Index 
Ausführliche Sitzungsberichte
PDF 1730k
Dienstag, 17. Januar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Beschluss über die Dringlichkeit: siehe Protokoll
 4. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
 5. Zugang zum Markt für Hafendienste
 6. Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft – Beziehungen EG/Russland und EG/China
 7. Abstimmungsstunde
  7.1. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 (Kroatien) (Abstimmung)
  7.2. Rahmenabkommen EG/Republik Korea über Handel und Zusammenarbeit: Protokoll nach der Erweiterung (Abstimmung)
  7.3. Einbeziehung der Malediven nach der Flutwelle im Indischen Ozean von Dezember 2004 in die Liste der unter den betreffenden Ratsbeschluss fallenden Länder (Abstimmung)
  7.4. Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen (Abstimmung)
  7.5. Unionsbürgerschaft: 4. Bericht (Abstimmung)
  7.6. Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind (Abstimmung)
  7.7. Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft (Abstimmung)
  7.8. Luftverkehr: Beziehungen EG/Russland und EG/China (Abstimmung)
 8. Stimmerklärungen
 9. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
 10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
 11. Sicherheit der Energie- und insbesondere der Gasversorgung
 12. GMO für Zucker – Stützungsregelung für Zuckerrübenerzeuger – Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie
 13. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
 14. GMO für Zucker – Stützungsregelung für Zuckerrübenerzeuger – Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (Fortsetzung)
 15. Anwendung des Übereinkommens von Århus auf EG-Organe und Einrichtungen
 16. Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie
 17. Badegewässer
 18. Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung
 19. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 20. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Beschluss über die Dringlichkeit: siehe Protokoll

4. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll

5. Zugang zum Markt für Hafendienste
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Georg Jarzembowski im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zum Markt für Hafendienste (KOM(2004) 0654 – C6 0147/2004 – 2004/0240(COD)) (A6-0410/2005)).

 
  
MPphoto
 
 

  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Herrn Jarzembowski und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für ihre Arbeit zur Verbesserung des Vorschlags der Kommission danken.

Dieser neue Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste entspricht dem Bedarf, den die Kommission bereits im Jahr 2001 ermittelt hatte, als sie ihren ersten Vorschlag zu diesem Thema annahm. Der uns vorliegende Vorschlag geht auf meine Vorgängerin, Frau de Palacio, zurück. Er verfolgt die gleichen Ziele wie der vorangegangene Vorschlag, das heißt die Verwirklichung der freien Erbringung von Hafendiensten entsprechend den Bestimmungen des Vertrages, wie durch den Europäischen Rat mit der Agenda von Lissabon bekräftigt, die Vollendung des Binnenmarktes im Hafensektor sowie die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Weißbuches Verkehr aus dem Jahr 2001, in dem Lösungen zum Abbau der Überlastung des Straßennetzes und zur Verstärkung der Kohäsion mit den Regionen in Randlage vorgelegt wurden.

Natürlich soll all dies unter voller Achtung der geltenden Vorschriften zum Umweltschutz – d. h. zur Gefahrenabwehr und zur Sicherheit des Seeverkehrs –, vor allem aber zum Arbeitsrecht und zur sozialen Sicherheit erfolgen. Darüber hinaus sieht der Text vor, dass die Kommission Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Häfen verabschiedet und dass die betroffenen Häfen die Bestimmungen der Richtlinie der Kommission über die finanzielle Transparenz einhalten müssen.

Lassen Sie mich unterstreichen, meine Damen und Herren, welche Bedeutung effiziente Häfen haben: Die Häfen sind ein wesentliches Glied der Verkehrskette und in der Entwicklung der Meeresautobahnen. 90 % unseres Auslandsverkehrs werden über unsere Häfen abgewickelt. Wir brauchen einen klaren Rahmen von Regeln, die Investitionen in unseren Häfen begünstigen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Kommission hat an dem Text, der 2003 keine Zustimmung fand, die Veränderungen vorgenommen, die sie für erforderlich hielt. Ich bin mir allerdings der Vorbehalte bewusst, auf die dieser neue Text stößt, aber ich möchte die bevorstehende Debatte aufmerksam verfolgen, die dem von mir bereits genannten Hauptziel dient: der Modernisierung unserer Häfen zur Weiterentwicklung des Hafensektors in Europa.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Sie, Herr Präsident, haben auf die Zahl der Wortmeldungen hingewiesen: Ich denke, diese Debatte wird auf alle Fälle sehr aufschlussreich für die Kommission sein. Ich danke im Voraus all jenen, die sich zu Wort gemeldet haben, und möchte dem Ausschuss und seinem Berichterstatter nochmals meinen Dank aussprechen.

 
  
MPphoto
 
 

  Georg Jarzembowski (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Vizepräsident, für Ihre klaren Ausführungen und Ihre Bereitschaft, in den Sachargumenten auf das Parlament einzugehen.

Meine Damen und Herren, eigentlich sind alle Argumente für oder gegen eine Seehafenrichtlinie seit Monaten intensiv diskutiert worden. Und eigentlich steht schon seit der Anhörung im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments im Juni letzten Jahres zweierlei fest. Erstens: Alle am Hafengeschehen Beteiligten – von den Hafenunternehmen bis zu den Reedern – sind für klare Transparenzregeln zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Seehäfen. Das gilt auch für alle Fraktionen hier im Hause, die übrigens im Rahmen der Beratungen im Verkehrsausschuss keine wesentlichen Änderungen zu den Transparenzvorschriften des Kommissionsvorschlags eingereicht haben. Insofern ist es für mich völlig unverständlich, warum vier Fraktionen die totale Zurückweisung des Kommissionsvorschlags beantragen, denn damit verhindern sie auch, dass wir die Transparenzregeln einführen können. Wer also für Transparenz und fairen Wettbewerb ist, darf diesen Teil der Richtlinie auf keinen Fall zurückweisen.

Kommen wir nun zu den Fragen des Marktzugangs. Da sind die Interessenlagen sehr unterschiedlich. Das hat die Anhörung deutlich ergeben. Die Anbieter von Hafendienstleistungen, also die bestehenden Hafenunternehmen – Containerterminals, Festmacher oder dergleichen – möchten natürlich keine europäische Regelung. Sie möchten, dass diese Fragen weiterhin im nationalen Bereich geregelt werden. Die Nutzer von Hafendiensten, also die Reeder, die Wirtschaft, die verladende und produzierende Wirtschaft, glaubt – wie ich meine, zu Recht –, dass wir eine europäische Regelung für den Marktzugang brauchen. Deshalb meine ich – gerade weil der EG-Vertrag ganz deutlich ein europäisches Recht auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit statuiert –, dass dieses Recht auch in den Seehäfen gelten muss und dass wir hierfür faire und klare Regelungen einführen müssen.

Lassen Sie mich nur fünf kurze Gründe für eine Marktzugangsregelung europäischer Art darlegen:

Erstens: Zugunsten neuer Diensteanbieter sollte der Marktzugang durch regelmäßige öffentliche Ausschreibungen von öffentlichen Pachtflächen überhaupt ermöglicht werden. Wenn es nicht ab und zu Ausschreibungen der Pachtgelände gibt, hat niemals ein neuer Hafendiensteanbieter eine Chance, in den Markt einzutreten.

Zweitens: Zugunsten von bestehenden Hafenumschlagsunternehmen sollen die vorliegenden Übergangsvorschriften das Fortbestehen der öffentlichen Pachtverträge theoretisch bis zu 46 Jahre sicherstellen. Durch unsere Vorschläge ist also kein einziger Betrieb, kein einziger Arbeitsplatz gefährdet, sondern die bestehenden Betriebe können dank der langen Übergangsfristen ihre Tätigkeit weiter ausüben.

Im Interesse der Hafenarbeiter sind unsere Vorschläge richtig, denn wir wollen die Selbstabfertigung aus der Richtlinie streichen. Wir sind der Auffassung, dass eine europäische Regelung zur Selbstabfertigung nicht notwendig ist, zumal in dem Bereich, der die typische Tätigkeit eines modernen Hafens auszeichnet, nämlich im Containerverkehr, eine Selbstabfertigung überhaupt nicht möglich ist. Denn kein Containerschiff verfügt über Ladegeschirr, das von der Besatzung des Schiffes genutzt werden könnte, um die Container von oder an Bord zu bringen.

Außerdem sichern wir die Arbeitsplätze der Hafenarbeiter noch mittels der langen Übergangsvorschriften, die ich gerade erklärt habe. Schließlich gibt es auch keinerlei Gefahr von sozialem Dumping oder einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, denn in dieser Richtlinie heißt es ausdrücklich, dass sie in die Sozialvorschriften der Mitgliedstaaten und in die Tarifautonomie nicht eingreift.

Viertens: Im Interesse der Reeder und der verladenden Wirtschaft sind unsere Vorschläge richtig. Denn wenn künftig neue Unternehmen in den Markt eintreten, können sie eine Auswahl zwischen den effizientesten und kostengünstigsten Anbietern treffen und stehen dann eben nicht – wie jetzt in manchen Häfen – vor einer Monopolsituation, bei der sie das annehmen müssen, was ihnen vorgesetzt wird.

Fünftens: Aus der Sicht der Wirtschaft und des Verbrauchers ist die so geänderte Richtlinie richtig, denn für den Import und Export ist es wichtig, dass alle Häfen den Import und Export für unsere Verbraucher noch effizienter und kostengünstiger regeln.

Insofern stellt meiner Meinung nach ein fairer Marktzugang bei gleichzeitigem Schutz der Interessen der bestehenden Betriebe und der Arbeitsplätze die beste Lösung dar. Dafür liegen Ihnen 140 Änderungsanträge vor. Verweigern Sie sich bitte nicht der Sachentscheidung, sondern stimmen Sie über die Sachanträge ab. Wenn Sie den Kommissionsvorschlag insgesamt – nicht nur den Wettbewerbsteil, sondern auch den Marktregelungsteil – zurückweisen, dann bleiben wir ohne europäische Regelung, und das würde Rechtsunsicherheit und Planungsunsicherheit mit sich bringen.

Lassen Sie sich auch nicht beeindrucken durch die Streiks, die gestern stattgefunden haben. Ich fand es unmöglich, dass die Gewerkschaften die Leute mit falschen Argumenten hierher gelockt haben. Wenn auch einige der Demonstranten Leuchtraketen abgefeuert haben, so lassen Sie uns das nicht zu Lasten aller Hafenarbeiter auslegen. Lassen Sie uns in der Sache eine faire Entscheidung treffen, darum bitte ich Sie!

 
  
MPphoto
 
 

  Stephen Hughes (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter zu seiner Arbeit gratulieren, von der der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr natürlich nicht so sehr viel hält.

Auch ich bedauere die Gewalt, deren Zeuge wir gestern wurden, aber wir müssen die Frustration verstehen, die die Hafenarbeiter im Moment verspüren. Dieser Vorschlag zeugt von extremer Unkenntnis seitens der Kommission. Dass er innerhalb von nur 18 Monaten nach seiner ersten Ablehnung praktisch unverändert erneut vorgelegt wird, kommt einer Beleidigung des Parlaments gleich. Das ist eine wirkliche Beleidigung für die einzige demokratisch gewählte Institution auf europäischer Ebene. Die Kommission hätte nach der ersten Ablehnung wirklich sehr gründlich nachdenken sollen.

(Beifall)

Wie bei der Dienstleistungsrichtlinie bilden auch hier einige ernste Denkfehler den Kern der Richtlinie. Der Gedanke der Selbstabfertigung ist vollkommen unsinnig. Er ist aus der Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein Alptraum, und Katastrophen sind praktisch vorprogrammiert. Was wir beim Be- und Entladen von Fracht brauchen, das sind engagierte, ausgebildete und erfahrene Teams und keine Schiffsmannschaften, die den mit einem hastigen Be- und Entladen verbundenen Gefahren ausgesetzt wären.

Das Lotsenwesen war Bestandteil der Richtlinie. Ich vertrete Teesport im Nordosten von England, einen der größten europäischen Häfen mit Anschluss an einen riesigen Komplex der chemischen Industrie. In diesem Hafen wird täglich Fracht mit einem hohen Gefahrenpotenzial umgeschlagen. Der Gedanke, dass man Lotsendienste für Schiffe dieser Art ausschreibt, um einen möglichst niedrigen Preis zu erzielen, ist ebenfalls unsinnig. Man würde nicht nur die beteiligten Arbeitskräfte großen Gefahren aussetzen, sondern die gesamte Bevölkerung in meiner Region.

Die Kommission hätte das einzig Sinnvolle tun und diesen Vorschlag vor seiner erneuten Vorlage komplett überarbeiten sollen. Ich hoffe, dass sie ihn morgen nach unserer Ablehnung bereitwillig zurückziehen wird, denn wir werden ihn ganz sicher ablehnen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Marianne Thyssen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem dieses Parlament das erste Hafenpaket abgelehnt hatte, schickte uns die Kommission über die Vorgängerin des Herrn Kommissars eine neue Sendung in Form eines Containers mit einem zusätzlichen Farbtupfer, um deutlich zu machen, dass es sich um ein zweites Paket handelt, obgleich sein Inhalt mit dem des Ersten mehr oder weniger identisch ist.

Die Kommission besaß die Frechheit, einen Vorschlag einzubringen, der zeigt – wie Herr Hughes ganz richtig dargelegt hat –, dass sie die Stimme des Parlaments überhört. Wir hätten uns ein wenig mehr Respekt gewünscht, jedoch hielt die Kommission unseren Beitrag offenbar für ziemlich überflüssig. Sie konnte allein damit fertig werden. Die Kommission hat die Selbstabfertigung ausgetestet, und morgen werden wir erleben, dass dies schief gehen kann. Die Selbstabfertigung stellt selbstverständlich nicht das einzige Problem dar.

Auch unsere Fraktion ist der Meinung, dass dieser Vorschlag – dem wir höchst kritisch gegenüberstehen – wahrscheinlich auf eine Ablehnung zusteuert, und wir sind uns bewusst, dass es der Berichterstatter, der zweifelsohne unseren Respekt verdient, trotz seiner unablässigen Bemühungen aufgrund all dieser Umstände nicht vermocht hat, eine Mehrheit für eine annehmbare, geeignete und tragbare Lösung auf der Grundlage dieses Vorschlags zu finden.

Wenn dies nicht ganz und gar das Ende des Hafenpakets oder der Hafenpaketreise markiert, dann wissen wir, dass wir das Ruder herumwerfen und einen völlig anderen Ansatz wählen müssen. Wir brauchen ein Konzept, das sich auf die Lösung der eigentlichen Probleme konzentriert, ein Konzept, das nicht nur Investitionsgütern Rechnung trägt, sondern auch den Menschen. Wir brauchen einen Ansatz, der allen Rechtssicherheit bietet, und dazu bedarf es einer Atmosphäre der Ruhe und Gelassenheit. Weg mit dem Konfrontationsmodell. Lang lebe das Konsultationsmodell.

Herr Kommissar, vielleicht können Sie uns im Namen der Kommission mitteilen, ob Sie, wenn Sie neue Vorschläge präsentieren, beabsichtigen, sich vorab erst einmal intensiv mit allen Beteiligten zu beraten.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Willi Piecyk, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Vielleicht eine Bemerkung vorweg: Was sich Teile der Docker gestern hier in Straßburg geleistet haben, geht weit über das erträgliche Maß hinaus, das in der Politik zulässig ist. Protest und Demonstration Ja, aber Gewalt und Randale Nein - das können wir nicht zulassen, und das müssen wir verurteilen!

(Beifall)

Nun zur Sache selbst. Wir haben uns ja in der Vergangenheit über saubere Meere und saubere Häfen unterhalten und dafür gekämpft. Wir haben dazu Gesetze auf den Weg gebracht, z. B. die Richtlinie vom November 2000 über die port waste facilities. Wenn das port package irgendwo hingehört, dann in die port waste facilities, in die Müllentsorgungsanlagen der Häfen; da ist es richtig aufgehoben. Weil das so ist, werden Sozialdemokraten und viele andere diese Richtlinie über port package II morgen ablehnen. Warum? Das ist ganz einfach. Der Kommissionsentwurf geht schlicht und ergreifend an der Realität der meisten Häfen Europas vorbei. Die Kommission will in unzumutbarer Weise in funktionierende, ökonomisch erfolgreiche Strukturen eingreifen und mit riesigem und teurem bürokratischem Aufwand Wettbewerb exekutieren, den es in den allermeisten Häfen ja gibt.

Schließlich – und das ist das Wichtigste – geht es auch um eine Menge qualifizierter Arbeitsplätze, um Familien, um berufliche Existenzen, die dabei auf dem Spiel stehen und gefährdet sind. Ich habe bislang noch keinen einzigen Grund gehört, warum es richtig wäre, diese Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen und den sozialen Frieden in europäischen Häfen ohne Not zu gefährden. Es gibt keinen Grund dafür.

Die Grundfreiheiten, die immer wieder angeführt werden, sind in den Häfen angeblich nicht gewährleistet. Es mag ja einige solcher Häfen in Europa geben; in den meisten Häfen existiert knallharter Wettbewerb. Natürlich ist in den meisten Häfen der Platz der Hafenanbieter begrenzt, und es kommt nicht immer jeder Anbieter sofort zum Zuge, aber dieser Anbieter wird deshalb noch lange nicht diskriminiert.

Ich will ein Beispiel nennen. Nehmen wir eine Fußgängerzone in bester City-Lage. Auch da ist der Platz begrenzt. Auch da kommt nicht jeder Anbieter mit seinem Dienst zum Zuge. Aber will die Kommission etwa künftig ein Ausschreibungsverfahren vorschreiben, weil ein deutscher Frisör auf den Ramblas in Barcelona nicht sofort einen Laden mieten kann? Das geht doch nicht!

Es geht um den maritimen Standort in Europa. Es geht auch darum, wie wir Europäer uns den anderen Kontinenten gegenüber aufstellen. Wenn wir unser europäisches Sozialmodell behalten wollen, darf man die europäischen Häfen nicht den asiatischen Unternehmen auf dem Silbertablett servieren. Nebenbei gesagt sind unsere Häfen in Europa heute schon viel effizienter als die asiatischen.

Herr Kommissar, Sie haben dieses dubiose Paket von Ihrer Vorgängerin de Palacio geerbt. Wir wissen, dass Sie kein Erbschleicher sind. Schlagen Sie dieses Erbe aus! Wir helfen Ihnen dabei. Wir wollen einen Vorschlag von Ihnen, der im Kern wirklich europäisch gesehen werden muss. Wir brauchen eine europäische Hafenpolitik mit einem fairen Wettbewerb zwischen den Häfen. Wir brauchen eine vernünftige Hinterlandpolitik, und wir müssen europäische Häfen gegenüber dem Rest der Welt vernünftig aufstellen. Für eine solche Politik, Herr Kommissar, haben Sie unsere Unterstützung, und dabei wollen wir gern eng mit Ihnen zusammenarbeiten.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident, Herr Kommissar! Fast 50 Jahre nach der Gründung der Gemeinschaft gibt es immer noch keinen konkreten Rechtsrahmen für Hafendienste. Der Hafensektor ist der einzige Teil des Verkehrssektors, in dem Probleme mit dem freien Dienstleistungsverkehr einzeln von der Kommission und über den Gerichtshof gelöst werden müssen. Selbstverständlich fallen die Hafendienste unter die im EG-Vertrag aufgeführten Grundfreiheiten, also die von Ihnen, Herr Kommissar, selbst erwähnte Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, aber die allgemeinen Grundsätze des Vertrags tragen den besonderen Gegebenheiten in den Häfen nicht vollständig Rechnung. Deshalb wird ein legislativer Rahmen für den Hafensektor gebraucht.

Wir, die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, sind daher für eine Hafendienstrichtlinie, wenn auch nicht in der von der Kommission vorgeschlagenen Form. Eigentlich wird eine Richtlinie in dieser Form nur von sehr wenigen Leuten befürwortet. Wir haben den Berichterstatter, Herrn Jarzembowski, bei seinen Bemühungen unterstützt, aus dieser Richtlinie etwas Vernünftigeres zu machen. Angesichts der Entwicklungen, die sich in Herrn Jarzembowskis Bemühungen reflektieren, bin ich überrascht über die gewalttätigen Demonstrationen gegen den Vorschlag der Kommission, der natürlich nicht die geringste Chance hat, in seiner jetzigen Form angenommen zu werden. Herr Jarzembowski will die Selbstabfertigung aus dem Vorschlag streichen, damit dieser weniger kontrovers ist. Trotzdem müssen wir uns absonderliche und unwahre Behauptungen über philippinische Anwärter auf die Arbeitsplätze der Hafenarbeiter anhören. Gleichzeitig haben uns die Hafenarbeiter unseren guten Willen gedankt, indem sie vor unserem Parlamentsgebäude Krawalle veranstaltet und zahlreiche Scheiben an der Fassade eingeschlagen haben. Meines Erachtens ist das ein Ausdruck von Unverständnis und sogar von Verachtung für den demokratischen Prozess.

Wir brauchen eine Hafenrichtlinie, die den Rahmen für den freien Wettbewerb zwischen Diensteanbietern in Häfen und auch für einen freieren Wettbewerb zwischen den Häfen schaffen kann, der eine Gewähr gegen wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen bietet. Der eigentliche Ausgangspunkt der Kommission war, dass die Abschaffung von Monopolen eine effizientere und bessere Arbeitsweise in den Häfen ermöglichen würde. Dadurch würde der Gütertransport mit Schiffen zunehmen, was wiederum die Straßen und die Umwelt entlasten würde. Dieses Ziel ist in der Debatte aber völlig aus dem Blickfeld geraten. Man muss zugeben, dass der Vorschlag der Kommission eine Reihe von Schwächen enthält. Wir sind der Ansicht, dass die Fähigkeit von Diensteanbietern zur Zinszahlung und Abschreibung auf die oftmals beträchtlichen Investitionen, die sie tätigen müssen, besser berücksichtigt werden muss. Es müssen bessere Übergangsregelungen für Fälle geschaffen werden, in denen neue Diensteanbieter an die Stelle der alten treten.

Sollte die Richtlinie letztlich abgelehnt werden – was viele von uns glauben, aber nicht hoffen -, dann sollte das Dokument bei künftigen Arbeiten verwendet werden, wenn eine neue Gesetzesfolgenabschätzung in diesem Bereich vorgenommen wird. Angesichts der bisherigen chaotischen Entwicklungen ist es verständlich, dass viele wollen, dass die Kommission den Vorschlag zurückzieht. Ich muss sagen, dass sich meine eigene Fraktion nicht einig ist, wie wir an diese Frage herangehen sollten. Gerade weil die Sache einen so chaotischen Verlauf genommen hat, werden viele einfach gegen den Vorschlag stimmen, aber wir sind auch weiterhin an einer Hafendienstrichtlinie interessiert.

 
  
MPphoto
 
 

  Joost Lagendijk, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! An sich ist es eine Meisterleistung, eine Kommissionsvorlage präsentieren zu können, die so lange, so heftig und von so vielen Seiten kritisiert wurde, denn das ist hier der Fall. Selbstverständlich konnten wir alle miterleben, was gestern geschah, dass nämlich, wie Herr Piecyk soeben ausgeführt hat, eine Minderheit der Hafenarbeiter leider zu weit gegangen ist und versucht hat, ein Eigentor zu schießen. Eine reichlich absurde Aktion, da sie sich gegen die einzige europäische Institution richtete, die in der Vergangenheit und, wie es aussieht auch jetzt, die Interessen der Hafenarbeiter vertreten hat. Gleichwohl sollte diese dumme Aktion nicht von dem entscheidenden und von den Hafenarbeitern stets vorgebrachten Einwand ablenken, dass mit der Annahme eines unveränderten Kommissionsvorschlags die Gefahr groß ist, dass gut ausgebildete, erfahrene Leute durch billige, schlecht ausgebildete Schiffsbesatzungen ersetzt werden, und eben das sollten wir nicht fördern.

Auffallend ist selbstverständlich, dass nicht nur die Gewerkschaften ihre Bestürzung kundgetan haben. Hafendienste und Hafenarbeitgeber in zahlreichen europäischen Häfen haben ebenfalls an uns appelliert, die Bürokratie nicht mit neuen Vorschriften aufzublähen. Bei einer Lektüre der Folgenanalysen, die durchgeführt wurden, kommen wir zu dem Schluss, dass die Annahme einer unveränderten Richtlinie für Unsicherheit und weniger Investitionen sorgt und die Qualität der Hafendienste beeinträchtigt.

Ich möchte die Aufmerksamkeit der Kommission auf ein drittes Argument lenken. Wie geht es an, dass Ihre Kommission in Person Ihres Präsidenten stets verlauten ließ, Europa solle nur dann Gesetze erlassen, wenn dies notwendig ist, einen zusätzlichen Nutzen zeitigt und auf nationaler Ebene nicht möglich ist, und jetzt aber einen Vorschlag eingebracht hat, der versucht, ein Problem in einigen Häfen Südeuropas zu lösen, indem sämtlichen europäischen Häfen einheitliche Vorschriften aufgehalst werden?

Meine Fraktion kommt zu dem Schluss, dass wir diesen Vorschlag ablehnen sollten. Ich fordere die Kommission auf, die Unterbreitung derartiger Vorschläge zu unterlassen und stattdessen Vorschläge zu präsentieren, die bei dem Parlament Unterstützung finden. Vorschlägen für staatliche Beihilfen sollten wir tatsächlich Schranken setzen. Ich bitte Sie eindringlich, sich darum zu bemühen, die Probleme in den südeuropäischen Häfen auf andere Weise zu lösen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Rechtsvorschriften auf der Ebene der Europäischen Union oder die Auferlegung von Pflichten zur Harmonisierung nationaler Vorschriften der Mitgliedstaaten sind nur dann von Nutzen, wenn sie der Problemlösung dienen. Für die Menschen, die in den Häfen arbeiten, schafft diese Hafenrichtlinie nur Probleme.

Die Kommission hat die Möglichkeit zur Selbstabfertigung eröffnet, wodurch ausgebildete Fachleute, die im sicheren und sorgfältigen Umgang mit Ladung geschult sind, durch schlecht bezahlte außereuropäische Schiffsbesatzungen ersetzt werden könnten. Selbst wenn diese Pflicht für die Mitgliedstaaten in der Richtlinie gestrichen wird, ist sie nach wie vor nachteilig für Häfen, in denen die öffentliche Hand Eigentümer der Innenhäfen, der Kais und der angrenzenden Industriegelände ist.

Die Pflicht zur regelmäßigen Ausschreibung an Betreiber kann zur Folge haben, dass die dort arbeitenden Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, sobald der Vertrag ausläuft. Kontinuität wird dann nur noch in privaten Häfen möglich sein, d. h. sofern sie nicht in Konkurs gehen oder von einem Wettbewerber aufgekauft werden.

Dieser Vorschlag stieß auf massiven Widerstand. Erstmals im Jahr 2003, als er schließlich in dritter Lesung abgelehnt wurde. Anschließend ließ Kommissarin De Palacio kurz vor ihrem Ausscheiden 2004 einen gleichlautenden Vorschlag als tickende Zeitbombe zurück. Als wichtiges Motiv lag dem möglicherweise zugrunde, dass interessierte Kreise außerhalb der Häfen den Seeverkehr noch billiger machen wollten. Das ist insoweit erstaunlich, als die Preise in Europa günstiger als in Asien oder Amerika sind und zudem lediglich einen zu vernachlässigenden Teil an den Produktionskosten für die Industrie ausmachen.

Kommissarin De Palacio führte als offizielles Hauptargument die Förderung des Schiffsverkehrs zwischen Spanien und Italien als Alternative zu der Lkw-Lawine an, die sich entlang der französischen Südküste bewegt. Selbst ohne Hafenrichtlinie hat der Kurzstreckenseeverkehr in den vergangenen Jahren anscheinend bereits stark zugenommen. Außerdem würden die Auswirkungen auf die deutschen, niederländischen, belgischen und französischen Häfen an der Nordsee und am Ärmelkanal mit ihrem großen gemeinsamen Hinterland ein Chaos auslösen.

Schon 1998 vertrat das Parlament die Auffassung, eine eventuelle Hafenrichtlinie sollte sich auf Transparenz bei den mit Steuergeldern finanzierten Investitionen sowie darauf konzentrieren, inwieweit die in Rechnung gestellten Preise kostendeckend sind. In den beiden folgenden Kommissionsvorschlägen ist das nicht geschehen.

Obwohl die Christdemokraten und die Liberalen, also die Hälfte dieses Parlaments, diesen Vorschlag bis vor einer Woche befürworteten, scheint jetzt praktisch niemand mehr daran zu glauben. Bei der morgigen Abstimmung können wir diese Zeitbombe ein für alle Mal entschärfen.

 
  
MPphoto
 
 

  Patrick Louis, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (FR) Herr Präsident, die französische Delegation der IND/DEM-Fraktion spricht sich für die Förderung des Seetransports aus. Dieser hat in dem gegenwärtigen Rechtsrahmen gute Leistungen aufzuweisen. Im Jahr 2000 entfielen auf ihn 41 % des innereuropäischen Massengütertransports im Vergleich mit 43 %, die auf der Straße befördert wurden. Braucht man aber diese Hafenrichtlinie, um diesen effektiven Verkehrsträger zu fördern?

Das Ziel dieses neuen Vorschlags besteht darin, das Scheitern des ersten Hafenpakets zu überwinden, das von diesem Parlament abgelehnt worden war. Dieser neue Vorschlag greift die wesentlichen Punkte der ersten Texte wieder auf. Der Anwendungsbereich bleibt unverändert, die Liste der Dienstleistungen ist die gleiche, die Förderung des Wettbewerbs ist nach wie vor übertrieben. Die wenigen vorgenommenen Änderungen verbessern nichts. Die Zulassungen für Erbringer von Hafendienstleistungen sind Anlass zu wirklichen Befürchtungen. Die Durchsetzung neuer Verfahren bereitet den Boden für Rechtsstreitigkeiten, und die Verwaltungskosten werden ebenso zunehmen wie die Rechtsunsicherheit. Die Laufzeit der Genehmigungen berücksichtigt nicht die langen Zeiträume, die erforderlich sind, um weit reichende Investitionsentscheidungen zu rechtfertigen. Diese Flickschusterei ist Ausdruck eines übereilten Vorgehens ohne ernsthafte Folgenabschätzung.

In der vom britischen Verkehrsministerium am 26. August 2005 veröffentlichten Studie werden sogar noch schwerwiegendere Konsequenzen aufgezeigt: Verteuerung des Marktzugangs, Bevorteilung von Großdienstleistern auf Kosten der kleinen Unternehmen. Bestimmte Veränderungen im Zusammenhang mit der Selbstabfertigung geben der Kritik des Sozialdumpings neue Nahrung. Diese wichtige Frage verdeutlicht, von welch zentraler Bedeutung die Bolkestein-Richtlinie weiterhin für alle Rechtsinstrumente der Union ist. Somit ist für uns trotz Artikel 4 und trotz des Ausschlusses der Verkehrsdienstleistungen aus der Dienstleistungsrichtlinie klar, dass es sich um Täuschungsmanöver handelt, wie wir sie hier gewöhnt sind.

Ja, im Seeverkehr sind spezifische und präzise Reformen erforderlich! Ja, diese Richtlinie soll in erster Linie ein neues offensichtliches Versagen der Institutionen der Union verschleiern! Ja, der Seeverkehr braucht souveräne Staaten, die ihre Position klar darlegen! Demzufolge...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Roberts Zīle, im Namen der UEN-Fraktion. (LV) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste, über den wir hier debattieren, ist ein klassisches Produkt der vorigen Europäischen Kommission. Als diese den Vorschlag im Frühjahr 2004 vorlegte, untersuchte sie nicht die Auswirkungen auf die neuen Mitgliedstaaten der Union, mit dem Ergebnis, dass beispielsweise die Häfen der baltischen Staaten nach Maßgabe dieser Richtlinie gezwungen wären, mit Russlands Häfen in einer Situation unlauteren Wettbewerbs zu konkurrieren. So sehr sich der Berichterstatter daher auch bemüht, einen Kompromiss zu diesem Richtlinienvorschlag zu finden, es wird sehr schwierig sein. Leider könnten die Organisatoren der gewalttätigen Demonstration und ihre verschiedenen Befürworter vom linken Flügel dieses Parlaments morgen einen Sieg feiern. Was immer sie jedoch auch inszenieren mögen, ich möchte denen, die Partei für die entspannten Sozialstandards des alten Europas ergreifen, sagen, dass es ohne grundlegende Reformen nicht möglich sein wird, diese Standards letztlich aufrecht zu erhalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Ashley Mote (NI) . (EN) Herr Präsident! Über diese wieder aufgewärmte Richtlinie wird während des Ratsvorsitzes der Österreicher entschieden werden, die überhaupt keine Häfen haben! Vorausgegangen ist eine chaotische Abstimmung im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, wobei es ernsthafte Zweifel über das richtige Ergebnis gab. Ich darf Sie daran erinnern, dass Großbritannien eine Insel mit über 100 kommerziellen Häfen ist, und der größte von ihnen, der Hafen von Southampton, liegt in meinem Wahlkreis. Sein Anteil an der britischen Wirtschaft beläuft sich auf mehr als 2 Milliarden britische Pfund pro Jahr, und allein dank der Kreuzfahrtindustrie fließen weitere 200 Millionen britische Pfund in die lokale Wirtschaft. Das sind hohe Beträge.

Als globale Handelsnation schlägt das Vereinigte Königreich mehr internationale Fracht um als jedes andere Land der EU, und die Triebkräfte für das Hafenmanagement sind freies Unternehmertum und Marktkräfte. Staatliches Eigentum und staatliche Subventionen gibt es nicht, so dass der Ausbau von Anlagen und Dienstleistungen in britischen Häfen vom Vertrauen privater Investoren und einem hohen Niveau des Leistungs- und Arbeitskräfteangebots abhängen.

Diese Richtlinie wird das Vertrauen in dieses Niveau unterminieren, weil sie in frei ausgehandelte kommerzielle Verträge eingreift. Sie sieht Kontrollen vor, die weder notwendig noch wünschenswert sind. Mit ihr wird versucht, Probleme in staatlich verwalteten Häfen zu lösen, die es in Großbritannien einfach nicht gibt. Die Hafenbehörden wissen Bescheid, die Anbieter von Leistungen und Anlagen wissen Bescheid, die Kunden wissen Bescheid: Die Einzigen, die offenbar keine Ahnung haben, sitzen in der Kommission. Selbst die Bedenken von Schiffslotsen in bezug auf Sicherheit sind auf Gleichgültigkeit gestoßen. Wollen wir wirklich, dass Neulinge versuchen, die größten Containerschiffe der Welt durch schmale Gezeitenwasserwege zu lotsen und sicher an ihren Liegeplatz zu bringen?

Immer dann, wenn die EU über die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen spricht, wird deutlich, dass sie von Unternehmertum keine Ahnung hat. Britische Häfen nutzen ihre Initiative und das Geld ihrer Investoren, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, also das genaue Gegenteil von gleichen Ausgangsbedingungen. Wird diese Richtlinie verabschiedet, so werden Kosten entstehen, die keinen Nutzen bringen, das Wachstum wird sich verlangsamen und das Vertrauen der Investoren schwinden. Das Haus sollte sie ablehnen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Durch die Meinungsäußerungen und Ereignisse im Vorfeld dieser Aussprache, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Straßburg und in anderen Regionen Europas standen, sind wir uns alle bewusst geworden, dass wir über ein Thema diskutieren, das in seinen Dimensionen und Auswirkungen von großer Tragweite ist.

Wir sollten daher sorgfältig auf seine multilateralen Parameter achten und gleichzeitig effizienter bei der Festlegung von Zielen vorgehen, für die wir uns einsetzen wollen, womit ich die wirtschaftliche Entwicklung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Konvergenz zwischen den europäischen Regionen meine.

Deshalb begrüße ich die Initiative der Kommission, einen Rechtsrahmen vorzuschlagen, der der Europäischen Union seit mehr als fünfzig Jahren nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft fehlt.

Wir haben also die Option, einen Rechtsrahmen zu etablieren, der den Ablauf von Dienstleistungen und die Beziehungen zur Regierung zu und anderen Behörden transparenter macht und der unseren Häfen zudem ermöglicht, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, und zwar nicht nur in den europäischen Großhäfen, die gegenüber den asiatischen Häfen an Boden verlieren, sondern auch in anderen sekundären Häfen, die die Möglichkeit haben werden, sich unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen zu entwickeln, sodass auch sie mit der explosionsartigen Entfaltung des internationalen Handels Schritt halten und die Vorteile, die aus der Politik der Europäischen Union im Bereich des Kurzstreckenseeverkehrs bzw. des Passagierfährenverkehrs erwachsen, nutzen können.

Wir müssen bereit sein, den Nutzen aus diesen Politiken zu ziehen. Allerdings würden wir uns eine Folgenstudie wünschen, bevor wir zu einem abschließenden Ergebnis kommen; das ist etwas, was wir zur Zeit noch nicht haben und was auf den Mangel an Transparenz und das Fehlen eines Rechtsrahmens in Europa zurückzuführen ist.

Wir sollten uns jedoch sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten um eine solche Studie bemühen und würden uns zudem wünschen, dass dieser Vorschlag für eine Richtlinie in den Rahmen einer breiter gefassten Hafenpolitik integriert wird, da Wettbewerb nicht nur ein Rechtsrahmen ist, sondern auch die Dienstleistungen betrifft, die generell den Zugang zu den Arbeitsabläufen der Häfen und zum Personen- und Frachtverkehr ermöglichen und zugleich Effektivität gewährleisten.

 
  
MPphoto
 
 

  Saïd El Khadraoui (PSE).(NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Wie viele andere möchte ich die Kommission scharf dafür kritisieren, wie sie dieses Thema angepackt hat. Nach wie vor ist es erstaunlich, wie die Kommission nicht einmal ein Jahr nach der Ablehnung der vorigen Hafenrichtlinie durch das Parlament erneut einen Vorschlag vorgelegt hat, ohne den Sektor oder das Parlament dazu zu konsultieren, wohl wissend, wie sensibel dieses Thema ist. Ich möchte dies betonen, weil die Dinge meiner Überzeugung nach völlig anders hätten laufen können, wenn man in einem früheren Stadium willens gewesen wäre, mit den beteiligten Parteien Gespräche aufzunehmen.

Gleichwohl weiß ich, dass auch Herr Barrot mit diesem Dossier nicht besonders glücklich ist, und deshalb gelten meine Kommentare nicht ihm persönlich, aber dennoch muss ich sie abgeben. Er weiß genauso gut wie ich, dass nicht nur die Methode, sondern auch der Inhalt des Texts in dem Sektor auf heftigen Widerstand stößt. Die Gewerkschaften sind selbstverständlich wegen des Ausmaßes der Selbstabfertigung besorgt, jedoch auch Häfen, Hafenbetriebe, Lotsen und sogar Reeder üben an der Vorlage harsche Kritik.

Herr Jarzembowski hat für seinen Versuch, trotz allem aus der Sackgasse herauszufinden, Anerkennung verdient, obgleich ich mir erlaube, inhaltlich anderer Meinung zu sein. In Anbetracht der Art und Weise, wie dieses Dossier vorgelegt und anschließend von dem Industriezweig aufgenommen wurde, können wir nicht umhin, es gänzlich abzulehnen und die Kommission aufzufordern, es noch einmal ganz neu zu überdenken.

Eine Verabschiedung wäre mit Sicherheit deshalb ein Akt schlechten Regierens, weil wir überhaupt keine Ahnung haben, was bei der Abstimmung herauskommen könnte. Wenn man ein Haus bauen will, jedoch weiß, dass die Fundamente nicht stabil sind, dann baut man nicht weiter, sondern beginnt von Neuem. Eine Ablehnung bedeutet, die Häfen können einfach so weiterarbeiten, wie sie es in den vergangenen 40 bis 50 Jahren getan haben, oft mit spektakulären Wachstumszahlen.

Selbstverständlich soll das nicht heißen, wir könnten es uns leisten, die Hände in den Schoß zu legen. Die Kommission sollte sich Zeit nehmen, Gespräche mit dem Sektor aufnehmen und prüfen, was auf dem Gebiet der Häfen wirklich eines europäischen Ansatzes bedarf. Ein neues Grünbuch oder Weißbuch, wie von einigen angeregt, halte ich für einen gangbaren Weg, und inzwischen kann sich die Kommission darauf konzentrieren, was der gesamte Sektor erfordert, nämlich klare Regeln hinsichtlich der Transparenz bei öffentlichen Investitionen. Allerdings müssen wir zunächst diesen Vorschlag ablehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Nach der Ablehnung in der vergangenen Wahlperiode behandeln wir heute erneut den Vorschlag der Kommission zur Liberalisierung der Hafendienste und stehen praktisch wieder vor der gleichen Situation, da der seinerzeit von uns abgelehnte Text im Grunde kaum verändert wurde.

Der Vorschlag ist ähnlich und der Berichterstatter ist derselbe; ich sage das mit Respekt und Sympathie für meinen Kollegen, Herrn Jarzembowski, aber meiner Meinung nach wird auch dieser Vorschlag von einer Mehrheit abgelehnt werden.

Ich bin zwar generell für die Liberalisierung der Märkte und auch der Hafendienste, kann aber diesen Vorschlag nicht unterstützen; vor allem deshalb, weil er nur für die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der einzelnen Häfen gelten soll – wenn auch in dem gesunden Bestreben, den freien Wettbewerb zu fördern –, aber nicht auf die sehr realen Praktiken eingeht, die gegen die Bestimmungen für den Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Häfen verstoßen.

Ich glaube, dass die gängigen Praktiken in vielen Häfen in mehrfacher Hinsicht geändert werden müssen. Einige missbräuchliche Praktiken und einige der Vergabeformen, die den Dienstleistungsanbietern aufgezwungen wurden, sind meiner Meinung nach unannehmbar. Dennoch bin ich der Ansicht, dass man Änderungen nicht in einer so aggressiven Form vorschlagen kann. Wir müssen für einen geordneten Übergang sorgen und dabei einerseits die Sicherheit und Effizienz der Hafentätigkeit garantieren und andererseits die Rechte der Arbeitnehmer schützen.

Ich denke, dass die Unternehmen das Recht haben, die Arbeitnehmer frei auszuwählen, aber sie sollten in erster Linie auf diejenigen Arbeitnehmer zurückgreifen, die bestimmte Arbeiten bereits ausgeführt haben und deren Arbeitsverträge noch gültig sind. So wie es in anderen Wirtschaftsbereichen in Krisenzeiten der Fall war, werden wir, wenn ein Überschuss an Arbeitskräften vorhanden ist, zwischen den Gewerkschaften, den Unternehmen und der Verwaltung einen angemessenen Umstrukturierungsplan aushandeln müssen.

Europa und dieses Parlament dürfen von den Bürgern nicht als Instrument für einen ungezügelten Kapitalismus angesehen werden. Vorschläge wie dieser, den wir heute diskutieren und hoffentlich ablehnen, haben zum niederländischen und französischen „Nein“ zum Verfassungsvertrag beigetragen. Wir müssen unsere Wirtschaft modernisieren, aber mit der erforderlichen Absicherung und dem notwendigen Schutz für die Betroffenen, die die wichtigste Zielgruppe jeder politischen Aktion sind. Auf diese Weise werden wir über größere moralische Autorität verfügen, wenn es darum geht, die Anwendung von Gewalt zu verurteilen, deren Zeuge wir gestern waren.

 
  
MPphoto
 
 

  Michael Cramer (Verts/ALE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grünen im Europäischen Parlament lehnen das Hafenpaket ab. Schon aus formalen Gründen, denn es wurde noch von Kommissarin De Palacio überstürzt in ihrer letzten Sitzung vorgelegt, zu einer Zeit also, als sie schon längst nicht mehr im Amt hätte sein sollen. Es ist schlechter Stil, eine vom Parlament abgewiesene Richtlinie fast unverändert erneut einzubringen und dem Nachfolger und dem Parlament quasi vor die Füße zu werfen.

Gegen das Hafenpaket sind fast alle Mitgliedstaaten. Die konservative Regierung in Holland, die Labour-Regierung in Großbritannien, die rot-grüne ebenso wie die schwarz-rote Bundesregierung in Deutschland lehnen es ab. Zu Recht wird ein ökonomischer Rückschlag befürchtet, weil Investitionen sich kurzfristiger amortisieren müssen, die Bürokratie kostenträchtig ausgeweitet wird und weil der Wettbewerb bereits existiert. Die Kosten in den Häfen der EU sind sehr niedrig; in den USA sind sie doppelt, in Asien dreimal so hoch wie in Europa. Der Streik der Dockarbeiter ist begründet, weil sie ein Lohndumping befürchten. Eine derartige Politik der sozialen Kälte passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft.

Gegen das Hafenpaket gibt es eine riesengroße schwarz-rot-grüne Koalition. Ich möchte Sie auffordern, es mit uns zusammen zurückzuweisen. Dann hat Kommissar Barrot die Chance, eine neue Regelung vorzulegen, mit der die notwendige Transparenz in den europäischen Häfen erreicht wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Georgios Toussas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Unsere Aussprache findet unter den Nachwirkungen der Massendemonstrationen der Hafenarbeiter statt, die gestern in allen Häfen der Mitgliedstaaten mit großem Erfolg abgehalten wurden und eine vollkommen unmissverständliche Botschaft ausgesendet haben, nämlich, dass die vorliegende Richtlinie über den Zugang zu den Hafendiensten zurückgezogen werden soll.

Diese Aussprache findet zudem zwei Jahre nach der Ablehnung des Richtlinienvorschlags durch das Europäische Parlament statt. Die neue Version dieser Hafenrichtlinie ist, obwohl irreführend behauptet wird, es gäbe nun mehr Transparenz und Garantien und so weiter, noch schlechter als diejenige, die das Europäische Parlament am 23. November 2003 abgelehnt hat.

Meiner Ansicht nach haben wir es hier mit einem politischen Problem beträchtlichen Ausmaßes zu tun. Obwohl das Europäische Parlament sich gegen die betreffende Richtlinie ausgesprochen hat, obwohl auch die neue Version im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz abgelehnt wurde und der Vorschlag des Berichterstatters im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr nicht angenommen worden ist, hat die Kommission darauf bestanden, sie dem Europäischen Parlament vorzulegen, wodurch sich wieder einmal das Verhältnis zwischen dem Willen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der in diesem sensiblen Bereich beschäftigten Arbeitnehmer offenbart.

Die Neuausgabe der Richtlinie umfasst den Ausverkauf der Häfen an den Privatsektor, zusammen mit dem gesamten Spektrum der Hafendienstleistungen: Löschen und Laden, Stauen und Lagern.

Gestatten Sie mir, noch kurz etwas zu dem anzumerken, was einige meiner Vorredner gesagt haben: Eines der grundlegenden Themen, das zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments gehört, ist die Sicherheit des Lebens auf See und die Umweltsicherheit. Die Annahme dieser Richtlinie wird die Risiken erhöhen und wir ...

(Beifall von der GUE/NGL-Fraktion)

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Jeffrey Titford (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Die vorige Hafendienstrichtlinie wurde 2003 vom letzten Parlament abgelehnt, und wieso sollte die Kommission, da sich nichts geändert hat, dieses Mal eine andere Antwort erwarten? Weder die Leitung noch die Mitarbeiter haben sich für diese Regelung eingesetzt.

Gestern sagte ein Sprecher des Parlaments, die Proteste hätten beträchtlichen Schaden angerichtet, aber welchen Schaden werden britische Häfen nehmen, falls diese Richtlinie angewendet wird. Wenn die Verwaltung der Häfen von Felixstowe und Harwich in meinem Wahlkreis die Leistungen ausschreiben müssen, dann könnte dies Neuinvestitionen in Höhe von über 400 Millionen Euro gefährden. Unser britisches System funktioniert seit Jahrzehnten sehr gut. Weshalb also sollte daran etwas verändert werden, wenn diese Art der Gesetzgebung eindeutig auf bestimmte Häfen auf dem Kontinent abzielt?

Es wird argumentiert, dass der Wettbewerb in diesem Sektor angekurbelt werden soll, um Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, aber – falls diese Richtlinie verabschiedet wird – zu welchem Preis? Viele Hafenarbeiter könnten ihren Arbeitsplatz verlieren, und es könnte zu schweren Beeinträchtigungen der Sicherheit kommen. Ich habe vor zwei Jahren gegen eine ähnliche Vorlage gestimmt, und als britischer Abgeordneter werde ich das in dieser Woche wieder tun.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen wir einmal die Tatsache beiseite, dass sich die Mitglieder dieses Parlaments bereits mehrfach gegen die Notwendigkeit dieser Richtlinie ausgesprochen haben und ihre Einwände unbeachtet geblieben sind. Wenn nun besagte Richtlinie im Namen der Wettbewerbsöffnung und eines rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung angeglichener und transparenter Hafenverwaltungsverfahren trotzdem um jeden Preis verabschiedet werden soll, dann sollte sie zumindest gerecht und vernünftig sein.

Der aktuelle Vorschlag bewirkt viele Verzerrungen und wird gewiss unerwünschte Folgen haben, wie zum Beispiel ein sinkendes Qualifikationsniveau verbunden mit offenkundigen negativen Auswirkungen auf die gesamte Sicherheit. Im Besonderen werden ausschließlich den Lotsendiensten bestimmte Vorrechte hinsichtlich der Gewährleistung der Seeverkehrssicherheit sowie spezielle gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zuerkannt. Diese Aufgaben obliegen jedoch allen technisch-nautischen Diensten einschließlich der Festmacherdienste, die demzufolge ausdrücklich geschützt und nicht den Regeln des freien Marktes ausgesetzt werden sollten.

Deshalb fordere ich, dass die Sicherheit unserer Häfen und die Professionalität des Personals an die erste Stelle gerückt werden. Anderenfalls werde ich wohl gegen den Richtlinienvorschlag stimmen müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Philip Bradbourn (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! So wie die Mehrzahl meiner Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus habe ich bezüglich der uns vorliegenden Vorschläge ernste Bedenken. Ich lehne aber nicht nur den Inhalt der Vorschläge ab, zu denen ich gleich noch kommen werde, sondern ich halte es für inakzeptabel, dass die Kommission offenbar nicht in der Lage ist, ein Nein zu akzeptieren.

Vor zwei Jahren saß ich so wie etliche meiner Kollegen in eben diesem Saal, wo wir dieselbe Debatte führten und ein sehr ähnlicher Vorschlag abgelehnt wurde. Kommissar Barrot, wieso befinde ich mich heute erneut in genau derselben Situation? Zu einer Zeit, da von einem Abbau der Überregulierung durch die Kommission die Rede ist, müssen wir uns mit den von uns heute debattierten Vorschlägen befassen.

Im Vereinigten Königreich wurde der Inhalt des Vorschlags von der Industrie mit Fassungslosigkeit aufgenommen. Kein einziger Hafen begrüßt diese Vorschläge. Sollten sie angenommen werden, würden Unternehmen, die dank harter Arbeit Spitzenleistungen erbringen und sich im Wettbewerb durchgesetzt haben, Schaden nehmen, und ihre Existenz wäre gefährdet. Den Vorschlägen zufolge stellen Genehmigungsfristen und Ausschreibungen marktorientierte Maßnahmen dar, die das Leistungsangebot verbessern und den Wettbewerb ankurbeln werden. Nichts davon trifft zu. Das Leistungsangebot wird sich verringern, da sich potenzielle Wettbewerber die gewinnträchtigen Geschäftsbereiche herauspicken würden, was mit weniger Entwicklung für den Sektor verbunden wäre. Zudem würden Finanzinstitutionen weniger bereitwillig Kapital für Investitionen bereitstellen, da die Erträge minimal und nicht garantiert wären, was das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung zur Folge hätte.

Ich bin durchaus für die freie Marktwirtschaft und kann alle Vorschläge unterstützen, die sich am Markt orientieren. Doch das ist bei diesem Vorschlag nicht der Fall. Wenn die EU an einem marktorientierten Ansatz interessiert ist, dann würde ich vorschlagen, dass sie dem britischen Beispiel folgt, denn wir verfügen über ein System, das sich bewährt hat.

Ich fordere dieses Haus auf, den Vorschlag komplett abzulehnen und der Kommission damit klipp und klar zu sagen: Nein bedeutet Nein, ganz gleich welche Sprache man spricht, obwohl es auf „Eurisch“ offenbar das Gegenteil bedeutet.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Gilles Savary (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Morgen steht uns eine etwas ungewöhnliche Debatte bevor, denn der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat verfahrenstechnisch eine Kehrtwendung gemacht. Wir werden also über den ursprünglichen Text zu beraten haben, das heißt über den von Frau Loyola de Palacio hinterlassenen Text, ihr vergiftetes Geschenk an die Europäische Kommission. Persönlich werde ich für die Ablehnung stimmen, nicht weil ich – Sie kennen mich ja alle – besonders radikal wäre, sondern vor allem aus drei Gründen.

Erstens weil wir eine Absage an die parlamentarische Demokratie nicht akzeptieren können. Wir können die Kommission nicht ermuntern, jedes Mal, wenn das Parlament gegen einen Text gestimmt hat, denselben Text noch einmal vorzulegen. Wir können sie auch nicht ermuntern, die Ohren zu verschließen und einem mystischen Ultraliberalismus zu huldigen, der sich über alle Meinungen, auch die der Fachleute, hinwegsetzt.

Zweitens weil dieser Text sozial inakzeptabel und gefährlich ist. Er läuft darauf hinaus, die gleiche Art der Leibeigenschaft, die auf See herrscht, ebenfalls in den Häfen zu legalisieren. Mit der Selbstabfertigung durch Bordpersonal läuft er darauf hinaus, unsere Häfen anzuregen, Philippiner und Malaysier anzuheuern, um wettbewerbsfähig zu sein, womit im Grunde das Verhalten von „Irish Ferries“ im Juni gerechtfertigt wird.

Er ist politisch unverantwortlich, weil die Richtlinie über Schiffsbesatzungen, die eine soziale Richtlinie war, zurückgezogen wurde, während die Hafenrichtlinie aufrechterhalten wird; weil im Rahmen der Initiative „Bessere Rechtsetzung“ 60 im laufenden Verfahren befindliche Texte des Europäischen Parlaments zurückgezogen wurden, aber die Hafenrichtlinie beibehalten wird. Im Grunde gibt dieser Text allen eingefleischten Euroskeptikern, denen, die am heftigsten gegen Europa zu Felde ziehen, Recht. Als jemand, der für Europa kämpft, betrachte ich dies als eine Beleidigung für uns.

Herr Kommissar, ich kenne Ihre Gefühle. Meiner Meinung nach stehen die Hafenprobleme in Europa im Zusammenhang mit der übermäßigen Konzentration in der Nordsee, der Übersättigung und der mangelnden Organisation der Straßenverkehrsströme auf dem Kontinent, der Sicherheit der Meerengen – ein Beispiel sind die Vorgänge im Pas-de-Calais -, der Territorialplanung. Ein Hafen ist zu allererst ein Standort. Er ist ein strategischer Standort und kein Selbstbedienungsladen oder Supermarkt. In diesem Sinne müssen Sie morgen die neue Initiative entwickeln.

(Beifall von links)

 
  
MPphoto
 
 

  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Der Kommission zufolge soll diese Richtlinie den Markzugang für Hafendienste erleichtern und die europäischen Häfen wettbewerbsfähiger machen. In der Realität würde die Richtlinie den Markt nicht öffnen, sondern die Bürokratie weiter aufblähen, die Produktivität der Häfen senken und auch den Wettbewerb verringern.

Die Kommissionsvorlage macht kaum Sinn. Der Berichterstatter Herr Jarzembowski hat zweifellos exzellente Arbeit geleistet und einige wichtige Änderungsanträge eingebracht, doch muss gesagt werden, dass selbst er keine Wunder vollbringen kann. Wenn der Vorschlag praktisch nicht durchführbar ist, wird er auch hier im Parlament nicht zum Funktionieren gebracht. Europa braucht keine weitere schlechte Verwaltung. Stattdessen müssen Europa und wir die Qualität der Arbeit, die in den Häfen geleistet wird, die Sicherheit der Beschäftigten und ihre Rechte sicherstellen und uns darum kümmern, dass die Häfen flexibel arbeiten.

Die EU muss sich auf das Wesentliche konzentrieren, und die Absicht, die hinter der Vereinfachungsstrategie der Kommission steckt, besteht darin oder soll zumindest darin bestehen, überflüssige Vorschriften abzuschaffen. In diesem Fall zumindest ist das nicht gelungen. Ich hoffe, dass die Kommission die Prinzipien, die sie kundtut, auch auf die Hafendienste und auf all das anwendet, was sie unternimmt. Diese Richtlinie darf nicht angenommen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Bart Staes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute und morgen sind die Augen der gesamten Gewerkschaftswelt wie auch all jener auf dieses Parlament gerichtet, die sich ernsthaft um ein sozialeres Europa bemühen. Mit der Hafenrichtlinie in dieser Woche und der Bolkestein-Richtlinie im nächsten Monat wird dieses Frühjahr tatsächlich eine interessante Zeit. Uns als verantwortliche Politiker eröffnet sich die Möglichkeit, dem Parlament wieder einmal zu Popularität zu verhelfen und klar zu machen, dass wir es ablehnen, dem Leitmotiv von immer mehr Wettbewerb, immer mehr Privatisierung und immer mehr Liberalisierung zu folgen.

Mit der Ablehnung dieser Richtlinie machen wir deutlich, dass wir ein anderes Europa wollen, in dem nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die soziale und die ökologische Dimension zählen. Aufmerksamkeit verdienen deshalb die Menschen, die in den Häfen arbeiten, die Dockarbeiter, die Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, während Frachten sicher und effizient geladen und gelöscht werden müssen. Wir sollten auch an die Lotsen denken, die die Schiffe sicher in die Häfen bugsieren und dafür sorgen, dass kleinere oder größere Umweltkatastrophen ausbleiben. Die Grünen werden daher diese Richtlinie ablehnen, weil nach unserem Dafürhalten ein anderes Europa tatsächlich möglich ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Helmuth Markov (GUE/NGL). – Herr Präsident! Herr Kommissar, haben Sie außer dem Beitrag von Herrn Jarzembowski, der nicht so richtig wusste, ob er ja oder nein sagen soll, einen einzigen Redebeitrag gehört, der sich positiv zu dieser Hafendienstleistungsrichtlinie geäußert hat? Die Ablehnungsgründe sind sehr unterschiedlich. Sie reichen vom Sozialen über die Bürokratie bis hin zur Tatsache, dass wir es als undemokratisch empfinden, dass eine Kommissarin, die bereits ein Verfallsdatum trägt, nochmals einen Vorschlag einreicht, der bereits abgelehnt worden ist.

Dieses Haus ist sich sehr einig, und ich glaube, Sie könnten der Kommission und sich selbst einen großen Gefallen tun, wenn Sie in Ihrer Endrede sagen, dass Sie diesen Vorschlag zurückziehen. Sie kommen damit der Aufforderung des Parlaments im Vorfeld nach. Sie akzeptieren, dass die Betroffenen diese Richtlinie nicht wollen und es ein anderes Grundverständnis von demokratischen Gepflogenheiten gibt. So hätten Sie die Chance, eine neue Richtlinie einzureichen, die sich ausschließlich mit der Transparenz und mit den Beihilfenotwendigkeiten in Häfen befasst. Das wäre eine vernünftige Herangehensweise, und mit einem solchen Verhalten würden Sie der Demokratie in der Europäischen Union einen großen Dienst erweisen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Außer Zweifel steht, dass es in einigen europäischen Häfen Probleme gibt; minder sicher ist, dass die heutige Kommissionsvorlage eine geeignete Lösung für diese Probleme bietet. Daran wird sich auch mit der Annahme einiger Änderungsanträge nichts Wesentliches ändern. Auch angesichts des wachsenden Widerstands der Beteiligten gegen die Auswirkungen dieses Vorschlags möchte ich Sie auffordern, noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Maßnahme im Augenblick notwendig ist. Ich halte diesen Vorschlag trotz des bevorstehenden Kommens der Dienstleistungsrichtlinie nicht für die angezeigte Maßnahme zum rechten Zeitpunkt.

Sektorbezogene Rechtsvorschriften für Häfen sind begrüßenswert und Vorschriften für staatliche Beihilfen in Häfen notwendig. Dieser Vorschlag wird allerdings nicht dem Auftrag gerecht, vorhandenen Problemen ohne übermäßige administrative oder organisatorische Belastungen die Stirn zu bieten. Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen, diesen Vorschlag abzulehnen und ersuche die Kommission, einen neuen, zielgerichteteren Vorschlag in Verbindung mit einer Vorlage für die Regulierung staatlicher Beihilfen in Häfen zu unterbreiten. Die Änderungsanträge, die darauf hinauslaufen, befürworte ich uneingeschränkt.

 
  
MPphoto
 
 

  Koenraad Dillen (NI).(NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was wir heute hier gehört und gestern auf den Straßen von Straßburg gesehen haben, erweckt bei uns selbstverständlich ein Gefühl des Déjà-vu. Dazu hätte es selbstverständlich nicht kommen müssen, wenn die Kommission vor zwei Jahren so klug gewesen wäre, ihre katastrophale Hafenrichtlinie still und heimlich zu begraben.

Schon seit Jahren ist klar, dass es in der Öffentlichkeit im Allgemeinen und in den europäischen Häfen im Besonderen keine demokratische Unterstützung für dieses asoziale, ideologische und nicht von gesundem politischen Verstand inspirierte Maßnahmenpaket gibt. Selbst ein kleines Kind weiß, dass diese – mittlerweile berüchtigte – Selbstabfertigung Arbeitslosigkeit, soziale Unruhen und unsichere Situationen in den Häfen hervorrufen wird.

Dennoch ging die Kommission voran. Aus rein doktrinären Erwägungen wird uns jetzt ein Vorschlag präsentiert, der praktisch mit dem identisch ist, der vor zwei Jahren in diesem Parlament mehrheitlich abgelehnt wurde, ohne gebührenden Respekt für dieses Parlament, wider besseren Wissens und entgegen dem Willen der übergroßen Mehrheit der europäischen Hafenarbeiter. Das Gleiche gilt bis zu einem gewissen Grad für die Bolkestein-Richtlinie.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass sich die Bürger in Frankreich und den Niederlanden ebenso wie andere morgen von dieser Art Europa abwenden. Blinder für die soziale Realität in den Mitgliedstaaten, weiter entfernt von den Bürgern in ihrer Not könnte die Kommission nicht sein.

 
  
MPphoto
 
 

  Luis de Grandes Pascual (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unabhängig vom Schicksal dieses Rechtsakts steht doch fest, dass das Parlament offenbar sehr gespalten ist, und so sollten wir – um mit den Worten eines spanischen Klassikers zu sprechen – manchmal sagen, was wir fühlen, und fühlen, was wir sagen, wenn wir einem unannehmbaren Druck ausgesetzt sind, so berechtigt er auch sein mag.

Das Europäische Parlament steht heute vor einem Dilemma: Entweder wir arbeiten weiter an der Schaffung eines echten Binnenmarkts oder wir treten auf der Stelle. Ich persönlich habe beschlossen, einen Vorschlag zu unterstützen, dessen grundlegende Prinzipien und Ziele im Programm von Lissabon und im Weißbuch „Verkehr“ niedergelegt sind. Die Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den Erbringern von Hafendiensten wird die Wettbewerbsfähigkeit und die Effektivität in den Häfen steigern und zur Entwicklung des Güterseeverkehrs beitragen, was letztlich das Hauptziel unserer Unterstützung für den Seeverkehr in der Union ist.

Eines der grundlegenden Elemente des Vorschlags, das allerdings die größten Diskussionen ausgelöst hat, ist die ausdrückliche Einbeziehung der Selbstabfertigung. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die Anerkennung einer Methode für die Erbringung von Hafendiensten garantieren, die wirklich zur Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs beiträgt, der aufgrund seines Charakters Effektivität und Schnelligkeit erfordert, und das nicht nur bei der Zollabfertigung, sondern insbesondere auch beim Laden und Löschen.

Meine Damen und Herren! Denjenigen, die befürchten, dass die Verabschiedung dieser Richtlinie zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer führt, müssen wir klar und deutlich sagen, dass die Richtlinie die Gesetze der Mitgliedstaaten respektiert, und zwar im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, die Ausbildung und die beruflichen Qualifikationen ebenso wie im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schiffssicherheit und Umweltschutz.

Zudem wird sich das Umschlagsvolumen in den Häfen erhöhen, wenn sie selbst die Ladearbeiten übernehmen, was wiederum zu einer Steigerung der Beschäftigung führen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Inés Ayala Sender (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich muss darauf hinweisen, dass sich mein Land an einer wirtschaftlich und logistisch bedeutsamen Schnittstelle des Seeverkehrs befindet, da wir das europäische Tor zwischen dem Mittelmeer und dem Atlantik sind. Daher ist es für uns aus wirtschaftlicher Sicht unerlässlich, dass wir über moderne, leistungsfähige und gut geführte Häfen verfügen, denn sie müssen wettbewerbsfähig sein.

Die spanischen Häfen versorgen und finanzieren sich im Gegensatz zu anderen Häfen selbst; deshalb muss unbedingt eine Einschätzung zur Frage der Hafensubventionen. d. h. der staatlichen Beihilfen, vorgenommen werden. Was den sozialen Aspekt anbelangt, so haben wir gut ausgebildete Arbeitnehmer mit qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, die umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz genießen, was im Seerecht nicht immer der Fall ist. Und aus ökologischer Sicht ist zu sagen, dass viele der Dienste, über die wir hier sprechen, von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit und den Umweltschutz sind.

Dieser neue Vorschlag hat eine selten einmütige Reaktion ausgelöst, da er in meinem Land sogar von denen abgelehnt wurde und wird, die in ihm einige Lösungen für gewisse Engpässe und veraltete Praktiken sehen, wie sie in unseren Häfen noch fortbestehen.

Gestützt auf meine Überzeugung, dass dieses Parlament dem Gebot der Stunde folgen und diesen Vorschlag ablehnen wird, der umfassend bewiesen hat, dass er den gegenwärtigen Erfordernissen der europäischen Häfen nicht entspricht, möchte ich den Kommissar bitten, Feingefühl zu demonstrieren, wie er es bereits in anderen Verkehrsbereichen getan hat, und – da es die globale Situation erforderlich macht – schnellstmöglich einen aktualisierten, sachdienlichen und mutigen Konsultationsprozess vorzubereiten, bei dem alle erforderlichen Aspekte der europäischen Hafenpolitik offen und gründlich erörtert werden. Auf diese Weise werden wir in einem akzeptablen Zeitraum in der Lage sein, die nötigen Lösungen zu finden, um die europäischen Häfen zu den Zentren der wirtschaftlichen, sozialen, technologischen und ökologischen Entwicklung zu machen, die Europa benötigt und die angesichts der globalen Rahmenbedingungen zur Förderung des Zusammenhalts in Europa beitragen werden.

 
  
  

VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Sajjad Karim (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Nachdem ich mir diese Aussprache angehört habe, möchte ich den in Straßburg versammelten Hafenarbeitern Folgendes sagen: Ein Abgeordneter nach dem anderen ist aufgestanden und hat Argumente vorgebracht, die im Interesse der Bürger von Europa sind, und ein Abgeordneter nach dem anderen hat Verständnis für die von den Hafenarbeitern vertretenen Interessen geäußert. Anstatt dieses Haus zu attackieren, sollten sie innehalten, sich anhören, was in dieser Aussprache gesagt wird, und diesem Haus ihre Unterstützung geben. Das ist mein Appell an sie.

Morgen wird dieses Parlament einen Vorschlag prüfen, der im Prinzip bereits im November 2003 abgelehnt wurde. Dabei handelt es sich um ein Projekt, von dem der Kommissar sich zu distanzieren versucht hat, sowie um ein Verfahren, das ein Demokratiedefizit aufweist, weil die davon direkt Betroffenen weder in Betracht gezogen noch konsultiert wurden und weil auch kein Kompromiss mit ihnen eingegangen wurde.

Bei der Erarbeitung dieses Vorschlags dachte man eindeutig an Häfen auf dem europäischen Kontinent. Dabei ließ man sich von dem Wunsch leiten, den Markt für Hafendienste, der größtenteils nach wie vor national geregelt wird, zu liberalisieren. Das ist ein willkommener und notwendiger Schritt, aber er muss in der richtigen Art und Weise getan werden.

Im Vereinigten Königreich hat sich die Hafenindustrie jedoch ganz anders entwickelt als auf dem europäischen Festland. Unsere Häfen befinden sich in privater Hand. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung von der Regierung, und das Kapital für neue Investitionen wird am Markt beschafft. Angesichts der Vielzahl florierender Häfen zeichnet sich dieser Bereich bereits durch den gesunden Wettbewerb aus, der mit diesem Vorschlag erreicht werden soll.

Der Versuch, den Häfen im Vereinigten Königreich ein solches „Pachtmodell“ aufzuzwingen, würde immensen Schaden anrichten. Die Gefahr einer Entwicklung hin zur Beschäftigung auf Zeit würde sich negativ auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen, das Qualifikationsniveau, die Höhe der Arbeitseinkommen und die Arbeitsbedingungen auswirken und hätte zudem nachteilige Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden.

Mit Häfen wie Liverpool, Manchester und Heysham, die zu den größten Häfen des Vereinigten Königreichs zählen, verfügt mein Wahlkreis in Nordwestengland über eine lange und stolze Schifffahrtsgeschichte. Das Herz bildet Liverpool, Heimat des ersten kommerziellen Trockendocks im Vereinigten Königreich. Wenn diese Richtlinie in Kraft tritt, dann müssen die zu Liverpool gehörenden Gemeinden, die ohnehin zu den am meisten benachteiligten in Europa zählen, zusehen, wie ein hart arbeitender Docker nach dem anderen seinen Job verliert, wobei das vorgesehene Entschädigungspaket weder dem britischen Recht entspricht und sich schon gar nicht im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte befindet. Es ist für dieses Parlament weder wünschenswert noch praktikabel zu versuchen, diesen Vorschlag abzuändern, der irreparable Schwachstellen aufweist. Aus all diesen Gründen müssen wir diesen Vorschlag ablehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) Ein weiteres Mal wird uns ein inakzeptabler Vorschlag zur Liberalisierung der Hafendienste vorgelegt und erneut kämpfen die Beschäftigten aktiv dafür, dass er abgelehnt wird, ein Kampf, den wir wie bereits 2003 unterstützt haben.

Dieser Richtlinienvorschlag reiht sich ein in die so genannte Lissabon-Strategie, die auf die Beschleunigung der Liberalisierung gerichtet ist und einen Angriff auf den öffentlichen Sektor und die Gemeinwohlverpflichtungen darstellen. Abgesehen von wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der nationalen Souveränität, die in diesem strategischen Sektor aufgeworfen werden, würden, sollte dieser Vorschlag angenommen werden, durch die so genannte Selbstabfertigung Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und die Unsicherheit der Arbeitsplätze gefördert werden. Tarifverträge und gewerkschaftliche Rechte kommen unter Beschuss, die Produktivität geht zurück, die berufliche Bildung wird zurückgefahren, die Gefahr schwerer Unfälle nimmt zu – all das im Namen des Wettbewerbs!

In Wirklichkeit kommt dieser Vorschlag den Interessen der großen Reeder entgegen. Deshalb haben wir den Vorschlag, diese Richtlinie abzulehnen, unterbreitet.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Herr Präsident! Es gibt mehrere gute Gründe, diese Hafenrichtlinie abzulehnen. Erstens ist dies eine Angelegenheit, die gemäß dem EU-Subsidiaritätsprinzip von den einzelnen Mitgliedstaaten entschieden werden sollte. Eine Stellungnahme zu Fragen dieser Art kommt nur den Mitgliedstaaten zu. Wir sind grundsätzlich der Ansicht, dass auf schwedischem Hoheitsgebiet schwedische Vorschriften gelten sollten.

Zweitens ist das Verfahren, durch das die Hafenrichtlinie erneut auf die Tagesordnung gelangt ist, undemokratisch. Vor nicht einmal einem Jahr hat das Europäische Parlament einen identischen Vorschlag der Kommission abgelehnt. Drittens stößt die Richtlinie bei den Akteuren, die davon betroffen wären, nicht eben auf Gegenliebe. Momentan gibt es einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen. Die Hafenrichtlinie hätte eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge, da das Personal der Reedereien selbst das Be- und Entladen übernehmen würde.

Wer will eigentlich diese Richtlinie? Der größte Fürsprecher ist die Kommission, die diese Vorschrift um jeden Preis durchboxen will. Die schwedische Juniliste wird diesen Legislativvorschlag ablehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Kurt Joachim Lauk (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Kommissar, ich bin überzeugt, dass Sie für eine Hafenrichtlinie in Europa dann eine Mehrheit in diesem Haus finden, wenn Sie eine durchdachte Richtlinie vorlegen, die in der Tat Transparenz und Wettbewerb in Europa zu diesem Thema fördert. Die vorliegende Richtlinie ist hierzu jedoch ungeeignet. Deshalb der Vorschlag: Ziehen Sie sie zurück! Sie müssen im Lauf der Debatte erkannt haben, welche Einigkeit Sie zwischenzeitlich in diesem Haus über die Fraktionsgrenzen hinweg zu diesem Thema hergestellt haben. Sie müssen erkennen, dass dieser Richtlinienentwurf ohne ausreichenden Unterbau kaum beratungsfähig ist. Der Kollege Jarzembowski hat eine hervorragende Arbeit geleistet. Aber eine schlechte Richtlinie ist auch in diesem Haus in der Vorlage kaum zu verbessern. Die Kommission sollte sich daran gewöhnen, dass das Parlament nicht der Reparaturbetrieb für schlechte Richtlinien sein kann.

Dieser Richtlinienentwurf ist deshalb kaum beratungsfähig, weil er in wichtigen Punkten unklar ist. Die Marktdefinition ist völlig unklar. Geht es denn beim Markt um den Wettbewerb in den jeweiligen Häfen, unter den Häfen oder zwischen den Häfen und dem gemeinsamen Verkehrsaufkommen im Hinterland? Es gibt keine Folgekostenabschätzung. Wo liegt denn der Nutzen für den Verbraucher? Das ist völlig unklar geblieben.

Die Umschlagkosten müssten durch mehr Wettbewerb doch eigentlich gesenkt werden. Nach allem was wir wissen, werden die Umschlagkosten in Europa ohnehin unter 50% von denen in Singapur oder Dubai – also viel niedriger – liegen. Sie sollen auch niedriger bleiben. Durch diesen Vorschlag besteht allerdings die Gefahr, dass sie nach oben gehen. Steigt denn wirklich durch diese Richtlinie die Zahl der Dienstleister in den Häfen? Bitte überdenken Sie diese Richtlinie. Ziehen Sie sie zurück und legen Sie eine bessere vor. Sie werden eine Mehrheit für Transparenz und Wettbewerb in Europa finden, wenn sie durchdacht ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Marta Vincenzi (PSE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine starke europäische Wirtschaft braucht ein Hafensystem – keine einzelnen Häfen –, das die Union der 25 verbindet und den Übergang von der Wettbewerbsöffnung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Ganzen erleichtert. In der Richtlinie wird dieses Ziel nicht erfasst, was in Zeiten einer schweren politischen Krise Europas ein schlechtes, ja schockierendes Zeichen dafür ist, wie weit die Institutionen und die tatsächlichen Erfordernisse der in einer globalisierten Welt auf dem Spiel stehenden Interessen auseinander klaffen. All diese viele Interessen können nicht mehr nach alten Mustern miteinander in Einklang gebracht werden.

Die falschen Signale müssen zurückgewiesen werden. Was wir brauchen, ist eine Vorstellung von einem gemeinsamen Hafenwesen, einer gemeinsamen Politik und transparenten Leitlinien für Investitionen und staatliche Beihilfen. Solche Leitlinien dürfen nicht lediglich dem Wettbewerb zwischen den Häfen Priorität verleihen, sondern müssen auch verhindern können, dass die Wettbewerbsnachteile einiger dieser Häfen zu einer Schwächung des ganzen Systems führen. Unsere qualifizierten Arbeitskräfte, die kein Sozialdumping wollen und eine einheitliche Ausbildung befürworten, müssen geschützt werden. Es gilt, die Effizienz der öffentlichen Dienste zu schützen, indem die an sie im Hinblick auf Sicherheit, Qualität und Zugänglichkeit gestellten Anforderungen anerkannt werden, und schließlich müssen die Auswirkungen der Liberalisierungsmaßnahmen bewertet werden, denn was im Augenblick große Besorgnis erregt, das sind die gegenwärtigen Konzentrationsprozesse, die in Häfen der ganzen Welt im Abfertigungs- und Logistikbereich stattfinden.

Dies sind die neuen Herausforderungen, die von der Richtlinie nicht aufgegriffen werden. Das, was in dem Zeitraum zwischen dem ersten Vorschlag von 2001 und diesem zweiten Vorschlag geschah, ist kein gutes Beispiel europäischer Politik. Gleichwohl bekräftige ich die Notwendigkeit einer Richtlinie bzw. einer Regelung, wofür ein starkes politisches Engagement erforderlich ist und trotz der Unabhängigkeit der Häfen nicht auf die Vorgabe gemeinsamer Regeln verzichtet werden darf…

(Beifall von der GUE/NGL-Fraktion)

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Jacky Henin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, die Richtlinie über die Hafendienste, die man uns zum zweiten Mal vorlegt, bedeutet eine völlige Absage an das Allgemeininteresse, an die Verbesserung der Lebensbedingungen der europäischen Bürger. Ja schlimmer noch, sie dient ausschließlich den finanziellen Interessen der großen Frachtmultis zum Nachteil aller Akteure des Hafensektors, vom Hafenarbeiter bis zum Kleinunternehmer. Ihr einziges Ziel besteht darin, die Beschäftigungsbedingungen und den Sozialschutz abzubauen und die Löhne zu drücken, um damit auf Kosten der Sicherheit der Menschen und der Umwelt einer Minderheit zu Reichtum zu verhelfen. Das Sozialmodell dieser Richtlinie ist das Gesetz des Dschungels; die Selbstabfertigung ist die Wiedergeburt der Sklaverei!

Alle Berufsgruppen im Seeverkehrssektor, alle europäischen Gewerkschaften lehnen diese Bolkestein-Richtlinie des Hafensektors einhellig ab. Gestern habe ich mit den 10 000 Hafenarbeitern aus ganz Europa vor dem Parlament demonstriert. Ich kann bezeugen, dass sie entschlossen sind, dieser unerhörten Richtlinie den Weg zu versperren. Ich kann Ihnen versichern, wer für eine solche Richtlinie stimmt, übernimmt die Verantwortung dafür, dass zahlreiche Häfen der Union durch entschlossene Streiks blockiert werden, mit allen daraus erwachsenden wirtschaftlichen Konsequenzen.

Lassen Sie mich wie einige meiner Vorredner die Kommission daran erinnern, dass wir als Vertreter der Völker der Union diese Richtlinie bereits einmal abgelehnt haben. Sie quasi unverändert noch einmal vorzulegen, stellt einen politischen Affront gegen das Parlament, gegen sämtliche Hafenbehörden dar. Im Namen der Errichtung eines anderen Europas mit einem hohen sozialen und demokratischen Integrationsniveau rufen wir dazu auf, diese Richtlinie abzulehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich frage mich, wer will diese Richtlinie? Es gibt keine einzige Hafenbehörde, die daraus einen Nutzen ziehen könnte oder die diese Richtlinie akzeptiert: sie dient allein der Globalisierung und der neuen Ordnung, die Sie in der Tat anstreben und überwachen, und damit meine ich die Nivellierung nach unten.

Die Richtlinie steht im Widerspruch zur Logik und zum Übereinkommen 137 des Internationalen Rates der Hafenarbeiter, in dem eindeutig vermerkt wird, dass ausgebildeten Hafenarbeitern der Vorrang zu geben ist. Was versuchen Sie zu tun? Wollen Sie in den Häfen Kartells etablieren?

Wir in Griechenland verfügen über drei Viertel aller Inseln in Europa, mit anderen Worten, wir haben die meisten Häfen in Europa. Wir wissen, wie sie funktionieren. Es herrscht ein positiver Modus operandi. Wir könnten raschere Resultate erreichen, jedoch mit Menschen, die mit der Materie vertraut sind, mit Fachleuten. Wollen wir ungelernte Arbeiter zulassen, damit sie für uns bessere Ergebnisse erzielen?

Warum stellen Sie sich also gegen die Logik, die Demokratie und die Interessen der Arbeitnehmer? Wir wollen schließlich kein willkürliches Europa, wir wollen ein Europa der Völker.

 
  
MPphoto
 
 

  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident! Wann immer wir hier in Straßburg oder in Brüssel Demonstrationen vor unseren Häusern erleben, dann weiß man, es geht um die Verteidigung bestehender Interessen. Und wenn die Demonstrationen gewalttätig werden, dann wissen wir, die Interessenlage steht offenbar ganz stark im Vordergrund.

Die Schlagworte und die Schlagstöcke verdecken aber leider die wahren Alternativen. Im Kern geht es nicht um Grundsatzfragen wie Liberalisierung, Transparenz und dergleichen, sondern es geht wie immer um die Details konkreter Regelungen. Daher stehe ich in dieser Diskussion um die weitere Vorgehensweise über diese Richtlinie auf der Seite des Berichterstatters Jarzembowski, der den Kommissionsvorschlag – der zugegebenermaßen nicht gut war – verbessern will. Und ich habe keine Freude mit der Parole „Zurück zum Start“. Wir würden hier nur sehr viel Zeit verlieren. Die Forderung nach Weiß- oder gar Grünbüchern zeigt, dass man hier fünf Jahre Ruhe vor dem europäischen Gesetzgeber haben will.

Ich sehe bei dieser Diskussion eine Parallele nicht nur zur Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie, die wir im kommenden Monat führen werden, sondern auch zur Verfassungsdiskussion. Auch dort geht es nicht um die Frage eines unsozialen oder sozialen Europas, sondern es geht im Wesentlichen um hunderte von Details für ein funktionsfähiges, besseres, gemeinsames Europa. Nur will man hundert Details nie durchbesprechen. Man will sich nicht die Mühe machen, einen Konsens zu suchen und zu finden, sondern man bleibt lieber auf der Ebene der Schlagworte. Das bringt mediale Aufmerksamkeit, hilft aber niemandem im gemeinsamen Europa auf dem Weg zu besseren und funktionsfähigen Lösungen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Ewa Hedkvist Petersen (PSE).(SV) Herr Präsident! Es ist mir ein Rätsel, warum die Europäische Kommission diesen Vorschlag erneut vorgelegt hat. Wir hören doch, was für heftigen Widerstand er hervorruft, und Kommissar Barrot hat jetzt Gelegenheit zu zeigen, dass die EU mit unseren Bürgern auf gleicher Linie liegt, indem er diesen Vorschlag zurückzieht.

Meiner Ansicht nach gibt es drei Argumente, die dafür sprechen. Zuerst einmal brauchen wir diese Richtlinie nicht. Viele europäische Häfen florieren, wie ich das u. a. in meinem Heimatland Schweden sehe. Die Häfen werden weiterentwickelt, wobei es viele flexible Lösungen gibt. Benötigt wird vielmehr eine Richtlinie über den Wettbewerb zwischen den Häfen, was wir von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament auch angesprochen haben.

Dieser Vorschlag der Kommission zielt auf eine zentrale europäische Regelung ab. Er dient nicht der Deregulierung im Hafensektor, wie es immer dargestellt wird. Es handelt sich um eine zentrale europäische Regelung, die wir nicht brauchen, weil sie die Entwicklung der Häfen nicht fördern würde, sondern im Gegenteil sogar behindern könnte. Leider hat nicht die Sorge um die Häfen und den Verkehr die Europäische Kommission bewogen, diesen Vorschlag vorzulegen.

Solche zentralen Bestimmungen würden den Häfen die Arbeit erschweren. Sie würden die Entwicklung der Häfen und der Verkehrssysteme erschweren, weil es sich bei den Häfen um Verkehrsknotenpunkte und Kombiterminals handelt, die effektiv funktionieren müssen, wenn das gesamte Verkehrssystem funktionieren soll. Es wäre das Beste, die Entwicklung der Häfen den regionalen und lokalen Akteuren zu überlassen.

Nicht zuletzt hätte diese Hafenrichtlinie nachteilige Auswirkungen auf die Hafenarbeiter. Sie müssten den Preis für die von der Kommission vorgeschlagene zentrale Regulierung bezahlen. Höchstwahrscheinlich würden viele Arbeitsplätze wegfallen, und ein großer Teil der Aufgaben würde an Leiharbeitsfirmen übertragen werden, was schlechtere Bedingungen und weniger Sicherheit für die Arbeitnehmer zur Folge hätte. Ich empfehle dem Parlament also aus vielen guten Gründen, diesen Vorschlag abzulehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Roberto Musacchio (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wenden uns gemeinsam mit den Hafenarbeitern gegen diese Richtlinie, die von Nachteil für die Beschäftigung, von Nachteil für ihr Recht auf Sicherheit und von Nachteil für die Wirtschaft an sich ist, weil sie einen auf Dumping beruhenden Wettbewerb vorschlägt. Deshalb muss sie wie schon 2003 abgelehnt werden.

Wir müssen darüber nachdenken, was für einen Bruch die Liberalisierungspolitik bewirkt. Hafenarbeit hat eine lange und ruhmreiche Tradition, die Rechte und Wohlstand hervorgebracht und die Handelstätigkeiten mit den Städten, die sie aufnahmen, verbunden hat. Ohne diesen hohen Anspruch an die Arbeit, der durch die Richtlinie im Namen der Liberalisierungspolitik über Bord geworfen würde, hat Europa keine Zukunft. Das europäische Sozialmodell ist unsere wichtigste Ressource, die durch diese und durch die Bolkestein-Richtlinie aufgegeben wird. Deshalb meine ich, dass die Arbeiter Recht haben und dass dieses Parlament ihre Forderung aufgreifen und die fragliche Richtlinie ablehnen muss.

 
  
MPphoto
 
 

  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Begonnen haben wir mit einer unausgegorenen Kommissionsvorlage, unter Leitung von Herrn Jarzembowski wurde jedoch ein vernünftiges Paket von Änderungsanträgen mit eingebauter Sicherheit geschnürt, mit mehr Sicherheit für die Unternehmen und Hafenarbeiter und ohne Selbstabfertigung. Letzteres ist offensichtlich noch nicht bis zur Gewerkschaftsbewegung oder zu einigen Mitgliedern dieses Hauses durchgedrungen. Leider haben offensichtlich Kämpfe und Emotionen die Oberhand über eine tief schürfende inhaltliche Diskussion gewonnen, und, Herr Kommissar, der Ton macht die Musik.

All das rührt daher, dass die Kommission, allerdings Ihre Vorgängerin, eine mit Makeln behaftete Diskussion begonnen hat. Weshalb ziehen Sie diese Richtlinie nicht zurück? Ich darf Sie bitten, mir dies sogleich einmal zu erläutern, denn das wäre durchweg die beste Lösung. Allerdings sieht die politische Realität heute so aus, dass es an einer hinreichenden Unterstützung für das starke Paket von Änderungsanträgen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr mangelt, wo sich noch eine knappe Mehrheit dafür ausgesprochen hat. Da es keine ausreichende Unterstützung für dieses Paket von Änderungsanträgen gibt, können wir diese Richtlinie nicht befürworten. Gleichwohl bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass wir eine speziell auf Europa zugeschnittene Hafenpolitik brauchen.

Die Kolleginnen und Kollegen haben dies bereits umfassend erläutert, allen voran Herr Jarzembowski, mit dem zusammen ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten einen Vorschlag unterbreitet habe. Wir fordern den Kommissar auf, ein Papier vorzulegen, in dem er seine Vision von einer Hafenpolitik im weitesten Sinne, einschließlich des Wettbewerbs zwischen den Häfen, als Grundlage für eine dieses Mal hoffentlich konstruktive Diskussion darlegt. Sind Sie bereit, Herr Kommissar, ein derart substanzielles Diskussionspapier zu konzipieren? Werden Sie auch die Gedanken aus dem Paket von Änderungsanträgen einfließen lassen, wie sie von Herrn Jarzembowski erarbeitet wurden? Hoffentlich kann daraus eine fruchtbare Diskussion entspringen.

 
  
MPphoto
 
 

  Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Als das Europäische Parlament die vorgeschlagene Hafendienstrichtlinie vor zwei Jahren ablehnte, hätte niemand es für möglich gehalten, dass die Kommission sie erneut vorlegen würde. Dennoch hat sie niemanden gefragt, sie hat nicht zugehört, und sie hat beschlossen, dieses demokratisch gewählte Parlament zu ignorieren.

Wir müssen uns des Schadens ganz klar bewusst sein, den diese Regelung - sollte sie angenommen werden - für Häfen, einschließlich der von mir in diesem Parlament vertretenen Häfen an der Ostküste, mit sich bringen würde. Ersetzt man hoch qualifizierte Arbeitskräfte durch die Schiffsmannschaften, dann werden Unfälle, Verletzungen und möglicherweise Todesfälle beim Be- und Entladen nicht lange auf sich warten lassen. Vergleichen Sie das mit dem Hafen von Tilbury, der 2005 eine Senkung der Unfallrate um 50 % verzeichnen konnte, oder von Great Yarmouth, wo es seit zwei Jahren keine meldepflichtigen Unfälle mehr gab.

Herrn Jarzembowski möchte ich nur sagen, dass diese Regelung katastrophale Folgen für die Arbeitsplätze hätte. Von den Hafeneigentümern habe ich erfahren, dass über 600 neue Arbeitsplätze in Felixstowe und über 750 neue Arbeitsplätze in Harwich gefährdet wären. Nicht einer der 650 Arbeitsplätze im Hafen von Tilbury wäre sicher. Das sagen die Hafeneigentümer selbst, und diese Hafeneigentümer würden jeden Anreiz für wichtige Neuinvestitionen verlieren.

Schon jetzt wurden zwei neue Investitionsvorhaben in Tilbury wegen der durch diese Richtlinie verursachten Unsicherheit auf Eis gelegt. Sowohl der unlängst in Harwich gebilligte Hafenausbau in Bathside Bay wie auch die Erweiterung des südlichen Teils des Hafens von Felixstowe, für die wir uns in dieser Woche eine positive Entscheidung erhoffen, sind gefährdet.

Der UK Independence Party möchte ich sagen, dass das Ausgaben in Höhe von einer Milliarde britischen Pfund repräsentiert – vielleicht sollten Sie sich die Zahlen nochmals genau anschauen -, und wir müssten uns heute nicht damit befassen, wenn Ihre Abgeordneten nicht im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für diese Regelung gestimmt hätten.

Nochmals zu den Investitionen. In Great Yarmouth läuft seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kampagne zum Bau eines Außenhafens, der durch diese Regelung in Konkurrenz zum Innenhafen treten würde. Das würde zu einer Substitution von Arbeitsplätzen anstatt zu zusätzlichen Arbeitsplätzen und Dienstleistungen in einer Region mit einer Arbeitslosenquote führen, die zu den höchsten in der Europäischen Union zählt und deshalb vorrangig bekämpft werden muss.

Eines ist klar, die wirklich Leidtragenden werden die qualifizierten Hafenarbeiter sein – Menschen wie Steven Drew aus Yarmouth, der heute von der Besuchertribüne aus diese Aussprache verfolgt und der zusammen mit seinem Vater insgesamt 55 Jahre lang in der Hafenwirtschaft tätig war.

Wir brauchen Wettbewerb zwischen und nicht innerhalb der Häfen. Die Europäische Union sollte jetzt das tun, was sie bereits hätte tun sollen: Sie sollte ganz von vorn beginnen und von Anfang an Häfen, Gewerkschaften und Schifffahrtslinien konsultieren, und, was diesen Vorschlag betrifft, sollte sie sich geschlagen geben. Nachdem sich das Europäische Parlament um eine endgültige Ablehnung dieses Vorschlags bemüht hat, sollte es zum zweiten und letzten Mal mit „Nein“ stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE).(PT) Wie meine Vorredner bereits festgestellt haben, hat dieser Richtlinienvorschlag zu einer großen Kontroverse geführt, die bei weitem nicht auf dieses Haus beschränkt ist und viele Betreiber von Hafendiensten sowie einen Großteil der Beschäftigten des Sektors erfasst hat. Was Letztere betrifft, so möchte ich unterstreichen, dass wir zwar ihren Protest verstehen, die Gewalt jedoch, mit der sie diesen zum Ausdruck brachten, nicht akzeptieren. Beide Ausschüsse dieses Parlaments, die aufgefordert waren, eine Stellungnahme abzugeben, haben sich dem Richtlinienvorschlag gegenüber ablehnend geäußert und damit sein politisches Schicksal besiegelt.

Die Bedeutung des Hafensektors, Herr Präsident, muss weder erläutert noch bewiesen werden. Wir alle wissen, dass fast der gesamte Außenhandel der Europäischen Union über Häfen abgewickelt wird und dass in den Häfen rund 350 000 Personen direkt beschäftigt sind, von den indirekten Arbeitsplätzen gar nicht zu sprechen. Darüber hinaus unterliegt die eingesetzte Umschlagtechnik einer ständigen Weiterentwicklung, was fortwährend Investitionen und Erneuerungen erfordert.

Es stellen sich also folgende Fragen:

Führt der Richtlinienvorschlag zu Investitionen, Wettbewerb und Marktzugang? Inwieweit wird der mit den derzeitigen Betreibern verbundene Besitzstand gewahrt? Wird das Subsidiaritätsprinzip mit dem Vorschlag verletzt? Bleibt mit dem Vorschlag bei Entschädigungen im Falle des Wechsels der Diensteanbieter die Gerechtigkeit gewahrt? Wirkt sich der Vorschlag negativ auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Rechte der Beschäftigten dieses Sektors aus? Kurz gesagt, dient er den Zielen höhere Effizienz, besserer Wettbewerb, Vertiefung des Binnenmarkts und Verbesserung des Leistungsangebots?

Der Berichterstatter, Herr Jarzembowski, hat versucht, auf diese Fragen eine ausgewogene Antwort zu finden, und dazu möchte ich ihn beglückwünschen. Wichtig erscheint mir jedoch, dass der Vorschlag angesichts der Umstände, unter denen er von der Kommission vorgelegt worden ist, noch einmal geprüft werden muss. Benötigt wird eine echte politische Strategie, die einen Anreiz für die Entwicklung der europäischen Häfen bietet, wie der Berichterstatter selbst unterstreicht und anmerkt. Dabei müssen der derzeitige Zustand des Marktes berücksichtigt und alle interessierten Seiten, darunter natürlich das Europäische Parlament, einbezogen werden. Die Antwort muss der Herr Kommissar geben. Für uns wird es zweifellos sehr viel einfacher sein, eine Entscheidung in Übereinstimmung mit den genannten Zielen zu treffen.

 
  
MPphoto
 
 

  Lasse Lehtinen (PSE). – (FI) Herr Präsident! Die Lissabon-Strategie bedeutet auch, dass wir überflüssige und wirkungslose Rechtsvorschriften streichen und die Bürokratie nicht aufblähen sollten. Europäische Hafendienste sind, was die Qualität und die Kosten anbelangt, schon jetzt sehr wettbewerbsfähig.

Hier handelt es sich deshalb nicht um einen Konflikt zwischen Arbeit und Kapital, weil die Hafeneigentümer, die Reeder und die Arbeiter in verschiedenen Ländern Europas den Vorschlag als schädlich und völlig unnütz ansehen. Wettbewerb um des Wettbewerbs willen sollte abgelehnt werden, und Qualität und Sicherheit müssen stärker ins Blickfeld rücken.

Diese Richtlinie wird ganz sicherlich nicht den Wettbewerb beleben. Im Gegenteil, sie wird ihm möglicherweise sogar schaden. Das Genehmigungssystem beispielsweise wird zu mehr Bürokratie führen. Ein IAO-Übereinkommen gewährleistet, dass eingetragene qualifizierte Hafenarbeiter bei dieser Art von Tätigkeit Vorrang haben, und in Finnland ist dies in einem Tarifvertrag verankert. Der Schlüsselfaktor ist Sicherheit: Läge es im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, wenn Seeleute nach einem harten Arbeitstag zur Abfertigung weiterer Ladung in einem ausländischen Hafen antreten müssten?

 
  
MPphoto
 
 

  Gunnar Hökmark (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! In dieser Aussprache geht es in erster Linie darum, ob Wettbewerb und neue Dienstleistungen in diesem und allen anderen Bereichen etwas Positives sind. Es geht um die Frage, ob sich durch den Wettbewerb die Lage der Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen verschlechtern würde. Wenn man einige Redner so hört, könnte man meinen, dass die gesamte Gesellschaft Schaden nimmt, wenn es Wettbewerb und mehr Unternehmen gibt.

In den europäischen Ländern, die ihre Märkte für den Wettbewerb und neue Unternehmen geöffnet haben, konnten wir jedoch eine Aufwärtsentwicklung im Dienstleistungs- und im Unternehmenssektor beobachten, die sich in niedrigeren Preisen und besseren Dienstleistungen für die Verbraucher niedergeschlagen hat. Das haben wir nacheinander in verschiedenen Bereichen gesehen, so auch bei der Telekommunikation und im Flugverkehr, obwohl wir vor der dortigen Deregulierung die gleichen Mahnungen gehört haben.

Ich erinnere mich, dass einmal bei einer Aussprache über die Liberalisierung des Telekommunikationssektors allen Ernstes behauptet wurde, dass dann keine Telefongespräche mehr möglich wären und die Beschäftigten der Branche ihre Arbeitsplätze verlieren würden. In Wirklichkeit wurden mehr Arbeitsplätze geschaffen.

Im Falle der Häfen, die eine so entscheidende Rolle für Handel und Entwicklung in der Europäischen Union spielen, liegt es auf der Hand, dass der verbesserte Marktzugang sowie der Wettbewerb zwischen und in den Häfen eine Dynamik freisetzen werden, die zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots führt. Dies wiederum ermöglicht nicht nur eine effektivere Arbeitsweise in der Hafenindustrie selbst, sondern auch Effizienzsteigerungen in der Seefahrt, im Verkehr und im Handel. Es geht nicht nur um den reibungslosen Warenverkehr in Europa, sondern auch um die Chance zur Herausbildung neuer Regionen, neuer Häfen und neuer Strukturen in unserer Wirtschaft.

Wenn wir für den Wettbewerb sind, werden wir auch Neuerungen und Wandlungsprozesse erleben. Wer behauptet, dass alles bereits vollkommen ist und dass unsere Häfen in ganz Europa genau so funktionieren, wie sie sollen, der braucht eigentlich keine Angst vor dem Wettbewerb zu haben. Wenn wir neue Unternehmen und neue Möglichkeiten zulassen, wird sich etwas bewegen. Die grundlegende Frage lautet daher, ob wir – was ich persönlich befürworte – dynamischere Warenströme in Europa haben wollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Joseph Muscat (PSE).(MT) Danke, Herr Präsident! Wir sprechen hier nicht über Container, wir sprechen über Menschen, über meine Kollegen. Gegenstand dieser Aussprache ist eine Richtlinie, die der Verband der Transportarbeitergewerkschaften in der Europäischen Union zu Recht als unnötig, provozierend und unausgewogen bezeichnet, und auch die Hafenbehörden und die Industrie sind dieser Auffassung. Sie enthält die schlechtesten Elemente eines vorherigen Richtlinienvorschlags, den dieses Parlament bereits abgelehnt hat. Nach dieser Abstimmung nahm die Kommission, anstatt das Thema fallen zu lassen oder zumindest einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten, einen noch schlimmeren Standpunkt ein. Ich werde gegen diese Richtlinie stimmen, da sie die Rechte, die diese Gruppe von Arbeitern, nämlich die Hafenarbeiter, über einen langen Zeitraum hinweg unter größten Schwierigkeiten erworben hat, untergräbt. Ich werde gegen diese Richtlinie stimmen, weil sie der nachteiligen Behandlung der Arbeitnehmer Tür und Tor öffnet und Arbeitnehmer gegeneinander ausspielt. Ich werde gegen diese Richtlinie stimmen, da sie die Gesundheit und die Sicherheit in so sensiblen Bereichen wie Häfen beeinträchtigt. Wenn wir uns hier so oft des erreichten Standes beim Gesundheitsschutz und der Sicherheit rühmen, wie können wir dann etwas tun, was dies gefährdet? Ich werde gegen diese Richtlinie stimmen, da ich an einen ausgewogenen Wettbewerb glaube, zu dem jeder seinen Teil beisteuert, und nicht an einen Wettbewerb, der stets auf Kosten der Arbeitnehmer und der Schlechtbezahlten geht. Meiner Meinung nach sollten auch alle, die die Liberalisierung der Hafendienste befürworten, gegen diesen Richtlinienvorschlag stimmen. Eine Abstimmung zu seinen Gunsten würde nämlich den Weg für eine ursprüngliche Richtlinie bereiten, die anscheinend sogar nach Ansicht unserer Kollegen zahlreiche Mängel aufweist. Wir müssen ein deutliches Zeichen setzen, dass wir ein soziales Europa errichten und kein gewissenloses System. Die Abstimmung über die Hafen-Richtlinie ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, den vielen Menschen, die auf eine Geste eines Organs wie des unsrigen warten, Hoffnung zu geben und die Richtung zu weisen. Ich bin stolz, dass die maltesische Labour Party und die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament diesen Erwartungen in übereinstimmender Weise entsprechen. Wir wollen die Millionen europäischer Arbeitnehmer, darunter Hunderte von maltesischen Arbeitnehmern, die von der General Workers Union vertreten werden und die auch heute hier sind und von dieser Richtlinie betroffen sind, wissen lassen, dass wir fest hinter ihnen stehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Marcello Vernola (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einige technische Überlegungen hinzufügen. Ich habe insbesondere den Eindruck, dass in diesem Vorschlag das Grünbuch, das gegenwärtig von dem für das Verkehrsressort zuständigen Kommissionsmitglied Jacques Barrot erstellt wird, keine Berücksichtigung findet.

Wir müssen uns diese Initiative zunutze machen, um das neue Dienstleistungsangebot der vor kurzem aufgenommenen Mitgliedstaaten zu prüfen, und wir müssen die Verpflichtungen, die sich aus den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu den auf den Waren lastenden Kosten ergeben, vergleichen, um wirklich Bedingungen des freien Marktes zu gewährleisten. Meines Erachtens verstößt die betreffende Richtlinie völlig gegen die Regeln des Wettbewerbs und des Marktes, denn sie ermöglicht die Schaffung von Oligopolen durch die in den nordeuropäischen Häfen tätigen Großunternehmen, im Gegensatz zu der unterschiedlichen Situation in den Mittelmeerhäfen, und erleichtert vor allem den großen ostasiatischen Firmen den Angriff auf unser Hafensystem, in das sie gegenwärtig vordringen.

Wir müssen die Auswirkungen staatlicher Beihilfemaßnahmen auf den Wettbewerb unbedingt vergleichen und das Beihilfekonzept sowie die praktische Anwendbarkeit solcher Beihilfen klarstellen, insbesondere im Hinblick auf Konzessionsgebühren und andere Instrumente, die einem Anbieter die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen nach öffentlichen Regeln ermöglichen. Die vorliegende Richtlinie lässt vor allem einen Vergleich der beim Bau neuer Infrastrukturen geltenden Umweltschutzbestimmungen sowie der Abfallentsorgungspolitik vermissen.

Wir müssen angesichts der vom Osten ausgehenden Risiken eines unlauteren Wettbewerbs mehr Klarheit in die Wettbewerbsvorschriften bringen, wir müssen die Umweltgarantien für das Mittelmeer bekräftigen, in das Unternehmen vorstoßen, die sich nicht an die Umweltvorschriften der Gemeinschaft halten. Die Selbstabfertigungen sind eine ernste Gefahr für die kleinen und mittleren Unternehmen, die in unseren Häfen tätig sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Nilolaos Sifunakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Kommission hat den Vorschlag für eine Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen erneut vorgelegt, ohne dabei zu berücksichtigen, warum sie vom Parlament 2003 abgelehnt wurde.

Der heutige Vorschlag für eine Richtlinie unterscheidet sich im Grunde nicht von dem vorhergehenden. Er behält die Bestimmung der Selbstabfertigung bei, die keineswegs den modernen Arbeitsbedingungen entspricht, die in europäischen Häfen in den Bereichen Hygiene, Sicherheit und Qualität der Hafendienstleistungen vorgeschrieben sind.

Wo sind denn eigentlich die Vorschläge für die ordnungsgemäße Gestaltung von Häfen? Wo sind die Vorschläge für die Modernisierung der Arbeitsabläufe von Häfen insgesamt? Nichts ist zu hören von der alten Forderung, die Lotsendienste, die keine kommerzielle Aktivität, sondern eine öffentliche Dienstleistung darstellen, deren Ziel die Sicherheit des Seeverkehrs und der Schutz der Häfen und der Meeresumwelt ist, vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen.

Auch die Anstrengungen, die die Mitglieder des Ausschusses unternommen haben, um den Vorschlag der Europäischen Kommission zu verbessern, wurden mit keinem Wort erwähnt, trotz der ehrenwerten Bemühungen von Herrn Jarzembowski. Dieses politische Defizit wird zu einer langen Phase der Unsicherheit führen und gewiss kein Investitionsklima schaffen. Der beste Vorschlag ist, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Emanuel Jardim Fernandes (PSE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir bezweifeln weder die Notwendigkeit einer Richtlinie noch von Maßnahmen, mit denen der Weg der Liberalisierung bereitet wird, aber der Vorschlag für eine Richtlinie, der in ähnlicher Form vorgelegt wurde, wie der in der Tagung vom November 2003 abgelehnte, ohne dass die Empfehlungen des Parlaments berücksichtigt wurden, ist inakzeptabel.

Darüber hinaus steht er rechtlich gesehen teilweise im Widerspruch zum internationalen und gemeinschaftlichen Rechtsrahmen. Zunächst einmal mangelt es an Vereinbarkeit mit dem derzeit beratenen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1191 des Rates über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen. Zudem bleiben die spezifischen Merkmale der einzelnen Häfen unberücksichtigt, vor allem der Häfen in den Regionen in äußerster Randlage, in denen der öffentliche Dienst für das Überleben der Menschen lebenswichtig ist und wo die erzwungene Liberalisierung sozial und wirtschaftlich nicht hinnehmbare Monopole hervorbringen kann.

Ist der uns vorliegende Richtlinienvorschlag bereits inakzeptabel, so macht der Bericht mit seinen Vorschlägen für eine noch weitergehende Deregulierung die Sache nur noch schlimmer, zumal der Vorschlag, die Selbstabfertigung ohne jede Regelung auszuweiten, Probleme in Bezug auf Sicherheit, Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen, Effizienz der Hafendienste und Schutz der sozialen Rechte nach sich ziehen würde.

Aus all diesen Gründen, Herr Kommissar, müsste dieser Vorschlag zurückgezogen und später ein neuer, die Empfehlungen des Parlaments berücksichtigender Vorschlag vorgelegt werden ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Marianne Mikko (PSE).(ET) Sehr geehrte Damen und Herren! Estland ist ein Küstenland und Hafendienste haben einen großen Anteil an unserem Bruttoinlandsprodukt. Die Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste würde für uns nicht zu großen Veränderungen führen. Der Markt für Hafendienste wurde bald nach der Befreiung Estlands von der sowjetischen Kommandowirtschaft liberalisiert.

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission befasst sich einerseits mit Details, wie beispielsweise dem Zulassungsprozess und der Dauer von Verträgen, andererseits wird in wichtigen Bereichen die Verantwortung bei den Mitgliedstaaten belassen.

Einheitliche und klare Standards zu Qualität, Umwelt und Sicherheit wären nutzbringender für die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt als detaillierte Vorschriften. Ich teile auch die Befürchtungen der Hafenarbeiter des alten Europas. Anscheinend will die Kommission eine größere Effizienz vorwiegend auf Kosten der qualifizierten Arbeitnehmer erreichen.

Besonders hervorheben möchte ich, dass die Häfen meines Heimatlandes Estland, das ja im „neuen Europa“ liegt, ihren Platz im Wettbewerb durch Qualität behaupten und nicht mit billigen Arbeitskräften. Ich bin überzeugt, dass das intellektuelle Potenzial der Europäischen Union eine weitaus bessere Richtlinie hervorbringen könnte. Die Kommission sollte diese Gelegenheit nutzen. Herr Kommissar, ich muss leider sagen, dass ich morgen gegen diese Richtlinie stimmen werde. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, auch wenn dies nicht gerade ein Lobgesang war, habe ich Ihnen allen aufmerksam zugehört.

Zunächst sei an die Vorgeschichte dieses Vorschlags erinnert, der in der Tat von der vorhergehenden Kommission und meiner Vorgängerin stammt. Ich kann jedoch verstehen, dass das Parlament darüber erstaunt war, Herr Präsident, dass dieser Vorschlag ihm erneut vorgelegt wurde, und ich habe auch Verständnis dafür, dass einige von Ihnen über dieses Vorgehen schockiert waren. Lassen Sie mich nur einige Punkte anführen, die, ohne ihn zu rechtfertigen, erklären, aus welchem Grunde dieser Vorschlag erneut auf den Tisch kam.

Erstens, weil wir trotz allem, wie auch einige von Ihnen darlegten, einen klaren Rechtsrahmen für erforderlich halten, um die Hafeninvestitionen zu fördern. 90 % unserer europäischen Exporte werden über unsere Häfen abgewickelt. Wir brauchen effiziente und moderne Häfen. Zweitens wurde dieser Vorschlag mit einer strikten Begrenzung der Selbstabfertigung vorgelegt, auf die sich bei der ersten Lesung zweifellos die schwerwiegendsten Kritiken konzentriert hatten.

Drittens, Herr Präsident, kann ich als jemand, der selbst soziale Verantwortung getragen hat, die Behauptung nicht im Raum stehen lassen, dass dieser Vorschlag alle bestehenden sozialen Rechte im Hafensektor verletze. Die Kommission hatte nicht die Absicht, die sozialen Rechte der Arbeitnehmer in diesem Bereich zu beschneiden. Die Kommission hat in ihren Vorschlag sogar die Pflicht für alle Anbieter von Hafendiensten aufgenommen, eine Zulassung zu erwerben, die die Einhaltung der Mindestregeln des gemeinschaftlichen Sozialrechts vorschreibt. Außerdem stellt Artikel 4 des Vorschlags eine Schutzklausel dar, denn er bestimmt, dass die Richtlinie in keiner Weise die Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsbedingungen berührt.

Ich kann Ihnen einfach nur sagen, meine Damen und Herren, ich hätte diesen Vorschlag niemals vorgelegt, wenn ich persönlich den Eindruck gehabt hätte, dass er so ernste Gefahren in sich birgt, wie einige von Ihnen darin zu sehen glaubten. Ich hätte dies, ehrlich gesagt, nicht getan.

Ich muss jedoch sagen, dass die Debatte trotz allem nützlich war und alle Dimensionen einer Hafenpolitik beleuchtet hat, die sich wirklich nicht auf den Gegenstand dieses Textes beschränken kann. Viele von Ihnen haben auf andere sehr wichtige Probleme hingewiesen. Zum Beispiel eine bessere Transparenz der Kosten für Dienstleistungen, die Herstellung eines faireren Wettbewerbs zwischen den Häfen oder die Notwendigkeit der Investitionsförderung, um unsere Hafenkapazitäten weiter zu steigern. Ich bin mir also sehr wohl bewusst, dass eine Hafenpolitik sich nicht auf einen Text dieser Art beschränken kann, und so gesehen war die Debatte sehr nützlich.

Sie hat auch die große Vielfalt der Hafensituationen in Europa deutlich gemacht, die ich allerdings bereits während dieses ersten Jahres meiner Tätigkeit als Verkehrskommissar wahrgenommen habe. Diesbezüglich stoßen wir ebenfalls auf ein Problem. Einige von Ihnen haben nicht ohne Grund hervorgehoben, dass man Situationen, die von Hafen zu Hafen so unterschiedlich sind, nicht durch übermäßigen Zentralismus regeln kann, und da gebe ich Ihnen Recht. Wir sind auch mit einer rasanten Entwicklung der Technologien konfrontiert, die in unseren Häfen Anwendung finden, was ebenfalls einen Unterschied gegenüber der Situation zu der Zeit darstellt, als dieser Richtlinienvorschlag erarbeitet wurde.

Ich würde sagen, dass sowohl die Debatte nützlich war und auch Ihr Ausschuss sehr gute Arbeit geleistet hat. Ich erkläre in der Tat im Voraus mein Einverständnis, wenn das Parlament so weit geht und die Änderungsvorschläge seines Ausschusses diskutiert. Ich befürworte die Verlängerung der Zulassungsfristen und sage auch Ja zur Übergangsregelung, Herr Jarzembowski. Zugleich befürworte ich die Kompromissänderungsvorschläge über den Schutz der Investitionen, die vor In-Kraft-Treten der Richtlinie getätigt wurden, natürlich unter der Voraussetzung, dass die angestrebten Ziele, das heißt ein diskriminierungsfreier und fairer Marktzugang für alle, eingehalten werden.

Natürlich – und da stehen wir vor einem Paradoxon – hatte der Kommissar, der zu Ihnen spricht, gehofft, dass Sie sich zu dem durch Ihren Ausschuss geänderten Text äußern würden. Das Paradoxe ist nun, dass Sie sich zu dem ursprünglichen Text äußern müssen. Sie werden mir keinen Vorwurf daraus machen, dass ich dem Parlament vertraue und sage, dass ich in diesem Bereich und im Zusammenhang mit diesem Text der Meinung war, dass die durch das Parlament eingebrachten Änderungen ausgezeichnet und geeignet waren, auf einige berechtigte Kritiken zu reagieren.

Aber so ist die Lage nun einmal! Ich bin mir bewusst, dass es unter Ihnen zweierlei Ansichten gibt. Es gibt jene, die sagen, der ursprüngliche Text sei nicht änderungsfähig, und jene, die sagen, man könne ihn korrigieren. Das ist die These Ihres Berichterstatters. Ich stehe vor einer schwierigen Aufgabe, Herr Präsident. Ich möchte dem Parlament meinen Respekt bezeugen: Einerseits muss ich die von Ihrem Ausschuss geleistete Arbeit respektieren, und andererseits muss ich auch die Meinung respektieren, die bei einer Abstimmung zum Ausdruck gebracht wird.

Wäre es nicht vernünftig, die Abstimmung abzuwarten, damit ich alle notwendigen Schlussfolgerungen ziehen kann? Nach meinem Dafürhalten kann in einer gesunden Demokratie eine Abstimmung durchaus zweckmäßig sein. Das ist meine Überzeugung, und daher ist es keine Beleidigung für das Parlament, wenn ich ihm sage, es solle abstimmen, auch wenn ich vielleicht bedauere, dass dieses Verfahren ihm nicht die Möglichkeit gibt, über einen Text zu befinden, der – ich zögere nicht, dies zu sagen – durch die Kommission verbessert wurde.

Wie dem auch sei, Herr Präsident, und das sage ich mit einer gewissen Feierlichkeit, ich werde, nachdem ich diese Debatte aufmerksam verfolgt habe, selbstverständlich morgen alle notwendigen Konsequenzen aus dem Votum des Parlaments ziehen. Ich glaube, das ist eine Art und Weise, dem Parlament Respekt zu bezeugen, wenngleich ich einige Argumente als richtig ansehe, was es mir im Übrigen ermöglichen dürfte, die Hafenpolitik für Europa insgesamt besser zu konzipieren.

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, und erneuere nochmals meine Zusage, nach dem Vorliegen Ihres Votums die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, also morgen um 12.00 Uhr statt, und es obliegt Ihnen, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
MPphoto
 
 

  Dominique Vlasto (PPE-DE). – (FR) Mit der Torpedierung dieses zweiten Richtlinienvorschlags vor unserer ersten Lesung, obwohl doch der Bericht Jarzembowski echte Fortschritte beinhaltete und eine gute Arbeitsgrundlage darstellte, werden die Linke und einige Gewerkschaften die Hafendienste erneut in Rechtsunsicherheit und politische Instabilität stürzen.

Die Rücknahme der Selbstabfertigung sowie die Berücksichtigung von Kriterien hinsichtlich der Sicherheit des Seeverkehrs und der beruflichen Qualifikation beim Auswahlverfahren für Dienstleistungserbringer stellten einen Fortschritt gegenüber dem ersten Richtlinienvorschlag dar.

Die europäischen Häfen müssen investieren, um sich weiterzuentwickeln und um der Zunahme des Seeverkehrs gewachsen zu sein. Ein Hafen wie Marseille braucht einen fairen und loyalen europäischen Wettbewerb, um seine Vorzüge und seine Arbeitsplätze zu verteidigen. Unsere Gemeinschaftsflotte braucht leistungsfähige und wettbewerbsfähige Hafendienste.

Dieser Vorschlag hätte bei aller Unzulänglichkeit Rechtssicherheit und Stabilität für einen boomenden Sektor gebracht. Ich bin nach wie vor gegen die Ablehnung des Textes, die bedeutet, dass wir uns unserer Verantwortung entziehen. Wenn er abgelehnt wird, wünsche ich, dass die Kommission ein Grünbuch über die Hafenpolitik vorlegt und alle betroffenen Seiten konsultiert.

Abschließend möchte ich den französischen Ordnungskräften danken, die die Sicherheit des Parlaments angesichts der nicht hinnehmbaren Demonstrationen von gestern gesichert haben.

 

6. Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft – Beziehungen EG/Russland und EG/China
MPphoto
 
 

  Präsident . – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht El Khadraoui im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über die Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft (2005/2084(INI)) (A6-0403/2005) und

- den Bericht Zīle im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über die Luftverkehrsbeziehungen mit der Russischen Föderation und mit China (2005/2085(INI)) (A6-0375/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Saïd El Khadraoui (PSE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Obgleich wir uns nicht in allen Punkten haben einigen können, konnten wir meines Erachtens über das Wesentliche Übereinstimmung erzielen, und auf diese Weise werden wir zu dem Zustandekommen einer europäischen Strategie für ein Gebiet beitragen, das in den nächsten Jahren nur an Bedeutung gewinnen wird.

Anlass für diese Diskussion ist bekanntlich das berühmte „Open-skies“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2002, dem zufolge die Europäische Gemeinschaft ausschließliche Kompetenzen auf dem Gebiet des internationalen Flugverkehrs und speziell der computergesteuerten Buchungssysteme, der Flugpreise für den Flugverkehr innerhalb der Gemeinschaft, der Zuweisung von Zeitnischen und der Verteilung der Landerechte besitzt. Alle geltenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern müssen mit dem Urteil in Einklang gebracht werden, und demzufolge müssen annähernd 2 000 Luftverkehrsabkommen in der gesamten Union angepasst werden.

Hierfür gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen. Entweder führen die Mitgliedstaaten selbst bilaterale Verhandlungen mit dem Drittland, um ihre bilateralen Abkommen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen (58 Abkommen wurden auf diese Weise harmonisiert), oder es wird auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des so genannten horizontalen Mandats verhandelt. Bislang haben 22 Länder bereits horizontale Abkommen mit der Gemeinschaft angenommen, was zur Änderung von 327 bilateralen Abkommen führte, insgesamt also 385 Abkommen. Das bedeutet, von der Anpassung sämtlicher 2 000 Abkommen sind wir noch weit entfernt.

In meinem Bericht trete ich deshalb dafür ein, so bald als möglich alle bilateralen Abkommen an die „Open-skies“-Urteile anzupassen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Ich persönlich bevorzuge Gemeinschaftsabkommen, da lediglich einmal verhandelt werden muss, um mit einem Schlag sämtliche geltenden bilateralen Abkommen mit einem bestimmten Land zu ersetzen. Schließlich kann die Europäische Gemeinschaft während der Verhandlungen weitaus mehr Gewicht in die Waagschale werfen als beispielsweise ein Mitgliedstaat allein, allerdings bedarf es hierzu einer gemeinsamen geschlossenen Vision.

Herausstellen möchte ich, dass wir mit unseren wichtigsten Partnern und den aufstrebenden Ländern wie China, den USA und Russland so bald als möglich Abkommen schließen müssen, jedoch dürfen wir auch unsere unmittelbaren Nachbarn nicht vergessen. Das ist aus wirtschaftlichen und luftverkehrspolitischen Gründen wie Flugsicherheit und Luftsicherheit bedeutend, und deshalb habe ich für die heutige Abstimmung noch einen Änderungsantrag zu eben diesem Thema eingebracht.

Bei dem Abschluss von Gemeinschaftsabkommen kommt es darauf an, dass die Europäische Gemeinschaft drei wesentlichen Elementen Rechnung trägt. Erstens, die Abkommen müssen ausgewogen sein, und der gleichberechtigte Zugang zu den gegenseitigen Märkten ist unabdingbar. Das heißt, Aspekte wie Landerechte, das Recht auf Kabotageverkehr, gleiche Niederlassungs- und Eigentumsrechte sowie staatliche Beihilfen sind zu berücksichtigen. Ich habe vor der heutigen Sitzung einen Änderungsantrag eingebracht, um sicherzustellen, dass die Frage der staatlichen Beihilfen auf die Liste gesetzt wird. Das ist angesichts der verschärften Sicherheitsmaßnahmen nicht unwichtig, die sämtlichen Luftfahrtunternehmen in den Vereinigten Staaten nach dem 11. September auferlegt wurden und die die US-Regierung zwar für die US-Luftfahrtunternehmen, jedoch nicht für die anderen finanziert, was auf eine Wettbewerbsverzerrung hinausläuft.

Zweitens hebt mein Bericht hervor, dass der Öffnung der Märkte stets eine Konvergenz der Regelgebung vorausgehen muss und dass der Grad der Liberalisierung an faire Wettbewerbsbedingungen geknüpft sein muss. Die Europäische Union arbeitet an oder verfügt bereits über Rechtsvorschriften über soziale Belange, Flugsicherheit, Luftsicherheit, Umwelt, staatliche Beihilfen und Wettbewerb. Es geht nicht an, dass diese hohen Standards durch das Erscheinen von Marktteilnehmern ausgehöhlt werden, die an minder strenge Regeln gebunden sind. Zweifellos ist es bei „Open-skies“-Abkommen, wo Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union und von Drittländern unbegrenzt auf den gegenseitigen Märkten operieren dürften, unverzichtbar, dass gleiche Ausgangsbedingungen zwischen der Regelgebung beider Parteien bestehen. Anderenfalls kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, und außerdem besteht die Gefahr der Standortverlagerung, infolge derer europäische Luftfahrtunternehmen in Staaten mit weniger strengen Vorschriften abwandern. Deshalb habe ich einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Konvergenz der Rechtsvorschriften über die Flugsicherheit und die Luftsicherheit, die staatlichen Beihilfen und den Wettbewerb in meinen Bericht aufzunehmen, damit auch in diesen Bereichen eine Konvergenz der Regelgebung stattfindet. In Fällen, in denen eine „Open-skies“-Vereinbarung nicht möglich ist, fordern wir die Kommission auf, faire und transparente Mechanismen für die Verteilung von Verkehrsrechten unter den Mitgliedstaaten zu entwickeln.

Drittens und letztens sollte die Kommission alle beteiligten Parteien in der Luftfahrtindustrie und das Europäische Parlament auch während der Verhandlungen über die zahlreichen neuen Luftverkehrsabkommen, die zwischen Europa und dem Rest der Welt in den nächsten Jahren geschlossen werden, konsultieren und informieren.

Diese drei bedeutenden Faktoren finden sich auch in Herrn Zīles Bericht über Russland und China. Auch hier muss das Prinzip der Gegenseitigkeit gelten. Die hohen Gebühren, die Russland für Sibirienüberflüge verlangt, müssen abgeschafft werden. Schließlich gewinnt Asien an Bedeutung, und die kürzeste Flugroute führt nach wie vor über die Russische Föderation. Herr Zīle verdient deshalb unsere uneingeschränkte Unterstützung.

 
  
MPphoto
 
 

  Roberts Zīle (UEN), Berichterstatter. (LV) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich allen Schattenberichterstattern und denjenigen, die Änderungsanträge zu dem Bericht der Europäischen Kommission eingebracht haben, meinen Dank aussprechen. Dadurch konnten wir im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr meines Erachtens ein gutes Ergebnis erzielen. Ich denke, wir hatten alle ein gemeinsames Ziel denjenigen in der Europäischen Kommission, die Gespräche mit Russland und auch mit China führen, eine Arbeitsgrundlage an die Hand zu geben und natürlich auch, ein politisches Signal für die Erteilung eines Mandats an den Rat zu senden. Auch in dieser Hinsicht ist es uns meiner Ansicht nach gelungen, eine sehr klare Position zu den wesentlichsten Punkten zu beziehen.

Hinsichtlich der Beziehungen mit China sind wir, unter Berücksichtigung des schnell wachsenden chinesischen Luftverkehrsmarktes – in zehn Jahren beispielsweise wird China der größte Markt in Asien für Frachtflüge sein –, bei unserer Arbeit von einigen Grundsätze ausgegangen. Erstens muss ein rascher Fortschritt bei der Schaffung eines umfassenden Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und China erzielt werden. Zweitens müsste dieses Abkommen selbstverständlich auf einem horizontalen Mandat basieren. Wie mein Kollege Herr El Khadraoui gerade erwähnte, würden wir auf dieser Grundlage sehr gerne eine rasche Entwicklung in den Beziehungen mit China sehen. Drittens würden wir parallel zur Vorbereitung eines umfassenden Abkommens eine Erweiterung des Mandats begrüßen, sodass es auch Ansprüche an die Sicherheitsinfrastruktur von Flughäfen und an die Qualität von Chinas Flugverkehrskontrolle abdecken würde. Viertens wurde im Bericht besonderer Nachdruck auf das Erfordernis gelegt, im Bereich des Luftfrachtverkehrs unverzüglich zu einem Ergebnis zu gelangen, das es den europäischen Unternehmen ermöglichen würde, rascheren Zugang zu dem potenziell größten asiatischen Luftfrachtmarkt zu erlangen.

Was Russland betrifft, besteht der wichtigste Aspekt darin, dass der Verkehrsausschuss die Praxis, wonach Russland jedes Jahr unter Verstoß gegen die Chicago-Konvention, die es selbst unterzeichnet hat, von Luftfahrtgesellschaften der Europäischen Union mehr als 250 Millionen Euro für Überflugrechte über Sibirien einzieht, als völlig inakzeptabel betrachtet. Der Großteil dieses Geldes wird in die russische Fluggesellschaft Aeroflot investiert, die so mehr als 100 Millionen US-Dollar Gewinn pro Jahr verzeichnet und ca. 38 % des Luftfahrtmarktes zwischen der Europäischen Union und Russland halten kann.

Ich freue mich, dass meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr der Ansicht waren, die Europäische Kommission sollte in Gesprächen mit Russland sowohl im Rahmen der WTO als auch bei Projekten für die Modernisierung der Luftfahrt weitaus härter auftreten. Unserer Meinung nach ist es untragbar, dass die Zahlungen in dieser Form und auf diese ausgesprochen intransparente Art und Weise bis 2013 fortgesetzt werden. Außerdem stellen sie für viele europäische Fluggesellschaften ein diskriminierendes Hindernis beim Erlangen von Anteilen an dem zuvor erwähnten chinesischen Markt dar. Die Wortwahl in dem Vorschlag für eine Richtlinie ist noch schärfer – das Europäische Parlament akzeptiert keine anderen Formen von Zahlungen als Ersatz für die Überflugrechte über Sibirien. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr war zudem der Ansicht, dass in Gesprächen zwischen der Europäischen Union und Russland alle Airlines der Europäischen Union denselben nicht diskriminierenden rechtlichen Status erhalten müssen, damit sie permanente Start- und Landerechte auf russischen Flughäfen erwerben können.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir im Ausschuss gerne mehr Informationen sowohl über Verhandlungen als auch über deren Stand hätten, da das Europäische Parlament dadurch die Gelegenheit erhalten würde, die Interessen europäischer Fluggesellschaften und Passagiere im Bereich der Luftfahrtmärkte anderer Länder besser zu schützen.

 
  
  

VORSITZ: INGO FRIEDRICH
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn El Khadraoui und Herrn Zīle sehr herzlich für ihre Arbeit und für den kooperativen Geist danken, der bei unserer Arbeit vorherrschte. Zugleich gilt mein Dank allen Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, die sich in diese wichtige Debatte eingebracht haben. Wohl gemerkt, Herr Präsident, diese Debatte kommt genau zur rechten Zeit, da ich im Laufe dieses Jahres 2006 neue Luftverkehrsabkommen vorbereiten muss. Es war sehr hilfreich, dass das Parlament mir Hinweise zur Außenpolitik der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs gegeben hat. Diese beiden Berichte sind in der Tat ein wichtiger Beitrag zum interinstitutionellen Dialog über das gemeinschaftliche Handeln in diesem Bereich.

In den letzten 20 Jahren hat die Verantwortung der Gemeinschaft im Luftverkehrssektor zugenommen. Die Grenzen zwischen den nationalen Märkten der Mitgliedstaaten sind gefallen und haben einem einheitlichen Markt – dem Gemeinschaftsmarkt – Platz gemacht, der nunmehr auf einem Paket gemeinsamer Regeln auch in Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit sowie Luftverkehrsmanagement beruht. Diese Rechtsgemeinschaft gründet sich auf einen Markt, der im Laufe der Jahre immer mehr an Bedeutung gewann. Wir haben jetzt 600 Millionen Passagiere und 60 Millionen Tonnen Güter jährlich zu befördern.

Der Übergang von bilateralen Abkommen der Staaten zu auf Gemeinschaftsebene ausgehandelten Abkommen bietet dank der Chancen, die der große europäische Markt in sich birgt, und der Möglichkeit zur Entwicklung der Kooperation im Rahmen der Gemeinschaft beträchtliche neue Perspektiven. Dieser Wechsel von bilateralen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen beinhaltet zugleich die rechtliche Notwendigkeit der Anerkennung und Achtung unseres ordnungspolitischen Besitzstands im Luftfahrtsektor.

Der Bericht von Herrn El Khadraoui behandelt eine Reihe von Schlüsselproblemen unserer Politik. Sie verwiesen erstens auf die Notwendigkeit, Fortschritte auf dem Wege der Regularisierung der bilateralen Abkommen zu machen, zu denen seit den Urteilen des Gerichtshofs Rechtsunsicherheit herrscht. Herr El Khadraoui, wir sind dabei, diese Aufgabe gemeinsam mit den Mitgliedstaaten in einem Geist der Zusammenarbeit und unter Nutzung aller Hebel, die die EU-Außenpolitik bietet, zu lösen.

Zweitens haben Sie dankenswerterweise die Notwendigkeit unterstrichen, stets das zweifache Ziel der Öffnung der Märkte und der Konvergenz der Regelgebung vor Augen zu haben. Diese der Konvergenz der Regelgebung eingeräumte Priorität ermöglicht die Entwicklung unserer internationalen Aktivitäten und der internationalen Aktivitäten unserer Industrie unter fairen und gesunden Wettbewerbsbedingungen. Diese beiden Ziele gilt es gleichzeitig zu verfolgen, denn davon hängen die Effizienz und die Glaubwürdigkeit der Gemeinschaft in den Verhandlungen ab.

Schließlich muss sich diese ordnungspolitische Zusammenarbeit weitestmöglich auf eine technische Zusammenarbeit stützen, um ein hohes Konvergenzniveau in so wichtigen Bereichen wie der Flug- und Luftsicherheit zu gewährleisten, aber natürlich auch im umweltpolitischen und im sozialen Bereich, die Teil unseres europäischen Sozialmodells sind.

Mit Unterstützung des Parlaments werden wir neue Verhandlungsmandate beantragen. Die Integration der Ukraine in den europäischen Luftraum, Abkommen mit Australien und Chile, die Aufnahme von Verhandlungen mit China und Indien werden die Prioritäten für das Jahr 2006 sein.

Zu China und Russland gibt es zwei Mitteilungen der Kommission, die dem Bericht von Herrn Zīle zugrunde liegen. Lassen Sie mich mit Russland und der Frage der Sibirienüberflüge beginnen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung zu diesem Thema und Ihre äußerst gerechtfertigten Forderungen. Wir sind entschlossen, dieser Erhebung von Gebühren, die ganz offenkundig im Gegensatz zu allen internationalen Regeln stehen, ein Ende zu setzen. Bevor wir ein globales Luftfahrtabkommen mit Russland ins Auge fassen, müssen wir diese spezifische Frage lösen und dabei zugleich den Willen Russlands, der WTO beizutreten, berücksichtigen. Ich habe in den letzten Monaten das Tempo der Verhandlungen mit der russischen Regierung beschleunigt. Das Thema wurde im Ergebnis eines Schreibens von Kommissionspräsident Barroso an Präsident Putin auf die Tagesordnung des EU-Russland-Gipfels im Oktober gesetzt. Ich habe bei zwei Treffen mit dem russischen Verkehrsminister Igor Lewitin nachdrücklich auf die Dringlichkeit einer Lösung hingewiesen. Wir vertreten eine entschlossene Position, wir verlangen von der russischen Regierung die Errichtung eines transparenten und diskriminierungsfreien Systems und die schrittweise Reduzierung der Gebühren bis zu ihrem Wegfall im Jahr 2013, wie dies im Jahr 2004 zwischen der russischen Regierung und der Kommission vereinbart wurde. Weiterhin verlangen wir die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Flüge über Sibirien durch die europäischen Fluggesellschaften. Da bislang hinreichende Reaktionen der russischen Regierung noch auf sich warten lassen, müssen wir dieses Thema auf allen Ebenen immer wieder zur Sprache bringen. Diese Frage muss einer Lösung zugeführt werden, bevor Russland der WTO beitritt.

Was den Wachstumsmarkt China betrifft, so liegen die Vorteile eines gemeinschaftlichen Ansatzes auf der Hand, wie Herr Zīle deutlich gemacht hat. Die Perspektive eines Abkommens ist für die europäischen Betreiber langfristig von wesentlicher Bedeutung. Unser Ansatz gegenüber China muss jedoch stufenweise und geordnet angelegt sein, um unsere Zusammenarbeit zu entwickeln und gleichzeitig ein für unsere Industrie akzeptables Niveau der Konvergenz der Regelgebung zu gewährleisten. Die erste Phase der Verhandlungen muss zwangsläufig der Verbesserung des Regelungsrahmens und der Bedingungen für den kommerziellen Betrieb gewidmet sein. Unsere Fluggesellschaften leiden unter ungerechtfertigten Beschränkungen, die es unverzüglich aufzuheben gilt. Diese Aspekte des Geschäftsverkehrs werden unsere Priorität ausmachen.

Auf jeden Fall, Herr Präsident, möchte ich dem Europäischen Parlament für seinen Beitrag zum Erfolg dieser wichtigen Verhandlungen danken, der es der Europäischen Union gestatten wird, die Möglichkeiten ihrer Luftfahrtindustrie zu erweitern, der, wie ich glaube, das Verdienst zukommt, Arbeitsplätze in Europa schaffen und uns das Gesicht eines besonders dynamischen Europas zu zeigen, eines Europas, in dem die Entwicklung des Verkehrssektors von einem hohen Sicherheits- und Qualitätsniveau gekennzeichnet ist. Ich möchte nochmals Herrn El Khadraoui und Herrn Zīle sowie Ihrem Ausschuss danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Zsolt László Becsey, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter Herrn El Khadraoui für seine äußerst gründliche Arbeit meine Anerkennung aussprechen. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat den Bericht als einen angemessenen Kompromiss angenommen. Deshalb möchte ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie in meinem eigenen Namen erklären, dass der Bericht im Wesentlichen dem Standpunkt des Parlaments entspricht.

Mit der Festschreibung der allgemeinen Grundsätze haben wir ganz richtig unterstrichen, dass in Fällen, in denen eine Frage in Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofs in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, einerseits jegliche Diskriminierung zwischen Partnern innerhalb der Gemeinschaft pragmatisch auszuschließen ist und dass andererseits nach Möglichkeit „Open-Skies“-Vereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Bestehende bilaterale Vereinbarungen können jetzt nach diesem Muster harmonisiert werden.

Gleichzeitig steht die Entscheidung darüber noch aus, wie die Zahl der mit ausländischen Partnern auszuhandelnden Flüge in Fällen, in denen diese Zahl begrenzt ist, auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden soll. Die Kommission sollte dem Parlament bald ein konkretes Dokument zu dieser heiklen Frage vorlegen.

Ferner umfasst der Ansatz der Kommission und des Parlaments einen weiteren wichtigen Aspekt, der die Notwendigkeit der verstärkten technischen Harmonisierung mit externen Partnern betrifft. Damit können wir in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit, dem Eckpfeiler unserer Luftfahrtaußenpolitik, beitragen und indirekt die Umsetzung von Schwerpunktaufgaben in den Bereichen Umwelt und Wettbewerb unterstützen.

Vorschläge zur Ausweitung von sozialen Rechten der Gemeinschaft und vor allem der Mitgliedstaaten auf Vereinbarungen mit Drittländern und auf Flugzeuge, die unter der Flagge anderer Staaten fliegen, lehne ich jedoch ab. Sie sollten zur Einhaltung des internationalen Arbeitsrechts sowie der international üblichen Sicherheits- und Wettbewerbsnormen angehalten werden. Alles, was selbst innerhalb der Europäischen Union darüber hinausgeht, würde unter dem Vorwand, einem nicht vorhandenen Sozialdumping vorzubeugen, nur die überflüssige Publicity gegen neue Mitgliedstaaten verstärken.

Ich lehne zudem die Besteuerung des Luftverkehrs aus Gründen des Umweltschutzes ab, weil einerseits keine zwingende diesbezügliche internationale Regelung existiert und sich dieser wettbewerbsfähige Sektor, einschließlich der Flughäfen, aus eigenen Einnahmen selbst finanzieren muss. Die Umwelt schützen wir am besten, indem wir die technische Sicherheit gewährleisten, und nicht durch die Einführung neuer steuerlicher Belastungen. Wir haben die Aufnahme des Luftverkehrs in den Emissionshandel nur im Rahmen der Kompromissregelung akzeptiert, aber eine direkte Besteuerung steht außer Frage.

Als Abgeordneter aus einem neuen Mitgliedstaat halte ich es für besonders wichtig, dass Nachbarregionen, der Balkan und große Marktpartner wie China, die USA und Russland Priorität genießen. Ich möchte abschließend feststellen, dass das Parlament kontinuierlich in die Verhandlungsrunden einbezogen werden sollte, um die Transparenz der Verhandlungen zu sichern.

 
  
MPphoto
 
 

  Bogusław Liberadzki, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte eingangs feststellen, dass sowohl Herr Zīle als auch Herr El Khadraoui einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt haben, und dafür möchte ich ihnen danken. Gut ist auch, dass wir diese Berichte zusammen behandeln, da dies einen Eindruck von unserer Luftfahrtpolitik im Allgemeinen und im Hinblick auf China und Russland im Speziellen vermitteln wird. Beide Länder sind in Bezug auf ihre Wirtschaft, Politik und Bevölkerung von herausragender Bedeutung. Hinzu kommt, dass sich die Luftfahrt in beiden Ländern rasant entwickelt.

Der von Herrn El Khadraoui vorgelegte Bericht bietet uns eine gute Grundlage für eine gemeinsame EU-Luftfahrtpolitik gegenüber der übrigen Welt. Das trägt zur Stärkung der Position der EU bei, und meine Fraktion kann diesen Ansatz nur begrüßen. Herr Zīle unterstrich in seinem Bericht, dass der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr das Verhandlungsmandat vorher nicht einsehen konnte, und ich kann dem Kommissar versichern, dass die Kommission im Hinblick auf Verhandlungsmandate um mehr Offenheit gegenüber dem Parlament gebeten werden wird.

Unserer Ansicht nach kann der Standpunkt gegenüber Russland im Bericht des Parlaments als „freundlich“ aber „konsequent“ bezeichnet werden, und ich freue mich, dass auch der Kommissar einen solchen Ansatz befürwortet. Wir schließen uns den Forderungen in Bezug auf den Standard der Dienstleistungsqualität, den Umweltschutz, die technische Ausrüstung von Flughäfen sowie die Flugverkehrskontrolle, einschließlich von Sicherheitsfragen, voll und ganz an. Wir lehnen Gebühren für Sibirienüberflüge grundsätzlich ab, und wir meinen, dass diese Frage zusammen mit den anderen Problemen geklärt werden sollte, zu denen Verhandlungen mit Russland geplant sind.

Wir möchten betonen, dass auch in den Beziehungen zu Russland und China der Grundsatz der Gegenseitigkeit beachtet werden sollte. Das gilt insbesondere im Hinblick auf Debatten über Vorschriften zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich Luftfahrt für die EU-Mitgliedstaaten, die auch für russische und chinesische Betreiber gelten sollten.

Daher befürworte ich beide Berichte und meine, dass die Berichterstatter Dank für ihre Arbeit verdienen. Ferner freut mich sehr, dass die Standpunkte der Kommission, des Kommissars und des Parlaments in vielerlei Hinsicht übereinstimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Der Flugverkehr ist eine der ganz großen und wachstumsrelevanten Branchen. Das ist unbestritten, und das ist uns allen bei der Diskussion dieser beiden Berichte auch bewusst geworden.

Damit sind zwei Themen besonders intensiv auf den Tisch gekommen, und zwar die Flugsicherheit und natürlich auch die Frage des Umweltschutzes. Im Bereich der Flugsicherheit brauchen wir dringend die gegenseitigen Kontrollrechte; wir brauchen dies auch innerhalb der SAFA, und wir brauchen – das ist ein wichtiger Schritt in der Zukunft, über den hier auch schon diskutiert wurde – die Ausbildung von Kontrollpersonal und den Austausch von Informationen mit Drittstaaten.

Der Beitrag des Flugverkehrs zum Nicht-Erreichen des Kyoto-Ziels ist allerdings ebenso relevant. Wenn nicht gehandelt wird, wird der Flugverkehr all jene Spielräume im Emissionsbereich innerhalb des Kyoto-Protokolls konsumieren, die von den anderen Sektoren eingespart werden. Das heißt, die Industrie spart Emissionen ein, die privaten Haushalte sparen Emissionen ein, und der Flugverkehr wird sie konsumieren, wenn wir nicht handeln. Daher muss die Debatte über mögliche Maßnahmen – sei es im steuerlichen Bereich oder im Bereich des Emissionshandels – offen bleiben. Das ist eine Frage, die uns beschäftigen muss, wenn wir Kyoto ernst nehmen wollen.

Gleichzeitig müssen wir die Fragen von Lärmbelastung und regional angepassten Nachtflugverboten, auch auf internationaler Ebene, zum Thema machen und ein mögliches Sozialdumping verhindern. Innerhalb des open sky allerdings – und hier sind schon wichtige Schritte gemacht worden – ist es notwendig, dass Europa mit Selbstbewusstsein und mit einer Stimme spricht, damit Gleichgewicht herrscht und nicht eine Nation oder ein Komplex im globalen Wettbewerb Vorteile genießt, die alle anderen nicht haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Remek, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Luftfahrt generell gilt schon immer mein Interesse, das man durchaus als Leidenschaft bezeichnen könnte, und vor 40 Jahren habe ich selbst Fliegen gelernt. Ich war immer stolz darauf und bin es noch, dass dieser Bereich menschlichen Strebens – und ich beziehe mich insbesondere auf den Flugverkehr – als Beispiel für die effektive und weit reichende internationale Zusammenarbeit dienen kann, in der Dinge wie ideologische Differenzen keine Rolle spielen. Dadurch wird u. a. gewährleistet, dass das Fliegen die sicherste Form der Beförderung darstellt.

Vor allem aus diesen Gründen bin ich im Wesentlichen bereit, für die beiden uns heute vorliegenden Berichte zu stimmen. Das Ziel besteht darin, die internationale Zusammenarbeit anzukurbeln, was zur Verbesserung der Luftfahrt beitragen und für mehr Sicherheit und Effizienz sorgen wird. Einem der Berichte muss ich meine uneingeschränkte Unterstützung jedoch versagen, weil darin empfohlen wird, den Beitritt Russlands zur WTO u. a. deshalb zu blockieren, weil noch immer Gebühren für den Sibirienüberflug erhoben werden. Lassen Sie mich Eines ganz deutlich feststellen: Ich bin durchaus kein Fürsprecher der Gebühren als solche, denn sie sind keine logische Lösung. Aus meiner Sicht ist es jedoch unvertretbar, dass praktisch eine Drohung gegen einen souveränen Staat ausgesprochen wird und dass ein Hindernis beseitigt werden sollte, nur um durch ein anderes, weit schwer wiegenderes ersetzt zu werden. Ich befürworte konsequente und transparente Verhandlungen, aber es müssen immer noch Verhandlungen sein.

 
  
MPphoto
 
 

  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte den beiden Berichterstattern meine Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen und sie beglückwünschen.

Es ist zu begrüßen, dass der Vorschlag der EU für eine gemeinschaftliche Luftfahrtpolitik wirtschaftliche, technische, rechtliche, soziale und ökologische Aspekte in Betracht zieht und dabei auch Sicherheitsanforderungen nicht unberücksichtigt lässt. Besonders offensichtlich wird die Bedeutung dieser Anforderungen bei Unfällen, schlechten Witterungsbedingungen, bei Streiks oder bei Eskalationen der terroristischen Bedrohung. Hinzufügen möchte ich, dass Passagiere in derartigen Situationen nicht als notwendiges Übel behandelt werden dürfen, was aber leider gegenwärtig der Fall ist.

Ich möchte kurz auf einige Schlüsselprobleme eingehen. Im Hinblick auf die „Open-Skies“-Politik halte ich eine Erhöhung der Anzahl von Flughäfen in den Mitgliedstaaten, die als Drehkreuz für internationale Flüge dienen, für sinnvoll. Das würde die Beförderung sowohl von Passagieren als auch Gütern erheblich erleichtern. Soweit dies möglich ist, sollten EU-Mittel für die Modernisierung von Flughäfen bereitgestellt werden, und ich freue mich, dass entsprechende Maßnahmen angekündigt wurden. Zweitens sollten EU-Bürger auf allen Flughäfen bei der Abfertigung Anspruch auf ein ähnliches Leistungsniveau haben, und Gleiches sollte auch für die Servicekultur sowie Flüge zu Destinationen außerhalb der EU gelten. Drittens sollten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU behindertengerechte Bedingungen gewährleistet werden. Dazu haben wir übrigens erst vor wenigen Wochen eine Aussprache geführt. Viertens sollte die Gemeinschaft als Ganzes in Verhandlungen über Fragen wie die Gebühren für den Überflug über russisches Territorium einbezogen werden, und eigentlich sollten derartige Gebühren unverzüglich abgeschafft werden. Fünftens würde ich vorschlagen, dass bei sämtlichen von EU-Fluggesellschaften eingesetzten Flugzeugen unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden, ähnliche technologische Lösungen für die Sicherheit der Passagiere zur Anwendung kommen.

Abschließend möchte ich feststellen, dass Fluggesellschaften angehalten werden sollten, enger miteinander zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte sich auch auf die Flexibilität von Preisen und Flugplänen erstrecken, denn Ziel sollte es sein, dass die Passagiere den Eindruck haben, sie stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Fluggesellschaft, und nicht, dass sie eine eher lästige Fracht sind, wie es leider bisweilen vorkommt.

 
  
MPphoto
 
 

  Luis de Grandes Pascual (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar für Verkehr, meine Damen und Herren! Ich spreche als Berichterstatter der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten für den Bericht über die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland und China auf dem Gebiet des Luftverkehrs. Dabei möchte ich erneut auf die Schlussfolgerungen eingehen, zu denen wir ursprünglich im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr gelangt waren.

Zunächst möchte ich die Berichterstatter beglückwünschen, sowohl Herrn El Khadraoui als auch Herrn Zīle. Ihre Arbeit, Herr Zīle, war in jeder Hinsicht positiv, da sie es allen Fraktionen ermöglicht hat, die Tragweite dieses Vorschlags zu erfassen und die Notwendigkeit der Schaffung eines echten gemeinsamen Luftraums zur Festigung unserer Position in der Welt zu verstehen. Die Europäische Union muss engere Verbindungen zu ihren Partnern aufbauen, zu denen auch Russland und China gehören.

Meine Damen und Herren, Russland stellt für die Europäische Union eine Priorität dar, nicht nur als Nachbarland, sondern auch aus spezifischen wirtschaftlichen und politischen Gründen. Angesichts der Tatsache, dass die Zielorte in der Europäischen Gemeinschaft 75 % des Auslandspassagierverkehrs ausmachen, muss die Europäische Union in der Lage sein, unseren russischen Partnern einen Vorschlag für ein künftiges umfassendes Abkommen im Luftfahrtsektor zu unterbreiten, das unserer Meinung nach in mehreren Etappen umgesetzt werden muss, sobald das Problem der Gebühren für die Sibirienüberflugrechte gelöst ist.

Diese letzte Frage stellt ein echtes Hindernis für die Aufnahme von Verhandlungen dar und wir sind der Ansicht, dass die Europäische Union gegenüber unseren russischen Partnern eine sehr entschlossene und fordernde Haltung beibehalten muss. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Äußerungen, die wir heute Vormittag hier von Kommissar Barrot gehört haben.

Was China anbelangt, so sind wir ebenfalls für den Abschluss eines umfassenden Abkommens, da China für die Europäische Union riesige Marktmöglichkeiten bietet. Für die nächsten Jahre wird im kommerziellen Luftfahrtsektor des chinesischen Riesen ein nachhaltiges Wachstum zwischen etwa 9 % und 15 % prognostiziert. China führt zudem einen Reform- und Liberalisierungsprozess im Luftfahrtsektor durch, wodurch ausländische Investitionen erleichtert werden, und verwirklicht ein umfangreiches Programm für den Flughafenbau.

Damit jedoch die Verhandlungen mit unseren chinesischen Partnern erfolgreich anlaufen können, muss China zunächst ein horizontales Abkommen mit der Europäischen Union abschließen und das Problem des Überflugs über Sibirien lösen, ohne den die europäischen Fluggesellschaften nicht nach China gelangen.

 
  
MPphoto
 
 

  Jörg Leichtfried (PSE). – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nützen, um den Berichterstattern aufrichtig zu der geleisteten Arbeit zu gratulieren. Ich denke, eine Reform in der internationalen Zivilluftfahrt beinhaltet auch die Möglichkeit zur Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraumes mit einheitlichen Standards.

Aspekte wie die Effizienz und Sicherheit des Flugbetriebs sind nicht nur ein Beitrag zur Nachbarschaftspolitik der Union, sondern liegen auch ganz vehement in unserem eigenen Interesse. Es ist daher im Sinne unserer aller Sicherheit enorm wichtig, dass einheitliche Standards der Luftsicherheit auch in neue Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten aufgenommen werden müssen. Nur so können in Zukunft Flugzeugkatastrophen verhindert und ein einheitlich hohes Niveau an Sicherheit gewährleistet werden.

Gegebenfalls müssen wir aber– und das ist auch zu bedenken – jenen Staaten, die diese technischen Standards nicht erfüllen können, Unterstützung zukommen lassen. Nicht nur die Einhaltung gemeinsamer Vorschriften auf dem Gebiet der Luftsicherheit ist wichtig, sondern vor allem auch die Bereiche Sozial- und Umweltpolitik.

In den derzeit bestehenden bilateralen Abkommen gibt es nur sehr wenige oder gar keine Verweise auf solche Vorschriften. Die Marktöffnung des Luftverkehrsraums darf auf keinen Fall zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehen, die unter Umständen in Drittländern unter weniger strengen Sozialvorschriften beschäftigt sind. Eine solche Situation würde nicht zuletzt auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeuten, wenn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter unzumutbaren Zuständen ihren Dienst versehen. Wenn für alle Beteiligten dieselben Regeln für die Marktbetätigung gelten, dann hat Sozialdumping auf Kosten der Flugsicherheit in Zukunft keine Chance.

 
  
MPphoto
 
 

  Georg Jarzembowski (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich natürlich nur den Vorrednern aus meiner Fraktion anschließen, einschließlich des Dankes an die beiden Berichterstatter.

Ich möchte einen Punkt besonders herausstellen. Es ist sehr gut, und ich bin ganz glücklich darüber, dass bei dieser Frage im Hause ein Einvernehmen in der Sache und mit der Kommission herrscht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Idee einer einheitlichen Luftverkehrspolitik zum Nutzen unserer Luftverkehrsunternehmen, ihrer Arbeitnehmer und der Passagiere nicht von allen Mitgliedstaaten so einheitlich positiv bewertet wird wie von uns. Auch die eine oder andere Fluggesellschaft ist oft glücklicher, wenn ihre nationale Regierung und nicht die Europäische Kommission sie in Drittlandsbeziehungen vertritt. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Verhandlungen der Kommission mit Drittstaaten wie zum Beispiel mit den USA für die Mitgliedstaaten unter Beweis stellen, dass eine einheitliche europäische Luftverkehrspolitik besser ist als 25 verschiedene Luftfahrtpolitiken mit Drittstaaten. Insofern sollten wir diesen Aspekt immer vor Augen behalten. Wir sind davon überzeugt, dass es im Interesse der Unternehmen, der Arbeitnehmer und der Passagiere richtig ist, eine einheitliche Drittlandspolitik zu verfolgen. Aber manche Regierung müssen wir davon noch überzeugen.

 
  
MPphoto
 
 

  Inés Ayala Sender (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte zunächst die beiden Berichterstatter, Herrn Zīle und Herrn El Khadraoui, beglückwünschen. Letzterem möchte ich zu seiner ausgezeichneten Arbeit gratulieren, die einen besonders wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines gemeinsamen Luftraums zwischen der Europäischen Union und Drittländern darstellt. Damit hat er uns in die Lage versetzt, über die erreichten Erfolge sowie über die noch verbleibenden Aufgaben nachzudenken, deren Lösung bestimmte einheitliche Voraussetzungen in sozialer und ökologischer Hinsicht erfordert.

Darüber hinaus möchte ich dem Kommissar gratulieren, der mit bewundernswertem Geschick und mit Erfolg das Mandat der Gemeinschaft erfüllt und der es uns durch die schrittweise Überwindung des überholten und zunehmen ineffektiven Bilateralismus ermöglicht, eine Initiative voranzubringen, die unsere Glaubwürdigkeit bei den Verhandlungen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftraums in vielerlei Hinsicht verstärkt. Besonders optimistisch stimmt dabei sein Hinweis auf den Übergang von nationalen zu europäischen Fluggesellschaften.

Ich möchte jedoch bestimmte Aspekte betonen, die uns Sorge bereiten; vor allem die Verzögerung beim Abkommen mit den USA. Wir wissen, dass dies eine bekannte Hinhaltetaktik bei Verhandlungen ist, die in der Hoffnung auf größere Vorteile angewandt wird, aber letztlich müssen sie sich doch den anderen anschließen. Das Kyoto-Protokoll hat das gezeigt. Wir möchten Sie deshalb dringend auffordern, in dieser Hinsicht konsequenter zu sein.

Außerdem möchte ich die Notwendigkeit hervorheben, den Bilateralismus bei den Verhandlungen mit Russland zu überwinden und natürlich das Problem der unannehmbaren Gebühren zu lösen, die im völligen Gegensatz zum internationalen Recht stehen. Dies sind Lektionen, die wir eindeutig auf die laufenden Verhandlungen mit China anwenden müssen.

Ferner würden wir es begrüßen, wenn die gestärkte Europäische Agentur für Flugsicherheit über einen abgestimmten und klaren Mechanismus für die Koordinierung mit Eurocontrol verfügen würde, damit der offensichtliche Konflikt zwischen den beiden Einrichtungen beigelegt werden kann, der sich als problematisch erweisen könnte.

Abschließend möchte ich in Bezug auf die Aushandlung von Abkommen oder Umweltschutzbestimmungen oder sozialen Bestimmungen sagen, dass wir es begrüßen würden, wenn diese Verhandlungen in wachsendem Maße zu internationalen Bestimmungen führen, die den strengeren europäischen Vorschriften näher stehen. Mit anderen Worten: Es sollte eine Aufwärtsharmonisierung angestrebt werden. In diesem Zusammenhang wünsche ich mir, dass uns der Kommissar über den aktuellen Stand der Umwandlung der JAR OPS in die EU OPS informiert, d. h. über alle Vorschriften zu Flug- und Ruhezeiten nach dem im Rat erzielten Übereinkommen, das uns auch im Rahmen der Verhandlungen über die Außenpolitik der Union im Luftfahrtbereich wichtig erscheint.

 
  
MPphoto
 
 

  Manolis Mavrommatis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Der Initiativbericht von Herrn Zīle vermittelt ein umfassendes Bild von den Beziehungen, die die Europäische Union mit der Volksrepublik China und Russland im Bereich des Luftverkehrs unterhält. Das Hauptproblem dabei sind jedoch die Differenzen, die hinsichtlich der Flüge über das Territorium der beiden Länder bestehen.

Wie der Berichterstatter richtig hervorhebt, ist einerseits in der zivilen Luftfahrt Chinas ein sich positiv entwickelnder Prozess des Wachstums, der Modernisierung und der Liberalisierung zu verzeichnen; andererseits gibt es im Fall von Russland nach wie vor Probleme, und zwar hauptsächlich in Bezug auf die Tatsache, dass alle Bemühungen um das Luftkontrollmanagement zur wettbewerbswidrigen Subventionierung der eigenen russischen Fluggesellschaften genutzt werden.

In beiden Fällen werden die Interventionen von Kommissar Barrot als förderlich angesehen, obgleich im zweiten Fall die Probleme nach wie vor ungelöst sind.

Was die Volksrepublik China betrifft, so begrüße ich die Fortschritte, die sie insbesondere bezüglich der Anpassung an die Regeln der guten Zusammenarbeit mit der Europäischen Union erzielt hat, wozu in erster Linie die durch die chinesische Regierung vollzogene Öffnung der Luftkorridore für europäische Gesellschaften zählt, die durch die zunehmende Zahl der Flüge voll und ganz den Fluggästen und dem Frachtverkehr zugute kommt.

Als Mitglied der Delegation für die Beziehungen der Europäischen Union zur Volksrepublik China begrüße ich den generellen Standpunkt des Kommissars und insbesondere die Aktivitäten Kommissar Barrots im Hinblick auf den Abschluss von Luftverkehrsabkommen, obgleich ich betonen möchte, dass es für das Parlament logisch wäre, ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Bedingungen für das Verhandlungsmandat zu erhalten, um das die Kommission den Rat in Bezug auf China ersucht.

Schließlich stimme ich dem Berichterstatter zu, dass mit Russland kein umfassendes Abkommen abgeschlossen werden sollte, solange keine Regelung für das Problem der Flüge über Sibirien gefunden wird, die die Abschaffung der Überfluggebühren vorsieht. Ich hoffe, wir können ein möglichst ausgeglichenes Abkommen erreichen, da beide Seiten, Russland und die Europäische Union, im Rahmen der allgemeinen Interessen unserer Völker aufeinander angewiesen sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Ulrich Stockmann (PSE). – Herr Präsident! Ich habe drei Anmerkungen vorzubringen. Erstens: Wir begrüßen den Kommissionsansatz zur schrittweisen Ausweitung von Gemeinschaftsabkommen mit Drittstaaten. Aufgrund der weit reichenden Auswirkungen auf den gesamten Verkehrssektor, den Umweltbereich sowie auf Wettbewerbs- und Binnenmarktfragen plädiere ich jedoch dafür, noch einmal zu überlegen, ob die Luftfahrtaußenpolitik nicht in das Mitentscheidungsverfahren gehört.

Zweitens: Wir erwarten von der Kommission nicht nur eine Offenlegung ihrer strategischen Vorgehensweise, sondern auch die Aufstellung einer Länderprioritätenliste für angestrebte Abkommen. Herr Kommissar, Sie haben dazu vorhin schon eine kleine Skizze gegeben.

Drittens: Der oberste Grundsatz bei allen Verträgen muss die wechselseitig symmetrische Marktöffnung sein. Daher ist bei den aktuellen Verhandlungen mit Russland und China zu bedenken, dass – wenn nicht zunächst das Problem mit Russland hinsichtlich der Überfluggebühren geregelt wird – ein Abkommen mit China das Wechselseitigkeitsgebot konterkarieren würde, denn China bekommt von Russland andere Überflugkonditionen als die europäischen Fluggesellschaften, und das können wir so nicht hinnehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich all jenen meiner Vorredner anschließen, die die ausgezeichnete Arbeit von Herrn El Khadraoui und Herrn Zīle, den beiden Berichterstattern, gelobt haben.

Ich unterstütze die Ansicht des Berichterstatters über die Notwendigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Luftfahrtaußenpolitik für die EU. Zusätzlich zur Luftfahrtpolitik der EU müssen wir aber die Möglichkeit haben, bilaterale Luftfahrtabkommen mit Drittstaaten abzuschließen, da es vielen unserer Partner schwer fällt, sich diesen gemeinsamen Unionsabkommen anzuschließen. Ich möchte allerdings unterstreichen, dass derartige bilaterale Abkommen zusätzlich zur gemeinsamen Luftfahrtpolitik abgeschlossen werden und diese ergänzen, aber nicht ersetzen sollten. Vor allem sollte stets der normale Luftverkehrsbetrieb gewährleistet und nicht durch nutzlose Konfrontationen während der Verhandlungsphase beeinträchtigt werden.

Wie der Berichterstatter feststellte, haben wir die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen zu einer umfassenden Vereinbarung mit Russland zur Kenntnis genommen. Die für den Überflug über sein Territorium erhobenen Gebühren sind eindeutig völkerrechtswidrig und können nicht hingenommen werden. Leider scheint Russland seinen Luftraum immer für irgendwelche strategische Zwecke zu nutzen. Meiner Ansicht nach werden wir uns nie ganz von diesen Gebühren befreien können, selbst wenn Russland keine Überfluggebühren mehr erheben würde. Jedes Jahr zahlt die Europäische Union ca. 250 Millionen Euro für derartige Gebühren. Bedauerlicherweise landet ein Großteil dieser Summe auf den Konten der russischen Fluggesellschaft Aeroflot. Das ist auch für die Wettbewerbslage in Europa von Nachteil.

Für Finnland fallen Gebühren in beträchtlicher Höhe an, da die einzig realistische Flugroute nach Asien über Sibirien führt. Wir sollten gewährleisten, dass für alle EU-Fluggesellschaften gleiche Ausgangsbedingungen existieren. Das ist derzeit nicht der Fall, da diese Gebühren oft willkürlich und für jede Fluggesellschaft anders sind.

Ich freue mich, dass China eine offenere Haltung vertritt, ganz im Gegensatz zu Russland, das eine bilaterale Zusammenarbeit zu bevorzugen scheint. Ich hoffe, dass der Rat der Aufnahme von Verhandlungen mit China zustimmen und der Kommission ein entsprechendes Mandat für den Abschluss eines gemeinsamen Luftverkehrsabkommens erteilen wird.

Durch die Gewährleistung wirtschaftlich und ordnungspolitisch nachhaltiger Bedingungen für den Luftverkehr nach Asien können wir auch der europäischen Luftverkehrsindustrie neue Impulse verleihen und für effiziente Flugverbindungen und -routen u. a. auch in dünn besiedelte und abgelegene Regionen Europas wie beispielsweise Nordfinnland sorgen.

 
  
MPphoto
 
 

  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, ich danke den Abgeordneten für ihre Reaktionen auf die ausgezeichneten Berichte von Herrn El Khadraoui und Herrn Zīle. Ich bekräftige bei dieser Gelegenheit gern meine Absicht, das Parlament regelmäßig über die strategischen Leitlinien unserer internationalen Verhandlungspolitik zu unterrichten. Nochmals meinen Dank an unsere beiden Berichterstatter für ihre ausgezeichnete Arbeit. Das Entwicklungspotenzial des Luftfahrtsektors ist beachtlich und ist fester Bestandteil unserer Verkehrspolitik.

Ich freue mich natürlich über Ihre breite Unterstützung für die Konvergenz der Regelgebung als ein Ziel, das untrennbar mit der Marktöffnung verbunden ist. Da bestimmte Partner keine ausreichenden Anstrengungen zur Gewährleistung effizienter und fairer kommerzieller Rahmenbedingungen unternehmen, ist diese Konvergenz von vorrangiger Bedeutung. Die Öffnung der Märkte kann, wenn ein vorsichtiger Ansatz geboten ist, nur schrittweise erfolgen. Manchmal müssen wir sogar sehr hart sein. Das ist bei Russland bereits so und wird sich im Fall der Sibirienüberflüge noch verstärken, wie Frau Kauppi soeben unterstrichen hat, abgesehen davon, dass für diese Überflüge willkürliche Gebühren erhoben werden. Ich freue mich daher über Ihre klare und eindeutige Unterstützung in dieser Frage.

Große Aufmerksamkeit werde ich den Fragen der Sicherheit widmen, die sich in diesem Sektor zuweilen mit besonderer Brisanz stellen. Außer dem Wettbewerb müssen wir auch wachsam hinsichtlich der vollen Einhaltung der Sozial- und Umweltnormen sein. Ich möchte diesbezüglich dem Parlament sagen, dass es von Vorteil ist, wenn man über eine europäische Strategie verfügt und horizontale Abkommen unterzeichnen kann, denn das bietet die Möglichkeit, das internationale Zivilluftfahrtrecht zu beeinflussen. Ein geeintes Europa ist sehr viel besser in der Lage, sowohl im Umwelt- als auch im Sozialbereich bestimmte Normen voranzubringen und ihre Entwicklung im Sinne einer höheren Qualität zu bewirken. Gestatten Sie mir diesbezüglich den Hinweis, Frau Kauppi, dass der Text zu den Betriebsstandards im Hinblick auf einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates derzeit fertig gestellt wird. Er muss noch von den Rechts- und Sprachsachverständigen übersetzt werden und soll dann dem Parlament im März oder April zur zweiten Lesung zugeleitet werden.

Lassen Sie mich noch sagen, dass die Fortschritte bei den Open-Sky-Verhandlungen mit den USA normalerweise dem gemeinschaftlichen Ansatz auf der Grundlage des Beschlusses des Gerichtshofs die notwendigen Impulse geben sollten. In diesem Bereich wäre es verfrüht, eine exakte Einschätzung der Situation geben zu wollen: Wir erwarten klarere Hinweise zu der neuen Auslegung der Regeln für die Kontrolle der Fluggesellschaften durch das US-amerikanische Verkehrsministerium. Es stimmt jedoch, dass wir gut vorangekommen sind, besonders hinsichtlich der Konvergenz der Regelgebung, wo wir praktisch eine Einigung erzielt haben, und ich hoffe, dass von diesen Verhandlungen ein entschiedener und entscheidender Impuls für den gemeinschaftlichen Ansatz ausgehen wird. Dieser ist zweifellos bilateralen Abkommen vorzuziehen, die niemals die gleiche Effizienz für unsere europäische Industrie haben werden.

Dies verdeutlicht anschaulich, wie nützlich es in einigen Bereichen ist, wenn die Union mit einer Stimme spricht. Und Sie werden verstehen, Herr Präsident, dass ich dem Parlament ganz besonders dafür danken möchte, dass es die Kommission in dieser Strategie zugunsten von echten europäischen Verhandlungen unterstützt, die meiner Meinung nach für jeden einzelnen Mitgliedstaat sowie für unsere gesamte europäische Industrie von Nutzen sein müssen.

Ich danke unseren Berichterstattern und dem Parlament für das Interesse, das sie diesem Aspekt unserer Außenbeziehungen und unserer internationalen Verhandlungen entgegenbringen, dessen Bedeutung angesichts der immer größeren Rolle, die die Luftfahrtindustrie in der Welt spielen wird, weiter zunehmen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 11.45 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Gary Titley (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Präsidenten, Herrn Borrell, unseren Dank für seine sehr freundlichen Worte aussprechen würden, mit denen er gestern unseres Kollegen Phillip Whitehead gedacht hat. Ich weiß, dass ich nicht nur für meine gesamte Delegation spreche, sondern für das Europäische Parlament insgesamt, denn Phillip hat durch sein unvoreingenommenes und kluges politisches Handeln Freunde auf allen Seiten dieses Hauses gewonnen.

Meine Delegation hat am Eingang zu diesem Saal ein Kondolenzbuch ausgelegt, und wir hoffen, dass sich Kollegen aus allen Fraktionen dort eintragen und damit unseres Freundes gedenken werden. Wir werden dieses Kondolenzbuch im Rahmen eines Gedenkgottesdienstes, der am 29. Januar im Dom von Derby stattfinden wird, seiner Familie überreichen. Abgeordnete, die an diesem Gottesdienst teilnehmen möchten, können von meinem Büro alle weiteren Informationen erhalten.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. – Ich danke Ihnen, Herr Titley, ich denke unsere Kollegen und Freunde haben all diese Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem traurigen Anlass zur Kenntnis genommen.

 

7. Abstimmungsstunde
MPphoto
 
 

  Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll).

 

7.1. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 (Kroatien) (Abstimmung)

7.2. Rahmenabkommen EG/Republik Korea über Handel und Zusammenarbeit: Protokoll nach der Erweiterung (Abstimmung)

7.3. Einbeziehung der Malediven nach der Flutwelle im Indischen Ozean von Dezember 2004 in die Liste der unter den betreffenden Ratsbeschluss fallenden Länder (Abstimmung)

7.4. Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen (Abstimmung)

7.5. Unionsbürgerschaft: 4. Bericht (Abstimmung)

7.6. Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind (Abstimmung)

7.7. Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft (Abstimmung)

7.8. Luftverkehr: Beziehungen EG/Russland und EG/China (Abstimmung)
MPphoto
 
 

  Präsident. – Damit ist die erste Abstimmungsstunde des Jahres 2006 beendet.

 

8. Stimmerklärungen
  

- Bericht Brok (A6-0002/2006)

 
  
MPphoto
 
 

  Roberta Angelilli (UEN), schriftlich. – (IT) Die Delegation von Alleanza Nazionale im Europäischen Parlament hat bei der Abstimmung zum Bericht Brok Stimmenthaltung geübt, weil sie die nachstehenden Forderungen als unerlässliche Voraussetzungen für den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union betrachtet:

1. Forderung nach Aussetzung der EU-Beitrittsverhandlungen, solange die kroatischen Behörden daran festhalten, EU-Bürgern italienischer Staatszugehörigkeit den Zugang zum Immobilienmarkt zu verweigern, was im offenkundigen Widerspruch zu den Grundsätzen des gemeinschaftlichen Besitzstands steht;

2. Forderung nach vollständiger Entschädigung der vielen Tausend Bürger italienischer Abstammung, die 1946 vom kroatischen Territorium vertrieben wurden und deren Hab und Gut beschlagnahmt wurde, als Voraussetzung für den Beitritt Kroatiens;

3. Forderung an die kroatischen Behörden, die nunmehr geschichtlich nachgewiesene und dokumentierte Verantwortung für die Deportationen, die Grausamkeiten, die Massaker und die ethnischen Säuberungen zu übernehmen, die das kommunistische Regime seit 1946 an Tausenden von Personen italienischer Abstammung verübt hat.

 
  
  

- Bericht Barón Crespo (A6-0398/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Als Berichterstatter des letzten Parlaments zur Frage der Beziehungen mit der Republik Korea im Bereich Wissenschaft und Technologie weiß ich um die Bedeutung der Beziehungen mit dieser erstarkenden asiatischen Wirtschaftsmacht für Europa. Deshalb begrüße und befürworte ich diesen Bericht, der unser Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit auf die neuen Mitgliedstaaten der Union ausdehnt. Wir verfügen nunmehr über einen Mechanismus für eine wachsende Partnerschaft zwischen der EU und der Republik Korea. Jetzt kommt es darauf an, ihn zu nutzen.

 
  
  

- Bericht Seppänen (A6-0407/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Angesichts der getroffenen Feststellungen zum wahren finanziellen Ausmaß der Schwierigkeiten, mit denen sich die Malediven infolge der Katastrophe vor einem Jahr konfrontiert sehen, zu denen noch die anderen bereits zuvor bestehenden Problemen hinzukommen, und angesichts der in technischer Hinsicht bestehenden Verantwortung des Parlaments, die sich von der der Finanzinstitutionen unterscheidet, habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Es ist klar und, wie ich hoffe, unbestritten, dass die Malediven in die Liste der Länder aufgenommen werden sollten, die Anspruch auf Hilfe nach der Flutwellenkatastrophe von 2004 haben. Ich habe diese Bestrebungen gern unterstützt und hoffe, dass wir nunmehr möglichst rasch entsprechende praktische Hilfsmaßnahmen für das Land einleiten können.

 
  
  

- Bericht Catania (A6-0411/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Der Bericht Catania über die Unionsbürgerschaft, den wir soeben abgelehnt haben, kann für sich in Anspruch nehmen, zweifellos zu den zusammenhanglosesten und unüberlegtesten Texten zu zählen, die in diesem Parlament jemals produziert wurden, und das will schon etwas heißen. Kurz gesagt lief es darauf hinaus, das allgemeine Wahlrecht für sämtliche Wahlen jedermann zu gewähren, der sich mehr oder weniger gesetzlich auf unserem Territorium aufhält. Integrationsbereitschaft spielte dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Sprachkenntnisse und die Staatsbürgerschaft. Kurzum, die Ausländer bekamen alle Rechte, aber keine Pflichten.

Das war wirklich Wahnsinn. Das war das Werk einiger verblendeter Ideologen, die die Realität des auf der ganzen Linie gescheiterten multikulturellen Modells nicht anerkennen wollten. Außerdem wurde die Souveränität unserer Mitgliedstaaten in diesem Bericht massiv verletzt. Die Staatsbürgerschaft und alle damit verbundenen Rechte, auch das Wahlrecht, müssen eine ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben. Europa hat sich darin nicht einzumischen. Wir hatten allen Grund, diesen idiotischen Bericht abzulehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine tiefe Verärgerung darüber zum Ausdruck bringen, dass der Bericht Catania vom Parlament nicht angenommen wurde. Bisweilen sind im Parlament fortschrittliche Trends erkennbar, während andermal ausgesprochen konservative Bestrebungen vorherrschen.

Am meisten bedauere ich, dass meine eigene Fraktion bei der Abstimmung über diesen Bericht gespalten war, der doch im echten liberalen Sinne hätte angenommen werden müssen. Zwar ist die Unionsbürgerschaft ein „sich entwickelndes Konzept“ und ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, doch ist sie ein Ziel, das wir durch politische Maßnahmen anstreben müssen. Damit muss sich Europa die ihm gebührende Würde verschaffen, und es muss versuchen, die noch vor ihrer rechtlichen Verankerung entstehenden neuen Bedürfnisse und Rechte der Bürger nach bestem Wissen und Gewissen zu interpretieren.

Deshalb bekunde ich mein Bedauern über die Ablehnung des Berichts und möchte zugleich meine Solidarität mit Herrn Catania zum Ausdruck bringen, mit dem ich zusammengearbeitet und dessen Änderungsanträge ich mitgetragen habe.

 
  
MPphoto
 
 

  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich darf im Namen der ÖVP-Delegation folgende Stimmerklärung abgeben.

Der Bericht Catania zum vierten Bericht der Kommission zur Unionsbürgerschaft war unserer Meinung nach eine völlige Themenverfehlung. In Zeiten, in denen die Allgemeinheit vielen Vorgängen in der Union skeptisch gegenübersteht, muss die Unionsbürgerschaft mit dem notwendigen Ernst behandelt werden. Leider ist in diesem Bericht nur auf die Situation von Zuwanderern eingegangen worden und nicht auf die Bedürfnisse der Bürger Europas selbst. Ich stelle hier ausdrücklich fest, dass die Bürger, die aus Drittstaaten in die Europäische Union wollen, also Immigranten oder Asylsuchende, viel mehr Ernst und Respekt verdienen, als es in diesem Bericht der Fall ist. Das ist der Grund, weshalb wir uns dagegen ausgesprochen haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Meine Partei befürwortet nachdrücklich Maßnahmen, die die Aufwärtsharmonisierung der Menschen- und Bürgerrechte für alle Bürger der Mitgliedstaaten unterstützen. Ich unterstütze insbesondere jene Elemente im Bericht Catania, in denen es um die Rechte von Wanderarbeitern geht, und zwar vor allem deren bürgerliche und politische Rechte auf Staatsbürgerschaft und Wahlbeteiligung.

Nach Ansicht der Sinn Féin sollten Wanderarbeiter umfassenden Zugang zu Bürger- und Menschenrechten haben, und die Mitgliedstaaten sollten über einen auf Fairness und Gleichberechtigung beruhenden Prozess der Einbürgerung für jene Wanderarbeiter verfügen, die derartige Mechanismen in Anspruch nehmen möchten.

Ich habe mich bei der Endabstimmung über den Bericht von Giusto Catania über den vierten Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft (A6-0411/2005) deshalb der Stimme enthalten, weil nach Ansicht der Sinn Féin Fragen der Staatsbürgerschaft sowie der Beteiligung an Wahlen und dem politischen Leben Angelegenheiten sind, über die in erster Linie durch die Behörden der Mitgliedstaaten entschieden werden sollte.

 
  
MPphoto
 
 

  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Nichts im Bericht von Herrn Catania zur Unionsbürgerschaft verdient unsere Unterstützung. Aber zwei Vorschläge waren besonders schockierend. Zum einen die Forderung nach einer Unionsbürgerschaft einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts bei lokalen, nationalen und Europawahlen für alle Bürger, die in einem Land ansässig sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Zum zweiten die Forderung nach einer Harmonisierung des Staatsbürgerschaftsrechts der Mitgliedstaaten unter dem Vorwand, dass die Unterschiede für Drittstaatsangehörige eine Quelle der Diskriminierung beim Zugang zur Unionsbürgerschaft, wie sie heute durch die Verträge definiert ist, darstellten.

Wie weit soll der Wahnsinn noch gehen? Der einzig mögliche Weg, Bürger eines Landes zu werden, ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit dieses Landes. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Staatsangehörigkeit eines Staates fallen in die ausschließliche und souveräne Zuständigkeit dieses Staates. Wenn man Ausländern ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit das Wahlrecht verleiht, so bedeutet das, ihnen ein doppeltes Recht zu gewähren: das Recht, das sie in dem Gastland ausüben können, zusätzlich zu dem, das sie weiterhin in ihrem Herkunftsland ausüben können. Das ist in Wirklichkeit also eine ungerechte Maßnahme. Wenn man bei jemandem zu Gast ist, erwirbt man damit nicht das Recht, sich in dessen Angelegenheiten einzumischen.

Aus all diesen Gründen ist es gut, dass dieser Bericht abgelehnt wurde.

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht zielt darauf ab, die Unionsbürgerschaft durch ihre Abkopplung von der nationalen Staatsangehörigkeit zu stärken, und fordert zu diesem Zweck harmonisierte Regeln für die Erteilung der Staatsbürgerschaft durch die Mitgliedstaaten. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Staatsbürgerschaft zu den Eckpfeilern der Souveränität eines Nationalstaates gehört und dass jeder Mitgliedstaat die freie Entscheidungsgewalt über die Vergabe der Staatsbürgerschaft haben muss.

Sicherlich mag einiges dafür sprechen, die Regeln für den Erwerb der nationalen Staatsbürgerschaft nach längerem ständigen Aufenthalt im betreffenden Lande und die Bestimmungen für das aktive und passive Wahlrecht bei kommunalen, regionalen und nationalen Wahlen zu überarbeiten.

Die Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten ist jedoch eine rein nationale Angelegenheit, die von den Mitgliedstaaten nach geltendem nationalen Recht zu regeln ist. Jeder Mitgliedstaat muss selbst festlegen, unter welchen Bedingungen die Staatsbürgerschaft erteilt bzw. entzogen wird und wie sie sich auswirkt. Die Europäische Union hat in dieser Hinsicht keine Befugnisse. Folglich ist die Unionsbürgerschaft an die nationale Staatsangehörigkeit gekoppelt und muss den nationalen Gesetzen zur Staatsangehörigkeit unterliegen.

Außerdem ist im Bericht die Rede von der Einführung einer EU-Steuer, von einheitlichen europäischen Parteilisten für die Wahlen zum Europäischen Parlament, von der Bedeutung einer europäischen Verfassung für die Stärkung der europäischen Solidarität sowie von gemeinsamen Grundlagen für die Einbeziehung der europäischen Dimension in die Lehrpläne aller Schulen.

 
  
MPphoto
 
 

  Carl Lang (NI), schriftlich.(FR) Das Konzept der „Unionsbürgerschaft“, in dem das Wort europäisch nicht einmal vorkommt, ist ein Instrument zur Zerstörung unserer nationalen Rechte auf Identität und Souveränität. Die Demonstration hierfür liefert der Bericht von Herrn Catania, der einen Einheitsbrei durchsetzen will, in dem es keine Franzosen, Polen, Spanier, Italiener, Deutsche, Briten mehr gibt, sondern nur noch „Unionsbürger“, die vor allem die gleichen politischen Rechte genießen.

So würde Ziffer 17 des Berichts, der die Mitgliedstaaten auffordert, jedem ansässigen „Unionsbürger“ „unabhängig von [seiner] Staatsangehörigkeit“ zu gestatten, bei nationalen Wahlen das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, es einem in Frankreich ansässigen Tschechen ermöglichen, sich an der Wahl des Staatspräsidenten zu beteiligen.

Dieses Stimmrecht soll sogar auf außereuropäische Zuwanderer ausgedehnt werden, denn Ziffer 18 schlägt vor, „die Rechte der Unionsbürger auf die Drittstaatsangehörigen auszudehnen, die … in der Europäischen Union ansässig sind“.

Die europäischen Nationen, denen eine Überschwemmung durch eine weltweite Zuwanderung droht, brauchen keine Unionsbürgerschaft, sondern die Bekräftigung ihrer nationalen Rechte. So fordern vor allem immer mehr Franzosen eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf der Grundlage des Prinzips „Franzose wird man durch Geburt oder Verdienst“.

 
  
MPphoto
 
 

  Marine Le Pen (NI), schriftlich.(FR) Während Europa sowohl eine Repräsentationskrise, die sich insbesondere in der französischen und niederländischen Ablehnung der Europäischen Verfassung äußerte, als auch eine Krise der demokratischen Mitwirkung mit einer zunehmenden Enthaltung bei den europäischen Wahlen durchmacht, versucht man uns seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 Jahr für Jahr gewaltsam die Pille der Unionsbürgerschaft zu verabreichen.

Hierbei handelt es sich einmal mehr um eine Maschine, die die Nationen und die nationalen Identitäten zermalmen soll, um letztlich eine europäische Identität an ihre Stelle zu setzen. Dieses neue Paket, das geradenwegs aus den höheren bürokratischen Sphären der Euro-Föderalisten hervorgegangen ist, steht voll im Dienste des Prozesses der Überschwemmung und invasionsartigen Zuwanderung, den die Kommission anstrebt. Denn das Recht jedes Bürgers auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ist als das zentrale Recht der Unionsbürgerschaft konzipiert. Somit werden die von Brüssel unternommenen Anstrengungen zur Vereinfachung und Erleichterung der Modalitäten für Einreise und Aufenthalt auf dem europäischen Territorium verständlich, denn sie sind Voraussetzung für den Erwerb dieser neuen Bürgerschaft.

Die Diktatur des vorgegebenen Denkens ist auf dem Vormarsch, um die nationalen Werte und Identitäten systematisch zu zerstören. Es bedarf heute schon wirklichen Mutes, um nationales Bewusstsein an den Tag zu legen und zu verteidigen!

 
  
MPphoto
 
 

  Kartika Tamara Liotard, Esko Seppänen and Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir haben für den Bericht gestimmt, geben jedoch zu bedenken, dass einige Elemente des Textes nicht Bestandteil dieses Berichts sein sollten. Dazu gehören bestimmte Elemente der Unionsbürgerschaft, der positive Standpunkt zur Verfassung der EU, die Wahl einiger Europaabgeordneter auf der Grundlage transnationaler Listen, der Vorschlag für eine europäische Steuer u. a.

Wir haben gegen diese Elemente des Textes, letztlich aber für den Bericht gestimmt, weil es uns um bessere Bedingungen für Migranten in Europa geht. Dabei haben wir berücksichtigt, dass es sich lediglich um einen Initiativbericht ohne gesetzliche Konsequenzen handelt.

 
  
MPphoto
 
 

  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht über die Unionsbürgerschaft in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Im Mittelpunkt steht die Überlegung, dass EU-Bürger die Möglichkeit haben sollten, an den nationalen Wahlen in einem anderen als dem eigenen Mitgliedstaat teilzunehmen, sofern sie dort ansässig sind.

Ich bedauere, dass der Bericht abgelehnt wurde, denn er ist ein beachtenswerter Bericht. Ich habe mich jedoch bei den Änderungsanträgen zu Ziffer 11, Teil 1 und 2, Ziffer 12, Teil 1 und 2, sowie den Ziffern 13, 21 und 28 der Stimme enthalten, weil sie meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt zu weit gehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Sinkende Wahlbeteiligung, negative Referenden und zunehmender EU-Frust zeigen, dass sich der europäische Bürger nicht durch gemeinsame Hymnen oder Fahnen gewinnen lässt. Es geht ihm auch nicht darum, wie sich die Union – etwa durch den Verfassungsentwurf – präsentiert, sondern was sie leistet.

Eine Stärkung der Unionsbürgschaft wird aus den EU-Skeptikern nicht die gewünschten Enthusiasten machen, vor allem solange wir nicht über EU-weite Mindeststandards für Einbürgerungen verfügen und Asylmissbrauch nicht aus der Welt schaffen. Die Anschläge von London, der Van-Gogh-Mord und die französischen Straßenschlachten belegen, dass wir künftig die Integrationsfähigkeit des Einbürgerungswilligen in die jeweilige Leitkultur genau überprüfen müssen. Die nicht vorhandene Akzeptanz der europäischen Rechts- und Kulturordnung seitens der europäischen Moslems ist eine Tatsache, welche die EU nicht länger nach dem Motto „Mulitkulti“ verharmlosen darf.

Auch der Praxis der Massenlegalisierungen, die Millionen Illegaler zu „Europäern“ gemacht hat, muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Ebenso wie das Schengener Informationssystem künftig auch aufzeigen sollte, wenn es Botschaften gibt, die Einreisevisa wie am Fließband ausstellen.

Solange der Schengener Vertrag nicht funktioniert und wir das Problem der Parallelgesellschaften nicht in den Griff bekommen, solange wir den Schutz unserer autochthonen europäischen Völker nicht gewährleisten können, solange brauchen wir den Traum der Unionsbürgschaft auch nicht weiter zu träumen.

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Fragen, die dieser Bericht aufwirft, sind höchst interessant und rechtfertigen eine breite Diskussion. Ich möchte jedoch herausstellen, dass es nicht in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Parlaments - oder irgendeines anderen Gemeinschaftsorgans – fällt, eine solche Aussprache zu führen. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist ausschließlich eine einzelstaatliche Frage, ein grundlegendes Element der Souveränität eines jeden Staates und meiner Meinung nach nicht verhandelbar. Da ich mich den meisten Annahmen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht nicht anschließen kann, habe ich gegen den Bericht gestimmt und bin erfreut über seine Ablehnung.

 
  
MPphoto
 
 

  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Die aktive Beteiligung am demokratischen Prozess ist ein Menschenrecht, und wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass es für jedermann Wirklichkeit wird. Es ist jedoch nicht zu rechtfertigen, wenn die EU dies zum Anlass für verstärkte Bestrebungen nimmt, die Kontrolle über die demokratischen Strukturen der Mitgliedstaaten zu übernehmen und so ihre Macht zu erweitern.

 
  
MPphoto
 
 

  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Dieser Bericht behandelt das sehr kontroverse Thema der Staatsbürgerschaft, und ich vertrete generell die Ansicht, dass diese Angelegenheiten ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen sollten und dass sich jegliche EU-Rechte aus der Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten ableiten. Anliegen dieses nicht rechtsverbindlichen Berichts ist es jedoch zu prüfen, wie jeder Mitgliedstaat zur Verbesserung von Gerechtigkeit und Fairness angehalten werden kann, denn es gibt Fälle, in denen Minderheiten von einzelnen Mitgliedstaaten schlecht behandelt werden. Die letztendliche Ablehnung dieses Berichts stellt meines Erachtens eine reife Entscheidung des Parlaments dar, wenngleich ich glaube, dass diese Fragen zu prüfen sind und sich das Hohe Haus früher oder später erneut mit ihnen zu beschäftigen haben wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich – (EL) Die „Unionsbürgerschaft“ ist angesichts der Tatsache, dass die Staatsangehörigkeit durch die Mitgliedstaaten verliehen wird, ein ideologisches Konstrukt ohne jeden praktischen Wert. Die Rolle, die der Bericht der „europäischen“ Staatsbürgerschaft beizumessen versucht, ist rein ideologisch geprägt, da sie den irreführenden Eindruck eines nicht existenten „europäischen Bürgers“ auf einem einheitlichen „politischem und kulturellem Territorium“ erweckt, damit es so aussieht, als gäbe es kein Zurück von einer imperialistischen und reaktionären EU.

Im Grunde versucht der Bericht, durch die Hintertür Aspekte der reaktionären Europäischen Verfassung einzuführen, die durch die Völker der EU abgelehnt worden ist, wie die direkte Besteuerung europäischer Bürger durch die EU, die Stärkung der europäischen Parteien, übernationale Stimmzettel und so weiter. Die Europa-Gier dominiert den Bericht in solch einem Maße und geht so weit – und das gab es auf der ganzen Welt noch nie –, dass sie Personen, die über einen „langen Zeitraum“ in der Union wohnhaft waren, deren Staatsbürgerschaft und Rechte in den Ländern, in denen sie ihren Wohnsitz haben, jedoch aberkannt werden sollen, das Recht einräumt, eine nicht existierende „europäische“ Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Wir unterstützen Einwanderer vorbehaltlos und kämpfen mit ihnen für die Gewährleistung und Erweiterung ihrer umfassenden politischen und sozialen Rechte, wie das aktive und passive Wahlrecht, Vollbeschäftigung, das Recht auf Arbeitsentgelt, Versicherungs- und Rentenansprüche, Verleihung der Staatsangehörigkeit an langfristig aufhältige Personen usw. Der Erwerb dieser Rechte hat jedoch nichts zu tun mit der irreführenden Ideologie der „Unionsbürgerschaft“; dies ist vielmehr das Kampffeld der massiven Volksbewegung in jedem einzelnen Mitgliedstaat sowie auf europäischer Ebene.

 
  
  

- Bericht Prets (A6-0400/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Wir haben diesen Bericht von Frau Prets natürlich voll und ganz unterstützt, und wir haben uns auch gefreut, dass er durch Änderungsanträge noch deutlich verbessert worden ist.

Als Verts/ALE-Fraktion lag uns ganz besonders am Herzen, dass wir deutlich machen, dass auch Freier Sanktionen befürchten müssen, wenn sie um Zwangsprostitution wissen. Damit wollen wir klar machen: Zwangsprostitution muss nicht nur legal bekämpft werden, sie muss auch geächtet werden in der Gesellschaft. Und wir freuen uns ganz besonders, dass auch im Parlament aufgegriffen wurde, dass wir am 8. März eine Initiative ergreifen gegen Zwangsprostitution bei der Fußballweltmeisterschaft, die in diesem Jahr in Deutschland stattfinden wird. Wir wollen dann ganz deutlich sagen: Da muss es eine Rote Karte geben, und Fairplay muss bedeuten, dass wir uns dagegen einsetzen, dass es Zwangsprostitution gibt.

Ich hoffe, dass das wirklich ein deutliches Signal des Parlaments in Bezug auf Sportveranstaltungen wird, denn wir können Zwangsprostitution nur bekämpfen, wenn wir das nicht nur in Gesetzesinitiativen, sondern auf allen Ebenen deutlich machen. Und gerade diese explosionsartige Zunahme der Zwangsprostitution muss uns wirklich Anlass geben, mit deutlichem Engagement dagegen einzutreten.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Der Zerfall der staatlichen Strukturen in der multikulturellen Gesellschaft, der Übergang zur Marktwirtschaft in den osteuropäischen Staaten und damit die Begünstigung mafioser Strukturen sowie die offenen Grenzen für die Massenmigration haben den Handel mit der Ware Mensch, der sogar noch lukrativer als der Handel mit Waffen und Drogen ist, begünstigt. Da die Opfer aus Scham oder Angst schweigen und die Hälfte der gehandelten Frauen und Kinder nach ihrer Rückkehr in die Heimat erneut gehandelt wird, kommen die Täter zumeist ungestraft davon. Wir benötigen also präventiv eine möglichst frühe Aufklärung potenzieller Opfer und müssen ein Problembewusstsein innerhalb der Bevölkerung schaffen.

Wir brauchen überdies auch EU-weit endlich hohe Strafen für Pädophilie und noch höhere für den organisierten Menschenhandel.

 
  
MPphoto
 
 

  Gerard Batten (IND/DEM), schriftlich. (EN) Die UK Independence Party hat aufgrund der Natur von im Bericht Prets über die Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern enthaltenen Artikeln gegen diesen Bericht gestimmt. Wir lehnen den Handel mit allen Menschen und die Sklaverei strikt ab, sind jedoch nicht der Ansicht, dass die EU berechtigt ist, sich in einzelstaatliche Probleme einzumischen. Vor allem sind wir nicht der Ansicht, dass die EU eine Politik im Hinblick auf die Prostitution erarbeiten sollte.

All die im Bericht genannten Probleme werden bereits durch britisches Recht geregelt, und diese Regelungen sollten umfassend angewendet werden, anstatt noch mehr EU-Vorschriften zu erlassen, die negative Konsequenzen hätten.

 
  
MPphoto
 
 

  Godfrey Bloom (IND/DEM), schriftlich. (EN) Die UK Independence Party hat aufgrund der Natur von im Bericht Prets über die Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern enthaltenen Artikeln gegen diesen Bericht gestimmt. Wir lehnen den Handel mit allen Menschen und die Sklaverei strikt ab, sind jedoch nicht der Ansicht, dass die EU berechtigt ist, sich in einzelstaatliche Probleme einzumischen. Vor allem sind wir nicht der Ansicht, dass die EU eine Politik im Hinblick auf die Prostitution erarbeiten sollte.

All die im Bericht genannten Probleme werden bereits durch britisches Recht geregelt, und diese Regelungen sollten umfassend angewendet werden, anstatt noch mehr EU-Vorschriften zu erlassen, die negative Konsequenzen hätten.

 
  
MPphoto
 
 

  Maria Carlshamre (ALDE), schriftlich. (EN) Ich habe zu Ziffer 46 in Bezug auf die Kriminalisierung von Freiern, die Personen in Zwangslagen vorsätzlich ausnutzen, gegen die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) gestimmt. Während die ALDE-Fraktion die Einführung eines solchen Straftatbestandes geschlossen ablehnen wollte, bin ich der Ansicht, dass sich Personen, die vorsätzlich Frauen oder Mädchen kaufen, welche zur Prostitution gezwungen werden, einer Straftat schuldig machen, die mit dem Kauf gestohlener Waren – also der Hehlerei – vergleichbar ist. Und ich glaube, dass selbst Mitgliedstaaten, die heute die Kriminalisierung des Kaufs sexueller Dienstleistungen ablehnen, einen diesbezüglichen Straftatbestand einführen könnten.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben für den Bericht über den Handel mit Frauen und Kindern gestimmt. Unseres Erachtens wird die Sicherheit der Bürger am besten durch gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität geschützt, insbesondere von Kriminalität, die die grundlegenden Rechte und Freiheiten der Menschen sowie ihre Menschenwürde verletzt. In dem Bestreben, den gestellten Forderungen zu rechtlicher Wirksamkeit zu verhelfen und dieses Thema stärker ins Blickfeld zu rücken, möchte die Abordnung der schwedischen Konservativen überdies hervorheben, dass die Frage des Menschenhandels im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und nicht im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter behandelt werden sollte.

Dennoch lehnen wir einige im Bericht enthaltene Vorschläge ab, die in die Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten eingreifen, so z. B. den Vorschlag, der sich auf die Arbeitsweise der Polizei bezieht.

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Initiativbericht behandelt wichtige Fragen, und die Juniliste unterstützt viele der darin zum Ausdruck kommenden Grundgedanken. Sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel müssen bekämpft werden. Man darf auch nicht über die schweren Straftaten hinwegsehen, die oftmals eine Folge des grenzüberschreitenden Menschenhandels sind. Daher ist die Erleichterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches innerhalb der EU von größter Bedeutung.

Nach Ansicht der Juniliste muss es aber den einzelnen Mitgliedstaaten auch in diesem Bereich gestattet sein, ihre Methoden und Arbeitsweisen selbst zu bestimmen. Aus diesem Grunde stimmt die Juniliste gegen den Initiativbericht.

 
  
MPphoto
 
 

  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Gemeinsam mit meinen Kollegen von der britischen konservativen Partei begrüße ich, dass mit dieser Entschließung anerkannt wird, dass der Kampf gegen den Menschenhandel eine der wichtigsten Komponenten des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität darstellt. Folglich sollten sich sämtliche in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität befinden. Deshalb sollte dies nicht als Vorwand benutzt werden, um dem Ziel der vollständigen Vergemeinschaftung in diesem Bereich näher zu kommen. Stattdessen setzen wir uns für wirksame einzelstaatliche Politiken sowie eine konsequente zwischenstaatliche Zusammenarbeit zur Ausrottung dieser menschenverachtenden Praktiken ein.

 
  
MPphoto
 
 

  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich.(FR) Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern stellen in Europa zunehmend eine beträchtliche Parallelwirtschaft dar. Nach UN-Angaben sind etwa 4 Millionen Frauen und Kinder Opfer von Missbrauch oder Vergewaltigungen. Es kommt auch zu einer immer stärkeren Diversifizierung der Formen des Menschenhandels.

Die Zunahme des Sex-Tourismus und die Nachfrage nach Kindern zum Zwecke der wirtschaftlichen Ausbeutung (als Bettler, Taschendiebe, Dealer, Schwarzarbeiter usw.) sind Formen der Kriminalität und der Ausbeutung, die zumeist durch organisierte kriminelle Gruppen praktiziert werden. Aufgrund der gefährlichen Schengen-Übereinkommen, die sämtliche Kontrollen an den Grenzen der Union abgeschafft haben, können Kinder als Drogenhändler oder Diebe eingesetzt werden. Zudem werden sie als Minderjährige im Falle ihrer Festnahme durch die Behörden juristisch nicht belangt.

Wenn wir alle Formen des Menschenhandels verhindern wollen, müssen wir gegen diese mafiösen Gruppen, gegen diese illegalen Machenschaften, die sich in einem offenen Europa unaufhörlich weiterentwickeln, vorgehen.

Die Verabschiedung weiterer diesbezüglicher Gemeinschaftsprogramme und die frommen Wünsche zahlreicher NRO werden nichts ausrichten. Nur ein Erwachen der Völker und unserer Eliten angesichts der ultraliberalen und zuwanderungsfreundlichen Politik von Brüssel könnte uns endlich auf ein Gefühl der Sicherheit in Europa hoffen lassen.

 
  
MPphoto
 
 

  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht, der die Bedeutung der Einführung und Förderung von Gender Mainstreaming und eines kindgerechten Vorgehens in allen EU-Politiken unterstreicht. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Jährlich sind zwischen 600 000 und 800 000 Männer, Frauen und Kinder vom Menschenhandel über internationale Grenzen hinweg betroffen. Davon sind etwa 80 % Frauen und Mädchen und bis zu 50 % Minderjährige.

Ich teile die Ansicht, dass es an Daten über den Menschenhandel mangelt und dass es ein besser abgestimmtes Konzept zur Datenerfassung zwischen den Mitgliedstaaten geben muss. Außerdem sollten Daten über Kinder getrennt von Daten über Männer und Frauen erfasst werden.

Besonders wichtig ist, dass sowohl für Opfer als auch Täter vorbeugende Strategien entwickelt werden. Im Mittelpunkt sollten die gefährdetsten Gruppen stehen, indem ihre Möglichkeiten für Bildung und Beschäftigung verbessert werden und das Problem der Feminisierung der Armut, Diskriminierung und Ungleichbehandlung bekämpft wird. Ferner sollten neue Kampagnen in Betracht gezogen werden, für die ein einheitliches EU-Logo sowie internationale Notrufnummern eingerichtet werden. Außerdem müssen mehr Informationen über das Recht von Opfern auf Gesundheitsleistungen in anderen Ländern bereitgestellt werden.

Ich schließe mich zudem der Ansicht an, dass die Justizbehörden Menschenhändler verfolgen und streng bestrafen und die Korruption bekämpfen sollten.

 
  
MPphoto
 
 

  Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Der Bericht Prets zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung eines der schlimmsten und sich immer rascher ausbreitenden Problems, mit dem sich gefährdete Frauen und Kinder in Form der modernen Sklaverei gerade in der europäischen Sex-Industrie konfrontiert sehen.

Bei der Bekämpfung des Problems muss größtmögliche Rücksicht auf die Opfer des Menschenhandels genommen werden, damit sie innerhalb der Justizsysteme der EU-Länder nicht „doppelt bestraft“ werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. – (IT) Die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern ist eine Geißel der Menschheit, die mit der Zeit zu einem immer größeren Problem wird. Ich stimme dem Gedanken voll zu, strikte Strafen für Kunden vorzusehen, die Dienste von Sexsklavinnen in Anspruch nehmen. Doch das reicht nicht aus. Was wir brauchen ist eine gemeinsame und wirksame Strategie.

Der von einer regelrechten multinationalen Mafia- und Verbrecherorganisation betriebene Menschenhandel hat seinen Ursprung in der Verzweiflung und im Elend von Männern und Frauen, die auf der Suche nach Arbeit und Wohlstand aus ihren Herkunftsländern in die reicheren Länder unseres Planeten flüchten.

Obwohl der Frauen- und Kinderhandel hauptsächlich der sexuellen Ausbeutung dient, wird er leider auch für andere, gleichermaßen verabscheuungswürdige und erniedrigende Zwecke genutzt: für Zwangsarbeit, Sklaverei und – was meinem Empfinden nach sogar noch infamer ist – für den Organhandel.

Es ist bekannt, dass die sexuelle Ausbeutung ein breites Kriminalitätsspektrum umfasst, einschließlich Sextourismus, Drogenhandel, Waffenschmuggel und illegaler Handel mit radioaktiven Abfällen. Als Beitrag zur Bekämpfung mafiaartiger und analoger krimineller Netzwerke schlage ich – wie schon im März 2004 – die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle vor, mit deren Hilfe dieses Mafiaphänomen überwacht und Lösungen für eine EU-weite Angleichung der Strafrechtsnormen vorgeschlagen werden können.

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich brauche die Argumente nicht zu wiederholen, die im vorliegenden Bericht ausführlich dargelegt sind. Dennoch möchte ich hervorheben, dass wir den Menschenhandel (nicht nur mit Frauen und Kindern, auch wenn sie am stärksten davon betroffen sind) zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder jedweder sonstigen Ausbeutung aufs Schärfste verurteilen müssen. Es genügt aber nicht, entschieden zu protestieren, wir müssen auch entschlossen und konsequent handeln. Wie aus so vielen Berichten und Reportagen deutlich wird, ist der Kampf gegen den Menschenhandel ohne Zusammenarbeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten wenig aussichtsreich. Notwendig sind daher meiner Meinung nach eine umfassendere Zusammenarbeit, eine bessere Koordinierung und mehr Entschlossenheit.

 
  
MPphoto
 
 

  Lydia Schenardi (NI), schriftlich.(FR) Die Zahl der Frauen und Kinder, die weltweit Opfer von Menschenhandel werden, wird auf 700 000 bis 4 Millionen jährlich geschätzt. Nach UNO-Angaben sind 1,2 Millionen davon Kinder.

Der Bericht meiner Kollegin geht von einer dramatischen Feststellung aus: Trotz der bisher durch die Mitgliedstaaten sowie durch die EU ergriffenen Maßnahmen gilt der Menschenhandel heute als die kriminelle Tätigkeit, die gegenüber den anderen Formen der organisierten Kriminalität die höchste Zuwachsrate aufweist. Und leider wird diese weltweite Erscheinung nicht durch ständig neue Gemeinschaftstexte, Entschließungen oder zahllose Berichte von NRO zum Stoppen gebracht.

Zwar werden die Gründe aufgezählt: Armut, soziale Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit, fehlende Kontrolle an den Grenzen, was die Entwicklung illegaler Netze organisierter Kriminalität aller Art ermöglicht, Gewalt gegen Frauen, Erziehung, explosionsartige Zunahme der Pornographie oder das Verschwinden moralischer Bezugspunkte, doch bleiben die in diesem Bericht vorgeschlagenen Lösungen sehr vage, allgemein und unvollständig.

Denn die erste Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung all dieser Formen des organisierten Menschenhandels ist die Wiederherstellung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten. Ihre Abschaffung durch die Schengen-Übereinkommen war die wesentliche Ursache für die Entwicklung dieser ganzen Sex-Industrie in Europa.

 
  
MPphoto
 
 

  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Bekämpfung des Menschenhandels und der Bekämpfung der Nachfrage nach käuflichem Sex. Doch eine strafrechtliche Verfolgung von Vergehen dieser Art auf EU-Ebene kann dazu führen, dass das Strafmaß nicht mehr der inneren Logik der nationalen Rechtssysteme entspricht und dass die strafrechtliche Verfolgung der Käufer sexueller Dienstleistungen untersagt wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Niemand kann bestreiten, dass der organisierte Handel mit Frauen und Kindern für die Länder der EU ein Problem von großer Dringlichkeit ist und EU-weit abgestimmte Maßnahmen zu seiner Bekämpfung erforderlich sind. Dieser Bericht macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam bessere Ergebnisse erzielen können als im Alleingang, und ich gebe ihm gern meine Unterstützung. Wenngleich ich Bedenken bezüglich einiger der in diesem Bericht enthaltenen Ansichten habe, meine ich, dass die EU selbst Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems einleiten muss, wobei sie die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten suchen sollte.

 
  
MPphoto
 
 

  Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Die UK Independence Party hat aufgrund der Natur von im Bericht Prets über die Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern enthaltenen Artikeln gegen diesen Bericht gestimmt. Wir lehnen den Handel mit allen Menschen und die Sklaverei strikt ab, sind jedoch nicht der Ansicht, dass die EU berechtigt ist, sich in einzelstaatliche Probleme einzumischen. Vor allem sind wir nicht der Ansicht, dass die EU eine Politik im Hinblick auf die Prostitution erarbeiten sollte.

All die im Bericht genannten Probleme werden bereits durch britisches Recht geregelt, und diese Regelungen sollten umfassend angewendet werden, anstatt noch mehr EU-Vorschriften zu erlassen, die negative Konsequenzen hätten.

 
  
  

- Bericht El Khadraoui (A6-0403/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL). – (CS) Es steht wohl außer Frage, dass die Zukunft des Luftverkehrs einen Wendepunkt erreicht hat. Der drastische Anstieg der Ölpreise im vergangenen Jahr war für eine Reihe von Fluggesellschaften mit erheblichen Problemen verbunden. Mehrere haben Verluste in beträchtlicher Höhe erlitten, und einige Fluggesellschaften in den USA erhalten erneut staatliche Unterstützung. Das zweite Problem sind Billig-Airlines, und wir müssen uns fragen, inwiefern diese Fluggesellschaften, die ihren Sitz in Industrieländern haben, die Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erfüllen und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen gerecht werden. Im Kern stellt sich die Frage, ob es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass sie die Anforderungen der in Ziffer 24 und 25 des Berichts über die Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft genannten Richtlinien zu erfüllen, und ob wir in der Lage sind, deren Einhaltung wirksam zu überwachen.

Gleichzeitig bin ich mir bewusst, welche Probleme Verhandlungen gerade mit unseren größten Partnern, also Russland und China, mit sich bringen. Um diese Problematik geht es in dem Bericht über die Luftverkehrsbeziehungen mit der Russischen Föderation und mit China. Am komplexesten ist die Lage vielleicht im Hinblick auf Verhandlungen mit den USA, wo sich die Beziehungen immer hart am Rande des unlauteren Wettbewerbs bewegen. Bei allen Schwierigkeiten, die die Verhandlungen der Gemeinschaft mit ihren externen Partnern mit sich bringen, möchte ich doch betonen, dass diese Verhandlungen dringend erforderlich und von vorrangiger Bedeutung sind und dass sie für die weitere Entwicklung des Luftverkehrs unerlässlich sind. Deshalb verdienen die abschließenden Bemerkungen im Bericht El Khadraoui besondere Aufmerksamkeit. Es gilt der Mitgliedstaat, in dem eine Person Kabotageleistungen erbringt, als der Ort, an dem sie arbeitet. Folglich müssen die Arbeitsbedingungen einem vertretbaren Standard entsprechen. Außerdem sollte die Kabotage im Bereich des Luftverkehrs als Beschäftigung in der Europäischen Union gelten.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und unterstreichen, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf einen gesamten Dienstleistungssektor durch die Anwendung bewährter Verfahren ergänzt werden sollte. Das würde sowohl in diesem als auch anderen Sektoren die Aufnahme von Verhandlungen über die Öffnung des Marktes und die Liberalisierung der Kabotage ermöglichen. Ein solches Vorgehen könnte zudem neue Möglichkeiten für Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie einschließlich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eröffnen. Daher bieten sich uns mit der Annahme dieser beiden Berichte neue Möglichkeiten für Verhandlungen sowohl über den Luftverkehr als auch andere Angelegenheiten. Vor allem stellen die von mir erwähnten Möglichkeiten für die Anwendung neuer Prinzipien gegebenenfalls einen echten Durchbruch dar, und sie werden von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke von Herzen begrüßt.

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich halte die Festlegung einer in sich schlüssigen Strategie für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Luftfahrtaußenpolitik der Union für außerordentlich wichtig.

Diese gemeinsame Außenpolitik kann sowohl über die Anpassung der bestehenden bilateralen Abkommen an das Gemeinschaftsrecht als auch über den Abschluss neuer Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittstaaten umgesetzt werden.

Darüber hinaus kann diese Strategie, wie aus den zahlreichen Ausschussdiskussionen hervorging, ohne Abkommen mit den USA, der Russischen Föderation und China nicht weiterentwickelt werden.

Angesichts der neuen Erfordernisse des Weltmarkts und im Zusammenhang mit den verschiedenen von der Kommission und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Parlaments durchgeführten Initiativen unterstütze ich diesen Bericht.

 
  
  

- Bericht Zīle (A6-0375/2005)

 
  
MPphoto
 
 

  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Union verfolgt ihre allgemeine Strategie, in Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum zu errichten.

In diesem Zusammenhang haben wir über den Bericht Zile über die Luftverkehrsbeziehungen mit der Russischen Föderation und mit China abgestimmt. Diesen beiden Ländern ist gemeinsam, dass sie hohe Wachstumsraten im Luftfahrtsektor verzeichnen und mit den Herausforderungen der Konsolidierung, Liberalisierung und Modernisierung konfrontiert sind.

Mit den Besonderheiten dieser beiden Länder vor Augen sprechen wir Fragen wie die Abschaffung der Überfluggebühren an. Außerdem muss der Rahmen des Mandats auf Fragen der Flughafeninfrastrukturen und der Flugverkehrssicherheit erweitert werden. Der Bericht stellt daher meiner Ansicht nach bei der Sicherung von Rechtsklarheit durch einen Übergangsprozess, der die wirtschaftliche Stabilität des Sektors nicht in Gefahr bringt, einen äußerst wichtigen Schritt dar.

Ich habe für den Bericht gestimmt, der sich in die allgemeine Frage der Weiterentwicklung der EU-Außenbeziehungen in der Flugverkehrspolitik einfügt.

 

9. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 12.35 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: INGO FRIEDRICH
Vizepräsident

 

10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
MPphoto
 
 

  Präsident. Das gestrige Protokoll wurde verteilt.

Gibt es Einwände?

 
  
MPphoto
 
 

  Bernard Poignant (PSE). – (FR) Herr Präsident, ich war gestern anwesend, finde aber meinen Namen nicht im Protokoll. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Das wird korrigiert werden, Herr Kollege.

 
  
MPphoto
 
 

  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich würde bitten, dass die Schäden, die durch die gestrige Demonstration am Parlament entstanden sind, von jenen, die sie verursacht haben, auch bezahlt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Das wurde gestern bereits in der Präsidiumssitzung erörtert, Herr Rübig. Es wurden 15 Polizisten verletzt, 20 Fensterscheiben sind zu Bruch gegangen. Es wurden Sicherheitsaspekte diskutiert und auch, wie die Schäden reguliert werden können.

(Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.)

 

11. Sicherheit der Energie- und insbesondere der Gasversorgung
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Sicherheit der Energie- und insbesondere der Gasversorgung.

 
  
MPphoto
 
 

  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ereignisse in der ersten Jännerwoche im Zusammenhang mit dem Gasdisput zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir die sichere Versorgung mit Energie nicht als Selbstverständlichkeit betrachten können.

Mehr als ein Viertel des Gasverbrauchs in der Europäischen Union wird durch Importe aus Russland gedeckt. Bis zu 80 % davon werden über die Ukraine transportiert. Daher ist ein ungestörter und kontinuierlicher Transport von Gas aus Russland durch die Ukraine in die Europäische Union für Haushalte und Unternehmen von essenzieller Bedeutung. Tatsächlich sind aber in einigen EU-Mitgliedstaaten am 1. und 2. Jänner dieses Jahres Lieferausfälle von bis zu 50 % eingetreten. Mit einer diplomatischen Initiative haben die Europäische Kommission und die österreichische Präsidentschaft ihren Beitrag zu einer raschen Beendigung dieser Ausfälle geleistet. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Probleme zwischen Moldawien und Russland ansprechen und beide Partner ersuchen, am Verhandlungstisch nach einer längerfristigen Lösung zu suchen. Laut Medienberichten gibt es eine Einigung für einen Zeitraum von drei Monaten. Aber das ist mit Sicherheit sehr kurzfristig.

Jetzt gilt es, aus den Ereignissen die richtigen Lehren zu ziehen. Für die langfristige, sichere Versorgung Europas mit Erdgas sind aus meiner Sicht folgende drei Maßnahmen notwendig:

Erstens, die Diversifizierung der Herkunftsquellen und der Transportrouten für Erdgas. Eine Reihe von neuen Leitungsprojekten mit einer Transportkapazität von insgesamt 140 Mrd. m³ pro Jahr ist in Planung. Diese Projekte müssen zügig umgesetzt werden. Als Erfolg versprechendes Projekt ist die Pipeline „Nabucco“ von Österreich über die Türkei in den kaspischen Raum zu nennen. Mit dieser 3 300 km langen Gasleitung könnten in der Endausbaustufe – etwa im Jahre 2020 – bis zu 31 Mrd. m³ Erdgas auf einer neuen Route in die Europäische Union transportiert werden.

Zweitens, die Forcierung des Einsatzes von Liquified Natural Gas (LNG), verflüssigtem Erdgas. Die derzeitige Kapazität der bestehenden Anlagen beträgt ca. 60 Mrd. m³ pro Jahr. In einigen Ländern laufen Projekte zur Errichtung neuer Terminals oder Erweiterungen von bestehenden Anlagen. Bis 2010 kann eine Erhöhung der Kapazität auf 160 Mrd. m³ pro Jahr erwartet werden. Ziel der Europäischen Union sollte es sein, bis 2010 die importierten LNG-Mengen zu verfünffachen. Damit werden für die Europäische Union auch andere Lieferregionen verfügbar, mit welchen eine Pipelineverbindung nicht machbar ist.

Drittens, eine erhöhte Transparenz auf den Kohlenwasserstoffmärkten, um die hohe Preisvolatilität zu reduzieren und stabile, den Markt widerspiegelnde Preise sicherzustellen sowie eine bessere Informationslage über die importierten Erdgasmengen zu erhalten. Wesentlich dafür sind Investitionen in beträchtlichem Ausmaß. Damit die Unternehmen bereit sind, diese Investitionen auch tatsächlich zu tätigen, ist ein möglichst freundliches Investitionsklima in der Energiewirtschaft von entscheidender Bedeutung.

Kurzfristig werden wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir vergleichbare Situationen vermeiden oder ohne Konsequenzen überwinden können. Eine stärkere Integration des Leitungsnetzes in der Europäischen Union ist hier sicher eine Möglichkeit; sie würde den innergemeinschaftlichen Austausch von Gas erleichtern und so die einseitige Abhängigkeit einzelner Mitgliedstaaten von bestimmten Liefer- und Transitstaaten abschwächen. Der verstärkte innergemeinschaftliche Austausch von Gas setzt natürlich das Vorhandensein der erforderlichen Gasmengen voraus, weshalb wir auch Anstrengungen unternehmen müssen, um die Etablierung von liquiden Großhandelsmärkten zu unterstützen.

Ein weiteres Instrument im kurzfristigen Bereich ist sicherlich die Haltung von Gasvorräten zur Überbrückung von zweimonatigen Lieferausfällen, wobei nationale Besonderheiten, etwa die Speicherung in geologischen Hohlräumen oder die Bevorratung bei Kraftwerken oder Industrieanlagen, zu berücksichtigen sein werden.

Die österreichische Präsidentschaft wird einen Schwerpunkt auf die Energiepolitik und insbesondere auf die sichere Versorgung mit Energie legen. Versorgungssicherheit ist eine der drei Säulen, zusammen mit der Wettbewerbsfähigkeit und natürlich der Nachhaltigkeit der europäischen Energiepolitik, auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene. Europa muss mehr Anstrengungen unternehmen, um die energiepolitischen Herausforderungen zu meistern: Weltweit werden wir bis 2030 um 50 % mehr Energieverbrauch haben. Europas Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger wird deutlich zunehmen.

Insgesamt werden wir einen Ansatz mit der Verfolgung verschiedener Strategien wählen müssen, um die sichere Versorgung der europäischen Bevölkerung und der Industrie mit Energie zu gewährleisten. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft werden wir die Diversifizierung der Energieversorgung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger verstärken müssen, etwa durch die Verdreifachung der Nutzung von Biomasse bis 2010. Die kosteneffiziente Nutzung von erneuerbaren Energien soll eine Stütze der europäischen Energieversorgung werden. Auch die Nutzung von Kohle mit sauberen Technologien sowie langfristig die Nutzung von Wasserstoff werden eine Option für Europa sein.

Aus österreichischer Sicht ist die Nutzung von Kernenergie hingegen keine Option. Insgesamt wird es auf der Angebotsseite notwendig sein, die Bemühungen für einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt weiter zu verfolgen und Investitionen in die Energieversorgung zu verstärken.

Auf der Verbraucherseite wiederum wird es notwendig sein, die Energieeffizienz in der Gemeinschaft zu verbessern. Derzeit gibt es große Unterschiede unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Energieeffizienz, gemessen als Energieverbrauch pro Einheit des Bruttoinlandsproduktes. In diesem Zusammenhang können wir gemeinsam auf die Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen verweisen.

Die Ereignisse am Neujahrstag haben auch gezeigt, wie wichtig die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Partnern sind. Diese Partnerschaften sind auf multilateraler Ebene – etwa durch die Dialoge im Internationalen Energieforum oder im Rahmen des Energievertrages mit Südosteuropa – und auf bilateraler Ebene – im Rahmen des Dialogs Europäische Union-Russland oder Europäische Union-OPEC – konsequent fortzuführen. Die Kooperationsbereitschaft ist zur Sicherung der Energieversorgung ein ganz wesentliches Element.

Wir verfügen also über eine Fülle von Möglichkeiten. An uns liegt es, sie effektiv und rasch zu nutzen. Da eine gesicherte Energiezukunft der Europäischen Union im Interesse aller Mitgliedstaaten liegt, bin ich davon überzeugt, dass uns dies auch gelingen wird.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament eingangs dafür danken, dass es heute Zeit gefunden hat, um über die Sicherheit der Energie- und insbesondere der Gasversorgung zu debattieren. In gewisser Weise stellt dies die Fortsetzung der Debatte über hohe Ölpreise dar, die wir im letzten Jahr geführt haben. Derzeit kostet ein Barrel Öl über 60 US-Dollar.

Der Gasstreit zwischen der Ukraine und Russland hat eine Diskussion über die Versorgungssicherheit der Europäischen Union ausgelöst. In die Schlagzeilen geriet der Gasstreit Anfang dieses Jahres, als Russland seine Lieferungen in die Ukraine für eineinhalb Tage einstellte. Das bekam auch die EU zu spüren, da weniger Gas in die Europäische Union gelangte.

Zwar ist es im Moment beruhigend, dass sich die Ukraine und Russland einigen konnten, aber wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben. Das Problem ist nicht aus der Welt. Die kommerziellen Verhandlungen zwischen den beiden Seiten und damit die Suche nach einer Preisanpassungsformel, die für beide Seiten annehmbar ist, dauern an. Auch innerhalb der Ukraine sind die Auswirkungen zu spüren, wie das Misstrauensvotum gegen die Regierung letzte Woche gezeigt hat. Ebenso wenig dürfen wir vergessen, dass der Gaspreisstreit zwischen Russland und der Republik Moldau erst gestern beigelegt wurde, wobei Detailverhandlungen noch anstehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder aus den Ereignissen zu Jahresbeginn seine Lehren ziehen muss.

Worin bestehen also die Lehren, die die EU aus diesem Streit ziehen sollte? Erstens sollte die EU in Verbindung mit diesem speziellen Streit aktiv handeln, und das hat sie auch getan. Wir haben während des Streits nicht nur enge bilaterale Kontakte mit beiden Parteien unterhalten, sondern sie auch dringend aufgefordert, diesen Streit beizulegen. Obwohl klar ist, dass die EU nicht Partei ergreifen konnte und sollte, haben wir gegenüber beiden Seiten deutlich gemacht, dass es in ihrem ureigensten Interesse ist, rasch eine Lösung zu finden. In einer solchen Situation kommt es auf eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Rat – vor allem dem Ratsvorsitz – und der Kommission an.

Zweitens hat der Streit deutlich gemacht, wie nützlich die Energiedialoge mit Russland und der Ukraine sind. Dank dieser Dialoge verfügen wir über die Kontakte, die wir brauchen, um beiden Seiten vor dem Hintergrund des gegenseitigen Vertrauens und gemeinsamer Interessen eindringlich unsere Sorgen und Ansichten zu vermitteln. Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese Dialoge intensiviert werden müssen.

Drittens hat dieser Streit die Bedeutung und Notwendigkeit einer klareren, besser abgestimmten und vorausschauenderen EU-weiten Politik der Energiesicherheit unterstrichen. Zwar setzen sich Kommission und Parlament seit vielen Jahren dafür ein, aber jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um diesbezüglich konkrete Fortschritte anzuvisieren.

Ich möchte die Bedeutung der Erarbeitung einer gemeinsamen Energiestrategie hervorheben, auf die während des informellen Gipfels in Hampton Court sowie während der Beratung zwischen dem Ratsvorsitz und der Kommission zu Beginn der österreichischen Ratspräsidentschaft nachdrücklich verwiesen wurde. In seinem heutigen Beitrag erläuterte der amtierende Ratspräsident die Bedeutung, die der Ratsvorsitz dieser Problematik beimisst, und verwies auf die Vielzahl der konkreten und klaren Vorschläge, die bisher unterbreitet wurden.

Während der Krise fiel auf, dass der europäische Gasmarkt nicht ausreichend transparent ist, so dass es recht schwierig war, genau zu kontrollieren und zu beurteilen, wie das Lieferdefizit bewältigt wurde. Die Richtlinie aus dem Jahre 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung sollte sich dabei nach ihrer vollständigen Umsetzung als hilfreich erweisen. Die Suche nach Lösungen für derartige Probleme ist auch eines der Ziele des Marktbeobachtungszentrums, das von meinen Dienststellen derzeit entwickelt wird.

Generell haben diese Ereignisse ein Schlaglicht auf unsere zunehmende Abhängigkeit von externen Energielieferungen geworfen. Ein Grünbuch über die Energiepolitik, das die Kommission derzeit erarbeitet, wird sich auch mit der Notwendigkeit der Entwicklung und Annahme einer gemeinsamen EU-Strategie beschäftigen. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Ansatzes im Hinblick auf die externe Energiedimension wird eindeutig ein grundlegendes Element des Grünbuchs bilden.

Diese externe Energiedimension sollte sich auf eine Diversifizierung verschiedener Energiearten gründen und unterschiedliche Energiequellen, Lieferwege, Lieferanten und Transitnetze in Betracht ziehen. Es liegt auf der Hand, dass stärker in LNG-Terminals, Gasleitungen zur Diversifizierung der Lieferungen sowie Gasspeicheranlagen investiert werden muss.

Die EU hat sich über ihre Programme für technische Hilfe für die Erschließung neuer und die Modernisierung und Verbesserung vorhandener Versorgungswege eingesetzt, wobei gleichzeitig deutlich wird, dass andere Großverbraucher ebenfalls einen sehr vorausschauenden und politischen Ansatz in dieser Frage gewählt haben. Europa wird einige Lehren ziehen müssen, wenngleich man die Komplexität dieser Aufgabe nicht unterschätzen sollte.

Dabei sind selbstverständlich auch die internen Aspekte einer EU-Energiepolitik zu berücksichtigen: Erstens muss gesichert werden, dass ein EU-weiter Energiebinnenmarkt praktische Realität ist. Noch sind wir nicht am Ziel, und zwar weder in Bezug auf einen wirklichen Strommarkt noch in Bezug auf einen wirklichen Gasbinnenmarkt. Außerdem muss für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen gesorgt werden, um eine bessere Integration der verschiedenen nationalen Energiemärkte in der EU zu ermöglichen. Dabei muss jeder von uns erkennen, dass dies auch die Bereitstellung der notwendigen Mittel erfordert, gegebenenfalls auch finanzielle Zuschüsse.

Zudem müssen wir für eine ausreichende politische und finanzielle Förderung der Forschung in Schwerpunktbereichen sorgen und gewährleisten, dass effizientere Energietechnologien einschließlich sauberer Verbrennungstechnologien und erneuerbarer Energietechnologien den Markt durchdringen können. Wir müssen uns aktiver um Maßnahmen bemühen, mit denen sich eine echte Energieersparnis und Energieeffizienz erzielen lassen und unsere externe Abhängigkeit reduziert werden kann.

Wir haben ehrgeizige Rechtsvorschriften verabschiedet. Es ist an der Zeit, dass wir sie in die Tat umsetzen.

Und last but not least müssen wir die Energiesicherheit und damit die Solidaritätsmechanismen verbessern, damit wir potenziellen Störungen der Energieversorgung nicht hilflos gegenüberstehen. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieser spezielle Streit, der auch die EU in Mitleidenschaft gezogen hat, innerhalb sehr kurzer Zeit beigelegt wurde. Wir müssen uns aber auch auf längere Dispute einstellen.

Abschließend sei festgestellt, dass dieser Streit uns alle wachgerüttelt hat. Zwar ist Energie tatsächlich nur eine Ware, aber diese Ware ist für unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung und unser Wohlergehen von fundamentaler Bedeutung. Wir müssen Lehren aus dieser Episode ziehen, die ich zusammenfassen würde als die Notwendigkeit, eine gemeinsame europäische Energiepolitik zu erarbeiten. Diese Politik muss nach innen wie nach außen klar, in sich schlüssig und effektiv sein, und sie muss sich im Einklang befinden mit den Zielen der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Jacek Emil Saryusz-Wolski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die jüngste Krise in der Gasversorgung war für die Europäische Union ein Warnsignal. Die PPE-DE-Fraktion begrüßt die Tatsache, dass die Sicherheit der Energieversorgung und die Nachhaltigkeit der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs für den österreichischen Ratsvorsitz Schwerpunktaufgaben darstellen. Es ist höchste Zeit, denn die Energiesicherheit gewinnt für die Sicherheit der Europäischen Union insgesamt und vor allem für ihre ökonomische Sicherheit zunehmend an Bedeutung.

Jede – auch zeitweilige – Schwierigkeit, die eine Verringerung der Energieversorgung durch Drittstaaten bewirkt, hat auch schwer wiegende negative Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit der Union. Uns wurde kürzlich vor Augen geführt, dass das Problem der Energiesicherheit nicht nur die Bereiche Industrie oder Wirtschaft betrifft. Die Energie wurde als Waffe und Instrument der Außenpolitik eingesetzt, und sie sollte deshalb auch in Verbindung mit der Außen- und Sicherheitspolitik diskutiert werden.

Die jüngste Energiekrise zwischen Russland und der Ukraine hat deutlich gemacht, wie verletzbar viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, die sich in eine gefährlich große Abhängigkeit von nur einem Lieferanten begeben haben. Deshalb ist es für die EU unerlässlich, gemeinsame Maßnahmen auf den Bereich Energie auszudehnen und die Entwicklung einer vorausschauenden Energiepolitik in Angriff zu nehmen.

Klar ist, dass die auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen nicht ausreichen, weil sie nicht die langfristigen Interessen der Union als Ganzes garantieren können. Deshalb sind Maßnahmen auf EU-Ebene, die sich im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip befinden, eindeutig gerechtfertigt. Wenn es uns mit dem gemeinsamen Markt ernst ist, dann sollten wir gegenüber Wirtschaftsakteuren und nicht zuletzt gegenüber den Bürgern für Gleichberechtigung im Hinblick auf Energiesicherheit und -versorgung sorgen.

Ausgehend davon schätzen wir die Pläne des Ratsvorsitzes, Anfang dieses Jahres einen Beschluss über das transeuropäische Energienetz vorzulegen, als sehr positiv ein. Dabei sollten wir es jedoch nicht belassen. Eines der Grundprinzipien der europäischen Integration – der Grundsatz der Solidarität – beinhaltet die Verpflichtung, all jenen Staaten zu helfen, die sich in Gefahr oder in Schwierigkeiten befinden. Dazu gehören auch Probleme im Zusammenhang mit einer eingeschränkten Energieversorgung. Die Union muss konkrete Schritte zur Diversifizierung von Energiequellen und der Energieversorgung sowie zur gemeinsamen Nutzung von Vorräten einleiten. Es müssen sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieautarkie der Union geprüft werden.

Ebenso wenig dürfen wir die Grundsätze der Transparenz und des gleichberechtigten Zugangs außer Acht lassen. Die EU sollte einen Verhaltenskodex für die Beziehungen zu ihren wichtigsten Energielieferanten vorschlagen. Wir sollten alle erforderlichen Schritte einleiten, um neue Quellen zur Finanzierung sämtlicher auf die Erhöhung der Energiesicherheit der EU ausgerichteten Maßnahmen zu erschließen, und zwar sowohl bei der EIB als auch aus dem EU-Haushalt selbst.

Wir sollten nicht nur an uns denken. Die Energiesicherheit sollte einen Eckpfeiler unserer Nachbarschaftspolitik bilden. Die Realität erfordert Mut. Die enge Zusammenarbeit im Bereich der Energie und die Möglichkeit, Energievorräte gemeinsam zu nutzen, zählen zu den effektivsten und unerlässlichsten vertrauensbildenden Maßnahmen sowohl innerhalb der Union als auch zwischen der Union und ihren Nachbarn.

Unsere Bürger werden die greifbaren Ergebnisse unserer auf die Sicherung unserer Energieversorgung ausgerichteten Maßnahmen zu schätzen wissen. Die PPE-DE-Fraktion wird auf der nächsten Tagung in Brüssel einen entsprechenden Entschließungsentwurf vorlegen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich unterstütze das, was Rat und Kommission in Bezug auf die europäische Energiepolitik gesagt haben. Ich meine aber, dass wir in einigen Bereichen etwas konkreter und spezifischer sein müssen.

Erstens: Die großen Verbraucher EU, USA, China und Indien müssen verstärkt gemeinsam auf dem Markt agieren und gegenüber den Produzenten nicht nur als Konkurrenten auftreten.

Zweitens zur Infrastruktur: Wir sollten uns überlegen – nicht als Staat, aber mit unseren Firmen und Unternehmungen –, die Infrastruktur gemeinschaftlich zu besitzen und zu verwalten, damit es hier keine Monopole gibt.

Drittens: Von Textilien bis zu Shrimps gibt es im Rahmen der WTO Streitschlichtungsverfahren. Bei so wichtigen Produkten wie Gas oder Öl gibt es kein solches Verfahren. Da müssen wir etwas tun.

Viertens: Wir müssen die Infrastruktur ausbauen. Der Herr Minister hat das Projekt Nabucco erwähnt, ein ganz wichtiges Projekt, das die Europäische Union unterstützen sollte.

Fünftens: Alle Mitgliedstaaten müssen diversifizieren und Vorschläge machen, damit dann aufgrund dieser Vorschläge ein gemeinsames europäisches Programm entstehen kann.

Sechstens: Vorrang müssen natürlich die erneuerbaren Ressourcen haben. Herr Ratsvorsitzender, ich teile Ihre skeptische Meinung, was Kernenergie betrifft. Aber die Debatte wird geführt werden, und wir müssen dafür sorgen, dass alle positiven und kritischen Elemente in die Debatte einfließen, inklusive der Frage der Endlagerung der Abfälle.

Siebtens: Sicherlich können wir nicht allen Ländern eine einheitliche Energiepolitik vorschreiben. Wir können nur aufgrund der Differenzierung der einzelnen Länder eine gemeinsame Politik insbesondere nach außen hin vertreten. Herr Kommissar, Sie wissen, dass ich Sie beim Hearing um ein Programm Außen- und Energiepolitik gebeten habe. Dasselbe habe ich bei Frau Ferrero-Waldner getan. Leider haben wir noch nichts bekommen. Ich würde Sie wirklich bitten, dringend ein solches Programm vorzulegen, spätestens im Grünbuch, damit wir auch wirklich eine nach außen hin konsistente Politik vertreten.

Lassen Sie mich abschließend klar sagen: Wir wollen und brauchen die Partnerschaft mit Russland. Aber was Russland zuletzt getan hat, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen ein Russland, das fair zu seiner Nachbarschaft ist, es ist unsere gemeinsame Nachbarschaft.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Danutė Budreikaitė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Energieressourcen gehören zu den grundlegenden Wirtschafts- und Produktionsfaktoren zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft und des Wohlstands der Menschen.

Die EU-Mitgliedstaaten sichern ihre Energieressourcen durch den Abschluss bilateraler Abkommen. Russland macht sich diese Abkommen, einschließlich der künftigen deutsch-russischen Gaspipeline, zunutze und spaltet die Europäische Union, indem es einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße Energielieferungen zugänglich macht. Einzelne Länder sind leichter zu beeinflussen als die Europäische Union als Ganzes.

Durch die fortwährende Betonung der Bedeutung Russlands als strategischer Partner und seiner herausragenden Position unter anderen Ländern, macht die Europäische Union Zugeständnisse an Russland. Der Hauptgrund für derartige Zugeständnisse ist die wachsende Abhängigkeit der EU von Russland in Sachen Energie. Der jüngste Gasdisput zwischen Russland und der Ukraine zeigt jedoch, dass Russland bei Lieferungen an die Mitgliedstaaten der Union zu denselben Taktiken greifen könnte.

Die alternativen Energiequellen, die genutzt werden müssen, um eine absolute Abhängigkeit von Russland zu vermeiden, d. h. die norwegischen Gasressourcen, sind begrenzt und werden nicht ausreichen, um den wachsenden Bedarf der EU-Wirtschaft in der Zukunft zu decken. Ist dies daher nicht der richtige Zeitpunkt, noch einmal über Kernenergie, die umweltfreundlichste Form von Energie, als Alternative zur Abhängigkeit von der unberechenbaren Energieversorgung aus Russland nachzudenken?

Eine weitere sehr wichtige Frage, die in der EU allgemein diskutiert wird, ist die gemeinsame Energiepolitik. Gegenüber der Europäischen Kommission als dem Energieversorgungspartner, der die Interessen aller 25 Mitgliedstaaten vertritt, müsste Russland mehr Respekt zeigen. Russland wird nicht in der Lage sein, die Gaslieferungen in die EU komplett zu kappen, es hätte einfach keine Möglichkeit, das Gas anderweitig loszuwerden.

Ich fordere deshalb alle auf, über die Entwicklung einer gemeinsamen Energiepolitik nicht nur zu diskutieren, sondern auch unverzüglich Maßnahmen zur Entwicklung dieser Politik und insbesondere eines einheitlichen Energiesystems zu ergreifen, um damit die Energieversorgung und die politische Sicherheit für die gesamte EU zu garantieren.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Minister! Ich möchte mit dem Thema Ukraine anfangen, weil ich mich doch etwas gewundert habe, dass der alljährlich wiederkehrende Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine in Europa fast dazu geführt hat, dass man so getan hat, als wäre das eine europäische Gaskrise. In einer krisenhaft zugespitzten Situation befand sich die Ukraine, befand sich danach Moldawien, nicht jedoch Europa. Europa konnte nach wie vor auf stabile Geschäftsbeziehungen zu Russland vertrauen. Meiner Meinung nach hat uns diese Situation gezeigt, dass wir als Europäische Union nicht einfach nur sagen können, wir brauchen die Ukraine als sicheres Transitland. Vielmehr müssen wir gerade in der Energiepolitik der Ukraine helfen, sich aus ihrer Abhängigkeit von Russland zu lösen, damit sich das Land positiv entwickelt. Da muss sich viel verändern.

Ansonsten denke ich, dass die ganze Diskussion ein Lehrstück über die Schwächen der europäischen Energiepolitik ist. Diese Schwächen sind in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich stark ausgeprägt. Ein koordiniertes Vorgehen könnte sicherlich helfen, die Lage in den Mitgliedstaaten und europaweit zu verbessern. Wir haben doch jetzt den Wert von natürlichen Ressourcen zu schätzen gelernt. Gas oder auch Öl – das wurde zu Zeiten des Irakkrieges heftiger diskutiert – sind Rohstoffe, die wir europaweit – lassen Sie es mich gelinde formulieren – verschleudern. Wir gehen mit diesen Rohstoffen verschwenderisch um, was wir uns schon lange nicht mehr erlauben können. Wenn wir die richtigen Konsequenzen ziehen wollen, dann müssen wir meiner Meinung nach viel konsequenter den Ideen von Kommissar Piebalgs folgen, die er zu Beginn seiner Amtszeit vertreten hat. Ressourcenproduktivität und Energieeffizienz sind Ziele, die wir verfolgen müssen, dann werden unsere Abhängigkeiten geringer. Ich wäre völlig dagegen, ein Europa anzustreben, das völlig autark wird. Das ist ein naiver Ansatz in der gesamten Diskussion. Wir müssen auf ein Europa hinarbeiten, das mit Rohstoffen tatsächlich adäquat umgeht. Seit dem Club of Rome, seit Jahrzehnten diskutieren wir das. Lassen Sie uns jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen. Diejenigen, die meinen, dass die Nutzung der Atomenergie die richtige Antwort auf die Verknappung bzw. die Endlichkeit des Gases ist, sollen doch bitte einmal ernsthaft darlegen, wie sie vorgehen wollen. Wie viele Reaktoren wollen Sie in den nächsten Jahren an welchen Standorten bauen? Was wollen Sie mit dem Müll machen, der in Europa seit Jahrzehnten produziert worden ist? Wir haben vor einigen Wochen den Bericht über die Stilllegung von Leistungsreaktoren diskutiert. Derzeit herrscht im Bereich der Atommüllentsorgung ein Desaster. Wenn also in diesem Bereich die Zukunft liegen soll, dann werden Sie doch bitte etwas klarer! Aber verschonen Sie uns mit der Diskussion über eine Laufzeitenverlängerung. Das fängt jetzt sogar beim Ignalina-Reaktor wieder an. Wer tatsächlich Uralttechnologie einfach mit einer Lebenszeitverlängerung ausstatten will, der vergrößert die Risiken der Energieproduktion, anstatt uns davon zu befreien.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, Herr Minister, Herr Kommissar! Auf der Welt werden auch weiterhin fossile Energieträger verbrannt. Schätzungen zufolge wird die Menschheit 2030 noch immer 80 % ihrer Energie mit fossilen Brennstoffen erzeugen.

Das nachgewiesene Erdgasvorkommen auf der Erde liegt bei 179 Trillionen Kubikmeter. Ein Viertel des Erdgases befindet sich in Russland, ein weiteres Viertel in instabileren Regionen, in Iran und Katar. Bei der gegenwärtigen Verbrauchsrate wird die EU-eigene Gasversorgung schätzungsweise gerade sechs oder sieben Jahre reichen. Mit dem Einsatz von norwegischem und nordafrikanischem Erdgas zur Deckung des Bedarfs in der EU verlängert sich die Zeitperspektive für den Gasverbrauch um 20 Jahre, mit russischem Gas jedoch um 50 Jahre. Wenn die EU plant, ihren wachsenden Energiebedarf in den nächsten Jahrzehnten voll und ganz mit Erdgas zu decken, gibt es zu Einfuhren aus Russland keine Alternativen.

In den nächsten Jahren werden günstigere Verfahren zur Gasverflüssigung entwickelt, die ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten für die Einfuhr von Gas bieten. Parallel dazu werden sie eingeschränkt. Russisches Flüssiggas kann dann an die Vereinigten Staaten von Amerika verkauft werden, die Gas brauchen, ohne dass es dazu einer Gasfernleitung bedarf. Die eigenen Gasreserven Amerikas reichen nicht einmal für 10 Jahre. Westeuropa ist von der Gasleitung abhängig, die von Russland über andere Länder führt. Die auf dem Grund der Ostsee geplante Pipeline wird diese Abhängigkeit verringern. Das Projekt ist nachvollziehbar, weil einige der Länder, durch die die Gasleitung gegenwärtig verläuft, Russland feindselig gegenüberstehen. Wir in Finnland hatten in 40 Jahren mit der Gasversorgung nicht das geringste Problem.

Einiges in dem Gasabkommen zwischen Russland und der Ukraine bedarf der Erläuterung. Wer ist Eigentümer des Gasversorgungsunternehmens Ros-Ukr-Energon? Auf der Grundlage veröffentlichter Informationen habe ich herausgefunden, dass es unerklärlicherweise mit 600 bis 800 Millionen US-Dollar pro Jahr von dem Abkommen profitiert. Die Oligarchen in beiden Ländern waren daran beteiligt, und welche Rolle spielen die Präsidenten dieser Länder bei der Erzielung riesiger versteckter Gewinne?

Unsere Fraktion tritt für gute partnerschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit mit Russland im Energiebereich ein.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Mirosław Mariusz Piotrowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die jüngsten Ereignisse, die in der internationalen Presse als „Kalter Krieg“ um Gas zwischen der Ukraine und Russland bezeichnet wurden, und das schon etwas länger zurückliegende Vorhaben des Baus einer Gaspipeline zwischen Deutschland und Russland unter Umgehung der baltischen Länder einschließlich Polen sind ein klarer Beweis dafür, dass bestimmte Länder die Strom- und vor allem die Gasversorgungsnetze als politische Waffe in ihren Beziehungen zu anderen Ländern einsetzen. Die Mitgliedstaaten erwarten, dass die Gemeinschaft sie bei der Suche nach einer Lösung für dieses Problem unterstützt.

Die Gemeinschaft sollte wie im Falle von Naturkatastrophen, Pandemien und der terroristischen Bedrohung auch im Falle der vorstehend erwähnten Versorgungsnetze eine in sich geschlossene und einheitliche Politik verfolgen. Sie würde den Schutz der Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung ermöglichen. Es ist inakzeptabel, dass ein Mitgliedstaat, wie beispielsweise Deutschland, in dieser Sache eine Koalition mit Russland eingeht, weil dies den Interessen anderer Mitgliedstaaten einschließlich derjenigen, die der EU erst unlängst beigetreten sind, schadet. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen die Europäische Union reagieren sollte, und zwar rasch und entschlossen. Eine passive Haltung seitens der EU bedeutet, dass sie der Verletzung des Solidaritätsgrundsatzes zustimmt und dass sie bei wirtschaftlichen und politischen Problemen, die für Europa wirklich von Belang sind, praktisch keinen Einfluss hat. Dann gibt es auch keinen Grund, weshalb die Union nicht fortfahren sollte, bedeutungslose Entschließungen und Erklärungen oder Richtlinien zu verabschieden, die den europäischen Bürgern zum Nachteil gereichen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Es ist eine einfache Tatsache, dass die Benutzung von Gas und Gasversorgern, um in bestimmten Regionen einschließlich Europa politische Ziele zu erreichen, die Grundlage der russischen Energiestrategie darstellt. Die jüngste Gaskrise ist eine Art Prüfung für die Europäische Union. Man sollte ihre Auswirkungen spüren, und das hat man, und zwar nicht nur in der Ukraine und in der Republik Moldau, sondern auch in acht EU-Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland, Frankreich und Italien zählten.

Durch das Heraufbeschwören einer solchen Krise hat Russland seinen Status als ein stabiler und zuverlässiger Partner eingebüßt. Bleibt als einzige Frage, welche Schlussfolgerungen die Europäische Union und die einzelnen Mitgliedstaaten daraus ziehen werden. Werden sie beschließen, dass der Bau der Ostseepipeline fortgesetzt werden soll, obwohl dies die Abhängigkeit Europas von Russland verstärken wird, oder werden sie erkennen, dass Europa als Ganzes für eine ernsthafte Diversifizierung seiner Gasversorgung sorgen und ein System der Solidarität im Bereich Energie für die Mitgliedstaaten der EU und deren unmittelbare Nachbarn aufbauen sollte.

Russland hofft, dass wir uns für die erste Schlussfolgerung entscheiden werden. All jene, die sich keinen Illusionen über das Großmachtstreben des neuen Russlands mehr hingeben, setzen auf die zweite. Ich nehme mir die Freiheit zu einer abschließenden Bemerkung, und zwar ist es meines Erachtens beschämend, dass es diesem Haus so schwer fällt, eine gemeinsame Entschließung in dieser Sache anzunehmen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen der Neuen Sozialistischen Partei Italiens. Die aktuellen internationalen politischen Ereignisse und auch die Wirtschaftsdaten, darunter der stetige Anstieg des Ölpreises, lassen die Europäische Union aufhorchen und zwingen sie, eine offenkundige und bekannte Tatsache zur Kenntnis zu nehmen: wir haben ein Strukturproblem bei der Energieversorgung und der Grad unserer Abhängigkeit wächst. Die weltweite Energienachfrage steigt, die Ressourcen unseres Planeten sind nicht unerschöpflich oder zumindest in unserer Union nicht ausreichend verfügbar, um unseren Bedarf zu decken.

Die letzten Ereignisse machen deutlich, dass die Energieversorgung, auf der unsere Wirtschaft gegenwärtig beruht, infrage gestellt werden kann, und dies stellt ein Risiko dar, das wir nicht eingehen können. Es ist dringend erforderlich, ein engeres internationales Zusammenwirken zu fördern, auch durch getroffene Vereinbarungen wie der europäischen Energiecharta, die einen Kooperationsrahmen zwischen Europa, Russland und Mittelmeerländern schafft. Die Energiezusammenarbeit mit Drittländern ist ein Kernelement der europäischen Versorgungsstrategie und trägt zur Festigung stabiler politischer Beziehungen auf internationaler Ebene bei.

In diesem Rahmen müssen jetzt insbesondere mit Russland klare, feste, konkrete und dauerhafte Vereinbarungen geschlossen werden. Demzufolge müssen zum einen die vor kurzem an die Mitgliedstaaten ergangenen Empfehlungen zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen dringend umgesetzt werden, was ein ernsthaftes Engagement unserer Organe, der Mitgliedstaaten und jedes einzelnen Bürgers voraussetzt. Zum anderen müssen wir endlich die komplexe und komplizierte Debatte über die technologischen Weichenstellungen für die Zukunft und die Erzeugung und Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien angehen. Diese Debatte hat trotz der verschiedenen, zum Teil auch aktuellen Krisen, durch die die europäische Wirtschaft in den letzten 40 Jahren gekennzeichnet war, leider noch nicht stattgefunden: Das ist ein Versäumnis, ein Mangel, eine Lücke, die wir schnellstens und dringend versuchen müssen zu beheben.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Giles Chichester (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Kommissar Piebalgs zu seiner Rolle bei der Einberufung der Gaskoordinierungsgruppe beglückwünschen. Er hat damit maßgeblich zur Lösung des Disputs zwischen Naftogas und Gazprom Anfang des Monats beigetragen.

Dieser Streit zwischen Russland und der Ukraine dürfte all jene wachgerüttelt haben, denen nicht bewusst war, wie stark die EU-Mitgliedstaaten von Brennstoffeinfuhren im Allgemeinen und von Erdgasimporten aus Russland im Besonderen abhängig sind. Wir dürfen diese Angelegenheit aber auch nicht überbewerten. Der Gashandel zwischen Russland und der EU stellt so lange eine wirtschaftliche Option dar, solange jede Seite etwas hat, woran die andere Seite interessiert ist. Die Importabhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten und die damit in Verbindung stehende zunehmende Abhängigkeit von Erdgas sind ja wohl kein Geheimnis.

Als Mitglieder des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sind wir uns dieser Tatsache seit langem bewusst, und wir haben mehrfach über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verringerung dieser Abhängigkeit diskutiert. Vor zehn Jahren legte ich dem Parlament einen Bericht über die Aussichten für die Gasversorgung in Europa vor und wurde von der Industrie kritisiert, weil ich gewarnt hatte, dass wir zu stark von Gas abhängig sein könnten, wenn dessen Anteil an unserem Energiebedarf über 25 % beträgt.

Ich möchte das Haus an die Vielzahl von Maßnahmen erinnern, die bereits zur Sicherung unseres Versorgungsbedarfs ergriffen wurden. Dazu zählen sowohl gesetzgeberische Maßnahmen wie die Richtlinie über transeuropäische Netze als auch Aktionen der Industrie, die Pipelines, Speicher- und LNG-Anlagen gebaut hat.

Wir dürfen Russlands Versuche, seine politische Macht international auszuspielen, nicht ignorieren, aber ich schlage vor, in Bezug auf die Gewährleistung der Versorgungsvielfalt und die Förderung angemessener Investitionen langfristig einen maßvollen und praktischen Ansatz zu wählen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Reino Paasilinna (PSE). – (FI) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar! In etwa zwanzig Jahren werden wir zu 90 % von Erdgaseinfuhren abhängig sein. Das ist schon eine Leistung. Der Gasverbrauch der Mitgliedstaaten und die Vorräte weichen stark voneinander ab. Mit anderen Worten, der Grad, in dem sie krisenanfällig sind, ist höchst unterschiedlich. Je weiter östlich der Mitgliedstaat gelegen ist, desto abhängiger ist er von russischem Gas.

Die Europäische Union hat Druck auf Russland ausgeübt, damit es das von ihm praktizierte Doppelpreissystem für Energie, einschließlich Erdgas, aufgibt, das innerhalb des Landes weiterhin angewandt wird. Wir betrachten das als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der WTO. Ich glaube deshalb auch nicht, dass das Doppelpreissystem im Außenhandel Russlands sehr lange Bestand haben wird. Selbstverständlich ist es im Geschäftsverkehr im Allgemeinen gestattet, Stammkunden Rabatte zu gewähren, was in zahlreichen anderen Branchen geschieht, aber selbstverständlich von den Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abhängt.

Das Zudrehen des Gashahns war mit Sicherheit die falsche Lösung, und eine sehr unkluge noch dazu. So etwas macht man im europäischen Handel nicht. Es kommt recht selten in minder wichtigen Bereichen vor, geschweige denn in einem solch bedeutenden Kontext. Die Energiesituation in der Europäischen Union steht ständig am Rande einer Krise. Es braucht nur einen Sturm auf der anderen Seite des Atlantiks oder Vorgänge wie die in der Ukraine, und schon bricht eine Krise oder sogar eine Panik aus. Wir brauchen zügig zukunftsfähige und diversifizierte Energiequellen mit einer breiten Palette von Lieferabkommen und Transportnetzen. Und wir müssen schnell handeln: unsere Schlafzimmer könnten jederzeit kalt bleiben.

Es erscheint dringend geboten, dass die Kommission ein Programm für Energiekrisen erarbeitet. Unsere derzeitigen Ressourcen reichen nicht aus. Wie bereiten wir uns auf einen länger andauernden Ausfall der Energieversorgung vor, Herr Kommissar? Welche Solidaritätsmechanismen könnten in den Rahmen eingebaut werden, und greift das in Kürze erscheinende Grünbuch die Problematik der Energiekrisen auf?

 
  
MPphoto
 
 

  Lena Ek (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die jüngste Krise zwischen Russland und der Ukraine im Bereich der Gaslieferungen hat gezeigt, dass ein weniger von Importen abhängiger europäischer Energiemarkt heute wichtiger denn je ist. Das wäre nicht nur mit enormen Chancen für die europäische Energieindustrie einschließlich des Sektors für erneuerbare Energien verbunden, sondern böte gleichzeitig Möglichkeiten für die Bekämpfung des Klimawandels, die Förderung des Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dazu brauchen wir mehr Transparenz, bessere Rechtsetzung, ein modernes und funktionierendes Energienetz, eine europäische Energiestrategie, eine Debatte über die Selbstversorgung und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie Vorschriften, die es den Verbrauchern ermöglichen, in praktikabler Weise über den eigenen Verbrauch zu entscheiden. Daher begrüßen wir das Grünbuch wie auch das Programm des Ratsvorsitzes.

Es gibt viel zu tun, aber ich glaube, wir können es schaffen.

 
  
MPphoto
 
 

  Helmuth Markov (GUE/NGL). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Ich glaube, dass der Verlauf der Diskussion zwischen der Ukraine und Russland eindeutig gezeigt hat, dass Europa und nicht nur die Europäische Union eine moderne, neue Gesamtenergiepolitik benötigt.

Letztlich – darüber kann man debattieren, wie man will – war der Streit zwischen Russland und der Ukraine der Streit zwischen einem Lieferanten, der mehr Geld haben wollte, und einem Empfänger, der nicht bereit war, dieses Geld zu zahlen. Das war beiden Seiten seit langem bekannt. Wenn man politisch sozusagen auf diese Krise zusteuert, ohne rechtzeitig zu versuchen, eine Lösung zu finden, dann ist das auch das Verschulden beider Regierungen.

Ich begrüße sehr wohl die Ankündigung des Kommissars, ein Grünbuch vorzulegen, wobei ich mir natürlich erhoffe, dass das Grünbuch nicht solche alten Parolen enthält wie Aushandlung von Verhaltensregeln für Lieferländer und für Transitländer, neue Pipelines oder gar Atomenergie. Ich glaube vielmehr, dass man, wie dies in vielen Ländern schon geschieht, einerseits auf andere Energieträger wie Biomasse, Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme und Kraft-Wärme-Kopplung setzen muss, auf der anderen Seite auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und auch Reduzierung der Subventionen für die althergebrachten fossilen Brennstoffe. Das müssen wir bewegen.

Energieversorgung ist öffentliche Daseinsvorsorge, und vielleicht sollten wir uns auch überlegen, ob nicht die Verantwortung der Politik generell höher einzustufen ist als die versuchte Liberalisierung oder die Lösung dieses Problems mit Liberalisierungsmaßnahmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Dariusz Maciej Grabowski (IND/DEM). – (PL) Herr Präsident! Das Fehlen einer gemeinsamen langfristigen Strategie für die Sicherheit der Energieversorgung ist nicht nur ein Beweis für die Kurzsichtigkeit der EU, sondern auch dafür, dass es einen Interessenkonflikt zwischen ihren Mitgliedstaaten gibt. Die Ölpreise haben sich u. a. auch deshalb verdreifacht, weil die EU versäumt hat, eine intelligente Energiestrategie zu beschließen. Der Anstieg der Ölpreise ist für die großen Kraftstoffunternehmen von Vorteil, aber für die Mitgliedstaaten der EU und die Bürger dieser Mitgliedstaaten ist er von Nachteil.

Es ist ein Fehler, wenn einzelne Mitgliedstaaten wie beispielsweise Deutschland versuchen, eine Einigung mit Russland zu erzielen, und dabei die Interessen der baltischen Staaten, Polens, Österreichs und anderer Mitgliedstaaten opfern. Dies und die passive Haltung der EU haben Russland dazu ermutigt, die Ukraine mit der Drohung, den Gashahn abzudrehen, zu erpressen. Die EU muss dringend eine Strategie zur Sicherung der Energieversorgung erarbeiten und umsetzen. Daran wird man ablesen können, inwiefern die Europäische Union noch eine Gemeinschaft ist.

Grundlage einer solchen EU-Strategie sollte das Kriterium des schwächsten Kettengliedes sein, das sich wie folgt zusammenfassen lässt. Die Effizienz eines Systems lässt sich messen an der Resistenz gegenüber Krisen in jenen Ländern und Regionen, die am meisten von einem Anbieter abhängen oder die das schlechteste Übertragungs- und Verteilungssystem haben oder die die im Vergleich zum Volkseinkommen höchsten Erzeugungskosten aufweisen.

Dabei sollte unser Augenmerk insbesondere auf Nachbar- und Transitländern liegen. Um Hamlet zu zitieren, „Sein oder Nichtsein“ ist das Dilemma, dem wir uns bezüglich der Energiesicherheit in der EU gegenübersehen. In diesem Zusammenhang bedauere ich, feststellen zu müssen, dass im Haushalt der EU für 2007-2013 keinerlei Vorkehrungen für eine gemeinsame europäische Strategie zur Sicherung der Energieversorgung getroffen wurden.

 
  
MPphoto
 
 

  Guntars Krasts (UEN). – (LV) Vielen Dank, Herr Präsident! Die Weihnachtsgrüße des russischen Präsidenten an die Gasverbraucher in der Ukraine waren keine Überraschung. Mit der Unterbrechung der Gasversorgung mitten im Winter erinnerte Russland nicht nur die Ukraine, sondern auch die Energiemärkte der Welt daran, dass die Macht derzeit in den Händen der Energielieferanten liegt. Die Energieverbraucher werden dies für eine nicht absehbare lange Zeit berücksichtigen müssen. Ich möchte Kommissar Piebalgs meinen Dank aussprechen, der während des Gasdisputs zwischen Russland und Ukraine den Einfluss der Europäischen Union früh genug genutzt hat, um eine Energiekrise in Europa zu verhindern.

Was die aus dem Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine zu ziehenden Schlüsse angeht, so muss die Europäische Union völlige Offenheit bei Informationen über Entwicklungen der Gaspreise an den Tag legen und die anderen Länder in Europa dazu auffordern, es ebenso zu halten. Wie ich meine, erwächst aus den jüngsten Ereignissen eine besondere Befugnis für die Kommission, die verabschiedeten Rechtsvorschriften zu implementieren, Entscheidungen über den Erwerb alternativer Energieressourcen und die Schaffung eines wirklich liberalisierten Energiemarktes umzusetzen und die Integration europäischer Energienetze zu sichern. Und natürlich haben heute nahezu alle Redner den folgenden Punkt erwähnt: die Notwendigkeit einer wirklich gemeinsamen Energiepolitik für den Gemeinsamen Markt der Europäischen Union, die eine langfristige politische Stabilität nicht nur in Europa, sondern auch auf dem globalen Energiemarkt ermöglichen würde.

 
  
MPphoto
 
 

  Alejo Vidal-Quadras Roca (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Europäische Union befindet sich nach der Krise zwischen der Ukraine und Russland in einem Schockzustand. Das liegt vor allem daran, dass sich Russland bislang selbst in Zeiten intensiver interner Umbrüche als zuverlässiger Energiepartner erwiesen hat und dass die Mitgliedstaaten der Union in der Vergangenheit niemals eine Unterbrechung oder Einschränkung der Gaslieferungen erlebt haben.

Jene drei Krisentage haben ausgereicht, um Länder wie Italien beinahe zu veranlassen, ihre strategischen Reserven freizugeben. Vor allem konnte die Union als Ganzes einmal mehr feststellen, dass ihr Versorgungssystem extrem anfällig ist. Deshalb ist es an der Zeit, ernsthaft die Möglichkeit von Investitionen in alternative Versorgungsrouten zu erwägen und den Dialog mit stabilen Partnern, wie zum Beispiel der Republik Kasachstan, zu verbessern. Wir müssen anfangen, über Gasimporte aus diesem Land nachzudenken – beispielsweise via Türkei, die ein Kandidatenland und daher außerordentlich sicher ist.

Außerdem müssen wir auf europäischer Ebene die Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Energiequellen fortsetzen und verstärken und eine effektivere Nutzung der vorhandenen Energiequellen erreichen. Natürlich dürfen wir keine Primärenergiequelle unberücksichtigt lassen, Frau Harms. Keine einzige. Wir müssen ideologische Vorurteile ausklammern und uns der Realität stellen. Wenn Sie energiepolitischen Selbstmord begehen wollen, steht Ihnen das frei, aber es muss sich dabei um ein individuelles Opfer handeln. Erwarten Sie nicht, dass wir alle gegen unseren Willen Selbstmord begehen.

Schließlich, Herr Präsident, möchte ich die Kommission auffordern, weiterhin Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, eine gemeinsame Energiepolitik zu schaffen, denn diese Krise hat uns über jeden Zweifel hinaus gezeigt, dass wir sie brauchen. Lassen Sie uns nicht bis zur nächsten Krise warten, um drastischere Maßnahmen zu treffen, die dann möglicherweise zu spät kommen würden.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ich muss mich kurz fassen. Mir geht es darum, auf die außenpolitischen Aspekte dessen aufmerksam zu machen, was wir in den letzten Wochen erlebt haben, als Russland drohte, seine Gaslieferungen an die Ukraine zu stoppen.

Für jene wie mich, die schon viele Jahre mit diesen Ländern arbeiten, kam das nicht völlig überraschend, denn Russland hat schon früher gedroht und meines Wissens auch eine Drohung wahr gemacht, die Energie als Waffe zu nutzen, um politischen Druck auf Länder in seiner unmittelbaren Umgebung auszuüben. Das Ergebnis der Geschehnisse war selbstverständlich auch ein Schock für die Europäische Union und zwingt uns heute zu dieser Diskussion.

Ich muss mich, wie gesagt, kurz fassen. Drei Schlussfolgerungen sind für uns von Bedeutung, was diese ausländischen Aspekte anbelangt. Erstens, wir sollten unsere Versorgung, unsere Quellen diversifizieren. Je mehr Länder, die wir als Quellen nutzen können, desto besser, denn die meisten Länder, von denen wir unsere Energie beziehen, sind instabil.

Zweitens, wir müssen die Pipeline-Situation in Europa noch einmal überdenken. Wir sind speziell deshalb verwundbar, weil das meiste Gas über die Ukraine geliefert wird. Gibt es mögliche Alternativen?

Drittens, wir müssen unmissverständlich klar machen, dass wir unsere Energieversorgung längerfristig nur sicherstellen können, wenn wir mit Partnern zusammenarbeiten können, die zuverlässig und demokratisch sind.

Und schließlich ist meiner Ansicht nach offensichtlich geworden, dass Energiepolitik mehr denn je mit Außen- und Handelspolitik verknüpft ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Herr Präsident! Ich möchte unsere Aufmerksamkeit auf Vorschläge zu möglichen Lösungen der Energieprobleme lenken. Zunächst einmal muss die Europäische Union in ihrer Außenpolitik die effizientere Nutzung von Energie fördern, indem sie dies zu einer ihrer Prioritäten des EU-Nachbarschaftsprogramms macht. Es könnte sogar nützlich sein, die Energieeffizienzkriterien zu einer Bedingung für die Unterstützung durch die Europäische Union zu machen. Damit werden wir auch Demokratisierungsprozesse in den Nachbarländern erleichtern. Unsere Erfahrung mit Reformen in Litauen zeigt, dass die Modernisierung der Wirtschaft den für die Entwicklung demokratischer Prozesse erforderlichen stabilen Hintergrund bildet.

In der europäischen Binnenpolitik sollte der Entwicklung und Einrichtung eines Innovationszentrums, das der neuen Generation kleinerer Energieanlagen, die auf nuklearen und anderen Technologien basieren, gewidmet ist, größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir haben bereits ein erfolgreiches Luftfahrtprojekt, das bemerkenswerte Galileo-Programm, mithin können wir zweifellos auch ein Innovationszentrum für die Durchführung von Energieprogrammen schaffen. Ein solches Zentrum könnte in Ländern mit der größten Abhängigkeit von einer einzigen Energiequelle operieren.

Ich möchte gerne glauben, dass die Kommission, abgesehen von den allgemeinen Diskussionen über eine gemeinsame Energiestrategie, letztlich etwas Konkretes unternehmen wird und dass ein solches Zentrum den besten Beweis für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie liefern könnte.

 
  
MPphoto
 
 

  Toomas Hendrik Ilves (PSE). – (EN) Herr Präsident! Im Gegensatz zu der auch in diesem Haus verbreiteten Ansicht stellte die ukrainische Gaskrise keine Einzelerscheinung dar, die mit dem Erfordernis des Übergangs zu marktpolitischen Maßnahmen gerechtfertigt wurde. Im Gegenteil, das ist eine politisch motivierte Dauererscheinung. Erstens verfügt die Ukraine über einen 2004 abgeschlossenen Vertrag, der bis 2009 gilt. Er wurde gekündigt, weil die Ukraine den falschen Präsidenten gewählt hat und weil Parlamentswahlen bevorstehen.

Zweitens ist die russische Regierung der Mehrheitsaktionär von Gazprom, und an der Spitze dieses Monopols steht der stellvertretende Premierminister. Das ist kein Unternehmen. Man kann nicht im gleichen Atemzug von Marktpreisen und einem staatlich kontrollierten Monopol sprechen.

Was drittens den einmaligen Charakter betrifft, so wäre zu sagen, dass Moskau 1990 die Öl- und Gaslieferungen nach Litauen einstellte, um die Unabhängigkeitsbewegung des Landes zu unterdrücken. Nach Erringung der Unabhängigkeit benutzte die russische Regierung dieselbe Waffe, um die baltischen Staaten dafür zu bestrafen, dass sie nicht der GUS beigetreten sind und dass sie den Abzug russischer Truppen forderten. Als Litauen versuchte, die Mazeikiu-Ölraffinerie zu privatisieren, wurden die Lieferungen erneut eingestellt, um russischen Investoren den Zugriff zu sichern. Russland wendete die gleiche Politik mit Erfolg in Georgien an, das seine Gasleitungen abgab.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Russland immer wieder mittels eines staatlich kontrollierten monopolistischen Energieunternehmens politischen Druck auf andere Länder ausgeübt und sich dabei in keinster Weise um Marktpraktiken und bestehende Verträge geschert hat! Aus Erfahrungen wird man klug und nicht aus Wunschdenken. Die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten sowie der Ukraine und der Republik Moldau mit ihren pro-europäischen Bestrebungen zeigen deutlich, welche Gefahren das Fehlen einer konsequenten EU-Politik im Bereich Energiesicherheit birgt.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass die Kommission und die Präsidentschaft richtig gehandelt haben. Uns lagen zu wenige Informationen vor, deshalb nahmen wir von jeder Schuldzuweisung Abstand und wollten in dieser Streitsituation keinesfalls einer der beiden Seiten Recht geben oder diesbezüglich auch nur Nuancen erkennen lassen. Klar ist, dass die Situation durchaus eine kritische hätte werden können und in einem neuen Mitgliedstaat im Industriebereich schon am ersten Tag Versorgungsprobleme zu verzeichnen waren. Aber bewusst sprechen die Kommission und wir nicht von einer Krise, sondern von einer kritischen Situation.

Wir müssen uns vor Augen halten, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und den Importen dieser Energieträger auf jeden Fall deutlich zunehmen wird. Nach Schätzungen der Kommission wird diese Abhängigkeit bis zum Jahr 2030 von derzeit knapp unter 50% auf etwa 2/3 ansteigen. Hier wird man manches durch erneuerbare Energieträger und durch die Verbesserung der Energieeffizienz beeinflussen können, aber ich persönlich bin nicht der Auffassung, dass man diese Entwicklung grundsätzlich umkehren kann. Die Präsidentschaft sieht dem Grünbuch bzw. den ersten Teilen davon, die bis zum Frühjahrsgipfel vorbereitet sein sollen, mit großem Interesse entgegen. Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir über eine stärkere Gemeinsamkeit der europäischen Energiepolitik diskutieren? Die Gasfrage, Russland, die Ukraine, das Versorgungsproblem, aber auch die Ölpreise, der Klimawandel und vieles andere mehr sind Anlass, stärker in dieser Richtung nachzudenken.

Die Präsidentschaft und ich persönlich unterstützen den Vorschlag der Kommission, eine Reserve für zwei Monate anzulegen, ähnlich wie dies auf anderer Ebene mit Öl geschieht. Details werden hier noch zu diskutieren sein. Wir haben mehrfach besonders darauf geachtet, der Nachbarschaftspolitik vor allem in Richtung Moldawien einen hohen Stellenwert einzuräumen. Darauf habe ich auch in meiner Stellungnahme zu Moldawien Bezug genommen.

Herr Swoboda sagt, Russland als WTO-Mitglied würde hier bestimmte Möglichkeiten eröffnen, dennoch wäre auch da innerhalb von 36 Stunden wenig möglich gewesen. Interessant ist, dass Russland die Energiecharta nicht ratifiziert hat und daher das dort vorgesehene Streitschlichtungsverfahren nicht zur Anwendung kommen kann. Also ganz klar Vorrang für Energieeffizienz, für erneuerbare Energien, gleichzeitig aber auch das Bewusstsein, dass wir uns auf verschiedenen Wegen noch stärker als bisher mit dem Import von Gas auseinandersetzen müssen.

Es bleibt anzumerken, dass auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Russland und das russische Erdgas das Rückgrat der Gasversorgung der Europäischen Union bilden werden. Gerade als Österreicher möchte ich darauf hinweisen, dass eine österreichische Gesellschaft (die OMV) 1968 als erste Gesellschaft mit Gazprom einen Liefervertrag abgeschlossen hat. Über fast 40 Jahre war eine absolute Verlässlichkeit gegeben. Hier gilt es, Vertrauen zu erhalten, vielleicht zum Teil auch wieder neu aufzubauen.

Die alternative Routenführung über die Türkei, nämlich über „Nabucco“, habe ich schon in meiner Wortmeldung angesprochen. Eine Diversifizierung der Versorgung ist absolut zweckmäßig, aber nicht von heute auf morgen herbeizuführen. Wir müssen die Lehren aus der kritischen Situation, die 36 Stunden angedauert hat, ziehen. Ich bedanke mich in diesem Sinn für die sehr wichtige Debatte des Europäischen Parlaments und verweise auch auf die Bedeutung, die wir diesem Kapitel im Rahmen der Tagesordnung für den Frühjahrsgipfel im März beimessen.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: DAGMAR ROTH-BEHRENDT
Vizepräsidentin

 
  
MPphoto
 
 

  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich dem Parlament für diese Aussprache danken, die ganz klar zeigt, dass die Entwicklung hin zu einer gemeinsamen EU-Energiepolitik, die gleichzeitiger die Subsidiarität achtet, generell befürwortet wird. Interessant ist, dass derart unerlässliche Entwicklungen bereits vor 30 Jahren, also während der ersten Ölkrise, gefordert wurden. Damals kamen sie aus offensichtlichen Gründen nicht vom Parlament, sondern vom Rat. Heute ist die Lage natürlich weit komplexer als damals, und sie wird auch längerfristige Konsequenzen im Energiebereich haben, als das vor 30 Jahren der Fall war. In Anbetracht dessen müssen der Rat, die Kommission und das Parlament handeln.

Hinsichtlich der Versorgungssicherheit möchte ich zwei spezielle Aspekte ansprechen. Erstens war die Erweiterung für die Europäische Union definitiv mit neuen Herausforderungen verbunden. Für die neuen Mitgliedstaaten stellte die Versorgungssicherheit zweifellos ein weit größeres Problem dar als für die älteren Mitgliedstaaten. Zweitens hat das von uns derzeit erarbeitete Dokument zwei Autoren, und zwar Frau Ferrero-Waldner und mich. Deshalb werden die von Herrn Swoboda angesprochenen Fragen thematisiert werden.

Wir prüfen auch, welche Maßnahmen in Krisenzeiten zu ergreifen sind. Wie ich bereits sagte, war diese Krise von sehr kurzer Dauer, und es war von einer Minikrise oder gar einer nicht existenten Krise die Rede. Die Bedeutung dieser Situation sollte allerdings nicht unterschätzt werden, denn einige Länder haben ihre Auswirkungen zu spüren bekommen. In den meisten Ländern haben die Menschen lediglich aus den Medien von der Krise erfahren. Einige Länder haben jedoch ökonomische Maßnahmen in Bezug auf die Gasversorgung ergriffen. Es war eine echte Krise, und wir sollten prüfen, wie wir künftig wirksamer reagieren können.

Außerdem sollten wir unverzüglich handeln. Wir verfügen bereits über eine Vielzahl von Instrumenten, die energisch eingesetzt werden könnten. Was die Energieeffizienz betrifft, so tritt derzeit eine Gebäuderichtlinie in Kraft, die konsequent angewendet werden sollte. Das Gleiche gilt für die Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbare Energie: Wir verfügen über verbindliche Instrumente, und wir sollten sie anwenden. Gleiches gilt auch für die erneuerbare Energie. Die Kommission wird alles in ihren Kräften Stehende tun. Sie hat bereits entsprechende Schritte eingeleitet, mit denen sie u. a. versucht, alle nur möglichen Ressourcen zu mobilisieren.

Ich komme jetzt zu den neuen Nachbarschaftsländern, mit denen wir sehr gute Beziehungen unterhalten. Leider stimmt es, dass Energiefragen bisher zu kurz gekommen sind. Mit der Ukraine wurde erst während des Gipfels in diesem Jahr eine Absichtserklärung über die Umsetzung der Energiepolitik unterzeichnet. Deshalb müssen wir wirklich Hilfe leisten, und zwar nicht nur in Bezug auf Fragen der Energielieferungen aus Drittstaaten, sondern auch hinsichtlich des Energieverbrauchs, denn die Energieintensität in diesen Ländern und die Energieverluste sind enorm, und kein Land kann sich Energiekosten, die auf eine solche Situation zurückzuführen sind, leisten. Das Gleiche gilt für die Republik Moldau.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hat in der Ukraine gute Arbeit geleistet, aber sie könnte ihre Aktivitäten intensivieren. Wir könnten dazu andere Ressourcen nutzen und Instrumente der neuen Nachbarschaftspolitik in Anspruch nehmen, um entsprechenden Maßnahmen Nachdruck zu verleihen. Das werden wir tun, und wir werden bei der Entwicklungspolitik analog verfahren, denn anders kommen wir nicht ans Ziel.

Ich möchte Ihnen nochmals für diese Aussprache danken. Ich bin sicher, dass das nicht unsere letzte Debatte zu diesen Fragen sein wird. Solchen Aussprachen entnehme ich viele Anregungen.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

 

12. GMO für Zucker – Stützungsregelung für Zuckerrübenerzeuger – Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie
MPphoto
 
 

  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Jean-Claude Fruteau im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (KOM(2005)0263 - C6-0243/2005 - 2005/0118(CNS)) (A6-0391/2005),

- den Bericht von Jean-Claude Fruteau im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (KOM(2005)0263 - C6-0244/2005 - 2005/0119(CNS)) (A6-0392/2005), und

- den Bericht von Jean-Claude Fruteau im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (KOM(2005)0263 - C6-0245/2005 - 2005/0120(CNS)) (A6-0393/2005).

 
  
MPphoto
 
 

  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich Herrn Daul, Herrn Barón Crespo, Herrn Fazakas und Frau Morgantini für ihre initiativreiche Mitarbeit an diesem Dossier danken und den Berichterstattern, Herrn Fruteau, Herrn Glattfelder, Herrn Wynn und Frau Kinnock, meine Anerkennung für ihre beeindruckende Arbeit aussprechen. Außerdem bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltskontrollausschusses und des Entwicklungsausschusses für ihr großes Engagement, ihre hilfreiche Zuarbeit und die sehr konstruktive Debatte. Diese beeindruckenden Bemühungen haben Wirkung gezeigt. Die Reform der gemeinsamen Marktorganisation, die seit fast vier Jahrzehnten praktisch nicht verändert wurde, ist ein gewaltiges Unterfangen; man kann wohl sagen, dass diese Reform längst überfällig ist.

Die Zuckerpolitik hat viele Facetten. Die Liste der legitimen Interessen, die es zu berücksichtigen gilt, ist sehr lang und umfasst Hunderttausende von Landwirten, die in der Gemeinschaft Zuckerrüben anbauen, die Zucker produzierenden und verbrauchenden Wirtschaftszweige und deren Arbeitskräfte, die Verbraucher und nicht zuletzt unsere Handelspartner einschließlich der Länder, die seit vielen Jahren Präferenzen genießen. Mir war von Anfang an klar, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse und Forderungen genau gegeneinander abgewogen werden müssen.

Als Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bin ich mir der sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedeutung des Zuckersektors sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinschaft vollkommen bewusst. Das macht die Zuckerpolitik so kompliziert, und deshalb setze ich mich so intensiv für die Reformierung dieses Sektors ein.

Meines Erachtens entsprechen die vorliegenden Vorschläge in ihrer Gesamtheit den Erfordernissen der Gemeinschaft. Sie sind das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und befinden sich im Einklang mit dem GAP-Reformpaket und unseren internationalen Verpflichtungen. Wir haben uns ehrgeizige und weit reichende Ziele gesetzt. Ich bin überzeugt davon, dass kurzfristige Ansätze für die Zukunft des Zuckersektors nicht geeignet sind.

Ziel des Reformpakets ist es, dem Zuckersektor den Weg in eine wirtschaftlich gesunde und wettbewerbsfähige Zukunft zu ebnen. Es bietet langfristig Sicherheit und sieht großzügige Fördermaßnahmen vor, um sowohl Landwirten als auch Zuckerproduzenten bei der Anpassung zu helfen. Wenn wir jetzt handeln, dann stehen uns die erforderlichen Mittel zur Verfügung, um den absolut notwendigen und schmerzhaften Umstrukturierungsprozess zu erleichtern und gleichzeitig unsere Landwirte zu entschädigen. Eine Verzögerung dieser notwendigen Reform würde lediglich einen noch drastischeren Rückgang der gemeinschaftlichen Produktion und einen noch tief greifenderen Umstrukturierungsprozess bewirken. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass unsere künftige Regelung den Anforderungen des WTO-Panels entspricht, und unser jetziger Vorschlag erfüllt diese Auflage.

Und schließlich müssen wir gewährleisten, dass die Europäische Union auch künftig ein attraktiver Markt für Entwicklungsländer ist, und unseren AKP-Partnern die erforderliche finanzielle Unterstützung bei der Anpassung an diese unvermeidbaren Veränderungen anbieten. Seit Vorlage der ersten Mitteilung der Kommission im Sommer 2004 wurde sowohl im Parlament als auch im Rat viel nützliche Arbeit geleistet, so dass uns heute die Umrisse einer Reform vorliegen, für die zu einem sehr großen Teil das Parlament verantwortlich zeichnet. Dabei fällt besonders auf, dass Grundlage der gesamten Reform ein Umstrukturierungsfonds ist, der auf eine Idee des Europäischen Parlaments zurückgeht, die ursprünglich Anfang des vergangenen Jahres in einem Bericht von Herrn Fruteau und Herrn Daul vorgestellt wurde.

Es gibt viele weitere Beispiele dafür, wie das Parlament auf diese Reform Einfluss genommen hat. Dazu zählen die Beibehaltung der Interventionsregelung für einen Übergangszeitraum; die Verringerung der Preissenkung und ihre Ausweitung auf einen Zeitraum von vier Jahren bei großzügiger Entschädigung für Betroffene; sämtliche Maßnahmen, mit denen eine angemessenere Angebotssteuerung gewährleistet werden soll; die Möglichkeiten, um in den von der Umstrukturierung am stärksten betroffenen Gebieten wirklich etwas zu erreichen, und die Bereitstellung von Umstrukturierungshilfe, von der mindestens 10 % für Zuckerrübenanbauer und Maschinenarbeiter reserviert werden, wobei dieser Betrag von den Mitgliedstaaten je nach deren spezieller Lage erhöht werden kann. All dies zeigt, dass unsere Zusammenarbeit über Absichtserklärungen hinausgeht und politisch etwas bewirkt.

Ich möchte dem Europäischen Parlament meinen aufrichtigen Dank für die Zusammenarbeit aussprechen.

 
  
MPphoto
 
 

  Jean-Claude Fruteau (PSE), Berichterstatter. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Europäische Union steht heute vor der Notwendigkeit einer Reform ihres Zuckersektors. Diese Reform ist, wie wir alle wissen, unumgänglich. Sie ist notwendig, um die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in Einklang mit den Grundsätzen der neuen gemeinsamen Agrarpolitik zu bringen. Sie ist weiterhin erforderlich, um uns den im Wandel befindlichen Welthandelsregeln anzupassen.

Nichtsdestoweniger dürfen wir die Folgen nicht aus dem Auge verlieren, die die bevorstehenden Veränderungen auf die Frauen und Männer haben, die aus der Zuckerherstellung auf den Feldern und in den Fabriken der Gemeinschaft wie auch in den Entwicklungsländern ihren Lebensunterhalt beziehen. Unter diesem Blickwinkel gilt es, dafür zu sorgen, dass die Anpassung des europäischen Zuckersektors nicht dazu führt, dass unsere GMO Zucker durch die schrittweise Schließung unserer Produktionskapazitäten aufgegeben wird und unsere Erzeuger sowie die der ärmsten Ländern einer unkontrollierten Öffnung des Welthandels zum Opfer fallen. So unvermeidlich die Reform auch ist, kann sie doch ihren Zielen nur gerecht werden, wenn das Bemühen um Effizienz unter Achtung der Erfordernisse der sozialen Gerechtigkeit erfolgt.

Diese doppelte Perspektive als Quelle der Ausgewogenheit ist die Leitlinie der drei Berichte, die durch den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung am 29. November vergangenen Jahres quasi einstimmig gebilligt wurden und zu denen sich das Europäische Parlament in dieser Woche zu äußern hat. Diese Texte sind das Ergebnis mehrmonatiger Diskussionen und Anhörungen innerhalb des Ausschusses für Landwirtschaft sowie Beratungen mit Ihnen, Frau Kommissarin, mit Ihren Dienststellen und mit den verschiedenen betroffenen Fachkreisen. Sie widerspiegeln einen Kompromiss, der von einer breiten Mehrheit der Fraktionen dieses Parlaments ausgehandelt und gebilligt wurde.

Diesem Kompromiss liegen vier Hauptpunkte zugrunde. Der erste besteht in der Durchsetzung einer flexiblen Regulierung des Zuckermarktes. Die Flexibilität soll mit Hilfe der schrittweisen Einführung einer Marktlogik in den Sektor erreicht werden, wobei über den Referenzpreis eine größere Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erreicht werden soll. Die Regulierung soll auch gewährleisten, dass die verheerenden Konsequenzen eines vollkommen liberalisierten Zuckermarktes vermieden werden.

Intern schlägt sich das in der zeitweiligen Beibehaltung des Stützungsmechanismus nieder, um in den nächsten vier Jahren, die bekanntlich wirtschaftlich schwierig sein werden, die Marktstabilität zu gewährleisten.

Hinsichtlich der externen Aspekte der Reform besteht das Anliegen der Regulierung in der Beibehaltung einer Kontrolle der Zuckereinfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern. Heute sind in der Tat vorrangig die durch eine unkontrollierte Handelsliberalisierung hervorgerufenen Schäden zu berücksichtigen, wie das jüngste Beispiel der westlichen Balkanländer gezeigt hat. Unter diesem Blickwinkel plädiert der Landwirtschaftsausschuss, um jedem Anreiz zum Betrug entgegenzuwirken, sobald die Initiative „Alles außer Waffen“ voll wirksam geworden ist, insbesondere für die Errichtung einer kommerziellen Schutzvorrichtung auf der Grundlage einer Vorbehaltsklausel, die die Ausfuhren nach dem Grundsatz des Nettoausführers begrenzt. Mit diesem Mechanismus ließe sich ein zerstörerischer Dreieckshandel bekämpfen und gleichzeitig den am wenigsten entwickelten Ländern die Gewähr bieten, dass ihre lokale Bevölkerung, die im Zuckersektor tätig ist, wirklich in den Genuss der kommerziellen Präferenzregelung mit der Europäischen Union kommt. Der Mechanismus würde die Entwicklungsperspektiven der Zuckerproduktion in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht beeinträchtigen und stünde voll im Einklang mit den Zielen der Initiative „Alles außer Waffen“.

Der zweite Hauptpunkt des Kompromisses, der dem Parlament zur Abstimmung vorliegt, besteht in der Umsetzung der europäischen Solidarität, vor allem gegenüber den schwächsten Regionen. Die Einführung einer Handelsregulierung soll die Stabilisierung der Märkte und die Vermeidung allzu brutaler Preisfluktuationen für die Zukunft ermöglichen, doch muss sie mit Maßnahmen einhergehen, die die Wirkung der Reform für die Bevölkerungsgruppen abfedern, die am meisten von der Einstellung der Erzeugung betroffen sind, vor allem die schwächsten Gruppen.

Dazu gehören in erster Linie die Landwirte. Die auf diese zukommenden Einkommensverluste müssen substanziell kompensiert werden, und ein Teil der durch die Umstrukturierungsregelung vorgesehenen Beihilfen muss als Entschädigung an jene fließen, die ihre Lieferrechte einbüßen und gezwungen sein werden, neue Investitionen zu tätigen, um sich auf andere Kulturen umzustellen.

Zweitens sind die Beschäftigten in den Zuckerfabriken zu nennen. Diese sind vollkommen von der bevorstehenden Umstrukturierung innerhalb des Sektors abhängig und müssen im Falle der Einstellung der Betriebstätigkeit unbedingt berücksichtigt werden, indem die Auflagen verschärft werden, die die Unternehmer zu erfüllen haben, um in den Genuss der vorgesehen Beihilfen aus dem Umstrukturierungsfonds zu kommen. Um schließlich zu vermeiden, dass die empfindlichsten Regionen die Hauptopfer der Umstrukturierung der Gemeinschaftsproduktion werden, kommt es darauf an, dass die Mitgliedstaaten das letzte Wort hinsichtlich der Einstellung oder Weiterführung der Produktion auf ihrem Hoheitsgebiet behalten.

Weiterhin müssen die Situationen und spezifischen Zwänge der Regionen in äußerster Randlage gebührend und angemessen berücksichtigt werden. Dort nehmen der Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrohr in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht einen grundlegenden und unersetzlichen Platz ein. Diesbezüglich danke ich Ihnen, Frau Kommissarin, für Ihre Zuhörbereitschaft und die Anstrengungen, die Sie unternommen haben, um eine Sonderbehandlung dieser Regionen zu gewährleisten, vor allem hinsichtlich der Ausgleichszahlungen und Absatzbeihilfen. Diese von den Abgeordneten geforderten Regelungen werden es, dessen bin ich sicher, den Menschen, die in diesen Regionen von der Zuckerherstellung leben, ermöglichen, gelassener in die Zukunft zu blicken.

Der dritte Hauptpunkt der Reform betrifft die Zukunft des Sektors mit Hilfe der Entwicklung alternativer Absatzmärkte. In einer Weltsituation, die durch den Anstieg der Ölpreise und durch die Notwendigkeit der Bekämpfung der Treibhausgase gekennzeichnet ist, bietet die Alkoholproduktion im Zuckersektor eine bedeutende Möglichkeit für die Entwicklung alternativer Energieträger. Angesichts der Auswirkungen der Reform der GMO auf die Produktionsmengen schlägt der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vor, diesen Entwicklungen durch eine zielgerichtete Politik vorzugreifen, die sowohl die landwirtschaftlichen als auch die industriellen Aspekte umfasst: die Ersteren durch Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beihilfen für Energiekulturen, die Letzteren durch eine Anpassung der Umstrukturierungsregelung, die die Errichtung von Brennereien für Bioäthanol ermöglichen würde. Diese Instrumente sind Bestandteile eines kohärenten Legislativvorschlags zur Förderung der Entwicklung der Bioäthanolbranche, die Absatzmöglichkeiten sowohl für die Landwirte als auch für die Industrieunternehmen des Sektors schaffen würde.

Schließlich der vierte und letzte Schwerpunkt unserer Arbeiten, jedoch keineswegs der unbedeutendste: die Preise. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission, die drastische Auswirkungen auf den Sektor, den ländlichen Raum und die Entwicklungsländer haben würden, hat sich der Landwirtschaftsausschuss letztlich für eine langsamere und moderatere Absenkung der Zuckerpreise um 30 % über vier Jahre ausgesprochen. Dieses Preisabsenkungsniveau würde die wirtschaftliche Effizienz der Reform sichern und zugleich dazu beitragen, ihre Auswirkungen auf die Akteure des Sektors abzumildern. Auf diese Weise würden die Aufrechterhaltung der Tätigkeit in den Erzeugerregionen und die Erhaltung von Hunderttausenden direkter und indirekter Arbeitsplätze besser gewährleistet. Dieses maßvolle Vorgehen entspricht im Übrigen den entwicklungspolitischen Verpflichtungen Europas, indem es den AKP-Ländern und den am wenigsten entwickelten Ländern, die einen Teil ihrer Produktion in die Union exportieren, gestattet, weiterhin einträgliche Preise zu erzielen.

Ende November haben die Landwirtschaftsminister der 25 Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Konferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong, ohne die Schlussabstimmung des Parlaments abzuwarten, einen informellen und vorläufigen Kompromiss über die großen Leitlinien der künftigen Reform erzielt. Wenngleich diese Einigung eigentlich dazu dienen sollte, eine gemeinsame politische Linie abzustecken, ging von der Tatsache, dass sie unmittelbar darauf von den Unterzeichnern als gleichbedeutend mit einem vorzeitigen Abschluss der Reform hingestellt wurde, eine eindeutige Botschaft aus: Sie widerspiegelt aus meiner Sicht den Willen der Kommission und des Rates, das Parlament zu übergehen, dessen vorherige Stellungnahme jedoch vor jeder Entscheidung zwingend vorgeschrieben ist. In diesem Sinne halte ich diese Verfahrensweise für vollkommen inakzeptabel und verurteile sie entschieden.

Wie dem auch sei, dieser Kompromiss liegt heute auf dem Tisch, und wenn er auch nicht den vom Agrarausschuss vorgeschlagenen Änderungen genau folgt, so muss doch festgestellt werden, dass er in der derzeitigen Form auf beachtliche Weise bestätigt, wie weit der Rat von den ursprünglich vorgeschlagenen Maßnahmen abgerückt ist.

In den vier von mir genannten Hauptpunkten zeigt der Kompromiss eine deutliche Wende hin zu den gemäßigteren und ausgewogeneren Maßnahmen, die der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgeschlagen hat. Hinsichtlich der Regulierung greift er die Idee der Beibehaltung der Stützungsregelung für vier Jahre auf, ehe zu einem Referenzpreis übergegangen wird, der die Einführung der Marktlogik in die GMO Zucker bedeutet. Andererseits bestätigt er vor allem die Richtigkeit der Analyse der Abgeordneten hinsichtlich der Notwendigkeit, eine gewisse Fähigkeit zur Steuerung des Zuckerangebots auf dem Gemeinschaftsmarkt beizubehalten. Obgleich die vorgeschlagenen Maßnahmen unterschiedlich sind, so laufen die ihnen zugrunde liegenden Philosophien doch übereinstimmend auf eine Anpassung der Initiative „Alles außer Waffen“ hinaus.

Was die Umsetzung der europäischen Solidarität betrifft, so unterstützt der Rat die Aufstockung der für die Landwirte vorgesehenen Beihilfen, indem er einen Ausgleich der Einkommensverluste in Höhe von 64,2 % anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen 60 % vorschlägt. Weiterhin greift er die Idee auf, einen Teil der Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 10 % der vorgesehenen Summe an die Landwirte zu transferieren. Der Vorschlag der Abgeordneten zugunsten einer partiellen Kopplung und einer Differenzierung der Beihilfen für die benachteiligten Regionen wurde hingegen nicht berücksichtigt.

Was den dritten Hauptpunkt, die alternativen Absatzmärkte, betrifft, so haben die Agrarminister der 25 Mitgliedstaaten die Möglichkeit bestätigt, die Fabriken teilweise abzubauen, um die Entwicklung von Bioäthanol-Brennereien zu ermöglichen. Allerdings ist von den erhofften finanziellen Anreizen für die Entwicklung von Kulturen zu energetischen Zwecken noch nicht die Rede. Schließlich erweist sich im Preisbereich die vom Rat geplante Absenkung um 36 % innerhalb von vier Jahren als weniger schnell und weniger drastisch als die ursprünglichen Vorschläge und liegt auf der Linie der Vorschläge des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments.

Trotz dieser unbestreitbaren und begrüßenswerten Fortschritte fanden einige Vorschläge keine Berücksichtigung, vor allem was die Verschärfung der durch die Industrie zu erfüllenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umstrukturierungsbeihilfe betrifft. Besonders bedauerlich ist diesbezüglich, dass der Rat bislang sämtliche sozialen Kriterien außer Acht gelassen hat und dass letztlich den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit zugesprochen wird, eventuelle Produktionsstilllegungen zu genehmigen oder nicht. Außerdem muss ich, auch wenn ich damit den strikten Rahmen dieser Debatte und meiner Berichte verlasse, meiner Empörung über die Behandlung der AKP-Länder Ausdruck geben. Angesichts einer Reform und insbesondere einer Preisabsenkung, die für sehr viele dieser Länder katastrophale Folgen haben wird, kann der Betrag von 40 Millionen Euro, den der Rat für 2006 bereitstellen will, nur als ein lächerliches und beschämendes Almosen gewertet werden. Die Europäische Union muss unbedingt die notwendigen Mittel aufbringen, um dieser Situation abzuhelfen, die im Widerspruch zu den wiederholten Erklärungen der Staats- und Regierungschefs zugunsten der Entwicklung der ärmsten Länder steht.

Es wird deutlich, meine Damen und Herren, dass die Landwirtschaftsminister ihre Bemührungen bei den Verhandlungen im Februar fortsetzen müssen, um eine endgültige Einigung zu erzielen, die für alle akzeptabel ist. In dieser Perspektive würde ich mir wünschen, dass das Parlament den drei ihm vorgelegten Berichten mit möglichst großer Mehrheit zustimmt, um ein starkes Signal an die Ratsmitglieder auszusenden, damit die letzten Lücken des vorläufigen Kompromisses vom November im Sinne einer zugleich gerechten und effizienten Reform der GMO Zucker geschlossen werden können.

 
  
MPphoto
 
 

  Glenys Kinnock (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. – (EN) Frau Präsidentin! Ich danke der Kommissarin und Herrn Fruteau für den geschickten Umgang mit dieser äußerst umstrittenen und schwierigen Thematik.

Natürlich muss der Zuckersektor dringend reformiert werden, aber ich bin nicht der Meinung, dass sich der Kollateralschaden einer EU-internen Reform auch auf einige kleine und wirtschaftliche schwache Länder auswirken sollte, mit denen wir besondere Beziehungen unterhalten und Partnerschaften pflegen.

Im Verlaufe der Verhandlungen wurden von den AKP-Ländern immer wieder Gründe für eine allmähliche Preissenkung, die Beendigung des Dumping sowie für zusätzliche langfristige Finanzhilfen vorgebracht, die helfen sollen, sich auf die recht drastische Reform einzustellen. Ihre Bitten wurden im Großen und Ganzen abgelehnt. Die AKP-Länder sind, wie Herr Fruteau andeutete, der Ansicht, dass man sie fallen gelassen hat und dass die vorliegenden Vorschläge einen Verrat darstellen. Sie haben keine Garantie dafür, wo langfristig das Geld herkommen soll, das sie bei der Umstrukturierung und der Diversifizierung innerhalb und außerhalb des Zuckersektors unterstützen soll. Allein in der Karibik rechnet man aufgrund der Kürzungen mit Verlusten in Höhe von etwa 125 Millionen Euro.

Die AKP-Zuckerprotokoll-Länder lieferten tropischen Zucker, als Europa diesen brauchte. Jetzt bitten sie uns zu verstehen, dass sie zwangsläufig von dieser Ware abhängig und als Devisenquelle auf sie angewiesen sind, denn sie hat ihnen Stabilität gebracht und für die Aufrechterhaltung demokratischer Verhältnisse gesorgt.

Für europäische Landwirte wurde eine Entschädigung in Höhe von 7,5 Milliarden Euro vorgeschlagen. Für die AKP beträgt die Summe, die auf 18 Länder aufzuteilen ist, bisher 40 Millionen, wobei noch unklar ist, wie diese Aufteilung erfolgen soll. Außerdem hat Kommissar Mandelson in der WTO-Debatte gestern Abend gewarnt, dass der von der Kommission vorgeschlagene Betrag von 190 Millionen Euro durch die in den Verhandlungen zum EU-Haushalt vereinbarte Kürzung in Höhe von 20 % gefährdet ist.

Frau Kommissarin, wo genau sollen diese Mittel herkommen? Hat die Kommission wieder einmal vor, den Entwicklungshaushalt zu plündern, damit die Kosten für die flankierenden Maßnahmen für die AKP-Staaten gedeckt werden können? Ich hoffe, dass Herr Michel als der für Entwicklung zuständige Kommissar standhaft bleiben wird und dass Sie im Geiste dessen, was Sie über Ihr Interesse an den Entwicklungsländern sagten, neue und zusätzliche Mittel für die flankierenden Maßnahmen befürworten werden.

Sorge bereiten uns ferner die Auswirkungen der Verordnung auf die LDC-Länder. Ich verweise Sie auf die Änderungsanträge, die ich dazu eingebracht habe. Fast alle der am wenigsten entwickelten Länder gehören zur Gruppe der AKP-Länder. Deshalb verfolgen sie mit großem Interesse unseren schockierenden Vorschlag, unsere Verpflichtungen im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ (Everything but Arms – EBA) nicht aufrechtzuerhalten. Ab 2009 sollte allen der am wenigsten entwickelten Länder derselbe garantierte Preis zugute kommen wie der, der im AKP-Zuckerprotokoll vorgesehen ist. Bei der Erfüllung der europäischen Verpflichtungen in Bezug auf die Gewährung eines zollfreien und quotenfreien Zugangs für die LDC-Länder auf langfristiger und stabiler Grundlage sollte es keine Verzögerungen geben.

Die vom Rat vereinbarte Schutzklausel sieht eine Begrenzung des Anstiegs der jährlichen LDC-Einfuhren auf 25 % vor. Damit wird die EBA-Initiative ad absurdum geführt. Allein im ersten Jahr wäre das mit potenziellen Einkommenseinbußen für die LDC-Staaten in Höhe von 783 Millionen Euro verbunden. Ich hoffe, dass dieses Parlament keine Regelung akzeptiert, die eine europäische Initiative gefährdet, auf die wir zu Recht stolz sind. Wir dürfen nicht für eine Verzögerung der Umsetzung oder gar für eine Schutzklausel stimmen, die den potenziellen Nutzen der EBA-Initiative einschränken würde.

Gemäß dem Ziel, Kohärenz zwischen den Prioritäten der Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung zu wahren, würde ich empfehlen, die Änderungsanträge über die Abschaffung von Ausfuhrsubventionen und die Einstellung von C-Zucker-Ausfuhren zu unterstützen. Wenn wir nicht handeln, senden wir zu einer Zeit, da Europa seine Stimme entschlossen gegen die Armut erheben sollte, ein völlig falsches Signal an Millionen der ärmsten Menschen weltweit aus.

 
  
MPphoto
 
 

  Béla Glattfelder (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel. – (HU) Frau Präsidentin! Der Ausschuss für internationalen Handel hat eine Empfehlung für den heute zur Diskussion stehenden Bericht erarbeitet, der drei Elemente umfasst. Erstens empfiehlt der Ausschuss eine moderatere Preissenkung. Wir haben vorgeschlagen, dass die Europäische Union die Einfuhren effizienter begrenzt und dass Zucker produzierende Landwirte in der Europäischen Union eine höhere Entschädigung erhalten.

Diese Vorschläge sind für den europäischen Zuckersektor wesentlich nützlicher als die der Europäischen Kommission. Bedauerlich ist, dass der vom Rat „Landwirtschaft“ im November 2005 gefasste Beschluss so extrem enttäuschend ausgefallen ist, da er den Interessen der europäischen Agrarwirtschaft nicht ausreichend Rechnung trägt. Es ist sogar fraglich, ob ein in dieser Weise gefasster Beschluss zur Entwicklung eines stabilen Zuckermarktes in der Europäischen Union führen würde.

Das Parlament kann heute nur auf geringfügige Änderungen hoffen, aber wir sind fest entschlossen, was einige wenige Details angeht. So wünschen wir uns, dass Zuckerrübenanbauer bis zu 50 % des Umstrukturierungsfonds erhalten können anstelle von derzeit 10 %.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Ausschuss eine effektive Begrenzung der Einfuhren für extrem wichtig hält. So beschränken selbst die USA ihre präferenziellen Einfuhren. Wenn die USA keinen Betrug zulassen, dann sollte die Europäische Union ihn ebenfalls nicht zulassen, denn er untergräbt den internationalen Ruf der Europäischen Union. Hinzu kommt, dass ein System, das Erzeugern in der Europäischen Union strenge Quoten auferlegt, Importeuren aber gestattet, die Märkte der Europäischen Union ohne jede Beschränkung zu beliefern, vollkommen unsinnig und ungerecht ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Terence Wynn (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltskontrollausschusses. – (EN) Frau Präsidentin! Als die Kommissarin erstmals ihre Vorschläge im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorstellte, habe ich applaudiert. Ich habe als Einziger in diesem Ausschuss applaudiert und befand mich damit im Widerspruch zu vielen meiner Kollegen. Ich habe deshalb applaudiert, weil mir an einer Reform in diesem Sektor liegt, seitdem ich den Bericht des Rechnungshofs für 1991 gelesen habe. Ich strebe Reformen in diesem Sektor an unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskontrolle, unter dem Gesichtspunkt des Haushaltes, unter einem entwicklungspolitischen Gesichtspunkt, unter dem Gesichtspunkt der WTO und unter dem Gesichtspunkt der Verbraucher. Folglich stimme ich nicht überein mit Herrn Fruteau, den ich sehr achte und bewundere. Aber offen gestanden sollten wir die Aufforderung, die Marktorganisation für Zucker zu ändern, nicht akzeptieren. Was wir brauchen, ist eine radikale Überarbeitung, wie sie die Kommissarin vorgeschlagen hat. Wir sollten nicht für geringere Preissenkungen und höhere Entschädigungen sowie geringere Quotenkürzungen als die von der Kommission vorgeschlagenen votieren. Wir sollten nicht für den Einsatz strukturpolitischer Instrumente oder von Instrumenten der Politik des sozialen Zusammenhalts stimmen, um die Auswirkungen auf Landwirte des Zuckersektors abzufedern. Allen AKP-Erzeugern wurden dieselben Bedingungen angeboten. Für die Landwirte in der EU stehen bereits hohe Beträge im Rahmen der GAP zur Verfügung. Wir sollten nicht vergessen, dass Zuckerproduzenten, -verarbeiter und die Betreiber von Zuckerraffinerien nicht zu den ärmsten Menschen in der Welt zählen.

Ich teile die Ansicht, dass wir die Einfuhren aus den weniger entwickelten Ländern überwachen sollten, um Betrug und Dreieckshandel zu verhindern, aber es geht hier doch, um ehrlich zu sein, um winzige Beträge. Die EU-Zuckerproduktion in Höhe von 17 Millionen Tonnen wird dadurch nicht verzerrt und LDC-Einfuhren werden kein Marktungleichgewicht auslösen.

Änderungsantrag 61 über die Initiative „Alles außer Waffen“ sollte abgelehnt werden. Die Bedingungen, die wir den am wenigsten entwickelten Ländern aufzuerlegen suchen, sind inakzeptabel. Wir sollten den von Frau Kinnock aufgezeigten Weg einschlagen und dafür sorgen, dass keine der im Rahmen dieser Reformen von uns ergriffenen Maßnahmen den Entwicklungsländern zum Nachteil gereicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Albert Deß, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reform der Zuckermarktordnung ist eine der größten Reformen in der Gemeinsamen Agrarpolitik in dieser Wahlperiode. Sie ist ein Drahtseilakt zwischen den WTO-Forderungen, den Verpflichtungen aus der Initiative „Alles außer Waffen“ und der Panel-Entscheidung auf der einen Seite und den Zuckerrüben- bzw. Zuckerrohranbauern sowie den damit verbundenen Wirtschaftsbereichen in Europa auf der anderen Seite.

Die Kommission mit Frau Kommissarin Fischer Boel, das Parlament und vor allem der Rat sind an vorderster Front für diesen Drahtseilakt verantwortlich. Die Betroffenen sind ca. 350 000 bäuerliche Familien und weit über 100 000 Beschäftigte in den betroffenen Wirtschaftsbereichen der EU. Immer noch fragen viele Zuckerrübenanbauer und Arbeitnehmer in den Zuckerfabriken, warum eine über Jahrzehnte bewährte Zuckermarktordnung so massiv reformiert werden muss. Die Antwort ist ganz einfach: Weil ohne Reform aufgrund der bereits vor Jahren eingegangenen internationalen Verpflichtungen der Zuckerrüben- und Zuckerrohranbau in der Europäischen Union nach 2009 vollkommen in Frage gestellt würde.

Mit einer Reform der Zuckermarktordnung haben wir die Chance, dass weiterhin große Produktionsanteile in Europa erhalten werden können, auch wenn diese Reform schmerzliche Einkommensverluste für die Zuckererzeuger bringt. Die Kommission und der Ministerrat erweckten nach der Ratsübereinkunft vom 24. November leider den Eindruck, als sei damit die Zuckermarktordnung beschlossen. Kollegin Fruteau hat es angesprochen. Diese Einigung war aber nur eine Absichtserklärung des Rates, nicht mehr und nicht weniger. Erst in der nächsten Ministerratssitzung am 19. Februar kann der Rat die Zuckermarktreform endgültig beschließen.

Ich freue mich, dass der Ministerrat die Forderungen aus unserem Entschließungsantrag vom 10. März 2005 in wichtigen Teilen mit berücksichtigt hat. So hat die Kommission Preissenkungen bei Zuckerrüben von bis zu 50 % vorgesehen. Für Weißzucker hat der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mehrheitlich 30 % gefordert; der Rat hat sich auf 36 % geeinigt. Bei den Ausgleichszahlungen hat die Kommission in ihrem Vorschlag 60 % vorgesehen, der Rat will auf 64,2 % erhöhen.

Erfreulich ist auch, dass die Reform bis 2014-2015 Gültigkeit haben soll und auf einen Quotentransfer zwischen den Mitgliedstaaten verzichtet wird. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle beim neuen deutschen Agrarminister, Horst Seehofer. Er hat bereits kurz nach seiner Vereidigung in den Ratsverhandlungen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Kommissionsvorschläge zu Gunsten der Zuckerrüben- und Zuckerrohranbauer in der Europäischen Union geändert wurden.

Nachbesserungen sind vor allem beim Umstrukturierungsfonds notwendig. Der Rat plant, dass von den vorgesehenen Umstrukturierungsmitteln mindestens 10 % für die Landwirtschaft verwendet werden. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verlangt, dass mindestens 50 % für die Landwirtschaft zur Schaffung von Produktionsalternativen verwendet werden. Hier bitte ich Sie, Frau Kommissarin Fischer Boel, und den Rat, dass Sie bei der endgültigen Entscheidung im Rat das Votum des Parlaments berücksichtigen.

Die politische Erpressung der Ukraine durch Russland bei den Gaslieferungen zeigt, dass wir alle Chancen nutzen müssen, um die Europäische Union im Energiesektor ein Stück unabhängiger zu machen. Die Landwirtschaft in Europa ist in der Lage, auf Agrarflächen, die nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, Energie in Form von Biomasse zu erzeugen. Kommission und Rat sind gefordert, wirtschaftlich sinnvolle Energieerzeugung mit einer Anschubfinanzierung aus dem Umstrukturierungsfonds zu unterstützen. Kommission und Rat müssen alles unternehmen, damit die so genannten Dreiecksgeschäfte, die schon angesprochen wurden, verhindert werden.

Als Schattenberichterstatter der EVP-ED-Fraktion bedanke ich mich besonders beim Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Joseph Daul, und beim Berichterstatter, dem Kollegen Fruteau, für die hervorragende Zusammenarbeit beim Bericht zur Reform der gemeinsamen Zuckermarktordnung. Mein Dank gilt auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen, die konstruktiv an diesem Bericht mitgearbeitet haben.

Mit der Abstimmung über die Zuckermarktreform am Donnerstag setzt das Parlament ein Zeichen und fordert die Kommission und den Rat auf, die Absichtserklärung zumindest in einigen Punkten zu verändern.

 
  
MPphoto
 
 

  Katerina Batzeli, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte dem Berichterstatter, Herrn Fruteau, im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament für die abgeklärte und effiziente Art und Weise, in der er seine Vorschläge vorgelegt hat, sowie für seine Zusammenarbeit mit den Fraktionen und all den parlamentarischen Ausschüssen danken.

Leider muss ich jedoch anmerken, dass die Kommission und der Rat entschieden haben, einen der vielleicht wichtigsten Märkte zu reformieren, ohne auch nur die Beschlüsse des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung abzuwarten.

Sind Sie der Ansicht, Herr Kommissar, dass die Art und Weise, in der Sie dieses Thema behandelt haben, der substanziellen interinstitutionellen Zusammenarbeit förderlich ist? Sicherlich nicht. Können Sie wenigstens heute den Beweis einer guten Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament erbringen? Welche der Vorschläge des Europäischen Parlaments gedenken Sie zu akzeptieren? Sind Sie angewiesen worden und haben Sie die Absicht, in dieser Hinsicht energischen Druck auf den Rat auszuüben?

Die Reform der Zuckerindustrie ist ein vorsätzliches Verbrechen an den ländlichen Gebieten und der europäischen Industrie, und ihre Auswirkungen auf die Entwicklungsländer, insbesondere die weniger entwickelten Länder, sind fragwürdig. In zahlreichen Regionen, darunter auch in meiner Heimat Griechenland, haben Zuckerrübenerzeuger und in der Zuckerindustrie beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund der erheblichen Auswirkungen, die eine Reduzierung in Höhe von 36 % mit sich bringen wird, bereits erste Demonstrationen abgehalten.

Sie haben gesagt, Herr Kommissar, dass es Ihr Ziel war, die europäische Zuckerindustrie in der Europäischen Union zukunftsfähig zu machen. Übertreiben Sie da oder haben Sie falsche Zahlen? Sowohl die Vorhersagen als auch die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Zuckerindustrie schrumpfen bzw. von der Bildfläche verschwinden wird, und die Erzeuger mit ihr.

Wir fordern deshalb, im Rahmen einer engen Zusammenarbeit und einer sanften Anpassung des neuen Marktes, bestimmte Vorschläge anzunehmen, die im Bericht Fruteau geäußert werden.

Erstens, eine angemessene Entschädigung für die Einkommensverluste hauptsächlich der Kleinerzeuger, die durch die Kürzung der Beihilfen am härtesten getroffen werden.

Zweitens, die umfassende Aktivierung des Umstrukturierungsfonds als Grundlage für eine substanzielle Konsultation mit allen Erzeugern und Arbeitnehmern im Hinblick auf die Ausarbeitung von integrierten operationellen Programmen und Umstrukturierungsprogrammen, um der Stilllegung von Flächen Einhalt zu gebieten.

Drittens, eine Beihilfe von 80 Euro pro Hektar für Flächen, auf denen Energiepflanzen angebaut werden, sowie eine Erhöhung der zulässigen Gesamtfläche von 1,8 auf 2,8 Millionen Hektar. Das ist angesichts der Anstrengungen, die unternommen werden, um auf umweltfreundlichere Energieformen umzustellen, von großer Bedeutung.

Viertens, die Möglichkeit der Gewährung nationaler Übergangsbeihilfen für Erzeuger sowie die Festlegung eines Anteils von ca. 30 bis 50 % an der Summe, der eigens den Erzeugern für die Umstrukturierung ihrer Betriebe zur Verfügung gestellt wird, unter der Voraussetzung natürlich, dass sie in Zukunft andere Kulturen anbauen.

Das bedeutet selbstverständlich, Herr Kommissar, dass Sie während der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau dafür sorgen, dass der Zuckerhaushalt gesichert wird. Andernfalls wird aufgrund der unzureichenden organisatorischen Fähigkeiten der Kommission die Finanzierung zusammenbrechen, wodurch in den Augen der europäischen Bürger die Institutionen der Gemeinschaft noch mehr an Glaubwürdigkeit verlieren werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Niels Busk, im Namen der ALDE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Frau Fischer Boel zu dieser Reform beglückwünschen. Die Kommission hat einen ehrgeizigen Vorschlag vorgelegt, und der Rat hat sich schließlich auf einen ausgezeichneten Kompromiss geeinigt. Das Ergebnis ist klar: mehr freier Handel im Bereich Zucker. Im Verlaufe der nächsten Jahre erhalten die ärmsten Länder der Welt freien Zugang zum europäischen Markt, und der Zuckerpreis wird gesenkt, um ihn stärker an den Weltmarktpreis anzugleichen.

Ärgerlich finde ich, dass das Parlament seinen Beitrag zu spät geleistet hat. Trotz zahlreicher Aufforderungen im letzten Jahr, endlich zur Tat zu schreiten, haben wir den Anschluss verpasst, denn der Rat der Landwirtschaftsminister hat seine Entscheidung bereits getroffen. Das heißt nicht, dass das Europäische Parlament die Reform überhaupt nicht beeinflusst hat. Im Gegenteil. Es gibt eine ganze Reihe von Reformelementen, die die Wünsche des Europäischen Parlaments widerspiegeln. So reflektiert der Abschnitt über Umstrukturierung unseren Wunsch nach einer Stärkung der Regionen, in denen der Zuckerrohranbau zentrale Bedeutung hat.

Ich freue mich sehr, dass wir endlich eine Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker beschlossen haben, die seit 40 Jahren in nahezu unveränderter Form existiert. Mit dieser Reform haben wir einen großen Schritt in die richtige Richtung getan, und zwar in Richtung Marktwirtschaft. Dabei sollten wir es meines Erachtens aber nicht belassen. Es reicht nicht, für freien Handel mit Ländern außerhalb der Gemeinschaft zu sorgen, wo es doch noch nicht einmal einen freien Markt innerhalb der EU gibt. Erst wenn wir die nationalen Quoten abgeschafft haben und die Produktion dort erfolgt, wo es am besten möglich und am rentabelsten ist, können wir von einem freien Markt sprechen.

Die Reform enthält mehrere Elemente, die durchaus erwähnenswert sind. Leider habe ich dafür nicht genug Zeit. Ich möchte aber den Vorschlag zur Steigerung des Einsatzes von Biokraftstoff und der Ethanolerzeugung hervorheben, in die wir meines Erachtens so schnell wie möglich stark investieren müssen. Zum Glück sind etliche Mitgliedstaaten bereits dabei. Andere wiederum zögern und haben noch nicht einmal angefangen zu investieren. Auf den bisher für Zuckerrohr genutzten Flächen können auch andere Kulturen angebaut werden, aus denen sich Biokraftstoff herstellen lässt, der in ökologischer, ökonomischer und versorgungstechnischer Hinsicht eine wichtige Rolle bei der künftigen Energieerzeugung spielen wird.

Doch die größte Schlacht im Feldzug für die Schaffung einer Basis für Biokraftstoff wird mit den Finanzministern der Mitgliedstaaten auszufechten sein, die nur höchst ungern auf ihre Einnahmen aus der Mineralölsteuer und deren Beitrag zur Staatskasse verzichten. Egal wie berechtigt sie sein mag, wird doch die Reform – darunter insbesondere die Senkung der Preise – schädliche und weit reichende Konsequenzen für einige der ärmsten Länder der Welt haben, die sich im freien Wettbewerb auf dem Weltmarkt nicht behaupten können. Angesichts des sehr hohen Zuckerpreises in der EU tragen wir einen sehr großen Teil der Verantwortung. Deshalb kommt es dringend darauf an, dass wir angemessene Mittel für die nötige Umstrukturierung in diesen Ländern bereitstellen. Abschließend möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Fruteau, für die konstruktive Zusammenarbeit danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Die Reform der Zuckermarktordnung war notwendig, darin sind wir uns einig. Es war eine Perversion in dieser Marktordnung eingetreten, was die Mengen und die Gelder, die aus dem Haushalt kommen mussten, betrifft. Schließlich waren es 5-6 Millionen Tonnen, die über die Festlegung der Quoten hinaus exportiert wurden, und dies führte zu einem verheerenden Dumpingeffekt. Die Vorteile der AKP-Länder, die einen Teil ihres Zuckers zu unseren Bedingungen hierher liefern konnten, wurden konterkariert, weil wir mit dieser Dumpingpraxis auf dem Weltmarkt dazu beigetragen haben, dass die Preise zusammenbrachen.

Wir waren uns also einig – es gab allerdings zwei verschiedene Ansätze. Einmal die Überlegung, mit dem Instrumentarium der Quoten die Mengen wieder auf das vernünftige Maß zurückzuführen und den Ländern der Dritten Welt, auch den am wenigsten entwickelten Ländern, eine bessere Beteiligung zu gewähren, zum anderen Ihren Ansatz, über eine beginnende Liberalisierung dieser Ordnung, über Preissenkungen und die Förderung der Rationalisierung in diesen Bereichen eine Lösung herbeizuführen, an deren Ende dann die Gesamtliberalisierung steht.

Wir haben im Ausschuss lange und hart gestritten – wir brauchen jetzt nicht mehr auf die Einzelheiten einzugehen; dazu würde die Zeit auch nicht reichen. Sie haben gemerkt, dass es im Parlament einen erheblichen Widerstand gibt, und dann haben Sie das Parlament umgangen und sind mit dem Rat zu einem Abschluss gekommen, ohne auf das Parlament zu hören. Sie wussten, dass Sie sich das leisten konnten, weil Sie erstens davon ausgehen konnten, dass das Parlament keine Mitentscheidung hat, und zweitens, weil Sie Geschenke an diejenigen verteilt haben, deren Interessen von dieser Zuckermarktordnung betroffen sind. Das größte Geschenk, die Umstrukturierungshilfe von 6 Milliarden an die Industrie, hat dann bei den Interessensgruppen eine andere Stimmung erzeugt. Somit konnten Sie Ihre Reform durchziehen.

Der einzige Punkt, bei dem es noch sehr viel Widerstand gibt, ist die Frage: Wie werden diese Umstrukturierungsfonds gehandhabt? Wir haben Vorschläge vorgelegt. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Bauern nur 10% bekommen, und keine betrieblichen und regionalen Entwicklungspläne gemacht werden müssen, bei denen die sozialen und ökologischen Kriterien bzw. die Arbeitskräfte mit einbezogen werden. Deswegen wird meine Fraktion vorschlagen, dass wir an diesem Punkt die Rücküberweisung in den Ausschuss beantragen, damit wir mit Ihnen über diese Frage verhandeln und für die Bauern und die Regionen etwas herausholen können. Wenn wir es so durchgehen lassen, wird sich keine Hand rühren. Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen uns folgen.

 
  
MPphoto
 
 

  Paul Verges, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation Zucker weckt in allen AKP-Ländern sowie in den Regionen in äußerster Randlage große Unruhe. Besonders besorgt ist man auf der Insel Réunion, wo Zuckerrohr nach wie vor die wichtigste Kultur ist. Die Mobilisierung der Akteure des Zuckerrohrsektors war nicht umsonst. Sie hat deutliche Veränderungen des ursprünglichen Reformprojekts bewirkt. Wir nehmen diese positiven Änderungen zur Kenntnis und begrüßen die Arbeit des Landwirtschaftsausschusses und seines Berichterstatters.

Wir dürfen uns jedoch nichts vormachen. Die Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen dieser Reform sind zeitlich begrenzt und damit lediglich Übergangsnahmen, die kein anderes Ziel verfolgen als einer Reform zur Akzeptanz zu verhelfen, die langfristig katastrophale Folgen haben dürfte. In diesem Sinne steht den Regionen in äußerster Randlage das gleiche Schicksal bevor wie den AKP-Ländern. Wir können nicht so tun, als ob die Zukunft gesichert sei. Dies ist umso weniger der Fall, als es zahlreiche Ungewissheiten hinsichtlich der Zeit nach 2013 gibt. Welche nationalen Ausgleichszahlungen wird es denn neben den unzureichenden gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen geben, und vor allem werden sie nach 2013 weitergeführt?

Diese Besorgnis ist umso legitimer, als der Gipfel von Hongkong erkennen ließ, dass es ab 2009 eine neue Debatte geben wird, die Auswirkungen auf den europäischen Haushalt, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik haben wird. Wenn man bedenkt, dass eine Zuckerrohrpflanze durchschnittlich sieben Jahre Ernteerträge erbringt und dann eine Neuanpflanzung vorgenommen werden muss, so kann man sich sehr wohl vorstellen, dass diese Ungewissheiten das notwendige Vertrauen untergraben können, um die bislang von der Europäischen Union geförderten Neuanpflanzungsziele erreichen zu können. Hier geht es letztlich um die Frage des Überlebens des gesamten Zuckerrohrsektors.

Frau Präsidentin, lassen Sie mich abschließend sagen, dass es uns angesichts der Tatsache, dass die Zukunft unserer Pflanzer nicht über die Lebensdauer einer Zuckerrohrpflanze hinaus gesichert ist, unmöglich ist, den uns vorgelegten Bericht zu billigen.

 
  
MPphoto
 
 

  Witold Tomczak, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Die Methoden, mit denen die Marktordnung für Zucker reformiert werden soll, laufen den strategischen Zielen der EU und der Gemeinsamen Agrarpolitik zuwider.

Die EU subventioniert das Absetzen von B-Zucker-Überschüssen auf Märkten in Drittstaaten. Das ist teuer und bewirkt eine Verzerrung des internationalen Handels. Obergrenzen für die Zuckerproduktion sollten vor allem Ländern mit großen B-Quoten auferlegt werden, und diese Länder sollten auch die Kosten der Reform tragen. Schließlich dienen A-Quoten der Deckung des Eigenbedarfs der Mitgliedstaaten. Eine Kombination von A- und B-Quoten würde deshalb bedeuten, dass viele Mitgliedstaaten ihre Selbstversorgung mit Zucker aufs Spiel setzen würden. Das würde auch bedeuten, dass Länder, die keinen Anteil an der Entstehung dieser Überproduktionskrise haben, ungerechtfertigt hohe Umstrukturierungskosten zu tragen hätten.

Unter dem Gesichtspunkt des Ziels der Reform betrachtet ist dieser Vorschlag ungerecht und unlogisch. Die Kosten für die Lösung der mit der Überproduktion verbundenen und von einer kleinen Zahl von Ländern verursachten Probleme müssen von anderen Ländern, vor allem den neuen Mitgliedstaaten, getragen werden, die schließlich viel geringere B-Quoten haben. Warum sollten sie das tun? Den alten EU-Mitgliedstaaten wurde eine B-Zuckerquote von 2,7 Millionen t zugewiesen, während sie für die neuen Mitgliedstaaten auf lediglich 0,12 Millionen t festgesetzt wurde. Auch ökologische Bedenken wurden im Vorschlag für die Reform einfach übergangen. Die Landwirte werden gezwungen sein, ihre Zuckerrübenproduktion zu intensivieren und sie auf ausgewählte Länder und Regionen zu konzentrieren – und all das nur aus Gründen einer höheren Wettbewerbsfähigkeit. Was hat das mit Umweltschutz zu tun? Diese Reform wird sich auch nachteilig auf den sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Zusammenhalt auswirken. Sie wird die Aufgabe von noch mehr landwirtschaftlichen Betrieben und den Abbau von Arbeitsplätzen in der Zuckerindustrie bewirken und befindet sich damit im Widerspruch zur Lissabon-Strategie. Die vorgeschlagene Reform der Marktordnung für Zucker beruht auf einer merkwürdigen Vorstellung von Solidarität, für die wir uns bei der Kommission und bestimmten Regierungen zu bedanken haben.

Die zur Diskussion stehende Reform der Marktordnung für Zucker befindet sich im Widerspruch zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Ich möchte wiederholen, dass deutlich wird, wie dieser Politik …

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Sergio Berlato, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die Eile, mit der die Kommission ihren Vorschlag durchbringen will – wobei sie sogar den Verstoß gegen institutionelle und gemeinschaftliche Regeln in Kauf nehmen würde – zumindest verdächtig ist, haben wir sowohl im Ausschuss als auch im Parlament stets hervorgehoben. Der Grund für diesen Übereifer schien offenkundig: Nach den WTO-Verhandlungen wäre es für den Herrn Kommissar sicher viel schwieriger gewesen, eine Reform durchzuboxen, die hauptsächlich durch deutliche Preissenkungen und nur teilweise Ausgleichszahlungen für die Einbußen gekennzeichnet ist.

Frau Präsidentin, meine Fraktion stimmt hinsichtlich der Notwendigkeit einer Reform überein, hat dabei aber stets gefordert, dass im Rahmen dieser Reform nicht nur die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden müssen, sondern auch das unabdingbare Ziel, mittel- und längerfristig die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu bewahren, nicht aus den Augen verloren werden darf. Deshalb haben wir uns von Anfang an gegen den Vorschlag der Kommission gestellt, weil die Produktion in einigen Mitgliedstaaten konzentriert werden soll, indem die weniger geeigneten, schwächeren Anbaugebiete geopfert werden; somit wird der Preis für die unvermeidliche Drosselung der europäischen Gesamtproduktion nur einigen Gebieten aufgebürdet.

Glücklicherweise hat der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag abgemildert, u. a. durch die Einführung der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, produktionsgebundene Beihilfen bis zu einer Obergrenze von 30 % zu gewähren. Gleichwohl ist der erzielte Kompromiss nicht vollends zufrieden stellend und noch mit zu vielen Nachteilen für den Sektor verbunden. In dieser Frage muss das Parlament jedenfalls die ihm durch die Verträge übertragene Verantwortung übernehmen und seinen Standpunkt annehmen.

Auch wenn es äußerst schwierig sein dürfte, die nunmehr abgeschlossene Debatte erneut zu entfachen, wird der Rat bei der förmlichen Verabschiedung der Reform die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, einige grundlegende Änderungen, die das Parlament zur Verbesserung des Textes vorgeschlagen hat, zu übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Beibehaltung der Interventionspreisregelung bis 2010; variable Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit von der Erzeugung; ein den Zuckerrüben- und Zichorienerzeugern zustehender Mindestanteil von 50 % der Umstrukturierungsbeihilfe als Ausgleich für den Einkommensverlust sowie die Neuformulierung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Umstrukturierungsregelung durch die Unterzeichnung einer Branchenvereinbarung mit den Zuckerrüben- und Zichorienerzeugern.

 
  
MPphoto
 
 

  Peter Baco (NI). – (SK) Sehr geehrte Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen, die drei Berichte zur Reform der Zuckermarktordnung nicht anzunehmen. Es handelt sich um eine Reform, die dem Wachstum, der Entwicklung des ländlichen Raums und der Wirtschaft der am wenigsten entwickelten Regionen der Europäischen Union zuwiderläuft und damit auch der Lissabon-Strategie.

Die Reform wird auch von den brauchbareren Änderungsanträgen in den Berichten Fruteau nicht ausreichend verbessert, und sie wird dazu führen, dass die Europäische Union ihre einzigartige Chance, im Rahmen der WTO bei der Liberalisierung des Agrarhandels eine führende Rolle zu spielen, einbüßt. Dies ist in höchstem Maße bedauerlich, da das Übernehmen einer Führungsrolle in diesem Bereich uns dazu befähigen würde, unsere Ziele in Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen zu erreichen.

Das Hauptproblem liegt darin, dass die Reform, anstatt auf natürliche Marktkräfte zur Korrektur der jetzigen überbürokratisierten Marktordnung zu setzen, auf einer neuen Palette von unerprobten, nicht am Markt orientierten und komplizierten administrativen Beschränkungen beruht. Beispielsweise kommen beim Handel mit wichtigeren Erzeugnissen, wie Mehl und Getreide es sind, weder Mengen- noch Preisregulierungen zur Anwendung.

Die Notwendigkeit eines anderen Typs von Reform entsteht darüber hinaus durch die tief greifenden Veränderungen bei den wirtschaftlichen Bedingungen für die Bioenergie. Aus diesen Gründen habe ich den betreffenden Behörden bereits Vorschläge für ein marktbasiertes Regulierungssystem unterbreitet. Was die Berichte Fruteau betrifft, so sollte dieses Haus sie unterstützen, insbesondere die Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses, der zufolge es dem Rat nicht erlaubt sein würde, ein endgültiges politisches Abkommen abzuschließen, ohne das Europäische Parlament zu konsultieren. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

 
  
MPphoto
 
 

  Ville Itälä (PPE-DE). – (FI) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Fruteau, und dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Daul, die dank ihrer Zusammenarbeit einen exzellenten Bericht zu der Zuckerproblematik erarbeitet haben, meinen Dank aussprechen. Wir werden kein Problem haben, in dieser Woche dafür zu stimmen.

Obgleich diese Zuckerreform von entscheidender Bedeutung ist, stellt sich hier auch die Frage, wie dieser Prozess vonstatten gehen soll, wie ihn die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten erleben und insbesondere ob die Landwirte in den Mitgliedstaaten der Meinung sind, dass sie in dieser Hinsicht fair behandelt werden.

In meiner Heimat Finnland beispielsweise herrschte lange Zeit die Angst, die ursprüngliche Kommissionsvorlage zu diesem Thema würde das Ende des Zuckerrübenanbaus in unserem Land einläuten. Zweifellos wäre das geschehen, wenn die ursprüngliche Kommissionsentscheidung in Kraft getreten wäre. Jetzt musste in Finnland wegen der bevorstehenden Entscheidung eine weitere Zuckerfabrik schließen, und Finnland selbst muss Beihilfen an seine Erzeuger zahlen. Auf keinen Fall kann jemand behaupten, Finnland hätte davon profitiert. Nunmehr geht es jedoch darum, dass Sie, Frau Kommissarin, den finnischen Landwirten sowie den Landwirten in den anderen kleinen Mitgliedstaaten zusichern, dass künftig Vereinbarungen eingehalten und dass alle Länder in der Lage sein werden, Landwirtschaft zu betreiben. Auf diese Weise lassen sich unnötige Ängste zerstreuen.

Ein weiteres Problem rührt daher, dass öffentlich erklärt wurde, die Entscheidung sei bereits gefallen und das Parlament könne hier nichts mehr unternehmen. Damit vermitteln sie einen falschen Eindruck, und ich hoffe, Frau Kommissarin, Sie werden uns versichern, dass das Parlament in allen Angelegenheiten die Landwirtschaft betreffend stets rechtzeitig gehört wird und dass es stets eine Zusammenarbeit geben wird. Dann werden unsere Bürger uns auch vertrauen, dass dieses System tatsächlich funktioniert.

 
  
MPphoto
 
 

  Vincenzo Lavarra (PSE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Erstes möchte auch ich dem Berichterstatter zu seinem Bericht gratulieren. Sein Text ist meiner Einschätzung nach deutlich besser als der im Rat erzielte Kompromiss, weil er den Weg zu einer dringend notwendigen Reform aufzeigt, die allerdings den Zuckersektor und insbesondere die am stärksten benachteiligten Regionen nicht schlechter stellt. Der Kompromiss des Rates beunruhigt uns vor allem wegen der negativen Auswirkungen auf die weniger geeigneten Anbaugebiete, auch wenn die Einschnitte bei der Unterstützung deutlich gemildert wurden, während die Verlängerung um vier Jahre sicher eine Schwelle bleibt, die unhaltbar ist.

Worum ich Sie ersuche, Frau Kommissarin und meine sehr geehrten Vertreter des Rates – um mich nicht unnötig bei Argumenten aufzuhalten, die bereits von anderen Kollegen angeführt wurden –, ist eine Wertschätzung des Verständnisses, das im Wesentlichen der Ausschuss und dessen Vorsitzender, Herr Daul – faktisch der ganze Ausschuss – für die Verfahrensänderung gezeigt haben, wodurch der informelle Kompromiss überhaupt erst möglich wurde, um eine wirksamere Verhandlungsführung in der WTO zu gewährleisten. Ich bitte Sie jedoch auch, dieses Verständnis des Europäischen Parlaments zu honorieren, indem Sie die Verbesserungsvorschläge des Berichts, die sicher vom Plenum gebilligt werden, übernehmen, um insbesondere staatliche Beihilfen als Übergangsmaßnahmen in den am stärksten benachteiligten Regionen zu erlauben und die hauptsächlich aus den Strukturfonds zu finanzierenden Ausgleichszahlungen für die Landwirte anzupassen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ona Juknevičienė (ALDE). – (LT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beglückwünsche Herrn Fruteau zu der Vorbereitung dieser drei außerordentlich wichtigen Präsentationen zur Reform im Zuckersektor.

Bereits im November letzten Jahres einigte sich der Rat auf die gemeinsamen Grundsätze der Organisation des Zuckermarktes und die Richtung der Reform. Dies war eine sehr bedeutsame Entscheidung, die von uns allen begrüßt wurde, zum einen, weil sie unsere Fähigkeit bewies, Einigung in Bereichen zu erzielen, die für die gesamte Gemeinschaft von Bedeutung sind, was die Union vereint, und zum anderen, weil sie unsere Verhandlungsposition in Hongkong gestärkt hat. Wir haben gezeigt, dass die Gemeinschaft nicht nur Ideen artikuliert, sondern auch in der Lage ist, aktiv etwas zu unternehmen. Die Gemeinschaft begreift die Herausforderungen der Globalisierung und arbeitet ständig daran, sich ihnen zu stellen.

Es ist selbstverständlich eine Schande, dass der Rat die Vereinbarung angenommen hat, ohne das Europäische Parlament, das die Interessen der Menschen in Europa vertritt, vorab zu konsultieren.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Art und Weise, in der die Reform konzipiert und geplant wurde, ist sehr wichtig, ihre Umsetzung jedoch ist von ungleich größerer Bedeutung. Deshalb ist die Umstrukturierung ein Eckpfeiler aller drei Berichte.

In Litauen ist das dänische Unternehmen Danisco Sugar der größte Zuckerhersteller. Es betreibt Fabriken nicht nur in Litauen, sondern auch in Schweden, Deutschland und Finnland. Offensichtlich wird die vorgeschlagene Reform dazu ermutigen, die am effizientesten arbeitenden Fabriken zu bewahren, während die verlustträchtigen geschlossen werden. Wir müssen jedoch die Interessen der Beschäftigten und auch die der Rohstofferzeuger berücksichtigen und gewährleisten, dass sie nicht ins Hintertreffen geraten. Daher muss die Reform in erster Linie die Produktion alternativer Erzeugnisse ermöglichen und neue Unternehmen schaffen, und nicht nur einen Ausstieg aus dem Markt regeln.

Österreich und Finnland haben versprochen, die Reform bis Ende dieses Jahres abzuschließen. Die Reform wird nur ein Erfolg, wenn sie die Interessen aller Marktakteure berücksichtigt.

 
  
MPphoto
 
 

  Margrete Auken (Verts/ALE). – (DA) Frau Präsidentin! Jedes Mal, wenn erklärt wird, dass die Abschaffung der chaotischen EU-Zuckerregelung die AKP-Länder in Mitleidenschaft ziehen wird, geht es doch eigentlich nur darum, die Eigenproduktion der EU zu protektionieren. Falls die Abschaffung der Regelung den AKP-Ländern tatsächlich schadet, dann doch deshalb, weil wir ihnen mit unserem absurden Handelssystem sklavereiähnliche Bedingungen aufgezwungen haben, und wenn man Sklaven befreit, ohne ihnen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, dann verschlimmert man ihre Lage eigentlich nur.

Wir sollten den AKP-Ländern helfen, eine nachhaltige Produktion aufzubauen. Es ist grotesk, dass wir sie mit Almosen abspeisen, während unsere eigenen Zuckerproduzenten und die Zuckerindustrie reich belohnt werden. Der von Glenys Kinnock vorgeschlagene Betrag von 200 Millionen Euro ist das absolute Minimum. Durch das Auslaufen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker lassen sich enorme Summen einsparen, also ist ein solcher Ausgleich ohne weiteres erschwinglich. Außerdem sollten wir sehr froh darüber sein, dass viele Entwicklungsländer von der Liberalisierung des Zuckermarktes profitieren würden. Die sozialen und ökologischen Probleme, die in vielen Gebieten nachweislich bestehen, müssen durch die ILO und im Rahmen der Umweltübereinkommen gelöst werden. Wir müssen diejenigen Kräfte unterstützen, die sich um die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen bemühen, wie beispielsweise in Brasilien, und vor allem müssen wir dafür sorgen, dass diese Auflagen von der WTO als selbstverständliche Handelsbedingungen akzeptiert werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Diamanto Manolakou (GUE/NGL). (EL) Es tut mir Leid, aber die heutige Aussprache ist, was die Stellungnahme des Parlaments zur Zuckerindustrie betrifft, der reinste Hohn angesichts der Tatsache, dass der Rat seine Entscheidung bereits gefällt hat und die nationalen Regierungen planen, den harten, gegen die Landwirtschaft gerichteten Beschluss umzusetzen, der dazu führen wird, dass Tausende von kleinen und mittleren Unternehmen ausgelöscht werden, dass Zuckerbetriebe schließen müssen und die Beschäftigten sich in das Heer der Arbeitslosen einreihen werden.

In Griechenland gehen Landwirte und Arbeiter bereits auf die Straße. Die Beschlüsse der neuen Verordnung sehen eine drastische Senkung der Quoten und institutionellen Preise vor und heben die Interventionsregelung auf. Sie stehen ganz im Zeichen der neuen GAP und stellen Instrumente dar, die darauf abzielen, die für die Landwirtschaft bereitgestellten Mittel zu kürzen und sie unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung den repressiven Politiken der Europäischen Union zuzuleiten.

Zugleich zeigen die Beschlüsse der WTO, dass die Landwirtschaft – und natürlich auch der Zuckersektor – unter die Guillotine geraten sind, mit dem Ziel, die Interessen und Profite des europäischen Industriekapitals zu fördern, das somit in noch stärkerem Maße ungehindert in die Entwicklungsländer eindringen und sie auf diese Weise besser ausbeuten kann.

Der Berichterstatter versucht, die Auswirkungen mit seinen Vorschlägen etwas hinauszuzögern. Leider würde ein schneller oder ein langsamerer Tod für die Zuckerindustrie...

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Jeffrey Titford (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! So wie meine Vorrednerin frage auch ich mich, wieso wir uns mit diesen Vorschlägen befassen. Hat nicht der Rat am 22. November einen Beschluss gefasst und uns damit vor vollendete Tatsachen gestellt? Doch wenn das Parlament entschlossen ist, seinen Standpunkt in dieser Sache zu vertreten, dann sollten wir bedenken, dass die Marktordnung für Zucker seit fast 40 Jahren praktisch unverändert besteht, und doch versuchen wir, mehr oder weniger von heute auf morgen drastische Änderungen vorzunehmen. Das System ist krank und seit vielen Jahren reformbedürftig. Doch die drakonischen Lösungen, die vorgeschlagen wurden, also die Medizin zur Heilung der Krankheit, wird den Patienten wahrscheinlich eher umbringen. Schätzungen zufolge wird die neue Marktordnung in Europa 100 000 Arbeitsplätze kosten und in Ländern wie Griechenland und Irland den Anbau von Zuckerrüben zum Erliegen bringen. Wahrscheinlich wird sie auch der Wirtschaft in etlichen ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika und der Karibik, die zu den wichtigsten Nutznießern der alten Marktordnung gehörten, ungeheuren Schaden zufügen. Gleichzeitig ist mir schmerzlich bewusst, dass mein eigener Wahlkreis im Osten von England ein wichtiger Standort für den Zuckerrübenanbau im Vereinigten Königreich ist.

Ich empfehle, dass unverzüglich eine ordnungsgemäße Untersuchung der Auswirkungen der neuen Marktordnung durchgeführt wird. Wir in unserer Abgeschiedenheit sollten niemals vergessen, dass sich unser Handeln auf die Menschen auswirkt, die da draußen in der realen Welt leben. Es ist ein Armutszeugnis für diese zentralisierte bürokratische Regierungsform, dass es derart lange gedauert hat, bis etwas geschehen ist - und dann auch nur auf Druck der WTO - und dass so viele Menschen deshalb zu leiden haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Reform der Marktordnung für Zucker, mit der wir uns heute befassen, ist eine Pseudoreform, die gefährlich, ungerecht, unehrlich und unsozial ist.

Sie ist gefährlich, weil sie zur Abhängigkeit der EU von Zuckerlieferungen der übrigen Welt führen und damit die Ernährungssicherheit des europäischen Kontinents beeinträchtigen wird. Sie ist ungerecht, weil die subventionierten Ausfuhren von B-Zucker, die so viele Probleme verursachen, in erster Linie das Geistesprodukt von Frankreich und Deutschland sind, aber die gesamte EU dafür zahlen muss und die neuen Mitgliedstaaten die wirklich Leidtragenden sind. Anstatt Exportüberschüsse zu eliminieren, zielt der Vorschlag auf den Kern der Zuckerproduktion in ganz Europa.

Erst vor wenigen Jahren haben die großen Zuckerunternehmen in Polen die privatisierten Betriebe zu einem sehr niedrigen Preis aufgekauft. Jetzt werden dieselben Unternehmen das Vielfache dessen erhalten, wenn sie diese Betriebe schließen. Das ist nur ein Beispiel, das belegt, weshalb die Reform unehrlich ist.

Die Reform ist deshalb unsozial, weil sie die Nöte Tausender von Landarbeitern und Arbeitskräften der Zuckerindustrie ignoriert, die ihren Lebensunterhalt verlieren und Schwierigkeiten haben werden, eine neue Arbeit zu finden. Diese Pseudoreform sollte den Titel des bekannten Gangsterfilms „Take the Money and Run“ tragen. Die Ansiedlung ihrer Unternehmen außerhalb der Europäischen Union wird den großen Zuckerunternehmen Hunderte Millionen von Euro einbringen. Wir sollten diese Pseudoreform Europa zuliebe ablehnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Seit 1968 funktionierte der gemeinschaftliche Zuckermarkt im Wesentlichen gut. Der Beweis: Wir produzieren 20 Millionen, verbrauchen 16 Millionen und exportieren somit nur vier Millionen im Vergleich zu den 13 Millionen, die Brasilien ausführt.

Doch die Freihandels-Ideologen redeten uns ein, der europäische Zucker bewirke wirtschaftlichen Diabetes in den armen Ländern. Somit müsse man, um der Armut in der Welt des Zuckerrohrs ein Ende zu bereiten, dem Zucker im Europa der Zuckerrübe ein Ende bereiten. Deshalb kam es zu den drei Gemeinschaftsverordnungen, begleitet von einer Reduzierung der Preise um 36 % und dem entsprechenden Rückgang der Einkommen, sowie der Öffnung unseres Marktes im Jahr 2009 für den Dreieckshandel mit Zucker über die Balkanländer oder die am wenigsten entwickelten Länder, wovon natürlich die Großerzeuger am meisten profitieren.

Das Ergebnis ist bekannt. Trotz der lobenswerten Anstrengungen von Jean-Claude Fruteau werden wir zu Zuckerimporteuren werden, die europäischen Steuerzahler werden für einige Entschädigungszahlungen an die AKP-Länder aufkommen müssen, und nach 2015 wird die europäische Agro-Lebensmittelindustrie ins Abseits gedrängt. Da dann China und Indien Großimporteure für Agrar-Lebensmittelprodukte sein werden, wird Brasilien Asien ernähren, während Europa im Abseits steht.

Nur eine Frage, Frau Kommissarin, was haben Sie seit zwanzig Jahren gegen die kleinen europäischen Bauern...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Mein Dank gilt vor allem dem Berichterstatter für seine Arbeit. Nach intensiven Beratungen und Verhandlungen kam es im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu diesem Kompromiss, den ich unterstützen kann. Dabei muss man sich aber darüber im Klaren sein, welche Auswirkungen diese drei Berichte auf die europäische Landwirtschaft im Allgemeinen sowie auf die Rübenbauern im Besonderen und die Zuckerindustrie haben.

Der Zuckersektor ist ein Beispiel dafür, in welchem Umfang die WTO die Wirtschaft einzelner Staaten, aber auch der gesamten EU beeinflusst. Dem Landwirtschaftsausschuss ist es gelungen, manche Vorschläge der Kommission abzumildern, und ich denke, das Ergebnis ist sehr akzeptabel. Ich hoffe, dass bei den abschließenden Verhandlungen zwischen Rat und Kommission noch manches von den Forderungen des Landwirtschaftsausschusses übernommen wird.

Der Anbau von Energiepflanzen bietet dem Bauern zumindest zu einem gewissen Teil die Möglichkeit, Alternativen zum Zuckerrübenanbau zu finden und die Nonfood-Produktion zu forcieren, was unbedingt notwendig und auch zukunftsorientiert ist. Die europäische Landwirtschaft muss nach der GAP-Reform die nächste große Reform innerhalb kürzester Zeit verkraften. Trotzdem müssen wir akzeptieren, dass wir in einer vernetzten Welt leben. Stures Beharren auf dem Status quo ist sicherlich keine Alternative.

Für uns im Landwirtschaftsausschuss muss es in Zukunft möglich sein, dass das Parlament seine Beschlüsse gefasst haben muss, bevor der Rat eine Entscheidung trifft. Dies war eine Ausnahmesituation, und in Anbetracht dieser Situation stehe ich zu dem Verfahren. Ich hoffe, dass wir letztendlich auch in Zukunft eine aktive und attraktive Zuckerindustrie und auch Rübenbauern haben werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Margrietus van den Berg (PSE). – (NL) Frau Präsidentin! Im November hat der Rat beschlossen, die europäische Zuckerindustrie mit einer Preissenkung von 36 % über vier Jahre und mit Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 7 Milliarden Euro für die europäische Zuckerindustrie zu reformieren. Es erscheint dringend geboten, dass ein Teil dieser Ausgleichszahlungen nicht nur den Landwirten und der Industrie zugute kommt, sondern auch den Arbeitnehmern, die wegen der Reform möglicherweise ihren Arbeitsplatz verlieren. Wir dürfen sie nicht vergessen, und von der Kommissarin wünsche ich mir die Zusage, dass sie bei der Umschulung auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützt werden.

Ich befürworte den Ratsbeschluss, den freien Markzugang für Zucker aus den am wenigsten entwickelten Ländern im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ nicht länger hinauszuzögern. Hier geht es um Menschen, für die mit Sicherheit dann, wenn die Preise fallen die Ausfuhr von Zucker lebenswichtig ist. Wir müssen unseren Versprechen nachkommen und unseren Markt 2009 öffnen; wir haben die Dinge schon viel zu lange vor uns hergeschoben.

Bedauerlicherweise hat der Rat im Hinblick auf die Abschaffung von C-Zucker beschlossen, nicht in den sauren Apfel zu beißen. Da C-Zucker zu Störungen des Weltmarktpreises führt, sollten wir eher nach alternativen Verwendungszwecken für eventuelle Überschüsse wie Energieerzeugung suchen. Von der Kommissarin möchte ich wissen, ob sie uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt garantieren kann, dass C-Zucker abgeschafft wird. Ich kann nachvollziehen, dass Sie beschlossen haben, eine 25 %-Regelung einzuführen, um Dreieckshandel zu verhindern. Aber können Sie bestätigen, dass diese Untersuchung, wenn die 25 % überschritten werden, nur dazu dient, Dreieckshandel zu unterbinden und nicht dazu, andere Dinge zu dokumentieren? Können Sie zudem bestätigen, dass dies keine aufschiebende Wirkung haben wird?

Gestern erklärte Kommissar Mandelson, wir bräuchten tatsächlich 200 Millionen, wenn wir es mit der Hilfe für die AKP-Staaten ernst meinen. Zu Recht führte Herr Fruteau aus, dass 40 Millionen nicht akzeptabel sind. Es ist nicht klar, woher diese Mittel kommen sollen. Es müssen neue und zusätzliche Gelder sein. Können Sie zusagen, dass die Kommission auf jeden Fall große Anstrengungen unternehmen wird, um diese 200 Millionen pro Jahr bereitzustellen und dass dies nicht auf Kosten des Entwicklungsbudgets aus Kategorie 4 geht? Tatsache ist, dass wir damit wirklich die ärmsten Länder aus ihrer eigenen Tasche finanzieren würden, und das ist falsch verstandene Solidarität.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Mulder (ALDE). – (NL) Frau Präsidentin! Wir können lediglich sagen, dass diese Aussprache reichlich spät kommt. Die Kommissarin, die ich dazu beglückwünschen möchte, dass ihre Gedanken im Großen und Ganzen vom Rat übernommen wurden, war so taktvoll zu erklären, das Parlament habe großen Einfluss ausgeübt. Obwohl ich Herrn Fruteau dazu gratulieren möchte, bin ich mir darüber im Klaren, dass das, was wir heute oder morgen in einem Entschließungsantrag beschließen, das Endergebnis kaum beeinflussen wird.

Auch ich hielt eine Zuckerreform für erforderlich. Wir wurden von dem WTO-Panel verurteilt; wir haben jetzt ein Waffenabkommen, das wir einhalten und berücksichtigen müssen. Die Landwirte in den Mitgliedstaaten kommen ebenso wie die Landwirte in den AKP-Staaten schlecht weg. Ich stimme mit all jenen überein, die erklärten, Zucker werde nicht das wichtigste Produkt für die AKP-Staaten sein; nicht minder wichtig wird die Energieerzeugung sein.

Wir verfügen über die Technik die in Brasilien und anderenorts bereits angewendet wird –, mit der sich Zuckerrohr direkt in Alkohol umwandeln lässt. Ich möchte die Kommissarin ermutigen, die AKP-Staaten in diesem Prozess uneingeschränkt zu unterstützen, denn Zuckerrohr sollte in diesen Ländern vorzugsweise zur Energieerzeugung verwendet werden, zumindest dann, wenn sie in den Tropen liegen.

Mittlerweile ist ein anderes Problem aufgetaucht. Wenn ich recht informiert bin, wird der europäische Markt bald mit einem Überschuss von etwa 2 Millionen Tonnen Zucker überschwemmt. Dies rührt daher, dass die Ausfuhren zurückgegangen sind und die Ernte ertragreich war. Noch immer gibt es einen großen Vorrat an Interventionszucker, und es hat den Anschein, als bliebe im ersten Jahr die Beteiligung an dem Umstrukturierungsprozess unter den Erwartungen. Der Kommission möchte ich eine kurze Frage stellen. Was gedenkt sie, kurzfristig gegen diesen Überschuss von 2 Millionen Tonnen Zucker zu unternehmen?

 
  
MPphoto
 
 

  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL). – (NL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Die Zuckerreform, wie sie uns derzeit vorliegt, wird sich sehr negativ auf die armen Entwicklungsländer und die AKP-Staaten auswirken, die jetzt ihren Marktzugang verlieren oder niedrigere Preise für ihre Erzeugnisse erzielen. Nach meinem Dafürhalten ist jede Agrarreform, die den Entwicklungsländern schadet, eine schlechte Reform.

Außerdem ist diese Reform ein tödlicher Schlag für die Einkommen Tausender Landwirte und Arbeitnehmer in der Zuckerindustrie, und das Fehlen eines geeigneten Sozialplans zur Linderung der Folgen macht sie zu einer nutzlosen Übung.

Schließlich ist dem europäischen Steuerzahler mit dieser Reform nicht gedient, weil sie haushaltsneutral ist. In Anbetracht dieser drei Erwägungen können wir diese Reform zusammenfassend als Katastrophe bezeichnen. Dass die europäische Zuckerpolitik reformiert werden muss, steht außer Frage, aber nicht auf eine Art und Weise, die lediglich den großen Lebensmittelherstellern zugute kommt.

 
  
MPphoto
 
 

  Andrzej Tomasz Zapałowski (IND/DEM). – (PL) Frau Präsidentin! Die heutige Aussprache hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, und zwar insbesondere bezüglich der Auswirkungen, die die Reform auf die neuen Mitgliedstaaten haben wird. Die Frage, die wir uns stellen sollten, lautet: „Ist in den zwei Jahren sei der letzten Erweiterung der EU im Zuckerhandel oder der Zuckerproduktion der Welt etwas Außerordentliches passiert, das einen so plötzlichen Wechsel in der Zuckerpolitik rechtfertigen würde?“ Und die Antwort lautet: „Nein“.

Ich erwähne das, weil die Auswirkungen dieser Reform die neuen Mitgliedstaaten am härtesten treffen werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Landwirte in diesen Ländern ihre gesamten Ersparnisse in ihre Betriebe investiert haben, obwohl man sie ungerecht behandelt hat. Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass Landwirte in den alten Mitgliedstaaten das Dreifache an Subventionen für ihr Land erhalten wie Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten. Diese Reform wird zweifellos seit Jahren vorbereitet. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit in den neuen Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Beitritts absichtlich getäuscht oder sogar betrogen wurde.

Die Umsetzung dieser Reform wird ein weiterer Beweis dafür sein, dass der Gedanke der europäischen Solidarität und der echten Unterstützung für die neuen Mitgliedstaaten nur eine Illusion ist. Wirkliche Unterstützung heißt, dass man den neuen Mitgliedstaaten eine reale Chance zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gibt, anstatt sie mit kurzfristigen Subventionen abzuspeisen. Man kann ein oder auch mehrere Länder überstimmen, aber die polnische Öffentlichkeit lehnt eine Reform dieser Art ab und verwahrt sich dagegen, ständig betrogen zu werden. Auch ich kann nur allzu gut auf eine EU verzichten, die eine solche Politik verfolgt.

 
  
MPphoto
 
 

  Gintaras Didžiokas (UEN). – (LT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter Herrn Fruteau für seine Arbeit von solch beachtlichem Umfang danken. Zucker war schon immer ein strategisches Produkt und wird dies meines Erachtens auch immer bleiben. Deshalb sind die fortwährenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Regeln und Vorschriften der Zuckerherstellung und des Zuckerhandels nicht zufällig.

Wir dürfen nicht vergessen, dass ein erheblicher Teil der EU-Wirtschaft mit diesem Produkt verbunden ist, von der Landwirtschaft bis zur Industrie, mit den in allen Sektoren tätigen Menschen. Diese Menschen schaffen einen großen Teil des BIP, sie verdienen ihren Lebensunterhalt, sorgen für ihre Familien und ziehen Kinder groß. Wir haben mithin bei der Durchführung dieser Reformen nicht das Recht, diese Menschen, unsere Bürger, außer Acht zu lassen. Wir dürfen ihre Interessen nicht ignorieren oder zulassen, dass ihre Arbeitsplätze und ihre Einkommen bedroht werden. Und das ist genau die Gefahr, die ich sehe.

Es ist bedauerlich, dass die Kommission bei der Vorlage des Vorschlags der vom Europäischen Parlament vorgelegten Stellungnahme so wenig Beachtung geschenkt hat. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Berichterstatter haben versucht, den Vorschlag zu verbessern, aber ich bin mir nicht sicher, ob ihnen das in vollem Umfang gelungen ist. Ich neige dazu zu denken, dass die Reform den Entwicklungsländern und den sich hinter ihnen verbergenden transnationalen Unternehmen oder Großunternehmen mehr Nutzen bringt als den verletzlichsten Gliedern der EU-Gemeinschaft, nämlich den Bauern, Fabrikarbeitern und allgemein den Bewohnern der ländlichen Gebiete. Deshalb ist der vorgelegte Vorschlag, auch wenn er in weiten Zügen vom Ausschuss für Landwirtschaft verbessert wurde, meiner Meinung nach ungeeignet, unfair und gefühllos. Er wird Millionen von Menschen in ländlichen Regionen, die bereits unter ärmlichen Bedingungen leben, hart treffen.

 
  
MPphoto
 
 

  Die Präsidentin. Herr Kollege, Ihnen wie auch anderen passiert das Gleiche. Sie reden zu schnell. Sie lesen Ihre Reden zu schnell vor. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher können Ihnen nicht folgen. Das ist verlorene Zeit. Entweder Sie reden langsamer oder Sie reden frei. Dann gewinnen Sie sehr viel mehr mit dem, was Sie rüberbringen wollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Mölzer (NI). – Frau Präsidentin! Wir wissen, dass wir auf europäischer Ebene schon seit 1968 sicherstellen wollten, dass unser Zuckerbedarf von uns selbst gedeckt werden kann, dass wir also im Stande wären, die Nachfrage, soweit das möglich ist, durch Eigenproduktion zu befriedigen. Wie viele gute Intentionen ist auch diese irgendwann ausgeartet und fing zweifellos an, zu einem Problem zu werden.

Unsere Zuckerrübenbauern haben im Wettbewerb gegen das warme Klima und die niedrigen Löhne der Tropen schlicht und einfach keine Chance, aber es muss natürlich gesagt werden, dass unser Zucker weder mittels Brandrodung noch mittels Kinderarbeit erzeugt wird, noch wird er um die halbe Welt transportiert, was zweifellos auch die Umwelt schont.

Als man den Rübenbauern erlaubte, immer höhere Überschüsse zu produzieren und diese quasi subventioniert auf dem Weltmarkt zu verkaufen, wodurch all jenen Konkurrenz gemacht wurde, die Zucker eigentlich weit billiger produzieren konnten, war absehbar, dass dieses System irgendwann einmal zusammenbrechen müsste. Anstatt jedoch langsam und sensibel regulierend einzugreifen, um damit das Ärgste zu verhindern, wurde jahrzehntelang weggeschaut.

Die Vereinbarung mit den so genannten AKP-Staaten, deren Zucker-Reexport mit 800 Millionen Euro subventioniert wurde, brachte das Fass offenbar zum Überlaufen. Eine wirklich eigenartige Form von Entwicklungshilfe! Vorher galten subventionierte Zuckerexporte aus der EU als unmoralisch, jetzt sind sie illegal.

Wir werden also bemüht sein müssen, dass unsere Bauern und unsere Zuckerfabriken und deren Arbeiter möglichst unbeschadet aus diesem selbstgestrickten Schlamassel heraus kommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Die Präsidentin. Die Aussprache ist bis um 21.00 Uhr unterbrochen.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 

13. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0676/2005). Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an die Kommissionen.

Anfrage Nr. 21 von Bill Newton Dunn (H-1146/05):

Betrifft: Die Datenbanken von Interpol

Interpol, eine großartige und nützliche Organisation mit Sitz im Hoheitsgebiet der Europäischen Union, verfügt über eine Reihe von Datenbanken, so etwa eine Datenbank gestohlener Dokumente, eine Datenbank gestohlener Kunstgegenstände, eine Datenbank gesuchter Straftäter, eine Fingerabdruckdatei usw. Diese Datenbanken stehen den Polizeibehörden der ganzen Welt zur Verfügung.

Ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrieb dieser Datenbanken in vollem Einklang mit den Datenschutzvorschriften der Europäischen Union steht?

 
  
MPphoto
 
 

  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Kommission unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Interpol und den Mitgliedstaaten sowie Gremien der EU wie z. B. Europol. Gleichzeitig müssen die geltenden Datenschutzvorschriften respektiert werden, wie im Vorschlag der Kommission für einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Übermittlung bestimmter Daten an Interpol aus dem Jahre 2004 ausgeführt wird.

Bestätigt wurde dies im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 zum Austausch bestimmter Daten mit Interpol. Das betrifft insbesondere verloren gegangene und gestohlene Pässe. Darin wird betont, dass über die Bedingungen des Datenaustauschs eine Vereinbarung mit Interpol getroffen wird, durch die sichergestellt wird, - und ich möchte das Folgende betonen - dass beim Datenaustausch die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden, die die zentrale Grundlage des Datenaustauschs in der Union bilden, insbesondere beim Austausch und bei der automatischen Verarbeitung solcher Daten.

Hinzufügen möchte ich, dass für die Kontrolle personenbezogener Daten durch Interpol die Vorschriften für die Kontrolle von Informationen und den Zugang zu Interpol-Akten gelten. Vor allem sehen diese Vorschriften die Bildung einer Kommission für die Kontrolle der Interpol-Akten vor und regeln deren Zusammensetzung, Rolle und Funktionen. Derzeitiger Vorsitzender ist Herr Hustinx, der derzeitige Datenschutzbeauftragte der EU.

 
  
MPphoto
 
 

  Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Ich möchte eine Zusatzfrage stellen. Ich möchte dem Kommissar für seine sehr vorsichtige Erwiderung danken, und, obwohl ich gerade Italienisch lerne, bin ich dankbar dafür, dass er sie in seinem sehr guten Englisch gegeben hat.

Das ist eine komplizierte Antwort, und es ist daher schwer, sie zu verarbeiten. Ich habe jedoch zur Kenntnis genommen, dass er den Standpunkt des Rates von Januar 2005 bezüglich gestohlener Pässe erwähnt hat. Das ist natürlich in Ordnung. Könnte er mir aber auch zusichern, dass sich der Standpunkt des Rates auch auf die anderen von mir genannten Datenbanken – über gestohlene Kunstgegenstände, gesuchte Straftäter und die Fingerabdruckdatei – erstreckt?

 
  
MPphoto
 
 

  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke Herrn Dunn für seine Zusatzfrage. Der Rat hat sehr klare Leitlinien vorgegeben, und die Kommission wird die Einhaltung dieser Regeln, die für sämtliche von Interpol bearbeiteten Datenbanken gelten, überwachen. Ich denke dabei im Besonderen an einige wesentliche Datenschutzprinzipien: Wer ist zum Zugriff auf die Daten berechtigt; zu welchen spezifischen und vorab festgelegten Zwecken; wie lange dürfen die Daten gespeichert werden; und vor allem, wer hat das Recht, sie zu verwenden und unter welchen Umständen?

Wie Sie wissen, haben wir vor kurzem einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Rahmen des so genannten dritten Pfeilers vorgelegt. Es handelt sich um den allerersten Vorschlag dieser Art, durch den der Schutzbereich von Daten im Zuge der polizeilichen Zusammenarbeit weiter ausgedehnt wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 20 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-1144/05):

Betrifft: Gefahr der Wasserknappheit im Mittelmeerraum

Die Schlussfolgerungen der jüngsten Tagung (November 2005) der Umweltminister der Mittelmeerstaaten zeichnen ein außerordentlich beunruhigendes Bild bezüglich der Verfügbarkeit und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen in der Region. Insbesondere sind 50 % der Feuchtgebiete von der Bildfläche verschwunden mit negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora des Großraums, wobei davon ausgegangen wird, dass nur 60 % der landwirtschaftlichen Regionen an der Südküste des Mittelmeeres Zugang zu sicherem Trinkwasser haben.

Gedenkt die Kommission auf Grund dieser Fakten und der Schätzungen der Wissenschaftler, dass in Zukunft 38 % der Bevölkerung des Mittelmeerraums in Gebieten mit Wasserknappheit leben wird, im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Kooperation gemeinsam mit den Partnerländern konkrete Initiativen zur Bekämpfung dieses Phänomens zu ergreifen, und zwar nach dem Vorbild der Rahmenrichtlinie für die Wasserpolitik (2000/60/EG(1) – Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik)? Liegt der Kommission angesichts der Tatsache, dass im Rahmen von SMAP (Short an Medium Priority Environmental Action Programme) die Bewirtschaftung des Wassers und des Abwassers einen vorrangigen Tätigkeitsbereich darstellt, eine Bewertung der Maßnahmen und Programme, die in diesem Bereich durchgeführt worden sind, vor? Gedenkt die Kommission, im Rahmen dieses Programms neue Maßnahmen und Initiativen auf den Weg zu bringen?

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Die Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Mittelmeerraum stellt im Hinblick auf die Qualität und die Verfügbarkeit des Wassers eine Herausforderung für uns alle dar. Das Problem der Wasserknappheit im Mittelmeerraum wird einerseits durch die gestiegene Nachfrage nach Wasser in bestimmten Wirtschaftszweigen und Gebieten sowie andererseits durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt.

Was den Klimawandel betrifft, so möchte ich anmerken, dass es unter wissenschaftlichem Gesichtspunkt schwierig ist zu behaupten, dass einzelne Dürrefälle in unmittelbarem Zusammenhang mit der Klimaänderung stehen; dennoch wissen wir, dass der Klimawandel zu verheerenderen Phänomenen beiträgt, die in immer regelmäßigerer Abfolge in größeren geografischen Regionen hervortreten.

Wir haben vom Gemeinsamen Forschungszentrum der EU einen Bericht über die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Wasser, Wasserknappheit sowie Dürren erbeten und erhalten.

Der Schutz unserer Wasserressourcen gehört generell zu den Prioritäten der Umweltpolitik der Europäischen Union. So hat die Europäische Union mit der diesbezüglichen Rahmenrichtlinie ihre Wasserpolitik radikal umstrukturiert und auf diese Weise weit über ihr Territorium hinaus eine politische Botschaft ausgesandt.

Einer der elementaren Grundsätze der Politik der Europäischen Union im Wassersektor ist die Zusammenarbeit zwischen den Regionen verschiedener Mitgliedstaaten, die gemeinsame Wasserressourcen teilen. Zu diesem Zweck wurde die so genannte EU-Wasserinitiative angenommen, in deren Rahmen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Millenniumsziele im Bereich der Wasserpolitik zu erreichen.

Im Anschluss daran hat die Kommission ein gemeinsames Verfahren initiiert, das die Rahmenrichtlinie und die EU-Wasserinitiative miteinander verbindet und dessen Leitung, was die Initiative für den Mittelmeerraum betrifft, Griechenland übernommen hat. Das Ziel dieser Zusammenarbeit besteht darin, die Umsetzung der Politiken zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in den Mittelmeerländern unter Einhaltung der Grundsätze der gemeinschaftlichen Wasserrahmenrichtlinie zu erleichtern.

Als nächster Schritt sind im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittländern des Mittelmeerraums Arbeitsgruppen eingerichtet worden. Eine dieser Arbeitsgruppen wird sich mit der Frage der Wasserknappheit befassen, wobei bis zum Ende dieses Jahres Leitlinien ausgearbeitet werden, die sich sowohl an die Länder der Europäischen Union als auch an die anderen Mittelmeerländer richten werden. Zudem werden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürren vorgeschlagen.

Wasser gehört zu den Prioritäten des kurzfristigen Umweltaktionsplans, SMAP genannt, der auf regionaler Ebene umgesetzt wird. Die Überwachung von SMAP-Aktivitäten ist Bestandteil des Programms, und für die meisten dieser Aktivitäten liegen Berichte vor. Eine detaillierte Evaluierung des Programms wird in diesem Jahr vorgenommen und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse der Umsetzung von SMAP sind bislang positiv ausgefallen und tragen, insbesondere im Wassersektor, zur Verbreitung und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren bei. Im SMAP-2-Programm für den Zeitraum 2000-2005 betreffen zwei der acht Projekte – die durch Gemeinschaftsmittel in Höhe von 6,2 Millionen Euro gefördert werden – unmittelbar die Wasserbewirtschaftung.

Die nächste Generation des SMAP-Programms, SMAP 3, wird sich auf die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für die gesamten Küstengebiete konzentrieren und Regelungen zur technischen Hilfe für die Regierungen der Mitgliedstaaten festlegen. Verschiedene diesbezügliche Pläne befinden sich bereits in der Unterzeichnungsphase und sollen ab Januar 2006 für drei Jahre gelten.

 
  
MPphoto
 
 

  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Kommissar! Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage und die Informationen, die Sie mir zur EU-Politik im Rahmen der 25 Länder und ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern im Hinblick auf das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele, insbesondere im Mittelmeerraum, gegeben haben.

Ich möchte Sie angesichts der Tatsache, dass der Wassersektor einen sehr wichtigen Bereich für die von uns im Mittelmeerraum angestrebte Lebensqualität und ausgewogene Entwicklung darstellt, gern fragen, ob Sie derzeit über detailliertere und konkretere Informationen bezüglich der Leitlinien verfügen, die die Europäische Kommission für öffentliche und private Investitionen im Rahmen von Barcelona II vorlegen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Zunächst möchte ich ganz konkret sagen, dass wir verschiedene Finanzierungsinstrumente für die Länder der Europäischen Union und die Nachbarländer zur Verfügung haben. Dies sind im Wesentlichen: der Kohäsionsfonds, der Fonds für regionale Entwicklung, der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und so weiter. Es steht jedoch auch Geld für die Nachbarländer bereit.

Natürlich hängt all dies davon ab, wie das Europäische Parlament und der Rat bei der Annahme der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorankommen.

Außerdem verfügen wir durch die EU-Wasserinitiative, insbesondere die Initiative für Wasser im Mittelmeerraum, über eine Reihe von Maßnahmen für die europäischen und die benachbarten Mittelmeerländer sowie über eine Anzahl von Richtlinien zu bewährten Verfahren, die selbstverständlich die erforderliche finanzielle Unterstützung erhalten werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Kommissar! Die Europäische Umweltagentur stellte in ihrem Bericht 2004 fest, dass die Temperatur in Europa um einen Grad stärker angestiegen war als in der übrigen Welt. Hat sich die Kommission mit der Frage der Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Dürre befasst?

Eine weitere Folge der Dürre sind die verheerenden Brände. Hat die Kommission die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die Verhütung von Bränden und die Linderung ihrer Auswirkungen in den betroffenen ländlichen Gebieten geprüft?

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) In der Tat hat die Europäische Umweltbehörde in einem vor zwei Monaten vorgelegten Bericht festgestellt und betont, dass die Umweltprioritäten für den Mittelmeerraum auch die Trockenperiode sowie die Verhütung von Dürren und Wasserknappheit und die Vorgehensweise bei solchen Situationen umfassen, von denen in diesem Jahr insbesondere Länder wie Portugal und Spanien betroffen waren.

Was die Dürre in Portugal und Spanien angeht, so hat der Kohäsionsfonds der Europäischen Union Mittel zur Anpassung und Unterstützung von Maßnahmen bereitgestellt, die bereits vor einiger Zeit finanziert worden sind, um auf derartige Wetterphänomene reagieren zu können.

Was langfristige Maßnahmen betrifft, so wird die Europäische Union Spanien finanzielle Mittel in Höhe von mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um den neuen spanischen Plan zur Wasserbewirtschaftung und -nutzung zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird in Zukunft Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Dürren und Wasserknappheit gewidmet werden.

Ich muss ebenfalls hervorheben, dass die Umweltbehörde in ihrem Bericht die Bedeutung anderer, vor allem für die Ökosysteme relevanter Bedrohungen im Mittelmeerraum unterstrichen hat, die durch Temperatur- und Niederschlagsänderungen in der Region entstehen und unterschiedliche Auswirkungen haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Nachmittag haben wir mit Kommissar Piebalgs schon über Energieversorgungssicherheit gesprochen. Wie sehen Sie eigentlich hier in der Wasserrahmenrichtlinie die erneuerbare Energie, die ja zukünftig eine ganz wesentliche Strategie für unsere Energieversorgungssicherheit darstellt?

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Die erneuerbare Energie stellt derzeit einen unserer Schwerpunktbereiche dar. Wir haben ein Grünbuch über erneuerbare Energie, die wir mit verschiedenen Mitteln zu fördern versuchen. Ferner verfolgen wir konkrete Ziele für die Europäische Union für 2002 und 2020. Dabei bleibt noch viel zu tun, und wir hoffen, dass wir diese Ziele mit den verschiedenen Mitteln und Methoden, die wir vorgeschlagen haben, erreichen können. Zu diesem Zweck haben wir die zweite Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung in Angriff genommen, das die Förderung erneuerbarer Energiequellen vorsieht, und wir schlagen eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung derartiger Energiequellen vor.

Außerdem diskutiert die Kommission derzeit eine Strategie für Biokraftstoffe, die nicht nur Möglichkeiten zur Sicherung der Energieressourcen in der Europäischen Union bieten, sondern auch zur Lösung von Problemen beitragen werden, die aufgrund der neuen Agrarpolitik für Landwirte entstehen werden. Gleichzeitig tragen sie zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Lösung weiterer Umweltprobleme bei.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 22 von Proinsias De Rossa (H-1173/05):

Betrifft: Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Könnte die Kommission darlegen, welche Maßnahmen sie als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Durchführung der Richtlinie 96/71/EG(2) über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (P5_TA(2004)0030) vom 15. Januar 2004, in der festgestellt wurde, dass die mit der Richtlinie beabsichtigte Durchführung von Kernarbeitsnormen im freien Dienstleistungsverkehr und die Verhinderung von Sozialdumping in der Praxis oft nicht erreicht werden, ergriffen hat, insbesondere im Hinblick auf Ziffer 10, mit der die Kommission aufgefordert wurde, Vorschläge zu unterbreiten, um die geltende Richtlinie zu vereinfachen und zu verbessern, um eine bessere Durchführung und Anwendung der Richtlinie in der Praxis sowie eine bessere Umsetzung der Ziele der Richtlinie zu erreichen, und im Hinblick auf Ziffer 14, mit der die Kommission aufgefordert wurde, dem Rat und dem Europäischen Parlament spätestens bis Ende 2004 einen zweiten Bericht über die Durchführung der Richtlinie vorzulegen?

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommission misst der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Durchführung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen durch die Mitgliedstaaten große Bedeutung bei. Sozialpartner aller Sektoren waren an den Diskussionen über die Entschließung beteiligt, und sie wurden gebeten, mithilfe eines umfangreichen Fragebogens weitere Informationen bereitzustellen. Dieser wurde auch den Verwaltungsorganen der Mitgliedstaaten zugeleitet, was der üblichen Weiterbehandlung sämtlicher Entschließungen des Parlaments entspricht. Die Kommission unterstützte ein Forschungsprojekt über die praktischen Auswirkungen der Entsenderichtlinie, das von der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter durchgeführt wurde und zu dem später eine Konferenz stattfand. Daraufhin wurde der Entwurf eines zweiten Berichts über die Umsetzung von Richtlinie 96/71/EG erarbeitet, der dieselben Probleme thematisiert wie die Entschließung des Parlaments. Die Dienste der Kommission arbeiten derzeit an der Endfassung des Berichtsentwurfs, und wir werden ihn in naher Zukunft verabschieden. Die Kommission hat durch die enge Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Spezialisten aus den Mitgliedstaaten einen aktiven Beitrag sowohl zur praktischen Umsetzung der Richtlinie als auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Informationen geleistet.

Eines der Ergebnisse der Arbeit dieser Gruppe ist ein Verhaltenskodex. Gleichzeitig wurden Leitlinien für die Zusammenarbeit sowie mehrsprachige Dokumente für den informellen Informationsaustausch erarbeitet. Diese Dokumente sollen die Kommunikation zwischen Kontaktstellen und Aufsichtsgremien erleichtern. Außerdem wurde eine spezielle Webseite zur Entsendung von Arbeitnehmern eingerichtet, die wichtige Informationen in drei Sprachen über den rechtlichen Rahmen für die Entsendung von Arbeitnehmern sowie Links auf entsprechende Dokumente und Webseiten zu dieser Thematik enthält, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden. Die Webseite ermöglicht der Öffentlichkeit zudem den Zugang zu Kontaktstellen und Aufsichtsgremien. Das heißt also, dass sowohl offizielle Stellen als auch Bürger sich über die jeweiligen Kontaktstellen in den verschiedenen Mitgliedstaaten informieren können.

Soweit ich weiß, plant der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten die Erarbeitung eines Initiativberichts über die Auswirkungen von Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Am 26. Januar 2006 wird eine Anhörung zu diesem Bericht stattfinden. Ich bin sehr auf das Ergebnis der Anhörung gespannt und würde die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Parlament in dieser wichtigen Frage begrüßen.

 
  
MPphoto
 
 

  Proinsias De Rossa (PSE). – (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Kommissar Špidla. Könnten Sie bitte konkretisieren, ob es sich bei dem Bericht, von dem Sie sagten, er werde gerade fertig gestellt, um den Bericht vom 15. November 2005 handelt, der den Sozialpartnern bereits im Entwurf zugegangen ist? Falls ja, könnten Sie uns zusagen, dass Sie ihn auch an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und insbesondere den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten verteilen werden?

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zeigen, dass Änderungen erforderlich sind, um die Anwendung der Richtlinie auf die Erbringung von Dienstleistungen durch Drittstaaten wie die Türkei sowie durch einige andere Mitgliedstaaten zu präzisieren? Ich denke dabei insbesondere an den Fall Vaxholm-Laval, der meines Erachtens eindeutig einen schwierigen Fall für die Anwendung der Richtlinie darstellt.

Könnten Sie uns abschließend etwas zu den statistischen Angaben sagen, die Ihnen hinsichtlich der Zahl der entsandten Arbeitnehmer und der Arbeitsinspektoren in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie der Wirksamkeit dieser Inspektoren vorliegen?

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem von Herrn De Rossa erwähnten Dokument handelt es sich in der Tat um den von mir genannten Bericht. Das an die Sozialpartner verteilte Dokument ist die ursprüngliche Fassung, an der wir noch arbeiten, und wir gehen davon aus, dass sich das Parlament damit befassen wird.

Ich komme jetzt zur Statistik. In den Bericht werden auch statistische Angaben einfließen, obwohl bei einigen der Details noch letzte Hand angelegt werden muss, denn die Interpretation statistischer Angaben ist immer eine äußerst komplexe Aufgabe. Im Moment ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Richtlinie der legislativen Änderung bedarf. Was allerdings erforderlich ist, das ist die bessere Durchsetzung der praktischen Umsetzung der Richtlinie, und ich habe einige der Maßnahmen dargelegt, die die Kommission diesbezüglich bereits ergriffen hat.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Kommissar, vielen Dank für Ihre klaren Äußerungen. Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Sie die Quotierung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten nicht als den richtigen Weg für den europäischen Binnenmarkt ansehen, und dass Sie bei den Vorschlägen zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie die Studie aus Frankreich, die zu dem Ergebnis kommt, dass das bestehende System der Entsenderichtlinie in den Mitgliedstaaten nicht funktioniert, intensiv in Ihre Arbeiten einbeziehen werden?

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich nicht weiß, auf welche Studie sich Herr Schwab bezieht. Ich werde selbst prüfen, was da gesagt wurde und kann dann eine genauere Antwort geben.

Der Zugang von Arbeitnehmern aus Drittstaaten ist eine Politik, die in der EU-Gesetzgebung verankert ist und für alle Mitgliedstaaten gilt. Wenn der Herr Abgeordnete Änderungen bezüglich von Vorschriften über Arbeitnehmer aus Drittstaaten eingehender erörtern möchte, stehe ich ihm natürlich sehr gerne zur Verfügung.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Andersson (PSE).(SV) Ich möchte dem Herrn Kommissar für seine Antwort danken und freue mich, dass die Kommission mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zusammenarbeiten wird, wenn wir diese Frage nun in einem Initiativbericht im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie behandeln. Es ist ja deutlich geworden – insbesondere durch die Meldungen der Kommission zu den unterschiedlichen Reaktionen auf den Fall Vaxholm –, dass die Entsenderichtlinie keineswegs so sonnenklar ist, wie man es sich wünschen würde.

Natürlich geht es darum, dass für entsandte Arbeitnehmer ungefähr die gleichen Arbeitsbedingungen gelten sollen wie für die Beschäftigten in dem Land, in das sie entsandt wurden. Meine Frage lautet nun: Ist diese Richtlinie auf alle Arbeitsmarktmodelle in der EU abgestimmt oder nur auf die, die durch Gesetze oder durch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge geregelt sind? Sind Sie der Ansicht, dass sie an das skandinavische Modell angepasst ist, bei dem die Tarifverträge nicht für allgemein verbindlich erklärt, sondern mit allen Unternehmen einzeln ausgehandelt werden? Oder ist eine Änderung notwendig, durch die auch dieses spezielle Arbeitsmarktmodell berücksichtigt wird?

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Als die Richtlinie diskutiert und angenommen wurde, wurden für keinen der Mitgliedstaaten Opt-out-Möglichkeiten vorgesehen, und deshalb gilt sie für alle. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Auslegung der Richtlinie bisweilen alles andere als einfach ist, da sie die Europäische Union als Ganzes behandelt und gleichzeitig all die verschiedenen Formen der Arbeitsbeziehungen erfasst.

Was die Grundhaltung der Kommission in dieser Sache angeht, so werden Sie wissen, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Laval noch aussteht. Deshalb kann ich lediglich sagen, dass es falsch wäre, wenn ich dazu einen konkreten Standpunkt beziehen würde. Generell kann ich feststellen, dass die Kommission mit ihren Äußerungen grundsätzlich keines der Sozialmodelle der Mitgliedstaaten per se in Frage stellen sollte. Stattdessen sollte sie stets an dem Grundsatz festhalten, dass die im Vertrag verankerten ökonomischen Freiheiten mit den unterschiedlichen Sozialmodellen kombiniert werden können. Anders ausgedrückt sollte die Richtlinie von Anfang an dafür sorgen, dass entsandte Arbeitnehmer in einem Umfang Schutz genießen, der für den betreffenden Mitgliedstaat angemessen ist. Wie ich bereits sagte, könnte die Auslegung in einigen Fällen problematisch sein, aber das ist das Prinzip, das der Richtlinie zugrunde liegt und das für alle Mitgliedstaaten gilt.

 
  
MPphoto
 
 

  Proinsias De Rossa (PSE). – (EN) Herr Kommissar! Könnte ich Sie bitten, bezüglich Ihrer Feststellungen zum Fall Vaxholm klarzustellen, dass Sie nicht in der Lage sind, dazu einen Kommentar abzugeben? Ist die Kommission denn nicht berechtigt, ja verpflichtet, dem Europäischen Gerichtshof ihren Standpunkt in dieser Sache darzulegen? Wurde sie nicht sogar vom Gerichtshof um ihre Meinung gebeten?

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Herr Abgeordneter! Obwohl dies eigentlich keine Geschäftsordnungsfrage ist, würde ich Ihnen das Wort erteilen, wenn der Herr Kommissar in 15 Sekunden auf diese Frage antworten könnte.

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Wie Sie wissen und wie ich gerade sagte, steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Laval noch aus, und die Dienststellen der Kommission arbeiten zur Zeit an einer Stellungnahme. Grundsätzlich sollte dabei aber kein Sozialmodell eines Mitgliedstaates als solches in Frage gestellt werden. Vielmehr ist dabei am Grundsatz festzuhalten, dass die im EG-Vertrag verankerten ökonomischen Freiheiten mit verschiedenen Sozialmodellen kombinierbar sind.

Wie mehrere meiner Vorredner bereits feststellten, muss sich das Ziel der Förderung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs nicht im Widerspruch befinden zum Ziel, die Arbeitnehmer angemessen zu schützen. Es liegt auf der Hand, dass sich jedes in der Praxis existierende Sozialmodell mit den Zielen und Grundprinzipien der Gemeinschaftsgesetzgebung im Einklang befinden muss und dass dabei vor allem die Prinzipien der Legitimität des Ziels, der objektiven Rechtfertigung und der Proportionalität beachtet werden müssen.

Meine Damen und Herren, die Kommission arbeitet zur Zeit an einer Stellungnahme, die in das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einfließen wird. Wie ich bereits sagte, kann ich mich im Moment nicht im Einzelnen dazu äußern, ja es wäre sogar falsch, wenn ich dies täte.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 23 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-1131/05):

Betrifft: Vorschlag zur Harmonisierung der direkten Unternehmenssteuern

Welches werden nach Auffassung der Kommission die Folgen der geplanten Harmonisierung der direkten Unternehmenssteuern für das stabile Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung insbesondere in den sensiblen Regionen der bevölkerungsschwachen Mitgliedstaaten sein?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für die Frage. Dazu kann ich feststellen, dass die Kommission keinerlei Pläne für eine Harmonisierung der direkten Unternehmenssteuern hat.

Wie aus der Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2005 über den Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie hervorgeht, beabsichtigt die Kommission, in den kommenden drei Jahren die erforderlichen Vorarbeiten für eine einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage zu leisten, um bis 2008 einen Vorschlag für einen Gemeinschaftsrechtsakt vorlegen zu können. Die Kommission beabsichtigt nicht, einen harmonisierten Körperschaftssteuersatz vorzuschlagen. Dieser ist lediglich Teil des Gesamtbereichs, den wir harmonisieren möchten.

Hinsichtlich der schwachen Regionen in bevölkerungsarmen Mitgliedstaaten ist zu bedenken, dass sich die Mitgliedstaaten gemäß den Gemeinschaftsvorschriften für staatliche Beihilfen an strenge Bedingungen halten müssen, wenn sie Steuererleichterungen für Unternehmen gewähren, die in Fördergebieten investieren, für die die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete in der Europäischen Union gelten. Die Vorschriften für staatliche Beihilfen gelten auch für alle staatlichen Maßnahmen, die gegebenenfalls im Rahmen der Initiative zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage ergriffen werden. Eine Prüfung der Auswirkungen einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage auf die verschiedenen Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten steht im Rahmen der Vorarbeiten der Kommission noch aus. In jedem Falle wird unabhängig davon, wie der von der Kommission nach Abschluss ihrer Arbeiten vorzulegende Vorschlag aussehen wird, eine entsprechende Folgenabschätzung durchgeführt werden.

Andererseits möchte ich darauf verweisen, dass die einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage als wichtiges Instrument gilt, das der Gemeinschaft helfen sollte, die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen. Sie wird zur Senkung der mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Kosten beitragen und grenzüberschreitende Aktivitäten fördern. Dies wird das Wirtschaftswachstum ankurbeln und den Arbeitsmarkt beleben und damit die Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Europäischen Union verbessern.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Kommissar! Ihre Antwort stellt mich vollkommen zufrieden. Ich möchte Sie bitten, etwas zur Frage der kleinen und mittleren Unternehmen zu sagen, das heißt, ob diese von der Kommission in der Gesamtheit der europäischen Unternehmen als eine spezifische Gruppe betrachtet werden.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Diese Frage kann ich definitiv mit „Ja“ beantworten. Die Kommission betrachtet die KMU als eine spezielle Gruppe, die unterstützt werden muss, da sie sehr viele Arbeitsplätze bereitstellt. Nach meinem Dafürhalten ist die einheitliche konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage für die KMU, die sich in einer weniger günstigen Lage als multinationale Unternehmen befinden, mit konkreten Vorteilen verbunden. Wenn es also eine Gruppe gibt, die von der einheitlichen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage profitieren wird, dann sind es die KMU.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 24 von Dimitrios Papadimoulis (H-1153/05):

Betrifft: EuGH-Entscheidung betreffend das Unternehmen Marks & Spencer

Die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zugunsten des Unternehmens Marks & Spencer, das die britischen Behörden um Steuererleichterungen ersucht hatte, um Verluste von Tochtergesellschaften des Konzerns in anderen europäischen Ländern auszugleichen, schafft eine ganze Reihe neuer Voraussetzungen und wird sich entscheidend auf die staatlichen Einnahmen aus der Unternehmenssteuer auswirken.

Obgleich in der Entscheidung festgestellt wird, dass die Mitgliedstaaten der Muttergesellschaft steuerliche Abzüge untersagen können, damit den Regierungen der Mitgliedstaaten kein Schaden durch multinationale Konzerne entsteht, die versuchen, Gesetzeslücken im Steuerrecht zu nutzen, um ihre Gewinne zu maximieren, wurde – meiner Ansicht nach – eine neue Ära im Wettbewerb der Mitgliedstaaten untereinander mit dem Ziel, neue Investitionen ins Land zu bringen, eröffnet. Welche Ansicht vertritt die Kommission in Bezug auf diese Entscheidung des Gerichtshofs? Beabsichtigt sie, eine Gesetzesinitiative vorzuschlagen?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission begrüßte am 13. Dezember 2005 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich im Fall von Marks & Spencer. Der Gerichtshof hat den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit zum Zweck des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs in einer Weise ausgelegt, die sich mit der Logik und der Philosophie des Binnenmarktes im Einklang befindet und die von der Kommission befürwortet wird.

Die Kommission muss sich auch künftig um die Beseitigung aller Hemmnisse bemühen, die die Unternehmen daran hindern, die Vorzüge des Binnenmarktes umfassend zu nutzen. Deshalb beabsichtigt die Kommission, schon bald eine Mitteilung vorzulegen, in der sie ihre Ansichten über den grenzüberschreitenden Verlustausgleich darlegen wird. Die Mitteilung wird über den speziellen Fall von Marks & Spencer hinausgehen und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund stellen.

Die Kommission weiß, dass es sich hier um eine schwierige Problematik handelt, da die Mitgliedstaaten zu Recht darauf bedacht sind, ihre Steuereinnahmen zu schützen, aber gleichzeitig kann sie natürlich nicht akzeptieren, dass der Binnenmarkt noch immer Hemmnisse aufweist, die Unternehmen daran hindern, in Übereinstimmung mit den von ihr selbst im Rahmen der Lissabon-Strategie vorgegebenen Zielen Investitionen zu tätigen sowie Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

 
  
MPphoto
 
 

  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Kommissar! Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Der Fall Marks & Spencer offenbart zweifaches Steuerdumping. Was die Besteuerung multinationaler Unternehmen betrifft, die über Mutter- und Tochtergesellschaften im Rahmen der Europäischen Union verfügen, so gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Sätze und Konzepte.

Möglicherweise unterstreicht die Entscheidung des Gerichtshofs das Problem mehr, als dass sie sich mit ihm auseinander setzt. Ich frage Sie noch einmal: Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Steuerflucht großer multinationaler Unternehmen einzuschränken und dem Verlust öffentlicher Einnahmen für die Mitgliedstaaten einen Riegel vorzuschieben?

Beabsichtigt sie, eine Gesetzesinitiative vorzuschlagen? Warum reden Sie sonst von einer Wirtschafts- und Währungsunion?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Die Interpretation der Entscheidung des EuGH im Fall Marks & Spencer durch die Kommission befindet sich in vollem Einklang mit der Entscheidung des EuGH. Das Problem in diesem Fall bestand darin, dass die britische Gesetzgebung zwar den Verlustausgleich innerhalb des britischen Marktes gestattet, dies aber im Falle weiterer Unternehmen oder Niederlassungen von Marks & Spencer in verschiedenen Mitgliedstaaten – je einem bzw. einer in Deutschland und in Belgien – nicht zulässt. Der EuGH entschied in Übereinstimmung mit der Philosophie des Binnenmarktes zugunsten von Marks & Spencer, und die Kommission befürwortet diese Entscheidung voll und ganz.

Die Kommission wird die haushaltspolitischen Auswirkungen solcher Entscheidungen sorgfältig untersuchen und versuchen, auf eine bessere Abstimmung der Steuerpolitik der Mitgliedstaaten hinzuwirken: Wenn es schon keine Harmonisierung gibt, so bedarf es zumindest der Koordinierung, wenn wir künftig derartige Probleme vermeiden wollen.

Ich möchte abschließend auf die erste Frage bezüglich der einheitlichen konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage verweisen, die das Problem lösen würde. Die Schwierigkeit besteht, wie ich bereits sagte, darin, dass wir im besten Falle und wenn alles glatt geht, erst 2008 einen Legislativvorschlag vorlegen werden. Wir haben also noch zwei Jahre, in denen wir mit Lösungen auf Zeit arbeiten müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 25 von Hélène Goudin (H-1133/05):

Betrifft: Deregulierung des Postmarktes in der EU

Die unabhängige Beratungsfirma Wik ist von der Kommission beauftragt worden, die Deregulierung des Postmarktes in der EU zu evaluieren. Aus Berichten in schwedischen Medien geht hervor, dass die Beratungsfirma u. a. Folgendes vorgeschlagen hat:

Kein EU-Mitgliedstaat soll einem Postunternehmen die Verpflichtung zu einem Einheitsporto auferlegen. Die Preisfestsetzung muss frei und marktorientiert sein und darf nicht staatlich vorgeschrieben werden. Somit kann es billiger sein, einen Brief von einem Teil einer Großstadt zu einem anderen zu senden als von einer Stadt zu einer anderen weit entfernten Stadt im selben Land. Ferner sollen die Bestimmungen über das Austragen der Post dahingehend geändert werden, dass es nicht mehr, wie es jetzt der Fall ist, an fünf Tagen der Woche geschehen muss, sondern auf wenigstens einen Tag in der Woche beschränkt werden kann.

Wie beurteilt die Kommission die oben wiedergegebenen Vorschläge? Ist sie der Auffassung, dass sich die Abschaffung eines Einheitsportos für Einwohner in entlegenen Orten in dünn besiedelten Ländern wie Schweden oder Finnland nachteilig auswirken kann?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Die von der Frau Abgeordneten angesprochene Studie wurde von der Kommission bei der Beratungsfirma Wik Consult in Auftrag gegeben, um laufende Arbeiten zur schrittweisen Öffnung des Wettbewerbs auf dem europäischen Postmarkt zu unterstützen.

Die in dieser Studie geäußerten Ansichten sind die des Beraters. Die Studie ist lediglich ein Element von vielen, mit denen die Kommission derzeit verschiedene Optionen und deren potenzielle Folgen prüft. Neben der regelmäßigen Konsultation von Betroffenen und vor allem der derzeit laufenden öffentlichen Konsultation im Internet dient diese Studie als eine Plattform für eine transparente und offene Debatte über die Voraussetzungen für die weitere schrittweise Einführung des Wettbewerbs auf dem Postmarkt.

Soweit die Kommission weiß, ist der von der Beratungsfirma vertretene Standpunkt in Bezug auf das Einheitsporto und die Häufigkeit der Zustellung ein Versuch, die Bedingungen für öffentliche Postunternehmen flexibler zu gestalten, um langfristig einen rentablen und effizienten Universaldienst zu erhalten.

Die geltende Postrichtlinie 97/67/EG in der Fassung von Richtlinie 2002/39/EG schreibt kein Einheitsporto vor. Sie sieht wohl aber eine Zustellhäufigkeit von mindestens fünf Tagen pro Woche vor.

Die Kommission kann der Frau Abgeordneten versichern, dass sie sich hinsichtlich sämtlicher Aspekte der Postreform in der Europäischen Union einschließlich der genannten Fragen nach besten Kräften bemühen wird, das richtige Maß zu finden zwischen der erforderlichen Harmonisierung auf EU-Ebene und den auf der Ebene der Mitgliedstaaten festzusetzenden Bedingungen, die den recht unterschiedlichen Merkmalen der einzelnen nationalen Postmärkte Rechnung tragen.

 
  
MPphoto
 
 

  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Vielen Dank, Herr Kommissar. Ich hätte auch gern eine Antwort auf meine letzte Frage, ob auch die Auswirkungen bedacht wurden, die dies für die Bewohner von dünn besiedelten Gebieten haben kann. Das betrifft vielleicht vor allem die nordischen Länder, wo die Entfernungen zwischen Haushalten und Dörfern viele Kilometer betragen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Wie ich in meiner Antwort bereits sagte, bildet die Studie dieser Beratungsfirma nur ein Element des Vorgehens der Kommission. Der genannte Bericht trägt rein informatorischen Charakter und nimmt die Entscheidung, die die Kommission letztlich in dieser Angelegenheit treffen wird, nicht vorweg. Ich kann der Frau Abgeordneten versichern, dass dies nur ein Teil unserer Gesamtüberlegungen ist und der Kommission keinerlei Verpflichtungen bezüglich der Ausrichtung ihres Vorschlags auferlegt.

 
  
MPphoto
 
 

  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Ich freue mich festzustellen, dass dies nicht die einzige Überlegung ist, denn viele von uns nehmen die Post in Anspruch und bevorzugen eine tägliche anstelle einer wöchentlichen Zustellung. Eine weitere Unsicherheit betrifft die eigentlichen Postämter in den ländlichen Regionen von Irland wie auch der anderen europäischen Länder. Kann der Kommissar etwas zu den Überlegungen der Kommission in Bezug auf diese Dienste – mit Ausnahme der Post – sagen? Wann wird mit einer Entscheidung der Kommission zu rechnen sein, damit mehr Klarheit herrscht?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Wie die Frau Abgeordnete vielleicht weiß, muss die Kommission bis Ende 2006 einen Bericht über die Richtung vorlegen, die die Liberalisierung des Postmarktes ihrer Ansicht nach einschlagen sollte. Wir werden dabei sämtliche Berichte und Konsultationen auf diesem Gebiet in unsere diesbezüglichen Überlegungen einbeziehen.

Frau McGuinness ist sicher bekannt, dass die Liberalisierung des Postmarktes seit einiger Zeit auf der Tagesordnung steht, und eben im Rahmen dieses Prozesses muss die Kommission ihren Bericht über die einzuschlagende Richtung vorlegen.

Dabei spielt die Frage des Universaldienstes eine Schlüsselrolle. Natürlich obliegt es den Mitgliedstaaten, Vorkehrungen für Postämter in ländlichen Gebieten entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen zu treffen. Unsere Aufgabe als Kommission besteht darin, Möglichkeiten für die Öffnung des Postmarktes zu prüfen.

 
  
MPphoto
 
 

  James Hugh Allister (NI). – (EN) Kann uns der Kommissar zusichern, dass er kein System anstreben wird, das auf einen zweitklassigen Service für ländliche Gemeinden hinauslaufen würde? Mit welchen konkreten Schritten wird er verhindern, dass sich private Unternehmer zum Nachteil der Bewohner ländlicher Gebiete die profitträchtigsten Bereiche des Marktes für Postdienstleistungen sichern?

Beabsichtigt der Kommissar die kürzlich eingeleitete Liberalisierung des britischen Marktes zu überwachen bzw. kann er sich dazu äußern?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Der von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Punkt ist Bestandteil unserer Überlegungen, die bis Ende 2006 in einen wie auch immer gearteten Vorschlag münden werden. Jawohl, ich bin mir der Bedeutung eines Universaldienstes und vor allem der Bedeutung eines solchen Dienstes für die ländlichen Regionen Europas sehr wohl bewusst.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 26 von Zuzana Roithová (H-1140/05):

Betrifft: Gesundheitsdienstleistungen im Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Derzeit droht die Ausgliederung der Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Patienten werden somit nicht die Möglichkeit haben, die gleichen Rechte wie die Empfänger anderer Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Recht auf Information über den Dienstleistungserbringer, Verpflichtung zum Abschluss einer Schadensersatzversicherung). Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH haben die Patienten bereits Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat angefallen sind. Damit würde Artikel 23 also lediglich die Rechtsprechung in die jeweilige nationale Rechtsordnung eingliedern und aufgrund der Definition der Krankenhausversorgung den Patienten auch eine höhere Rechtssicherheit bieten.

Was haben die Mitgliedstaaten unternommen, um das Recht der Patienten auf Kostenübernahme für eine in einem anderen Mitgliedstaat geleistete Gesundheitsversorgung durch ihr System der sozialen Sicherheit gesetzlich zu verankern? Was wird die Kommission im Falle einer Ablehnung von Artikel 23 unternehmen, um diese Rechte zu schützen?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Artikel 23 des Vorschlags für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt sieht, wie die Frau Abgeordnete in ihrer Frage feststellt, eine gesetzliche Verankerung bestehender Rechte auf die Mobilität von Patienten vor. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt, dass Patienten das Recht auf Übernahme der Kosten für in einem anderen Mitgliedstaat erhaltene medizinische Dienstleistungen durch das System der sozialen Sicherheit in ihrem eigenen Mitgliedstaat haben, wobei bestimmte Bedingungen gelten. Patienten haben Anspruch auf die Kostenerstattung für in anderen Mitgliedstaaten außerhalb des Krankenhauses erbrachte Leistungen, für die keine vorherige Genehmigung eingeholt wurde. Für eine Krankenhausbehandlung ist gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung einzuholen, bevor ein Patient ins Ausland reisen kann, um sich behandeln zu lassen. Derartige Genehmigungen sind zu erteilen, wenn die erforderliche Behandlung nicht innerhalb einer medizinisch vertretbaren Zeitspanne im Mitgliedstaat, in dem der Patient wohnt, durchgeführt werden kann.

Bevor der Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt wurde, führte die Kommission eine Studie über die Gewährleistung der Patientenrechte in den Mitgliedstaaten durch, die zu dem Schluss kam, dass „die europäischen Bürger auf ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Behinderungen stoßen, wenn sie in ihrem Wohnstaat die Erstattung von Krankheitskosten, die ihnen in einem anderen Mitgliedstaat außerhalb eines Krankenhauses entstanden sind, oder eine Genehmigung der Übernahme der Kosten für die im Krankenhaus erbrachten Leistungen beantragen“.

Für den einzelnen Bürger zählt das Recht auf Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat und auf Erstattung der Kosten durch das eigene System für soziale Sicherheit vielleicht zu den wichtigsten Vorzügen des Binnenmarktes. Deshalb schlägt die Kommission die Aufnahme von Gesundheitsdienstleistungen in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie sowie eine spezielle Bestimmung hinsichtlich der Übernahme entsprechender in einem anderen Mitgliedstaat entstandener Kosten vor.

Die Kommission hat ferner einen aktiven Beitrag zur Arbeit einer hochrangigen Gruppe zu Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitsfürsorge und der Patientenmobilität geleistet, wobei geprüft werden sollte, wie der Rahmen für die Gewährleistung und Förderung von Patientenrechten auf dem Binnenmarkt am besten entwickelt werden kann.

Dabei wurde deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsfürsorge und verwandter Bereiche mit klaren Vorteilen verbunden ist, wobei die Kostenerstattung nur einen Aspekt darstellt. Einige Mitgliedstaaten sind besorgt über die Auswirkungen, die die grenzüberschreitende Behandlung und Patientenmobilität möglicherweise auf ihre nationalen Gesundheitsbudgets haben.

Da es vorerst keinen eindeutigen Rechtsrahmen gibt, sehen wir uns auch künftig mit der sich entwickelnden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konfrontiert. Bis zur Abstimmung dieses Hauses in erster Lesung über die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie erscheint es unangemessen, über den Standpunkt zu bestimmten Artikeln zu spekulieren. Ich kann aber bestätigen, dass die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten unverhältnismäßige und ungerechtfertigte Beschränkungen anwenden, handeln und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich möchte dem Kommissar für seine wohl durchdachte Antwort danken. Er stellte ganz richtig fest, dass die aus der gesetzlich vorgeschriebenen Übernahme von in einem beliebigen Mitgliedstaat angefallenen Behandlungskosten resultierende Rechtssicherheit einen der wichtigsten Vorzüge darstellt, der zudem von grundlegender Bedeutung für die Freizügigkeit der Bürger und den freien Dienstleistungsverkehr am europäischen Markt ist.

Als ehemalige Gesundheitsministerin und Leiterin eines großen Universitätskrankenhauses möchte ich Ihnen gern eine Frage stellen. Ist der Kommission klar, dass die Dienstleistungsrichtlinie eine einmalige Gelegenheit bietet, klare Bedingungen und rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erstattung von Kosten für nicht dringende Behandlungen in den 25 Mitgliedstaaten festzulegen, ohne den Grundsatz der Subsidiarität zu verletzen? Ist sie sich ferner bewusst, dass es nicht vertretbar ist, dass der Europäische Gerichtshof weiter als Garant und Ausleger von Gesetzen in dieser Frage fungiert oder dass diese Rolle von einer hochrangigen Gruppe ausgeübt wird, die diese Problematik kontinuierlich diskutiert, aber über keine gesetzlichen Befugnisse verfügt und nicht für Rechtssicherheit sorgen kann?

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Wie ich in meiner Erwiderung sagte, war das Bemühen um Klärung der von der verehrten Abgeordneten angesprochenen Probleme einer der Gründe für die Aufnahme von Gesundheitsdienstleistungen in die Dienstleistungsrichtlinie. Doch wie die Frau Abgeordnete weiß, hat die Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie in anderen Ausschüssen eine Reihe weiterer Probleme aufgeworfen, und der Binnenmarktausschuss hat dementsprechend abgestimmt. Das hohe Haus wird sich auf seiner nächsten Tagung in erster Lesung mit der Dienstleistungsrichtlinie und den Änderungsanträgen befassen. Die Abgeordneten vertreten viele widersprüchliche Ansichten in dieser Frage, und auch die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten hinsichtlich der Aufnahme von Kosten für medizinische Behandlungen in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie gegensätzliche Standpunkte.

Wie ich in Bezug auf diese Frage wie auch alle anderen Fragen im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie sagte, bin ich gern bereit, mir die Sorgen und Meinungen aller betroffenen Interessengruppen anzuhören.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlotte Cederschiöld (PPE-DE).(SV) Ich möchte insbesondere dem Kommissar für seine ausgezeichnete Antwort auf die Anfrage von Frau Roithová danken und die Frage stellen, ob die Kommission nicht vielleicht einen Beitrag zum besseren Verständnis dieser Fragen leisten könnte, indem sie Eckdaten veröffentlicht, die zeigen, dass in diesem Bereich ein echter zusätzlicher Nutzen zu erzielen ist. Ich will damit sagen, dass die grenzüberschreitende Behandlung den Bürgern einen zusätzlichen Nutzen bringen könnte, dass eine bessere fachärztliche Betreuung möglich wäre und dass die Patienten eine bessere und hochwertigere Versorgung erhalten könnten, zum Teil zu niedrigeren Kosten, aber vor allem auf effektivere Weise. Ich bin fest überzeugt, dass die Kommission Daten zusammenstellen könnte, die uns weiterbringen. Was meint die Kommission zu einem solchen Beitrag, der eine konstruktivere Debatte über diese Fragen ermöglichen würde?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Wie üblich bringt Frau Cederschiöld sehr überzeugende Argumente für ihren Standpunkt vor. Wie ich aber bereits in Beantwortung von Frau Roithovás Anfrage feststellte, gibt es in dieser Frage unterschiedliche Standpunkte. Ich möchte zunächst das Ergebnis der Abstimmung des Europäischen Parlaments nächsten Monat über die verschiedenen Änderungsanträge, die zu diesem und anderen Bereichen vorgelegt wurden, abwarten.

Frau Cederschiöld argumentiert wirklich sehr überzeugend, aber es gibt auch andere Ansichten.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 27 von Katerina Batzeli (H-1141/05):

Betrifft: Öffentliche Aufträge für militärische Ausrüstungen

Die Bemühungen der Kommission, schrittweise einen transparenteren und offeneren europäischen Markt für militärische Ausrüstungen zu schaffen, gehen trotz der Besonderheiten dieses Sektors in die richtige Richtung.

Das bisherige Verfahren beruht einerseits auf der Gemeinschaftsrichtlinie 2004/18/EG(3) und andererseits auf Artikel 296 des Vertrags, der Ausnahmen zulässt. Inwieweit gedenkt die Kommission übergangsweise die Kriterien für die Anwendung der in Artikel 296 vorgesehenen Ausnahmeregelung ebenso wie die Kriterien für die Kontrolle und Überwachung der einschlägigen nationalen Verfahren genauer zu definieren?

Inwieweit wird die Auffassung vertreten, dass die Ausnahmen - wenn von den staatlichen Behörden mit Auftragnehmern ihrer Wahl Verhandlungen geführt werden für Aufträge, die die Produktion von Material für Forschungs-, Studien- und Versuchszwecke betreffen sowie die Lieferung von militärischem Material durch juristische Personen, an deren Kapital die öffentliche Hand mit über 50 % beteiligt ist - den Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 296 entsprechen?

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage der Frau Abgeordneten lässt sich zweiteilen. Im ersten Teil geht es darum, ob die Kommission beabsichtigt, die Kriterien für die Anwendung von Artikel 296 des EG-Vertrags weiter zu präzisieren. Der zweite betrifft die Auffassung der Kommission zu den Vorschriften, die Verträge zu Forschungs-, Studien- und Versuchszwecken im Bereich der Verteidigung regeln.

Zum ersten Teil. Wir haben kürzlich unsere Vorschläge für künftige Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bei der Auftragsvergabe im Bereich Verteidigung skizziert. Unsere Mitteilung vom 6. Dezember kündigte für 2006 eine Auslegungsmitteilung zu Artikel 296 im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern sowie die Vorarbeiten für eine mögliche Richtlinie für diesen Bereich an. Grundlage dieser Initiativen bilden die Ergebnisse der durch das Grünbuch von 2004 eingeleiteten Konsultation. Das Parlament hat sich mit seinem Beitrag zu dieser Debatte und der Abstimmung am 17. November ausdrücklich für eine Unterstützung der Initiative der Kommission entschieden.

Die Auslegungsmitteilung wird eine Orientierungshilfe für die Anwendung von Artikel 296 sein, der den Mitgliedstaaten Ausnahmen von den Binnenmarktvorschriften sowie von Richtlinie 2004/18 gestattet, wenn ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen betroffen sind. Diese Bestimmung ist von Fall zu Fall anzuwenden und kann nicht allgemein ausgelegt werden. Mitgliedstaaten, die diese Bestimmung in Anspruch nehmen wollen, müssen nachweisen, dass die entsprechende Ausnahme gerechtfertigt und dem verfolgten Zweck angemessen ist.

Eine mögliche Richtlinie würde Verfahren für die Beschaffung von Verteidigungsgütern in Fällen koordinieren, auf die die Ausnahmeregelungen von Artikel 296 nicht anwendbar sind oder in denen sie ein Mitgliedstaat auf eigenen Wunsch nicht in Anspruch nimmt. Sie könnte neue, flexiblere Beschaffungsvorschriften vorsehen, die besser auf den speziellen Charakter des Verteidigungssektors abgestimmt sind. Die Unterbreitung eines Vorschlags für eine solche Richtlinie durch die Kommission hängt von den Ergebnissen einer Folgenabschätzung ab, die für 2006 geplant ist.

Die Kommission kann keine Bewertung der von der Frau Abgeordneten im zweiten Teil der Frage beschriebenen Tatsachen vornehmen. Artikel 296 des EG-Vertrags ist von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls anzuwenden. Ich kann jedoch kurz die Grundsätze umreißen, die bei der Festlegung der anzuwendenden Vorschriften berücksichtigt werden sollten.

Einerseits ist zu bedenken, dass für die öffentliche Beschaffung für Forschungs-, Studien- und Versuchszwecke unter bestimmten Bedingungen spezifische Ausnahmeregelungen im Rahmen der geltenden Richtlinie sowie des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation gelten. Denkbar sind ferner Ausnahmen für Wehrbeschaffungen im Rahmen des von der Europäischen Verteidigungsagentur aufgestellten Verhaltenskodexes für die Inanspruchnahme von Artikel 296.

Andererseits ist die Frage der staatlichen Beteiligung am Aktienkapital potenzieller Auftragnehmer und der damit verbundenen Konsequenzen in Bezug auf die anzuwendenden Vorschriften keine Angelegenheit, die auf der Grundlage von Artikel 296 zu behandeln ist: Hier besteht ein Zusammenhang zur Ausnahmeregelung für In-House-Geschäfte, wie aus den Entscheidungen des Gerichtshofs deutlich wird. Diesem Fallrecht zufolge gilt die Ausnahmeregelung jedoch nur in Fällen mit einer Beteiligung von 100 %.

 
  
MPphoto
 
 

  Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Zunächst möchte ich dem Kommissar für seine Transparenz und seine umfassende Antwort auf meine Frage danken.

Ich glaube, die Erörterung der Frage der Transparenz im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der staatlichen Verteidigung ist ein Thema, das die europäische Wirtschaft generell beschäftigt, doch ich werde die Erklärung des Kommissars im Gedächtnis behalten, dass er die Ausnahmeregelungen von Artikel 296 EG-Vertrag auf der Grundlage der einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs genauer definieren wird, und zwar insbesondere was das Stadium des Verfahrens betrifft, in dessen Verlauf öffentliche Aufträge für militärische Ausrüstungen vergeben werden.

Was wir wissen müssen – und zwar dringend –, ist, wie die Mitgliedstaaten bei Aufträgen, die sich aus dem Bereich Forschung und Technologie ergeben, mithilfe eines Konsultationsmechanismus Einfluss nehmen sollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Die verehrte Abgeordnete, Frau Batzeli, verweist auf die Vorzüge der Transparenz in diesem speziellen Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Wie sie aber sicher weiß, räumt Artikel 296 den Mitgliedstaaten einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Organisation derartiger Aktivitäten ein. Bleibt zu hoffen, dass unsere jüngste Mitteilung von Dezember 2005 sowie die Maßnahmen, die wir in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen zu ergreifen gedenken, zu einer weiteren Öffnung dieses Bereiches beitragen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Glyn Ford (PSE). – (EN) Ich halte einen europäischen Binnenmarkt im Bereich der Produktion und Beschaffung von Verteidigungsgütern für unbedingt erforderlich, denn er ist für die Zukunft der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung. Meines Erachtens hat die Kommission – zumindest in der Vergangenheit – eine unangemessen großzügige Auslegung von Artikel 296 zugelassen. Können Sie sagen, ob Sie künftig eine strengere Auslegung planen? Vor allem aber werden Sie auf der Ebene der Kommission eine Schätzung bezüglich der Höhe der Kosten vornehmen, falls Sie das noch nicht getan haben, die der fehlende Binnenmarkt im Verteidigungssektor verursacht? Das betrifft die Kosten für den Erwerb entsprechender Güter aus Drittstaaten, die intern hätten gekauft werden können, sowie die Kosten, die aufgrund der Zersplitterung des Verteidigungsmarktes in Europa und der damit verbundenen Produktion in kleinen Mengen anstelle der Massenproduktion entstehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Soweit ich weiß, belaufen sich die Verteidigungshaushalte in der EU auf insgesamt 169 Milliarden Euro. Davon sind ca. 82 Milliarden Euro für die Beschaffung vorgesehen. Deshalb könnte jede Öffnung des Marktes in diesem Bereich, wie mein Vorredner mit seiner Frage bereits andeutete, zu Einsparungen in den Verteidigungshaushalten vieler Mitgliedstaaten in ganz beträchtlicher Höhe beitragen, was den öffentlichen Finanzen in diesen Mitgliedstaaten sehr zugute käme. Dieser Bereich birgt also beträchtliche Reserven.

Andererseits müssen sich die Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen einig sein, wenn wir diesen speziellen Markt weiter öffnen wollen. Ich möchte diese Zahlen vor diesem Haus zu Protokoll geben, weil ich zeigen will, um welche Beträge es in diesem Bereich geht.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Anfragen Nr. 28 bis 30 werden schriftlich beantwortet.

Anfrage Nr. 31 von Bernd Posselt (H-1127/05):

Betrifft: EU-Ukraine

Wie beurteilt die Kommission die Entwicklung, die die Ukraine in den letzten zwölf Monaten genommen hat, und welche Strategien hat sie für 2006 ausgearbeitet, um dieses wichtige und völlig europäische Land stärker an die EU heranzuführen?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für diese Frage. Die Europäische Nachbarschaftspolitik bewirkt eine weitere Annäherung der Ukraine an die Europäische Union. Unsere Zusammenarbeit mit der Ukraine kann als äußerst erfolgreich eingeschätzt werden. Der im Februar 2005 angenommene Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat sich als wichtiges und effizientes Instrument erwiesen und unterstützt mittels einer Vertiefung der politischen Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und der Ukraine die Durchführung von Reformen.

Nach der „Revolution in Orange“ konnte auf ukrainischer Seite eine neue Bereitschaft zur Ankurbelung der Zusammenarbeit mit der EU beobachtet werden. Die Umsetzung des Aktionsplans durch die Ukraine kann für 2005 als positiv bewertet werden. Auf dem Gipfel EU/Ukraine im Dezember 2005 bestätigte Präsident Barroso die von der Ukraine bei ihren politischen und wirtschaftlichen Reformen erzielten Fortschritte. In folgenden Bereichen konnten Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine festgestellt werden: Wirtschaftsintegration; Gewährung des Status einer Marktwirtschaft durch die EU an die Ukraine; Zusammenarbeit in den Schlüsselbereichen Energie und Verkehr; Absichtserklärung für die Zusammenarbeit im Bereich Energie; Justiz und Inneres; Aufnahme von Verhandlungen über Visaerleichterungen sowie gleichzeitige Verhandlungen über ein Rückübernahme-Abkommen. Fortschritte konnten ferner im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik erzielt werden, und zwar in Form einer EU-Hilfsmission am transnistrischen Abschnitt der Grenze zwischen der Ukraine und der Republik Moldau.

Bei der Umsetzung des Aktionsplans sind durch die Ukraine jedoch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und vor allem in der Wirtschaft noch weitere wichtige Schritte einzuleiten, die die Bekämpfung der Korruption, die Annahme entsprechender Rechtsakte für den WTO-Beitritt und die Verbesserung des Geschäftsklimas betreffen.

Die Kommission hofft, auf den vom Gipfel – dem ersten mit einer vollständig reformorientierten ukrainischen Regierung – für die weitere Entwicklung unserer Beziehungen zur Ukraine ausgehenden zusätzlichen Impulsen aufbauen zu können. Im Februar 2005 hatte sich die EU zur Aufnahme baldiger Konsultationen über ein verbessertes Abkommen zwischen der EU und der Ukraine verpflichtet, sobald sich das Land um eine Lösung der wichtigsten politischen Schwerpunktaufgaben des Aktionsplans bemüht. Diese Verpflichtung ist nach wie vor gültig; wann wir sie einlösen können, hängt von der Ukraine und deren Zielstrebigkeit bei der Lösung der noch offenen Probleme des Reformprozesses ab. Die Parlamentswahlen im März 2006 werden ein wichtiger Test für die demokratischen Bestrebungen der Ukraine und von großer Bedeutung für die Eröffnung weiterer Perspektiven in den Beziehungen zur Ukraine sein.

Folgende Bedingungen werden Voraussetzung für die künftigen Beziehungen sein: eine erfolgreiche politische Reform, Achtung der Grundrechte und –freiheiten sowie WTO-Mitgliedschaft, damit die Ukraine vollständig in den Weltmarkt integriert werden kann. Eine solche Entwicklung eröffnet zudem Aussichten auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine.

Der weitere Weg wird bestimmt sein von einer engen Partnerschaft mit der Ukraine auf der Grundlage gemeinsamer Werte und dem Ziel der wirtschaftlichen Integration sowie der verstärkten Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen. Die Politik der kontinuierlichen Fortschritte und der kleinen und gemeinsamen Schritte in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine hat sich in dem Jahr, das seit der „Revolution in Orange“ vergangen ist, erfolgreich bewährt und wird uns die Inangriffnahme weiterer großer Aufgaben ermöglichen.

 
  
MPphoto
 
 

  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich bedauere es einerseits, dass Frau Kommissarin Ferrero-Waldner nicht da ist – ich finde das nicht richtig, wenn sie auf der Tagesordnung steht –, aber ich freue mich, dass die österreichisch-ungarische Zusammenarbeit in der Kommission so gut funktioniert.

Ich habe zwei kurze Fragen, Herr Kommissar. Erstens: Welche personellen und finanziellen Beihilfen halten Sie im kommenden Jahr für denkbar, um zu verhindern, dass der Reformprozess in der Ukraine scheitert oder wieder umkippt, wie gewisse Nachbarstaaten ja offenbar kalkulieren.

Zweitens: Was tut die Kommission konkret, um die Verkehrsverbindungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zu verbessern und gemeinsame Infrastrukturkonzepte zu entwickeln, die die Anbindung der Ukraine an den Westen – was die Energie und den Verkehr betrifft – verstärken?

 
  
MPphoto
 
 

  Laszló Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Es tut mir leid, doch für eine Beantwortung dieser Fragen ist es noch zu früh. Vielleicht hat Frau Ferrero-Waldner schon gewisse Vorstellungen, aber was die Kommission selbst betrifft, so können wir diese Fragen noch nicht beantworten, weil zunächst politische und wirtschaftliche Reformen erforderlich sind, um die Ukraine näher an die Europäische Union heranzuführen. Erst dann kann die Zusammenarbeit weiter vertieft werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Inger Segelström (PSE).(SV) Ich möchte eine Frage an die Kommission stellen. Das Europäische Parlament hat heute fast einstimmig einen sehr überzeugenden Bericht zum Thema Menschenhandel angenommen. Wir haben dieser Frage große Aufmerksamkeit gewidmet und sie auch in unseren Kontakten mit der Ukraine angesprochen. Mit dem heutigen Beschluss verleiht das Parlament seiner Position stärkeren Nachdruck. Ich möchte, dass die Kommission diesem Thema, das heute im Europäischen Parlament eine so enorme Unterstützung erfahren hat, besondere Beachtung schenkt.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Ich denke, dass die Annäherung der Ukraine an die Europäische Union ein langwieriger Prozess sein wird. Vor uns liegt also noch ein langer Weg. Ausgehend von meinen eigenen Erfahrungen als ehemaliger Außenminister des Nachbarlandes Ungarn kann ich sagen, dass die Ukraine große Fortschritte gemacht hat. Seit der „Revolution in Orange“ steht im Wesentlichen außer Frage, dass die Ukraine an einer weiteren Annäherung interessiert ist, dass sie eine demokratische und marktwirtschaftliche Entwicklung anstrebt. Trotzdem ist es bis zur Einhaltung der EU-Normen und –Prinzipien noch ein langer Weg.

Wir haben zwei Optionen. Entweder wir stellen zu große Forderungen und stoßen die Ukraine weg von der Europäischen Union, oder wir verhalten uns toleranter und kooperativer und unterstützen damit die Annäherung der Ukraine, wobei wir bedenken sollten, dass die innenpolitische Lage des Landes nicht eben einfach ist. Die Ukraine steht vor allgemeinen Wahlen, die – egal, wie sie ausgehen werden – die Nagelprobe für die demokratische Entwicklung des Landes darstellen werden. Dabei sollte es uns weniger um das Ergebnis der Wahlen gehen als vielmehr darum, dass sie unter demokratischen Bedingungen stattfinden. Das wird eine Bewährungsprobe für die Demokratie in der Ukraine sein.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 32 von Sajjad Karim (H-1128/05):

Betrifft: Sri Lanka: Reaktion der EU auf das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Sri Lanka und die Erklärung von Herrn Pirapaharan

Am 27. November 2005 richtete der Vorsitzende der LTTE-Partei, Velupillai Pirapaharan, einen „dringenden und endgültigen Appell“ an den neu gewählten Präsidenten Sri Lankas, Mahinda Rajapaske, den Friedensprozess zu intensivieren und die politischen Erwartungen der tamilischen Bevölkerung zu erfüllen. Pirapaharan erklärte, wenn nicht bald eine angemessene politische Lösung gefunden werde, werde die LTTE ihren Kampf für Selbstbestimmung verstärken, möglicherweise unter Anwendung von Gewalt. Was hält die Kommission vom Ton und vom Inhalt der Rede Pirapaharans am Hero's Day?

Der Friedensprozess ist ins Stocken geraten, seit die LTTE sich 2003 zurückgezogen hat, und die Ansichten von Rajapaske (der seinen Wahlkampf mit dem Versprechen führte, die Macht nicht mit der LTTE zu teilen) und Pirapaharan, die keinerlei Perspektiven bieten sind ganz offenkundig unvereinbar. Ist die EU daher nicht der Auffassung, dass sie als Ko-Vorsitzende der Konferenz von Tokyo und als wichtigster Geldgeber eine überaus große Verantwortung trägt und dafür sorgen muss, so bald wie möglich einen Dialog mit beiden Parteien einzuleiten, bevor diese wieder Gewalt anwenden, und eine Lösung zu finden, bei der das Recht der Tamilen auf Selbstbestimmung in einem vereinten Sri Lanka verwirklicht werden kann?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für die Frage. Die Lage in Sri Lanka bietet Anlass zu großer Sorge. 2005 war ein schlechtes Jahr für den Friedensprozess. Durch das tödliche Attentat auf Außenminister Kadirgamar, den von der LTTE-Partei im Norden und Osten durchgesetzten Wahlboykott und die zahlreichen Morde im Osten des Landes und in Jaffna ist die Waffenruhe in Gefahr geraten.

Auch das Versagen der „Post-Tsunami Operations Management Structure“ (P-TOMS), in deren Rahmen die Regierung, Vertreter der LTTE und der muslimischen Bevölkerungsgruppe gemeinsam die Prioritäten für den Wiederaufbau im Norden und Osten des Landes festlegen sollten, war ein schwerer Rückschlag, der bei den Tamilen große Ressentiments ausgelöst hat.

Vor unseren Augen entwickelt sich eine gefährliche Spirale. Das sri-lankische Militär hat bei indirekten Angriffen durch die LTTE in Jaffna und anderen Regionen im Norden und Osten des Landes mehr als 60 Soldaten verloren. Bisher hat die Regierung mit bemerkenswerter Zurückhaltung reagiert, aber das kann sich rasch ändern.

Die Europäische Union und insbesondere die Kommission spielen eine große Rolle im Friedensprozess. Sri Lanka stellt eine Priorität dar, die Frau Ferrero-Waldner als Kommissarin für Außenbeziehungen ganz besonders am Herzen liegt. Sie reiste letzten März nach Sri Lanka und setzte sich sehr konsequent für eine Einigung zur P-TOMS ein. Sie ist nach wie vor der Ansicht, dass dies etwas bewirkt hätte. Die EU hat sich im Verlaufe des Jahres mit energischen Botschaften an beide Seiten gewandt. So war vor allem die Ankündigung der EU im September 2005, dass hochrangige Delegationen der LTTE in den EU-Hauptstädten nicht mehr empfangen werden würden, ein deutliches Signal, dass sich die EU einerseits um eine ausgewogene Strategie in Bezug auf diesen Konflikt bemüht, andererseits aber keine weiteren Gewaltakte der LTTE tolerieren werde.

Die Kommission hat zudem großen Anteil daran, dass die Tätigkeit der Ko-Vorsitzenden stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt ist. So hat die für Außenbeziehungen zuständige Kommissarin selbst an drei der vier Tagungen der Ko-Vorsitzenden im Jahre 2005 teilgenommen. Zwei davon fanden sogar in Brüssel statt.

Ferner unterstützte die Kommission im letzten Jahr durch öffentliche wie auch nicht öffentliche Botschaften die Vermittlungstätigkeit Norwegens. Außerdem befürwortet die Kommission den Vorschlag, die nächste Tagung der Ko-Vorsitzenden in Sri Lanka durchzuführen, und zwar ungefähr zum Zeitpunkt des vierten Jahrestages der Unterzeichnung des Abkommens über die Waffenruhe.

Die Kommission wird ihre Anstrengungen im nächsten Jahr intensivieren. Dafür wurden zwei Schwerpunktaufgaben festgelegt. Die Kommission wird sich erstens dafür einsetzen, dass die Ko-Vorsitzenden eine größere Rolle spielen, und dazu direkte Besuche auf Ministerebene befürworten. Die für Außenbeziehungen zuständige Kommissarin selbst beabsichtigt, im Februar nach Sri Lanka zu reisen, und zwar möglichst in Begleitung der anderen Ko-Vorsitzenden. Sie möchte persönlich mit Herrn Pirapaharan sprechen und ihn deutlich davon in Kenntnis setzen, dass die EU sehr bald handeln wird, wenn sich bei der LTTE keine Änderungsabsichten abzeichnen.

Angesichts dessen, dass die P-TOMS versagt hat, bemüht sich die Kommission zweitens um Alternativen für die Unterstützung des Wiederaufbaus im Norden und Osten. Gegebenenfalls wird sie versuchen, auf lokaler Ebene tätig zu werden und sich beispielsweise auf einen oder zwei Distrikte zu konzentrieren, um den fehlenden Konsens zwischen den wichtigsten Akteuren etwas auszugleichen.

 
  
MPphoto
 
 

  Sajjad Karim (ALDE). – (EN) Ich danke dem Kommissar für seine ausführliche Antwort. Ich möchte eine Sache im Zusammenhang mit dem heutigen Sprengstoffanschlag ansprechen, bei dem zwei Zivilisten getötet und zwölf Soldaten verletzt wurden. Das ist der bisher letzte Anschlag in einem Monat des Blutvergießens. Plant die EU als Ko-Vorsitzende des Friedensprozesses in Anbetracht dessen, dass sich beide Seiten im Prinzip geeinigt haben, die Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zu überprüfen, diese Gelegenheit zu nutzen, um sich für die Unterzeichnung einer Menschenrechtserklärung durch die Regierung und die LTTE einzusetzen, um damit den Schutz der elementaren Menschenrechte in den Mittelpunkt des Friedensprozesses zu rücken?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für Ihre Zusatzfrage. Da ich nicht das zuständige Kommissionsmitglied bin, kann ich Ihnen lediglich meine persönliche Meinung zu dieser neuen Entwicklung sagen, aber nicht die der Kommission, die noch keine Zeit hatte, sich damit zu befassen. Ich denke jedoch, dass eine Initiative wie die von Ihnen genannte eine Option darstellt, die sich vollständig im Einklang mit der von der Kommission in Bezug auf die Lage in Sri Lanka verfolgten Politik befindet.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Anfrage Nr. 33 wird nicht behandelt, da das Thema bereits auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht.

Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 34 hinfällig.

Anfrage Nr. 35 von Inger Segelström (H-1160/05):

Betrifft: Kolumbien

Mit großer Besorgnis muss festgestellt werden, dass der Demokratisierungsprozess in Kolumbien immer wieder durch Unruhen im Lande behindert wird. Auch die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen sind überaus beunruhigend. Die bewaffneten Konflikte eskalieren und der Drogenhandel wird in großem Umfang fortgesetzt. Die Entwicklung und der Frieden in Kolumbien werden dadurch ernsthaft behindert. Mehrere schwedische Freiwilligenorganisationen haben Personal nach Kolumbien entsandt, die sich an Friedensprojekten und an Projekten zum Schutz der Rechte und auch der Grundeigentumsrechte der lokalen Ureinwohner zu beteiligen. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in Kolumbien wie in vielen anderen südamerikanischen Ländern große Unternehmen stark expandieren, nicht zuletzt im Bereich der Erzeugung von Palmöl. Welche besonderen Maßnahmen kann die Kommission vorschlagen, um den Demokratisierungsprozess in Kolumbien zu unterstützen?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission teilt die Sorge der verehrten Abgeordneten bezüglich der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen und Gefährdung der Demokratie in den Regionen Kolumbiens, die seit vielen Jahren von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Deshalb zielt die Strategie der EU in erster Linie auf die Unterstützung umfassender Friedensinitiativen unter konsequenter Einbeziehung der Kommunen auf lokaler Ebene ab. Wir beabsichtigen daher, mit einem integrierten Paket von Instrumenten einen direkten Beitrag zur Stärkung der Demokratie zu leisten.

So wurden von 2001 bis 2005 im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte über 16 Millionen Euro für 53 Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in Kolumbien bereitgestellt, von denen einige bereits durchgeführt sind und andere noch laufen.

 
  
MPphoto
 
 

  Inger Segelström (PSE).(SV) Vielen Dank, Herr Kommissar. Ich habe diese Frage gerade deshalb gestellt, weil Kolumbien dabei ist, zum Schauplatz der zweitgrößten Flüchtlingskatastrophe zu werden. Was Kolumbien von anderen Ländern unterscheidet, ist die Tatsache, dass sich der Grund und Boden dort nach wie vor in den Händen lokaler und regionaler Grundeigentümer befindet. Dadurch besteht noch eine Chance, der einheimischen Bevölkerung zu helfen und dafür zu sorgen, dass sie ihr Land behalten kann. Dieser Faktor wird natürlich von großer Bedeutung sein, wenn wir diesen Konflikt zu lösen versuchen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und hoffe natürlich auf gemeinsame Fortschritte bei diesen Friedensinitiativen der EU.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Dazu möchte ich mich nicht äußern, da mir das von der Frau Abgeordneten angesprochene Problem nicht bekannt ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident.

Anfrage Nr. 36 von Ryszard Czarnecki (H-1169/05):

Betrifft: Gipfel der ASEAN-Staaten und Schutz der Menschenrechte

Wie bewertet die Kommission die Ergebnisse des Gipfels der ASEAN-Staaten, der im Dezember 2005 stattfand, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte in Ländern wie Myanmar (früher Birma)?

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission verfolgt mit Interesse die von Institutionen und Einzelpersonen in den ASEAN-Ländern unternommenen Anstrengungen zur Erarbeitung von Menschenrechtsmechanismen. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen sowie andere Menschenrechtsbelange durch eine Reihe von Kooperationsprogrammen in mehreren ASEAN-Ländern. Im kommenden Jahr wird in Manila eine von der Kommission geförderte ASEAN-weite Menschenrechtskonferenz stattfinden.

Mit Freude stellen wir fest, dass auf einem ASEAN-Gipfel erstmals die Freilassung von politischen Gefangenen in Myanmar gefordert wurde. Die Staats- und Regierungschefs der ASEAN-Staaten kamen ferner überein, den Außenminister von Malaysia als den derzeitigen Vorsitzenden der ASEAN nach Myanmar zu entsenden, um den demokratischen Prozess dort zu beurteilen.

Obgleich diese Initiativen der ASEAN als positiv einzuschätzen sind, sollten wir hinsichtlich der Aussichten auf rasche Veränderungen in Myanmar vorsichtig sein, insbesondere in Bezug auf die Freilassung von Aung San Suu Kyi.

 
  
MPphoto
 
 

  Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Kommissar! Es sind tatsächlich Fortschritte zu verzeichnen, zumindest was den Aufruf zur Achtung der Menschenrechte im ehemaligen Birma betrifft. Ich habe jedoch eine Frage oder vielmehr eine Bitte und einen Vorschlag für die Europäische Kommission. Meines Erachtens sollte die Kommission die Lage kontinuierlich überwachen, selbstverständlich mit Unterstützung des Parlaments. Echter internationaler Druck, der sowohl von Europa als auch Asien ausgeübt wird, ist unsere einzige Hoffnung, wenn konkrete Ergebnisse erreicht werden sollen. Ich ersuche die Europäische Kommission dringend, sich in dieser Sache kontinuierlich zu engagieren.

 
  
MPphoto
 
 

  László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für Ihren Vorschlag, den ich selbstverständlich an Frau Ferrero-Waldner weiterleiten werde. Ich denke, dass die Möglichkeiten der Europäischen Union, die sich ja nicht in der genannten Region befindet, begrenzter sind als die der ASEAN zum Beispiel. Ich meine, dass die ASEAN mehr tun könnte, aber Ihr Vorschlag ist auf jeden Fall überlegenswert.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die um 19.05 Uhr unterbrochene Sitzung wird um 21.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(2) ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.
(3) ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.


14. GMO für Zucker – Stützungsregelung für Zuckerrübenerzeuger – Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (Fortsetzung)
MPphoto
 
 

  Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über folgende Berichte von Herrn Fruteau im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

 
  
MPphoto
 
 

  María del Pilar Ayuso González (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Herrn Fruteau zu seinen Bemühungen beglückwünschen, diesen Vorschlag der Kommission zu verbessern, der eine Kehrtwende in der seit 1968 von der Europäischen Union verfolgten Politik im Zuckersektor darstellt und der darüber hinaus dem Zuckerrübenanbau in vielen Regionen der Europäischen Union ein Ende setzen wird.

Auch wenn es bereits häufig gesagt wurde, möchte ich eine Anmerkung zu dem Mangel an Respekt machen, den der Rat gegenüber diesem Parlament bekundet hat, indem er eine Übereinkunft erzielt und die Medien informiert hat, ohne vorher die Stellungnahme dieses Parlaments anzuhören. Eine Absprache, die immer zwischen den Institutionen bestanden hat, ist verletzt worden. Angesichts demokratiefeindlicher Gebärden wie dieser sollten wir nicht überrascht sein, wenn die Bürgerinnen und Bürger kein Vertrauen zu den Institutionen haben und weiter so abstimmen, wie sie es bisher getan haben.

Was die politische Einigung im Rat anbelangt, so kommt diese Übereinkunft dem Vorschlag der Kommission näher als dem Text, über den das Europäische Parlament morgen abstimmen wird. Ich will nur kurz auf die Preise eingehen. Sie haben eine Reduzierung um 36 % beschlossen, während die Kommission 39 % vorschlägt und wir im Parlament für eine Reduzierung um 30 % stimmen werden.

Ich möchte auch mein Nichteinverständnis mit der Diskriminierung jener Länder zum Ausdruck bringen, deren Produktion geringer ist als ihr Verbrauch und die daher nicht die Überschüsse produzieren, die theoretisch diese Reform erforderlich machen. Diese Länder werden bestraft, während den großen Produzenten von C-Zucker eine zusätzliche Quote eingeräumt wird.

Alle reden über die Produktion von Biokraftstoffen als Alternative zur Zuckerrübe, die vom Markt genommen werden soll, aber wie und wann werden die Mittel bereitgestellt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie glauben, Frau Kommissarin, wir könnten mit anderthalb Millionen Hektar für Energiepflanzen und einer Beihilfe von 40 Euro pro Hektar auf die Bedürfnisse der extrem vielen Landwirte reagieren, die ihre Existenz verlieren werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Der Beschluss des Rates stellt einen herben Schlag für Europa und damit auch für die ungarische Zuckerindustrie dar und kann daher nicht akzeptiert werden. Das Europäische Parlament kann nicht zulassen, dass die europäische Zuckerindustrie vernichtet wird. Wenn nichts gegen diese brutale Verordnung des Rates unternommen wird, dann wird sich die Zuckerproduktion in 15 Jahren auf zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken, nämlich Frankreich und Deutschland.

Verhindern ließe sich dies durch die Annahme des ausgezeichneten, gründlichen und ausgewogenen Berichts von Herrn Fruteau. Aber selbst die von Frau Fischer Boel vorgeschlagene Version wäre für die europäischen Zuckerproduzenten besser als die Verordnung des Rates.

Nach Ansicht des Europäischen Parlaments sollte die Preissenkung 30 % und damit weniger betragen, als vom Rat beschlossen. Gleichzeitig sollte die Entschädigung höher veranschlagt werden und nach Möglichkeit 100 % erreichen. Wichtig ist auch, dass der Übergangszeitraum vier Jahre nicht überschreitet. Flächenbezogene Beihilfen sollten an eine Teilproduktion gebunden werden, und das sollte als eine der Bedingungen aufgenommen werden. Das wäre auch meine Bitte an die Kommissarin.

Eine moderatere Preissenkung in Verbindung mit den genannten Bedingungen würde der Zuckerrübenproduktion und der Zuckerindustrie in Ländern im Mittelfeld wie beispielsweise Ungarn bessere Überlebenschancen gewähren. Leider befinden sich alle fünf ungarischen Zuckerraffinerien in den Händen ausländischer – französischer, deutscher und österreichischer – Zuckerrübenanbauer, die möglicherweise beschließen, die Produktion auf das eigene Land zu beschränken. Das wäre ein Risiko für ein Land mit einer Wirtschaftsproduktion, die dem europäischen Durchschnitt entspricht, wie z. B. Ungarn. Deshalb meine Bitte an meine Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns die Fehlentscheidung des Rates korrigieren!

 
  
MPphoto
 
 

  Johan Van Hecke (ALDE).(NL) Sehr geehrte Damen und Herren! Der Preis von Zucker, das derzeit am stärksten subventionierte landwirtschaftliche Erzeugnis Europas, beträgt das Dreifache des Weltpreises – eine unfaire und nicht annehmbare Situation, und deshalb bin ich der Meinung, dass eine radikale Reform unverzichtbar war und ist.

Es erhebt sich die Frage, ob die Kommissionsvorschläge weit genug gehen. Meines Erachtens wird über das Strukturproblem der Zuckerindustrie, nämlich eine allgemeine Überproduktion, hinweggesehen. Schon jetzt wird weitaus mehr Zucker erzeugt als verbraucht. Diese Situation wird sich mit dem sinkenden Preis noch verschlimmern, was lediglich den großen Erzeugern und den Händlern zugute kommen wird. Am Ende der Reise steckt sich die Agrarindustrie die Kosteneinsparungen in die Tasche, während die kleinen Landwirte für ihre Zuckerrübenernte weniger erhalten. Letzten Endes zahlt der Verbraucher für ein Kilo Zucker denselben Preis.

Insbesondere die ärmsten Länder laufen Gefahr, Opfer dieser Reform zu werden. Die Vorzugsbehandlung hat in verschiedenen AKP-Staaten lokale Zuckerkulturen, oft in kleinbäuerlichen Betrieben mit geringen Investitionen, entstehen lassen. Ohne weitere EU-Hilfen sind diese Länder unmöglich wettbewerbsfähig. Von daher die Bedeutung des Änderungsantrags Kinnock, einen jährlichen Betrag von 200 Millionen Euro für die AKP-Staaten freizugeben. Auch die übrigen Änderungsanträge von Frau Kinnock verdienen unsere Unterstützung.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ wird unserer Glaubwürdigkeit bei den Entwicklungsländern mit niedrigem Einkommen schweren Schaden zufügen. Außerdem ladet diese Reform zu einer Diskussion über eine generelle Abschaffung sämtlicher Ausfuhrbeihilfen ein, wie jüngst in Hongkong zugesagt. Summa summarum ist eine Zuckerreform notwendig, allerdings nicht dann, wenn sie für die großen Erzeuger süß ist, bei den armen Landwirten jedoch einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident! Wie wir im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung nachdrücklich betont haben, sind wir über die Reform des Zuckermarkts und auf die vom Rat bedauerlicherweise bereits vor der heutigen Aussprache bezogenen Positionen sehr in Sorge.

In unseren im Ausschuss eingebrachten Vorschlägen sind wir mit Nachdruck für das Prinzip der Selbstversorgung im Nahrungsmittelbereich und die Nahrungsmittelsicherheit sowie den Schutz der Landwirte und der Industrie in Gebieten und Mitgliedstaaten mit Schwierigkeiten eingetreten. Wir haben uns auch für höhere Erzeugungsquoten in Ländern wie Portugal ausgesprochen, in denen die Erzeugung weit hinter dem Verbrauch zurückbleibt.

So haben wir aufgrund der günstigen Bedingungen in Portugal und der großen Kluft zwischen Zuckerproduktion und Zuckerverbrauch für das Werk in Coruche in Portugal eine Aufstockung der Erzeugungsquoten auf 120 000 Tonnen Zuckerrüben vorgeschlagen, um seine wirtschaftliche Tragfähigkeit, Arbeitsplätze und die Zuckerrübenproduktion zu sichern.

 
  
MPphoto
 
 

  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Es heißt, man solle den Leuten lieber eine Angel als einen Fisch geben. Wenn wir die Zuckererzeugung in Irland und der EU einstellen, müssen wir die Landwirte und Erzeuger vernünftig entschädigen, selbst wenn es nur der Beruhigung unseres Gewissens dient.

Ja sind wir denn von allen guten Geistern verlassen? Wir stellen die Zuckererzeugung ein, wo wir doch dringend Alternativen für Erdölbrennstoffe finden müssen. Warum zahlen wir dafür, dass Felder brachliegen und Geräte vor sich hinrosten, wenn wir doch die Zuckererzeugung mehr denn je benötigen? Aus Zucker kann man mehr machen als nur Süßigkeiten.

Einerseits warnen wir vor dem Ende des Öls und fördern Alternativen; andererseits wurde dafür gesorgt, dass Zucker – eine der tragfähigen Alternativen – verschwindet. Eine Hand scheint nicht zu wissen, was die andere tut. Wie wollen wir da etwas erreichen?

Lassen Sie uns bei der Planung unserer Ausgleichszahlungen nicht die Drittländer wie Mauritius vergessen, die durch unsere Zuckerreformen zugrunde gerichtet werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Liberalisierung des Zuckermarktes stellt ein komplexes Problem dar, das unsere besondere Aufmerksamkeit verdient. Mit der Annahme einer Entschließung über die geplante Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker am 10. März 2005 hat das Europäische Parlament gezeigt, dass es sich dieser Tatsache bewusst ist. Leider hat die Europäische Kommission diese Entschließung ignoriert. Im Juli 2005 legte sie drei Vorschläge für Verordnungen vor, mit denen sie die Bedeutung der von diesem Haus angenommenen Entschließung unterminiert. Am 24. November 2005 wurde das Parlament ein zweites Mal übergangen, als der Rat die endgültige Fassung der Reform trotz der Gegenstimmen des polnischen und des griechischen Landwirtschaftsministers verabschiedete, ohne das Parlament um eine Stellungnahme zu bitten. Das hatte zur Folge, dass uns Vorschläge unterbreitet wurden, die den Grundsatz der europäischen Solidarität verletzen und deren Ziel darin besteht, den Zuckermarkt auf Kosten der kleineren Länder und vor allem der neuen EU-Mitgliedstaaten zu reformieren. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Zuckerproduktion auf Deutschland und Frankreich zu konzentrieren.

Die vorgeschlagenen Lösungen sind mit Nachteilen für die Landwirte und Beschäftigten der Zuckerindustrie verbunden, während die großen Zuckerunternehmen von ihnen profitieren werden. Der Einzelne und das Prinzip der Partnerschaft sind bei dieser Reform auf der Strecke geblieben. Die neuen Mitgliedstaaten haben ihre Zuckerfabriken privatisiert. Dabei wurde die große Mehrzahl dieser Fabriken von ausländischen Eigentümern für lediglich ein Drittel der Summe übernommen, die sie jetzt für die Einstellung der Produktion erhalten werden. In vielen anderen Ländern ist die Lage ähnlich.

Aus diesem und vielen anderen Gründen schlage ich vor, alle drei Vorschläge abzulehnen und eine neue Reform zu erarbeiten, die sich im Einklang mit der Entschließung des Parlaments vom 10. März 2005 befindet.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Tadeusz Masiel (NI). – (PL) Herr Präsident! Mir ist vollkommen klar, dass immer mehr tief greifende Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik durchgeführt werden müssen und werden. Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass diese Reformen mit Nachteilen für die Landwirte verbunden sein werden, und wie üblich werden die neuen Mitgliedstaaten am stärksten in Mitleidenschaft gezogen. Das ist ein weiteres Beispiel für die ungerechten Bedingungen, unter denen wir der EU beigetreten sind.

Ich verrate der Kommissarin sicher kein Geheimnis, wenn ich ihr sage, dass sie sich mit der derzeit stattfindenden Reform der Markordnung für Zucker in Polen keine Freunde machen wird. Sie sollte unseren Standpunkt verstehen und ihn zur Kenntnis nehmen. Wie der Berichterstatter sagte, sollten wir die Frauen und Männer in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen, die ihren Lebensunterhalt mit der Zuckerproduktion verdienen. Die geplante Entschädigung sollte hauptsächlich den Arbeitskräften in den Zuckerfabriken und den Landwirten zugute kommen und nicht den Besitzern derartiger Fabriken. Das ist vor allem deshalb von Belang, weil sich die Mehrzahl der Zuckerfabriken in Polen in ausländischer Hand befindet.

Die Übertragung von Produktionsquoten von einem Land auf ein anderes sollte verboten werden, um Spekulationen zu verhindern. Mit dieser Reform des Zuckermarktes wurden erneut Chancen vertan. Anstatt sich zu einem Ausdruck der Solidarität zwischen EU-Mitgliedstaaten und Entwicklungsländern zu entwickeln, wird sie erneut Zwietracht zwischen den Mitgliedstaaten sähen und dazu führen, dass arme Länder zu wenig Hilfe erhalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der Zuckermarkt muss dringend reformiert werden, da die derzeitige für Quoten, Preise und Ausfuhrerstattungen geltende Regelung am 30. Juni 2006 ausläuft. Doch Änderungen der Art, wie man sie uns vorgeschlagen hat, sind inakzeptabel.

Nicht nur ich, sondern die Mehrzahl der Zuckerrübenanbauer in Polen sind der Meinung, dass es nur ein Wort zur Beschreibung dieser Veränderungen gibt: „skandalös“. Der jetzt im Rat erzielte politische Kompromiss ist unerträglich. Von polnischen Zuckerrübenanbauern wird behauptet, dass die Reform des EU-Zuckermarktes absichtlich bis nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten hinausgezögert wurde, damit die Zuckerproduktion in der EU auf ihre Kosten zurückgefahren werden kann. Die Europäische Kommission hat immer wieder erklärt, dass C-Zuckerquoten den Markt destabilisieren. Das WTO-Panel hat gegen uns entschieden, und unsere Berufung hatte keinen Erfolg. Dennoch sieht der vom Ministerrat erzielte Kompromiss eine Menge von zusätzlich 1,1 Millionen t C-Zucker für die Mitgliedstaaten vor, die den meisten davon erzeugen.

Die von der Europäischen Kommission und dem Rat ergriffenen Maßnahmen sind bemerkenswert widersprüchlich. Obwohl das Ziel dieser Institutionen darin besteht, die Produktion zu begrenzen, haben sie für Länder, die große Mengen des so genannten C-Zuckers produzieren, Steigerungen vorgeschlagen. Wir haben mehrere Weihnachtsgeschenke dieser Art erhalten. Schade nur, dass sich der Weihnachtsmann nicht allen anderen Ländern gegenüber gleichermaßen großzügig gezeigt hat. Wie erklären die Kommissarin und der Rat die Tatsache, dass nur ausgewählte Länder zusätzliche Hilfe erhalten werden? Wie wurden diese Länder ausgewählt? Für die Kosten für all diese Weihnachtsgeschenke in Form großzügigerer Umstrukturierungsbeihilfen werden andere, wesentlich ärmere Länder aufkommen müssen, auch Polen. Von der Kommissarin möchte ich wissen, ob die Reform des Zuckermarktes lediglich auf einen Kuhhandel hinausläuft, oder ob sie auf der Grundlage in sich stimmiger Maßnahmen erfolgt, die die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Zuckermarktes garantieren sollen?

Ich möchte das Parlament bitten, meine Änderungsanträge anzunehmen, die ich vorgelegt habe, um diese Reform des Zuckermarktes zumindest teilweise zu verbessern. Hoffen wir, dass die Kommission und der Rat sie zur Kenntnis nehmen. Noch besteht die Möglichkeit, dass sie das tun, und dafür wäre ich ihnen sehr dankbar.

 
  
MPphoto
 
 

  Marc Tarabella (PSE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die heutige Debatte und die anschließende Abstimmung werden einen Schlusspunkt unter mehr als ein Jahr Arbeit in diesem Hause setzen. Lassen Sie mich den konstruktiven Geist des Berichterstatters Jean-Claude Fruteau unterstreichen, dessen Berichte ich unterstütze. Allerdings ist dieser Moment weniger ein Schlusspunkt als vielmehr der Beginn einer Entwicklung in diesem Sektor.

An die Frau Kommissarin gewandt, möchte ich sagen, dass das irrige Konzept des „Marktes über alles“ verheerende Folgen hat. Wir haben dazu beigetragen, diese ein wenig abzumildern. Obgleich diese Reform zu Recht als unausweichlich gilt, so sind doch bereits jetzt Bedenken hinsichtlich ihrer Folgen anzumelden, denn nach der Annäherung der Standpunkte des Rates und des Parlaments läuft sie auf eine drastische Preissenkung hinaus: 36 % in vier Jahren. Die Deregulierung über die Preise dient den Interessen der Großerzeuger, die sich auf Kosten der Umwelt weiter ausdehnen und außerhalb Europas in noch größerem Maße unterbezahlte Arbeitskräfte ausbeuten können. Sie dient auch den Interessen der Großabnehmer, die den Zucker auf dem Weltmarkt wesentlich billiger einkaufen werden, ohne diese Preissenkung in den Verkaufspreis für das Endprodukt einfließen zu lassen, und so ihre Profite maximieren. Dies ist ihre Definition von Entwicklung, die nicht zu verwechseln ist mit unserem Konzept von Entwicklung.

Schädlich ist die Deregulierung über den Preis hingegen für die Kleinerzeuger bei uns und noch mehr für die AKP-Länder und die am wenigsten entwickelten Länder, die ihren Zucker billiger verkaufen müssen und vielleicht gezwungen sein werden, die Produktion einzustellen, ohne jedoch eine echte alternative Einnahmequelle zu haben. Sie wird auch nicht von Vorteil für die kleinen Konsumenten sein: Alle Anzeichen sprechen dafür, dass der Zuckerpreis für sie nicht sinken wird. Zudem werden in Europa einige Länder ihre Produktion einstellen, während andere sie weiterführen werden, allerdings mit Schwierigkeiten für die Erzeuger wie auch für die Industrie und ihre Beschäftigten.

Gestatten Sie mir, hier auf eine belgische Besonderheit einzugehen. Ich würde die Möglichkeit der Umstrukturierung im Zichoriensektor mit Blick auf die Inulin-Herstellung begrüßen, für die gute Zukunftsaussichten bestehen. Ich hatte Änderungsanträge in diesem Sinne eingebracht und danke Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie diese angenommen haben. Was den Rat betrifft, der im Februar zusammentreten wird, so hoffe ich, dass er dem für die Landwirte bestimmten Anteil der Beihilfen sowie den Voraussetzungen, die Unternehmen für den Erhalt von Umstrukturierungsbeihilfen erfüllen müssen, größere Bedeutung beimisst. Darauf werde ich sehr achten!

 
  
MPphoto
 
 

  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einigung auf die GMO für Zucker wurde als historisch bezeichnet, als mutiger und kühner Beschluss in Anbetracht einer Situation, die seit all zu vielen Jahren verhärtet war. Es wurde gesagt, dass heute gehandelt werden musste, um über die notwendigen Mittel zur Durchführung dieser schmerzlichen, aber unausweichlichen Umstrukturierung wie auch zur Gewährleistung nicht nur der Ausgleichzahlungen für die betroffenen Landwirte, sondern auch der nachhaltigen Entwicklung des Zuckersektors verfügen zu können. Diese neue Politik wird den Handel fördern und die Verhandlungsposition der Europäischen Union bei der im nächsten Monat in Hongkong stattfindenden WTO-Konferenz stärken.

Durch diese Reform wird die Union sicher zu einem attraktiven Markt für die Entwicklungsländer, in den sie ihren Zucker exportieren können, auch wenn ich persönlich glaube, dass wir große Einbußen in puncto Qualität und Garantien für die Gesundheit der Verbraucher hinnehmen müssen. Vielleicht, Frau Kommissarin, wären in dieser Frage mehr Härte, Umsicht und Vorsorge vonnöten gewesen. Diese Einigung wird die Europäische Union schließlich in die Lage versetzen, ihren AKP-Partnern finanzielle Unterstützung anzubieten, damit sie sich an die Veränderungen anpassen können, doch letztlich wird sie wohl dazu führen, dass wie immer bloß Frankreich und Deutschland geschützt werden.

Daher bekunde ich meine große Anerkennung für die Arbeit des Berichterstatters und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ohne ausführlicher auf die inzwischen allseits bekannten Eckpunkte der Vereinbarung eingehen zu wollen. Gleichwohl muss ich noch einmal hervorheben, wie sehr die Rolle des Europäischen Parlaments, das all zu oft vom Rat und von der Kommission umgangen wurde, unterschätzt worden ist.

Deshalb hoffe ich, dass die Verbesserungsvorschläge angenommen werden, möchte jedoch auch mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass nicht einmal der Versuch zur Entwicklung einer mutigeren GAP unternommen wurde, um für die Europäische Union die erforderliche Unabhängigkeit bei der Energieversorgung zu gewährleisten, indem auf erneuerbare oder ergänzende Energieträger zum Öl wie aus Biomasse erzeugte Energie gesetzt wird, worauf schon Professor Prodi hingewiesen hatte.

Wenn wir Biomasse nutzen, können wir Einsparungen erzielen, die die Verluste beim Zucker deutlich übertreffen. Ist sich die Frau Kommissarin dessen bewusst? Ist sich die Kommission darüber im Klaren? Meines Erachtens wäre es lohnenswert, wenn die Europäische Union in die Nutzung von Biomasse investieren würde, was nebenbei bemerkt eine Technologie ist, mit der auf direktem Wege Wasserstoff erzeugt wird. Zwei Tonnen trockener Biomasse entwickeln nämlich dieselbe Wärme wie eine Tonne Erdöl, doch während der mögliche Preis von Biomasse bei 200 Euro pro Tonne liegt, kostet eine Tonne Öl etwa 400 Euro. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: In Italien könnten somit etwa 12 Milliarden Euro eingespart werden und in Europa sogar 120 Milliarden Euro. Mit diesem Geld könnte eine Politik verwirklicht werden, die die Reformziele mit den Zielen der sozialen Gerechtigkeit optimal und ohne plötzliche und übermäßige Schocks verbindet. Wir könnten proaktive, positive Maßnahmen für die Umwelt, die Landwirte und die Erzeuger ergreifen, ohne eine Kultur der Unterstützung zu fördern und, mehr noch, ohne Arbeitsplätze zu verlieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Wir diskutieren heute über drei dem Parlament vorliegende Berichte über die Reform des Zuckermarktes. Als Vertreter Polens, also eines neuen Mitgliedstaates, möchte ich bezüglich dieser Reform zwei gravierende Bedenken vorbringen.

Erstens ist die Reform deshalb notwendig geworden, weil vor allem zwei Länder, nämlich Deutschland und Frankreich, übermäßig große Mengen an Zucker exportieren. Diese Exporte belaufen sich auf fast 2 Millionen t, und Frankreich und Deutschland sollten die Kosten dieser Reform tragen, indem sie die Menge ihrer Zuckerausfuhren drastisch senken. Da Polen lediglich 90 000 t exportiert, kann es seine Produktion auch nur innerhalb dieses Rahmens begrenzen.

Zweitens wurden im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten die Grenzen für die Zuckerproduktion in Polen den Zuckerfabriken und weniger den Landwirten auferlegt. Die Mehrzahl der Zuckerfabriken in Polen wurde von deutschen und französischen Investoren aufgekauft, die etwa 200 Euro pro Tonne Gesamterzeugung zahlten. In Anbetracht dessen, dass sie eine Entschädigung in Höhe von 730 Euro je Tonne eingestellter Produktion erhalten, beläuft sich die Entschädigung für die Eigentümer dieser Fabriken auf fast das Vierfache des von ihnen ursprünglich gezahlten Preises. Hinzu kommt, dass die Industrieanlagen, also die Gebäude, das Land und die Maschinen, ihnen dann ja immer noch gehören werden.

Auf diese beiden gravierenden Bedenken möchte ich die Kommission und den Rat sowie die Kommissarin, die ja heute anwesend ist, aufmerksam machen, die alle meinen, ihr Vorschlag für die Reform des Zuckermarktes sei eine hervorragende Idee.

 
  
MPphoto
 
 

  Duarte Freitas (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir alle sind uns einig, dass der Sektor im Interesse seiner Zukunftsfähigkeit reformiert werden muss, und zwar in Übereinstimmung mit der letzten Reform der GAP und den internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union. Durch die Reform werden jedoch in der Form, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, die europäischen Landwirte trotz dieser neuen Ziele vor ernsthafte Probleme gestellt, insbesondere durch die übermäßige Senkung des Zuckerpreises.

Deshalb unterstütze ich den Bericht Fruteau und das Ergebnis der Arbeit der verschiedenen Fraktionen im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, da der Bericht meiner Auffassung nach der Kommission und dem Rat eine sehr klare Botschaft übermittelt. Neben der Begrenzung der Preissenkung auf 30 % in der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker möchte ich bei den Beihilfen für die Landwirte Änderungsantrag 3 hervorheben, der den Mitgliedstaaten auch künftig die Möglichkeit einer bestimmten an die Produktion geknüpften Beihilfe einräumt. Damit wird das schnelle Aussterben des Zuckersektors in den von der Reform am stärksten betroffenen Regionen verhindert. Gleichwohl muss ich sagen, dass der Kommissionsvorschlag bedauerlicherweise mehr vom Standpunkt der Verarbeitungsindustrie als dem der landwirtschaftlichen Erzeuger ausgeht und eher auf der Grundlage der Interessen der großen Überschuss erzeugenden Länder verfasst wurde als auf der der kleinen Erzeugerländer wie Portugal, deren Zuckerrübenproduktion nicht einmal für die Deckung des eigenen Verbrauchs ausreicht.

Hauptstütze der Zuckerproduktion in Portugal ist eine einzige Fabrik mit einem Ausstoß von ca. 70 300 Tonnen der 300 000 Tonnen, die im Lande verbraucht werden. Es sind also nicht Länder wie Portugal, die den internationalen Zuckermarkt mit Produktionsüberschüssen aus dem Gleichgewicht bringen. Wenn wir die Möglichkeit beibehalten, dass aus dem Umstrukturierungsfonds diejenigen unterstützt werden, die nur auf einen Teil der Quote verzichten, helfen wir dem Zuckersektor in Ländern wie Portugal und bewirken eine Neuorientierung weg vom Agrarsektor und hin zur Verarbeitungsseite in diesem Sektor.

Abschließend möchte ich meinen Vorbehalt gegenüber der Art und Weise zum Ausdruck bringen, wie die Kommission mit dieser Frage als Institution umgegangen ist. Auch wenn noch so oft erklärt wird, dass wir es mit einer politischen Vereinbarung zu tun haben und nicht mit einem formellen Beschluss, so ist dies in einer Zeit, in der die europäischen Bürger mit der Transparenz der europäischen Institutionen unzufrieden sind, nicht die beste Vorgehensweise. Es genügt nicht, die Interinstitutionelle Vereinbarung dem Buchstaben nach zu erfüllen. Als direkt von den europäischen Bürgern gewählte Politiker müssen wir auch fordern, dass den Organen ethisch wie politisch Respekt entgegengebracht wird.

 
  
MPphoto
 
 

  David Martin (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Berichte von Herrn Fruteau und möchte ihm auch für die Vorgehensweise bei seiner Arbeit Anerkennung zollen. Wir haben zugegebenermaßen nicht die gleichen Ansichten zur Reform der Zuckerregelung, aber ich denke doch, dass wir jetzt am Ende des Prozesses deutlich näher beieinander liegen, als es zu Beginn der Fall war.

Wie der Berichterstatter und einige Vorredner finde auch ich es schade, dass der Rat sich entschlossen hat, eine politische Einigung vor der Aussprache in diesem Parlament zu erzielen. Meiner Ansicht nach ist dies ein Ausdruck der Missachtung gegenüber diesem Haus. Dennoch begrüße ich die Tatsache, dass der Rat die Notwendigkeit erkannt hat und sich dafür einsetzt, die künstliche Stützung des Zuckersektors zu beenden und die europäische Zuckerregelung auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu machen, und ich glaube, dass wir mit der Senkung um 36 % wieder WTO-konform sind. Sie ist nicht so radikal wie die Senkung um 39 %, die von der Kommission vorgeschlagen wird, aber ich denke, wir liegen damit wieder im Rahmen der WTO-Vorschriften. Der vom Rat ebenfalls empfohlene Vierjahreszeitraum für die Umsetzung gibt den Erzeugern die Möglichkeit, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Auf zwei konkreten Gebieten würde ich aber gern mehr Bewegung sehen. Zunächst einmal beim C-Zucker. Wir sollten uns klar zur Abschaffung von C-Zucker verpflichten, der den Welthandel eindeutig verzerrt und noch immer auf WTO-Ebene zu Streit führen könnte. Daher werde ich Änderungsantrag 80 am Donnerstag unterstützen, was das Parlament hoffentlich auch tut.

Die den europäischen Erzeugern gewährten Ausgleichszahlungen in Höhe von 7 Milliarden Euro begrüße ich sehr, und ich sehe ein, dass sie diese Unterstützung brauchen. Allerdings bedauere ich ebenso wie andere Redner in dieser Aussprache, dass wir gegenüber den AKP-Erzeugern nicht so großzügig sind. Die 18 AKP-Erzeuger haben aus der Zuckerregelung derzeit stabile Einnahmen von etwa 250 Millionen Euro pro Jahr. Nach dem Kommissionsvorschlag sollten es jährlich 190 Millionen Euro zwischen 2007 und 2013 sein, was zwar gut, aber nicht großzügig genug bemessen war. Das Problem ist, dass in der Einigung des Rates vom 16. und 17. Dezember nicht die 190 Millionen Euro erreicht werden, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, und da das Parlament zusammen mit dem Rat die Haushaltsbehörde stellt, muss es auf die 190 Millionen Euro drängen, wenn wir es mit unseren Millenniums-Entwicklungszielen ehrlich meinen.

Zum Schluss möchte ich mich denen anschließen, die in der Nutzung von Zucker als Biotreibstoff einen möglichen Ausweg und einen möglichen neuen Markt für Zucker sehen. Die Technologie ist vorhanden; sie muss verbessert und angepasst werden; hierzu bedarf es Forschung und technischer Unterstützung, und ich hoffe, dass die Kommission auch diesen Reformaspekt etwas großzügiger handhabt und mehr unternimmt, um die breitere Verwendung von Zucker zu fördern, und zwar sowohl als Umweltschutzmaßnahme wie auch als Mittel, um die europäischen Zuckererzeuger für die Einkommenseinbußen zu entschädigen, die ihnen infolge dieser Vorschläge entstehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Mairead McGuinness (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Fruteau danken, und zwar nicht nur für seine bisherige Arbeit, sondern auch für sein Durchhaltevermögen bei dieser Marathonsitzung; ebenso möchte ich der Kommission danken. Ich denke, wir können uns alle auf die Schulter klopfen. Anstatt einige der Äußerungen zu diesen Reformen zu wiederholen, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass mir das Ausmaß der Preissenkung etwas Sorgen bereitet. Ich habe bereits zuvor darauf gedrängt, dass es als Instrument zur Angebotskontrolle eine Alternative zur Senkung der Quote geben muss.

Ich habe konkrete Fragen an die Kommission, die mir die Kommissarin vielleicht beantworten kann. Kann die Kommission in Bezug auf die Abgaben, die Verarbeitungsbetriebe zu entrichten haben, sagen, ob in einem Land – und ich meine hier Irland –, das im Jahr 2006 Zuckerrüben anbaut, der Betrieb in diesem Jahr zur Umstrukturierungsabgabe beitragen muss, wenn er die Erzeugung 2007 einstellen will? Das ist eine entscheidende Frage und von ihr hängt es ab, ob wir dieses Jahr Zuckerrüben anbauen oder nicht – vielleicht wird es die letzte Anbausaison in Irland.

Meine zweite Frage betrifft eine Bemerkung, die von der Kommissarin vorhin in der Aussprache gemacht wurde, dass nämlich die 10 %, die nach der Umstrukturierungsregelung für Zuckerrübenbauern eingesetzt werden, unter bestimmten Umständen von den Mitgliedstaaten aufgestockt werden können. Vielleicht kann die Kommissarin kurz beschreiben, wie diese Umstände aussehen könnten.

Ich werde meine Redezeit nicht ganz nutzen, denn wir sind wohl alle müde und vielleicht etwas erregt, doch möchte ich mit Blick auf die Entwicklungsländer kurz anmerken – und ich teile die Besorgnis anderer Abgeordneter hier –, dass wir mit der Reformierung des Zuckersektors die Entwicklungsländer vor den Kopf gestoßen haben, denn wir bieten ihnen einen Zugang zu unseren Märkten bei deutlich niedrigeren Preisen. Was sie aber wollen, ist der Zugang bei hohen Preisen, denn nur auf diese Weise können sie wachsen und prosperieren. Diejenigen, die diese Entwicklung gefordert haben, sollten darüber nachdenken, was sie nun damit erreicht haben.

Abschließend hoffe ich, dass die Reformen genau das bewirken, was die Kommissarin prophezeit, dass wir nämlich eine wettbewerbsfähige Zuckerindustrie bekommen. Für Irland wird dies leider Gottes wohl bedeuten, dass uns gar keine Industrie mehr bleibt.

 
  
MPphoto
 
 

  Heinz Kindermann (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Dem Berichterstatter Jean-Claude Fruteau ist dafür zu danken, dass durch seine engagierte Arbeit letztendlich ein akzeptabler Kompromiss erreicht wurde. Erschwert wurde er natürlich dadurch, dass der Agrarrat eine Vorabentscheidung vorgenommen hatte. Wir haben hier zwar keine Mitentscheidung, dennoch ist diese Entscheidung nur vor dem Hintergrund der WTO-Verhandlungen von 2005 zu tolerieren.

Der nun erreichte Kompromiss bleibt für die Betroffenen eine gewaltige Herausforderung, innerhalb der Europäischen Union und auch für die AKP- und LDC-Länder. Trotz Ausgleichszahlungen an die Betroffenen wird es so oder so zu Einkommensverlusten kommen.

Viele Zuckerrüben-Anbauregionen in der Europäischen Union werden künftig weniger oder zum Teil keine Zuckerrüben mehr für Nahrungszwecke anbauen können. Hier sollte die Kommission dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung folgen und prüfen, inwieweit die finanziellen Mittel pro Hektar für nachwachsende Rohstoffe vielleicht erhöht werden könnten.

Wesentliche Vorschläge des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind meiner Meinung nach nahe an denen des Agrarrates. Ich hoffe, dass letztendlich der Kompromiss angenommen wird, der den Rübenanbauern Planungssicherheit gibt und den Zuckerrübenanbau in der Europäischen Union trotz herber Einschnitte auch in Zukunft ermöglicht.

In der Verantwortung stehen aber auch die Verantwortlichen der Zuckerfabriken; es geht darum, wie sie die Regelung der zukünftigen Marktordnung umsetzen, um in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und den Vertretern der Belegschaften tragfähige sozio-ökonomische Lösungen zu erarbeiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Hynek Fajmon (PPE-DE). – (CS) Meine Damen und Herren! Wie Sie sicher alle wissen, ist Würfelzucker eine tschechische Erfindung, und deshalb möchte ich als tschechischer Europaabgeordneter gerne einige Bemerkungen zum Vorschlag für die Reformierung der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker machen.

Erstens stelle ich fest, dass ich die Bemühungen des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission um eine Reformierung der Zuckerpolitik der EU begrüße. Die Politik in ihrer jetzigen Form ist vollkommen absurd und für Steuerzahler und Verbraucher viel zu teuer. Das muss sich schnellstmöglich ändern, und der Markt insgesamt muss dereguliert und liberalisiert werden.

Zweitens ist es ungeheuerlich, dass das Zuckerregime erst reformiert wird, nachdem die Welthandelsorganisation die Politik der EU als unlauter verurteilt hat, und darüber sollte jeder in der EU einmal gründlich nachdenken. Weshalb sind wir nicht in der Lage, unsere eigenen Märkte zu reformieren, und weshalb müssen wir von anderen Ländern dazu gezwungen werden? Schließlich haben freier Handel und freie Märkte den europäischen Völkern im Verlaufe ihrer Geschichte doch nichts als Wohlstand gebracht, während Wirtschaftsprotektionismus den Völkern lediglich Armut beschert. Dennoch hat es den Anschein, als seien Befürworter des Protektionismus in diesem Haus recht zahlreich vertreten. Ich lehne ihre Ansichten grundsätzlich ab und werde nicht für ihre Änderungsanträge stimmen. Das Zuckerregime muss möglichst bald reformiert werden.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft den Umstand, dass von 1890 bis 1994 in meiner Heimatstadt eine Zuckerraffinerie in Betrieb war. Sie ist deshalb in Konkurs gegangen, weil nach dem Fall des Kommunismus in meinem Land eine Öffnung des Zuckermarktes stattfand. Die Zuckerraffinerie in meiner Heimatstadt Lysé nad Labem ging ein, weil sie nicht mit den subventionierten Zuckerraffinerien in der Europäischen Union konkurrieren konnte. Im Verlaufe der 90er Jahre mussten über 50 Zuckerraffinerien in der Tschechischen Republik Konkurs anmelden oder wurden aus diesem Grund geschlossen. Die Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz und erhielten keine Entschädigung, und auch die Besitzer der Raffinerien und die Zuckerrübenanbauer gingen leer aus. Jetzt ist der Zuckersektor in den alten Mitgliedstaaten an der Reihe; jetzt muss er sich demselben Prozess der Marktanpassung unterziehen. Die vorgeschlagene Entschädigung ist äußerst großzügig, und sie sollte diese Anpassung enorm erleichtern. Deshalb befürworte ich die Reform des Zuckerregimes, die meines Erachtens durchaus noch drastischer ausfallen könnte. Unsere Erfahrungen in der Tschechischen Republik zeigen, dass eine solche Reform sowohl machbar als auch zu bewältigen ist.

 
  
MPphoto
 
 

  María Isabel Salinas García (PSE).(ES) Herr Präsident! Als Erstes möchte ich hervorheben, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung große Anstrengungen unternommen hat, um eine Einigung zwischen allen Fraktionen herbeizuführen. Das ist keine leichte Aufgabe, war doch der ursprüngliche Vorschlag der Kommission stärker auf das Verschwinden des Zuckeranbaus ausgerichtet als auf seine Reform, ohne die daraus resultierenden sozialen Kosten zu berücksichtigen. Deshalb glaube ich, dass sich dieses intensive Arbeitsjahr gelohnt hat.

Zum Zweiten möchte ich den Berichterstatter, Herrn Fruteau, beglückwünschen, dessen Arbeiten zu den drei Verordnungen von Mäßigung, Ausgewogenheit, Solidarität und vor allem von einem realistischen Herangehen an die Zukunft des Sektors zeugen – nicht nur in den 21 Erzeugerländern der Europäischen Union, sondern auch in den AKP-Ländern und den am wenigsten entwickelten Ländern.

Ferner möchte ich mich der hier vielfach geäußerten Kritik darüber anschließen, dass der Rat eine politische Einigung erzielt, ohne den Bericht des Parlaments abzuwarten. Wir hoffen, dass dies keinen Präzedenzfall für künftige Reformen geschaffen hat.

Schließlich möchte ich nach so viel Arbeit darauf hinweisen – ich denke, das sollte ich jetzt, da wir am Ende angelangt sind – welche Doppelzüngigkeit einige Abgeordnete von Anfang an gezeigt haben, indem sie im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für den Bericht Fruteau gestimmt haben und dann, nach Rückkehr in ihre Länder, alles daran kritisiert haben. Einige von uns haben sich engagiert, um Einigungen herbeizuführen, Standpunkte anzunähern, um das zu erreichen, was letztendlich Realität wurde. Trotz allem glauben wir, dass die derzeitige Situation viel besser ist als die anfängliche; uns gefallen die Reformen nicht, sie haben uns niemals gefallen, aber wir müssen anerkennen, dass wir im Vergleich zu der schwierigen Ausgangssituation eine Verbesserung erzielt haben.

Meines Erachtens ist dies der richtige Zeitpunkt, um von diesem Europäischen Parlament eine klare Botschaft auszusenden. Meine Damen und Herren, in der Regel ist es immer besser, etwas aufzubauen als etwas zu zerstören. Es ist besser, die Dinge mit Blick auf die kommenden Generationen zu tun als mit Blick auf die kommenden Wahlen, weil sich das letztendlich immer als richtig erweist und weil die Strategie der Konfrontation ohne Argumente, die sich in meinem Land durchgesetzt hat, keine positive Lösung bewirkt.

Abschließend rufe ich das Parlament auf, den Bericht Fruteau zu unterstützen, der ein guter Bericht ist und der die Übereinkunft des Rates verbessern kann; wenn er durch dieses Parlament gestärkt wird, werden wir in der Lage sein, auf eine bessere Zukunft dieses Sektors hinzuarbeiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Ioannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die neu gestaltete Zuckermarktordnung wird für die Erzeuger besonders nachteilig sein. In vielen Regionen bedeutet dies das Ende des Zuckerrübenanbaus. Die Schließung von Zuckerbetrieben wird Landwirte und Industriearbeiter in die Arbeitslosigkeit treiben. Leider haben in meinem Land bereits die ersten Demonstrationen begonnen.

Wir müssen uns zum Ziel setzen, das Überleben unserer Landwirte auf ihren Höfen zu sichern. Noch mehr Stadtflucht brauchen wir nicht. Wenn wir Zuckerrüben durch Energiepflanzen ersetzen wollen, dann müssen wir mit unseren Beihilfen großzügiger umgehen. Außerdem sind wir das der Umwelt schuldig, denn der Anbau von Energiepflanzen bedeutet, dass wir die Umwelt schützen, obwohl es den AKP-Ländern künftig unter der neuen Ordnung nicht besser ergehen wird.

Frau Kommissarin, Sie sind ein vernünftiger, aufrichtiger und kompetenter Mensch. Sie arbeiten mit Herrn Fruteau zusammen, der sehr gute Vorschläge unterbreitet hat, Sie arbeiten mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Herrn Daul, zusammen, Sie nehmen Verbesserungen vor, unterbreiten mutige Vorschläge, Sie machen denjenigen, die Sie kritisieren, deutlich, dass Sie hier nicht aus formellen Gründen anwesend sind und Sie dem Parlament, auch wenn bereits alles entschieden ist, – genau und konstruktiv – zuhören wollen. Auf diese Weise schützen Sie die Europäische Union, das Europäische Parlament und die europäische Landwirtschaft.

Andernfalls werden wir in zahlreichen benachteiligten Regionen Europas mit ansehen, wie die Landwirtschaft verschwindet, Dörfer veröden und die Umwelt in Europa sich verschlechtert. Bei Gott, ich glaube nicht, dass es das ist, was Sie wollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Thijs Berman (PSE). – (NL) Herr Präsident! Die Zuckerreform ist vor allem ein soziales Problem für Landwirte und Arbeitnehmer in Europa und in den Entwicklungsländern. Damit soziale Gerechtigkeit weltweit erfolgreich ist, muss der europäische Markt geöffnet werden. Diese Reform ist unverzichtbar und schmerzhaft, aber wenn man durch das Feuer gehen muss, sollte man lieber springen. Der Kommissarin ist ein riesiger Sprung gelungen, der Rat sprang kürzer, und das Parlament würde zu einem noch kleineren Sprung ansetzen.

Die Arbeitnehmer und die Landwirte sind beunruhigt und fordern zu Recht solide soziale Garantien. In diesem Sinne ist der Umstrukturierungsfonds lebensnotwendig. Dank des von uns ausgeübten Drucks wurde der Umstrukturierungsfonds jetzt aufgestockt, was nicht unwichtig ist. Wir wünschten uns einen noch größeren Fonds, denn die Arbeitnehmer wollen mehr als Umschulung. Sie wollen neue Arbeit, wenn ihre Fabriken schließen.

Bioethanol ist ein Ausweg, sofern er sich mit wenig Energie herstellen lässt. Für die diesbezügliche Forschung bedarf es mehr Mittel. Nur auf diesem Weg kann dieser Industriezweig einer sozialen und nachhaltigen Zukunft entgegensehen. Nur so kann der Sektor diese Reform akzeptieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Margie Sudre (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich werde zur Abwechslung einmal eine eher zustimmende Stellungnahme zu dem derzeitigen Prozess der Reformierung der GMO Zucker abgeben, und zwar aus dem sehr speziellen Blickwinkel des Zuckers aus den Regionen in äußerster Randlage.

Während die Europäische Union dabei ist, ihre Zuckerproduktion abzusenken, um sich den Regeln des Welthandels anzupassen, gehen die französischen Überseedepartements genau den umgekehrten Weg, der in der Weiterentwicklung ihrer Zuckererzeugung besteht, um die Erhaltung und Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze zu gewährleisten und das sensible Gleichgewicht zwischen landwirtschaftlichen und industriellen Betrieben zu erhalten.

In Übereinstimmung mit der von der Kommission vertretenen Auffassung kann man sagen, dass Réunion, Guadeloupe und Martinique bei der Anpassung ihrer Zuckerrohrbranche eine Vorreiterrolle spielen. Zunächst weil ihre Produktion deutlich unterhalb der genehmigten Quoten liegt und sie also nicht zur Überproduktion in der Gemeinschaft beitragen. Zweitens weil in den letzten dreißig Jahren die Fabriken sich allmählich zusammengeschlossen haben, sodass man keine Einstellung oder Einschränkung ihrer Tätigkeit mehr ins Auge fassen könnte, ohne das gesamte Gleichgewicht des Sektors zu gefährden.

Heute ist Zuckerrohr ein hochwertiges Erzeugnis, aus dem sich nicht nur Zucker, sondern durch die Verwendung der Bagasse auch Energie gewinnen lässt und das sich ebenfalls als natürlicher Dünger verwerten lässt. Die Multifunktionalität der Landwirtschaft ist in unseren Departements nicht nur ein theoretisches Projekt, sondern Realität. Weil die Überseedepartements Vorreiter waren, können sie keinen Schritt weiter gehen.

Obwohl die Europäische Kommission und der Rat zu keinen zusätzlichen finanziellen Konzessionen zugunsten der Überseedepartements bereit waren, wurde Frankreich im Rahmen der politischen Einigung, die der Rat am Vorabend des WTO-Gipfels in Hongkong erzielte, ermächtigt, Instrumente zu entwickeln, um über den Gemeinschaftsfonds hinaus eine zusätzliche staatliche Beihilfe zu gewähren.

Der Ausgleich der Absenkung der Preise dürfte einen gewissen Spielraum für Produktionssteigerungen bieten, sodass der Sektor nach zwei Jahren der Ungewissheit wieder an Stabilität und Sichtbarkeit zurückgewinnt.

Ich möchte den Berichterstatter Jean-Claude Fruteau zu seinen Bemühungen beglückwünschen und bitte Sie, Frau Kommissarin, nachdrücklich, die in dem Kompromiss des Rates zu Zucker aus den Überseedepartements enthaltenen Bestimmungen unverändert zu lassen, um die Zukunft dieses Sektors zu sichern.

 
  
MPphoto
 
 

  Iles Braghetto (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zuckerreform war einer der schwierigsten Prozesse der Gemeinschaftspolitik. Vor seiner politischen Einigung hätte der Rat die Stellungnahme des Parlaments berücksichtigen sollen, um die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Organen zu stärken und Lösungen anzubieten, die unseren Erwartungen und den anstehenden Herausforderungen gerecht werden. Nichtsdestotrotz ist das erzielte Ergebnis positiv und einigermaßen zufriedenstellend. Ich meine, dass das Parlament einen wesentlichen Beitrag zur Bewerkstelligung dieses Kompromisses geleistet hat.

In dem Initiativbericht, den dieses Hohe Haus im März letzten Jahres angenommen hat, wurden zahlreiche entscheidende Empfehlungen für die Ausarbeitung des neuen Vorschlags gegeben. Die Schwerpunktsetzung dieses Parlaments auf die sozialen Auswirkungen der Reform verbunden mit der Schaffung eines Umstrukturierungsfonds für die Industrie ist ein Kernelement unseres Standpunkts, das in die Einigung eingeflossen ist. Diese Reform wird sicher schmerzlich sein, doch ist sie unvermeidlich, damit Europa seine internationalen Verpflichtungen erfüllen kann und gleichzeitig dem Zuckersektor eine nachhaltige und langfristige Perspektive im Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit geboten werden kann.

Der erzielte Kompromiss ist wesentlich ausgewogener als der Kommissionsvorschlag vom Juni, und er sieht etliche positive Maßnahmen vor: die Möglichkeit, einen Teil der produktionsgebundenen Beihilfen für Erzeuger, die diese Tätigkeit weiter ausüben wollen, beizubehalten; Unterstützungsmaßnahmen für die Zuckerrübenerzeuger; Rücksichtnahme auf Regionen, die durch die Zerstörung der Industrie benachteiligt werden, und Schaffung eines Umstrukturierungsfonds. Auf diese Weise wird durch die Reform die völlige Aufgabe der Produktion umgangen und werden ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung und im sozialen Bereich weniger dramatisch sein als befürchtet.

 
  
MPphoto
 
 

  Jan Březina (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Das Parlament hat heute nicht zum ersten Mal seine Meinung zur Reform des Zuckerregimes geäußert. Ich gehörte zu den Abgeordneten, die für die von uns im vergangenen Jahr angenommene Entschließung gestimmt haben. Unter anderem wurde darin gefordert, dass die Maßnahmen zur Quotensenkung vor allem im Fall der neuen Mitgliedstaaten nochmals überdacht werden sollten. Ich freue mich sehr darüber, dass die Kommission ihre ursprüngliche Strategie überarbeitet und eine Reform auf der Grundlage der Senkung des Garantiepreises für Zucker vorgeschlagen hat, die wettbewerbsfähigen Zuckerproduzenten und Zuckerrübenanbauern auf halbem Wege entgegenkommt. Ich habe aber gewisse Bedenken bezüglich des Berichts, den wir heute diskutieren, weil er eine geringere Senkung des Zuckerpreises fordert als die, auf die sich die Mitgliedstaaten im Dezember geeinigt hatten. Diese Einigung war selbst das Ergebnis eines Kompromisses, der erst nach einer Abschwächung des recht drastischen Vorschlags der Kommission zustande gekommen war.

Wir sollten erstens nicht vergessen, dass wir bei der WTO eine Niederlage erlitten haben. Deshalb müssen wir die Forderung nach Öffnung unseres Zuckermarktes bis 2009 erfüllen. In diesem Zusammenhang kann ich mich nur über die übertriebene Aufmerksamkeit wundern, die den Interessen der am wenigsten entwickelten Länder entgegengebracht wird. Einerseits streben diese Länder eine Senkung des Zuckerpreises auf Märkten außerhalb Europas an, aber andererseits wollen sie an hohen Preisen auf dem europäischen Markt festhalten, zu dem sie privilegierten Zugang haben.

Zweitens möchte ich betonen, dass eine langfristige Senkung des Zuckerpreises weniger wettbewerbsfähigen Unternehmen zugute käme und zur Aufrechterhaltung der Verzerrungen am Zuckermarkt beitragen würde. Das wäre nicht nur mit Nachteilen für wettbewerbsfähige Zuckerproduzenten verbunden, sondern vor allem für die europäischen Verbraucher, denn sie würden den Preis für eine moderatere Preissenkung zahlen, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Gegenwärtig bezahlen sie für Zucker das Dreifache dessen, was Verbraucher in anderen Teilen der Welt bezahlen. Ist es fair, dass sie jedes Mal, wenn sie ein zuckerhaltiges Produkt kaufen, ein umfangreiches protektionistisches System subventionieren?

Wir sollten stets daran denken, dass das Hauptanliegen der Europäischen Union darin besteht, Hemmnisse für den gegenseitigen Handel abzubauen und nicht, sie aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Deshalb sollten wir beweisen, dass wir ein wirklich Europäisches Parlament sind und uns nicht scheuen, Marktmechanismen durchzusetzen, und zwar auch im Bereich der Zuckerproduktion und des Zuckerverkaufs.

 
  
MPphoto
 
 

  María Esther Herranz García (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Die von den Landwirtschaftsministern – darunter der sozialdemokratischen Ministerin Spaniens, die dafür schon hätte entlassen werden müssen – erzielte politische Einigung wird Ende des Monats ohne Zweifel auf die Liste der A-Punkte der Tagesordnung gesetzt werden, d. h. es wird keinerlei Aussprache geben. Das ist auch nicht notwendig, es ist alles diskutiert worden.

Bedauerlicherweise wird die Diskussion, die wir heute im Europäischen Parlament führen, keine Auswirkung auf die endgültige Entscheidung haben. Künftig müssen wir verhindern, dass die Stimme des Parlaments erneut auf so eklatante Weise ignoriert wird, insbesondere bei Entscheidungen von so großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Die Europäische Kommission darf nicht mehr irgendwelche Vorwände nutzen, um die Meinung des Parlaments zu ignorieren, wie sie es bei dieser Gelegenheit getan hat.

Für den Fall, dass es noch irgendwelche Zweifel gibt, möchte ich klarstellen, dass dieser Bericht, der am Donnerstag zur Abstimmung unterbreitet wird, weit von der politischen Übereinkunft der Mitgliedstaaten entfernt ist; dies gilt sowohl für die Zuckerpreise als auch für die Ausgleichszahlungen an Landwirte und für die Freiheit der Mitgliedstaaten, einen Teil der gekoppelten Beihilfe beizubehalten, die in der Übereinkunft der 25 im Rat nicht enthalten ist. Der Bericht des Parlaments verteilt die Bemühungen zur Reduzierung der Produktion auf gerechtere Weise, indem er die zusätzliche Zuweisung von einer Million Tonnen abschafft, die früher als „C-Zucker“ bekannt waren.

Dies sind nur einige der Beispiele, auf die wir bei einem Vergleich der verschiedenen Texte stoßen, aber die Liste wäre noch viel länger, wenn wir eine ausführliche Analyse der Übereinkunft vornehmen würden.

Kurz gesagt, die Reform gefällt uns nicht, die Reform der Europäischen Kommission gefiel uns nicht, weil sie schrecklich war. Aber das Übereinkommen, über das am Donnerstag in diesem Parlament abgestimmt wird, erscheint uns als das kleinere Übel.

 
  
MPphoto
 
 

  Mariann Fischer Boel , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe der Aussprache aufmerksam zugehört. Die rege Debatte ist ein Zeichen dafür, dass ziemlich viel auf dem Spiel steht. Sie ist aber auch ein Zeichen für das Engagement, mit dem Sie sich in die Gestaltung dieser neuen Reform eingebracht haben.

Lassen sie mich zunächst auf die Änderungsanträge zu sprechen kommen. Wie ich feststellen konnte, decken sich viele von ihnen mit meinen eigenen Ansichten. Beginnen möchte ich mit dem Vorschlag für die neue gemeinsame Marktorganisation. Sie haben argumentiert, dass ein Sicherheitsnetz während des 2009-2010 endenden Umstrukturierungszeitraums erforderlich ist, um unerwünschte Marktstörungen zu minimieren. Das kann ich akzeptieren. Deshalb kann ich den Änderungsanträgen 2, 29 und 54 inhaltlich zustimmen.

Um nicht eine Überproduktion und infolgedessen das Anlegen von Vorräten zu begünstigen, wird man den Interventionspreis deutlich niedriger ansetzen müssen als den Referenzpreis des folgenden Wirtschaftsjahres. Die Intervention wird auch auf eine bestimmte Höchstmenge beschränkt sein müssen. Zudem glaube ich, dass wir während des Umstrukturierungszeitraums alle Verwaltungsinstrumente abschaffen müssen, einschließlich der privaten Lagerhaltung.

Sie sprechen sich auch dafür aus, dass, solange unsere internationalen Verpflichtungen eingehalten werden, bestimmte Mengen von Quotenzucker ausgeführt werden sollten oder könnten. Mit Blick auf das Marktgleichgewicht ist das eine Vorstellung, mit der ich leben kann, so dass ich die Änderungsanträge 20, 39, 49, 51 und 68 vom Grundsatz her akzeptiere.

Viele von Ihnen sind auf Bioethanol eingegangen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Energieerzeugung für den Absatz von Zuckerrüben der Gemeinschaft künftig eine wichtige Rolle spielen könnte. So gesehen kann ich die Änderungsanträge 11 und 42, die Bioethanol zu einem höheren politischen Stellenwert im Reformpaket verhelfen, gutheißen.

Wie Ihnen bekannt ist, arbeitet die Kommission an einem ganzen Bündel von politischen Initiativen. Am 1. Februar werden wir einen Vorschlag zur Förderung von Biokraftstoffen aus landwirtschaftlichen Rohstoffen annehmen. Wie ich weiß, arbeitet Herr Parish zurzeit an einer Entschließung des Parlaments zu genau diesem Thema. Ich denke, wir sollten diese Debatte lieber dann führen, wenn die Beiträge angenommen wurden, anstatt sie jetzt im Zuge der Zuckerreform zu führen. Auf jeden Fall bin ich sehr daran interessiert, auf diese Debatte zurückzukommen, denn sie ist sehr wichtig.

Ich teile die Ansicht, dass wir uns dem spezifischen Problem der Zuckerrübenerzeuger widmen müssen, die Herbstanbau betreiben. Dies ist besonders in den Mittelmeerländern ein Problem. Hierzu wäre eine vorübergehende Beibehaltung der Quote ohne Umstrukturierungsabgabe für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 erforderlich. Die Kommission ist deshalb mit den Änderungsanträgen 23 und 69 vom Grundsatz her einverstanden.

Ihre Sorgen in Bezug auf das Einkommen der Zuckerrübenerzeuger kann ich verstehen, weshalb ich dem entsprechenden Teil von Änderungsantrag 31 zustimme, der die Streichung der zusätzlichen 10 %igen Flexibilität beim Zuckerpreis betrifft.

Was den Industriezucker betrifft, so kann ich Änderungsantrag 43 im Wesentlichen akzeptieren. Strenge und komplizierte Regeln, die schwer zu überwachen sind, sollten vermieden werden.

Es gibt auch noch eine Reihe von technischen Änderungsanträgen, die bereits in den Diskussionen über die praktischen Aspekte des Kommissionsvorschlags akzeptiert wurden. Weitere Änderungsanträge betreffen nebensächlichere Fragen, die sich besser im Rahmen der Durchführungsbestimmungen klären lassen. Ich sehe mich nicht im Stande, die anderen Änderungsanträge zur Reform der GMO zu akzeptieren.

Lassen Sie mich nun zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen kommen. Dem Prinzip, dass die Mitgliedstaaten bei den Ausgleichszahlungen mehr Flexibilität erhalten, kann ich zustimmen, weshalb ich die Änderungsanträge 5, 6, 8 und 11 vom Wesensgehalt her akzeptiere, wenn sie entsprechend angepasst werden.

Weil die Erzeugung von Bioethanol in der Gemeinschaft nach meinem Dafürhalten unterstützt werden muss, kann ich auch mit Änderungsantrag 7 leben, wonach Zuckerrüben für andere Zwecke als die Zuckererzeugung auf stillgelegten Flächen angebaut werden könnten.

Die Änderungsanträge 4 und 13 sehen eine Ausgleichsregelung vor, die auf der Zuckermenge basiert, die von jedem einzelnen Landwirt aus Zuckerrüben erzeugt wird. Ich bin für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei dieser Reform, so dass zum Beispiel höhere Ausgleichszahlungen an Mitgliedstaaten vorgestreckt werden, die mit erheblichen Quotenreduzierungen konfrontiert sind. Allerdings wird im Berichtsentwurf ein System vorgeschlagen, bei dem die Zahlungen je nach Menge der erzeugten Zuckerrüben unterschiedlich ausfallen. Ein solches System würde bei einem nur geringen zusätzlichen Nutzen zu erheblichen Schwierigkeiten in der Praxis führen, was dem gemeinsamen Ziel der Vereinfachung zuwiderlaufen würde und deshalb von meiner Seite nicht akzeptiert werden kann. Ebenso wenig kann ich den anderen Änderungsanträgen zustimmen.

Lassen Sie mich nun noch zu dem Entwurf einer Verordnung zur Errichtung des Umstrukturierungsfonds kommen. Den Gedanken, der den Änderungsanträgen 4 und 14 zugrunde liegt, wonach Zuckerrübenerzeuger einen Teil der Umstrukturierungsbeihilfe in Anspruch nehmen können, kann ich unterstützen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen für die Mitgliedstaaten wäre jedoch ein Mindestanteil von 50 % zu hoch. Wir sollten nicht die vielen Verpflichtungen vergessen, denen mithilfe dieses Umstrukturierungsfonds nachgekommen werden muss. Es handelt sich teils um ökologische, teils um soziale Verpflichtungen, die sehr wichtig sind. Würden wir einen Mindestanteil von 50 % vorschreiben, dann würden wir in bestimmten Fällen diese verschiedenen Verpflichtungen nur schwer erfüllen können. Darum kann ich dem nicht zustimmen.

Wie ich bereits in meiner einführenden Rede erwähnte, erscheint mir ein Mindestanteil von 10 %, den die Mitgliedstaaten gegebenenfalls erhöhen können, erheblich sinnvoller. Hier wende ich mich jetzt konkret an Sie, Frau McGuinness: Ich würde es niemals wagen, mich in die Entscheidungen der Mitgliedstaaten einzumischen, wenn es darum geht, in welcher Höhe sie diesen Ausgleichssatz ansetzen wollen.

Unterstützen kann ich den in Änderungsantrag 5 dargelegten Grundsatz und den entsprechenden Teil von Änderungsantrag 10 im Zusammenhang mit der höheren Flexibilität für Betriebe, die die Zuckererzeugung aufgeben und in alternativen Branchen wie etwa der Bioethanolerzeugung tätig werden. Das Gleiche gilt für die teilweise Aufgabe der Quote, die Gegenstand von Änderungsantrag 7 ist.

Die sozialen Aspekte sind in dem Vorschlag bereits hinreichend abgedeckt, und zusätzliche Verwaltungsvorschriften würden den Umstrukturierungsprozess nur verlangsamen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Änderungsanträge 6, 9 und der entsprechende Teil von Änderungsantrag 7 nicht angenommen werden sollten.

Es sind auch einige Änderungsanträge in letzter Minute eingebracht worden. Dem Anliegen von Änderungsantrag 17 stehe ich positiv gegenüber. Zuckerrübenerzeuger, die in Mitgliedstaaten, die ihre Zuckerquote erheblich verringern, weiterhin Zuckerrüben anbauen, sollten für einen Übergangszeitraum irgendeine Form von staatlicher Beihilfe in Anspruch nehmen können.

Die vorgeschlagenen Änderungen, auf die ich nicht eingegangen bin, sind von geringerer Bedeutung, und ich halte es aus praktischen Gründen nicht für notwendig, sie zu übernehmen. Dazu gehören auch die in der vergangenen Woche in letzter Minute eingebrachten Änderungsanträge.

Die ziemlich harten Worte, die im Zusammenhang mit der Behandlung der AKP-Länder geäußert wurden, habe ich zur Kenntnis genommen. Das Thema war in der Tat Gegenstand sehr heftiger Auseinandersetzungen, aber wir haben die AKP-Länder nicht vergessen. Die vorgesehene Kürzung des Preises greift für die AKP-Länder erst 2008, zwei Jahre nach ihrer Einführung für die europäischen Landwirte. Vergessen wir nicht, dass selbst nach der vollständigen Umsetzung der Reform die AKP-Länder immer noch von einem Preis profitieren werden, der doppelt so hoch wie der Weltmarktpreis ist.

Die Kommission hat immer einen Aktionsplan für die AKP-Länder vorgeschlagen, der 40 Millionen Euro für das Jahr 2006 vorsieht. Diese Mittel werden ihnen voraussichtlich 2006 zur Verfügung stehen, selbst wenn die Preise erst 2008 gesenkt werden. 40 Millionen Euro sind gewiss nicht viel, reichen aber für den Anfang aus, und außerdem hatten wir immer schon die Absicht, erhebliche zusätzliche Mittel für den verbleibenden Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung zu stellen. Logischerweise wird der Umfang dieser Mittel von den laufenden Beratungen über die Finanzielle Vorausschau abhängen.

Die Reform sieht auch eine Reihe von Verpflichtungen für Betriebe vor, die den Umstrukturierungsfonds in Anspruch nehmen wollen. Ich muss sagen, dass ich es schade und enttäuschend finde, dass recht viele Abgeordnete – darunter die polnischen Abgeordneten – offensichtlich nicht anwesend sein können, denn es muss doch völlig klar sein, dass Zuckerunternehmen, und das betone ich, auf keinen Fall die Umstrukturierungsmittel einheimsen und das Land verlassen dürfen. Sie müssen einfach Maßnahmen für die Beschäftigten in der Zuckerindustrie vorsehen. Bestimmt ist das Ganze für die Ausbildung oder Vorruhestandsregelungen und Ähnliches. Dieses Geld soll in Zusammenarbeit mit der Regierung ausgezahlt werden. Es scheint hier ein völliges Missverständnis in Bezug auf diese Umstrukturierungsfonds gegeben zu haben.

Die Frage von Frau McGuinness zur Abgabe kann ich folgendermaßen beantworten: Ja, die einzige Möglichkeit, um diese Zahlung zum Umstrukturierungsfonds zu umgehen, bestünde darin, die Erzeugung für 2006/2007 einzustellen.

Einige Abgeordnete kritisierten schließlich die Tatsache, dass der Rat sich am 24. November 2005 auf eine politische Linie zur Zuckerreform einigte. Die Festlegung einer politischen Linie auf der Novembertagung des Rates war durch außergewöhnliche Umstände bedingt. Die derzeitige Regelung gilt nur noch für das laufende Wirtschaftsjahr, und unsere Erzeuger und übrigen Beteiligten stehen nun vor sehr schwierigen Entscheidungen. Ihnen sind wir es schuldig, rechtzeitig akzeptable Bedingungen zu schaffen, unter denen sie diese Entscheidungen treffen können.

Wir sind beim WTO-Panel zu Zucker unterlegen, und den Beschlüssen des Panels müssen wir nun dringend Folge leisten. Schließlich mussten wir uns noch auf Hongkong vorbereiten, um unseren Zuckersektor schützen zu können, und dazu mussten wir wissen, was wir zu schützen hatten.

Allerdings muss ich betonen, dass diese Umstände für niemanden eine Überraschung darstellen dürften. Seit ich meinen Reformvorschlag am 22. Juni dem Parlament vorgelegt hatte, habe ich immer wieder unmissverständlich klargestellt, dass der Rat auf seiner Novembertagung seine politische Linie zur Zuckerreform würde festlegen müssen. Darauf habe ich hingewiesen, als ich am 13. September 2005 vor dem Landwirtschaftsausschuss sprach, und ebenso in meinem Folgeschreiben, das ich am 26. September 2005 allen Mitgliedern dieses Ausschusses zukommen ließ. Mein Vorgehen war während des gesamten Prozesses vollkommen transparent, damit das Parlament seiner Aufgabe so gut wie möglich gerecht werden kann.

Denjenigen unter Ihnen, die sich heute kritisch geäußert haben, möchte ich zum Schluss aber sagen, dass wir den vielen Ausschüssen und Parlamentsabgeordneten, die im Laufe der letzten zwölf Monate einen sehr wertvollen Beitrag geleistet haben, viel zu verdanken haben. Es ist Ihnen nämlich ohne Frage gelungen, diese Reform erfolgreich mitzugestalten – eine Reform, die das Fortbestehen dieser Branche in Europa sicherstellen wird und die es uns zudem ermöglicht, den von der Umstrukturierung am stärksten betroffenen Landwirten und Regionen eine echte Alternative zu bieten. Das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 

15. Anwendung des Übereinkommens von Århus auf EG-Organe und Einrichtungen
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0381/2005) im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (Berichterstatterin: E.-R. Korhola, 06273/2/2005 - C6-0297/2005 - 2003/0242(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), Berichterstatterin. – (FI) Herr Präsident! Die Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, die morgen zur Abstimmung steht, zwingt uns dazu, uns Entscheidungen zu stellen, die hochgradig politischer Natur sind. Es betrifft wichtige Umweltvorschriften, die sich auf den Zugang zu Umweltinformationen sowie auf das Recht der Bürger auf Beteiligung an Entscheidungsverfahren bezieht.

Das Århus-Übereinkommen, das in der Europäischen Gemeinschaft von den Mitgliedstaaten und der EU ratifiziert wurde, wird mittels dreier Richtlinien umgesetzt. Die ersten beiden Pfeiler haben bereits das Mitentscheidungsverfahren und die Vermittlung durchlaufen. Über den gesamten Prozess hinweg war ich Berichterstatterin für die Berichte über das Übereinkommen von Århus. Diese Pfeiler betreffen die Transparenz von Umweltinformationen und das Recht der Gemeinschaft auf Beteiligung. Die dritte Richtlinie, der Zugang zu Gerichten, wird wahrscheinlich nicht fortgeführt, weil die Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit keinen Konsens erzielt haben und man allgemein der Ansicht ist, dass das Projekt ad acta gelegt werden sollte. Das Recht auf Zugang zu Gerichten hat sich zudem als größtes Problemfeld in dieser Verordnung erwiesen.

Ich habe stets die Bedeutung der Bürgerrechte in Umweltangelegenheiten herausgestellt. Offenheit und Transparenz sind der Lebensnerv einer Demokratie und grundlegender Bestandteil unserer eigenen Sicherheit. Die uns jetzt vorliegende Verordnung, die den Geltungsbereich der Bestimmungen des Århus-Übereinkommens auf die Gemeinschaftsebene ausdehnt, droht dennoch, einige Besorgnis erregende Züge anzunehmen. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament hat bei der Abstimmung eindeutig den Fokus der Bestimmungen geändert, wodurch das Übereinkommen auf eine meiner Ansicht nach nicht angestrebte Ebene gebracht wurde. Zu überwachen und zu regeln, wie beispielsweise eine Behörde die Bestimmungen des Umweltrechts anwendet und auslegt, ist das eine, zu überwachen und zu regeln, wie ein demokratisch gewählter Volksvertreter seine Aufgabe erledigt, ist jedoch etwas völlig anderes. So wie der Plan des Ausschusses aussieht, würde er in der Praxis allen Nichtregierungsorganisationen, die der Beschreibung recht grob entsprechen, das Recht verleihen, die Gemeinschaftsorgane beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu verklagen, ihnen also eine Art Überwachungsfunktion in Bezug auf die genannten Organe übertragen. Als Politikerin bin ich jedoch nicht bereit, auf diesem Wege die mir demokratisch verliehene und vom Volk kontrollierte Macht zu delegieren, und ich hoffe, diese Angelegenheit wird während der morgigen Abstimmung im Plenum korrigiert.

Die wichtigsten Bereiche in der morgigen Abstimmung betreffen die Änderungsanträge 22, 24 und 25. Nach Artikel 230 des Vertrags können die Bürger Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erheben, wenn eine Entscheidung den Bürger unmittelbar und individuell betrifft, was aus demokratischer Sicht nur gut und richtig ist. Die Position des Umweltausschusses im Parlament läuft jetzt allerdings darauf hinaus, dass jede NRO innerhalb der EU diese Bestimmung unterlaufen kann, indem eine interne Überprüfung beantragt wird, worauf das Gemeinschaftsorgan mit einer formellen Entscheidung antworten muss. Diese Entscheidung macht in Verbindung mit Änderungsantrag 25 den Weg für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Entscheidung frei, und zwar nicht nur für eine verfahrens-, sondern auch für eine materiellrechtliche Überprüfung. Letzten Endes wird den NRO dadurch die Befugnis erteilt, die Arbeit der Gemeinschaftsorgane zu beurteilen. Dadurch wäre es ihnen automatisch möglich, die Gemeinschaftsorgane vor Gericht zu bringen und mit einer solchen höchsten Befugnis unsere Arbeit zu überwachen.

In einer Demokratie geht die Macht vom Volk aus, und die von ihm gewählten Entscheidungsträger setzen seinen Willen um. Nunmehr würden wir jedoch die NRO über das Volk stellen, und das kann ich nur schwerlich akzeptieren. Das ist eine politische Frage, und eine prinzipielle noch dazu. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: wir brauchen Umweltorganisationen, und die Welt wäre viel ärmer, wenn NRO nicht zu Recht ein Fülle entscheidender Fragen aufgeworfen hätten. Trotzdem, was sie jetzt versuchen, mit intensiver Lobbyarbeit für sich selbst durchzuboxen, ist beunruhigend.

Außerdem ist die Definition von NRO in der Verordnung nicht gerade eng gefasst, und aus diesem Grund habe ich für das Parlament zwei Änderungsanträge eingebracht, in denen die Kriterien ausführlicher dargelegt sind. Einer sieht vor, dass eine NRO mindestens zwei Jahre in mehr als einem EU-Mitgliedstaat tätig gewesen sein muss. Der andere Abänderungsantrag ergänzt die Definition um die Formulierung „im Einklang mit dem Gesetz“. Diese Änderungen sind erforderlich, damit die Anträge auf Überprüfung in beherrschbaren Grenzen bleiben und um zusätzliche Kriterien für die Art der Arbeit von NRO zu erhalten.

Die Mitglieder unseres Ausschusses haben zu diesem Bericht Änderungsanträge eingebracht, die ich gern befürworte. Ich selbst habe beispielsweise die Bedeutung der Qualität und Vergleichbarkeit von Umweltinformationen herausgestellt. Gleichermaßen unterstütze ich das demokratische Wesen und die Transparenz unserer Entscheidungsverfahren, wann immer ich kann.

Genau das ist es, was ich auch von den Umweltorganisationen erwarte. Wenn sie dem selbst nachkämen, was sie von uns verlangen, wenn ihre Tätigkeit und ihr Finanzgebaren transparenter wären und wenn sie weniger irreführende und falsche Informationen verbreiten würden, könnten wir uns diese Einschränkungen und Kriterien sparen. Global betrachtet, muss ich enttäuscht beobachten, dass NRO keineswegs immer korrekte Informationen liefern oder nachweislich falsche Informationen berichtigen.

Ein treffendes Beispiel dafür ist der Brief der größten Umweltorganisationen, der diese Woche eintraf und der ein falsches Bild von der Möglichkeit vermittelt, die sich ihnen vielleicht jetzt für den Zugang zu Gerichten eröffnet. Sie erwähnen, Industrieunternehmen könnten Klage vor dem Gerichtshof erheben und diese Rechtsvorschrift würde sie nun mit ihnen auf eine Stufe stellen. In dem Brief wird versäumt zu erwähnen, dass die Umweltorganisationen keineswegs dieselbe Stufe wie Unternehmen anstreben, von denen verlangt wird, dass sie von dieser Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen oder, mit anderen Worten, eine interessierte Partei sind. Stattdessen soll es den Umweltorganisationen jetzt möglich sein, innerhalb der gesamten Union und ungeachtet der für eine interessierte Partei geltenden Kriterien zu wählen, an welchem Bereich sie interessiert sind. Es war irreführend, dass dieses wesentliche Detail unterschlagen wurde.

Das Århus-Übereinkommen ist wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Aus diesem Grund sollten die Bürgerrechte nicht das Recht auf Zugang zu Gerichten dazu missbrauchen, Projekte zu bremsen oder Organisationen ein Forum für Spendenkampagnen zu bieten. Ebenso wenig kann ich akzeptieren, dass sich politische Entscheidungsträger in ihrer Arbeit in unzähligen Klagen von Organisationen verheddern sollen. Es ist nicht angebracht, ununterbrochen Rechtsmittel einzulegen. Durch Missbrauch würden gerade die Bürgerrechte ausgehöhlt, die wir ursprünglich verteidigen wollten. Folglich müssen wir jetzt in der Lesung aufpassen, wie die Gemeinschaft das Recht auf Zugang zu Gerichten tatsächlich anwendet. Ich hoffe, das Parlament wird sich dem Standpunkt des Rates weiter annähern, den ich für ausgewogen halte.

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Ich möchte dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für ihre Ausdauer beim Verfassen dieses Berichts für die zweite Lesung danken. Besonders dankbar bin ich der Berichterstatterin Frau Korhola für ihren Beitrag zu den Bemühungen, das Århus-Übereinkommen auf Organe der Gemeinschaft anzuwenden.

Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag für eine Verordnung nach den Richtlinien über den Zugang zu Umweltinformationen sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit der dritte Legislativvorschlag in Folge zur Anwendung des Århus-Übereinkommens ist – dieses Mal auf die Organe der Gemeinschaft –, und Frau Korhola hat hier einen wertvollen Beitrag geleistet.

Dieser Vorschlag für eine Verordnung wurde parallel zu dem Beschluss über die Ratifizierung des Århus-Übereinkommens vorgelegt, das nicht nur Verpflichtungen für die staatlichen Behörden der Mitgliedstaaten, sondern auch für die Organe der Gemeinschaft enthält. Folglich war es notwendig, die bereits existierenden Bestimmungen zu diesem Thema zu ergänzen.

Deshalb deckt der Vorschlag alle drei Teile des Übereinkommens ab, das heißt den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten.

Die Gemeinschaft wurde im Mai 2005 Vertragspartei des Übereinkommens, kurz vor dem zweiten Treffen der Vertragsparteien in Almaty. Zu diesem Zeitpunkt hatte die erste Lesung zur Verordnung bereits stattgefunden und war auf Ratsebene eine politische Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt erzielt worden.

Der Gemeinsame Standpunkt verbessert und vervollständigt den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in mehrfacher Hinsicht. Er übernimmt auch, entweder wörtlich oder im Wesentlichen, viele der Änderungsanträge, die das Europäische Parlament in der ersten Lesung formuliert hat.

Was konkret den Zugang zu Umweltinformationen betrifft, so wird ein neuer Artikel 6 vorgeschlagen, der die Anwendung von Ausnahmen hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen betrifft, wie dies im Änderungsantrag des Europäischen Parlaments vorgeschlagen wurde.

Der Gemeinsame Standpunkt übernimmt außerdem Elemente von Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments, die detailliertere Forderungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Vorbereitung umweltbezogener Pläne und Programmebetreffen.

Was den Zugang zu Gerichten angeht, so hat der Rat die Kriterien und Verfahren vereinfacht, auf deren Grundlage Nichtregierungsorganisationen einen Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten gemeinschaftlicher Organe stellen können. Hervorzuheben ist, dass die betreffenden Organisationen nicht mehr auf Gemeinschaftsebene aktiv sein müssen, um dieses Recht ausüben zu können.

Die Kommission ist in der Lage, die entsprechenden Änderungen zu akzeptieren, da mit der neuen Formulierung die Verpflichtung der betreffenden Organisationen, den Umweltschutz auf Gemeinschaftsebene als ihr vorrangiges Ziel anzusehen, erhalten bleibt.

Die Kommission war ebenfalls in der Lage, die Änderungen bezüglich der Bestimmungen zu akzeptieren, die das Ergebnis der internen Überprüfung sowie die Möglichkeit der Nichtregierungsorganisationen betreffen, sich an den Gerichtshof zu wenden.

Der Rat hat die entsprechenden Änderungen vorgenommen, um eine Formulierung zu vermeiden, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Übereinkommens betreffend das Recht auf Zugang von Personen und Personengruppen stehen könnte.

Die Kommission als Hüterin der Verträge befürwortet die Absicht, die der Rat in diesem Fall verfolgt, denn der Gemeinsame Standpunkt entspricht dem Århus-Übereinkommen, das den Vertragsparteien gestattet, Kriterien für den Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichten festzulegen.

Ich hoffe, dass über diesen konkreten Vorschlag rasch eine Übereinkunft erzielt werden kann. Wir sind bei der umfassenden Umsetzung des Århus-Übereinkommens bereits weit vorangekommen, und die Annahme dieser Verordnung wird den Beweis erbringen, wie sehr wir uns wünschen, dieses Übereinkommen auf die Organe der Gemeinschaft anzuwenden.

 
  
MPphoto
 
 

  Cristina Gutiérrez-Cortines, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte meine Übereinstimmung mit Frau Korhola zum Ausdruck bringen; ich kann mich den Änderungsanträgen 22, 23 und 25 wirklich nicht anschließen. Meiner Ansicht nach ist das Übereinkommen von Århus, das in einigen Ländern wie z. B. Spanien bereits umgesetzt wird, eindeutig ein Sieg, was die Bereiche Transparenz, Ausbildung usw. angeht.

Dennoch bin ich außerordentlich besorgt, weil Auffassungen vertreten werden, die von den vernünftigen Positionen des Rates und vom Standpunkt der Kommission abweichen; weil meines Erachtens versucht wird, den Nichtregierungsorganisationen übermäßige rechtliche Kompetenzen zu verleihen, wie Frau Korhola gesagt hat.

Meiner Meinung nach muss Demokratie symmetrisch sein. Es ist unlogisch, dass die Nichtregierungsorganisationen auf diesem Gebiet mehr Rechte besitzen sollen als die Kommunen. Ich glaube auch nicht, dass die Regionen die besondere Befugnis haben sollten, die wir ihnen hier einräumen würden.

Darüber hinaus gibt es einen Rechtsgrundsatz – den des unmittelbaren Interesses – der in der Rechtsgeschichte schon Gegenstand vieler Debatten war und der normalerweise im Familienrecht oder im Falle bestimmter gebietsinterner Probleme angewendet wird. Mir scheint jedoch, dass uns die Anwendung dieses Grundsatzes auf jede beliebige NRO in Europa in den Bereich des unbeschränkten Rechts führen würde und wir keine Vorstellung haben, wo das enden würde.

Dies kann meiner Meinung nach sehr viele Probleme schaffen, vor allem weil die nachhaltige Entwicklung bekanntlich die Kenntnis des direkten Mittels voraussetzt, denn nicht jeder Fall ist gleich. Der Hauptgrundsatz, den wir hier viele Male erwähnt haben, ist der, dass nachhaltige Entwicklung ein ganzheitliches Konzept ist; es muss sich auf einen konkreten Ort beziehen, und an einem konkreten Ort können aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen bestimmte Maßnahmen getroffen werden, die an einem anderen nicht in Frage kommen.

Daher geht es mir zu weit, wenn bestimmte NRO, die oft nicht einmal an dem entsprechenden Ort ansässig sind, dieses Recht aufgrund ihres Interesses an der Umwelt einfordern können. Deshalb stimme ich dem Standpunkt des Rates zu.

 
  
MPphoto
 
 

  María Sornosa Martínez, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass dieser Bericht des Parlaments, der die Arbeiten zur Anpassung an das Übereinkommen von Århus erleichtern soll, ein notwendiges und geeignetes Instrument ist. Deshalb begrüße ich die Anstrengungen der Berichterstatterin und der anderen Abgeordneten zur Anpassung dieses Übereinkommens an die gegenwärtigen Mechanismen in den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsinstitutionen, die das Ziel haben, das legitime Recht auf Umweltinformation und -gerechtigkeit zu garantieren. Wir sind der Auffassung, dass ein besserer Zugang zu Informationen und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung eine bessere Umsetzung der betreffenden Entscheidungen ermöglichen und dazu beitragen, das Umweltbewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen.

Das Übereinkommen soll zur Stärkung der Transparenz, der Verantwortungsbereitschaft und der verantwortungsbewussten Staatsführung in vielen öffentlichen Tätigkeitsbereichen wie Energie, Landwirtschaft, Verkehr und Fremdenverkehr beitragen. Dazu müssen verschiedene Rechte anerkannt werden, die eine wirksame Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Informationen müssen ausreichend sein, um ihnen eine aktive und konsistente Mitwirkung an den verschiedenen Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. Anerkannt werden muss auch das Recht auf Zugang zu angemessenen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Mitteln für den Fall, dass nach Auffassung der Betroffenen eine Verletzung dieser Rechte durch die öffentlichen Verwaltungen vorliegt.

Nun zu einigen konkreten Aspekten des Berichts: Ich bin der Ansicht, dass den NRO hinsichtlich des Zugangs zu Gerichten keine übermäßig restriktiven Bedingungen auferlegt werden sollten. Dies gilt beispielsweise für die Anforderung, dass sie auf internationaler Ebene tätig sein müssen, und vor allem für das Kriterium, dass sie mindestens zwei Jahre eingetragen sein müssen, um einen entsprechenden Antrag stellen zu können. Ich denke, das wäre in vielen Fällen eine große Ungerechtigkeit.

Um zu gewährleisten, dass die Justiz universell ist, sollten wir meiner Meinung nach auch die Idee zurückweisen, dass die Europäische Investitionsbank den Zugang zu Umweltinformationen verweigern darf. Im Übereinkommen von Århus ist festgelegt, dass die Ausnahmen eng ausgelegt werden müssen, und die Hinzufügung „Eigenschaft als Banken“ erweitert den Begriff der Vertraulichkeit. In der Tat sieht die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen keine spezifischen Bestimmungen für Banken vor. Ich würde es begrüßen, wenn die Kommission diesen beiden konkreten Punkten zustimmt, da sie meiner Meinung nach am wichtigsten sind.

Ich hoffe, dass diese Verordnung so bald wie möglich in Kraft tritt, um den Zugang zur Justiz bei allen Umweltfragen zu garantieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Anwendung des Übereinkommens von Århus auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft markiert einen wesentlichen Schritt nach vorn, weil sie zu der notwendigen Transparenz bei dem Zustandekommen der europäischen Rechtsvorschriften beiträgt, so dass die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Vorbereitung umweltbezogener Pläne und Programme zunimmt.

Diese Verordnung stärkt die Demokratie auf dem Gebiet der Umwelt. Die Bestimmungen von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten werden in der gesamten EU gelten. Von jetzt an müssen sich nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft an diese Bestimmungen halten.

Der in dem Übereinkommen von Århus vorgesehene Zugang zu Gerichten beinhaltet, dass die Öffentlichkeit gegen umweltbezogene Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben kann. Derzeit ist es Bürgern mit einem Umweltinteresse oder Umwelt-NRO nicht möglich, den Gerichtshof anzurufen, weil sie selten individuell betroffen sind – die im EG-Vertrag enthaltenen Voraussetzungen gelten für den Zugang zu Gerichten, was sich im Falle von Wirtschaftsteilnehmern oft einfacher demonstrieren lässt. Selbstverständlich ist es dringend geboten, dass NRO denselben Zugang zu Gerichten haben, wobei die Art und Weise, wie dies von der Kommission und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgestaltet wurde – insbesondere in den Änderungsanträgen 22 und 25 –kritisiert werden kann.

Um zu verhindern, dass Zighunderte von NRO mit unerheblichen Einwänden vor Gericht ziehen, schreiben Änderungsanträge den NRO, die einen Antrag auf interne Überprüfung stellen können, strenge Bedingungen vor. Selbst unter diesen Bedingungen – die uns nunmehr vorliegen und die uns die Berichterstatterin einzeln erläutert hat – wird es zahlreiche NRO geben, die einen derartigen Antrag stellen können.

Es liegt nicht in der Absicht, dass jede Umweltentscheidung der Gemeinschaftsorgane vor den Gerichtshof gebracht wird, denn das fördert die Rechtsunsicherheit und steigert lediglich die enorme Arbeitsbelastung des Europäischen Gerichtshofs. Andererseits muss es in Zeiten, in denen ernste Zweifel an einer bestimmten Umweltentscheidung bestehen, möglich sein, diese bei den zuständigen Stellen vorzubringen.

Meine Fraktion ist bei diesem Thema gespalten. Während einige die Änderungsanträge 22 und 25 uneingeschränkt befürworten, weil dadurch ihrer Meinung nach eine Unausgewogenheit beseitigt wird, das Übereinkommen von Århus auf diese Weise besser umgesetzt wird und in Einklang mit dem EG-Vertrag steht, denken andere das Gegenteil, dass nämlich Ungleichheit geschaffen wird, weil Umwelt-NRO privilegiert würden und das Übereinkommen mit dem Vertrag zumindest auf Kriegsfuß stehe.

Ich kann nur bedauern, dass es keinen Spielraum für einen Mittelweg gibt, der den NRO dann ein Mitspracherecht ermöglicht, wenn es tatsächlich erforderlich ist, ohne Gefahr zu laufen, dass eine Fülle belangloser Einwände erhoben werden. Eigentlich bin ich nunmehr der Auffassung, es wäre besser, wenn das Übereinkommen einfach mehr Möglichkeiten für den Zugang zu Gerichten einräumte, was übrigens der Verfassungsvertrag getan hätte, wenn er jetzt nicht aufgegeben worden wäre.

 
  
MPphoto
 
 

  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Wenn das Übereinkommen von Århus in der EU wie vorgesehen funktionieren soll, dann müssen die Regeln auch für bestimmte Umweltorganisationen den Zugang zu gerichtlichen Überprüfungen garantieren. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates gewährt den NRO diesen Zugang aber nicht. Deshalb hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ganz zu Recht den ursprünglichen Vorschlag der Kommission befürwortet und diese Komponente wieder aufgenommen. Ich bedauere, dass viele Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten versuchen, die faire Umsetzung des Übereinkommens von Århus zu verhindern. Haben sie aus dem französischen und niederländischen „Nein“ denn nichts gelernt? Wenn wir mehr Verständnis und Unterstützung für das europäische Projekt wollen, dann können wir auf die Partizipation und Kontrolle von unten nicht verzichten.

Nehmen wir ein aktuelles Beispiel. Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein Verfahren gegen die Kommission anzustrengen, weil diese das Verbot für das bromierte Flammschutzmittel BDE aufgehoben hat, ohne dass der Gesetzgeber sie dazu berechtigt hätte. Dem hat sich die dänische Regierung mit einer ähnlichen Klage angeschlossen. Aber auch die Umweltorganisationen müssen die Möglichkeit haben, entsprechende Schritte einzuleiten, wenn gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen wird. Jetzt bedient sich die chemische Industrie wieder einmal ihrer Tricks, und die Bürger sind machtlos. Der Einzelne kann keine Entscheidung im Bereich Umwelt überprüfen lassen, weil es kein individuelles Interesse gibt. Doch NRO können im Bereich Umwelt und Gesundheit öffentliche Interessen wahrnehmen und sollten demzufolge auch in der EU gerichtliche Überprüfungen verlangen dürfen.

Wir haben es hier natürlich mit einem Fall von David gegen Goliath zu tun. Die Umweltorganisationen vertreten öffentliche Interessen, während die chemische Industrie, der immense Summen zur Verfügung stehen, im EU-System Entscheidungen erzwingen kann. Das haben wir bei REACH erlebt. Ohne Transparenz und Zugang der Bürger zum Gerichtshof entwickelt sich die EU zu einer Scheindemokratie.

 
  
MPphoto
 
 

  Jonas Sjöstedt, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke unterstützt alle Änderungsanträge des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zu dieser Verordnung über die Anwendung des Übereinkommens von Århus in der EU. Zwei Punkte sind für uns von besonderer Bedeutung.

Erstens kommt es darauf an, dass der Beschluss einen umfassenden Geltungsbereich hat, damit auch die Förderprojekte der Europäischen Union von den Regelungen erfasst werden. Die Bestimmungen müssen auch für die Europäische Investitionsbank gelten. Im Laufe der Jahre gab es viel Kritik an der Handhabung von Umweltfragen durch die EIB, an der ungenügenden Berücksichtigung des Umweltschutzes sowie an ihrem erheblichen Mangel an Transparenz.

Zweitens wollen wir erreichen, dass Umweltorganisationen wirklich das Recht erhalten, bei Verletzung von Umweltvorschriften gerichtliche Schritte einzuleiten. Daher sind wir gegen jegliche Einschränkungen dieses Rechts, wie sie beispielsweise vom Berichterstatter in den Änderungsanträgen 28 bis 30 vorgeschlagen werden. In der Praxis würde das bedeuten, dass viele der wichtigsten nationalen Umweltbewegungen keine Möglichkeit zur Anrufung der Gerichte hätten, und das geht unserer Meinung nach nicht an.

 
  
MPphoto
 
 

  Horst Schnellhardt (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kommissar! Der vorliegende Verordnungsvorschlag soll mehr Transparenz schaffen durch eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Gesetzestexten. Ich begrüße das außerordentlich.

Wir als Abgeordnete sind darauf angewiesen, dass wir die Informationen von Verbänden, Vereinigungen, Nichtregierungsorganisationen und interessierten Bürgern erhalten und sie in unsere Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen. Nur wenn wir die Partikularinteressen der betroffenen Gruppen in den Kompromiss des Gesetzestextes einarbeiten, können wir ein gutes Gesetz erarbeiten.

Natürlich ist es dann notwendig, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen erhält. Ich möchte auch hier feststellen, dass dies außerordentlich wichtig ist. Sie müssen sich aufbauen.

Ich bin natürlich überrascht, dass Nichtregierungsorganisationen und Verbände Informationen von der Kommission bisweilen eher erhalten als die Abgeordneten des Parlaments, so z. B. bei REACH; da habe ich die Information bei vielen schon vorher entdecken können, aber nicht in unseren Postfächern. Mich beunruhigt das nicht, aber was mich beunruhigt, sind die Art und die Form der Änderungsvorschläge zur vorliegenden Verordnung.

Wenn festgelegt wird, dass Nichtregierungsorganisationen, die wohlgemerkt Partikularinteressen vertreten, ihre Vorstellung in Gesetzestexte hineinklagen können, wird doch eigentlich nahe gelegt, dass dem Europäischen Parlament ein hohes Maß an Misstrauen entgegengebracht werden muss. Generell scheint jede europäische Institution unter einem Generalverdacht zu stehen.

Gestatten Sie mir hier einmal einen Ausflug in meine bisherige Tätigkeit als Tierarzt. Ich möchte sagen, hier kastrieren wir uns selbst und entmachten uns. Wir stellen uns selbst in Frage. Das darf meiner Meinung nach nicht geschehen. Hier wird ein gravierender Fehler begangen, wenn wir diesem Vorschlag zustimmen. Wir sollten uns hier entschieden dagegen stellen.

Ich unterstelle keiner Nichtregierungsorganisation die Absicht, schädigend auf gesellschaftliche Entwicklungen Einfluss nehmen zu wollen. Ich verlange aber auch, dass dem Parlament nicht unterstellt wird, nicht auf der Höhe der Aufgaben zu sein.

Ich bin ganz klar für die Vorstellung des Rates im Hinblick auf die zweite Lesung. Alles andere geht entschieden zu weit. Dies betrifft die Vertragsverletzungsverfahren; hier kann in ein laufendes Verfahren eingegriffen werden. Das dient der Öffentlichkeit auch nicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Evangelia Tzampazi (PSE). – (EL) Herr Präsident! Es ist dringend notwendig, das Übereinkommen in allen Mitgliedstaaten in umfassender und integrierter Weise umzusetzen. Dieses Übereinkommen ist für den weiteren Fortschritt im Bereich der Umweltpolitik von entscheidender Bedeutung.

Besonderen Nachdruck müssen wir auf Forderung nach der integrierten Bereitstellung elektronisch digitalisierter Daten legen, da dies die Grundlage für die korrekte Umsetzung der Beteiligung der Öffentlichkeit an allen Umweltkontroll- und Sensibilisierungsverfahren bilden wird. Dadurch werden die bürokratischen Probleme, die bislang das Haupthindernis für alle derartigen Vorhaben waren, rasch ausgemerzt werden.

Außerdem erscheint es dringend geboten, dass sich der öffentliche Sektor mit allen Aspekten des Berichts und der vorgeschlagenen Maßnahmen unmittelbar und intensiv auseinander setzt, denn in zahlreichen Staaten stellt die öffentliche Hand auch den Großteil der Umweltinformationen zur Verfügung. Der Bericht Korhola, der sich sorgfältig und gründlich mit den komplizierten Elementen eines solchen Vorhabens auseinander setzt, muss, was die Nichtregierungsorganisationen betrifft, gegenüber diesen Fragen offen sein und darf sie nicht nur in strenger bzw. unfairer Weise behandeln.

Abschließend möchte ich sagen, dass hier meiner Ansicht nach eine bedeutende Arbeit geleistet wurde, und ich möchte der Berichterstatterin zu ihren Bemühungen gratulieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Mojca Drčar Murko (ALDE). – (SL) Seit Beginn seines Bestehens wird das Århus-Übereinkommen als eine der ehrgeizigsten Errungenschaften der Demokratie im Bereich des Schutzes der menschlichen Umwelt gelobt, nicht nur weil es ein Menschenrecht der neuen Generation begründet, nämlich das Recht der Menschen auf eine gesunde und einwandfreie Umwelt, sondern auch aufgrund der logischen Annahme, dass die Einbeziehung der Bürger den Umweltschutz verbessern würde, zunächst durch die Annahme von Maßnahmen und anschließend durch deren Umsetzung.

Diese Annahme muss jedoch noch erweitert werden. Regeln müssen festgelegt werden, die die Behörden dazu verpflichten, den Bürgern Umweltinformationen zugänglich zu machen, und diese wiederum müssen in extremen Fällen in der Lage sein, die Durchsetzung von Standards gerichtlich einzufordern. Die Rede ist von in die Praxis umgesetzten Vorschriften einer partizipatorischen, die Umwelt schützenden Demokratie. In Anbetracht der Tatsache, dass die Europäische Union ein Weißbuch entwirft, mit dem sie die Informationskluft, die sie von ihren Bürgern trennt, zu überwinden versucht, ist der Inhalt der zur Debatte stehenden Verordnung im weiteren Sinne der Beziehungen zu den Bürgern hochaktuell.

Auf der Basis des Århus-Übereinkommens war es die Absicht der Kommission im Interesse einer besseren Durchsetzung der Umweltschutzgesetze, bestimmten Nichtregierungsorganisationen das Recht einzuräumen, die höchste gerichtliche Instanz, den Europäischen Gerichtshof, anzurufen. Die logische Schlussfolgerung im Zusammenhang mit dieser Verordnung ist, dass Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle beim Schutz der Umwelt spielen. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates zu diesem Bereich zeigt jedoch eine ganz andere Auslegung des Übereinkommens. Er basiert auf der Angst vor einer unangemessenen Inanspruchnahme des Europäischen Gerichtshofs, obwohl dies keine logische Auslegung ist.

Halbe Maßnahmen in dem Bemühen, Umweltschutzgesetze umzusetzen, und das Herausnehmen bestimmter Arbeitsbereiche der europäischen Organe aus der demokratischen Kontrolle wären das falsche politische Signal an die Mitgliedstaaten. Dies könnte eher zu einer Abnahme als zu einer Zunahme ihrer Verantwortung bei der Umsetzung der Umweltschutzgesetze führen.

 
  
MPphoto
 
 

  Rebecca Harms (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich würde Sie bitten, sich zum Abschluss dieser Debatte aufklärend zu äußern.

Ich glaube, dass die Diskussion an diesem Abend einen Kernfehler hat. Der Gemeinsame Standpunkt, über den Frau Korhola berichtet, enthält keineswegs Regelungen für den Bereich des Zugangs zu Gerichten. Sie haben eine Regelung vorgelegt mit Zugang zu dem ersten Teil der Århus-Konvention: Zugang zu Informationen. Die dritte Säule der Århus-Konvention wird hier noch gar nicht berührt.

Ich glaube, dass es eine Verwechslung gibt. Meiner Meinung nach ist die Möglichkeit der Beantragung einer internen Überprüfung, die im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehen ist, nicht zu verwechseln mit dem Zugang zu Gerichten. Ich bitte Sie hier um eine Klarstellung.

Ich möchte aber auch eines anmerken: Ich halte es für absolut unverzichtbar, dass Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich auf europäischer Ebene Zugang zu Gerichten haben, damit die konkrete Umsetzung europäischer Gesetzgebung vor Ort im Zweifelsfall überprüft werden kann.

Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht; es gibt keine Fülle von Klagen, es gibt gezielte Klagen. Die Mehrzahl der Klagen, die Verbände dort anstrengen, endet erfolgreich.

 
  
MPphoto
 
 

  Avril Doyle (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Das Übereinkommen von Århus, das von allen 25 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, räumt der Öffentlichkeit Rechte auf drei Gebieten ein, nämlich dem Zugang zu Umweltinformationen, der Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungen und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die uns vorliegende Verordnung hat das Ziel, dieses Recht auf die EU-Organe anzuwenden: das Parlament, den Rat, die Kommission, den EuGH, die Europäische Investitionsbank usw.

Wichtig ist, dass Personen, die von Verstößen gegen das Umweltrecht direkt betroffen sind, ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, sei es durch eine Beschwerdestelle, den Bürgerbeauftragten oder, wenn nötig, durch die Gerichte. Dies darf aber nicht zu einem Freibrief für Anwälte führen, den wir mit unserem Vorgehen zu erteilen drohen.

Es gibt zwar viele ausgezeichnete NRO und Interessengruppen, die uns auf berechtigte Bedenken im Umweltbereich aufmerksam machen und als Kontrollorgan fungieren, das die Institutionen in unserem Namen zur Rechenschaft zieht, doch würde ich zur Vorsicht mahnen, wenn einer sich selbst legitimierenden Gruppe gestattet wird, den Institutionen zusätzliche Lasten aufzubürden und ein bereits überlastetes Justizsystem zum Erlahmen zu bringen. Ich bin bereits gegen die Änderungsanträge 2, 7 und 12, doch das größte Problem habe ich mit Änderungsantrag 26, in dem vorgeschlagen wird, dass alle NRO ungeachtet dessen, ob ihre Interessen berechtigt oder ihre Satzungen transparent sind, das Recht erhalten sollen, ohne Einschränkungen Gerichtsverfahren gegen Gemeinschaftsorgane wegen ihrer Verwaltungsakte oder Unterlassungen anzustrengen, wie etwa bei der konsequenten Umsetzung des EU-Umweltrechts.

In einigen Ländern sind für die Bildung einer NRO nicht einmal fünf Mitglieder notwendig. Ein solches Gremium unterliegt nie und nimmer einer demokratischen Kontrolle, jedoch würden diese Änderungen ihm erlauben, die Kommission zu verklagen, ohne dass es den Nachweis erbringen müsste, wie und durch wen es finanziert wird und welche Aufgabe es hat. Im EU-Recht gibt es den altbewährten Grundsatz – der sich in der langjährigen Rechtsprechung entwickelt hat und der durch Artikel 230 Absatz 4 EG-Vertrag gestützt wird –, dass Bürger unmittelbar und individuell betroffen sein müssen, damit sie vor dem EuGH Klage erheben können. Mit einer Umgehung des Vertrags durch sekundärrechtliche Bestimmungen wie den Änderungen zu dieser Verordnung würde man das Prinzip, dass Opfer von Rechtsverstößen und nicht interessierte Beobachter – deren Motive und Beweggründe nicht immer klar sind – Anspruch auf Rechtsmittel haben sollten, ad absurdum führen.

Wenn das Europäische Parlament die interne oder gerichtliche Überprüfung ausweiten möchte, sollte es dies zunächst durch eine Änderung des Vertrags tun. Als Politikerin, die der demokratischen Kontrolle durch ihre Wähler unterliegt, bin ich schließlich auch nicht bereit, meine Verantwortung nicht gewählten Organen zu übertragen, die niemandem zur Rechenschaft verpflichtet sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Gyula Hegyi (PSE).(EN) Herr Präsident! Der Zweck des Übereinkommens von Århus besteht darin, die öffentliche Kontrolle in Umweltangelegenheiten zu fördern. Auf diese Weise trägt es zu einem stärkeren Umweltbewusstsein in unserer Gesellschaft bei und ermutigt die NRO, sich in der Umweltpolitik zu engagieren. Der wichtigste Teil des Übereinkommens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren. Die Mitgliedstaaten hatten nicht genug Mut, das Konzept des Übereinkommens in seiner Gesamtheit zu akzeptieren. Aber so gehen die Dinge nun einmal voran. Wir Politiker werden von unseren Wählern danach beurteilt, in welchem Zustand sich die Umwelt befindet und ob es eine nachhaltige Zukunft gibt, und nicht danach, ob wir leere Versprechungen machen.

Ich habe mit anderen Kollegen einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar Nummer 23 zu diesem Thema. Einige Mitglieder dieses Hauses lehnen ihn ab. Allerdings handelt es sich bei dieser Änderung nur um eine Neuvorlage des ursprünglichen Wortlauts der Kommission. Sie besagt Folgendes: Wird bei einer internen Prüfung eine Unvereinbarkeit mit dem Umweltrecht festgestellt, sollte das betroffene Organ eine Entscheidung treffen, um das Problem zu beheben. Das ist ziemlich logisch, wie ich finde. Wenn wir merken, dass ein Umweltproblem besteht, wir aber nichts dagegen unternehmen, dann ist das ganze Verfahren sinnlos. Im Übrigen haben alle Mitgliedstaaten – ich betone alle – das ursprüngliche Übereinkommen, das diesen Gedanken enthält, unterzeichnet.

Die PSE-Fraktion setzt sich allgemein und auch in diesem konkreten Fall für eine saubere Umwelt und die Mitwirkung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren ein. Deshalb unterstützen wir diesen Bericht so, wie er im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde.

 
  
MPphoto
 
 

  Frederika Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diese Verordnung muss tatsächlich sicherstellen, dass alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft die Bestimmungen des Übereinkommens von Århus anwenden, ein Übereinkommen, das die Öffentlichkeit enger in Umweltangelegenheiten einbinden soll. Was immer einige Kolleginnen und Kollegen auch behaupten mögen, es ist mit Sicherheit nicht beabsichtigt, über das hinauszugehen, was notwendig ist, damit die Gemeinschaft dem Übereinkommen von Århus beitreten kann. Zu meiner Freude hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit den Gemeinsamen Standpunkt des Rates konkretisiert. Ich stehe deshalb voll und ganz hinter dem Bericht und hoffe, er wird in seiner Gesamtheit ohne Änderungen angenommen.

In Anbetracht der wachsenden Bedeutung der Umweltpolitik der Gemeinschaft ist es eine große Herausforderung, dass die Verordnung sämtlichen Bestimmungen des Übereinkommens von Århus entspricht, nicht zuletzt, wenn es darum geht, eine gewisse Glaubwürdigkeit bei den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene zu behalten. Mit anderen Worten, auf Gemeinschaftsebene sollten dieselben Rechte und Pflichten wie auf der Ebene der Mitgliedstaaten bestehen. Und dies gilt mit Sicherheit für die Geltendmachung möglicher Gründe für die Verweigerung des Zugangs zu Umweltinformationen.

Die Umsetzung des dritten Pfeilers des Übereinkommens, insbesondere der Zugang zu Gerichten, die im Brennpunkt der Diskussion stand, wurde hier bereits erwähnt. Auf keinen Fall kann das allgemeine Umweltinteresse nur von Personen vertreten werden, die unmittelbar und individuell betroffen sind, wie in dem Übereinkommen vorgesehen. Aus diesem Grund wollte die Kommission den Zugang zu Gerichten auf Umweltorganisationen beschränken, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Wunsch, irgendetwas zu streichen oder zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen, ist nicht nur inakzeptabel, sondern verstößt auch gegen das Übereinkommen von Århus. Ich hoffe deshalb aufrichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen, die für eine offene und transparente Umweltpolitik in der EU stehen, den vorliegenden Bericht in seiner jetzigen Form billigen.

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Ich möchte den Rednern, die heute Abend das Wort ergriffen haben, für ihre sehr wichtigen Ausführungen danken. Im Folgenden möchte ich eine Einschätzung der grundlegenden Änderungsanträge vornehmen und dabei zugleich auf die Hauptfragen, die heute angesprochen wurden, eingehen.

Was den Zugang zu Umweltinformationen betrifft, so kann die Kommission die Änderungsanträge 4, 14 und 15, die darauf abzielen, die Ausnahmeregelungen auch auf die Bestimmungen der Richtlinie 2003-2004 über den Zugang zu Umweltinformationen sowie auf die Anträge auf Zugang zu Informationen anzuwenden, die an Organe der Gemeinschaft gerichtet werden, nicht akzeptieren.

Die vorgeschlagene Verordnung ist so erweitert worden, dass die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten, wie sie in der Verordnung Nr. 1049/2001 festgelegt worden sind, alle Organe der Gemeinschaft abdecken.

Die betreffenden Änderungsanträge des Europäischen Parlaments könnten als Nebeneffekt bewirken, dass zwei sich überschneidende Regelungen über den Zugang zu Dokumenten zustande kommen, was nicht gerade zu Transparenz und Rechtsklarheit beitragen würde.

Der neue Artikel 6 des Gemeinsamen Standpunktes deckt bereits die entsprechenden Ausnahmen sowie die Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen ab; diese Ausnahmen müssen auf jeden Fall entsprechend den Anforderungen des Århus-Übereinkommens genau definiert werden.

Zudem können auch die Änderungsanträge 7 und 12, denen zufolge der Begriff Umweltinformation auch den Stand der Zugangsverfahren umfassen soll, nicht akzeptiert werden. Eine solche Bestimmung gibt es im Århus-Übereinkommen nicht. Zudem sind Zugangsverfahren keine Umweltinformationen im eigentlichen Sinne.

Nichtsdestotrotz sollte darauf hingewiesen werden, dass es die Praxis der Kommission ist, auf ihrer Website Informationen zu Zugangsverfahren in allen Politikbereichen zu veröffentlichen.

Die Kommission kann Änderungsantrag 16 akzeptieren, der eine Frist von 15 Werktagen vorsieht, innerhalb derer Personen, die einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gestellt haben, über die das Organ der Gemeinschaft nicht verfügt, unterrichtet werden müssen und innerhalb derer ihr Antrag an die staatliche Behörde, die über die entsprechende Information verfügen soll, weiterzuleiten ist.

Was die Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft, so kann die Kommission nicht befürworten, dass sie, wie in Änderungsantrag 5 und teilweise in den Änderungsanträgen 19 und 20 gefordert, auch auf Politiken ausgedehnt werden soll. Das Århus-Übereinkommen fördert die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Vorbereitung von Politiken im Rahmen der Klausel über bewährte Vorhaben. Dies ist ein breiter Begriff, und solch eine Forderung ist in den Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten gelten, nicht enthalten.

Es sei dennoch darauf hingewiesen, dass nach der derzeit auf Gemeinschaftsebene gültigen Praxis während der Erarbeitung von Gemeinschaftspolitiken öffentliche Konsultationen mit interessierten Parteien durchzuführen sind. Zudem ist der Begriff der umweltbezogenen Pläne und Programme breit gefasst und deckt Programme strategischer Natur ab.

Die Kommission kann ebenfalls nicht akzeptieren, dass die Notwendigkeit besteht, eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch bei Plänen und Programmen zu fordern, die durch Organe der Gemeinschaft finanziert werden, wie dies Änderungsantrag 8 vorsieht. Das Århus-Übereinkommen bezieht sich auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Plänen und Programmen, die von staatlichen Behörden erstellt werden.

Außerdem wird die Genehmigung von Infrastrukturarbeiten, die erhebliche Umweltauswirkungen haben, auf Ebene der Mitgliedstaaten erteilt, wo die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben ist.

Die Kommission ist in der Lage, Änderungsantrag 19 teilweise, das heißt, was die Verlängerung der Frist für den Eingang der Anmerkungen bei schriftlichen Anhörungen von 4 auf 8 Wochen betrifft, zu akzeptieren. Sie kann ebenfalls Änderungsantrag 20 akzeptieren, der die Verpflichtung der Organe der Gemeinschaft, die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zu berücksichtigen, hinzufügt.

Diese konkrete Verpflichtung ergibt sich aus dem Århus-Übereinkommen und entspricht der derzeit gültigen Verwaltungspraxis der Kommission.

Die Kommission ist nicht im Stande, Änderungsantrag 23 zu akzeptieren, der den Kreis der Organisationen, die zur Beantragung einer internen Überprüfung berechtigt sind, von Nichtregierungsorganisationen, deren vorrangiges Ziel der Umweltschutz ist, auf solche Organisationen ausdehnt, die ebenfalls bzw. alternativ die nachhaltige Entwicklung fördern.

Dieses spezielle Kriterium würde sehr schwer festzulegen sein und könnte ein breites Spektrum an Organisationen erfassen, bei denen es nicht gerechtfertigt wäre, ihnen aus umweltspezifischen Gründen das Recht auf Zugang zu solch einem Überprüfungsverfahren einzuräumen.

Die Anerkennung eines spezifischen Status von Nichtregierungsorganisationen im Umweltsektor, deren vorrangiges Ziel darin besteht, Umweltinteressen zu verteidigen, entspricht vollkommen dem Geist des Århus-Übereinkommens.

Was zudem die Kriterien für die Legitimierung von Nichtregierungsorganisationen betrifft, so kann die Kommission den letzten, von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Änderungsantrag, wonach Nichtregierungsorganisationen Aktivitäten in mehr als einem Mitgliedstaat entfalten sollten, nicht befürworten.

Auch wenn es zutrifft, dass im ursprünglichen Vorschlag der Kommission die Rede von Aktivitäten auf Gemeinschaftsebene war, so wurde im Verlaufe der Gespräche, die vor dem Gemeinsamen Standpunkt durchgeführt worden sind, klar, dass eine solche Entscheidung ungerechtfertigte Hindernisse für das Recht auf Zugang zu Gerichten schaffen würde.

Die Kommission ist mit der derzeitigen Regelung im Gemeinsamen Standpunkt zufrieden, bei der es um die gemeinschaftliche Dimension des Umweltziels geht, das durch die Nichtregierungsorganisation innerhalb der Gemeinschaft gefördert werden sollte.

Die Änderungsanträge 22, 24 und 25 schließlich betreffen das Ergebnis der internen Überprüfung von Verwaltungsakten, die von Organen der Gemeinschaft gemäß Artikel 10 erlassen werden, sowie ihr Verhältnis zu den Bestimmungen über den Zugang zum Gerichtshof nach Artikel 12.

Aus den Gründen, auf die ich bereits zu Beginn meiner Erklärung hingewiesen habe, kann die Kommission diese Änderungsanträge nicht akzeptieren, weil sie über die Bestimmungen des Übereinkommens im Zusammenhang mit der Legitimierung von Prozessparteien hinausgehen würden.

Prinzipiell akzeptieren kann die Kommission die Änderungsanträge 26 und 27 betreffend die Anpassung der Geschäftsordnung und das Datum des Inkrafttretens der Verordnung.

Ich werde dem Sekretariat des Europäischen Parlaments eine vollständige Liste mit den Standpunkten der Kommission zu den einzelnen Änderungsanträgen übermitteln.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 

16. Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0001/2001) von Herrn Sjöstedt im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (PE-CONS 3665/2005 - C6-0405/2005 - 2003/0107(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), Berichterstatter. – (SV) Herr Präsident! Die von uns nun zu beschließende Richtlinie hat einen greifbaren und konkreten Hintergrund. Das sind die großen Katastrophen, die sich vor einigen Jahren vor allem in Rumänien und Spanien ereigneten, weil Dämme von Rückhaltebecken brachen. Diese Umweltkatastrophen hatten enorme Auswirkungen auf die umliegende Natur und führten auch zur Vergiftung von Wassersystemen.

Hinzu kommen unsere ständigen Umweltprobleme durch Abfälle aus bestehenden und stillgelegten Anlagen, mit denen Schwermetalle und andere Giftstoffe unmittelbar in die Umwelt gelangen. Das macht eine gesonderte Richtlinie erforderlich, die die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Bergbau und anderen extraktiven Industrien regelt.

Wenn wir uns den Vorschlag ansehen, den die Kommission vor einigen Jahren vorgelegt hat, und den Vorschlag, über den wir morgen abstimmen sollen, zeigen sich bedeutende Unterschiede. Das Parlament hat definitiv dazu beigetragen, diese Richtlinie zu verbessern und schlagkräftiger zu machen. Zahlreiche Änderungsanträge des Parlaments wurden bereits bei der ersten Lesung angenommen, und bei dieser Lesung sind noch etliche hinzugekommen.

Ich möchte einige konkrete Aspekte dieses Berichts hervorheben, die ich für besonders wichtig halte. Erstens wurden Vorschriften für die Dammsicherheit aufgenommen, durch die Katastrophen dieser Art künftig vermieden werden sollen. Auch die in Rumänien angewandte Methode mit hohen Zyanidkonzentrationen wird durch diese Richtlinie untersagt. Ferner gibt es klare Regelungen für die Zulassung und die Zulassungsverfahren, und es wird ersichtlich, welche Umweltprobleme behoben werden können. Außerdem wird die Einhaltung der Wasserrichtlinie, der zufolge sich der Wasserzustand nicht verschlechtern darf, zur unbedingten Pflicht gemacht.

Hinzu kommen Regeln, denen zufolge die Bergbaustandorte zu sanieren sind. Die Zeiten, in denen Abfälle und zerstörte Anlagen zurückgelassen wurden, sind mit dieser Richtlinie vorbei. Zu diesem Zweck wird eine finanzielle Sicherheitsleistung eingeführt, die die Unternehmen für die Sanierung der von ihnen betriebenen Standorte hinterlegen müssen.

Was die neuen Mitgliedstaaten betrifft, in erster Linie Rumänien, aber auch Bulgarien, so sind wir bei der Vermittlung so weit gekommen, dass diese Länder Erklärungen vorgelegt haben, in denen sie sich verpflichten, keine Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, sondern alle Bestimmungen der Richtlinie anzuerkennen. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil Rumänien erhebliche Probleme auf diesem Gebiet hat. Im Hinblick auf früher entstandene Abfälle müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen, in dem erfasst wird, wo durch Altlasten Umweltprobleme entstehen. Insgesamt gesehen wird es zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation in der Europäischen Union kommen.

Die Argumente gegen diese Maßnahmen waren vor allem finanzieller Natur, weil die Maßnahmen Kosten für die Unternehmen verursachen würden. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Umweltkosten im Bereich der Standortsanierung Teil der Produktionskosten der Unternehmen wären, was durchaus gerechtfertigt ist. Sie aus den Produktionskosten herauszunehmen, würde unseriöse Akteure begünstigen. Eine Richtlinie dieser Art kommt den seriösen mineralgewinnenden Unternehmen zugute, die Verantwortung für ihre Umweltpolitik übernehmen. Darüber hinaus fördert diese Richtlinie die Entwicklung neuer Umwelttechnologien, die die Altlastensanierung erleichtern, und eröffnet damit neue Möglichkeiten für die europäische Industrie in diesem Bereich. Nicht zuletzt werden – was am wichtigsten ist – ökologische und gesundheitliche Verbesserungen für die Bevölkerung in den betreffenden Gebieten herbeigeführt.

Diese Richtlinie ist natürlich nicht vollkommen. Das sind Richtlinien selten. So hätten einige Aspekte meiner Ansicht nach noch stärker hervorgehoben werden sollen. Die Regeln für die nicht als gefährlich eingestuften Abfälle sind nicht konsequent genug. Das liegt am Rat, der bei der ersten Lesung der Richtlinie Änderungen zum Schlechteren vorgenommen hat. Vom Parlament kam nicht die Entscheidung, die ich mir gewünscht hätte und die es ermöglicht hätte, diese Änderungen wegzuverhandeln.

Was die Abfallentsorgungsanlagen selbst betrifft, ist die Definition zu schwach und zu großzügig gegenüber der Industrie, wodurch die Gefahr von Schlupflöchern entsteht. Bei den Altlasten gibt es keine eindeutigen Anforderungen an die Sanierung. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das übrige Umweltrecht der Gemeinschaft, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie, eine definitive Pflicht zur Sanierung enthält, wenn Altlasten eine Verschlechterung des Wasserzustands hervorrufen. Das bedeutet, dass es sich insgesamt gesehen immer noch um eine solide Richtlinie handelt. Wir können zufrieden sein mit der Arbeit, die wie im Laufe der letzten Jahre geleistet haben.

Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um allen zu danken, mit denen ich zusammengearbeitet habe, darunter auch den Schattenberichterstattern der verschiedenen Fraktionen für ihre konstruktive Mitarbeit. Mein Dank gilt ferner den Beamten der Europäischen Kommission, mit denen man diesmal ausgezeichnet zusammenarbeiten konnte, sowie der Ratspräsidentschaft, die eine sehr konstruktive Vermittlung organisiert hat. Es war nicht schwer, mit ihnen zu kooperieren und praktische Lösungen für die verschiedenen Probleme zu finden.

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich werde mich ganz kurz fassen. Ich möchte den Abordnungen des Europäischen Parlaments, die an den Vermittlungsgesprächen mit dem Rat am 6. Dezember 2005 teilgenommen haben, danken.

Mein besonderer Dank gilt zudem der Vizepräsidentin Frau Roth-Behrendt und dem Berichterstatter Herrn Sjöstedt, denen ich ebenfalls zu dem Ergebnis gratuliere.

Die Gespräche im Vermittlungsausschuss waren konstruktiv, und ich glaube, dass das Parlament bei den entscheidenden Themen betreffend finanzielle Garantien, Abraumhohlräume, Übergangsregelungen und Beitrittsländer sowie bei einer Reihe anderer wichtiger Punkte Zugeständnisse erreicht hat.

Die Kommission befürwortet den Kompromisstext mit besonderer Genugtuung, und ich hoffe, dass das Parlament das positive Ergebnis, das durch seine Verhandlungsdelegation erzielt worden ist, ratifizieren wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Christa Klaß, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Nach einem langen Weg mit vielen wegweisenden Diskussionen treffen wir uns heute sozusagen zum Finale. Es sind nur noch wenige da – es ist die dritte Lesung. Ich bedanke mich bei unserem „Schrittmacher“, dem Berichterstatter Jonas Sjöstedt, der es mit viel Energie und mit Sachkenntnis verstanden hat, die Dynamik in den Verhandlungen bis hin zum Vermittlungsausschuss zu erhalten. Nie das Ziel aus den Augen verlieren, aber auch klar erkennen, wann der Zeitpunkt für einen Abschluss und letztendlich auch für letzte Kompromisse da ist – das ist Jonas Sjöstedt gelungen. Vielen Dank dafür!

Die Richtlinie für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie ist somit ein Erfolg für die Umwelt, aber auch für die wirtschaftenden Unternehmen in der Bergbauindustrie und damit auch für die Menschen geworden. Umweltgerechtes Handeln besteht nicht nur darin, nichts zu tun und sozusagen die unberührte Natur zum Maßstab aller Dinge zu machen. Vielmehr haben wir als Menschen den – sogar biblischen – Auftrag: Machet euch die Erde untertan!

Europa zeichnet sich nicht durch Urwald und unberührte Landschaften aus, sondern –weltweit – durch seine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft. Diese ist nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit von Menschen für Menschen zu nutzen. Jeder Eingriff in die Natur zieht aber auch Begleiterscheinungen nach sich. Es wäre nicht richtig, wenn wir sagen würden, der Bergbau hat keinen Einfluss auf Natur und Umwelt. Deshalb muss jeder Eingriff in der Abwägung zwischen Ertrag und Aufwand, zwischen Nutzen und Belastung stehen. Heute setzen wir durch die positiven Entwicklungen, die technischen Möglichkeiten und die geschärfte Umweltsensibilität andere Maßstäbe als noch vor 50 Jahren. Für die Sicherheit der Menschen und für den Erhalt unserer gesunden Umwelt müssen wir diese Errungenschaften nutzbar machen. Wir müssen auch weiterhin immer am Ball bleiben, um neue Möglichkeiten, die sich sicher nach 5, 10 oder gar 20 Jahren bieten, zu nutzen.

Es waren die schweren Unfälle im Metallerzbergbau in Spanien und Rumänien in den letzten 10 Jahren, die das Parlament dazu veranlasst hatten, diese Richtlinie zu fordern. Wir haben sie heute, und ich denke, wir sind auf einem positiven Weg, hier Gutes für die Umwelt und für die Menschen zu leisten.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Durch die Zyanidverseuchung der Theiß, die durch die Goldmine Baia Mare in Rumänien hervorgerufen wurde, bekamen wir Ungarn vor etwa fünf Jahren vor Augen geführt, wie gefährlich Bergbauabfälle sein können. Damals war unser Land noch nicht in der Europäischen Union. Dennoch erkannten die Kommission und das Europäische Parlament das Problem und leiteten eine Richtlinie über die Bewirtschaftung dieser Abfälle in die Wege. Herr Sjöstedt besuchte das verseuchte Gebiet, befasste sich mit den Fakten, sprach mit allen Zeugen und Experten und verfasste danach einen ausgezeichneten Bericht. So sieht für mich die gute und verantwortungsvolle Arbeit eines Politikers aus. Sein Bericht stützt sich auf echte Tatsachen, echte Gefahren und bietet uns echte Lösungen. Vielen Dank, Herr Sjöstedt.

Die PSE-Fraktion hat den Bericht von Anfang an unterstützt. In der zweiten Lesung habe ich mit anderen Kolleginnen und Kollegen viele Änderungsanträge für strengere Vorschriften eingebracht. Die meisten davon wurden vom Berichterstatter und später vom Vermittlungsausschuss akzeptiert. In Fragen der Gewässerverschmutzung haben wird uns darum bemüht, dass die Vereinbarkeit mit anderen Gemeinschaftsvorschriften gewährleistet ist, von denen die meisten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie erlassen wurden. Der im Vermittlungsverfahren erzielte Kompromiss ist nicht ideal, aber vertretbar.

Die finanziellen Sicherheiten müssen ausreichen, um die Kosten einer Sanierung des durch die Abfallentsorgungseinrichtung belasteten Areals abzudecken. Das ist ein Erfolg für uns.

Zufrieden sind wir auch mit der Klarstellung, wie bei der Stilllegung vorzugehen ist. In einem wichtigen Punkt haben wir aber verloren. Wir sozialdemokratischen Abgeordneten wollten, dass die Einleitung von Abfall in aufnehmende Gewässerkörper vor der Maßnahme genehmigt wird. Für mich ist die Vorbeugung die umweltfreundlichste Lösung. Vielleicht wird jeder einmal dieses Prinzip begreifen, nicht nur im Parlament, sondern in ganz Europa.

Alles in allem ist eine gute Richtlinie herausgekommen. Die Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und Drittländer sollten sich an den neuen Rechtsrahmen halten. Wir müssen nun über die strenge Umsetzung dieser Richtlinie wachen.

 
  
MPphoto
 
 

  Leopold Józef Rutowicz (NI). – (PL) Herr Präsident! Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen verschiedener Standorte der mineralgewinnenden Industrie stellt in Bezug auf den Schutz von Umwelt und Gesundheit ein Schlüsseldokument dar. Sie ist auch für die mineralgewinnende Industrie von immenser Bedeutung, da diese die Kosten für ihre Umsetzung zu tragen hat. Sie ist auch insofern von Bedeutung, als sie eine Einigung ermöglicht, die den Interessen aller Beteiligten entspricht.

Diese Richtlinie verdient unsere Zustimmung. Doch wie jedes Dokument ist es sich verändernden Wirtschaftsbedingungen unterworfen, und wir werden erst nach seiner praktischen Umsetzung wissen, wie wirksam es ist. Künftige Revisionen werden uns die Möglichkeit geben, Änderungen daran vorzunehmen. So enthalten Bergbauabfälle häufig mineralische Bestandteile, die wir gewinnen sollten, damit wir künftig weniger abbauen müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Die Europäische Union und ihr Parlament werden häufig für die Einführung von Gesetzen kritisiert, die nicht notwendig oder zumindest nicht absolut notwendig sind. An der uns heute vorliegenden Richtlinie wird wohl niemand etwas auszusetzen haben. Im Gegenteil, uns ist mit dieser Richtlinie eine international wegweisende Regelung gelungen. Anlass für diese Regelung war das Unglück, das sich im Jahre 2000 im rumänischen Baia Mare ereignet hat. Mit ihr sollen Umweltverschmutzungen dieser Art künftig ausgeschlossen werden.

Kommt es zu einer Katastrophe, können wir im Allgemeinen lediglich den Schaden begrenzen und lindern sowie Entschädigung zahlen, aber, wie wir in diesem Fall gesehen haben, mit wenig Erfolg. Die natürliche Umwelt wurde zerstört, und bisher wurde in keinem der Verfahren zur Wiedergutmachung der Schäden, die inzwischen fast zum Erliegen gekommen sind, ein Urteil gefällt.

Deshalb liegt in der uns vorliegenden Richtlinie die Betonung auf Prävention, die stets der Schlüssel für mehr Sicherheit und die Vermeidung von Umweltkatastrophen aufgrund von Fahrlässigkeit ist. Die Richtlinie sieht aber nicht nur Regelungen für künftige Bergwerke und deren Abfälle vor, sondern auch für alte Bergwerke, die den Betrieb eingestellt haben, sowie solche, die noch in Betrieb sind, und zwar oftmals unter höchst bedenklichen technischen Bedingungen. Als Mitglied des Vermittlungsausschusses des Parlaments möchte ich Herrn Sjöstedt, Frau Roth-Behrendt und Herrn Florenz, die am Trilog teilgenommen haben, meinen besonderen Dank aussprechen. Im Namen von Ungarn möchte ich ihnen auch dafür danken, dass sie sich meiner Sorge und meines Vorschlags angenommen haben. Dadurch ist es uns gelungen, dass die Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien, wie aus deren beigefügter Erklärung hervorgeht, keinen Antrag auf eine befristete Ausnahme in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie stellen werden.

Die Ostkarpaten sind reich an Bodenschätzen, und deren Abbau bildet eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für die regionale Entwicklung. Der Abbau darf jedoch nur nachhaltig und unter umfassender Berücksichtigung der Interessen von Umwelt und Natur erfolgen. Darum geht es in dieser Richtlinie, und genau das soll sie unterstützen. Ich freue mich sehr, dass ich die Ehre hatte, an der Gestaltung dieser Regelung, die für unsere gemeinsame Zukunft so wichtig ist, mitzuwirken.

 
  
MPphoto
 
 

  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte mich bei unserem Kollegen Sjöstedt bedanken, der die Verhandlungen auf Parlamentsseite sehr umsichtig geführt hat, und auch bei der Kommission, die uns bei unseren Bemühungen, einen Kompromiss im Rat zu erreichen, unterstützt hat.

Ich darf die Worte meines Kollegen Olajos unterstreichen, der richtigerweise herausgestrichen hat, dass wir mit diesem Gesetzgebungsvorhaben wirklich einen Punkt treffen, der die Sicherheit unserer Bürger und die Sicherheit der Umwelt unmittelbar betrifft, und damit sicher keine überflüssigen europäischen Regelungen schaffen, die sozusagen nur die Wirtschaft belasten. Natürlich bedeutet ein Kompromiss in diesem Falle auch, dass dadurch gewisse Kosten entstehen, aber ich glaube, dass diese Kosten gerechtfertigt und von der Industrie durchaus zu tragen sind, weil so wichtige Güter wie die menschliche Gesundheit auf dem Spiel stehen.

Mit dem Kompromiss ist als besonders wichtiger Punkt erreicht worden, dass nunmehr Sicherheitsleistungen erforderlich sind, um Kosten abdecken zu können, die eventuell durch belastetes Areal entstehen. Solche Regelungen müssen natürlich vorher geschaffen werden, weil mit einem Unfall sehr oft auch der Bankrott eines Bergwerkbetreibers verbunden ist. Dann fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um wenigstens Ausgleichsmaßnahmen schaffen zu können, und die Allgemeinheit bleibt wieder darauf sitzen.

Verschiedene Aspekte der Abfallbewirtschaftung wurden auch wesentlich genauer spezifiziert, insbesondere für Fälle, in denen der Betreiber bei der Sanierung des Standorts die Abfälle in Abbauhohlräume einbringt. Bei dieser Art von Sanierung müssen die Rechtsvorschriften strikt befolgt werden, um jegliche Verunreinigung von Böden und Wasser auszuschließen. Außerdem sind auch Überwachungs-, Instandhaltungs- und Abhilfemaßnahmen vom Betreiber durchzuführen, der beispielsweise verschmutztes Wasser oder Sickerwasser auffangen oder behandeln muss. Wichtig ist, dass auch die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien Erklärungen abgeben, dass sie sich an die neuen Bestimmungen halten – denken wir an Baia Mare.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 

17. Badegewässer
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0415/2005) von Herrn Maaten im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (03659/2005 - C6-0373/2005 - 2002/0254(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Jules Maaten (ALDE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! In den vergangenen Tagen und übrigens generell während der Behandlung dieser Richtlinie wurde ich regelmäßig gefragt, ob es eigentlich erforderlich ist, auf Gemeinschaftsebene Standards für Badegewässer festzulegen. Ist das nicht eine klassische Angelegenheit, die die Mitgliedstaaten selbst regeln könnten? Ich weiß, dass meine Kolleginnen und Kollegen von den niederländischen Sozialdemokraten, die leider jetzt nicht zugegen sind, in einem Bericht selbst auf die entsetzliche Richtlinie über Schwimmbadwasser eingegangen sind. Nun, es geht nicht um eine Richtlinie für Schwimmbäder, geschweige denn um eine Richtlinie für Badewasser. Selbstverständlich handelt es sich um Küstengewässer und Seen.

Die Frage wurde gestellt, ob europäisches Handeln auf diesem Gebiet einen zusätzlichen Nutzen zeitigt. Das Parlament hatte daran keine Zweifel, als es eben diesen Punkt in erster Lesung erörterte. Noch wichtiger ist allerdings, dass auch die Mitgliedstaaten – und vor allem die Mitgliedstaaten – der Meinung zugetan waren, eine Richtlinie sei vonnöten. Wenn sie das wollen, dann sollen sie es bekommen, obgleich ich die Auffassung vertrete, dass es eine seriöse Richtlinie und nicht eine sein sollte, die mehr Ausnahmen als alles andere zulässt.

Auf jeden Fall ist jetzt nach 12 Jahren der Diskussionen ein mühsamer Kompromiss zwischen Rat und Parlament zustande gekommen, der, wie ich annehme, morgen in Gesetzgebung umgesetzt wird. Die neue Richtlinie sorgt für sauberere Badegewässer an Stränden und in Seen in Europa, für eine bessere Information der Badenden und für weniger Bürokratie für die Gebietskörperschaften.

In der gesamten Europäischen Union erfüllen derzeit bereits mehr als 80 % der Badeplätze die strengeren Kriterien, und in einigen Mitgliedstaaten entsprechen ihnen sogar schon mehr als 90 % der Badeplätze. Im Moment leiden jährlich etwa 12 % der Badenden an Schwindel, Magen-Darm-Katarrh, Hautausschlägen, Atemnot oder Entzündungen der Augen oder Ohren. Die neue Richtlinie soll die Gesundheitsstandards so verschärfen, dass Schätzungen zufolge 2015 nur 8 % der Badenden erkranken.

Ab 2015 werden die Badenden auch an den Badeplätzen selbst über die aktuelle Qualität der Badegewässer durch Symbole informiert, die in der gesamten Union gleich sind. Gegenwärtig haben die Badenden nur Zugang zu der Qualität des Vorjahres, und das nur mit Mühe und nur über das Internet. Mir gefällt, dass ich mich bald selbst vor Ort von der Qualität des Gewässers überzeugen kann, denn ich weiß nicht, wie Sie es halten, aber ich nehme mein Laptop nur selten mit zum Strand. Statt 19 Parametern brauchen die Mitgliedstaaten nur 2 Parameter zu messen, und das ist ein Beispiel dafür, wie die Bürokratie bei der Überwachung der Gewässer abgebaut wird.

Lange Zeit lagen sich das Europäische Parlament und die Regierungen wegen der Frage in den Haaren, wie streng die Standards sein sollten und wie hoch die damit verbundenen Kosten für die Mitgliedstaaten ausfallen. Wir haben uns auf einen Kompromiss verständigt, mit dem alle Seiten zufrieden sein können, und ich meine, der britische Vorsitz hat Glückwünsche verdient, aber mit Sicherheit auch die Kommission – und insbesondere Sie, Herr Kommissar – hatten wesentlichen Anteil an dem Zustandekommen des Kompromisses. Mein Dank gebührt auch den Schattenberichterstattern für ihre diesbezügliche Zusammenarbeit.

Die Badegewässer werden nicht nur sauberer, sie werden viel sauberer, die Kosten sind beherrschbar, und es wird dereguliert. Ich bin gespannt, und damit komme ich zum Schluss, wie die Kommission den in Kürze in dem Wissenschaftsmagazin „Environmental Health Perspectives“ erscheinenden Artikel von Herrn Wiedenmann kommentieren wird, der die recht komplizierte englische Überschrift „Concentration responsive effects with no observed adverse effect levels“, abgekürzt NOAELS, tragen wird.

Ich kann den Terminus selbst nicht genau beschreiben, aber ich bin mir sicher, Sie sind dazu imstande. Auf jeden Fall bin ich gespannt, ob die Kommission diese Studie auch 2008 in ihren Bewertungsbericht einfließen lassen wird, denn darin finden sich einige prägnante Bemerkungen zu der Richtlinie, die wir jetzt verabschieden. Ich würde ihn zwar hinzufügen, aber die Zeit zum Einarbeiten ist zu knapp. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Richtlinie morgen tatsächlich angenommen wird. Ich meine, das ist ein Erfolg für uns alle, auch für mich, obgleich ich nicht unbedingt ein begeisterter Schwimmer bin. Ich gehe nur dann ins Wasser, wenn es wirklich nicht anders geht. Nach 2015 springe ich zumindest freudiger ins Wasser. Ich hoffe, Herr Kommissar, ich kann das dann auch in Ihrem Mitgliedstaat ohne Bedenken tun.

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich liebe das Meer und das Schwimmen und bin deshalb aus persönlichen Gründen daran interessiert, dass die europäischen Meere und Gewässer so sauber wie möglich sind.

Ich möchte der Delegation des Europäischen Parlaments, die an den Vermittlungsgesprächen mit dem Rat am 12. Oktober 2005 teilgenommen hat, sowie ganz besonders dem Vizepräsidenten Herrn Trakatellis und dem Berichterstatter Herrn Maaten danken und ihnen zu ihrer exzellenten Arbeit und dem von ihnen erzielten Ergebnis gratulieren.

Die Gespräche im Vermittlungsausschuss waren kompliziert. Was jedoch zumindest die wichtige Frage der Einführung ambitionierter Vorschriften für die Einstufung von Badegewässern in die Kategorie „ausreichende Qualität“ betrifft, so hat das Parlament meiner Ansicht nach beachtliche Resultate sowie eine signifikante Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Standpunkt des Rates erreicht.

Die Qualitätsnormen mögen vielleicht letztendlich nicht so streng sein, wie einige sich dies gewünscht haben, und in der Tat sind die Mindestqualitätsnormen nicht so strikt wie diejenigen, die die Kommission ursprünglich vorgeschlagen hat. Nichtsdestotrotz wurden sie im Verlaufe der Gespräche im Vermittlungsausschuss erheblich verstärkt, mit dem Ergebnis, dass der endgültige Text eine beachtliche Verbesserung gegenüber den derzeit geltenden Bestimmungen darstellt, die aus der Zeit stammen, als die Richtlinie im Jahre 1975 verabschiedet wurde, und die somit durch die modernen wissenschaftlichen Daten überholt sind.

Die Kommission befürwortet den Kompromisstext mit besonderer Genugtuung, und ich hoffe, dass das Parlament das positive Ergebnis, das durch seine Verhandlungsdelegation erzielt worden ist, ratifizieren wird.

Wir schließen somit heute Abend die Debatte über zwei sehr bedeutende Richtlinien ab, die zweifellos dazu beitragen werden, die Umwelt zu verbessern und die Gesundheit der europäischen Bürger zu schützen.

 
  
MPphoto
 
 

  Richard Seeber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich beim Berichterstatter für die sehr gute Arbeit, die er geleistet hat, und bei der Kommission insbesondere für den Vorschlag für diese Richtlinie bedanken.

Ich muss offen sagen, ich war ein wenig enttäuscht von der Kommission, als sie ihre Meinung zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates abgegeben hat. Da hätte ich mir eigentlich mehr Unterstützung für eine stärkere und schärfere Linie bei der Badegewässerqualität gewünscht, weil wir doch die vom Kommissar angegebenen Standards wesentlich aufgeweicht haben. Mit Unterstützung der Kommission hätten wir eine schärfere Richtlinie zusammengebracht, die die Mitgliedstaaten verpflichtet hätte, höhere Standards einzuführen, ohne dass das viel zitierte große „Geldausgeben“ auf die Staaten zugekommen wäre.

Bedenken wir doch, dass heute das Hauptproblem für die Verschmutzung der Badegewässer nicht die Punktverschmutzungen sind, sondern diese diffusen Verschmutzungsquellen, insbesondere natürlich aus der Landwirtschaft. Mit relativ geringen Geldmitteln hätten wir hier eine wesentliche Verbesserung erzielen können. Aber wir haben einen Kompromiss geschlossen, und zu Kompromissen soll man auch stehen. Darum plädiere ich auch dafür, dass der Richtlinienvorschlag morgen im Parlament angenommen wird.

Wir haben doch einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ich setze meine Hoffnungen jetzt auf das Jahr 2008, in dem die Überprüfung durch die Kommission ansteht und die Kommission die derzeitige Situation bewerten wird. Herr Kommissar, darf ich Sie daher jetzt schon bitten – da Sie ja gerne schwimmen –, Ihr Augenmerk darauf zu legen, dass Ihre Dienste diese Bewertung dementsprechend vornehmen und vielleicht die Gesundheitsstandards doch auf das OECD-Niveau hinaufsetzen, das eigentlich alle Staaten miteinander beschlossen haben, damit wir hier bei den Gesundheitsstandards nicht versuchen, nach unten zu nivellieren. Aber die Badegewässer haben in Ihnen sicher einen starken Verbündeten!

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Als ungarischer Abgeordneter der Sozialdemokratischen Fraktion bin ich mit dem Vermittlungsergebnis zur Badegewässer-Richtlinie zufrieden. Wir haben sowohl im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit als auch später im Vermittlungsausschuss ausführlich darüber diskutiert. Es war nicht einfach klarzustellen, dass wir für Binnengewässer, Küstengewässer und Seen – wie dem Plattensee in Ungarn – nicht dieselben Kriterien anwenden können wie für den Atlantik. Das heißt jedoch nicht, dass wir keine strengen Vorschriften für unsere Binnenwasserstraßen haben wollen. Zwischen Seen und Ozeanen besteht aber wohl ein Unterschied.

Binnenstaaten wie Ungarn und Österreich sollten auch ein Recht auf eigene Badegewässer haben. Im Gebiet rund um die ungarischen Badeseen sind bestimmte industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten verboten, und die Haushalte sind nahezu hundertprozentig an die Kanalisation angeschlossen. Wir können vieles verbessern, jedoch können wir einen See nicht in einen Ozean verwandeln.

Der gegenwärtige Kompromiss ist für uns annehmbar, bedeutet aber sehr viel Arbeit für mein Land: Einige Strände wird man schließen und viele andere sollten verbessert werden, aber das ist der Preis für eine saubere und gesunde Umwelt. Der Kompromiss zu einer strengeren Fassung der Kategorie „ausreichende Qualität“ ist zu begrüßen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Wasserqualität an den Badestellen ist auch sehr wichtig. An allen Stränden rund um den Plattensee gibt es bereits große Informationstafeln in ungarischer, englischer, deutscher und russischer Sprache. Wir könnten natürlich noch Französisch hinzufügen in der Hoffnung, dass mehr Touristen aus Frankreich und anderen französischsprachigen Ländern kommen.

In meinem letzten Redebeitrag bei der zweiten Lesung war ich wegen der nur einminütigen Redezeit und dem Tempo der hitzigen Debatte vielleicht etwas unwirsch, doch diesmal möchte ich Herrn Maaten für seinen Bericht und seine Bereitschaft zu einem konstruktiven Kompromiss meinen Dank sagen. Er hat gute Arbeit geleistet.

Wenn ich ihn dann einmal in Ungarn begrüße, wird er hoffentlich sehen können, wie sauber und attraktiv unser Plattensee ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Marios Matsakis , im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Hunderttausende europäische Bürger erkranken jedes Jahr, weil sie in verschmutzten Gewässern baden. Die auf diese Weise zugezogenen Krankheiten sind unterschiedlich schlimm. Die meisten sind klinisch unbedeutend oder harmlos, doch manche sind ernst und einige wenige sogar tödlich. Logischerweise sind Kinder, ältere Menschen und Immungeschwächte am stärksten gefährdet. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass sich die Gesetzgebungsorgane der EU mit der Qualität von Badegewässern ernsthaft auseinander setzen.

Genau genommen arbeiten sie schon seit Jahren an diesem Thema, und man sollte meinen, dass die Maßstäbe, die zur Überwachung der Qualität von Badegewässern angelegt werden, so streng wie möglich sind. Leider ist das nicht ganz der Fall, und zwar aus einem ganz einfachen Grunde. Es sind die riesigen Geldsummen, um die es in der von Badegewässern abhängigen Freizeit- und Tourismusbranche geht, und wenn die Wasserqualität in einem Gebiet als niedrig eingestuft wird, hat das erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Region und das Land. Dann hat die Meinung des Arztes nicht mehr oberste Priorität, dann geht es um „politische Kompromisse“. So haben wir nach jahrelangen Gesprächen, Diskussionen und Auseinandersetzungen – meist über Dinge, die eigentlich völlig klar sind, wenn man sie mit gesundem Menschenverstand betrachtet – ein Entgegenkommen erzielt, das darin besteht, dass wir den möglichen wirtschaftlichen Schaden für Länder mit unhygienischen Badegewässern abmildern und gleichzeitig das Risiko erhöhen, dass unsere Bürger krank werden.

Viele meiner Kollegen sind da sicher ganz anderer Meinung, aber wie soll man es anders beschreiben, wenn wir uns etwa in Bezug auf die Gesundheitsgefährdung eine Unterscheidung zwischen Binnen- und Küstenbadegewässern einfallen lassen und bereitwillig hinnehmen, dass Binnengewässer fast doppelt so ungesund wie Küstengewässer sein dürfen, um immer noch eine ausreichende Badequalität aufzuweisen. Wie soll man es anders beschreiben, wenn wir bereit sind, Badegewässer als unbedenklich einzustufen, wenn das Risiko, nach dem Schwimmen in ihnen krank zu werden, bei etwa 5 % liegt – das heißt jeder zwanzigste Schwimmer krank wird. Auch wenn ich diese Richtlinie unterstütze, geht sie nicht weit genug, um unsere Badegewässer wirklich sicher zu machen. Sie werden dadurch nur weniger gefährlich.

All denen, die so engagiert am Zustandekommen dieser Richtlinie gearbeitet haben, gebührt großer Dank, insbesondere meinem Kollegen Maaten, der, obwohl er kein Schwimmer ist, unglaublich viel Einsatz gezeigt hat, ferner der Kommission und natürlich den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses.

 
  
MPphoto
 
 

  Caroline Lucas , im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich sagen, dass wir trotz der lobenswerten Arbeit des Berichterstatters den vorliegenden Kompromiss für viel zu schwach und somit für nicht hinnehmbar halten. Aus diesem Grund wird sich meine Fraktion bei der morgigen Abstimmung der Stimme enthalten.

Mit dieser Enthaltung möchten wir auf Folgendes hinweisen. Zunächst sind die vereinbarten Werte zum Schutz von Süßwasser völlig vage: Die Parameter sind so sehr statistischen Veränderungen unterworfen, dass höchst fraglich ist, welchen Grad des Schutzes sie bieten werden. Nach dem von unabhängiger Seite geprüften Artikel, der demnächst im Wissenschaftsmagazin „Environmental Health Perspectives“ erscheinen soll – Herr Maaten hatte es erwähnt –, werden diese Werte für die Süßwasserqualität überhaupt keine Verbesserung bringen.

Zweitens ist die echte Chance, die Anwendung dieser Richtlinie auf Wassersportarten auszudehnen, im Kompromiss völlig verloren gegangen.

Drittens hat die Delegation des Parlaments, die erst hart für strengere Standards gekämpft hat, plötzlich alle ihre Forderungen fallen lassen, nachdem der Rat eine minimale Verschärfung einer der beiden Standards der Kategorie „ausreichend“ angeboten hat.

Alles in allem war die Art und Weise, in der diese endgültige Einigung zustande gekommen ist, höchst unbefriedigend, denn in letzter Minute wurden noch technische Vorschläge unterbreitet - wohlgemerkt mündlich, nicht schriftlich – und es blieb keine Zeit mehr, sie im Hinblick auf ihre Auswirkungen vernünftig zu prüfen.

Dies ist ein enttäuschendes Ergebnis, aber trotzdem möchte ich allen Beteiligten danken. Es wird uns wohl alles andere als leicht fallen, doch werden wir uns morgen der Stimme enthalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Maaten zu dem erzielten Ergebnis beglückwünschen. Auch dank seiner Anstrengungen können wir morgen die Revision der Badegewässerrichtlinie verabschieden. Mein Dank gebührt auch der Kommission für ihre Mitwirkung, denn ohne ihren ambitionierten Vorschlag, den sie vorgelegt hat, wäre eine Verschärfung der Kriterien nicht möglich gewesen.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich morgen dem Ergebnis der Vermittlung zustimmen werde, obgleich es mich nicht ganz zufrieden stellt. Mit der Kategorie „ausreichend“, die geschaffen wurde, soll lediglich vertuscht werden, dass die Standards nicht ernsthaft verschärft wurden. Außerdem basiert die Trennung, die zwischen Süß- und Salzwasser vorgenommen wurde, auf recht begrenzten Informationen, und all das bedeutet, dass sich der Schutz der Badenden nicht in dem Maße verbessert hat, wie es möglich gewesen wäre.

Ich darf die Kommission und den Rat auf den Artikel aufmerksam machen, den Herr Maaten erwähnt hat und der im nächsten Monat erscheinen wird. Dieser Artikel legt dar, welche Standards wir brauchen, damit Badende tatsächlich geschützt sind. Ich hoffe, Herr Kommissar Dimas, Sie werden diese Informationen in Ihre nächste Revision einfließen lassen, die hoffentlich nicht so lange auf sich warten lässt.

 
  
MPphoto
 
 

  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Präsident! Saubere und sichere Badegewässer sind eine offensichtliche Notwendigkeit und für eine florierende Tourismusbranche unverzichtbar.

In meiner Heimatregion Nordirland gibt es viele wunderschöne Strände, von denen viele stolz auf die blaue Flagge verweisen können. Bei anderen steht eine solche Auszeichnung noch aus. Ich hoffe, dass diese Richtlinie ihnen dabei helfen wird, diesen Status zu erreichen. Genauso wichtig ist die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Dies ist für Länder, die für die Kohäsionsfonds in Frage kamen, einfacher gewesen, denn durch sie standen Fördermittel für genau solche Projekte zur Verfügung. Allerdings haben Regionen wie meine, die Kohäsionsmittel nicht in Anspruch nehmen konnten und es immer noch nicht können, größere Schwierigkeiten, ihre Infrastruktur zur Abwasserbehandlung auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Den einzigen Ausweg bieten deshalb zusätzliche nationale Finanzmittel, die erst aufgebracht werden müssen. Es muss begriffen werden, dass die Badegewässer-Richtlinie in diesem breiteren Kontext zu sehen ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Cristina Gutiérrez-Cortines (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte darauf hinweisen, dass die zehn Jahre Anstrengungen, die es gekostet hat, um dieses Dokument zu verfassen, zehn Jahre ständiger Abstimmung und Zusammenarbeit waren. Dies demonstriert, wie effektiv die Politik der Europäischen Union sein kann, da die Gemeinderäte, die kommunalen Behörden und die Staaten von Anfang an für die Verbesserung der Bedingungen der Strände und Badegewässer sowohl im Landesinnern als auch an den Küsten gearbeitet haben.

Mir scheint es wichtig hervorzuheben – wann immer ich künftig unterrichte, werde ich das meinen Schülern erläutern –, dass dies ein echtes Beispiel dafür ist, wie die Umweltpolitik einen Mehrwert für die Wirtschaft und für das Wohl der Bürger schaffen und zugleich den Wert des Bodens steigern kann.

Ein Strand an einem sauberen Gewässer ist eine Touristenattraktion von hoher Qualität. Wir wissen, dass die Öffentlichkeit darauf zunehmenden Wert legt und verschmutzte Gebiete scheut. Dies ist das Ergebnis einer Politik der Zusammenarbeit und das Resultat wechselseitiger Anstrengungen. Daher halte ich diese Politik für zufrieden stellend. Außerdem scheint mir die Einführung der Kategorie „ausreichend“ sehr realistisch zu sein, denn wir müssen im Rahmen des Vernünftigen bleiben.

Die Reinhaltung der Gewässer ist enorm teuer und erfordert große Anstrengungen in der Bewirtschaftung, eine Palette von Sanktionen für die Müllablagerung an Flussufern und eine ganzheitliche Strategie. Wir Politiker müssen uns bewusst sein, dass diese Bemühungen aus den Taschen der Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden, dass sie auf einer wissenschaftlich fundierten Politik zur Überwachung von Einleitungen beruhen müssen und dass dies alles keine leichte Aufgabe ist. Daher bin ich optimistisch und möchte darauf hinweisen, dass damit verdeutlicht wird, welchen zusätzlichen Gewinn die Umweltqualität für die Wirtschaft, für die Unternehmen und sogar für das soziale Wohl bringt.

 
  
MPphoto
 
 

  Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein herzlicher Dank Herrn Maaten für seine gute Arbeit und die Verhandlungen mit der EP-Delegation bis in die dritte Lesung.

Ich will mich auf einige medizinische Aspekte der Richtlinie beschränken. Badegewässer sind nicht keimfrei sondern keimarm. Badegewässer sollten prinzipiell Trinkwasserqualität haben, da letzten Endes von vielen Badenden und Schwimmern auch Badewasser getrunken wird. Wir haben in Süddeutschland z. B. mit dem Bodensee eines der größten Trinkwasserreservoirs Gesamteuropas. Erwähnt werden muss allerdings, dass auch Trinkwasser nicht absolut keimfrei, sondern nur keimarm ist und dass unser gesamtes menschliches Leben täglich von vielen Keimen begleitet wird, die allerdings eine unterschiedliche Pathogenität haben.

Der Grad des Schutzes, den wir jetzt mit dieser Richtlinie erreichen, ist sicher nicht vollkommen, aber er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die jetzt vereinbarten Grenzwerte von 330 Darmenterokokken für Binnengewässer und 185 für Küstengewässer – für die Kategorie „ausreichend“ – reduzieren immerhin das Risiko einer Gesundheitsgefährdung der Badenden von 12 auf 8 Prozent, und Gesundheitsgefährdung heißt nicht automatisch Erkrankung. Gleiches gilt für die E.-Coli-Bakterien mit einer Zahl von 900 bzw. 500. Standardisierte Labormethoden sind für mich genauso selbstredend wie eine einheitliche Qualität der Probenahme. Zentrales Anliegen ist es für mich, die Bürger rechtzeitig und ausreichend zu informieren und überall in unseren Gewässern die Qualität „ausgezeichnet“ zu erreichen.

Weiteres Ziel muss es sein, zunächst unter streng wissenschaftlichen Kautelen die Viruslast der Gewässer zu kontrollieren, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. So nimmt in Europa die Zahl der Erkrankungen mit Enteroviren und Noroviren rasch zu. Schon aus diesem Grund ist die erneute Revision der Richtlinie in nicht allzu ferner Zeit zu erwarten. Ich stimme der Richtlinie zu.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Badegewässer-Richtlinie stellt – und da schließe ich nahtlos an das an, was der Kollege Ulmer gerade gesagt hat – für meinen Wahlkreis, der direkt am Bodensee liegt, einen schwierigen Spagat zwischen Verbraucherschutz – den Badenden – auf der einen Seite und Naturschutz und Tourismus auf der anderen Seite dar. Der Kompromiss, den wir bei den Verschmutzungsbedingungen und Qualitätsstandards in der Kategorie „ausreichend“ gefunden haben, so wie dies der Kollege Ulmer genannt hat, ist ein fairer Kompromiss zwischen allen drei Interessen, die dort aufeinander treffen. Deshalb habe ich bei mir zu Hause sehr viel Akzeptanz für diesen Kompromiss gefunden. Dafür bin ich allen Kollegen, auch dem Berichterstatter, sehr dankbar.

Man muss aber auch darauf hinweisen, dass wir mit der Reduzierung von 19 auf nur noch 2 Kategorien von Verursachern eine Lösung gefunden haben, die auch dem Ziel einer verbesserten Rechtsetzung und einer weniger bürokratischen Regelung dient. Dies ist ein guter Beweis dafür, dass wir alle bemüht sind, die allzu zahlreichen Regelungen, die es in der Vergangenheit an vielen Stellen gab, auf die wirklich wichtigen Punkte zu reduzieren. Auch dafür möchte ich allen Beteiligten sehr herzlich danken.

Der Geltungsbereich der Richtlinie insgesamt ist aus unserer Sicht sehr zufrieden stellend. Es ist sehr erfreulich, dass das Europäische Parlament nicht an seiner ursprünglichen Absicht, den Geltungsbereich der Badegewässer-Richtlinie auch auf andere wassergebundenen Freizeitaktivitäten auszudehnen, festgehalten hat. Dafür danke ich auch allen Kollegen.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 

18. Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung
MPphoto
 
 

  Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0383/2005) von Frau Ferreirę im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung (2005/2051(INI)).

 
  
MPphoto
 
 

  Anne Ferreira (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst all jenen danken, die dazu beigetragen haben, meinen Bericht zu verbessern, und ich erkläre bereits jetzt, dass ich die von der Fraktion der Grünen eingebrachten Änderungsvorschläge unterstützen werde.

Es ist durchaus nützlich, sich vor Augen zu halten: Wenn all Bewohner der Erde die westliche Lebensweise übernehmen wollten, würden wir mehrere Planeten brauchen, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Der Westen und in erster Linie die Europäische Union stehen daher in der Pflicht, ihr Produktions- und Konsummodell gründlich zu überdenken. Diese offenkundige Tatsache, die allen Abgeordneten dieses Hauses über die traditionellen politischen Grenzen hinweg klar ist, hat die Kommission veranlasst, die nachhaltige Entwicklung zu einer der Prioritäten der Union zu erklären. Es ist nun an der Zeit, eine erste Bilanz unserer Aktionen in diesem Bereich zu ziehen. Das Ergebnis ist gemischt. Es sind Fortschritte erreicht worden, doch zugleich sind auch Misserfolge oder zumindest Mängel zu verzeichnen.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit, die über die anhaltende Zerstörung unserer Umwelt besorgt ist, hat die EU viel getan, um die internationale Gemeinschaft im Hinblick auf die ökologischen Fragen zu alarmieren. Jedoch zeitigten die zahlreichen Reden, die von einer richtigen Einschätzung der Situation ausgingen, bei weitem nicht immer die notwendigen Effekte. Nun schlägt also die Stunde des Handelns, denn es besteht dringender Bedarf an einer zielgerichteten Politik, um die Klimaveränderung umzukehren. Das Ausmaß der jüngsten Naturkatastrophen macht deutlich, wie notwendig dies ist. Ich begrüße die Schlussfolgerungen der Konferenz von Montreal, und die positive Rolle, die die Vertreter der Europäischen Union dabei gespielt haben, verdient Würdigung.

Die Union hat zwar umfangreiche Rechtsvorschriften verabschiedet, die es ermöglichten, die industriellen Schadstoffemissionen zu verringern und die Kraftfahrzeuge energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, doch wurden ihre Anstrengungen durch die gewaltige Zunahme des Straßenverkehrs wieder zunichte gemacht. Das verdeutlicht, mit welchem Paradoxon die Europäische Union konfrontiert ist mit dem freien Warenverkehr einerseits und den negativen Wirkungen dieses freien Verkehrs auf die Umweltziele der Europäischen Union andererseits. Diesem Problem muss man auf zweierlei Weise begegnen. Zum einen gilt es, umweltschonendere Verkehrsträger zu fördern, indem die Europäische Union große Strukturprojekte finanziell begleitet. Zum anderen müssen die Umweltkosten des Verkehrs in die Erzeugnispreise eingerechnet bzw. der Verkehr entsprechend seinen Umweltauswirkungen besteuert werden.

Dringend geboten ist auch eine zielgerichtete Wasserpolitik, denn trotz der verabschiedeten Rechtsvorschriften und der ergriffenen Maßnahmen ist der Zustand des Wassers noch immer unbefriedigend. Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass der Grad an chemischer Verunreinigung nach wie vor zu hoch ist. Ist es nicht unsere Pflicht, auf die Verantwortung einer bestimmten Form der Landwirtschaft mit hohem Verbrauch an Wasser und Düngemitteln hinzuweisen? Die nächste GAP-Reform muss dieser Realität Rechnung tragen und die Reform der Subventionen und der Umweltbezogenheit der Beihilfen fortsetzen.

Wir brauchen dringend eine zielgerichtete Politik für die Erhaltung der Artenvielfalt. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Dringend erforderlich sind Maßnahmen – wie sie in den verschiedenen Berichten, dem von Frau Ries und dem noch zur Abstimmung stehenden Bericht über REACH gefordert werden -, um die negativen Umweltauswirkungen auf die Gesundheit zu verringern. Dringender Handlungsbedarf besteht auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe, denn die globalen Ungleichheiten führen zunehmend zu Konflikten, und die ärmsten Länder sind die ersten Opfer von Naturkatastrophen. Ein Teil der Antwort liegt in der nachhaltigen Entwicklung, denn sie stellt ein Produktions- und Konsummodell dar, das auf alle Länder übertragen werden kann und muss.

Die Union muss aktiv werden und effektive Maßnahmen vorschlagen, um in der Lage zu sein, die beunruhigendsten Tendenzen einzudämmen und unumkehrbare Situationen zu vermeiden. Hierfür sind quantifizierbare Ziele für jeden Bereich nach einem präzisen Zeitplan und vor allem eine regelmäßige Bewertung unerlässlich.

Im weiteren Sinne müssen jedoch auch die politischen Fundamente der Europäischen Union weiter gestärkt werden. Voraussetzung hierfür sind mehr Solidarität und eine bessere Koordinierung. Die Ermutigung zu allgemeinem Dumping ist unvereinbar mit den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung. Eine weitere Voraussetzung ist die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf internationaler wie auf nationaler und lokaler Ebene. Jeder Legislativvorschlag sollte unter dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung bewertet werden. In dieser Hinsicht gibt es noch viel zu tun. Ebenso dürfen wir, wenn wir die nachhaltige Entwicklung voranbringen wollen, es nicht mehr hinnehmen, dass die heilige Kuh des freien Warenverkehrs die Rechtsgrundlage für Gesetzesentwürfe in den Bereichen Umwelt oder Gesundheit darstellt.

Die Kommission trägt eine Verantwortung, doch der Umweltschutz nimmt unter ihren Prioritäten nicht den ihm gebührenden Platz ein. Wenngleich sie gerade fünf von den sieben thematischen Strategien veröffentlicht hat, wiegen diese doch die Schwäche des Vorschlags zu der Ende 2005 verkündeten Revision der Strategie der nachhaltigen Entwicklung nicht auf. Ich muss gestehen, dass ich angesichts der von der Kommission vorgelegten Vorschläge besorgt bin. Wenn ich beispielsweise in der thematischen Strategie über Abfallwirtschaft lese, dass man zu einzelstaatlichen Ansätzen zurückkehren könnte, indem die Staaten selbst die Modalitäten ihrer Abfallbewirtschaftung festlegen, so halte ich das für einen Rückschritt.

Wenn die Kommission ankündigt, sie wolle die Zahl der Rechtsvorschriften verringern, indem sie darauf verzichtet, Vorschriften vorzuschlagen, die zwar für die Mitgliedstaaten oder die Industrie kurzfristig belastend sind, für die Zukunft aber erforderlich sind, so bedeutet dies politische Verluste für die Europäische Union. Dies ist umso unverständlicher für die Bürger, als sie an bestimmten Legislativvorschlägen festhält, die entweder schon durch das Europäische Parlament abgelehnt wurden – wie die Richtlinien über die Hafendienste – oder von den europäischen Bürgern entschieden in Frage gestellt wurden – wie die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt.

Lassen Sie mich mit einer positiven Note schließen. So viele schlechte Nachrichten für die Union, aber auch für die Vorstellung, die wir von der Entwicklung haben...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Zunächst einmal möchte ich Ihnen im Zusammenhang mit der thematischen Strategie zur Abfallbewirtschaftung versichern, dass wir, wann immer legislative Maßnahmen zum Schutze der Umwelt und der Gesundheit der europäischen Bürger zu ergreifen sind, dies auch tun werden.

Sie müssen sich also diesbezüglich keine Sorgen machen; die thematische Strategie zur Abfallbewirtschaftung bringt uns wirklich einen Schritt voran. Wir werden darüber diskutieren, wenn die Zeit gekommen ist.

Nun aber möchte ich im Namen der Kommission den Beitrag begrüßen, den das Europäische Parlament im Hinblick auf die Überprüfung der nachhaltigen Entwicklungsstrategie geleistet hat. Der hervorragende Bericht Ferreira enthält zahlreiche wertvolle Vorschläge für die Revision, wobei er besonderen Nachdruck auf die Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung legt. Viele dieser Vorschläge spiegeln sich in der Mitteilung der Kommission wider.

Nach der Annahme der Mitteilung der Kommission über die Strategie der nachhaltigen Entwicklung wünscht die Kommission, noch enger mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten und zu erreichen, dass im Juni eine europäische Strategie der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage dieser Mitteilung verabschiedet wird. Der Bericht Ferreira wird bei den Konsultationen, die in Vorbereitung des Europäischen Rates im Juni durchgeführt werden, sehr nützlich sein.

Gestatten Sie mir, die Mitteilung der Kommission, die wir am 13. Dezember angenommen haben, näher zu erörtern und einige Bemerkungen zum Bericht Ferreira zu machen. Die Mitteilung der Kommission bildet das dritte und letzte Stadium in einem eingehenden Revisionsverfahren, das über 18 Monate gedauert hat und an dem sich zahlreiche interessierte Akteure aus ganz Europa beteiligt haben.

Es stimmt, dass für die Revision ziemlich viel Zeit benötigt worden ist, doch bei einer solch wichtigen und weit reichenden Strategie waren sorgfältige Gespräche notwendig.

Die Kommission hat zu der Strategie im Jahre 2005 drei Mitteilungen vorgelegt: die Leitlinien im Februar, den Entwurf zu einer Erklärung über die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, den der Rat im Juni angenommen hat, und die revidierte Strategie, in der Zielsetzungen und ein effizienteres Überwachungsverfahren festgelegt wurden, am 13. Dezember 2005.

Der Bericht Ferreira befasst sich hauptsächlich mit den Umweltaspekten der nachhaltigen Entwicklung. Diese Aspekte sind tatsächlich von großer Bedeutung, da die nicht-nachhaltigen Umwelttrends zu den elementaren Bedrohungen im Hinblick auf unsere gegenwärtige und zukünftige Prosperität gehören.

Dennoch sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die Strategie der nachhaltigen Entwicklung auf alle drei Aspekte der nachhaltigen Entwicklung bezieht, und zwar auf die sozialen, die wirtschaftlichen und die Umweltprobleme.

In ihrem Bemühen, alle nicht-nachhaltigen Trends zu unterdrücken, zielt sie ebenfalls darauf ab, die potenziellen Synergien zwischen diesen drei Dimensionen zu maximieren. Zu dem breiten Spektrum der Herausforderungen, die dadurch abgedeckt werden, gehören Klimawandel, saubere Energie, natürliche Ressourcen, Verkehr, öffentliche Gesundheit, soziale Ausgrenzung, Demografie sowie Zuwanderung und globale Armut.

Bei der nachhaltigen Entwicklung geht es um Themen, die für die Bürger tatsächlich von Belang sind. Sie wünschen sich Wohlstand, doch sie wünschen sich auch eine saubere Umwelt, eine gute Gesundheit, sozialen Schutz und Gerechtigkeit. In der neuen Strategie wird eine langfristige Vision für ein nachhaltiges Europa vorgeschlagen, die weit über 2010 hinausreicht.

Nachhaltige Entwicklung ist das vorrangige Ziel der Union. Sowohl die Lissabon-Strategie als auch die Strategie der nachhaltigen Entwicklung sind darauf ausgerichtet, dieses Ziel in einer sich schnell wandelnden Welt umzusetzen.

Die Lissabon-Strategie und die Strategie der nachhaltigen Entwicklung stärken sich gegenseitig. Die neue Strategie setzt sich mit einer Reihe von Defiziten auseinander, die in der vorangegangenen Strategie enthalten waren, wie unklare Prioritäten und das Fehlen eines eindeutigen Überwachungsmechanismus; sie bekräftigt die elementaren Herausforderungen, erläutert die Zielsetzungen, reflektiert die bestehenden, oftmals ziemlich strittigen Ziele im Rahmen der entsprechenden Politiken und führt einen neuen und strengeren Überwachungsmechanismus ein.

Besondere Aufmerksamkeit widmet sie zudem den Aktivitäten und der effektiven Umsetzung in allen Politikbereichen sowie der Beteiligung aller interessierten Akteure an diesem Prozess.

Wir möchten über bloße Worte hinausgehen und Prioritäten für die nächsten fünf Jahre festlegen. Die Kommission ist bestrebt, in den kommenden Monaten unter der Ägide der österreichischen Präsidentschaft mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, damit eine gemeinsame Strategie vereinbart werden kann, die von allen Institutionen der Europäischen Union und von den Mitgliedstaaten umfassend unterstützt wird.

Wenn wir die europäische Gesellschaft ermutigen möchten, bedeutende Veränderungen zu vollziehen, und wir die Europäische Union auf einen nachhaltigeren Kurs bringen wollen, dann benötigen wir eine Strategie, die auf europäischer Ebene ausgehandelt wurde.

 
  
MPphoto
 
 

  Sepp Kusstatscher (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – Herr Präsident! Der vorliegende Bericht von Frau Ferreira ist ein sehr umfangreiches, gesundes sowie ein gutes und auch kritisches Grundsatzpapier zu den wesentlichen Bereichen der Umwelt- und Sozialpolitik. Danke, Frau Ferreira!

Bei der Diskussion über dieses Thema hier gewinne ich aber immer mehr den Eindruck, dass wir grundsätzlich ganz tolle Prinzipien vertreten. Wenn es aber um die konkrete Umsetzung geht, dann schaut die Realität leider nicht so rosig aus. Wahrscheinlich sind die meisten hier grundsätzlich mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden, nämlich dass neue Marktinstrumente erforderlich sind, beispielsweise Ökosteuern und die Internalisierung aller Kosten. Wenn wir allerdings an die letzte Sitzung vor Weihnachten denken, da hat die Mehrheit dieses Hauses auf Druck des Rates und der Verkehrslobby das Gegenteil entschieden, und zwar bei der Eurovignette. Da wurde jede Möglichkeit der Verrechnung externer Kosten, eben der Kosten für Umwelt und Gesundheit, ausgeschlossen.

Ich bin froh, dass hier der Grundtenor in die entgegengesetzte Richtung geht. Die vielen schönen Grundsätze der Umwelt- und Sozialpolitik müssen auch in konkreten Maßnahmen ihren Niederschlag finden. Mittel- und kurzfristige Ziele sind von der Kommission zu setzen. Ebenso sind Kontrolle und Evaluierung nötig, wie hier in den Schlussfolgerungen unter Punkt 64 festgehalten ist. Es bedarf einer wirklichen Veränderung unserer Produktions- und Verbrauchsmuster. Die Untätigkeit in diesem Bereich verursacht hohe Kosten und hat schlimme Folgen, vor allem für die wachsende Gruppe der armen Bevölkerung in unserer Gesellschaft. Die EU hat die ethische Pflicht, der wichtigste Akteur für globale Nachhaltigkeit zu bleiben. Lassen wir Politiker uns nicht von der Eigendynamik des Kapitals leiten!

 
  
MPphoto
 
 

  Bogusław Sonik, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Europäische Union tut alles, um Umweltbelange in alle ihre Politikbereiche einzubeziehen. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen durch Europa überschreitet unsere biologische Kapazität derzeit um mehr als das Doppelte. Das bedeutet, dass unser Kontinent übermäßig auf die natürlichen Ressourcen der Welt im Boden und im Meer zurückgreift.

Ich möchte die Abgeordneten an die Mitteilung erinnern, die von der Europäischen Kommission am 15. Oktober 1998 verabschiedet wurde, welche die EU zu einer besseren Integration ihrer Umwelt- und Energiepolitiken verpflichtete und zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen vorsah. Inzwischen sind acht Jahre vergangen und keines der in diesem Dokument anvisierten Ziele wurde bisher erreicht. Direkt vor unseren Augen haben Politiker beschlossen, das größte Energienetz seiner Art zu bauen, das u. a. eine aus zwei Leitungen bestehende Gaspipeline und ein System von Stromkabeln umfasst, die auf dem Grund der Ostsee verlaufen. Sein Bau stellt eine Gefährdung der Umwelt dar und wird katastrophale Auswirkungen auf die Meeresumwelt im von Land umschlossenen Becken der Ostsee haben.

Dabei müssen wir uns eine Reihe von Schlüsselfragen stellen. Wie lange noch wollen wir Gesetze entwerfen, denen jeder Bezug zur Wirklichkeit fehlt? Wie lange noch werden unsere Rechtsakte und Stellungnahmen nichts weiter sein als leere Sprüche und Worthülsen, denen keine praktischen Schritte folgen? Anstatt uns auf die Lösung der vordringlichsten Probleme zu konzentrieren, werden Vorschläge für ein alternatives Projekt – die Einführung einer Ökosteuer – vorgelegt. Diesen Ansatz lehne ich ab.

Mit Ökosteuern lösen wir keine Umweltprobleme. Damit verschlimmern wir sie nur, denn eine größere Steuerlast wird direkte und negative Auswirkungen auf Investitionen in teure neue Technologien haben. Sie wird auch eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber darstellen und kann zum Abbau von Arbeitsplätzen führen.

 
  
MPphoto
 
 

  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin dazu gratulieren, dass sie mit ihrer Arbeit gut aufzeigt, über wie viele unterschiedliche Themen wir eigentlich reden, wenn wir den Ausdruck „nachhaltige Entwicklungsstrategie“ verwenden. Nachhaltige Entwicklung betrifft alle Politikbereiche der Europäischen Union, vor allem auch die Zusammenarbeit mit den anderen Teilen dieser Welt.

Die Mitteilung der Kommission liest sich gut. Viele wohl gemeinte und nette Worte. Ich bin aber enttäuscht darüber, dass das Kapitel „Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen“ sehr kurz und auch sehr oberflächlich ausgefallen ist. Man hat den Eindruck, dass man die Probleme gut kennt und analysiert, aber sobald es zur Bekämpfung dieser Probleme kommt, bleibt man an der Oberfläche. Ich hoffe, dass die Strategie, die unter der österreichischen Präsidentschaft angekündigt wurde, ehrgeiziger ist und hier mehr konkrete Antworten gibt.

Aber wir dürfen uns nicht auf diese einzige Strategie beschränken. Wie ernst wir die Anliegen der nachhaltigen Entwicklung nehmen, wird sich auch daran zeigen, wie sich in Zukunft die Finanzen in der Union gestalten werden. Wenn Umwelt- und Artenschutz wichtige Ziele der Gemeinschaft sind, dann muss das auch im Budget ersichtlich sein. Wir müssen alles daran setzen, dass gut funktionierende und für die Umwelt in Europa so wichtige Instrumente wie LIFE mit ausreichenden Geldmitteln ausgestattet sind. Die Kommission zählt in der Mitteilung einige nicht nachhaltige Trends auf, allen voran den Klimawandel. Die Kommission ist daher aufgefordert, jene Maßnahmen zu setzen, die wichtige Instrumente gegen den Klimawandel darstellen. Die im letzten Jahr beschlossene Ökodesign-Richtlinie gibt ihr dazu viele Möglichkeiten. Ich hoffe, dass es bald die ersten Durchführungsmaßnahmen der Kommission zu dieser Richtlinie geben wird, nämlich für jene Produkte, die ein hohes Potenzial für eine kostengünstige Senkung von Treibhausgasemission bieten.

 
  
MPphoto
 
 

  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ich möchte Frau Ferreira zunächst für einen ausgezeichneten Bericht danken, der leider im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einige schwere Schläge einstecken musste. Der Bericht enthält einige gute Zielsetzungen. Ich möchte sie hier im Saal nicht wiederholen, aber sie sind alle wichtig. Immer dann, wenn es konkret werden soll, scheinen sich die guten Vorsätze der EU in Luft aufzulösen. Leider steht zu befürchten, dass das auch in diesem Falle passieren wird, und der Beitrag des Kommissars, der sehr wenig Konkretes enthielt, hat mich in keiner Weise beruhigt.

Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hat drei Änderungsanträge vorgelegt. Darin fordert sie erstens ehrgeizigere Zielvorgaben bei der Verringerung der Treibhausgase, zweitens die Beendigung der Abhängigkeit von der Kernenergie, und der dritte und recht praktische Änderungsantrag betrifft unsere Abfallprobleme aufgrund des uneinheitlichen Ansatzes bei der Getränkeverpackung. Jedes Jahr landen in Dänemark zwischen 400 und 600 Millionen Bierdosen und andere Getränkedosen in der freien Natur oder in Müllverbrennungsanlagen, weil die Deutschen zulassen, dass die Dänen auf in Deutschland gekauftes Dosenbier kein Pfand zahlen. Mit einem einheitlichen europäischen Pfandsystem ginge es nicht nur der dänischen Natur und Umwelt besser, sondern auch den Kühen, die momentan Höllenqualen leiden, wenn ihnen die deutschen Bierdosen zwischen die Zähne geraten, die überall in der Gegend herumliegen.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident! Vielen Dank, dass ich zu so später Stunde das Wort zu einem in der Tat sehr wichtigen und interessanten Bericht bekomme. Ich möchte gleich am Anfang der Kollegin Scheele zustimmen, dass in der Tat alle Politikbereiche, die die Europäische Union beackert, den Grundsätzen der Nachhaltigkeit unterliegen und unterliegen müssen. Dazu zählen zweifellos auch die Finanzen und deswegen sollten wir uns nicht nur über die Frage Gedanken machen, wo wir noch mehr Geld ausgeben können, sondern wir müssen uns fragen, wie wir die junge Generation vor einer zu hohen Verschuldung – bei gleichzeitiger möglicherweise anderer Schwerpunktsetzung – bei der Finanzplanung schonen können. Denn das, was die Mitgliedstaaten der jungen Generation an Schulden hinterlassen, ist sicherlich auch nicht nachhaltig.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der mir im Zusammenhang mit dieser Richtlinie sehr wichtig erscheint. Zum einen glaube ich, dass die Stärkung der Eigenverantwortung durch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Akteuren in diesem Bereich ein wichtiges Element ist, mit dem wir tatsächlich an der Basis die Einsicht stärken, dass Nachhaltigkeit kein hohles Prinzip ist, das wir nur – wie es von Kollegen hier gesagt wurde – in schönen Sonntagsreden hochhalten, sondern dass dies jeden Einzelnen ganz konkret betrifft.

Hier möchte ich auf einen konkreten Punkt eingehen, nämlich die Finanzierung der Natura2000-Gebiete. Natürlich wissen wir, dass gerade wir in Westeuropa auf einem sehr hohen Wohlstandsniveau leben und dies nicht gottgegeben ist. Wenn die Landwirte große Teile ihrer Flächen in Natura2000-Gebieten plötzlich eingegrenzt und von einem Bestandsschutz betroffen sehen, dann lässt sich nur sehr schwer dafür werben, dass Nachhaltigkeit konkret wird. Diesen Landwirten müssen wir durch Ausgleichszahlungen oder durch die Möglichkeit, auf irgendeine andere Weise ihr Geld zu verdienen, zeigen, dass die Nachhaltigkeit auch für sie etwas bringt.

Deshalb müssen wir in dieser Richtlinie festlegen, dass ein effektives Finanzierungssystem für das Natura 2000-Netz erforderlich ist. Ich unterstütze daher diese Richtlinie.

 
  
MPphoto
 
 

  Riitta Myller (PSE). – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Mein Dank gilt insbesondere Anne Ferreira, und ich freue mich, hier zu diesem Thema das Wort ergreifen zu können.

Nachhaltige Entwicklung ist ein Schlagwort, das in allen EU-Politiken und Entscheidungsverfahren zum Tragen kommen sollte. Nachhaltige Entwicklung kann nicht losgelöst von der Industrie-, Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik und noch weniger von der Energie-, Verkehrs- und Agrarpolitik betrachtet werden. Daher war ich ein wenig enttäuscht, dass diese Strategie für eine nachhaltige Entwicklung nicht parallel zur EU-Wettbewerbsstrategie überprüft wurde.

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU ist selbstverständlich auf mehr Wachstum angewiesen, wobei sowohl die Produktion als auch der Verbrauch umweltfreundlich sein sollen. Der Verbrauch kann durch Produkte und Dienstleistungen zum richtigen Preis beeinflusst werden. Die Umweltkosten müssen internalisiert werden. Das schafft Anreize für eine nachhaltigere Produktion.

Um tatsächlich Ergebnisse zu erzielen, müssen zuverlässige Indikatoren für eine Politik der nachhaltigen Entwicklung gefunden werden. Neben anderen teilt die Berichterstatterin diese Ansicht. Solche Indikatoren lassen sich nur durch die Festlegung entsprechend ambitionierter quantitativer und qualitativer Ziele entwickeln. Richtig gesetzte quantitative Ziele geben uns darüber Auskunft, wo Erfolge zu verzeichnen sind und was verbessert werden muss, damit die Umwelt einen Zustand erreicht, der der menschlichen Gesundheit nicht länger mehr Schaden zufügt, als die Natur der Umweltverschmutzung trotzen kann.

Hinreichend hoch gesteckte Ziele werden beispielsweise auch die Entwicklung neuer Umwelttechnologien fördern, die wiederum für einen Wachstumsschub in Europa sorgen, und auf diese Weise erzielen wir echte nachhaltige Entwicklung.

 
  
MPphoto
 
 

  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 

19. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

20. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 00.05 Uhr geschlossen.)

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen