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Verfahren : 1992/0449B(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0026/2006

Eingereichte Texte :

A6-0026/2006

Aussprachen :

PV 13/02/2006 - 16
CRE 13/02/2006 - 16

Abstimmungen :

PV 14/02/2006 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0052

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 13. Februar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

16. Gefährdung der Arbeitnehmer durch künstliche optische Strahlung (Aussprache)
PV
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Csaba Öry im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung aus künstlichen Quellen) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (PE-CONS 3668/2005 – C6-0001/2006 – 1992/0449B(COD))(A6-0026/2006).

 
  
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  Csaba Őry (PPE-DE), Berichterstatter. – (HU) Gestatten Sie mir, kurz die wichtigsten Phasen dieses komplizierten Legislativverfahrens zusammenzufassen, im Ergebnis dessen wir jetzt die Richtlinie über optische Strahlung aus künstlichen Quellen in dritter Lesung erörtern können.

Das Verfahren begann mit der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit übergreifend regelte und einen gesetzlichen Rahmen für einen umfassenden Ansatz für sämtliche Risiken im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bildete. Artikel 16 der Rahmenrichtlinie sieht vor, dass Einzelrichtlinien für verschiedene Gefahrenarten zu erlassen sind. Es bedarf Regelungen dieser Art, um die allgemeinen Bestimmungen der Rahmenrichtlinie gezielter an bestimmte Situationen anpassen zu können. Die Angleichung des Inhalts allgemeiner Vorschriften an einzelne Gefahrenarten liegt insbesondere im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, denn so können EU-Gesetze in der Praxis umgesetzt, Wettbewerbsneutralität geschaffen und ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Sind die Inhalte der Bestimmungen missverständlich, fällt es Arbeitgebern schwer nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben, was wiederum Rechtsstreitigkeiten mit unvorhersehbaren Folgen nach sich ziehen kann. Arbeitnehmer haben auch ein Interesse daran, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit – nach Artikel 137 des Vertrags von Rom ein unveräußerliches Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers Europas – durch wirksame gesetzliche Regelungen umgesetzt wird, die in der Praxis leicht anzuwenden sind.

In den letzten 15 Jahren wurden kontinuierlich Einzelrichtlinien erarbeitet. Die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch optische Strahlung soll nach den Richtlinien über Lärm, mechanische Schwingungen und elektromagnetische Strahlen einen vierten, äußerst wichtigen Bereich abdecken. Nach den ursprünglichen Vorstellungen der Kommission und des Rates hätte die vierte Richtlinie das Problem der optischen Strahlung sowohl aus natürlichen als auch künstlichen Quellen geregelt. Allerdings bestehen im Hinblick auf Interventionsmöglichkeiten und die Senkung des Gefährdungsgrades einige grundlegende Unterschiede zwischen beiden Bereichen. Im Rahmen der Debatte über die Richtlinie in zweiter Lesung überantwortete das Parlament den Mitgliedstaaten die gesamte Regulierungskompetenz hinsichtlich der Gefährdung durch Sonnenstrahlung. Allerdings wurde später festgestellt, dass mit dieser Entscheidung bestimmte Befugnisse der Europäischen Union verletzt wurden, da auf diese Weise die Anwendung der Bestimmung nach Artikel 137 des Vertrags von Rom verhindert worden wäre, nach der Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz im Rahmen der EU für jede Risikoart festzulegen sind. Daher waren der Rat und die Kommission gezwungen, die Entscheidung des Parlaments in zweiter Lesung abzulehnen. Ein Vermittlungsverfahren folgte. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens nahm der Rat die Mehrheit der Änderungsvorschläge des Parlaments an und schlug lediglich zwei inhaltliche und zwei formale Abänderungen vor. Die wichtigste inhaltliche Änderung sah vor, den Schutz vor Strahlung aus natürlichen Quellen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herauszunehmen, da die Grundlagen einer europaweiten Vereinbarung für die Festlegung von Mindestanforderungen der EU in diesem Bereich noch nicht festgeschrieben worden waren.

Im Hinblick auf die Probleme im Zusammenhang mit künstlicher Strahlung besteht seitens der Gesetzgeber Einigkeit. Es wäre sinnvoll, die Einzelrichtlinie, die diesen Bereich jetzt genau regelt, in diesem Jahr vorzulegen. Die parlamentarische Delegation hat diese Argumente akzeptiert. In allen anderen Fragen hat der Rat die Position des europäischen Parlaments bejaht. Folglich wurde die von der parlamentarischen Delegation vorgeschlagene Formulierung in Artikel 8 zur Gesundheitsüberwachung und den entsprechenden Absatz der Präambel aufgenommen. Rückblickend kann festgestellt werden, dass das Vermittlungsverfahren zügig und erfolgreicher als erwartet verlaufen ist und eine endgültige Einigung bereits im Dezember 2005 erreicht werden konnte.

In diesem Sinne möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen und das Parlament dafür um Unterstützung bei der Abstimmung bitten.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen der Kommission darf ich zunächst dem Rat und dem Parlament für ihre Bemühungen auf diesem Gebiet danken. Zudem möchte ich ihnen meine Anerkennung dafür aussprechen, dass sie sich über ein derart kompliziertes Thema wie optische Strahlung so zügig geeinigt haben. Dies ist der vierte und letzte Teil des Vorschlags für eine Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen. Mit der Annahme dieser Richtlinie, deren Bestimmungen auf den jüngsten wissenschaftlichen Studien beruhen, ist es möglich, allen Arbeitnehmern, die am Arbeitsplatz künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz zu garantieren. Die Richtlinie entspricht zur Freude der Kommission voll und ganz dem gemeinschaftlichen Besitzstand auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und sorgt zugleich für die notwendige Flexibilität und Verhältnismäßigkeit, damit Unternehmen wettbewerbsfähig sein können. Die Richtlinie, auf die wir uns verständigt haben, ist Teil der Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung, womit sichergestellt ist, dass einerseits Unternehmen nicht unverhältnismäßig und unnötig überlastet werden und andererseits Artikel 137 des Vertrags über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eingehalten wird. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der Text, ganz gleich, was geschieht, ausgewogen ist, die Anforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfüllt und hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen die erforderliche Balance wahrt.

 
  
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  Thomas Mann, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer wäre nicht dafür, Menschen am Arbeitsplatz vor gefährlichen künstlichen optischen Strahlungen, zum Beispiel dem Laserlicht zu schützen. Allerdings waren wir Christdemokraten gegen Regulierungen zu natürlichen optischen Strahlungen wie dem Sonnenlicht. Bauarbeiter im Freien nur noch mit Schirmmützen und langen Hemden? Bademeister im Schwimmbad fast vermummt? Bedienungen im Gartenlokal mit verhülltem Dekolleté? Und all das europäisch einheitlich vorgeschrieben? Wir unterstützten deutsche Bauarbeiter bei ihrer Demonstration vor dem Europäischen Parlament hier in Straßburg. Dies geschah unter kräftiger Mithilfe des SME-Zirkels der EVP – das sind die Mittelständler meiner Fraktion – und der britischen Kollegen unseres ED-Teils, etwa dem aktiven Philip Bushill-Matthews. Mit Änderungsanträgen – erst im federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, dann im Plenum – erzielten wir eine Mehrheit, eine Mehrheit für die Streichung von verpflichtenden Gesundheitschecks und von kostspieligen Aktionsprogrammen gegen Sonnenbrand. Sie hätten die ohnehin große Bürokratielast der kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter gesteigert. Wir stimmten für Lösungen nach dem Subsidiaritätsprinzip: Die Mitgliedstaaten sollten selbst entscheiden über sinnvolle Maßnahmen, abgestimmt auf die unterschiedlichsten klimatischen Bedingungen und natürlich auch abgestimmt auf die unterschiedliche Hautverträglichkeit; das differiert von einem Land zum anderen.

Im Vermittlungsausschuss, dem ich angehörte, erreichten wir im Übrigen schon nach kurzer Zeit im Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Rat einen tragfähigen Kompromiss. Wir zogen unsere Forderung nach Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zurück und erreichten im Gegenzug, dass die natürliche optische Strahlung ersatzlos gestrichen wurde. Der Titel des Richtlinienvorschlages heißt jetzt „Optische Strahlung aus künstlichen Quellen“.

Ich danke ausdrücklich ein weiteres Mal unserem Berichterstatter, Csaba Öry, für seine Arbeit. Wir haben gemeinsam ein Zeichen für die Alltagstauglichkeit von europäischen Beschlüssen gesetzt. Die Europäische Union sollte sich weniger Zeit für Randthemen und sehr viel mehr Zeit für die wesentlichen Probleme nehmen, für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit, für nachhaltigen Umweltschutz sowie für die wirksame Kooperation in der inneren und äußeren Sicherheit. Ich hoffe sehr, dass das gute Ergebnis im Vermittlungsausschuss bei der morgigen Abstimmung in unserem Hause eine klare Mehrheit finden wird!

 
  
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  Stephen Hughes, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich all denen anschließen, die dem Berichterstatter bereits gratuliert haben. Meines Erachtens hat er hervorragende Arbeit geleistet. Mit dieser Richtlinie werden Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch optische Strahlung aus künstlichen Quellen in zahlreichen Arbeitsumgebungen geschützt: dies reicht vom elektrischen Bogenschweißer bis zum Einsatz fortschrittlicher Industrielaser.

Als ich vor über zehn Jahren bei der ersten Lesung zu diesem Vorschlag Berichterstatter war, steckten die Industrielaser noch in den Kinderschuhen, heute dagegen kommen sie vielfach zum Einsatz und setzen die Arbeitnehmer unterschiedlichen Gefahren aus. Diese Rechtsvorschrift ist sinnvoll, und ich möchte dem Berichterstatter erneut meine Anerkennung aussprechen.

Ich muss jedoch sagen, dass er trotz und nicht dank der Unterstützung seiner Fraktion gute Arbeit geleistet hat. Es gab einmal eine Zeit, in der dieses Haus seine Bemühungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit sehr ernst genommen hat, doch bei neueren Richtlinien zeichnet sich ein äußerst beunruhigender Trend ab. Als wir uns beispielsweise mit der Vibrationsrichtlinie befassten, hieß es, dass wir Ganzkörper-Vibrationen nicht aufnehmen könnten, weil wir – so stand es in der Boulevardpresse – Landwirten selbst in der Erntezeit untersagen wollten, länger als drei oder vier Stunden auf ihren Traktoren zu sitzen, was Unsinn war. Als wir die Lärmrichtlinie erörterten, hieß es, dass wir Musik und Unterhaltung ausklammern müssten, da wir offensichtlich Orchestermitglieder zwingen wollten, große Ohrenschützer zu tragen, und das Dudelsackspielen in Schottland verbieten wollten. Das war wiederum Unsinn, aber die Boulevardpresse stürzte sich förmlich darauf.

Beim vorliegenden Vorschlag haben sich einige Abgeordnete aus der Fraktion des Berichterstatters und aus anderen Fraktionen mit Nachdruck dafür eingesetzt, einen speziellen Aspekt aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Sie haben darauf gedrängt, ohne zu erkennen, das die Gefahren, die von diesem Phänomen ausgehen, eindeutig von zwei älteren Richtlinien abgedeckt werden, in denen klare Verpflichtungen für die Arbeitgeber festgelegt sind: der Rahmenrichtlinie und der Richtlinie für Baustellen und Wanderbaustellen. Bei dem Phänomen, von dem ich spreche, handelt es sich ohne Frage um die Strahlung durch natürliche Quellen.

Der Berichterstatter hat sein Bestes gegeben, und wir haben versucht, ihn dabei zu unterstützen, den Arbeitgebern im Zusammenhang mit solarer Strahlung Rechtssicherheit zu geben. Nun fehlt ihnen diese Rechtssicherheit, und sie müssen noch immer mit den Folgen der Rahmenrichtlinie und der Richtlinie für Baustellen und Wanderbaustellen zurechtkommen. Wir können nur hoffen, dass auf nationaler Ebene wie auch bisher der gesunde Menschenverstand siegen wird. Beispielsweise braucht sich ein Reisebüro in meiner eigenen Region kaum Gedanken über die im Innendienst tätigen Mitarbeiter im Norden Englands zu machen, muss aber sehr wohl die Risiken bedenken, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind, die den Sommer über im Auftrag der Firma an Urlaubsorten im Mittelmeerraum tätig sind.

Dies ist das Problem, mit dem die Arbeitgeber derzeit konfrontiert sind. Wir haben ihnen keine Rechtssicherheit gegeben. Zwischen diesen beiden Extremen, die ich als Beispiel angeführt habe, wird es noch zahlreiche weitere schwierige Fälle geben, in denen die Arbeitgeber eine Entscheidung treffen müssen. Vielleicht können wir uns in Zukunft wieder auf die Ausarbeitung guter, ernst zu nehmender Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften konzentrieren, anstatt den Boulevardzeitungen Schlagzeilen zu liefern.

 
  
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  Elizabeth Lynne, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter für seine Zusammenarbeit danken. Uns liegt nun eine vernünftige Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern wie Schweißern vor Strahlung aus künstlichen Quellen vor.

Ich bin erfreut, dass letzten Endes alle zur Vernunft gekommen sind und die natürliche Strahlung aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie herausgenommen haben. Dies war ein langer, harter Kampf. Mein Glückwunsch an Frau Weisgerber. Wir haben keine Mühen gescheut, nachdem die Kommission angedeutet hatte, in der zweiten Lesung Legislativvorschläge gegen die Berücksichtigung der solaren Strahlung vorzulegen.

Dadurch wäre die EU nicht nur erneut in Verruf geraten, auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wäre es ein Alptraum gewesen. Ein rechtsgültiger Nachweis, dass ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder aber im Garten oder am Strand an Hautkrebs erkrankt ist, hätte nur schwer erbracht werden können.

Natürlich müssen alle vor den Gefahren der Sonne gewarnt werden, und ich befürworte daher ausdrücklich einzelstaatliche Kampagnen. Doch es muss ausreichen, die Menschen zu informieren, denn wir sind mündige Bürger und sollten unsere eigenen Entscheidungen treffen können. Die Umsetzung sollte nicht dem Arbeitgeber überlassen bleiben. Damit würden wir es mit der Bevormundungsmentalität doch etwas übertreiben. Stellen Sie sich nur vor, wie beispielsweise manche Bauarbeiter reagieren würden, wenn man ihnen vorschriebe, sich vor der Sonne zu schützen, obwohl sie vor ihrem Urlaub schon ein wenig braun werden wollen! Es ist nicht Aufgabe der EU, Arbeitnehmern zu verbieten, mit freiem Oberkörper oder in Shorts zu arbeiten.

Die heutige Sitzung und – wie ich hoffe – auch die morgige Abstimmung sind ein Sieg für den gesunden Menschenverstand. Dies zeigt auch, über welche Macht das Europäische Parlament verfügt. Hätten wir bei der zweiten Lesung anders abgestimmt, dann hätten weder die Kommission noch, was womöglich wichtiger ist, der Rat ihre Meinung geändert. Dies ist ein guter Tag für vernünftige Gesetze. Als Europabefürworterin finde ich es ausgesprochen traurig, dass wir unsere Zeit mit dem Blockieren derart irrsinniger Vorschläge vergeuden mussten. Die Sonnenstrahlung hätte nie in die Richtlinie aufgenommen werden dürfen. Es handelt sich um eine ausgesprochen gute Richtlinie, und ich hoffe, dass morgen alle dafür stimmen, aber nur für die künstliche Strahlung und nicht für die Aufnahme der natürlichen Strahlung.

 
  
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  Sepp Kusstatscher, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Nachdem im Zusammenhang mit dieser Richtlinie schon viel über technische Details diskutiert worden ist, möchte ich hier eine allgemeine Bemerkung machen. Grundsätzlich ist jede Initiative zu unterstützen, die Gesundheitsrisiken verringert und somit Menschen besser schützt. Da der Mensch einen beachtlichen Teil seines Lebens am Arbeitsplatz verbringt, ist es logisch, dass die verschiedensten Gefahren bei der Arbeit genau analysiert und alle Gefahren und Belastungen für die Gesundheit so weit als möglich reduziert werden. Ich finde es äußerst positiv, wenn versucht wird, EU-weit einheitliche Mindeststandards zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer festzulegen.

Bei der Diskussion um diese Richtlinie fand ich es wirklich skandalös, wie versucht wurde, alles zu verhindern was auch Kosten verursacht. Es ist auch im vorliegenden Kompromiss unseriös, wenn in einer Erwägung festgehalten wird, ich zitiere: „Diese Richtlinie sollte keine verwaltungsmäßigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gründung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen entgegenstehen.“

Ich verstehe nicht, warum Gesundheitsschutz nichts kosten darf, wenn für alle die gleichen Vorschriften gelten, so dass kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Dann dürfen solche Dienstleistungen und Produkte mit erhöhtem Gesundheitsrisiko ruhig etwas teurer sein. Warum auch nicht? Wieso soll die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen, die die Wirtschaft den öffentlichen Gesundheitsdiensten verursacht, nur weil man in Bezug auf bestimmte Risiken fahrlässig ist. Von echtem Wettbewerb können wir nur reden, wenn gleiche Regeln gelten und wenn die Kostenwahrheit ein elementares Prinzip ist. Alles andere ist kurzsichtig ausgerichtete Subvention für einzelne Unternehmen oder Wirtschaftssparten auf Kosten der Allgemeinheit und zur Benachteiligung der Arbeitnehmer in gefährlichen Arbeitsbereichen. Ich verlange mehr volkswirtschaftliche Redlichkeit!

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der vorliegenden Richtlinie geht es um Sonnenstrahlung, meiner Meinung nach wären wir jedoch besser damit bedient, Beethovens Mondschein-Sonate zu lauschen. Zunächst möchte ich erwähnen, dass ich selbstverständlich für diesen Richtlinienvorschlag bin. Gleichwohl enttäuscht mich das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens, speziell die Rolle, die das Parlament darin gespielt hat. Die Verhandlungen über diese Richtlinie, die manchmal als Richtlinie über die Gefährdung durch Sonnenstrahlung bezeichnet wird, erinnerten hingegen eher an eine zweitklassige Seifenoper. Anfangs hatten sich die Sachverständigen, die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten darauf verständigt, dass es notwendig sei, die allgemeine Rechtsvorschrift über die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer um eine weitere Rechtsvorschrift zu ergänzen, was die Vorschrift über den Schutz vor optischer Strahlung vereinfacht und praktisch durchführbar gemacht hätte. In der vergangenen Wahlperiode wurden ähnliche Rechtsvorschriften über Lärm, über Vibrationen und über elektromagnetische Felder verabschiedet. Darüber hinaus hat niemand auf die recht bescheidenen Grenzwerte für die Gefährdung durch optische Strahlung, die im Anhang zur vorgeschlagenen Richtlinie aufgeführt werden, verwiesen.

Der Berichterstatter, Herr Őry, hat ein unglaubliches Engagement an den Tag gelegt, und ich möchte ihn zu seinem Bemühen um einen Kompromiss beglückwünschen. Dennoch war es seine Fraktion, die sich gegen die Einbeziehung sämtlicher natürlicher Quellen optischer Strahlung in die Richtlinie ausgesprochen hat. Ich finde es ziemlich absurd, dass hartnäckiger Widerstand gegen klar definierte Regeln und Normen zur Information von Arbeitnehmern und zu ihrem Schutz vor Sonnenstrahlung im Wesentlichen von jenen Mitgliedstaaten kam, in denen bereits ein angemessener Schutz existiert, und dass Länder wie Italien hingegen, wo es erheblich größerer Anstrengungen bedarf, keine grundlegenden Einwände erhoben haben. Nun, vielleicht wissen die Italiener, dass es billiger ist, die Arbeitnehmer über Krankheiten am Arbeitsplatz zu informieren und diese zu vermeiden, als nichts zu unternehmen.

Die Richtlinie über optische Strahlung wäre ein praktischer Schritt, der nicht nur den Schutz der Arbeitnehmer verbessert, sondern auch die EU-Rechtsvorschriften vereinfacht. Die Situation, mit der wir heute auf diesem Gebiet konfrontiert sind, ist weit von dem entfernt, was ich als Abbau unnötiger Bürokratie bezeichnen würde. Ich fürchte, künftig werden sich Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Richtlinienvorschlag der Kommission zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischen Strahlen war, was die Vorschriften zum Schutz vor der Sonne angeht, ein Musterbeispiel für Überregulierung auf europäischer Ebene.

Wir haben in zweiter Lesung mit absoluter Mehrheit für die Herausnahme der Vorschriften zum Schutz vor natürlichen Strahlen gestimmt. Damit haben wir als Europäisches Parlament ein Zeichen gesetzt.

Auch im Vermittlungsverfahren haben wir unsere Durchsetzungsfähigkeit demonstriert und gezeigt, dass die Abgeordneten der Regelungswut der Kommission nicht hilflos ausgeliefert sind. Wir haben die Macht, Richtlinien im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

Verheugen und andere sprechen immer von besserer Rechtsetzung für mehr Wachstum und Arbeitsplätze in der EU. Genau bei solchen Vorschriften müssen wir aber anfangen. Davon konnten wir völlig überraschend jetzt im Vermittlungsverfahren auch Kommission und Rat überzeugen.

Die sinnvollen Teile zum Schutz der Arbeitnehmer vor künstlichen optischen Strahlen wie Laser, Infrarot und ähnlichen bleiben erhalten. Bezüglich der Regelungen zu natürlichen Strahlen schoss die Kommission allerdings weit über das Ziel hinaus. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag enthielt die Pflicht für die Arbeitgeber, umfangreiche Risikobewertungen bezüglich der Sonnenstrahlen vorzunehmen und bürokratische Aktionsprogramme aufzulegen. Danach hätten Arbeitgeber die Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, mit T-Shirts und Sonnencreme ausstatten müssen. Eine Regelung zu natürlichen optischen Strahlen hätte auch ungeahnte Haftungsfälle für Arbeitgeber mit sich gebracht. Außerdem weiß jeder vernünftige Mensch selbst am besten, wann und wie er sich vor der Sonne schützen muss. Das ist eine Frage der Eigenverantwortung und so ziemlich das Letzte, was Europa regeln muss.

Wir haben in Europa ganz andere Probleme: Arbeitslosigkeit, marode Sozialsysteme und eine fortschreitende Überalterung der Bevölkerung. Darum müssen wir uns kümmern, nicht um den Schutz vor der Sonne. Auch Kommission und Rat haben Vernunft gezeigt und dies im Vermittlungsverfahren erkannt. Dies hat mich sehr gefreut. Damit haben wir eine deutliche Verbesserung der Richtlinie erreicht und Überregulierung, die zu unnötigen Zusatzkosten, insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen geführt hätte, verhindert.

Ich fordere Sie auf, stimmen Sie morgen für den Vorschlag des Vermittlungsausschusses und lassen Sie uns ein Zeichen setzen, ein Zeichen für Entbürokratisierung und Deregulierung auf europäischer Ebene!

 
  
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  Karin Jöns (PSE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute wirklich ein letztes Mal mit dieser Richtlinie, die in meinem Land in der Öffentlichkeit für große Diskussionen gesorgt hat.

Ich habe selten zuvor erlebt, dass eine Richtlinie so verzerrt dargestellt wurde. Deshalb lassen Sie mich noch einmal erläutern, warum wir Sozialdemokraten es im Vermittlungsausschuss letztlich vorgezogen haben, die natürliche Strahlung aus der Richtlinie ganz herauszunehmen.

Wir haben das einzig und allein getan, weil wir wollen, dass die von uns festgelegten Mindeststandards beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten. Wir wollen auch in der Sozialpolitik kein Europa à la carte. Das Ergebnis der zweiten Lesung hätte genau das Gegenteil bedeutet. Danach hätte jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden können, ob er die Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer über mögliche Gefährdungen durch natürliche Strahlung zu informieren oder nicht.

Auch wenn die natürliche Strahlung jetzt aus der Richtlinie herausgenommen wurde, gibt es immerhin noch die Rahmenrichtlinie. Jene Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber auch weiterhin, die Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Sonnenstrahlung zu schützen. Das hat uns jetzt nicht nur unser eigener Juristischer Dienst des Europäischen Parlaments bestätigt, sondern das haben uns auch die Juristischen Dienste von Kommission und Rat bestätigt.

Das Einzige, was wir wollten, war jedoch eine Konkretisierung dieser Verpflichtung. Das allerdings – und das müssen Sie von der konservativen und liberalen Seite sich nun leider wirklich anhören – haben Sie verhindert. Damit besteht für die Arbeitgeber weiterhin Rechtsunsicherheit darüber, inwieweit sie erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die natürliche Strahlung treffen müssen. Damit hat die Mehrheit dieses Hauses letztlich die politische Gestaltung aus der Hand gegeben und an den Europäischen Gerichtshof abgegeben, was wirklich sehr bedauerlich ist.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren. Meines Erachtens liegt uns nun ein vernünftiger Beschluss des Vermittlungsausschusses vor. Er ist sinnvoll und praktikabel, und wir konnten den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinie damit einschränken. Allerdings werden wir trotzdem sicherstellen, dass wir Arbeitnehmer, die einer Gefährdung durch optische Strahlung ausgesetzt sind, umfassend schützen und für ihre Gesundheit und Sicherheit Sorge tragen.

Wir müssen auf die Gefahren der natürlichen Strahlung hinweisen und Vorkehrungen treffen, doch die Ausarbeitung des Aktionsplans, durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechtssicherheit erhalten sollten, muss Aufgabe der Mitgliedstaaten sein. Ganz gleich für wie mächtig wir uns hier im Parlament halten, wir können nicht über Regen und Sonnenschein in 25 Mitgliedstaaten bestimmen. Die derzeit in Irland geltende Nitratrichtlinie, die auf Regenfällen, Wetter und Klima basiert, ist überhaupt nicht praktikabel, und dies haben wir durch unsere Untätigkeit zum Teil mitverschuldet, aber das ist eine andere Geschichte.

In dieser Situation und mit dieser Richtlinie haben wir die richtige Balance gefunden. Wir haben übermäßige Regulierung und Bürokratie vermieden und eine Rechtsvorschrift vorgelegt, die sinnvoll und durchführbar ist und die Arbeitnehmer schützt.

 
  
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  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Was Vernunft ist, ist oft eine mehr rhetorische Frage. In diesem Zusammenhang liegt ein Kompromiss vor. Das ist sicher begrüßenswert. Leider ist dies nur eine Teillösung des Problems.

Sicher begrüßenswert ist, dass eine Regelung zumindest die künstliche optische Strahlung abdeckt. Dass dabei die Frage der natürlichen Strahlung unter den Tisch gefallen ist, ist wohl unter den Denkfehlern des Parlaments einzuordnen. Wenn es um den Schutz der Augen und der Haut geht, ist sowohl künstliche optische als auch natürliche Strahlung ein Problem. Ein gleichermaßen kausaler Zusammenhang besteht da wie dort.

In diesem Zusammenhang ist sowohl bei künstlicher optischer als auch bei natürlicher Strahlung Rechtssicherheit erforderlich. Die umweltpolitische Entwicklung wird uns lehren, dass die Gerichte und der Europäische Gerichtshof zunehmend mit diesem Problem befasst sein werden. Dann werden auch wir wieder handeln müssen.

Die Genesis des Arbeitnehmerschutzes baut ja seit jeher auf Aufklärung und Vorbeugung auf. Das ist menschlicher und billiger. Das Umdenken in diese Richtung hat einen langwierigen Prozess hinter sich. Zuerst kam das Leid für die Arbeitnehmer, dann die Erkenntnis, dass es eine Obsorgepflicht für die Arbeitgeber gibt und dass man Leid und Krankheit durch Heilung mildern kann und muss. Dann erst erkannte man den Wert der Aufklärung und der Vorbeugung gegen Krankheit und Arbeitsunfälle.

Nun bin ich wieder bei der Frage der Vernunft. Eine Frage an Dich, mein Freund, Thomas Mann: Wo stehst Du?

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Mit der morgigen Abstimmung über diese Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch optische Strahlung wird die EU-Rechtsvorschrift mit Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen zu ihrem lang erwarteten und dringend benötigten Abschluss kommen.

Es stimmt, dass wir uns bei diesem speziellen Vorschlag sehr schwer damit getan haben, eine endgültige Einigung zu erzielen, doch dank des Durchhaltevermögens und des vernünftigen Ansatzes, den alle an der Konzertierung Beteiligten verfolgt haben, konnten wir alle Hürden nehmen. Wir müssen also der Parlamentsdelegation sowie dem Berichterstatter, Herrn Őry, für den erfolgreichen Ausgang des Vermittlungsverfahrens unseren herzlichen Dank aussprechen.

Optische Strahlung aus künstlichen Quellen kann bei Arbeitnehmern unter gewissen Voraussetzungen schwere Augenschäden – bis zur Blindheit – oder schwere Hautverletzungen verursachen, die auch krebsauslösend sein können. Wenn diese Rechtsvorschrift ordnungsgemäß umgesetzt wird, trägt sie zweifellos dazu dabei, die Wahrscheinlichkeit derartiger Vorfälle zu verringern und zahlreiche Arbeitnehmer vor den Risiken immer neuer arbeitsbedingter Gefährdungen zu schützen.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die größte Quelle für optische Strahlung nicht die künstliche Strahlung, sondern die Sonne ist, und bei den meisten Arbeitnehmern tritt Hautkrebs auf, weil sie sich in der Sonne aufgehalten haben. Daher müssen wir uns in Zukunft mit diesem Problem befassen und es erfolgreich lösen.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Interesse habe ich Ihre Aussprache verfolgt, und ich freue mich über die breite Unterstützung für diesen Vorschlag, der aus dem Vermittlungsverfahren hervorgegangen ist. Mein Dank gebührt allen, die an diesem Verfahren mitgewirkt haben, denn es war kein einfaches Unterfangen, und in einigen Fällen hat es sich als recht schwierig erwiesen, einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen. Auf jeden Fall fanden eine Fülle von Argumenten Berücksichtigung, und diese Richtlinie stellt in der Tat einen Fortschritt dar. Meines Erachtens kann keiner der Gedanken, die in dieser Aussprache geäußert wurden, problemlos mit einem einfachen Argument abgetan werden. Zudem vertrete ich die Ansicht, dass es noch Raum für weitere Überlegungen zur Entwicklung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gibt. Abschließend möchte ich anmerken, dass das Verfahren meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung war, und ich gehe nach dieser Aussprache davon aus, dass die Richtlinie überwältigende Unterstützung finden wird.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 
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