Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Karin Scheele in Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung humaner Fangnormen für bestimmte Tierarten (KOM(2004)0532 C6-0100/2005 2004/0183(COD)) (A6-0304/2005).
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin zu ihrer sehr ehrlichen und gewissenhaften Arbeit danken und sagen, dass das Ziel des zur Diskussion stehenden Vorschlags für eine Richtlinie darin besteht, Normen zur Gewährleistung weitestgehend humaner Fangbedingungen für in Fallen gefangene Tiere einzuführen.
Dieser Vorschlag wird von der Notwendigkeit diktiert, dass die Europäische Gemeinschaft gegenüber Kanada, Russland und den Vereinigten Staaten internationale Verpflichtungen einzuhalten hat. Diese internationalen Zusagen und Verpflichtungen erwachsen aus dem im Jahre 1998 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation abgeschlossenen Übereinkommen über internationale humane Fangnormen sowie einem anderen Übereinkommen ähnlichen Inhalts, das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten in Form einer vereinbarten Niederschrift geschlossen wurde.
Das Überkommen mit Kanada und Russland, das die Europäische Gemeinschaft und Kanada bereits ratifiziert haben, wird unmittelbar nach der bevorstehenden Ratifizierung durch Russland in Kraft treten, das nach offiziellen Informationen der Kommission das entsprechende Verfahren bereits in Gang gesetzt hat. Wenn also die einschlägigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften nicht angenommen werden, dann wird die Europäische Gemeinschaft, sobald das Übereinkommen in Kraft tritt, nicht in der Lage sein, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.
Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie ist in der Tat begrenzt. Nichtsdestotrotz wird sie, ihre Annahme vorausgesetzt, in der Europäischen Union einen Rahmen für die Einführung gemeinsamer Normen bieten, die darauf ausgerichtet sind, den gefangenen Tieren unnötige Qualen und Schmerzen zu ersparen. Die vorgeschlagenen Normen basieren auf den Ergebnissen wissenschaftlich fundierter Arbeiten, die im Rahmen der Internationalen Normenorganisation durchgeführt wurden, und sie sind, das sei nachdrücklich hervorgehoben, von der Weltnaturschutzunion angenommen worden.
Der Vorschlag sieht zudem vor, dass es den Mitgliedstaaten unbenommen bleibt, auf nationaler Ebene strengere Vorschriften beizubehalten und anzuwenden. Darüber hinaus ergänzt der Richtlinienentwurf die gemäß den derzeitigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften geltenden Normen und nimmt daran keinerlei Abstriche vor. Beispielsweise wird das Verbot von Tellereisen, das in der Europäische Union laut der Verordnung des Rates Nr. 3254/91 besteht, auch nach der Annahme der neuen Richtlinie Gültigkeit haben.
Ich muss an dieser Stelle betonen, dass wir, solange das Verfahren läuft, bereit sind, die entsprechenden Änderungsvorschläge zu prüfen, um damit den Bedenken Rechnung zu tragen, die von verschiedenen Fraktionen und zahlreichen Tierschutzorganisationen zum Ausdruck gebracht wurden. Die Kommission gedenkt, in dieser Richtung weiterzuarbeiten.
Die Ablehnung des Vorschlags bedeutet, dass die Europäische Union in naher Zukunft ohne jegliche Fangnormen dastehen wird und die Europäische Gemeinschaft nicht in der Lage sein wird, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen.
Abschließend darf ich noch auf meine Absicht verweisen, den Standpunkt des Parlaments zu berücksichtigen und die im Parlament und im Rat formulierten Ansichten zu prüfen. Die Kommission wird dann auf dieser Grundlage über die weiteren Maßnahmen entscheiden, einschließlich einer möglichen Zurückziehung des Vorschlags. Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, eine Studie zu erstellen, um die wissenschaftliche Grundlage, auf der jeder zukünftige Vorschlag zur Einführung von Fangnormen basieren sollte, zu aktualisieren. Darin werden selbstverständlich auch die Ergebnisse der entsprechenden Konsultationen mit den beteiligten Parteien einbezogen werden.
Es ist, und damit komme ich zum Schluss, auch weiterhin mein Wunsch, gut mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Karin Scheele (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer sehr angespannten Diskussion zur Chemikalienpolitik ist es auch wieder einmal ganz entspannend, ein Thema zu behandeln, zu dem es im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit bereits eine sehr breite Mehrheit gegeben hat und – wie ich annehme – auch morgen geben wird.
Der Kommissionsvorschlag von 2004 – und das wurde von Herrn Kommissar Dimas gesagt – ist das Umsetzungsinstrument des internationalen Abkommens. Im Umweltausschuss wurde mein Vorschlag, den Kommissionsvorschlag abzulehnen, fast einheitlich angenommen, mit 47 Stimmen dafür, 3 dagegen und 2 Enthaltungen. Die Gründe für meine Ablehnung sind folgende:
Da der Vorschlag unter das Kapitel Umweltpolitik fällt, ist die Europäische Union verpflichtet, den Gesetzesvorschlag auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu stützen. Diese Grundlage fehlt. Es wurde nur das vor fast zehn Jahren ausgehandelte Übereinkommen fast wortgleich übernommen. Darüber hinaus bestehen rechtliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vorschlag und anderen EU-Rechtsvorschriften, zum Beispiel der Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren und der Habitat-Richtlinie. Der Kommissionsvorschlag erlaubt das Fangen und Töten von Tieren, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind. Unter gewissen Voraussetzungen können Fangmethoden und Fallen nötig sein, das wissen wir alle, aber die Bezeichnung der Richtlinie als Festlegung von humanen Fangnormen haben wir von Anfang an als nicht passend dargestellt. Der Vorschlag ist generell sehr schwach und wird nichts ausrichten, um das Leiden von mit Fallen gefangenen bzw. getöteten Tieren zu verringern.
Ich glaube, und das hat auch der Herr Kommissar klar gemacht, um die starke Ablehnung des Europäischen Parlaments zu verstehen, muss man auch geschichtlich etwas ausholen. Das Europäische Parlament verabschiedete 1989 eine Entschließung, in der ein Verbot von Tellereisen in der Europäischen Union sowie ein Verbot der Einfuhr von Pelzen und Pelzwaren aus Ländern, in denen Tellereisen verwendet werden, gefordert wird. Als Reaktion darauf wurde 1991 eine Verordnung zu diesem Thema verabschiedet. Mit dieser Verordnung werden ab 1995 die Verwendung von Tellereisen und die Einfuhr von Pelzen von dreizehn namentlich aufgeführten Tierarten aus Drittländern verboten. Dieses Verbot gilt nicht, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Das ist auch der Grund, warum es zu diesen internationalen Abkommen gekommen ist. Es gelten angemessene Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die Tellereisen verbieten, es sei denn, die bei den genannten Tieren angewandten Fangmethoden erfüllen international vereinbarte humane Fangnormen.
Nach dieser EU-Verordnung wurde die Notwendigkeit, Fangnormen auf internationaler Ebene aufzustellen, vordringlich, um das Einfuhrverbot zu verhindern. Wegen Drohungen der USA und Kanadas, diese Einfuhrbeschränkungen bei der WTO anzufechten, wurde zwischen der EU, Kanada, Russland und den USA ein Übereinkommen ausgehandelt. Bisher haben allerdings nur die Europäische Union und Kanada das Übereinkommen ratifiziert. Die im Übereinkommen vorgeschriebenen Fangnormen spiegeln Normen, die in Russland, Kanada und USA bereits gelten und keinesfalls als human eingestuft werden können. Bereits 1997 verabschiedet das Europäische Parlament einen Bericht, in dem es die internationale Vereinbarung als völlig unzureichend in Bezug auf das Befinden der Tiere sowie auf die Umweltzielsetzung bezeichnet. Der Beitritt zu diesem Übereinkommen war für das Europäische Parlament völlig unannehmbar. Eine Vereinbarung, die nicht die geringste Garantie dafür bietet, dass die anderen Parteien die Verwendung sämtlicher Tellereisen innerhalb eines raschen und festgelegten Zeitplans einstellen, sollte nicht zur ernsthaften Erwägung vorgeschlagen werden. Dieser Bericht wurde 1997 mit einer großen Mehrheit in diesem Haus angenommen.
Das war der geschichtliche Rückblick. Ich hoffe, dass wir morgen eine breite parlamentarische Mehrheit für die Ablehnung eines aus meiner Sicht sehr schlechten Kommissionsvorschlags erhalten, und ich hoffe auch, dass die Kommission das nötige demokratische Verständnis beweist und diesen Vorschlag für eine Richtlinie zurückziehen wird.
Horst Schnellhardt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Mein Dank gilt am Anfang der Berichterstatterin, Frau Scheele, für die sehr faire, ja schon angenehme Zusammenarbeit bei der Erstellung des heutigen Berichts, obwohl wir ja nicht in allen Fragen der gleichen Meinung sind. Im Ergebnis sind wir uns aber einig. Ich kann einfach sagen: Viele Wege führen nach Rom.
Der heutige Tagesordnungspunkt kennzeichnet die Besonderheit des Europäischen Parlaments. Wir beschäftigen uns mit der Umsetzung eines internationalen Übereinkommens zwischen Kanada, den USA, Russland und der EU, obwohl dieses Übereinkommen von diesem Parlament – die Berichterstatterin hat das schon gesagt – 1998 abgelehnt wurde. So etwas gibt es eben nur im Europäischen Parlament.
Für mich ist diese Situation nicht so problematisch, ich habe damals dem Übereinkommen zugestimmt bzw. ich habe damals gegen die Ablehnung gestimmt, weil ich eigentlich das Vertrauen hatte, dass die geforderten Standards in den beteiligten Ländern umgesetzt wurden, und weil ich großes Interesse daran hatte, dass die Lebensgrundlage für die indigenen Völker in diesen Ländern erhalten bleibe und sie ihren Verdienst mit dem Handel von Fellen erzielen könnten.
Weil der Handel erleichtert wurde, ist das sicher auch zu vertreten. Aber eines wurde auch erreicht – und auch deshalb habe ich damals zugestimmt: Grausame tierquälerische Fallen wurden verboten. Das waren, wenn man das Beispiel Tellereisen nimmt, teilweise die reinsten Folterinstrumente. Erreicht wurde dies dank langjährigen Drucks durch das Europäische Parlament, durch die Europäische Kommission, aber auch durch die Tierschutzorganisationen.
Die heute vorliegende Richtlinie der Europäischen Kommission beinhaltet alle Maßnahmen der Übereinkommen, die den Handel, d. h. in erster Linie den Import von Fellen in die Europäische Union, ermöglichen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie den Binnenmarkt betrifft und deshalb der Rechtsgrundlage Artikel 95 unterliegen sollte. Dass dies nicht der Fall ist, ist auch ein Grund, weshalb wir diesen Bericht ablehnen.
Ich möchte die Kommission auf meine Änderungsanträge aufmerksam machen, die wohl nicht die Mehrheit im Parlament fanden. Manchmal ist die Zeit für bestimmte Regelungen eben noch nicht reif. Ich habe vorgeschlagen, dass diese Vorschläge der Kommission in eine Verordnung münden, durch die die Mitgliedstaaten aufgefordert wären, die Übereinkommen umzusetzen, durch die sie also verpflichtet wären, mit allen Randerscheinungen – Berichterstattung usw. Ich denke, dass das ein guter Ansatz ist.
Ich stimme der Berichterstatterin auch darin zu, dass wir Verbesserungen bei den Parametern erreichen und auch die Forschung einfordern sollten. Doch dies ist Sache der Mitgliedstaaten, nicht der Europäischen Union. Die Bedingungen in den Ländern sind so unterschiedlich, da müssen wir die Subsidiarität schon beachten. Deshalb unsere Ablehnung des Vorschlags der Kommission.
Dorette Corbey, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich werde mein Bestes tun. Heute – bzw. morgen – stehen wir vor einer überaus heiklen Entscheidung. Wir werden für die Ablehnung des Kommissionsvorschlags stimmen, was ich für meinen Teil allerdings ungern tue. Wir in diesem Parlament sind verpflichtet, unseren Beitrag zum Rechtsetzungsprozess zu leisten, und wir werden den Vorschlag morgen zurückweisen, ohne Alternativen aufzuzeigen. Damit haben wir meines Erachtens eine Chance verpasst. Offensichtlich waren alle Fraktionen unzufrieden. Während den einen der Vorschlag zu weit ging, fanden ihn andere mitnichten ausreichend.
Wir müssen uns aber in die eine oder andere Richtung entscheiden. Die Kommission hätte damit auch eine Grundlage, wenn sie einen neuen Vorschlag zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens vorlegt. Natürlich habe ich noch ein Wort zu den Bisamratten zu sagen. Die niederländischen Deiche müssen selbstredend geschützt werden. Wir können keinen Tierschutz fördern, der auf Kosten unserer Sicherheit geht. Ich bin jedoch nicht unbedingt ein Befürworter von Ertränkungsfallen und möchte Sie dringend ersuchen, das Fangen von Bisamratten und die dabei angewendeten Methoden doch noch zu überdenken.
Ehe Ertränkungsfallen eingesetzt werden dürfen, müssen nach meinem Dafürhalten jedenfalls die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens müssen Ausmaße einer Plage erreicht und damit Schäden an den Deichen angerichtet sein. Solche Schäden sind in mehreren Gebieten, nämlich in Friesland und Südholland, deutlich erkennbar, in Brabant dagegen weitaus weniger ausgeprägt. Zweitens dürfen Ertränkungsfallen nur zum Einsatz gelangen, wenn sich Vorbeugungsmaßnahmen als wirkungslos erwiesen haben oder nicht durchführbar sind, und drittens ist ihre Verwendung nur zulässig, wenn keine tierfreundlichen Alternativen verfügbar sind. So enttäuschend es auch sein mag, dass kurzfristig keine brauchbare EU-Richtlinie vorliegen wird, so bedeutet dies noch nicht das Ende der Diskussion.
Ebenso wenig muss dies meiner Ansicht nach das bedauerliche Ende der Bisamratten bedeuten. Vorerst obliegt es den Mitgliedstaaten, eigene Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb mein dringender Appell an Sie, Alternativen zu erarbeiten und das Leid der Tiere auf ein Minimum zu beschränken. Die Ablehnung dieser Richtlinie darf in den Niederlanden nicht als Vorwand dazu dienen, keine Debatte über die Bekämpfung von Bisamratten zu führen, und in diesem Zusammenhang möchte ich Frau Scheele danken, dass sie in den Niederlanden eine umfassende Diskussion angestoßen hat, die ohne ihren Änderungsantrag nicht stattgefunden hätte. Lassen Sie uns also die gegenwärtige Situation in einem positiven Lichte sehen und etwas unternehmen, was wir in diesem Haus noch nie getan haben, nämlich die Gelegenheit ergreifen, die Prävention in den Vordergrund zu stellen und die notwendigen Alternativen zu entwickeln, so dass die Niederlande einen wesentlichen Beitrag zu einem neuen Legislativvorschlag leisten können.
Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt die von Frau Scheele ausgesprochene Empfehlung, den Kommissionsvorschlag abzulehnen. Meines Erachtens hat sie den zweifelsfreien Beweis erbracht, dass es sich hier um ein Beispiel unzulänglicher Gesetzgebung handelt. Die Aufstellung von Normen, denen Fallen zu entsprechen haben, entbehrt beispielsweise einer soliden Untermauerung durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Die von Fallen und deren Testung zu erfüllenden Kriterien sind willkürlich festgelegt. Selbstverständlich ist es schwierig, das Leiden von Tieren zu messen. Wo hört Stress auf und beginnt der Todeskampf?
Darüber hinaus enthält der Vorschlag speziell hinsichtlich des Fangens mittels Lebendfallen keine Aussage, inwieweit Alternativmethoden, die unter Umständen zur Tötung der Tiere angewandt werden müssen, human sind. Oft kommen die Tiere auf andere Weise um, werden totgeschlagen oder töten sich gegenseitig. Zwischen dem vorliegenden Vorschlag und der Habitat-Richtlinie besteht ein Widerspruch. Bestimmte im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützte Tierarten – genannt sei insbesondere das Fang- und Tötungsverbot für solche wild lebende Tiere wie Otter, Biber, Wolf und Luchs – sind auch im Anhang zu dem Vorschlag betreffend humane Fangmethoden aufgeführt. Was sollen wir davon halten? Andere in den Geltungsbereich dieses Vorschlags fallende Tiere, darunter der Marder und der Dachs, sind in bestimmten Gebieten ebenfalls geschützt oder leben in einem Reservat.
Im Zusammenhang mit dieser Richtlinie kann auch ich nicht umhin, kurz ein typisch niederländisches Sicherheitsproblem anzusprechen, nämlich den Schutz der niedrig gelegenen Landesteile gegen Überflutungen infolge von Deichbrüchen. Aufgrund ihrer Lebensweise untergräbt die Bisamratte die Deiche, was für die Sicherheit und die öffentliche Gesundheit in den Niederlanden eine erhebliche Gefahr bedeutet. Dieses Tier ist eine nichteinheimische Tierart und sollte natürlich auf möglichst humane Weise bekämpft werden, doch gibt es derzeit keine praktikable und humanere Bekämpfungsmethode, die ebenso wirkungsvoll ist wie Ertränkungsfallen. Durch ein Verbot der Ertränkungsfalle – und ich kann mir vorstellen, dass der Vorschlag zu gegebener Zeit auf ein solches Verbot zurückgreift – wird es unmöglich sein, Bisamratten wirksam zu bekämpfen. Die Sicherheit der Niederlande und die Volksgesundheit wären damit gefährdet.
Auch für Bisamratten müssen wir nach humaneren Fangmethoden, die brauchbar sind, suchen; doch bis geeignete Alternativen gefunden werden, hielt ich es für begrüßenswert, dass für die Niederlande oder für Situationen, in denen eine Gefahr für die Sicherheit besteht, eine eindeutige Sonderregelung gilt.
Abschließend sei mir noch eine Bemerkung allgemeinerer Art gestattet. In der Europäischen Union praktizieren wir einen Tierschutz à la carte. Im Bereich der Vermeidung von Tierversuchen beispielsweise geschieht eine ganze Menge. Die Kosmetikrichtlinie oder REACH sind ein typisches Beispiel. Desgleichen tut sich etwas im Bereich der internationalen Tiertransporte. All dies ist ausgesprochen wichtig, aber gleichermaßen höchst willkürlich. Wir müssen uns fragen, was Europa in Sachen Tierschutz unternehmen möchte bzw. unternehmen muss.
Wollen wir das Sammeln von Kiebitzeiern in den Niederlanden oder die Stierkämpfe in Spanien oder die Gänsemast für foie gras in Frankreich verbieten, weil diese Gebräuche tierunfreundlich sind, oder handelt es sich hier um nationale Angelegenheiten, bei denen kein Mehrwert entsteht, wenn sich Europa einmischt? Es wäre keine schlechte Idee, wenn wir in diesem Haus und in der EU darüber nachdenken würden, was wir auf dem Gebiet des Tierschutzes tun wollen und was nicht, anstatt wahllos einen Schutz à la carte zu betreiben.
Marie Anne Isler Béguin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte unserer Berichterstatterin ebenfalls zu ihrem Weitblick gratulieren, den sie in dieser Sache bewiesen hat, und wir unterstützen ihren Vorschlag, den Kommissionsvorschlag abzulehnen, voll und ganz. Wir können auch ihre Argumentation unterschreiben. Lassen Sie mich jedoch einige Punkte herausheben.
Zuallererst, Herr Kommissar, möchte ich sagen, dass ich die Vorkehrungen, die Sie zur Weiterführung dieses Entwurfs unter Berücksichtigung der Haltung des Europäischen Parlaments getroffen haben, sehr schätze. Ich möchte betonen, wie inkonsequent der Umgang der Kommission mit dieser Frage der humanen Fangnormen war. Es muss daran erinnert werden, dass das Europäische Parlament 1998 den Abschluss dreiseitiger Abkommen mit Russland, Kanada und den Vereinigten Staaten ablehnte, weil es sie für nicht ehrgeizig genug hielt, um wirksam zu sein. Im Gegensatz zur heutigen Situation hatte die Abstimmung von 1998 jedoch keine Auswirkungen, da der Rat auch gegen die Stellungnahme des Parlaments Abkommen hätte abschließen können. Diesmal hat die Kommission jedoch eine Gemeinschaftsrichtlinie für die Umsetzung eben dieser Abkommen vorgeschlagen, das heißt, eines Entwurfs, der die Ziele, die er sich gesetzt hat, nicht erfüllt. Weshalb würde das Parlament unter solchen Umständen einen derart schwachen Vorschlag annehmen? Das ist die Frage, die wir der Kommission stellen.
Auch was den Inhalt betrifft, ist dieser Vorschlag für uns inakzeptabel. Er wurde nicht nur von Wissenschaftlern – andere Kollegen haben darüber gesprochen – und Tierschutzverbänden kritisiert, sondern trägt auch in keiner Weise dazu bei, das Leid der in einer Falle gefangenen Tiere zu verringern. Diesbezüglich sollte man sich meiner Meinung nach an die Erläuterungen von Frau Scheele halten, die sehr genau erklärt, dass das Leid in keiner Weise verringert wird.
Ein letzter, wesentlicher Punkt: Dieser Entwurf ist inakzeptabel, weil er letzten Endes die europäische Gesetzgebung missachtet, indem seine Positivliste Arten beinhaltet, die durch Artikel 12 der Habitat-Richtlinie geschützt sind. Dazu gehören der Otter, der Wolf, der Biber und der Luchs. Und Sie wissen, Herr Kommissar – ich komme aus Frankreich, kenne mich also da aus –, wie schwierig es ist, die Umsetzung der Habitat-Richtlinie durchzusetzen, die Wölfe zu schützen und zu versuchen, die Situation zu erklären.
Aus all diesen Gründen lehnen wir diesen Vorschlag ab und zählen wirklich auf Sie, Herr Kommissar, dass Sie als Vermittler zwischen dem Parlament und der Kommission fungieren und erreichen, dass Letztere diesen Entwurf zurückzieht.
Jonas Sjöstedt, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Dieser Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie ist kein wirklicher Erfolg. Man kann sagen, dass alle - von den Jägern bis hin zu den Tierschützern - unzufrieden mit dem Inhalt sind. Unsere Fraktion teilt die vorgebrachte Kritik. Vor allem basiert der Inhalt ganz offensichtlich nicht auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, was für diese Art von Richtlinienentwurf eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Darum ist es an der Zeit, den Vorschlag zurückzuziehen und von vorn zu beginnen. Unserer Meinung nach geht es um die Ausgewogenheit im Vorschlag. Der Tierschutz muss an erster Stelle kommen, was erhebliche Verbesserungen am Entwurf erfordert. Bei der Erarbeitung der entsprechenden Vorschriften dürfen jedoch die Jagdvorschriften in den Mitgliedstaaten nicht unnötigerweise über das hinaus reguliert werden, was für den Schutz der Tiere vor Leiden erforderlich ist. Auch in Zukunft sollte dies in erster Linie eine nationale Frage sein. Wir hoffen, die Kommission wird einen neuen Vorschlag einreichen. Wir danken der Berichterstatterin für ihre Arbeit und werden für den Bericht in seiner jetzigen Form stimmen.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt die Empfehlung für eine Ablehnung dieser Richtlinie, wenngleich aufgrund anderer Argumente als die der Berichterstatterin.
Erstens bin ich der Auffassung, dass durch diese Richtlinie die wirksame Bekämpfung von Tierplagen in bestimmten Ländern – ich denke insbesondere an die Bisamratte in den Niederlanden – unmöglich wäre. Für die öffentliche Sicherheit kann dies folgenschwer sein. Solange der Vorschlag keine Ausnahme in dieser Hinsicht enthält, muss ich ihm meine Unterstützung versagen. Kommissar Dimas erklärte, er könne die Besorgnisse vieler Organisationen verstehen. Ich möchte wissen, ob er auch Verständnis dafür aufbringen kann, dass wir in den Niederlanden um die Sicherheit unserer Bürger besorgt sind, wenn Deiche von Bisamratten, die darin ihre Höhlen graben, untergraben werden.
Mein zweites Argument für die Ablehnung bezieht sich auf die Rechtsgrundlage. Gemäß Protokoll 33 zum EG-Vertrag ist die EU für das Wohlergehen von Tieren nur im Zusammenhang mit Politikbereichen wie Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt oder Forschung zuständig. Mit dem Richtlinienvorschlag wird das im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik geschlossene Übereinkommen über internationale humane Fangnormen umgesetzt. Da es bei dem Vorschlag um die Harmonisierung der Normen der Mitgliedstaaten für Tierfallen im Binnenmarkt und nicht um ein unmittelbares Umweltziel geht, kann nur Artikel 95 als die richtige Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag gelten. Von Kommissar Dimas hätte ich dazu gerne eine Antwort.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zum dritten Mal seit 1991, das heißt in 15 Jahren, behandelt unser Parlament, wie immer in einer Nachtsitzung, die Frage der Fallen und ihrer Barbarei mit menschlichem Antlitz.
1991 ging es beispielsweise darum, Tellereisen und die Einfuhr von Pelzen von Füchsen, Ottern, Luchsen und von 13 weiteren Tierarten aus Kanada oder den Vereinigten Staaten zu verbieten. Das Verbot sollte ab 1995 gelten. 1998 erklärte uns die Kommission jedoch, dass die Tellereisen im Interesse der Inuit-Indianer und ihrer Jagdtraditionen noch weiter erhalten werden müssten, obwohl es sich bei besagten Inuit-Jägern um multinationale Pelzkonzerne mit Sitz auf der Fifth Avenue in New York handelte.
In diesem Saal, vor dem irischen Kommissar Mac Sharry, beschrieb ich ein Tier aus dem hohen Norden, die Knochen der Pfote gebrochen, die Sehnen zerquetscht und die Arterien durchtrennt, das sich selbst die Pfote ausreißt und sich dann auf rot gefärbtem Schnee vorwärts schleppt, um 20 Meter weiter unter den Tannen zu sterben, und dies alles für die Luxusindustrie, deren Geschäftsführer ebenso von den Indianern abstammen wie ich mit meinem Namen Martinez aus Schweden komme.
Daher sage ich heute Abend zu der Richtlinie über humane Fangnormen, die es uns ermöglichen soll, uns für die Erhaltung der Fauna, den Schutz von Dämmen, von Kulturen und die Einhaltung der Verträge einzusetzen, „Nein und nochmals Nein!“, denn für jede Bisamratte oder jeden Dachs, die eine Gefahr darstellen, gehen zehn Silberfüchse in die Falle, mit denen sich Profit machen lässt. Daher, Herr Präsident, Herr Kommissar, lassen Sie sie leben!
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich möchte mich bei der Berichterstatterin für den Bericht bedanken. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss war ja eindeutig. Ich glaube, wir alle begrüßen grundsätzlich Regelungen zum Schutz von Wildtieren. Deshalb wäre meiner Ansicht nach ein umfassender Ansatz wünschenswert. Betrachten wir nur die großen Unterschiede, die die Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie im Vergleich zum Schutz anderer Tiere aufstellen: Die sind nicht immer gerechtfertigt.
Es ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Tiere gefährliche Schäden anrichten können. Ich meine, da muss man eine Unterscheidung treffen und das menschliche Wohl einfach in den Vordergrund rücken. Denken wir nur an die einbrechenden Dämme, die uns unsere holländischen Kollegen so eindringlich geschildert haben.
Dies vorausschickend haben wir als Gesetzgeber zu überlegen, wie wir auf der Grundlage der gegebenen Kompetenzbasis das Richtige beschließen können. Nachdem es aber auch einen Streit um diese Kompetenzgrundlage gibt, ist diese Frage nochmals sehr eingehend zu prüfen, um rechtliche Sicherheit zu haben. Folgen wir der Europäischen Kommission und dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments, so sind dies Artikel 175 und folgender.
Nachdem der vorliegende Vorschlag aber eben nicht die neuesten wissenschaftlichen Kenntnisse berücksichtigt, ist der Vorschlag meiner Ansicht in seiner Gesamtheit abzulehnen. Die Materie ist zu wichtig, um nicht das Beste sowohl für die Tiere als auch für die Menschen herauszuholen.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass im Sinne der Subsidiarität natürlich auch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, strenge Tierschutzregeln zu erlassen, aber eben auch die Sicherheit von Menschen in den Vordergrund zu stellen.
Linda McAvan (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte keine neuen Wege beschreiten, denn auch ich bin dafür, den Vorschlag abzulehnen. Wie alle anderen bereits sagten, ist im Vorschlag der Kommission ein Nutzen für die Tiergesundheit schwerlich zu erkennen. Wie ich höre, hat selbst der wissenschaftliche Veterinärausschuss der Kommission den Vorschlag in Frage gestellt, zudem ist die Art und Weise, in der er konsultiert wurde, fragwürdig.
Es ist auch verblüffend, dass die Richtlinie für 19 aufgelistete Arten gelten soll, einige dieser Arten in der Europäischen Union jedoch geschützt sind. Ich habe dies im Ausschuss angesprochen. Wie kann man allen Ernstes den Fang von Tieren beschreiben, deren Jagd gesetzlich verboten ist! Ich wäre dankbar, wenn das Kommissionsmitglied dazu Stellung nehmen könnte.
Es heißt, man könne es nicht immer allen Recht machen, aber ich fürchte, dieser Vorschlag gefällt niemandem. Deshalb war ich erfreut zu hören, dass das Kommissionsmitglied bereit ist, das Parlament anzuhören und für diese Frage eine alternative Lösung zu suchen.
Frau Scheele hat sehr gute Arbeit geleistet und im Parlament herrscht Einigkeit – ganz anders als bei der Aussprache zum Thema REACH, der das Kommissionsmitglied gestern beiwohnte und deren Ergebnis wir morgen bei der Abstimmung sehen werden.
Mojca Drčar Murko (ALDE). – (SL) Wenn das Ziel dieser Richtlinie darin bestand, humane Fangnormen für bestimmte Tierarten einzuführen, dann wurde dieses Ziel nicht erreicht. Es wurde versäumt, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, und dies steht im Widerspruch zu manch anderen Rechtsakten der EU und wird in keiner Weise das Leiden von mit Fallen gefangenen Tieren lindern. Was die psychologische und verhaltensmäßige Entwicklung von Säugetieren angeht, so besteht der grundlegende moralische Einwand gegen die Verwendung von Fallen als Tötungsmittel darin, dass der Zeitraum zwischen dem Fangen des Tieres in der Falle und seiner Bewusstlosigkeit bzw. sein Todeskampf zu lang ist.
Tatsache ist jedoch, dass das internationale Übereinkommen zwischen der EU, Kanada und der Russischen Föderation, dessen Umweltkomponente diese Richtlinie in die EU-Gesetzgebung übertragen möchte, das erste von zwei Abkommen ist, die sich speziell mit der Frage des Wohlergehens von Wildtieren beschäftigen, auch wenn ihr Hauptzweck in der Erleichterung des Fellhandels besteht.
Ich möchte Sie auf Artikel 5 dieses Übereinkommens aufmerksam machen, mit dem die Bemühungen von Ländern, die bereits über die internationalen Standards hinausgehende Jagdgesetze eingeführt haben, umfassend behindert werden. Wenn die bestehenden Normen nur auf einer Reihe kleinster gemeinsamer Nenner basieren, werden die Parteien dieses Abkommens nicht ermutigt, die Entwicklung humanerer Standards in Erwägung zu ziehen.
Jillian Evans (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte mich den Ausführungen mehrerer anderer Abgeordneter anschließen, die den Standpunkt unterstützen, den die Berichterstatterin, Frau Scheele, in ihrem Bericht vertritt. Wie wir gehört haben, lehnen die Kollegen den Kommissionsvorschlag aus verschiedenen Gründen ab; über die Ablehnung sind wir uns jedoch einig.
Wie bereits mehrfach gesagt wurde, ist dieser Vorschlag von allen, die etwas mit diesem Bereich zu tun haben, d. h. von Wissenschaftlern, Tierschützern, Jagdbefürwortern, abgelehnt worden, weil er sich nicht auf die neuesten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse stützt und das Leiden von in Fallen gefangenen Tieren nicht verhindert oder auch nur verringert. Das Parlament hat sich oft zum Tierschutz bekannt. Mit diesem schwachen Vorschlag wird dies gewiss nicht erreicht. Dies sind keine humanen Standards. Wir sprechen nicht über einige wenige Tiere, sondern über Millionen von Tieren, die in der Europäischen Union jedes Jahr mit Fallen gefangen werden.
Der Vorschlag ist in vielen Bereichen unzureichend, in denen die Tiergesundheit verbessert werden kann oder könnte. So sind beispielsweise Fallen zugelassen, die nicht als human eingestuft sind, obwohl bessere Fallen entwickelt werden. Es wird dabei jedoch keine Frist gesetzt. Vorrang hat die Fortsetzung der Fallenjagd. Wie wir bereits gehört haben, gibt es keine Schutzbestimmungen, um zu verhindern, dass gefährdete Arten in Regionen, in denen sie bekanntermaßen vorkommen, mit Fallen getötet werden. Die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, bestünde darin, die Fallenjagd in diesen Regionen zu untersagen. Aus diesen und vielen anderen Gründen wird der Vorschlag abgelehnt und gefordert, die Kommission solle einen neuen Vorschlag unterbreiten.
Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Der Kommissionsvorschlag bezüglich der Fallenjagd lässt viel zu wünschen übrig. Laut diesem Vorschlag müssen Fallen nach strengen Richtlinien getestet und eine besondere Ausbildung der Fallensteller eingeführt werden. Ferner sind selbstgefertigte Fallen nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine Annahme dieses Vorschlags durch das Europäische Parlament würde die Fallenjagd in den skandinavischen Ländern in der Praxis unmöglich machen. Erfreulicherweise hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit den Kommissionsvorschlag abgelehnt. Die Behandlung von Jagdfragen muss auf nationaler oder lokaler Ebene erfolgen und nicht in Brüssel.
Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam machen, dass der Rechtsausschuss eine Stellungnahme zur Rechtsgrundlage des Vorschlags abgegeben hat, die in den Bericht des Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen wurde und Artikel 175 als Rechtsgrundlage empfiehlt. Der genannte Artikel behandelt die Umweltpolitik der Union. Der Schutz wild lebender Tiere gehört jedoch nicht zur EU-Umweltpolitik und fällt nicht einmal in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Durch eine Anerkennung von Artikel 175 als Rechtsgrundlage bestünde die Gefahr, dass immer mehr Angelegenheiten dieser Art als EU-Fragen betrachtet und auf Gemeinschaftsebene behandelt würden.
Ich stimme mit der Berichterstatterin, Frau Scheele, darin überein, den Kommissionsvorschlag abzulehnen. Frau Scheeles Ausgangspunkt ist jedoch, dass der Vorschlag nicht weitreichend genug ist, während ich eine gegenteilige Auffassung vertrete. Natürlich brauchen wir Vorschriften, auch für die Fallenjagd, damit beispielsweise der Tierschutz gesichert ist. Diese müssen jedoch von den Mitgliedstaaten und nicht von Brüssel erlassen werden.
Christofer Fjellner (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass dieser Vorschlag morgen wahrscheinlich abgelehnt wird. Das hat seinen Grund unter anderem darin, dass starke Kräfte hier im Parlament offensichtlich die Fallenjagd als solche im Detail regeln und gewissermaßen verhindern wollen. Es scheint fast so, als ob das letztendliche Ziel darin besteht, in Europa die Fallenjagd gänzlich abzuschaffen. Diesen Leuten geht der Vorschlag einfach nicht weit genug. Auch wenn sie oft als Umweltfreunde beschrieben werden, sind ihre Forderungen häufig alles andere als umweltfreundlich, denn es wird dabei die Tatsache ignoriert, dass gerade die Fallenjagd ein wichtiger Teil des Wild- und Umweltschutzes ist. Lassen Sie mich als Beispiel dafür eine Meldung nennen, die ich kürzlich gehört habe: Bestimmte Seevogelarten sind darauf angewiesen, dass in Finnland beispielsweise der Marderhund gefangen wird, der dort kein natürlicher Bestandteil der Fauna ist, sondern eingeführt wurde.
Meiner Ansicht nach ist der Kommissionsvorschlag nicht zu eng gefasst, sondern geht im Gegenteil viel zu weit. Darüber hinaus versucht die Kommission, ihre Zuständigkeit auf Bereiche auszudehnen, die am besten von den Mitgliedstaaten behandelt werden können.
Ich habe zwei Argumente, von denen ich hoffe, dass die Kommission sie bei eventuellen zukünftigen Vorschlägen berücksichtigt. Erstens meine ich, dass wir von den vorhandenen internationalen Vereinbarungen ausgehen und nicht versuchen sollten, diese so zu erweitern, dass die Gefahr neuer Handelshindernisse besteht. Das trifft letztendlich nur die einzelnen Produzenten und Jäger und schafft Probleme. Außerdem wäre es meiner Ansicht nach ausreichend gewesen, von den Mitgliedstaaten selbst die Umsetzung von Teilen dieser Vereinbarung zu fordern, anstatt sich nach der Kommission zu richten und sie auszubauen.
Zweitens würde dieser Vorschlag erhebliche Bürokratie verursachen, die man verhindern könnte. Mitgliedstaaten wie Schweden verfügen über gut funktionierende Systeme, nach denen alle Fallen getestet werden. Zur Vermeidung von Bürokratie hätten die Ergebnisse von bereits durchgeführten Prüfungen verschiedener Fallen anerkannt werden sollen. Ich hoffe, die Kommission greift diese Argumente auf und hört nicht nur auf diejenigen, die die Fallenjagd abschaffen wollen.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident, der Kommissar hat vorhin über unsere internationalen Verpflichtungen gesprochen. Ich würde behaupten, dass das so genannte internationale Übereinkommen bestenfalls zweideutig ist. Ich bin kein Rechtsexperte, aber die Kommission kann nicht bestreiten, dass es gravierende rechtliche Widersprüche zwischen diesem Vorschlag und anderen Politikbereichen der EU gibt. Darauf haben Frau McAvan und Herr Blokland aus unterschiedlicher Warte aufmerksam gemacht.
Herr Maaten hat die Habitat-Richtlinie angesprochen. Zu nennen wäre jedoch auch der Schutz von Versuchstieren, die zu Forschungszwecken eingesetzt werden. Diese und andere Bestimmungen sind ernst zu nehmende und fundierte politische Maßnahmen zum Schutz freilebender Tiere und zum Schutz von Tieren, die bedauerlicherweise zu Versuchszwecken eingesetzt werden.
Dies ist ein wichtiges Thema, das nicht dem Zufall überlassen werden darf. Die Luft in der Atmosphäre und die Luft, die wir atmen, gelten zu Recht als Fragen, die durch die Umweltschutzbestimmungen der EU geregelt werden müssen. Ich möchte dem Vorredner, Herrn Fjellner, sagen, dass dieser Vorschlag ebenso wichtig und notwendig ist, derzeit aber viele bisherige Beschlüsse nicht berücksichtigt.
Wie Herr Schnellhardt bemerkte, müssen wir mit anderen Ländern in der Welt zusammenarbeiten, mit den USA, Kanada und Russland. Um unserer eigenen Glaubwürdigkeit Willen würde ich jedoch behaupten, dass wir das besser können und auch machen müssen.
Ich beglückwünsche die Berichterstatterin zu ihrer Arbeit und rufe im Namen der „Intergroup on Animal Welfare“ des Parlaments dazu auf, den Vorschlag zurückzuziehen, da er für die Gesundheit der Tiere bedauerlicherweise keinen Nutzen bringen wird. Angesichts dessen, was der Kommissar heute Abend gesagt hat, empfehle ich ihm, um morgen einem Fiasko zu entgehen, den Vorschlag zurückzuziehen, bevor er im Plenum zur Abstimmung kommt.
Margrete Auken (Verts/ALE). – (DA) Herr Präsident! Meine Meinung deckt sich natürlich sowohl mit der meiner eigenen Fraktion als auch mit der aller Anderen, die gegen den Vorschlag der Kommission argumentiert haben. Ich möchte jedoch diese Argumente hier im Plenum nicht noch einmal alle einzeln durchgehen. Ich habe eigentlich nur um das Wort gebeten, um Sie daran zu erinnern, dass Tiere, die so gut wie unbemerkt in der Wildnis leben, ein besseres Leben haben als Tiere, die in Käfigen gefangen gehalten werden. Wir haben schreckliche Bilder von Bären in China gesehen, die um ihres Felles willen in Käfigen gefangen gehalten werden. Doch natürlich geht es hier nicht nur um Bären. In Dänemark gibt es große Fuchsfarmen, und auch dort herrschen entsetzliche Zustände, ganz gleich, welche Fangmethoden angewendet werden. Die Fuchshaltung stellt eine absolute Grausamkeit gegenüber diesen Tieren dar. Deshalb müssen wir auch andere Tierarten in diese Debatte einbeziehen, anstatt dieses Problem zu ignorieren und unser Interesse allein auf grausame Fangmethoden zu richten. Ich möchte hiermit besonders daran appellieren, dass wir unser Blickfeld erweitern, damit nicht die brutale Behandlung von Tieren in Agrarbetrieben in China und Dänemark legitimiert wird.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich muss dem Vorredner in jeder Hinsicht widersprechen. Meines Erachtens sind die Bedingungen für die Pelztierzucht in Europa weitaus besser als in China. Bei der Haltung von Rotwild, Füchsen und Nerzen gibt es grundlegende Unterschiede.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich der Schlussfolgerung von Frau Scheele, den Kommissionsvorschlag abzulehnen, anzuschließen. Ich lehne ihre Begründung jedoch ab. Erstens ist die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags fragwürdig. Mit diesem Vorschlag soll ein Handelsübereinkommen umgesetzt werden, das es der EU erlaubt, ihre internationalen Handelsverpflichtungen zu erfüllen. Sein Inhalt bezieht sich jedoch auf die Gesundheit frei lebender Tiere, für die die EU weder zuständig ist noch sein sollte. Im Vertrag ist die Zuständigkeit der EU für die Tiergesundheit lediglich in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Binnenmarktforschung sowie in Fragen wie der Gesundheit von Nutztieren einschließlich der Pelztierzucht vorgesehen.
Zweitens hat die Kommission die Auswirkungen des Richtlinienvorschlags nicht geprüft. Die geschätzten Kosten für die Erprobung eines einzelnen Fallentyps liegen zwischen 30 000 und 100 000 Euro. Durch eine Erprobung mit technischen Mitteln ließen sich die Vorgaben zuverlässiger und kostengünstiger umzusetzen, und es wäre leichter, sie zu messen und in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Wie Herr Evans sagte, gibt es jedoch ein Problem. Versuchstiere sind ebenfalls Tiere, und wir müssen uns auch um ihre Gesundheit kümmern. Ferner ist die Idee abwegig, für selbst gebaute Fallen eine Sondererlaubnis zu verlangen. Wie sollten nach Ansicht der Kommission Zehntausende von Genehmigungsanträgen finnischer Fallensteller in Brüssel bewältigt werden?
Drittens möchte ich wie viele meiner Vorredner die nachteiligen Folgen des Vorschlags für die Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere sowie den Naturschutz hervorheben. Der Bestand des Marderhundes, der in Finnland nicht heimisch ist, aber in großer Zahl Vögel und andere wild lebende Tiere erbeutet, lässt sich nur durch die Fallenjagd in den Griff bekommen. Würde die Fallenjagd so schwierig, wie der Vorschlag vermuten lässt, käme es zu enormen Verlusten bei der Artenvielfalt.
Im Allgemeinen ist es wichtig, sich bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften für die Fallenjagd und sonstige Jagd auf Fachkenntnisse vor Ort zu stützen. Nur Einheimische haben genügend Kenntnisse über die heimische Flora und Fauna, um die Ausarbeitung ausgewogener Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Durch ein falsches Eingreifen der EU kann ein ansonsten löbliches Ziel fragwürdig werden, wie in allen Bereichen, in denen die Subsidiarität gewährleistet sein sollte. Ich fordere die Kommission nachdrücklich auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen, um sich morgen eine Blamage zu ersparen.
Hans-Peter Mayer (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kollegen! Ich fasse vieles zusammen: Fallenfang wird in der Europäischen Union hunderttausendfach praktiziert und dient hauptsächlich dem Management wild lebender Tiere und insbesondere der Schädlingsbekämpfung, z. B. im Fall der Bisamratte.
1998 hat die EU das Abkommen für internationale humane Fallenfangnormen mit Kanada, Russland und den USA abgeschlossen. Diese Länder sind Hauptexporteure von Pelzen und Fellen, und deshalb begründete die EU dies in zwei Beschlüssen zu Recht mit ihrer Zuständigkeit in der allgemeinen Wirtschafts- und insbesondere der Binnenmarktpolitik. Mit dem heutigen Gesetzesvorschlag wird versucht, dieses Abkommen in der EU umzusetzen. Die Kommission vertritt in ihrem Vorschlag inhaltlich eine durchaus noch diskussionsbedürftige Balance zwischen Einschränkung von vermeidbaren Tierleiden und der Notwendigkeit der Fallenjagd.
Allerdings konzentriert sich der Vorschlag auf die Rechtsgrundlage der Umweltpolitik. Die EU ist aber für das Wohlergehen von Tieren nur im Zusammenhang mit anderen Politikbereichen wie Landwirtschaft, Transport, Binnenmarkt oder Forschung zuständig. Sie hat daher keine allgemeine Kompetenz hinsichtlich des Wohlergehens wild lebender Tiere. Natürlich ist das Europäische Parlament – natürlich bin auch ich – für die Wahrung des Wohlergehens wild lebender Tiere. Aber dies ist Gegenstand der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament muss als europäischer Gesetzgeber die Subsidiaritätsrechte der Mitgliedstaaten achten und daher, unabhängig vom gut gemeinten Inhalt, diesen Gesetzesvorschlag ablehnen.
Herr Kommissar, die Europäische Union kann ihre Verpflichtung dadurch einhalten, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen erlassen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich sagen, dass demokratische Verfahren auch die Ablehnung von Vorschlägen beinhalten und ich das nicht als demütigend oder peinlich empfinde. Es ist Teil des demokratischen Prozesses, an den wir uns halten müssen.
Wie bereits gesagt, habe ich den Standpunkt, den der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Ablehnung des Kommissionsvorschlags bezogen hat, zur Kenntnis genommen und habe im Übrigen heute Abend sehr unterschiedliche Ansichten zu hören bekommen, Ansichten, die in zahlreichen Fällen unterschiedliche Ausgangspunkte hatten, aber fast alle zum selben Schluss kamen.
Der zur Diskussion stehende Vorschlag für eine Richtlinie hätte, die Verordnung des Rates von 1991 einmal ausgenommen, eine Gesetzeslücke geschlossen, denn auf der Ebene der Europäischen Union existieren keine anderen Rechtsvorschriften über Fangnormen und der auf nationaler Ebene geltende Rechtsrahmen ist sehr begrenzt. Auf jeden Fall würde dieser Vorschlag die derzeit gültigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ergänzen und keine Abstriche an ihnen vornehmen: wo strengere Vorschriften bestehen, da können sie auch weiterhin gelten.
Ich möchte Sie jedoch angesichts Ihrer Bedenken sowie in Anbetracht des Standpunkts des Rates davon in Kenntnis setzen, dass die Kommission ihre nächsten Schritte in Bezug auf diesen Vorschlag sehr sorgfältig erwägen wird, das schließt natürlich auch die Möglichkeit ein, den Vorschlag zurückzuziehen. Im derzeitigen Stadium würde ich aber sagen, dass wir alle entsprechenden Parameter prüfen sollten.