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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 27. September 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

20. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0331/2005).

Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an die Kommission.

Teil 1

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 39 von Albert Jan Maat (H-0735/05)

Betrifft: Einschleppung ansteckender Tierkrankheiten in die EU

Die weltweite Situation im Bereich der ansteckenden Tierkrankheiten ist zur Zeit sehr besorgniserregend. Die FAO hat vor kurzem gewarnt, dass die Vogelgrippe wahrscheinlich über die Zugvögel auch in den Nahen Osten und nach Europa gelangen wird. Die MKS gelangte vor kurzem bereits über China und Zentralasien nach Russland.

Welche Maßnahmen trifft die Kommission, um die Einschleppung dieser ansteckenden Tierkrankheiten in die EU zu verhindern? Auf welcher geografischen Region liegt bei diesen Bekämpfungsmaßnahmen der Schwerpunkt? Welche Rolle spielt dabei die Impfung? Wie wird die europäische Bevölkerung informiert, beispielsweise über das Verbot, Lebensmittel aus Drittländern im Reisegepäck einzuführen?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Da Kommissar Kyprianou wegen einer Sitzung zu genau diesem Thema nicht anwesend sein kann, hat er mich gebeten, ihn zu vertreten, was ich gern tue. Ich möchte im Namen der Kommission bekräftigen, dass wir zu unserer Zusage stehen, das Europäische Parlament systematisch und in voller Transparenz über das Vordringen ansteckender Tiererkrankungen nach Europa zu informieren. Kommissar Kyprianou, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig ist, hat Ihr Parlament über die jüngsten Entwicklungen und die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen unterrichtet.

Erst gestern Abend hat er im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Lage im Bereich Tiergesundheit dargelegt, nachdem er dies bereits am 14. September vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit getan hatte. Des Weiteren hat der Kommissar dem Abgeordneten bereits schriftliche Informationen über die von der Kommission zur Abwehr dieser Gefahren ergriffenen Maßnahmen übermittelt.

Die Feststellung von Vogelgrippe- und MKS-Ausbrüchen in Asien hat natürlich die Befürchtung geweckt, dass diese Krankheiten auch in die Europäische Union eingeschleppt werden können. Alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Einschleppung dieser Krankheiten über Tiere und tierische Erzeugnisse sind bereits ergriffen worden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Pflicht, die Passagiere in internationalen See- und Flughäfen über ihre diesbezüglichen Pflichten zu informieren.

Die Kommission nutzt ihre verordnungsrechtlichen Befugnisse, um die ständige Aktualisierung der bestehenden Vorschriften zu gewährleisten. So hat sie den Mitgliedstaaten empfohlen, die Anwendung der bereits in Kraft befindlichen Maßnahmen und Kontrollen an den Unionsgrenzen zu verstärken, um sicherzustellen, dass nur Tiere und Erzeugnisse, die den gemeinschaftlichen Anforderungen entsprechen, eingeführt werden können.

Zur Impfung ist zu sagen, dass im Falle der Feststellung des Auftretens von Vogelgrippe eine Notimpfung möglich ist. Die Kommission hat eine neue Verordnung zur Vogelgrippe vorgeschlagen. Damit soll es möglich werden, ein Impfkonzept anzuwenden, das die jüngsten Entwicklungen der Erkenntnisse über diese Krankheit sowie die letzten Epidemien berücksichtigt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass mit Impfungen allein eine ausreichende Vorbeugung und Bekämpfung der Krankheit nicht möglich ist. Soweit, Frau Präsidentin, die Antworten, die ich im Namen von Herrn Kyprianou übermitteln wollte.

 
  
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  Albert Jan Maat (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Kommissar und seinem Kollegen, Herrn Kyprianou, für die Antwort. In zwei Punkten hätte ich gern eine aufrichtige Antwort der Kommission. Der Kommissar erklärt, Impfung könne keine Prävention sein, das bedeutet jedoch, wir sollten es erst geschehen lassen, ehe wir den Impfstoff einsetzen, obgleich der Impfstoff bereits vorhanden ist. Geflügel wird schon jetzt mit zehn verschiedenen Stoffen geimpft. Weshalb sollte nicht noch ein weiterer gegen die Vogelgrippe hinzukommen? Es gibt ihn, wir können ihn einsetzen, und er wird in der Europäischen Union hergestellt. Weshalb räumen wir also den Geflügelzüchtern und Ländern nicht die Möglichkeit ein, ihn präventiv gegen einen Ausbruch der Krankheit zu verwenden?

Gleiches gilt für die Rechtsvorschriften. Soeben haben wir über eine Vereinfachung der Rechtsetzung diskutiert. Mit dem Einsatz eines präventiven Impfstoffs ließe sich die Zahl der Vorschriften in der EU erheblich reduzieren. Und das muss bei der Kommission doch zweifellos Anklang finden.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ich habe nicht gesagt, dass die Impfung nicht sinnvoll ist. Ich habe lediglich gesagt und präzisiert, dass Notimpfungen bei Feststellung des Ausbruchs der Vogelgrippe möglich sind. Wir wissen selbstverständlich, dass Impfungen ein Vorbeugungsmittel sind, doch dass dies nicht ausreicht und dass gleichzeitig eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen werden muss, die in dem Richtlinienentwurf präzisiert werden sollen. Ich denke daher sagen zu können, Herr Abgeordneter, dass es auf Seiten der Kommission keinerlei Vorbehalte gegenüber der Impfung gibt. Wir hoffen zudem sehr, dass wir diesen Impfstoff unter Berücksichtigung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Krankheit entwickeln können, doch strebt die Kommission umfassendere Maßnahmen an, um das Vordringen dieser Seuche nach Europa zu verhindern.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 40 von Catherine Stihler (H-0705/05)

Betrifft: Ausgleichsleistungen für Fluggäste

Ich wurde vor kurzem von einigen Bürgern aus meinem Wahlkreis auf Schwierigkeiten bei einem Urlaubscharterflug der Charterfluggesellschaft My Travel Airways von Canaria nach Glasgow aufmerksam gemacht. Trotz einer Verspätung von 15 Stunden und großer Unannehmlichkeiten erhielten die Fluggäste von der Charterfluggesellschaft keine Ausgleichsleistungen. Die betreffenden Personen gehörten zu einer Gruppe von 49 Fluggästen, die aufgrund von Bestimmungen der Fluggesellschaft hinsichtlich der Mindestanzahl von Besatzungsmitgliedern nicht befördert wurden, nachdem ein Besatzungsmitglied in ein Krankenhaus eingeliefert worden war. Die Bürger aus meinem Wahlkreis bemühten sich auf der Grundlage der jüngsten EU-Rechtsvorschriften für den Fall der Nichtbeförderung um Ausgleichsleistungen. My Travel behauptete jedoch, dass die neuen Regelungen keine Anwendung fänden, da unvorhersehbare Umstände der Grund für die Verspätung gewesen seien.

Unterliegen Urlaubscharterflüge den EU-Rechtsvorschriften über Ausgleichsleistungen für Fluggäste? Handelt es sich gemäß diesen EU-Rechtsvorschriften um unvorhersehbare Umstände, wenn nicht genügend Besatzungsmitglieder zur Verfügung stehen?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Stihler antworten, dass auch Charterflüge in den Anwendungsbereich der Verordnung 261/2004 fallen. Daher sind Fluggesellschaften, die solche Flüge durchführen, natürlich verpflichtet, den Bestimmungen dieser Verordnung nachzukommen.

Nach Ihren Angaben handelt es sich um den Fall einer längeren Verspätung aufgrund einer unvollständigen Besatzung und somit nicht um eine Ablehnung der Beförderung. In solchen Fällen ist keine finanzielle Ausgleichsleistung vorgesehen wie bei Nichtbeförderung und Annullierung. Allerdings sind die Fluggesellschaften natürlich zur Erbringung angemessener Betreuungsleistungen verpflichtet wie Bereitstellung von Getränken, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls Hotelzimmern, um die Unannehmlichkeiten für die Fluggäste möglichst gering zu halten. Diese Betreuung ist obligatorisch im Falle von Nichtbeförderung, größerer Verspätung und Annullierung, auch wenn höhere Gewalt der Grund dafür ist.

Von der Zahlung einer Ausgleichsleistung sind die Fluggesellschaften nur bei Annullierung und Nichtbeförderung aufgrund außerordentlicher Umstände befreit. Kann eine unvollständige Besatzung als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden? Der vorliegende Fall muss auf der Grundlage aller faktischen Gegebenheiten, insbesondere der Organisation der Bereitstellung von Ersatzpersonal und der Verfügbarkeit von Reservebesatzungen vor Ort einer Einzelprüfung unterzogen werden. Frau Abgeordnete, Sie werden verstehen, dass die Kommission, da sie nicht über all diese Einzelheiten verfügt, keine endgültige Aussage treffen kann.

Allerdings können sich die Fluggäste jetzt auf der Grundlage von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung gegebenenfalls an nationale Kontrollstellen wenden, die speziell befugt sind, sich mit ihren Beschwerden und Streitigkeiten mit Fluggesellschaften zu befassen. Dies kann ich Ihnen antworten, da die beste Verordnung nicht alle speziellen Fälle abdecken kann, die dann auf der Grundlage aller Fakten einer Einzelprüfung unterzogen werden müssen. Im vorliegenden Fall müsste geprüft werden, ob auf dem örtlichen Flughafen Ersatzpersonal für einen Rückflug zur Verfügung stand oder ob organisatorische Vorkehrungen vorgesehen waren. Doch wie gesagt, haben die Fluggäste jetzt die Möglichkeit, sich an die auf nationaler Ebene vorgesehene Beschwerdestelle zu wenden.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE). – (EN) Das ist schon ein interessanter Fall. Ich halte es für zwingend erforderlich, wenn Flugbegleiterinnen erkältet sind und von einer Fluggesellschaft nicht eingesetzt werden können, dass sofort Reservepersonal zur Verfügung stehen muss, um derartige Engpässe zu überbrücken. Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob in diesem Fall entsprechende Maßnahmen nicht einfach versäumt worden sind.

Erst heute fragte ein weiterer schottischer Wähler, Herr Duncan Thorpe, an, ob ihm für eine Verspätung von fünf Stunden oder mehr eine Entschädigung zustünde. Der Europa Website zufolge müssen Fluggesellschaften bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr die Rückerstattung des Kaufpreises für das Ticket anbieten. Trotzdem hat das Unternehmen meinem Wähler mitgeteilt, ich zitiere: „Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet Fluggesellschaften nicht, Passagieren bei Verspätungen Entschädigung anzubieten oder zu zahlen“.

Kann die Kommission kurz ausführen, wie sie die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie überwacht?

Vielen Dank für die Berücksichtigung, Frau Präsidentin: Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Natürlich beinhaltet diese Verordnung die Verpflichtung für jeden Mitgliedstaat, eine Stelle zur Bearbeitung von Forderungen einzurichten. Doch ist die Verordnung noch zu neu, als dass ich Ihnen bereits heute eine Einschätzung über ihre Umsetzung vorlegen könnte. Selbstverständlich achten wir darauf, Frau Abgeordnete, dass diese neuen Vorschriften über die Rechte der Fluggäste auch effektiv angewendet werden; so kann ich Ihnen sagen, dass wir vorgesehen haben, bereits 2006 eine Bilanz zu ziehen, die uns gegebenenfalls ermöglichen wird, Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu verschärfen, falls dies erforderlich sein sollte. Doch möchte ich betonen, dass wir am Anfang einer Politik zur Sicherung, zur Gewährleistung neuer Rechte für Fluggäste stehen. Daher brauchen wir natürlich etwas Zeit, um die Anwendungsbestimmungen zu bewerten und möglicherweise zu verstärken oder zu korrigieren.

 
  
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  Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Herr Kommissar! Wie die Fragestellerin habe auch ich Anfragen von meinen Wählern erhalten. In diesem Bereich ist die Öffentlichkeit außerordentlich schlecht informiert. Es handelt sich um einen der größten Vorteile Europas, die wir in jüngster Zeit für die Allgemeinheit erreicht haben, und wir müssen dies viel besser kommunizieren. Ich schlage keine neue Richtlinie vor, aber könnten nicht die 25 Informationsbüros der Kommission in den 25 Hauptstädten der Mitgliedstaaten die Details auf ihren Websites veröffentlichen und ein Merkblatt drucken lassen, das die Öffentlichkeit auf einer Seite über ihre Rechte informiert, die die Fluggesellschaften möglicherweise missachten?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Vielen Dank für Ihre Anregung. Natürlich ist die Charta bereits in den Flughäfen ausgehängt und sie erhält auch einen Hinweis auf die nationale Stelle zur Bearbeitung von Beschwerden. Trotzdem haben Sie Recht, wir müssen noch weiter gehen in der Informationspolitik, wir müssen in diesem Bereich eine viel konkretere und für jeden zugängliche Informationstätigkeit entwickeln. Ich muss Sie um ein wenig Geduld bitten, weil diese Vorschriften noch neu sind, doch Sie können mir glauben, dass ich persönlich sehr darauf achte, dass Vorschriften, die ich vorgeschlagen habe und die vom Parlament und vom Rat angenommen worden sind, auch wirklich Anwendung finden. Dazu muss in der Tat umfassend informiert werden. Vielen Dank für Ihren Vorschlag und vielen Dank auch an Frau Stihler, die Verfasserin der Anfrage, die uns konkrete Beispiele angegeben hat. Anhand solcher Beispiele werden wir allmählich zu einer Rechtsprechung und damit zu einer besseren Anwendung der Texte kommen.

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Kommissar, vor einigen Wochen machte ich die Erfahrung, dass mir durch eine der großen nationalen europäischen Fluggesellschaften das Einsteigen in das Flugzeug verwehrt wurde, und die mir dabei verlesenen Rechte stimmten nicht mit den von diesem Europäischen Parlament verabschiedeten Bestimmungen überein.

Ist der Kommission bekannt, welche und wie viele Mitgliedstaaten die europäische Gesetzgebung umgesetzt und in ihr eigenes Recht überführt haben und welche und wie viele das nicht getan haben?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Es handelt sich um eine Verordnung, so dass keine Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Können Sie mir einfach nur schriftlich den Mitgliedstaat mitteilen, um den es sich handelt; ich werde dann auf jeden Fall prüfen, ob dieser Mitgliedstaat auch wirklich die Stelle zur Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften eingerichtet hat.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 41 von Athanasios Pafilis (H-0756/05)

Betrifft: Schwerwiegende Probleme im Bereich der Flugsicherheit

Die Flugzeugunglücke vom Sommer führen zu einer verstärkten Beunruhigung insbesondere unter den in diesem Bereich Beschäftigten und den Fluggästen. Die mangelhaften Kontrollen, die in hohem Maße – was die Mitarbeiter selbst kritisieren – auf die Liberalisierung der Märkte und den verstärkten Wettbewerb Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, um unmittelbar den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sowie die Vielzahl von Fluggesellschaften, die auf dem Markt auftauchen und wieder verschwinden, ohne die unerlässlichen Sicherheitsgarantien zu bieten, zurückzuführen sind, machen aus dem Flugverkehr, der einen Gemeinschaftsdienst darstellen sollte, ein ausschließlich auf Profit ausgerichtetes Unternehmen.

Vertritt die Kommission nicht auch die Ansicht, dass der gemeinsame Flugverkehrsmarkt und das zügellose Trachten nach Profit zur Verringerung der Kontrollen beigetragen haben? Wird sie Maßnahmen im Hinblick auf wirksame Sicherheitskontrollen bei allen Flügen treffen, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitarbeiter von Fluglinien (beispielsweise Kontrolle vor dem Flug durch einen eigens diplomierten Mechaniker)?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich verstehe sehr gut die Erregung, die nach all diesen Unfällen im Monat August entstanden ist. Natürlich kann die Kommission keine Aussage zu den Ursachen dieser Unfälle treffen, dies ist die Aufgabe von Sachverständigen.

Herrn Pafilis möchte ich antworten, dass wir keinen Zusammenhang zwischen der Liberalisierung, der Öffnung des Flugverkehrs für den Wettbewerb und einer durch diese Einführung des Wettbewerbs angeblich entstandenen Unsicherheit herstellen können. Man kann sogar davon ausgehen, dass die Kommission zeitgleich mit der Liberalisierung des Luftverkehrs-Binnenmarktes die Sicherheitsvorschriften verschärft hat. Der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der Flugsicherheit hat sich beträchtlich erweitert, und die Entwicklung der Sicherheitsdaten zeigt, dass sich die Anzahl der Unfälle und der Todesfälle seit Beginn des Liberalisierungsprozesses weiter verringert hat. Dieser Prozess hat auf der anderen Seite zahlreichen europäischen Bürgern die Möglichkeit zu preisgünstigen Flugreisen eröffnet.

Doch davon abgesehen, ist die Sicherheit mehr denn je eine Priorität des Luftverkehrs, und die Kontrolle der Flugzeuge der Gemeinschaft, die zwar in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fällt, die durchaus die Möglichkeit haben, eine Zulassung abzulehnen, ist ein Punkt, den wir aufmerksam überwachen müssen.

Bei den vor dem Start durchzuführenden Kontrollen müssen die Fluggesellschaften der Gemeinschaft nach den geltenden Rechtsvorschriften sehr strenge Sicherheitsnormen einhalten. Die geltenden technischen Vorschriften sind von den Joint Aviation Authorities aufgestellt worden. Sie sehen vor, dass der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen hat, dass alle Personen, die dem Bodenbetrieb oder Flugbetrieb zugeteilt oder dort direkt eingesetzt sind, ordnungsgemäß eingewiesen sind, ihre Fähigkeiten in ihren speziellen Aufgaben nachgewiesen haben und sich ihrer Verantwortung und der Auswirkung ihrer Tätigkeit auf den gesamten Betrieb bewusst sind. Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, ich habe hier Vorschriften zitiert, die auch einfacher ausgedrückt werden könnten. Ich möchte wirklich, dass die europäischen Rechtsvorschriften einfacher werden, doch hier handelt es sich um einen Text der Joint Aviation Authorities.

Was ich zur Beantwortung der Frage von Herrn Pafilis sagen kann, ist, dass ich bereits Anfang Februar selbst die Initiative ergriffen und den Rat der Verkehrsminister um die Möglichkeit ersucht habe, eine europäische Liste der Fluggesellschaften zu erstellen, die mit einem Flugverbot oder mit Flugbeschränkungen belegt worden sind. Wir sind hierbei vorangekommen, allerdings aufgrund der Vorsicht der Mitgliedstaaten weniger rasch, als ich es mir gewünscht hätte.

Dann ist es in diesem Sommer zu den Ihnen allen bekannten Flugzeugunfällen gekommen, die Herr Pafilis angesprochen hat, und in der Folge hat das Parlament, dem dieser geänderte Verordnungsvorschlag vorlag, auf Vorschlag der Berichterstatterin, Frau De Veyrac, äußerst positive Änderungsanträge angenommen, die auf eine Harmonisierung der Kriterien für Flugverbote bzw. Flugbeschränkungen für Fluggesellschaften abzielen. Meiner Meinung nach kann dieser Vorschlag jetzt recht schnell – im Monat November – angenommen werden. Dann wäre es mir möglich, diese europaweite schwarze Liste aufzustellen, die es den Bürgern natürlich ermöglichen würde, sich besser über die Qualität eines Beförderungsunternehmens, das sie in Anspruch nehmen wollen, zu informieren.

Offen bleibt noch das Problem der Drittländer. Die Kommission hat sich auch hier mit der bekannten SAFA-Richtlinie um verschärfte Kontrollen bemüht. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie, die in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, und zwar bis April 2006. Mit dem Richtlinienvorschlag über die Identität des befördernden Luftfahrtunternehmens, der Kriterien zur Beurteilung der Fluggesellschaften beinhaltet und es uns ermöglicht, zu der schwarzen Liste zu kommen, und mit der in allen Mitgliedstaaten umgesetzten SAFA-Richtlinie betreffend die Flugzeuge von Drittländern werden wir dann über ein Regelwerk verfügen, das, wie ich hoffe, einen sehr bedeutenden Schritt nach vorn im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs bedeutet.

Soviel zu dem, was ich Herrn Pafilis sagen wollte, der mich aus gutem Grund zur Sicherheit im Luftverkehr befragt hat.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL).(EL) Herr Kommissar! Sollte diese Situation bis 2020 andauern, werden wir pro Woche ein Unglück haben. Mit anderen Worten, es wird menschliches Leben um des Profits willen geopfert. Das sind nicht unsere Berechnungen; es sind die Berechnungen der Internationalen Luftverkehrsagentur. Aus eben diesem Grund meinen wir, dass die Politik der Liberalisierung, des so genannten „freien Wettbewerbs“, eine unberechenbare Situation erzeugt hat, der unter anderem sowohl die Passagiere als auch die Arbeitnehmer selbst zum Opfer fallen. Die Regierungen wie auch jeder einzelne Beteiligte, ob aus dem staatlichen oder aus dem privaten Sektor, sind sich über den Zustand der Flugzeuge völlig im Klaren, genauso wie sie sich völlig im Klaren sind über die riesigen Probleme, die die Besatzungen angesichts des Drucks haben, den die veränderten Arbeitsbeziehungen auf sie ausüben.

Dagegen unternehmen Sie gar nichts, ganz im Gegenteil. Da mir nicht viel Zeit bleibt, stelle ich Ihnen folgende Frage: Warum ziehen Sie nicht die Richtlinie zurück, der zufolge nicht zugelassene Mechaniker Überprüfungen des jeweiligen Flugzeugs vornehmen dürfen? Warum erlauben Sie diese Praxis, die sich als katastrophal erwiesen hat?

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Abgeordneter! Ich weiß nicht, welche Richtlinie Sie im Sinn haben. Ich möchte Ihnen lediglich nochmals sagen, dass Sie nicht behaupten können, die Europäische Union habe die Vorschriften im Bereich der Sicherheit nicht verstärkt. Wir haben jetzt eine Europäische Agentur für Flugsicherheit, die nach allgemeiner Auffassung - auch der der amerikanischen FAA - die erforderliche Autorität besitzt. Aufgrund des Einsatzes meines Vorgängers – und ich werde diesen Weg weiter verfolgen – ist es zu einer wirklichen Verschärfung sämtlicher Sicherheitsvorschriften gekommen.

