Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Enrico Letta im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (KOM(2005)0088 – C6-0084/2005 2005/0016(COD)) (A6-0332/2005).
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Letta, und allen Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für ihre hervorragende Arbeit an dem Vorschlag für eine Verordnung über diese Art von Statistik danken.
Insbesondere möchte ich die Tatsache hervorheben, dass das Parlament die Notwendigkeit betont hat, für seine Arbeit baldmöglichst über die in dieser Verordnung vorgesehenen Daten zu verfügen. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, dass unsere unmittelbarsten Wettbewerber, die USA und Japan, seit über zwanzig Jahren ausführliche Daten über die Auslandsinvestitionen ihrer Unternehmen besitzen und ihre Regierungen und Wirtschaftsakteure dadurch im Vergleich zu Europa einen beträchtlichen Vorteil genießen, wenn es um die Gestaltung ihrer Strategien und ihrer Handelspolitik geht.
Deshalb erachtet es die Kommission als sehr wünschenswert, dass das Parlament und der Rat in erster Lesung zu einer Einigung über diesen Verordnungsvorschlag kommen, sodass die Erfassung dieser Art von Daten noch im laufenden Jahr beginnen kann. Meines Erachtens sind beide Institutionen einem Übereinkommen sehr nahe, und wir hoffen, dass es schnellstmöglich erreicht wird.
Wie ich sagte, wird mit dieser Verordnung auf eine Lücke in der Gemeinschaftsstatistik reagiert, die uns zum Nachteil gereicht. Derzeit verfügen wir nur über die Daten, die einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis entweder im Rahmen ihrer strukturellen Wirtschaftsstatistik oder der Zusammenstellung ihrer Zahlungsbilanzstatistik erfassen. Es ist jedoch aufgrund der Vielfalt der angewendeten Methoden und der Art der erfassten Informationen nicht möglich, daraus Gesamtgrößen für die Europäische Union mit 25 Mitgliedern zu errechnen.
Es versteht sich von selbst, welche Bedeutung die Vervollkommnung des Binnenmarkts und welche Tragweite die Strategie von Lissabon und ihre Ziele, Wachstum und Beschäftigung zu steigern und die Europäische Union zu einer attraktiven Region für unternehmerfreundliche Investitionen zu machen, für uns alle haben. Zudem wird in diesem Jahr besonders deutlich, wie wichtig die Verteidigung europäischer Interessen in multilateralen kommerziellen Verhandlungen ist.
Die Daten, die mit dieser Verordnung erfasst werden sollen, sind bei all diesen Fragen von größtem Nutzen. Letztendlich, meine Damen und Herren, sprechen wir von einer Art Statistik, die von grundlegender Bedeutung ist, um die Dynamik, Vitalität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Wirtschaftsakteure zu verbessern.
In dieser Hinsicht ist die Kommission der Ansicht, dass die von den Damen und Herren Abgeordneten eingebrachten und diskutierten Änderungsanträge, die auf die beschleunigte Implementierung der Erfassung dieser Daten gerichtet sind, eine ausgezeichnete Grundlage darstellen, um in erster Lesung einen Kompromiss zu erzielen.
Doch aus demselben Grund ist die Kommission nicht damit einverstanden, dass die Änderungsanträge zur Rolle des Parlaments bei der Umsetzung dieser Verordnung beibehalten werden müssen, denn angesichts ihres sehr technischen Charakters würden Änderungsanträge dieser Art relativ wenig zusätzlichen Nutzen bringen, aber fast mit Sicherheit ein Übereinkommen mit dem Rat in erster Lesung verhindern. Ich beziehe mich da natürlich auf die Änderungsanträge 1, 2 und 9, mit denen die Verfahren des so genannten Lamfalussy-Prozesses in Bezug auf die Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen auf das Gebiet der Erfassung von statistischen Daten ausgeweitet werden sollen.
Die Damen und Herren Abgeordneten und insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die auch für die Verhandlung der Richtlinien über Finanzdienstleistungen zuständig sind, befinden sich im Hinblick auf die Bewertung der Unterschiede zwischen den beiden Sektoren in einer privilegierten Lage. Ich brauche Sie hier nicht an die ganz unterschiedlichen Implementierungsebenen der Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen und die Gründe zu erinnern, die ganz anders als im heute diskutierten Fall liegen, aus denen die Kommission es für zweckmäßig hielt, dem Parlament auf einigen dieser Ebenen größere Prüfungsmöglichkeiten einzuräumen, als dies in den geltenden Bestimmungen zur Komitologie festgelegt ist.
Dennoch möchte ich, bevor ich schließe, gegenüber den Damen und Herren Abgeordneten zwei Faktoren hervorheben in der Hoffnung, dass Sie Ihren Standpunkt zu diesen drei Änderungsanträgen 1, 2 und 9 überdenken.
Erstens muss das zwischen den Institutionen bestehende Übereinkommen zur Festlegung der endgültigen Parameter für die Datenerfassung im Mitentscheidungsverfahren, sobald die Ergebnisse der Pilotstudien bekannt sind, berücksichtigt werden. Das Parlament wird alle Möglichkeiten haben, um gemeinsam mit dem Rat bei den wesentlichen Aspekten der Umsetzung dieser Verordnung seine Rolle als Gesetzgeber wahrzunehmen.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass der derzeitige österreichische Vorsitz seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht hat, ein zufrieden stellendes Übereinkommen mit dem Parlament bei der Überprüfung der Komitologiebestimmungen zu erreichen. Wie Sie sehr gut wissen, ist auf diesem Gebiet ein Kompromiss in Sicht, der die legitimen Bestrebungen des Parlaments zur vollen Ausübung seiner Rolle als Gesetzgeber angemessener widerspiegelt.
Unter diesen Umständen hoffe ich, Herr Präsident, während ich wiederhole, dass die Kommission natürlich bereit ist, das Parlament jederzeit über die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse umfassend informiert zu halten, dass die Abstimmung dieses Parlaments ein Übereinkommen in erster Lesung zu dieser Verordnung ermöglichen wird.
Enrico Letta (ALDE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Kommission und Kommissar Almunia für seine Rede und für die wertvolle Arbeit, die die beiden Organe in Vorbereitung auf diese Aussprache geleistet haben, danken.
Mit dieser Richtlinie, die abgesehen von ihrem scheinbar technischen Charakter von großer Tragweite ist, wollen wir zwei Arten der Erhebung von Daten über Auslandsunternehmenseinheiten regulieren, nämlich die „Inward FATS”, die sämtliche unter ausländischer Kontrolle stehende Unternehmen und Branchen abdecken, und die „Outward FATS“, die sich auf Unternehmen im Ausland beziehen, die von einem in der EU ansässigen Unternehmen kontrolliert werden.
Wie Kommissar Almunia ausgeführt hat, schlägt die Kommission vor, einen verbindlichen gemeinsamen Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten festzulegen.
Der Kommissionsvorschlag enthält zwei verschiedene Module für die Erhebung von Inward- und Outward-Daten. Das Modul für die „Inward FATS“ beruht auf Daten, die im Rahmen der Strukturellen Unternehmensstatistik erhoben werden. Den „Outward FATS“ hingegen liegt das Modul für Direktinvestitionen in der Verordnung über Zahlungsbilanzstatistiken zugrunde. Während die meisten Vorschriften für Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten im Inland verbindlich sind, sehen die Vorschriften für Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen eine freiwillige Versuchsphase auf der Grundlage von Pilotstudien vor, die der Untersuchung der Durchführbarkeit und der Feststellung der Kosten der Datenerhebung dienen.
Der kritische Punkt dieser Richtlinie besteht darin, dass, wie Kommissar Almunia soeben hervorgehoben hat, Japan und die Vereinigten Staaten bereits seit über 20 Jahren über solche Informationen verfügen, und zwar sogar auf einer sehr viel detaillierteren Ebene, als wie sie durch die Richtlinie eingeführt werden soll.
Der Vorschlag der Kommission sieht Pilotstudien und Komitologieverfahren mit langen Übergangszeiträumen vor. Das bringt die Gefahr mit sich, dass die politischen Entscheidungsträger in Europa noch allzu lange ohne entsprechende Daten auskommen müssen, während ihre amerikanischen und japanischen Kollegen schon jetzt sehr viel besser über die Trends und Strategien ihrer eigenen Unternehmen sowie transnationaler Konzerne informiert sind, was auch den Bereich der „Outward FATS“ mit einschließt.
Aus all den genannten Gründen sollte der Ansatz der Kommission unterstützt werden, wobei jedoch einige Erfordernisse berücksichtigt werden müssen. Erstens sollten die Vorschriften dieser Regelung keine überflüssige bürokratische und finanzielle Belastung für die betroffenen Unternehmen darstellen. Zweitens dürfen die Fristen für die Umsetzung der Richtlinie und damit für die Verfügbarkeit von Daten nicht zu lang sein, damit die Entscheidungsträger in der EU so schnell wie möglich mit ihren Kollegen in den USA oder in Japan gleichziehen können.
Die Vor- und Nachteile des Komitologieverfahrens, das in unserem Ausschuss als Alternative zum Legislativverfahren für die Durchführung der „Outward FATS“ heiß diskutiert wurde, sollten sorgfältig und in dem Bewusstsein abgewogen werden, dass sämtliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Ziel, baldmöglichst über homogene Daten verfügen zu können, zu erreichen.
Zu guter Letzt sollten die Europäische Zentralbank und andere Institutionen, die auf angemessene statistische Informationen angewiesen sind, eng in die Entwicklung gemeinsamer Standards eingebunden werden.
Unsere Gespräche in Vorbereitung auf die heutige Aussprache haben gezeigt, dass es eine offene Auseinandersetzung zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat gibt. Wir waren stets bemüht, zu einem Kompromiss zu gelangen, der so schnell wir möglich zur Annahme der Richtlinie in erster Lesung führt. Allerdings betrachten wir aufgrund des Eindrucks, dass der Rat nicht an einer Annahme dieses Textes in erster Lesung interessiert ist, die Diskussionen über das Thema Komitologie im Ausschuss als ein Problem, dessen sich das Parlament insbesondere bei der Abstimmung über die Änderungsanträge zum Komitologieverfahren bewusst sein sollte.
Aus all diesen Gründen halten wir es für sinnvoll und wichtig, diesem Hohen Haus die Annahme dieser Richtlinie zu empfehlen. Das ist ein bedeutsames Votum, weil es dadurch gelingen wird, das Augenmerk unseres europäischen Welthandelssystems stärker auf die wettbewerbsrelevanten Daten zu lenken. Unser Streben galt von Anfang an einer Annahme dieser Richtlinie in erster Lesung. Ungeachtet ihres scheinbar technischen Charakters ist diese Richtlinie vom Inhalt her äußerst brisant, was mich dazu veranlasst, diesem Parlament ihre schnellstmögliche Verabschiedung nahe zu legen.
John Purvis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Letta für seine Mitarbeit bei der Ausarbeitung unserer Stellungnahme zu diesem Bericht danken.
Meine Fraktion steht für zwei Hauptpunkte. Erstens ist die Erhebung von Daten für diese Statistiken eine dringliche Aufgabe; sie muss möglichst vollständig sein und möglichst bald vorgenommen werden. Man kann sich schwerlich vorstellen, wie man ohne sie sinnvolle Handelsgespräche führen kann. Das bedeutet, dass die obligatorische Erhebung von statistischen Daten sowohl über Unternehmen, die unter ausländischer Kontrolle stehen (Inward-FATS), als auch über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen (Outward-FATS) die beste Lösung ist. Es überrascht mich, dass einige Mitgliedstaaten offenbar einfach nicht bereit sind und nicht daran denken, sie zur Verfügung zu stellen. Der Rat hat eine Einschränkung für Mitgliedstaaten beschlossen, die dieses Verfahren noch nicht geprüft haben, um mit solchen Situationen fertig zu werden, wie sie in Artikel 6 Punkt D aufgeführt sind. Ist das nicht genug?
Daten über Inward-FATS wie über Outward-FATS sollten daher obligatorisch erhoben werden, und man sollte obligatorische Pilotstudien für Einfuhren und Ausfuhren vornehmen. Geschieht das nicht, werden Mitgliedstaaten, die sich nicht freiwillig für Pilotstudien gemeldet haben, in ein paar Jahren behaupten, dass das noch immer nicht notwendig sei, und sich weiterhin weigern, die Daten zu erheben.
Das zweite Thema für meine Fraktion ist die Komitologie, die wieder einmal ihr Haupt erhebt. Wenn die Position des Parlaments dazu bedeutet, in eine zweite Lesung gehen zu müssen, dann sei es so. Meine Fraktion wird bei ihrer Haltung zur Komitologie bleiben, bis der Rat dem Europäischen Parlament wirklich vernünftige Aussichten in diesem Bereich bietet. Selbst jetzt könnte eine beruhigende Äußerung des Rats ausreichen, um unsere Position zu überdenken.
Meine Fraktion wird daher für den vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommen Text stimmen.
Manuel António dos Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Zunächst beglückwünsche ich Herrn Letta zu seiner ausgezeichneten Arbeit, die in dem uns vorliegenden Bericht ihren Höhepunkt findet. Außerdem danke ich Herrn Almunia für seine sehr konkreten Klarstellungen in dieser Aussprache, die uns sicher helfen werden, rechtzeitig zu einer Lösung zu gelangen, denn die Abstimmung findet ja nicht auf dieser, sondern auf der nächsten Tagung statt.
Es ist schon viel zum Charakter und Ursprung dieser Aussprache gesagt worden. Ihre Ursprünge liegen im Vorschlag für eine Verordnung zu gemeinschaftlichen Statistiken und die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten. Es wurde hier gesagt – und von Herrn Purvis bekräftigt –, dass diese Statistiken eine wesentliche Hilfe für Entscheidungsträger auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene und für Unternehmen bei der Bewertung aktueller Entwicklungen in einer Unternehmenswelt bieten, die mit der Globalisierung der Wirtschaft konfrontiert ist.
Datenerhebungen zu Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten – d. h. im Inland – werden auf freiwilliger Basis in praktisch allen Mitgliedstaaten durchgeführt, was beweist, dass ein abgestimmtes Vorgehen möglich ist, doch bei den Statistiken für das Ausland trifft das nicht zu, denn sie werden nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten aufgestellt.
Diese Informationen sind nur dann wirklich von Nutzen, wenn sie sofort und kontinuierlich verfügbar sind und wenn die Datenerhebung harmonisiert ist, weshalb es auch notwendig ist, so bald wie möglich einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen.
Ich schließe mich Herrn Almunia an, dass es wichtig ist, in erster Lesung zu einer Lösung zu gelangen, stimme aber auch Herrn Purvis zu, dass es keine Katastrophe wäre, wenn keine Einigung in erster Lesung zustande käme.
Wie alle Redner festgestellt haben, bestehen viele Berührungspunkte, die sich daraus ergeben, dass die Richtlinie selbst dringend notwendig und zeitgemäß ist, aber einige Aspekte würden normalerweise für das Komitologieverfahren und nicht für das Mitentscheidungsverfahren sprechen, doch in der Praxis fallen sie unter die Rolle, die das Parlament in Bezug auf alle diese Verfahren, insbesondere diejenigen finanzieller Art, spielen sollte.
Genau das muss gewährleistet sein. Ich war etwas beruhigt durch die Bemerkungen von Herrn Almunia über die im Komitologieverfahren anhängigen Veränderungen, um der Bedeutung der Rolle des Parlaments in der Entscheidungsfindung und bei der Überwachung dieser Prozesse Rechnung zu tragen. Es kommt mir allerdings so vor, als ob das nicht uneingeschränkt gewährleistet ist. Deshalb möchte ich bekräftigen, dass ich, sollte eine Einigung in erster Lesung nicht unbedingt erforderlich sein, dies nicht für besonders ernst halten würde, denn das Wichtigste ist doch, dass wir eine solide, gut durchdachte gemeinsame Basis finden, von der aus wir die betreffende Verordnung wirksam umsetzen können.
Es war auch davon die Rede, dass Verbesserungen vorgenommen werden müssen, und meine Fraktion stimmt dem voll und ganz zu. Diesbezüglich wird es keine Schwierigkeiten mit dem Rat oder der Kommission geben, was die Pilotstudien oder Zeiträume der Verordnung oder die Termine betrifft, die zur Erhebung dieser Art von Informationen einzuhalten sind.
Aus meiner Sicht ist alles von höchster Bedeutung, was dazu beiträgt, die Pilotprojekte auf verbindlicher Grundlage festzulegen, aus den Pilotprojekten verbindliche Schlussfolgerungen herauszunehmen und die für Ausnahmegenehmigungen und die Fristen für die Festlegung endgültiger Daten zulässigen Zeiträume zu verkürzen.
Deshalb befürworten wir die Vorschläge des Berichterstatters, die wesentlich sind, weil sie speziell diese Bereiche behandeln.
Meine Fraktion ist auf jeden Fall bereit, die bis zur Schlussabstimmung verbleibende Zeit voll zu nutzen, um durch bilaterale Kontakte zu einer Einigung zu gelangen, damit dieser Bericht in erster Lesung angenommen werden kann. Aber ich sage noch einmal, dass sich meiner Meinung nach keine unüberwindlichen Hindernisse auftürmen werden, wenn uns das nicht gelingt.
Außerdem hoffen wir, dass der Rat, der uns im Zuge dieses Prozesses bisweilen als zu eingegrenzt erschien, doch anfangen wird, sich etwas zu öffnen, im Sinne der Öffnung, die sich in den bedeutsamen und durch Entgegenkommen gekennzeichneten Ausführungen von Herrn Almunia gezeigt hat.
Abschließend möchte ich noch einmal dem Berichterstatter gratulieren. Die Aussprache im Ausschuss für Wirtschaft und Währung war überaus interessant. Da der Bericht einstimmig angenommen wurde, bin ich sicher, dass wir eine angemessene Lösung für das Problem finden werden, und zwar gemeinsam mit dem Rat und der Kommission.
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident! Ich möchte nur dem Berichterstatter, Herrn Letta, sowie Herrn Purvis und Herrn dos Santos nochmals für ihre Redebeiträge danken und für ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit, damit das erreicht werden kann, was wir meiner Meinung nach alle wollen, nämlich eine Verhandlung, die aus Gründen, über die wir uns alle einig sind, zu einer zügigen Billigung dieser Verordnung führt: Denn es ist unbedingt erforderlich, dass die europäischen Institutionen bei multilateralen kommerziellen Verhandlungen oder jeder beliebigen Strategie über Daten verfügen, die wir gegenwärtig noch nicht besitzen, aber unsere Wettbewerber schon seit langer Zeit benutzen.
Im Hinblick auf die Komitologieprobleme, die von uns allen bereits angesprochen wurden, möchte ich wiederholen, was ich in meinem ersten Redebeitrag sagte: Wir hoffen, dass die Arbeit des österreichischen Vorsitzes es uns erlauben wird, in diesem Sechsmonatszeitraum eine Lösung zu finden, die uns allen entgegen kommt und alle zufrieden stellt. Deshalb möchte ich nochmals erklären, dass die Kommission bereit ist, die derzeit bestehenden Schwierigkeiten, solange kein endgültiges Übereinkommen erreicht ist, zu berücksichtigen, möchte aber auch darum ersuchen, dass diese Probleme die zügige Annahme dieser Verordnung, möglichst in erster Lesung, nicht behindern.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der nächsten Tagung statt.
(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)