Struan Stevenson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zur Geschäftsordnung unter Hinweis auf Artikel 166 sprechen. Ich nehme Bezug auf ein Schreiben vom 8. November 2005 – verfasst von mir selbst und vom Vorsitzenden des Fischereiausschusses und unterzeichnet von den Koordinatoren aller Fraktionen – zur Blockade eines von mir geschriebenen Berichts. Wir haben noch keine Antwort von Ihrem Büro, und ich möchte Sie fragen, ob Sie als Präsident des Parlaments es für ein übliches Verfahren halten, den Mitgliedern dieses Hohen Hauses nicht zu antworten.
(Beifall)
Der Präsident. Wir nehmen Ihre Bemerkung gebührend zur Kenntnis, obwohl es sich nicht um eine Frage zur Geschäftsordnung handelt. Die Dienste bereiten zurzeit eine Antwort in Bezug auf einen Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Fischereiausschuss und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Solange das Problem nicht gelöst ist, kann ich Sie nur schwerlich über das Ergebnis informieren.
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
6.1. Dienstleistungen im Binnenmarkt (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Monica Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident! Ich möchte Sie lediglich davon in Kenntnis setzen, dass meine Fraktion gemäß Artikel 165 und 171 der Geschäftsordnung beantragt, einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für fünf bis zehn Minuten zum Ende der Abstimmungsstunde zur Abstimmung zu stellen.
Francis Wurtz (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Meine Fraktion befürwortet selbstverständlich jede Maßnahme, die es den Abgeordneten ermöglicht, ihr Votum in voller Sachkenntnis abzugeben. Dies ist eine Frage der Transparenz und des Verantwortungsbewusstseins, auch wenn für mich und für meine Fraktion angesichts des Verlaufs der Debatte kaum Zweifel am Ausgang der Schlussabstimmung bestehen. Meiner Meinung nach ist es gerechtfertigt, dass die anderen Abgeordneten, die noch unentschlossen sind, die Möglichkeit bekommen, sich abzusprechen, um in voller Sachkenntnis abstimmen zu können.
Ich bin daher für eine Unterbrechung der Sitzung vor der Schlussabstimmung.
Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Ich kann dieselbe Argumentation wie der Kollege Wurtz erwägen, komme aber zum gegenteiligen Schluss. Gerade weil wir uns in den vergangenen Wochen sehr intensiv damit beschäftigt haben und trotz der vielen Abänderungsanträge einen sehr guten Überblick haben, unter der sehr guten Führung der Kollegin Gebhardt, sind wir dagegen. Wir sollten sofort abstimmen.
(Beifall von links)
(Das Parlament lehnt den Antrag der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz ab.)
– Nach der Abstimmung über die Änderungsanträge 233/403:
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Ich muss ganz ernsthaft die EVP-ED-Fraktion fragen, ob sie zu dem Kompromiss, den sie mit uns gemacht hat, steht oder nicht, denn das Nein zu diesem Antrag gehörte zu dem Kompromiss, den wir vereinbart hatten. Ich akzeptiere nicht, dass wir wochenlang Verhandlungen führen und dies dann hinterher nicht eingehalten wird.
(Beifall und Unruhe)
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! In Beantwortung des Problems der Berichterstatterin will ich eindeutig klarstellen, dass es in unseren Diskussionen über das Paket – das völlig unversehrt ist – um die Einbeziehung der privaten Krankenbetreuung ging, und unserer Fraktion war es freigestellt, wie sie abstimmt. Sie werden gesehen haben, dass es von der vorderen Bank dieser Fraktion keinerlei Signal dazu gab. Das sagten wir auch gestern den Sozialdemokraten. Dies war eine freie Stimmabgabe darüber, ob die private Krankenbetreuung, nicht die Krankenbetreuung überhaupt, in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden soll. Viele, die nicht Mitglied unserer Fraktion sind, waren ganz klar der Ansicht, dass das so sein sollte, aber das ändert keineswegs etwas an unserer Zustimmung zum uns vorliegenden Gesamtpaket.
(Beifall von der EVP-ED-Fraktion)
Daniel Marc Cohn-Bendit (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident! Es wäre sicher angebracht, dass die beiden Fraktionen EVP und SPE gemäß Artikel 171 eine Unterbrechung der Sitzung beantragen, um sich zu einigen.
– Zur Abstimmung über Änderungsantrag 233:
Toine Manders (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Gemäß Artikel 66 der Geschäftsordnung möchte ich wissen, wie die Abstimmung über Änderungsantrag 233 nun ausgegangen ist, denn nach dem, was ich gehört habe, haben Sie die falsche Schlussfolgerung gezogen.
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Entschuldigen Sie, aber nach meinen Unterlagen fehlt bei Artikel 72 der Änderungsantrag 380, aber keinesfalls der Antrag 297. Hier geht es um die Herausnahme des Arbeitsrechts. Im Artikel 72 ging es um etwas ganz anderes.
Der Präsident. Wir haben vom Sekretariat des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine Information erhalten, auf deren Grundlage die Abstimmung vorbereitet wurde und in der festgestellt wird, dass die Annahme von Änderungsantrag 72 voraussetzt, dass Änderungsantrag 297 hinfällig wird. Wenn die Berichterstatterin damit nicht einverstanden ist, schließen wir uns natürlich ihrer Meinung an.
Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident! Ich glaube, es ist vernünftig, der Berichterstatterin zu folgen. Es kann ja schon einmal sein, dass sich ein Ausschusssekretariat irrt. Über Änderungsantrag 297 bitte ich jetzt abzustimmen. Das ist für uns sehr wichtig.
Der Präsident. Wir verfahren nach den Wünschen der Berichterstatterin. Über den Änderungsantrag 297 wird namentlich abgestimmt.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 357:
Toine Manders (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Wir haben über Änderungsantrag 233 abgestimmt und ihn angenommen mit der Folge, dass die private, nicht aber die öffentliche Gesundheitsfürsorge in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt. Wir stimmen jetzt noch einmal über die öffentliche Gesundheitsfürsorge ab, was aber meines Erachtens nicht möglich sein kann. Es gibt ein Problem mit den Bezügen der Änderungsanträge, und ich denke, dass die Abstimmungsliste nicht richtig aufgestellt worden ist und die darin angegebene Reihenfolge, in der über die Änderungsanträge abgestimmt wird, nicht stimmt.
Der Präsident. Uns ist keine Unstimmigkeit bei der Abstimmungsreihenfolge bekannt, aber die Berichterstatterin kann uns sagen, ob sie mit Ihnen einer Meinung ist.
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Die Liste ist vom Sekretariat ganz korrekt gemacht worden, ich sehe da keinen Fehler in der Reihenfolge der Abstimmung.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 293:
Monica Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident! In der vierten überarbeiteten Version von Änderungsantrag 293 wurden in Absatz 3, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Anforderungen in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen zu stellen, die Worte „Sozialpolitik“ und „Verbraucherschutz“ gestrichen.
Die Streichung dieser Begriffe ist kein harmloser Akt, sondern vermittelt ein klares politisches Signal, dem wir nicht zustimmen. Daher beantragen wir auf der Grundlage von Artikel 150 Absatz 5 der Geschäftsordnung, diese gestrichenen Begriffe wieder in den Text einzusetzen.
Der Präsident. Wir sprechen eigentlich nicht über einen zurückgezogenen Änderungsantrag. Daher ist der vom Herrn Abgeordneten herangezogene Artikel nicht anwendbar.
Monica Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident! Bevor ein revidierter Änderungsantrag eingereicht wird, muss der vorherige Änderungsantrag zurückgezogen werden. Dieses Verfahren wurde befolgt, und es wurde ein überarbeiteter Änderungsantrag eingereicht. Daher beantrage ich gemäß Artikel 150 Absatz 5 der Geschäftsordnung, den vorherigen Änderungsantrag erneut zu stellen.
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Bevor wir diese Revision zusammen mit der EVP-ED-Fraktion vorgenommen haben, haben wir den Juristischen Dienst ganz genau prüfen lassen, ob das mit der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments konform geht. Die zuständigen Dienststellen des Parlaments haben uns zugesichert, dass das der Fall ist. Deswegen haben wir das auch so eingebracht. Also, Frau Frassoni, wir haben das vorher genau geprüft. Es scheint klar, dass dieses Vorgehen möglich ist, und wir sollten jetzt zur Abstimmung übergehen.
(Lebhafter Beifall)
Graham Watson (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Mag sein, dass Frau Gebhardt da über den Juristischen Dienst in diesem Haus Dinge herausfinden ließ, aber nach Ansicht meiner Fraktion besteht Frau Frassonis Argument, wenn man der Geschäftsordnung unseres Hauses folgt, völlig zu Recht, und meine Fraktion unterstützt ihren Antrag, über diesen Änderungsantrag abzustimmen.
(Beifall)
Robert Goebbels (PSE). – (FR) Herr Präsident! Es ist Zeit, dass Sie Ihre Autorität als Sitzungspräsident geltend machen! Wir befinden uns in der Abstimmung, und es ist ausgeschlossen, die Aussprache noch einmal zu eröffnen!
(Beifall)
Ich gestatte mir, Frau Frassoni darauf hinzuweisen, dass der Verbraucherschutz und der Sozialschutz in dem zur Abstimmung stehenden Text an mehreren Stellen aufgeführt sind. Wir sollten also über den Kompromiss in seiner vorliegenden Form abstimmen!
(Beifall)
Der Präsident. Meine Damen und Herren! Dies ist kein Problem einer politischen Debatte, sondern eine Verfahrensfrage. Das Präsidium möchte sicher sein, dass wir nach unserer Geschäftsordnung und den entsprechenden rechtlichen Interpretationen verfahren. Nach Konsultation der Dienste muss ich Ihnen mitteilen, dass wir die Auslegung von Frau Gebhardt für richtig halten. Deshalb werden wir die Abstimmungsreihenfolge wie geplant beibehalten.
Monica Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident! Die Bemerkungen von Frau Gebhardt haben nichts mit meinem Antrag zu tun.
Obwohl in unserer Fraktion zahlreiche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Einreichens eines revidierten Änderungsantrags nach Ablauf der Frist bestehen, sind wir bereit, dies zu akzeptieren. Ich bezweifle gar nicht, dass Frau Gebhardt den überarbeiteten Änderungsantrag eingebracht hat. Gleichwohl erkläre ich im Namen meiner Fraktion, dass ich den vorherigen Änderungsantrag erneut stellen möchte, was in vollem Einklang mit der Geschäftsordnung steht.
Herr Präsident! Wenn Sie die Geschäftsordnung danach auslegen wollen, was die Mehrheit – namentlich Frau Gebhardt – sagt, so steht es Ihnen frei, dies zu tun. Nichtsdestotrotz bin ich gemäß der Geschäftsordnung absolut im Recht, wenn ich beantrage, den Änderungsantrag in der von mir erneut gestellten Version zur Abstimmung zu stellen. Dennoch möchte ich klarstellen, dass wir nicht daran zweifeln, dass Frau Gebhardt Recht hatte, einen revidierten Änderungsantrag einzureichen.
Nigel Farage (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich will versuchen, in dieser recht schwierigen Situation zu helfen…
(Unruhe)
Warum all diese Skepsis? Ich will hier helfen! Ich zitiere Artikel 168 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Da dies zu einer absoluten Farce entartet, sollten wir gemäß Artikel 168 Absatz 2 unverzüglich zur Abstimmung schreiten. Ich schlage vor, diesen Bericht an den Ausschuss zurückzuüberweisen, sodass er dann zum Parlament zurückkommen kann und wir vernünftig über ihn abstimmen können, denn das geschieht im Moment nicht.
(Unruhe)
Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident! Ich möchte mich ausdrücklich auf die Geschäftsordnung in ihrer Gänze beziehen. Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen, die hier vorgetragen worden sind: die von der Kollegin Frassoni, die man sicherlich akzeptieren kann, und die von Frau Gebhardt. Unsere Geschäftsordnung ist eindeutig, Sie haben sie auch angewendet, Sie als Präsidentin. Bei solchen Zweifelsfällen entscheidet der Präsident, wie er vorgehen will. Sie haben die Dienste konsultiert, die Dienste haben Ihnen eine Empfehlung gegeben, Sie haben diese Empfehlung aufgenommen. Ich bitte deshalb, dass wir, wie von Ihnen angekündigt, jetzt abstimmen.
(Beifall)
Roberto Musacchio (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident! Ich unterstütze die rechtliche Auslegung von Frau Frassoni. Ihre Antwort bezog sich auf die erste Bemerkung, weshalb ich die Verfasser dieses Kompromisses inständig bitten möchte, die politischen Grundsätze nicht über die Verfahrensgrundsätze dieses Parlaments zu stellen, denn das wäre wirklich fehl am Platze.
Daniel Marc Cohn-Bendit (Verts/ALE). – Herr Präsident! Artikel 150 Absatz 5 lässt keine Unterscheidung zu. Es ist also kein Streit zwischen zwei Möglichkeiten, da es nur eine gibt. Ihr habt das Recht – und da hat Frau Gebhardt Recht –, einen Änderungsantrag von euch zu ändern. Insofern ist die Auskunft der Dienste richtig. Unabhängig von dem, was ihr machen wollt – und nicht die Mehrheit hat Recht, sondern das Recht hat Recht, das ist das Entscheidende –, haben wir die Möglichkeit, einen ursprünglich eingereichten Änderungsantrag in unserem Namen zu übernehmen. Das besagt Artikel 150 Absatz 5. Das hat mit eurem Handeln nichts zu tun.
Im Namen der Verts/ALE-Fraktion übernehmen wir euren ursprünglichen Änderungsantrag, und somit ist er wieder im Rennen, und es muss über ihn abgestimmt werden. Das ist das Recht, wie es hier immer angewandt wurde.
(Lebhafter Beifall)
Nigel Farage (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich habe Artikel 168 Absatz 2 zitiert und vorgeschlagen, über die Rücküberweisung an den Ausschuss abzustimmen. In dem Artikel, der mir eindeutig erscheint, heißt es: „Über einen solchen Antrag wird unverzüglich abgestimmt.“
Aber die Sachlage hat sich vielleicht seit meinen letzten Bemerkungen etwas verschlechtert. Daher zitiere ich jetzt Ihre Geschäftsordnung – und wie Sie selbst sagten, müssen wir die Geschäftsordnung dieser erlauchten Einrichtung ganz genau nehmen. Artikel 170 Absatz 4 lautet: „Vor oder während einer Abstimmung kann von einer Fraktion oder von mindestens 37 Mitgliedern beantragt werden, die Abstimmung zu vertagen. Über diesen Antrag wird unverzüglich abgestimmt.” Es ist unerheblich, ob man gegen oder ob man für die EU ist, mit Sicherheit können Sie alle hier im Plenarsaal sehen, dass dies jetzt eine Farce ist! Herr Präsident, könnten wir bitte über die Vertagung dieser Abstimmung abstimmen?
(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)
(Das Parlament lehnt die vorgeschlagene Vertagung der Abstimmung ab.)
– Vor der Abstimmung über die Änderungsanträge 307/219:
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! In der Vereinbarung, die wir mit der EVP-ED-Fraktion getroffen haben, hatten wir gesagt, dass dieser Änderungsantrag 307 bzw. 219 nicht unter die Erwägungen aufgenommen werden sollte – da geht es um den Verbraucherschutz –, sondern als Zusatz zu Artikel 3. Deswegen bitte ich, dies bei der Übernahme dieses Antrags mit zu berücksichtigen, falls ihm zugestimmt wird.
Francis Wurtz (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Ich bin höchst erstaunt über diese Anspielungen auf Flurgespräche, während wir uns in der Abstimmung über eine so bedeutende Richtlinie befinden. Ich schlage vor, dass Sie verlangen, dass sich dies nicht wiederholt.
(Beifall)
Der Präsident. Das Präsidium hat keine Kenntnis über Vereinbarungen zwischen den Fraktionen. Es berücksichtigt lediglich die Bemerkungen der Berichterstatterin, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Abstimmung beitragen. Alle anderen sind nicht annehmbar.
– Vor der Abstimmung über den geänderten Richtlinienvorschlag:
Evelyne Gebhardt (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Bevor wir zur Schlussabstimmung kommen, möchte ich mich noch einmal bei allen für das sehr gute Ergebnis bedanken, das wir erreicht haben. Wir haben die Richtlinie vom Kopf auf die Füße gestellt, wir haben sie sozial ausgerichtet im Sinne der Bürger und Bürgerinnen unserer Staaten. Und deswegen empfehle ich meiner Fraktion, diesem Bericht zuzustimmen.
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident
6.2. Strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007-2013) (Abstimmung)
6.3. Neuer Finanzierungsmechanismus für die Entwicklung im Rahmen der Millenniums-Ziele (Abstimmung)
6.4. Meinungsfreiheit und Respekt gegenüber Glaubenbekenntnissen (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 13:
Mario Mauro (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion beantrage ich, in Ziffer 13 den Begriff „brandmarkt“ durch den Begriff „verurteilt“ zu ersetzen, da wir Letzteren auch in Ziffer 6 verwendet haben, um die Gewaltakte gegen Botschaften zu bewerten. Deshalb sollte der Begriff „verurteilt“ erst recht benutzt werden, wenn es darum geht, Gewaltakte gegen Menschen zu bewerten.
Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident! Den Vorschlag des Kollegen Mauro aufnehmend und auch den Antrag des Kollegen Cohn-Bendit hier einbeziehend, würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir in der Tat das Wort „condemns“ dort nehmen, und den zweiten Teil, den die Verts/ALE-Fraktion beantragt hat, als Ziffer 13a verwenden. Als Ziffer 13a würde ich das auch unterstützen. Wir würden also in zwei Teilen abstimmen. Das wäre vielleicht eine Kompromisslösung, der das Haus insgesamt zustimmen könnte.
Monica Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident! Ich möchte mitteilen, dass wir diesem Antrag zustimmen und einen weiteren Antrag, ebenfalls zu Ziffer 13, stellen möchten. In der englischen Fassung wird von „religious fanatics“, d. h. von religiösen Fanatikern, gesprochen, wobei die Pluralform verwendet wird. Wir beantragen, stattdessen den Singular zu benutzen, weil Pater Santoro in Wahrheit von einem einzigen religiösen Fanatiker ermordet wurde.
(Das Parlament nimmt die mündlichen Änderungsanträge an.)
6.5. Perspektiven für Bosnien und Herzegowina (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 8:
Doris Pack (PPE-DE). – Herr Präsident! Ziffer 8 beginnt mit „warns“, und ich möchte, dass wir stattdessen „calls on“ schreiben. Das passt besser in diesen Text.
(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 11:
Doris Pack (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte gerne in Ziffer 11 die Worte „full implementation of all the conditions“ ersetzen durch „significant progress in implementing the conditions“.
(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)
6.6. Lage im Belarus im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 (Abstimmung)
6.7. Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (Abstimmung)
6.8. Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (Abstimmung)
Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.
Marta Vincenzi (PSE). – (IT) Herr Präsident! Ich möchte den positiven Charakter des gemeinsamen Standpunkts hervorheben, auf den sich das Parlament geeinigt hat, sendet er doch an die Europäer das Signal der politischen Geschlossenheit und der Zuversicht zurück, das sie brauchen.
Ich unterstreiche die vorteilhaften Auswirkungen, die Artikel 31 – in seiner geänderten Version – auf den wichtigen Bereich der Fremdenverkehrsdienstleistungen haben wird. Es geht faktisch darum, sich für einen starken, ausgewogenen Touristenzustrom zu rüsten, und zwar durch ein vorsichtiges Vorgehen, das den Weg zur Harmonisierung der zahlreichen, in den einzelnen Ländern existierenden Fremdenverkehrsberufe freimacht. Deshalb fordere ich die Kommission auf, eine Richtlinie gründlich zu überarbeiten und neu zu beleben, der viele Mitgliedstaaten bisher nicht nachgekommen sind – die Richtlinie 320/92 –, damit die auf eine hohe Qualität der Dienstleistungen gerichtete Strategie und somit auch das Ziel eines nachhaltigen europäischen Fremdenverkehrs voll verwirklicht werden können.
Marc Tarabella (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich halte es zum ersten Mal für angebracht, mein Stimmverhalten zu rechtfertigen, weil es sich um einen bedeutenden Bericht – vielleicht den bedeutendsten der ganzen Wahlperiode – handelt und mein Votum im Gegensatz zur Mehrheitsmeinung meiner Fraktion steht.
Ich habe zwar kein Problem, die erreichten Fortschritte – zu denen ich der Berichterstatterin, Frau Gebhardt, gratuliere – gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag von Kommissar Bolkestein anzuerkennen. Dennoch bleiben meine Bedenken bezüglich Unsicherheiten im Zusammenhang mit Artikel 16 bestehen. Obgleich ich für die Kompromissänderungsanträge zu diesem Bericht gestimmt habe, kann ich ihn insgesamt nicht billigen und habe ich mich entschlossen, in der Schlussabstimmung dagegen zu stimmen, denn er stellt einen schwerwiegenden historischen Bruch mit den Grundsätzen dar, die es bisher ermöglicht haben, das europäische Einigungswerk voranzubringen. Die Solidarität und die Regulierung sollen dem Wettbewerb zwischen den Ländern und Völkern Europas weichen. Dies bedaure ich.
Marielle De Sarnez (ALDE). – (FR) Es ist eine neue Richtlinie, die unser Parlament heute Vormittag angenommen hat. Der Geltungsbereich ist verringert worden, das Herkunftslandprinzip wurde endlich gestrichen, das Arbeitsrecht wurde gewahrt: Wir haben Geist und Buchstaben des uns vorgelegten Entwurfs verändert, worüber ich erfreut bin.
Das einzige europäische Organ, das in der Lage war, diesen grundlegenden Orientierungswandel herbeizuführen, ist unser Parlament. Zweifellos weil wir auf unsere Mitbürger gehört haben, auf ihre Ängste und Befürchtungen; zweifellos weil für uns die Verteidigung eines europäischen Modells auf der Grundlage von gemeinsamen Werten im Vordergrund steht und weil wir die Harmonisierung nach oben dem Dumping nach unten vorziehen. Wir haben gute Arbeit geleistet, und die Kommission und der Rat müssen wohl oder übel das starke politische Signal berücksichtigen, das wir heute aussenden und das unseren Willen zum Ausdruck bringt, den Binnenmarkt zu vollenden, ohne unser Sozialmodell aufzugeben. Darauf werden wir unsererseits stets achten.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Zweifellos ist die jetzige Fassung der Dienstleistungsrichtlinie, die wir soeben angenommen haben, ein gutes Stück besser als die ursprüngliche Version; das in meinen Augen inakzeptable Herkunftslandprinzip mag zwar noch nicht ganz überwunden sein, ist aber sicherlich erheblich abgeschwächt worden.
Dennoch bleiben in dem heute verabschiedeten Dokument viele Unklarheiten bestehen. Niemand weiß im Augenblick genau, welche Konsequenzen es in weiten Teilen haben wird.
Zum Beispiel bin ich noch keineswegs davon überzeugt, dass dieser Text nicht zu Sozialdumping führen kann, und die Möglichkeiten zur Überwachung seiner Umsetzung stellen mich überhaupt nicht zufrieden. Die zahlreichen – nicht zuletzt von den Institutionen begangenen – Missbräuche bei der Ausführung gewöhnlicher EU-Haushalte geben uns hinsichtlich der Effizienz der Kontrolle auf europäischer Ebene zumindest Anlass zur Skepsis.
Ich habe mich deshalb der Stimme enthalten, weil, obwohl es sich hier um einen Schritt in die richtige Richtung handelt, und sogar um einen wesentlichen, doch noch zu viele unklare Punkte bleiben, die bei der zweiten Lesung unbedingt behoben werden müssen. Ich kann nur hoffen, dass ich dann kein Problem mehr haben werde, dafür zu stimmen.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident! Selbstredend ist es begrüßenswert, dass dieses Haus Änderungen an dem ursprünglichen Text der Dienstleistungsrichtlinie vorzunehmen vermochte, wenngleich gesagt werden muss, dass viele der mehreren Hundert Änderungsanträge nicht notwendig waren. Durch die ursprüngliche Fassung der Richtlinie wäre Sozialdumping ohne Weiteres institutionalisiert worden, aber auch die jetzige Version ermöglicht eine Art Sozialdumping neben allen möglichen sonstigen Missbräuchen, und das Bestimmungslandprinzip wird darin noch nicht klar und eindeutig festgeschrieben.
Spricht es nicht Bände, dass die von der Fraktion Union für das Europa der Nationen beantragte Einrichtung eines Überwachungszentrums, durch das sichergestellt werden sollte, dass die Richtlinie sozialem Dumping nicht Tür und Tor öffnet, abgelehnt worden ist? Mit unserer Stimmenthaltung wollen wir die politische Botschaft übermitteln, dass sich meine Partei, Vlaams Belang, wie schon letzten Monat bei der Aussprache über die Liberalisierung der Hafendienste, jeglichem Versuch, den Grundsatz „das eigene Land kommt zuerst“ zu untergraben, kategorisch widersetzen wird.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Der Grund, weshalb ich mich bei der Abstimmung über den Bericht von Evelyn Gebhardt zur Dienstleistungsrichtlinie der Stimme enthielt, war, dass der von PPE-DE-Abgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten eingereichte Änderungsantrag 250, der für die neuen Mitgliedsländer als entscheidender Punkt galt, nicht angenommen worden war.
Mit diesem Änderungsantrag sollte die Richtlinie durch Hinzufügung von Artikel 35a als Ersatz für die Artikel 24 und 25 über die Entsendung von Arbeitnehmern, die während der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz aus dem Kommissionsvorschlag herausgenommen worden waren, geändert werden. Der Änderungsantrag hätte die Verfahren zur Entsendung von Arbeitnehmern vereinfacht, da die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern keine administrative Zusammenarbeit zwischen Herkunftsland und Zielland vorsieht.
Ich freue mich, dass die Richtlinie im Europäischen Parlament in erster Lesung angenommen wurde. Andererseits betrübt es mich, dass Abgeordnete aus den neuen Mitgliedstaaten wieder einmal nicht ausreichend Unterstützung gefunden haben.
Véronique De Keyser (PSE). – (FR) Herr Präsident! Mein negatives Votum zum Bericht Gebhardt ist nicht gleichbedeutend mit der Nichtanerkennung der außergewöhnlichen Arbeit, die die Berichterstatterin geleistet hat. Ich bin zutiefst überzeugt, dass Evelyne Gebhardt mit einem verabscheuenswürdigen Text eine wahre Meisterleistung vollbracht hat. Doch trotz all ihrer Anstrengungen hat sie nicht vermocht, die marktliberale Flutwelle einzudämmen, die unser gesamtes soziales Gebäude bedroht. Mit jedem Kompromiss ist dieser schwer verdauliche Text unverständlicher geworden. Was allerdings ganz eindeutig bleibt für jeden, der die Augen nicht verschließt, ist die Tatsache, dass die Kommission den Harmonisierungswillen aufgibt zugunsten einer Einzelfallregelung dessen, was im Namen des Allgemeininteresses möglich oder nicht möglich ist.
Ohne eine Richtlinie über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse verbleiben in diesem Text Grauzonen, die die Tür für zahllose gerichtliche Klagen eröffnen. Europa entfernt sich etwas weiter von seinen Bürgern.
Francisco Assis, Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Fausto Correia, Edite Estrela, Emanuel Jardim Fernandes, Elisa Ferreira, Ana Maria Gomes, Joel Hasse Ferreira, Jamila Madeira und Manuel António dos Santos (PSE), schriftlich. (PT) Die vorherige Bolkestein-Richtlinie ist völlig neu überarbeitet worden, was einen deutlichen Schritt nach vorn auf dem Weg zur Vollendung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen darstellt.
Wir haben für den nachgebesserten Vorschlag gestimmt, weil er unserer Meinung nach eine abgestimmten Fortentwicklung hin zu einem europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen gewährleistet. Außerdem halten wir die Richtlinie mit dem Ausschluss von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Lotterien und wesentlichen Gesundheitsdiensten jetzt für ausgewogener.
In ihrer aktuellen Form wird sich die Richtlinie positiv auf die portugiesische Wirtschaft auswirken, vor allem da das Herkunftslandprinzip nicht mehr gelten wird, durch die Öffnung des europäischen Dienstleistungsmarkts viele Arbeitsplätze entstehen werden und mit diesem Text endlich dem „Sozialdumping“ ein Ende bereitet wird.
Diese Richtlinie wird zu einem Abbau der unvertretbaren Bürokratie in etlichen Mitgliedstaaten führen, und die Erbringung von Dienstleistungen wird den Rechtsvorschriften des Landes unterliegen, in dem sie erbracht werden. Der Ausschluss von Zeitarbeit und die Tatsache, dass nicht in die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern eingegriffen wird, werden ebenfalls zur Gewährleistung von Ausgewogenheit und sozialem Zusammenhalt beitragen.
All diese Faktoren haben uns dazu veranlasst, dafür zu stimmen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe in erster Lesung für den Vorschlag einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt in der vom Parlament überarbeiteten Fassung gestimmt, die auf dem zwischen den Fraktionen der Europäischen Volkspartei und europäischer Demokraten (EVP-ED) und der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ausgehandelten Kompromiss beruhte. Ich begrüße die von Malcolm Harbour geleistete umfangreiche Arbeit, der zusammen mit meinem Freund Jacques Toubon dieses Dossier für die EVP-Fraktion begleitet hat. Es war dringend geboten, gesetzgeberisch tätig zu werden, um es nicht den Richtern des Europäischen Gerichtshofs zu überlassen, zu der vierten Grundfreiheit der Union, der Dienstleistungsfreiheit, „Recht zu sprechen“.
Der Kompromiss ermöglicht die Schaffung eines Rahmens, der die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung der Dienstleistungstätigkeiten fördert, die 70 % des BIP ausmachen und ein starkes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial aufweisen, und gleichzeitig eine Barriere gegen die Risiken des Sozialdumpings darstellt. Der französische Staatspräsident Jacques Chirac hatte Recht, als er sich gegen den im Januar 2004 von der Prodi-Kommission vorgelegten ersten Text stellte, und das Europäische Parlament hat seine Pflicht als Mitgesetzgeber ordnungsgemäß wahrgenommen. Dies ist ein Sieg der verantwortungsvollen Demokratie und ein bedeutender Beitrag zum Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft.
Pervenche Berès (PSE), schriftlich. – (FR) Nach über einem Jahr Debatten im Ausschuss und in der europäischen Öffentlichkeit hat das Europäische Parlament heute über die Dienstleistungs-Richtlinie abgestimmt.
Getreu meinen Überzeugungen und der Zusage an zahlreiche Bürger, die mich zu dieser Richtlinie angesprochen hatten, habe ich zunächst mit der gesamten Delegation der französischen Sozialisten für ihre Ablehnung gestimmt. Diese Ablehnung fand jedoch keine Mehrheit (153 gegen 486 Stimmen).
Die französischen Sozialisten hatten drei Hauptforderungen: Ausschluss der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aus dem Geltungsbereich der Richtlinie, ausdrückliche Bezugnahme auf die Bestimmungslandsregel und Bezugnahme auf eine Rahmenrichtlinie über öffentliche Dienstleistungen.
Daher habe ich für sämtliche Änderungsanträge gestimmt, mit denen der Geltungsbereich des Textes begrenzt und der eindeutige Ausschluss der öffentlichen Dienstleistungen und der für unser Sozialmodell wesentlichen Sektoren, also insbesondere von Bildung, Kultur, Gesundheitswesen usw., erreicht werden sollte. Diese Änderungsanträge sind ebenfalls abgelehnt worden.
Da der Kompromiss EVP-SPE nicht meiner Forderung nach Aufrechterhaltung des europäischen Sozialmodells nachkommt, habe ich bei der Schlussabstimmung gegen den Text gestimmt.
Im Übrigen stelle ich fest, dass die Zustimmung zu dem Änderungsantrag, der die Ablehnung des abgeänderten Textes beinhaltete, höher war (215 Stimmen), als es das Ergebnis der ersten Abstimmung über die Ablehnung des Textes erwarten ließ.
Emma Bonino (ALDE), schriftlich. – (IT) Ich habe gegen den Kompromiss gestimmt, der zur Bolkestein-Richtlinie erzielt worden ist.
Ich habe aus völlig anderen Gründen als die Mitglieder des linken Flügels dieses Parlaments dagegen gestimmt, denn ihr „Nein“ war ideologisch gefärbt und letzten Endes ein „Nein“ zu Europa.
Der Vorschlag der Prodi-Kommission war kein Werk von Dr. Seltsam, sondern resultierte aus dem Vertrag und den Leitlinien, die der Europäische Rat von Lissabon beschlossen hat.
Was ist davon erhalten geblieben?
Der freie Verkehr gilt nicht für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, denn sie wurden vorerst ausgenommen. Desgleichen nicht für Finanzdienstleistungen – das fehlte gerade noch! Nicht für die juristischen Dienstleistungen, nicht für die medizinischen und die Gesundheitsdienste, nicht für die audiovisuellen – Gott bewahre; die Steuerdienstleistungen werden nicht einmal erwähnt; nicht für die Dienstleistungsberufe - Notare, Rechtsanwälte und andere Berufsangehörige könnten ja Anstoß daran nehmen; und auch beim Glücksspiel dürfen nur „nationale“ Roulettekugeln verwendet werden. Ausgenommen bleiben schließlich auch die Verkehrsdienste, wenngleich der freie Verkehr für Bestattungsunternehmen erlaubt wird, was vielleicht symbolhaft ist.
Was die viel gescholtene Herkunftsland-Klausel anbelangt, so schließt der Text ihr Prinzip und ihre innovative Kraft aus, obwohl sie faktisch auf viele andere Bereiche angewandt wird.
Heute haben die Partikularinteressen, die Ängste vor polnischen Klempnern und die Scheinheiligkeit derjenigen obsiegt, die davon sprechen, dass es immer noch so viele Schwarzarbeiter unter den Einwanderern gibt; doch Europa hat verloren.
Udo Bullmann, Matthias Groote, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Jo Leinen, Willi Piecyk und Mechtild Rothe (PSE), schriftlich. Die Bolkestein-Richtlinie zielte auf Sozialdumping und Entregulierung. Der sozialdemokratischen Fraktion ist es gelungen, diese Richtlinie in ihr Gegenteil zu verkehren.
Das Herkunftslandprinzip ist gefallen. An dessen Stelle tritt der Marktzugang ohne Diskriminierung. Es gilt das Arbeitsrecht am Ort der Dienstleistungserbringung.
Die Entsenderichtlinie gilt ohne Einschränkung und muss nachgebessert werden.
Leih- und Zeitarbeit sind ausgenommen. Wir fordern den Rat auf, die europäische Gesetzgebung nicht weiter zu blockieren.
Die Dienste von allgemeinem Interesse sind ausgenommen. Die des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses unterliegen der Richtlinie nur zum Teil. Wir fordern eine europäische Rahmenrichtlinie, die diesen essenziellen Sektor gesondert regelt.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess muss u. a. auf folgende Punkte geachtet werden:
Die Grundfreiheiten der Arbeitnehmer haben, wie in der „Monti Clause“ der EU definiert, Vorrang vor Regeln des Wirtschaftslebens.
Die auf tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage bestehenden Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte dürfen nicht untergraben werden.
Die berechtigten Interessen des Allgemeinwohls, die Art. 4.7a in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH definiert, müssen durchgehend beachtet werden.
Auf gesetzlicher Grundlage bestehende Verpflichtungen im Interesse in- und ausländischer Arbeitnehmer (Beitragsverpflichtungen zu Berufsgenossenschaften, Urlaubskassen usw.) müssen für grenzüberschreitende wie für inländische Dienstleister gelten.
Scheinselbständigkeit darf kein Vorschub geleistet werden. Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe, die qualitative Anforderungen formulieren, dürfen nicht ausgehebelt werden.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei sind der Auffassung, dass der Charta der Grundrechte stets Beachtung geschenkt werden muss, unabhängig davon, um welches Thema oder welche Art von Rechtsakt es geht. Wir stehen dem Verfassungsvertrag positiv gegenüber, der diese Charta für alle Unionsbürger rechtlich verbindlich gemacht hätte. Nach unserer Ansicht sollte die Dienstleistungsrichtlinie nicht nur auf die arbeitsrechtlichen Aspekte der Charta Bezug nehmen. Daher haben wir uns bei den Fragen, in denen die Charta erwähnt wird, der Stimme enthalten.
Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Anstatt die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie abzulehnen, habe ich dafür gestimmt, sie radikal zu ändern. Wir haben Ausgewogenheit angestrebt, und ich denke, wir haben sie in dieser ersten Lesung weitgehend erreicht. Wir wollen die bürokratischen Hindernisse für einen freien Verkehr von Dienstleistungen auf unserem europäischen Markt beseitigen, aber wir wollen keine Situation schaffen, die unsere sozialen Dienste, unsere Arbeitsnormen, unsere Vorkehrungen auf den Gebieten der Gesundheit und des Arbeitsschutzes oder andere wesentliche Schutzmerkmale unterminiert. Wir wollen Schutz, aber keinen Protektionismus. Mit dem geänderten Text wird eine Ausgewogenheit erreicht, die es im ursprünglichen Entwurf nicht gab.
Dorette Corbey (PSE), schriftlich. (NL) Nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b) und c) müssen einzelstaatliche Rechtsvorschriften einer Prüfung auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterzogen werden, was ich als inakzeptable Einmischung in die nationale Souveränität erachte. Wenn ich den Text richtig interpretiere, schafft dies Rechtsunsicherheit und behindert die nationalen Behörden in ihrer Arbeit. Selbstverständlich sollten Rechtsvorschriften zu solchen Themen wie Umweltschutz verhältnismäßig sein, aber das ist stets eine Frage der politischen Beurteilung. Nicht wünschenswert ist, dass die EU und der Europäische Gerichtshof den nationalen Politikern über die Schultern schauen. Abgesehen von Absatz 1 Buchstaben b) und c) kann ich dem Kompromiss jedoch zustimmen.
Mia De Vits (PSE), schriftlich. (NL) Ich habe gegen den Bericht über die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt und möchte dafür drei Gründe nennen.
1) Auch wenn das Parlament Verbesserungen am Kommissionsentwurf vorgenommen hat, ich halte sie für nicht ausreichend. Dass die Richtlinie auf einige öffentliche Dienstleistungsbereiche, die so genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, weiter Anwendung finden soll, ist verkehrt. Tätigkeiten, wie z. B. das Einsammeln von Hausmüll und die Wasserversorgung, sollten wirklich nicht in diese Richtlinie gehören. Darüber hinaus bedarf es eines Rahmengesetzes, um das Recht auf öffentliche Dienstleistung auf eine sichere Grundlage stellen zu können.
2) Einige Punkte in der Richtlinie können mehrdeutig ausgelegt werden. Da die Öffentlichkeit Europa gegenwärtig mit Skepsis betrachtet, ist Rechtsunsicherheit bei Gesetzestexten somit das Letzte, was wir brauchen.
3) Was wir benötigen, ist ein soziales und zuverlässiges Europa mit gleichen harmonisierten Spielregeln, die im gesamten Binnenmarkt gelten, und mit dieser Richtlinie wird ein solches Europa nicht geschaffen.
Gleichwohl stelle ich erfreut fest, dass solche sensiblen Bereiche wie die Hafendienste, die Beschäftigungsagenturen, die Pflege älterer Menschen, der Gesundheitssektor und die Kinderbetreuung vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommenen wurden und dass zudem die sozialen Errungenschaften jedes Landes unangetastet bleiben, so dass kein Sozialdumping betrieben werden kann. Ich habe für die diesem Ziel dienenden Änderungsanträge gestimmt und ebenso für all jene Änderungsanträge, durch die der Text verbessert und präzisiert wurde.
Antoine Duquesne (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Europäische Union dar. Das Wesentliche des ursprünglichen Entwurfs hat trotz allem bewahrt werden können, und der verabschiedete Text wird die erfolgreiche Umsetzung der Lissabonner Strategie fördern, wie aus den jüngsten Untersuchungen der Kommission hervorgeht.
Die Richtlinie wird die Tätigkeit im Dienstleistungssektor fördern, die eine äußerst wichtige Quelle von Arbeitsplätzen darstellt. Dies wird ein wesentlicher Vorteil insbesondere für Belgien sein, dessen Wirtschaft stark auf Dienstleistungen ausgerichtet ist.
Mit den vom Binnenmarkt-Ausschuss eingebrachten Änderungen konnte auf die wesentlichen Bedenken der Öffentlichkeit eingegangen werden, indem die Tragweite der Richtlinie präzisiert und einer langen Desinformationskampagne ein Ende gesetzt wurde. Der erste Kompromissvorschlag von EVP-ED und SPE hätte die Richtlinie völlig ihres Sinnes beraubt. Glücklicherweise stellt der endgültige Kompromiss – auch wenn er nicht gerade Begeisterung hervorruft – einen ersten Schritt dar, der besser ist als nichts und die wesentlichen Anliegen der Befürworter der Richtlinie berücksichtigt.
Es ist nun am Rat, den vom Parlament erreichten endgültigen Kompromiss zu bestätigen und zu verbessern.
Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Heute äußert sich das Europäische Parlament dazu, wie wir einen freien Dienstleistungsverkehr in der EU schaffen können – eine der vier Freiheiten, auf der unsere gemeinsame europäische Zusammenarbeit basiert. In einer immer stärker globalisierten Weltwirtschaft und bei einer ständigen Verschärfung des Wettbewerbs muss die europäische Wirtschaft besonders die Bereiche nutzen, in denen wir am wettbewerbsfähigsten sind. Der Dienstleistungssektor ist ein solcher Bereich. Die Kompromisse, über die die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament übereingekommen sind, haben leider neue Möglichkeiten für die Legalisierung eines allgemeinen Protektionismus geschaffen, der den Handel mit Dienstleistungen zwischen Nachbarländern behindert und einen besonders harten Schlag gegen die Mitgliedstaaten darstellt, die erst jüngst beigetreten sind. Dennoch habe ich heute für den verwässerten Vorschlag gestimmt, denn dieser kann ein erster Schritt auf dem Weg zu einem hoffentlich freien Verkehr der Dienstleistungen sein - die dem Wettbewerb ja bereits ausgesetzt sind -, einem Dienstleistungsverkehr, der unseres gemeinsamen europäischen Binnenmarktes würdig ist.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind enttäuscht, weil unser Vorschlag, die Bolkestein-Richtlinie abzulehnen, nicht angenommen wurde. Diese Richtlinie bildet den Kern der so genannten Lissabon-Strategie und ist die Stütze des Neoliberalismus im Bereich der Dienstleistungen. Mit ihr soll den Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen in der EU gedient werden, wie die Haltung von deren Vertreterverbänden zeigt, etwa des Arbeitgeberverbands UNICE.
Durch den Kampf der Arbeitnehmer und der Bevölkerungen sind zwar einige Zugeständnisse und Umformulierungen erzwungen worden, die wir unterstützt haben, wenn sie positiv waren, aber mit der verwerflichen Übereinkunft zwischen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sind die Erwartungen derer vereitelt worden, die darauf vertraut haben, dass das Parlament einen Vorschlag wie diesen ablehnen könnte, der den Arbeitnehmern und den Menschen in den Mitgliedstaaten Schaden zufügt.
Dementsprechend haben wir gegen den Vorschlag als Ganzes und viele der konkreten Punkte, die wir ablehnen, gestimmt, insbesondere in folgenden Bereichen:
- die Liberalisierung der meisten Dienstleistungen, eingeschlossen sensible öffentliche Sektoren und Dienstleistungen, beispielsweise Wasser, sozialer Wohnungsbau, Energie, Postdienste, Forschung, Bildung und Ausbildung, kulturelle Dienste und Sicherheitsdienste; unsere Vorschläge zu ihrer Streichung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie wurden nicht angenommen;
- die Tatsache, dass die vertraglichen Beziehungen der Arbeitnehmer, vor allem selbstständig Tätiger, jetzt noch gefährdeter sind;
- die verstärkten Schwierigkeiten beim Schutz der Verbraucherrechte, der Endbenutzer von öffentlichen Dienstleistungen und der Umwelt.
Jean-Claude Fruteau (PSE), schriftlich. – (FR) Der zur Abstimmung gestellte Text sollte die Herstellung eines wirklichen Dienstleistungs-Binnenmarktes ermöglichen und gleichzeitig den Richtlinienentwurf korrigieren, dessen auf der Konkurrenz zwischen den Sozial- und Steuergesetzgebungen der Mitgliedstaaten beruhende Philosophie durch die Angleichung der einzelnen Sozialmodelle nach unten dramatische Konsequenzen hätte.
Das erste Ziel ist zwar erfüllt worden, doch nicht das zweite. Das Parlament hat zweifelsohne dazu beigetragen, die Linie des ursprünglichen Textes durch die Streichung des Herkunftslandsprinzips, durch den Ausschluss der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Geltungsbereich der Richtlinie und durch den Schutz des Arbeitsrechts zu korrigieren.
Allerdings bleiben noch zahlreiche Grauzonen bestehen. So sind die öffentlichen Dienstleistungen wirtschaftlicher Natur (DAWI) und die Sozialleistungen weiterhin der Bedrohung durch ein nicht hinnehmbares Sozialdumping ausgesetzt. Das durch den Wegfall des Herkunftslandsprinzips entstehende Rechtsvakuum wird höchstwahrscheinlich zu einer Situation führen, in der es den Richtern des Europäischen Gerichtshofs überlassen bleibt, das Sozialrecht ohne Ergebnisgarantie und ohne demokratische Kontrolle auszugestalten.
Aus diesen wesentlichen Gründen ist es mir, auch wenn ich die in dieser Angelegenheit erreichten Fortschritte begrüße, nicht möglich, für den dem Parlament vorgelegten endgültigen Text zu stimmen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Dienstleistungsrichtlinie ist in ihrer heute verabschiedeten Form inakzeptabel, denn sie weist nur billige kosmetische Korrekturen gegenüber der ursprünglichen Fassung auf.
Die übergroße Mehrheit der handwerklichen Tätigkeiten bleibt dem Wettbewerb ausgesetzt, während dieser Sektor in meinem Land die meisten Arbeitskräfte beschäftigt und die meisten Arbeitsplätze schafft. Auch wenn die allzu expliziten Verweise auf das Herkunftslandsprinzip verschwunden sind, verbleiben doch Bereiche, in denen dieses skandalöse Prinzip ganz oder teilweise weiterhin gilt. Aufgrund der verbleibenden Unklarheiten, Grauzonen und Widersprüchlichkeiten erhält der Gerichtshof von Luxemburg die Gelegenheit, die Richtlinie auf seine Weise auszulegen. Dieser hat jedoch stets zugunsten derer entschieden, die bestimmte Normen insbesondere sozialer Natur als ein nicht hinzunehmendes Hindernis für den Wettbewerb ansehen. Die Kommission wird so die Gelegenheit erhalten, in Bereichen wie Sozialschutz oder Arbeitsrecht, in denen sie keine Befugnis hat, auf eine Harmonisierung nach unten zu drängen.
Ob abgeändert oder nicht, ich sage nein zu der Bolkestein-Richtlinie, nein zu den ihr zugrunde liegenden absurden Grundsätzen, nein zu rechtlichem und sozialem Dumping, nein zu dem in höchsten Tönen gepriesenen ungebremsten Wettbewerb, der nur zu Arbeitslosigkeit führt, nein zu den zu erwartenden Betriebsverlagerungen, nein zu diesen Eurokraten, die sich weigern, die Meinung der Völker zur Kenntnis zu nehmen, um ihnen weiterhin Politiken aufzuzwingen, die sie nicht wollen.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste teilt die Auffassung, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen noch nicht vollendet ist. Wir begrüßen die Dienstleistungsrichtlinie und sind der Meinung, dass Dienstleistungsunternehmen, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen, in keinem Mitgliedstaat diskriminiert werden dürfen.
Zentraler Punkt der Aussprache über die Dienstleistungsrichtlinie ist die Frage, ob die Richtlinie durch das Herkunftslandprinzip (Artikel 16) bestimmt werden soll. Die Juniliste misst sowohl dem Binnenmarkt als auch der nationalen Selbstbestimmung großen Wert bei. Daraus ergibt sich folgende grundlegende Fragestellung: Bringt das Herkunftslandprinzip so entscheidende Vorteile, dass wir bereit sind, Abstriche an der nationalen Selbstbestimmung zu machen? Diese Frage verneinen wir.
Das Herkunftslandprinzip betrifft wichtige, aber äußerst begrenzte Sektoren wie die Bauwirtschaft, Montagearbeiten und Beratungsdienstleistungen. Wir befürworten einen Wettbewerb in diesen Bereichen, meinen aber, dass dabei die Bedingungen für alle Beteiligten gleich sein müssen. Unserer Meinung nach müssen auf dem Territorium Schwedens schwedische Vorschriften gelten. Damit befürworten wir das so genannte Aufnahmelandprinzip.
Außerdem vertreten wir die Auffassung, dass nationale Dienstleistungsmonopole respektiert werden müssen. Über deren konkrete Gestaltung ist auf der Grundlage einer breiten Debatte im jeweiligen Mitgliedstaat zu entscheiden.
Aus unseren Ausführungen folgt, dass wir den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament vorgelegten Kompromiss unterstützen.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den abgeänderten Vorschlag gestimmt. Ich hoffe, das Ergebnis der Abstimmung über die Dienstleistungs-Richtlinie wird der weit verbreiteten falschen Vorstellung den Garaus machen, die Europäische Kommission würde alles entscheiden.
Ein Text kommt nicht unverändert zur Anwendung, nur weil er von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Aufgrund politischer Mauscheleien aus wahltaktischen Gründen hat man den Franzosen weisgemacht, das wäre der Fall. Die so genannte „Bolkestein“-Richtlinie ist ein Beispiel für die Manipulation des Volkes. Das Europäische Parlament hat heute gezeigt, dass die gesetzgebende Gewalt in den Händen der Bürgervertreter liegt.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission war nicht angemessen. Daher haben wir ihn abgeändert, um Ausgewogenheit zwischen den wirtschaftlichen Vorteilen der Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts und der absoluten Notwendigkeit, jedes Sozialdumping zu vermeiden, herzustellen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Mehrheit im Parlament hat den Kompromiss zwischen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, bei dem es darum ging, wesentliche Aspekte der vorgeschlagenen Richtlinie über die Liberalisierung der Dienstleistungen zu erhalten, nicht – wie von uns vorgeschlagen – abgelehnt, sondern ihm zugestimmt.
Infolge der entschiedenen Verurteilung der schlimmsten Aspekte dieses Vorschlags und der Kampagne der Arbeitnehmer für eine Ablehnung der Richtlinie hat die Mehrheit im Parlament einige Bereiche aus dem Anwendungsbereich herausgenommen sowie eine Entscheidung darüber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, und mit einem rechtlichen Taschenspielertrick hat sie die Regelung über die Anwendung der Bestimmung zum Herkunftsland des Leistungserbringers kaschiert.
Selbst wenn nicht alle ehrgeizigen Pläne der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen verwirklicht wurden, ist der Wettbewerb in einer Reihe von Dienstleistungssektoren doch verstärkt worden, auch bei den öffentlichen Dienstleistungen. Das wird nachteilige Folgen für die Arbeitnehmerrechte und für die erbrachten Dienstleistungen haben. Zudem ist die Souveränität der einzelnen Länder noch weiter beschnitten worden, während die Rolle des Gerichtshofs gestärkt wurde.
Die Richtlinie über die Liberalisierung der Dienstleistungen ist noch nicht beschlossen. Der Rat, in dem die portugiesische Regierung einen Sitz hat, muss seine Verantwortung wahrnehmen. Wir werden unsererseits weiter für die Ablehnung der vorgeschlagenen Richtlinie kämpfen, die, falls sie verabschiedet wird, die Interessen der Arbeitnehmer und der Länder aushöhlen wird.
Jacky Henin (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Alles lässt sich mit zwei Zahlen zusammenfassen: Die Dienstleistungen erbringen gegenwärtig 70 % der Wertschöpfung in der Union, doch sie stellen nur 20 % des gemeinschaftlichen Handelsaustauschs dar.
Da sich die meisten Dienstleistungsunternehmen nicht verlagern lassen, verlagert man die Elendslöhne, und dazu hat man sich die Bolkestein-Richtlinie ausgedacht. Ihr Ziel: Reduzierung der Löhne auf das absolute Minimum, Absenkung des Sozialschutzes, Beschneidung der Verbraucherrechte, Zerschlagung der öffentlichen Dienstleistungen. Dies ist keine Ultraliberalismus mehr, dies ist Totalliberalismus.
Der von EVP und SPE ausgekungelte Kompromiss, der weit davon entfernt ist, das Herkunftslandsprinzip zu regeln und die öffentlichen Dienstleistungen vor dem unerbittlichen Gesetz des Marktes zu bewahren, bewirkt lediglich, dass die oberste Entscheidungsgewalt in die Hände der Kommission und des Gerichtshofs gelegt wird. Angesichts der ultraliberalen Einstellung der Kommission und des Gerichtshofs ist dies so, als ob man den Hühnerstall von einem Fuchs bewachen lässt.
Die Annahme der Dienstleistungs-Richtlinie würde bedeuten, das Todesurteil für den Schutz der Arbeitnehmer und der Verbraucher sowie für den Schutz der öffentlichen Dienstleistungen auszustellen.
Die Völker Europas brauchen keine Richtlinie, die ihre demokratisch getroffenen sozial- und steuerpolitischen Entscheidungen miteinander in Konkurrenz setzt.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Das Kompromisspaket, auf das sich die Sozialdemokratische und die Konservative Fraktion geeinigt haben, führt zu einem unklaren Ergebnis. Zum Beispiel weigerten sich die beiden großen Fraktionen, sich trotz großer Befürchtungen vieler im Sektor der sozialen Betreuung Beschäftigter für eine ausdrückliche Herausnahme der sozialen Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie einzusetzen. Allerdings haben sie solche sozialen Dienstleistungen „wie soziales Wohnungswesen, Kinderbetreuung und familiäre Dienstleistungen“ ausgenommen. Diese nicht erschöpfende Liste bestimmter sozialer Dienstleistungen erzeugt Rechtsunsicherheit, und es lässt sich unmöglich beurteilen, welche sozialen Dienstleistungen neben den Bereichen Wohnungswesen, Kinderbetreuung und familiäre Dienstleistungen von der Richtlinie noch betroffen sind.
Ausdrücklich ausgenommen sind infolge dieses Kompromisses auch nicht solche Schlüsselsektoren wie Bildung, Wasser und Kultur. Der Kompromiss gefährdet die Rechte der Verbraucher, indem er den Mitgliedstaaten nicht gestattet, auf dem Verbraucherschutz beruhende Forderungen durchzusetzen.
Aus diesen Gründen habe ich gegen den geänderten Bericht gestimmt.
Karin Jöns (PSE), schriftlich. Der Kommissionsvorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie zielte auf Sozialdumping und Entregulierung. Ich bin froh darüber, dass es meiner Fraktion gelungen ist, diese Richtlinie in ihr Gegenteil zu verkehren:
Das Herkunftslandprinzip ist gestrichen. Und es gilt der Marktzugang ohne Diskriminierung. Auch gilt das Arbeitsrecht am Ort der Dienstleistungserbringung. Wichtig ist ferner: Die Entsenderichtlinie gilt ohne Einschränkung und die Leiharbeit ist ausgenommen. Nun ist der Rat aufgefordert, die europäische Gesetzgebung zur Leiharbeit nicht weiter zu blockieren.