In einem haben Sie Recht: Man kann nicht den Flugverkehr für den Wettbewerb öffnen, ohne sich gleichzeitig um einen soliden Rechtsrahmen für die Sicherheit zu bemühen. Doch wir machen Fortschritte, und hier möchte ich, Frau Präsidentin, das Europäische Parlament würdigen, das uns diesbezüglich sehr unterstützt. Ich freue mich, dass wir bald völlig identische Kriterien in allen Mitgliedstaaten haben werden, in denen, wie Sie wissen, die Generaldirektionen für Zivilluftfahrt für die Sicherheit zuständig sind.

Wir werden also einheitliche Kriterien haben, die es uns in Bezug auf europäische wie auch Gesellschaften aus Drittländern ermöglichen werden, festzustellen, welche Gesellschaft keinen Anspruch auf die Beförderung von Fluggästen hat, weil sie nicht die erforderlichen Sicherheitsgarantien bietet. Meiner Meinung haben wir zweifellos noch zahlreiche Anstrengungen in diesem Bereich zu unternehmen, doch ein großer Schritt ist bereits getan, und ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Ich gehöre nicht zu denen, die dem Wettbewerb Tür und Tor öffnen, ohne dass ein präziser und wirksamer Rechtsrahmen im Bereich der Sicherheit besteht.

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM).(EL) Herr Kommissar! Der Bericht über die Helios-Maschine, die in Grammatiko abstürzte, ist jetzt heraus: Beide Piloten hatten Herzbeschwerden. Die Herzarterien des einen waren zu 90 % verstopft. Mit anderen Worten, er war fast tot, bevor er starb. Das passiert, wenn kleine Fluggesellschaften fliegen, ohne dass Kontrollen durchgeführt werden.

Wir in Griechenland haben Olympic Airways, eine Gesellschaft, die 30 Jahre lang nicht den geringsten Unfall hatte. Sie aber läuten gegenwärtig natürlich die Totenglocken.

Im Namen des griechischen Volkes appelliere ich, Olympic Airways eine Chance zu geben, so dass wir sicher mit dieser Fluggesellschaft fliegen können. Vergessen Sie den Wettbewerb. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit des Überlebens dieser nationalen Fluggesellschaft, die eine Garantie für Griechenland und für Europa darstellt. Denken Sie daran, Olympic Airways eine Chance zu geben, Herr Kommissar? Es ist, wenn Sie so wollen, zum Nutzen Griechenlands…

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Abgeordneter! Ich werde Ihnen in einiger Zeit eine Erweiterung der Befugnisse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vorschlagen, aufgrund derer sie dann insbesondere auch die Flugverfahren und alles, was mit dem menschlichen Faktor im Zusammenhang steht, überwachen kann, denn Sie haben Recht, die Piloten müssen gut ausgebildet und in der Lage sein, ein Flugzeug zu führen. Dieser Vorschlag wird in nächster Zeit vorgelegt, und Sie können glauben, wie sind voll und ganz entschlossen, die Gesellschaften, die nicht die notwendigen Garantien bieten, aufmerksam zu überwachen. Dies ist auch das Ziel der schwarzen Liste, deren Aktualisierung durch die Tätigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit stark vereinfacht wird.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL).(EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Bei solch einem ernsten Thema ist kein Platz für Sentimentalität und große Worte, und wir meinen, Sie sollten das Problem wirklich in den Griff bekommen. Das Problem der Sicherheit von Passagiermaschinen wird sich nicht mit schwarzen, gelben, grünen oder roten Listen lösen lassen. Wir müssen wirklich der Sache auf den Grund gehen und die Ursachen ermitteln.

Hier müssen Sie wirklich mit Ihren Kollegen prüfen – vor allem, da Sie von den direkt Beteiligten, den für die Checks vor dem Flug verantwortlichen Mechanikern, ein diesbezügliches Schreiben erhalten haben, dass die Richtlinie der Europäischen Union – die Nummer ist mir im Moment entfallen – die Durchführung von Kontrollen durch Angestellte erlaubt…

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ich möchte darauf verweisen, dass die schwarze Liste, von der wir hier sprechen und die, wie ich hoffe, Anfang 2006 in Kraft tritt, zu unionsweiten Flugverboten für die betreffenden Fluggesellschaften führt. Dies ist schon eine sehr drastische Maßnahme, was bedeutet, dass sie wahrscheinlich einen starken Abschreckungseffekt haben wird, denn eine Gesellschaft, die die Sicherheitsnormen nicht einhält, weiß genau, dass sie dadurch auf die schwarze Liste kommen, d. h. dass sie Flugverbot für den gesamten Unionsraum erhalten kann. Die jüngsten Ereignisse haben deutlich gemacht, dass es bisher nur von den nationalen Zivilluftfahrtbehörden verhängte Flugverbote gab, die nicht für das gesamte Gebiet der Europäischen Union galten. Natürlich war das nicht gerade beruhigend für die europäischen Bürger. Doch mit dieser Etappe, die wir hoffentlich, wie ich wiederholen möchte, Anfang 2006 abgeschlossen haben, werden wir die Garantie haben, dass unzuverlässige Fluggesellschaften auf die schwarze Liste kommen und sämtliche Nachteile eines unionsweiten Flugverbots hinnehmen müssen.

 
  
  

Teil 2

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 42 von Dimitrios Papadimoulis (H-0669/05)

Betrifft: Fertigstellung des griechischen Nationalen Katasters

In der Antwort der Kommission auf meine Anfrage (E-2710/04) zum Nationalen Kataster heißt es, dass der Vorschlag der griechischen Regierung „nicht die rechtliche Bestätigung der aktiven Eigentumsrechte (Titel) umfasst“, und dass die Kommission „keinen weiteren finanziellen Beitrag zum Kataster-Projekt ins Auge fasst“. Tatsächlich wird in dem Vorschlag die Finanzierung eines Zwischenprodukts und nicht eines Endprodukts beantragt, was bedeutet, dass keine Garantie für die Realisierung des eigentlichen Ziels gegeben werden kann.

Wie ist sichergestellt, dass auch diese minimale Finanzierung zur Erstellung des Nationalen Katasters führen wird?

Wie sind der extrem niedrige Gemeinschaftszuschuss und der Inhalt der finanzierten Maßnahme zur Schaffung einer digitalisierten Datenbank über aktive Eigentumstitel zu begründen und mit der verständlichen Forderung nach einem fertigen Ergebnis zu vereinbaren?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) In der Tat gibt es Fragen hinsichtlich der Projektdaten und IT-Infrastruktur für ein vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziertes modernes Nationales Kataster. Ziel des Projekts ist die Schaffung einer digitalisierten Datenbank aktiver Eigentumstitel, die gegenwärtig in Hypothekenbüros in schriftlicher Form mit Verweis auf die räumliche Lage registriert sind. Dieses elektronische Kataster aktiver Eigentumsrechte wird den Bürgern und Unternehmen gewiss wertvolle Dienste leisten. Wir sind überzeugt, dass dieses Projekt schnell und zu recht günstigen Kosten abgeschlossen werden kann. Daneben wird das Projekt Küsten- und Waldzonen ausweisen, bei denen nach griechischer Gesetzgebung von staatlichem Eigentum des Bodens ausgegangen wird, ausgenommen in städtischen Gebieten. Es ist Sache des griechischen Staates, seinen Eigentumsanspruch so zu verfolgen, wie er es für richtig erachtet.

Die rechtliche Bestätigung aktiver Eigentumsrechte ist nicht Bestandteil des von der Europäischen Union mit Hilfe des EFRE kofinanzierten Projekts; sie wird ausschließlich aus nationalen Mitteln bestritten. Unserer Ansicht nach erklärt dies hinreichend die von dem Abgeordneten angesprochene anscheinend geringe Bezuschussung des Projekts aus Mitteln der Gemeinschaft.

Die griechischen Behörden beantragten einen EFRE-Kofinanzierungssatz von 50 %, die von der Kommission in dieser Höhe gebilligt wurde.

Ich denke, dies beantwortet die grundlegende Frage von Herrn Papadimoulis.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL).(EL) Ich danke Ihnen, Frau Kommissarin, für Ihre Antwort, aber ich möchte Ihnen eine konkrete Frage stellen: Am 5. Oktober 2001 kündigte das seinerzeit zuständige Kommissionsmitglied, Herr Barnier, die bedingte Fortführung der Kofinanzierung des gesamten Nationalen Katasters in Griechenland an.

Nach dem, was Sie sagten, beträgt die Mittelzuführung auf der Grundlage gültiger Berechnungen nur 2,5 % der Gesamtkosten des Projekts, das sich auf 1,65 Milliarden Euro beläuft.

Ich frage Sie daher: Welches ist der Grund für diese gewaltige Verringerung der Gemeinschaftshilfe? Warum verweigert die Kommission die von Kommissar Barnier zugesagte weitere Finanzierung?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Die von der Kommission bereitgestellte Finanzierung beträgt 40 Millionen Euro – 50 % dieses Projektelements – und erfolgt im Rahmen der Kofinanzierung durch den EFRE. Die Erklärung dafür ist, dass der verbleibende Teil – die rechtliche Bestätigung der aktiven Eigentumsrechte – nicht in das kofinanzierte Projekt einbezogen werden kann, da die Kommission dies als rechtliche Angelegenheit betrachtet, die somit nicht in den Rahmen des kofinanzierten Projekts fällt. Wie Sie vielleicht wissen, ist der Rechtsrahmen hierfür in Griechenland recht instabil und ändert sich häufig. Deshalb obliegt es den Griechen, den Aufbau der Katasterämter abzuschließen, wofür wir mit unserer Finanzierung dieses Projekts technische Instrumente zur Verfügung stellen.

Man muss wissen, dass die rechtliche Bestätigung weitgehend von Anwälten vorzunehmen ist und Aufwendungen hierfür – in Form von Anwaltsgebühren und ähnlichen Kosten – ohnehin nicht aus Mitteln des EFRE gefördert werden können. Das ist der Grund für die geringe Bezuschussung und weshalb die Kommission den verbleibenden Teil des Projekts nicht fördern kann.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Auch ich schließe mich mit meiner Stimme – der Stimme der Opposition gegen die vorangegangene Regierung – dem Protest von Herrn Papadimoulis an: Sein oppositioneller Standpunkt ist verständlich, da er sich auf das Jahr 2001 bezog.

Die Kommissarin wird aufgefordert zu antworten, klarzustellen, warum das Vorhaben des Nationalen Katasters nicht weiter finanziert wird, die negativen Aspekte dieses gesamten Vorgangs seit 2001 zu erhellen. Ich will auch sagen, dass ich es für wichtig halte, Vorgängerprodukte zur Unterstützung des Katasters zu finanzieren, zur Unterstützung der nachfolgenden Eintragungen ins Grundbuch.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte noch etwas anmerken, aus dem ersichtlich ist, weshalb die Förderhöhe so gering ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieses Projekt Einnahmen erwirtschaften wird; die griechischen Bürger werden für die Ausfertigung der Urkunden eine Gebühr entrichten müssen. Dies war einer der Faktoren, weshalb von uns keine höhere Kofinanzierung angeboten wurde.

Sie beziehen sich auf ein Ereignis aus dem Jahr 2001 – ich weiß nicht, ob ich das jetzt korrekt wiedergebe. Es hat schon einmal ein Kataster-Projekt in Griechenland gegeben, das ein Misserfolg war – wenn ich das so deutlich formulieren darf –, weshalb die Kommission sich entschied, die Förderung in voller Höhe zurückzufordern. Wir sind dann zu einer Einigung über das zweite Projekt gelangt, als wir den Teil des Projekts auswählten, den wir ohne Zweifel oder Probleme finanzieren konnten. Ich verstehe, dass es viele Bedenken gibt, die Sie hier angesprochen haben. Ich kann anbieten, die Angelegenheit noch einmal genauer zu untersuchen und gemeinsam mit meinen Kollegen in der Generaldirektion zu prüfen, ob diese begrenzte Beteiligung angesichts der vorliegenden Anhaltspunkte berechtigt ist. Das ist alles, was ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt anbieten kann. Ich werde mir noch einmal Informationen über alle Einzelheiten vorlegen lassen, die zu der Förderhöhe von 40 Millionen Euro führten. Mehr kann ich im Moment nicht sagen.

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM).(EL) Frau Kommissarin! Man schätzt Sie in unserem Land als verantwortungsvolle, ernsthafte Politikerin. Wir haben folgendes Problem mit dem Nationalen Kataster: Es kostet 26 Mal mehr als geplant. Weniger Land, mehr Geld, darunter europäisches Geld.

Ich frage ganz unumwunden. Das Problem wird im Parlament oft debattiert und von der griechischen Presse angesprochen: Beabsichtigen Sie, die griechische Regierung aufzufordern, diejenigen strafrechtlich zu belangen, die sich das Geld genommen haben? Beabsichtigen Sie zu fordern, dass diejenigen, die dem griechischen Volk und der Europäischen Union das Geld gestohlen haben, vor Gericht gestellt werden, damit sie sich verantworten?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe vor, um den 20. Oktober herum nach Griechenland zu reisen, wobei die Kommission sicherlich auch potenzielle Unregelmäßigkeiten mit den Behörden ansprechen wird. Mir sind keine Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesem Projekt bekannt, aber die Sache wird auf jeden Fall untersucht werden, um sicher zu gehen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 43 von Georgios Karatzaferis (H-0682/05)

Betrifft: Eingeständnis der griechischen Behörden, dass die Ziele in Bezug auf die Mittelausschöpfung für 2005 nicht eingehalten werden können

Griechischen Presseveröffentlichungen zufolge existiert ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die zuständige Generaldirektion der Kommission, in dem die griechischen Behörden einräumen, dass sie das Ziel der Mittelausschöpfung für das Jahr 2005 im günstigsten Falle um eine Milliarde Euro (!) verfehlen werden und dass somit der vorgesehene Umfang der Mittelausschöpfung von fünf Milliarden Euro nicht erreicht werden kann.

Existiert dieses Schreiben? Was steht noch in diesem Schreiben? Wer hat es unterzeichnet, und welche Erklärung wird darin für das (von den griechischen Behörden selbst vorhergesehene) Scheitern beim Erreichen des gesetzten Ziels gegeben?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Sie fragen, ob uns ein Schreiben der griechischen Behörden mit den Informationen vorliegt, auf die Sie anspielen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommission ein solches Schreiben nicht erhalten hat, aber wir haben die Voranschläge für Zahlungen mit Griechenland diskutiert, wie wir das mit allen Mitgliedstaaten mehrmals im Jahr tun.

Im Laufe unserer Gespräche mit Griechenland über den Voranschlag für Zahlungen im Jahr 2005 erkannten wir, dass die Mittel möglicherweise nicht vollständig bis zum Ende des Jahres verwendet werden. Sowohl die griechische Regierung als auch die Kommission sind sich dieser potenziellen Gefahr bewusst. Deshalb wandte sich der Generaldirektor der GD Regio, Herr Graham Meadows, im Juli mit einem Schreiben bezüglich der N+2-Zahlungen und der Ziele für Verpflichtungen im Rahmen des Kohäsionsfonds für das laufende Jahr an die griechische Regierung. Nach diesem Schreiben fand vor etwa einer Woche ein Treffen zwischen den griechischen Behörden und der Kommission statt.

Wie bereits erwähnt, habe ich vor, selbst dorthin zu reisen, und werde dieses Thema bei meinen Begegnungen mit Vertretern der griechischen Regierung im Oktober ansprechen.

Ich gehe aufgrund der Zusammenkünfte der Dienststellen davon aus, dass nicht nur wir, sondern auch die griechische Seite, alles Erdenkliche tun werden, um eine Gutbuchung in diesem Jahr zu vermeiden, wenngleich ein solches Risiko besteht.

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM).(EL) Frau Präsidentin! Wir sprechen über den Verlust eines Drittels des dritten Hilfspakets. So sagte es auch das vor mehreren Jahren zuständige Kommissionsmitglied, das jetzt im griechischen Parlament sitzt. Es existiert ein Schreiben des Wirtschaftsministers an den Ministerpräsidenten Griechenlands, in dem von diesem umfangreichen Verlust die Rede ist.

Haben Sie nachgeforscht, weshalb sich Griechenland im Rückstand befindet? Warum kann das Land kein Geld aufnehmen, besonders zu einer Zeit, da es ein Defizit von 6 % ausweist und wirklich jeden Euro braucht? Warum macht es sich Griechenland so leicht und weist mehrere Milliarden Euro zurück? Was ist der Grund? Haben Sie Informationen darüber?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Wir wissen, dass die Griechen Mittel benötigen, wie andere Mitgliedstaaten auch, die unsere Finanzierung nutzen. Als mir bekannt wurde, dass es Schwierigkeiten hinsichtlich der Verwendungskapazität gibt, haben wir sehr eng mit den Behörden zusammengearbeitet, um vonseiten der Kommission so gut wie möglich zur Lösung des Problems beizutragen. Man darf aber nicht vergessen, dass das Jahr noch nicht vorbei ist. Bei vollem Engagement, das meiner Überzeugung nach auf griechischer Seite vorhanden ist, können wir versuchen, die Mittel wie geplant noch in diesem Jahr für Griechenland zu nutzen.

Es ist zu früh, über konkrete Zahlen zu sprechen, denn wie ich in den letzten anderthalb Monaten des vergangenen Jahres festgestellt habe – Ende November übernahm ich diese Funktion – kommt es in den meisten Mitgliedstaaten in den letzten Monaten des Jahres gewöhnlich zu einer gewaltigen Mobilisierung von Mitteln, so dass sie aufholen können. Es bleiben also noch drei Monate, um eine adäquate Verwendung der Mittel in Griechenland sicherzustellen.

Ich kann nur versprechen, dass wir in diesem Punkt intensiv mit den Behörden arbeiten werden, auf Grundlage der mir von der GD vorgelegten Zahl, die meiner Ansicht nach erheblich unter der von dem Abgeordneten in seiner Frage genannten liegt. Dennoch möchte ich an dieser Stelle nicht mit Zahlen operieren, weil ich glaube, dass die griechischen Behörden und die Griechen, die das Geld benötigen, alles in ihren Kräften Stehende tun werden, um die Mittel in den kommenden Monaten ordnungsgemäß auszugeben.

Wie Sie wissen, könnte bei den Strukturfonds der für 2003 zugewiesene Betrag gefährdet sein, weil jetzt die N+2 automatisch am Ende dieses Jahres erfolgt, und die Zuweisungen für 2003 betreffen nicht nur Mittel aus dem EFRE, sondern auch aus dem Sozialfonds und EAGFL. Ich kann die griechischen Behörden nicht zu schnellem Handeln zwingen, aber was wir tun können, tun wir auch.

Wir führen Treffen auf allen Ebenen durch und reisen sehr häufig nach Griechenland. Die Kollegen arbeiten derzeit operativ, aber sie wirken auch sehr aktiv bei der Überwindung von Schwierigkeiten mit, die sich über Jahre angesammelt haben. So etwas geschieht nicht plötzlich, sondern ist gewöhnlich das Ergebnis eines längerfristigen Prozesses. Wir versuchen, die von uns in diesem Jahr aufgedeckten Probleme zu klären und den Griechen zu helfen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Ist es nicht so, dass in Griechenland die letzte Regierung ein enormes Schuldenpotenzial angehäuft hat und deshalb jetzt Probleme hat, den Stabilitätspakt zu erfüllen?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Das kann ich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, aber meiner Ansicht nach handelt es sich nicht vorrangig um Kofinanzierungsprobleme, da der nationale Beitrag zu den Mitteln den ordnungsgemäßen Abschluss der griechischen Projekte erschwert. Es mag eine Reihe von Fehlern gegeben haben, aber ich kann Ihnen heute nicht mehr über die tatsächlichen Ursachen der Probleme sagen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich gewöhnlich um ganze Prozesse, wir haben aber mit Sicherheit keinen Einzelfaktor ermittelt, auf den der Mangel an Mitteln zur Kofinanzierung der Projekte zurückzuführen ist.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL).(EL) Ich danke Ihnen, Frau Kommissarin, für Ihre Antwort und den Geist, der aus dieser Antwort spricht. Dennoch möchte ich Sie fragen: Können Sie mir aus der Kenntnis der bisherigen Anträge auf Mittelzuweisung sagen, wie viele Mittel insgesamt im Rahmen des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Griechenland ausgeschöpft wurden?

In diesem Zusammenhang antworteten Sie mir vor einigen Tagen in einem Schreiben, Sie würden bis Ende September die griechischen Vorschläge zu einer Zwischenüberprüfung des Gesamtprogramms erwarten. Haben Sie sie erhalten?

Drittens, wann wird wohl – nach Ihrem Besuch Griechenlands – die gemeinsame Arbeit der Kommission mit den griechischen Behörden an der Überprüfung des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts abgeschlossen sein?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin nicht sicher, ob ich alle Fragen gehört habe, aber normalerweise ist es so, wenn wir die Projektvorschläge bis Ende Oktober erhalten, sollte es auf jeden Fall möglich sein, die Mittel gegen Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen. Es ist also noch etwas Zeit, deshalb sage ich ja auch, es ist heute noch zu früh einzuschätzen, welche Mittel – falls überhaupt – eventuell nicht ausgeschöpft werden, vor allem weil es gut möglich ist, dass ein ausgezeichnetes Projekt noch vor Ende des Jahres den verbleibenden Teil der Mittelausstattungen für 2003 in Anspruch nimmt.

Ich möchte feststellen, dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kommission auf jeden Fall vorhanden ist. Wie Sie sich vielleicht erinnern, ist es uns im ersten Halbjahr gelungen, ein außerordentlich schwieriges Problem zu lösen. Wir haben eine Lösung gefunden, wir konnten die für beide Seiten außerordentlich schwierigen und schmerzhaften Verhandlungen abschließen. Das Engagement auf beiden Seiten war jedoch groß genug, das Problem, dessen Ursachen in der Vergangenheit liegen, zu lösen. Heute arbeiten wir an aktuelleren Problemen, doch werden auf beiden Seiten alle erforderlichen Anstrengungen unternommen, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir dieses Problem lösen werden. Ich kann keine Zusagen im Namen der griechischen Regierung machen; ich kann nur die Hilfe anbieten, die unsererseits geleistet werden kann.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 44 von Ryszard Czarnecki (H-0710/05)

Betrifft: Regionalpolitik - Beihilfen

Trifft es zu, dass die Kommission gezwungen ist, die Mittel für einige Instrumente zur Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten im Vergleich zu den bisherigen Planungen zu kürzen, da für den Zeitraum 2007–2013 weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als ursprünglich veranschlagt? Wenn ja, um welche Instrumente handelt es sich dabei?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (PL) Es wurde der Haushalt für 2007-13 erwähnt. Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, ist dieser Haushalt Gegenstand einer interinstitutionellen Vereinbarung und auch Gegenstand von Verhandlungen zwischen den drei Institutionen auf der Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Vorschlags.

