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Pełne sprawozdanie z obrad
Środa, 18 stycznia 2006 r. - Strasburg

11. Czas na zapytania (zapytania do Rady)
Protokół
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt nun die Fragestunde (B6-0676/2005). Wir behandeln die Anfragen an den Rat.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, möchte ich Ihnen erstens eine Mitteilung machen und zweitens darauf hinweisen, dass sich nach dieser Mitteilung Herr Staatssekretär Winkler an Sie wenden wird. In Übereinstimmung mit dem Rat führen wir ab dem heutigen Tag ein neues Schema für den Ablauf der Fragestunde ein. Die Erläuterung zu diesem Schema ist allen Kolleginnen und Kollegen in einer Mitteilung an die Abgeordneten vom 9. Dezember 2005 übermittelt worden. Danach wird die Fragestunde in zwei Teile aufgeteilt. Während des ersten Teils werden mit dem für allgemeine Angelegenheiten zuständigen Minister vier prioritäre Anfragen behandelt, für deren Auswahl der Präsident zuständig ist. Während des zweiten Teils werden diesmal mit der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten neun Anfragen behandelt, und zwar die Anfragen 5 bis 14, alles Themen, die in ihre besondere Zuständigkeit fallen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum ersten Mal die Gelegenheit habe, mit Ihnen zu einer Fragestunde zusammenzutreffen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um etwas zu erwähnen, das Sie auch schon angesprochen haben. Wir sind uns als Ratspräsidentschaft dessen bewusst, dass die Fragestunde ein wichtiges demokratisches Instrument ist, weil es auch für die Mitglieder des Parlaments die Möglichkeit bietet, vom Rat Antworten auf Fragen zu bekommen, die für ihre politische Arbeit wichtig sind.

Wir haben uns daher gemeinsam mit dem Sekretariat des Europäischen Parlaments Gedanken darüber gemacht, wie man das Instrument der Fragestunde am besten und am wirkungsvollsten nützen kann. Dabei sind – wie die Frau Präsidentin schon erwähnt hat – Reformideen entstanden, die wir heute zum ersten Mal gemeinsam ausprobieren wollen. Diese Fragestunde neuen Typs soll dazu dienen, zunächst jene Themen – aktuelle Themen – zu behandeln, die von allgemeinem Interesse sind, und sich dann den Rest der Fragestunde mit einem bestimmten Fachbereich auseinanderzusetzen, d.h. Fragen aufzuwerfen, die vom fachlich zuständigen Ratspräsident selbst beantwortet werden sollen. Dies wird, glaube ich, dazu beitragen, eine gezieltere Behandlung der Fragen, die Sie interessieren, zu ermöglichen. Wir möchten mit diesem neuen Verfahren dem Europäischen Parlament einen besseren Service bieten und auch einen Beitrag zu einem besseren und fundierteren interinstitutionellen Dialog leisten, zu dem sich die österreichische Ratspräsidentschaft besonders bekennt.

Wir tun das, obwohl Österreich ein Land ist, das eine relativ kleine Regierung und daher auch relativ wenige Regierungsmitglieder hat, die für diesen Dialog neuen Stils zur Verfügung stehen. Aber wir wollen diese Anstrengung im gemeinsamen Interesse unternehmen. Es war im Übrigen nicht ganz leicht, die anderen Ratsmitglieder von dieser Neuerung zu überzeugen, aber es ist uns gelungen. Ich hoffe auch, Frau Präsidentin, dass möglichst viele Mitglieder des Parlaments dieses Angebot annehmen und sich die Fragestunde durch ihre Anwesenheit vielleicht in Zukunft lebendiger gestalten lässt.

 
  
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  Die Präsidentin. Wir kommen zur Fragestunde.

Anfrage Nr. 1 von Liam Aylward (H-1119/05)

Betrifft: Klimaänderung

Der Europäische Rat wird gebeten, eine Erklärung zu dem Erfolg bzw. Misserfolg der Konferenz der Vereinten Nationen über die Klimaänderung abzugeben, die in der am 5. Dezember 2005 beginnenden Woche in Montreal (Kanada) stattgefunden hat.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, hat der Europäische Rat vor kurzem die positiven Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die vom 28. November bis 10. Dezember 2005 in Montreal stattgefunden hat, begrüßt. Nach dem Aktionsplan von Montreal sollen die künftigen Klimagespräche nunmehr zweigleisig geführt werden. Zum einen werden die Vertragsparteien, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, Verhandlungen über die verbindlichen Emissionsziele für die entwickelten Länder in einem zweiten Verpflichtungszeitraum aufnehmen. Zum anderen haben alle Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens einschließlich der Vereinigten Staaten und der größten Entwicklungsländer vereinbart, in eine globale Diskussion über langfristige koordinierte Maßnahmen in Bezug auf Klimaänderungen einzutreten. Alles in allem ist nunmehr die volle Funktionsfähigkeit des Kyoto-Protokolls erreicht, und wir glauben, dass der Weg für Fortschritte im Rahmen der Vereinten Nationen geebnet wurde.

 
  
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  Liam Aylward (UEN). – May I begin by welcoming Minister Winkler on his first official occasion at Parliament, wishing him and his Government colleagues well during their term of Presidency, and thanking him for his comprehensive reply.

I welcome the outcome of the Montreal negotiations, which were relatively successful in the end. However, I would like to address a question to both the Council and the Commission, in relation to the decision which was made in Sydney on 12 January 2006 by the AP6 countries, namely, China, India, South Korea, Japan, the United States and Australia, when they decided that they represent 45% of the world’s population and account for almost half of the greenhouse gas emissions. I wonder, because they are going it alone and there is no mandatory mechanism whereby they must adhere to certain principles, how we will provide leadership in the Council and the Commission to deal with that.

 
  
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  Die Präsidentin. Verehrter Kollege! Ich war jetzt sehr großzügig ob ihrer freundlichen Begrüßung der Ratspräsidentschaft gegenüber. Aber ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen nochmals darauf hinweisen, dass sie für die Nachfrage in der Tat nur 30 Sekunden haben. Wenn wir alle überziehen, können wir leider nur sehr wenige Fragen behandeln. Also seien Sie bitte so freundlich und halten sich an die Nachfragezeit.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Es ist klar – und das haben auch die Verhandlungen in Montreal bewiesen – dass die größten Treibhausgasproduzenten sich nunmehr verstärkt in den Dialog für ein zukünftiges Klimaschutzregime einbringen, und es ist wichtig, dass es keinen Alleingang geben wird.

Das künftige Regime kann durchaus strukturelle Veränderungen mit sich bringen, wodurch durch die bisher unternommenen Anstrengungen die weitere Reduktion von Treibhausgasemissionen für Europa erheblich erleichtert werden sollte. Es gibt auch außerhalb des internationalen Klimaprozesses durchaus bemerkenswerte Entwicklungen, und verschiedene Regionen haben diverse Initiativen gesetzt.

Der Aktionsplan von Gleneagles, wenn ich das an dieser Stelle vielleicht erwähnen darf, legt die Schwerpunkte der wichtigsten EU-Handelspartner auf Technologietransfer und die Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen fest und vereinbart den Dialog und die technologische Zusammenarbeit mit Indien, China und Russland.

Es ist im Interesse der Europäischen Union, mit allen Ländern inner- und außerhalb des internationalen Klimadialogs sicherzustellen, dass unsere gemeinsamen Ziele für eine Reduktion der Emissionen nicht durch Aktionen von Gruppen oder Staaten unterlaufen werden.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rückmeldungen aus der Industrie zeigen, dass das Emissionshandelssystem eine Verzerrung des Energiemarktes und einen unnötigen Anstieg der Elektrizitätspreise bewirkt, sowie die nationalen Klimastrategien negativ beeinflusst. Vertritt der Rat die Ansicht, dass die EU-Emissionshandelsrichtlinie ihre ursprünglichen Ziele erfüllt, und glauben Sie, dass eine CO2-Abgabe ein Eigenmittel der Europäischen Union darstellen könnte?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Das EU-Emissionshandelssystem ist einer der Eckpfeiler im Kampf gegen den Klimawandel. Es ist das weltweit erste internationale Handelssystem für CO2-Emissionen und erfasst an die 12 000 Anlagen oder etwas weniger als die Hälfte der gesamten europäischen CO2-Emissionen. Es hilft den EU-Mitgliedstaaten, ihre Emissionsziele zu erreichen. Kein anderes System erlaubt es, Emissionen so kosteneffizient zu reduzieren.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems während der Pilotphase, die Sie angesprochen haben, sind dem Rat sehr wohl bekannt. Diese erste Periode hat wertvolle Erfahrungen gebracht, die in die zukünftige Entwicklung des Systems einfließen sollten. Aufbauend auf diesen ersten Erkenntnissen sieht die Richtlinie bereits eine vollständige Überprüfung im Jahre 2006 vor. Diese Überprüfung wird es erlauben, alle Möglichkeiten zur Verbesserung zu untersuchen und für die Periode nach 2012 einfließen zu lassen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr detaillierten Ausführungen zu diesem Thema bedanken. Es ist uns bekannt, dass dieses Klimaschutzabkommen auch mit Kosten für die Industrie verbunden ist. Welche Möglichkeiten sehen Sie dennoch, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und um sie auf den internationalen Märkten erfolgreich zu halten? Gibt es Möglichkeiten? Wenn ja, welche?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Es war immer das Bemühen und Bestreben der Europäischen Union, eine globale Zusammenarbeit zum Schutz des Klimas zu erreichen. Die Europäische Union und ihre Vertreter haben dies auch in allen internationalen Foren sowie in den Schlussfolgerungen des Rates klar zur Sprache gebracht. Die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls legt den Einsatz der EU glaubwürdig dar und zeigt, dass Klimaschutz machbar und mit Wirtschaftswachstum vereinbar ist. Die Anliegen von Wirtschaft und Klimaschutz sind unserer Meinung nach keine Gegensätze. Beispielsweise ist der von der EU gewählte Weg eines Emissionshandelssystems die kosteneffizienteste Art, Emissionsreduzierungen zu erreichen. Des Weiteren haben internationale Studien wiederholt gezeigt, dass Inaktivität weit gravierendere Folgekosten mit sich bringen würde, als jetzt und heute Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Je früher Maßnahmen zum Schutz des Klimas getroffen werden, desto geringere Kosten sind für die Wirtschaft in weiterer Folge zu erwarten. Es macht daher auch für die Europäische Union wirtschaftlich Sinn, aus Energieeffizienzgründen – wir haben heute immer wieder Debatten über Energie geführt – Klimaschutzmaßnahmen zu treffen, die darüber hinaus auch neue Arbeitsplätze schaffen.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfrage Nr. 2 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Anfrage Nr. 3 von Ursula Stenzel (H-1165/05)

Betrifft: Koordinierung der Institutionen (EU-Europarat-OSZE) und Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung

Menschenrechtsfragen spielen auch im Rahmen der EU eine immer größere Rolle – eine funktionierende Koordinierung mit anderen Organisationen in diesem Bereich, vor allem mit dem Europarat, ist daher notwendig, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ebenso ist die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung von großer Bedeutung und wird vom Europäischen Parlament immer wieder gefordert.

Wie will Österreich während seiner Präsidentschaft einerseits die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat, aber auch der OSZE, verstärken, und welche Positionen vertritt Österreich andererseits zur Frage der Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Anfrage der Frau Abgeordneten Stenzel zur Koordinierung der Institutionen EU, Europarat, OSZE und zur Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung möchte ich wie folgt beantworten: Gerade im Bereich Justiz und Inneres werden ausgezeichnete Beziehungen zum Europarat unterhalten, und ich darf hinzufügen: Ich hatte erst heute Gelegenheit, vor dem Ministerkomitee des Europarates über die Prioritäten der österreichischen Präsidentschaft zu sprechen, und ich habe dort in ganz besonderer Weise auf die gemeinsamen Interessen und auf die Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union im Bereich des Schutzes der Menschenrechte hingewiesen.

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass wir die Sitzungen, die seit 1997 jeder Vorsitz mit der Troika des Europarates abhält, für sehr wichtig halten. Auf der Tagesordnung der letzten Zusammenkunft mit dem Europarat am 7. Dezember 2005 standen insbesondere die Leitlinien des Europarates zu den Menschenrechten und zur Bekämpfung des Terrorismus. Im Bereich der Außenbeziehungen unterhält ferner die Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus - internationale Aspekte“ regelmäßige Kontakte mit dem Europarat.

Auch die Arbeitsgruppe Menschenrechte verfolgt aufmerksam die internationalen Bemühungen, die in anderen Foren wie OECD, Europarat und den Vereinten Nationen auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung unternommen werden. Wir wollen mit all diesen Bemühungen sicherstellen, dass die EU eine aktive Rolle spielen kann. Der österreichische Vorsitz bestätigt gern, dass er diese Form der Zusammenarbeit mit dem Europarat fortzusetzen gedenkt.

Auf dem Gipfeltreffen des Europarates im Jahr 2004 in Warschau wurde beschlossen, eine Vereinbarung mit der Europäischen Union auszuarbeiten, in der alle Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen mit dem Ziel geregelt werden, diese Zusammenarbeit zu strukturieren, zu verbessern und zu intensivieren.

Unter britischem Vorsitz wurde ein Entwurf ausgearbeitet, der dem Europarat bereits übermittelt wurde und nunmehr nach den Verfahrensregeln des Europarates von diesem geprüft wird. Der österreichische Vorsitz wird in enger Zusammenarbeit mit der Kommission diesbezüglich einen intensiven Dialog mit dem Vorsitz des Europarates, der, wie Sie wissen, in diesem Halbjahr von Rumänien wahrgenommen wird, führen, damit dieses wichtige Dokument in den kommenden Monaten fertig gestellt werden kann. Ich habe mich auch heute vor den Ministerdelegierten dazu verpflichtet, alles, was die Europäische Union betrifft, zu unternehmen, damit dieses Memorandum möglichst noch unter rumänischem Vorsitz – also bis Ende Mai dieses Jahres – fertig gestellt werden kann.

Was die OSZE betrifft, so werden zwischen den beiden Organisationen sowohl vor Ort als auch auf institutioneller Ebene ausgezeichnete Kontakte unterhalten, die ebenfalls in Zukunft vertieft werden sollten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass drei EU-Mitgliedstaaten, nämlich Belgien, Spanien und Finnland, in den kommenden Jahren nacheinander den OSZE-Vorsitz führen werden. Inzwischen sind ja nahezu 50 % der OSZE-Teilnehmerstaaten auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und deren gemeinsamen Standpunkten und Aktionen schließen sich in der Regel auch noch zehn weitere Staaten an.

Bei den innerhalb der OSZE laufenden entscheidenden Debatten über die Steigerung ihrer Effizienz, insbesondere über die Tätigkeit des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), das sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt, hat sich die Europäische Union bereits in der Vergangenheit systematisch und mit Erfolg für die uneingeschränkte Autonomie der Organisation eingesetzt, damit diese ihre wichtige Aufgabe bei der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weiterhin diskriminierungsfrei und ohne Einschränkungen in allen Teilnehmerstaaten der OSZE wahrnehmen kann.

Der österreichische Vorsitz wird diese Politik, die selbstverständlich von allen Mitgliedstaaten mitgetragen wird, weiterverfolgen.

 
  
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  Ursula Stenzel (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf die Frage der Koordinierung in Sachen Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Ich habe noch eine Zusatzfrage: Wie steht die Ratspräsidentschaft zu den Untersuchungen des Europarats bezüglich des Verdachts illegaler CIA-Überflüge und Geheimgefängnisse?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die österreichische Präsidentschaft unterstützt – wie das auch schon Bundeskanzler Schüssel heute in seinen Ausführungen sehr deutlich gesagt hat – die Bemühungen der Parlamentarischen Versammlung und des Generalsekretärs des Europarates, in dieser Angelegenheit völlige Klarheit zu schaffen und die Fakten klar auf den Tisch zu legen.

Jeder Zweifel an der Bindung aller Europarats-Staaten an die Herrschaft des Rechts und an die Menschenrechte im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention muss ausgeräumt werden. Im gleichen Sinne werden wir auch die entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen des Europäischen Parlaments unterstützen.

 
  
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  David Martin (PSE). – My supplementary is on the exact point that Mrs Stenzel has just made: will the President-in-Office speak to each of the other 24 Member States, in his capacity as President-in-Office, to encourage them to cooperate fully with the European Parliament’s temporary committee of inquiry into CIA flights?

 
  
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  Hans Winkler, President-in-Office of the Council. We will certainly make this the subject of consultations among all members in the Council.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Ich möchte wieder ein allgemeineres Thema ansprechen, da heute in der Debatte klar geworden ist, dass die Frage der Stärkung von Menschenrechten im Rahmen der Union insgesamt eine der Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes darstellt. Die EU hat vor, die derzeit in Wien angesiedelte Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einer Agentur für Menschenrechte auszubauen. Sehen Sie hier Koordinierungsmöglichkeiten und auch hilfreiche Dienste im Rahmen der Fragestellung, die hier angesprochen worden ist?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wir erachten die Gründung der Europäischen Menschenrechtsagentur als einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Konturen aller Institutionen der Europäischen Union. Wir sind bestrebt, im Dialog mit dem Europäischen Parlament, aber auch mit dem Europarat und anderen Institutionen, diese Menschenrechtsagentur zu einem Instrument zu machen, das effektiv ist und in der Tat auch einen Beitrag leisten kann, um sich mit jenen Themen auseinanderzusetzen, die Sie angesprochen haben, nämlich der Frage der Einhaltung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.

Diese Agentur, die – wie wir hoffen – noch während des österreichischen Ratsvorsitzes ins Leben gerufen wird und die nach unseren Vorstellungen am 1. Januar 2007 ihre Arbeit beginnen kann, soll keinen anderen, bereits bestehenden Institutionen Konkurrenz machen. Wir wollen nicht in den Wettbewerb mit den wertvollen und wichtigen Institutionen des Europarates, dem Gerichtshof oder dem Ausschuss gegen Diskriminierung und anderen Institutionen treten. Wir wollen eine effiziente Agentur, die auf dem Nukleus der Beobachtungsstelle für Rassismus in Wien aufbaut, aber eine größere Kompetenz haben wird und auf diese Weise auch die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte verstärken wird.

 
  
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Anfrage Nr. 4 von Diamanto Manolakou (H-1178/05)

Betrifft: Verschleppungen und unrechtmäßige Verhaftungen von in Griechenland lebenden Pakistanis

Die Meldungen über Verschleppungen, Verhaftungen, Inhaftierungen und Vernehmungen einer in die Dutzende gehenden Zahl von in Griechenland lebenden Pakistanis nur wenige Tage nach dem terroristischen Anschlag von London haben erhebliche politische Bedeutung. Neben Beschwerden bei griechischen Stellen hat es laut einer BBC-Reportage Proteste gegen tagelange Vernehmungen in englischer Sprache, psychische Folter und Verschleppungen gegeben. Das Ganze erinnert an das Vorgehen des britischen Geheimdienstes in Griechenland und steht in Zusammenhang mit dem Fall der widerrechtlichen Verbringung von Gefangenen über europäische Flughäfen.

Missbilligt der Rat die Praxis der Entführung und des Einsatzes von Folter durch Geheimdienste oder andere staatliche Ermittlungsinstanzen unter dem Deckmantel staatlicher Aufgaben? Wird er die Schritte unternehmen, die unbedingt geboten sind, um die Souveränität der Bevölkerung und die nationale Unabhängigkeit zu erhalten? Beabsichtigt der Rat Initiativen zu ergreifen, um den um sich greifenden Praktiken dieser Art ein Ende zu setzen, bei denen der Verdacht entsteht, dass es sich um zwischen mehreren Parteien und Staaten in Terrorismusbekämpfungshysterie abgestimmte Maßnahmen handelt?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage der Abgeordneten Manolakou betreffend die Verschleppungen und Verhaftungen von in Griechenland lebenden Pakistanis, möchte ich Folgendes sagen: Der Rat hat stets betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter uneingeschränkter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sowie der in den einzelstaatlichen und internationalen Rechtsinstrumenten verankerten Menschenrechtsbestimmungen geführt werden muss.

Der Rat bekräftigt erneut, dass er Folter und andere illegale Praktiken kategorisch verurteilt, und er unterstreicht die Notwendigkeit, stets an allgemeinen Rechtsgrundsätzen festzuhalten. Der Rat möchte und kann jedoch zu den von der Abgeordneten angesprochenen Einzelheiten nicht Stellung nehmen. Die angeführten Fälle von – wie es in der Anfrage bezeichnet wird – Verschleppungen werden derzeit von mehreren internationalen Instanzen und insbesondere vom Europarat untersucht. Solange die Ergebnisse dieser Untersuchungen nicht vorliegen, wäre es verfrüht, einen Standpunkt zu beziehen.

 
  
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  Αθανάσιος Παφίλης (GUE/NGL), Αναπληρωτής συντάκτης. – Κυρία Πρόεδρε, ο κύριος υπουργός μόλις μας είπε δύο αντιφατικά πράγματα: αφενός, μια γενική διακήρυξη ότι καταδικάζεται η παραβίαση των ανθρωπίνων δικαιωμάτων και αφετέρου, ότι αρνείται να πάρει θέση σε συγκεκριμένα γεγονότα που έχουν προκαλέσει σάλο στην Ελλάδα και τα οποία αφορούν δράση των βρετανικών μυστικών υπηρεσιών. Δεν πρόκειται για δράση της CIA, αλλά για δράση υπηρεσίας χώρας μέλους της Ευρωπαϊκής Ένωσης. Και γι' αυτό θεωρούμε ότι είναι υποκριτική η διακήρυξη περί προστασίας των ανθρωπίνων δικαιωμάτων. Απλά, αυτό που θέλουμε να σημειώσουμε είναι ότι όλα αυτά τα γεγονότα είναι αποτελέσματα της εφαρμογής των λεγόμενων αντιτρομοκρατικών μέτρων που δεν έχουν στόχο, τελικά, την καταπολέμηση της ονομαζόμενης "τρομοκρατίας" αλλά να τρομοκρατήσουν συνολικά τους λαούς.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wenn das Europäische Parlament diese Vorwürfe untersuchen will, ist es selbstverständlich Sache des Europäischen Parlaments, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Für uns – und ich habe es erwähnt – gilt, dass eine Reihe von internationalen Institutionen noch dabei sind, diese Vorwürfe zu untersuchen, und ich glaube, wir müssen die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.

 
  
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  Δημήτριος Παπαδημούλης (GUE/NGL). – Κύριε Πρόεδρε, στα γεγονότα που και εσείς θέλετε να μάθετε, αναφέρθηκε το εγκυρότατο BBC. Το βρετανικό κοινοβούλιο έχει συστήσει επιτροπή και ερευνά το θέμα. Το ελληνικό κοινοβούλιο επίσης ασχολήθηκε επί ώρες με το θέμα.

Σκοπεύετε ως προεδρεύων να επικοινωνήσετε με τις αρχές των δύο κρατών μελών για να σας πουν στο Συμβούλιο τί έχει γίνει;

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wenn das Europäische Parlament diese Vorwürfe untersuchen will, ist es selbstverständlich Sache des Europäischen Parlaments, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Für uns gilt jedoch, dass eine Reihe von internationalen Institutionen noch dabei ist, diese Vorwürfe zu untersuchen, und wir müssen die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.

 
  
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Anfrage Nr. 5 von Manuel Medina Ortega (H-1110/05)

Betrifft: Konferenz von Barcelona "Europa-Mittelmeerraum"

Wie beabsichtigt der Rat die auf der jüngsten Konferenz "Europa-Mittelmeerraum" in Barcelona getroffenen Vereinbarungen wirksam umzusetzen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage des Abgeordneten Medina Ortega betreffend die Konferenz von Barcelona möchte ich Folgendes sagen: Auf dem Euromed-Gipfeltreffen zum 10. Jahrestag des Barcelona-Prozesses wurden ein gemeinsam vereinbartes Fünfjahres-Arbeitsprogramm zur Weiterentwicklung der Partnerschaft sowie ein Verhaltenskodex für die Terrorismusbekämpfung, der unser gemeinsames Engagement zur Bekämpfung des Terrorismus in allen seinen Formen deutlich macht, angenommen.

Das Fünfjahres-Arbeitsprogramm setzt mittelfristige Ziele in den Bereichen politische Partnerschaft und Sicherheitspartnerschaft, Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung und Reformen, Bildung und soziokultureller Austausch und befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit Migration, sozialer Eingliederung, Gerechtigkeit und Sicherheit.

Der Vorsitz hält es für wichtig, dass jeder Vorsitz dem Rat einen Bericht vorlegt, in dem er seine Pläne zur Umsetzung dieses Arbeitsprogramms im Einzelnen darlegt, und er ruft die Kommission auf, den Rat regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Die in Barcelona getroffenen Vereinbarungen werden es uns ermöglichen, unsere regionale Zusammenarbeit mit den Partnern des Mittelmeerraums voranzubringen und gleichzeitig die europäische Nachbarschaftspolitik durch die Aushandlung weiterer bilateraler Aktionspläne weiterzuführen.

Auf dem Gipfeltreffen wurden einige wichtige Ergebnisse erzielt: die Billigung einer Governance-Fazilität zur Unterstützung und Flankierung der politischen Reformen, die Bestätigung der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Agrarerzeugnissen als gemeinsames Ziel, die Bereitschaft zur Bekämpfung der illegalen Migration – auch durch den Abschluss von Rückübernahme-Abkommen –, wobei die EU zugesagt hat, den legalen Personenverkehr zu erleichtern; in diesem Zusammenhang sollten auf einer künftigen Ministertagung alle migrationsbezogenen Fragen behandelt werden. Weitere Ergebnisse waren eine prozentuale Aufstockung der Mittel für Bildung durch ein Stipendienprogramm für Hochschulstudenten und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.

Schließlich ist der Abschluss eines Verhaltenskodexes für die Terrorismusbekämpfung ein wesentlicher politischer Erfolg und beweist, dass die Partner des Prozesses trotz der Sensibilitäten in der Region gewillt sind, gemeinsam gegen diese Geißel, die uns alle betrifft, vorzugehen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE). – Muchas gracias, señor Presidente en ejercicio del Consejo, por la información que nos ha suministrado. Creo que es bastante completa y creo, sobre todo, que se ha centrado bastante en la lucha contra el terrorismo, que es el objetivo inmediato.

Pero, como usted sabe y también ha mencionado, debajo del terrorismo hay un problema más grave: toda la orilla sur del Mediterráneo se encuentra en una situación de gran subdesarrollo y se está produciendo una tremenda presión en materia migratoria con respecto a la Unión Europea. Las cifras que he visto en las perspectivas financieras aprobadas recientemente por el Consejo hablan de una cantidad total de 800 millones de euros en un período de siete años. El Parlamento Europeo está siendo muy crítico en este momento con respecto a esto.

¿Cree el señor Presidente en ejercicio del Consejo que las cifras incluidas en las perspectivas financieras son suficientes para solucionar estos problemas de la orilla sur del Mediterráneo?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst bestätigen – das ist auch die Meinung des Rates –, dass es parallel zu den Maßnahmen, die wir zur Bekämpfung des Terrorismus und auch der illegalen Einwanderung ergreifen, wichtig ist, dass wir Programme entwickeln – die Europäische Union tut es ja seit langem –, die die Verhältnisse in den Herkunftsländern verbessern. Dazu bekennen wir uns, und das ist auch Teil der Übereinkunft, die die Regierungen zur Finanziellen Vorausschau erzielt haben.

Wir glauben, dass die Mittel ausreichend sind. Es wird nunmehr Aufgabe der Kommission sein, konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die einzelnen Programme aus diesen globalen Beträgen, die vereinbart wurden, finanziert werden. Dann muss in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eine Einigung bezüglich der Finanziellen Vorausschau erzielt werden.

 
  
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  David Martin (PSE). – Madam President, when the Environment Ministers of the Mediterranean region met in November, they painted a very bleak picture of the management of water resources in the area and said that in years to come there are going to be significant water shortages. This is not just an environmental issue, but a security issue. If there is a dispute over water supply it can affect the stability of the region.

Will the Minister consider urging that this be put on the agenda of the next Euro-Mediterranean summit?

 
  
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  Hans Winkler, President-in-Office of the Council. I thank the honourable Member for his contribution and for his suggestions. We will take them to the Council and consult with other Council members to see whether we can or should take them to the next conference. Nonetheless, I thank you for these very interesting suggestions.

 
  
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  Die Präsidentin. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt:

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-1126/05)

Betrifft: Status des Kosovo

Welche Schritte plant der Rat, um noch in diesem Jahr zu einer endgültigen Klärung der Statusfrage des Kosovo beizutragen?

Anfrage Nr. 7 von Dimitrios Papadimoulis (H-1152/05)

Betrifft: Regelung des Status des Kosovo

Die Gespräche über den künftigen Status der Region haben mit Gesprächen zwischen dem UN-Sondergesandten, Martti Ahtisaari, und dem Präsidenten des Kosovo, Ibrahim Rugova, begonnen.

Teilt der Rat weiterhin die Auffassung, dass die Erfüllung der acht von der UN festgelegten Kriterien einer endgültigen Regelung der Kosovo-Frage vorausgehen muss? Wird der Rat gegenüber den Behörden des Kosovo die Frage der Existenz von Guantanamo-ähnlichen Gefängnissen auf der Amerikanischen Basis "Camp Bondsteel"ansprechen?

Anfrage Nr. 8 von Othmar Karas (H-1177/05)

Betrifft: Westbalkan/Kosovo

Das Jahr 2006 ist für die Entwicklung des Westlichen Balkans von entscheidender Bedeutung. Zu den bevorstehenden Herausforderungen zählt die Lösung des künftigen Status des Kosovo. Unabhängig vom Ergebnis der Statusverhandlungen muss der Kosovo in einen europäischen Kontext eingebettet werden. In welcher Form sollte die Konkretisierung der europäischen Perspektive erfolgen?

Was plant Österreich bei der europäischen Nachbarschaftspolitik und speziell im Zusammenhang mit der Ukraine?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zunächst zu den Anfragen der Abgeordneten Posselt, Papadimoulis und Karas zum Kosovo. Gemäß der Erklärung von Thessaloniki, die die EU und die westlichen Balkanstaaten auf ihrem Gipfeltreffen im Juni 2003 abgegeben haben, liegt die Zukunft der westlichen Balkanregion, einschließlich des Kosovo, in der Europäischen Union.

Die Haltung des Rates zum Kosovo stützt sich auf eine Reihe von Grundsätzen, die der Europäische Rat im Rahmen seiner Erklärung zum Kosovo auf seiner Tagung vom 16. und 17. Juni 2005 angenommen hat. Jede Lösung für den Status des Kosovo muss voll und ganz mit den europäischen Werten und Standards vereinbar sein, mit den internationalen rechtlichen Instrumenten und Verpflichtungen sowie der Satzung der Vereinten Nationen in Einklang stehen und zur Verwirklichung der europäischen Perspektive für den Kosovo und die Region beitragen.

Der Status muss auf jeden Fall gewährleisten, dass im Kosovo nicht wieder jene Situation eintritt, die vor März 1999 herrschte. Die Grundlage für die Bestimmung des Status müssen eine multiethnische Gesellschaft und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts aller auf Rückkehr, sein.

Dieser Status, und das ist auch ganz besonders wichtig, muss auch wirksame Verfassungsgarantien für den Schutz der Minderheiten vorsehen, wozu auch Mechanismen gehören, mit denen eine Beteiligung der Minderheiten an der Zentralregierung und an den Kommunalverwaltungen sichergestellt wird. Außerdem muss er besondere Sicherungsmaßnahmen für das kulturelle Erbe und die religiösen Stätten einschließen und wirksame Mechanismen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus fördern.

Der Status muss zu mehr Sicherheit und Stabilität in der Region führen. So wären jede einseitige oder gewaltsam erzwungene Lösung und jede Änderung des derzeitigen Gebiets des Kosovo unannehmbar, und es kann weder eine Teilung des Kosovo noch ein Zusammenschluss mit einem anderen Land oder einem Teil eines anderen Landes geben. Die territoriale Integrität der Nachbarländer muss vollständig gewahrt bleiben.

Der Rat ist außerdem der Auffassung, dass der weiteren Umsetzung der Standards, sowohl jetzt als auch künftig, entscheidende Bedeutung zukommt, vor allem was den Schutz der Minderheiten betrifft. In diesem Zusammenhang hat der Rat wiederholt betont, dass er die Arbeit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Kosovo, Herrn Søren Jessen-Petersen, schätzt und unterstützt.

Der Rat ist entschlossen, umfassend an der Bestimmung des Status des Kosovo mitzuarbeiten und sich in den entsprechenden Verhandlungsprozess unter der Leitung der Vereinten Nationen einzubringen. Zu diesem Zweck hat der Hohe Vertreter Solana im November 2005 Stefan Lehne als Beauftragten der Europäischen Union ernannt, der eng mit dem Beauftragten der Vereinten Nationen für die Statusfrage, Präsident Athisaari, zusammenarbeiten soll. Der Rat hat diese Ernennung gebilligt.

Der Beauftragte der Europäischen Union übermittelt dem Beauftragten der Vereinten Nationen Beiträge für die Verhandlungen und hilft gleichzeitig der EU, sich auf ihre künftige Rolle im Kosovo im Folgezeitraum nach der Resolution 1244 vorzubereiten. Er arbeitet darüber hinaus eng mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen. Die Europäische Kommission wird außerdem in Wien vertreten sein, wo das Büro des Beauftragten der Vereinten Nationen für die Statusfrage eingerichtet wurde.

Für die Europäische Union werden Bereiche wie der Schutz der Menschenrechte, Minderheitenfragen, kulturelle und religiöse Stätten, Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Wirtschaft von besonderem Interesse sein. Der Beauftragte der Vereinten Nationen hat Bereitschaft signalisiert, in diesen und anderen Fragen eng mit der EU zusammenzuarbeiten.

Gleichzeitig hat die EU im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission In Kosovo) zusammen mit anderen internationalen Organisationen und Partnern informelle Konsultationen mit der UNMIK aufgenommen. Ziel ist es, Optionen für eine künftige internationale Präsenz im Kosovo zu prüfen, ohne einem Ergebnis der Gespräche über den Status vorzugreifen. Vor diesem Hintergrund haben der Hohe Vertreter Solana und Kommissionsmitglied Olli Rehn dem Rat im Dezember auch ihren zweiten Bericht über die Frage vorgelegt, wie sich die EU auf die anstehenden Herausforderungen vorbereiten könnte.

Die neue internationale Formation für den Folgezeitraum nach der Resolution 1244 würde alle einbeziehen und eine starke EU-Komponente aufweisen. Die EU soll in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, einschließlich einer Polizeimission, Aufbau von Fähigkeiten und im Bereich der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen. Die zuständige Behörde für alle Fragen hinsichtlich der internationalen Militärpräsenz im Kosovo, unter der Leitung der Vereinten Nationen, ist die KFOR.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Vielen Dank für Ihre hervorragende Antwort, das war nicht anders zu erwarten. Diesen Jänner ist es hundert Jahre her, seit der Mährische Ausgleich in Kraft getreten ist, der vorbildlich war, aber das Problem war, er galt nur in Mähren. Derzeit machen wir den gleichen Fehler: Wir suchen punktuelle Regelungen und setzen unterschiedliche Standards. Im Kosovo arbeitet man sorgfältige Minderheitenregelungen aus, im Preševo-Tal in der Vojvodina gibt es nichts dergleichen.

Ich möchte Sie nur auffordern und bitten, einheitliche oder vergleichbare Standards objektiv für die Region zu entwickeln, nur dann wird es zu einer Friedensregelung kommen können.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Herr Posselt, wir kennen uns ja schon aus anderen Bereichen. Ich nehme Ihre Meinung und Anregung selbstverständlich gerne zur Kenntnis. Im Übrigen bin ich der Meinung – das habe ich heute schon einmal gesagt –, dass Menschenrechte und Minderheitenrechte unteilbar sind.

 
  
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  Δημήτριος Παπαδημούλης (GUE/NGL). – Κύριε Πρόεδρε, μιλούσατε έξι λεπτά αλλά μας τα είπατε πολύ γενικά, πολύ "στρογγυλά". Σας ρωτώ λοιπόν, συνεχίζει για το Συμβούλιο να αποτελεί άξονα για την πολιτική σας το ψήφισμα 1244 του ΟΗΕ ;

Τί θα γίνει, όχι μόνο με το δικαίωμα επιστροφής αλλά και με τη δυνατότητα επιστροφής των Σέρβων και των Ρομά που εξαναγκάστηκαν να φύγουν από το Κοσσυφοπέδιο;

Και επειδή είπατε ότι η θέση του Κοσσυφοπεδίου είναι στην Ευρώπη, σκοπεύετε να θέσετε υπόψη των αρχών τις καταγγελίες για ύπαρξη φυλακής τύπου Γουαντάναμο στην αμερικανική βάση στο Κοσσυφοπέδιο;

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich kann bestätigen, dass der Rat weiterhin der Auffassung ist und auch zukünftig sein wird, dass die Erfüllung der acht von den Vereinten Nationen festgelegten Kriterien einer endgültigen Regelung der Kosovo-Frage vorausgehen muss. Die Resolution ist verbindlich, sie gilt und sie ist die Achse, auf der sich die Lösung bewegen wird. Im Übrigen haben die Gespräche über den Status nunmehr begonnen, und wir werden sie mit Aufmerksamkeit verfolgen. Laut der Erklärung von Thessaloniki, auf die ich schon verwiesen habe, liegt die Zukunft – und das möchte ich noch einmal betonen, weil Sie die Prinzipien und die Werte der Europäischen Union angesprochen haben – in der Europäischen Union, und das heißt natürlich, dass die Werte der Europäischen Union akzeptiert werden müssen. Was die von Ihnen angesprochene Frage des Lagers betrifft, so ist das eine Frage, die durch das Kosovo nicht beantwortet werden kann.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! In meiner Fragestellung ist auch die Nachbarschaftspolitik angesprochen gewesen. Ich möchte Sie nur fragen, wie das österreichische Präsidentschaftsprogramm bezüglich der Stärkung der Nachbarschaftspolitik insbesondere im Hinblick auf die Ukraine aussieht. Ich hätte gerne gewusst, ob die EU genügend Mittel bereitgestellt hat, um eine entsprechende Rolle der Europäischen Union im Kosovo während des Statusprozesses und danach sicherzustellen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Um mit dem zweiten Teil zu beginnen: Ja, die Europäische Union muss und wird genügend Mittel zur Verfügung stellen. Das Gasbudget wurde ja zuletzt für das laufende Jahr erheblich erhöht. Da allerdings noch nicht feststeht, wie groß der Umfang der künftigen Aufgaben sein wird – es ist ja heute noch nicht absehbar, welche Art von Präsenz die Europäische Union im Kosovo haben wird –, ist derzeit noch nicht mit Präzision zu sagen, wie hoch die Mittel sein müssen, die dazu notwendig sein werden. Eine eilfertige Aufstockung des Gasbudgets während des Haushaltsjahres wäre im Übrigen im Einklang mit Artikel 39 der Interinstitutionellen Vereinbarung bei Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. Wenn die Aufgabe, die der Europäischen Union zufällt, es erfordert, sollte dies auch geschehen.

Was die europäische Nachbarschaftspolitik betrifft, so hat sie bereits im ersten Jahr einen wertvollen Beitrag zu einer engagierten Nachbarschaftspolitik der Union geleistet, und wir unterstützen auch die Europäische Kommission in ihren entsprechenden Vorschlägen. Die schrittweise, systematische und trotzdem individuelle Heranführung an EU-Standards und Regeln sollte und wird weiter verfolgt werden. Erklärtes Ziel der Nachbarschaftspolitik ist und bleibt es, ein beträchtliches Maß an Integration anzubieten und zu ermöglichen. Dies geschieht – wie Sie erwähnt haben – mit Hilfe von European Neighbourhood Policy-Aktionsplänen, wobei sich jene mit der Ukraine und Moldau aus unserer Sicht und auch aus der Sicht der Europäischen Kommission bewährt haben. Es wird eine erste Überprüfung der Aktionspläne mit der Ukraine und auch mit Moldau für das erste Jahr – 2006, also während des österreichischen Ratsvorsitzes – vorgenommen werden. Zum anderen werden wir ab nächstem Jahr mit dem ENPI ein neues Finanzinstrument mit noch gezielteren Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.

Uns ist es auch wichtig, dass mit allen Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik so bald wie möglich Aktionspläne verhandelt und abgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere – auch das ist eine Aufgabe, die dem österreichischen Ratsvorsitz zufallen wird – die drei Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Erst im Dezember haben politische Konsultationen mit diesen drei Ländern stattgefunden. Hier hat die Kommission dezidiert erklärt, dass die Verhandlungen über Aktionspläne gerade mit diesen drei Ländern zügig vorangetrieben werden sollen. Die österreichische Ratspräsidentschaft unterstützt dies sehr.

Was die Ukraine betrifft, so wird die Anbindung an die Europäische Union im Rahmen der ENP von uns sehr unterstützt. Wir gehen davon aus, dass der Ukraine nach Erfüllung der technischen Kriterien der Marktwirtschaftsstatus nun bald auch formell erteilt werden kann. Besonders wichtig erscheint uns dabei ein baldiger Beitritt der Ukraine zur WTO, denn dies würde den Weg für die Schaffung einer Freihandelszone mit der Europäischen Union ebnen. Eine Machbarkeitsstudie dazu wird derzeit von der Europäischen Kommission finalisiert. Wir denken, dass die Realisierung dieses Vorhabens einen weiteren wichtigen Schritt in den Beziehungen zur Ukraine darstellt. Wir werden aktiv in dieser Richtung weiterarbeiten.

 
  
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Anfrage Nr. 9 von John Bowis (H-1149/05)

Betrifft: Verfolgung und Drangsalierung von Christen

Es gibt zunehmend Anhaltspunkte für die Verfolgung und Drangsalierung von Christen in einer Reihe von Ländern. Wie will der Rat solche Fragen bei den betreffenden Regierungen zur Sprache bringen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Anfrage des Abgeordneten Bowis betreffend die Verfolgung und Drangsalierung von Christen: Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in internationalen Rechtsakten zum Schutz der Menschenrechte verankert. Insbesondere verweise ich hier auf den global geltenden Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, in dem die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit als individuelles Recht festgelegt ist. Dieses Recht, so heißt es in dieser Bestimmung, umfasst die Freiheit, eine Religion und eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.

Für die Europäische Union ist dieses Menschenrecht von großer Bedeutung, und sie führt daher auch mit Drittländern regelmäßig Gespräche über dieses Thema, zuletzt in New York, wo die EU-Mitgliedstaaten im dritten Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Erfolg eine Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung eingebracht haben.

Der Rat hat wiederholt alle Formen der Intoleranz aufgrund der Religion verurteilt und verfolgt auch aufmerksam die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte. Der Rat nutzt die Gelegenheit, die ihm der Dialog mit Drittländern bietet, um seine Besorgnis in Bezug auf Intoleranz gegenüber religiösen und anderen Minderheiten klar zum Ausdruck zu bringen.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE). – Does the Minister agree with me that there is an ever-increasing list of countries: India, Pakistan, Sri Lanka, Egypt, Nigeria, Vietnam, and China – the list goes on and on – where Christians are being persecuted and the Governments either connive at it, or take ineffective action to stop it? These are countries with which we do business. Will Austria now give a lead to the Council and the European Union to stand up for the religious rights of Christians in those countries with whom we deal, just as we rightly stand up for religious freedom and tolerance within the European Union?

 
  
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  Hans Winkler, President-in-Office of the Council. As I have said, the European Union raises the question regularly in all dialogues as well as in international fora, which is very important. We have raised it at the United Nations. We do not name and shame, but we are very clear when we speak to the countries concerned if we believe, or have reason to believe, that there is persecution or restriction of the right to religious freedom.

To give you an example: we very much emphasise the question of religious freedom in our human rights discussions with China, because we believe this to be an issue that must be raised in the context of our dialogue with China. The same is true in other areas. The adoption of a resolution, which was adopted by a large majority of members of the United Nations, is a step in the right direction. This will give us even more leverage in the future to raise this question in our relations with those countries. The fact that we do business with those countries does not prevent us from speaking out clearly when it comes to violations of human rights.

 
  
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  Die Präsidentin. Ich habe jetzt drei Nachfragen vorliegen. Sie sind aufgrund unseres neuen Systems zulässig. Wir befinden uns im zweiten Teil der Fragestunde an den Rat, so dass nun zunächst Kollege Rübig die Möglichkeit der Nachfrage hat.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Christen in der Türkei haben nach wie vor mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen. Was gedenkt die Präsidentschaft zu tun, um deren Lage zu verbessern?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Lage der nichtmoslemischen Minderheiten wird von der Europäischen Union genauestens beobachtet. Entsprechend der Beitrittspartnerschaft EU-Türkei ist es für eine erfolgreiche Führung der Beitrittsgespräche unerlässlich, dass die türkische Regierung im Bereich der Religionsfreiheit weitere Reformen in Angriff nimmt, vor allem im Bereich der Ausbildung von Geistlichen oder auch beim Erlangen der Rechtspersönlichkeit der nichtmoslemischen Minderheiten, um auch in diesem Bereich an die Standards innerhalb der Europäischen Union heranzukommen. Wir werden das im Zuge des Beitrittsverfahrens genauestens verfolgen, wir werden andererseits aber auch die Türkei bei der Umsetzung der nötigen Reformen unterstützen.

 
  
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  James Hugh Allister (NI). – Minister, raising these issues with the countries is all well and good, but surely we need an ethical policy that produces results. Is it not time to make a very direct link between trade with these countries and respect for human rights? When we liberalise trade with such countries who persecute Christians and others, should we not make it conditional upon them liberalising their human rights regime so that minorities within those countries have the rights that we take for granted?

 
  
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  Hans Winkler, President-in-Office of the Council. There are cases where we link certain things that the European Union does for those countries with respect for human rights. In some countries where there are violations of human rights certain sanctions are in force, for example in Myanmar/Burma. In other cases we also have to bear in mind that we need to support the people who live there. We must be very careful about applying sanctions, because very often it is the people and not the government who are hurt. We believe that each case should be considered individually. We believe in a frank, open and direct dialogue. If such a dialogue does not lead to the desired results, then we have to discuss in the Council other methods we might wish to pursue.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Vielen Dank, dass Sie den Mut hatten, China anzusprechen. Ich möchte nur die Lage der Untergrundkirche und die Verhaftung von Bischöfen und anderen religiösen Persönlichkeiten erwähnen und zweitens noch einmal anknüpfen an den Kollegen Rübig: Gibt es in der Türkei neue Entwicklungen in Sachen Religionsgesetz?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Herr Posselt, ich glaube, es bedarf eigentlich gar keines Mutes, China anzusprechen. Es gibt einen Dialog mit China – ich habe selbst daran teilgenommen –, der sehr offen und sehr direkt ist.

Die von Ihnen angesprochene Frage wird selbstverständlich auch im Verhältnis zu China weiterverfolgt. Das Gleiche gilt für die Türkei. Wir haben in den Gesprächen mit der Türkei unsere Besorgnis darüber geäußert und werden selbstverständlich auch in Zukunft darauf bestehen, dass die entsprechenden gesetzlichen und administrativen Maßnahmen, die die Türkei setzt, im Einklang mit unseren Vorstellungen auf diesem Gebiet stehen, die ja den internationalen Standards entsprechen.

 
  
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  Die Präsidentin. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 10 hinfällig.

Anfrage Nr. 11 von Inger Segelström (H-1159/05)

Betrifft: Kolumbien

Schweden hat sich aktiv am Demokratisierungsprozess in Kolumbien beteiligt. Dennoch sind wir alle Zeugen davon, dass das Demokratieproblem weiter besteht und dass es auch weiterhin zu Übergriffen gegen die Menschenrechte kommt. Ein konkretes Beispiel ist die Gewinnung von Palmöl, die zur Zeit zügig ausgebaut wird. Immer mehr richtet sich die öffentliche Meinung gegen eine Ausweitung großflächiger Palmölplantagen. Dabei geht es um die Anerkennung der Grundeigentumsrechte der örtlichen angestammten Bevölkerung. Viele EU-Länder verwenden Palmkernöl als Tierfutter und viele von uns verwenden kosmetische Erzeugnisse, die Palmöl enthalten. Was kann der Rat unternehmen, damit die EU-Mitgliedstaaten den Demokratisierungsprozess in Kolumbien auch weiterhin unterstützen und sich auch weiterhin für eine Einstellung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien einsetzen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage der Frau Abgeordneten Segelström zu Kolumbien: Wie aus verschiedenen Quellen verlautet, nehmen die Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien ab. Dennoch gibt jede Verletzung der Menschenrechte zur Besorgnis Anlass. Der fortdauernde interne bewaffnete Konflikt in Kolumbien ist auch die Ursache für die meisten Menschenrechtsverletzungen, die in der Hauptsache von illegalen bewaffneten Gruppen begangen werden. Die EU appelliert daher kontinuierlich an die Konfliktparteien, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und sie unterhält auch regelmäßige Kontakte insbesondere mit den kolumbianischen Behörden und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Bogota.

Ich kann hinzufügen, dass erst kurz vor Weihnachten der kolumbianische Vizepräsident in Österreich war – ich habe mit ihm gesprochen und ihn insbesondere auf die Frage der Menschenrechte sehr intensiv angesprochen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 3. Oktober 2005 bekräftigte der Rat erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die kolumbianische Regierung, insbesondere bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Land und bei der Bekämpfung von Terrorismus sowie der Herstellung von illegalen Drogen und des Handels mit diesen.

Ferner bekräftigte der Rat seine seit langem verfolgte Politik der Unterstützung der kolumbianischen Regierung bei ihrem Bestreben, den internen bewaffneten Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen, was auch direkte Gespräche mit den illegalen bewaffneten Gruppen einschließt, die zu Verhandlungen über ein Friedensabkommen bereit wären.

Wir begrüßen es daher, dass unlängst Kontakte zwischen den illegalen bewaffneten Gruppen und den kolumbianischen Behörden stattgefunden haben, und wir appellieren auch an alle Beteiligten, nach Kräften auf eine friedliche Lösung hinzuwirken und somit dem internen bewaffneten Konflikt, der jetzt schon weit über eine Generation andauert, als der Hauptursache für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

 
  
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  Inger Segelström (PSE). – Tack herr statssekreterare för svaret. Det gläder mig väldigt mycket att ni har en sådan etablerad kontakt. Jag tror att det behövs därför att Colombia håller på att bli ett av världens största flyktingkatastrofområden när, enligt uppgifter, upp till tre miljoner människor har flyttats och tvingats lämna sina hem. Det är därför jag undrar ifall det vi gör nu i EU räcker, eller finns det mer vi kan göra för att trycka på detta? Det handlar också precis som ni säger, om problemen med narkotika och korruption, men även om det som pågår beträffande markförändringar och det faktum att man kommer att vilja utnyttja palmoljan som är så värdefull.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, Sie stellen eine Frage, die eigentlich nicht zu beantworten ist. Tun wir als Europäische Union angesichts des Leids in vielen Ländern genug? Dies ist eine Frage, die man nicht wirklich abstrakt beantworten kann. Wir versuchen unser Bestes. Ich möchte aber doch auf konkrete Initiativen im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates vom vergangenen Oktober hinweisen, die ich schon erwähnt habe, wobei ich hinzufüge, dass die meisten dieser Initiativen in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen. Ich darf aber zum Beispiel darauf verweisen, dass die Kommission im Dezember 2005 beschlossen hat, einen Betrag von eineinhalb Millionen Euro im Rahmen des Rapid Reaction-Mechanismus zur Verfügung zu stellen. Es bleibt immer die Frage offen, ob das genug ist oder ob wir nicht noch mehr tun können.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine G24-Konferenz zur Unterstützung des Friedensprozesses im ersten Halbjahr 2006 abzuhalten?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ob es eine solche Konferenz im ersten Halbjahr 2006 geben wird, kann ich aus heutiger Sicht nicht sagen. Die Abhaltung dieser Konferenz hängt von der Einigung der Troika der G24-Gruppe – bei der Mexiko den Vorsitz führt – mit der kolumbianischen Regierung ab. Allerdings würde eine solche Konferenz in zeitlicher Nähe zum EU-Lateinamerika-Gipfel Mitte Mai 2006 und zu den Präsidentenwahlen in Kolumbien Ende Mai stattfinden. Das Gipfeltreffen Europäische Union-Lateinamerika findet übrigens genau zwischen den zwei Wahlgängen statt, sodass die Anwesenheit eines kolumbianischen Präsidenten bei dieser Konferenz in Wien fraglich ist.

 
  
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  Die Präsidentin. Da der Antragsteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 12 hinfällig.

Anfrage Nr. 13 von Athanasios Pafilis (H-1175/05)

Betrifft: Versuch der Verurteilung des Kommunismus

Trotz internationaler Proteste und der Bekundung entschiedener Ablehnung wurde in der parlamentarischen Versammlung des Europarats erneut ein Entwurf mit eindeutig antikommunistischem Tenor zur Abstimmung vorgelegt. Der Titel wurde lediglich von „Verurteilung der kommunistischen Ideologie“ in „Notwendigkeit einer Internationalen Verurteilung von Verbrechen der kommunistischen Regimes“ geändert.

Welche Haltung gedenkt der Rat einzunehmen als Reaktion auf diese zunehmenden Versuche, die Geschichte umzuschreiben und die Verbrechen im Namen des Faschismus und des Imperialismus zu rechtfertigen? Wird er sich einsetzen für die Gewährleistung der Freiheit aller politischen Parteien und die Beendigung der Bestrebungen zur Diskriminierung der kommunistischen Bewegung und zum Verbot kommunistischer Parteien?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Anfrage des Abgeordneten Pafilis verweise ich auf Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union, der Ihnen natürlich bekannt ist. Ich möchte ihn aber trotzdem auszugsweise zitieren: „Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“ Zu diesen Rechten gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, und es obliegt dem Rat der Europäischen Union nicht, in den Beschlussfassungsprozess der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einzugreifen. Die Frage bezieht sich ja auch auf die Tätigkeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zu der ich nicht Stellung nehmen kann.

 
  
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  Αθανάσιος Παφίλης (GUE/NGL). – Κυρία Πρόεδρε, δεν θα μπορούσα ποτέ να φανταστώ ότι το Συμβούλιο θα απέφευγε να απαντήσει με ευθύ τρόπο για το θέμα του αντικομμουνιστικού μνημονίου. Είναι γνωστό σε όλες τις ευρωπαϊκές χώρες, χιλιάδες άνθρωποι όλων των πολιτικών χώρων το έχουν καταδικάσει, πρόκειται για ένα φασιστικό κείμενο το οποίο εξομοιώνει το ναζισμό με τον κομμουνισμό, αποτελεί ασέβεια στα εκατομμύρια των κομμουνιστών θυμάτων που θυσιάστηκαν για να ηττηθεί ο φασισμός, ποινικοποιεί την πολιτική δράση και την ιδεολογία των κομμουνιστών και ακριβώς - μια και αναφερθήκατε στο άρθρο 6 - παραβιάζει στοιχειώδη δημοκρατικά δικαιώματα. Και απαιτούμε από το Συμβούλιο να πάρει θέση για αυτό το μνημόνιο!

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich kann nur wiederholen, was ich schon gesagt habe: Die Europäische Union kann nicht zu den Aktivitäten und zu den Beratungen und der Beschlussfassung eines Organs einer anderen internationalen Organisation Stellung nehmen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Parlamentarische Versammlung des Europarats befindet sich hier in unmittelbarer Nachbarschaft, und sie hat natürlich einen wesentlich größeren Überblick über die politischen Verhältnisse. Glauben Sie, dass es möglich wäre, dass auch dort eine Debatte über den europäischen Verfassungsvertrag beginnen könnte, weil dieser natürlich auch die künftige Stabilität in solchen Ländern entsprechend unterstützen könnte?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Parlamentarische Versammlung des Europarates kann sich über alle Themen unterhalten. Es obliegt der Versammlung, selbst zu entscheiden, mit welchen Themen sie sich befassen wird. Aber es ist natürlich auch möglich, dass man im Gespräch mit nationalen Abgeordneten, die in der Parlamentarischen Versammlung sitzen, solche Vorschläge vorbringt. Die Europäische Union als Union oder der Rat als Rat kann diesen Vorschlag sicherlich nicht dem Organ einer anderen Institution unterbreiten.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 18.55 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

ΠΡΟΕΔΡΙΑ του κ. ΤΡΑΚΑΤΕΛΛΗ
Αντιπροέδρου

 
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