Ich begrüße, dass die Dienste von allgemeinem Interesse aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen wurden. Ich bedaure dagegen, dass die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse der Richtlinie noch zum Teil unterliegen. Wir brauchen dringend eine europäische Rahmenrichtlinie, die diesen wichtigen Bereich gesondert regelt.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess muss vor allem auf folgende Punkte geachtet werden:
Vorrang vor Regeln des Wirtschaftslebens müssen die Grundfreiheiten der Arbeitnehmer haben. Die auf tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage bestehenden Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte der Arbeitnehmer dürfen nicht untergraben werden.
Die berechtigten Interessen des Allgemeinwohls, die Artikel 4 Absatz 7a in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH definiert, müssen durchgehend beachtet werden.
Für grenzüberschreitende wie für inländische Dienstleister müssen die auf gesetzlicher Grundlage bestehenden Verpflichtungen im Interesse in- und ausländischer Arbeitnehmer (Beitragsverpflichtungen zu Berufsgenossenschaften, Urlaubskassen usw.) gleichermaßen gelten.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich und meine Kollegen von den britischen Konservativen haben Maßnahmen zur Vervollkommnung des Binnenmarkts in der Europäischen Union seit langem nachdrücklich unterstützt. Die Liberalisierung der Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt bedeutet einen wesentlichen Schritt hin zu diesem Ziel und bietet der erfolgreichen britischen Dienstleistungsbranche viele neue Chancen für eine gedeihliche Entwicklung in der Zukunft.
Wir haben heute zwar für das abschließende Paket gestimmt, sind jedoch enttäuscht, dass eine Gelegenheit verpasst wurde, sich auf eine wahrhaft liberalisierende Richtlinie zu einigen. Wir fordern daher den Rat und den britischen Premierminister auf, unverzüglich Schritte zur Stärkung der Richtlinie einzuleiten.
Hätten wir gegen dieses unzulängliche Paket gestimmt und zu seinem Scheitern beigetragen, dann hätten wir jenen Linkskräften in Europa in die Hände gespielt, die ideologisch gegen Liberalisierung, freie Märkte und Wirtschaftsreform auftreten. Die europäische Wirtschaft braucht die Liberalisierung dringend, und wir werden weiter dafür eintreten, wenn das Parlament dieses Thema in zweiter Lesung erneut behandelt.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich nicht glaube, dass das Endergebnis in einer Reihe von Bereichen die nötige Klarheit bringt. Es ist nicht eindeutig, dass wir das so genannte Herkunftslandprinzip herausgenommen haben: Ja, es geht nicht klar daraus hervor, welches Recht auf ein Unternehmen angewendet wird, das grenzüberschreitende Dienstleistungen auf Zeitbasis anbieten will. Es ist auch nicht klar, wo sich die Trennlinie für Dienstleistungen befindet, die als eine öffentliche Dienstleistung, aber von einem privaten Anbieter oder Subauftragnehmer angeboten werden. Ich begrüße die Herausnahme der Patientenmobilität aus der Richtlinie – sie hätte nie aufgenommen werden dürfen. Tatsache ist, dass der allumfassende Vorschlag der Kommission unüberlegt und schlecht durchdacht war. Ich hoffe auf größere Änderungen in ihrem nächsten Vorschlag.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Beginnend mit der Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon, auf der Frankreich von Jacques Chirac und Lionel Jospin vertreten war, über die Arbeiten des Rates „Binnenmarkt“ bis zu den mit voller Unterstützung der EVP-ED und der SPE angenommenen parlamentarischen Berichten Berger und Harbour waren die europäischen Liberalen, die Konservativen und die Sozialisten die wahren Initiatoren der so genannten Bolkestein-Richtlinie.
In dieser Angelegenheit war der Europäische Rat von Lissabon nur der generelle Ausdruck des Willens einer politischen Klasse, der es ideologisch um die möglichst schnelle Verwirklichung des Dienstleistungs-Binnenmarktes ging.
Durch das plötzliche Aufbegehren des niederländischen und des französischen Volkes, die den Entwurf der Europäischen Verfassung ablehnten, um ihre sozialen Errungenschaften zu schützen, ist diese Zeitbombe der ungebremsten Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes glücklicherweise gestoppt worden.
Die Linke, die sich in den Wirrungen des liberalen Europäismus verfangen hat, verliert sich heute in pathetischer Betroffenheit und in ihren inneren Widersprüchen.
Die uns vorgeschlagene abgeänderte Fassung der Dienstleistungsrichtlinie weist lediglich äußerliche Veränderungen auf, ohne dass der Inhalt berührt wird. Ob abgeändert oder nicht, diese Richtlinie ist von Übel, weil die vorgeschlagene Binnenmarktstrategie an sich schädlich ist.
Daher setzen wir dem Bericht Gebhardt ein soziales und nationales Nein entgegen.
Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Das Abstimmungsergebnis vom 29. Mai 2005 zur Europäischen Verfassung hat sich als wirklicher politischer und sozialer Sprengstoff erwiesen.
Der eigentliche Plan B bestand in Wirklichkeit in der Rücknahme der Bolkestein-Richtlinie. Denn ohne die negative Volksabstimmung in Frankreich und in den Niederlanden hätten sich die Fraktionen der Sozialisten, der Grünen, die UMP und die UDF, die alle die Europäische Verfassung und intensiveren Wettbewerb in Europa befürworten, nicht so entschlossen gezeigt in der Verurteilung des Herkunftslandsprinzips und der Angriffe auf die marktbestimmten und nicht marktbestimmten öffentlichen Dienstleistungen.
Diese von Politik und Medien veranstaltete Inszenierung hat nur das Ziel, den Gesinnungswechsel der Sozialistischen Partei vergessen zu machen, die mit Lionel Jospin zur Liberalisierung der Post, von EDF und France Télécom beigetragen hat. In dieser Frage sehen wir keinen Unterschied zwischen den Liberalen, den Postmarxisten oder Internationalisten, die alle verantwortlich und mitschuldig sind. Nur die von uns angestrebte nationale Struktur kann uns vor Bolkestein, Mittal Steel oder vor feindlichen Übernahmeangeboten der Multis oder der US-amerikanischen Pensionsfonds schützen.
Europa ist wegen der Dienstleistungsrichtlinie solange zerstritten, bis das Allgemeine Dienstleistungsabkommen der WTO alle im Namen des freien Wettbewerbs und des alles beherrschenden Marktes einigt!
Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Die Dienstleistungsrichtlinie, die Bolkestein-Richtlinie von trauriger Berühmtheit, ist eine Maschine, die nur Arbeitslosigkeit erzeugt. Die französische Volksabstimmung über die Europäische Verfassung hat es den Franzosen ermöglicht, die ihr zugrunde liegende ultraliberale und arbeitsplatzvernichtende Philosophie zu erkennen. Heute ist die Richtlinie nach einigen kosmetischen Korrekturen inhaltlich immer noch unverändert.
Nur weil das Herkunftslandsprinzip gestrichen wurde, ist der Grundsatz der freien Dienstleistungserbringung nämlich nicht verschwunden. All dies ist ein riesiges Verschleierungsmanöver, um das, was die Liberalen, die Konservativen und die Linke, die alle gleichermaßen europabesessen sind, seit fast zwei Jahren mit ihren jeweiligen nationalen Regierungen raffiniert eingefädelt haben, mit Macht durchzusetzen. Ob die Bolkestein-Richtlinie, die Dienstleistungsrichtlinie oder der Gebhardt-Bericht, all diese Texte, die Gegenstand von Polemiken und dann von in letzter Sekunde von den Fraktionen des Europäischen Parlaments durchgesetzten Kompromissen waren, laufen auf das Gleiche hinaus und müssen nachdrücklich abgelehnt werden.
Wir widersetzen uns entschieden dieser ultraliberalen und antinationalen Auffassung des Dienstleistungs-Binnenmarkts, der letztlich nur ein Ziel hat, nämlich unter dem Vorwand des „freien und unverfälschten Wettbewerbs“ unser französisches Handwerk und unsere Kleinbetriebe zu zerstören.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diesen Text gestimmt, der trotz einiger Fortschritte gegenüber dem Entwurf von Herrn Bolkestein ernste Gefahren für unser Sozialmodell in sich birgt.
Das Herkunftslandprinzip ist nur formal, aber nicht wirklich aufgegeben worden, denn aufgrund des im Text vorhandenen Rechtsvakuums wird es durch die Hintertür wieder eingeführt – (faktische Anwendung des Übereinkommens von Rom und des Prinzips der Nähe) – und dem Gerichtshof die Abwägung mit dem Bestimmungslandsprinzip überlassen, die der Gesetzgeber vornehmen müsste. Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse verbleiben im Geltungsbereich der Richtlinie, wodurch die in Europa ohnehin schon beschädigten öffentlichen Dienstleistungen vollends gefährdet werden. Die Abstimmungsergebnisse haben eine ultraliberale Orientierung bestätigt.
Den Staaten wird die Möglichkeit genommen, bestimmte Berufe zu regeln und die Anwendung von Richtlinien wie der Entsenderichtlinie, die einen schwachen Damm gegen das Sozialdumping darstellen, effizient zu kontrollieren.
Die Europäische Union braucht einen alternativen Entwurf, der die Harmonisierung der Sozial-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen nach oben beinhaltet und die öffentlichen Dienstleistungen ausschließt, für deren Schutz eine Rahmenrichtlinie erforderlich ist.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe es jedem gesagt, der es hören wollte, dass ich für einen Kompromiss bin, doch bin ich nicht bereit, mich zum Narren machen zu lassen.
Ich bin für das Herkunftslandsprinzip. Die Verhandlungsführer meiner Fraktion haben mir zugesagt, dass der neue Wortlaut, wonach die Mitgliedstaaten das Recht der Dienstleistungserbringer, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen, zu achten haben, mit diesem Prinzip identisch ist. Wenn dies der Fall ist, kann ich für den Kompromiss stimmen. Doch die Verhandlungsführer der SPE verkünden lauthals, dass es ihnen gelungen sei, diesem Prinzip, das sie zu Unrecht als Wurzel aller wirtschaftlichen und sozialen Übel ansehen, den Garaus zu machen.
Die Streichung des Herkunftslandsprinzips in Artikel 16 würde Rechtsunsicherheit für die Dienstleistungserbringer bedeuten, die im Ungewissen unter der Kontrolle des Gerichtshofs handeln müssten.
Des Weiteren gehen die Sicherheitsklauseln in Absatz 3 über die Rechtsprechung hinaus und vermitteln den Eindruck, die Anwendung des Bestimmungslandsprinzips könne auf der Grundlage einer bloßen „Notwendigkeit“ ohne Prüfung der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung verlangt werden. Die sich daraus für diese wesentlichen Bestimmungen ergebende Verschwommenheit veranlasst mich, bestimmte Teile des Kompromisstextes zu Artikel 16 nicht zu unterstützen.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Da der Dienstleistungssektor von großer Bedeutung ist, hätte ich es begrüßt, wenn wir auf diesem wichtigen Markt einen größeren Schritt nach vorn getan hätten. Leider stellt die heutige Abstimmung nur einen sehr bescheidenen Schritt dar, was ich bedauere. Eine unheilige Allianz von Konservativen und Sozialdemokraten ebnet mit ihrem Verhalten protektionistischen Bereichen und Rechtsstreitigkeiten den Weg und begrenzt den Dienstleistungsmarkt. Bei einer solchen Entwicklung würden sich die europäischen Arbeitnehmer und Verbraucher auf der Verliererseite wiederfinden. Ich bedauere, dass wir den neuen Mitgliedstaaten signalisieren, dass immer noch eine Mentalität nach dem Muster „Wir hier“ und „Die Anderen dort drüben“ herrscht. Mit großem Zögern habe ich für den Vorschlag gestimmt, der trotz allem für den Dienstleistungsmarkt ein kleiner Schritt nach vorn ist.
Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Die Richtlinie in der von diesem Haus angenommenen Form verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Abbau aller Hemmnisse, durch die der freie Dienstleistungsverkehr noch behindert wird. Da dies vor allem für die KMU einen Fortschritt bedeutet, habe ich für den Kompromiss gestimmt.
Durch seine Umbenennung verschwindet das Herkunftslandprinzip noch nicht aus dem Vertrag, sofern der Fortbestand des Binnenmarkts nicht verleugnet werden soll. Ich vertraue darauf, dass die Kommission und der Rat einen besseren Gegenvorschlag vorlegen werden.
Ich hätte eine noch weiter gehende Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes vorgezogen und bin insofern über die Haltung der Sozialdemokraten und Christdemokraten enttäuscht: Nur die Liberalen haben von Anfang an deutlich signalisiert, dass sie die freie Marktwirtschaft in Europa unterstützen und den Binnenmarkt weiter liberalisieren wollen. Sowohl die Sozialdemokraten als auch die Christdemokraten haben ihre Seele verkauft, um auf Kosten der Verbraucher mit den Gewerkschaften gut Freund bleiben zu können. Durch einen solchen Protektionismus setzen wir die Zukunft unserer Kinder aufs Spiel!
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Seit 50 Jahren gehört die Freiheit der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Das hat auch der Gerichtshof mit seiner Anerkennung des Herkunftslandsprinzips bekräftigt. Für die Blinden unter uns sei darauf hingewiesen, dass das im April 1994 in Marrakesch unterzeichnete WHO-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen im Weltmaßstab eine „Erbringungsart 4“ in Form der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen vorsieht, d. h. einer zeitweiligen Immigration zu den Sozialdumpingbedingungen des Herkunftslandes.
Die führenden Politiker Europas tun jetzt so, als würden sie diesen alten Grundsatz erst jetzt entdecken, obwohl dieses Herkunftslandsprinzip den europäischen Volkswirtschaften schon seit Jahrzehnten übel mitspielt. Wenn das französisch beeinflusste europäische Sozialmodell mit seiner Rente, seiner Krankenversicherung, seiner kostenlosen Schulausbildung, seinen Postämtern, seinen Eisenbahnen, seinen Krankenhäusern aufrechterhalten werden soll, dann muss nicht nur verhindert werden, dass die Arbeitnehmer zu den niedrigst möglichen Löhnen, die in den sozial am weitesten zurückgebliebenen Ländern üblich sind, bezahlt werden, sondern es muss auch die Vorstellung eines Marktes ohne Zollschutz zurückgewiesen werden, der die wahre Ursache des Sozialdumpings ist, von dem die Regel des Herkunftslandsprinzips nur ein Symptom darstellt. Der Ausgangspunkt des sozialen Krebsgeschwürs, die abnorme Zelle, ist die Vorstellung des Binnenmarktes ohne Zollschleusen. Das Herkunftslandsprinzip ist nur eine Metastase.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich bin erfreut über das Ergebnis dieser historischen Abstimmung über den Binnenmarkt bei den Dienstleistungen. Es beweist die Fähigkeit des Europäischen Parlaments, mit einer komplexen Gesetzgebung umzugehen und wesentliche Verbesserungen vorzunehmen, die die Belange der Menschen in unserer Gemeinschaft berücksichtigen: in diesem Fall zu gewährleisten, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Verbrauchern nicht durch ambitiöse und voraus denkende Gesetzgebung untergraben werden.
Bei meiner Stimmabgabe für die geänderte Dienstleistungsrichtlinie bin ich für Maßnahmen eingetreten, die einen Ausgleich schaffen zwischen der Öffnung des Binnenmarkts sowie der Sicherung der sozialen Rechte von Arbeitnehmern und dem Schutz unserer wichtigen öffentlichen Dienstleistungen.
Bei der Öffnung des Dienstleistungsmarkts geht es nicht nur um die Stärkung großer Unternehmen, sondern auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Aufteilung eines potenziellen wirtschaftlichen Nutzens von rund 30 Milliarden Euro auf Verbraucher und Produzenten. Diese Gesetzgebung wird kleinen und mittleren Unternehmen die Chance geben, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten, und ihnen am Ende ermöglichen, Vorteil aus der einzigartigen regionalen Integration zu ziehen, die eine Union von 25 Staaten bietet, ohne sich auf teures Rechtsgerangel vor den Gerichten einlassen zu müssen.
Angesichts der Herausforderungen florierender Dienstleistungsmärkte in Drittländern, wie Indien und China, muss Europa diese Gelegenheit ergreifen, um seinen Wettbewerbsvorteil in einem dynamischen Wachstumssektor zu verbessern.
Arlene McCarthy (PSE), schriftlich. (EN) Als Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz begrüße ich die heutige historische Abstimmung über die Öffnung des Dienstleistungsmarkts in ganz Europa. Dies ist das letzte Stück in dem Puzzle der Errichtung des Binnenmarkts. Zu lange schon hat eine lächerliche Bürokratie kleine und mittlere Unternehmen daran gehindert, in anderen EU-Mitgliedstaaten Geschäfte zu machen. Angesichts von mehr als 53 beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Fällen, in denen Unternehmen um ihr vertragliches Recht ringen, Dienstleistungen in ganz Europa erbringen zu dürfen, ist es an der Zeit, dass wir Vorschriften für das Funktionieren des Dienstleistungsmarkts festlegen. Das Parlament hat auf die Belange und Ängste der Menschen gehört und sichergestellt, dass die Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen nicht gleichbedeutend ist mit der Freiheit, die Beschäftigungsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechte als Verbraucher zu untergraben. Wir wollen ein Ende des Protektionismus, möchten aber die arbeitenden Menschen und die Verbraucher schützen. Wir haben gern einen Kompromiss befürwortet und unterstützt, der dieses entscheidende Interessengleichgewicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU wahrt.
Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Das ehemalige Kommissionsmitglied Bolkestein war der Überzeugung, dass vernünftige Rechtsvorschriften und angemessene Tarifverträge, wie sie in vielen EU-Mitgliedstaaten zu finden sind, in ständiger Konkurrenz zu den in anderen Mitgliedstaaten vorherrschenden unzulänglichen Regelungen stehen würden. Bestehende Unterschiede würden zu einem Wettbewerbsfaktor gemacht, mit dem Hintergedanken, der Schlechteste werde stets der Gewinner sein. Dieses extrem neoliberale Konzept war darauf angelegt, alle Errungenschaften zunichte zu machen, die sich die Arbeiterbewegung im Laufe eines Jahrhunderts erkämpft hatte.
Dem massiven Einsatz der Gewerkschaften und anderer Organisationen ist es zu verdanken, dass die Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form nicht das Licht der Welt erblicken wird. An ihre Stelle tritt nun ein zwischen den beiden größten Fraktionen in diesem Parlament geschlossener vager Kompromiss. Sollte dieses Haus keine eindeutigen Entscheidungen treffen, wird vieles sogleich dem Europäischen Gerichtshof übergeben, der sich dann recht schnell für das äußerst umstrittene Herkunftslandprinzip entscheiden kann. Diejenigen von uns, die der Sozialistischen Partei der Niederlande angehören, waren nicht an diesem Kompromiss beteiligt. Obwohl wir für die völlige Ablehnung der Richtlinie plädieren, werden wir, solange sie noch nicht in Kraft gesetzt ist, alle von der Gewerkschaftsbewegung als Verbesserungen angesehene Änderungsvorschläge unterstützen. Unterdessen wird weiter gekämpft; zusammen mit der Gewerkschaftsbewegung werden wir uns allen Versuchen der Arbeitgeber widersetzen, die wollen, dass Anstellungen zu niedrigeren Löhnen möglich sind.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Die Europaabgeordneten der Labour Party haben für die geänderte Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, um mit dem Protektionismus Schluss zu machen, aber den Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitsplätzen zu sichern.
Das nunmehr vorliegende Verhandlungsresultat wurde ausgiebig diskutiert, um ein ideales Ergebnis für Arbeitnehmer und Unternehmer im Vereinigten Königreich zustande zu bringen.
Die Märkte im Vereinigten Königreich sind für andere EU-Länder bereits liberalisiert. Wir müssen sicherstellen, dass Unternehmen im übrigen Vereinigten Königreich, auch die Londoner Unternehmen in meinem Wahlkreis, in einen fairen Wettbewerb treten können.
Die Europaabgeordneten der Labour Party haben hart daran gearbeitet zu gewährleisten, dass die Interessen der britischen Gewerkschaften in der Frage der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen ernsthaft und vertrauensvoll berücksichtigt wurden.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Unser Ziel bleibt es, die Dienstleistungsrichtlinie zu kippen. Heute wurde ein mehr als fauler „Kompromiss“ von Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament mit 395 gegen 215 Stimmen verabschiedet. Zu allen schlimmen Konzessionen, die die Sozialdemokraten den Konservativen schon vorab gemacht hatten, kam kurz vor Schluss noch weiteres hinzu. So wurden die „Sozialpolitik“ und der „Verbraucherschutz“ nicht aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen, nachdem zuvor schon die „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ der Dienstleistungsfreiheit unterworfen wurden. Dies ist völlig inakzeptabel.
Der verabschiedete Text ist im Ergebnis nicht nur ein Freifahrtschein für Sozialdumping in Europa, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschafter, der sozialen Initiativen und all derer, die in den letzten Tagen, Wochen und Monaten gegen die Bolkestein-Richtlinie auf die Straße gegangen sind. Besonders beschämend ist das Verhalten der deutschen Sozialdemokraten, die anders als ihre französischen Kollegen in Nibelungentreue zur Bolkestein-Richtlinie standen und ihre eigene Klientel ans Messer geliefert haben.
Der Kampf gegen die Richtlinie für Sozialdumping in Europa fängt aber gerade erst an. In den nächsten Monaten müssen wir die Mobilisierung gegen das Vorhaben von Kommission, Regierungen und der unsozialen Großen Koalition in Europa verstärken.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Entscheidung, Dienstleistungserbringern die Freiheit zu gewähren, ihre Dienstleistungen in einem beliebigen anderen Mitgliedstaat anzubieten, ohne ihnen besondere Hindernisse in den Weg zu legen, schützt die Interessen von Verbrauchern, Arbeitnehmern, Dienstleistern und von Europa insgesamt.
Der Dienstleistungsmarkt besitzt das größte Potenzial für Wachstum und Entwicklung in der europäischen Wirtschaft, und unser Ziel ist es, Reformen voranzubringen, die die Wirtschaft ankurbeln, und die Rechte von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Unternehmerschaft zu schützen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, die traditionell Gefahr laufen, bei administrativen, politischen und wirtschaftlichen Hürden am meisten einzubüßen.
Ich begrüße diesen Bericht, weil ich für die echte Freiheit bin, Dienstleistungen in der EU zu begründen und zu erbringen. Wenn es möglich ist, Waren und Dienstleistungen ungehindert in einem anderen Mitgliedstaat zu beschaffen, besteht kein Grund dafür, Dienstleister an einem Ortswechsel zu hindern, sofern sie eine Reihe von Prinzipien – vor allem öffentlicher und sozialer Art – einhalten, die in der angenommenen Fassung weiter gesichert sind.
Trotz des Kompromisses – wie er in einer Fraktion mit der Verantwortung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten notwendig ist – ist das Ergebnis ausgewogen und vor allem ein klares Zeichen, dass das Parlament eine Wirtschaft will, die die Entstehung von Arbeitsplätzen begünstigt und effektiver, fairer und wettbewerbsorientierter ist.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat heute mit seiner Abstimmung über die so genannte Bolkestein-Richtline zweifellos die Geschichte der europäischen parlamentarischen Demokratie geprägt.
Diese Abstimmung, durch die unversöhnliche Positionen miteinander versöhnt wurden, so die Frankreichs und Polens, die des EGB und die von UNICE, die der fortschrittlichen Sozialisten und die der undogmatischen Liberalen, stellt einen Schritt nach vorn in Richtung auf ein bürgerschaftliches Europa dar; eine Europäische Union, die beim Sozialdumping nicht nachgibt, trotzdem aber nicht die Beseitigung der protektionistischen Barrieren gegen die freie Dienstleistungserbringung und die Niederlassungsfreiheit vergisst.
Ja, unser Parlament hat durch dieses Votum an Bedeutung gewonnen, nicht nur weil es seiner Aufgabe als Gesetzgeber voll und ganz gerecht geworden ist – indem es beispielsweise das Herkunftslandsprinzip gestrichen hat –, sondern es hat auch die Falle zu umgehen vermocht, die von einer Koalition von unter Amnesie leitenden Euroskeptikern und übervorsichtigen Neinsagern gestellt wurde, welche vergessen zu haben scheinen, dass wir am 1. Juni 2004 das Fest der europäischen Versöhnung gefeiert haben.
Indem wir auf die Politik der freundschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Freunden der zehn neuen Mitgliedstaaten setzten, haben wir nichts weniger getan, als eine zweite Berliner Mauer zu Fall zu bringen, und zwar diesmal in unseren Köpfen und – wie ich hoffe – für lange Zeit!
José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Liberalisierung von Dienstleistungen verleiht einem Konzept Gestalt, das beinahe 50 Jahre alt ist, gehörte doch der freie Dienstleistungsverkehr als zentrales Element des europäischen Aufbauwerks schon zu den frühesten Prioritäten der Europäischen Union.
Die angenommene Lösung ist ein Sieg für die europäische Demokratie und stellt einen Ausweg aus einer Sackgasse dar, die bis vor kurzem noch als unüberwindlich galt. Ohne diese Einigung wären wir in einer Situation, in der es auf Jahre hinaus niemand wagen würde, dieses Thema in Angriff zu nehmen, was nachteilige Folgen für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen hätte.
Die Annahme dieser Richtlinie lohnt sich allein schon wegen der Abschaffung einer Reihe administrativer und bürokratischer Hemmnisse, die den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr behindern.
Kleine und mittlere Unternehmen werden den größten Nutzen davon haben, denn sie werden sich nicht mehr mit den Ärgernissen herumschlagen müssen, die ihnen beim Versuch, in einem benachbarten Land tätig zu werden, das Leben schwer machten. Bisher brauchten sie eine Agentur, eine Geschäftsstelle oder eine Zweigniederlassung im Zielland, mussten sich vorher bei einer Behörde anmelden oder nachweisen, dass sie die Sprache des Landes beherrschten. Diese Zeiten sind mit dieser Richtlinie vorüber.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Wer die Aussprache über die Dienstleistungsrichtlinie aufmerksam verfolgt hat, wird erstaunt feststellen, dass der Kompromiss, auf den sich Konservative und Sozialdemokraten geeinigt haben, unterschiedlich interpretiert worden ist. Eine Fraktion auf der rechten Seite verteidigt den Kompromiss, weil damit „das Herkunftslandprinzip unangetastet bleibt“, während die Linke darin „eine endgültige Abkehr von eben diesem Herkunftslandprinzip“ sieht.
Somit haben wir zwei völlig entgegengesetzte Standpunkte. Darüber hinaus bleibt bei diesem Kompromiss unklar, inwieweit die Mitgliedstaaten der Erbringung bestimmter Dienstleistungen auf ihrem Hoheitsgebiet verbindliche Anforderungen auferlegen können, um auf diese Weise Sozialdumping zu verhindern.
Zudem haben die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament den Verweis auf die Sozialpolitik und den Verbraucherschutz gestrichen.
Während es dem Parlament gelungen ist, eine ganze Reihe von Dienstleistungen vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen, fallen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse noch weitgehend in ihren Anwendungsbereich.
Da die wieder aufgelegte Bolkestein-Richtlinie jedenfalls eine Fülle von Rechtsunklarheiten beinhaltet, wird dies wieder zahlreiche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Folge haben. Die revidierte Fassung bietet mitnichten die erforderliche Transparenz und Rechtssicherheit.
Wir Grünen erachteten es als unabdingbar, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aus dem Schlusstext herausgenommen werden und das Herkunftslandprinzip gestrichen wird. Da man unseren Wünschen nicht nachgekommen ist, habe ich letztendlich dagegen gestimmt.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament haben gegen die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, bekannt als die Bolkestein-Richtlinie, gestimmt.
Wir verurteilen die schändliche Einigung, die zwischen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament erzielt und von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa unterstützt worden ist, die auf Betreiben der UNICE für die Missgeburt einer Richtlinie über die „Liberalisierung der Dienstleistungen“ gestimmt haben.
Die von der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Fraktion und den Liberalen vorgeschlagenen und angenommenen Änderungsanträge haben den reaktionären Charakter der Richtlinie noch verstärkt, da:
a) sie den Freibrief für die Monopole im Dienstleistungssektor noch ausweiten, Länder mit einem „attraktiven unternehmerischen Umfeld“ – Steuerbefreiungen, geringe Qualitätsstandards für Dienstleistungen, billiges Arbeitskräftepotenzial ohne jede Rechte, ohne Tarifverträge usw. – als ihren Stammsitz auszuwählen, um ihre Profite zu maximieren;
b) sie einen heftigen Schlag gegen öffentliche/soziale Dienstleistungen (Bildung, Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Lagerung gefährlicher Materialien, Post- und Kulturdienstleistungen, Sozialdienstleistungen usw.) führen, die privatisiert und unter die volle Kontrolle der Monopole gestellt werden;
c) sie die elementaren Beschäftigungs- und sozialen Rechte der Arbeiterklasse – Tarifverträge, Versicherungs- und Rentenansprüche, das heilige, durch den harten Klassenkampf der Arbeiterklasse errungene Streikrecht – aufs Spiel setzen;
d) sie den Dienstleistungsmarkt dem Monopolkapital überlassen, was katastrophale Folgen für die kleinen Unternehmen und Selbstständigen haben wird, während die Qualität und die Preise von Dienstleistungen dem unersättlichen Appetit des Kapitals auf exzessive Profite anheim fallen.
Diana Wallis (ALDE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen die Aufnahme einer neuen Erwägung 13b in die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, da die Feststellung, dass der Verbraucher stets von dem Schutz profitiert, den ihm das Verbraucherschutzrecht seines Mitgliedstaates gewährt, irreführend und eine falsche Darstellung der gegenwärtigen Rechtslage ist.
Anders Wijkman (PPE-DE), schriftlich. (SV) Heute hat das Europäische Parlament über eine der wichtigsten legislativen Fragen abgestimmt, die wir je behandelt haben - die Dienstleistungsrichtlinie. Diese Richtlinie soll die Hindernisse für zwei der Freiheiten beseitigen, die seit 1958 im EG-Vertrag verankert sind, die Niederlassungsfreiheit für Dienstleistungserbringer und der freie Dienstleistungsverkehr. Für den Handel mit Dienstleistungen gibt es ein enormes Potenzial, wobei Schweden eines der Länder ist, die von einem effizienten Dienstleistungsmarkt am meisten profitieren können.
Über die Dienstleistungsrichtlinie ist umfassend diskutiert worden. Schwedische und europäische Gewerkschaften erklären, sie würde zu einem „Sozialdumping“ beitragen. Das ist nicht der Fall, denn Fragen des Arbeitsrechts sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Außerdem sind die arbeitsrechtlichen Aspekte durch den Beschluss des Parlaments geklärt.
Ich möchte eine für alle nützliche Dienstleistungsrichtlinie, mit der Verwaltungsvorschriften und andere Handelshindernisse abgebaut werden und die einen möglichst breiten Anwendungsbereich hat. Aus diesem Grunde habe ich für die Einbeziehung von Sektoren wie der privaten Gesundheitsversorgung, Zeitarbeitsfirmen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in die Richtlinie gestimmt.
Der heutige Beschluss des Parlaments basiert teilweise auf einem Kompromiss. Kompromisse sind selten perfekt, aber zum Erreichen eines Ziels oft notwendig. Ich hoffe, den Mitgliedstaaten der EU wird es gelingen, im Laufe des Jahres einen Beschluss in dieser Frage zu fassen, damit wir in dieser äußerst wichtigen Sache vorankommen.
Tatjana Ždanoka (Verts/ALE), schriftlich. (LV) Ich habe gegen die Änderungsanträge zur Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, mit denen man anstrebte, von der Aufnahme des Herkunftslandsprinzig abzugehen. Gleichzeitig unterstütze ich jene Änderungsanträge, in denen die Notwendigkeit unterstrichen wird, keine Minderung der Dienstleistungsqualität zuzulassen, um so zu gewährleisten, dass die Interessen der Verbraucher nicht eingeschränkt und Sicherheits- und Gesundheitserwägungen beachtet werden. Nach meiner Überzeugung beeinträchtigt die Abkehr vom Herkunftslandprinzip erheblich den freien Dienstleistungsverkehr in der EU, indem sie die Möglichkeiten des freien Wettbewerbs von Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten auf dem EU-Markt im Dienstleistungssektor einschränkt. Ungerechtfertigte Anforderungen an einen in einem EU-Migliedstaat ansässigen Dienstleister zu stellen und ungleiche Bedingungen zu schaffen ist mit den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts unvereinbar und darf nicht erlaubt sein.
Die Bürgerinnen und Bürger von Lettland und auch der anderen neuen Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass die Abschottung des Dienstleistungssektors in den älteren EU-Mitgliedstaaten gegenüber unseren Unternehmen und Arbeitnehmern in der Praxis auf Täuschung und den Bruch von Versprechen hinausläuft, die die EU den neuen Mitgliedstaaten während des Beitrittsverfahrens gegeben hat. Die Menschen in Lettland haben einen zu hohen Preis für den Beitritt zur Europäischen Union gezahlt. Durch die volle Öffnung seines Binnenmarkts für Produzenten aus dem Westen hat Lettland seine Industrie und seine Landwirtschaft vernichtet.
Ich meine, wir müssen uns auf eine Richtlinie einigen, die auf der Solidarität zwischen den alten und den neuen EU-Mitgliedstaaten und auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung beruht.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner Kollegin Mairead McGuiness zum Vorschlag für einen Beschluss über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007-2013 gestimmt. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die ländliche Entwicklung für 90 % des Gebietes der Europäischen Union und 50 % seiner Bevölkerung ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Diese Leitlinien sind im Wesentlichen richtig, und ich bin erfreut, dass das Europäische Parlament die Berggebiete in steigendem Maße als vorrangige Fördergebiete anerkennt.
Es ist größte Wachsamkeit hinsichtlich der eingesetzten Mittel, insbesondere der Finanzmittel, angebracht. Ich finde es bedauerlich, dass nicht stärker betont wird, wie notwendig es ist, dafür zu sorgen, dass für die ländlichen Gebiete im gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Wettbewerb Chancengleichheit hergestellt wird, insbesondere durch eine Politik von Großvorhaben zur Realisierung von Infrastrukturen wie Autobahnen, Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnstrecken, Luftverkehrsverbindungen, Zugang zu den Häfen sowie durch die Entwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken. Die Europäische Union muss die Chancengleichheit der Bürger und Unternehmen auf dem gesamten europäischen Territorium garantieren.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, denn wir billigen ihn im Großen und Ganzen, auch wenn wir ein oder zwei Darstellungen darin nicht teilen.
So ist das Hauptanliegen des Berichts auf Probleme im ländlichen Raum abgestellt. Im Bericht heißt es, dass die ländlichen Gebiete besondere Beachtung finden müssen, weil sie benachteiligt sind, und es wird auf die Mannigfaltigkeit der Situationen und besonderen Merkmale in jedem einzelnen Mitgliedstaat hingewiesen.
Besonderes Augenmerk muss den abgelegenen, bergigen und benachteiligten ländlichen Gebieten gelten, deren Bevölkerung abwandert und denen der Niedergang droht, sowie halbstädtischen Gebieten, die zunehmend unter den Druck der städtischen Zentren geraten. Außerdem möchte ich speziell die Einbeziehung von Vorschlägen hervorheben, die der Unterstützung von lokalen Initiativen dienen, wie etwa Bauernmärkte und lokale Qualitätssicherungsprogramme für Lebensmittel, sowie die Notwendigkeit einer wirksamen Unterstützung von Junglandwirten zur Erleichterung des Generationswechsels.
Eine Sonderbehandlung brauchen wir für die Regionen in äußerster Randlage, wo die Agrarbetriebe klein, isoliert und häufig schwierigen klimatischen Verhältnissen ausgesetzt sowie in ihren Produktionsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländliches Raums werden die Grundlage für künftige nationale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden, da sie die Ziele und Maßnahmen harmonisieren, die im Rahmen dieses wichtigen europäischen Sektors umzusetzen sind.
Unbedingt erforderlich ist eine klare und präzise Festlegung der Strategien im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung der ländlichen Gebiete Europas, die Verbesserung der Lebensbedingungen für die Menschen in diesen Gebieten sowie die Optimierung der Umweltqualität im ländlichen Raum.
Ich begrüße sowohl den Vorschlag der Kommission, der eine breite Palette von Zielen und Maßnahmen enthält, als auch den Bericht McGuinness, in dem die strategischen Leitlinien in einigen speziellen Bereichen, etwa bei der Erhaltung des ländlichen Erbes und der Landschaft im ländlichen Raum, konkretisiert werden.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Nachdem der Vorschlag für einen Beschluss über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Verfahrens der Konsultation ausgiebig erörtert wurde, sind vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments löbliche Vorschläge vorgelegt worden. Das Europäische Parlament versucht jedoch, die Kontrolle über die Agrar- und Regionalpolitik der Mitgliedstaaten ständig weiter auszubauen, was wir ablehnen.
Unseres Erachtens können die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Entwicklung des ländlichen Raums nicht durch Dokumente mit ausführlichen Zielvorgaben gebunden werden. Wir haben großes Vertrauen in die Fähigkeit der nationalen bzw. regionalen Parlamente der Mitgliedstaaten, diese Frage erfolgreich zu regeln.
Aus diesem Grunde haben wir gegen die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zum Dokument des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums gestimmt.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft sollen für den nächsten Finanzplanungszeitraum (2007-2013) beschlossen werden, und zwar innerhalb des Geltungsbereichs der neuen Verordnung über die ländliche Entwicklung. Ich möchte die Bedeutung der ländlichen Entwicklung betonen, zumal die ländlichen Gebiete 90 % des EU-Territoriums ausmachen und 50 % der EU-Bevölkerung in diesen Gebieten leben.
Zweck dieser strategischen Leitlinien ist es, die Bereiche, in denen EU-Mittel auf EU-Ebene den größten Zusatznutzen schaffen, festzulegen, die wichtigsten EU-Prioritäten in der Politik der ländlichen Entwicklung umzusetzen, die Kohärenz bei der Planung anderer EU-Politiken zu gewährleisten und die Umsetzung der neuen GAP sowie die notwendige Umstrukturierung in den alten und neuen Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Wie die Berichterstatterin befürworte ich diesen Vorschlag für einen Beschluss des Rates, da er der Notwendigkeit entspricht, den Mitgliedstaaten mehr Klarheit und Anleitung in Bezug auf die Umsetzung der Verordnung an die Hand zu geben. Ein besonderer Schwerpunkt sollte aber auch auf der Modernisierung im Land- und Forstwirtschaftssektor und darauf liegen, Junglandwirte und ihre Familien dazu zu bewegen, auf dem Lande zu bleiben.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Ist eine ländliche Entwicklung ohne Landbewohner denkbar? Wird es noch Dörfer und Landschaften in den Weinbaugebieten Südfrankreichs geben, wenn unsere Weinberge gerodet, unsere genossenschaftlichen und privaten Weinkellereien geschlossen und die Höfe der Weinbauern durch Wohngebiete ersetzt werden?
Setzt etwa die ländliche Entwicklung des Südwestens, des Périgord, der Cévennen, der Hochebenen der Causses das Verschwinden der Schafherden, der Schäfer, der Viehzüchter voraus, an deren Stelle dann englische, niederländische und nordeuropäische Pensionäre treten?
Die ländliche Entwicklung unter dem zweiten Pfeiler ist nur ein Rauchvorhang. Es ist eine beschönigende Bezeichnung für die Einstellung unserer landwirtschaftlichen Produktion zugunsten der brasilianischen, australischen oder südpazifischen Erzeuger, wobei den Überlebenden der bäuerlichen Bevölkerung Frankreichs und Europas als Trostpflästerchen die bescheidene Funktion als Landschaftserhalter verbleibt.
Ländliche Entwicklung ist ein ebenso verlogenes Konzept wie „multifunktionale Landwirtschaft“. Sie ist ein Analgetikum, eine Palliativbehandlung für die Frauen und Männer des ländlichen Raumes, die im weltweiten Deal bewusst auf schändliche Weise geopfert werden. Für den südpazifischen Raum die Landwirtschaft, für Europa die Illusion des Dienstleistungsmarktes.
Nachdem Europa auf törichte Weise den Ausverkauf seiner Bauern betrieben hat, erfindet es eine pharisäerhafte Politik der „ländlichen Entwicklung“ für die menschliche und wirtschaftliche Wüste, die Brüssel in unseren ländlichen Gebieten verursacht hat.
– Neuer Finanzierungsmechanismus für die Entwicklung im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele (RC-B6-0119/2006)
Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Die EU hat eine einzigartige Verantwortung und einzigartige Möglichkeiten auf diesem Gebiet. Nur sie kann die beiden Voraussetzungen für die Einführung dieser neuen Finanzierungsmechanismen erfüllen: kritische Größe und politischen Willen. Der uns vorliegende Text erfüllt leider nicht diese Erwartung.
In dieser Entschließung werden zwar die neuen Finanzierungsquellen für die Entwicklung grundsätzlich unterstützt, indem gefordert wird, dass diese Gelder zusätzlich zu der herkömmlichen öffentlichen Entwicklungshilfe eingesetzt werden müssen und diese nicht ersetzen dürfen. Doch diese Position des Parlaments ist recht halbherzig.
Die Unterstützung wird nur zaghaft geäußert, und der zentrale Begriff in dieser Auseinandersetzung, die „Weltsteuer“ für die Entwicklung, wird überhaupt nicht erwähnt. Auch die verschiedenen bereits auf dem Tisch befindlichen Vorschläge (Besteuerung der finanziellen Transaktionen, des CO2-Ausstoßes, der Waffenverkäufe usw.) werden nicht erwähnt. Es wird keinerlei Bezug genommen auf die „globalen öffentlichen Güter“, die mit diesen Mechanismen vorrangig finanziert werden sollen.
Da dieser Entschließungsentwurf einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt, werde ich für diesen Entwurf stimmen. Ich möchte ihn jedoch als Ermutigung betrachten, bei der Realisierung dieser neuen Mechanismen auf europäischer Ebene noch schneller und weiter voranzugehen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diese Debatte und Entschließung, die innovative Finanzierungsmöglichkeiten zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, sei es durch eine Abgabe auf Flugtickets oder durch eine der Tobin-Steuer ähnliche Steuer auf Währungstransaktionen, beleuchtet. Für die letztgenannte Steuer engagiere ich mich jetzt seit fast zehn Jahren, und ich begrüße, dass Frankreich und Belgien die einschlägigen Rechtsvorschriften verabschiedet haben und sie in Italien diskutiert werden, wo ich im vergangenen Jahr dem Ausschuss für Finanzen und Außenpolitik des Senats Material zu dem Thema vorgelegt habe.
Welchen Weg der Finanzierung man auch wählt, diese Fonds müssen ausschließlich dafür verwendet werden, um denen zu helfen, die in tiefer Armut leben – den 1,2 Milliarden, die mit weniger als einem Euro am Tag auskommen müssen –, um ihnen zu einem Dach über dem Kopf, zu Bildung, Wasser und gesundheitlicher Betreuung zu verhelfen.
Ich begrüße insbesondere Ziffer 7, mit der die Arbeit der von David Hillman und dem Tobin Tax Network geleiteten Kampagne „Stamp Out Poverty“ gestärkt wird.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Armutsbekämpfung ist eine der großen Herausforderungen, bei der sich alle Länder engagieren müssen. Nach Meinung der Juniliste sollte die notwendige Arbeit dazu jedoch aus den Staatshaushalten der einzelnen Länder finanziert werden. Internationale Entwicklungshilfe oder andere anerkennenswerte Projekte dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass das nationale Steuerrecht durch ein europäisches Steuerrecht ersetzt wird. Aus diesem Grunde haben wir gegen den Entschließungsantrag gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Obwohl dieser Entschließungsantrag Ausführungen enthält, die wir ernsthaft hinterfragen würden, unterstützen wir seine positivsten Aspekte.
So wird es kaum gelingen, die Millenniums-Ziele – Beseitigung von Hunger und extremer Armut, allgemeine Grundschulbildung, Förderung der Chancengleichheit und Statusverbesserung der Frau, Verringerung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Gesundheit von Müttern, Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten, Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit sowie Aufbau einer weltweiten Partnerschaft für Entwicklung – zu verwirklichen, wenn man nur begrenzte Maßnahmen umsetzt, um den Schein zu wahren.
Diese dringend notwendigen und sinnvollen Ziele werden nur dann erreicht, wenn es bei der Politik, die derzeit von den wichtigsten kapitalistischen Mächten und von den von diesen Mächten beherrschten internationalen Foren, beispielsweise der Weltbank und dem Internationale Währungsfonds, betrieben wird, einen grundlegenden Wandel gibt. Notwendig ist ein Ende des kapitalistischen Wettbewerbs, der Liberalisierung des Handels, der Privatisierungen, des Abbaus von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsentgelten, des Würgegriffs großer Wirtschafts- und Finanzgruppen in der nationalen Politik und der Konzentration von Reichtum auf einige wenige auf Kosten der Ausbeutung und Unterdrückung der Menschen.
Damit diese Ziele erreicht werden, muss das gesamte System – also der Kapitalismus –, das Ausbeutung, Ungleichbehandlung, Armut, Gewalt und Unterdrückung begünstigt, vollständig erneuert werden.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe diesen Antrag mit unterzeichnet; in ihm wird meines Erachtens ein praktikabler EU-Mechanismus zur Erreichung der internationalen Entwicklungsziele im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele vorgestellt. Die Verwirklichung dieser Ziele war für viele meiner Londoner Wähler von Bedeutung.
– Meinungsfreiheit und Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen (RC-B6-0136/2006)
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich beziehe mich auf den Entschließungsantrag zur Meinungsfreiheit. Ich konnte diesen Entschließungsantrag nicht unterstützen, weil jene, die zuerst die Gefühle anderer verletzt haben, ein arrogantes Verhalten an den Tag gelegt haben. Als ihnen der Boykott ihrer Waren drohte, begannen sie, sich zu entschuldigen, benahmen sich also wie Feiglinge. In dem Entschließungsantrag werden weder die Arroganz noch die Feigheit verurteilt, und das ist genau der Grund, weshalb ich ihn nicht unterstützen konnte.
(Beifall)
Francesco Enrico Speroni (IND/DEM). – (IT) Herr Präsident! Ich habe diesem Entschließungsantrag nicht zugestimmt, weil ich ihn für äußerst dürftig halte.
Ich möchte im Besonderen hervorheben, dass die Reaktionen auf die Karikaturen, ob sie nun wirklich beleidigend waren sei dahingestellt – darüber haben die Gerichte zu entscheiden –, nicht vom Abschaum der Gesellschaft ausgingen, wie dies in Frankreich der Fall war, als die Unruhen in den französischen Vorstädten ausbrachen.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um offizielle Reaktionen, wie den Abzug von Botschaftern und den offiziellen Boykott dänischer Erzeugnisse und somit europäischer Produkte. Wie die Autorin Oriana Fallaci mehrfach zu Recht betont hat, ist das ein Beweis dafür, dass es keinen toleranten Islam gibt, denn ein toleranter Islam hätte über die Karikaturen gelacht und hätte sie ignoriert. Er hätte ganz sicher nicht auf diese Art und Weise reagiert.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Nach meiner Überzeugung darf man die Meinungsfreiheit nur in den seltensten Fällen beschränken. Natürlich muss es rechtswidrig sein, in einem Kino „Feuer“ zu rufen oder unmittelbar Rassenhass zu provozieren. Davon ausgehend kann ich nur schwer begreifen, wie Nick Griffith, der Führer der neofaschistischen britischen Nationalist Party, Anfang dieses Monats nach seinen Äußerungen über den Islam und den ermordeten schwarzen Teenager Stephen Lawrence von der Begünstigung von Rassenhass freigesprochen werden konnte.
Ich bin allerdings nicht sicher, ob die veröffentlichten dänischen Karikaturen unter diese Kategorie fallen. Sie waren gewiss für viele beleidigend, aber das heißt nicht, dass sie der Beschuldigung, den Rassenhass zu fördern, standhalten. Wenn ich natürlich sehe, dass der Widerstand gegen ihre Veröffentlichung von der fundamentalistischen christlichen Rechten in Europa kommt, habe ich langsam Angst davor, dass die Gesetze der Blasphemie überall in Europa wieder aus dem Archiv hervorgeholt werden. Richtig wäre es gewesen, die Veröffentlichung nicht zu verbieten, sondern den Inhalt vieler Karikaturen zu verurteilen.
Was Herrn Frattinis „Verhaltenskodex“ für Journalisten betrifft, so hat er die über ihn getroffene Entscheidung verdient. Wenn wir indes die tief verwurzelten Glaubensauffassungen der Menschen vor Hohn, Angriff oder Beleidigung schützen wollen, dann können vielleicht einige britische Erzeugnisse der gelben Boulevardpresse damit anfangen, meinen Antirassismus, meinen Hass auf Homophobie, meinen Sozialismus und mein Engagement für Europa zu respektieren.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind aufs Äußerste beunruhigt über die Haltung, die die Mehrheit im Parlament in Bezug auf die gewachsene internationale Spannung einnimmt. Mit dieser Einstellung wird bemäntelt, in welch höchst provozierender Absicht die Karikaturen veröffentlicht wurden, was die gefährlichen Entwicklungen deutlich beweisen.
Es ist beschämend, wenn man versucht, die zunehmende Neigung der USA zu Interventionen im Nahen Osten zu rechtfertigen, indem man ein Klima des Kampfes der Kulturen heraufbeschwört. Ebenso alarmierend ist die Tatsache, dass sich die großen Mächte in der EU den Ambitionen der USA in dieser Region annähern. Man sollte nicht vergessen, dass die Initiative zur Blockierung einer Verhandlungslösung zum Iran unter der Ägide der Internationalen Atomenergie-Organisation von Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich ausging und von den USA seit langem befürwortet wird.
Anders als manche Sie glauben machen wollen, sind es die USA und ihre Verbündeten, allen voran Israel, die den Frieden gefährden und für Krieg, Aggression und Besatzung verantwortlich sind. Sie sind es doch, die Afghanistan, Irak und Palästina besetzt halten und in der Region zahllose Stützpunkte unterhalten und Tausende Militärs stationiert haben. Deshalb muss unbedingt etwas unternommen werden, um den gegenwärtigen Kreislauf der Anstachelung zu Gewalt aufzuhalten, Entspannung in den internationalen Beziehungen zu fördern und den Frieden zu bewahren.
Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. (NL) Aufgrund der spitzfindigen Unterscheidung, die gemacht wurde, sah ich mich letztlich außerstande, dem Entschließungsantrag meine Zustimmung zu geben. Die erbaulichen Worte in einigen Abschnitten halte ich für völlig deplaziert. Wieder einmal wird der Eindruck erweckt, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit seien verhandelbar. Das kann ich nicht und will ich auch nicht unterschreiben. Die Freiheit der Meinungsäußerung stellt in meinen Augen ein absolutes Recht dar, und in diesem Zusammenhang möchte ich einen Spruch Voltaires zitieren: „Ich missbillige, was Ihr sagt, aber Euer Recht, es zu sagen, werde ich bis an mein Ende verteidigen“.
In der europäischen liberalen Gesellschaft geht die Religionsfreiheit Hand in Hand mit der Freiheit, eine Religion und auf jeden Fall ihre Auswüchse zu kritisieren. Die islamische Welt mag gern dagegen protestieren, aber diese Botschaft muss ihr unmissverständlich eingehämmert werden. Wenn wir nämlich dem Wolf davonlaufen, geraten wir letztlich dem Bären vors Maul.
Durch ihre schizophrene und äußerst vorsichtige Haltung beugen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten den Auffassungen der radikalen Muslime, die den Koran fundamentalistisch auslegen. Drohungen und Angst dürfen niemals dazu führen, dass wir unsere Freiheiten ausverkaufen. Die Geschichte lehrt uns, dass Probleme nicht durch ein Übermaß an Freiheit entstehen, sondern vielmehr durch ihre Beschränkung.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da sie in vielerlei Hinsicht eine ausgewogene Antwort auf die unüberlegte Aktion der dänischen Zeitung darstellt, Karikaturen des Propheten Mohammed zum Abdruck in Auftrag zu geben in dem Wissen, dass das als Beleidigung aufgefasst werden würde. Sie geht davon aus, dass die Reaktion weitgehend von politischen Kräften, die Hass gegen einige westliche Regierungen säen wollen, organisiert war, und anerkennt, dass die überwältigende Mehrheit der Moslems nicht mit Gewalt, sondern mit Würde und Empörung gegenüber der Gewalt reagierte, die nach ihrer Auffassung nicht die Werte ihres Glaubens widerspiegelt. Ich stelle jedoch fest, dass das Parlament es wieder einmal versäumt hat, einige unserer eigenen Mitgliedstaaten zu kritisieren, was wiederum vom Europarat als Temperaturerhöhung in der Frage der Einwanderung kritisiert worden ist. Das hat ein Klima zunehmender Spannung erzeugt. Das Parlament muss in seinem eigenen Vorgehen gegenüber Fehlern innerhalb und nicht nur außerhalb seiner Grenzen konsistent sein.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Mich enttäuscht, dass diese Entschließung in einem wichtigen Streitpunkt unklar und zweideutig ist und nicht richtig auf den Kontext des Karikaturenstreits eingeht. Der Meinungsfreiheit sollte der verantwortungsvolle Gebrauch dieser Macht gegenüberstehen. Das ist das Anliegen vieler Menschen, darunter auch meiner Londoner Wähler, denen ich individuell geantwortet habe.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Bemühen der Kommission, des Rates und der die Politik der EU unterstützenden Fraktionen, sich selbst als Hüter der „Meinungsfreiheit und der Achtung gegenüber religiösen Überzeugungen“ zu präsentieren, ist eine Beleidigung für die Völker. In Wahrheit sind sie darum bemüht, die politischen Verantwortlichkeiten und die Ziele zu verbergen, denen die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen und die Publizität, die ihnen durch die europäischen bürgerlichen Zeitungen zuteil wurde, dienten.
Das ist kein Zufall. Die Wiederveröffentlichung steht im Zusammenhang mit den Wahlen in Palästina und der Intensivierung der imperialistischen Aggression im Iran, in Syrien und der Region insgesamt. All jene, die sich für die „Meinungsfreiheit“ aufopfern, übersehen bewusst die Tatsache, dass Mohammed und der Islam in den Karikaturen mit dem Terrorismus gleichgesetzt werden, um die öffentliche Meinung darauf vorzubereiten, neue Kriege und imperialistische Interventionen gegen Länder mit muslimischer Bevölkerung zu akzeptieren. Sie haben demzufolge zu Recht den starken Widerstand und die Massendemonstrationen des Volkes provoziert, das mit Strömen von Blut für die imperialistischen Interventionen und Kriege der USA und der EU bezahlt hat und bezahlt.
Der tatsächliche Konflikt besteht zwischen dem Imperialismus und den Völkern, zwischen dem Ausbeuter und den Ausgebeuteten, die ungeachtet ihrer Religion, ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts vereint für den Sturz des imperialistischen Systems insgesamt kämpfen müssen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der zentrale Wert der Gesellschaft, in der wir mit Stolz leben, ist Freiheit. Wir sehen uns selbst vor allem als frei und – definitionsgemäß – verantwortungsbewusst.
Der springende Punkt bei den jüngsten Ereignissen war nicht die Ausübung der Meinungsfreiheit, sondern die inakzeptable Reaktion derer, die behaupten, beleidigt worden zu sein. All die Entrüstung ist begründet, aber nicht alle Formen, in denen sie zum Ausdruck gebracht wurde, sind es. Für uns geht es jetzt vorrangig darum, unsere Stimme gegen diese Übergriffe und gegen die Angriffe auf EU-Mitgliedstaaten zu erheben. Wir verurteilen Gewalt und möchten unsere Solidarität mit Dänemark und mit den anderen Mitgliedstaaten bekunden.
Zudem sind wir uns sehr wohl bewusst, dass diese Vorfälle sorgfältig inszeniert sind und dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der muslimischen Welt haben. Unabhängig von unseren Freiheiten, vor allem der Meinungsfreiheit, muss jedwede Demonstration oder Förderung von Hass, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unmissverständlich verurteilt werden. Jede Freiheit ist jetzt und immer verantwortungsbewusst auszuüben.
Wir dürfen bei unserem Recht, frei zu sein, nicht nachgeben, aber wir sind auch nicht auf Konflikte aus. Vielmehr werden wir Konflikte vermeiden, weil wir wissen, dass Frieden und Sicherheit in der Welt in hohem Maße von unserem Verantwortungsbewusstsein abhängen.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Nur so viel wird uns zugestanden: maximal 200 Worte, weil die Fraktionsvorsitzenden im kleinen Kreis entschieden haben, dass unsere Aussprache über die Meinungsfreiheit ohne diese auskommen soll!
Ein Redner pro Fraktion, dies ist wahrer Demokratieentzug, während diese Angelegenheit überall in der Welt im Mittelpunkt der Medienberichterstattung steht und einen Teil dieser Welt mit Feuer und Blut überzieht.
Ist ausreichend deutlich gemacht worden, dass die Karikatur, die das Pulverfass zum Explodieren brachte, nichts anderes darstellte als das, was die Terroristen tun: ihre Taten im Namen Allahs zu begehen? Es handelt sich nicht um eine Karikatur des Islam, sondern um eine des Fanatismus.
Ist die Gleichsetzung zwischen einem Karikaturisten, einer Zeitung und einem Volk, einer Regierung ausreichend verurteilt worden?
Die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit, die die Grundlagen unserer Werte darstellen, werden zu Geiseln genommen. Ich bin selbstverständlich für engere Verbindungen zwischen unseren Kulturen, doch ich akzeptiere nicht, dass unsere Werte zu Verhandlungsmasse gemacht werden. Die Menschenrechte stehen über dem Gesetz Allahs oder irgendeines anderen Gottes.
Falls es Entgleisungen, Missbrauch, Aufstachelung zum Hass gegeben hat, dann ist es Aufgabe der Gerichte darüber zu befinden, doch Zensur lehne ich ab. Ich gestatte niemandem, das Licht der Aufklärung auszulöschen, auf die ich mich berufe.
Wojciech Roszkowski (UEN), schriftlich. (PL) Die durch die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen hervorgerufene Krise und die extremen Reaktionen islamischer Fanatiker darauf zeigen nicht nur, wie tief die kulturelle Kluft zwischen der westlichen Zivilisation und der islamischen Welt ist, in der das Prinzip der kollektiven Verantwortung gilt und Religionsfreiheit nicht respektiert wird, sondern auch, in welch ernster Krise sich die liberale Demokratie befindet. Die liberale Demokratie hat es nicht vermocht, von den muslimischen Gemeinschaften in Europa Rechtsstaatlichkeit und von den muslimischen Staaten die Achtung der Religionsfreiheit einzufordern. Vielmehr hat sie, indem sie die Meinungsfreiheit verabsolutierte, die religiösen Gefühle der Muslime verletzt. Freiheit ohne Verantwortung führt jedoch unwiderruflich zum Konflikt.
Die Achtung gegenüber den nationalen und religiösen Gefühlen bildet die Grundlage für die Achtung gegenüber den Menschen, die diese Gefühle zum Ausdruck bringen, ganz gleich, ob wir ihre Ansichten teilen oder nicht. Deshalb dürfen diese Gefühle nicht durch blasphemische Darstellungen des Kreuzes, von Mohammed oder der Opfer des Holocaust verletzt werden. Herr Cohn-Bendit hat Unrecht, wenn er behauptet, Religionen können im öffentlichen Raum auch Blasphemie ausgesetzt sein. Religion wird immer etwas anderes sein als eine politische Debatte, es sei denn, sie hört auf, eine Religion zu sein und wird zu einer Ideologie. Eine Karikatur, die Herrn Cohn-Bendit darstellt, ist nicht das Gleiche wie eine Karikatur mit der Darstellung von Mohammed.
Wir können nicht einfach andere Akteure des öffentlichen Lebens dazu zwingen, ihre religiöse Empfindsamkeit abzulegen. Derartige Versuche werden dieselben Auswirkungen haben wie die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen. Deshalb habe ich gegen Ziffer 5 des Entschließungsantrags gestimmt und mich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag insgesamt der Stimme enthalten, da Ziffer 5 angenommen wurde.
Gary Titley (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP hat sich zu Ziffer 5 und in der Schlussabstimmung über diesen Gemeinsamen Entschließungsantrag der Stimme enthalten, weil wir der Auffassung sind, dass dies ein verwirrender, sich wiederholender Antrag ist, dem es an Klarheit mangelt.
Wir glauben fest an das Recht auf Meinungsfreiheit, deren Gegengewicht das Recht von Journalisten und anderen sein muss, diese Macht verantwortungsbewusst auszuüben. In dem Antrag besteht kein klares Gleichgewicht zwischen diesen widerstreitenden Zielen, und er vermittelt auch nicht präzise den Kontext, aus dem der gegenwärtige Streit geboren wurde.
Die EPLP hält Kontakt zu jenen Personen überall in Großbritannien, die uns gegenüber ihre Besorgnis geäußert haben.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bosnien und Herzegowina ist das Land, das unter den ganz nachdrücklichen Anstrengungen derer gelitten hat, die die multiethnische Koexistenz auf dem Balkan zu zerstören und den religiösen Konflikt unter den Menschen zu provozieren trachteten. Ich möchte betonen, dass das keineswegs die Beziehungen zwischen Ländern betrifft, sondern eher die Beziehungen zwischen Menschen moslemischen oder katholischen Glaubens. Die jüdische Gemeinde wurde bei Ausbruch des Konflikts gezwungen zu fliehen und wurde niemals in ihn hineingezogen. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die meisten Angehörigen der orthodoxen Gemeinde bei der Entstehung des Landes in ländlichen Gegenden lebten, während die meisten Moslems die Städte bewohnten. Wir sollten das bei der Auflegung von EU-Hilfsprogrammen berücksichtigen.
Ich begrüße daher Artikel 16 der Entschließung, in dem gefordert wird, den besonderen Bedürfnissen der ländlichen Gebiete größere Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist auch hohe Zeit, das Haager Tribunal aufzufordern, endlich jene Kriegsverbrecher zu verfolgen, deren Motiv andere als religiöse Überzeugungen waren. In der hier verwendeten Terminologie sprechen wir von den Serben. Wir müssen uns eingestehen, dass selbst dieses Parlament zuweilen nicht zu richtigen Schlussfolgerungen gelangt ist. So wird beispielsweise in einigen Passagen der vor uns liegenden Entschließung, die sich auf den zehnten Jahrestag der Geschehnisse in Srebrenica beziehen, im Widerspruch zu erwiesenen Tatsachen nur einer Seite die Schuld am Massenmord gegeben.
Ich bin froh, dass die von den gegenwärtig Regierenden des Landes angewendeten diktatorischen Methoden nunmehr der Vergangenheit angehören. Dies ist ein weiterer positiver Bericht, mit dem versucht wird, die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, nicht zuletzt durch die Vereinbarung der Staaten des Westbalkans über die Rückkehr der Flüchtlinge und die Entschädigung für beschädigtes Eigentum. Wir haben den Bericht bei der Abstimmung entsprechend befürwortet mit dem Vorbehalt, dass die Entschließung teilweise zu überarbeiten ist.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie soll man die Ablehnung von Änderungsanträgen unserer Fraktion, in denen das Recht der Bürger von Bosnien und Herzegowina betont wird, selbst über die Zukunft ihres Landes zu entscheiden, und der frühestmögliche Abzug aller ausländischen Truppen aus dem Land gefordert wird, durch die Mehrheit im Parlament interpretieren?
Bosnien und Herzegowina ist gegenwärtig ein von rund 7 000 NATO/EU-Soldaten besetztes Protektorat. Es steht unter der Kontrolle eines Hohen Vertreters von UNO/EU mit übermäßigen, antidemokratischen Befugnissen, der vom Parlament aufgefordert wird, „zurückhaltenden Gebrauch von seinen Befugnissen zu machen“.
Vor diesem Hintergrund fordert das Europäische Parlament in einem schändlichen Akt der Einmischung und Missachtung des souveränen Willens der Menschen von Bosnien und Herzegowina den Rat und die Kommission auf, sich am derzeitigen Prozess der Verfassungsreform zu beteiligen und Verhandlungen mit dem Ziel einer Integration des Landes in die EU aufzunehmen. Dazu wird eine Liste von Spezifikationen vorgelegt, in der unter anderem eine Reformierung und Einschränkung des rigorosen Systems der Lohnfestlegung, vor allem im öffentlichen Sektor, eine Beschleunigung des Privatisierungsprozesses, eine Reformierung und Liberalisierung des Energiesektors und die Umstrukturierung und Liberalisierung des Eisenbahnsektors gefordert werden, was wir ablehnen.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) In Bosnien und Herzegowina haben die Menschen Erfahrung mit verschiedenen Herrschaftsformen. Die Zeit der Türkenherrschaft war für die Muslime im Zentrum und im Nordwesten, die sich als echte Bosnier betrachten, von Vorteil. Die Anhänger der römisch-katholischen Kirche im Südwesten, die sich Kroaten nennen, ließen es sich unter österreichischer Herrschaft gut gehen; und von der jugoslawischen Ära profitierten die Orthodoxen im Norden und Osten, die sich als Serben bezeichnen. Bosnien wurde in den 20er Jahren als Verwaltungseinheit aufgelöst und nach dem Zweiten Weltkrieg im Zentrum des Föderalstaates als ethnisch gemischtes Gebiet wieder eingerichtet, um zur Integration der verschiedenen Völker innerhalb Jugoslawiens, wovon es selbst eine Miniaturausgabe war, beizutragen. Das erwies sich als glatter Reinfall. Während des Krieges 1992-1995 unternahm jede dieser Volksgruppen einseitige Versuche, ihre eigenen Wünsche durchzusetzen. Der Dayton-Vertrag galt als Allheilmittel, das Frieden und Versöhnung bringen sollte. Zwar handelt es sich um ein ineffizientes und kostspieliges Regelwerk, das aber aus der Notwendigkeit heraus geboren wurde, die weit auseinander gehenden Bestrebungen in Einklang zu bringen. Daher sollte dieses Abkommen trotz all seiner Mängel nicht einfach abgetan, sondern vielmehr genutzt werden, um eine föderale Struktur aufzubauen, in der alle dauerhaft in Frieden miteinander leben können. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, anstatt sich von Europa diktieren zu lassen, was sie zu tun haben.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die EU ist mitverantwortlich für den Zerfall Jugoslawiens, die Kriege der NATO und die dramatische Lage der dortigen Bevölkerung. Nach dem Dayton-Abkommen haben die Völker Bosniens und Herzegowinas die Besatzung durch die NATO erlebt, die kürzlich durch eine 7000 Mann starke Truppe der Europäischen Armee ersetzt worden ist.
Die NATO entschied darüber, welche politischen Parteien zugelassen werden, und der Verwalter der NATO setzte den gewählten Präsidenten des Landes ab. In 11 Jahren hat die Arbeitslosigkeit einen Stand von 40 % erreicht, während 50 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben, 50 % keine medizinische oder pharmazeutische Versorgung erhalten und 18 % keinen Strom haben. Über 600 000 Flüchtlinge, vorwiegend serbischer Herkunft, sind nicht in ihre Heimat zurückgekehrt. Die Korruption, das organisierte Verbrechen und der Schwarzmarkt florieren. Diese „Demokratie“ wurde von den Imperialisten eingeführt. Sie haben aus den Balkanländern Protektorate gemacht, die sich nun darauf vorbereiten, der EU angeschlossen zu werden.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen, die die imperialistische Politik der EU unterstützen, übt einen umbarmherzigen Druck auf die Bevölkerung des Landes aus, die vom Imperialismus diktierten Verfassungsänderungen zu akzeptieren und seinen Empfehlungen im Hinblick auf die Parlamentswahlen im Oktober Folge zu leisten, indem damit gedroht wird, die Brosamen des derzeit verhandelten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu kürzen.
Die Kommunistische Partei Griechenlands vertritt die Ansicht, dass die Völker des Balkans gemeinsam mit den Völkern der EU zielgerichtet für den Abzug der Besatzungstruppen kämpfen müssen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Man könnte fragen, warum Belarus das Land mit der höchsten Anzahl von Entschließungen ist, in denen das Parlament sein Verhalten verurteilt. Einige würden darauf erwidern, dass dies der Menschenrechtssituation geschuldet ist.
Selbst wenn man diese Meinung teilt, könnte man jedoch auch die Frage stellen, warum das Parlament nicht mit dem gleichen Eifer Entschließungen zu Ländern verabschiedet, in denen die Lage als ebenso ernst, wenn nicht sogar als noch ernster einzuschätzen ist. Könnte es daran liegen, dass Belarus sich bisher geweigert hat, unannehmbaren Forderungen und Einmischungen der Vereinigten Staaten und der großen EU-Mächte nachzugeben?
Könnte es daran liegen, dass das Land im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in der Region Privatisierungen in Schlüsselsektoren der Wirtschaft blockiert und umgekehrt hat, in die Landwirtschaft und Inlandsproduktion investiert hat, die Lebensbedingungen seiner Bevölkerung verbessert hat – ja, dass es als einziges Land des ehemaligen Sowjetblocks sein BIP von 1990 wieder erreicht hat?
Könnte es daran liegen, dass Belarus entschlossen ist, eine Union auf gleichberechtigter Basis mit Russland einzugehen, einem Land, mit dem es ein Verteidigungsbündnis unterhält?
Könnte es schließlich daran liegen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, und zwar zugunsten der strategischen Interessen und wirtschaftlichen Ambitionen der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten in Europa?
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der sechste inakzeptable und provokative Entschließungsantrag innerhalb von achtzehn Monaten ist Bestandteil der wütenden Bemühungen der EU, die vom belarussischen Volk gewählte Lukaschenko-Regierung zu stürzen, die sich weigert, sich der imperialistischen Barbarei zu beugen. In heuchlerischer Weise stellt er die Bemühungen der belarussischen Regierung, die imperialistische Einmischung aus dem Ausland einzuschränken, die darauf gerichtet ist, sie durch die massive Finanzierung politischer Akteure und der Medien zu stürzen, als Unterdrückung der demokratischen Rechte dar.
Die Aussage, dass gegen „internationale Standards“ verstoßen würde, die allerdings nach Einschätzung der EU im Irak und in Afghanistan, die unter Besatzung stehen, eingehalten würden, stellt eine Beleidigung dar. Mit politischer Impertinenz spricht er von „nominierten Kandidaten“, wo doch allseits bekannt ist, dass der Kandidat der „vereinigten Opposition“ in Anwesenheit des amerikanischen Botschafters und anderer Botschafter von EU-Ländern gewählt wurde.
Er fordert die belarussischen Staatsorgane auf, „gleiche Bedingungen“ für alle politischen Kräfte zu gewährleisten, wo doch alle politischen Parteien frei agieren können, während in den „demokratischen“ baltischen Mitgliedstaaten der EU die kommunistischen Parteien verboten sind und 40 % der Bevölkerung weder über eine Staatsangehörigkeit noch über Bürgerrechte verfügen. Mit anderen Worten, der Einbrecher versucht, alle davon zu überzeugen, dass der Hausherr für den Einbruch verantwortlich ist.
Wir stimmen gegen den Entschließungsantrag und bringen gegenüber dem belarussischen Volk unsere Solidarität bezüglich seiner Bemühungen zum Ausdruck, die imperialistische Einmischung abzuwehren und seinen eigenen Kurs zu wählen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den sehr interessanten Bericht meines Kollegen Heinz Kindermann über die Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union gestimmt.
Gegenwärtig wird die Problematik des Waldes und des Holzes im Prozess der Wertschöpfung und des sozialen Fortschritts unter Wahrung der Umwelt in den öffentlichen europäischen Politiken nur sehr ungenügend berücksichtigt. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union die sich auf den Wald- und Holzsektor in relevanten geografischen Räumen beziehenden Projekte maßgeblich unterstützt. Der Zusammenhang zwischen einer Fortstrategie und der ländlichen Entwicklung muss hergestellt werden. Diesbezüglich bedaure ich, dass den Berggebieten keine besondere Aufmerksamkeit eingeräumt wurde. Ebenso muss sich die Union im Rahmen der Lissabon-Strategie stärker für die Unterstützung von Forschungsprogrammen zur Verwertung von Holz insbesondere im Bauwesen und der Energiewirtschaft engagieren.
Des Weiteren sollte als Vorstufe für künftige Maßnahmen eine Studie zum Transport des Schwergutes Holz durchgeführt werden, um die Waldgebiete, die Verbrauchszonen sowie die Eisenbahn-, Straßen- und Seeverkehrsinfrastrukturen besser miteinander in Einklang zu bringen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße Herrn Kindermanns Bericht über die Durchführung der Forststrategie der EU, denn die Forstwirtschaft wird zwar nicht eigentlich in den Verträgen behandelt, doch bedarf es eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder als kohärenten Rahmen für die Umsetzung forstwirtschaftlicher Maßnahmen sowie zur Koordinierung von Gemeinschaftsaktionen und der Forstwirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, und dieser Aktionsplan sollte in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Betroffenen ausgearbeitet werden.
Als jemand, der in einem der letzten verbliebenen bedeutenden Eichenwaldbeständen Englands lebt, bin ich mir der Notwendigkeit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung unmittelbar bewusst. Wälder haben eine multifunktionale Aufgabe. Im Forest of Dean bietet der Wald eine wunderschöne Umgebung und ein natürliches Habitat, er bietet Möglichkeiten der Erholung und des Tourismus, er bietet Arbeitsmöglichkeiten und industrielles Potenzial, und er bietet Menschen ein Zuhause. Und doch widerspiegelt sich diese multifunktionale Rolle – gemessen an dem Potenzial, das dem Wald innewohnt – in den meisten Fällen nicht in der Wirtschaft der betreffenden Gebiete oder im Einkommen ihrer Bewohner. Die ländliche Entwicklungspolitik ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Forststrategie auf Gemeinschaftsebene, und ich unterstütze das.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir sind der Ansicht, dass die EU keine gemeinsame Forstpolitik entwickeln sollte. Dieser Politikbereich ist eine sehr wichtige nationale Frage. Wir hätten uns gewünscht, das Europäische Parlament hätte als Ziel formuliert, dass die Forstpolitik auch weiterhin ein Bereich nationaler Entscheidungsfindung bleibt. Während der Behandlung des Berichts haben wir teilweise Gehör beim Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gefunden. Leider hat jedoch die Mehrheit des Europäischen Parlaments in seiner üblichen Besessenheit, alles extrem aufzublähen, einen Bericht erarbeitet, durch den beispielsweise mit der sektoralen Gemeinschaftspolitik und der Strategie von Lissabon Einfluss auf den Forstbereich ausgeübt werden kann und in dem die Auffassung vertreten wird, dass man „in einem objektiven Gutachten die Möglichkeiten der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für den Wald in den Verträgen der Europäischen Union“ prüfen lassen sollte.
Derartige Wechsel in den politischen Stellungnahmen des Europäischen Parlaments lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Ein für alle Mal sollte erklärt werden, dass die Forstpolitik ein Bereich ist, in dem Beschlüsse einzig und allein auf nationaler Ebene gefasst werden. Wir können nicht für einen Bericht stimmen, der mehr oder weniger versteckt das Ziel verfolgt, eine Forstpolitik auf Gemeinschaftsebene einzuführen, die mit Mitteln aus dem EU-Haushalt finanziert wird.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Es wird dringend eine Forststrategie gebraucht. Insbesondere in Frankreich, das im 21. Jahrhundert in der Region Landes eines der schönsten Waldgebiete Europas zu schaffen vermochte, doch das seitdem nicht in der Lage ist, seine Wälder kommerziell zu bewirtschaften.
Wenn wir zusehen müssen, wie unsere Wälder in Portugal, in Frankreich und in Spanien in Flammen aufgehen, wenn wir für die Beschaffung von Holz für unsere Industrie oder von Zellstoff zur Papierherstellung auf Indonesien oder Brasilien angewiesen sind, während gleichzeitig die Entwaldung und die daraus folgenden biologischen und klimatischen Katastrophen zu beklagen sind, so zeigt dies, wie sehr eine globale politische Antwort notwendig ist. Es wird der Wille zur Schaffung eines starken Holzsektors in Europa und insbesondere in Frankreich gebraucht. Dazu gehören auch eine sinnvolle Steuerpolitik, geförderte Investitionen, gut ausgebildete und nicht benachteiligte Fachleute sowie politischer Weitblick.
Der Präsident. Die Erklärungen zu den Abstimmungen sind geschlossen.
8. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
9. Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Enrico Letta im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (KOM(2005)0088 – C6-0084/2005 2005/0016(COD)) (A6-0332/2005).
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Letta, und allen Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für ihre hervorragende Arbeit an dem Vorschlag für eine Verordnung über diese Art von Statistik danken.
Insbesondere möchte ich die Tatsache hervorheben, dass das Parlament die Notwendigkeit betont hat, für seine Arbeit baldmöglichst über die in dieser Verordnung vorgesehenen Daten zu verfügen. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, dass unsere unmittelbarsten Wettbewerber, die USA und Japan, seit über zwanzig Jahren ausführliche Daten über die Auslandsinvestitionen ihrer Unternehmen besitzen und ihre Regierungen und Wirtschaftsakteure dadurch im Vergleich zu Europa einen beträchtlichen Vorteil genießen, wenn es um die Gestaltung ihrer Strategien und ihrer Handelspolitik geht.
Deshalb erachtet es die Kommission als sehr wünschenswert, dass das Parlament und der Rat in erster Lesung zu einer Einigung über diesen Verordnungsvorschlag kommen, sodass die Erfassung dieser Art von Daten noch im laufenden Jahr beginnen kann. Meines Erachtens sind beide Institutionen einem Übereinkommen sehr nahe, und wir hoffen, dass es schnellstmöglich erreicht wird.
Wie ich sagte, wird mit dieser Verordnung auf eine Lücke in der Gemeinschaftsstatistik reagiert, die uns zum Nachteil gereicht. Derzeit verfügen wir nur über die Daten, die einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis entweder im Rahmen ihrer strukturellen Wirtschaftsstatistik oder der Zusammenstellung ihrer Zahlungsbilanzstatistik erfassen. Es ist jedoch aufgrund der Vielfalt der angewendeten Methoden und der Art der erfassten Informationen nicht möglich, daraus Gesamtgrößen für die Europäische Union mit 25 Mitgliedern zu errechnen.
Es versteht sich von selbst, welche Bedeutung die Vervollkommnung des Binnenmarkts und welche Tragweite die Strategie von Lissabon und ihre Ziele, Wachstum und Beschäftigung zu steigern und die Europäische Union zu einer attraktiven Region für unternehmerfreundliche Investitionen zu machen, für uns alle haben. Zudem wird in diesem Jahr besonders deutlich, wie wichtig die Verteidigung europäischer Interessen in multilateralen kommerziellen Verhandlungen ist.
Die Daten, die mit dieser Verordnung erfasst werden sollen, sind bei all diesen Fragen von größtem Nutzen. Letztendlich, meine Damen und Herren, sprechen wir von einer Art Statistik, die von grundlegender Bedeutung ist, um die Dynamik, Vitalität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Wirtschaftsakteure zu verbessern.
In dieser Hinsicht ist die Kommission der Ansicht, dass die von den Damen und Herren Abgeordneten eingebrachten und diskutierten Änderungsanträge, die auf die beschleunigte Implementierung der Erfassung dieser Daten gerichtet sind, eine ausgezeichnete Grundlage darstellen, um in erster Lesung einen Kompromiss zu erzielen.
Doch aus demselben Grund ist die Kommission nicht damit einverstanden, dass die Änderungsanträge zur Rolle des Parlaments bei der Umsetzung dieser Verordnung beibehalten werden müssen, denn angesichts ihres sehr technischen Charakters würden Änderungsanträge dieser Art relativ wenig zusätzlichen Nutzen bringen, aber fast mit Sicherheit ein Übereinkommen mit dem Rat in erster Lesung verhindern. Ich beziehe mich da natürlich auf die Änderungsanträge 1, 2 und 9, mit denen die Verfahren des so genannten Lamfalussy-Prozesses in Bezug auf die Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen auf das Gebiet der Erfassung von statistischen Daten ausgeweitet werden sollen.
Die Damen und Herren Abgeordneten und insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die auch für die Verhandlung der Richtlinien über Finanzdienstleistungen zuständig sind, befinden sich im Hinblick auf die Bewertung der Unterschiede zwischen den beiden Sektoren in einer privilegierten Lage. Ich brauche Sie hier nicht an die ganz unterschiedlichen Implementierungsebenen der Gesetzgebung über Finanzdienstleistungen und die Gründe zu erinnern, die ganz anders als im heute diskutierten Fall liegen, aus denen die Kommission es für zweckmäßig hielt, dem Parlament auf einigen dieser Ebenen größere Prüfungsmöglichkeiten einzuräumen, als dies in den geltenden Bestimmungen zur Komitologie festgelegt ist.
Dennoch möchte ich, bevor ich schließe, gegenüber den Damen und Herren Abgeordneten zwei Faktoren hervorheben in der Hoffnung, dass Sie Ihren Standpunkt zu diesen drei Änderungsanträgen 1, 2 und 9 überdenken.
Erstens muss das zwischen den Institutionen bestehende Übereinkommen zur Festlegung der endgültigen Parameter für die Datenerfassung im Mitentscheidungsverfahren, sobald die Ergebnisse der Pilotstudien bekannt sind, berücksichtigt werden. Das Parlament wird alle Möglichkeiten haben, um gemeinsam mit dem Rat bei den wesentlichen Aspekten der Umsetzung dieser Verordnung seine Rolle als Gesetzgeber wahrzunehmen.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass der derzeitige österreichische Vorsitz seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht hat, ein zufrieden stellendes Übereinkommen mit dem Parlament bei der Überprüfung der Komitologiebestimmungen zu erreichen. Wie Sie sehr gut wissen, ist auf diesem Gebiet ein Kompromiss in Sicht, der die legitimen Bestrebungen des Parlaments zur vollen Ausübung seiner Rolle als Gesetzgeber angemessener widerspiegelt.
Unter diesen Umständen hoffe ich, Herr Präsident, während ich wiederhole, dass die Kommission natürlich bereit ist, das Parlament jederzeit über die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse umfassend informiert zu halten, dass die Abstimmung dieses Parlaments ein Übereinkommen in erster Lesung zu dieser Verordnung ermöglichen wird.
Enrico Letta (ALDE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Kommission und Kommissar Almunia für seine Rede und für die wertvolle Arbeit, die die beiden Organe in Vorbereitung auf diese Aussprache geleistet haben, danken.
Mit dieser Richtlinie, die abgesehen von ihrem scheinbar technischen Charakter von großer Tragweite ist, wollen wir zwei Arten der Erhebung von Daten über Auslandsunternehmenseinheiten regulieren, nämlich die „Inward FATS”, die sämtliche unter ausländischer Kontrolle stehende Unternehmen und Branchen abdecken, und die „Outward FATS“, die sich auf Unternehmen im Ausland beziehen, die von einem in der EU ansässigen Unternehmen kontrolliert werden.
Wie Kommissar Almunia ausgeführt hat, schlägt die Kommission vor, einen verbindlichen gemeinsamen Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten festzulegen.
Der Kommissionsvorschlag enthält zwei verschiedene Module für die Erhebung von Inward- und Outward-Daten. Das Modul für die „Inward FATS“ beruht auf Daten, die im Rahmen der Strukturellen Unternehmensstatistik erhoben werden. Den „Outward FATS“ hingegen liegt das Modul für Direktinvestitionen in der Verordnung über Zahlungsbilanzstatistiken zugrunde. Während die meisten Vorschriften für Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten im Inland verbindlich sind, sehen die Vorschriften für Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen eine freiwillige Versuchsphase auf der Grundlage von Pilotstudien vor, die der Untersuchung der Durchführbarkeit und der Feststellung der Kosten der Datenerhebung dienen.
Der kritische Punkt dieser Richtlinie besteht darin, dass, wie Kommissar Almunia soeben hervorgehoben hat, Japan und die Vereinigten Staaten bereits seit über 20 Jahren über solche Informationen verfügen, und zwar sogar auf einer sehr viel detaillierteren Ebene, als wie sie durch die Richtlinie eingeführt werden soll.
Der Vorschlag der Kommission sieht Pilotstudien und Komitologieverfahren mit langen Übergangszeiträumen vor. Das bringt die Gefahr mit sich, dass die politischen Entscheidungsträger in Europa noch allzu lange ohne entsprechende Daten auskommen müssen, während ihre amerikanischen und japanischen Kollegen schon jetzt sehr viel besser über die Trends und Strategien ihrer eigenen Unternehmen sowie transnationaler Konzerne informiert sind, was auch den Bereich der „Outward FATS“ mit einschließt.
Aus all den genannten Gründen sollte der Ansatz der Kommission unterstützt werden, wobei jedoch einige Erfordernisse berücksichtigt werden müssen. Erstens sollten die Vorschriften dieser Regelung keine überflüssige bürokratische und finanzielle Belastung für die betroffenen Unternehmen darstellen. Zweitens dürfen die Fristen für die Umsetzung der Richtlinie und damit für die Verfügbarkeit von Daten nicht zu lang sein, damit die Entscheidungsträger in der EU so schnell wie möglich mit ihren Kollegen in den USA oder in Japan gleichziehen können.
Die Vor- und Nachteile des Komitologieverfahrens, das in unserem Ausschuss als Alternative zum Legislativverfahren für die Durchführung der „Outward FATS“ heiß diskutiert wurde, sollten sorgfältig und in dem Bewusstsein abgewogen werden, dass sämtliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Ziel, baldmöglichst über homogene Daten verfügen zu können, zu erreichen.
Zu guter Letzt sollten die Europäische Zentralbank und andere Institutionen, die auf angemessene statistische Informationen angewiesen sind, eng in die Entwicklung gemeinsamer Standards eingebunden werden.
Unsere Gespräche in Vorbereitung auf die heutige Aussprache haben gezeigt, dass es eine offene Auseinandersetzung zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat gibt. Wir waren stets bemüht, zu einem Kompromiss zu gelangen, der so schnell wir möglich zur Annahme der Richtlinie in erster Lesung führt. Allerdings betrachten wir aufgrund des Eindrucks, dass der Rat nicht an einer Annahme dieses Textes in erster Lesung interessiert ist, die Diskussionen über das Thema Komitologie im Ausschuss als ein Problem, dessen sich das Parlament insbesondere bei der Abstimmung über die Änderungsanträge zum Komitologieverfahren bewusst sein sollte.
Aus all diesen Gründen halten wir es für sinnvoll und wichtig, diesem Hohen Haus die Annahme dieser Richtlinie zu empfehlen. Das ist ein bedeutsames Votum, weil es dadurch gelingen wird, das Augenmerk unseres europäischen Welthandelssystems stärker auf die wettbewerbsrelevanten Daten zu lenken. Unser Streben galt von Anfang an einer Annahme dieser Richtlinie in erster Lesung. Ungeachtet ihres scheinbar technischen Charakters ist diese Richtlinie vom Inhalt her äußerst brisant, was mich dazu veranlasst, diesem Parlament ihre schnellstmögliche Verabschiedung nahe zu legen.
John Purvis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Letta für seine Mitarbeit bei der Ausarbeitung unserer Stellungnahme zu diesem Bericht danken.
Meine Fraktion steht für zwei Hauptpunkte. Erstens ist die Erhebung von Daten für diese Statistiken eine dringliche Aufgabe; sie muss möglichst vollständig sein und möglichst bald vorgenommen werden. Man kann sich schwerlich vorstellen, wie man ohne sie sinnvolle Handelsgespräche führen kann. Das bedeutet, dass die obligatorische Erhebung von statistischen Daten sowohl über Unternehmen, die unter ausländischer Kontrolle stehen (Inward-FATS), als auch über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen (Outward-FATS) die beste Lösung ist. Es überrascht mich, dass einige Mitgliedstaaten offenbar einfach nicht bereit sind und nicht daran denken, sie zur Verfügung zu stellen. Der Rat hat eine Einschränkung für Mitgliedstaaten beschlossen, die dieses Verfahren noch nicht geprüft haben, um mit solchen Situationen fertig zu werden, wie sie in Artikel 6 Punkt D aufgeführt sind. Ist das nicht genug?
Daten über Inward-FATS wie über Outward-FATS sollten daher obligatorisch erhoben werden, und man sollte obligatorische Pilotstudien für Einfuhren und Ausfuhren vornehmen. Geschieht das nicht, werden Mitgliedstaaten, die sich nicht freiwillig für Pilotstudien gemeldet haben, in ein paar Jahren behaupten, dass das noch immer nicht notwendig sei, und sich weiterhin weigern, die Daten zu erheben.
Das zweite Thema für meine Fraktion ist die Komitologie, die wieder einmal ihr Haupt erhebt. Wenn die Position des Parlaments dazu bedeutet, in eine zweite Lesung gehen zu müssen, dann sei es so. Meine Fraktion wird bei ihrer Haltung zur Komitologie bleiben, bis der Rat dem Europäischen Parlament wirklich vernünftige Aussichten in diesem Bereich bietet. Selbst jetzt könnte eine beruhigende Äußerung des Rats ausreichen, um unsere Position zu überdenken.
Meine Fraktion wird daher für den vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommen Text stimmen.
Manuel António dos Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Zunächst beglückwünsche ich Herrn Letta zu seiner ausgezeichneten Arbeit, die in dem uns vorliegenden Bericht ihren Höhepunkt findet. Außerdem danke ich Herrn Almunia für seine sehr konkreten Klarstellungen in dieser Aussprache, die uns sicher helfen werden, rechtzeitig zu einer Lösung zu gelangen, denn die Abstimmung findet ja nicht auf dieser, sondern auf der nächsten Tagung statt.
Es ist schon viel zum Charakter und Ursprung dieser Aussprache gesagt worden. Ihre Ursprünge liegen im Vorschlag für eine Verordnung zu gemeinschaftlichen Statistiken und die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten. Es wurde hier gesagt – und von Herrn Purvis bekräftigt –, dass diese Statistiken eine wesentliche Hilfe für Entscheidungsträger auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene und für Unternehmen bei der Bewertung aktueller Entwicklungen in einer Unternehmenswelt bieten, die mit der Globalisierung der Wirtschaft konfrontiert ist.
Datenerhebungen zu Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten – d. h. im Inland – werden auf freiwilliger Basis in praktisch allen Mitgliedstaaten durchgeführt, was beweist, dass ein abgestimmtes Vorgehen möglich ist, doch bei den Statistiken für das Ausland trifft das nicht zu, denn sie werden nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten aufgestellt.
Diese Informationen sind nur dann wirklich von Nutzen, wenn sie sofort und kontinuierlich verfügbar sind und wenn die Datenerhebung harmonisiert ist, weshalb es auch notwendig ist, so bald wie möglich einen gemeinsamen Rahmen zu schaffen.
Ich schließe mich Herrn Almunia an, dass es wichtig ist, in erster Lesung zu einer Lösung zu gelangen, stimme aber auch Herrn Purvis zu, dass es keine Katastrophe wäre, wenn keine Einigung in erster Lesung zustande käme.
Wie alle Redner festgestellt haben, bestehen viele Berührungspunkte, die sich daraus ergeben, dass die Richtlinie selbst dringend notwendig und zeitgemäß ist, aber einige Aspekte würden normalerweise für das Komitologieverfahren und nicht für das Mitentscheidungsverfahren sprechen, doch in der Praxis fallen sie unter die Rolle, die das Parlament in Bezug auf alle diese Verfahren, insbesondere diejenigen finanzieller Art, spielen sollte.
Genau das muss gewährleistet sein. Ich war etwas beruhigt durch die Bemerkungen von Herrn Almunia über die im Komitologieverfahren anhängigen Veränderungen, um der Bedeutung der Rolle des Parlaments in der Entscheidungsfindung und bei der Überwachung dieser Prozesse Rechnung zu tragen. Es kommt mir allerdings so vor, als ob das nicht uneingeschränkt gewährleistet ist. Deshalb möchte ich bekräftigen, dass ich, sollte eine Einigung in erster Lesung nicht unbedingt erforderlich sein, dies nicht für besonders ernst halten würde, denn das Wichtigste ist doch, dass wir eine solide, gut durchdachte gemeinsame Basis finden, von der aus wir die betreffende Verordnung wirksam umsetzen können.
Es war auch davon die Rede, dass Verbesserungen vorgenommen werden müssen, und meine Fraktion stimmt dem voll und ganz zu. Diesbezüglich wird es keine Schwierigkeiten mit dem Rat oder der Kommission geben, was die Pilotstudien oder Zeiträume der Verordnung oder die Termine betrifft, die zur Erhebung dieser Art von Informationen einzuhalten sind.
Aus meiner Sicht ist alles von höchster Bedeutung, was dazu beiträgt, die Pilotprojekte auf verbindlicher Grundlage festzulegen, aus den Pilotprojekten verbindliche Schlussfolgerungen herauszunehmen und die für Ausnahmegenehmigungen und die Fristen für die Festlegung endgültiger Daten zulässigen Zeiträume zu verkürzen.
Deshalb befürworten wir die Vorschläge des Berichterstatters, die wesentlich sind, weil sie speziell diese Bereiche behandeln.
Meine Fraktion ist auf jeden Fall bereit, die bis zur Schlussabstimmung verbleibende Zeit voll zu nutzen, um durch bilaterale Kontakte zu einer Einigung zu gelangen, damit dieser Bericht in erster Lesung angenommen werden kann. Aber ich sage noch einmal, dass sich meiner Meinung nach keine unüberwindlichen Hindernisse auftürmen werden, wenn uns das nicht gelingt.
Außerdem hoffen wir, dass der Rat, der uns im Zuge dieses Prozesses bisweilen als zu eingegrenzt erschien, doch anfangen wird, sich etwas zu öffnen, im Sinne der Öffnung, die sich in den bedeutsamen und durch Entgegenkommen gekennzeichneten Ausführungen von Herrn Almunia gezeigt hat.
Abschließend möchte ich noch einmal dem Berichterstatter gratulieren. Die Aussprache im Ausschuss für Wirtschaft und Währung war überaus interessant. Da der Bericht einstimmig angenommen wurde, bin ich sicher, dass wir eine angemessene Lösung für das Problem finden werden, und zwar gemeinsam mit dem Rat und der Kommission.
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident! Ich möchte nur dem Berichterstatter, Herrn Letta, sowie Herrn Purvis und Herrn dos Santos nochmals für ihre Redebeiträge danken und für ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit, damit das erreicht werden kann, was wir meiner Meinung nach alle wollen, nämlich eine Verhandlung, die aus Gründen, über die wir uns alle einig sind, zu einer zügigen Billigung dieser Verordnung führt: Denn es ist unbedingt erforderlich, dass die europäischen Institutionen bei multilateralen kommerziellen Verhandlungen oder jeder beliebigen Strategie über Daten verfügen, die wir gegenwärtig noch nicht besitzen, aber unsere Wettbewerber schon seit langer Zeit benutzen.
Im Hinblick auf die Komitologieprobleme, die von uns allen bereits angesprochen wurden, möchte ich wiederholen, was ich in meinem ersten Redebeitrag sagte: Wir hoffen, dass die Arbeit des österreichischen Vorsitzes es uns erlauben wird, in diesem Sechsmonatszeitraum eine Lösung zu finden, die uns allen entgegen kommt und alle zufrieden stellt. Deshalb möchte ich nochmals erklären, dass die Kommission bereit ist, die derzeit bestehenden Schwierigkeiten, solange kein endgültiges Übereinkommen erreicht ist, zu berücksichtigen, möchte aber auch darum ersuchen, dass diese Probleme die zügige Annahme dieser Verordnung, möglichst in erster Lesung, nicht behindern.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der nächsten Tagung statt.
(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: MARIO MAURO Vizepräsident
10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
11. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
12. Strategische Überprüfung des Internationalen Währungsfonds (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Benoît Hamon im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die strategische Überprüfung des Internationalen Währungsfonds (2005/2121(INI) (A6-0022/2006).
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach kommt der vom Berichterstatter, Herrn Hamon, erarbeitete und von den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung diskutierte Bericht, der heute im Parlament behandelt wird, genau zum richtigen Zeitpunkt, da sich der Internationale Währungsfonds mitten in der Debatte über die strategische Überprüfung auf der Grundlage des von seinem Exekutivdirektor vorgelegten Dokuments befindet.
Wie Sie wissen, ist weder die Kommission noch die Europäische Union direkt oder formell im Internationalen Währungsfonds präsent. Es sind die Mitgliedstaaten, die dort vertreten sind. Aber wir müssen bedenken, dass die in der Europäischen Union und in diesem Parlament vertretenen Mitgliedstaaten über 30 % der Anteilseigner des Internationalen Währungsfonds ausmachen.
Daher meine ich, dass dieser Beitrag zur Debatte äußerst nützlich ist, was die Art und Weise der Gewährleistung einer besseren ökonomischen und finanziellen Stabilität in der Weltwirtschaft unter Einbeziehung der am wenigsten entwickelten Länder und der Beseitigung der Armut in diesen Stabilitätsbegriff angeht.
Zur Erreichung dieser Ziele ist ohne jeden Zweifel die Unterstützung durch Institutionen erforderlich, die in der Lage sind, weltweit zu agieren, wie es beim Internationalen Währungsfonds der Fall ist.
Bei der Analyse der Rolle des Währungsfonds in der Weltwirtschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts fällt uns als Erstes auf, dass die ihm bei seiner Gründung im Jahre 1944 übertragenen Ziele heute noch relevant sind.
Aber während die Ziele der Förderung der internationalen Währungsstabilität – nämlich die Erleichterung der Entwicklung des internationalen Handels, die Förderung der Wechselkursstabilität, die Minderung der Ungleichgewichte in den Zahlungsbilanzen – nach wie vor völlig zutreffend sind, ist der wirtschaftliche Kontext, in dem der Fonds heute agiert, grundlegend anders als vor sechzig Jahren.
Dieser Tatsache trägt der Fonds natürlich in seiner strategischen Überprüfung Rechnung. Darin heißt es, dass die Herausforderung der Globalisierung für die Arbeit, die dieser Institution übertragen wurde, von zentraler Bedeutung ist. Die neue Vorgehensweise des Fonds besteht deshalb darin, seine Hauptaufgaben, nämlich die der Überwachung und Kreditgewährung, im Kontext der Globalisierung zu sehen.
Dazu berücksichtigt der Fonds sowohl die Risiken als auch die Chancen. Zum Beispiel erkennt er in seinem strategischen Dokument an, dass der freie Kapitalfluss eine effizientere Ressourcenvergabe ermöglicht, aber gleichzeitig weist er auch darauf hin, dass dieser eine stärkere Volatilität und ein erhöhtes Risiko extremer Reaktionen der Märkte im Krisenfall verursacht. Er vermerkt ebenfalls die Dynamik der Schwellenländer, die einen großen Beitrag zu den hohen Wachstumsraten der Weltwirtschaft leisten, aber er stellt auch fest, dass die Kraft dieser Schwellenländer es den ärmsten Ländern noch schwerer macht, auf den fahrenden Zug des Welthandels und des weltweiten Wachstums aufzuspringen.
Die Kommission teilt diese Sichtweise der Globalisierung, die der Fonds in seinem Strategiedokument zum Ausdruck bringt; wir übermitteln dem Internationalen Währungsfonds unsere Ansichten in den offenen und häufigen Kontakten, die wir mit dieser Organisation pflegen. Wie Sie wissen, arbeiten wir mit dem Währungsfonds insbesondere bei der Festlegung unserer Politiken und der Annahme unserer Beschlüsse über die makrofinanzielle Hilfe zusammen, die die Europäische Gemeinschaft den Ländern des Westbalkans oder einigen Staaten, die früher zur Sowjetunion gehörten, gewährt. Die auf den Mitteln des Gemeinschaftshaushalts basierende makrofinanzielle Hilfe ist immer mit einer Reihe von Bedingungen verbunden, die zusätzlich zu den Interventionen des Fonds in eben diesen Ländern aufgestellt werden.
Auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und der Beseitigung der Armut sind der Währungsfonds gemeinsam mit der Weltbank und der Europäischen Union ohne Zweifel die globalen Hauptakteure, und auch in diesem Fall besteht eine enge und produktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen.
Alle diese Aspekte werden in dem Bericht, den wir heute diskutieren, auf die eine oder andere Weise aufgegriffen, und die Kommission erklärt mit großer Freude ihre Zustimmung zu den vom Berichterstatter dargelegten und vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung befürworteten Positionen.
In dem Bericht wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die Quoten und Stimmrechte in den Führungseinrichtungen des Fonds so zu verteilen, dass sie das relative Gewicht der einzelnen Volkswirtschaften der Mitgliedsländer ausgewogener widerspiegeln. Dies wird den am wenigsten entwickelten Ländern und insbesondere den afrikanischen Ländern eine stärkere Stimme geben, da ihre derzeitige Quote hinsichtlich Vertretung und Kapital im Fonds sehr niedrig ist.
Wie der Währungsfonds in seinen Dokumenten darlegt, liegt die Durchführung dieser Reform der Aufteilung von Quoten und Stimmrechten in der Verantwortung der Anteilseignerländer und erfordert einen erheblichen politischen Willen. Es muss verstanden werden, dass die Erhöhung der Quoten der einen auf Kosten der anderen mittel- und langfristig für alle vorteilhaft sein kann, weil sie es dem Fonds erlaubt, seine Aufgaben effektiver auszuführen und die ihm übertragenen Ziele zu erfüllen.
Mein letzter Punkt, Herr Präsident, betrifft die Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union in Wirtschafts- und Währungsfragen. Ich danke dem Berichterstatter und allen Abgeordneten, die diesen Punkt in den heute von uns diskutierten Bericht aufgenommen haben, wiewohl ich darauf hinweisen möchte – wie ich, glaube ich, an gleicher Stelle im vergangenen Jahr sagte –, dass die Kommission eine klarere und direktere Formulierung des Ziels einer zweckmäßigeren Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets und der gesamten Europäischen Union bevorzugen würde, so wie sie beispielsweise in Änderungsantrag 5 von Herrn Purvis vorgeschlagen wurde.
Die Kommission hat gemeinsam mit dem Vorsitz der Eurogruppe begonnen, darüber nachzudenken, wie man diese effektivere Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets und schließlich der Europäischen Union erreichen kann. Mit Willen und Realismus versuchen wir, schrittweise ein kohärentes Konzept zu entwickeln, das uns eine bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets bei der Darlegung eines Standpunkts in den internationalen Finanzinstitutionen ermöglicht. Kurzfristig besteht unsere Absicht darin, die Punkte in den Programmen dieser Institutionen zu ermitteln, bei denen die Mitgliedstaaten zu einer abgestimmten Position gelangen können, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Haushaltskontrolle. Langfristig besteht das Ziel weiterhin in der Erreichung einer einzigen Vertretung für das Euro-Währungsgebiet im Fonds, die es ihm erlauben wird, einen Einfluss auszuüben, der dem wirtschaftlichen Gewicht der Währungsunion entspricht. Dafür wird ohne Zweifel ein starker politischer Rückhalt seitens der Mitgliedstaaten erforderlich sein.
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Parlament einen bedeutenden Beitrag leisten kann, um diesem Bestreben eine Form zu geben, indem es seine Meinung zu diesem Thema so deutlich wie möglich zum Ausdruck bringt.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich erklären, dass die Kommission bereit ist zu untersuchen, wie das Parlament an der Formulierung der Standpunkte mitwirken kann, die die Vertreter des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union in internationalen Finanzgremien und -institutionen darlegen sollen. Diese Frage muss geprüft werden. Es ist nicht leicht, einen Weg zu finden, aber ich kann auf jeden Fall allen Abgeordneten versichern, dass die Kommission und ich selbst jederzeit bereit sein werden, diese Frage zu vertiefen, wann immer Sie dies für zweckmäßig halten.
Benoît Hamon (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Ich danke Kommissar Almunia für die positive Aufnahme meines Berichts, der natürlich auch der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ist.
Lassen Sie mich auf einen Sachverhalt hinweisen, der erwähnenswert ist: das einstimmige Votum des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für diesen Bericht. Des Weiteren möchte ich die Arbeit des Entwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für internationalen Handel und insbesondere die Beiträge würdigen, mit denen die Verfasser ihrer Stellungnahmen, Herr Wijkman und Herr Bourlanges, diesen Bericht bereichert haben. Dieses Dokument wird zu einem Zeitpunkt vorgelegt, da der Internationale Währungsfonds über seine Strategie nachdenkt sowie darüber, wie die Entwicklung seiner Aufgaben, die Auswirkungen seiner Politiken sowie seine Funktionsweise zu bewerten sind.
Ich möchte auf den Geist zurückkommen, in dem die Schattenberichterstatter und der gesamte Ausschuss gearbeitet haben, nämlich in dem Bestreben, dass der Bericht unseres Parlaments einen zweckdienlichen Beitrag zur strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds leistet, und zwar unter Berücksichtigung der vor dem IWF stehenden großen Herausforderungen: erstens die Frage seiner Politikführung, zweitens die Frage seiner Wirtschaftsauffassung und der Auswirkungen seiner Entscheidungen auf die Millenniumsziele sowie drittens die generelle Frage, wie er über seine Aufgabe der Krisenprävention und -überwachung weiterhin die makroökonomische und finanzielle Stabilität im Weltmaßstab gewährleisten kann.
Zur Frage der Politikführung möchte ich darauf verweisen, dass die Mitgliedstaaten heute auf neun Stimmrechtsgruppen aufgeteilt sind, was bedeutet, dass die Europäische Union – sofern man in diesem Zusammenhang noch von Europäischer Union sprechen kann – nicht über eine Vertretung für die gesamte Union verfügt. Die Europäische Union äußert sich also über neun getrennte Stimmrechtsgruppen. Weiterhin ist – und dieser Punkt wird im Bericht besonders hervorgehoben – festzustellen, dass zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Internationalen Währungsfonds gar keine oder nur eine geringe Abstimmung erfolgt. Daher spricht sich der Bericht zum einen für eine bessere Abstimmung zwischen den europäischen Sitzen aus und zum anderen für einen etappenweisen Übergang zu einer einheitlichen Vertretung der Europäischen Union im IWF, selbstverständlich mit der Perspektive eines einheitlichen Sitzes, wobei als Zwischenstadium ein einziger Sitz für das Euro-Währungsgebiet vorstellbar ist.
In der gegenwärtigen Fassung des Berichts wird die Frage eines einheitlichen Sitzes noch nicht direkt angesprochen, doch es wird als Ziel angestrebt, dass die Europäische Union im IWF als einheitlicher Block vertreten ist und abstimmt, was ich als eine Etappe von grundlegender Bedeutung ansehe. Wieso von grundlegender Bedeutung? Weil die Europäische Union damit vor allem in den Besitz der Sperrminorität kommen würde, über die sie gegenwärtig nicht verfügt, d. h. von 15 % der Stimmrechte im Rahmen des Internationalen Währungsfonds. Die USA sind heute das einzige Land, das eine solche Sperrminorität besitzt, und man kann sich leicht vorstellen, welche Auswirkungen sie auf die politischen und strategischen Entscheidungen des IWF haben kann. Sie ist ein äußerst wichtiges Schlüsselelement.
Ich weise zudem darauf hin, dass eine solche Veränderung in der Vertretung der Europäischen Union auch dazu beitragen kann, Bewegung in die Frage der Verteilung der Stimmrechte und damit des Gewichts der Schwellen- und der Entwicklungsländer im Direktorium des IWF zu bringen. Denn wir sind der Auffassung, dass die Vertretung der Schwellenländer stärker ihrem wirtschaftlichen Gewicht entsprechen muss. Ebenfalls notwendig ist, dass die bevölkerungsreichsten, aber wirtschaftlich schwächsten Länder, d. h. die Entwicklungsländer, über mehr Stimmrechte als gegenwärtig verfügen, und zwar aus dem einfachen Grund, da sie die „Begünstigten“ der Maßnahmen des IWF sind. Daher spricht sich der Bericht für eine erhöhte Zuteilung von Basisstimmrechten aus, denn dies ist auf jeden Fall eine der sofort zu prüfenden Möglichkeiten.
Der zweite Punkt, auf den wir besonders hinweisen, steht im Zusammenhang mit der Legitimität der Interventionen des IWF, insbesondere da der Bereich dieser Interventionen immer größer wird. Wir befürworten eine Erhöhung der Transparenz des IWF und seiner Funktionsweise. Dabei denke ich insbesondere an die Berufung des Fachpersonals und die Notwendigkeit, dessen Kompetenzprofil zu diversifizieren, damit es in seinen Empfehlungen stärker auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort eingehen kann.
Der letzte Punkt, der nicht weniger umstritten ist, betrifft die Frage, wie die Strukturanpassungspolitiken und die Empfehlungen des IWF über eine Reihe von Jahren zu bewerten sind. Der IWF wird heute wegen der Umsetzung einiger seiner Empfehlungen, wegen seiner makroökonomischen Theorie sowie wegen seiner etwas zu starren Anwendung des Konsenses von Washington stark kritisiert. Deshalb haben wir den Fonds aufgefordert, sich flexibler zu zeigen und die beste Verfahrensweise zu suchen, damit die betroffenen örtlichen Behörden und Länder selbst die Strategien zur Reduzierung der Armut erarbeiten. Dies sehen wir als äußerst wichtige Etappe an.
Des Weiteren haben wir dargelegt, dass eine Reihe von Maßnahmen des IWF nicht unfehlbar war, wenn man sich die erreichten Ergebnisse, die sozialen Kosten der Strukturanpassungspläne sowie die Ausbreitung oder das Wiederauftreten von Krisen vor Augen hält. Auf diese Punkte verweisen wir nachdrücklich, um den IWF zu veranlassen, eine Reihe seiner Grundsatzentscheidungen im Rahmen seiner strategischen Überprüfung zu verändern.
Weiterhin möchte ich anführen – und auf diesen Punkt lege ich besonderen Wert –, dass auf dem Gebiet der weltweiten Politikgestaltung vermieden werden muss, dass wir künftig mit einer Art impliziter Normenhierarchie konfrontiert werden, nach der die Empfehlungen des IWF an oberster Stelle stehen, weil sie nicht nur die makroökonomische Stabilität und die Wachstumspolitik betreffen, sondern auch die Arbeitsmarktpolitik, die Finanzierung von Sozialprogrammen, den Bildungs- und Gesundheitssektor. Eine solche Normenhierarchie, nach der die Empfehlungen des IWF über denen aller anderen internationalen Organisationen stehen, so dass zuweilen deutliche Widersprüche zwischen diesen Empfehlungen und den großen internationalen Übereinkünften der ILO oder der Weltgesundheitsorganisation entstehen, darf es nicht geben.
Abschließend bringen wir den Wunsch zum Ausdruck, dass sich das Europäische Parlament insbesondere im Hinblick auf eine einheitliche Vertretung der Europäischen Union stärker für die Arbeit der aus der EU stammenden Mitglieder des Direktoriums des IWF interessiert. Wir wünschen weiterhin, dass der IWF, der regelmäßige Beziehungen zum US-Kongress unterhält, in gleicher Weise regelmäßige Beziehungen mit dem Europäischen Parlament aufnimmt und ebenfalls vor den Abgeordneten der Völker Europas rechenschaftspflichtig und verantwortlich wird.
Jean-Louis Bourlanges (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. – (FR) Herr Präsident! Der Ausschuss für internationalen Handel hat eine Stellungnahme abgegeben, die dem ausgezeichneten Bericht unseres Kollegen Hamon sehr nahe kommt; nach meiner Meinung handelt es sich hier wirklich um sehr übereinstimmende Meinungen, um ganz ähnlich gelagerte Befürchtungen.
