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Plenardebatten
Montag, 26. September 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

16. Fischereiabkommen EG/Komoren: Protokoll über Thunfischfangmöglichkeiten (2005-2010)
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung erstattet nun Frau Estévez im Namen des Fischereiausschusses Bericht (A6-0260/2005) über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 (KOM(2005)0187 – C6-0154/2005 – 2005/0092(CNS)).

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bevor ich den Standpunkt der Kommission zu diesem Thema umreiße, lassen Sie mich zunächst dem Ausschuss für Fischerei und vor allem der Berichterstatterin, Frau Fraga Estévez, für ihre exzellente Arbeit danken, die in sehr knappen Fristen bewältigt wurde.

Ich freue mich, Ihnen den Entwurf eines Vorschlags über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung im Rahmen des Fischereiabkommens EG/Komoren vorlegen zu können.

Wie den Damen und Herren Abgeordneten bekannt ist, unterhält die Gemeinschaft schon seit langem Fischereibeziehungen mit den Komoren. Das erste Fischereiabkommen mit dem Land geht auf das Jahr 1988 zurück. Obwohl es das kleinste Thunfischabkommen ist, hat es sowohl aufgrund der strategisch günstigen Lage der Fanggebiete im Indischen Ozean als auch aufgrund der erhaltenen Fangmöglichkeiten große Bedeutung.

Das neue Protokoll, das am 24. November paraphiert wurde, hat eine sechsjährige Laufzeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010. Das Protokoll gewährt Fangmöglichkeiten für 40 Thunfischwadenfänger und 17 Oberflächenlangleinenfischer bei einer finanziellen Gegenleistung von 390 000 Euro pro Jahr. Das Abkommen ist von beiderseitigem Nutzen für die Parteien und enthält eine Reihe neuer Elemente, unter anderem folgende: zunächst eine Ausschließlichkeitsklausel, die neben dem Fischereiabkommen mit der Gemeinschaft private Lizenzen und andere private Vereinbarungen außerhalb des Geltungsbereichs des Abkommens ausschließt. Zweitens eine VMS-Bestimmung zur Verschärfung der Kontrollen auf Schiffen, die in komorischen Gewässern tätig sind. Drittens die Sozialklausel für örtliche Fischer, die auf Gemeinschaftsschiffen angeheuert sind. Viertens Regeln für die Anbordnahme von Beobachtern und fünftens eine Anpassung der Aufteilung der Kosten dieses Abkommens zwischen der Gemeinschaft und den Reedern, so dass das Verhältnis statt 75:25 Euro pro Tonne nunmehr 65:35 Euro pro Tonne betragen soll, was bereits in anderen Thunfischabkommen im Pazifik gilt. Diese Erhöhung der Kostenbeteiligung für die Reeder wird schrittweise in allen Thunfischabkommen der Gemeinschaft eingeführt, so wie es im Zuge der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik gefordert wurde.

Ich bin überzeugt, dass diese neuen Elemente, die im Dialog mit den komorischen Behörden und gemäß den Grundsätzen der neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommen aufgenommen wurden, sicherstellen werden, dass das Abkommen mit den Komoren zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Fischerei in den Gewässern der Komoren führt.

Bestandteil des Abkommens sind auch die Festlegung jährlicher und mehrjähriger Zielvorgaben, die Verwendung eines Teils der finanziellen Gegenleistung, nämlich 60 %, die damit zu erreichenden Ziele und die Kriterien und Verfahren, die eine jährliche Bewertung der Ergebnisse gemäß Artikel 7 des Protokolls ermöglichen sollen.

Lassen Sie mich nun zu den Änderungsanträgen kommen. In Bezug auf Änderungsantrag 1 ist die Kommission der Auffassung, dass er nicht notwendig ist, da das Verfahren zur Annahme des neuen Rahmenabkommens – des partnerschaftlichen Fischereiabkommens – bald eingeleitet wird.

Den Änderungsanträgen 2, 3 und 5 kann die Kommission vom Grundgedanken her voll und ganz zustimmen. Allerdings übermittelt die Kommission bereits diese Art von Informationen entsprechend den geltenden interinstitutionellen Vereinbarungen und insbesondere der Rahmenvereinbarung zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament. Deshalb sind diese Änderungen nach dem Dafürhalten der Kommission nicht erforderlich.

