Index 
Plenardebatten
PDF 848k
Montag, 12. Dezember 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
 2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 3. Erklärung des Präsidenten
 4. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll
 5. Zusammensetzung der Ausschüsse: siehe Protokoll
 6. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 7. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
 8. Petitionen: siehe Protokoll
 9. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 der Geschäftsordnung): siehe Protokoll
 10. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
 11. Arbeitsplan
 12. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
 13. Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Bruno Gollnisch
 14. Batterien und Akkumulatoren
 15. Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen
 16. Landerschließungsgesetz
 17. Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
 18. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen
 19. 2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
 20. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 21. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

(Die Sitzung wird um 17.00 Uhr eröffnet.)

 
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Ich erkläre die am Donnerstag, dem 1. Dezember 2005, unterbrochene Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für wieder aufgenommen.

 

2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

3. Erklärung des Präsidenten
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Meine Damen und Herren, dies ist, wie ich meine, eine gute Gelegenheit für den Präsidenten, eine Erklärung zur Todesstrafe abzugeben. Ich sage eine gute Gelegenheit, weil wir, wie Sie wissen, am 10. Dezember, also vor zwei Tagen, den Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte begangen haben. Diese Rechte beinhalten ein grundlegendes Recht: das Recht auf Leben.

Leider jedoch erfolgte einige Tage vorher in den USA die 1 000. Hinrichtung seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976. Die Magie der runden Zahlen – 1 000 – und die Tatsache, dass dies mit dem Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte zusammenfällt, gibt dieser Situation eine besondere Bedeutung.

Doch nicht nur in den Vereinigten Staaten fand eine Hinrichtung statt. Am selben Tag wurde auch in Singapur ein Todesurteil vollstreckt.

Dies ist ein guter Zeitpunkt, um in Erinnerung zu rufen, dass die Europäische Union gegen die Todesstrafe kämpft, da sie nach unserer Auffassung im Widerspruch zu unseren Werten steht. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine unverzichtbare Bedingung für die Aufnahme eines Landes in die Europäische Union.

Glücklicherweise gibt es Fortschritte bei der Abschaffung der Todesstrafe in der Welt: 1977 hatten 16 Länder auf die Todesstrafe verzichtet, heute sind es 84.

In 76 Ländern existiert sie jedoch weiterhin, und in 24 Ländern steht sie noch immer in den Gesetzen, obwohl sie faktisch abgeschafft ist, da seit zehn Jahren keine Hinrichtungen mehr stattfanden.

Auch wenn die Zahl der Länder zurückgegangen ist, in denen die Todesstrafe angewendet wird, ist doch die Zahl der Hinrichtungen dramatisch angestiegen. Im Jahr 2004 wurden laut Amnesty International 7 400 Menschen zum Tode verurteilt und in 25 Ländern wurden fast 3 800 Menschen hingerichtet.

Deshalb sollten wir nicht nur auf die Zahl 1 000 in den USA schauen, sondern den Überblick wahren, was in der Welt insgesamt geschieht: 3 800 Menschen wurden im Jahr 2004 hingerichtet.

Allerdings fanden 95 % dieser Hinrichtungen, fast alle, in China, im Iran, in Vietnam und den USA statt. Die Vereinigten Staaten sind somit das einzige demokratische Land, das die Todesstrafe noch signifikant anwendet; 3 400 Menschen warten in ihren Gefängnissen auf die Hinrichtung.

Allerdings sind auch 120 zum Tode Verurteilte vor dem Vollzug der Strafe frei gekommen, da ihre Unschuld nachgewiesen wurde.

So ist die Lage. Es gibt jedoch einen Funken Hoffnung, denn die US-Gesellschaft und auch die Geschworenen wenden sich jetzt gegen die Todesstrafe, und der Oberste Gerichtshof hat ihre Anwendung auf Minderjährige und geistig Behinderte aufgehoben. In zwölf Bundesstaaten wurde sie abgeschafft, in weiteren 20 wird sie nicht mehr vollstreckt.

Doch leider ist China das Land, das den Rekord hält. Offenbar finden pro Jahr etwa 6 000 Hinrichtungen statt, auch wenn Amnesty International die Zahl mit 3 400 angibt.

Ich wollte Sie an diese Situation erinnern, denn ich glaube, wir Parlamentarier müssen uns bemühen, unsere Amtskollegen in allen Ländern zu überzeugen, dass die Todesstrafe abgeschafft werden muss, denn für uns Europäer ist das Leben ein unveräußerliches Recht, und niemandem darf dieses Recht genommen werden, ungeachtet der Verbrechen, derer er sich schuldig gemacht hat. Genau das bedeutet unveräußerlich: Es hängt nicht von jemandes Verantwortung ab, sondern von seiner Existenz und seinem Wesen als Mensch.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

 

4. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll

5. Zusammensetzung der Ausschüsse: siehe Protokoll

6. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

7. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll

8. Petitionen: siehe Protokoll

9. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 der Geschäftsordnung): siehe Protokoll

10. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll

11. Arbeitsplan
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Der endgültige Entwurf der Tagesordnung, wie er in der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Donnerstag, dem 8. Dezember 2005, gemäß Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist verteilt worden.

– Mittwoch:

 
  
MPphoto
 
 

  Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident! Ich habe eine Bitte zur Tagesordnung von Mittwoch. Sie bezieht sich auf die Äußerungen des iranischen Staatspräsidenten Ahmadinedschad. Ich glaube, dass die Äußerungen, die der Staatspräsident Irans in den letzten Tagen gemacht hat, Anlass sein sollten, dass entweder Sie als Präsident unseres Hauses oder der Präsident des Rates in seinen Ausführungen dazu Stellung nimmt. Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass ein Staatsoberhaupt in mehr oder minder unverblümter und offener Form Äußerungen tätigt, die die Existenz eines Staates, eines ganzen Volkes, in Frage stellen, und geradezu dazu aufruft, den Frieden in der Region zu brechen (Beifall) und der Gewalt in der Region Tür und Tor zu öffnen. Ich will hier für meine Fraktion erklären – und ich glaube, der Applaus des Hauses zeigt, dass ich vielleicht ausnahmsweise für alle Kolleginnen und Kollegen sprechen darf: Jemand, der gegenüber einem Staat wie Israel in der Form wie der iranische Staatspräsident argumentiert, verletzt die fundamentalen Rechte und Regeln der Völkergemeinschaft, und ich finde, ein multinationales Parlament wie wir sollte das in aller Schärfe zurückweisen. Wir erwarten vom Rat, dass er das für den Rat der Staats- und Regierungschefs ebenso tut!

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Das ist vielleicht in der Übersetzung untergegangen. Die Bitte des Fraktionsvorsitzenden Schulz war, dass der Ratspräsident in seiner Erklärung am Mittwoch zu dieser Frage Stellung nimmt und hier eine klare Position des Rates vermittelt.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. In Ordnung, ich werde die Forderung von Herrn Martin Schulz an den Ratsvorsitz weiterleiten, damit sie in seine Erklärung aufgenommen werden kann, doch wir ändern formell keinen Tagesordnungspunkt.

– Donnerstag:

Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokaten für Europa hat einen Antrag zur Ersetzung des Titels der Aussprache „Verhaftung von Mönchen und Schließung eines Klosters in Tibet“ durch „Lage der Menschenrechte in Tibet und Hongkong“ eingereicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Graham Watson (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte den Antrag gern kurz erläutern. Meine Fraktion hatte angesichts der jüngsten Stellungnahmen der Regionalregierung, die nicht auf ein baldiges allgemeines Wahlrecht schließen lassen, einen Antrag zu Hongkong vorgelegt. Ich denke, den Abgeordneten werden die Großdemonstrationen vor zehn Tagen in Hongkong nicht entgangen sein – unzählige Bürger sind dort für ein allgemeines Wahlrecht und eine vollwertige Demokratie auf die Straße gegangen. Unser Haus hat sie in der Vergangenheit immer unterstützt, und ich meine, wir sollten dies auch bei dieser Gelegenheit tun.

 
  
MPphoto
 
 

  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Wir wollen dieses Anliegen unterstützen, denn wenn es schon um Dringlichkeiten geht, dann ist dies sicherlich eine sehr dringliche Frage, was auch durch die Demonstrationen, die mein Kollege Watson schon erwähnt hat, untermauert wird. Es ist für uns ein Wermutstropfen, dass die Entwicklung in Hongkong nicht so weitergeht, wie wir es uns gewünscht haben und wie es zum Teil auch von Seiten der Regierung der Volksrepublik China zugesagt worden ist. Das ist nicht etwa eine Maßnahme, die sich gegen China oder gegen die Volksrepublik richtet, sondern eine Maßnahme, die wir für die Bevölkerung von Hongkong treffen wollen, indem wir sie in ihrem berechtigten Anliegen, Demokratie zu entwickeln, unterstützen. China sollte verstehen, dass dieser Versuch, in Hongkong Demokratie zu entwickeln, auch für China selbst große Vorteile hätte. In diesem Sinne unterstützen wir dieses Anliegen.

(Das Parlament nimmt den Änderungsantrag an.)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa beantragt ebenfalls, den Titel der Aussprache „Äthiopien“, wie er in den Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erscheint, durch „Äthiopien und die neuen Grenzkonflikte“ zu ersetzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Graham Watson (ALDE).(EN) Herr Präsident! Meine Fraktion schlägt vor, den Titel in „Äthiopien und neue Grenzkonflikte“ zu ändern. Wie dem Haus bekannt ist, beziehen sich die Probleme in der Region nicht nur auf Äthiopien, sondern in großem Maße auch auf andere Grenzkonflikte in der Region, was unserer Meinung nach in der Entschließung Berücksichtigung finden sollte.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Änderungsantrag an.)

(Der Arbeitsplan ist somit angenommen.)(1)

 
  

(1)Weitere Änderungen des Arbeitsplans: siehe Protokoll.


12. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen. Ich werde jenen Mitgliedern den Vorrang geben, die noch nicht zu Wort gekommen sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Erlauben Sie mir, meine Freude darüber zum Ausdruck zu bringen, dass der Sacharow-Preis für geistige Freiheit an die „Damen in Weiß“ verliehen wurde, also an eine Frauenbewegung, die auf friedlichem Wege für nationale und internationale Unterstützung für die Ausrufung einer Generalamnestie in Kuba wirbt.

Ich habe persönlich von Gisela Sánchez Verdecia, der Frau des inhaftierten Kubaners Antonio Díaz Sánchez, den ich gemeinsam mit meinen Parlamentskollegen Peter Šťastný und Milan Gaľo symbolisch adoptiert habe, detaillierte Informationen zu den Aktivitäten der Mütter und Ehefrauen der politischen Gefangenen erhalten. Frau Sánchez Verdecia kämpft heldenhaft für ihren Mann, der eine 20-jährige Gefängnisstrafe absitzt. Sein Gesundheitszustand ist aufgrund der unmenschlichen Haftbedingungen kritisch. Meine tief empfundene Solidarität gilt dieser Gruppe kubanischer Frauen in ihrem mutigen Kampf für die Befreiung aller politischen Gefangenen.

Das Europäische Parlament stützt sich hoffentlich nicht ausschließlich auf den Sacharow-Preis als Mittel, das Bewusstsein für die Nichteinhaltung der Menschenrechte in Kuba zu schärfen. Ich fordere das Parlament auf, sich weiter für die baldige Rückkehr der Demokratie nach Kuba einzusetzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Yannick Vaugrenard (PSE).(FR) Herr Präsident, der britische Ratsvorsitz hat seine Zahlenvorschläge für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 vorgelegt. Wir hatten das Schlimmste befürchtet und lagen damit ganz richtig.

Nach neun Monaten Arbeit des Nichtständigen Ausschusses für die Finanzielle Vorausschau war das Europäische Parlament zu einem akzeptablen Kompromiss gelangt, mit dem Europa eine ambitionierte und einheitliche Zukunft garantiert werden könnte. Im Gegensatz dazu schlägt Tony Blair einschneidende Kürzungen vor und bringt das Projekt Europäische Union in Gefahr. Er tastet die Strukturfonds, die ländliche Entwicklung, Jugend und Kultur an und macht die Finanzierung des Anpassungsfonds für die Globalisierung zu einem riskanten Manöver. Im Interesse der europäischen Integration gilt es zu einem ausgereiften Standpunkt zu gelangen. Lassen Sie uns Schluss machen mit den nationalen Egoismen und den anachronistischen Bevorzugungen gewisser Mitgliedstaaten. Das Vereinigte Königreich muss seinen Beitrag zum Haushalt neu bewerten und darf nicht nur kosmetische Maßnahmen ergreifen.

Europa ist ein gemeinsames Projekt und keine Tauschbörse. Lassen Sie uns auch auf die vorhandenen Möglichkeiten zur Aufnahme von Darlehen zurückgreifen, um die Mittel für eine erfolgreiche Arbeit zu erhalten. Es stehen dabei das europäische Projekt und die notwendige Solidarität mit unseren neuen Partnern auf dem Spiel.

 
  
MPphoto
 
 

  Marta Vincenzi (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Zementfrachter, die Margaret, ist am 2. Dezember vor dem Hafen von La Spezia, im Golf der Poeten, einem wunderschönen Golf im Mittelmeer, gesunken. Die Besatzung wurde gerettet, und das SeaDarQ-System meldete, dass etwa 90 000 Liter Kraftstoff ausgelaufen sind. Die Bergungsmaßnahmen werden mindestens 2 Millionen Euro kosten, und die Arbeiten werden noch einige Monate andauern.

Die Bemühungen der Rettungsdienste und ihre Professionalität waren wirklich beispiellos, doch trotzdem trat die dringende Notwendigkeit strengerer Kontrollen zutage, denn es handelte sich um ein schrottreifes Schiff, das im ukrainischen Schiffsregister eingetragen und mit ordnungsgemäßen Papieren unterwegs war. Daher sollte die Möglichkeit der Durchführung einer technischen Untersuchung nach dem Unglück geprüft werden, um die Unglücksursachen und die Verantwortlichen zu ermitteln, und dieser Fall sollte auch im Rahmen des Pakets der Erika-II-Maßnahmen betrachtet werden, damit mit Fug und Recht behauptet werden kann, dass diejenigen, die für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich sind, auch selbst kontrolliert werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Fernand Le Rachinel (NI). – (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn gleich die Aussprache zum Bericht über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte meines Kollegen Bruno Gollnisch stattfinden wird, erlaube ich mir, auf einen besonders wichtigen Punkt zu verweisen.

Letzte Woche unterstrich der französische Premierminister, Dominique de Villepin, mit Nachdruck und Überzeugung, dass es dem Gesetzgeber nicht zukomme, die historische Wahrheit festzuschreiben. Wie er sagte, gibt es in Frankreich keine offizielle Geschichte. Einige Tage später äußerte sich Staatschef Jacques Chirac in ähnlichem Sinne, als er sagte: „In der Republik gibt es keine offizielle Geschichte, da die Geschichtsschreibung nicht Aufgabe des Gesetzgebers ist, sondern Sache der Historiker.“

Was also werfen die politischen und gerichtlichen Instanzen Frankreichs dann Bruno Gollnisch vor? Dass er einige Monate zuvor genau dasselbe gesagt hat, nämlich dass es Aufgabe der Historiker sei, die mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Fragen zu untersuchen, ob das einigen meiner französischen Kollegen, die sich als Meinungswächter aufspielen und sogar zu inakzeptablem politischen Druck greifen, damit der Antrag auf Schutz der Immunität von Bruno Gollnisch abgewiesen wird, nun gefällt oder nicht.

Meine Damen und Herren, unter diesen Umständen ersuche ich Sie dringend, nicht etwa in die Absurdität zu verfallen, den Bericht anzunehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen Vorfall lenken, der sich letzte Woche in Miami in den Vereinigten Staaten ereignet hat und zu dem wir meiner Ansicht nach als Gremium Stellung beziehen sollten.

Ein 44-jähriger Amerikaner mit psychiatrischer Krankheitsgeschichte flog mit seiner Ehefrau von Miami nach Orlando. Plötzlich hatte er aus bisher unbekannten Gründen das Gefühl, das Flugzeug verlassen zu müssen. Er stürmte aus dem Flugzeug und wurde von einem Polizisten verfolgt, der ihm zurief, stehen zu bleiben. Als der Passagier dessen Aufforderungen nicht nachkam, wurde er kaltblütig im Einstiegsbereich niedergeschossen. Augenzeugen berichten, sie hätten bis zu sechs Schüsse gehört.

Dies ist die zweite Exekution innerhalb weniger Monate nach dem unglücklichen Vorfall mit dem brasilianischen Staatsangehörigen in London. Wir müssen uns daher fragen, ob das die Gesellschaft ist, die wir schaffen möchten, in der die Gesetzesvertreter erst schießen und dann Fragen stellen. Wir erzeugen für die Bürger ein ungesundes Klima der Angst, das zu unheilvollen Entwicklungen in der Zukunft führen wird. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir als Gremium solche Aktionen verurteilen und unser Bestes tun sollten, dass jede Rechtsvorschrift, die wir in diesem Plenum verabschieden, im Sinne der Bürger ist und nicht die Anwendung von Gewalt befürwortet.

 
  
MPphoto
 
 

  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, die „Damen in Weiß“, die mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet worden sind, konnten, worauf hier heute Nachmittag hingewiesen wurde, die Flugtickets nicht nutzen, die ihnen das Europäische Parlament für die Entgegennahme der Auszeichnung am Mittwoch zur Verfügung gestellt hatte. Die kubanische Regierung hat ihnen die Genehmigung verweigert, was eine flagrante Verletzung der Rechte dieser Personen darstellt und sich gegen den mehrheitlichen Willen dieses Parlaments richtet.

Herr Präsident, die einzige Möglichkeit für sie, am Mittwoch hier zu sein, wäre der Flug heute Abend. Ich möchte Sie bitten, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, um dies möglich zu machen. Ihr einziges Verbrechen besteht darin, die Rechte ihrer Angehörigen mutig und friedlich zu verteidigen, und deshalb, Herr Präsident, sollten wir als Vertreter des Europäischen Parlaments alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um zu erreichen, dass sie am Mittwoch bei uns sein und den Sacharow-Preis entgegennehmen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Herr Salafranca, Sie können versichert sein, dass das Präsidium und alle Gremien des Parlaments alles nur Mögliche getan haben, um Druck auf die kubanischen Behörden auszuüben und zu erreichen, dass die Genehmigung erteilt wird. Minuten vor dem Betreten des Plenarsaals habe ich nochmals mit dem kürzlich ernannten kubanischen Botschafter bei der Europäischen Union gesprochen, der heute Vormittag dem Ratsvorsitz sein Beglaubigungsschreiben vorgelegt hat, und ich hoffe, heute Nachmittag mit dem kubanischen Außenminister sprechen zu können.

Ich kann kein Ergebnis garantieren, aber ich möchte Ihnen versichern, dass das Präsidium alles unternommen hat, damit die Gewinner des Sacharow-Preises anreisen und den Preis entgegennehmen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Urszula Krupa (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Zu den Aufgaben, die sich die Europäische Union gestellt hat, zählen insbesondere: die Förderung einer harmonisierten, ausgeglichenen und nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Gemeinschaft, ein hohes Beschäftigungsniveau und sowie ein hohes Maß an sozialer Fürsorge, eine bessere Lebensqualität und ein stärkerer wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in Verbindung mit größerer Solidarität unter den Mitgliedstaaten. Jeder, der diese Aufzählung liest, könnte meinen, ein neuer Himmel auf Erden steht uns bevor. Allerdings fehlt den vorstehend genannten Leitprinzipien jeglicher Realitätsbezug, insbesondere angesichts der beträchtlichen Einschnitte im Haushalt. Dies gilt vornehmlich auch für die Lage in Polen, wo die Arbeitslosigkeit 20 % beträgt. Polnische Bürgerinnen und Bürger haben im Zuge des Abbaus von Hindernissen im freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ihren Arbeitsplatz verloren. Arbeitslosigkeit verursacht Armut, Hunger und Verzweiflung, die angesichts der Vorschläge zur Verlängerung der Übergangszeiten noch verschlimmert werden. Solche Überlegungen sind in der Vorweihnachtszeit wirklich paradox, vor allem angesichts der Tatsache, dass christliche Werte gepaart mit dem Wissen um die uns befreiende Wahrheit abgelehnt werden. Ich hoffe, diese erfüllt sich, und wir können Weihnachten und Neujahr voller Hoffnung und Liebe feiern.

 
  
MPphoto
 
 

  Alyn Smith (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! In Zeiten, in denen eine Haushaltskrise droht und die Aussichten für die Gespräche in Hongkong immer trüber werden, möchte ich die Abgeordneten auf eine Erfolgsgeschichte der EU aufmerksam machen.

Obwohl sich europäische Unternehmen erst seit dem 7. Dezember für den Internet-Domänennamen „.eu“ registrieren lassen können, gab es bereits 100 000 Anträge aus ganz Europa. Ich denke, dies zeigt, dass unsere Unternehmen an einem europäischen Namen interessiert sind, und ich freue mich auf viele weitere Anträge, wenn sich im Frühjahr nächsten Jahres auch Privatpersonen registrieren lassen können.

Als stolzer Schotte würde ich eine eigene schottische Präsenz im Cyberspace begrüßen, und ich denke, Ihr Heimatland, Herr Präsident, ist mit der „puntCAT“-Kennung, die Sie vor nicht allzu langer Zeit für Katalonien erhalten haben, mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich möchte meine Unterstützung für die „.sco“-Kampagne zum Ausdruck bringen, denn eine umfangreichere Präsenz der schottischen Sprache und Kultur im Internet kann für uns nur von Vorteil sein. Ich freue mich darauf, es Ihnen im Cyberspace, und vielleicht auch geografisch, bald gleich zu tun.

 
  
MPphoto
 
 

  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich war vor kurzem mit einer Gruppe hochrangiger britischer Politiker und Wissenschaftler als Beobachter bei den Präsidentschaftswahlen in Kasachstan. Ich kann bereits einige Erfahrungen in diesem Bereich aufweisen, nachdem ich im vergangenen Jahr die Wahlen in Indonesien beobachtet habe, die wahrscheinlich bisher kompliziertesten Wahlen überhaupt.

Die britische Gruppe kam zu dem Ergebnis, dass die Wahlen in Kasachstan frei und ohne Zwangsausübung abliefen. Zahlreiche weitere Gruppen aus Belgien, Frankreich, der GUS, den USA und Indonesien sind zu demselben Ergebnis gekommen. Der Sprecher eines Oppositionskandidaten sagte nach den Wahlen, die Niederlage der Opposition sei darauf zurückzuführen, dass sie sich auf Personen und nicht auf politische Inhalte konzentriert hätte.

Den Schlussfolgerungen der OSZE-Beobachtergruppe, die einen teuren, abfälligen und hochgestochenen Bericht verfasst hat, in dem sie den Wahlprozess anprangert, stimmen wir in keiner Weise zu. Die OSZE hat zudem der Erklärung des Parlaments widersprochen, die die Abgeordneten dieses Hauses im Anschluss an die letztjährigen Parlamentswahlen formuliert haben, wonach die Wähler in Kasachstan inzwischen ein höheres Niveau erreicht haben und sich nicht mehr nötigen und einschüchtern lassen. Ich denke, der Bericht der OSZE wurde durch interne bürokratische Abläufe im Zusammenhang mit dem künftigen Vorsitz der Organisation beeinflusst. Bürokraten sollten weder versuchen, Politiker zu spielen, noch sollten sie versuchen, einen Vorsitzenden zu erzwingen. Dies schadet dem Ruf der OSZE, was nicht dem Wunsch des Parlaments entspricht. Ich möchte das Haus dazu auffordern, eine Untersuchung der Arbeitsweise der OSZE zu veranlassen.

 
  
MPphoto
 
 

  Antonio Masip Hidalgo (PSE).(ES) Herr Präsident, in meinem eigenen Namen und im Namen von Frau Madeira und Herrn Pittella möchte ich an Herrn Blair, vertreten durch die Mitglieder des Rates, die Bitte richten, die Maßnahme zu korrigieren, die unsere Intelligenz und die europäischen Werte kränkt. Es geht darum, dass in seinem Finanzvorschlag drei deutsche Bundesländer, drei griechische Regionen und eine österreichische Region gegenüber den Regionen Algarve, Basilicata, Asturias, Murcia, Ceuta und Melilla bevorzugt werden. Obwohl von dem gleichen statistischen Effekt betroffen, werden die erstgenannten Regionen besser behandelt. Am 20. Dezember in Brüssel werden wir Sie wieder ansprechen. Hoffen wir, dass diese beschämende und unannehmbare Diskriminierung bis dahin aus dem Wege geräumt sein wird und wir ihm gratulieren können.

 
  
MPphoto
 
 

  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) Am 30. November hat die Kommission ihre Vorschläge zu den Fangquoten und damit verbundenen Maßnahmen für das Jahr 2006 vorgestellt, die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik bis Ende des Jahres beschlossen werden sollen. Die Kommission nennt als Ziel, soweit dies möglich ist, die Einführung eines stufenweisen Ansatzes für die Wiederauffüllung der Fischbestände, wodurch den Fischern die Fortsetzung ihrer Fangtätigkeit ermöglicht wird. Die Vorschläge der Kommission zur Verringerung des Fischereiaufwands schließen allerdings keinerlei Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Kosten für die Fischer ein.

Insbesondere in Portugal ist der Fischereisektor unter anderem durch die Erhöhung der Kraftstoffpreise bereits sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Deshalb ersuche ich um Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, mit denen die Zukunft des Sektors nicht zuletzt deshalb gerettet werden könnte, weil es sich um eine gemeinsame Politik zur Stützung der Einkommen der Fischer, vor allem der kleinen Küstenfischerei, handelt.

 
  
MPphoto
 
 

  Bogusław Rogalski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Vor wenigen Tagen begann der Bau der nordeuropäischen Gasleitung. Die Ostsee-Pipeline schadet den wirtschaftlichen Interessen der baltischen Staaten und der Länder Mitteleuropas einschließlich Polens. Trotz entsprechender Proteste wird sie an diesen Ländern vorbeigeführt. Stattdessen verbindet die Erdgasleitung künftig Russland und Deutschland auf direktem Weg, womit die Energieversorgungssicherheit eines Drittels der Europäischen Union auf dem Spiel steht.

Der Bau der Pipeline birgt das Risiko einer Umweltkatastrophe im Ostseeraum in sich. Große Mengen deutscher Chemiewaffen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ostsee versenkt, auf die man vielleicht bei Arbeiten an der Leitung stößt. Austretende giftige Chemikalien könnten dann die Ostsee verunreinigen. Allein der Vertragsabschluss über die Gasleitung war ein absoluter Skandal. Medienberichten zufolge wird Gerhard Schröder Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens. Matthias Warning soll den Vorstandsvorsitz übernehmen. Bis 1990 war Warning Offizier der Stasi, des DDR-Geheimdienstes. Angeblich hat er in dieser Zeit Wladimir Putin kennen gelernt, der seinerzeit als KGB-Agent tätig war. Die Tatsache, dass ein ehemaliger Bundeskanzler an einem Unternehmen beteiligt ist, dessen Interessen er so lautstark verteidigt hat, ist äußerst verdächtig.

Darum schlage ich die Einsetzung eines parlamentarischen Ausschusses vor, der sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem Bau der Ostsee-Pipeline beschäftigt sowie der Bedrohung, die sie für die Umwelt und die Energieversorgungssicherheit vieler EU-Mitgliedstaaten darstellt.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Sie kennen die bestehenden Verfahren, die erforderlich sind, um formell die Einrichtung eines solchen Ausschusses zu beantragen. Wenn Sie es tun wollen, dann wissen Sie wie.

 
  
MPphoto
 
 

  Jörg Leichtfried (PSE). – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute in diesem Rahmen auf die von der Europäischen Kommission angezettelte – und ich sage bewusst, angezettelte – Diskussion um das österreichische Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen Bezug nehmen. Nach Paragraph 27 des österreichischen Bundestierschutzgesetzes dürfen in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen keinerlei Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.

Anstatt dass die positive Vorreiterrolle Österreichs auf diesem Gebiet gutgeheißen würde, erhielt die österreichische Regierung von der Kommission ein Mahnschreiben. Die Kommission droht, das in Österreich und auch in anderen EU-Mitgliedstaaten zumindest teilweise geltende Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen zu Fall zu bringen, mit der Begründung, das Auftrittsverbot von Wildtieren würde gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen. Tierschutz sollte doch ein Wert sein, der unbestritten im allgemeinen Interesse liegt und somit auch ein Argument darstellen, um eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit zu rechtfertigen.

Der klassische Zirkus soll nicht auf der Arbeit mit Tieren basieren. Es gibt auch sehr berühmte Zirkusse, die ohne Wildtiernummern sehr attraktiv sind! In erster Linie müssen der Schutz und das Wohl der Tiere im Vordergrund stehen, ob es sich nun um die Haltung von Wildtieren in Zirkussen oder um die unbeschreiblichen Zustände bei Tiertransporten handelt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) In Portugal haben sich die Unternehmensverlagerungen, durch die die Arbeitslosigkeit, von der besonders Frauen betroffen sind, in alarmierendem Maße angestiegen ist, verheerend ausgewirkt. Erst vor kurzem hat der US-amerikanische multinationale Delphi-Konzern die Schließung einer seiner Betriebsstätten – des Kabelwerks in Linhó – angekündigt, in dem ca. 1 200 Beschäftigte arbeiteten und das nun die restlichen 300 in die Arbeitslosigkeit drängt, obwohl die Geschäfte für Delphi in Portugal profitabel sind und insgesamt Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet wurden. Deshalb, Herr Präsident, möchte ich den Rat und die Kommission ersuchen, sich einmal mehr mit diesen Arbeitnehmern solidarisch zu zeigen und dringend erforderliche Schritte zu unternehmen, damit sich die Lage bei der Arbeitslosigkeit nicht weiter zuspitzt und den ausufernden Unternehmensverlagerungen der multinationalen Unternehmen in zahlreichen EU-Ländern, nicht zuletzt in Portugal, Einhalt geboten wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Claude Moraes (PSE).(EN) Herr Präsident! Meinen italienischen Kollegen wird bekannt sein, dass der Fußballnationalspieler Marc Zoro vor einigen Tagen wegen anhaltender rassistischer Ausfälle gegen ihn das Spielfeld verlassen musste. Das ist das hässliche Gesicht dieser wunderschönen europäischen Sportart. Tag für Tag gibt es in allen Mitgliedstaaten rassistische Anfeindungen, mal sind sie organisiert, mal handelt es sich um Einzelfälle. Kein Land der Europäischen Union ist von diesem Phänomen ausgeschlossen. Die UEFA und Abgeordnete des Europäischen Parlaments wollen entschieden dagegen vorgehen. Gemeinsam mit den Medien müssen wir konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Fußball von diesem Krebsgeschwür zu befreien.

Vor kurzer Zeit hat das italienische Fernsehen einige Fußballspiele in Schwarzweiß ausgestrahlt, um den Italienern und allen europäischen Bürgern klarzumachen, dass wir Rassismus im Fußball nicht tolerieren dürfen. Im kommenden Jahr findet hier in Europa die Weltmeisterschaft statt: Lassen Sie uns also die gemeinsame Botschaft aussenden, dass wir es nicht zulassen werden, dass dieser wunderschöne Sport hässlich wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Bogdan Pęk (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Da Weihnachten vor der Tür steht, möchte ich allen Abgeordneten dieses Hauses ein frohes Fest und alles erdenklich Gute wünschen. Ich hoffe, ein Geist der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit wird uns in unserer politischen Arbeit leiten.

Angesichts der Vorschläge des britischen Ratsvorsitzes, die uns nun vorliegen und die klar gegen die Grundinteressen der zehn neuen Mitgliedstaaten verstoßen, bleibt uns nichts anderes übrig, als uns prüfend zu fragen, wie eines der reichsten Länder der Europäischen Union, deren Aufbauwerk noch nicht abgeschlossen ist, ein System entwerfen konnte, dem zufolge die ärmeren Länder Gelder an die reicheren zahlen müssen und Entwicklungsprogramme so gestaltet sind, dass ärmere Staaten gezwungen sind, die Rechnung zu begleichen? Polen hat vor dem Beitritt 150 Milliarden in die Angleichung an die EU-Vorschriften investiert. Daher muss ich im Namen der Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Zusammengehörigkeit Einspruch erheben. Ohne Solidarität kann sich die EU nicht weiterentwickeln.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie-Noëlle Lienemann (PSE).(FR) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte die Organe der Union, ob Kommission, Parlament oder Rat, anrufen, da der italienische Kassationshof, also eine hohe gerichtliche Instanz Italiens, in einem kürzlich ergangenen Urteil zu den Übergriffen eines Italieners gegen einige junge Kolumbianerinnen die Einschätzung geäußert hat, bei der Bezeichnung „dreckiger Neger“ handele es sich nicht um eine rassistische Beleidigung, sondern lediglich um eine allgemeine Feindseligkeitsbekundung.

Ich muss Sie wohl nicht erst darauf hinweisen, dass diese Worte höchst besorgniserregend sind. Mein Vorredner hat sich bereits zu den Fußballtribünen geäußert. Was den italienischen Minister für institutionelle Reformen, Herrn Roberto Calderoli, angeht, so vertritt er die Auffassung, dass die Einwanderer in ihre Wüste zurückkehren und sich dort mit Kamelen unterhalten bzw. im Dschungel mit den Affen tanzen sollten. Und das sagt ein Minister, der im Ministerrat der Europäischen Union sitzt!

Leider gibt es sehr viele verbale Entgleisungen, die wir nicht dulden dürfen. Hier handelt es sich jedoch um einen Sonderfall, denn hier wird eine rassistische Straftat von einer gerichtlichen Instanz ganz offenkundig heruntergespielt. Ich halte das mit Blick auf unsere Geschichte für äußerst bedenklich. Daher hätte ich gern, dass unsere Organe darauf reagieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Christopher Beazley (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich habe gestern früh den Großbrand in der Nähe des Ortes Hemel Hempstead miterlebt. Es sollte vielleicht darauf hingewiesen werden, dass bei diesem außergewöhnlichen Vorfall niemand ums Leben gekommen ist.

Ich hoffe, dass die Kommission bei der Untersuchung der Ursachen mit den britischen Behörden zusammenarbeiten kann, damit mögliche Erkenntnisse allen 25 Mitgliedstaaten zugute kommen.

Im Namen meiner Wähler möchte ich den Feuerwehrleuten, der Polizei und den Sanitätern und natürlich den Anwohnern danken, die, wie sie sich vorstellen können, mutig und gefasst reagiert haben. Weniger beherrscht hingegen war das Verhalten einiger meiner Landsleute, die Schlangen vor den Tankstellen bildeten, weil sie Angst hatten, das Benzin würde knapp werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Giusto Catania (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Italien stand im Mittelpunkt der heutigen Diskussion; wegen des Falls Zoro wird es nicht mehr als Beleidigung angesehen, „dreckiger Neger“ zu sagen. Es ist klar, wo die politische Verantwortung für all das liegt. Ein Fußballer kam sogar auf das Spielfeld und huldigte faschistischen Symbolen. Ich meine, dass all das auf die eindeutige Verantwortung der politischen Behörden zurückzuführen ist, die zunehmend dahin tendieren, die Einwanderung zu kriminalisieren.

Als Beispiel möchte ich einen wirklich schwer wiegenden Vorfall anführen, der sich erst vor zwei Tagen ereignete: In Italien wurde ein marokkanischer Staatsangehöriger, der unter dem Verdacht stand, ein gefährlicher Terrorist zu sein, und der zwei Gerichtsverfahren unterzogen und beide Male freigesprochen wurde, aus Italien ausgewiesen, weil er als Bedrohung für die nationale Sicherheit angesehen wurde.

