Index 
Ausführliche Sitzungsberichte
PDF 795k
Montag, 26. September 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
 2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 4. Petitionen: siehe Protokoll
 5. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll
 6. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments (siehe Protokoll)
 7. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 8. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
 9. Begrüßung der bulgarischen und rumänischen Beobachter
 10. Arbeitsplan
 11. Tätigkeitsschwerpunkte des Parlaments
 12. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
 13. 25 Jahre Solidarność und deren Bedeutung für Europa
 14. Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute – Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
 15. Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses
 16. Fischereiabkommen EG/Komoren: Protokoll über Thunfischfangmöglichkeiten (2005-2010)
 17. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 18. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

(Die Sitzung wird um 17.05 Uhr eröffnet.)

 
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Ich erkläre die am Donnerstag, dem 8. September 2005, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.

 

2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

4. Petitionen: siehe Protokoll

5. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116): siehe Protokoll

6. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments (siehe Protokoll)

7. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

8. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll

9. Begrüßung der bulgarischen und rumänischen Beobachter
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Als Erstes sollten wir heute unsere rumänischen und bulgarischen Kolleginnen und Kollegen begrüßen; ich werde dies ausdrücklich in meiner Rede an das Haus unmittelbar im Anschluss an die Annahme des Arbeitsplans tun. Im Augenblick kann ich ihnen nur sagen: Dobre doshli und bun venit.

 

10. Arbeitsplan
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Festlegung des Arbeitsplans für diese Tagung und die Oktobertagung I auf der Grundlage des von der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 22. September, gemäß Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung aufgestellten Entwurfs.

Montag, Dienstag und Mittwoch:

Es wurden keine Änderungen beantragt.

Donnerstag:

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und, wenn ich richtig informiert bin, nur diese Fraktion – und nicht die Fraktion der Liberalen, wie mir zuvor gesagt wurde – hat beantragt, die Debatte über Tunesien durch das Thema der Minderheiten in der Vojvodina zu ersetzen.

Herr Watson bestätigt dies.

Einverstanden, dann kommt dieser Antrag nur von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten.

Weiterhin hat die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament beantragt, die Debatte über Usbekistan durch „ Minderheiten in der Vojvodina“ zu ersetzen.

Können Sie das bitte erklären, Herr Schulz?

 
  
MPphoto
 
 

  Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident! Das, was Sie darstellen, ist das Ergebnis der Konferenz der Präsidenten und der danach folgenden Beratungen zwischen den Fraktionen. Jetzt hat es aber vor wenigen Minuten in diesem Haus ein kurzes Gespräch zwischen dem Kollegen Watson, dem Kollegen Pöttering und mir gegeben. Wir würden gemeinschaftlich Folgendes empfehlen: die Beratung über Usbekistan in der Sitzungswoche im Oktober vorzunehmen und jetzt gemeinschaftlich über die Lage in der Vojvodina zu diskutieren (Zwischenruf) und Tunesien beizubehalten.

(Cohn-Bendit äuβert sich ohne Mikrofon)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Es wäre gut, wenn außer Herrn Cohn-Bendit auch alle anderen hören könnten, worüber wir diskutieren.

(Heiterkeit)

Nun, wir sprechen über die Ersetzung des Themas Usbekistan durch Vojvodina auf Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

Erhält die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten ihren Antrag aufrecht?

 
  
MPphoto
 
 

  Hans-Gert Poettering (PPE-DE). – Herr Präsident! Es war unsere erste Priorität, das auszutauschen – also Tunesien abzusetzen und die Vojvodina auf die Tagesordnung zu setzen. Aber da uns ja immer daran liegt, gerade in diesen Menschenrechtsfragen zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, lassen wir Tunesien auf der Tagesordnung, aber debattieren – wie der Kollege Schulz es gesagt hat – anstelle von Usbekistan über die Vojvodina. Usbekistan kommt dann in der nächsten Sitzungswoche auf die Tagesordnung, damit wir hier eine breite Mehrheit erzielen und diese sichergestellt ist. Das war die Grundlage unseres Antrags – das sage ich den Kolleginnen und Kollegen aus unserer Fraktion –, nämlich dass wir sicherstellen, dass die Vojvodina in dieser Woche behandelt wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Dann ziehen Sie also Ihren Antrag zurück.

Mittwoch, den 12., und Donnerstag, den 13. Oktober 2005:

Es wurden keine Änderungsanträge gestellt.

(Das Parlament nimmt den Arbeitsplan an.)

Wenn Sie mir gestatten, möchte ich die folgende Rede nutzen, um unsere Kolleginnen und Kollegen in aller Form willkommen zu heißen.

 

11. Tätigkeitsschwerpunkte des Parlaments
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Meine Damen und Herren, wir müssen heute den Beobachtern aus Bulgarien und Rumänien, die bereits in unserem Parlament Platz genommen haben, einen herzlichen Willkommensgruß entbieten.

Ihre Anwesenheit erinnert uns daran, dass die fünfte Erweiterung der Europäischen Union im Mai letzten Jahres unvollständig blieb, da wir auf den Abschluss des Beitrittsprozesses in Rumänien und Bulgarien warteten.

Wir sollten uns auch ins Gedächtnis rufen, dass unser Parlament seine Zustimmung zum Beitrittsvertrag mit diesen Ländern gab, der zurzeit von den Mitgliedstaaten ratifiziert wird, und ich glaube, wir alle erwarten jetzt, dass ihr Beitritt tatsächlich zum vorgesehenen Zeitpunkt, dem 1. Januar 2007, vollzogen wird. Ich bin sicher, dass wir alle, auch Rumänien und Bulgarien, sämtliche nur möglichen Anstrengungen unternehmen und alles in unseren Kräften Stehende tun werden, um zu erreichen, dass dieses Ziel Wirklichkeit wird.

Heute möchte ich unseren neuen Kollegen sagen, dass wir mit Ungeduld ihre Beiträge zu unseren Debatten erwarten und wir ihnen größte Erfolge in ihrer parlamentarischen Tätigkeit wünschen.

Dennoch, meine Damen und Herren, unsere bulgarischen und rumänischen Kollegen kommen zu uns in einer für die Europäische Union besonders schwierigen Zeit. Die Institutionen verrichten ihre tägliche Arbeit wie üblich, nichts Ungewöhnliches geschieht im täglichen Leben der Union; doch das europäische Projekt leidet unter einer Identitätskrise, die wir nicht verleugnen können.

Nach den Worten einiger Personen, die wir in den letzten Tagen vernommen haben, könnte die Europäische Union auf eine Zukunftsvision verzichten, und es wäre für die Union ausreichend, einfach die Funktion ihrer Märkte zu verbessern und ihre Erweiterung fortzusetzen. Einigen würde das genügen. Ich glaube jedoch, das Problem ist tief greifender. Das Problem hat mit der politischen Bedeutung des europäischen Projekts und mit seiner geografischen Dimension zu tun. Heute stecken beide Aspekte, die politische Bedeutung und die geografische Dimension, in einer Sackgasse, und das Europäische Parlament muss gewaltige Anstrengungen unternehmen, um bei der Lösung zu helfen. Unsere Institution muss auf jede nur denkbare Art und Weise dazu beitragen, diese Situation zu überwinden.

Meine Damen und Herren, vor etwas mehr als einem Jahr habe ich Ihnen die Prioritäten unserer parlamentarischen Arbeit erläutert. Glauben Sie mir, wir hätten uns damals, im September letzten Jahres, schwerlich vorstellen können, in welcher Lage wir uns jetzt befinden würden. Es wäre schwer gewesen, sich die Situation vorzustellen, in der wir heute sind. Deshalb sollten wir meiner Ansicht nach prüfen, was in diesem Jahr geschehen ist, und unsere Ziele für das vor uns liegende Parlamentsjahr neu überdenken.

Bitte gestatten Sie mir, Sie gemeinsam zu fragen, was wir von den Dingen, die wir vor einem Jahr vorschlugen, erreicht haben und wie wir an das Parlamentsjahr herangehen, das nun in dieser kritischen Phase der europäischen Integration beginnt.

Auch vor einem Jahr haben sich uns neue Mitglieder angeschlossen. Vor einem Jahr nahmen wir unsere Kolleginnen und Kollegen der zehn neuen Mitgliedstaaten auf, und wir fragten uns damals, in der Freude über die Wiedervereinigung, ob wir in der Lage sein würden zusammenzuarbeiten, so unterschiedliche parlamentarische Kulturen zu vereinen; ob es uns gelingen würde, der weltweit einzigartigen Herausforderung gerecht zu werden, in 20 verschiedenen Sprachen zu arbeiten, eine Zahl, die noch nicht ausreicht, um die sprachliche Vielfalt der Union wiederzugeben. Ich glaube, nach einem Jahr, einem in jeder Hinsicht intensiven Jahr, können wir sagen, dass diese wichtige Aufgabe gemeistert worden ist und dass das erweiterte Parlament der Union zufrieden stellend arbeitet. Ich möchte Ihnen allen für Ihren Beitrag zu diesem Erfolg danken.

Ebenfalls vor einem Jahr sagte ich Ihnen, dass ich entschlossen sei, das komplizierte und heikle Thema des Abgeordnetenstatuts abzuschließen. Sie werden sich erinnern, dass sich alle einig waren, dass dies eine vorrangige Aufgabe war, und ich habe mich sehr darum bemüht, einen Weg zu seiner Lösung zu finden. Nun, heute können wir sagen: Auftrag erfüllt.

Dank des unschätzbaren Beitrags der luxemburgischen Präsidentschaft gab der Rat im Juli seine Zustimmung zu dem vom Parlament angenommenen Text, den ich am kommenden Mittwoch unterzeichnen werde. Diese Vereinbarung ist für unsere Institution sehr wichtig, denn ihr Fehlen hat unser Ansehen in der Öffentlichkeit lange Zeit geschädigt.

Ich möchte Sie nun darauf hinweisen, dass wir uns im Hinblick auf unsere internen Vorschriften zwei Ziele setzen müssen: die Regelung in Bezug auf die parlamentarischen Assistenten und die Reform der Haushaltsordnung, damit die Union ihre Mittel effektiver verwalten kann. Es besteht in dieser Hinsicht ein breiter Konsens. Unbeschadet einer guten Verwaltung benötigt die Union eine Haushaltsordnung, die sie in die Lage versetzt, wirksamer zu arbeiten.

Wir haben bereits einen Entwurf, den uns die Kommission übermittelt hat. Ich schlage vor, uns zum Ziel zu setzen, dass diese neue Haushaltsordnung zusammen mit dem Haushalt für 2007 in Kraft tritt.

Vor einem Jahr haben wir uns ebenfalls auf die Amtseinsetzung der neuen Kommission vorbereitet, und Sie werden sich entsinnen, dass dies eine turbulente Zeit war. Ich glaube, wir können heute jedoch sagen, dass das Europäische Parlament an Reife, Legitimität, Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit gewonnen hat und auch dass unsere Zusammenarbeit mit der Kommission auf soliden Grundfesten steht.

Nach dieser schwierigen Investitur haben wir ein Rahmenabkommen zwischen dem Parlament und der Kommission verhandelt. Durch dieses Abkommen können wir wesentliche Fortschritte im Bereich der Information und demokratischen Kontrolle machen. Auch darüber freue ich mich. In Anwendung des Abkommens wird die Konferenz der Präsidenten in zwei Tagen Herrn Barroso empfangen, um von ihm direkt über die Vorschläge informiert zu werden, die die Kommission für dieses Jahr angekündigt hat.

Vor einem Jahr überschattete auch das tragische Schicksal der Geiseln von Beslan unsere Plenartagung. Damals habe ich die Notwendigkeit unterstrichen, den europäischen Raum der Sicherheit und des Rechts durch eine aktive Unterstützung einer Antiterrorstrategie zu forcieren. Ein Jahr ist jedoch vergangen, und die Barbarei der Terroristen geht weiter. London war das jüngste Opfer auf europäischem Boden, aber der Irak ist täglich davon betroffen.

Heute ist die terroristische Bedrohung noch größer und wird vorläufig nicht verschwinden. Sie wird die Fähigkeit der europäischen Gesellschaft auf die Probe stellen, sich ihr zu stellen und gleichzeitig unsere demokratischen Werte zu respektieren. Das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit wird daher ständiger Bestandteil unserer Debatte sein. Gerade in der letzten Tagung sprach Minister Clarke darüber zu uns, und so wird es auch künftig sein.

Zudem wissen wir, dass der Terrorismus den Unterschied zwischen inneren Angelegenheiten und äußeren Politikbereichen verwischt und dass er heute, ob wir wollen oder nicht, in direktem Zusammenhang mit den Einwanderungsproblemen steht. Deshalb müssen wir den Terrorismus zusammen mit unseren Nachbarn und Partnern in der islamischen Welt bekämpfen, insbesondere im Mittelmeerraum und im Nahen Osten.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, hier kurz innezuhalten, um darauf hinzuweisen, dass eine der großen Fragen für die Zukunft der Europäischen Union ihr Verhältnis zur moslemischen Welt ist. Vielleicht die wichtigste Frage. Ich schlage vor, die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer, die zurzeit unter dem Vorsitz des Europäischen Parlaments steht, zu nutzen, um diese Beziehungen positiv zu entwickeln und so zu verhindern, dass die terroristische Bedrohung und die Spannungen infolge der Einwanderung in eine Islamophobie münden, die die Terroristen als ihren größten Erfolg betrachten würden.

Vor einem Jahr sprach ich vor Ihnen auch über zwei Themen, die damals grundlegend waren und heute sogar noch wichtiger sind. Ich meine damit, wie Sie wissen, den Verfassungsvertrag und die finanzielle Vorausschau. In beiden Fällen hat das Parlament getan, was wir uns vorgenommen hatten.

Was den Verfassungsvertrag angeht, so führten wir eine großartige Debatte, die mit einer mehrheitlichen Unterstützung für den Vertrag endete. 13 Länder haben ihn ratifiziert, doch das französische und das holländische „Nein“ haben den Rat bekanntlich veranlasst, eine Zeit des Nachdenkens einzulegen, auf die ich gleich zu sprechen kommen möchte.

Im Hinblick auf die finanzielle Vorausschau konnten wir durch einen Ad-hoc-Ausschuss einen ehrgeizigen und überlegten Bericht erarbeiten, der es uns gestattete, alle relevanten Gesichtspunkte zu koordinieren. Demzufolge hat unser Parlament einen eigenen Standpunkt, der ihm als Grundlage dient, um die Positionen der anderen Institutionen zu analysieren. Wir wissen, was wir wollen, und wir haben das zum Ausdruck gebracht. Was unsere Position betrifft, so müssen wir die der Kommission, die wir auch kennen, und die des Rates einer Bewertung unterziehen. Auf die des Rates warten wir noch, denn er war nicht imstande, sich zu einigen. Ich befürchte sehr, dass dies nicht an den Problemen der Verfassung lag, sondern an einem Besorgnis erregenden Mangel an Gemeinschaftsgeist und einer immer größeren Abwertung des Gedankens der europäischen Solidarität.

Meine Damen und Herren, wir sind bis hierher gekommen, indem wir diesem Weg gefolgt sind. Was bleibt uns von jetzt an zu tun und wie müssen wir es tun?

Das Dringlichste und Wichtigste – zumindest das Dringlichste – ist meiner Ansicht nach die finanzielle Vorausschau. Es wäre gut, daran zu erinnern, dass eine Einigung im Rat eine notwendige, allerdings nicht ausreichende Voraussetzung ist, damit die Union diesen mehrjährigen Finanzrahmen erhält.

Ich habe dies den Mitgliedern des Rates bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt: Eine Vereinbarung zwischen Ihnen wird nichts nützen, wenn sie für das Parlament nicht akzeptabel ist, denn dies ist eine interinstitutionelle Vereinbarung, in der die drei Institutionen involviert sind.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den Rat dringend auffordern, seiner Pflicht nachzukommen und sich während der britischen Präsidentschaft zu einigen, da es ansonsten zu spät oder viel komplizierter wird.

Von der brillanten Rede, mit der die britische Präsidentschaft ihre Amtszeit begann, konnte man den Eindruck gewinnen, dass sie Ideen zum Zustandekommen einer Vereinbarung über eine bessere Struktur der Gemeinschaftsausgaben hat. Das Europäische Parlament möchte darauf hinweisen, dass es dringend notwendig ist, diese Ideen in die Praxis umzusetzen.

In der Zwischenzeit müssen wir unsere Arbeit an den legislativen Programmen fortsetzen. Ich bin mir bewusst, dass die Erstellung dieser Programme, ohne zu wissen, welche Mittel jedem Ausgabenprogramm zugewiesen werden, unsere Arbeit kompliziert, aber sie nicht unmöglich macht. Ich muss Ihnen mitteilen, dass die Kommission und der Rat darauf bestanden haben, dass wir weiter an diesen legislativen Programmen arbeiten, weil sie für die Ausführung des Haushalts für 2007 wesentlich sind. In den nächsten Tagen muss die Konferenz der Präsidenten entscheiden, wie das zu tun ist, und muss die zuständigen Ausschüsse auffordern, gemäß ihren Leitlinien in koordinierter Form zu handeln.

Meine Damen und Herren – wenn ich kurz etwas formeller reden darf, da der britische Premierminister hier ist, und ich danke ihm für sein Engagement für das Parlament –, die Union benötigt die finanzielle Vorausschau für 2007-2013. Doch sie benötigt etwas anderes noch dringender als diese, etwas, das für die Union grundlegend ist, nämlich einen Haushalt, der vom 1. Januar 2007 an ausgeführt werden kann. Keinen zu haben, wäre ein ernsthaftes Problem.

Von jetzt an müssen wir daher die Möglichkeit vorsehen, mit der Erstellung des Jahreshaushalts für 2007 zu beginnen, bevor es eine Einigung über die finanzielle Vorausschau gibt. Diese Möglichkeit besteht. Von hier aus möchte ich Ihnen versichern, dass das Parlament seine Pflicht erfüllen wird, wie sie in den Verträgen festgeschrieben ist, um zu gewährleisten, dass die Union mit oder ohne finanzielle Vorausschau einen ausführbaren Haushalt für 2007 hat.

Das wäre eine neuartige Situation, doch wenn sie sich ergibt, sollten wir uns ihr in unserer üblichen demokratischen Art und Weise stellen. Dann haben wir noch das andere große und wichtige Thema: die Zukunft der Union und ihre Beziehung zum Verfassungsvertrag.

Wie Sie wissen, hat der Rat eine Zeit des Nachdenkens bis zum kommenden Frühjahr vereinbart; und es ist, was es ist, eine Zeit der Reflexion. Es ist keine Pause, ein Wort, das, wie Sie bemerken werden, in keiner der Schlussfolgerungen des Rates auftaucht. Es war da, doch es steht nicht in den endgültigen Schlussfolgerungen. Vielmehr haben andere Länder ihren Ratifizierungsprozess seit jenem Rat fortgesetzt, Luxemburg sogar durch ein Referendum.

Doch es ist klar, dass wir, während wir nachdenken, für einige Zeit weiter mit dem arbeiten werden, was wir haben: dem Vertrag von Nizza. Es gibt keine Krise in der täglichen Arbeit. Es gibt kein Rechtsvakuum. Das ist offenkundig und muss nicht gesagt werden. Doch in der Politik macht es manchmal Sinn, Offenkundiges auszusprechen. Es gibt einen guten Grund, darauf hinzuweisen, denn ich sage weiter, dass die künftigen Probleme, die der Verfassungsvertrag zu lösen versucht hat, bestehen bleiben. Die Probleme dauern an.

Die Lösung der institutionellen Probleme ist keine rein kosmetische Frage. Wir brauchen Institutionen, die entsprechend konzipiert sind, damit sie effektiv arbeiten können.

Jeder kann jetzt sehen, dass es keinen Plan B als Alternative zum Verfassungsvertrag gab oder gibt. Es existiert kein Plan B, aber wir alle zusammen haben einen Plan D kreiert: „D“ wie Demokratie und Debatte. Es sind gerade die Demokratie und Debatte, die das Wesen eines Parlaments ausmachen.

Deshalb muss dieses Parlament, in dem die jüngste große demokratische Debatte über die Union mit den Reden von Herrn Juncker und Herrn Blair stattfand, dieses Parlament, das diesen großen Moment parlamentarischer Demokratie miterlebte, in dieser Richtung weitermachen und – warum nicht? – die Staats- und Regierungschefs der Länder, in denen die Ergebnisse der Referenden besonders signifikant waren, auffordern, diese Debatte fortzusetzen, die so brillant begonnen hatte.

Zudem ist der Ausschuss für konstitutionelle Fragen dabei, einen Bericht über die Zeit des Nachdenkens zu erarbeiten, und wird uns seine Ergebnisse anschließend unterbreiten.

Meine Damen und Herren, Sie werden sich erinnern, dass ich vor einem Jahr glaubte, dass die Ratifizierungen eine entscheidende Zeit sein würden, um den Europäerinnen und Europäern von Europa zu berichten. Eine große Gelegenheit, mit den Europäerinnen und Europäern über Europa zu sprechen, sagte ich, doch die Wahrheit ist, dass ich nie dachte, dass es solch eine Gelegenheit sein würde, mit den Europäerinnen und Europäern über Europa zu sprechen.

Nach den Geschehnissen müssen wir ein breites Gespräch unter den Europäerinnen und Europäern in ganz Europa fördern, ein dezentralisiertes Gespräch natürlich, in Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten natürlich, doch auch unter Einbeziehung der Anschauungen der gesamten Zivilgesellschaft. Wir haben genügend Zeit. Lassen Sie es uns tun, vielleicht weniger leidenschaftlich als während der Kampagnen zu den Referenden, aber mit mehr und besseren Informationen.

Ich habe gerade ein Schreiben von Präsident Barroso erhalten, in dem er uns vorschlägt, auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten, und ich habe Arbeitsbesprechungen mit der hier anwesenden Vizepräsidentin durchgeführt. Wir werden natürlich so verfahren, sowohl mit der Kommission als auch mit dem Rat, da wir alle überzeugt sind, dass das Europa, das wir errichten wollen, weder technokratisch noch bürokratisch sein wird, und das Parlament muss deshalb seine Existenzberechtigung in vollem Umfang nachweisen.

Bitte gestatten Sie mir nun, auf unsere legislative Arbeit zurückzukommen. Ich glaube, dass unsere Ergebnisse positiv sind. Wir müssen jedoch mehr Nachdruck auf den zusätzlichen Nutzen legen, den Europa den Europäerinnen und Europäern bietet, und wir werden dazu Gelegenheit haben, wenn wir die REACH-Richtlinie diskutieren – im Übrigen die Art von Richtlinie, von der die Kommission sagt, dass sie eine solche nie wieder übermitteln wird – sowie die Richtlinien zu Dienstleistungen, Arbeitszeit, Sicherheit im Luftverkehr und Eisenbahnverkehr.

Dann haben wir die Themen Sicherheit und Justiz sowie Türkei, da wir vor einem Jahr vorgeschlagen hatten, unseren Standpunkt zur Türkei abzugeben. Das haben wir getan.

Unsere Position hatte eine deutliche politische Wirkung. Diesen Mittwoch werden wir nochmals die Situation am Vorabend der Aufnahme der Verhandlungen prüfen. Wir stehen zweifellos vor einem historischen Moment, und das Parlament wird seine Meinung zum Protokoll zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei abzugeben haben, das zu den Problemen geführt hat, die wir alle kennen und an deren Lösung die britische Präsidentschaft gegenwärtig arbeitet.

Meine Damen und Herren, dieses Parlament hat eine wichtige Rolle bei der Definition des Gleichgewichts zwischen Freiheit und Sicherheit im Kampf gegen den Terrorismus zu spielen. Wenn Europa eine Antiterrorpolitik benötigt, die das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit neu definiert, muss dieses Parlament voll involviert sein.

So war es im Verfassungsvertrag vorgesehen, mit wesentlichen Fortschritten in Bezug auf die Rolle des Parlaments in diesem Bereich. Ohne einen Verfassungsvertrag jedoch ist es ein positives Zeichen, dass der Rat und die Kommission auf dem letzten informellen Rat der Innenminister vereinbarten, das Parlament in vollem Umfang bei der Definition dieses Gleichgewichts einzubeziehen. Wenn das der Fall ist, und ich hoffe, es trifft zu, halte ich dies für einen hervorragenden Beweis der Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen und den besten Weg zur Definition einer Antiterrorpolitik, die von der europäischen Gesellschaft voll und ganz akzeptiert wird.

Zum Abschluss möchte ich auf die Frage der Qualität und Bedeutung des europäischen Rechts eingehen. Welche Rechtsvorschriften wir hervorbringen, ihre Qualität, die behandelten Themen, ihre Relevanz, wie gut sie sind: „better regulation“ ist ein Modethema. Es ist kein neues Thema: Jede Kommission stellt fest, dass sie den acquis communautaire vereinfachen will. Ich glaube, dies ist mindestens das dritte Mal, dass eine Kommission erklärte, dies würde geschehen.

Was die gegenwärtige Situation angeht, so erklärte der Präsident der Kommission kürzlich, dass er beabsichtigt, mehrere Dutzend Legislativvorschläge zurückzuziehen. Aus Verfahrenssicht erinnerte ich die Kommission an ihre Pflicht, gemäß unserer Rahmenvereinbarung das Parlament vor der Rücknahme dieser Vorschläge zu informieren und zwar ohne diese Informationspflicht lediglich als bedeutungslose Formalität aufzufassen. Wir wissen noch nicht, um welche Texte es sich handelt – ich bin sicher, dass Präsident Barroso es uns sagen wird – aber ich muss gerade jetzt darauf hinweisen, dass in Abhängigkeit von der Phase, in der sie sich in ihrem Durchlauf durch den Rat und das Parlament befinden, ihre Zurückziehung rechtliche Probleme aufwerfen könnte, die das Parlament positiv lösen möchte. So viel will ich zum Verfahren sagen.

Was den Inhalt betrifft, so ist es wahr, dass die Europäische Union manchmal viele Themen sehr detailliert behandelt. Doch neben dem Versuch, übermäßige Details bei der Rechtsetzung zu vermeiden, wäre es auch gut, die Frage zu überdenken, ob dem europäischen Haus nicht einige Hauptträger fehlen, die zur Sicherung der Festigkeit der gesamten Konstruktion benötigt werden. Zweifelsohne sind Maßnahmen erforderlich, um die Rechtsetzung zu vereinfachen, ihre Auswirkung zu bewerten und zu analysieren, wie die Texte umgesetzt werden. Mir wurde beispielsweise gesagt, dass es zurzeit 56 Richtlinien zur Regelung der Etikettierung von Produkten gibt. Wenn es stimmt, dass 56 Richtlinien zur Regelung der Kennzeichnung von Produkten in Europa existieren, dann muss dieses Bündel von Rechtsvorschriften konsolidiert werden.

Dazu hat die britische Präsidentschaft einen außerordentlichen Gipfel für Ende Oktober einberufen, auf dem ich die Ehre haben werde, unsere Institution, deren Beteiligung gewachsen ist, zu vertreten. Darüber, denke ich, sollten wir uns freuen.

Wir kennen die Agenda für diesen Gipfel noch nicht, doch es besteht kein Zweifel, dass die Frage des berühmten europäischen Sozialmodells eines der Hauptthemen der Debatte sein wird. Dieses Sozialmodell, das für einige nicht vorhanden ist und für andere viele Formen trägt, ist ein vorrangiges Thema für unsere Debatte, denn es stellt nicht weniger als die Debatte über die Antwort der europäischen Gesellschaft auf die wirtschaftliche Globalisierung dar. Dies ist für die Zukunft unserer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.

Die Arbeit unserer Ausschüsse wird dafür sehr wichtig sein, ebenso die Debatte, die wir im Plenum in Anwesenheit des britischen Premierministers führen werden. Er wird hierher kommen, um am Vorabend des Gipfels eine Debatte mit dem Parlament zu führen.

Weiterhin muss ich Ihnen sagen, dass ich auf allen meinen Reisen in diesem Jahr bemerkt habe, dass die Außenpolitik der Union nicht mehr ausschließlich die Domäne der Regierungen ist; dass ich auf allen meinen Reisen in Nicht-EU-Länder festgestellt habe, dass die parlamentarische Diplomatie an Reife und Verantwortung gewonnen hat, insbesondere dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission. Ich muss Ihnen auch sagen, dass mir überall, wohin ich kam, erklärt wurde, Europa werde gebraucht, und ich höre häufig die Klage, dass seine Präsenz unzureichend sei. Vielleicht fühlen die Nicht-Europäer die Notwendigkeit Europas mehr als wir selbst.

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit einer Analyse der Demokratie, die in den USA entstanden ist, einer Demokratie, wie wir sie zu errichten versuchen, einer supranationalen Demokratie, sagte Alexis de Tocqueville, dass Nationen wie auch Menschen nur durch Dialog und politische Debatte ein größeres Ziel erreichen. Ich möchte Sie auffordern, diesen Geist in der Debatte über die Zukunft Europas, in unseren jeweiligen Staaten und in den europäischen Institutionen mit Leben zu erfüllen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst im Namen unserer Fraktion den Beobachtern, den Kolleginnen und Kollegen aus Bulgarien und Rumänien ein herzliches Wort des Willkommens sagen und ihnen versichern, dass wir uns darauf freuen, gegenseitig voneinander zu lernen. Wir, die wir schon hier sind, werden von Bulgarien und Rumänien viel lernen und erfahren müssen, wie es dort weitergeht. Aber auch unsere neuen Beobachter, die Kolleginnen und Kollegen werden von unserer Arbeit viel lernen müssen. Wenn wir gegenseitig Verständnis füreinander haben, werden wir auch gemeinsam erfolgreich sein.

Herr Präsident, Sie haben von der Identitätskrise gesprochen, und ich begrüße die Bestandsaufnahme, die wir heute aufgrund Ihrer Rede vornehmen können. Sie haben auch von der Verfassung gesprochen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir auf diese Identitätskrise, in der wir uns in Europa befinden, nur eine Antwort geben können, wenn es uns gelingt, die Werte, die uns – auch zwischen den verschiedenen politischen Gruppierungen – verbinden, tatsächlich in europäisches Verfassungsrecht umzugestalten. Deswegen darf unsere Verfassung – gerade mit Blick auf ihren Teil II, der die Werte beschreibt – nicht ad acta gelegt werden, sondern muss auf der Tagesordnung bleiben, weil wir diese Werte brauchen, und weil diese Werte die Grundlage für unsere gemeinsame Zukunft sind. Deswegen darf auch dieses Nein in Frankreich und in den Niederlanden auch nicht das letzte Wort sein. Wir müssen natürlich den richtigen Zeitrahmen finden und unterscheiden, wann wir voranschreiten. Darüber sollten wir gemeinsam mit der Kommission nachdenken. Es darf weder bei der Kommission noch im Parlament der Eindruck entstehen, dass die Verfassung sozusagen nicht mehr auf der Tagesordnung stehe. Wir denken jetzt darüber nach, wie wir diese Verfassung und ihre wesentlichen Elemente verwirklichen können.

Ich würde es auch für eine gute Idee halten – und ich glaube, Herr Präsident, Sie denken in die gleiche Richtung –, dass wir von Zeit zu Zeit unabhängig von den einzelnen Präsidentschaften der Europäischen Union Regierungschefs in dieses Parlament bitten, um mit ihnen eine Debatte über die Zukunft Europas zu führen.

Uns bedrückt natürlich, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Europa vielfach als sehr entfernt sehen. Das ist zweifellos, Frau Vizepräsidentin Wallström, auch eine Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit, die ja in Ihrer Verantwortung liegt. Im Kern ist es aber eine Frage der legislativen Arbeit, die wir tun. Deswegen sage ich für unsere Fraktion: Der Weg der Kommission ist im Grundsatz richtig, dass wir weniger Gesetzgebung machen. Aber das, was wir machen, muss gut sein, „bessere Rechtsetzung“. Der Ansatz der Kommission ist richtig. Aber ich fordere Sie auch dringend auf: Gehen Sie nicht den falschen Weg, indem Sie die Verfahren, auf die man sich gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung geeinigt hat, umgehen. Ich empfehle Ihnen sehr, ehe Sie formelle Beschlüsse fassen – inhaltlich stimmen wir ja dem zu, was Sie wollen –, sich an die Verfahren der Konsultation mit dem Europäischen Parlament zu halten. Wenn Sie am kommenden Dienstag schon Ihre Entscheidung treffen wollen, reicht es nicht, dass Herr Verheugen – ich weiß gar nicht, warum es Herr Verheugen ist – heute informell die Fraktionen informiert, sondern hier bedarf es des konstruktiven institutionellen Austausches zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament.

Einer der wichtigsten Punkte wird sicher die Frage der Wettbewerbsfähigkeit Europas sein. Wir stimmen zu, wenn Herr Kommissionspräsident Barroso sagt, dass wir über diese Frage wegen der Verfassungsdebatte nicht hinweggehen dürfen. Die Frage der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist zusammen mit der Frage, wie wir das soziale Europa gestalten, der ganz zentrale Punkt. Dazu gehört auch, dass wir mit den nationalen Parlamenten in einen stärkeren Dialog eintreten, denn es wäre eine Tragödie für die Europäische Union, wenn sich ein Gegensatz zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten entwickeln würde. Wir müssen nach gemeinsamen Wegen suchen, wie wir die Europäische Union in eine gute Zukunft führen.

Ich möchte noch die Frage ansprechen – und damit will ich abschließen, auch weil ich den stellvertretenden Premierminister in seiner Eigenschaft als Ratspräsident hier sehe –, wie wir in der Frage der Daten und der Bekämpfung des Terrorismus weitergehen sollten. Wir hören, dass es einige Regierungen gibt, die in diesen Fragen nur Rahmenbeschlüsse erlassen wollen, das heißt, das Europäische Parlament wäre ausgeschlossen. Der Innenminister Großbritanniens, Charles Clarke, hat gesagt, dass die britische Ratspräsidentschaft bereit sei, das Europäische Parlament einzubeziehen, wenn wir innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu Ergebnissen kämen. Ich erkläre für unsere Fraktion: Wir wollen wegen der Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrorismus in überschaubarer Zeit zu Ergebnissen kommen. Das sage ich Ihnen zu. Wir wollen aber auch, dass das Europäische Parlament eingebunden wird, dass wir einen vernünftigen Gesetzgebungsrahmen haben, und dass dies nicht nur durch die nationalen Regierungen gemacht wird. In diesem Sinne hoffe ich, dass der Rat, die Kommission und wir als Parlament gut zusammenarbeiten, denn wenn wir nicht zusammenarbeiten, dann wird diese Europäische Union in noch größere Schwierigkeiten kommen. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung zu sagen: Wir arbeiten gemeinsam für die Zukunft der Europäischen Union.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Vielen Dank für Ihre Rede zur grundsätzlichen Ausrichtung unserer Arbeit im kommenden Jahr. Ich richte an die Kolleginnen und Kollegen aus Rumänien und Bulgarien und aus allen Fraktionen ein herzliches Wort des Willkommens. An meine Freundinnen und Freunde aus meiner Fraktion ein besonders herzliches Wort des Willkommens, aber auch an alle Andersgläubigen ein Wort des Willkommens und des Wunsches auf gute Zusammenarbeit zum Wohle der Europäischen Union hier in diesem Hause. Aber auch ein Wort der Bitte um harte parlamentarische Arbeit und harte parlamentarische Auseinandersetzung, denn die braucht die Europäische Union auch.