Was Änderungsantrag 4 betrifft, so muss ich an die grundlegenden Bestimmungen der Gemeinschaft erinnern, mit denen die Kommission beauftragt wird, Verhandlungen im Namen der Gemeinschaft zu führen. Der Rat hat die Kommission ermächtigt, Fischereiabkommen und -vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und den Komoren auszuhandeln. Vor diesem Hintergrund erfordert die periodische Erneuerung nicht jedes Mal ein neues Mandat.

Änderungsantrag 6 kann von der Kommission nicht akzeptiert werden. Die Kommission hat im Rahmen einer fischereispezifischen Sachverständigengruppe einen ständigen Dialog mit der Branche eingeführt. Diese Gruppe trifft regelmäßig zusammen und erörtert die bevorstehenden Verhandlungen und andere technische Fragen. Außerdem werden Sachverständige der Mitgliedstaaten aufgefordert, an der Aushandlung von Fischereiabkommen oder -protokollen teilzunehmen.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez (PPE-DE), Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident! Ich bin sicher, dass dieses Haus, wie der Fischereiausschuss, die Unterzeichnung dieses Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und den Komoren unterstützten wird, das auf vorhergehende Protokolle aufbaut und 57 Gemeinschaftsschiffen das Fischen bis 2010 gestattet.

Dieses Abkommen ist ein weiterer Schritt in dem neuen Modell von Assoziierungsabkommen, die der Förderung einer noch stärkeren Zusammenarbeit und einer noch größeren Beteiligung an der Entwicklung des Fischereisektors des Drittlands dienen sollen. Dennoch, obwohl wir die diesem Modell zugrunde liegenden Prinzipien unterstützen, müssen wir betonen, dass es bei weitem nicht klar ist.

Zunächst ist es das erste, das dem Parlament vorliegt, in dem die Kommission einseitig und ohne jegliche Aufforderung durch das Drittland beschlossen hat, den Betrag, den die Reeder pro gefischter Tonne zu zahlen haben, von 25 auf 35 Euro, das heißt, um 40 % anzuheben, ohne dass sie vorher konsultiert wurden. Die Kommission verteidigt sich, indem sie sagt, dass die Anhebung bereits in den Schlussfolgerungen des Ministerrates von 2004 vorgesehen ist, doch was wir alle aus diesen Schlussfolgerungen abgeleitet haben, war, dass es eine stufenweise Erhöhung bei diesen Zahlungen geben würde, während es sich hier in Wirklichkeit um eine ziemlich brutale Anhebung per Dekret gehandelt hat.

Dieses Parlament steht, wie der Sektor, vor einer fait-accompli-Politik, von den Verhandlungsführern der Kommission völlig selbständig ausgeführt und ohne uns Gelegenheit zu geben, diese Beschlüsse mehr als oberflächlich zu prüfen, und das Protokoll erreicht unseren Ausschuss – übrigens mit immer größerer Verspätung – bereits mit Unterschrift und Siegel.

Unsere Institution ist nicht der Auffassung, dass diese Situation des Obskurantismus fortgesetzt werden sollte. Deshalb schlage ich in meinem Bericht vor, dass den Reedern jetzt erlaubt wird, in gemeinsamen Ausschüssen mitzuarbeiten, damit sie zumindest in Echtzeit darüber informiert werden, was für sie in Vorbereitung ist.

Was das Parlament angeht, so möchte ich die Gelegenheit ergreifen und nochmals darum ersuchen – und dieses Mal wende ich mich an den Rat, der nicht anwesend ist –, dass ein Mitglied des Fischereiausschusses als Beobachter an den Verhandlungen teilnimmt. Wir verstehen wirklich nicht, warum er sich sträubt, denn ein Beobachter kann nicht in die Beschlussfassung eingreifen, doch wenn wir anwesend wären, hätten wir bessere Informationen, was nicht schaden kann, es sei denn, die Verhandlungsführer haben etwas zu verbergen.

Ebenso ernst, dieses Mal aus Haushaltssicht, ist die Tatsache, dass sich einige dieser Abkommen, wie das heute hier von uns behandelte, entgegen den Schlussfolgerungen des Rates nicht an die obligatorische Differenzierung zwischen den Zahlungen als finanzielle Gegenleistung für die Fischereimöglichkeiten und den Zahlungen als Entwicklungshilfe halten.

Aus Sicht der Haushaltstransparenz ist diese Situation untragbar. Zudem ist sich die Kommission dessen deutlich bewusst und hat gegenüber dem Fischereiausschuss zugegeben, dass sie ihrer Pflicht nicht nachkommt. Doch sie gibt zumindest in diesem Fall nicht den geringsten Hinweis darauf, was sie dazu geführt hat.

Schließlich, Herr Präsident, um die notwendige Vereinfachung zu erreichen und nach einer bewundernswerten Periode der Geduld dieses Parlaments, ist der Zeitpunkt gekommen, die Kommission aufzufordern, ihr Modell für die regionalen Abkommen und insbesondere das Standardabkommen für Thunfisch vorzustellen.

Wie wir wissen, beantragt die Thunfischflotte Fischereilizenzen bei jedem Land des Gebiets, um den Thunfischschulen, die die verschiedenen Fischereigründe durchqueren, folgen zu können. Dies zwingt sie gegenwärtig dazu, eine beachtliche Zahl von Seeleuten jedes der Länder anzuheuern, was jedes Schiff zu einer Miniaturausgabe der Vereinten Nationen macht und manchmal unüberwindliche Probleme in Bezug auf Sprachen, Bräuche, Traditionen und auch Raum verursacht, ganz zu schweigen von den Kosten.

Dies ist eine völlig absurde Situation, wie auch die Verunsicherung über einige praktischere Aspekte, so die derzeitige Definition der Gezeiten oder beispielsweise die Mechanismen der elektronischen Übermittlung. Es ist vielleicht verständlich, dass die Verhandlungsführer solche Details nicht berücksichtigen, doch wenn wir uns für einen Moment in die Rolle eines Kapitäns versetzen, werden wir feststellen, dass letzten Endes seine Hauptsorgen eher in administrativen und Personalfragen als im Fischfang selbst bestehen.

Herr Präsident, wir rufen natürlich zur Annahme dieses Abkommens auf, das für die europäische Versorgung mit Thunfisch und für den Fischereisektor der Komoren wichtig ist, doch ich möchte gern, dass die Kommentare, die ich hier gegeben habe, Beachtung finden.

 
  
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  Helga Trüpel (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident, Herr Kommissar Borg! Ich möchte erst noch einmal betonen, dass die Fischereipolitik, die für die Europäische Union ja eine große Bedeutung hat, eine klassische Aufgabe ist, ökonomische Interessen und ökologische Erfordernisse zusammenzubringen. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Fischbestände zu schützen bzw. zu ihrer Erholung beizutragen, Überfischung zu vermeiden und gleichzeitig den ökonomischen Interessen der Fischwirtschaft zu dienen. Wenn man das aber erreichen will, muss man ein großes Interesse an Transparenz haben, und vor diesem Hintergrund bewegen sich auch die beiden Änderungsanträge des Haushaltsausschusses, auf die ich hier zu sprechen kommen möchte.

Der entscheidende Punkt bei dem Abkommen, das bis 2010 läuft, ist, ob es auch wirklich eine Ex-post-Evaluierung dieses neuen Programms geben wird und ob sichergestellt ist, dass diese Evaluierung dann auch an das Parlament übersandt wird, und zwar rechtzeitig, bevor es zu einer neuen Vereinbarung, zur Neuaushandlung eines weiteren Abkommens kommen wird. Das Parlament besteht auf der ernsthaften und rechtzeitigen Befassung des Parlaments, wenn die Daten dieser Ex-Post-Evaluierung vorliegen, und darum möchte ich von Ihnen, Herr Kommissar Borg, ganz explizit die Zusage bekommen, dass das Parlament tatsächlich so adressiert wird und dass es diese Daten aus einer Ex-Post-Evaluierung rechtzeitig erhält.

Genauso sind wir es leid, dass die Vorschläge für Abkommen erst Monate, nachdem schon angefangen worden ist zu fischen, das Parlament erreichen. Auch hier erwarte ich von Ihnen eine klare Aussage, ob Sie diese Praxis verändern werden und es rechtzeitig zu einer Befassung und Information des Parlaments kommt.

 
  
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  Dorette Corbey, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Mein Dank gebührt den beiden Berichterstattern, deren Bericht ich mit großem Interesse gelesen habe. Thunfisch gilt als beliebter und gesunder Fisch, in dem das so wichtige Omega-3-Fischöl steckt. Die Devise lautet, dass die Thunfischarten den Fischfang überleben, damit künftige Fischer Thunfisch fangen und künftige Verbraucher ihn genießen können.

Der Inhalt der Fischereiabkommen ist für den europäischen Fischereisektor, für die Entwicklungsländer und insbesondere auch für den Fisch von grundlegender Bedeutung. Gestatten Sie mir, obgleich ich als neues Mitglied des Fischerausschusses bei den Aussprachen über die Komoren nicht zugegen war, zwei Bemerkungen.

Erstere bezieht sich auf fairen Fisch und echte Partnerschaften. Das Abkommen folgt einer Vereinbarung, die sich für die Europäische Union als überaus lohnend erwiesen hat. Jeder Euro, der investiert wurde, brachte der Europäischen Union 5,7 Euro ein. Gleiches lässt sich über die Komoren, ein bettelarmes Land, leider nicht berichten. Deshalb überrascht es mich ein wenig, dass Frau Fraga die wachsenden Beiträge der Fischer und der EU kritisiert. Schließlich hat sich das Abkommen als recht einträglich entpuppt. Nur echte Partnerschaften statt einseitiger finanzieller Vorteile können der Entwicklungszusammenarbeit, Fischerei und wissenschaftlichen Forschung zu mehr Kohärenz verhelfen.

Ich gehe voll und ganz mit dem Entwicklungsausschuss konform, der Fischereimittel für die Fischer vor Ort verwenden will. Ich wünsche mir genauere Angaben über die Beschäftigung der örtlichen Bevölkerung auf den Booten.

Zweitens, nachhaltige Fischerei. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, nachhaltigen Fisch, nachhaltigen Thunfisch, zu kaufen, der durch die MSE oder eine ähnliche Instanz zertifiziert ist. Als nachhaltiger Fisch gilt vor allem Fisch, bei dem die Fischbestände nicht überfischt werden. Dazu brauchen wir bestimmte Daten, und einer genauen Überwachung und Kontrolle bedarf es ebenfalls. Gemäß Artikel 7 des Protokolls soll die EU dazu beitragen, dass der Thunfischfang künftig nachhaltig erfolgt.

Ich möchte einige Fragen aufwerfen. Herr Kommissar, können Sie mir zusichern, dass „künftig“ so bald als möglich bedeutet? Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um kurzfristig zu gewährleisten, dass Thunfisch aus dem Indischen Ozean auch nachhaltiger Thunfisch ist? Welche Kapazitäten muss die Regierung der Komoren aufbauen, um einen nachhaltigen Thunfischfang sicherzustellen, und welche Unterstützung bietet die Europäische Union in dieser Hinsicht?

Nachhaltiger Fisch ist zudem Fisch ohne Beifang bedrohter Fischarten. Haie, Schildkröten und Delphine laufen Gefahr, eingekreist und gefangen zu werden. Der Großaugenthun und der Gelbflossenthun sind bedrohte Arten, die in denselben Netzen gefangen werden. Herr Kommissar, kennen Sie die Mengen an Großaugenthun und Gelbflossenthun, die sich in dem Gebiet um die Komoren finden? Wann werden die Ergebnisse der Studien veröffentlicht, die die Europäische Union in Auftrag gegeben hat, und inwieweit unterstützt die Europäische Union die Arbeitsgruppe „Beifang“ der Thunfischkommission für den Indischen Ozean?

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Komoren liegen weit entfernt von hier, und was wir dort tun, findet in aller Stille statt und erreicht die Debatte hier zu Hause nicht. Gelangten die Fernsehbilder von dort jedoch in unsere Wohnzimmer, würde das Parlament dieses Abkommen niemals gutheißen. Wir kaufen die Fischereirechte von der Regierung, aber in Wirklichkeit nehmen wir den Fisch den Fischern in den Dörfern weg, die keinerlei Einfluss haben und nur selten einen angemessenen Ausgleich erhalten. Weder die nationalen Parlamente noch das Europäische Parlament können in dieser Frage einen nennenswerten Einfluss ausüben, sondern sie werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Erst zehn Monate nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens erhalten wir die Möglichkeit, unsere Meinung dazu kundzutun. Dieses Parlament hat in dieser Hinsicht schon oft Änderungen angemahnt. Es ist an der Zeit, die demokratische Kontrolle über diese Abkommen zurückzuerobern, die mehr mit überlebtem Kolonialismus zu tun haben als mit modernem Handel und Demokratie. Daher begrüße ich den Vorschlag für mehr Information. Ich danke der Kommission für die stärkere finanzielle Beteiligung derjenigen, die das Abkommen nutzen, so dass sich die Belastungen für unsere Steuerzahler verringern, bedauere jedoch, dass das Abkommen auf eine größere jährliche Tonnenanzahl ausgeweitet wurde. Den kleinen Fischergemeinden des Partnerlandes sollte meines Erachtens ein Vetorecht bezüglich der Abkommen eingeräumt werden. Meine Fraktion wird gegen dieses Abkommen stimmen, das die europäischen Fischer auf Kosten ihrer ärmeren Kollegen im Süden begünstigt.

 
  
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  Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die EU-Fischereiabkommen mit Drittländern sind von mehreren Entwicklungshilfeorganisationen heftig kritisiert worden, unter anderem auch vom Schwedischen Amt für Internationale Entwicklungszusammenarbeit (SIDA). Zwar sind diese Abkommen reformiert worden, aber die Kritik an den gegenwärtigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist in hohem Maße berechtigt.

Aufgrund der strategisch günstigen Lage der Komoren würde, nach Meinung des Berichterstatters, ein Fischereiabkommen mit dieser Inselrepublik die gegenwärtigen Abkommen der EU mit Drittländern ergänzen. Mit anderen Worten, es sollten die eng gefassten Interessen der EU geschützt werden und nicht die möglichen Interessen der armen komorischen Fischer. Die Europäische Union nutzt ihr Machtübergewicht zur Sicherung ihrer kurzfristigen ökonomischen Interessen aus. Das Thunfischabkommen mit den Komoren ist nicht sehr umfassend, aber die Frage der Fischereiabkommen ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es wäre nur fair, die Kosten für die Fischereiabkommen voll und ganz auf diejenigen umzulegen, die diese für sich nutzen. Warum sollen die europäischen Steuerzahler Fischereiabkommen finanzieren, die den Fischereiflotten einiger weniger EU-Länder Nutzen bringen? Nach Ansicht des Berichterstatters zahlen die Reeder zu viel für diese Abkommen. Die Juniliste ist jedoch der Meinung, dass dies kein Thema der EU ist und die Abkommen überhaupt nicht mit EU-Mitteln finanziert werden sollten.

Die britische Ratspräsidentschaft und die Kommission haben die Entwicklungsfragen in Afrika als politischen Schwerpunktbereich bezeichnet. Der Wille zur ernsthaften Reformierung der kontraproduktiven Agrar-, Handels- und Fischereipolitik der Europäischen Union ist jedoch gering. Die Ambitionen scheinen dahin zu gehen, die Entwicklungshilfe zu erhöhen, ohne die strukturellen Probleme in Angriff zu nehmen, die es den Entwicklungsländern schwer machen, der Armut zu entrinnen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Meine Vorredner haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Länder zu besuchen, mit denen wir Fischereiabkommen abschließen; ich habe es getan: Ich war auf den Komoren, ich habe unter ihrem Volk gelebt, ich habe gesehen, wie sie leben, und ich habe die Bedeutung dieses Abkommens für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Inseln gesehen. Deshalb glaube ich, dass wir keinen Unsinn reden sollten, bevor wir nicht wissen, wovon wir sprechen.

Ich stimme mit der Berichterstatterin in dieser Frage völlig überein. Meiner Ansicht nach ist dies ein wichtiges Abkommen für uns und für die Bevölkerung der Komoren, und daher befürworte ich seinen Wortlaut.

Das Abkommen hilft, die Stabilität des Sektors hier zu erhalten und trägt zur Entwicklung dieser Länder bei. Wir haben uns von den ersten, ausschließlich kommerziellen Abkommen, hin zu Abkommen bewegt, mit denen wir diesen Ländern helfen, sich zu entwickeln.

Die derzeitige Struktur der Abkommen unterstützt die Entwicklung dieser Länder. Wahrscheinlich könnten wir mehr tun, wenn die Fischer und Reeder stärker partizipieren würden. Die Vorschläge des Fischereiausschusses in dieser Hinsicht sind gut durchdacht, und wir unterstützen sie voll und ganz; sie würden uns helfen, bürokratische Verfahren zu vermeiden.

Ebenso benötigen wir eine allgemeine Politik für die Gesamtheit dieser Region des Indischen Ozeans, in der trotz unserer erheblichen Präsenz von Wadenfängern die allgemeine Präsenz der Europäischen Union im Vergleich zu den Fischern aus asiatischen Ländern wie Taiwan, Japan oder der Republik Korea, die diese Ressourcen auf Kosten der Bevölkerung abfischen, sehr gering ist.

Das Fischereivolumen der Europäischen Union ist sehr moderat, und ich stimme natürlich der Klage der Berichterstatterin zu, dass hier eine Art Diskriminierung vorliegt, da es bei den Abkommen mit dem Süden die Fischer sind, die zu zahlen haben, während bei den Abkommen mit dem Norden diese Anhebung der Zahlungen, die uns jetzt auferlegt werden soll, nicht erfolgt. Auf jeden Fall ist das Abkommen wichtig für uns und für die Länder dieser Region, und ich möchte natürlich, dass dieses Konzept auch bei anderen Aspekten zur Anwendung kommt.

Es gäbe vielleicht Gründe, dem aufgrund der Überlegungen, die ich hier geäußert habe, zu widersprechen, doch ich glaube, dass die Europäische Union verpflichtet ist, solche Beziehungen weiterhin auszubauen. Diese Länder, und die Komoren im Besonderen, benötigen dringend unsere Präsenz. Die Komoren sind drei kleine, abgelegene Inseln im Indischen Ozean, sie haben nicht wirklich eine wichtige strategische Lage, sie befinden sich im Kanal von Mosambik, ihre Bürger leiden unter allen möglichen Krankheiten – Dengue-Fieber, Malaria, Gelbfieber und andere –, und das große Problem, vor dem diese Inseln stehen, ist genau das Fehlen der Elemente, die für die Entwicklung erforderlich sind.

Meiner Ansicht nach ist das Fischereiabkommen etwas, das helfen kann und muss, vorausgesetzt, wir involvieren unsere Seeleute und Fischer viel mehr in die wirtschaftliche Entwicklung dieser Inseln, zu deren eigenem Nutzen und auch zum Wohle der Europäischen Union.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich mich bei allen Rednern für ihre Bemerkungen bedanken. Auf mehrere Punkte würde ich gern eingehen, und zwar zuerst auf die von Frau Fraga angesprochenen Lizenzgebühren. Die Neuverteilung der Kosten ist keineswegs ein Novum. Wenn man sich hier die Entwicklung seit Mitte der 80er Jahre ansieht, stellt man fest, dass das Verhältnis bis Mitte der 90er Jahre 80:20 betrug. Von Mitte der 90er Jahre bis heute lag das Verhältnis dann bei 75:25.

Jetzt führen wir eine neue Kostenaufteilung von 65:35 ein. Ich muss sagen, dass die Entscheidung der Kommission zur Anhebung der von den Reedern zu zahlenden Gebühren für den Thunfischfang in mehrerer Hinsicht gerechtfertigt ist, unter anderem deshalb, weil die finanzielle Verantwortung der EG-Reeder erhöht und eine faire Gegenleistung für den Küstenstaat gewährleistet werden muss. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates im Juli 2004 dargelegt, muss diese Gegenleistung gerecht, ausgewogen und nicht diskriminierend sein.

Das Verhältnis 35:65 wird bereits in allen Thunfischabkommen im Pazifik angewandt, darunter mit Kiribati, den Salomonen sowie den Föderierten Staaten von Mikronesien, was von den betroffenen Mitgliedstaaten nicht beanstandet wurde.

Als das Protokoll zwischen der EG und den Seychellen im vergangenen September verlängert wurde, hatte die Kommission bereits der externen Sachverständigengruppe des Rates mitgeteilt, dass sie die Einführung eines Verhältnisses von 35:65 beabsichtige. Während der Verhandlungen baten die Seychellen die Kommission, diese Umstellung zu verschieben, um Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf das Tansania-Abkommen zu vermeiden, das bald in Kraft treten soll und in dessen Anfangsphase die Aufteilung noch 25:75 betragen wird. Im Abkommen zwischen der EG und den Seychellen wird deshalb das 25:75-Verhältnis beibehalten, doch wurde eine Formel vereinbart, nach der in naher Zukunft ein Übergang zum 35:65-Verhältnis erfolgen wird.

Die einheitliche Einführung des 35:65-Verhältnisses in den anderen Fischereiabkommen wird 2006 stattfinden. Das 35:65-Verhältnis wird auch in anderen Fischereiabkommen in diesem Gebiet eingeführt, nämlich in denen mit Mauritius und Madagaskar, die im Jahr 2006 ausgehandelt werden.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, bis Ende 2005 ein Treffen mit dem Thunfischsektor durchzuführen, um alle relevanten Fragen zu erörtern.

Ich betone und wiederhole, dass es im Rahmen der fischereispezifischen Sachverständigengruppe einen ständigen Dialog mit der Branche gibt, und ich werde dafür sorgen, dass dieser Dialog weiter intensiviert wird. Ich werde auch prüfen, was sich machen lässt, um die Verzögerungen bei den Zahlungen an Dritte so weit wie möglich zu minimieren.

Was den von Frau Corbey angesprochenen Punkt angeht, so darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass alle Fischereiabkommen auch die Verpflichtung umfassen, die Gesundheit der Fischbestände zu untersuchen. Als Beispiel kann ich hier das jüngste Abkommen mit Marokko nennen, bei dem die Kommission gezeigt hat, wie ernst sie ihre Verpflichtungen nimmt, indem sie im Einklang mit der neuen Politik der partnerschaftlichen Fischereiabkommen erst eine wissenschaftliche Bewertung vornahm. Das Abkommen wurde dann auf Bestände ausgerichtet, die man als „Überschussbestände“ bezeichnen könnte, also mit anderen Worten Bestände, die nachhaltig befischt werden können und die eigenen Fangmöglichkeiten der örtlichen Fischer übersteigen. Das Abkommen umfasst also nur diese überschüssigen Fischbestände, wodurch eine nachhaltige Fischerei gewährleistet ist. Diese Strategie wird in alle partnerschaftlichen Fischereiabkommen übernommen und dort angewandt.

Ich danke Herrn Schlyter, dass er die Neuverteilung der Kosten befürwortet. Ich danke auch Herrn Medina Ortega für seine Unterstützung mit Blick auf das neue partnerschaftliche Fischereiabkommen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass alles unternommen wird, um unnötigen bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten. Ich möchte ihm ebenfalls für die Einblicke danken, die er uns aufgrund seiner direkten Erfahrungen mit der Fischerei auf den Komoren und im Indischen Ozean gewährt hat.

Zur Frage von Frau Goudin kann ich sagen, dass dieses Abkommen auch eine Entwicklungskomponente beinhaltet, so dass die Union nicht nur von den Fangrechten profitiert, sondern auch verpflichtet ist, den Fischereisektor auf den Komoren zu unterstützen. Dies ist ein neues Element der Partnerschaftsabkommen, das in alle Abkommen mit Drittländern aufgenommen wird.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 
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