Ich meine, das ist insofern eine ernste Sache, als wir keine genauen Angaben darüber haben, was aus diesem marokkanischen Bürger geworden ist; vermutlich sitzt er nun in einem marokkanischen Gefängnis in Haft, wo die Menschenrechte bekanntlich nicht geachtet werden. Meines Erachtens sollten sich die Mitgliedstaaten nicht zu Komplizen der in Nicht-EU-Staaten praktizierten Foltermethoden machen.

 
  
MPphoto
 
 

  Vytautas Landsbergis (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte gern auf die Erweiterung der WTO eingehen.

Im November 2005 kündigte das staatliche russische Pipeline-Unternehmen Transneft die langfristige Transportvereinbarung mit dem kasachischen Unternehmen KazMunaiGaz, da dieses nunmehr über den Erwerb von Anteilen an einer litauischen Erdölraffinerie und einen langfristigen Erdöltransportvertrag verhandelt, was nicht so recht zu den russischen Expansionsplänen passen mag.

Vor kurzem hat Russland die Einfuhr pflanzlicher Produkte aus Litauen und nun auch aus Polen gestoppt. Beide Staaten werden offen für ihre Unterstützung der Ukraine bestraft. Die berüchtigte Jukos-Affäre zeigt, dass es an Rechtsstaatlichkeit, einer unabhängigen Justiz, Sicherheiten für Privatunternehmen und Berechenbarkeit des Handels mangelt. Als weiteres Beispiel ist anzuführen, dass Moskau im Jahre 1990 normale litauische Bürger durch Enteignung um ihre lebenslangen Ersparnisse gebracht hat.

Diese Fakten stellen jegliche Glaubwürdigkeit Russlands in der internationalen Finanz- und Geschäftswelt in Frage. Die EU könnte zu der Auffassung gelangen, dass Russland noch nicht die nötige Reife erreicht hat, um Mitglied der WTO zu werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Catherine Guy-Quint (PSE).(FR) Herr Präsident, ich möchte nur daran erinnern, dass wir vor vier Wochen hier an dieser Stelle über die bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt gesprochen haben, die in Libyen im Gefängnis sitzen. Inzwischen ist die Urteilsverkündung, auf die sie warten, auf den 31. Januar verschoben worden. Inzwischen haben wir erfahren, dass die Europäische Union 2005 im Rahmen der Aidsbekämpfung über eine Million Euro für die im Krankenhaus von Benghazi infizierten Kinder bereitgestellt hat. Inzwischen ist uns zu Ohren gekommen, dass Libyen noch mehr Geld haben will, bevor es auch nur einen Finger zu rühren gedenkt. In der Zwischenzeit wurde keine Erlaubnis erteilt, diese Frauen und diesen Mann in Libyen im Gefängnis zu besuchen.

Inzwischen – und damit komme ich zum Schluss – haben dieser Mann und diese Frauen, die unter Anklage gestellt und gefoltert wurden und die seit sieben Jahren auf eine ihren Menschenrechten entsprechende gerechte Behandlung warten, weitere vier Wochen ihres Lebens verloren. Herr Präsident, solange sie nicht auf freiem Fuß sind, müssen wir darauf weiter hinweisen.

 
  
MPphoto
 
 

  Zdzisław Zbigniew Podkański (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast 18 Monate sind seit den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament vergangen – genug Zeit also, um uns eine Meinung über die Arbeitsweise des Parlaments und die Rolle und Bedeutung der Europäischen Union zu bilden. Auch wenn es uns nicht schwer fällt, Entschließungen zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte in Ländern der Dritten Welt zu verabschieden, bedauere ich feststellen zu müssen, dass wir nicht in der Lage sind, unsere eigenen Rechte wirksam durchzusetzen.

Partnerschaft ist einer der tragenden Grundsätze der EU. Gleichzeitig wird dieser Grundsatz am häufigsten missachtet. So wurde auch das Konsultationsprinzip im Rahmen der jüngsten Untersuchung der geplanten Reform des Zuckermarktes verletzt. Man traf Entscheidungen in dieser Frage, während der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung noch am Entwurf der Stellungnahme des Parlaments arbeitete. Die Verantwortung für diese geringschätzige Behandlung des Parlaments und seiner Abgeordneten tragen großenteils die starken Parlamentsfraktionen, die sich dermaßen in nichtige Zänkereien verstrickt haben, dass sie die schwindende Bedeutung des Parlaments nicht erkennen. So ist eine Situation entstanden, in der die von Abgeordneten aus kleinen oder neuen Mitgliedstaaten geleistete Arbeit zunehmend in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Parlamentsmitglieder aus den betreffenden Ländern stellen fest, dass es ausgesprochen schwierig ist, einen Platz auf der Rednerliste zu erhalten. Ihre Vorschläge und Änderungsanträge werden meist entweder von den führenden Delegationen dieses Hauses oder der Europäischen Kommission abgelehnt. Damit stellen sich einige grundsätzliche Fragen, zum Beispiel in welche Richtung wir uns bewegen und worum es in unserer Arbeit eigentlich geht?

 
  
MPphoto
 
 

  Nikolaos Sifunakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit einigen Tagen verfolgen die europäischen Bürger bestürzt die Vorwürfe in Bezug auf die geheimen Haftanstalten der CIA in Europa, die Verschleppung mutmaßlicher Terroristen, die Geheimflüge amerikanischer Flugzeuge sowie die Folterkammern. Die rechtswidrigen Aktivitäten eines großen Staates, wie den Vereinigten Staaten von Amerika, auf einem unabhängigen Kontinent, wie Europa, und die Verletzung von Menschenrechten sind eine Beleidigung für Europa, das die Demokratie hervorgebracht und vor drei Jahrhunderten mit der Menschenrechtserklärung dafür gesorgt hat, dass Freiheit, Unschuldsvermutung und Sicherheit gewährleistet sind. Da entbehrt es nicht der Ironie, dass diese Enthüllungen mit dem 60. Jahrestag der Universellen Menschenrechtserklärung zusammenfallen. Das Jahrhundert, in dem wir leben, hat zahlreiche Errungenschaften vorzuweisen. Es ist jedoch das erste Mal, dass auf der internationalen Bühne zwei der bedeutsamsten Rechte – Sicherheit und Freiheit – in solch einem Ausmaß und so heftig miteinander kollidiert sind und die Menschenrechte dabei unter die Räder gerieten.

Jemand hat einmal gesagt, Demokratie sei es, wenn es morgens an der Tür klopft und man weiß, dass es der Milchmann ist. Das Europäische Parlament, die Institution, die die europäischen Bürger repräsentiert, hat zumindest die Verpflichtung, sich voll und ganz dafür einzusetzen, dass die Bürger Europas ein Gefühl der Freiheit und Sicherheit haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Verzeihen Sie mir, dass ich Sie unterbreche, aber die für diese Reden vorgesehene Zeit ist abgelaufen.

 
  
MPphoto
 
 

  Proinsias De Rossa (PSE).(EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung. Ich möchte Sie bitten, die für diese einminütigen Ausführungen vorgesehene Zeit zu verlängern.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Ja, das sollten wir tun, aber eigentlich haben wir das schon getan, denn wir sind schon eine halbe Stunde über der Zeit. Wenn nötig, könnten wir noch weiter verlängern, aber genau genommen haben wir schon um eine Dreiviertelstunde und nicht nur eine halbe Stunde überzogen. Zwölf Redner möchten noch sprechen, und ich kann nicht weiterhin Abgeordneten das Wort erteilen, die in vorangegangenen Sitzungen gesprochen haben. Ich möchte Sie um Ihr Verständnis bitten. Wir müssen zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Abgeordneten, die heute nicht zu Wort kommen konnten, werde ich beim nächsten Mal Vorrang geben.

 
  
MPphoto
 
 

  Proinsias De Rossa (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte diese Angelegenheit nicht in die Länge ziehen. Ich meine jedoch, dass die Regeln, die Sie für diese Ausführungen von einer Minute zugrunde legen, deren Wirksamkeit und Bedeutung für einige Abgeordnete dieses Hauses beeinträchtigen, von denen viele, da sie kleinen Delegationen angehören, nur selten oder nie Gelegenheit haben, die aktuellen Sorgen ihrer Wähler zu Protokoll zu geben.

Ich gehöre zu denen, die am häufigsten von den einminütigen Ausführungen Gebrauch machen, und das aus gutem Grund. Es gibt in meiner Delegation keine weiteren Mitglieder, die in meinem Namen das Wort ergreifen, wie dies in größeren Delegationen der Fall ist. Ich denke daher, dass in dieser Angelegenheit nicht fair verfahren wird. Ich werde Ihnen meinen Standpunkt hierzu noch schriftlich mitteilen, doch ich bin von der Bedeutung der einminütigen Ausführungen überzeugt. Diese Neuerung wurde – unter anderem auf meinen Vorschlag – in der letzten Wahlperiode eingeführt, um sicherzustellen, dass dieses Haus den alltäglichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden kann. Dies ist hier im Parlament wegen der langen Vorlaufzeit der Aussprachen häufig nicht der Fall. Ich würde es begrüßen, wenn Sie einer Änderung des Verfahrens offen gegenüberstünden.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Herr De Rossa, ich bin bereit, die Regelung zu ändern, die wir getroffen haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich Ihnen allen vor einiger Zeit ein Schreiben zukommen ließ, in dem ich Ihnen erläutert habe, wie ich diesen schwierigen Punkt zu handhaben gedenke. Ich habe keine Einwände erhalten, doch wir können die Regeln jederzeit prüfen, das heißt, wenn Sie meinen, dass man sie irgendwie verbessern kann. Sie können mir glauben, dass ich Ihre Vorschläge gerne entgegennehme. Ich habe Ihnen heute nicht das Wort erteilt, Herr De Rossa, weil Sie das Glück hatten, in den beiden vorangegangenen Sitzungen zu sprechen, wie Sie genau wissen, und ich war der Ansicht, dass ich jenen Mitgliedern Vorrang einräumen sollte, die vorher nicht zu Wort gekommen sind.

 

13. Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Bruno Gollnisch
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Diana Wallis im Namen des Rechtsausschusses über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Bruno Gollnisch (2005/2072(IMM)) (A6-0376/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte diese Redezeit als Berichterstatterin nutzen, um dem Haus die Entscheidung des Rechtsausschusses mitzuteilen. Dabei sage ich ganz offen, dass dies ein schwieriger Fall für den Ausschuss gewesen ist. Unser Kollege Bruno Gollnisch hat uns als Parlament darum gebeten, ihm parlamentarische Immunität zu gewähren. Ich möchte ihm für sein Entgegenkommen und seine Mitarbeit im Verlauf der Untersuchungen des Ausschusses danken.

Herr Gollnisch wurde nach französischem Recht – dem Recht seines Heimatmitgliedstaates – für seine Aussagen bei einer Pressekonferenz strafrechtlich verfolgt, weil er dabei angeblich den Holocaust geleugnet haben soll.

Der Ausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit in mehreren Sitzungen befasst und gelangte schließlich mit großer und überzeugender Mehrheit zu der Entscheidung, dass es in diesem Fall nicht angebracht ist, ihm die Immunität dieses Hauses zu gewähren. Der Ausschuss vertrat die Auffassung, dass Herr Gollnisch in der Situation, in der er sich in der vom französischen Staatsanwalt beklagten Weise geäußert hatte, nicht einzig und allein in Ausübung seines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments oder in Ausübung seines Amtes als Mitglied dieses Hauses gehandelt hatte. In Anbetracht dessen war es nicht Aufgabe des Ausschusses, weitere Nachforschungen anzustellen, sodass er auf dieser Grundlage seine Entscheidung getroffen hat. Wir lehnen es daher ab, Herrn Gollnisch die Immunität dieses Hauses zu gewähren, und dies empfiehlt der Ausschuss auch dem Präsidenten und dem Parlament.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Roselyne Bachelot-Narquin, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Die Frage, ob die Immunität von Bruno Gollnisch aufrechterhalten werden sollte oder nicht, ist ein heikles Thema. Ich habe beschlossen, mich meiner Verantwortung zu stellen und Bruno Gollnisch in aller Öffentlichkeit frei heraus zu sagen, warum ich seine Immunität nicht verteidigen werde.

Die Versuchung, sich zum Inhalt der Äußerungen des Abgeordneten des Front National zu äußern, ist groß. Die Versuchung ist groß, sich nur des Martyriums des jüdischen Volkes erinnern zu wollen und dabei die Aussprache, um die allein es geht, nämlich zu den Bedingungen der Anwendung parlamentarischer Immunität, außer Acht zu lassen. Die Versuchung, die Aufrechterhaltung der Immunität abzulehnen, ist groß, wenn man in Herrn Gollnisch nur den Vertreter einer Ideologie sieht, gegen die das Projekt Europa entworfen wurde, ausgehend vom europäischen Gedanken, und die fast vom gesamten Parlament abgelehnt wird.

Umgekehrt ist vielleicht auch die Versuchung groß, aus einem korporativen Reflex heraus diese Aufrechterhaltung der Immunität zu fordern, um sicherzugehen, dass keine Äußerungen gegen einen von uns verwendet werden können. Ich bitte Sie, diesen Versuchungen nicht zu erliegen und eine technische Debatte nicht zu einer Debatte von Historikern zu machen. Unser Parlament ist kein Gericht.

Der Bericht von Diana Wallis ist ausgewogen. Sie ruft uns in Erinnerung, dass die Immunität nicht dazu da ist, die Europa-Abgeordneten zu schützen, sondern vielmehr die Integrität des europäischen Parlaments über dessen Mitglieder und deren Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherzustellen.

Es steht außer Zweifel, dass sich Bruno Gollnisch in der Universität Lyon, an der er lehrt, weit weg von seinem Wahlkreis im Nordosten Frankreichs, nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments geäußert hat. Bruno Gollnisch lebt gefährlich, stets auf Messers Schneide. Diese Art des politischen Lebens ist in der Praxis typisch für die französischen und deutschen Rechtsextremen. Herr Gollnisch ist viel zu kultiviert und viel zu intelligent, um nicht zu wissen, dass seine Äußerungen nach dem französischen Gesetz bestraft werden können. Wenn er in ein Gerichtsverfahren verwickelt wird, weil er an seiner Meinung festhalten will, dann darf es nicht geschehen, dass er unsere parlamentarische Institution mit hineinzieht und sie in eine Diskussion verwickelt, in die sie nicht hineingehört.

Der mit Ihrem Einverständnis formulierte Antrag auf Aufrechterhaltung der Immunität, Herr Gollnisch, liegt zwischen einem Hilferuf ohne rechtliche Grundlage, da dieses Verfahren die Ausübung Ihres Mandates in keiner Weise gefährdet, und einem in meinen Augen unverständlichen Versuch, sich Ihrer Verantwortung zu entziehen, als seien sie bei dem Gedanken an das, was Sie vorsätzlich ausgelöst haben und offensichtlich nicht länger unter Kontrolle haben, letztlich doch in Panik geraten.

Ich hege keinen Hass gegen Sie noch habe ich Lust, Ihnen bei dieser Prüfung, die Sie in Kenntnis der Sachlage provoziert haben, als Abgeordnete Rückendeckung zu geben. Sie müssen sich schon allein den Konsequenzen Ihres Handelns stellen. Vielleicht ist es noch nicht zu spät dafür, dass Sie sich besinnen und mit Frankreich, Europa und mit unserer schmerzlichen Geschichte Frieden schließen. Ich hoffe, dass Sie dazu in der Lage sind. Das Europäische Parlament kann Ihnen das nicht abnehmen...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Maria Berger, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Zunächst vielen Dank an unsere Berichterstatterin, Frau Wallis. Wir sind verschiedene Kollegen im Rechtsausschuss, die Immunitätsfälle behandeln, aber ich glaube, das war ein besonders schwieriger und delikater Fall, der auch sehr genaue Überlegungen im Rechtsausschuss erfordert hat und auch für Sie persönlich nicht so einfach war, wenn ich das richtig gesehen habe.

Wir haben als Sozialdemokratische Fraktion die Schlussfolgerungen der Berichterstatterin gestützt. Wir glauben auch, dass hier die Immunität dieses Hauses nicht zum Tragen kommen sollte. Ich möchte auch noch eine persönliche Bemerkung anschließen: In meinem Heimatbezirk, in meinem Wahlkreis, liegt das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen. Ich lade Sie sehr gerne ein, wenn Sie heute noch Zweifel haben sollten, ob diese Konzentrationslager existiert haben, mit mir gemeinsam dieses Lager zu besuchen. Sie finden in der Umgebung auch noch Überlebende, Sie finden in meiner Heimatbevölkerung Personen, die den wenigen Flüchtlingen, die aus diesem Lager entkommen konnten, geholfen haben. Gerade heute wird hier eine Frau, die damals geholfen hat, geehrt. Im Gedenken auch an diese Frau möchte ich diese Bemerkungen verstanden wissen.

 
  
MPphoto
 
 

  Lydia Schenardi (NI).(FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht Wallis über den Antrag auf Schutz der Immunität von Herrn Bruno Gollnisch ist sowohl von der Form als auch von der Sache nach ein wahrer Skandal. Ein Skandal, da die Rechtsvorschriften und die Regeln der ständigen Rechtsprechung, unserer Geschäftsordnung und des Rechtsausschusses nie zuvor in dieser Weise umgangen und verletzt worden sind. Ein Skandal, da das dem Rechtsausschuss vorgelegte Dossier Gegenstand einer beispiellosen Politisierung und unerhörten politischen Druckes vonseiten der politischen Gegner Bruno Gollnischs war. Es waren nicht weniger als vier Berichtsentwürfe mit jeweils unterschiedlichen Schlussfolgerungen und Begründungen erforderlich, um zu dem Bericht zu kommen, der uns heute im Plenum vorliegt und der zudem, wie ich hinzufügen möchte, nicht dem Bericht entspricht, über den die Mitglieder des Rechtsausschusses abgestimmt haben, da die Begründung des von Frau Wallis vorgeschlagenen Beschlusses seither geändert wurde.

Das im Bericht vorgebrachte Argument zur Begründung der Entscheidung, die Immunität und die Vorrechte von Bruno Gollnisch nicht zu verteidigen, besteht darin, dass dieser sein Recht auf freie Meinungsäußerung nicht in Ausübung seines Amtes in Anspruch genommen habe, als er sich am 11. Oktober 2004 auf einer Pressekonferenz in Lyon, dem Ort seines politischen Wirkens, äußerte. Welche Scheinheiligkeit, welche Lüge! Auf der schriftlichen Einladung von Bruno Gollnisch zur Pressekonferenz stand neben seinem Namen auch sein Titel als Mitglied des Europäischen Parlaments. In der Mehrzahl der Presseberichte wurde auf seine Eigenschaft als Europa-Abgeordneter verwiesen. Darüber hinaus bezogen sich die von Bruno Gollnisch angesprochenen Themen auf Europa, etwa auf die Frage des Beitritts der Türkei zu Europa, auf den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags oder auch auf den so genannten Bericht Rousso, in dem es hauptsächlich um die politischen Ansichten bestimmter Wissenschaftler zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs in Europa geht.

Die bisherigen Einschätzungen des Rechtsausschusses zu den von Mitgliedern des europäischen Parlaments geäußerten Meinungen tendierten in solchen Fällen grundsätzlich zum Schutz der Immunität. In ungleich schwerwiegenderen Präzedenzfällen, bei denen es zu Strafverfolgung wegen übler Nachrede, Verleumdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt oder auch wegen Missachtung des Gerichts kam, blieb die Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments gewahrt. Dies war bei unserem Kollegen Bruno Gollnisch jedoch nicht der Fall, und somit sind die Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit sämtlicher Abgeordneten gefährdet. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn dieser Bericht im Plenum angenommen werden sollte, dann würde das Recht aller Mitglieder des Europäischen Parlaments auf freie Meinungsäußerung beschnitten und der Willkür Tür und Tor geöffnet; die Aufhebung der Immunität wegen Meinungsäußerungen von Abgeordneten in Ausübung ihres Amtes würde neu ausgelegt; die ach so kostbare Demokratie Europas und die Grundwerte würden ihren Glanz verlieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Adeline Hazan (PSE).(FR) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns endlich zur Immunität von Herrn Gollnisch äußern können, da diese ständigen Verschiebungen unserer Abstimmung viel zu viel Zeit in Anspruch genommen haben. Wir hatten genug Zeit, um die Tatsachen zu bewerten. Ich möchte auf diese Tatsachen hier nicht näher eingehen, sondern nachdrücklich darauf verweisen, dass die Befürwortung des Berichts Wallis, der die Aufhebung der Immunität von Herrn Gollnisch vorschlägt, aus mehreren Gründen völlig berechtigt ist.

Der erste und keineswegs geringste Grund besteht darin, dass Herr Gollnisch die beanstandeten Äußerungen nicht in seiner Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Parlaments gemacht hat. Zwar zielt die Immunität eines jeden Europa-Abgeordneten darauf ab, dessen Meinungsfreiheit in Ausübung seines Amtes zu schützen, das war aber hier nicht der Fall, weil Herr Gollnisch nicht seinen parlamentarischen Pflichten nachging. Immunität heißt nicht Verantwortungslosigkeit, und für unerträgliche Verhaltensweisen kann nicht die Meinungsfreiheit als Rechtfertigung herhalten.

Der zweite Grund besteht darin, dass im vorliegenden Fall die Werte der Europäischen Union, die wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments eigentlich verteidigen sollten, verunglimpft wurden. Weit, sehr weit entfernt von diesen humanistischen Werten hat Herr Gollnisch als braver Schüler von Jean-Marie Le Pen mit seinen Äußerungen auf dieser Pressekonferenz versucht, seinem Meister in der Provokation nicht nachzustehen. Diese Äußerungen müssen wir daher scharf verurteilen.

Der dritte und letzte Grund besteht schließlich darin, dass aus der von Herrn Gollnisch vorgebrachten Argumentation keineswegs der Grundsatz des fumus persecutionis abzuleiten ist. Unfähig, für seine Äußerungen geradezustehen, erklärt sich Herr Gollnisch zum Opfer klein karierter politischer Verfolgung mit dem Ziel, ihn von der politischen Bühne zu entfernen. In Anbetracht der überaus schockierenden Äußerungen, die er – dessen bin ich sicher – in vollem Wissen um den Schlag formuliert hat, den er damit unserer Demokratie versetzte, ist das eine Zumutung.

 
  
MPphoto
 
 

  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, nach Artikel 7 darf ich in der Aussprache nicht das Wort ergreifen. Ich habe nicht die Absicht, zur Debatte zu sprechen, allerdings ist es mir nach Artikel 7 gestattet, falsche Behauptungen richtig zu stellen. Laut Artikel 7 Absatz 8 Unterpunkt 3 darf ich auf der Grundlage von Artikel 145 das Wort ergreifen, und nach Artikel 145 stehen mir drei Minuten für persönliche Bemerkungen zu.

Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, möchte ich, ohne in die Aussprache einzugreifen, deren Ausgang ohnehin im Vorhinein feststeht, so, wie es nach Artikel 7 vorgesehen ist, auf der Grundlage von Artikel 145 für drei Minuten das Wort ergreifen, um mich zu einer persönlichen Anschuldigung zu äußern. Ich äußere mich also nicht zum Gegenstand der Aussprache, sondern lediglich zu Dingen, die mir von einigen Rednern unterstellt worden sind. Frau Bachelot meinte, sagen zu können, dass ich mich innerhalb der Universität geäußert hätte, eine Meinung, die weit verbreitet, aber völlig falsch ist. Die mir vorgeworfenen Äußerungen sind während einer Pressekonferenz erfolgt, die im Rahmen meiner politischen Tätigkeit stattgefunden hat und auf der ich die Fragen von Journalisten beantwortet habe. Dies wurde von einer anderen Rednerin, Frau Schenardi, bereits erwähnt und wird nicht ernsthaft bestritten. Wenn ich nicht das Recht habe, derartige Fragen zu beantworten, dürften Journalisten demnach auch nicht das Recht haben, Fragen zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges zu stellen. Dies scheint mir hinreichend klar, und ich habe diese Sätze nicht als Wissenschaftler geäußert, auch wenn die Hochschulbehörden auf Anweisung der Regierung versucht haben, die Unschuldsvermutung für meine Person in Frage zu stellen, wofür sie vom Conseil d'État, unserer obersten Gerichtsbehörde, verurteilt wurden.

Zweitens war von Frau Berger zu vernehmen, ich hätte die Existenz der Konzentrationslager und insbesondere des Lagers Mauthausen bestritten. Frau Berger, ich habe niemals die Existenz von Konzentrationslagern bestritten, und ganz gewiss nicht die des Lagers Mauthausen. Dass es in Mauthausen Gaskammern gab, wurde von Herrn Lanzmann, dem Regisseur des Films „Shoah“ verneint, und nicht von mir, der ich, im Gegenteil, stets klar und deutlich gesagt habe, dass es sie gab. Diese beiden Klarstellungen halte ich für äußerst wichtig, Herr Präsident. Was den Gesinnungswechsel und die Ausflüchte des Ausschusses anbelangt, so habe ich persönlich in dieser Sache keine Rolle gespielt. Wie schon mein Kollege möchte auch ich darauf verweisen, dass vom Präsidenten der Französischen Republik, Herrn Chirac, jüngst bestätigt wurde, dass es keine offizielle historische Wahrheit geben kann. Ich frage mich, wie man mir Äußerungen vorwerfen kann, die erst kürzlich vom Staatschef als dem oberstem Vertreter der Gerichtsgewalt wiederholt wurden, und wie es sein kann, dass meine Verfolgung unter Berufung auf ein kommunistisches Gesetz, das Gesetz Gayssot, gerechtfertigt wird, das von Herrn Toubon schon bei seiner Einführung als stalinistisches Gesetz bezeichnet wurde. Es wird interessant sein zu erleben, wie sich Herr Toubon zu meiner Immunität äußern wird. Dies ist schon alles, was ich diesem Parlament zu sagen hatte.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 

14. Batterien und Akkumulatoren
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (5694/5/2005 – C6-0268/2005 – 2003/0282(COD)) (Berichterstatter: Hans Blokland) (A6-0335/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Johannes Blokland (IND/DEM), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! Der Bericht über Batterien und Akkumulatoren wurde in dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit mit großer Mehrheit verabschiedet. Nach Ansicht dieses Ausschusses tragen die 41 Änderungsanträge zu diesem Bericht zur Verbesserung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates bei. Gleichwohl haben wir im Ausschuss über einen Schlüsselaspekt noch nicht Übereinstimmung erzielt, nämlich über die Vermeidung der Verwendung der Schwermetalle Quecksilber, Kadmium und Blei in einigen Batterien.

In erster Lesung hat das Parlament hierzu klar und deutlich einen Standpunkt eingenommen, wonach offensichtlich Einwände erhoben wurden oder, sollte ich es vielleicht anders ausdrücken, wonach die Batteriehersteller intensiv Lobbyarbeit betrieben haben. In dem Bemühen, dennoch Übereinstimmung zu erzielen, habe ich mit Änderungsantrag 42 einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der eine abgeschwächte Fassung des in erster Lesung verabschiedeten Änderungsantrags darstellt. In Verbindung mit dem eingeschränkten Verbot von Schwermetallen möchte ich auf drei Punkte aufmerksam machen.

Erstens beschränkt sich das Kadmiumverbot in Änderungsantrag 42 auf Gerätebatterien, gilt also in keinem Fall für Industriebatterien. Die Ausnahmeregelung, die in erster Lesung für Industriebatterien vorgesehen war, ging der Industrie offensichtlich noch nicht weit genug, weil eine nicht hinnehmbare Zahl dieser Batterien ihrer Meinung nach in die Gefahrenzone geraten würde. Der Deutlichkeit halber: Mein Änderungsantrag 42 holt die Industriebatterien voll und ganz aus der Gefahrenzone.

Zweitens beschränkt sich dank Änderungsantrag 42 auch das Bleiverbot auf Gerätebatterien, so dass die industriellen Bleiakkumulatoren von dem Verbot ebenfalls völlig ausgenommen sind.

Drittens fallen einige Kategorien von Gerätebatterien nicht in den Anwendungsbereich des Bleiverbots. Dies gilt für Knopfzellen, und auch Batterien für Hörgeräte sind nicht mehr in Gefahr. Wir haben also den Bemerkungen der Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige Rechnung getragen.

Viertens wird das Kadmiumverbot für tragbare Geräte um vier Jahre ausgesetzt. Damit bleibt uns also noch ausreichend Zeit, um vollständig auf Li-ion- und NiMH-Batterien als Ersatz für NiCd-Batterien umzusteigen. Diese Alternativen sind schon seit fast 10 Jahren überall erhältlich.

Ich habe bemerkt, dass sowohl die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament als auch die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz einen ähnlichen Änderungsantrag zu Artikel 4 eingebracht haben, den ich im Wesentlichen unterstützen kann.

Gestatten Sie mir schließlich noch ein Wort zu drei weiteren Bereichen, nämlich Definitionen, Herstellerverantwortung und in Geräte integrierte Batterien.

Im Hinblick auf die Definitionen vertrete ich die Auffassung, dass sie eher in einen Artikel als in eine Erwägung aufgenommen werden sollten. Deshalb bin ich gegen die Änderungsanträge 46, 48 und 50. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates bleibt in einigen Aspekten der Begriffsbestimmung für Gerätebatterien vage. Die Formulierung „kann in der Hand gehalten werden“ ist subjektiv, weshalb der Umweltausschuss eine Definition bevorzugt, die klare Grenzen setzt. Änderungsantrag 12 legt ein Gewicht von höchstens 1 kg für Gerätebatterien fest.

Außerdem nimmt Änderungsantrag 12 Bezug auf Verwendungen durch private Verbraucher, wie in der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte definiert. Um Definitionslücken und eine Überschneidung von Definitionen zu vermeiden, schlägt der Umweltausschuss in Änderungsantrag 13 eine spiegelbildliche Definition von Gerätebatterien vor, indem Industriebatterien definiert werden. Nach Ansicht des Umweltausschusses bestimmen die Änderungsanträge 12 und 13 diese Begriffe am deutlichsten.

Zur Herstellerverantwortung muss ich anmerken, dass diese Richtschnur für diverse andere Richtlinien und nunmehr auch für die Batterierichtlinie gilt. Diesbezüglich teile ich den Gemeinsamen Standpunkt des Rates. In Änderungsantrag 44 wird allerdings eine geteilte Verantwortung vorgeschlagen. Dies stiftet in der Praxis große Verwirrung und gestaltet sich bei der Durchführung recht kompliziert. Meiner Auffassung nach müssen wir die Herstellerverantwortung aufrechterhalten, und deshalb bin ich gegen Änderungsantrag 44.

Die Änderungsanträge 18 und 40 verbieten die dauerhafte Befestigung von Batterien und führen die Regel ein, dass das Entnehmen der Batterien erleichtert werden soll. Auf den ersten Blick erscheint dies sinnvoll, wie ich jedoch verstanden habe, werden dadurch zahlreiche Anwendungen insbesondere dann erschwert, wenn die Lebensdauer der Batterie länger ist als die des Gerätes. Außerdem ist diese Vorschrift unnötig, weil die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte bereits vorsieht, dass Batterien vor dem Sammeln von Elektrogeräten stets entfernt werden sollten.

Im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit empfehle ich dem Plenum, morgen unter gebührender Berücksichtigung der von mir angebrachten Bemerkungen für die Änderungsanträge zu dem Bericht zu stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Blokland, für diesen Bericht danken.

Gegenwärtig decken die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Batterien lediglich einen kleinen Teil aller jährlich in der Europäischen Union verkauften Gerätebatterien ab. Daher konnten keine wirksamen einzelstaatlichen Sammel- und Recyclingsysteme entstehen. Es besteht also nach wie vor die Gefahr, dass viele der heute in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Batterien in der Umwelt, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Deponien landen. Um sich dieser Problematik anzunehmen, hat die Kommission 2003 einen neuen Legislativvorschlag für Batterien vorgelegt, mit dem der Anwendungsbereich der geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften von Batterien, die bestimmte gefährliche Stoffe beinhalten, auf alle in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Batterien ausgeweitet würde.

Die Kommission hat in ihrem Vorschlag ein „Kreislaufsystem“ eingeführt, bei dem alle Batterien zu sammeln und zu recyceln wären und das wiedergewonnene Metall in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen wäre. Gleichzeitig zielte der Vorschlag darauf ab, ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts für Batterien zu begünstigen und gleiche Bedingungen für alle beteiligten Wirtschaftsakteure zu schaffen.

In erster Lesung hat das Europäische Parlament die Idee dieses Kreislaufsystems nicht aufgegriffen. Stattdessen gab das Parlament einem Verbot bestimmter in Batterien verwendeter Schwermetalle den Vorzug. Der Rat vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das vorgeschlagene Kreislaufsystem in der Praxis schwer umzusetzen sein würde und sprach sich für ein Verbot der Verwendung von Kadmium in Gerätebatterien aus.

Die Kommission hält das Gesamtpaket des Gemeinsamen Standpunkts für ausgewogen und hat es unter der Voraussetzung akzeptiert, dass das Umweltschutzniveau im Vergleich zu den im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehenen politischen Maßnahmen nicht niedriger ausfällt.

Obgleich die Kommission den Gemeinsamen Standpunkt unverändert aufgegriffen hat, sind in zahlreichen Bereichen weitere Verbesserungen möglich, insbesondere was die Definition verschiedener Batterietypen und die Sammelzielvorgaben anbelangt. Die Kommission ist jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass die im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehene doppelte Rechtsgrundlage der richtige Ansatz ist und nicht zu den von einigen Abgeordneten befürchteten Problemen führen wird.

Ich bin überzeugt, dass im restlichen Verlauf des Mitentscheidungsprozesses eine weitere Nuancierung der richtigen Mischung an politischen Maßnahmen möglich sein wird, die für den ökologisch wirksamsten Schutz unserer Umwelt vor einer Belastung durch Batterien erforderlich sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Caroline Jackson, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Meine Fraktion begrüßt die Batterien-Richtlinie als wichtigen ersten Versuch, diese potenziell umweltschädigenden Stoffe aus dem Abfallstrom herauszunehmen.

Was erstens die Sammelzielvorgaben anbelangt, macht es nach Ansicht meiner Fraktion keinen Sinn, so zu tun, als ob viele Mitgliedstaaten über die im Gemeinsamen Standpunkt des Rates festgelegte Sammelquote hinausgehen können. Seien wir doch ganz offen: Laut Folgenabschätzung der Kommission verfügen gegenwärtig nur sechs Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Österreich und Schweden – über einzelstaatliche Sammel- und Rücknahmesysteme für Kleinbatterien. In Österreich werden nach 14 Jahren 40 % der Batterien gesammelt. Im Gemeinsamen Standpunkt wird eine Sammelquote von 25 % nach 6 Jahren und eine Quote von 40 % nach 10 Jahren gefordert. Dies scheint in Anbetracht unserer Erfahrungen aus den Ländern mit Batteriesammelsystemen sinnvoll.

Im Bericht werden nun höhere Zielvorgaben verlangt: 40 % nach 6 Jahren und 50 % nach 12 Jahren. Aus Sicht der Mitgliedstaaten, die dem Batterie-Recycling aus welchen Gründen auch immer noch nie einen hohen Stellenwert eingeräumt haben, sind diese Gesamtmengen nicht realistisch und lassen sich, sofern sie festgelegt werden, nicht erreichen. Dies ist weder der richtige Zeitpunkt noch der richtige Ort, schöne Reden zu halten. Es bringt niemandem etwas, wenn wir das In-Kraft-Treten der Richtlinie durch einen Streit über unrealistische Zielvorgaben verzögern.