Wir haben drei wesentliche Zielsetzungen. Erstens verfolgen wir – ebenso wie der Berichterstatter – das Anliegen einer besseren Abstimmung sämtlicher Entwicklungspolitiken. Wir verweisen auf einen Widerspruch: Der IWF ist Teil eines Ganzen, er hat eine spezifische Verantwortung, doch gleichzeitig stellt er viel mehr als einen Teil eines Ganzen dar, denn als Kreditgeber letzter Instanz verfügt er – wie Herr Hamon soeben andeutete – de facto über eine Art Vormachtstellung, die nicht unproblematisch ist, was die Herbeiführung einer besseren Abstimmung mit den anderen internationalen Organisationen wie der WTO, der ILO oder der WHO erforderlich macht. Über solche Abstimmungsverfahren muss nachgedacht werden.
Zweitens streben wir nach einer größeren Ausgewogenheit der Rechte. Wir wollen nicht in einen übertriebenen demografischen Überschwang verfallen, der uns den Blick auf die wirtschaftliche Realität verstellen würde, doch sind wir der Meinung, dass die Schwellenwirtschaften gegenwärtig nicht ausreichend vertreten sind und die Rechte ausgeglichener zugunsten dieser Wirtschaften verteilt werden müssen.
Drittens und letztens streben wir ebenso wie der Berichterstatter an, dass Europa mit einer Stimme spricht und gemeinsam handelt. Es ist schon äußerst traurig, dass Europa, das durch seine Mitgliedstaaten über praktisch doppelt so viele Stimmen wie die USA verfügt, so wenig Einfluss in dieser Organisation hat. Kann man bereits jetzt auf einen einheitlichen Sitz hinarbeiten? Sicherlich nicht, doch muss man informelle Formen in der Art von Aktionärspakten anstreben, wobei man mit dem Eurowährungsgebiet beginnen und sich für die zweite Etappe das Ziel setzen sollte, dass die Europäische Union mit einer Stimme spricht. Dies sind unsere Anliegen, von denen ich nicht annehme, dass sie im Widerspruch mit denen von Herrn Hamon stehen.
John Purvis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Hamon für die erfreuliche gemeinsame Arbeit an diesem Bericht danken. Sie war ein interessantes und, wie ich hoffe, letztendlich produktives Beispiel einer Zusammenarbeit zwischen unseren jeweiligen Fraktionen.
Die EVP-ED-Fraktion begrüßt es, dass der IWF seine Tätigkeit und seine zukünftige Ausrichtung überprüft. Mehr als sechzig Jahre hat der Fonds eine wichtige Rolle in der Weltwirtschaft gespielt, und wir wünschen das auch für die Zukunft, doch dazu muss er sich wieder mehr auf sein Kernmandat, nämlich die Förderung der Finanzstabilität und die Unterstützung von Ländern mit Zahlungsbilanzproblemen konzentrieren. Bei der Überwachung des Weltwährungssystems und der Hilfe zur Verhinderung von und beim Umgang mit Krisen nimmt er eine Schlüsselrolle ein. Seine Überwachungsfunktion muss sich verstärkt auf die Reduzierung globaler finanzieller Instabilität und auf die Beratung einzelner Länder in Fragen der Finanzstabilität, des Wirtschaftswachstums, der Wechselkurse und der Rücklagenbildung konzentrieren, da dies für die Länder wesentliche Voraussetzungen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwierigkeiten und zur Überwindung von Armutsfallen sind.
Der Fonds ist wegen seiner Darlehenskonditionen für Länder mit einer angespannten Finanzlage kritisiert worden. Ich teile die Bedenken, dass diese Bedingungen bisweilen zu streng gewesen sein mögen, doch muss der IWF als verantwortlicher Darlehensgeber und Verwalter von Geldmitteln die Bedingungen für die Geldvergabe festlegen dürfen. Die erteilten Auflagen sollen der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation eines Landes durch Öffnung von Märkten und durch Förderung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik, guter Regierungsführung und gesunder Finanzverwaltung dienen. Allerdings ist der IWF oft ein willkommener Sündenbock für Regierungen, die unpopuläre Reformen durchsetzen müssen.
Zur Rolle Europas im IWF: Wie Herr Hamon sagte, verteilt sich die EU gegenwärtig auf neun Stimmrechtsgruppen – ich dachte, es seien zehn, aber vielleicht hat er mit den neun Recht – und lässt jeglichen Anschein einer geschlossenen Haltung bei der Festlegung der IWF-Politik vermissen. Oberste Priorität sollte daher eine bessere Koordinierung haben. In verschiedenen Stimmrechtsgruppen zu sein, hat Vorteile, nicht zuletzt weil die EU dadurch eine mächtigere Stimme als jeder andere Teil der Welt hat und besseren Einfluss auf Nicht-EU-Länder innerhalb dieser Stimmrechtsgruppen nehmen kann, doch zählt dies wenig, wenn unsere Mitgliedstaaten zu sechst oder siebt in den Gruppen sitzen. Ein einziger EU-Sitz ist zurzeit kein realistisches Ziel, wenn auch auf lange Sicht anzustreben, aber durch eine bessere Koordinierung der Positionen der Mitgliedstaaten könnte ab sofort viel mehr erreicht werden.
Meine Fraktion wird zur Verbesserung des Berichts von Herrn Hamon, den wir insgesamt hoffen unterstützen zu können, mehrere Änderungsanträge einreichen und mehrere getrennte Abstimmungen beantragen.
Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Berichterstatter und den anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss. Die Entscheidung zur Verschiebung der Abstimmung über diesen Bericht wird hoffentlich die Möglichkeit bieten zu beurteilen, welche der eingereichten Änderungsanträge den Bericht verbessern und welche nicht. Vielleicht gelangen wir in der Zwischenzeit zu einigen Kompromissen.
Angesichts der gegenwärtigen strategischen Überprüfung des IWF und eines vom Wirtschafts- und Währungsausschuss erarbeiteten Papiers, das im Ecofin-Rat diskutiert werden soll, bin ich ebenfalls der Meinung, dass dies der richtige Moment für diese Debatte hier im Parlament und für diesen Bericht ist. Auch für uns ist die Rolle des IWF bei der Stärkung der Stabilität und der Solidität des internationalen Finanzsystems eine Kernfrage. Allerdings sähen wir auch gern eine stärkere Gewichtung und Beachtung sozialer und allgemein politischer Aspekte, und darum hat meine Fraktion einige frühere Änderungsanträge erneut eingereicht.
In der Frage der Stimmrechtsgruppen und des einen Sitzes haben Sie beide bereits angesprochen, wie wir die europäische Stimme gegenüber anderen Teilen der Welt stärken könnten. Der Berichterstatter kennt meine eigenen Bemerkungen zu dieser Debatte, besonders was die Situation in den Niederlanden und auch in Belgien anbelangt, die zu einer größeren Stimmrechtsgruppe gehören und mit Auswirkungen dieser Art zu tun haben, aber ich denke, wir könnten versuchen, eine geeignete Formulierung zur Stärkung der europäischen Stimme und insbesondere zur Stärkung der Stimme der Entwicklungsländer in diesem System zu finden.
Der andere Antrag, auf den wir hinweisen möchten, bezieht sich auf die Transparenz und den Dialog mit den NGO. Hier könnte der IWF von vielen anderen internationalen Institutionen – auch von unserer eigenen Europäischen Investitionsbank – lernen, wie man den Dialog und die Konsultation mit den NGO in seiner Arbeit verbessern kann. Dies zu betonen könnte ebenso wichtig sein wie die Frage der Rechenschaftspflicht von EU-Vertretern im IWF. Wir sehen hierin als Ergebnis dieser Aussprache eine Aufgabe für das Europäische Parlament und hoffen, dass wir uns auf Methoden und Strukturen einigen können, wie die in unseren Änderungsanträgen vorgeschlagene Ad-hoc-Arbeitsgruppe, sodass es in dieser Frage weitergeht.
Diamantou Manolakou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Mannigfaltige finanzielle Krisen, die zunehmende Anzahl armer Länder und die Potenzierung ihrer Schulden beweisen, dass der Internationale Währungsfonds das Hauptinstrument zur Förderung der imperialistischen Interessen darstellt. Er ist eine internationale Organisation im Dienste des Kapitals, das ihn sich unter dem alleinigen Vorwand der Währungsstabilität und der ausgewogenen Entwicklung zunutze macht, um seine Optionen gegenüber den Völkern durchzusetzen, deren Länder Kredite benötigen.
Der Internationale Währungsfonds betreibt gegenüber den kreditbedürftigen Ländern eine Erpressungspolitik, indem er ihnen verabscheuenswürdige Bedingungen auferlegt, die alle staatlichen Politikbereiche betreffen und zur Kürzung von öffentlichen Ausgaben führen, insbesondere bei der Bildung, der Gesundheit, dem Sozialschutz sowie jedem Sektor, der das Haushaltsgleichgewicht beeinflusst. Die Politik der rigorosen Haushaltsdisziplin und die inakzeptablen sozialen Bedingungen, die den Ländern auferlegt werden, die sich an ihn wenden, dienen dazu, die Kreditgeber zu schützen und ihr Kapital sowie ihre Privilegien und Profite zu sichern. Sie sind gekennzeichnet durch die Missachtung der sozialen Auswirkungen und provozieren allgemeine Entrüstung sowie Massendemonstrationen bei Tagungen des Fonds.
Es ist jedoch nicht der Schrei der Entrüstung, der zu seiner strategischen Überprüfung führt. Im Gegenteil, nach seiner Überprüfung, bei der seine Struktur, seine Verwaltung und seine Aktivitäten sowie die Bereiche der direkten und indirekten Einmischung an die neue Realität angepasst werden, die durch den Sturz der sozialistischen Regime und die neuen Kräfteverhältnisse zwischen den imperialistischen Zentren und den neuen Zielsetzungen des Imperialismus entstanden sind, wird der Internationale Währungsfonds einen noch aggressiveren Kurs gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer einschlagen, was zu einer noch stärkeren Ausbeutung der Arbeitnehmer und der ergiebigen Ressourcen, natürlich unter der Obhut der Vereinten Nationen, führen wird.
Die Europäische Union, das heißt das euro-unionistische Kapital, strebt eine gemeinsame und koordinierte Beteiligung am Internationalen Währungsfonds an, um ihren Einfluss auszubauen und stärker am Gewinn teilzuhaben und nicht, um seine Politik zu ändern, zumal sie mit den kapitalistischen Umstrukturierungen und der Lissabon-Strategie, die darauf ausgerichtet sind, die elementaren Bedürfnisse des Volkes zu kommerzialisieren, eine ähnliche Politik verfolgt.
Die vorgeschlagenen administrativen Veränderungen sind nichts weiter als Make-up, das die Wahrheit zu verbergen sucht. Nur der Kampf der Völker gegen den Imperialismus und seine Institutionen sowie gegen die Optionen des Kapitals kann Veränderungen auf der Grundlage gleichberechtigter Beziehungen und gegenseitigen Nutzens bewirken, die es ermöglichen, eine Entwicklung auf den Weg zu bringen, die den Wohlstand des Volkes gewährleisten wird.
Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Diese Aussprache trifft genau den Kern dessen, worin der Sinn der Europäischen Union überhaupt besteht.
Im Vereinigten Königreich – und sicher in vielen anderen Ländern auch – galt bei unserem Beitritt und auch heute das Argument, dass wir in der EU sind, weil wir einen größeren Einfluss in der Welt haben, wenn wir mit einer Stimme sprechen. Nun schaue ich mir die Welthandelsorganisation an, ich betrachte mir die Handelsgespräche, wo schon kein einziger Staat mehr in seinem eigenen Namen sprechen kann. Und was sehe ich? Ich sehe einen Hongkong-Gipfel, der im Dezember trotz des großzügigen Angebots der Amerikaner scheiterte, und ich sehe eine Situation, in der die drittgrößte Handelsnation der Welt mit Sicherheit für sich allein mehr erreicht hätte.
Dieser Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Sitz eignet sich ganz gewiss nicht für Großbritannien, Dänemark oder Schweden. Wir haben ja nicht einmal den Euro. Was das Vereinigte Königreich betrifft, liegt das Jahr 1976 – als wir kleinlaut dem IWF beitraten – in ziemlich dunkler und ferner Erinnerung. Ein gemeinsamer IWF-Sitz hat nichts mit wirtschaftlicher Logik zu tun; es geht hier ausschließlich um Politik. Es geht nur darum, die Europäische Union in einen internationalen Superstaat zu verwandeln. Wie wir in einem oder zwei vorangegangenen Redebeiträgen hörten, handelt es sich darum, einen Block zu bilden und sich gegen Amerika durchzusetzen. Dieselbe Logik wird auch sonst angewandt, wenn es um den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geht. Ich frage mich – sei es nun das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland oder ein anderes Land: Haben wir, wenn wir als 25, wenn wir mit einer Stimme sprechen, mehr Einfluss in der Welt? Oder haben wir mehr Einfluss, wenn wir unsere eigenen Meinungen vertreten können und im Namen unserer eigenen Bevölkerung sprechen? Ich kenne die Antwort, fürchte aber, die meisten in diesem Hohen Haus kennen sie nicht.
Peter Baco (NI). – (SK) Vor mehr als fünf Jahren riefen Autoritäten im Finanzbereich, unter ihnen auch der Finanzier George Soros, die Regierungen der Welt warnend auf, Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität und Transparenz der Finanzmärkte zu ergreifen.
Die vorgeschlagene Entschließung des Europäischen Parlaments zur strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds beleuchtet somit zu Recht die Rolle dieser internationalen Institution bei der Sicherung der Finanzstabilität. Im Entschließungsentwurf wird auch richtig darauf hingewiesen, dass diese Aufgabe aufgrund einer fehlenden transparenten globalen Kontrolle des Standardisierungsprozesses im Bereich der Finanzmärkte noch nicht voll erfüllt worden ist. Die umfassende Erfüllung dieser Aufgabe durch den Internationalen Währungsfonds hätte zweifellos einen positiven Einfluss auf die Stabilität der Finanzmärkte.
Zunehmende Drücke auf den Finanzmärkten resultieren auch aus dem ständig steigenden Umfang des Handels mit Derivaten, bei dem die Vereinigten Staaten von Amerika eine führende Rolle spielen. Das Volumen des Handels mit Derivaten übersteigt seit langem das Transfervolumen auf dem realen Geldsektor um ein Vielfaches. Die Entwicklungen im Handel mit Derivaten können daher für die Finanzmärkte in der Welt und für die Weltwirtschaft insgesamt zu einer Zeitbombe werden, und ich meine, unser Bericht sollte diesem Problem weitaus mehr Aufmerksamkeit widmen. Aus diesem Grund werde ich der vom Berichterstatter, Herrn Hamon, vorgeschlagenen Entschließung meine Unterstützung geben. Gleichfalls möchte ich meinen Dank für seine Arbeit zum Ausdruck bringen.
Cristóbal Montoro Romero (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst sei bemerkt, dass dieser Bericht jetzt genau zum richtigen Zeitpunkt kommt, denn der Internationale Währungsfonds und andere multilaterale Gremien bestehen seit vielen Jahren und haben die Aufgabe, die Bedingungen der Weltwirtschaft zu regulieren.
Meines Erachtens ist dies eine Erfolgsstory. Ein relativer Erfolg wie alle Erfolge, meine Damen und Herren, aber doch ein Erfolg, auch in Bezug auf das Funktionieren des Internationalen Währungsfonds, der uns die Art weltweiter Krisen vergessen lässt, wie wir sie in der Geschichte der entwickelten Länder und der Entwicklungsländer durchgemacht haben.
Der Nachdruck, den der Internationale Währungsfonds auf die makroökonomische Stabilität legt, ist von grundlegender Bedeutung, um gleiche Chancen zur wirtschaftlichen Entwicklung für alle zu fördern. Heute halten wir es für entscheidend, dass die wirtschaftliche Entwicklung auf einer gesunden Zahlungsbilanz, Inflationskontrolle und auf ausgeglichenen Haushalten in den Entwicklungsländern beruht. Dieses gesunde Gleichgewicht der öffentlichen Finanzen ist die Grundvoraussetzung, um ein Klima des Vertrauens zu schaffen und letztendlich die Staaten in die Lage zu versetzen, Fortschritte zu machen, ein höheres Wohlstandsniveau zu entwickeln und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum zu fördern. Aus dieser Sicht muss unser Bericht deutlichen Nachdruck auf die Stabilität legen.
Was die Präsenz der Europäischen Union anbelangt, so dürfen wir nicht übersehen, welche Probleme wir derzeit bei der Koordinierung haben. Daher müssen wir, wenngleich wir mittel- und langfristig eine einzige Stimme im Währungsfonds und anderen multilateralen Organisationen zur Regulierung der Weltwirtschaft anstreben sollten, umsichtig und bescheiden sein, wir Herr Purvis dargelegt hat, und bedenken, dass wir im Moment auf der Basis unserer in verschiedenen Kategorien vertretenen Länder weiterarbeiten.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir wie im Falle Spaniens mit großen Teilen Mittelamerikas und Lateinamerikas eng zusammenarbeiten, sodass wir auch stärker die wirtschaftliche Entwicklung einer so bedeutenden Region wie Lateinamerika beachten, um eine Ausgewogenheit in der weltweiten Entwicklung zu erreichen sowie Entwicklung und Chancengleichheit für die lateinamerikanischen Länder zu gewährleisten.
Dieser Bericht bietet dem Parlament daher die Möglichkeit, seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, und in dieser Hinsicht hoffe ich, dass wir uns auch um den größtmöglichen Konsens bemühen und dieser Bericht zur Definition der Aufgaben beitragen wird, die von multilateralen Organisationen in modernen Volkswirtschaften erfüllt werden müssen.
Manuel António dos Santos (PSE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich habe etliche Fragen zu diesem Bericht. Viele sind allerdings bereits besprochen worden, also werde ich nur auf zwei eingehen.
Ich möchte dieses Hohe Haus daran erinnern, dass das Parlament am 12. April 2005 eine wichtige Entschließung angenommen hat, in der die Rolle der EU bei der Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele festgelegt wurde. Diese Verpflichtung der EU zur Beseitigung der Armut ist bei zahllosen Anlässen wiederholt worden, was nicht nur für Kontinuität spricht, sondern auch solchen Politikmaßnahmen echte Substanz verleiht, die speziell auf globale Entwicklung ausgerichtet sind.
Aus dieser Perspektive heraus sollten wir auch den Initiativbericht von Herrn Hamon analysieren, der wegen der darin enthaltenen Informationen und Lösungsvorschläge für die dringend notwendige strategische Reform des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu begrüßen ist.
Die Anliegen und Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf die Entwicklungsziele sollten auch Sache des IWF sein, zumindest in punkto Instrumente. Außerdem muss der Fonds sein Vorgehen gegenüber verschuldeten Ländern gründlich ändern, um seine Kapazitäten zum Erreichen dieser Ziele erschöpfend nutzen zu können.
Welche Meinungen sich über den IWF seit dessen Gründung 1944 auch gebildet haben mögen, so kann man doch nicht bestreiten, dass er sich in einer Legitimitätskrise befindet, die erstens die Art und Tragweite seiner Empfehlungen und Strukturanpassungspolitiken und zweitens die Aufteilung der Stimmrechte sowie die marginale Repräsentation der Schwellenländer und der Entwicklungsländer betrifft.
Das bringt mich zur zweiten Frage, nämlich zur europäischen Dimension. Hier hege ich große Hoffnungen. Ich verstehe die Schwierigkeiten, die hier im Zusammenhang mit der sofortigen Einrichtung einer einheitlichen Vertretung und eines einzigen Sitzes erwähnt wurden, aber ich bin sehr für eine einheitliche Vertretung und einen einzigen Sitz. Das ist ein politisches Problem, das ein EP-Abgeordneter mir gegenüber kritisch angesprochen hat, der vor mir das Wort hatte. Es ist im Grunde eine Frage der freien Entscheidung und ein politisches Problem, das in der EU selbst steckt.
Es ist an der EU, zuerst den Weg für Vermittlung und Koordinierung frei zu machen, wenn es die Position einer einheitlichen Vertretung im IWF verdienen soll.
Eines weiß ich mit absoluter Sicherheit: eine einheitliche, kohärente, vernehmliche europäische Stimme im IWF ist eine wesentliche Voraussetzung für eine echte Kooperationspolitik.
Das ist auch der Kern von Herrn Hamons Ausführungen, und er hat meine volle Unterstützung.
Jonas Sjöstedt (GUE/NGL). – (SV) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter für einen im Großen und Ganzen guten Bericht danken. Den darin geäußerten Ansichten kann ich mich zu einem großen Teil anschließen. Der Bericht enthält eine zwar zurückhaltende, aber dennoch deutliche Kritik am Strukturprogramm des IWF und an den Bedingungen, die den Empfängerländern auferlegt werden. Eine solche Kritik ist von entscheidender Bedeutung, da diese Politik in Wirklichkeit in vielen Ländern die Armut verschlimmert und die sozialen Probleme vergrößert hat. Es ist daher wichtig, dass die Fragen, die im Bericht besonders herausgestrichen werden, d. h. die Armutsbekämpfung und das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele, als übergreifende Ziele in die IWF-Politik aufgenommen werden. Langfristig muss diese Art von Institution unzweifelhaft Teil des UNO-Systems und einer in sich schlüssigen Entwicklungspolitik werden.
Ich teile außerdem die Kritik am Mangel an Demokratie im IWF. Entscheidend ist in dieser Frage eine größere Macht der Entwicklungsländer, wobei ein angemessenerer Stimmenanteil bei der Beschlussfassung für sie wohl am wichtigsten ist. Eine Demokratisierung muss jedoch auch bedeuten, dass der Posten des Geschäftsführenden Direktors auch an ein Entwicklungsland gehen kann und nicht automatisch nur an die reichsten Länder. Die demokratische Kontrolle innerhalb der EU muss ebenfalls verstärkt werden, sollte aber durch die nationalen Parlamente ausgeübt werden. Ich halte es nicht für angebracht, die Macht über die Politik des IWF an EU-Institutionen zu übertragen und lehne daher Änderungsantrag 5 ab. Meiner Ansicht nach ist die in der Welthandelsorganisation betriebene Politik ein erschreckendes Beispiel mangelnder demokratischer Kontrolle der EU-Politik.
Seit vielen Jahren herrscht ein übertriebenes Vertrauen in Deregulierungen und ungehinderte Währungsspekulation. Bei der Mehrzahl der Geldgeschäfte handelt es sich heutzutage um reine Spekulation. Dagegen muss man sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene schützen, um makroökonomische Stabilität zu erreichen.
Wir haben einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der meines Erachtens den Forderungen nach größerer Demokratie im IWF entspricht und mit dem wir die Kontrolle verstärken wollen. Er wird hoffentlich angenommen werden. Wir werden gegen den Änderungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten stimmen, aber für die meisten Anträge der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Im Grunde genommen haben wir in diesem Hause nichts für deutliche Worte übrig. Wir neigen zu Euphemismus und diplomatischen Feinheiten, aber heute will ich das Kind einfach mal beim Namen nennen. Der uns vorliegende Bericht ist im Prinzip eine vernichtende Kritik am Internationalen Währungsfonds.
Heute hat das Europäische Parlament Gelegenheit, das zu sagen, was die Kritiker des Währungsfonds schon seit Jahren sagen. In dem Bericht wird zu Recht unterstrichen, dass – ich zitiere – „die Stabilisierungsmaßnahmen des IWF nicht immer die erwarteten Ziele erreicht haben und dass eine allzu radikale Stabilisierung der Volkswirtschaften nachteilige soziale Anpassungen verursachen kann.“ Wir stimmen auch der Auffassung zu, dass – ich zitiere – „die Weiterbehandlung [dieser Programme] einer transparenten demokratischen Kontrolle unterliegen muss.“
Der Währungsfonds agiert manchmal so, als befände er sich inmitten eines Dschungels, nur dass er diesen Dschungel von Vorschriften selbst geschaffen hat.
Die Zahl der Bedingungen, die die armen Länder erfüllen müssen, um Hilfe zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Ein Beispiel hierfür ist die absurde Situation der Länder des subsaharischen Afrika, die im Durchschnitt 114 Kriterien erfüllen müssen, um Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten.
Der Berichterstatter hat ganz richtig die Notwendigkeit der Bereitstellung neuer Finanzinstrumente betont. Der Währungsfonds hat zu viele Prioritäten, wenn es darum geht, die Schulden der ärmsten Staaten abzubauen. Der IWF muss zu seiner ursprünglichen Rolle zurückkehren. Sein Hauptziel bestand in der Stabilität der Wechselkurse, und das sollte, wie einer meiner Vorredner vorhin sagte, auch heute noch sein Ziel sein.
Im Bericht Hamon wird zu Recht festgestellt, dass die wachsenden Aufgaben des Währungsfonds nicht mit nennenswerten Reformen im Verwaltungsbereich einhergegangen sind. Es ist daher unser Recht, eine Verstärkung der Legitimität des Währungsfonds zu fordern.
Der Berichterstatter führt ganz richtig aus, dass – ich zitiere – „es die Anpassungspolitiken des IWF häufig nicht ermöglicht haben, die Entstehung weiterer und wiederholter Krisen zu vermeiden.“
Wir stimmen der Kritik am Währungsfonds uneingeschränkt zu und teilen die Ansicht, dass er in seiner Politik die Tatsache außer Acht lässt, dass die Inflation nicht das einzige wirtschaftliche Problem in den Entwicklungsländern darstellt, und er das Ziel einer makroökonomischen Stabilität und eines nachhaltigen Wachstums in den Mittelpunkt rücken sollte. Wir begrüßen auch – und damit komme ich zum Schluss – die Schlussfolgerung in diesem Bericht, dass nämlich die makroökonomische Stabilität nicht im Widerspruch zu einer gerechten Verteilung des Wachstums steht.
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident! Ich möchte einfach nochmals dem Berichterstatter und den Ausschussmitgliedern danken, die an der Ausarbeitung dieses Berichts beteiligt waren, den ich, wie ich in meinem ersten Redebeitrag sagte, für außerordentlich nützlich halte.
Ich möchte die Bedeutung dieser Diskussion hervorheben, die, so ist zu hoffen, bei der Versammlung des Fonds im September in Singapur mit einer Neuverteilung der Quoten enden wird, die ihrerseits mit einer Neuverteilung der Stimmrechte und folglich mit der verbesserungsfähigen Führung des Fonds verbunden ist.
Meines Erachtens ist es für die europäische Stimme wichtig, bei der Festlegung eines klaren Konzepts zur Verbesserung der Führung des Fonds und der Vertretung der verschiedenen Staaten in den Führungsorganen des Fonds nach fairen Kriterien zusammenzuarbeiten.
Ich möchte die Bedeutung einer besseren Abstimmung der Länder der Europäischen Union in der Frage der Positionen der Mitgliedstaaten im Fonds hervorheben – und ich glaube, dass die große Mehrheit der Abgeordneten mit mir einer Meinung ist.
Wenn wir wollen, dass bei der Abstimmung der Wirtschaftspolitiken Fortschritte gemacht werden, wenn wir wollen, dass es eine stärkere Integration zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten im Binnenmarkt und in der Wirtschafts- und Währungsunion gibt, und wenn wir wollen, dass der externe Einfluss Europas auch eine wirtschaftliche Dimension hat, dann ist es wichtig, dass sich die externe Wirtschaftsdimension der Europäischen Union auch in den Beratungen und Diskussionen des Währungsfonds widerspiegelt.
Ich glaube, dass das Europäische Parlaments in dem Maße eine stärkere Rolle im Währungsfonds spielen wird, in dem wir mit der Koordinierung der europäischen Stimme in den Organen des Fonds vorankommen, bis wir letztendlich – ich bin überzeugt, dass dies kommen wird, wenn auch nicht kurzfristig – eine einzige Stimme und eine einzige Vertretung der Länder der europäischen Einheitswährung im Währungsfonds haben. Das wird nicht heute oder morgen sein, aber die Richtung halte ich sowohl für unvermeidlich als auch für wünschenswert.
Ich möchte abschließend hinzufügen, dass die Notwendigkeit angesprochen wurde – und ich teile diese Sorge –, dass der Währungsfonds unter Berücksichtigung der Strategien agieren muss, die von multilateralen Organisationen und insbesondere den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen auch in anderen Bereichen festgelegt wurden.
Meiner Meinung nach sollten wir uns freuen, dass der Währungsfonds in die Millennium-Ziele eingebunden ist und sich der Verwirklichung dieser Ziele als eines der Hauptanliegen der internationalen Gemeinschaft verschrieben hat. Meines Erachtens sind die Mitwirkung und das Engagement des Fonds, die vor fünfzehn Jahren vielleicht noch schwer vorstellbar waren, heute eine Realität.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der März-Tagung statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Lars Wohlin (IND/DEM). – (SV) Dem Exekutivdirektorium des IWF gehören 25 Personen an, die jeweils ein einzelnes Land oder eine Gruppe von Ländern repräsentieren. Die EU-Mitgliedstaaten sind einzeln oder als Mitglied in einer von neun dieser Gruppen vertreten.
Die skandinavische Gruppe besteht aus den skandinavischen Ländern sowie den baltischen Staaten, also auch Ländern wie Norwegen und Island, die keine EU-Mitglieder sind.
Seit seiner Gründung kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich die Rolle des IWF verändert. Zu Beginn bestand seine Hauptaufgabe darin, innerhalb eines Systems fester Wechselkurse Länder mit Zahlungsbilanzproblemen durch die zeitweise Finanzierung der Leistungsbilanzdefizite zu unterstützen und zu kontrollieren, dass die Länder ihre Wirtschaft in Ordnung bringen. Wichtig war auch, dass die Länder nicht versuchten, durch Währungsabwertungen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Heute haben die Länder des Euro-Währungsgebiets mit der EZB als Zentralbank etwa die gleiche Rolle wie der IWF. Diese Länder haben feste Wechselkurse, und eventuelle zu günstigen Bedingungen ausgereichte Kredite für Länder in einer Finanzkrise werden innerhalb der Gruppe des Euro-Währungsgebiets gehandhabt.
Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets haben freie Wechselkurse und daher keine Zahlungsbilanzprobleme. Sie haben auch eine bessere Kontrolle über ihre Schuldenquoten. Es wäre nur natürlich, wenn die Länder des Euro-Währungsgebiets eine gemeinsame Gruppe innerhalb des IWF mit einem gemeinsamen Sitz bilden würden. Die EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sollten dieser Gruppe nicht angehören. Für Schweden besteht auch kein Anlass, einer gemeinsamen EU-Gruppe beizutreten. Damit würden wir zudem die Möglichkeit verlieren, aktiv Einfluss auf die Beziehungen des IWF zu den Entwicklungsländern zu nehmen.
13. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
14. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO) (Aussprache)
14.1. Kulturerbe in Aserbaidschan
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Kulturerbe in Aserbaidschan.
Justas Vincas Paleckis (PSE), Verfasser. (LT) Die Zerstörung von Kulturdenkmälern in verschiedenen Teilen der Welt ist in der Regel leider eine Folge oder das Vorspiel im Zusammenhang mit der Ausrottung von Menschen. Daher unterstütze ich die Entschließung und die Auffassung, dass wir Stellung beziehen müssen zur Vernichtung des kulturellen Erbes in Aserbaidschan. In einem Konflikt wie dem zwischen Aserbaidschan und Armenien ist es schwer, nur einer Seite die Schuld zu geben. Kulturdenkmäler werden dort als Folge des Nagorny-Karabach-Konflikts zerstört, der in achtzehn Jahren 25 000 Menschenleben gefordert und eine Million Einwohner zu Flüchtlingen gemacht hat. Weder Aggression, noch Provokation von dieser oder jener Seite noch die Entweihung des kulturellen Erbes werden dazu beitragen, diesen tief verwurzelten Konflikt aufzulösen. Nur wenn sich die Seiten auf Verhandlungen einigen, eine gemeinsame politische Sprachen finden und guten Willen zeigen mit dem Ziel, sich der Europäischen Union anzunähern, können die Flammen gelöscht werden. Jüngsten Umfragen zufolge will der größte Teil der Bevölkerung in beiden Staaten den Konflikt so rasch wie möglich unter Kontrolle bringen. Jene Staaten, die eine aktive Rolle in der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union spielen wollen, müssen einfach das kulturelle Erbe von Minderheiten entsprechend schützen.
Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Die Zerstörung und Schändung eines Friedhofs durch wen und wo auch immer ist ein barbarischer Akt. Ist ein solcher Friedhof darüber hinaus auch noch ein Denkmal von besonderer archäologischer Bedeutung, dann gehört er zu unserem gemeinsamen Welterbe, und seine Zerstörung stellt obendrein ein Verbrechen an der Menschheit dar.
Der armenische Friedhof in Dschulfa ist ein christlicher Friedhof von außerordentlichem historischem und kulturellem Rang. Unter Missachtung weltweiter Empörung haben aserbaidschanische Regierungen in den letzten Jahren, ob durch Unterlassung oder – was wahrscheinlicher ist – durch Auftragserteilung, die Verantwortung für die systematische Zerstörung dieses Denkmals auf sich geladen. Die eigentlichen Täter bei diesem abscheulichen Akt sind wahrscheinlich aserbaidschanische Streitkräfte und fanatische islamische Zivilisten.
Es ist völlig untragbar, dass der aserbaidschanische Botschafter in Brüssel kürzlich E-Mails an Mitglieder des Europäischen Parlaments sandte, in denen er eine boshafte persönliche Attacke gegen die Verfasser dieser Entschließung reitet und die Integrität und Weisheit dieses Parlaments herabzuwürdigen sucht.
Ich bitte Sie eindringlich, für diese Entschließung zu stimmen und damit gegenüber der Regierung Aserbaidschans in einer ganz unmissverständlichen Botschaft unser Gefühl der Sorge und der Verachtung angesichts der Zerstörung der Grabstätte von Dschulfa zum Ausdruck zu bringen.
Charles Tannock (PPE-DE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Die mutmaßliche Zerstörung der armenischen Grabstätten im mittelalterlichen Dschulfa – in der Geschichte auch als Dschuga bekannt – im Dezember 2005, bei der die „Khatchkars“, herrlich gravierte Kreuzsteine, herausgebrochen wurden, ist eine schwer wiegende Schändung des christlichen europäischen Erbes.
Die aserbaidschanische Regierung behauptet, das Videomaterial, das dies dokumentiert, sei betrügerische armenische Propaganda. Mit wurde jedoch aus unabhängiger Quelle bestätigt, dass es sich um originales Filmmaterial eines britischen Architekten, Steven Sim, eines Experten in der Region, handelt. Warum werden überdies, wenn es gar keine Zerstörung gab, Besuche vor Ort von den Aserbaidschanern verweigert, die seltsamerweise im selben Atemzug feststellen, das könnte das Werk einheimischer Plünderer sein, die Steine für Bauarbeiten bräuchten?
Herr Sim hat nochmals bestätigt, dass der Weg zu der Grabstätte durch ein Gebiet führt, das von der aserbaidschanischen Armee kontrolliert wird, was solch eine Tat ohne offizielle Unterstützung nahezu unmöglich macht und eine eindeutige Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht beim Schutz dieser Stätte darstellt.
Seitens der aserbaidschanischen Botschaft wurde ich auch darüber informiert, dass diese Zerstörung nichts sei im Vergleich zur Zerstörung aserbaidschanischer Moscheen. Man hat mir tatsächlich Fotos von zerstörten Moscheen geschickt. Dass 1991 Moscheen im Kriegsgebiet zerstört wurden, ist nicht zu leugnen und uneingeschränkt zu verurteilen, aber die Fotos, die mir übersandt wurden, belegen eine Zerstörung, die vor 15 Jahren geschah und nicht vor drei Monaten. Außerdem gehörte Dschulfa in der Region Nachitschewan niemals zum Kriegsgebiet. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass die Behörden von Berg-Karabach kürzlich einem Projekt zum Wiederaufbau der in ihrem Gebiet zerstörten Moscheen zugestimmt haben.
Wir befinden uns gegenwärtig an einem kritischen Punkt in den Gesprächen zwischen den beiden Präsidenten Kotscharjan und Alijew im französischen Rambouillet über eine Lösung des Berg-Karabach-Konflikts. Ich halte darum jede weitere planmäßige Zerstörung armenischen Erbes einem dauerhaften Frieden in der Region für abträglich.
Marcin Libicki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Alle Kulturdenkmäler auf dieser Welt sind zweifellos Teil unseres gemeinsamen Erbes und dürfen nicht politischen Ereignissen und insbesondere Kriegen zum Opfer fallen.
Gestatten Sie mir einige persönliche Anmerkungen. Als ich vor einigen Jahren in Armenien war und all die Denkmäler und Kirchen aus dem frühen Mittelalter sah, die bis heute erhalten geblieben sind, erinnerte mich das an meinen früheren Besuch in Spanien am anderen Ende der christlichen Welt – tausend Kilometer westlich. Ich war beeindruckt, wie ähnlich sich die Denkmäler in diesen beiden Regionen waren.
Sie alle stammen aus dem frühen Mittelalter. Wir tragen für alle Kulturdenkmäler in der Welt die Verantwortung. Dennoch sollten uns die europäischen Denkmäler, die Zeugnis ablegen von der kulturellen Vergangenheit und der Einheit Europas, ganz besonders am Herzen liegen, mögen sie nun im äußersten Osten Armeniens, im Westen Spaniens oder irgendwo dazwischen liegen.
Die Ereignisse, deren Zeugen wir gegenwärtig sind, empfinde ich als besonders schmerzlich, denn die Kulturdenkmäler, die jetzt zerstört werden, sind mehr als nur ein Teil des europäischen Erbes. Sie gehören der ganzen Welt. Aserbaidschan trägt hier eine besondere Verantwortung. Weshalb verweigert Aserbaidschan – wie Herr Tannock vorhin sagte – Besuche vor Ort, um das Ausmaß der Schäden zu beurteilen? Glücklicherweise wissen wir, was im Ergebnis der barbarischen Entscheidungen der Machthaber der Region geschehen ist, denn die Zerstörungen wurden im Film festgehalten.
Der Entschließungsantrag muss angenommen werden, und wir müssen kontrollieren, was dann geschieht. Wir dürfen uns hier nicht auf Worte beschränken, wie ehrenvoll sie auch sein mögen. Den Worten müssen Taten folgen, und wir erwarten von Aserbaidschan entsprechende Maßnahmen.
Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Es muss hier unbedingt hervorgehoben werden, wie bedeutsam das Engagement der Union in der hoch strategischen und eindeutig europäischen Region des Südkaukasus ist, die immer noch unter eingefrorenen Konflikten leidet. Bekanntlich weilt Frau Ferrero–Waldner gegenwärtig zu einem offiziellen Besuch in der Region, doch ich möchte einen Appell an die Abgeordneten und an das Verantwortungsbewusstsein richten.
Während die Europäische Union Aktionspläne mit jedem dieser Länder aushandelt, um die Stabilität der Region zu fördern, befinden sich Armenien und Aserbaidschan seit Kurzem in einer zwar noch anfälligen, aber hoffnungsvollen Phase von Friedensverhandlungen über den Konflikt in Berg-Karabach. Die Präsidenten Aliew und Kotscharian haben sich letzten Sonntag unter der Schirmherrschaft der Minsker Gruppe der OSZE in Rambouillet getroffen. Der Erfolg dieses Prozesses ist vorrangig, denn er kann in der Folge zu einer Lösung der anderen Konflikte führen. Er ist daher eine unabdingbare Voraussetzung für die generelle Stabilisierung dieser Region.
Sind Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, angesichts dieser Lage wirklich in Ihrem Inneren davon überzeugt, dass jetzt der richtige Moment ist, um Öl ins Feuer zu gießen, indem wir, wie in den Änderungsanträgen vorgeschlagen, gerade die Absätze streichen, die die Ausgewogenheit der vorgestern von uns allen ausgehandelten gemeinsamen Entschließung sichern? Wir haben im Januar im Bericht Tannock bereits die Zerstörung des Friedhofes von Dschulfar verurteilt und verurteilen sie immer noch. Doch, werte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen das globale Umfeld des eingefrorenen Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan nicht vergessen, der für Tausende Tote und Flüchtlinge verantwortlich ist und dessen Wunden noch nicht verheilt sind. Wir dürfen auch nicht übersehen, dass 20 % des aserbaidschanischen Gebietes von Armenien als Pufferzone für Berg-Karabach betrachtet werden und dass zahlreiche Bestandteile des kulturellen und religiösen Erbes dieser besetzten Gebiete ebenfalls zerstört worden sind. Es ist höchste Zeit, diese gefährliche Eskalation zu beenden. Die Verantwortung beider Seiten in einem Konflikt verleugnen zu wollen und nur die von einer Seite vorgenommenen Zerstörungen zu erwähnen, wäre nicht verantwortungsvoll und stünde auch vollends im Widerspruch zu unserer Verpflichtung, unsere armenischen und unsere aserbaidschanischen Freunde in ihrem Bestreben nach einer Lösung ihrer Konflikte zu unterstützen.
Des Weiteren wird diese Entschließung zu einer Zeit gesteigerter Spannungen zwischen der moslemischen und der westlichen Welt vorgelegt. Durch fragwürdige Vereinfachungen könnten diese Ereignisse auf eine bloße Auseinandersetzung zwischen der christlichen und der moslemischen Welt reduziert werden. Ich bitte Sie daher eindringlich: Liefern wir den Extremisten aller Art keine Argumente, indem wir für eine Entschließung stimmen, die – falls sie gemäß bestimmten Vorschlägen abgeändert würde – einen unfairen parteilichen Charakter bekäme. Es handelt sich hierbei um eine persönliche Gewissensentscheidung, doch es steht auch die gesamte Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments und generell das Wirken der Europäischen Union in dieser Region auf dem Spiel.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Im russischen Zarenreich gehörte Transkaukasien zu den eroberten Regionen an der Peripherie des Imperiums, wo es keine klare Abgrenzung der Siedlungsgebiete der Georgier, Armenier und Aserbaidschaner gab und die Völker nicht in Frieden miteinander lebten, sondern gemeinsam der undemokratischen Herrschaft des russischen Staates unterworfen waren.
Erst in den 20er-Jahren wurden die drei Völker verwaltungsmäßig, mit je einem eigenen Territorium, voneinander getrennt. Dies erwies sich als notwendig, um Frieden, Entwicklung und Stabilität zu sichern, bedeutete aber gleichzeitig, dass bei Konflikten ethnisch gemischte Gebiete einer der beteiligten Gruppen zugewiesen werden mussten. Heute können wir sehen, welche Folgen dies in den Minderheitengebieten Südossetien und Abchasien sowie vor allem in Berg-Karabach und Nachitschewan hatte, die sowohl unter armenischem wie aserbaidschanischem Einfluss stehen.
Die Versuchung ist groß, nicht nur die dem Nachbarvolk zugehörigen Menschen aus solchen Gebieten zu vertreiben, sondern auch ihre historischen Bauwerke, Gebetsplätze und Grabstätten zu vernichten und die Erinnerung an sie für immer auszulöschen. Da eine übergreifende Sowjetunion, die solchen Auswüchsen entgegentreten könnte, heute nicht mehr besteht, ist es noch unerlässlicher geworden, dass das übrige Europa seinen Beitrag zur Sicherstellung einer friedlichen und durch gegenseitigen Respekt gekennzeichneten Koexistenz der Nachbarvölker in den jetzt unabhängigen Staaten leistet.
Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Für das armenische Volk – die Opfer von Völkermord und massenhafter Vertreibung aus der Heimat – ist das Miterleben der Zerstörung ihres kulturellen Erbes vielleicht das letzte Kapitel seiner völligen Ausrottung. Die aserbaidschanischen Behörden sagen: „Es ist nichts geschehen“. Doch ich weiß, wo Rauch ist, da ist auch Feuer. Dieses völlige Abstreiten erinnert mich an die totale Leugnung des Genozids und an die Behauptung, er sei ein Produkt armenischer Fantasie.
Im Rahmen einer E-Mail-Korrespondenz schrieb mir der politische Berater der aserbaidschanischen Botschaft, ich zitiere: „wir können nicht ausschließen, dass einige arme Bauern von entsprechendem kulturellen Niveau die Steine vom Friedhof heimlich zum Bau oder für damit verbundene Arbeiten verwendet haben könnten“.
Ich kann nicht mit Gewissheit sagen, wer die Täter sind, aber ich bin mir sicher, dass die Verantwortung für den Schutz der Unversehrbarkeit dieser Denkmäler hundertprozentig bei den Aserbaidschanern liegt.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) In der Stadt Dschulfa in Aserbaidschan befindet sich eine architektonisch einzigartige armenische Nekropole. Sie ist ein Zeugnis der Geschichte dieser Region, die bis in die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts zu über 80 % von Armeniern bewohnt wurde. In der Sowjetzeit verfiel dieser Friedhof, und 1998 begannen die örtlichen Behörden mit seiner Einebnung. Die UNESCO zeigte sich seinerzeit höchst besorgt, was zu einer vorübergehenden Einstellung des Einsatzes der Planierraupen führte. Die Organisation steht weiterhin in Kontakt mit den zuständigen Behörden, um dieses historische Denkmal zu schützen, denn die an diesem Gedenkort verursachten Schäden sind beträchtlich.
Übereinstimmende Hinweise und aktuelle Augenzeugenberichte deuten darauf hin, dass die Zerstörung im Dezember 2005 wieder aufgenommen wurde. Es ist daher notwendig, Aserbaidschan möglichst rasch zu ersuchen, eine Delegation einreisen zu lassen, um an Ort und Stelle einzuschätzen, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig erforderlich sind, um diese historische Stätte zu retten, die zudem eine Gedenk- und eine Kulturstätte ist und zum Kulturerbe eines Volkes gehört.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In der heutigen Aussprache über Menschenrechte und Demokratie geht es um den Schutz des kulturellen Erbes des armenischen Volkes, das von völliger Zerstörung bedroht ist. Armenien mit seinen vier Millionen Einwohnern ist seit 301 A. D. ein christliches Land, und zwar das erste christliche Land der Welt. Das belegen nicht nur historische Dokumente, sondern auch Tausende von Kreuzen auf den „Khatchkars“ genannten Steintafeln, die ebenso wie andere armenische Kulturschätze in Aserbaidschan, Georgien und der Türkei zerstört wurden.
Die „Khatchkars“ – das Wort bedeutet Kreuzstein – sind 0,5 bis 3,5 Meter hoch und aus Basalt. Sie stehen auf einem Quader und sind mit der Vorderseite, in die ein Kreuz gehauen ist, nach Westen ausgerichtet. Die Armenier sahen in den „Khatchkars“ eine schützende Macht, die sie vor Naturkatastrophen bewahrt. Diese Steine wurden zum Gedenken an wichtige Ereignisse errichtet, sie finden sich in sakralen Gebäuden und wurden auch als Grabsteine genutzt, die stets zu Füßen der Verstorbenen aufgestellt wurden.
Vor kurzem wurde ein Friedhof in Dschulfa zerstört. Er stammt aus dem Mittelalter und liegt in dem von Aserbaidschan kontrollierten Gebiet. Die skandalöse Zerstörung und Vernichtung armenischer Kulturdenkmäler nahm im Jahr 1998 ihren Anfang, als 800 dieser von mir beschriebenen Kreuzsteine zerstört wurden. Obwohl dieser Zerstörungsprozess aufgrund der Proteste der UNESCO vorübergehend gestoppt wurde, begann er im Jahr 2002 von neuem. Die frevelhafte Zerstörung des armenischen Kulturgutes geschieht vermutlich mit Zustimmung der aserbaidschanischen Regierung, die Spezialtruppen aussandte, um die Steine mit den armenischen Kreuzen zu zerstören.
Die Armenier sind über Jahrhunderte hinweg verfolgt worden. Sie haben unter den Folgen von Kriegen, Aggression und Okkupation gelitten. Das armenische Volk ist ein christliches Volk mit einem reichen Erfahrungsschatz. Auch die Aseri haben Zerstörung und Leid erfahren, doch kein Konflikt – und das muss unterstrichen werden – kann die Zerstörung eines Kulturerbes rechtfertigen, das das gemeinsame Erbe der ganzen Menschheit ist.
Kultur ist Ausdruck der Kommunikation zwischen Menschen, Ausdruck gemeinsamen Denkens und Handelns. Sie legt Zeugnis ab von der Menschlichkeit und ist ein grundlegendes gemeinsames Gut der Menschengemeinschaft. Wir fordern deshalb dazu auf, unser globales gemeinsames Erbe ungeachtet der Religion und Herkunft zu respektieren.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich erinnere mich meiner Eindrücke von Aserbaidschan, von Baku mit dem gewaltigen Gebäude im Zentrum, dem Hotel, in dem die aus Nagorny Karabach geflohenen Aserbaidschaner kampierten. Das war ein schrecklicher Anblick. Diese Menschen haben dort mehrere Jahre zugebracht. Selbstverständlich denke ich heute auch an sie und nicht nur an die Kulturdenkmäler, über die wir heute zu Recht sprechen.
Ich stimme Herrn Libicki zu, der gesagt hat, dass natürlich die Kulturdenkmäler in allen Teilen der Welt unabhängig von ihrem geographischen Standort geschützt werden müssen. Ich denke aber auch, dass diese Frage von der aserbaidschanischen Regierung als eine Art Ausweichmanöver benutzt wird und ein Versuch ist, vom Mangel an Demokratie, den jüngsten und nicht sehr demokratischen Wahlen und auch vom Verbot der Demonstrations- und Meinungsfreiheit in diesem Land abzulenken.
Es ist lohnenswert, sich für die Erhaltung der Kulturdenkmäler einzusetzen, und es ist richtig, wenn wir das tun. Wir sollten gleichzeitig aber auch die Demokratie in Aserbaidschan unterstützen.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Wir sind heute angetreten, um die fortwährende Gleichgültigkeit Aserbaidschans gegenüber der Welterbekonvention der UNESCO zu verurteilen. Mehr noch, die Zerstörung des Friedhofs von Dschulfa wirft einen Schatten auf die Verpflichtungen des Landes als Mitglied des Europarats. Zwölf Jahre nach dem Ende des Hauptkonflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien ist die Situation der armenischen Minderheit in Aserbaidschan nach wie vor sehr instabil, insbesondere was den Respekt vor deren kulturellem Erbe angeht. Die Zerstörung des Friedhofs von Dschulfa kann beispielsweise mit der Zerstörung der Buddha-Statuen in Afghanistan durch die Taliban verglichen werden. Dies ist eine Frage der Achtung vor der Vergangenheit und der Geschichte der Menschheit.
Welchen Sinn kann aber eine Verurteilung dieser Vorkommnisse haben? Wir hegen nach wie vor die Hoffnung, dass eine unparteiische Stelle die Zerstörungen auf dem Friedhof von Dschulfa untersuchen wird und dass die verbliebenen Grabsteine wiederhergestellt werden können. Wir hoffen auch, dass der Protest dazu beitragen wird, künftige Zerstörungen des kulturellen Erbes zu verhindern. Die Verwüstungen auf dem Friedhof von Dschulfa sind ein Verbrechen am Erbe der Menschheit und als solches zu verurteilen. Die Zerstörung dieser einzigartigen christlichen Artefakte stellt einen unersetzlichen Verlust für die Menschheit dar.
(Beifall)
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich den Damen und Herren Abgeordneten für ihre Redebeiträge danken. Die Kommission ist über die mutmaßliche Zerstörung von Kunstwerken auf dem Friedhof von Dschulfa in der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan informiert. Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan gaben auf dem 586. Treffen des Ständigen Rates der OSZE am 22. Dezember 2005 eine Erklärung ab, und am 1. Februar 2006 wurde die Frage auch im Europarat diskutiert.
Der Schutz der Stätten des Weltkulturerbes in Drittländern gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission. Wir haben jedoch Verständnis für den armenischen Appell an die UNESCO, möglichst rasch eine Mission nach Nachitschewan zu entsenden.
Die Kommission ist sich wohl bewusst, dass Geschehnisse wie die Zerstörung auf dem Dschulfa-Friedhof, wenn sie denn von unabhängigen Quellen bestätigt werden, mit dem seit langem währenden Konflikt um Berg-Karabach, der seit Anfang der 1990er Jahre Misstrauen und Zerstörung verursacht und auf armenischer wie auf aserbaidschanischer Seite Opfer gefordert hat, im Zusammenhang stehen und symptomatisch für ihn sind.
Die Kommission wird auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Parteien zu einer raschen Beilegung des Konflikts zu veranlassen und, wenn man dann hoffentlich zu einem Friedensabkommen gelangt, beim Wiederaufbau und der Wiederherstellung der Region Hilfe leisten.
Der Konflikt um Berg-Karabach ist besonders jetzt nicht hinzunehmen, da sowohl Armenien als auch Aserbaidschan Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, deren vorrangiges Ziel es ist, Vertrauen in der Südkaukasusregion aufzubauen, indem die regionale Zusammenarbeit in möglichst vielen Bereichen gefördert und ein Beitrag zu Frieden, Stabilität und Wohlstand an den Grenzen einer erweiterten Europäischen Union geleistet wird.
Das ist ein ehrgeiziges Ziel, das wir uns zu erreichen bemühen und wozu auch die Umsetzung der Aktionspläne gehört, über die die Kommission gegenwärtig mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien diskutiert. In diesen Dokumenten fordern wir die drei Länder des Südkaukasus zu einer Reihe von Schritten auf, um sich an Europa anzunähern. Die Dokumente decken ein ganz breites Themenspektrum ab, darunter die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bildung und Kultur sowie des Schutzes des kulturellen Erbes.
Die Umsetzung der ENP-Aktionspläne wird von der Kommission aufmerksam überwacht werden, und der daraus entstehende Nutzen wird natürlich von ihrer erfolgreichen Verwirklichung abhängen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
14.2. Lage in Sri Lanka
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zur Lage in Sri Lanka.
Robert Evans (PSE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Jeder wird zugeben, dass wir uns, wenn die Friedensgespräche in der nächsten Woche beginnen, in einem ganz entscheidenden Zeitabschnitt befinden.
Vermutlich bin ich hier der Einzige, der den durch den Krieg im Norden und Osten von Sri Lanka angerichteten Schaden mit eigenen Augen gesehen hat: die Vernichtung von Eigentum und von Leben, das wahre Leid – insbesondere der tamilischen Bevölkerung – und die schrecklichen Angriffe auf Colombo, Kandi und andere Orte in Sri Lanka. Die Tode vieler führender Persönlichkeiten und einfacher Menschen wurden nie untersucht. Die Tragödie und das Elend haben sich durch den Tsunami im vergangenen Jahr nur noch verschlimmert.
Jetzt besteht eine reale Chance für einen Neubeginn. Ich hoffe, dass alle an den Friedensgesprächen Beteiligten einsehen, wie wichtig diese Gespräche sind, dass sie ihre Verantwortung erkennen, zu Kompromissen bereit sind und nicht nach gegenseitigen Beschuldigungen suchen. Niemandem in Sri Lanka würde ein erneuter Konflikt etwas nützen.
Ich persönlich bedaure es, dass Vertreter von Muslimen, Buddhisten und von Oberst Karunas Kommandos nicht dabei sind, was die Dinge meines Erachtens erschwert. Das Einreiseverbot für LTTE-Leute in die Europäische Union führt zu der anomalen Situation, dass wir diese Gespräche entweder in Genf oder Norwegen führen müssen. Nichtsdestotrotz sollten wir im Europäischen Parlament gemeinsam mit der Kommission und dem Rat alles in unserer Macht Stehende tun, um die Verhandlungen zu unterstützen und nicht zu behindern.
