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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 18. Januar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorstellung des Programms des österreichischen Vorsitzes
 3. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll
 4. Abstimmungsstunde
  4.1. Finanzielle Vorausschau (Abstimmung)
  4.2. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Niedergang der „Equitable Life“-Versicherung (Abstimmung)
  4.3. Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Länder für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA (Abstimmung)
  4.4. Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri (Abstimmung)
  4.5. Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Abstimmung)
  4.6. Badegewässer (Abstimmung)
  4.7. Anwendung des Übereinkommens von Århus auf EG-Organe und Einrichtungen (Abstimmung)
  4.8. Zugang zum Markt für Hafendienste (Abstimmung)
  4.9. Afghanistan (Abstimmung)
  4.10. Homophobie in Europa (Abstimmung)
  4.11. Klimawandel (Abstimmung)
  4.12. Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung (Abstimmung)
 5. Stimmerklärungen
 6. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
 7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 8. Struktur, Themen und Kontext für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union
 9. Begrüßung
 10. Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und die Zivilgesellschaft in Russland
 11. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
 12. Europäische Nachbarschaftspolitik
 13. Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen
 14. Änderung der Geschäftsordnung: Verhaltensregeln für Mitglieder
 15. Tagesordnung der nächsten Tagung: siehe Protokoll
 16. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorstellung des Programms des österreichischen Vorsitzes
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Vorstellung des Programms des österreichischen Vorsitzes.

 
  
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  Wolfgang Schüssel, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich an diesem Morgen begrüßen.

Es ist mir eine große Freude, hier vor dem Europäischen Parlament sprechen zu dürfen. Es ist eine Ehre für den sechsmonatigen Vorsitz Österreichs, hier das Programm kurz vorstellen zu können. Das Europäische Parlament ist eine ganz besondere Institution, weil es in einer einmaligen Art und Weise die Stärke des neuen Europas darstellt.

Dieses Parlament ist aus einer historischen Wahl im Jahr 2004 hervorgegangen. Zum ersten Mal sind 25 Länder in Freiheit zu einer Wahl angetreten; sie haben ihre Volksvertretung gewählt und repräsentieren damit den Populus Europaeus, das europäische Volk. Damit wurde die Teilung Europas endgültig überwunden, wenn auch die Wiedervereinigung Europas noch in vollem Gang ist.

Dieses Parlament verdeutlicht in einer großartigen Form die größte Stärke dieses neuen Europas, eine Vielfalt von Ideen und Erfahrungen, seine Geschichte, auch Geschichten und Hoffnungen. Wir wissen, der Klang Europas ist kein Soloinstrument, sondern ein Orchester, wie auch dieses Parlament. Die Farbe Europas ist nicht monocolor, sondern bunt, wie das auch das Logo, das Zeichen des österreichischen Vorsitzes hier darstellt. Und diese Stärke, die Vielfalt, die verschiedenen Identitäten Europas, machen die Identität Europas aus. Kein Land hat verloren, wenn es dieser Europäischen Union beigetreten ist. Alle haben profitiert. Wir haben Freiheit, Frieden, Sicherheit und Wohlstandschancen gewonnen.

Sie werden sich jedoch mit Recht fragen: Wenn aber alles so großartig ist, woher kommt dann die spürbare Skepsis so vieler Bürger? Wir müssen da sehr genau sein und die Dinge auch ehrlich analysieren. Nach den Höhen des historischen Jahres 2004 kam eine besonders schwierige Phase. Zwei negative Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden nach dreijährigen intensiven Verhandlungen um eine neue Verfassung. Es kam das mühsame Tauziehen um die Finanzielle Vorausschau für die nächsten sieben Jahre. Es gab Terrorangriffe in einigen EU-Hauptstädten, wachsende Sorgen der Bevölkerung gegenüber neuen Erweiterungen der EU und eine echte Vertrauenslücke zwischen den Bürgern Europas und seinen Institutionen.

Wir haben uns deshalb für den österreichischen Vorsitz vorgenommen, genau hier anzusetzen. Wir wollen, dass am Ende unseres Vorsitzes das Vertrauen der Bürger zu Europa, das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten aber auch das Vertrauen zwischen den Institutionen wieder wächst. Wenn wir das erreichen wollen, dann müssen wir zuerst Klarheit über die wichtigen Fragen finden, die die Menschen bewegen.

Ein Freund von mir, der große österreichische Quantenphysiker Anton Zeilinger, hat mich auf einen Punkt in der Physik aufmerksam gemacht, der mir so nicht bewusst war, und der mich eigentlich sehr fasziniert hat. Er sagt: „Die Frage ist das Wichtigste. In der Quantenphysik ist das noch viel radikaler als im allgemeinen weltanschaulichen Kontext. Die Frage schafft Wirklichkeit, und die Art der Frage bestimmt die Qualität der Wirklichkeit.“ Daher werden wir zunächst diese Fragen stellen müssen. Sie müssen ehrlich sein und wir müssen uns auch der unangenehmen Perspektive dieser Fragen bewusst sein. Wir werden nicht überall gleich befriedigende Antworten haben. Wir müssen uns aber auch vor den schnellen Abkürzungen hüten. Hier ist Zuhören gefragt, denn Europa muss nützen und Europa muss auch schützen. Dabei kommen uns viele reale Bedrohungen zu Hilfe.

Als wir die Präsidentschaft am 1. Januar dieses Jahres begonnen haben, fand in Wien das Neujahrskonzert statt, bei dem wir versuchen, ein bisschen Optimismus und auch Fröhlichkeit in die Welt hinaus zu schicken. Gerade als der lettische Dirigent Maris Janssons den Taktstock hob, haben die Russen die Gaslieferungen zuerst um 30% und in der Nacht vom 1. auf den 2. Januar um 50% reduziert. Martin Bartenstein, Minister für Wirtschaft, Energie und Arbeit, hatte dann die Aufgabe, mit den Partnern, den Ukrainern, den Russen und den europäischen Partnern sowie mit Kommissar Piebalgs Lösungen zu finden. Gerade dieses Beispiel hat uns gezeigt, dass ein Thema, das bisher im Wesentlichen für nationale Kompetenzen reserviert war, in wichtigen Fragen nur noch auf europäischer Ebene gelöst werden kann. Hier braucht es mehr Europa.

(Beifall)

Wenn es um die Frage der Verringerung der Abhängigkeit von einem Lieferanten, der Diversifizierung, der ausreichenden Reservenbildung und der Sicherheit der Energienetze geht – übrigens nur dann möglich, wenn wir langfristige Investitionen fördern, wenn wir auch langfristige Lieferverbindungen und Verträge zulassen –, dann ist nicht der kurzfristige Gewinn des nächsten Quartals gefragt, sondern da sind langfristige Lösungen für Europa die einzige Antwort. Es geht aber auch um Alternativen. Ich habe immer dafür gekämpft, dass jedes Land seine Energiequellen wählen soll und muss. Wir haben unseren Weg gewählt, der nicht die Atomtechnologie und ihre friedliche Nutzung einschließt, und ich werde dabei bleiben. Aber ich werde auch darum kämpfen, dass jedes Land seine Wahlfreiheit behält.

(Beifall)

Ich glaube, dass wir sehr genau darauf achten müssen, dass wir nicht in eine einseitige Richtung abgleiten. Wir müssen gemeinsam auf europäischer Ebene europäische Sicherheitsstandards in den Vordergrund rücken, und wir müssen mehr denn je auf erneuerbare Energien und die Ausschöpfung aller Möglichkeiten achten, die für uns und unsere Umwelt wichtig sind.

(Beifall)

Diese Frage der Sicherheit der Energieversorgung wird ein sehr wichtiges Thema beim europäischen Frühjahrsgipfel sein. Hier danke ich auch der britischen Ratspräsidentschaft dafür, dass sie dieses Thema weitreichend und mit einer guten Nase für kommende Entwicklungen in Hampton Court zu einer großen Frage hochstilisiert hat. Wir werden hier auch mit der Kommission sehr eng zusammenarbeiten.

Weitere Themen sind die Bekämpfung der Vogelgrippe oder das entschlossene Auftreten gegen das iranische Atomaufrüstungsprogramm. Hier kann nur mehr Europa und ein Zusammenstehen Europas auf der Weltbühne helfen, damit wir den Menschen auf der Welt und insbesondere in Europa Sicherheiten geben.

Das zweite sehr wichtige Thema, das die Menschen bewegt, ist Wachstum und Arbeitsplätze. Es ist das zentrale Thema für den Frühjahrsgipfel, denn ohne Arbeitsplätze, ohne die Perspektive, Arbeit zu haben, wächst klarerweise das Unbehagen der Bürger Europas. Viele Menschen haben das Gefühl, Europa tut hier zu wenig für uns.

Jetzt liegen 25 Reformprogramme auf dem Tisch. Die Kommission wird sie nun bewerten. Wir haben uns vorgenommen, hier eine Mischung vorzunehmen: konkrete, überprüfbare Selbstverpflichtungen der 25 Mitgliedstaaten plus Empfehlungen der Kommission, damit wir in eine konkrete Phase der Aktion und zu sichtbaren Ergebnissen kommen. Kein Politiker kann heute Arbeitsplätze versprechen. Das ist unseriös. Aber wir können die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, wie etwas gelingen kann. Jeder weiß, und Sie wissen es am besten, dass man mit 1% des Bruttonationalprodukts Europas – das ist das Budget – oder mit 1,045% oder 1,1% nicht Millionen von Arbeitsplätzen schaffen kann. Aber wir können Vorbildwirkungen erzeugen, wir können die Selbstverpflichtungen der Mitgliedstaaten überprüfen. Wir können vor allem einige neue Themen auf die europäische Agenda setzen, die bisher vielleicht weniger berücksichtigt wurden.

Eines dieser Themen ist für mich die Förderung der KMU und des Mittelstands. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben früher geklagt, sie würden zu wenig berücksichtigt, sie hätten zu wenig Zugang zu Kapital und zu den Programmen der Europäischen Union. Wir müssen aber wissen, dass die KMU die einzige wirkliche Jobmaschine auf europäischer Ebene sein können. Die KMU sind ein schlafender Riese, den wir wecken müssen. Die KMU brauchen – und da ist die Kommission mit dem Mittelstandsprogramm, das sie vorlegen wird, gefordert – Zugang zu den Kapitalmärkten, zu Forschung und Entwicklung. Sie brauchen Zugang und Berücksichtigung im Rahmen der Regionalförderung der Strukturprogramme. Auch das Better-Regulation-Programm müsste gerade für die KMU die Bürokratiekosten verringern. Cutting red tape ist dort besonders gefragt.

Eine weitere große Kraftquelle, die nicht ausreichend ausgeschöpft wird, sind die Europäischen Sozialpartner. Aus unserer österreichischen Erfahrung kann ich sagen: Demokratie und Marktwirtschaft funktionieren überhaupt nur mit freien, starken und unabhängigen Sozialpartnern. Da ist sicherlich das österreichische Modell ganz interessant. Nicht, dass das ohne Diskussion geschieht – da wird sehr oft diskutiert, manchmal auch gestritten. Es wäre absurd zu glauben, in einer Demokratie würde so etwas ohne Auseinandersetzungen abgehen. Sie sind oft ein Vitaminstoß für eine Debatte. Ich möchte unter unserem Vorsitz auch die europäischen Sozialpartner einladen, an solchen Lösungen – Arbeitsplätze, Wachstum, Energiesicherheit – mitzuarbeiten und ich habe bereits sehr gute Gespräche mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund und mit der Arbeitgeberorganisation UNICE geführt.

Sehr wichtig wird dabei die Dienstleistungsrichtlinie sein. Ich weiß, dass sich das Parlament seit vielen Monaten intensiv mit dieser Frage auseinandersetzt. Bei über 1000 Änderungsanträgen sehen Sie selbst, wie schwierig es ist, die Öffnung eines so großen Marktanteils mit den Sicherheiten, die die Bürger von uns erwarten, zu kombinieren. Es ist ganz klar und auch notwendig, dass die Öffnung der Märkte mit einem entschlossenen Kampf gegen Sozialdumping und dem Schutz der öffentlichen Dienste und der Dienstleistungen, die wir auf Gemeindeebene gewohnt sind, einhergehen muss. Wir brauchen diese Balance. Öffnung und Schutz – das ist das, was erwartet wird. Hier möchte ich die Sozialpartner an unserer Seite haben, damit auch ein ausreichendes Gleichgewicht gefunden wird.

Der Schlüssel zu allem ist natürlich ein ausreichendes Wachstum. Darüber darf man sich keine Illusionen machen. Der Frühjahrsgipfel muss vor allem wachstumsstärkenden Impulsen gewidmet sein. Dazu gehören Forschung, Infrastruktur, aber auch die Erweiterung. Erweiterung, klug und richtig gemacht, kann eine Wachstumsstrategie für Europa und auch für unsere Industrien in den alten Mitgliedstaaten sein. Wenn wir 3% Wachstum hätten, verbunden mit mindestens 1% Beschäftigungswachstum, würde das in fünf Jahren die Halbierung der Arbeitslosenrate von derzeit 19 Millionen Menschen bedeuten. Das ist ein gewaltiges Ziel. Wenn wir zusätzlich eine Stärkung der Qualifikation und Flexibilisierung schaffen, dann können wir dieses Ziel erreichen. Das muss die eigentliche Arbeit sein. Beim scharfen Wettbewerb mit Asien oder den USA und der demographischen Entwicklung, die uns bevorsteht, können wir es uns auch gar nicht leisten, einen Teil unserer Arbeitskräfte nicht ausreichend und bestmöglich zu qualifizieren.

Ein ganz wichtiges Thema für die Kommission, den Rat und das Europäische Parlament wird natürlich die Verhandlung um die Finanzielle Vorausschau für die nächsten sieben Jahre sein. Ich will das gar nicht verheimlichen. Wir brauchen und suchen die Kooperation mit Ihnen, denn sieben Jahre Finanzielle Vorausschau – ungewöhnlich, denn normalerweise haben wir Jahres- oder Zweijahresbudgets – bringt natürlich Sicherheit und Planbarkeit. Ich weiß, dass viele im Europäischen Parlament mit dem, was der Europäische Rat nach vielen Mühen und Wehen im Dezember gerade noch beschließen konnte, nicht zufrieden sind. Ich sage Ihnen aber auch ganz offen, wer mehr Forschung will, muss vor allem bei den nationalen Budgets ansetzen. Würden wir das ernst nehmen, was wir Mitgliedstaaten ja schon beschlossen haben, nämlich bis 2010 3% des nationalen Budgets, dann hieße das nicht 200 Milliarden Euro jährlich für die Forschung, sondern 50% mehr, also 300 Milliarden Euro mehr – weit mehr, als eine noch so ehrgeizige Vorgabe im Budget bedeuten würde. Wir stoßen an Grenzen – ich sage das hier offen bei der Finanziellen Vorausschau. Wenn wir weiterhin aus den nationalen Budgets die Mitgliedsbeiträge für europäische Aufgaben herausoperieren müssen oder wollen, dann wird dies das letzte Mal sein, dass wir eine Finanzielle Vorausschau zusammengebracht haben.

Ich sage jetzt ganz offen etwas, das vielleicht nicht jeder gerne hört: Europa braucht eine stärkere Eigenfinanzierung. Es geht nicht, dass wir aus den ohnedies angespannten nationalen Budgets alles herausschneiden. Wir kommen dann genau in diese unglückliche Spannung zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern. Wer gewinnt, wer verliert? Die Idee einer stärkeren Eigenfinanzierung ist vielleicht nicht überall populär, aber meine Aufgabe als Ratsvorsitzender ist es nicht, hier etwas Populäres zu sagen, sondern das Notwendige. Ich glaube, dass wir darauf achten müssen, und ich weiß, Kommissionspräsident Barroso sieht das ganz ähnlich. Es ist Aufgabe der Kommission, all diese Aspekte bei der Überprüfung 2008/9 auf den Tisch zu legen. Es ist doch absurd, dass heute die kurzfristigen Finanzspekulationen vollkommen steuerfrei über die Bühne gehen. Es kann nicht angehen, dass es Steuerlücken gibt und der internationale Verkehr in der Luft oder per Schiff praktisch überhaupt nicht besteuert wird. Da kann doch Europa nicht zuschauen, während auf der anderen Seite wichtige Aufgaben nicht finanziert werden können.

Ich bitte daher die Kommission, dieses Thema in der Überprüfung mit einzubeziehen und ich bitte auch das Europaparlament sehr offen um Unterstützung. Wer ein starkes Europa will, darf sich nicht scheu oder ängstlich um diese Frage herumdrücken.

Ich sehe hier in der ersten Reihe Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner und den sehr geschätzten Javier Solana, unseren Beauftragten für die Außenpolitik, die oft mit dem Hut in der Hand herumgehen müssen, um für lebensnotwendige Friedensmissionen Geld aufzutreiben, weil wir nicht den Mut hatten, diese Fragen ausreichend zu diskutieren.

Das neue Europa, das Sie repräsentieren, braucht auch eine neue Gemeinsamkeit zwischen den Institutionen. Es macht keinen Sinn, wenn Rat, Kommission, Parlament oder die Mitgliedstaaten sich gegenseitig kritisieren. Wir alle sitzen in einem Boot und müssen auch in eine Richtung rudern. Not head to head confrontation, but hand in hand cooperation – das ist mein Prinzip und mein Motto für diese Vorsitzführung. Wir müssen zuhören, wenn manche Bürger den Missbrauch von eingesetzten EU-Geldern, die Verschwendung von manchen Programmen beklagen. Dagegen gibt es Rezepte, nämlich unabhängige Kontrolle. Wir müssen zuhören, wenn manche verlangen, die Transparenz bei europäischen Entscheidungen zu stärken, etwa, wenn der Rat als Gesetzgeber auftritt oder wenn die Öffentlichmachung der Subventionsvergabe gefordert wird, damit man weiß, wer konkret profitiert hat. Warum nicht? All dies gehört veröffentlicht. Es handelt sich um europäische Steuergelder. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.

Und es heißt zuhören, wenn manche Bürger uns fragen: Für die Wirtschaft mag es ja ganz gut funktionieren. Aber wo bleibt der Schutz der kleinen Leute? Wo bleibt der soziale Zusammenhalt? Wo bleibt die Aufmerksamkeit gegenüber den Schwachen?

Jacques Delors hat vor einigen Tagen bei einer großen Rede am European College of Parma einen Satz gesagt, der mir sehr gut gefallen hat: „Finding a balance between the market and social policy means recognizing social issues as a development factor and not as a by-product of the market economy.“

(EN) „Wir sollten ein Gleichgewicht zwischen den sozialen Werten und der Kraft der Marktwirtschaft herstellen und soziale Belange als Entwicklungsfaktor, nicht als Nebenprodukt der Wirtschaft betrachten.“

Das finde ich unerhört interessant. Das ist genau das Motto, das letztlich unser europäisches Lebensmodell ausmacht und mit dem wir auch in die Zukunft der Europadiskussion hineingehen, mit der ich hier abschließen will.

Im ersten Halbjahr bis zum Juni-Gipfel werden wir diese Diskussion um die Zukunft Europas zu führen haben. Wir haben seit vorigen Juni den Auftrag im österreichischen Vorsitz, hier gemeinsam mit dem Europaparlament, mit der Kommission – wir bitten auch um Impulse von Ihrer Seite –, mit den nationalen Parlamenten und natürlich mit der europäischen Öffentlichkeit eine solche Diskussion zu führen. Ich weiß, das Parlament wird heute oder morgen aufgrund eines Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen einen sehr ausgewogenen und guten Beschluss fassen. Ich nehme das auch im österreichischen Vorsitz sehr ernst. Das darf kein elitärer Diskurs sein. Europa geht alle an. Es gibt bei vielen europäischen Bürgern eine Sehnsucht nach Teilhabe und Partizipation. Es geht nicht nur um einen Text. Es geht um sehr viel mehr: Es geht um die Identität Europas: Was verbindet uns? Was hält uns eigentlich im Inneren zusammen? Es geht um eine faire Aufgabenteilung: Was soll Europa wirklich tun können und müssen? Wer die großen Fragen lösen will, muss dafür die Hände freihaben. Nur wer loslässt, hat die Hände frei. Wer die großen Fragen ernstlich lösen will, der muss bereit sein, kleinere Fragen an andere Institutionen abzugeben. Da kommt das Wort der Subsidiarität ins Spiel, das wir in rhetorischen Sonntagsreden immer wieder beschwören. Wir müssen es mit Leben erfüllen. Wir werden auch dazu nach Ostern eine ganz konkrete Konferenz abhalten.

Es geht auch um die Grenzen Europas. Konkret übersetzt heißt das: Es geht um die Kriterien für die Aufnahmefähigkeit der Union. Die Grenzen Europas dürfen nicht die Landvermesser oder Geografen ziehen. Das ist ein politisches Thema. Dieses politische Thema ist in die Frage der Aufnahmefähigkeit zu übersetzen. Es geht auch um die Sichtbarkeit Europas in der Welt und nach innen. Ich halte es für falsch, wenn wir etwa nur in Brüssel oder hier in Straßburg tagen. Europa muss auch an der Peripherie, in den anderen Bereichen, sichtbar sein. Wir sehen als Präsidentschaft, wie interessant es für die Bürger ist zu sehen, zu erleben, zu begreifen, zu spüren, dass Europas sich nicht scheut, hinauszugehen und den Kontakt zu den Bürgern zu suchen. Auch Angreifen muss manchmal möglich sein, damit dieses europäische Modell funktionieren kann.

Es geht dabei um ein europäisches Lebensmodell. Ich habe nie verstanden, warum die Amerikaner stolz von ihrem American way of life reden dürfen, und nur wir Europäer uns niemals trauen, dieses europäische Lebensmodell offen, offensiv und stolz vor uns herzutragen: Friede, Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Solidarität und Lebensqualität sind nicht selbstverständlich, und das alles gibt es auch nicht zum Nulltarif.

Daher werden wir versuchen, bis zum Juni eine Wegskizze mit Zeitplänen bzw. einen Zwischenbericht vorzulegen. Dabei sind Kontroversen und unterschiedliche Diskussionsbeiträge nicht nur erwünscht, sondern sogar willkommen. Das Schlimmste wäre, wenn ich hier eine Diskussion ausrufen würde und niemand hinginge oder niemand mitdiskutierte. Martin Buber hat gesagt: „Jeder ist berufen, etwas in der Welt zur Vollendung zu bringen.“ Das gilt besonders auch für Europa. Europa ist Teamarbeit. Die Briten haben vor uns den Vorsitz geführt. Wir bauen auf ihrer Arbeit auf und werden in diesem Jahr gemeinsam mit den Finnen, mit denen wir uns sehr gut abgestimmt haben, eine gemeinsame Vorsitzführung betreiben. Wir wollen dabei für Sie im Europäischen Parlament und für Sie in der Kommission ein verlässlicher Partner sein. Ich sehe unserer Zusammenarbeit mit großer Zuversicht entgegen, und ich hoffe dabei auch, dass wir den Bürgern draußen Freude und Lust an unserer gemeinsamen Arbeit vermitteln können. Alles Gute!

(Beifall)

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Herr Bundeskanzler, meine Damen und Herren! Es ist mir eine Freude, heute anlässlich der Vorstellung des Arbeitsprogramms der österreichischen Präsidentschaft das Wort ergreifen zu können. Wir alle kennen die Fähigkeiten und die Traditionen der österreichischen Diplomatie. Lassen Sie mich sagen, dass mir der Scharfsinn und das Engagement von Bundeskanzler Schüssel für die europäische Sache seit langem bekannt sind.

Besonders erfreut bin ich darüber, dass diese Präsidentschaft dank der vom Europäischen Rat auf seiner Dezembertagung erzielten Einigung ihre Tätigkeit mit einem klaren Ausblick auf die Finanzielle Vorausschau beginnen kann. Wie ich bereits ausführte, war diese Einigung von besonderer Wichtigkeit für Europa, konnte es doch damit unter Beweis stellen, dass es weiterhin wirksam und zielführend zu handeln vermag. Die Einigung hat es ermöglicht, für dieses ausschlaggebende Jahr 2006 ein relativ optimistisches Klima zu schaffen.

Jetzt kommt es darauf an, diese Dynamik weiter zu führen und zu konkretisieren. Nachdem der Rat im Dezember einen Schritt nach vorn getan hat, ist es jetzt unsere Aufgabe, gemeinsam den folgenden Schritt zu tun, d. h. rasch Fortschritte bei der Aushandlung und dem Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung zu erzielen. Ich wiederhole seit Monaten: eine Einigung der drei Organe ist erforderlich, wozu eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen ihnen unabdingbar ist. Es ist jetzt an uns, auf die Worte Taten folgen zu lassen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Aktivitäten in Verbindung mit der Bürgerschaft verweisen, vor allem in den Bereichen Jugend und Kultur. Hier sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, damit wir unsere gemeinsame Verpflichtung zu größerer Bürgernähe in unserem Handeln und zur Stärkung der europäischen Dimension erfüllen können.

Am 1. Februar wird die Kommission einen geänderten Entwurf für eine interinstitutionelle Vereinbarung vorschlagen, der als Grundlage für die Verhandlungen dienen soll. Wie Sie wissen, sind neben der Frage der Mittel noch weitere wichtige Punkte, zu denen die Kommission ihren ganzen Einfluss geltend gemacht hat, endgültig zu klären: die stärkere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit unserer Mittel, die Errichtung eines Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, die Einführung einer Revisionsklausel. Nach Auffassung der Kommission sind diese Flexibilisierungselemente ausschlaggebend, um zu einer Vereinbarung zwischen den drei Organen zu kommen.

Des Weiteren müssen wir uns gemeinsam für die Verabschiedung eines Pakets von Legislativvorschlägen einsetzen, mit denen die interinstitutionelle Vereinbarung nach ihrer Annahme in die Praxis umgesetzt wird. Auch hier sind Anstrengungen von Seiten der Ratsgremien, der Parlamentsausschüsse und der Dienststellen der Kommission erforderlich. Es handelt sich um eine wirkliche Herausforderung, die wir nicht ignorieren können. Wir müssen sicherstellen, dass die Union ab 1. Januar 2007 handlungsfähig ist. Wenn es nicht gelingen sollte, die Termine einzuhalten, bestünde die große Gefahr von Verzögerungen bei der Umsetzung der Strukturfonds, die wesentliche Elemente der Solidarität im erweiterten Europa darstellen.

Meine Damen und Herren, das beginnende Jahr birgt für Europa zahlreiche Chancen, aber auch große Verantwortlichkeiten in sich. Die Präsidentschaft kann voll und ganz mit der Unterstützung und Zusammenarbeit der Kommission rechnen. Wir stellen eine tiefe Übereinstimmung zwischen dem Programm der österreichischen Präsidentschaft und den von der Kommission seit ihrem Amtsantritt verfolgten Zielen, insbesondere ihren strategischen Zielen, fest. Europa kann sich dank seiner Kultur und seiner Werte fortentwickeln und vorankommen, wenn es ihm gelingt, gleichzeitig in drei Bereichen Fortschritte zu erzielen: bei der Wirtschaftsleistung, dem sozialen Zusammenhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung seiner Ressourcen.

Dazu braucht Europa eine wirkliche Partnerschaft unter Einbeziehung aller Akteure. Der Beitrag aller ist erforderlich, damit Europa sein gesamtes Potenzial entfalten kann.

(EN) Herr Präsident! Was unseren Bürgern am meisten am Herzen liegt, sind Wachstum und Beschäftigung. Wir müssen ihnen zeigen, dass Europa eine glaubwürdige Antwort auf ihre Anliegen hat. Die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März ist der erste wirkliche Prüfstein, der zeigen wird, ob alle Beteiligten entschlossen sind, Wirtschaftsreformen durchzuführen und die Modernisierung voranzutreiben. Die Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Reformprogramme vorgelegt. Die Kommission wird die Überprüfung dieser Programme in Kürze abgeschlossen haben und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates darüber berichten. Ich möchte dem Europäischen Parlament für seine Unterstützung danken und freue mich auf die weitere enge Zusammenarbeit mit Ihnen an der Agenda für Wachstum und Beschäftigung.

Die parlamentarische Dimension der Lissabon-Agenda ist keine Augenwischerei, sondern ein unverzichtbares Element, um die Umsetzung der notwendigen Reformen zu fördern und die Unterstützung dafür sicherzustellen. In diesem Sinne können wir sagen, dass die überarbeitete Lissabon-Agenda bereits ein Erfolg ist. Durch sie ist eine gemeinsame Vision und ein breiter Konsens geschaffen worden. Niemand bestreitet mehr ernsthaft, dass Wachstum die Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. Jetzt ist es an der Zeit, die Worte in Taten, die Vision in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das Signal, das von der Frühjahrstagung des Europäischen Rates ausgehen muss, ist, dass Europa die zugesagten Strukturreformen durchführen wird und entschlossen ist, sein gesamtes Potenzial für Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze auszuschöpfen.

Daher begrüßen wir den Willen des österreichischen Ratsvorsitzes, die Diskussion über einige noch nicht angenommene Vorschläge neu zu beleben, die für den Erfolg der Lissabon-Strategie wie auch der Dienstleistungsrichtlinie von entscheidender Bedeutung sind. Die Schaffung eines gut funktionierenden Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich ist ein entscheidender Schritt, um das Potenzial Europas freizusetzen. Die Kommission wird umfassend mit dem Ratsvorsitz und dem Parlament zusammenarbeiten, um eine politische Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament über die verschiedenen Richtlinien zu erreichen.

Ich begrüße es, dass das Parlament aktiv daran arbeitet, die Voraussetzungen für einen ausgewogenen Ansatz zu schaffen, das heißt einen Ansatz, bei dem nicht nur die im Vertrag festgelegten Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen angewandt werden, sondern gleichzeitig die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer sichergestellt und die Besonderheit von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse berücksichtigt werden.

Ich glaube, dass dabei die Rolle der europäischen Sozialpartner von entscheidender Bedeutung sein kann. Wir werden unsere Sozialpartner aufrufen, einen gemeinsamen Beitrag zu einer ausgewogenen und ehrgeizigen Lösung für den Dienstleistungssektor zu leisten. Wir sollten eines klarstellen: Der Dienstleistungssektor und die kleinen und mittleren Unternehmen sind die wichtigsten Triebkräfte für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. Sie sollten von den Politikern die Unterstützung erhalten, die sie verdienen.

Die Fortschritte bei der überarbeiteten Lissabon-Agenda müssen bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden, die auf der Tagung in Hampton Court vereinbart worden sind. Dazu gehören zentrale Bereiche wie Forschung und Entwicklung, Hochschulen, der demografische Wandel, Energie, Migration, Sicherheit und die Rolle Europas in der Welt.

Die Kommission wird neue Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Bildung vorschlagen, die Einrichtung eines Europäischen Instituts für Technologie vorbereiten und die Arbeit an der Vergleichbarkeit und gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen vorantreiben.

Wir werden die Debatte über den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf ein ausgeglicheneres Verhältnis von Berufs- und Privatleben stärker in den Vordergrund rücken. Darüber hinaus werden wir einen Fahrplan für die Gleichstellungspolitik vorlegen, in dem die verschiedenen politischen Ansätze in der Europäischen Union untersucht werden, und wir werden prüfen, wie sie zu einer Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsbedingungen und den Regelungen für Erwerbslose beitragen und wie wir gegen die Gewalt gegen Frauen und den Frauenhandel vorgehen können.

Wir werden versuchen, die Effizienz der Europäischen Union bei der Verfolgung ihrer außenpolitischen Ziele und Interessen durch eine größere Kohärenz unserer Maßnahmen zu steigern. Energiefragen sind ein zentrales Thema am Beginn dieser Ratspräsidentschaft, und ich möchte dem österreichischen Ratsvorsitz für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der Suche nach einer Lösung im jüngsten Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine danken. Energiefragen werden weiterhin ein beherrschendes Thema auf unserer zukünftigen Agenda sein. Die jüngste Krise und die anhaltend hohen Ölpreise erteilen denjenigen eine Lektion, die eine europäische Dimension für die Energiepolitik gewöhnlich ablehnen und blockieren, wie auch denjenigen, die sich grundsätzlich gegen eine europäische Dimension in der Politik und der Politikgestaltung wehren.

Europa braucht eine bessere, stärker koordinierte Energiepolitik, die auf den Grundsätzen der Diversifizierung der Quellen, der Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit beruht. Schon lange vor der Tagung in Hampton Court, auf der die Staats- und Regierungschefs die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes klar zum Ausdruck gebracht haben, hat die Kommission ein Grünbuch über eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik angekündigt. Außerdem bereiten wir derzeit eine Reihe neuer Initiativen für Energieeffizienz und saubere Technologien vor. Wir werden die mit dem Aktionsplan für Biomasse angestoßene Debatte weiterführen und den Aktionsplan durch eine Mitteilung über Biokraftstoffe ergänzen.

Nicht zuletzt werden wir Vorschläge für die Entwicklung eines echten pan-europäischen Energiemarktes vorlegen, in dem wir besser mit unseren Nachbarländern zusammenarbeiten können. Dies ist ein Beispiel, bei dem die Vernunft ein gemeinsames Vorgehen gebietet und bei dem keine Option ausgeschlossen werden sollte.

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und die Bürger sehen eine gemeinsame kohärente europäische Politik als sinnvoll an. Jetzt müssen die europäischen Organe diese Politik zielstrebig und entschlossen umsetzen. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit Ihnen in den nächsten Monaten, in denen wir ein Konzept für eine europäische Energiepolitik entwerfen werden.

Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Punkt. Die Kommission hat die nachhaltige Entwicklung als übergeordnetes Ziel vorgestellt und im Dezember letzten Jahres eine Mitteilung über die Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung vorgelegt. Wir freuen uns, dass der österreichische Ratsvorsitz dieses Thema ganz oben auf die Liste seiner Prioritäten gesetzt hat. Dies wird für die Dynamik sorgen, die notwendig ist, um die Erarbeitung einer neuen Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung abschließen zu können. Die Kommission hat ein ehrgeiziges und konkretes Dokument vorgelegt. Es bietet eine langfristige Vision für die Bewältigung solcher Probleme wie Klimawandel, Erhaltung natürlicher Ressourcen, soziale Ausgrenzung und weltweite Armut. Das Dokument enthält klare Zielsetzungen, realistische Zielvorgaben und Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Fortschritte. Zu den Prioritäten gehört die Einbeziehung aller Beteiligten, nicht nur der Organe, sondern auch der Unternehmen, in eine echte Partnerschaft. Die regionalen Behörden und Bürger müssen zusammenarbeiten, um konkrete Ergebnisse zu erreichen.

Ein anderes Thema, das in den nächsten Monaten weiterhin ganz oben auf der europäischen Agenda stehen wird, ist die Sicherheit. Ich begrüße es, dass die Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit denen der Kommission übereinstimmen.

Die Umsetzung des Hilfsprogramms in praktische Maßnahmen ist weiterhin unsere gemeinsame Priorität.

Im Bereich der Migration werden wir die Debatte weiterführen, die mit dem im Dezember 2005 angenommenen Aktionsprogramm für die legale Einwanderung angestoßen wurde, und Vorschläge zum Status von langfristig aufenthaltsberechtigten Personen vorlegen, die internationalen Schutz benötigen.

Außerdem werden wir im ersten Halbjahr 2006 ein Grünbuch zum Thema Drogen und Zivilgesellschaft, einen Vorschlag über das anzuwendende Recht in Scheidungssachen und ein Grünbuch zur Rechtskollision im Bereich ehelicher Güterstände vorlegen. Die Kommission wird den ersten Bericht über die Durchführung des Haager Aktionsplans vorstellen. Wir hoffen, dass wir während des österreichischen Ratsvorsitzes wesentliche Fortschritte bei diesen wichtigen Themen erreichen können.

Eine letzte Priorität, auf die ich noch eingehen möchte, sind unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn. 2006 wird ein entscheidendes Jahr sein. Im Frühjahr wird die Kommission die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei der Vorbereitung auf den Beitritt prüfen und bewerten, inwieweit sie die Anforderungen für einen Beitritt zur Union erfüllen.

Was die westlichen Balkanländer betrifft, begrüßen wir es, dass der österreichische Ratsvorsitz dieser Region besondere Aufmerksamkeit widmen will. Seit 2003 haben die Länder des westlichen Balkans eine klare europäische Perspektive. Dieser Prozess ist entscheidend für die Sicherung des Friedens und der Stabilität in Europa. Für die Kommission haben die aufmerksame Beobachtung der Lage in dieser Region und ihre Beziehungen zur Union einen wichtigen Stellenwert. Aus diesem Grund werde ich dieser Region in den nächsten Wochen selbst einen Besuch abstatten.

Europa muss sich außerdem darauf vorbereiten, im Kosovo mehr Verantwortung zu übernehmen. Da die Diskussionen über den künftigen Status des Kosovo nun in eine entscheidende Phase treten, muss die Europäische Union zeigen, dass sie einen konkreten Beitrag zu einem komplexen und heiklen Thema leisten kann.

Im vergangenen Jahr haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union eine Zeit der Reflexion über die Zukunft Europas beschlossen. In dieser Zeit haben die Bürger, die Zivilgesellschaft und die politischen Akteure Gelegenheit, über ihre Vorstellungen, Erwartungen und Ideen zu sprechen. Die Kommission beteiligt sich umfassend an der Umsetzung des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommission 2005 insgesamt 68 Besuche in nationalen Parlamenten absolviert hat, um unsere Politiken und deren zusätzlichen Nutzen für die europäischen Bürger zu erläutern und um zuzuhören, denn in einem Prozess des Dialogs geht es nicht allein darum, etwas zu erklären, sondern auch und vor allem darum, die Botschaft zu verstehen, die wir von unseren Bürgern erhalten. Das Europäische Parlament mit seinen Partnern in den nationalen Parlamenten unterstützt diese Debatte. Die Kommission ist bereit, die Initiativen des Parlaments uneingeschränkt zu unterstützen.

Die Staats- und Regierungschefs, die vor uns die Geschicke der Europäischen Union lenkten, waren bereit, von der Zukunft zu träumen. Sie vertrauten auf ihre europäischen Überzeugungen. Sie eröffneten einen Weg zu Versöhnung und Fortschritt für Europa, den vor ihnen noch nie jemand gegangen war. Wir können heute von diesem Vermächtnis und von ihrem Weitblick profitieren. In einer Zeit, in der das, was in der Vergangenheit erreicht wurde, und die Freiheiten, die wir heute haben, so leicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden, können wir jedoch nicht mehr automatisch auf die Unterstützung der Öffentlichkeit bauen. Wir müssen uns diese Unterstützung verdienen.

Meine Vision ist ein stärkeres Europa, das einen soliden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmen für unsere Bürger bietet, ein Europa, dessen Fundament die Kultur ist, ein Europa, das auf gemeinsamen Werten beruht. Ich träume von einem demokratischen, verantwortungsbewussten und transparenten Europa. In unserer unsicheren Welt von heute brauchen wir mehr denn je eine starke Europäische Union, eine Europäische Union, die für die Sicherheit, die Menschenrechte und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eintritt.

Nach der Tagung des Europäischen Rates im Juni wird die Kommission eine Bestandsaufnahme über die vorläufigen Ergebnisse der öffentlichen Debatte und der Diskussionen vornehmen, die im Rahmen von Plan D geführt wurden. Entsprechend dem Wunsch des österreichischen Ratsvorsitzes planen wir außerdem, einen Vorschlag für eine Agenda über die Fortsetzung der Debatte und Maßnahmen auf europäischer Ebene zu erarbeiten. Dies wird eine Grundlage bieten, auf der die Staats- und Regierungschefs den künftigen Weg der Union bestimmen und ihre Entschlossenheit zur Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele in konkrete Maßnahmen bekräftigen können.

Das wertvollste Gut der Union sind ihre gemeinsamen Werte und eine reiche Kultur, die unsere Reflexion über die Zukunft Europas beflügeln sollten. Institutionen sind wichtig, daran besteht kein Zweifel, aber Institutionen sind Instrumente zur Erreichung unserer Ziele, und wir sollten die wichtigsten Ziele unseres Projekts nicht vergessen. Wir brauchen eine entschlossene Führung und einen breiteren Konsens, damit wir Europa gemeinsam voranbringen können. Wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Im Vordergrund müssen konkrete Ergebnisse stehen. Wir müssen in klaren und verständlichen Worten über unsere allgemeinen Ziele informieren.

Zum Abschluss möchte ich noch anmerken, dass ich es für eine großartige Idee halte, dass der österreichische Ratsvorsitz all die schönen, bunten Farben Europas als Logo für seine Ratspräsidentschaft gewählt hat. Ich habe das Kanzler Schüssel anlässlich meines Besuchs gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Kommission in Wien bereits gesagt. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir uns von den grauen und schwarzen Farbtönen verabschieden, dass wir die Chancen einer so großen Vielfalt in Europa wahrnehmen und diese äußerst wichtigen sechs Monate des österreichischen Ratsvorsitzes nutzen, um unser Eintreten für ein Europa erneut zu bekräftigen, dem die Zukunft gehört und das an seine Zukunft glaubt.

(Beifall)

 
  
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  Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Präsident des Europäischen Rates, Herr Kommissionspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident des Europäischen Rates, wir erwarten viel von Ihnen, weil Europa – wie Sie selbst gesagt haben – Vertrauen und Fortschritte braucht. Wenn wir diese hohen Erwartungen in Sie und Ihre Präsidentschaft haben, dann ist das nicht ganz abstrakt, sondern weil wir begründete Hoffnung haben, dass Sie Ihre Aufgabe vernünftig, d. h. ehrgeizig, aber auch realistisch wahrnehmen werden. Ich erinnere mich gut daran, als Österreich 1998 die Ratspräsidentschaft innehatte. Wir finden bei den Verantwortlichen Ihres Landes und besonders bei Ihnen überzeugte europäische Vorstellungen, die sich aber nicht auf Rhetorik beschränken, sondern Sie engagieren sich für Europa. Und Sie sind kompetent. Ich glaube, in dieser Zusammenfügung können wir am Ende Ihrer Präsidentschaft hoffentlich sagen: Es war eine erfolgreiche Präsidentschaft. Das ist jetzt zwar noch zu früh, aber die Voraussetzungen sind gut.

Sie haben einen Begriff erwähnt, den ich für den Schlüsselbegriff Europas halte. Das ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutionen, aber auch – und da muss es anfangen – das Vertrauen der Regierungschefs zueinander. Da habe ich wirklich die Hoffnung, dass Sie es schaffen, auch den Europäischen Rat und die Regierungen als ein entscheidendes Organ darzustellen, das gemeinsam bemüht ist, Europa voranzubringen, und dass nicht jeder Regierungschef seine vermeintlichen nationalen Interessen sieht und Europa damit vor die Hunde geht. Wir müssen anfangen, im Europäischen Rat auf der Grundlage des Vertrauens für Europa zu handeln.

(Beifall)

Wir in Europa müssen wissen: Ohne Europa wird es keine Antwort auf die großen Herausforderungen geben. Europa ist nicht die Antwort auf alle Herausforderungen, aber ohne Europa wird es eine Antwort auf die großen Herausforderungen nicht geben. Der Kommissionspräsident hat gesagt, die europäischen Institutionen sind ein Mittel zum Zweck. Ja, das ist wahr! Und das bedeutet: Wir brauchen die europäischen Institutionen, damit nicht einige Regierungen meinen, die Richtung Europas vorgeben zu müssen. Das beschränkt sich nicht auf die großen Länder. Wir sind als EVP-ED-Fraktion Gegner eines durch die großen Länder dominierten Europas. Aber wir sagen auch: Wenn wir erst gestern oder vorgestern vom Außenminister der Niederlande gehört haben, die europäische Verfassung sei tot – dann ist das genau so ein Anspruch der Dominanz, dass sich alle anderen Europäer nach diesem Land richten sollen. Deswegen werden wir dies nicht akzeptieren.

(Beifall)

Sie haben von Beschäftigung, Wirtschaft und Wachstum gesprochen. Wir unterstreichen alles, was Sie gesagt haben, aber wenn wir von der Förderung des Mittelstandes sprechen, dann geht es diesem nicht um Subventionen. Dem Mittelstand geht es um Entlastung, um steuerliche und bürokratische Entlastung. Wenn wir dies durch europäische und nationale Rahmenbedingungen schaffen, dann können auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Deswegen sagen wir: die kleinen und mittleren Betriebe gehören in den Mittelpunkt unserer wirtschaftspolitischen Überlegungen.

(Beifall)

Dies bedeutet natürlich auch, dass wir Ja sagen zu einer europäischen Gesetzgebung, auch bei der Dienstleistungsrichtlinie. Sie haben von Öffnung und Schutz gesprochen. Genau das ist die Balance, die wir finden müssen. Wir arbeiten im Europäischen Parlament daran, und ich hoffe, dass es uns gelingt, im Februar in der ersten Lesung eine akzeptable Lösung zu finden.

(Zwischenruf)

Ich freue mich, dass mir der sozialdemokratische Kollege zustimmt, aber ich würde mir nie anmaßen, für seine Fraktion zu sprechen. Das wird er gleich selbst tun.

Wenn wir über die Dienstleistungsrichtlinie sprechen, sage ich auch: Ohne einen europäischen Binnenmarkt wird Europa bei der Bewältigung der großen Probleme der Globalisierung schwach sein. Deswegen brauchen wir den europäischen Binnenmarkt als eine Antwort auf die Globalisierung.

(Beifall)

Zur Verfassung bitten wir Sie: Stellen Sie einen Fahrplan auf, damit wir am Ende in dieser Frage zu einem Ergebnis kommen, das alle Länder der Europäischen Union mittragen können, weil wir – das sage ich für den EVP-Teil unserer Fraktion – zutiefst davon überzeugt sind, dass wir die Verfassung brauchen.

Meine letzte Bemerkung: Hier war von Energie die Rede. Natürlich geht es bei Energie auch um unsere eigene Versorgung, um uns selbst und um unseren Wohlstand. Aber unser Wohlstand ist am Ende nichts, wenn er sich nicht auf Demokratie gründet. Deshalb werden wir es nicht zulassen, dass ein Mitgliedsland der G8 bei der Preisgestaltung Unterschiede macht zwischen Ländern wie der Ukraine, die Demokratien sind, und Ländern wie Weißrussland, die von einem schrecklichen Diktator regiert werden, der billigeres Gas bekommt. Dies werden wir nicht mitmachen, sondern wir wollen Anwalt aller unserer Nachbarn auf der Grundlage einer vernünftigen sozialen Entwicklung, auf der Grundlage der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenwürde sein. Dabei wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

(Beifall auf der rechten Seite)

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler – alleine die Anrede hat für einen deutschen Sozialdemokraten schon den Charme verträumter Nostalgie –, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört und ich muss sagen: Ihre Rede ist beeindruckend, vor allen Dingen von der Form her. Wenn man Ihnen so zuhört, hat man den Eindruck, es macht richtig Spaß, im Europäischen Rat zu sitzen, es ist richtig schön, Vorsitzender des Rates zu sein, das ist eine richtig elegante Tätigkeit. Aber der Schein trügt, wie Sie selbst bitter erfahren mussten und auch wissen. Deshalb wollen wir uns doch ein bisschen intensiver mit Ihrer Rolle als Vorsitzender dieses Rates und mit den Ergebnissen, die dieser Rat uns vorgelegt hat, auseinandersetzen und auch einen Vergleich wagen zwischen dem, was Sie als die notwendigen Perspektiven Ihrer Ratspräsidentschaft beschrieben haben, und der finanzpolitischen Wirklichkeit, die man diesen Perspektiven gegenüberstellen muss.

Zuvor allerdings eine Bemerkung: Sie müssen mir nachher noch einmal erklären, was das Neujahrskonzert mit dem Abschalten des Gases in Russland zu tun hat. Sie haben gesagt: Kaum hatte der Dirigent beim Neujahrskonzert den Taktstock gehoben, da haben die das Gas abgedreht. Und noch schlimmer: Sie haben gesagt, als das Konzert zu Ende war, haben sie es endgültig abgestellt. Also darüber, welchen Zusammenhang das Neujahrskonzert mit den Gaslieferungen nach Europa hat, müssen wir uns doch noch einmal unterhalten.

Herr Bundeskanzler, Sie haben drei Perspektiven genannt. Sie haben gesagt: Wachstum und Arbeitsplätze wollen die Bürgerinnen und Bürger in Europa haben. Jawohl, da haben Sie Recht: Wachstum und Arbeitsplätze! Und die Bürgerinnen und Bürger in Europa wollen nicht, dass Herr Solana und Frau Ferrero-Waldner mit dem Hut herumlaufen müssen, wenn wir mit unseren Aktivitäten den Gazastreifen stabilisieren müssen, wenn wir im Nahen Osten zum Frieden beitragen wollen, wenn wir in den gefährdeten Regionen dieser Welt stabilisierend wirken wollen. Richtig ist ganz ohne Zweifel auch, dass wir die Bürgerinnen und Bürger in Europa auf unserer Seite haben, wenn das, was am Sonntag in Wien beschlossen wurde, propagiert wird: ein effizienter Kampf gegen den Terrorismus, eine effiziente europäische Polizei, die den nationalen Polizeien beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität zur Seite stehen kann. Mit diesen Maßnahmen gewinnen wir ganz ohne Zweifel die Bürgerinnen und Bürger für das europäische Projekt. Und das war der Grund, warum das Europäische Parlament bei seiner Finanziellen Vorausschau, beim Bericht Böge, mehr Wachstum und Beschäftigung, mehr Sicherheit im Inneren Europas und mehr Sicherheit in der Welt durch Europa in den Mittelpunkt seiner Finanzvorschläge gestellt hat.

Vergleichen wir doch mal unsere Vorschläge mit dem, was Sie im Dezember im Rat beschlossen haben – Sie auch, Herr Schüssel! Für Wachstum und Beschäftigung – im Verhältnis zu den Zahlen des Europäischen Parlaments: minus 35 Milliarden! Für innere Sicherheit, Effizienz bei der Polizeikooperation: minus 7,8 Milliarden! Für die internationale Politik: minus 12,8 Milliarden! Sie haben in allen Bereichen, die Sie hier als Ihre Zukunftsaufgaben für Ihre Ratspräsidentschaft beschreiben, mit Ihrer eigenen Stimme massiv gekürzt. Und das genau ist die Krise Europas: Ihre Versprechungen im Rat und die anschließend nicht eingelösten Taten, dies ist die Krise Europas!

(Beifall)

Herr Kommissionspräsident, ich wende mich an Sie: Ich kann Sie nicht verstehen, das muss ich Ihnen wirklich sagen. Sie haben mit großem Applaus in diesem Haus den britischen Ratsvorsitz ermuntert, er solle genau in diese Richtung gehen, die ich gerade beschrieben habe, die ja unsere gemeinsame Richtung ist. Und Sie haben in Ihrem Haushaltsvorschlag noch viel mehr Geld gefordert: 1 022 Milliarden Euro haben Sie als Kommission als notwendige Finanzmittel in den nächsten sieben Jahren gefordert, um diese Aufgaben zu erfüllen. 862 Milliarden kommen dabei heraus, das sind 160 Milliarden Differenz, die Sie als großen Erfolg bezeichnen. Das kann ich nicht verstehen! Wir wollen eine Einigung, Herr Schüssel! Wir wollen, dass Europa effizient gestaltet wird. Es muss nicht zwingend mit immer mehr Geld sein. Wenn nicht mehr Geld mobilisierbar ist, akzeptieren wir dies. Aber dann müssen die Strukturen für die Ausgaben so organisiert werden, dass die Ziele, die Sie beschrieben haben, erreicht werden. Was wir erreicht haben ist, dass es bei der Struktur dieses Haushalts bleibt. Es bleibt auch dabei, dass es neben dem Lehrsatz des Pythagoras jetzt den Blair’schen Lehrsatz gibt. Tony Blair muss man eigentlich für den Mathematik-Nobelpreis vorschlagen: Der gebremste Anstieg einer Summe ist die Reduzierung der Summe – Donnerwetter!

Da wir im Mozartjahr sind, Herr Bundeskanzler, habe ich mir überlegt, dass das, was der Rat uns so vorlegt, eigentlich gut beschrieben ist durch Osmin. In der Arie des Osmin in Mozarts wunderbarer Oper „Die Entführung aus dem Serail“ sagt Osmin ein Zitat, das wirklich auf den Europäischen Rat passt: „Eure Tücken, eure Ränke, eure Finten, eure Schwänke sind mir ganz bekannt.“

(Beifall)

Aber das Europäische Parlament muss hinzufügen, was er weiter sagt: „Mich zu hintergehen, müsst ihr früh aufstehen, ich hab auch Verstand.“

Das Europäische Parlament ist bereit, mit Ihnen die Ziele anzustreben, die Sie beschrieben haben, aber mit den notwendige Mitteln und den notwendigen Strukturen. Lassen Sie uns das gemeinsam verhandeln! Und, Herr Präsident der Kommission, jawohl, Sie haben Recht: Europa braucht weniger Grau, Europa braucht weniger Schwarz, Europa braucht mehr Rot!

(Beifall auf der linken Seite)

 
  
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  Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Ratspräsident! Man sagt, Sie seien ein talentierter Zeichner und ein erfahrener Bergsteiger. Sie haben ein klares Bild von Ihrer Ratspräsidentschaft für uns entworfen und auf diesem Bild die Konturen Ihrer Gipfel umrissen.

Ihre Hauptaufgabe in diesen sechs Monaten wird darin bestehen, mit diesem Haus eine Einigung über die Ausgabenpläne der Union für die nächsten sieben Jahre zu erzielen. Als einer der Befürworter der drastischen Haushaltskürzungen haben Sie die Leistungsfähigkeit der Union so stark eingeschränkt, wie das noch nie zuvor geschehen ist. Dieser Haushalt wird noch nicht einmal die Anforderungen der europäischen Staats- und Regierungschefs erfüllen, geschweige denn die Wünsche unserer Bürger. Aus diesem Grund wird die Fraktion der Liberalen und Demokraten bei der heutigen Abstimmung den von Herrn Blair ausgehandelten Vorschlag ablehnen.

Wenn Sie das Vertrauen in das europäische Projekt wiederherstellen wollen, müssen Sie die Europäer davon überzeugen, dass die EU für ihre Interessen eintritt. Das Erasmus-Programm gehört zu unseren bekanntesten und erfolgreichsten Projekten, und trotzdem will der Rat die Haushaltsmittel für die Jugend kürzen. Das Airbus-Projekt zeigt, wie erfolgreich ein Gemeinschaftsprojekt sein kann, aber zukünftig wird das Geld für die Forschung und Entwicklung fehlen, um diese Erfolgsgeschichte zu wiederholen. Wir hoffen, dass der Rat bereit sein wird, gemeinsam mit diesem Haus Mittel für Prioritäten wie Forschung und Entwicklung umzulenken.

Jedes Jahr werden in Bereichen wie der Landwirtschaft oder den Strukturfonds riesige Summen nicht in Anspruch genommen oder Mittelbindungen aufgehoben. Diese Mittel sollten für EU-Prioritäten einbehalten und den Mitgliedstaaten nicht zurückerstattet werden. Außerdem sollten nicht die nominalen Zahlen, sondern der aktuelle prozentuale Anteil am BNE als Grundlage für den Haushalt dienen. Bei einem Wachstum, das beispielsweise nur ein halbes Prozent über den Prognosen liegt, könnten 1,045 % des BNE fast 16 Milliarden Euro mehr ausmachen. Sollte es uns mit Hilfe der Lissabon-Agenda tatsächlich gelingen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, könnte diese Summe sogar noch höher ausfallen. Können wir darauf vertrauen, dass Sie Anregungen wie diese im Rahmen der interinstitutionellen Vereinbarung prüfen werden?

Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten möchte gemeinsam mit Ihnen daran arbeiten, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu verbessern und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Sie haben dies als „die wichtigste Aufgabe der europäischen Politik“ bezeichnet. Doch das heißt, dass wir die Chancen nutzen müssen, die die EU bietet, und dass wir uns nicht dem Druck protektionistischer Bestrebungen beugen dürfen.

In einer größeren Union sind die Tore von Wien nicht mehr belagert und der Europäische Gerichtshof stellt keine Bedrohung für Ihre Art zu leben dar.

Herr Ratspräsident, 2006 ist das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund ist es doch absurd, dass Sie erreichen wollen, dass – zum ersten Mal in der Geschichte der EU – Übergangsregelungen verlängert werden, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb unserer Union behindern.

(Beifall)

Die Allianz der Liberalen und Demokraten lehnt ein Europa der zwei Geschwindigkeiten ab, in dem die Bürger der neuen Mitgliedstaaten als Europäer zweiter Klasse behandelt werden. Darüber hinaus brauchen die Unternehmer in Europa angesichts des noch immer ausstehenden Konsenses über die Zuwanderung alle Fachkräfte, die sie nur bekommen können.

War es nicht der bekannte Österreicher Simon Wiesenthal, der einmal sagte: „Freiheit ist kein Geschenk des Himmels, man muss jeden Tag dafür kämpfen“? Dem können die Liberalen und Demokraten nur zustimmen. Wir vertrauen darauf, dass Sie unser Eintreten für die Grundfreiheiten und die Menschenrechte fortsetzen werden in einer Welt, in der diese zunehmend mit Füßen getreten werden.

Wir müssen sicherstellen, dass sich die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien zu einer vollwertigen Agentur für Menschenrechte entwickelt.

Außerdem sollten wir auf einen weltweiten Dialog über die Menschenrechte drängen, um etwas gegen die Abkehr von der Demokratie in Russland, die Entschränkung der Freiheit in China und die Heuchelei eines amerikanischen Präsidenten zu unternehmen, der pakistanische Dorfbewohner im Namen der Demokratie und Zivilisation umbringen lässt.

Ich glaube, dass Österreich als Ratsvorsitz Europa und der Welt einen guten Dienst erweisen kann.

Wenn Sie Ihr Versprechen vom Dezember, für mehr Transparenz zu sorgen, wahr machen und der Öffentlichkeit Zugang zu den Sitzungen des Rates gewähren, werden die Bürger die Union besser verstehen.

Die Liberalen und Demokraten werden ihre Anstrengungen würdigen, wenn es Ihnen gelingt, den Geist wiederzubeleben, der 1998 in Pörtschach herrschte, und eine positive Agenda für die anstehenden Aufgaben aufzustellen.

Wenn Sie mit uns und Ihren Kollegen daran arbeiten, die Debatte über die Verfassung wieder in Gang zu bringen, werden Sie der Union neue Hoffnung geben.

Wir wünschen Ihnen für die kommenden Monate Mut und Erfolg.

 
  
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  Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Herren Präsidenten! Meine Nachbarin erinnerte mich darin, Herr Präsident, dass Sie Eishockey spielen. Deswegen werden Sie mir einige Bodychecks verzeihen.

Ehrlich wollen wir alle sein, vertrauenswürdig sind wir ohnehin alle, das ist klar. Mein Freund Albert Einstein sagte zur Quantentheorie Folgendes zu mir: Wenn die richtige Frage das Wichtige ist, dann musst Du immer versuchen herauszufinden, was in der Frage verschwiegen wird, denn das ist das letztendlich Wichtige. Deswegen folge ich Einstein und möchte Ihnen Folgendes sagen: Natürlich sind Sie ein ehrlicher Makler, und alle sollen ihre Energie so organisieren, wie sie wollen. Das Problem ist: Wo setzen wir Prioritäten in der Forschung? Geben wir der alten Energie, die sich Kernenergie nennt, oder der Forschung in den Bereichen a) erneuerbare Energie und b) Wasserstoff, gewonnen mit Sonnenenergie, den Vorrang? Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Also entweder Wasser oder Kohle, aber beides geht nicht. Sie können die Butter haben oder die Butter verkaufen. Sie müssen endlich einmal kundtun, was Sie selbst wollen, und nicht einfach sagen: Ich will alles, was die anderen auch wollen.

Zum Thema Mittelstand: Ich stimme Ihnen zu, aber irgendwann muss man sich auch hier entscheiden. Zur Flexibilität sagen wir Ja, aber auch zur Sicherheit. Es geht nicht, dass wir eine Gesellschaft organisieren, in der diejenigen, die Schwierigkeiten mit der Flexibilität haben, auch noch den Preis der Unsicherheit bezahlen müssen. Das heißt, wir müssen uns für ein System entscheiden, wo Flexibilität und Sicherheit gewährleistet sind. Das haben Sie nicht gesagt.

Dann sagen Sie: Wir brauchen in Europa einen Markt. Wunderbar! Wir sind auch dafür. Sie haben auch über die Dienstleistungsrichtlinie gesprochen. Interessanterweise haben Sie und Ihr Kollege, Hans-Gert Poettering, eines nicht gesagt, und das möchte ich hier hören: Was ist mit dem Ursprungslandsprinzip? Niemand stellt die Freiheit der Dienstleistungen in Europa in Frage. Was wir in Frage stellen, ist, dass das Ursprungslandsprinzip bedeuten wird, dass die soziale Gerechtigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten kaputt gemacht wird. Sind Sie dafür oder sind Sie dagegen? Dazu haben Sie nichts gesagt. Das ist das Problem der sozialen Gerechtigkeit. Da sieht man, dass es in diesem Parlament einen Unterschied zwischen Rechts und Links gibt.

Dann kommen wir zum Wachstum. Sie haben mit Recht die Qualifikation erwähnt. Natürlich ist die EU nicht für die Bildung zuständig, aber sie kann die bewährten Praktiken verbreiten. Ich möchte endlich eine Präsidentschaft sehen, die das Bildungswesen in Europa zusammen mit der Kommission untersucht und dann – so wie die neoliberale Organisation OECD – feststellt, dass das deutsche und das österreichische System grottenschlecht sind, weil sie einfach keine Gleichheit gewährleisten. Das sagt nicht Cohn-Bendit, sondern die OECD in der PISA-Studie. Das sollten wir endlich verstehen. Das so genannte deutsche Leistungssystem ist ein Skandal. Das sollten wir auf europäischer Ebene überprüfen lassen.

Gehen wir weiter zu dem, was Sie nicht gesagt haben, Herr Präsident. Zum europäischen Lebensmodell möchte ich eins wissen: Das europäische Lebensmodell bedeutet doch europäisches Recht. Ist es möglich, dass es in dieser Welt Institutionen, namentlich die CIA, gibt, die sich in Europa in einem Rechtsraum bewegen, der mit dem europäischen Lebensmodell nichts zu tun hat? Welchen Beitrag wird die Präsidentschaft leisten, um den Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments und den Europarat zu unterstützen und um endlich den Amerikanern und allen in dieser Welt klar zu machen: Europa ist kein Raum, in dem sich jede imperiale Macht so bedienen kann, wie sie es wünscht. Und ich möchte auch hören, welche Konflikte Europa bereit ist zu wagen, um das europäische Lebensmodell zu verteidigen. Wie Sie sehen hat mein Freund Einstein Recht: Es gibt vieles zu überprüfen, wenn jemand über bestimmte Dinge nicht redet.

(Beifall von seiner Fraktion)

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Ratspräsident! Der Auftakt Ihrer Präsidentschaft steht nicht gerade unter guten Vorzeichen: wahrscheinliche Ablehnung der Richtlinie zur Liberalisierung der Hafendienste durch das Parlament, handfester Protest gegen den Entwurf der Finanziellen Vorausschau des Europäischen Rates und so weiter. Ihre Erbschaft besteht in einem Minenfeld. Viel Glück! Einige Ihrer Vorgänger mussten erleben, wie sich das Bild triumphaler Selbstsicherheit, das sie am Anfang boten, innerhalb von sechs Monaten in klägliches Versagen wandelte. Sie gehen Ihre Präsidentschaft mit mehr Bescheidenheit an, und ich glaube, daran tun Sie recht. Ich möchte nur auf eine Passage in Ihrer Antrittserklärung eingehen. Als Sie die Debatte über die Verfassung ansprechen, schreiben Sie unter Ziffer 8:

Wir bemühen uns, den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die sich vor dem Hintergrund der Globalisierung um den Erhalt des europäischen Lebensmodells drehen, wieder vermehrt Raum zu geben. Es geht darum, das Vertrauen zu den politischen Entscheidungsträgern der Union von Neuem zu stärken.

(FR) Genau hier drückt der Schuh, doch in dem allgemeinen Klima der Skepsis der Bürger gegenüber den europäischen Institutionen reichen Worte nicht mehr aus, sondern es werden konkrete, sichtbare und überzeugende Taten gebraucht. Wie ein berühmter Vorfahre sagte: Probieren geht über studieren. Daher sehe ich für den Augenblick keine wirksamere Geste als einen eindeutigen öffentlichen Appell zur Ablehnung oder Zurückziehung des Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie sowie jedes anderen Textes, der sich an denselben liberalen Grundsätzen orientiert.

Am Donnerstag letzter Woche hat meine Fraktion zu der Frage der Zukunft des symbolträchtigen Textes von Herrn Bolkestein in Brüssel ein Treffen von über 200 sozialen Akteuren aus der ganzen Union, vom Bundessekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes bis zu Vertretern des Sozialforums aus Polen und Rumänien, sowie zahlreichen kommunalen, regionalen und nationalen Abgeordneten, durchgeführt. Alle haben ihre konsequente Ablehnung des Textes der Kommission zum Ausdruck gebracht, der beispielsweise von den Vertretern des EGB als sehr gefährlich bezeichnet wurde.

Sie selbst, Herr Ratspräsident, haben im letzten Oktober in Hampton Court die wahrhafte Welle der Ablehnung festgestellt, die dieser Richtlinienentwurf in den meisten unserer Länder sofort, als ihr Inhalt unseren Mitbürgern bekannt geworden war, hervorgerufen hat. „Wir werden ihn nicht retten können, er muss zurückgezogen werden“, hatten Sie erklärt, wie durchgesickert ist. Das ist nach unserer Auffassung der Weg, der beschritten werden muss, aber nicht, um dann erneut zu erscheinen mit einer leicht abgemilderten Fassung, einem „Bolkestein light“, wie es auf unserem Treffen am letzten Donnerstag ein führender ATTAC-Vertreter formulierte.

Faktisch hat diese Angelegenheit verdeutlicht, was immer mehr Europäer nicht länger wollen: die Konkurrenz unter den Arbeitnehmern und deren Folge – die Angleichung der sozialen Standards und der Rechte nach unten. Diese gleiche Tendenz lehnen auch die Hafenarbeiter in der gesamten Union unabhängig von ihrer gewerkschaftlichen Zugehörigkeit ab. Gleiches gilt für die schwedischen Arbeitnehmer in dem äußerst symbolträchtigen Fall der Baustelle von Vaxholm. Über ähnliche Fälle wird auch aus Finnland, Schottland und Irland berichtet.

Still und leise ist man mit den Jahren von einer Integration Europas durch die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften, d. h. durch politische Maßnahmen, durch Abstimmungen, die zumindest auf eine Harmonisierung nach oben hoffen ließen, übergegangen zu einer Integration durch den Markt, d. h. durch ungebremsten Wettbewerb, dessen natürliche Tendenz in der Angleichung nach unten besteht.

Sie werden das Vertrauen der Europäer nicht gewinnen, Herr Präsident, wenn nicht ein radikaler Bruch mit diesem marktliberalen Ansatz vollzogen wird, so dass nicht mehr der Markt, sondern der Arbeitnehmer und der Bürger in den Mittelpunkt des europäischen Projekts gestellt wird. Dies ist der Maßstab, an dem Ihre Präsidentschaft in sechs Monaten vorrangig gemessen werden wird.

(Beifall von der GUE/NGL-Fraktion)

 
  
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  Roger Knapman, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Ratspräsident! Der Ratsvorsitz von Herrn Blair und sein Beitrag zur Stärkung des Euroskeptizismus waren so großartig, dass wir uns eine Zugabe von weiteren sechs Monaten gewünscht hätten. Doch daraus ist leider nichts geworden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Sie in unserer Beliebtheitsskala an zweiter Stelle stehen. Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich Gedanken darüber machen, dass die Verfassung im Grunde gar nicht tot ist, sondern sich vielleicht nur in einer Art Schlaf befindet. Vermutlich glauben Sie, dass sie jederzeit wieder zum Leben erweckt werden kann, was Presseberichten zufolge sogar Herrn Barroso aus seiner verlängerten Phase der Reflexion aufgeschreckt hat.

Deshalb möchten wir Sie ermutigen: Weiter so! Auch wenn 70 % Ihrer eigenen Landsleute in Österreich das, was Sie heute Morgen hier gesagt haben, nicht unterstützen, ist das doch kein Grund zur Besorgnis. Und es macht auch nichts, dass zwei Drittel der britischen Bevölkerung keinen Nutzen darin sehen, weiterhin in diesem Scheinparlament vertreten zu sein. Die gescheiterten Volksabstimmungen in Frankreich und in Holland sollte man ebenfalls nicht überbewerten. Aus Ihren erhabenen Worten ist Ihre Geringschätzung der Demokratie herauszuhören, und ich bin sicher, dass diese Haltung von vielen hier in diesem Parlament begrüßt wird.

Wenn man das Ganze etwas nüchterner betrachtet, ist die Mitgliedschaft in diesem Club mittlerweile sehr teuer geworden. Aber das hat Herrn Blair nicht davon abgehalten, der Union in der Weihnachtszeit einen derart großen Geldsegen – 7 Milliarden Pfund – zu bescheren, so dass sein möglicher Nachfolger nun über die Einführung eines nationalpatriotischen „Großbritannien-Tages“ nachdenkt, um den Schaden wieder gut zu machen, den dies bei den britischen Bürgern angerichtet hat. Unser Haushalt steigt in sieben Jahren um 63 %, und nachdem die Einführung der Arbeitszeitrichtlinie bereits beschlossene Sache ist, werden wir nicht einmal die Möglichkeit haben, dieses Geld zu erwirtschaften.

Was für eine großartige Agenda! Und all denjenigen, die in der Hoffnung auf finanzielle Unterstützung aus Osteuropa kamen, muss ich leider mitteilen, dass für sie kein Scheck in der Post ist!

 
  
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  Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Barroso, meine Damen und Herren! Wir sind zuversichtlich, dass die Präsidentschaft ihre Versprechen hält und das Vertrauen der Bürger in die Union wiederbelebt, wie hier gesagt wurde. Die Bürger müssen Vertrauen in ein Europa haben, das, wie jeder weiß, nicht nur eine gemeinsame Außenpolitik braucht, sondern auch – und dringend – die Neubelebung einer Wirtschaftspolitik, die derzeit in Bezug auf die beiden Erfordernisse der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wahrung der sozialen Errungenschaften, auf denen die Union gründet, schmählich versagt.

Die Union muss die Stärke und die Willenskraft wiederfinden, um zu erreichen, dass ihre Institutionen und ihre Bürger zusammenarbeiten. Das Einzige, was wir heute wirklich gemeinsam haben – und dies auch nur in 12 Ländern –, ist unsere Währungspolitik, die faktisch von der Zentralbank ohne ausreichende politische Interaktion mit den übrigen Institutionen festgelegt wird. Auch darüber müssen wir reden.

Wir begrüßen die Verpflichtung des österreichischen Vorsitzes, unseren Weg hin zu einem Vertrag wieder aufzunehmen – hoffentlich mit den notwendigen Fahrkarten, um die Reise reibungsloser zu gestalten und sie leichter durchführen zu können. Wir müssen über das Wunschdenken und die Träume, die häufig weit von der Realität entfernt sind, mit der wir uns auseinander zu setzen haben, hinausgehen, sind aber jedenfalls in der Lage, etwas zu wagen. Wichtig ist, die Zukunft realistisch einschätzen zu können und nicht nur die Gegenwart zu meistern. Die Verpflichtung zu einem stärker geeinten Europa, in dem die Befugnisse der einzelnen Institutionen genauer definiert sind, zu einem Europa, das aktiver und bürgernäher ist, sollte uns einen und in die Lage versetzen, mit Entschlossenheit drei weitere Probleme anzugehen: Einwanderung, Energie und Umwelt.

Bei der Einwanderung brauchen wir eine gemeinsame Politik, um sowohl mit den humanitären Aspekten der augenblicklichen Situation als auch der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus fertig werden zu können, die häufig mit den Einwanderungsströmen in Verbindung steht. Ein zivilisiertes und gewinnbringendes Zusammenleben, das eine echte Integration ermöglicht, kann es nur geben, wenn Nicht-EU-Bürger, gleich, woher sie kommen, die Gesetze und Verfassungen unserer Länder respektieren.

Ohne Energie gibt es keine Entwicklung, und Energieverschwendung hat irreparable Schäden zur Folge. Energie kann nicht losgelöst von Sicherheit, Abfallentsorgung und Umweltschutz als gemeinsamem Gut und Voraussetzung für unser Überleben betrachtet werden. Die Finanzminister der Mitgliedstaaten haben sich noch nicht aktiv an der Lösung der Probleme beteiligt, die eine Klimaänderung verursacht, trotz ihrer zahlreichen wirtschaftlichen Folgen.

Es steht zu hoffen, dass während des österreichischen Ratsvorsitzes auch die Minister für Finanzen und Raumplanung an diesem Problem arbeiten und über die Kosten für Menschen, Wohnungswesen, Landwirtschaft und ländliche Regionen nachdenken ebenso wie über die Kosten für den Wiederaufbau, die der Welt nach den jüngsten Katastrophen entstanden sind.

Eine gemeinsame Umweltpolitik wird innerhalb der Union, genauso aber gegenüber den übrigen Teilen der Welt gebraucht, denn dies ist eine der Aufgaben und Ziele, die wir uns während der Arbeit des Verfassungskonvents vorgenommen haben.

Wir begrüßen das Interesse des Ratsvorsitzes für die Handels- und Nachbarschaftspolitik. Letztere sollte die Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstands einschließen: Ich beziehe mich hier auf die jüngsten ungenauen – um nicht zu sagen unkorrekten bzw. falschen – Erklärungen eines Vertreters der kroatischen Regierung. Was die Handelspolitik angeht, dürfen wir nicht vergessen, überall da zur Wahrung der Menschenrechte aufzurufen, wo sie nicht respektiert werden.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Es ist ein munterer Vormittag. Machen wir weiter so! Wie viele andere Bürger bin auch ich überzeugt, dass es in Europa besser gehen würde, wenn Sie heute Vormittag auf der anderen Seite säßen, Kommissionspräsident wären und nicht nur kurzzeitiger Ratspräsident. In Ihrer sehr beschränkten Zeit kann Ihnen ein großer Wurf nicht gelingen, aber ein paar Akzente kann man schon setzen: Energie, Subsidiarität. Und auch bei den Finanzen können Sie etwas tun. Aber lassen Sie sich bitte von denen, die historisch nachweislich mit Geld nicht umgehen können, nicht in die Irre führen. Glauben Sie nicht, dass man mit mehr Geld automatisch Besseres erreichen kann! Das Geld ist doch da. Wir haben doch 112 Milliarden Euro. Die Frage ist nur, was man damit macht. Sie selbst, Herr Bundeskanzler, haben gesagt: Die Frage ist das Wichtigste. Sie selbst haben gesagt: Vertrauen ist herzustellen. Tun Sie es! Werden Sie konkret! Sagen Sie, wer was kriegt, wer was aus europäischen Töpfen zahlt.

Wie viele Euro haben der einflussreiche Bank- und Medienmann, Christian Konrad, und seine Freunde bislang – etwa für Jagdgründe – an Förderungen bekommen? Wie viele Euro bekommen Landeshauptmann Erwin Pröll, seine Freunde und sein Verwandter, der Landwirtschaftsminister, an direkten Subventionen? Trifft es zu, dass allein in Österreich 427 einflussreiche Bauern, die fast ausschließlich Ihrer Partei nahe stehen, jedes Jahr mehr als 72 000 Euro an Direktzahlungen bekommen? Das kann man fortführen. Wie verhält es sich mit Danone und Frankreich? Wie steht es mit Müller-Milch und Deutschland? Wie sieht es im öffentlich-rechtlichen Bereich aus? Öffnen Sie die Türen! Machen Sie wirklich transparent, wer was kriegt. Machen Sie die Ratssitzungen transparent, damit wir wissen, wie es zu solchen Entscheidungen kommt. Kümmern Sie sich bei der Vertrauenswiederherstellung auch um den Regierungsfunk ORF. Was macht dort der Chefredakteur Werner Mück? Was machen die anderen Hörigen, die dort immer wieder tätig sind? Damit sind Chancen verbunden. Nehmen Sie sie wahr! Ändern Sie sich! Beenden Sie die Zeit des Schweigens der österreichischen Innenpolitik. Werden Sie zu einem europäischen Aufklärer! Das werden Ihnen viele Millionen Bürger danken.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, meine Damen und Herren! Herzlich willkommen als Vorsitzender des Rates im Europäischen Parlament. Nicht nur wir Österreicher freuen uns darüber, dass Wolfgang Schüssel den Ratsvorsitz übernommen hat. Ihre Prioritäten und Ihre politischen Grundsätze sind unsere Prioritäten. Wir sitzen im Europäischen Parlament im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten im Halbkreis, weil wir einander brauchen. Danke für den Anstoß zu einem neuen Miteinander statt des oberflächlichen Gegen- und Nebeneinanders und der tagespolitischen individuellen Profilierungsversuche. Diese Rede war ein wohltuender Unterschied zu dem, was wir in den letzten Monaten gehört haben.

Dieser neue Anstoß setzt aber auch gegenseitigen Respekt, die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, einander zu vertrauen und Kompromisse miteinander zu schließen, voraus. In dem Buch „Hoffnung Europa“, in dem Sie selbst über die Strategie des Miteinander geschrieben haben, sagt Kofi Annan: „Wir brauchen keine weiteren Versprechen. Wir müssen anfangen, die Versprechen einzuhalten, die wir bereits gegeben haben.“ Ich sehe Ihre Rede unter diesem Motto. Daher sagen wir Ja zu einer Stärkung des Mittelstandes. Aber wir sagen Nein zur 70prozentigen Kürzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für die KMU. Wir sagen Ja zur Bildung, und daher müssen wir Nein sagen zu einer Kürzung von 40 Prozent auf diesem Gebiet. Wir sagen Ja zu einem transparenten bürgernahen, demokratischen, parlamentarischen, sozialen, stärkeren Europa. Aber daher müssen wir die europapolitische Debatte entfachen und den Bürger zum Beteiligten machen. Wir sagen Ja zur Dienstleistungsrichtlinie. Machen wir sie zur Visitenkarte der sozialen Marktwirtschaft! Wir sagen Ja zur gemeinschaftlichen EU. Entwickeln wir sie zur politischen Union weiter und stärken wir die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik! Wir müssen aufeinander zugehen, weil wir viel auf dem Tisch liegen haben. Gehen wir es an!

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident! Herr Bundeskanzler, Sie haben eigentlich relativ wenig zur zukünftigen Erweiterung gesagt, obwohl das doch ein Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft ist, einerseits, was Bulgarien und Rumänien betrifft, und andererseits in Bezug auf die Vorbereitung der nächsten Schritte in Südosteuropa. Betreffend Bulgarien und Rumänien möchte ich Sie an das Versprechen des Rates erinnern, mit diesem Parlament genau zu beraten, ob – was ich hoffe – der Beitritt 2007 oder erst 2008 möglich ist. Wir erwarten von der Präsidentschaft die Einhaltung der Verpflichtung, uns in dieser Sache zu konsultieren.

Was Südosteuropa betrifft, so erachte ich diese Region als einen ganz wichtigen Schwerpunkt. Sagen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen im Rat, dass es nicht darum geht, diese Länder von heute auf morgen, par force, in die Europäische Union aufzunehmen, sondern vielmehr darum, die Vision und die Möglichkeit eines Beitritts aufrechtzuerhalten, damit die jungen Menschen in dieser Gegend einen Sinn darin sehen, in ihrer Region zu bleiben, und nicht auswandern und dieses Gebiet ausdünnen. Viele Tests sind zu bestehen. Ein Test ist z. B. auch, wie sich die Länder in dieser Region zu ihren Minderheiten verhalten. Das Verhalten gegenüber Minderheiten ist für uns im Parlament immer ein wichtiger Aspekt. Herr Bundeskanzler, ich bin schon sehr enttäuscht: Wie wollen Sie als Ratspräsident für die Wahrung der Minderheiten eintreten, wenn Sie im eigenen Land Ihren Koalitionspartner Jörg Haider nicht davon überzeugen können, ein Minimum an Respekt für die slowenische Minderheit in Österreich zu zeigen und gemeinsame, zweisprachige Ortstafeln aufzustellen? Ich wünsche mir auch, dass Sie gerade in dieser Präsidentschaft alles daran setzen, dass Österreich sich vorbildlich und nicht rückschrittlich verhält, gerade auch, um international Vertrauen zu gewinnen.

Im Zusammenhang mit der Erweiterung haben wir manchmal den Eindruck, dass die Regierungschefs – und da sind Sie sicherlich nicht allein – sehr schnell zu Entscheidungen kommen. Aber wenn es dann darauf ankommt, der eigenen Bevölkerung zu vermitteln, warum die Schritte der Erweiterung notwendig sind und welche Vorteile die Erweiterung bringt, bleibt es bei wenigen Reden. Der Rat muss gemeinsam mit dem Parlament und der Kommission überlegen – wir können das nur gemeinsam leisten –, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dieses große historische Projekt der Erweiterung gemeinsam vermitteln, denn Sie haben Recht, die Vertrauenslücke, von der Sie gesprochen haben, besteht. Wir müssen uns gemeinsam überlegen, was wir tun können, um diese Vertrauenslücke zu überwinden.

Zum Thema wirtschaftliche Probleme und Arbeitslosigkeit: Ich kann Sie nur voll unterstützen. Wir werden Sie auch daran messen, wie das, was Sie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit richtigerweise gesagt haben, in dieser Präsidentschaft umgesetzt wird, und inwieweit Sie bereit sind, entsprechende Schritte zu setzen. In diesem Zusammenhang ist es besonders bedauerlich, dass wir zwar für Forschung und Entwicklung mehr Mittel zur Verfügung haben, dass dies jedoch – wie Sie ganz genau wissen – zum Teil auf Kosten des Ausbaus der Infrastruktur geht. Das europäische Bahnnetz, das für uns alle so wichtig ist – gerade auch für unser Land – wird darunter leiden, dass wir hier massiv die Mittel gekürzt haben. Das ist für uns nicht akzeptabel, und wir sollten versuchen, hier noch eine Korrektur herbeizuführen.

Herr Ratspräsident, wir als Sozialdemokraten werden Ihre Präsidentschaft objektiv beurteilen. Wir werden Sie auf der Basis dessen, was Sie heute zugesagt haben, messen. Wir wünschen der österreichischen Präsidentschaft einen vollen Erfolg. Europa ist uns zu wichtig, als dass wir uns etwas anderes wünschen könnten!

 
  
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  Karin Resetarits (ALDE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratspräsident! Ich hoffe, Sie verzeihen mir, wenn ich Sie hier mit Zeus vergleiche. Aber in der Tat behandeln die meisten Regierungschefs Europa, wie der griechische Götterkönig es getan hat: Als Geliebte, um die man hier buhlt, aber die man daheim bei der Ehefrau gern verschweigt oder diskreditiert, um ja keinen Verdacht aufkommen zu lassen.

(Gelächter, Beifall)

Und die Bürger reagieren genau so, wie es Kinder in einer Familie tun, wenn keine klaren Verhältnisse herrschen. Sie sind extrem verunsichert und misstrauisch, sie reagieren mit Verweigerung, wie wir es im Fall der negativen Referenden in Frankreich und in den Niederlanden deutlich bemerkt haben.

Sie wollen Europa neuen Schwung geben, Herr Ratspräsident? Sie können es nur, wenn Sie mit gutem Beispiel vorangehen und endlich klare Verhältnisse schaffen. Der Rat muss sich daheim zu seiner Geliebten Europa bekennen, muss sich mit mehr Selbstbewusstsein für sie einsetzen, ihr auch ein intelligentes finanzielles Auskommen schaffen, seinen Bürgern daheim sagen, dass jeder einzelne Mitgliedstaat im weltweiten Wettkampf um Wohlstand nur dann eine Chance hat, wenn es ein starkes, selbstbewusstes Europa gibt, und es ist die Aufgabe Europas, Globalisierung zu kultivieren.

(Beifall)

 
  
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  Johannes Voggenhuber (Verts/ALE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Ich heiße Sie hier auch willkommen, und ich wünsche Ihnen Erfolg und Fortüne, wo immer Sie sich für dieses gemeinsame Europa einsetzen.

Nach einer großen, fast verzweifelten Rede des luxemburgischen Ratspräsidenten vor einem halben Jahr und einer großen demagogischen Rede des britischen Ratspräsidenten haben Sie heute eine Art europäische Harmonielehre vorgelegt und versucht, der politischen Zauberflöte einen Sound of Europe zu entlocken. Aber dieser Sound of Europe vermag nicht die Wahrheit zu überdecken, dass Europa in der Krise ist. Er vermag das Gezänk der Regierungen und den Lärm des ewigen nationalistischen Interessenbasars nicht zu übertönen. Er vermag auch das Wehklagen Europas nicht zu übertönen, von den Regierungen in den eigenen Ländern nach Belieben als Sündenbock vorgeführt zu werden – genau für dieses Europa, das die Regierungen selbst geschaffen haben.

Sie reden vom Volk Europas. Ich habe das mit großer Aufmerksamkeit und Respekt gehört. Aber die meisten Regierungen bestreiten, dass es überhaupt existiert. Es hätte für die Verfassungsfrage enorme Konsequenzen, das Volk Europas ernst zu nehmen. Aber wie auch Kollege Cohn-Bendit schon gemeint hat: Die Zauberflöte vermag auch nicht ihr Schweigen zu übertönen. Nicht das Schweigen der klammheimlichen Freude der Regierungen am Scheitern einer Verfassung, die Europa, dem Volk Europas, mehr Rechte gebracht, aber die Regierungen Macht gekostet hätte.

Sie stehen nirgendwo an der Front, wenn es darum geht, für die europäische Demokratie einzutreten. Das Schweigen zur sozialen Frage, Herr Bundeskanzler, Harmonielehre, ja, die europäische Lebensform ist nicht in Gefahr. Das ist auch nicht Ihre Sache. Die besteht aus vielen Dingen. Die Menschen selbst bringen die europäische Lebensform hervor. Aber das europäische Sozialmodell, die soziale Marktwirtschaft ist in Gefahr. Darüber haben Sie kein Wort gesprochen. Für die Freiheit brauchen wir keine Zauberflöte. Aber Ihre Kooperation in der CIA-Affäre, bei einem unerhörten Angriff auf die Grundrechte mitten in diesem Europa, …

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort)

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL).(NL) Zunächst möchte ich Herrn Schüssel herzlich willkommen heißen. Mit Fug und Recht kann wohl gesagt werden, dass der österreichische Vorsitz im Zeichen zweier Themen stehen wird: dem gescheiterten Verfassungsprozess und der Dienstleistungsrichtlinie.

Die Verfassung ist von der niederländischen und der französischen Bevölkerung schlicht und einfach für tot erklärt worden; nach ihrer Ablehnung durch zwei Mitgliedstaaten hat sich das Thema damit erledigt, und je früher die Europäische Union dies zuzugeben vermag, desto eher können die notwendigen Reformen auf den Weg gebracht werden: Weniger Einmischung der EU in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, Schluss mit Geldverschwendung und Betrügereien in Europa sowie Durchführung eines echten Demokratisierungsprozesses in der EU.

Hinsichtlich der Dienstleistungsrichtlinie strebt Österreich einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Lagern an. Sollte jedoch ein Kompromiss zwischen multinationalen Unternehmen auf der einen und den Gewerkschaften auf der anderen Seite beabsichtigt werden, wird dies stets eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in Europa zur Folge haben. Zudem wird es nicht möglich sein, über den Kern des Vorschlags, nämlich das Herkunftslandprinzip, zu einer Übereinkunft zu gelangen.

Da meine Partei und meine Fraktion Wettbewerb bei den Arbeitsbedingungen bzw. Sozialdumping als europäisches Zukunftsmodell ablehnen, lehnen wir auch die vorgeschlagene Richtlinie ab. Europa wollte keine Verfassung haben, und Europa wendet sich gegen diese Dienstleistungsrichtlinie.

Der österreichische Vorsitz könnte als erste Präsidentschaft in die Geschichte eingehen, die den Willen des Volkes tatsächlich respektiert. Entscheidet man sich indes dazu, den Bürgern eine Verfassung sowie diese Dienstleistungsrichtlinie zu oktroyieren, wird sich damit nur noch mehr Widerstand gegen die europäische Zusammenarbeit regen.

 
  
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  Mario Borghezio (IND/DEM).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die österreichische Präsidentschaft, der wir alles Gute wünschen, wird über eine Vielzahl von Themen nachzudenken haben: die Ablehnung der europäischen Verfassung, die nun tot und begraben ist, sowie die Skepsis, die sich unter der europäischen Bevölkerung breit macht. Wir fordern sie auf, ein Europa der Völker und ein Europa der Regionen in den Mittelpunkt zu stellen.

Ich habe dazu aufgerufen, die Stadt Triest als die Hauptstadt des Europa der Regionen zu betrachten, da diese Stadt das Symbol für ein Europa der verschiedenen ethnischen Gruppen und eines zivilisierten Miteinanderlebens ihrer vielen Bevölkerungsteile ist. Zum Thema Rechte der Völker möchte ich darauf hinweisen, dass sich hier vor dem Parlament Menschen aus Istrien, Dalmatien und Fiume befinden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ihr Recht auf Eigentum wieder einmal mit Füßen getreten wurde, auch wenn im Friedensvertrag von 1947 der Schutz dieses Rechts vorgesehen ist. Sie sind immer noch hier! Herr Bundeskanzler Schüssel, ich werde Ihnen Unterlagen zu dieser seit langem bestehenden und höchst heiklen Frage übergeben.

Wir sollten die Rechte der Völker verteidigen und nicht zulassen, dass Europa ein Europa der Brüsseler Technokraten wird. Schuld an der skeptischen Haltung der Menschen ist die Vormachtstellung dieses Europa der Technokraten und Banken, eines Europa, das auf den Beitritt der Türkei und die Annahme der Bolkestein-Richtlinie hofft. Wir sind für ein anderes Europa: ein Europa der Völker und der Regionen. Das weise Austria felix muss sich zum Sprecher dieses tief empfundenen Gefühls machen.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Mit Erstaunen habe ich vernommen, dass sich der österreichische Wirtschaftsminister für ein De-facto-Einfrieren der Dienstleistungsrichtlinie ausspricht, während der Arbeitsplan des Rates auf institutionelle Fragen ausgerichtet ist.

In diesem Zusammenhang muss ich die Frage stellen, ob die Absicht besteht, sechs Monate unserer gemeinsamen Zeit zu vergeuden und über den abgelehnten Verfassungsvertrag zu debattieren. Auch würde ich gern wissen, welches Vorgehen im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union und für die Aufhebung aller Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt geplant ist. Schließlich ist ja nun vollkommen klar, dass es für derartige Beschränkungen keine wirtschaftliche Rechtfertigung gibt.

Ganz besonders interessiert mich die Reaktion auf die illegalen Aktionen der schwedischen Gewerkschaften. Nach dem Fall Vaxholm im Zusammenhang mit einer lettischen Firma haben sie nun vor, ein weiteres Bauunternehmen aus einem neuen Mitgliedstaat zu schädigen. Dieses Mal geht es um eine polnische Firma namens Zojax.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident, Herr Ratsvorsitzender! Die österreichische Präsidentschaft will die richtigen Fragen stellen, um die katastrophale Ablehnung der EU durch breite Schichten der europäischen Bevölkerung abzubauen.

Da sollte man sich dann nicht um die zentrale Frage herumdrücken, was denn am Ende dieser europäischen Integration stehen soll: ein Bundesstaat mit zentralistischen Tendenzen, wie er durch den bereits gescheiterten Verfassungsvertrag entstehen müsste, oder ein Staatenbund, ein Europa der Vaterländer.

Da sollte man sich dann auch nicht um die Frage drücken, wie weit Europa reicht und warum etwa das islamische Anatolien jemals zu Europa gehören sollte, um die Frage, wie weit die Osterweiterung gehen soll und ob sie nicht besser vorbereitet werden müsste.

Und schließlich wird man sich nicht um die Frage herumdrücken können, warum die Union nur durch eine noch stärkere Belastung der Spitzen-Nettozahler, zu denen nunmehr auch Österreich zählt, funktioniert.

Ich hoffe sehr, dass Sie sich nicht genau um diese zentralen Zukunftsfragen Europas so wie heute - elegant zwar, aber doch peinlichst - herumdrücken. Sonst müsste nämlich die Skepsis der Menschen gegenüber der EU auch unter der österreichischen Ratspräsidentschaft weiter zunehmen.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE). (EN) Herr Ratspräsident! Im Namen der Europäischen Demokraten in der PPE-DE-Fraktion und als erster Redner von den britischen Konservativen möchte ich Sie willkommen heißen und Ihnen alles Gute wünschen. Sie übernehmen den Vorsitz im Rat in einer wichtigen Zeit und nachdem der britische Ratsvorsitz seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, haben Sie nun die Chance, in mehreren zentralen Bereichen echte Fortschritte zu erzielen.

Ich hoffe sehr, dass die Agenda der Wirtschaftsreformen mit einiger Dringlichkeit vorangetrieben wird. Sie ist während der letzten Ratspräsidentschaft ins Stocken geraten, und ich fordere Sie dringend auf, sich nicht vom Reformkurs abbringen zu lassen. Ich bin ein wenig besorgt über die Dienstleistungsrichtlinie, bei der Sie, soviel ich weiß, einige Änderungen planen, und über Ihre Pläne zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme. Ich hoffe, Sie werden alles vermeiden, was die Aussichten auf eine positive Wirtschaftsentwicklung durch ein solches Vorgehen beeinträchtigen könnte. Ich möchte Sie außerdem auffordern, die Opt-out-Möglichkeit der Arbeitszeitrichtlinie nicht zu ändern, die, zumindest aus der Sicht des Vereinigten Königreichs, entscheidend zum wirtschaftlichen Wohlstand des Landes in den letzten Jahren beigetragen hat.

Ich begrüße Ihre Forderung nach einer ernsthaften Diskussion über die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine äußerst wichtige Debatte, weil der Gerichtshof in den letzten Jahren die europäischen Zuständigkeiten anscheinend auf Bereiche ausgedehnt hat, die ganz bewusst nicht durch europäisches Recht geregelt worden sind. Daher ist es an der Zeit, über dieses Thema zu sprechen, und ich freue mich sehr, dass diese Debatte stattfinden wird.

Sie haben in Ihrer Rede mehrmals die europäische Verfassung erwähnt. Ich möchte klarstellen, dass wir der festen Überzeugung sind, dass eine Wiederaufnahme der Debatte über die Verfassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Die Bemerkungen des niederländischen Außenministers dürfen nicht ignoriert werden. Die Bürger Europas wollen keinen zentralistischeren Staat und sie wollen kein zentralisiertes Europa. Als das Konventsverfahren begann, erklärten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Laeken, ihr Ziel sei es, die EU und ihre Institutionen wieder mit den Bürgern in Kontakt zu bringen. Mit der Verfassung ist dies nicht gelungen. Trotzdem wünschen sich die Menschen ein Europa, das sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Wirtschaftswachstum, die Umwelt einsetzt und bei der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung zusammenarbeitet. Wir müssen uns aus der fruchtlosen Debatte über Institutionen und Verfassungen lösen. Konzentrieren wir uns auf die Bereiche, in denen die EU einen zusätzlichen Nutzen für die Verbesserung der Lebensqualität und des Lebensstandards der Menschen erbringen kann.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall)

 
  
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  Poul Nyrup Rasmussen (PSE). – (EN) Herr Präsident, Herr Bundeskanzler! Ich kann mich dem, was der Vorsitzende meiner Fraktion, Herr Schulz, über die Finanzielle Vorausschau gesagt hat, nur anschließen. Ich hoffe sehr, Herr Bundeskanzler, dass Sie mit Ihrem Verhandlungsgeschick bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament die notwendige Flexibilität zeigen werden.

Der Vorsitzende meiner Fraktion hat außerdem, ebenso wie Sie, hervorgehoben, wie wichtig die Förderung von mehr Wachstum und Beschäftigung für diese Ratspräsidentschaft ist. Sie nannten als mögliche Perspektive für die kommenden Jahre ein Wachstum von 3 % und eine Verringerung der Arbeitslosigkeit um 1 %. Das ist eine großartige Perspektive, die ich unterstütze, aber wir müssen die richtigen Instrumente einsetzen, um dieses Ziel zu erreichen. Nehmen wir dieses Ziel in Angriff, aber lassen Sie uns die richtigen Instrumente dafür wählen.

Ich habe Ihnen vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Wachstumsstrategie übermittelt, der von der Sozialdemokratischen Fraktion und Partei unterstützt wird. Herr Schulz und ich waren am Tag vor der Ratstagung in Hampton Court in London und dort haben die sozialdemokratischen Staats- und Regierungschefs, die Präsidenten und Premierminister einstimmig beschlossen, der Europäischen Union eine neue gemeinsame Wachstumsstrategie vorzulegen, weil deutlich geworden ist, dass wir unser Ziel mit einer Richtlinie der Europäischen Union allein nicht erreichen können. Wir haben nicht die notwendigen Kompetenzen. Doch gemeinsam können wir es verwirklichen mit einem freiwilligen Beschluss auf zwischenstaatlicher Ebene bei der bevorstehenden Frühjahrstagung des Rates.

Ich hoffe, dass Sie diese Vision teilen, die Ihnen von den sozialdemokratischen Regierungen Europas vorgelegt wurde, und dass sie die Kräfte von der anderen Seite des politischen Spektrums, mögen sie nun grau oder andersfarbig sein, zusammenbringen können. Wie Sie sagten, ist es das Ergebnis, was zählt. Diese Wachstumsstrategie zeigt, dass wir es schaffen können, wenn wir das Wachstum mit einer Kombination aus Reformen und einer gesteuerten Nachfrage nach intelligenten Investitionen in Bildung, in die aktive Arbeitsmarktpolitik, in die Kinderbetreuung, die Forschung, in kleine und mittlere Unternehmen ankurbeln. Doch was wir brauchen, sind gemeinsame Entscheidungen auf der Frühjahrstagung des Rates und vorsichtige, zielorientierte Entscheidungen in den nächsten drei bis vier Jahren.

Vor einigen Wochen habe ich Kommissionspräsident Barroso gefragt, ob wir unser Vorhaben verwirklichen können. Können wir als neuen Start für den Frühjahrsgipfel eine neue Vereinbarung treffen? Ich hatte den Eindruck, Herr Barroso, dass Sie sagten: „Einen Versuch ist es wert“. Sie haben die Möglichkeit, und wenn Sie sich zu diesem Schritt entschließen, werden nicht nur die europäischen Bürger die Botschaft Europas hören, auch wir werden auf das hören, was uns die Bürger sagen wollen, und dann werden die Menschen anfangen, uns zuzuhören. Dann werden sie auch bereit sein, über einen neuen Vertrag für Europa zu sprechen. Ist das nicht ein lohnendes Ziel? Ich denke schon.

 
  
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  Silvana Koch-Mehrin (ALDE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! In den kommenden sechs Monaten haben Sie viele wichtige Aufgaben vor sich. Sie haben diese Aufgaben aufgezählt und sie betreffen vor allem unser tägliches Arbeiten hier. Ich glaube aber, Sie haben eine noch viel fundamentalere Aufgabe anzugehen, nämlich die europäische Identität wiederzuentdecken. Denn wenn diese gemeinsame Identität nicht sichtbar ist, kommt sofort die Frage: Woraus bezieht die Europäische Union eigentlich ihre Berechtigung? Sie müssen Antworten suchen auf die Frage: Lohnt sich Europa für mich als einzelne Bürgerin, als einzelnen Bürger? Lohnt es sich politisch, lohnt es sich finanziell? Wie ist Europa eigentlich in meinem täglichen Leben sichtbar? Wo kann ich festmachen, dass ich ein Europäer bin?

Deshalb: Führen Sie eine offene Diskussion! Lassen Sie Kontroversen zu, denn ich bin überzeugt, diejenigen, die Kritik nicht zulassen, sondern sie ignorieren, schaden Europa mehr als ihre Kritiker.

Haben Sie aber auch Mut zu ungewöhnlichen Aktionen. Ich muss sagen, ich finde Ihre Kunstaktivitäten sehr gut. Sie sind schließlich der Chef von Felix Austria. Sie sind ein Mannschaftsspieler. Sie sind gewohnt, mit harten Bandagen zu spielen 50 % Ihrer Minister sind schließlich Frauen. Deswegen, versprühen Sie das europäische Lebensgefühl! Das wäre ein Erfolg.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: JACEK SARYUSZ-WOLSKI
Vizepräsident

 
  
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  Sepp Kusstatscher (Verts/ALE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Drei ganz konkrete Anliegen möchte ich der derzeitigen Ratspräsidentschaft besonders ans Herz legen:

Erstens – Minderheitenschutz: Wir Südtiroler wurden von Wien aus immer mit viel Verständnis unterstützt. Gleich großzügig möge Österreich zu den Minderheiten im eigenen Lande sein, z. B. den Kärntner Slowenen gegenüber. Was sich zurzeit im Kärntner Ortstafelstreit abspielt, ist grotesk.

Zweitens – Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention: Wenn nicht Österreich dieses alte Anliegen der Alpenländer unter Dach und Fach bringt, wer dann?

Drittens – Verhinderung des Brenner-Basistunnels: Eine Hochgeschwindigkeitsbahn durch die Alpen zu bauen, ist aus vielen Gründen sehr bedenklich: Mischverkehr auf der alten und auf der neu geplanten Strecke; eine Hochgeschwindigkeitsbahn für den Personenverkehr durch so viele und so lange Tunnels; der Güterverkehr auf der Alpenbahn eine Zumutung für die Anrainer; der voreilige Bau eines Brenner-Basistunnels selbst ohne gleichzeitige Realisierung der Zulaufstrecken. Dieses neue Großprojekt wäre noch unrentabler als der Eurotunnel unter dem Ärmelkanal.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL). – Herr Präsident! Zuerst einmal begrüße ich den Wechsel zum österreichischen Vorsitz. Vielleicht gibt es ja endlich konkrete Politik und nicht nur all die Luftblasen, wie wir sie unter dem britischen Vorsitz hatten. Doch Ihr Programm für die EU-Präsidentschaft, Herr Schüssel, ist insbesondere im Bereich der Außen- und Militärpolitik erschreckend. Auf der einen Seite heißt es, über das weitere Vorgehen beim EU-Verfassungsvertrag müsse offen diskutiert werden. Gut, aber der bisherige Verfassungsvertrag ist tot. Es fehlt im Grunde genommen nur noch der Termin für die Beerdigung. Andererseits setzt man die Teile des Verfassungsvertrages schon um, die man für den Bereich der Militärpolitik braucht, und zwar einfach so, ohne Ratifizierung. Genau dieses Programm für den Bereich der Militärpolitik ist insbesondere für einen neutralen Staat problematisch. Zwei Beispiele: Es sollen Anstrengungen unternommen werden, damit der Gefechtsverband schon ab dem 1. Januar 2007 einsatzfähig ist. Und ein besonderer Schwerpunkt soll auf die so genannte Europäische Verteidigungsagentur gesetzt werden.

Herr Schüssel, geben Sie der EU kein Militärgesicht. Geben Sie der EU ein ziviles Gesicht!

 
  
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  Georgios Karatzaferis (IND/DEM) . – (EL) Herr Bundeskanzler! Es gibt ein ganz einfaches Erfolgsrezept: Nehmen Sie ein großes Foto von Blair, hängen Sie es gegenüber ihrem Schreibtisch auf und schreiben Sie darunter: „Nachahmung verboten.“ Dann ist Ihr Erfolg garantiert.

Ein weiteres Erfolgsrezept besteht darin, es nicht allen recht machen zu wollen. Stehen Sie zu Ihren Überzeugungen. An die allzu konziliante Haltung, die sich mit dem 3. Oktober 2005 verbindet, werden wir noch lange denken.

Auch sollten Sie dafür sorgen, dass die Amerikaner und die CIA auf unserem Gebiet nicht frei schalten und walten können. Lassen Sie sich von ihnen nicht in neue Abenteuer in der Nahostregion hineinziehen und versuchen Sie auf keinen Fall, die Verfassung wieder zum Leben zu erwecken. Sie ist nun einmal tot und kann nicht das Leitbild für die Völker Europas sein.

Prüfen Sie andererseits, ob man nicht die Maastricht-Kriterien ändern kann, denn die Entwicklungsländer Europas können sie nicht einhalten. Nein zum starken Euro, der wirtschaftliches Wachstum verhindert, und natürlich zu den hohen Zinsen, die so viele Haushalte in den Ruin treiben.

Und noch etwas: Als Ihr Land 1945 die Aufnahme in die UNO als „Republik Deutschösterreich” beantragte, erhielten Sie die Antwort: Weg mit dem Wort „deutsch“. Jetzt sagen wir mit Blick auf die FYROM: Weg mit dem Wort „Mazedonien“.

 
  
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  Guntars Krasts (UEN).(LV) Die Europäische Union steht heute vor solch bedeutenden inneren und äußeren Herausforderungen, dass es für das Land, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, nicht ausreicht, einfach nur die bereits begonnene Arbeit fortzusetzen.

Spiegeln sich die wesentlichen Aufgaben der Union im vorgeschlagenen Arbeitsprogramm des Ratsvorsitzes wieder? Wie ich meine, hat der Vorsitz die Probleme, die – werden sie nicht gelöst – eine weitere erfolgreiche Entwicklung der Europäischen Union schwer vorstellbar machen, mit hinreichender Genauigkeit umrissen. Auf die grundsätzlichen Fragen nach den Grenzen der Erweiterung der Europäischen Union und nach dem Umfang der Integration müssen klare Antworten gefunden werden. Dann wäre es möglich, auf einem anderen Niveau des gegenseitigen Verständnisses zu den Aussprachen über die Verfassung zurückzukehren.

Bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie besteht nunmehr die letzte Chance, die Intensität der täglichen Aktivitäten mit den Zielterminen für ihre Erfüllung in Einklang zu bringen. Eine Entscheidung über die Liberalisierung des Dienstleistungssektors würde nicht nur neue Quellen der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen des Marktes der Europäischen Union erschließen, sondern wäre auch die größtmögliche Unterstützung für die Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe, die die Union bereitstellen kann.

Strategische Entscheidungen im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung sind ebenfalls eine dringliche Aufgabe, um die Aktivitäten der Unternehmen in Sachen Forschung und Ausbau der Infrastruktur unverzüglich in strategische Bahnen zu lenken. Das Land, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, sollte daher so schnell wie möglich die grundlegenden Probleme aufzeigen und die Mitgliedstaaten dazu anhalten, während der Amtszeit der Präsidentschaft nach entsprechenden Lösungen zu suchen.

 
  
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  Sergej Kozlík (NI) . (SK) Meine Zeit reicht gerade für eine äußerst knappe und grundlegende Aussage. Heute Mittag wird das Europäische Parlament die Stellungnahme des Rates zur Finanziellen Vorausschau 2006-2013 ablehnen. Ferner wird das Parlament seine Bereitschaft erklären, die Diskussion über die Finanzielle Vorausschau unter dem österreichischen Ratsvorsitz fortzusetzen, um schließlich zu einer Einigung zu gelangen. Damit könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Parlament auf seiner Tagung Ende März den Haushalt verabschieden kann.

Wenn wir bereit wären, uns mit einer Krise innerhalb der EU-Organe abzufinden, würde die Hälfte der Amtszeit des österreichischen Ratsvorsitzes von Bemühungen überschattet sein, zu einer Einigung über den Haushalt zu kommen. Es kann sich als förderlich für die Erreichung bestimmter Ziele des österreichischen Ratsvorsitzes erweisen, wenn die Finanzplanung zum Abschluss gebracht wird und zumindest einige der vom Europäischen Parlament gemachten Vorschläge aufgenommen werden. Das könnte außerdem dazu beitragen, die Erwartungen der EU-Bürger in den Bereichen Bildung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Flexibilität der Arbeitsmärkte und Kohäsionspolitik zu erfüllen.

 
  
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  Jaime Mayor Oreja (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kanzler! Ohne Frage sind sechs Monate nicht ausreichend, um vom Kanzler zu verlangen, die derzeitige Krise in Europa bis zum Ende seines Mandats zu lösen.

Dennoch können sechs Monate lang genug sein, um die richtige Richtung für diesen Wechsel und die Korrektur, der die Europäische Union bedarf, aufzuzeigen. Deshalb möchte ich nur über zwei dringende Fragen sprechen, vor denen die Europäische Union meiner Ansicht nach steht.

Erstens, nachdem Sie uns alle gehört haben, Herr Kanzler, werden Sie sehen, dass die Europäische Union kein Problem mit Worten hat, da wir fast alle das Gleiche wollen: mehr Europa und die Einbeziehung realer Probleme in das Wirken der Europäischen Union.

Das Problem sind nicht Worte, sondern die Haltungen. Jede Institution muss ihre Handlungsweisen wieder und wieder anpassen, wenn sie sich mit Fragen befasst, die die Europäer betreffen. An dem Tag, da das Europäische Parlament nicht prüft, was der amtierende Präsident des Europäischen Rates tut, sondern was die Regierungschefs, die nicht den Vorsitz innehaben, in den Räten tun, werden wir fraglos eines der Probleme der Europäischen Union anpacken, nämlich mangelnde Beharrlichkeit, mangelnde Beständigkeit in der Arbeit aller Regierungen, auch wenn sie nicht den Vorsitz des Europäischen Rates innehaben.

Zweitens, Herr Kanzler, werden die Europäer in einigen Jahren die politische Rolle der Europäischen Union bei der Bewältigung unserer großen Probleme erkennen müssen: Energie, Einwanderung, Terrorismus, Wachstum und Beschäftigung.

Zurzeit wissen die Europäer nicht, was die Europäische Union zu jedem dieser Probleme unternimmt; sie bewerten nicht, sie kritisieren nicht, sie urteilen nicht, denn sie wissen nicht, was die Europäische Union auf diesen Gebieten tut. Wir müssen politisch tätig werden, damit die Öffentlichkeit erfährt, was die Europäische Union und ihre Institutionen in diesen Bereichen tun. Das ist die zweite große und dringende Aufgabe der Union, Herr Kanzler.

 
  
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  Maria Berger (PSE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Für die Ausgestaltung Ihrer Präsidentschaft haben Sie sich aus Anlass des Jubiläumsjahres Mozart ein wenig zum Vorbild genommen. Einige Kollegen haben das auch aufgegriffen. Bei aller Liebe zu Mozart wäre uns doch ein anderer Österreicher und Europäer, dessen Geburtstag wir dieses Jahr feiern, wahrscheinlich bei der Therapie für die Krankheiten Europas hilfreicher. Ich denke hier an Sigmund Freud, der sich unter anderem mit Minderwertigkeitkomplexen, Frustrationen und Narzissmus beschäftigt hat; das scheinen mir Krankheitsbilder zu sein, an denen auch die europäische Seele leidet. Minderwertigkeitskomplexe haben wir viele. Sie haben selbst vom europäischen Lebensmodell gesprochen. Es ist vor allem ein soziales Lebensmodell, das wir exportieren sollten. Wir sollten nicht neoliberale Modelle von anderswo nach Europa importieren.

Ich appelliere daher an Sie, Herr Ratsvorsitzender: Suchen Sie den musikalischen, aber nicht den politischen Gleichklang mit Condoleezza Rice und der Regierung Bush. Vertreten Sie Europa selbstbewusst in der Welt. Frustrationen – das wissen wir von Freud – entstehen aus enttäuschten Erwartungen. Diese liefert die Union allzu häufig. Wir versprechen zum Beispiel dreißig prioritäre Verkehrsprojekte, und dann wird eine Finanzielle Vorschau beschlossen, die die Finanzierung dieser Projekte sowohl aus europäischen als auch aus nationalen Geldern unmöglich macht. Auch in Österreich selbst hat Ihr Vizekanzler schon ein Projekt, das mir besonders am Herzen liegt, nämlich die Bahnverbindung von Prag nach Linz, für tot erklärt.

All das hat meiner Meinung nach noch mit einem weiteren Phänomen zu tun, das wir insbesondere im Europäischen Rat häufig antreffen, nämlich Narzissmus und übertriebene Egozentrik, die immer wieder dafür sorgen, dass wir mit diesem Europa nicht weiterkommen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE) . – (DA) Herr Präsident, Herr Bundeskanzler, Herr Kommissionspräsident! Wir lehnen die im Dezember erzielte Einigung über den Haushalt ab, weil sie in keiner Weise den Erfordernissen einer dynamischeren und wettbewerbsfähigeren EU gerecht wird und weil sie der EU keine größere Rolle auf der weltpolitischen Bühne verschafft. Sowohl Sie, Herr Barroso, als auch Sie, Herr Schüssel, haben gute Ratschläge dazu, was wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen über den Haushalt fordern sollten und was nicht. Wir wünschen aber vor allem einen breiter gefassten und flexibleren Rahmen, und Sie beide haben ja heute deutlich gemacht, dass wir einen solchen Rahmen benötigen.

Herr Schüssel, Sie haben zu Recht verlangt, endlich mit dem ideologisch bedingten Widerstand gegen eine EU-Steuer Schluss zu machen, denn es steht nun einmal fest, dass wir uns nach der Erweiterung in einer neuen Lage befinden. Es sitzen nicht nur mehr Länder am Tisch, es gibt auch ein größeres Wohlstandsgefälle als bisher. Wir müssen einen Ersatz für die derzeitige Finanzierungsmethode finden, die auf Beiträgen aus der Staatskasse der Mitgliedsländer beruht. Die einzelnen Staaten messen ihrem Nettobeitrag viel zu große Bedeutung bei, anstatt sich das Gesamtbild vor Augen zu führen. Auch ich bin der Meinung, dass damit Schluss gemacht werden muss.

 
  
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  Patrick Louis (IND/DEM). – (FR) Herr Präsident, Herr Bundeskanzler! In der Süddeutschen Zeitung haben Sie eine wesentliche Feststellung getroffen. Sie haben darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof mit seinen Entscheidungen keine Kompetenzübertragung zugunsten der Kommission außerhalb des Rahmens der Verträge vornehmen dürfe. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrer Scharfsichtigkeit.

Die durch das Urteil „Marks & Spencer“ vom 13. Dezember 2005 geprägte Rechtsprechung zeigt in der Tat, dass der Gerichtshof eine teleologische Auslegung der Verträge pflegt, die ihn dazu führt, seine Rechte zu überschreiten. Wir wünschen, dass unser hohes Haus dem Beispiel Ihrer Präsidentschaft folgend die Aufgaben des Gerichtshofs neu festlegt und die Auswirkungen seiner Entscheidungen begrenzt.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie die Völker wieder mit Europa aussöhnen wollen, dann sollten Sie nur ein Ziel verfolgen: Nutzen Sie Ihren Einfluss, um den souveränen Völkern die Macht zurückzugeben!

 
  
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  Jana Bobošíková (NI) . – (CS) Herr Ratspräsident! Von Ihrer Präsidentschaft erhoffe ich mir Fortschritte bei den Verhandlungen über die europäische Verfassung. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie endlich den Mut aufbringen, unseren Bürgern laut und deutlich zu sagen, dass der ihnen von den Politikern aufgedrängte Text undurchschaubar und ungerecht ist, vor allem aber in keiner Weise zur Lösung der Krise beiträgt, der sich die Europäische Union derzeit gegenübersieht. Es gibt übrigens einen Präzedenzfall für die europäische Integration, eine wichtige Grundlage, auf die sich Österreich bei dieser Mitteilung an unsere Bürger stützen kann. Vor nicht einmal hundert Jahren existierte in Gestalt der Donaumonarchie Österreich-Ungarn eine einzigartige Konföderation mit einem gemeinsamen Außen-, Kriegs- und Finanzministerium und einem Obersten Rechnungshof. Sie umfasste 21 europäische Länder mit einer Reihe unterschiedlicher Sprachen und hatte 51 Jahre lang Bestand. Woran ist sie gescheitert? Niemand hatte den Mut, die Probleme zu lösen, die ein solches Nebeneinander nun einmal mit sich bringt. Die Politiker glaubten, die Probleme würden sich im Laufe der Zeit von selbst erledigen; und wohin das führte, wissen wir. Ich hoffe daher, Herr Präsident, dass Österreich nicht den gleichen Weg wie seine Vorgänger beschreitet, sondern sich stattdessen dafür einsetzt, die europäische Verfassung so zu überarbeiten, dass sie zu einem brauchbaren, überschaubaren, verständlichen und gerechten Dokument wird.

 
  
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  Antonio Tajani (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die österreichische Präsidentschaft beginnt zu einer Zeit, die nicht einfach für Europa ist, auch wenn die Einigung über die Finanzielle Vorausschau den Anfang eines neuen Kapitels darstellen könnte. Die Europäische Union ist heftigen Angriffen aus dem Innern und einer ebenso gefährlichen Bedrohung von außen ausgesetzt.

Der Angriff aus dem Innern kommt von denen, die nicht oder nicht mehr an die grundlegende Rolle glauben, die Europa spielen kann und muss. Sie nutzen eine Glaubwürdigkeitskrise aus, die zu einer Entfremdung zwischen den Institutionen und allzu vielen Bürgern geführt hat. Die Institutionen gelten als bürgerfern, ihre Führung wird als allmächtige, aber unfähige Bürokratie empfunden. Die Europäer wollen eine politische Union, die diejenigen ihrer Probleme lösen kann, auf die Mitgliedstaaten und lokale Gebietskörperschaften keine Antwort zu geben vermögen.

Daher müssen wir für ein stärker politisches Europa arbeiten, das in der Lage ist, sich um die Interessen der Menschen zu kümmern. Wir brauchen ein entschlossenes Engagement für ein Wirtschaftswachstum, das Arbeitsplätze schafft; wir brauchen Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen – wie Sie sagten – ebenso wie eine Haushaltsreform und Maßnahmen, um die Einwanderung in den Griff zu bekommen. Wir brauchen auch eine Verfassung, die es uns ermöglicht, diese Ziele zu erreichen, den Rechtsetzungsprozess zu vereinfachen und die Kontinuität der politischen Arbeit sicherzustellen.

Wir sind davon überzeugt, dass Fortschritte in diese Richtung in den nächsten sechs Monaten möglich sind, und sehen zuversichtlich dem Jahr 2007 entgegen, wenn der deutsche Ratsvorsitz glücklicherweise mit dem fünfzigsten Jahrestag der Unterzeichnung der Gemeinschaftsverträge zusammenfällt, und wir konstruktive Entscheidungen für die Zukunft Europas treffen können. Die Verfassung ist nicht tot: Ihr In-Kraft-Treten zu erreichen, ist für uns ein wesentliches Ziel.

Die Bedrohung von außen ist der Terrorismus. Wir müssen uns durch einen Ausbau der internen Zusammenarbeit verteidigen, nicht nur durch justizielle und polizeiliche Initiativen, sondern in erster Linie durch politische Maßnahmen, damit Europa eine Schlüsselrolle beim Friedensprozess im Nahen Osten spielen kann. Der Kampf gegen den Terrorismus wird vor allem in diesem Teil der Welt ausgefochten. Sicherheit für Israel gewährleisten und einen palästinensischen Staat schaffen, sind die Schlüssel dafür, dass Freiheit und Frieden über Gewalt und Fundamentalismus triumphieren können.

Herr Bundeskanzler, Forza Italia und die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten unterstützen die Vorschläge des österreichischen Vorsitzes, mit denen die Rolle Europas neu belebt und die Kluft zwischen den Institutionen der Union und den Bürgern geschlossen werden soll. Sie können auf unsere Unterstützung zählen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Arbeit, Herr Schüssel.

 
  
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  Ralf Walter (PSE). – Meine Herren Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler, wir stehen vor den Beratungen über die Finanzielle Vorausschau. Sie haben anfangs gesagt, dass Sie den jährlichen Haushalt von zu Hause kennen. Den haben wir auf europäischer Ebene auch. Wir bemühen uns nur, im Rahmen einer freiwilligen interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Parlament und Rat, für einen Zeitraum von sieben Jahren gemeinsame Regeln festzulegen, was sowohl den Umfang der Mittel als auch den Umgang mit diesen Mitteln angeht. Da es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Institutionen handelt, ist es nicht verwunderlich, dass eine der beiden Institutionen nicht bereit ist, ein Ergebnis, das auf einem Ratsgipfel beschlossen wird, einfach zu akzeptieren und zu übernehmen nach dem Motto: So weit konnten wir gehen, mehr gibt es nicht! Das wäre das Ende! Jedes Parlament, das sich darauf einlassen würde, würde eines seiner Grundrechte in Zweifel ziehen und seinen entsprechenden Notwendigkeiten und Aufgaben nicht gerecht werden.

Wir wollen Ihr Ergebnis genau unter die Lupe nehmen. Wir haben den Haushalt 2006 gerade vor wenigen Wochen verabschiedet. Er umfasst 1,09 % des Bruttosozialprodukts. Sie haben im Rat gesagt, dass wir in Zukunft mit 1,045 % – also erheblich weniger – auskommen. Gleichzeitig haben wir aber große Aufgaben vor uns, die gemeistert werden müssen. Diese können dann aber entweder nicht ausreichend finanziert werden – und wir müssten die Menschen entsprechend enttäuschen –, oder aber wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir Flexibilitäten erhalten können, damit wir unsere Zusagen erfüllen können. Ihre Vorgehensweise – nämlich die Zahl abzusenken – bedeutet, dass wir Entscheidungen treffen müssen: In welchen Bereichen wollen Sie denn tatsächlich kürzen? Bei der Terrorbekämpfung? Ich habe gehört, Europol soll verstärkt werden. Bei der Luftverkehrssicherheit, für die wir eine Agentur einrichten? Ich glaube, daran dürfen wir doch nicht sparen. Beim Austausch von Schülern, Studenten und Auszubildenden, die in andere europäische Staaten fahren, um ihre eigenen Fähigkeiten zu entwickeln, um europäisch arbeiten und künftig wettbewerbsfähig sein zu können? Dieser Austausch ist aber doch notwendig!

Forschung, haben Sie gesagt, soll national gemacht werden. Satellitennavigation, Großlaser, Neutronenquellen, Genom-Banken – alles nur national? Ich glaube, damit kommen wir nicht weiter. Wir haben uns sehr viel Arbeit gemacht, um hier einen guten Vorschlag auf den Tisch zu legen. Wir werden mit Ihnen vertrauensvoll und seriös über das, was machbar ist, verhandeln. Ich denke aber, wir sollten uns insgesamt als Europäer einmal vor Augen führen, was uns dieses Europa tatsächlich wert ist. Werfen wir jetzt nicht mit Milliarden um uns! Ich habe es für unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen – meine Mitbürger – ausgerechnet: Jeder deutsche Mitbürger muss nach unserem Vorschlag in Zukunft 10 Euro pro Monat aufwenden, damit all dies funktioniert. Wer da nach draußen geht und sagt, die im Europäischen Parlament sind völlig irrational oder schießen über das Ziel hinaus, der weiß wirklich nicht, was Europa wert ist.

 
  
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  Lena Ek (ALDE). – (SV) Herr Präsident! Herr Barroso, Herr Schüssel! Albert Einstein, den wir ja bereits erwähnt haben, hat einmal gesagt: „Die Probleme, die es in der Welt gibt, können nicht mit den gleichen Denkweisen gelöst werden, die sie erzeugt haben.“ Ich habe daher einige konkrete Fragen. Was gedenkt die Ratspräsidentschaft in der Praxis für kleine und mittlere Unternehmen zu tun? Sie sagen, dass Sie durch die Energiepolitik Arbeitsplätze schaffen wollen. Können Sie erklären wie? Wollen Sie bei alternativen Energien und Biomasse freiwillige oder obligatorische Vorgaben unterstützen? Das ist auch eine äußerst wichtige Frage.

Es ist ja bekanntlich leichter, für seine Prinzipien zu kämpfen als danach zu handeln. Sie reden viel über Umwelt und Verbrauchermacht. Deshalb frage ich Sie im Zusammenhang mit der Chemikalienrichtlinie: Werden Sie dafür kämpfen, dass die gefährlichsten Chemikalien ersetzt werden können und dass die im Dezember erzielte Vereinbarung im Rat verbessert wird? Werden Sie sie um das Recht der Verbraucher erweitern, zu erfahren, welche gefährlichen Chemikalien ein Produkt enthält?

Abschließend möchte ich Ihnen für eine sehr interessante Konferenz in Wien in der vergangenen Woche danken und Ihnen viel Erfolg bei der Ratspräsidentschaft wünschen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich habe Ihnen, Herr Bundeskanzler, sehr aufmerksam zugehört und möchte Ihnen am Beginn des neuen Jahres viel Erfolg wünschen.

Die britische Präsidentschaft war von schönen Reden gekennzeichnet. Ihre Präsidentschaft sollte die des Konkreten werden. Notwendig ist Bescheidenheit in den Vorschlägen und Effizienz im Handeln. Was die Europäer von Ihnen erwarten, sind keine lyrischen Höhenflüge, keine nie eingehaltenen Versprechen, sondern vielmehr konkretes Handeln mit Bezug zum täglichen Leben.

Ich begrüße Ihren Willen, das Vertrauen der Bürger wiederherstellen zu wollen, doch gestatten Sie mir, dass ich noch skeptisch bin. Ich will nur ein Beispiel anführen, das mir besonders am Herzen liegt: die pädiatrischen Arzneimittel. Gegenwärtig gibt es für unsere Kinder nur sehr wenige Arzneimittel, die speziell auf sie abgestimmt sind. In dieser Angelegenheit können wir rasch zu einem Abschluss kommen. Das Parlament hat bereits in erster Lesung abgestimmt, und der Rat hat eine politische Einigung erreicht, doch der Gemeinsame Standpunkt scheint sich in unbegründeter Weise zu verzögern. Herr Bundeskanzler, ich erwarte hier vor uns eine persönliche Zusage von Ihnen, dass Sie diesem Text Priorität beimessen, damit er innerhalb Ihrer Präsidentschaft verabschiedet wird. Ich bin nämlich besorgt, da ich in unserem Programm keine einzige Zeile zu dieser für unsere europäischen Kinder so wichtigen Angelegenheit finde, die den Mehrwert Europas vor aller Augen deutlich machen würde. Ich erwarte Ihre Unterstützung, und Sie können im Gegenzug mit meiner Entschlossenheit rechnen.

Herr Bundeskanzler, es wird schwer werden, das Vertrauen des Europäischen Parlaments in den Rat wiederherzustellen, denn Europa kann nicht ohne einen wirklichen Haushalt bestehen. Es gibt soviel zu tun, zu schaffen, zu entwickeln und für jeden Bürger zu leisten. Doch mit dem, was der Rat vorschlägt, mit dieser armseligen Einigung zur Finanziellen Vorausschau, können wir unsere parlamentarische Tätigkeit eigentlich gleich einstellen, den Laden schließen und in die Ferien fahren. Dessen sollten Sie sich wirklich bewusst sein!

Herr Bundeskanzler, ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Was den Haushalt 2007-2013 anbelangt, so bitte ich Sie, als Bundeskanzler unseres Nachbarlandes jede nur mögliche Anstrengung zu unternehmen und sicherzustellen, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung geschlossen wird, denn die neuen Mitgliedstaaten haben keine Zeit zu verlieren. Ohne den Entwurf des Siebenjahreshaushaltsplans werden wir zwei Drittel unserer Hilfen einbüßen, und wenn sich der Entwurf weiter verzögert, sind wir nicht imstande, die großen Struktur- und Kohäsionsvorhaben vorzubereiten.

Unserer Ansicht nach ist ein besserer Haushalt dringend geboten, wobei jedoch alle positiven, bedeutenden Möglichkeiten, die den neuen Mitgliedstaaten im Dezember im Hinblick auf die Nutzung der Struktur- und Kohäsionsfonds eingeräumt wurden, erhalten bleiben sollten.

In Bezug auf die Verfassung möchte ich erwähnen, dass es sich um die erste Erweiterungsrunde handelte, der keine Vertiefung vorausging. Eine Vertiefung ist ohne Verfassung nicht möglich, und Sie können sich diesbezüglich auf Ungarn verlassen; zwei Staaten können 23 andere nicht blockieren.

Für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union sind die Dienstleistungsrichtlinie und die Liberalisierung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer unverzichtbar. In Irland beispielsweise ist die Arbeitslosigkeit im Zuge der Liberalisierung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht angewachsen, sondern tatsächlich gesunken.

Als Ungar stimmt es mich sehr froh, dass Sie sich mit dem Balkan befassen, denn dort besteht eine große Gefahr: Wenn die Europäische Union den Status Montenegros und des Kosovo nicht klärt, wird der westliche Balkan destabilisiert, weil die Amerikaner mit Minderheitenproblemen nicht besonders vertraut sind. Zugleich möchte ich mich als Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Minderheiten“ Herrn Swobodas Ausführungen anschließen. Herr Ratspräsident, ich freue mich auf Ihre Antwort zur Problematik der österreichischen Slowenen.

 
  
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  Andrew Duff (ALDE). – (EN) Herr Ratspräsident! Präsident Chirac hat sich für eine Reform der kleinen Schritte ausgesprochen. Herr Sarkozy sagt, er möchte eine konzentrierte Verfassung und ein Kerneuropa aus den sechs größeren Mitgliedstaaten. Frau Merkel sagt, sie möchte ein soziales Protokoll. Herr Juncker und Herr Verhofstadt wollen, dass noch einmal über den Vertrag verhandelt wird. Herr Bot sagt, das Projekt sei am Ende. Premierminister Blair hüllt sich weiterhin beharrlich in Schweigen, wenn es um dieses Thema geht. Welcher Ihrer Kollegen hat nun Recht?

(Beifall)

 
  
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  João de Deus Pinheiro (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Barroso! Im Großen und Ganzen begrüßen wir die allgemeinen Leitlinien, und da ich nur zwei Minuten habe, möchte ich zwei Punkte ansprechen, die meiner Meinung nach geprüft werden sollten, ohne mit zweierlei Maß zu messen.

Der Erste ist die Energiesicherheit. Das Gros unserer fossilen Brennstoffe kommt aus Gebieten, die von erheblicher politischer Instabilität gebeutelt werden, wie dem Nahen Osten, Venezuela, Nigeria und Algerien. Wie oft wir auch unsere Reserven neu bewerten und Langzeitverträge aushandeln, es wird immer ein Risiko für unsere Energieversorgung in Europa bestehen. Es ist an der Zeit, die Kerntechnikalternative nüchtern zu prüfen, denn sonst wird dieses Damokles-Schwert ewig über unseren Köpfen schweben.

Der zweite Punkt, den Sie, Herr Schüssel, genannt haben, betrifft Wachstum, Beschäftigung, Globalisierung und die Lissabon-Strategie. Auch hier müssen wir vermeiden, mit zweierlei Maß zu messen. Ich kann mich an kein europäisches Projekt erinnern, das nicht von der Kommission umgesetzt, vorangetrieben und überwacht worden wäre. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo man sagen muss, dass diese Strategie, die nicht auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags, sondern auf zwischenstaatlicher Grundlage verfolgt worden ist, stagniert und nicht funktioniert. Man muss die Kommission auffordern, mehr zu tun. Sie muss einen Fahrplan aufstellen und überwachen, wie es beim Binnenmarkt und der Einheitswährung der Fall war.

Wir halten die Auffassung, der zwischenstaatliche Ansatz könne der Lissabon-Strategie zum Erfolg verhelfen, nach wie vor für völlig falsch. Wir dürfen die Bürger nicht hinters Licht führen, sondern sollten sagen: Gebt der Kommission die Befugnis, die sie braucht, um dazu beizutragen, dass die Lissabon-Strategie funktioniert.

 
  
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  Nicola Zingaretti (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem ich Ihr Programm angehört habe, fühle ich Erleichterung, vor allem wegen der Klarheit eines Satzes, den Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen äußerten: „Hier braucht es mehr Europa.“ Ich betrachte dies nicht als Gemeinplatz, denn meines Erachtens handelt es sich um den zentralen Punkt, in dem wir uns gegenwärtig unterscheiden.

Einige meinen, ein Ausweg aus dieser Sackgasse sei nur möglich, wenn wir auf dem Weg der Integration und eines politischen Europa einen Schritt nach vorne tun. Andere hingegen geben sich der Illusion hin, wir könnten große Vorhaben und Ziele verwirklichen, wenn wir Europas Ambitionen, Ressourcen und Politiken einschränken. Das ist ein Irrtum, eine Täuschung, die wir von denen, die ihre wahren Ziele verbergen und die in den Mitgliedstaaten ihre eigene Verantwortung nicht wahrnehmen wollen, bereits kennen.

Das andere bedeutungsvolle Wort, Herr Ratspräsident, ist „Kohärenz“: Wenn wir das Europa wollen, von dem Sie sprachen, brauchen wir Ihre Hilfe. Bitte helfen Sie uns, dem Parlament, in den kommenden Wochen die Finanzielle Vorausschau zu ändern, die das Ergebnis von Ängsten und Egoismus einzelner Mitgliedstaaten war und Europa nun zerstören kann. Helfen Sie uns, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen, um mehr Integration anzustreben und den Vertrag von Nizza so bald wie möglich hinter uns zu lassen. Helfen Sie uns, sicherzustellen, dass wir und die Länder, die dies wünschen, im Rahmen der Möglichkeiten der Verträge auf jeden Fall Politiken verfolgen können, die für die Union unerlässlich sind.

Ich spreche von Kohärenz, weil sie derzeit am schwierigsten zu gewährleisten ist. Die Inkonsequenz und die Erklärungen, die zuweilen sogar hier im Parlament zu hören sind, aber nicht durch Fakten bestätigt werden, sind heute jedoch der Hauptgrund für die Kluft zwischen Europa und seinen Institutionen und den europäischen Bürgern.

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck (ALDE).(NL) Herr Kommissionspräsident! Herr Präsident! Herr Ratspräsident! Frau Kommissarin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zuerst eine Bemerkung zu dieser Aussprache, in der von der äußersten Linken, der äußersten Rechten sowie den Fraktionslosen auffälligerweise genau die gleichen Argumente vorgebracht worden sind. Vielleicht bietet dies Stoff zum Nachdenken.

Nun zum Tätigkeitsprogramm der Ratspräsidentschaft, Herr Schüssel. Dazu möchte ich Ihnen, auch im Namen meiner Fraktion, zunächst einmal vollen Erfolg wünschen. Vor allem aber gratuliere ich Ihnen, dass Sie dem Balkan, mit Schwerpunkt auf dem westlichen Balkan, Priorität beimessen, und ich möchte Ihnen dafür ebenso wie für die Konferenz in Salzburg meine besten Wünsche mit auf den Weg geben. Angesichts der so genannten Erweiterungsverdrossenheit, wie sie heutzutage herrscht, ist dies ein extrem wichtiges Signal, für das ich Ihnen im Namen meiner Fraktion überaus dankbar bin.

 
  
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  Etelka Barsi-Pataky (PPE-DE). – Herr Präsident! Die meisten Kontinente benötigen für ihre Entwicklung einige Milliarden Jahre. Der „Kontinent“ Erste Bank begann 1997 mit 60 000 Kunden und ist heute auf 12,5 Millionen Menschen in Österreich, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Kroatien und Slowenien angewachsen. Das habe ich gerade in einer Anzeige gelesen.

(HU) Herr Präsident! Ich möchte Österreich dazu beglückwünschen, dass es die einzigartigen Möglichkeiten im Zuge der Wiedervereinigung genutzt hat. Zugleich zählt Österreich zu den Mitgliedstaaten, die ganz genau wissen, was noch getan werden muss, bevor wir die Erweiterung einen Schritt weiterführen, um sicherzustellen, dass die Erweiterungsrunde von 2004 Wirkung entfaltet, allmählich Chancengleichheit Einzug hält und Ungleichheiten abgebaut werden.

Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung das ist das Thema der im März stattfindenden Ratstagung. Um das zu erreichen, erwarten wir vom österreichischen Ratsvorsitz, dass er sicherstellt, dass Europa nicht durch ungerechtfertigte und künstlich erzeugte Ängste gespalten wird. Der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr muss auf die Tagesordnung gesetzt werden. Wir brauchen einen Gemeinsamen Markt ohne Hindernisse.

In den Ländern, die 2004 beigetreten sind, fehlt völlig eine starke Schicht kleiner und mittlerer Unternehmen. Wir erwarten vom österreichischen Ratsvorsitz, dass er zusammen mit den nationalen Regierungen Initiativen anregt, damit die KMU, die die Mehrzahl der Arbeitsplätze schaffen, Mut schöpfen, um auch in diesen Ländern Wurzeln zu schlagen und sich zu entwickeln. Vorschriften oder ein Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit gehören auf die Tagesordnung.

Von dem österreichischen Ratsvorsitz erwarten wir, dass er gemeinsam mit dem Parlament für eine Aufstockung des Siebenjahresbudgets sorgt. Und wenn das geschehen ist, müssen wir unverzüglich die Verwendung der vorhandenen Mittel erleichtern. Lassen Sie uns endlich die Hindernisse aus dem Weg räumen, die die ohnehin komplizierte Mittelverwendung - sei es wegen zeitlicher Verzögerungen oder übertriebener Beschränkungen - aufhalten. Das Ziel besteht nicht in der Rückzahlung am Jahresende, sondern in der Verwendung. Wir brauchen einen flexibleren Haushalt. Herr Bundeskanzler, wir begrüßen die österreichische Ratspräsidentschaft und zählen auf Sie.

 
  
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  Bernard Poignant (PSE). – (FR) Herr Präsident, ich hätte auch Österreicher sein können, denn ich komme aus einer Region – der Bretagne -, in der im 16. Jahrhundert die Tochter des Herzogs mit Maximilian von Österreich verheiratet wurde, doch wurde die Ehe nicht vollzogen und wieder gelöst, so dass ich Franzose in sechzehnter Generation bin.

Ich mache diesen kurzen historischen Exkurs, um Ihre Aufmerksamkeit zu wecken, Herr Präsident, und um ein starkes Argument hinsichtlich des Haushalts anzuführen. Seien Sie misstrauisch gegenüber diesem Parlament, denn es ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Parlament, das sich daher zuweilen rebellisch zeigt: Buttiglione hat die Kröte nicht geschluckt! Bezüglich der Hafenarbeiter will man uns dasselbe Gericht nochmals auftischen, aber wir werden es nicht essen und mit einfacher Mehrheit abstimmen! Seien Sie misstrauisch gegenüber diesem Parlament – misstrauisch ist wohl nicht das treffende Wort -, denn es kann regieren, es kann sich rebellisch zeigen.

Daher muss man ihm ein wenig mehr Geld zugestehen, ein wenig mehr. Und ich werde Ihnen eine Rubrik nennen, für die ich mir ein wenig mehr Geld wünsche: Bürgerschaft, Jugend, Bildung und Kultur. Legen Sie hier etwas drauf!

Warum? Weil ich als Franzose stark geprägt bin durch das, was in meinem Land am 29. Mai geschah. Dies ist für mich ein historisches Datum, kein gewöhnliches, und die Diskussionen, an denen ich teilgenommen habe, waren zuweilen schmerzlich: es ist ja sehr schön, vom Markt, von der Währung zu sprechen, doch stocken Sie die Mittel für diese Rubrik noch ein wenig auf! Tun Sie es für das europäische Bewusstsein, denn die Geschichte ist umkehrbar. Jeder geschlossene Vertrag kann gelöst werden.

(Beifall)

 
  
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  Bronisław Geremek (ALDE). – (PL) Herr Präsident! Zu Beginn der österreichischen Präsidentschaft möchte ich Bundeskanzler Schüssel viel Erfolg wünschen. Ich hoffe, dass die gemeinsame Außenpolitik der Europäischen Union Bestandteil dieses Erfolges sein wird.

Demokratie, Menschenrechte und Frieden sind für eine Reihe von Fragen, mit denen sich die Union derzeit befasst, von ausschlaggebender Bedeutung. Ich meine hier Iran, Russland und China. Europa sollte in allen drei Fällen mit gemeinsamer Stimme sprechen, und zwar nicht nur, weil das, was Europa sagt, die ethische Dimension europäischer Außenpolitik aufzeigen sollte, sondern auch um dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Instrumente angewandt werden, obwohl wir noch keinen Verfassungsvertrag haben.

Zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates. Vier Mitgliedstaaten der Union gehören der G8 an. Eines dieser Länder sollte ermächtigt werden, die Europäische Union zu vertreten und in ihrem Namen zu sprechen. Ich hoffe, dass dies während Ihrer Amtszeit zustande kommt, Herr Bundeskanzler.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident! Dem Ratspräsidenten und dem Kommissionspräsidenten möchte ich Folgendes sagen: Wir sollten aufhören, vom Lissabon-Prozess als Selbstzweck zu sprechen, sondern stattdessen darüber reden, was wir bisher getan haben und was wir noch tun müssen, um die diesbezüglichen Anforderungen und Ziele zu verwirklichen, also um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten. Anderenfalls sind alle Verweise auf den Lissabon-Prozess lediglich ein Mittel, um die Aufmerksamkeit von dem abzulenken, was nicht getan wird. Lassen Sie uns darüber sprechen, was wirklich getan werden muss.

Die Dienstleistungsrichtlinie einführen. Das ist das Konkreteste, was wir tun können, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Dafür sorgen, dass dies auf der Grundlage der Achtung vor der Vielfalt in Europa geschieht, wo die Wettbewerbsfähigkeit jedes Landes am optimalsten zur Geltung kommt. Das ist nicht nur die wichtigste Maßnahme zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch das Bedeutendste, was wir tun können, um die Wiedervereinigung Europas zu verwirklichen und für alle europäischen Länder Wachstum und Beziehungen über Ländergrenzen hinweg zu sichern.

Dafür sorgen, dass im langfristigen Haushaltsplan, der aus den Verhandlungen mit dem Parlament hervorgeht, Forschung und Entwicklung einen höheren Stellenwert erhalten. Das ist eine der Einzelmaßnahmen, mit denen wir am besten mithelfen können, Europa zu einer führenden Wissensgesellschaft zu machen.

Dafür sorgen, dass Europa energisch und einheitlich in seiner Politik gegenüber dem Iran auftreten kann, einem Land, das momentan eine Politik betreibt, die weder in der internationalen Gemeinschaft akzeptabel ist noch den Forderungen entspricht, die an jeden einzelnen Staat gestellt werden müssen. Einem Land, das mit der Auslöschung eines anderen Landes droht, das im Geheimen eine Nukleartechnologie entwickelt und das den Terrorismus unterstützt, muss man mit einer koordinierten gemeinsamen europäischen Politik im Bündnis mit unseren internationalen Partnern begegnen.

Dies sind grundlegende europäische Aufgaben, die zeigen, warum wir eine europäische Zusammenarbeit brauchen. Rat und Kommission sind in hohem Maße verantwortlich dafür, dass die Politik konkrete Schritte zur Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen unternimmt.

 
  
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  Monika Beňová (PSE) . (SK) Meine Damen und Herren! Vor nahezu zwei Jahren, kurz vor unserem Beitritt zu dem hervorragenden und angesehenen Bund, der die Europäische Union zweifellos ist, gingen wir davon aus, wir würden gleichberechtigte Mitglieder werden, würden den gleichen Status wie die anderen Mitglieder erhalten, und die Bürger unserer Staaten würden die gleichen Rechte genießen, wie das beim Beitritt Österreichs zur EU der Fall war. Allerdings hat es den Anschein, dass es einigen Ländern schwer fällt, an den Freiheiten, auf denen die EU ursprünglich beruhte, in vollem Umfang festzuhalten.

Ich möchte Herrn Schüssel und die Kommissarin, Frau Ferrero-Waldner, als die Vertreter Österreichs in der Europäischen Kommission dringend ersuchen, dafür Sorge zu tragen, dass diese äußerst diskriminierende Vorgehensweise während des österreichischen Ratsvorsitzes ein Ende findet. Ich bin Abgeordnete des Europäischen Parlaments und komme aus der Slowakei. Ich bin der festen Überzeugung, Herr Bundeskanzler, dass die Bürger der Slowakischen Republik wie auch die Bürger aller anderen Mitgliedstaaten, die kürzlich der Union beigetreten sind, die gleichen Rechte haben sollten wie die Bürger der anderen EU-Mitgliedstaaten.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Herr Schüssel, Sie können dessen sicher sein, dass wir nach einem durch Stagnation gekennzeichneten Vorsitz besonders hohe Erwartungen in die österreichische Ratspräsidentschaft setzen. Ihnen, Herr Schüssel, obliegt die Aufgabe, auf der Grundlage des während Ihrer Amtszeit vorzulegenden Berichts Zukunftsperspektiven für Europa aufzuzeigen.

Dabei geht es nicht nur um die europäische Verfassung, obschon ohne sie die Weiterentwicklung Europas nicht möglich ist. Es geht auch um den künftigen Wohlstand Europas, um Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Der Rat muss Prioritäten setzen, damit die Lissabon-Strategie tatsächlich Gestalt annimmt, wodurch wiederum die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und das europäische Wohlfahrtsmodell sichergestellt werden können. Desgleichen geht es um die Zukunft des von Herrn Schüssel heute Vormittag zu Recht angesprochenen europäischen Sozialmodells.

Vor sechs Monaten hat Premierminister Blair keine Mühe gescheut, das europäische Sozialmodell zu modernisieren. Zu diesem Thema fand sogar ein Sondergipfel statt, der allerdings keinerlei konkrete Ergebnisse brachte. Weder wurde eine Antwort auf die Herausforderung der Globalisierung gefunden, noch wurden Maßnahmen im Hinblick auf eine Neuverankerung des europäischen Sozialmodells in einer sich verändernden und durch Überalterung, durch einen Rückgang der Zahl junger Menschen gekennzeichneten Gesellschaft, in der Grenzen keine Grenzen mehr darstellen, ergriffen.

An Herrn Schüssel ergeht mein dringender Appell sicherzustellen, dass es während seines Vorsitzes nicht bei schönen Worten bleibt. Lasst uns zusammenarbeiten, um unserem europäischen Sozialmodell neues Leben einzuhauchen, und uns anschließend mit denen auseinandersetzen, die zwischen dem Markt und seinem reibungslosem Funktionieren einerseits und der – für das Wohlergehen unserer Bürger so eminent wichtigen – Sozialpolitik andererseits Gegensätze schaffen wollen.

Die soziale Marktwirtschaft stellt zweifellos auch für Christdemokraten den Eckpfeiler einer auf den Menschen aufbauenden Gesellschaft dar. Zugegebenermaßen gewinnt das marktwirtschaftliche Denken in meinen eigenen Kreisen wie auch bei den Sozialisten an Boden und hat man bisweilen den Eindruck, ein Rufer in der Wüste zu sein. Hoffentlich wird es diesem Vorsitz gemeinsam mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, der darüber einen Bericht erstellen wird, gelingen, das Ganze auf eine solidere Grundlage zu stellen. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen, Herr Präsident.

 
  
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  Josef Zieleniec (PPE-DE) . – (CS) Herr Präsident! Da die Finanzkrise auf der Dezembertagung des Europäischen Rates erfolgreich beigelegt werden konnte, stehen wir nun vor der Aufgabe, die institutionelle Krise zu bewältigen und die Union auf eine Grundlage zu stellen, die es ihr ermöglicht, sich den Herausforderungen der globalisierten Welt zu stellen. Ich begrüße es nachdrücklich, dass Österreich sich vorgenommen hat, die europäische Verfassung wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Dabei möchte ich aber vor den Fallstricken warnen, die den Weg säumen, für den sich die Kommission und – allerdings nur zum Teil – das Parlament entschieden haben, indem sie immer neue Diskussionen über die Erwartungen der Bürger führen, um danach einen neuen Text zu erarbeiten, der die Frage der institutionellen Reformen einer Lösung zuführt und zugleich alle wirtschafts-, sozial- und sicherheitspolitischen Probleme Europas berücksichtigt. Wenn wir diesen Weg beschreiten, wiederholen wir den Fehler, der im letzten Jahr die tiefere Ursache für das Scheitern der Referenden war, denn damals waren sich alle, die Vorbehalte gegenüber den internen Politikbereichen der EU hegten, in ihrer Ablehnung der Verfassung einig, und zwar unabhängig davon, wie sie über den institutionellen Rahmen der Union dachten. Wir begingen den Fehler, eine Verfassung zur Ratifizierung vorzulegen, die nicht nur die Funktionsweise der Institutionen regelte, sondern zugleich eine Zusammenfassung aller gemeinsamen Politikbereiche enthielt.

In Anbetracht der bevorstehenden Erweiterung und des andauernden Wandels der internationalen Ordnung gilt es nun, den konstitutionellen Rahmen, nämlich den ersten und zweiten Teil des Verfassungsvertrags, von den gemeinsamen Politikbereichen im dritten Teil zu trennen. Der erste und der zweite Teil der Verfassung waren vor den Referenden kein Gegenstand von Kontroversen, und ihre Ratifizierung würde uns in die Lage versetzen, durch eine Neuregelung der institutionellen Befugnisse brauchbare Lösungen für die strittigsten Fragen zu finden, mit denen sich der Kontinent momentan konfrontiert sieht. Wenn wir alles auf einmal klären wollen, werden wir zum Schluss wieder mit leeren Händen dastehen. Das wichtigste Ergebnis der österreichischen Präsidentschaft sollte in einem brauchbaren Plan bestehen, der gewährleistet, dass die Debatte über die Reform der europäischen Institutionen getrennt von der allgemeinen Diskussion über andere Probleme Europas erfolgt.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE).(NL) Herr Präsident, sehr geehrte Herren Präsidenten der drei Organe, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Patentrezept für einen erfolgreichen Vorsitz gibt es zwar nicht, Ehrgeiz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Organen können jedoch wesentlich dazu beitragen, und wie Sie vernommen haben, können Sie mit der Unterstützung unserer Fraktion rechnen.

Herr Ratspräsident, ob Ihr Vorsitz erfolgreich war, werden wir erst in sechs Monaten beurteilen können, um Ihnen aber den richtigen Weg zu weisen – bzw. damit Sie auf dem richtigen Weg bleiben, denn Ihre einleitenden Worte fanden meine große Wertschätzung –, möchte ich zwei konkrete Empfehlungen unterbreiten.

Erstens möchte ich Sie dringend bitten, eine strukturelle Lösung für das seit langem anstehende Problem einer endgültigen Liste der für einen fakultativ ermäßigten MwSt.-Satz in Betracht kommenden Güter und Dienstleistungen zu finden. Es wurde lange genug getrödelt. Jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden.

Die Sektoren, denen man den ermäßigten Satz in Aussicht stellte – dazu gehören das Gaststättengewerbe, aber auch andere KMU-Bereiche –, bleiben enttäuscht. Diejenigen, für die die versuchsweise Anwendung auf arbeitsintensive Dienstleistungen bereits dreimal verlängert worden ist, befinden sich in einer unhaltbaren Situation der Rechtsunsicherheit. Da die Kommission meines Erachtens nicht zulassen kann, dass noch länger eklatant gegen die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen wird, erscheint mir dies als ein vorrangiger Tätigkeitsbereich.

Zweitens nehme ich mit Genugtuung Ihr Bestreben zur Kenntnis, bei der Dienstleistungsrichtlinie Öffnung mit Schutz einhergehen zu lassen. Auch in diesem Hohen Hause scheuen wir uns nicht davor, hart zu arbeiten, um zu einer von einer breiten Mehrheit getragenen Zustimmung zu gelangen. Bei einem Vergleich zwischen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag und dem Ergebnis der Arbeiten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz dieses Parlaments werden Sie feststellen, dass durch Abänderungen ein anderer Ansatz ermöglicht wird. Wenn der Rat uns in dieser langfristigen Zielsetzung unterstützt, kann dieses heikle Dossier unter Ihrem Vorsitz endgültig eine Wendung zum Guten nehmen.

Ich wünsche der österreichischen Ratspräsidentschaft – im Dienste der Europäischen Union, wie Sie es selbst formuliert haben – in diesen beiden, aber auch in anderen Tagesordnungspunkten viel Erfolg.

 
  
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  Jacek Emil Saryusz-Wolski (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Bundeskanzler! Gestatten Sie mir, gewissermaßen im Ton von Herrn Poignant fortzufahren und zu dieser Liste auch meine Wünsche zum Haushalt hinzuzufügen. Leider ist der Haushalt zu klein! Und Ihr Land, Österreich, gehört zum Sechserklub, zum 1 %-Klub, zum Klub der Geizigen, die mehr Europa mit weniger Geld wollen. Doch als Inhaber des Vorsitzes, Herr Bundeskanzler, sollten Sie die Gelder für die Nachbarschaftspolitik im Osten aufstocken sowie für die neue Herausforderung, die in der Energiesicherheit der Europäischen Union besteht. Ansonsten werden wir uns – um mit Herrn Poignant zu sprechen - rebellisch zeigen gegen die zu geizigen Räte.

(EN) Die Absicht des österreichischen Ratsvorsitzes, sich für Wachstum und Beschäftigung, Wettbewerb und die Lissabon-Agenda einzusetzen, ist sehr lobenswert. Diese Ziele können nur durch die Vollendung des Binnenmarktes erreicht werden. Der beste Dienst, den wir der Lissabon-Agenda, dem Wachstum und der Beschäftigung erweisen können, ist die Öffnung der Arbeits- und Dienstleistungsmärkte. Österreich hat in seinem Weißbuch ausdrücklich anerkannt, dass die Dienstleistungsrichtlinie unverzichtbar für die Vollendung des Binnenmarktes und die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ist. Doch wenn es darum geht, konkrete Schritte zur Erreichung der erklärten Ziele zu unternehmen, sind die Äußerungen des Ratsvorsitzes bei weitem nicht mehr so ermutigend.

Schon bald wird eine erste Überprüfung des Übergangszeitraums nach der Einführung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erfolgen. Österreich hat jedoch erklärt, dass es diese Gelegenheit nutzen will, um den Übergangszeitraum im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu verlängern, und den freien Dienstleistungsverkehr will es einschränken. Stehen die Erklärungen, die Österreich als das Land abgibt, das den Vorsitz im Rat führt, im Einklang mit den Absichten, die es als Mitgliedstaat verfolgt? Einerseits gehört es zu den erklärten Zielen des Ratsvorsitzes, entschlossen für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit einzutreten, andererseits tut Wien alles, damit sich das Potenzial Europas nicht entfalten kann.

Die Erweiterung sollte der Europäischen Union große Vorteile bringen und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Welthandel verbessern, insbesondere durch den Zustrom hoch qualifizierter, mobiler und relativ preiswerter Arbeitskräfte. Jetzt aber wollen einige Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, trotz der positiven Beispiele Großbritannien, Irland und Schweden auf diese entscheidenden Vorteile verzichten, indem sie unmittelbar nach der Erweiterung Übergangszeiten einführen.

 
  
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  Ursula Stenzel (PPE-DE). – Herr Präsident, verehrter, Herr Bundeskanzler, Herr Ratsvorsitzender, Herr Kommissionspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eigentlich ganz froh über die Funktionsaufteilung in der Europäischen Union, nämlich dass Bundeskanzler Schüssel als Kanzler und Ratsvorsitzender fungiert und Herr Präsident Barroso als Kommissionsvorsitzender. Diese Form ist nützlich für die Europäische Union und auch für unser Land.

Der Einstand des Ratsvorsitzes Österreichs unter Bundeskanzler Schüssel deckt sich – und das ist ein zeitlicher Zufall – mit meinem Abschied vom Europäischen Parlament nach 10 Jahren, in denen ich die Delegation der Österreichischen Volkspartei führen durfte. 10 Jahre, in denen sich die Europäische Union dramatisch verändert hat, und wir uns mit ihr! Diese dramatischen Veränderungen sind in erster Linie die Erweiterung der Europäischen Union, für die ich in vielen Funktionen gearbeitet habe – eine Erweiterung, die diese Europäische Union, aber auch Österreich gestärkt hat. Dass wir von 15 auf 25 Mitglieder angewachsen sind, soll nach wie vor kein Grund zur Verunsicherung unserer Bevölkerung sein. Es ist nicht zu schnell gegangen. Es war die richtige Antwort zur richtigen Zeit nach dem Ende des Kalten Krieges, dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Neuanfang in Europa. Es bedarf natürlich auch eines weiteren Wachstumsprozesses. Was hier allerdings wichtig ist – und da begrüße ich, dass der Ratsvorsitzende darauf hingewiesen hat –, sind die Standards, die wir zu beachten haben, wenn wir neue Mitglieder in die Europäische Union aufnehmen. Wir müssen unsere Standards ernst nehmen, und dürfen sie nicht augenzwinkernd unterminieren und unterlaufen. Der Kampf gegen Korruption, um Rechtsstaatlichkeit, um eine korrekte, demokratische und transparente Verwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass Europa wachsen kann. Die europäische Wirtschaft, die europäische Bevölkerung und die Europäische Union müssen institutionell und auch psychologisch absorptionsfähig sein. Dieses Kriterium haben wir bei den kommenden Erweiterungsschritten zu beachten, auch bei Rumänien und Bulgarien, wobei ich hoffe, dass beide Länder die Voraussetzungen zeitgerecht erfüllen können.

Der Ratsvorsitzende hat einige Elemente in seiner Rede genannt, die ich herausgreifen möchte. Erstens: Europa braucht starke Eigenmittel. Wenn es dir gelingt, lieber Wolfgang, einen neuen Denkanstoß in die europäische Diskussion zu bringen, damit Europa diese Eigenmitteldebatte endlich konkret führt, dann wäre dies ein großer Schritt. Im Übrigen traue ich dir genügend Verhandlungsgeschick zu, dass du das große Problem der künftigen Finanziellen Vorausschau lösen kannst, indem du auf das Europäische Parlament zugehst, was es dem Europäischen Parlament und der Kommission erleichtern wird, in dieser Frage auf den Rat zuzugehen.

Der zweite Punkt, den ich herausheben möchte und als positiv empfinde, ist, dass Europa sozialpartnerschaftliche Lösungen braucht und sich in diesem dynamischen, globalen Wachstumsprozess natürlich nicht von der Sozialpartnerschaft verabschieden kann. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung. Sie haben hier demonstrierende Hafenarbeiter erlebt. Sozialpartnerschaft kann keine Bremse für Wirtschaftswachstum sein, sie muss vielmehr ein Motor für das Wirtschaftswachstum sein! Schließlich braucht Europa und die Europäische Union Energie. Und diese Energie braucht es sowohl politisch als auch im wahrsten Sinne des Wortes. Daher ein Appell zum Schluss: Wir müssen mehr Augenmerk auf die Nachbarschaftspolitik legen. Auf die Politik, mit der sich die Europäische Union einem so wichtigen Land wie der Ukraine widmet. Hier darf nicht alles über einen Kamm geschoren werden. Wir brauchen ein besonderes Augenmerk auf die demokratische Entwicklung und die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ukraine. Ich bin überzeugt, dass unter diesem Ratsvorsitz einige Schritte geschehen.

Drittens, wir brauchen einen Bremsriegel bei der Weitergabe von Atomwaffen.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Präsident. Wir wünschen Frau Stenzel viel Glück in ihrer neuen Position in ihrem Land.

 
  
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  Wolfgang Schüssel, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, hohes Parlament! Zunächst auch von meiner Seite an Ursula Stenzel ein großes Dankeschön für zehn Jahre Arbeit für Österreich und für Österreichs Bürger hier im Europäischen Parlament – weit über die Parteigrenzen und über die Institutionengrenzen hinweg! Sie wird übrigens sozusagen meine Chefin sein, denn sie ist die Quasi-Bürgermeisterin der Inneren Stadt in Wien. Ich bin also jetzt unter ihrer Obhut und ihr Bürger. Alles Gute auf dem Weg!

Ich darf ganz kurz einige Themen konkret aufgreifen, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Danke allen, die das Thema Erweiterung und im Besonderen auch die Perspektive des Balkans angesprochen haben. Ich habe mich sehr kurz gefasst, weil ich ja mit fast allen Fraktionen im Vorfeld bereits Kontakt hatte und weiß, dass Sie wissen, dass dieses Thema für Österreich große Priorität hat, schon deshalb, weil wir in unmittelbarer Nähe des Balkans sind. Es gibt ja den alten Witz: Der Balkan beginnt im dritten Bezirk, am Rennweg, mitten in Wien. Zum anderen, weil wir unmittelbar davon berührt sind. Stabilität kann entweder von uns Europäern exportiert werden, oder wir importieren Instabilität. Es darf keine Zone der Instabilität zwischen Ungarn, Österreich, Slowenien, Italien und Griechenland geben. Dieser Raum darf keine graue Zone sein, sondern muss eine Perspektive darstellen. Nur mit dieser Perspektive werden letztlich der notwendige Reformansatz und auch die Versöhnung der verschiedenen Volksgruppen in Bosnien, Serbien und dem Kosovo möglich sein. Das muss jeder wissen.

Daher setzen wir uns dafür ein und haben jetzt auch den UNO-Beauftragten Martti Ahtisaari in Wien mit einem Büro beheimatet. Jeden Tag finden hier intensive Gespräche statt. Wir wissen, dass wir hier gemeinsam eine Aufgabe zu vollbringen haben. Übrigens ist ja der Balkan eine der ganz großen Erfolgsgeschichten Europas. Die Amerikaner haben letztlich Milošević militärisch besiegt, aber heute sind 90 % der Soldaten, die dort den Frieden sichern, Europäer. Es ist jetzt nicht das militärische Gesicht der Europäischen Union, es ist das Friedensantlitz Europas, das wir dort repräsentieren. Das muss jeder wissen.

Wir feiern übrigens nicht nur den 250. Geburtstag von Wolfgang Amadeus Mozart und den 150. Geburtstag von Siegmund Freud, sondern auch den 100. Jahrestag der erstmaligen Verleihung des Friedensnobelpreises an eine Frau, nämlich an Bertha von Suttner. „Die Waffen nieder“ – das ist ein echtes Programm, gerade im 21. Jahrhundert, auch und gerade mit Blick auf Iran. Ich habe gestern mit Mohammed El Baradei – die IAEO hat ja auch in Wien ihren Sitz – gesprochen. Das ist ein Thema äußerster Besorgnis. Wenn er – lesenswert – in einem Interview im letzten Newsweek sagt, es sei ihm nach drei Jahren intensiver Verhandlungen, Überprüfungen und Kontrollen durch die Inspektoren nicht möglich, den friedlichen Charakter des Atomaufrüstungsprogramms des Irans zu bestätigen, dann ist das ein Thema, das uns in den nächsten Monaten sehr beschäftigen wird. Wir haben hier keine Drohgebärden zu machen, aber wir müssen eine klare europäische Botschaft absenden, die heißt: Iran – zurück zum Moratorium, zurück zu Verhandlungen, keine einseitigen Maßnahmen, die letztlich im weiteren Sinn durchaus den Weltfrieden gefährden können. Und diese Botschaft müssen Parlament, Rat, Kommission, alle Beauftragten – Benita Ferrero-Waldner und Javier Solana – aussprechen. Nur so sind wir in diesem Teil der Welt glaubwürdig.

Zur Frage der Energie: Ich will hier auch sehr deutlich sein. Natürlich geht jedes Land seinen Weg, das ist mir schon klar. Aber ich habe dafür gekämpft, dass jedes Land seine Wahl der Energiemittel letztlich selbst bestimmen wird. Und doch gibt es einige Fragen, die man sehr wohl ansprechen kann. Ich persönlich halte den Weg hin zu einem Revival der Atomenergie für sehr, sehr gefährlich. Viele Fragen sind hier noch nicht geklärt. Die Besorgnis der Bürger sollte gerade in diesem Bereich nicht unterschätzt werden. Aber auf europäischer Ebene können wir uns mit der Frage der erneuerbaren Energie beschäftigen – hier hat Herr Barroso einige ganz erstklassige Ideen vorgelegt: der Bereich der Biobrennstoffe, in den die Amerikaner übrigens fünfmal so viel investieren wie ganz Europa – auch die Mitgliedstaaten – zusammengenommen. Wir müssen in diesem Bereich glaubwürdig sein. Wir haben nachwachsende Rohstoffe, wir haben Holz, wir haben die Biomasse. Da wäre meiner Meinung nach auch eine Chance für die Landwirtschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gegeben. Wir sollten uns dieses Themas sehr ehrlich und sehr offen annehmen, ohne dabei zu übersehen, dass es hier natürlich auch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, die berücksichtigt werden müssen.

Nächstes Thema: die Transeuropäischen Netze. Ich bin jetzt zehn Jahre lang Mitglied des Europäischen Rats. Ich habe sogar schon einmal als Außenminister eine österreichische Ratspräsidentschaft geführt. Wir haben zehn Jahre über Transeuropäische Netze, geredet und kein einziges Projekt ist bis heute verwirklicht worden. Das sage ich hier einmal sehr deutlich. Es muss uns gelingen – und das ist wirklich meine Ambition, und ich hoffe, die Kommission hilft uns dabei –, in unserer Präsidentschaft wenigstens den Spatenstich für den Brenner Basistunnel zu setzen. Wenn wir den Verkehr von der Straße wegbekommen wollen, dann müssen wir ihn auf eine wettbewerbsfähige Schieneninfrastruktur legen. Dazu gibt es keine Alternative. Meine Bitte ist: Helfen wir mit, dass diese Transeuropäischen Netze endlich einmal gelingen, alles andere ist Rhetorik.

Der nächste Punkt, den ich im internationalen Bereich vergessen habe, ist die CIA-Frage. Wir nehmen das sehr ernst. Ich sage auch sehr offen: Da darf es keine unterschiedlichen Standards geben. Die Menschenrechte sind unteilbar, und Rechtsstaatlichkeit ist unteilbar. Ich war bei Ausbruch der Diskussion in der amerikanischen Öffentlichkeit gerade mit der Bertelsmann Foundation in Washington. Wir haben dort den Deputy Majority Leader der Republikaner getroffen, Senator Bennett, und wir haben das Thema eindeutig genau so ausgesprochen. Wir unterstützen daher die Untersuchungen des Europarats inhaltlich voll. Ich bitte auch darum, dass von den Mitgliedstaaten die notwendigen Aufklärungen kommen. Es darf hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Hidden jails, Überflüge, die Überstellungen von unerwünschten Personen, die natürlich, wenn Verdacht besteht, mit aller Schärfe der Gesetze verfolgt werden müssen. Aber das muss im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Normen geschehen. Meine Damen und Herren, da wird uns mit dem Parlament sicherlich ein gemeinsamer Weg verbinden.

Ich bin sehr dankbar für Ihren Hinweis, dass wir die Kinderrechte viel stärker beachten müssen. Wir sehen mit großer Sorge, dass es hier grauenhafte Dinge gibt: die Kinderpornographie, die über Internet weltweit verbreitet wird, die Frage des Menschenhandels, Kinder die weltweit verkauft werden, viel zu wenig Verständnis auch in den europäischen, entwickelten Gesellschaften für den Schutz der Kinderrechte, die Förderung der Familien, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – all das sind Themen, die klarerweise hauptsächlich in der nationalen Kompetenz liegen, jedoch trotzdem gemeinsam vorgebracht werden müssen.

Ein Thema, das von einigen angesprochen wurde, sind die Minderheitenrechte in Österreich. Ich will darauf ganz offen eingehen. In meiner Amtszeit, seit dem Jahr 2000, haben wir kroatische und ungarische Ortstafeln im Burgenland mit großen Volksfesten und unter großer Beteiligung der Bevölkerung aufgestellt, weil es einen Konsens gab. Wir haben im vorigen Jahr, vor wenigen Monaten, im Zuge der Staatsvertragsfeiern mit großem Erfolg 20 Ortschaften mit zusätzlichen zweisprachigen slowenisch-deutschen Aufschriften versehen. Wir sind in manchen Gemeinden noch nicht weit genug. Ich bin letzten Freitag in 12 Gemeinden mit 12 Bürgermeistern zusammengesessen. Wir bemühen uns um eine gemeinsame Lösung. Ich verspreche das hier, aber das ist kein Thema für das Europäische Parlament, sondern vor allem für uns zu Hause. Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass wir die Minderheitenrechte in Österreich geringer achten als dies in anderen Teilen Europas der Fall ist. Aber ich will den Konsens der politischen Kräfte, und ich will dies mit der Bevölkerung schaffen. Ich bin auch zuversichtlich, dass das gelingen wird.

Zum Arbeitsmarkt: Es gibt einen ausverhandelten Vertrag mit zehn bzw. jetzt zwölf neuen Mitgliedern. Zehn sind schon dabei, Bulgarien und Rumänien kommen noch dazu. Ich bin eigentlich sehr zuversichtlich, dass die neuen Regierungen hier sehr kooperativ sein werden, damit sie das Zieldatum 2007 erreichen können. Aber in diesen vereinbarten Verträgen sind Übergangsregeln festgeschrieben, sowohl für die neuen Länder als auch für die bisherigen Mitgliedstaaten. Ich sage hier sehr offen dazu, dass dies in beiderseitigem Einvernehmen geschehen ist. Es ist auch meine Aufgabe als österreichischer Regierungschef, darauf zu achten, dass die österreichischen Sozialpartner nicht überfordert werden und die Balance zwischen Öffnung und Schutz, die gerade von einigen Rednern hier im Plenum beschworen wurde, auch in diesem Fall gewahrt wird. Wir versuchen übrigens, in Grenzregionen mit flexiblen Arrangements für bestimmte Bereiche – wie z. B. den Pflegebereich – zu helfen, und das hat bisher eigentlich sehr gut funktioniert.

Im Bereich des Europäischen Gerichtshofs will ich hier eine Diskussion nur anregen, ohne ins Detail zu gehen. Auch hier ist eine gewisse Balance zwischen der Beachtung des Gemeinschaftsrechts und dessen Umsetzung auf der einen Seite und den in den Verträgen festgeschriebenen Subsidiärklauseln auf der anderen notwendig. Es gibt eben nationale Rechte, die in der unterschiedlichen Jurisprudenz der nationalen Gesetzgebung, der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichts beachtet werden sollen. Dazu kommt die Verhältnismäßigkeitsprüfung, wie sie ja beim deutschen, beim österreichischen oder bei französischen Höchstgerichten selbstverständlich ist. Alle diese Dinge gehören in einer vernünftigen Balance geregelt, und ich bin sicher, dass auch der Europäische Gerichtshof sich dieser Verantwortung bewusst ist.

Ich will mit dem Punkt abschließen, den Sie, Herr Schulz, selbst erwähnt haben, mit Mozart und Freud bzw. mit der Zauberflöte, andere haben Zeus erwähnt. Ich bin ein sehr viel bescheidenerer Mensch und glaube, dass sechs Monate Vorsitz realistischerweise niemals Europa verändern können, das ist ganz klar. Aber wir können Anstöße geben. Wir wollen z. B. mit Ihnen gemeinsam die Finanzielle Vorausschau zum Tragen bringen. Wir brauchen dabei Ihre Zustimmung, und wir werden sie suchen. Wir müssen überlegen, welche Instrumente ideal sind. Es war ein österreichischer Vorschlag, der aufgegriffen wurde, so dass wir etwa zehn Milliarden zusätzlich als Forschungsfazilität für die Europäische Investitionsbank bekommen – ein wichtiger Schritt nach vorn, der auch privat kofinanziert wird. Zwischen den verschiedenen Flexibilitätsvorstellungen, die es ja gibt – die Differenz liegt zwischen einer und etwa dreieinhalb bis vier Milliarden Euro –, ist einiger Spielraum vorhanden. Über diese Fragen sollten wir in einem vertrauensvollen Dialog sprechen. Zuerst brauche ich natürlich ein Mandat. Dieses Mandat wird Österreich in wenigen Wochen von den anderen Mitgliedstaaten erteilt. Sobald die Kommission ihre konkreten Vorschläge zur Aufteilung nach den diversen Rubriken gemacht hat, werden wir mit Ihnen reden. Ich bin sicher, dass wir in den für Sie interessanten Bereichen – das sind Forschung und Wettbewerbsfähigkeit – mit Sicherheit mehr Geld zur Verfügung haben werden als in der vergangenen Periode.

Und etwas sollte man auch nicht übersehen: Die Finanzielle Vorausschau sieht vor, dass bei der Agrarpolitik die Kosten von Bulgarien und Rumänien voll hineingerechnet werden. Das heißt, hier sind 8 Milliarden Euro in der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau inkludiert. Die Mittel sinken absolut um 4 %, und zusätzlich sind 8 Milliarden für Rumänien und Bulgarien reserviert. Ich glaube, wenn man die Dinge realistisch sieht und praktisch betrachtet, dann werden wir in einem vertrauensvollen Dialog sicherlich etwas zu Stande bringen.

Ich habe keine Zauberflöte zur Verfügung, auch keinen Dirigentenstab oder Zauberstab. Aber wenn ich Osmin aufgreifen darf, so hat er ja interessanterweise eigentlich am Schluss verloren. Noch etwas ist in diesem Zusammenhang interessant: Constanze, nennen wir sie einfach Europa, sagt ihm dann am Schluss: Nichts ist so hässlich als die Rache, hingegen menschlich, gütig sein und ohne Eigennutz verzeihn ist nur der großen Seele Sache. Lassen Sie uns also gemeinsam große Seelen sein und etwas für Europa bewirken.

(Beifall)

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Bundeskanzler Schüssel hat bereits auf die Fragen bezüglich des Programms der österreichischen Präsidentschaft geantwortet. Lassen Sie mich daher zum Abschluss lediglich in großen Linien zusammenfassen, wie ich den Ablauf dieser Präsidentschaft sehe.

Es wird zwei Hauptereignisse geben: die Frühjahrstagung des Europäischen Rates und die Junitagung. Die erste wird dazu dienen, den neuen Politikgestaltungszyklus, die neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie umzusetzen; die zweite, um Entscheidungen für unsere Maßnahmen zur Zukunft Europas zu treffen.

Doch vorher muss eine sehr wichtige Frage mit dem Europäischen Parlament gelöst werden: die der Finanziellen Vorausschau für 2007-2013. Der Standpunkt der Kommission dazu ist Ihnen wohlbekannt. Sie wissen, wie sehr sich die Kommission dafür eingesetzt hat, eine möglichst ehrgeizige Einigung herbeizuführen, denn nach unserer Meinung war es wichtig, eine Einigung unter den Mitgliedstaaten zu erzielen. Stellen Sie sich vor, in welcher geistigen Verfassung sich heute Europa befände, wenn es nicht wenigstens zu der Einigung gekommen wäre, die auf der Ebene des Europäischen Rates möglich war!

Dessen ungeachtet gibt es noch Verhandlungsspielraum. Ich selbst und die gesamte Kommission appellieren aufrichtig dafür, diese Verhandlung mit Realismus anzugehen, denn unserer Meinung nach könnten weitere Verzögerungen die Anwendung der neuen Finanziellen Vorausschau ab 1. Januar 2007 wirklich gefährden. Sollte dies eintreten, dann würden gerade die neuen Mitgliedstaaten sowie die Regionen Europas, die am meisten auf Solidarität angewiesen sind, am stärksten darunter leiden. Wir meinen also, es besteht noch Verhandlungsspielraum, doch müssen diese Verhandlungen mit Ehrgeiz und Realismus sowie mit großem Verantwortungsbewusstsein angegangen werden. Wenn es uns gelingt, dieses Problem zu lösen, sind die besten Voraussetzungen gegeben, damit die Frühjahrstagung des Europäischen Rates zu einem vollen Erfolg wird.

Zum ersten Mal werden wir auch den neuen Lissabonner Politikgestaltungszyklus umsetzen. Die Mitgliedstaaten haben bereits alle ihre nationalen Reformprogramme übermittelt. Am 25. Januar werden wir dann unsere Einschätzung vorlegen, und ich werde sie auch hier vor Ihnen erläutern. Ich glaube, die Bedingungen sind jetzt gegeben, um Europa im Bereich des Wachstums und der Beschäftigung neue Impulse zu verleihen. Doch eines muss diesbezüglich klar sein: Wir haben Prioritäten. Bundeskanzler Schüssel hat einige dieser Prioritäten hervorgehoben, insbesondere Forschung, mittelständische Unternehmen und die Energie, wobei in diesem Fall die Agenda von Hampton Court die von Lissabon zweckdienlich ergänzt. Doch wenn wir wirklich Wachstum in Europa wollen, dann muss es einen echten Binnenmarkt in Europa geben. Die große gegenwärtige Aufgabe für die Amtszeit der Kommission und des Parlaments besteht darin, zu gewährleisten, dass der Binnenmarkt in einem erweiterten Europa funktioniert.

Wir sind heute 25 Mitgliedstaaten, und wir müssen daran erinnern, dass es Grundfreiheiten gibt, die im Mittelpunkt des Projekts der Europäischen Gemeinschaft standen: natürlich der freie Waren- und Güterverkehr, aber auch der freie Verkehr für Kapital, Dienstleistungen und Personen, einschließlich der Arbeitnehmer. Wenn wir wirklich Europa wollen, dann wissen wir, dass es mehr sein muss als ein Markt, denn Europa ist ein politisches Projekt, ein soziales Projekt. Damit Europa beides sein kann, müssen die Grundfreiheiten auf seinem gesamten Gebiet gewährleistet sein, wobei es jede Gefahr der Spaltung zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten zu vermeiden gilt. Wir sind heute alle Mitglieder dieser Europäischen Union, die auf dem Gedanken der Solidarität beruht.

Weiterhin muss der Europäische Rat im Juni eine Entscheidung im Hinblick auf die Zukunft Europas treffen. Und diesbezüglich ist, wie ich meine, die von Herrn Duff gestellte Frage besonders wichtig. Es bestehen in der Tat nicht zu vernachlässigende Meinungsverschiedenheiten, doch wir sind der Meinung, dass wir die diesbezügliche Debatte mit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein führen müssen. Auf dieser Grundlage ist es unserer Meinung nach möglich, dass der Junigipfel die großen Linien der Agenda für die Zukunft Europas skizziert, zu einem neuen Konsens zur Weiterentwicklung unseres europäischen Projekts gelangt und den besten Weg findet, um die institutionellen Fragen zu lösen, die unbedingt gelöst werden müssen.

 
  
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  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Die österreichische Präsidentschaft tritt ihr Amt in einer besonders kritischen Phase im Leben der EU und mit etlichen wichtigen anstehenden Aufgaben an. Dazu gehören beispielsweise die Verhandlungen mit dem Parlament zur Finanziellen Vorausschau, um zu gewährleisten, dass diese der Notwendigkeit von Solidarität und wirtschaftlichem und sozialen Zusammenhalt Rechnung trägt; die Ablehnung der Vorschläge für Richtlinien zur Liberalisierung der Hafendienste und der berüchtigten Bolkestein-Richtlinie zur Herstellung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen, die die Rechte von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Dienstleistungsnutzern aushöhlen wird; und eine klare Entscheidung zur Ablehnung der so genannten Verfassung für Europa in Anbetracht des Ausgangs der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden.

Außerdem brauchen wir große Veränderungen in der Geldpolitik und bei den makroökonomischen Prioritäten, wenn wir uns den sozioökonomischen Problemen stellen wollen, mit denen eine Reihe von Ländern zu kämpfen hat. Teil dieser Veränderungen muss es auch sein, den Stabilitäts- und Wachstumspakt auszurangieren und ihn durch einen richtigen Sozialen Fortschritts- und Entwicklungspakt zu ersetzen, der öffentliche Investitionen, den Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Ungleichbehandlung sowie die Umverteilung von Einkommen fördert.

In den Erklärungen der Präsidentschaft findet sich nichts zu all diesen Themen. Das ist nicht neu, wenn man an die Haltungen der früheren Präsidentschaften denkt, wir begrüßen aber ihre Äußerung, für den Dialog offen zu sein. Das ist allerdings nicht viel.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE). – (FR) Ich begrüße den Willen der österreichischen Präsidentschaft, ernsthafte Ansätze vorzuschlagen, um die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union zu verbessern. Frankreich und Deutschland haben ebenfalls Vorschläge angekündigt, um in diesem Bereich voranzukommen. Wir können sie dazu nur ermutigen, und das Europäische Parlament wird sich von dieser Woche an voll an diesem Prozess beteiligen.

Es handelt sich dabei um keine bloßen Reden, sondern es geht darum, zu gewährleisten, dass zu den anstehenden europäischen Fragen nach einer tief greifenden Abstimmung ohne Verzögerungen und ohne Obstruktion Entscheidungen getroffen werden können. Wir müssen die „Phase des Nachdenkens“ überwinden und zu der realistischer und kühner Vorschläge übergehen, die in den kommenden Jahren umzusetzen sind.

Für die Bürger sind Wachstum und Beschäftigung die Fragen, die sie am stärksten bewegen. Sie erfordern daher von Seiten Europas, seiner Mitgliedstaaten und seines Parlaments ein starkes politisches Engagement und ein präzises Aktionsprogramm.

Ich wünsche, dass es dem Frühjahrsgipfel 2006 gelingen möge, die erneuerte Strategie von Lissabon auf den Weg zu bringen, damit wir die Phase der Beschwörungsformeln hinter uns lassen, uns auf die konkreten Gegebenheiten konzentrieren und so wieder eine klare Orientierung für das europäische Handeln vorzugeben.

 
  
  

VORSITZ: MARIO-WALTER MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung möchte ich Sie bitten, eine Angelegenheit zu regeln, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeit des Parlaments betrifft. Wie wir auf den Bildschirmen sehen konnten, hat eine der Fraktionen im Europäischen Parlament für heute Nachmittag eine Pressekonferenz über ein Thema angekündigt, über das das Parlament jetzt abstimmt. Mit dem Titel dieser Pressekonferenz „Über den parlamentarischen Autismus“ verfolgt diese Fraktion die Absicht, die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu kritisieren.

Ich will mich nicht zum Inhalt der Pressekonferenz äußern, aber ich möchte Sie auffordern klarzustellen, dass die abwertende Verwendung eines Begriffs, der eine Behinderung bezeichnet, eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellt. Ich möchte Sie bitten anzuordnen, dass diese Fraktion diesen Titel unverzüglich ändert, da er eine Beleidigung von Menschen ist, die an Autismus leiden.

(Beifall)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, ich möchte eigentlich eine ähnliche Beschwerde anbringen, es geht um den Titel der Entschließung zur Homophobie. Ich bin absolut gegen die Diskriminierung Homosexueller, nur ist der Titel des Berichts unzureichend. Wenn es hier um ein reales Problem geht, nämlich die Diskriminierung, warum um alles in der Welt wird dann ein völlig unangebrachtes Wort wie Homophobie gewählt? Phobien sind Ängste anderer Art, Es sind Ängste, die als neurotische Störungen gelten, gegen die Therapien erforderlich sind: Sie lassen sich nicht durch politische Regelungen behandeln...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Präsident. Frau Korhola, wir können die Aussprache über Tagesordnungspunkte, die zur Abstimmung gestellt sind, nicht wieder aufnehmen. Danke, aber ich muss Ihnen das Wort entziehen.

 

3. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll

4. Abstimmungsstunde
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

4.1. Finanzielle Vorausschau (Abstimmung)

4.2. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Niedergang der „Equitable Life“-Versicherung (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 1:

 
  
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  Heide Rühle (Verts/ALE). – Herr Präsident! In Absprache mit den Liberalen und der EVP möchte ich unseren Antrag abändern, und zwar einmal auf Wunsch der EVP „non-UK consumers“ in „non-European citizens“. Ich muss das nicht erklären; es ist klar, das „non-European citizens“ sehr viel breiter ist, als wenn es sich nur auf die „consumer“ bezieht. In Absprache mit den Liberalen möchte ich „UK legislation“ in „UK and/oder EU legislation“ abändern. Das muss man nicht begründen; es ist klar, worum es geht.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

4.3. Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Länder für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 1:

 
  
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  Francis Wurtz (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, mein Kollege Markov hatte sehr deutlich eine elektronische Kontrolle der Abstimmung über Änderungsantrag 1 gefordert. Meiner Meinung nach war das Kräfteverhältnis das gleiche wie bei der Abstimmung über Änderungsantrag 3. Ich wünsche daher eine Prüfung der Abstimmung über Änderungsantrag 1.

 
  
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  Präsident. Herr Wurtz, ich kann Ihrem Wunsch nicht nachkommen, ganz einfach, weil das Kräfteverhältnis bei Änderungsantrag 1 völlig anders war.

 

4.4. Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri (Abstimmung)

4.5. Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Abstimmung)

4.6. Badegewässer (Abstimmung)

4.7. Anwendung des Übereinkommens von Århus auf EG-Organe und Einrichtungen (Abstimmung)

4.8. Zugang zum Markt für Hafendienste (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Paolo Costa (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich ergreife im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa das Wort gemäß Artikel 168 der Geschäftsordnung. Ich spreche nicht als Vorsitzender des fraglichen Ausschusses, auch wenn ich mich durch diese Funktion ermutigt fühle, förmlich die Rücküberweisung des Richtlinienentwurfs an den Ausschuss zu beantragen. Ich fordere eine Rücküberweisung, weil sie im Ergebnis einer Ablehnung gleichkäme, mit dem Unterschied, dass wir als Parlament weiterhin die Möglichkeit hätten, während dieser Wahlperiode unsere Stellungnahme abzugeben. Anderenfalls laufen wir Gefahr, uns allzu nachgiebig zu zeigen.

Wir sind heute zu einer Abstimmung nicht bereit – das ist meine Begründung. Wir sind weder in Hinblick auf den Inhalt bereit noch in Anbetracht der emotionalen Stimmung, in der wir abstimmen sollen. Wir sind nicht bereit hinsichtlich des Inhalts, weil die Konsultationen des Parlaments zu dem Vorschlag – und ich entschuldige mich für meine Beteiligung daran – zu eng mit der Geschichte des ersten Vorschlags verbunden blieben, der vor einigen Jahren abgelehnt wurde. Wir konnten bei der Aussprache dieses Mal weder der Änderungen auf internationaler Ebene Rechnung tragen, auf der die Hafenverfahren revolutioniert wurden, noch den Wettbewerb zwischen den Häfen oder die staatlichen Beihilfen für Häfen berücksichtigen.

Kurz gesagt, wir sind nicht bereit, da wir wahrscheinlich auch von einem emotionalen Standpunkt aus unsere Stimme in einem Klima abgeben würden, das uns dazu zwingen könnte, eine von zwei unangebrachten Positionen einzunehmen: entweder Arroganz zu zeigen …

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Präsident. Herr Costa, Ihr Antrag ist völlig klar. Gemäß Artikel 168 ersuchen wir darum, dass ein Redner dafür und ein Redner dagegen spricht.

 
  
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  Paolo Costa (ALDE).(IT) Bitte lassen Sie mich ausreden. Es ist angesichts dessen, was neulich abends außerhalb des Hohen Hauses geschehen ist, von größter Wichtigkeit. Wir riskieren, uns entweder arrogant gegenüber denjenigen zu zeigen, die ordnungsgemäß demonstriert haben, oder stattdessen …

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion ausdrücklich gegen diesen Antrag von Herrn Costa aussprechen. Ich möchte das mit zwei Sätzen begründen. Ich beginne mit dem letzten Punkt, den Herr Costa angesprochen hat. Die Atmosphäre, die am vorgestrigen Tage hier geherrscht hat, war zu überwiegenden Teilen die Atmosphäre einer normalen Demonstration von Männern und Frauen, die sich in ihrer sozialen Sicherheit bedroht fühlen.

(Tumult und Beifall)

Diese Männer und Frauen können auf uns zählen. Wer nicht auf uns Sozialisten zählen kann, sind diejenigen, die nie zu Ende zuhören, und diejenigen, die glauben, mit Gewalt Politik machen zu können. Die haben unsere Solidarität nicht. Das war die Minderheit, und deren Aktionen lehnen wir ab.

(Beifall)

Herr Präsident, das Hafenpaket ist reif zur Abstimmung, und es ist reif zur Ablehnung, und deshalb bitten wir, jetzt abzustimmen.

(Beifall)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM) . – (DA) Herr Präsident! Wir wissen ganz genau, worüber wir abstimmen, genau wie 2003, als wir den Vorschlag ablehnten, und auch diesmal wird eine breite Mehrheit dieses Hauses Nein dazu sagen. Das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren soll jedoch die mehrheitliche Ablehnung dadurch kaschieren, dass die Angelegenheit an den Ausschuss zurückverwiesen wird. Deshalb sollten wir im Plenum darüber abstimmen, ob die Vorschläge, in denen die Ablehnung empfohlen wird, vor dem verfahrenstechnischen Vorschlag zur Abstimmung gelangen. Es wäre blanker Unsinn, wenn der Vorsitz hier ein Verfahren zur Anwendung bringt, das die Haltung der Mehrheit dieses Hauses verschleiert.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)

 
  
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  Willi Piecyk (PSE). – Herr Präsident! Ich wollte zur Klarstellung nur sagen: Wer das Hafenpaket ablehnen will, muss bei der ersten Abstimmung mit Ja stimmen, Ja zur Ablehnung sagen, um alle Unklarheiten zu vermeiden. Bitte Ja stimmen in der ersten Abstimmung! Ja stimmen zur Ablehnung!

 
  
  

Nach der Abstimmung:

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, ich werde mich ganz kurz fassen. Während der ganzen Debatte habe ich betont, dass ich dem Parlament zuhören würde, dass ich die parlamentarische Abstimmung abwarten würde. Ehe ich Ihnen nun darlege, was ich zu tun gedenke, möchte ich ganz kurz einen Aspekt ansprechen, den ich bedaure, sowie einen Wunsch äußern. Ich finde es bedauerlich, dass das Verfahren es dem Parlament nicht ermöglicht hat, über den abgeänderten Text abzustimmen. Die Änderungen Ihres Berichterstatters waren geeignet, bestimmte Befürchtungen seitens der einzelnen Akteure in unseren Häfen, d. h. sowohl der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer, zu zerstreuen. Daher möchte ich meine Wertschätzung für die Arbeit Ihres Ausschusses zum Ausdruck bringen. Die Kommission hätte die Änderungsvorschläge akzeptieren können. Soviel zu dem, was ich bedaure.

Zweitens möchte ich nicht, dass wir das mit diesem Text verfolgte Ziel, das im Übrigen in der gestrigen Aussprache vielfach angesprochen wurde, aus den Augen verlieren. Es geht darum, den europäischen Häfen zu helfen, sich effektiv auf die Ausweitung des Seeverkehrs und die Gefahr einer Überlastung der Hafenkapazitäten einzustellen. Die Effizienz der Hafenaktivitäten trägt dazu bei, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

Selbstverständlich werde ich dem Kommissionskollegium genau über die gestrige Aussprache und die heutige Abstimmung berichten. Ich werde ihm vorschlagen, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Ich werde ebenfalls vorschlagen, die Arbeit mit allen Betroffenen, d. h. den Staaten, den Betreibern, den Nutzern, den Gewerkschaften, in Abstimmung mit dem Parlament fortzusetzen, um die Grundlagen einer europäischen Hafenpolitik zu schaffen, die geeignet ist, die Investoren zu begleiten und ihre Bedenken zu zerstreuen, denn ich möchte auf die am besten geeignete Art die Antworten erbringen, welche die europäischen Häfen sowohl hinsichtlich der Tariftransparenz als auch der Nutzung der Infrastrukturen, der Vergabe von staatlichen Beihilfen sowie generell der Einbeziehung der Häfen in die intermodale Kette erwarten. Unsere Aussprache hat die Notwendigkeit eines jeden Aspekts dieses umfassenden globalen Ansatzes deutlich gezeigt.

(Beifall von rechts)

 

4.9. Afghanistan (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Ziffer 16:

 
  
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  Emilio Menéndez del Valle (PSE).(ES) Ich werde den Text auf Englisch verlesen, da er so diskutiert wurde; er würde dann folgendermaßen lauten:

(EN) „fordert, dass das Problem der so genannten nationalen Vorbehalte, die eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Kontingenten im Lande behindern, gelöst wird.”

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

4.10. Homophobie in Europa (Abstimmung)

4.11. Klimawandel (Abstimmung)

4.12. Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung (Abstimmung)
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  Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

5. Stimmerklärungen
  

- Entschließungsantrag: B6-0049/2006

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen und Inger Segelström (PSE), schriftlich. (SV) Wir streben eine Einigung mit dem Rat über die Erneuerung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens an. Ausgangspunkt der Verhandlungen ist für uns die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013. Daher unterstützen wir die Entschließung des Europäischen Parlaments zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 15./16. Dezember 2005. Nicht befürworten können wir hingegen die Formulierungen über eine verbesserte europäische Dimension der EU-Agrarpolitik. Wir sehen der Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union im Jahr 2008 mit großen Erwartungen entgegen und hoffen, sie wird zu einer moderneren Struktur des Gemeinschaftshaushalts und zu einer Senkung der Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik führen.

 
  
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  Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die Delegation der britischen Konservativen unterstützt die im Bericht Böge erhobene Forderung, den gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 in seiner jetzigen Form abzulehnen. Wir unterstützen den Entschließungsantrag in seiner Forderung nach einer festen Zusage, eine Überprüfung der Finanziellen Vorausschau durchzuführen und dem Europäischen Parlament dabei eine klare Rolle zu übertragen, und wir unterstützen nachdrücklich die Forderung nach ausreichenden flankierenden Maßnahmen, um eine bessere Ausführung und Kontrolle der in den Mitgliedstaaten verausgabten Mittel sicherzustellen.

Wir sind jedoch besorgt über die Forderung, dass der Haushaltsausschuss Verhandlungen auf der Grundlage des am 8. Juni 2005 angenommenen Standpunkts des Europäischen Parlaments führen soll, die, wenn sie erfüllt wird, einen Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen um 112 474 Milliarden Euro im betreffenden Zeitraum zur Folge hätte. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Francisco Assis, Luis Manuel Capoulas Santos und Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 der Stimme enthalten, weil wir den Erwägungsgrund 4 der Entschließung nicht akzeptieren.

Unserer Meinung nach war die Mindestübereinkunft letztlich gut für Europa, da sie eine ernste politische Krise in der Union abwendete, wenn auch nur vorübergehend.

Die Verwendung der Formulierung „lehnt [...] ab“ im Erwägungsgrund 4 lässt die Bürger Europas glauben, das Parlament versuche, die Finanzdebatte wieder aufzunehmen, was beim derzeitigen Stand der Dinge nicht möglich, geschweige denn angebracht ist.

Dementsprechend setzen wir „lehnt [...] ab“ mit „missbilligt“ gleich, was offenkundig die erzielte Übereinkunft nicht untergräbt.

 
  
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  Gerard Batten, Graham Booth, Derek Roland Clark, Nigel Farage, Roger Knapman, Michael Henry Nattrass, Jeffrey Titford und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Es mag die Abgeordneten überraschen, dass die UKIP zum ersten Mal für einen Entschließungsantrag mit unverkennbar föderalistischem Tenor gestimmt hat. Der Grund dafür ist, dass durch die Annahme dieses Entschließungsantrags die im Dezember von Tony Blair ausgehandelte Vereinbarung ihre Gültigkeit verlieren wird. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass der Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Haushalt der EU um 63 % steigen soll. Der Verzicht auf 7 Milliarden Pfund unseres Rabatts ist inakzeptabel. Die vorliegende Finanzielle Vorausschau ist eine schlechte Vereinbarung für Großbritannien.

Wenn dieser Entschließungsantrag angenommen wird, gilt wie bisher Artikel 272 des Vertrages, der vorsieht, dass jedes Jahr neu über den Haushalt beraten wird. Wenngleich wir die Gründe, die hinter diesem Entschließungsantrag stehen, ausdrücklich ablehnen, freuen wir uns, dass wir zu einer Wiederaufnahme der Debatte über die Verwendung der britischen Steuergelder beitragen können. Je stärker die Menschen von der Arbeit der EU betroffen sind, desto geringer ist ihre Sympathie für die EU.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM), schriftlich. (NL) Indem sie den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 in den Papierkorb wandern lässt, setzt die Mehrheit des Europäischen Parlaments das Funktionieren der Europäischen Union aufs Spiel, und damit können wir uns nicht einverstanden erklären.

Erstens sind die Mitgliedstaaten die Beitragszahler der Europäische Union. Das Parlament maßt sich zuviel an, wenn es die Mitgliedstaaten zwingen möchte, mehr Mittel für die EU bereitzustellen.

Zweitens enthält der EU-Haushalt Posten, die – aufgrund des Subsidiaritätsprinzips – mit weitaus weniger Mitteln, wenn überhaupt, ausgestattet werden sollten: Außenpolitik, Bildungswesen, soziale Angelegenheiten, Beschäftigung, Kultur und Gesundheitswesen. Darüber hinaus dienen Ausgaben für EU-Propaganda sowie Beihilfen für „proeuropäische“ Expertengruppen keinem sinnvollen Zweck.

Drittens muss die Kohäsions- und Strukturfondspolitik auf die rückständigen Gebiete in den Mitgliedstaaten mit einem BIP von weniger als 80 % des EU-Durchschnitts konzentriert werden, was logischerweise eine Verlagerung der Strukturförderungspolitik von den südlichen zu den östlichen Mitgliedstaaten zur Folge hat.

Im Interesse der Bürger muss das EP mehr Einfallsreichtum an den Tag legen und die EU auf ihre Kernaufgaben beschränken. Kurzum: Mehr Leistung mit weniger Geld!

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir sind nicht zufrieden mit der am 16. Dezember im Rat erzielten Vereinbarung. Wir wollen die Ausgaben für die Agrarpolitik und die Strukturfonds reduzieren und mehr Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitstellen. Das Parlament hat in Bezug auf die Finanzielle Vorausschau ein Mitentscheidungsrecht und bereits angekündigt, dass es seine eigene Haushaltspolitik sehr energisch verfolgen wird. Wir unterstützen nicht die expansive Haushaltspolitik des Parlaments, aber andere Vorschläge, wie die Aufstockung der Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns bei der Schlussabstimmung über die Entschließung der Stimme enthalten und nicht dagegen gestimmt, da wir den Vorschlag des Parlaments in Teilen unterstützen können.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe mich bei der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über seine Entschließung zur Finanziellen Vorausschau der Stimme enthalten. In der Entschließung lehnt das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates ab. Ich bin zweifellos sehr enttäuscht über den Standpunkt des Rates, in dem die Bereiche, die für mich Priorität haben, weniger Mittel erhalten als die von der Kommission vorgeschlagenen. Das betrifft solche Gebiete wie Forschung, Innovation, Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, Umweltmaßnahmen und die Strukturfonds zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Rat hat jedoch unziemlich lange Zeit gebraucht, und ich möchte diesen Prozess nicht weiter hinauszögern. Für uns geht es darum, die Finanzierung für Projekte und Programme für die Jahre 2007-2013 sicherzustellen, damit diese nicht aufgrund von Unsicherheit und ausbleibenden Kofinanzierern eingestellt werden müssen. Das ist vor allem für die zehn neuen Mitgliedstaaten wichtig. Deshalb habe ich mich entschieden, die jetzt vereinbarte Finanzielle Vorausschau nicht aus der Bahn zu werfen.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. – (EN) Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion werden sich bei der Schlussabstimmung am 18.01.2006 über den Bericht Böge aus folgenden Gründen der Stimme enthalten:

1. Wir sind besorgt über die in Ziffer 7 erklärte Absicht, die Agrarpolitik zu stärken, weil wir seit langem gegen eine Stärkung dieses Bereichs kämpfen.

2. Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion schließen sich der Aussage im ersten Satz von Ziffer 4 nicht an, dass das Europäische Parlament „den gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates ablehnt“. Erstens sind wir der Meinung, dass es eine schwierige Aufgabe für den britischen Ratsvorsitz war, eine Einigung über dieses heikle und kontroverse Thema zu erreichen. Nur wenige glaubten angesichts der zeitweise völlig gegensätzlichen Positionen der 25 EU-Mitgliedstaaten in dieser Frage daran, dass es dem Vereinigten Königreich gelingen würde, am Ende doch noch einen Kompromiss zu erreichen. Zweitens sind wir der Ansicht, dass das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates nicht ablehnen kann: Alles, was wir tun können, ist den Standpunkt des Rates zur Kenntnis zu nehmen und unsere eigene Position festzulegen, die möglicherweise von der des Rates abweicht, diese aber nicht ablehnt.

3. Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion unterstützen die Absicht des Europäischen Parlaments, die Rechenschaftspflicht und die Flexibilität des Haushalts zu verbessern, damit die EU auf künftige Herausforderungen reagieren kann, die angesichts ihrer Rolle als wichtiger globaler Akteur auf sie zukommen werden.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE), schriftlich. (PT) Im Dezember hat der Rat die Mitentscheidungsbefugnisse/-Pflicht des Parlaments ignoriert und es versäumt, die zentralen Politikmaßnahmen der Lissabon-Strategie und Maßnahmen im Zusammenhang mit Europas Platz auf dem Schauplatz des internationalen Geschehens zu finanzieren.

Dadurch fehlt es der Kommission an Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen für die Bürger, beispielsweise für Jugend, Bildung, Forschung und Kultur, des Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und der externen Verpflichtungen der Union wie Friedensmissionen oder Maßnahmen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Deshalb habe ich gegen die Übereinkunft in ihrer jetzigen Form gestimmt und fordere die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel, die Mittelknappheit zu überbrücken.

Die Präsidentschaft sollte beauftragt werden, mit dem Parlament über Flexibilitätsreserven zu verhandeln, die alle notwendigen Mittel gewährleisten würden, und eine Überprüfungsklausel zu vereinbaren, die es ermöglichen würde, die Ausgaben 2008 zu überprüfen – einschließlich einer Umschichtung von Finanzmitteln von der GAP zur Wettbewerbs- und Innovationspolitik – und die Haushaltsressourcen der Union zu überdenken.

Hier geht es nicht darum, das wieder aufzurollen, was im Dezember in Brüssel vereinbart wurde, sondern darum, es mit Mitteln zu stärken zur Finanzierung der notwendigen Strategien und Maßnahmen, die unerlässlich sind für ein geschlosseneres, wettbewerbsfähigeres und verantwortungsbewussteres Europa, das in der Welt größere Glaubwürdigkeit genießt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember erzielte Übereinkunft zum Haushaltsplan der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 ist erbärmlich unzureichend in der finanziellen Ausstattung und ungeeignet in Bezug auf die Prioritäten und Instrumente, die wir brauchen, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernisse und Probleme einer auf 27 Länder erweiterten Union anzupacken.

Das so oft beschworene Konzept der „Solidarität“ wurde in der Rangfolge der Prioritäten nach hinten verschoben und die Finanzierung der Kohäsionspolitik von 0,41 auf 0,37 % des Gemeinschafts-BNE gekürzt - und das, obwohl die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede als Folge der Erweiterung noch zugenommen haben. Weitere Einschnitte betrafen Bereiche wie Soziales, Umwelt, Landwirtschaft, Kooperation, Forschung und Kultur. Gleichzeitig wurden die Mittel für Bereiche wie „Wettbewerbsfähigkeit“, Migrationskontrolle, Grenzkontrolle, Sicherheit und für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erhöht, und zwar auf Kosten der Entwicklungshilfe.

Damit wird der Sieg der Interessen der wirtschaftlich am stärksten entwickelten Länder und der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen dieser Länder besiegelt zu Lasten der Interessen derer, die wie beispielsweise Portugal als die „Kohäsionsländer“ bezeichnet werden, und auch der Arbeitnehmer.

Der gesamte „Verhandlungsprozess“ war gekennzeichnet durch einen Vorschlag nach dem anderen, jeder schlechter als der vorhergehende. In dieser Situation wird zwar im vorliegenden Vorschlag die im Rat erzielte Einigung abgelehnt, jedoch die Verhandlungsposition des Parlaments bekräftigt, die in Bezug auf Finanzierung und Prioritäten ebenfalls mangelhaft ist.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira (PSE), schriftlich. (PT) In dem zur Finanziellen Vorausschau angenommenen Text gibt es zwei Punkte, bei denen man anders hätte verfahren müssen.

Da ist erstens die Formulierung, dass die im Rat erzielte Einigung abgelehnt werde. Es hätte angemessenere Möglichkeiten gegeben, um die Missbilligung der Einigung zum Ausdruck zu bringen. Der zweite betrifft die Art, in der auf die Agrarpolitik eingegangen wird. Die Art und Weise, in der einige Mitgliedstaaten über die GAP höhere Mittel aus dem Unionshaushalt erhalten haben, hat den Fortgang des Projekts Europa behindert, weil geeignetere Kriterien für die Gewährung von Mitteln blockiert wurden.

Die im Rat erzielte Einigung ist für Portugal begrüßenswert. Dennoch hat das Parlament jedes Recht, sich jetzt darum zu bemühen, den Prozess der Feinabstimmung der Vereinbarung in Gang zu setzen.

Dabei hat es in der Haushaltsmethodik keine nennenswerte Kehrtwende gegeben, die Kriterien für die allgemeine Verteilung der Mittel haben sich keineswegs geändert. Die Solidarität mit den Kohäsionsländern im Süden und Osten muss fortgesetzt werden. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa darf nicht auf Kosten der derzeit weniger wettbewerbsfähigen Länder gehen.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. – (EN) Ich möchte eines klarstellen: Ich lehne den gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht ab. Das Europäische Parlament als ein Arm der Legislative und der Haushaltsbehörde sollte allerdings in der Lage sein, seine parlamentarische Funktion bei der Festlegung der Politikbereiche, deren Reform und deren Haushalt uneingeschränkt wahrzunehmen. Daher unterstütze ich den Wunsch dieses Hauses, konstruktive Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Obwohl die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament mit der Senkung des EU-Haushalts und insbesondere mit der Verbesserung der niederländischen Zahlungsposition zufrieden ist, stehen wir der Art und Weise, wie die übrigen Mittel ausgegeben werden, weiterhin überaus kritisch gegenüber. Bis heute werden Agrarsubventionen ungleich verteilt, nach wie vor werden Gelder sinnlos nach dem Gießkannenprinzip vergeben, und es werden noch immer Prestigeprojekte gefördert. Es ist unhaltbar, dass die Haushaltsvereinbarung auf Kosten der armen Mitgliedstaaten getroffen wird.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) In der Entschließung wird die Übereinkunft des Rates zur Finanziellen Vorausschau abgelehnt. Ich halte es jedoch für unklug, wenn das Europäische Parlament den Vorschlag ablehnt, und habe mich deshalb der Stimme enthalten. Der Weg bis zum Standpunkt des Rates war lang und schwierig, und es wäre problematisch für den Rat gewesen, wenn er sich nicht schließlich doch in der Frage hätte einigen können. Sicher hat das Parlament hier das Mitentscheidungsrecht und ist auch berechtigt, den Vorschlag des Rates abzulehnen, aber es wäre sehr bedauerlich, wenn die Finanzielle Vorausschau wegen Machtspielen zwischen den Organen nicht zustande käme. Das Parlament muss jetzt seine Verantwortung wahrnehmen und gemeinsam mit dem Rat sein Bestes tun, um einen langfristigen Haushaltsplan zu erreichen.

Ich halte es für gut, dass der Rat sich zur Finanziellen Vorausschau geeinigt hat und dass die Ausgaben nicht allzu hoch angesetzt wurden, aber großen Teilen der Vorausschau stehe ich auch kritisch gegenüber. Beispielsweise hat der Haushalt das falsche Profil, denn zu viel Geld wird für die Landwirtschaft und die Regionalbeihilfe ausgegeben.

Das Parlament will mehr Mittel für wichtige Bereiche bereitstellen, befürwortet allerdings ein zu hohes Ausgabenniveau und möchte – wie der Rat – zu viel Geld für die Landwirtschaft und Regionalbeihilfen einstellen. Deshalb unterstütze ich die Position des Parlaments nicht. Das kompromisslose Setzen von Prioritäten bei den Gemeinschaftsmitteln ist entscheidend, um die Veränderungen herbeizuführen, die Europa braucht.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Das Europäische Parlament hat heute eine Entschließung zu dem Mehrjahreshaushalt Europas angenommen. Ich begrüße den am 5. Dezember 2005 vom Rat erzielten Kompromiss und sehe darin eine gute Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Nach meinem Dafürhalten werden die in der Person von Finanzminister Zalm unternommenen erfolgreichen Bemühungen der niederländischen Regierung dadurch keineswegs geschmälert. Der Beschluss des Rates, den EU-Beitrag der Niederlande um eine Milliarde zu kürzen, fällt nicht in die Zuständigkeit des Parlaments und wird deshalb nicht Gegenstand der Verhandlungen sein. Meiner Meinung nach muss Europa mehr in Wissen, Innovation und Unternehmertum investieren, was mir in dem jetzigen Kompromiss noch nicht genügend zum Ausdruck zu kommen scheint.

Des Weiteren bin ich der Auffassung, dass das Europäische Parlament so wie jedes nationale Parlament seine Verantwortung bei der Feststellung des Haushaltsplans übernehmen muss. Die Verhandlungen, die das Europäische Parlament mit dem Rat aufnehmen wird, sind mit der Debatte vergleichbar, die bei der festlichen Eröffnung des niederländischen Parlaments von der Zweiten Kammer mit der Regierung geführt wird.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL) , schriftlich.(EL) Der Europäische Rat hat eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013 erzielt, doch erst nach heftigem Gefeilsche darüber, wer weniger vom Geld des Volkes beisteuert und wer mehr davon abbekommt, damit sich die europäischen Monopole gesundstoßen, ihre Rentabilität steigern und ihre Privilegien ausbauen können. Zugleich stellte er die Weichen für die neue Überprüfung der GAP und für die Kürzung der Agrarausgaben, die für noch mehr kleine und mittlere Betriebe das Aus bedeuten wird.

Im Rahmen dieses Finanzpakets werden die auf 110 % aufgestockten Gelder des Volkes dazu verwendet, um die repressive Politik und die Strategie der volksfeindlichen Lissabon-Agenda zu verschärfen, während die Mittel für die Bauern schrittweise zurückgefahren werden.

Wir MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands lehnen die Beschlüsse zur Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 ab, weil sie zu Lasten der Völker und ihrer Rechte gehen. Aber wir teilen nicht die Gründe für die Ablehnung, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments genannt werden, denn dort folgt man dem Denkschema, wonach die volksfeindliche Politik und die Militarisierung der EU nicht in Frage gestellt werden, und fordert mehr „Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit“ sowie eine Drosselung der Ausgaben in den Mitgliedstaaten. Eine solche Denkweise begünstigt kapitalistische Umstrukturierungsmaßnahmen, die verschärfte Ausbeutung der Arbeiter und den Ausbau repressiver und demokratiefeindlicher Mechanismen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Oberstes Bestreben aller, die an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, ist verantwortungsbewusstes Handeln. Die Öffentlichkeit weiß nur zu genau, dass der Prozess bis zur Annahme der Finanziellen Vorausschau im Dezember kompliziert verlief, was erkennen ließ, wie schwierig diese Verhandlungen sein können, insbesondere unter den heutigen Umständen.

Wie ich schon zuvor erklärt habe, bleibt das letztendliche Ergebnis des Dezembergipfels zwar hinter dem zurück, was notwendig war und worum ich mich bemüht habe, ist aber doch im Großen und Ganzen positiv und dient den Interessen Europas und Portugals. Deshalb halte ich es für legitim, wenn man sich bemüht, diese Vereinbarung zu verbessern, ohne dabei den erzielten Konsens zu gefährden. Wichtigstes Anliegen muss es sein, das institutionelle Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, es steht zu viel auf dem Spiel.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe gegen die Vereinbarung des Rates zur Finanziellen Vorausschau gestimmt, weil sie meiner Meinung symptomatisch ist für die Krise, in der sich Europa derzeit befindet: Sie ist dürftig, ohne Ehrgeiz und einfallslos.

Dürftig in finanzieller Hinsicht ist sie im Vergleich mit anderen Partnereinrichtungen und auch, weil der Ratsvorschlag mehr eine Zusammenfassung der Ansprüche der einzelnen Mitgliedstaaten denn Ausdruck irgendeines politischen Willens ist.

Der fehlende Ehrgeiz zeigt sich in den eindeutigen Anzeichen für mangelnde Kontinuität bei bisher beschlossenen Politikmaßnahmen. Die Bürger Europas sind zunehmend verärgert über die aus ihrer Sicht fehlende Effizienz der europäischen Organe; an einem Tag werden Beschlüsse gefasst, die der Öffentlichkeit als klare Signale für Fortschritt in bestimmten, für die Europäer wichtigen Bereichen dargestellt werden, und schon am nächsten Tag schafft es derselbe Rat nicht, die Finanzielle Vorausschau mit den Mitteln auszustatten, die nötig wären, um diese Maßnahmen in die Tat umzusetzen.

Und schließlich ist diese Vereinbarung auch vollkommen einfallslos, da sie den Verpflichtungen, die gegenüber den Bewerberländern Bulgarien und Rumänien eingegangen wurden, nicht Rechnung trägt.

Eine solche Haltung nennt man gemeinhin Heuchelei.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Das Ergebnis, das im Dezember vergangenen Jahres auf der Ratstagung in Brüssel mitten in der Nacht verkündet worden ist, wird weder Schottland noch Europa gerecht. Dieses Ergebnis ist unannehmbar für das Parlament, und ich freue mich, dass ich diesen Entschließungsantrag unterstützen kann, der die Übereinkunft in ihrer jetzigen Form ablehnt und die Aufnahme von Verhandlungen über eine bessere Lösung vorsieht. Das Parlament hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Mitgliedstaaten, allen voran das Vereinigte Königreich, zu einer vernünftigen Lösung durchgerungen haben, aber wir können noch besseres erreichen als das Ergebnis, das uns heute vorliegt. Ich halte es für richtig, dass das Parlament einen besseren Kompromiss anstrebt und begrüße es, dass wir diesen Entschließungsantrag heute angenommen haben. Ich freue mich auf die Verhandlungen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: B6-0050/2006

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Ich begrüße die Entscheidung der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments, 22 Abgeordnete des Europäischen Parlaments für einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung eines Falles zu benennen, bei dem Bürger, 6 500 davon aus Irland, durch den Zusammenbruch der „Equitable Life“-Versicherung ihre Ersparnisse verloren haben.

Ich unterstütze die Petition, die von den Kunden der „Equitable Life“-Versicherung beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht worden Zu Recht wird nun ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments eingesetzt, der ihren Fall lückenlos aufklären soll.

Die irische Regierung sollte nun einen Ermittler ernennen, der die Interessen irischer Bürger in dieser Angelegenheit vertritt und mit dem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zusammenarbeitet.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Bürger aus ganz Schottland haben sich an mich gewandt und Taten und nicht nur Worte in Sachen „Equitable Life“ gefordert. Heute haben wir den Wunsch dieser Bürger erfüllt, und ich freue mich, dass das Parlament diesen entscheidenden Schritt unternommen hat, zu dem sich die Regierung in London nicht entschließen konnte. Der Zusammenbruch der „Equitable Life“-Versicherung hatte katastrophale Folgen für die Ersparnisse der Menschen und ihre Rücklagen für die Altersversorgung, und es ist verständlich, dass die Betroffenen Aufklärung verlangen. Ich freue mich auf die Arbeit in dem Ausschuss, der dieser Sache auf den Grund gehen wird.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0051/2006

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Europa der Freiheit und der Werte muss völlig klar sein, dass die Rechte der Bürger und das Primat der Rechtsstaatlichkeit ohne Einschränkung zu schützen sind.

Der Kampf gegen den Terrorismus sollte unter diese Kategorie fallen. Daher dürfen wir von unserem Erbe und der breiten internationalen Unterstützung, die wir erfahren, nicht abgehen. Gerade unsere Hochachtung vor den Menschen und all ihren Rechten unterscheidet uns von den Terroristen.

Dieser nichtständige Ausschuss muss seinen Auftrag erfüllen, alle Informationen zusammenzutragen und zu prüfen, die für die Aufdeckung des Wahrheitsgehalts der Berichte aus der Washington Post, die von Human Rights Watch gestützt werden, von Belang sein könnten.

Wir müssen die Wahrheit ans Licht bringen, und zwar nicht nur, weil ungeklärte Zweifel den Verdacht schüren und der Spekulation Nahrung geben, sondern auch, weil wir unter keinen Umständen zulassen dürfen, dass europäisches Hoheitsgebiet zum Zweck der Inhaftierung in geheimen Einrichtungen benutzt wird. Das wäre eine Schande und würde internationalen Regeln der Menschenrechte und auch den europäischen Regeln und Werten Hohn sprechen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Das Europäische Parlament hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der die Vorwürfe über geheime Haftanstalten der CIA und die Folter von Gefangenen innerhalb der EU oder in Beitrittsländern aufklären soll. Sollten EU-Mitgliedstaaten oder Kandidatenländer aktiv oder passiv an der Unterhaltung „außergerichtlicher Haftanstalten“ beteiligt gewesen sein, läge eine Verletzung der Charta der Grundrechte vor.

Wir müssen jetzt alles daran setzen, dieser Sache auf den Grund zu gehen. Wir müssen unvoreingenommen ermitteln, aber wir dürfen auch keine Möglichkeit ausschließen. Wir wollen die Wahrheit wissen, allein darauf kommt es an. Wenn wir so vorgehen, ist das ein wirksamer Schritt im Kampf gegen den Terrorismus und auch gegen die Folter.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments gestimmt, der die möglichen CIA-Aktivitäten im Zusammenhang mit angeblichen Entführungen, „außergerichtlichen Überstellungen“, „Inhaftierungen in geheimen Einrichtungen“, „Isolationshaft ohne Kontakt zur Außenwelt“, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen auf EU-Gebiet oder in Beitritts- oder Bewerberländern aufklären soll.

Angesichts der großen Besorgnis, die in der Bevölkerung, auch in meinem Londoner Wahlkreis, herrscht, kommt es jetzt darauf an, dass der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um herauszufinden, ob diese Behauptungen wahr sind.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL) , schriftlich. – (EL) Angesichts der Enthüllungen und erhitzten Debatten im Zusammenhang mit dem Vorgehen der CIA, bei dem es um Entführungen, Gefangenentransporte, Verhöre und Gefängnisse in europäischen Staaten geht, versucht das Europäische Parlament, den Völkern Europas mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Sand in die Augen zu streuen.

Es heuchelt Besorgnis über die auf europäischem Boden begangenen Menschenrechtsverletzungen und bemüht sich, die „verlorene Ehre“ der EU zu retten. Doch steht fest, dass die EU selbst und die Regierungen der Mitgliedstaaten Geheimabkommen mit den USA geschlossen haben, voll auf die so genannte Antiterror-Strategie eingeschwenkt sind und jetzt die aus allen Wolken fallenden Unschuldsengel spielen.

Es ist eine Beleidigung und Unterschätzung der Völker, wenn die Fraktionen im Europäischen Parlament, deren Parteien an der Regierung sind und die Abkommen unterzeichnet haben, sich jetzt hinstellen und gegen die Folgen ihres Handelns protestieren.

Die EU und die USA sind gemeinsam für das jeder Kontrolle entzogene Vorgehen der Geheimdienste verantwortlich, die sich überdies darauf vorbereiten, unter Berufung auf die Antiterrorgesetze einen Schlag gegen die Volksbewegung und Kriege gegen Länder und Völker zu führen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Konfliktsituationen wie insbesondere der, in der sich die USA und ihre Verbündeten derzeit befinden, ist es umso wichtiger, dass unsere grundlegenden Bürgerrechte in Ehren gehalten werden; unter extremen Umständen müssen wir alle erst recht wachsam sein. Deshalb teile ich die Auffassung all derer, die in Europa und in den USA ihre Stimme gegen jedweden Missbrauch oder Verstoß gegen diese Werte erhoben haben. Das ist mein unmissverständlicher Standpunkt, den ich auch schon bei früheren Gelegenheiten geäußert habe.

In Anbetracht dessen muss ich im Zusammenhang mit den so genannten „CIA-Flügen“ mein Unbehagen über die Art und Weise äußern, in der diese Aussprache geführt wird. Es überwiegen Mutmaßungen, Verdächtigungen und Anschuldigungen, und dem Wort unserer Verbündeten und unserer hoch geachteten führenden Politiker der EU-Mitgliedstaaten wird offenbar der geringste Wert beigemessen.

Meines Erachtens ist es der Konferenz der Präsidenten vor diesem Hintergrund gelungen, eine Lösung zu finden, die angemessen und vor allem ausgewogen ist und die der Rolle gerecht wird, die das Parlament in dieser Angelegenheit spielen könnte. Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Die Behauptung, dass unsere amerikanischen Freunde und Kollegen europäische Flughäfen als Zwischenstationen für Flüge genutzt haben, die nach unserem Recht illegal sind, ist äußerst Besorgnis erregend. Es ist gut, dass wir im Europäischen Parlament versuchen wollen, Licht in diese zwielichtige Angelegenheit zu bringen, da dieses Thema für alle unsere Bürger wichtig ist. Ich für meinen Teil glaube nicht, dass auch nur die Hälfte der gegen die Amerikaner erhobenen Vorwürfe zutrifft, aber wir werden diesen Behauptungen nur dann entgegentreten können, wenn wir erfahren, was wirklich geschehen ist. Ich freue mich auf die Arbeit in dem Ausschuss, bei der wir genau das klären werden.

 
  
  

- Bericht Cavada (A6-0003/2006)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Verbindung mit dem Nahost-Friedensprozess im weitesten Sinne muss die EU klar und geschlossen für den Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten Position beziehen. In diesem besonderen Falle erfordern die im Libanon getroffenen Schritte unsere wirksame Unterstützung in Wort und Tat. Wir müssen in der Praxis zusammenarbeiten und jede Spur verfolgen, die helfen könnte, die Wahrheit über die Ermordung des ehemaligen Premierministers Rafiq Hariri herauszufinden. Deshalb habe ich für den vorliegenden Bericht gestimmt. Außerdem möchte ich auf die vom Berichterstatter angesprochenen Verfahrensprobleme hinweisen, die meines Erachtens weitere Beachtung verdienen.

 
  
  

- Bericht Sjöstedt (A6-0001/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Annahme des vom Vermittlungsausschuss gebilligten Schlussberichts über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie, der sehr im Interesse Portugals liegt.

Diese neue Rechtsvorschrift wird die umweltrechtlichen Bestimmungen in mehreren Mitgliedstaaten stärken und den Unternehmen strengere Auflagen zur Sanierung von Standorten im Anschluss an die Stilllegung von Industrieanlagen vorgeben, damit diese ihrer Verantwortung zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit nachkommen.

Ebenso wichtig sind die Bestandsaufnahmen zu den bestehenden Sachverhalten, damit sachgerechte Maßnahmen getroffen werden können.

Wir hoffen, dass diese Vorschläge überall in die Tat umgesetzt werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Diese Richtlinie ist ein wichtiger Rechtsakt zur Umwelt.

Nach der lobenswerten Arbeit des Berichterstatters wie auch der Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss unterstütze ich diesen Bericht mit wichtigen Maßnahmen, die den Weg frei machen werden, um die negativen Auswirkungen der Entsorgung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie auf die Umwelt und die Risiken für die menschliche Gesundheit zu verringern.

Deshalb habe ich für den Bericht Sjöstedt gestimmt.

 
  
  

- Bericht Maaten (A6-0415/2005)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – In den nahezu 20 000 Badegewässern der Europäischen Union können bakteriologische Gefahren lauern, die man nicht ahnt. Da ein Schwimmer durchschnittlich rund 50 Milliliter Wasser schluckt, planschende Kinder bisweilen das Zehnfache, muss gewährleistet werden, dass keine Erkrankungsgefahr besteht. Die unterschiedlichen Krankheitserreger können von Übelkeit bis zu Hautausschlägen auch lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen. Umso erfreulicher ist es also, dass die europäische Richtlinie die Qualität der Badegewässer in den letzten Jahren verbessern konnte. Allerdings ist gerade die Selbstregulationsfähigkeit kleinerer Seen wie bei uns im Alpenraum, in meiner österreichischen Heimat, rasch überschritten. Wir dürfen also nicht allein auf gesetzliche Bestimmungen, Verbote und Investitionen bauen, wir müssen vielmehr bemüht sein, auch die aktive Mitarbeit und ein entsprechendes Umweltbewusstsein der Bürger einzufordern.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Es sollte natürlich keine gemeinsame Richtlinie der EU über die Qualität der Badegewässer geben. Wir haben für den Bericht gestimmt, da das Parlament unsere Kritik angenommen und die gegenwärtigen Vorschriften reduziert hat. Zudem werden im Bericht auch nachdrücklich die Vorschläge für eine weitere Regulierung abgelehnt, die vorlagen, als das Parlament das Thema beim letzten Mal diskutiert hat.

Es sei darauf hingewiesen, dass der vorige Vorschlag deutlich gezeigt hat, wie schwer es ist, detaillierte Vorschriften zu erlassen, die unter völlig unterschiedlichen Bedingungen gelten sollen. In Ländern mit langen Küstenbereichen, großen Wasserflächen, kurzen Badesaisons, niedrigen Wassertemperaturen und dünner Besiedelung sollten andere Anforderungen gelten als in Ländern mit dicht bevölkerten Stränden, an die viele Menschen reisen, um während einer langen Badesaison in warmem Wasser zu baden. Wir schwedischen Konservativen freuen uns, dass unsere Kritik Gehör gefunden hat.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Selbstverständlich unterstütze ich diesen Vorschlag. Für mein Land, Portugal, in dem mehr als die Hälfte des Hoheitsgebiets aus Küstengebieten besteht, das eine Vielzahl von Flüssen und anderen Wasserwegen besitzt und wo sich immer mehr Badelustige am Wassersport erfreuen, ist er besonders wichtig.

Der Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt dar, denn die vorliegenden Änderungsanträge bringen eindeutige Verbesserungen für das Verständnis, die Überwachung und die Kontrolle der Qualität von Badegewässern.

Der aus dem Vermittlungsausschuss hervorgegangene Text wird Lücken schließen und die derzeit geltende Regelung über Badegewässer auf den neuesten Stand bringen.

Es gibt jetzt strengere Anforderungen, beispielsweise neue Grenzwerte für Bakterien, damit die Gewässerqualität als „ausreichend“ eingestuft wird, die nunmehr obligatorische Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit und die EU-weite Vereinheitlichung von Zeichen, die mithelfen wird, Gesundheitsrisiken zu senken und Krankheiten und Infektionen vorzubeugen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe heute für den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer gestimmt. Dabei gehe ich davon aus, dass hier die Subsidiarität zur Anwendung kommt, diese Frage also auf lokaler oder regionaler Ebene geregelt werden sollte. Badegewässer sind ein Thema, das viele schwedische Kommunen berührt, die eine enorme Anzahl an Badeplätzen besitzen. Daher ist es wichtig, dass die Richtlinie diese Kommunen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Dass ich dennoch für diese Richtlinie gestimmt habe, hängt damit zusammen, dass sie in vielen Punkten eine deutliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtig geltenden Richtlinie über die Qualität der Badegewässer aus dem Jahr 1976 darstellt. Erstens ist sie einfacher und zweitens enthält sie verbesserte Forderungen in Bezug auf Gesundheit und Umwelt. Eine schlankere aber effektivere EU sollte prüfen, ob Bereiche wie diese nicht wieder an die Mitgliedstaaten übertragen werden könnten, damit sie dort auf nationaler oder lokaler/regionaler Ebene geregelt werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der wichtigste Aspekt der erzielten Lösung liegt darin, dass die Richtlinie von 1976 über die Qualität der Badegewässer, die durch den neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und erhöhte gesundheitliche Anforderungen veraltet war, in einigen Punkten aktualisiert worden ist. Wie der Berichterstatter feststellte, sinkt dadurch die Gesundheitsgefährdung von Badenden von 12 % auf 7,5 %.

Das Vermittlungsverfahren war schwierig wegen der weit auseinander gehenden Standpunkte und das Ergebnis zufrieden stellend, aber nicht ausreichend, vor allem bei den jetzt obligatorisch gewordenen Parametern.

Die größten Fortschritte sind bei der Information der Öffentlichkeit zu verzeichnen. Es ist zu hoffen, dass aktuelle Informationen öffentlich gemacht und unmittelbar an den Badeplätzen ausgewiesen werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der im Vermittlungsausschuss zustande gekommene und uns für die heutige Abstimmung vorgelegte Text enthält sehr begrüßenswerte Änderungen des Vorschlags, der zur zweiten Lesung am 21. April 2005 vorlag.

Dass der Vorschlag, die Unterscheidung zwischen Binnen- und Küstengewässern aufzuheben, nicht übernommen und auch die Qualitätskategorie „ausreichend“ nicht aus dem endgültigen Text gestrichen wurde, entspricht Portugals vorrangigem Interesse in dieser Angelegenheit und den neuesten WHO-Empfehlungen.

Ich begrüße die vorgeschlagenen Parameter zur Bewertung der Badegewässerqualität im Verbund mit der zu ihrer Evaluierung und Systematisierung beschlossenen Methodik. Deshalb bin ich für die Einführung dieser Parameter.

Meines Erachtens wird es damit möglich, nicht nur die Umwelt zu verbessern, sondern auch die Bürger zu schützen und besser über die Qualität der Badegewässer, die sie nutzen, zu informieren.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht behandelt ein Thema, das nicht auf die Tagesordnung der EU gehört. Natürlich ergibt es keinen Sinn, den Zustand und die Bedingungen der Badegewässer im Mittelmeer mit denen von tausenden Seen in Ländern wie Schweden und Finnland zu vergleichen. Die Badegewässerrichtlinie ist ein Beispiel dafür, dass die EU in der Praxis selten das Subsidiaritätsprinzip oder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwendet. Das ist bedauerlich.

Der vom Vermittlungsausschuss gebilligte Entwurf hat einige Vorteile im Vergleich zu der gegenwärtig geltenden Richtlinie. So sind beispielsweise von den Mitgliedstaaten weniger Kriterien zu beachten. Gleichzeitig wurden neue absurde Anforderungen eingeführt, wie das Aufstellen von europaweit identischen Schildern an den Badeplätzen.

Wir sind überzeugt, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind, in Fragen der Badewasserqualität selbstständig zu entscheiden. Daher sind wir prinzipiell gegen die Badegewässerrichtlinie und haben den Kompromiss des Vermittlungsausschusses abgelehnt.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe für den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer gestimmt. Grundsätzlich bin ich nicht der Meinung, dass die Qualität von Badegewässern ein europäisches Thema ist, sondern in den Mitgliedstaaten auf nationaler oder lokaler Ebene geregelt werden sollte. Ich habe für den Entwurf gestimmt, weil er die frühere Badegewässerrichtlinie von 1976 wesentlich vereinfacht. Eine Zustimmung zu diesem Entwurf ist ein Teil des Kampfes für die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts. Gleichzeitig beinhaltet er natürlich auch Veränderungen zum besseren für Gesundheit und Umwelt.

Damit die EU bei den wichtigen grenzüberschreitenden Fragen effektiver und dynamischer wird, müssen politische Entscheidungen auf bestimmten Gebieten den Mitgliedstaaten überlassen werden. Dieser Bereich gehört dazu, er sollte an den Orten geregelt werden, die den Bürgern näher sind.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die neu vom Rat eingeführte vierte Kategorie für die Wasserqualität beibehalten wird und nun strengere Werte für die Belastung festgelegt worden sind, nach der Badegewässer in diese vier Kategorien eingestuft werden. Diese neuen Werte sollen dazu beitragen, die Gesundheitsgefährdung von Badenden durch eine Anhebung der Grenzwerte zu verringern.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung zur Richtlinie über die Bewirtschaftung der Badegewässer beruht auf neuen Kriterien für die Bewertung der Wasserqualität und die Information der Öffentlichkeit.

Strengere Vorschriften und eine bessere Information der Öffentlichkeit sind für Portugal von größter Bedeutung in Anbetracht der Abmessungen des portugiesischen Küstenstreifens sowie des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Wertes, den diese Küstengebiete und ihre unzähligen Wasserwege nicht nur unter dem Aspekt des Fremdenverkehrs, sondern auch soziokultureller Aktivitäten für das Land haben.

Es muss alles getan werden, um Gesundheitsgefährdungen zu verhindern und zu reduzieren. Deshalb halte ich diesen Vorschlag für einen höchst bedeutsamen Schritt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die Änderungen werden eindeutige Verbesserungen für das Verständnis, die Überwachung und die Kontrolle der Qualität von Badegewässern bewirken und zur notwendigen Ausgewogenheit in Bezug auf die Kosten für die Einführung neuer Qualitätskriterien beitragen.

Deshalb habe ich für den Bericht Maaten gestimmt.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), schriftlich. – (EN) Das Thema dieses Entschließungsantrags, die Qualität der Badegewässer, ist wichtig, aber unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität sollte es meiner Ansicht nach auf nationaler Ebene geregelt werden. Eine Regelung dieses Bereichs auf europäischer Ebene erbringt keinen zusätzlichen Nutzen. Aus diesem Grund werde ich gegen diesen Entschließungsantrag stimmen.

 
  
  

- Bericht Korhola (A6-0381/2005)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), Berichterstatterin. (FI) Herr Präsident, leider musste ich meine Ausführungen beenden, da die Redezeit abgelaufen war, ich möchte dies korrigieren. Ich lese vor, was ich eigentlich sagen wollte, damit ich von den Umweltorganisationen nicht missverstanden werde:

Ein Beispiel hierfür ist das in dieser Woche von den größten Umweltorganisationen eingegangene Schreiben, welches ein irreführendes Bild von dem sich diesen möglicherweise eröffnenden Recht auf Zugang zu den Gerichten vermittelt. Sie führen an, dass Industriestaaten beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage einreichen können und die vorliegende Rechtsvorschrift ihnen nur dasselbe zubilligt. In dem Schreiben wird nicht erwähnt, dass die Umweltorganisationen derzeit keinesfalls denselben Status wie Unternehmen anstreben, für die gefordert wird, dass diese Entscheidung sie „direkt und individuell“ betrifft, also als Beteiligte. Vielmehr sollte es den Umweltorganisationen nunmehr freistehen, innerhalb der gesamten Union zu wählen, welches Gebiet sie interessiert, unter Vernachlässigung der für Beteiligte geltenden Kriterien. Es war irreführend, dieses wesentliche Detail unerwähnt zu lassen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihnen Zugang zu Informationen und zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, darunter von der EU, gewährt wird.

Insbesondere bin ich der Auffassung, dass die im Entwurf des Vorschlags erläuterte Bestimmung des Begriffs „Umweltinformationen“ auch Angaben über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten umfassen sollte. Häufig sind Pressemitteilungen der Kommission die einzige Möglichkeit für EU-Bürger, sich darüber zu informieren, welche freiwillig eingegangenen Verpflichtungen ihre Mitgliedstaaten nicht einhalten. Das reicht nicht aus, und hier muss eine solidere Basis geschaffen werden.

Abschließend möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass im Rat keine Einigung über die mit diesem Thema zusammenhängende Richtlinie über den Zugang zu Gerichten erreicht worden ist, die am 31. März 2004 mit einigen Änderungen vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Ich fordere den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf diese spezielle Initiative zu verstärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir halten die heute angenommenen Änderungen zum Bericht über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft für höchst signifikant. In dem Bericht wird der Schwerpunkt erstens auf das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über Entscheidungsverfahren und vor allem darüber, wie diese Verfahren zu nutzen sind, zweitens auf das Recht auf Zugang zu Informationen und schließlich noch auf den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gelegt.

Die eingebrachten Änderungsanträge betrafen beispielsweise die Prioritätensetzung für die Umweltpolitik und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festlegung der Umweltpolitik. Jetzt gilt die Vorschrift, klar anzugeben, wie Informationen, etwa zum Stand von Vertragsverletzungsverfahren, eingeholt werden können, und unter Berücksichtigung der Ergebnisse verschiedener Konsultationen Informationen bereitzustellen.

In einigen Bereichen werden jedoch die Anforderungen des Übereinkommens nicht erfüllt, insbesondere beim Zugang zu Gerichten, soweit keine Unterstützungsmechanismen zur Minderung oder Beseitigung wiederkehrender finanzieller Hindernisse bestehen; immerhin ist der Zugang zu Gerichten oft gerade deshalb eingeschränkt, weil diejenigen, die Gerechtigkeit suchen, nicht die notwendigen finanziellen Mittel besitzen.

Allgemein ist dies jedoch ein wichtiger Schritt, um einerseits die wirksame Beteiligung über Verfahren, die innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens stattfinden, und andererseits den Zugang zu Informationen, die eine vernünftige, demokratische Beteiligung ermöglichen, sicherstellen.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen einige Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zur Anwendung des Übereinkommens von Århus gestimmt. Ich bin selbstverständlich für eine möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit. Doch bin ich nicht der Meinung, dass diese Informationen zu ständigen gerichtlichen Klagen bestimmter NRO führen dürfen, deren repräsentativer Charakter noch zu beweisen bleibt. Das Allgemeininteresse muss, wenn es erwiesen ist, Vorrang haben vor vielfach egoistischen Bestrebungen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Unserer Ansicht nach stellt das Übereinkommen von Århus ein wertvolles Rechtsinstrument dar, um für die Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Entscheidungsverfahren zu gewährleisten. Damit verfolgt das Übereinkommen einen positiven Zweck. Wir haben gegen Änderungsantrag 25 gestimmt, da wir prinzipiell der Ansicht sind, dass die Klageerhebung vor nationalen Gerichten erfolgen sollte, die geltendes Recht anwenden.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) In einer sich auf demokratische Werte gründenden Gesellschaft sind meines Erachtens jeder Partei die gleichen Rechte zuzuerkennen. Dazu gehört auch, dass Bürger, Unternehmen und NRO ohne jegliche Diskriminierung gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Gerichten haben müssen. Da Artikel 230 Absatz 4 des Vertrags diese Möglichkeit bereits vorsieht und somit ausreichend ist, sah ich mich veranlasst, gegen die Änderungsanträge 19, 22, 24 und 25 zu stimmen.

 
  
  

- Bericht Jarzembowski (A6-0410/2005)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! Im Grunde war schon gestern nach der Aussprache über die Liberalisierung der Hafendienste klar, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten Verständnis für die stichhaltigen Argumente der europäischen Hafenarbeiter hatte und hat, was selbstverständlich begrüßenswert ist.

Wir können nur hoffen, dass die doch etwas weltfremde Europäische Kommission nicht in ihrer ungefälligen Haltung verharren wird, und diesbezüglich dürfen wir nicht zu viele Erwartungen hegen, denn schon nächsten Monat, glaube ich, wird man uns hier in diesem Hause die Bolkestein-Richtlinie erneut auftischen.

Nach dieser Vorbemerkung möchte ich mit großer Genugtuung darauf hinweisen, dass wir uns mit der Ablehnung des Berichts Jarzembowski bei der heutigen Abstimmung eindeutig für den Grundsatz „Beschäftigung zuerst für das eigene Volk“ entschieden haben. Wir haben unsere nationalen Hafenarbeiter vor unlauterem Wettbewerb aus Ländern, in denen völlig andere Arbeitsbedingungen herrschen, geschützt. Erfreulicherweise haben die linke und die rechte Seite dieses Parlaments endlich einmal der eigenen Bevölkerung Priorität eingeräumt. Sie haben endlich einmal die grundlegenden Interessen unserer eigenen Bürger über die Ideologie gestellt. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht.

 
  
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  Dirk Sterckx (ALDE).(NL) Herr Präsident! Ich habe den Vorschlag für die Hafenrichtlinie nicht abgelehnt. Meines Erachtens hätten wir den Kommissionsvorschlag abändern und verbessern sollen, denn es lag ein ausgewogenes Paket an Änderungsanträgen vor.

Wir hätten, wie von den Gewerkschaften gefordert, die Selbstabfertigungsklausel aus der Richtlinie streichen können. Wir hätten für Genehmigungen und Verträge, für die Auswahl der Anbieter von Hafendienstleistungen durch die Hafenbehörden einen Rahmen festlegen können. Wir hätten einen klaren Rechtsrahmen für die Lotsendienste schaffen können. Wir hätten eine präzise Übergangsregelung für bestehende Lizenzen treffen können.

Eine Mehrheit unseres Parlaments hielt dies nicht für erforderlich, wiewohl schon seit zehn Jahren über eine europäische Hafenpolitik diskutiert wird und obschon mittlerweile alle Argumente bekannt sein dürften. Ich bin nicht zu kurzfristigem Denken und zu einer Vogel-Strauß-Politik bereit. Wir als Politiker müssen unsere Gesetzgebungsarbeit verrichten, was heute nicht der Fall war. Jetzt reichen wir die Politik weiter an die Richter des Europäischen Gerichtshofs, die entscheiden werden, was freier Dienstleistungsverkehr in unseren Häfen bedeutet. Unser Parlament hat sich heute kurzsichtig gezeigt. Ich hatte einen anderen Standpunkt vertreten.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich war für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Berichterstatter der EPP über die Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste, und natürlich habe ich gegen diese Richtlinie gestimmt – wenn auch aus völlig anderen Gründen als die meisten hier in diesem Haus. Gemessen an der Liberalisierung, die wir im Vereinigten Königreich bereits verwirklicht haben, war diese Richtlinie ein Rückschritt. Im Gegensatz zu vielen anderen in diesem Haus, die ihre Augen vor der Tatsache verschließen, dass wir nun in einer globalen Wirtschaft operieren und unsere Wettbewerber besser und schneller arbeiten als wir, war ich besorgt, weil dieser recht pathetische Vorschlag für eine Richtlinie, der von der letzten Kommission stammte und von der derzeitigen Kommission nicht noch einmal hätte vorgelegt werden dürfen, nicht weit genug ging.

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb wir die Augen offen halten und uns Sorgen über unsere globalen Wettbewerber machen sollten. Es ist keine adäquate Reaktion auf diese Situation, wenn wir unseren Kopf, Hals und alles andere in den Sand stecken und vergessen, dass wir in einem globalen Markt agieren.

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste gestimmt, weil ich glaube, dass diese Richtlinie schwerwiegende Folgen für den größten Hafen in meinem Wahlkreis, den Hafen von Belfast, hätte. Durch diese Richtlinie, bei der nach dem üblichen Muster eine Einheitsregelung für alle EU-Häfen eingeführt werden soll, würden dem Hafen von Belfast, über den 66 % des gesamten nordirischen Seehandels abgewickelt werden, unnötige Vorgaben auferlegt, die ihn in seiner Wirtschaftstätigkeit behindern und seine Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen würden.

Die Verpflichtung, ständig neue Ausschreibungen durchzuführen, hätte insbesondere für die laufenden Investitionsprogramme in Belfast, die derzeit durchgeführt werden und für die Zukunft der Hafenanlagen äußerst wichtig sind, negative Auswirkungen. Eine solche Verpflichtung ist für eine langfristige Sicherung der Infrastruktur nicht geeignet.

Obgleich es durchaus richtig ist, bestimmte Märkte für den Wettbewerb zu öffnen, halte ich es für unnötig, solche Anforderungen in dieser Form auf Märkte anzuwenden, in denen es bereits einen auf vertraglichen Grundlagen basierenden, offenen Wettbewerb gibt, wie dies beim Frachtumschlag im Hafen von Belfast der Fall ist.

Nordirland ist in hohem Maße auf die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen und effizienten Hafeninfrastruktur angewiesen. Ich glaube, dass diese überflüssige Richtlinie die Entwicklung des Hafens in Belfast und anderer Häfen nur behindern würde. Daher lehne ich diesen Vorschlag mit seiner absurden und rückschrittlichen Auswirkung entschieden ab.

 
  
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  Kader Arif (PSE), schriftlich.(FR) Da unsere europäischen Häfen zu den modernsten und wettbewerbsfähigsten in der Welt zählen, bleibt mir die Notwendigkeit einer Richtlinie zur Liberalisierung der Hafendienstleistungen in Europa unerklärlich.

Ebenfalls begreife ich nicht, warum die Kommission mit solcher Hartnäckigkeit bestrebt ist, Rechtsvorschriften durchzusetzen, die weder die Reeder, noch die Hafenbetreiber, geschweige denn die Hafenarbeiter als befriedigend ansehen. Dieser Starrsinn grenzt an Demokratieverweigerung, wenn man sich vor Augen hält, dass die Kommission es wagt, uns einen Vorschlag erneut vorzulegen, den die Abgeordneten dieses Hauses bereits abgelehnt haben.

Mit der Einführung der Selbstabfertigung bedroht dieser Text nicht nur die Arbeitsplätze von Millionen von europäischen Hafenarbeitern, sondern auch die Sicherheit von Menschen und Gütern durch die Konkurrenz von auf Gelegenheitsbasis angeheuerten Besatzungen, denen es vielfach an beruflicher Qualifikation mangelt.

Mit meiner Ablehnung dieses empörenden Textes möchte ich meine Solidarität mit denen zum Ausdruck bringen, die für das Überleben ihres Berufsstandes kämpfen. Ich appelliere an die Kommission, sich endlich an die Arbeit zu begeben, um ein hohes Beschäftigungsniveau und eine soziale Harmonisierung nach oben zu gewährleisten, anstatt den schändlichen systematischen Abbau der sozialen Errungenschaften unserer Mitbürger im Verein mit zügellosem Sozialdumping zu betreiben.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich.(FR) Die Kommission will mit Gewalt eine Richtlinie durchbringen, die in der vorigen Wahlperiode bereits dreimal vom Europäischen Parlament abgelehnt worden war. Dies ist Demokratieverweigerung.

Es gibt indes keinerlei Grund, diesen Text heute zu verabschieden, der die Sicherheit und die Arbeitsplätze ernsthaft bedroht.

Durch die Selbstabfertigung, die die Durchführung der Transport- und Umschlagtätigkeiten durch „Laien“ zulässt, wird dem Sozialdumping Tür und Tor geöffnet und die Sicherheit beeinträchtigt.

Von den Hafenakteuren ist keiner mit diesem Text zufrieden: weder die Reeder, noch die Lotsen oder die Festmacher.

Warum also, wenn nicht im Namen des Marktliberalismus, sollen unsere Häfen zu Supermärkten gemacht werden, indem die Hafenausrüstungen an den Privatsektor verschleudert werden?

Die europäischen Häfen sind wettbewerbsfähig, und wenn wir unbedingt Rechtsvorschriften erlassen sollten, dann zur Sicherheit auf See, zur Sicherheit in den Meerengen, zur Raumplanung und zu der äußerst starken Konzentration der Hafenanlagen in der Nordsee zu ungunsten des Mittelmeers.

Der Kommissionsvorschlag entspricht nicht den gegenwärtigen Bedürfnissen unserer Häfen. Er muss abgelehnt werden.

In diesem Monat die Hafenrichtlinie, im nächsten Monat die Bolkestein-Richtline. Wann werden wir endlich auf die Bürger Europas hören?

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Vorschlag für diese Richtlinie gestimmt und freue mich, dass er vom Parlament abgelehnt worden ist. Diese Ablehnung zeigt, dass Kontrollmaßnahmen im institutionellen Gefüge der EU wirklich funktionieren. Gäbe es das gewählte Europäische Parlament nicht, hätte die Gefahr bestanden, dass die Kommission und die Minister der Mitgliedstaaten, wenn man sie hätte gewähren lassen, im Rat diese unerwünschte Rechtsvorschrift verabschiedet hätten.

 
  
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  Paolo Costa (ALDE), schriftlich. – (EN) Die ALDE-Fraktion ist der Auffassung, dass die Hafendienste durch einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen geregelt werden müssen, der den jeweiligen Bedingungen Rechnung trägt. Ein solcher Rahmen sollte einen fairen Zugang der Diensteanbieter zu Hafentätigkeiten ermöglichen und wäre ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der Häfen. Er würde außerdem eine gute Gelegenheit bieten, sich die Rolle der Hafenbehörde oder die Arbeitsverfahren des Hafens genauer anzusehen.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen klar und eindeutig formuliert werden, um Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen den Häfen zu garantieren.

Ohne einen solchen Rahmen würde in jedem einzelnen Fall der Vertrag angewandt, was zur Folge hätte, dass die Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig wären – de facto also Richterrecht gelten würde – und die beiden legislativen Arme der Europäischen Union nicht einbezogen würden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission war nicht vollständig und klar genug, um ohne wesentliche Änderungen die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu erhalten.

Nach der Ablehnung dieses Vorschlags und aus all diesen Gründen fordert die ALDE die Europäische Kommission dringend auf, ein umfassendes Konsultationsverfahren mit ...

(Gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 der Geschäftsordnung.)

 
  
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  Manuel António dos Santos (PSE), schriftlich. (PT) Die EU kann sich nur entwickeln und festigen, wenn sie auf Werten wie Solidarität, Gewaltfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und entschlossene Förderung öffentlicher Gewaltlosigkeit beruht.

Die Aussprache des Parlaments zur Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste fand in einer unangemessen mit Druck und Gewalt aufgeladenen Atmosphäre statt, in der es zu materiellen Schäden kam und Personen verletzt wurden, was sich niemals rechtfertigen lässt.

Wer dafür verantwortlich ist, dass gegen Gesetze verstoßen und der Frieden gestört wurde, darf keinen Nutzen aus seiner Handlungsweise ziehen.

Deshalb habe ich mich unabhängig vom tatsächlichen Wert der in dieser Richtlinie geregelten Fragen und der erzielten sozialen Interessenausgewogenheit entschlossen, mich der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Edite Estrela und Emanuel Jardim Fernandes (PSE) , schriftlich. (PT) Wir haben für die Ablehnung dieses Richtlinienentwurfs gestimmt, weil wir glauben, dass die ungezügelte Liberalisierung des Zugangs zum Markt für öffentlichen Dienstleistungen ernste Probleme für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit hervorrufen und die garantierte Erbringung und Nachhaltigkeit des Dienstes – immerhin eines öffentlichen Dienstes – behindern wird, wodurch dessen Effizienz nachlässt.

Drei Jahre nach dem ersten Vorschlag der Kommission in diesem Bereich, der seinerzeit abgelehnt wurde, sind wir nun erneut damit befasst, einen Vorschlag für eine Entschließung zu beraten, der im zuständigen Ausschuss abgeschmettert wurde, eine Abstimmung, die eine klare Botschaft an das Parlament sendet: Kein Text, der eine Reihe rechtlicher Unstimmigkeiten gegenüber dem bestehenden internationalen Rechtsrahmen und dem derzeitigen Gemeinschaftsrecht – beispielsweise der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 zu den mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen – hervorrufen und zur vollständigen Deregulierung von Selbstabfertigungsdiensten führen könnte, darf als positiv angesehen werden.

Die Botschaft reicht im Grunde noch weiter und macht unmissverständlich deutlich, dass ein Vorschlag, der für ganz unterschiedliche Häfen gelten soll, in denen eine erzwungene Liberalisierung zu wirtschaftlich schädlichen Monopolen führen würde, und der letztlich ein Vorschlag mit schlimmen sozialen Folgen ist, von den Vertretern der Bürger Europas realistischerweise nicht akzeptiert werden kann.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Liberalisierung der Hafendienstleistungen ist nichts anderes als eine auf die Häfen angewendete Bolkestein-Richtlinie. Sie wird uns wieder vorgelegt, obwohl sie in ihrer vorherigen, fast identischen Fassung bereits vor einigen Monaten abgelehnt worden war. Wie die Bolkestein-Richtlinie wird durch diesen Text das Sozialdumping auf dem eigenen Gebiet der Union organisiert. Ebenso wie jene bedroht sie Arbeitsplätze und sichert nichts: weder Wettbewerbsfähigkeit, noch Wachstum, Effizienz oder Sicherheit. Sie betreibt einzig und allein „Liberalisierung“ im Namen des hochheiligen Wettbewerbs, ohne einen einzigen Gedanken an die sozialen Folgen zu verschwenden.

Die europäischen Häfen sind zweifelsohne nicht ganz so wettbewerbsfähig, wie dies zu wünschen wäre. Zweifellos muss Abhilfe für die Überlastung der Transportwege auf dem Land geschaffen werden. Sicherlich gäbe es viel zu sagen über gewisse Gewerkschaftsmonopole und ihren Missbrauch. Doch diese Probleme werden Sie nicht lösen, indem Sie Arbeitsplätze zerstören, indem Sie ideologielastige Texte ohne Folgenabschätzung vorschlagen, indem sie unsere Wirtschaften dem weltweiten unlauteren Wettbewerb öffnen.

Unser erstes Ziel muss in der Verteidigung der europäischen Arbeitsplätze der europäischen Arbeitnehmer und für uns von der Front national in der Verteidigung der französischen Arbeitsplätze der französischen Arbeitnehmer bestehen. Unsere Ablehnung ist unwiderruflich.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Hafenrichtlinie ist ein Beispiel für überflüssiges EU-Recht. Wir haben gegen den Bericht gestimmt und empfehlen die Ablehnung des Vorschlags der Kommission. Wir unterstützen die Änderungsanträge, die auf eine Begrenzung des Geltungsbereichs der Richtlinie abzielen, und haben deshalb für Vorschläge gestimmt, denen zufolge Lotsendienste und Selbstabfertigung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen sind. Für unsere Kritik an der Hafenrichtlinie haben wir mehrere Gründe:

– Die Hafenrichtlinie berücksichtigt weder das Subsidiaritätsprinzip noch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Politische Beschlüsse in Bezug auf Lotsendienste, Löschen und Selbstabfertigung sind auf nationaler Ebene zu fassen.

– Gemäß dem Richtlinienvorschlag kann Personal, das die gleichen Arbeitsaufgaben hat, verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen angehören. Das ebnet Betriebsunterbrechungen den Weg und beeinträchtigt Ordnung und Arbeitsfrieden in der Branche.

– Die Hafenrichtlinie wird den Wettbewerb kaum fördern. Häfen sind Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Mit der Hafenrichtlinie wird versucht, sie zum Akzeptieren einer Situation zu zwingen, in der andere Unternehmen Teile ihrer Geschäftstätigkeit gegen ihren Willen übernehmen können. Das ist absurd. Niemand würde auf die Idee kommen, Volvo Zulieferer aufzuzwingen, die die Firma nicht haben will.

Der Wettbewerb zwischen Hafenunternehmen ist eine gute Sache und führt zu effizienteren Lösungen. Wenn ein Großunternehmen in einer anderen Branche nicht wirtschaftlich und kundenfreundlich ist, wird es aus dem Markt gedrängt. So funktioniert es auch bei den europäischen Hafenunternehmen.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich. (MT) Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften und Kontrollen aufgezwungen, die weder notwendig noch gewünscht sind.

In der vorgeschlagenen Form gefährdet die Richtlinie die Existenz von Hafenarbeitern in vielen Ländern, darunter in Malta. Dies ist für uns ein Problem von grundsätzlicher Bedeutung. Im jetzigen Entwurf bringt die Richtlinie eine niedrigere Dienstleistungsqualität, ein niedrigeres Sicherheitsniveau und mehr Risiken für Investitionen mit sich, die zur Verbesserung der Infrastruktur in verschiedenen Häfen getätigt wurden oder werden sollen.

Im Gegensatz zu den Äußerungen von Kommissionsmitgliedern wird diese Richtlinie weder neuer Märkte schaffen noch den Wettbewerb gerechter machen, geschweige denn neue Möglichkeiten für die Arbeitnehmer bieten. Ganz im Gegenteil, sie wird sich nicht nur auf die Beschäftigten in Häfen, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft negativ auswirken.

Wir müssen begreifen, dass im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union die Vielfalt der Mitgliedstaaten zugenommen hat. Also müssen wir uns vorsehen, dass wir beim Erlass von Rechtsakten nicht alle Länder in einen Topf werfen und davon ausgehen, dass das, was für ein Land geht, für alle gut ist.

Aus Solidarität mit den Arbeitnehmern in Malta und in vielen anderen Ländern stimme ich daher gegen diese Richtlinie, die Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich bringt und letztendlich mehr Probleme schafft als sie löst.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen die Ablehnung des Textes gestimmt, denn ich hätte es vorgezogen, über den geänderten Text abzustimmen.

Die vorgeschlagenen Änderungen hätten es ermöglicht, den europäischen Häfen zu helfen, im weltweiten Wettbewerb zu bestehen.

Die gegenwärtige Erregung hat die Oberhand über die Zukunft unserer Häfen gewonnen.

Ich möchte auf die unannehmbare Haltung der Hafenarbeiter verweisen. Noch niemals ist ein nationales Parlament so angegriffen worden wie gestern das Europäische Parlament. Indem sie Pflastersteine, Eisenstangen usw. warfen, attackierten die Hafenarbeiter das Parlament, das in Europa die Arbeitnehmer am meisten verteidigt.

Daher verurteile ich ihre Übergriffe. Ich verstehe zwar ihre Beunruhigung in einigen Punkten, doch werde ich niemals zurückweichen, wenn Gewalt als Druckmittel eingesetzt wird, denn dabei handelt es sich um einen Angriff auf die Demokratie.

Ja, es ist undenkbar, dass unqualifizierte Menschen in unseren Häfen arbeiten. Doch man kann nicht ständig von wirtschaftlicher Entwicklung, von Wettbewerbsfähigkeit, sozialem Fortschritt reden, ohne die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Es ist wesentlich, dass die Häfen von Hamburg, Marseille oder Antwerpen zumindest ebenso attraktive Dienstleistungen anbieten wie die asiatischen Häfen, denn davon hängt ihr Überleben ab.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich freue mich feststellen zu können, dass unser Vorschlag, die Richtlinie über Hafendienste abzulehnen, angenommen wurde.

Zum zweiten Mal wurden Versuche, die Hafendienste zu liberalisieren, vereitelt, und zwar nach umfassender Mobilisierung der Arbeitnehmer des Sektors, die von Anfang an gegen diesen erneuten Angriff auf ihre mit Rechten ausgestatteten Arbeitsplätze gekämpft haben. Dies war außerdem ein Versuch, diesen Sektor, der für die einzelstaatliche Entwicklung so wichtig ist, den Großreedern zu überlassen und damit die beiden Seiten weiter auseinander zu treiben.

Doch müssen wir wachsam bleiben gegenüber allen neuen Versuchen auf EU-Ebene, einen Vorschlag erneut auf den Tisch zu bringen, der jetzt zweimal abgelehnt worden ist. Jeder Versuch der Privatisierung von Hafendiensten über die Einbeziehung des Sektors in den inakzeptablen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt oder getarnt über die Neuvorlage der Vorschläge zum innergemeinschaftlichen Schiffsverkehr muss entschlossen bekämpft werden.

Wie die Arbeitnehmer betont haben, gibt es keine Rechtfertigung für eine EU-Richtlinie für diesen Sektor.

Heute gilt es den Hut zu ziehen vor dem Sieg der Hafendienstleister. Dieser Sieg ist Teil des Kampfes der Arbeitnehmer verschiedener Länder gegen die neoliberale Politik der EU, die den Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen in die Hände spielt, die Rechte der Arbeitnehmer angreift und den öffentlichen Sektor und die öffentlichen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten untergräbt.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. – (EN) Die Hafendienste müssen durch einen Rechtsrahmen geregelt werden, der die Besonderheit dieser Dienste berücksichtigt. Ein gemeinschaftlicher Rahmen würde den gleichberechtigten Zugang zu Hafentätigkeiten ermöglichen. Darüber hinaus ist eine integrierte Politik erforderlich, um die Entwicklung der europäischen Häfen zu erleichtern. Ein solcher Rahmen wäre außerdem eine gute Gelegenheit, sich die Rolle des Leitungsorgans des Hafens sowie die Arbeitsverfahren des Hafens genauer anzusehen.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen klar und eindeutig formuliert werden, um Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen zu garantieren. Einzelfallentscheidungen, die ein „Richterrecht“ zur Folge hätten, das die beiden legislativen Organe der Europäischen Union nicht einbeziehen würde, sind nicht hinnehmbar.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission konnte nicht unterstützt werden, weil darin nicht alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt worden sind. Nach der Ablehnung dieses Vorschlags und aus all den genannten Gründen fordere ich die Europäische Kommission dringend auf, ein umfassendes Konsultationsverfahren mit allen Beteiligten einzuleiten, bei dem auch die bisher vernachlässigten Parteien, die die Nachfrageseite repräsentieren, gehört werden. Außerdem sollte so schnell wie möglich ein Weißbuch über die europäische Seehafenpolitik in ihrer Gesamtheit vorgelegt werden, das ehrgeizige Ziele setzt.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich – (EN). Ich habe gegen den Bericht und gegen die Richtlinie gestimmt, genauso wie beim ersten Mal, als uns dieser Vorschlag vorgelegt wurde. Die Hafenbesitzer und die Hafenleitungen wollten diese Richtlinie nicht. Die Beschäftigten und die Gewerkschaften wollten sie nicht.

Ich freue mich, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments den Vorschlag erneut abgelehnt haben und hoffe, dass die Kommission diesmal auf unsere demokratische Stimme hören und nicht versuchen wird, ihre unerwünschten Pläne noch einmal auf den Tisch zu bringen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE) , schriftlich. (DA) Die Europaabgeordneten der Liberalen Partei Dänemarks haben für den ersten Änderungsvorschlag gestimmt, in dem die Ablehnung des Vorschlags der Kommission empfohlen wird, da es unmöglich ist, auf der Grundlage dieses Vorschlags zu einem zufrieden stellenden Ergebnis zu gelangen. Es besteht durchaus Bedarf an einer Richtlinie über Hafendienstleistungen, aber nicht in der von der Kommission vorgeschlagenen Form. Für den Gesetzgebungsprozess ist ein neuer Anlauf erforderlich.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich.(FR) Abbau von Arbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Absenkung der Sicherheitsstandards und Berufsqualifikationen – all das schlägt uns die Europäische Kommission in ihrem dritten Entwurf der Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen vor.

Die Tausenden von Hafenarbeitern aus ganz Europa, die im November 2003 gegen diese verheerenden Auswirkungen demonstrierten, haben nicht genügt, damit sich die Vernunft durchsetzt. Der von der Kommission zum Dogma erhobene antinationale und antisoziale Marktliberalismus duldet keine Ausnahmen: Ebenso wie im Falle des in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Entwurfs einer europäischen Verfassung ist Brüssel von dem Willen besessen, die Frage der Hafendienstleistungen wieder auf die europäische Tagesordnung zu setzen.

Gewissermaßen als kleine Schwester der Bolkestein-Richtlinie hat die Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen kein anderes Ziel, als den Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmern zu organisieren, indem der Einsatz unterqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte an Bord von Schiffen, die allzu oft unter einer Gefälligkeitsflagge fahren, auf Kosten der einheimischen Arbeitnehmer ermöglicht wird.

Nachdem sich die Taliban des Freihandels unsere öffentlichen Dienstleistungen, unsere Textil-, Stahl- und Kohleindustrie vorgeknöpft haben, sind nun die Hafenarbeiter an der Reihe, denen ihre antinationale Philosophie der Ausländerbevorzugung bei der Einstellung aufgezwungen werden soll. Die Front national tritt wie stets für die Verteidigung der französischen Arbeitsplätze ein.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich.(FR) Was die Kommission uns mit dieser Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen vorschlägt, sind schlicht und einfach Gefälligkeitshäfen. Doch diese lehnen wir ab. Ebenso wie wir die Schiffe unter Gefälligkeitsflaggen ablehnen, auf denen skrupellose Reeder schlecht ausgebildete und unterbezahlte Arbeitskräfte einsetzen.

Die von Brüssel um jeden Preis betriebene Liberalisierung in diesem Bereich ist gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg. Im Namen ihrer ultraliberalen und antinationalen Ideologie verheißt uns die Kommission eine Kostensenkung auf Kosten der Sicherheit, der Beschäftigung und der Servicequalität. Die Beseitigung der Monopolstellung, die die Hafenarbeiter innehaben, führt nicht nur zu einem weiteren Sozialfriedhof, sondern wird Unsicherheit in den europäischen Häfen zur Folge haben und letztlich ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.

Im November 2003 war diese Bolkestein-Richtlinie II durch die großartige Mobilisierung der Hafenarbeiter und –angestellten aus ganz Europa vorerst gestoppt und die Öffnung einer zu Unrecht stigmatisierten Berufsgruppe zugunsten unterqualifizierter Arbeitskräfte aus der Dritten Welt verhindert worden.

Wieder einmal wird die Ausländerbevorzugung bei der Einstellung propagiert und damit das Ende des Professionalismus, der Fachkompetenz, der Traditionen und der sozialen Errungenschaften.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. (FR) Es gibt wohl kaum ein Thema, das eine solche Erregung in den europäischen Institutionen auslöst und derartige Reaktionen in den Mitgliedstaaten hervorruft wie die Liberalisierung der Hafendienstleistungen. 2003 hatte es die Europäische Kommission fertiggebracht, dass Tausende von insbesondere französischen, britischen, deutschen, belgischen und niederländischen Hafenarbeitern auf die Straße gingen, um zuweilen gewalttätig gegen einen Richtlinienentwurf zu demonstrieren, der ihnen soziale Unsicherheit bringen und unvermeidlich zu umfangreichen Arbeitsplatzverlusten in ihrem Berufssektor führen würde.

Der umstrittenste Aspekt war die Selbstabfertigung, d. h. die Möglichkeit für einen Reeder, bestimmte bisher allein den Hafenarbeitern vorbehaltene Hafendienstleistungen mit eigenem Personal und eigener Ausrüstung selbst zu erbringen.

In dem uns heute vorliegenden Text ist die Selbstabfertigung im Grundsatz nicht aufgegeben worden, so dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass von skrupellosen Reedern auf Schrottkähnen angeheuertes unterqualifiziertes und unterbezahltes Personal für Umschlag-, Lotsen-, Schlepp- und Festmachtätigkeiten eingesetzt wird.

Unabhängig von dem verfolgten Ziel darf der Ausbau Europas nicht auf Kosten der Sicherheitsstandards und der beruflichen Qualifikation erfolgen. Wieder einmal müssen unsere führenden europäischen Politiker, die es sich in ihrem Elfenbeinturm bequem gemacht haben, ihre Vorlage überarbeiten oder in der Versenkung verschwinden lassen. .

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Für mich ist es völlig unverständlich, wie die Europäische Kommission nur ein knappes Jahr nach Scheitern ihres ersten Richtlinienvorschlags über den Marktzugang für Hafendienste kurz vor Ende ihrer Amtszeit am 13. Oktober 2004 einen neuen Richtlinienvorschlag vorlegen konnte, welcher zum einen gravierende Verschärfungen enthält und zum anderen weiterhin die zentralen Regelungen, die schon beim ersten Vorschlag zum Scheitern desselben führten. Meiner Meinung nach weicht der Richtlinienvorschlag von dem bisherigen Leitbild der europäischen Wettbewerbspolitik ab, nämlich einen funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen. Danach sind regulative Eingriffe in einen Markt bzw. in einzelne Marktsegmente nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund marktstruktureller Gegebenheiten oder wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens der Marktakteure ein aus ökonomischer Sicht ineffizientes Ergebnis besteht.

Ich bin erleichtert über den Ausgang dieser Debatte und darüber, dass die weiträumigen Proteste ihre Wirkung gezeigt haben (wobei ich natürlich die Ausschreitungen in Strassburg aufs schärfste verurteile), denn der Richtlinienvorschlag greift in den Wettbewerb der ladungsbezogenen Hafendienstleistungen ein, obwohl bezogen auf Marktstruktur, Marktverhalten und Marktergebnis kein wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf besteht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen die Richtlinie für Hafendienste gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Mitgliedstaaten die internen Arbeitsabläufe in ihren Häfen selbst regeln sollten, vorausgesetzt, diese stehen im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich.(FR) Die brutale Welle des Ultraliberalismus und des ungezügelten Freihandels, die sich seit 20 Jahren über unsere Kohlebergwerke, unsere Stahlwerke, unsere Textil-, Leder-, Maschinen-, Haushaltgeräte- und Autofabriken ergoss und sie zerstörte, die die Verödung unserer Fischereihäfen, unserer Weinberge in Languedoc-Roussillon, unserer Schaf-, Rinder-, Geflügelzuchtbetriebe, unserer Bananenpflanzungen auf den Antillen, unserer Plantagen auf Réunion, unserer Agrarbetriebe bewirkte und die Frauen, Männer, Arbeiter und Angestellten unserer Länder in soziale Unsicherheit stürzte, wurde durch den im Referendum vom 29. Mai 2005 zum Ausdruck gekommenen Willen des französischen Volkes zum Stillstand gebracht.

Das Volk hat genug von der Zerschlagung unserer sozialen Schutzmechanismen und von der menschenunwürdigen Ausbeutung der ausländischen „Arbeitnehmer“ durch die Bolkestein-Richtlinie und deren kleine Schwester, die Richtlinie über die Hafendienstleistungen.

Die Europaabgeordneten der Front national haben am 18. Januar 2006 die parlamentarische Mehrheit gesichert, die es zum zweiten Mal ablehnte, dass die europäischen Hafenarbeiter, Lotsen und alle für Festmach- und Umschlagarbeiten eingesetzten Beschäftigten in Europa nur für die Profite der den Seefrachtsektor beherrschenden Multis geopfert werden.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. (EN) Ich teile die Sorge von vielen Betroffenen aus Irland über den vorliegenden Vorschlag der Kommission, die sich deshalb an die irische Regierung gewandt haben. Auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten betrachten diesen Text mit Sorge. Im Vordergrund steht dabei die Befürchtung, dass die Kommission Rechtsvorschriften vorschlägt, die sich negativ auf die zentralen Wirtschafts- und Handelstätigkeiten der wichtigsten Häfen auswirken könnten, die der vorgeschlagenen Richtlinie unterliegen. Daher ist die Realisierbarkeit des Kommissionsvorschlags für einen obligatorischen Genehmigungsvorbehalt für alle internen Hafendienste fragwürdig.

Was die irischen Seehäfen betrifft, hat eine von der Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung (Sea Ports High Level Review) ergeben, dass es auf dem Markt für interne Hafendienste einen starken Wettbewerb gibt. Das Pachtmodell funktioniert in den großen Häfen sehr gut, wo es allgemein üblich ist, dass interne Dienste an die wettbewerbsfähigsten Anbieter vergeben werden und es keinen einzelnen Diensteanbieter gibt, der eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Dies ist wichtig, um die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Erbringung von Hafendiensten zu erleichtern.

Die Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass auf und zwischen den irischen Schifffahrtsrouten ein lebhafter Wettbewerb herrscht. Für Irland als Insel ist auch eine Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den Häfen wichtig, aber bei künftigen Vorstößen zur Verwirklichung einer europäischen Hafenpolitik muss die Unterstützung des Hafensektors gewährleistet sein.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL) , schriftlich. (EL) Ich habe gegen den Bericht über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen gestimmt, weil es darin nicht um größere Transparenz bei Investitionen und staatlichen Beihilfen geht, sondern in erster Linie um einen verstärkten Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen. Über ein System von Ausschreibungen könnten private Unternehmen künftig in den Häfen ihr eigenes seemännisches Personal einsetzen, während die fest angestellten Hafenarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Vorschlag zur „Selbstabfertigung“ ist völlig unannehmbar

Es herrscht bereits ein ausreichendes Maß an Wettbewerb in unseren Seehäfen, die übrigens zu den kostengünstigsten der Welt gehören. Weitere Preissenkungen und ein verschärfter Wettbewerb würden sich negativ auf die Sicherheit und den Umweltschutz auswirken.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, weil er Regelungen vorsieht, die sich nachteilig auf die Wirtschaftstätigkeiten von Häfen auswirken und darüber hinaus den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten in Häfen berühren.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass diese Bereiche überhaupt behandelt wurden.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Dieses so genannte Hafenpaket wurde von Häfen, Gewerkschaften und anderen Gremien in ganz Schottland entschieden abgelehnt. Als Seefahrernation haben wir bereits effiziente Hafendienste, und das Wettbewerbsmodell, das die Kommission mit diesem Paket schaffen will, wird den Anforderungen Schottlands nicht gerecht. Außerdem glaube ich, dass es auch die Anforderungen nicht erfüllt, die Europa als Ganzes hat. Die Proteste von Anfang dieser Woche wurden durch die skandalösen gewalttätigen Ausschreitungen einer Minderheit überschattet, wobei die Ironie darin besteht, dass die Demonstranten ausgerechnet vor der EU-Institution protestierten, die auf ihrer Seite steht. Ich freue mich, dass wir der Kommission heute klar gemacht haben, dass sie diesen Vorschlag noch einmal überdenken muss, und ich hoffe, dass die Kommission nun unsere Haltung in dieser Frage akzeptieren wird.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für die Rücküberweisung an den Verkehrsausschuss gestimmt, der eine Überarbeitung des Textes mit neuen Änderungsvorschlägen, eine erneute Befragung der einzelnen Berufsgruppen (Reeder, Lotsen, Festmacher, Schlepperbesatzungen, Schauerleute) oder aber die Forderung nach Rücknahme des Textes durch die Europäische Kommission ermöglicht hätte, und zwar in Ruhe und Gelassenheit.

Ich habe gegen die Ablehnung des Richtlinienvorschlags gestimmt, erstens weil der Entwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen eine gute Grundlage für die parlamentarische Arbeit gewesen wäre, denn wir befanden uns erst in der ersten Lesung. Zahlreiche Vertreter des Sektors wollen einen Regelungsrahmen, und es werden europäische Regeln gebraucht, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, um Investitionen in den Häfen zu fördern und Rechtssicherheit in diesem Sektor zu schaffen.

Ich wollte mich auch nicht der Position der Linken anschließen, die aufgrund der Ablehnung des Textes auch die Ablehnung von Änderungsvorschlägen beinhaltete, die Garantien für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Berufsausbildung und die sozialen Normen gebracht hätten.

Des Weiteren bin ich nicht bereit, dem Druck der Hafenarbeiter nachzugeben, deren Demonstration vom Montag mit mindestens 12 Verletzten und 300 000 Euro Schaden in Straßburg unannehmbar war. Ich bedaure zutiefst, dass man heute sagen kann, die Abgeordneten sind vor den Hafenarbeitern eingeknickt.

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE), schriftlich. – (NL) Ich habe für die Ablehnung der Richtlinie gestimmt, da wir nur die Möglichkeit hatten, für oder gegen den ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu stimmen. Der vorliegende Vorschlag für eine neue Hafenrichtlinie lässt in zahlreichen Bereichen sehr zu wünschen übrig. Obwohl Herr Jarzembowski ein umfangreiches Paket an vernünftigen Änderungsvorschlägen ausgearbeitet hatte, fand dieses wenig Unterstützung. Da uns nichts weiter übrig bleibt, als die Diskussion über eine europäische Hafenpolitik im weiten Sinne fortzusetzen, habe ich den Kommissar zur Vorlage eines Diskussionspapiers aufgefordert, bezüglich dessen wir uns – hoffentlich – an die Arbeit machen können.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0026/2006

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Ich war im September mit der Delegation bei den Wahlen in Afghanistan dabei, und schon damals haben wir gesagt, dass es aufgrund der hohen Beträge, die auch die Europäische Union in die Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan investiert, notwendig sein wird, hier eine spezielle parlamentarische Delegation zu haben. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir mit unserer heutigen Entschließung eine solche parlamentarische Delegation beschlossen haben. Ich glaube, dass es die Aufgabe dieser Gruppe von Abgeordneten sein wird, auch die politischen Ziele der Europäischen Union in Afghanistan zu beobachten, allen voran die Entwicklung der Menschenrechtssituation und der Frauenrechte.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir unterstützen die Entwicklung Afghanistans nach dem Fall des Taliban-Regimes hin zu Frieden, Stabilität und Demokratie, sehen aber gleichzeitig die immer stärkere militärische Rolle der EU mit Sorge.

Da Afghanistan nicht zum Nahbereich der EU gehört, ist es auch nicht deren Aufgabe, dort Truppen zu stationieren. Das ist vielmehr Aufgabe einzelner Länder oder Verteidigungsorganisationen mit einem UNO-Mandat. Diese Weltorganisation sollte bessere Möglichkeiten für ein militärisches Engagement in Unruhegebieten auf der ganzen Welt erhalten.

Aus den genannten Gründen enthalten wir uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag der Stimme, unterstützen jedoch die Vorschläge über den Schutz der Menschenrechte.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Erschreckend an der Gemeinsamen Entschließung des EU-Parlaments zu Afghanistan ist vor allem, dass sich nicht ein Wort der Kritik an den westlichen Militäreinsätzen findet. Stattdessen wird der NATO-Einsatz („International Security Assistance Force“) ISAF und der so genannte „Krieg gegen den Terror“ - „Operation Enduring Freedom“ (OEF) unterstützt. Die Forderung der Grünen, lediglich die Trennung der Kommandostrukturen von ISAF und OEF zu fordern, ist völlig unzureichend. Vor Ort agieren ISAF und OEF eng verzahnt.

Die Ausdehnung der ISAF-Mission in den Süden Afghanistans ins offenere Kampfgebiet wird die Kriegsbeteiligung noch verschlimmern. Durch die starke Präsenz europäischer Truppen in Afghanistan werden die US-Truppen und damit die Besatzungstruppen im Irak entlastet.

Erforderlich ist zudem die Schließung der Militärstützpunkte, die die Truppenpräsenz in Afghanistan erst ermöglichen. Insbesondere der Militärstützpunkt Termez der deutschen Bundeswehr in Usbekistan muss geschlossen werden. Über Termez läuft der gesamte Nachschub von allen Truppen, die in Afghanistan stationiert sind. Die Zusammenarbeit mit Usbekistan ist ein Skandal. In Usbekistan herrscht ein autoritäres Regime, das insbesondere das Massaker von Andischan zu verantworten hat. Die Auflösung der Truppenstützpunkte in Afghanistan ist auch vor dem Hintergrund des jüngsten völkerrechtswidrigen Bombenangriffs durch CIA-Einheiten auf ein pakistanisches Dorf überfällig.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zweck dieser Erklärung zur Abstimmung ist die Feststellung, dass ich die generelle Zufriedenheit des Parlaments mit dem Demokratisierungsprozess der letzten Jahre teile. Die Tage des Taliban-Regimes mit seinen schrecklichen Übergriffen und Verstößen gegen die grundlegendsten Regeln und Grundsätze der Menschenrechte liegen lange zurück. Es bleibt noch viel zu tun, aber das Afghanistan von heute ist ganz sicher ein besserer Ort als es über Jahrzehnte hinweg war.

Diese erklärte Zufriedenheit darf zwei Punkte nicht überdecken. Wie andere Redner vor mir bereits geäußert haben, muss einerseits in Afghanistan auf verschiedenen Ebenen noch viel getan werden. Andererseits müssen die internationale Gemeinschaft und nicht zuletzt die EU und die Mitgliedstaaten weiterhin praktische Unterstützung leisten, sowohl materiell als auch personell, sind wir uns doch im Klaren darüber, dass dieser Prozess zwar ermutigend, aber doch offensichtlich zeitaufwändig ist.

 
  
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  Esko Seppänen und Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zu Afghanistan der Stimme enthalten.

Wir waren gegen die von den Vereinigten Staaten angeführte Invasion in Afghanistan, und wir fordern den Rückzug der Koalitionsstreitkräfte unter dem Kommando der USA.

Wir sind der Meinung, dass die ISAF-Truppe von den Ländern gestellt werden sollte, die nicht zu den Koalitionsstreitkräften der USA gehören, und dass sich hauptsächlich muslimische Länder daran beteiligen sollten, um die Kommunikation mit der afghanischen Bevölkerung und das Verständnis für sie zu erleichtern.

Die ISAF-Friedenstruppe sollte unabhängig von der NATO unter dem direkten Kommando der Vereinten Nationen stehen.

Der Entschließungsantrag enthält aus unserer Sicht aber auch einige wichtige Punkte, die beispielsweise die Notwendigkeit betreffen, die Demokratie zu entwickeln, den Lebensstandard der Menschen zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, aber auch die Notwendigkeit einer strengeren Regelung der Entwicklungshilfe für Afghanistan.

Wir haben daher beschlossen, uns bei der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0025/2006

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, ich bin absolut gegen die Diskriminierung Homosexueller. Nur bedauere ich, dass der Titel des Berichts so völlig unzulänglich ist und in einigen Punkten eine Stimmenthaltung nötig war.

Wenn es hier um ein reales Problem geht, nämlich die Diskriminierung, warum um alles in der Welt wird dann mit Homophobie ein völlig unangebrachter Ausdruck aus der Psychologie gewählt? Phobien sind Ängste anderer Art. Es sind Ängste, die als neurotische Störungen gelten. Hier ist eine Heilbehandlung erforderlich: Sie lassen sich nicht durch politische Regelungen behandeln ebenso wenig wie Klaustrophobie oder Arachnophobie. Echte Phobien entwickeln sich oft aus Kindheitserlebnissen, es kann gute Gründe für sie geben. Ich fürchte, wenn wir hier anfangen, Menschen für ihre Gefühle oder Phobien vor Gericht zu bringen, führt das nur zu einer neuen Form von Diskriminierung und Manipulation.

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedaure die bei der Ausarbeitung des gemeinsamen Entschließungsantrags angewandten Methoden. Ich halte es für unhaltbar, dass die Gespräche in sträflicher Weise privat geführt wurden, ohne Einbeziehung der Fraktion, die ich vertrete. Zwar weiß ich, dass alle Fraktionen gleich sind, aber offensichtlich sind einige „gleicher“ als andere.

Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es in einer Demokratie keinen Raum für Ungerechtigkeiten oder Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Religion geben darf. Ich hielt es jedoch für geboten, einen Entschließungsantrag abzulehnen, an dem ich nicht beteiligt bin, und der vor allem Ziffern enthält, die meines Erachtens mit der Zielsetzung des Dokuments selbst unvereinbar sind.

Ich lese, dass Homosexuelle uneingeschränkt als Opfer des Nazi-Regimes anerkannt werden sollten: Selbstverständlich waren sie Opfer! Heißt dies jedoch, dass andere Verfolgungen etwa weniger schlimm waren? Vergessen wir die Grausamkeiten, denen sie unter kommunistischen Regimes ausgesetzt waren, und ebenso unter anderen? Da die Freiheit, die eigene Sexualität zum Ausdruck zu bringen, gewährleistet werden muss, sollte sie meines Erachtens stets unter Wahrung der Werte und Grundsätze ausgeübt werden, die unsere Gesellschaft auszeichnen.

Die Familie bestand immer aus einem Vater und einer Mutter, einem Mann und einer Frau, und ich glaube nicht, dass sich die Europäische Union durch die Unterstützung von Kampagnen gegen eine hypothetische Diskriminierung das Recht anmaßen darf, nationale Regierungen auszustechen, nur um den Wünschen gewisser nicht gerade ehrwürdiger Lobbygruppen nachzukommen. Die Europäische Union kann Werte, Kultur und die Familie nicht wie den Binnenmarkt behandeln und die Mitgliedstaaten auffordern, homosexuelle Verbindungen um der Gleichheit und einer falsch verstandenen Pflicht des Schutzes persönlicher Rechte willen zu legalisieren; sie würde Gefahr laufen, das Wertesystem, das die Grundlage unserer jahrhundertealten Gesellschaft bildet, vielmehr zu unterminieren.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni (IND/DEM).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe gegen den Entschließungsantrag gestimmt, und bei diesem Thema muss ich Minister Tremaglia Recht geben, der einmal sagte, dass „Schwule“ oder zumindest diejenigen, die sie unterstützen, in Europa in der Mehrheit sind.

Alle Anhänger der politischen Korrektheit – und ich bin stolz, nicht zu ihnen zu gehören – sollten jedoch auch über sprachliche Korrektheit nachdenken: „Homophobie“ ist das Gegenteil von „Xenophobie“. Das Europäische Parlament lehnt homophobe und xenophobe Personen ab: Was soll eine Person denn dann sein?

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen den Vorschlag einer Entschließung zur Homophobie in Europa gestimmt, denn ich finde es einengend, wenn man davon ausgeht, der Kampf gegen die Homophobie sei im Wesentlichen der gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Diese Vermischung von Homophobie, die definitionsgemäß die Angst vor seinesgleichen ist, und der Abneigung gegen Homosexualität ist eine Quelle von Missverständnissen. Ich befürworte selbstverständlich die Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung unter Ausnahme der Fragen, die sich auf Ehe und Kinder beziehen, zu denen die politische Reflexion gleichzeitig mit den gesellschaftlichen Forderungen noch einen Reifeprozess durchlaufen muss, doch bin ich der Auffassung, dass die Frage der Ungleichbehandlung der Menschen und der Angst vor unseresgleichen etwas besseres verdienen als diese Entschließung.

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Während die niederländische Delegation innerhalb der IND/DEM-Fraktion den von der UEN-Fraktion eingereichten Entschließungsantrag zur Homophobie unterstützen wird, wird sie den Entschließungsanträgen der PPE-DE-, ALDE-, Verts/ALE- und GUE/NGL-Fraktion sowie dem gemeinsamen Entschließungsantrag zu Homophobie in der Europäischen Union ihre Unterstützung versagen.

Die niederländische Delegation kann dem Entschließungsantrag der UEN-Fraktion deshalb zustimmen, weil nur er die eindeutige Forderung enthält, dass Antidiskriminierungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Mitgliedstaaten gehören. Hier muss das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung gelangen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass wir den Aufruf zu Hass gegen Homosexuelle sowie Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung ablehnen.

Die Verabschiedung politischer Maßnahmen zur Verhütung von Diskriminierung aufgrund des Glaubens, der Rasse und der sexuellen Ausrichtung obliegt unseres Erachtens den Mitgliedstaaten. Die Entschließungsanträge der verschiedenen Fraktionen entsprechen nicht diesem Grundsatz, da darin die Aufmerksamkeit auf die politische Situation in einigen Mitgliedstaaten gerichtet wird.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich.(FR) Die europäischen Länder scheinen unter einer beunruhigenden ansteckenden Homophobie zu leiden.

Diese Homophobie ist um so schockierender, da sie von keinerlei Skrupeln mehr begleitet zu sein scheint und weit verbreitet ist, sei es in Form von verbaler oder physischer Gewalt, anhaltenden Diskriminierungen oder in der Einführung neuer Diskriminierungen (so ist im lettischen Parlament ein Antrag auf Verfassungsänderung eingebracht worden, um die gleichgeschlechtliche Ehe zu verbieten).

Ob in verschleierter oder offener Form, die Homophobie hat keinen Platz in der Europäischen Union.

Die Nichtdiskriminierung ist in den Texten (Verträge, Europäische Menschenrechtskonvention, Grundrechtecharta) garantiert.

Dies muss auch in der Praxis so sein.

Es gereicht dem Europäischen Parlament zur Ehre, dass es in diesem Kampf immer in vorderster Reihe gestanden hat. Es hat sich stets dafür eingesetzt, die Rechte der Betroffenen zu stärken und die Diskriminierungen zurückzudrängen (Februar 1994, September 1996, Juli 2001, Juni 2005).

Es muss dies auch heute wieder tun.

Dies ist das Ziel dieser Entschließung. Sie ist eindeutig in der Verurteilung der Diskriminierung in all ihren Formen. Sie ist zielführend, denn sie fordert die Vervollständigung des Arsenals der Antidiskriminierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags sowie eine Mitteilung über die Hindernisse für die Freizügigkeit von gesetzlich anerkannten homosexuellen Paaren in der Union.

Sie setzt ein klares und notwendiges Signal. Ich werde mit Entschlossenheit und Überzeugung dafür stimmen.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE) , schriftlich. (EN) Ich begrüße die heutige Abstimmung zu diesem Thema, insbesondere die überwältigende Zustimmung des Parlaments, gleichgeschlechtliche Partner mit gleichem Respekt zu behandeln.

Ich bedaure es sehr, dass das Parlament nicht bereit ist zuzugeben, was in unseren eigenen Mitgliedstaaten abläuft. Wir wissen, dass die öffentliche Wahrnehmung von den Worten und Taten des Parlaments sehr wohl beeinflusst wird.

Meiner Meinung nach waren die jüngsten Ereignisse in Polen und Parlamentsdebatten in Lettland und Litauen eine einzige Schande. Einige dieser Debatten kamen Hassreden gleich. Ein solches Verhalten läuft den Konventionen des Europarates und den EU-Verträgen zuwider, daher sollte das Europäische Parlament den Mut aufbringen, dies anzusprechen und dem entgegenzuwirken.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich teile die in diesem Entschließungsantrag geäußerten ebenso wie schon andere zuvor hier im Parlament diskutierte Bedenken, insbesondere die Bedenken zu einer Reihe von Grundsätzen, mit denen ich mich identifiziere und die ich befürworte. Jede Form von Hass gilt es abzulehnen, jede Form von Diskriminierung durch das Gesetz sollte bekämpft werden.

Doch dieser Entschließungsantrag beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen, die meines Erachtens über das hinausgehen, was in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fallen sollte, und die meiner Meinung nach Sache der einzelnen Länder sein sollten. Bei einigen Fraktionen gibt es eine Tendenz, der ich mich in keiner Weise anschließen möchte – dass nämlich der Versuch unternommen wird, in den EU-Organen etwas zur Annahme zu bringen, was im eigenen Land abgelehnt wurde. Dagegen erhebe ich Einwände.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass sich Phobien als Manifestation von Verhaltensproblemen nicht mit Gesetzen oder auf parlamentarischer Ebene bekämpfen lassen.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wir alle sind gegen jedwede Form von Diskriminierung und Gewalt. Was das angeht, darf es ganz eindeutig keinerlei Ausnahme geben.

Abgesehen davon, darf die freie und demokratische Debatte in den Mitgliedstaaten über deren eigene bürgerliche Gesetzgebung und über Gesetze zur Familie oder zum Personenstand nicht mit „Homophobie“ verwechselt werden. Das hieße ein von unangemessenem intellektuellen Druck und Restriktionen geprägtes Klima zu erzeugen, das in völligem Widerspruch zur offenen demokratischen Gesellschaft steht. Gegensätzliche Standpunkte dürfen nicht mit „Homophobie“ gleichgesetzt werden. Es ist falsch, von Hass und Intoleranz getragene Gefühle zu nähren oder zu erfinden. Unterschiede als „Phobien“ einzuordnen ist selbst ein Beispiel für Extremismus.

Vieles in diesem Entschließungsantrag entspricht in der Tat nicht der Definition von „Homophobie“ im Erwägungsgrund A und nimmt diesem damit jede Relevanz und Bedeutung.

Einige Teile laufen zudem dem Subsidiaritätsprinzip zuwider, einem Leitgrundsatz und Eckpfeiler der gesamten Union, was nur zur Folge hätte, dass das gesamte europäische Aufbauwerk untergraben würde.

Deshalb habe ich mit Nein gestimmt.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich-(FR) Homophobie bedeutet Furcht vor „seinesgleichen“. Sie beinhaltet keine Kritik oder feindselige Einstellung, denn eine Phobie ist eine Neurose, die durch extreme Angst in Gegenwart eines phobischen Reizes gekennzeichnet ist und eine entsprechende Behandlung wie Dekonditionierung, Einsatz von Medikamenten, Ursachenanalyse erfordert. Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, denn sie befasst sich nicht mit Homophobie.

Jede Form von Gewalt gegen Menschen ist zu verurteilen. Es gibt nicht verschiedene Kategorien von Bürgern. Das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie die Wahrung der Würde gelten für alle Menschen. Diese Rechte sind gesetzlich garantiert.

Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind durch internationale Verträge geschützte Grundrechte. Die Mitgliedstaaten müssen das Recht auf Ehe achten, welches beinhaltet, dass Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter das Recht haben, nach den die Ausübung dieses Rechtes regelnden nationalen Rechtsvorschriften zu heiraten und eine Familie zu gründen.

Die Europäische Union hat keine Kompetenzen in diesen Bereichen und kein Recht, die Verfassungen und innerstaatlichen Gesetze ihrer Mitgliedstaaten zu beurteilen, die alle die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben und daher in diesen Fragen dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg rechenschaftspflichtig sind.

 
  
  

- Entschließungsantrag: B6-0027/2006

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, ich habe am Entwurf des Entschließungsantrags zum Klimawandel mitgewirkt und auch persönlich am Gipfel von Montreal teilgenommen. Meine Bewertung des auf dem Montrealer Gipfel erzielten Ergebnisses fällt bei Weitem nicht so positiv aus, wie wir dies im Namen der politischen Korrektheit hier glauben darstellen zu müssen. Lediglich ein Viertel aller Emissionen fällt unter die Verpflichtung zur Reduzierung, weshalb ich es auch für unaufrichtig halte, von Errungenschaften zu sprechen. Früher oder später wird die EU die Schönrederei aufgeben und den Tatsachen ins Auge blicken müssen. Wenn drei Viertel aller Erzeuger von Treibhausgasen weltweit ihren Schadstoffausstoß weiter erhöhen dürfen, müssen wir endlich zugeben, dass diese Lösung gescheitert ist und wir zur Bekämpfung des Klimawandels andere politische Maßnahmen ergreifen müssen. Oder ist es politischer Stolz, der uns davon abhält, dies einzugestehen?

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Großen und Ganzen begrüßen wir den Entschließungsantrag, der im Nachgang zur 11. Vertragsstaatenkonferenz über die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen zum Klimawandel in Montreal eingebracht wurde, weil darin der Wunsch der Parteien unterstrichen wird, das Kyoto-Protokoll zu erfüllen, und das anhaltende Widerstreben der US-amerikanischen Regierung gegen eine Beteiligung an irgendeiner bedeutenden Partnerschaft zum Klimawandel bedauert wird.

Wir sind gegen einige Punkte in der endgültigen Entschließung und bedauern, dass unsere Vorschläge nicht angenommen wurden. Besonders enttäuscht waren wir über die Ablehnung des von uns unterstützten Vorschlags, eine rasche Überprüfung der einschlägigen flexiblen Mechanismen zu fordern, bevor die europäische Emissionshandelsregelung auf andere Bereiche wie etwa den Luftverkehr ausgedehnt werden kann. Unserer Meinung nach muss diese Ausweitung einer Untersuchung unterzogen werden, die den Nachweis erbringt, dass sie im Kampf gegen den Klimawandel hilfreich ist und dass es keinerlei Bevorzugung wohlhabenderer Länder und Regionen gegenüber Entwicklungsländern und aufstrebenden Wirtschaftszweigen geben wird.

Außerdem sind wir gegen die Betonung des Handels mit Verschmutzungsrechten, auch im Zusammenhang mit einer Bewertung.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der globale Klimawandel stellt ein erhebliches Problem dar, mit dem man sich aus gutem Grund auf internationaler Ebene befassen sollte. Die Juniliste bekräftigt jedoch ihren bereits früher dargelegten Standpunkt, dass das Europäische Parlament nicht die Außenpolitik der Mitgliedstaaten übernehmen darf, indem es Drittländer, die bisher das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dazu auffordert. Appelle dieser Art können die einzelnen nationalen Regierungen selbst übermitteln. Weiterhin sind wir der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über internationale Klimafragen ihre eigenen nationalen Positionen einnehmen können. Allerdings gehen wir davon aus, dass abgeschlossene Verträge von sämtlichen Parteien eingehalten werden.

Kritisch stehen wir dem Vorschlag gegenüber, eine gemeinschaftliche Kommunikationsstrategie zu erarbeiten, um die Bürger über Fragen des Klimawandels zu informieren. Die Zusammenarbeit in der EU basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Wir sind überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat in der Lage ist, die für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Klimafragen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Stellungnahme, die wir mit dieser Stimmerklärung abgeben, entspricht unserer grundsätzlichen Haltung in dieser Frage. Damit gilt diese Stimmerklärung auch für zukünftige Fälle dieser Art.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann. Diese Weisheit der Cree-Indianer könnte bald wahr werden.

Nur zu lange haben wir gedankenlos Stück für Stück am sensiblen Gerüst der Natur gerüttelt. Wir sind jetzt erst an dem Punkt, dem Umweltschutz mehr Aufmerksamkeit zu widmen und erste wichtige gemeinsame Rettungsaktionen zu starten. Aber wir werden unsere Anstrengungen verstärken müssen.

Denn wir drehen uns langsam aber sicher unsere natürliche Heizung – den Golfstrom – ab. Synchron dazu verlieren wird durch die aufgrund der globalen Erwärmung veränderten Wasserkreisläufe täglich ca. 86 Millionen Tonnen fruchtbaren Bodens, während es gleichzeitig etwa 225.000 Menschen mehr werden – und das Tempo der Verwüstung wächst rasant. Europa droht der schlimmste Klimawandel seit gut 5.000 Jahren. Mit Abschmelzung des Eises im Norden und Ausbreitung von Wüsten im Süden Europas bei gleichzeitigem Auftauen ungeheurer „Kohlenstoff-Reserven“ in den Permafrostböden und der Tundra wird es in absehbarer Zeit ziemlich ungemütlich werden.

Verschiedenste Lösungsvorschläge liegen ausgearbeitet in den Schubladen diverser Experten – es ist an der Zeit, dass wir uns näher mit diesen und deren Umsetzung befassen und endlich gemeinsam an einem Strang ziehen.

 
  
  

- Bericht Ferreira (A6-0383/2005)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM) , schriftlich. (DA) Die Juni-Bewegung hat für Ziffer 45 des Berichts über die Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung gestimmt, tritt aber dafür ein, dass bei der Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene nur Mindestvorschriften erlassen werden, damit in den einzelnen Mitgliedstaaten anspruchsvollere Kriterien festgelegt werden können.

Ziffer 45:

„unterstützt die Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene; unterstreicht, dass diese nach dem Vorbild anderer Marktinstrumente ein unverzichtbares Instrument für eine wirksame Politik zur Verringerung der Umweltbelastung darstellen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erste Europäische Ökosteuer spätestens im Jahr 2009 zu verabschieden;“

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für den vorliegenden Bericht gestimmt, dessen Anliegen es ist, die Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung zu bewerten, und der den Standpunkt der Kommission mit Blick auf die Unzulänglichkeit bestimmter Richtlinien und auf die Finanzknappheit kritisiert.

Zwar werden die Maßnahmen, die den Umweltproblemen zugrunde liegen – wie etwa die Betonung der Wettbewerbsfähigkeit zu Lasten von Mensch und Umwelt und das im Vordergrund stehende Streben nach Gewinn – nicht speziell beanstandet, doch sind auch positive Punkte enthalten wie etwa die Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger, die Rolle der Raum- und Forstwirtschaftsplanung und die notwendige Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung.

Außerdem begrüßen wir den Zusammenhang, der im Bericht zwischen Armut und Umwelt hergestellt wird, wenngleich zu verurteilen ist, dass die wichtigsten Aspekte in diesem Bereich und insbesondere die Aussage, dass Liberalisierung keine Antwort auf Armut und soziale Ausgrenzung ist, im Plenum abgelehnt wurden. Die Kritik an unzulänglichen Vorschlägen zur Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der wachsenden Ungleichheit wurde ebenfalls zurückgewiesen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht behandelt eine Reihe wichtiger Fragen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung. Nach Auffassung der Juniliste gibt es gute Gründe für eine EU-Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Umweltfragen. Allerdings berührt der Bericht auch zahlreiche Politikbereiche, die außerhalb der Zuständigkeit der EU liegen sollten, beispielsweise folgende:

– die Investitionen in öffentliche Verkehrsmittel bzw. den Ausbau des Straßennetzes in den Mitgliedstaaten;

– der Schuldenerlass für Entwicklungsländer;

– die Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene;

– die Aufnahme des Umweltschutzes als Fach in die Lehrpläne der Schulen der Primarstufe in den Mitgliedstaaten;

- die Besteuerung des Faktors Arbeit in den Mitgliedstaaten;

– Beschäftigung und soziale Integration

Äußerst kritisch stehen wir der Tatsache gegenüber, dass die EU-Institutionen einen gewaltigen Appetit auf einen verstärkten Einfluss haben. Darum haben wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt, befürworten allerdings einzelne Punkte daraus, vor allem die, in denen es um echte grenzüberschreitende Umweltprobleme geht.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die nachhaltige Entwicklung ist zweifellos ein grundlegendes Ziel der EU und eine weltweite Herausforderung. Daher erfordern Strategien für die nachhaltige Entwicklung eine langfristig ausgelegte politische Vision auf höchstem Niveau.

Wir müssen den sozialen, ökologischen und demokratischen Herausforderungen verantwortungsbewusst begegnen, und zwar nicht nur auf der staatlichen Ebene, sondern auch auf der Ebene der Bürger. Dabei gilt es jedoch sicherzustellen, dass alle ins Auge gefassten Maßnahmen unseren Zielen des sozialen und wirtschaftlichen Wachstums und Fortschritts entsprechen, die über die Zukunft unserer Gesellschaften entscheiden.

In dem Bericht werden die Fortschritte seit 2001 beleuchtet und neue Maßnahmen vorgelegt. In diesem Rahmen müssen wir bekräftigen, dass die nachhaltige Entwicklung auf jeden Fall für die Zukunft Europas Priorität hat, und an unserem Ziel, die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie zu erfüllen, festhalten.

Deshalb habe ich für den Bericht Ferreira gestimmt.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE) , schriftlich. (EN) Der nachhaltigen Entwicklung muss in allen unseren Politikbereichen ein höherer Stellenwert zukommen, und ich bin froh, dass dieser Bericht einen Ausgangspunkt dafür bietet, wie dies erreicht werden kann, weshalb ich ihn gern unterstütze. Mein Heimatland, Schottland, kann in Bezug auf erneuerbare Energien einen einzigartigen Beitrag leisten, da unser großes Potenzial an Naturressourcen uns die Möglichkeit bietet, Europas grünes Kraftwerk zu werden. Dieses Potenzial wird jedoch ohne eine engagierte und allseitige Förderung seitens der Regierung nicht voll genutzt werden können, und wir sollten unsere Anstrengungen verdoppeln, um die Ideen dieses Berichts aufzugreifen und auf ihnen aufzubauen.

 
  
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  María Sornosa Martínez (PSE), schriftlich. (ES) Die Delegation der spanischen Sozialisten begrüßt die Annahme dieses Initiativberichts, der die Aussichten auf Erreichung einer wirklich nachhaltigen Entwicklung verbessern soll.

Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir zum zweiten Teil der Änderung 2 (Ziffer 15) beschlossen haben, dagegen zu stimmen, weil wir der Meinung sind, dass der Schutz des Wassers und die Wasserbewirtschaftungspolitik auf den Kriterien von Rationalität, Effektivität und Effizienz beruhen müssen und nicht nur auf Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme, da dies negative Folgen anderer Art haben könnte.

 

6. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
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  Präsident. - (Die Sitzung wird um 13.20 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

8. Struktur, Themen und Kontext für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Johannes Voggenhuber und Andrew Duff im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Reflexionsphase: Struktur, Themen und Kontext für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union (2005/2146(INI)) (A6-0414/2005).

 
  
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  Andrew Duff (ALDE) , Berichterstatter.(EN) Herr Präsident! Dies ist die erste Reaktion des Parlaments auf die wegen der in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Verfassung entstandene Krise. Für uns ist es eine Möglichkeit, über mögliche Verluste nachzudenken, insbesondere für das Parlament, wenn wir es nicht schaffen, dieses Projekt zu retten und es einem erfolgreichen Abschluss zuzuführen. Es ist eine Möglichkeit, auf den aus dem Rat zu vernehmenden Missklang an Stimmen – manche primitiv, manche vertragsverletzend und manche politisch untragbar – zu reagieren. Es ist eine Möglichkeit, die Kommission darin zu bestärken, uns eindeutiger und unmittelbarer dabei zu unterstützen, einen Weg aus der Krise zu finden. Für das Parlament ist es eine Möglichkeit, politisch tätig zu werden und der Reflexionsphase einen Schwerpunkt zu verleihen.

Uns ist bewusst, dass wir all das nicht aus eigener Kraft erreichen können, sondern auf die enge Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Parlamenten angewiesen sind. Ich muss gestehen, dass ich es in diesem Zusammenhang recht merkwürdig finde, dass die Präsidenten der Parlamente Österreichs, Finnlands und Deutschlands nur widerstrebend mit uns zusammenarbeiten. Die Entscheidung liegt bei den Parlamenten, ob sie mitmachen wollen oder nicht. Alle, die sich beteiligen, werden in entscheidender Weise darüber mitbestimmen können, wie die Zukunft Europas aussehen soll.

Die Vorschläge, die im Ausschuss vehement unterstützt wurden, setzten einen parlamentarischen Prozess in Gang. Wir wollen eine Reihe parlamentarischer Foren auf den Weg bringen, um einige grundsätzliche – vielleicht sogar primitive – Fragen über das Wesen und den Zweck Europas zu erörtern. Wir wollen die Aussprache über die Reform der Gemeinschaftspolitiken, die dem ersten Konvent teilweise verwehrt wurde. Diese politische Debatte kann und sollte radikal geführt werden, sie muss jedoch im Verfassungskontext stattfinden und sich eng an Zuständigkeitsfragen, Instrumenten und Verfahren orientieren.

Das erste dieser Foren wird am 9. Mai stattfinden. Dessen Schlussfolgerungen werden dem Europäischen Rat vorgestellt, der dann erste Entscheidungen in Bezug auf die Fortsetzung dieses Projekts treffen muss.

Unserer Auffassung nach sollte die Reflexionsphase dann gegen Ende 2007 mit einer klaren Entscheidung darüber zu Ende gehen, was mit dem Vertrag passieren soll. Laut Entschließungsantrag sind theoretisch mehrere Szenarien denkbar, doch praktisch gibt es für uns nur zwei. Das erste besteht darin, zum aktuellen Vertrag erklärende Protokolle oder Deklarationen hinzuzufügen. Das zweite wäre, Teil III in wesentlichen Teilen stärker zu ändern, so dass wir den berechtigten Bedenken und Sorgen der Bürger in Frankreich und den Niederlanden sowie einigen anderen Mitgliedstaaten Rechnung tragen können.

Zwischen und innerhalb der Fraktionen gehen die Meinungen sicherlich darüber auseinander, wie wir uns am besten verständlich machen können. Doch was die Rettung des Vertrags angeht, so sind wir uns einig, und ich empfehle den Entschließungsantrag dem Parlament.

(Beifall)

 
  
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  Johannes Voggenhuber (Verts/ALE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen heute den Bericht zur europäischen Reflexionsphase vor, aus der nach vielen Monaten der Diskussion und mit überwältigender Unterstützung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen eine road map zur Überwindung der Verfassungskrise wurde. Es sind wenige Minuten zu diesem großen Schritt und zu dieser großen Entscheidung des Parlaments, aber wenn ich auch nur eine Minute zu reden hätte, würde ich sie nutzen, um mich bei meinem Ko-Berichterstatter, Andrew Duff, für diese ganz außergewöhnliche Ehre und das Vergnügen zu bedanken, mit ihm diese Arbeit machen zu dürfen.

Er hat mich gelehrt, dass man aus den verschiedensten Richtungen die Zukunft, und zwar die gemeinsame Zukunft, in einem Europa, in unserem Europa, finden kann. Vielen Dank! Ein grüner Österreicher und ein liberaler Engländer - wenn das kein Handicap für den Beginn ist, dann, so glaube ich, können auch andere zueinander finden.

Herr Präsident, die harmonischen Töne aus der politischen Zauberflöte des Ratspräsidenten heute Vormittag haben natürlich die europäische Krise nicht überdecken können. Er hat nicht davon gesprochen. Ich möchte davon sprechen, und ich möchte vom Kern dieser Krise sprechen. All dieser neu ausgebrochene Streit, die Zerwürfnisse, die europäische Krise drehen sich um einen einzigen Satz, ausgesprochen von DEM Gründervater der Europäischen Union, Jean Monnet: „Wir vereinigen Menschen, nicht Staaten“. Der Streit, der heute geführt wird, geht darum.

Gibt es ein Europa der Staatskanzleien, der Regierungen, der Bürokratien, der Eliten, oder gibt es die Union der Bürger, zu der diese Verfassung den Weg geöffnet hat? Wer heute vom Tod der Verfassung spricht, erteilt dem Europa der Menschen eine Absage, stärkt das Europa der Regierungen und beschwört die Gespenster des 19. Jahrhunderts herauf, jene Urkrankheiten aus der Büchse der Pandora, den Nationalismus, die Rivalität der Staaten, das Balancedenken, das Hegemoniestreben, das Europa der Zersplitterung, das seinen eigenen Frieden nicht wahren, geschweige denn zu einer Friedensmacht werden kann. Darum wird dieser Streit geführt.

Da draußen vor dem Saal haben uns Abgeordnetenkollegen als Vogel Strauß verkleidet empfangen. Sie hätten sich nicht verkleiden müssen, wir haben sie auch so gut erkannt, und wir sind nicht blind; wir wissen, dass das vorläufige Scheitern des Ratifikationsprozesses in den Augen der Nationalisten eine historische Chance für die Renaissance des Nationalismus ist. Dem erteilt dieses Haus in großer Übereinstimmung aller im Ausschuss für konstitutionelle Fragen vertretenen Fraktionen mit diesem Bericht eine Absage.

(Beifall)

Die Verfassung ist nicht tot, weil das Bedürfnis der Menschen, in der Zukunft frei und gleich in innerem und äußerem Frieden in Europa zusammenzuleben, als Ziel in den Köpfen und Herzen der Menschen Bestand hat. Und auf dem Weg, eine Ordnung zu finden, eine politische Architektur, einen politischen Raum zu entwerfen, in dem das möglich ist, ist die Verfassung ein entscheidender Schritt.

Wir legen heute einen Bericht vor, in dem versucht wird, eine Strategie zur Beilegung dieser Krise zu entwerfen. Es ist eine Vertrauenskrise, es ist die Krise einer Union, die zwischen der Union der Bürger und der Union der Staaten nicht unterscheiden kann, in der die Erwartungen der Menschen geradezu programmatisch enttäuscht werden. Die Antwort auf die soziale Frage fehlt, die Demokratie ist defizitär, die Grundrechte sind nicht verankert, die Transparenz ist ungenügend, die Macht der Regierungen wenig kontrolliert und nicht gezähmt. Aber diese Verfassung ist ein Schritt, und wenn sie in Schwierigkeiten ist, so versuchen wir, auf diesem Weg fortzufahren.

Wir haben eine europäische Debatte entworfen; ich denke, wir bringen den Prozess zurück zu den Bürgern, und das heißt nicht weniger, als aus einem Projekt der Eliten eine res publica zu machen, eine Sache der Menschen selbst.

Ich hoffe, das Haus appelliert - wenn es diesen Bericht annimmt - mit uns auch an alle Parteien, an die Bevölkerung, an die Kommunen und Regionen, an die Gewerkschaften, an die zivile Gesellschaft, diese Debatte zu führen und diese Zukunft Europas als res publica mit aufzunehmen und mit uns darum zu streiten.

Wir haben diese Debatte nicht unstrukturiert vorgeschlagen. Wir haben uns, quer durch die Fraktionen, auf sechs Fragen geeinigt, darunter viele tabuisierte Fragen: das Ziel der europäischen Integration, die Grenzen Europas, die Zukunft des ökonomischen und sozialen Modells, die Rolle Europas in der Welt, die Frage des Raums von Sicherheit, Freiheit und Recht, auch die soziale Frage. Und auch wenn die Verfassung nicht alle Wünsche erfüllt - selbstverständlich tut sie das nicht -, so hoffe ich, dass wir mit diesem Plan diesem Ziel einen großen Schritt näher kommen.

Erlauben Sie mir nur noch ein Wort dazu, wo die Differenz zum Ausschuss für konstitutionelle Fragen liegt. Die Berichterstatter sind gewillt und haben darum gekämpft, einen Schritt weiterzugehen und nicht nur die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses als Ergebnis dieser Debatte zu sehen, sondern auch die Möglichkeit, die Verfassung zu verbessern, ihren Kern zu erhalten und 2007 einen Revisionsprozess zu beschließen, offener darzulegen, um die Debatte glaubwürdiger zu machen, und eine solche Revision auch in einer europäischen Volksbefragung den Bürgern vorzulegen. Ich hoffe, dass bei diesem weiteren Schritt zur Besonnenheit der Kommission noch der Mut des Plenums hinzukommt.

(Beifall)

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Mitglieder des Europäischen Parlaments! Es ist mir eine große Freude, heute zum ersten Mal im Plenum zu sprechen und mit Ihnen zusammenzutreffen. Es freut mich ganz besonders, dass es bei dem interinstitutionellen Dialog, der zwischen den verschiedenen Institutionen geführt werden muss, um ein Thema geht, bei dem die Zusammenarbeit besonders wichtig ist. Es ist richtig – wie auch schon von den beiden Berichterstattern gesagt wurde –, dass das Jahr 2005 ein schwieriges Jahr war. Herr Voggenhuber hat gar das Wort Krise verwendet. In der Tat befinden wir uns in einer Vertrauenskrise mit den europäischen Bürgern. Wir müssen die berechtigten Fragen der Bürger beantworten. Ich stimme auch mit dem Abgeordneten Duff überein, dass diese Vertrauenskrise, diese Zweifel am europäischen Projekt eine Chance für uns alle sind. Wir müssen alle gemeinsam – Kommission, Parlament und Rat – diese Chance nutzen.

Ich möchte an dieser Stelle dem Parlament ganz besonders danken, denn zu einer Zeit, in der die Regierungen noch nicht bereit waren, ernsthaft eine Debatte zu beginnen, hat sich das Parlament bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt. Auf der Grundlage des Berichts Duff/Voggenhuber hat in diesem Parlament eine Debatte stattgefunden, die uns weiterhilft. Die österreichische Präsidentschaft hat sich vom ersten Tag an bemüht, diese Debatte aufzugreifen, sie weiterzuführen und zu intensivieren. Sie werden alle verfolgt haben, dass diese Debatte von Anfang an sehr heftig war. Es wurde die gesamte Bandbreite von Meinungen geäußert, wie sie auch im vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen angenommenen Bericht zum Ausdruck kommt.

Eines ist klar: Es gibt keine einfachen Lösungen, keine Tricks und keine Abkürzungen, mit denen man diese Vertrauenslücke zwischen Europa und seinen Bürgern sozusagen im Eiltempo überbrücken könnte. Seriös und langfristig wirkungsvoll kann nur eine echte und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Problemen sein. Wir glauben, dass diese Debatte breit sein muss, wie dies auch in Ihrem Bericht, der heute zur Debatte steht, zum Ausdruck kommt. Es geht nicht nur um den Verfassungsvertrag und um eine juristische Debatte. Es geht um eine breite Debatte: Welches Europa wollen wir? Wo wollen wir hin? Wo sind die Grenzen Europas? Wie können wir den Ängsten und Sorgen der europäischen Bürger begegnen?

Wir wollen diese Debatte als Rat nicht nur fortsetzen, sondern auch intensivieren. Wir haben uns eine Reihe von Veranstaltungen vorgenommen, bei denen wir mit den europäischen Bürgern auf breiter Basis diskutieren wollen. Wir haben erst gestern gemeinsam mit der Kommission und dem Parlament über Methoden und Strategien, wie wir dieses Europa und das, wofür dieses Europa steht, den Bürgerinnen und Bürgern näher bringen können und mit welchen Mitteln, mit welchen Diskussionsforen und mit welcher Intensität wir die Erwartungen, die an Europa gestellt werden, am besten erfüllen können.

Es wird – der Ratsvorsitzende hat es heute schon gesagt – einen Auftakt für eine Debatte geben, bei der wir uns auch mit der Frage der Identität Europas auseinandersetzen wollen. Am 250. Geburtstag von Mozart wollen wir uns in Salzburg mit dieser Frage „Was ist Europa, was ist die europäische Identität?“ auseinandersetzen.

Bis zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft wird es noch eine ganze Reihe weiterer Veranstaltungen geben, denn die Debatte über die Zukunft Europas hat viele Facetten. Nur wenn man sie alle beleuchtet, wird man sich der Dimensionen, um die es hier geht, voll bewusst werden können. Neben dieser öffentlichen Debatte, die wichtig ist, wird es auch konkreter Arbeit bedürfen. Diese Arbeit müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten gemeinsam auf sich nehmen, um sich mehr Klarheit über den Weg, den wir gehen wollen, zu verschaffen.

Die wichtigste Aufgabe des Ratsvorsitzes ist es, alle Mitgliedstaaten an Bord zu holen, denn nur gemeinsam werden wir Fortschritte erzielen können. Wie der Bundeskanzler bereits gesagt hat, wollen wir erreichen, dass wir am Ende unseres Vorsitzes eine Wegskizze vorlegen und uns darüber einigen können, wie wir am besten zusammenwirken können, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Ich hoffe, dass es uns in den nächsten Monaten in einer gemeinsamen Anstrengung gelingen wird, mehr positives Denken in Europa zu erzeugen. Und – ja, Herr Voggenhuber – wir müssen Europa als res publica diskutieren, als etwas, was wirklich allen Bürgerinnen und Bürgern nützt.

(Beifall)

 
  
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  Margot Wallström , Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete! In dieser ersten Plenarteilsitzung des Jahres möchte ich Ihnen allen ein hervorragendes 2006 wünschen. Aus verfassungstechnischer Sicht kann es meiner Meinung nach nur besser als vergangenes Jahr werden. Als Verantwortliche sowohl für Verfassungsfragen als auch für interinstitutionelle Fragen hoffe ich, dass wir unsere fruchtbare, effektive und enge Zusammenarbeit fortsetzen können.

Ich möchte den Berichterstattern für diesen Bericht über die Reflexionsphase und den Entschließungsantrag danken. Ich habe ihn bereits mehrfach mit den beiden Abgeordneten des Europäischen Parlaments erörtert, die dem Europäischen Konvent angehörten. Verweisen möchte ich vor allem auf die bedeutenden Fortschritte, die seit den ersten Erörterungen erzielt wurden und den Mitberichterstattern für ihre geleistete Arbeit danken sowie ferner dafür, dass sie die vielen Meinungen, die während der intensiven Diskussionen im Ausschuss geäußert wurden, mit berücksichtigt haben.

Ich möchte meinen Beitrag auf vier Punkte beschränken. Der erste lautet, dass wir uns alle eine konstitutionelle Lösung wünschen, um Europa transparenter, demokratischer und effektiver gestalten zu können. Die Frage ist, wie wir eine solche Einigung nach dem „Nein“ Frankreichs und der Niederlande erreichen können. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Ihr Entschließungsantrag alle Optionen in Bezug auf die Verfassung offen lässt. Während der Reflexionsphase ist es unabdingbar, den Bürgern, Sozialpartnern, politischen Parteien sowie den einzelstaatlichen und Regionalparlamenten zuzuhören, ohne vorschnell ein Urteil über das Ergebnis des breiteren Dialogs und der Aussprachen zu fällen. Tun wir das nicht, ergibt das alles keinen Sinn.

Ich habe auch Ihre bevorzugte Option zur Kenntnis genommen. Ohne die Unterstützung Frankreichs und der Niederlande sowie erforderlichenfalls ergänzenden Erklärungen und Maßnahmen wird es unmöglich sein, an der Verfassung festzuhalten. Jüngste Umfragen des Eurobarometers haben ergeben, dass sich die Unterstützung des Konzepts einer EU-Verfassung aufseiten der europäischen Bürger in den vergangenen fünf Monaten um zwei Prozentpunkte auf 63 % erhöht hat. Wie der Ausschuss für konstitutionelle Fragen schon mehrfach betont hat, ist es daher wichtig, statt des Textes besser den Kontext zu ändern. Aus diesem Grunde muss sich der Dialog auf das Projekt Europa im Zusammenhang mit der Verfassungsreform konzentrieren sowie auf das Endziel in Verbindung mit dem zu seiner Erreichung erforderlichen Instrumentarium. Erst nach vollständiger Anhörung der Ergebnisse der Debatten in den einzelnen Mitgliedstaaten wird es uns möglich sein, Schlussfolgerungen zur besten konstitutionellen Lösung für Europa zu ziehen. Aus diesem Grunde möchte sich die Kommission auf politische Schwerpunkte konzentrieren, in deren Mittelpunkt die Besorgnisse der Bevölkerung in Bezug auf Wachstum, Arbeitsplätze, Beschäftigung und Sicherheit stehen.

Zweitens kann ich Ihren Widerstand gegen Vorschläge für Kerngruppen bestimmter Mitgliedstaaten absolut nachvollziehen. Wir wollen ein Europa für alle, nicht nur für einige. Die Union befindet sich gerade in der Phase der Konsolidierung des jüngsten Beitrittsprozesses. Vor uns liegt noch viel Arbeit, um die reibungslose Integration der neuen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Meiner Ansicht nach sollte eine verstärkte Zusammenarbeit unbedingt im Rahmen der bestehenden Verträge erfolgen und allen Mitgliedstaaten offen stehen.

Seien Sie versichert, dass die Kommission und ich keine Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit außerhalb des institutionellen Rahmens der EU unterstützen werden.

(Beifall)

Drittens erscheint es mir ratsam, die abschließenden Schlussfolgerungen über die Reflexionsphase erst unter deutschem oder portugiesischem Ratsvorsitz, im Jahre 2007, zu erarbeiten. Der Europäische Rat im Juni 2006 wird sicherlich ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess sein, sollte jedoch nicht sein Ende bedeuten. Natürlich wird der Europäische Rat darüber entscheiden müssen, ob die Reflexionsphase möglicherweise über den Juni 2006 hinaus andauern soll, wie es bereits vom österreichischen Ratsvorsitz vorgeschlagen wurde. Auf jeden Fall wird die Kommission, wie in Plan D vorgeschlagen, eine Mitteilung für den Europäischen Rat im Juni vorbereiten, in der sie ihre Ansichten über das erste während der Reflexionsphase empfangene Feedback darlegen wird. Die Grundlage dafür bilden neben einem Sonderbericht des Eurobarometers, Diskussionsforen sowie den Foren am 9. Mai Besuche in verschiedenen Ländern, die derzeit vom Präsidenten, mir und weiteren Kollegen aus der Kommission unternommen werden.

Mit diesem Synthesebericht sollen der Hintergrund und der Ansatz der Kommission aus dem vergangenen Jahr sowie die ersten Ergebnisse der Anhörung erläutert und eine Reihe von Schlussfolgerungen für den österreichischen Ratsvorsitz zu den nächsten anstehenden Schritten bereitgestellt werden. Damit wird der vom österreichischen Ratsvorsitz auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten erstellte Faktenbericht ergänzt.

Viertens unterstütze ich Ihre Ablehnung einer stückchenweisen Umsetzung der Verfassung. Der Grund dafür ist einfach – er hat mit Respekt zu tun. Respekt gegenüber jenen, die mit „Nein“ gestimmt habe, sowie jenen, die die Verfassung bereits ratifiziert haben, und auch Respekt gegenüber dem institutionellen Gleichgewicht. Pickt man nur einiges heraus, so könnte der Eindruck entstehen, dass die Union die Ergebnisse der einzelstaatlichen Referenden zu umgehen versucht und Gefahr läuft, das allgemeine institutionelle Gleichgewicht zu unterlaufen.

Wir sollten den Unterschied zwischen unseren Einrichtungen und denen der Mitgliedstaaten respektieren und vor allem bei der Inangriffnahme verschiedener lobenswerter Initiativen und Projekte stets die demokratischen Traditionen eines jeden Landes respektieren. Jedem von uns kommen wichtige, aber unterschiedliche Rollen zu.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir diese Fragen nicht diskutieren können, ohne in eine politische Debatte zu treten und politische Schwerpunkte zu erörtern. Die europäischen Bürger werden erkennen, dass es politische Differenzen in Europa gibt. Dies ist ein anderes Forum zur Diskussion von politischen Schwerpunkten, aber ohne dieses und ohne jegliche Diskussion über Verfassungsfragen wird gar nichts funktionieren. Wir müssen diesen Prozess mit der Schaffung von Legitimation für unsere Institutionen verknüpfen, indem wir die politischen Ergebnisse liefern, die sich die europäischen Bürger wünschen. Deshalb müssen wir uns ihren täglichen Problemen genauso widmen wie den Verfassungsfragen.

(Beifall)

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Frau Vizepräsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Verfassungsvertrags hat im Rahmen des Konvents und der Regierungskonferenz eine Balance ergeben, die im Wesentlichen durch die nationalen Parlamente, die die stärkste Gruppe im Verfassungskonvent bildeten, getragen wurde. Vierzehn Länder haben ratifiziert, zwei davon durch Referendum, zwei nicht. Dieses Scheitern, das ja auch mit nationalen Fragen, aber auch mit der Stimmung in Europa insgesamt zu tun hat, ist ein Scheitern nationaler Politik, aber auch europäischer Politik, weil es uns nicht gelungen ist, Europa zu begründen.

Wir müssen die Sorgen der Bürger ernst nehmen; wir müssen sie auch in Frankreich und in den Niederlanden ernst nehmen und können nicht einfach darüber hinweggehen, aber wir sollten deutlich machen, warum wir dieses Europa brauchen. Dafür muss die Reflexionsphase genutzt werden. Dies ist kein Zeitraum der Debatte über Einzelheiten der Verfassung, sondern Europa muss in den Begründungen zu den Menschen zurückgebracht werden.

Dabei müssen wir auch sehen und deutlich machen, dass der Verfassungsvertrag gerade Dinge beinhaltet, die der Bürger kritisiert, weil sie bisher fehlen, z. B. eine größere Handlungsfähigkeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, worauf sich meine Stellungnahme konzentriert. Alle Meinungsumfragen sagen, dass die Bürger genau das wollen: die Vertretung Europas nach außen hin. Und dafür bietet die Verfassung Regelungen, die nur sie vorsieht und die wir unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht nebenher schaffen können. Sie schafft einen neuen Weg der Subsidiarität unter Mitwirkung der nationalen Parlamente, um auf diese Art und Weise Zentralismus zu verhindern, und verbindet diesen Gedanken der Subsidiarität mit der Solidarität.

Die Bürgerrechte und die Charta der Grundrechte spielen eine große Rolle. Die Bürger werden durch diese Verfassung zu entscheidenden Akteuren, und sie bekommen auch den Schutz. Man muss auch sehen, dass in Zukunft beispielsweise der Kommissionspräsident als Spitze der europäischen Exekutive unmittelbar als Resultat aus den Wahlen zum Europäischen Parlament hervorgeht und die Bürger dabei eine Rolle spielen. Deshalb sollten wir uns auch darauf konzentrieren, dass die Teile I und II der eigentliche Verfassungsvertrag sind, während Teil III der Vertrag von Nizza ist. Dieses Missverständnis haben wir bisher nicht ausräumen können. Daher bin ich dankbar, dass die österreichische Präsidentschaft eine road map vorlegen wird und Deutschland in seiner Präsidentschaft neue Initiativen ergreifen will. Wir sollten uns jetzt auf den Dialog konzentrieren, die Reflexionsphase bewerten und 2007 die Vorschläge vorlegen. Dies bedeutet, dass wir nicht jetzt schon Maßnahmen ergreifen sollten, wie Duff und Voggenhuber es in ihrem Antrag vorschlagen. Dies ist zu früh und entspricht nicht den Wünschen der Bürger.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – Herr Präsident! Ich bin den beiden Berichterstattern sehr dankbar für ihren Bericht. Ich weiß, dass die Fragestellung, die Kollege Brok zuletzt angesprochen hat, zu vielen Diskussionen, auch innerhalb der Fraktionen, geführt hat. Es spricht vieles für beide Positionen. Vielleicht ist die Frage zu früh gestellt. Vielleicht müssen wir mit dem anfangen, was wir möglicherweise ein bisschen vernachlässigt haben, nämlich die inhaltliche Dimension. Wie können wir die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dass wir in Europa eine Verfassung, wie sie erarbeitet worden ist, brauchen? In meiner Stellungnahme, die ich für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausarbeiten konnte, habe ich einige Beispiele angeführt. Vielleicht kann ich das Beispiel nennen, das damals noch nicht viel Gewicht hatte, in den letzten Tagen in diesem Parlament aber Gewicht bekommen hat: die Energiefrage!

Es war schon überraschend und erstaunlich, dass sich viele Abgeordnete, die vielleicht bis vor kurzem der europäischen Energiepolitik mit einer gewissen Skepsis gegenüberstanden, jetzt sehr massiv für eine gemeinsame Energiepolitik ausgesprochen haben. Ich habe sehr begrüßt, was Herr Saryusz-Wolski gesagt hat. Der Herr Bundeskanzler als Ratspräsident, der immer wieder die Subsidiarität betont, hat sich heute deutlich für eine gemeinsame Energiepolitik ausgesprochen. Dies ist nur ein Beispiel, um zu zeigen, wie wichtig es ist, dass die Zuständigkeiten, die wir auf europäischer Ebene - gerade auch in der Verfassung - verankert haben, auch wirklich voll genutzt werden. Ich glaube, das ist der Weg, den wir gehen müssen.

Ich könnte jetzt beispielsweise die Frage der Raumfahrtpolitik erwähnen, über die wir hier auch gesprochen haben und wo es nicht darum geht, Europäer in den Weltraum zu schicken, sondern um die Frage der Kontrolle der Umwelt oder die Frage, Tsunami-Warnungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Viele andere Dinge sind realistisch, machbar und gegenüber dem Bürger erklärbar, wenn wir uns nicht auf die institutionellen Fragen konzentrieren, sondern auf die inhaltlichen Fragen.

Herr Ratspräsident! Wir in diesem Parlament erwarten natürlich diese road map oder diese Skizze, wie es weitergehen soll. Ich bitte Sie inständig, dass Sie bei all dem, was Sie in den nächsten Wochen und Monaten der Ratspräsidentschaft inhaltlich zu tun haben, darauf hinweisen, wie viel besser wir es tun könnten, wenn wir eine europäische Verfassung hätten. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.

 
  
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  Paolo Costa (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie es jemand hervorragend formuliert hat, gleicht das Projekt Europa seit fünfzig Jahren einem Fußballspiel hinter verschlossenen Türen. Mit dem Referendum über die Verfassung in Frankreich und den Niederlanden sind die Bürger, die Einlass begehrten und von den Tribünen aus zusehen wollten, einen Schritt weiter gegangen und haben eine wahrhafte Invasion des Spielfelds organisiert. Die heutige Krise Europas ist auch dadurch bedingt, dass es nicht mehr möglich ist, hinter verschlossene Türen zurückzukehren, zurück zum Europa der Verträge und der elitären Beschlüsse, und dass gleichzeitig niemand weiß, wie man die Menschen zurück auf die Tribünen bekommt, damit sie ihre Meinungen angemessen äußern können, wie Fans dies normalerweise tun.

Die Wiedererfindung eines Systems der Mitwirkung und Rechenschaftspflicht, mit dem die Union direkt auf die Bürger reagiert, ohne die egoistische, verfälschende und irreführende Vermittlung der Mitgliedstaaten, ist eine Voraussetzung für das Wiederbeleben des Projekts Europa, wie es auch immer aussehen mag. Die Frage ist nur, Rechenschaft wofür? Wir müssen den Fehler vermeiden, dass die Pause des Nachdenkens eine Pause der Untätigkeit wird.

Kein Plan D wird gelingen, wenn das „D” für „Debatte”, „Dialog” und „Demokratie” nicht außerdem auch für „Delivery“ steht. Delivery ist der beste Kontext, in dem der Text der Verfassung überarbeitet werden kann, und die beste Möglichkeit, den Menschen verständlich zu machen, wie nützlich Europa sein kann. Daher können auch selbstverschuldete Niederlagen, wie die heutige De-facto-Ablehnung der Regulierung des Marktzugangs zu Hafendienstleistungen, in symbolischer Form gefährlich werden.

Es gibt Bereiche, in denen die Zuständigkeit Europas anerkannt ist und in denen die bestehenden Verträge bereits die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und das interinstitutionelle Mitentscheidungsverfahren vorsehen – der Verkehr ist ein Beispiel. Es gibt auch Bereiche, in denen die Subsidiarität andersherum interpretiert werden sollte, d. h., verhindern, dass die Mitgliedstaaten etwas schlecht tun, das auf europäischer Ebene besser getan werden kann. In diesen Zuständigkeitsbereichen muss die Union ihre Quote beim Delivery erhöhen und es wagen, zu zeigen, wie nützlich sie sein kann.

Es reicht heute nicht mehr, die Union einzig als eine kluge Lösung für das Problem des Krieges, auch des Kalten Krieges, zu betrachten. Wir brauchen eine Union, die den globalen Herausforderungen des dritten Jahrtausends gewachsen ist. Wir denken auch nach, um besser zu verstehen, was wir morgen tun müssen. Wir müssen jedoch Acht geben, dass dies für uns nicht zu einem Vorwand wird, um heute untätig zu sein, da sonst all unsere Überlegungen zunichte werden könnten, wie klug sie auch immer sein mögen.

 
  
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  Vladimír Železný (IND/DEM) , Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (CS) Ich bin stolzes Mitglied der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie, die unzutreffenderweise als euroskeptisch dargestellt wird. Es dürfte Sie daher überraschen, dass ich mit der Abfassung der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung zum Bericht über die Reflexionsphase nach Ablehnung der Verfassung betraut wurde. Ich erachte dies als Beleg für die Offenheit, mit der unser Ausschuss dieses Thema angeht. Der Grundsatz „Audiatur et altera pars“ – auch die andere Seite soll gehört werden – zählt zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen echten Dialog.

Meine Ansichten haben im Ausschuss eine konstruktive Debatte angestoßen, die schließlich zu einem wohl durchdachten und keineswegs wirkungslosen Kompromiss führte. Der Bericht wurde von den Mitgliedern des Ausschusses ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet. Dies zeigt, dass ein Dialog über die Zukunft der Union möglich ist. In unserem Bericht werden übrigens Grundsätze befürwortet, die im Bericht der Herren Duff und Voggenhuber fehlen. Besonders möchte ich den Grundsatz der gesetzlichen Vorsorge nennen, von dem wir uns leiten lassen sollten, damit wir uns nicht in den Rechtsvorschriften, die wir während der Reflexionsphase beschließen, ständig auf eine Verfassung beziehen, die derzeit rechtlich gesehen tot ist, aber in ihrer ursprünglichen Form wiederaufleben könnte. Es wäre naiv und irrig zu glauben, dass dies umso wahrscheinlicher wird, je häufiger wir darauf Bezug nehmen. Dies könnte derartige Rechtsvorschriften in Zukunft unnötigerweise aushöhlen.

Der Bericht unseres Ausschusses enthält auch die Empfehlung, mit den Institutionen nationaler und regionaler Parlamente zusammenzuarbeiten, die ein hohes Maß an Sachverstand und Legitimität aufweisen, allerdings nicht nur – wie in dem uns vorliegenden Bericht empfohlen – einmal im Jahr als bloße Pflichtübung. Leider haben sich in andere Teile des Berichts Misstöne eingeschlichen, wobei am verwunderlichsten erscheint, dass dort das Ergebnis des offenen Dialogs bereits vorweggenommen wird. Es heißt dort sogar, dass die derzeit tote Verfassung im Jahre 2009 ratifiziert werden soll. Dies ist nichts anderes als die Missachtung des demokratischen Willens der Bevölkerung von mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten. Wenn wir den Ausgang des Dialogs bereits im Voraus festlegen, wenn wir den Dialog auf das Niveau einer inszenierten Vorstellung nicht repräsentativer Einrichtungen reduzieren und wenn wir weiterhin das Geld so ausgeben, dass nur erwünschte Meinungsäußerungen Gehör finden, wird die EU niemals in der Lage sein, effektive Strukturen zu entwickeln.

 
  
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  Willem Schuth (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den Kollegen Duff und Voggenhuber zu ihrem ausgewogenen Bericht gratulieren. Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute kurz die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu diesem Bericht vorstellen darf. Das Europäische Parlament hat im Agrarbereich lange um die Mitentscheidung kämpfen müssen. Es ist zu begrüßen, dass der Verfassungsentwurf die seit den Amsterdamer Verträgen festgeschriebene Mitentscheidung in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz übernommen hat. Im Bereich der Agrarpolitik kann sich der Rat der Agrarminister bis heute über die Meinung des Europäischen Parlaments hinwegsetzen, da das Mitentscheidungsverfahren nach dem heutigen Vertrag nicht auf die gemeinsame Agrarpolitik Anwendung findet.

Vor diesem Hintergrund stellte der Verfassungsentwurf zwar insofern einen Zugewinn an demokratischer Legitimation in Aussicht, als alle agrarpolitischen Grundsatzentscheidungen der Mitbestimmung unterliegen sollten. Aus Sicht des Landwirtschaftsausschusses bedarf es allerdings noch einiger Verbesserungen am vorliegenden Text. Die in Artikel III-227 genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik stehen im Widerspruch zu den in Artikel I-3 formulierten Zielen der Europäischen Union und sind nicht mehr vermittelbar. Sie müssen dringend dahingehend aktualisiert werden, dass sie der Multifunktionalität unserer heutigen Landwirtschaft auch tatsächlich Rechnung tragen. Die Landwirtschaft in der EU bietet heute Arbeitsplätze für 10 Millionen Menschen. Sie ist der einzige Garant für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und untrennbar mit ihm verbunden.

Für eine für die Gesellschaft akzeptierbare GAP reicht der vorliegende Verfassungsentwurf nicht aus. Vielmehr sollte im Rahmen eines künftigen Vertrags das Mitentscheidungsverfahren prioritär auf die gemeinsame Agrarpolitik ausgeweitet werden, wobei insbesondere die in den Artikeln III-230 Absatz 2 sowie III-231 Absatz 2 des vorliegenden Textes verbliebenen Lücken im Agrarbereich geschlossen werden könnten.

Angesichts der großen Bedeutung der GAP und ihrer herausragenden Stellung im Haushalt der EU verdienen die europäischen Bürger ein Höchstmaß an Transparenz und vor allem Mitbestimmung in diesem sensiblen Bereich. Dies kann in meinen Augen nur die volle Mitbestimmung des Europäischen Parlaments in allen Fragen der Agrarpolitik, des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit bedeuten.

 
  
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  Maria Berger (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident! Darf ich – in diesem Fall wirklich von Herzen gemeint – den beiden Berichterstattern gratulieren, nicht nur zu dem jetzt vorliegenden Bericht, sondern zu ihrem anhaltenden Engagement für das Verfassungsthema auch in Zeiten, als das wenig Konjunktur hatte. Ich hoffe, dass diese Zeiten jetzt vorbei sind.

Ich durfte die Stellungnahme des Rechtsausschusses verfassen. Der Tenor der Stellungnahme passt sehr gut zu dem jetzt vorliegenden Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses. Uns war es, speziell aus der Sichtweise des Rechtsausschusses, ein Anliegen, uns nicht frühzeitig von dem vorliegenden Verfassungsentwurf zu verabschieden. Bei den Themenbereichen, die uns sehr wichtig sind, wie Stellung und Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofes, Neuordnung des Legislativverfahrens und des Komitologieverfahrens, Zusammenarbeit im justiziellen Bereich, können wir einfach nicht sehen, dass wir durch einen kompletten Neubeginn wirklich Verbesserungen erreichen können – ganz im Gegenteil! Wenn ich heute leider von der österreichischen Ratspräsidentschaft Kritik an der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes hören musste und es jetzt nicht nur von der österreichischen Präsidentschaft Kritik gibt, dann denke ich, dass die Lösungen, die hier im Verfassungsentwurf gefunden worden sind, doch sehr gut sind.

Aus rechtlicher Sicht verwahren wir uns natürlich auch gegen eine leichtfertige Teilung des Verfassungsentwurfs. Im Teil I haben wir sehr viele Grundsätze. Wir alle wissen, dass diese Grundsätze nur mit den Ausnahmen, die in Teil III enthalten sind, politisch akzeptabel waren. Auch aus rechtlicher Sicht müssten wir leider Teil I und Teil III in verbundener Weise sehen, und ohne grundsätzliche Überarbeitung des Teils III werden wir hier keine neue Struktur erreichen können.

Darf ich abschließend noch meine große Enttäuschung über das Schreiben dieser drei Präsidenten nationaler Parlamente zum Ausdruck bringen. Wenn ich mich daran erinnere – und ich sehe ja viele Mitglieder des früheren Konvents hier in diesem Saal –, wie engagiert die nationalen Abgeordneten am Verfassungsentwurf mitgearbeitet haben, welche wichtigen Vorschläge sie gemacht haben, dann kann ich dieses uns vorliegende Schreiben der drei Präsidenten einfach nicht als letzte Antwort in dieser Frage ansehen.

 
  
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  Jean-Marie Cavada (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. (FR) Herr Präsident, Herr Winkler, Frau Wallström! Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat die von mir vorbereitete Stellungnahme am 28. November 2005 mit großer Mehrheit angenommen. Was ist der Inhalt dieser Stellungnahme? Erstens werden darin alle von der Verfassung vorgesehenen Verbesserungen gegenüber den gegenwärtigen Verträgen aufgeführt. Es sind zahlreiche und bedeutsame Verbesserungen auf dem Gebiet der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts zu verzeichnen, die insbesondere alle Gegenstand des Konsenses der zur Union gehörenden Staaten sind.

Ich kann sie nicht alle aufzählen, sondern möchte lediglich auf vier Punkte eingehen, die mit dem ausgezeichneten Bericht meiner Kollegen Duff und Voggenhuber wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurden und die uns aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten herausführen können.

Erstens die durchgängige Anwendung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und die Vereinfachung der normativen Rechtsakte ermöglichen uns, Politik zu machen und nicht wegen ihrer Nuancen blockiert zu werden. Zweitens die Ausdehnung der Rechtsprechung des Gerichtshofs als Erzeuger von Gemeinschaftsrecht, wenn das Parlament keines zu schaffen vermag. Drittens ist die definitive Stärkung der Stellung des Parlaments als Mitgesetzgeber zu nennen, die wir fördern müssen. Viertens erhält die Grundrechtecharta durch ihre Aufnahme in die Verfassung Rechtswirksamkeit. Es gibt natürlich noch weitere positive Punkte, doch die von mir erwähnten sind wirklich von grundlegender Bedeutung.

Verzeihen Sie mir diesen Hinweis auf die uns noch verbleibenden Möglichkeiten, doch ich wollte die Fortschritte hervorheben, die diese Verfassung in einem Bereich bietet, der in sämtlichen Mitgliedsländern der Union unbestritten ist: der der Grundrechtecharta und des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Hier bietet sich die Möglichkeit, bereits jetzt einen Rahmen zu schaffen, bis ein neuer Text verfügbar ist. Warum nutzen die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit nicht stärker, um zu versuchen, eine Union wieder zu festigen, die sich in harter Bedrängnis befindet?

Des Weiteren sehen wir es als vorrangig an, die Auswirkungen der Unionspolitiken auf die Grundrechte zu berücksichtigen, und unterstreichen die dringende Notwendigkeit der Schaffung einer unabhängigen Agentur für Grundrechte, wie vom Parlament am 26. Mai 2005 gefordert, um unverzüglich einen ersten Schritt dazu zu tun.

 
  
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  Edit Bauer (PPE-DE) , Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. (SK) Herr Präsident, Herr Winkler, Frau Kommissarin! Wir sprechen selten über Dinge, die wichtiger sind als das Thema, das jetzt auf der Tagesordnung steht. Unser Dank gilt den Berichterstattern, die die Initiative ergriffen und sich ausgehend von umfassenden Diskussionen zu dieser Problematik geäußert haben.

Die Zukunft Europas geht uns alle an - sie ist für Jung und Alt, für Männer und Frauen gleich wichtig. Wie Frau Wallström betonte, haben die meisten europäischen Bürger mit den Entscheidungsmechanismen der europäischen Organe kein Problem. Ihr Problem besteht in erster Linie darin, dass sie keine klare Vorstellung von der eigenen Zukunft, ihren Aussichten, ihrer Sicherheit und den neuen Dingen haben, auf die sie sich noch einstellen müssen.

Ungewissheit und Angst vor der Zukunft waren, daran besteht kein Zweifel, die wichtigsten Faktoren für die Ablehnung der Verfassung. Natürlich ist es unser aller Aufgabe, einen Weg nach vorn zu finden. Wir hier im Europäischen Parlament sollten uns der Botschaften und Signale bewusst sein, die wir aussenden, wenn wir Entscheidungen treffen, beispielsweise zu den Kohäsionsinstrumenten oder zur Übertragung von Rentenansprüchen, oder wenn wir eher Einwanderern aus Drittstaaten eine Vorzugsbehandlung angedeihen lassen als den Bürgern der neuen Mitgliedstaaten.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten können sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn sie sich vielfach so verhalten, als gingen sie europäische Angelegenheiten - beispielsweise die in der Lissabon-Strategie festgelegten Zielvorgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - nichts an. Offen bleibt die grundlegende Frage, ob wir in der Lage sein werden, eine ausreichend ansprechende gemeinsame Vision zu entwickeln und ob unsere europäischen Werte so überzeugend sind, dass sie zu einem angemessenen Grad des sozialen Zusammenhalts führen.

Herr Präsident, Frauen machen über die [Hälfte] aller Bürger und Wähler in Europa aus. Sie haben ihre eigenen speziellen Probleme, die ein einfühlsames Vorgehen und zufriedenstellende Lösungen erfordern. In der kommenden Aussprache muss daher den Ansichten der Frauen ausreichend große Beachtung geschenkt werden. Lassen Sie mich abschließend betonen, Herr Präsident, dass nach Ansicht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter eine neuerliche Kluft zwischen den Kernländern Europas und den übrigen Staaten eines der schlechtesten Ergebnisse unserer Bemühungen sein würde, die man sich denken kann.

 
  
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  Alexander Stubb , im Namen der PPE-DE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Ich möchte mich zu drei Punkten äußern. Erstens ist es sehr schön, wieder über die Verfassung reden zu können. Der Haushalt ist geschafft, so können wir uns anderen Dingen widmen. Mir ist so, als habe sich die Verfassung in den vergangenen acht, neun Monaten auf Intensivstation befunden. Jetzt wird sie langsam entlassen, doch ich denke, der Erholungsprozess wird nur langsam voranschreiten, aber ich meine, wir sollten auf 2009 schauen.

Ich denke, die Botschaft dieses Berichts lautet, dass alle Optionen offen stehen; immer sachte; wir sollten die Verfassung nicht für tot erklären; lasst uns nicht von neuem verhandeln; lasst uns nicht sagen, dieser Vertrag könne nicht in Kraft treten. Wir haben Zeit und wir müssen darüber nachdenken.

Zweitens möchte ich feststellen, dass es in der letzten Zeit einige Kontroversen zwischen dem Europäischen Parlament und den Sprechern von drei einzelstaatlichen Parlamenten gegeben hat. Wir sollten das positiv sehen. Das Europäische Parlament sollte und darf nicht arrogant oder altväterlich gegenüber den einzelstaatlichen Parlamenten auftreten. Ja, wir sollten ein europäisches Forum schaffen, aber wir sollten es gemeinsam tun und eine echte Aussprache über die Zukunft der Europäischen Union führen.

Mein letzter Punkt bezieht sich darauf, dass in den vergangenen Monaten in einigen Kreisen von einem so genannten Kerneuropa die Rede war. Ich halte diese Gespräche für absoluten und vollkommenen Schwachsinn, da die Leute, von denen diese Ideen stammen, für gewöhnlich diejenigen sind, die die Integration bremsen wollen. Lassen Sie uns mit der Ratifizierung der Verfassung beginnen; lassen Sie uns den Ball ins Rollen bringen, zusammenarbeiten und lassen Sie uns vor allem gemeinsam in den Institutionen der Europäischen Union arbeiten. Jegliche Erwähnung des Wortes „Kerneuropa“ da draußen macht mich schaudern. Der beste Weg nach vorn besteht darin, ihn im Rahmen des Vertrags zu beschreiten, und zwar gemeinsam. Ich bin sicher, dass wir das bewältigen werden und bis 2009 eine Verfassung haben werden.

 
  
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  Richard Corbett , im Namen der PSE-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Erst vor einem Jahr hat dieses Parlament die Verfassung mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Mittlerweile herrschen innerhalb dieser Mehrheit mindestens zwei Ansichten vor. Die eine besagt, dass der Wortlaut dieser Verfassung nach den Abstimmungsniederlagen in Frankreich und den Niederlanden tot ist und dass wir uns besser etwas anderes ausdenken und einen anderen Weg einschlagen sollten. Die andere besagt: Moment einmal, dieser Text wurde ja eigentlich von der Mehrheit der Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Regierungschefs selbst haben ihn im Europäischen Rat nicht für tot erklärt, sondern den Ratifizierungszeitraum verlängert und eine Reflexionsphase eröffnet. In dieser Reflexionsphase müssen wir auf jene hören, die „Nein“ sagten, aber wir sollten auch auf die Mehrheit, die „Ja“ gesagt hat, hören und einen Weg finden, der die beiden letztlich zusammenbringt.

Mit diesem Bericht wird eine Synthese dieser beiden Standpunkte erreicht. Darin heißt es, dass es zu früh für Schlussfolgerungen ist; die Reflexionsphase muss bis mindestens 2007 ausgedehnt werden. Bis dahin müssen wir uns alle Optionen offen lassen. Wir brauchen längere und tiefergehende Überlegungen. Wie zu erwarten, würde das Parlament natürlich lieber auf dem bisherigen Wortlaut beharren, doch sehen wir ein, dass dies nur dann möglich wäre, wenn Maßnahmen zur Beruhigung und Überzeugung der öffentlichen Meinung ergriffen würden. Worin diese Maßnahmen bestehen, wird offen gelassen. Theoretisch gibt es zahlreiche Möglichkeiten: interpretierende Zusatzerläuterungen, Zusatzprotokolle, Teile des Wortlauts umschreiben, den gesamten Text umschreiben, einen neuen Text verfassen. Dies werden wir am Ende der Reflexionsphase beschließen, doch lassen Sie uns vorerst mit dieser Reflexion fortfahren, sie vertiefen, erweitern und in einem Jahr Schlussfolgerungen ziehen.

Eines ist sicher, Herr Präsident: Der Status quo – nämlich die aktuellen Verträge – ist nicht ausreichend für diese Union, wenn sie in ihrer erweiterten Form effektiv oder demokratisch funktionieren soll. Dieses Problem wird nicht verschwinden.

 
  
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  Bronisław Geremek, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, die Liberaldemokraten der ALDE-Fraktion begrüßen den Bericht Duff-Voggenhuber über die Reflexionsphase. Wir waren überzeugt, dass die Union einen verfassungsmäßigen Rahmen braucht. Wir haben den Verfassungsvertrag als wirksames Instrument angesehen, um die Union voranzubringen, um ihr die politische Dimension und die soziale Perspektive zu verleihen, die beide erforderlich sind. Wir haben unsere Meinung nicht geändert und denken nicht, dass man die Verfassung für tot erklären darf, ehe wir sie auf Lebenszeichen untersucht haben. Ohne eine solche Untersuchung kann der Patient nicht für tot erklärt werden.

Man darf jedoch auch nicht ignorieren, dass im Verlauf des Ratifizierungsprozesses eine Kluft deutlich geworden ist zwischen dem Willen der europäischen Eliten zu vertiefter Integration und den Gefühlen eines Teils der europäischen Gesellschaft. Diese Kluft zeigt sich nicht nur in den beiden Ländern, die die Ratifizierung abgelehnt haben. Es handelt sich um ein ernsthaftes Problem.

Jean Monnet sagte einmal, wenn man vor einem ernsthaften Problem steht, muss zuweilen dessen Kontext verändert werden. Genau dies ist das Ziel der Reflexionsphase. Die große öffentliche Debatte über die Zukunft der Europäischen Union soll einen neuen Kontext für das Vorhaben einer europäischen Verfassung schaffen. Es ist Aufgabe des Europäischen Parlaments, den Rahmen und die Einzelheiten für den Ablauf dieser Debatten festzulegen, die einzelstaatlichen Parlamente und die Zivilgesellschaft einzubeziehen, die Fragen zu präzisieren und die erforderliche Agenda aufzustellen. Auf diese Weise kann sich eine europäische Agora als öffentlicher Raum Europas herausbilden. Wir dürfen noch keine Entscheidung zur Zukunft des Textes treffen. Dazu wird die Zeit nach der Reflexionsphase, nach der europäischen Debatte, nach der Veränderung des Kontextes kommen. Dies wird in dem uns vorliegenden Bericht sehr treffend zum Ausdruck gebracht.

 
  
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  Monica Frassoni, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz unterstützt den Bericht Duff-Voggenhuber. Die Europäische Union braucht eine demokratische Verfassung und kann sich nicht einfach mit dem Vertrag von Nizza recht und schlecht durchschlagen. Über die Verfassung muss eine europäische Debatte stattfinden. Das Schreiben, das die drei Präsidenten nationaler Parlamente verschickt haben, zeigt, dass die Verantwortung für diese Debatte nicht der nationalen Ebene überlassen werden darf, sondern dass sie von einem wirklich europäischen Gremium wie diesem Parlament geführt sowie – ja, sagen wir es ganz offen – auch geleitet werden muss.

Zwei Dinge fehlen jedoch in dem Bericht, und wir hoffen, sie mit der Abstimmung in diesem Hohen Haus darin aufnehmen zu können. Herr Corbett, ich bin nicht Ihrer Meinung: Es ist ganz und gar nicht richtig, dass die Bewegung der Befürworter einer Verfassung zwischen denen, die den Text nun loswerden, und denen, die ihn behalten wollen, gespalten ist. So ist es nicht. In dem Änderungsantrag, den wir morgen zur Abstimmung stellen, heißt es ausdrücklich, dass eine Möglichkeit – keine theoretische, sondern eine praktische – darin bestehen könnte, den Text zu ändern, und dass, sollte dies geschehen, ein neuer Verfassungsprozess erforderlich wäre, der auch mit einem Referendum enden könnte.

Es ist falsch und kurzsichtig, zu denken, wir als Europäisches Parlament sollten lediglich vorschlagen, den jetzigen Text beizubehalten und sonst nichts. Diese Haltung könnte die pro-europäische Bewegung tatsächlich spalten, das heißt die Bewegung, die in diesem Hohen Haus mit 500 Stimmen große Unterstützung für die Verfassung bekam.

Ich bin daher der Ansicht, dass die beiden Änderungsanträge der Berichterstatter von einer breiten Mehrheit hier im Parlament unterstützt werden sollten, da es dort einfach nur heißt, es sei möglich, mehrere Optionen zu erörtern. Vielleicht ist keine Option besser als die andere, aber meines Erachtens sollten sie alle erörtert werden, auch diejenigen, die heute seltsam drastisch klingt, nämlich die Debatte über die Verfassung auch mit den Bürgern wieder zu eröffnen.

(Beifall)

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (FR) Herr Präsident, die vom Europäischen Rat nach dem Sieg des Nein in Frankreich und den Niederlanden dekretierte Reflexionsphase hat bereits ein erstes Ergebnis erbracht: sie hat die Umgangsformen verbessert. So haben die beiden Verfasser der Entschließung, über die wir heute beraten, es diesmal nicht für angebracht gehalten, zur Beurteilung der Mehrheit der französischen und niederländischen Wählerinnen und Wähler die wenig schmeichelhaften Adjektive zu verwenden, mit denen diese noch vor einigen Monaten bedacht worden waren.

Vielen Dank daher an Herrn Voggenhuber und Herrn Duff, dass sie diesmal zumindest in ihrer Entschließung hervorheben, dass diese Bürger in Wirklichkeit – ich zitiere – „Bedenken und Ängste zum Ausdruck gebracht [haben], denen Rechnung getragen werden muss“, dass diese Entscheidung zu respektieren ist und „die Gründe für die negativen Ergebnisse … sorgfältig analysiert werden [müssen]“. Dies ist ein Fortschritt. Er wäre noch eindeutiger, wenn im Bericht festgestellt würde, dass dieser Vertragsentwurf jetzt hinfällig ist und es in der Diskussion nunmehr darum gehen muss, was an seine Stelle treten soll. Meine Fraktion ist bereit, sich aktiv in die Debatte über die Zukunft der Union mit unseren Mitbürgern einzubringen. Was die für diese geistige Auseinandersetzung vorgeschlagenen Themen betrifft, so stimmen wir ihnen im Wesentlichen zu.

Es stellt sich jedoch folgende Frage: Wohin soll diese Debatte politisch führen? Inwieweit sind Sie bereit, tief greifende Veränderungen der Orientierungen und Strukturen der gegenwärtigen Union zu akzeptieren, um den Forderungen nachzukommen, die in den meisten europäischen Gesellschaften erhoben werden und die durch die Ablehnung des Verfassungsvertrags auf spektakuläre Weise sichtbar wurden? Genau hierin besteht das Problem. Der uns vorliegende Bericht schlägt lediglich vor – ich zitiere – „die Öffentlichkeit zu beruhigen“, da davon ausgegangen wird – ich zitiere wieder -, dass die Verfassung „auf jeden Fall im Laufe des Jahres 2009 in Kraft tritt“. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Debatte, sondern um eine Kommunikationskampagne.

Dieser Orientierung zu folgen, wäre schade. Es wäre eine verpasste Gelegenheit. Aus diesem Grund wird meine Fraktion faktisch einmütig diesem Weg nicht folgen.

 
  
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  Jens-Peter Bonde , im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Eine Frage an die Straußfraktion in diesem Hohen Hause: Haben Sie nicht gehört, dass 55 % der französischen Wähler mit „Nein“ gestimmt haben, gegen die Empfehlung von 90 % ihrer Abgeordneten und Senatoren? Haben Sie nicht gesehen, dass 62 % der niederländischen Wähler dem Rat von 80 % der Abgeordneten ihres Parlaments nicht gefolgt sind? Haben Sie die Verträge nicht gelesen, gemäß denen für Änderungen am Vertrag Einstimmigkeit erforderlich ist? Warum brechen wir unsere eigenen Regeln? Sie haben doch Augen und Ohren. Benutzen Sie sie!

Die vorgeschlagene Verfassung ist tot! Und dennoch bedrängen Sie die einzelstaatlichen Parlamente, gegen das Gesetz zu verstoßen. Sie propagieren den Wortlaut weiter. Außerhalb dieses Gebäudes sagen Sie weiterhin „Ja“ zur Verfassung. Könnten Sie sich ein einzelstaatliches Parlament vorstellen, das die Labour-Politik lobt und die Politik der Konservativen vor dem Parlamentsgebäude selbst verdammt? Das könnten Sie nicht, nicht wahr? Mit Hilfe von Steuergeldern werden noch immer Millionen von Broschüren verbreitet, die etwas propagieren, was abgelehnt wurde. Sie haben die Ratifizierung eines Textes eingeleitet, der noch gar nicht richtig übersetzt worden war. Sie haben die Veröffentlichung einer leserfreundlichen Ausgabe der Verfassung abgelehnt, da Sie den Text ungelesen annehmen lassen wollten. Sie haben den Zeitplan für die Abhaltung von Referenden manipuliert und gehofft, das Vereinigte Königreich nach 24 Ratifizierungen in eine Ecke treiben zu können. Aber, liebe Kollegen, Sie haben verloren, so wie auch ich mehrmals.

Jetzt sind Sie an der Reihe, sich an das Urteil der Wähler zu halten. Doch stattdessen finanzieren Sie weitere Propaganda: 300 000 Euro an die Europäische Bewegung, 110 000 Euro an die Europäischen Föderalisten, Millionen von Euro an Befürworter der Verfassung.

Wir fordern eine freie, faire und offene Debatte bei gleicher Vertretung der Befürworter und der Gegner. Diejenigen, die eine Überstimmung der niederländischen und französischen Wähler planen, sollten sich schämen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe SOS Demokratie hat einen Minderheitenbericht eingeleitet. Wir lehnen das Konzept einer Staatsverfassung ab, treten dafür ein, dass die bestehenden Verträge überprüft werden und stattdessen ein Kooperationsabkommen geschlossen wird.

Es sollte ein neues Übereinkommen von einem direkt gewählten Konvent erarbeitet werden, zu dem in allen Mitgliedstaaten Referenden stattfinden, vielleicht gleichzeitig mit den nächsten Europawahlen. Dann würden wir wissen, wie die Bürger denken. Die französischen Wähler haben ihr „Nein“ nicht bedauert; viele niederländische Wähler haben ihre Meinung geändert, doch das waren diejenigen, die mit „Ja“ gestimmt hatten. Hören Sie auf die Wähler, lassen Sie uns von neuem beginnen.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Brian Crowley , im Namen der UEN-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich den Berichterstattern für ihre Arbeit und ihre mit dem Bericht verbundenen Zielsetzungen danken. Zweitens gilt mein Dank dem österreichischen Ratsvorsitz für seinen politischen Mut, dieses Thema aus der esoterischen Ecke zurück auf die politische Agenda zu holen.

Eine der wichtigsten Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen – und das geht auch aus dem eben von Herrn Bonde Gesagten hervor –, lautet: Wann ist ein „Nein“ wirklich ein „Nein“? Wann darf ein Land die übrigen Länder daran hindern weiterzugehen? Wann dürfen zwei Länder andere Länder daran hindern weiterzugehen? Die Einzigartigkeit der Europäischen Union bestand bisher darin, dass sie versucht hat, angesichts sehr unterschiedlicher und wechselnder Interessen eine gemeinsame Basis zu finden. Weil wir bei der Änderung der Verfassung und des Vertrags, die auf eine effizientere und effektivere Art und Weise der Entscheidungsfindung abzielte, auf ein Hindernis gestoßen sind, bedeutet das doch nicht, dass wir den Kopf in den Sand stecken müssen, wie manche Kollegen sagen würden. Der Strauß, der vielleicht manchmal den Kopf in den Sand steckt, ist aber auch der schnellste Läufer auf der Erde.

Wir sollten sehr schnell lernen, wie man ein schneller Läufer wird, um uns um die Bedenken der Bürger kümmern zu können. Diese Bedenken betreffen nicht nur das Modell der Europäischen Union. Für viele, die in Frankreich oder den Niederlanden mit „Nein“ gestimmt haben, waren dies innenpolitische Gründe. Da spielte auch Angst mit. Wie wir vor einigen Jahren in Irland festgestellt haben, herrschte unter manchen Bürgern, die mit „Nein“ stimmten, eine irrationale Angst, dass unsere Arbeitsplätze durch den großen Zustrom von Einwanderern besetzt werden könnten, unsere soziale Sicherheit verloren geht und unser Land ruiniert wird. Die Wirklichkeit sah ganz anders aus: Integration ist möglich; gesunder Menschenverstand und Besonnenheit sind möglich. Aber das gilt nicht nur für unser abgeschottetes Hohes Haus und nicht nur für die einzelstaatlichen Parlamente. Erst wenn wir eines Tages die Bürger überzeugt und sie sich mit dem Projekt der Europäischen Union identifiziert haben, dann und wirklich nur dann können wir sagen, dass wir ein Europa der Bürger haben, das ihnen zu Recht gehört.

 
  
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  James Hugh Allister (NI) . – (EN) Herr Präsident! Nachdem die Verfassung an ihrem eigenen Überlebenstest so spektakulär gescheitert ist, nämlich die Zustimmung aller Mitgliedstaaten zu erhalten, kann ein Bericht, der die sich daraus ergebenden Tatsachen dermaßen verneint, nur aus dem exklusiven Dunstkreis der Wirklichkeitsferne kommen, sprich: aus dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen. Mit beispielloser Arroganz versuchen der Bericht, und mehr noch mein Vorredner, die demokratische Entscheidung der Franzosen und Niederländer im Nachhinein zu kritisieren und abzulehnen, indem sie erklären, dass es sich dabei nicht um die Ablehnung der Verfassung, sondern nur um Meinungsverschiedenheiten und andere Probleme handelte.

Unsinn! Auf dem Wahlzettel ging es nur im eines – die Annehmbarkeit der Verfassung – und die Antwort war ähnlich eindeutig. Warum sehen wir der Wahrheit nicht ins Auge? Sie haben verloren. Stattdessen haben die Europhilen in diesem Hohen Hause einen neuen Slogan und halten diesen für äußerst clever: „Das Problem ist nicht der Text, sondern der Kontext“. Wie passend, dass „Kontext“ mit k.o. beginnt. Denn darum geht es doch in dieser Reflexionsphase. Wie kann der Text so umgeschichtet werden, dass sie das nächste Mal die Wähler k.o. setzen können, damit sie ihr die befleckte Ware Verfassung abnehmen?

 
  
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  Jean-Luc Dehaene (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Aus den Ausführungen der letzten Redner muss ich zu meinem großen Erstaunen den Schluss ziehen, dass ein Bürger wichtig ist, wenn er mit „Nein“ votiert, und offenbar als unwichtig gilt, wenn er mit „Ja“ stimmt, wobei an dieser Stelle zu bemerken ist, dass es ja auch positiv verlaufende Referenden gegeben hat und dass 13 Mitgliedstaaten bereits die Verfassung gebilligt haben. Dem messe ich genauso große Bedeutung bei, was nicht heißen soll, die „Nein“-Stimmen brauchten nicht berücksichtigt zu werden, denn auch sie vermitteln eine klare Botschaft, der Rechnung getragen werden muss. Allerdings handelt es sich um eine ausschließlich negative Botschaft, die keine Alternative bietet, während die in einem solchen „Nein“ zum Ausdruck kommende Besorgnis paradoxerweise vielleicht am besten durch eine europäische Verfassung, durch eine europäische Antwort ausgeräumt werden könnte.

Wie ein Blick auf das Eurobarometer – worauf die Frau Kommissarin zu Recht hingewiesen hat – in der Tat zeigt, ist den Bürgern durchaus bewusst, dass zur Lösung einiger grenzüberschreitender Probleme eine europäischen Antwort und „mehr Europa“ erforderlich sind. Dabei denke ich insbesondere an die Möglichkeiten im Rahmen des zweiten und dritten Pfeilers, wie sie vor allem die Verfassung geboten hätte. Ein weiteres Paradox besteht darin, dass die Stärkung dieses politischen Europa im Rahmen des zweiten und dritten Pfeilers bei den Debatten im Zusammenhang mit den Referenden so gut wie nicht zur Sprache kam.

Meiner Meinung nach ist es nunmehr an der Zeit, die Denkpause im Sinne des Plans D der Kommission aktiv zu nutzen. Mit anderen Worten, wir sollten uns so viel Zeit nehmen, wie wir brauchen, und nichts überstürzen. Deshalb stimme ich dem Bericht in seiner jetzt vorliegenden Fassung zu, da er in diese Richtung weist, obwohl ich befürchte, dass durch einige der von den Berichterstattern erneut eingebrachten Änderungsanträge offensichtlich Patentlösungen favorisiert und voreilige Schlussfolgerungen gezogen werden. Wir sollten uns meines Erachtens gemeinsam mit den nationalen Parlamenten die Zeit nehmen, um vor allem die in dem Bericht gestellte grundsätzliche Frage zu beantworten.

 
  
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  Carlos Carnero González (PSE).(ES) Herr Präsident, ich möchte die Frau Kommissarin und einige Kollegen daran erinnern, dass Spanien vor zwanzig Jahren der Europäischen Union beigetreten ist. Das war eine gute Nachricht für mein Land und gewiss für die gesamte Union. Ich sage dies, weil wir Spanier vor zwanzig Jahren Mitglied wurden und wir vor einem guten Jahr ein Referendum abhielten und mit „Ja „ für die europäische Verfassung stimmten, mit den gleichen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, mit denen andere Länder, Frankreich und die Niederlande, „Nein“ sagten. Ein Ja gilt so viel wie ein Nein, ob nun in einem Referendum geäußert oder durch ein Parlament. Und heute hat eine absolute Mehrheit von Mitgliedern der Union der europäischen Verfassung zugestimmt.

Dieser Bericht – ich hatte Gelegenheit, vier Monate lang mit seinen beiden Berichterstattern als Schattenberichterstatter für die Sozialdemokratische Fraktion zusammenzuarbeiten – ist ein ausgewogenes Ergebnis und sagt im Wesentlichen vier Dinge aus:

Erstens, dieses Parlament betrachtet die Verfassung auch weiterhin als das beste Instrument zur Schaffung einer demokratischeren und effektiveren Union.

Zweitens, wenn sie nicht in Kraft tritt, werden die politischen und institutionellen Probleme nicht nur andauern, sondern sich zuspitzen, und darüber hinaus werden auf der Grundlage des Vertrags von Nizza nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien künftige Erweiterungen unmöglich sein.

Drittens müssen wir eine wirkliche Zeit des Nachdenkens und der Debatte zwischen den Institutionen und mit den Bürgern beginnen, um nach Lösungen für die derzeitige Krise zu suchen. Zum Abschluss dieses Zeitraums werden wir Schlussfolgerungen ziehen müssen, die es uns erlauben, voranzukommen und die politische Union zu vollenden.

Im Einklang mit dem, was wir im Januar 2005 getan haben, bestände, viertens, ein positives Ergebnis dieser Reflexion in der Beibehaltung des gegenwärtigen Textes, was nur mit den entsprechenden Maßnahmen möglich wäre. Legen wir also die geeigneten Maßnahmen fest.

Im derzeitigen politischen Kontext können wir sagen, dass es neue Elemente gibt, auf deren Grundlage wir mit der Verfassung weitermachen und zwei Positionen widerlegen können: erstens die Erklärung, dass die Verfassung tot sei – Übrigens waren Berichte über ihren Tod eine grobe Übertreibung –, und zweitens die Idee, dass wir uns zunächst mit der Arbeitslosigkeit, der Einwanderung und der Verbrechensbekämpfung befassen müssten, ein Standpunkt, der die Tatsache ignoriert, dass wir dafür diese Verfassung benötigen. Dies ist nicht nur ein Thema für Institutionalisten.

(Beifall)

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte von medizinischen Metaphern zu küchensprachlichen Umschreibungen übergehen. Ich fordere das Hohe Haus auf, Nein zu diesen in der Mikrowelle aufgewärmten Überresten zu sagen. Es handelt sich um ein schales, abgestandenes Gericht, das all seinen Geschmack und sein Aroma verloren hat. Man könnte sicherlich mit den gleichen Zutaten ein neues Essen kochen, indem einige Gewürze hinzugefügt und die unverträglichsten Zutaten weggelassen werden. Doch die Bürger Europas haben Anspruch auf ein neues Rezept, ein neues Gericht, das allen schmeckt, und nicht nur auf die aufgewärmten Reste vom Vortag.

Ich sage mit allem Respekt für meine Abgeordnetenkollegen, dass ich zuweilen den Eindruck habe, wenn ich einige von ihnen sprechen höre, dass diese persönlich zu stark an der – um wieder eine medizinische Umschreibung zu verwenden - dahingeschiedenen Verfassung hängen. Ich wünschte mir, dass diese Kollegen den Mut aufbringen, sich von diesem Text zu lösen, der in ihren Armen das Licht der Welt erblickt hat, und den Mut, eine neue Etappe zu eröffnen, nämlich die neue Küche zu erfinden, die Europa und die Bürger brauchen.

 
  
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  Bernat Joan i Marí (Verts/ALE).

(Der Redner spricht katalanisch.)

 
  
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  Präsident. Herr Joan i Mari, ich bitte Sie, Ihren Redebeitrag nicht fortzusetzen, weil die Dolmetscher Anweisung haben, nicht aus dem Katalanischen zu übersetzen. Wenn Sie weiter auf Katalanisch sprechen, können die Abgeordneten nicht verstehen, was Sie sagen.

 
  
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  Bernat Joan i Marí (Verts/ALE).

(Der Redner spricht weiter katalanisch.)

 
  
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  Präsident. Wie ich Ihnen gesagt habe, Herr Joan i Mari, wurde Ihr Redebeitrag von den Dolmetschern nicht übersetzt, und der Text des Beitrags wird in den ausführlichen Sitzungsberichten nicht enthalten sein.

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL). – Herr Präsident! Ein Satz im Bericht kann gar nicht dick genug unterstrichen werden: „Der Vertrag von Nizza bildet keine zukunftsfähige Grundlage für die Weiterführung des europäischen Integrationsprozesses“. Ich füge hinzu: Dieser Vertrag steht für den Anfang vom Ende einer erweiterten Union der Bürgerinnen und Bürger. Was heißt denn Nizza? Keine rechtsverbindlichen Grundrechte, keine Bürgerinitiativen, keine klare Abgrenzung der Kompetenzen, kein volles Haushaltsrecht für das Europäische Parlament, kein Interventionsrecht der nationalen Parlamente gegenüber Kommissionsvorschlägen, keine parlamentarische Kontrolle von Europol, kein Außenminister und kein Europäischer Diplomatischer Dienst.

Die Liste all dessen, was Europa ohne Verfassung zu verlieren hat, ist sehr lang. Einen Marsch zurück in die Vergangenheit darf es nicht geben! Soll denn Nizza ernsthaft in Beton gegossen werden? Ich will nicht, dass die Europäische Union zu einer Freihandelszone mit beschränkter sozialer Haftung verkommt. Ein Kerneuropa, das neue Trennlinien in Europa aufreißt, ist inakzeptabel. Deshalb muss der Verfassungsprozess weitergehen. Europa braucht einen neuen Vertrag. Nur eines ist vollkommen klar: Mit einem bloßen „Weiter so“ wird dies nicht gelingen.

Die Sorgen und Probleme der Menschen müssen endlich ernst genommen werden. Das ist die klare Botschaft der Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden. Was wir brauchen, ist ein Politikwechsel in der Europäischen Union, und zwar hin zu einem sozialen Europa. Nur dann werden wir die aktive Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für die erweiterte Union und für ein friedlich geeintes Europa bekommen.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM).(NL) Herr Präsident! Der Tenor des Berichts der Herren Duff und Voggenhuber erinnert mich an die Plenardebatte vor einem Jahr, als dieses Haus mit großem Enthusiasmus die Verfassung begrüßte und ihrer erfolgreichen Ratifizierung durch alle 25 Mitgliedstaaten nichts im Wege zu stehen schien.

Zu meiner Enttäuschung muss ich nunmehr feststellen, dass das Parlament aus dem mit dem doppelten Nein erteilten Denkzettel nichts gelernt hat. Diesem Haus geht es nicht um die Zukunft Europas, sondern um eine Strategie, um die Ratifizierung der zweimal abgelehnten Verfassung doch noch zu erreichen. All dies geschieht selbstverständlich unter dem Deckmantel umfassender Maßnahmen zur Beruhigung der Öffentlichkeit.

Vor dem Hintergrund dieser durchsichtigen Versuche, den ausdrücklichen Willen der französischen und niederländischen Wählerschaft zu ignorieren, möchte ich den beiden Berichterstattern allerdings meine Wertschätzung für einige ihrer Änderungsanträge zum Ausdruck bringen. Sie halten jedenfalls nicht hartnäckig an der heutigen Verfassung fest; außerdem haben sie das „Nein“ in Frankreich und den Niederlanden offensichtlich besser verstanden als die Mitglieder der großen Fraktionen, und sie zeigen ferner mehr Bereitschaft, wirklich über die Probleme nachzudenken.

Ich habe meinen Kollegen Voggenhuber von Nationalismus sprechen hören. Ich schätze seine intellektuellen Fähigkeiten so hoch ein, dass ich annehme, er meint damit nicht all diejenigen, die gegen diese Verfassung sind, denn damit habe ich wirklich nichts am Hut.

 
  
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  Irena Belohorská (NI) . – (SK) Ich möchte Herrn Duff für seinen wertvollen Bericht danken. In den Augen vieler europäischer Bürger verbringt die EU ihre Zeit damit, über Bananen, die Form einer Mohrrübe und solare Strahlungsdosen zu diskutieren, aber nicht über die Dinge, die mit dem alltäglichen Leben der europäischen Bürger in Zusammenhang stehen. Sieben von zehn Bürgern in der Slowakei wissen sehr wenig über die EU und ihre Strukturen. Die Bürger betrachten die Union als etwas, das mit ihren Alltagsproblemen nichts zu tun hat. Es war erschreckend zu erleben, dass bei einer „Big-Brother“-Show im Fernsehen mehr Menschen ihre Stimme abgaben als bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Die Massenmedien spielen bei der Information der europäischen Bürger eine wichtige und zentrale Rolle. Die Bürger sind an der EU interessiert und wollen wissen, wie sie funktioniert. Die Massenmedien sollten anfangen, sie über die Arbeit der europäischen Organe und Einrichtungen und die Art und Weise zu informieren, wie sich deren Entscheidungen auf das tägliche Leben auswirken können. Damit das geschehen kann, müssen jedoch die richtigen Voraussetzungen gegeben sein. Ich kann verstehen, dass es für einen Journalisten möglicherweise schwierig ist, Entwürfe von Rechtsakten zu erläutern, die Tausende von Änderungen enthalten, vor allem wenn der Wortlaut nur wenige Tage vor der Abstimmung veröffentlicht wird und daher nicht in allen Sprachen verfügbar ist. Wenn die Medien die Bürger über die Arbeit der EU objektiv informieren sollen, müssen sie sich auf die wirkliche Tätigkeit konzentrieren und sollten sich nicht ständig auf irgendwelche Sensationen oder Skandale stürzen. Gleichzeitig müssen wir jedoch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürger besser Bescheid wissen: Wir müssen Schluss machen mit der komplizierten europäischen Rechtsetzung und die Zahl der Debatten einschränken, die hinter verschlossenen Türen stattfinden.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, ich hoffe, Sie verstehen mich, denn ich werde in einer Amtssprache sprechen. Meiner Ansicht nach sind die Sprachen ein Mittel zur Kommunikation und nicht zur Isolierung.

Ich glaube, Herr Präsident, dass dieser Bericht drei wichtige Punkte setzt. Herr Dehaene und Herr Stubb haben zu diesem Thema bereits Wichtiges gesagt, doch gibt es drei Punkte, die ich erwähnen möchte.

Erstens, diese Verfassung ist das Ergebnis eines Konsenses, und solange es kein Alternativmenü gibt, ist es eben das, was wir haben. Und es ist ein guter Konsens, weil jene, die in einigen Ländern der Europäischen Union mit „Nein“ gestimmt haben, nicht imstande sind, miteinander einen Kaffee zu trinken oder einen alternativen Text zu erarbeiten. Das ist die Realität. Jene, die mit „Nein“ gestimmt haben, sind Leute, die ablehnen aber nicht aufbauen. Von ihnen kommen keinerlei Vorschläge. Solange kein anderes Menü auf dem Tisch steht, werde ich bei diesem bleiben, und dieses Parlament wird es auch tun.

Zweitens, wir sind gegen die partielle Anwendung von Aspekten der Verfassung. Warum? Aus dem gleichen Grund: weil die Verfassung das Ergebnis eines Konsenses ist und wir nicht alle mit allem einverstanden sind, aber wir stimmen ihr als Ganzes zu und würden daher nicht akzeptieren – und das Parlament hat Recht, dies in seinem Bericht festzustellen –, dass der eine Punkt aufgenommen wird und der andere nicht. Wir sind mit allem als Ganzem einverstanden, aber nicht mit Rosinenpickerei.

Drittens, dieses Parlament sagt in diesem Bericht, dass es ohne Verfassung keine neuen Erweiterungen der Europäischen Union geben wird, und das hat seinen Grund. Wir sind uns bewusst, dass die Union ohne die in der Verfassung festgeschriebenen Bestimmungen weder demokratisch noch wirksam funktionieren wird. Das steht im Artikel 49 der aktuellen Verträge, Herr Präsident, und ich sage dies mit Blick auf unsere Freunde, die eine Vogel-Strauß-Politik betreiben, weil dieses Parlament seine Meinung zu jeder Erweiterung der Europäischen Union äußern muss, und mit diesem Bericht gibt das Parlament eine sehr deutliche und feierliche Verpflichtung ab: Ohne Verfassung wird es keine Erweiterungen geben.

 
  
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  Jo Leinen (PSE). – Herr Präsident! Als Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen danke ich den Berichterstattern, die ein sehr wichtiges Thema in einer ziemlich schwierigen Zeit bearbeitet haben. Der Bericht Duff-Voggenhuber ist schon ein Teil des Plans D von Margot Wallström, denn er hat lebhafte Debatten ausgelöst.

Das Ergebnis unserer Beratungen ist doch sehr erfreulich. Die übergroße Mehrheit dieses Hauses hält an der europäischen Verfassung fest. Die Gründe für den neuen Europavertrag sind ja nicht verschwunden. Im Gegenteil, sie werden von Tag zu Tag immer dringender. Mehr Handlungsfähigkeit, mehr Transparenz, mehr Demokratie. Alle Reformen und alle Fortschritte, die die Verfassung bringt, sind dringend notwendig. Sie sind nicht durch die Debatte in den Niederlanden oder in Frankreich entfallen. Ich bin sehr froh, dass die österreichische Präsidentschaft diese Debatte wiederbelebt. Wir hatten in den letzten Monaten eine Art Lähmung. Wir brauchen im Jahre 2006 eine umfassende Debatte in allen 25 Ländern, und ich hoffe, Herr Ratspräsident und Frau Vizepräsidentin, dass auch alle 25 Länder ihre Beiträge liefern. Ich habe den Zwischenbericht des Gipfels vom Dezember gesehen. Das war sehr dürftig. In der Mehrheit der Länder hat die Debatte noch gar nicht begonnen. Deshalb wäre es völlig falsch, schon jetzt im Januar 2006 die Ergebnisse einer Debatte zu präsentieren, bevor man überhaupt begonnen hat. Wir müssen jetzt ein Jahr lang in allen Ländern auf allen Ebenen mit allen Akteuren die großen Fragen der Europapolitik diskutieren. Dann kann man 2007 Schlussfolgerungen ziehen, welches Verfahren wir wählen, um dieses Projekt erfolgreich zu Ende zu führen. Dazu gibt es verschiedene Optionen. Meine Kanzlerin hat gesagt: Warum nicht die Verfassung verlängern, indem wir ein Protokoll über das soziale Europa oder das Europa der Identitäten anhängen? Das ist ein Weg, den wir diskutieren sollten.

Diese Phase der Reflexion wird uns stärker machen, und sie wird die Europäische Demokratie stärken. Wir haben alle Chancen, besser aus dieser Krise herauszukommen, als wir in sie hineingegangen sind.

(Beifall)

 
  
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  Jules Maaten (ALDE).(NL) Herr Präsident! Der Verfassungsvertrag ist tot, lang lebe der Vertrag. Zwar stimmt es, dass der Verfassungsvertrag mehr des Kontextes als des Textes wegen abgelehnt worden ist, aber ebenso wahr ist, dass sich der Text des Verfassungsvertrags für eine Lösung der kontextuellen Probleme als zu schwach erwiesen hat. Es mangelt ihm an kühnen und erfrischenden Ideen.

Weshalb verleihen wir den Bürgern keine echten Befugnisse und lassen sie beispielsweise den Präsidenten der Europäischen Kommission direkt wählen, oder warum sehen wir nicht die Möglichkeit eines europäischen Kollektivreferendums – also nicht 25 bzw. 27 einzelne Volksabstimmungen, sondern ein wahrhaft europäisches Referendum – vor, oder warum schaffen wir nicht einen wirklich europäischen politischen Raum, d. h. eine europäische res publica?

Was den Kontext anbelangt, so wollen die Bürger in den Niederlanden – wie vermutlich auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten – im Augenblick keinesfalls eine Debatte über die Institutionen, das lehnen sie dankend ab. Ihr Wunsch ist ein Europa, das wettbewerbsfähig wird, Arbeitsplätze schafft, den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft, das eine angemessene Außenpolitik betreibt und das endlich schlicht und einfach seinen Aufgaben gerecht wird. Gelingt dies nicht, so bedeutet die versuchte Neubelebung einer Vertragsrevision verlorene Liebesmühe und sinnloses Gerede.

Gewiss brauchen wir einen neuen Vertrag, um Europa demokratischer und effizienter zu gestalten, aber es besteht keine Eile. Unsere Berichterstatter haben zahlreiche hervorragende Vorschläge unterbreitet, unter anderem eine Verlängerung der Reflexionsphase bis Ende 2007, die Offenhaltung mehrerer Optionen sowie generell eine Vorgehensweise für die Durchführung der Debatte, die ich ebenfalls ausgezeichnet finde. Was wir jedoch nicht brauchen, das ist ein als „Verfassung“ bezeichnetes Dokument, das auf die Menschen nicht anziehend, sondern abschreckend wirkt. Eine Rose duftet schließlich genauso so lieblich, auch wenn sie anders genannt wird. Das krampfhafte Festhalten an dem Namen und an dem Text stellt infolgedessen für meine Fraktion ein unüberwindbares Problem dar.

Wenn die Lösung in der Vorlage eines verbesserten Textes besteht, was uns hoffentlich gelingen wird, weil dies wichtig ist, dann bin ich dafür, dass dieser im Rahmen eines gleichzeitig mit den nächsten Europawahlen durchzuführenden Referendums allen Unionsbürgern zur Abstimmung unterbreitet wird.

 
  
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  Roger Knapman (IND/DEM) . – (EN) Herr Präsident! Dies ist kein Bericht von Voggenhuber und Duff, sondern nur ein mieser Bericht. Man muss sich fragen, ist die Verfassung tot oder schläft sie nur? Wenn die Antwort darauf jeweils „Ja“ gewesen wäre, dann hätten die Kommissare ohne Schwierigkeiten erklären können, was „Ja“ zu bedeuten hatte. Nur wir armen Bauern, die wir an „Nein“ glauben, müssen jetzt erklärt bekommen, was „Nein“ bedeutet.

„Nein“ heißt in diesem Fall pure Arroganz aufseiten der Kommission, die sich anmaßt, dieses Projekt weiter zu verfolgen, obwohl 70 % der Menschen in Österreich dies nicht wünschen; obwohl zwei Drittel der britischen Bevölkerung keinen Nutzen in einer weiteren Mitgliedschaft in diesem Scheinparlament sehen; obwohl die Menschen in Frankreich mit „Nein“ gestimmt haben und auch die Menschen in den Niederlanden mit „Nein“ gestimmt haben.

Welcher Teil von „Nein“ ist der Kommission unverständlich? „Nein“ heißt, dass große Teile der Bevölkerung Europas mit dieser Chimäre nichts mehr zu tun haben wollen. Wir dachten, wir würden einem gemeinsamen Markt beitreten, doch dieser wucherte und wucherte wie Unkraut bis zu diesem Abschlussbericht, der uns in Richtung einer vollen politischen Union schieben will. Nun, diese wird ohne Zweifel zusammenbrechen, da das nicht das ist, wofür die Menschen gestimmt haben. Ich bin froh, dass die UKIP nicht scheitern wird, da nichts eine Idee aufhalten kann, deren Zeit gekommen ist, und diese heißt nationale Freiheit.

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI). – (PL) Herr Präsident! Europa entstand im Mittelalter mit dem Christentum als Fundament. Die Europäische Union kam ursprünglich zustande, um weitere Kriege zu verhindern. Nationen und Völker schließen sich meist entweder um eine Sache oder dagegen zusammen.

Europa gehört nunmehr der Vergangenheit an. Es wurde ersetzt durch die Europäische Union, der noch immer eine gemeinsame Vision fehlt, die ihre Mitglieder verbindet. Zurzeit kann jeder von uns einen Grund vorbringen, warum die Verfassung abgelehnt werden sollte. Einige meinen, der Haushalt sei zu klein, andere, er sei zu groß, und wieder andere haben Bedenken im Zusammenhang mit der Türkei. Die neuen Mitgliedstaaten sind unzufrieden mit der ungerechten Gemeinsamen Agrarpolitik und dem abgeschotteten Arbeitsmarkt. Dennoch wollen wir zusammenbleiben.

Wir müssen unsere Differenzen beilegen, bevor wir die Verfassung erneut den Bürgern vorlegen, und diesmal müssen wir darauf hören, was diese zu sagen haben, und es entsprechend berücksichtigen.

 
  
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  József Szájer (PPE-DE) . (HU) Herr Präsident! Obgleich die Minderheit immer etwas lauter ist, sind hier im Parlament nicht wenige der Ansicht, dass die Europäische Union für ihr reibungsloses Funktionieren einen Verfassungsvertrag braucht, und zwar insbesondere auf Gebieten wie der verbesserten Transparenz, der zunehmend stärkeren Kontrollfunktion des Parlaments oder sogar dem Schutz von Minderheitenrechten in Europa.

Der Hauptgrund für die entstandene Krise ist jedoch nicht der Inhalt der Verfassung, die eine bessere Regelung des künftigen Funktionierens der Europäischen Union gewährleistet, sondern die Tatsache, dass die Ergebnisse der EU in den Augen nicht weniger Bürger weder zufriedenstellend noch überzeugend sind. Die Institutionen und die Eliten, die die Geschicke der EU bestimmen, haben das Vertrauen vieler Bürger verloren.

Ich teile die Meinung der Europäischen Kommission. Wie ich in meinem angenommenen Änderungsantrag erwähnt habe, geht es darum, dass in der Reflexionsphase eines der Ziele der Europäischen Union darin bestehen muss, das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Damit wir Erfolg haben, brauchen wir unserer Auffassung nach eine Debatte darüber, wie die EU ihre Leistung steigern und wie sie zur Lösung der wahren Probleme der Menschen beitragen kann.

Der Verfassungsvertrag beziehungsweise seine wichtigsten Teile müssen erhalten bleiben. Allerdings sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass wir das Vertrauen der EU-Bürger nicht mit komplizierten Texten, sondern mit der Leistung der Europäischen Union, mit Arbeitsplätzen, mit Wirtschaftswachstum und mit der wirkungsvollen Vertretung der gemeinsamen Interessen Europas in der Welt zurückgewinnen können. Und wenn wir ihr Vertrauen zurückgewinnen, werden die Menschen auch den Verfassungsvertrag unterstützen.

 
  
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  Pierre Moscovici (PSE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte zunächst den Ko-Berichterstattern, Herrn Duff und Herrn Voggenhuber, danken. Sie haben eine bemerkenswerte und sehr aufgeschlossene Arbeit geleistet, die – wie bereits gesagt – eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage darstellt.

Als ehemaliges Konventmitglied, Sozialist und Franzose – wobei die Reihenfolge nichts besagen will – möchte auch ich mich zu diesem Zeitpunkt an dieser famosen Debatte darüber, ob die Verfassung tot ist oder nicht, beteiligen. Ich bringe den Völkern, die für diesen Text gestimmt haben – auch ich habe mit Ja gestimmt – große Achtung entgegen, doch gleichzeitig können wir nicht so tun, als ob nichts geschehen sei, als ob das Abstimmungsergebnis in den Niederlanden und in Frankreich nichts an der Situation geändert hätte. Wir können auch nicht so tun, als gäbe es nur eine Lösung, einen Ausweg, nämlich den gegenwärtigen, von den Franzosen und den Niederländern abgelehnten Text nach einigen Irrwegen zu ratifizieren.

Daher müssen wir den Berichterstattern helfen, und in diesem Sinne habe ich mit Pervenche Berès gemeinsam eine Reihe von Änderungsanträgen unterzeichnet, in denen dazu aufgerufen wird, die Realitäten zu berücksichtigen. Ich meine damit insbesondere die Änderungsanträge 18, 24 und 27. Ich denke, wenn wir sie annehmen, wenn das Europäische Parlament sie annimmt, wird es eine Reihe von Optionen eröffnen, wird es sich als aufgeschlossen erweisen, einen wirklichen Beitrag zur Debatte leisten und sich nicht auf eine einzige Lösung, Vorstellung oder Denkweise festlegen. Letztlich bin ich geneigt, für diesen Text zu stimmen, was ebenfalls auf die französischen Sozialisten zutrifft, doch ist dies nicht möglich, wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt. Wir sollten daher weiter voranschreiten, indem wir morgen für diese Änderungsanträge stimmen.

(Beifall)

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Mit den Referenden in Frankreich und den Niederlanden ist der Verfassungsentwurf hinfällig geworden. Darüber kann kein Zweifel bestehen. Zwei Länder haben in Volksbefragungen mit großer Mehrheit und einer hohen Wahlbeteiligung gegen diesen Entwurf gestimmt. Die Tatsache, dass das europäische politische Establishment jetzt versucht, dies abzutun, ist ein demokratischer Skandal. Politiker und hohe Beamte diskutieren jetzt offen darüber, wie die Ergebnisse dieser Volksbefragungen umgangen werden können, und besitzen die Frechheit, diese nach eigenem Gutdünken als Unzufriedenheit mit den amtierenden Regierungen dieser beiden Länder zu interpretieren. Sie fangen jetzt an zu zählen, wie viele Länder für den Verfassungsentwurf waren, obwohl klar ist, dass alle dem Vorschlag zustimmen müssen.

Selten ist so deutlich geworden, wie groß die Kluft zwischen der politischen Elite und der Bevölkerung in EU-Fragen ist. Alles deutet darauf hin, dass der Verfassungsentwurf auch in Deutschland abgelehnt worden wäre, wenn es dort ein Referendum gegeben hätte. Das gleiche gilt für Großbritannien, Österreich, Schweden und Dänemark und vielleicht auch noch für weitere Länder. Die Machtelite der EU spricht schamlos von schweren Rückschlägen, die es im vergangenen Jahr gab. Lassen Sie mich daran erinnern, dass demokratische Ergebnisse nur Rückschläge für diejenigen sind, die dabei verloren haben, weil sie keine Unterstützung in der Öffentlichkeit hatten. Daran kommt man nicht vorbei.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE) . – (EN) Herr Präsident, der Verlauf dieser Aussprache erinnert mich an den folgenden Ausspruch von Bertolt Brecht:

„Wäre es dann nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

(EN) Die Völker zweier Gründerstaaten haben Ihre Projekte gekippt, liebe Freunde. Ich weiß, es ist schwer, eine Ablehnung zu akzeptieren, aber sehen Sie sich die Zahlen an: 55 % der französischen Wähler und 62 % der niederländischen Wähler. Vielleicht versuchen Sie jetzt zu argumentieren, dass die Wähler das falsch verstanden haben und an etwas leiden, was die Marxisten falsches Bewusstsein nannten, und dass sie eine bessere Propaganda bräuchten, so dass wir, die Euro-Elite, ihnen den rechten Weg zeigen müssten. Dazu sage ich nur: „Legen Sie sich ins Zeug“.

Aktuellen Umfragen in den Niederlanden zufolge würden 82 % der niederländischen Wähler jetzt mit „Nein“ stimmen – ein Tribut an die Vernunft dieser mutigen Menschen. Wenn Sie, liebe Kollegen, jedoch glauben sollten, Sie könnten sie umstimmen, dann nur zu. Dies würde zumindest Ihr Engagement für die demokratischen Ideale beweisen, die Sie so oft heraufbeschwören.

Weitaus empörender wäre es, ohne Zustimmung der Bevölkerung mit der Einführung der Verfassung oder zumindest ihrer Inhalte fortzufahren. Doch genau dies tun Sie gerade. Schauen Sie sich die ganzen Politiken und Einrichtungen an, die von der Verfassung vorgesehen sind und unabhängig davon in Angriff genommen wurden oder werden: Europäischer Auswärtiger Dienst, die Europäische Agentur für Menschenrechte, die Europäische Verteidigungsagentur, die Europäische Raumfahrtagentur, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union, eine rechtsverbindliche Charta der Grundrechte – nichts davon hat außerhalb der Verfassung eine ordentliche Rechtsgrundlage. Dadurch, dass Sie sie dennoch annehmen, zeigen Sie, dass Sie es keiner Kraft erlauben – intern oder extern, weder eigenen Gesetzen noch dem erklärten Widerstand der Menschen an den Wahlurnen – das eilige Streben nach politischer Assimilierung aufzuhalten. Damit rechtfertigen Sie die heftigsten Kritiken Ihrer Gegner.

Um es mit den Worten meines Landsmannes Oliver Cromwell auszudrücken: „Ich flehe Euch um Christi Erbarmen an, zieht in Betracht, dass Ihr Euch irrt“.

(Beifall)

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Entschließung, über die wir derzeit beraten, ist ein fundiertes und hinreichend ausgewogenes Kompromissdokument. Außerdem wurde sie in Rekordzeit behandelt. Sie bietet sehr gute Anknüpfungspunkte an die Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes, die uns heute vorgestellt wurden, und auch an den finnischen sowie den künftigen deutschen Ratsvorsitz.

Das bedeutet, dass die Verfassung trotz des geäußerten Zweifels und Widerstrebens keinesfalls vom Tisch ist. Sie ist nicht Geschichte. Im Gegenteil, sie steht weiterhin oben auf unserer Tagesordnung. Infolge der Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden bleibt die Verfassung sehr lebendig, denn wir debattieren weiter über sie. Alle Europäer müssen eine Antwort auf die Frage finden, was für ein Europa sie haben wollen.

Mit dieser Entschließung ruft das Parlament alle europäischen Bürger auf, sich an einer umfassenden Diskussion über die gerade von mir genannten Fragen zu beteiligen. Es ruft auch alle nationalen Parlamente und Regierungen dazu auf, ihre Erwartungen darzulegen. Wir sollten den Regierungen der neun Mitgliedstaaten, die die Verfassung noch nicht ratifiziert haben, klar machen, dass sie, da ihre Regierungschefs das Dokument unterzeichnet haben, mit dem Ratifizierungsverfahren beginnen sollten, denn dazu sind sie völkerrechtlich berechtigt und verpflichtet. Verpflichtet sind sie dazu nach dem Übereinkommen zum Vertragsrecht.

Noch eine Bemerkung zum Abschluss: Das Herangehen eines Landes an die europäische Verfassung ist nicht nur ein Prüfstein für seinen Willen, beim Aufbau eines gemeinsamen Europas mitzuhelfen. Es ist auch ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit dieses Landes als Partner in den internationalen Beziehungen.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves (PPE-DE).(PT) Herr Präsident! Das Parlament hat heute eine wichtige Debatte in Gang gesetzt. Nun liegt es in der Verantwortung von politischen Einrichtungen und gesellschaftlichen Akteuren – und auch der Medien – die folgende Frage zu stellen: Will Europa die Zukunft sichern?

Das Verfassungsproblem ist keine einfache Angelegenheit, die nur die Architektur der Institutionen betrifft. Es geht doch eher darum, wie Europa gewährleisten will, dass seine Einrichtungen und Organe für die Welt im Bewusstsein der Moral handeln. Wir alle, Bürger Europas in den Korridoren der Macht, an der vordersten Front der Union, sind uns der Größe dieser Herausforderung bewusst. Wie können wir ein derart riesiges und offenes kosmopolitisches Gebiet regieren? Wie können wir ein Projekt von Gerechtigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen Europas verwirklichen? Wie können wir eine Lebensweise gestalten, die nicht in der Tradition begründet ist? Wie können wir Europa zu einer demokratischen Macht und zum Schöpfer einer neuen Weltordnung umgestalten? Wie können wir als ein Bund aus unterschiedlichen Gemeinschaften zum Vorbild werden? Wie können wir – gemeinsam – einen Weg finden, die Menschenrechte überall auf der Welt zu schützen? Wie können wir – gemeinsam – einen Weg finden, auf die Welt Einfluss zu nehmen? Wie können wir der Politik ihre gesetzgebende Gewalt über eine globalisierte und deregulierte Wirtschaft zurückgeben? Wie können wir Recht und Effizienz verbinden? Wie können wir die Tür zu neuen politischen Modellen öffnen?

Die Zukunft lässt uns keinen Raum für Furcht. Wir brauchen dringend einen Austausch über die politische Integration, über die Einführung einer kosmopolitischen und menschlicheren Lebensweise und über das Ausmaß, in dem unsere europäische Identität von der Verfassung selbst repräsentiert und erzeugt wird. Immerhin wurde die europäische Identität ja nicht aus Tradition geboren, sondern aus Moral-, Wunsch- und Vernunftgründen.

 
  
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  Pasqualina Napoletano (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht tatsächlich die Gefahr eines Scheiterns des Projekts Europa, das ist offensichtlich. Um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen oder wiederzugewinnen, brauchen wir eine Vision, wirksame Politiken und Instrumente, und zu den Instrumenten gehören finanzielle Ressourcen und die Institutionen.

Ich glaube, dass wir als Parlament die Perspektive eines Verfassungsvertrags nicht aufgeben dürfen. Was die Schmähreden gegen die jetzige Fassung angeht, muss das Parlament meines Erachtens all das verteidigen, was mit ihr erreicht wurde. Sind Fortschritte bei der Debatte möglich? Ich glaube nicht, dass es einfach sein wird, aber, offen gesagt, ich werde diesen Weg auch nicht ausschließen.

Des Weiteren möchte ich, wie bereits hervorgehoben wurde, dass wir diesen Weg in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten gehen, da die einschlägige Debatte, vor allem von den europäischen Regierungen, meines Erachtens weder sorgfältig noch richtig geführt wurde. Ich möchte dem österreichischen Ratsvorsitz danken, die Debatte zumindest teilweise wiederbelebt zu haben. Wir wollen hoffen, dass zwischen den verschiedenen Institutionen von nun an mehr Übereinstimmung herrscht.

 
  
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  Panayiotis Demetriou (PPE-DE) . – (EL) Herr Präsident! Ich will hier nicht die Argumente wiederholen, die von den Berichterstattern und anderen Rednern mit Blick auf die Verfassung vorgebracht wurden. Auch auf die detaillierten, ausführlichen und erschöpfenden Diskussionen des letzten Jahres werde ich keinen Bezug nehmen. Mir geht es vielmehr um den Dialog, auf den sie sich beziehen.

Nach meiner Ansicht sollte sich der Dialog, den wir führen müssen, nicht um die Verfassung drehen, sondern um die existenziellen Probleme der Europäischen Union. Die erste Frage lautet: Inwieweit wird die Europäische Union überhaupt noch benötigt? Die zweite: Wenn wir die Europäische Union benötigen, wie sollte sie dann aussehen? Und die dritte: Wie weit sollte die Erweiterung der Europäischen Union gehen?

Wenn die Politik und die Bürger keine einheitliche Antwort auf diese existenziellen Fragen geben, dann befürchte ich sehr, dass keine wie auch immer geartete Verfassung bei den Bürgern Europas je auf Akzeptanz stoßen wird. Sofern und soweit wir in der Europäischen Union der Ansicht sind, dass sie größerer Geschlossenheit und Stärke bedarf, ist es unsere Aufgabe, die Bürger von der Richtigkeit dieser Marschroute zu überzeugen. Zuversicht und Vertrauen in das Zukunftsbild Europas sind die Grundlagen für die breite Zustimmung der Staaten und Bürger zu einer verfassungsrechtlichen Regelung der Funktionsweise der Europäischen Union.

Wenn die Bürger der europäischen Staaten die Bedeutung der Existenz und der weiteren Vertiefung und Stärkung der Europäischen Union für die Menschheit nicht erkennen, wage ich die Prognose, dass auch künftig kein Vorschlag zu einer Verfassung Zustimmung finden wird. Deshalb meine ich, dass wir darauf keine weitere Zeit verschwenden sollten. Wir müssen auf dem aufbauen, was wir haben, und das ist heute nun einmal die Verfassung. Daran müssen wir arbeiten, und darauf müssen wir aufbauen, denn ich befürchte sehr, dass alle Bemühungen um eine Alternative scheitern werden, und zwar endgültig, was dem Einigungsprozess und der weiteren Entfaltung der Europäischen Union sehr schaden wird.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE) . – (EL) Herr Präsident! Acht Monate nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden befinden wir uns noch immer in einer nicht enden wollenden Phase des Nachdenkens darüber, wie er eigentlich aussehen soll. Es ist höchste Zeit, dass wir uns an die Arbeit machen. Worin soll diese Arbeit bestehen? Nach meiner Ansicht geht es nicht darum, dass wir uns in endlosen Diskussionen über die genaue Definition des neuen Sozialstaats, die EU-Finanzierung oder Ähnliches einer Selbstanalyse unterziehen. Wenn wir der Meinung sind, dass wir uns erst über alle diese Fragen verständigen müssen, bevor wir es noch einmal mit der Verfassung versuchen, wird es wohl nie etwas mit der europäischen Verfassung werden.

Nach meiner Auffassung sollte die Reflexionsphase letztendlich nur einem Ziel dienen. Wir müssen uns ungeachtet der jeweiligen politischen Überzeugung darüber klar werden, dass wir als Europäer alle großen europäischen Vorhaben besser gemeinsam als einzeln bewältigen können. Dies ist vielleicht auch der wichtigste fehlende Kontext bei einem Text, der breite Zustimmung finden soll.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe kein Verständnis für das Demokratieverständnis einiger EU-Kritiker, die sich im Normalfall hinter ihren nationalen Flaggen einmauern und andere europäische Bürger zu Handlangern ihrer Anliegen machen wollen. Mehrmals wurde jetzt gesagt: 70 % der Österreicher wollen diese Verfassung nicht. Offenbar eine Anspielung auf jüngste Eurobarometer-Umfragen, aber genau so offenkundig unter völliger Missachtung demokratischer Regeln und Vorgangsweisen in meinem Land Österreich. Dort haben der Nationalrat und der Bundesrat die Verfassung mit gewaltigen Mehrheiten ratifiziert. Aber offensichtlich haben für manche Umfragewerte ein höheres Gewicht als verfassungsrechtliche Verfahren.

Ich habe auch kein Verständnis für die Vorgangsweise einiger anderer, die jetzt schon Alternativen diskutieren wollen, bevor der laufende Ratifikationsprozess so oder so abgeschlossen ist. Wer jetzt nach neuen Alternativen ruft, negiert die demokratischen Entscheidungen in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Im Übrigen: Wo sind denn diese Alternativen? Wir haben im Konvent zur Zukunft Europas über all diese Alternativen lange Diskussionen geführt, über ein demokratischeres Europa, eine sozialere Union, usw. Wir sind immer wieder zu denselben Ergebnissen gekommen. Jede derartige Verbesserung – so wünschenswert sie auch sein mag – führt im Ergebnis zu mehr und zu einem stärkeren Europa und damit genau zu dem von den meisten Mitgliedstaaten und den dort lebenden Menschen derzeit nicht gewünschten weiteren Machtverlust der Nationalstaaten. Daher tun wir das, was die Mehrheit des Ausschusses für konstitutionelle Fragen vorgeschlagen hat. Versuchen wir, die europäischen Bürger über das zu informieren, was im Verfassungsvertrag des Jahres 2004 tatsächlich steht, was dort nicht steht, und versuchen wir, in einem zweiten Anlauf doch einen Konsens für das beste Verfassungswerk, das derzeit am Markt ist, zu erreichen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war für mich sehr interessant, an dieser Debatte teilzunehmen und den Meinungsaustausch zu verfolgen. Es wurde eine Vielfalt von Meinungen zum Ausdruck gebracht, aber eines erscheint mir doch dem zu entsprechen, was auch die Mehrheit der Ratsmitglieder fühlt, dass sich nämlich die Europäische Union zu diesem Zeitpunkt, bevor wir mehr Klarheit gewonnen haben, alle realistischen und vernünftigen Optionen offen halten sollte, denn die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass wir mit schnellen, vielleicht sogar voreiligen oder leichtfertigen Einschätzungen in dieser Debatte nicht weiterkommen. Ich stimme mit Herrn Leinen überein, dass es für die Ratspräsidentschaft in dieser Phase der Debatte unklug, ja sogar schädlich wäre, würden wir den Versuch unternehmen, Ergebnisse vorwegzunehmen.

Was wir jetzt brauchen, ist eine Diskussion. Ich sage noch einmal, dass ich dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen und den Berichterstattern Duff und Voggenhuber dankbar bin, dass sie diese Debatte in Gang gesetzt haben. Die Präsidentschaft wird sie aufgreifen. Wir glauben auch, dass alle Meinungen, die in dieser Debatte zum Ausdruck kommen, respektiert werden müssen. Wie es die Vizepräsidentin sehr treffend formuliert hat, geht es darum, ein Europa für alle zu bauen. Das ist die Aufgabe, die sich auch der österreichische Ratsvorsitz gestellt hat. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und im Einvernehmen mit den anderen Institutionen werden wir an der Wegskizze, von der bereits die Rede war, arbeiten.

Wenn heute gesagt wurde, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Interesse an einer Debatte über Institutionen haben, dann setze ich dem entgegen, dass dieses Europa aber die entsprechenden Institutionen und institutionellen Strukturen braucht, damit es das leisten kann, was sich die Bürgerinnen und Bürger von ihm erwarten.

Ich hoffe sehr, dass heute auch aus den Ausführungen des Ratspräsidenten klar hervorgegangen ist, dass sich der österreichische Ratsvorsitz sehr ernsthaft mit den Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger Europas interessieren und betreffen, auseinandersetzen wird.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (SV) Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte eigentlich nur zwei Dinge kurz ansprechen. Erstens möchte ich Herrn Brok zitieren, der zu Beginn dieser Aussprache erklärt hat, die Bürger seien die entscheidenden Akteure. Die Bürger Europas sind die wichtigste Zielgruppe und haben am meisten zu gewinnen oder zu verlieren, je nachdem, wie wir in der Frage einer neuen Verfassung für Europa verfahren.

Zweitens möchte ich sagen, dass Demokratie kein Zuschauersport ist. Sie verlangt, dass wir Debatten und einen Dialog mit den Bürgern führen, unsere politischen Führungskräfte und unsere Bürger auf jede erdenkliche Art und Weise einbeziehen und uns gegenseitig zu helfen, unsere verschiedenen Rollen in diesem Zusammenhang zu spielen.

Nun habe ich schon des Öfteren ironische Kommentare gehört wie „Was ist an einer Abstimmungsniederlage so schwer zu verstehen?“. Dazu möchte ich sagen, dass wir aus Meinungsumfragen und Interviews tatsächlich genau wissen, warum die Menschen für bzw. gegen den Verfassungsentwurf gestimmt haben. Das haben wir uns ja nicht ausgedacht. Wir wissen, dass bei jeder Volksbefragung, bei der auch um Verfassungsfragen geht, die Gefahr besteht, dass man dann Antworten auf Fragen erhält, die man nicht gestellt hat. Das wissen auch die Politiker in allen Mitgliedstaaten.

Es ist ja auch nicht besonders verwunderlich, dass 25 Mitgliedstaaten, die sich an einer Diskussion darüber beteiligen, wie wir der konstitutionellen Herausforderung eines Europas begegnen, das von 15 auf 25 Mitglieder angewachsen ist, die sich fragen, wie wir aus einer Lage herauskommen, in der zwei Mitgliedsaaten den Verfassungsentwurf abgelehnt und 14 ihm zugestimmt haben. Wie gehen wir mit einer solchen Sachlage um? Sollen wir jetzt diesen Prozess einfach beenden oder gibt es einen Ausweg? Solche Überlegungen sind nicht abwegig. Sie machen es sich da etwas zu einfach. Besonders interessant ist, dass diejenigen, die die UKIP (UK Independence Party) vertreten und dieses Haus als Scheinparlament bezeichnen, nur zu glücklich damit zu sein scheinen, dass sie nicht eine einzige konstruktive Idee beisteuern und die europäischen Steuerzahler ihre Abgeordnetendiäten in diesem Scheinparlament bezahlen lassen.

Ich finde, wir müssen uns zusammenreißen und eine intelligente, ehrliche Debatte über die Europafragen führen. Wir wissen sehr viel, und es gibt keine Abkürzung. Sie mögen darüber lachen, aber alles was wir tun können ist eine Debatte und einen Dialog mit den Bürgern führen und zunächst Sachfragen diskutieren, ehe wir sie mit den konstitutionellen Lösungen verknüpfen, die für ein offeneres, demokratischeres und effektiveres Europa notwendig sind.

 
  
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  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Man sieht oft den Splitter im Auge des anderen, doch den Balken im eigenen Auge nicht. Dieselben Leute, die gestern die unglaubliche Absage an die parlamentarische Demokratie anklagten, die die Brüsseler Kommission veranlasst hatte, ihre Richtlinie über die Hafendienstleistungen erneut vorzulegen, obwohl diese bereits abgelehnt worden war, sind heute bereit, für einen Bericht zu stimmen, der – was weitaus schlimmer ist – eine Absage an die Demokratie des Volkes darstellt.

Die Europäische Verfassung ist von zwei Gründungsländern der Europäischen Union, den Niederlanden und Frankreich, abgelehnt worden. Nach Auffassung aller objektiven Beobachter haben deren Bürger ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis getroffen. Sie haben nicht aufgrund eines bestimmten Kontextes abgestimmt, sondern gegen den Text. Zehn Mitgliedstaaten haben sich noch nicht geäußert, und einige ihrer führenden Vertreter sind der Auffassung, dass dies auch nicht mehr angezeigt ist. Denn nach Recht und Gesetz sowie nach dem Wortlaut der Verfassung selbst kann sie nicht in Kraft treten, da mehrere Unterzeichnerstaaten ihre Ratifizierung abgelehnt haben. Sie ist tot.

Doch alles, was das Parlament vorschlägt, läuft darauf hinaus, die beste Art und Weise herauszufinden, wie der alte Text mit demselben Wortlaut den Bürgern wieder aufgetischt und ihnen mit Propagandakampagnen unter willfähriger Mithilfe der Medien das Gehirn gewaschen werden kann. Dieser Skandal kann nicht hingenommen werden.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE).(EN) Ich kann diesen Bericht nicht unterstützen. Im Wortlaut wird nicht berücksichtigt, dass der Verfassungsvertrag von den Wählern zweier Mitgliedstaaten abgelehnt wurde. Hätte es weitere Referenden gegeben, wären zweifellos weitere Ablehnungen zustande gekommen. Die beiden Berichterstatter wollen den Kern des aktuellen, abgelehnten Textes irgendwie wiederbeleben. Dies halte ich für sehr bedenklich. Wie kann man von den französischen und niederländischen Wählern erwarten, dass sie eine solche Arroganz hinnehmen? Wir befinden uns in der so genannten Reflexionsphase, lassen Sie es eine Phase werden, in der ein Dokument, das schon so eindeutig abgelehnt wurde, nicht einfach wiedergekäut, sondern überdacht und ersetzt wird.

 

9. Begrüßung
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  Präsident. Ich begrüße im Namen des Parlaments Herrn Paavo Lipponen, den Präsidenten des finnischen Parlaments, und die ihn begleitende Delegation.

 

10. Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und die Zivilgesellschaft in Russland
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  Präsident. Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Konflikt in Tschetschenien stellt weiterhin eine Quelle der Instabilität für die Region des nördlichen Kaukasus dar. Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage sowie die Menschenrechtslage in der Kaukasus-Republik sind nach wie vor äußerst unbefriedigend und besorgniserregend. Alle Institutionen der Europäischen Union sind sich der Wichtigkeit dieser Angelegenheit in den Beziehungen zur Russischen Föderation sehr wohl bewusst.

Wie Sie wissen, haben am 28. November des vergangenen Jahres in Tschetschenien Parlamentswahlen und damit die ersten Legislativwahlen seit acht Jahren stattgefunden. Leider konnten die Europäische Union und die OSZE diese Wahlen aus Sicherheitsgründen nicht beobachten. Dass aber erstmals seit acht Jahren wieder eine Wahl zum Parlament in Tschetschenien stattfinden konnte – wenn auch betont werden muss, mit sehr erheblichen Mängeln –, ist von der damaligen Ratspräsidentschaft als positiver Schritt gewertet worden. Die Europäische Union hat die Ausbildung lokaler Beobachter für diese Wahlen unterstützt. Die Europäische Kommission gewährte eine Hilfeleistung in der Höhe von 60 000 Euro für die Unterstützung einer objektiven und professionellen lokalen Wahlbeobachtung durch verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft.

Unmittelbar nach der Wahl hat der damalige EU-Vorsitz eine Erklärung abgegeben, in der er feststellt, dass der Verlauf dieser Wahlen nicht als einwandfrei angesehen werden könne und einige Beobachter Bedenken geäußert hätten. Er hat die russischen Behörden dringend aufgefordert, den berichteten Unregelmäßigkeiten und Einschüchterungsaktionen nachzugehen. Abschließend wurde in der Erklärung festgestellt, dass eine weitere Stärkung der demokratischen Institutionen als Teil eines alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses für eine nachhaltige und friedliche Entwicklung Tschetscheniens auf lange Sicht sowie für Frieden und Stabilität im Nordkaukasus insgesamt von entscheidender Bedeutung ist.

Die Europäische Union hat stets ernste Bedenken angesichts des politischen Prozesses in Tschetschenien geäußert, und sie fordert die russischen Behörden weiterhin dringend auf, diesem politischen Prozess mehr Offenheit und Legitimität zu verleihen. Fragen der Menschenrechte und der Demokratie werden in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation regelmäßig und ständig thematisiert. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sieht in seinen grundlegenden Aussagen zum Verhältnis zwischen der EU und Russland die Respektierung von gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit vor.

Bei den halbjährlichen Menschenrechtskonsultationen mit Russland, die im März 2005 unter luxemburgischem EU-Vorsitz offiziell eingeführt wurden, nimmt Tschetschenien einen wichtigen Platz ein. Bei diesen Konsultationen bringt die EU insbesondere ihre Besorgnis über das Verschwinden von Personen sowie darüber zum Ausdruck, dass Menschenrechtsverletzungen in der Regel ungestraft bleiben. Die letzte Runde dieser äußerst wichtigen Konsultationen fand am 8. September 2005 in Brüssel statt. Sie werden auch in diesem Jahr unter der österreichischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt werden. Ein nachhaltiges Engagement der Europäischen Union und ihrer Mitglieder ist hier notwendig, da diese Konsultationen einen Rahmen bieten, wo derartige Fragen in einer sehr offenen und konstruktiven Weise angesprochen werden können.

Die Europäische Union hat seit dem Ausbruch des zweiten Tschetschenien-Konflikts im September 1999 eine eindeutige Position zur Frage der Wahrung der Menschenrechte bezogen und diese auch beibehalten. Die Union setzt sich weiterhin für eine politische Lösung des Konflikts ein, und die Russische Föderation ist aufgefordert, mit internationalen Menschenrechtsmechanismen eng zusammenzuarbeiten, insbesondere mit den Vereinten Nationen und deren Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, des Weiteren mit dem Europarat, insbesondere dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, und selbstverständlich auch mit der OSZE. Eine erneute ständige Präsenz der OSZE in Form einer Feldmission in Tschetschenien wäre auf jeden Fall zu begrüßen. Die OSZE spielte bereits bei den Lösungsbemühungen während des ersten Konflikts in Tschetschenien eine äußerst wichtige Rolle. Eine vergleichbare Rolle wäre auch diesmal von großer Bedeutung.

Auf dem Gipfeltreffen EU-Russland im November 2004 stimmte Russland dem mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsprogramm der Europäischen Kommission zu, mit dem zusätzlich zu der fortdauernden humanitären Hilfe die sozioökonomische Erholung im Nordkaukasus unterstützt werden soll. Mit diesem Programm soll ein Beitrag zur Förderung eines offenen und demokratischen politischen Prozesses in Tschetschenien geleistet werden.

Was die Zivilgesellschaft betrifft, so sind die Situation der Nichtregierungsorganisationen, die Justizreform, die Lage der Menschenrechtsaktivisten und die Medienfreiheit in Russland Bereiche, die besonderen Anlass zur Sorge geben und von der EU gegenüber den russischen Vertretern regelmäßig zur Sprache gebracht werden. Die EU ist der festen Überzeugung, dass es im Interesse Russlands liegt, über eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft zu verfügen.

Die Duma und der Föderationsrat haben Ende Dezember 2005 den Gesetzesentwurf über die Nichtregierungsorganisationen angenommen. Die EU hat wiederholt ihre Besorgnis über diesen Entwurf zum Ausdruck gebracht, insbesondere in einem Schreiben vom 22. November 2005 an Duma-Sprecher Gryslow sowie bei einer Troika-Demarche am 2. Dezember 2005. Ich rechne auch damit, dass wir jetzt, wo das Gesetz unterschrieben ist, erneut Stellung beziehen werden. Nach dem vorliegenden Entwurf müssen ausländische NGOs Berichte über ihre Programme, Finanzierung und Organisation an die russischen Behörden weiterleiten. Russischen NGOs kann die Arbeit in Sperrgebieten verboten werden, was deren Tätigkeiten in sensiblen Gebieten und Bereichen naturgemäß sehr einschränkt bzw. unmöglich macht.

Der G8-Vorsitz, den Russland seit dem 1. Januar 2006 innehat, sollte für das Land einen Anreiz darstellen, nicht nur sein Image auf der internationalen Bühne aufzubessern, sondern auch dazu beizutragen, sich aktiver und nachhaltiger als bisher um eine Lösung des Konfliktes in Tschetschenien zu bemühen und auf diese Weise auch eine Verbesserung der Lage im südlichen Kaukasus zu erreichen, wo mit Südossetien, Abchasien und Berg Karabach drei weitere Konflikte – wenn auch eingefroren – einer dringenden Lösung harren. Die EU hat erklärt, dass sie Russlands Vorgehensweise während des G8-Vorsitzes aufmerksam beobachten wird. Die Frage der Zivilgesellschaft wird bei den halbjährlichen Menschenrechtskonsultationen mit Russland auch in Zukunft immer wieder zur Sprache gebracht werden.

Herr Präsident, wir müssen fest entschlossen sein, den Dialog mit der Russischen Föderation zu Tschetschenien und zu anderen Themen im Bereich der Menschenrechte ungeachtet aller Schwierigkeiten und Widerstände fortzusetzen und auf eine Verbesserung der Lage zu drängen.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, die Ansichten der Kommission über die Zukunft Tschetscheniens nach der Wahl darzulegen. Wie die vorige Ratspräsidentschaft schon einschätzte, ist es positiv zu werten, dass es bei den Wahlen nicht zu Gewalt kam, auch wenn man gewisse Mängel nicht leugnen kann. Drei Parteien erhielten genügend Stimmen, um im neu gewählten Parlament vertreten zu sein, wobei die Kreml-nahe Partei „Vereinigtes Russland“ weit vor den anderen Parteien liegt. Wir hoffen, dass dies ein Schritt hin zu einer repräsentativeren politischen Vertretung, zu größerer Stabilität und schließlich zu einer friedlichen Demokratie ist.

Weder die OSZE noch der Europarat hatten eigene Beobachter entsandt, da die Bedingungen vor Ort dies nicht gestatteten, der Europarat entsandte jedoch eine achtköpfige Untersuchungskommission. Deshalb stehen uns zwar keine offiziellen Berichte zur Verfügung, jedoch die Einschätzungen von Mitgliedern dieser Untersuchungskommission und anderer Organisationen. Sie verwiesen insbesondere auf Unregelmäßigkeiten beim Ablauf, und wir erwarten, dass diese Vorwürfe gründlich untersucht werden.

Wir begrüßen den Einsatz der Regierung der Russischen Föderation bei der Bereitstellung umfassender Mittel für den Wiederaufbau, es muss jedoch noch eine Reihe weiterer Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Wahlen als Schritt zu mehr Frieden und Demokratie angesehen werden können. Obwohl sich die Sicherheitslage in Tschetschenien entspannt zu haben scheint, herrscht leider weiterhin eine Kultur der Straflosigkeit. Berichten über das Verschwinden von Menschen und über Folter sollte vollständig nachgegangen werden und den Tätern, zu denen auch Mitglieder der Strafverfolgungsbehörden gehören, der Prozess gemacht werden.

Russland hat sich bereit erklärt, mit dem Menschenrechtsmechanismus der UNO zu kooperieren, darunter beispielsweise mit der Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour. Diesen Worten sollten nun Taten und die Zusammenarbeit mit den UN-Sonderberichterstattern folgen. Des Weiteren kommt es darauf an, dass der Ombudsmann in Tschetschenien seinen Aufgaben sowohl unparteiisch als auch effektiv nachgeht.

Ich möchte unterstreichen, dass – wie schon gesagt worden ist – die Europäische Kommission in der Region eine Rolle spielt. Wir haben ein 20-Millionen-Euro-Programm für die sozioökonomische Erholung im Nordkaukasus verabschiedet, weil wir diese Region für eine der wahren Ursachen des Konflikts halten. Damit soll die humanitäre Hilfe ergänzt werden, die wir als größter Geber von ECHO bereits leisten. Hier zeigt sich unsere Bereitschaft, uns aktiv in die Stärkung der Demokratie und Stabilität in der Region einzubringen.

Unser Programm wird dabei helfen, die dringend nötige Rehabilitierung des Gesundheits- und Bildungswesens zu fördern und wird außerdem zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erzielung von Einkommen beitragen. Als frühere österreichische Außenministerin habe ich Tschetschenien als Vorsitzende der OSZE besucht. Ich erinnere mich noch sehr gut an diesen Besuch. Wir schauten uns Gesundheitseinrichtungen aus nächster Nähe an und erkannten, dass hier ein großer Verbesserungsbedarf bestand.

Zudem planen wir, in der Region des nördlichen Kaukasus – möglicherweise in Wladikawkas – ein Büro einzurichten, das uns bei der Überwachung der Umsetzung unseres Programms unterstützen und uns über die Lage vor Ort auf dem Laufenden halten soll.

Die anhaltenden Schwierigkeiten, denen sich die NRO – einschließlich der NRO, die von der Europäischen Kommission Unterstützung erhalten, wie die Russisch-Tschetschenische Freundschaftsgesellschaft in Nischni Nowgorod – gegenüber sehen, geben Anlass zur Sorge; die Ratspräsidentschaft hatte bereits darauf hingewiesen. Davon sind auch die NRO betroffen, die im Rahmen des Programms ECHO humanitäre Hilfe leisten.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die jüngsten Änderungen in der russischen Gesetzgebung aufmerksam machen, die die NRO betreffen. Wir haben unserer Sorge über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die NRO im Nordkaukasus, die über das EIDHR und das Programm TACIS im Rahmen des Programms ECHO finanziert werden, gegenüber der Vorsitzenden des Präsidentschaftsrats Entwicklung einer Zivilgesellschaft und sozialer Rechte Ausdruck verliehen. Ich habe die Angelegenheit zudem mit Außenminister Lawrow erörtert, der mir versicherte, dass der Gesetzentwurf in der zweiten DUMA-Lesung geändert werden würde. Der Gesetzestext trägt in seiner endgültigen, von der Duma angenommenen Fassung den durch die Europäische Union und den Europarat geäußerten Bedenken tatsächlich teilweise Rechnung, und wir begrüßen dies. Dennoch haben wir nach wie vor einige Bedenken, weil einige Regelungen zu weitreichend sind – zum Beispiel die Gründe, weshalb lokalen NRO die Genehmigung verweigert werden kann, und die Kontrollen, denen sowohl lokale als auch ausländische NRO ausgesetzt werden sollen.

Wir werden sehr genau darauf achten, wie diese Bestimmungen umgesetzt werden. Das ist unsere jetzige Aufgabe. Und wir werden auch jede sich bietende Gelegenheit ergreifen, um den russischen Behörden unsere Bedenken bewusst zu machen, die wir im Hinblick auf die Umsetzung haben. Unser regelmäßiger politischer Dialog mit Russland und die nächste Runde der Menschenrechtskonsultationen der EU mit Russland, die für März angesetzt sind, bieten dafür eine ausgezeichnete Gelegenheit.

 
  
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  Charles Tannock , im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Von tschetschenischem Boden geht für Russland zweifellos eine ernste kriminelle und terroristische Gefahr aus, und die Region des nördlichen Kaukasus, in die Tschetschenien eingebettet ist, bleibt weiterhin instabil, wobei täglich sowohl Sicherheitskräfte als auch Kriminelle getötet werden. Die häufigen Entführungen von Zivilisten durch verantwortungslose, brutale paramilitärische Einheiten bleiben ungestraft. Die Tragödie von Beslan ist tief im kollektiven Gedächtnis verwurzelt. Und ich habe von meiner Regierung – der britischen Regierung – noch immer keine zufrieden stellende Antwort auf meine Frage erhalten, warum sie Achmed Zakajew, der zur so genannten Gruppe „Chechen Government-in-Exile“ gehört, und dem gesuchten Terroristen Schamil Basajew, der mit für die Tragödie von Beslan verantwortlich ist, den Flüchtlingsstatus gewährt. Noch immer strömen unschuldige Tschetschenen auf der Flucht vor diesem brutalen Krieg in Richtung Westen. Die EU hat also in jeder Hinsicht ein Interesse daran, die Achtung der Menschenrechte zu fordern und eine kritischere Sicht auf die demokratischen Standards der Wahlen vom November 2005 einzunehmen.

So ist zum Beispiel die Entscheidung eines örtlichen Gerichts, in Inguschetien die Aktivitäten der russisch-britischen Hilfsorganisation „Centre for Peacemaking and Community Development“ einzustellen, Besorgnis erregend. Das Gericht bearbeitet außerdem gerade einen Antrag auf Verbot einer weiteren Hilfsorganisation, des „International Medical Corps“ mit Sitz in den USA. Das zeigt, wie feindselig man gegenüber den ausländischen Vertretern humanitärer NRO eingestellt ist, die in der Region tätig sind. Es veranschaulicht das Phänomen eines immer autoritärer werdenden Systems in ganz Russland, wie es „Freedom House“ jüngst dokumentiert hat, und wie wir am neuen Gesetz der Duma über ausländische NRO gesehen haben, dessen endgültige Fassung noch immer eine Verweigerung der Registrierung ausländischer Organisationen erlaubt, wenn diese die Souveränität, das kulturelle Erbe und die nationalen Interessen Russlands gefährden – Gründe, die vage sind und von den lokalen Behörden frei interpretiert werden können.

Unsere heutige Entschließung zielt darauf ab, den Druck auf die Russische Föderation aufrecht zu erhalten, um für diese tragische, schon so lange von Krisen heimgesuchte Region höhere Menschenrechtsstandards zu erwirken.

 
  
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  Reino Paasilinna, im Namen der PSE-Fraktion. (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit etwa fünfzehn Jahren verabschieden wir Entschließungen zu Tschetschenien, und stets war ihr Tenor kritisch. Im vorletzten Jahr entsandte das Parlament auch eine von mir geleitete Delegation nach Tschetschenien. All das ist in der heutigen Entschließung aber schon wieder vergessen.

Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme berührt viele kritische Punkte dieses Konflikts. Sie schlägt vor, die Duma möge eine Enquetekommission zur Untersuchung des Vorgehens der tschetschenischen Behörden einsetzen. Ein weiterer Vorschlag ist die Einberufung eines zeitweiligen internationalen Tribunals zur Untersuchung dieser Verbrechen. Es gibt noch weitere Vorschläge. In all den Jahren haben unsere Vorschläge zu keinen wesentlichen Ergebnissen geführt. Ich habe mich an das Land gewandt, das den Ratsvorsitz innehat, und angefragt, ob wir uns gemeinsam dem Konflikt in seiner Gesamtheit zuwenden können und nicht nur jenen Teilen, die Russland verärgern, indem wir also das gesamte Thema mit Russland zur Sprache bringen. Natürlich können wir dafür Unterstützung anbieten, wie Frau Ferrero-Waldner sagte. Es liegt in unser aller Interesse, Russland zu besänftigen. Die russische Führung hat um guten Rat ersucht, also sollten wir auf durchaus gemeinsam nach Lösungen suchen. Der Regierungschef des Landes, das den Ratsvorsitz innehat, verfügt in dieser Hinsicht über gute Kontakte zu Präsident Putin; er könnte mit ihm persönlich sprechen.

 
  
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  Cecilia Malmström, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Tschetschenien ist mit seinen Hunderttausenden Toten und Verletzten, seinen Tausenden traumatisierten und elternlosen Kindern eine blutende Wunde auf unserem Kontinent. Diese fürchterliche Flüchtlingskrise ist in jeder Hinsicht eine menschliche Tragödie. Sowohl das Militär als auch paramilitärische Truppen begehen schreckliche Gräueltaten, für die bisher niemand vor Gericht gestellt oder zur Verantwortung gezogen worden ist. Beide Seiten sind für diese Ausschreitungen verantwortlich, aber die Zivilbevölkerung in Tschetschenien hat in unglaublicher Weise gelitten. Daher haben die Weltgemeinschaft und wir in der Europäischen Union die Schuldigkeit, ja die Pflicht, einzugreifen. Wir können nicht gleichgültig zusehen, sondern müssen die Ausschreitungen verurteilen und von Russland verstärkte Anstrengungen für eine friedliche Lösung des Problems fordern. Neben den durch die EU bereits ergriffenen konstruktiven Maßnahmen können wir vielleicht mit der Zeit auch Hilfe in Form von Vermittlung, Wiederaufbau und weiterer Sanierung anbieten.

Die Wahlen waren trotz allem in gewisser Weise ein Erfolg. Aber die Lage ist sehr unsicher und es bleibt noch ungeheuer viel zu tun. Wir müssen die demokratischen Kräfte in Tschetschenien ausmachen und versuchen, einen Dialog in Gang zu setzen, denn Verhandlungen sind der einzig gangbare Weg. Natürlich verurteilen wir die Terroranschläge der tschetschenischen Separatisten und die verabscheuungswürdigen Ereignisse beispielsweise in Beslan und im Theater in Moskau, die nicht genug gebrandmarkt werden können.

Mit dem Blick auf solche Verhandlungen ist die Entwicklung in Russland äußerst beunruhigend. Sowohl der Kommissar als auch der Ratspräsident haben sich ja schon in diesem Sinne geäußert. Sowohl aufgrund der Gesetze, die die Arbeit ehrenamtlicher Organisationen behindern, als auch der zunehmenden Beschränkungen für die Medien ist es schwer, einen Dialog aufzunehmen. Es ist schwierig, Kritik zu üben und Fortschritte zu erzielen.

Es freut mich, dass der Ratspräsident so deutliche Kritik an Russland geübt hat. Wir haben hier im Parlament ja seit langem auf eine geschlossenere Strategie zu Russland gedrängt. Wir wissen leider sehr genau, dass zu viele von den Mitgliedstaaten wegen des Energiebedarfs auch weiterhin heucheln werden, wenn es um die Menschenrechte und die Verletzung rechtsstaatlicher Normen bei unserem großen Nachbarn geht. Tschetschenien muss immer auf der Tagesordnung stehen. Das sind wir dem tschetschenischen Volk, dem russischen Volk und uns selbst schuldig, wenn wir weiterhin glaubwürdig sein wollen.

(Beifall)

 
  
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  Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (NL) Herr Präsident, Herr Winkler, Frau Kommissarin! Wenn ich Sie sprechen höre, bin ich wirklich froh, dass wir Europaabgeordnete sind und den Vorteil haben, keine Diplomaten zu sein und den Bezug zur Realität nicht verloren zu haben. Zum Glück dürfen wir noch unserer Verwunderung oder unserer Entrüstung Ausdruck verleihen.

Deshalb hat das Europäische Parlament in den letzten Jahren eine Vorreiterrolle übernommen, wenn es darum ging, die Missstände in Russland und in Tschetschenien zu verurteilen. In Tschetschenien und im gesamten Nordkaukasus herrscht eindeutig ein Klima der Gesetzlosigkeit. Es gibt zahlreiche Entführungen, Folterungen und willkürliche Morde. Mit Fug und Recht kann gesagt werden, dass die Russische Föderation die dortige Lage nicht unter Kontrolle hat. Im Gegenteil, der Konflikt breitet sich sogar von Tschetschenien über Inguschetien auf den gesamten Nordkaukasus weiter aus.

Wenn dann der Rat oder die Kommission behaupten, die vor diesem Hintergrund veranstalteten Wahlen seien mehr oder weniger ordnungsgemäß verlaufen, so ist dies wirklich eine Schande. Deshalb fordere ich die Kommission, den Rat, die Außenminister und ganz besonders den Außenminister Belgiens, das derzeit den OSZE-Vorsitz innehat, auf, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Abschließend möchte ich darum ersuchen, dass Russland dabei geholfen wird, nunmehr...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Jonas Sjöstedt, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wie hier bereits gesagt wurde, gab es bei den Wahlen in Tschetschenien erhebliche Mängel und Defizite. Daran besteht kein Zweifel. Gleichzeitig sind sie aber auch ein Schritt nach vorn. Jetzt besteht die Möglichkeit, politische Institutionen in Tschetschenien mit etwas größerer Glaubwürdigkeit aufzubauen. Nach all den Jahren der Gräueltaten und des Krieges ist eines deutlich geworden: es kann keine militärische Lösung des Tschetschenienkonflikts geben. Es ist ein Mythos, dass, wie die russische Regierung glaubt, der Widerstand in Tschetschenien gebrochen werden kann. Letztendlich sind ein politischer Prozess und Verhandlungen nötig.

Es ist für uns alle selbstverständlich, die abscheulichen Terroranschläge der tschetschenischen Separatisten zu verurteilen. Gleichzeitig müssen wir erkennen, dass auch Russland faktisch eine Terrorpolitik gegen Teile der tschetschenischen Bevölkerung geführt hat. Es hat enorme Grausamkeiten begangen, ohne dass jemand dafür zur Rechenschaft gezogen wurde. Das spielt den extremsten Kräften in Tschetschenien direkt in die Hände. Erst wenn derartige Übergriffe aufhören, besteht eventuell die Möglichkeit zum Dialog und für eine friedliche Lösung.

 
  
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  Michał Tomasz Kamiński, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die heutige Aussprache in diesem Hause veranschaulicht den demokratischen Charakter dieses Parlaments.

Ich möchte meinen Vorrednern für ihre genaue und zuverlässige Einschätzung der Lage in Tschetschenien danken. Dennoch muss klar und deutlich gesagt werden, dass eine solche Aussprache zwar hier im Europäischen Parlament, aber nicht in Russland geführt werden kann, denn eine Demokratie, wie wir im Westen sie verstehen, existiert in Russland derzeit nicht. Moskau und St. Petersburg befinden sich nicht im Kriegszustand, und wenn dort schon keine Demokratie herrscht, dann schon gar nicht in Grosny oder im übrigen Tschetschenien, wo ein Krieg stattfindet.

Frau Ferrero-Waldner erklärte heute, die Europäische Union habe keine Beobachter zu den Wahlen nach Tschetschenien entsenden können, weil die Bedingungen vor Ort es nicht zuließen. Ich möchte der Kommissarin für ihre Ehrlichkeit danken. Dennoch muss ich auf Folgendes hinweisen: Wenn die Bedingungen vor Ort so waren, dass die Sicherheit von Beobachtern unmöglich garantiert werden konnte, wie können wir dann davon ausgehen, dass die Bedingungen für die Durchführung der Wahlen überhaupt gegeben waren? Sie waren eben nicht gegeben. Einer der Gründe dafür besteht darin, dass Tschetschenien völkerrechtlich ein unabhängiger Staat unter ausländischer Besatzung ist. Dies möchte ich mit allem Nachdruck unterstreichen. Die tschetschenische Bevölkerung hat niemals den freien Wunsch geäußert, zur Russischen Föderation zu gehören. Tschetschenien hat seine Unabhängigkeit erklärt, und die ganze Welt war Zeuge, wie als Reaktion auf diese Erklärung russische Panzer in das Land einrollten.

Ungeachtet der Partei, die wir in diesem Hohen Hause vertreten, müssen wir, wenn wir uns die Grundwerte wie Demokratie und Recht auf Selbstbestimmung, auf denen unsere Gemeinschaft beruht, wirklich zu Eigen machen, von diesem Parlament aus einen dringenden Appell für die Freiheit des tschetschenischen Volkes aussenden.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass die Europäische Union und das Parlament keine Gelegenheit auslassen, Behörden und Regierungen von Ländern, zu denen sie in ihrem Interesse gute Beziehungen unterhalten sollten, häufig anhand weniger objektiver Beweise zu kritisieren und ihnen zu widersprechen. Dies sollten sie im Falle Russlands tun, statt Millionen von Euro der europäischen Steuerzahler für zweifelhafte Initiativen zu verschwenden, um Organisationen zur so genannten „demokratischen Kontrolle“ zu unterstützen.

Um ein Europa für alle zu schaffen, müssen Maßnahmen für Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, die auch den Frieden und die Stabilität unserer Union beeinflusst haben oder beeinflussen können, vernünftig und objektiv bewertet werden.

Ich glaube nicht, dass ich das Hohe Haus an gewisse schreckliche Verbrechen erinnern muss, die gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und in Russland von denjenigen begangen wurden, die vorgeben, für die Selbstbestimmung des tschetschenischen Volkes zu kämpfen. Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass einige Personen darauf bestehen, einzugreifen und zu kritisieren, und dass ähnliche Situationen in unterschiedlichen Teilen der Welt mit zweierlei Maß bewertet werden.

Der Entschließungsantrag zu Tschetschenien ist wieder einmal ein Beispiel dafür. Ich möchte jedoch nicht erneut scheinheilige Entschließungen unterstützen, die auch den Interessen der Stabilität an den südöstlichen Grenzen der Union zuwiderlaufen, Interessen, die berücksichtigen müssen ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE) . (EN) Herr Präsident! Nach Angaben russischer Menschenrechtsorganisationen haben die so genannten Wahlen nur auf dem Papier stattgefunden. Die Wahlbeteiligung der lokalen Bevölkerung war sehr niedrig – kaum vorhanden. Stattdessen – und das ist skandalös – beteiligten sich Tausende von russischen Soldaten an der Wahl, zusammen mit einer bewaffneten Splittergruppe des vom Kreml ernannten Präsidenten Kadyrow. Diese Wahlen müssen daher als Maskerade gesehen werden, um die andauernde Gewalt und Unterdrückung zu verschleiern.

Als die russischen Streitkräfte im Jahr 2000 Grozny angriffen, saß die Menschenrechtlerin Lida Jusupowa im Keller eines halb zerstörten Hauses. Die Menschen in diesem Haus fühlten sich hilflos und verlassen. Irgendwoher wussten sie, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats zur selben Zeit in Straßburg über die Lage in Russland beraten würde. Die älteren Hausbewohner saßen vor dem Radio und fragten Frau Jusupowa: „Werden sie uns helfen? Straßburg ist unsere einzige Hoffnung.“ Inzwischen sind sechs Jahre vergangen, ohne dass diese Frage beantwortet worden ist.

Das gestrige Treffen von Vertretern russischer Menschenrechtsorganisationen hat gezeigt, dass wir uns zu Recht schon seit langem Sorgen machen. Das letzte Mal kam diese Sorge im größeren Rahmen im Bericht Malström zum Ausdruck. Die heutige Entschließung ist ein trauriger Beweis dafür, dass weder der Rat noch die Kommission angemessen auf diese Besorgnis und die Menschenrechtsverletzungen reagiert haben. Man könnte sogar sagen, dass sie nichts getan haben. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, einen grundsätzlichen, einheitlichen Standpunkt zu diesem Thema einzunehmen, denn die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, die noch immer nicht bestraft worden sind, breiten sich in der Russischen Föderation wie ein Virus aus.

Und zuletzt ein paar Worte zur heutigen Entschließung…

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst mein tiefes Bedauern darüber ausdrücken, dass Präsident Putin (wie verlautete) gestern ein neues Gesetz zur Kontrolle der Nichtregierungsorganisationen unterschrieben hat. Das fällt mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Inguschetiens zusammen, der britischen Wohltätigkeitsorganisation „The Centre for Peace and Community Development“, mit deren Moskauer Repräsentanten ich heute bereits gesprochen habe, die Registrierung zu verweigern. Es handelt sich hier um eine Organisation, die etwa tausend tschetschenischen Flüchtlingskindern humanitäre Hilfe zukommen lässt – ein Beweis für die dramatischen Auswirkungen dieses Gesetzes.

Ein solches Handeln steht im eindeutigen Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, und die Europäische Union sollte daher nicht einfach nur protestieren, sondern Maßnahmen ergreifen, wobei sie auch darauf bestehen sollte, dass die Nichtregierungsorganisationen an den Menschenrechtskonsultationen der EU mit Russland teilnehmen.

Stattdessen scheint sich Herr Putin an einer militärischen Lösung zu versuchen, die von offenkundigen Menschenrechtsverletzungen begleitet ist, einschließlich willkürlicher Verhaftungen, erzwungener Geständnisse und Folter, sowie 2 500 Menschen, die seit 1999 verschwunden sind. Präsident Putin nennt das Nachbarland Dagestan ein „Mini-Irak vor Russlands Haustür“. Wir können es nicht zulassen, dass sich die Dinge in eine solche Richtung entwickeln.

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Herr Präsident! Frau Kommissarin! Klammheimlich wurde von Präsident Putin das Gesetz über die NGOs unterschrieben. Die ersten drei Hilfsorganisationen in Inguschetien wurden schon verboten, darunter eine, die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge geleistet hat.

Die Logik autoritärer Regime gegenüber der Zivilgesellschaft ist Teil eines Prinzips, nach dem unabhängige und ehrliche Informationen, wie z. B. über den tragischen Tschetschenienkrieg nicht erwünscht sind. NGOs wie MEMORIAL geben uns Informationen über Übergriffe und Verletzungen der Menschenrechte in Tschetschenien, wo freie Wahlen unmöglich sind.

Russlands Präsident erwiderte jetzt beim Besuch von Bundeskanzlerin Merkel, die diesen wunden Punkt Tschetschenien – wie vorher schon Guantanamo in Washington – ansprach, dass auch im Westen, sprich in der EU, Demokratie und Menschenrechte Mängel haben. Ich kann dazu nur sagen: eine so massive Einschränkung der Meinungsfreiheit, ein so furchtbarer Krieg wie in Tschetschenien, eine Justiz, die den Rechtsstaat so missachtet wie im Falle Yukos, und so unmenschliche Haftbedingungen wie jene für Lebedew und Chodorkowski gibt es in der EU nicht. Die Menschenrechte sind universell und unteilbar und dürfen nicht missachtet werden.

 
  
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  Aloyzas Sakalas (PSE). – (LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass die vorgeschlagene Entschließung inhaltlich viel besser ist als alle ihre Vorgängerinnen, in denen das Massaker an unschuldigen Tschetschenen danach beurteilt wurde, von wem es begangen wurde – von den Separatisten oder von den russischen Armeeeinheiten. Dabei galt der erstere Fall als Terrorismus und der letztere als Verletzung der Menschenrechte. Daraus ließe sich folgern, dass unser Urteil nicht von dem Sachverhalt selber abhängt, sondern davon, ob der Täter über Macht sowie über Öl- und Gasvorräte verfügt.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass unsere Entschließungen niemals Wirkung zeigen werden, solange die Außenpolitik der EU-Mitgliedstaaten nicht am Inhalt dieser Entschließungen ausgerichtet wird. Warum sollte denn Präsident Putin auf unsere Unmutsäußerungen reagieren, wenn er in unseren Staaten weiterhin herzlich willkommen geheißen und er sogar mit einigen äußerst ehrwürdigen und verantwortungsvollen Pflichten betraut wird, wie dem Vorsitz der G8-Treffen. Auch wenn ich nun vorschlage, dass wir den Entschließungsentwurf annehmen, möchte ich gleichzeitig erreichen, dass er durch geeignete diplomatische Schritte unterstützt wird, damit es sich nicht einfach um eine weitere Entschließung handelt, die keine wesentlichen Änderungen bewirkt.

 
  
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  Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Während das Europäische Parlament über Russland debattiert, geht in Nischni Nowgorod der Prozess gegen Stanislaw Dmitrijewski, Chefredakteur der Zeitung „Prawo Saschtschita“ und Vorsitzender der Russisch-Tschetschenischen Freundschaftsgesellschaft, weiter.

Dimitrijewski ist einer der hochrangigsten Menschenrechtskämpfer in der Russischen Föderation. Die Website der Russisch-Tschetschenischen Freundschaftsgesellschaft bildet die Hauptplattform für die Schilderung der Lage um die Menschenrechte und politischen Freiheiten im Südkaukasus, vor allem in Tschetschenien. Der nächste Verhandlungstag im Fall Dmitrijewski ist für den 3. Februar 2006 angesetzt.

Wenn wir über Russland sprechen, äußern wir meist Besorgnis über den Stand der Demokratie und auch über die Einschränkung der Menschenrechte und der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen. Wir sollten jedoch daran denken, dass es auch ein anderes Russland gibt, nämlich ein Russland der Menschenrechtsaktivisten und Politiker, die bereit sind, sich dem autoritären politischen System zu stellen. Es ist auch ein Russland mit einer blühenden Kultur und einer sensiblen Zivilgesellschaft, die ein echtes Bindeglied zwischen dem heutigen Russland und der Europäischen Union darstellt.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir nehmen die Sorgen und Bedenken, die in dieser Debatte geäußert wurden, was die Lage in Tschetschenien und die Lage der Menschenrechte in Russland betrifft, sehr ernst. Der Vorsitzende des Europäischen Rates, Bundeskanzler Schüssel, hat heute Vormittag etwas gesagt, was ich an dieser Stelle wiederholen möchte: Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind für uns unteilbar. Sie sind europäische Werte, und ich betone, dass das selbstverständlich auch gegenüber Russland gilt. Die Europäische Union – und hier möchte ich ganz besonders auf die Aktivitäten des Rates hinweisen – bringt diese Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien gegenüber Russland immer wieder und auf allen Ebenen zur Sprache. Ob das jetzt in einer für Ihren Geschmack zu diplomatischen Sprache erfolgt oder nicht – es erfolgt in der Sprache, in der wir mit den russischen Partnern sprechen.

Insbesondere ist es auch wichtig, den Dialog aufrechtzuerhalten, denn nur im Dialog können wir diese Bedenken, die wir gegenüber den Menschenrechtsverletzungen haben, zum Ausdruck bringen. Daher sind die Menschenrechtskonsultationen, die eingeführt wurden, und die wir regelmäßig abhalten, auch ganz besonders wichtig. Sie finden wieder im März statt. Der Rat bereitet sich auf diese Konsultationen sehr gewissenhaft vor.

Wir teilen natürlich auch die Bedenken, die hier zum Gesetz über die Nichtregierungsorganisationen geäußert wurden. Wir bedauern, dass dieses Gesetz unterschrieben wurde. Seien Sie bitte versichert, dass sich der Rat entsprechend dazu äußern wird und dass wir auch die Situation der Nichtregierungsorganisationen in Russland sehr aufmerksam verfolgen werden. Ich gebe selbstverständlich dem Abgeordneten Recht, der gemeint hat, wir müssen jene Kräfte in Russland stärken, die sich zu Demokratie und Menschenrechten bekennen. Ich kann Ihnen versichern, dass das auch geschieht.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst auf die Wahlen zurückkommen. Es war der Europarat, der eine achtköpfige Untersuchungskommission entsandt hat, wir haben jedoch keine Delegation zur Wahlbeobachtung geschickt. Die Wahlen waren weder frei noch fair, es kam zu Unregelmäßigkeiten; gleichzeitig gab es jedoch auch Fortschritte, denn zum ersten Mal fanden die Wahlen trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen ohne Gewalt statt. Eine lokale Organisation, die von der Kommission finanziert wird, berichtete von einigen Unregelmäßigkeiten, doch im Allgemeinen kann man sagen, dass die Wahlbeteiligung höher als je zuvor war – sie lag bei 55 %. Es hat also einige Fortschritte gegeben, wobei uns jedoch bewusst ist, dass die Gesamtsituation mit Sicherheit nicht zufrieden stellend ist.

Lassen Sie mich nun auch die Gründe dafür benennen. Wir haben hier einen politischen Konflikt, der einer politischen Lösung bedarf, aber es herrscht auch große Armut, die an der Wurzel bekämpft werden muss. Das versuchen wir in der Kommission gerade mit unserem TACIS-Programm in drei Bereichen: Gesundheitswesen, Bildung – insbesondere Schaffung von Arbeitsplätzen – und Erzielung von Einkommen. Uns ist bewusst, dass viele Leute ausbrechen, weil sie keine Arbeit haben.

Drittens, und wie ich bereits sehr klar gesagt habe, werden wir die NRO betreffend sehr genau darauf achten, wie die Bestimmungen umgesetzt werden, denn Präsident Putin hat das Gesetz ja erst gestern oder heute unterschrieben. Wir müssen das jetzt beobachten. Ich stimme mit der Präsidentschaft überein, dass dies im Rahmen eines regelmäßigen politischen Dialogs mit Russland geschehen muss.

Seien Sie versichert, dass wir die Dinge immer ansprechen. Wie ich bereits sagte, habe ich mit Außenminister Lawrow über dieses Thema gesprochen, und es wurden zumindest einige Änderungen in Betracht gezogen; insgesamt stimme ich jedoch jenen zu, die eine kohärente Russlandpolitik fordern, die die Energiesicherheit einschließt. Wir wissen, dass Russland für uns ein wichtiger Lieferant, ein strategischer Partner ist, aber es ist auch ein Partner, demgegenüber wir uns im Dialog zuweilen kritisch äußern.

 
  
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  Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1)eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

 
  
  

VORSITZ: SILVIA-YVONNE KAUFMANN
Vizepräsidentin

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt nun die Fragestunde (B6-0676/2005). Wir behandeln die Anfragen an den Rat.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, möchte ich Ihnen erstens eine Mitteilung machen und zweitens darauf hinweisen, dass sich nach dieser Mitteilung Herr Staatssekretär Winkler an Sie wenden wird. In Übereinstimmung mit dem Rat führen wir ab dem heutigen Tag ein neues Schema für den Ablauf der Fragestunde ein. Die Erläuterung zu diesem Schema ist allen Kolleginnen und Kollegen in einer Mitteilung an die Abgeordneten vom 9. Dezember 2005 übermittelt worden. Danach wird die Fragestunde in zwei Teile aufgeteilt. Während des ersten Teils werden mit dem für allgemeine Angelegenheiten zuständigen Minister vier prioritäre Anfragen behandelt, für deren Auswahl der Präsident zuständig ist. Während des zweiten Teils werden diesmal mit der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten neun Anfragen behandelt, und zwar die Anfragen 5 bis 14, alles Themen, die in ihre besondere Zuständigkeit fallen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum ersten Mal die Gelegenheit habe, mit Ihnen zu einer Fragestunde zusammenzutreffen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um etwas zu erwähnen, das Sie auch schon angesprochen haben. Wir sind uns als Ratspräsidentschaft dessen bewusst, dass die Fragestunde ein wichtiges demokratisches Instrument ist, weil es auch für die Mitglieder des Parlaments die Möglichkeit bietet, vom Rat Antworten auf Fragen zu bekommen, die für ihre politische Arbeit wichtig sind.

Wir haben uns daher gemeinsam mit dem Sekretariat des Europäischen Parlaments Gedanken darüber gemacht, wie man das Instrument der Fragestunde am besten und am wirkungsvollsten nützen kann. Dabei sind – wie die Frau Präsidentin schon erwähnt hat – Reformideen entstanden, die wir heute zum ersten Mal gemeinsam ausprobieren wollen. Diese Fragestunde neuen Typs soll dazu dienen, zunächst jene Themen – aktuelle Themen – zu behandeln, die von allgemeinem Interesse sind, und sich dann den Rest der Fragestunde mit einem bestimmten Fachbereich auseinander zu setzen, d. h. Fragen aufzuwerfen, die vom fachlich zuständigen Ratspräsident selbst beantwortet werden sollen. Dies wird, glaube ich, dazu beitragen, eine gezieltere Behandlung der Fragen, die Sie interessieren, zu ermöglichen. Wir möchten mit diesem neuen Verfahren dem Europäischen Parlament einen besseren Service bieten und auch einen Beitrag zu einem besseren und fundierteren interinstitutionellen Dialog leisten, zu dem sich die österreichische Ratspräsidentschaft besonders bekennt.

Wir tun das, obwohl Österreich ein Land ist, das eine relativ kleine Regierung und daher auch relativ wenige Regierungsmitglieder hat, die für diesen Dialog neuen Stils zur Verfügung stehen. Aber wir wollen diese Anstrengung im gemeinsamen Interesse unternehmen. Es war im Übrigen nicht ganz leicht, die anderen Ratsmitglieder von dieser Neuerung zu überzeugen, aber es ist uns gelungen. Ich hoffe auch, Frau Präsidentin, dass möglichst viele Mitglieder des Parlaments dieses Angebot annehmen und sich die Fragestunde durch ihre Anwesenheit vielleicht in Zukunft lebendiger gestalten lässt.

 
  
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  Die Präsidentin. Wir kommen zur Fragestunde.

Anfrage Nr. 1 von Liam Aylward (H-1119/05)

Betrifft: Klimaänderung

Der Europäische Rat wird gebeten, eine Erklärung zu dem Erfolg bzw. Misserfolg der Konferenz der Vereinten Nationen über die Klimaänderung abzugeben, die in der am 5. Dezember 2005 beginnenden Woche in Montreal (Kanada) stattgefunden hat.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, hat der Europäische Rat vor kurzem die positiven Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die vom 28. November bis 10. Dezember 2005 in Montreal stattgefunden hat, begrüßt. Nach dem Aktionsplan von Montreal sollen die künftigen Klimagespräche nunmehr zweigleisig geführt werden. Zum einen werden die Vertragsparteien, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, Verhandlungen über die verbindlichen Emissionsziele für die entwickelten Länder in einem zweiten Verpflichtungszeitraum aufnehmen. Zum anderen haben alle Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens einschließlich der Vereinigten Staaten und der größten Entwicklungsländer vereinbart, in eine globale Diskussion über langfristige koordinierte Maßnahmen in Bezug auf Klimaänderungen einzutreten. Alles in allem ist nunmehr die volle Funktionsfähigkeit des Kyoto-Protokolls erreicht, und wir glauben, dass der Weg für Fortschritte im Rahmen der Vereinten Nationen geebnet wurde.

 
  
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  Liam Aylward (UEN).(EN) Ich möchte zunächst Minister Winkler begrüßen, der heute seinen ersten offiziellen Auftritt vor dem Europäischen Parlament absolviert, und ihm und seinen Regierungskollegen alles Gute für Ihren Ratsvorsitz wünschen. Ich danke ihm für seine ausführliche Antwort.

Ich begrüße die Ergebnisse der Verhandlungen in Montreal, die ja letztendlich relativ erfolgreich ausgefallen sind. Ich möchte jedoch dem Rat und der Kommission eine Frage zu dem Beschluss stellen, der von den sechs Teilnehmerstaaten der Initiative „Asia-Pacific Partnership on Clean Development and Climate“, nämlich China, Indien, Südkorea, Japan, den Vereinigten Staaten und Australien, am 12. Januar 2006 in Sydney gefasst wurde. Dort hielten sie nämlich fest, dass sie 45 % der Weltbevölkerung vertreten und auf sie fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen entfällt. Ich finde es merkwürdig, dass diese Länder einen Alleingang machen und es keinen obligatorischen Mechanismus gibt, wonach sie sich an bestimmte Grundsätze halten müssen. Ich frage mich, wie der Rat und die Kommission in dieser Angelegenheit Führungsstärke beweisen wollen.

 
  
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  Die Präsidentin. Verehrter Kollege! Ich war jetzt sehr großzügig ob ihrer freundlichen Begrüßung der Ratspräsidentschaft gegenüber. Aber ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen nochmals darauf hinweisen, dass sie für die Nachfrage in der Tat nur 30 Sekunden haben. Wenn wir alle überziehen, können wir leider nur sehr wenige Fragen behandeln. Also seien Sie bitte so freundlich und halten sich an die Nachfragezeit.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Es ist klar – und das haben auch die Verhandlungen in Montreal bewiesen – dass die größten Treibhausgasproduzenten sich nunmehr verstärkt in den Dialog für ein zukünftiges Klimaschutzregime einbringen, und es ist wichtig, dass es keinen Alleingang geben wird.

Das künftige Regime kann durchaus strukturelle Veränderungen mit sich bringen, wodurch durch die bisher unternommenen Anstrengungen die weitere Reduktion von Treibhausgasemissionen für Europa erheblich erleichtert werden sollte. Es gibt auch außerhalb des internationalen Klimaprozesses durchaus bemerkenswerte Entwicklungen, und verschiedene Regionen haben diverse Initiativen gesetzt.

Der Aktionsplan von Gleneagles, wenn ich das an dieser Stelle vielleicht erwähnen darf, legt die Schwerpunkte der wichtigsten EU-Handelspartner auf Technologietransfer und die Bewältigung der Auswirkungen von Klimaänderungen fest und vereinbart den Dialog und die technologische Zusammenarbeit mit Indien, China und Russland.

Es ist im Interesse der Europäischen Union, mit allen Ländern inner- und außerhalb des internationalen Klimadialogs sicherzustellen, dass unsere gemeinsamen Ziele für eine Reduktion der Emissionen nicht durch Aktionen von Gruppen oder Staaten unterlaufen werden.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rückmeldungen aus der Industrie zeigen, dass das Emissionshandelssystem eine Verzerrung des Energiemarktes und einen unnötigen Anstieg der Elektrizitätspreise bewirkt, sowie die nationalen Klimastrategien negativ beeinflusst. Vertritt der Rat die Ansicht, dass die EU-Emissionshandelsrichtlinie ihre ursprünglichen Ziele erfüllt, und glauben Sie, dass eine CO2-Abgabe ein Eigenmittel der Europäischen Union darstellen könnte?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Das EU-Emissionshandelssystem ist einer der Eckpfeiler im Kampf gegen den Klimawandel. Es ist das weltweit erste internationale Handelssystem für CO2-Emissionen und erfasst an die 12 000 Anlagen oder etwas weniger als die Hälfte der gesamten europäischen CO2-Emissionen. Es hilft den EU-Mitgliedstaaten, ihre Emissionsziele zu erreichen. Kein anderes System erlaubt es, Emissionen so kosteneffizient zu reduzieren.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems während der Pilotphase, die Sie angesprochen haben, sind dem Rat sehr wohl bekannt. Diese erste Periode hat wertvolle Erfahrungen gebracht, die in die zukünftige Entwicklung des Systems einfließen sollten. Aufbauend auf diesen ersten Erkenntnissen sieht die Richtlinie bereits eine vollständige Überprüfung im Jahre 2006 vor. Diese Überprüfung wird es erlauben, alle Möglichkeiten zur Verbesserung zu untersuchen und für die Periode nach 2012 einfließen zu lassen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr detaillierten Ausführungen zu diesem Thema bedanken. Es ist uns bekannt, dass dieses Klimaschutzabkommen auch mit Kosten für die Industrie verbunden ist. Welche Möglichkeiten sehen Sie dennoch, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und um sie auf den internationalen Märkten erfolgreich zu halten? Gibt es Möglichkeiten? Wenn ja, welche?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Es war immer das Bemühen und Bestreben der Europäischen Union, eine globale Zusammenarbeit zum Schutz des Klimas zu erreichen. Die Europäische Union und ihre Vertreter haben dies auch in allen internationalen Foren sowie in den Schlussfolgerungen des Rates klar zur Sprache gebracht. Die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls legt den Einsatz der EU glaubwürdig dar und zeigt, dass Klimaschutz machbar und mit Wirtschaftswachstum vereinbar ist. Die Anliegen von Wirtschaft und Klimaschutz sind unserer Meinung nach keine Gegensätze. Beispielsweise ist der von der EU gewählte Weg eines Emissionshandelssystems die kosteneffizienteste Art, Emissionsreduzierungen zu erreichen. Des Weiteren haben internationale Studien wiederholt gezeigt, dass Inaktivität weit gravierendere Folgekosten mit sich bringen würde, als jetzt und heute Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Je früher Maßnahmen zum Schutz des Klimas getroffen werden, desto geringere Kosten sind für die Wirtschaft in weiterer Folge zu erwarten. Es macht daher auch für die Europäische Union wirtschaftlich Sinn, aus Energieeffizienzgründen – wir haben heute immer wieder Debatten über Energie geführt – Klimaschutzmaßnahmen zu treffen, die darüber hinaus auch neue Arbeitsplätze schaffen.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfrage Nr. 2 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Anfrage Nr. 3 von Ursula Stenzel (H-1165/05)

Betrifft: Koordinierung der Institutionen (EU-Europarat-OSZE) und Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung

Menschenrechtsfragen spielen auch im Rahmen der EU eine immer größere Rolle – eine funktionierende Koordinierung mit anderen Organisationen in diesem Bereich, vor allem mit dem Europarat, ist daher notwendig, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Ebenso ist die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung von großer Bedeutung und wird vom Europäischen Parlament immer wieder gefordert.

Wie will Österreich während seiner Präsidentschaft einerseits die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat, aber auch der OSZE, verstärken, und welche Positionen vertritt Österreich andererseits zur Frage der Wahrung der Menschenrechte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Anfrage der Frau Abgeordneten Stenzel zur Koordinierung der Institutionen EU, Europarat, OSZE und zur Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung möchte ich wie folgt beantworten: Gerade im Bereich Justiz und Inneres werden ausgezeichnete Beziehungen zum Europarat unterhalten, und ich darf hinzufügen: Ich hatte erst heute Gelegenheit, vor dem Ministerkomitee des Europarates über die Prioritäten der österreichischen Präsidentschaft zu sprechen, und ich habe dort in ganz besonderer Weise auf die gemeinsamen Interessen und auf die Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union im Bereich des Schutzes der Menschenrechte hingewiesen.

Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass wir die Sitzungen, die seit 1997 jeder Vorsitz mit der Troika des Europarates abhält, für sehr wichtig halten. Auf der Tagesordnung der letzten Zusammenkunft mit dem Europarat am 7. Dezember 2005 standen insbesondere die Leitlinien des Europarates zu den Menschenrechten und zur Bekämpfung des Terrorismus. Im Bereich der Außenbeziehungen unterhält ferner die Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus - internationale Aspekte“ regelmäßige Kontakte mit dem Europarat.

Auch die Arbeitsgruppe Menschenrechte verfolgt aufmerksam die internationalen Bemühungen, die in anderen Foren wie OECD, Europarat und den Vereinten Nationen auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung unternommen werden. Wir wollen mit all diesen Bemühungen sicherstellen, dass die EU eine aktive Rolle spielen kann. Der österreichische Vorsitz bestätigt gern, dass er diese Form der Zusammenarbeit mit dem Europarat fortzusetzen gedenkt.

Auf dem Gipfeltreffen des Europarates im Jahr 2004 in Warschau wurde beschlossen, eine Vereinbarung mit der Europäischen Union auszuarbeiten, in der alle Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen mit dem Ziel geregelt werden, diese Zusammenarbeit zu strukturieren, zu verbessern und zu intensivieren.

Unter britischem Vorsitz wurde ein Entwurf ausgearbeitet, der dem Europarat bereits übermittelt wurde und nunmehr nach den Verfahrensregeln des Europarates von diesem geprüft wird. Der österreichische Vorsitz wird in enger Zusammenarbeit mit der Kommission diesbezüglich einen intensiven Dialog mit dem Vorsitz des Europarates, der, wie Sie wissen, in diesem Halbjahr von Rumänien wahrgenommen wird, führen, damit dieses wichtige Dokument in den kommenden Monaten fertig gestellt werden kann. Ich habe mich auch heute vor den Ministerdelegierten dazu verpflichtet, alles, was die Europäische Union betrifft, zu unternehmen, damit dieses Memorandum möglichst noch unter rumänischem Vorsitz – also bis Ende Mai dieses Jahres – fertig gestellt werden kann.

Was die OSZE betrifft, so werden zwischen den beiden Organisationen sowohl vor Ort als auch auf institutioneller Ebene ausgezeichnete Kontakte unterhalten, die ebenfalls in Zukunft vertieft werden sollten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass drei EU-Mitgliedstaaten, nämlich Belgien, Spanien und Finnland, in den kommenden Jahren nacheinander den OSZE-Vorsitz führen werden. Inzwischen sind ja nahezu 50 % der OSZE-Teilnehmerstaaten auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und deren gemeinsamen Standpunkten und Aktionen schließen sich in der Regel auch noch zehn weitere Staaten an.

Bei den innerhalb der OSZE laufenden entscheidenden Debatten über die Steigerung ihrer Effizienz, insbesondere über die Tätigkeit des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), das sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt, hat sich die Europäische Union bereits in der Vergangenheit systematisch und mit Erfolg für die uneingeschränkte Autonomie der Organisation eingesetzt, damit diese ihre wichtige Aufgabe bei der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weiterhin diskriminierungsfrei und ohne Einschränkungen in allen Teilnehmerstaaten der OSZE wahrnehmen kann.

Der österreichische Vorsitz wird diese Politik, die selbstverständlich von allen Mitgliedstaaten mitgetragen wird, weiterverfolgen.

 
  
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  Ursula Stenzel (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf die Frage der Koordinierung in Sachen Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Ich habe noch eine Zusatzfrage: Wie steht die Ratspräsidentschaft zu den Untersuchungen des Europarats bezüglich des Verdachts illegaler CIA-Überflüge und Geheimgefängnisse?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die österreichische Präsidentschaft unterstützt – wie das auch schon Bundeskanzler Schüssel heute in seinen Ausführungen sehr deutlich gesagt hat – die Bemühungen der Parlamentarischen Versammlung und des Generalsekretärs des Europarates, in dieser Angelegenheit völlige Klarheit zu schaffen und die Fakten klar auf den Tisch zu legen.

Jeder Zweifel an der Bindung aller Europarats-Staaten an die Herrschaft des Rechts und an die Menschenrechte im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention muss ausgeräumt werden. Im gleichen Sinne werden wir auch die entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen des Europäischen Parlaments unterstützen.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Meine Zusatzfrage betrifft genau den gleichen Punkt, den Frau Stenzel eben angesprochen hat: Wird der amtierende Ratspräsident in seiner Eigenschaft als Vertreter des Rates mit allen anderen 24 Mitgliedstaaten sprechen, um sie zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem nichtständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Untersuchung der illegalen CIA-Überflüge zu bewegen?

 
  
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  Hans Winkler , amtierender Ratspräsident. (EN) Wir werden sicherlich mit allen Mitgliedern des Rates Gespräche über dieses Thema führen.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident! Ich möchte wieder ein allgemeineres Thema ansprechen, da heute in der Debatte klar geworden ist, dass die Frage der Stärkung von Menschenrechten im Rahmen der Union insgesamt eine der Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes darstellt. Die EU hat vor, die derzeit in Wien angesiedelte Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu einer Agentur für Menschenrechte auszubauen. Sehen Sie hier Koordinierungsmöglichkeiten und auch hilfreiche Dienste im Rahmen der Fragestellung, die hier angesprochen worden ist?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wir erachten die Gründung der Europäischen Menschenrechtsagentur als einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Konturen aller Institutionen der Europäischen Union. Wir sind bestrebt, im Dialog mit dem Europäischen Parlament, aber auch mit dem Europarat und anderen Institutionen, diese Menschenrechtsagentur zu einem Instrument zu machen, das effektiv ist und in der Tat auch einen Beitrag leisten kann, um sich mit jenen Themen auseinander zu setzen, die Sie angesprochen haben, nämlich der Frage der Einhaltung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.

Diese Agentur, die – wie wir hoffen – noch während des österreichischen Ratsvorsitzes ins Leben gerufen wird und die nach unseren Vorstellungen am 1. Januar 2007 ihre Arbeit beginnen kann, soll keinen anderen, bereits bestehenden Institutionen Konkurrenz machen. Wir wollen nicht in den Wettbewerb mit den wertvollen und wichtigen Institutionen des Europarates, dem Gerichtshof oder dem Ausschuss gegen Diskriminierung und anderen Institutionen treten. Wir wollen eine effiziente Agentur, die auf dem Nukleus der Beobachtungsstelle für Rassismus in Wien aufbaut, aber eine größere Kompetenz haben wird und auf diese Weise auch die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte verstärken wird.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 4 von Diamanto Manolakou (H-1178/05)

Betrifft: Verschleppungen und unrechtmäßige Verhaftungen von in Griechenland lebenden Pakistanis

Die Meldungen über Verschleppungen, Verhaftungen, Inhaftierungen und Vernehmungen einer in die Dutzende gehenden Zahl von in Griechenland lebenden Pakistanis nur wenige Tage nach dem terroristischen Anschlag von London haben erhebliche politische Bedeutung. Neben Beschwerden bei griechischen Stellen hat es laut einer BBC-Reportage Proteste gegen tagelange Vernehmungen in englischer Sprache, psychische Folter und Verschleppungen gegeben. Das Ganze erinnert an das Vorgehen des britischen Geheimdienstes in Griechenland und steht in Zusammenhang mit dem Fall der widerrechtlichen Verbringung von Gefangenen über europäische Flughäfen.

Missbilligt der Rat die Praxis der Entführung und des Einsatzes von Folter durch Geheimdienste oder andere staatliche Ermittlungsinstanzen unter dem Deckmantel staatlicher Aufgaben? Wird er die Schritte unternehmen, die unbedingt geboten sind, um die Souveränität der Bevölkerung und die nationale Unabhängigkeit zu erhalten? Beabsichtigt der Rat Initiativen zu ergreifen, um den um sich greifenden Praktiken dieser Art ein Ende zu setzen, bei denen der Verdacht entsteht, dass es sich um zwischen mehreren Parteien und Staaten in Terrorismusbekämpfungshysterie abgestimmte Maßnahmen handelt?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage der Abgeordneten Manolakou betreffend die Verschleppungen und Verhaftungen von in Griechenland lebenden Pakistanis, möchte ich Folgendes sagen: Der Rat hat stets betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter uneingeschränkter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sowie der in den einzelstaatlichen und internationalen Rechtsinstrumenten verankerten Menschenrechtsbestimmungen geführt werden muss.

Der Rat bekräftigt erneut, dass er Folter und andere illegale Praktiken kategorisch verurteilt, und er unterstreicht die Notwendigkeit, stets an allgemeinen Rechtsgrundsätzen festzuhalten. Der Rat möchte und kann jedoch zu den von der Abgeordneten angesprochenen Einzelheiten nicht Stellung nehmen. Die angeführten Fälle von – wie es in der Anfrage bezeichnet wird – Verschleppungen werden derzeit von mehreren internationalen Instanzen und insbesondere vom Europarat untersucht. Solange die Ergebnisse dieser Untersuchungen nicht vorliegen, wäre es verfrüht, einen Standpunkt zu beziehen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL) , in Vertretung des Verfassers.(EL) Frau Präsidentin! Der Minister hat gerade zwei widersprüchliche Feststellungen getroffen. Zum einen erklärte er ganz allgemein, dass die Verletzung von Menschenrechten zu verurteilen sei, aber zum anderen wollte er nicht Stellung zu den konkreten Vorgängen beziehen, die in Griechenland zu Protesten geführt haben und mit Maßnahmen der britischen Geheimdienste im Zusammenhang stehen. Es geht hier nicht um das Vorgehen der CIA, sondern um das Vorgehen des Geheimdienstes eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Deshalb halten wir die Äußerungen über den Schutz der Menschenrechte für heuchlerisch. Wir wollen hier nur deutlich machen, dass diese ganzen Zwischenfälle das Ergebnis von Maßnahmen zur „Bekämpfung des Terrorismus“ sind, deren Ziel aber letztendlich nicht darin besteht, den so genannten Terrorismus zu bekämpfen, sondern darin, ganze Völker zu terrorisieren.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wenn das Europäische Parlament diese Vorwürfe untersuchen will, ist es selbstverständlich Sache des Europäischen Parlaments, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Für uns – und ich habe es erwähnt – gilt, dass eine Reihe von internationalen Institutionen noch dabei sind, diese Vorwürfe zu untersuchen, und ich glaube, wir müssen die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL) . – (EL) Herr Ratspräsident! Die sehr zuverlässige BBC hat über die Vorkommnisse berichtet, über die auch Sie Näheres erfahren wollen. Das britische Parlament hat einen Ausschuss eingesetzt und untersucht jetzt die Angelegenheit. Auch das griechische Parlament hat stundenlang darüber debattiert.

Beabsichtigen Sie als amtierender Ratspräsident, sich mit den Behörden dieser beiden Mitgliedstaaten in Verbindung zu setzen, damit sie dem Rat nähere Auskünfte erteilen können?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Wenn das Europäische Parlament diese Vorwürfe untersuchen will, ist es selbstverständlich Sache des Europäischen Parlaments, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Für uns gilt jedoch, dass eine Reihe von internationalen Institutionen noch dabei ist, diese Vorwürfe zu untersuchen, und wir müssen die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 5 von Manuel Medina Ortega (H-1110/05)

Betrifft: Konferenz von Barcelona „Europa-Mittelmeerraum“

Wie beabsichtigt der Rat die auf der jüngsten Konferenz „Europa-Mittelmeerraum“ in Barcelona getroffenen Vereinbarungen wirksam umzusetzen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage des Abgeordneten Medina Ortega betreffend die Konferenz von Barcelona möchte ich Folgendes sagen: Auf dem Euromed-Gipfeltreffen zum 10. Jahrestag des Barcelona-Prozesses wurden ein gemeinsam vereinbartes Fünfjahres-Arbeitsprogramm zur Weiterentwicklung der Partnerschaft sowie ein Verhaltenskodex für die Terrorismusbekämpfung, der unser gemeinsames Engagement zur Bekämpfung des Terrorismus in allen seinen Formen deutlich macht, angenommen.

Das Fünfjahres-Arbeitsprogramm setzt mittelfristige Ziele in den Bereichen politische Partnerschaft und Sicherheitspartnerschaft, Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung und Reformen, Bildung und soziokultureller Austausch und befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit Migration, sozialer Eingliederung, Gerechtigkeit und Sicherheit.

Der Vorsitz hält es für wichtig, dass jeder Vorsitz dem Rat einen Bericht vorlegt, in dem er seine Pläne zur Umsetzung dieses Arbeitsprogramms im Einzelnen darlegt, und er ruft die Kommission auf, den Rat regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Die in Barcelona getroffenen Vereinbarungen werden es uns ermöglichen, unsere regionale Zusammenarbeit mit den Partnern des Mittelmeerraums voranzubringen und gleichzeitig die europäische Nachbarschaftspolitik durch die Aushandlung weiterer bilateraler Aktionspläne weiterzuführen.

Auf dem Gipfeltreffen wurden einige wichtige Ergebnisse erzielt: die Billigung einer Governance-Fazilität zur Unterstützung und Flankierung der politischen Reformen, die Bestätigung der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Agrarerzeugnissen als gemeinsames Ziel, die Bereitschaft zur Bekämpfung der illegalen Migration – auch durch den Abschluss von Rückübernahme-Abkommen –, wobei die EU zugesagt hat, den legalen Personenverkehr zu erleichtern; in diesem Zusammenhang sollten auf einer künftigen Ministertagung alle migrationsbezogenen Fragen behandelt werden. Weitere Ergebnisse waren eine prozentuale Aufstockung der Mittel für Bildung durch ein Stipendienprogramm für Hochschulstudenten und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.

Schließlich ist der Abschluss eines Verhaltenskodexes für die Terrorismusbekämpfung ein wesentlicher politischer Erfolg und beweist, dass die Partner des Prozesses trotz der Sensibilitäten in der Region gewillt sind, gemeinsam gegen diese Geißel, die uns alle betrifft, vorzugehen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Ratsvorsitzender, vielen Dank für die Information, die Sie uns gegeben haben. Ich denke, sie ist recht umfassend, und vor allem hat sie sich weitgehend auf die Bekämpfung des Terrorismus konzentriert, die das unmittelbare Ziel ist.

Doch wie Sie wissen und wie Sie auch sagten, steht hinter dem Terrorismus ein noch gravierendes Problem: Die gesamte Südflanke des Mittelmeers leidet unter einer starken Unterentwicklung, und es besteht ein gewaltiger Migrationsdruck in Richtung Europäische Union. Die Zahlen, die ich in der kürzlich vom Rat angenommenen Finanziellen Vorausschau gesehen habe, sprechen von einer Gesamtsumme von 800 Millionen Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren. Das Europäische Parlament steht dieser Tatsache im Moment sehr kritisch gegenüber.

Ist der Ratsvorsitzende der Ansicht, dass die Zahlen der Finanziellen Vorausschau ausreichen, um diese Probleme an der Südflanke des Mittelmeers zu lösen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst bestätigen – das ist auch die Meinung des Rates –, dass es parallel zu den Maßnahmen, die wir zur Bekämpfung des Terrorismus und auch der illegalen Einwanderung ergreifen, wichtig ist, dass wir Programme entwickeln – die Europäische Union tut es ja seit langem –, die die Verhältnisse in den Herkunftsländern verbessern. Dazu bekennen wir uns, und das ist auch Teil der Übereinkunft, die die Regierungen zur Finanziellen Vorausschau erzielt haben.

Wir glauben, dass die Mittel ausreichend sind. Es wird nunmehr Aufgabe der Kommission sein, konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die einzelnen Programme aus diesen globalen Beträgen, die vereinbart wurden, finanziert werden. Dann muss in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eine Einigung bezüglich der Finanziellen Vorausschau erzielt werden.

 
  
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  David Martin (PSE) . – (EN) Frau Präsidentin! Als die Umweltminister der Mittelmeerregion im November zusammenkamen, zeichneten sie ein äußerst düsteres Bild von der Bewirtschaftung der Wasserressourcen in diesem Gebiet und wiesen darauf hin, dass in den kommenden Jahren mit beträchtlichen Wassermängeln zu rechnen sei. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Umweltfrage, sondern auch um eine Sicherheitsfrage. Wenn es zu einem Streit um die Wasserressourcen kommen sollte, dann kann dies Auswirkungen auf die Stabilität der gesamten Region haben.

Wird der Minister in Erwägung ziehen, sich dafür stark zu machen, dass dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Gipfeltreffens Europa-Mittelmeerraum gesetzt wird?

 
  
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  Hans Winkler , amtierender Ratspräsident. (EN) Ich danke dem Abgeordneten für seinen Redebeitrag und seine Vorschläge. Wir werden sie dem Rat vorstellen und mit den anderen Ratsmitgliedern darüber beraten, ob wir sie zum Diskussionsgegenstand der nächsten Konferenz machen können bzw. sollten. Ich danke Ihnen jedenfalls für diese äußerst interessanten Anregungen.

 
  
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  Die Präsidentin. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt:

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-1126/05)

Betrifft: Status des Kosovo

Welche Schritte plant der Rat, um noch in diesem Jahr zu einer endgültigen Klärung der Statusfrage des Kosovo beizutragen?

Anfrage Nr. 7 von Dimitrios Papadimoulis (H-1152/05)

Betrifft: Regelung des Status des Kosovo

Die Gespräche über den künftigen Status der Region haben mit Gesprächen zwischen dem UN-Sondergesandten, Martti Ahtisaari, und dem Präsidenten des Kosovo, Ibrahim Rugova, begonnen.

Teilt der Rat weiterhin die Auffassung, dass die Erfüllung der acht von der UN festgelegten Kriterien einer endgültigen Regelung der Kosovo-Frage vorausgehen muss? Wird der Rat gegenüber den Behörden des Kosovo die Frage der Existenz von Guantanamo-ähnlichen Gefängnissen auf der Amerikanischen Basis „Camp Bondsteel“ansprechen?

Anfrage Nr. 8 von Othmar Karas (H-1177/05)

Betrifft: Westbalkan/Kosovo

Das Jahr 2006 ist für die Entwicklung des Westlichen Balkans von entscheidender Bedeutung. Zu den bevorstehenden Herausforderungen zählt die Lösung des künftigen Status des Kosovo. Unabhängig vom Ergebnis der Statusverhandlungen muss der Kosovo in einen europäischen Kontext eingebettet werden. In welcher Form sollte die Konkretisierung der europäischen Perspektive erfolgen?

Was plant Österreich bei der europäischen Nachbarschaftspolitik und speziell im Zusammenhang mit der Ukraine?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zunächst zu den Anfragen der Abgeordneten Posselt, Papadimoulis und Karas zum Kosovo. Gemäß der Erklärung von Thessaloniki, die die EU und die westlichen Balkanstaaten auf ihrem Gipfeltreffen im Juni 2003 abgegeben haben, liegt die Zukunft der westlichen Balkanregion, einschließlich des Kosovo, in der Europäischen Union.

Die Haltung des Rates zum Kosovo stützt sich auf eine Reihe von Grundsätzen, die der Europäische Rat im Rahmen seiner Erklärung zum Kosovo auf seiner Tagung vom 16. und 17. Juni 2005 angenommen hat. Jede Lösung für den Status des Kosovo muss voll und ganz mit den europäischen Werten und Standards vereinbar sein, mit den internationalen rechtlichen Instrumenten und Verpflichtungen sowie der Satzung der Vereinten Nationen in Einklang stehen und zur Verwirklichung der europäischen Perspektive für den Kosovo und die Region beitragen.

Der Status muss auf jeden Fall gewährleisten, dass im Kosovo nicht wieder jene Situation eintritt, die vor März 1999 herrschte. Die Grundlage für die Bestimmung des Status müssen eine multiethnische Gesellschaft und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts aller auf Rückkehr, sein.

Dieser Status, und das ist auch ganz besonders wichtig, muss auch wirksame Verfassungsgarantien für den Schutz der Minderheiten vorsehen, wozu auch Mechanismen gehören, mit denen eine Beteiligung der Minderheiten an der Zentralregierung und an den Kommunalverwaltungen sichergestellt wird. Außerdem muss er besondere Sicherungsmaßnahmen für das kulturelle Erbe und die religiösen Stätten einschließen und wirksame Mechanismen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus fördern.

Der Status muss zu mehr Sicherheit und Stabilität in der Region führen. So wären jede einseitige oder gewaltsam erzwungene Lösung und jede Änderung des derzeitigen Gebiets des Kosovo unannehmbar, und es kann weder eine Teilung des Kosovo noch ein Zusammenschluss mit einem anderen Land oder einem Teil eines anderen Landes geben. Die territoriale Integrität der Nachbarländer muss vollständig gewahrt bleiben.

Der Rat ist außerdem der Auffassung, dass der weiteren Umsetzung der Standards, sowohl jetzt als auch künftig, entscheidende Bedeutung zukommt, vor allem was den Schutz der Minderheiten betrifft. In diesem Zusammenhang hat der Rat wiederholt betont, dass er die Arbeit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Kosovo, Herrn Søren Jessen-Petersen, schätzt und unterstützt.

Der Rat ist entschlossen, umfassend an der Bestimmung des Status des Kosovo mitzuarbeiten und sich in den entsprechenden Verhandlungsprozess unter der Leitung der Vereinten Nationen einzubringen. Zu diesem Zweck hat der Hohe Vertreter Solana im November 2005 Stefan Lehne als Beauftragten der Europäischen Union ernannt, der eng mit dem Beauftragten der Vereinten Nationen für die Statusfrage, Präsident Athisaari, zusammenarbeiten soll. Der Rat hat diese Ernennung gebilligt.

Der Beauftragte der Europäischen Union übermittelt dem Beauftragten der Vereinten Nationen Beiträge für die Verhandlungen und hilft gleichzeitig der EU, sich auf ihre künftige Rolle im Kosovo im Folgezeitraum nach der Resolution 1244 vorzubereiten. Er arbeitet darüber hinaus eng mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen. Die Europäische Kommission wird außerdem in Wien vertreten sein, wo das Büro des Beauftragten der Vereinten Nationen für die Statusfrage eingerichtet wurde.

Für die Europäische Union werden Bereiche wie der Schutz der Menschenrechte, Minderheitenfragen, kulturelle und religiöse Stätten, Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Wirtschaft von besonderem Interesse sein. Der Beauftragte der Vereinten Nationen hat Bereitschaft signalisiert, in diesen und anderen Fragen eng mit der EU zusammenzuarbeiten.

Gleichzeitig hat die EU im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission In Kosovo) zusammen mit anderen internationalen Organisationen und Partnern informelle Konsultationen mit der UNMIK aufgenommen. Ziel ist es, Optionen für eine künftige internationale Präsenz im Kosovo zu prüfen, ohne einem Ergebnis der Gespräche über den Status vorzugreifen. Vor diesem Hintergrund haben der Hohe Vertreter Solana und Kommissionsmitglied Olli Rehn dem Rat im Dezember auch ihren zweiten Bericht über die Frage vorgelegt, wie sich die EU auf die anstehenden Herausforderungen vorbereiten könnte.

Die neue internationale Formation für den Folgezeitraum nach der Resolution 1244 würde alle einbeziehen und eine starke EU-Komponente aufweisen. Die EU soll in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, einschließlich einer Polizeimission, Aufbau von Fähigkeiten und im Bereich der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen. Die zuständige Behörde für alle Fragen hinsichtlich der internationalen Militärpräsenz im Kosovo, unter der Leitung der Vereinten Nationen, ist die KFOR.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Vielen Dank für Ihre hervorragende Antwort, das war nicht anders zu erwarten. Diesen Jänner ist es hundert Jahre her, seit der Mährische Ausgleich in Kraft getreten ist, der vorbildlich war, aber das Problem war, er galt nur in Mähren. Derzeit machen wir den gleichen Fehler: Wir suchen punktuelle Regelungen und setzen unterschiedliche Standards. Im Kosovo arbeitet man sorgfältige Minderheitenregelungen aus, im Preševo-Tal und in der Vojvodina gibt es nichts dergleichen.

Ich möchte Sie nur auffordern und bitten, einheitliche oder vergleichbare Standards objektiv für die Region zu entwickeln, nur dann wird es zu einer Friedensregelung kommen können.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Herr Posselt, wir kennen uns ja schon aus anderen Bereichen. Ich nehme Ihre Meinung und Anregung selbstverständlich gerne zur Kenntnis. Im Übrigen bin ich der Meinung – das habe ich heute schon einmal gesagt –, dass Menschenrechte und Minderheitenrechte unteilbar sind.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL).(EL) Herr Ratspräsident! Sie haben sechs Minuten lang gesprochen, aber in sehr allgemein gehaltenen und wohlgesetzten Worten. Deshalb frage ich Sie, ist die UNO-Entschließung 1244 nach wie vor eine Grundlage für die Politik des Rates?

Was geschieht nun – nicht nur mit dem Recht auf Rückkehr, sondern auch mit der Möglichkeit der Rückkehr jener Serben und Roma, die den Kosovo verlassen mussten?

Da nach Ihren Worten der Platz des Kosovo in Europa liegt, wollen Sie die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Vorwürfe lenken, wonach sich auf dem US-amerikanischen Stützpunkt in Kosovo ein Gefängnis nach dem Muster von Guantanamo befindet?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich kann bestätigen, dass der Rat weiterhin der Auffassung ist und auch zukünftig sein wird, dass die Erfüllung der acht von den Vereinten Nationen festgelegten Kriterien einer endgültigen Regelung der Kosovo-Frage vorausgehen muss. Die Resolution ist verbindlich, sie gilt und sie ist die Achse, auf der sich die Lösung bewegen wird. Im Übrigen haben die Gespräche über den Status nunmehr begonnen, und wir werden sie mit Aufmerksamkeit verfolgen. Laut der Erklärung von Thessaloniki, auf die ich schon verwiesen habe, liegt die Zukunft – und das möchte ich noch einmal betonen, weil Sie die Prinzipien und die Werte der Europäischen Union angesprochen haben – in der Europäischen Union, und das heißt natürlich, dass die Werte der Europäischen Union akzeptiert werden müssen. Was die von Ihnen angesprochene Frage des Lagers betrifft, so ist das eine Frage, die durch das Kosovo nicht beantwortet werden kann.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! In meiner Fragestellung ist auch die Nachbarschaftspolitik angesprochen gewesen. Ich möchte Sie nur fragen, wie das österreichische Präsidentschaftsprogramm bezüglich der Stärkung der Nachbarschaftspolitik insbesondere im Hinblick auf die Ukraine aussieht. Ich hätte gerne gewusst, ob die EU genügend Mittel bereitgestellt hat, um eine entsprechende Rolle der Europäischen Union im Kosovo während des Statusprozesses und danach sicherzustellen.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Um mit dem zweiten Teil zu beginnen: Ja, die Europäische Union muss und wird genügend Mittel zur Verfügung stellen. Das Gasbudget wurde ja zuletzt für das laufende Jahr erheblich erhöht. Da allerdings noch nicht feststeht, wie groß der Umfang der künftigen Aufgaben sein wird – es ist ja heute noch nicht absehbar, welche Art von Präsenz die Europäische Union im Kosovo haben wird –, ist derzeit noch nicht mit Präzision zu sagen, wie hoch die Mittel sein müssen, die dazu notwendig sein werden. Eine eilfertige Aufstockung des Gasbudgets während des Haushaltsjahres wäre im Übrigen im Einklang mit Artikel 39 der Interinstitutionellen Vereinbarung bei Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. Wenn die Aufgabe, die der Europäischen Union zufällt, es erfordert, sollte dies auch geschehen.

Was die europäische Nachbarschaftspolitik betrifft, so hat sie bereits im ersten Jahr einen wertvollen Beitrag zu einer engagierten Nachbarschaftspolitik der Union geleistet, und wir unterstützen auch die Europäische Kommission in ihren entsprechenden Vorschlägen. Die schrittweise, systematische und trotzdem individuelle Heranführung an EU-Standards und Regeln sollte und wird weiter verfolgt werden. Erklärtes Ziel der Nachbarschaftspolitik ist und bleibt es, ein beträchtliches Maß an Integration anzubieten und zu ermöglichen. Dies geschieht – wie Sie erwähnt haben – mit Hilfe von European Neighbourhood Policy-Aktionsplänen, wobei sich jene mit der Ukraine und Moldau aus unserer Sicht und auch aus der Sicht der Europäischen Kommission bewährt haben. Es wird eine erste Überprüfung der Aktionspläne mit der Ukraine und auch mit Moldau für das erste Jahr – 2006, also während des österreichischen Ratsvorsitzes – vorgenommen werden. Zum anderen werden wir ab nächstem Jahr mit dem ENPI ein neues Finanzinstrument mit noch gezielteren Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung haben.

Uns ist es auch wichtig, dass mit allen Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik so bald wie möglich Aktionspläne verhandelt und abgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere – auch das ist eine Aufgabe, die dem österreichischen Ratsvorsitz zufallen wird – die drei Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Erst im Dezember haben politische Konsultationen mit diesen drei Ländern stattgefunden. Hier hat die Kommission dezidiert erklärt, dass die Verhandlungen über Aktionspläne gerade mit diesen drei Ländern zügig vorangetrieben werden sollen. Die österreichische Ratspräsidentschaft unterstützt dies sehr.

Was die Ukraine betrifft, so wird die Anbindung an die Europäische Union im Rahmen der ENP von uns sehr unterstützt. Wir gehen davon aus, dass der Ukraine nach Erfüllung der technischen Kriterien der Marktwirtschaftsstatus nun bald auch formell erteilt werden kann. Besonders wichtig erscheint uns dabei ein baldiger Beitritt der Ukraine zur WTO, denn dies würde den Weg für die Schaffung einer Freihandelszone mit der Europäischen Union ebnen. Eine Machbarkeitsstudie dazu wird derzeit von der Europäischen Kommission finalisiert. Wir denken, dass die Realisierung dieses Vorhabens einen weiteren wichtigen Schritt in den Beziehungen zur Ukraine darstellt. Wir werden aktiv in dieser Richtung weiterarbeiten.

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 9 von John Bowis (H-1149/05)

Betrifft: Verfolgung und Drangsalierung von Christen

Es gibt zunehmend Anhaltspunkte für die Verfolgung und Drangsalierung von Christen in einer Reihe von Ländern. Wie will der Rat solche Fragen bei den betreffenden Regierungen zur Sprache bringen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Anfrage des Abgeordneten Bowis betreffend die Verfolgung und Drangsalierung von Christen: Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in internationalen Rechtsakten zum Schutz der Menschenrechte verankert. Insbesondere verweise ich hier auf den global geltenden Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, in dem die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit als individuelles Recht festgelegt ist. Dieses Recht, so heißt es in dieser Bestimmung, umfasst die Freiheit, eine Religion und eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.

Für die Europäische Union ist dieses Menschenrecht von großer Bedeutung, und sie führt daher auch mit Drittländern regelmäßig Gespräche über dieses Thema, zuletzt in New York, wo die EU-Mitgliedstaaten im dritten Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Erfolg eine Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung eingebracht haben.

Der Rat hat wiederholt alle Formen der Intoleranz aufgrund der Religion verurteilt und verfolgt auch aufmerksam die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte. Der Rat nutzt die Gelegenheit, die ihm der Dialog mit Drittländern bietet, um seine Besorgnis in Bezug auf Intoleranz gegenüber religiösen und anderen Minderheiten klar zum Ausdruck zu bringen.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE).(EN) Stimmt der Minister mit mir darin überein, dass in immer mehr Ländern - Indien, Pakistan, Sri Lanka, Ägypten, Nigeria, Vietnam und China, und diese Aufzählung könnte noch fortgesetzt werden – Christen verfolgt werden und die Regierungen entweder die Augen davor verschließen oder ineffektive Gegenmaßnahmen ergreifen? Schließlich unterhalten wir zu diesen Ländern Handelsbeziehungen. Wird sich Österreich im Rat und in der Europäischen Union dafür stark machen, dass sich diese für die religiösen Rechte der Christen in diesen Ländern, die schließlich unsere Geschäftspartner sind, einsetzen, so wie wir ja auch zu Recht für religiöse Freiheit und Toleranz in der Europäischen Union eintreten?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Wie ich bereits erklärt habe, spricht die Europäische Union diese Frage in allen Dialogen sowie in internationalen Foren regelmäßig an, was außerordentlich wichtig ist. Darüber hinaus haben wir dieses Thema in den Vereinten Nationen zur Sprache gebracht. Wir nennen niemanden beim Namen, aber wir tragen unseren Standpunkt in den Gesprächen mit den betroffenen Ländern klar und deutlich vor, sofern wir der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass es Verfolgungen gibt oder die Religionsfreiheit eingeschränkt wird.

Hier nur ein Beispiel: In unseren Menschenrechtsdiskussionen mit China legen wir großen Nachdruck auf die Frage der Religionsfreiheit, weil wir die Ansicht vertreten, dass dieses Thema bei unseren Gesprächen mit China nicht unter den Tisch fallen darf. Das Gleiche gilt auch für andere Fragen. Die Verabschiedung der Resolution, die von den Mitgliedern der UNO mit großer Mehrheit gebilligt wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dadurch haben wir in Zukunft noch mehr Möglichkeiten, dieses Thema im Rahmen unserer Beziehungen zu diesen Ländern anzusprechen. Die Tatsache, dass diese Länder zu unseren Geschäftspartnern zählen, hält uns nicht davon ab, Verletzungen der Menschenrechte laut und deutlich anzuprangern.

 
  
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  Die Präsidentin. Ich habe jetzt drei Nachfragen vorliegen. Sie sind aufgrund unseres neuen Systems zulässig. Wir befinden uns im zweiten Teil der Fragestunde an den Rat, so dass nun zunächst Kollege Rübig die Möglichkeit der Nachfrage hat.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Christen in der Türkei haben nach wie vor mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen. Was gedenkt die Präsidentschaft zu tun, um deren Lage zu verbessern?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Lage der nichtmoslemischen Minderheiten wird von der Europäischen Union genauestens beobachtet. Entsprechend der Beitrittspartnerschaft EU-Türkei ist es für eine erfolgreiche Führung der Beitrittsgespräche unerlässlich, dass die türkische Regierung im Bereich der Religionsfreiheit weitere Reformen in Angriff nimmt, vor allem im Bereich der Ausbildung von Geistlichen oder auch beim Erlangen der Rechtspersönlichkeit der nichtmoslemischen Minderheiten, um auch in diesem Bereich an die Standards innerhalb der Europäischen Union heranzukommen. Wir werden das im Zuge des Beitrittsverfahrens genauestens verfolgen, wir werden andererseits aber auch die Türkei bei der Umsetzung der nötigen Reformen unterstützen.

 
  
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  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Minister! Es ist ja gut und schön, dass diese Fragen in den Gesprächen mit den betroffenen Ländern zur Sprache gebracht werden, doch was wir wirklich brauchen, ist eine ethische Politik, die auch Ergebnisse bringt. Ist es nicht an der Zeit, den Handel mit diesen Ländern und die Achtung der Menschenrechte in einen direkten Zusammenhang zu stellen? Sollten wir nicht die Ausweitung des Handels mit Ländern, in denen Christen und andere Gläubige verfolgt werden, davon abhängig machen, dass Verbesserungen in der Lage der Menschenrechte vorgenommen werden, sodass die Minderheiten in diesen Ländern über die Rechte verfügen, die für uns ganz selbstverständlich sind?

 
  
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  Hans Winkler , amtierender Ratspräsident. (EN) Teilweise macht die Europäische Union bereits ihr Engagement in diesen Ländern von der Achtung der Menschenrechte abhängig. So wurden gegen einige Länder, in denen Verletzungen der Menschenrechte auftreten, verschiedene Sanktionen verhängt, zum Beispiel gegen Myanmar/Birma. Andererseits müssen wir auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Menschen in diesen Ländern oftmals auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Wir dürfen Sanktionen nicht leichtfertig verhängen, denn meistens hat darunter nicht die Regierung, sondern die einfache Bevölkerung zu leiden. Deshalb sollten wir unserer Meinung nach jeden Fall einzeln prüfen. Wir treten für einen ehrlichen, offenen und direkten Dialog ein. Wenn ein solcher Dialog nicht die gewünschten Ergebnisse hervorbringt, dann müssen wir im Rat erörtern, ob vielleicht andere Methoden angewendet werden sollten.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Vielen Dank, dass Sie den Mut hatten, China anzusprechen. Ich möchte nur die Lage der Untergrundkirche und die Verhaftung von Bischöfen und anderen religiösen Persönlichkeiten erwähnen und zweitens noch einmal anknüpfen an den Kollegen Rübig: Gibt es in der Türkei neue Entwicklungen in Sachen Religionsgesetz?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Herr Posselt, ich glaube, es bedarf eigentlich gar keines Mutes, China anzusprechen. Es gibt einen Dialog mit China – ich habe selbst daran teilgenommen –, der sehr offen und sehr direkt ist.

Die von Ihnen angesprochene Frage wird selbstverständlich auch im Verhältnis zu China weiterverfolgt. Das Gleiche gilt für die Türkei. Wir haben in den Gesprächen mit der Türkei unsere Besorgnis darüber geäußert und werden selbstverständlich auch in Zukunft darauf bestehen, dass die entsprechenden gesetzlichen und administrativen Maßnahmen, die die Türkei setzt, im Einklang mit unseren Vorstellungen auf diesem Gebiet stehen, die ja den internationalen Standards entsprechen.

 
  
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  Die Präsidentin. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 10 hinfällig.

Anfrage Nr. 11 von Inger Segelström (H-1159/05)

Betrifft: Kolumbien

Schweden hat sich aktiv am Demokratisierungsprozess in Kolumbien beteiligt. Dennoch sind wir alle Zeugen davon, dass das Demokratieproblem weiter besteht und dass es auch weiterhin zu Übergriffen gegen die Menschenrechte kommt. Ein konkretes Beispiel ist die Gewinnung von Palmöl, die zur Zeit zügig ausgebaut wird. Immer mehr richtet sich die öffentliche Meinung gegen eine Ausweitung großflächiger Palmölplantagen. Dabei geht es um die Anerkennung der Grundeigentumsrechte der örtlichen angestammten Bevölkerung. Viele EU-Länder verwenden Palmkernöl als Tierfutter und viele von uns verwenden kosmetische Erzeugnisse, die Palmöl enthalten. Was kann der Rat unternehmen, damit die EU-Mitgliedstaaten den Demokratisierungsprozess in Kolumbien auch weiterhin unterstützen und sich auch weiterhin für eine Einstellung der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien einsetzen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Frage der Frau Abgeordneten Segelström zu Kolumbien: Wie aus verschiedenen Quellen verlautet, nehmen die Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien ab. Dennoch gibt jede Verletzung der Menschenrechte zur Besorgnis Anlass. Der fortdauernde interne bewaffnete Konflikt in Kolumbien ist auch die Ursache für die meisten Menschenrechtsverletzungen, die in der Hauptsache von illegalen bewaffneten Gruppen begangen werden. Die EU appelliert daher kontinuierlich an die Konfliktparteien, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und sie unterhält auch regelmäßige Kontakte insbesondere mit den kolumbianischen Behörden und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Bogota.

Ich kann hinzufügen, dass erst kurz vor Weihnachten der kolumbianische Vizepräsident in Österreich war – ich habe mit ihm gesprochen und ihn insbesondere auf die Frage der Menschenrechte sehr intensiv angesprochen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 3. Oktober 2005 bekräftigte der Rat erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die kolumbianische Regierung, insbesondere bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Land und bei der Bekämpfung von Terrorismus sowie der Herstellung von illegalen Drogen und des Handels mit diesen.

Ferner bekräftigte der Rat seine seit langem verfolgte Politik der Unterstützung der kolumbianischen Regierung bei ihrem Bestreben, den internen bewaffneten Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen, was auch direkte Gespräche mit den illegalen bewaffneten Gruppen einschließt, die zu Verhandlungen über ein Friedensabkommen bereit wären.

Wir begrüßen es daher, dass unlängst Kontakte zwischen den illegalen bewaffneten Gruppen und den kolumbianischen Behörden stattgefunden haben, und wir appellieren auch an alle Beteiligten, nach Kräften auf eine friedliche Lösung hinzuwirken und somit dem internen bewaffneten Konflikt, der jetzt schon weit über eine Generation andauert, als der Hauptursache für Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

 
  
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  Inger Segelström (PSE). – (SV) Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für diese Antwort. Es freut mich sehr, dass Sie Kontakte dieser Art aufgebaut haben. Ich glaube, das ist auch notwendig, denn Kolumbien ist dabei, zum Schauplatz einer der weltweit größten Flüchtlingskatastrophen zu werden, wo dem Vernehmen nach bis zu drei Millionen Menschen umgesiedelt und zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen wurden. Darum stelle ich die Frage, ob das, was wir gegenwärtig im Rahmen der EU tun, ausreicht, oder ob wir noch mehr tun können, um Druck auszuüben? Wie Sie ganz richtig gesagt haben, geht es dabei auch um Drogen- und Korruptionsprobleme, aber auch um Veränderungen bezüglich des Grund und Bodens sowie um die Ausbeutung des so wertvollen Palmöls.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, Sie stellen eine Frage, die eigentlich nicht zu beantworten ist. Tun wir als Europäische Union angesichts des Leids in vielen Ländern genug? Dies ist eine Frage, die man nicht wirklich abstrakt beantworten kann. Wir versuchen unser Bestes. Ich möchte aber doch auf konkrete Initiativen im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates vom vergangenen Oktober hinweisen, die ich schon erwähnt habe, wobei ich hinzufüge, dass die meisten dieser Initiativen in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen. Ich darf aber zum Beispiel darauf verweisen, dass die Kommission im Dezember 2005 beschlossen hat, einen Betrag von eineinhalb Millionen Euro im Rahmen des Rapid Reaction-Mechanismus zur Verfügung zu stellen. Es bleibt immer die Frage offen, ob das genug ist oder ob wir nicht noch mehr tun können.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine G24-Konferenz zur Unterstützung des Friedensprozesses im ersten Halbjahr 2006 abzuhalten?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ob es eine solche Konferenz im ersten Halbjahr 2006 geben wird, kann ich aus heutiger Sicht nicht sagen. Die Abhaltung dieser Konferenz hängt von der Einigung der Troika der G24-Gruppe – bei der Mexiko den Vorsitz führt – mit der kolumbianischen Regierung ab. Allerdings würde eine solche Konferenz in zeitlicher Nähe zum EU-Lateinamerika-Gipfel Mitte Mai 2006 und zu den Präsidentenwahlen in Kolumbien Ende Mai stattfinden. Das Gipfeltreffen Europäische Union-Lateinamerika findet übrigens genau zwischen den zwei Wahlgängen statt, sodass die Anwesenheit eines kolumbianischen Präsidenten bei dieser Konferenz in Wien fraglich ist.

 
  
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  Die Präsidentin. Da der Antragsteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 12 hinfällig.

Anfrage Nr. 13 von Athanasios Pafilis (H-1175/05)

Betrifft: Versuch der Verurteilung des Kommunismus

Trotz internationaler Proteste und der Bekundung entschiedener Ablehnung wurde in der parlamentarischen Versammlung des Europarats erneut ein Entwurf mit eindeutig antikommunistischem Tenor zur Abstimmung vorgelegt. Der Titel wurde lediglich von „Verurteilung der kommunistischen Ideologie“ in „Notwendigkeit einer Internationalen Verurteilung von Verbrechen der kommunistischen Regimes“ geändert.

Welche Haltung gedenkt der Rat einzunehmen als Reaktion auf diese zunehmenden Versuche, die Geschichte umzuschreiben und die Verbrechen im Namen des Faschismus und des Imperialismus zu rechtfertigen? Wird er sich einsetzen für die Gewährleistung der Freiheit aller politischen Parteien und die Beendigung der Bestrebungen zur Diskriminierung der kommunistischen Bewegung und zum Verbot kommunistischer Parteien?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Zur Anfrage des Abgeordneten Pafilis verweise ich auf Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union, der Ihnen natürlich bekannt ist. Ich möchte ihn aber trotzdem auszugsweise zitieren: „Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“ Zu diesen Rechten gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, und es obliegt dem Rat der Europäischen Union nicht, in den Beschlussfassungsprozess der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einzugreifen. Die Frage bezieht sich ja auch auf die Tätigkeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zu der ich nicht Stellung nehmen kann.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL) . – (EL) Frau Präsidentin! Ich hätte nie gedacht, dass der Rat es vermeiden würde, sich direkt zur Frage des antikommunistischen Memorandums zu äußern. Man kennt es in allen Ländern Europas, Tausende Vertreter aller politischer Richtungen haben es verurteilt, denn es handelt sich um einen neuen faschistischen Text, der den Nazismus mit dem Kommunismus gleichsetzt, er missachtet Millionen kommunistischer Opfer, die ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus opferten, er kriminalisiert das politische Handeln und die Ideologie der Kommunisten und – da Sie auf Artikel 6 verwiesen haben – verstößt gegen demokratische Grundrechte. Wir verlangen, dass der Rat zu diesem Memorandum Stellung nimmt.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Ich kann nur wiederholen, was ich schon gesagt habe: Die Europäische Union kann nicht zu den Aktivitäten und zu den Beratungen und der Beschlussfassung eines Organs einer anderen internationalen Organisation Stellung nehmen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Winkler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Parlamentarische Versammlung des Europarats befindet sich hier in unmittelbarer Nachbarschaft, und sie hat natürlich einen wesentlich größeren Überblick über die politischen Verhältnisse. Glauben Sie, dass es möglich wäre, dass auch dort eine Debatte über den europäischen Verfassungsvertrag beginnen könnte, weil dieser natürlich auch die künftige Stabilität in solchen Ländern entsprechend unterstützen könnte?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin! Die Parlamentarische Versammlung des Europarates kann sich über alle Themen unterhalten. Es obliegt der Versammlung, selbst zu entscheiden, mit welchen Themen sie sich befassen wird. Aber es ist natürlich auch möglich, dass man im Gespräch mit nationalen Abgeordneten, die in der Parlamentarischen Versammlung sitzen, solche Vorschläge vorbringt. Die Europäische Union als Union oder der Rat als Rat kann diesen Vorschlag sicherlich nicht dem Organ einer anderen Institution unterbreiten.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 18.55 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS
Vizepräsident

 

12. Europäische Nachbarschaftspolitik
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt nun der Bericht von Charles Tannock im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die europäische Nachbarschaftspolitik (2004/2166(INI) (A6-0399/2005).

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE) , Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich meinem Vorgänger, Herrn Laschet, meine besondere Anerkennung aussprechen, von dem ich diesen Bericht gewissermaßen geerbt habe, nachdem er aus dem Parlament ausgeschieden ist.

Als das Konzept der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zum ersten Mal 2003 in der Mitteilung zum Thema „Größeres Europa“ auftauchte, war ich anfangs skeptisch. Das konzeptionelle Hauptproblem bestand in der Koordinierung einer Politik, die auf Länder mit ganz unterschiedlichen und entgegengesetzten Zielen ausgerichtet ist. Während beispielsweise Libyen damals Gastgeber des Gipfeltreffens der Afrikanischen Union werden wollte, strebte die Ukraine den Beitritt zur Europäischen Union an.

Bei der politischen Führung geht es darum, Konzepte in die Realität umzusetzen, und so ist die ENP nunmehr eine etablierte politische Initiative, die von den jeweiligen Partnerländern anerkannt wird. Ziel meines Berichtes ist es, die Funktionsweise der ENP zu überprüfen, zusätzliche Empfehlungen seitens des Parlaments abzugeben und einige Missverständnisse auszuräumen.

Mit der ENP bietet die EU all ihren derzeitigen Nachbarn im Süden und Osten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, privilegierte Beziehungen an. Davon ausgeschlossen sind die derzeitigen Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft sowie die möglichen Bewerberländer der westlichen Balkanstaaten, die bereits spezielle Sondervereinbarungen haben. Doch was bringt ihnen ein solches Privileg? Kurz gesagt zwei Dinge: Erstens eine stärkere Einbindung in ein demokratisches Wertesystem und zweitens die Ausweitung der Hilfsleistungen und des Handels zur Förderung dieser Werte. Die ENP ist somit eine zweigleisige Initiative: Zum einen werden die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, gefördert. Das heißt, dass sich die Partnerländer zu gemeinsamen Werten, wie der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte, der Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung, bekennen. Zum anderen werden bei Missachtung dieser Werte Sanktionen verhängt, indem Hilfsleistungen und Handelsprivilegien eingeschränkt werden. Das Ziel besteht also letztendlich darin, einen Kreis von Freunden um die Europäische Union herum zu bilden, in dem die wichtigste Aufgabe der Förderung und Erhöhung des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit partnerschaftlich und zum gegenseitigen Vorteil durchgeführt wird. Zu diesem Zweck wird auch eine Aufstockung der finanziellen Hilfe vorgenommen werden, indem ein einziges Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zur Anwendung kommt, das von 2007 an die derzeitigen Programme TACIS und MEDA ersetzen und auch Russland mit einschließen wird. Allerdings befürchte ich, dass die Kommission die ENP vom ENPI-Haushalt abkoppeln könnte, was zur einer substanziellen Aushöhlung der Aufsichts- und Kontrollbefugnisse des Parlaments führen würde.

Die Kommission hat bereits ein Strategiepapier und verschiedene Länderberichte zu einer Reihe von Staaten vorgelegt, die unter die ENP fallen. Darauf folgten Aktionspläne, deren Umsetzung im Rahmen eines regelmäßigen Überprüfungsprozesses überwacht werden wird, in den meiner Meinung nach das Parlament stärker eingebunden werden sollte. Insgesamt wurden sieben Aktionspläne angenommen, nämlich mit Israel, Jordanien, Marokko, Tunesien, der Palästinensischen Autonomiebehörde, der Ukraine und der Republik Moldau. Fünf weitere Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und dem Libanon sind in Vorbereitung.

Ich befürworte nachdrücklich einen verbesserten Zugang für ENP-Länder zum Binnenmarkt und in einigen Fällen den möglichen Abschluss von Nachbarschaftsabkommen und die Schaffung von umfassenden Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Außerdem unterstütze ich eine Beteiligung an der ESVP/GASP, einschließlich an den einzelnen Arbeitsgruppen des Rates, und gegebenenfalls die Mitwirkung in den dezentralisierten EU-Agenturen.

Außerdem muss der Schwerpunkt stärker auf den Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie – was den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität betrifft – auf den verbesserten Austausch von kriminalpolizeilichen Erkenntnissen zwischen nationalen Behörden gelegt werden. Darüber hinaus sollten die Bemühungen um eine friedliche Lösung offener territorialer Streitigkeiten, einschließlich festgefahrener Konflikte, erneuert werden. Wie es der Zufall so will, findet heute in London ein Treffen zwischen den Vertretern Armeniens und Aserbaidschans statt, auf dem eine Lösung für den Berg-Karabach-Konflikt gefunden werden soll.

Einige ENP-Partnerländer, wie Aserbaidschan und Algerien, verfügen über reiche Energievorkommen. Das gilt auch für die Förderländer und Transitländer von Öl und Gas. Daher werden die Energiepolitik und die Energiesicherheit der EU einen Grundpfeiler der ENP bilden. Der jüngste Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine verdeutlicht, wie Energiepolitik und Außenpolitik heutzutage ineinander greifen.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich die ENP nicht als starre, langfristige Alternative zur EU-Vollmitgliedschaft betrachte. Das betrifft vor allem die demokratischen europäischen Staaten, die zur Antragstellung berechtigt sind und auch den Wunsch dazu geäußert haben, wie die Ukraine und die Republik Moldau. So wird auch in dem Bericht an einigen Stellen ihren europäischen Bestrebungen Rechnung getragen.

Was hingegen andere ehemalige Sowjetrepubliken in Zentralasien – wie Kasachstan – anbelangt, die derzeit nicht in die ENP eingebunden sind, sollte die EU nach dem Auslaufen ihrer PKA-Abkommen meiner Meinung nach ernsthaft darüber nachdenken, ihnen – sofern der Wunsch dazu besteht – die Teilnahme an diesem ehrgeizigen Projekt zu gestatten.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen ausgezeichneten Bericht über die Europäische Nachbarschaftspolitik danken und diese Gelegenheit nutzen, um auf die vorrangigen Ziele in diesem Schlüsselbereich während der nächsten Monate zurückzukommen.

Seitdem die Nachbarschaftspolitik im Jahre 2003 ins Leben gerufen wurde, haben wir bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder betont, dass diese Politik ein äußerst ehrgeiziges Projekt darstellt. Sie ist nach wie vor Thema Nummer eins – zumindest in meinem eigenen Portfolio – auf dem Gebiet der Außenbeziehungen der EU, da die Förderung von Wohlstand, Stabilität und Sicherheit von größter Bedeutung ist. Für unsere Nachbarländer steht hier viel auf dem Spiel. Es liegt eindeutig im Interesse der Europäischen Union, in unserer Nachbarschaft gut regierte und demokratische Partner zu haben, die künftig an der positiven Dynamik einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Zudem haben wir – wie Sie bereits erwähnten – ein Interesse daran, dass Konflikte in unserer Nachbarschaft friedlich gelöst werden und Probleme wie Migration, Grenzkontrollen, organisierte Kriminalität und Terrorismus im Rahmen einer engeren Zusammenarbeit effektiver gelöst werden.

Das Jahr 2005 war das erste Jahr der Umsetzung der ENP, da mit der Verwirklichung der ersten sieben ENP-Aktionspläne begonnen wurde.

Was haben wir uns für die Zukunft vorgenommen? Die Kommission hat bereits in vielen Bereichen etwas erreicht, wie beispielsweise Fortschritte in der Ukraine in puncto Marktwirtschaftsstatus, Visaerleichterung und Energiewirtschaft; der Aufbau einer Mission zur Unterstützung der Grenzbehörden an der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine; die Einrichtung neuer Foren zur Erörterung von Fragen wie Demokratie, Menschenrechte und gute Regierungsführung, z. B. mit unseren Mittelmeer-Partnerländern – ich möchte hier nur an die Europa-Mittelmeer-Konferenz im November in Barcelona erinnern –; die Vorbereitungen zur Zusammenarbeit im Bildungsbereich und insbesondere die Ausweitung des Instruments TAIEX und der damit verbundenen Maßnahmen, wie technische Hilfe und Informationsaustausch, und des Instruments Twinning auf unsere Partner; sowie unser Vorschlag für ein neues Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument – das ENPI –, das nicht von der Nachbarschaftspolitik abgekoppelt werden wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung der ENP in den Jahren 2006 und 2007 in entscheidendem Maße davon abhängen wird, dass Fortschritte bei der Umsetzung gemacht wurden. Insofern lastet ein großer Druck auf unseren Partnern, denn auch wir werden an der Erfüllung unserer Verpflichtungen weiterarbeiten. Es kommt also auch ganz stark darauf an, wie unsere Partnerländer reagieren. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern an der weiteren Umsetzung der ENP-Aktionspläne arbeiten. Ende 2006 werden wir dann einen umfassenden Bericht zum Stand der Umsetzung veröffentlichen. Ferner werden wir bestimmte Programme und Agenturen für ENP-Partnerländer öffnen. So werden wir beispielsweise mit unseren Mittelmeer-Partnerländern Verhandlungen über Agrar- und Fischereierzeugnisse aufnehmen. Des Weiteren werden wir an der Visaerleichterung für die Ukraine und die Republik Moldau arbeiten. Für die Ukraine wurde das Mandat bereits erteilt. Darüber hinaus werden wir das ENPI schnellstmöglich annehmen und hoffentlich mit ausreichenden Mitteln ausstatten, so dass es ab Januar 2007 voll einsatzfähig ist. Wir sind davon überzeugt, dass das ENPI ein besseres, flexibleres und gezielteres Instrument darstellen wird, um Reformen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit unterstützen zu können.

Sowohl wir als auch unsere Partner stehen einer enormen Aufgabe gegenüber, was die Umsetzung der in den Aktionsplänen enthaltenen Verpflichtungen in praktische, konkrete Maßnahmen betrifft. Die Umsetzung stellt immer den wichtigsten Prüfstein dar, wobei sehr viel vom politischen Willen der Partnerländer und unserer Fähigkeit – aber auch ihrer Fähigkeit – abhängen wird, die in den Aktionsplänen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden.

Gestatten Sie mir noch kurz darauf hinzuweisen, dass der Ausbruch des Gasstreits am 1. Januar gezeigt hat, wie wichtig die Energiefrage geworden ist. Außerdem möchte ich kurz anmerken, dass wir aus diesem Gasstreit und der Bedeutung der Energiefrage für unsere Außenpolitik rasch Konsequenzen ziehen müssen. Ich werde der Entwicklung einer effektiven Energiepolitik mit Drittstaaten den höchsten Stellenwert einräumen, damit die Sicherheit der Energieversorgung in der EU weitestgehend gewährleistet werden kann. Wir fangen ja hier nicht bei Null an, denn schließlich sind bereits viele Instrumente vorhanden, die nur noch weiter ausgebaut werden müssen. Außerdem gibt es bereits einen Energiedialog mit Russland, bei dem schon vieles erreicht wurde und der eine gute Grundlage zur Erörterung bilateraler Aspekte bietet. Aber wir müssen diesen Dialog noch mehr vertiefen und weitere Fragen behandeln. Ferner haben wir erst kürzlich eine Energievereinbarung mit der Ukraine unterzeichnet und werden darüber hinaus der Ukraine und der Republik Moldau unser Know-how zur Verfügung stellen. Aufgrund dieser multilateralen Aspekte sollten wir diese Fragen auf institutionellem Wege, d. h. mithilfe der G8, der Internationalen Energiebehörde und der OSZE, klären. Weitere Instrumente, auf denen wir aufbauen können, sind der Energiecharta-Vertrag, dem sich Russland noch nicht angeschlossen hat, und der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft mit den südosteuropäischen Ländern. Das heißt, wir müssen diese Fragen im Rahmen der Nachbarschaftspolitik zweifelsohne auch auf der richtigen Ebene angehen. Dabei kommt es jedoch auch darauf an, dass die Mitgliedstaaten – wie ich heute bereits in einem anderen Zusammenhang sagte – eine einheitliche Haltung vertreten.

 
  
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  Elmar Brok, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke sowohl dem Berichterstatter für seine Arbeit als auch seinem Vorgänger Armin Laschet, der ja schon einige Vorarbeit geleistet hat; ein Dank gilt auch der Frau Kommissarin für ihren Beitrag dazu, dass wir mit der Nachbarschaftspolitik in einen außerordentlich wichtigen Bereich hineingehen. Dies ist nicht nur eine Hilfe für diese Länder, sondern eine Politik für Stabilität und Frieden in unserem eigenen Interesse.

Ich glaube, dass die Aktionsprogramme darauf eingestellt sein müssen, dass das Finanzinstrument entsprechend ausgestattet ist, dass aber auch unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments – entsprechend der Rollenverteilung, die wir zu respektieren haben – wichtige Bereiche einbezogen werden.

Die Einbeziehung unserer Nachbarn in viele Politikbereiche bindet sie an uns im Rahmen der Wirtschaftspolitik, bei der Hilfe für ihre innere politische Entwicklung, der Achtung der Menschenrechte und vielem anderen mehr. Hier wurde bereits das Beispiel der Energiepolitik angesprochen, wo es beispielsweise darum geht, der Ukraine Hilfe zu leisten. Dass sie ihre eigenen Gas-Pipelines behalten kann, dass diese nicht in andere Hände geraten, liegt auch in unserem Interesse.

Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass dies sowohl für Osteuropa als auch für den Mittelmeerraum von gleich großer Bedeutung ist. Es mag jedoch sein, dass man in einzelnen Fällen unterschiedliche Methoden und Felder nutzt, um dieses Ziel der Nachbarschaftspolitik zu erreichen. Für die Staaten Osteuropas gibt es eine europäische Perspektive, die wichtig ist, um die Reformanstrengungen im Inneren zu legitimieren und die Regime zu stützen, damit sie dies tun können.

Das bedeutet aber nicht in jedem Fall automatisch eine Beitrittsperspektive, wie dies heute beispielsweise der französische Premierminister De Villepin in seiner Rede in Berlin gesagt hat. Da müssen wir möglicherweise auch andere Methoden finden, bei denen am Ende des Weges nicht unbedingt immer der Beitritt steht. Deshalb sollten wir auch überlegen, ob wir in der Entwicklung dieser Politik nicht auch zu einem „Europäischen Wirtschaftsraum plus“ kommen. Ich nehme das nur als Arbeitstitel und als multilaterales Angebot, das die Türen für eine Mitgliedschaft prinzipiell offen lässt für die Fälle, in denen die Länder das können und dies der Aufnahmefähigkeit und dem Willen der Europäischen Union entspricht. Wir haben zur Zeit auch eine Debatte innerhalb des Parlaments, ob dies nicht vielleicht ein Angebot sein könnte. Das ist jedoch noch nicht die Aufgabe dieses Berichts als ein Zwischenschritt für einige der Balkan-Staaten, mit denen noch nicht über eine Mitgliedschaft verhandelt wird, ohne dass dabei die Beitrittszusagen von Thessaloniki in Frage gestellt werden.

Wir haben hier eine große Aufgabe, und ich möchte Ihnen, Frau Kommissarin, im Namen meiner Fraktion die Unterstützung dafür zusagen, in einer engen Zusammenarbeit voranzukommen.

 
  
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  Pasqualina Napoletano, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Tannock, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich die Kommission auffordern, den uns vorliegenden Bericht ernsthaft zu berücksichtigen, denn bei der Entschließung, die das Parlament 2003 verabschiedete, hat sie dies nicht getan. Dieser Entschließungsantrag enthält eine Reihe nützlicher Vorschläge zur Förderung der Nachbarschaftspolitik, eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen Europa steht. Wir sollten zu unseren Nachbarn konstruktive Beziehungen aufbauen, die allein Frieden und Sicherheit an unseren Grenzen sichern können.

Diese Aufgabe wird aus zwei Gründen nicht einfach sein. Erstens sind wir umgeben von sehr instabilen Regionen, in denen Konflikte herrschen: dazu gehören Tschetschenien, Nagorny-Karabach, Transnistrien, Afghanistan, der Irak und der Nahe Osten. Zweitens ist das Ziel dieser Politik nicht der Beitritt zur Union. Daher ist es schwieriger, Einfluss auf die internen Reformen in den einzelnen Ländern und die Beziehungen zwischen diesen Ländern und zwischen ihnen und der Union zu nehmen.

Einige der Länder, die derzeit an der Nachbarschaftspolitik beteiligt sind, haben eine Vollmitgliedschaft bei der EU vor Augen – der Berichterstatter hat die Fälle der Ukraine und Moldawiens bereits genannt. Auch wenn wir diese Perspektive nicht ausschließen, sollten wir doch ehrlich sein und sagen, dass diese Mitgliedschaft derzeit nicht realisierbar ist, sowohl aufgrund der internen Lage der Union als auch wegen der Fortschritte, die diese Länder selbst noch machen müssen. All dies jedoch bedeutet weitere Unterstützung für diese Politik.

Der Aspekt, den ich hervorheben möchte, ist eine größere Gesamtsicht der Nachbarschaftspolitik, auch wenn sie mehrere Bereiche im Osten, Südosten und Süden umfasst, sowie auch Länder, zwischen denen große Unterschiede bestehen. Sicherheit, Energie, Einwanderung, Umwelt und Menschenrechte erfordern eine Vision und einen politischen Dialog sowie spezifische Einrichtungen, um gemeinsam Fortschritte machen zu können.

Neben den Aktionsplänen, die die Kommission gerade aushandelt, muss diese Dimension verstärkt werden, auch durch besondere Politikbereiche, wie die Energiepolitik, die das Kommissionsmitglied nannte. Bereits 2003 hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass dem Bereich Energie bei den Beziehungen zu den benachbarten Ländern Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; heute wollen wir dies noch einmal hervorheben und fordern eine Mitteilung zu jenen Aspekten der Energiepolitik, die unsere Außen- und Nachbarschaftspolitik betreffen.

Abschließend möchte ich daher meine eingangs ausgesprochene Aufforderung an die Kommission und das Kommissionsmitglied wiederholen, das ausgezeichnete Beziehungen zu uns hat: Schätzen Sie den Beitrag des Europäischen Parlaments nicht zu gering ein.

 
  
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  Paavo Väyrynen, im Namen der ALDE-Fraktion. (FI) Herr Präsident, die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ist mit dem Inhalt des von Herrn Tannock vorgelegten Berichts sehr zufrieden, wenngleich wir gern einige begriffliche Verbesserungen vorgenommen hätten.

Ursprünglich verwendete die Kommission den Begriff „Nachbarschaftspolitik“ parallel zum Konzept eines „größeren Europa“. Dies bezog sich sowohl im wissenschaftlichen als auch im politischen Diskurs allgemein auf ganz Europa. Herrn Tannocks Bericht enthält zahlreiche Ideen zur Entwicklung der gesamteuropäischen Zusammenarbeit, auch im Rahmen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, was jedoch in den Unterüberschriften nicht zum Ausdruck kommt. Wir würden deshalb vorschlagen, die etwas unglücklich formulierte Unterüberschrift nach Punkt 30 durch die Worte „größeres Europa“ zu ersetzen.

Die liberale Fraktion schlug auch die Aufnahme des Begriffs „südliche Dimension“ in den Bericht vor. Dies würde die Außenbeziehungen der Union mit dem Süden, der Mittelmeerregion, dem erweiterten Nahen Osten und den östlich davon gelegenen Ländern treffender beschreiben. Es wäre logisch, gleichzeitig von der nördlichen und der südlichen Dimension der Unionspolitik zu sprechen.

Unser dritter Vorschlag zur Begriffswahl lautete, der Bericht hätte den Gedanken von der Entwicklung Europas als System konzentrischer Kreise aufgreifen sollen, das einerseits eine flexible Differenzierung innerhalb der Union, andererseits die Schaffung funktionaler Kreise der Zusammenarbeit um diese herum gestattet. Ein solcher Begriff bietet Gelegenheit zur Suche nach einer Lösung für den Konflikt zwischen Konsolidierung und Erweiterung der Union. Der Gedanke fand in Diskussionen zwischen den Fraktionen Zuspruch, jedoch wollte ihn niemand in den Bericht aufnehmen. Warum eigentlich nicht? Da wir von den anderen Fraktionen für die Umsetzung dieses oder anderer Vorschläge für begriffliche Verbesserungen keine ausreichende Unterstützung erhielten, werden wir diese nicht zur Abstimmung stellen. Wir werden einen für ihre Annahme besser geeigneten Zeitpunkt abwarten.

Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Tannock, für seine ausgezeichnete Zusammenarbeit danken, insbesondere für die Übernahme unseres Vorschlags zur Bekräftigung der nördlichen Dimension im Bericht sowie der Vorschläge zur gesamteuropäischen Zusammenarbeit, wenngleich das wichtige Konzept des größeren Europa keinen Eingang fand.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich danke Charles Tannock, der die Fackel wieder aufgenommen hat, für sein Engagement und seine Zuhörbereitschaft hinsichtlich der hoch komplizierten Fragen, die sich bei der Festlegung der Nachbarschaftspolitik stellen.

Die Nachbarschaftspolitik wurde notwendig aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten, und sie ist durch die Einbeziehung aller benachbarten Staaten im Ostteil des Mittelmeeres eines der Schlüsselelemente und einer der Hauptfaktoren der Außenpolitik der Union geworden. Damit hat die Union eine beträchtliche Verantwortung auf sich genommen und steht vor der schwierigen Aufgabe, die bei unseren Nachbarn hervorgerufenen Hoffnungen nicht zu enttäuschen. So ist in diesen Ländern eine neue Dynamik entstanden, die jetzt erwarten, dass die Union sie in dem von ihnen eingeleiteten Demokratisierungs-, Stabilisierungs- und Entwicklungsprozess begleitet. Für bestimmte Länder stellt sie sogar eine Voraussetzung für einen künftigen Beitritt dar. Wir müssen daher eine Reihe von Klippen vermeiden, um diese Nachbarschaftspolitik zu einem Erfolg zu machen.

Sie muss eine multilaterale Dimension umfassen und einen institutionellen Rahmen bieten, innerhalb dessen die Partnerländer voll in die Festlegung der europäischen Politiken einbezogen werden. Sie darf sich nicht auf eine einfache Freihandelszone beschränken, sondern muss auf einer wirklich gemeinsamen Wahrnehmung von gemeinsamen Werten, Demokratie und Menschenrechten beruhen. Die Nachbarschaftspolitik muss auf die Stärkung der Zivilgesellschaft durch die Schaffung eines zivilgesellschaftlichen Forums abzielen, in dem die NRO die Aktionspläne verfolgen, die keine Neuaufgüsse der Kooperationspläne sein dürfen, Frau Kommissarin, sondern vielmehr konkrete und effiziente Pläne sein müssen, die die Union gewillt sein muss, nach präzisen Kriterien zu kontrollieren und umzusetzen.

Nicht ohne Stolz werde ich, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktionspläne für die Länder des Südkaukasus unterstützen, denn wenn Armenien, Aserbaidschan und Georgien heute Teil dieser Nachbarschaftspolitik sind, dann ist dies unserem Europäischen Parlament zu verdanken, und nicht der Kommission und dem Rat.

Heute stehen diese drei Republiken der ehemaligen Sowjetunion vor einem schweren geschichtlichen Erbe. Die Nachbarschaftspolitik muss es ihnen ermöglichen, eine Lösung für ihre eingefrorenen Konflikte zu finden. Die Frage von Bergkarabach muss geregelt werden; die Flüchtlinge, insbesondere die Aserbaidschaner, müssen in ihre Häuser zurückkehren; die Zerstörung historischer armenischer Denkmäler in Nachitschewan ist nicht hinnehmbar; die Türkei muss ihre Grenze zu Armenien wieder öffnen; Russland kann nicht einerseits eine privilegierte Partnerschaft mit der Union haben und andererseits georgischen Separatisten Pässe ausstellen; die Union muss den Friedensplan in Georgien für Südossetien unterstützen und bei der Erarbeitung eines Plans für Abchasien Hilfe leisten.

Wie Sie sehen, ist ein starkes Engagement der Union, das die Erarbeitung eines Stabilitätspaktes für den Südkaukasus zur friedlichen Lösung der Konflikte voraussetzt, notwendig und wird für alle Seiten gewinnbringend sein. Es wird diesen Ländern helfen, den Weg zu Entwicklung und dauerhaftem Frieden einzuschlagen und wird unserer Union beträchtliches Ansehen in einer Region einbringen, in der der russische und der US-amerikanische Einfluss dominieren. Machen wir die Nachbarschaftspolitik zum Vorreiter einer erfolgreichen globalen Sicherheitspolitik!

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Nachbarschaftspolitik kann zwei Formen annehmen, die beide ganz verschieden sind. Die eine beruht auf purem Eigeninteresse, auf dem Versuch, das Umfeld den wirtschaftlichen und militärischen Bedürfnissen, die sich innerhalb der Europäischen Union entwickelt haben, dienstbar zu machen. Länder, die dieses Modell verfolgen, sind froh, wenn sie Nachbarländer haben, die sie mit Erdöl und Erdgas versorgen, die Flüchtlinge von ihrem Territorium fernhalten und die die eigene Bevölkerung diktatorischen Maßnahmen unterwerfen, durch die eine Beeinträchtigung der Interessen der diesem Modell angehörenden Länder verhindert werden soll.

Bei einem solchen Modell dient die Nachbarschaftspolitik gleichzeitig dazu, Länder mit einem niedrigeren Lebensstandard, weniger Demokratie und weniger Menschenrechten vom Zugang zu der reichen Festung Europa ein für alle Mal auszuschließen. Diese Länder sollen lediglich als Lieferanten billiger Arbeitskräfte fungieren. Eine solche Nachbarschaftspolitik weist große Ähnlichkeiten mit der Art und Weise auf, in der die Vereinigten Staaten zwei Jahrhunderte lang Lateinamerika behandelten.

Möglich ist auch eine völlig andere Form der Nachbarschaftspolitik, bei der anerkannt wird, dass wir in diesem Teil Europas vieles besser geregelt haben als andere Länder, denen wir somit etwas bieten können. Die Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Belarus, Tunesien, Algerien und den nach wie vor besetzten Palästinensergebieten entspricht einer solchen Politik. Sie beinhaltet ferner, dass wir zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder beitragen, durch die sie auf unser Wohlstandsniveau angehoben werden sollen. In einigen Fällen, namentlich im westlichen Balkan, aber eventuell auch in der Ukraine, in Belarus, der Republik Moldau und der Türkei könnte sie zudem die Übergangsphase zu einer EU-Vollmitgliedschaft bedeuten.

Während meine Fraktion die erste Form der Nachbarschaftspolitik entschieden ablehnt, stimmt sie der zweiten uneingeschränkt zu. Erfreulicherweise wird der Bericht von Herrn Tannock von dieser zweiten Variante bestimmt. Außerdem werden in den meisten Änderungsanträgen Demokratie, Menschenrechte und Solidarität über wirtschaftliche und militärische Vorteile gestellt. Wenn sich der Rat und die Kommission dieser Linie anschließen, dann wird unsere Nachbarschaftspolitik auf jeden Fall in die richtige Richtung weisen.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(NL) Herr Präsident! In seinem interessanten Bericht geht Herr Tannock zu Recht auch auf die aktuelle Lage in einem der EU-Nachbarländer, nämlich Belarus, ein. Insbesondere in Ziffer 56 fordert er die europäischen Institutionen auf, verstärkt zivilgesellschaftliche Aktivitäten und Aktivitäten der politischen Opposition in Belarus zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Frau Kommissarin nach dem Stand der Brüsseler Pläne zur Einrichtung einer Delegation in Minsk fragen. Diese Delegation sollte tatsächlich auf der Grundlage ihrer eigenen Zielsetzungen, auf der Grundlage der gemeinsamen Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Union zu demokratischer Rechtsstaatlichkeit tätig sein können. Als idealer Kanal für die Kommunikation zwischen der Kommission und der belarussischen Zivilgesellschaft könnte sie ferner eine unabdingbare Voraussetzung für eine aktive Nachbarschaftspolitik mit Belarus bilden.

Das gegenwärtige auoritäre Regime von Präsident Lukaschenko hegt, so fürchte ich, wenig Sympathie für diesen Plan. Vermutlich wäre ihm, um sich in den Augen der internationalen Gemeinschaft zu legitimieren, eine saft- und kraftlose europäische Delegation auf dem eigenen Hoheitsgebiet lieber. Meine Frage an die Frau Kommissarin lautet, ob diese Haltung von Minsk ein mögliches Hindernis für die Einrichtung der europäischen Delegation in der belarussischen Hauptstadt sein könnte.

Herr Tannock fordert des Weiteren alle beteiligten Parteien zur Herbeiführung einer politischen Lösung der langjährigen Transnistrienfrage auf. Zwei der Beteiligten, nämlich Russland und die Ukraine, haben genau vor einem Monat, also Mitte Dezember 2005, eine gemeinsame Erklärung zum Transnistrien-Konflikt abgegeben, ohne Chisinau einzubeziehen, was für die Republik Moldau ein schlechtes Vorzeichen bedeutet. Die Präsidenten Putin und Juschtschenko haben übrigens auch die USA, die Europäische Union und Rumänien nicht mit einbezogen. Gemeinsam ernannten sie sich selbst zu „Garantiemächten“ in der Republik Moldau und in Transnistrien. Könnte sich damit ein früherer, 1997 von Jewgeni Primakow unternommener Schachzug wiederholen, der übrigens keinerlei internationale Unterstützung fand und von der Republik Moldau ausdrücklich abgelehnt wurde?

Nebenbei haben sich Putin und Juschtschenko nunmehr auch selber als Verantwortliche für „Frieden, Stabilität und Wohlergehen der Bevölkerung der Republik Moldau, Russen und Ukrainer an beiden Ufern des Dnestr“ ernannt. Das läuft schlicht und einfach auf ein russisch-ukrainisches Kondominium hinaus. Gleichzeitig haben Kiew und Moskau am 15. Dezember 2005 ihre jeweiligen Lösungen für den Transnistrien-Konflikt als gegenseitige „Ergänzung“ akzeptiert. Hier handelt es sich um durchsichtige Vorschläge, die meiner Ansicht nach auf die Besiegelung einer politischen Teilung der Republik Moldau, eine internationale Legitimierung der Militärpräsenz Russlands in Transnistrien und eines „demokratischen neutralen Staates Moldawien“ hinauslaufen.

Von der Frau Kommissarin möchte ich gerne wissen, wie sie diese bilaterale Vereinbarung zwischen Putin und Juschtschenko über die Zukunft Republik Moldau im Kontext der europäischen Nachbarschaftspolitik interpretiert. Ihrer Antwort auf meine beiden Frage sehe ich erwartungsvoll entgegen.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Ich möchte einige zentrale Grundsätze hervorheben, die in jeder soliden und effektiven Nachbarschaftspolitik Berücksichtigung finden sollten.

Erstens darf eine solche Politik nicht als diametral entgegengesetzt zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union dargestellt werden. Ganz im Gegenteil, im Falle eines europäischen Landes sollte eine erfolgreiche Nachbarschaftspolitik die Aussicht auf einen Beitritt eröffnen. Natürlich zieht die Nachbarschaftspolitik nicht automatisch einen Beitritt nach sich, doch kann sie dazu führen.

Zweitens muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Höhe von Hilfeleistungen von der Bereitschaft des Nachbar- oder Partnerlandes abhängig ist, demokratische Standards einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Belarus, wo für uns eine Zusammenarbeit mit der Regierung nicht möglich ist. Es sollte jedoch auch für Russland gelten, denn dort ist im Zuge der Umsetzung von Partnerschaftsabkommen ein spürbares Nachlassen bei der Einhaltung demokratischer Standards zu verzeichnen. Ich habe den Eindruck, dass wir in Russland beim Bau von Straßen helfen, die anschließend für den Transport von zu Unrecht verurteilten Menschen genutzt werden, oder beim Bau von Ölpipelines, aus denen uns dann später kein Öl geliefert wird.

Der dritte Grundsatz lautet: Wo immer ein unzureichendes Demokratieniveau festgestellt wird, sollten wir besondere Anstrengungen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Kräfte unternehmen. Um dies wirksam zu tun, müssen wir uns auf ein spezielles Menschenrechtsinstrument stützen können. Ein derartiges Instrument sollte so flexibel sein, dass es als wirksames Werkzeug in einem feindseligen rechtlichen und politischen Umfeld dient.

Diese Grundsätze sind im Bericht Tannock aufgeführt und werden darin gebilligt. Daher wird meine Fraktion mit Freude für den Bericht stimmen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Die Europäische Nachbarschaftspolitik, die heutige Aussprache und die vor uns liegende Entschließung sind ein Beleg dafür, dass wir, obwohl sich die Union in einer Krise befindet, noch nicht die Fähigkeit zum strategischen Denken verloren haben. Wir haben begriffen, wie wichtig es ist, uns unseren Nachbarn gegenüber zu öffnen. Die wirtschaftlichen Probleme der erweiterten Union und die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Annahme der Verfassung dürfen uns nicht davon abhalten, in unseren eigenen Ländern eine Vorstellung von der Zukunft über die nächsten Wahlen hinaus zu entwickeln.

Die Beziehungen zu unseren Nachbarn im Osten und Südosten sind ein besonders wichtiger Aspekt unserer Nachbarschaftspolitik. So werden im Entschließungsentwurf völlig zu Recht die Ukraine, Georgien, die Republik Moldau und die Länder des südlichen Kaukasus im Allgemeinen genannt. Ebenso richtig ist es, dass wir unseren Fehler einsehen, nicht entsprechenden Einfluss auf Russland genommen zu haben, um dafür zu sorgen, dass das Land seine Rolle bei der Stabilisierung und nicht bei der Destabilisierung in den ehemaligen Sowjetrepubliken wahrnimmt.

Eine Bemerkung möchte ich an Kommissarin Ferrero-Waldner richten. Wir können von niemandem erwarten, dass er Europas Nachbarschaftspolitik in unserem Namen führt. Sie sollte nicht der G8 oder der OECD aufgezwungen oder zu einem politischen Fußball werden. Auch müssen wir ein Grundprinzip im Auge behalten: Finanzhilfe im Rahmen des neuen Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments muss kontrolliert werden, wie Kollege Szymański vorhin sagte. Wir dürfen nicht die Interessen undemokratischer Regierungen stärken. Von letzteren muss verlangt werden, dass sie die Demokratie in diesen Gesellschaften und Staatsstrukturen unterstützen und die Menschenrechtsstandards fördern.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik ist also eine Chance für die Union, keine lästige Pflicht. Wir täten gut daran, dies nicht aus den Augen zu verlieren.

 
  
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  Paweł Bartłomiej Piskorski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Wir alle sind der festen Überzeugung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik ein zentrales Element bei der Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik für die Europäische Union darstellt. Ebenso sind wir uns darüber im Klaren, dass unsere Nachbarschaftspolitik so gestaltet sein muss, dass sie an die Erfordernisse der einzelnen Länder angepasst werden kann. Schließlich betrifft sie Länder, die sich sehr stark voneinander unterscheiden, wie z. B. Marokko und die Ukraine.

Wir wissen auch, dass wir bei aller notwendigen Flexibilität dieses Instruments nicht vergessen dürfen, dass wir es mit zwei verschiedenen Ausgangslagen zu tun haben. Darauf gilt es hinzuweisen. So gibt es Situationen, in denen es um eine Vertiefung und Erweiterung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie und Sicherheit und eine entsprechende Fortsetzung auf anderen geeigneten Gebieten geht. Ein gutes Beispiel dafür sind die Länder Nordafrikas. Wir müssen uns aber auch mit der Lage in ganz anderen Ländern wie Belarus und Syrien befassen, wo wir mit Diktaturen und undemokratischen Szenarien konfrontiert sind. Die Europäische Nachbarschaftspolitik sollte als ein Instrument dienen, über das wir auf eine Demokratisierung dieser Länder drängen können.

Mit Freude stellen wir fest, dass der Bericht Tannock auf diese Herausforderungen eingeht und daher unsere Unterstützung verdient. Ein sehr guter Ansatzpunkt besteht darin, diese Nachbarschaftspolitik nicht als Alternative zu einem künftigen Beitritt dieser Länder zur Europäischen Union zu betrachten. Keiner glaubt ernsthaft daran, dass Länder wie die Republik Moldau, Belarus oder die Ukraine demnächst der Europäischen Union beitreten. Es kommt jedoch darauf an, die Tür offen zu lassen und europäischen Ländern die Möglichkeit zu geben, entsprechend den Verträgen einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.

Wir rufen zudem dazu auf, die von Herrn Klich eingebrachten Änderungsanträge 55 und 52 zu unterstützen. Unter anderem wird darin das belarussische Regime beim Namen genannt und als undemokratisches Regime bezeichnet.

 
  
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  Pierre Schapira (PSE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich begrüße diese Entschließung zur Nachbarschaftspolitik. In ihr sind sämtliche vom Parlament für diese Politik festgelegten Prioritäten aufgeführt: Menschenrechte, Demokratie, Immigration, Umwelt und Liberalisierung des Handels.

Allerdings fehlt ein Bereich völlig – die Entwicklungszusammenarbeit. Lassen Sie mich darauf verweisen, dass von den 17 Ländern, für die die Nachbarschaftspolitik gilt, zwölf Entwicklungsländer sind, von denen ein Drittel zur Kategorie der einkommensschwachen Länder gehört. Aufgrund der gegenwärtigen Reform der Instrumente der Außenbeziehungen gilt das künftige Kooperations- und Entwicklungsinstrument nicht mehr für diese zwölf Länder. Daraus folgert, wenn im Rahmen der Nachbarschaftspolitik keine Entwicklungspolitik vorgesehen wird, werden diese zwölf Länder von uns keinerlei Entwicklungshilfe mehr erhalten.

Ich finde es bedauerlich, dass ein so allgemeiner und umfassender politischer Orientierungstext keinerlei Verweis auf die Entwicklungszusammenarbeit enthält. Es ist nicht sinnvoll, von der Erhöhung des Wohlstandes einer Region zu reden, ohne sich gleichzeitig zu verpflichten, die Armut zu beseitigen. Sind heute etwa die elementaren Bedürfnisse der Bevölkerung von Aserbaidschan, der Republik Moldau oder Palästina befriedigt? Wie sollen diese Länder gegen die Diktatur kämpfen und im Rahmen der Marktwirtschaft wettbewerbsfähig werden, wenn ein Teil der Bevölkerung nicht einmal Zugang zu Trinkwasser, sozialen Leistungen, Gesundheitsfürsorge oder zu Grundbildung hat? Wie können wir hoffen, eines Tages die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, wenn wir nicht in der Lage sind, die Armut vor unserer Haustür zu bekämpfen?

Die Annahme einer Entschließung zur Nachbarschaftspolitik, die die Ziele zur Überwindung der Armut derart ausspart, ist meines Erachtens ein schwerer Beurteilungsfehler, für den wir unglücklicherweise in Zukunft die Verantwortung zu übernehmen haben werden.

 
  
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  Diana Wallis (ALDE) . – (EN) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich spreche hier als Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu der Schweiz, Island und Norwegen sowie zum Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Ich muss sagen, dass ich über Absatz 43 des Berichts enttäuscht bin, denn darin werden diese Länder einfach mit unseren übrigen Nachbarn in einen Topf geworfen bzw. mit Andorra und dem Vatikanstaat gleichgestellt. Leider ist es nicht das erste Mal, dass dies hier im Parlament geschieht.

Mit meinem Änderungsantrag wollte ich zumindest auf die EWR/EFTA-Länder aufmerksam machen. So sollten wir der Tatsache Rechnung tragen, dass schließlich auch unsere eigenen Mitgliedstaaten dem EWR angehören. Dabei handelt es sich um eine enge und tiefe Beziehung, die bereits eine umfassende Teilhabe am Binnenmarkt und an anderen EU-Programmen mit sich bringt. Zudem sind die EWR/EFTA-Länder ja bereits unsere Partner und am Aufbau der Demokratie und an anderen Maßnahmen in unseren neuen Nachbarländern beteiligt.

Ich denke, dass Herr Tannock ein Bild aus dem britischen Fußball verstehen wird. Während diese Länder derzeit nicht die Premier League, d. h. die Vollmitgliedschaft, anstreben, mischen sie doch momentan ganz oben in der Champions League mit und befinden sich nicht irgendwo weiter unten in der Conference League.

Ich denke doch, dass wir ein Treffen zwischen den Außenministern der EWR/EFTA-Länder und unserem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten wiederholen sollten. Daher hoffe ich, dass uns mein Änderungsantrag einige Peinlichkeiten ersparen wird und wir uns somit nicht fragen lassen müssen, wie wir eigentlich mit unseren ältesten und engsten Partnern und Nachbarn umgehen und was wir im Grunde genommen vom EWR und von der EFTA halten.

 
  
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  Cem Özdemir (Verts/ALE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Auch wir begrüßen diesen Bericht von Herrn Tannock. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, ausdrücklich Armin Laschet für die bislang geleistete Arbeit zu danken.

Ein wichtiger Punkt in diesem Bericht ist sicherlich die Ziffer 4, in der noch einmal davon gesprochen wird, dass sichergestellt werden muss, dass es Anreize für demokratische Reformen gibt und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird. Die EU muss stärker, als es bislang der Fall war, darauf achten, dass die Demokratieklauseln in den Abkommen mit den Drittstaaten ernst genommen werden, und muss gegebenenfalls Konsequenzen daraus ziehen – im Positiven wie im Negativen. Der Bericht spricht in diesem Zusammenhang von einem wirksamen Überwachungsmechanismus. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn wir die Grundrechteagentur, über die wir in diesem Hause bei anderer Gelegenheit noch diskutieren werden, bekommen würden, damit wir ein Instrument haben, um wirksam die Situation in den Partnerländern zu beurteilen.

Es geht aber auch darum, dass der bilaterale Ansatz der europäischen Nachbarschaftspolitik, wie er seit 2003 verfolgt und von uns ausdrücklich mitgetragen wird, der Vielfalt der Länder gerecht werden kann. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es noch einen anderen Ansatz gibt, nämlich den Barcelona-Prozess mit seinem regionalen Ansatz. Wir sind gut beraten, wenn wir beides komplementär betrachten und – im Sinne einer Politik der Europäischen Union aus einem Guss – die Stärken beider Ansätze vereinen.

Ich möchte ausdrücklich noch den Bereich der Migrationspolitik ansprechen, der bislang im Barcelona-Prozess bedauerlicherweise keine Rolle spielt. Wir sind hier gut beraten, dass wir mit den Ländern des südlichen Mittelmeeres darüber ins Gespräch kommen. Wir haben alle noch die schrecklichen Bilder von Ceuta und Melilla in Erinnerung, die uns in der Europäischen Union betroffen gemacht haben. Es geht hier natürlich um die Fragen der Grenzen, Rückführungsabkommen und Asylverfahren. Gleichzeitig geht es aber auch um die humane Behandlung von Flüchtlingen und darum, dass wir die Situation in den Ländern insgesamt verbessern müssen. Ich freue mich, dass die Europäische Union ihre Aktivitäten im Bereich der Ausbildung verstärkt. Wir müssen hier wesentlich mehr tun. Ich denke dabei insbesondere an die jungen Menschen in den südlichen Ländern des Mittelmeerraums, denen eine Zukunftschance zur Partizipation in ihren Ländern gegeben werden muss. Nur wenn junge Menschen dort eine Chance haben, werden sie in diesen Ländern bleiben und ihr Know-how zum Wohle und zur demokratischen Gestaltung dieser Gesellschaften einsetzen.

Zum Schluss möchte ich an die Situation in Ägypten erinnern. Wir alle haben verfolgt, dass der Oppositionspolitiker Aiman Nur verhaftet wurde. Ich glaube, ich kann im Namen aller sagen, dass ihm wie allen anderen, die sich dort zum Teil unter schwierigen Bedingungen für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, unsere Solidarität gilt.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL). – (FI) Herr Präsident, der von Herrn Tannock verfasste Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ist in vielerlei Hinsicht gründlich. Er enthält viele Ansichten in politisch heiklen Bereichen, für die niemand die Verantwortung übernehmen muss. Der Bericht wurde vom Ausschuss auf dessen Initiative hin für einen Bereich vorgelegt, für den das Europäische Parlament keine Zuständigkeit hat.

Er spiegelt die Tendenz wider, wonach Ländern, die nicht Mitglied der Union sind, Hoffnung auf Hilfe und Unterstützung gegeben werden muss. So besteht der Wunsch, die in die Nachbarschaftspolitik eingebundenen Länder, von denen viele keine unmittelbaren Nachbarn der EU sind, politisch an die Union zu binden. In der Frage, welche Länder der Europäischen Union beitreten können, ist die Position des Berichts nicht eindeutig. Zum Beispiel will man sich nicht festlegen, ob die Ukraine beitrittsberechtigt ist oder nicht, obwohl die Ukraine ein weitaus europäischeres Land ist als die Türkei. In der Tat liegt die ukrainische Mitgliedschaft langfristig in so weiter Ferne, dass sie überhaupt noch nicht in Sicht ist.

Aus leicht zu durchschauenden Gründen enthält der Bericht Verweise auf die EU-Verfassung, anstatt über die Möglichkeit einer Annäherung an die Mitgliedschaft in der Union über und vom Standpunkt einer Struktur wie dem Europäischen Wirtschaftsraum aus nachzudenken.

In vielen Nachbarländern gehört eine korrupte Verwaltung zum Alltag. So wäre es zum Beispiel interessant zu erfahren, wem Ros-Ukr-Energo gehört, jenes Unternehmen, über das der Vertrag über die Erdgaslieferungen Russlands an die Ukraine abgewickelt wird. Sollte selbst der Präsident der Ukraine in dieser Frage unbeteiligt sein? Seit der „orangenen Revolution“ ist die Ukraine ein Beispiel für eine korrupte Regierung. Aserbaidschan, zum Beispiel, oder Kasachstan und Turkmenistan, wo sich die eigentlichen Gas- und Ölquellen befinden, weiter östlich, sollten ebenfalls unter dem Aspekt staatlichen Missbrauchs betrachtet werden, ebenso wie Belarus, und nicht nur aus Sicht der Gas- und Öllieferungen.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM) . – (EN) Herr Präsident! Die Europäische Nachbarschaftspolitik zielt auf die Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in den Nachbarländern der EU ab. Wie aber kann die EU ernsthaft für die Festigung der Demokratie in Nicht-EU-Ländern eintreten, wenn die wichtigste Triebkraft für die EU-Mitgliedschaft in der unerbittlichen Abschaffung jeder echten und sinnvollen demokratischen Verantwortlichkeit in den Mitgliedstaaten besteht? Wie kann die EU ernsthaft die Ausweitung der Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten fordern, wenn die EU nicht einmal ihre eigenen Gesetze einhält?

Ich spreche hier natürlich vom EU-Verfassungsentwurf, der aufgrund des negativen Ausgangs der französischen und niederländischen Referenden eigentlich nach geltendem Vertragsrecht tot sein sollte. Stattdessen wird die Verfassung jedoch künstlich am Leben erhalten, bis die lästige Ablehnung seitens der Bürger durch irgendwelche hinterhältige Methoden umgangen werden kann. Herr Tannock sollte sich lieber um die Interessen der Menschen kümmern, die ihn gewählt haben, und nicht um die Belange der Bürger, die ihn nicht gewählt haben.

 
  
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  Ģirts Valdis Kristovskis (UEN). – (LV) Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Der Bericht von Herrn Tannock ist eine ausgezeichnete Analyse des Problems und Darstellung der Möglichkeiten der Europäischen Union, ihre eigenen Interessen und politischen Konzepte in der geopolitischen Region durchzusetzen, die die Europäische Union umgibt.

Natürlich stellt ein demokratisches, stabiles und florierendes Nachbarland die beste Garantie für Entwicklung und Sicherheit dar. Wie der Verfasser des Berichts jedoch aus gutem Grunde erklärt, sollte die EU-Nachbarschaftspolitik durch eine Präzisierung der Kriterien für ihre Ziele, Prioritäten und Bewertung effektiver gemacht werden. Bei der Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik gilt es, die Erfahrungen der neuen EU-Mitgliedstaaten zur Förderung von Reformen im Kaukasus, in der Ukraine und in der Republik Moldau zu nutzen.

Im Bericht wird mit gutem Grund festgestellt, dass der Erfolg der Nachbarschaftspolitik in einzelnen Ländern von den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland abhängt. Es ist jedoch schwer zu glauben, dass sich ein Russland, das in alten geopolitischen Kategorien denkt, als vertrauenswürdiger Verbündeter erweisen wird. Die Aufforderung, die Demokratisierung von Belarus zusammen mit Russland zu erreichen, wirkt dabei sogar komisch. Wie allgemein bekannt ist, rückt das Putin-Regime mit jedem Tag mehr von den Gepflogenheiten einer demokratischen Regierung ab und wird immer autoritärer.

Frau Ferrero-Waldner, die bilateralen Gespräche zwischen Putin und Schröder, Putin und Blair sowie Putin und Chirac erfüllen leider den Wunsch Russlands, mit einer zersplitterten Europäischen Union zu verhandeln. Dies bewirkt eine Abkehr von den Grundsätzen und Erfordernissen der EU-Nachbarschaftspolitik. Die Ausbalancierung der Gaspreise Russlands und der Ukraine anhand des so genannten Billiggases aus Turkmenistan ist eine monopolistische Handlung und nicht die Aktion des Marktes.

Ich mache mir Sorgen. Es ist schwer zu verstehen, warum zu einer Zeit, in der die Wirtschaft Russlands im Wachstum begriffen ist, der von Russland beigesteuerte Kofinanzierungsanteil im Rahmen der Europäischen Union, der Nördlichen Dimension, der Globalen Partnerschaft und der Programme für den Abbau von Massenvernichtungswaffen nicht erhöht wird. Im Bericht jedoch wird die wohl überlegte und effektive Nutzung der Ressourcen der Nachbarschaftspolitik erwähnt. Es lohnt sich durchaus, bei der Entwicklung der regionalen und subregionalen Dimensionen größte Anstrengungen unternehmen. Es lohnt sich, bei der Gestaltung einer verlässlichen Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union über die Bedeutung der geografischen, historischen und politischen Aspekte Osteuropas nachzudenken.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! Der Arbeit von Herrn Tannock tut es meines Erachtens keinen Abbruch, wenn wir zu dem Schluss gelangen, dass bei dieser europäischen Nachbarschaftspolitik von der Kommission im Grunde eine enorme Chance vertan worden ist, nämlich vorrangig dafür zu sorgen, dass unser Nachbarland Türkei in diese Politik mit einbezogen wird und dabei sogar an erster Stelle stehen und einen sehr privilegierte Platz einnehmen sollte. Mittlerweile müsste klar sein, dass die Mehrheit unserer europäischen Bürger entschieden gegen eine EU-Vollmitgliedschaft der Türkei ist und es infolgedessen höchst undemokratisch wäre, diese kategorische Nichtzustimmung einfach zu ignorieren. Lassen Sie mich nochmals darauf hinweisen, dass die Türkei kein europäisches Land ist, weder historisch noch politisch noch religiös noch in irgendeiner sonstigen Weise. Die Türkei ist aber ein Nachbarland, zu dem wir optimale Beziehungen unterhalten möchten und das im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik durchaus eine wichtige und absolut herausragende Rolle hätte spielen können. Diese Chance ist also verpasst worden, was einen Fehler darstellt, der uns früher oder später teuer zu stehen kommen wird.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu den Erwägungen, die in dem Bericht über unsere Beziehungen zu den Maghrebländern angestellt werden. Leider vermisse ich darin etwas sehr Wesentliches, nämlich die jüngste Erklärung der marokkanischen Regierung, die sich für eine Politik der Rückwanderung, für die Rückkehr eines großen Teils der sich gegenwärtig in Europa aufhaltenden 2,5 Millionen Marokkaner ausgesprochen hat, unter denen die Jugendlichen bekanntlich entweder zu 40 % arbeitslos oder in anderer Weise letztlich auf staatliche Sozialfürsorge angewiesen sind. Die marokkanische Regierung hat damit eine ungemein wichtige Wende vollzogen, die wir als Europäer aktiv unterstützen sollten, nicht zuletzt durch unsere Nachbarschaftspolitik.

 
  
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  Francisco José Millán Mon (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Beziehungen zu Nachbarn sind für Menschen wie für Länder äußerst wichtig. Auch für die Europäische Union haben die Beziehungen zu den Nachbarländern große Bedeutung. Dabei muss es sich um positive Beziehungen handeln, eingebettet in das Ziel, einen Kreis von Ländern um die Union zu schaffen, die friedlich sind, die florieren und die die Menschenrechte achten, die stabil sind und die unsere Prinzipien auf den Gebieten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit teilen. Die Errichtung eines solchen Kreises ist für die Interessen der Union notwendig, wie die Frau Kommissarin gerade bestätigt hat.

Mit der Globalisierung und der gegenseitigen Abhängigkeit ist klar, dass keine Mauer die Europäische Union von ihren nächsten Nachbarländern isolieren kann; daher die Bedeutung einer aktiven und großzügigen Nachbarschaftspolitik.

Wie der Bericht von Herrn Tannock aufzeigt – und ich danke ihm herzlich für seine Arbeit –, müssen die spezifischen Nachbarschaftspolitiken, wie ich glaube, im Wesentlichen nach dem jeweiligen Nachbarland differenziert werden. Die Unterscheidung darf nicht vom Kontinent abhängen, zu dem das Land gehört; wäre das der Fall, würden wir den Eindruck vermitteln, eine Nachbarschaftspolitik erster Klasse und eine zweiter Klasse für die benachbarten nichteuropäischen Mittelmeerländer zu verfolgen. Dies wäre ein Fehler, da viele dieser Mittelmeerländer sehr enge und langjährige Beziehungen zur Union unterhalten, enger und länger als jene, die die Union mit einigen europäischen Ländern hat, die ebenfalls Gegenstand der Nachbarschaftspolitik sind.

Entsprechend unseren Verpflichtungen hoffen diese Mittelmeerländer auf Beziehungen mit der Union, die so eng wie möglich sind. Darüber hinaus benötigen sie eine größere Zusammenarbeit mit uns, um ihren Rückstand auf den Gebieten der institutionellen demokratischen Entwicklung, des wirtschaftlichen und sozialen Wachstums usw. aufzuholen.

Eine engere europäische Nachbarschaftspolitik beinhaltet jedoch auch die Unterstützung von auf Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Marktwirtschaft gerichteten Reformen. Auch muss es Fortschritte in solchen Bereichen wie der wirtschaftlichen Öffnung, der Grenzkontrollen und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der illegalen Einwanderung geben. Es ist klar, dass sich Fortschritte auf diesen Gebieten positiv auf die betreffenden Nachbarländer und die Region insgesamt auswirken.

Herr Präsident, ich möchte eine zusätzliche Bemerkung machen. Ich bedauere sehr, dass das Niveau der Teilnahme unserer Nachbarn vom südlichen Mittelmeer am Gipfel von Barcelona im vergangenen November so enttäuschend war. Ich glaube, sie haben eine ausgezeichnete Gelegenheit verschenkt, ihr Interesse an einer Stärkung ihrer Beziehungen zur Union zu bekunden. Trotz dieses Fehlschlags müssen wir jedoch nach vorn und auf die strategischen Notwendigkeiten der Union schauen. Das heißt, wir müssen unseren Beziehungen zu unseren Nachbarn Priorität einräumen, nicht nur zu ihrem, sondern auch zu unserem Wohl.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE) . – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte meinerseits Kommissarin Ferrero-Waldner danken und auf den besonders positiven Beitrag verweisen, den mein verehrter Freund Charles Tannock zur Formulierung der Endfassung geleistet hat.

Ich möchte auch bestimme Angelegenheiten erwähnen, bestimmte Entwicklungen, von denen die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der europäischen Nachbarschaftspolitik abhängt.

Erstens kann es keine verlässliche europäische Nachbarschaftspolitik ohne ein ausgewogenes geografisches Vorgehen geben. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, damit die Mitgliedstaaten nicht ein klientelbezogenes Vorgehen anhand ihrer eigenen nationalen Interessen praktizieren.

Die Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit der Nachbarschaftspolitik ist der politische Wille der Mitgliedstaaten, die vorgesehenen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und demokratischen Freiheiten einzusetzen. Die negativen Erfahrungen in diesem Bereich aus dem Barcelona-Prozess sollten uns alle weiser machen.

Die Nachbarschaftspolitik muss mit der Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie einhergehen, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Energiesicherheit und umweltpolitische Herausforderungen.

Die europäische Nachbarschaftspolitik sollte keine Überschneidungen mit sich bringen oder Verwirrung über die europäischen Perspektiven und die künftige Einbeziehung der Balkanstaaten in die Europäische Union stiften. Auch müssen die Beziehungen zum Kooperationsprozess Europa-Mittelmeer deutlicher herausgearbeitet werden.

Benötigt werden eine stärkere Koordinierung und bessere Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzorganisationen zur Umsetzung der Aktionsprogramme. Es ist eine verlässlichere Finanzplanung 2006 erforderlich, damit die entsprechende Verordnung zum neuen Finanzierungsmechanismus angenommen werden kann. Die europäische Nachbarschaftspolitik muss sich in einem Prozess unter Beteiligung der Bürger und Drittländer entwickeln. Auch die regionale Zusammenarbeit und die Integration und Stärkung der regionalen Zollunion ist weiter auszugestalten und zu erweitern.

Die kritische internationale Energiesituation ist so geartet, dass die Europäische Union ihre Energiemärkte harmonisieren und mit denen der unter die Nachbarschaftspolitik fallenden Länder integrieren muss.

Abschließend möchte ich die Notwendigkeit unterstreichen, die Verhandlungen mit den Ländern des Südkaukasus über die Verabschiedung von Aktionsprogrammen zu beschleunigen, insbesondere mit Georgien. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Menschenrechtslage und die Situation der griechischen Volksgruppe im Tsalka-Bereich von Georgien, wo es gravierende Probleme bei den Menschenrechten und Eigentumsrechten der griechischen Gemeinschaft gibt.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE). – (SV) Herr Präsident! Dies ist ein sehr guter und bedeutsamer Bericht über eine der wichtigsten Zukunftsfragen für die EU. Welche Art von Beziehungen wollen wir mit unseren Nachbarländern haben? Wie wollen wir die Zusammenarbeit in Fragen stärken, bei denen wir kooperieren müssen, wie beim Kampf gegen den Terrorismus, bei Unweltproblemen sowie in Energie- und Sicherheitsfragen? Wir können wir zu einer Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Ländern unseres Nahbereichs beitragen?

Meiner Auffassung nach sollten wir in der gegenwärtigen Situation die Grenzen Europas nicht definieren. Die europäischen Länder, die bereit und in der Lage sind, alle Kriterien zu erfüllen, sollten eine deutliche Aussicht auf Mitgliedschaft erhalten. Wir haben ja gesehen, was das für den Umgestaltungsprozess in unseren neuen Mitgliedstaaten bewirkt hat. Der EU-Beitritt war für sie wie Zuckerbrot und Peitsche und außerordentlich wichtig für ihre Umgestaltung. Er ist auch für die Demokratisierung und den Reformprozess auf dem Balkan und in der Türkei von großer Bedeutung. Darum sollten wir meines Erachtens der Ukraine die Aussicht auf eine Mitgliedschaft geben.

Natürlich kann die EU nicht unendlich groß werden, was die Nachbarschaft zu einer Alternative zur Mitgliedschaft macht. Diese muss dann jedoch eine attraktive Alternative sein. Die Botschaft des Parlaments ist in diesem Punkt eindeutig. Wir müssen die Ziele dieser Politik weiter konkretisieren und definieren. Was sind unsere zukünftigen Prioritäten? Können wir die im Kontakt mit diesen Ländern auftretenden institutionellen Fragen lösen? Wir brauchen gemeinsame Werte und gemeinsame Politikbereiche. Ferner müssen die Nachbarschaftsabkommen je nach Bedarf im Einzelnen angepasst werden, denn, wie schon ganz richtig bemerkt wurde, sind diese Länder ja sehr unterschiedlich.

Das Hauptaugenmerk muss auf den Fragen der Demokratie liegen. Der von Herrn Tannock vorgeschlagene Sonder- oder Demokratiefonds ist eine hervorragende Idee. Ich möchte dem Kollegen Tannock noch einmal für einen hervorragenden Bericht danken.

 
  
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  Hélène Flautre (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wenn wir wollen, dass die Nachbarschaftspolitik ein voller Erfolg wird, dann müssen wir für die volle Mitarbeit unserer Nachbarn sorgen. Diesbezüglich möchte ich einige Wochen nach dem Gipfel von Barcelona daran erinnern, dass die meisten Staats- und Regierungschefs der Mittelmeerregion, d. h. genau diejenigen, die unsere Partner in der Nachbarschaftspolitik sind, von diesem Treffen fernblieben. Ich halte es für wichtig, dass die Kommission und der Rat die Schlussfolgerungen aus dieser Haltung ziehen und vermeiden, die gleichen Ergebnisse im Rahmen der Nachbarschaftspolitik zu erzeugen.

Dieses Fernbleiben war zum Teil Ausdruck der Missbilligung der Partnerländer erstens angesichts des äußerst starken Drucks, den die Kommission und die Mitgliedstaaten zwecks Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Migrationspolitik und zur Terrorismusbekämpfung auf sie ausgeübt hatten, und zweitens angesichts des Fehlens von Haushaltsperspektiven für die Durchführung einer wirklichen Entwicklungs- und Kooperationspolitik. Können wir sicher sein, dass die Europäische Union alle Schlussfolgerungen daraus gezogen hat?

Sämtliche im Rahmen der Nachbarschaftspolitik bereits ausgehandelten Aktionspläne enthalten Festlegungen zur Zusammenarbeit bei der Sicherung der Grenzen der Europäischen Union, so zur Bekämpfung des Terrorismus und der illegalen Einwanderung. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Europäische Union auf diese Weise eine Politik betreibt, mit der den Nachbarländern die Aufgabe der Überwachung unserer Grenzen aufgenötigt werden soll. Das ist nicht hinnehmbar, weil die Partnerländer dem nicht zustimmen und weil sich das Europäische Parlament bereits eindeutig gegen diese Tendenz ausgesprochen hat. Doch sind wir überhaupt in irgendeinem Stadium der Aushandlung dieser nationalen Aktionspläne konsultiert worden?

Um erfolgreich zu sein, muss die Politik der Europäischen Union auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. sie muss den Interessen beider Seiten entsprechen. Des Weiteren muss sie kohärent sein. Wir können beispielsweise den Nachbarländern nicht vorschlagen, Rückübernahmeabkommen abzuschließen, wenn bestimmte Mitgliedstaaten der Union die Bestimmungen der Genfer Konvention nicht einhalten. Wir können sie auch nicht ermutigen, die Menschenrechte und die demokratischen Grundprinzipien einzuhalten und gleichzeitig die Augen vor deren flagranter Verletzung im Rahmen der Terrorbekämpfung verschließen.

Was die Menschenrechte betrifft, so verhandelt die Kommission über die Schaffung von Unterausschüssen „Menschenrechte und Demokratie“. Dies sind wichtige Gremien zur Bewertung unserer Wirksamkeit in diesem Bereich. Daher halte ich es für bedauerlich, dass die Europäische Union darauf verzichtet, solche Unterausschüsse mit bestimmten Ländern wie Israel zu errichten.

 
  
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  Irena Belohorská (NI) . (SK) Danke, Herr Tannock, für den ausgezeichneten Bericht über die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarn und die Schaffung eines Rings von Freunden um die Europäische Union herum. Indem wir unsere Nachbarn unterstützen, helfen wir uns in der Tat selbst. Zu diesem Ring gehören Länder, die zwar keine Mitgliedschaft in der EU anstreben, sich jedoch um eine enge Zusammenarbeit mit der EU bemühen, sowie andere Länder, die gern Mitglied werden möchten, allerdings die Kriterien für Bewerberländer noch nicht erfüllen. Zu begrüßen ist, dass mit diesen Ländern Assoziationsabkommen abgeschlossen und Aktionspläne erarbeitet wurden und sich diese Länder verpflichtet haben, alle erforderlichen Schritte zu tun, um am Binnenmarkt der EU teilhaben zu können, und ihre Rechtsetzung an die der EU angleichen.

Wenn wir in einigen Jahren die Umsetzung dieser Abkommen überprüfen werden, wird deutlich werden, dass einige der Ziele zwar ehrgeizig, jedoch nicht realistisch waren. Die EU gewährt den von der Nachbarschaftspolitik betroffenen Ländern erhebliche finanzielle Unterstützung. Wichtig ist allerdings, auch die Einhaltung anderer wichtiger Bestimmungen der Abkommen zu überwachen, darunter die Achtung der Menschenrechte. Die Missachtung dieser Bestimmungen kann zu einer Aussetzung oder sogar Beendigung der finanziellen Unterstützung führen. Es hat jedoch den Anschein, als stünden diese Bestimmungen oft genug nur auf dem Papier, und die betreffenden Länder erhalten trotz eklatanter Verletzungen der Menschenrechte weiterhin Finanzhilfe. Deshalb fordere ich eine bessere Überwachung der Einhaltung der Festlegungen auf diesem Gebiet.

 
  
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  Anna Ibrisagic (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass der Bericht des Kollegen Tannock über die Europäische Nachbarschaftspolitik ein Dokument ist, das meine volle Unterstützung findet. Ich kann ihm zu seiner ausgezeichneten Arbeit nur gratulieren. Der Bericht zeugt von seiner umfassenden Kenntnis der europäischen Geschichte und der aktuellen Bedingungen. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann sich auch den Herausforderungen der Zukunft stellen.

Die Bedingungen, unter denen er gearbeitet hat, waren hingehen nicht immer leicht, denn die europäische Nachbarschaftspolitik umfasst heute sowohl europäische Länder, die sich um eine EU-Mitgliedschaft bewerben und Beitrittsverhandlungen aufnehmen können, als auch nichteuropäische Länder, die der EU nicht beitreten können. Meiner persönlichen Auffassung nach sollte die Nachbarschaftspolitik nur für Länder gelten, die an Europa angrenzen. Europäische Länder, die eine Mitgliedschaft anstreben, sollten nicht als Nachbarn, sondern als potenzielle EU-Mitgliedstaaten betrachtet werden und eine eindeutige Aussicht auf eine Mitgliedschaft erhalten.

Darüber hinaus hat sich die Debatte zu diesem Thema in der letzten Zeit erheblich verändert. Wenn wir heute über die Europäische Nachbarschaftspolitik sprechen, geht es um eine langfristige Perspektive. Eine kurzfristige Perspektive besteht oft nicht. Bedeutet das, dass sich die öffentliche Meinung innerhalb und außerhalb des Parlaments geändert hat, fehlt es uns an politischem Mut? Vor einem Jahr beispielsweise herrschte die Auffassung vor, dass die Ukraine eine eindeutige Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat und kein Zweifel daran besteht, dass es zur europäischen Familie gehört. Wir erinnern uns noch alle an die orangefarbenen Tücher, die in diesem Hause als Beweis für die Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Ukraine zu sehen waren. Ich bin überzeugt davon, dass sich nicht sehr viele einer EU-Mitgliedschaft dieses Landes widersetzt hätten, wenn die Frage der Beitrittsverhandlungen damals diskutiert worden wäre. Heute liegen die Dinge anders. Sicherlich erklären wir der Ukraine nach wie vor, dass wir sie als Mitgliedstaat begrüßen würden, betonen aber gleichzeitig, dass dies einige Zeit dauern wird und nicht überstürzt werden darf.

Die Situation in Belarus, um einen weiteren Staat zu nennen, gleicht einer Diktatur und ist alles andere als zufrieden stellend. Der Weg dieses Landes zu einer eventuellen EU-Mitgliedschaft wird sehr lang sein. Dennoch meine ich, dass wir neben unseren Forderungen nach Demokratisierung auch deutliche Signale senden sollten, dass Belarus, wenn es eines Tages demokratisch ist, ebenfalls seinen Platz in der europäischen Familie hat. Was mir in der Nachbarschaftspolitik und in der europäischen Debatte überhaupt fehlt, sind Visionen und Optimismus. Ohne Optimismus und deutlich zum Ausdruck gebrachte Absichten, was wir erreichen wollen und welche Art von Europa wir in Zukunft haben wollen, können wir auch die Herausforderungen der Gegenwart nicht bewältigen.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE).(PT) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Tannock zu seinem Bericht über die Europäische Nachbarschaftspolitik gratulieren, die – zumindest aus Sicht der globalen Sicherheit – eines der wichtigsten strategischen Instrumente der EU sein soll, wie Frau Ferrero-Waldner, der ich ebenfalls Anerkennung zollen möchte, erklärt hat.

Es hat keinen Sinn, wenn sich die Union wie in einer Festung hinter den eigenen Grenzen verbarrikadiert, um sich vor Gefahren wie Terrorismus, organisierter Kriminalität, Drogenhandel, illegaler Einwanderung und Frauen- und Kinderhandel zu schützen. Egal, wie hoch die Mauern sind, es wird immer einen Weg geben, sie zu umgehen, wofür Lampedusa, Ceuta und Melilla anschauliche Beweise geliefert haben.

Gute Nachbarschaft heißt mehr gegenseitige Sicherheit für die betreffenden Nachbarn. Deshalb ist es so wichtig, diese neue Politik angemessen umzusetzen, die uns in die Lage versetzen soll, unsere Nachbarn über spezifische Programme mit direktem Einfluss auf eine verstärkte Sicherheit, und zwar ihre und unsere, zu unterstützen. Indem wir ihnen helfen, ihre Sicherheitsprobleme zu lösen, helfen wir gleichzeitig, den Raum der Stabilität um uns herum auszuweiten.

Doch der südwestliche Abschnitt des Sicherheitsrings rund um Europa, der mit dieser neuen Strategie errichtet werden soll, würde durchbrochen, wenn Kap Verde von diesem Instrument ausgeschlossen wäre. Kap Verde auszuschließen würde bedeuten, seine starken Bindungen an Europa und seine Grenze mit der EU bei den Kanarischen Inseln zu übergehen. Dieser Bericht muss eine Lösung dafür vorsehen, wie Kap Verde in Programme der Europäischen Nachbarschaftspolitik einbezogen werden kann.

Die EU darf Kap Verde nicht zu einem schwachen Glied in der Kette ihrer Nachbarn werden lassen. Wenn Kap Verde in den Genuss von Programmen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik kommen kann, dann wird es in die Lage versetzt, eine wichtige Rolle für die Sicherheit Europas und weltweit zu spielen. Die Behörden von Kap Verde müssen dabei unterstützt werden zu verhindern, dass ihr Hoheitsgebiet zur Plattform für organisierte Kriminalität, illegale Einwanderung und Terrorismus wird. Daher habe ich – mit Unterstützung meiner Fraktion – zwei Änderungsanträge eingereicht, die hoffentlich bei der Mehrheit des Parlaments Unterstützung finden.

 
  
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  Jana Bobošíková (NI) . – (CS) Meine Damen und Herren! Ich bin erfreut darüber, dass Herrn Tannocks hervorragender Bericht über die europäische Nachbarschaftspolitik jetzt vorliegt. Er gibt praktische Antworten auf Probleme, die von der EU gelöst werden müssen, wenn sie die globalisierungsfeindlichen Schwarzseher besänftigen will. Es ist nicht möglich, bei jeder EU-Erweiterungsrunde einfach die Koordinaten auf der Landkarte Europas zu verschieben und unser Territorium neu im Sand zu markieren – in den man übrigens jederzeit den Kopf stecken kann, um die Probleme der Welt um uns herum nicht sehen zu müssen, auch nicht die der EU-Nachbarn. Nach meiner Ansicht wird im Bericht versucht, eben dieses Phänomen anzusprechen und zu lösen. Bei der europäischen Nachbarschaftspolitik geht es um privilegierte Beziehungen zwischen der EU und ihren nächsten Nachbarn mit Unterstützung durch Finanzinstrumente wie TACIS und MEDA, die 2007 durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument abgelöst werden sollen.

Anscheinend ist sich die EU aber andererseits oft nicht darüber im Klaren, dass sie nicht das Recht beanspruchen sollte, den Nachbarländern vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben, nur weil diese von ihr Finanzhilfen erhalten. Ich scheue mich nicht, dies hier zu sagen. Es geht dabei nicht um verantwortungslose Staaten oder Staaten zweiter Ordnung, was die Union in ihrer bisweilen selbstgefälligen Nabelschau häufig vergisst. Die EU muss ihre Nachbarn in vollem Umfang respektieren und darf nicht versuchen, Druck auf sie auszuüben. Nur dann können wir wirklich von einer Politik der guten Nachbarschaft sprechen.

 
  
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  Alojz Peterle (PPE-DE). – (SL) Wir sprechen hier über eine der Kernpolitiken der Europäischen Union, und ich freue mich, dass ich die Gelegenheit habe, Herrn Tannock für seinen ausgezeichneten Bericht und Ihnen, Frau Kommissarin, für Ihre überaus ehrgeizigen Ziele zu danken. Die Sicherheit der EU hängt maßgeblich von der Qualität der Demokratie und der wirtschaftlichen Entwicklung bei unseren Nachbarn ab. Ich unterstütze den klar und deutlich geäußerten politischen Willen, dass wir uns nicht aus pragmatischen Gründen mit dem Status quo begnügen, sondern uns aktiv für die Entwicklung der Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und den Aufbau einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft in den Nachbarländern einsetzen werden.

Insbesondere befürworte ich den Appell der Kommission, klare Kriterien für die Bewertung der politischen Leistungen unserer Nachbarn aufzustellen, und ich gehe davon aus, dass die Achtung der Menschenrechte unter diesen Kriterien eine Schlüsselstellung einnehmen wird. Ich möchte die außerordentliche Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit sowie von Projekten auf lokaler Ebene ebenfalls unterstreichen. Als Bestandteil aller Aktionsprogramme würde ich zudem gern Projekte der Jugendzusammenarbeit und vor allem Projekte zur Entwicklung der Zivilgesellschaft sehen.

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich die Meinung hinsichtlich der OSZE und des Europarats nachdrücklich unterstütze. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Europäische Union über die OSZE mehr erreichen kann und muss als bisher erreicht wurde, darunter auch in Regionen, die noch hinter den Grenzen unserer nächsten Nachbarn liegen. Dabei denke ich insbesondere an Zentralasien. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und ich hoffe, dass wir künftig vielleicht auch die parlamentarische Dimension unserer Zusammenarbeit stärken können.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE).(ET) Meine Damen und Herren, die Vollendung dieses sehr aktuellen Berichts freut mich außerordentlich. Nach ihrer jüngsten Erweiterung braucht die Europäische Union mehr denn je eine entschlossene und flexible Nachbarschaftspolitik. Die Europäische Kommission muss Ziele und Schwerpunkte der Nachbarschaftspolitik sowie die Kriterien, nach denen ihr Erfolg bemessen wird, unmissverständlich formulieren. Die gegenwärtig praktizierte Nachbarschaftspolitik verliert an Bedeutung, die von dieser Politik abgedeckten Länder rutschen in eine Grauzone.

Als Leiterin der Delegation des Europäischen Parlaments musste ich diese Entwicklung in der Republik Moldau beobachten. Das Land kann nicht aus dem Transnistrienproblem heraus, was wir nicht übersehen dürfen. Der Transnistrienkonflikt ist einer der wichtigsten Gründe für die langsame wirtschaftliche Entwicklung in Moldau.

Trotzdem setzt Europa, wie auch im vorliegenden Bericht festgestellt, seine strategische Partnerschaft mit Russland nicht umfassender zur Lösung des Konflikts ein. Kanzler Schüssel lobte heute seine Regierung für die erfolgreiche Intervention im Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine. Herr Barroso schloss sich diesem Lob an. Die Tatsache, dass das gleichgelagerte Problem der Republik Moldau überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde, was in der Moldau eine fast dreiwöchige Gaskrise zur Folge hatte, belegt die Unzulänglichkeit der gegenwärtigen Nachbarschaftspolitik. Einen Partner bei der Nachbarschaftspolitik zu übergehen, ein Land im Herzen Europas mit einer Bevölkerung von vier Millionen zu ignorieren, ist ein Verhaltensmuster, das die Europäische Union ablegen sollte.

Ich schließe mich der Forderung des Berichterstatters nach Anerkennung des Strebens der Ukraine und der Moldau nach Beitritt zur Europäischen Union an und begrüße die Forderung, ihnen die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu geben, vorausgesetzt, sie erfüllen alle drei Kopenhagener Kriterien. Für Demokratisierung und wirtschaftliche Reformen ist die Möglichkeit des Beitritts zur Europäischen Union von äußerster Bedeutung. Genau so ist im Hinblick auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei argumentiert worden.

Wenn wir der Türkei, deren Bevölkerungszahl die Deutschlands bald übersteigen wird, eine Chance geben können, warum können wir dann nicht der Ukraine, die halb so groß ist, und der Republik Moldau, deren Einwohnerzahl ein Zwanzigstel der Bevölkerung der Türkei beträgt, eine deutliche Botschaft senden? Hier stellt der Bericht über die Nachbarschaftspolitik eine großzügige Ausnahme innerhalb der Europäischen Union dar. Noch einmal herzlichen Dank an den Berichterstatter. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE) . – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die Arbeit von Kommissar Verheugen würdigen, der sich erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass die baltischen Staaten in die Erweiterung mit einbezogen wurden. Könnte Frau Kommissarin Ferrero-Waldner in ihrer Stellungnahme zu dieser Aussprache einen Aspekt klarstellen, der etwas verwirrend ist? Hier ist ja von unserer „Nachbarschaftspolitik“ die Rede, aber schließlich ist Russland auch ein neuer Nachbar der Europäischen Union. Wird Russland nun in die Nachbarschaftspolitik mit eingebunden oder gilt für Russland eine gesonderte Politik?

Einer meiner Landsmänner, George Orwell, schrieb ein Buch mit dem Titel „Farm der Tiere”, in dem der Satz auftaucht: „Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher als andere“. Ich hoffe, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten diese Ansicht nicht teilen, sondern sich zur gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bekennen und sich an den Standpunkt halten, dass es mit keinem unserer Nachbarn bilaterale Verhandlungen geben wird.

Ein amerikanischer Dichter, Robert Frost, äußerte sich zum Thema Nachbarschaft wie folgt: „Gute Zäune machen gute Nachbarn“. Ich hoffe, dass sich Russland bald imstande sehen wird, die Grenzabkommen mit Estland und Lettland zu ratifizieren. Wir befinden uns in einer äußerst schwierigen Situation, wenn – wie sehr wir auch von der Idee der guten nachbarschaftlichen Beziehungen überzeugt sein mögen – nicht nur die Grenzen einzelner Mitgliedstaaten, sondern sogar die Außengrenzen der EU von einem Nachbarn nicht anerkannt werden. Vielleicht könnte sich ja die Frau Kommissarin dazu äußern, welche Fortschritte mit Präsident Putin und seinen Kollegen im Hinblick auf eine Einigung über diese doch recht grundsätzliche Frage erzielt wurden. Wir investieren zweifelsohne viel in die Beziehungen zu unseren russischen Kollegen und Freunden, aber solange sie unsere Zäune nicht achten, fällt es uns äußerst schwer, ihnen das gleiche Maß an Vertrauen entgegenzubringen.

Zwei Minuten reichen bei weitem nicht aus, um dieses so wichtige Thema zu behandeln. Deshalb möchte ich die Kolleginnen und Kollegen auf Ziffer 1 des ausgezeichneten Berichts von Herrn Tannock verweisen. Darin heißt es: Das Europäische Parlament „erklärt, dass das Ziel einer privilegierten Nachbarschaft mit den Nachbarn der Europäischen Union als unabdingbare Voraussetzung eine aktive und konkrete Verpflichtung auf gemeinsame Werte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren, Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie sowie die Prinzipien einer transparenten sozialen Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung enthält“.

Ich hoffe, dass Präsident Putin die Zeit finden wird, wenigstens Ziffer 1 des Berichts von Herrn Tannock zu lesen.

 
  
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  Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE) . – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte der Kommissarin und dem Berichterstatter, Herrn Tannock, für ihre integrierten Positionen danken. Zweifellos ist die europäische Nachbarschaftspolitik eine erfolgreiche Politik.

Allerdings ist es jetzt, wie ich meine, an der Zeit zu überlegen, ob vielleicht dafür eine institutionelle Grundlage erforderlich ist. Mein Vorschlag ist ganz konkret und besagt Folgendes: Alle Staaten, die sich heute an der europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligen, sollten eine Art Commonwealth, eine verbesserte Spielart des britischen Commonwealth bilden. Auf diese Weise würde die Europäische Union in ihrem Umfeld eine große Zone des Friedens, der Freiheit und des Wohlstands schaffen.

Bei dieser Regelung, bei diesem Commonwealth würde die Zollunion für alle Länder gelten, aber die Bürger könnten sich nicht frei in den Ländern der Europäischen Union niederlassen oder an den Entscheidungsgremien der Gemeinschaft oder der Einheitswährung beteiligen.

Dieses besondere Verhältnis bietet wirtschaftliche und sonstige Vorteile in Bereichen wie Infrastruktur, Energie, Umwelt und Verkehr, was einen Anreiz für den Beitritt zu diesem Commonwealth darstellt.

Die Schaffung des Commonwealth könnte sich zu einer wertvollen Reservelösung für den Fall entwickeln, dass die vollständige Integration eines Landes in die Europäische Union auf ernste Hindernisse stößt. Dies könnte auch der Weg sein, in dem sich die Länder an der Peripherie Europas schneller an Europa annähern. Es würde eine Zone europäisch orientierter Länder entstehen, und es ließe sich ein für allemal das Dilemma zwischen ständiger Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union lösen. Zugleich würden viele der Probleme in Europa rechtzeitig entschärft, und es ließen sich neue Dilemmas und neue Polarisierungen in der Union vermeiden, bevor sie ihre Einheit beschädigen. Das wird uns vereinen und zugleich stärken, ohne dass größere Kosten entstehen, und dies bei wesentlich geringerem Risiko.

 
  
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  Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Aussprache heute Abend betrifft eine der größten Herausforderungen für die Europäische Union. Ich meine die Entwicklung einer Nachbarschaftspolitik, die es ermöglicht, den in der heutigen Welt bestehenden Raum der Sicherheit, Demokratie, politischen Freiheit und wirtschaftlichen Entwicklung auf die unmittelbare Nachbarschaft der Europäischen Union auszuweiten.

Die Europäische Union ist zu einem global player geworden, und zwar stets auf der Basis ihrer Prinzipien wie Achtung des Friedens, Suche nach Kompromissen sowie Verteidigung der Menschenrechte und einer liberalen Demokratie. Insbesondere engagiert sie sich für die Förderung der Demokratie in den Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens, des Kaukasus und Osteuropas. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Politik ein ganzes Netz wechselseitiger politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Beziehungen umfasst.

Ich möchte auf den Menschenrechtsaspekt der Europäischen Nachbarschaftspolitik eingehen. Gesellschaften, die gegen den Mangel an Demokratie und an Achtung der Menschenrechte in ihren Ländern eintreten, begreifen die Europäische Union als Partner und Garant demokratischer Prozesse. Die Europäische Nachbarschaftspolitik sollte den Bestrebungen der Gesellschaften in diesen Ländern Rechnung tragen. Zudem sollte sie eine wirkliche Öffnung des Europäischen Forschungsraumes für Länder außerhalb der Europäischen Union herbeiführen.

Zu guter Letzt sollte die Europäische Nachbarschaftspolitik kein Hindernis für europäische Länder darstellen, die in der Zukunft auf einen Beitritt zur Union hoffen.

 
  
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  Libor Rouček (PSE).(CS) Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In den letzten Tagen und Wochen war viel davon die Rede, dass Europa in Sachen Energie von auswärtigen Quellen abhängig ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind nach wie vor weitgehend auf Erdöl- und Erdgaslieferungen aus in diesem Bericht behandelten Ländern wie Russland, Algerien, Libyen, Ägypten und Aserbaidschan sowie anderen Transformationsländern angewiesen, aber auch auf die Ukraine, Belarus und Georgien, die als Transitländer für diese strategisch wichtigen Rohstoffe fungieren.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Gesichtspunkt der Nachbarschaftspolitik hervorheben, dem wir noch keine hinreichende Aufmerksamkeit gewidmet haben, nämlich die regionale Zusammenarbeit. Ich bin der Auffassung, dass die Nachbarschaftspolitik nicht einzig und allein auf der Festigung bilateraler Beziehungen beruhen sollte, sondern vielmehr auf regionaler Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern auf wirtschaftlicher, kultureller und politischer Ebene. Wenn wir einzelne Regionen wie den Südkaukasus betrachten, wird deutlich, dass diese Zusammenarbeit entweder mit Problemen behaftet ist oder gar nicht existiert. Und doch zählt das Bestehen gutnachbarschaftlicher Beziehungen im Zeichen regionaler Zusammenarbeit zwischen den Ländern in unserer Umgebung zu den Voraussetzungen für die Verwirklichung der Ziele der Nachbarschaftspolitik, nicht zuletzt im Interesse der Versorgungssicherheit der EU-Länder.

Ich möchte die Kommission daher auffordern, bei der Umsetzung der einzelnen praktischen Stufen der Nachbarschaftspolitik dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und der Lösung regionaler Konflikte einen höheren Stellenwert einzuräumen als bisher.

 
  
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  Jana Hybášková (PPE-DE) . – (EN) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich bewundere wirklich Ihren Glauben an die physische Aufnahmekapazität. Diese Bemerkung gilt auch für Herrn Tannock! Mit der letzten EU-Erweiterungsrunde haben sich drastische Veränderungen in der externen Dimension der EU vollzogen. Daher führten wir nach der Erweiterung die Europäische Nachbarschaftspolitik ein. Aber die derzeitige ENP erinnert doch sehr stark an das NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ und den Erweiterungsprozess. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen wurden die Kriterien für die Erweiterung festgelegt, und schließlich wurden zehn Länder aufgenommen. Allerdings mangelte es bei diesem Prozess an Konzepten, Plänen und Projektmanagement. Wir sollten den gleichen Fehler nicht noch einmal machen.

Punkt 1: Wir sollten klar sagen, dass eine Erweiterung auch eine Erweiterung ist. Die ENP kann ja alles Mögliche sein, nur eben keine Erweiterung. Kommen wir zur ENP.

Punkt 2: Wir brauchen auch privilegierte Partnerschaften. Seit jeher haben Großmächte besondere Beziehungen zu bestimmten Ländern aufgebaut. Auch die EU braucht solche Beziehungen. Daher sollte eine besondere, neue „A-Minus“-Kategorie klar und deutlich definiert werden. Wie wir alle wissen, unterhalten wir bereits mit Blick auf die Sicherheit, die Energieversorgung, die Wirtschaft und den Handel und sogar aus sozialen, kulturellen und politischen Gründen besondere Beziehungen zu bestimmten Ländern und brauchen diese auch. Dennoch werden sie in absehbarer Zukunft niemals Mitglieder der EU werden. Bezeichnen wir dieses System einfach einmal als ENP.

Punkt 3: Der größte Fehler besteht in der gegenwärtigen Situation: Wir diskutieren nicht über die ENP, sondern darüber, ob die Balkanstaaten, die Ukraine und die Türkei – ganz gleich, ob bereits klare Kriterien vorliegen – als Beitrittskandidaten in Frage kommen sollten oder nicht. Die ENP muss losgelöst von irgendwelchen Ländernamen betrachtet werden, und es sollten Konzepte und Kriterien zum Tragen kommen.

Punkt 4: Damit wären wir bei den Kriterien angelangt. Geografische Kriterien sollten auf der Grundlage des Vertrags erörtert werden. Doch nicht alle in Frage kommenden Länder sind in der Lage, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen. Wir können uns nicht selbst etwas vormachen, wenn es um die uneingeschränkte Achtung einzelner Menschenrechte, gleiche wirtschaftliche Chancen sowie die vollständige Liberalisierung und Privatisierung geht. Wir sollten uns damit befassen, das „A-Minus“-Kriterium von Kopenhagen zu definieren. Nur wenn wir mit soliden und transparenten Kriterien arbeiten, können wir die jeweiligen Regionen auch in eine höhere Kategorie einstufen.

Punkt 5: Nun zu den Institutionen und unserer Kapazität. Hier müssen die vier Freiheiten unter die Lupe genommen werden. Der freie Warenverkehr ist akzeptabel, jedoch die Freizügigkeit sowie der freie Kapitalverkehr sollten eingeschränkt werden, doch nicht der freie Dienstleistungsverkehr.

Transparenz und Rechenschaftspflicht sind der Eckstein für Stabilität, gegenseitiges Verständnis und den Kampf gegen Frustration, Extremismus und Radikalismus. Wir sollten eine offene, transparente und logische Herangehensweise wählen. Dann werden wir auch Sicherheit und Wohlstand erzielen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Um es klar zu sagen, ich bejahe voll und ganz den hervorragenden Bericht des Kollegen Tannock und auch die ausgezeichnete praktische Nachbarschaftspolitik der Frau Kommissarin.

Trotzdem kann und werde ich mich mit gewissen Begrifflichkeiten niemals abfinden können. Was haben die Vorfahren vieler Westukrainer mit den Vorfahren der Frau Kommissarin, mit meinen Vorfahren, denen der Frau Hybášková oder des Herrn Rouček, des Herrn Peterle und vieler anderer hier im Raum gemeinsam? Sie waren Bürger eines mitteleuropäischen Staates namens Österreich-Ungarn. Und warum die einen plötzlich Westeuropäer sein sollen und die anderen plötzlich Osteuropäer, warum die einen gar – wie manche gedankenlos sagen – plötzlich Europäer sein sollen und die anderen Nachbarn Europas, konnte mir noch niemand vernünftig erklären.

So wie es in der Wirtschaftspolitik einen Begriff wie Ordnungspolitik geben muss, so muss dies auch bei der Nachbarschafts- und bei der Erweiterungspolitik der Fall sein. Es ist nun einmal so, dass die Ukraine, Weißrussland und die Republik Moldau eindeutig europäische Staaten sind – ebenso wie die Staaten Südosteuropas, denen wir dieses merkwürdige Etikett „Westbalkan“ anhängen. Sie alle müssen letztlich eine Perspektive auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union haben, auch wenn wir heute wissen, dass dies bei manchen – wie der Ukraine, Weißrussland oder der Republik Moldau – noch sehr lange nicht der Fall sein kann.

Deshalb ist die Nachbarschaftspolitik als Durchgangsstation durchaus sinnvoll. Aber hier muss man einfach unterscheiden zwischen jenen, für die sie eine Perspektive nach Europa darstellt, und anderen, die wir als Nachbarn dauerhaft mit uns verbinden wollen, wie z. B. den Staaten des südlichen und östlichen Mittelmeeres.

Hier hat mir heute eine Äußerung von Seiten der Grünen, vom Kollegen Özdemir, sehr gut gefallen, dass wir nämlich den Barcelona-Prozess und die Mittelmeerstaaten in der Nachbarschaftspolitik mehr miteinander verzahnen müssen, denn die Mittelmeerpolitik wird auf Dauer eine Nachbarschaftspolitik im klassischen Sinne sein müssen. Deshalb müssen wir uns heute mit den Begrifflichkeiten und Kategorien, wie sie heute gegeben sind, arrangieren. Wir sollten darüber aber nicht die Realitäten aus den Augen verlieren, denn ansonsten werden wir von den Realitäten in einer unangenehmen Weise überrascht, wie es sich in diesem Winter zwischen Russland und der Ukraine auf eine sehr kalte Art und Weise angedeutet hat.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! In Krisensituationen wie unlängst, als Moskau die Gaslieferungen in die Ukraine und die Republik Moldau einstellte, sollte die Europäische Nachbarschaftspolitik eine Schlüsselrolle spielen und eine Formel für die Entwicklung einer gemeinsamen Vorstellung von EU-Politik liefern. Gas ist zu einem politischen Druckmittel geworden, und so muss einer der Schwerpunkte der Europäischen Nachbarschaftspolitik darin bestehen, sich an einem Energiedialog mit Drittländern und an der Organisation der transeuropäischen Energienetze zu beteiligen.

Die bedeutendsten Öl- und Erdgasreserven der Welt befinden sich in Gebieten im Umkreis der Europäischen Union. Viele Nachbarn der Union sind Erzeuger- oder Durchleitungsländer. Daher besteht ein erheblicher Handlungsspielraum für eine Politik, die die Schaffung einer Zone befreundeter Staaten um die Union herum zum Ziel hat. Die diesbezüglichen Maßnahmen haben sich bisher als unzureichend erwiesen. So könnte ich hier die politische Billigung des Baus der nordeuropäischen Gaspipeline unter der Ostsee anführen. Diese Anlage läuft nicht nur den Interessen der Mitgliedstaaten zuwider; längerfristig wird sie sich auch negativ auf die von unserer Nachbarschaftspolitik erfassten Länder hinter der Ostgrenze der Europäischen Union auswirken. Hier meine ich Länder wie die Ukraine, Belarus und die Länder des südlichen Kaukasus.

Die europäischen Entscheidungsträger haben es versäumt, in dieser Angelegenheit entschieden zu reagieren. Somit wurde eine strategische Entscheidung über die Köpfe mehrerer Mitgliedstaaten hinweg getroffen, mit negativen Auswirkungen für eine Reihe von Durchleitungsländern. Ich wäre der Kommissarin dankbar, wenn Sie auf diese Frage eingehen und ihre Auffassung dazu darlegen könnte.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik muss zu einem effektiven Werkzeug für die Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den nahe der Europäischen Union gelegenen Ländern werden. Zudem muss sie bei Ländern ohne wirksame Demokratie auf einen Wandel hinwirken. Die Aktivitäten demokratischer Regierungen in den Nachbarländern gilt es zu unterstützen, indem ihnen der Zugang zu unabhängigen Medien und Informationen erleichtert wird. Hierbei kann die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen. Auf flexible und effektive Art und Weise sollten mit diesem Instrument Initiativen zur Förderung der parlamentarischen Demokratie unterstützt werden. Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass es sich um das einzige außenpolitische Instrument der Union handelt, das nicht der Zustimmung des Empfängerlandes bedarf.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE). – (MT) Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Kommissarin, auch ich möchte mich meinen Kolleginnen und Kollegen anschließen und dem Berichterstatter für seine gute Arbeit danken. Es handelt sich um einen umfassenden Bericht zu einer sehr umfangreichen Thematik. Daher sehe ich ein, dass es keine leichte Arbeit war. Wenn ich den Bericht aber kritisieren darf, so würde ich sagen, dass darin meines Erachtens die Länder Osteuropas und des südlichen Mittelmeerraums nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden. Es scheint, als wurde der Bericht für die östlichen Länder verfasst, und anschließend wurden rasch noch ein paar Teile zu Maghreb und Maschrik hinzugefügt. In Ziffer 33 wird die Kommission sogar aufgefordert, das Verhältnis zwischen der Nachbarschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer besser zu definieren. Deshalb sage ich, Frau Kommissarin: Wenn schon wir im Europäischen Parlament nicht richtig verstehen, wie weit die Europäische Nachbarschaftspolitik die Länder des Barcelona-Prozesses erfasst und einbezieht, und wenn wir nicht verstehen, wie diese Politik unsere Europa-Mittelmeer-Politik ergänzt, wie können wir dann erwarten, dass unsere Partnerländer im Mittelmeerraum das verstehen? Kein Wunder, dass viele Menschen aus diesen Mittelmeerländern, die mich vor allem in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Maghreb-Delegation ansprechen, sich ernsthaft besorgt über die Europäische Nachbarschaftspolitik äußern. Wahrscheinlich weil sie so wie wir nicht die Verbindung zum Barcelona-Prozess begreifen; wahrscheinlich weil sie befürchten, dass diese Politik den Barcelona-Prozess zum Nachteil der Mittelmeerländer überlagert; wahrscheinlich weil sie fürchten, dass sie mit dem nächstes Jahr einzurichtenden Fonds, dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument, eher etwas verlieren als gewinnen, wahrscheinlich weil die Höhe der Mittel nicht genau festgelegt ist und die Mittelmeerländer somit keine Garantie haben, dass sie das Gleiche bekommen wie bisher, geschweige denn mehr. Alle diese Bedenken werden von unseren Kollegen aus Ländern wie Tunesien und Marokko vorgebracht. Es handelt sich um Fragen, auf die die Kommissarin hoffentlich eine Antwort geben kann, denn sie sind gravierend und legitim.

Vielen Dank.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich meinen Kollegen, Herrn Verheugen, begrüßen, der die treibende Kraft hinter der Nachbarschaftspolitik ist. Es trifft sich gut, dass er heute anwesend ist.

Zweitens möchte ich noch einmal wiederholen, dass ich die breite Unterstützung des Berichts Tannock und der Nachbarschaftspolitik sehr zu schätzen weiß. Hierbei handelt es sich um ein äußerst weites Feld, so dass auch diese Aussprache breiten Raum eingenommen hat. Die Nachbarschaftspolitik ist sowohl auf die Nachbarn der EU im Osten, als auch auf ihre Nachbarn im Mittelmeerraum ausgerichtet. Aber dazu werde ich gleich kommen.

Was die europäische Perspektive anbelangt, ist ganz klar, dass die Nachbarschaftspolitik und die Erweiterung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Gleichzeitig möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Zukunft nirgendwo festgeschrieben ist. Derzeit verfolgen wir eine Politik, die sich vom Erweiterungsprozess grundsätzlich unterscheidet. Ich könnte mich nicht klarer ausdrücken, was die Abgrenzung und Definition dieser Politik betrifft.

Außerdem gibt es eine regionale Perspektive. Das wird beispielsweise beim Mittelmeerprozess – der Euromed-Partnerschaft – ganz deutlich. Während es sich hierbei um eine regionale Initiative handelt, bringt die Nachbarschaftspolitik eine zusätzliche, bilaterale Komponente mit ins Spiel, so dass sich beide Prozesse gegenseitig ergänzen. Beispielsweise haben wir stets die Süd-Süd-Zusammenarbeit dieser Länder im Rahmen des Agadir-Abkommens nachdrücklich unterstützt.

Natürlich kann dieser Aspekt im Hinblick auf Osteuropa noch ausgebaut werden. Hier besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass während der Energiekrise hier auch die regionale Dimension zum Tragen kam. Außerdem haben wir die Ukraine nachdrücklich ermutigt und unterstützt, der Republik Moldau in den schwierigen Zeiten, die sie jüngst durchgemacht hat, zur Seite zu stehen.

In der Energiepolitik arbeiten wir auf einen integrierten Energiemarkt hin. Die Maschrik-Staaten verfügen bereits über einen integrierten Gasmarkt. Außerdem wäre da die Zusammenarbeit zwischen Palästina und Israel zu nennen, die zumindest auf eine effektivere Integration ausgerichtet ist.

Ich möchte nun einige der vielen spezifische Fragen beantworten. Erstens halte ich die Einbeziehung der Länder des Südkaukasus in die Nachbarschaftspolitik – eine Forderung, die ursprünglich vom Europäischen Parlament ausging – für äußerst begrüßenswert. So wird in dem Bericht dazu ermutigt, die ENP voll auszuschöpfen, um die Vertrauensbildung zwischen den Staaten zu fördern. Dem kommt große Bedeutung zu. Außerdem müssen die Länder des Südkaukasus unbedingt stabile Verhältnisse schaffen. Ich stimme allen Rednern zu, die darauf hingewiesen haben, dass wir die Beilegung der derzeit festgefahrenen Konflikte in dieser Region fördern und vorantreiben müssen. Darum bemühen wir uns momentan auch.

Der Ausbau der ENP im Hinblick auf die Länder des Südkaukasus stellt nach wie vor ein vordringliches Ziel dar. Ihnen allen ist bekannt, dass Expertengruppen in diese Länder entsandt wurden, um die Aktionspläne auszuhandeln. Damit möchten wir vor allem einen Beitrag zur regionalen Stabilität leisten und die Konfliktbeilegung in dieser Region stärker unterstützen. Uns ist zwar klar, dass dies ein langwieriger Prozess ist, doch ist es außerordentlich wichtig, dass wir daran umfassend beteiligt sind.

Eine weitere Frage bezog sich auf Belarus. Bisher war die Kommission in diesem Land durch ihre Delegation in Kiew vertreten, deren Leiter für Belarus akkreditiert ist. In einem ersten Schritt habe ich nun um die Eröffnung einer Regionaldelegation in Belarus ersucht, die von einem Chargé d'Affaires geleitet werden und dem Delegationsleiter in Kiew unterstehen soll. Ich warte noch immer auf einen positiven Bescheid seitens der belarussischen Behörden. Wenn wir jedoch erst einmal mit einer Delegation in diesem Land vertreten sind, können wir meiner Meinung nach mit der Regierung in Minsk enger zusammenarbeiten und unsere eigenen Kriterien stärker zur Geltung bringen.

Wie vielen von Ihnen bekannt ist, beruht unser Engagement in Belarus auf einem zweigleisigen Konzept. Außerdem verfolgen wir eine Strategie zur Förderung der Demokratisierung und der Stärkung der Menschenrechte, die auf die Bedürfnisse der Gesamtbevölkerung ausgerichtet ist, und führen zudem ein dezentralisiertes Programm durch. Somit stehen neue Mittel für die Unterstützung der Demokratisierung zur Verfügung, die im Rahmen der EIDHR vergeben werden. Und es wird direkte Arbeit geleistet, beispielsweise mithilfe des Radiosenders, der uns die Möglichkeit bietet, die Berichterstattung in Belarus durch unabhängige Hörfunkprogramme direkt zu beeinflussen. All das wurde bereits auf den Weg gebracht. Ferner setzen wir uns für die Hochschulbildung und die berufliche Bildung ein. Insofern möchte ich nur an die Schließung der Universität in Minsk und unsere Arbeit in Vilnius erinnern.

Darüber hinaus wurde der Transnistrienkonflikt angesprochen. Im Einklang mit unserer Verpflichtung im Aktionsplan messen wir der Unterstützung des Vermittlungsprozesses eine wesentlich größere Bedeutung bei. Seit Oktober 2005 versuchen wir, zusammen mit den USA als Beobachter tätig zu werden. Wir haben nunmehr einen Sonderbeauftragten für die Republik Moldau, Botschafter Jacobovits de Szeged, der an einer Beilegung des Transnistrienkonfliktes arbeitet. Des Weiteren haben wir am 1. Dezember eine Mission zur Unterstützung der Grenzbehörden an der Grenze zwischen der Republik Moldau und der EU eingerichtet. Diese Mission soll der Republik Moldau und der Ukraine bei der transparenten Verwaltung ihrer gemeinsamen Grenzen helfen, sodass die Zusammenarbeit in Grenzfragen gefördert und die Korruption und Veruntreuung von Zolleinnahmen bekämpft werden kann.

Im Übrigen teile ich nicht die Ansicht, dass das Gipfeltreffen von Barcelona ein Misserfolg war. Ich finde es wirklich bedauerlich, wie in den Medien über Barcelona berichtet wurde. Ich war von Anfang bis Ende anwesend und kann dazu nur sagen, dass dieses Gipfeltreffen im Wesentlichen hervorragend war. Es wurde ein Bericht zur Migration verfasst, den Sie alle lesen sollten. Außerdem wurde ein gemeinsamer Standpunkt zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Zudem wurden die wichtigsten Punkte in der Kommissionsmitteilung vom April zusammengefasst. Insofern sollte man einfach einmal überlegen, warum so viele Staats- und Regierungschefs nicht anwesend waren. So mag es beispielsweise für den König von Marokko etwas problematisch gewesen sein, nach Spanien zu reisen, weil zwischen beiden Ländern noch immer gewisse Differenzen bestehen. König Abdullah II. war mit dem Umbau seiner Regierung beschäftigt. Der algerische Präsident, Abdelaziz Bouteflika, lag in Paris im Krankenhaus und befindet sich – so weit ich weiß – noch immer dort. Präsident Mubarak hatte gerade erst die Wahlen in Ägypten hinter sich gebracht und war nicht gerade in der Stimmung, nach Barcelona zu reisen. Dafür waren jedoch viele Premierminister anwesend, die ja letzten Endes die Politik auch umsetzen müssen.

Die beiden ausgezeichneten Instrumente Twinning und TAIEX, die den Beitrittsländern sehr geholfen haben, stehen nun auch für die ENP-Länder zur Verfügung und werden von uns rege in Anspruch genommen werden.

Es wurden noch viele andere Fragen gestellt, auf die ich allerdings jetzt nicht näher eingehen kann, da mir langsam die Zeit davonläuft. Sollten diese Fragen jedoch noch einmal im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten vorgebracht werden, wäre ich gerne bereit, diese dort zu beantworten.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich melde mich gemäß einem Artikel der Geschäftsordnung zu Wort, dessen Nummer Ihren Assistenten wohl bekannt sein müsste. Darin geht es um Zusatzfragen zu einer Aussprache.

Die Kommissarin konnte nicht mehr die Frage beantworten, ob die EU-Russland-Politik und die Nachbarschaftspolitik miteinander verknüpft sind. Ich möchte die Kommissarin auf die Ziffern 16 und 26 des Berichts Tannock verweisen. Vielleicht könnte sie mir eine schriftliche Antwort geben.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich beantworte diese Frage sehr gerne. Ich dachte nur, dass die Aussprache schon zu lange gedauert hätte.

Russland ist nicht in die normale ENP mit eingebunden. Stattdessen wenden wir ein besonderes Finanzinstrument an – die ENPI – das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments. Warum? Weil Russland ein riesiges Land ist und die Ansicht vertritt, dass es eine besondere strategische Partnerschaft verdient. Wir arbeiten mit Russland an den vier gemeinsamen Räumen, und vor jedem Gipfel gehen wir die Agenda und die verschiedenen Fragen durch, wie beispielsweise das von Ihnen erwähnte Grenzabkommen mit Estland und Lettland. Weitere Fragen, wie die Gas- und Energieversorgung, sind natürlich auch wichtige Punkte. Dabei handelt es sich jedoch um bilaterale Fragen zwischen Russland und den betreffenden Ländern. Wir haben versucht, diese Verhandlungen voranzubringen, aber wir haben gehört, dass die Verhandlungspartner jetzt erst einmal allein an der Frage arbeiten möchten.

Meiner Meinung nach sind bereits einige kleine Fortschritte erkennbar, aber man muss da vorsichtig sein, weil dieser Prozess lange dauern wird.

Ich hatte Ihre Frage nicht vergessen, aber die Aussprache zog sich bereits sehr lang hin, und es gab so viele Wortmeldungen, die alle wichtige Punkte betrafen.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 19. Januar 2006, um 12 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE).(PT) Die Nachbarschaftspolitik muss sich auf ein offeneres Konzept stützen und darf sich nicht nur auf den Mittelmeerraum oder die Ostgrenze der EU beschränken.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir an unseren Seegrenzen im Atlantik noch andere Nachbarn haben. In Anbetracht ihrer Bedeutung und ihrer besonderen Sensibilität in Bezug auf die europäische Sicherheit verdienen auch sie in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit.

Diese Inselstaaten, die an die EU-Regionen in äußerster Randlage in Nachbarschaft zum europäischen Festland angrenzen, sind besonders gefährdet für Drogen- und Menschenhandel großen Stils. Das ist für die Länder selbst gefährlich, aber auch für unsere Sicherheit, deshalb müssen wir ihnen angemessene Beachtung schenken.

Manche sagen, dass Kap Verde schon in einen eigenen gemeinsamen Rahmen mit den Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) eingebettet sei. Das ist eine engstirnige Haltung, die der tatsächlichen Situation nicht Rechnung trägt. Wir müssen in der Lage sein, Maßnahmen für ein konstruktives, flexibles und ideenreiches Zusammenspiel mit anderen Systemen, beispielsweise mit den AKP-Ländern, festzulegen.

Dazu sind wir verpflichtet, und angesichts der beispielhaften Bilanz des kapverdischen Volkes in Sachen Demokratie, guter Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte, ganz zu schweigen von seinen festen geschichtlichen, sozialen, politischen, kulturellen und geografischen Bindungen an die EU, hat dieses Land das auch verdient.

Daher fordere ich alle Abgeordneten auf, für die Änderungsanträge 11, 12, 36 und 38 zu stimmen.

 

13. Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Dominique Vlasto im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen (2005/2123(INI)) (A6-0405/2005).

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE), Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, wenn ich nur ein Argument zur Verteidigung dieses Berichts vorbringen könnte, dann würde ich sagen, dass es in Europa etwa 25 Millionen Kleinunternehmen gibt, die nahezu 95 Millionen Menschen beschäftigen. Sie sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft, eine bedeutende Quelle von Wachstum und Beschäftigung, deren Potenzial wir entwickeln müssen.

Ihre Bedeutung wird mit der Europäischen Charta für Kleinunternehmen bekräftigt. Sie ist das einzige offizielle Dokument, das ausschließlich ihnen gewidmet ist. Diese Charta hat zahlreiche Erwartungen unter den Unternehmern geweckt. Leider sind fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung die erzielten Ergebnisse immer noch sehr unterschiedlich und ihre Umsetzung bleibt unzureichend, obwohl sie auf große Zustimmung bei den Berufsorganisationen stößt und von 35 Ländern unterzeichnet worden ist.

Nichtsdestoweniger, Herr Präsident, fühlen sich diese Kleinunternehmen von Europa vernachlässigt, das es nicht vermag, einen Mechanismus der Anhörung, des Dialogs und der Zusammenarbeit für sie zu schaffen. Ob bei mir zu Hause in Marseille oder anderswo betrachten Kleinunternehmer und Handwerker Europa als eine Maschine, die Kosten und Belastungen erzeugt. Für diese Kleinunternehmer ist der Binnenmarkt – obgleich er einen unbestreitbaren Erfolg darstellt – keine Chance, sondern eine Fiktion! Doch wenn diese Unternehmer kein Vertrauen in die europäische Politik haben, dann besteht ein wirkliches Problem. Es liegt auf der Hand, dass der Ordnungsrahmen, den wir errichten, kein Erfolg wird, wenn 98 % der Unternehmen der Europäischen Union der Auffassung sind, dass er ihrer Tätigkeit nicht entspricht.

Daher muss die Charta zu einem Instrument werden, mit dem dieses unverzichtbare Vertrauen der Kleinunternehmen in Europa wiederhergestellt werden kann. Ihre Umsetzung muss es ermöglichen, die von allen europäischen Staaten und Institutionen erreichten Fortschritte zu erfassen, um das rechtliche, finanzielle und politische Umfeld zu verbessern, in dem die Kleinunternehmen arbeiten. Daher fordern wir einen kritischeren Bericht. So finde ich es bedauerlich, dass der aktuelle jährliche Bewertungsbericht es nicht wirklich ermöglicht, die Fortschritte zu bewerten.

Wir fordern eine bessere Umsetzung der Charta, damit ein bedeutender Beitrag zu der wesentlichen Bestrebung der Kommission nach besserer Rechtsetzung geleistet wird. Daher schlagen wir erstens vor, die Umsetzung der Charta zu verstärken, indem die Beibehaltung ihrer Dimension „Klein- und Kleinstunternehmen“ durch spezifische Unterstützungsmaßnahmen, eine bessere Beteiligung der Berufsorganisationen, die Beibehaltung der Verbreitung der besten Praktiken und der Austausch guter Praktiken sowie die weitere Vorlage eines spezifischen Jahresberichts zur Charta gewährleistet wird.

Wir sind nicht gegen Überlegungen zur Umsetzung der Charta, doch wir fordern Sie auf, die Charta der Kleinunternehmen nicht durch ihre Verschmelzung mit der Lissabonner Strategie aufzugeben. Dieses Konzept muss getrennt von den sonstigen Politiken zugunsten der KMU und der Industrie bleiben und diese weiterhin ergänzen.

Dies bedeutet auch die Anerkennung einer Realität, der wir Rechnung tragen müssen: Die Kleinunternehmen habe spezifische Bedürfnisse und Kapazitäten, die sich von denen der Unternehmen mit 250 bis 10 000 Beschäftigten unterscheiden. Dieser von der Kommission ebenfalls formulierte Grundsatz bedeutet, dass die Kleinunternehmen berücksichtigt werden müssen. Diese Verpflichtung muss konkret umgesetzt werden, denn das ist nicht immer der Fall.

Wenn man als Beispiel den Vorschlag zu REACH betrachtet, dann hat man nicht den Eindruck, dass dieser Grundsatz angewendet wurde. Die Anpassungen und Maßnahmen, mit denen REACH verträglich für die Kleinunternehmen und auf sie anwendbar gemacht werden sollte, stammen von der EVP-DE-Fraktion. Im Interesse dieser Kleinunternehmen verweise ich in meinem Bericht erneut auf die Bedeutung der Regelungsvereinfachung. Wir fordern nochmals die Einführung einer klaren und präzisen Methode für Folgenabschätzungen, insbesondere für die kleineren KMU.

Dieses Plädoyer zugunsten der Charta und einer besseren Rechtsetzung bildet das Kernstück dieses Berichts. Zahlreiche weitere Vorschläge meiner Kollegen sind ebenfalls aufgenommen worden. Ich danke ihnen für ihren positiven Beitrag. Was wir vorschlagen, ist ein ganzes Arbeitsprogramm, zunächst um bessere Erkenntnisse über die Kleinunternehmen zu gewinnen und weiterhin vor allem um Fortschritte in zahlreichen Gebieten wie Besteuerung, Investitionsförderunge, Innovation und Forschung u. a. zu erzielen.

Herr Präsident, ich werde die enthaltenen Vorschläge nicht im Einzelnen darlegen, doch die Kommission und die Mitgliedstaaten werden in meinem Bericht eine Fülle von Anregungen zum Handeln finden.

(Beifall)

 
  
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  Günther Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte den Berichterstattern für die ausgewogenen Berichte und die wertvollen Vorschläge sehr herzlich danken.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um ein sehr grundsätzliches Wort zur Politik der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen zu sagen. Die Berichterstatterin hat soeben von dem „Waisenkinderdasein“ der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa gesprochen. Ich selber gebrauche den Ausdruck „Schattenexistenz“, und in beiden Ausdrücken steckt ja eine massive Kritik. Nämlich Kritik daran, dass in der Vergangenheit zwar ständig über kleine und mittlere Unternehmen gesprochen wurde, aber keine der europäischen Institutionen wirklich ernsthaft daran gearbeitet hat, ihre Situation zu verbessern. Ich hatte mir vorgenommen, das zu ändern, und ich bin froh, Ihnen sagen zu können, dass das vergangene Jahr ein politischer Durchbruch für die Politik der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa gewesen ist. Auf allen Ebenen wurde die Priorität der kleinen und mittleren Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung nicht nur anerkannt, sondern es wird jetzt endlich auch überall ernsthaft daran gearbeitet, um die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit kleine und mittlere Unternehmen das enorme Wachstums- und Beschäftigungspotenzial, über das sie verfügen, auch wirklich ausschöpfen können.

Wenn wir unsere Ziele in Europa erreichen wollen – stabiles, nachhaltiges Wachstum und Vollbeschäftigung –, dann geht das nur mit Hilfe der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir werden diese Ziele nicht mit den Großen erreichen, die tendenziell auch in Zukunft weiter Arbeitsplätze abbauen werden. Deshalb bin ich in einem Punkt mit der Frau Berichterstatterin nicht ganz einig. Ganz anders als Sie bin ich der festen Überzeugung, dass erst die Integration der Charta-Politik in die neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie dazu geführt hat, dass die Politik für kleine und mittlere Unternehmen heute eine Top-Priorität in Europa ist. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man sagen kann, dass zwar die großen Unternehmen in dieser Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ihren Platz haben sollen, die kleinen aber nicht. Die kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigen zwei Drittel aller Beschäftigten in Europa. Nicht die Großen, die Kleinen sind die Arbeitgeber! Die Kleinen und Mittleren sind das Herzstück dieser Strategie, die nur erfolgreich sein kann, wenn die kleinen und mittleren Unternehmen tatsächlich auch im Mittelpunkt bleiben.

Ich bin wirklich der festen Überzeugung, dass die deutliche Verbesserung des politischen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen, die wir im vergangenen Jahr erreicht haben, genau darauf zurückzuführen ist, dass wir dieser Politik den angemessenen und richtigen Platz in der Wachstums- und Beschäftigungspolitik der Europäischen Union gegeben haben.

In der Zwischenzeit haben die Mitgliedstaaten in Durchführung der neuen Wachstums- und Beschäftigungspolitik auch über ihre nationalen Reformpläne berichtet. Ich bin froh, Ihnen sagen zu können, dass mehr als die Hälfte aller Mitgliedstaaten in diesen nationalen Reformplänen die Politik für kleine und mittlere Unternehmen als eine nationale Priorität bezeichnet hat. Ich denke schon, dass Verbesserungen noch möglich sind. Wir werden dem Parlament darüber in wenigen Wochen berichten. Es mangelt beispielsweise noch an Einzelheiten – manchmal jedenfalls – über die getroffenen Maßnahmen, und das könnte zu einer zu optimistischen Einschätzung führen, aber wir haben es hier ja mit dem Beginn eines Prozesses zu tun, der noch effektiver werden wird, und von dem ich glaube, dass er erfolgreich verlaufen kann. Die Charta selbst bleibt auf jeden Fall erhalten. Sie dient weiterhin als Bezugspunkt für den Austausch bewährter Verfahren und das wechselseitige Lernen. Das Hauptinstrument, die jährlichen Charta-Konferenzen, werden fortgesetzt. Bewährte Verfahren in einer ausgewählten Anzahl von KMU-Politikfeldern werden auf der jährlichen Charta-Konferenz in Wien am 13. und 14. Juni 2006 vorgestellt.

Seit das Parlament die Arbeit an seinem Bericht aufgenommen hat, haben sich einige Dinge geändert. Am 10. November des letzten Jahres hat die Kommission die Mitteilung zu einer modernen KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung angenommen. Wir hätten das ja nicht tun müssen, wenn ich der Überzeugung gewesen wäre, dass die bisher vorhandene Politik ausreicht. Die Mitteilung der Kommission zu einer modernen KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung ist nun der kohärente Rahmen für die verschiedenen Instrumente der Unternehmenspolitik und geht weit über die 10 Aktionslinien der Charta hinaus. In der Mitteilung wird die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen im Kontext von Lissabon betont und das Prinzip „Think small first“ in allen Bereichen der EU-Politik verankert. Sie benennt ferner konkret die Herausforderungen, denen sich kleine und mittlere Unternehmen tagtäglich gegenübersehen und schlägt Maßnahmen vor, wie deren Fähigkeit, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen, gestärkt werden kann.

Die Mitteilung unterstützt die europäische Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung, welche die Bedeutung der Förderung einer unternehmerischen Kultur in Europa und die Schaffung eines günstigen politischen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen anerkennt. Es gibt spezielle Politikbereiche, zu denen ich nur stichwortartig etwas sagen will. Die Kommission hat eine Mitteilung zum Thema Home State Taxation angenommen, von der sie hofft, dass sie sich durchsetzen wird. Das würde kleinen und mittleren Unternehmen im internationalen Verkehr helfen. Die Kommission legt allergrößten Wert darauf, dass der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen verbessert wird. Das ist ein zentrales Problem. Ich werde alles tun, um sicherzustellen, dass auch in der nächsten Finanzperiode die dafür vorgesehenen Mittel ausreichen, um dieses erfolgreiche Projekt fortsetzen zu können.

Die Kommission bereitet eine Initiative vor, um die Erziehung zur unternehmerischen Initiative in Europa voranzubringen. Wir haben einfach zu wenig Unternehmergeist in Europa! Wir haben einfach zu wenig Menschen, die bereit sind, Unternehmer zu werden. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Bedingungen. Das ist auch eine Frage des kulturellen, des sozialen und des politischen Umfelds. Schon an den Schulen und in den Universitäten müssen wir damit anfangen, unternehmerischen Geist zu wecken und entsprechende Kenntnisse zu vermitteln. Schließlich will ich noch darauf hinweisen, dass wir im Augenblick auch dabei sind, Vorschläge zu machen, wie bei kleinen und mittleren Unternehmen der Übergang von einem Besitzer zum anderen erleichtert werden kann. Wir werden in vielen Millionen Fällen in den vor uns liegenden Jahren Besitzübergänge haben, die, wenn sie nicht richtig gemanagt werden, dazu führen können, dass Millionen von Arbeitsplätzen gefährdet sind.

Insgesamt sind wir an einem Punkt angekommen sind, wo es darum geht, die richtigen Ideen, die richtigen Pläne und die richtigen Strategien überall zu realisieren. Dies liegt nicht in erster Linie im Verantwortungsbereich der Europäischen Institutionen. Unsere Möglichkeiten und Mittel sind begrenzt. Dies ist im Wesentlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten. Deshalb appelliere ich an die Mitgliedstaaten, noch viel stärker als bisher die Chancen und Potenziale zu erkennen, die gerade in der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen liegen.

(Beifall)

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE) , Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Vlasto, für ihren integrierten Bericht und dem Kommissar für die klaren Darlegungen zum Thema kleine und mittlere Unternehmen danken.

Zugleich möchte ich aber auch die Initiative der österreichischen Präsidentschaft begrüßen, die sofort die Europäische Charta für Kleinunternehmen definiert hat, damit spezielle Initiativen und Maßnahmen gefördert werden können, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der Europäischen Union zu stärken.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstreicht bestimmte Finanz- und Steueranreize, die nach seiner Ansicht kleinen und mittleren Unternehmen helfen könnten, in den wirtschaftlichen Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Technologie und Mobilität der Arbeitnehmer einzubrechen: nicht fragmentarische und zerstreute Mobilität, sondern Mobilität im Rahmen eines klaren europäischen Sozialmodells.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Frage der Verlagerung von Großunternehmen verweisen, die nachhaltige Auswirkungen auf den Umsatz und die Beschäftigung von kleinen und mittleren Unternehmen haben, da viele von ihnen als Zulieferer tätig sind. Ich teile die Auffassung der österreichischen Präsidentschaft, dass bei kleinen und mittleren Unternehmen subventionierte Investitionen auf regionaler Ebene gefördert werden müssen.

Herr Kommissar, kleine und mittlere Unternehmen leben und arbeiten im Schatten multinationaler Konzerne, großer Ketten und im Schatten der Bürokratie. Um diesem Zustand zu begegnen, müssten nach meiner Ansicht wichtige horizontale, nationale und EU-weite Maßnahmen ergriffen werden, darunter:

Erstens der Abbau von Bürokratie.

Zweitens die Förderung eines vereinfachten allgemeinen Systems zur finanziellen Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, wozu auch neue Bankprodukte gehören.

Drittens die Vereinfachung der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Pilotplan für die Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrem Niederlassungsstaat dabei hilfreich sein könnte, wobei das Endziel in der Verabschiedung einer gemeinsamen und einheitlichen Besteuerungsgrundlage besteht.

Schließlich die Verstärkung der Anreize zur Integration von Innovation und Forschung auf der Grundlage der von der Kommission selbst gemachten Vorschläge zur Wettbewerbsfähigkeit und zu den nationalen Beihilfen und im Rahmen des 7. Forschungsprogramms.

Wir müssen den Worten Taten folgen lassen.

(Beifall)

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) , Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich die neue KMU-Beauftragte hier recht herzlich willkommen heißen. Ich spreche heute in meiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand und Verfasser der Stellungnahme zum Kommissionsbericht des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Ich freue mich, zu Protokoll geben zu können, dass diese Stellungnahme nicht nur im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sondern auch im Ausschuss für Industrie einstimmig angenommen wurde und alle darin enthaltenen Vorschläge in den endgültigen Bericht von Frau Vlasto eingeflossen sind. Daher danke ich Frau Vlasto für die Zusammenarbeit und gratuliere ihr zu diesem ausgezeichneten Bericht.

Da stellt sich die Frage, warum wir überhaupt eine Aussprache zu diesem Thema führen, insbesondere zu so später Stunde, wo doch alle Fraktionen in sämtlichen Punkten übereinstimmen. Ich denke, die Antwort ist ganz einfach: Wir möchten nicht bloß eine Aussprache über KMU, sondern wir möchten eine Aussprache, die zu konkreten Maßnahmen führt, und zwar nicht nur seitens der Mitgliedstaaten, sondern auch seitens der Kommission.

Herr Kommissar! Ich begrüße die Äußerungen, die Sie heute an anderer Stelle gemacht haben, nämlich dass das Jahr 2006 das Jahr der Umsetzung der KMU-Fördermaßnahmen sein wird. Wir alle möchten Ihnen bei der Umsetzung helfen. Denn unserer Meinung nach stehen wir auf derselben Seite. Ich möchte nur schnell drei konkrete Punkte ansprechen. Wir möchten, dass die Stimme der kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des sozialen Dialogs laut, deutlich und offiziell gehört wird, so dass sie nicht von den großen Sozialpartnern übertönt wird, wie dies momentan der Fall ist. Es wurde ein konkreter Vorschlag versprochen. Könnten Sie uns bitte mitteilen, wann dieser Vorschlag kommen wird, welche Form er haben wird und – wenn er denn endlich da ist – wie wir Ihnen bei der Umsetzung helfen können?

Zweitens wurde in der Charta empfohlen, die KMU von bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen auszunehmen. Könnten Sie uns bitte mitteilen, ob die Kommission hier mit gutem Beispiel vorangehen wird, und – wenn ja – wann wir auch in diesem Bereich mit konkreten Vorschlägen seitens der Kommission rechnen können?

Und letztens möchte ich gerne wissen, wie die Kommission angesichts dessen, dass es in Zukunft von ihr offenbar keine weiteren Jahresberichte über die Charta geben wird, sicherstellen will, dass die Belange der KMU künftig in den Mitgliedstaaten nicht unter den Tisch fallen, zumal die Versuchung dann groß sein wird, diesen Fragen nicht mehr, sondern weniger Gewicht einzuräumen.

 
  
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  Paul Rübig, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Zuerst möchte ich mich bei der Kollegin Vlasto bedanken, die diesen Bericht mit viel Engagement aufbereitet und auch die wesentlichen Punkte sehr gut herausgearbeitet hat. Heute Vormittag war Bundeskanzler Schüssel von der österreichischen Präsidentschaft hier, der selbst einmal Geschäftsführer eines Klein- und Mittelbetriebsverbandes war und deshalb auch die Problematik so gut kennt und weiß, wie wichtig es ist, in diesem Bereich mehr zu tun. Ich möchte auch Kommissar Verheugen sehr herzlich dafür danken, weil der Charta-Bericht natürlich den Fokus auf die kleinen und mittleren Betriebe wesentlich verstärkt hat. Die Bemühungen um die kleinen und mittleren Betriebe sind damit weiter in den Mittelpunkt gerückt.

Ich glaube, dass es auch gut ist, diese Vorstudie, nämlich die detaillierte, in die Tiefe gehende, in allen Mitgliedstaaten stattfindende Studie als Vorstudie zum Lissabon-Prozess zu sehen, so dass dieser Lissabon-Prozess auch entsprechend aussagekräftig wird, damit wir wissen, was wir im Bereich der kleinen und mittleren Betriebe tun müssen, damit die Nichtregierungsorganisationen, aber letztlich auch der Rat und die Kommission, sehen, wo die Stärken und die Schwächen sind. Ich finde es äußerst wichtig, dass die drei Pfeiler, die wir hier mit „makro“, „mikro“ und Beschäftigung kreiert haben, deutlich zeigen, dass die kleinen und mittleren Betriebe letztlich auch 80 % der Steuern zahlen. Das muss man bei einem sozialen Europa immer wieder in den Mittelpunkt stellen. Wir müssen schauen, woher die Steuern letztlich kommen, und da gilt es in Zukunft, die Betriebe, vor allem auch die Arbeitnehmer, zu entlasten, so dass höhere Gewinne und Löhne erzielt werden können, während auf der anderen Seite die Verbrauchsteuern dementsprechend zum Steueraufkommen beitragen sollen, weil hier insbesondere die Importe aus den Niedriglohnländern für uns eine große Chance bedeuten.

Letzter Punkt: Ich verstehe nicht, warum das CIP-Programm gekürzt wurde, wo hier die Unternehmerschaft im Mittelpunkt steht. Hier sollten wir bei dem Vorschlag gemeinsam mit der Kommission darauf hinwirken, dass das CIP-Programm in voller Höhe dem ursprünglichen Vorschlag entspricht.

 
  
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  Pia Elda Locatelli, in Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Frau Vlastos Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen – den wir unterstützen – werden die Haupthindernisse bei der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen dargestellt, insbesondere die steuerlichen, finanziellen und bürokratischen Hindernisse. Außerdem wird die Kommission darin aufgefordert, zielgerichtete Gemeinschaftsmaßnahmen zu ergreifen, da, wie Frau Vlasto sagte, kleine Unternehmen sich immer noch allein gelassen fühlen.

Im Bericht wird empfohlen, die Steuersysteme zu vereinfachen, Anreize für innovative Unternehmen zu schaffen und den Verwaltungsaufwand abzubauen, vor allem, aber nicht nur in der Gründungsphase kleiner Unternehmen. Ferner wird empfohlen, den Zugang zu Darlehen zu erleichtern und diese Unternehmen von der Zahlung von Unternehmenssteuer auf die ihnen bewilligten europäischen Beihilfen zu befreien.

Der Bericht der Kommission über die Umsetzung der Charta, der Grundlage für den vorliegenden Bericht des Parlaments ist, weist jedoch bedauerlicherweise eine Reihe von Lücken auf. So werden beispielsweise keine einheitlichen Daten vorgelegt, weshalb ein Vergleich der Lage in den verschiedenen Ländern schwierig ist. Wir hätten uns einen strukturierteren, systematischeren und auch kritischeren Bericht der Kommission gewünscht, der zum Beispiel auf Fortschritte bei Unternehmergeist und –kultur eingeht. Wir fordern die Kommission jedenfalls auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und vor allem mit Organisationen, die Kleinunternehmen vertreten, tätig zu werden. Hierzu müssen, wie ich betonen möchte, diese Organisationen in größerem Umfang beteiligt werden, auch durch die Einrichtung ständiger Arbeitsgruppen.

Dies ist nicht der Moment, um die Nützlichkeit der Charta hervorzuheben. Ich möchte stattdessen jedoch unterstreichen, dass das Parlament mehr als einmal gefordert hat, dass die Charta rechtlich bindend sein muss. Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten sie bei der Konzipierung der nationalen Politik berücksichtigen. Anderenfalls laufen wir Gefahr, dass die Charta lediglich eine Aufzählung guter Absichten ist.

Dies scheint der letzte Jahresbericht über die Umsetzung der Charta zu sein, denn er wird künftig Teil des Gesamtberichts zur Lissabon-Strategie bilden. Ich verstehe den Grund dafür – Kommissar Verheugen zufolge sollen die KMU ins Zentrum der Lissabon-Strategie gerückt werden –, aber ich sehe auch die Gefahr, den Beitrag der Charta zu unterschätzen, vor allem in Hinblick auf die neuen Mitgliedstaaten.

Abschließend möchte ich hinzufügen, dass es für mich schwer verständlich ist, warum die Kommission sagt, sie betrachte die Kleinunternehmen als treibende Kraft bei der Ankurbelung der Wirtschaft Europas, wenn die für sie bestimmten Initiativen sehr begrenzt sind, wie aus dem Kommissionsdokument zur Wiedereröffnung des Lissabon-Prozesses hervorgeht. Wie können sie eine Schlüsselrolle bei dieser Strategie spielen? Ganz zu schweigen von den beträchtlichen Mittelkürzungen, die es voraussichtlich beim Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation geben wird; Grund dafür ist etwas, was ich als Geiz der Mitgliedstaaten gegenüber dem Haushalt der Union betrachte. Es ist undenkbar, die Zukunft kleiner Unternehmen auf diese Weise zu fördern, geschweige denn, die Zukunft der Union.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Kommissar Verheugen! Die kleinen und mittleren Unternehmen haben mittlerweile in allen Reden Priorität. Wir haben das heute bei der Ratspräsidentschaft gehört. Das ist gut so, und ich möchte hier auch in aller Deutlichkeit sagen, dass das auch ein Verdienst von Kommissar Verheugen ist, der diesem Thema letztendlich ein Momentum verschafft hat. Dafür sind wir auch dankbar.

Allerdings wird das Thema – außer in vielen Reden – nicht immer angemessen behandelt. Wir merken das an uns selbst, denn das Parlament setzt die Behandlung dieses Themas zu einer Uhrzeit an, die dem Thema nicht angemessen ist. Wir sollten uns also auch am eigenen Schopf fassen und dieses Thema besser behandeln.

Ein Blick auf die Zahlen – sie wurden hier genannt – zeigt, dass die kleinen und mittleren Unternehmer unsere Hauptansprechpartner bei der Lissabon-Agenda sind. Mit zwei Drittel der Beschäftigten sind sie die wichtigsten Arbeitgeber, aber auch Innovatoren in vielen Bereichen, in denen kleine und mittlere Unternehmen in Nischen- und Fragmentmärkten globale Marktführer sind und auch mehr als 50 % der Patente liefern. Das heißt, dass wir in diesen Bereichen als Europäer die Deutungshoheit und die Gestaltungskompetenz haben, die wir im globalen Wettbewerb so nötig brauchen. Im völligen Kontrast dazu stehen die finanziellen Mittel, die wir den kleinen und mittleren Unternehmen zuweisen. Hier muss man ganz klar sehen, dass im ursprünglichen Haushaltsansatz der Kommission, der großzügig gerechnet war, nur 0,3 % aller Mittel originär den KMU zur Verfügung gestellt worden wären. Einige der Kollegen haben das Thema CIP-Competitive Innovation Programme angesprochen. Als Berichterstatter möchte ich Klage führen. Dieser Bereich ist beschnitten worden. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Mittel auf das höchstmögliche Maß aufstocken müssen.

Als positiven Ausgleich möchte ich dennoch anführen, dass der Kommissar eine Beauftragte für den Mittelstand berufen hat, und mit Françoise Le Bail eine sehr gute Wahl getroffen hat. Herzlichen Glückwunsch dazu und der Berichterstatterin herzlichen Dank für ihren guten Bericht.

 
  
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  Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kommissar! Es ist wichtig, über das Thema der Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen zu sprechen. Noch wichtiger ist es, Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Unternehmer in diesem Bereich wirksame Unterstützung erfahren, was bisher noch nicht geschehen ist, ganz im Gegenteil. Neoliberale Politik hat Kleinst- und Kleinunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten gebracht.

Wie im Bericht festgestellt wird, genügt es nicht, nur eine Europäische Charta der Kleinunternehmen zu haben. Die Maßnahmen zugunsten der Kleinunternehmen im Rahmen der Charta sollten auf der Grundlage rechtsverbindlicher Maßnahmen in die allgemeine Politik für die KMU einbezogen und durch diese ergänzt werden, und zwar nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern auch in den Mitgliedstaaten. Besonders wichtig ist, dass Klein- und Kleinstunternehmen europäische Programme nutzen können. Dementsprechend müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um solchen Unternehmen den Zugang zu Gemeinschaftsmitteln zu erleichtern, entweder durch Änderungen am Regelwerk oder durch die Einführung von Mechanismen für eine direkte, entschiedene Unterstützung ihrer Verbände, um so bei der Überwindung der anhaltenden finanziellen, bürokratischen, steuerlichen und anderen Hindernisse behilflich zu sein.

Darüber hinaus müssen die finanziellen Instrumente zugunsten von Kleinunternehmen und handwerklichen Betrieben gestärkt werden, insbesondere die Garantiesysteme, und Möglichkeiten der flexiblen Mikrofinanzierung von Familienunternehmen bzw. Unternehmen, die von Frauen oder jungen Menschen geleitet werden, geschaffen werden, indem die Kofinanzierung der Projekte gefördert wird und sachdienliche Informationen bereitgestellt werden. Man sollte ja nicht vergessen, dass die EU, wenn sie diese Maßnahmen jetzt nicht trifft, in zehn Jahren den Konkurs von Millionen kleinen und handwerklichen Betrieben und die damit einhergehende Gefahr von Millionen verlorenen Arbeitsplätzen erleben wird, verbunden mit einer Verschärfung der Armut, der Abwanderung aus ländlichen Gebieten und der sozialen Ausgrenzung.

Deshalb müssen die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten, wie im Bericht festgestellt wird – und ich gratuliere Frau Vlasto bei dieser Gelegenheit zu ihrer Arbeit –, die in der Europäischen Charta niedergelegten Maßnahmen unbedingt vollständig umsetzen und weiterentwickeln. Das muss rechtsverbindlich sein und nicht nur ein Lippenbekenntnis zur Charta. Zudem darf diese nicht ihren Inhalt einbüßen, wenn sie in die Lissabon-Strategie integriert wird, wie von Herrn Verheugen gerade vorgeschlagen wurde, eine Aussicht, die ich Besorgnis erregend finde.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In diesem Bericht werden der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Vereinfachung der Besteuerung kleiner Unternehmen gefordert. Wer könnte schon etwas dagegen haben?

Aber dann heißt es in dem Bericht, dass alle Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise umgesetzt werden und im Fall einer Nichtbeachtung umgehend Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden sollten. Da fühlt man sich doch sofort in die Zeit der EU-Pauschalgesetze und Pauschalstrafen zurückversetzt, was lediglich dazu führen wird, dass Unternehmertum, Initiative und Unternehmensgründungen im Keim erstickt werden.

Während der britischen Präsidentschaft im Jahre 2005 wies meine Partei darauf hin, dass mehr als 4 000 neue Verordnungen und Gesetzgebungsinstrumente verabschiedet wurden, obwohl Herr Blair gleich am Anfang versprochen hatte, die Überregulierung einzudämmen.

Wenn kleine und mittlere Unternehmen in der EU florieren sollen – was für die Schaffung von Arbeitsplätzen von größter Bedeutung ist –, dann lautet die Antwort ganz einfach Abbau und nicht Ausbau der Gemeinschaftsvorschriften. Ansonsten wird es irgendwann einmal so sein, dass man in Europa nur noch Kleinunternehmer werden kann, indem man ein großes Unternehmen aufkauft und dann abwartet.

 
  
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  Guntars Krasts, im Namen der UEN-Fraktion. (LV) Herr Präsident, Herr Kommissar! Heute Abend erörtern wir zum letzten Mal die Europäische Charta für Kleinunternehmen als gesonderten Bericht. Ich möchte hier denen zustimmen, die die Hoffnung äußerten, dass sich die Bedeutung der Förderpolitik für kleine Unternehmen nicht verringert, wenn der Bericht künftig in den gemeinsamen Bericht über die Umsetzung der Lissabon-Strategie einbezogen wird.

Wie ich meine, kommt es für die Europäische Union entscheidend darauf an, ihre Rolle in diesem Politikbereich nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch auszubauen. Kleinunternehmen verfügen sehr oft nicht über eine politische Lobby und institutionelle Unterstützung auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Durch Belastungen aufgrund von steuerlichen und bürokratischen Verfahren gelangen viele Kleinunternehmen im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern in eine diskriminierende Situation. Daher ist es häufig so, dass kleine Firmen nicht für spezielle Entlastungen und eine Vereinfachung der steuerlichen und bürokratischen Verfahren kämpfen, sondern zunächst einmal ein nicht diskriminierendes Umfeld für ihre eigene Geschäftstätigkeit erreichen müssen.

Die Politik der Europäischen Union im Bereich der Förderung von Kleinunternehmen muss effektiver und offensiver werden und die Mitgliedstaaten dazu motivieren, den Interessen dieser Unternehmensschicht Rechnung zu tragen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass wir den Vorschlag unterstützen sollten, der Europäischen Charta für Kleinunternehmen Rechtskraft zu verleihen. Um die Situation in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern, reicht das jedoch nicht aus. Die Charta darf nicht nur ein Instrument zur Weitergabe der Erfahrungen eines Landes über die Grenze hinweg an ein anderes Land bleiben, während die Unternehmen in ihren eigenen nationalen Volkswirtschaften gefangen bleiben. Mit der Wirkung der Charta würde sich der politische Wille der Europäischen Union zur weiteren ökonomischen Integration verstärken, und entsprechende Maßnahmen würden gefördert, wobei die Annahme der Dienstleistungsrichtlinie der erste Schritt wäre.

Die Liberalisierung des Dienstleistungssektors im Binnenmarkt würde diesen Unternehmen bisher nie da gewesene Möglichkeiten und Anreize zur Entwicklung geben und verwaltungstechnische sowie finanzielle Hürden beseitigen, die kleine und mittlere Unternehmen daran hindern, im Ausland tätig zu werden. Wir sollten nicht vergessen, dass der Unternehmergeist, der in einer Zeit des Wandels die wirtschaftliche Vitalität, Entwicklung und Stabilität absichert, eigentlich der Tätigkeit kleiner Unternehmen entspringt.

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Vlasto zu ihrem Bericht beglückwünschen, der meines Erachtens sehr umfassend, aber gleichzeitig sehr klar ist. Ich möchte ebenfalls Herrn Kommissar Verheugen für seine Anwesenheit hier und die Erläuterungen, die er uns gegeben hat, meinen Dank aussprechen.

Zweitens ist es ein Klischee zu sagen, die kleinen und mittleren Unternehmen seien das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Die Tatsache allerdings, dass es ein Klischee ist, macht es nicht weniger wichtig. Zwei Drittel der Unternehmen in Europa werden als KMU eingestuft. Europa hat 25 Millionen kleine und mittlere Unternehmen, die, was die Beschäftigung betrifft, immerhin 95 Millionen Arbeitsplätze bereitstellen.

Das Ziel besteht jedoch nicht nur darin, dass die KMU weiter bestehen, sondern dass sie gedeihen und kräftig wachsen können. Dafür benötigen wir ein Modell, in dem sich die KMU nicht nur durch Fusionen und Akquisitionen, das traditionelle Modell, entwickeln, sondern vielmehr durch das eigentliche Wachstum dieser kleinen und mittleren Unternehmen.

Ich möchte einige der Aspekte im Bericht von Frau Vlasto hervorheben. Ich stimme mit ihr überein, dass die Einbeziehung des Berichts über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Bericht über den Lissabon-Prozess zu einer gewissen Marginalisierung des KMU-Konzepts führen könnte.

Ferner glaube ich, dass wir den jährlichen bilateralen Dialog mit Vertretern der KMU intensivieren und die Mitwirkung der KMU durch die Anwendung von Instrumenten fördern müssen, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, wie Anreize für sie, sich an der Forschung und Entwicklung zu beteiligen.

Abschließend möchte ich auf einen Punkt eingehen, den der Herr Kommissar in seiner Rede angesprochen hat: Es ist nicht möglich, starke kleine und mittlere Unternehmen zu haben, wenn der Wert der Unternehmenstätigkeit ständig untergraben wird. Daher ist es meiner Ansicht nach von größter Wichtigkeit, dass wir uns ein für allemal entschlossen dafür einzusetzen, den sozialen Wert unternehmerischer Tätigkeit hervorzuheben. Das betrachte ich für die Zukunft der kleinen und mittleren Unternehmen als grundlegend.

 
  
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  Reino Paasilinna (PSE). – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Kleine und mittlere Unternehmen sind wichtige Arbeitgeber, und genau deshalb verdient das Projekt der Europäischen Charta Unterstützung. Trotzdem muss die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten nennen, die ihr Vorgehen noch nicht verbessert oder die Aktionslinien der Charta noch nicht umgesetzt haben.

Für uns sind KMU eine ungeheuer wichtige Ressource, die große Chancen eröffnet. Wir müssen die Rechtsvorschriften immer weiter vereinfachen und effizienter gestalten und die Gründung neuer Unternehmen erleichtern. Unsere Fraktion unterstützt jede Aktion, die unternehmerisches Denken fördert. Ein wichtiges Ziel muss die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung sein. Leider enthält die Charta nicht genügend konkrete Maßnahmen zur Unterstützung innovativer Unternehmen und deren Vernetzungspotenzial. Enorme Möglichkeiten bietet die effektivere Nutzung von Internet und E-Business. Ein gleichermaßen wichtiges Instrument zur Unterstützung von KMU ist die Entwicklung elektronischer öffentlicher Dienste in den Mitgliedstaaten.

Die Union muss unverzüglich mit der Umsetzung von Basel II beginnen, auch dies würde die Dinge vorantreiben. Zudem sollten Kommission und Rat wieder auf dem Gebiet des Gemeinschaftspatents tätig werden, was problematisch ist, aber wichtig. Die Rechtsvorschriften zu staatlichen Beihilfen könnten überprüft werden, damit Unternehmen unterstützt werden können, für die kein privates Risikokapital gefunden werden kann.

Natürlich sollten wir auch Gründungen von selbständigen Ein-Mann-Unternehmen fördern, aber ehrgeizige und einfallsreiche Unternehmen sind die entscheidende Triebkraft, die wir brauchen.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy (ALDE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich über den weit gehenden Konsens, der heute Abend unter uns zu dem Bericht von Frau Vlasto herrscht, und ich bin ebenfalls erfreut darüber, dass Bundeskanzler Schüssel und Herr Barroso uns heute Vormittag dargelegt haben, welches Interesse sie den KMU beimessen, und bestätigt haben, dass dieses Thema auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates behandelt wird. Ich meinerseits möchte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Punkte lenken.

Wir sprechen die ganze Zeit von den KMU als Abstraktion, als einer Verwaltungseinheit, die Vereinfachung, mehr Geld, ein verbessertes Umfeld usw. braucht. Doch ein Kleinunternehmen wird in erster Linie von seinem Chef verkörpert – ich weiß, dass es auch einige in diesem Haus gibt, die vorhin gesprochen haben - , und es ist fast dreißig Jahr her, dass ich selbst mein erstes Unternehmen gegründet habe. Daher müssen wir von diesen Betriebsleitern ausgehen, wenn wir ihnen konkrete Antworten geben wollen, damit ihr Kleinunternehmen läuft.

Wenn Sie alle Chefs dieser KMU in Europa befragen, dann werden sie Ihnen eines sagen: dass der Tag nicht lang genug ist, und zu dieser späten Stunde stecken viele von ihnen noch in der Arbeit! Daher müssen wir konkrete Antworten geben, Herr Kommissar. Wir müssen vereinfachen, doch insbesondere das Subsidiaritätsprinzip anwenden, damit die Gebietskörperschaften, die Staaten, die berufsständischen Organisationen auf lokaler Ebene wirkliche Unterstützung bieten! Die Europäische Union muss all dies nicht allein tun, doch sie muss es tun.

Der zweite Punkt betrifft unsere Mitbürger. Sie müssen, wie dies bereits gesagt wurde, schon vom Schulalter an sensibilisiert werden. Dazu möchte ich einen Vorschlag machen. So wie es Schlager- oder Fußballwettbewerbe auf europäischer Ebene gibt, sollte vielleicht auch ein Europäischer Tag der offenen Tür für Kleinunternehmen geschaffen werden. Warum sollte man nicht auch einen Europäischen Tag der guten Praktiken organisieren? Dies sind einige Anregungen, wie wir unseren Mitbürgern verdeutlichen und begreiflich machen können, wie wichtig unsere KMU sind.

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE). – Herr Präsident! 25 Millionen Kleinunternehmen beschäftigen fast 100 Millionen Menschen. Sie stellen weit über die Hälfte aller privaten Jobs in der EU und haben eine große Bedeutung für die regionale, kulturelle und soziale Entwicklung auch im ländlichen Raum. Sie haben es verdient, dass wir uns in jedem Jahr mit ihren Innovations- und Wettbewerbschancen befassen. Ihr Gewicht hat heute – die Kolleginnen haben schon darauf hingewiesen – Wolfgang Schüssel bei der Vorstellung der österreichischen Ratspräsidentschaft unterstrichen, indem er forderte, „den schlafenden Riesen zu wecken“. Ich bin ganz seiner Meinung.

Von vielen Seiten gibt es aber auch Kritik an der Charta, weil sie zu viele unverbindliche Appelle enthält. Auch ich wünsche mir handfeste Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und – Kommissar Verheugen hat es gesagt – auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Immerhin sind die zehn Aktionslinien der Charta wichtige Leitgedanken, um den Austausch der bewährten Verfahren zu verstärken, die Gründung neuer Unternehmen zu fördern und insgesamt ein positives Umfeld zu schaffen. Das fängt im Schulunterricht an, und da haben wir von der Primarstufe an wichtige Akzente zu setzen. Hier ist Finnland erneut ein Vorbild. Die Niederlande sind beispielhaft für die Vereinfachung von Vorschriften, nicht zuletzt aufgrund ihrer standardisierten Folgenabschätzungen. Die erheblichen bürokratischen und steuerlichen Hindernisse in den Mitgliedstaaten müssen weiter abgebaut werden, da sind wir einverstanden. Fördermittel sollten von der Unternehmensbesteuerung gänzlich befreit werden, das ist wichtig.

In unserem mitberatenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat Philip Bushill-Matthews einen sehr guten Bericht verfasst. Ich denke an den Vorschlag, ein Grünbuch zum Abbau dieser Hindernisse zu erarbeiten, ebenso wie an die Forderung eines verbesserten Zugangs zu Strukturfonds und zum Risikokapitalfonds. Ich halte es persönlich für wichtig, dass kleine Unternehmen beim transnationalen Austausch ihre Auszubildenden und ihre weiteren Mitarbeiter im Rahmen des Programms Leonardo und anderer Programme verstärkt fördern. So wird die Mobilität erhöht und gleichzeitig eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass Klein- und Kleinstunternehmen in Zukunft sehr viel besser zusammenarbeiten.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE). – (FR) Herr Präsident, ich freue mich, dass die Kleinunternehmen heute im Mittelpunkt der europäischen Aufmerksamkeit stehen, und zwar aufgrund der sehr ermutigenden Worte von Bundeskanzler Schüssel heute Vormittag, der dieses Thema zu einer Priorität der österreichischen Präsidentschaft erklärte. Sie stehen auch im Mittelpunkt der Debatte dank Ihrer Ausführungen, Herr Kommissar, vor der SME-Intergroup heute Nachmittag sowie hier heute Abend, mit denen Sie bekräftigen, dass die Kommission sich ernsthaft Gedanken um die Lage der KMU macht und dass bessere politische Bedingungen für die KMU in Europa geschaffen werden müssen. Schließlich stehen sie auch im Mittelpunkt dieser Aussprache heute Abend.

In der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage sichern vielfach die Klein- und Handwerksbetriebe die Schaffung von Werten und stellen die Hauptquelle für Beschäftigung dar, da ihre Arbeitsplätze kaum verlagert werden und zur Aufrechterhaltung der sozialen Kohäsion beitragen, indem sie sich über das gesamte Gebiet der Europäischen Union erstrecken. Die Europäische Union muss diese Kleinunternehmen entschlossen unterstützen, indem sie die Potenzen des spezifischen Förderinstruments, das die Charta darstellt, stärkt und über bloße Absichtserklärungen hinausgeht, wie dies der ausgezeichnete Bericht von Frau Vlasto fordert.

Um die Gründung und Übertragung dieser Kleinbetriebe zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Verwaltungsformalitäten in Europa und den Mitgliedstaaten zu vereinfachen, ihren Zugang zu Kapital und zu Unionsprogrammen insbesondere zur Forschung zu erleichtern, sie besser über die zu ihrer Förderung ergriffenen Maßnahmen zu informieren sowie die Produktpiraterie zu bekämpfen. Doch für all das ist eine ehrgeizige Finanzierung erforderlich. Daher bleibt zu wünschen, dass die guten Feen, die heute mit der Zukunft dieser Kleinunternehmen – diesem schlafenden Riesen, um mit Bundeskanzler Schüssel zu sprechen - befasst haben, ihre Wünsche konkretisieren, indem sie die für die einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen, so dass die guten Absichten mit konkreten finanziellen Verpflichtungen untermauert werden.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE). – (LT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Kleinunternehmen gehören zu den Haupttriebkräften der Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings muss ich feststellen, dass der Bericht recht formal ist und die tatsächliche Situation nicht genau widerspiegelt. Ich möchte Sie gern auf die Probleme kleiner Unternehmen und der Wirtschaftsförderung in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufmerksam machen. Der Anteil des Unternehmertums in vielen dieser Länder, wie z. B. in meinem Heimatland Litauen, ist leider viermal geringer als in den alten Mitgliedstaaten, und die Wachstumsaussichten für Kleinunternehmen sind nicht eben günstig. Dadurch sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt. Für die Gründung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bedarf es attraktiver Bedingungen für Existenzgründer sowie günstiger Finanzierungsmöglichkeiten. Unternehmergeist und Initiative der Bürger sind wichtige Voraussetzungen für eine harmonische gesellschaftliche Entwicklung. Dies ist in den neuen Mitgliedstaaten bisher ein Problem. Daher benötigen diese Staaten Impulse vonseiten der Europäischen Kommission sowie zusätzliche Sondermaßnahmen und -bedingungen, die die Entwicklung von Kleinunternehmen fördern. Wie soll das geschehen? Erstens kommt es darauf an, die Besteuerung der Investitionen von Kleinunternehmen abzuschaffen und somit für diese Firmen bessere Möglichkeiten zur Nutzung von Kapitalressourcen zu schaffen. Zweitens sollte kleinen Unternehmen der Zugang zu den Strukturfonds auf nationaler Ebene gewährt werden. Darüber hinaus ist es überaus wichtig, die bürokratischen Verfahren zu vereinfachen und die steuerliche Belastung von innovativen Unternehmen weitestmöglich zu verringern, indem sie – vor allem in der Gründungsphase – von der Gewinnsteuer befreit werden.

(Beifall)

 
  
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  Edit Herczog (PSE) . (HU) Herr Präsident! Die Europäische Charta für Kleinunternehmen ist eine großartige und notwendige politische Absichtserklärung, aber an sich kaum mehr als das. Die offene Koordinierungsmethode, die zur Verwirklichung der Ziele der Charta vorgeschlagen wurde, ist flexibel, was sich nicht nur als Vorteil, sondern auch als Nachteil erweisen kann. Deshalb bin ich einer Meinung mit dem Berichterstatter und dem Kommissar. Wir sollten die KMU nicht nur in unseren Absichtserklärungen, sondern vielmehr auch mit unseren zwingenden Vorschriften sowohl auf der Ebene der Gemeinschaft als auch auf der der Mitgliedstaaten unterstützen.

Es erscheint dringend geboten, dass die Charta sowie andere mitunter zu weit entfernte parallel laufende Programme nicht nur von den KMU handeln, sondern sich auch an die KMU wenden. Abgesehen von den Grundsätzen brauchen wir pragmatische, leicht verständliche und wirklich hilfreiche Informationen und Hilfelösungen. Andernfalls werden wir die Zigtausenden von Unternehmern niemals erreichen, die es sich nicht leisten können, Zeit und Ressourcen zu vergeuden, um sich danach zu erkundigen.

Zugleich sollten wir nicht vergessen, dass die KMU-Politik kein spezielles, kein gesondertes Gebiet ist, sondern zu den horizontalen Pfeilern gehört. Da wir wissen, dass die überwältigende Mehrheit unserer Unternehmen KMU sind, sollte uns auch klar sein, dass unsere einzige dauerhafte, strukturelle Lösung für die Umsetzung der Kohäsionspolitik, den Abbau der Arbeitslosigkeit, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung des Wirtschaftswachstums oder die Förderung der ländlichen Entwicklung, der Forschung und Entwicklung oder sogar der Innovation darin besteht, auf unsere eigenen KMU zu setzen.

Dieses Fundament sollten wir nicht vernachlässigen. Deshalb plädiere ich dafür, die Charta, anstatt sie am Ende der Debatte in einer Schublade verschwinden zu lassen, auf unsere Schreibtische zu legen, damit wir uns immer an den langen Weg erinnern, der noch vor uns liegt, bis wir sagen können, dass Kleinunternehmen in Europa eine Erfolgsgeschichte sind.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 19. Januar 2006, um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI).(IT) Die Charta für Kleinunternehmen ist ein großer Fortschritt bei der Verteidigung dieses Wirtschaftssektors, der für die Individualität, die Vitalität und den Reichtum der Europäischen Union steht. Ein verbesserter Zugang zu europäischen Finanzmitteln, eine modernere Verwaltung, Ausbildung und Steuererleichterungen sind wichtige Maßnahmen, die es den KMU ermöglichen, zu existieren, zu produzieren, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Nun, da die Europäische Union die Bedeutung des Sektors anerkannt hat, muss sie sorgfältig auf die Kohärenz ihrer Politik achten. Die jüngsten Debatten über die Registrierung chemischer Stoffe oder die Patentierung von Software, um nur einige zu nennen, haben die Bürger möglicherweise zweifeln lassen, ob die EU wirklich gewillt ist, sich voll und ganz für den Schutz der KMU einzusetzen. Das letzte schreckliche Beispiel ist die mittlerweile berüchtigte Debatte über die Textilindustrie und die Handelsbeziehungen zu China. Die Unterstützung und Umsetzung der Charta für KMU ist vergebens, solange die EU und insbesondere die Kommission nicht ihre Stimme erheben und endlich nachdrücklich fordern, dass die für Kleinunternehmen ohnehin äußerst ungünstigen Handelsbestimmungen eingehalten werden, und von unseren internationalen Partnern die bestmöglichen Bedingungen verlangen, damit dieser Wirtschaftszweig weiterhin florieren kann.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE).(EN) In den neuen Mitgliedstaaten konnten bei der Förderung von KMU einige Fortschritte erzielt werden, vor allem in folgenden Bereichen: Erziehung und Ausbildung zu unternehmerischer Initiative, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Bekämpfung des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften. Konkrete Maßnahmen, mit denen günstige Rahmenbedingungen für KMU geschaffen werden, sind von ausschlaggebender Bedeutung, damit zwei der wichtigsten Ziele der Union, nämlich Wachstum und Beschäftigung, verwirklicht werden können.

Bewährte Verfahren legen nahe, dass sich die neuen Mitgliedstaaten darauf konzentrieren sollten, Systeme zur Aufdeckung von Mängeln an qualifizierten Arbeitskräften einzurichten, Maßnahmen zur Überwachung des Insolvenz- und Wettbewerbsrechts zu entwickeln, ein günstiges Steuerumfeld für KMU zu schaffen, Folgenabschätzungen zur Erarbeitung besserer Rechtsvorschriften durchzuführen und Innovation und neue Technologien zu fördern.

Daher muss die KMU-Dimension zunehmend in die anderen Politiken der Union integriert werden, was durch eine Intensivierung der Konsultationen und eine bessere Vertretung der KMU auf nationaler und Gemeinschaftsebene geschehen sollte.

Ich möchte diese Gelegenheit außerdem nutzen, um die Initiativen JASPERS und JEREMY zu begrüßen, die sicherlich eine wichtige Rolle dabei spielen werden, ein besseres Unternehmensumfeld für KMU in der Union zu schaffen.

Ferner begrüße ich, dass die Ziele der Charta auf die erweiterte EU, die Bewerberländer, die Länder des westlichen Balkan, die Republik Moldau und die Mittelmeer-Partnerländer ausgeweitet wurden.

Nicht zuletzt unterstütze ich die Forderung des Berichterstatters, in künftigen Berichten einen konsequenteren Überblick zu geben sowie eine systematischere und kritischere Lagebewertung vorzunehmen.

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

14. Änderung der Geschäftsordnung: Verhaltensregeln für Mitglieder
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Herrn Onesta im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die an der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vorzunehmenden Änderungen zur Festlegung von Verhaltensregeln für die Mitglieder des Europäischen Parlaments (A6-0413/2005).

 
  
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  Gérard Onesta (Verts/ALE), Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, Sie haben vor sich ein Exemplar unserer gegenwärtigen Geschäftsordnung liegen. Nach dieser Geschäftsordnung müssten Sie mich sofort durch die Saaldiener aus dem Saal entfernen lassen, denn ich trage ein T-Shirt, auf das vorn und hinten eine kleine politische Losung aufgedruckt ist. Denn nach unserer Geschäftsordnung ist es strikt verboten, seine politischen Überzeugungen visuell zum Ausdruck zu bringen, auf welchem Träger auch immer. Dies zeigt, wie absurd die gegenwärtige Regelung ist, umso mehr, da uns die geltende Geschäftsordnung in Fällen von Gewaltanwendung, Beleidigungen, Diffamierung und Beleidigungen in oder außerhalb des Sitzungssaals keine Möglichkeit des Einschreitens bietet. Unsere gegenwärtigen Instrumente für diese Fälle sind sehr schwach: sie bieten entweder nichts oder die Atombombe, und die Atombombe sind Sie, Herr Präsident. Sie können dem Parlament vorschlagen, gegen den Zuwiderhandelnden eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, doch da dieser faktisch keinerlei Rechte hat, zögern Sie, dies zu tun, und durch Ihr Zögern riskieren Sie selbst, gerügt zu werden. Aus diesem Grund haben weder Sie noch irgendeiner Ihrer Vorgänger jemals diese Atombombe genutzt, und dies ist gut so.

Es war also notwendig, die Dinge zu verändern, und daher möchte ich nicht nur Ihnen danken – ich bin wirklich sehr beeindruckt, dass Sie zu so später Stunde noch hier sind, um die Sitzung zu leiten -, sondern auch die vier Schattenberichterstatter beglückwünschen, die uns geholfen haben, einen Konsens zu finden: Íñigo Méndez de Vigo für die EVP, Richard Corbett für die SPE, Ignasi Guardans Cambó für die Liberalen und Sylvia-Yvonne Kaufmann für die VEL. Dieser Bericht gibt uns die Möglichkeit, nicht nur eine vernünftigere, geeignetere, flexiblere und angemessenere Geschäftsordnung zu verabschieden, sondern auch – und das ist umso besser – die individuellen Grundrechte jedes Abgeordneten zu stärken.

Erstmalig wird durch diese neue Geschäftsordnung unser Primärrechtsschutz in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Auch der Schutz durch das Abgeordnetenstatut ist gegeben. Zum ersten Mal wird ein Zuwiderhandelnder Anspruch auf individuelle Information haben sowie das Recht, von Ihnen, Herr Präsident, angehört zu werden. Die Sanktion muss schriftlich begründet werden. Es gibt keinen Ermessensspielraum mehr. Der Zuwiderhandelnde hat zusätzlich zu dem externen Beschwerderecht auch das Recht, intern Beschwerde einzulegen. Eine solche Beschwerde hat aussetzende Wirkung. Sollte unser Beschwerdegremium zu langsam arbeiten, dann wird die Sanktion null und nichtig. Die Abgeordneten werden auch – und das ist zu begrüßen – erstmals ein Recht auf visuelle Äußerungen haben. Ich werde dadurch endlich ein solches T-Shirt tragen können, ohne dass Ihre Saaldiener eingreifen müssen, Herr Präsident, vorausgesetzt, das was ich trage, ist weder verletzend noch diffamierend und stört auch nicht die Sitzung, was, wie ich hoffe, heute Abend nicht der Fall ist.

Wir haben auch erstmals das Stimmrecht für unantastbar erklärt. Bisher ist es so, dass ein Kollege im Falle der Suspendierung für einige Tage auch sein Stimmrecht verliert. Das heißt, nicht nur er wird bestraft, sondern auch alle seine Wähler, die nichts mit seinem Regelverstoß zu tun haben. Wir haben uns somit entschlossen, davon auszugehen, dass die Demokratie stark genug ist, um so weit zu gehen, um selbst den schlechtesten Abgeordneten – der nämlich die Demokratie nicht achtet – zu schützen. Die Demokratie ihrerseits wird jedoch auch das kleinste seiner Rechte achten. Ich denke, dass dies unserem Parlament zur Ehre gereicht.

Ich möchte nochmals den Schattenberichterstattern danken, dass sie es ermöglicht haben, zu diesem Konsens zu gelangen. In der Geschäftsordnung selbst ist eine Sicherheitsklausel vorgesehen, denn sie soll künftig folgenden Satz enthalten: „Die Anwendung dieses Artikels schränkt weder die Lebhaftigkeit der Parlamentsdebatten noch die Redefreiheit der Mitglieder in irgendeiner Weise ein.“

Für den Schluss habe ich mir ein Beispiel aufgehoben. Sie werden sich sicher erinnern, dass vor einem Jahr während der Abstimmung über die Europäische Verfassung eine Fraktion in diesem Saal beträchtliche Unruhe hervorgerufen hat. Sie selbst, Herr Präsident, hatten einige Schwierigkeiten, um die Ordnung im Saal wieder herzustellen und dem Hohen Haus zu ermöglichen, seine Arbeit fortzusetzen. Sie haben große Besonnenheit an den Tag gelegt, doch es war eine äußerst schwierige Situation, und die in der Öffentlichkeit gezeigten Bilder von diesen tumultartigen Szenen haben in keiner Weise zum Ansehen der europäischen Demokratie beigetragen.

Es ist damit zu rechnen, dass dieselbe Fraktion morgen während der Abstimmung über den zur Beratung anstehenden Punkt ein neues Happening veranstalten wird, allerdings ganz anderer Natur. Einige von ihnen haben mir gesagt, sie hätten den Geist der neuen Geschäftsordnung bereits verinnerlicht. Sie wollen Marionetten verwenden und Straußvögel zur Schau stellen; dies wird weder gewalttätig, noch störend und gewiss nicht aggressiv sein. Allein die Tatsache, dass sie diese neue Geschäftsordnung bereits verinnerlicht haben, zeigt, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen.

Abschließend möchte ich die Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass wir uns dank der Anstrengungen aller Abgeordneten als ein lebhaftes, aber würdiges, ein würdiges, doch lebhaftes Parlament erweisen werden. Herr Präsident, Sie können sich auf mich, der ich allgemein als politischer Agitator bekannt bin, verlassen, dass ich darauf achten werde, dass dieses Parlament seine Lebhaftigkeit nicht verliert.

 
  
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  Präsident. – Vielen Dank, Herr Onesta, für Ihre Erläuterungen, doch ich muss Sie aus dem Sitzungssaal verweisen, denn das sieht die gegenwärtige Geschäftsordnung vor, die immer noch gilt.

 
  
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  Ingo Friedrich, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Was ist der Sinn dieser Geschäftsordnung und was ist neu daran? Der Sinn ist, dass die Lebhaftigkeit und Spontaneität voll gewährleistet werden sollen, dass aber jemand, der wirklich bösartig, nachhaltig und ständig den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Parlamentsarbeit stört, zur Ordnung gerufen werden kann.

Dies wurde neu definiert und es wird geklärt, was bisher in der Satzung sehr unspezifisch dargelegt wurde, nämlich der Unterschied zwischen dem „normalen“ Sitzungsleiter, dem Präsidenten einer Delegation oder eines Ausschusses, oder einem Vizepräsidenten, der diese große Versammlung leitet, und dem einzigen Präsidenten – Sie sind ja heute persönlich anwesend. Der „normale“ Sitzungsleiter darf eine Rüge erteilen, er darf einen nachhaltig störenden Kollegen des Saales verweisen und er darf eine Sitzung unterbrechen. Aber die wirklich schmerzlichen Sanktionen kann nur der Präsident verhängen. Es klingt zunächst einmal überraschend, dass der Präsident alleine, ohne das Plenum, so eine wirksame Sanktion verhängen kann. Dies wird aber korrigiert oder ausbalanciert dadurch, dass eine Beschwerdemöglichkeit neu eingeführt wird, so dass der Kollege, der sich vom Präsidenten ungerecht behandelt fühlt, sich beschweren kann und eine womöglich falsch verhängte Sanktion dann korrigiert werden kann.

Wirklich neu ist, dass auch der Geheimnisverrat jetzt sanktioniert werden kann. Neu ist eine gewisse Erhöhung der Sanktionsmöglichkeit. Bisher gibt es die Möglichkeit, einen Kollegen zwei bis fünf Tage von den Arbeiten auszuschließen, neu wäre die Dauer von zwei bis zehn Tagen. Ich meine – so wie dies auch Herr Onesta gesagt hat – dass es sich um einen ausbalancierten Entwurf, einen Vorschlag, der die Lebhaftigkeit ermöglicht und trotzdem den ordnungsgemäßen Ablauf gewährleistet, handelt. Unsere Fraktion wird deshalb Ja zu diesem Vorschlag sagen.

 
  
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  Richard Corbett , im Namen der PSE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Wie Sie sicher wissen, verfügen fast alle Parlamente über Bestimmungen, um sich vor störendem Verhalten zu schützen, das auf die Behinderung der parlamentarischen Arbeit abzielt. Vielleicht werden diese Bestimmungen ja nie angewendet, vielleicht werden sie ja nie gebraucht, aber trotzdem ist es wichtig, dass solche demokratischen Schutzklauseln vorhanden sind.

Bei dem, was unser Ausschuss heute vorgestellt hat, handelt es sich lediglich um bescheidene Vorschläge. Damit würden Sie, Herr Präsident, Befugnisse erhalten, die wesentlich geringer sind als beispielsweise die Befugnisse des Speaker des House of Commons. Diese Befugnisse wären nämlich eng begrenzt und an bestimmte Garantien gebunden, womit den Befürchtungen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen wurde, dass wir gegen jedwedes lebhafte Verhalten vorgehen würden. Das ist aber nicht der Fall. Dennoch halten wir es für richtig, dass abgestimmte und ausgewogene Vorschriften eingeführt werden, um uns gegebenenfalls zu schützen. Schließlich wurde bei den letzten Europawahlen ein Abgeordneter gewählt, der zwar inzwischen offenbar von der Bildfläche verschwunden ist, aber der während des Wahlkampfes erklärt hatte, dass er nur ins Parlament gewählt werden wolle, um den allgemeinen Arbeitsablauf zu stören. Letzten Endes ist ihm das nicht gelungen. Aber wer weiß, vielleicht hätte er sich zusammen mit anderen ernsthaft daran gemacht, das Parlament in seiner Arbeit zu behindern. Deshalb muss der demokratische Prozess geschützt werden bzw. es müssen zumindest Instrumente vorhanden sein, auf die wir gegebenenfalls zurückgreifen können.

Einige Vertreter der Presse behaupten ja, dass mit diesen Bestimmungen EU-Gegner zum Stillschweigen gebracht und somit Minderheitenansichten unterdrückt werden sollen. Das stimmt aber nicht. Jeder, der die Vorschläge gelesen hat, wird wissen, dass diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt. Wir haben uns nach Kräften bemüht, den Pluralismus im Parlament – das Rederecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und in einem gewissen Maße sogar das Recht auf den Einsatz visueller Mittel – zu schützen und zu gewährleisten. Mit diesen Vorschlägen soll also nicht irgendeine Minderheit abgestraft werden. Die Personen, die das sagen, haben es doch nur auf leichtgläubige Journalisten oder die euroskeptische Presse abgesehen in der Hoffnung, dass daraus eine Geschichte gemacht wird, in der wir als Trottel dargestellt oder lächerlich gemacht werden. Entweder denken diejenigen, die hinter dieser Geschichte stecken, wirklich, dass diese Maßnahmen auf sie abzielen, was ich kaum glauben kann, und sie wollen uns in unserer Arbeit stören – und das ist hoffentlich nicht der Fall – oder sie sind schlichtweg paranoid. Wenn man jedoch ihre generelle Einstellung zur Europäischen Union kennt – nämlich dass alles, was von unseren Organen kommt, zwangsläufig nichts Gutes verheißen kann –, dann glaube ich eher, dass sie aus ihrer Paranoia heraus der Presse eine solche Geschichte über diesen völlig vernünftigen Bericht aufgetischt haben.

Meine Fraktion wird die Vorschläge von Herrn Onesta unterstützen, denn dadurch wird unser Parlament hoffentlich ausgewogene Bestimmungen erhalten, die wir gegebenenfalls zu unserem eigenen Schutz anwenden können.

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó, im Namen der ALDE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, meine Fraktion wird diesem Bericht in der jetzigen Form nach Annahme mehrerer Änderungsanträge ihre volle Unterstützung geben, und ich möchte dem Berichterstatter zu dem Text gratulieren, auf den wir uns alle schließlich einigen konnten. Die Vorredner haben dies sehr gut erläutert, und ich komme nicht umhin, einige ihrer Punkte aufzugreifen.

Dieser Text rationalisiert im Wesentlichen das derzeitige System − was an sich schon eine Aufgabe ist –, er kodifiziert, aber rationalisiert, er verdeutlicht viel stärker die Rolle jedes Einzelnen, und vor allem schafft er ein Gleichgewicht zwischen gegensätzlichen Standpunkten.

Der erste besteht darin, dies als Parlament und nicht als Schule oder Kirche und – bitte betrachten sie dies als Scherz – nicht als Opernhaus zu betrachten. Es braucht seine Lebendigkeit, seine Bewegung und seine Menschen. Dennoch müssen die Regeln seiner Tätigkeit eingehalten werden, und das Parlament muss in der Lage sein, jederzeit die Würde seiner Funktion zu bewahren.

Es ist unerträglich – und ich möchte ein Beispiel anführen, das ich als Skandal empfunden habe, wenn Sie mir den Ausdruck gestatten –, eine feierliche Sitzung mit einem Präsidenten, einem Staatsoberhaupt, während seiner letzten Rede und wahrscheinlich einer seiner letzten politischen Aktionen in Europa und in seiner politischen Karriere zu unterbrechen. Ich meine die Rede von Präsident Ciampi in diesem Haus. Das ist untragbar. Andere, ähnliche Aktionen sind ebenso wenig hinnehmbar.

Ein solches Verhalten muss bestraft werden, viel mehr als wenn ein Mitglied das eine oder andere Plakat enthüllt oder ein kleines Faltblatt verteilt, was die Arbeit des Hauses keineswegs stört.

Deshalb sind einerseits Lebendigkeit, Energie und gegensätzliche Interessen gut – die sich manchmal durch Zurufe und andere Reaktionen äußern, die uns, die wir aus südländischen Parlamenten kommen, sogar zu fehlen scheinen, weil es uns das simultane Dolmetschen schwer macht, spontan zu lachen oder auf eine Bemerkung zu reagieren –, doch darf das nicht so weit gehen, dass die Würde der uns übertragenen Rolle leidet und dessen, was jeder von uns repräsentiert, was viel mehr ist, als jeder von uns, einzeln betrachtet, darstellt. Deshalb sind wir hier, auch zu dieser späten Stunde.

Dieses Gleichgewicht kommt meines Erachtens in dem Bericht, über den wir morgen abstimmen, gut zum Ausdruck. Es gibt angemessene Sanktionen, es gibt Garantien für jene, gegen die gegebenenfalls Sanktionen verhängt werden, es gibt Befugnisse für den Präsidenten, denen das Recht, beim Präsidium Beschwerde einzulegen, gegenüber steht. All dies stellt nach meiner Ansicht einen Fortschritt dar.

Ich wünsche diesem Text das Beste, was man einem solchen Text wünschen kann: dass er nicht zur Anwendung kommen muss. Ich hoffe, dass er bleibt, wo er ist, dass wir alle praktisch vergessen, dass er existiert, und dass er unbeachtet bleibt, weil er nicht herangezogen werden muss. Dies wäre das bestmögliche Ergebnis der Existenz klarer Vorschriften in Bezug auf die interne Disziplin dieses Parlaments.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Herr Onesta hat sein Möglichstes getan, um die richtige Balance zwischen der Empörung über das Verhalten einiger Europaabgeordneter und der Gewährleistung der Freiheit zur Äußerung abweichender Meinungen zu finden. Positiv ist, dass Abgeordnete, gegen die Sanktionen verhängt wurden, nicht ihr Stimmrecht verlieren werden und ihnen eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt wird. Trotzdem könnte sich dieser Vorschlag meines Erachtens kontraproduktiv auswirken. Er stellt eine Einladung an die Europaabgeordneten dar, Schlagzeilen zu machen, indem sie die gegen sie verhängten Sanktionen publik machen und sich damit der Öffentlichkeit als Märtyrer darstellen. Ferner werden indignierte Sitzungspräsidenten dadurch zu unnötiger Härte gegenüber Personen, die sie nicht als ihre Freunde betrachten, verleitet. Darüber hinaus wird jeder Zwischenfall zu der Forderung führen, alle unvorhergesehenen Irritationen durch noch strengere Bestimmungen auszuschließen.

Unterbrechungen bei Aussprachen und „sichtbare“ Meinungsbekundungen sind fester Bestandteil üblicher parlamentarischer Praxis. Dieses Haus würde sich möglicherweise lächerlich machen, sollte dies zur Folge haben, dass Abgeordnete von manchen Sitzungen ausgeschlossen oder sogar suspendiert werden. Wäre dies der Fall, so würden die Medien weniger über den Inhalt der Debatte und die Beschlussfassung als vielmehr über den Mangel an Toleranz berichten. Da dies ein falsches Signal an die Wähler aussenden würde, wäre es besser, eine solche Regelung darauf zu beschränken, physische Gewalt zu verhindern und zu bestrafen.

 
  
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  Gerard Batten , im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Seit meine Partei, die UK Independence Party, im Jahre 1999 den Sprung ins Europäische Parlament geschafft hat und aus den Wahlen im Jahre 2004 sogar noch gestärkt hervorgegangen ist, haben wir als erste Partei echte Oppositionsarbeit gegen den Prozess der politischen Integration Europas betrieben. Ich habe Bedenken, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu verwendet werden könnten, die Stimmen der Befürworter der nationalen Souveränität und der EU-Gegner zu ersticken. Sollte dies der Fall sein, dann werden Sie keinen Erfolg haben.

Ich möchte jedoch einige konstruktive Empfehlungen abgeben, um das Verfahren etwas zu beschleunigen. Erstens sollten die Präsidenten, die den Vorsitz inne haben, dafür sorgen, dass sich die Redner an die ihnen zugewiesene Redezeit halten: Denn bei europäisch gesinnten Rednern wird eher mal ein Auge zugedrückt, wenn sie die Redezeit überschreiten, als bei Euroskeptikern. Zweitens müssen einige Präsidenten bei der Abstimmung etwas langsamer vorgehen. Dann hätten wir vielleicht auch etwas mehr Zeit, um vernünftig abstimmen zu können. Zugleich würden die Präsidenten dann vielleicht nicht mehr so viele eklatante Fehler bei der Feststellung des Ergebnisses machen, sodass auch nicht mehr so viele elektronische Kontrollen notwendig wären.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, ich werde aus Gründen parlamentarischer Höflichkeit sprechen: erstens, weil Sie hier sind, und ich glaube, wir sollten Ihnen dafür danken, und zweitens, weil es meine Fraktion war, die diese Aussprache beantragt hatte.

Nach unserer Geschäftsordnung hätte diese Debatte nicht unbedingt stattfinden müssen, da im Ausschuss mit überwältigender Mehrheit für den Bericht von Herrn Onesta gestimmt wurde, aber meine Fraktion hat sie beantragt, eben weil sie für Transparenz ist.

Ich möchte sagen, dass ich mich freue, dass wir die Aussprache beantragt haben, trotz der späten Stunde, denn nach meiner Ansicht trug sie Modellcharakter: Die Abgeordneten, die vor mir gesprochen haben, brachten hervorragend zum Ausdruck, was diese Reform der Geschäftsordnung bedeutet. Wiederum aus Gründen parlamentarischer Höflichkeit und in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde möchte ich hier enden, damit wir alle nach Hause gehen können.

 
  
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  Rainer Wieland (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich hier nicht als Ersatz für Herrn Martin auftrete, sondern dass mir meine Fraktion zwei Minuten eingeräumt hat, obwohl ich nicht dem zuständigen Ausschuss angehöre. Ich goutiere sehr, Herr Präsident, dass Sie sich für diese Fragen herbegeben haben, und ich goutiere auch sehr, dass Sie ein Präsident sind, der versucht, manchen Missbrauch beim Aufruf der Geschäftsordnung von Seiten einiger Kollegen einzudämmen. Ich möchte mich jetzt nicht darüber auslassen, ob man manche Kollegen nicht aufwertet, indem man ihr fragwürdiges Verhalten in der Geschäftsordnung sanktioniert. Ich möchte auch nicht diskutieren, ob nicht manches Präsidiumsmitglied einfach über weniger Souveränität verfügt, die man ihm auch durch eine Änderung der Geschäftsordnung nicht verleihen kann. Ich befürworte ausdrücklich, dass der Geheimnisverrat in diesen Text aufgenommen worden ist. Ich empfinde aber ein gewisses Unbehagen darüber, dass dieser Text nicht vom Rechtsausschuss, der für das Mandat der Abgeordneten zuständig ist, mitberaten werden konnte.

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ist mit gutem Grund für die Geschäftsordnung zuständig. Dort ist diese Sache in den richtigen Händen. Aber manchmal kollidiert das Recht des Abgeordneten auch mit Bestimmungen in der Geschäftsordnung. Natürlich beschränkt sich das Recht des Abgeordneten nicht auf die bloße Abstimmung. Wir sind ein Parlament und kein „Votament“. Mit gutem Grund sagen Gerichte dann, dass – wenn ein Abgeordneter nicht anwesend sein und seine Argumente nicht vortragen konnte – in diesem Fall eine Abstimmung eventuell rechtswidrig zustande kommt. Wenn der Rechtsausschuss beteiligt worden wäre, hätte ich einen Punkt thematisiert, der an die Substanz geht. Bisher konnte ein Abgeordneter, der sanktioniert worden ist, fünf Minuten Redezeit im Parlament beantragen. Die Abgeordneten haben darüber bestimmt. Deshalb brauchte man auch keine Beschwerdemöglichkeit. Jetzt verschwindet das Verfahren, das öffentlich gewesen wäre, gewissermaßen in den Gremien des Parlaments. Das empfinde ich als einen Rückschritt. Ich stimme trotzdem mit Bauchweh zu. Ich bitte aber, dass, wenn man künftig über die puren Organisationsabläufe hinausgeht und auch nur theoretisch das Mandat berührt werden könnte, der Rechtsausschuss in die Beratung mit einbezogen wird.

 
  
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  Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, um 12.00 Uhr, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Glyn Ford (PSE) . – (EN) Herr Präsident! Ich gratuliere Herrn Onesta zu seinem Bericht, der – wenn er denn angenommen wird – unsere Geschäftsordnung dahingehend abändern würde, dass strengere und flexiblere Verfahren zur Disziplinierung von Abgeordneten eingeführt werden, die die Arbeit des Parlaments oder seiner Ausschüsse stören. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob ich den neuen Artikel 147 Absatz 3 Buchstabe b richtig verstanden habe. Darin ist vorgesehen, dass eine Strafe im Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von zwei bis zehn Tagen bestehen wird. Heißt das, dass sich der betroffene Abgeordnete während dieses Zeitraums nicht in die Anwesenheitsliste eintragen darf und somit zu Hause bleiben muss oder ist damit eher gemeint, dass der Abgeordnete, auch wenn er sich in die Anwesenheitsliste einträgt, keinen Anspruch auf Tagegeld hat? Vielleicht könnte ja der Berichterstatter hier seine Absicht näher erläutern!

Ich begrüße den Änderungsantrag 3 zu Artikel 9 Absatz 1 b (neu), in dem der Schutz der Redefreiheit der Mitglieder gewährleistet wird. Sollte diese Abänderung befürwortet und in unsere Geschäftsordnung aufgenommen werden, werde ich diese neue Bestimmung sofort – wenn sie auf der nächsten Sitzung in Kraft tritt – austesten, indem ich meine schriftliche Erklärung zur Boykottierung von Ferrero-Rocher nochmals einreichen werde. Denn diese Erklärung wurde, bevor diese Bestimmung vorgelegt wurde, vom damaligen Parlamentspräsidenten als inakzeptabel zurückgewiesen. Die Redefreiheit darf jedoch nicht eingeschränkt werden, nur um den Wünschen eines europäischen multinationalen Konzerns nachzukommen.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Aufgrund des Verhaltens einiger Abgeordneter und Fraktionen hier im Plenum müssen leider neue Bestimmungen zur Regelung des Verhaltens der Abgeordneten eingeführt werden. Meiner Meinung nach wurde in dem Bericht das richtige Gleichgewicht gefunden zwischen der notwendigen Gewährleistung der Meinungsfreiheit der Abgeordneten und einer lebhaften Aussprache einerseits und der Sicherstellung eines würdigen Arbeitsablaufs andererseits.

 

15. Tagesordnung der nächsten Tagung: siehe Protokoll

16. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 24.00 Uhr geschlossen.)

 
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