der Wahlbeschwerden begonnen werden konnte. Ich habe alle politischen Parteien – ich bin mit allen zusammengetroffen, einschließlich der Oppositionsparteien – und ihre Führer aufgefordert, sich höchster Zurückhaltung zu befleißigen, um der nationalen Wahlbehörde zu ermöglichen, ihre Arbeit unabhängig zu Ende zu führen.

Die Europäische Union hat auch erreicht – das war eine Forderung der Oppositionsparteien –, dass Vertreter aller Parteien, einschließlich der Oppositionsparteien, einen Sitz im Beschwerdeausschuss erhalten. Auch hier ist man unserer Bitte nachgekommen. Wir waren auch die einzige treibende Kraft bei der Aushandlung eines Verhaltenskodexes für die Medien. Die Annahme dieses Kodexes durch alle Parteien steht unmittelbar bevor, und es ist mehr als wahrscheinlich, dass er rasch angenommen wird. Die Kommission und die Union haben den dringenden Wunsch, Äthiopien dabei behilflich zu sein, den Wahlprozess abzuschließen, nicht nur um der Stabilität des Landes willen, sondern auch weil eine echte Demokratisierung des Landes ein großartiges Signal darstellen würde. Die Kommission ist führend bei den Initiativen und spielt eine von allen äthiopischen Parteien geschätzte konstruktive Rolle sowohl über die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union als auch durch den politischen Dialog, den der Vertreter der Kommission vor Ort führt. Wir werden den Prozess weiterhin unterstützen.

Im Übrigen möchte ich der Abgeordneten Ana Gomes herzlich und öffentlich für ihre bemerkenswerte Arbeit als Leiterin der europäischen Wahlbeobachtungsmission und die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die sie zwischen uns möglich gemacht hat, danken. Wir standen im Kontakt miteinander, und ich kann ermessen, in welchem Maße sie zur Annäherung der Positionen beigetragen hat. Über ihre eigentliche Rolle als Leiterin der Beobachtungsmission hinaus hat sie die Arbeit wirklich in bemerkenswerter Weise erleichtert. Dies zu sagen, war mir wichtig.

(Beifall)

Ich bin überzeugt, dass die Europäische Union sich weiterhin in einem konstruktiven, aber entschlossenen und anspruchsvollen Dialog engagieren wird, um auch künftig den derzeitigen Prozess in Äthiopien positiv zu beeinflussen. Dieser Prozess ist natürlich anfällig. In allen Lagern warten Extremisten nur auf ein Scheitern oder eine Gelegenheit, Öl ins Feuer zu gießen. Nach meinem Dafürhalten sollte diese kollektive Verantwortung des Parlaments, der Kommission und des Rates dieses Szenario des schlimmsten Falles verhindern, um das Festhalten jedes Lagers an dem legalen Rahmen und dem derzeitigen Wahl- und politischen Prozess zu gewährleisten.

Lassen Sie mich jedoch noch einen Punkt anfügen. Ohne Partei ergreifen zu wollen, möchte ich doch sagen, dass der Einfluss der Europäischen Union in gewissem Maße durch die offene Haltung von Premierminister Meles und vor allem durch sein großes Vertrauen in die Europäische Union erleichtert wird. Er sieht in der Europäischen Union eine Institution und eine Realität, an die er glaubt und die er achtet, und aus diesem Grund reagiert er ziemlich rasch auf unsere Aufforderungen, unsere Bitten und sogar unsere Forderungen. Ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir den Prozess weiterhin begleiten können, eine friedensstiftende Rolle spielen müssen, so dass die Demokratie in Äthiopien relativ leicht wieder zu ihrem Recht kommen kann.

Premierminister Meles hat uns zugesagt, er werde das Wählervotum annehmen, sobald das Ergebnis durch die Institution, die die exakten Ergebnisse mitteilen muss, verkündet wird. Wenn beispielsweise in bestimmten Wahlkreisen Neuwahlen erforderlich sein sollten usw., werde er dies akzeptieren. Man wird sehen, was daraus wird. Jedenfalls hat er immer, wenn er etwas versprochen hat, seine Zusage eingehalten. Dies hielt ich für wichtig, Ihnen zu sagen.

Das Bild, das ich hier zeichne, ist nicht so düster wie das, das einige Redner hier entworfen haben. Natürlich ist die Lage unsicher. Natürlich ist sie risikoreich. Natürlich ist sie gefährlich. Wer würde etwas anderes annehmen? Doch seit ich Kommissar bin, wird mir zum ersten Mal klar, wenn die einzelnen Institutionen – Parlament, Hohe Vertreter, Kommission, Delegationen vor Ort – unter Nutzung aller Instrumente, über die die Europäische Union verfügt, auch unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, dann können sie wirksam handeln. Das ist bei Äthiopien ganz gewiss der Fall. Ich habe das Gefühl, dass wir wirklich sehr nützlich gewesen sind, aber ich möchte nochmals Frau Gomes aus tiefstem Herzen danken, denn sie hat uns sehr geholfen.

 
  
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  Der Präsident . Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


31. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

32. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Wir kommen nun zur Abstimmung.

(Ergebnisse und weitere Informationen zur Abstimmung: siehe Protokoll)

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Der Bericht Saïfi stand nicht heute Mittag zur Abstimmung, sondern heute Abend. Er wurde allerdings heute Mittag abgesetzt, und zwar nachdem die Abstimmungsstunde schon zu Ende war und viele schon den Saal verlassen hatten. Ich habe noch einmal in der Geschäftsordnung nachgelesen. In Artikel 170 Absatz 4 steht ganz klar, dass vor einer Abstimmung ihre Verschiebung beantragt werden kann. Herr Schulz könnte also jetzt erst beantragen, den Bericht Saïfi zu verschieben. Warum er das nicht kann, ist offensichtlich. Er ist offenbar gar nicht hier. Ich bin der Meinung, dass wir in Zukunft nicht mehr akzeptieren können, dass die Geschäftsordnung in solcher Weise angewandt wird. Die Abstimmung darüber hätte jetzt erfolgen können, aber diese Abstimmung wurde für heute Abend deshalb nicht angesetzt, weil eine ganz klare Mehrheit für die Abstimmung über den Bericht Saïfi gewesen wäre, denn die Anwesenden sind die, die bis zum Schluss arbeiten. Heute Mittag hat eine Mehrheit derer gehandelt, die zu faul sind, um die Sitzung bis zum Ende durchzuhalten.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). Herr Präsident! Ich möchte eine Richtigstellung vornehmen. Dem Kollegen Posselt ist entgangen, dass der Antrag nicht vom Kollegen Schulz gestellt worden ist, sondern von einem anderen Kollegen. Im Übrigen hat eine Mehrheit, die viel größer ist als die Zahl der jetzt Anwesenden, so abgestimmt, wie abgestimmt worden ist. Es war daher eine demokratische Abstimmung.

 
  
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  Paul Marie Coûteaux (IND/DEM). (FR) Herr Präsident! Ich muss zur Unterstützung des Beitrags meines geschätzten Kollegen Posselt sagen, dass wir in gewissem Sinne sehr überrascht darüber sind, wie mit dem Bericht Saïfi verfahren worden ist. Wir sollten die Konsequenzen ermessen, denn es handelt sich um ein Signal, das sich im Grunde an alle diejenigen richtet, die Wert auf den Sitz in Straßburg legen. Jedermann weiß, dass dieser Sitz gefährdet ist. Kommen wir nun zur Abstimmung von heute Vormittag zurück: Unabhängig von der im Bericht von Frau Saïfi aufgeworfenen Frage zu einem wichtigen Thema, dem Textilsektor, die meiner Meinung nach nicht um zwei Monate verschoben werden sollte, da dies eine dringliche Angelegenheit ist, gibt es außerdem das Signal, das wir ausgesandt haben, indem wir hinnehmen, dass es donnerstags nach 12.30 Uhr unmöglich ist, noch irgendetwas Wichtiges im Plenarsaal des Parlaments am Sitz in Straßburg, den ich als den Hauptsitz des Europäischen Parlaments ansehe, zu tun. Da unsere Arbeit Dienstagvormittag beginnt, um es klar und offen zu sagen, würde dies, wenn sie Donnerstagvormittag endete, bedeuten, dass das Straßburger Parlament in Straßburg grob gesprochen nur an zwei Tagen im Monat tagt. Das ist eine Konsequenz, deren Bedeutung sich alle Kollegen klar machen sollten, und deshalb protestiere ich nachdrücklich gegen diese Verfahrensweise.

 

33. Simbabwe
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich denke, hier sind sich alle Fraktionen einig. In Ziffer 17 des Entschließungsantrags würden wir die Formulierung „Regierung der nationalen Einheit“ gerne streichen und durch „Übergangsregierung“ ersetzen.

Außerdem schlage ich vor, in Ziffer 18 die Regierungen der G8 aufzunehmen.

 
  
  

(Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag gibt.)

 

34. Kinderhandel in Guatemala

35. Menschenrechte in Äthiopien

36. Landwirtschaft in den EU-Regionen in äußerster Randlage
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), Berichterstatter. (PT) Ich möchte nur klarstellen, dass ich Probleme mit dem Einführen der Karte in die Wahlmaschine hatte und leider nicht über meinen Bericht abstimmen konnte. Ich möchte aber zu Protokoll geben, dass ich ihn natürlich befürwortete.

 
  
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  Der Präsident. Die Abstimmung ist geschlossen.

 

37. Stimmerklärungen
  

– Bericht: Freitas (A6-0195/2005)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), ), schriftlich. (PT) Die Besonderheiten der Landwirtschaft und der Marktversorgung in den Regionen in äußerster Randlage sind offenkundig und werden zu Recht von der EU anerkannt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der jüngsten Erfahrungen meine ich, dass der Kerngedanke des Vorschlags, der im Wesentlichen auf eine Flexibilisierung des Prozesses hinausläuft, dem starken Interesse Portugals an dieser Frage entgegenkommt. Unsere Regionen in äußerster Randlage – die Azoren und Madeira – verdienen aufgrund ihrer besonderen Situation, nicht zuletzt im Agrarbereich, besondere Aufmerksamkeit.

 

38. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll

39. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

40. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll

41. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

42. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

43. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 18.00 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE
ANFRAGEN AN DEN RAT
Anfrage Nr. 23 von Edite Estrela (H-0504/05)
 Betrifft: Krebserregende Stoffe
 

Blei, ein krebserregendes chemisches Element, wurde in Lippenstiften entdeckt, die von den bekanntesten Marken der Kosmetikindustrie vertrieben werden.

Gedenkt der Rat zu untersuchen, ob dieser vorschriftswidrige Zustand andauert, und, wenn ja, welche Maßnahmen wird er ergreifen, um die Rechte und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen?

 
  
 

Der Rat kennt den von der Frau Abgeordneten genannten Sachverhalt nicht. Allerdings möchte der Rat darauf hinweisen, dass die Zusammensetzung von Kosmetika mit der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel in Einklang stehen muss. Wie der Frau Abgeordneten sicher bekannt ist, besteht die Aufgabe der Kommission darin, die richtige Anwendung dieser Rechtsvorschrift zu gewährleisten, und es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Einhaltung der geltenden Regelungen zu überwachen sowie Zuwiderhandlungen nach innerstaatlichem Recht zu ahnden. Daher empfiehlt der Rat der Frau Abgeordneten, diese Anfrage an die Kommission zu richten.

 

Anfrage Nr. 24 von Brian Crowley (H-0506/05)
 Betrifft: Massenvertreibungen in Simbabwe
 

Dem amtierenden Ratsvorsitzenden ist sicherlich bekannt, dass es unlängst in Simbabwe zu Massenvertreibungen kam, wodurch nach Angaben der Vereinten Nationen über 200 000 Menschen obdachlos wurden.

Außerdem ist mehrfach davon berichtet worden, dass mindesten 30 000 Zivilisten im Zuge der sogenannten „Operation Murambatsvina [den Müll loswerden]” von den simbabwischen Behörden verhaftet wurden.

Kann der amtierende Ratsvorsitzende dem Parlament zusichern, dass der Rat ein augenblickliches Ende dieser Handlungen fordert, die im Widerspruch zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen stehen, und die simbabwischen Behörden auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hinweisen, den Simbabwe 1991 ratifiziert hat?

 
  
 

Die EU hat die von der Regierung Simbabwes im Rahmen der „Operation Clean Sweep and Restore Order“ durchgeführten Säuberungsaktionen verurteilt. In einer vom Ratsvorsitz im Namen der EU am 7. Juni 2005 verabschiedeten Erklärung appellierte die EU ferner an die Regierung Simbabwes, diese Aktion sofort zu beenden und forderte sie dringend auf, die Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze zu achten.

 

Anfrage Nr. 25 von Eoin Ryan (H-0508/05)
 Betrifft: Vogelgrippe - eine "gesundheitliche Zeitbombe"
 

Im April 2005 erklärte die Kommission vor dem Europäischen Parlament: „Es entspricht den Tatsachen, dass die Grippeepidemie eine Bedrohung darstellt, und Wissenschaftler gehen davon aus, dass es sich hierbei nicht länger um eine Frage des ‚ob‘, sondern vielmehr eine Frage des ‚wann‘ handelt. ... Wir haben auf Gemeinschaftsebene einen entsprechenden Plan, benötigen aber gleichfalls Pläne auf der Ebene der Mitgliedsstaaten.“

Kann der Rat mitteilen, ob das Thema im Rat erörtert wurde und, falls dies der Fall ist, welche Ergebnisse dabei erzielt wurden? Kann der Rat, falls er diese Frage nicht erörtert hat, mitteilen, ob er bereit ist, das Vorgehen gegen diese potentielle weltweite Bedrohung für die Gesundheit als dringlichen Punkt auf eine der nächsten Tagesordnungen des Rates zu setzen?

 
  
 

Der Rat dankt dem Herrn Abgeordneten dafür, dass er diese wichtige Frage angesprochen hat.

Am 29. April 2005 legte die Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest vor.

Damit sollen die in der Richtlinie 92/40/EWG des Rates festgelegten Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die besten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gegen die Geflügelpest anwenden, um die Gefahr eines größeren Ausbruchs der Krankheit zu verringern, und um eine engere Zusammenarbeit zwischen den Veterinär- und Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten zu befördern.

Der Rat hat mit der Arbeit an diesem Text bereits begonnen. Unter dem britischen Ratsvorsitz werden die Untersuchungen des Rates weitergeführt. Sobald die Stellungnahme des EP vorliegt, wird sich der britische Ratsvorsitz bemühen, eine Einigung zu diesem Vorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahme des EP zu erzielen.

Außerdem wurden vom Rat mehrere politische Schlussfolgerungen angenommen, die mit der Frage des Herrn Abgeordneten in Zusammenhang stehen.

So enthalten die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2004 zur Bereitschaftsplanung der Gemeinschaft für eine Influenzapandemie einige wesentliche Komponenten der Gemeinschaftsstrategie zum Umgang mit einer solchen Pandemie.

Unter anderem fordert der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die technische Unterstützung auf operationeller und strategischer Ebene zu erleichtern, auf eine Koordinierung der einzelstaatlichen Pläne und eine gemeinsame Bewertung hinzuwirken und auch weiterhin mit den einschlägigen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation, zusammenzuarbeiten, um eine wirkungsvolle Koordinierung der Tätigkeiten im Bereich der Bereitschafts- und Reaktionsplanung für Pandemien sicherzustellen.

Am 6. Dezember 2004 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu einer europäischen Reaktion auf neue Zoonosen an.

Der Rat stellte fest, dass ein Europäischer Aktionsplan für Zoonosevorsorge und –kontrolle erarbeit werden sollte, um eine sektorenübergreifende Gemeinschaftsstrategie für die von Zoonosen ausgehenden Gefahren umzusetzen. Ein solcher Plan, den die Kommission vorschlagen will, sollte aufeinander abgestimmte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und flankierende Instrumente umfassen.

Ferner forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf:

gegebenenfalls die rechtlichen und finanziellen Hindernisse, die einer adäquaten Reaktion of Zoonose im Wege stehen, einer Prüfung zu unterziehen und einen Ansatz dergestalt zu entwickeln, dass bei der täglichen Arbeit Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation – einschließlich sektorenübergreifender Zusammenarbeit und Labornetzen – in integrierter Form gewährleistet sind;

die Forschung im Bereich der Prävention und Kontrolle von Zoonosen zu koordinieren.

Schließlich ersuchte der Rat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten auf der Grundlage des Jahresberichts der Gemeinschaft über Zoonosen eine detaillierte Analyse der Risikofaktoren vorzulegen, und forderte die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen auszubauen.

 

Anfrage Nr. 26 von Liam Aylward (H-0510/05)
 Betrifft: Internationaler Strafgerichtshof und mutmaßliche Kriegsverbrechen im Sudan
 

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in dem nunmehr seit zwei Jahren andauernden Konflikt in Darfur rund 180 000 Menschen ums Leben gekommen und mehr als zwei Millionen Menschen gezwungen worden, ihre Häuser in der Region zu verlassen.

Erstmals in seiner Geschichte hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach einer entsprechenden Abstimmung den Internationalen Strafgerichtshof mit der Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der westsudanesischen Region Darfur befasst.

Dem Internationalen Strafgerichtshof wurden die Namen von 51 Verdächtigen übermittelt. Die sudanesischen Behörden haben angekündigt, dass sie nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten werden.

Kann der Rat zusichern, dass er seine Autorität einsetzen wird, um der sudanesischen Regierung klar zu machen, dass eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in ihrem eigenen Interesse liegt?

 
  
 

In der Zeit vor dem Beschluss des UN-Sicherheitsrates erklärte der Rat wiederholt, dass er eine Verweisung der Darfur-Frage an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) unterstützt.

Ferner begrüßte der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. Mai die Resolution 1593 des Sicherheitsrates und ersuchte alle Parteien im Sudan dringend, umfassend mit dem ICC zusammenzuarbeiten. Außerdem erklärte der Rat, dass er die weiteren Entwicklungen genau verfolgen werde.

Von EU-Vertretern wurde bei Kontakten mit der sudanesischen Regierung immer wieder die Notwendigkeit unterstrichen, mit dem ICC zusammenzuarbeiten.

 

Anfrage Nr. 27 von Seán Ó Neachtain (H-0512/05)
 Betrifft: Einschüchterungen im Sudan
 

In einem ihrer jüngsten Berichte belegt die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen Fälle von Tötungen, Vergewaltigungen und Brandstiftungen, die in der sudanesischen Region Darfur vorgekommen sind. Ärzte ohne Grenzen schreibt, dass mehr als 80% der Opfer berichtet hätten, dass ihre Peiniger Soldaten oder Angehörige der regierungsnahen Janjaweed-Milizen gewesen seien.

Dem Rat ist sicherlich bekannt, dass die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, die den Mut aufgebracht haben, offen Kritik zu üben, von den sudanesischen Behörden als Vergeltungs- und Einschüchterungsmaßnahmen wegen schwerer Straftaten angeklagt wurden.

Kann der amtierende Ratsvorsitzende ggf. mitteilen, welche Maßnahmen der Rat in Anbetracht dieser völlig inakzeptablen Vorgehensweise der sudanesischen Behörden eingeleitet hat?

 
  
 

Der Rat hat die Umstände der Inhaftierung der beiten Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen (MSF) aufmerksam verfolgt. Nach der Inhaftierung unternahm die EU-Troika in Khartoum eine Démarche bei der sudanesischen Regierung, um die große Besorgnis der EU darüber zum Ausdruck zu bringen, und forderte, dass die MSF-Mitarbeiter sofort freigelassen werden und die Anklage gegen sie fallen gelassen wird.

Die EU-Troika hat diese Angelegenheit auch weiterhin bei der sudanesischen Regierung zur Sprache gebracht und den Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs bei seinen diesbezüglichen Bemühungen unterstützt.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Rat die Freilassung der beiden MSF-Mitarbeiter und die Entscheidung der sudanesischen Regierung, das gegen sie eingeleitete Verfahren förmlich einzustellen.

 

Anfrage Nr. 28 von Diamanto Manolakou (H-0516/05)
 Betrifft: Illegale Festnahme und Entführung durch die kolumbianischen Behörden
 

Am 13.12.2004 wurde in Carakas (Venezuela) das Führungsmitglied der Internationalen Sektion der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens, Rodrigo Granda (Riccardo Gonzales) von kolumbianischen Polizeiangehörigen und von in geheimem Einverständnis handelnden venezuelischen Polizeikräften entführt und den kolumbianischen Behörden übergeben. Wie vom kolumbianischen Verteidigungsminister eingeräumt wurde, hat die Entführung 2 Mio. Dollar gekostet. Die Festnahme von Grande ist unrechtmäßig, da kein internationaler Haftbefehl vorlag und die Anklageschrift konstruiert ist. Ferner weigerte sich die Staatsanwältin, Grandas Anwalt das Beweismaterial zu übergeben, und selbst der Aufenthalt des Anwalts in der Stadt, in der der Prozess durchgeführt werden wird, ist wegen der starken Präsenz paramilitärischer Gruppen problematisch.

Die oben genannten Tatsachen stellen einen flagranten Verstoß gegen die Menschenrechte, die internationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften und den Grundsatz eines gerechten Prozesses von Seiten der kolumbianischen Behörden dar. Welches ist die Haltung des Rates hierzu, und wie gedenkt er zu reagieren?

 
  
 

Der Rat hat keine näheren Informationen über den Fall von Herrn Granda, einem Führungsmitglied der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens. Der Rat erinnert daran, dass die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens auf der Liste der Terrororganisationen der Europäischen Union stehen.

Der Rat hat immer wieder alle Konfliktparteien in Kolumbien aufgefordert, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und alle illegalen Gruppen ersucht, die Feindseligkeiten einzustellen und eine Friedensregelung auszuhandeln. Leider ist die Lage auch weiterhin kritisch, und illegale Gruppen verletzen noch immer gravierend die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht.

Auf dem Gebiet der Menschenrechte unterstützt der Rat tatkräftig die Arbeit des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Bogotá, das eine wichtige Rolle im Kampf gegen die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts spielt. Dem Rat liegen keinerlei Informationen über Schritte vor, die das Büro in diesem Fall eingeleitet hat.

 

Anfrage Nr. 29 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0518/05)
 Betrifft: Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Eisenbahnagentur
 

Mit Verordnung (EG) Nr. 881/2004(1) wurde die Einrichtung der Europäischen Eisenbahnagentur beschlossen mit dem Ziel, die Politik der Modernisierung im Bereich der europäischen Eisenbahnen zu fördern. Da die Agentur kürzlich (17. Juni 2005) offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen hat, wird an den Rat die Frage gerichtet, ob die neue Agentur seines Erachtens über die Infrastruktur, die Zuständigkeiten und die notwendigen Haushaltsmittel verfügt, um wirksam zur Realisierung dieses Ziels beizutragen.

Wie beurteilt er die derzeitige Situation, wo es in den 25 Mitgliedstaaten technische Vorschriften und Sicherheitsvorschriften gibt, die unter einander nicht kompatibel sind und ein großes Hindernis für die Entwicklung des Binnenmarkts im Eisenbahnsektor darstellt?

Gedenkt er, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit die Europäische Eisenbahnagentur zügig mit ihrer Arbeit beginnt, und zwar sowohl im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsnormen als auch hinsichtlich der Verwaltung eines Kontrollsystems für die technischen Interoperabilitätsvorschriften der europäischen Eisenbahnen?

 
  
 

Der Rat möchte der Frau Abgeordneten mitteilen, dass die Europäische Eisenbahnagentur (die Agentur) gemäß Verordnung (EG) 881/2004 die Aufgabe hat, die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs und der Interoperabilität der Eisenbahnsysteme und zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems technisch zu unterstützen, um somit zur Begründung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen beizutragen, in dem eine hohe Sicherheit gewährleistet ist.

Ferner soll die Agentur die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission in technischen Fragen unterstützen.

Die Verordnung (EG) 881/2004 regelt den Haushalt der Agentur, und das Arbeitsprogramm für 2005 wurde im Dezember 2004 vom Verwaltungsrat angenommen.

Die Agentur hat ihre Arbeit offiziell am 16. Juni 2005 aufgenommen. So kurz nach der Aufnahme der Tätigkeit ist es noch verfrüht, etwas über die Erfüllung der Aufgaben der Agentur zu sagen.

Gemäß Verordnung (EG) 881/2004 wird die Europäische Kommission die von der Agentur erzielten Ergebnisse auswerten. Der Rat wartet den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über diese Auswertung ab.

 
 

(1) ABl. L 164 vom 30.4.2004. S. 1.

 

Anfrage Nr. 30 von Proinsias De Rossa (H-0520/05)
 Betrifft: Der Übergang der Demokratischen Republik Kongo zur Demokratie
 

In der Demokratischen Republik Kongo zögert die Übergangsregierung nach wie vor die Abhaltung demokratischer Wahlen hinaus, sind im Zuge einer humanitären Krise, die aus einem Bürgerkrieg resultierte, seit 1998 mehr als 3,8 Millionen Menschen ums Leben gekommen, werden die Menschrechte nicht geachtet und die Naturreichtümer des Landes von ausländischen Unternehmen wirtschaftlich ausgebeutet. Ist der Ratsvorsitz der Ansicht, dass die Europäische Union in Anbetracht dieser Umstände ausreichende Anstrengungen unternommen hat um zu gewährleisten, dass die Übergangsregierung das Abkommen von Pretoria einhält und dass man sich insbesondere angesichts der Verzögerungen und Behinderungen hinsichtlich der Abhaltung von Wahlen angemessen verhält?

 
  
 

Die EU hat den Beschluss der beiden Kammern des Parlaments der Demokratischen Reapublik Kongo, die Übergangsperiode ab 1. Juli 2005 um weitere sechs Monate zu verlängern, sowie die Aufforderung des Internationalen Komitees zur Flankierung des Übergangs (CIAT) zur Kenntnis genommen, dass diese Verlängerung mit einer größeren Effizienz und Handlungsbereitschaft der Institutionen des Übergangs einhergehen muss. Der Beschluss, die Übergangsperiode zu verlängern, steht in Einklang mit dem im Dezember 2002 in Pretoria unterzeichneten Friedensabkommen und dürfte dafür sorgen, dass die Wahlen unter zufriedenstellenden logistischen und sicherheitspolitischen Bedingungen stattfinden können. Gleichzeitig fordert die EU die Institutionen des Übergangs, die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft eindringlich auf, bei der Organisation eines freien, transparenten und demokratischen Wahlprozesses zusammenzuarbeiten.

Die EU hat sich an der Reform des Sicherheitssektors, dem Übergang und der Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo in Form der im April 2005 begonnenen EU-Polizeimission in Kinshasa (EUPOL, Kinshasa) und ihrer am 8. Juni 2005 begonnen Mission zur Beratung und Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (EUSEC RD Congo) beteiligt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft bekräftigt, eine operativere Unterstützung des Integrationsprozesses der kongolesischen Armee vor allem auf der Grundlage der von EUSEC RD Congo gegebenen Informationen ins Auge zu fassen.

Durch die Ausbildung kongolesischer Polizeikräfte und Militärangehöriger hat die EU zur Schaffung eines sicheren Umfelds für die Durchführung der Wahlen beigetragen. Gemeinsam mit anderen Gebern trägt die EU auch zur Finanzierung der Wahlen bei, deren Kosten gegenwärtig auf etwa 468 Mio. US $ geschätzt werden. Die Vorbereitungen in Form der Registrierung der Wähler hat in Kinshasa begonnen und wird auch im übrigen Land fortgesetzt. Das erfolgt unter Mitwirkung der EU sowie der UN-Mission in der DR Kongo (MONUC).

Ferner ist die EU über ihren Sonderbeauftragten für die Region der großen afrikanischen Seen ständig bemüht, die Behörden bei den Wahlvorbereitungen zu beraten und sie auf die Notwendigkeit hinzuweisen, den im Rahmen des Abkommens von Pretoria festgelegten Zeitplan einzuhalten.

 

Anfrage Nr. 31 von Georgios Toussas (H-0522/05)
 Betrifft: Arbeitnehmerrechte in Pakistan
 

Die pakistanischen Behörden haben vorsorglich über 300 Arbeitnehmer in das Staatliche Telekommunikationsunternehmen (PTCL) übernommen, nachdem diese einen Streik angekündigt hatten. Die Regierung von General Musharraf hat Sondereinheiten der Armee in Bereitschaft versetzt, um gegen die Arbeitnehmer vorzugehen, die die Pläne zur Privatisierung von 26% der Unternehmensanteile ablehnen, wobei die Verwirklichung dieser Pläne die Entlassung Tausender Arbeitnehmer mit schwerwiegenden Folgen für die gesamte Arbeitnehmerschaft in Pakistan bedeuten würde. Es sei darauf hingewiesen, dass das Pakistanische Telekommunikationsunternehmen sehr rentabel arbeitet und es keinerlei Argument für seinen Verkauf an Private gibt.

Ist der Rat über die oben genannten Privatisierungspläne informiert und ist ihm bekannt, ob EU-Unternehmen in diese Pläne involviert sind? Wie beurteilt der Rat auch unter Berücksichtigung der freundschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen der EU und Pakistan die flagrante Verletzung der gewerkschaftlichen Freiheiten und den Einsatz des Militärs gegen Arbeitnehmer, die ihr gesetzlich garantiertes Streikrecht ausüben?

 
  
 

Dem Rat ist bekannt, dass die pakistanische Regierung bestrebt ist, einen Anteil an PTCL (dem staatlichen pakistanischen Telekommunikationsunternehmen) zu verkaufen. Aus den vorliegenden Informationen ist ersichtlich, dass keine Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten daran beteiligt waren und keinesfalls auf der Liste der Interessenten standen.

Der Rat verfolgt aufmerksam die politische Situation in Pakistan und nutzt seine Kontakte zu Pakistan (beispielsweise das jüngste Troika-Treffen auf Ministerebene am 27. April in Luxemburg), um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, „die Menschenrechte und demokratische Grundsätze zu wahren“, denn dies bildet die Grundlage des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Pakistan über Partnerschaft und Entwicklung von 2004.

 

Anfrage Nr. 32 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0526/05)
 Betrifft: Bewahrung der sprachlichen und kulturellen Identität von Kindern europäischer Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Herkunft ansässig sind
 

Um die Ziele von Lissabon zu verwirklichen, müssen die europäischen Humanressourcen genutzt und auf qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Dazu ist es erforderlich, dass sich europäische Bürger im Rahmen der von den Verträgen vorgesehenen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für längere Zeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Herkunft niederlassen.

Wie will der Rat das Problem der Bildung und der Bewahrung der sprachlichen und kulturellen Identität von Kindern europäischer Bürger, die sich in einem anderen als ihrem Herkunftsland niederlassen, angehen, so dass gleichzeitig mit der europäischen Identität auch die nationale sprachliche und kulturelle Identität dieser Kinder bewahrt und die Vielfalt Europas gestärkt werden kann?

 
  
 

Der Rat nimmt mit Interesse die von der Frau Abgeordneten gestellte Frage zur Kenntnis, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die von ihr aufgeworfene Frage nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt. In Artikel 149 des Vertrags heißt es, dass die Gemeinschaft zur Entwicklung der Bildung „unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen” beiträgt. Daher ist der Rat nicht in der Lage, Maßnahmen für die von der Frau Abgeordneten genannten Zwecke einzuleiten.

 

Anfrage Nr. 33 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0530/05)
 Betrifft: Haushalt der Europäischen Union im Zeitraum 2007-2013
 

Nach seinem Veto wird das Vereinigte Königreich im Laufe seines Ratsvorsitzes wahrscheinlich einen neuen Haushaltskompromiss vorschlagen, der die britische Vision von der Zukunft der Europäischen Union widerspiegelt.

Schätzungen gehen davon aus, dass Polen allein im Bereich der Strukturfonds vier Milliarden Euro entgehen, falls es in dieser Frage zu keinem Kompromiss kommt. Welche Folgen hat nach Ansicht des Rates das Ausbleiben eines Kompromisses für die übrigen neuen Mitgliedstaaten der EU in Anbetracht der Tatsache, dass Direktbeihilfen und Strukturfonds eine grundlegende Voraussetzung für Veränderungen in diesen Ländern sind und Chancen für die Durchführung von Strukturreformen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Landwirtschaft eröffnen?

 
  
 

Der Europäische Rat im Juni hat den zukünftigen Ratsvorsitz gebeten, die Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau weiterzuführen, um alle Fragen, die für eine Einigung erforderlich sind, so schnell wie möglich zu klären. Der Rat wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dieses Ziel zu erreichen. Daher wäre es nicht ratsam, über die Folgen einer Nichteinigung zu spekulieren.

 

Anfrage Nr. 34 von Justas Vincas Paleckis (H-0533/05)
 Betrifft: Beitritt Estlands, Litauens und Sloweniens zur Eurozone ab 2007
 

Im nächsten Jahr wird geprüft, ob Estland, Litauen und Slowenien ab 2007 der Eurozone beitreten können. Hierzu muss ein Land die drei Maastricht-Kriterien erfüllen. Eines dieser Kriterien besagt, dass die Inflationsrate maximal 1,5% über dem Durchschnitt der drei Länder mit der niedrigsten Inflation liegen darf.

Könnte für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Prüfung dieser Frage eine geringe Abweichung besteht, ein Beitritt zur Eurozone tatsächlich scheitern?

 
  
 

Gemäß Artikel 122 Absatz 2 werden die Kommission und die Europäische Zentralbank dem Rat im Jahre 2006 über die Erfüllung der WWU-Konvergenzkriterien durch alle Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt und die den Euro noch nicht eingeführt haben, Bericht erstatten (wie es der Fall 2004 war – der Vertrag sieht eine solche Beurteilung mindestens alle zwei Jahre vor).

Laut Artikel 121 des Vertrages prüft der Rat dann diese Beurteilung und kann auf Empfehlung der Kommission empfehlen (mit qualifizierter Mehrheit), dass bestimmte Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien erfüllen und daher den Euro einführen sollten. Der Rat hört daraufhin das Europäische Parlament an und entscheidet endgültig – auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs – (wiederum mit qualifizierter Mehrheit), welche Mitgliedstaaten den Euro einführen werden.

Die zu beurteilenden Konvergenzkriterien sind eindeutig in einem Protokoll des Vertrages festgelegt, dessen Artikel 1 das Kriterium der Preisstabilität enthält. Aus den Berichten von Kommission und EZB aus dem Jahre 2004 geht ganz klar hervor, wie sie an die Beurteilung dieses Kriteriums herangehen. Der Rat entscheidet nach der Erörterung der entsprechenden Teile in den Berichten von Kommission und EZB sowie auf Empfehlung der Kommission.

Es wäre ungebracht, Elemente der Beurteilung vorweg zu nehmen, vielmehr gilt es, an den dafür vorgegebenen Rahmen zu erinnern, wie er aus den Artikeln 121 und 122 des Vertrags und dem Protokoll über die Konvergenzkriterien, das in Artikel 121 des Vertrags erwähnt wird, ersichtlich ist.

 

Anfrage Nr. 35 von Ryszard Czarnecki (H-0534/05)
 Betrifft: Finanzmittel für Kroatien
 

Im Haushaltsplan der Europäischen Union für das Jahr 2006 sind 67% mehr Mittel für die Türkei vorgesehen, was einem Anstieg von 300 auf 500 Millionen Euro entspricht. Für Kroatien sind 33% mehr Mittel vorgesehen, was einem Anstieg von 105 auf 140 Millionen Euro entspricht.

Wie muss dieser Umstand in Anbetracht der Tatsache interpretiert werden, dass ein Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wesentlich eher geplant ist als der Beitritt der Türkei und dass deshalb für Kroatien Mittel in größerem Umfang bereitgestellt werden sollten?

 
  
 

Die von der Kommission im Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans für 2006 vorgeschlagenen Mittelbindungen, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, stellen eine deutliche Erhöhung der Heranführungshilfen für Kroatien sowie die Türkei dar. Das entspricht auch den entsprechenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Im Rahmen der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau forderte der Europäische Rat eine deutlich angehobene Heranführungshilfe für die Türkei und im Falle Kroatiens eine Heranführungsstrategie einschließlich der erforderlichen Finanzinstrumente, um neben der Finanzierung durch das Förderprogramm CARDS für den westlichen Balkan im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD Unterstützung gewähren zu können.

Gemäß der Beitrittspartnerschaft für die Türkei und der Europäischen Partnerschaft für Kroatien sind die Prioritäten bei der Unterstützung von Bemühungen zur stärkeren Annäherung an die EU den konkreten Bedürfnissen des jeweiligen Beitrittskandidaten und dem Stand der Vorbereitungen angepasst und dienen als Richtschnur für die finanzielle Unterstützung durch die EU.

Außerdem sollte der Herr Abgeordnete die Größe der jeweiligen Länder, die in Bezug auf den Gemeinsamen Besitzstand zur Diskussion stehenden Themen und die Unterschiedlichkeit der beiden Länder und der EU nicht aus den Augen verlieren und auch an den Aspekt der Pro-Kopf-Unterstützung denken.

 

Anfrage Nr. 36 von Caroline Lucas (H-0535/05)
 Betrifft: Änderung des Protokolls über die Ursprungsregeln des Assoziierungsabkommens EU-Israel
 

Am 29. November 2004 legte die Kommission dem Rat einen Entwurf für einen gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft vor, durch den das geltende Protokoll über die Ursprungsregeln des Assoziierungsabkommens EU-Israel durch ein neues Protokoll ersetzt werden soll, durch das die Teilnahme Israels am System der Ursprungskumulierung Europa-Mittelmeer ermöglicht wird. In der Begründung zu dem Entwurf des Standpunkts der Gemeinschaft stellt die Kommission fest, dass der Standpunkt der Gemeinschaft dem Assoziationsrat EU-Israel erst vorgelegt werden sollte, nachdem die Frage der Ursprungsregeln zwischen der EU und Israel gelöst ist. (Brüssel, 29. 11. 2004, SEK(2004)1427 endg.)

Ist der Rat der Auffassung, dass das am 1. Februar in Kraft getretene Verfahren gemäß der technischen Vereinbarung über die Zollzusammenarbeit EU-Israel eine Lösung der bilateralen Frage der Ursprungsregeln darstellt?

 
 

Anfrage Nr. 37 von Saïd El Khadraoui (H-0543/05)
 Betrifft: Änderung des Ursprungsprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Israel
 

Entspricht es den Tatsachen, dass Israel – seit die EU und Israel eine unverbindliche „technische Vereinbarung“ betreffend die Durchführung des Ursprungsprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Israel getroffen haben – das Ursprungsprotokoll nach wie vor auf die besetzten Gebiete anwendet und sich bei der Ausstellung von Ursprungsnachweisen unter diesem Abkommen weiterhin weigert, zwischen Erzeugung, die in diesen Gebieten erfolgt ist, und Erzeugung, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates Israel erfolgt ist, zu unterscheiden? Ist der Rat in Anbetracht dieser Umstände der Auffassung, dass die Praxis, die sich aus der technischen Vereinbarung zur Zollzusammenarbeit zwischen der EU und Israel entwickelt hat, eine Lösung der bilateralen Frage der Ursprungsregeln darstellt?

 
  
 

Im Dezember 2004 nahmen die EU und Israel im Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen eine technische Vereinbarung zur Umsetzung des 4. Protokolls des Assoziierungsabkommens EU-Israel an. Im Rahmen dieser Vereinbarung erklärte sich Israel dazu bereit, auf allen Ausfuhrbescheinigungen in die EU Namen und Postleitzahl der Stadt, des Dorfes oder des Gewerbegebiets anzugeben, in denen die Ware hergestellt wurde. Diese Regelung gilt seit 1. Februar 2005.

Mit dieser Vereinbarung wurde eine praktische Lösung gefunden, um zwischen den aus Israel stammenden Erzeugnissen, die in den Genuss von Vorzugszöllen kommen, und den nicht begünstigten Produkten unterscheiden zu können. Nach Auffassung der EU und im Einklang mit dem Völkerrecht haben Erzeugnisse aus Gebieten, die seit 1967 unter israelische Verwaltung gestellt wurden, keinen Anspruch auf eine steuerliche Vorzugsbehandlung gemäß dem Assoziierungsabkommen EU-Israel. Die Zollbehörden der EU sind gehalten, eine Vorzugsbehandlung von Waren abzulehen, aus deren Ursprungszeugnis hervorgeht, dass der Herstellungsvorgang, der die Ursprungseigenschaft verleiht, in einer Stadt, einem Dorf oder einem Gewerbegebiet stattgefunden hat, die seit 1967 unter israelische Verwaltung gestellt wurden.

Der Rat hat bisher keine Informationen darüber erhalten, dass die gegenwärtige Regelung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Der Rat prüft gegenwärtig die 16 Beschlussentwürfe der gemeinsamen Organe, durch die das gesamteuropäische System der Ursprungskumulierung auf die Mittelmeerländer ausgedehnt werden soll. Im Falle Israels liegt dem neuen Protokoll eine Erklärung bei, in der die EU ihre Position im Hinblick auf den territorialen Geltungsbereich des Assoziierungsabkommens EU-Israel bekräftigen wird.

 

Anfrage Nr. 38 von Johan Van Hecke (H-0545/05)
 Betrifft: Agrarausgaben im Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und Entwicklungsagenda von Doha (DDA)
 

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel vom 16./17. Juni d.J. wurde keine Einigung über die mehrjährigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2007-2013 erzielt. Ein Stolperstein war offenbar die Tatsache, dass keine Senkung der Agrarausgaben hingenommen werden kann. Andererseits haben die WTO-Mitglieder am 1. August in Genf ein Rahmenabkommen geschlossen, um die Doha-Runde neu zu beleben. Die Europäische Union hat sich in diesem Rahmenabkommen verpflichtet, die Beihilfen und andere Formen der Unterstützung für Agrarerzeugnisse schrittweise abzubauen. Bis zur Ministerkonferenz von Hongkong Ende dieses Jahres sollen diese Pläne konkretere Formen annehmen.

Wie wird die Europäische Union ihre in der Doha-Runde erteilten Zusagen einhalten, wenn es abgelehnt wird, dies langfristig im Haushaltsplan einzubeziehen? Hat die Europäische Union auf dem letzten europäischen Gipfel den Entwicklungsländern nicht dadurch ein falsches Signal gesetzt, dass sie im Haushaltsplan offenbar nicht auf hohe Agrarausgaben und Beihilfen verzichten wollte?

 
  
 

Erstens möchte ich betonen, dass der Rat selbstverständlich alles daran setzen wird, die in der GAP-Reform festgelegten Maßnahmen durchzusetzen.

In diesem Zusammenhang ist die Finanzierung der Marktmaßnahmen und der direkten GAP-Zahlungen im Zeitraum 2007-2013 durch die Mittelbindungen begrenzt, die auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel im Oktober 2002 vorgenommen wurden. Bei den finanziellen Schätzungen der Legislativvorschläge wurden diese Beschränkungen respektiert. Außerdem heißt es, dass im Rahmen der GAP-Reform bestimmte Mittel, die ursprünglich für den ersten Pfeiler vorgesehen waren, durch Modulation auf den zweiten Pfeiler der GAP, d. h. die ländliche Entwicklung, übertragen werden sollen.

Ferner möchte ich unterstreichen, dass der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) gerade eine einstimmige politische Einigung über die Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes erzielt hat und der Vorsitz mit ihrer Annahme auf der nächsten Ratstagung am 18. Juli rechnet.

Nach meinem Dafürhalten stellt die reformierte GAP bei internationalen Verhandlungen einen Pluspunkt für die Gemeinschaft dar. In diesem Zusammenhang möchte ich ferner betonen, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Bewertung der Doha-Runde das WTO-Rahmenabkommen vom 1. August begrüßt hat. Wir können uns wohl alle darauf verlassen, dass dieses Abkommen keinesfalls das multifunktionale und leistungsfähige europäische Agrarmodell in Frage stellt, das wir durch eine Reihe von GAP-Reformen geschaffen haben.

 

Anfrage Nr. 39 von Rosa Miguélez Ramos (H-0546/05)
 Betrifft: Erreichen der Kapazitätsgrenze bei den Europäischen Schulen
 

Die Europäischen Schulen wurden eingerichtet, um die Kinder von Beamten und Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft gemeinsam zu unterrichten und so das einwandfreie Funktionieren der Gemeinschaft und die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Europäischen Schulen I und II in Brüssel haben inzwischen jedoch die Grenze ihrer Aufnahmekapazität erreicht und sind somit weit davon entfernt, dieser Vorgabe zu entsprechen: Kinder können nicht eingeschult werden, Geschwister werden auf verschiedene Schulen verteilt, die Klassen sind überfüllt usw. Der Oberste Rat der Schulen hat angesichts dieser Situation lediglich Beschränkungsmaßnahmen eingeführt, die nicht einmal minimalen pädagogischen Kriterien entsprechen und weder die Qualität des Unterrichts noch die schwierige soziale Lage berücksichtigen, in die viele Familien dadurch geraten. Welche Maßnahmen wird der Rat angesichts der zwischenstaatlichen Charakters dieser Schulen, die somit in die Zuständigkeit der Regierungen der Mitgliedstaaten fallen, mittel- und langfristig ergreifen, um dieses Problem zu lösen?

 
 

Anfrage Nr. 40 von Javier Moreno Sánchez (H-0557/05)
 Betrifft: Probleme im Zusammenhang mit der Überfüllung der Europa-Schulen
 

Ist der Rat über die Probleme im Zusammenhang mit der Überfüllung informiert, mit der die Europa-Schulen II und III in Brüssel derzeit bis zur Eröffnung der Schule IV im Jahr 2009 konfrontiert sind, und über die gravierenden Folgen, die daraus sowohl für die Schulbildung der Kinder der Europäischen Beamten und sonstigen Bediensteten als auch für ihre Familien resultieren? Ist der Rat darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Europäischen Schulen in Anbetracht dessen lediglich eine restriktive Politik für das Schuljahr 2004-2005 veranlasst hat (Verbot, neue Vorschulgruppen in den englischen, französischen, deutschen, italienischen oder spanischen Sektionen zu schaffen und Stopp der Aufnahme neuer Schüler in den Kategorien I oder II, die zur Aufteilung einer Klasse oder Schaffung etwaiger Unterstützungsgruppen führen könnte, etc), Maßnahmen also, die nicht den in den einzelnen Mitgliedstaaten verlangten pädagogischen Mindestanforderungen genügen? Beabsichtigt der Rat, in Anbetracht des zwischenstaatlichen Charakters der Europäischen Schulen, der Ziele, die mit ihrer Gründung verfolgt wurden, der gravierenden Nachteile der derzeitigen Situation für die Schüler und ihre Familien sowie der dringenden Notwendigkeit, unverzüglich eine Lösung für alle diese Probleme zu finden, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die genannten Missstände zu beheben?

 
 

Anfrage Nr. 41 von Bárbara Dührkop Dührkop (H-0559/05)
 Betrifft: Europäische Schulen: Schülerzahl je Klasse
 

Ist dem Rat bekannt, dass das Kriterium für die Aufteilung einer Klasse an den Europäischen Schulen eine Anzahl von 32 Schülern je Klasse ist und dass diese Klassenstärke deutlich über der von den meisten Mitgliedstaaten festgelegten Höchstgrenze liegt? Ist der Rat mit diesem vom Obersten Rat der Europäischen Schulen festgelegten Kriterium einverstanden? Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um diese Zahl erheblich zu senken und so dafür zu sorgen, dass die Europäischen Schulen den in den einzelnen Mitgliedstaaten verlangten pädagogischen Erfordernissen entsprechen und die Chancengleichheit respektieren, auf welche die Kinder der europäischen Beamten im Verhältnis zu den Kindern, die öffentliche und private Schulen der einzelnen Staaten besuchen, Anspruch haben? Beabsichtigt der Rat, Maßnahmen zu treffen, um die Qualität des Unterrichts an den Europäischen Schulen zu verbessern?

 
  
 

Der Rat ist für die Behandlung von Fragen zu europäischen Schulen nicht zuständig.

Die Vereinbarung über die Satzung der europäischen Schulen, die am 21. Juni 1994 in Luxemburg zwischen den Hohen Vertragsparteien, den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaften und den Europäischen Gemeinschaften, unterzeichnet wurde, erwähnt an keiner Stelle den Rat, so dass dieses Organ auf diesem Gebiet keinerlei Befugnisse besitzt.

Andererseits sind die Mitgliedstaaten und die Kommission im Obersten Rat (Artikel 8 der besagten Vereinbarung) durchaus vertreten.

Die Frau Abgeordnete hat zweifelsohne das Recht, sich an den/die Vertreter auf Ministerebene ihres Mitgliedstaates oder der Kommission zu wenden, um ihre Bedenken in dieser kritischen Frage zu äußern.

Weder der Rat noch sein Sekretariat sind im Obersten Rat vertreten.

 

Anfrage Nr. 42 von Tobias Pflüger (H-0551/05)
 Betrifft: Status der britischen Militärstützpunkte auf der Insel Zypern
 

Was gedenkt der Rat zu tun, damit die britischen Militärstützpunkte (Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs) auf der Insel Zypern, die zur Zeit u. A. von den USA als Nachschubbasen für den Krieg im Irak genutzt werden, aufgelöst werden und im Rahmen einer Entmilitarisierung der Insel Zypern an die Europäische Union herangeführt bzw. Teil der Europäischen Union werden?

 
  
 

Unter juristischem Gesichtspunkt ist der Status der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern in dem Vertrag zur Gründung der Republik Zypern und dem zugehörigen Notenwechsel vom 16. August 1960 niedergelegt. Außerdem sind die Vereinbarungen, die auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Gebieten Anwendung finden, zum einen in der Schlussakte des Vertrags über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften und zum andern in dem der Akte von 2003 über die Bedingungen des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten zur Union als Anhang beigefügten Protokoll Nr. 3 festgelegt.

Der Rat kann über die Zukunft dieser Gebiete keinesfalls Vermutungen anstellen, da dies ein Thema ist, das an sich nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Union fällt. Was die Entmilitarisierung der Insel betrifft, verweist der Vorsitz auf seine anhaltende Unterstützung aller bisherigen Anstrengungen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, eine allgemeine Einigung über die Zypernfrage zu erzielen.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 43 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0463/05)
 Betrifft: Programm "Kultur 2007" (2007-2013)
 

In diesem Jahr werden die Organe der Europäischen Union den Inhalt und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Programm „Kultur 2007“ für den Zeitraum 2007-2013 bestätigen. Welche Auswirkungen auf dieses Programm kann die Tatsache hervorrufen, dass die zum gegenwärtigen Zeitpunkt geltende Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften bis zum Jahr 2007 überarbeitet werden soll?

Welches Dokument kann zu Referenzzwecken herangezogen werden, falls hinsichtlich der Bestimmungen über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Programm „Kultur 2007“ Widersprüche auftreten?

 
  
 

Artikel 184 legt fest, dass die Haushaltsordnung alle drei Jahre bzw. sofern erforderlich zu überarbeiten ist. Kürzlich hat die Kommission einen Vorschlag für die Änderung der Haushaltsordnung(2) vorgelegt, in dem den neuen Rechtsgrundlagen für die Gemeinschaftsprogramme im Zeitraum 2007-2013 voll Rechnung getragen wird. Die geänderte Haushaltsordnung wird für alle diese Programme gelten, wenn sie am 1. Januar 2007 nach Annahme durch den Rat in Kraft tritt. Damit gilt sie auch für das Programm „Kultur 2007“, wenn dieses Programm aufgelegt wird.

 
 

(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(2) KOM (2005)181 endg.

 

Anfrage Nr. 44 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0501/05)
 Betrifft: Übermäßige Importe von Lederschuhen aus China in die EU
 

Die polnischen Erzeuger von Lederschuhen weisen auf einen starken Anstieg des Importes von Lederschuhen seit dem 1. Januar 2005 hin, der in den ersten vier Monaten dieses Jahres bis zu 700% betrug. Die Unternehmer machen darauf aufmerksam, dass für die Erzeuger von Lederschuhen in China bei der Herstellung beispielweise keine Kosten für die Versicherung ihrer Beschäftigten oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen anfallen, weshalb sie ihre Erzeugnisse zu wesentlich günstigeren Preisen anbieten könnten. Dies hat wiederum eine Zunahme des unlauteren Wettbewerbs und eine Bedrohung der polnischen Lederwarenindustrie zur Folge, in der etwa 100 000 Menschen beschäftigt sind. Ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass sich die Lage auf dem Schuhmarkt so darstellt, wie hier geschildert wurde, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem unlauteren Wettbewerb Einhalt zu gebieten?

 
  
 

Die Kommission ist sich der Lage in der Schuhindustrie der Gemeinschaft vollauf bewusst und verfolgt die Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit den Fachverbänden sehr aufmerksam.

Die Kommission hat ein Überwachungssystem eingerichtet, mit dem sich schnell feststellen lässt, wenn Schuhimporte aus China zu Preisproblemen oder mengenmäßigen Problemen für die Schuhbranche in der Gemeinschaft führen. Dieses Überwachungssystem in Form von Einfuhrgenehmigungen ermöglicht die Erfassung von Angaben über eingeführte Mengen und Preise innerhalb kürzester Zeit.

Es wurde in der Tat ein deutlicher mengenmäßiger Anstieg der Schuhimporte aus China festgestellt, und ausführliche Angaben dazu werden regelmäßig veröffentlicht.

Darüber hinaus wurde am 30. Juni eine Antidumping-Untersuchung zu Sicherheitsschuhen aus China und Indien eingeleitet. Ferner wurde eine zweite Antidumping-Beschwerde zu Lederschuhen aus China und Vietnam von der europäischen Schuhindustrie eingereicht, und eine Entscheidung zur Einleitung einer weiteren Antidumping-Untersuchung wird in Kürze getroffen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für ein Antidumping-Verfahren gegeben sind (Zunahme der Billigimporte mit nachteiligen Folgen für die europäischen Wettbewerber), wird die Kommission eine Untersuchung veranlassen.

Diese Antidumping-Verfahren würden auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen bei den Kosten berücksichtigen, auf die der Herr Abgeordnete hingewiesen hat.

Natürlich wird die Kommission angemessene Schritte ergreifen, sollte sich bei einer Untersuchung zeigen, dass die Schuhindustrie der EU durch chinesische Billigimporte geschädigt wird.

 

Anfrage Nr. 45 von Ryszard Czarnecki (H-0542/05)
 Betrifft: Medien und Information zum Thema islamistischer Terrorismus
 

Die europäischen Satellitenanbieter spielen eine erhebliche Rolle bei der Information über den internationalen, darunter auch den islamistischen Terrorismus. Gegenwärtig sind in der Welt und in Europa die Fernsehsender al-Manar und in Europa die Sender Arabsat aus Saudi-Arabien sowie NileSat aus Ägypten zu empfangen. Was den Inhalt der entsprechenden Programme betrifft, so besteht jedoch Anlass zu ernster Sorge. Hispasat, der zum Teil der spanischen Telefonica und der spanischen Regierung gehört, sowie GlobeCast, der teilweise im Besitz von France Telecom ist, sind über den Inhalt der von al-Manar übertragenen Sendungen informiert, ergreifen jedoch keine Maßnahmen und verstoßen damit gegen die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Es handelt sich hierbei um eine sehr ernst zu nehmende Angelegenheit.

Wie lange wird die Kommission diese Situation in bezug auf europäische Anbieter noch dulden? Was wird sie unternehmen, um deren Tätigkeit, die praktisch einer Propagierung des Terrorismus gleichkommt, zu unterbinden?

 
 

Anfrage Nr. 113 von Charles Tannock (H-0555/05)
 Betrifft: Programm des Fernsehsenders Al-Manar und fortgesetzte Verstöße gegen EU-Richtlinien
 

Obwohl von der Kommission und von allen Regulierungsbehörden für den audiovisuellen Bereich bestätigt wird, dass der Inhalt der von Al-Manar gesendeten Programme gegen die europäische Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ verstößt, wird Al-Manar weiterhin in Europa und von Europa in andere Regionen der Welt ausgestrahlt.

Der spanische Satellitenbetreiber Hispasat und der französische Satellitenbetreiber Eutelsat stellen Al-Manar weiterhin Sendekapazität zur Verfügung.

Es ist erstaunlich, dass Hispasat sich zwar der Hassparolen von Al-Manar bewusst ist, jedoch noch keine konkreten Maßnahmen getroffen hat, um die Ausstrahlung derartiger hasserfüllter Sendungen zu unterbinden, während in Frankreich Eutelsat von der Regierung angewiesen wurde, Al-Manar nicht mehr auszustrahlen, und diesen Anweisungen auch nachgekommen ist.

In den meisten europäischen Ländern kann Al-Manar außerdem direkt über den von Saudi-Arabien betriebenen Arabsat und den von Ägypten betriebenen Nilesat empfangen werden; diese Satellitenbetreiber fordern junge Menschen dazu auf, Selbstmordbombenanschläge zu begehen.

Wird die Kommission diese Frage gegenüber den Regierungen Spaniens, Frankreichs, Saudi-Arabiens und Ägyptens zur Diskussion stellen, um dafür zu sorgen, dass dieser Situation mit der gebotenen Dringlichkeit ein Ende gesetzt wird?

Wie kann die EU behaupten, ihre Verantwortung im Kampf gegen den Terrorismus in allen Bereichen ernst zu nehmen, wenn es einem Sender wie Al-Manar möglich ist, weiterhin ungestört durch die Medien Terrorismus zu fördern, obwohl dies seit langem bekannt ist?

 
 

Anfrage Nr. 114 von Frédérique Ries (H-0562/05)
 Betrifft: Fernsehsender Al-Manar
 

Im März 2005 berief Kommissionsmitglied Viviane Reding eine Sitzung der Europäischen Plattform der Rundfunkaufsichtsbehörden (EPRA) ein, in der daran erinnert wurde, dass gemäss Artikel 22a der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen ausdrücklich alle Sendungen verboten sind, die Hassgefühle aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder der Nationalität anstacheln. In der Sitzung kam man ferner überein, dass solche Bestimmungen auch für Sender in Drittländern gelten, die eine Frequenz, eine Übertragungskapazität per Satellit oder eine Satellitenverbindung nutzen, die sich im Besitz eines Mitgliedstaats befindet. Der Fernsehsender Al-Manar ruft zu Hass, Gewaltanwendung und Selbstmordattentaten auf, verbreitet antisemitisches Material und respektiert nicht die Grundrechte. Für die Sendungen von Al-Manar werden Satellitendienste und Kapazitäten von Hispasat (anteilig im Besitz der spanischen Regierung) und von Globecast, einer Tochtergesellschaft der France Telecom, genutzt. Von seinem Büro in Beirut wird das Signal von Al-Manar an Arabsat (www.arabsat.com) und Nilesat (www.nilesatcom.eg) übertragen.

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um diese Form terroristischer Propaganda zu beenden, die Europa und andere Regionen der Welt erreicht? Wurden die saudischen und ägyptischen Behörden alarmiert und ersucht, Maßnahmen zu ergreifen und eine wesentliche Rolle bei der gemeinsamen Bekämpfung des Terrorismus zu übernehmen?

 
  
 

Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ basiert auf den folgenden Bestimmungen und Grundsätzen.

Zunächst unterstreicht die Kommission die Bedeutung der Presse- und Fernsehinformationsfreiheit sowie das Recht jedes europäischen Bürgers, die von ihm gewünschten Fernsehsendungen, einschließlich der Sendungen aus Nichtmitgliedstaaten, zu empfangen, sofern die diesbezüglich geltenden Gemeinschaftsvorschriften eingehalten werden.

Nach Artikel 22a der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ sind eindeutig jedwede Sendungen untersagt, die zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität aufstacheln. Dieses Verbot gilt in erster Linie für die Fernsehveranstalter der Gemeinschaft, aber auch für Programme, die von in Drittländern niedergelassenen Fernsehveranstaltern ausgestrahlt werden, sofern sie in den Geltungsbereich der Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 4 fallen. Konkret handelt es sich dabei um Programme aus Drittländern, die Frequenzen, Satellitenkapazitäten oder Erd-Satelliten-Sendestationen eines Mitgliedstaates nutzen.

Dabei stellt sich die zentrale Frage, wer die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie und insbesondere das Verbot der Aufstachelung zu Hass kontrolliert. In den Bestimmungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ heißt es dazu eindeutig: Die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden haben zu gewährleisten, dass dieses Verbot von den Fernsehveranstaltern, die ihrer Rechtshoheit unterliegen, einschließlich der in Drittländern niedergelassenen, beachtet wird, sofern die bereits genannten Bedingungen erfüllt sind, d. h. sofern sie eine von einem Mitgliedstaat zugeteilte Frequenz, die Übertragungskapazität eines Satelliten bzw. eine Erd-Satelliten-Sendestation eines Mitgliedstaates nutzen.

Im Fall „Al Manar“ haben die zuständigen französischen Behörden die Weiterverbreitung dieses von Eutelsat gesendeten Programms über diesen Satelliten verboten. Die niederländischen Behörden haben in Bezug auf das in Den Haag stationierte „New Satellite System“ ebenso verfahren.

Den der Kommission seit Kurzem vorliegenden Informationen zufolge haben die zuständigen spanischen Behörden erst unlängst die Ausstrahlung dieses Programms über Hispasat untersagt.

Die Präsidenten der nationalen Regulierungsbehörden im Bereich des Rundfunks haben auf einer von der Kommission einberufenen Sitzung am 17. März 2005 auf die Notwendigkeit hingewiesen, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen, um die Aufstachelung zu Hass in Sendungen aus Drittländern wirksam zu bekämpfen. Sie haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, die ein stärker koordiniertes Herangehen ermöglichen.

Was die Ausstrahlung des Programms „Al Manar“ über die Satelliten Arabsat und Nilesat betrifft, so ist die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften juristisch nicht möglich, da die von diesen Satelliten übertragenen Programme insofern nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, als sie weder eine von einem Mitgliedstaat zugeteilte Frequenz noch die Übertragskapazität eines Satelliten oder eine Erd-Satelliten-Sendestation eines Mitgliedstaats nutzen.

Die Kommission prüft in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten, die sich ihr im Rahmen ihrer Beziehungen zu den betreffenden Drittstaaten bieten.

 

Anfrage Nr. 46 von David Martin (H-0485/05)
 Betrifft: Ergebnisse des G8-Gipfels für die Institutionen der EU
 

In welcher Form gedenkt die Kommission die Ergebnisse des G8-Gipfels, der in dieser Woche in Schottland stattgefunden hat, sowie etwaige künftige Aktionen zu erörtern, die seitens der EU-Institutionen erforderlich sind?

 
  
 

Das jährliche Gipfeltreffen der Gruppe der Acht wird am 6.-8. Juli in Gleneagles, Schottland, stattfinden. Die beiden Schwerpunkte des britischen G8-Vorsitzes sind der Klimawandel sowie Afrika und Entwicklung, wozu bereits auf der Tagung der G7-Finanzminister am 11. Juni eine Einigung zum Schuldenerlass für die ärmsten Länder erzielt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die führenden Politiker der G8-Staaten in Gleneagles Erklärungen zu folgenden Themen annehmen:

1. G8-Erklärung zu Afrika

2. G8-Erklärung zum Klimaschutz

3. G8-Erklärung zur Naturkatastrophe im Indischen Ozean

4. G8-Erklärung zur Weltwirtschaft einschließlich Doha-Entwicklungsrunde

5. G8-Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus

6. G8-Erklärung zur Nichtverbreitung (von Massenvernichtungswaffen)

7. G8-Erklärung zum Weiteren Mittleren Osten und Nordafrika (BMENA)

Es wird eine Zusammenfassung des Vorsitzes geben, für die die Präsidentschaft verantwortlich ist.

Die Europäische Union wird durch den Präsidenten der Kommission sowie den Präsidenten des Europäischen Rates auf dem Gipfel vertreten sein.

Wie der Herr Abgeordnete weiß, fasst die Gruppe der Acht keine verbindlichen Beschlüsse. Die Kommission ist gewillt, die Ergebnisse des Gipfels den EU-Institutionen vorzulegen, und wenn es notwendig ist, spezifische Folgemaßnahmen zu ergreifen, wird die Kommission die anderen Organe im Rahmen des normalen Entscheidungsprozesses auf dem Laufenden halten.

 

Anfrage Nr. 47 von Gay Mitchell (H-0488/05)
 Betrifft: Niedriges Wachstum in der EU
 

Welche Maßnahmen ergreift die Kommission in Anbetracht der französischen und niederländischen Ablehnung des Verfassungsvertrages, des anschließenden Kursverlustes des Euro sowie der jüngsten Wachstumsprognose der OECD, nach der das Wachstum in den 12 Staaten der Euro-Zone, das im Jahr 2004 noch 1,8% betragen hatte, im Jahr 2005 nur noch 1,2% betragen wird, um in solch schwierigen Zeiten zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die Finanzdisziplin wahren?

 
  
 

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht in seiner präventiven Komponente vor, dass die Mitgliedstaaten auf mittlere Sicht konjunkturbereinigt einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt erzielen und beibehalten. Sobald ein Land sein mittelfristiges Ziel erreicht hat, kann der nominale Haushaltssaldo mit dem Konjunkturzyklus „atmen“, ohne dass bei einer normalen Konjunktureintrübung die Gefahr eines übermäßigen Defizits entsteht. Bei der Überarbeitung des Paktes wurde der präventive Teil gestärkt. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die öffentlichen Finanzen in Zeiten günstiger Konjunktur aktiv zu konsolidieren und in der Regel die konjunkturbedingten Einnahmen zum Abbau des Defizits und des Schuldenstands zu nutzen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten der Eurozone und die Teilnehmer am Europäischen Wechselkursmechanismus, die das mittelfristige Ziel noch nicht erreicht haben, ausdrücklich gehalten, konjunkturbereinigt eine jährliche Anpassung anzustreben, für die ohne Anrechnung einmaliger Maßnahmen ein Wert von 0,5 % des BIP als Orientierungsgröße gilt. Die Anpassung sollte in guten Zeiten verstärkt erfolgen und darf dafür in schlechten Zeiten geringer ausfallen. Es wird damit gerechnet, dass die Kommission im Rahmen der neuen Regelung einzelnen Mitgliedstaaten direkte politische Empfehlungen gibt, um sie darin zu bestärken, sich an ihren Anpassungspfad zu halten. Zugleich eröffnet der überarbeitete Pakt in seinem korrigierenden Teil größeren Ermessensspielraum für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und die Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungen, während das strenge, auf Regeln beruhende System des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit bestehen bleibt.

Zur Gewährleistung einer wirksamen finanzpolitischen Überwachung in der EU verfolgt die Kommission kontinuierlich die Haushaltslage aller Mitgliedstaaten und macht zu gegebener Zeit von ihrem Initiativrecht Gebrauch. Beispielsweise hat sie unlängst beschlossen, im Falle Italiens und Portugals Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten, um damit in diesen Ländern für die notwendige Haushaltskonsolidierung zu sorgen.

 

Anfrage Nr. 48 von Jan Andersson (H-0489/05)
 Betrifft: Stimulierung der Nachfrage im EU-Wirtschaftsraum
 

Im Vergleich mit Asien und den USA erweist sich die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Union als ungewöhnlich schwach. Die Wirtschaftspolitik der EU ist nahezu ausschließlich auf eine Steigerung des Angebots ausgerichtet. Dagegen wird fast nichts unternommen, um die Nachfrage zu stimulieren. Dies obwohl der EU-Markt größer als derjenige der USA ist, sodass es möglich sein müsste, die Maßnahmen nicht nur zur Steigerung des Angebots, sondern auch zur Steigerung der Nachfrage zu bündeln. Inwieweit teilt die Kommission diese Auffassung? Falls die Kommission diese Auffassung teilt, welches sind dann ihre Pläne zur Stimulierung der Nachfrage innerhalb des EU-Wirtschaftsraumes?

 
  
 

Das Wirtschaftswachstum in der EU insgesamt und vor allem in der Eurozone war in den letzten Jahren tatsächlich geringer als in den Vereinigten Staaten und in Asien (von Japan einmal abgesehen). Freilich gilt es zu bedenken, dass diese verschiedenen Wachstumsraten aufgrund der unterschiedlichen demographischen Entwicklung in diesen Regionen pro Kopf bedeutend niedriger ausfallen.

Der wirtschaftliche Aufschwung in der EU, der in der zweiten Hälfte von 2003 einsetzte, wurde durch die Nachfrageschwäche behindert, die zum Teil auf mangelndes Vertrauen der Verbraucher und Anleger im Zusammenhang zu stehen scheint. Die steigenden Ölpreise und die Stärkung des Euro wirkten sich unmittelbar dämpfend auf die Konjunktur aus und belasteten zugleich das Geschäftsklima. Dennoch geht die Kommission davon aus, dass das Wachtum im Laufe des Jahres 2005 wieder an Fahrt gewinnt. Dazu tragen expansive makroökonomischen Konzepte bei, die darauf ausgerichtet sind, die Inlandsnachfrage im Euroraum und in der EU wieder zur bestimmenden Triebkraft zu machen (siehe Frühjahrsprognose der Kommission 2005).

Die Kommission gibt zu bedenken, dass Versuche, die Nachfrage kurzfristig über eine expansive Finanzpolitik zu steigern, aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Vertrauen das Wachstum negativ beeinflussen könnten. Eine weitere Erhöhung der öffentlichen Ausgaben oder kurzfristige Steuersenkungen könnten die Ungewissheit über die fiskalische Nachhaltigkeit verstärken und durch verringerte Ausgaben für den privaten Konsum und Investitionen kompensiert werden, was dazu führen könnte, dass die Auswirkungen auf das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) insgesamt negativ sind. Daher kann die Politik auf Dauer das Wachstum des Produktionspotenzials nicht stärken; es ist also wichtiger, dass die Finanzpolitik zur wirtschaftlichen Stabilisierung beiträgt und Vorsorge für die Auswirkungen trifft, die eine alternde Bevölkerung auf die öffentlichen Finanzen hat.

Nach Ansicht der Kommission besteht der wesentliche Beitrag, den makroökonomische Konzepte zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage leisten können, in der Schaffung stabiler makroökonomischer Bedingungen und der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Schocks. Der Beitrag der Geldpolitik kann in der Einhaltung der Preisstabilität bestehen, und wenn diese erreicht wird, in der Unterstützung anderer allgemeiner wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Die Finanzpolitik kann bei der Stabilisierung der Wirtschaft eine Rolle dahingehend übernehmen, dass sie das freie Spiel der automatischen Stabilisatoren gewährleistet. Angesichts des Umfangs der automatischen Stabilisatoren in der EU, die doppelt so groß sind wie in den Vereinigten Staaten, sollte ihr Beitrag zur Stabilisierung der Nachfrage nicht unterschätzt werden. Neben dem Beitrag, den sie zur wirtschaftlichen Stabilisierung leisten, können finanzpolitische Maßnahmen das Wachstum durch Ausgaben unterstützen, die auf wachstumsfördernde Investitionen ausgerichtet sind, sowie durch Steuerstrukturen, die Wachstum und Beschäftigung befördern. Angesichts der wesentlichen Schwächen der Wirtschaft der Union (relativ niedriger Arbeitseinsatz und geringes Produktivitätswachstum) hat die Kommission für den Zeitraum 2005-2008 eine Kombination von wachstums- und stabilitätsorientierten makroökonomischen Konzepten, mikroökonomische Reformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas sowie Beschäftigungsmaßnahmen vorgeschlagen, die zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen führen.(1)

Nach Ansicht der Kommission werden gemeinsame Anstrengungen zur Schaffung von Klarheit über die Reformen, die in der neu ausgerichteten Lissabonn-Strategie dargelegt sind, zusammen mit Fortschritten bei der Erreichung gesunder und nachhaltiger öffentlicher Finanzen das Vertrauen der europäischen Verbraucher und Unternehmen stärken. Das ist die Voraussetzung für die Freisetzung aufgestauter Nachfrage.

 
 

(1) Siehe Europäische Kommission, Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008, 12. April 2005, (KOM 2005-141).

 

Anfrage Nr. 49 von Claude Moraes (H-0466/05)
 Betrifft: Live 8-Kampagne
 

Welchen Standpunkt vertritt die Kommission in Bezug auf die jüngsten Initiativen im Zusammenhang mit der Live 8-Kampagne, mit der die G8-Staaten dazu beweget werden sollen, einen weiteren Schuldenerlass zu beschließen und andere, vor allem westeuropäische Staaten, veranlasst werden sollen, die von den Vereinten Nationen empfohlenen Ziele für Entwicklungshilfe zu erreichen?

 
  
 

Die Kommission befürwortet jede Initiative, mit der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Herausforderungen gelenkt wird, die mit der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele verbunden sind. Sie begrüßt die parallele Organisation von Konzerten, mit denen die in Gleaneagles versammelten Staats- und Regierungschefs der G8 ermutigt werden sollen, sich verstärkt für die Bekämpfung der Armut einzusetzen.

Damit die Entwicklungsländer generell und insbesondere in Afrika die Millenniumsziele erreichen können, müssen unbedingt die Qualität und die Quantität der Hilfe erhöht werden.

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 16. und 17. Juni 2005 haben sich die Mitgliedstaaten der Union verpflichtet, ihre Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (Official Development Assistance - ODA) weiter zu steigern und dabei über ihre Zusagen von Monterrey hinauszugehen, indem als neues Ziel bis 2010 eine einzelstaatliche ODA-Mindestquote von 0,51 % bzw. von 0,17 % für die neuen Mitgliedstaaten erreicht werden soll, so dass sich eine gemeinsame Durchschnittsquote von 0,56 % für die gesamte Union ergibt.

Dies entspräche einer Erhöhung um 20 Mrd. €. Im Jahr 2004 belief sich die öffentliche Entwicklungshilfe der EU-25 auf 43 Mrd. €.

Auch wenn unbedingt mehr Ressourcen und wirksamere Hilfeleistungen erforderlich sind, so reichen diese dennoch nicht aus, die entwicklungspolitischen Millenniumsziele voll und ganz zu verwirklichen. Andere Politikbereiche der Gemeinschaft können ebenfalls einen maßgeblichen Beitrag zu deren Verwirklichung beitragen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Konzept der „Kohärenz im Dienste der Entwicklung“ zu verstehen. Die Kommission hat deshalb vorgeschlagen, auf halbem Wege zwischen dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2005 und der nächsten internationalen Bewertung der Millenniumsentwicklungsziele einen „Kohärenzbericht“ zu erstellen.

Die Kommission hofft darüber hinaus, dass die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hong Kong zu konkreten Ergebnissen führt, die den ärmsten Ländern und insbesondere den Ländern im subsaharischen Afrika eine bessere Beteiligung an den Weltmärkten ermöglichen.

Die Kommission begrüßt den Erfolg des G8-Gipfels, der den armen Ländern eine Senkung ihrer multilateralen Schulden zugesagt hat, denn dieser Beschluss stellt eine willkommene und wichtige Ergänzung ihrer Beschlüsse über die Entwicklungsfinanzierung dar. Dieser Schuldenerlass dürfte sich vorläufigen Angaben zufolge auf 1 bis 2 Mrd. € pro Jahr belaufen. Die Kommission ruft die anderen großen Geber auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um so zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen.

 

Anfrage Nr. 50 von Georgios Papastamkos (H-0476/05)
 Betrifft: Griechische Nicht-Regierungsorganisationen und die Entwicklungspolitik der EU
 

Welche griechischen Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) beziehungsweise welche internationalen Nicht-Regierungsorganisationen (mit griechischer Beteiligung) waren in dem Zeitraum 2000-2004 im Rahmen von Programmen und Initiativen der EU zugunsten von Entwicklungsländern tätig?

Welche Finanzierungsanträge wurden von griechischen NRO während dieses Zeitraums für die Durchsetzung von Zielen der europäischen Entwicklungspolitik eingereicht?

Welche finanziellen Beihilfen erhielten NRO mit griechischer Beteiligung?

 
  
 

Den uns vorliegenden Angaben zufolge haben die griechischen Organisationen (einschließlich der Nichtregierungsorganisationen (NRO), Universitäten, Stiftungen und Forschungszentren) im Zeitraum 2000-2004 109 Vorschläge für Finanzierungen im Rahmen der Entwicklungspolitik eingereicht.

Von den 109 Vorschlägen wurden 52 in Form von Zuschüssen im Rahmen der Programme und Maßnahmen der EU in den Entwicklungsländern finanziert.

Im Zeitraum 2000-2004 haben 30 griechische NRO Finanzmittel erhalten.

Vorbehaltlich der Überprüfung und unter der Voraussetzung, dass sich insbesondere bei den Konsortien keine Kodierungsfehler herausstellen, belaufen sich die diesen griechischen NRO von der Kommission gewährten Finanzmittel auf insgesamt 18.508.274,87 Euro

 

Anfrage Nr. 51 von María Badía i Cutchet (H-0477/05)
 Betrifft: Mikrofinanzierung
 

Das Jahr 2005 ist das „Internationale Jahr des Mikrokredits“; diese Gelegenheit sollte – wie in der Resolution 53/197 der Vereinten Nationen vom 15. Dezember 1998 gefordert – unbedingt dazu genutzt werden, um Mikrokreditprogrammen in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern einen Impuls zu verleihen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Kommission zu ihrer Entscheidung beglückwünschen, im Jahr 2005 eine Ausschreibung für die Unterstützung von Mikrofinanzierungsprojekten in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) zu eröffnen.

Die Mikrofinanzierung stellt ein wesentliches Element dar, das sich in die Strategie der internationalen Gemeinschaft zur Erreichung der Millenniumsziele und insbesondere zur Erreichung der Ziele Beseitigung der Armut, Gleichstellung der Geschlechter und „Empowerment“ von Frauen einfügt, indem durch die Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet wird. Ist die Kommission in Anbetracht dieser Tatsache nicht der Ansicht, dass die Europäische Union einen kohärenten Rechts- und Ordnungsrahmen ausarbeiten und diese Programme auch noch ab 2006 kontinuierlich fortführen sollte?

 
  
 

Die Mikrofinanzierung ist ein entscheidendes Instrument, um die Ärmsten dabei zu unterstützen, ihre wirtschaftlichen Maßnahmen zu verwirklichen und selbst für die Verbesserung ihrer Bedingungen aktiv zu werden. Die Kommission begrüßt deshalb nachdrücklich, dass 2005 zum Jahr des Mikrokredits erklärt wurde, wodurch es ihr möglich wird, der Mikrofinanzierung einen größeren Stellenwert im Rahmen der Entwicklungsagenda einzuräumen.

Die Kommission wird im Jahr 2005 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Bereich Mikrofinanzierung in den AKP-Staaten veröffentlichen. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Unterstützung von Projekten zur Stärkung der Kapazitäten von Mikrofinanzierungseinrichtungen. Einbezogen sind dabei Ausbildung, Beratung und der Erwerb größerer Ausrüstungen. Das Programm erstreckt sich auch auf die Ebene der Regierungen der AKP-Staaten und soll sie dabei unterstützen, ihren Rechtsrahmen für die Mikrofinanzierung zu verbessern.

Die Kommission hat bereits einen politischen Rahmen für ihre Maßnahmen im Bereich der Mikrofinanzierung aufgestellt. In der Mitteilung der Kommission „Mikrofinanzierung und Armutsbekämpfung“ von 1998 ist ihr Konzept in diesem Bereich beschrieben. Die Kontinuität der Unterstützung der Mikrofinanzierung ist gesichert, denn die Kommission setzt diese auch nach 2006 fort, da das Programm in den AKP-Staaten bis 2009 läuft. Sollte der Finanzierungsbedarf die Mittelausstattung des Programms übersteigen, so zieht die Kommission deren Erhöhung in Betracht.

 

Anfrage Nr. 52 von Jacek Protasiewicz (H-0500/05)
 Betrifft: Menschenrechte in Kuba
 

Das Regime Fidel Castros hält nach wie vor 61 politische Gefangene in Haft, die wegen ihres Einsatzes für die bürgerlichen Freiheiten und die Menschenrechte zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden.

Gleichzeitig hindert die kubanische Regierung auf eine Art und Weise, die in völligem Widerspruch zu den Grundsätzen des Völkerrechts steht, europäische Parlamentarier daran, Kontakt zu Menschenrechtsaktivisten in Kuba aufzunehmen.

Befürwortet die Kommission in dieser Lage eine Verschärfung der EU-Sanktionen?

 
  
 

Die Kommission teilt die Sorge des Herrn Abgeordneten bezüglich des Schicksals der politischen Häftlinge in Kuba. Bei meinem Besuch in Havanna im März habe ich das Thema der politischen Gefangenen mit allen meinen Gesprächspartnern, einschließlich des Präsidenten Fidel Castro, erörtert. Die Kommission hat darüber hinaus öffentlich und unmissverständlich das unannehmbare kubanische Verhalten gegenüber den Europaabgeordneten verurteilt, die an der Versammlung zur Unterstützung der Zivilgesellschaft (Asamblea para promover la Sociedad Civil) am 20. Mai in Havanna teilnehmen wollten.

Die Delegation der Kommission in Havanna unterstützt die Kontakte zwischen Europa-Abgeordneten und Menschenrechtsaktivisten voll und ganz. Davon zeugen die bei der Delegation organisierten Treffen zwischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern der Dissidentenbewegung im März, die Unterstützung des Antrags von Oswaldo Payá auf ein Ausreisevisum und die im Mai zwischen einer Gruppe von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und einigen Dissidenten, darunter Marta Beatriz Roque, organisierte Telekonferenz.

Am 13. Juni hat der Rat die Gültigkeit des Gemeinsamen Standpunkts von 1996 bestätigt, der im Rahmen der Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba insbesondere dem Ziel dient, einen Prozess des Übergangs zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu fördern.

Die Kommission tritt weiterhin für die Aufrechterhaltung einer Politik des konstruktiven Engagements durch einen politischen Dialog mit den kubanischen Behörden ein, obgleich in den letzten Monaten keine Fortschritte im Bereich der Menschenrechte zu verzeichnen waren. In dem Beschluss des Rates vom 13. Juni wurde die Notwendigkeit bekräftigt, diesen Dialog zu nutzen, um konkrete Fortschritte im Menschenrechtsbereich zu erzielen.

Die in den letzten Monaten erfolgte Intensivierung der Kontakte zur Dissidentenbewegung und zu Vertretern der Zivilgesellschaft im Rahmen der von den Missionschefs im Januar 2005 in Havanna angenommenen Leitlinien ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Kontakte müssen fortgesetzt und weiter intensiviert werden.

Der Dialog mit den kubanischen Behörden und der Zivilgesellschaft ist ein wirksameres Mittel zur Unterstützung eines friedlichen Übergangsprozesses als Sanktionen und Isolierung.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Politik des konstruktiven Engagements auch größere Chancen hat, zur Freilassung aller politischen Häftlinge auf Kuba zu führen.

 

Anfrage Nr. 53 von Glenys Kinnock (H-0538/05)
 Betrifft: Unterstützungsprogramm für die Unterzeichnerstaaten des Zuckerprotokolls
 

Kann die Kommission darlegen, welche Verfahren sie bei der Durchführung der Programme zur Unterstützung der von der EU-Zuckerreform betroffenen Unterzeichnerstaaten des Zuckerprotokolls anzuwenden beabsichtigt? Ist die Kommission nicht auch der Auffassung, dass diese Verfahren einfacher, rascher und effizienter sein müssen als die Verfahren, die im Rahmen des EEF zur Unterstützung der von den Änderungen der Bananenregelung betroffenen Länder angewandt wurden?

 
  
 

Die Kommission stimmt voll und ganz zu, dass es notwendig ist, für die Unterzeichnerstaaten des Zuckerprotokolls im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (AKP-Staaten) ein Unterstützungsinstrument zu schaffen, das rasche und effiziente Umsetzungsverfahren gewährleistet. Dies gehörte zu unseren wichtigsten Anliegen bei der Ausarbeitung des entsprechenden Verordnungsentwurfs, den die Kommission am 22. Juni dieses Jahres angenommen hat.

Bei der Umsetzung des besonderen Rahmens zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten ist es u. a. aufgrund der komplexen Gemeinschaftsverfahren in der Tat zu Verzögerungen gekommen. Dieser Erfahrung wurde konsequent Rechnung getragen, und die Kommission ist davon überzeugt, dass die Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für die Staaten des Zuckerprotokolls insbesondere aufgrund der folgenden Faktoren effizienter sein wird:

Die Verwaltung des Unterstützungsprogramms obliegt von Anfang an den Delegationen.

Die Kommission stellt spezielle finanzielle und personelle Ressourcen bereit, um seine Verwaltung sowohl in der Delegation als auch am Hauptsitz zu gewährleisten.

Das bevorzugte Hauptinstrument für die Durchführung dieses Unterstützungsprogramms wird die Haushaltshilfe - natürlich unter Beachtung der Förderfähigkeitskriterien - sein.

Obwohl die Mitgliedstaaten eng in die Beschlussfassung zur Umsetzung des Unterstützungsprogramms einbezogen werden sollen, schlägt die Kommission relativ einfache und schnelle Verfahren vor.

Die Kommission möchte jedoch hervorheben, dass die Ergebnisse dieses Unterstützungsprogramms nicht nur von den Verwaltungsverfahren in der Gemeinschaft, sondern auch von der Qualität der von den Ländern selbst entwickelten Anpassungsstrategien abhängen. Die Kommission ruft die Länder dazu auf, eine aktive Rolle in diesem Prozess zu spielen, damit eine gute Grundlage für die Umsetzung ihrer Unterstützung gewährleistet ist, sobald das von der Kommission vorgeschlagene Instrument in Kraft tritt.

Die Kommission möchte diese Gelegenheit nutzen, um das Parlament dazu aufzufordern, den Vorschlag für eine Verordnung so schnell als möglich anzunehmen und zu gewährleisten, dass zusätzliche Finanzmittel dafür im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Anfrage Nr. 54 von Anne Van Lancker (H-0539/05)
 Betrifft: Kontinuität der Politik der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte
 

Die strategische Partnerschaft mit der WHO (25 Mio. Euro) legt den Schwerpunkt auf Müttersterblichkeit, Sterblichkeit von Neugeborenen und Kindersterblichkeit. Es ist darum von großer Bedeutung, dass zusätzliche Anstrengungen zur Familienplanung und Verhütung unternommen werden, einschließlich der dauerhaften Gewährleistung des Vorhandenseins von Kondomen. Diese politischen Prioritäten müssen im Haushaltsplan verankert werden. Die Haushaltslinie betreffend sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte läuft im Jahre 2006 aus. Welche Weiterverfolgung ist vorgesehen? Wie soll die Kontinuität von bestehenden Projekten garantiert werden, und wie wird die Kommission auch in Zukunft die „decency gap“ ausfüllen?

 
  
 

Die Kommission bekräftigt ihr Festhalten an der Förderung der Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte sowie an der Umsetzung des Kairoer Aktionsplans.

Auf finanzieller Ebene ist für die Partnerschaft mit der Weltgesundheitsorganisation eine Laufzeit von 5 Jahren und eine Finanzhilfe von 25 Mio. € aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) vorgesehen, deren Auszahlung Ende 2005 beginnt.

Bezüglich der Haushaltsmittel läuft gegenwärtig die Auswahl der Projektvorschläge, die mit den Mitteln der Jahre 2005 und 2006 finanziert werden sollen. Die ausgewählten Projekte werden dann bis zu ihrem Ende, und somit durchaus auch nach 2006 finanziert. Was die Aufrechterhaltung der betreffenden Haushaltslinie anbelangt, so ist die Ausarbeitung der neuen Struktur des Gemeinschaftshaushalts noch nicht abgeschlossen. Die Kommission ist deshalb dabei, eine Strategie für die thematischen Programme, einschließlich des Bereichs der menschlichen und sozialen Entwicklung, zu erarbeiten, deren Umsetzung sie im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 plant. Im Rahmen der Entwicklung dieser Strategien wird die Kommission konkrete Vorschläge zu den künftigen Finanzmitteln vorlegen.

Aufgrund der als „Decency Gap“ bekannten Finanzlücke, die 2002 durch den Beschluss der US-amerikanischen Regierung entstanden ist, die Finanzierung des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) auszusetzen, hat die Kommission einen ergänzenden Beitrag in Höhe von 22 Mio. € für diesen Fonds sowie 10 Mio. € für den Internationalen Verband für Geburtenregelung und Familienplanung (International Planned Parenthood Federation) bereitgestellt; diese Mittel sind zur Finanzierung gegenwärtig laufender Programme und Maßnahmen verwendet wurden.

Im Rahmen der im Jahr 2004 vom niederländischen Vorsitz gestarteten Europäischen Initiative im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit hat die Kommission beschlossen, dem UNFPA einen zusätzlichen Betrag von 15 Mio. € aus dem 9. EEF für den Erwerb von gesundheitsbezogenen Produkten, Präservativen und ähnlichen Erzeugnissen in den Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums (AKP) zu gewähren, die diese Produkte benötigen. In den kommenden Jahren wird die Kommission den UNFPA im Rahmen der für die thematischen Maßnahmen bereitgestellten Finanzmittel unterstützen.

 

Anfrage Nr. 55 von Dimitrios Papadimoulis (H-0448/05)
 Betrifft: Lebensmittelsicherheit
 

Nach einem im Mai 2005 (Foran et al., 2005, Environmental Health Perspectives, 113:552-556) veröffentlichen Artikel „Risk Based Consumption Advice for Farmed Atlantic and Wild Pacific Salmon Contaminated with Dioxins and Dioxin-like Compounds“ sind Stoffe wie PCBs, Toxaphen, Dieldrin, Dioxine und bromierte Diphenyläther in weitaus höheren Mengen in Lachsen aus europäischen Fischzuchtanlagen als bei Lachsen aus Fischzuchten Nord- und Südamerikas festgestellt worden. Diese Substanzen können Probleme für das menschliche Fortpflanzungssystem verursachen und sind krebserregend. Die Verfasser der Studie empfehlen denn auch den europäischen Verbrauchern, Lachs aus europäischer Fischzucht nicht öfter als vier Mal monatlich zu verzehren, während sie den Amerikanern einen zehnmaligen Verzehr pro Monat erlauben.

Könnte die Kommission mir mitteilen, ob Lachs aus europäischer Fischzucht tatsächlich stärker mit chemischen Substanzen belastet ist und ob ihr Verzehr unschädlich ist, und in welchen Mengen? Hat von Seiten der Kommission eine wissenschaftliche Bewertung der gesundheitlichen Gefahren durch den menschlichen Verzehr auch anderer Fischarten aus Fischzuchtanlagen stattgefunden, und gedenkt die Kommission strengere Rechtsvorschriften mit dem Ziel einzuführen, den Einsatz giftiger chemischer Substanzen bei der Fischzucht zu verringern?

 
  
 

Die Anfrage des Abgeordneten betrifft die Empfehlungen zum Fischverzehr, die in dem im Mai 2005 veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Risk Based Consumption for Farmed Atlantic and Wild Pacific Salmon Contaminated with Dioxins and Dioxin—like Compounds“ gegeben wurden. Im Februar vergangenen Jahres erklärte Kommissar Byrne im Plenum, dass die Studie keine neuen Fragen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit aufwirft, da sich die festgestellte Belastung im Einklang mit den Ergebnissen anderer Erhebungen und offizieller Kontrollen befindet.

Die Empfehlungen im genannten Artikel beruhen auf einem Richtwert für die unschädliche Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB, der anhand einer international nicht anerkannten Risikobewertungsmethode ermittelt wurde; dies wurde auf einem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) im Juni 2004 organisierten wissenschaftlichen Kolloquium bestätigt.

Das bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit angesiedelte Wissenschaftliche Gremium für Kontaminaten in der Lebensmittelkette (CONTAM) hat erst vor kurzem, d. h. am 22. Juni 2005, eine wissenschaftliche Bewertung der Gesundheitsrisiken vorgelegt, die sich für den Menschen aus dem Verzehr von Wild- und Zuchtfisch ergeben. Bei dieser aufgrund eines förmlichen Ersuchens des Parlaments durchgeführten Bewertung standen verschiedene Fischarten (Zucht-, Wild-, Meeres-, Süßwasserfisch, magerer und fetter Fisch) im Mittelpunkt, die in der Europäischen Union in beträchtlichen Mengen auf den Markt gelangen.

Das CONTAM gelangte zu dem Schluss, dass sich Art, Saison, Ort, Ernährung, Lebensphase und Alter in erheblichem Maße auf die Nähr- und Schadstoffkonzentrationen in Fisch einschließlich Lachs auswirken. Diese Konzentrationen weisen sowohl bei Wild- als auch bei Zuchtfisch innerhalb einer Art und zwischen den Arten eine große Schwankungsbreite auf. Bei einer Bewertung anhand dieser Faktoren konnten keine konsistenten Unterschiede bei den Nähr- und Schadstoffkonzentrationen zwischen Wild- und Zuchtfisch - darunter auch Lachs - festgestellt werden.

Nach Einschätzung des CONTAM besteht für den Verbraucher im Hinblick auf die Sicherheit kein Unterschied, ob er Wild- oder Zuchtfisch einschließlich Lachs verzehrt.

Andererseits hält es das CONTAM für eindeutig erwiesen, dass der Verzehr von Fisch und damit auch von Zuchtfisch, insbesondere jedoch von fettem Fisch, günstige Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem hat, zur Sekundärprävention bei manifesten koronaren Herzerkrankungen geeignet ist und die fetale Entwicklung positiv beeinflussen kann.

Ferner hob das CONTAM hervor, dass es derzeit bedauerlicherweise kein anerkanntes Verfahren zum quantitativen Vergleich der Risiken und Vorteile des Fischverzehrs gibt.

Dennoch hält die Kommission das Vorhandensein von Dioxinen und anderen Kontaminanten für bedenklich. Sie hatte 2001 eine umfassende Strategie zur Senkung der Belastung der Umwelt sowie von Futter- und Lebensmitteln mit Dioxinen und PCB angenommen. Im Zuge der Umsetzung dieser Strategie werden neue Impulse für die Verringerung des Dioxingehalts in Futter- und Lebensmitteln einschließlich Fisch gesetzt. In diesem Zusammenhang plant die Kommission die Änderung der Höchstwerte unter Berücksichtigung der mit dieser Strategie erzielten Ergebnisse. Zudem sieht die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POS) Maßnahmen zur Beseitigung oder Beschränkung der Anzahl international anerkannter POS vor.

Fisch, und zwar Zucht- und Wildfisch gleichermaßen, hat seine Berechtigung in einer ausgewogenen Ernährung, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher weiterhin von den günstigen Auswirkungen des Fischverzehrs auf die Gesundheit profitieren. Das EBLS-Gutachten zur Bewertung der Sicherheit von Wild- und Zuchtfisch dient der wissenschaftlichen Untermauerung dieses Grundsatzes.

 

Anfrage Nr. 56 von Carl Schlyter (H-0475/05)
 Betrifft: Überprüfung der Tiergesundheitspolitik
 

Viele Behörden führen die Zunahme von Tierseuchen auf die verstärkte Intensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung zurück. In einer gemeinsamen Erklärung der FAO und des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) heisst es, dass die Auswirkungen der Vogelgrippe und die Gefahr künftiger grenzübergreifender Seuchen, einschließlich Zoonosen, mit wachsender Intensivierung der tierischen Erzeugung zunehmen werden, sofern keine wesentlichen und anhaltenden tierärztlichen Maßnahmen getroffen werden, um den Kreislauf der Seuchenübertragung und -einschleppung zu durchbrechen. In der Erklärung wird dann näher darauf eingegangen, warum solche anhaltenden tierärztlichen Maßnahmen in vielen wichtigen Ländern in der Praxis sehr schwer durchzuführen sein werden.

Gedenkt die Kommission, Mechanismen zu prüfen, die ausdrücklich darauf gerichtet sind, die Abhängigkeit der europäischen Landwirtschaft von intensiver Bewirtschaftung im Rahmen der kommenden Reform ihrer Tiergesundheitspolitik zu verringern?

 
  
 

Der Satz, der aus dem Protokoll eines vor kurzem in Vietnam veranstalteten Seminars zitiert wurde, bezieht sich eindeutig auf den neuerlichen Ausbruch der Vogelgrippe in Asien.

Hilfreich dürfte aber auch die Betrachtung eines weiteren Satzes aus den Schlussfolgerungen desselben Seminars sein, der wie folgt lautet:

„Das Auftreten [der Krankheit] in der Region hängt mit der traditionellen Art der Tiererzeugung zusammen, insbesondere Geflügelhaltung in Hinterhöfen und zum Zweck der Selbstversorgung, gemeinsame Haltung unterschiedlicher Tierarten sowie Vermarktung von Lebendgeflügel“.

Die Intensivhaltung wird also nicht als der entscheidende Risikofaktor für das Auftreten und die Ausbreitung der Krankheit ausgemacht.

Im weiteren Sinne deutet der Abgeordnete an, dass eine Einschränkung der Intensivhaltung in der Gemeinschaft die geeignetste Maßnahme wäre, um die von Tierseuchen ausgehenden Gefahren und ihre Folgen zu begrenzen.

Nach Ansicht der Kommission ist die Sachlage komplizierter.

Die Faktoren, die zum Auftreten von Tierseuchen und zur Verstärkung ihrer Auswirkungen beitragen können, darunter die Tierbesatzdichte und Biogefahren im Landwirtschaftsbetrieb, werden in der neuen EU-Strategie zur Tiergesundheit Berücksichtigung finden.

Im Hinblick auf die Entwicklung der von dem für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglied im Dezember 2004 auf der Sitzung des Rates „Landwirtschaft“ angekündigten neuen Tiergesundheitsstrategie der Europäische Union, die auf Verbesserungen bei der Verhinderung und Kontrolle von Tierseuchen in der EU abzielt, plant die Kommission 2007 eine Mitteilung vorzulegen, in der Maßnahmen für den Zeitraum 2007-2013 festgelegt werden sollen. Die bestehende Tiergesundheitspolitik der EU als wesentlicher Baustein dieser Strategie wird einer externen Evaluierung auf der Grundlage eines partizipativen Ansatzes unterzogen. Mit endgültigen Schlussfolgerungen und Empfehlungen dürfte Mitte 2006 zu rechnen sein. Die daraus resultierenden politischen Optionen und ihre (wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen) Konsequenzen werden im Zuge dieser Evaluierung untersucht und in die Folgenabschätzung einfließen.

Die künftige Tiergesundheitspolitik wird darauf abgestellt sein, die Erzeuger darin zu bestärken, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Tierseuchen besser zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen.

 

Anfrage Nr. 57 von Mairead McGuinness (H-0480/05)
 Betrifft: Kennzeichnung von Lebensmitteln
 

Kann die Kommission in Anbetracht der Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage über die Einstellung der Verbraucher zur artgerechten Tierhaltung sowie ihrer eigenen öffentlichen Äußerungen zur Kennzeichnung von Produkten aus artgerechter Tierhaltung erläutern, wie dies im Hinblick auf die immer stärkere Globalisierung des Lebensmittelmarktes im Rahmen der WTO funktionieren wird? Kann die Kommission ferner den berechtigten Besorgnissen der Landwirte in der EU in Bezug auf die gewaltige Macht des Einzelhandels Rechnung tragen, der in der Lage ist, die Preise in der EU zu drücken, wodurch es für kleinere Betriebe immer schwieriger wird zu überleben?

Teilt die Kommission die Bedenken, dass dieser Bericht eine stärkere Regulierung bewirken, aber kaum konkrete Maßnahmen für Verbraucher oder Erzeuger nach sich ziehen wird?

 
  
 

In der betreffenden Eurobarometer-Umfrage geht es um die Schwierigkeiten, die Verbraucher beim Ermitteln von Lebensmitteln aus artgerechterer Tierhaltung haben. Des Weiteren werden ihre Bereitschaft, mehr für Produkte aus artgerechter Haltung zu bezahlen, sowie ihre starke Überzeugung hervorgehoben, durch ihr Kaufverhalten etwas für den Tierschutz zu tun.

Diese Umfrage untermauert die Daten, die im Rahmen eines von der Gemeinschaft finanzierten Forschungsvorhabens zum Thema „Verbraucheranliegen im Zusammenhang mit dem Tierschutz und die Auswirkungen auf die Wahl der Lebensmittel“ erhoben wurden.

Die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament über die Tierschutzvorschriften für landwirtschaftliche Nutztiere in Drittländern und ihre Auswirkungen für die EU aus dem Jahre 2002 befasst sich mit der Frage von Etikettierungsregelungen als Möglichkeit für Erzeuger, die höhere Tierschutznormen beachten, einen Gegenwert für ihre Kosten und Investitionen zu erzielen, weil die Verbraucher bereit sein könnten, einen höhere Preise für diese Produkte zu zahlen. Die Kommission prüft gegenwärtig diese Möglichkeit.

Ein von der Gemeinschaft finanziertes, derzeit laufendes Forschungsprojekt mit dem Titel „Welfare Quality“ dient der eingehenderen Untersuchung von Tierschutzerwägungen der Verbraucher, des Einzelhandels und der Erzeuger. Im Rahmen des Projekts wird ein Workshop ausgerichtet, der am 17./18. November 2005 in Brüssel stattfinden und es den verschiedenen Interessengruppen ermöglichen soll, die künftige Ausrichtung dieser Untersuchungen durch einen offenen Dialog mitzubestimmen.

Insbesondere der kürzlich von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Masthühnern sieht auch vor, dass die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Sonderbericht über die verbindliche Etikettierung von Lebensmitteln vorlegt, die auf der Einhaltung von Tierschutznormen beruht. In diesem Bericht werden sozioökonomische Aspekte und Überlegungen der Welthandelsorganisation (WTO) Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der genannten Untersuchungen erhobene Daten werden bei der Festlegung der verschiedenen Strategien (beispielsweise im Zusammenhang mit der Etikettierung) eine sehr wichtige Rolle spielen, um den Anliegen der Verbraucher im Bereich des Tierschutzes Rechnung zu tragen. Die Kommission wird auch prüfen, wie Hürden für Verbraucher, die sich beim Kauf von Lebensmitteln von ethischen Präferenzen leiten lassen, überwunden werden können.

Kurz gesagt, die Kommission ist überzeugt, dass eine eindeutige Etikettierung erhebliche Vorteile für die Verbraucher bedeuten kann, ohne dass die Erzeuger dadurch benachteiligt werden. Die Kommission ist sogar der Auffassung, dass die Etikettierung letztlich zur Verbesserung der Wettbewerbsposition dieser Produkte führen wird, was wiederum der betreffenden Branche und vor allem denjenigen nützt, die sich bei der Produktion an den Grundsätzen der artgerechten Tierhaltung orientieren.

So zeigen die Erfahrungen mit der Anwendung bestehender freiwilliger Etikettierungsregelungen, dass sich aus solchen Initiativen sogar Vorteile bei der Vermarktung ergeben können. Die Untersuchungen zur Frage, wie viele verschiedene Formen der Etikettierung von den Verbrauchern genau genutzt werden, sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch die Verbraucher haben das legitime Recht, klare Produktangaben einschließlich eines Hinweises auf die Einhaltung von Tierschutznormen zu fordern und zu erhalten.

 

Anfrage Nr. 58 von Anna Hedh (H-0483/05)
 Betrifft: An Jugendliche gerichtete Alkoholreklame
 

Die Europäer trinken weltweit am meisten. Im Jahr 2002 forderte der Alkohol in Europa über 600.000 Todesopfer. 25% aller Todesfälle in der Altersgruppe der 15-29jährigen standen 1999 unmittelbar mit Alkoholkonsum in Verbindung; diese Zahlen wurden im Zusammenhang mit der 2001 in Stockholm abgehaltenen WHO-Konferenz über Jugend und Alkohol ermittelt.

Außerdem gibt es Forschungsergebnisse, die zeigen, dass Alkoholreklame Jugendliche veranlasst, mehr Alkohol zu trinken. Ich bin davon überzeugt, dass die Alcopops ein gutes Beispiel dafür sind, wie dieser Faktor zum Anstieg des Alkoholkonsums bei jungen Mädchen und Frauen - wie Mitte der 90er Jahre festgestellt -, beigetragen hat. Wir wissen auch, dass die Selbstkontrolle seitens der Alkoholindustrie in den letzten Jahren nicht funktioniert hat. Kommissionsmitglied Kyprianou hat kürzlich festgestellt, dass er eine klare Verbindung sieht zwischen dem Alkoholkonsum und der schlechten Volksgesundheit, und dass er beabsichtigt, seine Verantwortung für die öffentliche Gesundheit sehr ernst zu nehmen.

Welche konkreten Maßnahmen ist die Kommission bereit zu ergreifen, um die Alkoholreklame zu regeln, und zwar insbesondere jene, die speziell an Jugendliche gerichtet ist?

 
  
 

Die Kommission teilt uneingeschränkt die Bedenken der Frau Abgeordneten in dieser wichtigen Frage und würde gerne an die konkreten Maßnahmen erinnern, die sie in diesem Bereich ergreift. Im Juni 2001 nahm der Rat die Empfehlung zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, an. Die Empfehlung war im Wesentlichen eine Reaktion auf weit verbreitete Bedenken in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik gegen so genannte Alkopops, mit deren Marketing speziell das Interesse von Kindern geweckt werden soll.

In der Empfehlung werden zahlreiche Maßnahmen aufgezählt, die die Mitgliedstaaten ergreifen können, um zu verhindern, dass alkoholische Getränke speziell für junge Menschen aufgemacht und vermarktet werden. Unter anderem wird den Mitgliedstaaten empfohlen, die Einführung wirksamer Mechanismen in den Bereichen Werbung, Marketing und Abgabe zu fördern, die verhindern, dass die Hersteller alkoholische Erzeugnisse gezielt für Kinder und Jugendliche produzieren.

An die Kommission ergeht die Aufforderung, bis spätestens zum Ablauf des vierten Jahres nach Annahme der Empfehlung und danach regelmäßig über die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu berichten.

Derzeit verfasst die Kommission den Bericht, der Ende dieses Jahres vorzulegen ist. Sie erstellt damit einen umfassendes Überblick über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, wobei wir beispielsweise wissen, dass die alkoholische Getränke produzierende Industrie und/oder die Werbebranche in mehreren Mitgliedstaaten auf die geäußerten Bedenken reagiert und bestehende Selbstregulierungsstrukturen, wozu auch Beschwerdeverfahren zählen, eingeführt bzw. verstärkt haben.

Ferner möchte die Kommission die Frau Abgeordnete auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 zu einer EU-Strategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols hinweisen; darin wird die Kommission ersucht, Vorschläge für eine umfassende Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols vorzulegen und einen Zeitplan für die verschiedenen Maßnahmen aufzustellen. Die Strategie soll sich aus einem Bündel von aufeinander abgestimmten Gemeinschaftsmaßnahmen in allen einschlägigen Politikbereichen, wie Forschung, Verbraucherschutz, Verkehr, Werbung, Vermarktung, Sponsoring, Verbrauchsteuern und Binnenmarktfragen, zusammensetzen. Zurzeit erarbeitet die Kommission die Strategie, die Anfang nächsten Jahres vorliegen muss. Da schädliches Trinkverhalten bei jungen Menschen zunimmt und die Vermarktung weltweit erfolgt, hat die Kommission bereits den Alkoholkonsum Minderjähriger und die kommerzielle Kommunikation als Schlüsselbereiche der Strategie festgelegt.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ eine wichtige Rolle, werden doch darin mehrere Kriterien genannt, denen Fernsehwerbung für alkoholische Getränke entsprechen muss. Ein Kriterium ist, dass die Werbung nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und insbesondere nicht Minderjährige beim Alkoholkonsum darstellen darf.

Außerdem möchte die Kommission erwähnen, dass sie im Sinne des Programms für öffentliche Gesundheit beschlossen hat, sich an der Finanzierung des ELSA-Projekts zu beteiligen, bei dem es um die Bewertung der Durchsetzung nationaler Gesetze und der Selbstregulierung betreffend die Werbung für und die Vermarktung von Alkohol geht. Zusätzlich werden im Rahmen dieses Projekts, das in diesem Jahr in Angriff genommen wurde und noch bis Ende des nächsten Jahres läuft, Empfehlungen an die Kommission formuliert.

Was die rechtliche Seite betrifft, wird im Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, zu dem das Parlament vor kurzem in erster Lesung seine Stellungnahme abgegeben hat, vorgeschlagen, in Artikel 4 Bestimmungen zur Einschränkung der Verwendung bestimmter Aussagen, beispielsweise gesundheitsbezogener Angaben, bei der Vermarktung alkoholischer Getränke aufzunehmen. Eine entsprechende Regelung stellt zweifellos eine konkrete Maßnahme dar, die in die von Parlament und Kommission gleichermaßen gewünschte Richtung geht.

Abschließend möchte die Kommission hervorheben, dass die zentrale Stellung der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die schädlichen Wirkungen des Alkohols nicht vergessen werden darf. Ein integriertes Konzept setzt ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten, d. h. von Familien, Schulen, Arbeitgebern, Industrie, Werbebranche und nationalen Regulierungsbehörden, voraus.

 

Anfrage Nr. 59 von Mia De Vits (H-0490/05)
 Betrifft: Lagertemperaturen für Lebensmittel
 

Derzeit gibt es keine europäische Regelung über Lagertemperaturen für Lebensmittel. 74% aller Lebensmittel werden bei einer falschen Temperatur gelagert. Manchmal wird je nach Mitgliedstaat auf dem Etikett eine Lagertemperatur von 4-7°C empfohlen. Es ist doch nicht logisch, dass für ein und dasselbe Produkt aufgrund von 25 nationalen Rechtsvorschriften verschiedene Lagertemperaturen auf den Etiketten angegeben werden? Zieht die Kommission daher eine Harmonisierung der Lagertemperaturen für Lebensmittel in Betracht? Falls ja, wann? Wie steht die Kommission einer Informationskampagne mit dem Ziel gegenüber, die Verbraucher stärker für die geeigneten Lagertemperaturen für Lebensmittel zu sensibilisieren?

 
  
 

Die Einhaltung der für die Lagertemperatur geltenden Anforderungen und die Aufrechterhaltung der Kühlkette haben entscheidenden Einfluss auf die Beibehaltung der Sicherheit und Qualität der meisten verderblichen Lebensmittel in der gesamten Lebensmittelkette.

In den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sind aber nur für bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs konkrete Temperaturkriterien festgelegt, weil es nämlich für besser und effizienter gehalten wird, die Frage der Lagertemperatur für Lebensmittel auf der Ebene der Lebensmittelhersteller und nicht auf Gemeinschaftsebene zu regeln. Die Lebensmittelproduzenten sind am besten in der Lage, die Bedingungen festzulegen, unter denen die von ihnen hergestellten Produkte zu lagern sind, denn diese hängen eindeutig von der Art des jeweiligen Lebensmittels, von seinem Herstellungsprozess und seiner Haltbarkeit ab.

Dieser Ansatz wird auch im neuen Hygienerahmen beibehalten, der ab 1. Januar 2006 gelten wird.

Allerdings sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Verbraucher besser über die erforderliche Einhaltung der von den Herstellern auf der Verpackung angegebenen Lagerungsbedingungen aufzuklären. Durch Lebensmittel verursachte massenhafte Erkrankungen gehen nämlich häufig auf die falsche Behandlung von Lebensmitteln nach dem Einkauf und die Unterbrechungen der Kühlkette zurück. Informationskampagnen könnten sich in diesem Zusammenhang als zweckdienliche Aufklärungsinstrumente erweisen und sollten auf einzelstaatlicher Ebene gefördert werden.

 

Anfrage Nr. 60 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0519/05)
 Betrifft: Sichere Schwangerschaft und Geburt
 

In dem kürzlich vorgelegten Grünbuch „Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ stellt die Kommission fest, dass das natürliche Bevölkerungswachstum in Europa 2003 bei nur 0,04 % pro Jahr lag, wobei die neuen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Zypern und Malta, sogar einen Rückgang der Bevölkerungszahl verzeichneten. Neuesten Daten der Weltgesundheitsorganisation und der OSZE zufolge ist die Säuglings- und Müttersterblichkeit in Europa (17,4 Fälle auf 100 000 Geburten) besorgniserregend hoch, wobei sich die Zahlen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beträchtlich unterscheiden.

Verfügt die Kommission über Angaben für jeden einzelnen Mitgliedstaat? Wird sie im Rahmen der Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik der Union konkrete Initiativen vorschlagen, wie die Sicherheit von Frauen bei Schwangerschaft und Geburt verbessert werden kann, vor allem in den Mitgliedstaaten, in denen hier die akutesten Probleme bestehen? Wird sie im Bereich der europäischen Forschung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten besondere Programme auflegen, mit denen diesem Problem entgegengetreten werden soll (durch vorgeburtliche Untersuchungen, Modernisierung der medizinischen Ausrüstungen und Methoden usw.)?

 
  
 

Obwohl das Bevölkerungswachstum in vielen Mitgliedstaaten in den kommenden Jahrzehnten rückläufig sein wird, darf man dabei keineswegs außer Acht lassen, dass dies nicht auf einen Anstieg der Säuglings- oder Müttersterblichkeit zurückzuführen ist, denn beide sind in ausnahmslos allen Mitgliedstaaten gesunken, wenngleich der Stand in den einzelnen Länder immer noch erhebliche Unterschiede aufweist.

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die neuesten Angaben zur Säuglingssterblichkeit in EurLife, der von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen geführten interaktiven Datenbank zu Lebensbedingungen und Lebensqualität in Europa, die obigen Aussagen untermauern. Darin stehen Daten für die derzeit 25 EU-Mitgliedstaaten und die drei Kandidatenländer Bulgarien, Rumänien und Türkei zur Verfügung.

Die Kommission ist nicht befugt, auf direktem Wege Sicherheitsstandards und –maßnahmen im Bereich der Volksgesundheit vorzuschlagen, denn dafür sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Das Aktionsprogramm „Öffentliche Gesundheit“ könnte Möglichkeiten für den Informations- und Erfahrungsaustausch über bewährte Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten bieten; dabei hängt es von den jeweiligen Jahresarbeitsprogrammen ab, welche Prioritäten in der Mittelausstattung gesetzt werden.

Im weiteren Sinne ist der Schutz von Schwangeren am Arbeitsplatz durch EU-Rechtsvorschriften zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geregelt. Insbesondere die Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, und Wöchnerinnen am Arbeitsplatz sieht unter anderem einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen vor, der auf die Zeit vor und/oder nach der Entbindung aufzuteilen ist.

Auf diesem Gebiet wurden etliche Forschungsprojekte durchgeführt, bei denen es auch um solche Fragen wie öffentliche Gesundheit, Diagnostik und technologische Aspekte ging. Der Vorschlag der Kommission zum 7. Forschungsrahmenprogramm, der vom Rat und vom Parlament noch gebilligt werden muss, lässt in diesem Stadium auf einige vielversprechende Entwicklungen im Hinblick auf die Erforschung des in der Anfrage angesprochenen Themas hoffen.

 

Anfrage Nr. 61 von Milan Gaľa (H-0528/05)
 Betrifft: Mögliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der drohenden Grippepandemie über den Europäischen Solidaritätsfonds
 

Im Rahmen der Plenardebatte über die weltweite Gefahr einer Grippepandemie, die am 12. April 2005 auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments stand, gab Kommissionsmitglied Markos Kyprianou eine Erklärung ab, in der er eine mögliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der drohenden Grippepandemie aus Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds ansprach. Welche Maßnahmen hat die Kommission bisher ergriffen, damit eine solche Finanzierung auf der Basis einer diesbezüglichen Einigung mit dem Parlament zustande kommt?

 
  
 

Die Kommission freut sich, dem Abgeordneten mitteilen zu können, dass in der Frage der Finanzierung der Ausgaben für den Einsatz von Impfstoffen und antiviralen Mitteln ein entscheidender Durchbruch erzielt wurde.

Am 6. April nahm die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds der EU an, in dem der Anwendungsbereich des derzeitigen Solidaritätsfonds erheblich erweitert wird. Die vorgeschlagene Verordnung sieht die Möglichkeit einer Beteiligung an den tatsächlichen Kosten im Falle einer Pandemie unter bestimmten Bedingungen vor.

Aus diesem Fonds können jährlich Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitgestellt werden, wobei die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten für Impfstoffe und antivirale Mittel ausdrücklich genannt wird. Mit der Zustimmung des Parlaments und des Rates zum Vorschlag der Kommission würde die Gemeinschaft ihrem Ziel, die medizinische Versorgung und den Schutz bei möglichen künftigen Pandemien zu verbessern, ein gutes Stück näher rücken.

Die Kommission setzt auf die Unterstützung des Parlaments für diesen weit reichenden Vorschlag.

 

Anfrage Nr. 62 von Justas Vincas Paleckis (H-0529/05)
 Betrifft: Errichtung regionaler, von der Europäischen Union finanzierter Zentren in den neuen EU-Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausbreitung von HIV/AIDS aus den Nachbar-regionen in der EU
 

Auf der zweiten, von der Europäischen Kommission im Jahr 2004 in Vilnius veranstalteten Europäischen AIDS-Konferenz sprachen sich die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten für den Plan zur Errichtung eines regionalen AIDS-Zentrums der EU in Litauen aus, das in der Lage wäre, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten zusammenzutragen und zu verbreiten sowie Konzept und Strategie der EU in Bezug auf AIDS allgemein bekannt zu machen.

Nach Ansicht von Experten eignet sich Litauen aus mehreren Gründen für die Errichtung eines solchen Zentrums: Staatliche Programme zur Prävention und Eindämmung von HIV/AIDS werden erfolgreich umgesetzt, und Litauen unterhält ständige Beziehungen zur Region Kaliningrad und zu Belarus auf dem Gebiet der Kontrolle von HIV/AIDS.

Wäre es nicht sinnvoll, einige von der Europäischen Union finanzierte regionale Zentren in den neuen EU-Mitgliedstaaten, unter anderem auch in Litauen, zu errichten, damit sie die Ausbreitung von HIV/AIDS aus Nachbarregionen (im Falle Litauens aus der Region Kaliningrad und aus Belarus) in der EU kontrollieren können?

 
  
 

Für die Bekämpfung der HIV-/AIDS-Epidemie sind wir alle gemeinsam verantwortlich. Die Zusammenarbeit eröffnet eine echte Chance auf die europaweite Bündelung von Sachverstand und Fachwissen mit dem Ziel, die besten Mittel und Wege für Prävention, Unterstützung, Behandlung und Pflege herauszufinden.

Zur Stärkung der Fähigkeit Europas, den Gefahren übertragbarer Krankheiten zu begegnen, schlug die Kommission die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (EZPKK) vor, das vor wenigen Monaten in Stockholm seine Tätigkeit aufnahm.

Der Ausbau und die Intensivierung der HIV-/AIDS-Überwachung werden zu den vorrangigen Aufgaben des EZPKK gehören. Die Kommission ist daher überzeugt, dass künftig zuverlässigere Daten und Informationen über das Auftreten der Epidemie für ganz Europa zur Verfügung stehen werden. Sollte sich die Errichtung von regionalen Zentren später als erforderlich erweisen, wird sich die Kommission selbstverständlich mit dieser Frage befassen.

Die Kommission hat gute Beziehungen zu den Nachbarländern, insbesondere zur Russischen Föderation, zur Ukraine, zu Belarus und Moldau aufgebaut, die zu den Ländern gehören, in denen sich HIV/AIDS rasch ausbreiten.

Die Kommission ist sich der besonderen Probleme der baltischen Länder im Zusammenhang mit der Ausbreitung von HIV/AIDS sehr wohl bewusst und appelliert an in diesem Bereich tätige Organisationen, Partnerschaften mit den baltischen Staaten und mit Ländern aufzubauen, die ähnliche Probleme haben. Diese Netzwerke könnten in Form von Projekten geschaffen werden, und sofern auch ein Zusatznutzen für die Gemeinschaft erzielt wird, können sogar Zuschüsse aus bestehenden Gemeinschaftsprogrammen und -instrumenten beantragt werden.

 

Anfrage Nr. 63 von Caroline Lucas (H-0549/05)
 Betrifft: Toxin-Tests an Muscheln
 

Es bestehen zunehmend Bedenken wegen der Durchführung der Richtlinie 91/492/EWG(1) des Rates, in der die Hygienevorschriften für die Erzeugung und Vermarktung lebender Muscheln geregelt sind und die eine biologische Prüfung an Mäusen als Referenzmethode für Toxin-Tests an Muscheln vorschreibt.

Zwar hat die GD SANCO über das Referenzlabor der Gemeinschaft und in Konsultation mit dem Europäischen Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) ein Validierungsverfahren eingeleitet, damit der Tierversuch ersetzt werden kann. Anscheinend wird aber das irische Lebensmittel- und Veterinäramt auf der Durchführung der Prüfung an Mäusen bestehen, selbst wenn die Mitgliedstaaten während mehrerer Jahre erfolgreich In-vitro-Methoden oder Reinigungsverfahren oder eine eingeschränkte In-vivo-Methode praktizieren.

Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen die Richtlinie 86/609/EWG(2) zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere vor; die Kommission wird gebeten mitzuteilen, wie sie darauf zu reagieren gedenkt.

 
  
 

Für die Kommission hat die Suche nach Alternativen zu biologische Tests unter Einsatz von Nagetieren zum Nachweis des Nichtvorhandenseins von Biotoxinen in Muscheln absoluten Vorrang. Dabei arbeitet sie sehr eng mit dem Europäischen Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) zusammen.

Der Verzehr von biotoxinbelasteten Muscheln kann eine recht schwere Form von Lebensmittelvergiftung hervorrufen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, entsprechende Prüfungen durchzuführen und im Falle des Nachweises von Biotoxinen die betroffenen Erzeugungsgebiete so lange zu sperren, bis das Problem behoben ist.

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Muscheltoxine, und für viele, jedoch nicht alle stehen validierte Prüfverfahren zur Verfügung, bei denen auf den Einsatz von Tieren verzichtet werden kann. Folglich bleibt die Referenzmethode zum Nachweis all dieser Toxine, die verhindert, dass belastete Muscheln geerntet werden, die biologische Prüfung mit Mäusen.

Die Kommission bemüht sich seit Jahren aktiv um Alternativen zu den biologischen Tests. So hat sie erst kürzlich das Referenzlabor der Gemeinschaft in Vigo (Spanien) beauftragt, gemeinsam mit dem ECVAM und mit Unterstützung der nationalen Referenzlabore bis Ende 2005 Alternativmethoden zu entwickeln. Dabei werden selbstverständlich auch internationale Entwicklungen und insbesondere die in den USA erzielten Ergebnisse der Arbeiten an einer neuen chemischen Nachweismethode für PSP-Toxine, die derzeit in Europa validiert wird, Berücksichtigung finden.

Nach geltendem Recht dürfen die Mitgliedstaaten anstelle von biologischen Prüfungen andere gegebenenfalls vorhandene validierte Tests nutzen. Alternative chemische Methoden können aber nur dann angewendet werden, wenn sie den biologischen Prüfungen im Hinblick auf Empfindlichkeit und diagnostische Zuverlässigkeit ebenbürtig sind.

Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten ermutigen, die Arbeit auf diesem Gebiet fortzusetzen und ihre Ergebnisse, Methoden und Referenzmaterialien anderen zur Verfügung zu stellen.

Sobald genügend alternative Methoden validiert sind, die einen Nachweis aller Toxine ermöglichen, ist die Kommission gerne bereit, eine Änderung des Gemeinschaftsrechts dahingehend vorzuschlagen, dass auf die biologische Prüfung mit Mäusen gänzlich verzichtet wird.

 
 

(1) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 1.
(2) ABl. L 358 vom 18.12.1986, S. 1.

 

Anfrage Nr. 64 von Bart Staes (H-0446/05)
 Betrifft: Geeignete Kontrolle über die Verwendung von Mitteln, die auf Grund der Tsunami-Katastrophe bereitgestellt wurden
 

Die Europäische Kommission hat zugesagt, Hilfsgelder in Höhe von 350 Mio. Euro für die mittelfristige Wiederherstellung und den Wiederaufbau der vom Tsunami betroffenen Gebiete bereitzustellen.

Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Mittel korrekt verwendet werden? Welche Kontrollmechanismen hat sie eingerichtet, um zu verhindern, dass diese Mittel in betrügerischer Absicht verwendet werden? Gibt es bereits Berichte darüber?

 
  
 

Der Tsunami, der die Länder rund um den Indischen Ozean am 26. Dezember 2004 heimsuchte, war eine der schwersten seit Beginn der Geschichtsaufzeichnungen registrierten Naturkatastrophen. Dieses Ereignis löste eine außergewöhnliche Reaktion aus. Die internationale Gemeinschaft stellte ihre Großzügigkeit unter Beweis, indem sie mehr als 6,2 Milliarden Euro für die Nothilfe und den Wiederaufbau zusagte; damit ist der Bedarf in den am stärksten betroffenen Gebieten gedeckt.

An dieser internationalen Reaktion hatte die Kommission maßgeblichen Anteil. Auf der Konferenz der Geberländer, die im Januar dieses Jahres in Jakarta stattfand, gab die Europäische Kommission Zusagen über 123 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und 350 Millionen Euro für die mittelfristige Instandsetzung und den Wiederaufbau. Mittelfristig werden in erster Linie die am schwersten betroffenen Länder, d. h. Indonesien, Sri Lanka und die Malediven, Unterstützung erhalten. Die anderen betroffenen Länder (Indien und Thailand) haben signalisiert, dass sie keine Hilfe von der Europäischen Kommission benötigen und diese bedürftigeren Ländern helfen sollte. Im Übrigen liegt der Gesamtbetrag, den die Europäische Kommission für humanitären Hilfe und den Wiederaufbau zugesagt hat (473 Millionen Euro) etwa auf demselben Niveau wie die von anderen Gebern zugesagten Summen (Japan: 385 Millionen Euro, Vereinigte Staaten: 700 Millionen Euro, Australien: 590 Millionen Euro, Kanada: 265 Millionen Euro, Weltbank: 195 Millionen Euro, Asiatische Entwicklungsbank: 385 Millionen Euro). Zudem ist die Europäische Union mit einem Anteil von etwa 2,3 Milliarden Euro an den insgesamt von der internationalen Gemeinschaft zugesagten ca. 6,2 Milliarden Euro der größte Geber.

Ein Großteil der Wiederaufbauhilfe der Europäischen Kommission fließt über die so genannten Multi-Donor Trust Funds, die von der Weltbank treuhänderisch verwaltet werden. Diese Treuhandfonds dienen dazu, die Abstimmung zwischen den Gebern zu verbessern sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität zu gewährleisten. In jedem Fall wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass die in die Treuhandfonds eingezahlten Mittel im Einklang mit internationalen Treuhandstandards verwendet werden und dass eine angemessene Transparenz und regelmäßige Berichterstattung in Bezug auf die Mittelverwendung besteht. Im Falle von Indonesien und Sir Lanka wird dies sichergestellt durch die Funktion der Weltbank als Treuhänderin, die direkt für den Mittelfluss zuständig ist, und im Falle der Malediven durch die Zusicherung der Weltbank und der Asiatischen Entwicklungsbank, dass die Regierung mit einem Rechnungsführungssystem arbeitet, das zweckentsprechend ist und internationalen Normen entspricht.

Für die mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Asiatischen Entwicklungsbank kofinanzierten Programme gelten ebenfalls internationale Grundsätze der Rechnungsführung und Berichterstattung. In allen anderen Fällen ist die Kommission für die direkte Verwaltung der Fonds zuständig und gewährleistet eine ordnungsgemäße Rechnungsführung und Berichterstattung im Einklang mit der Verordnung über die Haushaltsordnung(1) und unseren internen Verfahren.

In Bezug auf Überwachung und Berichterstattung ist des Weiteren die Pflicht der mit der Mittelverwaltung befassten Treuhandfonds zur Übermittlung von regelmäßigen Berichten an die Geber vorgesehen. Die Kommission hat Sondermittel für die Durchführung unabhängiger Sachstandsprüfungen hinsichtlich der von den einzelnen Treuhandfonds erzielten Erfolge und Ergebnisse vorgesehen. Das Europäische Parlament und der Rat werden angemessen und regelmäßig über diese Sachstandsberichte informiert.

Die Kommission misst einer sinnvollen Verwendung der Mittel und der Verhinderung von Missbrauch in jeglicher Form höchste Bedeutung bei.

 
 

(1) Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, ABl. L 248 vom 16.9.2002.

 

Anfrage Nr. 65 von Sajjad Karim (H-0450/05)
 Betrifft: Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft
 

In den vergangenen Monaten gaben die Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft, die gegenwärtig zwischen der EU und den AKP-Staaten ausgehandelt werden, zunehmend Anlass zur Sorge. Unter den AKP-Staaten befinden sich einige der ärmsten und anfälligsten Entwicklungsländer. Für die Gesamtentwicklung dieser Staaten sind ihre Handels- und Entwicklungsbeziehungen von zentraler Bedeutung. In ihren vorläufigen Fassungen enthalten die Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft jedoch eine ganze Reihe von Schwachpunkten. Kritikwürdig sind vor allem die Öffnung der Märkte der jeweiligen Staaten für Importe aus der EU, einschließlich Agrarerzeugnissen, sowie die Tatsache, dass einige AKP-Staaten nicht über die Möglichkeit verfügen, als gleichberechtigte Partner mit der EU zu verhandeln. Deshalb fürchten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, dass die Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft katastrophale Auswirkungen auf die am wenigsten entwickelten Länder haben werden.

Berücksichtigt die Kommission diese von vielen Seiten geäußerte Kritik? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um diese dringlichen Probleme zu lösen und damit die Aushandlung gerechter und angemessener Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft zu gewährleisten?

 
  
 

Wie das für Handel sowie das für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissionsmitglied bereits mehrfach betont haben, sind Europäische Partnerschaftsabkommen keine Freihandelsabkommen im herkömmlichen Sinne, sondern sollen als Entwicklungsinstrumente und Instrumente zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Integration fungieren. Sie werden als Sprungbrett für die Einbindung der Länder Afrikas, der Karibik und der Pazifik-Region (AKP-Staaten) in die Weltwirtschaft und das multilaterale Handelssystem dienen.

Die Liberalisierung von Einfuhren aus AKP-Staaten gehört nicht zu den wichtigsten Zielen der Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft. Der erste und entscheidende Schritt bei der Umsetzung dieser Abkommen ist die Förderung der Entstehung regionaler Märkte. Im Idealfall sollte dieser Schritt die Annahme gemeinsamer Außenzölle umfassen. Ein wesentliches Element dieser Politik wird die regionale Präferenz, unter anderem auch gegenüber EU-Importen, sein.

Erst in einer späteren Phase werden die AKP-Regionen ihre Märkte schrittweise für EU-Produkte öffnen, wobei sich dieser Prozess länger hinziehen wird. Die betreffenden Übergangsfristen und Sektoren werden gemeinsam mit der jeweiligen AKP-Region anhand ihrer Entwicklungsbedürfnisse festgelegt. Was die Landwirtschaft betrifft, werden in den Gesprächen Fragen der ländlichen Entwicklung und der Ernährungssicherheit eine Rolle spielen. Konkret wäre beispielsweise denkbar, dass für einen erheblichen Teil der Importe aus den AKP-Staaten gegebenenfalls Schutzklauseln weiter Bestand haben könnten. Ein weiteres Schlüsselthema bei diesen Gesprächen werden Einnahmewirkungen und – soweit erforderlich – die Möglichkeiten ihrer Erzielung sein. Zur Problemlösung könnten unter anderem Entwicklungshilfe sowie die Diversifizierung der Quellen öffentlicher Einnahmen dienen.

Die Kommission wird das Instrument der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe nutzen, um die AKP-Staaten zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie den größtmöglichen Nutzen aus den Abkommen ziehen. Das Hilfeangebot wird über die Phase der Verhandlungen hinaus gelten. Die Kommission hat bereits ein umfangreiches Hilfepaket für die AKP-Länder im Werte von etwa 650 Millionen Euro geschnürt, das den Handelsbereich abdeckt. Ein Teil der Mittel ist für die Stärkung der Verhandlungsfähigkeit der AKP-Staaten vorgesehen. Die einzelnen Phasen der Umsetzung der Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft werden überprüft, um zu gewährleisten, dass die die Entwicklung, wie zugesagt, an oberster Stelle steht.

Transparenz wird ein wichtiges Merkmal der Verhandlungen über die Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft sein. Es werden regelmäßige Berichte erstellt und Beratungen mit sämtlichen Beteiligten, beispielsweise dem Parlament, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NRO) durchgeführt, um sicherzustellen, dass ihre Vorstellungen berücksichtigt werden.

 

Anfrage Nr. 66 von Inger Segelström (H-0453/05)
 Betrifft: Verbot der Lehrergewerkschaft in der Türkei
 

Am 25. Mai beschloss der oberste Gerichtshof der Türkei die Lehrergewerkschaft Egitim Sen aufzulösen. Dieser Beschluss hat zur Folge, dass die Organisation, die ca. 200.000 Mitglieder vertritt, das Recht verliert, ihre Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern und den öffentlichen Behörden zu vertreten. Der Beschluss wird gerechtfertigt mit dem Argument, dass Egitim Sen ausdrücklich das Recht von Kindern auf Unterricht in ihrer Muttersprache und das Recht von Kindern auf Entwicklung in ihrem eigenen kulturellen Umfeld vertritt. Dies verstößt nach Auffassung des obersten Gerichtshofs gegen die türkische Verfassung.

Die Türkei hat die ILO-Konvention ratifiziert, in der die Rechtsnormen betreffend die Freiheiten und Rechte der Bürger sowie die Normen betreffend das Versammlungsrecht und die Minderheitenrechte verankert sind. Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um zu demonstrieren, dass demokratische Rechte und Freiheiten, wie das Versammlungsrecht, in den EU-Kandidatenländern respektiert und gewahrt werden müssen?

 
 

Anfrage Nr. 67 von Jonas Sjöstedt (H-0455/05)
 Betrifft: Urteil gegen Egitim Sen in der Türkei
 

Das Oberste Gericht der Türkei hat am 25. Mai 2005 die Auflösung der Lehrerorganisation Egitim Sen verfügt. Sie verliert damit das Recht ihre etwa 200 000 Mitglieder gegenüber den Behörden und Arbeitgebern zu vertreten.

Hintergrund dieses Urteils ist, dass Egitim Sen in ihrer Satzung und im Aktionsplan für alle Kinder das Recht auf Unterricht in der eigenen Muttersprache verteidigt und das Recht aller, sich entsprechend ihrem kulturellen Hintergrund zu entwickeln. Das Oberste Gericht ist der Auffassung, dass dies eine Verletzung der Verfassung der Türkei sei, wonach jeglicher Unterricht in türkischer Sprache abzuhalten sei.

Die Kommission hat bereits früher bekräftigt, dass in der Türkei weiterhin beachtliche Einschränkungen des Vereinigungsrechts, des Rechts auf Aushandlung von Kollektivarbeitsverträgen und des Streikrechts bestehen und dass die Türkei nicht die Normen der IAO erfüllt.

Welche Konsequenzen wird nach Auffassung der Kommission der Beschluss des Obersten Gerichts der Türkei für die Bemühungen des Landes um eine Mitgliedschaft in der EU haben?

 
  
 

Die Kommission hat die Entwicklung im Fall der Lehrergewerkschaft Eğitim Sen sehr aufmerksam verfolgt. Im Mai 2005 entschied der Kassationshof abschließend über deren Auflösung. Wie beide Abgeordneten erklären, vertritt der Kassationshof die Auffassung, dass diese Gewerkschaft gegen die türkische Verfassung verstößt, weil sie in einem Artikel ihrer Satzung das Recht auf Unterricht in der eigenen Muttersprache bejaht (wohingegen es in Artikel 42 der türkischen Verfassung heißt, dass der Unterricht in der Amtssprache, das heißt Türkisch, zu erteilen ist). Mit seiner Entscheidung hob der Kassationshof zwei frühere Urteile des Arbeitsgerichts zugunsten von Eğitim Sen auf.

Die Abgeordneten verweisen auf einen möglichen Verstoß gegen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Die Kommission setzt sich mit ganzer Kraft für die wirksame Umsetzung der IAO-Konventionen ein. Im Jahre 1998 nahmen die IAO-Mitglieder, zu denen auch die Türkei gehört, eine Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit an. Darin sind Folgemaßnahmen vorgesehen, zu denen jährliche Überprüfungen, ein Gesamtbericht und Schlussfolgerungen über Prioritäten im Bereich der technischen Zusammenarbeit gehören. Die Kommission wird der nächsten Überprüfung durch den Verwaltungsrat in Bezug auf die Anwendung des Rechts auf Versammlungsfreiheit und die Wahrung der Vereinigungsfreiheit in der Türkei gebührend Rechnung tragen.

Ferner hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die von der Gewerkschaft Eğitim Sen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragte Anwältin Oya Aydın erklärte, dass sie die Absicht habe, die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, wobei sie die angekündigte Klage damit begründete, dass das Arbeitsgericht in Ankara betont habe, die türkische Verfassung sei im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen und ein Beschluss über die Auflösung der Gewerkschaft gegen die Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) und 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Konvention verstoßen würde.

Die Kommission hat ihre Bedenken gegen die Entscheidung des Kassationshofes im Verfahren gegen Eğitim Sen geäußert und erklärt, dass diese offenbar unverhältnismäßig ist und nicht mit europäischen und internationalen Normen im Einklang steht. Im Rahmen der laufenden Überwachung der Einhaltung von Gewerkschaftsrechten in der Türkei wird die Kommission den Fall Eğitim Sen weiterhin sehr genau beobachten.

 

Anfrage Nr. 68 von Sarah Ludford (H-0456/05)
 Betrifft: Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser
 

Welche Fortschritte wurden bei den Bemühungen erreicht, die britische Regierung von der Notwendigkeit der Vermeidung von Verstoßverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG(1) über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu überzeugen? Es wurde nämlich unterlassen, den empfohlenen Auffangkanal zum Auffangen massiver Niederschläge zu schaffen, um zu verhindern, dass große Mengen ungeklärten Abwassers in die Themse eingeleitet werden?

 
  
 

Von etlichen Seiten gingen bei der Kommission Beschwerden gegen die Einleitung großer Mengen ungeklärter Abwässer in die Themse im August 2004 ein. Dies warf die Frage auf, ob die Kapazität der in London vorhandenen Anlagen zur Aufnahme und Behandlung kommunaler Abwässer ausreicht, um die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu gewährleisten. Daher richtete die Kommission ein Mahnschreiben gemäß Artikel 226 EG-Vertrag an das Vereinigte Königreich. Inzwischen liegt eine Antwort vor, die derzeit noch geprüft wird. Sollte sich herausstellen, dass die Anschuldigungen begründet sind, muss das Vereinigte Königreich die Kapazität der in London vorhandenen Anlagen zur Aufnahme und Behandlung ausbauen. Da es sich bei der Richtlinie 91/271/EWG um eine ergebnisorientierte Richtlinie handelt, liegt die Entscheidung über Mittel und Wege zur Behebung des Problems beim Vereinigten Königreich.

 
 

(1) ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40.

 

Anfrage Nr. 69 von Bogusław Sonik (H-0457/05)
 Betrifft: Einstellung von leitenden Verwaltungsbeamten aus Polen
 

Gemäß dem vom Siim Kallas vorgelegten Bericht (27. April 2005) über den derzeitigen Stand der Beschäftigung von leitenden Verwaltungsbeamten aus den zehn neuen Mitgliedstaaten in den EU-Institutionen bleibt der Anteil der Verwaltungsbeamten polnischer Herkunft weit unter dem Durchschnitt der anderen neuen Mitgliedstaaten (etwa 20%: 134/671 der von der Kommission festgelegten Anzahl). Könnte die Kommission, da die Reservelisten bald auslaufen werden (Dezember 2005), die folgenden Fragen beantworten:

Welches sind die Gründe für diese Unausgewogenheit? Sind die betreffenden Generaldirektoren darüber informiert? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die offensichtlich unzureichende Einstellung von Verwaltungsbeamten aus Polen voranzutreiben? Sollten die Reservelisten für dieses Land angesichts des Bevölkerungsumfangs von Polen (ähnlich wie dem Spaniens) und des langsamen Einstellungsverfahrens nicht eine längere Laufzeit haben?

 
  
 

Bei der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten wird es hauptsächlich um die Kommission gehen, denn für die Einstellungspraxis in anderen Institutionen ist sie schlichtweg nicht zuständig.

Um eine möglichst ausgewogene geografische Verteilung bei der Einstellung von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten zu erreichen, sieht die Verordnung Nr. 401/2004 des Rates(1) eine Übergangsfrist von 2004 bis 2010 vor. In dieser Zeit können Auswahlverfahren speziell für Staatsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Diese Vorgehensweise ermöglicht eine reibungslose Integration von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten.

1. In der Mitteilung des für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Vizepräsidenten der Kommission vom 22. April 2005(2) wird bestätigt, dass der Anteil der durch die Kommission eingestellten polnischen Beamten - gemessen an der Zielmarke - unter dem durchschnittlichen Anteil der Beamten aus den anderen neuen Mitgliedstaaten liegt.

Es wurden in erster Linie Linguisten, Verwaltungsreferendare und Verwaltungssekretäre gesucht. Bei dem geschätzten Bedarf an Linguisten ging man für jede Sprache unabhängig von der Größe des neuen Mitgliedstaates von 80 Bediensteten in der Laufbahngruppe A aus. Sowohl bei den Verwaltungsreferendaren als auch bei den Verwaltungssekretären ging es vor allem darum, eine nennenswerte Zahl von erfolgreichen Bewerbern aus jedem neuen Mitgliedstaat einzustellen; deswegen stand eine ausgewogene Vertretung der einzelnen Länder im ersten Jahr nach dem Beitritt im Hintergrund.

Überdies ergab eine Analyse der ersten Runde von Auswahlverfahren nach der Erweiterung, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die das Auswahlverfahren bestanden hatten, deutlich geringer war als die Anzahl der in den Ausschreibungsunterlagen genannten freien Stellen. Dabei gab es je nach Bereich und Ländern große Unterschiede. Das Auswahlverfahren für polnische Verwaltungsreferendare bestanden beispielsweise 13 Bewerber, zu besetzen wären hingegen 40 Stellen gewesen. Ähnliche Diskrepanzen waren bei anderen Auswahlverfahren zu verzeichnen.

2. Die Mitteilung des für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Vizepräsidenten der Kommission wurde allen Kommissionsdienststellen zur Verfügung gestellt. Betrachtet man die Einstellungssituation bei den einzelnen Generaldirektionen, ergeben sich erhebliche Unterschiede, was dadurch bedingt ist, dass bestimmte Profile erst seit kurzem bzw. noch gar nicht verfügbar sind.

3. Um eine insgesamt ausgewogene geografische Vertretung der einzelnen Nationalitäten wird es bei den nächsten Runden von Auswahlverfahren gehen. Die Bewertung des Bedarfs an erfolgreichen Bewerbern, aufgeschlüsselt nach neuen Mitgliedstaaten, ist noch nicht abgeschlossen. In enger Zusammenarbeit mit dem EPSO wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass am Ende der Übergangsfrist Personal aus jedem der neuen Mitgliedstaaten in allen Laufbahngruppen einschließlich der mittleren und höheren Führungsebene in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten ist.

4. Was die Nutzung der Reservelisten betrifft, möchte die Kommission zwei Missverständnisse ausräumen.

Erstens gehen die Einstellungen nicht langsam vonstatten, und die Anzahl der Einstellungen von den Listen der Verwaltungsreferendare aus den zehn neuen Mitgliedstaaten belegt eindeutig, dass erheblich mehr polnische Staatsangehörige, die auf den Reservelisten stehen, eingestellt wurden als im Durchschnitt. So hat die Kommission 67 % der erfolgreichen Bewerber von den polnischen Reservelisten, aber nur 50 % der insgesamt auf den Reservelisten der zehn neuen Mitgliedstaaten stehenden Personen eingestellt.

Zweitens bedeutet die Befristung der Gültigkeit der Reservelisten bis zum 31. Dezember 2005 nicht zwangsläufig, dass sie ab diesem Tag hinfällig werden. Die Einstellungsbehörde (in diesem Fall das EPSO) kann ihre Gültigkeit verlängern (wobei die Erfahrungen zeigen, dass die Einstellungsbehörde bei einer hohen Zahl noch auf der Liste stehender erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber höchstwahrscheinlich so verfahren wird).

 
 

(1) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 401/2004 des Rates vom 23. Februar 2004 zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen zur Einstellung von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, ABl. L 67 vom 5.3.2004.
(2) SEK (2005) 565 „ Einstellung von Personal aus den 10 neuen Mitgliedstaaten: derzeitiger Stand und weitere Entwicklung“.

 

Anfrage Nr. 70 von Raül Romeva i Rueda (H-0459/05)
 Betrifft: Fischereiabkommen EU - Marokko/Westsahara
 

Die Kommission hat vor kurzem die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Marokko mit dem Ziel der Unterzeichnung eines Fischereiabkommens bekannt gegeben.

Ein äußerst wichtiger Aspekt des künftigen Fischereiabkommens ist jedoch, ob es die Gewässer von Westsahara einbeziehen wird, also den Bereich zwischen dem Breitengrad 27° 40' N und dem Cabo Blanco.

Die UNO ist der Auffassung, dass Marokko weder das Hoheitsrecht über das Gebiet hat, noch als „Verwaltungsmacht“ desselben betrachtet werden kann, was aus dem Gutachten vom 29. Januar 2002 des Leiters des Bereichs Rechtsangelegenheiten der Vereinten Nationen hervorgeht. Wird die Kommission die Gewässer von Westsahara aus dem Abkommen über Fischereiangelegenheiten ausschließen, das gegebenenfalls mit dem Königreich Marokko abgeschlossen wird?

 
  
 

Bei den Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten hält sich die Kommission an die Grundsätze des Völkerrechts und insbesondere an die in der UN-Seerechtskonvention vom 10. Dezember 1982 verankerten Prinzipien. Ferner liegt der Kommission das Gutachten des Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für Rechtsfragen zum Status der natürlichen Ressourcen in der Westsahara vor. Auf dieser Grundlage wird die Kommission ein Fischereipartnerschaftsabkommen mit Marokko aushandeln, das für Gewässer gilt, die marokkanischem Hoheitsrecht oder der marokkanischen Gerichtsbarkeit unterliegen.

 

Anfrage Nr. 71 von Simon Coveney (H-0461/05)
 Betrifft: Burma - Menschenrechte und Shan Zivilisten
 

Welche konkreten Schritte gedenkt die Kommission angesichts der beträchtlichen Zunahme von Angriffen der burmesischen Armee auf Shan Zivilisten und der gravierenden Menschenrechtsverstöße im Shan Staat (Burma) zu unternehmen, um Druck auf die burmesischen Regierungsbehörden auszuüben, damit sie ihr brutales Vorgehen in der Provinz Shan beenden? Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um die thailändischen Regierungsbehörden zu bestärken, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Flüchtlingen, die täglich über die Grenze nach Thailand flüchten, den lebensnotwendigen Schutz und humanitären Beistand zu leisten, und leistet die Kommission solche EU-Unterstützung?

 
  
 

Die Europäische Union betrachtet die politische Lage und die Menschenrechtssituation in ganz Burma/Myanmar und insbesondere in den von Minderheiten bewohnten Gebieten wie beispielsweise dem Shanstaat nach wie vor mit tiefer Sorge. Daher appellieren die Kommission und die Mitgliedstaaten ständig an die burmesischen Behörden, Schritte zur spürbaren Verbesserung der Lage in diesen Gebieten zu unternehmen. Bislang ist bedauerlicherweise keine Wende zum Besseren eingetreten.

Neuesten Meldungen zufolge haben Verbände der Nationalarmee des Shanstaates das Waffenstillstandsabkommen mit der Militärjunta gebrochen, woraufhin es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Shan-Soldaten und Regierungsstreitkräften gekommen sein soll. Angeblich löste dies eine Fluchtbewegung von Angehörigen der Shan-Minderheit nach Thailand aus. Dies ist eine beunruhigende Entwicklung, und die Kommission wird die Situation weiterhin sehr genau im Auge behalten.

Thailand gehört nicht zu den Unterzeichnern des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) unterhält Büros in Bangkok und an der Grenze, allerdings nur auf der Grundlage von Arbeitsvereinbarungen. Daher erkennt die thailändische Regierung Vertriebenen aus Burma/Myanmar nicht den vollen Flüchtlingsstatus zu. Gleichwohl haben die Behörden de facto für Unterkünfte und Schutz auf thailändischem Boden gesorgt.

Die Delegation der Kommission in Bangkok hält auf der Grundlage einer umfassenden Abstimmung mit den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten engen Kontakt zu den thailändischen Behörden, darunter auch zum Außenministerium und dem nationalen Sicherheitsrat, und führt mit ihnen Gespräche über die burmesischen Flüchtlinge, um sicherzustellen, dass sie gemäß internationalen Rechtsnormen behandelt werden.

Da die Situation auf lange Sicht unhaltbar ist, führt die Delegation der Kommission in Bangkok einen Dialog mit den thailändischen Behörden und dem UNHCR, um schrittweise eine Verbesserung einschließlich der Einbeziehung in den lokalen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Darüber hinaus unterstützt die Kommission in erheblichem Umfang burmesische Flüchtlinge, die an der Grenze zwischen Thailand und Burma leben. Im Zeitraum von 2002 bis 2004 beliefen sich die Hilfsgelder der Europäischen Kommission für die burmesischen Flüchtlinge auf etwa 30 Millionen Euro. Damit wurde die gesamte Bandbreite des Bedarfs wie zum Beispiel Hilfsgüter, Lebensmittel, gesundheitliche Betreuung und Bildung abgedeckt.

 

Anfrage Nr. 72 von Maria Matsouka (H-0462/05)
 Betrifft: Eingeständnis des amerikanischen Automobilherstellers General Motors in Bezug auf die Verwendung menschlicher Leichen bei Crashtests
 

Nach einer entsprechenden Verlautbarung auf der Website des renommierten amerikanischen Automobilherstellers General Motors hat das Unternehmen eingeräumt, in der Vergangenheit ein Programm durchgeführt zu haben, bei dem menschliche Leichen für Crashtests verwendet worden sind. Für solche Versuche werden gewöhnlich spezielle Puppen (crash test dummies) benutzt. Ein Aspekt, der anscheinend gegen ihren Einsatz spricht, sind jedoch die Kosten, die sich auf 500 000 Euro belaufen können. Im Vergleich dazu gelten die Kosten für den Erwerb einer Leiche als weitaus günstiger!

In Anbetracht der Tatsache, dass mit diesem Programm nicht nur das Andenken an die Toten verletzt, sondern, was viel schlimmer ist, Tote – und damit Menschen generell – zur Handelsware degradiert werden und dass die ohnehin geringe Anzahl der Menschen, die bereit sind, nach ihrem Tod ihre Organe bzw. ihren ganzen Körper zur Rettung von Kranken zur Verfügung zu stellen, durch die damit entstehenden Aussichten auf finanziellen Gewinn weiter zurückgehen dürfte, und angesichts der zunehmenden Armut auf der Welt, die der „beste“ Ratgeber für den Abschluss derart makabrer Geschäfte ist,

wird die Kommission um Auskunft ersucht, ob sie gedenkt, dieser Angelegenheit umfassend auf den Grund zu gehen und entsprechende Sanktionen gegen den betreffenden amerikanischen Automobilhersteller zu verhängen, und ob sie darüber hinaus die Absicht hat zu prüfen, ob die einschlägigen Gerüchte den Tatsachen entsprechen, wonach eventuell auch andere Unternehmen solche Programme durchführen. Gedenkt die Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen unmenschlichen Aktivitäten ein für allemal Einhalt zu gebieten?

 
  
 

Als in den 30er Jahren das Automobil seinen Platz im Alltag erobert hatte, stieg die Zahl der bei Autounfällen tödlich Verunglückten stetig an, und die Fahrzeugentwickler erkannten ganz klar die Notwendigkeit, dass Wege Erhöhung der Sicherheit ihrer Produkte gefunden werden mussten.

In Amerika wurde Ende der 30er Jahre, als noch keine zuverlässigen Angaben über die Reaktion des menschlichen Körpers auf extreme physische Belastungen vorlagen und es noch keine wirksamen Instrumente zur Messung dieser Reaktionen gab, zunächst damit begonnen, Daten über die Auswirkungen von Kollisionen bei hoher Geschwindigkeit zu erheben. Die Biomechanik steckt damals noch in den Kinderschuhen. Daher mussten für die Gewinnung erster Daten Versuchsobjekte eingesetzt werden.

Als Versuchsobjekte wurden anfangs menschliche Leichen verwendet, die dazu dienten, grundlegende Erkenntnisse über die Fähigkeit des menschlichen Körpers zu gewinnen, Aufprall- und Zugkräften zu widerstehen wie sie typischerweise bei einem Autounfall auftreten. Aus Forscherkreisen heißt es, dass diese frühen Arbeiten und die nachfolgenden konstruktiven Veränderungen bis Ende der 80er Jahre in den Vereinigten Staaten pro Jahr bis zu 8 500 Menschen das Leben gerettet haben.

Die im Rahmen der Forschungsarbeiten gewonnenen Erkenntnisse wurden anschließend nutzbringend bei der Entwicklung der heute als „crash test dummies“ bekannten Puppen eingesetzt. Diese Dummys werden heute regelmäßig bei Fahrzeugprüfungen verwendet und ständig weiter verbessert; dies gilt insbesondere für das Merkmal der Lebensechtheit. Nur dank des Einsatzes dieser Puppen können Fahrzeuge unter kontrollierten Bedingungen so getestet werden, dass am Ende voll verständliche Erkenntnisse vorliegen. Die ersten Dummys, die als Vorbild für die heutigen Testpuppen dienten, wurden von General Motors in den Vereinigten Staaten entwickelt.

Heute werden entsprechend den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für Crashtests, bei denen es um die Bewertung potenzieller Verletzungsniveaus geht, spezielle Testdummys verwendet, die immer komplizierter und damit auch dem Menschen immer ähnlicher werden. Soweit der Kommission bekannt ist, verwenden europäische Hersteller bei Crashtests keine menschlichen Leichen, und die eingesetzten Dummys werden ständig weiterentwickelt, um weitere Informationen über Verletzungsniveaus zu erhalten, was zur Folge hat, das alljährlich tausende Menschenleben auf unserer Straßen gerettet werden.

 

Anfrage Nr. 73 von Georgios Karatzaferis (H-0464/05)
 Betrifft: Registrierung der in Albanien lebenden Minderheiten
 

Albanien hat sich gegenüber der EU verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2003 eine umfassende, zuverlässige und gewissenhafte Registrierung aller auf albanischem Staatsgebiet lebender Minderheiten durchzuführen. Erfolgte diese Registrierung? Wenn nicht, welche Sanktionen können diesem Land auferlegt werden, dem auch Haushaltsmittel der EU zugewiesen werden?

 
  
 

Albanien hat sich keineswegs gegenüber der EU verpflichtet, eine neue allgemeine Volkszählung durchzuführen. Da die Kommission jedoch bei mehreren Treffen der Beratenden Task Force darum ersucht hatte, leistete Albanien Zusagen im Hinblick auf Angaben zu Minderheiten. So erklärte Albanien im Juni 2003 seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Empfehlung, der zufolge das Land genaue Daten über die Zahl der Minderheiten angehörenden Bewohner erheben und bis Ende 2003 veröffentlichen würde. Dies erfolgte nicht zum vorgesehenen Termin, und obwohl Albanien im Februar 2004 entsprechende Zahlen vorlegte, bestanden erhebliche Zweifel an ihrer Genauigkeit. Weitere Fortschritte werden dadurch behindert, dass sich die Behörden und die Minderheitengruppen nur schwer auf eine Methode der Datenerfassung einigen können. Die Kommission setzt sich weiterhin für eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Dialog zwischen der Regierung und den Vertretern der Minderheiten ein, wobei es darum geht, eine Methode festzulegen, mit der Ergebnisse erreicht werden können, die nicht nur genau sind, sondern auch von allen Beteiligten akzeptiert werden. Im weiteren Sinne hängen Fortschritte des Landes im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess davon ab, ob es gelingt, eine zufrieden stellende Lösung für grundsätzliche Probleme wie die Minderheitenrechte zu finden.

 

Anfrage Nr. 74 von Robert Evans (H-0468/05)
 Betrifft: Versicherung eines Bombers aus dem Zweiten Weltkrieg
 

Wird die Kommission etwas gegen eine Besonderheit in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004(1) über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber unternehmen, aufgrund derer der letzte flugfähige B-17-Bomber („fliegende Festung“), der unter dem Namen „Sally B“ bekannt ist und bei Flugshows im gesamten Vereinigten Königreich fliegt, am Boden zu bleiben droht? Dieser Besonderheit betrifft das Startgewicht, bei dem das Flugzeug wie ein reguläres Passagierflugzeug und nicht wie ein historisches Fluggerät behandelt wird.

 
  
 

Die Verordnung (EG) Nr. 785/04 des Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber(2) trat am 30. April 2005 in Kraft und führt gemeinsame Versicherungsanforderungen an Luftfahrzeugbetreiber und Luftfahrtunternehmen ein. Für sämtliche dem Geltungsbereich der Verordnung unterliegenden Luftfahrzeuge muss danach ein Versicherungsschutz für die Haftung in Bezug auf Fluggäste, Reisegepäck, Güter und Dritte bestehen. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Geschädigte im Falle eines Unfalls unabhängig von der finanziellen Lage des Luftfahrzeugbetreibers finanziell entschädigt werden. Die Verordnung sieht keine Ausnahme für historische Fluggeräte vor, d. h. deren Betreiber können für verursachte Schäden haftbar gemacht werden und sollten daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Aus demselben Grund wird in der Verordnung auch nicht zwischen gemeinschaftlichen Luftfahrzeugbetreibern und Betreibern aus Drittländern sowie zwischen kommerziell oder zu anderen Zwecken genutzten Luftfahrzeugen unterschieden. Gleichwohl können die Eigentümer selten genutzter Fluggeräte Einfluss auf ihre Versicherungskosten nehmen, denn die Prämienhöhe bemisst sich in der Regel an der Anzahl der absolvierten Flugstunden.

Die Kommission überwacht die Anwendung der Verordnung 785/04 sehr genau und wird ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche des Luftfahrtsektors sorgfältig prüfen.

 
 

(1) ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 1.
(2) ABl. L 138 vom 30.4.2004.

 

Anfrage Nr. 75 von Luis Herrero-Tejedor (H-0469/05)
 Betrifft: Kriterien zur Abschätzung der Umweltauswirkungen und der Durchführbarkeit von Projekten für Entsalzungsanlagen, die von der spanischen Regierung im nationalen Wasserplan vorgestellt wurden
 

Spanien hat im Rahmen des nationalen Wasserplans eine Reihe von Projekten vorgestellt, zu denen auch mehrere Entsalzungsanlagen an der Mittelmeerküste gehören, deren Umweltauswirkungen als Folge der Einleitungen ins Mittelmeer auch über die Landesgrenzen hinaus reichen können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es in Europa bislang weder Beispiele für Entsalzungsanlagen dieses Umfangs und dieser Dimension noch umfassende Untersuchungen über die Umweltauswirkungen oder über die Folgen des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und der Erzeugung von Treibhausgasen gibt, dass vor allem mit Blick auf die Einleitung großer Mengen von Chemikalien(1) mit nicht angegebener Zusammensetzung Bedenken bestehen und dass bekannt ist, dass viele von ihnen zu den besorgniserregenden Substanzen gehören(2).

Welches sind die Kriterien und Indikatoren, die man bei den Verträglichkeitsprüfungen anwenden wird? Welche Prüfungen werden durchgeführt, um herauszufinden, welche Auswirkungen die Chemikalien haben, die bei der Aufbereitung verwendet, dem entsalzten Wasser zugesetzt oder mit der Sole wieder zurückgeführt werden? Wird man den Energieverbrauch, die Bodenbelastung im Falle eines Einsatzes für Bewässerungszwecke, ihre Folgen für die Meeresflora und -fauna, die mögliche Toxizität des Wassers und seine möglichen Verwendungszwecke berücksichtigen? Wird man die Kosten für das entsalzte Wasser, seine Verteilung und den Austausch von Membranen und anderen Komponenten berücksichtigen, wenn man die kurze Lebensdauer von Entsalzungsanlagen bedenkt?

 
  
 

Die Kommission hat Kenntnis von der Absicht der spanischen Behörden, Regionen, in denen Wasserknappheit herrscht, mit Wasser aus Entsalzungsanlagen zu versorgen. Die folgenden EU-Rechtsvorschriften sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung:

1) Die Wasserrahmenrichtlinie(3):

regelt den Schutz all unserer Gewässer, Flüsse, Seen, Grundwasservorkommen und Küstengewässer;

deckt sämtliche Bereiche menschlicher Tätigkeit ab (schließt beispielsweise Abwassereinleitungen aus Wasserbehandlungsanlagen und Entsalzungsanlagen ein);

legt das Ziel der angemessenen Güte (des „guten Zustands”) für alle Gewässer in Verbindung mit der Forderung nach Verhinderung einer Verschlechterung fest;

liefert eine umfassende Definition des Begriffs „guter Zustand“ im Hinblick auf biologische, physikalisch-chemisch und hydromorphologische Qualitätskomponenten;

sieht für sämtliche Einleitungen über Punktquellen, die Verschmutzungen verursachen können, ein Genehmigungsverfahren vor.

2) Die Habitatrichtlinie(4)

regelt den Schutz und die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen und bedrohten Arten. In der Richtlinie wird die Ausweisung von Gebieten im NATURA-2000-Netz ebenso gefordert wie spezielle Verträglichkeitsprüfungen, wenn diese Gebiete möglicherweise durch Bauvorhaben wie Entsalzungsanlagen gefährdet werden.

3) Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung(5) und die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung(6)

In der erstgenannten Richtlinie ist festgelegt, dass bei zahlreichen Hoch-/Tief- und Verkehrsbauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Laut Richtlinie über die strategische Umweltprüfung muss eine strategische Prüfung von Plänen und Programmen mit größerer geografischer Ausdehnung und größeren potenziellen Auswirkungen vorgenommen werden.

Es gibt also einen umfassenden Katalog von Kriterien, die gemäß EU-Umweltrecht einzuhalten sind. Damit sind die Erfüllung der Umweltziele und der Schutz besondere Schutzgebiete, zum Beispiel der Poseidongrasbänke, gewährleistet.

 
 

(1) Entkalkungsmittel, Biozide, Reinigungsmittel, chemische Reinigungsmittel, pH-Korrektoren usw.
(2) Stoffe, die die endokrine Funktion stören oder Krebs erregen, bioakkumulative oder persistente Substanzen usw.
(3) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000.
(4) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
(5) Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.
(6) Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

 

Anfrage Nr. 76 von Bogusław Liberadzki (H-0472/05)
 Betrifft: Verordnung zu den Rechten und Pflichten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Busverkehr sowie bei Busfernreisen
 

Die Verabschiedung einer europäischen Verordnung über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr führt dazu, dass die in dieser Regelung verankerten Bestimmungen im Luft- und im Eisenbahnverkehr angewendet werden, nicht aber im grenzüberschreitenden Busverkehr sowie bei Busfernreisen. Die Sorge um das Wohl der Fahrgäste bewirkt im Luft- und Eisenbahnverkehr deren Besserstellung, vor allen bei Unglücksfällen, wohingegen im Busverkehr geringere Kosten anfallen.

Erachtet die Kommission die Ausarbeitung eines Vorschlags für eine Verordnung für den grenzüberschreitenden Busverkehr (sowie Busfernreisen) vor allem im Hinblick auf die Tatsache für zweckmäßig, dass die Unfallhäufigkeit im Busverkehr wesentlich höher ist als bei allen anderen Arten des öffentlichen Personenverkehrs? Der Verfasser begründet seine Anfrage mit der Sorge um das Wohl der Fahrgäste sowie der Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im grenzüberschreitenden Reiseverkehr.

 
  
 

In ihrem Weißbuch „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ kündigte die Kommission die Festlegung von Benutzerrechten für alle Verkehrsträger an.

In der Mitteilung über die Stärkung der Rechte von Reisenden in der Europäischen Union vom 16. Februar 2005(1) stellte die Kommission ein politisches Konzept für die Ausweitung von Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste, die im Flugverkehr bereits gelten, auf alle anderen Verkehrsträger vor. Die Kommission benannte drei große Problembereiche im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Busverkehr: die Rechte von Personen eingeschränkter Mobilität, Haftungsfragen sowie Entschädigungszahlungen und Leistungen bei Unterbrechung der Reise. Die Kommission hat sich verpflichtet, im Verlaufe der Jahre 2005/2006 zu prüfen, wie die Rechte der Nutzer von Leistungen des grenzüberschreitenden Busverkehrs am besten gestärkt und geschützt werden können.

Zu diesem Zweck erstellt die Kommission ein Konsultationsdokument zu den Rechten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Busreiseverkehr und bei Busfernreisen einschließlich eines ausführlichen Fragebogens, der sich an die Mitgliedstaaten und andere Akteure richtet.

Ausgehend von den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung wird die Kommission gegebenenfalls einen Legislativvorschlag unterbreiten.

Neben den Fahrgastrechten befasst sich die Kommission auch mit der Sicherheit in Bussen und Reisebussen. Obwohl Busse und Reisebusse nach wie vor das sicherste Straßenverkehrsmittel sind (von insgesamt 43 700 tödlich Verunfallten im Jahr 2004 entfielen 130 auf diesen Verkehrsträger), sind weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Im Zuge der Umsetzung des Straßensicherheitsaktionsplans hat die Kommission zahlreiche Maßnahmen angenommen und Verordnungen zum Fahrzeugbau verabschiedet (die zu Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Bussen und Reisebussen führen; so besteht beispielsweise die Pflicht zum Einbau von Sicherheitsgurten). Zudem regelt sie die Qualifikationen von Betreibern und Fahrzeuglenkern und die sie betreffenden Anforderungen.

 
 

(1) KOM(2005) 46 endg.

 

Anfrage Nr. 77 von James Hugh Allister (H-0474/05)
 Betrifft: Dienststelle für externe Maßnahmen
 

Inwiefern werden die Vorschläge der Kommission für eine Dienststelle für externe Maßnahmen durch das Scheitern des Ratifizierungsprozesses der vorgeschlagenen EU-Verfassung beeinträchtigt? Welche Schritte schlägt die Kommission angesichts des Scheiterns der Verfassung und somit der vorgesehenen Basis für Maßnahmen vor, um die Schritte zu revidieren, die vermutlich bereits zur Vorbereitung der Einführung der Dienststelle für externe Maßnahmen unternommen wurden?

 
  
 

In Erfüllung des ihr vom Europäischen Rat im Dezember 2004 erteilten Mandats bereitet die Kommission gemeinsam mit dem Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vor.

Ferner beteiligte sich die Kommission an der Arbeit des Parlaments, das am 26. Mai eine Entschließung zu den institutionellen Aspekten des Europäischen Auswärtigen Dienstes annahm.

Was den Verfassungsvertrag anbelangt, hat der Europäische Rat jetzt entschieden, eine Denkpause einzulegen, die für eine gründliche Diskussion über die für die Europäer und die Zukunft Europas wichtigen Fragen genutzte werden soll. Dabei geht es auch darum, die Handlungsfähigkeit der EU im Bereich der internationalen Angelegenheiten sicherzustellen. Heute ist es noch zu früh, konkretere Schlussfolgerungen im Hinblick auf die institutionellen Konsequenzen zu ziehen.

Der Europäische Rat hat im Prinzip vereinbart, die Diskussion über den Verfassungsvertrag im ersten Halbjahr 2006 wieder aufzunehmen.

 

Anfrage Nr. 78 von Bill Newton Dunn (H-0479/05)
 Betrifft: Ausgaben zur Bekämpfung organisierter Kriminalität
 

Welche Schätzung der Kommission hinsichtlich des Ausgaben zur Bekämpfung organisierter Kriminalität im Europa der 25 für das Jahr 2004 enthält nach Ansicht der Kommission die genauesten Zahlen? Kann die Kommission die Ausgaben entsprechend der verschiedenen Bereiche organisierter Kriminalität, wie z.B. Drogenhandel, Nachahmung von Waren, Identitätsdiebstahl im Internet oder Menschenhandel aufschlüsseln?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete hat die Kommission um die genauestmögliche Schätzung der Kosten gebeten, die im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der EU angefallen sind. Sie sind extrem hoch, und zwar unabhängig davon, ob man nur die direkten wirtschaftlichen Kosten zugrunde legt oder die materiellen und immateriellen direkten und indirekten Kosten berücksichtigt. Verschiedene Organisation legen Grobschätzungen der Kosten für ausgewählte Verbrechensarten, ausgewählte Regionen und Zeiträume vor; dasselbe tun einige EU-Mitgliedsstaaten.

Eine genaue quantitative Schätzung der durch das organisierte Verbrechen verursachten Kosten würde das Vorhandensein einer umfassenden Wissendatenbank mit vergleichbaren Informationen zum Ausmaß der verschiedenen Formen der organisierten Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten sowie zur Reaktion der Strafgerichtsbarkeit auf Verbrechen, mit Angaben zu den Kosten für einzelne Opfer und Unternehmen, der materiellen und immateriellen Verbrechensfolgen und für Maßnahmen im Bereich der Verbrechensabwehr, der Zurückdrängung oder Verhinderung von Verbrechen und ihren Folgen voraussetzen, um nur einige erforderliche Parameter zu nennen.

Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage H-024/04 des Herrn Abgeordneten dargelegt hatte, befasst sich die Kommission gegenwärtig mit der Entwicklung vergleichbarer Statistiken über Verbrechen und Strafgerichtsbarkeit auf der Ebene der Europäischen Union. Anlass dafür war die Einsicht, dass eine der größten Schwachstellen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts das Fehlen vergleichbarer Informationen über Verbrechen und Strafgerichtsbarkeit ist. Die derzeitigen nationalen Statistiken lassen Ländervergleiche nicht zu, es fehlen Angaben über die untergeordneten Ebenen, und in bestehenden Opfererhebungen werden nicht alle wichtigen Verbrechensformen bzw. EU-Mitgliedstaaten erfasst. Das Fehlen verlässlicher quantitativer Daten – vor allem zum organisierten Verbrechen – ist ein generelles Problem. Die Berichterstattung von Europol zum Thema organisierte Kriminalität wird durch die ungenügende Harmonisierung der Indikatoren und Meldemodalitäten beeinträchtigt – und das sind nur einige der Probleme, die sich negativ auf die Vergleichbarkeit und Quantifizierung von Daten über die Inzidenz und Häufigkeit von organisierten Verbrechen auswirken.

Die Kommission hat eine Studie zu Kosten-Nutzen-Analysen in der Verbrechensprävention finanziert. Der Studie zufolge erfassen nur wenige Mitgliedstaaten Angaben zum Kostenaspekt von Verbrechen. Über die Studie wurde bei einem Seminar zum Thema Verbrechenskosten diskutiert, das im vergangenen Jahr in Finnland stattfand und aus dem AGIS-Programm der Kommission kofinanziert wurde. Dort wurde das Fazit gezogen, dass das Problem in der Europäischen Union wesentlich gründlicher erforscht werden muss.

Die Erstellung vergleichbarer Statistiken ist ein langfristiges Ziel, das in den kommenden Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verfolgt werden muss, denn die Datenerfassung anhand harmonisierter Definitionen und Meldeverfahren erfordert Zeit und Mittel auf nationaler und EU-Ebene. Eine Mitteilung zu Statistiken über Verbrechen und Strafgerichtsbarkeit soll Ende 2005 vorgelegt werden. Sie wird einen Aktionsplan und eine Entscheidung der Kommission zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses beinhalten, der die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS) bei den verschiedenen Schritten auf dem Weg zu vergleichbaren Statistiken beraten wird.

Im Endeffekt sollen verlässliche vergleichbare Angaben zu Verbrechen und Strafgerichtsbarkeit vorliegen, die die Festlegung von Prioritäten, die Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen sowie Kosten-Nutzen-Analysen neben anderen wichtigen Politikinstrumenten ermöglichen sollen.

 

Anfrage Nr. 79 von Catherine Stihler (H-0481/05)
 Betrifft: Umladung von Öl von Schiff zu Schiff
 

Bei kürzlich in Verbindung mit dem Firth of Forth vorgelegten drastischen Vorschlägen für die Umladung von Öl von Schiff zu Schiff geht es um die Umladung von fast 8 Millionen Tonnen Rohöl aus Russland pro Jahr und andere Kohlenwasserstoffe.

Kann die Kommission ihren Standpunkt zur Umladung von Öl von Schiff zu Schiff erläutern?

 
  
 

Die Kommission versteht die Besorgnisse, die durch das Vorhaben einer privaten Gesellschaft verursacht werden, ein System zur Umladung von Öl zwischen Tankschiffen im Firth of Forth, wenige Kilometer vor der Küste von East Lothian Council in Schottland einzurichten.

Die Umladung von Öl von Schiff zu Schiff ist ein komplizierter technischer Vorgang, der ein großes Risiko für das Auslaufen von Öl ins Meer mit sich bringt.

Für die Schiff-zu-Schiff-Umladung von Öl in den Territorialgewässern und den Häfen sind die nationalen Behörden zuständig. In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben werden, dass die Europäische Union Rechtsnormen erlassen hat, mit denen ein striktes Verbot solcher Umladevorgänge von und zu Einhüllen-Öltankschiffen in den Gewässern verhängt wird, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterliegen. Diese Normen, die in der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 enthalten sind, gelten seit Oktober 2003. Sie sind bei der Genehmigung solcher Umladungen durch die britischen Behörden einzuhalten.

In Bezug auf die Ölumladung zwischen Doppelhüllen-Öltankschiffen vertritt die Kommission die Auffassung, dass für diese Vorgänge operationelle Leitlinien gelten und sie Gegenstand einer strikten Überwachung durch die zuständigen nationalen Behörden sein müssen.

Für die Umladung von Öl zwischen Schiffen auf dem Meer wird die Einführung eines verbindlichen Rahmens trotz der diesbezüglich bereits von der Industrie selbst erlassenen Empfehlungen Mitte Juli 2005 in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) erörtert werden. Die Kommission und mehrere Mitgliedstaaten ihrerseits befürworten die Aufnahme von Regelungen für solche Verladevorgänge in das MARPOL-Übereinkommen 73/78.

 

Anfrage Nr. 80 von Luisa Morgantini (H-0486/05)
 Betrifft: Das technische Abkommen über die Zusammenarbeit EU/Israel im Zollbereich
 

Unterliegt Israel, nachdem das technische Abkommen über die Zusammenarbeit EU/Israel im Zollbereich, das am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, weder als gesetzlich bindende Entscheidung im Rahmen des Assoziationsabkommens EU/Israel angenommen noch vom Assoziationsrat gebilligt wurde, einer gesetzlich verbindlichen vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, das Abkommen weiter umzusetzen, oder ist Israel dazu berechtigt, von dem Abkommen jederzeit Abstand zu nehmen?

Hat Israel angesichts der Tatsache, dass sowohl Israels Exporteure als auch die israelischen Zollbehörden zwischen der Produktion in besetzten Gebieten und der Produktion im Gebiet des Staates Israel unterscheiden müssen, um das technische Abkommen richtig umzusetzen, irgendwelche Maßnahmen ergriffen, die jetzt entweder seine Exporteure oder seine Zollbehörden verpflichten, diese Unterscheidung anzuwenden?

 
  
 

Die zwischen der EU und der israelischen Regierung getroffene Vereinbarung über die Umsetzung des Protokolls Nr. 4 zum Assoziierungsabkommen EU-Israel wurde vom Ausschuss EU-Israel für die Zusammenarbeit im Zollbereich angenommen. Von diesem Ausschuss festgelegte Maßnahmen sind für die Vertragsparteien nicht rechtsverbindlich.

Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Vereinbarung zu gewährleisten, hat Israel seinen Exporteuren und Zollbehörden die Anweisung erteilt, zwischen der Produktion im Gebiet des Staates Israel und der Produktion an Standorten zu unterschieden, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen.

 

Anfrage Nr. 81 von Åsa Westlund (H-0491/05)
 Betrifft: Folgen der Agrarpolitik der Union für die Entwicklung der ärmsten Länder der Welt
 

In wieweit vertritt die Kommission die Auffassung, dass Änderungen an der Agrarpolitik der Union zu günstigen Auswirkungen für die Entwicklung der ärmsten Länder der Welt führen können? Falls ja, um welche Veränderungen handelt es sich dabei?

 
  
 

Obwohl es für die jüngste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein ganzes Bündel von Gründen gibt, bestand eines der wesentlichen Ziele darin, die handelsverzerrenden Auswirkungen auf Drittländer abzuschwächen. In den zehn Jahren, die dieser Prozess inzwischen läuft, ist der Einsatz handelsverzerrender interner Stützungsmaßnahmen und Exportsubventionen durch die Union drastisch und sogar weit über die in der Urugay-Runde geleisteten Zusagen hinaus zurückgegangen. Dies hatte unter anderem eine deutliche Verringerung des Anteils der EU an den weltweiten Agrarexporten bei allen wichtigen Produkten zur Folge. Zudem sind unsere Grenzzölle um 36 % gesunken, während für unseren Markt auch großzügige und umfassende Präferenzregelungen für Einfuhren aus Entwicklungsländern kennzeichnend sind. Die 2001 auf den Weg gebrachte Liberalisierungsinitiative für alle Waren außer Waffen ist nur ein Baustein im generalisierten Präferenzsystem, das Entwicklungsländern die Möglichkeit eröffnet, oftmals sensible und volkswirtschaftlich wichtige Agrarerzeugnisse entweder zollfrei oder zu deutlich niedrigeren Zolltarifen in die EU zu exportieren.

Aufgrund all dieser Faktoren ist der Einfluss der EU-Agrarproduktion auf die Weltmärkte und auf die internationalen Warenpreise erheblich zurückgegangen. Viel wichtiger ist aber, dass die EU zu faireren Wettbewerbsbedingungen beigetragen hat, so dass die Entwicklungsländer sich dort, wo andere unserem Beispiel folgen, wirksamer im Wettbewerb behaupten könnten.

Des Weiteren hat die EU im Hinblick auf die Entwicklungsländer stets einen klaren und allumfassenden Standpunkt vertreten. Von Anfang an gehörte sie zu den entschiedenen Befürwortern der Doha-Entwicklungsagenda, hält sie doch die angestrebte Liberalisierung des Welthandels für vollkommen richtig. Eines der wichtigsten Zugeständnisse, die wir im Rahmen der WTO-Verhandlungen gemacht haben, war der Vorschlag, die EU-Exportsubventionen auslaufen zu lassen, wenn sämtliche Formen der Exportförderung abgeschafft werden. Der Termin für die Einstellung der Exportförderung wird Gegenstand der allgemeinen Agrargespräche sein und kann nur festgelegt werden, wenn alle Teilnehmer an den multilateralen Verhandlungen einem gleichzeitigen Einstellungsprozess zustimmen.

Eines der besten Anschauungsbeispiele für die positiven Nebeneffekte der GAP-Reform ist der Baumwollsektor. Obwohl die EU-Produktion mit einem Anteil von gerade einmal 2 % an der weltweiten Erzeugung kaum ins Gewicht fällt und den Weltmarktpreis nur in ganz geringem Maße beeinflusst, übernahm die EU mit der Reformierung ihrer binnenpolitischen Maßnahmen in Bezug auf Baumwolle eine Vorreiterrolle. Überdies gibt es in der EU keine Exportsubventionen für Baumwolle, und der freie Zugang für Baumwolle ist gewährleistet.

 

Anfrage Nr. 82 von Erna Hennicot-Schoepges (H-0493/05)
 Betrifft: Das "Centre Virtuel de la Connaissance sur l'Europe"
 

Ist der Kommission das „Centre Virtuel de la Connaissance sur l´Europe“ bekannt?

Inwieweit wäre sie bereit, sich bei diesem Projekt für seine Ausweitung auf die neuen Mitgliedstaaten zu engagieren?

Welche Mittel kann die Kommission für die Förderung dieser Datenbank, die zuerst mit finanzieller Unterstützung durch die Kommission und anschließend durch die luxemburgische Regierung aufgebaut wurde, zur Verfügung stellen?

 
  
 

Die Kommission hat die Schaffung und Entwicklung des „Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe“ (Virtuelles Wissenszentrum über Europa) mit Interesse verfolgt. Aufgrund seines Gemeinschaftsinteresses wurde dieses Projekt von Beginn an von der Kommission finanziell unterstützt. Es trägt insbesondere zur Erlangung von Kenntnissen über die Geschichte des europäischen Aufbauwerks bei und zeichnet sich durch eine hohe Qualität im dokumentarischen, technologischen und multimedialen Bereich aus.

Die Frau Abgeordnete fragt nach den Möglichkeiten für die Ausdehnung dieses Projekts auf die neuen Mitgliedstaaten. Die Kommission kann Projekte wie das „Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe“ ausschließlich über die in den Bereichen Bildung und Kultur bestehenden Programme fördern. Ungeachtet der hohen Qualität der vorgelegten Initiativen gehört die Unterstützung für die Schaffung multimedialer Inhalte nicht zu den Zielen dieser Programme.

Die Frau Abgeordnete fragt darüber hinaus nach den Mitteln, die die Kommission für die Förderung dieser Datenbank zur Verfügung stellen könnte, die zunächst mit finanzieller Unterstützung durch die Kommission aufgebaut und anschließend durch die luxemburgische Regierung finanziert wurde. Da es sich um ein virtuelles Zentrum handelt, das über das Internet zugänglich ist, könnte die Kommission über ihre verschiedenen Server, einschließlich der Server der Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten, zur Förderung des Zentrums beitragen. Denkbar wäre auch eine Unterstützung bei der Übersetzung der Präsentationstexte des „Centre Virtuel de la connaissance sur l’Europe“ in die Amtssprachen der neuen Mitgliedstaaten.

 

Anfrage Nr. 83 von Paulo Casaca (H-0494/05)
 Betrifft: Initiative für mehr Transparenz
 

Die Europäische Kommission hat die Veröffentlichung eines Grünbuchs über die Transparenz in den Gemeinschaftsinstitutionen angekündigt.

Kann die Kommission mitteilen, ob in diesem Grünbuch die Anwendung von Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach alle europäischen Bürger das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der europäischen Institutionen haben, durch die europäischen Institutionen geprüft werden wird?

 
  
 

Am 18. Mai 2005 führte die Kommission ein erstes Orientierungsgespräch zu einer „europäischen Transparenzinitiative“ durch und beschloss die Einsetzung einer dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe, die eine eingehende Analyse alle einschlägigen Fragen vornehmen soll. Zu ihren Aufgaben wird im erforderlichen Umfang auch die Prüfung von Rechtsvorschriften im Bereich des Zugangs zu Dokumenten gehören.

Ausgehend von den Ergebnissen der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wird das Kommissionskollegium nach der Sommerpause über die nächsten notwendigen Schritte einschließlich der Veröffentlichung eines Grünbuchs entscheiden.

 

Anfrage Nr. 84 von Bernd Posselt (H-0497/05)
 Betrifft: Humanitäre Situation im Kaukasus
 

Wie schätzt die Kommission die humanitäre Situation in der Kaukasus-Region ein, insbesondere in Tschetschenien und den angrenzenden Gebieten?

 
  
 

Die Kommission ist über die humanitäre Lage in Tschetschenien weiterhin äußerst besorgt. Die Zivilbevölkerung ist das Hauptopfer dieses lang anhaltenden Konflikts und überlebt unter sehr grässlichen Umständen in einer Republik, die durch zwei Kriege in Schutt und Asche gelegt worden ist. Vor allem Grosny bleibt eine Stadt in Trümmern, wo bisher sehr wenig Wiederaufbau stattgefunden hat.

Ein Großteil der Bevölkerung in Tschetschenien sowie auch derjenigen, die immer noch als Vertriebene in Inguschetien und Dagestan leben, ist auf auswärtige humanitäre Unterstützung angewiesen. Über die materielle Unterstützung hinaus bleibt jedoch das Hauptproblem der Schutz der Zivilisten in einem Zusammenhang, in dem Entführungen, Verschwinden, außergerichtliche Hinrichtungen, Vergewaltigung und Erpressung zum Alltag gehören.

Die Kommission ist über das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) mit rund 170 Millionen Euro, die einschließlich des im April gefassten jüngsten Beschlusses über eine Finanzierung in Höhe von 22,5 Millionen Euro seit dem Beginn des zweiten Tschetschenien-Konflikts im Herbst 1999 bereitgestellt wurden, weiterhin der wichtigste Geber von humanitärer Hilfe für die Region.

Die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Bevölkerung Tschetscheniens ist allerdings wegen der zahlreichen Beschränkungen des Zugangs, die von den Behörden verhängt werden, die die Arbeit der humanitären Einrichtungen kontrollieren wollen, und wegen der Unsicherheit, insbesondere des hohen Entführungsrisikos, immer noch eine schwierige Herausforderung.

Zusätzlich zur humanitären Hilfe bereitet die Kommission einen möglichen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Gesundung im nördlichen Kaukasus vor. Dies wäre Teil einer Politik, die auch von Fortschritten im politischen Prozess einschließlich der Abhaltung einer freien und fairen Parlamentswahl zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr abhängt. Die im März begonnenen Beratungen mit Russland über die Menschenrechte bilden eine Grundlage, auf der sich in Bezug auf diese Probleme Fortschritte erzielen lassen. Zusätzlich erörtert die Kommission gerade mit den russischen Stellen die möglichen Modalitäten für eine finanzielle Unterstützung, um zu gewährleisten, das die Ausgaben einen Mehrwert erbringen.

 

Anfrage Nr. 85 von Alfredo Antoniozzi (H-0502/05)
 Betrifft: Sprachenregelung: Antrag auf Vorlage einer von der Kommission angekündigten Untersuchung und Veröffentlichung von Stellenausschreibungen der Gemeinschaftsorgane in italienischen Tageszeitungen
 

Kann die Kommission die Untersuchung in Bezug auf die Reform und Prüfung der Sprachenregelung vorlegen, die sie in den letzten drei Zeilen der Antwort auf die Anfrage H-0159/05 angekündigt hat? Kann sie erklären, weshalb Stellenausschreibungen der Gemeinschaftsorgane in italienischen Tageszeitungen nur in EN-FR-DE und unerklärlicherweise nicht in italienischer Sprache veröffentlicht werden, obwohl dies eine schwere Verletzung der Grundsätze der Gleichberechtigung der Sprachen, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz, des gleichen Zugangs und der Chancengleichheit in Bezug auf die Teilnahme und das Recht auf Information über die Veröffentlichung eines allgemeinen Auswahlverfahrens in der eigenen Landessprache darstellt?

Kann sie diese schwere Verletzung der Grundsätze beenden und verhindern, dass der Gebrauch der drei Sprachen (EN-FR-DE) durchgesetzt wird, die, wie die Kommission mehrfach erklärt hat (Antworten auf die Anfragen H-0159/05 und H-0384/05 und mündliche Antwort von Kommissionsmitglied Figel vom 7. Juni 2005), wie auch die anderen Sprachen, Amtssprachen und keine Arbeitssprachen sind. Vom 1. Januar 2007 an wird Gälisch die 21. Amtssprache, und von da an werden es (mit Rumänisch und Bulgarisch) 23 Sprachen sein.

Hält es die Kommission in Anbetracht der Unzulänglichkeit der derzeitigen Regelung und des Fehlens schriftlicher Regeln nicht für zweckmäßig, eine Mitteilung vorzulegen und eine Debatte, in die auch das Europäische Parlament einbezogen wird, einzuleiten?

 
  
 

Nach Anhörung aller Beteiligten hat die Kommission folgende Maßnahmen in Bezug auf die Sprachenregelung im Presseamt der Kommission ergriffen.

An den Tagen, an denen das Kollegium zusammentritt, wird die Kommission weiterhin auf Pressekonferenzen Dolmetschleistungen in allen Amtssprachen der Europäischen Union bereitstellen.

Für Pressekonferenzen von Kommissionsmitgliedern bei anderen Anlässen, deren Zeitpunkt und Häufigkeit schwieriger vorherzusehen ist, besteht ebenfalls die Absicht, einen vollständigen Dolmetschdienst bereitzustellen. Vorläufig ist geplant, je nach Tagesverfügbarkeit der notwendigen Ressourcen so viele Sprachen wie möglich anzubieten.

Das EPSO kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass es zu keinem Zeitpunkt in einer italienischen Tageszeitung Anzeigen für seine allgemeinen Auswahlverfahren in einer anderen Sprache als Italienisch veröffentlicht hat.

Die Kommission bestätigt, dass sie entsprechend ihrem Beschluss vom 10. November 2004 Stellenausschreibungen für Führungskräfte im Amtsblatt und in der nationalen und internationalen Presse in deutscher, englischer und französischer Sprache veröffentlicht hat. Diese einstweilige Maßnahme wurde angesichts der gravierenden Übersetzungsengpässe getroffen, mit denen die GD Übersetzung zu kämpfen hat. Im Hinblick auf die Veröffentlichung zur Stelle des Generaldirektors des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) möge der Herr Abgeordnete zur Kenntnis nehmen, dass die italienischen Bewerbungen die zweitgrößte Gruppe der Anwärter bildeten, während von Bewerbern mit Deutsch oder Englisch als Muttersprache relativ wenige Bewerbungen eingingen. Daher ist die Kommission überzeugt, dass in der Tat keine Diskriminierung bei Stellenausschreibungen für Führungskräfte besteht.

Die Kommission hat vor kurzem beschlossen, dass sie ab jetzt eine kurze Ankündigung aller Mitteilungen über Stellenausschreibungen für Führungskräfte im Amtsblatt in allen Sprachen veröffentlichen wird.

Gemäß Verordnung Nr. 1/58 des Rates sind alle Amtssprachen gleichzeitig Arbeitssprachen (Artikel 1) und können deshalb mit gutem Grund und gleicher Legitimität in den Organen verwendet werden.

Um jedoch die Effektivität des Entscheidungsprozesses sicherzustellen, gibt die Geschäftsordnung der Kommission den Rahmen für die Sprachenregelung vor, die für das Kollegium gilt. Demnach ist es Sache des Präsidenten zu entscheiden, welche Sprachen am besten die Mindestanforderungen der Mitglieder der Kommission erfüllen und unterschiedslos verwendet werden.

Folglich arbeitet die Kommission – und kann Entscheidungen treffen – in diesen Sprachen, sofern nicht zusätzliche Sprachfassungen notwendig sind, insbesondere für die Zwecke des Inkrafttretens eines Rechtsaktes oder dessen Mitteilung an seine Adressaten.

Für eine offizielle Übermittlung an die anderen Gemeinschaftsorgane und/oder eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäische Union hingegen müssen die Texte in allen Amtssprachen der Europäischen Union bereitgestellt werden.

Die Kommission ist ein Organ mit Mitarbeitern aus den verschiedenen Ländern der Europäischen Union. Entsprechend dem Geiste des Vertrages befürwortet und praktiziert die Mehrsprachigkeit. In diesem Sinne bleibt die Entscheidung über die interne Regelung in den Dienststellen (für die Abfassung von Dokumentenentwürfen und für Sitzungen) den Führungskräften überlassen. Aus arbeitstechnischen Gründen und für die Zwecke einer effektiven Kommunikation werden von den Mitarbeitern der Kommission in den täglichen Arbeitsabläufen der Dienststellen ohne Zweifel einige Sprachen mehr verwendet als andere. Dabei wird jedoch der gleichberechtigte Status der Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt.

Die Kommission sieht keine Notwendigkeit, zur Verwendung der Sprachen in den Gemeinschaftsorganen zusätzliche schriftliche Regeln festzulegen oder eine Mitteilung vorzulegen. Allerdings bereitet sie derzeit eine Mitteilung über die Mehrsprachigkeit und die Verwendung der Sprachen in der europäischen Gesellschaft und zur Mehrsprachigkeit von Europäern vor.

 

Anfrage Nr. 86 von Panagiotis Beglitis (H-0503/05)
 Betrifft: Schutz der Fischbestände und des Einkommens griechischer Fischer im Gebiet um Alexandroupoli und Samothraki
 

Im Sommer jedes Jahres, das heißt in den Monaten Juni, Juli, August und September wird bekanntlich die Schleppnetzfischerei in den internationalen Gewässern jenseits der griechischen Hoheitsgewässer im Gebiet um Alexandroupoli und Samothraki unterbrochen. Damit sollen die Fischbestände geschützt werden. Das Verbot, basierend auf den Regelungen der Gemeinschaft, gilt allerdings nur für griechische Fischer, nicht jedoch für die türkische Fischereiflotte. Dies führt einerseits zur Dezimierung der Fischbestände und andererseits zur wirtschaftlichen Benachteiligung der griechischen Fischer in der Region, denen im Oktober, wenn die Fischereisaison beginnt, die Möglichkeit genommen wird, produktive Leistungen zu erbringen.

Wird die Kommission dieses Problem angehen, das die Tätigkeit der türkischen Fischereiflotte für die Meeresumwelt, aber auch für die griechischen Fischer darstellt? Wenn ja, wie? Kann die Kommission im Rahmen der Beitrittsverhandlungen fordern, dass der gemeinschaftliche Besitzstand ausgedehnt und auch auf die Türkei angewandt wird?

Welche Maßnahmen kann die Kommission ergreifen, damit gemeinsame Regeln für die Fischerei im Mittelmeer eingehalten werden und damit die Benachteiligung griechischer Fischer ein Ende hat? Wie können die zuständigen griechischen Behörden die Einkommen der Fischer stützen, die auf Grund der viermonatigen Arbeitsunterbrechung Einbußen hinnehmen müssen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischbeständen - wie das Beispiel Griechenland zeigt - durchaus dazu führen kann, dass Fischern aus der Gemeinschaft Beschränkungen auferlegt werden, die möglicherweise nicht für Fischer aus Drittländern gelten, die ihrer Tätigkeit in unmittelbarer Nähe zu nicht dem EG-Recht unterliegenden Gewässern nachgehen. Dies ist nur einer der wichtigen Gründe für das von der Kommission zielstrebig verfolgte Anliegen, die Zusammenarbeit mit den Küstenstaaten der Region auf dem Gebiet der Bewirtschaftung der Fischbestände und bei der Entwicklung zukunftsfähiger und verantwortlicher Fischereimodelle im Mittelmeerraum zu verstärken.

In diesem Zusammenhang bemüht sich die Kommission um eine Stärkung der Rolle der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM), wobei es ihr vor allem darum geht, diese wirksamer zur Durchführung von Maßnahmen einzusetzen, die im Rahmen der Ministerkonferenz über nachhaltige Fischerei im Mittelmeer vom 25. bis 26. November 2003 in Venedig festgelegt und angenommen wurden.

Bereits auf ihrer letzten Tagung im Februar 2005 verabschiedete die GFCM auf der Grundlage von Vorschlägen der Gemeinschaft zahlreiche wichtige Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Mindestmaschenöffnung von 40 mm und ein Verbot der Schleppnetzfischerei im mehr als 100 Metern Tiefe) sowie Maßnahmen zur Verwaltung der Fischereitätigkeiten (so die Einrichtung eines Registers von Schiffen mit mehr als 15 Metern Länge, die Fischerei betreiben dürfen). Daneben nahm die GFCM auch eine Empfehlung zu den Leitlinien für die Aufstellung eines Kontrollplans an, der es ermöglichen wird, die Fischereitätigkeiten stärker zu kontrollieren und die illegale Fischerei wirksam zu bekämpfen.

Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, gilt für die Erweiterungsverhandlungen der allgemeine Grundsatz, dass das betreffende Bewerberland den gemeinschaftlichen Besitzstand anerkennt. Das trifft auch auf die Verhandlungen mit der Türkei zu. Dabei wird die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) als Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes als Grundlage dienen; diese wird die Kommission der Türkei während des Screening ausführlich darlegen. Die GFP als Teilbereich des Aquis wird für die Türkei ab dem Zeitpunkt des Beitritts gelten, sofern nicht im Zuge der Beitrittsverhandlungen Übergangsregelungen vereinbart werden.

Gemeinschaftshilfe kann für den Verwaltungsaufbau und die verwaltungstechnische Vorbereitung im Rahmen von Partnerschaftsprojekten mit Partnern aus den Mitgliedstaaten, an deren Finanzierung sich die Gemeinschaft beteiligt, beansprucht werden. Über Fortschritte der Türkei in den Bereichen Verwaltung und Recht im Zusammenhang mit der Anwendung der GFP wird im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Türkei regelmäßig im Unterausschuss Landwirtschaft und Fischerei diskutiert.

Laut Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates können Mitgliedstaaten Fischern und Schiffseignern für die vorübergehende Einstellung der Tätigkeiten bei Vorliegen folgender Sachverhalte eine Entschädigung gewähren:

- wenn insbesondere durch biologische Faktoren verursachte unvorhersehbare Ereignisse eintreten;

- wenn ein Fischereierabkommen nicht erneuert bzw. nach den Festlegungen des Abkommens für die Fangflotten der Gemeinschaft ausgesetzt wird;

- wenn der Rat einen Wiederauffüllungs- oder Bewirtschaftungsplan annimmt oder wenn die Kommission bzw. ein oder mehrere Mitgliedstaaten Sofortmaßnahmen beschließen.

Für die regelmäßig wiederkehrende saisonale Einstellung der Fischfangtätigkeit ist jedoch kein Entschädigungsanspruch im Sinne von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vorgesehen.

 

Anfrage Nr. 87 von Edite Estrela (H-0505/05)
 Betrifft: Krebserregende Stoffe
 

Blei, ein krebserregendes chemisches Element, wurde in Lippenstiften entdeckt, die von den bekanntesten Marken der Kosmetikindustrie vertrieben werden.

Gedenkt die Kommission zu untersuchen, ob dieser vorschriftswidrige Zustand andauert, und, wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Rechte und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen?

 
  
 

Das Gemeinschaftsrecht verbietet die Verwendung von Blei in kosmetischen Mitteln. In den einschlägigen Rechtsvorschriften heißt es, dass die Anwesenheit von Spuren dieser Stoffe nur geduldet wird, wenn sie unter guten Herstellungspraktiken technisch unvermeidlich ist und das Produkt die menschliche Gesundheit nicht schädigt.

Laut Kosmetikrichtlinie treffen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, damit nur Erzeugnisse auf den Markt gebracht werden, die dieser Richtlinie entsprechen. Daher obliegt es den Mitgliedstaaten, Produkte vom Markt zu nehmen, die die Bestimmungen der Richtlinie nicht erfüllen.

Sofern der Frau Abgeordneten weitere Informationen zu dem betreffenden Erzeugnis vorliegen, sollte sie diese an die Kommission weiterleiten, die sich dann mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes in Verbindung setzt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, damit diese die notwendige Schritte einleiten kann.

 

Anfrage Nr. 88 von Brian Crowley (H-0507/05)
 Betrifft: Steuerharmonisierung
 

Die Kommission weiß, dass viele Mitgliedstaaten die Steuerpolitik als ausschließliche Zuständigkeit und Verantwortung der nationalen Regierungen ansehen.

Die Kommission kennt sicher auch die französisch-deutsche Initiative für eine stärkere Harmonisierung der Körperschaftsteuer, die innerhalb von drei Jahren erreicht werden soll.

Kann die Kommission vor diesem Hintergrund erläutern, welchen Standpunkt sie in der Frage der Steuerharmonisierung im Bereich der Körperschaftsteuer und in Bezug auf die indirekte Mehrwertsteuer einnimmt?

 
  
 

In ihrer Mitteilung „Steuerpolitik in der Europäischen Union – Prioritäten für die nächsten Jahre“ vom 23. Mai 2001(1) erläuterte die Kommission offiziell den von ihr verfolgten Ansatz zur Steuerkoordinierung und –harmonisierung in verschiedenen Bereichen der Steuerpolitik. Der Herr Abgeordnete wird auf dieses Dokument verwiesen. Obwohl die Hauptverantwortung für Steuerangelegenheiten bei den Mitgliedstaaten liegt, müssen sie bei der Ausübung ihrer Kompetenzen den EG-Vertrag, insbesondere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, die Grundfreiheiten und die Vorschriften zu staatlichen Beihilfen beachten.

Die Strategie der Kommission, eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU zu schaffen, zielt nicht auf eine vollständige Harmonisierung ab und stellt vor allem keinen Eingriff in das Recht der Mitgliedstaaten auf Festlegung von Steuersätzen dar. Die Politik der Kommission wird in folgenden zwei Mitteilungen dargelegt: „Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse - Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU“(2) und „Ein Binnenmarkt ohne unternehmenssteuerliche Hindernisse: Ergebnisse, Initiativen, Herausforderungen“(3).

Bei der MwSt. und anderen indirekten Steuern ist in bestimmtem Umfang eine stärkere Harmonisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt als Raum ohne Binnengrenzen ohne zu starke Wettbewerbsverzerrungen funktionieren kann. Doch auch hier wird keine vollständige Harmonisierung der Vorschriften angestrebt, wobei die Steuersätze unter Beachtung einer gemeinsam vereinbarten gemeinschaftweiten Mindesthöhe (15 %) sowie einer Liste von Waren und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten verminderte Steuern erheben dürfen, auf nationaler Ebene festgelegt werden. Die diesbezügliche Politik der Kommission ist in folgenden zwei Mitteilungen festgelegt: „Strategie zur Verbesserung der Funktionsweise des MwSt-Systems im Binnenmarkt“(4) und „Bilanz und Aktualisierung der Prioritäten der MwSt-Strategie“(5).

 
 

(1) KOM (2001) 260.
(2) KOM(2001) 582.
(3) KOM(2003) 726.
(4) KOM(2000) 348.
(5) KOM(2003) 614.

 

Anfrage Nr. 89 von Eoin Ryan (H-0509/05)
 Betrifft: Sichere Fluggesellschaften
 

Ist die Kommission auch von der Notwendigkeit überzeugt, dass es notwendig ist sicherzustellen, dass Informationen über die Lufttüchtigkeit von Fluggesellschaften problemlos zwischen den Staaten verfügbar sind, damit die Sicherheit der Fluggäste auch in Zukunft garantiert werden kann?

Das Vereinigte Königreich ist das einzige Land in Europa, das eine Liste mit fünf gesperrten Fluggesellschaften veröffentlicht hat, die die internationalen Sicherheitsstandards nicht einhalten. Angaben zu den fünf betroffenen Fluggesellschaften sind auf der Internetseite des Verkehrsministeriums des Vereinigten Königreichs abrufbar.

Verfügt die Kommission über eine Strategie, um solch eine ähnliche schwarze Liste auf EU-Ebene zu erstellen, um die Koordination der Sicherheitsstandards in der Luftfahrt zu verbessern?

 
  
 

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, dass Informationen über die Sicherheit von Fluggesellschaften den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen müssen, damit diese die Möglichkeit zur Mitarbeit an Verbesserungen der Flugsicherheit haben sowie Fluggäste über möglicherweise gefährliche Situationen unterrichten können.

Die Richtlinie 2004/36(1) über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten sieht die Erhebung und den Austausch von Informationen über Luftfahrzeuge und Fluggesellschaften vor, die gegen internationale Sicherheitsstandards verstoßen, was zur Folge haben kann, dass für die betreffende Maschine eine Flugverbot verhängt wird, dass sie Flughäfen nicht anfliegen darf oder dass den Betreibern Auflagen für den Betrieb erteilt werden.

Am 16. Februar 2005 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Unterrichtung von Fluggästen(2) an, in dem die Veröffentlichung einer Liste aller Luftfahrtunternehmen festgelegt ist, denen die Nutzung der Lufträume der Mitgliedstaaten untersagt ist oder denen aus Sicherheitsgründen verkehrsrechtliche Beschränkungen auferlegt wurden.

Ferner organisierte die Kommission am 26. Mai 2005 eine Zusammenkunft des durch die Verordnung (EG) Nr. 3922/1991 geschaffenen Ausschusses, der unter anderem übereinkam, ein gemeinschaftliches Frühwarnsystem einzurichten, um die Kommission und alle Mitgliedstaaten zu unterrichten, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in Kürze im Hinblick auf einen gemeinschaftsweiten Beschluss über den Entzug von Verkehrsrechten für ein Luftfahrtunternehmen entschieden werden muss. Zudem waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dass einheitliche Kriterien festgelegt werden müssen, anhand derer eine Liste der mit Sicherheitsrisiken behafteten Fluggesellschaften erstellt werden kann.

 
 

(1) Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen, ABl. L 143 vom 30.4.2004.
(2) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, KOM(2005) 48 endg. vom 16.2.2005, 08/2005 (COD).

 

Anfrage Nr. 90 von Liam Aylward (H-0511/05)
 Betrifft: Klimawandel und USA
 

Sicher ist der Kommission bekannt, dass der Vorsitzende des Rates für Umweltqualität des Weißen Hauses sein Amt niedergelegt hat, nachdem zwei Tage zuvor ans Licht gekommen war, dass er Änderungen an verschiedenen Umweltberichten der Regierung in den Jahren 2002 und 2003 vorgenommen hatte. Dabei wurde hervorgehoben, dass es keine stichhaltigen Nachweise für den Zusammenhang zwischen Treibhausgasemissionen und dem weltweiten Temperaturanstieg gebe.

Der betreffende Berater, der über keine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, stand zuvor der Lobby der Ölindustrie zu Fragen des Klimawandels in den USA vor.

Ist die Kommission der Auffassung, dass Entscheidungen über schwerwiegende Umweltprobleme auf nachweisbaren und exakten wissenschaftlichen Erkenntnissen gründen müssen? Ist die Kommission der Auffassung, dass bei dieser Gelegenheit auf die widersprüchliche Haltung der Vereinigten Staaten gegenüber dem Protokoll von Kyoto und dem Klimawandel allgemein hingewiesen werden sollte?

 
  
 

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Gestaltung von Umweltpolitik ausgehend von soliden wissenschaftlichen Kenntnissen erfolgen muss. Im Bereich des Klimawandels war dies ein Grund für die Einsetzung der zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel of Climate Change - IPCC). Die IPCC nimmt umfassende, objektive, offene und transparente Bewertungen der wissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Informationen vor, die von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der wissenschaftlichen Grundlage des durch den Menschen ausgelösten Klimawandels, seiner potenziellen Auswirkungen und der Möglichkeiten zu Anpassung und Folgenabschwächung sind.

Auf dem Gipfeltreffen EU-USA am 20. Juni erklärte der Präsident der Kommission, dass die unterschiedlichen Auffassungen der EU und der Vereinigten Staaten über das Kyoto-Protokoll beide Seiten nicht davon abhalten sollten, den Blick nach vorn zu richten, und dass die internationale Gemeinschaft ihre Kräfte bündeln und ihre Anstrengungen verstärken sollte, um eine Einigung über ein multilaterales Konzept für die Bekämpfung der Klimaänderung nach 2012 zu erzielen.

In ihrer Mitteilung „Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung“ vom 9. Februar 2005 legt die Kommission ihre Ansichten zu den Schlüsselelementen eines solchen Konzepts dar. Aus der Mitteilung geht auch hervor, dass der von den Vereinigten Staaten beschrittene Weg, d. h. Förderung der Forschung auf dem Gebiet neuer Technologien, allein nicht ausreicht. Zusätzliche Anreizstrukturen wie die Emissionshandelsregelung der EU sind erforderlich, um die Nutzung entsprechender Technologien zu fördern.

 

Anfrage Nr. 91 von Seán Ó Neachtain (H-0513/05)
 Betrifft: Open-Sky-Abkommen zwischen der EU und den USA
 

Kann die Kommission Auskunft über den aktuellen Stand der Verhandlungen über ein Open-Sky-Abkommen zwischen den USA und der EU geben?

 
  
 

Seit Juni 2004 bemüht sich die Kommission um eine möglichst rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen. Zu diesem Zweck hielt sich Vizepräsident Barrot am 21. und 22. März 2005 in Washington auf; dort traf er mit dem US-amerikanischen Verkehrsminister Mineta und weiteren Vertretern der Regierung und der Industrie zusammen. Vizepräsident Barrot und Minister Mineta gaben eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie vereinbarten, dass die Unterhändler die möglichen Bestandteile eines Abkommens über Luftverkehrsdienste zwischen den USA und der EU mit dem Ziel prüfen würden, eine solide Ausgangsbasis für die Wiederaufnahme der förmlichen Verhandlungen zu schaffen.

Im Rahmen etlicher technischer Gespräche waren die Kommission und die Vereinigten Staaten aktiv bestrebt, zu sondieren, inwieweit Spielraum für Fortschritte bei Themen vorhanden ist, die für beide Seiten von Belang sind. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere drei Bereiche der Zusammenarbeit in Regelungsfragen, die in den Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr“ vom 21. April genannt werden: Sicherheit in der Luftfahrt, Wettbewerb und staatliche Beihilfen. Ferner wurden Fragen des Marktzugangs, Eigentumsfragen und das Thema Kontrolle erörtert. Deutliche Fortschritte waren bei der Festlegung der Parameter zu verzeichnen, die eine Wiederaufnahme der Verhandlungen ermöglichen.

Ausgehend von diesen Fachgesprächen erstattete die Kommission dem Rat „Verkehr“ am 27./28. Juni 2005 Bericht, und es fand ein Meinungsaustausch der Minister statt. Davor war beim Gipfel EU-USA am 20. Juni 2005 vereinbart worden, dass beide Seiten die Zusammenarbeit in Luftfahrtfragen einschließlich Sicherheit und Liberalisierung fortsetzen und sobald wie möglich ein umfassendes erstes Abkommen über Luftverkehrsdienste abschließen sollten. Man war sich einig, dass eine solche Vereinbarung erhebliche zusätzliche Vorteile mit sich bringen würde, d. h. es würden sich wertvolle neue wirtschaftliche Möglichkeiten auftun, von denen Luftfahrtunternehmen, Flughäfen, der Fremdenverkehr, die Unternehmensbeziehungen, der Frachtverkehr und die Verbraucher in der EU und den USA gleichermaßen profitieren könnten.

 

Anfrage Nr. 92 von Peter Baco (H-0514/05)
 Betrifft: Langfristige Vision für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums
 

Bei den Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 wurde insbesondere deutlich, dass die mittelfristigen Beschlüsse zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Europäischen Union mit einer langfristigen Vision verknüpft werden müssen.

Kann die Kommission darlegen, welches ihrer Ansicht nach die damit verbundenen Ziele sind und wie diese Ziele erreicht werden können? Welches sind hierbei die größten Risiken und was muss im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in der Europäischen Union bis 2030 bzw. 2050 unbedingt vermieden werden?

 
  
 

Mit der 1992 eingeleiteten und 2003 abgeschlossenen Reform der GAP hat die Kommission die EU-Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete in der Union auf Marktorientierung und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet, Umwelt- und Tierschutzbedenken der europäischen Zivilgesellschaft Rechnung getragen, Anforderungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und –qualität berücksichtigt, sich für soziale Ausgewogenheit eingesetzt und zugleich weiter darum bemüht, den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, sowie die Tragweite der GAP ausgeweitet, indem sie die ländliche Entwicklung stärkte.

Die Kommission hält Wettbewerbsfähigkeit, die Berücksichtigung der von den Bürgern geäußerten Bedenken und soziale Ausgewogenheit künftig nach wie vor für Schlüsselziele des europäischen Modells im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, das auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit fußt.

 

Anfrage Nr. 93 von Karin Riis-Jørgensen (H-0515/05)
 Betrifft: Wettbewerbsregeln für die Trampschifffahrt
 

Im Weißbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86(1) über die Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr heißt es auf Seite 10: „Die Kommission wird die Trampindustrie in angemessener Form hinsichtlich der Anwendung der Wettbewerbsregeln in ihrem Sektor beraten“. Derartige Leitlinien scheinen berechtigt, da dieser Sektor der Wirtschaft in der Rechtspraxis eine solche Beratung nicht erhalten kann, weil die Trampschifffahrt sowohl von der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 als auch den allgemeinen gemeinschaftlichen Durchführungsbestimmungen ausgenommen ist.

Kann die Kommission bestätigen, dass diese Leitlinien vor oder spätestens zeitgleich mit der Aufhebung der Ausnahme der Trampschifffahrt von der Verordnung (EG) Nr.1/2003(2) gegeben vorliegen werden?

Kann die Kommission ferner mitteilen, wann die Ausnahme vermutlich aufgehoben wird und welche Form der Beratung schließlich statt dessen vorgeschlagen wird?

 
  
 

In ihrem Weißbuch zur Überprüfung der Verordnung 4056/86 über die Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr hat die Kommission erklärt, dass sie die vorhat, eine Aufhebung der derzeit geltenden Ausnahme von Trampdiensten (d. h. Diensten außerhalb des Linienverkehrs) vom Anwendungsbereich der Regeln zur Durchsetzung des Wettbewerbs vorzuschlagen.

Für das vierte Quartal 2005 hat die Kommission die Vorlage eines Legislativvorschlags angekündigt.

Dieser Vorschlag wird für den Sektor keine grundlegenden Veränderungen bedeuten. Die in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags verankerten wesentlichen Wettbewerbsregeln gelten heute schon für die Trampschifffahrt. Mit dem Legislativvorschlag wird lediglich dafür gesorgt, dass Trampdienste künftig auch den Wettbewerbsregeln der Verordnung 1/2003 unterliegen.

Allerdings kann die Kommission nur dann Leitlinien veröffentlichen, wenn sie über die Instrumente verfügt, die sie befugen, sachdienliche Informationen über die Funktionsweise der Trampschifffahrt einzuholen.

 
 

(1) ABl. L 378 vom 31.12.1986, S. 4.
(2) ABl L 1 vom 4.1.2003, S. 1.

 

Anfrage Nr. 94 von Ignasi Guardans Cambó (H-0517/05)
 Betrifft: Vermisste Personen
 

Die Europäische Union beschäftigt sich schon seit Jahren mit der Möglichkeit, das Problem der vermissten Personen anzugehen, denn die Zunahme der Verkehrsflüsse von Personen innerhalb der Union hat einen gemeinsamen Ansatz seitens der Mitgliedstaaten erforderlich werden lassen.

Die Kommission wird sicherlich bereits konkrete Maßnahmen auf diesem Gebiet ergriffen haben, wie die Vorlage des Berichts der Kommission an den Rat über vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder, der in Punkt 3.3 der Anlage zum Haager Programm erwähnt wird: zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre – Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Wann wird die Kommission den Bericht an den Rat über die Ergebnisse einer Studie im Anschluss an die Entschließung des Rates von 2001 über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten und sexuell ausgebeuteten Kindern vorlegen?

Beabsichtigt die Kommission, diese Untersuchung auf Kinder und vermisste Personen jeden Alters auszudehnen?

 
  
 

Wie bereits im Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union angekündigt, wird der Bericht über die Ergebnisse einer Studie im Anschluss an die Entschließung des Rates von 2001 über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern im Jahr 2005 veröffentlicht.

Auf Arbeitsebene wurde bereits ein entsprechender Berichtsentwurf erstellt und von den zuständigen Mitgliedern der Kommission geprüft. Vorgesehen ist, dass die Kommission diese Gelegenheit nutzt, um dem Parlament und dem Rat mitzuteilen, welche Art von Maßnahmen ergriffen werden können, um den Beitrag der Zivilgesellschaft im genannten Bereich zu fördern und zu verstärken. Die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen Überlegungen werden sobald wie möglich nach der Sommerpause vorgestellt. Zudem musste die Erweiterung der Union im Mai 2004 berücksichtigt werden. Im Jahr 2004 wurden aus dem Programm AGIS Mittel für ein Anschlussprojekt bereitgestellt, so dass auch die zehn neuen Mitgliedstaaten in die Untersuchung einbezogen werden konnten(1).

Die Kommission begrüßt einen angemessenen Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern jeden Alters und bei der Unterstützung für diesen Personenkreis. Auf die Zuarbeit einschlägiger Organisationen der Zivilgesellschaft wird man bei weiteren Studien nicht verzichten können. Initiativen dieser Organisationen zur Durchführung von Untersuchungen, beispielsweise im Hinblick auf Kinder, Jugendliche und Frauen könnten im Rahmen des Programms Daphne II positiv beschieden werden.

In ihrer Antwort auf die schriftlichen Anfrage E-1498/05 von Herrn Richard Corbett hatte die Kommission bereits erklärt, dass besonders hervorzuheben ist, dass das Schengener Informationssystem (SIS) bereits jetzt die Möglichkeit bietet, nach vermissten Personen und insbesondere Kindern zu suchen, und dass diese Möglichkeit bei der Entwicklung der zweiten Generation (SIS II) erhalten bleibt. Darüber hinaus wird die Kommission eine Studie in Auftrag geben, mit der untersucht werden soll, ob eine neue Kategorie von Warnmeldungen für Minderjährige eingeführt werden kann, die den Schengen-Raum nicht verlassen dürfen. Damit soll die Entführung Minderjähriger in Drittländer verhindert werden.

 
 

(1) Untersuchung zum tatsächlichen Ausmaß des Phänomens vermisster und sexuell ausgebeuteter Kindern in den zehn EU-Beitrittsländern, JHA/2004/AGIS/006.

 

Anfrage Nr. 95 von Proinsias De Rossa (H-0521/05)
 Betrifft: Umsetzung der Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung aus dem Jahr 2002
 

Bis zum 23. März 2005 sollten alle Mitgliedstaaten die Richtlinie 2002/14/EG(1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt haben. Irland hat diese Richtlinie bislang noch nicht umgesetzt.

Kann die Kommission ggf. mitteilen, welche anderen Mitgliedstaaten ihr noch nicht die Umsetzung dieser Richtlinie mitgeteilt haben, und welche Maßnahmen sie ergriffen hat bzw. zu ergreifen gedenkt um sicherzustellen, dass damit diese Richtlinie von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wird?

 
  
 

Wie der Herr Abgeordnete zutreffend feststellt, ist in Richtlinie 2002/14/EG(2) des Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft eine Umsetzungsfrist bis zum 23. März 2005 festgelegt.

Bis zum 20. Juni 2005 sind bei der Kommission 14 Mitteilungen über die Umsetzung der Richtlinie 2002/14/EG aus den folgenden Mitgliedstaaten eingegangen: Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik, Finnland und Vereinigtes Königreich.

Die Nichtmitteilung nationaler Maßnahmen zur Durchführung von Richtlinien stellt eine Pflichtverletzung seitens eines Mitgliedstaats dar, die die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission nach sich zieht, das in einer vorgerichtlichen Phase mit einem Mahnschreiben an den betreffenden Mitgliedstaat beginnt.

 
 

(1) ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 29.
(2) ABl. L 80 vom 23.3.2002.

 

Anfrage Nr. 96 von Georgios Toussas (H-0523/05)
 Betrifft: Verletzung der Rechte der Arbeitnehmer durch die Supermarktkette Carrefour in Saloniki
 

Der Supermarktkonzern Carrefour in Saloniki zwingt die Arbeitnehmer, ihre tägliche Arbeitszeit mit Unterbrechungen abzuleisten, so dass sie Wartezeiten im Geschäft verbringen müssen. Durch das Anwenden einer Art Bereitschaftsdienst zwingt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu seiner Verfügung zu bleiben, bis der Dienst wiederaufgenommen wird, ohne dass die Wartezeiten als Arbeitszeit angerechnet werden.

Beabsichtigt die Kommission den Richtlinienvorschlag KOM(2005)0246 endg. betreffend die Arbeitszeitgestaltung zu widerrufen, in dem unter anderem die flexiblen Arbeitsformen weiter ausgedehnt werden, und wird sie Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von festen Arbeitszeiten, d.h. sieben Stunden/fünf Tage die Woche bzw. eine 35 Stundenwoche mit ausreichend Freizeit für ein normales Familienleben der Arbeitnehmer zu gewährleisten?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete beschreibt die Situation von Beschäftigten der Supermarktkette Carrefour, die Wartezeiten an ihrem Arbeitsplatz verbringen müssen, ohne dass dieser Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angerechnet wird.

Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG(1) definiert „Arbeitszeit“ als „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“.

Um als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie zu gelten, muss jede Zeitspanne den drei Anforderungen der oben genannten Definition genügen.

In seinem Urteil in der Rechtssache SIMAP(2) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass „die Verpflichtung (…), sich zur Erbringung ihrer beruflichen Leistungen am Arbeitsplatz aufzuhalten und verfügbar zu sein, als Bestandteil der Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzusehen [ist], auch wenn die tatsächlich geleistete Arbeit von den Umständen abhängt” (Nummer 48), und daraus den Schluss gezogen, dass „der Bereitschaftsdienst, den die Ärzte (…) in Form persönlicher Anwesenheit in der Gesundheitseinrichtung leisten, insgesamt als Arbeitszeit (…) anzusehen ist”.

Gemäß der Richtlinie 2003/88/EG und ihrer Auslegung durch den Gerichtshof ist der in der Anfrage des Herrn Abgeordneten beschriebene Bereitschaftsdienst somit vollständig als Arbeitszeit anzusehen. Die zuständigen nationalen Behörden haben die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auf nationaler Ebene zu gewährleisten.

Sofern das Parlament und der Rat den geänderten Vorschlag vom 31. Mai 2005(3) annehmen, ist die aktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes vollständig als Arbeitszeit anzusehen. Die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes wird nicht als Arbeitszeit angesehen, kann jedoch nicht auf die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten angerechnet werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser geänderte Vorschlag ein gesundes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und dem Anliegen herstellt, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen der Europäischen Union die notwendige Flexibilität bei der Arbeitszeitorganisation einzuräumen.

 
 

(1) Richtlinie 2003/88/EG des Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 299 vom 18.11.2003.
(2) Urteil des Gerichtshofs vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98, Sindicato de Médicos de Asistencia Pública (SIMAP) gegen Conselleria de Sanidad y Consumo de la Generalidad Valenciana, Slg. 2000, S. I-07963.
(3) Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, KOM (2005) 246 endg.

 

Anfrage Nr. 97 von Panayiotis Demetriou (H-0524/05)
 Betrifft: Verordnung (EG) Nr. 60/2004 betreffend Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten
 

Am 14. Januar 2004 hat die Kommission Verordnung (EG) Nr. 60/2004(1) betreffend Übergangsmaßnahmen zur Regelung der Produktion und Vermarktung von Zucker in den damaligen Kandidatenländern erlassen. Diese Regelung verpflichtete diese Länder, schon vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union überschüssige Zuckermengen, die sich im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der vergangenen vier Jahre ergeben, bis Ende April 2005 abzubauen.

Bestellungen und Zuckerkäufe hatten aber gemäß der üblichen Handelspraxis im Bereich der Vermarktung von Zucker bereits im Herbst 2003 stattgefunden – d.h. vor der Inkraftsetzung der Verordnung. Da die Verordnung vor dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet worden ist, wie gedenkt die Kommission die Entscheidung politisch zu rechtfertigen, dass sie gegen die neuen Mitgliedstaaten beziehungsweise die Zuckerimporteure eine Geldbuße wegen überschüssiger Bestände verhängt? Wie wird die Kommission diese Frage weiterbehandeln, und zwar angesichts der Aufregung und der zahlreichen politischen und rechtlichen Probleme, die diese Entscheidung in einigen neuen Mitgliedstaaten, unter anderem der Republik Zypern, verursacht?

 
  
 

Auf der Grundlage der Beitrittsakte (Anhang 4, Kapitel 4 Abschnitt 2) und entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission(2) wurden die überschüssigen Zuckermengen für die neuen Mitgliedstaaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission(3) ermittelt. Die Beitrittsakte wurde im April 2003, d. h. neun Monate vor der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 60/2004, unterzeichnet. Die Gefahr der Bestandsbildung zu Spekulationszwecken wurde bereits während der Beitrittsverhandlungen mit den zehn Bewerberländern erkannt und vor allem mit den Ländern erörtert, in denen kein Zucker produziert wurde und ein geringer Einfuhrschutz bestand. Daher verfügte die Kommission über die erforderliche rechtliche und politische Grundlage für diese Entscheidung.

In erster Linie sollen die festgestellten Mengen entsprechend Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung 60/2004 bis zum 30. November 2005 vom Gemeinschaftsmarkt genommen werden. Die vorgesehenen Geldbußen werden nur dann fällig, wenn die überschüssigen Mengen nicht fristgerecht vom Markt genommen werden. Es ist darauf zu verweisen, dass die mögliche finanzielle Belastung erheblich verringert werden kann, wenn Marktteilnehmer, die Spekulationsgeschäfte betreiben, mithilfe des in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung 60/2004 geforderten Systems ermittelt werden. Sollten jedoch nicht vom Markt genommen Mengen verbleiben, die keinem Marktteilnehmer geordnet werden können, besteht die Möglichkeit, die von dem betreffenden neuen Mitgliedstaat zu leistenden Geldbußen über vier Jahre (2006-2009) zu verteilen.

 
 

(1) ABl. L 9 vom 15.1.2004, S. 8.
(2) Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, ABL. L 9 vom 15.1.2004.
(3) Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei, ABL. L 138 vom 1.6.2005.

 

Anfrage Nr. 98 von Anna Ibrisagic (H-0525/05)
 Betrifft: Friedensabkommen für Bosnien
 

Wiederholt wurde erklärt, dass Bosnien und dessen Nachbarländer vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU einen neuen Friedensvertrag schließen müsse, der faktisch das Daytona-Abkommen ersetzt. Welche Haltung nimmt die Kommission diesbezüglich ein?

 
  
 

Bosnien und Herzegowina und dessen Nachbarländer müssen viele hohe Hürden nehmen, ehe Beitrittsverhandlungen mit der EU überhaupt in Erwägung gezogen werden können. Die Festigung von Stabilität und Demokratie und die Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen gehören unstrittig zu den Voraussetzungen für die Aufnahme entsprechender Gespräche. Der Abschluss eines regionalen Friedensabkommens gehört allerdings nicht dazu.

Das Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahre 1995 beendete den drei Jahre andauernden grauenvollen Bürgerkrieg in Bosnien und Herzegowina. Mit diesem Abkommen sollte die Einstellung des bewaffneten Konflikts in Bosnien und Herzegowina erreicht werden und das Land die Grundvoraussetzungen für eine Normalisierung der Lage einschließlich einer Verfassung erhalten. In dieser Hinsicht war Dayton ein Erfolg. Gleichwohl gilt es weithin als ausgemacht, dass das Friedensabkommen von Dayton und die derzeit für Bosnien und Herzegowina geltenden Verfassungsregelungen schrittweise angepasst werden müssen, um die Normalisierung der Verhältnisse im Land zu berücksichtigen und dieses in die Lage zu versetzen, die EU-Kriterien zu erfüllen.

 

Anfrage Nr. 99 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0527/05)
 Betrifft: Wahrung der sprachlichen und kulturellen Identität von Kindern europäischer Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsstaat niedergelassen sind
 

Die langfristige Niederlassung europäischer Bürger in einem Mitgliedstaat, der nicht ihr Herkunftsland ist – im Rahmen der in den Verträgen vorgesehenen grundlegenden Prinzipien der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit – ist ein Phänomen, das sich verstärkt im Zuge der Umverteilung und Nutzung des europäischen Humanpotentials an Arbeitsplätzen von hoher Qualität, die zur Erreichung der Ziele der Lissabonner Strategie beitragen.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu treffen, damit die Kinder der Wanderarbeitnehmer ihre sprachliche und kulturelle Identität im Aufnahmestaat bewahren und die Europäische Union nicht ihre Vielfalt einbüßt?

Wie gedenkt die Kommission, auf Grund der derzeitigen Gegebenheiten und im Hinblick auf das Jahr 2010 die Richtlinie 77/486/EWG(1) des Rates (25.7.1977), zu ändern?

Welche Instrumente schlägt die Kommission vor, und welche Stellen können dazu beitragen, dass den Grundbedürfnissen eines Großteils der europäischen Jugend entsprochen wird?

 
  
 

Wie die Frau Abgeordnete misst auch die Europäische Kommission dem Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt große Bedeutung bei. Dabei ist sie jedoch an die ihr in den Verträgen eingeräumten Befugnisse gebunden. In diesem Rahmen hat die Kommission zahlreiche Initiativen ergriffen.

Im Juli 2003 hat die Kommission einen Aktionsplan „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt (2004-2006)“ angenommen, in dem sie die Durchführung von 45 Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Schaffung eines sprachenfreundlicheren Umfelds vorschlägt.

In ihrem Aktionsplan unterstreicht die Kommission, dass die Förderung der Sprachenvielfalt beinhaltet, in den Schulen, Hochschulen und Erwachsenenbildungszentren den Unterricht und das Erlernen einer möglichst breiten Palette von Fremdsprachen, einschließlich von Migrantensprachen, aktiv zu fördern. Die Kommission spricht sich darin auch für die Förderung des Unterrichts von Sachfächern in einer Fremdsprache aus (CLIL/EMILE-Konzept).

Die Möglichkeiten der Einbeziehung dieses Konzepts in die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten wurden erst unlängst auf einer von der Kommission und dem luxemburgischen Ratsvorsitz organisierten Konferenz über den mehrsprachigen Unterricht erörtert. Die Vorteile dieses Systems, insbesondere im Hinblick auf einen größeren sozialen Zusammenhalt, wurden in der auf der Tagung des Rates am 24. Mai 2005 angenommenen Stellungnahme des Vorsitzes zu diesem Thema (EDUC 69 - 8392/05) hervorgehoben.

Die im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ eingerichtete Arbeitsgruppe „Sprachen“ hat u. a. empfohlen, „dass Unterrichtsangebote für regionale, Minderheiten-, Migranten- und Nachbarsprachen Bestandteil der allgemeinen Strategien im Bildungs- und Berufsbildungsbereich“ sein sollen.

Die Maßnahmen der Gemeinschaft in diesem Bereich beschränken sich gemäß Artikel 149 des Vertrags auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie auf die Unterstützung und Ergänzung ihrer Tätigkeiten „unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen“.

Die Frau Abgeordnete verweist auf die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern(2). Artikel 3 dieser Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um die Unterweisung der Kinder von Wanderarbeitnehmern in der Muttersprache zu fördern. Die Richtlinie 77/486/EWG wird gegenwärtig von der Kommission im Hinblick darauf geprüft, die Pflichten der Mitgliedstaaten so genau wie möglich festzulegen und dem Rat und dem Parlament gegebenenfalls geeignete Vorschläge unterbreiten zu können.

Im Rahmen der Kooperationsprogramme der Europäischen Union werden einige Projekte zur Förderung der sprachlichen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs von der Kommission kofinanziert. Ein Beispiel dafür ist das Programm „Kultur 2000“, mit dem der interkulturelle Dialog und der Austausch zwischen europäischen und außereuropäischen Kulturen gefördert werden. Dieser Aspekt wird im Vorschlag der Kommission für das Programm „Kultur 2007“ noch verstärkt.

Im Rahmen des zukünftigen integrierten Programms im Bereich des lebenslangen Lernens für den Zeitraum 2007-2013 schlägt die Kommission die Finanzierung von europäischen Netzen zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt vor. Durch diese Maßnahme ließen sich z. B. Schulprojekte fördern, in denen Unterricht nach dem CLIL/EMILE-Konzept erteilt wird.

 
 

(1) ABl. L 199 vom 6.8.1977, S. 32.
(2) ABl. L 199 vom 6.8.1977.

 

Anfrage Nr. 100 von Linda McAvan (H-0531/05)
 Betrifft: Phthalate im Organismus Neugeborener
 

Ist der Kommission die neue Harvard-Studie „Use of di(2-ethylhexyl) phthalate containing medical products and urinary levels of mono(2-ethylhexyl) phthalate in neonatal intensive care unit infants“ bekannt, wonach bei Neugeborenen auf Intensivstationen überhöhte Mengen DEHP (Diäthylhexylphthalate) im Urin gefunden wurden?

Ist die Kommission der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung Auswirkungen auf die künftige gemeinschaftliche Politik im Hinblick auf die Verwendung von Weichmachern haben sollten?

 
  
 

Die Kommission verfolgt sehr genau sämtliche neuen Entwicklungen, die Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung von Phthalaten in Medizinprodukten und insbesondere der Exposition von Hochrisiko-Patientengrupppen wie Neugeborene betreffen. Daher ist ihr auch die von der Frau Abgeordneten erwähnte, am 8. Juni 2005 vom US-amerikanischen National Institute of Environmental Health Science veröffentlicht Studie bekannt.

Bereits 2002 wurde der Wissenschaftliche Ausschuss „Arzneimittel und Medizinprodukte“ zur potenziellen Toxizität von Medizinprodukten aus PVC für Neugeborene angehört, die DEHP als Weichmacher enthalten. In einer Stellungnahme des Ausschusses hieß es, dass in Anbetracht der Datenlage keine konkrete Empfehlung zur Begrenzung des Einsatzes von DEHP bei bestimmten Patientengruppen gegeben werden kann.

Die Kommission bemüht sich sehr intensiv darum sicherzustellen, dass Hochrisiko-Patientengruppen und insbesondere Neugeborene auf Intensivstationen unter Einsatz sicherer Medizinprodukte richtig versorgt und behandelt werden. Aus den genannten Gründen berief die Kommission ein Treffen der Expertengruppe „DEHP-haltige Medizinprodukte aus PVC“ ein.

Zur Bewertung der jüngeren Daten wird eine Stellungnahme des neu geschaffenen Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ angefordert. Die Harvard-Studie vom Juni 2005 wird zu den Dokumenten gehören, die in die Überprüfung durch den Ausschuss einbezogen werden.

Anschließend wird die Expertengruppen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses und eventueller technischer Entwicklungen gegebenenfalls weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Verwendung von DEHP in Medizinprodukten aus PVC und mögliche Alternativen vorschlagen.

Das künftige Vorgehen der EU in der Frage der Verwendung von Weichmachern in Medizinprodukten wird anhand der Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses gegebenenfalls überdacht.

 

Anfrage Nr. 101 von Johan Van Hecke (H-0532/05)
 Betrifft: Durchführung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte
 

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte, bei der der ursprüngliche Vorschlag der Kommission (KOM(2000)0347 endg.) schon 2000 vorlag und deren endgültiger Wortlaut im Vermittlungsausschuss (PE-CONS 3663/2002) am 11. Oktober 2002 nach mühseligen Verhandlungen zustande kam, sollte von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 1. August 2004, in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Viele Unternehmen und Institutionen klagen darüber, dass die Richtlinie von den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt worden ist, so dass das geltende Recht in der EU gegenwärtig keineswegs einheitlich ist, sondern sehr verschieden, voraus sich Rechtsunsicherheit und Schwierigkeiten für die Unternehmen ergeben, wenn sie sich in jedem Mitgliedstaat wieder nach anderen Vorschriften richten müssen.

Sind der Kommission diese Probleme bekannt? Gedenkt sie Maßnahmen dagegen zu treffen?

 
  
 

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Richtlinie äußerst vielschichtig ist und Auswirkungen auf viele Unternehmen hat, vor allem jene, die unterschiedliche gesetzliche Anforderungen in verschiedenen Mitgliedstaaten nicht zuletzt deswegen erfüllen müssen, weil sich die Richtlinie auf Artikel 175 des Vertrages stützt.

Was die Rechtsauffassung zur Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) betrifft, bewertet die Kommission derzeit, ob die in der Richtlinie festgelegten Verpflichtungen mit den von den Mitgliedstaaten notifizierten Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Kommission wird in ihrer Funktion als Hüterin des Vertrages keinen Augenblick zögern, sämtliche erforderlichen Maßnahmen einschließlich Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 des Vertrags einzuleiten, um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.

Die Kommission hat einen strukturierten Dialog sowie einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit dem Mitgliedstaaten im Rahmen des in der Richtlinie genannten Ausschusses zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie mit Vertretern der Industrie in mehreren multilateralen Treffen und zusätzlich auch in dem hochrangigen Diskussionsforum organisiert, das von der Generaldirektion Umwelt Anfang 2005 geschaffen wurde. Bei der möglichst weitreichenden Harmonisierung der Umsetzung der Richtlinie spielt die Kommission eine wichtige Rolle. Zu diesem Zweck steht ein Leitfaden zur WEEE-Richtlinie auf der Website der Generaldirektion Umwelt unter folgender Adresse zur Verfügung: http://europa.eu.int/comm/environment/waste/weee_index.htm

.

In dem Maße, wie die Richtlinie als solche eine uneinheitliche Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten zulässt, ist dies auch zu respektieren.

Bislang sind keine weiteren legislativen Maßnahmen vorgesehen.

 

Anfrage Nr. 102 von Ivo Belet (H-0536/05)
 Betrifft: Beihilfe zur Kinderbetreuung für Grenzgänger
 

Das niederländische Kinderbetreuungsgesetz (WKO) stellt in Artikel 6 Absatz 3 die Bedingung, dass beide Elternteile in den Niederlanden arbeiten müssen, um für eine Beihilfe zu den Kosten für die Kinderbetreuung in Betracht zu kommen. Das bedeutet, dass eine große Anzahl Grenzgängerfamilien, die in Deutschland oder Belgien wohnen – von denen der eine Elternteil an einem niederländischen Arbeitsplatz arbeitet und der andere Elternteil in Belgien oder Deutschland arbeitet – keinen Anspruch auf diese Beihilfe erheben können. Die Beihilfe wird pro Kind berechnet und ist vom Familieneinkommen abhängig.

Sind die Beihilfen aufgrund des niederländischen Kinderbetreuungsgesetzes eine sogenannte soziale Vergünstigung (Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68(1)) bzw. eine Familienleistung (Artikel 1 Absatz u, i bzw. bzw. ii von Verordnung (EWG) Nr. 1408/71(2))?

Können die Niederlande diese Beihilfe Grenzgängerfamilien vorenthalten, von denen beide Elternteile berufstätig sind, doch nur einer von beiden Eltern als Grenzgänger an einem niederländischen Arbeitsplatz arbeitet?

Falls die Beihilfe gemäß dem niederländischen Kinderbetreuungsgesetz unter den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 fällt, gilt dann die Koordinierungssystematik, wie sie in Kapitel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vorgeschrieben ist?

Wenn von einer sogenannten sozialen Vergünstigung (Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68) die Rede ist, auf welche Weise muss dann die Höhe der Beihilfe festgestellt werden?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete möchte die Aufmerksamkeit der Kommission auf das niederländische Kinderbetreuungsgesetz lenken, demzufolge der Anspruch auf eine Beihilfe an die Bedingung geknüpft ist, dass beide Elternteile in den Niederlanden arbeiten. Das bedeutet, dass Grenzgängerfamilien, von denen der eine Elternteil in Belgien arbeitet, keinen Anspruch auf diese Beihilfe haben.

Auf der Grundlage der vom Herrn Abgeordneten übermittelten Informationen über das betreffende niederländische Gesetz ist die Kommission der Ansicht, dass es sich um eine Leistung handelt, die zum einen gemäß den durch die Rechtssprechung des Gerichtshofs(3) festgelegten Kriterien als Familienleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzusehen ist und zum anderen als soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 betrachtet werden kann.

Um alle rechtlichen Aspekte der vom Herrn Abgeordneten vorgelegten Anfrage prüfen zu können, wird die Kommission Kontakt zu den niederländischen Behörden aufnehmen, um weitere Einzelheiten über das Gesetz in Erfahrung zu bringen und die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die betreffende Leistung zu prüfen. Die Kommission wird dem Herrn Abgeordneten selbstverständlich das Ergebnis ihrer Prüfung übermitteln.

 
 

(1) ABl. L 257 vom 19.10.1968, S. 2.
(2) ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.
(3) Siehe Urteil des Gerichthofs vom 10. Oktober 1996, C-245/94 und C-312/94, Hoever und Zachow.

 

Anfrage Nr. 103 von María Isabel Salinas García (H-0537/05)
 Betrifft: Förderung von Entsalzungssystemen in der EU
 

Spanien fördert das Programm AGUA mit einer Reihe von Maßnahmen für die Wasserversorgung in einem Land, das von einer schweren Dürre betroffen ist. Das Programm AGUA, das die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich erfüllt, erweist sich als höchst wirksam, was die Sicherstellung der Versorgung und die Gewährleistung der Mindestdurchflussmengen betrifft, die für den Erhalt der Ökosysteme in den verschiedenen Wassereinzugsgebieten erforderlich sind. Das Programm verzichtet somit auf andere Techniken und große Wasserleitungsprojekte, die der Umwelt und der Artenvielfalt Spaniens irreversiblen Schaden hätten zufügen können. Außerdem erlauben es die neuen Technologien, die es im Bereich der Entsalzung gibt, dass der Prozess der Umkehrosmose mit hoher energetischer Wirksamkeit und mit einer äußerst nachhaltigen Beseitigung der Restsole bewerkstelligt werden kann.

Viele Mittelmeerländer in der EU setzen bereits Entsalzungssysteme ein, wenngleich sie nicht über die besten verfügbaren Techniken, die in Spanien bereits angewendet werden, verfügen. Beabsichtigt die Kommission, eine Empfehlung anzuregen, damit die EU-Staaten, die die Möglichkeit haben, Wasser mittels Entsalzung zu gewinnen, in die Errichtung und Modernisierung dieser Art von Systemen investieren? Mit welchen Fördermitteln kann die EU Anreize für die Errichtung von Entsalzungsanlagen in den Gebieten schaffen, in denen diese Anlagen die nachhaltigste Form der Wassergewinnung darstellen?

 
  
 

Der Kommission sind etliche bestehende und geplante Entsalzungsanlagen, insbesondere in den Mittelmeerländern, bekannt. Folgende Aspekte dürften in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen: Umweltbelange; Förderung von Umwelttechnologien und Nutzung von Finanzierungsinstrumenten.

Umweltbelange:

Die Kommission hat Kenntnis von der Absicht der spanischen Behörden, Entsalzungsanlagen zur Versorgung von Regionen einzusetzen, in den Wassermangel herrscht. Sie möchte diese Gelegenheit nutzen, um über die Wasserrahmenrichtlinie(1) zu informieren, die einen Eckpfeiler des umfassenden europäischen Regelwerks zum Wasserschutz darstellt.

In der Wasserrahmenrichtlinie ist der Schutz all unserer Gewässer geregelt; sie deckt sämtliche Bereiche menschlicher Tätigkeit ab; legt das Ziel der angemessenen Güte (des „guten Zustands”) für alle Gewässer in Verbindung mit der Forderung nach Verhinderung einer Verschlechterung fest; liefert eine umfassende Definition des Begriffs „guter Zustand“ im Hinblick auf biologische, physikalisch-chemisch und hydromorphologische Qualitätskomponenten und sieht für sämtliche Einleitungen über Punktquellen, die Verschmutzungen verursachen können, ein Genehmigungsverfahren vor.

Neben den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gibt es einen umfassenden Katalog von Kriterien, die gemäß anderer Teile des EU-Umweltrechts erfüllt werden müssen; dies gilt insbesondere für die Rechtsvorschriften zum Naturschutz - und hier wiederum vor allem in Bezug auf besondere Schutzgebiete (z. B. die Poseidongrasbänke entlang der spanischen Küste, die den Bestimmungen der Habitatrichtlinie(2) unterliegen) -, die die Einhaltung der Umweltziele gewährleisten.

Die Kommission hat nicht vor, bestimmte Verfahren zu empfehlen. Allerdings werden Innovationen im Allgemeinen und Ökoinnovationen bzw. Innovationen auf dem Gebiet der Umwelttechnologien im Besonderen durch den Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union(3) gefördert. So dürfte zum Beispiel die Erprobung und Validierung neuer Technologien, darunter auch neuer Entsalzungsverfahren, durch die im Zuge der Umsetzung des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung geschaffenen Netzwerke von Testzentren sowie durch ein mögliches EU-System zur Verifizierung von Umwelttechnologien, dessen Schaffung die Kommission aktiv betreibt, erleichtert werden.

Finanzierungsinstrumente:

Zur Kofinanzierung der genannten Entsalzungsanlagen können die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds genutzt werden. Die Kommission wird anhand der derzeit geltenden Gemeinschaftsvorschriften für diese Fonds eine mögliche Kofinanzierung aller Projekte prüfen, die von den spanischen Behörden eingereicht und in das Programm AGUA aufgenommen werden. Einige regionale operationelle Programme wurden Anfang 2005 gezielt so abgeändert, dass eine Kofinanzierung von AGUA-Projekten, insbesondere von Entsalzungsanlagen (neue Anlagen und/oder Erweiterung bestehender Anlagen), zulässig ist.

Nach neuesten Angaben der spanischen Behörden wurden bislang etwa 21 Entsalzungsanlagen in das Programm AGUA aufgenommen, die sich zum großen Teil noch in der Entwurfsphase befinden.

 
 

(1) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000.
(2) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22.7.1992.
(3) KOM(2004) 38 endg.

 

Anfrage Nr. 104 von Leopold Józef Rutowicz (H-0540/05)
 Betrifft: Erhebung von Zoll auf Aluminium
 

Polnische Unternehmen, die Rohaluminium verarbeiten, sind von Insolvenz bedroht. Die Tatsache, dass auf diese Art von Aluminium ein Zoll in Höhe von 6 % eingeführt wurde, hat bei einer Rentabilität der Betriebe von 4 bis 5 % katastrophale Auswirkungen. Gleichzeitig sind rumänische Unternehmen mit ihrer Produktion in den europäischen Markt eingetreten, bei denen geringere Arbeitskosten anfallen und die Aluminium verwenden können, auf das kein Zoll erhoben wird. Die bevorzugten Lieferanten des Rohstoffs haben ihre Preise über ein System von Qualitätsprämien angehoben, die den obligatorischen Zöllen entsprechen. Angesichts dieser Situation droht ca. 5.000 Arbeitnehmern der Verlust des Arbeitsplatzes. In dieser Angelegenheit wurden bereits Maßnahmen ergriffen.

Welche Lösung des Problems schlägt die Kommission vor? Weitere Unterlagen zu dieser Angelegenheit wurden der Kommission bereits übermittelt.

 
  
 

Die Kommission ist sich der von dem Herrn Abgeordneten geschilderten Probleme bewusst.

Seit März 2004 erörtert der Rat regelmäßig die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Einfuhren von Rohaluminium. Was den Zoll in Höhe von 6 % anbelangt, beinhaltet eine Einschätzung der Lage unter anderem eine Beurteilung der Wettbewerbsposition aller betroffenen Unternehmen und eine Bewertung der Auswirkung von Maßnahmen auf andere Gemeinschaftsinteressen. Die Kommission unternimmt alles, damit diese Überlegungen schon sehr bald abgeschlossen werden können.

 

Anfrage Nr. 105 von Jelko Kacin (H-0541/05)
 Betrifft: Schwierigkeiten der Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
 

In letzter Zeit sind einige Anbieter von Glücksspielen mit Schwierigkeiten bei der Werbung für ihre Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten der EU konfrontiert. Auf diese Probleme stoßen auch slowenische Glücksspielbetreiber, die in der benachbarten Republik Österreich für ihre Tätigkeit werben möchten. Österreich hat 2003 die diesbezüglichen Gesetze geändert und die Werbung für sämtliche Glückspiele, die nicht auf seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden, gesetzlich verboten.

Die Republik Österreich verbietet auf der Grundlage von Artikel 56 des Glücksspielgesetzes den Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten der EU die Bewerbung von Glücksspielen, während sie dieselbe Tätigkeit den inländischen Glücksspielbetreibern erlaubt, die ihrerseits ihre Tätigkeit sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten der EU bewerben können.

Diese Entscheidung des österreichischen Gesetzgebers steht nicht in Einklang mit der Rechtsordnung der EU, da sie die Dienstleistungsanbieter auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit bzw. des Unternehmenssitzes diskriminiert. Was wird die Kommission unternehmen, damit die Republik Österreich diese Diskriminierung bis zur Übernahme des Ratsvorsitzes Anfang 2006 einstellt?

 
  
 

Die Kommission haben noch keine Beschwerden über das genannte Gesetz erreicht. Demzufolge hat sie dessen Bestimmungen auch noch nicht überprüft. Sie wird sich aber eingehender mit den fraglichen Rechtsvorschriften befassen, um abzuklären, ob sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.

In der Regel können die Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen einschränken, um Ziele von allgemeinem Interesse, zum Beispiel den Verbraucherschutz oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zu schützen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind solche Einschränkungen aber nur dann mit dem Vertrag vereinbar, wenn sie nichtdiskriminierend sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem damit verfolgten Ziel des Allgemeininteresses stehen. So werden beispielsweise wirtschaftliche Erwägungen nicht als Begründung für das Vorliegen eines Allgemeininteresses anerkannt, das eine grenzüberschreitende Einschränkung rechtfertigt.

 

Anfrage Nr. 106 von Saïd El Khadraoui (H-0544/05)
 Betrifft: Änderung des Ursprungsprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Israel
 

Entspricht es den Tatsachen, dass Israel – seit die EU und Israel eine unverbindliche „technische Vereinbarung“ betreffend die Durchführung des Ursprungsprotokolls zum Assoziationsabkommen EU-Israel getroffen haben – das Ursprungsprotokoll nach wie vor auf die besetzten Gebiete anwendet und sich bei der Ausstellung von Ursprungsnachweisen unter diesem Abkommen weiterhin weigert, zwischen Erzeugung, die in diesen Gebieten erfolgt ist, und Erzeugung, die auf dem Hoheitsgebiet des Staates Israel erfolgt ist, zu unterscheiden? Ist die Kommission in Anbetracht dieser Umstände der Auffassung, dass die Praxis, die sich aus der technischen Vereinbarung zur Zollzusammenarbeit zwischen der EU und Israel entwickelt hat, eine Lösung der bilateralen Frage der Ursprungsregeln darstellt?

 
  
 

Die Vereinbarung, die die EU und die israelische Regierung in Bezug auf die Durchführung des Protokolls Nr. 4 zum Assoziierungsabkommen EU-Israel getroffen haben, wurde vom Ausschuss EU-Israel für die Zusammenarbeit im Zollbereich angenommen. Die technische Vereinbarung sieht vor, dass der Name und die Postleitzahl der Stadt, Gemeinde oder Industriezone, in der die Erzeugung erfolgte, in sämtlichen präferenziellen Ursprungsnachweisen anzugeben sind, die in Israel für Ausfuhren in die EU ausgestellt werden. Israel unterscheidet zwischen der Erzeugung, die in den besetzten Gebieten erfolgt, und der Erzeugung auf dem Hoheitsgebiet des Staates Israel.

Die Nennung eines Erzeugungsortes in allen in Israel für Ausfuhren in die EU ausgestellten präferenziellen Ursprungsnachweisen ermöglicht es den Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten, die Ursprungsregeln des Assoziierungsabkommen effizient und effektiv anzuwenden, denn so können sie die aus Israel stammenden Waren ermitteln, auf die im Gegensatz zu Produkten aus den Siedlungen nur ein Präferenzzoll erhoben wird. Die technische Vereinbarung ist somit ein geeignetes Instrument zur Lösung des Problems, das bei der Ausfuhr von Waren aus den Siedlungen der besetzten Gebiete Gazastreifen, West Bank, Golanhöhen und Ostjerusalem besteht.

 

Anfrage Nr. 107 von Rosa Miguélez Ramos (H-0547/05)
 Betrifft: Überlastung der Europäischen Schulen
 

Die Europäischen Schulen wurden bekanntlich eingerichtet, um die Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten und damit das ordnungsgemäße Funktionieren der Organe der Gemeinschaften zu gewährleisten und die Erfüllung ihrer Mission zu erleichtern. Die derzeitige Situation der Überlastung der Europäischen Schulen I und II in Brüssel ist weit davon entfernt, diesen Vorsatz zu erfüllen: Kinder, die nicht in die Schule aufgenommen werden können, Geschwister, die verschiedene Schulen besuchen müssen, überfüllte Klassen, die den pädagogischen Minimalzielen nicht entsprechen können. In seiner Entscheidung vom 19. Juli 2004 unterstrich der Europäische Bürgerbeauftragte, dass die Kommission aufgrund der neuen Vereinbarung über die Satzung der Schulen aus dem Jahre 1994 ihrer Verantwortung nachkommen muss, die korrekte Verwaltung und Funktionsweise dieser Schulen zu gewährleisten. Ist die Kommission aufgrund dieser Verantwortung mit der restriktiven Politik des Obersten Rates einverstanden, die weder pädagogischen Kriterien noch der Qualität des Unterrichts Rechnung trägt? Was gedenkt sie zu unternehmen, um diese Probleme kurz - und mittelfristig zu mindern bzw. zu lösen?

 
 

Anfrage Nr. 109 von Javier Moreno Sánchez (H-0558/05)
 Betrifft: Probleme wegen Überfüllung der Klassen an den Europäischen Schulen von Woluwe und Ixelles in Brüssel
 

Die Überfüllung der Klassen an den Europäischen Schulen II und III in Brüssel verursacht sehr gravierende Probleme sowohl betreffend die Schulbildung der Kinder der europäischen Beamten und Bediensteten sowie für deren Familien. Die Eröffnung der Schule IV in Laeken im Jahre 2009 liegt in zu weiter Ferne, als dass man sie als eventuelle Lösung für die akuten Probleme betrachten könnte, die derzeit bestehen. Angesichts dieses Sachverhalts hat der Oberste Rat der Europäischen Schulen ausdrücklich den Direktoren beider Schulen verboten, für das Schuljahr 2005-2006 neue Kindergartengruppen in der englischen, französischen, deutschen, italienischen und spanischen Abteilung zu gründen sowie neue Schüler in die Kategorien I oder II aufzunehmen, was zur Aufteilung einer Klasse oder zur Einrichtung einer Fördergruppe führen könnte. Was hält die Kommission von dieser restriktiven Politik, die weder die elementarsten pädagogischen Kriterien noch die sozialen Schwierigkeiten berücksichtigt, in der sich eine ganz erhebliche Anzahl von Familien befindet? Wer ist für diese Unachtsamkeit verantwortlich? Was gedenkt die Kommission zu tun, um eine sofortige Lösung zum Beginn des neuen Schuljahrs zu finden und somit die Interessen des Personals der Gemeinschaft in einer so fundamentale Frage wie der Schulbildung ihrer Kinder zu wahren?

 
 

Anfrage Nr. 110 von Bárbara Dührkop Dührkop (H-0560/05)
 Betrifft: Überfüllung der Klassen an den Europäischen Schulen: Höchstanzahl von Schülern pro Klasse
 

Derzeit hat der Oberste Rat angesichts des Problems der Überfüllung der Schulen I und II in Brüssel es verboten, weitere Schüler aufzunehmen, damit nicht die Anzahl 32 pro Klasse erreicht wird und man nicht neue Gruppen schaffen muss. Dies bedeutet die Ablehnung der Aufnahme neuer Schüler insbesondere in den am stärksten frequentierten Sprachabteilungen sowie die Tatsache, dass sich die bereits eingeschriebenen Schüler in Klassen von nicht weniger als 30 bzw. 31 Schülern befinden. Dies schafft besonders komplizierte pädagogische Bedingungen (überfüllte Klassen, schwierige individuelle Betreuung der Schüler, Probleme der Disziplin, Sicherheit, hohes Risiko der Wiederholung einer Klasse usw.). Da die fraglichen Schulen über den Haushalt, die Lehrerschaft und die erforderlichen Räumlichkeiten verfügen, weil man so bis zu diesem Schuljahr unterrichtet hat, ohne dass das Kriterium von 32 Schülern pro Klasse angewandt worden ist, was hält die Kommission von dieser Situation? Ist sie mit der Politik des Obersten Rates einverstanden? Ist sie bereit, in die Angelegenheit einzugreifen, um diese Überfüllung der Klassen angesichts des nächsten Schuljahrs zu vermeiden?

 
  
 

Die Kommission versteht und teilt die von den Abgeordneten zum Ausdruck gebrachten Bedenken in Bezug auf verschiedene Aspekte der Arbeitsweise der Europäischen Schulen. Sie möchte ihnen auch versichern, dass - obgleich sie im Obersten Rat der Europäischen Schulen nur 1 von 29 Stimmen besitzt - sie die Interessen der Bediensteten der europäischen Institutionen und deren Kindern entschlossen verteidigt, um annehmbare Lösungen für das System der Europäischen Schulen zu finden. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission wiederholt nachdrücklich gegen jede restriktive Politik ausgesprochen, die dazu führen könnte, dass die Kinder der Bediensteten der EU-Organe, für die diese Schulen geschaffen wurden(1), benachteiligt werden, Geschwister aus Familien der Kategorie I getrennt werden oder sehr kleine Kinder weite Strecken in Brüssel zurücklegen müssen.

Die Kommission, die keineswegs für mangelnde Planung verantwortlich gemacht werden kann, möchte darauf hinweisen, dass sie sich seit mehreren Jahren stark für Maßnahmen eingesetzt hat, um die Aufnahme neuer Schüler bis zur Eröffnung der vierten Schule in Brüssel zu verbessern.

In Unterstützung des Generalsekretärs der Europäischen Schulen konnte die Kommission bei den belgischen Behörden erwirken, dass spätestens ab September 2005 zwei Gebäude (das BASF-Gebäude als Erweiterung der Schule Brüssel I und das HP-Gebäude als Erweiterung der Schule Brüssel II) für die Europäischen Schulen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus hat die Kommission im Februar 2004 als Sondermaßnahme vorgeschlagen, die Aufnahme neuer Schüler der Kategorie III in die Europäischen Schulen in Brüssel und Luxemburg unverzüglich auszusetzen, um einer Überfüllung zuvorzukommen.

Keiner der beiden Vorschläge hat die für seine Umsetzung notwendige Unterstützung gefunden.

Die Kommission wendet sich nach wie vor gegen die vom Generalsekretär der Europäischen Schulen verfolgte restriktive Politik, gegen die Trennung von Geschwistern der Kategorie I und insbesondere gegen die Entscheidung, in bestimmten Sprachsektionen der Schulen Brüssel II und III die Schaffung nur einer Vorklasse zuzulassen.

Dementsprechend hat die Kommission in einem Schreiben an den Generalsekretär der Europäischen Schulen nachdrücklich von ihm verlangt, den Obersten Rat schriftlich zur Wiedereröffnung der geschlossenen Vorklassen im September 2005 und zur Entgegennahme der Anmeldungen von Kindern der Bediensteten der europäischen Organe aufzufordern.

Im Übrigen kann die Kommission anhand der Ergebnisse der Konsultation über die Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen(2), die sie im Juli 2004 eingeleitet hat, im Jahr 2006 konkretere Vorschläge im Hinblick auf eine positive Entwicklung bzw. eine grundlegende Reform des Systems der Europäischen Schulen vorlegen, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen diese Schulen in Bezug auf Pädagogik, Leitung und Finanzierung gegenüberstehen.

 
 

(1) Artikel 1 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (ABl. L 212 vom 17.8.1994, S. 3).
(2) Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Konsultation über die Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen, Brüssel, 20.7.2004, KOM(2004) 519 endg.

 

Anfrage Nr. 108 von María Elena Valenciano Martínez-Orozco (H-0548/05)
 Betrifft: Europäische Schulen: Schülerzahl je Klasse
 

In ihrer Mitteilung über die Europäischen Schulen (KOM(2004)0519 endg.) erwähnt die Kommission, dass an diesen Schulen die Höchstzahl der Schüler pro Klasse bei 32 und somit weit über derjenigen vieler Mitgliedstaaten liegt und dass zu überlegen sei, wie sich diese Höchstzahl verringern lässt. Es handelt sich um eine grundlegende Frage, die es ermöglichen würde, den absoluten pädagogischen Mindestkriterien, die für eine qualitativ hochwertige Bildung dieser Kinder erforderlich sind, gerecht zu werden, ohne ihren Anspruch auf Chancengleichheit im Verhältnis zu den Kindern, die in den einzelnen Mitgliedstaaten leben und deren öffentliche und private Schulen besuchen, außer Acht zu lassen.

Was unternimmt die Kommission, damit der Oberste Rat die Höchstzahl der Schüler pro Klasse senkt und die im System der Europäischen Schulen herrschenden pädagogischen und bildungstechnischen Bedingungen verbessert, anstatt weiterhin an überholten Gewohnheiten festzuhalten?

 
  
 

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete darauf verweisen, dass gemäß der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen(1) die Zuständigkeit für diese Schulen beim Obersten Rat liegt, einem zwischenstaatlichen Organ, dem Vertreter jedes Mitgliedstaats angehören und in dem die Kommission trotz ihres beträchtlichen finanziellen Beitrags (fast 60 % des Haushalts der Europäischen Schulen) nur 1 von 29 Stimmen besitzt.

Es ist darauf zu verweisen, dass gemäß der vom Obersten Rat der Europäischen Schulen festgelegten Politik eine Höchstzahl von 32 Schülern pro Klasse vorgesehen ist. Bei Überschreiten dieser Zahl wird eine neue Klasse eröffnet. Diese für alle Klassen jeder Bildungsstufe geltende Höchstzahl liegt im oberen Bereich der Klassenfrequenzen, die in der Praxis der verschiedenen Mitgliedstaaten der Union anzutreffen sind, und wird von den Schulen genau eingehalten.

In einigen Fällen, insbesondere in den großen Schulen in Brüssel und Luxemburg, gehen in allen Sprachsektionen mehr als 30 Schüler in eine Klasse.

Die Frau Abgeordnete verweist zu Recht darauf, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über die Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen(2) eine Verringerung der Klassengrößen vorgeschlagen hat, da in diese Klassen zuweilen auch Schüler aufgenommen werden, für die es keine muttersprachliche Sektion gibt und die deshalb eine zusätzliche Unterstützung benötigen, um in der Fremdsprache genauso gut lernen zu können wie in ihrer Muttersprache(3).

Nach Auswertung der im Rahmen des laufenden Konsultationsprozesses eingegangenen Antworten, die recht eindeutig ausfällt, wird sie ihre Position in einer der nächsten Sitzung des Obersten Rates vertreten. Diese Frage wird zweifellos einen wichtigen pädagogischen Aspekt in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der Europäischen Schulen bilden.

 
 

(1) Vereinbarung vom 21. Juni 1994 (ABl. L 212 vom 17.8.1994, S. 3).
(2) Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament - Konsultation über die Optionen zur Weiterentwicklung des Schulsystems der Europäischen Schulen, Brüssel, 20.7.2004, KOM(2004) 519 endg.
(3) Siehe Punkt 4.3. der Mitteilung unter der Überschrift „Klassengrößen“.

 

Anfrage Nr. 111 von Francisca Pleguezuelos Aguilar (H-0550/05)
 Betrifft: Tabakanbau
 

In Anbetracht der Tatsache, dass der Erlass der Verordnung über die Durchführungsmodalitäten für die Reform des Tabaksektors noch aussteht und die Annahme der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 noch nicht erfolgt ist, wird die Kommission um folgende Auskunft gebeten:

Über welchen Spielraum werden die Regierungen bei der Durchführung dieser Reform im Bereich der Entkoppelung und der Verteilung des an die Tabakproduktion gekoppelten Anteils verfügen?

Werden die zum 15. Mai 2004 bestehenden Produktionsquoten anerkannt werden?

Welche Haushaltsmittel schlägt die Kommission für die Umstrukturierung des Sektors nach dem Jahr 2010 vor?

Falls letzten Endes die Aufgabe des Tabakanbaus in Europa angestrebt werden sollte, welche Alternative wird dann für die Umstrukturierung des Sektors in Aussicht genommen, wie dies im Rahmen der GAP 1992 angekündigt wurde?

 
  
 

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Reform ist folgender Spielraum vorhanden: Die Mitgliedstaaten können eine Erhöhung der Mindestentkopplungsrate von 40 % beschließen, objektive Kriterien für die Verteilung der produktionsabhängigen Förderung festlegen und gestaffelte Entkopplungsraten für verschiedene Regionen einführen, sofern sie dies hinlänglich begründen.

Die Bewilligung der Beihilfe ist nicht davon abhängig, wem die Tabakquote am 15. Mai 2004 gehörte. Im Allgemeinen wird die produktionsunabhängige Beihilfe anhand der im Referenzzeitraum 2000-2002 geleisteten Tabakprämienzahlungen ermittelt. In den Jahren 2006-2009 sollen die Landwirte, an die im Zeitraum 2000-2002 Tabakprämien gezahlt wurden, eine produktionsabhängige Förderung erhalten; ferner sind produktionsabhängige Beihilfen für die Tabakbauern vorgesehen, die in der Zeit von 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005 Produktionsquoten erworben haben.

Der Rat hat beschlossen, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 pro Jahr 484 Millionen Euro als zusätzliche Gemeinschaftsförderung für Umstrukturierungsmaßnahmen in den Tabakanbaugebieten im Rahmen der Programmplanung für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen werden.

Mit der 2004 durchgeführten Reform bezweckte der Rat nicht das Verschwinden der Tabakproduktion in der EU. Nach 2009 werden die Tabakbauern weiterhin eine produktionsunabhängige Förderung erhalten und auch künftig Tabak anbauen oder andere Kulturen erzeugen können. Was die Frage alternativer Kulturen anbelangt, finanziert der gemeinschaftliche Tabakfonds Untersuchungen zur Ermittlung von Möglichkeiten für Rohtabakproduzenten, ihren Betrieb auf andere Kulturen oder Tätigkeiten bzw. Maßnahmen umzustellen, die im Allgemeininteresse liegen. Seit 2003 wurden in der EU 51 derartige Studien und Maßnahmen auf den Weg gebracht, davon vier in Spanien.

 

Anfrage Nr. 112 von Tobias Pflüger (H-0552/05)
 Betrifft: Status der britischen Militärstützpunkte auf der Insel Zypern
 

Was gedenkt die Kommission zu tun, um den Status der britischen Militärstützpunkte (Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs) auf der Insel Zypern – die jetzt von den USA u. a. für den Krieg im Irak als Nachschubbasen genutzt werden – zu ändern, der bisher besagt, dass diese Militärstützpunkte nicht als Teil der Europäischen Union angesehen werden, und welche wirtschaftlichen Fördermaßnahmen sind geplant, um die britischen Militärstützpunkte auf der Insel Zypern sozial und wirtschaftlich zu fördern bzw. an die Europäische Union heranzuführen?

 
  
 

Als Antwort auf seine Anfrage teilt die Kommission dem Abgeordneten mit, dass der Status der britischen Militärstützpunkte (Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs) auf Zypern im Vertrag über die Schaffung der Republik Zypern geregelt ist, der zwischen dem Vereinigten Königreich, Griechenland, der Türkei und der Republik Zypern im Jahr 1960 abgeschlossen wurde.

Daher ist es nicht Sache der Kommission, Kommentare über den Status der britischen Militärstützpunkte abzugeben. Dies liegt außerhalb ihrer Zuständigkeit.

Die Anwendung des EG-Vertrags auf die britischen Militärstützpunkte wurde gemäß Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe b vor dem Beitritt Zyperns ausgeschlossen.

Seit dem Beitritt Zyperns sind die Beziehungen zwischen der EU und den britischen Militärstützpunkte ausschließlich durch das Protokoll Nr. 3 zum Beitrittakt von 2003 geregelt. In Protokoll Nr. 3 wird bekräftigt, dass der EG-Vertrag nicht auf die britischen Militärstützpunkte Anwendung findet, mit Ausnahme besonderer Einzelbereiche auf den Gebieten des Zolls, der Steuern, des Sozialversicherungswesens und der Landwirtschaft.

 

Anfrage Nr. 115 von Inés Ayala Sender (H-0556/05)
 Betrifft: Transeuropäische Verkehrsnetze - vorrangige Projekte
 

In den vergangenen Monaten wurde in der Presse meines Landes ein Projekt privater Initiative für eine neue Bahnverbindung für Güter vorgestellt, die Algeciras (Spanien) mit Duisburg (Deutschland) über Port-Bou verbinden würde, und die nach spanischen Presseberichten von der Gemeinschaft im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN) finanziert werden soll. Dies stünde in Konkurrenz mit dem derzeitigen Projekt der Schienenstrecke durch die Zentralpyrenäen (Projekt Nr. 16 der TEN).

Am erstaunlichsten ist, dass dieselben Quellen von einer befürwortenden Stellungnahme der Kommission berichten und wörtlich die Erklärungen eines Beamten der Kommission, der für die TEN verantwortlich ist, wiedergeben.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einigung über die derzeitigen 30 vorrangigen Projekte für den Zeitraum 2003-2020 erst vergangenes Jahr nach schwierigen Verhandlungen erzielt wurde.

Beabsichtigt die Kommission, die erreichte Einigung zu ändern? Welchen Standpunkt nimmt die Kommission bei dieser Sachlage genau ein?

 
  
 

Gemäß der Entscheidung Nr. 884/2004/EG(1) über das transeuropäische Verkehrsnetz räumt die Kommission den vom Parlament und vom Rat festgelegten und im Anhang III dieser Entscheidung aufgeführten 30 vorrangigen Vorhaben von europäischem Interesse Priorität ein. Bei diesen Vorhaben, zu denen das Vorhaben Nr. 3 (Hochgeschwindigkeitsachse Südwesteuropa) und das Vorhaben Nr. 16 (Eisenbahnverbindung für den Güterverkehr Sines-Algeciras-Madrid-Paris) gehören, geht es um den Bau mehrerer großer Eisenbahnstrecken in den Pyrenäen, die äußerst wichtig sind, um an dieser Verkehrsschnittstelle, die mit einem wachsenden Straßenverkehrsaufkommen konfrontiert ist, die Ausgewogenheit zwischen den Verkehrsträgern wiederherzustellen. Der Beschluss des Parlaments und des Rates zu diesem Vorhaben sieht auch eine mögliche neue Hochkapazitäts-Schienenverbindung durch die Pyrenäen vor, wobei jedoch keine konkreten Angaben zur Streckenführung und zum zeitlichen Abschluss der Arbeiten gemacht werden.

„Die Achse“, die aus der FERRMED-Initiative resultiert, ist nicht in der Liste der vorrangigen Vorhaben verzeichnet. Mit dieser Initiative, die auf dem transeuropäischen Netz für den Schienengüterverkehr basiert, das mit der Richtlinie 2001/12/EG(2) für den Wettbewerb geöffnet wurde, soll der Schienengüterverkehr in verschiedenen Teilen des transeuropäischen Netzes entwickelt werden, wovon einige im Übrigen Abschnitte von vorrangigen Vorhaben darstellen. Die Kommission schließt die Möglichkeit der Kofinanzierung bestimmter Maßnahmen nicht aus, sofern sie Abschnitte auf einer vorrangigen Achse der transeuropäischen Verkehrsnetze betreffen, mit der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der transeuropäischen Netze(3) im Einklang stehen und die Durchführbarkeit der vom Parlament und dem Rat aufgestellten vorrangigen Vorhaben nicht in Frage stellen.

Das Verfahren zur Aktualisierung der Entscheidung Nr. 884/2004/EG sieht vor, dass die Kommission bis 2010 einen Fortschrittsbericht ausarbeitet und gegebenenfalls eine Änderung der in Anhang III aufgelisteten vorrangigen Vorhaben vorschlägt. Die Kommission möchte diese Gelegenheit nutzen um darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung allein dieser 30 vorrangigen Vorhaben umfangreiche Investitionen und einen wesentlich aufgestockten Haushalt für die transeuropäischen Netze erforderlich macht. Aus diesem Grund hält sie es zu diesem Zeitpunkt nicht für angebracht, neue Vorhaben hinzuzufügen und hat dementsprechend nicht die Absicht, eine Änderung der Entscheidung Nr. 884/2004/EG vorzuschlagen.

 
 

(1) ABl. L 167 vom 30.4.2004 und Berichtigung ABl. L 201 vom 7.6.2004.
(2) ABl. L 75 vom 15.3.2001.
(3) ABl. L 149 vom 30.4.2004.

 
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