Ich wünsche ihnen Erfolg.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Die meisten in Sri Lanka lebenden Menschen sind Singhalesen, die sich als die einzigen echten Einwohner ihrer Insel betrachten. Im Nordosten ist eine andere Bevölkerungsgruppe – die Tamilen – in der Mehrheit. Da sie eine andere Sprache, Religion und Kultur besitzen als das übrige Land, gelten sie in den Augen vieler als unerwünschte Eindringlinge aus dem Süden Indiens. Die sich in der Regierung abwechselnden Parteien der Linken und der Rechten versuchen daher, die Gunst der Wähler dadurch zu gewinnen, dass sie sich in ihrer Missachtung der Wünsche der Tamilen gegenseitig überbieten.
Aus diesem Grund herrscht in diesem Land seit vielen Jahren Krieg, wobei die Regierung über verschiedene Landesteile die Kontrolle verloren hat; Pläne für eine Selbstverwaltung des Nordostens wurden letztlich nicht verwirklicht und ausländische Vermittlungsversuche führen zu keinen Ergebnissen. Vor allem Norwegen hat darauf viel Energie verwandt, und sein ehemaliger Vermittler ist heute Norwegens Außenminister. Die Außenwelt scheint sich damit abzufinden, dass dieses Problem nie gelöst wird und sich die Gewalt endlos fortsetzt, was erhebliche Zerstörungen und hohe Menschenverluste zur Folge haben wird, so dass die Einwohner teilweise das Land verlassen und anderswo Zuflucht suchen werden.
Unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte und Demokratie ist Resignation inakzeptabel. Deshalb wäre es begrüßenswert, wenn dieses Parlament die Botschaft aussenden würde, dass Europa über die mangelnde Bereitschaft, eine Lösung zu finden, empört ist und gleichzeitig hervorhebt, dass es weiterhin bemüht sein wird, Ergebnisse zu erzielen.
Marcin Libicki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Heute ist Donnerstag, und wie an diesem Tag üblich beschäftigen wir uns mit der Frage der Menschenrechtsverletzungen.
Als wir über Aserbaidschan diskutierten, haben wir in einem ganz spezifischen Kontext von den Menschenrechten gesprochen, nämlich in einem kulturellen Kontext. Kultur ist ein wesentliches Element der Menschenrechte. Im Falle von Sri Lanka ist die Situation weitaus dramatischer. Wir können wirklich nicht warten, bis dort Frieden herrscht. Einerseits könnten wir uns an das alte Sprichwort erinnern, wonach die Völker für den Wahnsinn der Herrschenden bezahlen, und einfach feststellen, dass die Schuld bei den Drahtziehern des Konflikts liegt und nicht bei dem Volk von Sri Lanka, das sich nach Frieden sehnt. Andererseits jedoch sehen wir uns hier einer Situation gegenüber, wie sie weltweit gar nicht so selten vorkommt: auf der einen Seite die einheimische Bevölkerung und auf der anderen Seite die Neuankömmlinge. Der Konflikt zwischen den einheimischen Singhalesen und den Neuankömmlingen – den Tamilen – hat bedeutend tiefere geschichtliche Wurzeln. Heute meinen wir vielleicht, wir könnten die Vergangenheit vergessen und nur über die Zukunft sprechen, aber das ist einfach nicht möglich.
Wir müssen das Gefühl der Demütigung verstehen, das die Einheimischen empfunden haben, die glauben, mehr Rechte zu besitzen als jene, die später gekommen sind und nicht eingeladen waren. Diese Neuankömmlinge sind nicht gekommen, weil die Singhalesen das so entschieden hätten, sondern weil ganz woanders entsprechende Entscheidungen getroffen wurden. Genau das ist in Sri Lanka passiert. Versuchen wir deshalb mitzuhelfen, damit so bald als möglich wieder Frieden herrscht und das Volk von Sri Lanka nicht mehr für den Wahnsinn der Herrschenden bezahlen muss. Wir müssen jedoch berücksichtigen, dass ein historisches Recht auf die Herrschaft dem Recht des Menschen auf Eigentum gleichwertig ist, der dieses Eigentums beraubt wurde.
Ich hoffe, die Europäische Union wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um sicherzustellen, dass in Sri Lanka Frieden einzieht.
Elizabeth Lynne (ALDE), Verfasserin. – (EN) Herr Präsident! Eine Verschiebung dieser Aussprache wäre vermutlich besser gewesen, aber sie stand bereits auf der Tagesordnung. Den Grund für unseren Wunsch nach Verschiebung kennen wir alle, nämlich das geplante Treffen zwischen der Regierung Sri Lankas und der LTTE in Genf am 22./23. Februar.
Wie alle hoffe auch ich von Herzen, dass die Gespräche erfolgreich sein werden. Es wird dann ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein. Das sollte die Umsetzung des Waffenstillstands erleichtern, der – wie wir alle wissen – weder von den tamilischen Tigern noch von der Regierung voll eingehalten wird. Wir stellen fest, dass nach wie vor viele Kindersoldaten rekrutiert werden, was ein absoluter Skandal ist.
Wenn wir eine dauerhafte politische Lösung erreichen wollen, dürfen wir nicht nur die Sicherheitsfragen im Auge haben. Aber bei allen Gesprächen, die es zu einer politischen Lösung gibt, müssen die Muslime und andere tamilische Organisationen ebenso wie die Regierung und die tamilischen Tiger einbezogen werden. Nur so kann es einen gangbaren Weg zu einer dauerhaften Lösung geben.
James Nicholson (PPE-DE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Wir begrüßen es sehr, dass in der nächsten Woche in Genf Verhandlungen zwischen der Regierung von Sri Lanka und der LTTE stattfinden sollen. Seit den letzten Gesprächen sind drei Jahre vergangen, und um der Menschen in Sri Lanka willen ist es von lebenswichtiger Bedeutung, dass die Gewalt ein Ende findet und echte Fortschritte im Friedensprozess erreicht werden.
Wir halten es nicht für hilfreich, wenn unser Parlament in diesem heiklen Moment formell seine Auffassung zum Ausdruck bringt, sodass wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen darauf verständigt haben, dass es keine Entschließung geben sollte.
Seit Dezember 2005 leidet Sri Lanka unter einer starken Zunahme der Gewalt, die mehr als zweihundert Menschenleben gefordert hat. Da überrascht es nicht, wenn das Vertrauen zwischen der Regierung und der LTTE geschwunden ist, was den politischen Fortschritt und die wirtschaftliche Erholung behindert. Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass während dieser Zeit sogar die unbewaffneten Beobachter der srilankischen Überwachungsmission häufig angegriffen wurden. Auch wenn die srilankische Regierung in ihren Reaktionen bisher Zurückhaltung übte, sollten beide Seiten Gewaltakte unterlassen und ihre Aufmerksamkeit auf die bevorstehenden Verhandlungen richten.
Sollen wieder Frieden und Stabilität in Sri Lanka einkehren, dann müssen die Regierung und die LTTE zu Kompromissen bereit sein. Eine sinnvolle vertrauensbildende Maßnahme wäre, wenn beide Seiten keine Antipersonenminen mehr einsetzen und bei ihrer Beseitigung mithelfen würden. Dazu sollte die srilankische Regierung ein Beispiel geben und die Ottawa-Konvention unterzeichnen, und die LTTE sollte die Verpflichtungserklärung von Geneva Call unterschreiben. Eine solche Geste des guten Willens wäre eine Bestätigung ihres Friedensengagements und könnte das Fundament für weitere Initiativen zum beiderseitigen Nutzen bilden.
Die Europäische Union und einzelne Mitgliedstaaten können zur Erleichterung des Friedensprozesses beitragen. Europäische Länder sollten die von ihren tamilischen Volksgruppen geleistete finanzielle Hilfe überwachen, damit sichergestellt wird, dass sie nicht von Personen oder für Aktivitäten verwendet wird, die das ohnehin brüchige Waffenstillstandsabkommen untergraben.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! Lassen Sie uns hoffen, dass alles gut läuft und nächste Woche, wie gesagt wurde, diese Friedensgespräche zwischen der Regierung von Sri Lanka und der Bewegung der tamilischen Tiger stattfinden, aber der Prozess ist bisher nicht einfach gewesen und wird es auch in Zukunft nicht sein.
Der Waffenstillstand von 2002 ist viele Male gebrochen worden, hunderte Menschen sind in den beiden letzten Jahren getötet und Tausende zu Binnenflüchtlingen gemacht worden. Entführungen, Folterungen und andere Arten von Misshandlungen sind weiterhin an der Tagesordnung, und die Hoffnung, die nach dem Tsunami im Dezember 2004 aufgekommen war, dass diese Tragödie zur konstruktiven Lösung dieses inneren Konflikts beitragen könnte, ist wiederholt zunichte gemacht worden. Darüber hinaus hat sich offensichtlich keiner der Mechanismen zur Untersuchung der Menschenrechte zufrieden stellend einrichten lassen.
Aus allen diesen Gründen sollten wir froh über die Entschlossenheit der norwegischen Behörden sein, unter so schwierigen Umständen einen Friedensprozess zu unterstützen. Dieser Friedensprozess kann uns erneut lehren, wie wichtig es ist, in die Schaffung von Frieden zu investieren, anstatt die Kriegstrommel zu rühren.
Wenn wir die Investitionen Europas der letzten Zeit analysieren, nicht nur in Sri Lanka, sondern in der Region insgesamt, wird deutlich, dass wir viel zur Begünstigung des Kriegs beigetragen und viel weniger – in der Tat sehr wenig – in die Schaffung und Förderung des Friedens investiert haben.
Ich hoffe deshalb, dass diese Gespräche in der kommenden Woche – und ich hoffe natürlich, dass sie nicht nur zu einem Friedensprozess führen werden, sondern zu einem Prozess der Errichtung eines gerechten und dauerhaften Friedens – eine echte Chance sind, die als Muster dient und für andere Friedensprozesse übernommen werden kann, indem vor allem das in die Praxis umgesetzt wird, was Frau Lynne sagte: Alle in den Konflikt involvierten Akteure müssen einbezogen werden; niemand darf ausgeschlossen bleiben, nicht einmal jene, die als die größten Feinde gelten.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Jeder hier im Hause ist sich voll und ganz dessen bewusst, dass die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Sri Lanka immer instabiler wird. Die örtliche Gemeinschaft – hauptsächlich Frauen und Kinder – ist Opfer unkontrollierter und brutaler Gewalt. Morde, an denen auch die Streitkräfte beteiligt sind, gehören in Sri Lanka zum Alltag.
Das Waffenstillstandsabkommen von 2002 ist zurzeit ernsthaft gefährdet, und es könnte durchaus ein neuer Konflikt ausbrechen. Sri Lanka braucht erhebliche internationale Unterstützung, um einen stabilen Waffenstillstand zu gewährleisten, der notwendig ist, um in dieser Region Fortschritte zu erzielen.
Das Europäische Parlament sollte Sri Lanka in all seinen Bemühungen um Stabilität, Frieden und Demokratie unterstützen. Der Kampf gegen jedwede Form der Rassendiskriminierung oder ethnischen Diskriminierung muss dabei an erster Stelle stehen. Die Menschen dort müssen tagtäglich Diskriminierung erdulden, und sie hindert vor allem die Opfer der Tsunami-Katastrophe am Zugang zu einer gerechten Entschädigung.
Es reicht nicht, wenn wir Geld schicken und dann zufrieden sind, dass wir eine gute Tat vollbracht haben. Wir müssen auch sicherstellen, dass die Mittel gerecht verteilt werden. Nur dann wird die von der Europäischen Union bereitgestellte Hilfe spürbare Resultate bringen. Wenn die Gelder nicht gerecht verteilt werden, könnten sie zur Quelle weiterer Konflikte werden.
Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Nach jahrelangem Bürgerkrieg und Zehntausenden von Toten gibt es jetzt endlich wieder Verhandlungen, und wir müssen ganz klar feststellen: Es kann keine militärische Lösung dieses Konfliktes in Sri Lanka geben, sondern ausschließlich eine politische. Ich begrüße sehr, dass die norwegische Regierung die Initiative für diese Verhandlungen ergriffen hat. Es ist ganz interessant, dass es Norwegen ist, und nicht die Europäische Union. Es stellt sich aber ein ganz wesentliches Problem: Die Gespräche können nicht im Bereich der Europäischen Union stattfinden, weil es die so genannte EU-Terrorliste gibt. Auf dieser Terrorliste steht die LTTE, und damit können die Verhandlungsführer gar nicht in die EU einreisen. Das zeigt die Absurdität dieser EU-Terrorliste, und ich glaube, dass sie sehr häufig instrumentell benutzt wird, um gegen diejenigen vorgehen zu können, die man politisch nicht mag.
Ich will ganz deutlich sagen, dass ich mit dem Prozedere, heute nicht abzustimmen, nicht ganz glücklich bin, weil ich nämlich glaube, es hat durchaus politischen Druck gegeben, dass wir heute nicht abstimmen. Mir wäre es lieber, dass wir ganz klar sagen: Wir begrüßen diese Verhandlungen, und wir wollen, dass es tatsächlich zu einem friedlichen Prozess in Sri Lanka kommt.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wiederum gebührt mein Dank den Damen und Herren Abgeordneten für ihre Beiträge.
Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die Kommission die Lage in Sri Lanka nach wie vor sehr aufmerksam verfolgt und wir das Interesse begrüßen, das die Fraktionen im Europäischen Parlament mit den Entschließungen bekunden, in denen sie für die Menschen von Sri Lanka eine friedliche Lösung des Konflikts fordern.
Die Kommission begrüßt die Vereinbarung zwischen der Regierung von Sri Lanka und der LTTE, am 22. und 23. Februar in Genf Gespräche zu führen mit der Absicht, die Umsetzung des im Februar 2002 abgeschlossenen Waffenstillstandsabkommens zu stärken und zu verbessern. Wir beglückwünschen den norwegischen Minister Erik Solheim zu seinem unermüdlichen Wirken und versichern ihn und Norwegen erneut unserer vollen Unterstützung bei der Rolle als Vermittler in dem Friedensprozess.
Was die Lage in Sri Lanka betrifft, sind wir – auch wenn es so aussieht, als habe mit der Ankündigung der Genfer Gespräche am 25. Januar die Gewalt nachgelassen – doch äußerst besorgt über die Gewalteskalation in den letzten Monaten. In der Zeit zwischen der Wahl des neuen Präsidenten im November 2005 und Ende Januar 2006 wurden mehr als zweihundert Menschen getötet. Die Europäische Union hat ihre ernste Besorgnis über die fortdauernde Gewalt in Sri Lanka zum Ausdruck gebracht und alle diejenigen, die darin verwickelt sind, und jene, die einen Einfluss auf sie haben, eindringlich aufgefordert, die Gewalt zu beenden und das Abgleiten in einen Konflikt zu stoppen.
Das Jahr 2005 und der Beginn des Jahres 2006 waren schlechte Zeiten für den Friedensprozess; die PTOMS scheiterte, Außenminister Kadirgamar wurde ermordet, und in Teilen des Nordens und des Ostens wurde die Wahl boykottiert. Darum begrüßen wir die Genfer Gespräche als einen wichtigen Schritt, der hoffentlich zur Stabilisierung der Lage in Sri Lanka beitragen und zu der lang ersehnten friedlichen Lösung des bitteren Konflikts führen wird.
Was die Bemerkungen zu den Tsunami-Mitteln betrifft, so haben wir ungeachtet des Misslingens der PTOMS mit dem Wiederaufbau begonnen. Die Kommission stellte für die Tsunami-Opfer in Sri Lanka 5,5 Millionen Euro an Hilfe zur Wiederherstellung der Existenzgrundlagen im Norden und Osten zur Verfügung und versorgt betroffene Gemeinden dort mit dem wirtschaftlich Notwendigen. Das ist zusätzlich zu einem im Norden und Osten bereits laufenden großen Hilfsprogramm der Europäischen Gemeinschaft.
Von der PTOMS hatten wir erwartet, dass sie sich zu einem umfassenden Wiederaufbauprozess entwickelt, bei dem sich die Regierung, die LTTE und die muslimische Gemeinschaft auf Prioritäten und Projekte einigen. Wir hatten unser ganzes Gewicht für die PTOMS eingesetzt und 50 Millionen Euro für diesen Mechanismus vorgesehen. Frau Kommissarin Ferrero-Waldner verkündete das im März 2005 in Colombo, wo wir ganz nachdrücklich auf ein rasches Abkommen drängten. Wir halten das auch heute noch für richtig. Wäre PTOMS in Gang gekommen, hätten wir vermutlich den negativen Trend im Friedensprozess umgekehrt.
Darüber hinaus sollten wir nicht vergessen, dass die Kommission über ihre Generaldirektion für Humanitäre Hilfe seit Beginn des Friedensprozesses mehr als 23 Millionen Euro für die Opfer des Konflikts im Norden und Osten und über 40 Millionen für die Tsunami-Opfer bereitgestellt hat. Ein großer Teil dieser Hilfe richtete sich auf die Verknüpfung der humanitären Hilfe mit den Bemühungen um den Wiederaufbau.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Da alle Entschließungsanträge zu diesem Thema zurückgezogen wurden, ist die Abstimmung hinfällig.
14.3. Guantánamo
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über fünf Entschließungsanträge zu Guantánamo.
Martine Roure (PSE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Die Häftlinge von Guantánamo Bay werden in einem rechtsfreien Raum festgehalten, da seit nunmehr vier Jahren keine Anklage erhoben wurde. Wir sind höchst besorgt über die ständigen Hinweise auf Misshandlungen. So sollen die sich im Hungerstreik befindlichen Häftlinge, für die die Ablehnung von Nahrung das einzige Mittel des Protests gegen die völlige Verweigerung ihres Rechts auf Zugang zur Justiz ist, stundenlang an Stühle gefesselt werden, um zwangsernährt zu werden, bis sie Blut erbrechen.
Ich verweise darauf, dass der UNO-Sonderberichterstatter für Fragen der Folter, Manfred Nowak, erklärt hat, wenn dies zutreffe, handele es sich um eine unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung. Wir fordern, dass die UNO und die NRO Zugang zum Haftlager Guantánamo und den Häftlingen erhalten. Des Weiteren sollte Guantánamo unverzüglich geschlossen werden und die Häftlinge vor ein unabhängiges Gericht gebracht werden.
Die USA müssen auf jeden Fall eine unabhängige Untersuchung über die Foltervorwürfe zulassen.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), Verfasser. – Herr Präsident! Guantánamo – schon die Geschichte dieses US-Militärstützpunktes ist von Unrecht geprägt. Die USA sind nämlich dort, weil sie einen so genannten Vertrag mit einer früheren kubanischen Regierung haben, der nach ihrem Verständnis nur dann ungültig wird, wenn er von beiden Seiten gekündigt wird – völlig abstrus.
Ist es nicht Zeit, dass wir ganz klar sagen: Diese Militärbasis muss geschlossen werden, und die Guantánamo-Bay muss an Kuba zurückgegeben werden? Die Berichte, die uns von dem US-Gefangenenlager erreichen, sind erschreckend. Noch über 500 Gefangene sind dort ohne Prozess und ohne Verfahren inhaftiert, und es werden schwere Misshandlungen und Folter durchgeführt. Guantánamo ist ein rechtloser Raum. Es muss Schluss sein mit diesen Folterungen; die Verantwortlichen müssen dafür auf die Anklagebank und die Folterer vor Gericht. Man muss auch sehr klar sagen, dass es eine Reihe von Leuten gibt – wie etwa die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel –, die sagen, sie wollen eine Schließung. Gleichzeitig sagt jedoch ihr Innenminister: „In Guantánamo ist – wenn ich richtig informiert bin – ein Mensch von deutschen Behörden vernommen worden.“ Offensichtlich profitieren hier Deutsche oder andere EU-Staaten. Hier muss endlich Schluss sein mit der Doppelmoral der Europäischen Union.
Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Deutlicher als der Spezialbeauftragte der UNO für Fragen der Folter, Manfred Nowak, kann man es nicht sagen. Er hat gesagt: „Guantánamo erfüllt nicht einmal die Mindeststandards des Völkerrechts.“ Das ist ein vernichtendes Urteil, und wir als Europäische Union müssen unseren amerikanischen Partnern in der gebotenen Deutlichkeit sagen, dass wir diese Unrechtsakte in Guantánamo nicht länger akzeptieren können und dass wir sie nie akzeptiert haben.
Ich bin sehr dankbar, dass Frau Merkel dies gegenüber Präsident Bush sehr deutlich angesprochen hat. Es ist einfach eine Tatsache, dass der Kampf gegen den Terrorismus, der wichtig ist und den wir unterstützen, nur auf der Basis des Rechts geführt werden kann. Wenn von gewisser Seite die Botschaft an die Welt sein sollte, dass sich letztlich das Recht des Stärkeren durchsetzt, dann wäre dies verheerend; dann wird jeder nur noch versuchen, der Stärkere zu sein, und wir werden zum Faustrecht zurückkehren.
Deshalb kann auch der Kampf gegen das schlimmste Unrecht nur auf der Basis des Rechts geführt werden: auf der Basis der Menschenrechte, auf der Basis des Völkerrechts, mit der gebotenen Entschlossenheit und Geschlossenheit. Die lässt sich aber nur herstellen, wenn die gemeinsamen Werte und die gemeinsamen Überzeugungen des westlichen Bündnisses und der Europäischen Union strikt eingehalten werden, und dies ist in Guantánamo eindeutig nicht der Fall. Deshalb kann ich nur sagen: Präsident Bush, sperren Sie Guantánamo schleunigst zu und überführen Sie die Gefangenen dort der ordentlichen Gerichtsbarkeit!
Graham Watson (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! „Wann genau wird dieser Albtraum zu Ende sein?“ – Das sind die Worte von Moazzam Begg, einem britischen Bürger, der im Januar vergangenen Jahres aus Guantánamo frei gelassen wurde, ohne jemals angeklagt worden zu sein. Aber es könnten genau so gut die Worte eines jeden vernünftigen Bürgers sein.
Guantánamo Bay ist zu einem Schlagwort geworden, das heutzutage stellvertretend für alles steht, was an der Reaktion der USA auf den Terrorismus falsch ist. Vier Jahre nach dem Eintreffen der ersten Gefangenen ist noch keinem von ihnen ein ordentlicher Prozess gemacht worden, und 500 werden festgehalten, die übergroße Mehrheit ohne Anklage oder ein ordnungsgemäßes Rechtsverfahren. Erst heute haben die Vereinten Nationen einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung der Gefangenen der Folterdefinition gemäß der Anti-Folter-Konvention der UNO entspricht. Die Verfasser schlussfolgern, dass die US-amerikanische Regierung den Gefangenen entweder zügig den Prozess machen oder sie unverzüglich frei lassen sollte.
Wir würden noch weiter gehen. Wir stimmen dem britischen Direktor von Amnesty International zu, wenn er sagt, in der Guantánamo-Frage gebe es keine Kompromisse: Das Lager muss geschlossen werden. Deshalb wird meine Fraktion diese Entschließung befürworten, in der die US-amerikanischen Behörden aufgefordert werden, Guantánamo Bay zu schließen und die Gefangenen frei zu lassen oder sie dem Völkerrecht entsprechend vor ein Gericht zu stellen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! In diesen Dringlichkeitssitzungen, in denen wir normalerweise Verstöße gegen die Menschenrechte in der Welt behandeln, haben wir seit langem nicht über die Verantwortung der USA diskutiert.
Obwohl die Liste der zu diskutierenden Themen äußerst lang wäre, bin ich froh, dass wir wenigstens die Möglichkeit haben, einen der beschämendsten Vorfälle der Menschheitsgeschichte und insbesondere unserer Zeit zu analysieren: Guantánamo.
Nach vier Jahren genießen die rund fünfhundert Menschen, die gegenwärtig in Guantánamo festgehalten werden, nicht die geringsten rechtlichen Garantien, die in einer Demokratie, die den Rechtsstaat und die internationalen Menschenrechtsbestimmungen achtet, notwendig sind.
Die Europäische Union darf sich durch ihr Schweigen nicht länger zum Mittäter bei der Aufrechterhaltung einer Einrichtung machen, die in Wirklichkeit nichts als ein Folterzentrum ist, wo selbst die Todesstrafe willkürlich angewendet wird.
Die Existenz von Guantánamo stellt einen riesigen Schandfleck in der Geschichte nicht nur der Vereinigten Staaten, sondern all jener dar, die abseits stehen und schweigen und die Militärbasis tolerieren. Und sie verstärkt noch weiter das Bild von einer imperialistischen und kriegslüsternen Nation, die keinerlei Achtung vor den Rechten und Freiheiten hat, die die gegenwärtige US-Administration in der ganzen Welt zu verteidigen behauptet.
Es gibt daher absolut keine Rechtfertigung für die Existenz von Guantánamo, und noch weniger gibt es sie aus Gründen des Kampfes gegen den Terrorismus. Deshalb freue ich mich, dass dieses Parlament endlich den Mut gefunden hat, so einmütig die Schließung von Guantánamo zu fordern.
Mir bleibt jetzt nur noch, Ihnen zu sagen, meine Damen und Herren, dass wir einen Schritt weitergehen müssen, dass unsere Arbeit vollständig sein muss und wir bald eine gründliche Untersuchung dessen fordern müssen, was im Zusammenhang mit der Besetzung des Iraks geschieht. Insbesondere müssen wir die Vorfälle in Abu Ghraib verurteilen.
Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich stelle fest, dass das Haus in dieser Frage sehr weit einig ist. Die Europäische Union muss weltweit und gegenüber jedem Staat glaubwürdig die Erfüllung der Menschenrechte einfordern. Menschenrechte und internationales humanitäres Völkerrecht sind nicht verhandelbar. Gerade gegenüber unseren Verbündeten in den USA müssen wir –gerade weil wir die demokratischen Werte teilen – das auch deutlich machen. Ich bin wirklich betrübt darüber, dass wir mit unseren Verbündeten, den Vereinigten Staaten, diese Debatte führen müssen, aber das ist der Unterschied zu anderen Weltgegenden, wo wir die Menschenrechte einfordern. Zum Glück haben wir in den USA eine demokratische, offene Gesellschaft, die die gleiche Debatte führt, und das ist etwas Ermutigendes. Ich glaube, wir sind uns mit der Mehrheit der Amerikaner einig, dass wir in dieser Frage nicht den Rechtsstaat ausschalten können. Es ist ganz wichtig, dass wir – auf Englisch heißt es on moral high ground – moralisch auf einem hohen Niveau bleiben, wenn wir glaubwürdig in anderen Teilen der Welt den Terrorismus bekämpfen wollen und uns für Demokratie einsetzen. Es kann nicht sein, dass wir wegschauen, gerade wenn es um diesen großen Verbündeten geht, denn wir sind ja mit ihnen dabei, uns in anderen Gegenden der Welt – wie zum Beispiel in Afghanistan – für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Wenn man sich dann überlegt, in welche Schieflage wir politisch und moralisch kommen, wenn wir zu Guantánamo schweigen würden, können wir gegenüber den Staaten, wo wir Demokratie einfordern, nicht mehr glaubwürdig auftreten.
Deswegen ist es richtig, zu fordern, dass dieses Lager geschlossen werden muss, dass diejenigen, die dort festgehalten werden, vor ein ordentliches Gericht gestellt werden. Wir haben das zwar nicht so ausdrücklich gesagt, aber die Konsequenz muss dann sein: Wenn man keine Beweise hat, müssen die Leute letztlich freigelassen werden, so gefährlich das vielleicht im Einzelfall auch sein wird. Aber auch hier muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.
Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Vereinten Nationen fordern im gestern veröffentlichten Bericht die USA ganz klar auf, Guantánamo ohne weitere Verzögerungen zu schließen. Selbstverständlich tun wir das mit unserer heutigen Entschließung auch. Bisher wurde nur gegen zehn der derzeit 500 inhaftierten Personen in Guantánamo Anklage erhoben, und das nicht vor unabhängigen Gerichten, sondern von extra dafür eingerichteten Militärtribunalen. Willkürliches Festhalten, Folter und Misshandlungen sind eklatante Verletzungen der Genfer Konventionen. Die Bush-Regierung muss endlich begreifen, wie zynisch und wie schlecht dieses Vorgehen im Kampf gegen den Terrorismus ist. Effektive Terrorismusbekämpfung erfordert globale Überzeugungsarbeit, um die Wichtigkeit des internationalen Rechts zu unterstreichen, welches das willkürliche Töten von Zivilisten verbietet. Die Bush-Regierung setzt sich – nicht nur in Guantánamo, aber auch dort – genau über dieses Recht hinweg.
Elizabeth Lynne, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Welche Beweise brauchen die Amerikaner denn noch, um diese Hölle zu schließen? Der jüngste UNO-Bericht, der gestern veröffentlicht wurde, belegt einmal mehr, dass das, was die USA in Guantánamo Bay tun, ungesetzlich und ein direkter Verstoß gegen die Menschenrechte ist.
Vier Jahre sind seit der Einrichtung dieses Gefangenenlagers vergangen, und noch immer hören wir von Foltermethoden, die nach der Anti-Folter-Konvention der UNO verboten sind. Moazzam Begg, der zu meinem Wahlkreis gehört und im vergangenen Jahr nach dreijähriger unrechtmäßiger Gefangenschaft frei gelassen wurde, sagte, er könne bezeugen, dass Mithäftlinge so grausam geschlagen wurden, dass sie möglicherweise zu Tode kamen. Jetzt lesen wir in dem Bericht, dass Menschen auf grausame Weise zwangsernährt werden, um ihren Hungerstreik zu beenden, und das nicht aus dem Wunsch heraus, sie am Leben zu erhalten, sondern um die US-amerikanische Regierung nicht in Verlegenheit zu bringen.
Im Namen der Menschlichkeit muss dieses Gefangenenlager geschlossen werden, und den Gefangenen muss entweder ein fairer Prozess gemacht werden, oder sie sind, wenn keine Beweise gegen sie vorliegen, unverzüglich frei zu lassen.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Dies ist eine kurze Entschließung, die mit zwei Worten zusammengefasst werden kann: Schließt Guantánamo! Menschenrechte dort – Fehlanzeige! Und das ganze Gebilde dort - von Anfang bis Ende gemahnt einen nichts an Menschenrechte, sondern nur an Menschenverachtung.
In einer einzigen Präsidentenamtszeit haben sich die USA von einem Land, das die meisten Menschen gern besuchen würden, mit dem sie gern Handel treiben oder anderweitig in Kontakt treten wollen, zu einem Land entwickelt, das viele meiden. Guantánamo liegt zwar auf einem Militärstützpunkt auf Kuba, aber das ist nur ein feiger Versuch der USA, die eigenen Gesetze zu umgehen. Wir verlangen von den USA nichts anderes, als dass sie ihre eigene Verfassung und die UNO-Konventionen einhalten. Unter welchem Aspekt man es auch betrachtet, Guantánamo ist eine Absurdität. Das Bush-Regime führt sich wie ein alter eigenmächtiger Kolonialherr auf, sei es in Bezug auf das Kyoto-Protokoll, den Internationalen Strafgerichtshof, Abu Graib, den Krieg gegen das irakische Volk oder eine Reihe von Übereinkommen, bei denen es um alle möglichen anderen Themen geht, vom Kampf gegen den Tabak bis hin zum Recht auf Ernährung.
Diese Abkehr von der internationalen Zusammenarbeit und dem Völkerrecht fügt dem amerikanischen Volk und der Welt großen Schaden zu. Die Gefangenen von Guantánamo sind nicht die einzigen, die unter der Unterdrückung durch das Bush-Regime leiden, auch wenn ihr Leiden am größten ist. Unser Mitgefühl gilt auch der Mehrheit der Amerikaner, die das Bush-Regime nie unterstützt haben und Opfer seiner eigenmächtigen Methoden sind. Diese einfachen Menschen bekommen den Hass und die Drohungen der Welt zu spüren. Mit der Schließung von Guantánamo könnte das Bush-Regime beginnen, Buße zu tun.
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es völlig richtig, in diesem Plenum eine Entschließung zu Guantánamo zu diskutieren. Man sollte sich darin einig sein, dass eine ähnliche Entschließung anlässlich des 27. Januar erforderlich ist. Ihnen ist gewiss bekannt, dass dies der Welttag zur Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Natürlich werden wir dem zustimmen, dass ein Land, das mit dem Einverständnis seines Präsidenten Gefangene in Abu Ghraib und Guantánamo foltert, kein Recht hat, das Mitwirken der EU an einseitig ausgelösten Militäraktionen zu verlangen. Die Zeit ist reif für Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten aufgrund ihrer Missachtung der Menschenrechte. Diese Position haben wir diese Woche weitgehend akzeptiert, als wir den Bericht über die Menschenrechts- und Demokratieklausel in europäischen Übereinkommen annahmen. Vielleicht erinnern Sie sich nicht daran, oder vielleicht wiegt das Argument der fraglichen Militärmacht zu stark. Das ist natürlich eine Frage von zweierlei Standards.
Ich bin der Meinung, dass auf die Annahme der Entschließung, die meine volle Unterstützung genießt, ein Vorschlag folgen sollte, wonach diejenigen, die sich in Guantánamo und Abu Ghraib an Handlungen beteiligt haben, die gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten verstoßen und mit denen die Menschenrechte und internationale Abkommen verletzt werden, anzuklagen sind. Ich halte es auch für wichtig zu empfehlen, dass das Land, das den Ratsvorsitz innehat, den UNO-Sicherheitsrat auffordert, eine Resolution vorzulegen, in der Sanktionen gegen die Vereinigten Staaten gefordert werden. Übrigens sind wir uns gewiss alle dessen bewusst, dass die US-Basis in Guantánamo Bay seit Jahren entgegen den Bestrebungen der rechtmäßigen Regierung der Republik Kuba besetzt gehalten wird.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Unsere heutige Aussprache erhält meines Erachtens durch den kürzlich in der „Los Angeles Times“ veröffentlichten Bericht von fünf Experten der UN-Menschenrechtskommission ihre volle Bestätigung.
Wir dürfen nicht mehr länger teilnahmslose Beobachter dieser modernen Barbarei sein. Wir dürfen nicht länger schweigen angesichts der permanenten Verletzungen des internationalen humanitären Rechts und internationaler Übereinkommen sowie in Anbetracht der Folter und der Erniedrigung von Menschen, die die amerikanischen Behörden nach wie vor in Guantánamo betreiben. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen meiner Ansicht nach unverzüglich eine Initiative ergreifen, um diese Angelegenheit vor die internationalen Organisationen und die UNO zu bringen, und sie müssen die sofortige Schließung der Gefängnisse in Guantánamo durch die Vereinigten Staaten sowie einen fairen Prozess durch ein unabhängiges internationales Gericht und die unverzügliche Freilassung der Häftlinge fordern.
Wenn wir weiterhin schweigen, dann wird das meiner Meinung nach bedeuten, dass die Angelegenheit vertuscht wird. Die Bush-Administration kann die Menschheit nicht im Namen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in ein neues Mittelalter führen. Heute sind es die Häftlinge in Guantánamo, morgen können es Häftlinge in einer anderen Region sein, wenn wir nicht die kollektiven humanitären Werte und unsere demokratischen Grundsätze verteidigen.
Ana Maria Gomes (PSE). – (PT) Hunderte Gefangene befinden sich nach wie vor in einem rechtsfreien Raum und erleiden Folter. Ich spreche nicht von den berüchtigten Gefängnissen von Saddam, der Taliban, Syriens oder anderer Diktaturen, sondern von Guantanamo, das von den Vereinigten Staaten von Amerika kontrolliert wird. Man sollte nicht vergessen, dass die USA ein Land sind, das eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des Bestandes internationaler Menschenrechte gespielt hat und das unter der Bush-Regierung diese Rechte auf schändliche Weise verletzt, auch die Mindeststandards der Genfer Konvention.
Europa muss sich in Bezug auf Guantanamo und Abu Ghraib und andere Orte, zu denen die Regierung Bush über die außergewöhnliche Überstellung Folter exportiert, Gehör verschaffen. Es muss seine Stimme mit den zunehmend lauter werdenden Stimmen in den Vereinigten Staaten vereinen, etwa der American Civil Liberties Union, und deutlich machen, dass Folter im Kampf gegen den Terrorismus unmoralisch und sinnlos ist, und verurteilen, dass diejenigen, die für solche Misshandlungen verantwortlich sind, nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die EU muss fordern, dass Guantanamo geschlossen wird und dass US-amerikanische Politiker und Militärs auf höchster Ebene für die im Namen des Kriegs gegen Terror begangenen Verbrechen vor Gericht gestellt werden. Denn Stillschweigen zu bewahren kommt den Terroristen zugute und bedeutet, die Grundwerte der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit zu opfern, die gleichen Werte, die diese terroristischen Fanatiker mit dem 11. September und den Anschlägen von Madrid und London vernichten wollten.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich stimme mit dem Entschließungsantrag dahingehend überein, dass der weltweite Terrorismus und insbesondere der gegen die Demokratien gerichtete Terrorismus eine Bedrohung darstellt, wir ihn jedoch nicht mit terroristischer Taktik bekämpfen dürfen. Das wird nicht toleriert, und wir haben das Recht, diese Tatsache festzustellen.
Wir haben dieses Recht, weil Europa die Wiege der Menschenrechte ist, weil die ersten Abkommen über den Schutz der Rechte von Gefangenen, den Schutz von Zivilpersonen und von Kriegsopfern zu Beginn des 20. Jahrhunderts hier in Europa verabschiedet wurden. Diese humanitären Prinzipien haben wir nach dem Zweiten Weltkrieg weiterentwickelt. Wir haben in Europa ein europäisches – das Straßburger – System für den Schutz der Menschenrechte, und wir haben in der Europäischen Union nicht zuletzt die Charta der Grundrechte, die Teil der Europäischen Verfassung sein wird und tatsächlich schon ist. In all diesen Dokumenten wird klar und unmissverständlich festgestellt, dass die Würde des Menschen geachtet werden muss, dass kein Mensch gedemütigt, bedroht oder verfolgt werden darf, niemand ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden darf und jeder das Recht hat, sich zu verteidigen.
Ich möchte hier fragen: Ist all das in Guantanamo vergessen worden? Will sich niemand mehr daran erinnern? Sowohl in unserem Amnesty-International-Bericht als auch im Bericht der Vereinten Nationen werden hierzu klare Aussagen getroffen. Wir können eine solche Situation nicht akzeptieren, und deshalb unterstütze ich uneingeschränkt die Aussage in diesem Entschließungsantrag, dass nämlich die Bekämpfung des Terrorismus nicht mit einer Verletzung der Menschenrechte einhergehen darf.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten noch einmal für ihre sehr deutlichen Bemerkungen danken. Der in seinen Ausmaßen bisher beispiellose globale Kampf gegen den Terrorismus hat uns vor neue Herausforderungen beim Schutz der Menschenrechte gestellt. Die Kommission hebt ständig hervor, dass der Kampf gegen den Terrorismus die Wahrung der Menschenrechte voraussetzen muss.
Was die Lage der rund 500 in Guantánamo Bay gefangen gehaltenen Personen betrifft, verfolgen wir aufmerksam alle Entwicklungen, wiewohl die Kommission keine Befugnisse hat, zugunsten dieser Gefangenen einzuschreiten. Auch die Mitgliedstaaten haben gegenüber den USA auf bilateralem Wege ihre Besorgnis über die Behandlung ihrer Staatsbürger zum Ausdruck gebracht.
Die Kommission betont nach wie vor, dass alle Antiterror-Maßnahmen im Einklang mit dem internationalen humanitären Recht und mit dem internationalen Menschenrechtsgesetz stehen müssen. Es ist unsere feste Überzeugung, dass die Genfer Konventionen auf alle Kriegsgefangenen anzuwenden sind. Was die fortgesetzte Gefangenschaft in Guantánamo Bay betrifft, so gibt es gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte absolute Rechte, die unter allen Umständen zu respektieren sind, wie das Recht, nicht gefoltert zu werden und keiner grausamen, unmenschlichen oder herabwürdigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir die von Senator McCain eingebrachte jüngste Änderung des Defence Appropriations Bill, die ohne Zweifel lässt, dass das Verbot grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung für alle Personen gilt, die von den USA wo auch immer in der Welt gefangen gehalten werden. Mehr noch, nach unserer Auffassung muss jede gefangen genommene Person einen bestimmten Status nach internationalem Recht genießen; sie hat ein Recht darauf, nicht willkürlich festgehalten zu werden, sondern hat Anspruch auf einen ordnungsgemäßen Prozess und ein faires Verfahren.
Die Europäische Union hat auch klar gestellt, dass sie den Antrag von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen unterstützt, Guantánamo Bay zu besuchen und mit den Gefangenen persönlich zu sprechen. Die Europäische Union hat diese Frage wiederholt bei den Vereinigten Staaten angesprochen und wird das auch weiterhin tun.
Als Reaktion auf mehrere Interventionen hat die Kommission den Vereinigten Staaten wiederholt zu verstehen gegeben, dass die Europäische Union ganz entschieden gegen die Todesstrafe unter allen Umständen eintritt. Ich möchte auch sagen, dass der gestern veröffentlichte Bericht der UNO-Sonderberichterstatter zurzeit von der Kommission studiert wird, um das Problem erneut bei den Vereinigten Staaten zur Sprache zu bringen.
Die internationale Gemeinschaft muss unbedingt auf die volle Einhaltung des internationalen Rechts, einschließlich der Menschenrechte und humanitärer Normen, in Bezug auf mutmaßliche Anhänger der Taliban und von Al Qaida in Guantánamo und anderen Teilen der Welt dringen. Nur wenn alle Beteiligten die Wahrung dieser Werte sichern, können echte Fortschritte erreicht werden.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich muss noch einmal kurz auf die Äußerungen des Kollegen Pflüger zu Sri Lanka zurückkommen. Er hat nämlich völlig Recht. Wir haben es hier mit einem gefährlichen Präzedenzfall zu tun, dass nämlich Entschließungen eingebracht und dann von den Unterhändlern wieder zurückgezogen werden. Wir haben das dieses Mal akzeptiert, aber ich möchte im Namen meiner Fraktion sagen, dass wir es kein zweites Mal akzeptieren werden und dass es nicht zu einem Präzedenzfall werden darf.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Posselt davon unterrichten, dass es seine Fraktion war, die das Zurückziehen der Abstimmung beantragt hat; also jetzt zu sagen, dass sie es nicht akzeptieren wird, ist etwas seltsam.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet anschließend statt.
15. Abstimmungsstunde
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
15.1. Kulturerbe in Aserbaidschan (Abstimmung)
15.2. Guantánamo (Abstimmung)
Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.
16. Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll
18. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
19. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
20. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
21. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 17.00 Uhr geschlossen.)
ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 10 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-1112/05)
Betrifft: Beseitigung der Hürden innerhalb der europäischen Arbeitsmärkte bis 2005
Der Europäische Rat von März 2002 in Barcelona begrüßte den Aktionsplan der Kommission über den Abbau der Hürden innerhalb der europäischen Arbeitsmärkte bis 2005; dabei forderte den Rat auf, die notwendigen Vorkehrungen für die praktische Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu treffen und zwar für die Bereiche Ausbildung, Forschung und Innovation.
Liegen dem Rat konkrete Informationen über die Fortschritte vor, die insbesondere bei der Reduzierung von Hürden bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Anerkennung formeller Qualifikationen und außerschulisch erworbener Kenntnisse gemacht wurden? Welche Fortschritte wurden erzielt bezüglich der Gewährleistung, dass alle Bürger, vor allem Bevölkerungsgruppen – wie arbeitslose Frauen – grundlegende Qualifikationen erwerben können, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie?
Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen sind Gegenstand einer kürzlich geänderten Verordnung bzw. eines Richtlinienvorschlags, der derzeit von den Vorbereitungsgremien des Rates geprüft wird.
Was die Sozialversicherungsleistungen betrifft, so ist der Frau Abgeordneten sicherlich bekannt, dass die neue Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004), die mit dem Inkrafttreten der dazugehörigen Durchführungsverordnung wirksam wird, an die Stelle der derzeit geltenden Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1408/71) treten wird. Diese neue Verordnung sollte ein einheitlicheres, einfacher umzusetzendes und aktuelleres Rechtsinstrument im Kontext der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten bilden und damit sowohl zur Verbesserung der Sozialversicherungsansprüche der Versicherten als auch zur Vereinfachung der Verfahren führen.
Wie die Frau Abgeordnete sicher ebenfalls weiß, zielt der unlängst von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen darauf ab, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und generell die berufliche Mobilität zu steigern, indem mobilen Arbeitnehmern ermöglicht wird, bis zum Ende ihrer Laufbahn genügend zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben. Dieser Vorschlag ist das Ergebnisse mehrjähriger auf europäischer Ebene geführter Beratungen über die Notwendigkeit, die Funktionsweise der Zusatzrentensysteme zu verbessern, sowie über die Frage, wie dies am Besten bewerkstelligt werden kann.
Wie die Frau Abgeordnete zu Recht feststellt, besteht eines der größten Hindernisse für Menschen, die in einem anderen EU-Land arbeiten oder studieren oder auch zwischen verschiedenen Teilen des Arbeitsmarktes wechseln möchten, darin, dass ihre Qualifikationen und Kompetenzen möglicherweise nicht anerkannt werden. Die Gemeinschaftspolitik ist eindeutig darauf gerichtet, diese Hürden abzubauen, und in den letzten Jahren wurden etliche Gemeinschaftsinstrumente eingeführt und Initiativen ergriffen, um die Übertragung von Qualifikationen und Kompetenzen für akademische oder berufliche Zwecke zu erleichtern. Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich um einen schrittweisen Prozess handelt, der zudem unter Artikel 149 des Vertrags fällt, dem zufolge eines der Ziele der Gemeinschaftstätigkeit im Bildungsbereich die „Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten“ ist. Dieser Prozess fällt zwangsläufig unter die Subsidiarität.
In Bezug auf die Qualifikationen für akademische Zwecke liefern die nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC) maßgebliche Informationen über die Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten im Ausland, und auch das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen und der kürzlich eingeführte Diplomzusatz leisten diesbezüglich positive Beiträge.
Was die Qualifikationen für berufliche Zwecke betrifft, so wurde in den Mitgliedstaaten ein Netz von nationalen Kontaktstellen als erste Ansprechpartner für Fragen der beruflichen Qualifikationen eingerichtet. Parallel zum Diplomzusatz für die Hochschulausbildung wurde für die beruflichen Qualifikationen die Zeugniserläuterung entwickelt; gleichzeitig wurde ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe mit dem Ziel vorgeschlagen, eine einfache und effiziente Darstellung individueller Qualifikationen und Kompetenzen zu ermöglichen. Inzwischen wurde ein weiteres Instrument – der sog. Europass – angenommen, der zur Mobilitätsförderung im Rahmen der alternierenden Ausbildung beiträgt, indem er ein auf Freiwilligkeit beruhendes europäisches System der Erfassung von Ausbildungszeiten außerhalb des „Heimat“-Mitgliedstaats ermöglicht.
Was die von der Frau Abgeordneten angesprochene Frage des informellen Lernens betrifft, so wird der Nutzen dieser Form des Lernens immer mehr anerkannt, und die Mitgliedstaaten werden durch Initiativen in den Bereichen Bildung und Jugend angehalten, Mechanismen für die Anerkennung dieses Lernens zu entwickeln. 2004 wurden unter irischem Vorsitz Schlussfolgerungen des Rates zu gemeinsamen europäischen Grundsätzen für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen angenommen, und derzeit prüft die für Jugendfragen zuständige Arbeitsgruppe des Rates einen Entschließungsentwurf zu diesem Thema.
Zur Frage des Erwerbs grundlegender Qualifikationen ist anzumerken, dass die Kommission unlängst als Teil des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ im Rahmen der Lissabonner Strategie eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen - auch im IT-Bereich - vorgelegt hat, der derzeit von Rat und Parlament geprüft wird. Das Hauptziel dieser Empfehlung besteht darin, Schlüsselkompetenzen zu ermitteln und zu definieren, die in einer Wissensgesellschaft für die persönliche Entfaltung, den sozialen Zusammenhalt und die Beschäftigungsfähigkeit notwendig sind; ferner gilt es sicherzustellen, dass zum einen alle jungen Menschen am Ende ihrer Grundbildung über die für den Eintritt ins Erwachsenenleben erforderlichen Schlüsselkompetenzen verfügen, und zum anderen auch Erwachsene diese Kompetenzen ein Leben lang ausbauen bzw. auf den neuesten Stand bringen können.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass derzeit Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über die Schaffung eines europäischen Qualifikationsrahmens stattfinden, mit dem in der Hauptsache bezweckt wird, dass die Qualifikationssysteme auf nationaler und sektoraler Ebene in Beziehung zueinander stehen und somit der Transfer und die Anerkennung der Qualifikationen der einzelnen Bürger erleichtert wird.
Anfrage Nr. 11 von Justas Vincas Paleckis (H-0037/06)
Betrifft: Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten
Großbritannien, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte für Zuwanderer aus osteuropäischen Staaten geöffnet. Die genannten Staaten nehmen Arbeitnehmer aus Litauen, Polen und anderen neuen EU-Staaten auf, gliedern sie erfolgreich in ihren Arbeitsmarkt ein und steigern so ihr Bruttoinlandsprodukt. EU-Staaten wie Deutschland, Österreich und andere, die den Zustrom von Arbeitskräften weiter beschränken, sehen sich unterdessen mit dem akuten Problem einer illegalen Beschäftigung von Bürgern aus den neuen EU-Staaten konfrontiert. Gedenkt Österreich angesichts dieses Phänomens die Einwanderung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten noch weitere drei oder fünf Jahre lang zu begrenzen? Welches Beispiel möchte das Land, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, mit Blick auf andere Staaten geben, die ihre Arbeitsmärkte noch nicht geöffnet haben?
Zunächst ist fest zu halten, dass das Problem steigender illegaler Beschäftigung von Bürgern aus den neuen EU-Staaten auf Österreich nicht zutrifft: Das Phänomen der illegalen Beschäftigung ist in Österreich - wie auch die rezente Studie „Biffl, Huber, Walterskirchen“ Übergangsregelung zur Freizügigkeit“ , Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO, Februar 2006 nahelegt - nicht merklich angestiegen.
Österreich beabsichtigt, die Übergangsmaßnahmen betreffend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für weitere drei Jahre aufrechtzuerhalten. Es geht bei der Frage der Verlängerung der Übergangsmaßnahmen nicht um Beispielgebung eines einzelnen Landes, sondern - wie auch aus den Beitrittsakten klar hervorgeht - um wohl abgewogene Entscheidungen der Mitgliedstaaten je nach ihrer spezifischen Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
Die individuellen und autonomen Entscheidungen der einzelnen Mitgliedstaaten werden ihrer jeweiligen ökonomischen und konjunkturellen Situation Rechnung tragen müssen. Ein wesentlicher Faktor ist hier die jeweilige potenzielle Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, zumal die Verantwortung gegenüber den Migranten gebietet, die jeweiligen Integrationsvoraussetzungen zu bieten und insbesondere ihre Existenz durch Arbeit zu sichern. Auch die geographische Lage ist zu berücksichtigen, da die Entfernungen zwischen Herkunftsland und Arbeitsort bestimmend für das Ausmaß der Wanderung sind. Gerade am Beispiel Österreichs mit seinen gemeinsamen Grenzen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten zeigt sich, dass die Voraussetzungen für die Regelung der Arbeitsmigration völlig andere sind als etwa für die weitab gelegenen Länder Irland und Großbritannien. In diesen Ausgangssituationen und Entwicklungen weichen die Mitgliedstaaten voneinander ab, sodass für die Entscheidung über die Verlängerung des Übergangsarrangements ein Staat nur bedingt als Beispiel für einen anderen herangezogen werden kann.
Anfrage Nr. 12 von Mihael Brejc (H-0043/06)
Betrifft: Freier Personenverkehr
Die Europäische Union gewährleistet innerhalb ihrer Grenzen den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit. Die EU wird ihr Potenzial nur schwer nutzen können, wenn sie nicht allen Bürgern diese Grundfreiheiten garantiert.
Dieses Jahr wird die zweijährige Übergangsfrist im Bereich des freien Personenverkehrs ablaufen, die von einigen Mitgliedstaaten anlässlich der EU-Erweiterung im Jahre 2004 festgelegt wurde.
Welchen Standpunkt vertritt der österreichische Ratsvorsitz gegenüber dem Beschluss einiger Mitgliedstaaten, die Übergangsfrist um drei Jahre zu verlängern?
Nach dem Beitrittsvertrag von 2003 fällt die Entscheidung über die Fortsetzung der Anwendung von Übergangsmaßnahmen bezüglich der Freizügigkeit voll und ganz in die Zuständigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten. Mitgliedstaaten, die die Übergangsmaßnahmen nach dem 30. April 2006 für weitere drei Jahre anwenden wollen, müssen dies der Kommission bis zu diesem Zeitpunkt mitteilen.
Der österreichische Vorsitz ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen auf der Grundlage des Berichts der Kommission über die Anwendung der Übergangsmaßnahmen im Bereich der Freizügigkeit treffen und zu ausgewogenen Entscheidungen gelangen sollten, die auf den jeweiligen unterschiedlichen Ausgangssituationen beruhen und allen wichtigen Faktoren im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration Rechnung tragen. Zu diesen Faktoren gehören in erster Linie die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsmarktlage in den betreffenden Mitgliedstaaten, weil sie dafür ausschlaggebend sind, ob zumindest für einen angemessenen und vorhersehbaren Zeitraum sichergestellt ist, dass die Wanderarbeitnehmer ihre Lebenshaltungskosten mit ihrem Arbeitseinkommen decken können. Darüber hinaus dürfte wohl die geografische Lage einen wesentlichen Entscheidungsfaktor darstellen, da das Ausmaß der Migration wahrscheinlich von der Entfernung zwischen Herkunftsland und Arbeitsplatz bestimmt wird.
Anfrage Nr. 13 von Maria Matsouka (H-0088/06)
Betrifft: Beziehung zwischen Mobilität der Arbeitnehmer und höherer Arbeitslosigkeit in der EU
2006 wurde zum Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer erklärt, um den Arbeitnehmern die Vorteile einer Beschäftigung in einem anderen Land oder in einem neuen Tätigkeitsbereich vor Augen zu führen. Es heißt, dass diese Politik, die den Umzug von einer Region in eine andere im gleichen Land oder von einem Land in ein anderes Land der Europäischen Union bedingt, um einen Arbeitsplatz zu finden, Berufserfahrung zu gewinnen oder die Qualifikationen/Kenntnisse der Arbeitnehmer zu verbessern, zur Umsetzung der revidierten Lissabon-Strategie beitragen wird. Die Arbeitslosigkeit ist jedoch weiterhin hoch (über 8% in der EU-15 und über 9% in der EU-25 Anfang 2005). Die geringfügige Senkung dieser Quote ist entweder auf eine staatliche Subvention von Arbeitsplätzen (Frankreich) oder auf einen Rückgang der aktiven Bevölkerung (Vereinigtes Königreich, 1991-2003) zurückzuführen.
Welchen Sinn macht es, wenn es in einem Land oder in einer Region nicht genügend Arbeitsplätze gibt, dass Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten dort einen Arbeitsplatz suchen? Besteht dadurch nicht die Gefahr, dass sie auf der Suche nach einem unsicheren oder zeitlich befristeten Arbeitsplatz mit allen damit einhergehenden Folgen im sozialen, privaten und familiären Bereich umziehen?
Der Rat stimmt mit der Frau Abgeordneten darin überein, dass für Erwerbstätige die Mobilität mit Schwierigkeiten und Kosten verbunden sein kann.
Aus diesem Grund ist die Europäische Kommission bemüht, im Rahmen des internationalen Kooperationsnetzwerkes EURES (EURopean Employment Services) den Arbeitsmarkt Europa bestmöglich zu koordinieren. EURES verfügt über Mitglieder und PartnerInnen in den 25 EU-Mitgliedsländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz und fördert die internationale Mobilität von ArbeitnehmerInnen. Dienstleistungen wie Information, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte und ArbeitgeberInnen, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, werden angeboten. Derzeit wird das Portal von monatlich 500.000 InteressentInnen genützt und aktuell 1,5 Mio. Stellenangebote.
Zur Beratungstätigkeit des Netzwerkes gehört es aber auch, die Arbeitssuchenden über Lebens- und Arbeitsbedingungen (Unterkunft, Bildung, Lebenshaltungskosten, Gesundheitswesen, Sozialgesetze etc.) in den einzelnen Mitgliedstaaten zu informieren.
Ziele des Jahres der Mobilität 2006 sind es, das Grundrecht der Freizügigkeit von Personen zu garantieren, die berufliche und örtliche Mobilität der ArbeitnehmerInnen und effiziente Allokation der Arbeitskraft entsprechend dem sektoralen Arbeitskräftebedarf und dem produktiven und gewinnbringenden Einsatz in den Mitgliedstaaten zu fördern. Europaweit unterliegt der Arbeitsmarkt einer stark ausgeprägten Dynamik, im Laufe eines Jahres ergeben sich umfangreiche Umschichtungen von Arbeitsplätzen durch das Wachsen und Schrumpfen von Branchen je nach den sich laufend verändernden Nachfragesituationen sowie Auflösungen und Aufnahmen von Beschäftigungsverhältnissen. Weiters geht das europäische statistische Zentralamt davon aus, dass bei einem angenommenen Beschäftigungszuwachs von 1-2% jährlich in einigen Regionen der EU im Jahr 2010 bei zu geringem Zustrom von Arbeitskräften ein sektoraler Arbeitskräftemangel erwartet wird.
Auf jeden Fall ist es unwahrscheinlich, dass ein Arbeitnehmer, der eine ganz bestimmte Arbeit sucht, in ein Land oder eine Region umziehen will, wo gerade diese Arbeitsstellen nur spärlich vorhanden sind. Die Gesamtarbeitslosenquote in der Europäischen Union ist zwar bedauerlicherweise nach wie vor hoch, doch sind die Arbeitslosenquoten je nach Beschäftigungssektor und Region sehr unterschiedlich.
Anfrage Nr. 14 von Elizabeth Lynne (H-1115/05)
Betrifft: Gesundheit und Sicherheit
Welche Prioritäten verfolgt die österreichische Präsidentschaft im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik? Stimmt die Präsidentschaft der Auffassung zu, dass eine etwaige neue Gesundheits- und Sicherheitsstrategie grundsätzlich eher auf die Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften in allen 25 Mitgliedstaaten statt auf die Einführung neuer Rechtsvorschriften ausgerichtet sein sollte?
Die Frau Abgeordnete erkundigt sich nach den Prioritäten des österreichischen Vorsitzes im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Österreich hat den Vorsitz im ersten Halbjahr 2006 inne, und in dieser Zeit gehören Beschäftigungsfragen zu den zentralen Anliegen der Arbeiten des Rates. Im vergangenen Jahr hat der Rat die Beschäftigungsleitlinien für den Zeitraum 2005 bis 2008 festgelegt, die im Prinzip auch 2006 Gültigkeit behalten. In diesem Jahr wird sich der Rat darauf konzentrieren zu untersuchen, wie diese Leitlinien von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Vorgehensweise im Bereich der Beschäftigung stützt sich selbstverständlich im Wesentlichen auf die so genannte offene Koordinierungsmethode – nicht auf den Erlass von Rechtsvorschriften.
Zu Beginn der Vorsitzperiode wird der Schwerpunkt nicht nur auf Beschäftigungsfragen liegen, sondern auch auf Fragen der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes, da der Rat auf der Grundlage der Arbeiten der Kommission dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung im März hierüber Bericht erstatten wird. Weitere wichtige Prioritäten während des österreichischen Vorsitzes sind die Folgenden: die Änderung der Arbeitszeitrichtlinie, die Fortsetzung der Arbeiten zur Koordinierung der Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit und die Prüfung des jüngsten Vorschlags der Kommission zur Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme.
Die Frau Abgeordnete fragt speziell, welche Auffassung der Vorsitz in der Frage vertritt, ob eine etwaige neue Gesundheits- und Sicherheitsstrategie eher auf die Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften als auf die Einführung neuer Rechtsvorschriften ausgerichtet sein sollte. Die Frau Abgeordnete bezieht sich dabei sicher auf die Tatsache, dass die Kommission in ihrer jährlichen Strategieplanung für 2006 angekündigt hat, dass eine ihrer Schlüsselinitiativen 2006 darin bestehen wird, eine neue Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wird jedoch nicht während des österreichischen Vorsitzes, sondern erst Ende 2006 unterbreitet. Über diese Initiative selbst wird deshalb der österreichische Vorsitz die Beratungen des Rates nicht einleiten können. Österreich will aber die unter dem Vorsitz des Vereinigten Königreichs schon begonnenen ersten Vorabdiskussionen zur
neuen Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz fortführen. Dem entsprechend wird der Thematische Tag des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter/-beamtinnen („SLIC“), der am 27.März 2006 in Wien stattfinden wird, speziell einer solchen Diskussion gewidmet sein.
Ich kann der Frau Abgeordneten versichern, dass sich der österreichische Vorsitz energisch dafür einsetzen wird, die Agenda für die Reform des Regelungsrahmens voranzubringen, wie u.a. in der gemeinsamen Erklärung über die Reform des Regelungsrahmens vorgesehen ist. Besondere Priorität wird der Vorsitz der Umsetzung der Agenda für bessere Rechtsetzung einräumen.
Anfrage Nr. 15 von Reinhard Rack (H-0079/06)
Betrifft: „Better Regulation“
„Better Regulation“ ist derzeit in aller Munde. Trotzdem herrscht in Europa deutliche Unzufriedenheit mit vielen Aspekten der EU, die unter anderem oft als bürokratisches „Monster“ dargestellt wird.
Wie gedenkt der österreichische Ratsvorsitz diesem Problem entgegenzuwirken?
Es ist nicht genug, über „Better Regulation“ nur zu reden - die Unternehmen und Bürger verlangen nach sichtbaren, sie direkt betreffenden, Ergebnissen. Dafür wurden bereits sowohl in der Gemeinschaft als auch in vielen Mitgliedstaaten wichtige Grundbedingungen geschaffen - nun müssen wir diese zügig umsetzen. Besonders wichtig:
Die Vereinfachung von EU-Regulierungen: Unternehmen und Bürger haben davon greifbare Auswirkungen. Mit der Screening-Initiative von KOM Verheugen und den aktuellen Pläne für sektorale Vereinfachungen, zusammen mit den übrigen laufenden (horizontalen) Vereinfachungsbemühungen sind wir hier auf dem richtigen Weg.
Die Messung und Reduktion von Verwaltungsbelastungen („Administrative Burdens“) hat direkte Auswirkungen auf die Betroffenen. Die benötigten Instrumente dazu stehen uns im europäischen Bereich zur Verfügung, nun müssen wir sie benutzen.
Auswirkungen von EU-Recht müssen im Vorhinein bekannt sein, um so bewusste und informierte Entscheidungen treffen zu können. Die Folgenabschätzungen machen diese Entscheidungen möglich und müssen in bestmöglicher Qualität erstellt werden und dann auch im Verhandlungsprozess genutzt werden. In diesem Bereich besonders wichtig für die Wirtschaft: Der Wettbewerbsfähigkeitstest.
Trotzdem besteht die Gefahr, dass die Bürger und Unternehmen von diesen Aktivitäten wenig bemerken und sich in ihrer negativen Grundstimmung nicht wirklich beeinflussen lassen. Ein Weg, dem entgegenzuarbeiten, besteht in der besseren Information über die konkreten aktuellen Maßnahmen zur Regulierungsreform, die den Einzelnen jeweils betreffen; In diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von aktuellen Maßnahmen und es ist selbst für Spezialisten in diesem Gebiet oft schwer, hier den Überblick zu behalten.
Letztlich läuft es aber daraus hinauf, dass unsere Aktivitäten für die Betroffenen, wie bereits erwähnt, klare Vorteile, das heißt Kostensenkungen oder Arbeitserleichterungen bewirken müssen, nur dann erreichen wir unser Ziel. Ich glaube, die erwähnten Maßnahmen gehen hier in die richtige Richtung.
Ein weiterer wichtiger Bereich, um Bürger und Unternehmen einzubeziehen, ist sicher die Konsultation bei Regulierungen, die sie betreffen. Obwohl es auch hier zahlreiche Initiativen gibt, muss wiederum gelten: Die Betroffenen müssen über Konsultationsmöglichkeiten umfassend informiert werden, ihre Meinungen muss in der Politikerstellung dann auch gehört werden und sie müssen darüber auch wirksames feedback erhalten.
Wir hören oft auch von Bürgern und Unternehmen, dass wichtige Entscheidungen und Regulierungen immer stärker von „Brüssel“ ausgehen und die nationale Rolle immer mehr in den Hintergrund tritt, ein Gefühl der „Ohnmacht“ gegenüber der EU ist die Folge.
„Brüssel“ für diese Entwicklung alleine den schwarzen Peter zuzuschieben ist sicher zu einfach. Schließlich haben wir uns zu dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen, weil wir davon alle deutlich messbare Vorteile erzielen. Ein Beispiel: Nach 10 Jahren Binnenmarkt war das BIP der EU um 1,8% oder 165 Mrd. Euro höher als ohne Binnenmarkt, 2.5 Mio. Arbeitsplätze wurden geschaffen, der Wohlstand erhöhte sich um 877 Mrd. Euro (d.h. 5700 Euro pro Haushalt).(1)
Die Frage muss aber trotzdem gestellt werden, ob eine möglichst starke Zentralisierung der Regulierung in Brüssel nur Vorteile bringt. Daher ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Regulierungsreform das Thema „Subsidiarität“ und die Verteilung von Kompetenzen: Welche Themen sollen am effektivsten auf welcher Ebene reguliert werden? Zu diesem Bereich wird daher am 18. und 19. April 2006 in St. Pölten eine Subsidiaritätskonferenz abgehalten werden.(2)
Betrifft: Wirtschaftspolitische Bindung der Mittelmeerstaaten an EU
Die wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung der EU-Anrainerstaaten und deren Anbindung an die Gemeinschaft sind ein wesentliches Element, um eine Zone von Sicherheit und Wohlstand rund um die Europäische Union zu schaffen.
Welche konkreten Maßnahmen sind für dieses Halbjahr geplant, um die Mittelmeerstaaten wirtschaftspolitisch enger an die Europäische Union heranzuführen (Euromed-Prozess)?
Die wichtigste Veranstaltung der jüngsten Zeit war das Gipfeltreffen anlässlich des 10. Jahrestags der Erklärung von Barcelona, das am 29. und 30. November in Barcelona stattgefunden hat und auf dem ein Fünfjahres-Arbeitsprogramm mit Schwerpunkt auf politischen und wirtschaftlichen Reformen verabschiedet worden ist. Dabei wurden auch Bildungsfragen sowie Aspekte der legalen und der illegalen Migration in den Vordergrund gestellt.
Am 24. März 2006 wird in Marrakesch eine Handelsministerkonferenz stattfinden. Die jährliche Europa-Mittelmeerraum-Konferenz zum wirtschaftlichen Wandel wird am 19. und 20. Juni 2006 in Brüssel abgehalten werden, und am 25. und 26. Juni 2006 werden die Finanzminister in Tunis zusammenkommen, um sich mit der Europa-Mittelmeer-Fazilität für Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) zu befassen, die gegenseitige Begutachtung und die gegenseitige Unterstützung des Reformprozesses sicherzustellen und spezielle Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern.
Was die wirtschaftliche Seite angeht, so hat es sich der Vorsitz zur Aufgabe gemacht, die einschlägigen Bestandteile des Arbeitsprogramms umzusetzen, d.h.
die weitere Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen. Der Rat hat ein entsprechendes Verhandlungsmandat angenommen;
die weitere Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Die Verhandlungen sollen auf der Europa-Mittelmeer-Handelsministertagung am 24. März 2006 in Marrakesch offiziell eröffnet werden.
Der Vorsitz wird sich ferner, zusammen mit den Europa-Mittelmeer-Partnern, für Folgendes einsetzen:
Übernahme des Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungsprotokolls in die verbleibenden Europa-Mittelmeer-Abkommen;
Annäherung der Normen, technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungen;
verstärkte Analyse der Auswirkungen der Wirtschaftsreformen und der Zusammenarbeit in der Region;
rasche Entwicklung eines Fahrplans für die Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers bis 2020, u. a. Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung einer Konferenz zu diesem Thema;
subregionale Energieprojekte zur Förderung eines Energiemarkts im Europa-Mittelmeer-Raum.
Anfrage Nr. 17 von Claude Moraes (H-0018/06)
Betrifft: Österreichischer Ratsvorsitz und die Strategie von Lissabon
Welche Richtung verfolgt der österreichische Ratsvorsitz bei der Strategie von Lissabon? Welche Richtung gilt insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze und den Ausbau neuer Technologien sowie in Bezug auf Beschäftigungshemmnisse, mit denen einzelne Bevölkerungsgruppen zu kämpfen haben, darunter junge und ältere Arbeitnehmer und solche, die auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden?
Wie bewertet der österreichische Ratsvorsitz die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung?
Vom österreichischen Vorsitz bei der Lissabonner Strategie verfolgte allgemeine Richtung
Der Lissabonner Prozess und seine im März 2005 beschlossene Schwerpunktsetzung auf Wachstum und Beschäftigung bilden die Grundlage für die Richtung, die der österreichische Vorsitz in den vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Bereichen verfolgen wird.
Wie Bundeskanzler Schüssel bei der Vorstellung des Programms des Vorsitzes (1) erklärte, wird der österreichische Vorsitz in den ersten drei Monaten seiner Amtszeit, d.h. bis zum Frühjahrsgipfel im März, den Schwerpunkt seiner Arbeiten auf die Beschäftigung legen. Themen wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen bei der Arbeitsplatzschaffung sowie Bildung sind für die Bürger Europas von größtem Interesse.
Vom österreichischen Vorsitz in Beschäftigungsfragen verfolgte Richtung (einschließlich Übernahme neuer Technologien und Beschäftigungshindernisse für bestimmte Gruppen)
Das Leitthema des österreichischen Vorsitzes im Bereich Beschäftigungspolitik ist „Flexicurity – Flexibilität durch Sicherheit“. Dabei geht es darum, in Europa ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit zu schaffen. Dabei sollten diese beiden Grundsätze nicht als Alternativen, sondern vielmehr als sich gegenseitig ergänzende Elemente angesehen werden: Nur auf der Grundlage funktionierender Sozial- und Versicherungssysteme kann auf dem Arbeitsmarkt die Flexibilität erreicht werden, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit erfordert. Gleichzeitig stellt die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit die wichtigste Grundlage für die Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit dar. (2)
Nur qualifizierte Arbeitnehmer können neue Technologien übernehmen. Der österreichische Vorsitz ist daher der Ansicht, dass der Schwerpunkt auf Wissen, Innovation und die Optimierung des Humankapitals gelegt werden muss. (3)
Österreich verpflichtet sich, während seiner Amtszeit die unter vorangegangenen Vorsitzen eingeleiteten Arbeiten fortzusetzen. Im Bereich Beschäftigung bleiben wir dem Ziel verschrieben, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten. Dies hat der Rat im vergangenen Jahr in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Dreijahreszeitraum 2005-2008 (4) festgelegt. Insbesondere in der Leitlinie Nr. 18 werden alle Mitgliedstaaten angehalten,
Jugendarbeitslosigkeit abzubauen;
Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und zur Reduzierung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung und Entgelt zu ergreifen;
eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben anzustreben;
das aktive Altern, einschließlich entsprechender Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer, zu fördern und frühverrentungsfördernde Negativanreize zu beseitigen.
Am 25. Jänner 2006 hat die Kommission den Fortschrittsbericht zur Lissabonstrategie vorgelegt, der auch den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts enthält. Dieser Bericht zeigt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten, wie auch die Europäische Union insgesamt, den richtigen Weg eingeschlagen haben: So liegt in allen Nationalen Reformprogrammen ein Schwerpunkt auf den Bemühungen, mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten. Besondere Anstrengungen werden unternommen, um die Beschäftigungssituation von Frauen, älteren ArbeitnehmerInnen, Jugendlichen und Behinderten zu verbessern.
Der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) und die Kommission werden den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht finalisieren. Der österreichische Vorsitz wird sich dafür einsetzen, dass die Schlüsselbotschaften des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) an den Europäischen Rat im März 2006 auch auf das Leitthema „Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit“ eingehen und - im Kontext der demografischen Herausforderungen - besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen gelegt wird. Der Europäische Rat wird auf Grundlage des ihm zugeleiteten Berichts seine Schlussfolgerungen über das erste Jahr der erneuerten Lissabonner Strategie im Beschäftigungsbereich ziehen.
Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
Wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bekannt ist, erarbeitet der Ausschuss für Sozialschutz derzeit den zweiten gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über Sozialschutz und soziale Eingliederung, damit dieser auf der März-Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) angenommen und dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vorgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang wird es Sache des Ausschusses für Sozialpolitik und des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) sein, eine politische Beurteilung der nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung vorzunehmen.
Dieser zweite gemeinsame Bericht sollte der Aufgabenstellung gerecht werden, die auf dem informellen Gipfeltreffen in Hampton Court aufgezeigt wurde und sich aus der Überprüfung der Lissabonner Strategie vom Frühjahr 2005 ergibt. Der Bericht wird daher auf die These gestützt, dass das Zusammenspiel zwischen der offenen Koordinierungsmethode und dem überarbeiteten Lissabon-Prozess reziprok sein sollte: Sozialschutz und soziale Eingliederung sollten den Wachstums- und Beschäftigungszielen förderlich sein, und die Politik für Wachstum und Beschäftigung sollte sozialen Zielen zugute kommen. Dem gemeinsamen Bericht werden die Pläne und politischen Erklärungen zugrunde liegen, die die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2005 zu den drei Politikbereichen soziale Eingliederung, Renten sowie Gesundheit und Langzeitpflege vorgelegt haben.
Fazit
Der österreichische Vorsitz wird seinerseits dafür Sorge tragen, dass die wichtigsten Ergebnisse des gemeinsamen Beschäftigungsberichts wie auch des zweiten gemeinsamen Berichts über Sozialschutz und soziale Eingliederung in den politischen Schlüsselempfehlungen zu Beschäftigung und Sozialpolitik, die dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vorzulegen sind, gebührend berücksichtigt werden.
Quelle: Programm des Vorsitzes in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit (Themenschwerpunkte Beschäftigung); liegt auch in deutscher Sprache vor.
Entscheidung des Rates vom 12. Juli 2005, ABl. L 205 vom 6.8.2005.
Anfrage Nr. 18 von Brian Crowley (H-0073/06)
Betrifft: Jugendarbeitslosigkeit in der EU
Welche Maßnahmen ergreift der Rat im Hinblick auf die Strategie von Lissabon als auch den Europäischen Pakt für die Jugend, der im März 2005 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde, um die Jugendarbeitslosenrate in Europa zu senken, die derzeit europaweit doppelt so hoch ist wie die Gesamtarbeitslosenrate?
Am 25.1.2006 legte die Europäische Kommission den ersten Jährlichen Fortschrittsbericht gemäß der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vor. Die Inhalte, insbesondere des Entwurfes des Beschäftigungsberichtes, werden im Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 10. März und in der Folge bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates (23./24.3.) behandelt.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Jungendarbeitslosigkeit und zur Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt wird in den Nationalen Reformprogrammen besonderer Stellenwert beigemessen. Der größte Teil der Mitgliedsstaaten hebt diese Zielgruppe in seinen Nationalen Reformprogrammen speziell hervor.
In den Nationalen Reformprogrammen legen die Mitgliedsstaaten die Schwerpunkte auf die Erhöhung der Beschäftigungschancen durch eine Verbindung von Ausbildung und Arbeit und somit die Anhebung der Beschäftigungsquote. Eine größere Abstimmung zwischen Bildungs-, Ausbildungs-, Mobilitäts-, Beschäftigungs- und Integrationspolitik soll den Übergang von der Schule ins Berufsleben erleichtern. Die Ausbildungssysteme sollen modernisiert und besser an die Erfordernisse der Wirtschaft angepasst werden, unternehmerisches Denken soll gefördert werden. Da die Jugendarbeitslosigkeit eng mit Schulabbruch zusammenhängt, soll der Anteil der jungen Menschen erhöht werden, die eine sekundäre Ausbildung abschließen bzw. eine Universitätsausbildung (schneller) absolvieren. Danach soll verstärkt auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik und eine bessere Qualität der beruflichen Weiterbildung gesetzt werden.
Explizit haben sich mehrere Mitgliedsstaaten nationale Ziele für 2010 bezüglich Schulabbrechern und des Anteils der Jugendlichen, die eine sekundäre Ausbildung abgeschlossen haben sollen, gesetzt. Ein guter Teil der zusätzlich gesteckten Ziele im Beschäftigungsbereich bezieht sich ausdrücklich auf die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit.
Gerade in Bereichen, in denen einzelne MS bereits interessante und erfolgreiche Ideen umgesetzt haben, soll das Potenzial ausgeschöpft werden, voneinander zu lernen, Maßnahmen zu adaptieren und/oder zu übernehmen.
Der „Europäischen Pakt für die Jugend“ innerhalb der Lissabon-Strategie zielt darauf ab, die allgemeine und berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Durch den Pakt sollen alle Initiativen unter Einbindung der Jugendorganisationen auf allen Ebenen aufeinander abgestimmt sein.
Der Pakt macht Vorgaben in den Bereichen Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg; allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität; Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben (siehe Anhang). Die Reaktionen der meisten Mitgliedsstaaten in ihren NRPs geben gemäß der Kommission Anlass zu Zuversicht.
Als wichtige neue Zielsetzung wird im Fortschrittsbericht die Vermittlung aller arbeitsuchender Jugendlicher
bis 2007: innerhalb von sechs Monaten
bis 2010: innerhalb von 100 Tagen nach Schul- bzw. Universitätsabschluss
in eine Beschäftigung, eine Lehre, eine Fortbildungs- oder ähnliche Beschäftigungsmaßnahme. Unternehmen sollen finanzielle oder andere Anreize geboten werden, Studenten und arbeitslosen Jugendlichen Arbeitspraxis anzubieten.
Vom 28. bis 31. März 2006 findet in Wien und Bad Ischl auf Einladung des BMSG das „Youth Event“ im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt. Ein Workshop ist speziell „Youth and Jobs“ gewidmet. Dort sollen u.a. folgende Punkte im Beschäftigungsbereich erörtert werden: Jugendarbeitslosigkeit und Maßnahmen zu deren Bekämpfung, Arbeitsmarktpolitik vs. Beschäftigungspolitik und Work-Life Balance.
Anfrage Nr. 19 von Paul Rübig (H-0091/06)
Betrifft: 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
Wie beurteilt der Rat das Ergebnis der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong?
Der Rat hat während der gesamten Dauer der Ministerkonferenz in Hongkong eingehende Erörterungen über die wichtigsten Fragen geführt, die im Mittelpunkt der Beratungen im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Entwurfs einer Ministererklärung standen.
Der Rat beobachtete und bewertete den Fortgang der Verhandlungen auf der Grundlage von Berichten der Kommissionsmitglieder MANDELSON und FISCHER BOEL. In den verschiedenen Phasen der Verhandlungen äußerte der Rat seine uneingeschränkte Unterstützung für den Ansatz und die Vorgehensweise der Kommission.
Der Rat prüfte am 18. Dezember 2005 bei seiner letzten Zusammenkunft den endgültigen Wortlaut des Entwurfs einer WTO-Ministererklärung, wie er sich aus dem Verhandlungsprozess ergeben hatte. Der Rat teilte die Einschätzung der Kommissionsmitglieder MANDELSON und FISCHER BOEL, dass trotz gewisser Mängel und nicht genügend echter Fortschritte in einigen Fragen das Ergebnis insgesamt annehmbar war. Dementsprechend billigte er den Wortlaut der Erklärung und stellte fest, dass die Kommission in der Schlusssitzung der Konferenz bekannt geben wird, dass die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die Erklärung annehmen.
Der Rat bekräftigte, dass die EU entschlossen ist, alle ihre Ziele weiter zu verfolgen, damit in den nächsten Phasen der Verhandlungen im kommenden Jahr weit reichende und ausgewogene Ergebnisse erzielt werden können.
Der Rat nahm Kenntnis von der Absicht der Kommission, auf dem Treffen der Delegationsleiter zu erklären,
wie wichtig es für die EU sein wird, in den verbleibenden Phasen der Verhandlungen sicherzustellen, dass nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Frage des Marktzugangs in gleicher Weise wie die Landwirtschaft behandelt werden;
dass der Text ihres Erachtens nicht dem Wunsch der EU zuwiderläuft, wonach die Abschaffung von Ausfuhrsubventionen in Werten ausgedrückt werden sollte;
wie wichtig es für die EU sein wird, dass in nicht handelsbezogenen Fragen, einschließlich der geografischen Angaben, ein akzeptables Ergebnis erzielt wird.
Der Rat nahm ferner Kenntnis von der Aussage der Kommission, wonach die schrittweise Abschaffung von Ausfuhrsubventionen voll und ganz mit den vereinbarten GAP-Reformen im Einklang stehen sollte.
Der Rat hat die Aussprache über die WTO-Ministerkonferenz, die das Europäische Parlament am 16. Januar 2006 geführt hat, sowie die Erklärungen, die Kommissionsmitglied Mandelson bei dieser Gelegenheit abgegeben hat, zur Kenntnis genommen. Der Rat sieht mit großem Interesse der Bewertung der Ergebnisse von Hongkong entgegen, die das Parlament vor Ende April 2006 vorlegen will.
Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) hat auf seiner Tagung vom 23. Januar 2006 die landwirtschaftlichen Aspekte der Konferenz von Hongkong erörtert; danach erfolgte eine allgemeinere Prüfung durch den Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auf seiner Tagung vom 30./31. Januar 2006, der ein Gedankenaustausch der Handelsminister am Sonntag, den 29. Januar 2006 vorangegangen war.
Der Rat wird den weiteren Verlauf der Verhandlungen im Anschluss an die Ministererklärung von Hongkong weiterhin aufmerksam beobachten.
Anfrage Nr. 20 von Hubert Pirker (H-0094/06)
Betrifft: Flexicurity-Strategie
Welche konkreten Maßnahmen unterstützt der österreichische Vorsitz im Bereich des Arbeitsrechtes zur Umsetzung der Flexicurity-Strategie?
Die Schaffung und Aufrechterhaltung adäquater sozialer Sicherungsmechanismen ist im Rahmen des Flexicurity-Ansatzes eine unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung von Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei geht es nicht nur um Unterstützung bei Arbeitslosigkeit bis zur Findung eines Arbeitsplatzes. Zentral ist vielmehr auch die Bereitstellung von Institutionen und Programmen, die aus einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses (und in „Übergangsphasen“ wie Ausbildung, Karenz) keine Nachteile entstehen lassen bzw. aktive Unterstützung bieten.
Ein Beispiel auf europäischer Ebene ist der auf dem Rucksackprinzip beruhende aktuelle Richtlinienvorschlag der Kommission zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen. Dieser hat zum Ziel, bei betrieblichen Pensionszusagen Freizügigkeitshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten sowie innerstaatliche Mobilitätshindernisse abzubauen. Bei Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb bzw. zwischen Mitgliedstaaten soll der Arbeitnehmer grundsätzlich die Wahl haben, die erworbenen Ansprüche im bisherigen System zu belassen bzw. ruhend zu stellen oder die Ansprüche in das neue System zu übertragen.
Ein Beispiel auf Ebene der Mitgliedstaaten ist die Einführung moderner, marktwirtschaftlicher Formen des Arbeitsrechts in den ehemals kommunistischen neuen Mitgliedsländern. Die Schaffung einer Arbeitslosenunterstützung und von gesetzlich festgelegten Pensionsschemata waren dabei wichtige Elemente marktwirtschaftlicher Bedingungen; denn damit wurde den Beschäftigten ein Wechsel aus den großen Staatsunternehmen ermöglicht, welche zuvor den größten Teil der Sozialleistungen bereitgestellt hatten.
Ein weiteres Beispiel ist die österreichische betriebliche Mitarbeitervorsorge (2002): sie bewirkte eine wesentliche Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse bei gleich bleibender Sicherheit. Vor der Reform hatte eine Abfertigungsverpflichtung des Arbeitnehmers bestanden, die auf der Vorstellung langjähriger oder lebenslanger Beschäftigungsverhältnisse beruhte. Diese Verpflichtung wurde auf selbständige Mitarbeitervorsorge-Kassen ausgelagert, an welche die Arbeitgeber monatliche Beiträge leisten. Erreicht wurde damit die Unabhängigkeit der Abfertigungsansprüche des Arbeitnehmers von Dienstgeber-Wechseln. Gleichzeitig entstand für die Arbeitgeber die Möglichkeit einer regelmäßigen Aufteilung ihrer Abfertigungsleistungen über die Zeit und damit höhere finanzielle Berechenbarkeit.
Darüber hinaus verfolgte auch der Beschäftigungsausschuss (EMCO) am 9. Februar 2006 in Bad Ischl das Thema „Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit“. Dabei wurden in diesem Zusammenhang mehrere Fallbeispiele (AT, PL, NOR) präsentiert und es bestand Einigkeit darüber, dass die konkrete Ausgestaltung wie auch die Kosten einer Einführung Flexicurity-orientierter Maßnahmen entscheidend von der jeweiligen länderspezifischen Situation abhängen.
Der Ausschuss begrüßte weiters die Ausführungen zu Flexicurity im Länderfortschrittsbericht der Kommission. Neben der Integration von Flexicurity in den Key Issues Paper-Entwurf für den kommenden Rat für Beschäftigung und Soziales (BeSo-Rat) wird der Ausschuss eine kleinere Expertengruppe unter dem Vorsitz von Dänemark einrichten. Diese Gruppe wird ein Arbeitspapier erarbeiten und die Ergebnisse werden in den BeSo-Rat im Juni einfließen.
Durch das von der Kommission angekündigte Grünbuch zur Entwicklung des Arbeitsrechts, das noch während der österreichischen Präsidentschaft erscheinen soll, erwarten wir den Beginn einer breit angelegten Diskussion über die derzeitigen Trends bei der Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen und die damit verbundenen Anforderungen an das Arbeitsrecht, sowohl auf innerstaatlicher wie auch auf europäischer Ebene. An dieser Diskussion sollten sich neben den Europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten vor allem auch die nationalen und europäischen Sozialpartner intensiv beteiligen.
Es ist daher noch verfrüht, in diesem Stadium an spezifische Rechtsetzungsmaßnahmen zu denken, die auf jeden Fall ja nur eingeleitet werden können, wenn die Kommission entsprechende Vorschläge unterbreitet. Die Kommission wird zweifellos zunächst die Ergebnisse der Konsultationen im Zusammenhang mit dem erwarteten Grünbuch abwarten wollen, bevor sie entscheidet, ob künftige Initiativen förmliche Rechtsetzungsmaßnahmen einschließen sollten.
Anfrage Nr. 21 von Eoin Ryan (H-1121/05)
Betrifft: Einheitlicher Zahlungsraum
Kann der Rat eine Erklärung über die Fortschritte bei der Einführung eines einheitlichen Zahlungsraums innerhalb der Europäischen Union abgeben, der dazu führen würde, dass den europäischen Verbrauchern bessere grenzüberschreitende Bankdienstleistungen angeboten würden?
Die Kommission hat am 1. Dezember 2005 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt vorgelegt. Dieser Vorschlag wird gerade in der Ratsarbeitsgruppe „Finanzdienstleistungen“ geprüft. Der Vorsitz wird alles daran setzen, um eine Einigung mit dem zwischen ECOFIN und dem Europäischen Parlament zu erzielen, damit diese Richtlinie so bald wie möglich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden kann.
Diese Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt wird das „level playing field“ für Zahlungsdienstleister erhöhen und darüber hinaus einen gleichberechtigten Markzugang gewährleisten sowie die Infrastrukturen im Zahlungsverkehr modernisieren und fördern. Daher ist eine baldige Einigung zu begrüßen damit das Ziel den Wettbewerb im Zahlungsdienstleistungsbereich zu erhöhen bald erreicht werden kann.
Anfrage Nr. 22 von Seán Ó Neachtain (H-1123/05)
Betrifft: Interreg-Programm
Mit dieser Initiative wird die grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa erfolgreich gefördert. Kann der Europäische Rat angesichts dieses Sachverhalts erklären, ob er im Kontext des Haushaltsrahmens 2007-2013 die Fortsetzung des Interreg-Programms unterstützt?
Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 15.-16. Dezember übereingekommen, im kommenden Programmplanungszeitraum (2007 bis 2013) Maßnahmen zur Unterstützung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit innerhalb des Zieles „territoriale Zusammenarbeit“ beizubehalten. Diesem Ziel wurden rund 2,4% des gesamten Budgets der Kohäsionspolitik zugewiesen.
Der Rat und das Parlament müssen jedoch noch über die für diese Art der Zusammenarbeit geltenden Verordnungen beraten und eine Einigung erzielen; dies betrifft insbesondere die allgemeine Verordnung sowie die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Anfrage Nr. 23 von Ryszard Czarnecki (H-1168/05)
Betrifft: Finanzielle Unterstützung für die Regionen
Wie lange beabsichtigt der Rat, wohlhabende Regionen der Europäischen Union, die sich durch eine besondere geografische Lage auszeichnen, wie beispielsweise die Bergregionen Österreichs, finanziell zu unterstützen?
Der Europäische Rat hat sich auf seiner Tagung vom 15./16. Dezember 2005 auf den Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013, einschließlich der Ausgaben für die Kohäsionspolitik, verständigt. Allerdings ist die interinstitutionelle Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau noch nicht geschlossen worden, was erst nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geschehen kann.
Die spezifischen Modalitäten für die Gebiete mit geografischen oder natürlichen Nachteilen werden Gegenstand der Verordnungen über die Kohäsionspolitik sein, über die derzeit unter intensiver Einbeziehung des Europäischen Parlaments ebenfalls verhandelt wird.
Der Rat kann sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, wie die in der Anfrage erwähnten Regionen in besonderer geografischer Lage im Einzelnen zu behandeln sein werden.
Anfrage Nr. 24 von Pedro Guerreiro (H-1183/05)
Betrifft: Aktivitäten des CIA
Es gibt eine Reihe von Enthüllungen und Anschuldigungen über Tätigkeiten der Geheimdienste der USA, insbesondere des CIA, unter anderem über Transport, Entführung und illegale Festnahme von Bürgern, vor allem in europäischen Ländern, die anschließend auf äußerst unmenschliche Art und Weise isoliert, misshandelt und gefoltert werden, eine Situation, die auf das nachdrücklichste verurteilt werden muss.
Diese bedauerliche Verletzung des Völkerrechts und des Übereinkommens gegen Folter ist Teil einer Politik der Ungesetzmäßigkeit, die von den Behörden der USA, die unter dem Deckmantel der „Bekämpfung des Terrorismus“ die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht verletzen, systematisch betrieben wird.
Welche Anstrengungen hat der Rat unternommen und welche Initiativen hat er ergriffen, um die ganze Wahrheit in dieser Angelegenheit ans Licht zu bringen, und welche Maßnahmen wurden getroffen, um zu verhindern, dass diese kriminellen Aktivitäten in Zukunft fortgesetzt werden?
Am 21. November hat sich der Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) mit der Frage der Medienberichte über Völkerrechtsverstöße der Vereinigten Staaten bei der angeblichen Gefangenhaltung mutmaßlicher Terroristen in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei deren angeblicher Verbringung durch EU-Mitgliedstaaten befasst. Es wurde beschlossen, dass der Vorsitz die Vereinigten Staaten hinsichtlich dieser Medienberichte um Klärung des Sachverhalts ersuchen sollte. Außenminister Jack Straw hat in einem Schreiben von 29. November 2005 die Außenministerin Condoleeza Rice um eine solche Klärung gebeten. Die US-Außenministerin hat daraufhin öffentliche Erklärungen zu dieser Frage abgegeben.
Die allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte, auf die sich die Union gründet, sind Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die Union achtet die Grundrechte, von denen das Gemeinschaftsrecht geleitet wird. Der Rat nutzt in seinem politischen Dialog mit Drittstaaten jede Gelegenheit, die Frage der Menschenrechte anzusprechen, und verfolgt diesen Ansatz auch regelmäßig auf allen Ebenen mit den Vereinigten Staaten.
Anfrage Nr. 25 von Avril Doyle (H-1187/05)
Betrifft: Untersuchung des Vorwurfs staatlicher Verwicklung in Mordfälle in Nordirland
Der Rat hat auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 sein Engagement für die Förderung von Frieden und Aussöhnung über seine Unterstützung des Internationalen Fonds für Irland bekräftigt. Richter Cory, der sechs Mordfälle in Nordirland untersucht hat, in die der Staat verwickelt sein soll, hat empfohlen, dass in dieser Angelegenheit eine unabhängige öffentliche Untersuchung durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich vom Rat wissen, ob die Durchführung einer solchen Untersuchung seiner Auffassung nach durch das von der britischen Regierung 2005 eingebrachte Gesetz über die Einleitung einer Untersuchung („Inquiries Act 2005“) gewährleistet ist?
Der Internationale Fonds für Irland wurde von der irischen und der britischen Regierung 1986 als unabhängige internationale Organisation eingerichtet. Zweck dieses Fonds ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern sowie die Kontakte, den Dialog und die Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen. Die EU leistet Beiträge zu diesem Fonds.
Auf seiner Tagung vom 15./16. Dezember 2005 hat der Europäische Rat von den wichtigen Arbeiten Kenntnis genommen, die der Internationale Fonds für Irland bei der Förderung von Frieden und Aussöhnung geleistet hat. Er hat die Kommission gebeten, die notwendigen Schritte im Hinblick auf eine Fortsetzung der Unterstützung der EU für den Fonds zu unternehmen, da dieser nun in die entscheidende Phase seiner Tätigkeit bis 2010 eintritt.
Mit den von der Frau Abgeordneten erwähnten konkreten Fällen befasst sich der Rat nicht.
Anfrage Nr. 26 von Eva-Britt Svensson (H-0009/06)
Betrifft: Nichtveröffentlichung eines Berichts mit Kritik an Israel
Am Montag, 12. Dezember 2005, blockte der Rat die Veröffentlichung eines Berichts über die Situation in Ost-Jerusalem ab. Der Bericht war von der Kommission in Auftrag gegeben worden und erwies sich als sehr israelkritisch, namentlich was die Siedlungspolitik und den Bau des Sicherheitszauns anbelangt. Der Beschluss, den Bericht nicht zu veröffentlichen, wurde von israelischen Diplomaten begrüßt, die in letzter Zeit in Brüssel intensive Lobbyarbeit gegen den Bericht geleistet hatten. Sie erklärten den Bericht als „very unpleasant“ und behaupteten, er drohe die Beziehungen zwischen Israel und der EU zu verschlechtern.
Der Beschluss, den Bericht nicht zu veröffentlichen, wurde von den EU-Außenministern unter Vorsitz von Jack Straw gefasst. Heftige Kritik gegen diesen Beschluss kam u.a. vom britischen Parlamentsmitglied Phyllis Starkey, Labour-Vorsitzende für den Middle East Council.
Wird ein solches Dokument vorenthalten bzw. geheim gehalten, lässt dies natürlich Fragen und Befremden aufkommen.
Kann der Rat darlegen, aus welchen Gründen der Beschluss, den Bericht nicht zu veröffentlichen, gefasst wurde und ob dies mit Rücksicht auf die Interessen des israelischen Staates geschah?
Die EU ist weiterhin besorgt über die Lage in Ost-Jerusalem. Die EU-Außenminister erörterten dieses Thema auf ihren Tagungen vom 21. November und 12. Dezember 2005.
Auf ihrer Tagung vom 12. Dezember beschlossen die EU-Minister, in Anbetracht der veränderten Umstände in Israel und den besetzten Gebieten, einschließlich der bevorstehenden Wahlen auf beiden Seiten, dass eine Veröffentlichung des Berichts kontraproduktiv wäre. Fragen betreffend Ost-Jerusalem haben für die EU im Rahmen ihrer Demarchen gegenüber der israelischen Regierung auf allen Ebenen weiterhin hohe Priorität.
Anfrage Nr. 27 von Daniel Caspary (H-0020/06)
Betrifft: Europäische Vornorm
Die Europäische Vornorm ENV 14383-2 (Kriminalitätsprävention durch Stadtplanung und -gestaltung) ist eine Vornorm des Europäischen Komitees für Normung (CEN – European Committee for Standardization). Die Vornorm enthält ins Einzelne gehende Vorgaben zur Stadtplanung, um eine Strategie zur vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität und des Gefühls der Unsicherheit zu unterstützen. Die europäischen Institutionen besitzen keine Rechtskompetenzen für den Bereich der Stadtentwicklung. Stattdessen können derartige Maßnahmen besser und zielgerichteter auf regionaler bzw. kommunaler Ebene durchgeführt werden. Die federführenden Ministerien ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland lehnen die Vornorm daher ab.
Inwiefern werden der Rat bzw. die zuständigen Ratsarbeitsgruppen an den Arbeiten zur Vornorm beteiligt und wie positionieren sich die Mitglieder des Rates zu den Inhalten der Vornorm?
Der Rat war an den Arbeiten zur Vornorm nicht beteiligt. Er ist folglich nicht in der Lage, dem Herrn Abgeordneten Informationen hinsichtlich der Haltung der Mitgliedstaaten zu den Inhalten der Vornorm zu geben.
Anfrage Nr. 28 von Irena Belohorská (H-0039/06)
Betrifft: Reproduktive Gesundheit von Frauen
In keinem der EU-Mitgliedstaaten liegt der weibliche Bevölkerungsanteil unter 50 %. Der österreichische Ratsvorsitz hat die Gesundheit von Frauen als ein vorrangiges Gebiet für die Lösung des Problems der Bevölkerungsalterung in Europa ermittelt. Die Gesundheit von Frauen und insbesondere ihre reproduktive Gesundheit sind deshalb ein integraler Bestandteil der Lissabon-Strategie.
Welche Maßnahmen gedenkt der österreichische Ratsvorsitz unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu ergreifen, um die Gesundheit von Frauen in der EU-25 zu verbessern, insbesondere auf dem Gebiet der Gynäkologie und Obstetrik (zum Beispiel Frühgeburten, Fehlgeburten, Unfruchtbarkeit, Wechseljahre und Krebsvorsorge)?
Der Rat möchte der Frau Abgeordneten dafür danken, dass sie auf diese wichtige Frage aufmerksam gemacht hat.
Die Gesundheit der europäischen Bürger zu verbessern, ist das Ziel, das mit sämtlichen Aktivitäten im Bereich des Gesundheitswesens gemäß dem Vertrag letztendlich verfolgt wird. Die Gesundheit der Frauen, einschließlich ihrer reproduktiven Gesundheit, ist von wesentlicher Bedeutung für das Wohl der Menschen in der EU. Sie ist ferner von Belang mit Blick auf die alternde Bevölkerung in Europa und die zurückgehenden Fruchtbarkeitsraten. Der österreichische Vorsitz betrachtet es deshalb als eine seiner Prioritäten, diesem Thema auf europäischer Ebene mehr Bedeutung beizumessen.
Auf dem informellen Treffen der EU-Gesundheitsminister im April 2006 werden Fragen der weiblichen Gesundheit, insbesondere kardiovaskuläre Krankheiten sowie die steigende Anzahl von Raucherinnen und die damit verbundene Zunahme von Lungenkrebsfällen, daher im Mittelpunkt der Diskussionen stehen. Besondere Bedeutung wird ferner den Krankheiten Endometriose und Osteoporose beigemessen werden.
Der österreichische Vorsitz beabsichtigt, dem Rat auf seiner Tagung im Juni einen Entwurf von Schlussfolgerungen zur Gesundheit von Frauen vorzulegen und die Kommission in diesen Schlussfolgerungen zu ersuchen, einen Bericht zur Gesundheitslage der Frauen in der EU-25 zu unterbreiten und der Geschlechterperspektive in der Gesundheitspolitik einen größeren Stellenwert zu geben.
Der Rat wird sich auf seiner Juni-Tagung ferner mit dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz befassen, das auch für die Gesundheit von Frauen relevant ist. Der Vorsitz wird sich darum bemühen, eine politische Einigung über diesen wichtigen Vorschlag zu erzielen, was jedoch vom Ergebnis der Abstimmung des Europäischen Parlaments und der Verhandlungen über den Finanzrahmen 2007-2013 sowie von der hierfür vorgesehenen Zeitplanung abhängen wird.
Anfrage Nr. 29 von Paulo Casaca (H-0042/06)
Betrifft: Verstärkte Verfolgung religiöser Dissidenten im Iran
Nachdem Amnesty International(1) eine Mitteilung über den Tod von Dhabihullah Mahrami, eines Gefangenen aus Gewissensgründen und Mitglieds der Religionsgemeinschaft Baha'i, im Gefängnis veröffentlicht hat, hat die nichtstaatliche Organisation Compass Direct die Ermordung von Gabor Dordi Tourani öffentlich bekannt gegeben.
Beide Fälle fügen sich in die Reihe zahlloser anderer Berichte über die Verfolgung religiöser Dissidenten ein, von denen einer der Prozess und die Verurteilung von Oberst Hamid Pourmand (siehe parlamentarische Anfragen P-0400/05, E-1044/05 und P-1466/05) wegen seines angeblichen Übertritts zum Katholizismus ist.
Der Fall Gabor Turani ist besonders schockierend wegen der makabren Umstände im Zusammenhang mit seinem Tod: Er wurde entführt, erstochen, und sein Leichnam wurde vor seiner Haustür abgelegt. Compass Direct (2) hat darüber hinaus über diverse Durchsuchungen berichtet, die die iranische Geheimpolizei durchgeführt hat, mit der Absicht, religiöses Material zu beschlagnahmen und die Besitzer festzunehmen oder zu bedrohen.
Kann der Rat mitteilen, auf welche Weise er der iranischen Regierung gegenüber seinen Protest wegen der verstärken religiösen Verfolgung in diesem Land zum Ausdruck gebracht hat?
Die Behandlung religiöser Minderheiten im Iran erfüllt die EU mit Sorge. Eine stärkere Achtung der Menschenrechte ist für Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Iran unerlässlich.
Die EU wirft die Frage der Diskriminierung aus religiösen Gründen in internationalen Foren wie auch in ihren Kontakten mit der iranischen Regierung auf.
Die EU hat die Resolution der VN-Generalversammlung zur Menschenrechtssituation in Iran vom vergangenen Dezember, in der große Besorgnis über die fortgesetzte Diskriminierung religiöser Minderheiten zum Ausdruck kommt, mitgetragen und Iran aufgefordert, alle Arten von Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Angehörigen religiöser Minderheiten einzustellen.
Darüber hinaus bringt die EU diese und andere Menschenrechtsfragen bei der iranischen Regierung unmittelbar zur Sprache. Im Januar wurde die EU in Teheran zugunsten von Dhabihullah Mahrami und Ghorban Tori (3) vorstellig. Die iranische Regierung sagte zu, diesem Ersuchen Folge zu leisten und der EU die erbetenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem hat die EU ihre Besorgnis über den Fall Mahrami im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Iran zum Ausdruck gebracht.
Die EU hat 2002 einen Menschenrechtsdialog mit Iran aufgenommen. Die letzte Tagung fand im Sommer 2004 statt. Seitdem ist es trotz wiederholter Bemühungen der EU nicht gelungen, eine weitere Tagung anzuberaumen. Die EU hat Iran aufgefordert, unter Beweis zu stellen, dass er die Menschenrechte achtet und sich dem Menschenrechtsdialog mit der EU verpflichtet fühlt. Obwohl Iran kein konstruktives Engagement erkennen lässt, bleibt die EU offen für eine Diskussion über die Menschenrechte mit Iran, auch im Rahmen des Dialogprozesses.
In der Anfrage des EP ist von Gabor Dordi Tourani die Rede, es dürfte sich aber um denselben Fall handeln.
Anfrage Nr. 30 von Erna Hennicot-Schoepges (H-0048/06)
Betrifft: Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu staatlicher Forschung im Rahmen von Lissabon
Mit der Strategie von Lissabon haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, 1% ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) jährlich in die staatliche Forschung zu investieren.
Nach der Antwort der Kommission auf die Anfrage P-3230/05 geht aus Statistiken hervor, dass die Investitionen in F&E in Prozent des BIP zwischen 1999 und 2003 (dem letzten Jahr, zu dem Zahlen vorliegen) in der EU nicht wesentlich angestiegen sind, sondern praktisch stagniert haben: Kann der amtierende Präsident des Rates daher mitteilen, was die Präsidentschaft zu tun gedenkt, um zu erreichen, dass die Mitgliedstaaten diese Verpflichtung einhalten?
Im Rahmen des neuen Verwaltungssystems, das mit der im Jahre 2005 neubelebten Lissabon-Strategie eingeführt wurde, wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) quantitative Ziele für die Ausgaben für Forschung festzulegen.
In den ersten NRP, die Ende 2005 der Kommission vorgelegt wurden, haben 18 Mitgliedstaaten quantifizierte Ziele festgelegt. Insgesamt bleiben diese hinter dem für 2010 vorgesehenen Ausgabenziel von 3 % des BIP zurück, das wohlgemerkt zu zwei Dritteln von der Privatwirtschaft finanziert werden sollte. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass die von den Mitgliedstaaten genannten Ziele einem Anstieg der (öffentlichen und privaten) Forschungsausgaben auf 2,6 % des BIP im Jahr 2010 entsprechen – eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Stand, den die Frau Abgeordnete zu Recht als praktisch stagnierend bezeichnet (derzeit betragen die Forschungsausgaben im Schnitt 1,9 % des BIP, davon werden 55 % von der Wirtschaft finanziert). (1)
Auch wenn der politische Wille, der in diesen quantifizierten Zielen zum Ausdruck kommt, durchaus ermutigend ist, so würde das angestrebte Ergebnis doch erheblich hinter dem 3 %-Ziel zurückbleiben, das der Europäische Rat 2002 auf seiner Tagung in Barcelona gesetzt hat.
Folglich wird der Vorsitz immer wieder auf die Wichtigkeit des gemeinsamen Ziels von Barcelona hinweisen, das ein entscheidendes Mittel zum Erreichen der erforderlichen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren Konkurrenten darstellt, wobei es natürlich Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit mehr Mittel für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden.
Auf dieses Ziel wird im Rahmen des offenen Koordinierungsverfahrens, das die einzige auf Gemeinschaftsebene verfügbare Methode darstellt, um die Mitgliedstaaten zu verstärkten Anstrengungen in diesem Bereich anzuregen, kontinuierlich hingearbeitet.
Siehe Anhang zur Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: „Jetzt aufs Tempo drücken“, Dok. 5745/06 ADD 2, S. 19.
Anfrage Nr. 31 von Katerina Batzeli (H-0081/06)
Betrifft: Verwaltung der Richtlinie über genetisch veränderte Organismen (GVO)
Der Vorsitz hat die Fortführung der Erörterungen zur Annahme gemeinsamer Regelungen für die Koexistenz zwischen GVO und anderen Formen der Agrarerzeugung als eine seiner Prioritäten aufgenommen. Der Vorsitz ist sich darüber hinaus der Ansprüche von Verbrauchern, Umweltschutzorganisationen und Erzeugern bewusst, wobei eine Tendenz festzustellen ist, nach der in den Einzelstaaten ökologische und zertifizierte Erzeugnisse bevorzugt werden. Die derzeitige Richtlinie über GVO und der Ansatz der Kommission bei ihrer Verwaltung unterbinden die Umsetzung einer solchen Politik, was unter anderem wirtschaftliche Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hat, wie etwa Belege für die Auswirkungen der Koexistenz zwischen GVO und konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen sowie Schadensersatz für Erzeuger bei Verunreinigungen. Außerdem ist darauf hingewiesen worden, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Prüfungen ausschließlich auf Laborkriterien stützt, die oft sehr realitätsfremd sind.
Wird der Vorsitz die vorstehenden Überlegungen berücksichtigen, um die Art der Entscheidungsfindung auf Gemeinschaftsebene zu verbessern und zu verhindern, dass das derzeitige System überall umgesetzt wird?
Wird er die Art und Weise verändern, nach der die EFSA die Risikobewertung vornimmt, und damit ihre Rolle stärken?
Es freut mich sehr, dass die Frau Abgeordnete diese Frage gestellt hat, die voll und ganz den Anliegen des österreichischen Vorsitzes entspricht. So wird die Unterstützung des Parlaments für den Vorsitz bei seinen Bemühungen sehr wertvoll sein, auf Gemeinschaftsebene eine GVO-Politik einzuführen, die sich an den Erwartungen und den Bedenken der Öffentlichkeit orientiert und auch Gesundheitsschutz- und Umweltschutzaspekten gerecht wird.
Wie die Frau Abgeordnete betont, ergeben sich bei den GVO eine Reihe von Fragen hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. Überdies ist festzuhalten, dass die anstehenden GVO durch die Kommission (nach durchwegs positiver Begutachtung der EFSA) zugelassen werden, obwohl sich oftmals eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat gegen eine solche Zulassung ausspricht.
Der Rat (Umwelt) wird am 9. März 2006 eine eingehende Debatte über diese Problematik führen. Diese Debatte wird sich mit der Frage der Verbesserung in der Sicherheitsbewertung von GVO befassen sowie einer stärkeren Transparenz im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Das andere wichtige Problem, das durch die GVO aufgeworfen wird, ist das der Koexistenz zwischen den GVO und den konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen, d.h. der Schaffung eines wirksameren Schutzes der konventionellen und der ökologischen Kulturpflanzen gegen eine unbeabsichtigte Kontaminierung durch GVO.
Ich bestätige Ihnen, dass Anfang April in der österreichischen Hauptstadt eine von der Kommission vorbereitete Konferenz stattfinden wird. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden als Grundlage für eingehende Überlegungen des Rates im nächsten Mai dienen; der Rat wird – so hoffe ich – im Hinblick auf die Einführung gemeinsamer obligatorischer Regeln für die GVO-Koexistenz zu Schlussfolgerungen oder Empfehlungen kommen. Auf diese Weise könnten negative Auswirkungen vermieden werden, die von der Frau Abgeordneten zu Recht kritisiert werden.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der österreichische Vorsitz am kommenden 18. und 19. April in Wien eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema Vorsorgeprinzip im Rahmen der GVO-Politik plant.
Ich kann der Frau Abgeordneten daher versichern, dass sich der Vorsitz in allen Fragen, die sie im GVO-Bereich angesprochen hat, voll und ganz einbringen wird.
Anfrage Nr. 32 von Diamanto Manolakou (H-0096/06)
Betrifft: Intervention der tschechischen Regierung bei der tschechischen kommunistischen Jugend
Die tschechische Regierung interveniert willkürlich bei dem Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik (KSM) und droht, ihn zu verbieten, um diese Jugendbewegung des Landes zu kontrollieren. Der Grund für diese rücksichtslose und provokante Intervention der tschechischen Regierung gegen den KSM liegt in den politischen und ideologischen Ansichten der Organisation und ihrem großen Einfluss auf die Jugend. Der Angriff auf den KSM ist in Wirklichkeit auch auf die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens gerichtet, die politisch äußerst aktiv ist und sechs Vertreter im Europäischen Parlament hat. Dieses Verhalten ist Teil einer derzeit laufenden gegen Kommunisten gerichteten Kampagne und wird von der Mehrzahl der Völker abgelehnt.
Welche Maßnahmen beabsichtigt der Rat zu ergreifen, um das Fortbestehen des Kommunistischen Jugendverbands der Tschechischen Republik sowie allgemein die demokratischen Grundfreiheiten der tschechischen Jugend sicherzustellen?
Der Rat hat diese Frage nie erörtert, da sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Organe der Europäischen Union fällt.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 46 von Ioannis Gklavakis (H-0010/06)
Betrifft: Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse
In Griechenland, aber auch in anderen Ländern der EU ist der Obst- und Gemüseanbau ein sehr wichtiger Bereich der Landwirtschaft. In den letzten Jahren wurde dieser sensible Produktionssektor durch die Präferenzabkommen der EU mit Drittstaaten hart getroffen und verlor zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit. Für sein Überleben ist daher – insbesondere in Regionen der EU, wo er die einzige Beschäftigungsmöglichkeit für die Landbevölkerung darstellt – gemeinschaftlicher Schutz nötig.
Kann die Kommission den Zeitplan für die Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Obst- und Gemüse nennen? Wird sie einschneidend ausfallen? Oder ist die Kommission wie die wichtigsten Erzeuger in den Mitgliedstaaten der Auffassung, dass sich die Reform auf einige Verbesserungen beschränken sollte?
Gedenkt sie in ihre Vorschläge neue Maßnahmen für eine europäische Strategie aufzunehmen, die mit Initiativen wie Werbekampagnen, Marktforschung und Vertriebsnetzen im Interesse der gemeinschaftlichen Obst- und Gemüseerzeugung auf eine effizientere Förderung dieses landwirtschaftlichen Bereichs ausgerichtet ist?
Wird sie die Standpunkte und Stellungnahmen des Europäischen Parlaments ernsthaft in Erwägung ziehen oder wird das Parlament wie bei der Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Zucker erneut ostentativ übergangen werden?
Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 wird die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse im zweiten Halbjahr 2006 vorgestellt.
Mit Bezug auf die Schlussfolgerungen des niederländischen Ratsvorsitzes (November 2004) achtet die Kommission ihre Verpflichtungen im Hinblick auf die Folgenabschätzung und die Bewertungen zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) vor der Unterbreitung von Legislativvorschlägen.
Bewertungen zur GMO werden zurzeit von einem externen Berater vorgenommen. Parallel dazu wird von einer dienststellenübergreifenden Gruppe der Kommission auch die Studie zur Folgenabschätzung der verschiedenen Reformvarianten vorbereitet. Es wird damit gerechnet, dass die Endergebnisse beider Studien zum Ende des ersten Halbjahres 2006 vorliegen.
Nach Annahme der Entwürfe der Legislativvorschläge durch die Kommission erhält das Parlament die Gelegenheit, seine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Reform abzugeben. Die Kommission wird die Standpunkte und Bemerkungen des Parlaments prüfen, wie sie dies bei früheren Reformen geschehen ist, unter anderem bei der jüngsten Zuckerreform, die nicht nur auf dem ursprünglich vom Parlament vorgeschlagenen Umstrukturierungsfonds aufgebaut wurde, sondern auch eine ganze Reihe konkreter Beispiele für den Einfluss des Parlaments aufweist.
Anfrage Nr. 47 von María Isabel Salinas García (H-0012/06)
Betrifft: Reform der GMO Obst und Gemüse
Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 ist, wie angekündigt, auch die Vorlage des Vorschlags für die Reform der Verordnung über Obst und Gemüse enthalten.
Kann die Kommission angeben, wann genau sie diesen Vorschlag vorlegen wird? Kann sie vorab mitteilen, zu welchen maßgeblichen Schlussfolgerungen sie bei den Untersuchungen über die Auswirkungen der Reform gelangt ist?
Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 wird die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse im zweiten Halbjahr 2006 vorgestellt.
Derzeit werden Bewertungen zur GMO von einem externen Berater vorgenommen. Parallel dazu wird von einer dienststellenübergreifenden Gruppe der Kommission auch die Studie zur Folgenabschätzung der verschiedenen Varianten für die Reform vorbereitet.
Das Ergebnis der Bewertungsstudien wird zum Ende des ersten Halbjahres 2006 vorliegen. Die Kommission wird das Ergebnis auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Was die Folgenabschätzung betrifft, wird den Legislativvorschlägen ein Dokument über die Auswertung der verschiedenen Varianten für die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation Obst und Gemüse beigefügt.
Ausgehend davon vertritt die Kommission die Auffassung, dass es noch zu früh ist, Erläuterungen zum Inhalt der künftigen Vorschläge abzugeben.
Anfrage Nr. 48 von Dimitrios Papadimoulis (H-0024/06)
Betrifft: Finanzielle Vorausschau 2007-2013 und Reform der Agrarpolitik
In Ziffer 80 des Kompromisses über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 ist Folgendes festgelegt: „Der Europäische Rat fordert die Kommission deshalb auf, eine vollständige weitreichende Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der GAP, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich, abdeckt und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Auf der Grundlage dieser Überprüfung kann der Europäische Rat dann zu allen Punkten, die darin behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen. Die Überprüfung wird auch bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen Vorausschau berücksichtigt.“
Ist die Kommission der Auffassung, dass der oben genannte Wortlaut eine Reform der Agrarpolitik impliziert, insbesondere betreffend die Finanzierungsmethoden und die Höhe der Finanzierungen im Rahmen der GAP, und zwar vielleicht schon vor 2013?
Im Jahre 2003 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einer umfassenden Reform unterzogen. Seitdem wurde die neue einheitliche Betriebsprämienregelung auf die meisten Marktbereiche der GAP ausgedehnt, mit Ausnahme der Sektoren Wein, Bananen sowie Obst und Gemüse, bei denen in den Jahren 2006/2007 eine gesonderte Überprüfung vorgesehen ist.
Zwar enthielt die Reform von 2003 Überprüfungsklauseln für die neuen Instrumente und bestimmte Marktsektoren im Zeitraum 2007-2010, doch wurde sie im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates von Berlin, Göteborg und Brüssel, und zwar innerhalb des damals bis 2013 für die erweiterte EU festgelegten Agrarhaushaltsrahmens, vereinbart.
Wie der Herr Abgeordnete richtig erwähnt, erzielte der Europäische Rat im Dezember 2005 eine politische Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013, wobei die Kommission aufgefordert wurde, „eine vollständige weit reichende Überprüfung vorzunehmen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der GAP, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich, abdeckt, und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten“.
Die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 wird allerdings gegenwärtig im Rahmen des Trilogs zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission erörtert.
Solange der Wortlaut der endgültigen Entscheidung noch nicht bekannt ist, kann sich die Kommission folglich nicht dazu zu äußern, welche Folgen die Vereinbarung für die Methode und die Höhe der Finanzierungen im Rahmen der GAP haben kann. Die 2002 in Brüssel vereinbarte Obergrenze wird bis 2013 respektiert.
Anfrage Nr. 49 von Mairead McGuinness (H-0033/06)
Betrifft: Auswirkungen der Finanziellen Vorausschau für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums
Kann die Kommission darlegen, wie sie die Zukunft der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums angesichts des jüngsten Vorschlags der Mitgliedstaaten zur Finanziellen Vorausschau beurteilt, insbesondere des Vorschlags, wonach es den Mitgliedstaaten gestattet sein soll, bis zu 20% der einheitlichen Betriebsprämie für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitzustellen?
Hat die Kommission, da dieser Anteil von 20% von den Mitgliedstaaten nach ihrem eigenen Gutdünken verwendet werden kann, nicht Bedenken, dass dieser Ansatz den Anfang vom Ende eines gemeinsamen Konzepts für die Agrarpolitik in der EU bedeutet, und ist sie daher nicht der Ansicht, dass er unangemessen ist und verworfen werden sollte?
Die Vereinbarung, die von den Staats- und Regierungschefs im Dezember 2005 erzielt wurde, schafft Klarheit über die für Landwirte und ländliche Gemeinden verfügbaren Finanzmittel. Sie respektiert die 2002 in Brüssel erzielte Einigung über die Ausgaben für Direktzahlungen und Direktkosten. Allerdings sind alle Ausgaben für Markt- und Direkthilfen in Verbindung mit der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien innerhalb der Obergrenze für die EU-25 zu finanzieren. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Haushaltsdisziplin eingehalten werden muss, größer, und dies führt zu einem begrenzten Abbau der Zahlungen von direkten Einkommensbeihilfen für Landwirte in den alten Mitgliedstaaten.
Was die ländliche Entwicklung betrifft, liegt die von der Regierungschefs vereinbarte Betrag unter der von der Kommission vorgeschlagenen Größe sowie auch unter der im aktuellen Zeitraum verfügbaren Mittelausstattung. Dies kann natürlich unsere Fähigkeit zur Bewältigung der Herausforderungen, mit denen unsere ländlichen Gebiete konfrontiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der jetzt laufenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Lissabon-Agenda bzw. Natura 2000, beeinträchtigen.
Wichtig ist aber jetzt die Aufnahme der Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums für den neuen Planungszeitraum. Die Stellungnahme des Parlaments zu den auf dieser Tagung anzunehmenden Strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums wird daher ein sehr wichtiger Schritt nach vorn sein.
Die fakultative Modulation, die Umschichtung von Mitteln aus Direktzahlungen für Zwecke der ländlichen Entwicklung, wurde erstmals in der Agenda 2000 eingeführt, die es Mitgliedstaaten gestattete, auf freiwilliger Basis bis zu 20 % ihrer Direktzahlungen umzuverteilen. Von dieser Möglichkeit machten sehr wenige Mitgliedstaaten Gebrauch, daher wurde sie bei der Reform der GAP im Jahr 2003 durch eine EU-weite obligatorische Modulationsregelung ersetzt, die auf einem Freibetrag von 5 000 Euro beruhte. Nach Ansicht der Kommission stellt diese Regelung eine gerechtere, verständlichere und wirksamere Möglichkeit dar, um diese Umschichtung zu erreichen.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das vorgeschlagene System der fakultativen Modulation eine Reihe technischer Schwierigkeiten mit sich bringt. Die Anwendung der Modulation auf marktbezogene Ausgaben scheint technisch unmöglich zu sein. Aufgrund der fehlenden Kofinanzierungspflicht wird sich der Gesamtfinanzaufwand für ländliche Gebiete verringern, während die Abweichung von der Regel, dass die Ausgaben zwischen den verschiedenen Zielen ausgewogen sein sollten, den Beitrag für bestimmte Prioritäten der EU untergraben kann. In allen Fällen sollte die Regelung so festgelegt werden, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Vereinbarung von Programmen kommt, insbesondere für die Mitgliedstaaten, die von der Regelung keinen Gebrauch machen möchten.
Bei Annahme der Regelung in ihrer gegenwärtigen Form wäre es sinnvoll, ihre Funktionsweise im Rahmen der für 2008/2009 vorgesehenen allgemeinen Überprüfung des Haushaltsplans der Gemeinschaft zu prüfen, vor allem weil es, falls die fakultative Modulation zur Anwendung kommt, sehr schwierig wäre, mit der weiteren obligatorischen Modulation so zu verfahren, wie von der Kommission vorgeschlagen wurde.
Anfrage Nr. 50 von Georgios Papastamkos (H-0047/06)
Betrifft: Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92(1) des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie die Vorschläge für eine Verordnung KOM/2005/0694 end. und KOM/2005/0698 end., mit denen diese Verordnung abgeändert wird, verfügen über eine klare internationale Dimension zur Unterstützung dieser Erzeugnisse auf den Märkten. Die negativen Erfahrungen aufgrund der jahrelangen innergemeinschaftlichen Anfechtungen des ausschließlichen Rechts auf Verwendung der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, wie beispielsweise im Falle des griechischen „Feta“-Käses, zeigen aber, dass der wichtige Wettbewerbsvorteil eines solchen Schutzes für das Produkt auf internationaler Ebene abgeschwächt wird.
Welche Maßnahmen wird die Kommission treffen, damit solche Bezeichnungen künftig nicht zum Gegenstand langwieriger bürokratischer und rechtlicher Streitigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten werden? Wird sie spezifische Mechanismen zur Wiedergutmachung des moralischen und materiellen Schadens vorschlagen, der den Erzeugern von Produkten entstanden ist, deren Herstellungsverfahren und Bezeichnungen angefochten wurden?
Feta, eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) für eine griechische Käsesorte, wurde 2002 von der Kommission eingetragen. Mehrere Mitgliedstaaten beantragten gemäß Artikel 230 des Vertrags die Aufhebung der Eintragung. In seinem Urteil vom 25. Oktober 2005 bestätigte der Gerichtshof den Namen „Feta“ als geschützte Ursprungsbezeichnung für Griechenland. Dieser Fall ist nun entschieden, und das Ergebnis bedeutet Rechtssicherheit für Erzeuger und Verbraucher in Bezug auf den Schutz von Feta als g. U.
Die Kommission versteht die Bedenken des Herrn Abgeordneten hinsichtlich des langwierigen Rechtsverfahrens und der unter Umständen dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten. Das Klagerecht bei den Gerichten ist jedoch im Vertrag verankert. Die Kommission hat nicht die Absicht, Marktteilnehmer für die aus diesen Prozessen entstehenden Kosten zu entschädigen.
Mit dem Vorschlag zur Abänderung der Verordnung (EWG) 2081/92 strebt die Kommission allerdings an, das Eintragungsverfahren zu straffen und klarer zu gestalten, und das kann in der Folge dazu führen, dass sich der Spielraum für Rechtsstreitigkeiten verringert.
Betrifft: Förderung von Energiepflanzen und Biokraftstoffen
Wie steht die Kommission – vor dem Hintergrund der EU-Zuckerreform – zur Förderung von Energiepflanzen und Biokraftstoffen, um dafür zu sorgen, dass die Landwirte zum Anbau anderer Erzeugnisse übergehen können, und zur Schaffung finanzieller Anreize, mit denen sie bei dieser Umstellung unterstützt werden könnten?
Die Förderung von Energiepflanzen und Biokraftstoffen, um dafür zu sorgen, dass die Landwirte zum Anbau anderer Erzeugnisse übergehen können, ist ein Thema, dem die Kommission größtes Aufmerksamkeit widmet.
Im allgemeinen Kontext der EU-Politik zu erneuerbaren Energien verabschiedete die Kommission am 8. Februar 2006 „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“, die auf dem Biomasse-Aktionsplan des vorigen Jahres aufbaut. Schwerpunktmäßig richtet sich die Biokraftstoff-Strategie auf die Frage, wie wir mithelfen können, die Rohstoffproduktion zu entwickeln und den Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehr zu fördern.
Insbesondere für den Zuckersektor der EU stellen die Entwicklungen bei den Biokraftstoffen eine interessante Möglichkeit dar.
Mit der unlängst vereinbarten Reform der EU-Zuckerregelung, die den Zuckersektor durch die Einführung der „entkoppelten“ einheitlichen Betriebsprämie mit dem Reformprozess von 2003 in Einklang bringt, sollen Marktorientierung und Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Da es für Zuckerrüben, die zur Gewinnung von Bioethanol angebaut werden, keine Mengenbeschränkungen gibt, stellen Non-Food-Kulturen zur Gewinnung von Biokraftstoffen eine echte Chance für Zuckerrübenanbauer dar.
Darüber hinaus wird die Kommission noch vor Jahresende 2006 einen Bericht zur Umsetzung des Programms für Energiepflanzen vorlegen und gegebenenfalls mit konkreten Maßnahmen zur Förderung des Anbaus von Energiepflanzen aufwarten. Die Kommission plant eine Abänderung der entsprechenden Verordnung, sodass die als Non-Food-Kulturen angebauten Zuckerrüben für Flächenstilllegungszahlungen in Betracht kommen und Zuckerrüben für die im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 vorgesehene Energiepflanzenbeihilfe von 45 Euro pro Hektar als förderfähig gelten.
Anfrage Nr. 52 von Leopold Józef Rutowicz (H-0062/06)
Betrifft: Verordnung zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen
Der Verfasser möchte auf folgende Mängel des Vorschlags für eine Verordnung zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen aufmerksam machen: unpräzise Begriffsbestimmung des alkoholischen Getränkes „Wodka“ und Einordnung dieses alkoholischen Getränkes in Kategorie B. Der Verfasser ist der Ansicht, dass in diesem Fall Kategorie A richtig wäre.
Beabsichtigt die Kommission, Maßnahmen zur Beseitigung der oben erwähnten Mängel zu ergreifen?
Der von der Kommission am 15. Dezember 2005 angenommene „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen“ sieht die Einteilung von Spirituosen in drei Kategorien – „Brände“, „spezifische Spirituosen“ und „sonstige Spirituosen“ – vor.
Diese Klassifizierung wird aus Systemgründen vorgeschlagen und beruht auf objektiven Kriterien wie direkte alkoholische Gärung und Destillation, Einsatz von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs sowie Verwendung von Aromastoffen und Süßungsmitteln.
Erzeugnisse, die Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten, werden als „spezielle Spirituosen“ betrachtet, und die verschiedenen Erzeugnisse, die unter diese Kategorie fallen, werden in Anhang II des Vorschlags eindeutig definiert.
Wodka wird als „spezielle Spirituose“ unter Kategorie B eingestuft, weil er ausschließlich auf Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs basiert. Aus diesem Grund ist die Kommission nicht der Meinung, dass es sich hier um einen Fehler handelt, der korrigiert werden müsste.
Anfrage Nr. 53 von Rosa Miguélez Ramos (H-0068/06)
Betrifft: Reform der GMO für den Weinbausektor: Zeitplan
Die Kommission hat die Reform der GMO für Wein angekündigt. Die für das laufende Jahr geltenden Maßnahmen für diesen Bereich wurden bis zum Jahr 2010 festgelegt. Außerdem scheint die Kommission die Verfahren zur Gewährung von Beihilfen für die Landwirtschaft anhand eines einheitlichen Systems vereinfachen zu wollen.
In welchem Wirtschaftsjahr plant die Kommission die Reform anzuwenden, und welchen Zeitplan fasst sie für die Vorlage dieser Reform und die Debatte darüber ins Auge?
Hat die Kommission die Absicht, für die GMO Wein dieses Einheitssystem anzuwenden?
Die bestehende Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein, einer der wenigen vom GAP(1)-Reformprozess 2003-2005 bislang noch nicht berührten großen Agrarbereiche, soll überprüft und auf jeden Fall angepasst und wahrscheinlich reformiert werden, um die Weinbauern, -erzeuger und -händler auf den wachsenden Wettbewerb in der neuen globalen Marktsituation vorzubereiten. Aus diesem Grunde ist der Prozess der Überprüfung und Reform der GMO Wein in die Wege geleitet worden.
Hier ein Überblick über die anstehenden Arbeiten:
Die Arbeiten zur Folgenabschätzung haben gerade begonnen. Dazu gehört eine eingehende wirtschaftliche Analyse des gegenwärtigen Sachstandes (Markt und GMO) und möglicher Veränderungen. Der Bericht zur Folgenabschätzung wird mehrere Varianten (vom Status quo – dem Referenzszenario – bis hin zu einer weit gehenden Liberalisierung) und ihre wahrscheinlichen Auswirkungen umfassen; er soll bis Mitte 2006 abgeschlossen werden.
Im Rahmen dieses Zeitplans wird die Kommission alle Akteure des Sektors in die Folgenabschätzung und die Analyse einbeziehen. Eine der Initiativen dazu wird ein Forum für interessierte Kreise am 16. Februar 2006 sein.
Mitte 2006 wird eine Mitteilung an den Rat und das Parlament vorgelegt. Nach weiteren Konsultationen der Beteiligten einschließlich des Parlaments auf der Grundlage der Mitteilung wird dann im weiteren Jahresverlauf 2006 ein entsprechender Legislativvorschlag nachgereicht.
Derzeit lässt sich noch nicht genau sagen, in welchem Weinwirtschaftsjahr die Reform in Anwendung gebracht wird, da dies vom Prozess der Verhandlungen über die Vorschläge der Kommission abhängt.
Gemäß ihrer Mitteilung „Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in der Gemeinsamen Agrarpolitik“ vom 19.10.2005(2) plant die Kommission, einen Vorschlag für den Entwurf einer Verordnung vorzulegen, die die bestehenden Gemeinsamen Marktorganisationen einschließt. In dieser Mitteilung äußerte die Kommission die Absicht, dabei schrittweise vorzugehen(3), und wies ausdrücklich darauf hin, dass Sektoren wie z. B. Obst und Gemüse oder Wein, die in absehbarer Zeit wesentlich geändert werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden könnten.
Am 23. Dezember 2005 beschloss der in Brüssel tagende EU-Verwaltungsausschuss für Rindfleisch das sofortige Ende der EU-Subventionen für Schlachttiertransporte. Betrifft diese Regelung nur Schlachtvieh- oder auch Zuchtviehtransporte? Bezieht sich der Beschluss auch auf sonstige Tiertransporte? Ab wann sollen die Maßnahmen gelten?
Die Grundverordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Rind- und Kalbfleisch sieht vor, dass die Differenz zwischen den Preisnotierungen bzw. Preisen bestimmter lebender Rinder bzw. Rindfleischprodukte auf dem Weltmarkt und den Preisen in der Gemeinschaft innerhalb der in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Fristen durch Ausfuhrerstattungen ausgeglichen werden darf, soweit das notwendig ist, um ihre Ausfuhr zu ermöglichen.
Diese Erstattungen können deshalb nicht als Subventionen für Transporte lebender Tiere gelten.
Am 23. Dezember 2005 unterbreitete die Kommission dem Verwaltungsausschuss Rindfleisch den Entwurf einer Verordnung, der dem Zweck dient, die Erstattungen im Fall von lebenden Schlachtrindern abzuschaffen. Am selben Tag erließ die Kommission diese Verordnung, und die Veröffentlichung und das Inkrafttreten erfolgten am 24. Dezember 2005.
Seitdem sind Ausfuhrerstattungen im Fall von Lebendrindern begrenzt auf reinrassige weibliche Rinder bis zu einem Höchstalter von 30 Monaten, die in Bestimmungsländer außer Rumänien und Bulgarien ausgeführt werden.
Die Entscheidung zu diesem Schritt zeugt von der verbesserten Lage auf dem EU-Rindfleischmarkt und ist die Reaktion auf zunehmende Bedenken in der Öffentlichkeit gegen die Behandlung von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland verbracht werden.
Im Übrigen steht eine zusätzliche Stärkung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 an, die ausführlich die für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen geltenden Anforderungen bezüglich des Schutzes lebender Rinder beim Transport regelt. Der Erlass der geänderten Verordnung ist für die nahe Zukunft zu erwarten.
Anfrage Nr. 55 von Bart Staes (H-1184/05)
Betrifft: Zoll und Bekämpfung illegaler Abfalltransporte
Eine Stichprobe des europäischen Netzes IMPEL hat ergeben, dass 48 % aller Abfalltransporte aus der EU in Drittländer aus illegalen Abfällen bestehen – dies wurde bei Zollkontrollen in verschiedenen europäischen Häfen festgestellt. Gedenkt die Kommission, einen koordinierten Plan aufzustellen, der die Schulung und Sensibilisierung von Zollbediensteten hinsichtlich dieser Problematik vorsieht? In welcher Form soll dies geschehen, und gedenkt die Kommission, ein umfassenderes europäisches Konzept zu koordinieren und zu finanzieren? Wenn ja, wann soll dies geschehen, und welche Mittel sollen dafür bereitgestellt werden?
Illegale Abfalltransporte stellen eine Gefährdung der Umwelt dar. Daher verfolgt die Kommission sehr genau die Ergebnisse der vom IMPEL-Netz(1) durchgeführten Inspektionen. Das Netz stellte ermittelte einen beträchtlichen Anteil illegaler Abfalltransporte in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse der Inspektionen von IMPEL wurden den nationalen Behörden auf einem Treffen vorgelegt, das von der Kommission im September 2004 organisiert wurde und bei dem es um die Umsetzung des Abfallrechts ging.
Die IMPEL-Inspektionen vom Oktober 2005 zeigen, dass illegale Abfalltransporte nach wie vor in sehr großem Umfang stattfinden. Im November 2005 traf sich die Kommission mit Fachleuten für Abfalltransporte aus den Mitgliedstaaten und befasste sich dabei unter anderem mit diesen Fragen. Nach Auffassung der Kommission sollten die Bemühungen zur besseren Koordinierung und Sensibilisierung weiter intensiviert werden, um so gegen illegale Abfalltransporte vorgehen zu können. Daher plant die Kommission in diesem Jahr Schulungsmaßnahmen für nationale Behörden, z. B. Zolldienste, mit dem Ziel einer stärkeren Sensibilisierung und verbesserten Zusammenarbeit im Hinblick auf die Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften für Abfalltransporte.
Die Gemeinschaftsvorschriften für Abfalltransporte werden demnächst verschärft, wenn eine neue Verordnung von Parlament und Rat angenommen wird und in Kraft tritt. Diese Verordnung wird sich speziell mit Fragen illegaler Transporte befassen und Lücken bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften schließen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt, sodass sich illegale Transporte besser verhindern und feststellen lassen; außerdem werden Regeln für Inspektionen und Stichprobenkontrollen festgelegt.
Gemeinschaftsnetz für die Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts.
Anfrage Nr. 56 von Marian Harkin (H-1185/05)
Betrifft: Beschäftigungsbedingungen in einer erweiterten EU
In der schriftlichen Antwort auf meine mündliche Anfrage H-1078/05 zu den Auseinandersetzungen bei Irish Ferries und der Wiederanwendung der Fähren-Verordnung erklärte die Europäische Kommission am 13. Dezember 2005, dass zwar diesbezüglich keine anderen Legislativvorschläge vorgesehen seien, sie jedoch alle Möglichkeiten zur Lösung des Problems der Beschäftigungsbedingungen, insbesondere im innergemeinschaftlichen Personenverkehr, vom wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkt aus prüfen werde.
Kann die Kommission diese geplante Prüfung bitte eingehender erläutern und angeben, was sie unternehmen wird, um den Schutz der Rechte aller Arbeitnehmer - sowohl aus Drittländern als auch aus der EU - zu gewährleisten?
Die Kommission plant zum einen, umfassende und präzise Informationen sowie statistische Daten zum Arbeitsmarkt bei den Seeverkehrsliniendiensten innerhalb der Gemeinschaft zu sammeln und zum anderen, alle rechtlichen Auswirkungen der Anwendung der sozialen Bedingungen des Aufnahmestaates auf Schiffe von Drittländern, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligt sind, zu untersuchen.
Was die Rechte von Seeleuten betrifft, will die Kommission 2006 eine Mitteilung über Arbeitsnormen im Seeverkehr vorlegen. Darin soll die Einbindung des konsolidierten Seearbeitsübereinkommens, das die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) auf der 94. Seeschifffahrts-Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (7.-23. Februar 2006), wahrscheinlich aufgrund einer Vereinbarung der Sozialpartner, annehmen wird, in das Gemeinschaftsrecht erkundet werden. Dieses Übereinkommen fasst die von der IAO seit 1920 verabschiedeten Übereinkommen und Empfehlungen zu den Arbeitsnormen im Seeverkehr zu einem einheitlichen internationalen Rahmen zusammen.
Anfrage Nr. 57 von David Martin (H-1186/05)
Betrifft: Rückübernahmeabkommen mit Drittländern
Welche Fortschritte hat die Kommission bei den Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Drittländern erzielt?
Der Rat hat die Kommission bisher (Januar 2006) zur Aushandlung von Rückübernahmeabkommen mit 11 Drittländern bevollmächtigt: Marokko, Sri Lanka, Russland, Pakistan (Verhandlungsrichtlinien im September 2000 erhalten), Hongkong und Macao (Verhandlungsrichtlinien im Mai 2001 erhalten), Ukraine (Verhandlungsrichtlinien im Juni 2002 erhalten) sowie Albanien, Algerien, China und Türkei (Verhandlungsrichtlinien im November 2002 erhalten).
Die Abkommen mit Hongkong, Macao und Sri Lanka sind bereits in Kraft.
Die Verhandlungen mit Albanien und Russland sind abgeschlossen. Diese beiden Abkommen befinden sich zurzeit im Prozess der Ratifizierung (Inkrafttreten für Albanien voraussichtlich Anfang 2006, für Russland Anfang 2007).
Die Verhandlungen mit Marokko, Pakistan, der Türkei und der Ukraine laufen noch. Wir sind guter Hoffnung, dass die Verhandlungen mit der Ukraine, Pakistan und Marokko im ersten Halbjahr 2006 abgeschlossen werden können.
Die Verhandlungen mit China und Algerien sind offiziell noch nicht aufgenommen worden.
Anfrage Nr. 58 von Avril Doyle (H-1188/05)
Betrifft: Untersuchung des Vorwurfs staatlicher Verwicklung in Mordfälle in Nordirland
Der Rat hat auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 sein Engagement für die Förderung von Frieden und Aussöhnung über seine Unterstützung des Internationalen Fonds für Irland bekräftigt. Richter Cory, der sechs Mordfälle in Nordirland untersucht hat, in die der Staat verwickelt sein soll, hat empfohlen, dass in dieser Angelegenheit eine unabhängige öffentliche Untersuchung durchgeführt wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich von der Kommission wissen, ob die Durchführung einer solchen Untersuchung ihrer Auffassung nach durch das von der britischen Regierung 2005 eingebrachte Gesetz über die Einleitung einer Untersuchung („Inquiries Act 2005“) gewährleistet ist?
Seit Ende der Achtziger Jahre kommt Nordirland in den Genuss spezieller finanzieller Maßnahmen zur Unterstützung des Friedens und der Aussöhnung. Dies ist ein konkreter Ausdruck der europäischen Solidarität mit dem Friedensprozess, der auf das Belfast-Abkommen von 1998 zurückgeht.
1989 wurde die Europäische Gemeinschaft zu einem Hauptgeldgeber des Internationalen Fonds für Irland (IFI), einer internationalen Organisation, die durch einen Vertrag zwischen den Regierungen des Vereinigten Königreichs und Irlands eingerichtet wurde, um „den sozialen und ökonomischen Fortschritt zu unterstützen und den Dialog und die Aussöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu fördern”. Die Europäische Union unterstützt den IFI derzeit jährlich mit 15 Millionen Euro.
Ferner brachte die Europäische Gemeinschaft 1995 speziell für Irland und die irische Grenzregion ein Programm für Frieden und Aussöhnung (das Programm „PEACE“) auf den Weg. Das Ziel dieses Programms besteht darin, „die Fortschritte hin zu einer friedlichen und stabilen Gesellschaft zu festigen und die Aussöhnung in der Region zu fördern“. Seit dem Jahr 2000 setzt sich das Programm PEACE II für Erreichung dieses Ziels ein, und der Europäische Rat hat für den Zeitraum 2007 bis 2013 weitere 200 Millionen Euro bereitgestellt.
Damit ist das Engagement der EU für Frieden und Aussöhnung hinreichend unter Beweis gestellt.
Die Berufung eines Richters zur Untersuchung der Ereignisse in Nordirland ist eine Entscheidung über eine kritische Frage, die von den beteiligten Mitgliedstaaten ausgehend von ihren besonderen Kenntnissen der Region und des historischen Hintergrunds getroffen werden muss. Die Kommission ist nicht befugt, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern, und es wäre unangebracht, eine Stellungnahme zu einer möglichen künftigen Untersuchung abzugeben.
Anfrage Nr. 59 von Andreas Mölzer (H-1191/05)
Betrifft: Bettlerbanden zur Fußball-WM
Bettel-Touren aus Osteuropa werden zunehmend zu einem Problem, denn seit der Osterweiterung sind die polizeilichen Möglichkeiten gering. Bei einer Kontrolle in der bayrischen Landeshauptstadt stammten alle Bettler aus der slowakischen Stadt Rimavska Sobota – ein Indiz dafür, dass europäische Städte innerhalb der osteuropäischen Mafia zugeteilt werden. Im Zuge der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland im Juni und Juli erwartet die Polizei riesige professionell gesteuerte, perfekt organisierte Bettlerscharen. Als besonders alarmierend gilt die zunehmende Aggressivität, mit der in U-Bahnen und bei im Stau stehenden Autos vorgegangen wird.
Inwiefern ist sich die Kommission dieses Problems bewusst, und welche Maßnahmen hinsichtlich Bettlerbanden sind geplant?
Dieses Thema betrifft selbstverständlich alle europäischen Bürger, insbesondere angesichts der in diesem Jahr in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft.
Betteln ist ein offenkundiges soziales Problem, mit unerwünschten Folgen sowohl für die Bettler selbst als auch für die Menschen, die diesem Phänomen ausgesetzt sind.
Im Rahmen des Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beschäftigt sich die Kommission mit dem Ausbau der Koordination, der Kooperation und des Informationsaustauschs zwischen den Polizeikräften der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere das organisierte Verbrechen im Mittelpunkt steht. Betteln ist, sofern es in organisierter Form stattfindet, ein strafrechtliches Vergehen, beispielsweise dann, wenn es mit Menschenhandel verbunden ist, und es können die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Andererseits gibt es aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Probleme, die in Verbindung mit großen Sportveranstaltungen wie der Weltmeisterschaft auftreten, spezifische Maßnahmen, bei denen die Dienststellen der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Straftaten, öffentliche Unruhen und Gewalttätigkeit, die oft mit derartigen Ereignissen verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Im Rahmen des Haager Programms von 2004(1) ist die Kommission beauftragt worden, mehrere Initiativen zu entwickeln, die für dieses besondere Problem von Relevanz sein dürften. Die spezifischen Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang entwickelt werden sollen, sind im Einzelnen im Gemeinsamen Aktionsplan von Rat und Kommission zur Umsetzung des Haager Programms erläutert(2). Eine wesentliche Forderung des Haager Programms besteht darin, dass der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2008 dem Grundsatz der Verfügbarkeit unterliegt. Dies bedeutet konkret, dass Informationen zwischen den Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden sollten, ohne dass die Tatsache, dass dabei Binnengrenzen überschritten werden, ein Hindernis darstellt. An diesem Thema wird bereits gearbeitet, und die Kommission hat dem Rat vor kurzem einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss unterbreitet.
Die allgemeine polizeiliche Zusammenarbeit ist ebenfalls zu einem vorrangigen Anliegen geworden. Am 18. Juli 2005 hat die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Durchsetzung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten an den Binnengrenzen angenommen(3), und es fanden in der Folge monatliche Treffen der Arbeitsgruppe für die polizeiliche Zusammenarbeit statt. Ferner hat nunmehr die Europäische Polizeiakademie nach der am 20. September 2005 erfolgten Annahme eines Kommissionsvorschlags(4) den Status eines Organs der Union erhalten, was ein wesentlicher Fortschritt auf dem Wege zur Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Verständnisses sein dürfte. Weiterhin wurde ein Austauschprogramm für Polizeibeamte als Priorität in das AGIS-Programm(5) für 2006 aufgenommen. Alle diese Maßnahmen werden die Fähigkeit der nationalen Polizeikräfte, wirksamer gegen das grenzüberschreitende Verbrechen vorzugehen, verstärken.
Da diese Bettlerbanden offensichtlich organisiert sind, entwickelt die Kommission derzeit eine spezielle Strategie in Bezug auf die organisierte Kriminalität auf EU-Ebene, und vor kurzem wurde eine Mitteilung zu diesem Thema vorgelegt(6). Die wesentlichen Ziele dabei sind eine Verbesserung der Kenntnis dieses Phänomens und die Stärkung von Prävention, Untersuchungen und Kooperation im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität in der EU. Teil der Strategie ist auch eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen wie Interpol und Europol.
Der Herr Abgeordnete bringt verständlicherweise seine besondere Besorgnis im Hinblick auf die in diesem Jahr in Deutschland stattfindende Fußballweltmeisterschaft zum Ausdruck. Zusätzlich zu den oben erläuterten Initiativen unterstützt die Kommission aktiv die Entwicklung einer verbesserten Verbrechensverhütung sowie Kontrollinitiativen für internationale Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballwettkämpfe. Im Mittelpunkt steht dabei der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU mit dem Ziel, gemeinsame Normen für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung festzulegen. Insbesondere sei in diesem Zusammenhang auf die Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001(7) betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen, verwiesen. Darüber hinaus befasst sich eine Arbeitsgruppe des Rates mit den Aspekten der Gewalt, die bei Sportveranstaltungen und insbesondere anlässlich von Fußballspielen auftreten.
Die Kommission hat Initiativen entwickelt und erarbeitet derzeit noch weitere Initiativen, die erheblich dazu beitragen dürften, die Fähigkeit der nationalen Polizeikräfte zu stärken, grenzüberschreitende Straftaten in den Griff zu bekommen.
Rahmenprogramm zur Unterstützung von Polizei, Justizwesen und Rechtsberufen in den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern bei der Zusammenarbeit in Strafsachen und der Verbrechensbekämpfung.
Wie beurteilt die Kommission die ethischen Bedenken, die in vielen Mitgliedstaaten gegen die Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen durch EU-Mittel bestehen, und was hält sie von dem Vorschlag, stattdessen die Forschung mit adulten Stammzellen verstärkt zu fördern?
Die Kommission respektiert die von vielen Mitgliedstaaten geäußerten ethischen Bedenken. Die Vorschläge der Kommission zum 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung enthalten die deutliche Aussage, dass bezuschusste Forschungstätigkeiten die grundlegenden ethischen Prinzipien beachten müssen, einschließlich derjenigen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dargelegt sind. Die Standpunkte der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Im 6. Gemeinschaftlichen Rahmenprogramm für Forschung und Technologische Entwicklung beruhen alle Finanzierungsbeschlüsse in Bezug auf menschliche Stammzellenforschung auf einer sorgfältigen Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität(1) und des europäischen Mehrwerts des FT-Vorschlags, auf einer obligatorischen doppelten ethischen Überprüfung auf nationaler und auf Unionsebene und auf der Zustimmung eines Regelungsausschusses, der alle 25 Mitgliedstaaten vertritt.
Die Europäische Union finanziert in großem Umfang die Forschung im Bereich der erwachsenen Stammzellen. Zur Zeit verfügen lediglich sechs bezuschusste Projekte des 6. FT-Rahmenprogramms über eine Forschungskomponente, die sich mit menschlichen embryonalen Stammzellen beschäftigt, während mehr als 60 finanzierte Projekte sich mit erwachsenen Stammzellen beschäftigen (d.h. mehr als 90 % aller von der Union mitfinanzierten Stammzellen-Forschungsprojekte).
Die Vorschläge des 7. FT-Rahmenprogramms greifen jedoch möglichen Verbesserungen im weiteren Legislativverfahren im Anschluss an öffentliche Aussprachen beim Parlament und beim Rat nicht vor.
Wobei die Sachverständigen auch prüfen, inwieweit der Einsatz menschlicher Stammzellen erforderlich ist, um die in dem Vorschlag angeführten wissenschaftlichen Ziele zu erreichen.
Anfrage Nr. 61 von Frank Vanhecke (H-0001/06)
Betrifft: Von der Türkei ausgesprochenes Verbot für Schiffe unter zypriotischer Flagge
Am 29. Juli 2005 hat die Türkei ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, mit dem die Zollunion zwischen der EG und der Türkei auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausgeweitet wird. Gleichzeitig gab die Türkei eine Erklärung ab, in der es heißt, dass dieses Protokoll keine Anerkennung Zyperns beinhaltet. Am 21. September 2005 verabschiedete die EU eine Art Gegenerklärung, in der es heißt, dass die Erklärung der Türkei unilateralen Charakter hatte, kein Bestandteil des Protokolls ist und keine Folgen für die Verpflichtungen der Türkei gemäß dem Protokoll hat (Europäische Kommission, Fortschrittsbericht Türkei, SEK (2005)1426, 9. November 2005, Seite 40).
Im Dezember 2005 hat die türkische Regierung offiziell erklärt, dass die Türkei ihre Häfen und Flughäfen nicht für Schiffe und Flugzeuge unter zypriotischer Flagge öffnen wird. In ihrem Fortschrittsbericht vom November 2005 erklärte die Kommission, dass dies einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr bedeutet (S. 56).
Aus einer Quelle bei der Kommission hieß es, dass die Kommission zu Beginn jedes Kapitels deutliche Bedingungen stellen wird. Bei den jüngsten Erweiterungen wurde diese Strategie außerordentlich gehandhabt.
Wann werden nach Einschätzung der Kommission die Verhandlungen über das Kapitel „freier Warenverkehr“ beginnen? Wird die Kommission als Vorbedingung für die Eröffnung dieses Kapitels fordern, dass Ankara das von ihm für Schiffe und Flugzeuge unter zypriotischer Flagge ausgesprochene Verbot aufhebt?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nicht voraussagen, wann Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu dem konkreten Kapitel des freien Warenverkehrs aufgenommen werden. Die Voruntersuchung, also das Screening dieses Kapitels soll laut Plan im ersten Quartal 2006 abgeschlossen werden; anschließend wird die Kommission den Mitgliedstaaten über die Ergebnisse dieser Untersuchung berichten.
Wie bei allen Kapiteln wird der Screening-Bericht eine Empfehlung dazu enthalten, ob das Kapitel für die Verhandlungen geöffnet werden kann. Ist die Kommission der Meinung, dass die Verhandlungen zu einem bestimmten Kapitel nicht aufgenommen werden sollen, kann sie Richtwerte vorschlagen, nach deren Einhaltung die Eröffnung des Kapitels möglich wird. Gemäß den im Rahmen für die Beitrittsverhandlungen festgelegten Verfahren gehört zu diesen Richtwerten, je nach Kapitel, unter anderem „die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens, vor allem derjenigen, die sich auf die Zollunion EG-Türkei beziehen, sowie derjenigen, in denen sich die Anforderungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstands widerspiegeln“. Diesbezüglich ist im Beschluss des Rates über die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, die in den durch das Assoziierungsabkommen festgelegten Gremien überwacht wird, als eine kurzfristige Priorität verankert, dass die „Beseitigung aller Hindernisse für den freien Warenverkehr aufgrund der Diskriminierung von Beförderungsunternehmern aus den Mitgliedstaaten wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder zuvor angelaufener Häfen“ erforderlich ist.
Ferner macht die Kommission den Herrn Abgeordneten auf die Erklärung der EU vom 21. September 2005 aufmerksam, in der betont wird, dass „die Aufnahme von Verhandlungen über die einschlägigen Kapitel davon abhängt, dass die Türkei ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber allen Mitgliedstaaten nachkommt“.
Anfrage Nr. 62 von Salvador Garriga Polledo (H-0002/06)
Betrifft: Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union und ihren Institutionen
Kürzlich hat die Europäische Kommission einen Plan zur Verringerung der Anzahl der Übersetzer bekannt gegeben, der die spanische Sprache und die europäischen Bürger spanischer Sprache stark betrifft.
Welches sind die Auswirkungen auf den Haushalt, die dieser Beschluss für die Kommission hat?
Ist die Kommission der Auffassung, dass der Haushalt für die Sprachen zu hoch ist, wenn es darum geht, dass der Bürger uneingeschränkten Zugang zur Europäischen Union bekommen soll, vor allem, wenn man die besonderen Bemühungen um Kommunikation berücksichtigt, die die Europäische Union zu einer Zeit der institutionellen Krise unternehmen muss, wie die, die wir derzeit durchmachen?
Wie hoch berechnet die Kommission die Kosten für das Übersetzen und das Dolmetschen in andere nicht-offizielle Sprachen, die kürzlich von einigen Mitgliedstaaten der Union gefördert wurden?
Wie der Herr Abgeordnete sicher weiß, stellte die Erweiterung 2004 eine beispiellose Herausforderung für die Übersetzungsdienste der EU, vor allem der Kommission, dar. Angesichts des akuten Mangels an Übersetzungskapazitäten in den neuen Sprachen mussten drastische Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehörten die Verringerung der Nachfrage und die Vergrößerung der Übersetzungskapazität(1), um zu gewährleisten, dass die Kommission in der Lage ist, ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Übersetzung der Rechtsvorschriften und politisch bedeutsamen Dokumente in alle Amtssprachen nachzukommen.
Die Personalstrategie der Generaldirektion Übersetzung der Kommission ist ein internes Leitungsinstrument mit dem Ziel, die vorhandenen Personalressourcen so effizient wie möglich zu nutzen.
Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten gern versichern, dass die Gesamtzahl der Übersetzer und Dolmetscher nicht verringert werden soll; ein Teil der vorhandenen Übersetzungskapazität soll für Aufgaben in Verbindung mit Mehrsprachigkeit eingesetzt werden, z. B. Internet-Übersetzungen, Terminologiearbeit usw., für die zunehmender Bedarf besteht, da sie ein Mittel der Direktkommunikation mit den Bürgern darstellen.
Es wird weder haushaltspolitische Folgen noch irgendwelche negativen Auswirkungen für die Kommunikation der EU mit ihren Bürgern geben.
In Bezug auf die Übersetzung in andere Sprachen als den Amtssprachen der EU verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf die Schlussfolgerung des Rates vom 13. Juni 2005(2), in der erklärt wird, dass die mit der Umsetzung von Verwaltungsvereinbarungen zur Übersetzung in diese Sprachen verbundenen direkten und indirekten Kosten zu Lasten des betreffenden Mitgliedstaats gehen.
Anfrage Nr. 63 von María Esther Herranz García (H-0026/06)
Betrifft: Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union und ihren Institutionen
Die Europäische Kommission hat am 29. November 2005 einen Plan zur Verringerung der Zahl ihrer Übersetzer angekündigt. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die spanischen Übersetzer, bei denen ein Stellenabbau um 33% vorgesehen ist. Im Falle der spanischen Sprache ist die Kürzung besonders gravierend und überraschend, da Spanisch von über 45 Millionen Bürgern der EU und mehr als 400 Millionen Menschen auf der Welt gesprochen wird.
Außerdem steht Spanisch bei den am meisten gesprochenen Sprachen der Europäischen Union an fünfter Stelle, und bei den Sprachen, die als Fremdsprachen erlernt werden, nimmt es den fünften Platz ein. Die Zahl derjenigen, die innerhalb und außerhalb der Union Spanisch sprechen, nimmt ständig zu, und mit diesem Zuwachs nimmt das Spanische innerhalb der Union den ersten Platz ein. Die Verringerung der Zahl der Übersetzer würde die spanische Sprache im Hinblick auf die Übersetzung paradoxerweise auf den sechsten Platz absteigen lassen.
Welches ist der genaue Inhalt dieses Plans zur Verringerung der Zahl der Übersetzer, von dem bisher nur in den Medien zu erfahren war, und auf welche Rechtsgrundlage hat sich die Kommission gestützt, um zwischen „Verfahrenssprachen“ und den übrigen Amtssprachen zu unterscheiden?
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass sie dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit unverändert verpflichtet bleibt. Gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates(1) sind alle Amtssprachen der EU in Bezug auf die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften und anderen Schriftstücken von allgemeiner Geltung gleichberechtigt zu behandeln.
Das heißt, dass Spanisch denselben Status wie alle anderen Amtssprachen hat. Zudem wird kein Übersetzer/keine Übersetzerin seinen bzw. ihren Arbeitsplatz verlieren. Es wird auch keine Benachteiligung der betroffenen Übersetzer hinsichtlich der Einstufung, des Gehalts, der Laufbahnmöglichkeiten oder ähnlicher Aspekte geben.
Der Grundsatz der Mehrsprachigkeit ist nicht davon abhängig, wie viele Menschen eine Sprache sprechen, sondern ist eine demokratische Notwendigkeit: die EU-Bürger müssen sie direkt betreffende Dokumente in der Amtssprache ihres Heimatlandes lesen können, unabhängig davon, ob dies die Muttersprache von 40 Millionen oder 400 000 Menschen ist. Es ist daher nur logisch, dass Spanisch, Slowakisch, Niederländisch, Schwedisch und alle anderen Amtssprachen gleich behandelt werden, so dass allen EU-Bürgern die gleichen demokratischen Rechte gewährt werden.
Gleichwohl kann die Kommission gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates entscheiden, welche Amts- und Arbeitssprachen sie für ihre interne Kommunikation nutzt. Dies darf nicht mit der Verpflichtung zur uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit bei der Übersetzung von Dokumenten mit Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verwechselt werden.
Die Humanressourcen-Strategie der Generaldirektion Übersetzung der Kommission ist ein internes Managementinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich eingesetzt werden sollen. Im Allgemeinen brauchen die englische, die französische und die deutsche Sprachabteilung mehr Personal für die Aufbereitung von Originalen, die Übersetzung von aus den Mitgliedstaaten eingehenden Dokumenten usw.
Das Übersetzungspersonal wird in geeigneter Weise eingesetzt, um dem neuen und wachsenden Bedarf auch in anderen Sprachbereichen gerecht zu werden, so für Web-Übersetzungen, die Aufbereitung von Texten und ganz allgemein die Verstärkung der Mehrsprachigkeit in allen Bereichen der Kommissionstätigkeit.
Verordnung Nr. 1/1958, ABl. B 17 vom 6.10.1958, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen, ABl. L 156 vom 18.6.2005.
Anfrage Nr. 64 von Cristina Gutiérrez-Cortines (H-0029/06)
Betrifft: Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union und ihren Institutionen und Förderung der Amtssprachen
Die Europäische Kommission hat ihre Absicht veröffentlicht, die Anzahl der Übersetzer zu reduzieren, was dramatische Folgen für die spanische Sprache hat und eine eindeutige Diskriminierung dieser Amtssprache darstellt. Artikel 290 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft legt fest: „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft wird unbeschadet der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vom Rat einstimmig getroffen.“ Aufgrund dieses Artikels hat der Ministerrat im Jahre 1958 die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage angenommen, die (unter Beachtung ihrer verschiedenen Änderungen) ein Verzeichnis der Amtssprachen, bislang 21, umfasst. Außerdem beinhaltet sie, dass die Institutionen ihre Regelung der Sprachenfrage in ihren Geschäftsordnungen festlegen können.
Welches ist der Inhalt des Beschlusses der Kommission? Welche Rechtsgrundlage hat er?
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass die Gesamtzahl des Sprachendienstpersonals nicht reduziert werden wird. Die neue Strategie der Generaldirektion Übersetzung der Kommission ist ein internes Managementinstrument, d. h. kein Beschluss der Kommission, mit dem die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich eingesetzt werden sollen.
Das Übersetzungspersonal wird in geeigneter Weise eingesetzt, um dem neuen und wachsenden Bedarf auch in anderen Sprachbereichen gerecht zu werden, so für Web-Übersetzungen, die Aufbereitung von Texten und ganz allgemein die Verstärkung der Mehrsprachigkeit in allen Bereichen der Kommissionstätigkeit.
Die Kommission bleibt dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit und der Anwendung der Verordnung Nr. 1/1958(1) des Rates unverändert verpflichtet.
Verordnung Nr. 1/1958, ABl. P 17 vom 6.10.1958, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen, ABl. L 156 vom 18.6.2005.
Anfrage Nr. 65 von Maria Badia I Cutchet (H-0038/06)
Betrifft: Die Rolle der Sprachen in der Kommunikationsstrategie der Europäischen Union
Im Juli 2005 nahm die Europäische Kommission einen Aktionsplan für eine bessere Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa an. Parallel dazu unterbreitete die spanische Regierung Ende 2004 dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag zur Genehmigung des Gebrauchs der Sprachen Katalanisch, Galizisch und Baskisch – in Spanien auch Amtssprachen – unter bestimmten Voraussetzungen, unter anderem im Schriftverkehr der spanischen Bürger mit den EU-Institutionen, und zwar finanziert durch die spanische Regierung selbst.
Zwar haben bereits andere Gemeinschaftsinstitutionen eine diesbezügliche Vereinbarung angenommen, ich bin mir jedoch der politischen Schwierigkeiten dieses Vorschlags im Parlament bewusst. Da es sich jedoch um kein finanzielles Problem handelt, bin ich dennoch der Ansicht, dass die politischen Vertreter der Gemeinschaft die Bedeutung dieser Forderung verstehen müssten; hierdurch würde nicht nur der Schutz der reichen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, sondern auch eine Annäherung der Katalanisch, Galizisch und Baskisch sprechenden Menschen – unbeschadet des Kastilischen – an die Institutionen und Politikmaßnahmen der Union gewährleistet.
Ist die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass sie auch darum bemüht ist, den Bürgern das Lesen über die und die Verständigung mit den Gemeinschaftsinstitutionen in ihrer eigenen Sprache zu erleichtern, nicht auch der Auffassung, dass die Annahme dieser Vereinbarung eine stärkere Bürgernähe und politische Integration dieser Bürger in die EU fördern würde?
Die Kommission teilt die Auffassung der Frau Abgeordneten über die Bedeutung der Kommunikation mit den Bürgern in ihrer eigenen Sprache, um sie und die EU-Organe einander näher zu bringen.
Entsprechend der Aufforderung des Rates hat die Kommission am 21. Dezember 2005 ein Verwaltungsabkommen mit Spanien unterzeichnet, das allen Bürgern und Einwohnern Spaniens den Schriftverkehr mit der Kommission in einer durch die spanische Verfassung als Amtssprache anerkannten Sprache (Baskisch, Katalanisch und Galizisch) gestattet. Dieses Abkommen wird im Laufe des Jahres 2006 umgesetzt werden.
Anfrage Nr. 66 von Carlos Carnero González (H-0041/06)
Betrifft: Beibehaltung oder Änderung der Entscheidung, die Zahl der Übersetzer für Spanisch in der Europäischen Kommission zu verringern
Am 18. Januar d.J. beantwortete die Kommission meine schriftliche Anfrage P-4568/05 zur Verminderung der Zahl der Übersetzer für Spanisch in ihren Dienststellen. Abgesehen davon, dass ich die Argumente, die in der von Kommissionsmitglied Figel unterzeichneten Antwort vorgebracht werden, nicht teile, bin ich der Auffassung, dass er nicht vollständig deutlich macht, ob die Kommission die Anfang November 2005 in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Pläne aufrecht erhält, die u.a. eine unannehmbare Verringerung der Zahl der Übersetzer für Spanisch vorsahen, die solch wichtige Argumente, wie die Zahl der Sprecher dieser Sprache und ihr außerordentliches Wachstum sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union, nicht berücksichtigt. Bekräftigt die Kommission die genannten Pläne, oder hat sie beschlossen, sie in der von der öffentlichen Meinung, der spanischen Regierung und von mir gewünschten Richtung zu ändern, um nicht den außerordentlichen Mehrwert, den die Verwendung des Spanischen als eine ihrer Hauptamtssprachen für die EU hat, nicht zu beschädigen und jegliche Diskriminierung in Bezug auf Englisch, Französisch und Deutsch zu vermeiden?
Die Kommission wiederholt ihre Feststellung, dass gemäß der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates(1) Spanisch denselben Status wie jede andere Amtssprache hat.
In Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung hat die Kommission die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen, was bedeutet, dass für die Zwecke ihrer internen Kommunikation Übersetzungen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf angefertigt werden. Dies bleibt jedoch ohne Einfluss auf die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit bei der Übersetzung von Dokumenten mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass die Gesamtzahl des Sprachendienstpersonals nicht reduziert werden wird; ein Teil der vorhandenen Übersetzungskapazität wird für Aufgaben im Bereich der Mehrsprachigkeit wie Web-Übersetzungen, Terminologie usw. eingesetzt werden, bei denen ein zunehmender Bedarf besteht, da sie ein Mittel zur direkten Kommunikation mit den Bürgern darstellen.
Angesichts der geschilderten Sachlage sieht die Kommission keinen Grund, ihre Politik zu ändern.
Verordnung Nr. 1/1958, ABl. B 17 vom 6.10.1958, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen, ABl. L 156 vom 18.6.2005.
