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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Februar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
Protokoll
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0002/2006).

Ich möchte die Damen und Herren Abgeordneten auf das neue Geschäftsordnungsverfahren gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung aufmerksam machen, das bereits in der Januartagung zur Anwendung kam. Ich bitte daher den Rat und die Mitglieder des Parlaments in diesem Sinne um Ihre Mitarbeit, um möglichst viele Fragen zu diskutieren und zu beantworten.

Der neuen Organisation entsprechend gibt es nun zwei Teile in der Fragestunde. Auf den ersten Teil wird Herr Winkler, der österreichische Vertreter im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ antworten, auf den zweiten Teil der entsprechend der betreffenden Anfrage zuständige Minister.

Es wurden die folgenden Anfragen an den Rat gestellt.

Erster Teil:

Anfrage Nr. 1 von Dimitrios Papadimoulis (H-0006/06)

Betrifft: Beitrittsverhandlungen Serbien-Montenegro

Der Europäische Rat von Thessaloniki (20.6.03) hat die Beitrittperspektive für alle westlichen Balkanländer beschlossen. Serbien-Montenegro blieb allerdings von den Beitrittsverhandlungen ausgeschlossen und erst am 10. Oktober 2005 leitete das für Erweiterungsfragen zuständige Kommissionsmitglied Olli Rehn Verhandlungen über ein Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Serbien-Montenegro ein.

Könnte der Rat mir mitteilen, worauf diese Verzögerung zurückzuführen ist? Werden für Serbien-Montenegro die absolut gleichen Kriterien wie für Kroatien gelten? Ist der Rat der Auffassung, dass die Haltung Serbiens bei den Verhandlungen über den endgültigen Status des Kosovo die Verhandlungen über das Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen beeinflussen werden?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in Beantwortung der Frage des Abgeordneten Papadimoulis doch mit Nachdruck feststellen, dass für alle Staaten des Westbalkans selbstverständlich die gleichen Kriterien gelten. Das ist ein Prinzip, das der Rat immer hochgehalten hat und das selbstverständlich auch für Serbien und Montenegro gilt.

Ich darf daran erinnern, dass die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der Länder des westlichen Balkans auf dem Gipfel vom November 2000 in Zagreb ein Bekenntnis zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess abgegeben haben. Es wurde präzisiert, dass ein Beitritt zur Europäischen Union nur erfolgen kann, wenn die Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union beachtet, die Kopenhagener Kriterien erfüllt und Fortschritte hinsichtlich der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erzielt werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle Staaten gleichermaßen – und zwar ohne Diskriminierung – diese Bedingungen erfüllen müssen.

Dazu kommt noch ein Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen, die sehr wesentliche Bestandteile des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses darstellen.

Dieses Bekenntnis wurde im Jahr 2003 in der Gipfelerklärung von Thessaloniki bekräftigt, indem ebenfalls die europäische Perspektive dieser Staaten festgestellt wurde. Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass es eine der Prioritäten des österreichischen Vorsitzes ist, diese europäische Perspektive in einem Balkan-Schwerpunkt während der sechs Monate des österreichischen Vorsitzes zu bekräftigen, wobei die Länder des westlichen Balkans die Möglichkeit haben müssen – wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind –, Mitglied der Europäischen Union zu werden.

Was nun Serbien und Montenegro betrifft, so kommt dieses Land im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziationsprozesses seit dem Jahr 2000 in den Genuss von Handelszugeständnissen sowie von finanzieller und technischer Hilfe. Seit 2001 hat die Europäische Union Serbien und Montenegro über die beratende task force auch politische Beratung zukommen lassen, die später durch den verstärkten ständigen Dialog zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ersetzt wurde.

Damit in den verschiedenen Phasen des Verhandlungsprozesses Fortschritte erzielt werden können, muss Serbien und Montenegro weiterhin sehr eng und nachhaltig mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten. Das gilt gleichermaßen für Serbien und Montenegro, wie es auch für Kroatien gegolten hat und wie es auch für alle anderen Staaten, die hier in Frage kommen, gilt.

Die Zusammenarbeit von Serbien und Montenegro mit dem Internationalen Strafgerichtshof wird von der Europäischen Kommission auch während der Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen laufend beobachtet. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die uneingeschränkte Zusammenarbeit nicht gegeben ist, so kann sie gemeinsam mit dem Rat über eine Suspendierung dieser Verhandlungen entscheiden.

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass Serbien und Montenegro wie auch alle anderen Staaten der Region die Kopenhagener Kriterien selbstverständlich erfüllen muss. Dazu gehören die politische Stabilität, die Achtung der Menschenrechte und die Fähigkeit, den besonderen Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses nachzukommen.

Der Abgeordnete hat auch das Kosovo angesprochen. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Europäische Rat im Juni 2005 bezüglich des Kosovo klargestellt hat, was die Europäische Union von den Parteien erwartet. Es wurde sowohl an Belgrad als auch an Priština appelliert, die Einführung der erforderlichen Standards im Kosovo nicht zu behindern. Derzeit laufen bekanntlich die Verhandlungen zum Status des Kosovo. In diesem Prozess müssen aber beide Parteien ihren guten Willen unter Beweis stellen, um zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu gelangen.

Der Rat erklärte bei dieser Gelegenheit, dass jede Lösung in vollem Umfang mit den europäischen Werten und Standards in Einklang stehen und zur Verwirklichung der europäischen Perspektive für das Kosovo und die Region beitragen muss. Er erklärte ferner, dass der endgültige Status des Kosovo zu mehr Sicherheit und Stabilität in der Region führen muss und dass daher jede nur einseitige oder durch Gewaltanwendung erzwungene Lösung unannehmbar wäre.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Ratspräsident! Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mit besonderem Interesse festgestellt, dass der Rat und der österreichische Ratsvorsitz für die europäischen Perspektiven Serbien-Montenegros genau die gleichen Kriterien zugrunde legen und daran das gleiche Interesse zeigen werden wie für Kroatien.

Ich möchte Sie ganz speziell fragen, welchen konkreten Einfluss die europäischen Perspektiven Serbien-Montenegros nach Ihrer Ansicht im Rat auf die Gespräche über die Zukunft des Kosovo haben werden.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die Verhandlungen über das Kosovo finden derzeit unter der Ägide der Vereinten Nationen statt. Der Stabilisierungs- und Assoziationsprozess ist ein Prozess, der sich im Rahmen der Europäischen Union abspielt. Es wäre wahrscheinlich unklug, zu dieser Zeit darüber zu spekulieren, was wäre, wenn dieses oder jenes passiert.

Diese beiden Prozesse müssen fortgesetzt werden. Sie müssen letztlich auch ineinander übergehen. Es ist natürlich auch klar, dass – welcher Status auch immer für das Kosovo festgestellt wird – auch das Kosovo eine europäische Perspektive, in welcher Form auch immer, haben muss. Wir sollten uns zu diesem Zeitpunkt nicht von der Frage der Statusverhandlungen beeinflussen lassen, sondern mit dem Stabilisierungs- und Assoziationsprozess bezüglichen Serbien und Montenegro fortfahren.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Zweifellos ist dem Herrn Ratspräsidenten bekannt, dass während der Bombardements zu Beginn des Kosovo-Krieges im März 1999 zig Tausende Menschen entführt wurden und verschwunden sind. Bis zum heutigen Tage werden noch immer 2 500 vermisst. Das Leid im Kosovo ist deshalb unermesslich. Brüder, Schwestern, Eltern, Kinder wissen nicht, wo sich ihre Verwandten befinden. Von den Serben und Kosovaren wurde eine gemeinsame Kommission eingerichtet, um diese Frage zu klären. Allerdings zeigen die Serben nicht wirklich vollen Einsatz.

Teilt der Ratspräsident meine Auffassung, dass eine der Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union die Mitwirkung an der Lösung dieser menschlichen Probleme ist, damit bekannt wird, wo sich diese Menschen befinden, ob sie leben oder tot sind und damit sie in den Kosovo zurückgebracht werden können?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Ich möchte darauf hinweisen, dass in den Gesprächen und in den Verhandlungen mit Serbien und Montenegro selbstverständlich alle Fragen, die die Menschenrechte betreffen, angesprochen werden. Die gemeinsamen europäischen Werte sind gerade in diesen Verhandlungen von besonderer Bedeutung, und es werden auch die Fragen angesprochen, die der Herr Abgeordnete erwähnt hat.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Im Interesse der Stabilität der Europäischen Union ist es sehr zu begrüßen, dass sich Österreich in Südosteuropa engagiert. Wir wissen nun, dass im April möglicherweise eine Abstimmung über die Selbständigkeit des Staatsgebietes von Montenegro stattfinden wird. Inwieweit kann sich oder wird sich die Strategie der Europäischen Union dann gegenüber diesem neuen Staatsgebilde Montenegro verändern? Welche Formen der Unterstützung von Seiten der Union zum Aufbau eines stabilen Staatsgebildes sollte es dann geben?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Ich möchte in Beantwortung dieser Frage sagen, dass es wahrscheinlich jetzt nicht klug wäre, vorwegzunehmen, wie sich ein allfälliger Ausgang eines möglichen Referendums – wir wissen noch nicht einmal, unter welchen Bedingungen ein solches stattfinden wird – auf das Verhältnis zwischen Serbien und Montenegro bzw. zwischen einem allfälligen neuen Staat Montenegro und der Europäischen Union auswirken wird .

Es geht der Präsidentschaft und der Kommission in jedem Fall um einen möglichst raschen Fortschritt Serbiens und Montenegros, was die Integration in europäische Strukturen betrifft. Das ist unser Ziel. Wie diese Interpretation im Falle einer Trennung der beiden Teile des nunmehrigen Staates vor sich gehen wird, können wir heute nicht sagen. Wir wollen aber – und das ist vielleicht die direkte Antwort auf Ihre Frage – in jedem Fall erreichen, dass es zu keiner Unterbrechung im Prozess der Annäherung an die Europäische Union – auch eines allfällig unabhängigen Montenegro – kommt. Wir müssen uns auf alle Möglichkeiten einstellen. Es geht aber jetzt darum, dass der Prozess kohärent fortgesetzt wird und dass wir für alle Eventualitäten gewappnet sind.

 
  
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  Präsident.

Anfrage Nr. 2 von Richard Corbett (H-0036/06)

Betrifft: Kritik des Ratsvorsitzenden am Europäischen Gerichtshof

Unterstützt der Rat insgesamt die jüngste Kritik des Ratsvorsitzenden Wolfgang Schüssel am Europäischen Gerichtshof?

Vertritt der Rat die Ansicht, dass die Rechtssprechung aus dem Jahr 1985, nach der der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit auf den Zugang zu den Hochschulen angewendet wird, inkorrekt ist?

Wenn ja, warum hat der Rat diese Ansicht nicht schon früher zum Ausdruck gebracht bzw. warum hat er die Kommission nicht aufgefordert, Vorschläge zur Änderung der Rechtssituation vorzulegen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Die Institution des Europäischen Gerichtshofs stellt ohne Frage einen wichtigen Teil der Europäischen Union dar. Niemand hat das je bezweifelt, und das war auch nie Bestandteil der Diskussionen des Rates, weil es außer Frage steht.

Wenn ein Politiker wie in diesem Fall der österreichische Bundeskanzler einen Beitrag zur Debatte über die Arbeitsweise der europäischen Institutionen leistet, dann wird damit keinesfalls die Institution des Europäischen Gerichtshofs selbst in Frage gestellt. Es muss uns gestattet sein, die Arbeitsweise der verschiedenen Institutionen der Europäischen Union, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs, zu debattieren und zu diskutieren, aber, und das möchte ich wiederholen, wir stellen damit keinesfalls die Institution selbst in Frage.

Der Rat als Institution hat dieses Problem nie diskutiert, und deshalb kann ich Ihnen keine Antwort im Namen des Rates geben. Meines Erachtens muss es möglich sein, über die Arbeitsweise des Gerichtshofs und der anderen Institutionen nachzudenken und zu diskutieren. Das war ein Beitrag zur Debatte über die Zukunft Europas.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Vielen Dank für die Antwort, aber darf ich Sie daran erinnern, dass unser Gerichtshof im Gegensatz zum Obersten Gerichtshof der USA, der von den amerikanischen Bundesorganen eingesetzt wird, von den Mitgliedstaaten eingesetzt wird. Trotzdem scheinen sich gerade die Mitgliedstaaten über einige seiner Urteile zu beklagen.

Der Gerichtshof kann nicht intervenieren; er kann sich lediglich mit Streitfällen befassen, die an ihn verwiesen werden. Ich möchte abschließend den ehemaligen Präsidenten des Gerichtshofs zitieren, der feststellte, dass der Gerichtshof keine politischen Entscheidungen trifft, bisweilen aber Politiker an die Entscheidungen erinnern muss, die sie getroffen haben.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich gehe davon aus, dass das nicht wirklich eine Frage ist, die ich beantworten kann. Natürlich akzeptieren wir, dass der Gerichtshof eine Einrichtung ist, die, wie von Ihnen beschrieben, von den Mitgliedstaaten eingesetzt wurde, und wir akzeptieren, dass der Gerichtshof Entscheidungen trifft und Urteile fällt und dass die Mitgliedstaaten diese Urteile zu akzeptieren haben. Das bedeutet nicht, dass man diese Urteile nicht kommentieren kann.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers hatte auch einen sachlichen Hintergrund, nämlich die Tatsache, dass es ähnlich wie zwischen Frankreich und Belgien auch zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zahlenmäßige und finanzielle Probleme gibt, was den Hochschulzugang betrifft. Angesichts der unterschiedlichen Größenverhältnisse wird es für den jeweils betroffenen kleineren Mitgliedstaat schwierig, finanziell und organisatorisch all das zu gewährleisten, was ein völlig unbeschränkter Hochschulzugang erfordern würde.

Gibt es aus der österreichischen Sicht Antworten für das spezifische Problem des Hochschulzugangs? Und wenn ja, welche?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! In der Tat, die Kritik Österreichs am Urteil des EuGH zum Hochschulzugang, das Sie erwähnt haben, hat sich im Wesentlichen auf die faktischen Probleme bezogen, die sich infolge des Urteils und der – wie wir meinen – zu strikten Anwendung des Diskriminierungsverbots im Bereich der Bildungspolitik ergeben haben. In dem Zusammenhang wurde auch kommentiert – auch das ist etwas, was durchaus zu berücksichtigen wäre –, dass es durchaus der Tradition von Höchstgerichten entsprochen hätte, wären Übergangsfristen festgesetzt worden, wäre keine Rückwirkung festgesetzt worden. Das sind alles Punkte, die einen sachlichen Kommentar zu diesem Urteil darstellen.

In der Tat hat dieses Urteil den Zugang österreichischer Staatsbürger in manchen Bereichen der Hochschulstudien – und zwar vor allem in Bereichen, die für die Versorgung Österreichs im speziellen Fall mit Medizinern wichtig sind – gestört. Diese Störung in einer doch sehr wichtigen nationalen Angelegenheit ist etwas, was einer Reparatur bedarf. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit sicher gestellt wird – das ist sicher ein legitimes Ansinnen –, dass jedes Jahr genügend Mediziner in Österreich – oder in Belgien – ausgebildet werden, um dem eigenen nationalen Bedarf zu entsprechen.

Um diese Störung zu überwinden und zu beseitigen, sind Überlegungen angestellt worden. Es gibt nunmehr die Überlegung – die letztlich vom Europäischen Parlament zu entscheiden sein wird, weil das in Form eines Gesetzes sein muss –, im Bereich des Medizinstudiums – Zahnmedizin und Humanmedizin – eine Quote festzusetzen, die nicht auf die Staatsbürgerschaft abgestellt ist, sondern auf das Vorhandensein eines österreichischen Matura-Abschlusszeugnisses, das den Zugang zum Hochschulstudium gewährleistet. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anzahl von Medizinern, von Ärzten, die Österreich national für eine Gesundheitsversorgung braucht, sicher gestellt wird.

Wir glauben, dass diese Lösung mit den europarechtlichen Bestimmungen und auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs konform ist, der ja selbst festgestellt hat, dass es nur daran gemangelt hat, dass diese Störung nicht zahlenmäßig dokumentiert wurde. Diese Dokumentation liegt nun nach einem Jahr vor. Ich glaube, dass diese Lösung – die derjenigen zwischen Belgien und Frankreich sehr ähnlich ist – durchaus auch einer europarechtlichen Überprüfung standhält. Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg zu einer guten Lösung.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident! Die Strategie von Lissabon ist bis zum Jahr 2010 prioritäres Ziel des Rates und der Kommission, des Parlaments und letztlich auch der europäischen Bürger. Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach die Bildungspolitik und die Frage des Hochschulzugangs in der Strategie von Lissabon?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Der Rat wie auch das Europäische Parlament und die Kommission schätzen das Potenzial der Bildung bei der Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon sehr hoch ein. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag und sicherlich auch einer der Schwerpunkte, auf die wir uns konzentrieren müssen, wollen wir die Ziele, die sich die Strategie von Lissabon gesetzt hat, erreichen.

Neben der Billigung der neuen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, die sich aus den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien zusammensetzen, erscheint es uns wichtig, sich auch im Rahmen der laufenden Debatte zur Zukunft der Europäischen Union und der institutionellen Überlegungen Gedanken über die gegenseitige Vereinbarkeit von Lissabon-Strategie und Bologna-Prozess zu machen.

Der Bologna-Prozess, in dessen Rahmen bis zum Jahr 2010 ein europäischer Hochschulraum geschaffen werden soll, ist besonders für unsere jungen Leute von großer Bedeutung. Der Grund dafür ist wohl, dass die Regelung des Hochschulzugangs in einem Spannungsfeld zwischen den Rechten der Unionsbürger im Binnenmarkt einerseits und der im Vertrag der Europäischen Gemeinschaften verankerten strikten Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems andererseits steht.

Dieses Spannungsverhältnis findet sich auch in anderen Bereichen der Strategie von Lissabon, wo nationale Kompetenzen europäischen Zielsetzungen gegenüberstehen und Lösungen gefunden werden müssen, die beiden Prinzipien gerecht werden. Im Bildungsbereich ist dieses Spannungsverhältnis ganz besonders groß. Daher ist es auch wichtig, gemeinsame Lösungen gerade in diesem Bereich zu finden, denn ohne Verbesserung des Bildungszugangs werden wir die Ziele der Strategie von Lissabon nicht erreichen können.

 
  
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  Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Vytautas Landsbergis (H-0045/06)

Betrifft: Grenze der EU (betreffend Estland) mit Russland

In der Gemeinsamen Erklärung, die Russland während des Gipfeltreffens EU/Russland (Rom, 6. November 2003) mit der Europäischen Union abgegeben hat, verpflichtete sich Russland, die damals noch nicht fertig gestellten Grenzabkommen mit Estland und Lettland zügig abzuschließen und damit sämtliche Fragen seiner Staatsgrenzen mit der sich erweiternden Union abschließend zu klären. Dennoch kündigte die russische Regierung im Jahre 2005 an, dass sie nicht beabsichtigt, zwei bereits fertig gestellten Grenzverträgen mit Estland, die kurz zuvor von beiden Seiten unterzeichnet und vom estnischen Parlament ratifiziert worden waren, als Vertragspartei beizutreten. Damit zog Moskau auf bisher einmalige Weise sogar die Unterschrift der russischen Regierung zurück und wollte vor kurzem Estland dazu drängen, den Schritt rückgängig zu machen und die seit über zehn Jahren laufenden Verhandlungen neu zu eröffnen. Die Haltung sowohl des Rates als auch der Kommission ist weiterhin unklar, auch wenn die russische Provokation die Glaubwürdigkeit der gesamten Union in den Augen der neuen Mitgliedstaaten aufs Spiel setzt. Ist es vertretbar, dass die Führung der EU in der Rolle eines gleichgültigen Beobachters beiseite steht? Ist es richtig, wenn sich der Rat weigert, als Streitpartei im Namen der EU aufzutreten?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Herr Landsbergis, ich kann Ihnen nur Recht geben. Der Rat teilt durchaus Ihre Besorgnis – und die Besorgnis vieler – über das fortdauernde Zögern Russlands, die Grenzabkommen mit Estland und Lettland zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

In einem anderen Punkt kann ich Ihnen aber nicht Recht geben: Die Europäische Union ist keinesfalls ein, wie Sie es nennen, gleichgültiger Beobachter, sondern bringt dieses Anliegen bei den russischen Gesprächspartnern regelmäßig und durchaus auch deutlich zum Ausdruck, zuletzt bei der Troika-Tagung der Außenminister der Europäischen Union und Russlands im November 2005. Sie wird das auch weiterhin tun, solange es nötig ist. Morgen findet, wenn ich mich recht erinnere, wieder ein Troika-Treffen zwischen Russland und der Europäischen Union statt, auf dem dieses Thema sicherlich auch vorgebracht wird.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Die Situation in Bezug auf die Grenze zwischen der EU und Russland in Estland wird sich zu einem großen Problem für die europäische Solidarität entwickeln, wenn Estland weiterhin dem Druck und dem Hohn Russlands ausgeliefert ist und damit allein gelassen wird. Worin also besteht die Botschaft des Rates? Befürwortet der Rat ein klares Signal der Solidarität oder eine Situation der verschwommenen Stillhaltediplomatie?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Professor Landsbergis! Ich kann diese Frage nur mit einem klaren „Ja“ beantworten. Natürlich erklärt sich die Europäische Union solidarisch mit einem Mitgliedstaat. Daran kann es keinen Zweifel geben, und es gibt keine Überlegungen, die diese Solidarität schmälern könnten.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Von russischer Seite kommt ja immer wieder der Vorwurf, dass die baltischen Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, was insbesondere die russischen Minderheiten in diesen Staaten anbelangt. Es hat da Schwierigkeiten gegeben, insbesondere in Lettland, was die russische Minderheit in Fragen der Einbürgerung und die volle Wiederherstellung der Bürgerrechte anbelangt.

Was gedenkt der Rat hier gegenüber diesen Mitgliedstaaten zu unternehmen? Oder wie sehen Sie dieses Problem?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Der Rat verweist im Dialog mit Russland regelmäßig darauf, dass die baltischen Staaten als Mitglieder der Europäischen Union die Kopenhagener Kriterien selbstverständlich erfüllt haben und daher auch die Behandlung der russischen Minderheit im Einklang mit den einschlägigen Normen des Völkerrechts steht, insbesondere mit den Empfehlungen des Europarats und der OSZE, und dass der russischen Minderheit im Übrigen der Weg der Einbürgerung zur Erlangung der vollen Bürgerrechte offen steht.

Der Rat unterstreicht daher mit aller Deutlichkeit, dass die Rechte der Minderheiten respektiert werden und dass die Europäische Union auch in der Praxis große Anstrengungen unternimmt, um alle Arten der Diskriminierung in den Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Solche Diskriminierungen stehen nicht im Einklang mit den einschlägigen Regeln und den Kopenhagener Kriterien. Selbstverständlich sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehalten, diese Regeln zu respektieren.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte nur die Frage stellen, ob dem Rat bewusst ist, dass die Probleme der baltischen Staaten entstanden sind, weil die baltischen Staaten jahrzehntelang völkerrechtswidrig unter dem Hitler-Stalin-Pakt besetzt waren. Heute bilden sie die Grenze zwischen Russland und der Europäischen Union. Ist der Rat der Meinung, dass man die Anerkennung dieser Grenze von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen kann, oder ist Russland nicht vielmehr verpflichtet, als Vorbedingung für gute und fruchtbare Beziehungen diese Grenze zur Europäischen Union anzuerkennen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Ich darf in aller Klarheit und Deutlichkeit sagen, dass die Anerkennung von Grenzen selbstverständlich nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden kann.

Erlauben Sie mir, Herr Posselt, dass ich aus meinen eigenen Erinnerungen berichte. Ich war Ständiger Vertreter Österreichs beim Europarat zu der Zeit, als Russland und auch die baltischen Staaten aufgenommen wurden. Mir ist selbstverständlich bewusst, wie diese Situation historisch entstanden ist. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass dies das Resultat einer historischen Entwicklung ist. Wesentlich ist, dass die baltischen Staaten als Mitglieder der Europäischen Union die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln des Völkerrechts – insbesondere des Europarats und der OSZE – erfüllen. Denn die Standards, die wir Gott sei Dank im Europa des Europarats, aber insbesondere auch im Europa der Europäischen Union haben, sind ja an sich sogar höher als die im allgemeinen Völkerrecht. Darauf können wir stolz sein. Die Einhaltung dieser strengeren Regeln und Standards ist ein Anliegen, dem sich auch der Rat verpflichtet fühlt.

 
  
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  Präsident.

Anfrage Nr. 4 von Proinsias De Rossa (H-0059/06)

Betrifft: Öffentliche Abstimmungen im Rat

Am 21. Dezember 2005 nahm der Rat Schlussfolgerungen über mehr Offenheit und Transparenz im Rat an.

In Ziffer 4 der Schlussfolgerungen heißt es: „Die Abstimmung über alle gemäß den Mitentscheidungsverfahren erlassenen Rechtsakte ist öffentlich. Die Abstimmungsergebnisse wurden bei der audiovisuellen öffentlichen Übertragung der Abstimmung auf dem Bildschirm angezeigt.“

Kann der Rat bestätigen, dass es anhand der gelieferten Informationen möglich sein wird, das Abstimmungsverhalten sämtlicher Delegationen im Rat bei diesen Abstimmungen festzustellen und dass später ein öffentliches Register dieser Abstimmungen und der Standpunkte jeder einzelnen Delegation im Internet verfügbar sein wird?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Die Frage von Herrn De Rossa über die öffentlichen Abstimmungen im Rat kann ich wie folgt beantworten: Der Bundeskanzler hat es in seiner Rede über die österreichische Präsidentschaft im vorigen Monat jeweils gesagt: Transparenz ist dem österreichischen Vorsitz ein Anliegen. Wir wollen hier im Rahmen der Möglichkeiten, im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen zwischen den Institutionen die größtmögliche Transparenz erreichen.

Dem sind gewisse Grenzen gesetzt, darüber müssen wir uns im Klaren sein. Aber das, was wir als Vorsitz in diesen nunmehr noch fünf verbleibenden Monaten tun können, werden wir gerne tun, und wir stehen in diesem Zusammenhang auch mit der finnischen Präsidentschaft im Gespräch.

Bereits jetzt verhält es sich folgendermaßen: Wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, so werden die Abstimmungsergebnisse und die Erklärungen der Ratsmitglieder zur Stimmabgabe sowie die Erklärungen zum Ratsprotokoll veröffentlicht. Informationen über das Abstimmungsverhalten der Delegationen werden veröffentlicht und sind auf der Internet-Seite des Rates zugänglich.

Dort findet man auch Aufschluss über die in einem bestimmten Monat vom Rat endgültig angenommenen Rechtsakte sowie die monatliche Aufstellung der Rechtsakte des Rates. In dieser Aufstellung sind auch etwaige Gegenstimmen und Stimmenthaltungen, Erklärungen zur Stimmabgabe sowie die Abstimmungsregeln vermerkt.

Wir sind bemüht, weitere Verbesserungen zu erzielen. Das Ratssekretariat trifft derzeit Maßnahmen, um auch hinsichtlich der im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Legislativvorschläge das Ergebnis der Abstimmungen im Rat über die Internetseite des Rates der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schließlich möchte ich auch noch daran erinnern, dass das Generalsekretariat nach der endgültigen Annahme eines Rechtsaktes alle bereits verfassten Dokumente, die mit diesem Akt zusammenhängen und die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich macht.

Wir als Vorsitz wollen uns bemühen, dass die Einschränkungen, die es gibt und die vorgesehen sind, möglichst restriktiv gehandhabt werden.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE).(EN) Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Engagement für die Transparenz. Darf ich Sie konkret fragen, ob die in den kommenden Monaten im Rat stattfindende Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird und ob die von den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen von der Öffentlichkeit eingesehen werden können? Falls nicht, wieso nicht, zumal es sich dabei um eines der umstrittensten Themen der Europäischen Union seit langer Zeit handelt und das Interesse der Öffentlichkeit riesig ist? Wenn es uns ernst ist mit mehr Bürgernähe, dann ist das die Art von Debatte im Rat, die für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich kann bestätigen, dass es fraglos unser Anliegen ist, den Bürgern die Europäische Union näher zu bringen. Wir werden im Falle der Dienstleistungsrichtlinie so vorgehen wie bei allen Mitentscheidungsverfahren – dafür gibt es klare Regeln -, d. h. dass die Debatte zu Beginn und am Ende des Verfahrens öffentlich sein wird. Inwiefern die Mitgliedstaaten bereit sind, über das, was die Regeln vorsehen, hinauszugehen, das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, aber wir werden in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie selbstverständlich die Vorschriften einhalten. Die Vorschriften sehen schon jetzt vor, dass bestimmte Abschnitte des Verfahrens für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und das gilt für die Dienstleistungsrichtlinie so wie für alle anderen Richtlinien. Die Abstimmungsergebnisse, die Erklärungen zur Stimmabgabe, die Erklärungen zum Protokoll werden ausnahmslos veröffentlicht.

Ich teile die Ansicht des Herrn Abgeordneten, dass wir noch nicht an dem Punkt sind, an dem wir gern wären. Der Prozess wurde durch die Vereinbarung im Dezember in Gang gesetzt. Die österreichische Präsidentschaft hat mit ihrer Umsetzung begonnen und versucht, weitere Verbesserungen zu erzielen. Dazu werden wir mit unseren finnischen Freunden zusammenarbeiten, denn wir haben es mit einem langwierigen Prozess zu tun. Wir versuchen, die Regeln transparenter zu gestalten, aber das wird eine gewisse Zeit dauern.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Ich begrüße diese ausgezeichnete Initiative, die während des britischen Ratsvorsitzes ins Leben gerufen wurde. Ich wüsste jedoch gern, ob der Rat ebenfalls der Ansicht ist, dass der Grundsatz der öffentlichen Rechtsetzung auf sämtliche Rechtsakte angewendet werden sollte und nicht nur auf diejenigen, die der Mitentscheidung unterliegen? Wird der Rat zum gegebenen Zeitpunkt die Ausweitung dieser Entscheidung prüfen, so dass sämtliche Gesetze öffentlich erlassen werden? Noch wichtiger ist natürlich, dass in Fällen, in denen der Rat Gesetze erlässt, die nicht notwendigerweise der Zustimmung durch dieses Haus bedürfen, dies so transparent wie möglich geschieht.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich bestätige, dass man dieses Ziel anstreben sollte, aber ich bin sicher, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar ist. Wie ich sagte, handelt es sich dabei um einen langwierigen Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir uns damit begnügen, so viele Schritte wie möglich einzuleiten, das Vorhandene auszubauen, die Vorschriften umfassender auszulegen und zu versuchen – wenn nicht während unserer Präsidentschaft, dann in der nächsten –, die Geschäftsordnung erneut zu ändern, um mehr Transparenz zu erzielen.

Das ist das Ziel, aber bis dahin ist es ein langer Weg. Es tut mir leid, wenn ich mich wiederhole, aber so ist das nun einmal.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Meint der amtierende Ratspräsident nicht auch, dass, falls ein anderer Gesetzgeber in der Europäischen Union Entscheidungen träfe und dann das Protokoll sowie einige Anmerkungen zu den Diskussionen, die stattgefunden haben, veröffentlichen und anbieten würde, die Informationen ins Internet zu stellen, die Bürger glauben würden, dass das Ganze einen etwas undemokratischen und fragwürdigen Beigeschmack hätte? Ist es nicht endgültig an der Zeit, dass sämtliche Ministerräte in allen Angelegenheiten, in denen sie als Gesetzgeber tätig sind, öffentlich zusammentreten? Ich freue mich über die bisher erreichten Fortschritte, aber es ist im 21. Jahrhundert völlig inakzeptabel, dass noch immer auf diese Weise Gesetze beschlossen werden.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich fürchte, ich kann dem, was ich bisher gesagt habe, nicht viel mehr hinzufügen. Langfristig muss mehr Transparenz angestrebt werden. Daran gibt es keinen Zweifel, und die österreichische Präsidentschaft teilt dieses Ziel. Es gibt allerdings Vorschriften, die geändert werden müssen; es gibt Verfahren, die angepasst werden müssen, und wir dürfen bei unserer Arbeit dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Ich stimme allen meinen Vorrednern zu, dass wir mehr Nähe zu den Bürgern brauchen und ihnen helfen müssen, das, was in der Europäischen Union und allen ihren Organen vorgeht, besser zu verstehen.

 
  
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  Präsident.

Anfrage Nr. 5 von Laima Liucija Andrikiene (H-0069/06)

Betrifft: Neue Finanzielle Vorausschau 2007-2013

Das EP hat in seiner Entschließung vom 18.1.2006 unzweideutig unterstrichen, dass die Prioritäten des EP für die neue Finanzielle Vorausschau 2007-2013 Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität, Zusammenhalt und Sicherheit sind. Der Zusammenhalt ist nicht nur für die neuen, sondern auch für die alten Mitgliedstaaten, z. B. Spanien, Portugal, Griechenland und andere, von großer Bedeutung. Das EP hat die Schlussfolgerungen des Rates vom 15./16.12.2005 abgelehnt und seine Bereitschaft bekundet, auf der Grundlage der jeweiligen Standpunkte in konstruktive Verhandlungen mit dem Rat einzutreten, sofern die österreichische Präsidentschaft mit einem wirklichen Verhandlungsmandat ausgestattet wird. Hat der Rat sich auf das Mandat geeinigt? Teilt der Rat den Standpunkt des EP, dass der Zusammenhalt im Zeitraum 2007-2013 zusammen mit Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Wohlstand weiterhin eine Priorität bleiben sollte?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zur Anfrage der Frau Abgeordneten Andrikiené kann ich in diesem Stadium nur sagen, dass der Rat zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 selbstverständlich den Standpunkt vertritt, der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 vereinbart wurde. Der Europäische Rat hat betont, dass das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion für die Laufzeit der nächsten Finanziellen Vorausschau weiterhin im Zentrum der Politik der Europäischen Union stehen muss.

Dies findet im Übrigen seinen Niederschlag darin, dass der Europäische Rat vereinbart hat, mehr als 35 % der gesamten Haushaltsmittel für den Zeitraum 2007-2013 diesem Politikbereich zu widmen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (EN) Es ist doch so, dass die Zeit knapp wird, und beide Haushaltsbehörden der Europäischen Union – der Rat und das Parlament – wissen, dass sie nur dann eine rechtzeitige Einigung erzielen können, wenn sie unverzüglich in konstruktive Verhandlungen eintreten. Wann wird der Rat zur Aufnahme konstruktiver Verhandlungen mit dem Parlament bereit sein? Wann wird der Rat über ein entsprechendes Mandat verfügen? Worin bestehen die Prioritäten des Vorsitzes bei den Verhandlungen über die neue Finanzielle Vorausschau?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass wir konstruktive Verhandlungen führen. Es ist in unserem Interesse; es ist ebenso im Interesse des Rates wie des Europäischen Parlaments, dass diese Verhandlungen zu einem fruchtbaren Abschluss gebracht werden. Um glaubwürdig zu sein, muss das Europäische Parlament als Ganzes rasch und konstruktiv handeln. Der Rat ist bereit, so schnell und konstruktiv wie möglich zu handeln. Ich kann Ihnen versichern, dass bereits auf dem traditionellen Treffen zwischen der Kommission und den Mitgliedern der österreichischen Regierung am 19. Januar zwischen dem Präsidenten der Kommission und dem amtierenden Ratspräsidenten, Herrn Schüssel, vereinbart wurde, dass die Vorschläge der Kommission schnellstmöglich vorgelegt werden sollten und dass der Rat so rasch wie möglich und in gutem Glauben verhandeln würde.

Gemäß der Vereinbarung zwischen den drei Institutionen setzen wir alles daran, dass wir hoffentlich die Verhandlungen zur interinstitutionellen Vereinbarung im April abschließen können. Konkreter kann ich nicht werden. Das ist jedoch ein glaubwürdiges Ziel, das wir hoffen zu erreichen. Ich kann der Frau Abgeordneten versichern, dass wir intensiv daran arbeiten.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratsvorsitzender! Die Frage steht natürlich nach wie vor im Raum: Hat die österreichische Ratspräsidentschaft für die Aufnahme dieser Gespräche bereits ein inhaltliches Mandat vom Rat erhalten? Für den Fall, dass nicht, auf welcher Ebene und mit welcher Zielsetzung können sich die Gespräche auf der Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter II in diesem Zeitraum bis zu einem Mandat abspielen?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Die Anfrage von Herrn Rack kann ich beantworten, indem ich darauf hinweise, dass gemäß Arbeitsplan der Präsidentschaft die Triloge durch den AsTV II vorbereitet werden. Das ist derzeit alles im Gange.

Ich kann Sie versichern – denn ich weiß das aus eigener Erfahrung – dass daran mit Nachdruck gearbeitet wird. Sie werden aber verstehen, dass ich zu diesem Zeitpunkt zum genauen Stand der notwendigen Abklärungen zwischen Rat und Kommission – wo auch immer sich das Dossier in diesem Stadium befindet – nicht Stellung nehmen kann. Das wäre eine Präjudizierung der Verhandlungen.

Ich möchte noch einmal wiederholen, und zwar mit Nachdruck, dass wir selbstverständlich im eigenen Interesse des Rates – aber auch im Interesse des Europäischen Parlaments – alles dafür tun werden, dass diese Verhandlungen so rasch wie möglich begonnen, fortgeführt und zu einem guten Abschluss gebracht werden. Das sind wir auch den europäischen Bürgern schuldig. Auch die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union wird davon abhängen, wie rasch und wie gut wir in dieser Frage zu einer Einigung kommen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Es ist uns allen bekannt, welche großen Anstrengungen die österreichische Ratspräsidentschaft unternimmt, um die neue Finanzielle Vorausschau zu einem Abschluss zu bringen. Meine Frage daher: Ist der Rat nach wie vor der Überzeugung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik sowie die Politik für den ländlichen Raum wesentlich zur Verwirklichung der Ziele von Göteborg und Lissabon beitragen, und hat für den Rat nach wie vor Priorität, dass vor allem im Rahmen der Finanziellen Vorausschau die notwendigen Mittel vorhanden sind?

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich habe es bereits erwähnt, und ich wiederhole es – denn das ist die Position, die der Rat einnimmt: Wir stehen auf dem Boden der Einigung, die im Dezember erzielt wurde. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen, und die sich daraus ergebenden Prioritäten werden nunmehr in den Verhandlungen festzusetzen sein. Selbstverständlich sind wir den Zielen, die Sie genannt haben, verpflichtet und werden dies auch weiterhin bleiben.

 
  
  

Zweiter Teil:

 
  
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  Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt und vom Vertreter des Rates, Martin Bartenstein, beantwortet.

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-1192/05)

Betrifft: Energieabhängigkeit der EU

Wie beurteilt der Rat die extreme Energieabhängigkeit der EU von Russland und den Golfstaaten, und welche Möglichkeiten sieht er, sie durch die systematische Förderung nachwachsender Rohstoffe und alternativer Energien zu verringern?

Anfrage Nr. 7 von Gay Mitchell (H-0027/06)

Betrifft: Sicherheit der Versorgung mit Brennstoffen

Inwieweit ist dem Rat die Sicherheit der Versorgung Europas mit Brennstoffen ein Anliegen?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zu den beiden an mich gestellten Fragen: Die Sicherheit der Energieversorgung ist seit Jahren gemeinsam mit Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit – das sind ja die drei relevanten Säulen – eines der Hauptanliegen der europäischen Energiepolitik. Dies gilt auch für die nun in Ausarbeitung befindliche neue Energiepolitik für Europa. Gerade der Gasdisput, der Preisdisput der letzten Wochen und Monate hat deutlich gemacht, dass hierbei auch die Anliegen der Nachbarstaaten und internationaler Partner zu berücksichtigen sind.

Die Europäische Union pflegt intensive Beziehungen sowohl zu Energieproduzenten wie Russland und der OPEC als auch zu wichtigen Abnehmerstaaten wie China und Indien. In diesem Zusammenhang möchte ich auch an internationale Vereinbarungen wie den Energiechartavertrag und die Energiegemeinschaft Südosteuropa erinnern. Wesentliche Aspekte der Energieversorgungssicherheit sind dabei die Diversifizierung der Energiequellen, die Förderung heimischer Energiequellen, insbesondere erneuerbarer Energieträger, sowie die Energieeffizienz. Hervorzuheben ist zudem die hohe Bedeutung von Investitionen sowohl in Infrastruktur als auch in Exploration. Unter beiden Aspekten sind auch die transeuropäischen Energienetze zu sehen.

Demgemäß wurde innerhalb der Europäischen Union eine Fülle von Instrumenten zu unterschiedlichen Bereichen angenommen. Zur Versorgungssicherheit ist insbesondere die Richtlinie 67/2004 EG des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung zu nennen, zur Diversifizierung der Energiequellen die Richtlinie über die Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen aus dem Jahre 2001 mit dem Ziel, gemeinschaftsweit bis zum Jahr 2010 22 % der Elektroenergie aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen, sowie die Richtlinie über die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Treibstoffen aus dem Jahr 2003.

Ebenfalls zu erwähnen ist der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 2005 über die Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, dessen Annahme in den nächsten Monaten zu erwarten ist.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und insbesondere das Programm „Intelligente Energie für Europa“, das unter anderem auf die Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen auf lokaler und regionaler Ebene sowie in Entwicklungsländern abzielt. Auch auf nichtlegislativem Gebiet bringt der Rat das Ausmaß der Bedeutung zum Ausdruck, das er erneuerbaren Energiequellen beimisst. In ihrem Beitrag zur Frühjahrstagung des Rats im März 2005 bekennen sich die Energieminister zur Priorität einer Strategie für erneuerbare Energiequellen über das Jahr 2010 hinaus.

Energiepolitik und insbesondere Energieversorgungssicherheit werden auch auf der Tagesordnung – und sicher an prominenter Stelle – der nächsten Tagung des Rates im Frühjahr stehen. Zwei weitere Schwerpunkte der Präsidentschaft sind die Befassung mit dem Biomasse-Aktionsplan und dem angekündigten Aktionsplan über Energieeffizienz.

In seinem Beitrag zum internationalen Aktionsplan der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien im Juni 2004 in Bonn stellte der Rat fest, dass die EU-Energiepolitik auf die signifikante Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen abzielen soll und dass gesteigerter Einsatz erneuerbarer Energie, Verbesserung von Energieeffizienz und nachhaltiger Einsatz von Energie als komplementäre Politikbereiche auch zur Versorgungssicherheit beitragen.

Auf seinem Treffen vom 29. November 2004 nahm der Rat Schlussfolgerungen über erneuerbare Energien an, in denen die Bedeutung wachsender Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien unter anderem durch die Verringerung der Produktionskosten hervorgehoben wird. All diese Instrumente und Maßnahmen stellen eine solide Basis für die kurz-, mittel- und langfristige Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union dar, die sich auch im solidarischen Vorgehen im Zusammenhang mit den Folgen der Wetterkatastrophen des vorigen Jahres bewährt haben.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Als Münchener Abgeordneter mit einer steirischen Mutter verfolge ich mit Freuden die progressive Politik, die Österreich auf dem Gebiet der Biomasse macht. Meine Frage bezieht sich darauf: Was tun Sie, um diese sehr fortschrittliche Politik auch verstärkt in den Rat der Europäischen Union einzubringen, und wie schätzen Sie vor allem die Bedeutung des Themas Biomasse, nicht nur bei den Treibstoffen, sondern vor allem auch beim Thema Heizung ein?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Als Österreicher und Steirer, aber Sohn einer deutschen Mutter, sehr geehrter Herr Abgeordneter, freut es mich, diese Zustimmung aus Ihrer Zusatzfrage zu hören.

Erneuerbare Energieträger – und da natürlich vor allem Biomasse, aber nicht nur Biomasse – haben sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren – denn der Ölpreis wird nie mehr auf 10 oder 20 Dollar je Barrel sinken – gesteigerte Marktchancen, und das ist gut so, weil es eine Chance ist, die Unabhängigkeit Europas zu steigern, wobei wir uns keiner Täuschung hingeben sollten: Es wird dadurch vielleicht möglich sein, den Grad der Steigerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, aber nur den Grad der Steigerung, nicht den Grad der Abhängigkeit. Gleichzeitig heißt das für manche landschaftliche Räume und für manche – vor allem auch Bauern – zusätzliche Einkommensquellen, nicht nur die Erzeugung von Nahrungsmitteln, sondern auch die Erzeugung von Energiepflanzen. In der Tat könnte die Biomasse, könnten nachwachsende Rohstoffe langfristig die Quelle nicht nur für Kohlenstoff, sondern indirekt auch für Kohlenwasserstoffe sein, die dann zum Betrieb von Individualkraftfahrzeugen eingesetzt werden. Ich glaube, dass langfristig der Weg für Kraftwerke und ähnliches in eine andere Richtung gehen mag, aber dass insbesondere fossile Energieträger, die heute praktisch ausschließlich für Verkehrsmobilität eingesetzt werden, Zug um Zug durch nachwachsende Rohstoffe und Kohlenwasserstoffe aus dieser Quelle abgelöst werden können.

Und nochmals: Die Chancen dafür sind besser, es ist einfacher, nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energieträger marktfähig zu gestalten, wenn der Marktpreis für ein Barrel Rohöl bei 60 Dollar liegt oder wenn eine Kilowattstunde Strom heute etwa zweieinhalb mal so teuer ist, wie sie noch vor zwei Jahren war, nämlich für eine Megawattstunde heute ein Preis von 50 Euro gilt. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als der Preis bei 20 Euro lag.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Der amtierende Ratspräsident sagte, dass eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung stehe. Dennoch wird sich die Abhängigkeit der EU-25 von Energieeinfuhren, die 2002 48 % betrug, Voraussagen zufolge bis 2030 auf 71 % erhöhen. Die EU-15 beziehen 31 % ihrer Ölimporte aus dem Nahen Osten, 30 % der Gaseinfuhren und 28 % der Öleinfuhren aus Russland und weitere 22 % der Gaseinfuhren aus Algerien.

Ist der amtierende Ratspräsident angesichts der unlängst von Russland ergriffenen Maßnahmen und der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten nur allzu leicht unter russischen Frustrationen zu leiden haben, nicht auch der Meinung, dass im Mittelpunkt der Erhaltung der Versorgungssicherheit die völlige Liberalisierung des Energiemarktes in der Europäischen Union stehen muss, und wird er entsprechende Schritte einleiten?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Was Europa braucht, ist eine kohärente Energiepolitik, eine Energiepolitik, die stärker auf Gemeinsamkeiten abstellt. Wir müssen die Lektionen lernen, einerseits diejenigen aus dem Themenkreis Klimaschutz, andererseits diejenigen aus dem Themenkreis deutliche Preissteigerung von fossilen Energieträgern – nicht nur, aber vor allem infolge fehlender Raffineriekapazitäten, plus Hurrikans, plus geopolitische Schwierigkeiten – und auch die Lektionen aus dem 1. und 2. Jänner dieses Jahres, als, aus welchen Gründen auch immer, russisches Erdgas nurmehr in deutlich reduzierter Menge durch ukrainische Pipelines nach Europa geströmt ist. Das sind drei Anlassfälle, die uns zu neuen Überlegungen bringen müssen.

Nochmals: Wir müssen davon ausgehen, dass die Importabhängigkeit Europas, vor allem von fossilen Energierohstoffen, in den nächsten Jahren – wahrscheinlich Jahrzehnten – zunehmen wird. Das darf und soll uns aber nicht davon abhalten, stärker auf eigene, erneuerbare Energiequellen zu setzen und letztlich auch an der Schraube der Energieeffizienz zu drehen.

Da stimme ich überein mit der Kommission, die sagt, es sei schwer genug, jetzt die Mitgliedstaaten zu einer 1 %-pro-Jahr-Verpflichtung zu bringen; wir werden sehen, ob es in Zukunft mit einer 2 %-pro-Jahr-Verpflichtung geht. Wir alle haben noch Möglichkeiten im Bereich Energieeffizienz und können da Dinge verbessern, wobei die neuen Mitgliedstaaten im Regelfall größere Potenziale haben. Deren Leistung – Bruttoinlandsprodukt pro verbrauchter Energieeinheit – ist deutlich geringer als in Ländern der EU-15, in denen die energetische Entkoppelung von Energieverbrauch, Bruttoinlandsprodukt und Wachstum schon in den 70er Jahren, infolge des Erdölschocks 1973 und 1974 begonnen hat.

Es braucht eine kohärente Energiepolitik, die nichts von den Möglichkeiten auslassen kann, die hier schon zur Diskussion waren: erneuerbare Energieträger, Erhöhung der Energieeffizienz, aber gleichzeitig auch Diversifizierung in Sachen fossile Energieträger, d. h. in Sachen Gas, natürlich auch Diversifizierung in Sachen Pipelines. Das Grundproblem war nicht das fehlende Gas, sondern das Grundproblem am 1. und 2. Jänner war die einzige Pipeline über die Ukraine, mit der viele europäische Staaten versorgt werden, wobei 80 % des insgesamt aus Russland nach Europa kommenden Gases über diese Pipeline laufen.

Hier ist es sicherlich sinnvoll, wenn Deutschland und Russland auf der Ebene ihrer Gesellschaften Verträge abschließen. Es ist sicher von großer Bedeutung, dass auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission das Gas-Pipeline-Projekt Nabucco unterstützen, das ab 2011 ca. ein Dutzend Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr, ab 2020 etwa 30 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr aus dem Kaspischen Raum über die Türkei bis nach Mitteleuropa bringen könnte.

Wir dürfen aber im Bereich des Gases auch nicht das verflüssigte Erdgas vergessen, auf das bislang in Europa, mit Ausnahme einiger südlicher Mitgliedstaaten, wenig Wert gelegt worden ist. Das ist jetzt ebenfalls erforderlich, um die Abhängigkeit zu reduzieren.

Ich begrüße auch sehr die Ankündigungen, die Russland und sein Finanzminister dieser Tage bei einem G8-Gipfel in Moskau gemacht haben, das Exportmonopol der Gasprom zu überdenken, aufzuheben. Leider wurde nicht dazu gesagt, wann das der Fall sein würde, aber die Ankündigung gab es allemal. Zwar hat sich die Zusammenarbeit mit Gasprom bewährt, doch bedeutet dies, dass wir irgendwann in Zukunft auch mit anderen russischen Partnern sprechen, verhandeln und arbeiten können.

Aus meiner Sicht ist der bisherige Weg Europas, den Energiebereich zu liberalisieren, zu deregulieren, ein wichtiger und richtiger. Auch er hat insbesondere zur Preisstabilisierung beigetragen, aber wir müssen in den nächsten Jahren einen Balanceweg gehen zwischen Erhöhung der Versorgungssicherheit – letztlich auch den Investoren die Sicherheit zu geben, mit langfristigen Verträgen ihre Investments zurückzuverdienen –, und trotzdem ein Mehr an europäischem Energiebinnenmarkt zu schaffen, auch Südosteuropa zu integrieren, auch die Ukraine, vielleicht auch Russland. Wenn dies nicht über die Energiecharta geht, dann geht es vielleicht über die Energiegemeinschaft, und das ist ein konkreter Vorschlag, den die Kommission in den nächsten Wochen vermutlich vorlegen wird.

Wir müssen an all diesen Rädern drehen. Energiepolitik ist von allergrößter Priorität, und wir haben gerade in den letzten Monaten gesehen, wie wichtig sie ist.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister Bartenstein! Energieabhängigkeit ist das Thema Nummer eins. Die Energieversorgungssicherheit wird uns in Zukunft sehr intensiv beschäftigen.

Wird sich der Rat der Energieminister mit dem Kyoto-Protokoll und mit der Zeit nach 2012 beschäftigen sowie damit, welche Auswirkungen die joint implementation in diesem Bereich haben wird? Wird es einen Schwerpunkt der Investitionen in Europa geben, und wie kann man das globale Ziel der CO2-Reduktion möglichst effizient erreichen?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Zum Thema Kyoto-Protokoll und Klimaschutz darf ich das Europäische Parlament darüber informieren, dass der frühere amerikanische Präsident Bill Clinton beim Weltwirtschaftsforum in Davos auf die Frage, welche Prioritäten er für die Welt der nächsten Jahre sähe, als oberste Priorität den Klimaschutz genannt hat. Das mag jetzt aus amerikanischer Sicht ein wenig vermessen klingen, aber es war der frühere amerikanische Präsident, der das gesagt hat, und er hat ja das Kyoto-Protokoll noch unterschrieben. Aber ratifiziert hat es der amerikanische Kongress dann nicht mehr, wie wir wissen.

Ich bin gemeinsam mit Ihnen und vielen anderen einer Meinung: Klimaschutz ist von äußerster Priorität. Wir brauchen ihn, das Weltklima ist in Gefahr. Allerdings müssen wir als Europäer bedenken, dass wir heute für rund 14% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind, 2050 werden es etwa 10% sein. Das bedeutet, heute kommen 86% der CO2-Emissionen und in Zukunft 90% von anderswoher. Es ist ein großer Unterschied, ob wir als Europäische Union quasi einen Alleingang unternehmen oder ob wir zumindest unseren Partner – aber natürlich auch Wettbewerber –, die USA, mit an Bord haben. Das ist aus heutiger Sicht aber nicht absehbar.

Die weitere Frage ist natürlich die, wie wir mit Ländern wie China und Indien umgehen sollen? Die sind ja nach dem Kyoto-Protokoll nicht verpflichtet. Ich gehe einmal davon aus, dass diese Länder sagen werden – und das muss man auch verstehen –: Ihr Europäer erzeugt pro Jahr etwa 10 Tonnen CO2 pro Kopf, die Amerikaner etwa 20 Tonnen CO2 , und wir liegen irgendwo zwischen einer und zwei Tonnen. Jetzt lasst uns erst einmal mit unserer industriellen und sonstigen Entwicklung auf euer Niveau kommen, und dann machen wir beim Klimaschutz mit. Es ist eine ganz sensible Frage, China, Indien und andere Entwicklungs- und Schwellenländer möglichst bald an Bord zu bekommen und für unsere Argumentation Verständnis zu wecken.

Wir als Europäer sollten weiter einen Schritt vorangehen, aber gleichzeitig auch unsere Wettbewerbsfähigkeit im Auge behalten und Klimaschutz zu den geringstmöglichen Kosten betreiben. Da ist joint implementation allemal etwas Sinnvolles.

Wenn ich in europäischen Ländern investieren kann, z. B. in den neuen Mitgliedstaaten, und dabei mit relativ weniger Investitionen CO2 einsparen kann als z. B. in den Mitgliedstaaten der EU-15, dann sollte man diesen Weg gehen, und das ist ja auch im Kyoto-Protokoll so vorgesehen. Das heißt wiederum, der Klimaschutz ist von allergrößter Bedeutung. Gleichzeitig ist uns aber auch bewusst, dass Energiepreise etwas mit Wettbewerbfähigkeit und damit mit Arbeitsplätzen zu tun haben.

Wir sind auf einem guten Wege, und wir werden in den nächsten Monaten erleben, wie in den Mitgliedstaaten der Union die zweite Phase für die Post-Kyoto-Phase umgesetzt wird und wie die nationalen Allokationspläne gestaltet werden. Der Handel mit CO2-Zertifikaten hat ja gut begonnen, und die Preise sind im Übrigen deutlich höher als erwartet – da war einmal von 10 Euro je Tonne die Rede, die letzte Notierung liegt meines Wissens bei 28 Euro, das ist fast das Dreifache. Wenn man den europäischen Industrieunternehmen jetzt sagt: Ihr bekommt weniger zugeteilt als in der Vergangenheit, dann muss man dafür gute Argumente finden.

Ich plädiere hier im Interesse der Arbeitsplätze in unserem guten alten Europa ganz klar dafür, dass wir mit unserer energieintensiven Wirtschaft und Industrie sehr, sehr sorgfältig und zurückhaltend umgehen. Was die Zukunft von Kyoto anbelangt, bin ich sehr für den Schritt nach vorne und für eine offensive Vorgehensweise. Aber dabei dürfen keine Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt werden, die dann ja aus Europa in Länder verlagert würden, wo man sich bis auf weiteres gar nicht um den Klimaschutz kümmert.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben gleich an einem Ihrer ersten Amtstage als Ratspräsident das schwierige Problem mit der Ukraine und Russland zu lösen gehabt. Das Problem war ja in der anfänglichen Phase nicht, dass das Gas abgedreht wurde, sondern dass von Russland einfach verlangt wurde, wesentlich mehr für das russische Erdgas zu bezahlen.

Plant jetzt die österreichische Präsidentschaft, diese Anfälligkeit, nicht nur der Ukraine, sondern natürlich auch der europäischen Wirtschaft hinsichtlich der Energiepreise anzugehen? Wir wissen alle, dass eine massive Steigerung bei uns eine starke Inflation auslöst bzw. massiv das Wirtschaftswachstum dämpft bzw. zu einer Depression führen kann. Was gedenkt man, auf dem Sektor der Energiepreisanfälligkeit der europäischen Wirtschaft zu tun?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Gott sei Dank ist die Anfälligkeit unserer Wirtschaft, unseres Bruttoinlandsproduktes für Auswirkungen der Energiepreise heute deutlich geringer als 1973/74. OECD und auch die Europäische Kommission schätzen, dass die Anfälligkeit, die Sensibilität, auf etwa die Hälfte zurückgegangen ist, eben aufgrund der deutlich höheren Energieeffizienz unseres Wirtschaftens und unseres Produzierens. Aber das heißt natürlich, dass wir uns auch heute nicht ganz leicht tun, Ölpreissteigerungen von 30 auf 60 Dollar ohne weiteres zu verkraften, und es gibt Stimmen – ich hoffe, sie mögen niemals Recht behalten –, die für die nächste Zukunft auch dreistellige Preise vorhersagen.

Was das Gas anbelangt, muss man zur Ehre unserer russischen Freunde sagen, ihr Ansinnen war es, von der Ukraine Weltmarktpreise zu verlangen. Wobei Weltmarktpreise auch hier wiederum zu relativieren sind – sagen wir besser, in Europa übliche Preise, etwa 220 Dollar je Tausend Kubikmeter. Darauf hat man sich letztlich in der Nacht vom 3. auf den 4. Jänner bei den Verhandlungen zwischen Gasprom und der Ukraine auch geeinigt. Der Kompromiss sieht vor – mittlerweile wurden auch die Verträge ausformuliert und unterschrieben –, dass man einen Mix konstruiert zwischen russischem Gas um rund 220 Dollar und Gas aus Zentralasien, das deutlich günstiger eingespeist wird, und der Mix-Preis für die Ukraine dann bei ca. 95 Dollar liegt.

Zu Weltmarktpreisen und europäischen Gaspreisen muss man wissen, dass die Amerikaner Gas zu Preisen beziehen, die um einige zig Prozent über den für Europa gültigen liegen. Hier gibt es bis jetzt offensichtlich keinen klassischen Weltmarktpreis, sondern bei Gas sind die Unterschiede deutlich größer als bei Öl. Auch das spricht wiederum für eine verstärkte Langfristigkeit von Energiepolitik, für eine verstärkte Partnerschaft. Dieser Dialog zwischen der Europäischen Union und Russland auf der einen Seite und der OPEC auf der anderen Seite ist fortzusetzen, er ist zu intensivieren. Hier ist ein höheres Maß an Transparenz wünschenswert, hier wird auch Vertrauen aufgebaut in Richtung beider Partnergruppen.

Ich plädiere auch sehr dafür, dass wir verstärkt daran denken, uns nicht nur mit Energieproduzenten zusammenzusetzen, sondern auch einen Verbraucherdialog zu etablieren. Es ist wichtig, dass wir Europäer uns mit den Japanern, den Amerikanern und mit anderen Konsumenten in ähnlicher Weise verständigen, um letztlich das zu erreichen, was auch die Produzentenländer anstreben, nämlich langfristig stabile Preisverhältnisse. Es ist nämlich ein Irrtum zu glauben, dass es das oberste Interesse der OPEC-Länder ist, möglichst rasch auf 100 Dollar zu kommen. Sie wissen ganz genau, dass das erstens nur von kurzer Dauer wäre und dann aufgrund von Marktmechanismen ein Rückschlag auf ein relativ niedriges Niveau möglich wäre. Sie wissen auch ganz genau, dass ein Funktionieren unserer Wirtschaft, ein kontinuierliches Wachstum letztlich auch für ihren Öl- und Gasabsatz von Bedeutung ist.

Es besteht also ein durchaus gemeinsames Interesse, stabile und verlässliche Energiemärkte zu schaffen und Versorgungssicherheit und Preisstabilität zu gewährleisten. Da werden wir in den nächsten Monaten ein gutes Stück vorankommen. Das Grünbuch, über das die Kommission in diesen Tagen berät, heißt offiziell noch nicht Grünbuch, ist aber eines. Es wird in Zukunft für uns eine Richtschnur darstellen.

 
  
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  Präsident. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr.8 hinfällig.

Anfrage Nr. 9 von Othmar Karas (H-0061/06)

Betrifft: Betriebliche Zusatzpensionen

Wird der österreichische Ratsvorsitz den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Portabilität von betrieblichen Zusatzpensionen aufgreifen bzw. wie wird dieser behandelt werden?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Da das mein Erstauftritt als Fragebeantworter im Europäischen Parlament ist, bin ich jetzt noch der Tradition meines Parlaments verhaftet, wo die Frage nochmals wiederholt wird. Aber das lerne ich bis zum Ende unseres Vorsitzes schon noch. Das dauert ja immerhin noch viereinhalb Monate.

Betriebliche Zusatzpensionen – ein wichtiges Thema auch im Zusammenhang mit unserem Konzept Flexicurity-Flexibilität durch Sicherheit. Der Rat hat mit der Prüfung des Ende Oktober 2005 übermittelten Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie zur Verbesserung dieser Portabilität von Zusatzrentenansprüchen bereits begonnen. Bis Ende Februar wird das mit der Prüfung des Dossiers beauftragte Vorbereitungsgremium des Rates, also die Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen, den Vorschlag dann bereits in sechs Sitzungen erörtert haben. Der österreichische Vorsitz hat den Vorschlag in seine Entwürfe der Tagesordnungen für die Tagung des Rates aufgenommen. Angesichts der erheblichen technischen Komplexität des Dossiers muss aber noch geprüft werden, wie weit die Arbeit bis zur Tagung des Rates im Juni vorangeschritten sein wird. Ich will nicht verhehlen, dass es hier, abgesehen von der allgemeinen Komplexität, noch einige Schlüsselfragen zu klären gibt, aber prinzipiell bin ich der Auffassung, dass das ein ganz wichtiger Beitrag zur besseren Mobilität für Arbeitnehmer in Europa sein wird und sein muss.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Bartenstein, ich kann Sie beruhigen, Sie brauchen nichts mehr dazuzulernen, weil Sie aus dem Stand schon besser als viele Ihrer Vorgänger sind. Ich möchte zu dem, was Sie jetzt gesagt haben, ergänzen, dass der Punkt ist, dass wir bei der betrieblichen Altersvorsorge natürlich auch mit den unterschiedlichen Kompetenzsituationen und den unterschiedlichen Steuersystemen kämpfen. In den Mitgliedstaaten haben wir aufgrund der Kompetenzunterschiede die größten Hemmnisse in der Mobilität. Meinen Sie, dass wir auf diesem Gebiet europäische Mindeststandards, gemeinsame Berechnungsgrundlagen für europäische Produkte und eine umfassendere europäische Pensionsdebatte bei Wahrung der nationalen Zuständigkeiten benötigen?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Herr Abgeordneter Karas, dieser Richtlinienvorschlag ist ja absolut ein Schritt in die Richtung, in die wir gehen wollen und müssen. Wer Mobilität von Arbeitnehmern will – grenzüberschreitend in Europa –, der muss ihnen auch ermöglichen, dass erworbene Zusatzrentenansprüche mehr oder weniger problemlos mitgenommen werden können. Andererseits ist es so, dass wir im Bereich der sozialen Sicherheit sehr rasch feststellen, dass jedes Land seine eigenen guten Traditionen hat und daher jetzt eine Harmonisierung von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre. Wir wollen das nicht. „One size fits all“ funktioniert im Bereich der sozialen Sicherheit ganz sicher nicht.

Dort, wo es sinnvoll und angemessen ist, Mindeststandards zu setzen, ist das deshalb allemal ein Thema. Im Bereich der Rentenansprüche sollten wir nicht vergessen, dass die allermeisten europäischen Länder hier als Basis der staatlichen Absicherung ein Umlagesystem kennen. Gleichzeitig wissen wir, dass es zweckmäßig wäre, dieses umlagefinanzierte System zum Teil durch ein kapitalgedecktes System zu ergänzen – auch im staatlichen Bereich. Dazu kommt, dass man im Rahmen der Möglichkeit – man muss ja auch die Einkommenssituation der europäischen Arbeitnehmer und Einzahler berücksichtigen – natürlich die private Pensionsvorsorge, die betriebliche Vorsorge, begünstigen soll.

Ich gehe einmal davon aus, dass das über längere Zeit noch in der Entscheidungskompetenz und Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten bleiben wird und bleiben soll, dass man aber – gerade auch mit dieser Richtlinie – Wege etablieren soll, wie europäische Arbeitnehmer, europäische Versicherte leichter als bisher ihre Ansprüche in ganz Europa mitnehmen können, und das geht natürlich über die Einführung von Mindeststandards deutlich leichter als bisher.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratsvorsitzender! Ich teile Ihre Meinung, dass die Mitnahmemöglichkeit betrieblicher Zusatzpensionen zweifelsohne die Mobilität erhöht. Jede Maßnahme zur Erhöhung der Mobilität ist gleichzeitig auch eine Maßnahme zu mehr Arbeitsplatzsicherheit. Ich bin überzeugt, Sie haben im Rahmen der Präsidentschaft noch andere Maßnahmen vor , die die Mobilität und damit die Arbeitsplatzsicherheit erhöhen. Welche dieser mobilitätsfördernden Maßnahmen werden Sie anderen Mitgliedstaaten noch im Rahmen der Präsidentschaft vorschlagen?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Wir wissen, dass die Mobilität unter Europas Bürgern weniger stark ausgeprägt ist als anderswo. Viele der vorliegenden Zahlen zeigen, dass in den USA die Mobilität doppelt so hoch ist wie in Europa. Nun werden wir in Europa weder sprachliche Barrieren von heute auf morgen beseitigen können – vielleicht wollen wir das auch gar nicht – noch werden wir bundesstaatliche Prinzipien, wie wir das von den USA kennen, von heute auf morgen haben wollen, haben können.

Aber trotzdem bedeutet es insgesamt für unsere Jugend eine Chance, mobiler sein zu können und einen europäischen Markt, was interessante Jobs und berufliche Chancen angeht, vor sich zu haben. Mit diesen Einschränkungen, da wir sicherlich nicht über Nacht amerikanische Verhältnisse bei uns haben wollen, ist mehr Mobilität für Arbeitnehmer und die Jugend etwas, was wir anstreben.

Da geht es darum, dass man Schritt für Schritt Maßnahmen setzt, diese Mobilität von Arbeitnehmern zu verbessern. Ich kann über diese einzelne Richtlinie hinaus darauf verweisen, dass die Europäische Kommission dieses Jahr 2006 zum Jahr der Mobilität erklärt hat, dass es ein Job-Portal geben wird, EURES, das jetzt im Rahmen einer Tagung in den nächsten Tagen in verbesserter Form vorgestellt wird, nämlich am 20./21. Februar in Brüssel. Dort wird der offizielle Startschuss gegeben. Ich selbst werde die Ehre haben, daran teilzunehmen, aber auch Kommissionspräsident Barroso hat sich angesagt, Kommissar Špidla und auch der Präsident des Europäischen Parlaments.

„Mobility, a tool for more and better jobs“ wird dort breit diskutiert werden und in Workshops wird es weitergehen. Es ist nicht nur die Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen, es ist insgesamt ein mainstream, den wir haben wollen. Wichtig ist auch, dass es einen Best-Practice-Prozess geben soll, eingeleitet zwischen Behörden, Gewerkschaften und dem privaten Sektor. Es geht hier aber auch um die Verbreiterung der Wissensbasis. Insgesamt also ein wichtiger Teil der Lissabon-Strategie.

Wir stehen am Anfang des Europäischen Jahrs der Mobilität 2006; die Abschlusskonferenz wird unter finnischer Präsidentschaft im November stattfinden. Aber ich glaube, es ist gut, dass es jetzt schon Pläne gibt, dann ein follow up zu diesem ersten europäischen Mobilitätsjahr zu etablieren.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident! Wir wissen ja alle, dass die Mobilität insbesondere unter den Akademikern und der akademisch gebildeten Jugend bereits relativ groß ist. Was plant die Präsidentschaft jetzt aber insbesondere bei Lehrlingen bzw. bei Menschen, die einen nicht so hohen Bildungsgrad haben? Was können wir tun, um hier die Mobilitätsrate ansteigen zu lassen?

 
  
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  Martin Bartenstein, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Ich denke, dass man für alle Ausbildungsstufen, die es in Europa gibt – und das sind nun mal in den deutschsprachigen Ländern in hohem Maße auch Lehrlinge, die eine Berufsausbildung durchlaufen –, dieselben Maßstäbe anlegen soll, die man in früheren Jahren vielleicht einmal auf Menschen mit einer tertiären, einer akademischen Ausbildung beschränkt hat. Ich weiß, dass es in Österreich Best-Practice-Beispiele dafür gibt, dass gerade auch in Ausbildung befindlichen Lehrlingen Auslandsaufenthalte ermöglicht werden. Ich halte es für ganz notwendig – bei aller Wertschätzung für alle Sprachregime, die wir in Europa pflegen –, dass wir jungen Menschen in erster Linie Englisch als Mobilitätssprache mit auf den Weg geben. Ich hoffe, jetzt von Paris oder von anderswoher nicht allzu sehr mit Protesten überschüttet zu werden.

Wer der europäischen Jugend berufliche Chancen in ganz Europa offerieren will, der muss natürlich auch dazu bereit sein, während der Ausbildung Programme zu etablieren und Stipendien zu vergeben, damit die jungen Menschen im Rahmen derartiger Programme diese Mobilität zuerst einmal ausprobieren können, die dann später im Berufsleben dazu führen soll, dass sie konkret Jobs in einem anderen europäischen Land annehmen.

 
  
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  Präsident. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die um 19.00 Uhr unterbrochene Sitzung wird um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 
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