Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Manolis Mavrommatis im Namen des Petitionsausschusses über den Jahresbericht 2004 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2005/2136(INI)) (A6-0276/2005).
Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. (EN) Herr Präsident, mit Dank nehme ich die Gelegenheit wahr, mich an das Parlament wenden und den Jahresbericht 2004 vorlegen zu können, für mein erstes volles Amtsjahr.
Das Jahr 2004 war für die Europäische Union von enormer Bedeutung: Es war ein Jahr der historischen Erweiterung, der Europawahlen, einer neuen Kommission und einer intensiven Debatte über die Verfassung. Diese Ereignisse und die von ihnen erregte öffentliche Aufmerksamkeit waren für den Bürgerbeauftragten äußerst folgenreich, wie ich gleich erläutern werde.
Der Jahresbericht spiegelt unsere Fortschritte bei der Behandlung von Beschwerden, bei der Förderung einer guten Verwaltung und bei der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Arbeit des Bürgerbeauftragten unter den Bürgerinnen und Bürgern wider. Insgesamt gingen 3 726 Beschwerden ein, das ist eine Steigerung um 53 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahme der Beschwerden geht nicht auf eine Verschlechterung der Verwaltung der Institutionen zurück, sondern ist vielmehr Ausdruck einer zunehmenden allgemeinen Kenntnis der Bürgerinnen und Bürger um europäische Angelegenheiten sowie um ihre Rechte und darum, wie sie diese Rechte wahrnehmen können.
Wie ich bereits sagte, war das Jahr 2004 ein Jahr, in dem europäische Angelegenheiten in der gesamten Union Schlagzeilen machten. Auch ich habe mich nach Kräften bemüht, die Bürgerinnen und Bürger über ihr Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten aufzuklären und die erreichten positiven Ergebnisse bekannt zu machen. Alles in allem hielt ich über 30 Vorträge und Präsentationen in der Öffentlichkeit und führte über 150 Gespräche mit Bürgerbeauftragten, Regierungsvertretern und anderen Gesprächspartnern in den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern.
Im Jahr 2004 konnte ich fast 70 % der Personen, die bei mir Beschwerde einlegten, helfen. Die Hilfe bestand in einer der drei Formen: Einleitung einer Untersuchung, Weitergabe des Falls an ein kompetentes Gremium oder Beratung, an wen sich der Beschwerdeführer zum Zweck einer umgehenden, wirksamen Lösung des Problems wenden sollte. In 45 % der Fälle ergab die Untersuchung kein Fehlverhalten der Verwaltung. Solch ein Ergebnis ist für den Beschwerdeführer nicht immer negativ; er hat zumindest den Vorteil, von der fraglichen Institution eine umfassende Erklärung zu erhalten. Auch wenn seitens der Verwaltung kein Fehlverhalten vorlag, kann ich das Organ gegebenenfalls auf die Möglichkeit hinweisen, die Qualität seiner Verwaltungstätigkeit in Zukunft zu verbessern. In diesem Fall füge ich der abschließenden Entscheidung eine entsprechende weitere Bemerkung an.
Wenn immer es um Verwaltungsmissstände geht, bemühe ich mich um ein möglichst positives Ergebnis, das sowohl dem Beschwerdeführer als auch der Institution gerecht wird. Meine Untersuchungen führten in 28 % der Fälle entweder seitens der Institution zu einer Klärung des Falls zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers oder zu einer einvernehmlichen Lösung. War diese nicht möglich, habe ich den Fall mit einer kritischen Bemerkung oder mit einem Empfehlungsentwurf abgeschlossen.
Ein Beispiel für einen Empfehlungsentwurf, der 2004 angenommen wurde, ist der Fall, bei dem die Kommission einem kleinen Unternehmen, dem zu wenig Zeit für die Vorbereitung eines Vorschlags für einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag gegeben wurde, ex gratia-Kompensation gewährte.
Reagiert ein Organ einer Gemeinschaftsinstitution nicht zufrieden stellend auf einen Empfehlungsentwurf, ist ein Sonderbericht an das Europäische Parlament die letzte Waffe des Bürgerbeauftragten. 2004 gab es nur einen Sonderbericht, nachdem sich die Kommission geweigert hatte, ihre Regelungen zur Einstufung von Pressereferenten in ihren Delegationen zu überdenken. Ich legte diesen Empfehlungsentwurf vor, weil die Kommission keine schlüssige und überzeugende Erklärung für ihre unterschiedlichen Vorgehensweisen zu geben vermochte, obwohl sie während meiner Untersuchung dazu jede Gelegenheit hatte.
Ich halte es für wichtig, dass die europäischen Institutionen lieber nochmals nachdenken, als dass sie den Anschein willkürlichen Handelns erwecken. Dem Parlament bin ich für seine Unterstützung in dieser wichtigen Grundsatzfrage, wie sie in Ziffer 11 des Berichts von Herrn Mavrommatis zum Ausdruck kommt, dankbar.
Zwei auf eigene Initiative hin eingeleitete Untersuchungen zu Systemfragen wurden im Laufe des Jahres mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. Die Kommission hat die notwendige Verbesserung der Verwaltung der Europäischen Schulen akzeptiert und eine Zusammenarbeit mit den Eltern zugesagt. Ich habe der Kommission empfohlen, dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen selbst dazu stehen, den Eltern Befugnisse zu geben und deren Vertrauen zu gewinnen. Die Kommission hat auch einen Empfehlungsentwurf zur Einführung eines internen Beschwerdeverfahrens für abkommandierte nationale Experten angenommen und umgesetzt.
Nun einige Worte über meine zukünftigen Prioritäten. Die erste Priorität ist die Förderung einer Haltung seitens der EU-Institutionen und -Organe, die den Bürger bei allen ihren Aktivitäten in den Mittelpunkt stellt. Zu diesem Zweck werde ich systematisch jede Gelegenheit nutzen, um auf die Institutionen einzuwirken und beste Praktiken sowie einvernehmliche Lösungen zu fördern. Die aktive Mitarbeit der Institutionen und Organe ist entscheidend für den Erfolg der Arbeit des Bürgerbeauftragten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Der Jahresbericht enthält viele Beispiele dafür, dass die Institutionen umgehend gehandelt haben, um an sie herangetragene Fälle zu klären, und dass sie auf meine Vorschläge und Empfehlungen positiv reagierten.
Während meiner Besuche bei den Institutionen und Organen habe ich hervorgehoben, dass es von Wert ist, wenn auf Beschwerden umgehend und konstruktiv reagiert wird. Letztendlich muss es unser aller Ziel sein, den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Dienst zu leisten. Ich werde mich nach wie vor dafür einsetzen, dass ein Schlussstrich unter die gegenwärtige verworrene Situation gezogen wird, in der verschiedene Institutionen und Organe unterschiedliche Kodizes guter Verwaltung anwenden.
Das Parlament hat bereits am 6. September 2001 den europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis angenommen. Dieser Text enthält die Regeln und Grundsätze, die für alle Institutionen und Organe der Union gelten sollten. Der Kodex hat international, in den Mitgliedstaaten und in den Kandidatenländern, im Europarat und anderswo in der Welt, weite Anerkennung gefunden. Er ist in jeder Hinsicht eine europäische Erfolgsstory, auf die sowohl das Parlament als auch der Bürgerbeauftragte mit Recht stolz sein können.
Ermutigt hat mich die positive Reaktion des Präsidenten der Kommission in diesem Punkt, als ich im Mai dieses Jahres mit dem Kollegium der Kommissare zusammentraf. Unter Mitwirkung der Kommission halte ich es für möglich, dass 2006 ein gemeinsamer Kodex verabschiedet werden kann.
Ich beabsichtige auch, mich noch einmal der Frage des Statuts des Bürgerbeauftragten zuzuwenden. Mein Hauptziel hierbei ist zu sichern, dass die Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen in die Kraft des Bürgerbeauftragten zur Wahrheitsfindung bei der Zeugenanhörung oder bei der Prüfung von Dokumenten haben können. Auch möchte ich mit dem Parlament zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass Bürgerbeschwerden über Verstöße gegen die in der Charta aufgeführten Grundrechte vor den Gerichtshof gebracht werden können, wenn sich eine wichtige Grundsatzfrage nicht auf anderem Wege lösen lässt. Das Parlament hat bereits als Institution umfassende Rechte, Fälle vor den Gerichtshof zu bringen. In diesem Zusammenhang könnte es sinnvoll sein, dass der Bürgerbeauftragte das Recht hat, in solchen Fällen zu intervenieren; ein solches Recht wurde bereits dem europäischen Datenschutzbeauftragten zuerkannt, mit dem ich in der vergangenen Wochen ein sehr freundliches, produktives Gespräch geführt habe.
Eine dritte Priorität besteht darin, meine enge Zusammenarbeit mit den Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten über das europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten zu vertiefen. Das Netz ermöglicht eine rasche Weiterleitung von Fällen, die gemeinsame Nutzung der besten Praktiken und die Förderung eines ungehinderten Informationsflusses über europäisches Recht und seine Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ziel ist die Förderung einer guten Verwaltungspraxis in der gesamten Union, sodass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des europäischen Rechts ihre Rechte wahrnehmen können. Ich freue mich darüber, dass sich der Petitionsausschuss, einem wertvollen Vorschlag aus dem Bericht De Rossa vom vergangenen Jahr folgend, als Vollmitglied an der Arbeit des Verbindungsnetzes beteiligt und auf der Tagung nationaler Bürgerbeauftragter im September in Den Haag vertreten war.
Ich möchte den Mitgliedern des Petitionsausschusses und insbesondere seinem diesjährigen Berichterstatter, Herrn Mavrommatis, für ihre Unterstützung und die konstruktiven Vorschläge, wie sie im Bericht an das Parlament enthalten sind, danken.
Ich habe heute bereits zahlreiche Dinge genannt, zu denen der Bericht klugen Rat erteilt, zumindest dem Bürgerbeauftragten. Was andere Punkte angeht, so habe ich bereits darum gebeten, wann immer ich es für angeraten und für notwendig halte, vor dem Petitionsausschuss auftreten zu dürfen, um dem Hohen Haus nach Ablehnung einer einvernehmlichen Lösung oder eines Empfehlungsentwurfs einen Sonderbericht vorzulegen.
Anfang dieses Monats habe ich dem Ausschuss zwei Sonderberichte übergeben. Der erste betraf die finanzielle Behandlung von Kommissionsangestellten, deren Kinder wegen des Grades ihrer Nichteignung nicht die europäischen Schulen besuchen dürfen. Im zweiten Bericht wird festgestellt, dass der Rat keinen tragfähigen Grund dafür angegeben hat, dass er Gesetze nach wie vor hinter verschlossenen Türen erlässt. Der Rat könnte seine Geschäftsordnung unschwer ändern und für den Erlass von Gesetzen offene Tagungen vorsehen.
Auch bin ich dafür, die Information der Bürger über die Dienstleistungen von Mitgliedern des europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten zu verbessern. Ich beabsichtige, einen interaktiven Führer auf unsere Website zu bringen, um Beschwerdeführern bei der Suche nach dem jeweils zuständigen Bürgerbeauftragten, sei es auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene, behilflich zu sein.
Vor einigen Wochen feierten wir die ersten zehn Jahre des Europäischen Bürgerbeauftragten. Aus diesem Anlass veröffentlichten wir einen Band, in dem die Geschichte der Institution nachgezeichnet wird. Wir hielten auch mehrere erfolgreiche Gedenkveranstaltungen ab, darunter eine für das Europäische Parlament am 27. September dieses Jahres. Weitere Veranstaltungen werden in den nächsten Wochen in Straßburg und Brüssel stattfinden.
Ich meine, die in den vergangenen zehn Jahren entstandenen Beziehungen des guten Willens, des Vertrauens und des Verständnisses stellen eine kostbare Ressource dar, um die Qualität der öffentlichen Verwaltung in Europa zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das Europäische Parlament und sein Petitionsausschuss sind in dieser Hinsicht wichtige Partner des Europäischen Bürgerbeauftragten.
Manolis Mavrommatis (PPE-DE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Ich danke Herrn Diamandouros für die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Ausarbeitung dieses Berichts. Herzlichen Dank sage ich auch dem Petitionsausschuss, Herrn Libicki, allen meinen Kollegen, die hier heute anwesend sind, sowie Sir Robert Atkins und jedem, der bei der Erarbeitung dieses Berichts mitgeholfen hat.
Frau Kommissarin, Herr Diamandouros, meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige Institution und ein Kontrollmechanismus der öffentlichen Verwaltung der Europäischen Union. Der Bericht, den uns Herr Diamandouros auf der Sitzung des Petitionsausschusses in Straßburg präsentiert hat, stellt eine grundlegende Quelle für die Ausarbeitung des Jahresberichts des Europäischen Parlaments über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten dar.
Tatsache ist, dass im Jahr 2004 die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 53 % zugenommen hat. Obwohl erwartet wurde, dass die Erweiterung die Hauptursache für die Zunahme der Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten darstellen würde, sind nur 51 % davon auf die zehn neuen Staaten zurückzuführen. Die gestiegene Zahl der Beschwerden bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es bei den Institutionen der Europäischen Union mehr Fälle von Verwaltungsmissständen gibt; es bedeutet vielmehr, dass die Bürger besser über ihre Rechte informiert sind. Und das ist hauptsächlich der intensiven Tätigkeit des Bürgerbeauftragten zu verdanken. Seine zahlreichen Besuche in Mitgliedstaaten und Drittländern, seine öffentlichen Vorträge, Presseinterviews und andere Veranstaltungen, die er im Jahre 2004 durchführte, trugen dazu bei, die Bürger über seine Rolle und über ihr Beschwerderecht zu informieren. Trotz der Aktivitäten, die Herr Diamandouros unternommen hat, um die Öffentlichkeit zu informieren, herrscht nach wie vor Unklarheit in Bezug auf die Zuständigkeitsbereiche des Europäischen Bürgerbeauftragten. Genauer gesagt, fielen 74,8 % der Beschwerden, die der Europäische Bürgerbeauftragte 2004 erhalten hat, nicht in seinen Tätigkeitsbereich. Folglich müssen wir, als das Europäische Parlament, auch dazu beitragen, die Zuständigkeiten der Gemeinschaftsinstitutionen, an die die europäischen Bürger sich wenden können, um ihre Rechte geltend zu machen, klar zu differenzieren.
Ich möchte außerdem auf einige statistische Angaben im Jahresbericht des Bürgerbeauftragten eingehen. Im Jahr 2004 wurden 251 Untersuchungen abgeschlossen, von denen vier auf seine eigene Initiative hin eingeleitet worden waren. Zudem wurden zwölf einvernehmliche Lösungen vorgeschlagen und 36 Fälle von kritischen Anmerkungen begleitet – eine davon war an das Parlament gerichtet wegen der Nichtergreifung angemessener Maßnahmen zur Förderung der substanziellen Umsetzung der Bestimmungen über das Rauchen in ihren Räumlichkeiten -, ferner wurden 17 Empfehlungsentwürfe erstellt und ein Sonderbericht vorgelegt.
Ein wichtiger Faktor im Hinblick auf die Effektivität der Institution des Bürgerbeauftragten ist seine Zusammenarbeit mit den Organen der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament generell. Verweisen möchte ich dabei beispielsweise auf die regelmäßigen Informationsbesuche und die Treffen zwischen Herrn Diamandouros und dem Petitionsausschuss und dessen Vorsitzenden sowie auf sein Treffen mit dem Kollegium der Kommissare, das am 25. Mai 2005 abgehalten wurde. Wie in den Schlussfolgerungen dieses Treffens nachdrücklich betont, besteht zwischen der Kommission und dem Europäischen Bürgerbeauftragten ein echtes gemeinsames Interesse daran sicherzustellen, dass sowohl der korrektive als auch der interventionistische Aspekt der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten erfolgreich verwirklicht werden.
Es ist eine Tatsache, dass die meisten Beschwerden Fälle von Verwaltungsmissständen betreffen. Dem Jahresbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 1997 zufolge ergibt sich ein Verwaltungsmissstand, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit den für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt. 22 % der Fälle von Verwaltungsmissständen basierten auf mangelnder Transparenz oder Verweigerung von Informationen, 19 % auf Diskriminierung und 12 % auf vermeidbaren Verzögerungen. 9 % betrafen zudem Verfahrensmängel, 7 % ungerechte Behandlung oder Amtsmissbrauch, 6 % Nachlässigkeit und 5 % Rechtsfehler.
In Anbetracht dieser Statistiken sollte der Bürgerbeauftragte den Begriff des Verwaltungsmissstandes präzisieren, und zwar sowohl im Hinblick auf die Institutionen und Organe, auf die er Anwendung findet, als auch in Bezug auf die Themen der Beschwerden.
Herr Präsident, Frau Wallstöm! Ich möchte zudem betonen, dass, wie ich dies in meinem Bericht angemerkt habe, die Anwesenheit des Bürgerbeauftragten im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hilfreich wäre, um jede Form von Ablehnung einer einvernehmlichen Lösung durch die Institution bzw. das Organ erörtern zu lassen. Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten gibt darüber hinaus unter anderem einen Überblick über die Anstrengungen, die der Bürgerbeauftragte unternimmt, um das Verbindungsnetz der nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten auszubauen und dynamischer zu gestalten, indem Informationen ausgetauscht und bewährte Verfahren übernommen werden.
Die Einbindung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in dieses Verbindungsnetz könnte die praktische Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten erleichtern und würde es ermöglichen, die regelmäßigen Kontakte zu den Petitionsausschüssen der nationalen Parlamente und den Bürgerbeauftragten der Mitgliedstaaten zu verstärken.
Die Feststellung, dass 69 % der Beschwerden gegen die Kommission gerichtet waren, ist von besonderem Interesse. Die Europäische Kommission sollte ihrerseits innerhalb einer angemessenen Frist die Beschwerden über Verstöße prüfen, um dadurch sicherzustellen, dass die Beschwerden der Bürger unverzüglich und effektiv bearbeitet werden.
Ein Bezugspunkt für die Ausarbeitung meines Berichts war ferner der im vergangenen Jahr vorgelegte Bericht De Rossa über den Jahresbericht 2003 des Europäischen Bürgerbeauftragten. Ein Vergleich der Berichte des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2003 und das Jahr 2004 ergibt ein positives Resultat, das uns veranlasst, unsere Aufmerksamkeit auf die Punkte zu richten, die für den Petitionsausschuss von besonderem Interesse sind. Zudem können wir auf diese Weise den beträchtlichen Fortschritt ersehen, der innerhalb eines Jahres erreicht worden ist.
Abschließend möchte ich Ihnen allen sowie dem Sekretariat des Petitionsausschusses und natürlich auch all meinen Kollegen danken, die mich mit ihren Änderungsvorschlägen dabei unterstützt haben, diesen Bericht zu verfassen.
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Mavrommatis, für seinen Bericht danken, der ein sehr nützliches Dokument darstellt. Er ermöglicht es der Kommission, die Auffassungen des Europäischen Parlaments zu zahlreichen wichtigen Fragen zu berücksichtigen, die der Bürgerbeauftragte in seinem Jahresbericht 2004 aufgeworfen hat.
Lassen Sie mich sagen, dass es mir bei der Beziehung der Kommission zum Bürgerbeauftragten darum geht, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, eine gute Verwaltung sowie Offenheit und letztendlich Demokratie zu gewährleisten. Das trifft auch auf unsere Beziehungen zum parlamentarischen Petitionsausschuss zu. Für mich spielt der Europäische Bürgerbeauftragte eine wesentliche Rolle beim Bau von Brücken zwischen den Unionsbürgern und der Europäischen Union. Seine Tätigkeit trägt zur Förderung der Wechselbeziehungen und der Kommunikation zwischen der Kommission und den Bürgerinnen und Bürgern bei. Die Kommission wird daher weiterhin nach neuen Wegen zur weiteren Förderung ihrer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten und ihres Engagements für ihn suchen.
Wie im Bericht von Herrn Mavrommatis richtig gesagt wird, erhöhte sich im Jahr 2004 die Zahl der Beschwerden des Bürgerbeauftragten an die europäischen Institutionen und Organe um 53 %. Ich stimme dem Jahresbericht des Bürgerbeauftragten darin zu, dass sich darin der wachsende Bekanntheitsgrad des Europäischen Bürgerbeauftragten bei den Europäern widerspiegelt, was eine begrüßenswerte Entwicklung ist.
In Anbetracht des Bestrebens der Kommission, ihre Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten zu verbessern und zu fördern, möchte ich Gelegenheit nehmen, auf die jüngste Reform der internen Verfahren in der Kommission hinzuweisen. Die Reform zielt auf die Stärkung der Garantien für eine nachdrückliche politische Eigenverantwortung jedes Kommissionsmitglieds im Fall von Untersuchungen des Bürgerbeauftragten innerhalb seines Verantwortungsbereichs.
Die Kommission hat beschlossen, die derzeitige Vollmacht – die gegenwärtig allein beim Präsidenten liegt – durch die Vollmacht des für den Gegenstand der Untersuchung zuständigen Kommissionsmitglieds gegenüber dem Bürgerbeauftragten zu ersetzen. Parallel dazu stärkt das Generalsekretariat der Kommission seine Rolle als Hüter der politischen und verwaltungsmäßigen Kohärenz und Konsistenz der abschließenden Antworten der Kommission an den Bürgerbeauftragten. Diese Reform wird am 1. November 2005 in Kraft treten.
Ferner muss die Kommission ihre Bemühungen um einvernehmliche Lösungen, wie sie vom Europäischen Bürgerbeauftragten vorgeschlagen werden, verstärken. An die Kommission gerichtete Empfehlungen, bestimmte Aspekte weiter zu verfolgen, um Probleme, die sich aus verschiedenen Fällen ergeben, zu lösen, müssen umgehend Berücksichtigung finden. Lösungsvorschläge, die sowohl dem Bürger als auch der Verwaltung gerecht werden, sind eines der wichtigsten Instrumente des Bürgerbeauftragten.
Es sei erneut hervorgehoben, dass die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten oft nicht nur für den Beschwerdeführer positive Ergebnisse bringen, sondern auch zur Verbesserung der Qualität unserer Verwaltungsdienstleitungen beitragen.
In seinem Bericht geht Herr Mavrommatis auf die Frage der Transparenz ein, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten, einem Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Verordnung 1049/2001 jetzt auch für die Agenturen der Gemeinschaft gilt.
Wir können ebenfalls bestätigen, dass wir Anträge auf Zugang zu Dokumenten mit äußerster Sorgfalt prüfen und dass Einschränkungen dieses Rechts auf Einzelfallbasis erfolgen.
Die Funktion des Bürgerbeauftragten auf diesem Gebiet ist wirklich von Bedeutung. Wir haben erhebliche Fortschritte hin zu besserer und größerer Transparenz erzielt. Das trifft vor allem für den Zugang zu Dokumenten bei Verstoßverfahren zu. Wesentlich ist, dass die Kommission den nötigen Freiraum hat, um ihr Verfahren in völliger Unabhängigkeit führen zu können. In diesen Fällen muss ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der Transparenz und der Vertraulichkeit gefunden werden. Für geschlossene Verstoßverfahren hat die Kommission ihre Praktiken überprüft, und die Dokumente sind nun prinzipiell verfügbar.
Die Kommission ist um die Anwendung von Verfahren bemüht, die es dem Bürgerbeauftragten gestatten, seine Arbeit zu tun. Beispielsweise hat der Bürgerbeauftragte jetzt die Möglichkeit der Akteneinsicht. Das ermöglicht es ihm, die Vollständigkeit und Korrektheit der von der Gemeinschaftsinstitution oder dem Gemeinschaftsorgan gelieferten Informationen zu überprüfen. Für den Beschwerdeführer und für die Öffentlichkeit bedeutet es daher eine wichtige Garantie, dass der Bürgerbeauftragte eine gründliche und vollständige Untersuchung vornehmen kann.
Die Kommission misst der Frage eines Kodexes guter Verwaltungspraxis, der für alle EU-Institutionen und -Organe bindend ist, große Bedeutung bei. Wir sind für diese Frage offen.
Der kommissionseigene Kodex trat im November 2000 in Kraft. Wir werden den betreffenden Organen die Ergebnisse unserer Überlegungen zu diesem Problem mitteilen. Die jüngst erfolgte Einrichtung einer europäischen Verwaltungsschule erhöht die Bedeutung dieser Angelegenheit.
Der Vorschlag für einen neuen Verfassungsvertrag würde der Union eine spezielle Rechtsgrundlage geben, um in dieser Frage zu handeln. Angesichts der Situation müssen wir die Frage allerdings anders sehen. Dennoch ist ein positiver Abschluss dieses Dossiers möglich, und ich hoffe, wir gelangen zu dem vom Bürgerbeauftragten und vom Berichterstatter vorgeschlagenen Ergebnis.
Lassen Sie mich ein paar Worte zum Statut des Bürgerbeauftragten verlieren. Während seines Besuchs im Kollegium der Kommissare am 25. Mai 2005 informierte Herr Diamandouros die Kommission darüber, dass er das Parlament ersucht hatte, bestimmte Aspekte des Statuts des Bürgerbeauftragten zu überprüfen. Insbesondere hätte er gern die Vollmacht, in Verfahren vor dem Gerichtshof zu intervenieren, wenn es um Fälle mutmaßlicher Verletzungen der in der Grundrechtecharta aufgeführten Rechte geht.
Es sei angemerkt, dass das Europäische Parlament in dieser Frage Initiativrecht besitzt und, nach Bestätigung durch den Rat, auf Mehrheitsbeschluss handelt, während die Kommission lediglich eine Stellungnahme abgibt. Die Kommission wird jede neue Initiative in dieser Richtung mit äußerster Sorgfalt und Aufgeschlossenheit prüfen.
Wir sehen unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten nicht nur als unsere Pflicht an, sondern sie ist auch sehr wichtig für eine bessere Verwaltungstätigkeit. Deshalb begrüßen wir Ihren Bericht. Seien Sie versichert, dass wir die Kommission auch weiterhin verpflichten, noch enger mit dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Parlaments zusammenzuarbeiten.
Richard Seeber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, sehr geehrter Herr Ombudsmann! Ich begrüße den Bericht des Bürgerbeauftragten und darf gleichzeitig meinen Kollegen Manolis Mavrommatis recht herzlich zu seinem Berichtsentwurf beglückwünschen.
Der Bürgerbeauftragte stellt wohl eines der wichtigsten Hilfsmittel dar, um der Rolle der Bürger gegenüber den Institutionen Geltung zu verschaffen. Immer, wenn man mit großen Verwaltungseinheiten zu tun hat, ist eine unabhängige, unkomplizierte und vor allem auch kostenlose Kontrolle von außen unabdingbar. Es kommt wohl nicht von ungefähr, dass sich die skandinavischen Staaten schon sehr früh ein solches Instrument zugelegt haben und dass bereits in den 70-er Jahren in der Gemeinschaft ein solches Organ angedacht und schließlich nach dem Vertrag von Maastricht gegründet wurde.
Die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten, der ja ursprünglich als parlamentarischer Kommissar gedacht war, der im Wesentlichen mit Beratungs- und Kontrollfunktionen betraut ist, hat sich in der Praxis rasch weiterentwickelt, so dass der Bürgerbeauftragte heute als externer Kontrollmechanismus der europäischen öffentlichen Verwaltung auftritt und immer wieder auftretende Missstände ans Licht bringt.
Betrachtet man die Anzahl der Beschwerden, die ja stetig ansteigt, so heißt das für mich primär nicht, dass die europäische Verwaltung schlechter geworden ist, sondern dass sich die Bürger vermehrt um die Durchsetzung ihrer Rechte bemühen. Deshalb ist es auch weniger bedeutend, dass die unzulässigen Beschwerden konstant sehr zahlreich sind und im Schnitt ca. 70-75 % ausmachen. Sie deuten wohl darauf hin, dass sich jemand einer ungerechten Behandlung ausgesetzt sieht und etwas dagegen tun will.
Wenn man im täglichen Leben jedoch nicht permanent mit diesen Dingen zu tun hat, so ist die korrekte Form nicht immer leicht zu finden im Sinne von: Habe ich eine vollständige Sachverhaltsdarstellung geliefert? Durch welchen Umstand fühle ich mich konkret beschwert? Welches Recht wurde verletzt? Welches Organ sollte handeln? Deshalb sollten die unzulässigen Beschwerden uns vielmehr dazu Anlass geben, darüber nachzudenken, wie wir Systeme schaffen können, die den Bürgern schnell und unbürokratisch eine stichhaltige Antwort oder einen Lösungsansatz bieten.
Die Bestrebungen des Bürgerbeauftragten, das Netz zwischen den nationalen Beschwerdestellen und auch zwischen ihm und diesen nationalen Stellen enger zu knüpfen, sind deshalb voll zu unterstützen. Das gilt auch für seine verstärkten Kommunikationsbestrebungen. Nur so holen wir den Bürger dort ab, wo er derzeit steht, und können ihm vielleicht etwas Angst vor der leider meist immer noch gesichtslosen Gemeinschaft nehmen. Die Union hat hier eindeutig einen Handlungsauftrag, d. h. Verbesserung der Verwaltung, mehr Transparenz, schnellere Verfahren und erleichterter Zugang zum Recht auch über außergerichtliche Instrumente wie eben den Bürgerbeauftragten und natürlich auch den Petitionsausschuss dieses Hauses.
Deshalb bin ich auch nicht besonders glücklich über die Formulierung im Berichtsentwurf unter der Überschrift „Überlegungen über die Entwicklung der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten“, wo es heißt: „Vor dem aktuellen Hintergrund der Überlegungen über den Mangel an pädagogischem Geschick auf Seiten der europäischen Institutionen und der nationalen Regierungen gegenüber den Völkern der Union nach dem doppelten Scheitern der Referenden in Frankreich und in den Niederlanden“ usw.
Was kommt hier zum Ausdruck? Es geht hier wohl nicht um pädagogisches Geschick, sondern darum, wie wir die Kommunikation und die Politik der Gemeinschaft verbessern können. Es geht nicht darum, lehrerhaft von oben etwas zu erklären, das in breiten Bevölkerungskreisen keine Unterstützung findet.
In diesem Sinne ist dieser Bericht für uns Statusanalyse und Auftrag zugleich, zum einen, um bessere Regeln zu schaffen, die Rückhalt bei den Bürgern haben, und gleichzeitig für deren korrekte Umsetzung zu sorgen, und zum anderen Instrumente wie eben den Bürgerbeauftragten mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, damit er diese unabhängige, außergerichtliche, kostenlose und bürgernahe Kontrollfunktion gegenüber den Handlungsträgern ausüben kann.
Proinsias De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, ich begrüße den Bericht von Herrn Mavrommatis, und ich begrüße auch den Europäischen Bürgerbeauftragten heute hier im Europäischen Parlament. Das Amt des Bürgerbeauftragten ist ein unmittelbares Bindeglied zwischen dem Bürger und Europa, es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Sorgen über Verwaltungsmissstände auf europäischer Ebene kund zu tun.
Der Ausschuss, dem ich angehöre und der diesen Bericht erstellt hat, der Petitionsausschuss, ist gleichermaßen ein unmittelbares Bindeglied zum Bürger, spielt aber insofern eine andere Rolle, als er die Bürger in die Lage versetzt sicherzustellen, dass sich die Behörden im Mitgliedstaat an die europäischen Vorschriften, Verordnungen, Finanzierungen usw. halten. In gewisser Weise ergänzen also der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments einander.
Die bloße Existenz des Amts des Bürgerbeauftragten wirkt, denke ich, gegenüber Verwaltungsmissständen abschreckend, und der 10. Jahrestag des Bestehens dieses Amtes verdient eine Überprüfung des Statuts. Ich hoffe sehr, dass sich dieses Parlament, das dafür zuständig ist, im Laufe der nächsten zwölf Monate damit befassen wird.
Das Amt des Bürgerbeauftragten hat ganz klar viele Probleme gelöst, aber es war nicht in der Lage, sie alle zu lösen. Ja, die Tatsache, dass 75 % der beim Büro des Bürgerbeauftragten eingehenden Beschwerden nicht unmittelbar Institutionen der Europäischen Union und mit ihnen verbundene Probleme betreffen, ist meiner Meinung nach nicht notwendigerweise ein schlechtes Zeichen. Sie zeigt, dass die Menschen wissen, da ist ein Gremium, das ihnen zu helfen vermag, und wenn das Büro des Bürgerbeauftragten sie an die zuständige Stelle verweist, wo sie auf eine Lösung ihres Problems hoffen dürfen, dann ist das eine wichtige Dienstleistung.
Ich möchte hier mehrere Fragen ansprechen; eine betrifft die Europäischen Schulen. Es ist ein Bericht zur Frage der Finanzierung der Europäischen Schulen in Arbeit, die sich um Kinder mit besonderen Bedürfnissen kümmern sollen, und zwar so, wie man sich um alle Kinder kümmert, die Europäische Schulen besuchen, kostenlos und mit Schulpflicht. Das ist eine Sache, die die Kommission angeht, speziell das für den Haushalt der Europäischen Schulen zuständige Kommissionsmitglied. Wenn die Kommission nicht eingehend untersucht, wie viel Geld erforderlich ist, damit die Schulen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ordentlich zu erfüllen – entweder um Schüler mit besonderen Bedürfnissen in diesen Schulen zu unterrichten oder um diese Erziehung außerhalb dieser Schulen anzubieten –, dann versagen wir als Union und als Arbeitgeber der Eltern dieser Kinder.
Das andere Problem, das ich erwähnen möchte, ist der Kodex guter Verwaltungspraxis. Wie bereits gesagt wurde, hat ihn dieses Parlament angenommen; dieses Parlament arbeitet danach, und der Rat arbeitet danach. Es gibt absolut keinen Grund, warum nicht auch die Kommission diesen Kodex guter Verwaltungspraxis übernehmen sollte, sodass wir einen gemeinsamen Kodex für alle drei Institutionen hätten. Ich möchte an Kommissarin Wallström appellieren, sich dieses Problems anzunehmen und es im Kollegium der Kommissare zur Sprache zu bringen.
Mein letzter Punkt betrifft den jüngsten Sonderbericht, der eine Rarität ist – Sonderberichte des Bürgerbeauftragten sind eine Rarität – und der die Notwendigkeit anspricht, dass der Rat bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften öffentlich tagt. Ihre Arbeit zur Förderung des Plans D – Debatte, Demokratie und Dialog – wird dadurch unterminiert, dass der Rat sich nach wie vor weigert, Gesetze in aller Öffentlichkeit zu machen. Wir würden es nicht hinnehmen, wenn dieses Parlament oder irgendein nationales Parlament so arbeitete; beim Rat darf man das nicht durchgehen lassen.
Luciana Sbarbati, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Mavrommatis für seinen exzellenten Bericht auch dem Europäischen Bürgerbeauftragten.
In Europa wurde das Amt des Bürgerbeauftragten erstmals 1809 in Schweden geschaffen. Als italienische Staatsangehörige möchte ich jedoch erwähnen, dass es Giuseppe Mazzini war – dessen 200. Geburtstag wir dieses Jahr begehen –, der die Petition einführte, indem er den Bürgern die Möglichkeit einräumte, einzeln oder gemeinsam Eingaben gemäß Artikel 10 der Verfassung der Römischen Republik von 1849 einzureichen. Er war es, der die Idee von einem politischen Zusammenschluss europäischer Völker in einem Europa freier, miteinander verbundener Nationalstaaten hatte: Vorläufer des Konzepts von Europa, das ein Jahrhundert später in dem ursprünglichen Kern der heutigen Union Gestalt und Inhalt erhielt.
Der Jahresbericht unseres Bürgerbeauftragten, den wir heute erörtern, vermittelt uns eine Idee von dem Wunsch der Bürger, mit den Gemeinschaftsinstitutionen zusammenzuarbeiten. Worüber wir allerdings nachdenken sollten, ist die Tatsache, dass 72 % der 3 726 eingegangen Beschwerden nicht in seine Zuständigkeit fallen. Es ist außerdem bezeichnend, dass 51 % der Fälle von Bürgern der neuen Mitgliedstaaten eingereicht wurden. Das bedeutet, dass die Bürger noch eine konfuse Vorstellung von der Union und ihren Vertretern haben, dass sich die Unionsbürger unbestreitbar ihrer Rechte wohlbewusst sind und dass sie ihre Bürgerrechte durch Beschwerden ausüben wollen. Doch es ist auch offenkundig, dass sie nicht in der Lage sind, den richtigen Adressaten ihrer Beschwerden zu ermitteln.
Das Amt des Bürgerbeauftragten und das Institut der Petition waren erfolgreich. Diese Tatsache lässt sich nicht leugnen. Heute müssen wir jedoch den Ursachen für die Irrtümer bzw. den Gründen nachgehen, aus denen sie fälschlicherweise in Anspruch genommen werden. Ich glaube, dass außerdem Anstrengungen zur Verkürzung der Fristen für die Behandlung der Beschwerden unternommen werden müssen – was auch in dem Mavrommatis-Bericht erwähnt wird –, indem der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen möglichst verbessert werden.
Meine Damen und Herren, das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde durch den Vertrag von Maastricht als Teil der Unionsbürgerschaft eingeführt, die heute noch eine offene Frage ist und aufgrund der Erweiterung und der Komplexität der Migration und der Globalisierung neue Rechte erfordert. Ich denke, unser Bürgerbeauftragter hat die drei Ziele, deren Erreichung er sich vorgenommen hatte, voll verwirklicht: Förderung der Rechtsstaatlichkeit; gute Verwaltungspraxis und Achtung der Menschenrechte; sowie Erweiterung – und somit engere Kontakte mit allen Bürgern, einschließlich stetiger Beziehungen zu den Bürgerbeauftragten auf europäischer Ebene. Die politische Analyse der Daten zeigt jedoch, dass die Europäer die Gemeinschaftsinstitutionen anerkennen und sie demzufolge unter Umgehung der nationalen Einrichtungen in Anspruch nehmen. Deshalb kann, auch wenn die Wahrnehmung Europas durch die Bürger einer anderen Körperschaft entspricht – die ihrer Vorstellung nach mit Befugnissen und Kompetenzen ausgestattet ist –, diese Wahrnehmung oft nicht in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Daher müssen wir die europäischen Bürger besser auf unsere Institutionen ausrichten und den Auftrag der Bevölkerung annehmen, von den Regierungen zu fordern, dass sie mehr Offenheit zeigen und zugunsten der Effizienzsteigerung des Handelns auf europäischer Ebene Hoheitsrechte übertragen.
Wie erwähnt wurde, ist der Bürgerbeauftragte ein unabhängiges und unparteiisches Organ. Er muss mit allen anderen Institutionen zusammenarbeiten, und ich denke, er wird das nach Kräften tun, mit unserer Mitwirkung und der Mitwirkung aller Institutionen.
David Hammerstein Mintz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter für seinen ausgezeichneten Bericht und dem Europäischen Bürgerbeauftragten für die Arbeit, die er Tag für Tag leistet, und für seinen Jahresbericht danken.
Frau Kommissarin Wallström, obwohl Ihr so genannter Plan D zur Annäherung an die europäischen Bürger, zum Öffnen der Türen dieser Institution und zur Förderung des Dialogs unsere Unterstützung verdient, schließt dies nicht das Recht aus, sich beim Bürgerbeauftragten zu beschweren, denn schließlich bietet er den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Analyse, wenn diese eine Beschwerde wegen Missständen in der Verwaltungstätigkeit oder schlechter Verwaltungspraxis in den europäischen Institutionen einreichen wollen.
Eine der Schlussfolgerungen, die man aus den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland ziehen kann, lautet ganz ohne Zweifel, dass die Bürgerinnen und Bürger im Prozess der europäischen Integration nicht als rein passive Beobachter, sondern als dynamische Akteure behandelt werden wollen, die mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten zur Beteiligung wünschen.
Ich glaube, dass der Bürgerbeauftragte sehr gute Arbeit leistet. Aber ich möchte einige Probleme nennen, die wir hatten, insbesondere eines: Ich möchte meine Sorge und meine Missbilligung angesichts der Art und Weise zum Ausdruck bringen, in der die Konferenz der Präsidenten den jüngsten, sehr wichtigen Sonderbericht von Herrn Diamandouros behandelt hat.
Dieser Bericht enthält einen Punkt, die für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist: Allem Anschein nach hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nicht umfassend mit dem Bürgerbeauftragten kooperiert, als er eine gegen das Amt gerichtete Beschwerde untersuchte.
Deshalb beschloss der Petitionsausschuss – der zuständige Ausschuss –, einen Bericht aufzusetzen und sowohl den Bürgerbeauftragten als auch den Direktor des OLAF zu hören.
Ich muss meine Überraschung und mein Erstaunen über die Art und Weise zum Ausdruck bringen, in der die Führer der beiden großen Fraktionen den Bericht blockierten und nicht zuließen, dass diese Anhörung stattfand. Schlimmer noch, die Konferenz der Präsidenten verbot dem Petitionsausschuss auf Drängen der beiden Hauptfraktionen, den Bürgerbeauftragten und den Direktor des OLAF anzuhören, wozu sie meiner Meinung nach durch die Geschäftsordnung des Parlaments nicht befugt ist.
Ich glaube, dass die angegebenen Gründe – dass wir uns mitten im Prozess zur Wahl eines neuen Direktors des OLAF befanden – nicht akzeptabel waren und dass dieses Hohe Haus die Angelegenheit prüfen sollte, denn das war keine gute Sache, weder in Bezug auf die Transparenz noch im Hinblick auf die Beantwortung der Beschwerden der Bürger.
Meiner Ansicht nach verursachen diese Aktionen einen Kollateralschaden: die Schwächung der Rolle des Bürgerbeauftragten, was völlig unverantwortlich ist.
Als Reaktion darauf habe ich in Abstimmung mit dem Berichterstatter, Herrn Mavrommatis, mehrere Änderungsanträge zu seinem Bericht eingereicht, damit sich das Parlament jedes Mal gegenüber dem Bürgerbeauftragten äußern kann, wenn er uns einen Sonderbericht vorlegt.
Da die eingebrachten Änderungsanträge von meinen Kollegen im Petitionsausschuss unterstützt wurden, sind sie nun Bestandteil des Berichts, der dem Plenum vorgelegt wird. Natürlich ist es nun Sache des Parlaments zu entscheiden, ob es den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten zustimmt.
Wirklich unannehmbar wäre, wenn keine Position angenommen würde, was die entscheidende und äußerst wichtige Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten schädigen und schwächen würde.
Mario Borghezio, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht 2004 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten gibt unserer Auffassung nach keinen Gesamtüberblick über die Grundsätze, um die es geht, obwohl dies sicher notwendig gewesen wäre. Wie mehrere Redner hervorgehoben haben, zeigen die Ergebnisse der Referenden, durch die der Entwurf der Europäischen Verfassung in größeren Ländern mit großer demokratischer Tradition abgelehnt wurde, dass ein starkes Gefühl der Unduldsamkeit und allgemeine Unzufriedenheit mit der demokratischen Verfasstheit der Europäischen Institutionen unter den EU-Bürgern verbreitet sind.
In den Augen der überwiegenden Mehrheit der europäischen Bürger ist die Europäische Union ein Moloch, und der Europäische Bürgerbeauftragte hätte sich verpflichtet fühlen müssen, diesem Gefühl, das so klar zum Ausdruck gebracht wurde, Gehör zu verschaffen. Der uns vorliegende Bericht mutet jedoch wie ein Dokument eines Statistikamtes an: er ist trocken und lässt die Bemühungen um die Grundsätze sowie die Gründe für die behandelten Themen nicht erkennen.
Wir brauchen nur an den heiklen Bereich beispielsweise der Beihilfen und der öffentlichen Finanzierungen zu denken, die vermutlich zum größten Teil dafür verantwortlich sind, dass die europäischen Bürger den Eindruck haben, den Europäischen Institutionen fehle es an Transparenz. An wen können sich die Unionsbürger wenden, wenn sie ein Schild für ein riesiges und vielleicht nutzloses Bauvorhaben mit der Aufschrift „finanziert durch die Europäische Union“ sehen und dabei an die Steuern denken, die sie bezahlt haben? Warum haben Sie nie daran gedacht, zu verlangen, dass überall dort, wo solche Schilder aufgestellt werden oder ein von der Europäischen Union initiiertes Vorhaben verwirklicht wird, anzugeben ist, wie sich die Bürger – das gemeine Volk – an die Institution wenden können, die ihren Wunsch nach Transparenz sichern sollte?
Wenn ich daran denke, was jedes Mal ans Licht kommt, wenn die Antimafia-Kommission in meinem Land den Finger auf die Verwendung von EU-Geldern in bestimmten Regionen legt, frage ich mich, was wohl ein ehrlicher Bürger aus Sizilien, Apulien, Kalabrien oder Kampanien denken mag, wenn er feststellt, dass solche öffentlichen Arbeiten vielleicht im Rahmen undurchsichtiger Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
Ich meine, dass das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten eines Richtungswandels bedarf und dass das äußerst wichtige, sensible Thema der Rolle einer modernen Demokratie in Europa angepackt werden muss. In dem Bericht wird ganz allgemein von Kontakten zu den nationalen Bürgerbeauftragten gesprochen, ohne zu spezifizieren, welche Fragen bei diesen Treffen erörtert wurden oder in welchem Geist diese Zusammenarbeit stattfand. Obwohl dieses Netzwerk sicher sinnvoll ist und von uns begrüßt wird, wurde nicht darauf eingegangen, welche Verknüpfungen es durch die Präsenz der nationalen Bürgerbeauftragten in den einzelnen Mitgliedstaaten bewirken kann.
Die Auffassung von der Rolle des Bürgerbeauftragten, wie sie aus dem Bericht hervorgeht, ist – zur Abwechslung – etwas zu bürokratisch. Außerdem, Herr Diamandouros, ist Ihre Absichtserklärung für die ersten fünf Jahre Ihrer Tätigkeit wirklich sehr allgemein gehalten: Sie beschränken sich darauf zu sagen, dass die Bürger ihre Rechte kennen müssen, ohne darauf hinzuweisen, dass gegenwärtig eine Maßnahme umgesetzt wird, die eine große Gefahr für die Freiheit der Bürger bedeutet: der Europäische Haftbefehl. Lassen Sie uns deshalb die Freiheit der Bürger schützen!
Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. –(PL) Herr Präsident! Ich bin hocherfreut, in dieser Aussprache das Wort zu ergreifen, da ich zusammen mit Personen spreche, vor denen ich große Achtung habe. Damit meine ich den Bürgerbeauftragten, Herrn Diamandouros, der sehr eng mit dem Petitionsausschuss, dessen Vorsitzender ich bin, zusammenarbeitet, den Berichterstatter, Herrn Mavrommatis, der einer der aktivsten Mitglieder unseres Ausschusses ist, und Kommissarin Wallström, mit der unser Ausschuss enge und freundliche Kontakte unterhält.
Meines Erachtens muss ein Bürgerbeauftragter über drei Eigenschaften verfügen, um seine Aufgaben gut zu erfüllen. Erstens muss er professionell und kompetent sein, und über diese Eigenschaften verfügt Professor Diamandouros in sehr hohem Maß. Zweitens muss er objektiv und unparteiisch sein, und auch diese Qualitäten können ihm zweifellos zugeschrieben werden. Uns ist nicht bekannt, dass ihm jemals jemand vorgeworfen hätte, seine Aufgaben nicht objektiv zu erfüllen, und wir hätten es erfahren, wenn das der Fall gewesen wäre. Ich wiederhole, wir haben niemals solche Vorwürfe vernommen. Bei der dritten Eigenschaft handelt es sich um eine, die heutzutage weniger oft erwähnt wird, nämlich seine Aufgaben mit Würde zu erfüllen. Professor Diamandouros legt bei seinen Aufgaben sehr viel Würde an den Tag. Die Rolle des Bürgerbeauftragten verlangt auch eine gewisse Fähigkeit, sich seine Arbeit zu Eigen zu machen. Dies wird bei der energischen Herangehensweise von Professor Diamandouros ganz augenfällig, und wir sind hocherfreut, dass dies der Fall ist.
Jeder Beamte sollte die Achtung der anderen genießen, und das ist bei Professor Diamandouros gegeben. Mir ist das durchaus bewusst, da ich in engem Kontakt zu den nationalen Bürgerbeauftragten stehe, die die besten Richter sind. Professor Zoll, der polnische Bürgerbeauftragte, hat stets seine Achtung für die Tätigkeit von Professor Diamandouros zum Ausdruck gebracht, und für uns sind dies sehr überzeugende Beweise. Schließlich ist unserem Petitionsausschuss der hohe Standard der Arbeit von Professor Diamandouros vollauf bewusst, und er wurde ja auch mit überwältigender Mehrheit wieder gewählt. Für all das möchten wir Ihnen, Professor Diamandouros, unseren Dank aussprechen, und ich möchte auch dem Berichterstatter danken.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Herr Präsident, Herr Bürgerbeauftragter! Wie unser Berichterstatter Manolis Mavrommatis in seinem sehr umfassenden und sehr erfreulichen Bericht feststellt, begehen wir den zehnten Jahrestag des europäischen Ombudsmanns.
Sie, Herr Bürgerbeauftragter – verzeihen Sie mir diese Bemerkung – sind lediglich für Fragen schlechter Verwaltung zuständig. Was die Frage meiner griechischen Freunde zum Fetakäse angeht, so haben Sie sich in Bezug auf den Fetakäse, der im Lozère aus der Milch von südfranzösischen Schafen hergestellt wird, für nicht zuständig erklärt.
Allerdings sind Sie für die Verletzung von Grundrechten hier im Europäischen Parlament selbst zuständig, was immerhin 10 % Ihrer Tätigkeit ausmacht. Zum Beispiel das Grundrecht, seine Sprache zu sprechen: Die fünfunddreißig fraktionslosen Abgeordneten können bei den Fraktionssitzungen keine Dolmetscherdienstleistungen nutzen. Warum nicht? Weil der Fraktionslose zwischen dem Affen und dem politischen Homo sapiens das fehlende menschliche Kettenglied darstellt. Um zu kommunizieren, kratzen wir Fraktionslose uns unter den Achseln, stecken die Zunge heraus und stoßen Grunzlaute aus. Offensichtlich brauchen wir aus diesem Grund keine Dolmetscher!
Zweites Beispiel: Jeder hier im Parlament hat ein Recht auf Räumlichkeiten, auf Wasser und auf Toiletten. Wir aber, die Fraktionslosen, wir haben Büros ohne Toiletten und ohne Wasser! Daher fordern wir die Anwendung der Genfer Konvention für die Rechte von politischen Gefangenen, insbesondere das Recht, auf die Toilette zu gehen. Deshalb schlage ich Sie, Herr Diamandouros, für den Sacharow-Preis des nächsten Jahres vor, wenn Sie die Verletzung der Menschenrechte von 35 Abgeordneten anprangern, die ihres Rechts beraubt sind, auf die Toilette zu gehen.
Sicher wird der Beitritt der Türken die Dinge für die Fraktionslosen regeln, da wir vielleicht das Recht bekommen, türkische Klos zu benutzen. Wie dem auch sei, die Wege des Herrn sind unergründlich! Der Beitritt der Türkei zur EU wird es letztlich ermöglichen, die Achtung der politischen Minderheiten, der Fraktionslosen, im Europäischen Parlament zu gewährleisten.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, Herr Diamandouros, Herr Berichterstatter Mavrommatis! Zunächst einmal möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass der Bericht, den der Petitionsausschuss und der Berichterstatter Mavrommatis erstellt haben, sehr gelungen ist, weil er die wichtigsten Probleme, die auch der Ombudsmann in seinem Bericht anspricht, wieder aufgreift und einer Lösung zuführen möchte.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten ist im vergangenen Jahr sehr gut gewesen. Sie sollte nach meinem Dafürhalten auch Vorbild sein für die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und der Kommission und – darauf werde ich später nochmals eingehen – für die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Rat. Diese Zusammenarbeit war zwar in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle des Jahres 2004 durch große Kooperationsbereitschaft gekennzeichnet: In einer Reihe von Fällen hätte sie allerdings durchaus positiver ausfallen können.
Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten, den es in meinem Heimatstaat nicht gibt, sind für die Europäische Union von grundlegender Bedeutung, da er mit den Bürgern der Europäischen Union direkt kommuniziert und sie damit näher an die Organe der Europäischen Union heranbringt. Trotz aller Schwierigkeiten, die der Kollege Seeber angesprochen hat, ist auf diesem Weg schon vieles gelungen. Wir sollten aber nichtsdestotrotz weiter versuchen, die Bürgerinnen und Bürger von den Möglichkeiten zu überzeugen, die Sie, Herr Bürgerbeauftragter, zur Verfügung haben, um Missstände in der europäischen Verwaltung aufzudecken, die etwas gravierender sind als der, den der Kollege gerade beschrieben hat, und diesen Problemen nachzugehen.
Der Bürgerbeauftragte stellt durch seine Arbeit die Einhaltung höchster Verwaltungsstandards innerhalb der Europäischen Union und ihrer Organe sowie Institutionen sicher. Selbst in den 113 von insgesamt 251 Fällen, in denen keine Missstände der Verwaltungstätigkeit festgestellt werden konnten, ist die Arbeit des Bürgerbeauftragten hilfreich, da das betroffene Organ – die Kommission beispielsweise – oder die betroffene Institution auf Möglichkeiten einer künftigen Qualitätsverbesserung hinweisen kann. Im Einzelfall kann der Bürgerbeauftragte die Institution vor einer ungerechtfertigten Kritik in Schutz nehmen, weil er, sozusagen als Außenstehender, absolute Objektivität für sich in Anspruch nehmen kann.
Die Zahlen – Kollege Mavrommatis hat darauf hingewiesen – haben in den vergangenen Jahren beständig zugenommen. Das ist sicherlich Ausdruck für das Vertrauen, das Sie genießen. Wir sollten allerdings eine stärkere Verknüpfung zwischen der Wahrnehmung der Interessen jener Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Abgeordneten wenden, und der Arbeit Ihrer Institution anstreben, damit wir diese Anliegen noch effizienter und besser bearbeiten können.
Ich möchte Ihnen noch in einem Punkt sehr herzlich danken. Sie haben die Anfrage der Jungen Union aus Deutschland – der ich selbst auch noch angehöre –, die zusammen mit dem Kollegen Brok eingebracht wurde, positiv beschieden. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass der Rat, an den sich meine Kritik in diesem Zusammenhang wendet, heute leider erneut durch Abwesenheit glänzt. Durch die Nichtöffentlichkeit seiner Sitzungen kommt der Rat nicht dem Ziel der europäischen Verfassung nach, das er selbst mitbeschlossen hat und das darin besteht, möglichst offen für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und für die Menschen in Europa einzutreten. Es ist in der Tat ein positives Signal, dass eine europäische Institution durchaus auch einmal kritisch auf das Handeln einer anderen europäischen Institution blickt und sich dabei einzig und allein von den Zielen der Europäischen Verfassung leiten lässt. Dafür, Herr Diamandouros, möchte ich Ihnen sehr herzlich danken!
Alexandra Dobolyi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Zuerst möchte ich sowohl dem Bürgerbeauftragten als auch Herrn Mavrommatis für ihren ausgezeichneten Bericht danken und eine persönliche Bemerkung voranschicken. Ich bin eine Abgeordnete aus einem neuen Mitgliedstaat, und als wir im vergangenen Jahr den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten diskutierten, hatte ich keine persönliche Erfahrung mit dem Petitionsausschuss oder der Einrichtung des Bürgerbeauftragten.
Wie jedoch Herr Mavrommatis in seinem Bericht feststellte, erfuhren im Laufe der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr und seiner Kampagne in den neuen Mitgliedstaaten viele ungarische Bürger von ihrem Recht, eine Petition bei der Europäischen Union einreichen zu können. Es freut mich sehr, dass sie von diesem Recht auch wirklich Gebrauch machen, und auch wenn die eingereichten Petitionen nicht immer den Erwartungen der Union genügen und wir nicht immer wissen, was mir mit ihnen machen sollen, ist es doch für die Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten eine erhebliche Hilfe, wenn sie sich an ein anderes Forum wenden können.
Wie Frau Wallström in ihrer Rede erwähnt, verfügt die Kommission über einen Reformplan, um unsere Anstrengungen zu unterstützen. Die europäischen Bürger erwarten zu Recht, dass die öffentlichen Organe effektiv und offen arbeiten. Ich hoffe, dass die Kommission die in der Rede genannten Reformbemühungen in der Zukunft auch umsetzen wird.
Den Meinungsäußerungen vieler Kollegen während der Aussprache folgend, möchte auch ich den Rat bitten, wie vom Bürgerbeauftragen in seinem Sonderbericht dargelegt in Betracht zu ziehen, alle Ratssitzungen für die Mitarbeiter der anderen EU-Organe zu öffnen. Falls aber der Rat darauf besteht, alle politischen Entscheidungen hinter verschlossenen Türen zu treffen, dann sollte doch zumindest das Gesetzgebungsverfahren für uns transparent gehalten werden, und es sollte uns gestattet werden, bei solchen Entscheidungen anwesend zu sein. Im letzten Jahr erarbeitete Herr Diamandouros eine Vorlage, das zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss führte, und errichtete ein so genanntes Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, das er in seinen einleitenden Worten erwähnt hat. Auch das ist zu begrüßen, und es freut mich sehr, dass in diesem Jahr auch die Mitglieder des Petitionsausschusses an den Sitzungen dieses Verbindungsnetzes teilnehmen konnten.
Zusammenfassend möchte ich uns alle darauf hinweisen, dass die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten in den vergangenen zehn Jahren sehr erfolgreich war, aber es liegen noch sehr viele Aufgaben vor uns. Und wir alle ebenso wie alle EU-Organe und Gremien müssen sich auf diese Aufgaben konzentrieren, damit die europäischen Bürger spüren können, dass wir für sie arbeiten, für die Geltendmachung ihrer Rechte und um Lösungen für öffentliche Angelegenheiten in ihrem Interesse zu finden.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN). – (PL) Herr Präsident, Herr Diamandouros! Ich möchte dem Bürgerbeauftragten für seine ausführliche Erklärung zu seinen Tätigkeiten 2004 danken. In Anbetracht der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten handelte es sich ja um ein besonders bedeutsames Jahr. Ich möchte Herrn Mavrommatis meine Anerkennung aussprechen und ihm für seinen ausgezeichneten Bericht danken.
Der Europäische Bürgerbeauftragte sprach von den drei Aufgaben, die er zu lösen hat. Das sind die Durchsetzung der Rechte von Bürgern, wie sie in den Rechtsvorschriften der EU festgelegt sind, die Einhaltung der höchsten Verwaltungsstandards sowie die Gewähr, dass die im Namen der Bürger ergriffenen Maßnahmen wirksam und von höchster Qualität sind. Professor Diamandouros hat alle drei zentralen Aufgaben gut bewältigt. Daher möchte ich ihm Anerkennung zollen, nicht zuletzt für seine Bemühungen, auch Menschen zu helfen, deren Anliegen nicht in seine Zuständigkeit fallen.
Dass diese Einrichtung seit zehn Jahren besteht, ist ein ausgezeichnetes Beispiel für das wachsende Bewusstsein für die Rechte der Bürger in unserer Gemeinschaft. Ich sage dies als ein Vertreter Polens, eines neuen Mitgliedstaats, der in diesem Bereich Erfahrungen über die Institutionen des polnischen Bürgerbeauftragen und des polnischen Ombudsmanns für Kinder gesammelt hat. All diese Faktoren tragen dazu bei, eine europäische Gesellschaft zu errichten, deren Bürger ihre Rechte und Pflichten kennen, und diesen Punkt möchte ich betonen.
Natürlich muss noch viel getan werden. Ich habe festgestellt, dass insbesondere junge Menschen über die Charta der Grundrechte und den Kodex der guten Verwaltungspraxis Bescheid wissen, also besteht Grund zur Hoffnung. Außerdem ist es überaus wichtig, sich möglichst an den Grundsatz der Transparenz zu halten.
Da ist eine kleine Sache, die ich dem Bürgerbeauftragten sagen möchte. Ich halte es für einen Fehler, dass er sich auf den Verfassungsvertrag bezogen hat, da dieses Dokument keine Rechtskraft besitzt, und wir alle wissen ja, wie der Stand der Dinge nach den beiden Referenden ist. Meines Erachtens haben die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht immer noch Gültigkeit. Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass es schön wäre, wenn diese Institution überflüssig würde, weil die Rechtsvorschriften durchgehend eingehalten werden. Außerdem würde ich gern Herrn Diamandouros zu seinem Jubiläum beglückwünschen und ihm ad multos annos wünschen.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident, Herr Diamandouros! Das Heimatland des Bürgerbeauftragten, Griechenland, hat vor einigen Wochen zum ersten Mal seit über zehn Jahren die Basketball-EM gewonnen. Ich erwähne das, weil im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments steht, dass der Bürgerbeauftragte bei beinahe 70 % der ihm überwiesenen Fälle wirksam Hilfe leisten konnte. Ich kann dem Bürgerbeauftragten versichern, dass ihm seine Landsleute, die besten Basketballspieler Europas, sagen würden, dass eine 70 %-ige Erfolgsquote für Zwei- oder Drei-Punkte-Würfe einmalig ist, und ich möchte ihm zu diesem Erfolg gratulieren. Außerdem möchte ich ihn zur steigenden Zahl der Beschwerden beglückwünschen, denn das ist doch der Beweis dafür, dass die Menschen seine Institution ernst nehmen und daran glauben, dass sie wirklich benötigt wird.
Ich kann der Behauptung nicht zustimmen, dass nur die Hälfte dieser Zunahme den zehn neuen Mitgliedstaaten zuzuschreiben ist, so wie das im Entschließungsentwurf formuliert ist. Das Wort „nur“ in diesem Satz sollte durch „immerhin“ ersetzt werden, denn es handelt sich ja bei der Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten um ein für die Bürger der neuen Mitgliedstaaten neues Konzept. Der Bürgerbeauftragte sollte versichert sein, dass er noch früh genug mit unseren Beschwerden bombardiert wird.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Zunächst möchte ich meinem Kollegen, dem Berichterstatter Manolis Mavrommatis, gratulieren, der den Jubiläumsbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Tätigkeiten 2004 für das Europäische Parlament sehr sorgfältig geprüft hat. Auch ich unterstütze die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, weil so die Petitionen der Bürger zu den Entscheidungsträgern des Europäischen Parlaments gelangen können und damit eine direkte Rückmeldung zur Effizienz der Rechtsvorschriften der EU darstellen.
Dem Jahresbericht 2004 des Bürgerbeauftragten ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Beschwerden von 2003 bis 2004 um 53 % zugenommen hat. Noch mehr überrascht, dass nur die Hälfte dieses Anstiegs auf die zehn neuen Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Anders ausgedrückt, könnte man meinen, dass die Bürger und Unternehmen der neuen Mitgliedstaaten weniger Beanstandungen zur EU haben oder weniger zum Klagen neigen.
Als Vertreter eines der neuen Mitgliedstaaten kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, dass keins von beiden zutrifft. Es stimmt zwar, dass die Mehrheit der zehn neuen Mitgliedstaaten gemessen an der Bevölkerung weniger Beschwerden eingereicht hat, aber das liegt hauptsächlich daran, dass sie mit der Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht besonders vertraut sind, und nicht an weniger Unrecht.
Leider herrscht in den acht neu beigetretenen postsozialistischen Staaten aufgrund von mangelnder Informiertheit und tief in der Vergangenheit verwurzelten negativen Erfahrungen immer noch Angst vor dem Einreichen von Beschwerden. Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass sich die Bürger bis heute inoffiziell an uns, die Abgeordneten, wenden, um uns in den europäischen Institutionen erlittene Diskriminierungen mitzuteilen. Daher weiß ich aus Erfahrung, wie schwierig es selbst für uns ist, sie davon zu überzeugen, ihre Beschwerde an den Bürgerbeauftragten zu richten.
Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments, aber nicht als europäischer Angestellter, erlebe ich selbst anderthalb Jahre nach dem Beitritt noch oft Diskriminierung. Ein Beispiel, das ich nennen könnte, ist die Praxis des Parlaments, nach der die Anfragen, die wir schriftlich stellen, nur in unsere Muttersprache und in die Sprachen der 15 alten Mitgliedstaaten übersetzt werden. Die Antworten werden nur in unserer Muttersprache sowie in Englisch und Französisch gegeben.
Insbesondere möchte ich Herrn Diamandouros auf eine Diskriminierung beim Zugang zu den europäischen Institutionen aufmerksam machen. Eine der Bedingungen der Auswahlverfahren, die für die 25 Mitgliedstaaten angekündigt wurden, war die Durchführung der Prüfungen in zwei der 15 EU-Sprachen. Während also Bewerber aus den alten Mitgliedstaaten die Prüfung in ihrer Muttersprache und in einer Fremdsprache ablegen können, ist es Bewerbern aus den neuen Mitgliedstaaten nicht möglich, ihre Muttersprache zu verwenden.
Tag für Tag gehen zahlreiche ähnliche Beschwerden ein. Am Dienstag beriet das Parlament den Fall Vaxholm in Schweden, aber wir erleben auch ähnliche Diskriminierungen gegen Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten. Ich möchte den Fall mit den Codenamen Soko Bunda und Soko Pannonia erwähnen, bei dem mehrere Dutzend ungarische Firmen vom deutschen Markt ausgeschlossen wurden, und zwar mit Methoden, die letztlich auch von den Gerichten für falsch befunden werden. Im Übrigen haben sich meine Kollegen aus dem Parlament und ich auch an den für diese Angelegenheit zuständigen Kommissar gewandt.
Angesichts dieser Fragen bin ich der Überzeugung, dass die ständige Unterrichtung der Bürger von allergrößter Bedeutung ist. Ich war hocherfreut, als ich las, dass sich die Bürger in den Mitgliedstaaten ihres Rechts, sich bei Unregelmäßigkeiten in der Verwaltungstätigkeit an den Bürgerbeauftragen zu wenden, immer stärker bewusst werden. Besonders zu betonen ist, dass es sich bei der Institution des Bürgerbeauftragten ja nicht nur um eine der vielen übergeordneten Behörden oder um eine Durchsetzungsbehörde handelt, sondern um eine spezielle Institution, die eingerichtet wurde, um die Bürger mit ihren Anliegen und Beschwerden zu unterstützen. Ein weiterer Pluspunkt im Bericht des Bürgerbeauftragten für 2004 besteht darin, dass abgesehen von einer Schilderung der Fälle und Untersuchungen auch eine thematische Analyse der durchgeführten Arbeit erfolgt. Insbesondere freut mich, dass der Bürgerbeauftragte bei der Information der Bürger eine aktive öffentliche Rolle übernommen hat.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Diamandouros! Als Bürgerbeauftragter vertreten Sie die 450 Millionen Bürger der Europäischen Union. Das ist sowohl der Fall, wenn sie als Einzelpersonen an sie schreiben und wenn sie gemeinsam aktiv werden. Im Gesetz heißt es, dass jeder EU-Bürger und jede natürliche Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat eine Beschwerde an Sie richten kann. Das bezieht sich nicht nur auf Erwachsene, die ihre eigenen Interessen vertreten können, sondern auch auf noch nicht volljährige EU-Bürger, also Kinder. Ihr Bericht enthält bestimmte Hinweise darauf, dass Ihre Institution sich für dieses Thema interessiert, aber ich möchte eine allgemeinere Frage stellen. Inwieweit fühlen Sie sich persönlich dafür verantwortlich, die jüngsten Bürger der EU und ihre Interessen und Bedürfnisse bei ihren Unterfangen mit EU-Institutionen zu vertreten?
Bevor ich dem Bürgerbeauftragen meine zweite Frage stelle, möchte ich ihn zu seiner konsequenten Anwendung des Kodex für gute Verwaltungspraxis beglückwünschen. Dieser Kodex ist von den Behörden der Mitgliedstaaten angenommen worden, und er gewinnt in ganz Europa an Beliebtheit, auch in meinem Heimatland, Polen. Gute Verwaltungspraxis beginnt jedoch bei einer angemessenen Auswahl des Personals, und mit der Einstellung und Beschäftigung von Beamten in einer vollkommen nichtdiskriminierenden Art und Weise und der uneingeschränkten Achtung des Gleichheitsprinzips. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie nach Ihrer Ansicht zu den Einstellungsverfahren für Bürger der neuen Mitgliedstaaten bei den Institutionen der EU fragen. Läuft die Tatsache, dass nur wenige oder überhaupt keine dieser Bürger als Beamte, insbesondere als hochrangige EU-Beamte, angestellt sind, nicht auf Diskriminierung heraus?
Herr Diamandouros, unser Ziel ist eine EU, die ihren Bürgern näher ist, und Sie haben den ersten Schritt in diese Richtung getan. Sie sind den Bürgern am nächsten, und sie brauchen und schätzen Sie. Zu diesem Ergebnis möchte ich Ihnen gratulieren.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Der Europäische Bürgerbeauftragte nimmt in der demokratischen europäischen Gesellschaft eine äußerst wichtige Rolle ein. Er bildet eine direkte Kontaktstelle für die Bürger, die in Fällen von Missständen innerhalb der europäischen Institutionen Beschwerden bei ihm einreichen. Auch wenn sich die meisten Beschwerden, genauer gesagt 75 %, auf Angelegenheiten außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs erstrecken, deutet dies darauf hin, dass der Bürgerbeauftrage im Kampf gegen die Inkompetenz der nationalen Behörden oft als letzter Ausweg angesehen wird. Angesichts dessen sollte die Bereitstellung von verlässlichen und ausführlichen Informationen an Bürger über ihre Rechte und die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten als vorrangig betrachtet werden.
Professor Diamandouros verdient für seine bisherigen Tätigkeiten in seiner Rolle als Bürgerbeauftragter viel Anerkennung, wozu die Erarbeitung und Verteilung von Jahresberichten und eine starke öffentliche Präsenz bei der Unterrichtung der Bürger gehören. Nichtsdestotrotz ist absolut entscheidend, dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um diese Tätigkeiten wirksamer zu gestalten. Der Bürgerbeauftragte sollte der Hüter der guten Verwaltungspraxis in den europäischen Institutionen sein, und er sollte noch enger mit seinen Kollegen auf lokaler und regionaler Ebene zusammenarbeiten. Die Beschwerden der Bürger müssen schnell und wirksam angegangen werden, und der Bürgerbeauftragte sollte daher bei seinen Bemühungen, die europäischen Institutionen zu einer rascheren Behandlung der Beschwerden anzuspornen, unterstützt werden. Diese Beschwerden beziehen sich u. a. auf den verweigerten Zugang zu Dokumenten. Der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen, die sich auf die europäischen Institutionen erstrecken, dient als Beweis dafür, dass deren Maßnahmen offen und transparent sind, und daher sollte unser Ziel auch darin bestehen, dieses Recht allen Bürgern der Europäischen Union zu garantieren. Schließlich arbeiten diese Institutionen für die Bürger.
Als Erstes würde ich insbesondere vorschlagen, dass die Europäische Kommission die Verteilung dieser Dokumente nicht länger ablehnt, und zweitens, dass sie unverzüglich den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis annimmt. Damit würde die derzeitige Lage beendet, in der die europäischen Institutionen verschiedene Verhaltenskodices anwenden.
(Beifall)
Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. (EN) Herr Präsident, ich möchte zunächst den Parlamentsmitgliedern für ihre freundlichen Bemerkungen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr danken. Die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit sowie die sehr gründlichen und konstruktiven Anmerkungen weiß ich sehr zu schätzen. Ich stelle fest, dass viele Kommentare aus den neuen Mitgliedstaaten kamen, was ich als Zeichen ihrer Verbundenheit mit dieser Institution sehr begrüße. Ich begrüße den Tenor, die Art, den Nachdruck und die Absicht der Bemerkungen der Vizepräsidentin der Kommission, Frau Wallström. Ich freue mich über ihre Ankündigung der Reform, die die Kommission ab dem 1. November durchführen und die es ermöglichen wird, dass die Beschwerden auf einer höheren Ebene, mit einem höheren Grad der Verantwortlichkeit und größerer Einheitlichkeit behandelt werden.
Gern nehme ich die Zusage der Kommissarin für eine stärkere Zusammenarbeit zur Kenntnis, insbesondere die ermutigenden Worte im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Überprüfung des Statuts. Schließlich stelle ich fest, dass wir einem verbindlichen Kodex entgegensehen können. Ich entnehme das Ihren positiven Bemerkungen, und ich bin sehr dankbar für den politischen Willen, den Sie in Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgerbeauftragten an den Tag gelegt haben. Das ist genau die Art der Zusammenarbeit, die ich von der Kommission erwarte. Ich möchte der Kommissarin dafür in aller Öffentlichkeit danken.
Was die verschiedenen Bemerkungen seitens der Mitglieder betrifft, so erlauben Sie mir, dass ich kurz auf die Worte von Herrn Seeber eingehe. Natürlich haben wir einen hohen Prozentsatz unzulässiger Beschwerden, aber wir konnten in 70 % der Fälle, die an uns herangetragen wurden und in denen die Beschwerden unzulässig waren, helfen. Ich halte das für einen zufrieden stellenden Prozentsatz, wo wir Bürgern helfen können, auch wenn das außerhalb des Mandats geschieht.
Ich möchte Herrn De Rossa für seine Bemerkungen danken. Auf der letzten Tagung der nationalen Bürgerbeauftragten im September in Den Haag fassten wir spezielle Beschlüsse dazu, wie im Rahmen des Verbindungsnetzes Mechanismen genutzt werden können, um die Behandlung von Problemen außerhalb des Mandats zu beschleunigen. Ich hoffe, weitere Schritte zur Verringerung der Zahl unzulässiger Beschwerden unternehmen zu können.
Was Herrn Hammerstein Mintz’ Bemerkungen, für die ich ihm danke, angeht, so bezieht sich der Bericht, auf den er verwies, auf das Jahr 2005. Es gehört also nicht zu meinem Bericht an dieses Organ für das Jahr 2004; es handelt sich um einen Bericht über OLAF, der im nächsten Jahr geprüft wird. Was mich betrifft, so habe ich meiner Pflicht gegenüber dem Parlament Genüge getan und einen Sonderbericht vorgelegt. Es ist nunmehr an diesem hohen Gremium zu entscheiden, wie es weiter vorzugehen wünscht.
Ich nehme die Bemerkungen von Herrn Borghezio und Herrn Martínez zur Kenntnis, muss aber darauf hinweisen, dass der Bürgerbeauftragte im Unterschied zum Parlament kein politisches Organ ist. Daher gehört es nicht zu meinem Mandat, mich an politischen Aktivitäten der von Ihnen gewünschten Art zu beteiligen. Würde ich das tun, dann fürchte ich, dass dieses Organ – dem ich letztendlich verantwortlich bin – etwas dagegen hätte, wenn ich politische Initiativen ergriffe, die außerhalb meines Mandats lägen.
(FR) Herr Martinez, ich bin mir des Problems auf Grund Ihres Status als Fraktionsloser durchaus bewusst. Lassen Sie mich jedoch nochmals sagen, dass ich mich an den Inhalt Ihrer Bemerkungen halte. Ihre Bemerkungen fallen nun aber nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, da sie eher politische Fragen betreffen.
(EN) Ich möchte Herrn Libicki für seine Mitarbeit in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Petitionsausschusses danken. Dankbar bin ich auch allen Angestellten des Ausschusses für ihre Hilfe, und ich hoffe, dass diese Zusammenarbeit ihre Fortsetzung findet.
Die Bemerkungen von Frau Dobolyi und Herrn Olajos waren sehr konstruktiv. Herrn Olajos möchte ich nur mitteilen, dass ich mich zurzeit mit einem Fall befasse, in dem es um Diskriminierung bei sprachlichen Bewerbungen geht. Ich habe um weitere Informationen ersucht. Dieser spezielle Fall befindet sich noch in der Prüfung, und ich hoffe, diesem Organ im nächsten Jahr über das Ergebnis berichten zu können.
Lassen Sie mich schließlich Frau Grabowska sagen, dass ich, wie Sie wissen, Fragen, die Kinder betreffen, mit großem Verständnis begegne. Einer meiner Sonderberichte in diesem Jahr an dieses Organ befasste sich mit den speziellen Erziehungsbedürfnissen schwer behinderter Kinder. Daher ist mir das ein besonderes Anliegen, und ich will gern weiteren Beschwerden nachgehen. Bei mir sind faktisch keine weiteren Beschwerden im Zusammenhang mit Kindern eingegangen. Mir ist auch nicht bekannt, dass eine Beschwerde über die Anwerbung und Anstellung im höheren Dienst eingegangen wäre. Da ich allerdings viele Beschwerden über Fragen der Anstellung erhalte, verfolge ich diese Frage mit großer Aufmerksamkeit.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich von einem Fall weiß, in dem es um Anstellung geht und der beim Gericht erster Instanz anhängig ist. Er liegt daher automatisch außerhalb meines Mandats, und ich werde die Entscheidung der Rechtsprechungsorgane abwarten müssen.
Ich möchte noch einmal den Mitgliedern des Parlaments und der Frau Kommissarin für ihre Bemerkungen und ihre Unterstützung danken.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.
(Die Sitzung wird von 11.25 Uhr bis 11.30 Uhr unterbrochen.)
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident
Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Ich möchte mich gemäß Artikel 142 und 143 der Geschäftsordnung melden. Zur Überraschung vieler Kolleginnen und Kollegen war die Haushaltsdebatte am gestrigen Tag wenige Minuten nach 11.00 Uhr zu Ende, obwohl wir bis 12.00 Uhr Zeit hatten. Nun war die Zeit wohl nicht ganz richtig berechnet, auch sind einige Kolleginnen und Kollegen nicht gekommen oder haben kürzer gesprochen – so z. B. die Kommission und der Rat.
Ich bitte aber im Präsidium des Parlaments zu überlegen, ob man in diesen Fällen nicht etwas flexibler reagieren kann und insbesondere jenen Kolleginnen und Kollegen, die bis zum Ende der Debatte im Saal anwesend sind, dann noch das Wort erteilt, wenn sie dies wünschen, bzw. sie länger reden lässt. Stattdessen werden nur noch einminütige Redezeiten vergeben, und wir haben fast eine Stunde Zeit verschwendet, in der wir keine Sitzung hatten!
Ich möchte das Präsidium bitten, hier eine Regel einzuführen, damit diese Debatte flexibel geführt und die Zeit ausgenutzt werden kann.
(Beifall)
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Swoboda. Wir nehmen Ihre Bitte aufmerksam zur Kenntnis.