Zweitens stellt der Berichterstatter seinen Änderungsantrag 42, in dem ein Verbot von Blei und Kadmium in Gerätebatterien gefordert wird. Unserer Ansicht nach muss ein solches Vorgehen zunächst mit dem gemeinsamen Konzept für die Folgenabschätzung abgestimmt werden, auf das sich Kommission, Rat und Parlament vor kurzem geeinigt haben. In diesem Fall hat das Parlament auf meine Veranlassung hin externe Sachverständige gebeten, eine Folgenabschätzung vorzunehmen, die aber vom Umfang her beschränkt war. Wir benötigen eine umfassende Bewertung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Verbote, bevor wir uns auf ihre Einführung verständigen können. Solange uns diese Bewertung nicht vorliegt, wäre es unverantwortlich, dem Berichterstatter zu folgen, denn wir würden Rechtsvorschriften ohne das nötige Grundlagenwissen verabschieden.

Was schließlich die Rechtsgrundlage betrifft, unterstützen wir den Vorschlag, dass sich die Richtlinie auf Artikel 175 und 95 stützen sollte. Mit Artikel 175 als alleiniger Grundlage für diese Richtlinie bestünde unserer Ansicht nach die Gefahr einer Marktverzerrung, da einzelne Länder in der Lage wären, die darin enthaltenen Verbote zu verschärfen.

Ich bin überzeugt, dass diese Richtlinie einen wichtigen Kurswechsel und eine grundlegende Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger bewirken wird. Ein spezielles Sammelsystem für Batterien ist seit langem überfällig. Ich hoffe, dass wir diesen Vorschlag nun schnellstmöglich umsetzen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Åsa Westlund, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Da unser Schattenberichterstatter, der Kollege Jørgensen, heute nicht hier sein kann, habe ich die Ehre, im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zu sprechen. Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Blokland, für eine ausgezeichnete Arbeit danken. Er hat zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt, die von unserer Fraktion unterstützt werden.

Angesichts der immer umfassenderen Verwendung von Batterien ist es besonders wichtig, jetzt zu reagieren, um sicherzustellen, dass die umweltfreundlichste Technik verwendet wird und die Batterien mit den schädlichsten Umweltauswirkungen verboten und aus dem Verkehr gezogen werden. Darum stehen wir diesem Vorschlag positiv gegenüber, auch wenn die Bestrebungen unserer Ansicht nach ehrgeiziger als vom Rat vorgeschlagen sein sollten. Die Verwendung der Schwermetalle Quecksilber, Kadmium und Blei in Batterien muss soweit wie möglich eingeschränkt werden – ein Grund für das Parlament, den Vorschlag des Rates, der uns nun vorliegt, zu verschärfen.

Die Verwendung von Kadmium, Quecksilber und Blei ist bereits in Werkstoffen und Fahrzeugkomponenten, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, und in neuen elektrischen und elektronischen Geräten usw., die nach dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden, verboten. Daher ist es nur natürlich, wenn wir jetzt als Nächstes die Verwendung von Kadmium in Batterien verbieten. Besonders wichtig ist es dabei, die Ausnahmeregelungen für Kadmium in Batterien und Akkumulatoren in Handwerkzeugen nach einem vierjährigen Übergangszeitraum in ein Verbot umzuwandeln. Es gibt gute Alternativen für Kadmium in diesen Werkzeugen. Ich habe hier eines in der Hand (Geräusch eines Werkzeugs) und es funktioniert – wie hoffentlich alle hören können – ganz ausgezeichnet. Sie brauchen es sich nur einmal näher anzuschauen, um nicht alles für bare Münze zu nehmen, was die Lobbyisten Ihnen in den Korridoren weismachen wollen.

Es gibt funktionierende Alternativen, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden, nicht nur für den privaten Gebrauch, sondern auch für schweres Werkzeug für professionelle Anwender. Das können Sie ruhig glauben. Sie brauchen nur auf die Websites der Hersteller zu gehen, um sich selbst davon zu überzeugen. Warum sollen wir unnötig eine Menge Kadmium freisetzen? Warum sollen wir nicht die Verwendung der umweltfreundlichsten Alternativen fordern? Ein Verbot von Kadmium in den Batterien für diese Werkzeuge hätte große ökologische Vorteile. Darüber hinaus ist es für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von großer Bedeutung, durch gesetzliche Vorschriften über umweltfreundliche Technik die Entwicklung neuer Technologien voranzubringen, wenn die Zeit reif ist, und sie ist jetzt definitiv reif.

Ferner sind wir der Ansicht, dass die vom Rat vorgeschlagenen Sammelziele zu niedrig angesetzt sind und höher gesteckt werden müssen. Zudem meinen wir ebenso wie der Berichterstatter, dass Artikel 175 die Rechtsgrundlage für diesen Legislativentwurf darstellen sollte, da er einzig und allein auf eine bessere Umwelt abzielt.

 
  
MPphoto
 
 

  Holger Krahmer, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich auf die drei Kernpunkte dieser Richtlinie konzentrieren: die Rechtsgrundlage, das Kadmiumverbot und die Sammelziele. Die Verringerung und Vermeidung von Abfall durch Batterien steht bei dieser Richtlinie im Vordergrund. Dabei darf nicht übersehen werden, dass es sich hier auch um ein Stück produktorientierter Gesetzgebung für den Binnenmarkt handelt. Die alleinige Rechtsgrundlage, Artikel 175, könnte zu unterschiedlichen Standards und damit zu Wettbewerbs- und Marktverzerrungen führen. Deshalb unterstützen die Liberalen die doppelte Rechtsgrundlage von Artikel 95 und 175. Hiermit folgen wir auch der Empfehlung des Rechtsausschusses. Im Umweltausschuss wie auch im Rat ist ein Kadmium- und Quecksilberverbot nur für tragbare Batterien angenommen worden. Unsere Fraktion unterstützt keine weiteren Vermarktungsverbote und keine Ausdehnung des Kadmiumverbots auf andere Bereiche wie schnurlose Werkzeuge oder medizinische Geräte.

Natürlich gibt es für die viel zitierten Powertools Alternativen zu Nickel-Kadmium. Dies sage ich ganz besonders in Richtung von Herrn Schlyter und auch von Frau Westlund. Aber jede Technologie hat Vor- und Nachteile. Bei aufladbaren Batterien und Akkumulatoren, die ohnehin nur eine sehr geringe Abfallmenge ausmachen, müssen wir auch andere Eigenschaften im Auge behalten: die Energieeffizienz, die Lebensdauer und natürlich auch den Preis für den Verbraucher. Dass eine Alternative auf dem Markt verfügbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass diese ein adäquates Substitut darstellt. Was den Stoff Kadmium konkret angeht, so liegt der Anteil an Kadmium, den wir in Europa über unsere Umwelt aufnehmen, deutlich unter dem, was die WHO als gesundheitsgefährdend betrachtet. Davon stammt übrigens nur etwa ein Prozent von Batterien.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zu den Sammelzielen kommen. Die Ziele des Rates von 25 % nach sechs und 45 % nach zehn Jahren sind nicht sehr ambitioniert. Die 40 % bzw. 60 %, auf die wir uns im Ausschuss geeinigt haben, sind allerdings nicht realistisch. In einigen Mitgliedstaaten liegen die Quoten bei unter 10 %. In Deutschland haben wir nach mehr als zehn Jahren intensiver Anstrengungen 35 % erreicht. Wichtig ist deshalb, dass wir die Sammelziele in sechs Jahren überprüfen. Dabei sollten wir auf die besten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten zurückgreifen.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Verantwortung aller Beteiligten zu sprechen kommen: Wir dürfen einerseits die Sammelkosten nicht auf den Einzelhandel abwälzen, andererseits müssen wir die Händler beim Sammeln in die Pflicht nehmen!

 
  
MPphoto
 
 

  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Blokland, dass Sie versucht haben, diesen Vorschlag zu verbessern. Da es sich hier um eine Umweltfrage handelt, ist Artikel 175 die natürliche Rechtsgrundlage. Es geht aber auch um die Verbraucher und ihr Vertrauen in die Produkte, die sie kaufen. Daher möchte ich, dass Änderungsantrag 38 über die garantierte Angabe der Kapazität für alle Batterien eingeführt wird.

Ich habe heute diese beiden Gegenstände mitgebracht. Bei diesem hier (hält einen blauen Akkuschrauber hoch) konnte man auf der Verpackung nicht sehen, wie lange die Batterien halten. Das war jedoch bei diesem möglich (hält einen roten Akkuschrauber hoch). Dieser hier (der blaue Schrauber) enthält Nickel-Kadmium-Batterien, während dieser (der rote Schrauber) mit Nickel-Metallhydrid-Batterien angetrieben wird. Der blaue kann nur so viele Schrauben eindrehen (hält ein Brett mit Schrauben hoch), wobei jede von ihnen für zehn Schrauben steht. Der rote Akkuschrauber mit Nickel-Metallhydrid-Batterien schafft alle diese Schrauben – mehr als doppelt so viele. Das weiß man aber nicht, wenn man ihn kauft.

Hier wird den Verbrauchern schlechte und veraltete Technik von Unternehmen verkauft, die sie hinters Licht führen. Ohne Kennzeichnung der Produkte werden sie noch mehr betrogen. Ich bin nicht der Einzige, der diesen Test durchgeführt hat. Schwedische Verbraucherorganisationen haben Nickel-Metallhydrid-Batterien nach 500 Aufladungen untersucht, schließlich geht es uns hier um Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit. Dabei zeigte sich, dass diese nach 500 Aufladungen im Schnitt mehr als doppelt so lange halten.

Warum sollte Europa beim Technologietransfer ins Hintertreffen geraten? Welchen Exportmarkt haben wir mit schlechter, veralteter Technik? Es ist an der Zeit, die Nickel-Kadmium-Batterien loszuwerden und somit für Änderungsantrag 54 zu stimmen.

Die Industrie erklärt, Nickel-Kadmium-Batterien seien in dieser Art von Geräten notwendig. Die besten Maschinen auf dem Markt haben eine maximale Verwendungsdauer von 18 Minuten und 20 Sekunden im Gegensatz zu 2 Minuten und 45 Sekunden. Die neue Batterietechnik bringt den Verbrauchern Vorteile und ist gut für die Umwelt, während sich mit der alten Technik für Verbraucher und Umwelt nur alles verschlimmert.

75 Prozent des gesamten raffinierten Kadmiums werden in Batterien verwendet, was nur ein kleiner Teil der Gesamtmenge an Kadmium ist. Die übrige Kadmiumverwendung ist nicht beabsichtigt, sondern ein Nebeneffekt, den wir in anderer Weise angehen und beseitigen müssen. Jetzt geht es jedoch um die Batterien, und aus denen muss das Kadmium entfernt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Für die Speicherung und Freisetzung von Energie werden viele Metalle und toxische Verbindungen benötigt, ohne die Batterien und Akkumulatoren nicht funktionieren. Batterien gehören zu einer besonders gefährlichen Kategorie von Siedlungsabfall, da viele Bestandteile schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Die Entsorgung von Milliarden von Altbatterien, die in städtischen Deponien und im Grundwasser landen, stellt dann eine außerordentliche Umweltbedrohung dar, wenn diese Kadmium, Blei oder Quecksilber enthalten.

Sammelsysteme für Batterien haben sich in mehreren Mitgliedstaaten dank verschiedener, zäher Bemühungen als erfolgreich erwiesen. Polens Ausgangsposition ist im Hinblick auf derartige Sammelsysteme weitaus ungünstiger, da die verfügbare Technologie weniger entwickelt ist und auch diesbezügliche Informationen fehlen. Verschärft wird die Situation durch die Tatsache, dass Hersteller und Vertriebsunternehmen lieber eine Produktgebühr zahlen, als Maßnahmen zur Sammlung und Wiederaufarbeitung von Batterien zu ergreifen. Dank der Anstrengungen von Umweltweltschützern gibt es jetzt in vielen Einrichtungen Behälter für Altbatterien. Bei der Erfassung von Akkumulatoren wurden sogar noch größere Fortschritte erzielt.

Die Änderungsanträge zur Richtlinie gewährleisten, dass die negativen Auswirkungen von Batterien und Akkumulatoren auf die Umwelt auf ein Minimum begrenzt werden und die Verwendung von Kadmium und Quecksilber verboten wird. Allerdings könnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Akkumulatorenhersteller im Vergleich zu Herstellern aus Ländern außerhalb Europas, die nicht an derart strikte Vorschriften gebunden sind, durch einige Änderungsanträge eingeschränkt werden. Das bedeutet letztlich nicht nur minderwertigere Batterien und Akkumulatoren, sondern auch niedrigere Preise. Unter dem Strich könnte dies zu einer Gefährdung der Umwelt und der Gesundheit von Verbrauchern, insbesondere von kleinen Kindern, führen.

 
  
MPphoto
 
 

  Irena Belohorská (NI).(SK) Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, die Umweltbelastung durch Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren zu verringern und so zum Schutz und zur Erhöhung der Qualität der Umwelt beizutragen. Ich möchte dem Berichterstatter dafür danken, dass er dieses Problem aufgeworfen und den vorliegenden Bericht erstellt hat.

Die Richtlinie sollte in erster Linie auf die Ankurbelung der Forschung und die Entwicklung geeigneter Alternativen zielen, nicht auf ein restriktives Verbot von Batterien, die gefährliche Stoffe wie Blei, Nickel, Kadmium oder Zink enthalten. Unsere Entscheidung muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen. Außerdem sollten wir vorab die Folgen gründlich abwägen.

Es wäre unklug, beim Restriktionsindikator lediglich auf Masse zu setzen und dabei die Frage, wo überall Batterien zum Einsatz kommen, einfach zu übergehen. Letztlich müssen wir wissen, was die größere Gefahr in sich birgt: gefährliche Batterien zu verwenden oder sie aus dem Verkehr zu ziehen. Als Beispiel nenne ich nur den Einsatz von Batterien für die Sicherheitsbeleuchtung in Flugzeugen oder in Sicherheitssystemen für Fahrstühle. In beiden Fällen wäre die Verwendung von Batterien nach den vorliegenden Änderungsanträgen verboten.

Wir sollten uns deshalb auf die Erfassung sämtlicher Altbatterien konzentrieren und das Bewusstsein der Öffentlichkeit dahin gehend schärfen. Außerdem müssen die aktuellen Zahlen bezüglich der Erfassung von Altbatterien in den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden, die erheblichen Anlass zur Sorge bieten. Wenn die Menschen begreifen, dass Batterien kein normaler Müll sind, wäre dies unser wertvollster Beitrag zum Umweltschutz.

Abschließend möchte ich mich noch zur Frage der Rechtsgrundlage äußern. Natürlich müssen wir die Umwelt schützen, aber wenn wir uns ausschließlich auf Artikel 175 als Rechtsgrundlage stützen, kann dies zu Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Rechtsstandards in den einzelnen Mitgliedstaaten führen. Meiner Ansicht nach könnten mit einer doppelten Rechtsgrundlage beide Ziele, nämlich Umweltschutz und der unbehinderte freie Warenverkehr, miteinander verbunden werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Péter Olajos (PPE-DE).(HU) Heutzutage spielen Batterien und Akkumulatoren in unserem Leben eine große Rolle. Da sich unser Energieverbrauch, sogar unser Verbrauch an erneuerbaren Energien, erhöht und unsere Mobilitätserfordernisse ansteigen, nutzen wir immer mehr Batterien und Akkumulatoren. Offenkundig besteht das Problem nicht darin – das Problem ist, dass diese Werkstoffe und Technologien oft sehr komplex zusammengesetzt sind und auch oft Giftstoffe enthalten, die wir nach der Nutzung nicht sammeln oder sicher entsorgen. Mit unseren derzeitigen Abfalltechniken werden diese Stoffe, wenn sie verbrannt oder entsorgt werden, früher oder später ihren Weg in unsere Körper finden, sich anreichern und schwere Krankheiten verursachen. In vielen Ländern, darunter auch in meinem Heimatland, wurde erst kürzlich mit der Sammlung dieser Stoffe begonnen, und daher scheinen die von der Kommission und vom Rat vorgeschlagenen Sammelziele realistisch zu sein. Eine andere Frage ist, ob die Vertreiber auch zum Sammeln verpflichtet sein sollten oder ob sich die verbindliche Sammlung lediglich auf die Hersteller beschränken sollte. Letzteres hat sich für die anderen recyclingfähigen Werkstoffe in unserem Land als erfolgreiches System herausgestellt, doch handelt es sich hier wahrscheinlich um eine Frage der unterschiedlichen Abfallbewirtschaftungspraktiken in den Mitgliedstaaten. Jedoch reicht das Sammeln allein nicht aus – diese Stoffe müssen recycelt werden, was erhebliche technologische Verbesserungen und umfangreiche Forschung und Entwicklung erfordert. In dieser Hinsicht ist die derzeitige Praxis in einigen Mitgliedstaaten äußerst fragwürdig. Meinem Land ist es noch nicht gelungen, eine Aufbereitungsanlage für Akkumulatoren einzurichten, so werden unsere Akkumulatoren in Slowenien und Italien entsorgt, während Ungarn für seine Batterien und Akkumulatoren herstellende Industrie große Mengen an Blei kauft. Meines Erachtens ist auch das nicht tragbar, und jeder Mitgliedstaat sollte über eigene Anlagen verfügen, nicht nur zum Sammeln, sondern auch zum Entsorgen. Unsere Aufgabe besteht darin, die technologische Entwicklung und die Substitution gefährlicher Stoffe zu fördern.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie-Noëlle Lienemann (PSE).(FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Verbot von Kadmium und Einsatzbeschränkung für dieses Schwermetall werden vom Europäischen Parlament seit 1988 gefordert. Bei allen Rechtsvorschriften, beispielsweise zu den Altfahrzeugen oder zu elektrischen oder elektronischen Erzeugnissen, hat sich das Europäische Parlament auf einen einfachen Grundsatz berufen: Die Verwendung von Kadmium muss unter Verbot gestellt werden, dieses Produkt darf nur dort verbleiben, wo es keine Alternative gibt. Von Anfang gab es den Substitutionsgrundsatz, einen Grundsatz, der auch dem Entwurf der REACH-Richtlinie zugrunde liegt, der uns vor einiger Zeit zu schaffen gemacht hat.

Ebenso wie andere Bereiche sind auch die Batterien aus der REACH-Richtlinie ausgenommen, weil eine geeignete Richtlinie uns in die Lage versetzen muss, die vom Parlament geleistete Arbeit zu beurteilen. Ich trete daher mit Nachdruck dafür ein, dass wir den Substitutionsgrundsatz auf kadmiumhaltige Batterien ausdehnen. Herr Blokland hat sich ausführlich über die Schwierigkeiten geäußert, auf die er in seinem Werben um Akzeptanz für einen ehrgeizigen Standpunkt gestoßen ist, und seine Kompromissbereitschaft ist nur zu begrüßen. Sie hat unsere ganze Unterstützung.

Dennoch bin ich der Auffassung, dass unser Parlament in der Lage sein sollte, einen einfachen Grundsatz zu akzeptieren. Wenn es auf dem Markt eine Technologie gibt, die eine Alternative zu Nickel-Kadmium-Batterien oder zu kadmiumhaltigen Batterien darstellt, ganz gleich, ob es sich dabei um die so genannten Gerätebatterien oder um Industriebatterien handelt, dann müssen wir Kadmium verbieten. Herr Blokland hat versucht aufzulisten, was auf dem Markt bereits zu haben ist. Es gibt neue Technologien, insbesondere die Nickel-Zink-Technologie für Industriebatterien. Daher schlage ich Ihnen vor, den Änderungsantrag 4 der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament anzunehmen, in dem vorgeschlagen wird, die Richtlinie zu überarbeiten, sobald für die Industriebatterien eine alternative Technologie auf den Markt kommt. Dies scheint mir die absolute Mindestforderung zu sein, wenn wir unseren umweltpolitischen Zielen und vor allem unserem Wunsch treu bleiben wollen, die technische Innovation in der Europäischen Union voranzutreiben.

 
  
MPphoto
 
 

  Mojca Drčar Murko (ALDE).(SL) Die Einteilung von Batterien in drei Anwendungskategorien, wie im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehen, stellt nach meinem Dafürhalten einen gangbaren Kompromiss dar. Wenn man berücksichtigt, dass es für bestimmte Kadmiumbatterien gegenwärtig keine Alternativen gibt, wäre ein pauschales Verbot nicht sinnvoll, zumal in der jüngsten Vergangenheit zumindest einige Erfolge bei Sammlung und Recycling zu verzeichnen sind, insbesondere im Hinblick auf Industriebatterien.

Vernünftig wäre hingegen ein vollständiges Verbot der Gerätebatterien, da diese mit großer Wahrscheinlichkeit auf Deponien landen. Das Ziel, dass nach sechs Jahren mindestens 25 % aller Altbatterien und Altakkumulatoren gesammelt werden, ist in meinen Augen erreichbar. In dieser Hinsicht unterstütze ich den Vorschlag, in der erweiterten Union die Machbarkeit des zweiten Zehn-Jahres-Ziels zu prüfen. Dies sollte auf der Grundlage konkreter Erfahrungen geschehen, die über mehrere Jahre in den 25 Mitgliedstaaten mit ihren noch deutlich unterschiedlichen Sammel- und Recyclingsystemen gesammelt wurden. Dazu muss ein Nachweissystem geschaffen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Leopold Józef Rutowicz (NI).(PL) Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn Blokland bedanken und die herausragende Bedeutung einer Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren und Altbatterien und Altakkumulatoren für den Umweltschutz unterstreichen. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass man solche Metalle, wie sie auch in Batterien und in Akkumulatoren verwendet werden, bei Untersuchungen von Menschen, die in umweltsensiblen Gebieten leben, gefunden bzw. in Wasserquellen aus solchen Regionen nachgewiesen hat. Analysiert man die Herkunft dieser Metalle, so lässt sich eindeutig feststellen, dass sie u. a. aus Batterien und Akkumulatoren stammen, die auf Deponien entsorgt werden. Entsorgte Altbatterien und Altakkumulatoren haben eine sehr lange Zerfallszeit. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Probleme. So unterschätzen viele Menschen beispielsweise die Bedeutung, die dem Sammeln verbrauchter Batterien zukommt. Deshalb muss ihr Bewusstsein in dieser Frage geschärft werden. Rechtliche und finanzielle Maßnahmen müssen ergriffen werden, um das Sammeln von Batterien zu fördern. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass dies allgemein zur Gewohnheit wird. Fragen zu organisatorischen Fragen und zur Schadstoffbeseitigung stellen weitere Problemfelder dar. Für einige der aufgeworfenen Probleme wird es erst im Laufe der Zeit Lösungen geben, vorausgesetzt, Batteriesammelsysteme werden weiter öffentlich bekannt gemacht und zusammen mit den entsprechenden Entsorgungssystemen verbessert. Vor allem im Bereich der Batteriefertigung muss der technische Fortschritt gefördert werden, um die Sicherheit von Batterien zu gewährleisten.

 
  
MPphoto
 
 

  Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an Hans Blokland für den guten, gründlichen und sorgfältigen Bericht in der zweiten Lesung.

Das grundlegende Problem der Batterien und Akkumulatoren liegt nicht in ihrer Energie, sondern in ihren Inhaltsstoffen Kadmium, Blei und Quecksilber. Die Toxizität dieser Bestandteile und ihre Umweltunverträglichkeit sind im Allgemeinen gut bekannt. Erste Priorität ist für mich Recycling vor Entsorgung. Eine weitere Priorität ist Substitution mit weniger toxischen Inhaltsstoffen immer dort, wo dies technisch möglich ist. Mit dieser Novellierung werden jetzt die Inhaltsstoffe und deren Gewichtsprozente in Batterien jedweder Art weiter entschärft, reduziert und teilweise verboten. Hier liegt für mich der größte Nutzen dieser Richtlinie.

Die Sammelquoten sind zugegebenermaßen sehr hoch. Der Anspruch an Industrie, Bevölkerung und Handel ist ebenfalls hoch. Ich sehe diese Herausforderung außerordentlich positiv. Das darin implementierte Lernprogramm schärft Umweltverhalten und -bewusstsein unserer Mitmenschen. Auch wenn die hohen Quoten nicht überall und nicht immer erreicht werden können, dokumentiert die Anforderung das weltweit führende Umweltbewusstsein und Umwelthandeln in der Europäischen Union. Ob es sinnvoll ist, Sammelziele eher in Gewichten oder in Stückzahlen zu definieren, halte ich für eine akademische Diskussion.

Ich bin mit der gemeinsamen Rechtsgrundlage nach Artikel 95 und 175 der Verträge und mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates einverstanden. Für mich stellt sich insgesamt die grundlegende Frage, ob wir es in den nächsten Jahren durch Forschungsförderung, durch Förderung moderner Technologien schaffen, einen großen Teil unserer herkömmlichen Batterien zum Beispiel durch Brennstoffzellen zu ersetzen. Dann wäre diese Richtlinie – ebenso wie die problematischen Stoffe – hoffentlich ein Auslaufmodell.

 
  
MPphoto
 
 

  Linda McAvan (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße diese Rechtsvorschrift außerordentlich, die meines Erachtens zur Sauberhaltung unserer Umwelt beitragen wird. Aber auch ich möchte mich zu den drei Schlüsselfragen äußern, auf die meine Kollegen eingegangen sind. Die erste betrifft Verbote und insbesondere den Kompromissänderungsantrag 42. Ich habe Schwierigkeiten damit, dass er immer noch ein automatisches Verbot von Nickel-Kadmium-Batterien nach vier Jahren beinhaltet; die Kommission wird nicht aufgefordert, eine Folgenabschätzung vorzunehmen, um unser weiteres Vorgehen zu bestimmen. Ich bin gegen ein automatisches Verbot. Wenn wir etwas verbieten wollen, dann müssen wir dies in voller Kenntnis der Sachlage tun.

Außerdem muss unser Handeln verhältnismäßig sein: Das Kadmium in unserer Atmosphäre ist nur zu 1 % auf Batterien zurückzuführen – weitaus mehr stammt aus dem Einsatz von Pestiziden und anderen Stoffen. Wir brauchen also Rechtsvorschriften, die im Verhältnis zu unseren Zielen stehen. Es bedarf einer Studie zu diesem Thema, bevor wir weitere Rechtsvorschriften erlassen. Den Gemeinsamen Standpunkt werde ich unterstützen.

Im Zusammenhang mit den Zielvorgaben stimme ich den Ausführungen einiger Redner zu, dass es sich um realistische Zielvorgaben handeln muss. Es hat keinen Sinn, so zu tun, als könnten wir problemlos beachtliche Fortschritte erzielen, wenn es in Wirklichkeit nur in einigen wenigen Ländern Sammelsysteme für Batterien gibt. Wir müssen die Zielvorgaben auf ein Niveau bringen, das die Länder zu einem bestimmen Zeitpunkt erreichen können, und uns überlegen, wie dies möglich ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass Belgien nach 9 Jahren eine Quote von 56 % erreicht hat und sich Österreich nach 14 Jahren immer noch bei ungefähr 40 % bewegt.

Was schließlich die Rechtsgrundlage anbelangt, werde ich die Entscheidung des Berichterstatters und der Sozialdemokratischen Fraktion unterstützen. Wir müssen aber endlich die Streitfrage im Zusammenhang mit den Artikeln 175 und 95 klären, denn wir sind bei Umweltvorschriften in den vergangenen Monaten immer wieder auf dieses Thema gestoßen. Wir sollten uns mit dieser Angelegenheit befassen und die Rechtsexperten der drei Organe um ihre Meinung zur Rechtsgrundlage bitten. Es darf keine Umweltvorschriften geben, mit denen höhere Standards in Mitgliedstaaten, die diese bewusst eingeführt haben, untergraben werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Anne Laperrouze (ALDE).(FR) Herr Präsident, die Nickel-Kadmium-Akkumulatoren schlicht und einfach zu verbieten, erscheint mir auf den ersten Blick verführerisch, dennoch bin ich nach eingehender Analyse zu der Auffassung gelangt, dass für die industrielle Nutzung dieser Akkumulatoren praktische Ausnahmen gelten sollten.

Solche Akkumulatoren werden insbesondere im Sicherheitssektor und im Verkehrswesen, beispielsweise in Flugzeugen und Zügen, eingesetzt. Sie werden wegen ihrer Zuverlässigkeit in Krisensituationen sehr geschätzt, was die Einführung von Alternativerzeugnissen erschwert.

Die Vorschriften sind schon jetzt sehr streng. Die mit der Entsorgung dieses Akkumulatortyps verbundenen Risiken sind kontrolliert, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil die Hersteller für das Sammeln und das Recycling ihrer Akkumulatoren verantwortlich sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie auf die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommenen Definitionen aufmerksam machen, die den physikalischen Eigenschaften von Batterien den Vorrang vor deren Verwendungsart einräumen. Damit würden bestimmte Batterien de facto höchstwahrscheinlich unter das Verbot fallen, so die Batterien in Beatmungssystemen für Einsätze in toxischer Atmosphäre, für Helm- und Grubenlampen im Bergbau usw.

 
  
MPphoto
 
 

  Frederika Brepoels (PPE-DE).(NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Blokland für seinen überaus interessanten Bericht danken.

Selbstverständlich ist eine Gesellschaft ohne Batterien undenkbar geworden, und die Verwendung von Batterien befindet sich, wie einige Kolleginnen und Kollegen ausgeführt haben, in einem Aufwärtstrend: Weltweit wird ein jährliches Wachstum von 9 % verzeichnet. Denken wir nur daran, was wir als Verbraucher täglich selbst an Elektronik nutzen. Grund genug also, von sämtlichen Mitgliedstaaten vermehrte Anstrengungen anzumahnen, damit künftige Umweltgefahren auf ein Minimum begrenzt werden. Natürlich zeitigt die derzeitige Richtlinie von 1991 eben deshalb keine hinreichenden Ergebnisse auf diesem Gebiet, weil sich darin keine strengen Sammel- und Recyclingziele finden. Außerdem lassen sich die Resultate in den einzelnen Mitgliedstaaten nur sehr schwer miteinander vergleichen.

Ich möchte Ihnen die häufig zitierte Erfolgsgeschichte aus meiner Region, Flandern, bestimmt nicht vorenthalten, wo der Staat gemeinsam mit der Branche enorme Anstrengungen an den Tag gelegt hat, um ein effizientes Sammelsystem aufzubauen, mit dem sage und schreibe 60 % der Batterien tatsächlich gesammelt werden. Der Schlüssel zu diesem Erfolg liegt in der geteilten Verantwortung. Ohne ein gut ausgebautes, dichtes Netz von Sammelstellen sind ambitionierte Sammelziele nicht zu erreichen.

Ich plädiere, wie gesagt, für höhere Sammelquoten, und unser Ausschuss hat meinen diesbezüglichen Änderungsantrag auch angenommen. Zweitens möchte ich alle Beteiligten auffordern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Ich habe hierzu einen neuen Änderungsantrag eingebracht. Abschließend fordere ich Rechtssicherheit für den Sektor, was die Verwendung von Kadmium sowohl in Batterien als auch in Powertools betrifft, für die ich einen Übergangszeitraum von vier Jahren vorschlage. Ich hoffe, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen können dieses Paket unterstützen.

 
  
MPphoto
 
 

  Anja Weisgerber (PPE-DE). – Herr Präsident! Zunächst möchte auch ich dem Berichterstatter, Hans Blokland, herzlich für seine Arbeit danken. Der Schutz der Umwelt ist wichtig und mein erklärtes Ziel als Umweltpolitikerin. Wir müssen allerdings einen Ausgleich zwischen der Umwelt und berechtigten wirtschaftlichen Belangen finden. Ganz konkret geht es mir heute um das Verbot von Nickel-Kadmium-Batterien in Powertools. Ein absolutes Verbot zum jetzigen Zeitpunkt oder nach einer Übergangsfrist von vier Jahren – wie es der Berichterstatter vorschlägt – geht zu weit.

Stattdessen setze ich mich diesbezüglich für den Gemeinsamen Standpunkt bzw. für den Änderungsantrag 45 von Herrn Krahmer ein, die beide eine Überprüfung der Ausnahme von Nickel-Kadmium-Batterien in Powertools aus dem Verbot nach 4 bzw. 7,5 Jahren vorsehen. Dann wird überprüft, ob es gleichwertige Alternativen gibt und ob ein Verbot von Nickel-Kadmium-Batterien sinnvoll und gerechtfertigt ist. Dies ist aus momentaner Sicht jedoch noch nicht der Fall.

Es gibt zwar in manchen Bereichen bereits Technologien, die als Alternativen zu Nickel-Kadmium auf dem Markt angeboten werden, wie z. B. Nickel-Metallhydrid. Diese Alternativen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht als gleichwertig zu Nickel-Kadmium anzusehen. Dies belegen z. B. folgende Unterschiede: Die Lebenszeit von Nickel-Kadmium-Batterien ist länger als die von Nickel-Metallhydrid-Batterien, und sie sind weniger fehleranfällig. Nickel-Kadmium-Batterien können schneller aufgeladen werden und entladen sich bei Nichtgebrauch wesentlich langsamer. Außerdem funktionieren Nickel-Metallhydrid-Batterien nicht bei Temperaturen unter 10 °Celsius.

Die Hersteller entwickeln immer wieder neue Technologien aus dem Antrieb heraus, ihre Marktposition zu festigen. Ein absolutes Verbot zum jetzigen Zeitpunkt oder in vier Jahren wäre jedoch kontraproduktiv. Die Hersteller müssten ihre Produktion auf eine bisher noch nicht ausgereifte Technologie umstellen. Die dazu erforderlichen finanziellen Mittel würden dann aber im Bereich Forschung und Entwicklung fehlen. Durch ein Verbot würden wir somit die Innovation im Bereich der neuen Technologien und damit auch den Umweltschutz nicht fördern. Dies kann nicht unser Ziel sein. Zum Schluss möchte ich mich noch für die doppelte Rechtsgrundlage, Artikel 95 und Artikel 175, aussprechen.

 
  
MPphoto
 
 

  Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter gratulieren. Meines Erachtens sind die noch vorhandenen Unzulänglichkeiten beim Sammeln darauf zurückzuführen, dass es uns mitunter am notwendigen Ehrgeiz mangelt. Wenn das Sammeln von Batterien in einigen Staaten möglich ist, was hindert dann die anderen, ihre Anstrengungen zu verstärken?

Frau Jackson hat einige Zahlen genannt. Luxemburg hat sie dabei vergessen. 2001 lag die Recyclingquote dieses Landes bei 89,5 %. Der uns zur Annahme vorgelegte Text verweist auf ein Mindestrecyclingziel von 160 Gramm pro Einwohner und Jahr. 2004 lag diese Quote in Luxemburg bei 245 Gramm pro Einwohner. Das ist das Ergebnis zahlreicher Informationskampagnen und umfassender Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen, durchgeführt von der luxemburgischen Regierung und den Kommunen mit Unterstützung des Einzelhandels, der sich aktiv am Sammeln beteiligt.

Herr Vorsitzender, das ist der Beweis dafür, dass das Sammeln zum Zwecke des Recycling möglich ist, und ich sehe nicht ein, warum etwas, das in Luxemburg geschafft wurde, nicht auch in anderen Ländern möglich sein sollte. Was das Ersetzen von Kadmium anbelangt, so sollte das Parlament den Substitutionsgrundsatz als übergeordnetes Ziel im Auge haben, wenngleich ein Übergangszeitraum erforderlich ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte in der Folge nur auf die Änderungsanträge zu den drei Schlüsselfragen in dieser Angelegenheit eingehen: erstens zur Rechtsgrundlage; zweitens zu den Begriffsbestimmungen von Geräte- und Industriebatterien und drittens zu den Sammelzielvorgaben.

Erstens, zur Rechtsgrundlage, zur Präambel und zu Erwägung 1 – Änderungsanträge 1 und 2: Die Kommission setzt sich weiterhin für die doppelte Rechtsgrundlage für diese Richtlinie als richtiges Konzept ein. In dieser doppelten Rechtsgrundlage kommen die beiden parallelen Zielsetzungen des Richtlinienvorschlags zum Ausdruck. Mit der Richtlinie soll nämlich ein hohes Umweltschutzniveau erreicht werden, und sie soll gleichzeitig zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass laut Richtlinienvorschlag jeder einzelne Artikel über nur eine Rechtsgrundlage verfügt.

So basieren die Artikel mit Umweltschutzbestimmungen auf Artikel 175 EG-Vertrag. Die Artikel mit Vorschriften zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes – also Artikel 4, 5 und 18 des Richtlinienvorschlags – sind auf Artikel 95 des Vertrages gestützt. Demzufolge können sich aus dieser doppelten Rechtsgrundlage keine rechtlichen Unvereinbarkeiten von Verfahren ergeben.

Zweitens, zur Definition der verschiedenen Batterietypen – Artikel 3 Absatz 3 und 6 sowie Erwägungen 8 und 9, Änderungsanträge 5, 6, 12 und 13: Die Begriffsbestimmungen von Geräte- und Industriebatterien sind wichtig, da sie über den Umfang des Kadmiumverbots und die Sammelvorgaben entscheiden. Die Kommission vertritt daher den Standpunkt, dass für Begriffsbestimmungen folgende Kriterien gelten sollten: Sie sollten eindeutig und für die Mitgliedstaaten in der Praxis in harmonischer Weise umsetzbar sein, und es gilt, Überschneidungen und Lücken möglichst zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Kommission die ersten beiden Teile von Änderungsantrag 12, insbesondere was die Einführung einer Gewichtsgrenze für Gerätebatterien anbelangt. Sie spricht sich jedoch gegen die weiteren Änderungen der Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Batterietypen aus – Änderungsantrag 12, dritter Teil, und Änderungsantrag 13.

Die Kommission begrüßt die Streichung der nicht erschöpfenden Beispielliste in den Erwägungen, womit der Wortlaut des Rechtsaktes deutlich verbessert wird.

Drittens möchte ich auf die Sammelzielvorgaben eingehen – Artikel 9 Absatz 2 und die Änderungsanträge 26 bis 28. Nach Auffassung der Kommission ist die Festlegung von Zielvorgaben im Richtlinienvorschlag erforderlich, um erstens in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Umweltschutz zu gewährleisten und zweitens die Wirksamkeit der einzelstaatlichen Batteriesammelsysteme zu kontrollieren. Die Sammelzielvorgaben müssen zwar umweltpolitisch anspruchsvoll, sollten aber auch erreichbar, realistisch und kosteneffizient sein.

Die Kommission hat diese Frage in ihrer globalen Folgenabschätzung ausführlich geprüft und gelangte zu dem Schluss, dass die Sammelzielvorgabe von 160 g bzw. 40 % am kosteneffizientesten wäre, was Teilen von Änderungsantrag 26 entspricht.

Wie in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b des Richtlinienvorschlags vorgesehen, wird gründlich geprüft, ob eine spätere Erhöhung der Zielvorgabe geeignet erscheint. Die Kommission wird dabei die technischen Fortschritte und praktischen Erfahrungen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen. Grundsätzlich stimmt die Kommission daher Änderungsantrag 26 zu, behält sich jedoch ihre Stellungnahme zu Änderungsantrag 56 vor.

Die Kommission unterstützt den Änderungsantrag, mit dem die Möglichkeit von Übergangsbestimmungen gestrichen wird, die es den Mitgliedstaaten gestatten, von den festgelegten Sammelzielvorgaben abzuweichen. Sie hatte diese Möglichkeit vorgeschlagen, weil die Sammelzielvorgaben in ihrem ursprünglichen Vorschlag nach Gewicht pro Einwohner berechnet wurden. Da für die Sammelzielvorgaben nunmehr der Absatz zugrunde gelegt wird, sind diese Übergangsregelungen nicht mehr erforderlich.

Da im Richtlinienvorschlag in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b bereits eine Prüfung der langfristigen Zielvorgaben vorgesehen ist, hält die Kommission eine spezifische Überprüfungsverpflichtung für die Erhöhung der Zielvorgaben zu einem bestimmen Zeitpunkt nicht für notwendig.

Ich werde dem Sekretariat eine Abstimmungsliste mit den Änderungsanträgen übergeben, die die Kommission akzeptieren oder nicht akzeptieren kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Kommission ihre Stellungnahme zu den vor der Plenartagung eingereichten 18 zusätzlichen Änderungsanträgen vorbehält, da sie mehr Zeit benötigt, um deren ökologische, wirtschaftliche und soziale Folgen gründlich zu prüfen.

Meines Erachtens können das Europäische Parlament und der Rat nun auf eine Einigung zu diesem Komplex hinarbeiten. Ich freue mich auf einen baldigen Abschluss des Mitentscheidungsprozesses, damit die Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen und wir in diesem Bereich ein hohes Umweltschutzniveau erreichen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
MPphoto
 
 

  Edit Herczog (PSE).(HU) In einigen Mitgliedstaaten, wie in Ungarn, wurde die Sammlung von Altbatterien und Altakkumulatoren vielleicht neu eingeführt, gleichzeitig handelt es sich aber auch um eine langfristige Investition in den Umweltschutz. Um die Umsetzung der Rechtsvorschrift zu ermöglichen, müssen die Sammelziele, sowohl was die Zeit als auch was die Menge betrifft, realistisch bleiben. Übertrieben ehrgeizige Ziele (beispielsweise 50-60 %) würden zu Bestimmungen führen, die nicht umgesetzt werden können. In der schweizerischen Verbraucherkultur wurden zwölf Jahre benötigt, um die 60 %-Marke zu erreichen. In unserem Land, in dem Zinkkohlebatterien aufgrund der dürftigen Kaufkraft der Verbraucher immer noch einen Marktanteil von 40-50 % besitzen, könnten die Vertreiber unmöglich eine zu energisch durchgesetzte Sammlung finanzieren und die Verbraucher unmöglich deren Kosten zahlen. Dies würde nicht nur zur Auflösung von Unternehmen und dem Verlust von Arbeitsplätzen führen, sondern auch den bereits blühenden Schwarzmarkt für die Einfuhr von Batterien befördern, der eine immer größere Umweltgefahr darstellt. Folglich würde mit einer Rechtsvorschrift, deren Einhaltung nicht gelingt, das Gegenteil des darin festgesetzten Ziels erreicht werden. Wir benötigen Regelungen –, selbst wenn sie möglicherweise in fünf Jahren überprüft werden – mit denen die langfristige Erreichung der Umweltziele sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen in den betroffenen Industriezweigen und im Vertrieb für die kommenden fünf oder zehn Jahre sichergestellt werden können.

 
  
  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 

15. Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Piia-Noora Kauppi im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen (KOM(2005)0253 – C6-0191/2005 – 2005/0111(COD)) (A6-0334/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Piia-Noora Kauppi und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung dafür danken, dass sie diesen Sachverhalt effizient und schnell behandelt haben. Dieser Vorschlag stellt eine grundlegende Ergänzung der als MiFID bekannten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente dar, die wohl die wichtigste EU-Rechtsvorschrift ist, die in letzter Zeit im Bereich des europäischen Wertpapierrechts verabschiedet wurde. Der Vorschlag ist einfach: es geht darum, das In-Kraft-Treten der Richtlinie zu verschieben, damit sich zum einen die Branche darauf vorbereiten kann und zum anderen die Mitgliedstaaten Zeit für die entsprechende Umsetzung in einzelstaatliches Recht erhalten.

Dieser Vorschlag beruht auf einer begründeten und legitimen Forderung der Branche und wird von allen Mitgliedstaaten und Wertpapierregulierungsbehörden unterstützt. Es liegt auf der Hand, dass zusätzliche Zeit erforderlich ist, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die MiFID von Anfang an funktioniert.

Im Juni 2005 schlug die Kommission eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten um sechs Monate vor, und wir haben eine weitere sechsmonatige Frist ergänzt, damit die Branche die Richtlinie umsetzen kann.

Bei den Verhandlungen im Parlament und im Rat wurden zahlreiche Verbesserungen und Erläuterungen der verschiedenen im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Fristen vorgenommen, und die Zusammenarbeit zwischen den drei Organen war mustergültig. Parlament und Rat schlagen eine Verlängerung von neun plus neun anstelle von sechs plus sechs Monaten vor. Dem kann die Kommission vor allem deshalb zustimmen, weil die technischen Durchführungsmaßnahmen für die MiFID für eine wirksame Anwendung dieser Richtlinie von entscheidender Bedeutung sind. Es handelt sich um komplizierte technische Vorschriften, die nicht vor Mai 2006 verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten und Investmentfirmen müssen sich vor der praktischen Anwendung ein vollständiges Bild von dem neuen Rahmen sowie von den technischen Durchführungsmaßnahmen machen können.

Ich möchte hervorheben, dass bei der Annahme der verlängerten Umsetzungsfrist Eile geboten und nur eine einzige Lesung ratsam ist. Sollten die Gemeinschaftsorgane nicht in der Lage sein, diese Aussprache schnell zum Abschluss zu bringen, oder sollte sich eine zweite Lesung erforderlich machen, wird die MiFID im April nächsten Jahres in Kraft treten, ohne dass alle dafür bereit sind. Es wird große Unsicherheit aufgrund der daraus resultierenden Rechtslücke herrschen, da die alte Wertpapierdienstleistungsrichtlinie aufgehoben und die neue Regelung ohne die erfolgte Umsetzung der neuen MiFID in Kraft treten wird. Es wird neue Vorschriften ohne die dazugehörigen technischen Durchführungsvorgaben geben – kein besonders gutes Erfolgsrezept!

Bei diesem Vorschlag für die Mitentscheidung geht es um die Verschiebung des In-Kraft-Tretens der MiFID, nicht um die allgemeinere Frage der Befugnisse des Rates und des Europäischen Parlaments in den Komitologieverfahren. Sie kennen meine Auffassung zur Komitologie, und Sie wissen, wie wichtig es ist, diese Fragen unverzüglich sowie auf ausgewogene und gerechte Weise zu klären. Im Rat werden bereits Gespräche geführt, und soweit ich weiß arbeitet das Europäische Parlament an seiner Verhandlungsposition. Dies habe ich begrüßt, und ich hoffe, wir können im kommenden Jahr schnellstmöglich eine gute Lösung finden.

Bei allem Respekt und vollem Verständnis für den Standpunkt des Parlaments bin ich also der Auffassung, dass die Änderungsanträge zum Komitologieverfahren und zur Verfallklausel in diesem Vorschlag weder notwendig noch angebracht sind. Außerdem tragen sie, was die rechtliche Vereinbarkeit betrifft, nicht zur Erläuterung von Artikeln des Dokuments bei. Die Forderungen des Europäischen Parlaments nach zusätzlichen Mitgesetzgeberbefugnissen sind bekannt. Sie finden bereits in der kürzlich verabschiedeten Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung Erwähnung. Die wesentlichen Punkte von Änderungsantrag 2 sind bereits in der ursprünglichen MiFID enthalten, und in Änderungsantrag 4 wird das Auslaufen der übertragenen Befugnisse der Kommission lediglich um 29 Tage verschoben.

Ich möchte Sie also dringend auffordern, diese Änderungsanträge zu überdenken, wobei die Kommission es gern sähe, wenn sie möglichst vor der Abstimmung zurückgezogen würden. Meines Wissens würde dies auch dem Wunsch des Rates entsprechen. Nach Auffassung der Kommission ist eine Lösung dieses Problems nur durch eine Überarbeitung des Komitologiebeschlusses möglich. Nach wiederholten berechtigten Forderungen des Parlaments hat der Rat mit der Überarbeitung des Beschlusses im Rahmen der Gruppe „Freunde des Vorsitzes“ begonnen. Es gibt Fortschritte, und ich bekräftige meine Aufforderung an das Parlament, seine Erwartungen und Vorschläge für die laufenden Gespräche klar darzulegen.

In Anbetracht dessen wird die Kommission einer Annahme dieses Richtlinienvorschlags in der ersten Lesung nicht im Wege stehen. Sollte das Parlament an seinen Änderungsanträgen zur Komitologie festhalten, wird die Kommission diese im Interesse einer reibungslosen Umsetzung und Durchführung der MiFID akzeptieren. Die Kommission selbst wird ihr Möglichstes tun, um sicherzustellen, dass dieser Angelegenheit die erforderliche Dringlichkeit beigemessen wird. Ihr ist seit langem bewusst, dass hier eine Lösung gefunden werden muss, und ich denke, dass die Voraussetzungen dafür jetzt gegeben sind.

Ich freue mich auf Ihre Meinungen.

 
  
MPphoto
 
 

  Othmar Karas (PPE-DE), stellvertr. Verfasser. – Herr Kommissar, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst einmal die Berichterstatterin, Frau Piia-Noora Kauppi, entschuldigen. Es tut ihr Leid, dass sie aufgrund von Problemen bei der Anreise nicht pünktlich zur Aussprache über ihren eigenen Bericht kommen konnte. Das bedeutet nicht, dass sie sich von diesem Bericht verabschiedet hätte; vielmehr hat sie gute Arbeit geleistet, und ich möchte mich bei ihr recht herzlich bedanken!

Worum geht es? Der Kommissar hat im ersten Teil de facto den Berichtsentwurf vorgetragen – was zeigt, dass das Europäische Parlament sachlichen Begründungen gegenüber aufgeschlossen ist – und er hat im zweiten Teil darauf verwiesen, dass wir ein Problem miteinander haben, was die Komitologie betrifft. Ich bin froh, dass Sie zum Schluss gesagt haben, wenn wir es so beschließen, wie vorgeschlagen – und wir werden es so beschließen, Herr Kommissar –, dann sind Sie auf unserer Seite. Es ist gut, wenn Kommission und Parlament bei Fragen der parlamentarischen Grundrechte, der demokratischen Grundrechte, der Mitbestimmungsrechte an einem Strang ziehen, vor allem auch gegenüber dem Rat. Das betrifft auch das Komitologieverfahren und die Sunset Clause. Darauf wird mein Kollege Alexander Radwan noch näher eingehen.

Worum geht es bei MiFID? Das versteht ja nicht jeder. Es geht erstens um die Änderung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente. Es geht zweitens um die Verlängerung der Umsetzungsfristen. Warum wollen wir die Umsetzungsfristen verlängern? Weil die Richtlinie zu erheblichen Änderungen für die Marktteilnehmer und die nationalen Behörden führt, weil die Umsetzung von der Ausarbeitung und der Durchführung der erforderlichen technischen Maßnahmen abhängt und weil diese leider erst jetzt ausgearbeitet werden und das Maßnahmenpaket zur Durchführung von 17 Bestimmungen erst 2006 angenommen werden soll. Es verzögern sich also die Umsetzungsmaßnahmen auf Level 2, und eigentlich ist man erst fertig mit den Umsetzungsmaßnahmen, wenn MiFID schon hätte in Kraft getreten sein sollen. Wir sind für die Verlängerung der Umsetzungsfristen, weil es sich um das so genannte Lamfalussy-Verfahren handelt und der Prozess nach dem Komitologieverfahren abgewickelt werden muss.

Was tun wir nun? Wir verlängern aus diesem Grund die Umsetzungsfristen, wir verlängern die Geltungsdauer der alten ISD-Richtlinie, bis MiFID angewendet wird, d. h. bis zum 1. November 2007. Wir ändern die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente also nicht inhaltlich, sondern eher formal. Wir verhindern mit diesen Umsetzungsfristen ein rechtliches Vakuum. Neben diesen formalen Anpassungen an die Realität ändern wir aber auch das Komitologieverfahren innerhalb von MiFID. Warum? Ich verstehe Ihren ersten Einwand, Herr Kommissar, nicht. Wir tun das deshalb, weil wir die Komitologiebestimmungen, die wir mit dem Rat im Rahmen der Richtlinie über die Eigenkapitalausstattung, Basel II, beschlossen hatten – Stichwort: Sunset Clause – einfach in genau der Form übernehmen wollen. Das schafft Rechtssicherheit. Das schafft auch Klarheit darüber, was wir wollen.

Die bisherigen Vorschläge entsprechen den Legislativbefugnissen des Europäischen Parlaments nicht, und es ist recht und billig, eine Einigung, die wir getroffen haben, auf andere Richtlinien, bei denen es um das Gleiche geht, auszudehnen. Ich bitte daher alle Kolleginnen und Kollegen, bei der morgigen Plenarabstimmung bei dem Beschluss des Ausschusses zu bleiben, weil wir damit – neben einer sachlichen Lösung – wiederum eine Stärkung des Parlaments erreichen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Alexander Radwan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Thema des Lamfalussy-Verfahrens wurde hier bereits mehrfach angesprochen. An sich müsste man der britischen Präsidentschaft dankbar sein, denn mit welchem Engagement die Briten, deren Land als Wiege der Demokratie gilt – der Kollege Karas hat das bereits angesprochen –, hier einen Punkt bekämpft haben, der in der Basel-II-Richtlinie von Kommission, Rat und Parlament bereits verabschiedet wurde, ist erstaunlich.

Aber als jemand, der die Rechte des Parlaments stärken möchte und dafür kämpft, kann man nur dankbar sein, denn jedes weitere Agieren in dieser Form schweißt das Parlament immer mehr in der Auffassung zusammen, dass es gilt, in diesem Punkt hart zu bleiben.

Es geht um die Frage, wie wir künftig mit dem Lamfalussy-Verfahren umgehen. Es geht um die Frage, inwieweit der Rat dieses Thema ernst nimmt. Hätte die britische Präsidentschaft dies auch nur ansatzweise vorangetrieben – etwa in der Runde der Friends of the Presidency zur Regelung der neuen interinstitutionellen Vereinbarung – und weniger Energie darauf verwendet, dies in dieser Form passieren zu lassen, wären wir heute ein gutes Stück weiter. An die Kommission gerichtet: Wir haben in die Basel-II-Richtlinie ein Datum mit hineingenommen, nämlich den 1. April 2008. Bis dahin unterstützt das Parlament das Lamfalussy-Verfahren und die Komitologie-Verfahren. Wir wollen sie auch weiter unterstützen. Aber bis dahin brauchen wir eine Einigung. Für alle diejenigen, die es noch nicht vernommen haben: Wir werden diese Sunset-Clause in alle weiteren Richtlinien hineinnehmen. Wir werden uns bei Vorschlägen der Kommission nicht darauf beschränken lassen, ob nur einzelne Daten geändert wurden oder nicht, sondern wir nehmen uns die Freiheit, eine Richtlinie, die ins Parlament gelangt, zur Gänze anzuschauen. Wir hoffen und bauen darauf, dass die Kommission entsprechend auf den Rat einwirkt. Hier schaue ich insbesondere auf die österreichische Präsidentschaft, auf dass wir endlich zu einer Lösung kommen, die allen Institutionen gerecht wird und wieder ein sachliches Arbeiten ermöglicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Pervenche Berès, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Mit diesem Bericht befinden wir uns in der ersten Phase einer Rückbesinnung des Europäischen Parlaments auf die Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, die inzwischen in Mifid-Richtlinie umbenannt worden ist.

Es geht hier um eine Verfahrensfrage: Ihnen ist bekannt, unter welchen Bedingungen das Europäische Parlament das Lamfalussy-Verfahren angenommen hat. Hier stellt sich eine grundlegende Frage: Unter welchen Bedingungen werden die Grundsätze, die wir für die Stufe 1 festgelegt haben, durch die Maßnahmen gewahrt, die für die Stufe 2 in Vorbereitung sind? Ich gehe davon aus, dass das Europäische Parlament nach Prüfung der Stufe-2-Maßnahmen dieser Richtlinie erstmalig Gelegenheit haben wird, seine Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen. Daher messen wir in diesem Text dem Verweis auf die Bedingungen, unter denen das Europäische Parlament nach der Umsetzung der Stufe-2-Maßnahmen mit Hilfe der Sunset Clause (der Suspensivklausel) und des Call back (des Evokationsrechts) erneut eingreifen kann, besondere Bedeutung bei.

Aus meiner Sicht haben wir allen Grund dazu, denn nach dem Verlauf der Aussprache zu urteilen, wird es nach der Verabschiedung der Maßnahmen durch das Europäische Parlament offensichtlich einigen juristischen Einfallsreichtum geben, der uns zur Wachsamkeit mahnt. Mit Blick auf den Zeitplan stellen wir fest, dass das, was ursprünglich eine einzige Frist war, sich nunmehr in eine Umsetzungsfrist und eine praktische Durchführungsfrist gewandelt hat. In anderen Bereichen halte ich das allgemeine Gleichgewicht dieser Richtlinie zwischen Transparenz und Öffnung für den Wettbewerb für eine hinlänglich ernste Angelegenheit, um dem Europäischen Parlament alle gebotenen Mittel an die Hand zu geben, damit es die Vorschläge der Kommission für die Stufe 2 auf ihre Plausibilität prüft.

Deshalb hoffe ich, Herr Kommissar, von Ihrer Aufgeschlossenheit gegenüber diesem Parlament sowie von Ihrer Bereitschaft zum Dialog mit ihm noch Gebrauch machen zu können, nämlich dann, wenn es anlässlich der Verabschiedung dieser Richtlinie, einer Richtlinie über die Änderung des Zeitplans, erneut in vollem Umfang die Rechte des Parlaments zu bekräftigen gilt in einem Verfahren, in dem dessen Intervention, offen gesagt, stets eine Intervention zu den Grundsätzen war und nie zu einer Fristverlängerung geführt hat – wobei wir uns sehr gut die Schwierigkeiten vorstellen können, die die Intervention der anderen Ebenen zu einem so komplexen Thema mit sich bringt.

Offen gesagt, Herr Kommissar, ich kann Sie beruhigen: Das Parlament wird für die Änderungsvorschläge stimmen, und ich freue mich, dass unter diesen Bedingungen auch Sie diese unterstützen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE Fraktion. – (LT) Das vorliegende Dokument ist nicht nur für die europäischen Finanzmärkte von außerordentlicher Bedeutung, sondern auch für das Europäische Parlament. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen verdeutlicht das Parlament damit, dass es in der Lage ist, umgehend auf begründete Ersuchen zu reagieren, mit denen Marktteilnehmer eine Überprüfung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Richtlinie forderten. Zum anderen – und dies ist nicht minder wichtig – kann das Parlament von den Möglichkeiten und seinem Recht Gebrauch machen, auf bestimmte Bestimmungen der Richtlinie zu verzichten, wenn deutlich wird, dass die gewählte Strategie nicht den Bedürfnissen des Marktes entspricht. Die Richtlinie ist ein Rahmeninstrument, das in gewisser Weise alle Errungenschaften des Marktes zusammenfasst und seine Regulierung verstärkt. Allerdings sollte der Ausarbeitung dieser speziellen Rechtsvorschriften besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Deshalb unterstütze ich den vorgelegten Vorschlag. Zugleich möchte ich aber darauf hinweisen, dass die gegenwärtige Diskussion auch erhebliche Mängel im Verfahren der Verabschiedung von Rechtsakten zu den Finanzmärkten offenbart hat. Die Strategie, die bislang für den Entwurf entsprechender Rechtsakte für den Finanzmarkt gegolten hat, sollte überprüft werden. Gegenwärtig konzentrieren wir uns oft auf technische Detailfragen, während es eigentlich darum geht, nach welchem Verfahren Rechtsakte zu Finanzfragen verabschiedet werden. Es wurde eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, von denen keiner bisher zulänglich ist. Nehmen wir zum Beispiel die Änderung der Frist für die Durchsetzung eines bestimmten Rechtsakts, bevor dieser überhaupt in Kraft tritt. Das heißt doch, in der Vorbereitungsphase wurden Möglichkeiten und Bedürfnisse des Marktes nicht sorgfältig geprüft. Zu dieser Frage möchte ich mich gern an den Herrn Kommissar wenden, der versprochen hat, die Last an Vorschriften, die auf dem Markt ruht, zu verringern. Ich bin jedoch der Auffassung, die große Zahl an Vorschriften würde abnehmen, wenn wir enger mit den Marktteilnehmern zusammenarbeiteten. Dann wären weniger Änderungen an den Richtlinien nötig, bevor diese in Kraft treten.

 
  
MPphoto
 
 

  Lars Wohlin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Juniliste unterstützt den Vorschlag über die vier Freiheiten des Binnenmarktes. Der freie Kapitalverkehr ist von grundlegender Bedeutung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Damit dieser auch zufrieden stellend funktioniert, ist ein gemeinsamer Rechtsrahmen erforderlich, der einfach gestaltet sein muss und die Möglichkeiten zum institutionellen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten nicht untergraben darf. Es ist gut, dass in diesem Bericht die Fristen verlängert werden, denn das erleichtert die Vorbereitungen für das Inkrafttreten der Regelung. Aus diesen Gründen werden wir für den Bericht stimmen.

In den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen heißt es allerdings, das Europäische Parlament habe gefordert, dass das Parlament und der Rat bei der Überwachung der Art und Weise, wie die Kommission ihre Befugnisse zur Umsetzung der Änderungen ausübt, gleichberechtigt sein sollen. Erneut versucht das Parlament hier, seine Macht auf Kosten der Mitgliedstaaten zu stärken. Die Kommission darf keine Art Bundesregierung sein und sollte in erster Linie von den Mitgliedstaaten überwacht werden. Da ein tragfähiger Kompromiss mit dem Rat von großer Bedeutung ist, ist es fatal, dass das Parlament auf diese Weise einen interinstitutionellen Machtkampf mit hineinbringt. Daher werden wir die Änderungsanträge 1, 2, 4 und 11 ablehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ieke van den Burg (PSE).(NL) Herr Präsident! Die MiFID (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen), früher ISD (Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen) ist, wie bereits ausgeführt, ein bedeutendes Legislativprogramm für den Kapitalbinnenmarkt. Das Ziel besteht in der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die einzelnen Arten von Wertpapierdienstleistungen, wobei die Verbesserung der vor- und nachbörslichen Transparenz, der Verbraucherschutz und die Förderung günstiger Preise bei höchstmöglicher Liquidität oberste Priorität haben. In Europa können wir mit diesen Instrumenten einen wichtigen Schritt in Richtung eines günstigeren Investitionsklimas setzen, das wir im Moment dringend brauchen.

Die Komplexität der Richtlinie erfordert sorgfältige Konsultationen mit den einzelnen Marktteilnehmern. Einen Großteil dieser Arbeit leisten die Aufsichtsorgane unter dem wachsamen Auge des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden. Die Europäische Kommission allein ist mit ihrem begrenzten Personal dazu nicht imstande. Ich bin eine große Befürworterin dieses umsichtigen Vorgehens und dieser nicht unwesentlichen Rolle für die Aufsichtsorgane. Sie sind unsere wichtigsten Verbündeten, wenn es darum geht, dem öffentlichen Interesse zu dienen und zu verhindern, dass wir uns – was bei der Vorbereitung dieses Dossiers manchmal leider geschah – von einigen großen Marktteilnehmern oder nationalen Märkten leiten lassen, die ihre eigenen Interessen verfolgen.

Das Europäische Parlament hat eine Balance zwischen diesen einzelnen Interessen gefunden und muss jetzt für den Erhalt dieser Balance Sorge tragen. Das bedeutet, wir müssen weiterhin unsere Rolle spielen können. Deshalb fordern wir in dem Kontext der Kontrolle der Komitologie ein wesentliches Recht ein, nämlich das so genannte Rückholrecht. Die Kommission hat wiederholt angedeutet, uns darin unterstützen zu wollen, der Rat ebenfalls, wenn auch ein wenig widerwillig, nur ist es nicht gelungen, diesen Punkt in dem Vertrag im Laufe der Debatte, die hierzu stattgefunden hat, zu korrigieren. Jetzt, da die Dinge zum Stillstand gekommen sind, gibt es keinen Grund, diesen Punkt ebenfalls auf Eis zu legen.

Da das so genannte Lamfalussy-Verfahren zunehmend für Dossiers auf dem Gebiet der Finanzmärkte gilt, ist es dringend geboten, das Rückholrecht des Parlaments strukturell zu regeln. Hierbei handelt es ich nicht um ein Prestigeprojekt oder einen Prestigekampf. Es geht wirklich darum, weiterhin daran beteiligt zu sein, was wir in groben Zügen auf Level 1 festgelegt haben und jetzt in der Durchführungsphase, die wir delegiert haben, wiedersehen wollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte allen Abgeordneten für Ihre Beiträge danken. Natürlich wollen wir alle, dass die MiFID unter den bestmöglichen Voraussetzungen in Kraft tritt, und eine Verlängerung der Umsetzungs- und Durchführungsfristen ist notwendig und gerechtfertigt. Die Kommission ist zwar der Auffassung, dass die Änderungsanträge zur Komitologie in diesem Zusammenhang rechtlich unangebracht sind, wird jedoch dafür stimmen, um eine Annahme des Vorschlags in einer einzigen Lesung zu ermöglichen.

Mir ist bewusst, dass diese Frage erneut auftauchen wird und Sie diese Änderungsanträge auch in künftige Vorschläge aufnehmen werden. Mir ist sehr daran gelegen, eine Lösung zu finden, und ich möchte auf keinen Fall, dass das Dringlichkeitsbewusstsein verloren geht. Daher werde ich den Änderungsanträgen weiterhin offen gegenüberstehen. Sie stellen ein wichtiges politisches Signal für die grundlegenden und berechtigten Forderungen dieses Hauses dar. Es reicht jedoch nicht aus, ein Problem auf politischer Ebene anzusprechen. Wir müssen es lösen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 

16. Landerschließungsgesetz
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Janelly Fourtou im Namen des Petitionsausschusses über den angeblichen Missbrauch des valencianischen Gesetzes über Grundeigentum oder Ley reguladora de la actividad urbanística (LRAU – Landerschließungsgesetz) und dessen Auswirkungen auf EU-Bürger (Petitionen 609/2003, 732/2003, 985/2002, 1112/2002, 107/2004 und andere) (2004/2208(INI)) (A6-0382/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Janelly Fourtou (ALDE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Das milde Klima, die herrliche Landschaft, die niedrigen Preise und die Freundlichkeit der Einwohner veranlassen Tausende Europäer seit Jahren, in der spanischen Region Valencia Eigentum zu erwerben.

Um der ständig wachsenden Nachfrage zu begegnen und gegen Spekulation einzuschreiten, hat die Regierung der Autonomen Region Valencia 1994 das Ley reguladora de la actividad urbanística oder Landerschließungsgesetz, das LRAU, verabschiedet. Gerade gegen die Anwendung dieses Gesetzes sind beim Europäischen Parlament seither Tausende Petitionen eingegangen. Die Petenten beklagen sich über die nach ihrer Auffassung missbräuchliche Infragestellung ihrer Eigentumsrechte durch Landerschließungs- und Entwicklungsvorhaben, wobei sich die Kritik sowohl auf die Sache – die rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Zulässigkeit dieser Vorhaben – als auch auf die Form – mangelhafte Information, fehlende Transparenz, zu kurze Einspruchs- und Vorschlagsfristen, zu niedrige Entschädigungen – beziehen. Sie fühlen sich machtlos in Anbetracht einer äußerst komplexen Situation, da nicht vergessen werden sollte, dass die rechtliche und politische Verantwortung für diese Situation mehreren Körperschaften obliegt, und zwar der spanischen Regierung, was das Bodengesetz betrifft, der Autonomen Region Valencia, was die lokalen Rechtsvorschriften für Erschließungsmaßnahmen betrifft, und den Gemeinden, die, gestützt auf die spanischen und regionalen Rechtsvorschriften, die Programme durchführen, die sie für rechtmäßig halten.

Um die Lage vor Ort besser einschätzen zu können, hat der Petitionsausschuss zweimal, 2004 und 2005, eine Delegation entsandt, um sich bei den verschiedenen Beteiligten zu informieren. Ich als Berichterstatterin habe der zweiten Delegation angehört und war sehr betroffen über die große Anzahl der Petenten und beeindruckt von ihren Aussagen, aber auch von dem Vertrauen, das sie in die Reaktion Europas setzen. Darüber hinaus habe ich auch die Aufgeschlossenheit der Behörden Valencias und ihren Wunsch nach Zusammenarbeit zu schätzen gewusst.

Die Gemeinschaft Valencia ist sich der Probleme bewusst und arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz, dem Ley Urbanística Valenciana (LUV), in dem auf die Beschwerden der Petenten eingegangen werden soll. Im Bestreben um Offenheit hat die valencianische Regierung das Europäische Parlament überdies aufgefordert, ihr die aus seiner Sicht notwendigen Vorschläge zu unterbreiten.

Europa wird häufig mangelnde Bürgernähe vorgeworfen, und wir haben hier die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen: Das Europäische Parlament hat über seinen Petitionsausschuss stets ein offenes Ohr für die Bürger. Das Problem besteht jedoch darin, dass wir unsere Zuständigkeiten nicht überschreiten dürfen, denn wir müssen unbedingt vermeiden, dass bei den Bürgern Erwartungen geweckt werden, die dann unweigerlich enttäuscht werden. In Anbetracht des Sachverhalts und der Zuständigkeit der Gemeinschaft bitten wir daher die Europäische Kommission, weiterhin dafür zu sorgen, dass am Ausschreibungsverfahren festgehalten und auf jeden Verstoß gegen die Umweltschutzrichtlinien geachtet wird. Übrigens ist die Kommission bereits auf unsere Wünsche eingegangen und hat am 21. März dieses Jahres wegen Verletzung der Richtlinie über öffentliche Auftragsvergabe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Spanien eingeleitet.

Wir bestehen bei der Regionalregierung und den Gemeinden mit Nachdruck darauf, dass allen vom LRAU betroffenen Personen geholfen und die Möglichkeit geboten wird, ein eventuelles Korrektur- und Entschädigungsverfahren ins Auge zu fassen. Wir rufen dazu auf, bei allen Vorhaben die für die Zukunft Europas so wichtige Frage des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

Ich danke meinen Kollegen für ihren großen Einsatz in dieser Frage und für ihre Verbesserungen zu meinem ursprünglichen Bericht, möchte ihnen aber zugleich in Erinnerung rufen, dass wir nur im Rahmen unserer gemeinschaftlichen Zuständigkeiten agieren können, und dass unser Handlungsspielraum begrenzt ist. Wie wir reagieren und bisher reagiert haben, hängt von unserem Temperament und Engagement ab. Einige Kollegen zeigen großen Einsatz, andere wiederum tun nicht genug. Ich habe meinerseits versucht, den goldenen Mittelweg zu finden, und die ALDE-Fraktion wird in diesem Sinne einige Änderungsanträge einreichen, die einzig und allein dazu bestimmt sind, unser Vorgehen abzugleichen.

Ich bin versucht, den vom LRAU betroffenen EU-Bürgern zu sagen, dass sie bei uns Gehör gefunden haben und dass wir über die entstandene Situation entsetzt sind. Unsere Aufgabe ist es jedoch nicht, zu urteilen, sondern wir müssen versuchen, Druck auszuüben, um dafür zu sorgen, dass sie alle angehört und respektiert werden und dass zu guter Letzt eine gerechte und ausgewogene Lösung gefunden wird. Ich hoffe, dass dieser Bericht angenommen wird, dass letztlich eine Situation herbeigeführt wird, die allen gerecht wird, und dass der Petitionssausschuss einmal mehr unter Beweis stellen kann, dass wir ein wichtiges Rad im Getriebe der Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Europäischen Parlament darstellen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Berichterstatterin, Frau Fourtou, und ihre Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss haben hart an diesem Bericht gearbeitet, der auf Initiative dieses Hauses als Reaktion auf die tausenden beim Ausschuss eingegangenen Petitionen verfasst wurde. Ich möchte allen Beteiligten für ihre Bemühungen und ihre wertvollen Beiträge zu dieser ausgesprochen schwierigen und heiklen Aussprache danken. Wie die Zahl der eingegangenen Petitionen zeigt, liegt dieses Thema wirklich vielen Unionsbürgern am Herzen.

Es wurden zwei Erkundungsreisen nach Valencia durchgeführt, in deren Verlauf die Ausschussmitglieder Gelegenheit hatten, mit Vertretern aller Betroffenen zusammenzukommen und sich einen eigenen Eindruck von der Situation vor Ort zu verschaffen. Sie wissen von allen am besten, worum es in diesem Zusammenhang geht.

Im Bericht von Frau Fourtou werden einige wichtige Themen behandelt, die die politische Aufmerksamkeit des Parlaments auf sich gezogen haben. Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vor allem aus Sicht des Binnenmarkts mit dieser Angelegenheit befasst. Konkret haben wir die spanischen Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen analysiert. Darauf werde ich näher eingehen.

Nach Auffassung der Kommission umfasst die Annahme von Programmen für integrierte Maßnahmen gemäß dem valencianischen Landerschließungsgesetz die Vergabe öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge. Zu Beginn dieses Prozesses war die Kommission der Ansicht, dass sich aus dem valencianischen Landerschließungsgesetz Probleme im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Vergaberecht ergeben. Aufträge wurden auf undurchsichtige Weise und ohne die Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben. Es gab weder objektive Auswahl- oder Vergabekriterien noch Auflagen für die Preisgestaltung, und es bestand keine Chancengleichheit für alle Geschäftsinteressenten. Aus diesen Gründen beschloss die Kommission, in dieser Angelegenheit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten, und versandte am 21. März 2005 ein Aufforderungsschreiben.

Seither arbeiten wir mit den zuständigen Behörden zusammen, um die ermittelten Fehler bei der Anwendung der geltenden Gesetze zu korrigieren. Mit dem meinen Dienststellen vorgelegten neuen Gesetzesentwurf werden jedoch nicht alle Probleme behoben. Außerdem hat sich in der Praxis nichts geändert. Die staatlichen Behörden vergeben auch weiterhin öffentliche Aufträge ohne die erforderlichen Ausschreibungsverfahren. In Anbetracht dieser mangelnden Fortschritte werde ich in einigen Tagen ein Schreiben an die zuständigen spanischen Behörden richten und sie auffordern, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Die Vereinbarung von Planungsanforderungen und Vergabevorschriften kann sich sehr kompliziert gestalten. Dies darf jedoch nicht als Entschuldigung dafür herhalten, dass die gemeinschaftlichen Vergabevorschriften nicht angewendet werden. Diese Vorschriften bringen den staatlichen Behörden auch Vorteile, denn sie erhöhen den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und führen zu einem Rückgang der Preise für Bauvorhaben, Lieferungen und Dienstleistungen. Sie können sich also darauf verlassen, dass ich mich bei allen künftig verabschiedeten Rechtsvorschriften nach Kräften um eine buchstabengetreue und praktische Einhaltung der gemeinschaftlichen Vergabevorschriften bemühen werde.

Frau Fourtou hat in ihrem Bericht einige weitere Probleme angesprochen, die jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen, sodass sich die Kommission dazu nicht äußern kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie Panayotopoulos-Cassiotou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Als Mitglied der zweiten Delegation des Europäischen Parlaments, die die spanischen Behörden in Madrid sowie die regionalen und lokalen Behörden in der autonomen Region Valencia besucht und sich mit Gruppen von Petenten getroffen hat, bin ich verpflichtet, öffentlich festzustellen, dass die Hauptakteure eine hervorragende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gezeigt haben und sie dabei bekräftigten, Verständnis für die legitimen, jedoch nicht für die illegitimen Beschwerden der Bürger zu haben und sich darum zu kümmern.

Die Berichterstatterin, Frau Fourtou, hat mit der Abfassung ihres Berichts im Namen des Petitionsausschusses ein Glanzstück vollbracht und all ihre komprimierenden Fähigkeiten meisterlich eingesetzt, um die wesentlichsten Elemente zu bewahren, die sinnvollerweise in einen Bericht, über den das Haus abzustimmen hat, aufgenommen werden sollten. Dabei hat sie sich an die Geschäftsordnung und ihre rechtlichen Pflichten gehalten und diese nicht überschritten.

Leider sind, als im Petitionsausschuss über den Bericht Fourtou abgestimmt wurde, Änderungsanträge in den Text hineingeraten, die das Subsidiaritätsprinzip berühren, sowie Vorwürfe mit aufgenommen worden, die nicht durch die entsprechenden Beweise gestützt werden.

Wir unterstützen daher die Änderungsanträge der Berichterstatterin und ihrer Fraktion, eine Reihe von Details zu streichen. Diese Änderungsanträge stellen die Würde des nichtlegislativen Textes wieder her, der selbstverständlich keine Konsequenzen hat. Zudem bemühen wir uns mit unseren Änderungsanträgen darum, den unerträglich belehrenden und anmaßenden Ton, insbesondere der Ziffern 6 und 11, die eine Beleidigung für einen Mitgliedstaat darstellen, zu verbessern. Der Änderungsantrag zu Ziffer 11 verweist insbesondere auf das generelle Problem der exzessiven Urbanisierung der Mittelmeerküste und betont den allgemein gültigen Charakter des Umweltschutzes.

Was den Erwägungsgrund I betrifft, so wird mit unserem Änderungsantrag der unbestimmte Ton des Textes korrigiert und an die Verstoßverfahren erinnert, die bereits in Übereinstimmung mit Artikel 226 des Vertrags und den geltenden europäischen Rechtsvorschriften durchgeführt werden, worauf auch Sie, Herr Kommissar, hingewiesen haben, sodass wir jeden aufrufen, der für den Bericht stimmt, auch diese Änderungsanträge zu unterstützen. Ob die Abgeordneten für den Bericht stimmen, bleibt aber ihnen überlassen.

 
  
MPphoto
 
 

  Proinsias De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Cashman entschuldigen, der heute Abend aufgrund von Reiseschwierigkeiten nicht an der Aussprache teilnehmen kann. Anderenfalls hätte er in dieser Aussprache das Wort für die PSE-Fraktion ergriffen.

Dieser Bericht ist aus mehreren Gründen ausgesprochen wichtig, denn er will den Bürgern von Valencia zeigen, dass das Europäische Parlament nicht nur Gesetzgeber ist – was natürlich stimmt –, sondern den Unionsbürgern auch als Sprachrohr dient, wenn ihre Rechte in Gefahr sind. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die PSE-Fraktion keine Änderungsanträge akzeptieren wird, die den Bericht schwächen sollen. Es handelt sich bereits um einen Kompromissbericht, und er ist nicht so durchgreifend, wie ich es mir wünschen würde.

Es ist nicht hinzunehmen, dass die Grundstücke der Bewohner einiger Viertel von Valencia durch die Regionalregierung enteignet wurden oder vielleicht enteignet werden sollen und sich Bauunternehmer daran bereichern. Insbesondere muss auf der Anwendung von Richtlinien bestanden werden, die in einen anderen Zuständigkeitsbereich der Kommission als den Binnenmarkt fallen. Damit meine ich insbesondere die Richtlinie über die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 2001 sowie die Richtlinie aus dem Jahr 2000, die sich mit der umsichtigen Verwendung und dem Schutz der Wasserressourcen befasst – all dies ist Gegenstand dieser Beschwerde. Natürlich müssen wir auch nach Möglichkeiten suchen, wie wir die Regierung von Valencia dazu bringen können, neue Bauvorhaben auszusetzen, bis ein zufrieden stellendes neues Gesetz vorliegt, das den Anforderungen der Europäischen Union vollständig gerecht wird.

Ebenso wichtig ist es, dass die Bürger ein Recht auf Schadenersatz erhalten und dass ihnen weder zum Zeitpunkt des Erwerbs noch als Eigentümer Vorhaben im Zusammenhang mit ihrem Grundstück verheimlicht werden. Es kann nicht angehen, dass Bürger einfach einseitig enteignet werden.

Noch zu einem anderen Thema. Mein Kollege hat sicher nichts dagegen, wenn ich Kommissar McCreevy daran erinnere, dass in der vergangenen Woche 100 000 Iren auf die Straße gegangen sind, um ihre Wut über die Bolkestein-Richtlinie zum Ausdruck zu bringen, für die der Kommissar gegenwärtig verantwortlich zeichnet. Da er heute Abend im Parlament zugegen ist, möchte ich ihn auf diese ernst zu nehmende Äußerung der Besorgnis vonseiten europäischer Bürger aufmerksam machen.

 
  
MPphoto
 
 

  Diana Wallis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte meiner Kollegin Frau Fourtou zu ihrem ausgewogenen Bericht gratulieren. Wir in der ALDE-Fraktion werden natürlich unsere eigenen Änderungsanträge unterstützen, aber wir werden nicht für andere Änderungsanträge stimmen, mit denen dieser Bericht zusätzlich geschwächt wird.

Hier geht es um Bürgerrechte. Vor aber allem geht es hier wohl um ein Recht, das die Gemeinschaft im Kern ausmacht. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist ein großer Erfolg, und wenn sich unsere Bürger entschließen, dieses Recht wahrzunehmen, indem sie in einem anderen Mitgliedstaat leben – und sich dort oft zur Ruhe setzen –, dann verdienen sie unseren Schutz und unsere Unterstützung. Mit dem Erwerb von Immobilien tätigen viele von ihnen die größte Investition ihres Lebens.

Nun haben sich die Bürger der Region eines Mitgliedstaates zu Tausenden an uns gewandt, um uns von einer katastrophalen Fehlentwicklung zu berichten. Der Wert ihrer Immobilien wird durch ein offenbar ungeeignetes Landerschließungsgesetz zunichte gemacht. Wir haben meines Erachtens einen ausgewogenen Bericht verfasst, mit dem auch weiterhin Druck auf die Behörden in Valencia ausgeübt wird.

Drei Dinge müssen wir erreichen. Wir müssen sicherstellen, dass Sie, Herr Kommissar, sich auch weiterhin nach besten Kräften um die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts bemühen; wir müssen dafür sorgen, dass die Bürger, die sich an uns gewandt haben, in irgendeiner Weise eine Entschädigung oder Wiedergutmachung erhalten – und dafür müssen wir weiterhin Druck auf die spanischen Behörden ausüben.

Außerdem muss ich Sie um Folgendes bitten, Herr Kommissar: Wir halten ja unsere Bürger dazu an, umzuziehen und an einem anderen Ort zu leben, und wir wollen nicht, dass sich dieses Szenario wiederholt. Wäre es also möglich, ohne in die Bodengesetzgebung der Mitgliedstaaten einzugreifen, die in deren alleinige Zuständigkeit fällt, unseren Mitbürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat Immobilien erwerben, mit Rat und Informationen zur Seite zu stehen?

Dies darf sich nicht wiederholen. Wir wollen unsere Bürger nicht verhätscheln, aber wir wollen sie unterstützen, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit, das uns allen so am Herzen liegt, wahrnehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  David Hammerstein Mintz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, wir behandeln hier ein wahrhaft europäisches Thema, eine Frage der Rechte. Denn wir können die europäischen Rechtsvorschriften nicht anwenden, ohne uns mit dem Raumordnungsskandal in der Mittelmeerregion auseinander zu setzen. Wir können nicht einmal den Vertrag in Bezug auf die Menschenrechte oder die Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen, die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung anwenden, ohne uns mit dem zu befassen, was der Präsident des Obersten Rats der Architektenkammer heute Vormittag als Raumordnungshorror bezeichnet hat. Er wies nämlich darauf hin, dass die Mittelmeerküste aus allen Nähten platzt, dass die Region unter der Übervölkerung und unumkehrbaren Belastungen leidet, die sehr ernste ökologische Spuren hinterlassen werden.

Wir müssen diesem Horror, mit dem die Rechte der Menschen verletzt werden, schnellstmöglich ein Ende setzen: Tausende und Abertausende Menschen – die große Mehrheit sind Valencianer – leiden unter dieser Situation.

Eine nachhaltige Umwelt ist mit diesem Modell nicht vereinbar. Ich bin der Meinung, dass Europa entschlossen und zügig auf diese Verletzungen europäischer Richtlinien reagieren muss.

Dazu haben wir alle gemeinsam einen Bericht erarbeitet, dank der zwei Jahre andauernden beispielhaften Arbeit des Petitionsausschusses, der diesen Bericht einstimmig angenommen hat. Nun wollen einige, die im Petitionsausschuss dafür gestimmt haben, diesen Bericht unbedingt zu Fall bringen. Das ist doch kein sehr ehrliches Verhalten. Ich denke, dass die Umweltinteressen der Bürger wichtiger sind als die Interessen der Bauwirtschaft, die die gesamte Mittelmeerküste zubauen will.

 
  
MPphoto
 
 

  Graham Booth, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wir haben zwar großes Mitgefühl mit den Bürgern, die sich in dieser unerfreulichen Situation befinden, doch wir in der britischen Unabhängigkeitspartei vertreten die Auffassung, dass die Situation in Valencia im Zusammenhang mit Grundstücksenteignungen bereits in bilateralen Abkommen zwischen Spanien und den betroffenen Einzelstaaten hätte geregelt werden müssen. Stattdessen schießt das Europäische Parlament vermutlich mal wieder mit Kanonen auf Spatzen.

Der Bereich der Stadtplanung sollte in kommunaler Hand bleiben, damit die Bedürfnisse der Kommunen weiterhin auf offene Ohren stoßen. Mit einer zentralisierten Politik würde sich das Problem verschlimmern und nicht verbessern. Dies konnten wir bei den so genannten europäischen Projekten immer wieder beobachten. Ich möchte einige Beispiele nennen.

Erstens haben wir die Gemeinsame Fischereipolitik mit ihrer überaus nachteiligen Kontingentierungsregelung. Sie wurde als Umweltprojekt angepriesen und hat zu nahezu irreparablen Schäden an den Fischbeständen geführt. Ein großer Teil der britischen Fischverarbeitungsbetriebe musste schließen, und die lokalen Fischwirtschaften wurden zerstört. Und wie könnten wir über Katastrophen sprechen, ohne die GAP zu erwähnen, die Weinseen und Butterberge hervorgebracht hat und Kommissar Mandelson nun genauso viel Kopfschmerzen bereitet wie den Landwirten in den Entwicklungsländern? Mit seinem Schutz des kleinen französischen Landwirts erpresst Präsident Chirac im Grunde den Rest der Welt. Anstatt die Preise auf den Rohstoffmärkten zu stabilisieren, schadet die EU genau den Menschen, denen sie angeblich helfen will.

Die Situation der Nichtspanier in Valencia, darunter zahlreiche britische Staatsbürger, sollte auf bilateraler staatlicher Ebene geklärt werden. Ich bedauere es, dass die britische Regierung bisher nicht in der Lage gewesen ist, mit Spanien in dieser Frage ein bilaterales Abkommen zu schließen. Stattdessen erleben wir erneut, wie sich der Krake der EU-Bürokratie die missliche Lage von Privatpersonen zunutze macht, um Mitgliedstaaten ihrer Souveränität zu berauben.

 
  
MPphoto
 
 

  Marcin Libicki, in Nahmen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich all jenen meinen herzlichen Dank aussprechen, die an dieser Erfolgsgeschichte mitgeschrieben haben, die nun mit der Annahme des Berichts enden sollte. Vor allem begrüße ich, dass die Petenten der Europäischen Union und dem Petitionsausschuss vertraut haben, dessen Vorsitz ich führe. Darüber hinaus freut es mich außerordentlich, dass der valencianische Bürgerbeauftragte in der Entwurfsphase des Berichts sowie im Rahmen der Suche nach einer Lösung in dieser Frage seine Unterstützung anbot. Außerdem bin ich darüber erfreut, dass die von den Mitgliedern unserer Delegation geleistete Arbeit, die die Region im Juni besucht hat, sehr produktiv war. Die Delegation wurde von Michael Cashman, dem stellvertretender Vorsitzenden des Petitionsausschusses, geleitet. Des Weiteren waren Frau Fourtou, der ich meinen Dank für die Erstellung des Berichts aussprechen möchte, sowie Frau Panayotopoulos, der ich ebenfalls danke, und die Leiterin des Sekretariats unseres Ausschusses beteiligt. Die umfangreiche Arbeit hat in Form des vorliegenden Berichts Früchte getragen.

Die von Charles Svoboda im Namen der valencianischen Vereinigung „Abusos Urbanísticos No“ sowie von Herrn und Frau Schuckall und Frau Perret ursprünglich eingereichten Petitionen wurden von über 10 000 Menschen unterzeichnet. Anfangs hätte man sich fragen können, ob sich die weitere Prüfung der Petitionen überhaupt lohnen würde, doch das wurde schnell deutlich angesichts der Tatsache, dass nicht nur Umweltschutzprinzipien und die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge verletzt wurden, sondern vor allem weil gegen ein grundsätzliches Menschenrecht verstoßen wurde. Damit meine ich das Eigentumsrecht, insbesondere das Recht auf Eigentum von Menschen in oft sehr bescheidenen Lebensumständen, die lediglich den Rest ihres Lebens in ihren kleinen, selbst erbauten Häusern verbringen wollen.

Die Gespräche, die wir mit den Petenten sowohl im Rahmen unserer Informationsreise als auch während unserer Zusammenkünfte führten, haben uns den vollen Umfang der Tragödie verdeutlicht, mit der diese Menschen konfrontiert sind, denen ein beträchtlicher Teil ihres Eigentums abgesprochen wurde. Die Erfahrungen dieser Menschen, die erleben mussten, dass ihnen ein Teil ihres Eigentums ohne ihr Wissen weggenommen und ihre Grundrechte schwer verletzt wurden, waren furchtbar.

Unser Ausschuss hat den Bericht Fourtou einstimmig mit nur einer Enthaltung angenommen. Der Bericht ist das Ergebnis eines Kompromisses und der Beratungen über die vorgelegten Änderungsanträge im Ausschuss. Daher bin ich überzeugt, dass der vorliegende Bericht jetzt auch von diesem Haus ohne Änderungsanträge angenommen wird, die seinem Inhalt nur abträglich sein könnten. Da er schon einmal einstimmig angenommen wurde, wäre ich hocherfreut, wenn das Haus dies auch täte.

Meine Damen und Herren! Unser Ziel ist es, dass die Region Valencia ein neues Gesetz verabschiedet. Ein solches Versprechen liegt bereits vor, was von der Effektivität der Arbeit des Parlaments und des Ausschusses zeugt. In diesem Gesetz müssen die Menschenrechte und die Regeln für umweltgerechte öffentliche Ausschreibungen gebührend berücksichtigt werden. Die Entschädigung der betroffenen Parteien ist eine weitere Frage, die angesprochen werden muss. Deshalb fordern wir die valencianische Regierung auf, jeden Einzelfall ausführlich zu dokumentieren und gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung anzubieten.

Ich hoffe, Kommissar McCreevy, der im Namen der Europäischen Kommission anwesend ist, sorgt nach besten Kräften dafür, dass kein weiteres Unrecht geschieht und die Fehler der Vergangenheit gutgemacht werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Carlos José Iturgaiz Angulo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, es versteht sich von selbst, dass ich zunächst Frau Fourtou für die Erarbeitung dieses Berichts danke, eines Berichts, der uns – wie wir bereits betont haben – viele Diskussionen und viel Arbeit gekostet hat. Vergessen wir nicht, dass dieser Bericht – wie hier ebenfalls bemerkt wurde – im Petitionsausschuss außergewöhnlich intensiv behandelt wurde. Zwei parlamentarische Delegationen waren eigens in die Region Valencia gereist, um diese Frage zu besprechen und zu prüfen.

Ich glaube jedoch, dass dieses Thema heute abgeschlossen wird und dass durch diesen Bericht das sozialistische Raumordnungsmodell, das die Sozialisten eingeführt hatten, als sie an der Regierung waren, nun langsam in Frage gestellt wird. So gravierend sind die Folgen. Ich freue mich daher, dass, wie Herr Libicki sagte, dieses Parlament im Ergebnis dieses neuen Berichts, den das Europäische Parlament sicherlich annehmen wird, in Kürze neben anderen Maßnahmen die Initiative der derzeitigen valencianischen Regierung zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes begrüßen kann, mit dem das vorherige sozialistische Gesetz abgelöst wird.

Insbesondere möchte ich hervorheben, dass in dem neuen Gesetz, das ausgearbeitet und in Kraft treten wird, unter anderem zwei grundlegende Punkte berücksichtigt werden, und zwar erstens, dass dieses neue Gesetz in Übereinstimmung mit den Kompetenzen im Bereich der Raumordnung, die ausschließlich bei der valencianischen Regierung liegen, beschlossen wird, und zweitens, dass mit dem Bericht eine Reihe von Empfehlungen gebilligt wird, die dem Rechtsstaat die Möglichkeit geben, auf die Klagen zu reagieren, die in Anwendung des früheren LRAU möglicherweise erhoben wurden oder noch erhoben werden. Anders gesagt, alle Rechte der Bürger, die sich beim Petitionsausschuss beschwert haben, werden nun gewahrt werden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin sicher, dass es mit der Aufhebung des LRAU der früheren sozialistischen Regierung zu einer gerechten Lösung kommen wird, und ich bin überzeugt, dass durch die Anwendung des neuen Gesetzes, das die Regierung der Volkspartei der Region Valencia auszuarbeiten gedenkt, die richtige Lösung gefunden wird.

 
  
  

VORSITZ: MIROSLAV OUZKÝ
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Joan Calabuig Rull (PSE).(ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Fourtou für ihre Arbeit im Ausschuss danken. Ihre Herangehensweise war offen; wir konnten viele Kompromissänderungsanträge diskutieren und wir wissen auch, dass sie eine schwierige Aufgabe hatte, denn dies ist ein Thema, bei dem Sie sich nicht vorstellen können, wie viele unterschiedliche Interessen da mitspielen und welchem Druck wir ausgesetzt sind.

Ich möchte zunächst klarstellen, dass tausende europäische Bürger seit Jahrzehnten in der Region Valencia leben, Millionen uns jedes Jahr besuchen und diese Menschen gern in unserem Land leben und mit der hohen Qualität der Dienstleistungen zufrieden sind, die sie in ihrem täglichen Leben allgemein erhalten. Wir sprechen daher von einer gastfreundlichen Region. Die meisten Menschen dort und alle, die kommen wollen, halten es für einen glücklichen Umstand, mit uns zusammenzuleben.

Es sei auch bemerkt, dass die Mehrheit ihre Probleme gerichtlich auf angemessene Weise lösen kann und die Menschen sich vielerorts an die lokalen Behörden wenden können. Doch daneben kommt es auch vor, dass Probleme nicht gelöst werden, und so haben wir es derzeit mit einer sehr großen Zahl von Personen zu tun, deren Probleme weiter bestehen. Ich bin daher bestürzt über die Tatsache, dass sich die Klagen über Fehlentwicklungen bei der Raumordnung in den vergangenen drei Jahren so gehäuft haben.

Als europäischer Bürger, der in der Region Valencia geboren wurde und dort ansässig ist, bedauere ich zutiefst, dass wir diese Aussprache führen müssen, aber vergessen wir nicht, dass dies der Fall ist, weil tausende europäische Bürger, die sich als Opfer der Fehlentwicklung der Raumordnungspolitik fühlen, sich hier beim Parlament beschwert haben. Klar und deutlich ist festzustellen, dass wir es in diesem Zusammenhang in Spanien und dem übrigen Europa mit einer Ausnahmesituation zu tun haben, die, wie wir wissen, zu formellen Protesten von 17 Botschaftern der Europäischen Union geführt hat.

Andere spanische Regionen haben ähnliche Gesetze wie das LRAU; der Minister für Raumordnung und Umwelt der Autonomen Region kam hierher, um zu erklären, dass dieses Gesetz sehr gut sei. Obwohl ähnliche Gesetze bestehen, sind Probleme von dieser Tragweite dort noch nicht aufgetreten.

Deshalb ist es richtig, sich mit den Sorgen der Bürger zu befassen. Die Behörden haben, soweit ich weiß, die Delegation, die in die Region gereist war, darum ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, und meiner Ansicht nach hat der Ausschuss genau dies getan. Da es Wirtschaftsgruppen mit einer gewaltigen Machtfülle gibt, gegen die sich die Bürger häufig kaum verteidigen können, müssen wir einfordern, dass der Bürger respektiert wird. Ich denke, es liegt in unserer Macht, einen Beitrag zu dem zu leisten, was Herr Iturgaiz angeregt hat: diese Debatte nicht wiederholen zu müssen und diesem Zustand ein Ende zu setzen. Wenn wir diese Lösungen jetzt nicht auf den Weg bringen, ist klar, dass wir in Zukunft leider wieder vor diesem Problem stehen werden.

Wie gesagt, möchte ich als Bürger der Autonomen Region Valencia, dass diese Probleme gelöst werden und dass die Inkompetenz einer Regionalregierung nicht unser Image beschädigt, wie es zurzeit in den Augen vieler europäischer Bürger der Fall ist, denn unsere Region verdient das nicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(ES) Herr Präsident, gestatten Sie mir, vor allem die Berichterstatterin, Frau Fourtou, zu ihrer Arbeit zu beglückwünschen. Ich bedauere jedoch, dass durch die Annahme bestimmter Änderungsanträge in der letzten Bearbeitungsstufe noch Änderungen vorgenommen wurden und der ursprünglich sehr sinnvoll angelegte Bericht ausgehöhlt wurde.

Was uns letztendlich heute hierher geführt hat, meine Damen und Herren, ist eine Mischung aus verantwortungslosem Populismus von Abgeordneten, die ihre Mitbürger in Spanien um jeden Preis zufrieden stellen wollen, und von spanischen Mitgliedern des Parlaments, die beschlossen haben, im Europäischen Parlament die Karte der Lokal- oder Regionalpolitik zu spielen – von welcher Seite man das auch betrachtet, Sie haben gerade ein Beispiel dafür erlebt.

Diese Kombination aus zwei Arten verantwortungslosen Populismus führt zu Absurditäten wie jenen, über die hier möglicherweise abgestimmt wird, wenn dieser Text keine Änderung erfährt. Es stimmt traurig, wenn man sieht, dass das Europäische Parlament zum regionalen Gesetzgeber gemacht wird, der den Grundsatz der Subsidiarität vollkommen entstellt und einer Autonomen Region vorschreibt, was sie zu tun hat, wie sie es tun muss, wie sie Gesetze erlassen muss, wann sie Planungsgenehmigungen erteilen kann und unter welchen Bedingungen.

Ich verstehe die Kritik an diesem Gesetz – keine Frage – und teile sie, und natürlich stimme ich mit der Kritik an seiner Anwendung durch die Regierung von Valencia überein – am Gesetz und seiner Anwendung.

Das Europäische Parlament, meine Damen und Herren, ist jedoch nicht der Wallfahrtsort Lourdes, wo die Menschen Zuflucht suchen können, wenn überall sonst die Hoffnungen zunichte gemacht wurden. Dies ist eine seriöse Institution, und das Einzige, was erreicht wird, wenn eine Entschließung dieser Art hierher gebracht wird, besteht darin, bei den Bürgern einen falschen Eindruck zu erwecken, da Entschließungen angenommen werden, die irgendwie steril bleiben, denn das Problem muss im Parlament von Valencia gelöst werden. Die Arbeit, die dieses Haus leistet, profitiert in keiner Weise davon, und die Achtung vor unserer Arbeit, um die wir die Bürger immer ersuchen, wird dadurch auch nicht erhöht.

Deshalb schließe ich mich der Kritik an der Raumordnungspolitik in Valencia vorbehaltlos an: der Kritik am Gesetz und der Kritik an der Regierung. Wenn sich das Parlament mit dieser Frage befasst, kann es bei entsprechender Gelegenheit auch gegen Verspätungen bei der Londoner U-Bahn protestieren. Ich glaube nicht, dass das Europäische Parlament der richtige Ort dafür ist, und was wir durch die Annahme eines solchen Dokuments tun, ist eine Verzerrung des institutionellen Systems an sich.

 
  
MPphoto
 
 

  Bernat Joan i Marí (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Mit meiner Wortmeldung möchte ich in keiner Weise die Autonomie Valencias in Frage stellen. Ich bin auf jeden Fall der Ansicht, dass die Autonomie angesichts der tatsächlichen Bedürfnisse der katalonischen Region noch nicht groß genug ist.

In Anbetracht dessen halte ich es für notwendig, eine gemeinsame europäische Zielvorstellung für Raumplanung und Umweltschutz vorzuschreiben. Ich vermute, dass sich Immobilienspekulanten die Schwäche des valencianischen Autonomiestatus zunutze machen. Dies bietet einen Nährboden für Korruption in großem Umfang. In der EU brauchen wir einen Konsens über die Vermeidung von Strategien, die eine vernünftige Raumplanung und die Umwelt gefährden. Staaten, Regionen und autonome Regionen sollten in die Festlegung dieses Konsenses eingebunden werden. Wenn wir nicht auf dieses Ziel hinarbeiten, werden ganze Regionen wie Valencia oder die Balearen, wo die Baubranche den Hauptwirtschaftszweig bildet, in Gefahr geraten. Es ist doch bereits ziemlich absurd, dass die Bauindustrie in unserem Teil der Welt der gewinnträchtigste Wirtschaftssektor ist. Wenn wir dies nicht abstellen, werden bestimmte Branchen immer reicher, was in naher Zukunft zu massiven sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Problemen führt.

 
  
MPphoto
 
 

  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte vorausschicken, dass in dieser Sache bereits im Mai 2004 ein Bericht des Petitionsausschusses erstellt wurde, in dem schwere Verletzungen der Menschenrechte und des Gemeinschaftsrechts anhand konkreter Fälle geschildert wurden.

Eine Delegation dieses Parlaments hat im Juni dieses Jahres eine Informationsreise angetreten und mit verschiedenen Parteien, Bürgern, Gebietsansässigen, aber auch mit den Vertretern der Regionalregierungen und des Verfassungsgerichts in Valencia gesprochen.

Wir müssen wissen, dass die geltende Bodengesetzgebung in Spanien den Landeigentümern 90 % der Bebauungsrechte zubilligt und aufgrund des besonderen Charakters des gegenständlichen Gesetzes, dieses Landenteignungsgesetzes, Eigentümer – falls es ein Erschließungsprojekt einer lokalen Körperschaft gibt – zwingt, ohne Entschädigung 10 % ihres Grundes abzugeben. Wir müssen auch wissen, dass viele Eigentümer durch diese Erschließungsprozesse eindeutig geschädigt wurden. Zudem haben einige Erschließungspläne verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und das ökologische Gleichgewicht vieler Küstengebiete und insbesondere auf die künftige Situation bei der Wasserversorgung, die auch ein Anliegen der Europäischen Union darstellt.

Ich begrüße daher sehr, dass die Region Valencia dieses Gesetz überarbeitet und bereits ein neues Gesetz vorgestellt hat. Wir müssen darauf achten, dass insbesondere eine eindeutige Definition des öffentlichen Interesses im Gesetz verankert wird, um unmissverständlich die Möglichkeit zu verhindern, dass die Rechtfertigung für Enteignungen im öffentlichen Interesse viel öfter zugunsten von privaten als von öffentlichen Interessen eingesetzt wird.

Außerdem muss es verbindliche Kriterien geben für die Berechnung einer Entschädigung bei Enteignungen auf der Grundlage von Normen und Prinzipien, die durch die Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anerkannt wurden. Wir müssen in diesem speziellen Fall aber auch aufpassen, dass das Europäische Parlament den Bürgern nicht zu viele Hoffnungen macht, die es dann eventuell nicht erfüllen kann.

 
  
MPphoto
 
 

  José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, ich möchte zwei Vorbemerkungen machen, bevor ich zum Thema der Aussprache komme.

Erstens, die Klagen, über die wir hier diskutieren, richten sich gegen ein legales Gesetz, das von einem Regionalparlament in Übereinstimmung mit seinen Befugnissen verabschiedet und vom Verfassungsgericht nicht außer Kraft gesetzt worden ist.

Zweitens, die Beurteilungen, die wir hier geben, beziehen sich keinesfalls auf illegale Akte: Spanien ist ein Land, in dem Garantien bestehen, es hat ein offenes Rechtssystem, das letztlich in die europäischen Gerichtshöfe mündet. Es ist also die Aufgabe der Gerichte, moralische Urteile nach dem klaren Grundsatz des Strafrechts zu fällen, das da lautet „nullum crimen nulla poena sine lege“.

Ich verstehe die Überlegungen von Herrn Guardans und ich hätte einen Eingriff in die Befugnisse weder des regionalen Parlaments noch des nationalen Parlaments oder der spanischen Gerichte toleriert.

Es obliegt diesem Parlament – und Frau Fourtou hat es mit unvergleichlicher Eleganz getan –, sich mit den Petitionen der Bürger zu befassen und Empfehlungen auszusprechen; Empfehlungen, die die Regierung der Region Valencia übrigens sehr großzügig und vernünftig aufgegriffen hat.

Allerdings darf dieses Parlament nicht versuchen, Raumordnungs-Aufgaben zu übernehmen, die in der Verantwortung der regionalen Behörden liegen, was ich aus der Rede – ich glaube, in Englisch – meines Landsmanns Joan i Marí herauszuhören glaubte.

Zweitens, ebenso wenig kann ein Moratorium erstellt werden, denn dies liegt in der Zuständigkeit des regionalen Parlaments.

Drittens, dieses Parlament kann keine Entschädigung festlegen, denn eine Verwaltungsbehörde kann ohne Gerichtsurteil oder behördliche Verfügung keine Entschädigung zahlen, ohne sich der Veruntreuung von Mitteln schuldig zu machen.

Schließlich ist dieses Parlament nicht der Ort, wie Herr Guardans ganz richtig bemerkte – und diese Worte richte ich an Herrn Calabuig –, für einen politischen Prozess.

Herr Calabuig hat nicht gesagt, dass das Gesetz, über das wir hier diskutieren, ja von der sozialistischen Mehrheit beschlossen worden war, zu der er gehört, und nicht von der Mehrheit, zu der ich gehöre. Zweitens hat er auch nicht gesagt, dass er der Verfasser eines Änderungsantrags ist, in dem es heißt, dass sich die Petitionen auf die letzten drei Jahre konzentrieren, den Zeitraum der Regierung von Herrn Camps; die Petitionen stammen aber aus einer Zeit lange davor, und seine politisch inspirierte Absicht ist es, die Regionalregierung zu beschuldigen, denn es ist diese Regierung, die er – bisher im Übrigen mit wenig Erfolg, und das bleibt hoffentlich noch lange so – stürzen will.

In dieser Hinsicht stimme ich mit Herr Guardans überein: Es gehört sich nicht, es ist moralisch nicht korrekt, dieses Parlament dazu zu benutzen, den Namen einer Autonomen Gemeinschaft, eines legitim gewählten Parlaments und einer von den Bürgern gestützten Regierung zu verunglimpfen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Abgeordneten für ihre Beiträge danken. Allein die große Zahl der Abgeordneten, die die in Frau Fourtous Bericht behandelten Petitionen unterstützt haben, zeigt, dass die Anwendung des Landerschließungsgesetzes in Valencia Probleme mit sich bringt.

Wie ich zu Beginn dieser Aussprache angedeutet habe, fallen die meisten der angesprochenen Probleme nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts. Die Kommission kann die genannten Sorgen zwar nachvollziehen, ist jedoch nicht in der Lage, eine Lösung anzubieten.

Wenn es um Fragen der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht geht, wird die Kommission selbstverständlich handeln und die notwendigen Schritte für die Beseitigung von Missständen unternehmen. Dies ist beispielsweise im Zusammenhang mit den Aspekten der öffentlichen Auftragsvergabe auf der Grundlage des Landerschließungsgesetzes der Fall. Wir haben in diesem Bereich mehrere Probleme ermittelt, und es wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Diese Verfahren führen wir durch, um eine ordnungsgemäße Anwendung des gemeinschaftlichen Vergaberechts zu gewährleisten.

Kollegen in zahlreichen Dienststellen der Kommission haben sich mit dem Bericht befasst, der sich auf Bereiche wie Umweltpolitik, Justiz und Inneres, Verbraucherpolitik und Regionalpolitik erstreckt. Es wäre nicht richtig, Hoffnungen zu wecken, dass die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in diesen Bereichen eine Lösung für die Probleme der Petenten liefern könnte.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
  
MPphoto
 
 

  Jules Maaten (ALDE).(NL) Seit mehr als zwei Jahren sind in dem Europäischen Parlament zigtausende von Petitionen europäischer Bürger, darunter zahlreicher Niederländer, zu der missbräuchlichen Anwendung eines Landerschließungsgesetzes (LRAU) in der Region Valencia eingegangen. Dieses Gesetz gestattet es Bauträgern, Hauseigentümern unrechtmäßig ohne oder nur gegen eine sehr geringe Entschädigung ihren Grund und Boden wegzunehmen und sie anschließend wiederum für den Bau von Straßen, Kanalisation und Straßenbeleuchtung zur Kasse zu bitten.

Das Parlament, das sich erfreulicherweise dieses Problems angenommen hat, wird morgen über den Bericht der liberalen Abgeordneten, Frau Fourtou, abstimmen. Dabei wird Valencia zur Verbesserung des Gesetzes – ein Verfahren, das nach einem Besuch eines europäischen Untersuchungsausschusses in Gang gesetzt wurde – sowie zur Schaffung eines Verfahrens für die individuelle Beurteilung der Situation der Hauseigentümer, einschließlich Entschädigungsmaßnahmen, aufgefordert.

Ich habe bei früheren Gelegenheiten mit Niederländern in der Region gesprochen und freue mich, dass endlich die Dringlichkeit der Situation erkannt wird. Ich begrüße es zwar, dass Valencia auf Drängen Europas bereits mit der Novellierung des Gesetzes begonnen hat, jedoch müssen diesen Worten jetzt auch Taten folgen, damit nicht noch mehr Eigentümer ungerecht behandelt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Neil Parish (PPE-DE).(EN) Das Eigentumsrecht ist ein Grundrecht. In Valencia wurden in großem Umfang Immobilien und Grundstücke beschlagnahmt und von skrupellosen Bauträgern und lokalen Behörden bebaut, die mit dem stillschweigenden Einverständnis der valencianischen Behörden und auf Grundlage des Landerschließungsgesetzes gehandelt haben. Dies wird in Petitionen an das Europäische Parlament und durch zwei Informationsreisen bestätigt.

In einer freien Gesellschaft ist dies völlig untragbar.

Alle laufenden und geplanten Urbanisierungsvorhaben in der Region sollten vorübergehend ausgesetzt werden, bis das valencianische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet hat, bei dem die Eigentumsrechte voll gewahrt bleiben. Mit einem neuen Gesetz sollte für all diejenigen, die ihr Land und Eigentum aufgrund der Bautätigkeit der valencianischen Behörden verloren haben, schnellstmöglich eine rechtliche Verwaltungsstruktur geschaffen werden, die die Baupläne prüfen und eine angemessene Entschädigung für die Opfer festsetzen kann.

Eigentümern, die aufgrund von Absprachen zwischen Bauunternehmen und den kommunalen Behörden in Valencia Verluste hinnehmen mussten, steht eine angemessene Entschädigung zu.

Ich begrüße es zwar, dass die valencianischen Behörden die Landaneignungspolitik überdenken, doch Bürger, die bereits ihre Immobilien verloren haben, müssen erst noch zu ihrem Recht kommen.

 

17. Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen und Aufhebung der Richtlinie des Rates 93/76/EWG (10721/3/2005 – C6-0298/2005 – 2003/0300(COD)) (A6-0343/2005) (Berichterstatterin: Mechtild Rothe).

 
  
MPphoto
 
 

  Mechtild Rothe (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Ich begrüße es, dass wir morgen die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen beschließen werden. Nachdem die mit dem Rat erzielten Kompromisse wohl von allen Fraktionen dieses Hauses mit getragen werden, besteht daran eigentlich kein Zweifel.

Ich möchte mich sehr herzlich bei allen Schattenberichterstattern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Es war eine hervorragende Zusammenarbeit, und sie hat sicherlich wesentlich dazu beigetragen, dass wir ein Ergebnis erzielt haben. Dieses Ergebnis bleibt zwar hinter dem Kommissionsvorschlag und ganz sicher hinter der Parlamentsposition in der ersten Lesung zurück. Dennoch sage ich: Das Ergebnis kann sich sehen lassen! Die Mitgliedstaaten haben in neun Jahren mindestens 9 % an Energie einzusparen. Das ist weniger, als das Parlament mit 11,5 % angestrebt hat. Zudem sind diese Ziele – anders als Kommission und Parlament es wollten – nicht verbindlich. Dennoch halte ich es für richtig, dass wir daran die Einigung nicht haben scheitern lassen.

Wir haben uns zwar nicht auf verbindliche Ziele einigen können, aber die Richtlinie enthält konkrete Vorgaben für nationales Handeln. Ab Mitte 2007 haben die Mitgliedstaaten regelmäßig, d. h. erstmals nach vier, dann jeweils nach drei Jahren, Energieeffizienzaktionspläne zu erstellen und nach Brüssel zu senden. Diese Aktionspläne beinhalten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Ziele, beispielsweise Gebäudesanierungsprogramme, die Förderung von energieeffizienten Geräten, die Förderung von Energieaudits, autofreie Tage oder große Aufklärungs- oder Informationskampagnen. Der öffentliche Sektor ist in den Aktionsplänen besonders zu betonen, da er nach der Richtlinie eine Vorbildfunktion einnehmen soll. Im Zuge dieser Richtlinie sollen europaweit auch neue Energieeffizienzstandards durch Indikatoren und Benchmarks gesetzt werden.

Wir haben ein riesiges Sparpotenzial, das endlich besser genutzt werden muss. 20-30 % des heutigen Energieverbrauchs können ohne wirtschaftliche Einbußen eingespart werden. Das entspricht dem Energieverbrauch von sechs Mitgliedstaaten, nämlich Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland und den Niederlanden zusammen. In Zeiten hoher Energiepreise ist es völlig unverständlich, dass dieses Potenzial nicht stärker genutzt wird. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass es sehr schwierig war, dieses Ergebnis zu erzielen, und dass eine Reihe von Mitgliedstaaten nicht bereit war, weiterzugehen.

Diese Richtlinie muss und kann eine wirkliche Energieeffizienzoffensive bringen. Wir haben erheblichen Nachholbedarf auf der Energienachfrageseite. Während einige wenige Mitgliedstaaten wie Dänemark vorbildliche Einsparpolitik auch mit verbindlichen Zielen betreiben, müssen andere Mitgliedstaaten fast bei null anfangen. Ziel der Richtlinie ist es auch, einen wirklichen Markt für Energiedienstleistungen zu schaffen, Dienstleistungen, die von Verteilern und Verkäufern von Energie und/oder unabhängigen Dienstleistern angeboten werden. Eine weitere wichtige Wirkung des neuen europäischen Gesetzes wird die Zunahme der Transparenz für den Verbraucher sein, zum Beispiel möglichst individuelle Zähler für den Energieverbrauch, eine regelmäßige Abrechnung, die am Verbrauch orientiert ist und einen Vergleich zum eigenen Verbrauch sowie zu dem einer Vergleichsgruppe zulässt.

Herr Kommissar Piebalgs, Sie haben die Energieeffizienz zu Ihrer Priorität erklärt. Das ist außerordentlich begrüßenswert. Diese Richtlinie ist ein ganz wichtiges Element in einer solchen Strategie. Jetzt wird es auf die Umsetzung ankommen. Ich hoffe, die Kommission wird auch kritisch in die Mitgliedstaaten schauen, damit die Richtlinie wirklich zufrieden stellend umgesetzt wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass diese Richtlinie von großer Bedeutung ist. Meines Erachtens deckt sie alles ab, was im Bereich Energieeffizienz getan wird und getan werden sollte.

Das Parlament hat in der ersten Lesung zu dieser Richtlinie grundlegende Fortschritte erzielt. In der zweiten Lesung haben die Berichterstatterin, Frau Rothe, und die Schattenberichterstatter die Vorschläge nun weiter verbessert. Sie haben einige wichtige Aspekte des Gemeinsamen Standpunkts weiterentwickelt und erfolgreich ein Paket von Kompromissänderungsanträgen ausgehandelt, mit denen der Vorschlag weiter umgestaltet und verbessert wird.

Was die Zielvorgaben betrifft, finde ich es wie viele von Ihnen bedauerlich, dass ein Kompromiss nur ohne verbindliche Ziele möglich war. In der Endfassung der Änderungsanträge werden jedoch einige verbindliche Maßnahmen eingeführt, die einen guten Ausgleich für die Streichung der verbindlichen Ziele schaffen. Auch wenn die Ziele jetzt nur Richtwerte sind, müssen sich die Mitgliedstaaten nach wie vor dazu verpflichten, Energieeinsparziele anzunehmen, sich um ihre Umsetzung zu bemühen und die dazugehörigen kostenoptimierten Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele mithilfe eines harmonisierten Berechnungssystems quantifiziert. Aufgabe der Mitgliedstaaten wird es zudem sein, ihre Maßnahmen zu planen und über die Ergebnisse der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne Bericht zu erstatten. Diese Pläne werden von der Kommission bewertet, und sie hält eine solche Konstruktion für akzeptabel.

Wir möchten dem Parlament versichern, dass die Kommission ihr Mandat für die Entwicklung eines Systems von Benchmarks, Top-down-Indikatoren and Bottom-up-Berechnungsmethoden sinnvoll und effektiv einsetzen wird.

Der Kompromiss enthält zwar kein eigenes Ziel für den öffentlichen Sektor, aber einige verbindliche Maßnahmen. Die Mitgliedstaaten müssen obligatorische Beschaffungsleitlinien zur Verbesserung der Energieeffizienz veröffentlichen. Zudem müssen sie eine Reihe von Beschaffungsanforderungen festlegen und umsetzen.

Die Kommission hätte zwar ein eigenes Ziel für den öffentlichen Sektor vorgezogen, doch meinen wir, dass mit diesen Elementen und der Anforderung, den öffentlichen Sektor in die nationalen Aktionspläne aufzunehmen, das Fehlen einer eigenen Zielvorgabe kompensiert werden kann. Artikel 13 zur Verbrauchserfassung und informativen Abrechnung des Energieverbrauchs wurde im Vergleich zum Gemeinsamen Standpunkt ebenfalls verbessert.

Die Berichtsanforderungen für Mitgliedstaaten und die Kommission in Artikel 14 wurden verschärft. Zusammen mit dem Messungssystem werden die Leistungen der Mitgliedstaaten damit quantifizierbar und sichtbar. Wir begrüßen diese neuen Aufgaben, auch wenn sie für die Kommission eine zusätzliche Belastung darstellen. Ich kann dem Parlament eine angemessene interne Mittelvergabe dafür zusagen.

Ich komme nun zum Schluss. Bei früheren Gelegenheiten habe ich darauf hingewiesen, dass Energieeffizienz eine der Hauptprioritäten der Kommission darstellt. Dies wird sich im Verlauf unserer Mandatslaufzeit nicht ändern. Wir gehen davon aus, dass die neue Richtlinie maßgeblich zur Verwirklichung dieser Zielsetzung beitragen wird. Ich möchte dem Parlament dafür danken und ihm versichern, dass wir dieses Instrument so effektiv wie möglich einsetzen werden.

Nicht zuletzt möchte ich der Berichterstatterin, Frau Rothe, und den Schattenberichterstattern für ihr Engagement, ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihren unablässigen Einsatz zugunsten einer Einigung in zweiter Lesung danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Alejo Vidal-Quadras Roca , im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Der Zeitpunkt ist gekommen, dass die Europäische Union Sofortmaßnahmen ergreifen muss, um die Energieeffizienz zu verbessern. Deshalb können wir mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass wir eine Übereinkunft zwischen den Organen erreichen konnten, die von der Mehrheit dieses Hauses getragen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich unsere Berichterstatterin, Frau Mechtild Rothe, zu ihrer großartigen Arbeit und die anderen Schattenberichterstatter zu ihrer konstruktiven Haltung während des Verfahrens beglückwünschen.

Mit dieser Richtlinie wird versucht, die Entwicklung eines Marktes für Energiedienstleistungen zu fördern, der zwar schon existiert, aber bei den Endverbrauchern nicht genügend bekannt ist. Wir legen Optionen auf den Tisch, die keine zusätzlichen Investitionen erfordern, wie Energieeinsparungsverträge, deren Betrag mit dem Betrag der Energieabrechnung bezahlt wird, der nach den Änderungen eingespart wird.

Mit der Richtlinie wird auch versucht, Einfluss auf die Verbrauchsgewohnheiten der Bürger zu nehmen. So wird ganz richtig konstatiert, dass mit Maßnahmen wie der Verwendung intelligenter Zähler die Bürger detailliert über ihren Verbrauch und das bestehende Einsparungspotenzial informiert werden können.

Was den öffentlichen Sektor angeht, so müssen wir die Vorbildrolle hervorheben, die die Mitgliedstaaten zu spielen haben, indem Energieeffizienzkriterien in öffentliche Aufträge einbezogen werden. In den ersten neun Jahren werden sie drei Energieeffizienz-Aktionspläne erarbeiten, in denen die ergriffenen Maßnahmen und die zukünftigen Ziele aufgeführt sind.

Herr Präsident, abschließend möchte ich wiederholen, dass unsere Fraktion mit dieser Übereinkunft voll und ganz zufrieden ist, da wir glauben, dass die realistischen Ziele, begleitet von wirtschaftlich durchführbaren und technisch möglichen Maßnahmen, die ideale Formel für positive Ergebnisse sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Reino Paasilinna, im Namen der PSE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Frau Rothe zu einem ausgezeichneten Bericht gratulieren. Sie hat eine exzellente Arbeit geleistet und genießt die volle Unterstützung unserer Fraktion.

Europa ist wieder einmal Vorbild für andere Kontinente, da es nämlich tatsächlich in die Energieeffizienz investiert. Wir geben dem Rest der Welt ein Beispiel, weil angesichts der Tatsache, dass wir alle vom Klimawandel bedroht sind, ernsthafte und wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Das Ziel, jährlich 1 % zusätzlich einzusparen, ist sehr hoch gesteckt. In meinem Heimatland wird es beispielsweise als unmöglich angesehen werden, dieses Ziel Jahr für Jahr zu erreichen, es sei denn, man berücksichtigt die Ausgangssituation und die bereits vorhandene Energieeffizienz. Es wäre schlicht unfair, eine Reihe der bereits unternommenen Anstrengungen zur Energieeinsparung zu ignorieren, nur weil sie sozusagen zu früh unternommen wurden. Es ist daher vernünftig, nicht diejenigen zu bestrafen, die bereits rechtzeitig in die Energieeffizienz investiert haben. Hinzu kommt, dass in meinem Heimatland bereits Richtlinien zur Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung und in öffentlichen Gebäuden gelten.

Glücklicherweise können jetzt also die Kyoto-Verhandlungen auf der Grundlage der Ergebnisse des Gipfels von Montreal fortgesetzt werden. Lassen Sie uns auch bei diesen Verhandlungen effektiv sein, da deren Erfolg nicht nur von Technologien abhängt. Dazu bedarf es auch Menschen, Führungspersönlichkeiten und Politiker.

 
  
MPphoto
 
 

  Fiona Hall, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt den Kompromiss mit dem Rat für die zweite Lesung, weil er ein Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn er nicht ganz so weit geht, wie wir uns dies gewünscht hätten. Es hat uns vor allem enttäuscht, dass das Energieeinsparziel auf nur 9 % anstelle von 11,5 % in 9 Jahren festgelegt wurde, wie es das Parlament in der ersten Lesung vorgeschlagen hatte. Auch hätten wir uns verbindliche Ziele gewünscht, aber es ist gut, dass im Kompromiss zumindest einige obligatorische Maßnahmen festgeschrieben werden, wie Beschaffungsanforderungen und die Einführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen, mit deren Hilfe sich die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Energieeinsparziele messen lassen.

Ich möchte speziell auf die Vorschläge zur Verbrauchserfassung und Rechnungslegung in Artikel 13 eingehen. Sie sind unverzichtbar, weil damit der Grundsatz verankert wird, dass Verbraucher ein Recht darauf haben, über ihren Energieverbrauch informiert zu werden. Erst mit einem solchen Wissen kann man sein Verhalten ändern und sich für Energiesparoptionen entscheiden. Ich bin sehr erfreut, dass laut Kompromisstext Strom- und Erdgaskunden individuelle Zähler erhalten müssen, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die Nutzungszeit widerspiegeln.

Der Text enthält auch die Vorschrift, dass die Kunden in ihren Rechnungen über den Energieverbrauch und die Kosten informiert werden müssen, und die Abrechnung muss vor allem den tatsächlichen und nicht den geschätzten Verbrauch widerspiegeln und so häufig durchgeführt werden, dass die Kunden selbst errechnen können, wie sie sich energieeffizienter verhalten können. Da die Abrechnung nun auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs erfolgen muss, können die Stromversorgungsunternehmen nicht weiterhin ständig geschätzte Abrechnungen ausschreiben, die zu weit verbreiteten Schuldenproblemen geführt haben.

Meines Erachtens wird mit dieser Richtlinie eine neue Ära eingeleitet, in der wir alle in Europa sparsamer mit Energie umgehen werden, und ich hoffe, das Haus wird den Kompromiss voll und ganz unterstützen. Ich danke der Berichterstatterin, Frau Rothe, von ganzem Herzen für ihre intensiven Bemühungen um diese Einigung.

 
  
MPphoto
 
 

  Claude Turmes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Energieeffizienz ist die wichtigste Energiequelle Europas! Es ist die schnellste und billigste Art, unsere Kyoto-Ziele zu erreichen, und es ist auch eine Möglichkeit, in Europa zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, anstatt Geld für Öl und Gas nach Übersee oder an die arabischen Länder zu überweisen. Die vorliegende Richtlinie ist ein Schritt zur Erschließung dieser Potenziale. Sie ist auch komplementär zur Öffnung der europäischen Gas- und Strommärkte. Neben einem Wettbewerb um die Produktion und den Verkauf von Strom und Gas wird es mit dieser Richtlinie auch einen verstärkten Wettbewerb um Investitionen in Einspartechnologien, in so genannte Negawatts, geben. Das ist ein milliardenschwerer Markt besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen in Europa.

Was ist gut an der Richtlinie? Gut an der Richtlinie ist das Prinzip der nationalen Aktionspläne. Der erste Plan muss bis Juni 2007 vorgelegt werden. Dann hat die Kommission sechs Monate Zeit, eventuell notwendige Verbesserungen vorzuschlagen. Nach drei Jahren wird Bilanz gezogen, d. h. es wird evaluiert, und dann wird der nächste Plan erstellt, und zwar nicht nur anhand der Fehler und Erfolge des einen nationalen Plans, sondern anhand der Fehler und Erfolge von 25 oder 27 nationalen Plänen. Dadurch können wir in Europa wirklich Ernst machen mit Energieeinsparung.

Wir sollten uns nicht täuschen: Bei der Energieeffizienz wird oft ein allgemeiner, für mich leerer Konsens beschworen. Der wahre Grund, warum große Energiekonzerne wie RWE oder E.ON hinter den Kulissen, bei der Kommission, im Parlament und im Rat diese Richtlinie bis zuletzt mit aller Härte bekämpft haben, ist, dass diese Konzerne Angst vor einem Markt für Energieeinsparungen haben. Deshalb haben diese Konzerne und die Parlamentarier und Regierungen, die ihnen nahe stehen, auch dafür gesorgt, dass es keine verbindlichen Ziele gibt. Ich bedaure dies, habe aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass alle – in Zukunft vor allem auch die nationalen Parlamentarier – lernfähig sind und das Modell von Dänemark imitieren werden: 1,7 % verbindlich, das ist das, was wir auch in den anderen Ländern brauchen!

 
  
MPphoto
 
 

  Umberto Guidoni, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Das Energieproblem ist ein globales Problem.

Für Europa heißt das, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, einen Bereich, in dem wir allzu sehr von Drittländern abhängen. Wir müssen den massiven Kostenanstieg bewältigen, der Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft hat, und die Umweltauswirkungen und Treibhausgasemissionen verringern, um die Kyoto-Ziele zu erreichen. Um dies zu tun, können abgestimmte Bemühungen auf europäischer Ebene nicht länger aufgeschoben werden, und die erste Verteidigungsstrategie besteht darin, auf Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu setzen.

Die Richtlinie ist nicht so durchgreifend, wie wir erhofft hatten; der Kompromiss ist bei weitem nicht perfekt, und es gibt keine verbindlichen Ziele, sondern lediglich Richtziele.

Das für neun Jahre geltende jährliche Einsparziel von 1 % liegt deutlich unter den bekannten Einsparpotenzialen von über 30 %. Für den öffentliche Sektor werden keine strengeren Anforderungen gelten, wie sie vom Parlament gefordert wurden. Der Verkehrssektor ist nur am Rande von der Richtlinie betroffen.

Gleichwohl spiegelt die Entscheidung, den Kompromiss zu schließen, allgemeinere Überlegungen wider. Die Richtlinie kann Anreize zur sofortigen Senkung der Energienachfrage schaffen. Es wurde akzeptiert, dass transparentere Energieabrechnungssysteme erforderlich sind, die den Verbrauchern dabei helfen können, energiesparende Verhaltensweisen zu entwickeln.

Die in dem Energieeffizienz-Aktionsplan enthaltenen Hinweise können die Mitgliedstaaten zu einem korrekteren Vorgehen anregen, insbesondere, wenn das Überprüfungssystem zu gewährleisten vermag, dass die Ergebnisse auf der Grundlage von Bottom-up-Berechnungsmethoden evaluiert werden.

Die Hoffnung ist die, dass die Richtlinie zur Schaffung eines wirklichen Energiedienstleistungsmarktes beitragen kann, der durch die Nutzung gezielter Anreize gleiche Chancen und qualitativ hochwertige Energiedienstleistungen gewährleistet.

Eine entschlossene politische Weichenstellung zugunsten von Technologien, die die Energieeffizienz erhöhen, ist entscheidend, um der Innovation und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit neue Impulse zu verleihen, d. h. um diese Richtlinie zu einem effektiven Instrument für die Verwirklichung der Lissabon-Strategie zu machen. Das, worüber wir hier sprechen, ist ein Instrument, um Mittel in die Schaffung von Arbeitsplätzen zu investieren, anstatt weiterhin die großen Ölgesellschaften zu bezahlen.

Ich nutze diese Gelegenheit, um der Berichterstatterin, Frau Rothe, sowie allen Schattenberichterstattern für dieses gelungene Ergebnis zu danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Herbert Reul (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es großartig, dass es gelungen ist, einen Kompromiss zu erreichen, der die Ausgangslage verbessert hat. Es ist richtig: Energieeffizienz ist ein ganz wichtiges Instrument zur Lösung des Energieproblems in Europa, aber sie ist nicht das einzige Mittel. Wir müssen uns darum kümmern, hier die richtigen Wege zu finden, und das ist jetzt in dem Kompromiss von der ersten zur zweiten Lesung großartig gelungen. Dafür möchte ich Frau Rothe herzlich danken.

Es ist gelungen, die Dinge realistischer zu sehen, Unterschiede ernst zu nehmen und nicht für alle die gleichen Ziele vorzugeben. Es ist sehr wichtig, dass wir die Unterschiede in den Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten und die Unterschiede in den diversen Bereichen, Feldern und Märkten ernst nehmen. Deshalb bin ich sehr froh, dass der Benchmarkansatz hier aufgenommen wurde und dass die Kommission den Auftrag erhalten hat, ihn weiterzuentwickeln, um den unterschiedlichen Motivationen gerecht zu werden.

Wir brauchen Anreize, um Transparenz herzustellen, wir brauchen weniger bürokratischen Aufwand, da schon in vielen Bereichen Daten vorhanden sind, wir brauchen marktorientierte Konzepte, da die Anbieter energieeffizienter Geräte dann ein Verkaufsargument und ein eigenes Interesse daran haben, dass die Energieeffizienzmärkte in den einzelnen Staaten nicht weiter auseinanderdriften, sondern einheitlicher werden. Sie hätten dann auch ein Instrument, das einfach zu handhaben ist, weil man die Verkaufszahlen der jeweiligen Teilmärkte mit den Verkaufszahlen des Vorjahres vergleichen kann.

Es besteht die Riesenchance, im Bereich der Energieeffizienz auf ein Ziel hinzuarbeiten, das wir grundsätzlich teilen. Wir können versuchen, diesen Prozess nun auf eine andere Art und Weise und vielleicht auch schneller voranzutreiben, weil wir auf das Eigeninteresse der jeweils Betroffenen setzen und weil wir nicht alles über einen Kamm scheren, sondern Verschiedenes auch verschieden behandeln. Deshalb hoffe ich, dass wir am Ende einen höheren Effekt erzielen können, als wir ihn vielleicht bei zentralistischen Vorgaben erreichen würden.

 
  
MPphoto
 
 

  Edit Herczog (PSE).(HU) Zuerst möchte ich unsere Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. An die 50 Kompromisse mit dem Rat und den fünf verschiedenen Fraktionen des Parlaments auszuarbeiten, stellt eine beachtliche Leistung dar. Angesichts der zukunftsweisenden und äußerst positiven Ergebnisse möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Entwurf erst den ersten Schritt bei der Verbesserung der Effizienz des Energieverbrauchs darstellt. Das sollten wir nicht vergessen, wenn wir uns mit den Finanzierungsfragen zur Umsetzung befassen werden. In Ungarn gibt es 800 000 Plattenbauwohnungen, in denen die Heizkosten 54 % der Betriebskosten eines Haushalts ausmachen. Wenn wir die Energieeffizienz verbessern wollen, ist die Modernisierung der einzelnen Wohnungen ein absolutes Muss. Dies würde pro Wohnung über 40 000 Euro kosten – mit einem Rückzahlungszeitraum von 25 Jahren. Angesichts der niedrigen Finanzierungskapazitäten der Bevölkerung und der Kommunen hat der ungarische Staat ein groß angelegtes, langfristiges Sanierungsprojekt für Plattenbauwohnungen ins Leben gerufen. Im Grunde genommen heißt das, der Staat schießt den Verbrauchern die für die Modernisierungsarbeiten erforderlichen Gelder vor, und die Bevölkerung zahlt das Geld aus ihren Energieeinsparungen zurück. Im Jahr 2004 haben wir 15 Millionen Euro für dieses Projekt ausgegeben, 2005 dann 32 Millionen Euro. Wenn wir an der Haushaltsplanung der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 arbeiten, werden wir unbedingt daran denken müssen, dass zur Erreichung der wichtigen Energieeffizienzziele, die im zurzeit diskutierten Entwurf dargelegt sind, allein in Ungarn über eine halbe Million meist bescheidene Haushalte auf die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union angewiesen sein werden. Ich danke Ihnen auch in deren Namen für ihre Aufmerksamkeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Romana Jordan Cizelj (PPE-DE).(SL) Die Klimaänderung stellt sowohl für die Weltbevölkerung als auch für die Umwelt eine Gefahr dar. Gleichzeitig wächst in Europa die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, was gravierende Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit Europas hat. Die Europäische Union steht daher im Energiebereich zwei großen Herausforderungen gegenüber: einerseits die Importabhängigkeit zu verringern und andererseits den Ausstoß von Treibhausgasen in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls, auch nach dessen Ablauf, zu senken. In beiden Fällen können wir von den noch nicht ausgeschöpften Möglichkeiten der effizienten Energienutzung Gebrauch machen.

Bei der Erstellung der Richtlinie zur Endenergieeffizienz boten sich uns zwei verschiedene Ansätze. Zum einen hätten wir uns für etwas ehrgeizigere indikative Ziele, zum anderen für weniger ambitionierte, jedoch realistischerweise erreichbare, bindende Ziele entscheiden können. Meiner Ansicht nach enthält der aktuelle Vorschlag eine Kombination beider Vorgehensweisen, nämlich indikative sowie äußerst realistische Zielsetzungen.

Mir wäre etwas mehr Anspruch in dieser Hinsicht lieber. Mir leuchtet es ein, wenn wir uns verbindliche Ziele zu setzen. Außerdem glaube ich, höher gesteckte Ziele für den öffentlichen Sektor hätten Beispielfunktion für den privaten Sektor.

Allerdings ist mir auch bewusst, dass die gegenwärtige Realität in Europa nicht so rosig aussieht. Wir sind weder in der Lage noch haben wir das Geschick, Vereinbarungen zu treffen. Außerdem fehlt Unterstützung für unsere Arbeit. Deshalb müssen wir bei der Festlegung von Zielen mit Bedacht vorgehen, um ihre Erreichbarkeit zu sichern. Nur so ist es möglich, mithilfe der Richtlinie einzelne Länder und die Menschen dazu zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das im Kern des europäischen Rechtssystems verankerte Vernunftprinzip muss gestärkt werden. Gleichzeitig muss die Richtlinie auch dazu dienen, den Ruf der EU zu verbessern.

Der Vorschlag, die Mitgliedstaaten sollten drei Berichte zur effizienten Nutzung von Energie vorlegen und die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen genau überwachen, wird mehr Arbeit erfordern und die administrative Belastung erhöhen. Allerdings ist es nur mittels dieses Ansatzes möglich, in verantwortungsvoller, ernsthafter Weise entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Herr Kommissar! Ich begrüße das von Ihnen gesteckte Ziel als den wichtigsten Meilenstein in dieser Sitzungsperiode und unterstütze die Richtlinie zur Endenergieeffizienz. Meines Erachtens ist die Richtlinie ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie gemeinsame europäische Anstrengungen zu größerem Nutzen für alle führen – und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht. Ohne transparente Abläufe, einen ständigen Informationsaustausch und die Erarbeitung bewährter Vorgehensweisen in diesem Bereich überall in Europa können die Zielsetzungen nicht erreicht werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! In den vergangenen Monaten haben Energiefragen die Schlagzeilen bestimmt. Wir haben die Debatte über die nordeuropäische Gasfernleitung verfolgt. Weitere Schlagzeilen bezogen sich auf das Transitabkommen über Gaslieferungen zwischen der Ukraine und Russland. Es gab einen Unfall in einem Lager für Erdölerzeugnisse in der Nähe von London. Diese Fragen werden normalerweise in den Medien diskutiert. Das Thema Energieeffizienz gerät zwar nun langsam in den Blickpunkt, hat es jedoch noch nicht bis auf die Titelseiten geschafft.

Es gibt jedoch indirekte Anzeichen dafür, dass die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten verfolgten Strategien Ergebnisse zeitigen. Ich möchte nur zwei ermutigende Beispiele nennen. Erstens hat nun auch China Zielvorgaben eingeführt: das Land will seine Energieintensität bis 2010 um 20 % senken. Dies ist zwar kein großer Schritt, aber es handelt sich um denselben auf Zielen basierenden Ansatz. Er ist ehrgeizig, könnte aber noch ehrgeiziger sein.

Zweitens ermutigt mich die Reaktion der OPEC-Staaten auf die Ölpreisprognosen der nahen Zukunft. Sie sagen einen starken Anstieg des Verbrauchs in den USA und in China voraus. Europa haben sie gar nicht erst erwähnt. Aus ihrer Sicht ist die Situation in Europa also ziemlich gut. Dennoch dürfen wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Diese Richtlinie ist wirklich notwendig.

Nun möchte ich auf die einzelnen Wortmeldungen eingehen. Ich bin den beiden Vertretern aus den neuen Mitgliedstaaten, Frau Herczog und Herrn Jordan Cizelj, sehr dankbar, denn die größten Schwierigkeiten im Rat hatten wir mit den neuen Mitgliedstaaten. Dies lag paradoxerweise daran, dass diese Frage als mögliches Wachstumshindernis betrachtet wurde. Doch das Gegenteil ist der Fall: sie bietet Möglichkeiten für Wachstum. Ich werde den neuen Mitgliedstaaten auch in Zukunft klarmachen, dass sie keinen hohen Pro-Kopf-Energieverbrauch haben müssen und bereits jetzt davon profitieren können.

Ich stimme Herrn Reul zu, dass sich uns eine herausragende Gelegenheit bietet, die wir beim Schopfe packen sollten. Ich stimme mit Herrn Guidoni überein, dass die Ziele im Luftverkehrssektor ehrgeiziger sein könnten, doch dieser Sektor ist zumindest Bestandteil der Richtlinie, sodass wir die Möglichkeit haben, die Energieeffizienz im Luftverkehr zu thematisieren.

Im Zusammenhang mit dem dänischen Beispiel denke ich, dass bei dieser Richtlinie alle Mitgliedstaaten folgen werden, weil es kein Misstrauen geben wird. Die Industrie wird, wie ich meine, feststellen, dass ihre Umsätze durch höhere Energieeffizienz nicht zurückgehen, sondern vielleicht im Gegenteil steigen, da sich auch in diesem Sektor neue Wachstumsmöglichkeiten eröffnen.

Verbrauchserfassung und Rechnungslegung sind wichtig, weil Transparenz bei den Kunden den Ausschlag geben wird. Wir müssen nicht nur das Verhalten des Versorgers, sondern auch des Verbrauchers ändern. Dies ließe sich mit Hilfe eindeutiger, transparenter und korrekter Informationen erreichen. Nur dann wird der Verbraucher langsam sein Verhalten ändern. In der Richtlinie wird auch die Ausgangssituation bei der Energieeffizienz berücksichtigt. Wir werden die Länder, die dieses Konzept früher eingeführt haben, nicht bestrafen. Sie können bei der Erreichung der Zielvorgaben davon profitieren. Gleichzeitig denke ich jedoch, dass sich selbst in den fortschrittlichsten Ländern mit der Entwicklung neuer Technologien umfangreiche Möglichkeiten für Energieeinsparungen und Energieeffizienz ergeben werden. Erstaunlich ist, dass gerade Dänemark, von dem wir unter anderen Umständen mehr Widerstand erwarten hätten, die verbindlichen Zielvorgaben unterstützt hat und dass die Länder, die sich am meisten um das Endverbrauchspotenzial bemüht haben, angeblich keine größeren Schwierigkeiten mit obligatorischen Zielvorgaben hatten. Es gilt also der Grundsatz „Learning by Doing“.

Dem Markt für Energiedienstleistungen kommt, wie ich meine, eine große Bedeutung zu. Er bietet Möglichkeiten nicht nur für Energieeffizienz, sondern auch für Arbeitsplätze und Wachstum in der Union.

Mit dieser Empfehlung zur Änderung des Wortlauts des Gemeinsamen Standpunkts sind wir dem Abschluss des Legislativprozesses zum Vorschlag zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen sehr nahe gekommen. Es freut mich, Ihnen bestätigen zu können, dass die Kommission dem Ergebnis des Kompromisses zwischen Parlament und Rat zustimmen kann.

Ich möchte das Parlament nun dazu auffordern, das Kompromisspaket zu unterstützen, in dem sich wichtige Veränderungen widerspiegeln, die die Berichterstatterin gemeinsam mit den Schattenberichterstattern im Verlauf eines langen und komplizierten Prozesses erwirken konnte. In Anbetracht der durch das Parlament und den Rat zu bewältigenden Aufgaben war die Zeit zwar nicht allzu lang, doch handelte es sich um einen äußerst schwierigen Kompromiss. Letzten Endes waren die Verhandlungen jedoch erfolgreich, und ich denke, der Vorschlag in seiner jetzigen Form ist womöglich besser als der ursprüngliche Vorschlag.

Ich möchte den Berichterstattern erneut für diese Leistung danken. Nun muss die Kommission und müssen auch die Mitgliedstaaten zu ihrem Wort stehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag statt.

 

18. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Herrn Bersani im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zu der Besteuerung von Unternehmen in der Europäischen Union: Einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (2005/2120(INI)) (A6-0386/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Pier Luigi Bersani (PSE), Berichterstatter. (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Ausschuss hat eine wirklich bedeutende und positive Diskussion über diesen Bericht stattgefunden, und dafür möchte ich als Erstes allen meinen Kollegen danken.

Die Gründe, die die Einführung einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für in mehreren EU-Staaten tätige Unternehmen nahe legen, betreffen den Abbau der Hindernisse für die Vollendung des Binnenmarktes und sind von der Lissabon-Strategie getragen.

Dabei handelt es sich insbesondere um zwei Gründe. Der erste hängt mit der Notwendigkeit zusammen, die Management- und Verwaltungskosten für Unternehmen zu vereinfachen und zu senken, die sich heute 25 verschiedenen Steuerbemessungsgrundlagen gegenübersehen. Infolge dieser Maßnahme werden sie ihrer Steuerzahlungspflicht leichter nachkommen können und außerdem einen Anstoß erhalten, in einem europäischen und nicht nur nationalen Rahmen zu investieren und tätig zu sein.

Der zweite Grund steht mit der Transparenz im Zusammenhang, denn die Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlagen wird etwaige opportunistische Verhaltensweisen schwieriger machen, weil eine gemeinsame Bemessungsgrundlage – obgleich sie in keiner Weise in die von den verschiedenen Mitgliedstaaten festlegten Steuersätze eingreift – die unterschiedlichen Steuersätze letztendlich verständlich und vergleichbar macht.

Diese beiden Gründe, die von Experten und Unternehmensvertretern, deren Meinungen wir während der Ausarbeitung des Berichts angehört haben, voll anerkannt werden, haben wirklich viele der Ausschussmitglieder überzeugt.

Es handelt sich jedoch um ein wahrhaft schwieriges Unterfangen, sowohl unter politischen als auch unter technischen Gesichtspunkten. Die politischen Schwierigkeiten sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass eine bestimmte Anzahl von Ländern – wenn auch eine geringere Anzahl als vor einigen Jahren – Schwierigkeiten damit hat und Widerstand dagegen anmeldet, Themen der Besteuerung zu behandeln, auch wenn es in diesem Fall nicht um die Steuersätze geht. Die technischen Hauptprobleme liegen in der Bestimmung einer gemeinsamen Basis von Indikatoren, um dann zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage zu gelangen.

Die Kommission hat schon seit geraumer Zeit Bemühungen in dieser Richtung unternommen und Fachgruppen eingesetzt. Mit diesem Bericht wollen wir unsere Anerkennung für die Arbeit der Kommission zum Ausdruck bringen, sie ermutigen und anspornen und ihr einige Anregungen geben. Die Absicht und die Verpflichtung der Ausschussmitglieder bestanden darin, das Parlament zu bestärken, seine Meinung laut und deutlich zu äußern, und ich hoffe, dass das möglich ist, auch wenn es offensichtlich einige Opfer und Selbstdisziplin vonseiten der Fraktionen erfordert.

Steuerfragen sind sehr problematisch. Es ist kein Geheimnis, dass die Standpunkte der verschiedenen Fraktionen und der verschiedenen Mitgliedstaaten wirklich weit auseinander liegen. Deshalb haben wir im Ausschuss einige mögliche Kompromissvorstellungen ausgearbeitet, die die Aufmerksamkeit auf den Kernaspekt des Themas konzentrieren, d. h. die einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, ohne näher auf den umfassenderen Bereich des Steuerwettbewerbs oder der Steuerangleichung einzugehen, der offen bleibt und hier nicht behandelt wurde. Dieser Ansatz hat es uns ermöglicht, einen tauglichen Bericht auszuarbeiten und einige nützliche und spezifische Anregungen zu geben.

In dem Bericht werden die Aufstellung einer Verordnung verlangt und die inhaltlichen Punkte genannt, die darin enthalten sein müssen. Außerdem wird für den möglichen Rückgriff auf die verstärkte Zusammenarbeit plädiert, falls keine einstimmige Einigung erzielt werden kann, und es wird ein schrittweises Vorgehen bei der Einführung der – zunächst fakultativen – einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage empfohlen, verbunden mit einer Halbzeitbewertung, bei der die Zweckmäßigkeit eines späteren Übergangs zu ihrer obligatorischen Anwendung geprüft wird.

Das Thema, das wir Ihnen unterbreiten, ist also klar eingegrenzt, doch es ist nichtsdestotrotz ein wichtiges Thema, und ich hoffe, dass es eine breite Mehrheit des Parlaments überzeugen kann. Aus diesem Grunde, und obwohl ich manche meiner eigenen Auffassungen in einigen zusätzlichen Änderungsanträgen wiederfinde, halte ich es für wesentlich, in dieser Aussprache und bei der Abstimmung im Plenum das Profil des Berichts – einen Kompromiss, der im Ausschuss gefunden wurde – zu bewahren, denn ich glaube, dass es wichtig für den Erfolg dieser Initiative ist.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, einen Beitrag zu dieser Aussprache zur Unternehmensbesteuerung leisten zu können. Den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung habe ich mit großem Interesse gelesen, und ich habe an einer ausgesprochen interessanten Anhörung teilgenommen, die der Ausschuss zu diesem Thema veranstaltet hat.

Besonders freut mich, dass die aktuelle Unternehmensbesteuerungspolitik der Kommission im Berichtsentwurf ausdrücklich befürwortet wird, und ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Bersani, zu seiner sorgfältigen Arbeit gratulieren. Der Berichtsentwurf liefert einen hervorragenden Überblick über die aktuelle Situation der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt. Seine Schlussfolgerungen sind denen der Kommission sehr ähnlich.

Das Hauptziel einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage besteht darin, die nach wie vor bestehenden steuerlichen Hindernisse für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen. Diese Hindernisse wurden von der Kommission in ihrem Unternehmenssteuerbericht aus dem Jahre 2001 aufgezählt, und sie hat darauf mit der Förderung der längerfristigen Umsetzung einer umfassenden Lösung, nämlich der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, reagiert.

Dieses Vorhaben hat in letzter Zeit im Rahmen der Überprüfung der Lissabon-Strategie zusätzliche Unterstützung erfahren. Wir brauchen geeignete Steuerstrategien, um die Ziele von Lissabon – Wachstum, Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen – zu verwirklichen und eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowie eine Senkung der Kosten voranzubringen. Meiner Meinung nach wird die einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Gemeinschaft mit den nötigen Instrumenten für den Fortschritt auszustatten.

Im Oktober verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, in der die Grundlage für einen möglichen Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Strategie von Lissabon erläutert wurde. Eine der Aktionen ist die Vorlage einer Legislativmaßnahme der Gemeinschaft für die einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bis 2008. Ich weiß, dass dies eine ehrgeizige Zeitvorgabe ist, aber soweit mir bekannt ist, schlagen Sie für 2007 eine noch ehrgeizigere vor.

Es freut mich, dass in Herrn Bersanis Bericht selbst einige der einschneidenderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage unterstützt werden, wie die Konsolidierung und Verteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Ebenso erfreut bin ich, dass im Bericht der Standpunkt der Kommission befürwortet wird, wonach die neue Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen fakultativ sein sollte, und dass vermieden wird, sich in die Festlegung von Steuersätzen einzumischen. Unsere derzeitigen Bemühungen richten sich auf die Steuerbemessungsgrundlage und nicht auf den Steuersatz.

Wie Sie wissen, sind derzeit nicht alle Mitgliedstaaten von der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage begeistert. Unser Ziel ist es jedoch, einen Vorschlag für alle 25 Mitgliedstaaten zu formulieren, sodass Ihr Bericht ein wichtiges zusätzliches Hilfsmittel der Kommission für künftige Diskussionen zu diesem Thema darstellt, wenn wir die Andersdenkenden überzeugen wollen.

 
  
  

VORSITZ: JACEK EMIL SARYUSZ-WOLSKI
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Christoph Konrad, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal meinen Dank an Herrn Bersani für die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Berichts. Es ist tatsächlich ein Kompromiss entstanden, und ich betone das, weil in unserer Fraktion natürlich auch andere Meinungen vorhanden sind und es nicht nur bei den Mitgliedstaaten, Herr Kommissar, Widerstand gegen diese Politik auf europäischer Ebene gibt, sondern eben auch in unserer Fraktion der Europäischen Volkspartei.

Dies gilt sowohl hinsichtlich der einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen als auch für die einheitliche Körperschaftsteuer in Europa, die ja in der Debatte immer wieder mitschwingt.

Wo sehe ich als Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion besondere Probleme? Ich glaube, wenn man heute über eine Bemessungsgrundlage redet, redet man morgen fast zwangsläufig auch über die Höhe der Steuersätze in den Mitgliedstaaten. Das lehnen wir ab! Wenn man die Bemessungsgrundlage harmonisiert, muss man wissen, dass man dazu tief in die Kompetenzen der nationalen Steuerpolitik eingreifen muss. Das lehnen wir ebenfalls ab! Wenn man eine Bemessungsgrundlage für europäische Unternehmen schaffen will, muss man berücksichtigen, dass auch heute schon Unternehmen, z. B. Dax-Unternehmen, nach internationalen Rechnungslegungsstandards arbeiten, was wir zu akzeptieren haben. Herr Kommissar, wenn man Steuerpolitik auf europäischer Ebene betreibt, muss man ferner wissen, dass es mit der Kompetenz in der Steuerpolitik natürlich auch nicht weit her ist, wenn man sich den EG-Vertrag anschaut. Auch das ist zu berücksichtigen.

Wenn wir schließlich an das morgige Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Marks & Spencer denken, dann muss man doch deutlich unterstreichen, dass der Einflussbereich Brüssels durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg inzwischen offenbar immer weiter ausgedehnt wird. Auch das gehört mit in diese Debatte, und ich betone, dass es ein Irrweg wäre, wenn aus der Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union eine Richterrechtsgemeinschaft der Europäischen Union würde. Dies jedenfalls wäre nach meiner Auffassung nicht zu akzeptieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Antolín Sánchez Presedo, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar Kovács, meine Damen und Herren! Die Unternehmensbesteuerung in der Union hat Auswirkungen auf die Funktion des Binnenmarktes, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und die steuerlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Frage ist für die Weiterentwicklung der Strategie von Lissabon und die Erreichung ihrer Wachstums- und Beschäftigungsziele von entscheidender Bedeutung.

Die Anwendung von 25 verschiedenen Unternehmenssteuern führt zu Hindernissen für die grenzüberschreitenden Aktivitäten, mindert die Effizienz der Unternehmen, da sie mit höheren Kosten belastet werden, und schafft viele steuerliche Probleme für die Mitgliedstaaten. Außerdem verkomplizieren unterschiedliche Steuern den Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung, die Handhabung der Doppelbesteuerung und die Beziehungen zwischen Unternehmensgruppen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten präsent sind.

Die Unterschiedlichkeit der bestehenden Regelungen verhindert die wirtschaftliche Koordinierung der Staaten auf diesem Gebiet, leistet dem Profitstreben durch Nutzung der Steueroptimierung Vorschub, was für die Unternehmen zu einer unterschiedlichen Ausgangslage im Wettbewerb führt, und ruft Rechtsunsicherheit hervor, wodurch Hilfe zunehmend im Rechtssystem gesucht wird.

Ich möchte den Berichterstatter, Herrn Bersani, dazu beglückwünschen, dass er in seinem Bericht all diese Aspekte ausgewogen und präzise behandelt und somit im Ausschuss für Wirtschaft und Währung einen breiten Konsens erreicht hat. Die Errichtung eines Rechtsrahmens, der eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die Unternehmen der Gemeinschaft festlegt, ist ein wichtiges Instrument, um die anstehenden Probleme zu bewältigen. Es wird ein transparenter Rahmen geschaffen, der auf gleicher Grundlage fußende Vergleiche zwischen den Staaten ermöglicht und die Koordinierung auf steuerlichem Gebiet gemäß den beschlossenen integrierten Leitlinien für die Wiederbelebung der Strategie von Lissabon fördert.

Im Bericht werden hohe Ziele gesetzt, soll doch die erste Steuerharmonisierung im Bereich der Direktbesteuerung erreicht werden. Die Kommission wird aufgefordert, bis 2007 einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, und es wird versucht, dem sich nachteilig auswirkenden Mangel an legislativem Fortschritt auf diesem Gebiet ein Ende zu setzen. Die Errichtung einer gemeinsamen Besteuerungsgrundlage hat einen großen Wert an sich, ganz abgesehen vom Wert für künftige Fortschritte in dieser Richtung.

Aus allen diesen Gründen tragen wir den Bericht voll und ganz mit und sind der Ansicht, dass eine breite Unterstützung des Parlaments sehr positiv ist und somit kein Zweifel an unserem Willen bestehen kann, von diesem historischen Meilenstein aus weiter voranzuschreiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE Fraktion. – (LT) In letzter Zeit haben wir uns in zunehmendem Maße mit Steuerpolitik befasst, obwohl dies eigentlich eher eine Frage der nationalen Politik ist. Leider beschränken sich solche Diskussionen auf die Prüfung einzelner Steuern. Eine Bewertung des Gesamteffekts jeder Steuerart auf die Wirtschaft erfolgt dabei nicht. Die Steuer auf die Gewinne dient der Ankurbelung des Angebots oder, wie es gelegentlich heißt, des Unternehmergeistes. In jedem Land ist die Lage jedoch anders, und die jeweils typischen Merkmale hängen von einer Reihe von Faktoren ab wie Traditionen, Bildung und historische Erfahrungen. Folglich ist offenkundig, dass unterschiedliche Anstrengungen nötig sind, um den Unternehmergeist in den einzelnen Ländern zu fördern. Deshalb müssen verschiedene Steuersätze angewendet werden.

Meine Fraktion wird den Änderungsanträgen nicht zustimmen, denen zufolge die Unternehmenssteuersätze auf die eine oder andere Weise angeglichen werden sollen. Nichtsdestotrotz unterstützen wir die im Bericht Bersani enthaltenden Vorschläge zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und eines gemeinsamen Durchsetzungsverfahrens. Aus unserer Sicht ermöglicht die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage primär eine konsequentere Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes. Zweitens können Unternehmer ihre Talente nicht nur in ihren jeweiligen Heimatländern entfalten, sondern im gesamten Raum der EU. Gleichzeitig trägt dies zur Entwicklung einer Unternehmertradition bei und macht es einfacher, sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen. Warum dann die Sorge? Zwei Probleme bieten Anlass zu Besorgnis und sollten wahrscheinlich im Rahmen unserer legislativen Aktivitäten näher geprüft werden. Zum einen müssen wir Wege finden, unfairen Wettbewerb zu verhindern, weil kleine Unternehmen an die allgemeine Bemessungsgrundlage ihres Heimatlandes gebunden sind, während größere, grenzüberschreitend in der EU tätige Unternehmen innerhalb der betreffenden Länder die für sie günstigste Bemessungsgrundlage wählen können. Zum anderen stellt sich die Frage, wie Einnahmen aus der Unternehmenssteuer zwischen einzelnen Ländern aufgeteilt werden sollen, wenn ein Unternehmen in mehreren Ländern tätig ist und die Steuer einheitlich berechnet wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Sahra Wagenknecht, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist überfällig, dass das Thema europaweiter Harmonisierung endlich auch im Bereich der Unternehmenssteuern auf die Tagesordnung kommt. Das Nebeneinander von 25 verschiedenen Steuersystemen in der EU, die sich nicht nur bezüglich der Steuersätze, sondern auch in der Art und Weise der Gewinnermittlung gravierend unterscheiden, hat in den letzten 10–15 Jahren vor allem zu einem Ergebnis geführt: Der Anteil der Unternehmenssteuern an der Finanzierung öffentlicher Haushalte sinkt und ein wachsender Teil der Steuern wird dem abhängig beschäftigten Normalverdiener oder aber – was sozial- und konjunkturpolitisch im Grunde die allerschlechteste Lösung ist – dem Verbraucher aufgebürdet. Vor allem große, multinational tätige Konzerne erhalten so alle Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu minimieren. Verrechnungspreise oder Verlustverschiebungen sind nur zwei der beliebten Instrumente, um die Gewinne in den Büchern just dort erscheinen zu lassen, wo der Fiskus am zaghaftesten zugreift.

Außer Steuerdumping dieser Art hat das Nebeneinander der Steuersysteme außerdem einen Absenkungswettlauf bei den Steuersätzen selbst in Gang gesetzt. Der Körperschaftsteuersatz etwa ist im Durchschnitt der alten EU seit Ende der 80er Jahre um insgesamt 15 Prozentpunkte gesunken. Dass es sich dabei keineswegs nur um nominale Senkungen handelt, zeigt zum Beispiel eine Langzeitstudie der Universität Mannheim, nach der die effektive Steuerquote der 50 größten europäischen Konzerne von 36 % im Jahr 1988 auf nur noch 31 % im Jahr 2000 gefallen ist. Das sind Milliarden an öffentlichen Einnahmen, die auf diese Art verschenkt und verschleudert werden! An der Spitze der Steuerdumper in Europa steht übrigens – gerade im Bereich der Konzernsteuern – bizarrerweise nicht Osteuropa und auch nicht Irland, sondern das vorgebliche Hochsteuerland Bundesrepublik Deutschland, wo eine von der damaligen Regierung Schröder durchgesetzte Steuerreform – die damit begründet wurde, dass es europaweit diesen Steuerwettbewerb gibt – das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer völlig zum Erliegen brachte. Nur eine EU-weite Steuerharmonisierung kann dem Wahnwitz Einhalt gebieten, dass gewinnstrotzende Konzerne sich aus der Finanzierung der Gemeinwesen mehr und mehr zurückziehen und Mittel- und Geringverdiener – und über Verbrauchsteuern sogar Rentner und Arbeitslose – am Ende für die Verluste einzustehen haben.

Ich halte es allerdings auch nicht für ausreichend, die Bemessungsgrundlage zu harmonisieren. Was wir dringend brauchen, ist ein europaweiter Mindeststeuersatz für Unternehmensgewinne von wenigstens 40 % auf breiter Bemessungsgrundlage. Nur auf diesem Wege ist dem allgegenwärtigen Steuerdumping ein Riegel vorzuschieben.

 
  
MPphoto
 
 

  John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Einer der Grundsätze eines guten Steuersystems ist Gewissheit, sowohl was die Bemessungsgrundlagen als auch was die Steuersätze anbelangt. Doch im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer ist nur eines gewiss, nämlich dass sie Ungewissheit hervorrufen.

Wenn die Verhandlungen beispielsweise nach dem Muster der Entwicklung des Statuts der Europäischen Gesellschaft erfolgen, werden wir uns erst in Jahrzehnten einigen können. Ständige Änderungen der Steuersätze und -vorschriften und die Aussicht auf künftige Änderungen sind schlecht für die Wirtschaft. In diesem wie in früheren Kommissionsberichten zu dem Thema wird die unbedingte Verwirklichung des Binnenmarktes mithilfe des trügerischen Konzepts der gleichen Ausgangsbedingungen als Glaubenssache akzeptiert.

Wenn wir die Unternehmensteuerbemessungsgrundlage harmonisieren wollen, warum wehren wir uns dann gegen eine Harmonisierung der Steuersätze? Das ergibt keinen Sinn. Wie auch Herr Konrad vermute ich, dass einheitliche Steuersätze, auch wenn dies bestritten wird, in Zukunft ein Thema sein werden. Eine Vereinfachung der Steuervorschriften in den einzelnen und vor allem in den älteren Mitgliedstaaten kann viele Vorteile bringen, doch dies muss Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben. Falls die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten sehen, dann sollte dies auch allein ihre Angelegenheit und nicht die der Kommission oder des Europäischen Gerichtshofs sein.

Meine Empfehlung lautet: Nicht einmischen. Dann werden die Länder mit den niedrigsten Steuersätzen und den einfachsten und flexibelsten Bemessungs- und Einziehungsmethoden Wachstum verbuchen und Investitionen anziehen. Wenn die Besteuerung unternehmensfreundlicher gestaltet werden soll, dann muss dies auf Initiative der einzelnen Mitgliedstaaten geschehen und von den Marktkräften gesteuert werden. Ich befürchte, dass ein Zwang vonseiten der Europäischen Union nicht der richtige Weg für erfolgreiche Steuerreformen ist.

 
  
MPphoto
 
 

  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Präsident! Es besteht kein Zweifel, dass der Kommissionsvorschlag einen Angriff auf die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Steuerfragen darstellt. Eine gemeinsame Besteuerungsgrundlage würde auf direktem Wege zu gemeinsamen Steuersätzen führen. So klammheimlich wie dieser Vorschlag vorgelegt wurde, liegt auf der Hand, dass Brüssel den Nationalstaat als zuständige Instanz für die Unternehmenssteuer ablösen will.

Die einzelstaatliche Kontrolle der Unternehmenssteuer ist im Arsenal vieler Länder die wichtigste Waffe im Kampf um internationale Investitionen. Die Wachstumswirtschaft in Estland wie auch die Erfahrungen der Republik Irland sind hier gute Beispiele. Mit einer Steuerharmonisierung würden die Mitgliedstaaten das Recht verlieren, ihre Steuersysteme an ihre eigenen Bedürfnisse anzupassen, und in Europa würden einzelstaatliche Initiativen erneut durch eine lähmende Einheitslösung unterdrückt. Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum sind Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit, kombiniert mit mehr und nicht weniger nationaler Flexibilität. So müsste beispielsweise in meiner Heimatregion Nordirland die Unternehmenssteuer stark gesenkt werden, um Investitionen zu fördern und so unsere übermäßige Abhängigkeit vom öffentlichen Sektor zu lockern.

 
  
MPphoto
 
 

  Alexander Radwan (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir sprechen heute über eine einheitliche Bemessungsgrundlage im Steuerwesen. Dies ist vom Grundsatz her sicherlich begrüßenswert, gerade mit Blick auf mittelständische Unternehmen und insbesondere mit Blick darauf, diesen Unternehmen das Leben in einem einheitlichen Binnenmarkt einfacher zu machen.

Wir dürfen nicht immer nur strikt zwischen der Bemessungsgrundlage einerseits und der Steuerhöhe andererseits trennen, weil die Bemessungsgrundlage mit Sicherheit Auswirkungen auf die Steuersystematik und auf die internen Ausgleiche hat. Das ist sicherlich bei dem weiteren Vorgehen der Kommission zu beachten. Wir wollen nicht, dass es dann durch die Hintertür doch zu einer gewissen Annäherung der verschiedenen Steuersysteme kommt. Das liegt, glaube ich, auch im ureigensten Interesse der Kommission, um entsprechende Fortschritte mit den Mitgliedstaaten zu erreichen.

Letztendlich möchte ich aber für meine Fraktion ganz klar herausarbeiten, dass wir für den Steuerwettbewerb stehen. Stellen Sie sich einfach vor, wir sperrten die 25 europäischen Finanzminister in einen Raum und ließen sie erst dann wieder heraus, wenn weißer Rauch aufsteigt und sie sich über eine Steuerharmonisierung geeinigt haben! Auf diese Weise würde Europa ein Hochsteuergebiet, und das wollen wir nicht.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Wie kommen wir zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage? Hier wird immer wieder in den Raum gestellt, dass wir uns an die internationalen Rechnungslegungssysteme anlehnen sollen. Ob diese Systeme nun gut oder schlecht sind und wie sie umgesetzt werden, lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Auf jeden Fall ist das ein Prozess, auf den die Politik in Europa bisher kaum Einfluss hat. Umso erstaunlicher, wenn aus der Politik heraus gesagt wird, man solle sich an diesem System orientieren, um eine einheitliche Bemessungsgrundlage herbeizuführen. Wenn das der Fall sein sollte – und ich warne davor, auch im Parlament, im Rat und in der Kommission diesen Weg zu gehen –, bedeutet dies die Kapitulation der Politik und die Aufgabe essenzieller Kompetenzen in diesem Bereich. Das kann nicht der Weg sein!

 
  
MPphoto
 
 

  Mia De Vits (PSE).(NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich begrüße den Vorschlag der Kommission sowie den Vorschlag in dem Bericht Bersani zur Einführung einer einheitlichen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Das führt zu mehr Transparenz, was unserer Wirtschaft und der Beschäftigung zugute kommt.

Das Dossier von Marks & Spencer, auf das hier bereits Bezug genommen wurde, wird uns jedoch, ob es uns nun gefällt oder nicht, recht bald zu der Debatte über Steuerharmonisierung führen. Ich darf die Mitglieder dieses Hauses deshalb auf die Änderungsanträge aufmerksam machen, die ich gemeinsam mit etwa 40 Kolleginnen und Kollegen nicht mit der Absicht zur Harmonisierung der Steuern, sondern zur Einführung eines Mindestsatzes für die Körperschaftsteuer eingebracht habe. Dieser Änderungsantrag ermöglicht Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten auf fiskalischem Gebiet, jedoch fairen Wettbewerb, auch für die Unternehmen. Er stellt sicher, dass genügend Mittel zur Finanzierung unseres Sozialmodells erhoben werden und dass die Mittel in der Staatskasse zur Finanzierung solcher Dinge wie der Infrastruktur ausreichen.

In diesem Kontext möchte ich die ungarische Ministerin für soziale Angelegenheiten, Kinga Göncz, zitieren, deren Auffassung zufolge immer niedrigere Steuern nicht zu dem europäischen Sozialmodell passten und die Finanzierung der sozialen Sicherheit gefährdeten. Trotz kurzfristiger Vorteile reichen möglicherweise bald die Mittel nicht mehr aus, um Wohlstand zu gewährleisten und das Sozialmodell zu implementieren. Das wollen wir verhindern. Bereits jetzt gilt für Kapitalerträge ein Mindeststeuersatz, und morgen wollen wir einen Mindeststeuersatz für Körperschaften.

 
  
MPphoto
 
 

  José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst möchte ich klarstellen, worüber wir überhaupt sprechen, denn aus dem, was Kommissar McCreevy gesagt hat, habe ich den Eindruck gewonnen, dass seine Ideen in der Kommission nicht mit denen von Herrn Kovács übereinstimmen, und natürlich stimmen sie nicht mit denen dieses Parlaments überein, nicht einmal im Hinblick auf den Gegenstand der Diskussion.

Worüber wir jetzt sprechen, ist die Errichtung einheitlicher Regelungen für die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage. Wir sprechen nicht über die Harmonisierung oder Annäherung der Steuersätze, die weiterhin den Mitgliedstaaten obliegen.

Nachdem dies klargestellt ist, will ich erläutern, warum ich für die Konsolidierung der Besteuerungsgrundlage bin und warum ich den Bericht Bersani befürworte und begrüße. Erstens, weil ich an einen funktionierenden Binnenmarkt glaube. Und damit ein Binnenmarkt funktioniert, dürfen die Unternehmen, die im gesamten Markt tätig sind, die multinationalen Gesellschaften, nicht 25 verschiedenen Regelungen für anrechenbares Einkommen und absetzbare Kosten unterworfen sein.

Zweitens, weil ich für den europäischen Bürger bin. Denn wenn der Unionsbürger seine Ersparnisse in einem Unternehmen anlegen möchte, wird er die Vermögenslage der Unternehmen besser beurteilen können, weil alle nach den gleichen Regeln bewertet werden.

Drittens, weil ich gegen Steuerhinterziehung bin. Durch die Konsolidierung der Besteuerungsgrundlage werden wir nämlich imstande sein, Verrechnungspreise und die Ansiedlung von Unternehmensaktivitäten in Ländern zu unterbinden, die bei der Nichtanrechnung bestimmter Ausgaben oder den Möglichkeiten, etwas von der von der Steuer abzusetzen, freizügiger sind.

Wenn wir hier sagen, dass wir uns für einen Steuerwettbewerb unter den Mitgliedstaaten einsetzen, dann ist uns auch klar, dass der Wettbewerb sauberer, transparenter und, wenn ich so sagen darf, brutaler wird, sollten die Staaten unterschiedliche Steuersätze – also die Sätze, die sie anwenden wollen – für gleichartige Situationen anwenden. Nur so können wir rechnen.

Ich möchte mit einer Warnung schließen, Herr Präsident: Wenn wir es nicht tun, wie im Fall des Verhaltenskodexes, wird es der Gerichtshof tun, zur Schande dieses Parlaments.

 
  
MPphoto
 
 

  Pervenche Berès (PSE).(FR) Herr Präsident, ich hoffe, dass das Parlament bei der Abstimmung über den ausgezeichneten Bericht von Herrn Bersani Ihnen, Herr Kommissar, die notwendige Rückendeckung geben wird für die Ihnen bevorstehenden Aussprachen, sei es im Rat oder im Kommissionskollegium selbst. Rückblickend auf unsere bisherigen Aussprachen zu diesem Thema weiß ich, welch große Fortschritte wir schon erzielt haben, und ich weiß, dass Sie Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ins Auge fassen. Es ist zu hoffen, dass wir es nicht so weit kommen lassen müssen. Wir werten die Art und Weise, wie Sie an dieses Thema herangehen, und Ihren Wunsch, wirklich voranzukommen, als sehr positive Zeichen.

Zweitens möchte ich feststellen, dass die Besteuerung Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnte, und alle, die uns hier ständig auffordern, für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes zu sorgen, sollten sich lieber darüber Gedanken machen, dass ein übersteigerter Steuerwettbewerb das Funktionieren des Binnenmarktes grundlegend beeinträchtigt, insbesondere mit Blick auf die grenzübergreifenden Konsequenzen.

In gewisser Weise werden wir durch diesen Bericht auf eine paradoxe Situation aufmerksam. Ich hoffe, dass wir zum Bericht Bersani zu einer Einigung gelangen werden, obwohl dieser gegensätzliche Auffassungen verbirgt. Unabhängig davon, ob Sie nun den Steuerwettbewerb oder die Harmonisierung der Steuersätze favorisieren – wir alle brauchen diese Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlagen.

Gehen wir also gemeinsam diesen ersten Schritt, und zwar in dem Bewusstsein, dass, wie wir bei der Anhörung von Sachverständigen gehört haben, in Sachen Steuersätze noch viel zu tun bleibt und dass das Nachdenken über die Spanne einen gewissen Wettbewerb nicht ausschließt. Er hilft uns einfach dabei, den Zielstellungen der Lissabon-Strategie entsprechend einen fairen und praktikablen Rahmen für den Binnenmarkt zu schaffen.

 
  
MPphoto
 
 

  John Purvis (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich freue mich, den Bericht von Herrn Bersani zum größten Teil befürworten zu können. Er war uns eine große Hilfe bei der Einigung auf Kompromisse in der PPE-DE-Fraktion.

Gleichwohl unterstütze ich einige Gruppenänderungsanträge zur Streichung des letzten Absatzes von Erwägung 1 zum unfairen Steuerwettbewerb und von Punkt 2, der sich ebenfalls auf den Steuerwettbewerb bezieht. Dieser Vorschlag hat nichts mit einer Harmonisierung der Steuersätze zu tun. Ich wünsche mir einen Wettbewerb der Mitgliedstaaten bei den Steuersätzen. Allerdings bin ich der Auffassung, dass eine gemeinsame Besteuerungsgrundlage für Unternehmenssteuern zum Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten beitragen und den Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt zum Vorteil gereichen wird. Nur mit Hilfe einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage wird es möglich sein, die steuerlichen Vergünstigungen der einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Ansiedlung oder Investition miteinander zu vergleichen. Ich werde auf die Mitgliedstaaten hinwirken, damit sie attraktive steuerliche Bedingungen für unsere Unternehmen schaffen und die öffentlichen Ausgaben und den Haushalt effizient und gründlich planen.

Einige Finanzminister könnten sich beklagen, dass sie damit in ihren Möglichkeiten beschnitten werden, besondere Anreize beispielsweise für Forschung und Entwicklung zu schaffen. Meines Erachtens ließen sich diese bei voller Transparenz mit einer gemeinsamen Besteuerungsgrundlage vereinbaren. Sie würden sich nicht von variablen allgemeinen Unternehmenssteuersätzen unterscheiden und sollten bei Einhaltung klarer und einfacher Regeln möglich sein.

Ich möchte den Kommissar bitten, zu bestätigen, dass solche klaren und transparenten steuerlichen Anreize mit allen von ihm vorgelegten Vorschlägen nach wie vor möglich sind. Wenn dies geklärt ist, gebe ich gerne meine Stimme und gratuliere Herrn Bersani zu seinem Bericht.

 
  
MPphoto
 
 

  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Die fehlende gemeinsame Strategie für Steuerangelegenheiten führt dazu, dass das wohlfahrtsstaatliche Niveau im Kerneuropa nicht mehr aufrechterhalten werden kann und dass diese Tatsache mehr und mehr zur primären Ursache für Arbeitsplatzverschiebungen und Arbeitsplatzverluste wird. Die handelsrechtlichen und steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu harmonisieren muss jetzt eine hohe Priorität werden. Transnational agierende Unternehmen sind auch für Steuerfachleute heute nicht mehr überschaubar. Eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen muss erfolgen; Steuersysteme für Unternehmen müssen transparent und vergleichbar sein sowie harmonisiert werden! Mit Steuergeschenken und Sonderwirtschaftszonen, die mit einem Steuerwettbewerb nichts mehr gemein haben, ist Schluss zu machen! Der Rat darf nicht mehr länger auf der politischen Zuschauertribüne sitzen, während uns durch seine Steuerpolitik mehr und mehr ungesunde Wettbewerbsverzerrungen präsentiert werden. Irland alleine war gerade noch auszuhalten, Irland mal zehn oder zwölf ist zu viel! Ich frage Sie, Herr Kommissar, wer soll die Zeche dafür bezahlen? Die Arbeitnehmer?

 
  
MPphoto
 
 

  Gunnar Hökmark (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! In diesem Hause herrscht die irrtümliche Auffassung, dass soziale Sicherheit durch hohe Steuersätze geschaffen wird. Das stimmt nicht. Soziale Sicherheit entspringt steigenden Investitionen, neuen Arbeitsplätzen sowie hohen und wachsenden Steuereinnahmen.

Das Land in Europa, das eine der höchsten Körperschaftssteuern von allen hat, Deutschland, hat geringere Steuereinnahmen im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft als beispielsweise die Slowakei, wo es einen niedrigen Steuersatz für Unternehmen, aber eine Einheitssteuer gibt. Es sind nicht die Länder mit niedrigen Steuersätzen – in denen es neue Investitionen und Arbeitsplätze gibt –, die die soziale Sicherheit bedrohen. In einem Europa mit 20 Millionen Arbeitslosen haben wir meiner Ansicht nach allen Grund, das Funktionieren unserer Politik selbstkritisch zu betrachten.

Die Tatsache sieht doch so aus, dass ein klares, transparentes und vorhersehbares Steuersystem gute Voraussetzungen für Investitionen und neue Arbeitsplätze schafft, wie wir das in den europäischen Ländern mit dem höchsten Wirtschaftswachstum sehen können. Eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage und die Berechnung der Steuern nach einem einheitlichen Regelwerk bedeutet keine Steuerharmonisierung. Es ist im Gegenteil als positiv zu bewerten, dass jedes Land die Höhe der Körperschaftsteuer entsprechend seinen jeweiligen Bedingungen selbst wählen kann.

Wettbewerb ist eine gute Sache. Positiv ist auch Transparenz, damit wir sehen, welche Länder tatsächlich die hohen und welche die niedrigen Steuersätze haben. Es stimmt nicht, dass einige der neuen Mitgliedstaaten Steuerdumping betreiben, wie der frühere deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder behauptet hat. Im Gegenteil, es sind die Länder mit vielen Schlupflöchern sowie uneinheitlichen und unvorhersehbaren Steuersystemen, die Kleinunternehmen das Leben schwer machen und neue Investitionen behindern. Ich unterstütze daher diesen Bericht und gratuliere dem Kollegen Bersani zu einer guten Arbeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Ieke van den Burg (PSE).(NL) Herr Präsident! Als letzte Rednerin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament möchte ich mich selbstverständlich den Glückwünschen an Herrn Bersani zu seinem Bericht anschließen, mein Dank gilt jedoch auch einigen Schattenberichterstattern sowie Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa und der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten für ihren Umgang mit diesem Thema. Ich möchte mich auch Herrn García-Margallo y Marfil anschließen und meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass Kommissar Kovács und nicht sein Amtskollege McCreevy, der uns jüngst einen Besuch abgestattet hat, mit diesem Dossier befasst ist.

Wie wir in dieser Aussprache festgestellt haben, sind direkte Steuern ein Thema, das große Emotionen weckt und Kontroversen entfacht, und es ist diesem Haus stets recht schwer gefallen, sich auf diesem Gebiet auf gemeinsame Standpunkte zu verständigen, nicht zuletzt während der vorigen Tagung. Dennoch habe ich das Gefühl, dieses Mal werden wir erfolgreich sein, und ich hoffe, Kommissar Kovács wird es ebenfalls gelingen, Übereinstimmung mit dem Rat oder auf jeden Fall mit einer Vielzahl von Mitgliedstaaten zu erzielen. Zu meiner Freude setzt sich der gesunde Menschenverstand gegenüber ideologischem Säbelrasseln durch.

Der gesunde Menschenverstand gebietet mir auch, der bescheidenen Rolle des Europäischen Parlaments hierbei Rechnung zu tragen. Ich möchte mich voll und ganz von der Bemerkung, die soeben gemacht wurde, und ähnlich gearteten Kommentaren, wonach Brüssel den Mitgliedstaaten Macht entziehe, distanzieren. Meines Erachtens ist es schlichtweg erforderlich, auf diesem Gebiet einen Binnenmarkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese nicht verzerrt werden, und den Unternehmen Einfachheit und Sicherheit zu bieten, damit sie in der Europäischen Union tätig werden können.

Der Ruf nach dieser einheitlichen konsolidierten Grundlage kommt nicht von ungefähr aus dem Unternehmerlager; er kommt ausnahmslos von Unternehmen, einschließlich UNICE und des Runden Tisches. Mit dem Greifen nach Macht auf europäischer Ebene hat das überhaupt nichts zu tun. Wir kommen einfach den Wünschen der Wirtschaft entgegen.

Meiner Meinung nach kommt es darauf an zu prüfen, wie die Win-win-Situation aussehen kann. Wenn jedem klar ist, von welchen Grundlagen wir ausgehen, verringert sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, und die Staaten müssen nicht aufs Geratewohl miteinander um Steuersätze konkurrieren. Zahlreiche der neuen Länder erfreuen sich niedriger Steuersätze, aber auch recht breiter Bemessungsgrundlagen. Deshalb bin ich der Ansicht, dass im Ergebnis dieses Prozesses zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlage die Steuersätze weit enger beieinander liegen werden, als es derzeit der Fall ist, und diese Art von Transparenz brauchen wir. Die Diskussion darüber, was anschließend geschehen muss, auch über eventuelle Mindeststeuersätze oder Höchst- und Mindeststeuersätze oder was auch immer, folgt später. Vorrang hat jetzt, dass dieser erste Schritt gesetzt wird, und Sie, Kommissar Kovács, können dabei auf unsere Unterstützung zählen.

 
  
MPphoto
 
 

  Gay Mitchell (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Gleich zu Beginn möchte ich sagen, dass es nicht mehr Argumente für eine Harmonisierung der Unternehmenssteuersätze oder -bemessungsgrundlagen als für eine Harmonisierung der Grundsteuer, der Vermögensteuer oder der Kapitalertragsteuer gibt. Erstens werden mit einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage die nationale Souveränität und die Subsidiarität verletzt. Zweitens hält die Kommission daran fest, die Steuersätze nicht harmonisieren zu wollen, doch wie lässt sich die Frage der Bemessungsgrundlage losgelöst von den Steuersätzen betrachten? Würde eine Harmonisierung der Grundlage nicht zu einer Harmonisierung der Sätze führen?

Einige Kollegen haben vielleicht die Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage mit der Harmonisierung der Bilanzen und der Transparenzanforderungen für Unternehmen und ihre Bilanzen verwechselt. Dies ist ein Irrtum. Natürlich können Bilanzen harmonisiert werden, aber harmonisierte Bilanzen können in den Mitgliedstaaten anschließend zu Steuerzwecken angepasst werden, und dies fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Drittens geht der Kommissionsvorschlag für eine Harmonisierung der Unternehmenssteuer von der Annahme aus, dass sich die Steuerbelastung durch einen schädlichen Steuerwettbewerb vom mobilen Kapital auf die vergleichsweise weniger mobilen Arbeitskräfte verlagern wird und dass eine solche Entwicklung für den Arbeitsmarkt und die Unionsbürger von Nachteil ist. Diese Annahme lässt sich meines Erachtens in Frage stellen. In einigen Mitgliedstaaten wurden zwar die Unternehmenssteuersätze gesenkt, gleichzeitig wurden aber die Besteuerungsgrundlagen erweitert, und die dazugehörige Ertragslage hat sich verbessert. In meinem Heimatland etwa hat die Senkung des Steuersatzes zu einer Vervielfachung der Steuereinnahmen geführt. Wir konnten einen Anstieg von 385 Millionen Euro im Jahre 1996 auf 5,707 Milliarden Euro im Jahre 2004 verzeichnen.

Wir dürfen zudem nicht vergessen, dass es in der Lissabon-Agenda darum geht, die EU bis 2015 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Wenn wir den Weg für Mindeststeuersätze oder Unternehmenssteuerpläne ebnen, wird dies die Unternehmen nicht daran hindern, außerhalb der EU nach wettbewerbsfähigeren Steuersätzen zu suchen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ján Hudacký (PPE-DE).(SK) Die Auffassung, die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der EU sei unter anderem auf das grundlegende Problem der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen entwickelten Ländern wie den USA zurückzuführen, hat sich allgemein durchgesetzt. Der Steuerwettbewerb hat beträchtliche Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und macht sich gegenwärtig vor allem in einem niedrigen Wirtschaftswachstum bemerkbar, das einige der älteren und größeren Mitgliedstaaten verzeichnen. Im Gegensatz dazu wächst die Wirtschaft der meisten neuen Mitgliedstaaten schnell, die tief greifende Strukturreformen, einschließlich Steuerreformen, durchführen.

Der fehlende politische Wille zur Durchsetzung struktureller Reformen wird oft mit dem Vorwurf vom Tisch gewischt, die neuen Mitgliedstaaten betrieben Steuerdumping. In diesem Zusammenhang wird dann gefordert, man müsse Ungleichgewichte durch die Harmonisierung direkter Steuern aus dem Weg räumen. Die aktuelle Debatte zur Angleichung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist Folge dieser Bemühungen.

Das Argument, die Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage habe keinerlei Auswirkungen auf die Steuersätze und deshalb auch keinen direkten Einfluss auf den Steuerwettbewerb, ist nicht ganz richtig. Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz sind in gewissem Maße in Abhängigkeit vom Umfang der vereinheitlichten Steuerbemessungsgrundlage und der Zahl von Ausnahmen und Steuerabzugsmöglichkeiten miteinander verknüpft. Würde beispielsweise das deutsche Modell als Grundlage genommen, so wäre die Slowakei unter den gegebenen Umständen gezwungen, ihren Steuersatz anzuheben, um das Niveau der aktuellen Steuereinnahmen beizubehalten.

Andererseits verstehe ich das Argument, die Angleichung der Steuerbemessungsgrundlage solle zu größerer Transparenz zwischen den verschiedenen Systemen in der EU führen, damit der Vergleich der einzelnen Länder untereinander vereinfacht wird. Eine Senkung der Transaktionskosten für Unternehmen und der Zahl der Streitfälle vor Gericht brächte ebenfalls beachtliche Vorteile.

Herr Kommissar! Ich bin der Überzeugung, die Europäische Kommission sollte all diese Argumente im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Angleichung der Steuerbemessungsgrundlage sorgfältig prüfen, damit der Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten in angemessenem Umfang als wichtige Voraussetzung für die Steigerung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beibehalten wird.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe die Aussprache des Parlaments mit großem Interesse verfolgt, und mich beeindrucken nicht nur das entsprechende Wissen, sondern auch die Begeisterung und das Interesse für dieses Thema. Wie ich bereits gesagt habe, bin ich erfreut, dass die Kommissionsstrategie zur einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage im Berichtsentwurf nachdrücklich unterstützt wird.

Ich möchte mich zu den Änderungsanträgen äußern. Die Vorschläge von Herrn Konrad bereiten der Kommission keine Probleme, wir können sie daher unterstützen. Die Kommission muss sich allerdings gegen die Änderungsanträge aussprechen, die sich mit einem möglichen Mindeststeuersatz und mit der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als Mittel zur schrittweisen Annäherung der Steuersätze befassen. Die Kommission hat nicht die Absicht, den fairen Wettbewerb einzuschränken und die Steuerbemessungsgrundlage zu harmonisieren. Sie will lediglich die Steuerbelastung transparenter gestalten. Für die Festlegung der Steuersätze sollten nach wie vor die Mitgliedstaaten zuständig sein. Wenn wir für einen Mindestsatz wären, dann würden wir vermutlich die notwendige Unterstützung der Mitgliedstaaten und auch der Unternehmen verlieren, die letzten Endes am meisten von einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage profitieren werden. Und wenn sie davon profitieren, dann werden das auch die Verbraucher aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Vorteile spüren.

Ich begrüße den Änderungsantrag zur Forschung und Entwicklung und stimme zu, dass dies ein wichtiges Thema ist. Nichtsdestotrotz würde die Kommission eine solche Änderung nicht befürworten, da die steuerliche Behandlung von Forschung und Entwicklung nur eines der Themen ist, das wir im Rahmen unserer Arbeit erörtern werden. Es wäre meines Erachtens falsch, es derart hervorzuheben.

Im gegenwärtigen Stadium will ich mich nicht weiter äußern. Ich begrüße das Interesse des Europäischen Parlaments an dieser Thematik und freue mich auf das Abstimmungsergebnis zum Bericht.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 

19. 2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Martine Roure im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) – Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (KOM(2005)0225 – C6-0178/2005 – 2005/0107(COD)) (A6-0366/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Europäische Union kann stolz auf ihre Errungenschaften im Bereich der Nichtdiskriminierung sein, die sie in dieser Hinsicht zu einer der fortgeschrittensten Regionen der Welt machen. Im Jahr 2000 haben wir zwei Kernrichtlinien verabschiedet: eine zum Verbot rassistischer Diskriminierung, die andere zum Verbot direkter und indirekter Diskriminierung in Fragen der Beschäftigung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder von Behinderungen. Rechtsvorschriften allein reichen jedoch nicht aus, um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen. Viele Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung in Verzug geraten, und wo die nationalen Rechtsvorschriften bereits den Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen, ist dies der Öffentlichkeit nicht bekannt und wird nicht richtig umgesetzt.

Die Kommission hat daher unter anderem vorgeschlagen, 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle zu erklären. Damit soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Vorzüge einer gerechten Gesellschaft geschärft werden, die allen Menschen Chancengleichheit bietet, ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Die Vorteile der Vielfalt als Quelle der sozialen und wirtschaftlichen Lebenskraft, die Europa erkennen und nutzen muss, werden auf diese Weise herausgestellt. Diese Vielfalt bereichert das soziale Gefüge Europas und ist ein entscheidendes Element für seinen wirtschaftlichen Wohlstand.

Die Diskussionen und Aktivitäten im Verlauf des Jahres werden sich auf vier Hauptthemen konzentrieren. Erstens auf das Recht auf Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung. Ein wichtiger Aspekt wird es sein, die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass Gleichbehandlung nicht zwangsläufig identische Behandlung bedeutet, sondern dass bisweilen eine unterschiedliche Behandlung in unterschiedlichen Situationen erforderlich ist. Zweitens geht es um die Anerkennung des positiven Beitrags, den jeder ungeachtet seiner persönlichen Eigenschaften zur Gesellschaft leisten kann. Ziel ist es, die europäische Öffentlichkeit auf den Nutzen und die Vorteile der Vielfalt hinzuweisen. Das dritte Thema betrifft die bessere gesellschaftliche Repräsentation benachteiligter Gruppen: Es soll eine Debatte darüber eingeleitet werden, was sich gegen die mangelnde Repräsentation und Beteiligung bestimmter Gruppen in der Gesellschaft tun lässt. Viertens geht es um den Respekt und die Toleranz gegenüber den verschiedenen Bevölkerungsteilen, aus denen sich die europäische Gesellschaft zusammensetzt.

Die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner sollen umfassend in die Durchführung dieses Europäischen Jahres eingebunden werden. Einer der zentralen Grundsätze dieses Jahres besteht darin, dass die Aktivitäten dezentral auf Ebene der Mitgliedstaaten stattfinden. Um die Botschaft wirkungsvoll zu vermitteln, muss das Jahr so bürgernah wie möglich gestaltet werden. Schließlich muss gewährleistet werden, dass im Verlauf des Jahres und in sämtlichen Mitgliedstaaten allen Diskriminierungsgründen gemäß Artikel 13 EG-Vertrag, nämlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder von Behinderungen, die gleiche Bedeutung beigemessen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Martine Roure (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, keine institutionelle Barriere trennt eine Gruppe von der anderen, und niemandem ist es verwehrt, den Nachweis seines Wertes zu erbringen und den Lohn dafür entgegenzunehmen. Es wurden besondere Systeme in Form von Prüfungen oder zu Diplomen führenden Auswahlverfahren eingeführt, um sich von den Fähigkeiten jedes Einzelnen zu überzeugen. Der Zugang zu den höchsten Ämtern steht grundsätzlich allen ohne Unterschiede offen.

Dennoch sind die Menschen in der Praxis nicht immer gleichgestellt, obwohl sie de jure gleich sind. Zumindest haben wir offenbar keine Chancengleichheit erreicht. Ungeachtet einiger Beispiele spektakulären sozialen Aufstiegs, auf die mit umso größerer Selbstgefälligkeit verwiesen wird, je außergewöhnlicher sie sind, sind die Erfolgschancen nicht gleichmäßig verteilt, und eine Gesellschaft, die es nicht jedermann ermöglicht, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, erzeugt einen gefährlichen Nährboden für Frustration und Spannungen. Solche Verhältnisse sind weder der Leistungsfähigkeit noch der Gerechtigkeit zuträglich.

Wenn dies fast zwei Jahrhunderte nach Veröffentlichung der Menschenrechtserklärung noch immer der Fall ist, dann gilt es, die Gründe dafür herauszufinden. Sollten wir davon ausgehen, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht? Sollten unsere demokratischen Grundsätze lediglich ein Trugbild oder eine Idealvorstellung sein, die sich immer weiter entfernt, je näher man kommt? Das können wir so nicht akzeptieren.

Tatsache ist, dass Chancenungleichheiten sich potenzieren. Kinder aus bescheidenen Verhältnissen haben im Durchschnitt weniger Chancen, einen hohen Bildungsstand zu erreichen. Wer einen niedrigen Bildungsstand besitzt, hat weniger Aussicht darauf, einen hohen sozialen Status zu erreichen oder einen gut bezahlten Beruf auszuüben. Die Anzahl der Frauen in hochrangigen Ämtern, welcher Art auch immer, hält sich noch immer sehr in Grenzen, ja ist verschwindend gering. Machtpositionen sind im Allgemeinen weiterhin das Privileg von Männern. Behinderte haben noch immer keinen Anspruch auf einen angemessenen Platz in unserer Gesellschaft. Homosexuelle werden nach wie vor viel zu oft diskriminiert, was mancher noch immer für ganz normal hält. Zahlreiche Männer, Frauen und Kinder bleiben wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Herkunft auf der Strecke.

Haben wir das Recht, uns mit dieser Situation abzufinden? Haben wir das Recht zu meinen, man könne nichts tun, um die Wirklichkeit dem demokratischen Ideal näher zu bringen? Die Hindernisse mögen übermächtig und in der Gesellschaft fest verwurzelt erscheinen. Sie lassen sich jedoch nicht überwinden, indem man sie leugnet. Es gilt, den Tatsachen ins Auge zu schauen und sie zu verurteilen. So bringt Diskriminierung Menschen häufig zwangsläufig unqualifizierte Arbeiten und unsichere Arbeitsplätze, in den meisten Fällen verbunden mit wenig Lohn und folglich einem geringen Lebensstandard.

Wer von solcher Diskriminierung betroffen ist, hat es sehr schwer, Zugang zu einer bescheidenen Wohnung und zur Gesundheitsversorgung zu finden. Er hat praktisch keine Chance, über Weiterbildung beruflich voranzukommen, und seine Freizeitgestaltung reduziert sich auf wenige Dinge.

Unter diesen Umständen ist die Schulbildung der Kinder solcher Menschen von vornherein mit einer Hypothek belastet. Ihnen fehlen die materiellen Voraussetzungen, die Beziehungen und das emotionale Umfeld für die Entwicklung eines Lebensentwurfs. Außerdem ist das Risiko groß, dass sie in die gleiche Lage wie ihre Eltern geraten.

Kurz gesagt, ein Handicap zieht das nächste nach sich. Wer die Folgen sozialer Ungleichheit in einem bestimmten Bereich zu spüren bekommt, für den besteht diese Gefahr definitiv auch in anderen Bereichen. Obwohl wir das Phänomen der Häufung von Benachteiligungen intuitiv erkennen, ist es dennoch bislang kaum untersucht worden.

Daher möchte ich Rat und Kommission bitten, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass in allen Ländern der Union der Kampf gegen jedwede Form der Diskriminierung aufgenommen wird, insbesondere im Jahr der Chancengleichheit.

Wir möchten, dass Sie eine deutliche Verpflichtung eingehen, Herr Kommissar. Wir haben soeben Ihre Ausführungen gehört. Wir sind sehr froh darüber, allerdings werden Sie verstehen, dass wir ihre Umsetzung ungemein wachsam verfolgen werden. Abschließend möchte ich an den 28. August 1963 erinnern, an dem Martin Luther King in Washington in seiner berühmten Rede I have a dream sehr anschaulich der Hoffnung, dem Traum von einer Welt der Freiheit und Gerechtigkeit für alle Ausdruck gab. Ich träume davon, sagte er, dass meine vier Kinder eines Tages in einer Nation leben, in der sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach ihrem Charakter beurteilt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam davon träumen, dass wir bis zum Ende dieses Jahrzehnts endlich eine Union ohne Diskriminierung haben, eine Union, die jedem Kind eine Chance gibt. Lassen Sie uns diesen gemeinsamen Traum träumen, Herr Kommissar.

 
  
MPphoto
 
 

  Patrick Gaubert, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Martine Roure für ihre Arbeit an diesem Bericht danken. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundrechte und die Chancengleichheit für alle zu fördern. Wir verfügen über Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung, die weltweit ihresgleichen suchen. Dennoch stellt sich eine Frage: Sind unseren Mitbürgern die europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung bekannt? Ist ihnen bekannt, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, diese in ihr eigenes Recht umzusetzen? Ich glaube, dies ist leider nicht der Fall. Daher ist die Initiative für ein Europäisches Jahr der Chancengleichheit sehr konstruktiv.

Ein Medienereignis dieser Größenordnung dient als wirksames Mittel zur Sensibilisierung und Aufklärung. Chancengleichheit ist ein Konzept mit spezifischen Maßnahmen, deren Anliegen es ist, einen angemessenen Zugang zu Rechten, Dienstleistungen und Gütern für Benachteiligte zu bieten. Um diese Chancengleichheit tatsächlich durchzusetzen, müssen wir jedweder Diskriminierung den Kampf ansagen. Tagtäglich fallen Männer und Frauen Diskriminierungen zum Opfer, wenn es um den Zugang zu einer Beschäftigung oder einer Dienstleistung geht, und zwar insbesondere aus Gründen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer Religion. Dies ist untragbar, wir können solche Praktiken nicht weiter dulden.

Die Maßnahmen, die 2007 von der Union unterstützt werden, und die Sensibilisierungs- und Veranstaltungskampagnen sind Schritte in die richtige Richtung. Entscheidend ist darüber hinaus ehrlicher politischer Wille, und alle Mitgliedstaaten ohne Ausnahme müssen sich beteiligen. Die vollständige Umsetzung unserer Antidiskriminierungsvorschriften ist daher weiterhin von vorrangiger Bedeutung. Dass einige Staaten wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Richtlinien für diesen Bereich verurteilt worden sind, ist bedauerlich.

Es kommt darauf an, dass unser Parlament morgen ein starkes Signal an unsere Mitbürger aussendet, indem es diesen Bericht mit großer Mehrheit annimmt. Der Kampf gegen Diskriminierungen ist weder ein Kampf der Linken noch ein Kampf der Rechten. Das ist ein Kampf von Männern und Frauen mit Überzeugung und einem gemeinsamen Ziel: für die Achtung der Menschenrechte und besonders gegen Diskriminierung jeder Art.

 
  
MPphoto
 
 

  Katalin Lévai, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Die Kernaussage des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission besteht darin, jede Art von Diskriminierung zu bekämpfen, und deswegen gratuliere ich Martine Roure besonders gern zu diesem Bericht. Ich möchte hervorheben, dass es sich bei der Chancengleichheit – als dem ersten von der Europäischen Union formulierten Menschenrecht – um ein horizontales Gebiet handelt, das sich über alle Sektoren erstreckt. Daher darf die Durchsetzung der Chancengleichheit nicht nur für das Parlament die höchste Priorität darstellen, sondern muss das auch für die EU und die staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten sein. Insbesondere begrüße ich, dass Präsident Borrell den hochrangigen Ausschuss für Chancengleichheit eingesetzt hat, und ich bin stolz darauf, als eines seiner Mitglieder mitzuwirken. Ich möchte auf eine jüngst veröffentlichte bedeutende Arbeit des Ausschusses aufmerksam machen, in der die Vorteile erwähnt werden, die sich ergeben, wenn bei der Einstellung und Beschäftigung der Arbeitnehmer die Grundsätze der Vielfalt beachtet werden. Arbeitsstellen, in denen eine solche Politik verfolgt wird, Unternehmen, die die kulturelle Vielfalt berücksichtigen, sind langfristig wettbewerbsfähiger, und in manchen Fällen kommt es auch kurz- oder mittelfristig zu Effizienzsteigerungen. Daher stellt die Chancengleichheit kein Hindernis für die Erhöhung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit dar, sondern stärkt diese. Außerdem möchte ich die Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung des Jahrs der Chancengleichheit herausstreichen und selbst mehrere Initiativen vorschlagen. In Ungarn habe ich die erste parlamentarische Anhörung organisiert, die kommende Woche stattfinden wird und auf der die teilnehmenden Bürger über ihre persönlichen Erfahrungen sprechen werden, um die Diskriminierung zu schildern, der sie ausgesetzt waren. Ein blindes Mädchen, das aufgrund seiner Blindheit nicht zum Universitätsstudium zugelassen wurde, und ein junger Rom werden über ihr Leben sprechen. Ich möchte, dass dies in Ungarn üblich wird, und würde gern in meinem Land die persönlichen Anhörungen einführen, die wir hier veranstalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin für ihre hervorragende Arbeit danken. Ihre Aufgabe war nicht einfach. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle ist ausdrücklich zu begrüßen, denn Grundrechte liegen den Unionsbürgern sehr am Herzen und müssen für alle Bürger zum Alltag gehören. Vor diesem Hintergrund möchte ich zwei Fragen ansprechen.

Erstens die Mittelausstattung. Ich denke, jeder hier im Saal wird mir zustimmen, dass sie peinlicherweise völlig unzureichend ist – 15 Millionen Euro für Grundrechte! Wenn ich dies mit unseren Ausgaben für viele andere Bereiche vergleiche, die weniger wichtig sind als Grundrechte, dann bekomme ich wirklich Bauchschmerzen.

Zweitens geht es um die dezentrale Durchführung. Das ist ein guter Gedanke, doch eine mögliche Rosinenpickerei der Mitgliedstaaten bereitet mir große Sorgen. Die freundlichen Worte der letzten Jahre in Bezug auf die Grundrechte können mich nicht wirklich beruhigen, denn die Realität sieht anders aus, und der Kommissar selbst hat darauf hingewiesen, dass einige Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Anti-Diskriminierungsvorschriften hinterherhinken. Es gibt nach wie vor eine Hierarchie der Diskriminierung, und ich denke, mit diesem Programm für das Jahr der Chancengleichheit für alle sollten wir dies nicht weiter fördern.

Ich möchte den Kommissar bitten, dass sich die Kommission hier und jetzt, öffentlich und im Protokoll verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Mittel zu gleichen Teilen für den Kampf gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzen. Dabei geht es nicht darum, wie das Geld verteilt wird, doch wir wollen, dass bestimmte, nennen wir sie etwas problematischere Gruppen, die derzeit unter Diskriminierung leiden – Homosexuelle, bestimmte religiöse Gruppen oder die Roma beispielsweise – zusammen mit allen anderen diskriminierten Gruppen gleichberechtigten Zugang zu diesem Programm haben. Ich freue mich auf eine positive Antwort.

 
  
MPphoto
 
 

  Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken, und ich stimme dem Erfordernis einer möglichst langen Vorbereitungszeit zu, wenn wir wollen, dass das Jahr der Chancengleichheit spürbare Folgen hat. Aufgrund des begrenzten Zeitrahmens konnten wir die Anforderungen in ein oder zwei Bereichen, auf die meine Kollegin soeben hingewiesen hat, nicht verschärfen, auch wenn wir das gerne getan hätten.

Wir alle hoffen, dass mit dem Jahr für diejenigen Mitgliedstaaten, die sich mit der Umsetzung der Richtlinien gemäß Artikel 13 besonders viel Zeit lassen, ein Anreiz geschaffen wird, Fortschritte zu machen. Diese Richtlinien spiegeln die positivere Dimension der Europäischen Union wider, und die Menschen müssen sich ihrer Rechte bewusst sein. Wie wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitszeitrichtlinie festgestellt haben, wissen die Bürger allzu oft nicht, dass sie Rechte haben oder sie gar einfordern können.

Ich stimme Frau Roure zu, das Chancengleichheit ein wichtiger Faktor für soziale Eingliederung ist und dass wir auf allen Ebenen gegen Intoleranz und Vorurteile vorgehen müssen, sei es auf der Straße oder in den Reihen der Regierung, weil dadurch unzählige Menschen daran gehindert werden, ihr Potenzial auszuschöpfen, und die Gesellschaft so nicht von ihren Fähigkeiten profitieren kann.

Den Anmerkungen zur unzureichenden Mittelausstattung kann ich ebenfalls beipflichten. Wenn Sie nur daran denken, welche Summen wir als Parteien für unseren Wahlkampf ausgeben, um Wähler für eine neue Idee zu gewinnen, dann benötigen wir mehr als die gegenwärtige Mittelausstattung, um die Menschen davon zu überzeugen, dass auch andere Mitglieder der Gesellschaft Rechte haben, die ebenfalls geachtet werden sollten.

 
  
MPphoto
 
 

  Mary Lou McDonald, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit zu diesem äußerst wichtigen Thema gratulieren und mit meiner Stimme die Ausrufung des Jahres 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle unterstützen.

Wir müssen uns nicht nur für das Konzept der Chancengleichheit engagieren, sondern uns ebenfalls und mit Nachdruck um gleichartige Ergebnisse bemühen. Alle Menschen sollten in den Genuss einer vollen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gleichbehandlung kommen. Dies umfasst natürlich die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer und nationaler Herkunft, vom Alter, Familienstand, von der sexuellen Ausrichtung, von einer Behinderung, vom sozioökonomischen Status bzw. von Religion oder Weltanschauung. Wenn wir tatsächlich eine Gleichbehandlung erreichen wollen, müssen wir nicht nur kontinuierlich Chancengleichheit für alle diese Gruppen gewährleisten, sondern auch in der Lage sein, die Ergebnisse in allen diesen Gruppen genau und angemessen auszuwerten.

Wir alle wissen, dass ein gesellschaftliches Ungleichgewicht keine natürliche Erscheinung, sondern ein direktes Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse ist. Um uns also der Ungleichheit an sich anzunehmen, müssen wir uns mit der Machtverteilung in unserer Gesellschaft befassen und den Status quo in Frage stellen. Meines Erachtens kann das Jahr 2007 als Jahr der Chancengleichheit für alle dafür als Plattform dienen. Außerdem betrachte ich die Tatsache, dass diese Initiative vorgeschlagen wird, als eindeutiges Zugeständnis, dass unsere bisherigen Bemühungen um Chancengleichheit gescheitert sind.

In meinem Heimatland Irland kämpfen wir nach wie vor mit dem Erbe der britischen Herrschaft und der anhaltenden Teilung unseres Landes sowie mit Jahrzehnten der Diskriminierung bei den Wahlen, bei der Wohnraumvergabe, auf dem Arbeitsmarkt und in der Politik. Der Keltische Tiger Irland sollte eine Erfolgsgeschichte für alle Iren sein, und doch sind wir nicht nur in der Union, sondern auch weltweit immer noch eine der Gesellschaften, in der am wenigsten Chancengleichheit herrscht.

Die Tatsache, dass Migranten und Frauen im Mittelpunkt des Berichts von Frau Roure stehen, ist zu begrüßen und wieder auch für meine Heimat besonders wichtig. Bei dem Europäischen Jahr darf es nicht nur um eine Sensibilisierung für die Diskriminierungsproblematik gehen. Rechtsvorschriften zur Gleichstellung reichen nicht aus, um die tief verwurzelten Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht der politische Wille der Politiker, der Entscheidungsträger und aller anderen vorhanden ist, in den sauren Apfel zu beißen und umfassend gegen Diskriminierung vorzugehen.

In diesem Sinne möchte ich mich abschließend der Aufforderung von Frau Roure an die Kommission und den Rat anschließen, im Kampf gegen die Ungleichheit in der Gemeinschaft Nägel mit Köpfen zu machen.

 
  
MPphoto
 
 

  Zita Gurmai (PSE).(HU) 2007 ist ein entscheidendes Jahr, wenn es um die auf dem Gebiet der Chancengleichheit zu lösenden Fragen und die Verwirklichung der Chancengleichheit in der gesamten Europäischen Union geht. Die Chancengleichheit bildet die Grundlage des gemeinsamen europäischen Wertesystems und ihre Verwirklichung wird die Durchsetzung der grundlegenden Menschenrechte fördern.

In diesem Bericht, der im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erarbeitet wird, werden alle Bereiche der Umsetzung angesprochen – von der Schaffung des Rechtsrahmens bis zur genauen Festlegung der finanziellen Mittel –, darunter auch die möglichen Beteiligungen der Mitgliedstaaten und der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Meine Kollegin Martine Roure hat beachtliche Arbeit geleistet. Vor allem kommt es darauf an, die bereits gebilligten und angenommenen Bestimmungen umzusetzen und dafür zu sorgen, dass sich die Betroffenen der in ihrem Interesse erlassenen Rechtsvorschriften bewusst sind. Daher benötigen wir keine Worte, sondern Taten. Es reicht nicht, den Grundsatz der Chancengleichheit auf Gemeinschaftsebene umzusetzen – wir müssen allen bewusst machen, dass alle Bürger, unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, von einer Behinderung, vom Alter oder von der sexuellen Ausrichtung Anspruch auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung haben.

Es kommt auf kontinuierliche Informationen, Bildung und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den europäischen Bürgern an. Wir benötigen Kampagnen, um die öffentliche Meinung für uns einzunehmen, und einen lebhaften sozialen Dialog. Ohne den Schutz der sozial schwachen Schichten und der Gruppen, die am häufigsten Opfer von Diskriminierung werden, ist ein soziales Europa unvorstellbar. Die Diskriminierung oder Ausgrenzung hat hundert Gesichter: Sie kann auf Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, der Altergruppe, dem Geschlecht, einer körperlichen oder geistigen Behinderung beruhen. Bei der Verwirklichung der Chancengleichheit spielt jeder eine Rolle, von den staatlichen Stellen bis zu den nationalen Behörden, von der Zivilgesellschaft bis zum einzelnen europäischen Bürger. Die Solidarität ist der geeignetste und zweckdienlichste Ansatz im Kampf für die Chancengleichheit. Wir alle sind dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass jeder die gleichen Chancen hat, in jedem Lebensbereich sein Potenzial auszuschöpfen. In meinen Änderungsanträgen habe ich auch hervorgehoben, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun müssen, um die Gleichheit nicht nur auf Gemeinschaftsebene und der Ebene des Einzelnen, sondern auch auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene zu verwirklichen. Ich plädiere für die Annahme des Berichts.

 
  
MPphoto
 
 

  Tatjana Ždanoka (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Wie einige meiner Vorredner stimme ich dem Kommissar zu, dass die Gemeinschaft über einen der fortschrittlichsten Rechtsrahmen im Kampf gegen die Diskriminierung verfügen muss. Es freut mich daher, dass die Änderungsanträge des Parlaments zum Kommissionsvorschlag der Forderung Nachdruck verleihen, dass das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle zu einer Beschleunigung der Umsetzung der beiden Antidiskriminierungs-Richtlinien beitragen sollte. Dafür möchte ich der Berichterstatterin, Frau Roure, danken.

Mit Bedauern muss ich feststellen, dass meine Heimat Lettland zu den Ländern gehört, die die Umsetzung hinauszögern. Wie gegen alte müssen auch gegen neue Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang spielen die NRO eine entscheidende Rolle bei der Sensibilisierung. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass insbesondere NRO, die diskriminierte Gruppen repräsentieren, in alle Phasen der Organisation des Europäischen Jahres eingebunden werden. Ich hoffe, dass der Kommissar ebenfalls dieser Meinung ist.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich den Abgeordneten für die Unterstützung danken, die sie in dieser Aussprache geäußert haben. Ich möchte hervorheben, dass die Kommission Ihr Engagement teilt, alle Formen der Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Die Kommission ist bereit, alle Mitgliedstaaten nachdrücklich aufzufordern, die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Im Allgemeinen kann die Kommission alle vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge akzeptieren. Ich werde hier nicht auf alle einzeln eingehen, sondern mich lediglich mit den Hauptfragen befassen.

Wir sprechen uns für die Änderungsanträge zu einer verstärkten Einbindung der Zivilgesellschaft in die Durchführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle aus. Dies wird entscheidend zum Gelingen beitragen. Die verstärkte Einbeziehung geschlechtsbezogener Aspekte können wir akzeptieren. Wir stimmen der Tatsache zu, dass die Mitgliedstaaten im Verlauf des Jahres allen Formen der Diskriminierung gemäß Artikel 13 EG-Vertrag, nämlich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung die gleiche Bedeutung beimessen sollten. Der Vorschlag für ein vereinfachtes System der Verwaltung der Mittel auf nationaler Ebene kann akzeptiert werden. Wir stimmen einer Mittelerhöhung von 13,6 auf 15 Millionen Euro zu.

Kurzum: Die Kommission kann alle vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren. Abschließend möchte ich der Berichterstatterin, Frau Roure, herzlich danken, die mit ihrem Einsatz zugunsten des Diskriminierungsverbots einen entscheidenden Beitrag zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten geleistet hat. Die Verhandlungen verliefen ausgesprochen schnell und waren sehr ergiebig. Der Text, der Ihnen zur endgültigen Abstimmung vorgelegt wird, bekräftigt die Ausgangsposition der Kommission und bietet uns die Möglichkeit, uns für Vielfalt in der gesamten Europäischen Union einzusetzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 

20. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

21. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 22.15 Uhr geschlossen.)

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen