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Verfahren : 2005/2134(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0389/2005

Aussprachen :

PV 01/02/2006 - 11
CRE 01/02/2006 - 11

Abstimmungen :

PV 02/02/2006 - 8.4
CRE 02/02/2006 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0037

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 2. Februar 2006 - Brüssel Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht: Markov (A6-0005/2006)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Es war mir eine große Freude, für die Rechtsvorschrift betreffend die Arbeitsbedingungen von Personen zu stimmen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben. Ich bin sehr froh, dass Fahrern garantierte Ruhezeiten gewährt werden. Für nicht minder wichtig halte ich jedoch auch die Überwachung ihrer Einhaltung. Allerdings muss ich betonen, dass der wachsende Straßengüterverkehr mit dem grundlegenden Prinzip der nachhaltigen Entwicklung unvereinbar ist. Verschwenderischer Energieverbrauch, starke Luftverunreinigung sowie die Zerstörung der Straßen und der Umwelt sind allesamt unmittelbare Folge des zunehmenden Lkw-Verkehrs. Die Europäische Union sollte daher bestrebt sein, alternative Beförderungsarten zu entwickeln. Abgesehen von der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer sollten wir uns auch der Situation jener widmen, die in Städten und Dörfern wohnen, durch die Tag und Nacht Lkw donnern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die neue Verordnung, die vor allem dazu dienen soll, die Sozialvorschriften für im internationalen Straßenverkehr beschäftigtes Fahrpersonal zu festigen und zu verbessern.

Die Verordnung legt vier Hauptelemente fest. Sie schreibt vor, dass alle neuen Fahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet werden, und sie definiert die „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ als jede ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, die alternativ in zwei Etappen aufgeteilt werden kann. Zusätzlich wurden eine neue Definition zur „Lenkzeit“ sowie die Bestimmungen zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals angenommen, die jetzt denen der Verordnung angepasst werden. Abschließend wird bestätigt, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden einzuhalten ist.

Alles in allem stimme ich zu, dass die Verordnung in Europa wesentlich zu höherer Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In den Markov-Berichten, über die das Parlament heute abgestimmt hat, werden eine Reihe von Fragen für Länder am Rande des europäischen Territoriums, wie Portugal, Spanien und Griechenland, aufgeworfen.

Ich weiß, welche Anstrengungen alles während der gesamten Verhandlungszeit unternommen wurden. Ich muss auch sagen, dass diese Angelegenheit so gelöst werden sollte, dass man nicht nur dazu beiträgt, die Sicherheit des Straßenverkehrs auf den europäischen Autobahnen zu verbessern, sondern auch dazu, die wirtschaftliche Gleichheit in Bezug auf Entwicklung und Wachstum im Verkehrssektor in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Die Lektüre dieser Texte hat mich zu dem Schluss geführt, dass trotz der Bemühungen der Verhandlungsteilnehmer diese Vorschläge ausgehend von den mitteleuropäischen Verkehrsunternehmen formuliert wurden, deren Fahrten in der Regel über kürzere Strecken erfolgen.

Als gewählter Vertreter aus Portugal muss ich deshalb gegen diese Regelungen stimmen und darauf hinweisen, dass die Vollendung des Binnenmarktes die Berücksichtigung auch der Länder, in denen diese Tätigkeit größere Entfernungen umfasst, bedeutet und den Interessen ausnahmslos aller Mitgliedstaaten Rechnung gerecht werden sollte.

 
  
  

- Bericht: Markov (A6-0006/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) MdEP der portugiesischen kommunistischen Partei setzen sich zusammen mit Verbänden der Arbeitnehmer im Autobahn- und Stadtverkehrsbereich seit langem dafür ein, die Arbeitnehmerrechte für Berufskraftfahrer dahingehend zu verbessern, dass die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten für Kraftfahrer eingehalten werden und dass die „Heilige Kuh“ Wettbewerb in ihrer ausbeuterischen Gier diese Rechte nicht aushöhlt.

Wie die Gewerkschaften erklärt haben, wird die gerade angenommene Verordnung möglicherweise die Arbeitsbedingungen in einigen Länder verbessern, doch sie bleibt hinter der in Portugal geltenden Kollektivregelung betreffend die Arbeitszeitgestaltung, die Festlegung der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und deren Kontrolle zurück.

Unter anderem wird in der Verordnung die Beibehaltung von zwei verschiedenen Begriffen gefordert, nämlich „Lenkzeit“ und „Arbeitszeit“, wodurch die Arbeitnehmer benachteiligt werden. Hinzu kommt noch, dass durch die „neuen“ Definitionen der reduzierten Ruhezeiten die Aufgabe, die Einhaltung der Mindestruhezeiten zu kontrollieren, erschwert wird und die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass die Arbeitstage und –wochen der Fahrer überlastet sein werden. Wir hoffen deshalb, dass die Annahme der Verordnung nicht als (trügerischer) Vorwand zur (falschen) Rechtfertigung neuer Angriffe auf Arbeitnehmerrechte wirkt.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Die Verordnung über die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr hatte sich zum Ziel gesetzt, längst notwendig gewordene einheitliche Regelungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Straßenverkehr einzuführen. Ob sich die sozialen Interessen der betroffenen Fahrer aufgrund der vorliegenden Einigung tatsächlich verbessern werden, bleibt abzuwarten. Es wurden zwar endlich einheitliche Lenk- und Ruhezeiten im Straßentransport erreicht, doch mir wichtige Punkte wie eine umfassende Einbeziehung der Arbeitszeitrichtlinie fanden nicht Eingang in das endgültige Dokument.

Ich bedauere zutiefst, dass eine Festschreibung des Verbots von strecken- und mengenabhängiger Entlohnung nicht Teil dieser heute verabschiedeten Verordnung sein wird. Ich habe mich vehement dafür eingesetzt, um weit reichende Verbesserungen der sozialen Bedingungen für Kraftfahrer zu erreichen. Die fixe Entlohnung stellt einen echten Schutz der wirtschaftlichen Grundlage eines jeden Arbeitnehmers dar und meiner Meinung nach steht dies auch dem im Straßenverkehr beschäftigten Personal zu.

Die Vereinheitlichung der Sozialstandards im europäischen Straßenverkehr ist generell eine vernünftige Entscheidung, aber im Hinblick auf die von mir eingangs erhofften Verbesserungen für die Fahrzeuglenker selbst ist das Ergebnis ernüchternd. Ich kann daher diese beiden Dossiers nur ablehnen.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Die Vereinheitlichung der Sozialstandards im europäischen Straßenverkehr ist generell sehr begrüßenswert. Dabei muss es aber eine Verbesserung der sozialen Bedingungen für Kraftfahrer geben. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben, und daher habe ich gegen diese Dossiers gestimmt.

Das Ziel der Verordnung über die Harmonisierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist, längst notwendig gewordene einheitliche Regelungen hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Sicherheit im Straßenverkehr einzuführen. Es wurden zwar endlich einheitliche Lenk- und Ruhezeiten im Straßentransport erreicht, doch wichtige Punkte wie eine umfassende Einbeziehung der Arbeitszeitrichtlinie fanden nicht Eingang in das endgültige Dokument.

Leider wird eine Festschreibung des Verbots von strecken- und mengenabhängiger Entlohnung nicht Teil dieser heute verabschiedeten Verordnung sein. Die fixe Entlohnung stellt jedoch einen wichtigen Schutz der wirtschaftlichen Grundlage eines jeden Arbeitnehmers dar und steht natürlich auch dem im Straßenverkehr beschäftigten Personal zu.

 
  
  

- Bericht: Toubon (A6-0412/2005)

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe heute gegen einen Kommissionsvorschlag zur Vereinheitlichung und Einführung des metrischen Systems bei Lebensmitteln einschließlich Brot und Milch gestimmt. Im Ergebnis wäre das britische Pint-Maß für Milchflaschen abgeschafft und die Größe unseres Standardbrotlaibs geändert worden.

Beide Vorschläge hätten uns neben einer völlig sinnlosen Vereinheitlichung erhebliche Kosten für britische Bäcker und milchverarbeitende Betriebe aufgezwungen, weil der Erwerb neuer Maschinen erforderlich geworden wäre. Ich hatte mich mit Vertretern der nordirischen Brotindustrie getroffen und hatte Zweifel angesichts der damit verbundenen nicht hinnehmbaren finanziellen Belastung.

Daher freut es mich, dass das Europäische Parlament diesen Aspekt des neuesten verrückten Vorschlags aus Brüssel abgelehnt hat.

 
  
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  Lena Ek und Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Für einen funktionierenden europäischen Markt für Waren müssen auch die Interessen der Verbraucher geschützt werden. Mit den Abänderungen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments an dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen wäre dies jedoch nicht der Fall. Der Berichterstatter hat Vorschriften für Verpackungen u. a. von Butter, Milch, Teigwaren und Reis vorgeschlagen. Ich möchte, dass die europäischen Verbraucher zwischen vielen Erzeugnissen wählen können, und es ist nicht sehr sinnvoll, gegenwärtig verwendete schwedische Milchverpackungen, z. B. mit 300 ml Inhalt, mit Hilfe von Vorschriften abzuschaffen. Die Verbraucher sind heutzutage in der Lage, durch Preisvergleiche selbst zu entscheiden, was sie kaufen wollen. Wir müssen mittels Vorschriften die grundlegenden Wettbewerbsbedingungen verbessern und den Verbraucherschutz stärken. Allerdings sollten wir, wie von der Kommission angestrebt, unnötige Regelungen abschaffen. Aus diesem Grunde habe ich für eine schlankere, aber konzentriertere EU gestimmt, in der kein Platz ist für sinnlose Vorschriften, die unnötige Kosten für die Lebensmittelindustrie verursachen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Richtlinie, über den heute im Plenum in erster Lesung abgestimmt wurde, ist ganz allgemein Teil des von der Kommission befürworteten Ansatzes zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt. Zweck dieses Vorschlags ist es, die vorhandenen Vorschriften in einem einheitlichen Rechtsakt zusammenzufassen und alle bestehenden Verpackungsgrößen abzuschaffen (oder zu deregulieren).

Einzelne Bereiche werden allerdings auch weiterhin der bestehenden Regelung auf der Grundlage einer vollständigen Angleichung unterliegen. Gemäß dem Vorschlag könnten obligatorische Wertereihen in ganz konkreten Bereichen wie Wein, Spirituosen, löslicher Kaffee, Aerosole und Weißzucker gerechtfertigt sein, in denen durch Gemeinschaftsregelung bereits obligatorische angeglichene Größen festgelegt sind.

Das Parlament hat außerdem festgelegt, dass die Richtlinie nicht für Brot in Fertigpackungen, Streichfett, Butter, Tee oder Kaffee gilt, für die weiterhin nationale Bestimmungen über Nennfüllmengen gelten. Die Produkte können in allen Bereichen in einer potenziell unbegrenzten Wertereihe hergestellt und von den Verbrauchern erworben werden.

Im Bericht wird ferner festgestellt, dass einige weitere Grundnahrungsmittel, nämlich Kaffee, Butter, Salz, Reis, Teigwaren und Konsummilch, als Ausnahme zur Liberalisierung weiterhin obligatorischen Wertereihen unterliegen sollten.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht behandelt einen Vorschlag zur Deregulierung, aber gleichzeitig auch Harmonisierung der zulässigen Verpackungsgrößen für Lebensmittelprodukte. Einerseits kann es unter dem Gesichtspunkt des Binnenmarkts gut sein, Standards zu haben, von denen letztendlich die Verbraucher profitieren. Andererseits schlägt der Bericht auch weitgehende Detailregelungen auf Gemeinschaftsebene vor.

Einem der Änderungsanträge zufolge, für die der Parlamentsausschuss gestimmt hatte, belegen Untersuchungen der Kommission, dass die Angabe des Preises nach Maßeinheit von den Verbrauchern in der Regel weder verwendet noch verstanden wird. Mit solchen Aussagen werden die Bürger der Mitgliedstaaten teilweise für unfähig erklärt, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und wird somit eine unfreundliche Einstellung zur Bevölkerung zum Ausdruck gebracht.

Ich habe heute gegen den Bericht gestimmt, da er Vorschriften auf einem Gebiet beinhaltet, auf dem die Beschlüsse wirklich nicht durch die EU, sondern durch jeden einzelnen Mitgliedstaat gefasst werden sollten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße den Ansatz der Kommission zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften. Übertriebene Vorschriften und verwirrende Regelungen, also was man gemeinhin als Bürokratie bezeichnet, ist eines der maßgeblichsten Hindernisse für die wirtschaftliche Effektivität in den EU-Mitgliedstaaten.

Ich bin für diesen Vorschlag zur Vereinfachung und Liberalisierung, der durch die vorsichtigen Änderungsanträge des Parlaments etwas verwässert wurde. Wo Liberalisierung erwiesenermaßen ganz sicher keinem sinnvollen Zweck dient oder sogar gegen die Interessen der Verbraucher wirkt, ist sie zurückgenommen worden. Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Einige Kommissionsvorschläge hätten sich negativ auf mehrere Branchen in der Gemeinschaft, insbesondere auf die schottische Whiskyindustrie, ausgewirkt, und ich bin daher froh, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mehrere Änderungen vorgenommen hat, denen ich gerne zustimme. Der Binnenmarkt hat den Gemeinschaftserzeugern viele Vorteile gebracht, und wir hier im Parlament müssen sicherstellen, dass nach wie vor diese Vorteile im Vordergrund stehen.

 
  
  

- Bericht: Brok (A6-0389/2005)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Im Moment haben wir zwei Krisenherde, die unserer vollen Aufmerksamkeit sowie vielen Fingerspitzengefühls bedürfen, und sich nicht durch schöne Worte, wie wir sie von der gegenwärtig amtierenden österreichischen Ratspräsidentschaft hören, in Luft auflösen werden.

Zum einen müssen wir mit dem Wahlsieg der Hamas umgehen, der in Palästina völlig klar als demokratischer Willensausdruck akzeptiert werden muss. Zum anderen handelt es sich dabei aber um eine Bewegung, die der Gewalt noch nicht abgeschworen hat. Das palästinensische Volk benötigt aber die europäische Hilfe – auch die Finanzhilfe – mehr denn je. Und von der Hamas wird man natürlich, wenn sie eine Regierung bildet, entsprechend verlangen müssen, der Gewalt abzuschwören.

Hinsichtlich der Iran-Frage ist es hoffentlich noch nicht zu spät für eine vorzugsweise – natürlich mit Russland und China abgestimmte – diplomatische Lösung. Da der Iran zu Gesprächen über eine Urananreicherung mit Russland bereit zu sein scheint, sollten wir zunächst einmal diesen Weg beschreiten. Gleichzeitig ist es aber wichtig, gegen die atomare Kooperation zwischen den USA und Indien aufzutreten, da diese Teherans negative Einschätzung des so genannten „selbsternannten Weltpolizisten“ USA mit ihrer Scheinheiligkeit zu bestätigen scheint.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für den Bericht von Herrn Brok zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stimmen. Nach und nach wurden in Europa die Industrie-, Sozial- sowie die Wirtschafts- und Währungsunion aufgebaut. Unsere Union ist mit 451 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nun größer als die USA und verfügt zudem über eine größere Wirtschaftsmacht. Dennoch sprechen wir auf internationaler Ebene noch nicht mit einer Stimme.

Europa fehlt eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, mit der uns diese Stimme gegeben würde. Der Bericht von Herrn Brok ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird zahlreiche Meinungsverschiedenheiten über die Details einer solchen Politik geben. Doch wir benötigen sie dringend.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wieder einmal steht ein Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – GASP – der Europäischen Union auf der Tagesordnung. Nach der festen Überzeugung der Juniliste sind Fragen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nicht durch die EU, sondern durch die Mitgliedstaaten zu behandeln.

Ferner wird im Bericht erklärt, das Europäische Parlament müsse bei der Erarbeitung der Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu Beginn jedes Jahres konsultiert werden. Auf diese Weise versucht das Parlament, sich mehr Macht anzueignen, was die Juniliste ablehnt.

Aus den oben genannten Gründen habe ich bei der heutigen Abstimmung gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Die Fraktion der Labour-Partei im Europäischen Parlament spricht sich für den Bericht von Herrn Brok aus, in dem eine starke GASP befürwortet wird, deren Schwerpunkt auf Konfliktlösung, Armutsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte liegt. Wir danken dem Berichterstatter für seine Beileidsbekundungen angesichts der Terroranschläge von London. Ich möchte jedoch ebenfalls zu Protokoll geben, dass wir die Verordnungen zum Handel und zur Finanzhilfe zugunsten von Nordzypern unterstützen, was mehr oder weniger auch in Änderungsantrag 1 formuliert wird, und uns nach wie vor dagegen aussprechen, dass Militärausgaben im Gemeinschaftshaushalt berücksichtigt werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, in dem erklärt wird, dass das Parlament sein Recht, konsultiert zu werden und in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine aktivere Rolle zu übernehmen, energischer einfordert. Im Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten werden Prioritäten formuliert, um Konflikte zu vermeiden und eine auf der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts gegründete internationale Zusammenarbeit aufzubauen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für den hier vorliegenden Bericht gestimmt, weil ich mich mit seiner allgemeinen Richtung identifiziere, und zwar sowohl bei den Problemen, die auf internationaler Ebene hauptsächlich Anlass zu Sorge geben – und geben sollten –, als auch bei den Schwerpunkten, die die EU dazu setzen sollte.

Ich stimme einigen Ausführungen im Bericht nicht uneingeschränkt zu, vor allem bei den institutionellen Angelegenheiten, halte aber die allgemeine Sicht auf die Welt, die sich hier abzeichnet, für richtig. Ich bin außerdem der Meinung, dass die internationale Rolle der EU mehr von aktivem Handeln und unserer Fähigkeit, allgemeine Probleme zu verstehen, als von einer Diskussion theoretischer Modelle abhängt. Wenn es um Außenpolitik geht, hat die Wirklichkeit in aller Regel einen größeren Einfluss als alle theoretischen Überlegungen.

Abschließend stelle ich mit Freude fest, dass zwischen den transatlantischen Partnern zunehmend Übereinstimmung herrscht, was ich für ein unverzichtbares Element auf dem Weg zu Frieden, Demokratie und Wohlstand in der Welt halte.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die konservativen Abgeordneten können einige Bedingungen dieses Berichts unterstützen, wie beispielsweise die Empfehlungen, das Waffenembargo gegen China aufrechtzuerhalten, die Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern wiederzubeleben und die afrikanischen Regierungen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu bewegen.

Er enthält jedoch auch einige Vorschläge, die wir eindeutig ablehnen. Ein allgemeines Ziel besteht darin, die GASP auf jeden Bereich der einzelstaatlichen Außenpolitik auszudehnen. Man maßt sich an, unter Ziffer 4 darauf hinzuweisen, welche Schritte bereits unternommen wurden, „um der Anwendung einiger Bestimmungen des neuen Verfassungsvertrags (…) vorzugreifen“, obwohl die Verfassung glücklicherweise abgelehnt wurde. Ziffer 10 betrachtet irrtümlicherweise „Landesverteidigung als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsstrategie der Europäischen Union“, obgleich dieser Bereich den einzelstaatlichen Regierungen vorbehalten ist. Die NATO, die seit mehr als fünfzig Jahren Eckstein der europäischen Verteidigung und Hauptorganisation für internationales militärisches Krisenmanagement ist, findet in diesem Bericht so gut wie keine Erwähnung; in Ziffer 12 wird der NATO irreführenderweise eine Rolle „innerhalb der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik“ zugeschrieben. Außerdem sprechen wir uns gegen die Möglichkeit einer EU-Militärmission in der Demokratischen Republik Kongo und eines EU-Verteidigungshaushalts aus.

Wir haben uns daher bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
  

- Bericht: Carlshamre (A6-0404/2005)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt. Den in Ziffer 4 f) enthaltenen Begriff „Mindesteinkommen“ interpretieren wir dahingehend, dass er einen garantierten angemessenen Lebensstandard bedeutet, da wir einem garantierten angemessenen Lebensstandard positiv gegenüberstehen. Die Einführung staatlich geregelter Mindestlöhne lehnen wir hingegen ab.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Delegation der schwedischen Konservativen hat heute entschieden, sich bei der Abstimmung über die derzeitige Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen der Stimme zu enthalten. Wir konnten diesen Bericht nicht unterstützen, denn er versucht über Gebühr, nationale Zuständigkeitsbereiche zum Gegenstand von EU-Entscheidungen zu machen. Unserer festen Überzeugung nach sollten Gleichstellungsfragen sowie die Strafverfolgungspolitik durch die Mitgliedstaaten entschieden werden, die zu Entscheidungen in diesen Bereichen am besten befähigt sind. Die Konservativen waren bei vielen der im Bericht behandelten Themen auf nationaler Ebene tonangebend.

Unseres Erachtens muss der Staat seine vordringliche Aufgabe - den Schutz der Bürger vor kriminellen Angriffen - erfüllen, unabhängig vom Geschlecht des Opfers und des Täters. Wir sollten den Schwerpunkt auf die Verantwortlichkeit des einzelnen Gewalttäters legen und nicht von einer Sicht auf die Gesellschaft ausgehen, die die Verantwortung des Einzelnen schmälert.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Parlament muss seine Besorgnis zur Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck bringen. Dieses Phänomen betrifft Frauen aller Altersgruppen, ungeachtet ihrer Ausbildung und ihrer sozialen Stellung, auch wenn einige Formen von Gewalt in starkem Maße mit Armut und sozialer Ausgrenzung im Zusammenhang stehen.

Wir befürworten die Empfehlung, dass die Mitgliedstaaten „Nulltoleranz“ gegenüber jeder Form von Gewalt gegen Frauen praktizieren, was die Anwendung wirksamer Maßnahmen zur Prävention und Strafverfolgung sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Problem und seine Bekämpfung einschließt.

Man darf nicht vergessen, dass Gewalt von Männern gegen Frauen eine Erscheinungsform der ungleichen Machtpositionen der Geschlechter ist, was wiederum ein weiterer Grund dafür ist, warum diese Form der Kriminalität nicht ausreichend gemeldet und verurteilt wird.

Ich begrüße die – wenn auch nur teilweise - Annahme von einigen Änderungsanträgen, die wir eingereicht haben, vor allem die Anerkennung, dass Armut und Ausgrenzung wesentliche Gründe für die Zunahme des Frauenhandels sind und dass Prostitution nicht mit der Ausübung einer Arbeit gleichzusetzen ist.

Ich bedauere jedoch die Ablehnung des Vorschlags zur Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Entwicklung wirksamer Programme für die Integration von Frauen, die in der Prostitution tätig sind, mit dem Ziel, die Prostitution schrittweise zu reduzieren und letztlich zu beseitigen.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich teile viele der Ansichten der Berichterstatterin zu diesem Thema. Es ist von größter Bedeutung, dass in den Mitgliedstaaten diese Fragen stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Ich habe für den Bericht gestimmt, da er nicht ausdrücklich eine Gesetzgebung auf europäischer Ebene befürwortet. Der Kommission und den Mitgliedstaaten werden eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen unterbreitet. Meines Erachtens ist dies ein Problemkreis, zu dem letztendlich die nationalen Parlamente eventuell erforderliche Gesetzgebungsmaßnahmen beschließen müssen.

 
  
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  Filip Andrzej Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. (PL) Gewalt gegen Frauen ist eine traumatische Erfahrung, nicht nur für die Frauen selbst, sondern auch für ihre Kinder, ihre Angehörigen und selbst für diejenigen, die versuchen, den Opfern zu helfen. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich habe einmal eine Frau, die von ihrem Mann geschlagen worden war, ins Krankenhaus und zur Polizei gefahren. Damals empfand ich, was Frauen wohl oft verspüren – ohnmächtige Wut. Dieselbe Wut empfindet man, wenn man hört, dass die Polizei einen betrunkenen Mann, der wegen Misshandlung seiner Familie verurteilt wurde, wieder zu seiner ehemaligen Frau zurückschickt und dies damit begründet, dass er dort zuletzt gemeldet war.

Vor einigen Jahren hat sich in meiner Heimatstadt eine Tragödie ereignet. Ein Mann entkam aus einer Ausnüchterungszelle – das ist kein Gefängnis –, ging ein paar Kilometer zu Fuß, brachte seine Frau um und warf sie aus dem Fenster. Ich möchte nicht, dass so etwas noch einmal geschieht.

Gewalt ist keine häusliche Angelegenheit. Sie darf weder gerechtfertigt noch relativiert werden. Die ganze Gesellschaft muss sich dem entgegenstellen. Wir dürfen dieses Problem nicht auf die leichte Schulter nehmen, seine Bedeutung für die Gesellschaft nicht unterschätzen und auch das Ausmaß dieser Erscheinung nicht herunterspielen.

Ich habe den Bericht Carlshamre unterstützt, weil es unsere Pflicht ist, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Gewalt gegen Frauen auszumerzen. Das Null-Toleranz-Prinzip ist nicht immer notwendig, aber in diesem Fall wirklich unerlässlich.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Gemeinsam mit mir verurteilen meine britischen Kollegen aus den Reihen der Konservativen jede Form der Gewalt gegen Frauen. Allerdings verurteilen wir Gewalt gegenüber Vertretern beider Geschlechter oder Gewalt im Allgemeinen. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass Frauen gegen Gewalttaten geschützt werden und die Täter die volle Kraft des Gesetzes zu spüren bekommen müssen.

Wir haben uns dennoch der Stimme enthalten, weil wir denken, dass der Bericht diesem ernsten Problem nicht gerecht wird. Mit seiner unangemessenen Ausdrucksweise schadet er der wichtigen Botschaft, die er vermitteln will.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, in dem bekräftigt wird, dass die Gewalt von Männern gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung darstellt und dass gegen solche Gewalttäter genauso entschieden strafrechtlich vorgegangen werden sollte wie es in Fällen von Gewaltanwendung gegen Männer geschieht. Gewaltverbrechen werden in Abhängigkeit vom Geschlecht des Opfers unterschiedlich behandelt und bestraft. Solche Gewalttaten sollten, ganz gleich ob sie in der Öffentlichkeit oder im Privatbereich begangen werden, als Straftaten behandelt werden.

Ich bin mir zwar darüber im Klaren, dass die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, die von der UN-Generalversammlung 1993 verabschiedet wurde, ein wichtiger Meilenstein für die Anerkennung des Problems der häuslichen Gewalt gegen Frauen war, doch im vorliegenden Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Gemeinschaft noch nicht genug getan wird.

Besonders befürworte ich die geforderte grundlegende Analyse des Ausmaßes des Problems, die auf der Grundlage von Untersuchungen in drei Mitgliedstaaten vorgenommen wird, aus denen hervorgeht, dass 40-50 % der Frauen irgendwann in ihrem Leben der Gewalt von Männern ausgesetzt sind. Es ist unsere Pflicht in der EU, das Recht von Frauen auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu achten und zu sichern.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade die aus massivem Zuzug von anderen Kulturen entstehenden Probleme – unter anderem im Hinblick auf Frauenrechte – wurden jahrzehntelang unter dem Motto falsch verstandener Toleranz ignoriert. Wenn man bedenkt, dass in der EU jede vierte Frau Gewalt durch einen männlichen Angehörigen erfährt, die Hälfte aller Morde im Familienkreis verübt wird und rund 500 000 Genitalverstümmelungen passieren, ist es höchste Zeit, dass endlich restriktiver vorgegangen wird.

In diesem Zusammenhang kann man es nur als Schande betrachten, dass man sich in einer EU, in der die Gurken- und Bananenkrümmung geregelt wird, nicht einmal in der Lage sieht, einheitliche Vorgaben zu entwickeln, wie Gewalt gegen Frauen geahndet werden soll. Ebenso erbärmlich ist es, wenn staatliche Behörden bei Fällen von Polygamie wegsehen oder diese gar unterstützen und damit der Menschenrechtsverletzung auch noch Vorschub leisten.

Angesichts dieser Tatsachen ist es zwar löblich, wenn sich die Ratspräsidentschaft der Verteidigung der Frauenrechte verstärkt annehmen will, mit ein bisschen Aufklärung bei Ärzten, Lehrern oder der Polizei wird es nicht getan sein. Hauptproblempunkt ist das männliche Rollenbild, welches in unserem westlichen Verständnis mit einem Wettkampfstil nicht unbedingt ideal ist und in der muslimischen Ideologie in einem Frauenhass gipfelt - hier müssen wir ansetzen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Mindestens ein Drittel aller Frauen wird irgendwann in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexueller Gewalt. Diese alarmierende Zahl stammt aus dem hervorragenden Bericht meiner Kollegin von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Frau Maria Carlshamre.

Angesichts einer Zunahme von Gewalt gegen Frauen und der Tatsache, dass dies zu einer alltäglichen Erscheinung wird, gibt es nur eine einzige Antwort: Null Toleranz, innerhalb und außerhalb der Ehe.

Darüber hinaus wird Europa seiner Verantwortung gerecht, gegen diese Form der Gewalt vorzugehen, die Frauen aus allen sozialen Schichten betrifft. Im Zeitraum 2004-2008 werden im Rahmen des Programms Daphne II 50 Millionen Euro für den Schutz der besonders schutzbedürftigen Frauen unter uns veranschlagt. Dies ist nur ein symbolischer Betrag, denn wir wissen, dass Maßnahmen zur Prävention und zur Unterstützung der Opfer nur dann erfolgreich sind, wenn sie auf einzelstaatlicher Ebene ergriffen werden.

Daher ist es erschütternd zu erfahren, dass alljährlich zwischen 5 und 10 Millionen Kinder solche unmenschliche Taten mit ansehen und anhören müssen!

Es ist daher dringend geboten, dass von nun an Kinder genauso wie ihre Mütter im Strafrecht aller 25 Mitgliedstaaten als Opfer betrachtet werden.

In unserer Gesellschaft wurde das Problem der Gewalt gegen Frauen viel zu lange heruntergespielt. Diese Feigheit muss ein Ende haben!

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe viele gute Gründe, für diesen Bericht zu stimmen. Die meisten Mitglieder der Gesellschaft finden Gewalt gegen Frauen abscheulich, doch wir wissen, dass es sie gibt.

Gewalt zwischen Menschen, die sich kennen, wie beispielsweise Eheleuten, muss von den Behörden sehr ernst genommen werden. Ich unterstütze die vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen insbesondere im Bereich des Menschenhandels und der häuslichen Gewalt Veränderungen herbeigeführt werden sollen.

 
  
  

- Bericht: Estrela (A6-0401/2005)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht meiner Kollegin Edite Estrela zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union gestimmt, und es freut mich, dass er vom Europäischen Parlament nahezu einstimmig angenommen wurde.

Die Chancengleichheit gehört zu Frankreichs wichtigsten republikanischen Prinzipien, und ich setze mich dafür ein, dass sie auf europäischer Ebene vor allem in Übereinstimmung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingehalten wird. Alle Formen der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts führen zu Ungerechtigkeit, sozialer Gewalt und fehlendem Verständnis zwischen unseren Mitbürgern. Es ist Aufgabe der Europäischen Union, die Gleichbehandlung aller Menschen als Quelle der Harmonie, des Friedens und des Fortschritts zu gewährleisten. Auf diese Weise würde die Union der Welt zeigen, für welche menschlichen Werte wir eintreten, die gemeinsam eines der Fundamente des europäischen Aufbauwerks bilden.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Delegation der schwedischen Konservativen hat sich bei der heutigen Abstimmung über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union der Stimme enthalten. Wir wollen die durch mangelnde Gleichstellung und Vorurteile bedingte Unfreiheit bekämpfen. Es ist jedoch nicht Aufgabe der EU festzulegen, welche Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten oder andere gesellschaftliche Akteure zu ergreifen sind. Daher können wir den Bericht nicht unterstützen, enthält er doch zahlreiche Vorschläge, die in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreifen, beispielsweise Vorschläge für die Bereitstellung von Kinderbetreuung, bei der die Traditionen und kulturellen Eigenheiten der Mitgliedstaaten sich erheblich voneinander unterscheiden.

Darüber hinaus verirrt sich der Bericht in Bereiche, die nicht einmal die Mitgliedstaaten regulieren sollten, z. B. die Einstellung politischer Parteien zu Strategien, die mehr Frauen in ihre Parteistrukturen einbinden. In dem Bericht werden jedoch auch andere wichtige Themen aufgegriffen, beispielsweise die Notwendigkeit der Erstellung vergleichbarer Statistiken über die Löhne von Männern und Frauen sowie die Bekämpfung der Diskriminierung.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, weil wir seinen Inhalt befürworten. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es sich lediglich um eine weitere Absichtserklärung des Parlaments handelt, die im Widerspruch zu den bereits getroffenen Politikmaßnahmen steht, die in einigen Fällen die Gleichberechtigung aushöhlen und die Diskriminierung verschärfen, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt.

Wir begrüßen die Annahme eines Vorschlags, die Kommission aufzufordern, das Europäische Parlament über die erzielten Fortschritte in den verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung der Aktionsplattform von Peking, zumindest im Bereich reproduktive und sexuelle Gesundheit, zu unterrichten und Statistiken für jeden einzelnen Mitgliedstaat zu veröffentlichen.

Außerdem hoffen wir, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen die notwendigen Mittel erhält, damit es einen positiven Beitrag zur Förderung der Gleichberechtigung und dazu leisten kann, dass gewährleistet ist, dass Frauen mit der ihnen zustehenden Würde behandelt werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Initiativbericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über die Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter. Auch ich bin der Auffassung, dass Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen sowie zum Abbau der anhaltenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ergriffen werden müssen.

Im Bericht werden die Ungleichheiten hervorgehoben, die nach wie vor im Bereich der Beschäftigung, mit dem Lohngefälle, und bei Bildung und lebenslangem Lernen bestehen. Zudem wird geprüft, wie sich Berufs-, Familien- und Privatleben erfolgreich miteinander vereinbaren lassen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Beim Umgang mit Fragen der Gleichstellung muss man sich vor allem vor Augen führen, welche Fortschritte in mehr als einem Jahrhundert und seit den ersten Tagen der Emanzipationsbewegung erzielt werden konnten, doch auch daran denken, wie viel noch getan werden muss, damit die Geschlechtergleichstellung zu einem festen Bestandteil des Alltags wird.

Ich begrüße es daher, dass heute Mittag der Bericht von Frau Estrela angenommen wurde, der auf mehrere Formen der Diskriminierung verweist, denen Frauen ausgesetzt sind und die uns damit vor zahlreiche Aufgaben stellen. Ich möchte nur zwei nennen: das auf 16 % geschätzte Lohngefälle und die Beschäftigungsrate bei Frauen zwischen 15 und 24 Jahren, die trotz eines hohen Bildungsniveaus stagniert.

Um die Hemmnisse für die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt abzubauen, ist es natürlich erforderlich, mindestens bis zur Schulpflicht öffentliche und private Betreuungseinrichtungen für Kinder in ausreichender Zahl zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass die Gleichberechtigung der Eltern in der Praxis verwirklicht werden muss. Für alle diese Verbesserungen im Alltag der Menschen muss sich die Europäische Union um die höchsten Standards bemühen, das Bewusstsein schärfen und sich bei Maßnahmen zur Gleichstellung am Erfolg der skandinavischen Länder orientieren.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen den Bericht gestimmt, da er soziale Probleme der Arbeiterklasse benutzt, um kapitalistische Umstrukturierungen zu beschleunigen und auszudehnen, die beide Geschlechter betreffen.

Zur Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit wird vorgeschlagen, „flexible Beschäftigungsformen“ auszuweiten. Um den Mangel an staatlichen Sozialfürsorgestrukturen zu beheben, wird vorgeschlagen, die Last auf die Familie abzuwälzen, allerdings in ausgewogener Weise. Das heißt, auch die Männer sollen auf Teilzeitbeschäftigung zurückgreifen, um das Defizit an staatlicher Fürsorge bei der Reproduktion und bei der Pflege von alten und behinderten Menschen auszugleichen, was dazu führen wird, dass Arbeiterfamilien schließlich nicht mehr in der Lage sein werden, elementare Bedürfnisse zu befriedigen.

Die so genannte Beseitigung der sexuellen Diskriminierung am Arbeitsplatz diente als Alibi für die Abschaffung von Rechten, die sich aus den besonderen Bedürfnissen von Frauen aufgrund ihrer reproduktiven Funktion ergeben.

Wir verurteilen die Diskussion über die Änderung der Geschlechterzusammensetzung in Gremien der Machtausübung als irreführend. Die Macht der Plutokratie wird nicht dadurch verändert werden, dass mehr Frauen in den Institutionen vertreten sind, die ihr zu Dienste stehen.

Die Probleme der Frauen sind im kapitalistischen System verwurzelt, das Frauen und Männer ausbeutet und das Geschlecht und das Alter dazu benutzt, die kapitalistische Politik auf beide Geschlechter auszudehnen.

Die Grundlage für die Gleichstellung kann nur im Rahmen der Volksherrschaft gelegt werden, in der der Reichtum des Volkes durch Produktion und die produzierten Erzeugnisse entsteht.

 
  
  

- Bericht: Ferber (A6-0390/2005)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE).(PT) Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Postrichtlinie halte ich es für äußerst wichtig festzustellen, dass ein garantierter Universaldienst erhalten bleiben muss. Die Vollendung des Binnenmarktes bei Postdiensten muss nicht nur dem wirtschaftlichen Stellenwert des Sektors Rechnung tragen, sondern auch seiner unverzichtbaren territorialen und sozialen Dimension.

Die von der Post in jedem Mitgliedstaaten erbrachten lokalen Dienstleistungen spielen eine erhebliche soziale Rolle, auf die wir nicht verzichten können. Daher müssen wir der territorialen und sozialen Dimension der Postnetze besondere Beachtung schenken, wenn es darum geht, Entscheidungen über die Reformen in diesem Sektor zu treffen, da diese Entscheidungen weitreichende Folgen haben können, wenn die Postdienste vollständig für den Wettbewerb geöffnet werden. Deshalb halte ich es für unabdingbar, dass in der geplanten Studie untersucht wird, ob die Bestimmungen der Postrichtlinie zur Pflicht, einen Universaldienst zu erbringen, ausreichend klar sind, und ob für die Mitgliedstaaten ein angemessener Rahmen geschaffen wird.

Wir dürfen das Kernziel der Richtlinie, also die Gewährleistung eines Universaldienstes auf Gemeinschaftsebene, der ein Mindestangebot an Diensten einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen umfasst, nicht gefährden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Liberalisierung der Postdienste ist Teil der so genannten Lissabon-Strategie und hat die Öffnung des Sektors für Privatkapital zum Ziel. Oberstes Ziel ist es, diesen öffentlichen Sektor zu privatisieren, wobei man bei den rentabelsten Bereichen anfängt und „natürlich“ weiter mit öffentlichen Mitteln subventioniert (wie beim Beispiel des bei der Krankenhausverwaltung angewandten Modells).

Der Kampf der Arbeitnehmer in diesem Sektor und der der Menschen – ich beziehe mich insbesondere auf die zahlreichen Demonstrationen gegen die Schließung von Postämtern und für die Sicherung der Postzustellung – hat erfolgreich dazu geführt, dass dieser Prozess bei einigen seiner nachteiligsten Punkte verzögert und in einigen Fällen sogar aufgehalten wurde.

Zweck dieses Berichts des Europäischen Parlaments ist es, im Vorfeld neuer Initiativen der Kommission zur Ausweitung der Liberalisierung deren bisherige Auswirkungen in den EU-Mitgliedstaaten zu bewerten.

Im Bericht wird weder der laufende Liberalisierungsprozess kritisiert noch werden seine nachteiligen Folgen offen gelegt, wie etwa die Schließung von Poststellen, die Kürzungen bei der täglichen Hauszustellung und der Abbau von Arbeitsplätzen, ganz im Gegenteil. Es wird auch nicht die Liberalisierung des Sektors im Jahre 2009 in Frage gestellt, sondern stattdessen seine Öffnung und das Primat des Wettbewerbs in diesem Zusammenhang unterstützt.

Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. 1997 begann der Liberalisierungsprozess des europäischen Postmarktes, mit dem in den nunmehr 25 Mitgliedstaaten ein offener, für jeden Anbieter zugänglicher Markt geschaffen werden soll.

Unter dem Druck des Liberalisierungsprozesses des europäischen Postmarktes haben die nationalen Postgesellschaften begonnen, ihre Strukturen zu ändern und sich neu zu positionieren.

Trotz allen Fortschritts muss die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene jedoch streng beobachtet werden. So kann es zum Beispiel nicht angehen, dass das österreichische Postgesetz unverhältnismäßig hohe Sanktionen bei Nicht-Nachrüstung von Hausbrief-Fachanlagen vorsieht. Dies kann nicht auf die EU-Postrichtlinie aus dem Jahre 2002 zurückgeführt werden, in welcher keine derartigen Sanktionen auf nationaler Ebene festgeschrieben sind. EU-Skepsis der Bürger, die wieder einzig Brüssel für diesen Zustand verantwortlich machen, wird durch solche Umsetzungspraktiken weiter geschürt.

Ich fordere die EU-Kommission auf, die Umsetzung der EU-Postrichtlinie vor allem auch im Hinblick darauf zu überwachen, dass geplante nationale Strafbestimmungen nicht unverhältnismäßig sind und das Funktionieren des Postmarktes nicht gefährden. Es sollte dies ebenfalls vorrangig in der nun anstehenden Prospektivstudie untersucht werden.

Ich begrüße daher den Initiativbericht des Parlamentes, da meine Forderung in dem Bericht Eingang gefunden hat.

 
  
  

- Entschließungsantrag zur Lage im Nahen Osten (RC-B6-0086/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Lage ist äußerst kompliziert, aber man sollte die Wahlergebnisse nicht benutzen, um das unverbrüchliche Recht des palästinensischen Volkes auf Freiheit, auf einen unabhängigen, souveränen Staat mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt und auf Widerstand gegen die Besatzung auszuhöhlen. Sie sollten auch nicht benutzt werden, um die finanzielle Hilfe für die palästinensische Autonomiebehörde in Frage zu stellen, die den grundlegendsten Bedarf des palästinensischen Volkes abdeckt, oder um das zunehmende militärische Engagement der USA im gesamten Nahen Osten zu stimulieren. Es ist nach wie vor wichtig, sich mit dem heldenhaften Kampf des palästinensischen Volkes und mit der nationalen Bewegung der Palästinenser solidarisch zu zeigen.

Abschließend möchte ich meiner Enttäuschung darüber Ausdruck geben, dass die Mehrheit im Parlament die von unserer Fraktion eingereichten Änderungsanträge abgelehnt hat, in denen Israel aufgefordert wurde, die UNO-Resolutionen und die Empfehlungen des Internationalen Gerichtshofes einzuhalten, und die darauf abstellten, das Folgende ganz oben auf unsere Prioritätenliste zu setzen: ein Ende des Stillstands im Friedensprozess, der Militärbesatzung, der Siedlungen, des Sperrzauns, von Tötungen, von Verhaftungen, der Verweigerung von Haftentlassungen, der Gewalt gegen das palästinensische Volk und der dramatischen Verschlechterung seiner Lebensbedingungen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Lage in Palästina gestimmt. Wir fordern zwar zu Recht, dass die Hamas Israel anerkennt und dem Terrorismus ein Ende setzt, doch wir sollten das Ergebnis gerechter und freier demokratischer Wahlen nicht in Frage stellen. Die EU muss der palästinensischen Bevölkerung auch weiterhin Hilfe leisten und sich als Mitglied des Quartetts energisch für die Umsetzung des „Fahrplans für den Frieden“ einsetzen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wenn Demokratie ein unerwünschtes Ergebnis hervorbringt, dann ist man versucht, den Gedanken von sich zu weisen, dass ein solcher Ausgang möglich ist. Das ist verständlich, aber wenig hilfreich. Das Ziel von Demokratie muss sein, so effektiv zu wirken, dass Menschen davon abgehalten werden, sich solchen Bewegungen anzuschließen.

Es ist keineswegs sicher, dass in Palästina Demokratie herrscht, auch wenn dort jetzt reguläre Wahlen stattgefunden haben, und darauf sollte sich unser Augenmerk richten. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die unter anderem eine friedliche Koexistenz mit anderen Ländern beinhalten, ohne dass man seinen Nachbarn zerstören will, und natürlich die Beendigung des Terrorismus – das müssen die Eckpfeiler unserer Politik in diesem Teil der Welt sein.

Unabhängig vom derzeitigen Charakter der Bewegung, die die palästinensischen Wahlen gewonnen hat, kommt es jetzt darauf an zu verlangen, dass die gewählte Regierung der palästinensischen Autonomiebehörde internationale Abkommen einhält und die für das friedliche Nebeneinanderbestehen zweier Länder notwendigen Regeln achtet, denn andernfalls wird es nicht möglich sein, den Palästinensern zu helfen. Auch wenn dieses Ergebnis den Willen der Menschen widerspiegelt, bleiben die potenziellen Folgen doch sehr ernst.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Die Wahl der Hamas bringt den demokratischen Willen des palästinensischen Volkes zum Ausdruck, und obwohl ich grundlegende Vorbehalte gegen die Strategien dieser Organisation hege, steht außer Frage, dass sie die rechtmäßige Regierung bildet. Die Unterstützung der EU für den Friedensprozess kann und muss von weiteren Schritten in Richtung Frieden abhängig gemacht werden. Wenn wir unsere Unterstützung jetzt einstellen, würden wir das Risiko eingehen, eine Organisation vor den Kopf zu stoßen, mit der die Gemeinschaft weiterhin Kontakte pflegen muss. Kontinuierlicher Druck vonseiten der Gemeinschaft wird meines Erachtens zu einer langfristigen Lösung beitragen. Wir können uns jetzt nicht zurückziehen, weil uns einzelne Partner zuwider sind, mit denen wir zur Zusammenarbeit verpflichtet sind.

 
  
  

- Entschließungsantrag zu Kuba (RC-B6-0075/2006)

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe heute für die Gemeinsame Entschließung zu Kuba gestimmt, obgleich ich es vorgezogen hätte, wenn darin die Aufhebung der Sanktionen im Jahre 2005 ausdrücklich bedauert worden wäre.

Es überrascht nicht, dass Kuba als Gesellschaft unter marxistischer Befehlsgewalt eine Bastion der Unterdrückung ist, in der Opposition im Keim erstickt und Freiheit verwehrt werden.

Es sagt viel über die totalitäre und marxistische Realität aus, die sich hinter der demokratischen Fassade verbirgt, dass Sinn Fein/IRA weiterhin eine Vertretung auf Kuba hat. Dies kam bekanntlich ans Licht, als sich deren Repräsentant, Niall Connolly, im Jahre 2001 nicht schämte, die Ausbildung von FARC-Rebellen in Kolumbien zu organisieren und gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen.

Die Aufhebung der Sanktionen durch die Gemeinschaft im Jahre 2005 war ein völliger Misserfolg. Die Zahl der Menschenrechtsverletzungen ist gestiegen und nicht gesunken. Wie es eben so ist mit marxistischen Extremisten, ganz gleich ob Castro oder Sinn Fein; sie freuen sich über Zugeständnisse und machen so weiter, als ob nichts geschehen wäre. Meines Erachtens sollten wir endlich unsere Schlüsse daraus ziehen und gegen dieses abscheuliche Regime wieder härtere Geschütze auffahren.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM), schriftlich. (NL) Wie aus den beiden mündlichen Anfragen sowie dem, im Übrigen angemessenen, Entschließungsantrag deutlich hervorgeht, lässt die Lage der Grundfreiheiten in Kuba noch sehr viel zu wünschen übrig.

Ein Thema, das ich herausstellen möchte, betrifft die Stellung der Hauskirchen. Durch die in der Richtlinie 43 und der Resolution 46 niedergelegten neuen Rechtsvorschriften sind alle aktiven Hausgemeinden registrierungspflichtig geworden. Registrierungsanträge führen regelmäßig zu äußerst komplizierten Verhandlungen mit den Behörden. Dabei müssen ausführliche Angaben über die Gemeindemitglieder und ihre Geistlichen gemacht werden. Diese neuen Rechtsvorschriften haben bereits zur Schließung mehrerer Hauskirchen geführt.

1992 haben die kubanischen Behörden die Verfassung dahingehend geändert, dass das Land von einem atheistischen zu einem säkularen Staat wurde. Das war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Neue Rechtsvorschriften lassen jedoch scheinbar eine Tendenz in Richtung erneuter Restriktionen erkennen. Während die kubanische Verfassung das Recht der Bürger auf Religionsfreiheit anerkennt, werden de facto zunehmend Beschränkungen auferlegt. Weshalb werden christliche Kirchen, auch diejenigen, die registriert sind, so strikt überwacht, kontrolliert und sogar infiltriert? Von echter Religionsfreiheit in Kuba kann wohl kaum die Rede sein.

Ich bitte den Rat und die Kommission, bei ihren Gesprächen mit den kubanischen Behörden auch diese Probleme anzuschneiden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich habe gegen den Entschließungsantrag gestimmt, weil ich seinen Inhalt ablehne, der in keinster Weise die Rahmenbedingungen berücksichtigt, unter denen Kuba seit vielen Jahren zu leben gezwungen ist, nämlich das Embargo der USA und all die Angriffe, die Kuba erlitten hat.

Ebenfalls nicht zu finden ist ein Verweis auf das Bestehen der US-amerikanischen Basis in Guantánamo, wo die Bush-Regierung Gefangene ohne Anklage festhält und sich rücksichtslos über Menschenrechte und die Genfer Konvention hinwegsetzt.

Der Entschließungsantrag enthält auch keinen Verweis auf die fünf kubanischen Staatsbürger, die nach wie vor in den USA festgehalten werden und von denen einige keinen Besuch von Angehörigen empfangen dürfen, obwohl das Gericht von Atlanta das Urteil aufgehoben hat, das ursprünglich zu ihrer Haft führte.

Diese Haltung wird von der Mehrheit im Parlament geteilt, die damit mit zweierlei Maßstäben misst und der Linie der USA folgt, Menschen und Regierungen anhaltend unter Druck zu setzen, die ihren Anweisungen nicht Folge leisten und sich nicht unterwerfen.

Ebenso enttäuschend ist, dass kein einziges Wort über den wichtigen Beitrag verloren wird, den Kuba zur sozialen Entwicklung der Menschen Lateinamerikas und Afrikas leistet. Von dort gehen junge Leute nach Kuba, um eine schulische und berufliche Ausbildung zu erhalten, und Kuba entsendet Tausende Ärzte und Vertreter anderer Berufsgruppen in andere Länder.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde nur ungern für diesen Entschließungsantrag stimmen. Die Menschenrechtslage in Kuba ist keineswegs perfekt und in einigen Fällen hat sich die kubanische Regierung nur selbst geschadet, indem sie Vertretern der „Damen in Weiß“ vor kurzem nicht gestattet hat, an der Verleihung des Sacharow-Preises in Straßburg teilzunehmen. Und dennoch herrscht in Havanna kein Klima der Angst, wie ich es in Kaschmir oder kürzlich in Aceh erlebt habe.

Wir müssen Verhältnismäßigkeit wahren. Ja, in Kuba werden die Menschenrechte verletzt, aber nicht in dem Ausmaß, wie es mit den Todesschwadronen in Kolumbien oder mit der Anarchie krimineller Banden oder brutaler Politiker in Haiti der Fall ist, die mehr als 1 000 Menschen das Leben gekostet hat. Die Wahlen in der kommenden Woche werden hoffentlich ein erster Schritt sein, diese Situation zu beenden. Warum macht sich das Parlament nicht auch regelmäßig über diese und andere Menschenrechtsverletzungen außerhalb von Kuba Sorgen? Wo bleibt unsere Besorgnis angesichts der Lage im „besetzten“ Kuba, in Guantanamo Bay, wo die Situation Berichten zufolge weitaus schlimmer als in den schlimmsten kubanischen Gefängnissen sein soll?

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Selbstverständlich sollte Kuba meines Erachtens eine parlamentarische Demokratie werden. Meiner Überzeugung nach ist Außenpolitik jedoch eine nationale Angelegenheit und stellen multilaterale Kanäle wie die UNO die einzig akzeptable Alternative zur Einflussnahme auf Länder dar, die sich nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU befinden.

Aus den oben genannten Gründen haben ich gegen den Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Zweihundert Worte werden keinesfalls ausreichen, um ein weiteres Manöver aufzulösen, das Teil der EU-Politik zur Isolierung und Diskriminierung Kubas ist, was den Forderungen der USA entgegenkommt.

Damit wir es nicht vergessen: Das ist dieselbe EU, die 1996 in ihrem Gemeinsamen Standpunkt einen Wechsel des politischen Systems in Kuba verlangte und sich damit in eine Angelegenheit einmischte, die allein Sache des kubanischen Volkes ist.

Die Mehrheit gerade in diesem Parlament kritisierte zynischerweise das Embargo der USA gegen Kuba, forderte aber auch die Fortsetzung der Sanktionen, die die EU gegen Kuba verhängt hat. Zudem bringt sie kein einziges Wort der Solidarität mit den fünf kubanischen Patrioten heraus, die in den USA dafür festgehalten werden, dass sie ihr Land gegen den Terrorismus verteidigen.

Auch wenn es der Mehrheit in diesem Hohen Hause weh tut, aber Kuba bedeutet für Millionen Männer und Frauen Hoffnung und Vertrauen auf ein anständiges Leben. Dieses Land hat trotz des Embargos 2005 das höchste Wirtschaftswachstum seit 45 Jahren erreicht, es wird den Vorsitz in der Bewegung der blockfreien Staaten übernehmen und Gastgeber für deren Gipfel 2006 sein, und es entsendet Tausende Ärzte, Lehrer und Trainer in andere Länder, keine Armeen zur Besetzung, Ausbeutung und Unterdrückung.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Kuba ist der Beweis dafür, dass in der westlichen Welt nicht alle Mauern der Scham eingestürzt sind. Zwischen dem absurden Idealismus einiger und dem schamlosen Pragmatismus anderer gibt es noch diejenigen, die offenbar entschlossen sind zu vergessen, dass in Kuba keine Demokratie, keine Menschenrechte, keine Freiheit herrschen, nichts, was wir als wichtige Bausteine für unsere Gesellschaften betrachten würden. Keine unergründliche Romantik und kein Pragmatismus kann eine Änderung dieser grundlegenden Haltung rechtfertigen: eine konsequente Verurteilung Kubas und Forderungen nach Demokratisierung, ohne die es unmöglich sein wird, enge Bindungen mit dieser tyrannischen Regierung zu unterhalten.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Ich habe für den Gemeinsamen Entschließungsantrag zu Kuba gestimmt, obgleich einige wichtige politische Sachverhalte nicht berücksichtigt werden.

Die Lage in Kuba ist hauptsächlich auf die US-Blockade und die aggressiven Drohungen der USA gegenüber Kuba zurückzuführen.

Ein erster Schritt bestünde darin, die Blockade und die Drohgebärden zu beenden, um eine bessere Ausgangslage für die Herstellung wirklich demokratischer Verhältnisse in Kuba zu schaffen.

Doch die aggressive US-Politik ist nicht der einzige Grund für die starken Einschränkungen von Meinungsfreiheit aund Demokratie in Kuba. Auch die kubanische Regierung trägt einen Teil der Verantwortung.

Ein Beispiel ist unter anderem die Entscheidung, die Gewinner des Sacharow-Preises, die „Damen in Weiß“, nicht zur Preisverleihung nach Straßburg reisen zu lassen.

Ich habe zwar für den Entschließungsantrag gestimmt, doch ich protestiere gegen das von der kubanischen Regierung gegen die „Damen in Weiß“ verhängte Reiseverbot.

 
  
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  Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Ich habe für den Gemeinsamen Entschließungsantrag zu Kuba gestimmt, obgleich einige wichtige politische Sachverhalte nicht berücksichtigt werden.

Die Lage in Kuba ist hauptsächlich auf die US-Blockade und die aggressiven Drohungen der USA gegenüber Kuba zurückzuführen.

Ein erster Schritt bestünde darin, die Blockade und die Drohgebärden zu beenden, um eine bessere Ausgangslage für die Herstellung wirklich demokratischer Verhältnisse in Kuba zu schaffen.

Doch die aggressive US-Politik ist nicht der einzige Grund für die starken Einschränkungen von Meinungsfreiheit und Demokratie in Kuba. Auch die kubanische Regierung trägt einen Teil der Verantwortung.

Ein Beispiel ist unter anderem die Entscheidung, die Gewinner des Sacharow-Preises, die „Damen in Weiß“, nicht zur Preisverleihung nach Straßburg reisen zu lassen.

Ich stimme trotz seiner Unzulänglichkeiten für den Entschließungsantrag, doch ich protestiere gegen das von der kubanischen Regierung gegen die „Damen in Weiß“ verhängte Reiseverbot.

 
  
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  Sahra Wagenknecht (GUE/NGL), schriftlich. Ich lehne die vorliegende Entschließung zu Kuba ab. Sie ist einseitig und wird nicht im Geringsten der komplexen kubanischen Realität gerecht. Kuba zu verurteilen heißt

– die Bemühungen Kubas um einen anderen Entwicklungsweg zu negieren, den es gegen vielfältige Widerstände verteidigt;

– zu ignorieren, dass Kuba beispielhafte Errungenschaften für seine Bevölkerung erreicht hat und trotz US-Embargo und gravierender wirtschaftlicher Schwierigkeiten bis heute aufrechterhält;

– zu verneinen, dass die andauernde Existenz des kubanischen Systems einen Hoffnungsschimmer für diejenigen in der so genannten Dritten Welt bedeutet, die die Verlierer einer markt- und profitorientierten globalisierten Welt sind.

Die vorliegende Entschließung reduziert den Menschenrechtsbegriff und ist in ihrer Instrumentalisierung von Menschenrechten Ausdruck einer unerträglichen Doppelmoral. Ziel der Entschließung ist es nicht, Menschenrechte zu verteidigen, Ziel ist es, das kubanische System zu verurteilen und einen Beitrag zu seiner Beseitigung zu leisten. Daran werde ich mich nicht beteiligen.

 
  
  

- Entschließungsantrag zur Haushaltsführung/EU (RC-B6-0074/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Ausführung des Gemeinschaftshaushalts, also sicherzustellen, dass politische Entscheidungen auch wirklich umgesetzt werden, ist eine äußerst wichtige Angelegenheit.

Leider wird das Haushaltsverfahren immer weniger transparent und zunehmend verwirrender, was es schwierig macht, den endgültigen Einsatzzweck von Mitteln festzustellen.

Die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt und durch die Hauptbeitragszahler auferlegten Haushaltseinsparungen haben zur Folge, dass nach der Annahme des jährlichen Haushaltsplans der Gemeinschaft viele Schwerpunktbereiche unterfinanziert sind, was zu einer Strategie der Umverteilung und Kürzungen in allen Haushaltsrubriken sowie zahllosen Berichtigungshaushaltsplänen führt. Man unterstützt also in einigen Bereichen die Nichtausführung, um andere zu finanzieren, obwohl der Haushaltsplan verabschiedet wurde.

Auch Politiken und Instrumente wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt sind Faktoren bei der Nichtdurchführung. Hier können sich die Kommission und der Rat nicht von ihren Verantwortlichkeiten freimachen, wenn man die ständige Reduzierung von Zahlungen in Bezug auf Ermächtigungen betrachtet.

Die Durchführung auf der nationalen Ebene muss Hand in Hand mit der Festlegung nationaler Schwerpunkte vor Ort gehen, vor allem bei den Strukturfonds. Unabhängig von den Instrumenten, die gerade vorgeschlagen wurden, sollten unserer Meinung nach die Verhandlungen über die neue Finanzielle Vorausschau nicht von der Annahme der Vorschläge abhängig sein.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
  

- Entschließungsantrag zu den Fischereiressourcen (RC-B6-0076/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) In dem Entschließungsantrag, über den wir soeben abgestimmt haben, wird die Notwendigkeit neuer Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Mittelmeerraum hervorgehoben. Es ist stets darauf zu achten, dass der Grundsatz der Nachhaltigkeit der Fischressourcen gewährleistet ist, um sicherzustellen, dass die Fischereitätigkeit wirtschaftlich ist, dass die Flotten weiter arbeiten, Arbeitsplätze erhalten werden und die Fischereigemeinschaften entwickelt werden können.

Deshalb sind wir der Meinung, dass der Rat die Verordnung zur Bewirtschaftung verabschieden muss, zu der das Europäische Parlament jetzt seine Stellungnahme abgegeben hat.

Da jedoch die derzeitige Lage zur Diskriminierung bei den Fischern führen kann, die in anderen Gewässern tätig sind, muss unserer Ansicht nach eine effektive Dezentralisierung erfolgen, und die wichtigsten Betroffenen, nämlich die Fischer und ihre Verbände, müssen an den Bewirtschaftungsentscheidungen beteiligt sein, damit die praktischen Maßnahmen den konkreten Gegebenheiten jedes Fischereigebiets gerecht werden.

Wir sind ferner der Auffassung, dass die Verordnung zur Bewirtschaftung von Maßnahmen für einen notwendigen Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Verordnung selbst aus Gemeinschaftsmitteln begleitet sein muss. Alle Maßnahmen müssen auf Fischereiforschung basieren.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Es gibt viele Fälle, in denen eine Europäische Union von 25 Staaten nicht sinnvoll ist und ein Einheitsansatz nicht mehr funktioniert – sofern dies jemals der Fall gewesen ist. Es gibt keinen Grund, warum ich als schottischer Abgeordneter dieses Hauses ein Mitspracherecht zur Mittelmeerregion haben sollte, und ich habe mich daher der Stimme enthalten. Die Gemeinschaft muss nach neuen Möglichkeiten suchen, um unseren Entscheidungen Legitimität zu verleihen. Wir können nicht an der Vorstellung festhalten, dass alle an allem gleichermaßen interessiert sind; das ist unhaltbar und schadet dem Ruf der EU.

 
  
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  Präsident. – Damit sind die Stimmerklärungen beendet.

 
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