Dieses Haus ist der Ort der europäischen Demokratie. Da erlaube ich mir, meinen lieben Freund Hans-Gert Poettering auch gleich einmal beim Wort zu nehmen. Jawohl, ich teile seine Auffassung: Wir können nicht hinnehmen, dass die Kommission auf dem Obergefreiten-Dienstweg handelt nach dem Prinzip: Wir teilen einmal der Frankfurter Allgemeinen Zeitung durch Herrn Verheugen mit, was wir zurückziehen wollen. Am nächsten Tag sagt Herr Barroso der internationalen Presse Bescheid, was er zurückzieht, und das Parlament ist bis heute nicht offiziell informiert, obwohl die Kommission nach der interinstitutionellen Vereinbarung dazu verpflichtet wäre, das Parlament zu unterrichten.

Aber das Parlament hat sicherlich auch Anspruch darauf zu wissen, was denn in den geheimen Gremien dieses Hauses so alles passiert. Am vergangenen Donnerstag, in der Konferenz der Präsidenten, wäre ja Gelegenheit dazu gewesen. Herr Barroso hätte uns ja unterrichten können, er war ja eingeladen. Er hat gesagt, er könne nicht kommen. Mir ist dann mitgeteilt worden, er käme nicht, weil Herr Poettering nicht da sei. Na ja gut, habe ich gesagt, das ist auch klar: Wenn Herr Poettering nicht da ist, dann macht es auch keinen Sinn! Nun darf ich heute der Presse entnehmen, wo Herr Barroso am vergangenen Donnerstag war, an dem er nicht kommen konnte. Hier regt sich der Vorsitz der EVP-Fraktion auf, wir würden nicht unterrichtet. Am vergangenen Donnerstag hätten wir unterrichtet werden können, wenn nicht Hans-Gert Poettering zusammen mit José Manuel Durão Barroso in Lissabon eine gemeinsame Veranstaltung der Think-Tanks der EVP besucht hätte. Man sollte sich nicht hier bei der Kommission beschweren, wenn man selbst dafür sorgt, dass die Zeiten, die dafür vorgesehen gewesen wären, um uns zu unterrichten, nicht eingehalten werden.

Damit meine ich nicht Herrn Poettering, das ist nicht seine Aufgabe. Für ihn habe ich Verständnis, aber für den Kommissionspräsidenten habe ich kein Verständnis. Ich nehme nicht hin – und das richten Sie, Frau Wallström, Herrn Barroso aus –, dass der Kommissionspräsident der internationalen Presse mitteilt, was er tun will, aber dem Europäischen Parlament nicht. Das ist nicht akzeptabel!

Ich kann auch nicht akzeptieren, dass ein Kommissionspräsident, dessen Aufgabe es wäre, für diese Verfassung zu kämpfen, in einer Pressekonferenz anlässlich seiner Wiederkehr aus dem Urlaub sagt – er war ja lange in Urlaub, der Herr Kommissionspräsident; ich habe jedenfalls lange nichts von ihm gehört –: Es habe keinen Zweck, sich auf die Verfassung zu konzentrieren. Wir müssten uns jetzt mit anderen Dingen befassen. Im Übrigen werde die Verfassung so schnell ohnedies nicht kommen.

Ich frage mich, welche Haltung der Kommissionspräsident eigentlich den Staaten gegenüber einnimmt, die die Verfassung ratifiziert haben, und denen gegenüber, die gerade im Ratifizierungsverfahren sind. Was sollen diese Staaten eigentlich von diesem Kommissionspräsidenten denken?

Ich kritisiere nicht den Inhalt. Es ist richtig, dass wir eine bessere Gesetzgebungsarbeit leisten müssen, und dass Überflüssiges zurückgezogen werden sollte. Damit bin ich absolut einverstanden. Aber ich sage noch einmal in aller Klarheit, Herr Präsident: Das, was Sie in Ihren Arbeitsvorschlägen für dieses vor uns liegende Jahr angekündigt haben, kann nicht mehr so ablaufen wie bisher. Es kommt darauf an, dass die europäischen Institutionen kooperieren. Besonders kooperieren müssen Kommission und Parlament. Aber dann erwarte ich von der Kommission auch, dass sie auf das Parlament zugeht und das Parlament zum Ort der Debatte über die Zukunft Europas macht, und nicht die Pressekonferenz bzw. das Briefing der Kommission in Brüssel.

Nur so werden wir auch bei der Finanziellen Vorausschau zu einer Einigung kommen. Ich will einmal daran erinnern, dass zwischen den Zahlen des Parlaments, also unseren Vorschlägen, und denen, die beim Gipfel nicht verabschiedet worden sind, also den 1,07 %, die dort als Kompromiss auf dem Tisch lagen, etliche Milliarden klaffen. Aber zwischen der Anforderung der Kommission an die Finanzielle Vorausschau und dem tatsächlichen Willen des Rates klafft noch einmal doppelt so viel Geld. Ein Kommissionspräsident, der sein eigenes ambitioniertes Programm realisieren will, hätte nach der gescheiterten Finanziellen Vorausschau einen Aufschrei machen müssen. Er hätte sagen müssen: So richtet man die Europäische Union zugrunde!

Was ich kritisiere, Herr Präsident, ist, dass es in der Finanziellen Vorausschau und bei der Verfassung eine viel zu lange Abwesenheit der Kommission von der Debatte gegeben hat. All die Punkte, die Sie vorgeschlagen haben, unterstützen wir von ganzem Herzen, aber wir hoffen, dass die Kommission wieder ins Spiel zurückfindet, vor allen Dingen ihr Präsident.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion begrüße ich den amtierenden Ratspräsidenten, John Prescott, der die Gesellschaft seiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen offensichtlich der Feier seiner Partei in Brighton vorzieht.

Auch ich möchte unsere neuen Kolleginnen und Kollegen aus Rumänien und Bulgarien herzlich willkommen heißen. Ich bedauere, dass sie zu einer recht unglücklichen Zeit zu uns stoßen. Europa befindet sich gerade in einer Flaute: Die Verfassung hat einen Rückschlag erlitten, die Diskussion um den Haushalt ist festgefahren und die Wirtschaft stagniert. Was Europa jetzt braucht, ist frischer Wind in den Segeln.

Früher gingen die Parlamente von einer Führungsrolle der Kommission aus – als Hüterin der Verträge, als Motor der Integration, als Initiatorin von Ideen. Dieses Parlament muss die Mitgliedstaaten herausfordern. Ist Deutschland bereit für Reformen? Wird sich Italien mit seinem Defizit auseinander setzen? Wird Tony Blair seine schönen Worte wahr machen und die vollständige Teilnahme des Vereinigten Königreichs an europäischen Projekten ermöglichen? Und werden Paris und Den Haag ihre Nationen zu führen wissen? Parlament und Kommission müssen jetzt enger denn je zusammenarbeiten, um das europäische Projekt zu retten, um die Union zu einen.

Vor fünf Jahren einigten sich die Mitgliedstaaten in Lissabon auf eine Agenda. Vor fünf Monaten legte die Kommission in Brüssel eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung fest. Wie viele Wochen müssen wir noch auf einen Konsens im Rat warten, und wenn dieser Konsens erreicht ist, wie lange dauert es dann noch, bis man den Mut zur Umsetzung aufbringt?

Neulich war von einem „Bonfire of regulations“ zu lesen, also davon, dass verschiedene Verordnungen zurückgezogen werden sollen, was ja zweifelsohne längst überfällig ist. Doch gestatten Sie mir ein paar Worte zur Verfahrensweise an sich: Die bessere Umsetzung der Gesetzgebung – das ist Aufgabe der Kommission und des Gerichtshofs; weniger, aber konkretere neue Gesetze – auch das ist Aufgabe der Kommission. Doch die Entscheidung darüber, welche Richtlinien zurückgezogen werden und wie unzulängliche Richtlinien verbessert werden sollen, darf nur gemeinsam mit dem Parlament gefällt werden, und daher erwarten wir, beim Zurückziehen bzw. der Revision von Gesetzen ein Wörtchen mitreden zu dürfen.

(Beifall)

Frau Kommissarin Wallström, Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in den Prozess eingebunden werden. Unsere Zustimmung ist Ihre Legitimation.

Ich fürchte, dass die Zustimmung zum Haushalt noch während der britischen Präsidentschaft nicht mehr erfolgen wird. Reisen Sie doch einfach mit Herrn Barroso durch europäische Lande und holen Sie sich in den Hauptstädten die Zustimmung, die die EU für die Finanzierung braucht. Wir brauchen mehr Champions wie den Airbus. Das wird aber bei einer Obergrenze von 1 % nicht möglich sein. Wir müssen in die Fachausbildung investieren, lebenslanges Lernen ermöglichen, Forschung und Entwicklung fördern – all das ist mit 1 % absolut nicht zu machen. Frau Kommissarin Wallström, machen Sie sich nun auf die Reise, die Sie bereits im Juni hätten antreten sollen. Bestimmen Sie den Kurs, oder die Mitgliedstaaten werden das für Sie tun.

Die Europäische Verfassung trägt die schönen Unterschriften von Präsidenten und Premierministern. Und doch haben einige unserer Bürgerinnen und Bürger es vorgezogen, sie nicht abzusegnen. Wahrscheinlich stimmt eben das Rezept noch nicht. Möglicherweise argwöhnen manche Menschen auch, die Verfassung sei in böser Absicht unterzeichnet worden. Auf jeden Fall zeigen die Unterzeichner der Verfassung wenig Respekt vor den von ihnen geschaffenen Institutionen. Momentan liegt die Verfassung auf Eis. Also, Herr Barroso, lassen Sie uns richtige Politik machen, und das heißt wahrscheinlich, die Politik in das Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken.

Doch den Abgesang auf die Verfassung anzustimmen, wäre voreilig. Um es in Anlehnung an ein Zitat von Mark Twain zu sagen: Die Gerüchte über den Tod der Verfassung sind stark übertrieben. Lassen Sie uns in dieser Zeit des Nachdenkens Jacques Chirac und Jan Peter Balkenende einladen und um Vorschläge bitten, wie man weiter vorgehen könnte; schenken wir denen Gehör, die die Verfassung noch nicht ratifiziert haben, konfrontieren wir die Mitgliedstaaten mit ihrer Verantwortung. Gemeinsam können wir zeigen, dass unsere Union den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger entspricht – indem sie die Sicherheit erhöht, ohne die Freiheiten einzuschränken; indem sie die Grundlagen für Arbeitsplätze legt, ohne der Solidarität zu schaden, indem die EU Mehrwert schafft, ohne dass Identitäten aufgegeben werden müssen. Wenn das unsere Agenda ist, werden die Menschen unseren Institutionen und ihren Plänen wieder die Unterstützung und das Engagement entgegenbringen, dass sie verdienen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen aus Rumänien und Bulgarien, alle heißen Sie herzlich willkommen, unsere Fraktion heißt Sie herzlich willkommen, und wie Sie sehen, kommen Sie genau im rechten Moment. Ihre Lage ist in der Tat seltsam. Dieses Parlament ist offenkundig wütend, jedenfalls wenn man den Fraktionsvorsitzenden glaubt, die sich gegen die Kommission geäußert haben, gegen diesen oder jenen.

Herr Borrell, Sie haben gesagt, dass der Moment, als Herr Blair vor diesem Haus gesprochen hat, ein großer Moment für die Demokratie war. Was ist geschehen? Er hat gesprochen, ist gegangen und seitdem ist die Präsidentschaft auf Tauchstation. „Sie“ existieren nicht mehr, wir wissen nicht, was „sie“ machen: Dies ist kein großer Moment für die Demokratie.

(Er wendet sich zu Herrn Watson, der ihn fragt: „Und die französische Präsidentschaft?“)

Es geht hier nicht um die französische Präsidentschaft, zurzeit haben wir eine britische Präsidentschaft. Es gibt eine britische Präsidentschaft, die Präsidentschaft muss ausgeübt werden und das ist nicht der Fall. Wir haben doch als Parlament das Recht zu sagen, dass sie nichts tut. Das ist das Mindeste, was ein Parlament tun kann. Punkt.

Ich möchte an dieser Stelle eine sehr einfache Bemerkung machen. Wenn Herr Barroso dieses oder jenes über die Verfassung denkt, soll er kommen und dies dem Parlament sagen. Wir werden mit ihm darüber diskutieren und ihm die Meinung sagen. Soll er kommen und im Parlament über die Verfassung sprechen. Wenn Herr Barroso der Meinung ist, dass es Gesetze gibt, die zurückgezogen werden sollten, soll er kommen und dies sagen! Und außerdem, Herr Poettering, Sie können in diesem Zusammenhang nicht sagen, dass Sie inhaltlich die Meinung von Herrn Barroso teilen: Wir wissen nicht, was Herr Barroso will. Sie können sagen, dass Sie in Bezug auf die Form einverstanden sind, aber was den Inhalt betrifft, weiß ich persönlich nicht, was die Kommission vorhat.

Hinsichtlich der besseren Rechtsetzung lassen Sie uns das Beispiel von Frau Reding nehmen, die ein europäisches Fernsehen will, ein Fernsehen à la Berlusconi, mit ständiger Werbung. Ist das bessere Rechtsetzung? Nein, das ist schlechtere Rechtsetzung, und wir wollen das nicht. Man kennt den Inhalt. Soll Frau Reding kommen und ihre neue Richtlinie über das Fernsehen vorschlagen, und Sie werden sehen, dass das, was die Kommission will, in diesem Haus niemals eine Mehrheit findet.

Die Sache ist eigentlich sehr einfach. Die Kommission unterbreitet Vorschläge und entwickelt Ideen. Sie geht in die Sommerpause, sie geht in sich, kehrt zurück und entwickelt Ideen. Soll sie kommen und dem Parlament ihre Ideen vorschlagen. Wenn eine Richtlinie vorliegt, wird darüber abgestimmt: Sie wird angenommen oder sie wird nicht angenommen. Wenn eine Richtlinie zurückgezogen werden soll, stimmen wir über den Vorschlag ab: Er wird angenommen oder er wird nicht angenommen.

Wir gehen Schritt für Schritt voran, und ob es nun eine bessere Rechtsetzung, neoliberale Rechtsetzung, sozialistische Rechtsetzung oder gar keine Rechtsetzung ist, wichtig ist allein der Inhalt.

Ich habe genug von diesen Leuten, die ständig irgendwelche Vorschläge im europäischen Raum machen, ohne dass man weiß, an wen sie gerichtet sind. Wir wollen eine Kommission, die eine Kommission ist, die europäische Gesetze vorschlägt. Wir wollen ein Parlament. Wir wollen einen Rat, der sich um seine Angelegenheiten kümmert: Wenn es eine Präsidentschaft gibt, dann soll sie diese ausüben, ohne sich von anderen Dingen ablenken zu lassen. Wenn Herr Blair gerne Kricket spielt und Tee trinkt, ist das seine Sache, aber als Präsident hat er andere Dinge zu tun. Er muss Vorschläge machen, damit Europa vorankommt, und im Moment kommt Europa wegen dieser Präsidentschaft nicht voran.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Prescott, Frau Wallström, mit meiner Fraktion schließe ich mich gerne allen Willkommenswünschen an, die an die Beobachter und Beobachterinnen aus Rumänien und Bulgarien gerichtet wurden. Doch wenn wir nicht wollen, dass unsere Willkommensworte nur fromme Wünsche bleiben, müssen wir den Mut haben, alle Folgen unserer Entscheidungen zu tragen. Die jetzt nahe gerückte Aussicht, die meine Fraktion im Übrigen voll und ganz unterstützt, dass diese beiden Länder der Europäischen Union beitreten, macht eine wirkliche Kursänderung der europäischen Wirtschafts-, Währungs-, Haushalts-, Steuer- und Handelspolitik nun umso dringlicher und entscheidender. Bei 15 Mitgliedstaaten war dies notwendig; bei 25 oder 27 wird dies unverzichtbar.

Herr Präsident, Sie haben von einer Identitätskrise gesprochen. Ich glaube, Sie haben Recht. Um aus ihr herauszukommen, müssen politische Entscheidungen Vorrang vor Markterfordernissen haben, denn wenn wir uns im Namen des internationalen Wettbewerbs damit zufrieden geben, uns an die Globalisierung, wie sie sich heute darstellt, anzupassen, dann wird es ganz einfach keinen Platz mehr geben, weder für soziale Aspekte noch für Solidarität. Angesichts der Massenarbeitslosigkeit, der rasant zunehmenden unsicheren Beschäftigungsverhältnisse, der sich ausbreitenden Armut und der himmelschreienden Ungleichheiten, denen wir begegnen, wäre es politisch unverantwortlich und sozialer Sprengstoff, an den bestehenden Vorstellungen über den freien Wettbewerb, die Beschränkung der öffentlichen Ausgaben, Sozial- und Steuerdumping und als Sahnehäubchen die Haushaltsknauserei festzuhalten. Als die gewählten Vertreter unserer Mitbürger haben wir die Pflicht, das tiefe Unbehagen zu bezeugen, das in der einen oder anderen Form überall in Europa zum Ausdruck gebracht wird. Was kann das Parlament in den nächsten Monaten unternehmen, um den Europäern die positiven Signale zu senden, auf die sie warten? Ich möchte drei Vorschläge machen.

Erstens wird man uns anhand unserer Abstimmungen über eine Reihe von Richtlinienentwürfen beurteilen. So liegt in dieser Woche der Vorschlag zur vollständigen Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs vor und in den nächsten Wochen die sehr symbolträchtige Bolkestein-Richtlinie, bei der Herr Barroso sehr gewissenhaft darauf geachtet hat, dass sie nicht mit den anderen im Papierkorb landet. Danach kommen die Texte über den Regionalverkehr, die Hafendienstleistungen und die Arbeitszeit, und nicht zu vergessen die Stellungnahmen, die wir zu den WTO-Verhandlungen und vor allem zum Allgemeinen Übereinkommen über den Dienstleistungsverkehr abzugeben haben. Wenn wir den Erwartungen gerecht werden wollen, wäre es klug, in jedem einzelnen Fall, einen klaren antiliberalen und sehr fordernden Standpunkt zu den öffentlichen Dienstleistungen einzunehmen.

Zweitens sollten wir einige wichtige politische Initiativen zu großen Zivilisationsproblemen ergreifen. Nur ein Beispiel: Krieg und Frieden. Um zum Ausdruck zu bringen, dass wir den Krieg und insbesondere die Beteiligung von EU-Staaten an solch einer Unternehmung ablehnen, lassen Sie uns Frau Cindy Sheehan ins Parlament einladen, die Mutter eines im Irak getöteten US-Soldaten, deren Schrei des Schmerzes, der Wahrheit und der Menschlichkeit die Meinung auf beiden Seiten des Atlantiks zum Ausdruck bringt.

Drittens schließlich, und das ist nicht von den beiden anderen Aspekten zu trennen, sollten wir dazu beitragen, unsere Mitbürger zum Sprechen zu bringen. Lassen Sie uns auf jede erdenkliche Weise Debatten organisieren, aber ehrliche Debatten ohne Tabus in den 27 Mitgliedsstaaten der erweiterten Union über das, was in der Union geändert werden sollte, um dem europäischen Traum neues Leben zu geben.

 
  
MPphoto
 
 

  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Ich heiße unsere bulgarischen und rumänischen Freunde herzlich willkommen. Sie werden vom unaufhörlich expandierenden Imperium Europa wärmstens aufgenommen werden.

Ich möchte ihnen Folgendes sagen: Obwohl Sie nicht gewählt sind, wird man Sie wie vollwertige Mitglieder der politischen Elite Europas behandeln. Sie werden Anspruch auf das sehr großzügig bemessene Tagegeld haben, können den Chauffeurdienst nutzen und unendlich viele Empfänge besuchen, die hier zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben werden. Und wenn Sie sich dann ein hübsches Bäuchlein angefuttert haben, reisen Sie wieder in Ihre Heimatländer zurück und erzählen den Leuten dort, dass der Klub, dem Sie beitreten werden, völlig in Ordnung ist.

Wie Marx einmal sagte – und ich meine Groucho Marx, nicht Karl Marx –: „Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Klub beizutreten, der bereit wäre, jemanden wie mich als Mitglied aufzunehmen.“ Was die EU betrifft, so ist das ein ziemlich heißer Tipp, denn hier haben wir einen Klub, dessen Haushaltsführung in den letzten zehn Jahren nicht ein Mal abgesegnet worden ist. Die EU ist ein Klub – wie Sie vorhin bereits von einigen Fraktionsvorsitzenden gehört haben –, der die Wählerinnen und Wähler in Frankreich und den Niederlanden mit totaler Verachtung straft, indem er versucht, ihnen die Bedingungen einer Verfassung aufzudrücken, die eigentlich längst tot sein müsste. Sie ist ein Klub, der Ihnen selbst das Recht auf Selbstbestimmung aberkennen wird und der – traurigerweise – allmählich dem politischen System zu gleichen beginnt, das Sie gerade hinter sich gelassen haben. Sie werden Buhrufe von denjenigen hören, die von der Europäischen Union leben und die hier weit mehr verdienen, als sie in der Wirtschaft je wert wären.

Sie sind als Beobachter hier, also schauen Sie sich einfach um. Was machen wir heute hier? Wie absurd, dass wir jährlich 200 Millionen Euro Steuergelder für den monatlichen Ausflug nach Straßburg ausgeben. Schauen Sie sich morgen und am Mittwoch und Donnerstag das total lächerliche Abstimmungssystem an und machen Sie sich bewusst: Egal, was José Manuel Barroso vorige Woche über Deregulierung, weniger Regulierung und die 60 Rechtsakte, die sie zurückziehen wollen, gesagt hat – in der kurzen Zeit seit dem 1. Juli, als die Briten die Ratspräsidentschaft übernahmen, sind etwa 2000 legislative Instrumente verabschiedet worden.

Bitte schauen Sie sich alles an und sagen Sie dann Ihren Leuten zu Hause die Wahrheit. Die zehn Mitgliedstaaten, die im vergangenen Jahr beigetreten sind, haben in ihren Ländern alle Referenden durchgeführt. Wie ich weiß, sind solche Volksabstimmungen für Rumänien und Bulgarien jedoch nicht geplant. Verdienen denn die Menschen dort nicht die Chance, zumindest ihre Stimme in einem Referendum abzugeben und zu diskutieren? Wäre es nicht ein großer, ja historischer Fehler, diese Menschen in die angeschlagene Europäische Union zu drängen, ohne ihnen zuerst die Wahrheit zu sagen? Die Briten hat man vor dreißig Jahren über diesen Klub Europa belogen. Ihre Leute verdienen es, besser behandelt zu werden.

(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)

 
  
MPphoto
 
 

  Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem stellvertretenden Premierminister Prescott und Frau Kommissarin Wallström dafür danken, dass sie heute hier sind. Mein Dank gilt ebenso Herrn Cohn-Bendit, der mir – wie immer – so viel Zeit gewidmet hat.

Wir haben heute gesehen, dass in einer Institution wie der unseren zwar viele Kollegen besorgt ihre Stimmen erheben, aber kaum jemand Lösungen zu bieten hat. Denn wenn wir letztlich auf die aktuellen Ereignisse in der Europäischen Union reagieren wollen, dann muss uns zunächst klar werden, dass eine Krise, wie wir sie derzeit empfinden, für die Menschen draußen gar nicht existiert. 90 % der Menschen verbinden mit der Europäischen Union kein positives Bild von Relevanz für sie. Die EU mischt sich ihrer Meinung nach ein, ist belastend, ausufernd, ja sogar gleichgültig den Alltagssorgen der Menschen gegenüber.

Wir müssen hinsichtlich der Zahl der Themen, die unsere Institution im Rahmen ihrer Befugnisse in Angriff nehmen kann, realistisch bleiben. Es war heute davon die Rede, wie falsch es von Präsident Barroso gewesen sei zu erwähnen, die Kommission wolle soundso viele Richtlinien zurückziehen bzw. die Zahl der geltenden Richtlinien reduzieren. Der Präsident unseres Parlamentes hat heute hier gesagt, es gebe 56 verschiedene Richtlinien, die sich mit dem Verkauf und der Erzeugung von Waren für Versorgungs- und Dienstleistungszwecke beschäftigen. Es gibt allein 16 verschiedene Richtlinien zu Verkauf, Vermarktung und Präsentation von Düngemitteln. Ganz sicher kann man sie alle in einer einzigen Richtlinie unterbringen. Vielleicht gab es hier ja auch ein sprachliches oder auf der Verdolmetschung beruhendes Missverständnis und der Präsident der Kommission meinte eigentlich Konsolidierung oder Kodifizierung, wie das in jeder Regierung gang und gäbe ist.

Es spricht nichts gegen einen selbstkritischen Blick jeder einzelnen Institution, um herauszufinden, welche Angelegenheiten am dringlichsten in Angriff genommen werden müssen, wie die Gesetzgebung verbessert und den Menschen nahe gebracht werden kann.

Die Herausforderungen der heutigen Zeit haben nichts mit der fernen Zukunft oder gar mit den gescheiterten Ideologien der Vergangenheit zu tun. Es gilt vielmehr, geeignete Strukturen für das Europa des 21. Jahrhunderts zu schaffen. Eine der Kernfragen ist die Finanzierung, und es muss eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau geben. Die Mitgliedstaaten müssen in den Zentralhaushalt einzahlen, damit wir die bedürftigsten Staaten unterstützen und Europa als dynamisches, innovatives und kreatives Zentrum weiter fördern können.

Dabei dürfen wir das Kind jedoch nicht mit dem Bade ausschütten. In der jüngsten Vergangenheit wollten einige Kollegen eine Verbindung zwischen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Finanziellen Vorausschau herstellen. Das war ein Fehler, und es bleibt zu hoffen, dass man von dieser Position allmählich abrücken wird. Ebenso wichtig ist es, dass wir uns unserer Verantwortung als Abgeordnete bewusst sind und dass wir, wenn wir einen Gesetzestext nicht mögen oder damit nicht einverstanden sind, die Richtlinie nicht einfach durchwinken – wie wir das bei der Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen gemacht haben, wie das gerade bei der Finanzdienstleistungsrichtlinie der Fall ist und wie das bei vielen anderen Richtlinienvorschlägen in der Vergangenheit der Fall war. Unsere Rolle als Gesetzgeber ist es, Gesetze zu erlassen. Das verlangt harte Entscheidungen. Das bedeutet, dass es unter uns Abgeordneten Meinungsverschiedenheiten geben wird. Dies sind keine persönlichen Affronts, sondern sie dienen vielmehr der Suche nach der besten Zukunftsvision.

Ein letzter Punkt: Wenn wir von einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sprechen, dann muss das Recht das höchste dieser Ziele und Ideale sein. Denn wenn wir den Menschen den Schutz ihrer individuellen Rechte und Freiheiten nicht garantieren können, dann haben wir in unserer obersten Pflicht als Gesetzgeber versagt – der Pflicht zu gewährleisten, dass die von uns erlassenen Gesetze nicht nur dem Schutz des Gemeinwohls dienen, sondern sich auch nicht nachteilig für die Minderheit auswirken.

 
  
MPphoto
 
 

  Jean-Marie Le Pen (NI).(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch ich möchte last but not least unsere neuen Kollegen aus Rumänien und Bulgarien begrüßen. Sie werden, so hoffe ich, der französischen Sprache und Kultur wieder ein wenig neuen Glanz geben, den sie hier mit den verschiedenen Erweiterungen verloren hat, insbesondere mit dem Beitritt der Länder Nord-, sowie Mittel- und Osteuropas. Ich vergesse nicht so bemerkenswerte Ausnahmen wie z. B. unseren verstorbenen Kollegen aus Polen, Filip Adwent.

Ich begrüße insbesondere unsere fünf Kollegen und Freunde der Großrumänien-Partei, Romania Mare, und unseren bulgarischen Kollegen von der Partei „Attaka“. Sie kommen zu einer Zeit als Beobachter in das Europäische Parlament, da die Türkei am 3. Oktober 2005 ihre Beitrittsverhandlungen aufnehmen wird, obgleich ihr Beitritt einer der Gründe für die Ablehnung der Verfassung war, und ohne dass sie die Republik Zypern anerkannt hat und sogar ohne dies tun zu wollen. Ich denke, angesichts von 10 % türkischstämmiger Bevölkerung steht Bulgarien diesem wichtigen Ereignis besonders aufmerksam gegenüber.

Mögen unsere Kollegen wissen, dass sie auf unsere Unterstützung im Europäischen Parlament zur Verteidigung des Europas unserer Heimatländer gegen die zerstörerische Globalisierung und die Einwanderungswogen zählen können. Ich nehme mit Interesse den Gnadenstoß zur Kenntnis, den Herr Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, gerade der überholten Europäischen Verfassung gegeben hat. Als konsequenter Demokrat hat er Lehren aus den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gezogen und diesen freiheitsvernichtenden Text beerdigt. Dieses Mal geht das Recht mit der Moral einher. Die Volksmeinung steht über der Technokratenmeinung, obwohl von denjenigen, die sich so gern als das „große Gewissen“ aufspielen möchten, auf jede nur erdenkliche Weise Druck ausgeübt wird.

Was die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 betrifft, droht die französisch-britische Schlacht um den Rabatt und den Haushalt der GAP weiterzugehen, es sei denn, der Gemeinschaftshaushalt wird auf über 1 % des BIP erhöht, um den Bedarf der mittel- und osteuropäischen Länder zu decken. In dieser Angelegenheit werden wir jeden Rückzug oder jedes Nachgeben von Chirac und der französischen Regierung in Bezug auf die GAP anprangern. Als treue Verbündete der Amerikaner haben die Briten während ihrer sechsmonatigen Präsidentschaft nur zwei Ziele: den Beitritt der Türkei in Gang zu setzen und dafür zu sorgen, dass die viel gepriesene Bolkestein-Richtlinie über Dienstleistungen angenommen wird. Wir lehnen beides ab.

Herr Chirac hat sich ohne jegliches Schamgefühl an die Europäische Kommission gewandt und sie um ihr Eingreifen in der Hewlett-Packard-Angelegenheit und den 1240 betriebsbedingten Entlassungen gebeten. Er hat sich öffentlich gedemütigt und Frankreich mit ihm. Es ist in der Tat nicht Sache der Kommission, in die Geschäftsführung von Unternehmen einzugreifen. Es ist nur normal, dass über Maßnahmen zum Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Interessen Frankreichs in Paris entschieden wird und nicht in Brüssel und Genf.

Erst die französische Präsidentschaftswahl im Jahr 2007 wird im Gefolge des Donnerschlags vom 29. Mai 2005 den wirklichen Bruch mit der Euro-Globalisierung und dem Opfergeist bringen. Das ist der Bruch, den alle aufrichtigen Europäer erwarten. Dies wird die Rückkehr zu nationalen Ideen und zum wirtschaftlichen Patriotismus im Dienste des Volkes sein. Mit dem kolossalen Privileg meines hohen Lebensalters glaube ich das überzeugendste Sprachrohr in dieser Frage in Frankreich und in Europa sein zu können.

 
  
MPphoto
 
 

  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich Präsident Borrell und einigen Vorrednern anschließen und unsere bulgarischen und rumänischen Kolleginnen und Kollegen als Beobachter herzlich willkommen heißen. Dies ist ein bedeutender Schritt bei den letzten Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft. Die Kommission wird Sie bei Ihren Anstrengungen auch weiterhin aktiv unterstützen, und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass ich die Berichte über die Überschwemmungen in Ihren beiden Ländern und ihre Auswirkungen im Sommer verfolgt habe. Ich möchte Sie unserer Solidarität versichern und Sie wissen lassen, dass wir gerne bereit sind, Sie bei Bedarf zu unterstützen.

Ich möchte heute zu zwei Themen sprechen: erstens zur Verfassung, da jeder die Rolle, die die Kommission dabei gespielt hat, kennen sollte. Die Kommission hat die Verfassung nicht nur von Anfang an unterstützt, sondern sie hat sich auch aktiv in die Arbeit des Konvents eingebracht. Die Kommission hat wöchentlich darüber diskutiert. Wir befürworten die Verfassung nach wie vor. Wir sind uns alle darüber einig, dass dieses Dokument vielleicht nicht perfekt ist, doch wir befürworten es und haben aktiv an der Ausarbeitung mitgewirkt.

Nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wissen wir alle, dass eine Ratifizierung der Verfassung durch alle Mitgliedstaaten in nächster Zukunft unwahrscheinlich ist. Das heißt jedoch nicht, dass wir nicht auch weiterhin aktiv an der politischen Agenda und damit an konkreten Ergebnissen für die Bürger Europas arbeiten werden. Die Kommission wird auch weiterhin sicherstellen, dass wir an unseren politischen Prioritäten arbeiten und sie befolgen. Wir müssen diese Zeit des Nachdenkens auch für einen Dialog mit den Bürgern nutzen. Nur so können wir erreichen, dass die Bürger eine neue Verfassung voll unterstützen. Wir wollen uns mit den Mitgliedstaaten und mit Hilfe des Parlaments auf einen gemeinsamen Weg nach vorn einigen. Deshalb haben wir schon vor der Sommerpause mit der Ausarbeitung eines, wie wir es nennen, „Plan D“ für Debatte, Dialog und Demokratie begonnen. Wir haben vorige Woche auf unserem Seminar eine Reihe von sehr konkreten Vorstellungen darüber besprochen, wie dieser Dialog mit den Mitgliedstaaten aussehen könnte. Wir brauchen eine sehr breite Agenda, die die Fortsetzung des Dialogs über die Amtszeit der jetzigen Kommission und des Parlaments hinaus anstrebt. Das ist nicht einfach eine Rettungsaktion für die Verfassung, sondern muss gleichzeitig ein neuer Ansatz zur Einbindung der Bürger sein. Präsident Barroso und ich werden unsere vorläufigen Ideen zu diesem Plan D am Mittwoch der Konferenz der Präsidenten vorstellen. Eine Mitteilung an den Rat und das Parlament wird ebenfalls vorbereitet, und ich hoffe, dass im Laufe dieser Woche eine offizielle Version vorliegen wird, zu der Sie sich dann äußern können.

Vorige Woche hat Präsident Barroso in einem Brief an Präsident Borrell vorgeschlagen, Initiativen zu benennen, bei denen die Kommission und das Parlament zusammenarbeiten könnten, und dass sich die jeweiligen Verantwortlichen so bald wie möglich zusammensetzen und die Initiativen besprechen sollten.

Der beste Weg zur Überwindung der gegenwärtigen Krise ist, die Europäer von der Bedeutung Europas zu überzeugen. Deshalb ist es unser wichtigstes Anliegen, unsere politischen Prioritäten einzuhalten. Unsere Ziele Wohlstand, Solidarität und Sicherheit haben weiterhin Gültigkeit – sie sind sogar wichtiger denn je. Sie stehen im Einklang mit dem, was die europäischen Menschen, die wir über das Eurobarometer befragen ließen, wollen – mehr und bessere Arbeitsplätze, die Erhaltung des sozialen und territorialen Zusammenhalts, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Erde und die Verbesserung der Sicherheit in Europa und der Welt insgesamt.

Zweitens möchte ich etwas zur besseren Rechtsetzung sagen und den Abgeordneten zunächst für ihre Kooperation bei der Unterzeichnung der neuen Rahmenvereinbarung danken. Da dies in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, werde ich genauestens darauf achten, dass wir uns an die Rahmenvereinbarung halten. Deshalb habe ich mich mit den Punkten beschäftigt, die im Zusammenhang mit der besseren Rechtsetzung bei einigen Abgeordneten Kritik und Unbehagen ausgelöst haben.

Die bessere Rechtsetzung steht schon länger auf der Tagesordnung unserer Institutionen. Seit 2003 arbeiten wir gemeinsam an einer Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens. In jenem Jahr wurde eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet, die eine Vereinfachung und Verbesserung der gemeinschaftlichen Rechtsetzung zum Ziel hat.

Die jetzige Kommission hat bei ihrem Amtsantritt erneute und verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Rechtsetzung unternommen, und eine bessere Rechtsetzung auf allen Ebenen ist auch zu einem Hauptbestandteil der revidierten Lissabon-Strategie geworden. Der Kollege Verheugen hat dieses Haus regelmäßig über das Vorgehen der Kommission informiert, und ein Blick auf den Kalender zeigt mir, dass das Parlament bei mindestens zehn Gelegenheiten, einschließlich der vorläufigen Anhörungen, über die Agenda zur besseren Rechtsetzung informiert wurde, abgesehen von den allgemeinen Informationen, die in Interviews und zu anderen Anlässen gegeben wurden.

Es handelt sich hier um den folgenden dreifachen Ansatz: Prüfen anhängiger Legislativvorschläge mit dem Ziel, die Vorschläge zurückzuziehen, die die Kriterien nicht erfüllen; Vereinfachung; sowie Modernisierung der Methoden zur Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge einschließlich Folgenabschätzungen.

Morgen wird die Kommission die Ergebnisse dieser Prüfungen besprechen und bestätigen und eine Liste mit den Legislativvorschlägen vorlegen, die nach Meinung der Kommission zurückgezogen werden sollten. Es ist das erste Mal, dass das gesamte Kollegium die Möglichkeit zur Mitentscheidung hatte. Es wurde gründlich und umfassend gearbeitet, und wir schlagen vor, etwa ein Drittel der 183 anhängigen Legislativvorschläge zurückzuziehen. Das wird unter vollständiger Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen der revidierten Rahmenvereinbarung erfolgen. Gemäß Artikel 12 der Rahmenvereinbarung wird Kommissar Verheugen unseren Vorschlag vor seiner Veröffentlichung dem Parlament vorlegen – er wird hier morgen vollständig vorgestellt werden, gleich nachdem die Kommission darüber diskutiert hat.

Gemäß Artikel 32 der Rahmenvereinbarung ist unser Vorschlag, bei dem es sich zu diesem Zeitpunkt um einen politischen Beschluss handelt, als Vorabmitteilung an die anderen Institutionen gedacht und gemäß der gängigen Praxis wird der Rechtsakt, die Richtlinien zurückzuziehen, in drei Monaten erlassen werden. Dieses Projekt wurde vor längerer Zeit bekannt gegeben, und die Kommission hat sowohl die Methodik als auch die Ziele immer offen behandelt. Wir sind nicht der Ansicht, dass die Meinungsäußerungen einiger Kommissare oder des Präsidenten gegenüber der Presse das Recht der Kommission untergraben, als Kollegium zu handeln oder dass diese Äußerungen den Verpflichtungen anderen Institutionen gegenüber zuwiderlaufen. Wenn Sie wollen, kann ich eine vollständige Liste mit allen Gelegenheiten zusammenstellen, zu denen diese Vorschläge dem Parlament in verschiedener Form vorgestellt wurden – sei es nun in den Ausschüssen oder in Form von Beschlüssen.

Es stimmt, dass es immer Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation und zur Stärkung des Vertrauens zwischen unseren beiden Institutionen gibt. Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir persönlich sehr am Herzen liegt, dass die Kommission diesem Ziel hohe Priorität einräumt. Ich werde keine Gelegenheit auslassen, um meine Kolleginnen und Kollegen daran zu erinnern, dass Vorschläge zuerst dem Parlament vorgelegt werden müssen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Vielen Dank, Frau Wallström.

Frau Berès hat um das Wort gebeten. Bitte sagen Sie mir, auf welchen Artikel der Geschäftsordnung Sie sich berufen.

 
  
MPphoto
 
 

  Pervenche Berès (PSE).(FR) Herr Präsident, ich möchte etwas zum Ablauf der Tagesordnung sagen, einfach um Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Arbeitsweise zu lenken. Ich bedauere, dass ein Legislativtext von absolut entscheidender Bedeutung für die Finanzierung unserer Wirtschaft – bei dem es sich, ich wiederhole, um einen Legislativtext handelt – heute erst ab 19.30 Uhr auf unserer Tagesordnung steht. Ich denke, er hätte an einem anderen Tag und zu einem anderen Zeitpunkt auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Ich verstehe, wie wichtig diese Momente des Luftholens und der politischen Debatte sind, aber ich glaube, dass es für unser Parlament auch wichtig ist, seiner gesetzgeberischen Arbeit auf vernünftige Weise nachzukommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Danke für Ihren Kommentar über die Art und Weise, in der wir unsere Arbeit durchführen, doch wir können nur der Tagesordnung folgen, die wir angenommen haben.

Die Aussprache ist geschlossen.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 

12. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgen die Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung.

 
  
MPphoto
 
 

  Marianne Thyssen (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Heute begehen wir den Europäischen Tag der Sprachen. Wir feiern die sprachliche Vielfalt, die Teil unseres kulturellen Erbes ist und unsere Gesellschaft bereichert. Schon als kleines Mädchen lernte ich das Sprichwort: „So viele Sprachen du sprichst, so oft bist du Mensch“. Auf der Website der Kommission, auf der eine Erklärung von Kommissar Figel' erscheint, ist dieses Sprichwort offensichtlich auch bekannt. Das sollte uns in diesem Parlament darin bestärken, mit ganzer Kraft für vernünftige Programme, die das Sprachenlernen möglichst vieler Menschen fördern, einzutreten.

Gleichwohl sollten wir als Parlament auch erkennen, dass die Einhaltung interner Vorschriften im Bereich der sprachlichen Vielfalt Ausdruck der Achtung aller Menschen ist und zum demokratischen Funktionieren unserer Institution beiträgt. Deshalb erscheint es mir dringend geboten, obgleich mir nicht viel Zeit zur Verfügung steht, Sie speziell auf zwei Probleme aufmerksam zu machen.

Erstens sollten wir uns nach wie vor bemühen und all jenen, die in unserem Haus tätig sind, Mitgliedern und Bediensteten, die Möglichkeit einräumen, Sprachkurse zu belegen, und zweitens müssen Sie unsere Bediensteten weiterhin zur genauen Einhaltung unserer internen Sprachreglungen anhalten. Was immer wir auch unternehmen, wir dürfen nicht nachlassen und dem Beispiel des Rates folgen, im Lichte... (der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Catherine Stihler (PSE).(EN) Herr Präsident! Öffentliche Verkehrsmittel sind für alle unsere Kommunen wichtig. In Schottland sind es Fähren, die die Anbindung einiger der abgelegensten und schwächsten Gemeinden der Europäischen Union gewährleisten. Diese Woche werde ich eine Delegation der Gewerkschaften von CalMac im Europäischen Parlament begrüßen dürfen, die sich am Mittwoch mit dem für Verkehr zuständigen Kommissionsmitglied treffen wird.

Derzeit werden diese Fährverbindungen in Kommunen ausgeschrieben, in denen sie die einzigen Transportmittel sind, die die Inselgemeinden mit dem Festland verbinden. Gemäß den jüngsten Kommissionsvorschlägen zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Landverkehr soll die öffentliche Verwaltung bei Ausschreibungsverfahren über mehr Flexibilität verfügen und bestimmte Dienstleistungen direkt an lokale Anbieter vergeben dürfen. Warum aber werden dann solche wichtigen Fährverbindungen anders behandelt als Züge, Straßenbahnen und U-Bahnen? Auf den abgeschiedenen schottischen Inseln gibt es weder Züge noch Straßenbahnen noch U-Bahnen. Der Standpunkt der Kommission erscheint mir in diesem Licht widersprüchlich, und ich fordere die Kommission zu einer Klärung ihres Standpunkts auf. Fährverbindungen, von denen die Menschen abhängig sind, sind viel zu wichtig, um einfach ignoriert zu werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Sophia in 't Veld (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen meine Besorgnis darüber mitteilen, dass in einem nationalen Parlament eines EU-Mitgliedstaats wieder eine schockierende homophobe Rede gehalten wurde. Diesmal geht es um das Parlament von Lettland, das gerade sowohl über die Umsetzung von Artikel 13 – europäische Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung – debattiert, als auch über den Vorschlag eines verfassungsrechtlichen Verbots von gleichgeschlechtlichen Ehen. Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass es nicht einmal George Bush wagen würde, so weit zu gehen.

Ich möchte an unsere Kolleginnen und Kollegen im lettischen Parlament appellieren, ihre Debatten mit Würde zu führen, Hassreden zu verurteilen und daran zu denken, dass Lettland wie die anderen Mitgliedstaaten die Charta der Grundrechte unterzeichnet hat. Es hat außerdem die Europäische Verfassung ratifiziert, die jegliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung untersagt.

 
  
MPphoto
 
 

  Mary Lou McDonald (GUE/NGL).(EN) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, hat die Irisch-Republikanische Armee eine weitere Initiative zur Förderung des Friedensprozesses in Irland ergriffen. Die heutige mutige Entscheidung, ihre Waffen nachweislich und endgültig abzugeben, ist ein großer Fortschritt für den irischen Friedensprozess.

Die ungeheure Bedeutung dieses Schritts der IRA sollte weder unterschätzt noch unterbewertet werden. Ich möchte die IRA bei dieser Gelegenheit dafür würdigen, dass sie da, wo sich andere vor der Verantwortung gedrückt haben, keine Risiken gescheut hat.

Eine enorme Verantwortung lastet nun auf der britischen und der irischen Regierung, das Karfreitagsabkommen in all seinen Aspekten, darunter Gleichberechtigung, Menschenrechte, Polizeiapparat, Entmilitarisierung und auch die Repräsentation Nordirlands in der Oireachtas, umzusetzen. Die Democratic Unionist Party, die auch durch einen Abgeordneten in diesem Parlament vertreten ist, muss sich wieder am Friedensprozess beteiligen. Es gibt jetzt keine akzeptable Entschuldigung für sie, sich nicht zusammenzusetzen …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Dariusz Maciej Grabowski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Bei der Unterzeichnung des Abkommens über den Bau einer Gaspipeline auf dem Grund der Ostsee waren Bilder zu sehen, die den russischen Präsidenten Putin und Bundeskanzler Schröder in inniger Umarmung zeigen. Diese Demonstration der Verbundenheit geschah vor dem Hintergrund zweier ernsthafter Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit der Weltwirtschaft. Ich meine den internationalen Terrorismus sowie die Preiserhöhungen und die Instabilität auf dem Energierohstoffmarkt. Jeder ist sich darüber im Klaren, dass in dieser Situation Zusammenarbeit auf globaler Ebene das Gebot der Stunde ist. Bedauerlicherweise haben Bundeskanzler Schröder und Präsident Putin zu einem Zeitpunkt, da die Europäische Union ein Beispiel kollektiver Vernunft sowie der Solidarität zwischen den Ländern geben sollte, laut und deutlich verkündet, dass für sie nur die egoistischen Interessen Deutschlands und Russlands zählen. Dass die Länder, durch deren Seewirtschaftsraum die Gasleitung verlaufen soll, weder informiert noch konsultiert wurden, zeigt den mangelnden Respekt dieser beiden Länder gegenüber dem internationalen Seerecht.

Wir sind fest davon überzeugt, dass das Abkommen über den Bau der Gaspipeline sich gegen die Interessen einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union richtet. Polen, die baltischen Staaten und andere Länder werden gezwungen, sich der Kontrolle ihrer Energieversorgung durch Russland zu unterwerfen. Das Abkommen zeigt auch ganz deutlich einen Zusammenhang...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Ryszard Czarnecki (NI).(PL) Herr Präsident! Bis zum Beginn der ersten neuen siebenjährigen Haushaltsperiode der Union sind es nur noch 15 Monate. Ungeachtet der Regeln und Gepflogenheiten in der Union haben wir aber immer noch keinen Haushaltsplanentwurf. Die Union treibt gewissermaßen steuerlos im Haushaltsmeer. Jeder weitere Monat der Verzögerung bringt unnötige Spannung und Unsicherheit und sät Misstrauen zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten.

Mit ihrem Unvermögen, einen Haushalt aufzustellen, sendet die Union ein falsches Signal an ihre künftigen Mitglieder und ihre externen Partner. Sie zeigt Schwäche und lässt einen Mangel an Visionen für die Zukunft und an politischem Willen erkennen, solidarisch zusammenzuarbeiten, um diese Zukunft aufzubauen. Diese Situation bedeutet, um einen Begriff aus dem Schachspiel zu verwenden, kein Remis, sondern vielmehr das Schachmatt für die Idee von einem wahrhaft vereinten Europa, das in Bezug auf seinen Reichtum und sein historisches Erbe nicht in ein Europa erster und zweiter Klasse gespalten ist.

Ich appelliere an den Rat und die britische Ratspräsidentschaft, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten am Haushalt schnellstmöglich abgeschlossen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Zdzisław Zbigniew Podkański (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Polen ist jetzt das zweite Jahr Mitglied der Europäischen Union, doch die Aussichten für die polnischen Bauern werden nicht besser, sondern immer schlechter.

Die polnischen Beerenobstproduzenten, auf die 50 % der europäischen Produktion entfallen, befinden sich am Rande des Ruins. Das gilt auch für die Kartoffelproduzenten in Polen, die hier unionsweit an erster Stelle stehen, und ebenso für die Produzenten von Getreide und Faserpflanzen. Die Schweinezüchter, die Milch- und Zuckerrübenproduzenten werden sich bald in der gleichen Lage befinden, und ich möchte Sie daran erinnern, dass Polen der drittgrößte Zuckerrübenproduzent in Europa ist. Die Abgeordneten hier in diesem Hause verstehen die Situation, was man aber von der Europäischen Kommission, die das Parlament und seine Entscheidungen zu ignorieren pflegt, nicht sagen kann. Genau das ist beispielsweise im Falle des Berichts über die Stärkeproduktion geschehen.

Die geplante Reform des Zuckermarkts führt zu einer über 42%igen Preissenkung bei Zuckerrüben, deren Produktion damit unwirtschaftlich wird. Die Europäische Kommission scheint mehr um das Wohl der Beerenobstproduzenten in China und Marokko sowie der Zuckerproduzenten in Brasilien besorgt zu sein als um das der Bauern und Produzenten in den neuen Mitgliedstaaten. Damit erhebt sich die Frage, weshalb die Europäische Kommission und der zuständige Kommissar selbst eine Politik verfolgen, die den Landwirten in den Mitgliedstaaten Nachteile bringt, und weshalb die Entscheidungen des Europäischen Parlaments missachtet werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Antonio Masip Hidalgo (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich ergreife das Wort im Namen von Herrn Pittella aus Italien und Frau Madeira aus Portugal und möchte den Ratsvorsitz bitten, in die Vorschläge zur finanziellen Vorausschau, die er vorzulegen hat, die Kriterien wieder aufzunehmen, die von der Kommission zu den von den Auswirkungen der Statistik betroffenen Regionen unterbreitet wurden und in denen es um die Notwendigkeit geht, sie ohne jegliche beschämende Diskriminierung untereinander zu unterstützen, da dies, wie ich in diesem Hohen Haus am 9. März sagte, eine Frage der Würde ist, eine Frage, die europäische Politik getreu ihren Wurzeln und Ambitionen verständlich, egalitär, ausgewogen und demokratisch zu gestalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, ein paar Worte zu diesem für Irland so historischen Tag zu sagen. Im Juli dieses Jahres wies die IRA ihre Einheiten an, die Waffen abzugeben, und heute haben wir die Gewissheit, dass diese Worte in die Tat umgesetzt worden sind. Ja, es müssen noch viele Hürden überwunden werden, doch heute haben wir meines Erachtens den Rubikon überschritten.

Schwierigkeiten werden nicht zu vermeiden sein; es gibt auf beiden Seiten Friedensbrecher, die den Prozess zum Scheitern bringen wollen. Deshalb müssen diejenigen, die den Frieden aufbauen, die Menschen, deren Vertrauen täglich wächst und die eine gemeinsame Zukunft anstreben, mit aller Kraft unterstützt werden. Unsere Wertschätzung gilt den Menschen auf allen Seiten, die dazu beigetragen haben, diesen Tag möglich zu machen. Ich möchte hier im Europäischen Parlament auch die positive und unterstützende Rolle würdigen, die die Europäische Union bei diesem Prozess gespielt hat.

Und lassen Sie uns an diesem Tag auch der Opfer und ihrer Familien gedenken, deren Leben zerstört wurde. Für sie kommt der heutige Tag zu spät, doch für den Rest von uns ist er hoffentlich ein Anfang.

 
  
MPphoto
 
 

  Mirosław Mariusz Piotrowski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Vor kurzem ist das deutsch-russische Abkommen über den Bau einer Gasleitung im Norden Europas unterzeichnet worden, die durch die Ostsee verlaufen soll. Dieses Abkommen besitzt zweifellos nicht nur große wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch eine ebenso wichtige politische Dimension. Polen und die baltischen Staaten sind übergangen worden, sehr zum Nachteil für die nationalen Interessen dieser Länder, die Teil derselben Struktur, nämlich der Europäischen Union, sind. Einmal mehr hat sich die gemeinsame Wirtschafts- und Außenpolitik der Union als leeres Gerede erwiesen, und zahlreiche Journalisten und Politiker vergleichen das unlängst unterzeichnete Abkommen bereits mit dem Ribbentrop-Molotow-Pakt von 1939.

Ich fordere Deutschland auf, sich an die für alle Mitgliedstaaten geltenden Verfahren zu halten und die Lage zu klären. Ich verlange ferner, dass das Europäische Parlament entsprechend informiert wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Europa hat im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen in Portugal bewiesen, dass es Solidarität üben kann. Mitunter lassen sich die politisch Verantwortlichen in Europa aber von egoistischen Interessen leiten, wie Herr Chirac, Herr Schröder und Herr Putin bei ihrem Treffen in Kaliningrad, das seltsamerweise Teil des russischen Hoheitsgebiets ist, gezeigt haben. Mit der Unterzeichnung des Abkommens über den Bau einer Gaspipeline wiederum verfolgten Herr Schröder und Herr Putin eigennützige Interessen. Angeblich soll mit der Gasleitung die Energieversorgung Deutschlands gesichert werden, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Mit diesem Schritt unterstützt Herr Schröder Putins „Teile-und-herrsche“-Politik, die auf eine Schwächung der Union abzielt. Das Europäische Parlament muss sich für Europa stark machen und diese Handlungsweise als das verurteilen, was sie tatsächlich ist.

Europa braucht über partikuläre Interessen hinausgehende Entscheidungen. Ohne Kohäsionspolitik wird es nie zu einer Integration kommen. Das wäre so, als wollte man ein Haus aus Ziegelsteinen, aber ohne Mörtel bauen.

 
  
MPphoto
 
 

  Panagiotis Beglitis (PSE).(EL) Herr Präsident! In den letzten Tagen haben uns von den Menschenrechts-NRO in der Türkei besonders beunruhigende Informationen über die Verfolgung und Verurteilung von türkischen Journalisten erreicht.

Ich meine damit nicht nur den Fall des Schriftstellers Orhan Pamuk, sondern auch den des Journalisten Emin Karaca, der wegen Verstoßes gegen Artikel 301 Absatz 2 des unlängst überarbeiteten Strafgesetzbuches zu fünf Monaten Haft verurteilt wurde. Ich denke dabei auch an andere Fälle, in denen Journalisten unter Anwendung desselben Artikels verfolgt wurden.

Deshalb appelliere ich an das Europäische Parlament und, was noch wichtiger ist, an seinen Präsidenten, sich unverzüglich an den Premierminister der Türkei, Herrn Erdogan, sowie an den Sprecher der Türkischen Nationalversammlung, Herrn Arinc, zu wenden und die Einstellung der Verfolgungen sowie die Gewährleistung der Redefreiheit zu fordern, desgleichen an den britischen Ratsvorsitz und die Europäische Kommission...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Obwohl ich für die Kommunikation eine gemeinsame Arbeitssprache befürworte, akzeptiere und respektiere ich das Recht aller Abgeordneten, die eigene Landessprache zu hören und zu sprechen. Was ich dagegen nicht akzeptieren kann, ist die Tatsache, dass es mehr als ein Jahr nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten mindestens einen parlamentarischen Ausschuss gibt, in dem für bestimmte Sprachen der neuen Mitgliedstaaten keine Dolmetschleistungen angeboten werden, und dass die Kolleginnen und Kollegen aus den entsprechenden Ländern an den Beratungen dieser Ausschüsse nicht in ihrer jeweiligen Muttersprache teilnehmen können, obwohl diese zu den Amtssprachen zählt. Das ist für diese Kolleginnen und Kollegen ein offensichtlicher Nachteil. Die Situation ist inakzeptabel, und ich fordere Sie dazu auf, den Abgeordneten an diesem Tag der linguistischen Freiheit zu versichern, dass für diese bedauerliche Situation so schnell wie möglich eine Lösung gefunden wird und dass diese Probleme beim Beitritt der nächsten beiden Länder in naher Zukunft gar nicht erst auftreten werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Ein Viertel des irischen BIP ist für das Bauwesen bestimmt. Man könnte Irland auch als ein Land bezeichnen, das sich im Bau befindet. Allerdings werden in vielen Dörfern meines Wahlkreises im Umkreis von Städten Häuser einfach aus dem Boden gestampft, ohne an eine ausreichende Wasserversorgung oder ein vernünftiges Abwassersystem zu denken und ohne dass man sich über die Kernelemente der sozialen Infrastruktur Gedanken macht. Manche Kinder verbringen ihre gesamte Schulzeit in Baucontainern. Oft gibt es keine Sportplätze oder Kinderkrippen und nur wenige Geschäfte. So werden Dörfer schnell zu „Schlafstädten“ ohne Gemeinschaftsgefühl. Ist das im Sinne Europas? Ist das ländliche Entwicklung? Ich bin den Menschen in Watergrass Hill, Glenville und den anderen Kommunen eine Antwort schuldig; den Menschen, die hinter ihren neuen und glänzenden, aber seelenlosen Fassaden mit dem Leben zurechtkommen müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Ich möchte den heutigen Europäischen Tag der Sprachen zum Anlass nehmen, um meiner Sorge darüber Ausdruck zu verleihen, dass Kindern von EU-Bürgern, die sich in anderen Mitgliedstaaten der Union niederlassen, nicht die Muttersprache gelehrt wird, sodass diese Kinder die Sprache ihrer Herkunft und damit ihre kulturelle Identität vergessen.

Die sprachliche Assimilation der Kinder und Jugendlichen, die in andere Mitgliedstaaten übersiedeln – und das gilt vor allem für jene, deren Muttersprache nicht so weit verbreitet ist wie die von Millionen Europäern gesprochenen europäischen Sprachen –, trägt keineswegs dazu bei, die von der Europäische Union angeblich angestrebte sprachliche Vielfalt zu erhalten.

Ich fordere die Kommission auf, die wirksame Umsetzung der Richtlinie 77/486/ΕWG vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern im Rahmen der neuen Strategie der Mehrsprachigkeit zu überwachen...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Alfredo Antoniozzi (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute wird in Europa ein wichtiger Tag begangen: der Europäische Tag der Sprachen. An diesem seit 2001 gefeierten Ereignis beteiligen sich die Europäische Union und insbesondere der Europarat, der Veranstaltungen in ganz Europa geplant hat.

Heute empfangen wir hier unsere neuen Kollegen aus Rumänien und Bulgarien; durch sie werden ab Januar 2007 Bulgarisch und Rumänisch zu unserer Sprachenfamilie in der Gemeinschaft gehören, womit sich die Zahl der Amtssprachen von 20 auf 22 erhöht.

Für uns Europäer ist die Sprache Synonym für Kultur und Geschichte und folglich für ein gewaltiges historisches und kulturelles Erbe. Daher meine Überlegung, ob es nicht angezeigt wäre, dass wir als Europäisches Parlament endlich eine konstruktive Reform der Sprachenregelung innerhalb der EU-Organe voranbringen. Die Aufnahme der neuen Sprachen, und speziell jener, mit denen wir es bald in unserer täglichen Arbeit zu tun bekommen, erfüllt mich gewiss mit Freude, andererseits erfüllen mich das Chaos und das Fehlen schriftlicher Regeln, wie sie mir gegenüber von der Kommission bestätigt wurden, jedoch mit großer Sorge.

 
  
MPphoto
 
 

  Magda Kósáné Kovács (PSE).(HU) Herr Präsident! Ein Mann ist gestorben. Er galt bei vielen als unbarmherziger Rächer, obwohl er nicht nach Rache, sondern nach Gerechtigkeit trachtete. Sein Credo lautete: Wenn Menschen, die Verbrechen begangen haben, die Vergangenheit ohne Konsequenzen hinter sich lassen könnten, würde diese Vergangenheit wiederkehren und sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft vergiften. Simon Wiesenthal ist tot.

Er war auch nur ein Mensch und machte manchmal Fehler. Doch er konnte sich nicht damit abfinden, dass Europa, die neue Welt, die auf ihren gemeinsamen Werten eine gemeinsame Zukunft erbaute, bereits in der Vergangenheit einmal vereint war. Vereint im Glauben an die rassische Überlegenheit, in Verachtung, Ausgrenzung und Hass. Ein 96 Jahre alter Mann ist von uns gegangen. Sein Vermächtnis an uns besagt, dass Europa nie wieder in der Verachtung für andere menschliche Wesen und im Töten von Menschen vereint werden darf. Denken wir an ihn, wenn wir darauf hinarbeiten, dass die Einheit des neuen Europas auf gleicher Behandlung und auf Chancengleichheit beruht. Im Gedenken an ihn fordern wir die Kommission auf, in Ziffer 13... (Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Nikolaos Sifunakis (PSE).(EL) Herr Präsident! Ich möchte das Plenum auf eine sehr ernste Angelegenheit aufmerksam machen.

Während wir hier reden, stehen die türkischen Behörden vor dem Abschluss der Bauarbeiten für einen Damm. Dieser Damm, der am 15. November, d. h. in weniger als 50 Tagen von heute an gerechnet, fertig sein soll, wird zur Überflutung und damit zum unwiderruflichen Verlust einer der bedeutendsten Ausgrabungsstätten im heutigen Kleinasien führen.

Ich beziehe mich auf Allianoi, eine römische Badeanlage, 18 Kilometer von der Stadt Bergama entfernt.

Die Ausgrabungsstätte von Allianoi umfasst einen ganzen Komplex von Bädern, die allem Anschein nach das berühmte Asklepion von Bergama ergänzen.

Ich denke, das Europäische Parlament sollte in der Frage dieses Verlustes Stellung beziehen. Sollte die Antwort der Kommission nicht zufrieden stellend ausfallen, schlage ich vor, dass der Parlamentspräsident sich schriftlich an den Präsidenten der Türkei wendet und ihn auffordert, die Arbeiten zur Fertigstellung des Damms, mit dem ein Stück europäischen Kulturerbes unwiderruflich verloren ginge, einzustellen.

 
  
MPphoto
 
 

  Avril Doyle (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Da Kommissar McCreevy und seine Kollegen hier sind, möchte ich auf die Notwendigkeit der von der Kommission vorgeschlagenen Reform der Zuckerregelung hinweisen. Entgegen der landläufigen Meinung wird weltweit bereits so viel Zucker verbraucht, dass die Produktion nicht mehr Schritt halten kann.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen sagte für 2004 und 2005 einen weltweiten Zuckerverbrauch von 145 Millionen Tonnen voraus, bei einer Produktion von 143 Millionen Tonnen. Im nächsten Jahr soll der weltweite Zuckerverbrauch 149 Millionen Tonnen erreichen, wobei allein beim Pro-Kopf-Verbrauch in China ein mittelfristiger Anstieg von derzeit 10 Kilogramm auf das EU-Niveau von 35 Kilogramm erwartet wird. In Brasilien liegt der Zuckerverbrauch pro Kopf bereits bei 50 Kilogramm. Hinzu kommt, dass es in den Entwicklungsländern und anderswo immer weniger Wasser für Bewässerungszwecke gibt, und das wird eine Abkehr von der Kultivierung von Zuckerrohr, einer wasserintensiven Pflanze, bedeuten. Unvermeidlich ist auch eine Veränderung in der Art der Verwendung von Zuckerrohr, wenn man bedenkt, dass durch den Anstieg der Ölpreise wohl auch alkoholhaltiges Benzin (Gasohol) stärker nachgefragt werden wird und alternative Biokraftstoff-Technologien zur Normalität werden. Zucker könnte so allmählich zu einer strategischen Ware werden. Die Welt muss sich auf einen langfristigen Anstieg der Nachfrage einstellen.

 
  
MPphoto
 
 

  Marta Vincenzi (PSE).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über die Lage in der Westsahara sprechen. Im August hat die Polisario-Front die letzten marokkanischen Kriegsgefangenen freigelassen. Dies ist ein positiver Schritt, der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, von Präsident Bush und der ganzen Völkergemeinschaft begrüßt wurde.

Allerdings geschieht nichts dergleichen mit den Häftlingen in den marokkanischen Gefängnissen: Die körperliche Verfassung der in Hungerstreik getretenen mehreren Dutzend saharauischen Gefangenen ist laut Meldung von Amnesty International inzwischen Besorgnis erregend. Unter ihnen sind Frauen und Männer, die für die Verteidigung der Menschenrechte stehen. Europa darf sich nicht länger in Schweigen hüllen, sondern muss eine entschlossene Initiative auf den Weg bringen, um zu erreichen, dass die Menschenrechtler freigelassen werden und dass Marokko und die in der Westsahara verbliebenen Sahraouis, die Flüchtlinge, zu einer Einigung gelangen, um in Frieden zu leben und an der Entstehung der neuen Demokratischen Arabischen Republik Sahara mitzuwirken, anstatt weiter im Exil oder im Gefängnis zu verharren.

 
  
MPphoto
 
 

  Christopher Beazley (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Auch ich möchte unsere rumänischen Kolleginnen und Kollegen von der Demokratischen Partei Rumäniens, der Demokratischen Allianz der Ungarn in Rumänien und der Konservativen Partei Rumäniens, insbesondere in meiner eigenen Fraktion, herzlich willkommen heißen. Als Beobachter werden Sie sich mit unserer Arbeitsweise, die vielleicht etwas kompliziert sein mag, vertraut machen können, doch ich glaube auch, dass wir von der Geschichte Rumäniens lernen sollten. Rumänien hat zur Zeit der Eisernen Garde unter dem Faschismus und zur Zeit Ceauşescus unter dem Kommunismus gelitten.

Aus politischer Bequemlichkeit haben viele Menschen jedoch vergessen, dass Stalin, mit Hitler als Komplizen, illegal in Bessarabien eingefallen war. Hunderttausende verloren ihr Leben oder wurden vertrieben, und dieser Teil Rumäniens wurde unterworfen. Bestimmte Kapitel in der Geschichte Mittel- und Osteuropas sind in Vergessenheit geraten, und wir müssen uns mit ihnen auseinander setzen. Das sollte zwar nicht zur Manie werden, doch wir müssen unsere Schlüsse aus der Vergangenheit ziehen und dann in die Zukunft schauen. Rumänien war vor den Zeiten des Kommunismus und Faschismus ein blühendes Land, es gab zum Beispiel die anglo-rumänische Ölgesellschaft, und bedeutende Investitionen kamen aus Frankreich.

 
  
MPphoto
 
 

  Peter Skinner (PSE).(EN) Herr Präsident! Über nationale und politische Grenzen hinweg unterstützen Abgeordnete John Packwood, der von Spanien nach Marokko abgeschoben werden soll, was spanischen Staatsbürgern nicht passieren könnte. Das ist eindeutig eine Verletzung der Gleichbehandlung der EU-Bürger, die im EG-Vertrag verankert ist. Es handelt sich hier um Diskriminierung, und ich fordere die Kommission und den Präsidenten eindringlich dazu auf, bei der spanischen Regierung vor dem Abschiebetermin Protest einzulegen.

Dieser Fall sollte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen, doch das ist in der kurzen Zeit, die noch verbleibt, leider nicht möglich. Wir haben hier einen verzweifelten Mann, der sich in einer Notlage befindet und all unsere Unterstützung braucht. Ich fordere Sie eindringlich dazu auf, ihm zu helfen.

 
  
MPphoto
 
 

  Tunne Kelam (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Am 15. September drang ein mit vier Raketen bestücktes russisches Kampfflugzeug in den litauischen Luftraum ein und stürzte in der Nähe der Stadt Kaunas ab. Es gehörte zu einer Gruppe von sechs Kampffliegern, die ein russisches Spionageflugzeug auf dem Weg von St. Petersburg nach Kaliningrad begleitete. Hier handelt es sich um einen sehr ernsten Zwischenfall in einer langen Reihe von Verletzungen des finnischen und baltischen Luftraums durch russische Flugzeuge. Am Vorabend des bevorstehenden EU-Russland-Gipfels möchte ich die Kommission fragen, wie die systematischen Verletzungen der Grenzen der EU-Mitgliedstaaten durch russische Flugzeuge mit den gemeinsamen Werten, auf denen die Partnerschaft EU-Russland offiziell beruht, in Einklang zu bringen sind. Ist die Integrität der Ostgrenze der EU nicht Bestandteil unserer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik?

Und was Kaliningrad betrifft: Liegt es nicht im Interesse aller Parteien, nach Wegen zur Entmilitarisierung dieser letzten Bastion des Kalten Krieges in Europa zu suchen?

 
  
MPphoto
 
 

  Ljudmila Novak (PPE-DE).(SL) Im Jahr 1940, als sich die Gefahr eines Krieges abzeichnete, entfernte Italien aus den slowenischen Ortschaften Istria, Koper, Izola und Piran Kunstwerke, die dort im Auftrag der Kirche und von Privatpersonen geschaffen wurden und von italienischen Meistern stammten.

So wie Jugoslawien zuvor unternimmt auch der slowenische Staat im Auftrag der Eigentümer große Anstrengungen, um die Rückgabe der unschätzbaren Kunstwerke zu erreichen. Italien hat diese Angelegenheit nicht ernst genommen und lehnt alle Bemühungen der slowenischen Seite um eine Lösung des Problems auf diplomatischer Ebene ab.

Deshalb übermittelte das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten am 22. September dieses Jahres eine weitere Verbalnote, in der es sein Ersuchen um eine diplomatische Lösung dieses Problems erneuerte. Italien ist durch internationalen Vertrag verpflichtet, alles zurückzugeben, was es aus den besetzten Gebieten entfernt hat, und deshalb erwarten wir zu Recht, das diese Kunstwerke an Slowenien zurückgegeben werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

 

13. 25 Jahre Solidarność und deren Bedeutung für Europa
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Erklärung der Kommission „25 Jahre Solidarność und deren Bedeutung für Europa“.

Zu Beginn dieser Aussprache möchte ich hervorheben, dass der Beitrag von Solidarność zur Einigung Europas als Möglichkeit und Chance zu werten ist, eine Generation zur Freiheit zu erziehen: Der Westen hat sicher viel für die unter sowjetische Knechtschaft gezwungenen osteuropäischen Länder getan, doch Solidarność hat vielleicht viel mehr für den Westen und für eine Generation westlicher Bürger getan.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die historischen Ereignisse vom August 1980 setzten den Prozess in Gang, der zum Ende des Kalten Krieges und zur Wiedervereinigung Europas führte. Die damaligen Aktivitäten von Solidarnosc symbolisieren die Bedeutung, die alle Europäer den gemeinsamen Werten Freiheit und Solidarität beimessen.

Durch den Mut und die Entschlossenheit der führenden Köpfe von Solidarność und weil sich so viele Menschen inspirieren ließen, ging der Einfluss des Streiks der Werftarbeiter in Danzig über die polnischen Grenzen hinaus. Er gab dem aufkeimenden Widerstand und der demokratischen Bewegung in Mittel- und Osteuropa, die die Vereinigung unseres Kontinents möglich machten, neue Kraft.

Wie der Kommissionspräsident am 31. August in Danzig sagte, wurde die aus dem Danziger Streik geborene Gewerkschaft nicht von ungefähr „Solidarität“ genannt. Dieser Name stand für Kraft, Entschlossenheit und Fokus. Solidarität ist heute einer der sechs Titel der Europäischen Grundrechtecharta. Die Erinnerung an die Ereignisse vom August 1980 erfüllt dieses Wort mit Bedeutung und weckt Emotionen.

Solidarność kämpfte für die Freiheit, die heute ein gemeinsamer europäischer Wert ist und in engem Zusammenhang mit Solidarität gesehen wird. Ohne Solidarität kann es kein Europa geben. Solidarnosc ist ein treffendes Symbol, das die kommenden europäischen Generationen an dieses Bündnis erinnern soll.

Die Kommission ist der Einladung der polnischen Regierung und der Abgeordneten dieses Parlaments zur Gedenkfeier, die vor drei Wochen in Danzig anlässlich des 25. Jahrestags dieser historischen Ereignisse stattfand, gern gefolgt. Die Kommission ist an der Meinung der Abgeordneten dieses Parlaments interessiert; und seien Sie versichert, dass wir Initiativen im Zusammenhang mit dem Gedenken an den 31. August aufgeschlossen gegenüberstehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Jacek Emil Saryusz-Wolski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Solidarność-Bewegung war in dreifacher Hinsicht von Bedeutung. Erstens bedeutete sie für Polen die Befreiung von dem fremden Sowjetmodell. Zweitens verband sich damit für Mittel- und Osteuropa die Überwindung der nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Jalta festgeschriebenen Teilung Europas. Der Teil Europas, der durch den Kommunismus vom restlichen Europa abgeschnitten war, konnte nunmehr wieder seinen rechtmäßigen Platz in der politischen Geschichte unseres Kontinents einnehmen. So gesehen sind die Ereignisse auf der Danziger Werft, der Fall der Berliner Mauer und die Revolution in Kiew Stationen auf dem Weg Europas in die Freiheit.

Drittens entdeckte Westeuropa dank der Solidarność die wahre Bedeutung der Werte wieder, die im Zuge der Realpolitik aus dem öffentlichen Leben verschwunden waren. Ich meine damit Werte wie Freiheit, Solidarität, Demokratie und die Würde des Menschen. Durch die Solidarność haben viele Menschen in Westeuropa verstanden, dass die Grundwerte, die von dieser Bewegung wieder mit Leben erfüllt wurden, in den Aufbau eines neu gestalteten und wiedervereinigten Europas einfließen müssen.

Die Botschaft und Bedeutung dieser Geschehnisse gehen über die Erfahrungen eines einzelnen Volkes hinaus. Sie besitzen eine weitaus umfassendere, eine gesamteuropäische Bedeutung. Ihre Botschaft lautet europäische Einheit. Gilt der Schuman-Plan als Grundvoraussetzung für die europäische Integration, so haben die Forderungen der Danziger Werft eine weitere wichtige Etappe in diesem Prozess eingeläutet. In ihrer Botschaft an die Arbeiter Mittel- und Osteuropas vom September 1981 sprachen die Aktivisten der Solidarność von dem Gefühl eines gemeinsamen Schicksals, das alle Europäer im östlichen Teil unseres Kontinents eint. 25 Jahre später findet sich die gleiche Formulierung in der Präambel des Verfassungsvertrags, wo sie sich auf die erweiterte Europäische Union bezieht.

Die Solidarność-Bewegung unterstreicht die Bedeutung der Solidarität als Basis für jedwedes System des Vertrauens und der Einheit. Solidarität in dem Sinne, dass einer des anderen Last trägt, findet in Bezug auf die Europäische Union in der Tat ihren ganz praktischen Ausdruck in der finanziellen Solidarität im Bereich der Sicherheit und in der Solidarität auf dem Gebiet der Außenpolitik. Nur indem wir hier Solidarität üben, wird es uns gelingen, Europa zu einen.

 
  
MPphoto
 
 

  Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Juli und August 1980 traten polnische Arbeiter in Lublin, an der Ostseeküste und in vielen anderen Städten in den Streik. Ende August hatte sich der Streik zu einem Generalstreik ausgeweitet, der das ganze Land erfasste. Geleitet und organisiert wurde die Aktion von einem Überbetrieblichen Streikkomitee und von Lech Wałęsa auf der Danziger Werft. Arbeiter und Angehörige der Intelligenz kämpften für Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Würde. Wie schon 200 Jahre zuvor in Paris hatte sich Europa wieder das Motto der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit auf die Fahnen geschrieben.

Am 31. August wurde auf der Danziger Werft ein Abkommen unterzeichnet, in dem die Staatsmacht die 21 Forderungen der Streikenden anerkannte. Daraufhin wurde die Unabhängige Selbstverwaltete Gewerkschaft „Solidarność“ ins Leben gerufen. Der Generalstreik und die Aktivitäten der Solidarność wurden zu einer Quelle der Hoffnung für die Arbeiter in aller Welt in ihrem Kampf für die Rechte der Arbeitnehmer, für eine gerechte Gesellschaft und eine bessere Welt. Die Solidarność löste eine Kettenreaktion in ganz Osteuropa aus, die schließlich zu einer friedlichen demokratischen Revolution und zu einem Sieg für die Demokratie und die Menschenrechte führte. Damit wurde auch das Ende des totalitären Systems und der Teilung Europas eingeläutet, zu dessen Symbol der Fall der Berliner Mauer wurde.

Heute, 25 Jahre später, sollten wir hier im Europäischen Parlament in Straßburg, im politischen Herzen des vereinten Europa, den polnischen Arbeitern und all jenen Ehre zuteil werden lassen, die sich gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit aufgelehnt und an der Gründung der Gewerkschaft Solidarność mitgewirkt haben. Besondere Anerkennung gebührt jenen, die nach Verhängung des Kriegsrechts über Polen ihre unabhängigen Aktivitäten weitergeführt haben. Meine Ehrerbietung gilt allen Völkern Mittel- und Osteuropas, die für Demokratie, Menschenrechte und nationale Souveränität gekämpft haben und deshalb unsere Bewunderung verdienen.

Herr Präsident! Wir waren in diesem Kampf nicht allein. Wir erinnern uns der Hilfe, die Solidarność von der internationalen Gewerkschaftsbewegung, von der Zivilgesellschaft Westeuropas und von den demokratischen Regierungen zuteil wurde. Danke Europa! Unser Dank gilt auch all jenen Europäern, die der Solidarność zur Seite standen und unseren Kampf für Frieden und Demokratie auch dann unterstützten, als wir im Gefängnis saßen oder in den Untergrund getrieben wurden. Auf dieses Erbe sollte die Europäische Union stolz sein, so wie sie auf den Beweis der Brüderlichkeit stolz sein sollte, den sie gegeben hat. Brüderlichkeit bildet eines der Fundamente der europäischen Einheit.

In ihrem Programm, den 21 Forderungen von Danzig, und auch in ihrem Programm für die Selbstverwaltete Republik verfolgte die Solidarność die Vision von einer Gesellschaft und einem Staat, die in Freiheit verbunden sind, wo Menschenrechte geachtet werden und soziale Gerechtigkeit herrscht. Diese Vision hat bis heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Das Programm der Solidarność vermag weltweit und auch auf europäischer Ebene noch immer Impulse zu verleihen, steht Europa doch vor der Aufgabe, eine effiziente Wirtschaft und eine gerechte Gesellschaft aufzubauen.

Heute steht die Solidarność für den Kampf gegen Armut und Unterdrückung in der Welt. Sie fordert von der Europäischen Union Maßnahmen zur Beseitigung der Armut in der Welt. Die Botschaft der Solidarność beinhaltet heute, im 21. Jahrhundert, die Forderung nach einer EU-Außenpolitik, die Demokratie und Menschenrechte aktiv fördert, wie auch nach Hilfe für diejenigen, die wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit verfolgt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Bronisław Geremek, im Namen der ALDE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchte ich zunächst den polnischen Arbeitern Tribut zollen, die den Prozess der Befreiung und Vereinigung Europas in Gang gesetzt haben. Ich bin gerührt und dankbar feststellen zu können, dass sowohl das Europäische Parlament als auch die Europäische Kommission sich der Bedeutung der Ereignisse bewusst sind, die sich vor 25 Jahren auf polnischem Boden zugetragen haben.

Die polnischen Arbeiter haben sich die Botschaft des polnischen Papstes zu Herzen genommen, der sie beschwor, keine Furcht zu haben. Polnische Arbeiter waren es, die für ihr Land, das sich nach Freiheit sehnte, aufgestanden sind und damit jenen, die glaubten, das Proletariat habe keine Heimat, bewiesen haben, dass sie irrten. Die Arbeiter haben sich im Namen der Freiheit gegen ein Regime und ein System erhoben, das für sich beanspruchte, sie zu vertreten. Sie haben politische Forderungen gestellt und sich für Freiheit und die Gründung einer freien Gewerkschaft eingesetzt, die sie vertritt. Sie forderten auch Pressefreiheit, Informationsfreiheit und einen Staat, der nicht von den Funktionären der kommunistischen Partei kontrolliert wird. Alle diese Forderungen brachten etwas für das Wesen Europas ganz Entscheidendes zum Ausdruck, denn es waren Forderungen nach Freiheit.

Als die Arbeiter der Danziger Werft aufstanden, um ihr Schicksal und das ihrer Familien zu verbessern, waren sie sich dessen bewusst, dass die Lage, in der sie sich befanden, das Resultat eines fremden Regimes war, das ihnen aufgezwungen worden war und dem das polnische Volk niemals zugestimmt hatte. Das Erstaunliche an dieser Massenbewegung von zehn Millionen Arbeitern, Bauern und Angehörigen der Intelligenz ist, dass ihre Revolution friedlich war. Diese Bewegung erfasste die ganze Gesellschaft Polens und kam einem Aufstand gegen Totalitarismus gleich. Den Grundsatz „keine Gewalt“ sollten wir auch heute befolgen. Es war eine Bewegung, die sich von Werten leiten ließ. Wir sind stolz darauf, dass das Wort Solidarität Eingang in die Sprache der Politik gefunden hat. Für uns ist es ein sehr wichtiges Wort, ein wahrhaft polnisches Wort, und es ist Polens Beitrag zur Idee von Europa.

Herr Präsident! Ich bin der festen Überzeugung, dass die Vereinigung Europas in Danzig begonnen hat, dass Ost und West durch die von den Danziger Werftarbeitern initiierte Bewegung zusammengefunden haben und viele andere Völker Polen und der Solidarność gefolgt sind. Die Solidarność-Bewegung hat den Völkern Impulse verliehen, für die Freiheit aufzustehen. Das erfüllt uns mit Stolz, doch vor allem empfinden wir Solidarität mit jenen, die Georgien mit der Rosenrevolution und der Ukraine mit der Orangenen Revolution die Freiheit gebracht haben.

Wir hoffen, dass dieses Beispiel eines gewaltlosen Regimewechsels auf dem Wege von Verhandlungen, das die Chance bietet, die europäischen Ideale Wirklichkeit werden zu lassen, auch in der heutigen Zeit nichts von seiner Bedeutung eingebüßt hat. Meines Erachtens ist es für Europa wichtig, dass die Europäische Union auf der Suche nach ihrer Identität heute bereit ist, den Weg der Menschen aufzuzeigen, die sich für die Freiheit Europas eingesetzt haben. Es waren diese Männer und Frauen, die den Kalten Krieg beendeten und die Vereinigung Europas möglich gemacht haben.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Milan Horáček, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen aus Polen! Es ist mehr als symbolisch, dass wir gerade heute die BeobachterInnen aus Bulgarien und Rumänien herzlich begrüßen und zugleich an den großartigen Erfolg der Solidarność vor 25 Jahren erinnern. Ich bin froh, dass sich die Kommission heute zur Solidarność-Bewegung erklärt. Man könnte meinen, es gäbe aktuellere Anlässe und der Geschichte sei mit den Feierlichkeiten der letzten Wochen Genüge getan worden. Unsere heutige Debatte zeigt uns aber das Gegenteil. Als ich vor vier Wochen in Warschau und Gdańsk (Danzig) mit dabei sein konnte, habe ich die Aktualität dieses Bahn brechenden historischen Ereignisses wieder selber spüren können.

Wir erinnern an diesen legendären Streik der Solidarność als ein lebendiges Erbe, das auch nach 25 Jahren seine Wichtigkeit behalten hat. Wir sprechen von dem unbedingten Reformwillen politisch und sozial Unterdrückter und Benachteiligter, denen es gelungen ist, durch ihren Mut das Ende des totalitären kommunistischen Regimes in Polen und in der Folge auch in weiteren Ländern Mittel- und Osteuropas herbeizuführen. Wir verneigen uns aber zuerst vor den Opfern dieser totalitären Regime. Wir erinnern an die, die unterdrückt wurden, die verhaftet wurden, die bei Proteststreiks erschossen wurden, die nach Schauprozessen verurteilt und hingerichtet wurden. Stellvertretend für alle nenne ich einen Namen, nämlich den des Priesters Jerzy Popiełuszko.

Die Jahre 1953, 1956, 1968 in Ostdeutschland, Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei sprechen für ihre historische Wichtigkeit. Es war aber auch so, dass Solidarność die Bürgerrechtsbewegungen in Mittel- und Osteuropa wie zum Beispiel die Charta 77, die die klassisch-politischen Menschenrechte verfolgte, oder „Schwerter zu Pflugscharen“ im damaligen Ostdeutschland, die sich friedenspolitisch engagierte, oder die ökologisch orientierte Dunakör-Bewegung in Ungarn unterstützte und stärkte. All dies bedeutet: Ohne Solidarność gäbe es keinen Fall der Berliner Mauer!

Für uns sage ich: Für diejenigen, die diese Solidarność-Bewegung in Polen unterstützt haben, waren die Diskussionen wichtig, mit unseren Freunden Adam Michnik, Jacek Kuroń und unseren heutigen Kollegen Bronisław Geremek und Janusz Onyskiewicz. Deshalb sind wir sehr dankbar für die vor 25 Jahren gelegten Grundsteine für ein in Frieden, Freiheit und Demokratie geeintes Europa, das sozial und ökologisch ausgerichtet ist.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Jonas Sjöstedt, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Im Herbst 1980 war ich 15 Jahre alt und fuhr zum ersten Mal in meinem Leben nach Polen. Wir waren eine Gruppe schwedischer Jugendlicher, die mit der unabhängigen polnischen Studenten- und Schülerbewegung zusammenarbeitete. Diese Jugendbewegung war praktisch Teil von Solidarność und der umfassenden positiven Mobilisierung, die Solidarność für die polnische Gesellschaft jener Zeit bedeutete. Mir öffnete diese Reise damals die Augen. Die Rechte und Freiheiten, die für mich als schwedischer Teenager selbstverständlich waren, mussten sich meine polnischen Altersgenossen hart erkämpfen. Polen war eine Gesellschaft, in der ein Mangel an Handelswaren herrschte, politische Unterdrückung deutlich zu spüren war und das Leben für die meisten Polen hart war. In diesen Zeiten stand die Solidarność mit ihren Forderungen nach Freiheit, Demokratie und dem Recht auf nationale Selbstbestimmung für die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Sie war nicht nur deshalb eine progressive Bewegung, weil sie zu einer Demokratisierung der polnischen Gesellschaft aufrief, sondern sich als Gewerkschaft für höhere Löhne, Einfluss der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie eine bessere Alters- und Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung einsetzte. Diese wahrhaft fortschrittliche Bewegung wurde nach der mit Hilfe der Sowjetunion erfolgten Machtübernahme durch das Militär unterdrückt. Aber trotz der Militärherrschaft konnten die durch die Solidarność symbolisierten Forderungen und Hoffnungen nicht zerstört werden.

Tatsache ist, dass die spontane Organisierung der Arbeiter und die Forderung nach unabhängigen Gewerkschaften bei verschiedenen Gelegenheiten eine entscheidende Rolle in der Auflehnung gegen die Diktaturen in den nach dem Krieg von der Sowjetunion dominierten Ländern gespielt hat. Die Solidarność und die Opposition in Polen waren nur ein – wenn auch vielleicht das wichtigste – Beispiel für die verschiedenen Revolten gegen Unterdrückung. Ostberlin 1953, Budapest 1956, Poznan im gleichen Jahr, Prag 1968 – dort wurde die demokratische Opposition gewaltsam niedergeschlagen. In den meisten Fällen standen organisierte Arbeiter mit ihren Forderungen nach Gerechtigkeit und Demokratie dabei in der ersten Reihe der Protestierenden.

Heute gehört Polen zu den politischen Demokratien. Seit dem Fall der Berliner Mauer wurden hier in entscheidenden Bereichen enorme Fortschritte erreicht. Ein wichtiger – möglicherweise sogar der entscheidende – Faktor dabei war der Kampf von Solidarność gegen das alte Regime. Diese Entwicklung hat zu einer besseren Zukunft geführt, nicht nur für Polen, sondern für ganz Europa. Gleichzeitig bleibt natürlich noch viel zu tun, wenn man sich die sozialen Forderungen der Solidarność nach einem Einfluss der Arbeiter und einem besseren Lebensstandard anschaut.

Polen ist gegenwärtig eine Gesellschaft, in der es vielen Menschen schlecht geht und die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist. Zugleich ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad sehr gering, und den Arbeitnehmern fällt es oft schwer, ihren Stimmen Gehör zu verleihen. Das kann nur mit einer starken, gut organisierten Gewerkschaftsbewegung verändert werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Wojciech Roszkowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der 25. Jahrestag der Gründung der Solidarność in Polen ist nicht nur Anlass, um dieses Ereignisses zu gedenken, das den Beginn der Vereinigung Europas markierte. Bei dieser Gelegenheit sollte auch an eine fundamentale Wahrheit über das Handeln der Menschen und Völker sowie über die moralischen und politischen Grundlagen der Europäischen Union erinnert werden.

Die Losung „Keine Freiheit ohne Solidarność“ hat in den Jahren 1980 und 1981 und auch während des Kriegszustands Millionen Mitglieder dieser Gewerkschaft inspiriert. Wir waren uns voll und ganz dessen bewusst, dass sich die Solidarność-Bewegung auf die Solidarität zwischen den Menschen gründete, die der Garant für ihren Erfolg und auch ihr Überleben war. Auch die Politiker und Gesellschaften im Westen haben sich von dieser Losung leiten lassen, als sie die Menschen in Polen in ihrem Kampf für nationale Souveränität und Demokratie unterstützten. Diese Losung erinnert deshalb an die Aktionen „Damit Polen Polen bleibt“ und „Solidarität mit Solidarność“ und auch an die materielle Hilfe, die die Gewerkschaft, ihre Aktivisten und viele Millionen Polen von den Bürgern der westlichen Länder erhalten haben.

Bitte glauben sie mir, meine Damen und Herren, wenn ich sage, dass die politische, moralische und materielle Solidarität der Menschen im Westen uns geholfen hat, unsere Hoffnungen lebendig zu halten, und uns das Gefühl vermittelt hat, dass unsere Anstrengungen nicht umsonst und wir nicht allein sind. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.

Ich möchte die Gelegenheit, die sich mir mit meinen Ausführungen heute im Europäischen Parlament bietet, nutzen und allen Menschen guten Willens aufrichtig danken, die uns solidarisch zur Seite gestanden haben. Die Lehren aus der Solidarität und aus der Solidarność-Bewegung besitzen im allgemeineren Sinne auch heute noch Gültigkeit. „Keine Freiheit ohne Solidarność“ bedeutet auch, dass Freiheit nicht Selbstzweck ist. Für die Wirtschaft ist Freiheit unerlässlich, doch sie führt ohne Solidarität dazu, dass die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden – und das gilt für alle Volkswirtschaften in der Europäischen Union.

Ohne ihre moralische Dimension kann aus Freiheit leicht Anarchie oder eine neue Form der Unterdrückung werden. Freiheit ohne Solidarität ist Willkür und wird dem Einzelnen oder der Gemeinschaft früher oder später Schaden zufügen, die Familie und die Gesellschaft zerstören. Wer Freiheit ohne Solidarität und ohne Grundrechte wie das Recht auf Leben, ohne Grundwerte wie Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit will, missachtet die Rechte der anderen und untergräbt die Gemeinschaft. Letztendlich gefährdet er damit die Freiheit selbst.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Ryszard Czarnecki (NI).(PL) Herr Präsident! Vor einem Vierteljahrhundert wurde die polnische Solidarność-Bewegung ins Leben gerufen. Diese friedliche gewaltlose Bewegung hat sich als ebenso wirksam erwiesen wie die von dem großen Mahatma Ghandi geführte Bewegung einige Jahrzehnte zuvor. Ghandis Bewegung hat Indien schließlich die Unabhängigkeit gebracht, während Polen dank der Solidarność seine Souveränität und seine Bürger ihre Freiheit wiedererlangten. Aber die Solidarność-Bewegung hat noch viel mehr bewirkt. Sie führte zu einer friedlichen Revolution in Mittel- und Osteuropa. Neun Jahre nach dem so genannten Aufruhr der Solidarność kam es in der Tschechoslowakei zur Samtenen Revolution, gefolgt vom Fall der Berliner Mauer. Der Ursprung dieser Ereignisse lässt sich jedoch bis zum Jahr 1980 und bis nach Danzig in Polen zurückverfolgen.

Solidarność war nicht nur eine Gewerkschaft mit zehn Millionen Mitgliedern, die nahezu 40 % der erwachsenen Bevölkerung meines Heimatlandes repräsentierte. Es war auch eine Bewegung, die sich für demokratische Freiheiten, freie Wahlen, freie Medien und die Religionsfreiheit einsetzte. Ich bin Pole und deshalb nicht unparteiisch, und doch bin ich der festen Überzeugung, dass die Solidarność einen entscheidenden Wendepunkt in unserer gemeinsamen europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts darstellte.

Heute, 25 Jahre danach, möchte ich als Pole und Europäer der Solidarność meine Ehrerbietung erweisen. Es war zum großen Teil das Verdienst dieser Bewegung, dass mein Heimatland und die Nachbarstaaten ihre Freiheit erlangten. Unsere Freiheit ist zwar nicht vollkommen, denn wir haben noch immer mit zahlreichen wirtschaftlichen und sozialen Problemen zu kämpfen, aber das Wichtigste ist doch, dass diese Freiheit heute für uns Realität ist und wir in unserem Haus selbst für Ordnung sorgen können. Ich möchte den vielen Millionen Arbeitern in meinem Heimatland danken, deren Anstrengungen dazu beigetragen haben, dass wir uns in dieser glücklichen Lage befinden. Polen und ganz Europa schulden ihnen Dank. Wir alle stehen in der Schuld der Solidarność-Bewegung.

 
  
MPphoto
 
 

  Alojz Peterle (PPE-DE).(SL) Ich begrüße von ganzem Herzen die Aufmerksamkeit, die die Europäische Kommission und das Europäische Parlament der Solidarność zuteil werden lassen, ohne die weder der Zusammenbruch des kommunistischen Totalitarismus noch die historisch bedeutsame Erweiterung der Europäischen Union möglich gewesen wäre. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, wie sehr die Solidarność-Bewegung die Demokraten in Slowenien in ihrer Hoffnung bestärkt hat und welche Bedeutung die Worte von Johannes Paul II. damals für uns hatten, der sagte: „Fürchtet Euch nicht.“

Wenn wir der Solidarność Anerkennung zollen und mit besonderer Ehrerbietung an jene erinnern, die für den Wunsch nach Freiheit und Demokratie mit ihrem Leben bezahlt haben, sind wir uns dessen bewusst, dass die Solidarność kein Museumsstück ist, sondern eine Inspiration, ein Konzept und ein dringend benötigter Weg nach vorn, ohne die die europäische und die globale Entwicklung undenkbar sind.

Wir errichten der Solidarność ein Denkmal, aber nicht, um es ins Archiv zu verbannen, sondern wir wollen es weiterentwickeln. Es steht außer Zweifel, dass wir in Bereichen wie Sicherheit und Katastrophenhilfe auf die Solidarität zwischen den Generationen, zwischen den Sozialpartnern, zwischen den stärker und den weniger entwickelten Ländern angewiesen sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Lebensqualität in der Zukunft von der Umsetzung dieses grundlegenden Prinzips abhängen wird. Nach dem historischen Umbruch brauchen wir, wie ich meine, eine weitere Periode der Solidarność.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Marinus Wiersma (PSE).(NL) Herr Präsident! Ein gewisses Maß an Bescheidenheit ziemt sich für jemanden wie mich, der nach dem Zweiten Weltkrieg in Friedenszeiten in den Niederlanden geboren wurde. Heute ist, wie ich meine, für Menschen, die nicht unter dem Joch des Kommunismus gelebt haben, der rechte Zeitpunkt gekommen, um jenen, insbesondere in Polen, die sich 1980 gegen ein Regime erhoben haben, das wir alle als verwerflich empfanden, unseren Respekt zu zollen. Dies ist ein ganz besonderes Kapitel in der Geschichte Polens, dessen wir zu meiner großen Freude heute in diesem Parlament in Straßburg gedenken. Obgleich es einen bedeutenden Abschnitt in der polnischen Geschichte darstellt, ist es nicht eine rein polnische Angelegenheit, denn das Beispiel von Solidarność Solidarität war Auslöser zahlreicher Diskussionen und Bewegungen und hatte auch außerhalb Polens enorme Auswirkungen.

Selbst nach 25 Jahren ist Solidarität, so möchte ich sagen, auch in meinem Land, den Niederlanden, ein Begriff. Das Besondere daran war, dass die Arbeiter in einer Schiffswerft in Gdansk protestierten, streikten, aber auch Unterstützung durch eine Gruppe namhafter Intellektueller erfuhren, die bereit waren, ihren Kopf zu riskieren und sich gegen das Regime in Polen zu stellen. Meines Erachtens war das ein Beispiel vom Besten, was die Arbeiterbewegung, wie wir sie in Europa kannten, zu bieten hatte, die demokratische Arbeiterbewegung, die in punkto Freiheit, Mündigkeit und Emanzipation auch in unseren Ländern von herausragender Bedeutung war.

Nach meinem Dafürhalten war es auch eine Quelle der Inspiration für viele, nicht nur in osteuropäischen Ländern, sondern auch in Westeuropa, und die Menschen, zumal in den Niederlanden, waren oft erstaunt über das Rückgrat der Streikenden in Gdansk, die sich in dieser Weise gegen das kommunistische Regime auflehnten.

Heute wissen wir, und im Nachhinein ist man ja immer schlauer, dass die Arbeit von Solidarność auch den Beginn des Endes einer fantastischen Revolution in der Geschichte Polens markierte; heute können wir sagen, dass Polen endlich seinen Platz gefunden hat, frei in Europa. Eben jenes Polen, das meiner Meinung nach im Mittelpunkt des Interesses stehen sollte. Das Streben der Polen nach Freiheit und ihre Geschichte bereichern unseren Kontinent; die Geschichte des polnischen Klempners wird im Lichte dieser historischen Rolle noch bewegender.

Obgleich Solidarność in Polen und in den Herzen der Polen weiterlebt, wie sich auch heute wieder zeigt, müssen wir ihr auch als leuchtendes europäisches Vorbild gedenken.

 
  
MPphoto
 
 

  Erik Meijer (GUE/NGL).(NL) Herr Präsident! Das Ideal der Sozialisten war im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine menschliche Gesellschaft, die auf der Gleichheit aller Menschen und auf der Solidarität zwischen den Menschen beruht. Die Menschen sollten nicht dem Staat oder ihrem Arbeitgeber Untertan sein. Wir sollten selbst unsere Entscheidungen frei treffen können und die Gesellschaft von unten organisieren.

Sie waren sich dessen bewusst, dass in einer Gesellschaft, in der eine Gruppe eine andere unterdrückt, niemand nicht einmal die Unterdrücker frei sein kann. Aufgrund dieser Überzeugung hätten diese alten Sozialisten, auch ihr großer Vordenker Karl Marx, den Aufstand der Arbeiter in Polen in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts sicherlich begrüßt. Jedes autoritäre Regime, das an Löhnen und Leistungen spart und zugleich eine kleine Gruppe von Menschen bevorzugt, hat es verdient, im Ergebnis von Massenprotesten unterzugehen.

Normalerweise richten sich die Proteste der Arbeiter gegen das Gewinnstreben von Großunternehmen oder gegen eine Regierung, die sich selbst als rechts stehend ansieht. In Polen war das zweifellos nicht der Fall. Der Staat basierte auf dem Sozialismus, auf dem Gedankengut von Marx, auf dem gemeinsamen Eigentum an den Produktionsmitteln und auf der Gleichheit aller Menschen. Dieser Staat war nicht das Produkt des Kampfes der Arbeiterklasse, sondern der Aufteilung der militärischen Einflusssphären zwischen den Siegern nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die Menschen haben die Wirklichkeit dieses Moments als das genaue Gegenteil von dem erfahren, was die Sozialisten vorgeblich anstreben. Mitte der 80er Jahre war ich auch deshalb Redner auf einem Treffen in den Niederlanden für die Solidarität mit der unterdrückten unabhängigen Gewerkschaftsbewegung Polens. Ich habe nie die Ansicht geteilt, die Arbeiter sollten mit ihren Führern zufrieden sein, wenn sich diese selbst als Sozialisten oder Kommunisten bezeichnen.

Innerhalb und außerhalb Polens berufen sich mittlerweile Menschen mit stark voneinander abweichenden Auffassungen auf das Erbe von Solidarność. Für eine Gruppe stellte sie die Rückkehr zu dem konservativen Polen in der Ära Pilsudski zwischen den beiden Weltkriegen dar, für die andere Gruppe markierte sie einen notwendigen Schritt, der zur Ablösung der nach 1945 aufgebauten Karikatur des Sozialismus durch eine wahre sozialistische Demokratie beitragen sollte.

Die erstgenannte Auffassung scheint fürs Erste die Oberhand gewonnen zu haben. Obgleich ich dieses Ergebnis nicht bedauere, betrachte ich den Widerstand gegen eine nicht hinnehmbare Herrschaft als ein unveräußerliches Recht aller Menschen und Solidarność als leuchtendes Vorbild.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Tadeusz Masiel (NI).(PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass ich heute in diesem Hohen Haus sein kann und nicht dazu verurteilt bin, hinter dem Eisernen Vorhang zu leben, habe ich der Solidarność zu verdanken, wofür ich ihr unendlich dankbar bin. Ohne die Solidarność wäre die Berliner Mauer später gefallen oder sie würde gar noch stehen. Die Tschechen, Slowaken und Ungarn haben zuvor versucht, dieses teuflische System zu stürzen, aber es waren die Polen und der polnische Papst, denen es schließlich gelang, die in den Beschlüssen von Jalta festgeschriebene Situation zu beenden. Ich möchte heute den Ländern Westeuropas und den Vereinigten Staaten für ihre Unterstützung danken. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass nicht nur Stalin Schuld auf sich geladen hat. In der Hoffnung auf Ruhe und Ordnung und um ihrer eigenen Bequemlichkeit willen haben Churchill und Roosevelt auf Jalta halb Europa an die Sowjets verraten.

Das Beispiel der Solidarność zeigt uns, wie viele Jahre es dauern kann, Fehler zu korrigieren. Mit der Zustimmung des Parlaments nimmt die Union nun Verhandlungen mit der Türkei auf. Ich befürchte, dass das der Anfang vom Ende der Union sein könnte, und bedauere das sehr, denn ich bin für ein gemeinsames Europa. Wir sollten mit der ganzen Welt solidarisch sein und Europa nicht im Namen des Internationalismus verraten.

 
  
MPphoto
 
 

  Timothy Kirkhope (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Die Tatsache, dass die Linken in Polen gerade abgewählt worden sind, macht diese Debatte noch wichtiger. Ich gratuliere Herrn Saryusz-Wolski und der Bürgerplattform sowie der Partei Recht und Gerechtigkeit zu ihrem Sieg bei den gestrigen Parlamentswahlen, und ich bin sicher, dass diese neue Regierung Polen in eine gute Zukunft führen wird.

Lech Wałęsa verkörpert in herausragender Weise Solidarność und ihren Erfolg. Er wurde vor kurzem in Brüssel von diesem Parlament anlässlich dieses bedeutenden Jahrestages geehrt. Ihm wurden bereits Ehrungen vieler Länder und Organisationen der Welt für seinen Mut und seine Weitsicht zuteil, wobei vielleicht die höchste Auszeichnung seine Wahl zum Präsidenten Polens nach dem Zusammenbruch des Kommunismus war.

Das Vereinigte Königreich hat sich Polen immer besonders verbunden gefühlt, was auch in den frühen 1980er Jahren, als Polen schwierige Zeiten durchmachte, deutlich wurde. Es war ein britischer konservativer Außenminister, Malcolm Rifkind, der sich in Warschau als erster westlicher Politiker mit Vertretern von Solidarność traf und damit das kommunistische Regime in Wut brachte. Dieses Treffen war ein Symbol für die enge Verbundenheit zwischen dem Vereinigten Königreich und Polen. In jenen finsteren Jahren haben wir Briten Polen weder vergessen noch haben wir je unsere Überzeugung aufgegeben, dass Demokratie und Freiheit schließlich siegen und Polen wieder seinen Ehrenplatz in der europäischen Familie einnehmen würde.

Man vergisst leicht, mit welchem Tempo sich Europa seit jenen düsteren Tagen entwickelt hat und wie das Leben unter dem Joch der kommunistischen Tyrannei aussah. Deshalb ist es so wichtig, nie zu vergessen – und dadurch, dass Polen voriges Jahr seinen rechtmäßigen Platz in der Europäischen Union eingenommen hat, können wir sicher sein, dass diejenigen, denen Leid zugefügt wurde, und diejenigen, die für dieses Leid verantwortlich waren, niemals vergessen werden. Solidarność symbolisiert damals wie heute Vertrauen in die Zukunft, die Entschlossenheit der Menschen, ein besseres Leben für sich und ihre Familien aufzubauen, und den unerschütterlichen Glauben an die menschliche Willenskraft. Politische Systeme können den menschlichen Willen unterwerfen, sie können die menschliche Individualität auslöschen, aber sie können nie den Wunsch nach Freiheit auslöschen. Wir alle würden gut daran tun, die Lehren aus der Geschichte von Solidarność zu ziehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Athanasios Pafilis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Meinen Vorrednern sei gesagt, dass auf der Danziger Werft, wo der 25. Jahrestag des Beginns der Streiks von Solidarność im Jahr 1980 begangen wurde, 6 000 Arbeiter beschäftigt waren. Heute befindet sich die Werft in Privatbesitz, und in den 1990er Jahren sind zwei Drittel der Arbeiter entlassen worden.

Herr Wałęsa und die Solidarność haben selbstverständlich nicht gestreikt, waren sie es doch, die die Arbeiter entlassen haben. In Danzig, das für Sie ein Symbol ist, herrscht Armut. Die Arbeitslosigkeit beträgt über 15 %. Die Bauern im „freien“ Polen, die Menschen an der Basis also, leben unter dramatischen Bedingungen. Der Lebensstandard sinkt. Vierzehn Jahre nach dem Sturz des Sozialismus verbrauchen die Polen weniger als 1980, Grundnahrungsmittel eingeschlossen. Alle sozialen Errungenschaften wurden ausgehöhlt. Das Land wird vom Auslandskapital geplündert. Die Einzelbauernwirtschaften verschwinden, und es entsteht neuer Großgrundbesitz.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Solidarność das Trojanische Pferd für die Wiederherstellung des Kapitalismus in Polen war. Die politischen Führer haben die Arbeiter betrogen. Sie haben arbeitnehmerfreundliche Forderungen aufgestellt, die Arbeiter damit geködert und dazu gebracht, sich zu erheben. Dabei wurden sie finanziell und politisch von den Vereinigten Staaten und den Regierungen anderer kapitalistischer Länder unterstützt, die heute gewaltige Profite für das Kapital einstreichen und das polnische Volk in Armut stürzen.

Meinen Vorrednern sei gesagt, dass Wałęsa die Arbeiter – verarmt, unterdrückt und ihrer Rechte beraubt – mit seinen Parolen von angeblicher Freiheit und Solidarität den Kapitalisten in die Arme getrieben hat.

Lassen Sie mich zum Thema Demokratie in Polen eine Zahl nennen: Bei den jüngsten Europawahlen betrug die Wahlbeteiligung 20 %. So also denken die Polen über die Europäische Union.

 
  
MPphoto
 
 

  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Meinem Vorredner möchte ich sagen, dass eben jene Arbeiter und auch andere die Uhr um keinen Preis in die Zeit vor der Solidarność zurückdrehen würden.

Es gibt nur wenige Ereignisse, auf die man vor allem hier in diesem Hause gern und mit Stolz zurückblicken möchte. Solidarität ist meines Erachtens ein Begriff, dem in allen Enzyklopädien ein besonderer Platz gebührt. Es ist nicht leicht, Solidarität zu üben. Oftmals müssen die eigenen Interessen, nationale und möglicherweise auch übergeordnete Interessen zurückgestellt werden. Die Europäische Union ist kein geschlossenes Gebilde wie ein Volk, eine ethnische oder auch politische Gruppe. Deshalb brauchen wir Solidarität. Nur dank der Entschlossenheit und Solidarität der Arbeiter, Studenten, Bauern, Angehörigen der Intelligenz und auch einiger unerschrockener Polizeiangehöriger und Offiziere der Armee sowie dank der solidarischen Unterstützung aus dem Ausland war es möglich, die Despoten, die sich an die Macht klammerten, zum Machtverzicht zu zwingen. Damit erhielten die einfachen rechtschaffenen Menschen die Chance, anerkannte Werte wiederherzustellen.

Wenn wir die Bedeutung der Solidarność-Bewegung erkennen und daraus die historischen Lehren ziehen, besteht für uns die Hoffnung, dass die in diesem Hohen Haus beschlossenen Maßnahmen auch umgesetzt werden und das koordinierte Gebilde namens Union schrittweise Realität wird.

Europa ist zu komplex und vielfältig, als dass wir dieses Ziel ohne Solidarität erreichen könnten. Solidarität muss hier in diesem Hause, in der Kommission und im Rahmen der Bildungs- und Kulturprogramme gefördert werden. Sie muss allen Europäern eingeimpft werden. Zugleich müssen wird die Solidarität gewissermaßen über die Kontinente hinweg auf eine breitere Grundlage stellen, um zur Lösung der Probleme der Menschheit beitragen zu können. Ohne Solidarität, das möchte ich an dieser Stelle betonen, gibt es für Europa und für die Menschheit insgesamt keine Zukunft.

Die Solidarität von 1980 begann in Świdnik und in Lublin, und sie machte es möglich, dass wir heute in diesem Haus über Grundwerte reden können.

Die europäische Solidarität von heute bildet die Voraussetzung dafür, dass die Abgeordneten nach weiteren 25 Jahren in ähnlicher Weise über das heutige Parlament und die heutige Kommission sprechen und es ihnen als Verdienst anrechnen können, in dem historischen Prozess, in den wir alle eingebunden sind, eine führende Rolle gespielt zu haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Anna Ibrisagic (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Heute begehen wir den 25. Jahrestag der polnischen Solidarność und diskutieren ihre Botschaft für Europa. Wir erinnern uns an die Tage und Monate, in denen das polnische Volk genug hatte und polnische Arbeiter in Gdansk in den Streik traten. Damit begann so viel mehr als nur der Kampf für die Freiheit Polens, es war der Beginn des Kampfes für die Freiheit in ganz Osteuropa. Der erste Stein der Berliner Mauer fiel nicht in Berlin, sondern in Gdansk. Wir vergessen jedoch oft, dass dem Streik und der Solidarität von Gdansk eine mehrjährige polnische Revolte gegen den Kommunismus vorausgegangen war. Viele kämpften für die Freiheit jeder für sich und jeder auf seine Weise –, aber es gab keine einende Kraft, die alle Polen um eine gemeinsame Idee scharte. Erst nachdem ein polnischer Papst im Vatikan einzog, erkannten die Polen, dass ihr geistiges Erbe sie einte und dass es Kräfte gab, die sie nach vorn tragen würden zur Unabhängigkeit und Autonomie. Und so geschah es auch.

Ich selbst lebte zu jener Zeit im kommunistischen Jugoslawien und kann mich noch deutlich an die Bilder aus Gdansk erinnern. Damals konnte ich nicht verstehen, dass jemand wirklich glauben konnte, der Kommunismus könne gestürzt werden. Als die Menschen in Serbien dann fast zwei Jahrzehnte später gegen das Milosevic-Regime protestierten, hatten sie etwas von der Solidarność gelernt. Sie hatten gelernt, dass totalitäre Regimes nicht für immer existieren, sondern tatsächlich gestürzt werden können. Sie hatten auch gelernt, dass Demokratie sich immer von innen heraus entwickeln muss und dass ein geeintes Volk, das für seine Freiheit kämpft, unweigerlich siegreich ist. Die Solidarność hatte bereits die wichtigste Botschaft an Europa gesendet. Mein schwedischer Kollege Sjöstedt, der einer Partei angehört, dessen Parteiführer sich immer noch als Kommunist bezeichnet, hat gerade eine Rede gehalten, in der er die Solidarność-Bewegung geehrt hat, die gerade gegen den Kommunismus gekämpft hat. Das ist auch eine Botschaft der Solidarność, dass Europa weder kommunistische noch andere Diktaturen oder totalitäre oder versklavende Systeme tolerieren darf. Europas Zukunft liegt in der Freiheit, die wir alle verteidigen, und insbesondere heute, indem wir den Menschen in Polen und Osteuropa, die in den 80er und 90er Jahren für ein freies Europa gekämpft haben, unsere Achtung und unsere Dankbarkeit aussprechen.

 
  
MPphoto
 
 

  Bogusław Sonik (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Die Solidarność-Bewegung war ein einzigartiges Experiment einer Gemeinschaft, die sich auf gemeinsame Werte sowie das Vertrauen in die Freiheit gründete.

Im August 1980 forderten polnische Arbeiter Pressefreiheit, Religionsfreiheit und vor allem das Recht auf Gründung freier Gewerkschaften sowie das Ende der Verfolgung aus Gründen der Überzeugung. Millionen Polen sagten „Nein“ zum Kommunismus, und das war der Anfang vom Ende der kommunistischen Diktatur. Wir haben an die Völker Osteuropas appelliert, sich dem Kampf um bürgerliche Freiheiten anzuschließen, wozu auch der Aufbau einer Zivilgesellschaft gehört. Wir taten dies mit Entschlossenheit und in der festen Überzeugung, dass die Freiheit trotz aller eindeutig politisch motivierter Restriktionen errungen werden kann. Millionen Menschen setzten sich solidarisch für ihr Heimatland ein, das 16 Monate lang frei war, bis die kommunistische Diktatur von General Jaruzelski am 13. Dezember mit einem Staatsstreich zum Schlag gegen diese Bewegung ausholte. Es gelang ihnen jedoch nicht, unseren Geist zu unterdrücken oder zu brechen, und wir lebten als freie Menschen weiter. Im August 1980 hatte der Kommunismus auf der Danziger Werft eine tödliche Wunde davongetragen, und neun Jahre später – im Jahr 1989 – erhielt er den Gnadenstoß.

Andere Völker in Europa haben uns in unserem Kampf beigestanden. Wir erhielten Unterstützung aus Frankreich, Deutschland, Italien und dem Vereinigten Königreich. Das gab uns Mut und Vertrauen in unsere eigene Stärke, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, all jenen zu danken, die uns damals zur Seite gestanden haben. Dank Ihrer Hilfe haben wir überlebt, weil uns das Wissen, dass Europa uns beisteht und uns nicht vergessen hat, stark gemacht hat.

Inwieweit können die Ideale der Solidarität heute die Herzen und Köpfe bewegen? Wenn wir heute über die Solidarność nachdenken, dann stellen wir uns die Frage, was Europa ausmacht. Europa ist mehr als eine Wirtschaft und ein Markt. Es steht auch für die Werte, die die Größe der Europäischen Gemeinschaft ausmachen. Europa ist eine Völkerfamilie, die auf dem christlichen Erbe fußt. Die Solidarność gründete sich auf christliche Prinzipien und war bestrebt, in den Menschen die besten Werte wieder zum Leben zu erwecken, nämlich die Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen und den Bedürftigen zu helfen. Aufbauend auf den ethischen Grundsätzen der Solidarność-Bewegung ließe sich eine moderne Vision von Europa schaffen, die für die Welt von Interesse wäre. Wenn wir heute über die Solidarność nachdenken, dann müssen wir auch fragen, wie eigennützige nationale Interessen unter den 25 Mitgliedstaaten der Union überwunden werden können. Ich bin davon überzeugt, dass wir das schaffen können.

Ich glaube an eine solidarische Europäische Union, an eine wettbewerbsfähige Union, die zugleich aber auch die Fähigkeit besitzt, den Kleinen und Schwachen in Solidarität beizustehen. Ich glaube an eine Union, die die Fahne der Solidarność und der Freiheit hochhalten und all jenen Impulse verleihen wird, die dieser Werte beraubt sind.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Tunne Kelam (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Vor 25 Jahren gelang es polnischen Arbeitern und Intellektuellen, eine demokratische, bürgerliche Alternative zu den starren kommunistischen Strukturen zu schaffen. Solidarnosc leitete einen Prozess ein, der zur Befreiung der osteuropäischen Nationen von der totalitären Versklavung führte. Die andere Lunge desselben europäischen Mutterlands – wie Papst Johannes Paul II. einmal sinngemäß sagte – begann zu atmen und versorgte viele Millionen Osteuropäer mit Sauerstoff und Selbstrespekt.

Polen ist ein Symbol für Europa. Es war das erste Opfer des Bundes zwischen Hitler und Stalin, die gemeinsam den Zweiten Weltkrieg begannen. Das polnische Volk bekam das Schlimmste dieser beiden Diktaturen zu spüren. Es ist vielleicht kein Zufall, dass es der Sieg der Danziger Arbeiter war, der den Weg für die Wiedervereinigung Europas ebnete.

Meines Erachtens war die bedeutendste Errungenschaft von Solidarnosc, dass sie alle Gesellschaftsschichten vereinen konnte. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne eine moralische Wiederbelebung, ohne die Spiritualität, die der polnische Papst verkörperte, die er anmahnte und inspirierte. Es bleibt die wichtige Botschaft des Siegs von Solidarność, wie man auf der leidenschaftlichen Suche nach Gerechtigkeit und den ewigen spirituellen europäischen Werten sowohl Kraft als auch die richtige Balance findet.

Auf diese Botschaft zu hören, würde uns wahrscheinlich bei der Überwindung der europäischen Identitätskrise helfen, über die heute gesprochen worden ist, denn Solidarność ist ein Teil dieser europäischen Identität geworden. Wir können uns nun dafür entscheiden, den 31. August als einen Tag der Freiheit und Solidarität zu begehen, doch es gibt ein weiteres Datum, das es wegen seiner Bedeutung für Europa verdient, erinnert zu werden: Am 23. August, dem Tag, an dem im Jahr 1939 der Nazi-Sowjet-Pakt unterzeichnet wurde, sollten wir sowohl der Opfer des Kommunismus als auch des Nazismus gedenken. Nur dann wird der berühmte Satz „Nie wieder“ auch auf die Opfer des Kommunismus zutreffen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung vier Entschließungsanträge(1) erhalten habe.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
MPphoto
 
 

  Filip Andrzej Kaczmarek (PPE-DE).(PL) Die Solidarność ist kein ausschließlich polnisches Erbe. Mit ihren Werten und ihren ethischen Grundsätzen sollte diese Bewegung Teil des Erbes ganz Europas und auch der ganzen Welt sein. Deshalb ist es so wichtig, dass die Solidarność zu einem festen Bestandteil unseres europäischen Bewusstseins wird. Vor 25 Jahren haben die Arbeiter von Danzig – wie es in unseren Entschließungen heißt – ein neues Kapitel in Europas Kampf für Brot und Freiheit eröffnet. Tatsächlich waren es die Arbeiter meiner Heimatstadt Poznań, die diesen Kampf vor 29 Jahren begonnen hatten. Am 28. Juni 1956 wurden Dutzende von ihnen von den Kommunisten getötet. Sie starben, weil sie Brot und Freiheit gefordert hatten. Glücklicherweise war weder ihr Tod noch der Tod der Arbeiter, die im Dezember 1970 ihr Leben ließen, umsonst.

Die Solidarność besitzt globale Bedeutung, weil sie eine friedliche, aber auch siegreiche Bewegung war. Ihre Geschichte weckt Optimismus und Vertrauen, denn sie hat gezeigt, dass selbst ein kommunistisches totalitäres Regime ohne Anwendung von Gewalt gestürzt werden kann. Es wäre großartig, wenn die Handlungsweise und die Werte der Solidarność für alle Menschen, die in Unterdrückungsregimen leben, zu einer wirksamen Form des Kampfes für Frieden, Würde und Menschenrechte würden. Die Solidarność-Bewegung hat gezeigt, dass man die Hoffnung auf ein besseres Leben nicht aufgeben darf und dass Beharrlichkeit und Treue zu den eigenen Grundsätzen sich auszahlen. Ich bin davon überzeugt, dass die Europäische Union mit ihren 25 Mitgliedstaaten heute nicht existieren würde, wenn Lech Wałęsa und seine Mitstreiter vor 25 Jahren nicht so gehandelt hätten, wie sie es taten.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


14. Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute – Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A6-0257/2005) von Herrn Radwan im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (KOM(2004)0486 – C6-0141/2004 – 2004/0155(COD)) und über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (KOM(2004)0486 – C6-0144/2004 – 2004/0159(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich Alexander Radwan und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung für die exzellente Arbeit zu diesem Thema danken. Lassen Sie mich betonen, dass die Arbeit an der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen ein sehr gutes Beispiel für die effiziente Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission ist. Angesichts der komplizierten Fragen, um die es hier ging, war das meines Erachtens eine echte Leistung.

Ein zeitgemäßer, anerkannter Überwachungsrahmen sowohl für Kreditinstitute als auch Wertpapierfirmen ist wichtig für die finanzielle Stabilität des europäischen Marktes und für die Schaffung gleicher Voraussetzungen, nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch in der internationalen Finanzwelt gegenüber jenen Ländern, die auch dem Basel-II-Prozess folgen.

Unser Vorschlag wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Finanzwirtschaft erarbeitet und war Gegenstand ausführlicher Konsultationen. Er steht im Einklang mit der Basel-II-Vereinbarung, berücksichtigt jedoch die europäischen Besonderheiten, wo dies erforderlich ist. Sogar die jüngsten Vorschläge zur Behandlung der handelsbezogenen Tätigkeiten werden darin aufgenommen.

Der vorliegende Vorschlag schafft einen Regulierungsrahmen für Finanztätigkeiten in der EU. Er verbessert die derzeitige Aufsichtsregelung, die in erster Linie auf regulatorischen Eigenkapitalanforderungen basiert. Die neue Regelung wird über eine solide Grundlage mit drei Säulen verfügen. Erstens risikosensitivere regulatorische Eigenkapitalanforderungen, die den Praktiken der Banken besser entsprechen; zweitens ein verstärkter Überwachungsprozess, um sicherzustellen, dass diese neuen Anforderungen besser zugeschnitten sind; und drittens Offenlegungspflichten, durch die Transparenz und Marktdisziplin verbessert werden. Dieser Vorschlag ist ein Schritt hin zu einem insgesamt ausgeklügelteren und verfeinerten Konzept zur Bankenaufsicht und zum Risikomanagement.

Mit der Annahme dieses Vorschlags wird die EU die erste internationale Organisation sein, die den neuen Basel-II-Rahmen umsetzt. Dies wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bankenaufsicht sein und die Effizienz der europäischen Finanzmärkte verbessern.

Lassen Sie mich nun zur Frage der Komitologie kommen. Wie wir alle wissen, ist diese Debatte mit der allgemeineren Frage verknüpft, welche Befugnisse der Rat und das Europäische Parlament in den Komitologieverfahren haben. Wir müssen sicherstellen, dass der Gesetzgebungsprozess nicht zum Erliegen kommt. Ich glaube nicht, dass unsere Bürger und die Branche Verständnis dafür hätten, wenn wichtige Gesetzesvorschläge, wie sie heute auf dem Tisch liegen, einer Frage wie der Komitologie zum Opfer fallen – so wichtig sie auch sein mag.

Wir müssen einen pragmatischen Weg finden, um sicherzustellen, dass die Komitologievorschriften in der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen reibungslos in Gesetzesform gegossen werden. Ich begrüße die Anstrengungen des Europäischen Parlaments und des Rates, in dieser Frage eine Einigung zu erzielen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine Annahme dieser Richtlinie in erster Lesung im Interesse aller drei Organe ist und auch dem entspricht, was der Markt wünscht.

Da es sich bei der Komitologie um eine allgemeine Problematik handelt, müssen wir sie auch in ihrem allgemeinen Kontext sehen. Die Kommission hat 2002 einen Vorschlag zur Änderung des Komitologiebeschlusses von 1999 vorgelegt, dem 2004 ein geänderter Vorschlag folgte. In diesem Vorschlag waren bereits wichtige Forderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt, insbesondere die, dass das Europäische Parlament und der Rat hinsichtlich ihrer Befugnisse in den Komitologieverfahren gleichgestellt werden sollten.

Es ist großenteils der Hartnäckigkeit des Parlaments und insbesondere Ihres Berichterstatters zu verdanken, dass sich der Rat nun daransetzt, den Komitologiebeschluss zu überarbeiten, und dabei den überarbeiteten Vorschlag der Kommission zugrunde legt.

Ich begrüße die Initiative des Ratsvorsitzes, eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Friends of the Presidence“ einzurichten, um im Rat die Beratungen über den Kommissionsvorschlag in Angriff zu nehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Das Europäische Parlament muss unbedingt deutlich machen, ob seine Unterstützung für den Kommissionsvorschlag noch Bestand hat, und falls nicht, klar benennen, was es erreichen will. Die Kommission ist bereit, sowohl mit dem Parlament als auch mit dem Rat zusammenzuarbeiten, um so bald wie möglich zu einem zufrieden stellenden Abschluss in dieser schwierigen Frage zu gelangen.

Lassen Sie mich kurz noch auf einige Dinge konkret eingehen. Ich verstehe durchaus, dass das Europäische Parlament der Frage, welche Vollmachten es hat, die Kommission bei der Ausübung der ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse zu überwachen, eine viel größere Dringlichkeit beimisst. Aber die Einführung einer so genannten „Sunset-Klausel“, die bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wäre zu früh. Es besteht die große Gefahr, dass eine so drastische Verkürzung des Befristungszeitraums ein falsches und gefährliches Signal an den Markt senden würde, sodass der Erlass der erforderlichen Durchführungsmaßnahmen äußerst ungewiss werden könnte.

Der Rat hat zum Ausdruck gebracht, dass ein Zeitraum vom mindestens zwei Jahren akzeptabel sei. Die Kommission ist nach den erfolgten Beratungen zu der Auffassung gelangt, dass dieser Zeitraum realistisch ist. Die Einführung eines solchen verkürzten Zeitraums für die Durchführungsbefugnisse – der viel kürzer ist als der normale Vierjahreszeitraum – unterstreicht die Notwendigkeit, für die Kontrolle der Durchführungsbefugnisse der Kommission durch beide Teile der Legislative dringend eine solide, dauerhafte und ausgewogene Lösung zu finden. Es müssen alle Organe zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich diese Lösung herbeizuführen. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass im ersten Halbjahr 2007 die ersten Sunset-Klauseln im Rahmen des so genannten Lamfalussy-Prozesses greifen und die Durchführungsbefugnisse der Kommission für zwei Richtlinien aufheben werden, nämlich für die Konglomeratrichtlinie am 11. Februar 2007 und die Richtlinie über Marktmissbrauch am 12. April 2007.

Die Kommission steht zu den Verpflichtungen, die ihr damaliger Präsident, Romano Prodi, und mein Vorgänger, Frits Bolkestein, bei der Billigung des Lamfalussy-Prozesses durch das Europäische Parlament eingegangen sind, ist jedoch der Ansicht, dass eine Verlängerung ihrer Durchführungsbefugnisse für diese Richtlinie problematisch wäre, solange es für die Komitologiefrage keine Gesamtlösung gibt. Genau diese Tatsache sollte alle Institutionen zu Fortschritten ermutigen. Bliebe eine Einigung aus, würde nicht nur der Geist der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Schaden erleiden, sondern dies würde sich auch negativ auf die weitere Entwicklung eines integrierten Marktes für Finanzdienstleistungen auswirken, der sehr stark von den Exekutivbefugnissen abhängt, die in der im Mitentscheidungsverfahren vereinbarten Rahmengesetzgebung vorgesehen sind. Ich möchte noch hinzufügen, dass auch andere Politikbereiche betroffen wären, wenn bei der Komitologie keine Einigung erzielt wird.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich meinen Appell an den Rat wie auch an das Parlament wiederholen, konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten. Die Kommission wird ihrerseits alles tun, um sicherzustellen, dass die Dringlichkeit, die dieser Angelegenheit jetzt beigemessen wird, nicht wieder verfliegt. Der Kommission ist seit langem bewusst, dass hier eine Lösung gefunden werden muss, und ich denke, dass die Voraussetzungen dafür jetzt gegeben sind.

Ich freue mich auf Ihre Beiträge.

 
  
MPphoto
 
 

  Alexander Radwan (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Zu Beginn möchte ich mich und – und das ist diesmal nicht so dahingesagt – bei meinen Kollegen, den Schattenberichterstattern aber auch bei allen Kollegen im Ausschuss für die konstruktive Weise bedanken, auf die wir alle gemeinsam an dieser Richtlinie gearbeitet haben. Auch bei der Kommission möchte ich mich bedanken, dass wir in den letzten Jahren – das ist ja ein Projekt, das nicht über Nacht entstanden ist – gemeinsam gearbeitet haben, um hier voranzukommen. Ich glaube, das kann ein gutes Beispiel sein, wie wir zukünftig in der Rechtssetzung kooperieren können.

Zu Beginn möchte ich heute Abend einen Wermutstropfen nennen. Ich möchte anschließen an unsere Ausschussvorsitzende: Wir haben hier ein Rechtsetzungsverfahren mit weit reichender Bedeutung für die Finanzwirtschaft in Europa und für den Mittelstand. Und, Herr Präsident, ich möchte Ihnen stellvertretend für unseren Präsidenten, aber auch der Verwaltung zur Kenntnis geben, dass hier das Parlament volle Gesetzgebungskompetenz stellvertretend für unseren Präsidenten innehat. Wenn Sie die Tagesordnungen dieser Woche durchgehen, könnten Sie vielleicht einen anderen Bereich, eine andere Position finden, außer Sie sind wirklich der Meinung, dass alle Punkte, die im Laufe der Woche diskutiert werden, von höherer Priorität sind, als Rechtsakte, die wir im Verfahren der vollen Mitentscheidung annehmen. Ich möchte hier auch den Bericht Doorn einbeziehen, der ebenfalls die volle Gesetzgebungskompetenz des Parlaments betrifft.

Wir haben in dieser Richtlinie seitens des Parlaments immer betont, dass es uns wichtig ist, bestimmte Bereiche Basel-kompatibel zu machen. Bei Basel handelt es sich um eine internationale Vereinbarung. Uns war immer der Mittelstand wichtig. Für uns war immer wichtig, dass für die kleinen Banken in diesem Regelungsrahmen Besonderheiten gelten, damit sie im Wettbewerb weiter bestehen können. Da nenne ich die partielle Anwendung, da nenne ich die Forderung aus dem Bericht, dass die Banken, die zukünftig den Standardansatz wählen, nicht aufgrund dessen, weil sie den Standardansatz wählen, von der nationalen Aufsicht diskriminiert werden dürfen. Da nenne ich die Granularität aus dem Kommissionsvorschlag, die in Basel vereinbart wurde, die im Parlamentsbeschluss nicht mehr vorkommt und die auch nicht durch die Hintertür wieder eingefügt werden darf. Ich weise darauf hin, dass es in diesem Sinne auch einer Umsetzung in den nationalen Parlamenten und in der Aufsichtspraxis bedarf.

Dann haben wir einige neue Dinge in dieser Richtlinie, die die Finanzaufsicht in Europa verändern werden, Ich nenne nur den Lead Superviser, ein System, nach dem zukünftig ein Aufseher bei der Genehmigung des internen Ratings einen anderen Aufseher überstimmen kann. Da sind wir auf dem Weg zu einem Europäischen Markt. Ich nenne, und da war großer Konsens bei uns im Parlament – die Offenlegung des Ratings, was gerade für mittelständige Unternehmen wichtig ist. Ich bin auch dankbar dafür, dass der Rat letztendlich den entsprechenden Kompromissvorschlag des Parlaments akzeptiert hat. Lange diskutiert wurden die intergroup exposures. Ich habe von Anfang an gesagt, bei den bankinternen Kreditvergaben sollten wir Risiko immer gleich behandeln und zwar aus einer Risikobetrachtung heraus. Das ist ja kein Wettbewerbspapier, das ist ein Risikopapier. Hier sollten wir keine Strukturen vorgeben, weil wir in Europa unterschiedliche Strukturen haben. Wir können nicht sagen, die eine Struktur ist besser als die andere. Aber wir müssen abwägen. Auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden. Insofern sind wir auf der materiellen Seite zu einem guten Ergebnis gekommen. Ein Knackpunkt ist und bleibt die Komitologie. Ich möchte hier betonen, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Komitologie des Lamfalussy-Verfahrens immer unterstützt hat. Wir halten sie für einen richtigen und wichtigen Punkt zur schnellen marktgerechten Rechtsetzung. Wir haben aber die damalige Lamfalussy-Vereinbarung immer unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verfassung gesehen, indem ein Call-back-Mechanismus vorgesehen war. Wir brauchen heute keine Verfassungsdiskussion. Aber wenn wir zukünftig weitere Lamfalussy-Komitologierichtlinien erarbeiten, ist es notwendig, eine entsprechende neue Vereinbarung zu treffen, durch die die Rechte des Parlamentes entsprechend gesichert werden, indem wir, wenn wir Rechte delegieren, diese auch „zurückholen“ können. Mit „zurückholen“ meine ich eine bessere Kontrolle, Möglichkeiten von Definitionen aber auch eine generelle Zurücknahme der Ermächtigung, wenn etwas in eine falsche Richtung laufen sollte.

Ich möchte auch, nachdem ich beim Bericht Doorn nicht zu Wort komme, ganz klipp und klar Folgendes sagen: In der Entscheidung im Bericht Doorn wird ein bestimmter Bereich ausgenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ist aber zukünftig für die International Accounting Standards zuständig. Für mich gehört aber, auch wenn wir das morgen nicht beschließen sollten, die internationale Vereinbarung über accounting standards ebenfalls in diese Vereinbarung hinein. Es kann nicht sein, dass zukünftig internationale Gremien Definitionen festlegen und diese ohne Kontrolle durch das Parlament implementiert werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass vor einiger Zeit hier im Parlament Leute aus dem Verwaltungsrat des IAS waren, die erklärt haben, wir arbeiten an KMU-Standards. Wir werden – und das sei ganz klar auch der Kommission gesagt – diese Standards nicht ohne entsprechende Kontrolle akzeptieren. Ich hoffe, dass wir hier auf einem guten Wege sind. Ich drücke gegenüber der Präsidentschaft meine Hoffnung aus, dass sie die Kompromisse, die wir heute vorgelegt haben, aufgreift. Ich bin optimistisch, was das Datum der Sunset Clause betrifft, aber auch was die Erwägungen betrifft, dass wir diese Woche zu einem guten Kompromiss kommen und dass wir das Ziel der ersten Lesung schaffen. Ich höre von vielen Mitgliedstaaten, dass sie es inzwischen tun, und ich glaube, wir sind auf dem guten Weg, dieses zu schaffen. Es liegt am Rat.

 
  
MPphoto
 
 

  Harald Ettl (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss begrüßt den erarbeiteten Kompromiss des Berichterstatters. Die Verfasserin der Stellungnahme bringt ihre Unterstützung für die meisten Zielsetzungen und die notwendige Aktualisierung der Bestimmungen zum Ausdruck, die letztlich auch den erheblichen Fortschritten gerecht werden, die bei den Techniken der Risikobewertung und des Managements bei Finanzdienstleistungen festzustellen sind. Sie schlägt aber auch Änderungen vor, die zur Vereinfachung des Systems der Eigenkapitalerfordernisse beitragen können. Einige Änderungsanträge betreffen nationale Ermessensspielräume, die beseitigt werden sollen, um die Harmonisierung im Binnenmarkt im Regelungsbereich zu verstärken. Viele dieser Streichungen werden im Übrigen auch für die nationalen Aufsichtsgremien empfohlen.

Darüber hinaus ist die Verfasserin der Stellungnahme der Ansicht, dass Artikel 47 Absatz 2 des EG-Vertrags sehr zu Recht als Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag gewählt wurde. Der Grundsatz der Subsidiarität wird beachtet, da die Richtlinie für die Erreichung der angestrebten Zielsetzung das am besten geeignete Instrument darstellt. Auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird Rechnung getragen, da die Richtlinie auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt wird.

Anschließend möchte ich noch einige Anmerkungen zur Komitologie aus der Sicht des Rechtsausschusses machen, aber auch aus der Sicht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, zu dem ich nachher Stellung nehmen werde. Da die Finanzmärkte und die Banken einem raschen Wandel unterworfen sind und ständig neue Produkte und Produktkombinationen entwickelt werden müssen, muss auch das Banken- und Aufsichtsrecht einer Weiterentwicklung zugänglich sein. Basel II darf nicht zu einem Selbstbedienungsregelwerk der Finanzinstrumente degenerieren, sondern muss immer den Gläubiger-, Investoren- und Konsumentenschutz im Auge haben. Aber auch der im Lamfalussy-Verfahren aufgezeigte Dialog der Gesetzgeber und der Aufseher mit den Banken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene kann zu einer funktionsgerechten Aufsicht beitragen. Ich setze den Punkt nachher fort.

 
  
MPphoto
 
 

  José Manuel García-Margallo y Marfil, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Willkommen in unserem Parlament. Meine Rolle in dieser Debatte besteht ausschließlich darin zu erklären, was in diesem Parlament während der Komitologie geschehen ist, und meine volle Unterstützung für die Position des Berichterstatters, meines Kollegen Herrn Radwan, zum Ausdruck zu bringen.

Die Probleme in Bezug auf die Komitologie begannen vor einigen Jahren, als die Kommission dem Parlament den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen unterbreitete, der die zügige Realisierung von über 40 Maßnahmen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorsah.

Uns wurde seinerzeit gesagt, dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zu langsam sei, um sich an das Tempo der Finanzmärkte anzupassen. Ich habe hier das Wort ergriffen, um zu sagen, dass in der großen Mehrheit der Fälle nicht das Parlament für diese Verzögerung verantwortlich war, sondern der Rat.

Der nächste Schritt war, was wir als Bericht Lamfalussy kennen, benannt nach dem Mann, der bei seiner Erarbeitung federführend war, der, um eine Lösung zur Anpassung des Tempos des Verfahrens an die Geschwindigkeit der Märkte zu offerieren, eine Aufteilung der Gesetzgebung in zwei Ebenen vorschlug. Erste Ebene: allgemeine Prinzipien, grundlegende Leitlinien. Zweite Ebene: konkrete Rechtsvorschriften. Ebene eins, Mitentscheidung. Ebene zwei, vollständige Ausschließung des Parlaments. Wir wurden zum Verzicht auf die Vorrechte aufgefordert, die die Privilegien, die Grundnormen jedes europäischen Parlaments sein müssen.

Es ist völlig verständlich, dass das Europäische Parlament sein Misstrauen äußerte. Wir wollten einfach in der gleichen Position sein wie der Rat. Im Fall, dass Grenzen überschritten werden, im Fall, dass sich der Bevollmächtigte nicht an die Beschränkungen seines Mandats hält, wollten wir eine Zurücknahme.

Das war damals nicht möglich, da die Verträge es nicht erlaubten, und wir warteten auf die Verfassung. Wir haben einen Übergangszustand erreicht – und ich möchte Übergang unterstreichen –, und daher möchte ich hier für die „Sunset-Klausel“ eintreten, die Herr Radwan erwähnt hat. Bis dahin wird es notwendig sein, zu einer Vereinbarung zu kommen, die die beiden Ziele in Einklang bringt: Tempo bei den Gesetzgebungsverfahren und Achtung der Befugnisse des Parlaments, Befugnisse, die, wie bei jedem anderen Parlament, im Laufe der Zeit hart errungen wurden. Abschließend möchte ich unser Misstrauen erläutern, indem ich an einen spanischen Politiker erinnere, der für sein Geschick und seine Fähigkeit, die Rechtsvorschriften zu frisieren, bekannt war, der sagte: „Sie machen das Gesetz, aber lassen Sie mich die Durchführungsbestimmungen machen“. Dies ist die Gefahr, die uns Sorge bereitet.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Harald Ettl, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Zuerst ein Dankeschön an den Berichterstatter für die Kooperationsbereitschaft, die er hier an den Tag gelegt hat. Die für die Sozialdemokratie wichtigsten Anliegen wurden dabei berücksichtigt. Wir bekennen uns zu einer international abgestimmten und zu einer gleichartigen Aufsicht über Banken innerhalb der Union, wobei insbesondere das regulatorisch notwendige Eigenkapital der Banken strenger nach den Geschäftsrisiken abgestimmt werden muss. Nur so kann die Sicherheit der Sparer erhöht und können ihre Ersparnisse gegen Bankenzusammenbrüche geschützt werden.

Moderne Banken sind gleichsam die Vermögensverwalter und Buchhalter der privaten Haushalte, und darüber hinaus sind die Banken Berater und Vermittler auf den Finanzmärkten. Ihre Wettbewerbsfähigkeit stellt eine Voraussetzung für volkswirtschaftlich effiziente Finanzierungen und Kapitalanlagen dar. Bei diesen Finanzierungen spielen die Infrastruktur, der Wohnungsbau, die Gemeinden, die Energiewirtschaft und nicht zuletzt die kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Union. Das Risikogewicht für diese Finanzierungen und die damit verbundenen Eigenkapitalkosten der Banken sowie die Zinskosten für Kreditnehmer entsprechen in Basel II objektiven Gegebenheiten.

Die Annahme meiner Änderungsanträge zur Erleichterung der Retailkredite an KMU oder die Berücksichtigung der Haftung von Gebietskörperschaften bei der Berechnung des Risikogewichtes runden dieses Bild ab. Basel II sollte daher nicht zu einer Verknappung oder Verteuerung der Finanzierung führen. Die Banken haben auch volkswirtschaftliche Verantwortung, und Basel II darf nicht als Ausrede zu Lasten oder auf Kosten der Kreditnehmer missbraucht werden.

Basel II soll auch gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen großen Bankkonzernen und regional tätigen Sparkassen und Kreditgenossenschaften schaffen. Daher habe ich mich für eine möglichst hohe Objektivität bei der Behandlung der so genannten Interbankkredite eingesetzt. Nicht zuletzt möchte ich auf die nun doppelte Verantwortung der nationalen Aufsichtsorgane hinweisen, was sowohl die Prüfung der verfeinerten Risikomessmethoden der Banken als auch die Unterstützung für grenzüberschreitend tätige Banken bei Kooperationen zwischen der Aufsicht im Sitzland und im Gastland betrifft.

Nicht zuletzt möchte ich noch einmal auf die Komitologie hinweisen. Was das Europäische Parlament an Informations- und Transparenzregeln für Basel II verlangt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für eine moderne Gesetzgebung. Dem sollte auch in weiterer Folge beim Recall-Recht Rechnung getragen werden. Vom Rat wollen wir eine Garantie, dass spätestens in zwei Jahren eine solide Vereinbarung zustande kommt, damit auch das Parlament seine demokratischen Rechte und Pflichten ausüben kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf wird Basel II in der Europäischen Union umgesetzt. Damit wird die Grundlage dafür gelegt, die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen. Die Bankenaufsicht kann effizienter gestaltet und dem Risikoaspekt mehr Gewicht beigemessen werden. Darüber hinaus werden Mindeststandards für risikobehaftete Geschäfte festgelegt.

Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung haben wir das Thema Basel II intensiv diskutiert und rund 900 Änderungsanträge behandelt. Hinzu kam eine ganze Reihe von Kompromissänderungsanträgen, die der Berichterstatter, Herr Radwan, zusammen mit Herrn Ettl und mir erarbeitet hat. Ich möchte mich an dieser Stelle für die sehr vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. In den anschließenden Troika-Diskussionen hat der Rat eine große Anzahl von Änderungsanträgen des Parlaments akzeptiert, und wir haben ihm manche Zugeständnisse und Kompromisse abgerungen, so dass der technisch-materielle Teil von Basel II als ausgewogen gelten kann. Als Liberaler freue ich mich insbesondere, dass es gelungen ist, Regelungen zu finden, die faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen des Bankensektors sicherstellen können.

Die Liberalen und Demokraten unterstützen das vorliegende Paket ausdrücklich. In diesem Paket finden sich zwei Anträge zu islamischen Krediten und Hypothekarkrediten sowie einer zu Energiefirmen, die wir persönlich nicht gutheißen, denn Basel II sollte nicht als Mittel benutzt werden, um besondere Schutzmaßnahmen oder Sondersituationen für bestimmte Industriezweige zu schaffen. Dennoch stimmen wir insgesamt für das gesamte Paket.

Ebenfalls mit eingebracht haben wir die Änderungsanträge zum Trading Book. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass diese aufgrund der guten und schnellen Arbeit der Kommission nun im Rahmen der Basel II-Abstimmung angenommen werden können und somit eine konsequente Anwendung in diesem Bereich gesichert wird.

Ein weiterer Bereich, der im Zusammenhang mit Basel II diskutiert wird – und alle Redner haben darauf schon Bezug genommen – ist natürlich die Frage der Komitologie. Niemand bestreitet die Wichtigkeit und Nützlichkeit des Komitologieverfahrens. Auf diese Weise können Durchführungsbestimmungen zu Basisrechtsakten schnell erlassen werden. Allerdings dürfen durch dieses Verfahren die Rechte des Parlaments nicht untergraben werden. Der Verfassungsvertrag sieht eine Stärkung der Rechte des Parlaments vor. Auch wenn die Zukunft dieses Vertrages ungewiss ist, bleibt das Anliegen des Parlaments von höchster Bedeutung und Aktualität. Die Troika-Verhandlungen haben sich bezüglich der Komitologie – wie zu erwarten war – als besonders schwierig erwiesen. Nach wochenlangem Druck von unserer Seite hat der Rat eine Arbeitsgruppe namens Friends of the Presidence ins Leben gerufen – Kommissar McCreevy hat darauf Bezug genommen und somit erstmals anerkannt, dass eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vonnöten ist und Handlungsbedarf besteht. Versprechungen alleine dürfen uns aber nicht genügen. Wir wollen ein konkretes Datum, bis zu welchem es eine neue interinstitutionelle Vereinbarung geben wird, durch die unsere Rechte gestärkt werden.

Wir schlagen dem Rat eine Sunset Clause zum Datum 1.1.2008 vor, und wir warten jetzt auf seine Reaktion, die hoffentlich positiv ausfallen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Die Eigenkapitalanforderungen gelten als sinnvoll, um Konkurse von Banken zu verhindern, da die Kosten eines Konkurses so stärker von den Aktionären getragen werden müssen. Die internationalen Basel-II-Vorschläge, die mit dieser Richtlinie umgesetzt werden, sollen eine bessere Abstimmung zwischen Kapital und Risikoaktiva als die bloßen 8 % Eigenkapitalunterlegung von Basel I gewährleisten. Dennoch bietet kein noch so hohes Eigenkapital, das weniger als 100 % der Risikoaktiva beträgt, eine Garantie gegen Konkurs. Die in jedwedem Regulierungssystem festgelegten Mindestkapitalbeträge sind willkürlich.

Wie Herr Radwan betonte, bestehen weitere Probleme darin, wie weit eine Risikoverteilung zwischen einzelnen Banken einer Bankengruppe auch eine Minderung des regulatorischen Eigenkapitals umfassen sollte und wie die Zuständigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsgremien festzulegen sind. Auf diese schwierigen Fragen gibt es keine objektiven Antworten. Aus diesem Grund stelle ich die Kompetenz des Parlaments auf diesem Gebiet in Frage. Es ist doch absurd, dass wir uns mit kleinsten Detailfragen dieser Richtlinie befassen sollen, wenn man bedenkt, wie kompliziert und wie wichtig sie zugleich ist. Aber so funktioniert das Parlament mit all seinen Abgeordneten, die – egal wie erfahren oder unerfahren sie in der geheimnisvollen Kunst der Bankenaufsicht sind – hunderte von Fragen treffsicher beurteilen sollen, von denen viele einfach nicht objektiv beantwortet werden können.

Der Berichterstatter schlägt angesichts der bestehenden Zweifel vor, dass diese Richtlinie in Zukunft überprüft wird. Das Bankgewerbe braucht dies nicht. Banken sind ständig Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt. Die Schaffung neuer Unsicherheit über die künftige Regulierung wird ihnen weder bei der Planung noch bei der Berücksichtigung unserer Interessen als Verbraucher oder Aktionäre helfen.

Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass es keinen richtigen Betrag für das regulatorische Eigenkapital gibt. Wenn wir das bei der Gesetzgebung berücksichtigen würden, dann sähen unsere Vorschriften ein ganzes Stück einfacher aus und den Parlamentsabgeordneten bliebe die absurde Abstimmerei über hunderte von Änderungsanträgen erspart.

 
  
MPphoto
 
 

  Eoin Ryan, im Namen der UEN-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Radwan, für seinen nützlichen Bericht danken.

Der Finanzdienstleistungssektor ist im Bereich Risikomanagement inzwischen sehr ausgefeilt, weshalb ein zeitgemäßer Regulierungsrahmen erforderlich ist. Ich bin sehr zufrieden mit dem heute vorliegenden Bericht. Darin wird die Tatsache anerkannt, dass die gedeckten Schuldverschreibungen ein Produkt der globalen Kapitalmärkte sind und nicht länger ein europäisches oder inländisches Produkt. Ich glaube, dass jede Alternative dazu die Entwicklung des Sektors, in dem ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial steckt, behindern würde.

Nach einer Studie von JP Morgan könnte sich durch Basel II die Zahl der emittierten hochverzinslichen Schuldverschreibungen – insbesondere der gedeckten Schuldverschreibungen – erhöhen. Das wäre aus irischer Sicht ein Vorteil, denn gedeckte Schuldverschreibungen aus Irland verfügen über das höchste Bonitätsrating. Deshalb ist es wichtig, dass mit Basel II die derzeitige Marktpraxis bei den gedeckten Schuldverschreibungen beibehalten wird.

Banken haben im Geldleihen eine lange Tradition, und manchmal halten wir es für selbstverständlich, dass sie auf traditionelle Risiken wie etwa Kredit- und Marktrisiken voll vorbereitet sind. Heutzutage sind Banken allerdings immer stärker unvorhersehbaren operationellen Risiken ausgesetzt, die nur schwer zu bewältigen sind. Unter Basel II käme es nun wesentlich darauf an, dass Risikoanalysten rechtzeitig mit den Finanzdienstleistungsgeschäften betraut werden. Es wäre interessant zu erfahren, wie viel die Finanzdienstleister in der EU nach der Einführung von Basel II für Analysten ausgeben werden. Deshalb befürworte ich die vorgeschlagene Überprüfung dieser Regelung nach vier Jahren.

Gleichzeitig wäre es aber unklug, die Bedeutung des Risikomanagements in den traditionellen Bereichen der Kredit- und Marktrisiken zu unterschätzen. Unter den heutigen wirtschaftlichen Umständen wird es immer wichtiger, die Auswirkungen von Rezessionen und anderen finanziellen Erschütterungen auf die Volkswirtschaften und die EU eingehend zu analysieren. Mit den von Basel II vorgegebenen Standards wird der Bankensektor in die Entwicklung von IT-Systemen investieren müssen, die in der Lage sind, Kreditrisikoanalysen detailliert zu simulieren. Die Art und Weise, in der Finanzdienstleistungen erbracht werden, hat sich geändert und wird sich weiter ändern. Ein erfolgreiches Risikomanagement darf sich allerdings nicht allein auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften stützen. Was hier benötigt wird, sind ein gründliches Verständnis dessen, was gut für das Geschäft ist, und bewährte Verfahren als Standard.

 
  
MPphoto
 
 

  Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! Basel II ist für viele Klein- und Mittelbetriebe eine Existenzfrage. Die Sorgen sind groß, viel ist diskutiert worden. Ich denke, dass der Berichterstatter das volle Vertrauen genießen sollte. Vieles ist hier gemacht worden. Trotzdem ein Aspekt in der kurzen Redezeit, die mir zur Verfügung steht: Ob wir wirklich zu fairen Wettbewerbsbedingungen unter den Kreditgebern und dann auch bei den Kreditnehmern kommen, wird man erst an dem sehen, was hier abgestimmt wird. Zum Glück sind wir nur in der ersten Lesung. Ich denke aber, dass Änderungsantrag 140, der ja versucht, noch zusätzliche Transparenz mit aufzunehmen, indem er die Kreditinstitute auffordert, ihre Rating-Entscheidungen den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt haben, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen zu legen, etwas sehr Essenzielles sein wird, damit es nicht zu zusätzlichen Marktverzerrungen kommt. Was dann in der Folge daraus entsteht, ob wir das richtige Maß an Transparenz bekommen oder eine Überregulierung, wird man sehen können. Schön wäre, wenn man da noch einen entsprechenden Zeitrahmen festlegen könnte, zumindest in der zweiten Lesung. Zur Sunset Clause ist ohnehin schon alles gesagt worden, dem würde ich ganz sicherlich zustimmen und ich hoffe, dass Herr Radwan den Bericht so durchbekommt, dass er diese Balance, die versucht wird, auch tatsächlich einhalten kann.

 
  
MPphoto
 
 

  John Purvis (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Radwan dazu gratulieren, wie gekonnt er diese komplizierte Richtlinie in diese fortgeschrittene Phase geführt hat.

Wir alle hoffen, dass der Ministerrat jetzt in der Lage sein wird, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine Einigung in erster Lesung zu ermöglichen. Sicherlich kann sich die Präsidentschaft nach Kräften dafür einsetzen, dass die Komitologiefrage in einem für beide Seiten annehmbaren Zeitrahmen zum Abschluss gebracht wird. In den komplizierten, technischen Fragen ist so viel Einigkeit erzielt worden, dass es wirklich ein Jammer – ja geradezu eine Blamage – wäre, wenn die noch verbleibende Lücke nicht geschlossen würde. Das Parlament beansprucht sicher zu Recht eine Rolle im Gesetzgebungsprozess, die der Rolle des anderen Teils der Legislative, nämlich des Rates, gleichwertig ist. Unsere Wähler erwarten das. Die meisten von ihnen nehmen sogar an, dass dies bereits der Fall ist. Alles, was wir verlangen, ist, dass der Rat uns diesen Anspruch unverzüglich einräumt.

Die Branche braucht jetzt rasch Rechtssicherheit und wird keinem von uns – weder dem Parlament noch dem Rat – bereitwillig vergeben, wenn wir entgegen jedem gesunden Menschenverstand zulassen, dass diese bedeutende Richtlinie aus Gründen scheitert, die der Außenwelt wohl als interinstitutionelle Spitzfindigkeiten erscheinen dürften.

Ich komme nun zu internationalen Erwägungen. Nahezu jede europäische Bank, Versicherung oder Vermögensverwaltungsgesellschaft wird von dieser neuen Regelung betroffen sein und die Kosten für die Anpassung ihrer Systeme zu tragen haben. In Amerika hingegen werden sich nur die größten internationalen Banken daran halten müssen. Die Wettbewerbsvorteile werden wahrscheinlich zumindest einige der mittelständischen Institute dort veranlassen, Basel II auch zu übernehmen. Jedoch werden sich in Europa auch die kleineren Finanzinstitute danach richten müssen und dabei erhebliche finanzielle Kosten zu tragen haben, während ihre amerikanischen Konkurrenten, wie etwa Vermögensverwaltungsfirmen, dies nicht zu tun brauchen. Wie will die Kommission gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Finanzinstitute aller Gesellschaftsformen und Größen auf dem Weltmarkt sicherstellen?

 
  
MPphoto
 
 

  Pervenche Berès (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um eine Einigung in erster Lesung über einen Text, der kaum komplexer sein könnte, in dessen Rahmen es ohne weiteres zur Annahme von 304 Änderungsanträgen kommen wird. Das heißt, falls das Parlament vernünftig arbeiten kann, wenn es muss.

So ist die Herausforderung, die dieser Text darstellt, jeder kann dies nachvollziehen, absolut gigantisch. Der Text sorgt für Ausgewogenheit zwischen einem risikobewussten Ansatz und einem Ansatz, der den reellen Herausforderungen in Bezug auf den Wettbewerb innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union gerecht wird.

Ich werde drei Bemerkungen machen. Die erste ist, dass in Bezug auf den Inhalt dieses Textes alle Aspekte, die uns eine Bewertung und bessere Berücksichtigung der Risiken des Bankensektors – und ganz allgemein des Sektors der Finanzinstitute – ermöglichen, Schritte in die richtige Richtung sind, sofern sie mit einer angemessenen Konsolidierung und vor allem der Schaffung wirksamer Überwachungsmechanismen einhergehen. Das ist die ganze Debatte, die wir über die Größe der Banken, die internen Gruppenkonsolidierungen und die Risikobewertung hatten. Ich denke, dass neben der Art, wie diese Angelegenheit behandelt wird, die Frage, wie man einen Lead Supervisor auf europäischer Ebene schafft, bedeutsam bleibt, und wir werden darauf in den nächsten Jahren zurückkommen müssen.

Ein Wort zu den KMU: Ich wage zu hoffen, dass die vorgeschlagene Lösung ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass sie nicht im Gegenteil zu einer Kürzung der Kredite für die KMU führt. Die Debatte ist offen, aber ich persönlich habe in dieser Hinsicht meine Zweifel.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, über den mein Kollege John Purvis gerade gesprochen hat, betrifft die internationalen Beziehungen. Ich weiß, Herr Kommissar, dass Sie ihnen große Bedeutung beimessen und ganz ehrlich, seit wir diesen Vorgang verfolgen, bin ich erstaunt über die unausgewogene Art, in der die Integration und Anwendung der Basel-II-Vereinbarungen verstanden wird. Wir wissen, welche Rolle die Amerikaner bei der Festlegung und in den Verhandlungen über Basel II gespielt haben, und wir sehen heute ein großes Fragezeichen hinter dem Zeitplan und dem Anwendungsbereich dieser Vereinbarung auf der anderen Seite des Atlantiks. Hinter all dem steht eine Herausforderung für unsere Wirtschaften in Bezug auf den Wettbewerb, die wir nicht ignorieren können, und wir zählen auf Ihre Wachsamkeit, damit dies nicht zu einer Situation führt, die Benachteiligungen für die Europäische Union mit sich bringt.

Mein letzter Punkt betrifft die Komitologie, von der alle meine Kollegen gesprochen haben. Erstens hat der Kommissar zu uns gesagt: „Machen wir diese Vereinbarungen nicht zu unseren Geiseln, denn die Märkte würden das nicht verstehen“. Aber wie Sie wissen, die Märkte machen, was sie wollen. Sie sagen uns heute: „Ihr müsst diesen Text unbedingt annehmen. Wenn ihr das nicht tut, gibt es eine Katastrophe“. Und dann morgen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, wie Sie die Stufe I des Abkommens umgesetzt haben, werden sie zu uns kommen und sie werden dann sehr froh sein, dass es ein Parlament gibt, wo noch einmal überprüft werden kann, inwieweit die Komitologie-Maßnahmen angemessen oder unangemessen umgesetzt wurden. Deshalb sollten wir nicht allzu sehr auf das hören, was die Märkte zu sagen haben, sondern unsere Arbeit als Gesetzgeber machen. Zum Schluss möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass der britische Vorsitz eine Gruppe „Freunde des Vorsitzes“ eingesetzt hat. Ich glaube, dass dies ein guter Weg ist, um zu einer Einigung zu gelangen. Ich bedauere nur, dass der Rat nicht hier ist, um an dieser wichtigen Diskussion innerhalb der Aussprache zwischen den Organen teilzunehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Nils Lundgren (IND/DEM).(SV) Herr Präsident! Die Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung aktualisiert einen immer wiederkehrenden Zielkonflikt bei der Zusammenarbeit innerhalb der Union. Diesen Konflikt müssen wir zunächst prinzipiell analysieren und diskutieren, ehe wir Stellung nehmen können.

Einerseits gibt es oft gute Gründe für die Einführung gemeinsamer Vorschriften auf EU-Ebene, damit der Binnenmarkt effizient funktionieren kann. Unterschiedliche Vorschriften auf zentralen Gebieten in den einzelnen Mitgliedstaaten führen zu hohen Kosten und damit zu weniger Wohlstand. Das gilt auch für den Finanzmarkt.

Andererseits gibt es aber auch gute Gründe dafür, den Mitgliedstaaten keine gemeinsamen Vorschriften aufzuzwingen, die dann Teil unseres Acquis Communautaire werden und damit einzelne Länder daran hindern, eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Regeln zu spielen. Ein großer Teil der Dynamik unserer Wirtschaften basiert auf dem institutionellen Wettbewerb zwischen den Ländern bei der Entwicklung effizienter wachstumsfördernder Institutionen. Die Einsicht in diesen wichtigen Prozess spiegelt sich oft in Begriffen wie beste Praxis und Benchmarking wider.

Leider widmet dieses Parlament dem institutionellen Wettbewerb nur wenig oder keine Aufmerksamkeit. Was Basel II betrifft, sprechen wir jedoch von einem stark globalisierten Markt mit extrem gut informierten Akteuren, die von einem Moment auf den anderen reagieren können. In diesem Markt gibt es nur einen geringen Spielraum für besondere EU-Positionen. In Bezug auf Basel II sollten die einzelnen Staaten selbstständig im Rahmen dieser Zusammenarbeit der Zentralbanken agieren. Es gibt wirklich keinen Anlass für eine Einmischung der EU und dieses Parlaments in diesen Prozess. Das kommt uns nicht zu.

Abschließend möchte ich noch meinen Vorrednern insoweit zustimmen, als es sehr bedauerlich ist, dass das Parlament versucht, diesen Bericht für den ständigen institutionellen Machtkampf zwischen den EU-Institutionen zu nutzen. Die Juniliste will nicht zu einer Stärkung der Macht dieses Parlaments beitragen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ieke van den Burg (PSE).(NL) Herr Präsident! Wie ich verstanden habe, darf ich auch die Redezeit von Herrn Goebbels nutzen. Ich möchte nicht zu sehr auf den Inhalt dieses Dossiers eingehen, da sich schon einige Kolleginnen und Kollegen dazu geäußert haben. Allerdings möchte ich zu dem Prozedere sprechen, doch zunächst muss ich etwas loswerden.

Für Außenstehende ist dies ein undurchschaubares technisches Dossier mit nicht weniger als etwa 800 Änderungsanträgen, ein mindestens 10 cm dickes Pamphlet. Es wäre nur allzu verständlich, wenn Sie sich fragten, womit man sich in Brüssel eigentlich beschäftigt. Wo ist die Entrüstung, wo sind die kritischen Presseartikel? Aber andererseits geht es nicht um den Schutz von Arbeitnehmern vor Hautkrebs durch übermäßige Einwirkung von Sonnenlicht – ein Thema, zu dem jeder eine Meinung hat und das auf der vorigen Tagung aus allen Richtungen verurteilt wurde.

Nein, dieses Mal geht es um den Schutz von Eigenkapital. Ist dies nun gewissermaßen ein völlig anderes und nobleres Ziel? Darf sich Europa nun damit bis ins Detail befassen? Dieses Mal also keine selektive Entrüstung. Erfreulicherweise gilt das auch für mich: ich habe gegen dieses Thema nichts einzuwenden, aber lassen Sie uns künftig beim Schutz der Arbeitnehmer nicht zweierlei Maß anwenden.

Nunmehr möchte ich mich dem Bericht zuwenden. Mich stimmt es froh und stolz, dass wir dieses komplexe Thema, einschließlich der hinzugekommenen Vorschriften für Wertpapiergeschäfte, in unserem Ausschuss für Wirtschaft und Währung derart zügig und reibungslos haben vorbereiten können. Allen Beteiligten gebührt dafür ein großes Kompliment. Insbesondere in den USA verfolgt man unseren Eifer mit gewissem Erstaunen und Neid. So muss es sein, wollen wir Europa wettbewerbsfähig machen und Investitionen für Wachstum und Beschäftigung anlocken, denn darum geht es in der Strategie von Lissabon.

Gleichwohl ist die Weise, wie wir es anpacken, mit dieser Flut von Änderungsanträgen und technischen Anhängen nicht nach meinem Geschmack, ebenso wenig bin ich der Meinung, dass wir hiermit eine bessere Vorschrift erzielen. Bei der Rechtsvorschrift für die Finanzmärkte haben wir mit dem so genannten Lamfalussy-Verfahren gerade eine intelligentere Arbeitsweise entwickelt. Diesem Verfahren zufolge wird die Rahmengesetzgebung von den EU-Institutionen angenommen, die technischen Details hingegen werden den einzelnen Ausschüssen in der Komitologie und den europäischen Gruppen von Aufsichtsbehörden übertragen, die wiederum in überaus engem Dialog und in Konsultation mit Marktteilnehmern und anderen Beteiligten delegieren.

Dies ist nicht nur erforderlich, um die Arbeitgeber zu entlasten, sondern auch, um weitaus flexibler und angemessener auf die Entwicklungen in diesen dynamischen Märkten reagieren zu können. Ich bin eine ausgesprochene Befürworterin dieser Vorgehensweise und denke, sie könnte zur Anwendung kommen, um auch auf anderen Gebieten geeignete Lösungen für bessere Rechtsvorschriften zu finden.

Paradoxerweise haben wir das Lamfalussy-Verfahren in dieser Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung noch nicht angewendet, sondern legen jetzt alles, einschließlich der Anhänge und mathematischen Formeln, auf der Ebene der Gesetzgeber gemeinschaftlich fest. Stattdessen würden wir es vorziehen, dass nach dem Inkrafttreten der Richtlinie Bedingungen und eine Frist für die Möglichkeit, der Richtlinie diese Dynamik und Flexibilität zu verleihen, festgelegt werden.

Und das nicht deshalb, und das möchte ich klarstellen und noch einmal ausdrücklich wiederholen, weil wir gegen diese Methode sind, sondern weil dem Lamfalussy-Verfahren nach wie vor eine grundlegende Bedingung fehlt, und damit meine ich das Rückholrecht des Parlaments. Meines Erachtens sollten wir das noch einmal deutlich machen. Genau das haben wir in dieser Richtlinie beabsichtigt, um den Druck zu erhöhen und dieses formelle Rückholrecht zu erlangen. Uns ist es egal, wie dies geschieht. Das Problem bestand bereits 1999, bevor die Konvente zur Vorbereitung der Vertragsänderungen einberufen wurden, und jetzt bedarf es einer strukturellen Lösung für das Problem. Der Rat ist am Zuge, und wir hoffen, die ECOFIN-Minister werden ihren Amtskollegen für „Allgemeine Angelegenheiten“ und „Auswärtige Angelegenheiten“ verdeutlichen, dass eine Lösung gefunden werden muss, komme, was da mag. Das halte ich für die wichtigste Botschaft, die von dieser Diskussion ausgehen sollte.

 
  
MPphoto
 
 

  Astrid Lulling (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, ich schließe mich gerne den Dankesworten an den Berichterstatter an, der letztendlich ein hinreichendes Zuhörvermögen unter Beweis gestellt hat, um zu einer Einigung zu gelangen, die zwar nicht alle, aber dennoch einen großen Teil von uns zufrieden stellt. Der hohe technische Grad dieser Richtlinie darf nicht über ihren grundsätzlichen Charakter hinwegtäuschen; die Umsetzung der Basel-II-Verträge auf gemeinschaftlicher Ebene ist für die Bankindustrie in Europa absolut wichtig.

Mit anderen Kollegen habe ich gegen einen Ansatz der maximalen Harmonisierung im Bereich der Hypothekenbankgeschäfte gekämpft und ich freue mich, mein Ziel erreicht zu haben. Der Hypothekarkreditmarkt, der seinen Ursprung in Deutschland hat, boomt, insbesondere seit der Einführung des Euro. Mit einem Gesamtbetrag von etwa 1 600 Milliarden Euro ist er der größte private Kreditsektor. Wären die ursprünglich vorgesehenen Bestimmungen beibehalten worden, hätte dies das jähe Ende dieser Tätigkeit bedeutet, die an den wichtigsten Finanzplätzen der Union ausgeübt wird: London, Dublin, Paris und Luxemburg.

Pfandbriefe sind eines der wenigen europäischen Produkte, um die uns die Amerikaner beneiden; machen wir aus ihnen keine museumsreifen Instrumente, in dem wir übermäßig restriktive Kriterien anwenden, die die Banken daran hindern, sie ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.

Da Hypothekenpfandbriefe zu den sichersten Finanzinstrumenten gehören und die höchsten Dotierungen erzielen, hätte niemand verstanden, wenn wir auf starre Vorschriften orientiert und keine Handlungsspielräume für nationale Regelungen erlaubt hätten. Auch die Definition der Hypothekenpfandbriefe und der Umfang der Besicherung wurden schließlich so gestaltet, dass sie mit den bestehenden Rechtsvorschriften vereinbar sind. Diese Entscheidung war notwendig, obgleich ich in Bezug auf die Verlustquoten bei Ausfall bedauere, dass die Richtlinie mit über den Verlusten liegenden Raten, die von den Kreditinstituten vereinnahmt werden, weit über das hinausgeht, was erforderlich ist.

Ich möchte mit zwei Bemerkungen abschließen. Erstens stelle ich noch einmal fest, dass der Ansatz der Konsolidierung und Harmonisierung in eine Sackgasse führt. Verwechseln wir nicht die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens mit Gleichmacherei. Zweitens, der Dialog mit den Finanzakteuren kann völlig transparent und zur Zufriedenheit aller geführt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Gunnar Hökmark (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Kollegen Radwan danken und ihm zu dieser großartigen, komplizierten und wichtigen Arbeit gratulieren.

Wenn es ein Gebiet gibt, auf dem wir die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit erkennen können, dann ist es die Schaffung eines großen Finanzmarktes. Meinem schwedischen Kollegen, der vor mir das Wort hatte, möchte ich sagen, dass wir ohne die europäische Zusammenarbeit keine Möglichkeit für eine demokratische und parlamentarische Kontrolle der hier beschlossenen Vorschriften hätten. Jetzt erhalten wir für die gemeinsamen Finanzmärkte Stabilität, Effizienz und eine Vorhersehbarkeit. Diese Richtlinie wird außerdem eine flexiblere Risikobewertung ermöglichen, was – und das sollten wir nicht vergessen – grundsätzlich positiv für die europäischen Verbraucher und Unternehmen ist. Wesentlich ist auch, wie bereits erwähnt wurde, dass wir damit einheitliche Spielregeln auf dem globalen Markt und gegenüber dem amerikanischen Markt bekommen. Nicht minder wichtig sind jedoch auch einheitliche Spielregeln in anderer Hinsicht, nämlich bei der Entwicklung neuer Finanzinstitutionen in den dynamischen Finanzmärkten. So wie wir in den letzten Jahrzehnten eine Konvergenz zwischen Banken und Versicherungsunternehmen verzeichnen konnten, werden wir nun neue Produkte und Strukturen erleben.

Aus diesem Grunde darf die Richtlinie in der Praxis nicht die dynamische Entwicklung des Marktes hemmen, sondern muss sie die Entstehung neuer Unternehmensformen und ihren Wettbewerb auf gleicher Basis ermöglichen. Es wird eine wichtige Aufgabe für die Kommission, ebenso wie für die Aussprache hier im Parlament sein, die Entwicklungen unter dem eben genannten Gesichtspunkt zu verfolgen. Ich bin dankbar dafür, dass wir Übergangsregelungen durchsetzen konnten, die den einzelstaatlichen Stellen die Möglichkeit geben, diese Entwicklung zu bestätigen, wenn dann die Richtlinie aber vollständig in Kraft ist und ihre Vorschriften gelten, müssen dieses Parlament und die Kommission offen für Veränderungen und bereit sein, die Variabilität der Finanzmärkte anzunehmen. Anderenfalls werden wir in Europa unsere Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Daher ist diese Aufgabe derart bedeutend.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Basel II ist bei den mittelständischen Unternehmen in Europa zu einem Schlagwort dafür geworden, dass die Krediterlangung umso schwieriger wird je schwieriger die Situation ist. Das wäre natürlich – wäre der ursprüngliche Ansatz von Basel II durchgekommen – ein außerordentlich schlechtes Signal für die wirtschaftliche Situation, in der sich Europa momentan befindet. Deswegen möchte ich auch dem Berichterstatter unserer Fraktion, dem Kollegen Radwan, sehr herzlich für seine ungemein schwierige Arbeit in diesem Umfeld danken. Ich glaube, dass wir mit der Richtlinie, wie sie in seinem Bericht vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgelegt wurde, eine hervorragende Grundlage dafür haben, dass die Befürchtung gerade bei den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa nicht eintreten wird.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, ist der, den auch die Kollegin Berès angesprochen hat. Es kommt zwar nicht oft vor, dass ich mit ihr übereinstimme, aber an dieser Stelle tue ich es in der Tat. Es ist erstaunlich, dass die amerikanische Bankenwelt, von der wir mit dieser Richtlinie ursprünglich einmal beglückt werden sollten, heute für die kleineren Banken in Amerika von einer zügigen Umsetzung Abstand genommen hat. Ich glaube, dass wir im transatlantischen Verhältnis, von dem ich ein großer Anhänger bin, darauf achten müssen, dass wir bei der wirtschaftlichen Harmonisierung in Europa nicht andere Wege einschlagen als auf der anderen Seite des Atlantiks. Wir sind nur dann der stärkste Wirtschaftsraum der Welt, wenn die Entwicklungen hier im Gleichklang verlaufen.

Zum Schluss möchte ich mich dem Kollegen Radwan ausdrücklich anschließen, was die Komitologie anbelangt. Wenn viele Bürgerinnen und Bürger in Europa darüber klagen, dass nicht klar ist, wer in Europa eigentlich was entscheidet, ist es ein richtiges Signal zu sagen, dass die Entscheidungen politischer Art hier im Europäischen Parlament getroffen werden. Deshalb unterstütze ich die Sunset Clause, die für zwei Jahre gelten soll, ausdrücklich. Wir haben 2007 drei weitere Richtlinien, die im Rahmen des Lamfalussy-Prozesses beschlossen wurden: die Prospekthaftung, die Marktmissbrauchsrichtlinie und die Finanzkonglomerate. Alle drei werden da sein. Ich glaube, dass wir für alle drei Klarheit und Stabilität für die Finanzmärkte brauchen. Hier kann das Europäische Parlament seine Rolle spielen. Deswegen begrüße ich die Richtlinie so, wie sie der Kollege Radwan vorgelegt hat.

 
  
MPphoto
 
 

  Jean-Paul Gauzès (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Alexander Radwan zur Qualität seines Berichts in einem sehr technischen, aber für den Bankensektor sehr wichtigen Bereich beglückwünschen. Der Richtlinienentwurf schafft bzw. aktualisiert die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze für das Bankensystem, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute.

Zwei spezifische Aspekte verdienen in Zukunft gründlicher überdacht zu werden: die Teilung der Risiken, um den Anteil des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals spürbar zu kontrollieren, das mit einer einzigen Unterschrift validiert wird, und die Harmonisierung der Vorschriften für die internen Kontrollsysteme, um den Situationen grenzübergreifend tätiger Bankengruppen Rechnung zu tragen. Diesbezüglich hätte ich mir – und ich habe Änderungsanträge in diesem Sinne vorgelegt – eine stärkere Berücksichtigung der europäischen Dimension grenzübergreifender gruppeninterner Kredite und der Aufsicht auf konsolidierter Basis gewünscht. Ich gebe jedoch zu, dass der Richtlinienentwurf in der vom Parlament geänderten Form die größtmögliche Ausgewogenheit zwischen den Verantwortlichkeiten der Regulierungsbehörden der Heimat- und der Gastländer grenzübergreifend tätiger Bankengruppen bietet, die zurzeit realistisch ist.

Angesichts des bedauerlichen Fehlens der Verfassung scheinen mir die Vorschläge des Ratsvorsitzes die legitimen Rechte des Parlaments auf pragmatische Weise zu schützen. Die Banken haben ihrerseits seit mehreren Jahren Human-, Finanz- und technische Ressourcen mobilisiert, um die Frist einzuhalten. Die vorgeschriebene Frist muss daher gewahrt werden, welche Fragen von den Vereinigten Staaten auch immer gestellt werden. Es ist wichtig, dass die Richtlinie zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft tritt. Deshalb hoffe ich, dass das Parlament den ihm vorgelegten Entwurf annimmt und dass eine Einigung in erster Lesung erzielt wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kommission möchte ich zuerst sagen, die Arbeit beginnt jetzt. Der Kollege Radwan hat ein hervorragendes Dossier vorgelegt. Aber jetzt geht es darum, dass sich Kommissar Verheugen damit beschäftigt, wie diese Richtlinie am besten in Europa eingeführt wird, um Konkurse zu verhindern und möglichst Gründungen zu forcieren. Und Kommissar Kovács möchte ich als Hausaufgabe mitgeben, sich Gedanken darüber zu machen, wie in Zukunft geringwertige Abschreibung in Betrieben erhöht wird – in Amerika gibt es z. B. wesentlich höhere Sätze und wie Verlustvortrag und -rücktrag in den Betrieben gehandhabt werden. Hier sollte die Kommission auch vom Wettbewerb her gestaltend eingreifen, denn dieses Basel II-Projekt soll ja eine Rationalisierung und eine Reform darstellen, die uns Kosten erspart und nicht einen neuen Kostenblock in dieses Geschehen einbringt. Deshalb empfehle ich benchmark und best practice auch für diesen Bereich.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke den Abgeordneten für ihre sehr konstruktiven Bemerkungen zu diesem sehr wichtigen Rechtsakt und gratuliere, wie ich eingangs bereits sagte, Herrn Radwan und den Schattenberichterstattern zu ihrer Arbeit und der vom Ausschuss geleisteten intensiven und fachlich sehr anspruchsvollen Auseinandersetzung mit diesem äußerst komplizierten Thema.

Ich schließe mich den Rednern an, die die Bedeutung dieser Richtlinie hervorgehoben haben. Was gut für die Finanzinstitute ist, wird auch gut für das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung, die Wirtschaft und für mehr finanzielle Stabilität sein. Teile der Öffentlichkeit verfolgen die Angelegenheiten rund um Banken und Finanzinstitutionen bisweilen mit einem gewissen Misstrauen und glauben, sie würden überhöhte Zinsen verlangen und riesige Profite auf ihre Kosten erzielen. Doch ohne eben diese Banken und Kreditinstitute gäbe es keinen nennenswerten wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb liegt es im Interesse aller – einschließlich der verschiedenen Beteiligten –, dass wir einen vernünftig regulierten Finanzsektor haben und dass Risiken korrekt bewertet werden. Das ist auch für die Anleger wichtig. Es gehört nun einmal zum Kreditgeschäft dazu, denn wenn niemand Geld bei den Banken anlegen würde, gäbe es auch kein Geld für Kredite. Aus den gleichen Gründen ist es auch wichtig für die Aktionäre und Investoren. Es ist auch für die Beschäftigten der Finanzinstitute wichtig. Was gut für den Bankensektor ist, wird deshalb auch gut für uns alle sein.

Nach Schätzungen einer jüngsten Studie würden die Kapitalanforderungen der Banken als Folge der vorgeschlagenen Richtlinie um etwa 80 bis 120 Milliarden Euro gemindert. Es heißt auch, dass mit dieser Richtlinie die Kapitalanforderungen für Darlehen an KMU um mehr als 50 % gesenkt werden. Dieses Parlament hat Änderungsanträge zu unseren Vorschlägen eingebracht, mit denen die Regeln für die Einzelhandels- und KMU-Kredite noch weiter verbessert werden. Einige Redner sind auf die Frage der islamischen Hypothekarkredite eingegangen. Wir brauchen Regeln, um sicherzustellen, dass solche Kredite nicht durch das Raster fallen und von den Rechtsvorschriften überhaupt nicht erfasst werden.

Herr Ryan und Frau Lulling haben Fragen zu den Pfandbriefen beziehungsweise gedeckten Schuldverschreibungen aufgeworfen. Ich stelle fest, dass die mit den Änderungen des Parlaments eingeführte zusätzliche Flexibilität zu einem weiteren Abbau der regulatorischen Auflagen für die gedeckten Schuldverschreibungen führen wird, und das ist für die Märkte etwas Positives.

Andere Abgeordnete – insbesondere Frau Berès und Herr Purvis – sprachen die Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen für Europa und die USA an. Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass die kleinen und mittleren amerikanischen Banken darum gebeten haben, dass die Vorzüge von Basel II auch ihnen zugute kommen, und meines Wissens haben die USA die Absicht, in den nächsten Monaten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Zweitens, was die gleichen Bedingungen betrifft, werden alle großen amerikanischen Banken, die in direktem Wettbewerb mit den international agierenden europäischen Banken stehen, von der Baseler Rahmenvereinbarung erfasst.

Ich nehme jedoch zur Kenntnis, was Herr Purvis und Frau Berès nicht nur zu dieser konkreten Frage, sondern auch zu anderen die USA betreffenden Themen gesagt haben. Ich weiß, dass Frau Berès diese Angelegenheit sehr am Herzen liegt, was ich berücksichtigen werde.

Von nahezu jedem Redner ist die allgemeine Frage der Komitologie angesprochen worden. Herr Radwan kann besonders froh darüber und auch stolz darauf sein, diese Frage in den Vordergrund der Debatte gerückt und sie auch auf andere Bereiche ausgedehnt zu haben.

Hinsichtlich der Komitologie stelle ich mit Genugtuung fest, dass der Berichterstatter hier einen nützlichen und konstruktiven Vorschlag vorlegt, und ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit nicht nur bei dieser Richtlinie, sondern auch auf anderen Gebieten unter Mitwirkung aller Akteure zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.

Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission den bei diesen Änderungsanträgen erzielten Kompromiss voll mitträgt. Das Paket, das jetzt dem Plenum vorliegt, ist ein fairer Kompromiss, der den Beratungen zwischen Rat und Parlament Rechnung trägt und auch auf die volle Unterstützung der Bankenbranche wird zählen können. Darüber hinaus sind die vorgeschlagenen Lösungen sehr ausgewogen und berücksichtigen die ursprünglichen Absichten der Kommission für diesen Rechtsakt.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 

15. Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung erstattet Herr Doorn nun im Namen des Rechtsausschusses den Bericht (A6-0224/2005) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses und zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (KOM(2004)0177 – C6-0005/2004 – 2004/0065(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte Bert Doorn und dem Rechtsausschuss für die exzellente Arbeit zu diesem Thema danken. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen den Institutionen sollte es ermöglichen, dass dieser Vorschlag in einer einzigen Lesung angenommen wird.

Die Prüfung des Jahresabschlusses ist ein sehr wichtiges Thema für Europa. Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass auf die neuen Herausforderungen reagiert werden muss. Um die Abschlussprüfung zeitgemäßer zu gestalten, werden in der überarbeiteten Richtlinie die Pflichten von Abschlussprüfern, ihre Unabhängigkeit und ihre ethischen Leitlinien klarer festgelegt. Sie wird auch die Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze vorschreiben und Kriterien für eine strenge öffentliche Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüferbranche festlegen. Wir brauchen zuverlässige Prüfer in der EU. Davon profitieren alle: die Unternehmen selbst, die Investoren und die Sparer, sowohl die großen als auch die kleinen. Das Vertrauen in die Wirtschaft wird wachsen.

Lassen Sie mich nur kurz einige Bemerkungen zur Beschränkung der Haftung von Abschlussprüfern machen. Diese Frage ist während der Debatten über diese Richtlinie aufgetreten, obwohl sie im ursprünglichen Vorschlag der Kommission nicht behandelt wurde. Abschlussprüfer übernehmen nur ungern neue Prüfungsaufträge, weil sie die uneingeschränkte Haftung fürchten. Ich kann die Argumente für ein Vorgehen auf EU-Ebene nachvollziehen, da es hier eventuell Auswirkungen auf den Binnenmarkt geben könnte. Ich werde auf jeden Fall herauszufinden versuchen, was in dieser Hinsicht unternommen werden kann. Als ersten Schritt beabsichtige ich, in naher Zukunft eine Studie in Auftrag zu geben.

Die vorgeschlagenen Änderungen tragen den Beratungen im Rat Rechnung und genießen auch große Unterstützung in der Wirtschaftsprüferbranche. Die von Ihrem Berichterstatter vorgeschlagenen Lösungen sind außerdem sehr ausgewogen und berücksichtigen die ursprünglichen Absichten der Kommission für diese Rechtsvorschriften. Deshalb befürworten wir nachdrücklich dieses Ergebnis.

Wie beim vorangegangenen Bericht, über den wir beraten haben, ist auch hier die Komitologie die einzige noch offene Frage. Es verhält sich hier sehr ähnlich wie bei dem soeben besprochenen Bericht von Herrn Radwan über die Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen. Ich verweise hier auf meine in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen und muss mich deshalb nicht wiederholen.

Durchführungsbefugnisse sind für die Achte Gesellschaftsrechtsrichtlinie sehr wichtig. Für viele technische Fragen und Anpassungen müssen Komitologiemaßnahmen zur Verfügung stehen. Dies wurde auch von Rat bestätigt, als er seine Unterstützung für das komplette Bündel von Kompromissänderungsanträgen zum Ausdruck brachte. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter vertrat die Auffassung, dass eine Sunset-Klausel, mit der die Durchführungsbefugnisse ausgesetzt würden, eine wirksame Durchführung dieser Richtlinie behindern könnte. Er bat daher das Parlament, die Auswirkungen einer solchen Sunset-Klausel sorgfältig zu erwägen.

Die Kommission teilt die vom Rat zum Ausdruck gebrachte Besorgnis. Gleichzeitig akzeptiert sie die Auffassung des Parlaments, dass seine Rolle bei der Überwachung der Ausübung übertragener Befugnisse mit seinem Status im Mitentscheidungsverfahren in Einklang gebracht werden muss. Die Kommission geht davon aus, dass das Parlament – solange eine Gesamtlösung für die Komitologie noch aussteht – die übertragenen Befugnisse möglichst rasch beschränken möchte. Für die Kommission ist entscheidend, dass dieser Zeitraum lang genug ist, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Ich verstehe, dass Ihr Berichterstatter eine Sunset-Klausel vorschlägt, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, spätestens jedoch am 1. April 2008 greift. Dies würde allerdings nicht für Artikel 26 über internationale Prüfungsgrundsätze gelten. Dem kann die Kommission zustimmen. Diese Lösung würde der Lösung entsprechen, die man im Bericht von Herrn Radwan zu der vorgeschlagenen Eigenkapitalrichtlinie findet. Die Kommission fordert zudem den Rat auf, sich flexibel zu zeigen, vor allem aber eine Überarbeitung des Komitologiebeschlusses von 1999 vorrangig zu prüfen.

 
  
MPphoto
 
 

  Bert Doorn (PPE-DE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Als Berichterstatter für die 8. Richtlinie kann ich Ihnen mitteilen, dass wir in den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission ein interessantes Paket geschnürt haben. Beispielsweise haben wir es vermocht, mehr Raum für nationale Lösungen in Prüfungsausschüssen, das sind in Unternehmen die Aufsichtsräte, zu schaffen. Noch einmal haben wir herausgestellt, dass die „Corporate Governance“ eine Angelegenheit ist, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten verhandelt werden muss und dass es nicht hinnehmbar ist, wenn radikale Lösungen von Europa aus aufgestülpt werden.

Wir haben erreichen können, dass die Rotation der Abschlussprüfer die Regel und die Rotation der Prüfungsgesellschaften die Ausnahme ist. Zudem haben wir den Verwaltungsaufwand für die kleinen und mittleren Unternehmen in einigen Bereichen begrenzen können, und die Kommission hat zugesagt, vor Ende 2006 einen Bericht über die Haftung zu präsentieren. Kommissar McCreevy erklärte soeben, er beabsichtige, in naher Zukunft eine Untersuchung durchführen zu lassen, jedoch haben wir vereinbart, dass bis Ende 2006 ein Bericht auf dem Tisch liegt, und ich hoffe, wir haben sein Wort und dies geschieht auch. In dieser Sache wünschen wir uns auch in diesem Parlament einen Gedankenaustausch.

Aufgrund der gewaltigen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bereitet die Haftung erhebliche Probleme, aber hier müssen wir nach Lösungen suchen. Summa summarum handelt es sich hier um ganz entscheidende Rechtsvorschrift, die meines Erachtens im vergangenen halben Jahr noch ein wenig pragmatischer und in ihrer Anwendung praktikabler geworden ist, und darum geht es letzten Endes.

Eine weitere Hürde muss genommen werden, nämlich die Komitologie, wie Sie, Herr Kommissar, bereits angedeutet haben. Diesbezüglich haben wir uns für Kontinuität mit dem Bericht Radwan entschieden, weil darin meines Erachtens dieselben Interessen mitspielen.

Hinsichtlich der Bemerkung eines Kollegen von soeben – „Ich möchte mich nicht an Machtspielen zwischen den Institutionen beteiligen“ – möchte ich noch einmal herausstellen, dass es hier nach meinem Dafürhalten nicht um Machtspiele, sondern lediglich um eine moderne Form der Gesetzgebung geht. Wir müssen die Rahmengesetzgebung erarbeiten und die Details der Kommission und Fachleuten überlassen, was jedoch nur dann möglich ist, wenn das Parlament ein Rückholrecht hat. Darauf kommt es in erster Linie an.

Ich erinnere mich, dass kurz vor dem niederländischen Referendum über die Verfassung, das, wie Sie wissen, nicht von Erfolg gekrönt war, in einer niederländischen Zeitung ein großer Artikel mit der Schlagzeile „In Brüssel haben die Bediensteten die Macht“ erschien. Eigentlich handelte der Artikel nur von den Exekutivausschüssen, die alle möglichen Rechtsvorschriften, die in diesem Haus konzipiert werden, hinter geschlossenen Türen implementieren. Das ist ein typisches Beispiel, das nur noch mehr zu der wachsenden Abneigung der Bürger gegen Brüssel beiträgt, wo alles Mögliche unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht.

Ich bin daher der Meinung, dass es, wenn diese Komitologie zur Debatte steht – und zu meiner Freude hat der Rat angekündigt, er beabsichtige, Initiativen auf den Weg zu bringen – eine Menge zu tun gibt, um die Dinge diesbezüglich zu verbessern. In dieser Hinsicht befürworte ich die Klausel, in der der 1. April 2008 als „Sunset“ vorgesehen ist, wie er sich auch in dem Bericht Radwan findet. Gleichwohl möchte ich hinzufügen, dass wir in Bezug auf Artikel 26, der von der Übernahme internationaler Prüfungsgrundsätze handelt, eine Ausnahme machen sollten, weil es hier, was die „Sunset“-Klausel betrifft, um internationale Vereinbarungen geht. Falls eine neue Regelung für die Komitologie eingeführt wird, muss selbstverständlich das Rückholrecht auch für derartige Prüfungsgrundsätze gelten.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen für die überaus konstruktive Zusammenarbeit danken. Meiner Auffassung nach waren die Verhandlungen im vergangenen halben Jahr sehr fruchtbar. Mein Dank gilt auch der Kommission und dem Rat für die konstruktive Haltung. Wir können mit den erzielten Ergebnissen sehr zufrieden sein.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Schwab, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte zunächst einmal dem Kollegen Doorn für seine exzellente Arbeit, an der auch sehr viele Ausschüsse beteiligt waren, danken. Ich glaube, dass der vorliegende Bericht einen guten Kompromiss in dieser schwierigen Frage darstellt. Es ist eine sehr technische Gesetzgebung, was man auch an der Beteiligung der Abgeordneten hier im Hause sieht. Dennoch glaube ich, dass gerade mit dieser technischen Gesetzgebung sehr viel für die Wettbewerbsfähigkeit Europas, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas, getan wird. Eine solide Gesetzgebung ist in diesem sensiblen Bereich besonders wichtig.

Natürlich muss man Kompromisse schließen. Ein Kompromiss, den der Kollege Doorn angesprochen hat, ist der Kompromiss über die Rotation. Unterm Strich ist es richtig, dass die externe Rotation gefallen ist. Die Mitgliedstaaten haben hier eine Alternative. Bestimmte Mitgliedstaaten können auch die externe Rotation beibehalten wie bisher. Ursprünglich wäre ich dafür gewesen, keine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten zuzulassen, die externe Rotation zu verlangen, weil ich glaube, dass sie nicht wettbewerbsfördernd ist.

Ich möchte mich – weil die Redezeit ja beschränkt ist – auf einen Punkt konzentrieren, nämlich den Vorschlag von Kommissar McCreevy, eine Studie darüber zu erstellen, wie die Haftungshöchstgrenze sich auf den Binnenmarkt der Prüfungsgesellschaften auswirken würde. Für Europa ist es ein ganz entscheidender Standortvorteil, wenn wir eine Haftungshöchstbegrenzung in Europa bekommen. Deswegen freue ich mich, dass Kommissar McCreevy dieser Studie zugestimmt hat, und sie muss auch bald kommen, nämlich bis Ende 2006.

Es gibt eine Reihe von Lösungen in den Mitgliedstaaten, die eine bestimmte Haftungshöchstgrenze vorsehen, beispielsweise eine proportionelle Haftung, Höchstgrenzen oder die Kombination von beiden. Wir wollen als Europäisches Parlament von der Kommission, dass die Mitgliedstaaten über die Haftung entscheiden können, und dass wir in Europa zu einer möglichst harmonischen und nicht zu einer harmonisierten Regelung kommen.

In diesem Sinne – zur Komitologie hat der Kollege Doorn alles gesagt, was ich auch unterstütze – bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit, und ich hoffe, dass er die Richtlinie so durchbekommt.

 
  
MPphoto
 
 

  Antonio Masip Hidalgo, im Namen der PSE-Fraktion – (ES) Herr Präsident! Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag über die Abschlussprüfung ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fraktionen im Europäischen Parlament und zwischen dem Parlament und den anderen Institutionen: dem Rat und der Kommission.

Der Berichterstatter hat hart gearbeitet, um uns in die Erstellung des Textes und in seine Beratungen mit dem Rat und der Kommission einzubeziehen, damit dieser Vorschlag zur Homogenisierung des europäischen Rechts auf einem so wichtigen Gebiet wie der Abschlussprüfung beitragen kann, das nach den Skandalen von Enron und Parmalat so viele Sorgen in der Öffentlichkeit ausgelöst hat. Auf jeden Fall wird es ein Minimalrahmen sein, der im Moment die Zuständigkeit der Staaten in Bereichen beibehält, in denen sie größere Kapazitäten, Erfahrungen und Nähe für die Durchführung von Kontrollen besitzen.

Von den strittigsten Punkten im Vorschlag der Europäischen Kommission möchte ich die Rotation von Firmen, Abschlussprüfern und Partnern hervorheben, um die Möglichkeit von Interessenskonflikten zwischen den Abschlussprüfern und den geprüften Unternehmen zu reduzieren.

Nach vielen Anstrengungen ist es uns gelungen, den Weg zur Rotation von Firmen und nicht nur von Partnern zu öffnen, indem jedem Staat gestattet wird, die Rotation von Prüffirmen, das heißt die externe Rotation, als Alternative zu beschließen.

Es wurden Änderungsanträge im Bereich der Unabhängigkeit akzeptiert. Ich hoffe, dass die Zukunft uns ihren Nutzen beweist, denn sie garantieren das Vertrauen, das der Markt benötigt.

Der Vorschlag sieht für Abschlussprüfer die gleiche Verantwortung vor wie für andere Berufsgruppen auch. Ich glaube, dass die Gleichheit der Behandlung und die Sicherheit der Bürger und Kunden auf diesem Gebiet gewährleistet sein müssen. Allerdings muss ich gestehen, dass ich Zweifel hinsichtlich der Fähigkeit der neuen Rechtsvorschrift habe, ein Anwachsen der Zahl großer Wirtschaftsprüfergesellschaften zu fördern und dabei die für den Sektor charakteristischen Probleme des Oligopols, von denen der Kommissar gesprochen hat, zu verhindern.

Mit dem Fall Enron war Arthur Andersen am Ende, und von den so genannten fünf Großen blieben nur vier übrig. Ein weiterer Skandal, der zu einem Vertrauensverlust in eine andere große Wirtschaftsprüferfirma führt, könnte fatal sein, nicht nur für das betroffene Unternehmen, sondern auch für die Stabilität des Systems. Von Anfang an bin ich deshalb dafür eingetreten, nicht alles den Wirtschaftsprüferfirmen zur Selbstkontrolle zu überlassen und die Kontrolle durch öffentliche Behörden zu unterstützen, da nicht nur die Lebensfähigkeit eines Unternehmens auf dem Spiel steht, sondern auch die Gesundheit des Finanzsystems.

Ich möchte nochmals Herrn Doorn beglückwünschen.

 
  
MPphoto
 
 

  Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass die Abschlussprüfer-Richtlinie hilft, das in den letzten Jahren durch diverse Skandale erschütterte Vertrauen in Abschlussprüfungen und Märkte wiederherzustellen. Damit könnte die Investitionssicherheit gewährleistet bzw. wieder hergestellt und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöht werden. Ein Vergleich der zentralen Punkte der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, deren Verfasser ich bin, und der Endfassung, die uns hier vom Berichterstatter, Herrn Doorn, nach den Troikaverhandlungen präsentiert wird, zeigt viele Gemeinsamkeiten, z. B. bezüglich der Rotation, der Kosten für kleinere und mittlere Unternehmen und der Haftung. Ich begrüße den Vorschlag, dass die Kommission zur Haftungsfrage bis Ende 2006 eine Studie vorlegen will, und in diesem Punkte stimme ich den Ausführungen meines Kollegen Herrn Schwab ausdrücklich zu.

Bei zwei anderen wichtigen Punkten, nämlich der Einrichtung eines Prüfungsausschusses und der Erbringung prüfungsfremder Leistungen, hätte ich mir ein positiveres Signal gewünscht. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hatte die Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses ausdrücklich begrüßt und die Vorstellungen der Kommission unterstützt. Insgesamt ist der Bericht von Herrn Doorn ein Schritt in die richtige Richtung, und ich danke dem Berichterstatter für seine geleistete Arbeit. Die anstehende Abstimmung ist ein entscheidender Schritt zum erfolgreichen Abschluss des Fast-track-Verfahrens. Das ersehnte Signal für die Märkte wird somit bald kommen.

Ich freue mich auch, dass Herr Doorn die Frage der Komitologie in seinem Bericht anspricht. Allerdings erwarte ich persönlich als Datum für die Sunset Clause eher den 1. Januar und nicht den 1. April 2008.

Das vorgeschlagene Vorgehen bei der Umsetzung notwendiger Änderungen von IAS bzw. ISA – also International Standards on Auditing – erscheint mir allerdings schwer akzeptabel. Das Rückholrecht des Europäischen Parlaments sollte auch in diesem Punkte sichergestellt werden. Frau Wallis, die Schattenberichterstatterin meiner Fraktion im federführenden Ausschuss, empfiehlt eine Zustimmung zum vorliegenden Bericht. Ich persönlich werde mich bei der Abstimmung wegen der soeben angeführten Einschränkungen enthalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Giuseppe Gargani (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit meinem Redebeitrag möchte ich, ohne Rhetorik und die üblichen Phrasen, insbesondere die bedeutende Arbeit des Kollegen Doorn würdigen; zudem war diese Arbeit meiner Auffassung nach, wie ich bereits im Ausschuss hervorgehoben habe und hier wiederholen möchte, klug, ausgewogen und weitblickend.

Ich halte die Richtlinie für wirklich wichtig, denn es gibt ein Sicherheitsproblem für unsere Märkte, das durch die aufgedeckten Skandale noch deutlicher zutage getreten ist. Schon seit langem war die Notwendigkeit einer Richtlinie wie der von uns vorangebrachten erkennbar, die sich in erster Lesung als ein Erfolg erweist und den Kompromiss darstellt, den wir im Parlament gefunden haben.

Es werden neue Garantien für die Anleger eingeführt, auf die wir, wie bei den Verbrauchern, unser Hauptaugenmerk konzentrieren müssen, denn die finanziellen Beziehungen zwischen Banken, Emissionen und Anlegern bleiben ein wichtiger Faktor für die Wahrung des sozialen Gleichgewichts eines Landes.

Außerdem danke ich dem Berichterstatter für die kluge Lösung, die er für die Rotation der Prüfungsgesellschaften gefunden hat. In meinem Land stößt diese Lösung auf breite Zustimmung und große Zufriedenheit – ich spreche natürlich aus meiner eigenen Erfahrung, glaube jedoch, dass die anderen Mitgliedstaaten zu der gleichen Schlussfolgerung gelangt sind. Auch in dieser Hinsicht müssen wir Herrn Doorn und den Kolleginnen und Kollegen Ausgewogenheit bescheinigen. Die Einigung auf die Durchführungsmaßnahmen vermittelt einen Eindruck davon, welchen Einfluss das Parlament auf diese schwierige Balance bei der Umsetzung, die diese Richtlinie erfordert, haben kann und haben muss.

Abschließend möchte ich in Anknüpfung an all die positiven Meinungsäußerungen in aller Form und mit großer Genugtuung sagen, dass der Bericht, der dem Plenum vom Berichterstatter und von mir unterbreitet wird, fruchtbringend war.

 
  
MPphoto
 
 

  Arlene McCarthy (PSE).(EN) Herr Präsident! Als wir nach dem Bericht der hochrangigen Gruppe zum ersten Mal das Thema „Corporate Governance“ erörterten, geschah dies im Zusammenhang mit den Skandalen bei Enron und WorldCom. Experten der Wirtschaftsprüfungsbranche in der EU sagten, dass „so etwas in Europa nie passieren“ könnte, doch dann hatten wir Parmalat, wo sich der Prüfungsausschuss – wie bei Enron – aus angesehenen unabhängigen Professoren zusammensetzte. Das Problem war nur, dass sie bei der Überprüfung unseriöser Geschäftspartner und des Vorstandes keineswegs geistige Unabhängigkeit an den Tag legten.

Vorgeschriebene Prüfungsausschüsse wurden in diesem Vorschlag nie als Lösung angesehen, denn hier geht es mehr um eine Veränderung der Prüfungskultur und -praxis. Dank des Pragmatismus unseres Berichterstatters Bert Doorn und der guten Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Ratsvorsitz verfügen wir jetzt über ein flexibles EU-Instrument, das die Qualität und Einheitlichkeit der Abschlussprüfungen europaweit verbessern und zugleich die in den Einzelstaaten bereits vorhandenen sinnvollen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts achten wird.

Ein prinzipienbasiertes Konzept der Risiken und Schutzmaßnahmen wird zu einer viel wirksameren und solideren EU-Regelung führen. Dies wird sich als viel sinnvoller erweisen als das regelbasierte Sarbanes-Oxley-System, mit dem sich vielleicht leichter jemand einsperren lässt, das jedoch nicht die Ethik, Unabhängigkeit und öffentliche Kontrolle des Rechnungsprüfungswesens verbessert.

Es war vernünftig, die verbindlich vorgeschriebenen Prüfungsausschüsse zu streichen und stattdessen vorzuschlagen, diese Aufgaben einem Gremium zu übertragen, das den Prüfungsgrundsätzen und -zielen gerecht wird und die Vorgaben auf transparente Weise umsetzen kann. Ich begrüße auch die Kompromisse, die in Sachen Partnerrotation und prüfungsfremde Leistungen erzielt wurden.

Allerdings müssen wir die Frage der Komitologie angehen. Die Kommission und mehrere aufeinander folgende Ratsvorsitze, einschließlich des britischen Vorsitzes, haben ihre Bemühungen um eine bessere Regulierung verstärkt, indem sie die Qualität der EU-Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung und Durchführung verbessert haben. Das Parlament muss in diese Agenda zur besseren Rechtsetzung eingebunden werden und muss als Mitgesetzgeber das Recht haben sicherzustellen, dass die in diesem Haus verabschiedeten fachspezifischen Gesetze genau geprüft und überwacht werden können.

Auch bei der Umsetzung und Durchführung spielt sie eine Rolle. Ich begrüße die Initiative des Vorsitzes und die Bereitschaft, die Reform der Komitologieverfahren von 1999 weiterzuführen und dafür zu sorgen, dass wir an der besseren Rechtsetzung und dem Regulierungsprozess mitwirken können, und ich hoffe darauf, dass die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge in diesem Bereich Zustimmung finden, sodass wir bei der Gestaltung der Zusammenarbeit unsere Rolle voll wahrnehmen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie haben wir dieses Dossier sehr intensiv diskutiert, weil es hier auch um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie geht. Gerade bei den börsennotierten Gesellschaften geht es darum, bei der Auswahl der Prüfer die Eigentümerrechte in den Mittelpunkt zu stellen. Gerade hier spielen die nationalen Befindlichkeiten eine ganz besondere Rolle.

Darüber hinaus geht es natürlich auch um die Kostenfrage. Gerade für kleine und mittlere Betriebe sind die Kosten enorm, wenn sie sich an die Börse begeben, dort dann auch entsprechend tätig sind und sich bemühen, die notwendige Transparenz herzustellen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Haftungsbegrenzung mit den Versicherungen diskutiert wird, so dass auch die Prüfer der entsprechenden Verantwortung nachkommen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident! Eine Reihe von Skandalen hat in der letzten Zeit das Vertrauen der Verbraucher und Investoren erschüttert. Als Beispiel seien die Ereignisse im Zusammenhang mit Enron oder Parmalat genannt. Diese Skandale hatten ein erschreckendes Ausmaß und betrafen verschiedene Formen von Betrug. Die Initiative der Europäischen Kommission als Reaktion auf diese Situation ist sehr zu begrüßen.

Der Vorschlag der Kommission für die gesetzlichen Abschlussprüfungen ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen und berücksichtigt die Empfehlungen aus den Jahren 2000 und 2002. Die Richtlinie wird die 8. Richtlinie über Abschlussprüfer von 1984 ersetzen, die lediglich Regelungen für die Zulassung von Abschlussprüfern enthält, aber nicht auf das Prüfungsverfahren, die Überwachung oder die externe Qualitätskontrolle eingeht. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie klärt die Pflichten von Abschlussprüfern und legt einige ethische Prinzipien fest, um ihre Professionalität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, d. h. Integrität, Sachverstand, Vertrauenswürdigkeit, Berufsgeheimnis und globale Verantwortung.

Zu den strittigen Fragen, über die am heftigsten diskutiert wurde, gehört auch der Vorschlag der Kommission zum Rotationsprinzip für Unternehmen und Partner. Das Rotationsprinzip ist im Allgemeinen zu begrüßen, da es die Unabhängigkeit gewährleistet und die objektive Beurteilung stärkt. Nachteile der Rotation sind zusätzliche Kosten, der Verlust von Know-how und damit ein Fehlerrisiko. Die Prüfungsgesellschaften sollten mindestens alle sieben Jahre ausgewechselt werden, und die Auftragspause sollte mindestens zwei Jahre betragen. Es ist erforderlich, einen gesunden Wettbewerb zu gewährleisten, das Betrugsrisiko zu vermindern und ein hohes Dienstleistungsniveau zu sichern.

Die im Bericht dargelegte Verfahrensweise scheint ein ausgewogener und vernünftiger Ansatz zu sein, mit dem sowohl die erforderliche Qualität der Prüfungen als auch die Unabhängigkeit der Prüfer gewährleistet werden.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass es unser Ziel sein muss, das Vertrauen in den Markt wiederherzustellen und auch die Rechte der Aktionäre zu stärken, um so die Investitionssicherheit wie auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhöhen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Abgeordneten für ihre Beiträge und für die großartige Arbeit bei der Behandlung dieser sehr wichtigen Richtlinie danken.

Vielleicht hätte ich zu Beginn erwähnen sollen, dass ich in meinen früheren Jahren Rechnungsprüfer war und noch immer meinen jährlichen Mitgliedsbeitrag an den irischen Wirtschaftsprüferverband zahle, obwohl ich mich – was ich schon vielen gesagt habe – nicht allzu sehr auf Prüfberichte verlassen würde, die ich heute für jemanden erstellen würde. Das hätte ich wohl zu Beginn sagen sollen.

Herr Doorn und andere warfen die Frage der Zuverlässigkeit von Abschlussprüfungen auf, ein Thema ist, das mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe meine Dienststellen eindringlich gebeten, dieses Thema möglichst rasch anzugehen. Die Studie wird in Kürze in Auftrag gegeben, so dass es uns möglich sein sollte, unsere Erkenntnisse noch vor Ende 2006 vorzulegen. Das ist zumindest unser Vorsatz, und hoffentlich werden wir diesen Zeitplan problemlos einhalten können.

Des Weiteren wurden die Prüfungsausschüsse angesprochen. Prüfungsausschüsse sind oftmals notwendig, um den Prüfern gegenüber möglichem Druck vom Management den Rücken zu stärken. Das Europäische Parlament und der Rat vertreten die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten der EU möglichst viel Spielraum gelassen werden sollte, um ihr eigenes System für Prüfungsausschüsse für börsennotierte Unternehmen einzuführen, solange sie alle Aufgaben erfüllen, die in unserer Richtlinie genannt werden. Wir waren hier flexibel, um diese Anliegen weitestgehend zu berücksichtigen.

Man kann, wie Frau McCarthy sagte, vielleicht das beste regelbasierte System der Welt haben oder zumindest glauben, man hätte das beste regelbasierte System der Welt, doch wird man einen Skandal oder Betrug niemals verhindern können, wenn sich mehr als zwei Menschen zusammentun, die Betrügereien im Schilde führen; ganz egal, ob wir nun ein regelbasiertes System haben oder nicht – und Sie sollten nicht vergessen, dass es in den USA eine Zeit lang ein regelbasiertes System gab, das keinen dieser Skandale jenseits des Atlantiks verhindern konnte, und ebenso wenig wird das natürlich ein rein prinzipienbasiertes System schaffen. Keine Abschlussprüfungsverfahren der Welt und keine internen Kontrollmechanismen werden zu 100 % garantieren können, dass Betrügereien oder Finanzdelikte niemals stattfinden. Allerdings sollten die Menschen nach möglichst kurzer Zeit genau sehen können, was vor sich geht. Es ist für die Geschäftswelt und für jedermann sehr wichtig, dass die Menschen Vertrauen in den Berufsstand der Abschlussprüfer haben, Vertrauen in die Unabhängigkeit der Prüfer, in die Art der Standards, an die sie sich halten, und in ihre Berufsethik.

Als früherer Angehöriger dieses Berufsstandes muss ich wohl oder übel eingestehen, dass die Skandale der letzten Jahre das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand der Abschluss- und Wirtschaftsprüfer erschüttert haben. Ich glaube, das versteht sich von selbst, und es ist jetzt Aufgabe des Berufsstandes, dafür zu sorgen, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird und dass die zahlreichen Veränderungen, die einerseits innerhalb dieses Berufsfeldes und jetzt auch seitens der europäischen Institutionen und andererseits auch hoffentlich bald von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden, die Menschen eher zu der Überzeugung bringen, dass wir in der Abschlussprüfungsbranche die höchsten Standards haben, die möglich sind.

Wie ich bereits sagte, ist die Frage der Komitologie angesprochen worden, wie es auch in der Aussprache zuvor der Fall war, und ich wiederhole, dass der Vorschlag, sie nach zwei Jahren aufzuheben – mit Ausnahme von Artikel 26 – von der Kommission bei dieser konkreten Richtlinie akzeptiert werden kann.

Ich danke den Abgeordneten für ihre ausführlichen Beiträge.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 

16. Fischereiabkommen EG/Komoren: Protokoll über Thunfischfangmöglichkeiten (2005-2010)
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung erstattet nun Frau Estévez im Namen des Fischereiausschusses Bericht (A6-0260/2005) über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 (KOM(2005)0187 – C6-0154/2005 – 2005/0092(CNS)).

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bevor ich den Standpunkt der Kommission zu diesem Thema umreiße, lassen Sie mich zunächst dem Ausschuss für Fischerei und vor allem der Berichterstatterin, Frau Fraga Estévez, für ihre exzellente Arbeit danken, die in sehr knappen Fristen bewältigt wurde.

Ich freue mich, Ihnen den Entwurf eines Vorschlags über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Thunfischfangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung im Rahmen des Fischereiabkommens EG/Komoren vorlegen zu können.

Wie den Damen und Herren Abgeordneten bekannt ist, unterhält die Gemeinschaft schon seit langem Fischereibeziehungen mit den Komoren. Das erste Fischereiabkommen mit dem Land geht auf das Jahr 1988 zurück. Obwohl es das kleinste Thunfischabkommen ist, hat es sowohl aufgrund der strategisch günstigen Lage der Fanggebiete im Indischen Ozean als auch aufgrund der erhaltenen Fangmöglichkeiten große Bedeutung.

Das neue Protokoll, das am 24. November paraphiert wurde, hat eine sechsjährige Laufzeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010. Das Protokoll gewährt Fangmöglichkeiten für 40 Thunfischwadenfänger und 17 Oberflächenlangleinenfischer bei einer finanziellen Gegenleistung von 390 000 Euro pro Jahr. Das Abkommen ist von beiderseitigem Nutzen für die Parteien und enthält eine Reihe neuer Elemente, unter anderem folgende: zunächst eine Ausschließlichkeitsklausel, die neben dem Fischereiabkommen mit der Gemeinschaft private Lizenzen und andere private Vereinbarungen außerhalb des Geltungsbereichs des Abkommens ausschließt. Zweitens eine VMS-Bestimmung zur Verschärfung der Kontrollen auf Schiffen, die in komorischen Gewässern tätig sind. Drittens die Sozialklausel für örtliche Fischer, die auf Gemeinschaftsschiffen angeheuert sind. Viertens Regeln für die Anbordnahme von Beobachtern und fünftens eine Anpassung der Aufteilung der Kosten dieses Abkommens zwischen der Gemeinschaft und den Reedern, so dass das Verhältnis statt 75:25 Euro pro Tonne nunmehr 65:35 Euro pro Tonne betragen soll, was bereits in anderen Thunfischabkommen im Pazifik gilt. Diese Erhöhung der Kostenbeteiligung für die Reeder wird schrittweise in allen Thunfischabkommen der Gemeinschaft eingeführt, so wie es im Zuge der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik gefordert wurde.

Ich bin überzeugt, dass diese neuen Elemente, die im Dialog mit den komorischen Behörden und gemäß den Grundsätzen der neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommen aufgenommen wurden, sicherstellen werden, dass das Abkommen mit den Komoren zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Fischerei in den Gewässern der Komoren führt.

Bestandteil des Abkommens sind auch die Festlegung jährlicher und mehrjähriger Zielvorgaben, die Verwendung eines Teils der finanziellen Gegenleistung, nämlich 60 %, die damit zu erreichenden Ziele und die Kriterien und Verfahren, die eine jährliche Bewertung der Ergebnisse gemäß Artikel 7 des Protokolls ermöglichen sollen.

Lassen Sie mich nun zu den Änderungsanträgen kommen. In Bezug auf Änderungsantrag 1 ist die Kommission der Auffassung, dass er nicht notwendig ist, da das Verfahren zur Annahme des neuen Rahmenabkommens – des partnerschaftlichen Fischereiabkommens – bald eingeleitet wird.

Den Änderungsanträgen 2, 3 und 5 kann die Kommission vom Grundgedanken her voll und ganz zustimmen. Allerdings übermittelt die Kommission bereits diese Art von Informationen entsprechend den geltenden interinstitutionellen Vereinbarungen und insbesondere der Rahmenvereinbarung zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament. Deshalb sind diese Änderungen nach dem Dafürhalten der Kommission nicht erforderlich.

Was Änderungsantrag 4 betrifft, so muss ich an die grundlegenden Bestimmungen der Gemeinschaft erinnern, mit denen die Kommission beauftragt wird, Verhandlungen im Namen der Gemeinschaft zu führen. Der Rat hat die Kommission ermächtigt, Fischereiabkommen und -vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und den Komoren auszuhandeln. Vor diesem Hintergrund erfordert die periodische Erneuerung nicht jedes Mal ein neues Mandat.

Änderungsantrag 6 kann von der Kommission nicht akzeptiert werden. Die Kommission hat im Rahmen einer fischereispezifischen Sachverständigengruppe einen ständigen Dialog mit der Branche eingeführt. Diese Gruppe trifft regelmäßig zusammen und erörtert die bevorstehenden Verhandlungen und andere technische Fragen. Außerdem werden Sachverständige der Mitgliedstaaten aufgefordert, an der Aushandlung von Fischereiabkommen oder -protokollen teilzunehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Carmen Fraga Estévez (PPE-DE), Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident! Ich bin sicher, dass dieses Haus, wie der Fischereiausschuss, die Unterzeichnung dieses Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und den Komoren unterstützten wird, das auf vorhergehende Protokolle aufbaut und 57 Gemeinschaftsschiffen das Fischen bis 2010 gestattet.

Dieses Abkommen ist ein weiterer Schritt in dem neuen Modell von Assoziierungsabkommen, die der Förderung einer noch stärkeren Zusammenarbeit und einer noch größeren Beteiligung an der Entwicklung des Fischereisektors des Drittlands dienen sollen. Dennoch, obwohl wir die diesem Modell zugrunde liegenden Prinzipien unterstützen, müssen wir betonen, dass es bei weitem nicht klar ist.

Zunächst ist es das erste, das dem Parlament vorliegt, in dem die Kommission einseitig und ohne jegliche Aufforderung durch das Drittland beschlossen hat, den Betrag, den die Reeder pro gefischter Tonne zu zahlen haben, von 25 auf 35 Euro, das heißt, um 40 % anzuheben, ohne dass sie vorher konsultiert wurden. Die Kommission verteidigt sich, indem sie sagt, dass die Anhebung bereits in den Schlussfolgerungen des Ministerrates von 2004 vorgesehen ist, doch was wir alle aus diesen Schlussfolgerungen abgeleitet haben, war, dass es eine stufenweise Erhöhung bei diesen Zahlungen geben würde, während es sich hier in Wirklichkeit um eine ziemlich brutale Anhebung per Dekret gehandelt hat.

Dieses Parlament steht, wie der Sektor, vor einer fait-accompli-Politik, von den Verhandlungsführern der Kommission völlig selbständig ausgeführt und ohne uns Gelegenheit zu geben, diese Beschlüsse mehr als oberflächlich zu prüfen, und das Protokoll erreicht unseren Ausschuss – übrigens mit immer größerer Verspätung – bereits mit Unterschrift und Siegel.

Unsere Institution ist nicht der Auffassung, dass diese Situation des Obskurantismus fortgesetzt werden sollte. Deshalb schlage ich in meinem Bericht vor, dass den Reedern jetzt erlaubt wird, in gemeinsamen Ausschüssen mitzuarbeiten, damit sie zumindest in Echtzeit darüber informiert werden, was für sie in Vorbereitung ist.

Was das Parlament angeht, so möchte ich die Gelegenheit ergreifen und nochmals darum ersuchen – und dieses Mal wende ich mich an den Rat, der nicht anwesend ist –, dass ein Mitglied des Fischereiausschusses als Beobachter an den Verhandlungen teilnimmt. Wir verstehen wirklich nicht, warum er sich sträubt, denn ein Beobachter kann nicht in die Beschlussfassung eingreifen, doch wenn wir anwesend wären, hätten wir bessere Informationen, was nicht schaden kann, es sei denn, die Verhandlungsführer haben etwas zu verbergen.

Ebenso ernst, dieses Mal aus Haushaltssicht, ist die Tatsache, dass sich einige dieser Abkommen, wie das heute hier von uns behandelte, entgegen den Schlussfolgerungen des Rates nicht an die obligatorische Differenzierung zwischen den Zahlungen als finanzielle Gegenleistung für die Fischereimöglichkeiten und den Zahlungen als Entwicklungshilfe halten.

Aus Sicht der Haushaltstransparenz ist diese Situation untragbar. Zudem ist sich die Kommission dessen deutlich bewusst und hat gegenüber dem Fischereiausschuss zugegeben, dass sie ihrer Pflicht nicht nachkommt. Doch sie gibt zumindest in diesem Fall nicht den geringsten Hinweis darauf, was sie dazu geführt hat.

Schließlich, Herr Präsident, um die notwendige Vereinfachung zu erreichen und nach einer bewundernswerten Periode der Geduld dieses Parlaments, ist der Zeitpunkt gekommen, die Kommission aufzufordern, ihr Modell für die regionalen Abkommen und insbesondere das Standardabkommen für Thunfisch vorzustellen.

Wie wir wissen, beantragt die Thunfischflotte Fischereilizenzen bei jedem Land des Gebiets, um den Thunfischschulen, die die verschiedenen Fischereigründe durchqueren, folgen zu können. Dies zwingt sie gegenwärtig dazu, eine beachtliche Zahl von Seeleuten jedes der Länder anzuheuern, was jedes Schiff zu einer Miniaturausgabe der Vereinten Nationen macht und manchmal unüberwindliche Probleme in Bezug auf Sprachen, Bräuche, Traditionen und auch Raum verursacht, ganz zu schweigen von den Kosten.

Dies ist eine völlig absurde Situation, wie auch die Verunsicherung über einige praktischere Aspekte, so die derzeitige Definition der Gezeiten oder beispielsweise die Mechanismen der elektronischen Übermittlung. Es ist vielleicht verständlich, dass die Verhandlungsführer solche Details nicht berücksichtigen, doch wenn wir uns für einen Moment in die Rolle eines Kapitäns versetzen, werden wir feststellen, dass letzten Endes seine Hauptsorgen eher in administrativen und Personalfragen als im Fischfang selbst bestehen.

Herr Präsident, wir rufen natürlich zur Annahme dieses Abkommens auf, das für die europäische Versorgung mit Thunfisch und für den Fischereisektor der Komoren wichtig ist, doch ich möchte gern, dass die Kommentare, die ich hier gegeben habe, Beachtung finden.

 
  
MPphoto
 
 

  Helga Trüpel (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident, Herr Kommissar Borg! Ich möchte erst noch einmal betonen, dass die Fischereipolitik, die für die Europäische Union ja eine große Bedeutung hat, eine klassische Aufgabe ist, ökonomische Interessen und ökologische Erfordernisse zusammenzubringen. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Fischbestände zu schützen bzw. zu ihrer Erholung beizutragen, Überfischung zu vermeiden und gleichzeitig den ökonomischen Interessen der Fischwirtschaft zu dienen. Wenn man das aber erreichen will, muss man ein großes Interesse an Transparenz haben, und vor diesem Hintergrund bewegen sich auch die beiden Änderungsanträge des Haushaltsausschusses, auf die ich hier zu sprechen kommen möchte.

Der entscheidende Punkt bei dem Abkommen, das bis 2010 läuft, ist, ob es auch wirklich eine Ex-post-Evaluierung dieses neuen Programms geben wird und ob sichergestellt ist, dass diese Evaluierung dann auch an das Parlament übersandt wird, und zwar rechtzeitig, bevor es zu einer neuen Vereinbarung, zur Neuaushandlung eines weiteren Abkommens kommen wird. Das Parlament besteht auf der ernsthaften und rechtzeitigen Befassung des Parlaments, wenn die Daten dieser Ex-Post-Evaluierung vorliegen, und darum möchte ich von Ihnen, Herr Kommissar Borg, ganz explizit die Zusage bekommen, dass das Parlament tatsächlich so adressiert wird und dass es diese Daten aus einer Ex-Post-Evaluierung rechtzeitig erhält.

Genauso sind wir es leid, dass die Vorschläge für Abkommen erst Monate, nachdem schon angefangen worden ist zu fischen, das Parlament erreichen. Auch hier erwarte ich von Ihnen eine klare Aussage, ob Sie diese Praxis verändern werden und es rechtzeitig zu einer Befassung und Information des Parlaments kommt.

 
  
MPphoto
 
 

  Dorette Corbey, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Mein Dank gebührt den beiden Berichterstattern, deren Bericht ich mit großem Interesse gelesen habe. Thunfisch gilt als beliebter und gesunder Fisch, in dem das so wichtige Omega-3-Fischöl steckt. Die Devise lautet, dass die Thunfischarten den Fischfang überleben, damit künftige Fischer Thunfisch fangen und künftige Verbraucher ihn genießen können.

Der Inhalt der Fischereiabkommen ist für den europäischen Fischereisektor, für die Entwicklungsländer und insbesondere auch für den Fisch von grundlegender Bedeutung. Gestatten Sie mir, obgleich ich als neues Mitglied des Fischerausschusses bei den Aussprachen über die Komoren nicht zugegen war, zwei Bemerkungen.

Erstere bezieht sich auf fairen Fisch und echte Partnerschaften. Das Abkommen folgt einer Vereinbarung, die sich für die Europäische Union als überaus lohnend erwiesen hat. Jeder Euro, der investiert wurde, brachte der Europäischen Union 5,7 Euro ein. Gleiches lässt sich über die Komoren, ein bettelarmes Land, leider nicht berichten. Deshalb überrascht es mich ein wenig, dass Frau Fraga die wachsenden Beiträge der Fischer und der EU kritisiert. Schließlich hat sich das Abkommen als recht einträglich entpuppt. Nur echte Partnerschaften statt einseitiger finanzieller Vorteile können der Entwicklungszusammenarbeit, Fischerei und wissenschaftlichen Forschung zu mehr Kohärenz verhelfen.

Ich gehe voll und ganz mit dem Entwicklungsausschuss konform, der Fischereimittel für die Fischer vor Ort verwenden will. Ich wünsche mir genauere Angaben über die Beschäftigung der örtlichen Bevölkerung auf den Booten.

Zweitens, nachhaltige Fischerei. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, nachhaltigen Fisch, nachhaltigen Thunfisch, zu kaufen, der durch die MSE oder eine ähnliche Instanz zertifiziert ist. Als nachhaltiger Fisch gilt vor allem Fisch, bei dem die Fischbestände nicht überfischt werden. Dazu brauchen wir bestimmte Daten, und einer genauen Überwachung und Kontrolle bedarf es ebenfalls. Gemäß Artikel 7 des Protokolls soll die EU dazu beitragen, dass der Thunfischfang künftig nachhaltig erfolgt.

Ich möchte einige Fragen aufwerfen. Herr Kommissar, können Sie mir zusichern, dass „künftig“ so bald als möglich bedeutet? Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um kurzfristig zu gewährleisten, dass Thunfisch aus dem Indischen Ozean auch nachhaltiger Thunfisch ist? Welche Kapazitäten muss die Regierung der Komoren aufbauen, um einen nachhaltigen Thunfischfang sicherzustellen, und welche Unterstützung bietet die Europäische Union in dieser Hinsicht?

Nachhaltiger Fisch ist zudem Fisch ohne Beifang bedrohter Fischarten. Haie, Schildkröten und Delphine laufen Gefahr, eingekreist und gefangen zu werden. Der Großaugenthun und der Gelbflossenthun sind bedrohte Arten, die in denselben Netzen gefangen werden. Herr Kommissar, kennen Sie die Mengen an Großaugenthun und Gelbflossenthun, die sich in dem Gebiet um die Komoren finden? Wann werden die Ergebnisse der Studien veröffentlicht, die die Europäische Union in Auftrag gegeben hat, und inwieweit unterstützt die Europäische Union die Arbeitsgruppe „Beifang“ der Thunfischkommission für den Indischen Ozean?

 
  
MPphoto
 
 

  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Komoren liegen weit entfernt von hier, und was wir dort tun, findet in aller Stille statt und erreicht die Debatte hier zu Hause nicht. Gelangten die Fernsehbilder von dort jedoch in unsere Wohnzimmer, würde das Parlament dieses Abkommen niemals gutheißen. Wir kaufen die Fischereirechte von der Regierung, aber in Wirklichkeit nehmen wir den Fisch den Fischern in den Dörfern weg, die keinerlei Einfluss haben und nur selten einen angemessenen Ausgleich erhalten. Weder die nationalen Parlamente noch das Europäische Parlament können in dieser Frage einen nennenswerten Einfluss ausüben, sondern sie werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Erst zehn Monate nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens erhalten wir die Möglichkeit, unsere Meinung dazu kundzutun. Dieses Parlament hat in dieser Hinsicht schon oft Änderungen angemahnt. Es ist an der Zeit, die demokratische Kontrolle über diese Abkommen zurückzuerobern, die mehr mit überlebtem Kolonialismus zu tun haben als mit modernem Handel und Demokratie. Daher begrüße ich den Vorschlag für mehr Information. Ich danke der Kommission für die stärkere finanzielle Beteiligung derjenigen, die das Abkommen nutzen, so dass sich die Belastungen für unsere Steuerzahler verringern, bedauere jedoch, dass das Abkommen auf eine größere jährliche Tonnenanzahl ausgeweitet wurde. Den kleinen Fischergemeinden des Partnerlandes sollte meines Erachtens ein Vetorecht bezüglich der Abkommen eingeräumt werden. Meine Fraktion wird gegen dieses Abkommen stimmen, das die europäischen Fischer auf Kosten ihrer ärmeren Kollegen im Süden begünstigt.

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die EU-Fischereiabkommen mit Drittländern sind von mehreren Entwicklungshilfeorganisationen heftig kritisiert worden, unter anderem auch vom Schwedischen Amt für Internationale Entwicklungszusammenarbeit (SIDA). Zwar sind diese Abkommen reformiert worden, aber die Kritik an den gegenwärtigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist in hohem Maße berechtigt.

Aufgrund der strategisch günstigen Lage der Komoren würde, nach Meinung des Berichterstatters, ein Fischereiabkommen mit dieser Inselrepublik die gegenwärtigen Abkommen der EU mit Drittländern ergänzen. Mit anderen Worten, es sollten die eng gefassten Interessen der EU geschützt werden und nicht die möglichen Interessen der armen komorischen Fischer. Die Europäische Union nutzt ihr Machtübergewicht zur Sicherung ihrer kurzfristigen ökonomischen Interessen aus. Das Thunfischabkommen mit den Komoren ist nicht sehr umfassend, aber die Frage der Fischereiabkommen ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es wäre nur fair, die Kosten für die Fischereiabkommen voll und ganz auf diejenigen umzulegen, die diese für sich nutzen. Warum sollen die europäischen Steuerzahler Fischereiabkommen finanzieren, die den Fischereiflotten einiger weniger EU-Länder Nutzen bringen? Nach Ansicht des Berichterstatters zahlen die Reeder zu viel für diese Abkommen. Die Juniliste ist jedoch der Meinung, dass dies kein Thema der EU ist und die Abkommen überhaupt nicht mit EU-Mitteln finanziert werden sollten.

Die britische Ratspräsidentschaft und die Kommission haben die Entwicklungsfragen in Afrika als politischen Schwerpunktbereich bezeichnet. Der Wille zur ernsthaften Reformierung der kontraproduktiven Agrar-, Handels- und Fischereipolitik der Europäischen Union ist jedoch gering. Die Ambitionen scheinen dahin zu gehen, die Entwicklungshilfe zu erhöhen, ohne die strukturellen Probleme in Angriff zu nehmen, die es den Entwicklungsländern schwer machen, der Armut zu entrinnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Meine Vorredner haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Länder zu besuchen, mit denen wir Fischereiabkommen abschließen; ich habe es getan: Ich war auf den Komoren, ich habe unter ihrem Volk gelebt, ich habe gesehen, wie sie leben, und ich habe die Bedeutung dieses Abkommens für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Inseln gesehen. Deshalb glaube ich, dass wir keinen Unsinn reden sollten, bevor wir nicht wissen, wovon wir sprechen.

Ich stimme mit der Berichterstatterin in dieser Frage völlig überein. Meiner Ansicht nach ist dies ein wichtiges Abkommen für uns und für die Bevölkerung der Komoren, und daher befürworte ich seinen Wortlaut.

Das Abkommen hilft, die Stabilität des Sektors hier zu erhalten und trägt zur Entwicklung dieser Länder bei. Wir haben uns von den ersten, ausschließlich kommerziellen Abkommen, hin zu Abkommen bewegt, mit denen wir diesen Ländern helfen, sich zu entwickeln.

Die derzeitige Struktur der Abkommen unterstützt die Entwicklung dieser Länder. Wahrscheinlich könnten wir mehr tun, wenn die Fischer und Reeder stärker partizipieren würden. Die Vorschläge des Fischereiausschusses in dieser Hinsicht sind gut durchdacht, und wir unterstützen sie voll und ganz; sie würden uns helfen, bürokratische Verfahren zu vermeiden.

Ebenso benötigen wir eine allgemeine Politik für die Gesamtheit dieser Region des Indischen Ozeans, in der trotz unserer erheblichen Präsenz von Wadenfängern die allgemeine Präsenz der Europäischen Union im Vergleich zu den Fischern aus asiatischen Ländern wie Taiwan, Japan oder der Republik Korea, die diese Ressourcen auf Kosten der Bevölkerung abfischen, sehr gering ist.

Das Fischereivolumen der Europäischen Union ist sehr moderat, und ich stimme natürlich der Klage der Berichterstatterin zu, dass hier eine Art Diskriminierung vorliegt, da es bei den Abkommen mit dem Süden die Fischer sind, die zu zahlen haben, während bei den Abkommen mit dem Norden diese Anhebung der Zahlungen, die uns jetzt auferlegt werden soll, nicht erfolgt. Auf jeden Fall ist das Abkommen wichtig für uns und für die Länder dieser Region, und ich möchte natürlich, dass dieses Konzept auch bei anderen Aspekten zur Anwendung kommt.

Es gäbe vielleicht Gründe, dem aufgrund der Überlegungen, die ich hier geäußert habe, zu widersprechen, doch ich glaube, dass die Europäische Union verpflichtet ist, solche Beziehungen weiterhin auszubauen. Diese Länder, und die Komoren im Besonderen, benötigen dringend unsere Präsenz. Die Komoren sind drei kleine, abgelegene Inseln im Indischen Ozean, sie haben nicht wirklich eine wichtige strategische Lage, sie befinden sich im Kanal von Mosambik, ihre Bürger leiden unter allen möglichen Krankheiten – Dengue-Fieber, Malaria, Gelbfieber und andere –, und das große Problem, vor dem diese Inseln stehen, ist genau das Fehlen der Elemente, die für die Entwicklung erforderlich sind.

Meiner Ansicht nach ist das Fischereiabkommen etwas, das helfen kann und muss, vorausgesetzt, wir involvieren unsere Seeleute und Fischer viel mehr in die wirtschaftliche Entwicklung dieser Inseln, zu deren eigenem Nutzen und auch zum Wohle der Europäischen Union.

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich mich bei allen Rednern für ihre Bemerkungen bedanken. Auf mehrere Punkte würde ich gern eingehen, und zwar zuerst auf die von Frau Fraga angesprochenen Lizenzgebühren. Die Neuverteilung der Kosten ist keineswegs ein Novum. Wenn man sich hier die Entwicklung seit Mitte der 80er Jahre ansieht, stellt man fest, dass das Verhältnis bis Mitte der 90er Jahre 80:20 betrug. Von Mitte der 90er Jahre bis heute lag das Verhältnis dann bei 75:25.

Jetzt führen wir eine neue Kostenaufteilung von 65:35 ein. Ich muss sagen, dass die Entscheidung der Kommission zur Anhebung der von den Reedern zu zahlenden Gebühren für den Thunfischfang in mehrerer Hinsicht gerechtfertigt ist, unter anderem deshalb, weil die finanzielle Verantwortung der EG-Reeder erhöht und eine faire Gegenleistung für den Küstenstaat gewährleistet werden muss. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates im Juli 2004 dargelegt, muss diese Gegenleistung gerecht, ausgewogen und nicht diskriminierend sein.

Das Verhältnis 35:65 wird bereits in allen Thunfischabkommen im Pazifik angewandt, darunter mit Kiribati, den Salomonen sowie den Föderierten Staaten von Mikronesien, was von den betroffenen Mitgliedstaaten nicht beanstandet wurde.

Als das Protokoll zwischen der EG und den Seychellen im vergangenen September verlängert wurde, hatte die Kommission bereits der externen Sachverständigengruppe des Rates mitgeteilt, dass sie die Einführung eines Verhältnisses von 35:65 beabsichtige. Während der Verhandlungen baten die Seychellen die Kommission, diese Umstellung zu verschieben, um Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf das Tansania-Abkommen zu vermeiden, das bald in Kraft treten soll und in dessen Anfangsphase die Aufteilung noch 25:75 betragen wird. Im Abkommen zwischen der EG und den Seychellen wird deshalb das 25:75-Verhältnis beibehalten, doch wurde eine Formel vereinbart, nach der in naher Zukunft ein Übergang zum 35:65-Verhältnis erfolgen wird.

Die einheitliche Einführung des 35:65-Verhältnisses in den anderen Fischereiabkommen wird 2006 stattfinden. Das 35:65-Verhältnis wird auch in anderen Fischereiabkommen in diesem Gebiet eingeführt, nämlich in denen mit Mauritius und Madagaskar, die im Jahr 2006 ausgehandelt werden.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, bis Ende 2005 ein Treffen mit dem Thunfischsektor durchzuführen, um alle relevanten Fragen zu erörtern.

Ich betone und wiederhole, dass es im Rahmen der fischereispezifischen Sachverständigengruppe einen ständigen Dialog mit der Branche gibt, und ich werde dafür sorgen, dass dieser Dialog weiter intensiviert wird. Ich werde auch prüfen, was sich machen lässt, um die Verzögerungen bei den Zahlungen an Dritte so weit wie möglich zu minimieren.

Was den von Frau Corbey angesprochenen Punkt angeht, so darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass alle Fischereiabkommen auch die Verpflichtung umfassen, die Gesundheit der Fischbestände zu untersuchen. Als Beispiel kann ich hier das jüngste Abkommen mit Marokko nennen, bei dem die Kommission gezeigt hat, wie ernst sie ihre Verpflichtungen nimmt, indem sie im Einklang mit der neuen Politik der partnerschaftlichen Fischereiabkommen erst eine wissenschaftliche Bewertung vornahm. Das Abkommen wurde dann auf Bestände ausgerichtet, die man als „Überschussbestände“ bezeichnen könnte, also mit anderen Worten Bestände, die nachhaltig befischt werden können und die eigenen Fangmöglichkeiten der örtlichen Fischer übersteigen. Das Abkommen umfasst also nur diese überschüssigen Fischbestände, wodurch eine nachhaltige Fischerei gewährleistet ist. Diese Strategie wird in alle partnerschaftlichen Fischereiabkommen übernommen und dort angewandt.

Ich danke Herrn Schlyter, dass er die Neuverteilung der Kosten befürwortet. Ich danke auch Herrn Medina Ortega für seine Unterstützung mit Blick auf das neue partnerschaftliche Fischereiabkommen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass alles unternommen wird, um unnötigen bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten. Ich möchte ihm ebenfalls für die Einblicke danken, die er uns aufgrund seiner direkten Erfahrungen mit der Fischerei auf den Komoren und im Indischen Ozean gewährt hat.

Zur Frage von Frau Goudin kann ich sagen, dass dieses Abkommen auch eine Entwicklungskomponente beinhaltet, so dass die Union nicht nur von den Fangrechten profitiert, sondern auch verpflichtet ist, den Fischereisektor auf den Komoren zu unterstützen. Dies ist ein neues Element der Partnerschaftsabkommen, das in alle Abkommen mit Drittländern aufgenommen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 

17. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

18. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 21.50 Uhr geschlossen.)

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen