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Ketvirtadienis, 2005 m. gruodžio 1 d. - Briuselis Atnaujinta informacija

21. Europos reguliavimo agentūros
  

Avant le vote sur le point f) du paragraphe 4

 
  
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  Jo Leinen (PSE). – Herr Präsident! In Punkt 4f geht es um die Zusammensetzung des Verwaltungsrats von Europäischen Agenturen. Hier heißt es im Text:

‘Parliament, for its part, should nominate two representatives to the board of directors’.

Ich schlage vor, dass es heisst:

‘Parliament, for its part, should designate two representatives to the board of directors’.

Was ist die Begründung? Das Parlament als Teil der Legislative sollte nicht den Anspruch erheben, in allen nachgeordneten Exekutivagenturen offiziell zwei Vertreter zu haben. Das Parlament sollte sich allerdings das Recht vorbehalten, Experten seines Vertrauens in ausgewählte Agenturen zu schicken, wie dies bei der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen oder bei der Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien der Fall ist.

Mein Antrag wird unterstützt von dem Verfasser dieses Absatzes, Herrn Florenz vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, sowie vom Berichterstatter über Regulierungsagenturen, Herrn Papastamkos. Ich bitte um Unterstützung.

 
  
  

(L'amendement oral est retenu)

 
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