29. Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Christine De Veyrac im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten (KOM(2000)0048 C6-0046/2005 - 2005/0008(COD)) (A6-0310/2005).
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Herr Minister, meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Katastrophe von Sharm-El-Sheikh hat die Kommission am 16. Februar dieses Jahres einen Vorschlag für eine Verordnung über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten vorgelegt. Dieser Vorschlag ordnet sich ein in den Rahmen des vorrangigen Ziels, das sich die Kommission Barroso gesetzt hat, durch konkrete Maßnahmen den Erwartungen der europäischen Bürger gerecht zu werden.
Dieser Vorschlag besteht aus zwei einander ergänzenden Abschnitten. Einerseits die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste von Luftfahrtunternehmen, gegen die ein Betriebsverbot ergangen ist oder denen aus Sicherheitsgründen verkehrsrechtliche Beschränkungen auferlegt wurden. Andererseits die Unterrichtung der Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Die tragischen Unfälle im August dieses Jahres haben gezeigt, dass die Flugsicherheit ständige Anstrengungen und energische Maßnahmen von unserer Seite erfordert.
Ich danke dem Europäischen Parlament und besonders Ihrer Berichterstatterin, Frau De Veyrac, die beispielhaft mit der Kommission und dem Rat zusammengearbeitet hat, um die rasche Verabschiedung eines ambitionierten Instruments zu ermöglichen. Insbesondere dank des Beitrags des Verkehrsausschusses verfügen wir über ein operationelles Werkzeug, das es ermöglicht, auf Gemeinschaftsebene Verbotsmaßnahmen gegen jede gefährliche Gesellschaft zu verhängen. Diese Maßnahmen können ohne Diskriminierung auf jedes Luftfahrtunternehmen unabhängig von seiner Herkunft – aus einem europäischen Land oder Drittland –, unabhängig von der Art der Flüge – Linienflüge oder nicht, wie beispielsweise Charterflüge –, unabhängig von der Wirtschaftsform – traditionelle Fluggesellschaft oder Billigflieger – angewandt werden. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitskriterien ergriffen, die für die gesamte Europäische Union gelten. So wird dieses neue Instrument für alle Fluggäste gleiche Sicherheitsgarantien bieten. Der Fall Onur Air hat deutlich gemacht, dass die europäischen Bürger kein Verständnis dafür haben, wenn dies anders gehandhabt wird.
Diese Fortschritte auf dem Gebiet der Sicherheit müssen mit größerer Transparenz einhergehen. Die Veröffentlichung der Liste von Fluggesellschaften, gegen die Beschränkungen verhängt wurden, hat mehrere Vorteile. Sie liefert nützliche Informationen für Personen, die außerhalb der Europäischen Union reisen wollen, also dort, wo keine Flugverbotsmaßnahmen gelten. Zugleich begründet sie Rechte für die Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, zu der ein Flug mit einer auf der schwarzen Liste stehenden Gesellschaft gehört. Schließlich, und das halte ich für ein wesentliches Element, wird die Veröffentlichung der gemeinschaftlichen Liste eine abschreckende Wirkung haben, indem sie ein konkretes Verbotssystem begründet.
Wir müssen in der Frage der Unterrichtung noch weiter gehen. Um das Vertrauen der Fluggäste wiederzugewinnen, um zu vermeiden, dass wir uns erneut Panikreaktionen gegenübersehen, muss das Recht auf Information so umfassend wie möglich sein. Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens muss den Fluggästen systematisch bekannt gemacht werden. Dieser Text ist Teil einer Reihe von koordinierten Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit.
Lassen Sie mich an zwei Maßnahmen erinnern, die ich im Namen der Europäischen Kommission auf Ihrer Plenarsitzung Anfang September angekündigt habe. Einerseits verabschiedete die Kommission heute Nachmittag einen Vorschlag, der vorsieht, die gemeinsamen Flugsicherheitsvorschriften auf Flugoperationen, Pilotenlizenzen und Flugzeuge aus Drittländern auszuweiten, und die Kommission hat die Missionen der Europäischen Flugsicherheitsbehörde (EASA) ausgeweitet, damit sie in diesen Bereichen entscheiden kann.
Andererseits arbeiten wir an der Verstärkung der Kontrollmechanismen für Flugzeuge aus Drittländern im Rahmen der Richtlinie 2004/36 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen, der so genannten SAFA-Richtlinie. In die koordinierte Inspektion dieser Flugzeuge soll die EASA in Kürze einbezogen werden.
Herr Präsident, Herr Minister, meine Damen und Herren Abgeordnete! Dank der hervorragenden Arbeit des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in den letzten Monaten sind wir jetzt in der Lage, nur wenige Monate nach der Verabschiedung des Vorschlags durch die Kommission in erster Lesung eine Übereinkunft zu erzielen. Das ist zweifellos ein zukunftweisendes Beispiel. Ich begrüße nochmals den wesentlichen Beitrag des Parlaments zu diesem Dossier und werde den jetzt folgenden Redebeiträgen der Abgeordneten mit großer Aufmerksamkeit zuhören.
Derek Twigg, amtierender Ratspräsident. (EN) Es ist eine große Freude, heute Abend hier zu sein und diese Aussprache und die einzelnen Beiträge der Parlamentsabgeordneten mitzuverfolgen. Dem Vizepräsidenten der Kommission kann ich sagen, dass ich seine Rede überaus interessant und informativ fand.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit der Berichterstatterin, Frau De Veyrac, und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, insbesondere denen im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, für die fleißige Arbeit danken, die sie in diesen wichtigen Vorschlag gesteckt haben. Ebenfalls möchte ich dem Redaktionsausschuss der drei Organe danken, der die Einigung heute so sehr erleichtert hat.
Der Rat misst der Flugsicherheit allerhöchste Priorität bei. Er ist ebenso wie Sie der festen Überzeugung, dass weiter Initiativen ergriffen werden sollten, um zu gewährleisten, dass Flugzeuge, die europäische Bürger durch die Welt befördern, sicher sind. Wir waren alle bestürzt über die große Zahl von Flugunfällen, die sich im August und September dieses Jahres ereignet haben und bei denen so viele unserer Bürger ums Leben gekommen sind.
Angesichts dieser Ereignisse ergriff das Parlament die Gelegenheit, den Vorschlag der Kommission zu ändern. Sie haben Änderungen vorgeschlagen, durch die der Rahmen für gemeinschaftsweite Maßnahmen zur Sicherheit von Fluggesellschaften gestärkt werden soll. Obwohl sich der Rat im April auf ein allgemeines Vorgehen einigte, was den Grundsatz des Informationsaustauschs betrifft, haben die Minister im Rat „Verkehr“ am 6. Oktober erklärt, dass sie dieses neue Ziel unterstützen.
Der Rat ist der Auffassung, dass die in der Verordnung festgelegten Verfahren zur Bewertung der Sicherheit von Luftfahrtunternehmen am sinnvollsten sind. Wir hatten überlegt, ob der Europäischen Agentur für Flugsicherheit eine Aufgabe übertragen werden könnte, kamen aber zu dem Schluss, dass dies verfrüht wäre. Die Agentur ist noch damit beschäftigt, die Strukturen und Verfahren zu konsolidieren und das Personal einzustellen, das für die Durchführung ihrer jetzigen Aufgaben benötigt wird. Wir sollten es deshalb nicht allzu eilig damit haben, ihr neue Verantwortlichkeiten zu übertragen.
Die Sachkenntnis und die Erfahrung in Fragen der Sicherheit der Luftfahrtunternehmen ist in den Mitgliedstaaten gegenwärtig vorhanden, und es kommt nun darauf an, auf diese Sachkenntnis zurückzugreifen, damit sie für die Sicherheit unserer Bürger umfassend eingesetzt werden kann. Weitere Startverbote für Fluggesellschaften und die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen sind wichtig, doch sollten wir die zusätzlichen Rechte, die die Verbraucher erhalten sollten, nicht aus den Augen verlieren.
Der Rat ist damit einverstanden, dass Fluggäste über die Identität des Unternehmens unterrichtet werden, bei dem sie einen Flug buchen, und dass sie auch nach erfolgter Buchung über mögliche Veränderungen beim Unternehmen auf dem Laufenden gehalten werden. Der heutige Vorschlag trägt in erheblichem Maße zu beiden Zielsetzungen bei, das heißt zur Sicherheit wie auch zum Verbraucherschutz.
Es freut mich außerordentlich, dass eine Einigung erzielt wurde und dass sie ein abgestimmtes Vorgehen ermöglichen wird, das rechtzeitig und auf transparente und gut organisierte Weise erfolgt. So werden Luftfahrtunternehmen identifiziert, die internationale Sicherheitsstandards nicht hinreichend einhalten, und so wird sichergestellt, dass sie in der ganzen Gemeinschaft Startverbot erhalten und dass Informationen über solche Schritte veröffentlicht werden. Dass Parlament, Rat und Kommission bei der Erarbeitung des Textes so konstruktiv zusammengearbeitet haben, zeigt, welche Bedeutung wir alle diesen Zielen beimessen.
Anerkennung gebührt allen Beteiligten, besonders der Berichterstatterin für ihren umfassenden Ansatz, um eine frühzeitige Einigung zu erzielen. Auch soll der kürzlich eingesetzte Redaktionsausschuss dazu beigetragen haben, dass es eine so rasche und effiziente Einigung in erster Lesung gegeben hat. Hier handelt es sich ganz klar um ein wertvolles Instrument für künftige Verhandlungen.
Abschließend bleibt mir zu sagen, dass ich die Aussprache und die einzelnen Beiträge mit Spannung erwarte und dass ich mich freue, heute Abend hier zu sein.
Christine De Veyrac (PPE-DE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, bevor ich zum eigentlichen Thema komme, würde ich darum bitten, dass man uns irgendwann einmal erklärt, wie die Tagesordnungen bei der Konferenz der Präsidenten ausgearbeitet werden. Ich will keine Beispiele nennen, aber wir diskutieren häufig mitten am Tage Themen, die quasi niemanden interessieren, und wenn es um Texte geht, die viele unserer Mitbürger betreffen, wie der, mit dem wir uns heute Abend befassen, oder wie das „Schienenpaket“, ich sehe ja hier Herrn Jarzembowski und Herrn Savary, dann beraten wir darüber vertraulich zu vorgerückter Stunde. Soweit dazu, aber das soll unserer Zufriedenheit darüber, dass wir zu diesem Text eine Einigung erzielt haben, keinen Abbruch tun.
Zunächst möchte ich den Schattenberichterstattern und den Dienststellen des Parlaments sowie denen der Kommission und des Rates für ihre fruchtbare und – auch das sei gesagt – sympathische Zusammenarbeit danken. Wir haben alle zügig und effizient gearbeitet, um eine Einigung in erster Lesung zu erzielen und so eine positive Botschaft an unsere Mitbürger auszusenden.
Wie Sie in Erinnerung gerufen haben, haben die tragischen Ereignisse des letzten Sommers unsere Verantwortung für die Ergreifung neuer Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der Fluggäste und ihrer Information noch erhöht. Und dieser Verantwortung sind wir gemeinsam gerecht geworden.
Wenn wir von der Sicherheit des Flugverkehrs sprechen, muss man immerhin darauf hinweisen, dass das Flugzeug nach wie vor das weitaus sicherste Verkehrsmittel ist. Gleichzeitig muss man realistisch und sich darüber im Klaren sein, dass es kein Null-Risiko gibt und dass die starke Zunahme des Luftverkehrs in den nächsten Jahren zur Erhöhung der Zahl der Flugzeugunglücke führen könnte. Um das zu vermeiden, müssen wir die Mängel im gegenwärtigen System beheben, indem wir als Ergänzung zur ICAO einen europäischen Mechanismus vorsehen, der in der Stärkung der Flugsicherheit noch weiter geht, und unter diesem Blickwinkel wurde der vorliegende Bericht ausgearbeitet.
Wenn man den Ausgangspunkt der Europäischen Kommission, das heißt eine Veröffentlichung nationaler Listen mit dem uns heute vorliegenden Text vergleicht, so wurde ein gewaltiges Stück Wegs zurückgelegt, was noch vor einigen Monaten nicht denkbar schien. Dank der Anregung des Parlaments verfügen wir nunmehr über eine einheitliche gemeinschaftliche Schwarze Liste, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erarbeitet wurde und auf dem gesamten Territorium der Union gültig ist. Das wird unseren Mitbürgern unabhängig von dem Flugplatz, den sie benutzen, ein gleiches Sicherheitsniveau garantieren, und man kann also mit Fug und Recht sagen, dass dieser Text einen großen Sieg der Europäischen Union darstellt.
Nun möchte ich versuchen, kurz etwas detaillierter auf den Vorschlag für eine Verordnung einzugehen, und Ihnen sagen, wie die Anfänge dieser Liste aussehen sollen. Die Mitgliedstaaten erhalten ab Inkrafttreten der Verordnung einen Monat Zeit, um die nach den beiliegenden gemeinsamen Kriterien erstellte Liste der Luftverkehrsunternehmen, die auf ihrem Hoheitsgebiet Flugverbot haben, zu übermitteln. Das kann jede Fluggesellschaft betreffen, die Verkehrsrechte in der Union besitzt, oder auch solche, die über solche Rechte nicht verfügen, deren Maschinen aber in der Europäischen Union gechartert werden können. Innerhalb von maximal einem Monat muss die Kommission dann den Sachverständigenausschuss zusammenrufen und darüber entscheiden, ob das Flugunternehmen auf die Liste gesetzt wird oder nicht. Allen Gesellschaften, die auf dieser gemeinschaftlichen Liste erfasst sind, sind Flüge auf dem gesamten Territorium der Union untersagt. Diese Liste wird auf Antrag eines Mitgliedstaats oder der Kommission aktualisiert, sobald dies notwendig ist. Im Übrigen wird diese Liste veröffentlicht und den Fluggästen umfassend und wirksam zur Kenntnis gebracht, vor allem auf elektronischem Wege oder durch Aushänge. Schließlich wird ein Recht auf Ausgleichsleistungen oder Umbuchung für die Fluggäste in den Fällen eingeführt, da das ausführende Luftfahrtunternehmen nach bereits erfolgter Reservierung auf die Liste gesetzt oder durch ein Luftfahrtunternehmen ersetzt wird, das in dieser Liste aufgeführt ist.
Soweit zu der Schwarzen Liste, aber es gibt auch den Abschnitt, der die Information der Passagiere behandelt. Dort wird den Verkäufern von Flugscheinen die Verpflichtung auferlegt, den Passagieren die Identität der Fluggesellschaft mitzuteilen, mit der sie effektiv reisen werden. Diese Unterrichtung der Passagiere muss ebenfalls bei einem Wechsel des befördernden Unternehmens erfolgen. Schließlich überlässt es die Verordnung den Mitgliedstaaten, Sanktionen in den Fällen zu verhängen, in denen die Informationspflicht gegenüber dem Passagier nicht eingehalten wurde.
Was das Verfahren betrifft, so müsste der Text dem Rat nach Prüfung durch die Juristen/Linguisten beider Institutionen Ende November zur Billigung vorliegen.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Europäischen Flugsicherheitsagentur sagen, denn diese Verordnung ordnet sich aus meiner Sicht in eine globale Strategie für die Verbesserung der Flugsicherheit in Europa ein. Die nächste Etappe dieses Prozesses wird also die Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA sein, vor allem hinsichtlich der Zertifizierung von Luftfahrzeugen aus Drittländern, und ich freue mich aufrichtig, Herr Kommissar, dass Sie heute diesen Vorschlag vorgelegt haben. Vorläufig wird die heute erörterte Verordnung den Bürgern dazu verhelfen, bereits Anfang 2006 über die Schwarze Liste zu verfügen, und ich freue mich über dieses Ergebnis. Europa ist auf dem Wege zu einer Stärkung der Flugsicherheit. Es kommt mit großen Schritten voran.
Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, Herr Ratsvertreter! Wir alle können der Berichterstatterin Christine De Veyrac zu diesem wunderbaren Ergebnis, in so kurzer Zeit mit dem Rat und dem Parlament zu einer gemeinsamen Lösung dieser Fragen zu kommen, nur gratulieren. Ich finde, Sie haben ein tolles Beispiel dafür geliefert, dass das Parlament, die Kommission und der Rat in Situationen wie dieser, wo die Sicherheit der Passagiere in Gefahr zu sein scheint, schnell handeln können.
Ich hoffe, Herr Ratsvertreter, dass Sie uns garantieren können, dass der Rat spätestens im Dezember seine endgültige Zustimmung gibt, so dass wir diese Verordnung um die Jahreswende in Kraft setzen können.
Es ist ganz besonders wichtig, dass wir bei europäischen Rechtsakten den Mehrwert unserer Arbeit darstellen können, und hier ist der Mehrwert eindeutig erkennbar. Wenn wir uns auf gemeinsame europäische schwarze Listen einigen, dann ist es nicht so, dass die Bürger das Gefühl haben, Deutschland verlangt ein Start- und Landeverbot, Frankreich erlässt kein Start- und Landeverbot – wo ist die gemeinsame Sicherheit? Wenn wir gemeinsame schwarze Listen haben, machen wir unseren Bürgern klar, dass wir uns gemeinsam für ihren Schutz einsetzen. Unsere Aktion ist somit ein exzellentes Beispiel für den europäischen Mehrwert.
Es geht nicht nur darum, dass wir tatsächlich Start- und Landeverbote verhängen, sondern der zweite Aspekt ist genau so wichtig, nämlich, dass wir die Bürger über das, was passiert, informieren, wenn die Fluglinie nach der Buchung tatsächlich vor hat, ein Flugzeug einzusetzen, das auf der schwarzen Liste steht. Dann muss der Bürger informiert werden; er muss die Möglichkeit haben, zu reagieren. Die Vorschläge, dass er bei voller Erstattung des Kaufpreises zurücktreten oder eine Umbuchung verlangen kann, zeigen, dass wir die Interessen der Bürger sehr flexibel wahrnehmen. Das ist ein tolles Ergebnis.
Herr Ratsvertreter, wir sind unterschiedlicher Auffassung über die Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Flugsicherheitsagentur, aber darüber werden wir uns streiten, wenn das Kommissionspapier zur Debatte steht. Diese Flugsicherungsagentur hilft uns allen, eine gemeinsame Perspektive zu haben.
Ich würde mir wünschen, dass das Beispiel dieser schnellen Gesetzgebung mit einer tollen Berichterstatterin Frau De Veyrac auch beim Bericht Evans Schule macht, so dass wir auch bei der Frage der Behandlung und Betreuung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität genau so schnell handeln und für die Bürger Akzente setzen können.
Jörg Leichtfried, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratsvertreter, Frau Berichterstatterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich Frau De Veyrac zu ihrem Bericht und zu ihrem erzielten Arbeitsergebnis aufrichtigst gratulieren! Sie haben bei diesem Dossier bewiesen, wie man durch großes Engagement eine Einigung herbeiführen kann, und es ist zu erwarten, dass wir in diesem für die Luftfahrtsicherheit so wesentlichen Dossier in erster Lesung zu einem wirklich begrüßenswerten Ergebnis gelangen. Das ist insbesondere auch deshalb bemerkenswert, weil dieses Ergebnis in der sehr kurzen Zeit von drei Monaten zustande gekommen ist. Nicht nur wir hier im Haus haben dieses Ergebnis zustande gebracht, sondern – und das ist das Bemerkenswerte – es ist auch eine Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission erfolgt, was wirklich nicht allzu oft in so kurzer Zeit möglich ist. Umso trauriger ist es aber, dass so ein wichtiges Dossier wieder einmal knapp vor Mitternacht diskutiert wird. Wahrscheinlich ist der Grund hierfür, dass es sich dabei nicht um irgendwelche wichtigen Entschließungen handelt, die natürlich auch notwendig sind, sondern dass es sich um ein Gesetz handelt, das wahrscheinlich in Zukunft dafür sorgt, dass das Überleben vieler Menschen gesichert ist.
Nun zum Inhalt: Sehr gewichtige Voraussetzungen für mehr Sicherheit im Luftverkehrssektor werden durch diesen Bericht, der doch weit über den vorgelegten Kommissionsvorschlag hinausgeht, geregelt und verbessert. Eine einzige gemeinsame Liste auf der Grundlage von harmonisierten Kriterien sowie das damit verbundene Flugverbot für die auf der Liste angeführten Fluglinien und natürlich die umfassende Information der Passagiere sind die wesentlichen Punkte, um den europäischen Fluggästen mehr Sicherheit garantieren zu können. Sehr wichtig ist auch die Möglichkeit, Fluggesellschaften aus Drittstaaten zu integrieren. Ich bin auch sehr erfreut darüber, dass es uns gelungen ist, die Rechte des Personals von Flugunternehmen in der Verordnung mit zu berücksichtigen. Dies wurde nachweislich wichtig durch den Fall des Piloten der Fluggesellschaft FlyAir, der einen Missstand aufgezeigt hatte und danach entlassen wurde.
Wir haben hier gezeigt, dass wir mit einem europäischen Gesetz in effizienter Weise den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können. Dies sollte Beispiel für weitere Vorhaben sein!
Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Eine einheitliche schwarze Liste auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien ist der einzige Weg nach vorn. Das ist auch die feste Überzeugung meiner Fraktion, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa. Der diesbezügliche Vorschlag war zwar gut gemeint, wurde aber von dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr zu Recht für zu dürftig befunden. So hart es auch klingen mag, die dramatischen Ereignisse des vergangenen Jahres haben offensichtlich viele wachgerüttelt und uns bewusst gemacht, dass es sinnlos ist, einfach die nationalen schwarzen Listen zu bündeln. Ein Sammelsurium, das nicht automatisch in der gesamten EU Rechtskraft erlangt, ist eine oberflächliche Geste, die keinen zusätzlichen Nutzen hat.
Selbstverständlich kann es sich als nützlich erweisen, denn ein niederländisches Sprichwort besagt „Viel versprechen, wenig geben, lässt den Geizhals in Freuden leben“. Von eben diesem Image wollten wir jedoch wegkommen. In diesem Lichte ist dieser Vorschlag typisch für einen Bereich, in dem die EU ihren Mehrwert unter Beweis stellen kann, denn seien wir doch ehrlich: Die Tatsache, dass die Onur Air – um nur ein bereits angeführtes Beispiel zu nennen – in den Niederlanden irgendwann aus dem Verkehr gezogen wurde, nur um anschließend in Belgien starten zu dürfen, bleibt natürlich absurd. Solche Praktiken stiften bei den Fluggästen einfach Verwirrung, von potenziell unsicheren Situationen ganz zu schweigen.
Folglich ist eine einheitliche Liste auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Sicherheitskriterien der einzige Weg nach vorn, und sie ist sowohl für die Fluggäste als auch für die europäischen Verbraucher verständlich. An der Fülle von Änderungsanträgen lässt sich das Bestreben des Parlaments nach einer Verbesserung der Flugsicherheit ablesen. Dank der Hilfsbereitschaft und Bereitwilligkeit der Kommission sowie der Entschlossenheit des Rates konnten wir zügig in der ersten Lesung eine Vereinbarung präsentieren.
Während der Behandlung des Vorschlags in dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr habe ich wiederholt dazu aufgerufen, neue Vorschriften für eine schwarze Liste an die geltende SAFA-Richtlinie (Beurteilung der Sicherheit ausländischer Luftfahrzeuge) anzulehnen und die Zuständigkeiten der EASA, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, auszuweiten. Sehr froh stimmen mich die Ergebnisse, die wir gemeinsam erzielt haben, sowie die Zusagen der Kommission, ganz kurzfristig Vorschläge vorzulegen, in denen die Zuständigkeiten der EASA ausgeweitet und gestärkt werden. Soeben erklärte der Kommissar, diese Versprechen seien schon heute Nachmittag eingelöst worden. Damit setzen wir abermals einen Schritt in die richtige Richtung, wofür ich Ihnen, Kommissar Barrot, zu Dank verpflichtet bin.
Wir setzen uns für kohärente und transparente Rechtsvorschriften mit dem Ziel ein, die Sicherheit zu verbessern und den Fluggästen klare und deutliche Informationen zu liefern. Dagegen kann niemand etwas einzuwenden haben. Abschließend möchte ich der Berichterstatterin, Frau De Veyrac, für die insgesamt von ihr auf diesem Gebiet geleistete Arbeit meinen Dank aussprechen.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank auch von meiner Seite, besonders an Frau Kollegin De Veyrac, die mit sehr viel Engagement an diesem Dossier gearbeitet hat, das sich ja mitten im Prozess enorm erweitert hat, was ja keine leichte Situation war. Sie hat Anregungen aufgenommen, wo es möglich war, und dort, wo es nicht möglich war, fair informiert. Das war also eine sehr, sehr positive Vorgangsweise.
Zum Inhalt: Der Aspekt des Verbraucherschutzes war mir in diesem Dossier besonders wichtig. Er ist ein notwendiger Bestandteil in einer Welt, in der Verbraucherinnen und Verbraucher auch als Passagiere aufgrund ausreichender Information ihre Wahl treffen können müssen. Wenn es diese Information gibt, ist auch eine weitere Tendenz bremsbar, die uns sonst in Schwierigkeiten bringen könnte, nämlich das Ausflaggen von Betrieben, um bestimmte strenge Sicherheitsbestimmungen zu umgehen. Ich glaube, dass diese Tendenz mit einem besonderen Augenmerk auf die Sicherheit gebremst werden kann.
In Sachen Schwarzliste haben wir hier einen wichtigen Schritt getan. Der besonders wichtige Schritt liegt aber noch vor uns, nämlich die Umsetzung. Denn zu einer gemeinsamen Liste gehören Kriterien, gehören Kontrollen und gehören Kontrollen der Kontrollen. Besonders wichtig ist, dass dies auch in Drittstaaten möglich sein und erweiterbar sein wird; das ist für mich zentral.
Ich setze aber auch auf eine weiter reichende Wirkung. Anerkannte Reiseveranstalter werden sich in Zukunft hüten, Vertragspartner zu beauftragen, die nicht vollständige Sicherheit garantieren können. Dies ist ein wesentlicher Aspekt für die VerbraucherInnen und für die Sicherheit von uns allen.
Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Anders als Verkehrsmittel zu Wasser und zu Lande, die bei einem Schaden einfach bis zum Abschleppen warten können, ist ein Flugzeug voll und ganz von der Technik abhängig. Störungen in den Triebwerken, im Luftdruck, in der Sauerstoffzufuhr oder im Navigationssystem können zum Absturz des Flugzeugs und zum Tod aller Fluggäste führen. Ein solcher Sektor ist besonders dann gefährdet, wenn er dem freien Markt überlassen wird, in dem stets neue Billigfluggesellschaften in einem mörderischen Wettbewerb versuchen, möglichst viele Passagiere anzulocken, indem sie die Betriebskosten und die Flugpreise niedrig halten. Unternehmen, die an Sicherheitsmaßnahmen sparen, können verhältnismäßig zahlreiche Unfälle verursachen.
Bislang war es um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht eben gut bestellt. Wenn ein Mitgliedstaat gegen unsichere Fluggesellschaften ein Start- und Landeverbot verhängt hatte, wurde dies kaum publik gemacht und blieb in den Nachbarstaaten ohne Folgen. Wenn anschließend ein Mitgliedstaat unverzüglich Maßnahmen treffen wollte, lief er Gefahr, durch die Union, die noch nicht dieselbe Stufe erreicht hatte, gebremst zu werden. Ich habe schon früher ein aktives Vorgehen hin zu Verboten und zur Information angemahnt. Gefährliche Unternehmen und ihre Rechtsnachfolger müssen ausgeschlossen werden, und Mängel anderer Unternehmen müssen für die Verbraucher voll und ganz öffentlich gemacht werden.
Dieser Vorschlag ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber zweifellos werden findige Unternehmen weiterhin nach Wegen suchen, um sich dem zu entziehen. Ich appelliere an die Kommission, in den nächsten Jahren weiter reichende Vorschläge vorzulegen, wenn sich eine solche Situation ergeben sollte, damit die Fluggäste und die Menschen auf dem Boden nicht das Opfer kurzsichtiger Unternehmer werden.
Bernard Wojciechowski, im Namen der NI-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Meines Erachtens sind die Änderungsanträge der Berichterstatterin ein Schritt in die richtige Richtung. Sie strebt darin mehr Sicherheit für die Fluggäste, transparentere Informationen über die ausführenden Luftfahrtunternehmen und Standardbedingungen für Luftfahrtunternehmen an, die aus Drittländern stammen.
Die Leitlinien, auf die Frau De Veyrac ihren Bericht gegründet hat, werden uns bei der Anhebung des Niveaus der von den Fluggesellschaften angebotenen Leistungen, woran den Fluggästen in der Hauptsache gelegen ist, ein gutes Stück weiterhelfen. Wir können nur hoffen, dass die Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit auf die Erteilung von Luftverkehrsbetreiberzeugnissen nicht zu Korruption führt, sondern tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheitsstandards für die Fluggäste beiträgt.
Ungeachtet dieser Fragen halte ich die Forderungen der Berichterstatterin für völlig legitim, und deshalb möchte ich ihren Entwurf unterstützen. Wenn wir ihn in seiner jetzigen Fassung annehmen, werden wir meiner Auffassung nach die Leistungen qualitativ verbessern und den Fluggästen die Wahl des richtigen Luftfahrtunternehmens erleichtern. Unternehmen, die die Sicherheitsstandards nicht einhalten, würden dadurch automatisch vom europäischen Markt gedrängt.
Aller Fluggäste willen appelliere ich daher an das Parlament, für diesen Bericht zu stimmen.
Fernand Le Rachinel (NI). – (FR) Herr Präsident, ich freue mich über den Bericht meiner Kollegin Christine De Veyrac, der das große Verdienst zukommt, das Prinzip der Verabschiedung einer Schwarzen Liste der wenig sicheren oder gar gefährlichen Fluggesellschaften offen anzusprechen. Angesichts der jüngsten und immer wieder neuen Katastrophen aufgrund des schlechten Zustands einiger Flugzeuge muss gehandelt werden, um diese aufzulisten und Flugverbote auszusprechen. Es ist wirklich unerlässlich für die Sicherheit aller Flugpassagiere, die Identität der Gesellschaft zu kennen, mit der sie fliegen, und darüber hinaus zu wissen, ob diese als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Dies ist ein absolutes Recht. Es darf nicht eingeschränkt werden, denn es geht um das Leben von Millionen Menschen, die per Flugzeug durch die Welt reisen.
Lassen Sie mich jedoch einen Vorbehalt äußern. Wie wird der Anwendungsbereich der gemeinschaftlichen Liste dieser Flugunternehmen, die den europäischen Sicherheitskriterien nicht entsprechen, aussehen? Bislang scheint kein gemeinsames Kriterium für die Aufstellung einer gemeinsamen Liste durch die Kommission festgelegt worden zu sein. Fürchtet man diplomatische Konsequenzen mit einigen sensiblen Ländern? Hat man beispielsweise Angst vor der Reaktion der türkischen Behörden auf das jüngste Flugverbot für die Gesellschaft Onur Air, das lediglich von den Niederlanden, Belgien, Frankreich und der Schweiz verhängt wurde? Warum haben sich die anderen europäischen Länder dieser Verbotsmaßnahme nicht angeschlossen?
Der uns vorliegende Text schlägt unter anderem vor, die Kompetenzen der Europäischen Flugsicherheitsagentur auszuweiten. Warum nicht, wenn es um das Ziel der Verstärkung der gemeinsamen Kriterien für die Inspektion, das Verbot, der Beschränkung der Flugrechte geht? Hat man jedoch Kontrollmaßnahmen für diese Agentur und Einspruchsmöglichkeiten gegen ihre Entscheidungen vorgesehen? Gewiss brauchen wir Rechtsvorschriften, und das rasch, aber hüten wir uns davor, den Mitgliedstaaten in einem so wesentlichen Bereich wie der Sicherheit ihrer Bürger jeden Spielraum zu nehmen.
Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Kommissar Barrot und insbesondere auch Minister Darling – denn zu dieser späten Stunde ist der Stuhl der Ratspräsidentschaft stets leer, und ich weiß es sehr zu schätzen, dass in dieser Aussprache auch die Präsidentschaft vertreten ist –, ich halte es für begrüßens- und lobenswert, dass wir uns auf eine einzige europäische schwarze Liste haben verständigen können, auf der alle Fluggesellschaften stehen, die in ganz Europa verboten sind. Mein besonderer Dank gilt Frau De Veyrac für ihre Anstrengungen, auch und gerade während der Verhandlungen mit dem Rat, und ich möchte sie zu dem heute erzielten Resultat beglückwünschen, mit dem wir in erster Lesung die derzeitige, unerwünschte und unklare Situation beenden können, in der sich die Passagiere über den Sicherheitsstatus einer Fluggesellschaft nicht sicher oder nicht bewusst sind. Die jüngsten, tragischen Flugunfälle in diesem Sommer haben die Notwendigkeit dieser Rechtsvorschrift unterstrichen.
Dieses Parlament ist die treibende Kraft hinter dem Plan, und darauf dürfen wir zu Recht stolz sein, denn die einzelnen Mitgliedstaaten waren von dem Gedanken zunächst nicht begeistert. Ebenso beschränkte sich die Kommissionsvorlage allein auf den Informationsaustausch. Letzten Endes ist es dem Parlament gelungen, indem es entschlossen an einem Strang gezogen hat, diese europäische schwarze Liste zusammenzustellen. Die Bürger Europas haben zweifellos Anspruch darauf, denn es geht nicht an, dass eine Fluggesellschaft in dem einen Land landen darf und in dem Nachbarland nicht. Die Bedeutung einer europäischen Dimension und eines europäischen Ansatzes für dieses Problem wird hiermit noch einmal herausgestellt.
Ich habe mich mit aller Kraft dafür eingesetzt, dass der Anspruch der Passagiere auf eine Entschädigung in dieser Verordnung klar und deutlich festgehalten wird, denn ohne diesen Anspruch ist diese Rechtsvorschrift nichts wert. Positiv finde ich, dass auch dies gelungen ist. Ich hoffe, diese Verordnung trägt zur Sicherheit in der Luftfahrtindustrie und zu einer verbesserten Position der Fluggäste in Europa bei.
Ulrich Stockmann (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fliegen ist in Europa sicher, und das soll trotz hoher Zuwachsraten im Luftverkehr auch in Zukunft so bleiben. Dem tragen wir heute mit der Verordnung Rechnung, die von allen politischen Seiten dringend gewollt wird. Ich bedanke mich bei der Berichterstatterin für die hervorragende Arbeit.
Eine europäische schwarze Liste, nach gemeinsamen Kriterien erstellt, wird eine Entscheidungskonfusion bei sicherheitsrelevanten Fragen, wie wir das noch im Fall der Onur Air erlebt haben, künftig verhindern. Ich bin sicher, dass durch eine Veröffentlichung ein sehr starker Druck auf die jeweiligen Airlines entsteht, die internationale Sicherheitsvorschriften nur ungenügend beachten, genauso wie auf Reiseunternehmen, die in der Vergangenheit mit solchen Airlines kooperiert haben. Denn eine Veröffentlichung führt unweigerlich zum Imageverlust und wahrscheinlich zum Konkurs einer solchen Airline. Wir werden also einen deutlichen Gewinn an Sicherheit erhalten.
Die Pflicht zur Information der Passagiere über die Identität des ausführenden Unternehmens in den Fällen, wo das bisher noch nicht stattgefunden hat, bedeutet eine deutliche Stärkung der Passagierrechte. Der Angst kleiner Reisebüros vor einer Überforderung bei der Informationsübermittlung könnten wir dadurch begegnen, dass wir unterscheiden zwischen sicherheitsrelevanten Informationen und Informationen über einen Wechsel zu einer anderen, sicheren Airline, und dass wir diese Informationen mit unterschiedlicher Dringlichkeit behandeln.
Ich begrüße die von Kommissar Barrot vorbereitete Ausweitung der Zuständigkeit der EASA hin zu Unterstützungsaufgaben von Airlines in Drittländern mit Sicherheitsproblemen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir freilich auch ein bisschen mehr Geld bereitstellen.
Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! In einer Zeit, in der man sich überlegt, wofür die Europäische Union eigentlich steht, passt es ganz gut, dass wir heute über ein Thema debattieren, bei dem sich der zusätzliche Nutzen auf EU-Ebene deutlich offenbart und bei dem die Union als Ganzes größer ist als die Summe ihrer Bestandteile. Ich glaube nicht, dass die EU automatisch in allen Zuständigkeitsbereichen zusätzlichen Nutzen bringt, aber hier tut sie es auf jeden Fall.
Der Luftverkehr ist ein so großer Bestandteil unseres vernetzten Europas und unserer vernetzten Welt, dass es geradezu erstaunlich ist, dass wir Vorschläge wie diesen nicht schon früher verabschiedet haben. Mit den Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten ist kein ausreichendes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Jetzt, wo die Union tätig wird, werden die Bürger den Verbraucherschutz erhalten, den sie verdienen. Dieses Vorgehen der EU ist sowohl angemessen als auch zweckmäßig. Landet eine Fluggesellschaft in einem EU-Staat auf einer schwarzen Liste, dann wollen die Menschen Bescheid wissen; deshalb begrüße ich einen gemeinsamen EU-Rahmen. Ich selbst habe schon Flüge gebucht, bei denen ich erst beim Einchecken die Identität des Luftfahrtunternehmens erfahren habe, sodass ich Vorschlägen für eine bessere Unterrichtung und Sensibilisierung der Verbraucher nur zustimmen kann.
Ich möchte der Berichterstatterin persönlich zu der Behandlung dieses komplexen Themas gratulieren, und ich hoffe, dass sich das Parlament und die Kolleginnen und Kollegen morgen hinter sie stellen werden.
Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Eine bessere Rechtsetzung bedeutet nicht unbedingt weniger Gesetze. Selbstverständlich ist es unser Ziel, Rechtsvorschriften nur zu beschließen, wenn es notwendig ist. Doch diese Aussprache beweist, dass gesetzliche Maßnahmen geboten sind, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu verbessern und so für die Fluggäste ein höheres Schutzniveau gegen die Gefahr von Unfällen zu gewährleisten.
Dies wird so geschehen, dass eine gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen angenommen wird, denen der Überflug von EU-Territorium untersagt worden ist, und diese Liste wiederum Fluggästen zugänglich gemacht wird. Es gibt Zeiten, da sprechen die Tatsachen für sich. Am 14. August starben 121 Menschen, als ihr Flugzeug in der Nähe von Athen abstürzte. Das war traurigerweise nur einer von vier Luftfahrtunfällen, die sich in diesem Sommer von Griechenland bis Venezuela ereigneten, 500 Menschenleben forderten und den Fluggästen das Gefühl gaben, dass sie nicht sicher waren. Diese Umstände verlangten eine politische Debatte.
Vor diesem Hintergrund ist es nur angebracht, dass das Parlament diese Aussprache führt und strengere und ausführlichere Regelungen zur Luftverkehrssicherheit annimmt. Aus meiner Sicht wird dies ganz ohne Zweifel zu einer besseren Rechtsetzung mit einem entsprechenden Verantwortungsbewusstsein führen.
Auch wenn Luftfahrtunfälle in Europa glücklicherweise selten sind, mindert das nicht unsere Bedenken bei Flügen von Luftfahrtbetreibern aus Drittländern, die unsere Flughäfen nutzen wollen, oder Betreibern, die EU-Bürger aus dem europäischen Luftraum hinaus befördern. Eines unserer weiteren Anliegen ist auch die Maßnahme, Unternehmen den Betrieb zu untersagen, die den Sicherheits- und Wartungsanforderungen nicht genügen.
Einige Mitgliedstaaten sollten in der Tat ihre Befugnisse behalten, vor allem wenn es um Notfälle geht, und dennoch konnte ein Luftfahrtbetreiber, der von vier europäischen Ländern gesperrt worden war, seine Flüge in einen anderen Staat umleiten, in dem das Verbot nicht galt, und so etwas darf nicht geschehen. Unser Ziel muss es sein, diese Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und sichere und transparente Luftverkehrsmärkte in Europa und der Welt zu fördern.
Da wir dieses Anliegen mit diesem Bericht verfolgen – und ich möchte bei dieser Gelegenheit der Berichterstatterin gratulieren –, unterstützen wir die Palette der Veränderungen, die von allen Fraktionen mitgetragen werden und die hoffentlich im Parlament und dann auch im Rat angenommen werden.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte die Berichterstatterin ebenfalls zu ihrer unermüdlichen Arbeit und ihrem großartigen Ergebnis beglückwünschen. Vielen Dank, Frau de Veyrac.
Ich glaube, dass dieser Text ein perfektes Beispiel für die interinstitutionelle Zusammenarbeit ist. Wir müssen auch der Kommission – der Kommissar hat ein spezielles und persönliches Interesse an diesem Text genommen, und das hat nach meiner Ansicht nach auch Ergebnisse gezeitigt –, natürlich dem Parlament und auch dem Ratsvorsitz und dem Rat insgesamt gratulieren. Daher glaube ich, dass uns dieses Beispiel der interinstitutionellen Zusammenarbeit erlaubt hat, in Rekordzeit einen Text auf die Beine zu bringen, der eine schnelle und effiziente Umsetzung sichert und Durchführbarkeit garantiert.
Ferner haben wir einen Text zustande gebracht, der die Gemeinschaftsmethode stärkt, zugleich aber in einem solchen Maße ausreichend mit subsidiärer Flexibilität ausgestattet ist, dass die dringendsten Fälle bearbeitet werden können, während den Bürgern große Beachtung geschenkt wird, und das in einem strengen Rahmen von Gemeinschaftsgarantien.
Dieser Text erreicht ein perfektes Gleichgewicht zwischen den kommerziellen Interessen und Rechten der Unternehmen und Garantien für ihren Schutz, ohne das Recht der Fluggäste auf rechtzeitige Information, volle Transparenz und den Schutz ihres Rechts auf Sicherheit zu beeinträchtigen. Positiv zu vermerken ist, dass auch die Nutzung des Internet gefördert wird.
Ich bin überdies der Meinung, dass diese Sicherheit eine wichtige Garantie für einen Sektor wie die Luftfahrt ist, in dem die Europäische Union historische und zukunftsweisende Schritte unternimmt, die ein Höchstmaß an Sicherheit und somit auch abschreckende Sanktionen wie die im Text vorgeschlagenen sowie strikte Verbote, die auf strengen technischen und objektiven Prinzipien basieren, erforderlich machen.
Wir sind deshalb erfreut, dass der Weg für eine beachtliche Stärkung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit freigemacht worden ist. Wir suchen noch nach Lösungen für die Probleme, die im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen für das Personal bestehen, insbesondere für die Piloten. Hierzu sollen Risikoprobleme erkannt und die Ausbildung verbessert werden, um Tragödien zu vermeiden, wie sie in Toronto beinahe geschehen ist. Es muss gesichert sein, dass in ausreichendem Maße Inspektionen vorgenommen werden und ihre Effektivität nachgewiesen ist.
Die Tatsache, dass es in diesem Sommer so viele Opfer gegeben hat, dürfte uns eine Lehre gewesen sein.
Zsolt László Becsey (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Als Neuling aus einem neuen Mitgliedstaat sollte ich zuerst vielleicht der Berichterstatterin und den Gemeinschaftsorganen, dem Rat und der Kommission, für ihre Arbeit und ihre Arbeitsweise meine große Anerkennung aussprechen. Vielleicht senden wir ja dadurch, dass wir schnell reagieren und bedeutende Ergebnisse erzielen können, ein positives Signal an die Bürger der Europäischen Union aus. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin und die drei Organe dazu, dass es ihnen gelungen ist, in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip die entsprechenden Ebenen für die Umsetzung festzulegen, also zu sagen, was auf Gemeinschaftsebene unternommen und gelöst werden muss und was auf der Ebene der Mitgliedstaaten.
Aus humanitären Gründen werde ich mich zu so später Stunde auf lediglich ein oder zwei Anmerkungen beschränken. Zum einen hoffe ich, dass diese Einigung möglichst bald in Kraft tritt. Das ist dringend geboten. Jedoch werden einige Bestandteile – die Aufstellung gemeinsamer Kriterien, die Einrichtung von Institutionen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit – Zeit beanspruchen, und bis dahin müssen wir etwas unternehmen und den Bürgern etwas Positives signalisieren.
Zweitens stimme ich den Zielen und der Anwendung von Sanktionen usw. vollauf zu. Jedoch müssen den Luftfahrtunternehmen, für die diese Verordnung negative Auswirkungen mit sich bringt, genaue Anweisungen und Einzelheiten dazu gegeben werden, wie sie die Angelegenheiten beheben können. Ebenso müssen wir meines Erachtens im Detail die Bedingungen und Voraussetzungen für die Streichung des Namens eines Luftfahrtunternehmens von der Liste festlegen. Für die Aufnahme in die Liste haben wir die Kriterien sehr genau festgelegt, jedoch wäre es genauso wichtig, die Kriterien für eine Streichung von der Liste festzulegen.
Was die Entschädigung für Fluggäste angeht, so kommt es natürlich entscheidend darauf an, dass dem Fluggast die Möglichkeit angeboten wird, mit einer anderen Fluggesellschaft zu fliegen oder sein Geld zurückerstattet zu bekommen, jedoch muss insbesondere der negative Eindruck berücksichtigt werden, der bei Fluggästen zurückbleibt, die ihre Reise in letzter Sekunde abbrechen müssen.
Meine abschließende Bemerkung bezieht sich darauf, dass bei Nichterfüllung der Pflicht zur Information die Sanktionen, die auch ich empfohlen habe, wirksam durchgesetzt werden. Dies sollte, so auch meine Meinung, auf einzelstaatlicher Ebene geschehen, doch wird auf die Mitgliedstaaten eine große Verantwortung zukommen, denn was die Höhe der Sanktionen betrifft, sind Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten unbedingt zu vermeiden. Auch dies muss zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Noch einmal: Ich hoffe, dass Sie diesen hervorragenden Bericht annehmen werden.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich glaube, dies ist eine gute Vereinbarung. In ihr werden die Wünsche des Ausschusses größtenteils verwirklicht. Zudem handelt es sich um gute Nachrichten, wie Herr Twigg und Herr Smith sagten. Hier zeigt sich die Stärke einer EU, die gemeinsam handelt, die zum Schutz der Verbraucher handelt und die – wie von vielen betont wurde – rasch handelt. Gelegentlich wird es aber weiterhin Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten geben. Luftverkehrsgesellschaften verwenden unterschiedliche Flugzeuge und unterschiedliche Besatzungen, um bestimmte Teile der Welt anzufliegen. Diese Unterschiede werden bedeuten, dass auch Standards voneinander abweichen. Sogar die Auffassungen über Sicherheit selbst können voneinander abweichen, aber dieser Bericht setzt bei den Standards Maßstäbe. Ich hoffe und bin überzeugt davon, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Ich erwarte, dass einige Länder weiter gehen wollen und höhere Standards einführen und dass damit die Verbraucherschutznormen noch weiter erhöht werden.
Immer mehr Menschen fliegen. Ich habe gehört, dass etwa 30 Millionen Menschen in Großbritannien – die Hälfte der Bevölkerung – mindestens einmal im Jahr eine Flugreise unternehmen. Durch die zunehmende Nutzung des Internet sind sie sich womöglich gar nicht bewusst, mit welcher Gesellschaft sie letztlich fliegen. Sie buchen vielleicht bei Gesellschaft A und stellen dann fest, dass Gesellschaft B den Flug durchführt. Wenn Gesellschaft B aus Sicherheitsgründen auf der schwarzen Liste steht, dann werden sie, wie Herr Jarzembowski vorhin sagte, vom Flug zurücktreten dürfen. Ich denke, niemand wird ein Flugzeug besteigen, wenn es auf einer schwarzen Liste steht. Sie werden die Wahl haben und sich sicher nicht für ein Flugzeug entscheiden, das auf der schwarzen Liste steht. Die Standards werden dadurch erhöht; die Lage für die Verbraucher wird verbessert; das sind gute Nachrichten. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin. Wir sollten darüber sprechen und es erläutern, aber nicht um elf Uhr abends!
Gilles Savary (PSE). – (FR) Herr Präsident, einige von uns Abgeordneten haben die schweren Stunden der Dramen der Schiffsuntergänge der Erika und der Prestige miterlebt und waren Zeuge des jämmerlichen Schauspiels der Mitgliedstaaten, die die Europäische Union in Verruf brachten. Auf dem Gebiet der Flugsicherheit hat nun Europa einmal einen – ich weiß nicht, ob erfreulichen oder besser bedauerlichen – Vorsprung gegenüber den Ereignissen, denn wir haben im Jahr 2002 die Europäische Flugsicherheitsagentur geschaffen, und diese Verordnung wurde uns von der Kommission bereits im Februar dieses Jahres vorgeschlagen, also vor dem traurigen schwarzen Sommer, den wir erlebt haben.
Ich möchte also heute Frau De Veyrac zu ihrer Arbeit beglückwünschen, denn das Parlament hat diesen Text deutlich bereichert. Es schwankte lange zwischen Subsidiarität und gemeinschaftlichem Mehrwert hin und her. Heute kann man von einem echten gemeinschaftlichen Mehrwert sprechen, denn wir haben eine gemeinschaftliche Schwarze Liste, jeder Mitgliedstaat kann seine Liste unter allen anderen Mitgliedstaaten verbreiten, die Europäische Union und die Kommission haben autonome Zuständigkeiten. Dieser Text geht also ziemlich weit.
Lassen Sie mich jedoch zum Seeverkehr zurückkommen. Man hat uns gelehrt, es ginge nicht darum, ob Kontrollen ausgeübt werden. Es ginge darum, wie häufig diese Kontrollen stattfinden. Es ginge auch darum zu wissen, wer dafür verantwortlich ist. Wir haben das für den Seeverkehr getan, wahrscheinlich müssen wir es morgen auch für den Luftverkehr tun.
Wie Sie wissen, Herr Kommissar, ist der menschliche Faktor sehr wichtig bei Flugzeugunfällen. Die meisten davon sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Es wird also darauf ankommen, Regeln für die Kontrolle der Ausbildung der Besatzungen und eine in Europa harmonisierte Ausbildung auf sehr hohem Niveau zu erreichen.
Sie haben mit der Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Flugsicherheitsbehörde das Tor geöffnet. Ich habe Vorbehalte seitens des Rates gehört. Ich glaube, Sie können mit der Unterstützung des Parlaments rechnen, Herr Kommissar, denn diesen Weg müssen wir beschreiten, wenn wir unserer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und den Nutzern der Luftfahrt gerecht werden wollen.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Herr Minister, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte Frau de Veyrac und Ihrem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr nochmals herzlich dafür danken, dass sie den Vorschlag der Kommission unterstützt und wesentlich bereichert haben.
Die von Ihrer Berichterstatterin vorgeschlagenen Änderungen werten die Ziele der Kommission auf. Sie gestatten einerseits die Wiederherstellung des Vertrauens der Flugpassagiere hinsichtlich der Sicherheit der von ihnen benutzten Flugzeuge und gewährleisten andererseits eine höhere Transparenz für die Passagiere durch die Unterrichtung über die Identität der Fluggesellschaft.
Die Kommission, die eng mit dem Parlament und dem Rat zusammengearbeitet hat, um eine Vereinbarung in erster Lesung zu erzielen, akzeptiert alle Kompromissänderungsvorschläge, die aus den äußerst positiv verlaufenen Verhandlungen zwischen den drei Institutionen hervorgegangen sind. Das Ergebnis dieser Arbeit halten wir für sehr ausgewogen. Es dient der Effizienz. Lassen Sie mich nur die wichtigsten Maßnahmen nennen, die Sie alle hervorgehoben haben: die Erstellung einer einheitlichen gemeinschaftlichen Schwarzen Liste auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien, die Anwendung von Verbotsmaßnahmen auf dem gesamten Territorium der Gemeinschaft, ein sofortiges Inkrafttreten der Verordnung bezüglich der Schwarzen Liste sowie die spätere zügige Umsetzung des Teils über die Information der Fluggäste und die Entschädigungszahlungen, wie Herr Jarzembowski unterstrichen hat. Im Übrigen schließe ich mich dem an, was er hinsichtlich der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, zu einem Entschädigungssystem im Falle der Annullierung aufgrund der Tatsache, dass eine Fluggesellschaft, die auf der Schwarzen Liste steht, auch Flüge in Drittländern durchführt, und zu einer Lösung für die Komitologie, die es ermöglichen sollte, in dringenden Fällen zu handeln, um Situationen der Entscheidungsunfähigkeit zu vermeiden, gesagt hat, und schließlich auch der Bezugnahme auf die Kompetenzerweiterung, die die Kommission heute Nachmittag in Straßburg beschlossen hat, die die Qualifikationen der Piloten und die Schulungen einschließt, wie von Frau Ayala, Herrn Leichtfried und soeben von Herrn Savary angesprochen. An die Adresse der Präsidentschaft möchte ich sagen, dass diese Stärkung der Kompetenzen der Europäischen Flugsicherheitsagentur nichts an der Notwendigkeit ändert, dass die Agentur enger mit den Generaldirektionen für die Zivilluftfahrt in jedem einzelnen Mitgliedstaat zusammenarbeiten muss. Dank dieser Zusammenarbeit wird es uns gelingen, den Himmel über Europa so sicher zu machen wie wir es uns wünschen.
Zu würdigen ist ferner, in welchem Tempo wir dieses Dossier behandelt haben, ohne der Qualität Abbruch zu tun. Das ist ein weiterer Beweis für die Effizienz der Mitentscheidung und unserer Institutionen, denn der politische Wille, zum Ziel zu gelangen, ist auf allen Seiten vorhanden. Ich freue mich sehr über diese Tatsache, die von zahlreichen Rednern hervorgehoben wurde.
Ich möchte dem Parlament sehr herzlich für seinen entscheidenden Beitrag zu diesem wichtigen Dossier danken, das das Vertrauen unserer Bürger in die Sicherheit des Luftverkehrs erhöhen wird. Lassen Sie mich abschließend hinzufügen, dass dieser gesamte Text die Stärkung der Kompetenzen der Europäischen Flugsicherheitsagentur ermöglichen wird, die diese in Zusammenarbeit mit den Direktionen für Zivilluftfahrt in den einzelnen Mitgliedstaaten ausübt. Hinzu kommt am nächsten Donnerstag der Start eines sehr interessanten technologischen Projekts, das wir „Cäsar“ nennen und das auch für den Luftverkehr mehr Sicherheit bringen soll. Ich denke, wir verfügen damit über alle Elemente, um den europäischen Luftraum zu einem der sichersten der Welt zu machen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, meine Damen und Herren Abgeordnete, Frau Berichterstatterin. Ich glaube, wir haben da eine sehr nützliche Arbeit vollbracht, und in diesem etwas bewegenden Augenblick denken Sie alle ebenso wie ich wohl an jene, die im letzten Sommer diesen Katastrophen zum Opfer gefallen sind. Wir hatten die Initiative ergriffen, es kam darauf an, sie zu Ende zu führen, und das ist uns nun dank Ihnen allen gelungen.
Präsident. – Danke, Herr Kommissar, wir sind beruhigt und fühlen uns sogar geschmeichelt.
Derek Twigg, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Ich werde mich sehr kurz fassen und nur auf ein paar Fragen eingehen. Die Beiträge und die engagierte und leidenschaftliche Art, in der sie heute Abend vorgebracht wurden, haben mich sehr beeindruckt. Ich möchte Frau De Veyrac, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für ihre fleißige Arbeit und ihre Mitwirkung danken.
Herr Jarzembowski fragte, ob der Rat nun im Gegenzug den Text akzeptieren würde. Wenn das Parlament einen konsolidierten Text in seiner Gesamtheit vorlegt, dann wird der Ratsvorsitz ihn bei der nächstmöglichen Gelegenheit den Ministern zur Kenntnis bringen und ihn dem Rat empfehlen.
Eine andere Frage betraf die Europäische Agentur für Flugsicherheit. Der Rat wird selbstverständlich die Vorschläge der Kommission zu dieser Agentur berücksichtigen.
Dies war eine beeindruckende Aussprache mit vielen beeindruckenden Beiträgen. Die Leidenschaft für dieses Thema und die Frage der Sicherheit und Unterrichtung von Fluggästen hat sich heute Abend laut und deutlich gezeigt. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, einen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten.