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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 15. Februar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
Protokoll
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0002/2006).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an die Kommission.

Teil I

Anfrage Nr. 33 von Andreas Schwab, der von Richard Seeber vertreten wird (H-0005/06)

Betrifft: Vereinbarkeit der Pkw-Maut mit EU-Recht

Nach der Einführung der Lkw-Maut in Deutschland gibt es Überlegungen, bald auch eine Pkw-Maut einzuführen. Da dies zu einer stärkeren Belastung der deutschen Autofahrer führen würde, müsste die Einführung mit einer kompensatorischen Senkung der Kfz-Steuer einhergehen.

Ist die Kommission der Ansicht, dass die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland – unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig eine Senkung der Kfz-Steuer beschlossen wird – mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 12 EGV vereinbar ist?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass es gegenwärtig auf Gemeinschaftsebene mit der alleinigen Ausnahme von Lkw keine Harmonisierung im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer gibt. Die Richtlinie 1999/62/EG legte zwar jährliche Mindestgebühren für schwere Nutzfahrzeuge fest, jedoch steht es den Mitgliedstaaten frei, für die Personenkraftwagenbesteuerung nationale Bestimmungen festzulegen, wenn sie dies für sinnvoll halten. Ähnlich verhält es sich mit der Maut und den Gebühren für Kraftfahrzeuge, deren Erhebung oft damit zusammenhängt und begründet wird, dass den nationalen Behörden durch den Bau und die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur entsprechende Kosten entstehen.

Die Richtlinie 1999/62/EG bildet für die Erhebung von Maut und anderen Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge einen Rechtsrahmen, der nicht zu Diskriminierungen führt und verhältnismäßig ist. Für Pkw gibt es eine solche Rechtsvorschrift der Gemeinschaft nicht. Allerdings müssen die nationalen Bestimmungen zur Einführung von Kfz-Steuern, Maut oder Gebühren mit den allgemeinen Grundsätzen des EG-Vertrags übereinstimmen. Insbesondere dürfen sie nicht grenzüberschreitende Formalitäten im Handel zwischen den Mitgliedstaaten verursachen und müssen das Diskriminierungsverbot respektieren.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Erhebung von Mautgebühren für Straßenfahrzeuge nicht eine Entscheidung zur gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer voraussetzt. Solange diese Maßnahmen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes des Fahrzeugs führen, stehen sie nicht im Widerspruch zu Artikel 12 EG-Vertrag.

Ich möchte daran erinnern, dass die Kommission auf eine mündliche Anfrage in der Fragestunde während der Tagung im Dezember 2005 eine ähnliche Antwort gegeben hat. Nach den Informationen, die der Kommission vorliegen, hat Deutschland gegenwärtig nicht die Absicht, eine Pkw-Maut einzuführen. Sollte Deutschland eine Maut einführen, wie sie in der mündlichen Anfrage genannt wurde, würde die Kommission natürlich die entsprechenden Bestimmungen eingehend prüfen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte den Kommissar betreffend die Wegekostenrichtlinie fragen, was die Kommission zu tun gedenkt, um das Prinzip der Internalisierung der externen Kosten weiter voranzutreiben. Wir haben die Wegekostenrichtlinie zwar jetzt beschlossen, aber was gedenkt die Kommission insbesondere im Bereich von Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen zu unternehmen, um den Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und dem schweren Güterverkehr klarer herauszuarbeiten und anhand dessen dann endgültig einen neuen Vorschlag für eine bessere, umweltgerechtere Eurovignettenrichtlinie vorzulegen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Im Weißbuch zur Verkehrspolitik bis 2010 wird festgestellt, dass ein Hauptgrund für das Ungleichgewicht im Verkehrssystem die Tatsache darstellt, dass die Verkehrsträger nicht immer die Kosten bezahlen, die sie verursachen.

Das Europäische Parlament hat bei der Annahme des Berichts zu den Schlussfolgerungen des Weißbuchs am 12. Januar 2003 die Notwendigkeit einer Tarifierung der Infrastrukturen bekräftigt. Entfernungsabhängige Mautgebühren und Gebühren, die von der Benutzungsdauer der Straße abhängen, werden seit jeher auf Autobahnen und anderen Hauptverkehrsstraßen erhoben, um den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur mitzufinanzieren. Durch den zunehmenden technischen Fortschritt könnten solche Instrumente auch verstärkt zum Verkehrsmanagement eingesetzt werden: Staugebühren, emmissionsabhängige Gebühren usw.

Die meisten Mitgliedstaaten erheben auf zumindest einem Teil ihres Autobahnnetzes eine Maut oder eine Gebühr. Die Kommission vertritt die Linie, dass Straßenbenutzungs- und Mautgebühren ein wichtiges Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen, zur Steuerung des Verkehrs und zur Förderung von Privatinvestitionen in das Infrastrukturmanagement darstellen. Die Rechtsvorschriften der Kommission beschränken sich also, wie ich bereits erwähnte, auf schwere Nutzfahrzeuge, sind aber ein Element unserer Politik.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 34 von Robert Evans (H-0016/06)

Betrifft: Junk Food

Teilt die Kommission meine Sorge über die an Kinder gerichtete Werbung für so genanntes Junk Food im Fernsehen, im Internet und in den Medien? Hält die Kommission angesichts des internationalen Charakters des Marktes und der Angebotsketten sowie der offensichtlich schädlichen Auswirkungen dieser Produkte Maßnahmen auf EU-Ebene für angebracht?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission misst den Auswirkungen, die Werbung auf das Verhalten von Kindern haben kann, große Bedeutung bei. Dies gilt aufgrund des möglichen Zusammenhangs zwischen der Ernährung von Kindern und ihrer Gesundheit besonders bei Lebensmittelwerbung. Im Allgemeinen verfügt die Europäische Union über eine Reihe von horizontalen Bestimmungen, die diesen Bereich betreffen und jene Arten von Werbung regulieren, die das Verhalten von Kindern beeinflussen können und die auch Lebensmittel umfassen.

Was zunächst die Fernsehwerbung betrifft, so sorgt die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ seit 1989 dafür, dass Fernsehwerbung Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen darf. Fernsehwerbung soll insbesondere keine direkten Kaufappelle an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen, Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen, und nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige üblicherweise zu Eltern, Lehrern und anderen nahe stehenden Personen haben.

Ein Vorschlag für eine Änderung dieser Richtlinie, der am 13. Dezember 2005 von der Kommission angenommen wurde, sieht vor, diese Bestimmungen auch auf weitere Arten audiovisueller Inhalte auszudehnen. Außerdem enthält die 2005 angenommene Richtlinie über irreführende Werbung ähnliche Bestimmungen. Dies wird den Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen stärken, da eine direkte Aufforderung an Kinder, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, verboten wird.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission nicht die Absicht, weitere Gesetzesinitiativen zu ergreifen. Die Kommission erwartet jetzt, dass die Industrie im Zuge der Selbstregulierung aktiv wird und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen wirksam und präzise ergänzt. Sie hat zu diesem Zweck einen umfangreichen Prozess eingeleitet.

Die Europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit hat beispielsweise das Ziel, nicht-regulatorische Maßnahmen und feste Verpflichtungen der Industrie auf den Weg zu bringen. Die Kommission erwartet, dass einige dieser Verpflichtungen auch an Kinder gerichtete Werbung betreffen. Parallel dazu hat die Kommission auch ihren Dialog mit der Industrie und anderen Akteuren intensiviert, um zu beurteilen, wie Selbstregulierungsmaßnahmen im Bereich der Werbewirtschaft weiter verbessert werden können.

Im Dezember 2005 nahm die Kommission ein Grünbuch zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung an. Eine der Fragen, auf die das Grünbuch konkrete Antworten verlangt, lautet: „Sind freiwillige Verhaltensregeln („Selbstregulierung“) ein angemessenes Instrument zur Begrenzung der Werbung und Vermarktung von energiereichen und mikronährstoffarmen Lebensmitteln? Welche Alternativen sollten geprüft werden, falls die Selbstregulierung versagt?“ Die Kommission hofft, dass dieser Ansatz zu umfangreichen Verpflichtungen führt, von denen alle Beteiligten und die Gesellschaft insgesamt profitieren werden. Sollte dies nicht der Fall sein – und das betone ich –, wird die Kommission nicht zögern, geeignete rechtliche Maßnahmen vorzuschlagen.

 
  
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  Robert Evans (PSE).(EN) Vielen Dank, Frau Kommissarin! Beim letzten Punkt, den Sie erwähnten, würde ich gern noch etwas nachhaken, denn bis dahin fand ich das, was Sie sagten, nämlich dass wir die Rechtsvorschriften bereits hätten, etwas enttäuschend. Ich könnte Ihnen unzählige Beispiele nennen, die mir Sorgen bereiten, aber ich nenne Ihnen jetzt nur eines. Nestlé „Cheerios“ sind Frühstückscerealien, die 21 % Zucker und ziemlich viel Salz enthalten. Beigefügt ist ein Malbuch, und Kinder werden dazu animiert, immer mehr von dem Produkt zu essen, wenn sie entsprechend viel ausmalen.

Wie Sie in Ihren Ausführungen erwähnt haben, trifft die EU bereits gesetzliche Regelungen, aber Sie haben auch angedeutet, dass diese Regelungen als Grundlage herangezogen werden könnten. Wenn keine neuen Rechtsvorschriften notwendig sind, dann möchte ich Sie doch dringend bitten, sich die bestehenden Maßnahmen und die Selbstregulierung – von deren Richtigkeit ich keineswegs überzeugt bin – noch einmal anzusehen und zu beurteilen, ob sie funktionieren oder ob sie verstärkt werden müssen.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Es liegt auf der Hand, dass die Ernährung und Gesundheit Jugendlicher sehr wichtig ist, und zwar nicht nur der Kommission. Da sind wir uns wohl alle einig. Es ist auch ziemlich klar, dass wir keine Situation haben wollen, in der junge Menschen übergewichtig zu werden drohen, was im späteren Leben zu ernsten Problemen führt, nicht nur für ihre eigene Gesundheit, sondern auch für die Gesellschaft. Deshalb werden wir untersuchen, wie es derzeit funktioniert. Sollte es nicht funktionieren – und ich betone sollte –, wird die Kommission bereit sein, weitere Schritte zu unternehmen.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Im Gegensatz zu meinem Kollegen bin ich äußerst froh darüber, dass Sie heute keine weiteren Rechtsvorschriften vorschlagen. Sie haben völlig Recht mit ihren Ansichten.

Danke auch für Ihre Erinnerung daran, dass es bei dieser Frage um Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit geht. Es ist sehr einfach, der Lebensmittelindustrie weiter die Schuld zuzuschieben, aber finden Sie nicht auch, dass die Menschen langsam begreifen sollten, dass jeder Einzelne für sein Leben die Verantwortung trägt und dass Bewegung bei diesem zweifellos wichtigen Thema eine sehr große Rolle spielt?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Wie ich bereits vorhin sagte, sind wir alle mitverantwortlich dafür, dass Jugendliche nicht aufgrund der Gegebenheiten verstärkt Gefahr laufen, in ihrem späteren Leben krank zu werden. Natürlich kann die Gesellschaft nicht für jedermann Verantwortung übernehmen. Deshalb tragen Eltern und andere Erwachsene, die mit Jugendlichen den Tag über zu tun haben, in diesem Bereich Mitverantwortung.

Wir brauchen in den Mitgliedstaaten eine Diskussion darüber, wie viel sich Jugendliche die Woche über in der Schule bewegen. Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Bewegung und Gesundheit, sprich bestimmte Krankheiten, die man bekommen kann, wenn man sich nicht vernünftig bewegt. Jetzt bin ich alt genug, um das zu sagen, doch als ich klein war, hatten wir noch nicht die ganzen Videospiele, die es heute gibt – wir saßen eben nicht nur vor dem Computer und amüsierten uns auf diese Weise –, deshalb müssen wir Jugendliche dazu ermuntern, ins Freie zu gehen und sich zu bewegen, um so zu verhindern, dass sie später im Leben in eine Situation geraten, die sich niemand von uns wünscht.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 35 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0052/06)

Betrifft: Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze

Die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2005 erreichte Einigung zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 hat die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 20 Mrd. Euro für die Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze auf 7 Mrd. Euro gekürzt.

Glaubt die Kommission angesichts der Bedeutung der Transeuropäischen Netze für die Lissabon-Strategie und das Funktionieren des Binnenmarkts, dass mit dem Betrag von 7 Mrd. Euro die 30 prioritären Vorhaben, die für die nahe Zukunft geplant sind, verwirklicht werden können? Teilt sie die Auffassung, dass sich diese starke Kürzung um zwei Drittel der ursprünglichen Mittelansätze hemmend auf den Verkehrssektor im weiteren Sinn auswirken wird, vor allem da einige dieser Vorhaben ohnehin Probleme bei der Durchführung aufweisen? Wie gedenkt sie dieses Thema anzugehen? Liegen ihr Schätzungen zur Abwicklung der prioritären Vorhaben vor und teilt sie die Auffassung, dass wegen der Kürzung der Mittelansätze einige prioritäre Programme überprüft und/oder verschoben werden sollten?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Im Juli 2004 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über transeuropäische Netze – TEN – im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgelegt. Darin war unter anderem bei grenzüberschreitenden Abschnitten vorrangiger Projekte eine Aufstockung der Zuschüsse auf bis zu 50 % vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Mittelzuweisung beläuft sich für diese TEN-Verkehrsprojekte auf 20,35 Milliarden Euro.

Die vom Europäischen Rat im Dezember 2005 erzielte Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 sieht vor, die der Rubrik 1a zugewiesenen Mittel deutlich, nämlich um etwa 40 % des Gesamtumfangs, zu kürzen. Diese Rubrik beinhaltet neben dem Verkehrssektor Bereiche wie Forschung, Bildung, Wettbewerbsfähigkeit und neue Technologien. Über die Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen Elementen von Rubrik 1a ist noch nicht entschieden worden.

Die Kommission ist deshalb nicht imstande, der Frau Abgeordneten eine konkrete Antwort darauf zu geben, was eine Kürzung der in ihrem ursprünglichen Vorschlag für eine Finanzielle Vorausschau vorgesehenen Beträge zur Folge hätte, solange nicht endgültig im Wege interinstitutioneller Vereinbarungen über die Summen entschieden wird. Die entsprechenden Beratungen dauern noch an.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Offenheit, doch Sie haben mich nicht davon überzeugt, dass die Kommission dieses Thema mit dem notwendigen Ernst angeht, der sich für einen Sektor mit solch großer Bedeutung für die Vollendung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit Europas geziemt.

Aus dem Vorschlag der Kommission wird deutlich, dass eine Kürzung – und zwar eine erhebliche Kürzung – vorgenommen werden wird. Lösungen in diesem Sektor brauchen Zeit. Planung kostet Zeit und Mittel. Haben Sie noch nicht über die Optimierung von Partnerschaften mit dem Privatsektor nachgedacht, die vor allem von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden könnte, sowie über eine stärkere Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank? Ich bin erstaunt, dass Sie sich nicht in dieser Richtung engagieren.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich ist es mir schon wichtig zu unterstreichen, dass die Kommission die Bedeutung dieser transeuropäischen Netze nicht unterschätzt. Allerdings kann ich zu den laufenden Erörterungen über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum bis 2013 heute wirklich nichts Konkretes sagen. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort sagte, handelt es sich hierbei um eine Diskussion, die auf interinstitutioneller Ebene stattfinden wird, wo sich die Verhandlungen in dieser entscheidenden Phase immer abspielen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). (LT) Ich würde gern wissen, wie sich die Kürzung der Mittel für Projekte im Rahmen der Transeuropäischen Netze auf die neuen Länder der Europäischen Union auswirken wird, deren Verkehrsinfrastrukturen, vor allem die Eisenbahn, ja erheblich unter dem Niveau der Länder des Alten Europa liegen. Und konkret gefragt: Wie wird das für die baltischen Länder unbedingt notwendige Projekt „Rail Baltica“, das eine Verbindung der Hauptstädte der baltischen Länder mit Warschau und Berlin herstellen soll, verwirklicht werden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe keine Frage, sondern lediglich eine Feststellung gehört.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte festhalten, dass meine erste Frage von der Kommission inhaltlich nicht beantwortet wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang jetzt noch einmal nachfragen. Es ist verständlich, dass uns heute die Kommission nicht sagen kann, wie sie ein Budget, das noch nicht beschlossen ist, aufteilen will. Aber die Kommission sollte meiner Ansicht nach sehr wohl Überlegungen anstellen, wie man diese notwendige Finanzierung der transeuropäischen Netze trotzdem bewerkstelligen kann.

Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal nachhaken: Wir alle wissen, dass die verschiedenen Verkehrsträger durchaus bereit sind, Gebühren zu bezahlen. Durch die neue Wegekostenrichtlinie ist ein sehr enger Plafond dieser Gebührenerhebung eingezogen worden. Könnte man hier nicht einen Vorschlag machen, um das auszudehnen und eine Querfinanzierung zu ermöglichen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Es tut mir Leid, aber ich sehe mich außerstande, irgendwelche konkreten Antworten zu geben. Auch wenn ich es wollte, liegt es momentan einfach nicht in meinen Händen. Es liegt untere anderem in den Händen des Europäischen Parlaments, weshalb ich Sie um Verständnis für die Lage bitte.

Es gibt in diesen Verhandlungen viele wichtige Bereiche, die bestimmte Abgeordnete fördern wollen, was verständlich, aber gegenwärtig unmöglich ist. Es tut mir Leid.

 
  
  

Teil II

Anfragen an Herrn Potočnik

 
  
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  Die Präsidentin. Anfrage Nr. 36 von Justas Vincas Paleckis (H-0054/06)

Betrifft: Siebtes Rahmenprogramm zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung für den Zeitraum 2007-2013

In diesem Jahr wird das 7. Rahmenprogramm zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung für den Zeitraum 2007-2013 angenommen. Im Etat sind über 72 Milliarden Euro vorgesehen, und es ist geplant, die Zahl der an den Projekten teilnehmenden Wissenschaftler zu verdoppeln, Arbeitsplätze für Wissenschaftler zu schaffen und die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu verbessern.

Die Statistik der Teilnahme am 6. Rahmenprogramm zeigt, dass kleine und mittlere Unternehmen im Vergleich zu Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Instituten in den meisten Staaten der Europäischen Union, darunter auch Litauen, selten Finanzmittel erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und privaten Wirtschaftsunternehmen ist in den Ländern der Europäischen Union, insbesondere den neuen Mitgliedstaaten, nur schwach ausgeprägt. Dies verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union auch im weltweiten Maßstab.

Wäre es nicht zweckmäßig, einen gewissen Teil der Mittel des 7. Rahmenprogramms (15 % – 20 %) für die Finanzierung von Anträgen kleiner und mittlerer Unternehmen vorzusehen? Dadurch würden nach Ansicht des Fragestellers Anreize für private Unternehmen geschaffen, enger mit wissenschaftlichen Einrichtungen und einzelnen Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten und neue Technologien und Innovationen für die breite Anwendung zu entwickeln.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission möchte auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten folgendermaßen antworten. Was zunächst die Gesamtmittel für das Siebte Forschungsrahmenprogramm betrifft, so wird der Kommissionsvorschlag entsprechend den Entwicklungen bei der Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 überarbeitet werden müssen.

Was zum Zweiten die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, anbelangt, so ist auch die Kommission der Ansicht, dass dies von entscheidender Bedeutung ist. Die Beteiligung von KMU ist und bleibt eines der Hauptziele der Rahmenprogramme.

Im Sechsten Rahmenprogramm sind vielfältige Maßnahmen ergriffen worden, um die Beteiligung von KMU in Themenbereichen zu fördern, in denen sie mit anderen Firmen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Diese Maßnahmen umfassen die Unterstützung von Vermittlernetzen in bestimmten Technologiesektoren, um KMU mit Vorschlägen und bei den Vorbereitungen und der Suche nach Partnern zu unterstützen, gezielte Aufforderungen in Bereichen von besonderem Interesse für KMU, sowie Finanzierungsformen zur KMU-Förderung, die Auslagerung von Forschung durch KMU und KMU-Zusammenschlüsse. Da sie erfolgreich waren, schlagen wir vor, sie im Siebten Forschungsrahmenprogramm fortzusetzen. So gesehen, fördern die Rahmenprogramme bereits die Beteiligung von KMU und ihre Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen auf sehr aktive Weise.

Was nun konkret den Vorschlag des Herrn Abgeordneten betrifft, eine quantifizierte Zielvorgabe für die KMU-Beteiligung festzulegen, so nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Rat in der teilweisen allgemeinen Einigung zum RP7 eine 15 %-Vorgabe für die KMU-Beteiligung eingeführt hat. Eine solche Vorgabe ist bereits im RP6 vorhanden, allerdings hält die Kommission die Beibehaltung einer solchen allgemeinen Mindestvorgabe für die KMU-Beteiligung im Haushalt für fragwürdig, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens ist die mögliche Beteiligung von KMU je nach Themenbereich sehr unterschiedlich und variiert zwischen etwa 5 % und 20 %. Daher ist es praktisch unmöglich, schon im Voraus ein realistisches Gesamtziel festzulegen, das sogar irreführend sein könnte.

Zweitens könnten Zielvorgaben für KMU so verstanden werden, als wolle man vom Ziel abrücken, nur Forschung mit Spitzenqualität zu fördern, und außerdem würden sie den Grundsätzen des gleichberechtigten Zugangs und der Ausrichtung auf Spitzenleistungen, die im Rahmenprogramm eine wesentliche Rolle spielen, entgegenstehen.

Drittens sollte sich die KMU-Förderung auf Maßnahmen konzentrieren, die das RP7 für KMU wirklich attraktiv machen und nützlich erscheinen lassen, nämlich durch die Festlegung von Forschungsthemen, die Vereinfachung von Verwaltungsaspekten und so weiter.

Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Einbeziehung von KMU am besten durch einen Abbau von Hindernissen erreicht wird, die ihrer Beteiligung im Wege stehen, und genau das wollen wir tun. Erreicht wird sie außerdem durch Vereinfachung und Verbesserung der verwaltungstechnischen und finanziellen Verfahren, kürzere Fristen bis zum Vertragsabschluss, verringerte Berichterstattungsanforderungen und höhere Flexibilität von KMU bei der Förderung von Projekten, die von Umfang und Größe am ehesten ihren Bedürfnissen entsprechen. Was außerdem stärker berücksichtigt werden muss, sind die Bedürfnisse und das Potenzial von KMU bei der inhaltlichen Gestaltung der Themen im spezifischen Programm und vor allem im Arbeitsprogramm.

Darüber hinaus muss unbedingt auch betont werden, dass der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft für KMU anstatt der üblichen 50 % bis zu 75 % der erstattungsfähigen Kosten betragen darf. Genau dieser Vorschlag war Bestandteil der Beteiligungsregeln.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(EN) Vielen Dank für diese überzeugende Antwort, Herr Kommissar. Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung werden nun aber beträchtliche Geldsummen bereitgestellt. Wie gedenkt die Kommission diese Mittel zwischen den Mitgliedstaaten aufzuteilen? Vorrang werden wohl große und bedeutende Projekte erhalten. Könnte es auch passieren, dass der Löwenanteil der Fördermittel in Länder fließt, die bereits ein hohes Forschungsniveau haben, und dass für diejenigen, die es nicht haben, nur noch Brosamen bleiben?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Das Rahmenprogramm ist nur eines der Instrumente, die auf EU-Ebene eingesetzt werden; es macht etwa 4 bis 5 % des EU-Haushalts aus. Ich stimme dem Herrn Abgeordneten zu, dass es sich um eine hohe Geldsumme handelt, denn wir stehen vor großen Herausforderungen, wenn wir eine Antwort darauf finden wollen, wie wir etwa unsere Lebensqualität erhalten und global wettbewerbsfähig bleiben wollen. Dies ist die entscheidende Frage, die auch Bestandteil der Agenda von Lissabon und der aus ihr hervorgegangenen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist.

Meiner Ansicht nach kommt es einerseits darauf an, dass wir das Potenzial derjenigen Mitgliedstaaten beleben, die weniger entwickelt und kleiner sind und vielleicht heute nicht die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Es gibt eine Reihe von Aktionszentren; im Siebten Rahmenprogramm werden spezifische Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Andererseits müssen wir uns klarmachen, dass die Europäische Union einen Spitzenplatz anstreben sollte. Wir sollten die Spitzenforschung fördern und darauf hinwirken, dass wir in der von Wandel und Herausforderungen geprägten Welt von heute wirklich mithalten können.

Wir kümmern uns also sehr wohl um die Dinge, die Sie angesprochen haben, doch glauben wir auch, dass die verschiedenen Arten von Finanzierungsquellen kombiniert werden sollten, um die beiden von mir herausgestrichenen Fragen anzugehen, nämlich zum einen an die Spitze zu drängen und das Beste für Europa herauszuholen und zum anderen zu überlegen, wie wir mit denen umgehen, die heute vielleicht nicht die beste Ausgangsposition haben.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Frau Präsidentin! Mehrere Länder haben festgestellt, dass die Europäische Investitionsbank für Forschungszwecke sowie für die Bereiche Forschung und Innovation Darlehen von bis zu 10 Milliarden Euro bereitstellen könnte. Hat die Kommission daran gedacht, die EIB zu veranlassen, neue Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Innovation zu entwickeln?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für Ihre Frage. Es stimmt, dass dies in der Debatte zur Sprache kam. Doch schon bevor es in der Debatte angesprochen wurde, hat die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag und zusammen mit der Europäischen Investitionsbank versucht, ein entsprechendes Instrument zu entwickeln, nämlich eine so genannte „Fazilität mit Risikoteilung“. Eines der Hauptprobleme, mit dem wir es auf EU-Ebene zu tun haben, besteht darin, dass wir nicht alle auf die gleiche Art und Weise mit Risiken umgehen. Sie ist von Kultur zu Kultur unterschiedlich. Deshalb müssen wir unbedingt Instrumente schaffen, um dieses Problem anzugehen. Wir konnten dadurch bislang noch nicht ganz zu den wichtigsten Wettbewerberländern aufschließen, vor allem was den BIP-Anteil betrifft, der in Forschung und Entwicklung investiert wird. Hier müssen wir unbedingt für eine Belebung sorgen.

Genau dies war der Beweggrund dafür, dass wir mit der EIB die Fazilität mit Risikoteilung eingeführt haben. Sie würde das Potenzial erhöhen, denn mit jedem Zuschuss, den wir der EIB gewähren würden, bekämen wir das Vier- oder Fünffache wieder als Kredit zurück. Sie würde uns auch ermöglichen, einige der risikoreicheren Betriebe anzuvisieren, die von der EIB – wie bei Banken üblich – nicht anvisiert werden. Das ist sicherlich kein Patentrezept für die Lösung unserer Probleme, aber ich hoffe wirklich, dass es auch von einigen anderen Finanzinstituten in Europa übernommen wird.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich möchte den Kommissar fragen, wie er sich konkret den Bürokratieabbau vorstellt, weil von KMU immer wieder die Klage kommt, dass die Bürokratie im Vergleich zu nationalen Forschungsförderungsprogrammen überbordend ist. Und zweitens, wie stellt er den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicher?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Sie haben eines der schwierigsten Themen angesprochen, mit denen wir uns befassen. Wie Sie richtig sagten, kann die Beteiligung von KMU wohl am besten dadurch gefördert werden, dass Bürokratie abgebaut wird. Größere Unternehmen müssen anteilig nicht so viel Energie dafür aufwenden wie kleinere Unternehmen, und das Gleiche gilt auch für den Anteil der Finanzmittel. Wir versuchen, diese Frage konsequent anzugehen: Von der Haushaltsordnung über die Teilnahmebestimmungen bis hin zu den nächsten Schritten, wie wir damit intern umgehen wollen, bemühen wir uns darum, Bürokratie abzubauen. Das ist eine der schwierigsten Übungen, die wir ausführen. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit gutem Willen einen wichtigen Schritt zur Umkehrung des negativen Trends vollbringen können.

Am gleichen Tag, an dem wir das Rahmenprogramm verabschiedeten, nahmen wir auch ein spezielles Papier an, das sich mit Fragen der Vereinfachung befasste. Zusätzlich haben wir eine Art Vereinfachungsgremium geschaffen, dem einige kleinere Akteure angehören, die uns bislang bei der Ausarbeitung der Teilnahmebestimmungen beraten haben und die uns auch bei künftigen internen Vereinfachungsprozessen zur Seite stehen werden.

Ich sehe Vereinfachung als einen Prozess an, mit dem wir uns in all seinen Stufen befassen müssen und der über den gesamten Zeitraum konsequent angewandt werden muss. Ich hoffe, dass ich bei diesen umfangreichen Bemühungen auch Unterstützung vom Europäischen Parlament und vom Rat erhalte, denn in gewissem Maße ist es ein Problem, das uns alle betrifft.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 37 von Seán Ó Neachtain (H-0076/06)

Betrifft: Finanzierung der Forschung in den europäischen Regionen

Kann die Kommission genau erläutern, welche gezielten Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt, um in Verbindung mit dem anstehenden Rahmenprogramm Forschung und technologische Entwicklung die Rolle der Regionen in Europa zu stärken?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Der Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm beinhaltet eine erweiterte regionale Dimension im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ mit einer Reihe neuer Initiativen, durch die Europäische Regionen neue Möglichkeiten erhalten, sich in der Forschung und technologischen Entwicklung zu engagieren.

Zunächst bietet das neue Projekt „wissensorientierte Regionen“ Unterstützung für forschungs- und entwicklungsintensive regionale Cluster. Hervorgegangen ist es aus zwei experimentellen Ansätzen, die bei unseren regionalen Akteuren auf großes Interesse gestoßen sind. Die Abgeordneten werden sich erinnern, dass der Erste genau genommen vom Europäischen Parlament angestoßen wurde. Im Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm werden die Rolle der regionalen Akteure beim Ausbau der Forschungskapazität in ihrer Region anerkannt und Projekte mit dem Schwerpunkt auf regionalen forschungsorientierten Clustern unterstützt.

Eine andere wichtige neue Initiative im spezifischen Programm „Kapazitäten“ hat die Freisetzung von Forschungspotenzial zum Gegenstand. Mit ihr soll das Forschungspotenzial in den ,,Konvergenzregionen“ der EU entwickelt werden, indem die Abordnung von Forschungsmitarbeitern, die Anschaffung von Geräten oder die Veranstaltung von Konferenzen für den Technologietransfer gefördert wird.

Maßnahmen sollen auch zur kohärenten Politikentwicklung ergriffen werden, die Teil des spezifischen Programms „Kapazitäten“ ist und den Erfahrungsaustausch zwischen politischen Entscheidungsträgern auf regionaler Ebene ermöglichen wird. Es sind Aktivitäten im Bereich der Forschungsinfrastruktur vorgesehen, die in einigen Regionen Europas deutlich Wirkung zeigen dürften, und nicht zuletzt auch die Maßnahmen im Rahmen von Eranet und Eranet+, in die auch Forschungsakteure auf regionaler Ebene einbezogen werden.

Die Regionen sind schon immer beim Forschungsrahmenprogramm Partner gewesen. Die Tatsache, dass hier nun ein weiterer Schritt mit konkret auf Regionen ausgerichteten Maßnahmen erfolgt, darf uns nicht den Blick dafür verstellen, dass das Rahmenprogramm schon in vielerlei anderer Hinsicht zur Forschung und Entwicklung in den Regionen beigetragen hat und dies auch weiterhin tun wird.

Die Projekte des Rahmenprogramms tragen dazu bei, regionale Abgeschiedenheit und die Abwehrhaltung gegenüber Technologien zu bekämpfen. Durch die europäischen Forschungsprojekte werden innovative Unternehmen in Konvergenzregionen weiterhin die wichtigsten Technologienetzwerke miteinander verbinden und ihr Profil und ihre Kapazität erneuern, und abgelegene Universitäten werden weiterhin auf innovative Weise ihre Forschungsmodelle übernehmen können und in manchen Fällen zu einem echten Entwicklungsmotor für die Region werden.

KMU-Netzwerke, die sich am Rahmenprogramm beteiligen, werden ihre technologische Kompetenz weiter verbessern. Mit Marie-Curie-Stipendien werden die Humanressourcen für Forschung und Entwicklung weiter gefördert, was sich direkt auf die regionalen Forschungskapazitäten auswirken wird. Durch neue Merkmale im Rahmenprogramm wird sein Auftrag gestärkt, die Synergien mit der europäischen Regionalpolitik zu verbessern, damit die Strukturfonds in höherem Maße der Forschung in den Regionen zugute kommen.

Durch die Maßnahmen im Rahmenprogramm wird die Kommission versuchen, nützliche Modelle zu bieten, die es den europäischen Regionen ermöglichen werden, bei der Gestaltung und Umsetzung der Forschungspolitik effizienter zu werden und deshalb besser in der Lage zu sein, ihre Forschungsakteure zu unterstützen. Darüber hinaus werden sie Strukturfondsmittel effizienter für Forschungsinvestitionen einsetzen können.

Damit bietet sich eine echte Chance, dem Ziel von Barcelona im Rahmen der Lissabon-Strategie näher zu kommen, nämlich 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Es liegt auf der Hand, dass wir uns der Frage zuwenden müssen, wie wir auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene aufholen können, und darauf wird im Vorschlag für das Rahmenprogramm auch klar hingewiesen.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar für seine umfassende Antwort danken. Ich würde ihn gern fragen, welches Überwachungssystem die Kommission plant, um sicherzustellen, dass die Verteilung bei der Finanzierung in den Regionen ausgewogen und gerecht erfolgt. Wie der Kommissar weiß, gibt es Regionen, die nicht in der Lage sind, diese Mittel zu erhalten, und dieses Ungleichgewicht wird logischerweise zu einer ungleichen Entwicklung in Europa führen. Kann mir der Kommissar sagen, was die Kommission dagegen unternehmen will?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Der Herr Abgeordnete hat zu Recht auf eine Frage hingewiesen, die auch uns Sorgen bereitet. Sinn und Zweck des Rahmenprogramms ist in erster Linie nicht Ausgewogenheit, sondern Spitzenleistung. Eingedenk dessen, dass wir das Potenzial der Regionen ausbauen müssen, ist der Ansatz der Kommission in dem Vorschlag seit jeher auf die Nutzung von Synergien ausgerichtet. Man sollte sich unbedingt die von der Kommission erarbeiteten Kohäsionsleitlinien gründlich durchlesen, denn sie enthalten die klare Botschaft, dass die Mitgliedstaaten bei der Behandlung der Probleme in den Regionen die Struktur- und Kohäsionsfonds berücksichtigen müssen, die in dieser Hinsicht wichtig sind, um die Ziele von Lissabon zu erreichen.

Wie ich bereits sagte, wollen wir das auch mit Hilfe unserer Programme tun. Doch selbst wenn wir über spezifische Programme verfügen – wie etwa in Bezug auf das Potenzial der Kohäsionsgebiete –, müssen wir weiter für Vorschläge offen sein, aus denen wir die erfolgversprechendsten auswählen. Wir brauchen unbedingt Anreize, um denjenigen, die heute nicht an der Spitze sind, nach vorne zu bringen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar dafür danken, dass er darauf aufmerksam gemacht hat, die Forschung könne auch durch Strukturfondsmittel gefördert werden. Ich bin sehr daran interessiert zu erfahren, wie das bewerkstelligt werden soll und wie die Kohärenz zwischen den einzelnen Forschungsvorhaben gewährleistet werden soll: zwischen denen, die Strukturfondsmittel nutzen, denen, die auf nationaler Ebene durchgeführt werden und denen, die in der EU generell verwirklicht werden. Wie können die Dinge so geregelt werden, dass vernünftige Projekte stattfinden können? Eine zweite Frage betrifft den Umfang der Strukturfondsmittel, die möglicherweise für die Forschung bereitgestellt werden können, im Vergleich zu dem Umfang der Mittel, die im Zusammenhang mit dem Siebenten Rahmenprogramm zur Verfügung stehen. Der Rat spricht von 60 % der Strukturfondsmittel, die für die Lissabon-Ziele bestimmt sind.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wenn ich beim Letzten beginnen darf, so war dies auch der Vorschlag der Kommission in dem Schreiben, das Präsident Barroso an das Parlament und den Rat gerichtet hat.

Worauf es ankommt ist, dass wir die Notwendigkeit für das richtige Gleichgewicht zwischen physischer Infrastruktur auf der einen und geistiger Infrastruktur und weiteren Schritten auf der anderen Seite erkennen, um so Innovationen in Regionen zu fördern, die heute Kohäsionsmittel erhalten und weniger entwickelt sind als der EU-Durchschnitt. Das ist äußerst wichtig.

Ich habe kürzlich mit meiner Kollegin Hübner an einer Konferenz in Polen teilgenommen. Es war eine gute Konferenz, in der wir beide den Anwesenden erklären konnten, wie wichtig es ist, die Dinge von beiden Seiten anzugehen. Wir müssen uns schließlich bewusst machen, dass bei einer Berücksichtigung der Empfehlungen die Dinge in den Händen der Mitgliedstaaten liegen. Wir müssen begreifen, wie eminent wichtig es ist, dass wir in der Praxis für eine ausgeglichene Unterstützung sorgen.

Ich bin mir auch völlig im Klaren darüber, dass die Bedürfnisse der Länder aufgrund ihres unterschiedlichen Entwicklungsstands nicht identisch sind. Es ist also unbedingt notwendig, dass dieser Aspekt ernsthaft berücksichtigt wird und dass auch diese neue Schwerpunktsetzung bedacht wird.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der regionalen Politik ist es wichtig, auch immer wieder Vorbilder vor den Vorhang zu stellen. Deshalb meine Frage: Wir haben ja sehr viele Best-Practice-Methoden, wir haben das Innovation Scoreboard. Wäre es nicht möglich, sich gemeinsam mit den Kollegen Hübner, Potočnik und Wallström zu überlegen, wie man diese bewährten Praktiken auch dem europäischen Bürger näher bringen kann, damit Anreize geschaffen werden, diese Zusammenarbeit in Zukunft zu verstärken.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Ich kann nur sagen, dass ich den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten voll und ganz zustimmen kann. Wir müssen einfach in allen Bereichen begreifen, dass wir auf das gleiche Ziel hinarbeiten und nur durch eine sinnvolle Zusammenlegung aller Finanzmittel wirklich die Veränderungen erreichen können.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 38 von Teresa Riera Madurell (H-0084/06)

Betrifft: Gemeinschaftshaushalt und 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung

Kommissar Potočnik hat am 26. Januar 2006 vor dem Europäischen Parlament eingeräumt, dass die vorgesehene Kürzung der Finanziellen Vorausschau erhebliche Probleme für die Verfolgung der Ziele des 7. Rahmenprogramms aufwerfen wird. Allerdings muss erst noch das Ende der Verhandlungen über den endgültigen Gemeinschaftshaushalt abgewartet werden, bevor die genaue Höhe der Kürzung feststeht.

Kann die Kommission darlegen, welche Hauptüberlegungen sie anstellt, um das Rahmenprogramm an die geringere Mittelausstattung anzupassen? Beabsichtigt die Kommission, bei der Mittelzuweisung die Anteile der verschiedenen Programme beizubehalten? Vertritt die Kommission nicht die Auffassung, dass gerade die Stärkung der Unterstützung von Forschern einen der Aspekte darstellt, die nicht ernsthaft in Frage gestellt werden sollten, um den gegenwärtigen Prozess der „Abwanderung des Wissens“ zu stoppen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Was die Überarbeitung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Entwicklung anbelangt, möchte die Kommission in Anbetracht des breiten Konsens, der sich bei den Debatten im Parlament und im Rat bereits abgezeichnet hat, die Struktur und den Grundgedanken des ursprünglichen Vorschlags beibehalten.

Die Grundzüge des Konzepts für die Überarbeitung wurden während einer Sitzung des Parlamentsausschusses für Industrie, Forschung und Energie am 26. Januar 2006 umrissen. Die Mittel für kleinere Maßnahmen können nicht genauso stark gekürzt werden wie bei den größeren, weil sie sonst ihren Sinn und Zweck verlieren. Bei einigen Maßnahmen hängt der Haushalt zum Beispiel von internationalen Verpflichtungen ab, die die Europäische Union bzw. einige andere Einrichtungen eingegangen sind. Die Festlegung von Prioritäten innerhalb der Themen und ein hohes Maß an Flexibilität sind ebenfalls erforderlich.

Kernstück des Programms sollte das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ bleiben. Im überarbeiteten Vorschlag werden neben der Zusammenarbeit viele weitere Aspekte wie zum Beispiel die Infrastruktur, KMU und die Mobilität der Forscher gebührend berücksichtigt.

Zur Kürzung der Haushaltsmittel ist zu sagen, dass möglicherweise nicht nur die Verteilung der Mittel, sondern auch die zeitliche Planung der Einführung neuer Initiativen überdacht werden muss. Durch das Rahmenprogramm soll die Attraktivität der europäischen Forschung gesteigert und die Mobilität der Forscher gefördert werden. Neue Impulse sollen dabei durch das spezifische Programm „Menschen“ gesetzt werden, das auf die Regelung der Mobilität, Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern in ganz Europa abzielt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Entstehung eines Binnenarbeitsmarkts für Forscher geleistet; allerdings ist es nicht das einzige Programm zur Schaffung eines attraktiven europäischen Forschungsraums.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE).(ES) Herr Kommissar! Ich möchte Ihnen für Ihre Erläuterungen danken. Der Zweck meiner Anfrage bestand darin, Ihnen über die Sorge unserer wissenschaftlichen Gemeinschaft angesichts der geplanten Mittelkürzungen für die europäische Wissenschaft und Technologie zu berichten.

Zwar haben wir das Ende der Verhandlungen abzuwarten, doch müssen wir in der Praxis so bald wie möglich wissen, welche Ideen Sie haben, um das Rahmenprogramm an die gekürzten Mittel anzupassen, und deshalb sind wir Ihnen für Ihre Klarstellung dankbar. Dies ist von grundlegender Bedeutung, um unsere parlamentarische Arbeit weiterzuführen und auch um unsere Forscher informieren zu können, die ein Ende dieser Ungewissheit über die Zukunft ihrer Forschungsprojekte wünschen, einer Situation, die schon zu lange anhält.

Ich wollte Sie auch insbesondere fragen, ob das Ziel, die Europäische Union zu einem wirklich attraktiven Raum für Forscher zu machen, eine Priorität bleiben wird. Dieses Thema bewegt uns sehr, und ich würde gern wissen, ob Sie uns dazu etwas mehr sagen können.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wir alle sind bemüht, eines der von den Mitgliedstaaten 2002 in Barcelona vereinbarten Ziele zu erreichen, d. h. 3 % des BIP für Investitionen in Forschung und Entwicklung bereitzustellen. Es ist praktisch überlebenswichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Dabei liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit auf EU-Ebene die besten Wege für die Verwendung und den Einsatz der Gelder aufzeigen könnte. Das geschieht – ob nun mit oder ohne Investitionen von unserer Seite. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn nur so können wir die anstehenden Aufgaben auch tatsächlich bewältigen. Durch Anreize auf EU-Ebene können wir diesen Prozess aber beschleunigen. Darum stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu, wenn Sie sagen, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen sehr wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass Europa davon profitieren kann.

Heute werden auf EU-Ebene etwa 5 % der öffentlichen Gelder für das Rahmenprogramm aufgewendet. Der Rest stammt aus den Haushalten der Mitgliedstaaten. Die private Finanzierung hat sogar einen noch höheren Stellenwert als öffentliche Gelder. In der Europäischen Union beläuft sich der Anteil der privaten Investitionen auf etwa 55 %, während auf die öffentliche Finanzierung 45 % entfallen. Wir müssen also neben dem öffentlichen unbedingt auch den privaten Sektor fördern. Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen in Europa tätig sind und investieren. Darum spielt auch die Unterstützung dieser Unternehmen durch Schaffung geeigneter Bedingungen eine äußerst wichtige Rolle, d. h. es muss steuerliche Anreize und staatliche Beihilfen geben, geistige Eigentumsrechte müssen geschützt werden, das öffentliche Auftragswesen muss entsprechend ausgerichtet sein, Risikokapital muss zur Verfügung gestellt werden, wir müssen die so genannte Brain circulation fördern usw. Alle diese Dinge spielen eine Rolle.

Drei Prozent sind in gewisser Weise ein Indikator dafür, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Die horizontalen Politiken, die wir in allen Sektoren nutzen, sind schlüssig und im Grunde genommen das einzige Mittel, mit dem wir die Herausforderungen der heutigen Zeit meistern können.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommiss, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jean-Claude Juncker wird heute in der Zeitung zitiert, dass die Finanzielle Vorausschau, das Angebot des Rates nicht das letzte Wort sein soll. Er stellt in den Raum, dass ca. 875 Milliarden Euro vorstellbar wären.

Glauben Sie, dass es noch eine Chance gibt, das Siebte Rahmenforschungsprogramm aufzustocken?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Sie sollten nicht davon ausgehen, dass dies das letzte Wort war. Die interinstitutionellen Gespräche laufen weiter, und wir kennen alle den ziemlich klaren Standpunkt des Parlaments. Ich habe stets die Unterstützung des Parlaments für unsere gemeinsamen Bemühungen um die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, also des gesamten „Wissensdreiecks“, begrüßt.

Darüber müsste in der nächsten Phase des Prozesses entschieden werden. Ich kann hier lediglich sagen, dass sich auf der Ebene der Europäischen Union getätigte Investitionen in mit Forschung und Entwicklung zusammenhängenden Bereichen gelohnt haben – und genau das zählt doch letztlich. Ich weiß Ihre Hilfe sehr zu schätzen.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Herr Kommissar! Damit die wissenschaftlichen Forschungsprogramme erfolgreich sein können, sollten auf jeden Fall Unternehmen einbezogen werden, sowohl in die Nutzung von Erfindungen der wissenschaftlichen Forschung als auch in deren Finanzierung. Gestern hat uns Herr Verheugen, der als Mitglied der Kommission für einen anderen Bereich zuständig ist, im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Programme als Programme zur Ankurbelung von Innovationen präsentiert. Meine Frage wäre nun, ob Sie kooperieren und die Aktivitäten zwischen zwei Kommissionsmitgliedern und zwei Arten von Programmen generell koordiniert werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die kürzeste Antwort würde lauten: „Ja, das tun wir.“ Das Rahmenprogramm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ untergliedert sich in mehrere Phasen, wobei das eigentliche Thema Gegenstand einer Phase ist und die anderen Phasen durch das Rahmenprogramm behandelt werden. Von Anfang an haben wir unsere Aktivitäten koordiniert, die für die Innovation die gleiche Bedeutung haben wie die Strukturfonds für die Regionen.

Wenn wir ferner von der Einbeziehung der Unternehmen in unsere Arbeit sprechen, muss unbedingt hervorgehoben werden, dass uns mittlerweile ein neues Instrument zur Verfügung steht, das es bisher nicht gab: Ich meine damit die Technologieplattformen, die zu Beginn dieses Jahrhunderts geschaffen wurden und sich sehr schnell entwickeln. Das gesamte Konzept der Technologieplattformen, von denen es meines Wissens 28 gibt, basiert auf Bottom-up-Initiativen, deren Ausgangspunkt die Unternehmenssicht ist. In diese Plattformen fließen die Ansichten praktisch aller Akteure ein. Obwohl sie also eigentlich auf eine Unternehmensinitiative zurückgehen, sind daran auch Forscher, Politiker, NRO, Finanzinstitute, Regulierungsbehörden und sonstige Akteure beteiligt. Sie erstellen die so genannten strategischen Forschungsagenden für mindestens die kommenden 20 Jahre, wobei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

Es ist das erste Mal, dass ein solches Instrument und ein solches Konzept auf der Ebene der Europäischen Union entwickelt wurde. Jeden Tag begegne ich Vertretern der Industrie und anderen Menschen, die von der Entwicklung eindeutig sehr begeistert sind. Auch wenn wir jetzt die Anreize streichen müssten, die anfangs – seien wir doch ehrlich – aus dem Rahmenprogramm finanziert wurden, – dieser Prozess hat mittlerweile eine Eigendynamik entwickelt und wird ohne jeden Zweifel Veränderungen auf der Ebene der Europäischen Union bewirken.

Meines Erachtens sind wir ein Rädchen in einem Prozess, der enorm wichtige Vorteile mit sich bringen wird. Ausgehend von ihren Vorstellungen über die langfristige Zukunft, d. h. welche Art von Forschung betrieben werden sollte, bis hin zum Endprodukt und von den Ideen, die die Unternehmen in Bezug auf das Wie ihrer Bewertung im Rahmen ihrer Arbeit entwickeln, nutzen wir diese Überlegungen bei der Konzipierung unserer Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit. Eigentlich ist dies der wichtigste Teil unserer Programme.

Zudem sind wir bereit, in einigen Bereichen, in denen unserer Meinung nach eine solche langfristige und starke Partnerschaft besteht und sich Unternehmen und anderer Akteure wie die Mitgliedstaaten stark engagieren, so genannte gemeinsame technologische Initiativen zu entwickeln, die ein neues Langzeitinstrument darstellen, zu dessen Kofinanzierung sich die Europäische Kommission ohne jedes Wenn und Aber bekennt.

Noch nie hatten wir einen so klaren Überblick über die Absichten, Strategien und Ansichten des Unternehmenssektor wie heute, da wir das Rahmenprogramm aufstellen und in der Endphase natürlich die spezifischen Arbeitsprogramme.

 
  
  

Anfragen an Frau Wallström, vertreten durch Herrn Potočnik

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 39 von Hélène Goudin (H-0013/06)

Betrifft: Vorschlag der Kommission in Bezug auf „europäische Botschafter des guten Willens“

In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage zum Plan D (E-4200/05) führte die Kommission aus, sie werde sich die Standpunkte zu eigen machen, die ihr von den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden. Die Kommission betont ferner, dass sie nicht beabsichtige, im Voraus festlegen zu wollen, welche Personen in Frage kommen, um als so genannte „europäische Botschafter des guten Willens“ aufzutreten. Über diese Informationen hinaus wird um konkrete Antwort auf folgende Fragen gebeten:

Wird die Kommission sich, falls die Bürger überwiegend Standpunkte vorbringen, in denen gefordert wird, dass die EU-Zusammenarbeit begrenzt werden soll und dass eine verstärkte EU-Integration nicht wünschenswert erscheint, an diesen Wünschen ausrichten und damit eine verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit empfehlen?

Wie werden die Personen, die als „Botschafter des guten Willens“ tätig werden sollen, ausgewählt? Sollen vernünftigerweise Einzelpersonen oder Organisationen geeignete „Botschafter des guten Willens“ vorschlagen können oder kann jede beliebige bekannte Persönlichkeit unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung offiziell in dieser Rolle tätig werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Wallström liegt mit Grippe im Bett. Das ist der Grund.

Ergänzend zur Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-4200/05, die Sie, verehrte Frau Abgeordnete, zu den „Botschaftern des guten Willens“ gestellt hatten, kann die Kommission Ihnen versichern, dass sie die Absicht hat, sich in der Zeit der Reflexion die Ansichten der Bürger zu zahlreichen EU-Themen anzuhören und Schlussfolgerungen aus den auf allen Ebenen geführten Debatten zu ziehen. Das Spektrum der erörterten Fragen wird sehr breit gefächert sein und dabei können auch Empfehlungen zum wünschenswerten Maß an Integration auf EU-Ebene eine Rolle spielen. Ganz sicher wird es aber um die Rolle der Union gehen, und in jedem Fall wird der Inhalt der Debatten seinen Niederschlag im Feedback-Prozess finden.

Zu Beginn dieses Prozesses wird ein erster Synthesebericht erstellt, den die Kommission dem Europäischen Rat während des österreichischen Ratsvorsitzes vorlegen wird, damit dieser die Gesamtbilanz erstellen kann, die beim Europäischen Rat im Juni 2006 gezogen werden soll. Die Kommission möchte die Gelegenheit nutzen, um Sie, verehrte Frau Abgeordnete, daran zu erinnern, dass die Erklärung, in der eine Zeit der Reflexion gefordert wurde, von den Staats- und Regierungschefs selbst angenommen wurde. Daher muss auch der Rat Bilanz ziehen.

Obwohl die Gemeinschaftsorgane die Veranstaltung von Diskussionen auf nationaler Ebene tatkräftig unterstützen müssen, sind dafür doch in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. In Plan D hat die Kommission empfohlen, die Diskussionen in den Mitgliedstaaten zu strukturieren, damit das Feedback unmittelbare Auswirkungen auf die politische Agenda der Europäischen Union hat.

Was den zweiten Teil Ihrer Anfrage betrifft, möchte die Kommission betonen, dass die in Plan D vorgeschlagenen verschiedenen Initiativen auf europäischer Ebene Bestandteil eines langfristigen Plans sind und in den 25 Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell umgesetzt werden. Die geplante Ernennung von europäischen Botschaftern der guten Willens gehört zu den Maßnahmen, die in den meisten EU-Ländern und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden müssen, wobei der Ideenreichtum und die Vorschläge aller am Prozess Beteiligten gefragt sind.

Ein für alle Länder gleichermaßen geeignetes Modell gibt es genauso wenig wie ein Standardmuster für die Veranstaltung der Diskussionen in den Mitgliedstaaten. Wie dem auch sei: Die Kommission hält es für wichtig, nochmals zu erklären, dass die Botschafter stets freiwillig tätig sein würden und ihre eigenen Meinungen vermitteln würden. Die Kommission hat nicht vor, sie auf eine bestimmte Linie einzuschwören.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Ich möchte gern wissen, ob Kommissar Potočnik nicht der Meinung ist, das Projekt der „Botschafter des guten Willens“ könnte etwas lächerlich wirken. Sollten nicht eher gewählte Parlamentarier als Botschafter der EU fungieren?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Selbstverständlich setzen wir darauf, dass Mitglieder des Parlaments als Botschafter der Europäischen Union tätig werden. Wir alle müssen dies tun. Weil Europa einfach zu groß ist und weil es heute so viele Missverständnisse in Europa gibt, kann es nach meinem Dafürhalten selbst bei vollem Einsatz keinem von uns gelingen, sich um alles richtig zu kümmern. Meines Erachtens könnten uns Maßnahmen, die auf eine Schärfung des Blicks dafür abzielen, was die Europäische Union eigentlich ausmacht, eher voranbringen.

Ich bin wie Sie, verehrte Frau Abgeordnete, der Meinung, dass wir alle, d. h. die Mitglieder des Parlaments und die Kommission, Verantwortung tragen, doch die von uns vorgeschlagene Maßnahme ist ebenfalls wichtig.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 40 von Richard Corbett (H-0021/06)

Betrifft: Mittel für die Debatte über die Zukunft Europas

Welche Mittel sollen den Gruppierungen der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, um die Debatte über die Zukunft Europas anzuregen? Wann soll eine entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission möchte Ihnen, verehrter Herr Abgeordneter, mitteilen, dass aus dem Haushalt 2006 für die Haushaltslinie PRINCE 7,6 Millionen Euro bereitgestellt werden. Damit sollen Maßnahmen finanziert werden, die in Plan D vorgesehen sind, um die Debatte in der vom Europäischen Rat im Juni 2005 beschlossenen Zeit der Reflexion in den Mittelpunkt zu stellen.

Diese Haushaltsmittel werden wie folgt verwendet: Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 2 Millionen Euro wird in den kommenden Wochen ergehen; damit sollen europaweite Projekte zur Schaffung der Voraussetzungen für Diskussionen der Bürger über EU-Themen gefördert werden. Die Vernetzung der EU-Bürger und deren Teilnahme an der Debatte über Europa soll unterstützt werden. Weitere Ziele sind die Einholung von Bürgermeinungen, insbesondere mithilfe qualitativer Instrumente und durch umfassende Befragungen, und Analysen der Beiträge der Bürger als Feedback für die Entscheidungsträger. Zusätzlich werden 850 000 Euro für die Schaffung bestimmter Informationsprodukte zur Verfügung gestellt.

Um die Umsetzung von Plan D auf lokaler Ebene zu unterstützen, werden die Vertretungen der Kommission 4,5 Millionen Euro erhalten. Damit sollen die Diskussionen auf regionaler und lokaler Ebene ausgeweitet, aber auch die Synergien und die Koordinierung zwischen der nationalen, der regionalen und der EU-Ebene im Zusammenhang mit der Umsetzung von Plan D verbessert werden. Die 4,5 Millionen Euro sollen im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines Vergabeverfahrens bereitgestellt werden.

Schließlich werden 250 000 Euro für die Entwicklung einer Website speziell zum Thema „Debatte über Europa“ beantragt. Generell hat die Kommission bereits ihre Enttäuschung über die vor kurzem vom Europäischen Rat vereinbarte Kürzung der globalen Mittelzuweisungen für die nächste Finanzielle Vorausschau, Rubrik 3 geäußert, geschieht dies doch zu einem Zeitpunkt, da die Debatte über Europa in ihre entscheidende Phase eintritt.

 
  
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  Richard Corbett (PSE).(EN) Ich begrüße die Antwort der Kommission. Es freut mich, dass die Zivilgesellschaft und NRO sowie deren Meinungen im Mittelpunkt stehen und nicht nur Verlautbarungen in Boulevardzeitungen und Meinungsäußerungen anderer tonangebender Diskussionsteilnehmer. Gestatten Sie mir bitte auch die Bemerkung, dass der Schwerpunkt in dieser Zeit der Reflexion bislang eher auf dem Kontext als auf dem Text der Verfassung gelegen hat. Ist die Kommission nicht auch der Meinung, dass wir die Debatte zu gegebener Zeit, wenn auch vielleicht nicht mehr in diesem, aber ganz sicher im kommenden Jahr, voranbringen und erörtern müssen, was mit diesem Text eigentlich passieren soll?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich glaube ich, dass wir uns auch mit dem Inhalt und den von Ihnen angesprochenen Fragen befassen sollten. Wie Sie schon sagten: Vielleicht nicht mehr in diesem, aber eventuell im nächsten Jahr sollten wir unser Augenmerk auch darauf richten.

 
  
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  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Kommissar! Wer soll denn noch daran glauben, dass alles unternommen wird, damit es bei der Verteilung der Mittel zwischen Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Verfassung einsetzen, und denjenigen, die sie ablehnen, gerecht zugeht? Man denke doch nur einmal an den Wunsch der Kommission, ihre eigene Propaganda zu überwachen; ein Beleg dafür war der jüngst von Kommissarin Wallström verkündete Vorschlag, einen politisch kontrollierten europäischen Nachrichtensender, nämlich EbS, zu schaffen.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Es soll eine offene Diskussion sein. So war es von Anfang an gedacht. Dabei sollten beide Seiten, also Befürworter wie Gegner, Gehör finden. Genau das war während der gesamten Verfassungsdebatte der Fall, die auf umfassenden Konsultationen beruhte. Und so soll es auch in Zukunft ablaufen.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 41 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0030/06)

Betrifft: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei den Europäischen Informationsnetzen

Wie beurteilt die Kommission die bisherige Tätigkeit der Europäischen Informationsnetze?

Beabsichtigt sie eine Neukonzeption, um die Information der europäischen Bürger effizienter zu gestalten, und wenn ja, welche Finanzierungsmechanismen gedenkt sie einzusetzen?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Am 1. Mai 2005 gab die Kommission den Startschuss für ein neues Netz von Europe-Direct-Informationsrelais. Die überall in der erweiterten Europäischen Union angesiedelten 393 neuen Relais lösen die früheren Info-Points Europe (IPE) und die Foren für den ländlichen Raum, d. h. Carrefours ab, die die bislang die Öffentlichkeit mit Fakten und Zahlen über EU-bezogene Angelegenheiten in städtischen und ländlichen Gebieten versorgt haben. Um den Informationserfordernissen der Öffentlichkeit besser entsprechen zu können, wurden die Ziele des neuen Netzwerks gestrafft.

Die zur Unterstützung des Netzwerks eingesetzten Finanzierungsmechanismen müssen mit der Haushaltsordnung der EU im Einklang stehen. Die neuen Relais wurden daher entsprechend dem Beschluss K/2004/2869 der Kommission auf der Grundlage einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Jedes Europe-Direct-Informationsrelais erhält einen Betriebskostenzuschuss von bis zu 24 000 Euro; während sich der maximale Zuschuss bei den früheren IPE und Carrefours auf 20 000 Euro belief. Darüber hinaus plant Digicom Anfang 2007 eine ergänzende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um neue Relais in geografischen Gebieten, die durch das bestehende Netz nicht ausreichend versorgt sind, und unter Berücksichtigung des geplanten Beitritts von Rumänien und Bulgarien zu eröffnen.

Zur Wirkung der Netze ist zu sagen, dass eine 2003 durchgeführte interne Bewertung der früheren Informationsrelais zeigte, welchen Wert diese als Partner in der Kommunikationspolitik, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, wirklich haben. Ab dem zweiten Halbjahr 2006 wird dann schrittweise ein Online-Überwachungssystem zur Bewertung der Tätigkeit der neuen Informationsrelais aufgebaut.

Schließlich will die Kommission im Rahmen des im Juli 2005 veröffentlichten Aktionsplans für Kommunikation in Europa eine Durchführbarkeitsstudie – Maßnahme 6 des Aktionsplans – in Auftrag geben, um festzustellen, inwieweit eine schrittweise Zusammenführung der verschiedenen Informationsquellen der Kommission unter einem Dach wünschenswert ist. Wie es in Maßnahme 42 des Aktionsplans heißt, soll eine Untersuchung der Kommunikationswirkungen der Aktivitäten der Relais Ende 2006 in Angriff genommen werden.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Nachdem ich Ihre Antwort auf die vorangegangene Frage gehört habe, möchte ich fragen, in welchem Verhältnis die Ausgaben für diese kontinuierliche Information über das gegenwärtige Europa zu den Ausgaben für Plan D stehen, den Sie erwähnt haben.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Da besteht doch überhaupt kein Zusammenhang. Das hat mit dem vorherigen Punkt überhaupt nichts zu tun.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 42 von Margarita Starkeviciute (H-0072/06)

Betrifft: Sendungen von Euronews in Litauen

Der Nachrichtensender Euronews, der täglich über aktuelle europäische Themen berichtet, wird teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert. Da die Bürger Litauens keinen Zugang zu solchen Programmen haben, sind sie gegenüber den Bürgern anderer Mitgliedstaaten benachteiligt, insbesondere weil die örtlichen Medien es sich nicht leisten können, Reporter in der Europäischen Union unter Vertrag zu nehmen.

Sieht die Kommission eine Möglichkeit, wie den Bürgern Litauens der Zugang zu täglichen Sendungen von Euronews von einer halben Stunde über den nationalen staatlichen Sender eröffnet werden kann?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) 2005 schloss die Kommission mit EuroNews einen Dienstleistungsauftrag über die Berichterstattung zu EU-Angelegenheiten in den Nachrichtensendungen und Magazinen des Senders auf der Grundlage einer Charta der strikten redaktionellen Unabhängigkeit. Der Vertrag deckt die Kosten für Produktion und Verbreitung der EU-Programme ab. Vertragsgrundlage waren die Ausstrahlung in den bestehenden sieben Sprachen, d. h. Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Russisch, und die Reichweite. Der Vertrag sieht keine Verpflichtung des Senders vor, seine geografische Reichweite zu vergrößern oder die Anzahl der Sprachen zu erhöhen. Allerdings ist darin geregelt, dass die EU-Programme auch unabhängig von einer Erhöhung der Reichweite und der Anzahl der Sprachen während der gesamten Vertragslaufzeit abgedeckt sind.

Ein Auswahlkriterium war die Kapazität und der Wille von EuroNews, seine geografische und sprachliche Reichweite zu vergrößern. Seit Vertragsabschluss wurde in Rumänien ein Sendefenster in rumänischer Sprache in Betrieb genommen; Vereinbarungen wurden unter anderem auch mit Indien und China unterzeichnet.

EuroNews erweitert ferner das Spektrum der Technologien, die einen Empfang ermöglichen, d. h. Kabel, DVB-T, Mobiltelefone usw. Über die Verbreitung, eine kommerzielle Angelegenheit, entscheidet EuroNews jedoch ganz allein. Selbstverständlich ermutigt die Kommission den Sender, alle seine Möglichkeiten für eine Erhöhung der geografischen und sprachlichen Reichweite auszuschöpfen.

In Litauen können derzeit nur 49 000 der insgesamt 1,33 Millionen Haushalte EuroNews über Kabel oder Satellit empfangen. EuroNews gehört zum Kreis der Anwärter für eine Ausstrahlung über terrestrisches Digitalfernsehen; die diesbezüglich laufenden Verhandlungen mit Lietuvos Telekomas werden hoffentlich zu einem positiven Ergebnis führen. Darüber hinaus werden Gespräche mit dem staatlichen Kanal LRT geführt, wobei es darum geht, diesem Sender die Erlaubnis zu erteilen, auf seinen Hertz-Frequenzen beliebig oft EuroNews-Programme auszustrahlen. Derzeit ist auch ein litauisches Sendefenster nach dem Muster des rumänischen Sendefensters im Gespräch.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich vertraue darauf, dass die Kommission künftig versuchen wird, dafür zu sorgen, dass EuroNews-Sendungen insgesamt in allen Ländern zugänglich sind, wo keine Ausstrahlung erfolgt, sowie in, sagen wir Nachbarländern, denn das Fernsehen ist nach wie vor die beliebteste Informationsquelle, vor allem in Bezug auf Europa.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. (EN) Wir bemühen uns nach Kräften unter Berücksichtigung der Verträge und der Unabhängigkeit von EuroNews.

 
  
  

Anfragen an Frau Fischer Boel

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 43 von Henrik Dam Kristensen (H-0007/06)

Betrifft: Zuckerübereinkommen und Renationalisierung der gemeinsamen Agrarpolitik

In dem Übereinkommen über eine Reform des Zuckermarktes wird die Möglichkeit geschaffen, dass einige der Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für die Zuckerrübenproduzenten zahlen können. Welche Haltung nimmt die Kommission davon ausgehend prinzipiell gegenüber staatlichen Beihilfen als Regulierungsinstrument in der gemeinsamen Agrarpolitik jetzt ein? Ist zu erwarten, dass die Kommission dieses Instrument im Rahmen künftiger Vorschläge handhaben wird, oder wird es ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Reform des Zuckermarktes angewandt? Wie sieht die Kommission die Perspektiven für eine Beseitigung der Beihilfen für die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU im Falle einer völligen oder teilweisen Renationalisierung der Agrarbeihilfen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (DA) Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas kam gleich von Beginn an ein anerkannter Grundsatz zur Anwendung, wonach die besondere Eigenart der Landwirtschaft und die strukturell bedingten Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der EU – von Finnland im Norden bis zur südlichsten Spitze Italiens – zu berücksichtigen sind. Wenn nötig, können diese Dimensionen übrigens auch bei den staatlichen Beihilfen Berücksichtigung finden.

Derzeit ist es gestattet, staatliche Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung verschiedener landwirtschaftlicher Produkte zu gewähren, die im Anhang 1 des EG-Vertrags aufgelistet sind, sofern drei unterschiedliche Kriterien erfüllt werden. Erstens dürfen die Wettbewerbsbedingungen nicht außer Kraft gesetzt werden. Zweitens müssen die Beihilfen generell der Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechen, und drittens müssen solche Beihilfen natürlich mit den von uns eingegangenen internationalen Verpflichtungen vereinbar sein. Ich könnte in diesem Zusammenhang auf unser WTO-Übereinkommen zur Landwirtschaft verweisen.

Auf dem Europäischen Rat vom November legten die Landwirtschaftsminister die politische Strategie für die Reformierung der gemeinsamen Zuckerpolitik der EU fest. Gemäß dieser Übereinkunft wird es möglich sein, Zuckerrübenerzeugern in Finnland begrenzte staatliche Sonderbeihilfen von nicht mehr als 350 Euro pro Hektar zu gewähren, wobei diese Beihilfen pro Jahr insgesamt nicht über 90 Millionen Euro liegen dürfen und sie konkret auf die „entlegensten Regionen“ ausgerichtet sein müssen. Es wurde zudem beschlossen, den Mitgliedstaaten, die ihre Quotenzuckermenge um mehr als 50 % senken, die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb eines Übergangszeitraums von fünf Jahren übergangsweise Beihilfen zu erhalten, die auf der Grundlage des Produktionsjahres errechnet werden, in dem sie mit der Senkung ihrer Quoten begonnen haben oder in dem sie ihre Quoten unter 50 % senken. Im Falle von Italien war es bereits möglich, solche Übergangsbeihilfen zu gewähren, die ungefähr 11 Euro pro Tonne Zuckerrohr je Produktionsjahr entsprechen. Diese Beihilfen waren vorrangig für den Transport der Zuckerrüben bestimmt.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform), die 2003 gemäß den zuvor in Berlin, Göteborg und Brüssel gefassten Beschlüsse zum Agrarsektor angenommen wurde, befindet sich jetzt in der Durchführungsphase. In den neuen Mitgliedstaaten ist die Reform klar in den Haushaltsrahmen für die erweiterte EU eingebettet, der 2002 in Brüssel festgelegt worden war. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der GAP-Reform bestand kein Wunsch, die europäische Agrarpolitik auf irgendeine Weise zu renationalisieren.

 
  
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  Henrik Dam Kristensen (PSE).(DA) Frau Präsidentin! Ich möchte der Kommissarin vielmals für Ihre Antwort danken. Lassen Sie mich zunächst sagen, wie erfreulich es war, dass wir eine Zuckerreform erreicht haben. Und ich bezweifle nicht einen Augenblick, dass die Kommissarin sich rechtlich korrekt verhält. Ich stelle nicht die Art und Weise in Frage, in der die Reform ausgearbeitet worden ist.

Ich suche zweifellos eher nach einer politischen Antwort und einer politischen Erklärung. Meines Erachtens sind in den nächsten Jahren mehr Reformen im Agrarsektor nötig. Ich würde daher gern wissen, welchen Standpunkt die Kommissarin gegenüber der Nutzung der Renationalisierung als Reforminstrument vertritt. Hat die Kommissarin keine Vorbehalte, diesen Weg einzuschlagen? Meiner Ansicht nach würde die Renationalisierung bedeuten, dass wir der Gemeinsamen Agrarpolitik den Rücken kehren. Das heißt, ich möchte wissen, wie die Kommissarin grundsätzlich zum Konzept der Renationalisierung der künftigen Agrarpolitik steht.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (DA) Frau Präsidentin! Wenn es um die Gemeinsame Agrarpolitik Europas geht, dann glaube ich nicht, dass der Herr Abgeordnete irgendwelche Zweifel an meinem Standpunkt gegenüber der Renationalisierung haben kann. Der Vorschlag der Renationalisierung wurde zu keiner Zeit unterbreitet. Ganz im Gegenteil.

Wenn ich übrigens ein relativ aktuelles Beispiel anführen darf, dann wird deutlich, dass ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Vorschlag für eine freiwillige Modulation von bis zu 20 % gekämpft habe, der vom britischen Ratsvorsitz im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur nächsten Finanziellen Vorausschau, das heißt für 2007-2013, vorangetrieben wurde.

Meines Erachtens würde ein solcher Vorschlag bedeuten, dass wir den ersten Schritt in Richtung Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas gehen. Er würde bedeuten, dass wir, anstatt auf der gleichen Grundlage Wettbewerb zu betreiben, in eine Situation geraten würden, in der die Agrarpolitik sich mit dem Tauziehen zwischen den einzelnen nationalen Schatzämtern und den verschiedenen Finanzministern der 25 Mitgliedstaaten der EU befassen würde.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 44 von Zbigniew Krzysztof Kuzmiuk (H-0011/06)

Betrifft: Reform des Zuckermarktes

Die von der Kommission und vom Rat beschlossene Reform des Zuckermarktes sieht für Zuckererzeuger unter anderem Ausgleichszahlungen für die Reduktion der Produktionsquoten in Höhe von 730 Euro pro Tonne vor. In Polen, wo die Produktionsquoten für Zuckererzeuger und nicht für Zuckerrübenerzeuger gelten, könnte dies zu einer Verringerung der Zuckerproduktion führen und infolgedessen die Zuckerrübenerzeuger zwingen, den Zuckerrübenanbau aufzugeben.

Welche Unterstützung ist für polnische Zuckerrübenerzeuger vorgesehen, die den Anbau von Zuckerrüben aufgeben müssen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Im Prinzip wird die Zuckerquote für jedes Land auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegt. Im Rahmen der geltenden Zuckermarktordnung weisen die Mitgliedstaaten den Zuckerherstellern, nicht aber direkt den Zuckerrübenerzeugern Quoten zu. Dieses Prinzip bleibt nach der Reform unangetastet, und auch Polen macht hier keine Ausnahme.

Mit der geplanten Einrichtung des Umstrukturierungsfonds soll die Durchführung der notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen erleichtert werden, die zu einer Verringerung der Zuckererzeugung in den wettbewerbsschwächeren Regionen der Europäischen Union führen sollen.

Erzeuger, die auf ihre Zuckerquoten verzichten, werden in einer vierjährigen Übergangsfrist Anspruch auf Umstrukturierungsbeihilfen haben, deren Gewährung allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft sein wird. Dazu gehören die obligatorische Konsultation der Zuckerrübenerzeuger und die Einreichung eines zwischen der Regierung und der Industrie zu vereinbarenden Umstrukturierungsplans. Die Mitgliedstaaten haben erheblichen Spielraum, was die Festlegung der detaillierten Vorschriften für die Verwendung der Umstrukturierungsbeihilfe anbelangt; sie müssen lediglich die allgemeinen Vorschriften des künftigen Gemeinschaftsrechts einhalten. Darum – dies ist sehr wichtig und ich betone es immer wieder – kann sich die Industrie nicht die für die Umstrukturierung vorgesehenen Gelder in die Tasche stecken. Das ist sehr wichtig, und auf diesem Konzept beruht dieser Umstrukturierungsfonds.

Neben den Zuckerherstellern können auch Zuckerrübenerzeuger und Maschinenlieferanten von diesem Umstrukturierungsfonds profitieren. Mindestens 10 % des Umstrukturierungsfonds in Höhe von 730 Euro pro Tonne sollten für die Landwirte vorgesehen werden, um sie vor allem für Investitionen in Spezialmaschinen zu entschädigen, die zur Erzeugung von Zuckerrüben erforderlich sind. Die Formulierung „mindestens 10 %“ besagt eindeutig, dass die Mitgliedstaaten einen höheren Anteil für die Zuckerrübenerzeuger, d. h. die Landwirte, beschließen können.

Besonders zu erwähnen ist auch die Tatsache, dass Zuckerrübenerzeuger unabhängig von dem soeben diskutierten Umstrukturierungsfonds Direktbeihilfen als Ausgleich für Einkommenseinbußen erhalten werden, die sie aufgrund der sinkenden Preise erleiden. Sie werden diese Direktbeihilfe sogar dann erhalten, wenn sie die Erzeugung einstellen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten werden die direkten Ausgleichzahlungen für Zuckerrübenerzeuger nicht schrittweise eingeführt. Sie erhalten exakt denselben Ausgleich pro Hektar wie ihre Kollegen in den 15 alten Mitgliedstaaten, was bedeutet, dass anders als bei Getreide die Ausgleichzahlungen nicht schrittweise eingeführt werden. Sobald die Zuckerreform anläuft, wird der Ausgleich 100 % betragen.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Ich möchte eine weitere Frage stellen. Verfügt die Kommission über Instrumente, um die Übertragung von Zuckerquoten von einem Land aufs andere, beispielsweise zwischen Polen und anderen Ländern, zu beschränken? Gibt es solche Instrumente und würden sie in diesem Fall Anwendung finden?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Der Rat hat sich unter anderem geeinigt, dass die Übertragung von Quoten zwischen Mitgliedstaaten, aber auch innerhalb eines Mitgliedstaats möglich ist. Beispielsweise kann in Polen und in jedem anderen Land ein Erzeuger die Quote eines anderen Zuckererzeugers übernehmen; allerdings sieht der Reformvorschlag keine grenzüberschreitende Quotenübertragung vor.

 
  
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  Die Präsidentin.

Anfrage Nr. 45 von Glenys Kinnock (H-0089/06)

Betrifft: Raffinationsbeihilfe

Wie der Kommission bekannt ist, erhalten die AKP-Länder, die das Zuckerprotokoll unterzeichnet hatten, einen Garantiepreis für ihren Rohzucker, der dem unteren Interventionspreis der EU entspricht. Dieser Preis schließt derzeit eine Anpassungsgrundbeihilfe für traditionelle Raffinerien ein – die 5,1 % des Garantiepreises beträgt. Diese Beihilfe beläuft sich auf rund 35 Millionen Euro. Nach der vorgeschlagenen Reform der Zuckerregelung der EU soll diese Raffinationsbeihilfe jedoch nicht mehr aus dem EU-Haushalt gezahlt werden, sondern in Form einer 5,1 %igen Preissenkung an die AKP-Länder weitergegeben werden – wodurch sich für die AKP-Länder Mindereinnahmen von 35 Millionen Euro ergeben.

Kann die Kommission bestätigen, dass sie die Möglichkeit einer leichten Anpassung des Kompromisspakets über die GMO, über das am 20. Februar im Rat beraten wird, prüfen und es ermöglichen wird, dass die Anpassungsbeihilfe für die Raffinationsindustrie weiterhin aus dem EU-Haushalt gezahlt wird?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Um den Preis für die Zuckerprotokoll-Länder zu garantieren, haben sich die Preise stets vollständig an den institutionellen Zuckerpreisen der EU orientiert. Einen garantierten Festpreis für die Zuckerprotokoll-Länder hat es also nie gegeben. Allerdings werden diese Länder bis zum Produktionsjahr 2008/2009 von einer geringeren Preissenkung profitieren. Damit haben sie drei Jahre Zeit, sich auf die neuen Preisstützungsregelungen in der Europäischen Union einzustellen.

Im Zeitraum 2006-2007 sowie 2007-2008 wird der Referenzpreis für Rohzucker lediglich um 5 % sinken, die Zuckerrübenerzeuger in der Europäischen Union müssen hingegen im ersten Jahr eine 20%ige Kürzung und im zweiten Jahr eine Reduzierung von 27,5 % verkraften. Der Grund für die lediglich 5%ige Senkung ist darin zu sehen, dass Raffinerien und somit die AKP-Lieferanten von der Umstrukturierungsabgabe befreit sein werden, d. h. sie müssen sie überhaupt nicht entrichten. Allerdings müssen die Raffinerien künftig auf die Raffinationsbeihilfe verzichten, die im Zuge der Reform abgeschafft wird.

Natürlich wurde über die veränderten Bedingungen für die AKP-Länder nach der Einführung der Reform in der Europäischen Union in aller Ausführlichkeit diskutiert, ehe die Endfassung der politischen Einigung im Rat vorgelegt wurde. Von Anfang an stand fest, dass das zweite Halbjahr 2006 abgesichert werden muss, da es nicht unter die nächste Finanzielle Vorausschau fällt. Daher wurde der Beschluss gefasst, 40 Millionen Euro speziell für die Zeit ab dem 1. Juli 2006 bis zum Ende des Jahres bereitzustellen.

Was den Zeitraum der nächsten Finanziellen Vorausschau betrifft, war ziemlich klar, dass für die von der Kommission gewünschte Mittelzuweisung, die deutlich über den genannten 40 Millionen Euro liegt, der Verlauf der Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau den Ausschlag geben wird. Es handelt sich aber um einen wesentlich höheren Betrag als den Genannten. Ich kann dazu nur sagen, dass im Kommissionsvorschlag Haushaltsmittel im Umfang von 190 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen waren. Darum hoffe ich, dass sich auch im Parlament die Erkenntnis durchsetzen wird, dass diese AKP-Länder vor allem in der Übergangsphase auf Hilfe angewiesen sind.

 
  
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  Glenys Kinnock (PSE).(EN) Vielen Dank, Frau Kommissarin! Ich spreche davon, dass die 18 Länder, die das Zuckerprotokoll unterzeichnet haben, die Auswirkungen der Reform der Zuckerregelung durchaus zu spüren bekommen haben. Sie sagen, dass für die 18 Länder 40 Millionen Euro zur Verfügung standen. Drei Kommissionsmitglieder – Sie selbst, Herr Mandelson und der Präsident der Kommission – haben den AKP-Ländern 190 Millionen Euro versprochen. Ich verfolge das inzwischen sehr aufmerksam. Uns ist nicht klar, woher dieses Geld kommen soll; wir halten es für unwahrscheinlich, dass die von Ihnen zugesagte Summe in den Haushalt eingestellt wird. Obwohl sich das Parlament alle Mühe gibt, haben wir doch massive Probleme bei der Mittelzuweisung, damit das erforderliche Geld auch zweckgebunden bereitgestellt werden kann.

Werden Sie, Frau Kommissarin, im Rat darauf dringen, dass alle nicht zugewiesenen Mittel, die wir in der Rubrik IV eventuell ausfindig machen, für diesen Zweck gebunden werden? Werden Sie sich für den Schutz der Zucker erzeugenden AKP-Länder einsetzen, die sich gerade jetzt so verwundbar fühlen?

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihnen, Frau Kinnock, bekannt ist, dass wir in sehr engem Kontakt mit den Zucker erzeugenden AKP-Ländern gestanden haben, denn schließlich sind Sie ja hervorragend über dieses Thema informiert, über das wir übrigens heute auch nicht zum ersten Mal sprechen. Nicht alle AKP-Länder produzieren Zucker. Uns war es sehr wichtig, sie zu unterstützen und nach Möglichkeit davon zu überzeugen, neue Wege auszuprobieren, anstatt trotz fehlender Wettbewerbfähigkeit weiterhin Zucker zu erzeugen. Daher war ich sehr froh, dass die Kommmission in der vergangenen Woche eine Mitteilung über Bioethanol durchsetzen konnte. Anschließend nahm Herr Michel, der für die Entwicklungsgelder zuständig ist, zusammen mit mir an einer Pressekonferenz zu diesem Thema teil, könnte doch Bioethanol eine Alternative für jene Länder sein, in denen die Zuckererzeugung eingestellt werden soll.

Über die Zahlen wird weiterhin diskutiert. Der Kommission war es jedoch wichtig, klar zu signalisieren, dass wir uns um Alternativen für die Zucker erzeugenden AKP-Länder kümmern. Diese werden Ihnen sicher bestätigen können, dass wir uns mehrfach mit ihnen zusammengesetzt haben. Beispielsweise hatten wir zweimal bei Ratstagungen die Gelegenheit zu direkten Kontakten. Unsere Gesprächspartner haben verstanden, dass uns dieses Problem wirklich am Herzen liegt.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.20 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
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