Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0001/2001) von Herrn Sjöstedt im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (PE-CONS 3665/2005 - C6-0405/2005 - 2003/0107(COD)).
Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), Berichterstatter. – (SV) Herr Präsident! Die von uns nun zu beschließende Richtlinie hat einen greifbaren und konkreten Hintergrund. Das sind die großen Katastrophen, die sich vor einigen Jahren vor allem in Rumänien und Spanien ereigneten, weil Dämme von Rückhaltebecken brachen. Diese Umweltkatastrophen hatten enorme Auswirkungen auf die umliegende Natur und führten auch zur Vergiftung von Wassersystemen.
Hinzu kommen unsere ständigen Umweltprobleme durch Abfälle aus bestehenden und stillgelegten Anlagen, mit denen Schwermetalle und andere Giftstoffe unmittelbar in die Umwelt gelangen. Das macht eine gesonderte Richtlinie erforderlich, die die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Bergbau und anderen extraktiven Industrien regelt.
Wenn wir uns den Vorschlag ansehen, den die Kommission vor einigen Jahren vorgelegt hat, und den Vorschlag, über den wir morgen abstimmen sollen, zeigen sich bedeutende Unterschiede. Das Parlament hat definitiv dazu beigetragen, diese Richtlinie zu verbessern und schlagkräftiger zu machen. Zahlreiche Änderungsanträge des Parlaments wurden bereits bei der ersten Lesung angenommen, und bei dieser Lesung sind noch etliche hinzugekommen.
Ich möchte einige konkrete Aspekte dieses Berichts hervorheben, die ich für besonders wichtig halte. Erstens wurden Vorschriften für die Dammsicherheit aufgenommen, durch die Katastrophen dieser Art künftig vermieden werden sollen. Auch die in Rumänien angewandte Methode mit hohen Zyanidkonzentrationen wird durch diese Richtlinie untersagt. Ferner gibt es klare Regelungen für die Zulassung und die Zulassungsverfahren, und es wird ersichtlich, welche Umweltprobleme behoben werden können. Außerdem wird die Einhaltung der Wasserrichtlinie, der zufolge sich der Wasserzustand nicht verschlechtern darf, zur unbedingten Pflicht gemacht.
Hinzu kommen Regeln, denen zufolge die Bergbaustandorte zu sanieren sind. Die Zeiten, in denen Abfälle und zerstörte Anlagen zurückgelassen wurden, sind mit dieser Richtlinie vorbei. Zu diesem Zweck wird eine finanzielle Sicherheitsleistung eingeführt, die die Unternehmen für die Sanierung der von ihnen betriebenen Standorte hinterlegen müssen.
Was die neuen Mitgliedstaaten betrifft, in erster Linie Rumänien, aber auch Bulgarien, so sind wir bei der Vermittlung so weit gekommen, dass diese Länder Erklärungen vorgelegt haben, in denen sie sich verpflichten, keine Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, sondern alle Bestimmungen der Richtlinie anzuerkennen. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil Rumänien erhebliche Probleme auf diesem Gebiet hat. Im Hinblick auf früher entstandene Abfälle müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen, in dem erfasst wird, wo durch Altlasten Umweltprobleme entstehen. Insgesamt gesehen wird es zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation in der Europäischen Union kommen.
Die Argumente gegen diese Maßnahmen waren vor allem finanzieller Natur, weil die Maßnahmen Kosten für die Unternehmen verursachen würden. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Umweltkosten im Bereich der Standortsanierung Teil der Produktionskosten der Unternehmen wären, was durchaus gerechtfertigt ist. Sie aus den Produktionskosten herauszunehmen, würde unseriöse Akteure begünstigen. Eine Richtlinie dieser Art kommt den seriösen mineralgewinnenden Unternehmen zugute, die Verantwortung für ihre Umweltpolitik übernehmen. Darüber hinaus fördert diese Richtlinie die Entwicklung neuer Umwelttechnologien, die die Altlastensanierung erleichtern, und eröffnet damit neue Möglichkeiten für die europäische Industrie in diesem Bereich. Nicht zuletzt werden – was am wichtigsten ist – ökologische und gesundheitliche Verbesserungen für die Bevölkerung in den betreffenden Gebieten herbeigeführt.
Diese Richtlinie ist natürlich nicht vollkommen. Das sind Richtlinien selten. So hätten einige Aspekte meiner Ansicht nach noch stärker hervorgehoben werden sollen. Die Regeln für die nicht als gefährlich eingestuften Abfälle sind nicht konsequent genug. Das liegt am Rat, der bei der ersten Lesung der Richtlinie Änderungen zum Schlechteren vorgenommen hat. Vom Parlament kam nicht die Entscheidung, die ich mir gewünscht hätte und die es ermöglicht hätte, diese Änderungen wegzuverhandeln.
Was die Abfallentsorgungsanlagen selbst betrifft, ist die Definition zu schwach und zu großzügig gegenüber der Industrie, wodurch die Gefahr von Schlupflöchern entsteht. Bei den Altlasten gibt es keine eindeutigen Anforderungen an die Sanierung. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das übrige Umweltrecht der Gemeinschaft, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie, eine definitive Pflicht zur Sanierung enthält, wenn Altlasten eine Verschlechterung des Wasserzustands hervorrufen. Das bedeutet, dass es sich insgesamt gesehen immer noch um eine solide Richtlinie handelt. Wir können zufrieden sein mit der Arbeit, die wie im Laufe der letzten Jahre geleistet haben.
Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um allen zu danken, mit denen ich zusammengearbeitet habe, darunter auch den Schattenberichterstattern der verschiedenen Fraktionen für ihre konstruktive Mitarbeit. Mein Dank gilt ferner den Beamten der Europäischen Kommission, mit denen man diesmal ausgezeichnet zusammenarbeiten konnte, sowie der Ratspräsidentschaft, die eine sehr konstruktive Vermittlung organisiert hat. Es war nicht schwer, mit ihnen zu kooperieren und praktische Lösungen für die verschiedenen Probleme zu finden.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich werde mich ganz kurz fassen. Ich möchte den Abordnungen des Europäischen Parlaments, die an den Vermittlungsgesprächen mit dem Rat am 6. Dezember 2005 teilgenommen haben, danken.
Mein besonderer Dank gilt zudem der Vizepräsidentin Frau Roth-Behrendt und dem Berichterstatter Herrn Sjöstedt, denen ich ebenfalls zu dem Ergebnis gratuliere.
Die Gespräche im Vermittlungsausschuss waren konstruktiv, und ich glaube, dass das Parlament bei den entscheidenden Themen betreffend finanzielle Garantien, Abraumhohlräume, Übergangsregelungen und Beitrittsländer sowie bei einer Reihe anderer wichtiger Punkte Zugeständnisse erreicht hat.
Die Kommission befürwortet den Kompromisstext mit besonderer Genugtuung, und ich hoffe, dass das Parlament das positive Ergebnis, das durch seine Verhandlungsdelegation erzielt worden ist, ratifizieren wird.
Christa Klaß, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Nach einem langen Weg mit vielen wegweisenden Diskussionen treffen wir uns heute sozusagen zum Finale. Es sind nur noch wenige da – es ist die dritte Lesung. Ich bedanke mich bei unserem „Schrittmacher“, dem Berichterstatter Jonas Sjöstedt, der es mit viel Energie und mit Sachkenntnis verstanden hat, die Dynamik in den Verhandlungen bis hin zum Vermittlungsausschuss zu erhalten. Nie das Ziel aus den Augen verlieren, aber auch klar erkennen, wann der Zeitpunkt für einen Abschluss und letztendlich auch für letzte Kompromisse da ist – das ist Jonas Sjöstedt gelungen. Vielen Dank dafür!
Die Richtlinie für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie ist somit ein Erfolg für die Umwelt, aber auch für die wirtschaftenden Unternehmen in der Bergbauindustrie und damit auch für die Menschen geworden. Umweltgerechtes Handeln besteht nicht nur darin, nichts zu tun und sozusagen die unberührte Natur zum Maßstab aller Dinge zu machen. Vielmehr haben wir als Menschen den – sogar biblischen – Auftrag: Machet euch die Erde untertan!
Europa zeichnet sich nicht durch Urwald und unberührte Landschaften aus, sondern –weltweit – durch seine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft. Diese ist nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit von Menschen für Menschen zu nutzen. Jeder Eingriff in die Natur zieht aber auch Begleiterscheinungen nach sich. Es wäre nicht richtig, wenn wir sagen würden, der Bergbau hat keinen Einfluss auf Natur und Umwelt. Deshalb muss jeder Eingriff in der Abwägung zwischen Ertrag und Aufwand, zwischen Nutzen und Belastung stehen. Heute setzen wir durch die positiven Entwicklungen, die technischen Möglichkeiten und die geschärfte Umweltsensibilität andere Maßstäbe als noch vor 50 Jahren. Für die Sicherheit der Menschen und für den Erhalt unserer gesunden Umwelt müssen wir diese Errungenschaften nutzbar machen. Wir müssen auch weiterhin immer am Ball bleiben, um neue Möglichkeiten, die sich sicher nach 5, 10 oder gar 20 Jahren bieten, zu nutzen.
Es waren die schweren Unfälle im Metallerzbergbau in Spanien und Rumänien in den letzten 10 Jahren, die das Parlament dazu veranlasst hatten, diese Richtlinie zu fordern. Wir haben sie heute, und ich denke, wir sind auf einem positiven Weg, hier Gutes für die Umwelt und für die Menschen zu leisten.
(Beifall)
Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Durch die Zyanidverseuchung der Theiß, die durch die Goldmine Baia Mare in Rumänien hervorgerufen wurde, bekamen wir Ungarn vor etwa fünf Jahren vor Augen geführt, wie gefährlich Bergbauabfälle sein können. Damals war unser Land noch nicht in der Europäischen Union. Dennoch erkannten die Kommission und das Europäische Parlament das Problem und leiteten eine Richtlinie über die Bewirtschaftung dieser Abfälle in die Wege. Herr Sjöstedt besuchte das verseuchte Gebiet, befasste sich mit den Fakten, sprach mit allen Zeugen und Experten und verfasste danach einen ausgezeichneten Bericht. So sieht für mich die gute und verantwortungsvolle Arbeit eines Politikers aus. Sein Bericht stützt sich auf echte Tatsachen, echte Gefahren und bietet uns echte Lösungen. Vielen Dank, Herr Sjöstedt.
Die PSE-Fraktion hat den Bericht von Anfang an unterstützt. In der zweiten Lesung habe ich mit anderen Kolleginnen und Kollegen viele Änderungsanträge für strengere Vorschriften eingebracht. Die meisten davon wurden vom Berichterstatter und später vom Vermittlungsausschuss akzeptiert. In Fragen der Gewässerverschmutzung haben wird uns darum bemüht, dass die Vereinbarkeit mit anderen Gemeinschaftsvorschriften gewährleistet ist, von denen die meisten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie erlassen wurden. Der im Vermittlungsverfahren erzielte Kompromiss ist nicht ideal, aber vertretbar.
Die finanziellen Sicherheiten müssen ausreichen, um die Kosten einer Sanierung des durch die Abfallentsorgungseinrichtung belasteten Areals abzudecken. Das ist ein Erfolg für uns.
Zufrieden sind wir auch mit der Klarstellung, wie bei der Stilllegung vorzugehen ist. In einem wichtigen Punkt haben wir aber verloren. Wir sozialdemokratischen Abgeordneten wollten, dass die Einleitung von Abfall in aufnehmende Gewässerkörper vor der Maßnahme genehmigt wird. Für mich ist die Vorbeugung die umweltfreundlichste Lösung. Vielleicht wird jeder einmal dieses Prinzip begreifen, nicht nur im Parlament, sondern in ganz Europa.
Alles in allem ist eine gute Richtlinie herausgekommen. Die Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und Drittländer sollten sich an den neuen Rechtsrahmen halten. Wir müssen nun über die strenge Umsetzung dieser Richtlinie wachen.
Leopold Józef Rutowicz (NI). – (PL) Herr Präsident! Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen verschiedener Standorte der mineralgewinnenden Industrie stellt in Bezug auf den Schutz von Umwelt und Gesundheit ein Schlüsseldokument dar. Sie ist auch für die mineralgewinnende Industrie von immenser Bedeutung, da diese die Kosten für ihre Umsetzung zu tragen hat. Sie ist auch insofern von Bedeutung, als sie eine Einigung ermöglicht, die den Interessen aller Beteiligten entspricht.
Diese Richtlinie verdient unsere Zustimmung. Doch wie jedes Dokument ist es sich verändernden Wirtschaftsbedingungen unterworfen, und wir werden erst nach seiner praktischen Umsetzung wissen, wie wirksam es ist. Künftige Revisionen werden uns die Möglichkeit geben, Änderungen daran vorzunehmen. So enthalten Bergbauabfälle häufig mineralische Bestandteile, die wir gewinnen sollten, damit wir künftig weniger abbauen müssen.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Die Europäische Union und ihr Parlament werden häufig für die Einführung von Gesetzen kritisiert, die nicht notwendig oder zumindest nicht absolut notwendig sind. An der uns heute vorliegenden Richtlinie wird wohl niemand etwas auszusetzen haben. Im Gegenteil, uns ist mit dieser Richtlinie eine international wegweisende Regelung gelungen. Anlass für diese Regelung war das Unglück, das sich im Jahre 2000 im rumänischen Baia Mare ereignet hat. Mit ihr sollen Umweltverschmutzungen dieser Art künftig ausgeschlossen werden.
Kommt es zu einer Katastrophe, können wir im Allgemeinen lediglich den Schaden begrenzen und lindern sowie Entschädigung zahlen, aber, wie wir in diesem Fall gesehen haben, mit wenig Erfolg. Die natürliche Umwelt wurde zerstört, und bisher wurde in keinem der Verfahren zur Wiedergutmachung der Schäden, die inzwischen fast zum Erliegen gekommen sind, ein Urteil gefällt.
Deshalb liegt in der uns vorliegenden Richtlinie die Betonung auf Prävention, die stets der Schlüssel für mehr Sicherheit und die Vermeidung von Umweltkatastrophen aufgrund von Fahrlässigkeit ist. Die Richtlinie sieht aber nicht nur Regelungen für künftige Bergwerke und deren Abfälle vor, sondern auch für alte Bergwerke, die den Betrieb eingestellt haben, sowie solche, die noch in Betrieb sind, und zwar oftmals unter höchst bedenklichen technischen Bedingungen. Als Mitglied des Vermittlungsausschusses des Parlaments möchte ich Herrn Sjöstedt, Frau Roth-Behrendt und Herrn Florenz, die am Trilog teilgenommen haben, meinen besonderen Dank aussprechen. Im Namen von Ungarn möchte ich ihnen auch dafür danken, dass sie sich meiner Sorge und meines Vorschlags angenommen haben. Dadurch ist es uns gelungen, dass die Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien, wie aus deren beigefügter Erklärung hervorgeht, keinen Antrag auf eine befristete Ausnahme in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie stellen werden.
Die Ostkarpaten sind reich an Bodenschätzen, und deren Abbau bildet eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für die regionale Entwicklung. Der Abbau darf jedoch nur nachhaltig und unter umfassender Berücksichtigung der Interessen von Umwelt und Natur erfolgen. Darum geht es in dieser Richtlinie, und genau das soll sie unterstützen. Ich freue mich sehr, dass ich die Ehre hatte, an der Gestaltung dieser Regelung, die für unsere gemeinsame Zukunft so wichtig ist, mitzuwirken.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte mich bei unserem Kollegen Sjöstedt bedanken, der die Verhandlungen auf Parlamentsseite sehr umsichtig geführt hat, und auch bei der Kommission, die uns bei unseren Bemühungen, einen Kompromiss im Rat zu erreichen, unterstützt hat.
Ich darf die Worte meines Kollegen Olajos unterstreichen, der richtigerweise herausgestrichen hat, dass wir mit diesem Gesetzgebungsvorhaben wirklich einen Punkt treffen, der die Sicherheit unserer Bürger und die Sicherheit der Umwelt unmittelbar betrifft, und damit sicher keine überflüssigen europäischen Regelungen schaffen, die sozusagen nur die Wirtschaft belasten. Natürlich bedeutet ein Kompromiss in diesem Falle auch, dass dadurch gewisse Kosten entstehen, aber ich glaube, dass diese Kosten gerechtfertigt und von der Industrie durchaus zu tragen sind, weil so wichtige Güter wie die menschliche Gesundheit auf dem Spiel stehen.
Mit dem Kompromiss ist als besonders wichtiger Punkt erreicht worden, dass nunmehr Sicherheitsleistungen erforderlich sind, um Kosten abdecken zu können, die eventuell durch belastetes Areal entstehen. Solche Regelungen müssen natürlich vorher geschaffen werden, weil mit einem Unfall sehr oft auch der Bankrott eines Bergwerkbetreibers verbunden ist. Dann fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um wenigstens Ausgleichsmaßnahmen schaffen zu können, und die Allgemeinheit bleibt wieder darauf sitzen.
Verschiedene Aspekte der Abfallbewirtschaftung wurden auch wesentlich genauer spezifiziert, insbesondere für Fälle, in denen der Betreiber bei der Sanierung des Standorts die Abfälle in Abbauhohlräume einbringt. Bei dieser Art von Sanierung müssen die Rechtsvorschriften strikt befolgt werden, um jegliche Verunreinigung von Böden und Wasser auszuschließen. Außerdem sind auch Überwachungs-, Instandhaltungs- und Abhilfemaßnahmen vom Betreiber durchzuführen, der beispielsweise verschmutztes Wasser oder Sickerwasser auffangen oder behandeln muss. Wichtig ist, dass auch die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien Erklärungen abgeben, dass sie sich an die neuen Bestimmungen halten – denken wir an Baia Mare.
Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.