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Verfahren : 2005/2005(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0394/2005

Aussprachen :

PV 13/02/2006 - 15
CRE 13/02/2006 - 15

Abstimmungen :

PV 14/02/2006 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0051

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Februar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Bericht Daul (A6-0008/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) In dem Text der Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates gibt es eine Reihe von Fehlern, die unverzüglich korrigiert werden müssen.

In diesem Zusammenhang und in Folge einer in die Kombinierte Nomenklatur aufgenommene Änderung müssen die KN-Codes 1214 90 91 und 1214 90 99 durch den KN-Code 1214 90 90 ersetzt werden. Die garantierte Höchstmenge an Trockenfutter von 4 855 900 Tonnen muss durch 4 960 723 Tonnen - der Gesamtsumme der derzeitigen nationalen Mengen - ersetzt werden. Ferner muss die Methode zur Berechnung der Verringerung der Beihilfe für den Fall der Überschreitung dieser Menge neu festgelegt werden.

Der Vorschlag der Kommission folgt der Notwendigkeit, die Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates zu ändern.

Die vorgeschlagene Änderung ist sachdienlich, so dass die zustimmende Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom Parlament unterstützt werden sollte.

 
  
  

Bericht Fraga Estévez (A6-0018/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Grundlage des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Salomonen ist das Mandat, das der Kommission im Juni 2001 vom Rat zur Verhandlung von bilateralen Thunfischabkommen mit den AKP-Staaten des Zentral-West-Pazifiks mit Blick auf die Schaffung eines Geflechts von Thunfischabkommen der in dieser Pazifik-Region operierenden Gemeinschaftsflotte übertragen worden ist.

Ich unterstütze vorbehaltlos die von der Berichterstatterin in diesem Dokument bezogene Position und möchte die Bedeutung des Änderungsantrags Nr. 5 hervorheben, in dem vorgesehen ist, dass bei der Abhaltung der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses die Kommission die salomonischen Behörden über die Teilnahme von Vertretern der Reeder an den weiteren Sitzungen des Gemischten Ausschusses unterrichtet.

Ich bin deshalb für die Annahme dieses Berichts.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Mit diesem Bericht, für den fast nichts spricht, wird im Wesentlichen die verheerende Gemeinsame Fischereipolitik der EU auf die Solomon-Inseln übertragen. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt und bedauere, dass sich das Hohe Haus zu seiner Annahme entschlossen hat. Die Gemeinsame Fischereipolitik ist ein absolutes Desaster, dessen man sich ganz schnell entledigen sollte, statt es weiterzuführen und sogar noch in Drittstaaten zu exportieren.

 
  
  

Bericht Cashman (A6-0394/2005)

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht betrifft ein Thema, bei dem der Wert des Binnenmarktes gegen die nationale Selbstbestimmung abgewogen werden muss. Ein entsprechender Fall (C-156/04) ist gegenwärtig vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Unserer Ansicht nach wird die Beratung dieser Sache durch eine hier und jetzt abgegebene Erklärung des Europäischen Parlaments nicht beschleunigt.

Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt, möchten aber betonen, dass wir in einer laufenden Diskussion keine Stellung beziehen. Zunächst muss der Europäische Gerichtshof eine Position einnehmen und ein Urteil fällen. Dann müssen die griechischen Behörden und das nationale Parlament ihre Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs diskutieren.

 
  
  

Bericht Öry (A6-0026/2006)

 
  
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  Roselyne Bachelot-Narquin (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, der Bericht meines Kollegen, Herrn Őry, hat bei mir gemischte Gefühle ausgelöst: Zufriedenheit, Bedauern und einen Wunsch.

Zufrieden bin ich darüber, dass die 1994 angeregte Initiative für ein abgestimmtes Vorgehen angesichts der Risiken für Arbeitnehmer vollendet wurde. Die Haltung unserer Gesellschaften zu den Lebensrisiken ist ein Schlüsselelement des europäischen Sozialmodells, durch das es sich von vielen anderen unterscheidet.

Bedauern empfinde ich darüber, dass die Europäische Kommission unter dem Druck des Rates nicht mit dem Parlament über die vernünftigste Lösung verhandeln wollte, die darin bestand, auf das Subsidiaritätsprinzip zu verweisen. Dann hätten wir nicht befürchten müssen, dass die Staaten verpflichtet wären, Regeln bezüglich der Sonneneinstrahlung umzusetzen, da sie in der Rahmenrichtlinie genannt werden. Dass der Rat sich im Bunde mit der Kommission über das Subsidiaritätsprinzip hinwegsetzt, das ist doch wohl paradox!

Mein Wunsch geht dahin, dass die Frage der Sonneneinstrahlung in Zukunft auf flexible Weise, ohne unnütze Reglementierung oder Bürokratie gelöst werden kann. So könnte die in Bilbao angesiedelte Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine weit reichende Informationskampagne für die europäischen Arbeitnehmer über die Risiken der Sonneneinstrahlung starten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben uns der Stimme enthalten, weil die Kommission und der Rat dem Druck der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Liberalen letztlich nachgegeben und die Sonnenstrahlen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen haben.

Diese Position ist umso empörender als die optische Strahlung bekanntermaßen unter die elektromagnetischen Strahlungen fällt, die vor allem das direkte Licht, die Infrarot- und Ultraviolettstrahlen sowie die Laserstrahlen umfasst. Sonnenstrahlen bestehen aus Ultraviolett- und Infrarotstrahlen und direktem Licht. Die Auswirkungen dieser Strahlungen auf die Gesundheit des Menschen sind allseits bekannt, vor allem weil sie zu Veränderungen im Immunsystem, zu Hautkrankheiten, Augenkrankheiten, Krebs und psychischen Schäden führen.

Die Lebensqualität vieler Millionen Menschen in der EU ist eingeschränkt, weil sie während ihrer Arbeit in der Landwirtschaft, in der Fischerei, im Bausektor, in Salinen, Steinbrüchen und Tagebauen sowie während der Freizeitaktivitäten der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist also trotz einiger wichtiger Verbesserungen in Bezug auf die künstliche Strahlung - weswegen wir nicht dagegen gestimmt haben - eingeschränkt, denn die Sonnenstrahlung wurde nicht einbezogen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe für die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung gestimmt. Die Tatsache, dass der Titel der Richtlinie geändert und deren Geltungsbereich auf optische Strahlung aus künstlichen Quellen begrenzt wurde, ist äußerst begrüßenswert. Ich hoffe, die Kommission zieht ihre Lehren daraus, hat sie doch zunächst mit ihrem Vorschlag, die Sonnenstrahlung zu verbieten, die EU dem Gespött ausgesetzt und den Euroskeptikern und den ihnen jederzeit behilflichen Medien Munition geliefert.

Dieser unnötige Aufruhr hätte vermieden werden können; dennoch begrüße ich die - wenn auch verspätete - Annahme der auf dem gesunden Menschenverstand beruhenden Entscheidung des Europäischen Parlaments.

Jetzt werden wir eine Richtlinie haben, die zu Recht auf den Schutz von Arbeitnehmern abzielt, die mit Lasern und Elektroschweißgeräten hantieren, die in der Stahl- und Glasbranche sowie in Solarien tätig sind. Die angenommenen Leitlinien sollen akute und dauerhafte Schädigungen der Augen und der Haut verhindern, die bei hoher Strahlenbelastung auftreten können.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über den Schutz von Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch optische Strahlung und Strahlung aus künstlichen Quellen. Ich halte es für vernünftig, dass das Parlament Grenzwerte festsetzt, denn dadurch werden Arbeitnehmer vor künstlichen Strahlungsquellen wie Lasern, Kathodenröhren und Schweißgeräten geschützt.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Ich habe natürlich für die Richtlinie gestimmt, mit der die Arbeitnehmer gegen optische Strahlung geschützt werden sollen. Dieser Text liegt auf der Linie der drei vorangegangenen Richtlinien, die ebenfalls dem Ziel dienen, die Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch verschiedene physikalische Einwirkungen wie Lärm, mechanische Schwingungen und elektromagnetische Felder zu schützen.

Diese Richtlinie bezieht sich hauptsächlich auf Strahlungsquellen wie Laser oder Infrarotlampen. Sie sieht vor allem vor, die Arbeitsmethoden so anzupassen, dass die Gefährdung durch Strahlung sowie die Dauer und die Intensität der Exposition verringert werden. Ferner beauftragt sie die Europäische Kommission, einen praktischen Leitfaden für die Arbeitgeber, insbesondere die KMU, auszuarbeiten. Die letztgenannte Maßnahme verdient besonders hervorgehoben zu werden, denn meiner Meinung nach muss die Union mehr für die KMU tun, die wirkliche Vorreiter für Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Europa der 25 sind.

Diese anzuwendenden Rechtsvorschriften verbinden Flexibilität für die Arbeitgeber mit Sicherheit für die Arbeitnehmer. Sie sind somit ein konkretes Beispiel dafür, dass entgegen den von den neuen Euroskeptikern lancierten Ideen die Europäische Union sich um die lohnabhängigen oder sonstigen Beschäftigten in West und Ost kümmert und immer wieder für die Angleichung der Sozialvorschriften der Mitgliedstaaten nach oben eintritt.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich habe bei der ersten Lesung gegen diesen Vorschlag gestimmt, aber er ist inzwischen von den Regierungen der Mitgliedstaaten verbessert worden. Mit dieser Richtlinie ist keine umfassende neue Gesetzgebung verbunden, sondern lediglich die Anwendung bereits bestehender Vorschriften auf Bereiche, in denen die EU schon Zuständigkeiten übernommen hat. Der seltsame Vorschlag, auch das Sonnenlicht einzubeziehen, ist entfernt worden.

Zudem basieren die Vorschriften auf internationalen Übereinkommen. Wo sie fehlen, wird nationales Recht akzeptiert. Gesundheitsüberwachung und nachfolgende Kontrollen sind gemäß nationaler Praxis durchzuführen. Mithin ist dies ein recht ausgewogener und akzeptabler Vorschlag. Die Vorteile in Form des Arbeitsschutzes wiegen schwerer als das Problem zusätzlicher Vorschriften, da diese Richtlinie in der Praxis zu keinen neuen EU-Befugnissen führt.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Hier haben wir es mit einem klassischen Beispiel für den häufig nur schleppend vorangehenden europäischen Entscheidungsprozess zu tun.

Der Vorschlag, über den wir heute abgestimmt haben, liegt bereits seit 1992 auf dem Tisch, obwohl er ein Kernthema wie den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zum Gegenstand hat.

Es mussten 13 lange Jahre vergehen, bis sich das Parlament durchgesetzt hat.

Der nun angenommene Text bezieht sich lediglich auf die Arbeitnehmer, die Strahlungen durch künstliche Quellen ausgesetzt sind, und schließt die Strahlung aus natürlichen Quellen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Es wurde beschlossen, dass bei dieser Strahlungsart im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip Maßnahmen auf nationaler Ebene gemäß den nationalen Bedingungen und Bedürfnissen ergriffen werden sollten.

Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich ebenfalls der Meinung bin, dass es nicht angeht, dass die EU den Arbeitgebern der 25 Mitgliedstaaten die Bewertung der Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer, die der Sonne ausgesetzt sind, aufzwingt. Meiner Ansicht nach muss diese Bewertung auf nationaler Ebene im Einklang mit der Situation in jedem Land erfolgen.

Mit dieser Richtlinie müssen die Arbeitgeber Maßnahmen umsetzen, die darauf abstellen, die Gefahren für ihre Beschäftigten, die Strahlung aus künstlichen Quellen ausgesetzt sind, auszuschließen bzw. zu verringern, vor allem durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Auswahl der Geräte, der Konzipierung des Arbeitsplatzes und der Dauer der Exposition.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Diese Richtlinie bezieht sich jetzt eindeutiger auf künstliche Strahlung. Ich freue mich, dass sie endlich wieder im Parlament angelangt ist und habe gerne dafür gestimmt. Bedauerlicherweise waren die ersten Entwürfe zu diesem Rechtsakt der Auslöser für so viele dumme Geschichten wie zum Beispiel die, dass die EU versuchen würde, der Sonne sozusagen Zügel anzulegen, obwohl doch die Ziele dieser Rechtsetzungsinitiative, d. h. Schutz der europäischen Arbeitnehmer vor gefährlicher Strahlung, durchaus lobenswert sind. Ich bin froh, dass das Parlament seine Hausaufgaben erledigt und eine vernünftige Rechtsvorschrift zustande gebracht hat, für die ich heute gerne stimme.

 
  
  

Bericht Berman (A6-0017/2006)

 
  
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  Albert Jan Maat (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung abgeben, um klarzustellen, weshalb wir in der CDA-Partei gegen den Bericht gestimmt haben. Obgleich wir für Tierschutz, mit Sicherheit im Geflügelsektor, sind, haben wir uns dagegen ausgesprochen, weil es nicht angeht, dass Einfuhren nicht denselben Kriterien unterliegen.

Als zweiter Grund ist anzuführen, dass dieser Bericht die Bürokratie nur weiter aufbläht, während wir in Europa weniger davon brauchen. Wir wollen auch deshalb weniger Bürokratie, weil die Folgen der Einführung dieser Richtlinie erst im Nachhinein und nicht im Vorfeld bewertet werden. Das halten wir für eine billige Politik auf dem Rücken der europäischen Geflügelhalter. Das wollen wir nicht. Wir wollen das Wohlbefinden verbessern, sofern dies auf der Grundlage einer fairen Verteilung der Lasten zwischen Verbrauchern und Erzeugern geschieht.

Ich möchte, dass Frau McGuinness zu eben diesem Thema noch einmal das Wort ergreifen darf.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich teile die Bedenken des Kollegen Maat. Ich denke, diese Richtlinie wird eine gewaltige Abwärtsspirale in Gang setzen. Damit wird die Masthühnerzucht aus der Europäischen Union verdrängt, und wir werden keine Kontrolle über das Geschehen haben. Da es keine Kennzeichnung gibt, wird die Aufklärung auf der Strecke bleiben.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich gehe mit meinen beiden Vorrednern voll und ganz konform. Es trifft zwar zu, dass der Grad der Zivilisation einer Gesellschaft auch dadurch geprägt wird, wie die Menschen in dieser Gesellschaft mit Tieren umgehen, aber meiner Überzeugung nach dürfen die Landwirte, in diesem Fall die Hühnerhalter in unseren Ländern, zweifellos nicht der Grausamkeit und Gefühllosigkeit gegenüber Tieren bezichtigt werden.

Vor allem möchte ich Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass unsere europäischen Unternehmen dem unbilligen Wettbewerb durch Fleischeinfuhren aus nichteuropäischen Ländern wie Brasilien und Thailand ausgesetzt sind, wo völlig andere Normen hinsichtlich der Besatzdichte, der Lebensmittelsicherheit, der Rückverfolgbarkeit, des Einsatzes von Tiermehl und Antibiotika gelten.

Die europäischen Masthühnerhalter wünschen sich mit Sicherheit nicht eine Zeit zurück, in der alles erlaubt war, und sind bereit, tier- und umweltfreundlich zu züchten, sofern sämtliche Fleischeinfuhren dieselben Normen erfüllen, was gegenwärtig leider nicht der Fall ist. Im Grunde lassen wir unsere eigenen europäischen Halter jämmerlich im Stich.

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Bei der heutigen Abstimmung über den Bericht über Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern habe ich für den bestmöglichen Schutz unserer Geflügelindustrie vor der Gefährdung durch Billigimporte gestimmt, die in Nordirland vor einigen Wochen bereits zur Schließung einer Geflügelfabrik geführt haben.

Obwohl die Sorge um das Wohlergehen des Geflügels nachvollziehbar ist, führt es doch zu nichts, wenn die entsprechenden Vorschriften in der EU dermaßen verschärft werden, dass Erzeuger aus dem Geschäft verdrängt werden und wir auf Importe aus fernöstlichen und südamerikanischen Ländern zurückgreifen müssen, in denen es keine erzwingbaren Tierschutzvorschriften für die Produktion gibt. Das führt nur zu einer steigenden Zahl von Tieren, die unter unzumutbaren Bedingungen aufgezogen werden. Daher sollten wir die Tierschutzanforderungen innerhalb der EU so gestalten, dass diese Branche hier einen Zukunft hat.

Ich habe daher heute bei der Abstimmung im Parlament jede weitere Verringerung der Besatzdichte abgelehnt, denn dies würde der Masthühnererzeugung in Europa unweigerlich schweren Schaden zufügen.

 
  
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  Robert Evans (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe mich bei der Schlussabstimmung über den Bericht Berman enthalten. Als Vegetarier hege ich große Vorbehalte gegen die gesamte Fleischerzeugerbranche. Wenn schon die Tierhaltung zur Fleischerzeugung fortgesetzt wird – und davon gehe ich aus –, dann sollte sie nach meiner festen Überzeugung ökologisch und natürlich erfolgen. Da dies nicht der Fall ist, sollten die Standards so hoch wie möglich sein.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt. Auch wenn wir punktuell nicht alle Empfehlungen unterstützen, halten wir doch die Zielrichtung des Berichts im Allgemeinen für richtig.

Unserer Meinung nach muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den notwendigen Verbesserungen im Tierschutz, den Rechten und Interessen der kleinen und mittleren Landwirte und den Rechten der Verbraucher bestehen.

Wir wissen, dass es notwendig ist, ein System der Bewertung des Tierschutzes aller Bestände im Schlachthof einzuführen. Wir wissen aber auch, dass dies mit Kosten verbunden ist und dass die kleinen Betriebe im Allgemeinen diese nicht tragen können.

Deshalb treten wir für eine längere Frist ein, um ein System, das es in Portugal bislang nicht gibt, zu testen und anschließend entsprechend anzupassen.

Desgleichen sind unserer Auffassung nach im gegenwärtigen Kontext einige der während der Plenarsitzung vorgetragenen Vorschläge übertrieben, weswegen wir sie aufgrund der negativen Folgen, die sie, sollte es keine Probephase geben, für die kleinen Erzeuger nach sich ziehen könnten, nicht unterstützen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Dieser Bericht kommt absolut zur rechten Zeit, trifft er doch mit dem allerersten „Aktionsplan Tierschutz“ zusammen. Einmal mehr übernimmt die EU bei der Verbesserung von Tierschutzstandards eine Vorreiterrolle.

Der Vorschlag ist eine Reaktion auf die in der Öffentlichkeit bestehenden Bedenken, dass die derzeitigen Tierschutznormen für Masthühner zu niedrig sind. Die Folge sind Beinerkrankungen und Lahmen, Herzvergrößerung, plötzliches Verenden und Ammoniakverätzungen bei den Tieren.

Im Bericht werden eine Verringerung der Besatzdichte, eine Mindesteinstreuhöhe, eine verbesserte Lüftung und Dunkelstunden mit mindestens einer ununterbrochenen sechsstündigen Dunkelperiode gefordert. Er behandelt auch die grausame Praxis des Schnabelstutzens, das nur dann genehmigt werden sollte, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Vermeidung von Kannibalismus ausgeschöpft sind.

Ich begrüße den Bericht, auch wenn einige der vorstehend genannten Vorschläge nicht durchgekommen sind. Meiner Meinung nach hätte der Bericht durchaus noch weiter gehen können, aber das Vorhandene ist gut für Tiere und Verbraucher. Gesündere Vögel ergeben qualitativ höherwertige Produkte. Wir exportieren keine schlechten Tierschutzvorschriften, sondern heben die Normen für das Geflügel und die Menschen gleichermaßen an.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben nach bestem Vermögen für eine bessere Tierhaltung gestimmt. Einige der zur Abstimmung vorliegenden Änderungsanträge waren jedoch viel zu detailliert, als dass gewählte Politiker dazu Stellung nehmen könnten. Detailfragen zu Dunkelstunden, Fußballenverletzungen und Sterblichkeitsraten bei Masthühnern in der ersten Lebenswoche sind für Laien schwer zu entscheiden. Wir hätten es begrüßt, wenn wir stattdessen Beschlüsse zu allgemeinen Grundsätzen gefasst hätten, und Fachleute hätten dann ausführlichere Vorschriften ausgearbeitet. Es handelt sich hier für das Europäische Parlament um ein Verfahren der Konsultation und nicht um ein Mitentscheidungsverfahren, das eine prinzipiellere Erklärung in dieser Sache ermöglicht hätte.

Wir möchten außerdem betonen, dass unbedingt weitere Fortschritte bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation notwendig sind, um einen internationalen Konsens für schärfere Produktionsanforderungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Tierschutz zu erreichen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe die von meiner Fraktion und anderen eingereichten Änderungsanträge unterstützt, die zur Stärkung des Vorschlags beigetragen hätten; dies gilt insbesondere für die Änderungsanträge, in denen eine niedrigere Besatzdichte gefordert und auf die Auswirkungen schlechter Bedingungen im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden auf die Lebensmittelsicherheit verwiesen wurde.

Auch wenn die meisten strengeren Änderungsanträge gescheitert sind, habe ich für den Bericht gestimmt in der Hoffnung, dass der Kommissionsvorschlag Fortschritte bei der Lösung wichtiger Tierschutzprobleme im Geflügelfleischsektor bringen wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht und finde, er kommt angesichts der kürzlich angenommenen Ergebnisse zum allerersten „Aktionsplan Tierschutz“ genau zum richtigen Zeitpunkt. Der Bericht zeigt, dass die EU einmal mehr eine führende Rolle bei der aktiven Verbesserung von Tierschutznormen übernimmt.

Der Vorschlag befasst sich mit einem schwierigen Thema, das in der Öffentlichkeit auf Bedenken stößt, nämlich mit den sehr lockeren derzeitigen Tierschutznormen für Masthühner, welche zu schmerzhaften Beinerkrankungen und Beinschwäche, Aszites (Herzvergrößerung), plötzlichem Verenden und Ammoniakverätzungen bei den Tieren führen.

Ich begrüße die Vorschläge des Landwirtschaftsausschusses, doch gehen sie meiner Meinung nach nicht weit genug. Deswegen habe ich für die Änderungsanträge von Herrn Jørgensen gestimmt und muss jetzt enttäuscht feststellen, dass sie vom Parlament nicht angenommen wurden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ist die Verbesserung des Schutzes der Hühner ein Thema, das der Erörterung in einem Parlament würdig ist? Und weist es eine europäische Dimension auf, um eine fünfzigminütige Debatte über Hühnervögel zu rechtfertigen, die für die Fleischproduktion bestimmt sind?

Zwei Fragen, die den Ansatz zu einer Antwort bereits in sich tragen! Gewiss es ist nicht das erste Mal, dass das Europäische Parlament sich zu einem Thema äußert, das von den Sorgen der Bürger ziemlich weit entfernt ist. Ich glaube auch nicht, dass das Europäische Parlament irgendein Interesse daran hat, sich den Slogan vom Europa, das sich in alles einmischt, zu eigen zu machen, sondern ich bin im Gegenteil überzeugt, dass es in seinem Interesse liegen sollte, die Regelungswut zu stoppen.

Das gilt insbesondere, wie im Falle des Berichts Berman, wenn die vorgeschlagenen kleinlichen Regeln ans Absurde grenzen: Das Huhn, das in Batteriehaltung aufgezogen wird, soll zweimal täglich tierärztlich untersucht werden und Zugang zu trockener Einstreu haben, eine Umgebungstemperatur, die nicht mehr als drei Grad höher liegen darf als die, die seine im Freiland gehaltenen Artgenossen verspüren! Das sind nur einige Vorschläge unter vielen anderen, die ebenso grotesk sind.

Abschließend sei gesagt, dass Europa mit derartigen Vorschriften nichts gewinnen kann. Es läuft eher Gefahr, dabei Federn zu lassen!

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich habe für diesen äußerst schwachen Bericht gestimmt, da er trotz allem in den meisten Ländern Verbesserungen bringt und es sich hier um Mindestvorschriften handelt, was bedeutet, dass wir auch strengere Regelungen einführen können. Unsere Änderungsanträge zur Reduzierung der Besatzdichte waren sehr vernünftige Kompromisse, die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit eine fast einhellige Unterstützung gefunden haben. Es ist tragisch, dass sie nicht angenommen wurden. Das Parlament unterstützt kurzfristige Interessen anstelle einer humanen Tierhaltung, auf die sich die Verbraucher verlassen können, und tut damit der Branche keinen Gefallen. Ich habe für den Vorschlag des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, dass die Besatzdichte ab 2013 maximal 34 Kilogramm Lebendgewicht betragen darf, allein deshalb gestimmt, weil er besser ist als der ursprüngliche Entwurf. Da im Rat einige Länder über 38 Kilogramm gehen wollen, kann der neue Vorschlag gegen den Rat verwendet werden. Das Europäische Parlament zeigt auf jeden Fall eine andere mögliche Richtung an.

Die Masthühner werden auch in Zukunft mehr leiden als alle anderen Tiere. Wie wir unsere Tiere behandeln, sagt viel über den Entwicklungsstand unserer Zivilisation aus. In diesem Fall haben wir uns als Barbaren erwiesen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Dieser Bericht über den Schutz von Masthühnern ist mehr als überfällig. Es ist an der Zeit, dass die EU europaweit etwas zur Verbesserung des Wohlbefindens von Masthühnern unternimmt, müssen doch viele ihr kurzes Dasein unter entsetzlichen Bedingungen fristen. Dass einige Änderungsvorschläge meiner Fraktion nicht durchgekommen sind, ist sehr schade. Allerdings wird der Bericht an sich einiges zur Anhebung der Normen beitragen und ich habe ihn gern unterstützt.

 
  
  

Bericht Hökmark (A6-0009/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Staatliche Beihilfen sind bekanntermaßen ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik, um die wirtschaftliche, soziale, ökologische und regionale Entwicklung voranzutreiben. Das wichtigste Ziel besteht darin, die Staaten in eine solche Lage zu versetzen, dass sie ihre strategischen Ziele verwirklichen, die Finanzierung der öffentlicher Dienstleistungen sicherstellen und Unternehmen entschädigen können, die so genannten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.

Mit diesem Bericht, der eindeutig neoliberale Züge trägt, beabsichtigt die Mehrheit im Parlament, staatliche Beihilfen auf den Status des „letzten Mittels“ zu reduzieren und „unlauteren Wettbewerb“ zu verhindern. Dabei lässt sie sich von dem ideologisch beeinflussten Streben leiten, die Rolle staatlicher Interventionen in der Volkswirtschaft im Namen der heiligen Kuh einer wohltätigen „Marktwirtschaft“ zu begrenzen. Dies hat uns veranlasst, dagegen zu stimmen.

Der Berichterstatter unterstützt die Reformvorschläge der Europäischen Kommission, deren Ziel es ist, dem Wettbewerb Vorrang vor staatlichen Beihilfen einzuräumen, Anreize zur Verringerung staatlicher Beihilfen zu geben und diese auf horizontale Politikbereiche zu reduzieren, die mit der Strategie von Lissabon in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Innovation, Forschung und Entwicklung.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Jahrzehntelang wurden die staatlichen Beihilfen durch die Kommission ausschließlich im Namen des Gottes Wettbewerb genehmigt oder untersagt. So bedauerlich es auch ist, dass es bis 2006 dauerte, ehe Kriterien des gesunden Menschenverstands wie Beschäftigung, Innovation, Wachstum, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt usw. berücksichtigt wurden, sollten wir dennoch eine solche Neuorientierung der Politik nicht ablehnen, da wir ihr Bestehen ohnehin nicht verhindern können.

Besorgt bin ich allerdings über das Schicksal der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, vor allem, dass sie nicht wirklich vor der Brüsseler Fähigkeit, Schaden anzurichten, geschützt sind. Die Folgen der Liberalisierung der netzgebundenen Aktivitäten (Post, Schienenverkehr, Stromversorgung usw.), die die Privatisierung der Profite und die Vergesellschaftung der Verluste beinhaltet, sollte all jenen eine Lehre sein, die die Kommission auffordern, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden.

Sorgen macht mir auch das Primat der Einhaltung des Wettbewerbs gegenüber allen anderen Kriterien, die für eine Politik charakteristisch ist, welche weiterhin ihre Dogmen über die Interessen der Europäer stellen.

Lassen Sie mich abschließend unterstreichen, dass zahlreiche auch neue Tätigkeiten keine Subventionen oder Beihilfen brauchen würden, wenn sie günstige steuerliche, ordnungspolitische und internationale Rahmenbedingungen vorfinden würden, die durch die Brüsseler Politik jedoch weitgehend zunichte gemacht werden.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Eine Analyse von staatlichen Beihilfen muss immer auf einer klaren Vorstellung von den Unterschieden zwischen Einnahmen und Kosten bei den Privatfinanzen einerseits und den öffentlichen Finanzen andererseits basieren, d. h. auf einer Vorstellung vom Vorhandensein externer Effekte. Dieser Bericht umgeht die prinzipielle Analyse und kommt damit zu allgemeinen Schlussfolgerungen, die nicht untermauert werden können. Hinzu kommt, dass in dieser Aussprache keine ernsthaften Versuche unternommen werden, die externen Effekte zu bewerten. Dennoch haben wir für den Bericht gestimmt, da er generell von staatlichen Beihilfen abrät. Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass staatliche Beihilfen in zu großem Umfang aus protektionistischen Gründen gewährt werden.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht über die Absenkung des Niveaus der von den Staaten gewährten staatlichen Beihilfen zielt darauf ab, die Beihilfezahlung an den Zielen der Strategie von Lissabon auszurichten. Soll diese Aufgabe gemeistert werden, so müssen sowohl die von der Europäischen Union festgelegten Beihilfevorschriften als auch die Einstellung der Mitgliedstaaten dazu eine grundlegende Änderung erfahren.

Die Vorschriften der Kommission über die regionalen Beihilfen werden unter Beachtung des Prinzips „Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen“ ebenfalls geändert. Als Berichterstatter unterstütze ich diese EU-Initiative generell.

Mit großer Genugtuung konnte ich feststellen, dass die Kommission in den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung festgeschrieben hat, dass die Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union auch weiterhin und unabhängig von ihrem entsprechenden BNE als benachteiligte Regionen eingestuft werden. Damit besteht Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Markt der Gewährung von Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen mit einem außergewöhnlich niedrigen Lebensstandard, und es sind auch künftig Betriebsbeihilfen zulässig.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Als Mittel zur Behebung von Marktunzulänglichkeiten konzipiert, führen staatliche Beihilfen häufig, wie der Berichterstatter zu Recht ausführt, zu Ungerechtigkeiten und Ineffizienz. Da wir dem Berichterstatter zustimmen, unterstützen wir das Anliegen der Kommission in dieser Frage.

Es wäre illusorisch und falsch, die sofortige Abschaffung sämtlicher staatlichen Beihilfen zu verlangen. Gleichwohl ist die Feststellung, dass diese Beihilfen - maßgeblich auf Druck der Europäischen Union - in den vergangenen Jahren zurückgefahren wurden, ein positives Zeichen für alle , die der Meinung sind, dass eine Wirtschaft, die in jeder Beziehung die Regeln des guten Funktionierens des Marktes respektiert, für Verbraucher, Erzeuger und Arbeitnehmer die größten Vorteile mit sich bringt. Anders gesagt, staatliche Beihilfen sind ein Modell, das schrittweise durch gerechtere und wirksamere Wege der Förderung eines echten Marktes ersetzt werden muss.

 
  
  

Bericht Herczog (A6-0021/2006)

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei haben heute für den Bericht über die Auswirkungen der Globalisierung auf den Binnenmarkt gestimmt. Wir stimmen der dem Bericht zugrunde liegenden Prämisse zu, dass infolge der Globalisierung Reformen auf wirtschaftlichem Gebiet erforderlich sind, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Die Einrichtung eines Globalisierungsfonds lehnen wir jedoch ab, da die Auswirkungen der Globalisierung am besten durch eine dynamische Marktwirtschaft bewältigt werden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Irren ist menschlich, im Irrtum verharren ist teuflisch. Dies gilt für jeden der zahlreichen Berichte, die dieses Parlament zur Globalisierung und ihren Auswirkungen verfasst, in denen es die negativen Konsequenzen beklagt, aber letztlich als Lösung nur vorschlägt, das Brüsseler Europa mit noch mehr Vollmachten auszustatten. In keinem dieser Berichte wurde jemals die Globalisierung und die Art und Weise, wie sie uns durch Brüssel aufgezwungen wird, in Frage gestellt.

Darin liegt aber das wahre Problem. Die Europäische Union opfert unsere Arbeitsplätze, unsere Industrien, unsere Landwirtschaft und unsere Sozialschutzsysteme dem globalen Freihandelswahn und dem Dogma des internationalen Wettbewerbs; sie schützt unsere Wirtschaften nicht vor unlauterem Wettbewerb, Sozial- und Währungsdumping, vor Produktpiraterie oder Fälschung; sie unterstützt unsere Unternehmen nicht, die in den konkurrierenden Ländern, in denen sie Handel treiben wollen, auf vielfältige tarifäre und nicht tarifäre Barrieren stoßen, während sie bei uns einer hemmungslosen Konkurrenz ausgesetzt sind, da unsere Wirtschaften zu den offensten in der Welt gehören; sie ersinnt immer neue benachteiligende Normen und Regelungen.

Die unausweichliche Konsequenz ist, dass Europa in dem Globalisierungstheater der Dumme ist und seine Bürger die Hauptopfer. Es wäre endlich an der Zeit, dass deren Interessen Vorrang vor der utopischen Weiterverfolgung ultraliberaler Dogmen bekommen.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte Frau Edit Herczog zu dem wichtigen Bericht beglückwünschen, der von ihr zu den Auswirkungen der Globalisierung auf den Binnenmarkt erstellt wurde und der meine Unterstützung findet, insbesondere was die Notwendigkeit betrifft, ein für kleine und mittlere Unternehmen gesundes Umfeld zu schaffen, ihre Stellung zu stärken und ihren Zugang zu Innovation und Finanzinstrumenten zu verbessern.

Meiner Auffassung nach ist die Errichtung eines Dienstleistungsbinnenmarktes zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU von grundlegender Bedeutung.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der rechtzeitig auf die Auswirkungen der Globalisierung auf den Binnenmarkt der Europäischen Union reagiert. Die Staats- und Regierungschefs haben auf dem informellen Gipfel in Hampton Court am 27. Oktober 2005 während der britischen Ratspräsidentschaft auf die Bedeutung dieses Themas hingewiesen.

Als Mitglied des Ausschusses für internationalen Handel habe ich darauf gedrängt, dass gesellschaftliche Belange und Umweltbelange im Zeitalter der Globalisierung und angesichts des Aufstiegs von China, Indien und Brasilien berücksichtigt werden müssen. Dabei handelt es sich nicht um schnöden Protektionismus: Meine Bedenken erwachsen aus der Notwendigkeit sicherzustellen, dass die Liberalisierung der Weltwirtschaft, insbesondere durch das multilaterale Handelssystem, nicht zu einem Beschäftigungsrückgang und zur Senkung sozialer Standards führt oder eine Abwärtsspirale in Gang setzt.

Aus diesem Grund habe ich Änderungsanträge unterstützt, die darauf abzielen, den präferenziellen Zugang zum EU-Markt als zusätzlichen Anreiz für die Drittländer auszuweiten, die grundlegende internationale Übereinkommen auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmer und der Umwelt ratifiziert und angemessen umgesetzt haben. Meines Erachtens sollte die Kommission aber auch enger mit der IAO zusammenarbeiten, um die Einhaltung und Durchsetzung dieser Kernstandards in der Praxis zu untersuchen und sich darüber zu informieren, damit wir uns gegen künftige Missbräuche des neuen APS+-Systems absichern können.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Globalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, um Zugang zum Weltmarkt zu erlangen. Trotzdem zeichnen viele Europäer eine düsteres Bild von der Globalisierung, verbinden sie damit doch die tiefgreifenden Auswirkungen der derzeit zu beobachtenden Umstrukturierungsprozesse und Unternehmensverlagerungen auf die europäische Textilindustrie.

Die EU muss sich diesen Herausforderungen ohne Wenn und Aber stellen, ohne dabei ihre historischen und sozialen Werte aufzugeben, die ihren Ausdruck in den Wesensmerkmalen der bestehenden sozialen Schutzsysteme finden.

Gleichzeitig muss die EU der europäischen Wirtschaft durch die Entwicklung einer ganzen Palette von Instrumenten, wie sie in der Lissabonner Strategie zu finden sind, Anreize zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit geben.

Mit Wachstumsraten von 1 % oder 2 % besteht kein Handlungsspielraum. Deshalb sind im Interesse der Vollendung des Binnenmarktes Reformen in der Wirtschaft unaufschiebbar, vor allem in Bezug auf die Liberalisierung der Märkte.

Schließlich muss die EU in der Außenpolitik von den künftigen großen Mächten der Welt wie China, Indien und Brasilien fordern, dass die Entwicklungsprozesse auf der Grundlage der Ausgewogenheit von Sozial- und Wirtschaftspolitik vonstatten gehen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Dieser Bericht bot die Chance, einen Blick auf die Auswirkungen der Globalisierung auf den Binnenmarkt zu werfen, die leider vertan wurde. Meine Fraktion konnte ihn daher nicht unterstützen.

 
  
  

Bericht Agnoletto (A6-0004/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, ich habe bereits heute Vormittag gesagt, dass ich es für äußerst schockierend halte, dass wir der ganzen Welt Lektionen in Sachen Menschenrechte erteilen, während die Europäische Union sie auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet leichtfertig verletzt, besonders was die Meinungsfreiheit betrifft.

Aber es gibt andere Gründe, gegen den Bericht von Herrn Agnoletto zu sein. Darin wird Bezug genommen auf Artikel 60 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens und insbesondere die Nichterfüllungsklausel, die es uns gestattet, von der Einhaltung eines Vertrags Abstand zu nehmen, wenn die andere Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Dabei gibt es nur ein Problem: Die Europäische Union ist alleiniger Richter in dieser Sache, und das halte ich für eine missbräuchliche Auslegung. Wir müssten zumindest auf ein Schiedssystem zugreifen können, sonst ist dieser Vorbehalt eine Potestativbedingung, die es uns gestattet, uns nach eigenem Gutdünken unserer Verpflichtungen zu entledigen oder sie im Gegenteil aufrechtzuerhalten, wenn es sich um mächtige Staaten handelt, deren Repressalien wir fürchten. Das ist nicht akzeptabel.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Die Union hat sich zwar großartig die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie auf die Fahnen geschrieben. Sie sieht diese Werte auch als Voraussetzung für die Aufnahme in die Europäische Union. Aber sie hat diesbezüglich im Falle der Türkei eindeutig versagt. Nicht nur, dass diese meilenweit davon entfernt ist, endlich den Völkermord an den Armeniern einzugestehen, auch jegliche Kritik durch Journalisten wird mit Strafen bedroht. Seit dem Verhandlungsbeginn zeichnet sich zudem ein deutlicher Rückschritt bei der Meinungs- und Pressefreiheit ab. In dieses Bild passt auch, dass 2004 noch immer 11 % der türkischen Asylanträge stattgegeben wurde und die Türkei 2005 das am häufigsten vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Mitglied des Europarates ist. Mit der Einhaltung der Menschenrechte kann es also nicht sonderlich gut stehen.

Der jüngste religiös-politisch motivierte Mord an einem katholischen Priester in der Türkei zeigt überdies, dass die Türkei nicht fähig oder willens ist, ihre Minderheiten zu schützen. Auch die 500 EU-Millionen an Heranführungshilfe im heurigen Jahr werden aus der Türkei keinen Musterschüler in Sachen Menschenrechte machen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht behandelt die Frage der Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union. Ein Beispiel dafür ist das von der EU mit den AKP-Staaten geschlossene Abkommen von Cotonou. Diese Klausel gibt es jetzt seit zehn Jahren, weshalb der Berichterstatter nun eine Auswertung für angezeigt hält.

Gegenwärtig ist das Europäische Parlament nicht berechtigt, Konsultationen einzuleiten, wenn seiner Ansicht nach ein Land die Klausel verletzt hat. Herr Agnoletto schlägt u. a. vor, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, diese Art Konsultationen einzuleiten. Ferner befürwortet der Berichterstatter eine Einbindung des Europäischen Parlaments in den gesamten Prozess im Zusammenhang mit der Klausel.

Aus dem Vorstehenden ist das Bestreben erkennbar, dem Parlament größere Zuständigkeiten zu geben, was wir generell ablehnen. Darum haben wir bei der heutigen Abstimmung gegen den Bericht Agnoletto gestimmt.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Von unseren wirtschaftlichen und politischen Partnern die Achtung der Menschenrechte zu verlangen, zeugt von einer edlen Haltung. Allerdings sollten die europäischen Institutionen zuerst vor ihrer eigenen Tür kehren, zumal vor dieser Tür die Türkei steht.

Die Diskriminierungen gegenüber den christlichen Minderheiten, das Totschweigen des armenischen Völkermords, die Besetzung eines Drittels des zyprischen Territoriums durch die türkische Armee, all dies sind flagrante Rechtsverletzungen, die die führenden europäischen Politiker, allen voran die Herren Chirac und de Villepin in Frankreich, nicht daran gehindert haben, diesem asiatischen Land die Türen Europas zu öffnen.

Bringt die Beitrittsperspektive die türkischen Behörden dazu, die Werte unserer Zivilisation zu teilen? Das ist zu bezweifeln. Die Machtübernahme durch die Islamisten der AKP im Jahr 2002 bedroht insbesondere die wenigen Rechte, die zuvor den Frauen zugestanden worden waren. Dies wird durch zwei Fakten illustriert: die Gewalt, mit der im vergangenen Jahr eine friedliche Frauendemonstration auseinander getrieben wurde, und die Rückkehr der Polygamie.

Zu einem Zeitpunkt, da sogar in unseren Ländern islamistische Verbände die Pressefreiheit in Frage stellen, würde die Europäische Union mit einer Aufnahme der Türkei die Werte verleugnen, auf die sich, wie sie behauptet, ihre Außenpolitik gründet.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. – (IT) Nach dem Partnerschaftsabkommen zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen Union, das in Cotonou unterzeichnet und in Luxemburg geändert wurde, schien das Problem der Menschenrechts- und Demokratieklausel in EU-Abkommen gelöst. Die Akzeptanz des Grundsatzes, dass die Menschenrechte geschützt werden müssen, war wirklich ein bedeutender Schritt nach vorn. Gleichwohl gibt es offenbar noch einige Lücken bei der Anwendung dieses Grundsatzes.

Das ist keine einfache Frage. Sie wird dadurch kompliziert, dass wir, wenn wir ein unterzeichnetes Abkommen wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechtsklausel aussetzen wollen, Nachteile für die Bevölkerung des verstoßenden Landes vermeiden müssen. Neben den Menschenrechtsklauseln gibt es auch ähnliche Bestimmungen, die die Einhaltung grundlegender demokratischer Normen sowie die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte vorschreiben. Ich kann den besonderen Fall der Verhandlungen mit Kroatien nennen, bei denen ich nie das Gefühl hatte, dass sich die Union überhaupt für die Rechte der italienischen Minderheit oder die der julisch-dalmatinischen Emigranten interessiert oder sie zu schützen gewillt ist, wobei sie dieses Verhalten sogar damit begründet hat, dies seien bilaterale Fragen. Ich muss die Kommission jedoch darauf hinweisen, dass der Schutz von Minderheitenrechten über rein bilaterale Beziehungen hinaus gesichert werden muss. Das ist ein Grundrecht, insbesondere, da wir es hier nicht mit einem Handelsabkommen, sondern vielmehr mit einem Beitrittsvertrag zu tun haben. Dieses Problem wurde auch nicht durch diesen Bericht gelöst.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Interesse und die Beachtung, die der Berichterstatter der in den Abkommen der Europäischen Union enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklausel entgegenbringt, sind positiv herauszustellen.

Zehn Jahre nachdem diese Klausel zum ersten Mal verwendet wurde, ist es nun an der Zeit zu bewerten, wie sie umgesetzt wurde und wie sie verbessert werden kann. Und das umso mehr, als es meiner Auffassung nach einen Aspekt gibt, der in unserer Analyse im Mittelpunkt stehen sollte: Inwieweit ist mit dieser Bestimmung eine Wirkung verbunden? Ich begrüße es, dass die Europäische Union diese Klausel stets einfügt und als Leitprinzip in der Außenpolitik und Zusammenarbeit betrachtet. Wenn sie jedoch nur zu einer sich in allen Abkommen wiederholenden Mantra wird, ohne echte Konsequenzen vor allem im Fall des Verstoßes nach sich zu ziehen, ist sie absolut wirkungslos. Die ständige, aber nutzlose Wiederholung guter Absichten führt zu nichts als Fehlern und Misserfolgen in der internationalen Politik.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die rasche Liberalisierung des Welthandels, die gekennzeichnet ist von weniger strengen Vorschriften in den Bereichen Arbeit und Umwelt, ist eine riesige Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaft.

Die EU kann und muss nicht mit Volkswirtschaften in Wettbewerb treten, die sich auf Exportsubventionen, Nichteinhaltung der Grundregeln im Umwelt- und sozialen Bereich und Verletzung der Menschenrechte gründen.

Die europäische Integration basiert auf Solidarität, Achtung der Menschenrechte, Einhaltung ökologischer und sozialer Normen und nachhaltiger Entwicklung. Die Werte der Demokratie, des Rechtsstaates und der Grundfreiheiten sind der Kern des europäischen Aufbauwerks.

Die EU hat eine „Menschenrechts- und Demokratieklausel“ in den mit Drittstaaten geschlossenen internationalen Abkommen durchgesetzt.

Jedoch bin ich zutiefst davon enttäuscht, dass es eine so grundlegende Klausel in den Textilabkommen noch immer fehlt.

Bekanntermaßen verletzt China seit seiner Aufnahme in die WTO im Jahr 2001 systematisch die Spielregeln. In diesem konkreten Fall wäre es mehr als gerechtfertigt, wenn die EU darauf dringen würde, in die nächsten Handelsabkommen, die mit diesem Partner geschlossen werden, Mindestvorschriften für den sozialen und den Umweltbereich aufzunehmen. Wenn schon Wettbewerb, dann für alle unter gleichen Bedingungen.

 
  
  

Bericht Stihler (A6-0016/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der vorliegende Bericht richtet sich in keiner Weise gegen den Vorschlag der Kommission. Ganz im Gegenteil werden alle vorgeschlagenen Ideen akzeptiert und unterstützt.

Die Beibehaltung der Shetland-Box und der Schollen-Box ist eine ausgewogene, zur rechten Zeit vorgelegte Antwort auf die Prüfung der Funktionsweise und Wirksamkeit dieser Boxen und auf die in diesem Bereich durchgeführte Anhörung.

Die Empfehlungen in diesem Bericht ermöglichen es, die Grundprinzipien der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik offensiv zu vertreten, deren Ziel die nachhaltige Nutzung der lebenden Fischereiressourcen bei gleichzeitiger Gewährleistung nachhaltiger wirtschaftlicher, umweltpolitischer und sozialer Bedingungen ist.

Deshalb bin ich für die Annahme dieses Berichts.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste ist gegen die gemeinsame Fischereipolitik der EU und tritt für eine langfristige Abwicklung dieses Politikbereichs ein. Wir sind daher der Meinung, dass die EU nicht über eine Beibehaltung der Shetland-Box und Schollen-Box zu befinden hat. Diese Problematik kann von den bestehenden internationalen Organen besser geklärt werden.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der auf Ausschussebene durch die Annahme aller neun von mir stammenden Änderungsanträge entscheidend gestärkt wurde.

Die überwältigende Entscheidung des Europäischen Parlaments für ein Gewässerschutzgebiet nördlich von Schottland zu unterstützen, ist höchst willkommen. Abgeordnete aus ganz Europa haben die Bedeutung dieser Gewässer für die Gemeinden im Norden Schottlands anerkannt.

Die Kommission muss jetzt begreifen, dass der Grundsatz des unbeschränkten Zugangs zu Gewässern nicht aufrechtzuerhalten ist. Die Fangrechte müssen bei den Gemeinden verbleiben, deren Lebensunterhalt davon abhängt. Dies ist der erklärte politische Wille des Europäischen Parlaments, der durch die Lobbyarbeit derjenigen, die gleichberechtigten Zugang zu Gewässern und Ressourcen fordern, nicht unterwandert werden sollte.

Die Abstimmung im Parlament ist ein seltenes Beispiel dafür, dass für die schottischen Fischer auch gute Nachrichten aus Europa kommen können, und ich fordere den Ministerrat auf, der die abschließende Entscheidung treffen muss, unserem Beispiel zu folgen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht über die Shetland- und Schollen-Box und nehme mit Freude zur Kenntnis, dass die Kommission beschlossen hat, die Shetland-Box und die Schollen-Box beizubehalten. Ferner begrüße ich die Tatsache, dass das Parlament diesen Vorschlag unterstützt. Die Beibehaltung für weitere drei Jahre dient sowohl der Erhaltung als auch den Interessen der Fischerei Schottlands.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich möchte unseren Berichterstatter begrüßen, der wegen dieses wichtigen Themas persönlich zurück nach Straßburg gekommen ist. Ich habe den Bericht gerne unterstützt, sind doch die darin enthaltenen Maßnahmen zur Milderung der verheerenden Auswirkungen der Gemeinsamen Fischereipolitik äußerst wichtig. Die Gemeinsame Fischereipolitik sollte abgeschafft werden; sie war ein Desaster für die Fischereigemeinschaften, die Fischereiindustrie und auch für die Fische selbst. Mit ihrer Wirkungslosigkeit erweist sie Europa keinen Gefallen, da sie das Ansehen der EU bei unseren Bürgern ganz klar beschädigt.

 
  
  

Bericht Rothe (A6-0020/2006)

 
  
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  Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Eine der größten Herausforderungen für die europäischen Länder besteht in ihrer Energiepolitik und ihrer Fähigkeit, die erneuerbaren Energien einzusetzen, um ihre Abhängigkeit von der Versorgung mit Erdöl und Erdgas und den schwankenden Preisen dieser Energieträger zu verringern.

Diese erneuerbaren Energien müssten einen vorrangigen Platz im Heiz- und Kühlbereich einnehmen, der nahezu 70 % des Energieverbrauchs in Europa ausmacht.

Daher unterstützen wir Maßnahmen, mit denen die Nutzung dieser erneuerbaren Energien gefördert werden kann: Information der Nutzer, Beseitigung administrativer Hindernisse, Investitionsbeihilfen, Unterstützung der Forschung usw.

Besonderes Augenmerk werden wir dem Aspekt der Souveränität der Staaten auf dem Gebiet der Energieversorgung sowie den steuerlichen Aspekten der möglichen Vorschläge schenken.

Wir haben noch nicht alle Folgen der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte auf die nationalen Energiebilanzen untersucht. Es geht nicht an, der Kommission über steuerliche Vorschläge zusätzliche Kompetenzen auf dem Gebiet der Energiepolitik zu übertragen, die die Verträge ihr nicht einräumen, die sie sich aber bereits geschickt auf Umwegen angeeignet hat.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Dieser wichtige Bericht widmet sich einem bedeutenden Potenzial für Europa. Mein schottisches Heimatland ist ein potenzieller Weltmarktführer in Sachen erneuerbare Energien, doch aufgrund eigener Trägheit haben wir daraus noch keinen Nutzen gezogen. Dieser Bericht zeigt, auf welche Weise die EU das Wachstum in dieser lebenswichtigen Zukunftstechnologie ankurbeln kann, und ich unterstütze ihn gern, auch wenn einige der Schlüsselempfehlungen in diesem Hohen Hause nicht angenommen wurden.

 
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