Die Kommission ist an den Verhandlungen beteiligt, aber sie verteidigt natürlich ihren eigenen Vorschlag, wenn ich das so sagen darf. Die Kommission ist machtlos, wenn es um die Entscheidung darüber geht, wie eine mögliche Verringerung des Gesamthaushalts aufgeteilt wird, und sie kann nicht darüber entscheiden, wie Haushaltskürzungen auf die einzelnen Rubriken im Rahmen der Kohäsionspolitik verteilt werden. Jede globale Kürzung dieser Art führt auch zu Anpassungen von Teilen des Gesamthaushalts.

Ich kann jedoch sagen, dass die luxemburgische Präsidentschaft im Juni einen gegenüber dem Kommissionsvorschlag um 10 % geringeren Haushalt für die Kohäsionspolitik vorgeschlagen hat. Nach diesem Vorschlag würde sich die Kürzung unterschiedlich auf die einzelnen Ziele der Kohäsionspolitik auswirken. Ziel I, zu dem die ärmsten Regionen gehören, wäre von einer Kürzung um 6 % betroffen. Ziel II, das dazu beigetragen soll, wettbewerbsfähigere Regionen und neue Arbeitsplätze zu schaffen, würde mit einer Kürzung von etwa 18 % zu rechnen haben. Die drastischsten Kürzungen würden Ziel III betreffen, das sich auf die europäische territoriale Zusammenarbeit bezieht, also auf den Zusammenhalt. Für Ziel III beliefen sich die Kürzungen auf 50 %.

Ich spreche von einer Kürzung in Bezug auf den Kommissionsvorschlag. Prinzipiell würde sich das unterschiedlich auf die alten und neuen Mitgliedstaaten auswirken, denn 80 % der Kürzungen gingen zu Lasten der 15 älteren Mitgliedstaaten und die verbleibenden 20 % zu Lasten der jüngst der Union beigetretenen Länder.

Das ist alles, was ich über die Beteiligung der Kommission an den Entscheidungen über Haushaltskürzungen sagen kann.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Ich ergreife das Wort, um zu zeigen, dass die griechischen Abgeordneten nicht die einzigen sind, die sich auf eine Debatte mit der Kommissarin einlassen wollen. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, Frau Kommissarin Hübner. Sie war kompetent, ausführlich und konkret. Mit meiner Frage wollte ich die Besorgnis vieler Abgeordneter darüber zum Ausdruck bringen, wie es mit der Regionalpolitik im Rahmen des neuen Haushalts weitergeht.

Ich will es dabei bewenden lassen, Frau Präsidentin, und Ihnen damit beweisen, dass es in diesem Hohen Haus einige männliche Abgeordnete gibt, die in der Lage sind, rechtzeitig zum Schluss zu kommen. Sie brauchen sich also nicht dieses schrecklichen Geräts da vor Ihnen zu bedienen.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Es ist keine weitere Frage an mich gestellt worden, die noch unbeantwortet ist.

 
  
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  David Martin (PSE). – (EN) Frau Kommissarin! Ich möchte Sie auf die Rede des britischen Finanzministers vom gestrigen Tage aufmerksam machen, in der er verschiedene Erfolge der letzten Jahre bei der Entwicklung von Teilen des Vereinigten Königreichs gewürdigt hat. Was alle genannten Beispiele gemeinsam hatten, war die Tatsache, dass sie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung teilfinanziert worden waren. Ich möchte Sie daher fragen, werden Sie diese Informationen bei Ihren Verhandlungen mit dem Rat anbringen, um auf diese Weise den Umfang der Mittelausstattungen in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 nach Möglichkeit zu erhöhen?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für diese Information. Ich möchte zwei Dinge hierzu sagen. Erstens, das Vereinigte Königreich hat immer wieder bewährte Verfahren vorzuweisen, was die Regionalpolitik in Europa und die Verwendung von Mitteln anbetrifft. Ich habe viele Wissenschafts- und Geschäftsparks besucht. Es gibt wunderbare Partnerschaften auf lokaler Ebene, die unglaublich gute Ergebnisse erzielen, sehr oft mit Hilfe eines winzigen, als Katalysator fungierenden Beitrags aus den Strukturfonds. Wohin man auch schaut – nicht nur in Schottland, Wales oder Cornwall, sondern auch in anderen Regionen des Vereinigten Königreiches – trifft man auf ausgezeichnete Beispiele solcher bewährter Verfahren. Wir nutzen die Erfahrungen Großbritanniens auch, um in Bezug auf finanztechnische Maßnahmen innovativer zu werden, und die britischen Erkenntnisse werden darüber hinaus im kommenden Monat umfassend für die Veranstaltungen mit den Briten zu finanztechnischen Aspekten genutzt.

Zweitens, wir alle brauchen einen Haushaltsbeschluss, aber man sollte anerkennen, dass wir in der Zwischenzeit auf allen anderen Gebieten – Verordnungen, Programmplanung und auch in Bezug auf die innovativen Vorschläge für Initiativen zur Zukunft der Fonds – mit den Briten zusammenarbeiten können. Es wäre jedoch gut, wenn der Beschluss über den Haushalt unter der britischen Präsidentschaft gefasst wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). – (EN) Frau Kommissarin! Ihre Kollegin, Kommissarin Grybauskaitė, hat öffentlich erklärt, wenn es der EU nicht in diesem Jahr unter der britischen Präsidentschaft gelingt, eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau herbeizuführen, könnten die neuen Mitgliedstaaten der EU nicht wie geplant das volle Ausmaß an Unterstützung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds erhalten. Stimmen Sie dieser Vorhersage zu?

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Es ist kein Geheimnis, dass diese Politik eine gewisse Anlaufzeit benötigt. Wir schätzen, dass wir ab dem Beschluss über den Haushalt etwa 18 Monate benötigen werden, um die neue Generation von Kohäsionsprogrammen und -projekten auf den Weg zu bringen. So gesehen, ist jetzt wirklich allerhöchste Zeit für den Haushaltsbeschluss, da uns schon jetzt die Zeit davonläuft. Das ist völlig klar.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass wir nach Annahme des Beschlusses und Beendigung aller anderen notwendigen Verfahren die Programme aushandeln müssen – die nationalen Rahmenprogramme und die operationellen Programme –, und auch die Mitgliedstaaten selbst müssen sich auf den Start der Programme und Projekte vorbereiten. Wenn die Projekte im Januar 2007 anlaufen – was derzeit recht unwahrscheinlich ist –, steht weniger Zeit für die Verwendung der Mittel zur Verfügung, folglich hängt die Höhe der Gelder vom Zeitpunkt des Beschlusses ab. Mit dem Beschluss werden die Mittel zur Verfügung gestellt, aber das eigentliche Problem ist, wie viel Zeit wir für ihre Verwendung haben werden. Wenn sich der Zeitraum wegen der verspäteten Entscheidung über die Finanzielle Vorausschau verkürzt, steht den Mitgliedstaaten und Regionen – alten und neuen – weniger Zeit zur Verfügung, und es besteht die Gefahr, dass ein Teil der Mittel nicht in Anspruch genommen werden kann. Bei dieser Politik ist die Gefahr am größten.

 
  
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  Die Präsidentin. Dir Anfragen Nr. 45 und 46 werden schriftlich beantwortet(1).

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 47 von Jacques Toubon (H-0701/05)

Betrifft: Studie über den Spielesektor im Binnenmarkt

Im Jahr 2004 hat die Kommission beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (ISDC) eine Studie über den Spielesektor im Binnenmarkt in Auftrag gegeben.

Das ISDC lässt einen Teil dieser Studie von einem englischen Hochschulzentrum, dem Centre for the Study of Gambling (Manchester – Vereinigtes Königreich) anfertigen, das Zuschüsse von Seiten der Buchmacher erhalten soll. Ferner soll es einen Verdacht bezüglich der Unabhängigkeit des ISDC selbst geben, dessen günstige finanzielle Situation von Aufträgen bestimmter Akteure dieses Sektors abhängen soll. Diese wirtschaftliche Verknüpfung würde de facto einen Interessenkonflikt darstellen, der die Gültigkeit der Schlussfolgerungen dieses Berichts in Frage stellen könnte.

Was gedenkt die Kommission angesichts der Tatsache, dass diese Studie zweifellos Auswirkungen auf die Zukunft der geltenden Bestimmungen für diesen Sektor haben wird, zu unternehmen, um sich der Objektivität dieser Studie zu vergewissern, und welche Garantien kann sie diesbezüglich allen Beteiligten im europäischen Spielesektor geben?

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin überzeugt, dass bei der von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie kein Interessenkonflikt vorliegt. Ich habe keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität der Arbeit des Vertragnehmers, des Schweizerischen Instituts, und des Untervertragnehmers, des Centre for the Study of Gambling der Universität Salford.

Die von dem Abgeordneten angesprochenen Kontakte zu Spenderunternehmen sind bei Universitätsinstituten weltweit üblich. Man hat mir versichert, dass Spenden von Unternehmen, seien es Buchmacher oder nationale Lotterien, an keinerlei Bedingungen geknüpft sind. Ich bin mit der gegenüber der Kommission abgegebenen Erklärung, wonach kein Interessenkonflikt vorliegt, zufrieden.

Ich kann dem Abgeordneten versichern, dass meine Dienststellen die Durchführung dieser Studie mit größter Aufmerksamkeit verfolgen und sicherstellen werden, dass der Vertragnehmer die in den Spezifikationen der Ausschreibung genannten Vergabekriterien vollständig einhält.

Der Abgeordnete führt an, ich zitiere: „dass diese Studie zweifellos Auswirkungen auf die Zukunft der geltenden Bestimmungen für diesen Sektor haben wird“. Erstens möchte ich den Abgeordneten daran erinnern, dass die Studie, die eine große Vielfalt von Leistungen im Spielesektor untersucht, sachlich über die in den Mitgliedstaaten geltenden unterschiedlichen Gesetze sowie über wirtschaftliche Aspekte berichten wird. Es geht um eine Bestandsaufnahme, und der Vertragnehmer wird die Kommission nicht hinsichtlich ihrer künftigen politischen Optionen beraten.

Abschließend kann ich dem Abgeordneten versichern, dass ich keine politischen Entscheidungen allein aufgrund dieser Studie treffen werde. Die Studie wird uns allen zu einem besseren Verständnis der vorhandenen Probleme verhelfen, und ich habe die Absicht, mich umfassend beraten zu lassen, ehe ich irgendeine Entscheidung treffe.

Der Bericht des Vertragnehmers wird allen interessierten Parteien zugänglich gemacht und auf der Website der Kommission veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Vertragnehmers Gegenstand einer für Anfang November anberaumten öffentlichen Anhörung sein, bei der die Ansichten Interessierter, wie des Abgeordneten, höchst willkommen sein werden.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE). – (FR) Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre präzise Antwort. Ich möchte lediglich hervorheben, dass Sie die in meiner Anfrage enthaltenen Angaben nicht entkräften, und eben dies ist äußerst Besorgnis erregend. Auch wenn die Studie des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung lediglich eine Vorstudie über sämtliche Systeme ist, so scheint mir doch, dass die Tatsache, dass sämtliche wirtschaftlichen Aspekte einem Hochschulzentrum übertragen werden, in dessen Verwaltungsrat Unternehmen wie Stanley Leisure, Gala Group, London Clubs International und Camelot Group vertreten sind, unzweifelhaft einen beträchtlichen Verstoß gegen die unerlässliche Objektivität darzustellen.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Da kann ich dem Abgeordneten nicht zustimmen. Es ist für Universitäten und Spitzenforschungszentren durchaus üblich, Mittel von Geldgebern anzunehmen. Es liegt kein Interessenkonflikt vor, wenn diese Universität dann eine Studie durchführt. Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall anders ist. Der Vertragnehmer hat verschiedene Zusicherungen gegeben.

Ich möchte den Abgeordneten darauf hinweisen, dass die Camelot-Gruppe, die die Nationale Lotterie des Vereinigten Königreiches betreibt, ebenfalls als Sponsor angegeben ist. Salford wird also von einem Betreiber des privaten Sektors ebenso unterstützt wie von einem Betreiber mit einem staatlichen Monopol.

Von daher glaube ich nicht, dass hier irgendein Konflikt vorliegt. Diese Studie beschäftigt sich mit Fakten; sie wird die Kommission bei ihren Überlegungen unterstützen; sie wird auf der Website veröffentlicht; im November wird eine Anhörung stattfinden, zu der alle Interessierten eingeladen werden, darunter auch der Abgeordnete. Danach werden wir unsere endgültigen Entscheidungen treffen. Es geht um eine Bestandsaufnahme.

 
  
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  David Martin (PSE). – (EN) Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre entschiedene Antwort. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, das Centre for the Study of Gambling in Manchester ist eine angesehene akademische Einrichtung, die keinen moralischen Standpunkt vertritt, weder für noch gegen das Spielen. Sie untersucht schlichtweg die psychologischen Wurzeln des Spielens und seine wirtschaftlichen und sozialen Folgen, und zwar in unabhängiger und wissenschaftlicher Art und Weise.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Anhand der mir vorliegenden Informationen kann ich dem Abgeordneten zustimmen, und solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, genießt dieses Institut höchstes Ansehen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 48 von Jelko Kacin (H-0725/05)

Betrifft: Schwierigkeiten der Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Im Juli habe ich an die Kommission eine Anfrage gerichtet, die sich auf die Schwierigkeiten bezog, die slowenische Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit in der Republik Österreich haben. Die Kommission teilte in ihrer Antwort mit, dass sie prüfen werde, inwieweit das österreichische Gesetz (geändert 2003), das ausländischen Anbietern von Glücksspielen die Werbung in Österreich verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

Zu welchen Ergebnissen ist die Kommission in den drei Monaten seit Einreichung der Anfrage gelangt?

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass Österreich ausländischen Anbietern von Glücksspielen die Werbung für ihre Tätigkeit auf seinem Hoheitsgebiet verbietet, während dieses Verbot für einheimische Anbieter keine Geltung hat. Es ist offensichtlich, dass Österreich damit die wirtschaftlichen Interessen der einheimischen Anbieter schützt und ausländische Tourismusunternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt behindert. Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des freien Marktes, insbesondere gegen Artikel 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der den freien Dienstleistungsverkehr betrifft.

Was wird die Kommission in diesem Zusammenhang unternehmen, um diese Diskriminierung zu beenden, bevor die Republik Österreich den Ratsvorsitzes am 1. Januar 2006 übernimmt?

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) In meiner vorhergehenden Antwort an den Abgeordneten habe ich ausgeführt, dass die Kommission bereit ist, das entsprechende Gesetz auf der Grundlage genauerer Informationen zu untersuchen.

Obgleich der Kommission keine konkreten Beschwerden über die österreichische Gesetzgebung vorliegen, möchte ich den Abgeordneten an die in Auftrag gegebene Studie zur Erfassung aller nationalen Vorschriften für die verschiedenen Formen von Leistungen im Spielesektor erinnern. Diese Studie soll bis Jahresende abgeschlossen sein, und ich gehe davon aus, dass sie einen rechtlichen und wirtschaftlichen Überblick enthalten wird, der uns allen helfen soll, die hiermit zusammenhängenden komplexen Fragen besser zu verstehen und uns über die in den Mitgliedstaaten, darunter auch in Österreich, geltenden Gesetze zu informieren.

Ich bitte den Abgeordneten nochmals, uns weitere Einzelheiten oder praktische Beispiele der Schwierigkeiten zu nennen, auf die slowenische Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit stoßen. Solche Informationen würden der Kommission helfen festzustellen, ob ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten ist.

 
  
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  Jelko Kacin (ALDE). – (SL) Vielen Dank für Ihre eingehende Antwort, Herr Kommissar. Wir werden Ihnen nur zu gern konkrete Beispiele für Fälle von Diskriminierung nennen, bei denen gewisse österreichische Unternehmen sich weigern, Werbung von Glücksspielanbietern auf dem Hoheitsgebiet der Republik Slowenien zu zeigen, da ihnen dies durch ihre nationalen Gesetze untersagt ist. Nachweise dafür gibt es und wir werden sie Ihnen so bald wie möglich vorlegen. Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Ich danke dem Abgeordneten für das, was er zu tun beabsichtigt, und bitte ihn, sich mit der Kommission in Verbindung zu setzen, damit ein Treffen vereinbart werden kann. Vielleicht könnte die Angelegenheit dann weiter verfolgt werden. Das wäre eine Möglichkeit, wie man vorgehen könnte.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 49 von Mairead McGuinness (H-0715/05)

Betrifft: Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Finanzgeschäften

Wird sich die Europäische Kommission mit dem Problem des mangelnden Verbraucherschutzes im Bereich der Versicherungen/Pensionsfonds befassen? Die Schwierigkeiten, mit denen Tausende von EU-Bürgern konfrontiert sind, die Anlagen bei Equitable Life getätigt hatten und anschließend beträchtliche Kürzungen ihrer Rentenzahlungen hinnehmen mussten, sind ein eindeutiges Beispiel für das Unvermögen der EU, ihre Bürger zu schützen.

Wie gedenkt die Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Öffnung des Bankgeschäfts über die Grenzen hinweg ihre Bürger/Verbraucher angesichts der Erfahrungen mit Equitable Life zu schützen?

Wer wird denjenigen, die Verluste erlitten haben, im Falle von Problemen eine Entschädigung zahlen? Die Antwort auf diese Frage ist besonders wichtig angesichts der Bemühungen, eine Einigung über die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie (2004/0001 (COD)) zu erzielen und diese umzusetzen, da es im Zusammenhang mit der Richtlinie Besorgnisse über das Herkunftslandprinzip und den Verbraucherschutz gibt.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission hat größtes Mitgefühl mit den vielen Tausenden Versicherungsnehmern und Rentnern, die infolge der gravierenden Probleme bei der Versicherungsgesellschaft Equitable Life große finanzielle Einbußen erlitten haben.

Die Kommission ist nicht direkt in die Aufsicht über einzelne Versicherungsunternehmen eingebunden. Diese ist Sache jedes Mitgliedstaates und wird in der Praxis von den hierzu ernannten Aufsichtsbehörden ausgeübt.

Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen des Vereinigten Königreichs hat bestimmte Schwächen des früheren Vorgehens erkannt und aufgrund der Kritik im Penrose-Bericht eine umfassende Reform der Beaufsichtigung von Lebensversicherern eingeleitet. Das zeigt in gewisser Weise, dass Lehren aus den Vorgängen um Equitable Life gezogen wurden.

Zur Frage der Zahlung von Entschädigungen bei Versagen der nationalen Aufsicht: Regressansprüche können nur bei den nationalen Gerichten des jeweiligen Mitgliedstaats geltend gemacht werden. Zur Gemeinschaftsregelung für den Versicherungs- und Pensionssektor ist zu sagen, dass die Kommission gegenwärtig am Projekt Solvabilität II arbeitet, das darauf abzielt, im Laufe der Zeit ein besser abgestimmtes, risikogestütztes System für die Beaufsichtigung und Regelung aller Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union zu erreichen.

Die Kommission setzt auch ihre Sondierungen mit den Mitgliedstaaten zu Plänen über Garantien von Versicherungsgesellschaften fort, die zum Tragen kommen könnten, wenn ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wird und nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten nachzukommen. Es ist jedoch anzumerken, dass Equitable Life nicht in Liquidation gegangen ist und weiterhin als Versicherungsunternehmen zugelassen ist, obgleich Neugeschäfte nicht mehr getätigt werden dürfen.

Zum Bankensektor ist zu sagen, die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits jetzt, Systeme zu schaffen, die Anlegern eine Mindestgarantie in Höhe von 20 000 Euro bieten, obwohl die Schwelle in einer Reihe von Mitgliedstaaten höher ist. Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme wird gegenwärtig überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den Entwicklungen auf dem Markt Schritt hält.

Was den Entwurf einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt betrifft, möchte die Kommission daran erinnern, dass Finanzdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich des Entwurfs über Dienstleistungen herausgenommen wurden. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Entwurf Bestimmungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes enthält. Insbesondere Artikel 27 verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistungserbringer, deren Dienstleistungen ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für den Dienstleistungsempfänger oder einen Dritten, oder ein besonderes finanzielles Risiko für den Dienstleistungsempfänger, darstellen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE), in Vertretung des Verfassers. (EN) Mehr als eine Million Europäer, darunter mehr als 15 000 nicht im Vereinigten Königreich ansässige Bürger, und viele Rentner, für die dies besonders tragisch ist, haben 2001 reale Verluste in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro hinsichtlich ihrer umsichtig für das Alter angelegten Ersparnisse erlitten. Und dies wegen, wie formuliert wurde, anhaltendem Versagen der Aufsichtsbehörden im Vereinigten Königreich, und nicht aufgrund von Kurseinbrüchen an der Börse.

Die Kommission behauptet, es sei nicht nötig, die nationale Umsetzung im Vereinigten Königreich zu untersuchen, da das Vereinigte Königreich ihrer Feststellung nach die Bestimmungen heute einhält. Damit wird nichts zur Wiedergutmachung getan. Gedenkt der Kommissar, den Fall gründlich zu untersuchen, um in dieser Angelegenheit gegen das Vereinigte Königreich Klage beim Gerichtshof zu erheben?

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Auf diesem Gebiet besteht schon seit langem eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die Situation ist so, wie ich es zuvor in meiner Antwort auf eine Anfrage zu einer anderen Versicherungsgesellschaft im Vereinigten Königreich ausgeführt habe.

Die Kommission ist nicht in der Lage, die Angelegenheit so zu verfolgen, wie der Abgeordnete und andere Mitglieder dieses Hauses es gern sehen würden, weil das nicht die Art und Weise ist, in der die Kommission vorgehen kann. Der Europäische Gerichtshof befindet nur über die Umsetzung einer Richtlinie und die augenblickliche Situation. Es obliegt den von einer Veränderung betroffenen Versicherungsnehmern, einer solchen Angelegenheit vor ihren eigenen nationalen Gerichten nachzugehen. Ich habe diese Antwort bei früheren Anfragen zu diesem Thema ganz generell gegeben, und an dieser Position hat sich nichts geändert.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, Herr Kommissar, aber können Sie mir sagen, wie man Vertrauen in den Binnenmarkt haben soll, wenn Equitable Life einfache Bürger so behandeln kann und ungestraft davonkommt? Das war kein Kurseinbruch an der Börse, sondern anhaltendes Versagen der Aufsichtsbehörden. So lautet der Vorwurf. Wie kann man von Menschen in ganz Europa verlangen, den Binnenmarkt ernst zu nehmen, wenn sich die Kommission auf diese Weise aus der Affäre zieht?

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Unabhängig davon, wo meine Sympathien in diesem Punkt liegen mögen, ist es Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass sich das Vereinigte Königreich derzeit mit dem relevanten EU-Recht in Einklang befindet. Die Kommission kann keine Erklärungen zum Inhalt und zur Anwendung des früheren, inzwischen ersetzten Aufsichtssystems abgeben.

Die Kommission handelt stets in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Rolle und Zweck der Vertragsverletzungsverfahren. Ziel solcher Verfahren ist gemäß EU-Recht die Schaffung oder Wiederherstellung der Vereinbarkeit geltenden nationalen Rechts mit EU-Recht, und nicht die gerichtliche Entscheidung über die eventuelle Unvereinbarkeit eines früher angewandten nationales Gesetzes, das inzwischen geändert oder ersetzt worden ist. Das ist die geltende Rechtsprechung zu diesen Fragen und daran ändert sich auch nichts.

 
  
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  Die Präsidentin. Ich breche an dieser Stelle diesen Themenkomplex ab, da wir in Zeitverzug sind, so dass die Anfragen Nr. 50 bis 53 schriftlich beantwortet werden(2).

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 54 von Bernd Posselt (H-0670/05)

Betrifft: Verordnung (EWG) Nr. 2081/92: Geschützte geografische Angaben - Karlsbader Oblaten

Die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92(3) sieht u. a. den Schutz von Bezeichnungen von Lebensmitteln vor, deren Qualität sich aus einem geografischen Ursprung ergibt. Die Tschechische Republik hat beantragt, dem Erzeugnis „Karlovarské oplatky“ (Karlsbader Oblaten) diesen Bezeichnungsschutz zuzuerkennen.

Karlsbader Oblaten sind eine seit etwa 200 Jahren nach alten Familienrezepten hergestellte Waffelspezialität, die ihre weltweite Bekanntheit der damaligen Blütezeit des böhmischen Kurortes Karlsbad (Karlovy Vary) verdankt. Sie wurden bis 1945 vor allem im damals mehrheitlich von Deutschen bewohnten „Bäderdreieck“ Karlsbad-Marienbad-Franzensbad, aber auch in Österreich hergestellt.

Mit der Vertreibung großer Teile der deutschsprachigen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei nach Ende des Zweiten Weltkrieges sind viele der alteingesessenen Bäckerfamilien aus Karlsbad und anderen Teilen des Bäderdreiecks u. a. nach Deutschland und Österreich gekommen und haben mit ihrem Savoir-faire dort die Herstellung der Karlsbader Oblaten wieder aufgebaut.

Ist sich die Kommission dieser Umstände bewusst, und wie wird sie diese bei der Bewertung des tschechischen Schutzantrages berücksichtigen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission kann dem Abgeordneten bestätigen, dass ihr ein Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung von „Karlovarske oplatky“ als geschützte Ursprungsbezeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 2081/92 des Rates zugegangen ist. Dieser Antrag wird von der Kommission nach Maßgabe der Verordnung geprüft. Zu diesem Zeitpunkt kann die Kommission Informationen oder Material vonseiten Dritter, die im Antrag selbst nicht enthalten sind, nicht berücksichtigen.

Gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Antrag die Bedingungen für eine Eintragung erfüllt, veröffentlicht sie den Namen und eine Zusammenfassung der Spezifikation im Amtsblatt der Europäischen Union.

Dadurch kann jede Partei mit einem berechtigten Interesse bei ihrem Mitgliedstaat Einspruch gegen die Eintragung einlegen. Jeder Mitgliedstaat kann innerhalb von sechs Monaten ab der Veröffentlichung Einspruch gegen die Eintragung erheben, woraufhin die Kommission die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten ersucht, das Thema zu erörtern und zu einer einvernehmlichen Regelung über den Vorgang zu gelangen. Gelangt die Kommission jedoch aufgrund ihrer Prüfung zu der Ansicht, dass der Antrag nicht den Bedingungen der Verordnung entspricht, so beschließt sie formell, die Veröffentlichung des Antrags nicht vorzunehmen.

Die Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten muss daher lauten: In der Anfangsphase berücksichtigt die Kommission nur, was im Antrag enthalten ist.

Beschließt die Kommission jedoch, den Antrag zu veröffentlichen, haben die von dem Abgeordneten erwähnten Hersteller die Möglichkeit, Einspruch gegen die Eintragung einzulegen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Kommissarin! Ich glaube schon, dass die Kommission auch Informationen aus dem Parlament berücksichtigen sollte. Karlsbader Oblaten wurden in Karlsbad und in Marienbad erzeugt und verkauft. Sie wurden im Kloster Tepl erfunden. Sie wurden schon im 19. und 20. Jahrhundert weltweit erzeugt und vertrieben, und heute werden die besten Karlsbader Oblaten der Welt in Dillingen an der Donau von der Firma Wetzel erzeugt. Schauen Sie mich bitte an. Sie wissen, ich verstehe etwas vom Essen, und ich kann das bestätigen, dass das die besten Oblaten sind. Daher bitte ich Sie ganz herzlich zu prüfen, ob man eine derart internationale und europäische Bezeichnung tatsächlich geografisch verengen kann. Das wäre eine Verarmung unserer europäischen Kultur.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Unter diesen Umständen hatte ich erwartet, diese köstlichen Waffeln einmal kosten zu können, nun, vielleicht ein andermal.

Ich kann nur wiederholen, wenn die Kommission beschließt, den Antrag zu veröffentlichen, hat jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist darauf zu reagieren. Sollte die Kommission also zu diesem Ergebnis gelangen, haben Sie diese Möglichkeit. Ich bin ziemlich sicher, dass später hierauf zurückgekommen wird.

 
  
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  Die Präsidentin. – Ich kann fraktionsübergreifend bestätigen, dass die Oblaten tatsächlich sehr gut schmecken. Vielleicht, Herr Posselt, sollten Sie der Kommissarin eine mitbringen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 55 von Agnes Schierhuber (H-0687/05)

Betrifft: Olmützer Quargel als „geschützte geografische Angabe“ nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92

Mit Schreiben vom 19.10.2004 hat die Tschechische Republik beantragt, dem Erzeugnis „prave olomoucvke tvaruzky“ (echter Olmützer Quargel) den europäischen Bezeichnungsschutz nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92(4) (UrsprungsbezeichnungenVO) zuzuerkennen. Olmützer Quargel ist ein Sauermilchkäse, der ursprünglich aus dem österreichischen Mähren stammt (vgl. „Handbuch der Käse“, Hrsg. Dr. Heinrich Mair-Waldburg) und in Österreich etwa seit der vorletzten Jahrhundertwende erzeugt wird. Aber auch z. B. in Deutschland wird Olmützer Quargel seit spätestens 1945 hergestellt und als solcher vermarktet. Durch die geänderte geopolitische Situation nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zur Einwanderung einer großen Zahl deutschsprachiger Käsereifachleute aus der damaligen Tschechoslowakei nach Österreich. Dort wurde mit dem mitgebrachten Wissen die Herstellung des „Olmützer Quargels“ weiter ausgebaut. Ein Schutz dieser Bezeichnung für in Tschechien hergestellte Erzeugnisse würde eine weitere Vermarktung des in Österreich traditionell hergestellten Olmützer Quargels unmöglich machen. Welche Möglichkeiten sieht die Europäische Kommission, dies im Rahmen des Schutzes nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zu berücksichtigen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission kann der Abgeordneten bestätigen, dass ihr ein Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung von „pravé olomoucke tvarůžky“ als geschützte geografische Herkunftsbezeichnung zugegangen ist. Was die Frage anbelangt, ob die Kommission beschließt, diese Ideen weiterzuverfolgen oder alles so zu lassen, wie es ist, ist die Erklärung dieselbe, und um zu dieser späten Stunde Zeit zu sparen, möchte ich einfach vorschlagen, dass es die Möglichkeit gibt, hierauf zurückzukommen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Sie selbst haben gesagt, dass sich die Anfrage der Tschechischen Republik auf „echten Olmützer Quargel“ bezieht. Das finde ich auch korrekt. Dann würde auch klar sein – zumal ja auch in anderen Mitgliedstaaten „Olmützer Quargel“ erzeugt wird –, dass das einfach Gattungsbezeichnungen sind. Damit bestünden aus der Sicht Österreichs oder Deutschlands, wo sich diese ehemaligen Produzenten aus der Tschechoslowakei angesiedelt haben, keine Probleme, denn „echter“ Olmützer Quargel würde die entsprechende Unterscheidung bedeuten.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Gründe, weshalb das Produkt außerhalb des ursprünglichen Dreiecks hergestellt wird, sind mir sehr wohl bewusst, aber ich kann nur empfehlen, versuchen Sie, die in den Rechtsvorschriften vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, wenn dies am Ende nicht so ausgehen sollte, wie Sie es sich vorstellen.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 56 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0681/05)

Betrifft: Situation auf dem polnischen Markt für Weichobst

Am 11. Mai 2005 nahm das Europäische Parlament die Entschließung zur Vereinfachung der Gemeinsamen Marktorganisation im Sektor Obst und Gemüse an, in der es die Europäische Kommission unter anderem zur Stärkung der Rolle der Erzeugerorganisationen und zu Importbeschränkungen für Weichobst aufruft. Hierzu kam es infolge zahlreicher Bemühungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Schreiben, die die Mitglieder in dieser Frage an Kommissionsmitglied Mariann Fischer Boel richteten. Eine entschiedene Reaktion der Europäischen Kommission steht im Hinblick auf Weichobst allerdings leider noch aus. Im Jahr 2005 war auf dem Markt für Weichobst in Polen eine katastrophale Situation zu beklagen. Bereits im zweiten Jahr in Folge lagen die Ankaufspreise für Erdbeeren, Himbeeren und Johannisbeeren weit unter den Produktionskosten. Wird die Kommission die Lösungen umsetzen, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 11. Mai 2005 vorgeschlagen hat, damit diese bereits vor der Ernte im Jahr 2006 wirksam werden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Der Kommission ist bekannt, dass der polnische Weichobstsektor in den letzten beiden Jahren infolge der niedrigen Preise bei mehreren dieser Produkte große Probleme hatte.

Nach den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft über die Vereinfachung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vom November 2004 leitete die Kommission vor einigen Monaten eine Analyse des gemeinsamen Marktes für zur Verarbeitung vorgesehenes Weichobst ein, um geeignete Vorschläge zur Überwindung der spezifischen Probleme zu erarbeiten.

Im Rahmen dieser Untersuchungen fanden Besuche in mehreren Mitgliedstaaten statt – im Falle Polens geschah dies in den Monaten April und Juli. Die Analyse wird bis Ende des Jahres fertig gestellt sein und Anfang 2006 von der Kommission veröffentlicht. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung müssen zunächst abgewartet werden, ehe in Frage kommende Maßnahmen erörtert werden.

Zudem hat die Kommission auf Ersuchen Polens eine Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren von gefrorenen Erdbeeren eingeleitet. Diese Untersuchung dauert noch an, und es liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Schlussfolgerungen vor.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (PPE-DE). – (PL) Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich der Kommission und Ihnen persönlich dafür danken, dass Sie ein solches Interesse an dieser Frage zeigen, die für Polen ein sehr gravierendes Problem darstellt. Meine größte Sorge ist die lange Dauer des Entscheidungsprozesses. Zum ersten Mal haben wir 2004 auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Leider ist ein weiteres Jahr vergangen, und 2005 haben sich die Dinge verschlechtert anstatt verbessert.

Ich möchte Ihnen eine Frage stellen, Frau Kommissarin. Wird es möglich sein, dieses Problem vor Beginn der Ernte 2006 zu lösen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Arbeit an dem Bericht begann im April 2005, und seither sind Untersuchungen in den wichtigsten betroffenen Ländern – Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Polen und Vereinigtes Königreich – durchgeführt worden. Zwei Reisen wurden während der Erntezeit nach Polen unternommen. Der Bericht wird auf der Grundlage der bei diesen Reisen gesammelten Informationen sowie statistischer Angaben erstellt. Er wird sich ausführlich mit den vier großen europäischen Untersektoren Erdbeeren, schwarze Johannisbeeren, Himbeeren und zur Verarbeitung vorgesehene Kirschen beschäftigen.

Vorstellbare Maßnahmen werden in der Mitteilung der Kommission über den Vorschlag einer Reform des Obst- und Gemüsesektors enthalten sein, deren Erörterung für das zweite Halbjahr 2006 vorgesehen ist.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 57 von Johan Van Hecke (H-0690/05)

Betrifft: Gemeinschaftliche Agrarbeihilfen für adlige Großgrundbesitzer

Neueren Berichten zufolge sollen viele gemeinschaftliche Agrarbeihilfen nicht an kleine Landwirte, sondern an reiche Großgrundbesitzer gezahlt werden, meist adliger Herkunft. Während Hunderte von Bauern durchschnittlich weniger als 100 Euro an Gemeinschaftsbeihilfe erhielten, sackten der Landadel und Nahrungsmittelunternehmen etliche Millionen ein.

Einige Beispiele: das Zuckerunternehmen Tate & Lyle - 170 Millionen Euro; der niederländische Landwirtschaftsminister Cees Veerman - 400 Millionen Euro; Prinz Charles von England - 340.000 Euro; die britische Familie Parker - 1,5 Millionen Euro; der britische Baron Rothschild - 500.000 Euro; der irische Großgrundbesitzer Larry Goodman - 508.000 Euro.

Ist der Kommission dies bekannt? Wie erklärt sie sich diese zweckwidrige Verwendung gemeinschaftlicher Agrarsubventionen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank, es ist ja immer auch gut zu wissen, woher die Frage kommt.

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament vorläufige Informationen über die Zusammensetzung der GAP-Direktzahlungen nach Mitgliedstaat, Zahlungshöhe und Art der landwirtschaftlichen Betriebe für die Jahre 2000 und 2001 zugeleitet. Diesen Angaben zufolge bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Zahlungen an Landwirte in vielen unserer Mitgliedstaaten. Da Anträge auf Beihilfe von den Landwirten eingereicht werden, der Definition nach Personen, deren Betriebsfläche sich auf dem Gebiet der Gemeinschaft befindet und die einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhält die Kommission keine Angaben über Grundbesitz oder eine eventuelle Zugehörigkeit der Begünstigten zur Aristokratie. Davon abgesehen ist die Kommission zur Geheimhaltung dieser personenbezogenen Daten verpflichtet und deshalb nicht in der Lage, die Namen der Begünstigten von Beihilfen aus der Abteilung Garantie des EAGFL zur Verfügung zu stellen oder zu veröffentlichen.

Der Grund für die Unterschiede in der Verteilung der Direktzahlungen hängt mit der geschichtlichen Entwicklung der Produktion zusammen. Seit der Reform der GAP im Jahre 1992 wurde die ursprüngliche Politik der Preisstützung durch eine auf mehr Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtete Politik ersetzt. Diese Veränderungen in der Politik wurden durch allmähliche Senkung der EU-Preisstützungen und Entschädigung der Landwirte für sich daraus ergebende Einnahmenverluste durch Direktzahlungen erreicht. Da diese Direktzahlungen bei ihrer Einführung vorrangig an Produktionsfaktoren gekoppelt waren, als Beihilfen je Hektar und Referenzerträge bei landwirtschaftlichen Kulturpflanzen sowie Kopfprämien bei Nutzvieh, erhielten Landwirte mit größeren Betriebsflächen oder größeren Viehbeständen höhere Entschädigungen in Form von Direktzahlungen. Im Rahmen der Aussprache über die vielfältigen Änderungen der GAP im Zusammenhang mit der Reform von 1992 und der Agenda 2000, und ein weiteres Mal bei den Diskussionen zur GAP-Reform 2003, hat die Kommission dann auch eine Obergrenze für Direktzahlungen an Landwirte vorgeschlagen, und soweit ich mich erinnere, lag diese bei den jüngsten Diskussionen zu diesem Thema 2003 bei 300 000 Euro pro Begünstigtem. Letzten Endes ist dieser Vorschlag jedoch vom Rat und von den Mitgliedstaaten abgelehnt worden, weshalb er auch nicht Bestandteil der aktuellen GAP-Reform ist.

 
  
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  Johan Van Hecke (ALDE). – (NL) Ich möchte der Frau Kommissarin für ihre Antwort danken. Obgleich ich recht gut nachvollziehen kann, dass die Kommission keine Daten über die Begünstigten zur Verfügung stellen kann, ist es meines Erachtens in unser aller Interesse dennoch wichtig, auf der Veröffentlichung dieser Informationen zu bestehen. Dadurch wird die Politik weitaus transparenter, und wir können die Gemeinsame Agrarpolitik erheblich einfacher verteidigen.

Zweitens möchte ich der Kommissarin mitteilen, dass die Niederlande dem Beispiel des Vereinigten Königreichs gefolgt sind und die Daten jetzt ebenfalls veröffentlicht haben. Diese Daten bestätigen, dass die meisten gemeinschaftlichen Agrarbeihilfen dort landen, wo sie es nicht sollten, nämlich in den Händen großer Industrieunternehmen wie Nestlé und Heineken. Wie lange kann die Kommission das noch dulden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Wenn die Zahlen veröffentlicht werden, beinhalten sie natürlich sowohl Direktzahlungen an Landwirte als auch Ausfuhrerstattungen an Großbetriebe. Sie haben ganz Recht, die Veröffentlichung dieser Zahlen liegt nicht in meiner Hand, da es keine Zahlen der Kommission sind. Das ist der Grund.

Natürlich habe ich bemerkt, dass sich einige Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung dieser Zahlen entschlossen haben, darunter die von ihnen genannten Länder und das Land, das ich selbst am besten kenne. Wir sind dabei, auf unserer Website, der Website der GD Landwirtschaft, einen Link zu den einzelnen Mitgliedstaaten einzurichten. Das ist unsere einzige Möglichkeit, sanften Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, diese Zahlen zu veröffentlichen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE). – Frau Kommissarin! Ich muss gestehen, dass ich Ihre Antwort höchst unbefriedigend finde. Für den Zeitraum 2005-2009 hat die Kommission Transparenz zu einem ihrer strategischen Ziele erklärt. Kommissar Kallas hat in zwei Reden, in Nottingham und in Berlin, klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass Mittel, die unter anderem über die Landwirtschaft zugeteilt werden, Gelder der Steuerzahler sind und dass die Bürger wissen sollten, wo die Mittel landen.

Herr Kallas sagt recht deutlich, dass die Mitgliedstaaten Informationen über die Begünstigten von Gemeinschaftsmitteln öffentlich zugänglich machen müssen. Ich erkenne also einen Widerspruch zwischen Ihrer Erklärung hier und dem, was Ihr Amtskollege, Herr Kallas, ausgeführt hat. Ich möchte wissen, Frau Kommissarin, ob Sie sich dafür einsetzen werden, dass die Mitgliedstaaten derartige Informationen veröffentlichen müssen, wie es Herr Kallas beabsichtigt.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin schon immer für Transparenz gewesen. Deshalb haben wir nach Möglichkeiten gesucht, die Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung dieser Zahlen zu bewegen. Gegenwärtig bin ich hierzu nicht in der Lage, aber ich arbeite eng mit meinem Kollegen, Herrn Kommissar Kallas, zusammen, um eine Lösung zu finden. Natürlich können wir nicht gegen Vorschriften verstoßen oder Gesetze brechen. Das würde immense Probleme nach sich ziehen. Aber wir prüfen die Angelegenheit und versuchen, mit dem Link auf unserer Website allen zu zeigen, dass wir wollen, dass die Mitgliedstaaten diese Zahlen veröffentlichen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Entspricht es nicht eher der Realität, dass es Groß- und Kleinbetriebe gibt, die aus der Tradition heraus entstanden sind? Ist es nicht so, dass diese so genannten Großbetriebe auch jene Betriebe im ländlichen Bereich sind, die sehr viele Arbeitskräfte beschäftigen? Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich aus einem Mitgliedstaat komme, der klein strukturiert ist. Trotzdem wollte Österreich schon 1999 diese Modulierung, diesen abgestuften Plan. Es hat sich aber leider nicht durchgesetzt, weil Großbritannien und vorher die Bundesrepublik Deutschland dagegen waren.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Bei unseren jüngsten Erörterungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Kompromiss für eine politische Einigung über die GAP-Reform 2003 gab es verschiedene Diskussionen darüber, wie die Beihilfen auf unterschiedliche Arten von Betrieben ausgerichtet werden können. Es wurden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen. Eine davon ist vom Rat akzeptiert worden, und zwar alle kleineren landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Freibetrag von weniger als 5 000 Euro erhalten, von dem System auszunehmen. Diese sind von der Modulation freigestellt. Wenn wir später eine Direktzahlung an die Landwirte kürzen müssen, weil die Obergrenze der Brüsseler Vereinbarung erreicht worden ist, werden diese kleineren Betriebe davon nicht betroffen sein.

Wir haben die Möglichkeit in Betracht gezogen, die kleineren Betriebe bei einer Reduzierung der Direktzahlung unberücksichtigt zu lassen.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfragen Nr. 58 bis 96 werden schriftlich beantwortet(5).

 
  
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  Jim Higgins (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage zur Geschäftsordnung, haben wir die gesamten 20 Minuten für mündliche Fragen an Kommissarin Fischer Boel aufgebraucht?

 
  
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  Die Präsidentin. Ja, das haben wir. Wir sind bereits mehrere Minuten über der Zeit, und ich möchte, dass auch die Kolleginnen und Kollegen Dolmetscher noch die Chance haben, eine Pause zu machen. Deswegen hatte ich vorhin angekündigt, dass wir die Frage nicht mehr behandeln können. Ich hatte gehofft, dass Sie das gehört haben.

Die Fragestunde ist damit geschlossen.

 
  

(1) Für nicht behandelte Anfragen siehe Anlage “Fragestunde“.
(2) Für nicht behandelte Anfragen siehe Anlage “Fragestunde“.
(3) ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1.
(4) ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1.
(5) Für nicht behandelte Anfragen siehe Anlage “Fragestunde“.

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