14. Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute – Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A6-0257/2005) von Herrn Radwan im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (KOM(2004)0486 – C6-0141/2004 – 2004/0155(COD)) und über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (KOM(2004)0486 – C6-0144/2004 – 2004/0159(COD)).
Charlie McCreevy , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich Alexander Radwan und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung für die exzellente Arbeit zu diesem Thema danken. Lassen Sie mich betonen, dass die Arbeit an der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen ein sehr gutes Beispiel für die effiziente Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission ist. Angesichts der komplizierten Fragen, um die es hier ging, war das meines Erachtens eine echte Leistung.
Ein zeitgemäßer, anerkannter Überwachungsrahmen sowohl für Kreditinstitute als auch Wertpapierfirmen ist wichtig für die finanzielle Stabilität des europäischen Marktes und für die Schaffung gleicher Voraussetzungen, nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in der internationalen Finanzwelt gegenüber jenen Ländern, die auch dem Basel-II-Prozess folgen.
Unser Vorschlag wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Finanzwirtschaft erarbeitet und war Gegenstand ausführlicher Konsultationen. Er steht im Einklang mit der Basel-II-Vereinbarung, berücksichtigt jedoch die europäischen Besonderheiten, wo dies erforderlich ist. Sogar die jüngsten Vorschläge zur Behandlung der handelsbezogenen Tätigkeiten werden darin aufgenommen.
Der vorliegende Vorschlag schafft einen Regulierungsrahmen für Finanztätigkeiten in der EU. Er verbessert die derzeitige Aufsichtsregelung, die in erster Linie auf regulatorischen Eigenkapitalanforderungen basiert. Die neue Regelung wird über eine solide Grundlage mit drei Säulen verfügen. Erstens risikosensitivere regulatorische Eigenkapitalanforderungen, die den Praktiken der Banken besser entsprechen; zweitens ein verstärkter Überwachungsprozess, um sicherzustellen, dass diese neuen Anforderungen besser zugeschnitten sind; und drittens Offenlegungspflichten, durch die Transparenz und Marktdisziplin verbessert werden. Dieser Vorschlag ist ein Schritt hin zu einem insgesamt ausgeklügelteren und verfeinerten Konzept zur Bankenaufsicht und zum Risikomanagement.
Mit der Annahme dieses Vorschlags wird die EU die erste internationale Organisation sein, die den neuen Basel-II-Rahmen umsetzt. Dies wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bankenaufsicht sein und die Effizienz der europäischen Finanzmärkte verbessern.
Lassen Sie mich nun zur Frage der Komitologie kommen. Wie wir alle wissen, ist diese Debatte mit der allgemeineren Frage verknüpft, welche Befugnisse der Rat und das Europäische Parlament in den Komitologieverfahren haben. Wir müssen sicherstellen, dass der Gesetzgebungsprozess nicht zum Erliegen kommt. Ich glaube nicht, dass unsere Bürger und die Branche Verständnis dafür hätten, wenn wichtige Gesetzesvorschläge, wie sie heute auf dem Tisch liegen, einer Frage wie der Komitologie zum Opfer fallen – so wichtig sie auch sein mag.
Wir müssen einen pragmatischen Weg finden, um sicherzustellen, dass die Komitologievorschriften in der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen reibungslos in Gesetzesform gegossen werden. Ich begrüße die Anstrengungen des Europäischen Parlaments und des Rates, in dieser Frage eine Einigung zu erzielen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine Annahme dieser Richtlinie in erster Lesung im Interesse aller drei Organe ist und auch dem entspricht, was der Markt wünscht.
Da es sich bei der Komitologie um eine allgemeine Problematik handelt, müssen wir sie auch in ihrem allgemeinen Kontext sehen. Die Kommission hat 2002 einen Vorschlag zur Änderung des Komitologiebeschlusses von 1999 vorgelegt, dem 2004 ein geänderter Vorschlag folgte. In diesem Vorschlag waren bereits wichtige Forderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt, insbesondere die, dass das Europäische Parlament und der Rat hinsichtlich ihrer Befugnisse in den Komitologieverfahren gleichgestellt werden sollten.
Es ist großenteils der Hartnäckigkeit des Parlaments und insbesondere Ihres Berichterstatters zu verdanken, dass sich der Rat nun daransetzt, den Komitologiebeschluss zu überarbeiten, und dabei den überarbeiteten Vorschlag der Kommission zugrunde legt.
Ich begrüße die Initiative des Ratsvorsitzes, eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Friends of the Presidence“ einzurichten, um im Rat die Beratungen über den Kommissionsvorschlag in Angriff zu nehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Das Europäische Parlament muss unbedingt deutlich machen, ob seine Unterstützung für den Kommissionsvorschlag noch Bestand hat, und falls nicht, klar benennen, was es erreichen will. Die Kommission ist bereit, sowohl mit dem Parlament als auch mit dem Rat zusammenzuarbeiten, um so bald wie möglich zu einem zufrieden stellenden Abschluss in dieser schwierigen Frage zu gelangen.
Lassen Sie mich kurz noch auf einige Dinge konkret eingehen. Ich verstehe durchaus, dass das Europäische Parlament der Frage, welche Vollmachten es hat, die Kommission bei der Ausübung der ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse zu überwachen, eine viel größere Dringlichkeit beimisst. Aber die Einführung einer so genannten „Sunset-Klausel“, die bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wäre zu früh. Es besteht die große Gefahr, dass eine so drastische Verkürzung des Befristungszeitraums ein falsches und gefährliches Signal an den Markt senden würde, sodass der Erlass der erforderlichen Durchführungsmaßnahmen äußerst ungewiss werden könnte.
Der Rat hat zum Ausdruck gebracht, dass ein Zeitraum vom mindestens zwei Jahren akzeptabel sei. Die Kommission ist nach den erfolgten Beratungen zu der Auffassung gelangt, dass dieser Zeitraum realistisch ist. Die Einführung eines solchen verkürzten Zeitraums für die Durchführungsbefugnisse – der viel kürzer ist als der normale Vierjahreszeitraum – unterstreicht die Notwendigkeit, für die Kontrolle der Durchführungsbefugnisse der Kommission durch beide Teile der Legislative dringend eine solide, dauerhafte und ausgewogene Lösung zu finden. Es müssen alle Organe zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich diese Lösung herbeizuführen. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass im ersten Halbjahr 2007 die ersten Sunset-Klauseln im Rahmen des so genannten Lamfalussy-Prozesses greifen und die Durchführungsbefugnisse der Kommission für zwei Richtlinien aufheben werden, nämlich für die Konglomeratrichtlinie am 11. Februar 2007 und die Richtlinie über Marktmissbrauch am 12. April 2007.
Die Kommission steht zu den Verpflichtungen, die ihr damaliger Präsident, Romano Prodi, und mein Vorgänger, Frits Bolkestein, bei der Billigung des Lamfalussy-Prozesses durch das Europäische Parlament eingegangen sind, ist jedoch der Ansicht, dass eine Verlängerung ihrer Durchführungsbefugnisse für diese Richtlinie problematisch wäre, solange es für die Komitologiefrage keine Gesamtlösung gibt. Genau diese Tatsache sollte alle Institutionen zu Fortschritten ermutigen. Bliebe eine Einigung aus, würde nicht nur der Geist der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Schaden erleiden, sondern dies würde sich auch negativ auf die weitere Entwicklung eines integrierten Marktes für Finanzdienstleistungen auswirken, der sehr stark von den Exekutivbefugnissen abhängt, die in der im Mitentscheidungsverfahren vereinbarten Rahmengesetzgebung vorgesehen sind. Ich möchte noch hinzufügen, dass auch andere Politikbereiche betroffen wären, wenn bei der Komitologie keine Einigung erzielt wird.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich meinen Appell an den Rat wie auch an das Parlament wiederholen, konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten. Die Kommission wird ihrerseits alles tun, um sicherzustellen, dass die Dringlichkeit, die dieser Angelegenheit jetzt beigemessen wird, nicht wieder verfliegt. Der Kommission ist seit langem bewusst, dass hier eine Lösung gefunden werden muss, und ich denke, dass die Voraussetzungen dafür jetzt gegeben sind.
Ich freue mich auf Ihre Beiträge.
Alexander Radwan (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Zu Beginn möchte ich mich und – und das ist diesmal nicht so dahingesagt – bei meinen Kollegen, den Schattenberichterstattern aber auch bei allen Kollegen im Ausschuss für die konstruktive Weise bedanken, auf die wir alle gemeinsam an dieser Richtlinie gearbeitet haben. Auch bei der Kommission möchte ich mich bedanken, dass wir in den letzten Jahren – das ist ja ein Projekt, das nicht über Nacht entstanden ist – gemeinsam gearbeitet haben, um hier voranzukommen. Ich glaube, das kann ein gutes Beispiel sein, wie wir zukünftig in der Rechtssetzung kooperieren können.
Zu Beginn möchte ich heute Abend einen Wermutstropfen nennen. Ich möchte anschließen an unsere Ausschussvorsitzende: Wir haben hier ein Rechtsetzungsverfahren mit weit reichender Bedeutung für die Finanzwirtschaft in Europa und für den Mittelstand. Und, Herr Präsident, ich möchte Ihnen stellvertretend für unseren Präsidenten, aber auch der Verwaltung zur Kenntnis geben, dass hier das Parlament volle Gesetzgebungskompetenz stellvertretend für unseren Präsidenten innehat. Wenn Sie die Tagesordnungen dieser Woche durchgehen, könnten Sie vielleicht einen anderen Bereich, eine andere Position finden, außer Sie sind wirklich der Meinung, dass alle Punkte, die im Laufe der Woche diskutiert werden, von höherer Priorität sind, als Rechtsakte, die wir im Verfahren der vollen Mitentscheidung annehmen. Ich möchte hier auch den Bericht Doorn einbeziehen, der ebenfalls die volle Gesetzgebungskompetenz des Parlaments betrifft.
Wir haben in dieser Richtlinie seitens des Parlaments immer betont, dass es uns wichtig ist, bestimmte Bereiche Basel-kompatibel zu machen. Bei Basel handelt es sich um eine internationale Vereinbarung. Uns war immer der Mittelstand wichtig. Für uns war immer wichtig, dass für die kleinen Banken in diesem Regelungsrahmen Besonderheiten gelten, damit sie im Wettbewerb weiter bestehen können. Da nenne ich die partielle Anwendung, da nenne ich die Forderung aus dem Bericht, dass die Banken, die zukünftig den Standardansatz wählen, nicht aufgrund dessen, weil sie den Standardansatz wählen, von der nationalen Aufsicht diskriminiert werden dürfen. Da nenne ich die Granularität aus dem Kommissionsvorschlag, die in Basel vereinbart wurde, die im Parlamentsbeschluss nicht mehr vorkommt und die auch nicht durch die Hintertür wieder eingefügt werden darf. Ich weise darauf hin, dass es in diesem Sinne auch einer Umsetzung in den nationalen Parlamenten und in der Aufsichtspraxis bedarf.
Dann haben wir einige neue Dinge in dieser Richtlinie, die die Finanzaufsicht in Europa verändern werden, Ich nenne nur den Lead Superviser, ein System, nach dem zukünftig ein Aufseher bei der Genehmigung des internen Ratings einen anderen Aufseher überstimmen kann. Da sind wir auf dem Weg zu einem Europäischen Markt. Ich nenne, und da war großer Konsens bei uns im Parlament – die Offenlegung des Ratings, was gerade für mittelständige Unternehmen wichtig ist. Ich bin auch dankbar dafür, dass der Rat letztendlich den entsprechenden Kompromissvorschlag des Parlaments akzeptiert hat. Lange diskutiert wurden die intergroup exposures. Ich habe von Anfang an gesagt, bei den bankinternen Kreditvergaben sollten wir Risiko immer gleich behandeln und zwar aus einer Risikobetrachtung heraus. Das ist ja kein Wettbewerbspapier, das ist ein Risikopapier. Hier sollten wir keine Strukturen vorgeben, weil wir in Europa unterschiedliche Strukturen haben. Wir können nicht sagen, die eine Struktur ist besser als die andere. Aber wir müssen abwägen. Auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden. Insofern sind wir auf der materiellen Seite zu einem guten Ergebnis gekommen. Ein Knackpunkt ist und bleibt die Komitologie. Ich möchte hier betonen, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Komitologie des Lamfalussy-Verfahrens immer unterstützt hat. Wir halten sie für einen richtigen und wichtigen Punkt zur schnellen marktgerechten Rechtsetzung. Wir haben aber die damalige Lamfalussy-Vereinbarung immer unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verfassung gesehen, indem ein Call-back-Mechanismus vorgesehen war. Wir brauchen heute keine Verfassungsdiskussion. Aber wenn wir zukünftig weitere Lamfalussy-Komitologierichtlinien erarbeiten, ist es notwendig, eine entsprechende neue Vereinbarung zu treffen, durch die die Rechte des Parlamentes entsprechend gesichert werden, indem wir, wenn wir Rechte delegieren, diese auch „zurückholen“ können. Mit „zurückholen“ meine ich eine bessere Kontrolle, Möglichkeiten von Definitionen aber auch eine generelle Zurücknahme der Ermächtigung, wenn etwas in eine falsche Richtung laufen sollte.
Ich möchte auch, nachdem ich beim Bericht Doorn nicht zu Wort komme, ganz klipp und klar Folgendes sagen: In der Entscheidung im Bericht Doorn wird ein bestimmter Bereich ausgenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ist aber zukünftig für die International Accounting Standards zuständig. Für mich gehört aber, auch wenn wir das morgen nicht beschließen sollten, die internationale Vereinbarung über accounting standards ebenfalls in diese Vereinbarung hinein. Es kann nicht sein, dass zukünftig internationale Gremien Definitionen festlegen und diese ohne Kontrolle durch das Parlament implementiert werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass vor einiger Zeit hier im Parlament Leute aus dem Verwaltungsrat des IAS waren, die erklärt haben, wir arbeiten an KMU-Standards. Wir werden – und das sei ganz klar auch der Kommission gesagt – diese Standards nicht ohne entsprechende Kontrolle akzeptieren. Ich hoffe, dass wir hier auf einem guten Wege sind. Ich drücke gegenüber der Präsidentschaft meine Hoffnung aus, dass sie die Kompromisse, die wir heute vorgelegt haben, aufgreift. Ich bin optimistisch, was das Datum der Sunset Clause betrifft, aber auch was die Erwägungen betrifft, dass wir diese Woche zu einem guten Kompromiss kommen und dass wir das Ziel der ersten Lesung schaffen. Ich höre von vielen Mitgliedstaaten, dass sie es inzwischen tun, und ich glaube, wir sind auf dem guten Weg, dieses zu schaffen. Es liegt am Rat.
Harald Ettl (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss begrüßt den erarbeiteten Kompromiss des Berichterstatters. Die Verfasserin der Stellungnahme bringt ihre Unterstützung für die meisten Zielsetzungen und die notwendige Aktualisierung der Bestimmungen zum Ausdruck, die letztlich auch den erheblichen Fortschritten gerecht werden, die bei den Techniken der Risikobewertung und des Managements bei Finanzdienstleistungen festzustellen sind. Sie schlägt aber auch Änderungen vor, die zur Vereinfachung des Systems der Eigenkapitalerfordernisse beitragen können. Einige Änderungsanträge betreffen nationale Ermessensspielräume, die beseitigt werden sollen, um die Harmonisierung im Binnenmarkt im Regelungsbereich zu verstärken. Viele dieser Streichungen werden im Übrigen auch für die nationalen Aufsichtsgremien empfohlen.
Darüber hinaus ist die Verfasserin der Stellungnahme der Ansicht, dass Artikel 47 Absatz 2 des EG-Vertrags sehr zu Recht als Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag gewählt wurde. Der Grundsatz der Subsidiarität wird beachtet, da die Richtlinie für die Erreichung der angestrebten Zielsetzung das am besten geeignete Instrument darstellt. Auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird Rechnung getragen, da die Richtlinie auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt wird.
Anschließend möchte ich noch einige Anmerkungen zur Komitologie aus der Sicht des Rechtsausschusses machen, aber auch aus der Sicht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, zu dem ich nachher Stellung nehmen werde. Da die Finanzmärkte und die Banken einem raschen Wandel unterworfen sind und ständig neue Produkte und Produktkombinationen entwickelt werden müssen, muss auch das Banken- und Aufsichtsrecht einer Weiterentwicklung zugänglich sein. Basel II darf nicht zu einem Selbstbedienungsregelwerk der Finanzinstrumente degenerieren, sondern muss immer den Gläubiger-, Investoren- und Konsumentenschutz im Auge haben. Aber auch der im Lamfalussy-Verfahren aufgezeigte Dialog der Gesetzgeber und der Aufseher mit den Banken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene kann zu einer funktionsgerechten Aufsicht beitragen. Ich setze den Punkt nachher fort.
José Manuel García-Margallo y Marfil, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Willkommen in unserem Parlament. Meine Rolle in dieser Debatte besteht ausschließlich darin zu erklären, was in diesem Parlament während der Komitologie geschehen ist, und meine volle Unterstützung für die Position des Berichterstatters, meines Kollegen Herrn Radwan, zum Ausdruck zu bringen.
Die Probleme in Bezug auf die Komitologie begannen vor einigen Jahren, als die Kommission dem Parlament den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen unterbreitete, der die zügige Realisierung von über 40 Maßnahmen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorsah.
Uns wurde seinerzeit gesagt, dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zu langsam sei, um sich an das Tempo der Finanzmärkte anzupassen. Ich habe hier das Wort ergriffen, um zu sagen, dass in der großen Mehrheit der Fälle nicht das Parlament für diese Verzögerung verantwortlich war, sondern der Rat.
Der nächste Schritt war, was wir als Bericht Lamfalussy kennen, benannt nach dem Mann, der bei seiner Erarbeitung federführend war, der, um eine Lösung zur Anpassung des Tempos des Verfahrens an die Geschwindigkeit der Märkte zu offerieren, eine Aufteilung der Gesetzgebung in zwei Ebenen vorschlug. Erste Ebene: allgemeine Prinzipien, grundlegende Leitlinien. Zweite Ebene: konkrete Rechtsvorschriften. Ebene eins, Mitentscheidung. Ebene zwei, vollständige Ausschließung des Parlaments. Wir wurden zum Verzicht auf die Vorrechte aufgefordert, die die Privilegien, die Grundnormen jedes europäischen Parlaments sein müssen.
Es ist völlig verständlich, dass das Europäische Parlament sein Misstrauen äußerte. Wir wollten einfach in der gleichen Position sein wie der Rat. Im Fall, dass Grenzen überschritten werden, im Fall, dass sich der Bevollmächtigte nicht an die Beschränkungen seines Mandats hält, wollten wir eine Zurücknahme.
Das war damals nicht möglich, da die Verträge es nicht erlaubten, und wir warteten auf die Verfassung. Wir haben einen Übergangszustand erreicht – und ich möchte Übergang unterstreichen –, und daher möchte ich hier für die „Sunset-Klausel“ eintreten, die Herr Radwan erwähnt hat. Bis dahin wird es notwendig sein, zu einer Vereinbarung zu kommen, die die beiden Ziele in Einklang bringt: Tempo bei den Gesetzgebungsverfahren und Achtung der Befugnisse des Parlaments, Befugnisse, die, wie bei jedem anderen Parlament, im Laufe der Zeit hart errungen wurden. Abschließend möchte ich unser Misstrauen erläutern, indem ich an einen spanischen Politiker erinnere, der für sein Geschick und seine Fähigkeit, die Rechtsvorschriften zu frisieren, bekannt war, der sagte: „Sie machen das Gesetz, aber lassen Sie mich die Durchführungsbestimmungen machen“. Dies ist die Gefahr, die uns Sorge bereitet.
VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS Vizepräsident
Harald Ettl, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Zuerst ein Dankeschön an den Berichterstatter für die Kooperationsbereitschaft, die er hier an den Tag gelegt hat. Die für die Sozialdemokratie wichtigsten Anliegen wurden dabei berücksichtigt. Wir bekennen uns zu einer international abgestimmten und zu einer gleichartigen Aufsicht über Banken innerhalb der Union, wobei insbesondere das regulatorisch notwendige Eigenkapital der Banken strenger nach den Geschäftsrisiken abgestimmt werden muss. Nur so kann die Sicherheit der Sparer erhöht und können ihre Ersparnisse gegen Bankenzusammenbrüche geschützt werden.
Moderne Banken sind gleichsam die Vermögensverwalter und Buchhalter der privaten Haushalte, und darüber hinaus sind die Banken Berater und Vermittler auf den Finanzmärkten. Ihre Wettbewerbsfähigkeit stellt eine Voraussetzung für volkswirtschaftlich effiziente Finanzierungen und Kapitalanlagen dar. Bei diesen Finanzierungen spielen die Infrastruktur, der Wohnungsbau, die Gemeinden, die Energiewirtschaft und nicht zuletzt die kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Union. Das Risikogewicht für diese Finanzierungen und die damit verbundenen Eigenkapitalkosten der Banken sowie die Zinskosten für Kreditnehmer entsprechen in Basel II objektiven Gegebenheiten.
Die Annahme meiner Änderungsanträge zur Erleichterung der Retailkredite an KMU oder die Berücksichtigung der Haftung von Gebietskörperschaften bei der Berechnung des Risikogewichtes runden dieses Bild ab. Basel II sollte daher nicht zu einer Verknappung oder Verteuerung der Finanzierung führen. Die Banken haben auch volkswirtschaftliche Verantwortung, und Basel II darf nicht als Ausrede zu Lasten oder auf Kosten der Kreditnehmer missbraucht werden.
Basel II soll auch gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen großen Bankkonzernen und regional tätigen Sparkassen und Kreditgenossenschaften schaffen. Daher habe ich mich für eine möglichst hohe Objektivität bei der Behandlung der so genannten Interbankkredite eingesetzt. Nicht zuletzt möchte ich auf die nun doppelte Verantwortung der nationalen Aufsichtsorgane hinweisen, was sowohl die Prüfung der verfeinerten Risikomessmethoden der Banken als auch die Unterstützung für grenzüberschreitend tätige Banken bei Kooperationen zwischen der Aufsicht im Sitzland und im Gastland betrifft.
Nicht zuletzt möchte ich noch einmal auf die Komitologie hinweisen. Was das Europäische Parlament an Informations- und Transparenzregeln für Basel II verlangt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für eine moderne Gesetzgebung. Dem sollte auch in weiterer Folge beim Recall-Recht Rechnung getragen werden. Vom Rat wollen wir eine Garantie, dass spätestens in zwei Jahren eine solide Vereinbarung zustande kommt, damit auch das Parlament seine demokratischen Rechte und Pflichten ausüben kann.
Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf wird Basel II in der Europäischen Union umgesetzt. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen. Die Bankenaufsicht kann effizienter gestaltet und dem Risikoaspekt mehr Gewicht beigemessen werden. Darüber hinaus werden Mindeststandards für risikobehaftete Geschäfte festgelegt.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung haben wir das Thema Basel II intensiv diskutiert und rund 900 Änderungsanträge behandelt. Hinzu kam eine ganze Reihe von Kompromissänderungsanträgen, die der Berichterstatter, Herr Radwan, zusammen mit Herrn Ettl und mir erarbeitet hat. Ich möchte mich an dieser Stelle für die sehr vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. In den anschließenden Troika-Diskussionen hat der Rat eine große Anzahl von Änderungsanträgen des Parlaments akzeptiert, und wir haben ihm manche Zugeständnisse und Kompromisse abgerungen, so dass der technisch-materielle Teil von Basel II als ausgewogen gelten kann. Als Liberaler freue ich mich insbesondere, dass es gelungen ist, Regelungen zu finden, die faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen des Bankensektors sicherstellen können.
Die Liberalen und Demokraten unterstützen das vorliegende Paket ausdrücklich. In diesem Paket finden sich zwei Anträge zu islamischen Krediten und Hypothekarkrediten sowie einer zu Energiefirmen, die wir persönlich nicht gutheißen, denn Basel II sollte nicht als Mittel benutzt werden, um besondere Schutzmaßnahmen oder Sondersituationen für bestimmte Industriezweige zu schaffen. Dennoch stimmen wir insgesamt für das gesamte Paket.
Ebenfalls mit eingebracht haben wir die Änderungsanträge zum Trading Book. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass diese aufgrund der guten und schnellen Arbeit der Kommission nun im Rahmen der Basel II-Abstimmung angenommen werden können und somit eine konsequente Anwendung in diesem Bereich gesichert wird.
Ein weiterer Bereich, der im Zusammenhang mit Basel II diskutiert wird – und alle Redner haben darauf schon Bezug genommen – ist natürlich die Frage der Komitologie. Niemand bestreitet die Wichtigkeit und Nützlichkeit des Komitologieverfahrens. Auf diese Weise können Durchführungsbestimmungen zu Basisrechtsakten schnell erlassen werden. Allerdings dürfen durch dieses Verfahren die Rechte des Parlaments nicht untergraben werden. Der Verfassungsvertrag sieht eine Stärkung der Rechte des Parlaments vor. Auch wenn die Zukunft dieses Vertrages ungewiss ist, bleibt das Anliegen des Parlaments von höchster Bedeutung und Aktualität. Die Troika-Verhandlungen haben sich bezüglich der Komitologie – wie zu erwarten war – als besonders schwierig erwiesen. Nach wochenlangem Druck von unserer Seite hat der Rat eine Arbeitsgruppe namens Friends of the Presidence ins Leben gerufen – Kommissar McCreevy hat darauf Bezug genommen – und somit erstmals anerkannt, dass eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vonnöten ist und Handlungsbedarf besteht. Versprechungen alleine dürfen uns aber nicht genügen. Wir wollen ein konkretes Datum, bis zu welchem es eine neue interinstitutionelle Vereinbarung geben wird, durch die unsere Rechte gestärkt werden.
Wir schlagen dem Rat eine Sunset Clause zum Datum 1.1.2008 vor, und wir warten jetzt auf seine Reaktion, die hoffentlich positiv ausfallen wird.
John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Eigenkapitalanforderungen gelten als sinnvoll, um Konkurse von Banken zu verhindern, da die Kosten eines Konkurses so stärker von den Aktionären getragen werden müssen. Die internationalen Basel-II-Vorschläge, die mit dieser Richtlinie umgesetzt werden, sollen eine bessere Abstimmung zwischen Kapital und Risikoaktiva als die bloßen 8 % Eigenkapitalunterlegung von Basel I gewährleisten. Dennoch bietet kein noch so hohes Eigenkapital, das weniger als 100 % der Risikoaktiva beträgt, eine Garantie gegen Konkurs. Die in jedwedem Regulierungssystem festgelegten Mindestkapitalbeträge sind willkürlich.
Wie Herr Radwan betonte, bestehen weitere Probleme darin, wie weit eine Risikoverteilung zwischen einzelnen Banken einer Bankengruppe auch eine Minderung des regulatorischen Eigenkapitals umfassen sollte und wie die Zuständigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsgremien festzulegen sind. Auf diese schwierigen Fragen gibt es keine objektiven Antworten. Aus diesem Grund stelle ich die Kompetenz des Parlaments auf diesem Gebiet in Frage. Es ist doch absurd, dass wir uns mit kleinsten Detailfragen dieser Richtlinie befassen sollen, wenn man bedenkt, wie kompliziert und wie wichtig sie zugleich ist. Aber so funktioniert das Parlament mit all seinen Abgeordneten, die – egal wie erfahren oder unerfahren sie in der geheimnisvollen Kunst der Bankenaufsicht sind – hunderte von Fragen treffsicher beurteilen sollen, von denen viele einfach nicht objektiv beantwortet werden können.
Der Berichterstatter schlägt angesichts der bestehenden Zweifel vor, dass diese Richtlinie in Zukunft überprüft wird. Das Bankgewerbe braucht dies nicht. Banken sind ständig Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt. Die Schaffung neuer Unsicherheit über die künftige Regulierung wird ihnen weder bei der Planung noch bei der Berücksichtigung unserer Interessen als Verbraucher oder Aktionäre helfen.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass es keinen richtigen Betrag für das regulatorische Eigenkapital gibt. Wenn wir das bei der Gesetzgebung berücksichtigen würden, dann sähen unsere Vorschriften ein ganzes Stück einfacher aus und den Parlamentsabgeordneten bliebe die absurde Abstimmerei über hunderte von Änderungsanträgen erspart.
Eoin Ryan, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Radwan, für seinen nützlichen Bericht danken.
Der Finanzdienstleistungssektor ist im Bereich Risikomanagement inzwischen sehr ausgefeilt, weshalb ein zeitgemäßer Regulierungsrahmen erforderlich ist. Ich bin sehr zufrieden mit dem heute vorliegenden Bericht. Darin wird die Tatsache anerkannt, dass die gedeckten Schuldverschreibungen ein Produkt der globalen Kapitalmärkte sind und nicht länger ein europäisches oder inländisches Produkt. Ich glaube, dass jede Alternative dazu die Entwicklung des Sektors, in dem ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial steckt, behindern würde.
Nach einer Studie von JP Morgan könnte sich durch Basel II die Zahl der emittierten hochverzinslichen Schuldverschreibungen – insbesondere der gedeckten Schuldverschreibungen – erhöhen. Das wäre aus irischer Sicht ein Vorteil, denn gedeckte Schuldverschreibungen aus Irland verfügen über das höchste Bonitätsrating. Deshalb ist es wichtig, dass mit Basel II die derzeitige Marktpraxis bei den gedeckten Schuldverschreibungen beibehalten wird.
Banken haben im Geldleihen eine lange Tradition, und manchmal halten wir es für selbstverständlich, dass sie auf traditionelle Risiken wie etwa Kredit- und Marktrisiken voll vorbereitet sind. Heutzutage sind Banken allerdings immer stärker unvorhersehbaren operationellen Risiken ausgesetzt, die nur schwer zu bewältigen sind. Unter Basel II käme es nun wesentlich darauf an, dass Risikoanalysten rechtzeitig mit den Finanzdienstleistungsgeschäften betraut werden. Es wäre interessant zu erfahren, wie viel die Finanzdienstleister in der EU nach der Einführung von Basel II für Analysten ausgeben werden. Deshalb befürworte ich die vorgeschlagene Überprüfung dieser Regelung nach vier Jahren.
Gleichzeitig wäre es aber unklug, die Bedeutung des Risikomanagements in den traditionellen Bereichen der Kredit- und Marktrisiken zu unterschätzen. Unter den heutigen wirtschaftlichen Umständen wird es immer wichtiger, die Auswirkungen von Rezessionen und anderen finanziellen Erschütterungen auf die Volkswirtschaften und die EU eingehend zu analysieren. Mit den von Basel II vorgegebenen Standards wird der Bankensektor in die Entwicklung von IT-Systemen investieren müssen, die in der Lage sind, Kreditrisikoanalysen detailliert zu simulieren. Die Art und Weise, in der Finanzdienstleistungen erbracht werden, hat sich geändert und wird sich weiter ändern. Ein erfolgreiches Risikomanagement darf sich allerdings nicht allein auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften stützen. Was hier benötigt wird, sind ein gründliches Verständnis dessen, was gut für das Geschäft ist, und bewährte Verfahren als Standard.
Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! Basel II ist für viele Klein- und Mittelbetriebe eine Existenzfrage. Die Sorgen sind groß, viel ist diskutiert worden. Ich denke, dass der Berichterstatter das volle Vertrauen genießen sollte. Vieles ist hier gemacht worden. Trotzdem ein Aspekt in der kurzen Redezeit, die mir zur Verfügung steht: Ob wir wirklich zu fairen Wettbewerbsbedingungen unter den Kreditgebern und dann auch bei den Kreditnehmern kommen, wird man erst an dem sehen, was hier abgestimmt wird. Zum Glück sind wir nur in der ersten Lesung. Ich denke aber, dass Änderungsantrag 140, der ja versucht, noch zusätzliche Transparenz mit aufzunehmen, indem er die Kreditinstitute auffordert, ihre Rating-Entscheidungen den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt haben, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen, etwas sehr Essenzielles sein wird, damit es nicht zu zusätzlichen Marktverzerrungen kommt. Was dann in der Folge daraus entsteht, ob wir das richtige Maß an Transparenz bekommen oder eine Überregulierung, wird man sehen können. Schön wäre, wenn man da noch einen entsprechenden Zeitrahmen festlegen könnte, zumindest in der zweiten Lesung. Zur Sunset Clause ist ohnehin schon alles gesagt worden, dem würde ich ganz sicherlich zustimmen und ich hoffe, dass Herr Radwan den Bericht so durchbekommt, dass er diese Balance, die versucht wird, auch tatsächlich einhalten kann.
John Purvis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Radwan dazu gratulieren, wie gekonnt er diese komplizierte Richtlinie in diese fortgeschrittene Phase geführt hat.
Wir alle hoffen, dass der Ministerrat jetzt in der Lage sein wird, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine Einigung in erster Lesung zu ermöglichen. Sicherlich kann sich die Präsidentschaft nach Kräften dafür einsetzen, dass die Komitologiefrage in einem für beide Seiten annehmbaren Zeitrahmen zum Abschluss gebracht wird. In den komplizierten, technischen Fragen ist so viel Einigkeit erzielt worden, dass es wirklich ein Jammer – ja geradezu eine Blamage – wäre, wenn die noch verbleibende Lücke nicht geschlossen würde. Das Parlament beansprucht sicher zu Recht eine Rolle im Gesetzgebungsprozess, die der Rolle des anderen Teils der Legislative, nämlich des Rates, gleichwertig ist. Unsere Wähler erwarten das. Die meisten von ihnen nehmen sogar an, dass dies bereits der Fall ist. Alles, was wir verlangen, ist, dass der Rat uns diesen Anspruch unverzüglich einräumt.
Die Branche braucht jetzt rasch Rechtssicherheit und wird keinem von uns – weder dem Parlament noch dem Rat – bereitwillig vergeben, wenn wir entgegen jedem gesunden Menschenverstand zulassen, dass diese bedeutende Richtlinie aus Gründen scheitert, die der Außenwelt wohl als interinstitutionelle Spitzfindigkeiten erscheinen dürften.
Ich komme nun zu internationalen Erwägungen. Nahezu jede europäische Bank, Versicherung oder Vermögensverwaltungsgesellschaft wird von dieser neuen Regelung betroffen sein und die Kosten für die Anpassung ihrer Systeme zu tragen haben. In Amerika hingegen werden sich nur die größten internationalen Banken daran halten müssen. Die Wettbewerbsvorteile werden wahrscheinlich zumindest einige der mittelständischen Institute dort veranlassen, Basel II auch zu übernehmen. Jedoch werden sich in Europa auch die kleineren Finanzinstitute danach richten müssen und dabei erhebliche finanzielle Kosten zu tragen haben, während ihre amerikanischen Konkurrenten, wie etwa Vermögensverwaltungsfirmen, dies nicht zu tun brauchen. Wie will die Kommission gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Finanzinstitute aller Gesellschaftsformen und Größen auf dem Weltmarkt sicherstellen?
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um eine Einigung in erster Lesung über einen Text, der kaum komplexer sein könnte, in dessen Rahmen es ohne weiteres zur Annahme von 304 Änderungsanträgen kommen wird. Das heißt, falls das Parlament vernünftig arbeiten kann, wenn es muss.
So ist die Herausforderung, die dieser Text darstellt, jeder kann dies nachvollziehen, absolut gigantisch. Der Text sorgt für Ausgewogenheit zwischen einem risikobewussten Ansatz und einem Ansatz, der den reellen Herausforderungen in Bezug auf den Wettbewerb innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union gerecht wird.
Ich werde drei Bemerkungen machen. Die erste ist, dass in Bezug auf den Inhalt dieses Textes alle Aspekte, die uns eine Bewertung und bessere Berücksichtigung der Risiken des Bankensektors – und ganz allgemein des Sektors der Finanzinstitute – ermöglichen, Schritte in die richtige Richtung sind, sofern sie mit einer angemessenen Konsolidierung und vor allem der Schaffung wirksamer Überwachungsmechanismen einhergehen. Das ist die ganze Debatte, die wir über die Größe der Banken, die internen Gruppenkonsolidierungen und die Risikobewertung hatten. Ich denke, dass neben der Art, wie diese Angelegenheit behandelt wird, die Frage, wie man einen Lead Supervisor auf europäischer Ebene schafft, bedeutsam bleibt, und wir werden darauf in den nächsten Jahren zurückkommen müssen.
Ein Wort zu den KMU: Ich wage zu hoffen, dass die vorgeschlagene Lösung ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass sie nicht im Gegenteil zu einer Kürzung der Kredite für die KMU führt. Die Debatte ist offen, aber ich persönlich habe in dieser Hinsicht meine Zweifel.
Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, über den mein Kollege John Purvis gerade gesprochen hat, betrifft die internationalen Beziehungen. Ich weiß, Herr Kommissar, dass Sie ihnen große Bedeutung beimessen und ganz ehrlich, seit wir diesen Vorgang verfolgen, bin ich erstaunt über die unausgewogene Art, in der die Integration und Anwendung der Basel-II-Vereinbarungen verstanden wird. Wir wissen, welche Rolle die Amerikaner bei der Festlegung und in den Verhandlungen über Basel II gespielt haben, und wir sehen heute ein großes Fragezeichen hinter dem Zeitplan und dem Anwendungsbereich dieser Vereinbarung auf der anderen Seite des Atlantiks. Hinter all dem steht eine Herausforderung für unsere Wirtschaften in Bezug auf den Wettbewerb, die wir nicht ignorieren können, und wir zählen auf Ihre Wachsamkeit, damit dies nicht zu einer Situation führt, die Benachteiligungen für die Europäische Union mit sich bringt.
Mein letzter Punkt betrifft die Komitologie, von der alle meine Kollegen gesprochen haben. Erstens hat der Kommissar zu uns gesagt: „Machen wir diese Vereinbarungen nicht zu unseren Geiseln, denn die Märkte würden das nicht verstehen“. Aber wie Sie wissen, die Märkte machen, was sie wollen. Sie sagen uns heute: „Ihr müsst diesen Text unbedingt annehmen. Wenn ihr das nicht tut, gibt es eine Katastrophe“. Und dann morgen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, wie Sie die Stufe I des Abkommens umgesetzt haben, werden sie zu uns kommen und sie werden dann sehr froh sein, dass es ein Parlament gibt, wo noch einmal überprüft werden kann, inwieweit die Komitologie-Maßnahmen angemessen oder unangemessen umgesetzt wurden. Deshalb sollten wir nicht allzu sehr auf das hören, was die Märkte zu sagen haben, sondern unsere Arbeit als Gesetzgeber machen. Zum Schluss möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass der britische Vorsitz eine Gruppe „Freunde des Vorsitzes“ eingesetzt hat. Ich glaube, dass dies ein guter Weg ist, um zu einer Einigung zu gelangen. Ich bedauere nur, dass der Rat nicht hier ist, um an dieser wichtigen Diskussion innerhalb der Aussprache zwischen den Organen teilzunehmen.
Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Die Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung aktualisiert einen immer wiederkehrenden Zielkonflikt bei der Zusammenarbeit innerhalb der Union. Diesen Konflikt müssen wir zunächst prinzipiell analysieren und diskutieren, ehe wir Stellung nehmen können.
Einerseits gibt es oft gute Gründe für die Einführung gemeinsamer Vorschriften auf EU-Ebene, damit der Binnenmarkt effizient funktionieren kann. Unterschiedliche Vorschriften auf zentralen Gebieten in den einzelnen Mitgliedstaaten führen zu hohen Kosten und damit zu weniger Wohlstand. Das gilt auch für den Finanzmarkt.
Andererseits gibt es aber auch gute Gründe dafür, den Mitgliedstaaten keine gemeinsamen Vorschriften aufzuzwingen, die dann Teil unseres Acquis Communautaire werden und damit einzelne Länder daran hindern, eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Regeln zu spielen. Ein großer Teil der Dynamik unserer Wirtschaften basiert auf dem institutionellen Wettbewerb zwischen den Ländern bei der Entwicklung effizienter wachstumsfördernder Institutionen. Die Einsicht in diesen wichtigen Prozess spiegelt sich oft in Begriffen wie beste Praxis und Benchmarking wider.
Leider widmet dieses Parlament dem institutionellen Wettbewerb nur wenig oder keine Aufmerksamkeit. Was Basel II betrifft, sprechen wir jedoch von einem stark globalisierten Markt mit extrem gut informierten Akteuren, die von einem Moment auf den anderen reagieren können. In diesem Markt gibt es nur einen geringen Spielraum für besondere EU-Positionen. In Bezug auf Basel II sollten die einzelnen Staaten selbstständig im Rahmen dieser Zusammenarbeit der Zentralbanken agieren. Es gibt wirklich keinen Anlass für eine Einmischung der EU und dieses Parlaments in diesen Prozess. Das kommt uns nicht zu.
Abschließend möchte ich noch meinen Vorrednern insoweit zustimmen, als es sehr bedauerlich ist, dass das Parlament versucht, diesen Bericht für den ständigen institutionellen Machtkampf zwischen den EU-Institutionen zu nutzen. Die Juniliste will nicht zu einer Stärkung der Macht dieses Parlaments beitragen.
Ieke van den Burg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Wie ich verstanden habe, darf ich auch die Redezeit von Herrn Goebbels nutzen. Ich möchte nicht zu sehr auf den Inhalt dieses Dossiers eingehen, da sich schon einige Kolleginnen und Kollegen dazu geäußert haben. Allerdings möchte ich zu dem Prozedere sprechen, doch zunächst muss ich etwas loswerden.
Für Außenstehende ist dies ein undurchschaubares technisches Dossier mit nicht weniger als etwa 800 Änderungsanträgen, ein mindestens 10 cm dickes Pamphlet. Es wäre nur allzu verständlich, wenn Sie sich fragten, womit man sich in Brüssel eigentlich beschäftigt. Wo ist die Entrüstung, wo sind die kritischen Presseartikel? Aber andererseits geht es nicht um den Schutz von Arbeitnehmern vor Hautkrebs durch übermäßige Einwirkung von Sonnenlicht – ein Thema, zu dem jeder eine Meinung hat und das auf der vorigen Tagung aus allen Richtungen verurteilt wurde.
Nein, dieses Mal geht es um den Schutz von Eigenkapital. Ist dies nun gewissermaßen ein völlig anderes und nobleres Ziel? Darf sich Europa nun damit bis ins Detail befassen? Dieses Mal also keine selektive Entrüstung. Erfreulicherweise gilt das auch für mich: ich habe gegen dieses Thema nichts einzuwenden, aber lassen Sie uns künftig beim Schutz der Arbeitnehmer nicht zweierlei Maß anwenden.
Nunmehr möchte ich mich dem Bericht zuwenden. Mich stimmt es froh und stolz, dass wir dieses komplexe Thema, einschließlich der hinzugekommenen Vorschriften für Wertpapiergeschäfte, in unserem Ausschuss für Wirtschaft und Währung derart zügig und reibungslos haben vorbereiten können. Allen Beteiligten gebührt dafür ein großes Kompliment. Insbesondere in den USA verfolgt man unseren Eifer mit gewissem Erstaunen und Neid. So muss es sein, wollen wir Europa wettbewerbsfähig machen und Investitionen für Wachstum und Beschäftigung anlocken, denn darum geht es in der Strategie von Lissabon.
Gleichwohl ist die Weise, wie wir es anpacken, mit dieser Flut von Änderungsanträgen und technischen Anhängen nicht nach meinem Geschmack, ebenso wenig bin ich der Meinung, dass wir hiermit eine bessere Vorschrift erzielen. Bei der Rechtsvorschrift für die Finanzmärkte haben wir mit dem so genannten Lamfalussy-Verfahren gerade eine intelligentere Arbeitsweise entwickelt. Diesem Verfahren zufolge wird die Rahmengesetzgebung von den EU-Institutionen angenommen, die technischen Details hingegen werden den einzelnen Ausschüssen in der Komitologie und den europäischen Gruppen von Aufsichtsbehörden übertragen, die wiederum in überaus engem Dialog und in Konsultation mit Marktteilnehmern und anderen Beteiligten delegieren.
Dies ist nicht nur erforderlich, um die Arbeitgeber zu entlasten, sondern auch, um weitaus flexibler und angemessener auf die Entwicklungen in diesen dynamischen Märkten reagieren zu können. Ich bin eine ausgesprochene Befürworterin dieser Vorgehensweise und denke, sie könnte zur Anwendung kommen, um auch auf anderen Gebieten geeignete Lösungen für bessere Rechtsvorschriften zu finden.
Paradoxerweise haben wir das Lamfalussy-Verfahren in dieser Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung noch nicht angewendet, sondern legen jetzt alles, einschließlich der Anhänge und mathematischen Formeln, auf der Ebene der Gesetzgeber gemeinschaftlich fest. Stattdessen würden wir es vorziehen, dass nach dem Inkrafttreten der Richtlinie Bedingungen und eine Frist für die Möglichkeit, der Richtlinie diese Dynamik und Flexibilität zu verleihen, festgelegt werden.
Und das nicht deshalb, und das möchte ich klarstellen und noch einmal ausdrücklich wiederholen, weil wir gegen diese Methode sind, sondern weil dem Lamfalussy-Verfahren nach wie vor eine grundlegende Bedingung fehlt, und damit meine ich das Rückholrecht des Parlaments. Meines Erachtens sollten wir das noch einmal deutlich machen. Genau das haben wir in dieser Richtlinie beabsichtigt, um den Druck zu erhöhen und dieses formelle Rückholrecht zu erlangen. Uns ist es egal, wie dies geschieht. Das Problem bestand bereits 1999, bevor die Konvente zur Vorbereitung der Vertragsänderungen einberufen wurden, und jetzt bedarf es einer strukturellen Lösung für das Problem. Der Rat ist am Zuge, und wir hoffen, die ECOFIN-Minister werden ihren Amtskollegen für „Allgemeine Angelegenheiten“ und „Auswärtige Angelegenheiten“ verdeutlichen, dass eine Lösung gefunden werden muss, komme, was da mag. Das halte ich für die wichtigste Botschaft, die von dieser Diskussion ausgehen sollte.
Astrid Lulling (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich schließe mich gerne den Dankesworten an den Berichterstatter an, der letztendlich ein hinreichendes Zuhörvermögen unter Beweis gestellt hat, um zu einer Einigung zu gelangen, die zwar nicht alle, aber dennoch einen großen Teil von uns zufrieden stellt. Der hohe technische Grad dieser Richtlinie darf nicht über ihren grundsätzlichen Charakter hinwegtäuschen; die Umsetzung der Basel-II-Verträge auf gemeinschaftlicher Ebene ist für die Bankindustrie in Europa absolut wichtig.
Mit anderen Kollegen habe ich gegen einen Ansatz der maximalen Harmonisierung im Bereich der Hypothekenbankgeschäfte gekämpft und ich freue mich, mein Ziel erreicht zu haben. Der Hypothekarkreditmarkt, der seinen Ursprung in Deutschland hat, boomt, insbesondere seit der Einführung des Euro. Mit einem Gesamtbetrag von etwa 1 600 Milliarden Euro ist er der größte private Kreditsektor. Wären die ursprünglich vorgesehenen Bestimmungen beibehalten worden, hätte dies das jähe Ende dieser Tätigkeit bedeutet, die an den wichtigsten Finanzplätzen der Union ausgeübt wird: London, Dublin, Paris und Luxemburg.
Pfandbriefe sind eines der wenigen europäischen Produkte, um die uns die Amerikaner beneiden; machen wir aus ihnen keine museumsreifen Instrumente, in dem wir übermäßig restriktive Kriterien anwenden, die die Banken daran hindern, sie ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.
Da Hypothekenpfandbriefe zu den sichersten Finanzinstrumenten gehören und die höchsten Dotierungen erzielen, hätte niemand verstanden, wenn wir auf starre Vorschriften orientiert und keine Handlungsspielräume für nationale Regelungen erlaubt hätten. Auch die Definition der Hypothekenpfandbriefe und der Umfang der Besicherung wurden schließlich so gestaltet, dass sie mit den bestehenden Rechtsvorschriften vereinbar sind. Diese Entscheidung war notwendig, obgleich ich in Bezug auf die Verlustquoten bei Ausfall bedauere, dass die Richtlinie mit über den Verlusten liegenden Raten, die von den Kreditinstituten vereinnahmt werden, weit über das hinausgeht, was erforderlich ist.
Ich möchte mit zwei Bemerkungen abschließen. Erstens stelle ich noch einmal fest, dass der Ansatz der Konsolidierung und Harmonisierung in eine Sackgasse führt. Verwechseln wir nicht die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens mit Gleichmacherei. Zweitens, der Dialog mit den Finanzakteuren kann völlig transparent und zur Zufriedenheit aller geführt werden.
Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Kollegen Radwan danken und ihm zu dieser großartigen, komplizierten und wichtigen Arbeit gratulieren.
Wenn es ein Gebiet gibt, auf dem wir die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit erkennen können, dann ist es die Schaffung eines großen Finanzmarktes. Meinem schwedischen Kollegen, der vor mir das Wort hatte, möchte ich sagen, dass wir ohne die europäische Zusammenarbeit keine Möglichkeit für eine demokratische und parlamentarische Kontrolle der hier beschlossenen Vorschriften hätten. Jetzt erhalten wir für die gemeinsamen Finanzmärkte Stabilität, Effizienz und eine Vorhersehbarkeit. Diese Richtlinie wird außerdem eine flexiblere Risikobewertung ermöglichen, was – und das sollten wir nicht vergessen – grundsätzlich positiv für die europäischen Verbraucher und Unternehmen ist. Wesentlich ist auch, wie bereits erwähnt wurde, dass wir damit einheitliche Spielregeln auf dem globalen Markt und gegenüber dem amerikanischen Markt bekommen. Nicht minder wichtig sind jedoch auch einheitliche Spielregeln in anderer Hinsicht, nämlich bei der Entwicklung neuer Finanzinstitutionen in den dynamischen Finanzmärkten. So wie wir in den letzten Jahrzehnten eine Konvergenz zwischen Banken und Versicherungsunternehmen verzeichnen konnten, werden wir nun neue Produkte und Strukturen erleben.
Aus diesem Grunde darf die Richtlinie in der Praxis nicht die dynamische Entwicklung des Marktes hemmen, sondern muss sie die Entstehung neuer Unternehmensformen und ihren Wettbewerb auf gleicher Basis ermöglichen. Es wird eine wichtige Aufgabe für die Kommission, ebenso wie für die Aussprache hier im Parlament sein, die Entwicklungen unter dem eben genannten Gesichtspunkt zu verfolgen. Ich bin dankbar dafür, dass wir Übergangsregelungen durchsetzen konnten, die den einzelstaatlichen Stellen die Möglichkeit geben, diese Entwicklung zu bestätigen, wenn dann die Richtlinie aber vollständig in Kraft ist und ihre Vorschriften gelten, müssen dieses Parlament und die Kommission offen für Veränderungen und bereit sein, die Variabilität der Finanzmärkte anzunehmen. Anderenfalls werden wir in Europa unsere Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Daher ist diese Aufgabe derart bedeutend.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Basel II ist bei den mittelständischen Unternehmen in Europa zu einem Schlagwort dafür geworden, dass die Krediterlangung umso schwieriger wird je schwieriger die Situation ist. Das wäre natürlich – wäre der ursprüngliche Ansatz von Basel II durchgekommen – ein außerordentlich schlechtes Signal für die wirtschaftliche Situation, in der sich Europa momentan befindet. Deswegen möchte ich auch dem Berichterstatter unserer Fraktion, dem Kollegen Radwan, sehr herzlich für seine ungemein schwierige Arbeit in diesem Umfeld danken. Ich glaube, dass wir mit der Richtlinie, wie sie in seinem Bericht vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgelegt wurde, eine hervorragende Grundlage dafür haben, dass die Befürchtung gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa nicht eintreten wird.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, ist der, den auch die Kollegin Berès angesprochen hat. Es kommt zwar nicht oft vor, dass ich mit ihr übereinstimme, aber an dieser Stelle tue ich es in der Tat. Es ist erstaunlich, dass die amerikanische Bankenwelt, von der wir mit dieser Richtlinie ursprünglich einmal beglückt werden sollten, heute für die kleineren Banken in Amerika von einer zügigen Umsetzung Abstand genommen hat. Ich glaube, dass wir im transatlantischen Verhältnis, von dem ich ein großer Anhänger bin, darauf achten müssen, dass wir bei der wirtschaftlichen Harmonisierung in Europa nicht andere Wege einschlagen als auf der anderen Seite des Atlantiks. Wir sind nur dann der stärkste Wirtschaftsraum der Welt, wenn die Entwicklungen hier im Gleichklang verlaufen.
Zum Schluss möchte ich mich dem Kollegen Radwan ausdrücklich anschließen, was die Komitologie anbelangt. Wenn viele Bürgerinnen und Bürger in Europa darüber klagen, dass nicht klar ist, wer in Europa eigentlich was entscheidet, ist es ein richtiges Signal zu sagen, dass die Entscheidungen politischer Art hier im Europäischen Parlament getroffen werden. Deshalb unterstütze ich die Sunset Clause, die für zwei Jahre gelten soll, ausdrücklich. Wir haben 2007 drei weitere Richtlinien, die im Rahmen des Lamfalussy-Prozesses beschlossen wurden: die Prospekthaftung, die Marktmissbrauchsrichtlinie und die Finanzkonglomerate. Alle drei werden da sein. Ich glaube, dass wir für alle drei Klarheit und Stabilität für die Finanzmärkte brauchen. Hier kann das Europäische Parlament seine Rolle spielen. Deswegen begrüße ich die Richtlinie so, wie sie der Kollege Radwan vorgelegt hat.
Jean-Paul Gauzès (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Alexander Radwan zur Qualität seines Berichts in einem sehr technischen, aber für den Bankensektor sehr wichtigen Bereich beglückwünschen. Der Richtlinienentwurf schafft bzw. aktualisiert die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze für das Bankensystem, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute.
Zwei spezifische Aspekte verdienen in Zukunft gründlicher überdacht zu werden: die Teilung der Risiken, um den Anteil des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals spürbar zu kontrollieren, das mit einer einzigen Unterschrift validiert wird, und die Harmonisierung der Vorschriften für die internen Kontrollsysteme, um den Situationen grenzübergreifend tätiger Bankengruppen Rechnung zu tragen. Diesbezüglich hätte ich mir – und ich habe Änderungsanträge in diesem Sinne vorgelegt – eine stärkere Berücksichtigung der europäischen Dimension grenzübergreifender gruppeninterner Kredite und der Aufsicht auf konsolidierter Basis gewünscht. Ich gebe jedoch zu, dass der Richtlinienentwurf in der vom Parlament geänderten Form die größtmögliche Ausgewogenheit zwischen den Verantwortlichkeiten der Regulierungsbehörden der Heimat- und der Gastländer grenzübergreifend tätiger Bankengruppen bietet, die zurzeit realistisch ist.
Angesichts des bedauerlichen Fehlens der Verfassung scheinen mir die Vorschläge des Ratsvorsitzes die legitimen Rechte des Parlaments auf pragmatische Weise zu schützen. Die Banken haben ihrerseits seit mehreren Jahren Human-, Finanz- und technische Ressourcen mobilisiert, um die Frist einzuhalten. Die vorgeschriebene Frist muss daher gewahrt werden, welche Fragen von den Vereinigten Staaten auch immer gestellt werden. Es ist wichtig, dass die Richtlinie zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft tritt. Deshalb hoffe ich, dass das Parlament den ihm vorgelegten Entwurf annimmt und dass eine Einigung in erster Lesung erzielt wird.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kommission möchte ich zuerst sagen, die Arbeit beginnt jetzt. Der Kollege Radwan hat ein hervorragendes Dossier vorgelegt. Aber jetzt geht es darum, dass sich Kommissar Verheugen damit beschäftigt, wie diese Richtlinie am besten in Europa eingeführt wird, um Konkurse zu verhindern und möglichst Gründungen zu forcieren. Und Kommissar Kovács möchte ich als Hausaufgabe mitgeben, sich Gedanken darüber zu machen, wie in Zukunft geringwertige Abschreibung in Betrieben erhöht wird – in Amerika gibt es z. B. wesentlich höhere Sätze und wie Verlustvortrag und -rücktrag in den Betrieben gehandhabt werden. Hier sollte die Kommission auch vom Wettbewerb her gestaltend eingreifen, denn dieses Basel II-Projekt soll ja eine Rationalisierung und eine Reform darstellen, die uns Kosten erspart und nicht einen neuen Kostenblock in dieses Geschehen einbringt. Deshalb empfehle ich benchmark und best practice auch für diesen Bereich.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke den Abgeordneten für ihre sehr konstruktiven Bemerkungen zu diesem sehr wichtigen Rechtsakt und gratuliere, wie ich eingangs bereits sagte, Herrn Radwan und den Schattenberichterstattern zu ihrer Arbeit und der vom Ausschuss geleisteten intensiven und fachlich sehr anspruchsvollen Auseinandersetzung mit diesem äußerst komplizierten Thema.
Ich schließe mich den Rednern an, die die Bedeutung dieser Richtlinie hervorgehoben haben. Was gut für die Finanzinstitute ist, wird auch gut für das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung, die Wirtschaft und für mehr finanzielle Stabilität sein. Teile der Öffentlichkeit verfolgen die Angelegenheiten rund um Banken und Finanzinstitutionen bisweilen mit einem gewissen Misstrauen und glauben, sie würden überhöhte Zinsen verlangen und riesige Profite auf ihre Kosten erzielen. Doch ohne eben diese Banken und Kreditinstitute gäbe es keinen nennenswerten wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb liegt es im Interesse aller – einschließlich der verschiedenen Beteiligten –, dass wir einen vernünftig regulierten Finanzsektor haben und dass Risiken korrekt bewertet werden. Das ist auch für die Anleger wichtig. Es gehört nun einmal zum Kreditgeschäft dazu, denn wenn niemand Geld bei den Banken anlegen würde, gäbe es auch kein Geld für Kredite. Aus den gleichen Gründen ist es auch wichtig für die Aktionäre und Investoren. Es ist auch für die Beschäftigten der Finanzinstitute wichtig. Was gut für den Bankensektor ist, wird deshalb auch gut für uns alle sein.
Nach Schätzungen einer jüngsten Studie würden die Kapitalanforderungen der Banken als Folge der vorgeschlagenen Richtlinie um etwa 80 bis 120 Milliarden Euro gemindert. Es heißt auch, dass mit dieser Richtlinie die Kapitalanforderungen für Darlehen an KMU um mehr als 50 % gesenkt werden. Dieses Parlament hat Änderungsanträge zu unseren Vorschlägen eingebracht, mit denen die Regeln für die Einzelhandels- und KMU-Kredite noch weiter verbessert werden. Einige Redner sind auf die Frage der islamischen Hypothekarkredite eingegangen. Wir brauchen Regeln, um sicherzustellen, dass solche Kredite nicht durch das Raster fallen und von den Rechtsvorschriften überhaupt nicht erfasst werden.
Herr Ryan und Frau Lulling haben Fragen zu den Pfandbriefen beziehungsweise gedeckten Schuldverschreibungen aufgeworfen. Ich stelle fest, dass die mit den Änderungen des Parlaments eingeführte zusätzliche Flexibilität zu einem weiteren Abbau der regulatorischen Auflagen für die gedeckten Schuldverschreibungen führen wird, und das ist für die Märkte etwas Positives.
Andere Abgeordnete – insbesondere Frau Berès und Herr Purvis – sprachen die Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen für Europa und die USA an. Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass die kleinen und mittleren amerikanischen Banken darum gebeten haben, dass die Vorzüge von Basel II auch ihnen zugute kommen, und meines Wissens haben die USA die Absicht, in den nächsten Monaten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Zweitens, was die gleichen Bedingungen betrifft, werden alle großen amerikanischen Banken, die in direktem Wettbewerb mit den international agierenden europäischen Banken stehen, von der Baseler Rahmenvereinbarung erfasst.
Ich nehme jedoch zur Kenntnis, was Herr Purvis und Frau Berès nicht nur zu dieser konkreten Frage, sondern auch zu anderen die USA betreffenden Themen gesagt haben. Ich weiß, dass Frau Berès diese Angelegenheit sehr am Herzen liegt, was ich berücksichtigen werde.
Von nahezu jedem Redner ist die allgemeine Frage der Komitologie angesprochen worden. Herr Radwan kann besonders froh darüber und auch stolz darauf sein, diese Frage in den Vordergrund der Debatte gerückt und sie auch auf andere Bereiche ausgedehnt zu haben.
Hinsichtlich der Komitologie stelle ich mit Genugtuung fest, dass der Berichterstatter hier einen nützlichen und konstruktiven Vorschlag vorlegt, und ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit nicht nur bei dieser Richtlinie, sondern auch auf anderen Gebieten unter Mitwirkung aller Akteure zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.
Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission den bei diesen Änderungsanträgen erzielten Kompromiss voll mitträgt. Das Paket, das jetzt dem Plenum vorliegt, ist ein fairer Kompromiss, der den Beratungen zwischen Rat und Parlament Rechnung trägt und auch auf die volle Unterstützung der Bankenbranche wird zählen können. Darüber hinaus sind die vorgeschlagenen Lösungen sehr ausgewogen und berücksichtigen die ursprünglichen Absichten der Kommission für diesen Rechtsakt.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.