Anfrage Nr. 67 von Pilar del Castillo Vera (H-0067/06)
Betrifft: Übersetzung in der Europäischen Kommission
In der spanischen Presse wurde kürzlich über das Vorhaben der Europäischen Kommission berichtet, die Zahl der Übersetzer für Spanisch, die bei den Dienststellen der Kommission tätig sind, zu verringern.
Kann die Kommission mitteilen, wie die Pläne zur Reduzierung der spanischen Sprache konkret aussehen? Wie viele spanische Übersetzer will die Europäische Kommission konkret abbauen? Auf der Grundlage welcher Kriterien wird der Abbau erfolgen? Werden die Kriterien der Einwohnerzahl des Landes sowie die Zahl der Personen, die diese Sprache auf der ganzen Welt sprechen, berücksichtigt?
Die Strategie der Generaldirektion für Übersetzung der Kommission ist ein internes Managementinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen entsprechend der Bedarfsmanagement-Strategie so effizient wie möglich eingesetzt werden sollen. Diese Strategie wurde nach der Erweiterung im Jahr 2004 eingeführt, um dem erheblichen Mangel an Übersetzungskapazitäten in den neuen Amtssprachen entgegenzutreten(1) und hat zu einer Reduzierung der Anzahl der zu übersetzenden Dokumente geführt, was wiederum einen sinkenden Bedarf an Übersetzern in den Sprachen der alten Mitgliedstaaten nach sich zog. In diesem Zusammenhang hat es sich als notwendig erwiesen, einen Teil der vorhandenen Übersetzungskapazität für Aufgaben im Bereich der Mehrsprachigkeit, wie Web-Übersetzungen, Terminologiearbeit usw. einzusetzen, bei denen insofern ein wachsender Bedarf zu verzeichnen ist, als sie ein Mittel der direkten Kommunikation mit den Bürgern darstellen.
Diese Strategie erstreckt sich auf alle Sprachabteilungen und stellt in keiner Weise den Status irgendeiner Amtssprache in Frage.
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass die Gesamtzahl des Sprachendienstpersonals nicht reduziert werden wird; kein Übersetzer/keine Übersetzerin wird seinen bzw. ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Übersetzungspersonal wird in geeigneter Weise eingesetzt, um dem neuen und wachsenden Bedarf auch in anderen Sprachbereichen gerecht zu werden, so für Web-Übersetzungen, die Aufbereitung von Texten und ganz allgemein die Verstärkung der Mehrsprachigkeit in allen Bereichen der Kommissionstätigkeit.
Es wird auch keine Benachteiligungen von Übersetzern hinsichtlich der Einstufung, des Gehalts, der Laufbahnmöglichkeiten oder ähnlicher Aspekte geben.
Der Grundsatz der Mehrsprachigkeit ist nicht davon abhängig, wie viele Menschen eine Sprache sprechen, sondern ist eine demokratische Notwendigkeit: die EU-Bürger müssen sie direkt betreffende Dokumente in der Amtssprache ihres Heimatlandes lesen können, unabhängig davon, ob dies die Muttersprache von 40 Millionen oder 400 000 Menschen ist. Es ist daher nur logisch, dass z. B. Spanisch, Slowakisch, Niederländisch, Schwedisch und alle anderen Amtssprachen gleich behandelt werden, so dass allen EU-Bürgern die gleichen demokratischen Rechte gewährt werden.
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass sie dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit und der Anwendung der Verordnung Nr. 1/1958(2) des Rates unverändert verpflichtet bleibt.
Verordnung Nr. 1/1958, ABl. B 17 vom 6.10.1958, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft sowie zur Einführung befristeter Ausnahmeregelungen zu diesen Verordnungen, ABl. L 156 vom 18.6.2005.
Anfrage Nr. 68 von Yiannakis Matsis (H-0004/06)
Betrifft: Äußerungen von Hilmi Özkök zur Präsenz türkischer Streitkräfte in Zypern
Der Chef des türkischen Generalstabs Hilmi Özkök hat in seiner Neujahrsansprache 2006 auch auf das Zypernproblem Bezug genommen. So erklärte er unter anderem, die türkischen Streitkräfte seien in Zypern, um die Interessen der Türkei zu schützen und ihre geostrategische Rolle in der Region zu sichern. Diese Auffassung Özköks bestätigt, dass die Türkei nicht die Absicht hat, die illegale Besetzung der Republik Zypern, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, zu beenden. Sie verstößt gegen die Unabhängigkeit der Republik Zypern und steht im Widerspruch zu den Grundsätzen und Werten der EU und des Völkerrechts.
Welche Maßnahmen wird die Kommission zum Abzug der türkischen Streitkräfte aus der Republik Zypern, d. h. aus einem Mitgliedstaat der EU, ergreifen? Würde die Kommission im Rahmen dieser Maßnahmen den möglichst raschen Beginn des Abzugs der türkischen Streitkräfte aus der Republik Zypern sowie ihre Ersetzung durch eine europäische Truppe in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen unterstützen?
Wie die Kommission bei verschiedenen Gelegenheiten bekräftigt hat, unterstützt sie auch weiterhin voll und ganz die Wiederaufnahme der Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Hinblick auf eine umfassende Regelung der Zypernfrage unter Einbeziehung aller wesentlichen Themen wie Sicherheit, Verfassung, Eigentum und Hoheitsgebiet. Die Kommission hofft, dass solche Gespräche so bald wie möglich wieder aufgenommen werden.
Anfrage Nr. 69 von Antonio Masip Hidalgo (H-0014/06)
Betrifft: Bezeichnung der Fachrichtung plastische Chirurgie
In der neuen Nomenklatur, die von der EU für die medizinischen Fachrichtungen ausgearbeitet und mit dem System CONSLEG vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU veröffentlicht wurde (CONSLEG: 1993L0016-01/05/2004), wird die Fachrichtung der plastischen, wiederherstellenden und ästhetischen Chirurgie als „Ästhetische Chirurgie“ bezeichnet.
Diese Bezeichnung kann nicht hingenommen werden, denn mit der plastischen Chirurgie wird sehr viel mehr erreicht als mit der ästhetischen Chirurgie, es gibt in Europa keinen anerkannten Ausbildungsnachweis für Fachärzte für ästhetische Chirurgie, und hierdurch wird der Praxis der ästhetischen Chirurgie ohne jeglichen Ausbildungsnachweis, die von Leuten ausgeübt wird, die sich selbst als „Fachärzte für ästhetische Chirurgie“ bezeichnen, eine Legalität verliehen, wodurch eine Gefahr für die Bevölkerung auftreten kann, die sich Eingriffen unterzieht in dem Glauben, dass sie ordnungsgemäß ausgebildet und qualifiziert sind.
Kann die Kommission uns mitteilen, welche Maßnahmen sie in dieser Angelegenheit zu ergreifen gedenkt?
Verschiedene Berufsorganisationen plastischer Chirurgen haben die Kommission bereits darauf aufmerksam gemacht, dass in dem französischen Wortlaut der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise(1) für den Fachbereich der plastischen Chirurgie fälschlicherweise die Bezeichnung „chirurgie esthétique“ anstelle von „chirurgie plastique“ verwendet wird, und haben bei der Kommission angefragt, was sie unternehmen wird, um diesen Fehler auszuräumen.
Wie die Kommission den betreffenden Berufsorganisationen bereits mitgeteilt hat, wurde in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 93/16/EWG die korrekte Fachbereichsbezeichnung „chirurgie plastique“ verwendet. Im Jahr 2001 wurde die genannte Richtlinie durch die Richtlinie 2001/19/EWG geändert. Während des Legislativprozesses im Rat und im Parlament sowie bei der Übersetzung der letztgenannten Richtlinie ins Französische wurde statt der Bezeichnung „chirurgie plastique“ irrtümlicherweise „chirurgie esthétique“ verwendet.
Im Rahmen der Neugestaltung der durch die Richtlinie 2001/19/EWG geänderten Richtlinie 93/16/EWG als Teil der neuen Richtlinie 2005/36/EG über Berufsqualifikationen hat die Kommission das Generalsekretariat des Rates bereits auf diesen Fehler aufmerksam gemacht, damit dieser korrigiert und in eine „Berichtigung“ der neuen Richtlinie 2005/36/EG über Berufsqualifikationen aufgenommen werden kann, die gegenwärtig vorbereitet wird.
Die Tageszeitung „Financial Times” hat in ihrer Ausgabe vom 11. Januar 2006 darüber berichtet, dass Unternehmen sich scheuen, Pressekonferenzen abzuhalten, Presseinterviews zu geben oder sich in einem informellen Rahmen mit Medienvertretern zu treffen, weil sie fürchten, bestraft zu werden, wenn sie kursrelevante Informationen nicht unverzüglich entsprechend den neuen Bestimmungen der Richtlinie über Marktmissbrauch offen legen. Teilt die Kommission die Befürchtung, dass Unternehmen infolge der aktuellen Offenlegungsregeln vorsichtiger sind und Informationen deshalb nur zögerlich an Investoren oder die Medien weitergeben?
Die Richtlinie über Marktmissbrauch (Richtlinie 2003/6/EG und deren Umsetzungsmaßnahmen, d. h. die Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG, 2004/72/EG sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003) ist erst unlängst in den Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Mit ihr werden umfassendere und konsequentere Regeln für den Umgang mit Insider-Informationen auf den Finanzmärkten in ganz Europa eingeführt. In der Regel müssen Emittenten der Öffentlichkeit nun so schnell wie möglich die sie direkt betreffenden Insider-Informationen zukommen lassen. Wenn sie Insider-Informationen im normalen Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben an einen Dritten weitergeben, haben sie diese Informationen der Öffentlichkeit tatsächlich bekannt zu geben, und zwar entweder zeitgleich (bei absichtlicher Weitergabe der Information) oder unverzüglich (im Fall einer nicht absichtlichen Weitergabe). Diese Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der Dritte gegenüber dem Emittenten zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
Durch die Richtlinie über Marktmissbrauch achten die Emittenten (und andere Betroffene) aufmerksamer auf ordnungsgemäßes Verhalten in Bezug auf die Offenlegung von Insider-Informationen und gehen nunmehr verantwortungsbewusster mit dem Zugang Dritter zu diesen Informationen um. Die Kommission hält dies für eine begrüßenswerte Entwicklung. Darüber hinaus ist sie überzeugt davon, dass die gegenwärtigen und zukünftigen Aktionäre die Bemühungen der Gesellschaften anerkennen werden, den sich aus der Richtlinie über Marktmissbrauch ergebenden Offenlegungsregeln nachzukommen und die Öffentlichkeit stetig und aussagekräftig mit Informationen über ihre Tätigkeiten zu versorgen.
Die Kommission geht davon aus, dass in dieser früheren Phase der Anwendung der Richtlinie über Marktmissbrauch die Emittenten von den nationalen Wertpapierregulierungsbehörden beraten werden, die für die Überwachung und Durchsetzung der Marktmissbrauchsregeln zuständig sind. Die Kommission wird natürlich die Auswirkungen der Marktmissbrauchs-Richtlinie und ihrer Umsetzungsmaßnahmen auf das Funktionieren der EU-Wertpapiermärkte aufmerksam verfolgen und bewerten.
Anfrage Nr. 71 von Claude Moraes (H-0019/06)
Betrifft: Mittel der Kommission für KMU
Welche Möglichkeiten gibt es, um KMU im Umgang mit der Kommission zu unterstützen? Ein namhaftes Maschinenbauunternehmen in meinem Wahlkreis war Gegenstand einer EU-Betriebsprüfung und hatte erhebliche Probleme, als es darum ging, die Ergebnisse der Prüfung einzusehen. Die Kommission verfügt über beträchtliche Mittel, was für KMU häufig nicht der Fall ist. Wie kann die Kommission sicherstellen, dass Kleinunternehmen im Verkehr mit der Kommission gerecht behandelt werden? Auf welche Weise können KMU sich eingehend, angemessen und sachkundig beraten lassen?
Der Herr Abgeordnete bezieht sich auf den konkreten Fall eines Unternehmens, das einer EU-Rechnungsführungsprüfung unterzogen wurde. Angesichts des Fehlens weiterer Angaben fällt es der Kommission schwer, sich dazu zu äußern. In der Regel erfolgt jedoch eine Finanzierung von Projekten aus dem EU-Haushalt gemäß Artikel 60 Absatz 4 der Haushaltsordnung unter der Voraussetzung, dass diese einer Ex-post-Überprüfung unterzogen werden können. Die Kommission überprüft die Haushaltsordnung entsprechend Artikel 184 regelmäßig. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2005 statt und führte zu einem Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung(1), über den zurzeit mit dem Rat und dem Parlament verhandelt wird und der nach den Vorstellungen der Kommission am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Da Artikel 184 zufolge die Haushaltsordnung alle drei Jahre sowie immer dann überprüft wird, wenn es sich als notwendig erweist, steht die nächste Überprüfung für 2007/2008 und das Inkrafttreten für 2010 an.
Bei der Durchführung solcher Prüfungen wendet die Kommission die einschlägigen internationalen Normen an. Dazu gehört die Möglichkeit, zu den Ergebnissen und Empfehlungen des Prüfers Stellung zu nehmen, d. h. ein Unternehmen oder jede andere geprüfte Einrichtung hat somit die Möglichkeit, während des so genannten „kontradiktorischen Verfahrens“ der Kommission weitere Informationen zu übermitteln, die zu einer Revision der ursprünglichen Position führen können. Dies sollte schriftlich erfolgen (per Brief oder E-Mail), was für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erschwinglich sein dürfte.
Was den in der Anfrage angesprochenen eher allgemeinen Aspekt betrifft, so ist die Kommission bestrebt, die KMU zu unterstützen und möchte Folgendes hervorheben:
- Die Kommission hat im November 2005 eine Mitteilung über eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung angenommen, mit der ein politischer Gesamtrahmen für die KMU-Maßnahmen geschaffen werden soll. Sie sieht Maßnahmen vor, die die Berücksichtigung von KMU bei der Bewertung und Vorbereitung von EU-Rechtsvorschriften, die Vereinfachung der Vorschriften und die Verringerung der Verfahren für die Teilnahme von KMU an Gemeinschaftsprogrammen gewährleisten sollen. Die Kommission würde die Unterstützung des Parlaments für die weitere Verringerung der verwaltungsmäßigen Belastungen der KMU und für die Stärkung ihrer Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen begrüßen.
- Die Kommission hat die Funktion des KMU-Beauftragten aufgewertet, die nun von der stellvertretenden Generaldirektorin der GD ENTR(2) ausgeübt wird. Die KMU-Beauftragte und ihr Team haben die Aufgabe, die KMU-Dimension in die EU-Politiken zu integrieren, die KMU und ihre Vertreter anzuhören und ihre Anliegen gegenüber den verschiedenen Kommissionsdienststellen deutlich zu machen. Kontakt zur KMU-Beauftragten kann direkt über ENTR-SME-ENVOY@cec.eu.int
aufgenommen werden.
- Das EIC-Netzwerk (Euro Info Centre - EIC) bietet genaue, zielgerichtete und sachkundige Beratung für KMU in EU-Angelegenheiten einschließlich Gemeinschaftsprogrammen an. Es gibt annähernd 270 EICs und über 300 örtliche EIC-Kontaktstellen in ganz Europa. Die Kommission hat im Übrigen zwei neue Instrumente entwickelt, damit sich das Feedback seitens der KMU über das EIC-Netzwerk stärker auf die gemeinschaftlichen Entscheidungsprozesse auswirken kann: das „KMU-Feedback“ und das „KMU-Panel“. Das „KMU-Feedback” dient der Ermittlung von Schwierigkeiten, denen KMU bei der Umsetzung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften oder Maßnahmen begegnen, während das „KMU-Panel“ in Vorbereitung befindliche Rechtsvorschriften oder Maßnahmen innerhalb einer Gruppe lokaler KMU testen wird. So könnte sicherlich das nächstgelegene EIC das Problem des betreffenden KMU prüfen.
- Darüber hinaus wurden spezifische Instrumente und Maßnahmen entwickelt bzw. befinden sich in Planung, um die KMU besser über laufende und bevorstehende Programme zu informieren und ihre Teilnahme an EU-Programmen zu unterstützen. Beispiele dafür sind KMU-Helpdesks, lokale Kontaktpunkten sowie spezifische Ausschreibungen.
Anfrage Nr. 72 von Alejo Vidal-Quadras Roca (H-0022/06)
Betrifft: Anwendung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten
Vor kurzem wurde bekannt, dass die Regierung Kataloniens Patientenblätter dazu benutzt hat, den Gebrauch der katalanischen Sprache im Gesundheitswesen zu überprüfen. Nach der Richtlinie 95/46/EG(1) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch ihre Artikel 8, 11, 14 und 18 die Verarbeitung von Daten über Gesundheit ohne die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen untersagt, die Mitteilung der Zweckbestimmungen der Verarbeitung der Daten an den Betroffenen vorgeschrieben, den Personen das Recht garantiert, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen, und bestimmt, dass die Datenverarbeitungsvorgänge der Kontrollstelle vorab zur Prüfung gemeldet werden müssen. Nach Artikel 6 müssen die Daten „für … eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben“ werden.
Ist die Kommission der Auffassung, dass in dem erwähnten Fall alle diese Voraussetzungen erfüllt waren? Gedenkt die Kommission angesichts der Bedeutung des Schutzes der Grundrechte der Bürger, insbesondere der Privatsphäre, die spanische Regierung aufzufordern, den Sachverhalt zu erläutern?
Gemäß der Richtlinie 95/46/EG gelten personenbezogene Daten über den Gesundheitsstatus einer Person als „sensible Daten“, die besonders zu schützen sind. In Artikel 8 der Richtlinie wird die Verarbeitung personenbezogener Daten über den Gesundheitsstatus einer Person an spezielle Bedingungen geknüpft. So ist die Verarbeitung nur möglich, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder dies aufgrund von einzelstaatlichem Recht, das angemessene Garantien vorsieht, zulässig ist, z. B. zum Zweck der Gesundheitsversorgung, für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten oder wenn die Verarbeitung für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Der Richtlinie zufolge können die Mitgliedstaaten vorbehaltlich angemessener Garantien die Verarbeitung dieser sensiblen Daten aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses vorsehen.
Die Kommission möchte hervorheben, dass gemäß dem in der Datenschutz-Richtlinie verankerten System die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten für die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Hoheitsgebiet zuständig sind. Diese Behörden müssen angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Datenschutzbereich ergreifen und die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere durch Kontrollen oder Sanktionen verhüten bzw. beenden.
Die Kommission wird die spanischen Behörden um Auskünfte über die in der Anfrage genannten Fakten ersuchen, um festzustellen, ob die von der Generalidad de Cataluña durchgeführte Befragung mit den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere den Artikeln 7, 8, 10, 11, 18 und 20 vereinbar ist. Anhand der erhaltenen Informationen wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
Betrifft: E.coli in Lebensmitteln (Hartkäse) - unterschiedliche Grenzwerte bei der Einfuhr in Australien und der EU
Rechtliche Situation in der EU: Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005(1), in Kraft seit 1.1.2006, sind E.coli-Werte als Prozesshygienekriterien zu betrachten. Von fünf gezogenen Proben dürfen zwei zwischen 100 und 1000 E.coli pro Gramm liegen.
Rechtliche Situation in Australien: In Australien ist der zulässige Grenzwert für E.coli bei fünf gezogenen Proben völlig anders als in der EU. Hier darf von fünf Proben nur eine zwischen 10 und 100 E.coli je Gramm liegen, wobei es sich hierbei um kein Prozesshygienekriterium handelt, sondern um ein Verkehrskriterium, das dem Schutz des Verbrauchers dienen soll.
Dies stellt eine immense Wettbewerbsverzerrung dar und behindert EU-Käseexporte nach Australien.
Was unternimmt die Kommission, um dieses immense Handelshemmnis zu beseitigen?
Wenn die Grenzwerte nicht einheitlich vereinbart werden können, fordere ich die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei Importen in die EU auf die betreffenden Produkte die niedrigen australischen Grenzwerte Anwendung finden.
Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten, dass er sie auf das Thema aufmerksam gemacht hat, und versichert dem Parlament, dass diese Frage gegenüber Australien angesprochen wird, um die Lage zu klären.
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Abkommen) das Recht haben, in ihrem Lande ein Schutzniveau einzuführen, das sie für richtig halten, solange dies keine verschleierte, willkürliche oder diskriminierende Einschränkung des Handels bedeutet. Die Kommission wird die Maßnahme Australiens zu gegebener Zeit prüfen, um festzustellen, ob sie dem SPS-Abkommen entspricht, und das Parlament entsprechend informieren.
Betrifft: Aufklärung über das Elend in den Entwicklungsländern
Die Kommission möchte die EU den europäischen Bürgern wieder näher bringen. Teilt sie die Auffassung, dass den Bürgern der Union das Elend unserer Nachbarn in den Entwicklungsländern sehr am Herzen liegt, wie die vielen öffentlichen Demonstrationen zeigen? Wird die Kommission dieses Anliegen zum Schwerpunkt ihrer Kommunikationspolitik machen?
Der Charakter der EU, ihre institutionelle Komplexität und das Fehlen einer einheitlichen und homogenen öffentlichen „europäischen“ Meinung stellen große Herausforderungen für die Festlegung der Schwerpunkte der Kommunikationspolitik dar.
Die Kommission teilt die Auffassung, dass die europäische Öffentlichkeit die Außenhilfe der EU und ihre Rolle in der Welt relativ wenig wahrnimmt. Obgleich öffentliche Meinungsumfragen in Europa ergeben haben, dass die Europäer der Bereitstellung von Entwicklungshilfe äußerst positiv gegenüberstehen, assoziieren nur wenige die Europäische Union mit Entwicklungspolitik. Der Kommission ist dies sehr wohl bewusst, und sie stellt sich dieser Herausforderung zusammen mit den Mitgliedstaaten, anderen EU-Organen und internationalen Organisationen. Der Kommunikationsplan der Generaldirektion (GD) Entwicklung sieht vielfältige Maßnahmen sowohl in allen EU-Mitgliedstaaten als auch in unseren Partnerländern in Afrika, im karibischen Raum und im pazifischen Ozean (AKP) zur Bekanntmachung der europäischen Entwicklungspolitik vor. Um die verschiedenen Zielgruppen bestmöglich zu erreichen, hat die Kommission besonderen Schwerpunkt auf die informative Unterstützung von Presse und Medien gelegt. In Brüssel finden spezielle Fortbildungsseminare für Journalisten aus den neuen Mitgliedstaaten und aus den Partnerländern statt und wöchentlich bzw. monatlich werden elektronische Newsletters versandt. Im Jahr 2005 hat die Kommission auch verschiedene audiovisuelle Produkte entwickelt, um die Wahrnehmung der Entwicklungspolitik und insbesondere der Unterstützung Europas für die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele zu verbessern. Einige dieser Produkte wurden auch im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Informationskampagne anlässlich des UN-Weltgipfeltreffens im September 2005 eingesetzt. Die Kommission hat verschiedene TV-Spots produziert und auf den Markt gebracht und ebenso diverse Video-Pressemitteilungen als Service für die audiovisuellen Medien produziert und verbreitet. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang unsere Veröffentlichungen. Im September 2005 wurde eine spezielle Website über die wichtigsten europäischen Initiativen im Bereich der Entwicklungspolitik im Jahr 2005 und insbesondere über die Unterstützung Europas für die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele ins Netz gestellt und wird dieses Jahr weiter ausgebaut. Was den Kontakt zu den Menschen in Europa anbelangt, so ist der für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissar zufrieden mit der Reaktion auf seine Website sowie mit der Durchführung eines Internet-Chats mit europäischen Bürgern. Die Kommission wird im Jahr 2006 ihre Bemühungen auf diesem Gebiet weiter verstärken. Ihrer Auffassung nach sind diese Kommunikationsmaßnahmen entscheidend für die Sichtbarmachung ihrer Außentätigkeit. Es ist wichtig, dass wir mit den verschiedenen politischen und Kommunikationsinitiativen vermitteln, dass das europäische Engagement einen Mehrwert für Afrika und die afrikanische Entwicklung einen Mehrwert für Europa bedeutet. Die Kommission wird ihren Teil dazu beitragen, aber der Erfolg hängt letztlich von weiterem konstruktivem Engagement ab. Die EU stellt mehr als die Hälfte der internationalen öffentlichen Entwicklungshilfe bereit. Zweifellos verdient die EU mehr Aufmerksamkeit für ihren enormen Beitrag zur Bekämpfung und Beseitigung der Armut, und zwar auch für den Anteil, der direkt von den Mitgliedstaaten oder über internationale Organisationen bereitgestellt wird.
Die Staats- und Regierungschefs verkündeten zum Abschluss der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2005 eine „Zeit der Reflexion“ nach den negativen Abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden über die Europäische Verfassung. Bereits im Juli 2005 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung der Kommunikation in Europa. Diesem Aktionsplan folgte ein Plan D, den die Kommission im Oktober 2005 annahm. Dieser Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion sieht einen strukturierten Prozess vor, um eine öffentliche Debatte über die Zukunft der Europäischen Union anzuregen. Zu dem angestrebten Ziel, den Menschen anhand konkreter Erfolge und Projekte die Rolle Europas näher zu bringen und ein offenes Ohr für die Erwartungen der Bürger im Hinblick auf das künftige Vorgehen zu haben, gehört auch das eindeutige Eingehen auf die Grenzen Europas und seine Rolle in der Welt. Die Gruppe der für Außenbeziehungen zuständigen Kommissare nimmt diese Aufgabe ernst und stellt sich dieser Herausforderung gemeinsam.
Die Herausforderungen der heutigen Welt sind groß, aber die Kommission hat viel Positives zu vermitteln. Zusammen mit den Mitgliedstaaten, anderen EU-Organen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft wird die Kommission dies vermitteln und hören, was die Bürger zu sagen haben.
Der für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissar ist zusammen mit der für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie zuständigen Vizepräsidentin und anderen Kollegen persönlich mit der Bewältigung dieser Herausforderung befasst.
Die Vermittlung der Erfolge der EU-Entwicklungspolitik und der Außenhilfe gegenüber den Bürgern war, ist und wird auch künftig ein vorrangiges Anliegen der Kommission sein.
Anfrage Nr. 75 von Georgios Toussas (H-0031/06)
Betrifft: Küstenschifffahrt in Griechenland
In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme mahnt die Kommission Griechenland wegen Nichtumsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und fordert sie das Land auf, willkürliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Probleme der Seeleute und ganz allgemein der Erwerbsbevölkerung auf den Inseln weiter verschärfen und die Gefahren für die Sicherheit der Schifffahrt und den Umweltschutz erhöhen werden, was eine Welle des Protestes hervorgerufen hat.
Ist die Kommission der Auffassung, dass die Abschaffung der objektiven Kriterien von Tonnage und PS-Zahl der Schiffe für die Zusammensetzung der Mannschaft, die Festlegung der Altersgrenze für die Stilllegung überalterter Schiffe sowie die vollständige Liberalisierung der Fahrpreise in der Touristenklasse den Nutzern dieser Dienstleistungen, der Beschäftigung und der Entwicklung von Insel-Griechenland zugute kommen werden, oder glaubt sie, dass dies ausschließlich den Interessen und dem Gewinnstreben der Schifffahrtsgesellschaften dient und sie deshalb ihren Standpunkt überprüfen sollte?
In der am 19.12.2005 an Griechenland gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme verwies die Kommission auf die notwendige Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 3577/1992(1), mit der das Grundprinzip des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Kabotagedienste angewendet wird.
Die Öffnung dieser Dienstleistungen für den Wettbewerb ermöglicht es, sie zu den geringsten Kosten für die Fahrgäste und die Allgemeinheit zu optimieren. Falls private Initiativen nicht ausreichen, können gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen festgelegt werden. Auch wenn der EG-Vertrag die Besonderheit der Inselregionen berücksichtigt, können dennoch nicht automatisch alle Kabotageleistungen als öffentliche Dienstleistungen gelten. Griechenland muss für jede der betroffenen Strecken begründen, dass für sie die Notwendigkeit der geforderten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen besteht.
Die Kommission hat in ihrer begründeten Stellungnahme die in den griechischen Rechtsvorschriften für die Stilllegung veralterter Schiffe festgelegte Altersgrenze nicht bemängelt.
Die begründete Stellungnahme der Kommission impliziert keine vollständige Liberalisierung der Fahrpreise in der Touristenklasse. Die Kommission hat lediglich festgestellt, dass für nahezu alle Insellinien Preisobergrenzen gelten, ohne dass der Beweis erbracht oder eine Beweisführung auch nur versucht worden wäre, dass für die Gesamtheit der in Betracht kommenden Linien die Marktkräfte allein nicht ausreichen würden, um ein im Sinne der gemeinwirtschaftlichen Anforderungen zufrieden stellendes Preisniveau zu sichern. Es ist jedoch festzustellen, dass es mehrere das ganze Jahr über stark befahrene Linien gibt, auf denen mehrere Unternehmen tätig sind, für die die Notwendigkeit solcher Obergrenzen nicht nachgewiesen wurde.
Was die Zusammensetzung der Mannschaften anbelangt, stellte die Kommission fest, dass die griechischen Rechtsvorschriften ausschließlich in Abhängigkeit von der Tonnage eines Schiffs, der zulässigen Anzahl der Fahrgäste und der Jahreszeit festlegen, wie viele Seeleute jeder Kategorie auf diesem Schiff eingesetzt werden müssen. Indem den Unternehmen mit dieser Regelung untersagt wird, den jeweiligen Schiffstyp und seine jeweiligen spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen, sind sie in ihrer Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen eingeschränkt, ohne dass die Notwendigkeit für die fragliche Regelung unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und des Umweltschutzes nachgewiesen worden wäre.
Verordnung des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage), ABl. L 364 vom 12.12.1992.
Anfrage Nr. 76 von Michael Gahler (H-0034/06)
Betrifft: Sprachenpolitik der Europäischen Kommission
Warum gibt es eine Regelung in der Kommission, nach der angehende Referatsleiter ein Vorbereitungsprogramm ausschließlich in französischer und englischer Sprache zu absolvieren haben, wodurch die erforderliche Sprachkompetenz künstlich auf diese Sprachen reduziert und im Ergebnis die deutsche Sprache, welche die zweitgrößte verstandene Sprache in der EU und Arbeitssprache der Kommission ist, diskriminiert wird? Wie verträgt sich diese Praxis mit der von der Kommission propagierten Politik der „Mehrsprachigkeit“, also Muttersprache plus zwei Fremdsprachen? Ist die Kommission bereit, das erforderliche Vorbereitungsprogramm in der Form anzubieten, dass die Betreffenden jeweils selbst zwei der drei Sprachen auswählen, in denen sie diese Kurse absolvieren möchten?
Würde die Kommission eine Regelung vorziehen, die bei den beiden auszuwählenden Sprachen auf jeden Fall die Wahl der Muttersprache ausschließt, so dass die „freie Auswahl“ zwischen den drei Sprachen „nur“ für die Angehörigen der 17 „Nicht-Arbeitssprachen“ gewährleistet wäre? Ist die Kommission darüber hinaus bereit, in vergleichbaren Situationen und Konstellationen in geeigneter Form auf eine nicht nur formelle Gleichbehandlung von Deutsch und Französisch hinzuwirken, sei es positiv - wenn Französisch, dann auch Deutsch - oder negativ - wenn kein Deutsch, dann auch kein Französisch?
Der vorbereitende Management Kurs der Kommission unter der Bezeichnung „ First Steps in Managing People“ soll zukünftigen Referatsleitern die Möglichkeit bieten, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu trainieren, die sie für eine erfolgreiche Wahrnehmung ihrer leitenden Funktion benötigen. Mit diesem Kurs sollen nicht die Sprachkenntnisse der Teilnehmer geprüft oder geschult werden. Der Beschluss, diesen speziellen Kurs nur in französischer und englischer Sprache anzubieten, trägt zum einen dem Umstand, dass dies de facto die Sprachen sind, die Führungskräfte bei ihrer täglichen Arbeit am meisten einsetzen (im Unterschied zu den Sprachen, die sie bei ihrer Arbeit verwenden können) sowie zum anderen der Notwendigkeit Rechnung, das Kriterium der Mehrsprachigkeit mit der Erfordernis eines effizienten Einsatzes der für die Fortbildungsmaßnahmen insgesamt bereitgestellten Mittel zu vereinbaren.
Sprachkenntnisse werden in speziell dafür vorgesehenen Kursen vermittelt, die insgesamt 28 Sprachen abdecken. Alle Beamten und Bediensteten haben im Einklang mit der Politik der Mehrsprachigkeit der Kommission und den spezifischen Erfordernissen der jeweiligen Dienststellen die Möglichkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten in jeder dieser Sprachen zu erwerben und diese weiterzuentwickeln. Zusätzlich werden den Führungskräften der Kommission individuelle und intensive Sprachkurse als Alternative zu den Standardkursen mit den Schwerpunkten Deutsch, Französisch und Englisch angeboten.
Anfrage Nr. 77 von Georgios Karatzaferis (H-0035/06)
Betrifft: Mittelabruf von Seiten des griechischen Kulturministeriums
In der griechischen Presse („TO VIMA“, 24.1.2006) war zu lesen, dass der griechische Ministerpräsident Karamanlis - der seit fast zwei Jahren auch Kulturminister ist - in diesem Zeitraum insgesamt nur 9,5 Stunden in seinem Büro im Kulturministerium verbracht hat, um dort mit Persönlichkeiten aus Kultur und Literatur zusammenzutreffen, wobei er den Ausschuss für Bildung und Kultur, dessen bezahlte Mitglieder seit einem Jahr regulär ihr Gehalt beziehen, nur ein einziges Mal einberufen hat. Der Abruf von Gemeinschaftsmitteln von Seiten des Kulturministeriums für die Gegenwartskultur erreicht eine Quote von knapp 6 %. Aus welchem Grund ist dieser Mittelabruf derart gering?
Der Herr Abgeordnete spricht in seiner Frage die Abrufrate von Gemeinschaftsmitteln für „Gegenwartskultur“ durch das griechische Kulturministerium an.
Die Kommission bittet den Herrn Abgeordneten, die ausführliche Antwort einzusehen, die sie auf die schriftliche Anfrage P-5020/05 von Herrn Sifounakis zum gleichen Thema gegeben hat.
Anfrage Nr. 78 von Irena Belohorská (H-0040/06)
Betrifft: Reproduktive Gesundheit von Frauen
Ohne gesunde junge Leute lassen sich die Ziele der Lissabon-Strategie nicht erreichen. Deshalb ist die reproduktive Gesundheit von Frauen von entscheidender Bedeutung für die Ankurbelung der europäischen Wirtschaft.
1997 veröffentlichte die Kommission einen Bericht zur gesundheitlichen Situation der Frauen in der EU-15 (KOM(1997)0224 endg.). Beabsichtigt die Kommission im Anschluss an den Beitritt 10 neuer Mitgliedstaaten die Erhebung von Daten zur gesundheitlichen Situation der Frauen und die Erstellung eines vergleichbaren Berichts für die EU-25? Wird dieser Bericht gegebenenfalls gynäkologische und obstetrische Daten enthalten?
Im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Kommission das EU-Projekt REPROSTAT (Reproductive Health Indicators in the European Union) ins Leben gerufen. Dieses Projekt beinhaltet eine endgültige Mindestliste empfohlener Indikatoren, die die EU-Mitgliedstaaten verwenden können, um die Reproduktionsgesundheit zu überwachen. Die entsprechenden Kernindikatoren sind definiert als Indikatoren, die für die Überwachung der Reproduktionsgesundheit und die damit zusammenhängende gesundheitliche Versorgung wesentlich sind. Sexualgesundheit und Sexualgewalt wurden ebenfalls als wichtige Aspekte der Reproduktionsgesundheit benannt.
Der aktuelle Arbeitsplan für 2006 zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit enthält die Aktion „Operating the health information and knowledge system“, die die Erstellung von Berichten der EU-25 zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsproblemen sowie zur Sexual- und Reproduktionsgesundheit umfasst.
Darüber hinaus enthält der Arbeitsplan für 2006 als vorrangiges Ziel der EU die Entwicklung und Definition von Indikatoren zur Verbesserung einschlägiger Informationen zur gynäkologischen Gesundheit und Menopause.
Von Seiten der Kommission besteht großes Interesse an der Erstellung eines aktualisierten EU-25-Berichts zur Gesundheit der Frauen, in dem auch Fragen der reproduktiven Gesundheit und gynäkologische Probleme behandelt werden. Dieser Bericht sollte nach den Vorgaben des Arbeitsplans für 2006 für die Umsetzung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit erstellt werden. Die Kommission sieht der Einreichung entsprechender Projektvorschläge entgegen, damit diese Arbeit vorangebracht werden kann.
Anfrage Nr. 79 von Panagiotis Beglitis (H-0046/06)
Betrifft: Vorschlagspaket des türkischen Außenministers Gül zur Zypern-Frage - Erklärungen von Kommissionsmitglied Rehn
Die Mitteilung von Herrn Rehn vom 25.1.2006 wirft ernste Fragen zur institutionellen und politischen Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge des Gemeinschaftlichen Besitzstandes und der europäischen Legalität auf. Glaubt das zuständige Kommissionsmitglied tatsächlich, dass der Versuch der türkischen Regierung, Verpflichtungen, die sich aus der Unterzeichnung des Zollunions-Abkommens und dem Beschluss des Ministerrats vom 3.10.2005 zur Aufnahme der Beitrittsverhandlungen ergeben, mit der Verstärkung der Beziehungen und der Aufwertung des türkisch-zypriotischen Regimes aufzurechnen, Gegenstand aufmerksamer Prüfung und ein Bemühen um Fortschritte in der Zypern-Frage sein können? Weshalb stimmt die Kommission, anstatt pflichtgemäß auf der rechtzeitigen Ratifizierung und der uneingeschränkten Anwendung des Protokolls über die Zollunion zu bestehen, in ihrer Mitteilung im Grunde der Änderung der Agenda der Verpflichtungen des Bewerberlandes Türkei zu und trägt sie auf diese Weise dazu bei, die Türkei von „Schuldgefühlen“ gegenüber ihren vertraglichen Verpflichtungen freizumachen? Welchen wirklichen Zielen dient diese Geste der Kommission, wenn die Türkei damit die Möglichkeit erhält, mit der Kommission zu feilschen und letztlich selbst die Beschlüsse des Europäischen Rates und des Ministerrats zu untergraben und aufzuheben?
Die Kommission ist bereit, sämtliche Bemühungen um Fortschritte im Hinblick auf den gegenwärtigen Stillstand in der Zypern-Frage zu prüfen. Langfristig unterstützt sie die zügige Wiederaufnahme der Gespräche unter Führung der Vereinten Nationen für eine umfassende Lösung des Zypern-Konflikts.
Diese Position findet sich auch in der Erklärung des Erweiterungskommissars vom 25. Januar 2006 zur Zypern-Initiative der Türkei wieder. In der Erklärung wurde nicht auf den Inhalt des Vorschlags eingegangen, sondern auf die Notwendigkeit einer gründlichen Analyse hingewiesen. Die Kommission ist bereit, einen Beitrag zur Erörterung des Vorschlags zu leisten, wenn die betroffenen Parteien darauf eingehen.
Aus Sicht der Kommission besteht keine Konditionalität bzw. kein Zielkonflikt zwischen dem Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara über die Erweiterung der Vereinbarung, einschließlich der Zollunion zwischen der EU und der Türkei, auf die zehn neuen Mitgliedstaaten und der direkten Handelsregelung für Nordzypern.
Am 29. Juli 2005 unterzeichnete die Türkei das Ankara-Protokoll, und es wird von ihr erwartet, dass sie das Protokoll vollständig umsetzt. Die Kommission wird diesen Prozess überwachen.
Am 26. April 2004 brachte der Rat seine Entschlossenheit zum Ausdruck, die Isolation der türkischen Gemeinschaft in Zypern zu beenden. Als Reaktion auf die Initiative des Rates schlug die Kommission am 7. Juli 2004 ein entsprechendes Paket von Hilfs- und Handelsmaßnahmen vor und hofft, dass der Rat bald eine Entscheidung auf dieser Grundlage treffen wird.
Anfrage Nr. 80 von Erna Hennicot-Schoepges (H-0049/06)
Betrifft: „Mobile“ Sozialversicherung für Künstler
Eines der Haupthindernisse für die Mobilität der Künstler innerhalb der Europäischen Union ist das Fehlen eines Sozialversicherungssystems, das der Mobilität der Künstler Rechnung trägt. Da für die in verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegten Beitragszeiten die jeweiligen nationalen Vorschriften gelten, eröffnen die Beiträge nicht immer Anspruch auf eine Leistung.
Erwägt die Kommission nicht, dem Aspekt der Mobilität Rechnung zu tragen, indem sie ein Pilotprojekt für ein „mobiles“ Sozialversicherungssystem, das der Besonderheit des Künstlerberufs gerecht wird, in die Wege leitet?
Es gibt keine Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten auf Gemeinschaftsebene. Folglich sind die Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihrer Sozialversicherungssysteme zuständig. Allerdings besteht eine Koordinierung dieser nationalen Systeme der sozialen Sicherheit.
Ziel dieser mit den Verordnungen 1408/71(1) und 574/72(2) eingeführten Koordinierung ist es, Personen die Möglichkeit zu geben, innerhalb der Europäischen Union zu- und abzuwandern, ohne dass sie ihre Ansprüche auf dem Gebiet der soziale Sicherheit verlieren. Diese Koordinierung trifft auf Arbeitnehmer zu, für welche die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten und die innerhalb der Europäischen Union zu- und abwandern. In diesem Sinne gilt sie auch für Künstler.
Um Verluste an Ansprüchen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit für Personen zu vermeiden, die innerhalb der EU zu- und abwandern, sieht die Koordinierung vor allem eine Regelung vor, wonach die Beitragszeiten zusammengerechnet werden, d. h. die in einem Mitgliedstaaten zurückgelegten Beitragszeiten werden berücksichtigt und begründen einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates, so dass Beitragszeiten niemals verloren gehen.
Die Kommission macht den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam, dass nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts keine Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Systems der sozialen Sicherheit für Künstler auf Gemeinschaftsebene besteht.
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ABl. L 149 vom 5.7.1971.
Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ABl. L 074 vom 27.3.1972.
Anfrage Nr. 81 von Astrid Lulling (H-0050/06)
Betrifft: Bienenzucht und Pflanzenschutzmittel
Das Europäische Parlament hatte in seiner Entschließung P5(2003)0410(1) die Kommission aufgefordert, vorbeugende Maßnahmen bezüglich der Verwendung neuer Generationen von remanenten neurotoxischen Produkten zu treffen, insbesondere durch die Einsetzung eines Ausschusses von Bienenzuchtexperten im Hinblick auf eine Anpassung der Zulassungsprotokolle für diese Produkte unter Berücksichtigung der Gesundheitsprobleme bei Bienenstöcken.
Was hat die Europäische Kommission auf diese Forderungen hin unternommen? Wie kann die Kommission weiterhin neurotoxische Moleküle auf der Grundlage von Zulassungsverfahren genehmigen, bei denen die Evaluierungsprotokolle überholt sind und die sublethalen Wirkungen dieser Moleküle (die auf lange Sicht häufig mit einer chronischen Toxizität verbunden sind) nicht berücksichtigt werden? Ist die Kommission bereit, den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein dieser in der Umwelt weit verbreiteten Neurotoxine(2) und den Problemen des Bienensterbens, die in mehreren Mitgliedstaaten zu beobachten sind und die nicht unerhebliche Auswirkungen auf die europäische Honigproduktion haben, zu untersuchen?
Entsprechend der Entschließung des Parlaments zu den Problemen der europäischen Bienenwirtschaft im Jahr 2003 hat die Kommission den wirtschaftlichen Verlusten aufgrund des Bienensterbens in ihrer Förderpolitik für die Imker Rechnung getragen.
Im Zuge der Änderung der Verordnung des Rates über nationale Bienenzuchtprogramme im Jahre 2004 wurden in Anbetracht des Bienensterbens (das in einigen Regionen der EU Realität ist) geeignete Maßnahmen im Rahmen dieser Programme ausdrücklich auf die Wiederauffüllung des Bienenbestands ausgeweitet.
Im Rahmen dieser neuen Aktion kann der Erwerb von Bienenvölkern und -königinnen durch die Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb der nationalen Bienenzuchtprogramme finanziert werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Bienensterbens für europäische Imker einzudämmen.
Von den 23 Millionen Euro, die im EU-Haushalt für 2005 für Imkereiprogramme vorgesehen sind, wurden in den nationalen Bienenzuchtprogrammen, die der Kommission durch die Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, rund 1,5 Millionen Euro dieser Sondermaßnahme zugewiesen.
Das Inverkehrbringen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden durch die Richtlinie 91/414/EWG des Rates geregelt. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Pflanzenschutzmittel nur verwendet werden, wenn ihr Einsatz nachweislich keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt hat. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Gefährdung von Honigbienen und ihren Larven. Die durchgeführten Test basieren auf Standards, die von zwischenstaatlichen Organisationen wie der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) entwickelt wurden, in der 47 Staaten zusammenarbeiten. Ihre Standards werden regelmäßig überprüft. Der für Honigbienen relevante Teil wurde 2002/2003 überarbeitet, und die Kommission bezweifelt daher, dass diese hinfällig sind.
Gegenwärtig führt die Gemeinschaft ein umfangreiches Programm zur Neubewertung alter Pestizide durch, das 1993 auf den Weg gebracht wurde und 2008 abgeschlossen werden soll.
Die Abgeordnete äußert sich überrascht, dass einige der Mittel noch immer in bestimmten Märkten erhältlich sind. Es muss jedoch betont werden, dass bis zu einem entsprechenden Rechtsakt der Kommission die nationalen Bestimmungen weiterhin anwendbar sind.
Dies gilt auch für die beiden Insektizide, die französische Imker für die erhöhte Sterblichkeit ihrer Bienen verantwortlich machen, nämlich Fipronil (Handelsname Regent®) und Imidacloprid (Handelsname Gaucho®), um die es aller Wahrscheinlichkeit nach bei dieser Anfrage geht.
Das Inverkehrbringen dieser Stoffe wurde von den französischen Behörden schon vor mehreren Jahren ausgesetzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft derzeit ihre Sicherheit.
Die Kommission wartet auf die Ergebnisse dieser Prüfung. Für Fipronil werden die Schlussfolgerungen der EFSA für März 2006, für Imidacloprid Ende des Sommers erwartet. Nach Vorlage der wissenschaftlichen Bewertung hat die Kommission sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, ob der Einsatz dieser Stoffe zulässig ist.
Rapport intermédiaire Année 2005 de l'Enquête Prospective Multifactorielle des troubles des abeilles (Zwischenbericht für das Jahr 2005 im Rahmen der Prospektiven Multifaktoriellen Studie über Bienenkrankheiten).
Anfrage Nr. 82 von Johan Van Hecke (H-0053/06)
Betrifft: Wahlen in Angola
Vor knapp vier Jahren wurde der Krieg in Angola beendet. In weiten Teilen des Landes herrscht immer noch Chaos, die Zivilbevölkerung ist immer noch schwer bewaffnet, und weite Teile sind wegen Landminen und der zerstörten Infrastruktur nicht zugänglich. Im September dieses Jahres wären eigentlich Wahlen in Angola vorgesehen.
Welche Maßnahmen wird die Kommission treffen, damit 2006 in Angola Wahlen organisiert werden können?
Die Kommission misst den Parlamentswahlen in Angola besondere Bedeutung bei, denn sie sind ein wichtige Test für das demokratische Engagement der Regierung und des Landes. Die allgemeine Lage in Angola vier Jahre nach Beendigung des Krieges, so heißt es in der mündlichen Anfrage, bringt enorme praktische und logistische Probleme für die Organisation der Wahlen mit sich. Präsident dos Santos hat den Zeitpunkt der Wahlen noch nicht offiziell verkündet, aber jüngste Informationen deuten darauf hin, dass ihre Durchführung im Jahr 2006 immer weniger wahrscheinlich wird.
Was die von der Kommission in Angola unterstützen Maßnahmen betrifft, so ist das mit 26 Millionen Euro ausgestattete Sofortprogramm zur Minenräumung für die nachhaltige Rückkehr und Wiederansiedlung direkt auf die festgestellten Probleme ausgerichtet und trägt dazu bei, die Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen zu schaffen.
Weiterhin werden umfangreiche Bemühungen unternommen, um sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene zur nationalen Aussöhnung beizutragen, wobei Mittel aus der Haushaltslinie Demokratie und Menschenrechte eingesetzt werden, um Projekte im Menschenrechtsbereich direkt zu unterstützten und den demokratische Prozess über Organisationen der örtlichen angolanischen Gesellschaft zu fördern.
Darüber hinaus hat die Kommission – wie auch kürzlich in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 2512/05 von Herrn Ribeiro-Castro dargelegt – mehrfach gegenüber der angolanischen Regierung ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, aktiv und unmittelbarer zu den Wahlvorbereitungen beizutragen, wobei die Regierung bislang noch nicht offiziell auf dieses Hilfsangebot reagiert hat. Dennoch ist die Kommission der Ansicht, dass die Regierung auf dieses Hilfsangebot zur Vorbereitung der Wahlen zurückgreifen kann, sobald der Zeitpunkt der Wahlen offiziell verkündet wird.
Anfrage Nr. 83 von Bill Newton Dunn (H-0057/06)
Betrifft: Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte
Einem Arzt aus dem Wahlkreis des Verfassers wurde mitgeteilt, dass die Europäische Union erneut damit drohe, den britischen Ärzten das Recht zu entziehen, Arzneimittel an ihre Patienten direkt abzugeben, d. h. ohne Einschalten eines Apothekers.
Ist diese Behauptung zutreffend?
Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Arzneimittel harmonisieren die Vergabe von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln. Darüber hinaus regeln sie bestimmte Aspekte des Vertriebs von Arzneimitteln wie Verschreibungspflicht und Großhandel. Im Gegensatz dazu ist der Einzelhandel nicht von dieser Gesetzgebung betroffen.
Der Kommission ist keine Maßnahme auf EU-Ebene bekannt, die auf die Regulierung oder Beschränkung der Möglichkeit von Ärzten in Großbritannien zielt, Medikamente ohne Einschalten eines Apothekers direkt an ihre Patienten abzugeben.
Anfrage Nr. 84 von Albert Jan Maat (H-0058/06)
Betrifft: Folgen des Urteils des EuGH vom 6. Dezember 2005
Kann die Kommission nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kennzeichnung von Futtermitteln das EP über ihre Absichten hinsichtlich der angekündigten Vereinfachung der EU-Vorschriften für die Kennzeichnung von Futtermitteln unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassungen nach dem jüngsten Urteil des EuGH informieren?
Ist die Kommission bereit, dem EP und dem Rat einen einzigen konsolidierten Legislativvorschlag für eine harmonisierte Verordnung über die Kennzeichnung von Futtermitteln vorzulegen?
Wie wertet die Kommission die Auswirkungen quantitativer Kennzeichnungsvorschriften auf die Sicherheit von Futter- und Lebensmitteln, die Information der Verbraucher und die Rechte an geistigem Eigentum?
Wie gedenkt die Kommission die richtige Balance zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Vermeidung einer irreführenden Information der Verbraucher einerseits und dem Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und der Rechtssicherheit für Futtermittelunternehmer und Verbraucher andererseits sicherzustellen?
Entsprechend der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 6. Dezember 2005 wird die Kommission selbstverständlich die erforderlichen Maßnahmen treffen, um dem Urteil nachzukommen.
Der Gerichtshof hat lediglich eine bestimmte Vorschrift der EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Futtermitteln für ungültig erklärt, und die Kommission prüft derzeit, welche rechtlichen Schritte der Entscheidung folgen sollten.
Die Kommission hat sich außerdem verpflichtet, im ersten Quartal 2007 einen Änderungsvorschlag bezüglich der Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Futtermitteln als Teil des Vereinfachungsprogramms der Kommission vorzulegen. Darüber hinaus wurden eine Folgenabschätzung und eine Konsultationsrunde mit Interessenvertretern abgeschlossen.
Ausgehend davon wird die Kommission eine integrierte Folgenabschätzung vornehmen, bevor dem Parlament und dem Rat ein einheitlicher Vorschlag vorgelegt wird, bei dem auch die Entscheidung des Gerichtshofs Berücksichtigung finden wird.
Da der künftige Vorschlag auf Grundlage der Ergebnisse der Folgenabschätzung erarbeitet wird, ist noch nicht abzusehen, wie die Kommission insbesondere mit der quantitativen Kennzeichnung umgehen wird, die vom Gericht per se nicht für unzulässig erklärt wurde.
Ziel des künftigen Vorschlags sind die Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit und die Förderung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes, aber auch der Schutz der wirtschaftlichen Interessen aller Futtermittelunternehmer.
Anfrage Nr. 85 von Proinsias De Rossa (H-0060/06)
Betrifft: Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in Irland
In der Mitteilung der Kommission vom Juli 2003 (KOM(2003)0458 endg.) über die Durchführung in den Mitgliedstaaten der Richtlinie 96/71/EG(1) über die Entsendung von Arbeitnehmern heißt es (S. 10 der deutschen Fassung), dass in Irland keine speziellen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie getroffen wurden, dass es allerdings im Gesetz aus dem Jahr 2001 über den Schutz von Teilzeitbeschäftigten eine Bestimmung gibt, mit dem eine andere Gemeinschaftsrichtlinie umgesetzt wurde und die klarstellt, dass bestimmte Vorschriften des irischen Rechts auch für nach Irland entsandte Arbeitnehmer gelten.
Ist die Kommission der Ansicht, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in Irland vollständig und korrekt und gemäß den Kriterien umgesetzt worden ist, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geschaffen wurden? Welchen Schriftwechsel führt die Kommission mit den irischen Behörden in dieser Angelegenheit, und welche Antwort haben die irischen Behörden erteilt? Welche Maßnahmen wird die Kommission einleiten, sollte sie der Auffassung sein, dass Irland diese Richtlinie nicht korrekt umgesetzt hat?
Nach den Dienststellen der Kommission vorliegenden Informationen hat Irland die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen(2) umgesetzt, indem im Gesetz zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten festgelegt wurde, dass einige Gesetze auch auf entsandte Arbeitnehmer anwendbar sind. Die in dieser Bestimmung genannten Gesetze regeln die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie aufgeführt sind.
Wie in der Mitteilung der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 96/71/EG(3) angeführt, wurden verschiedene Probleme, unter anderem bezüglich der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliche Rechtssysteme, festgestellt. Dies gilt insbesondere für Mitgliedstaaten, die es nicht für notwendig erachteten, spezifische und klare Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Des Weiteren erklärte die Kommission, dies könne auch als Nichteinhaltung der durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes festgelegten Kriterien im Hinblick auf die Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien betrachtet werden.
Hinsichtlich der Anfrage wird die Kommission mit den irischen Behörden zur weiteren Klärung Kontakt aufnehmen.
Betrifft: Polnische Ablehnung der Einigung über die Mehrwertsteuer
Seit 1999 dürfen neun der 25 Mitgliedstaaten auf „arbeitsintensive Dienstleistungen“ (Renovierung von Wohnungen, häusliche Pflege, Reinigung von Fenstern, kleine Reparaturarbeiten an Fahrrädern und Kleidung und Friseurdienste) einen ermäßigten MwSt.-Satz anwenden. Vor kurzem hat Österreich vorgeschlagen, diese Regelung bis zum Jahr 2010 zu verlängern. Polen und der Tschechischen Republik wurde eine bis Ende 2007 geltende Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach sie auf neuen Wohnraum einen ermäßigten MwSt.-Satz anwenden dürfen. Der Vorschlag, diese Ausnahmeregelung über 2007 hinaus zu verlängern, wurde jedoch nicht gebilligt. Polen hat am Montag, den 30. Januar 2006 eine Abmachung, auf die sich alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geeinigt hatten, abgelehnt. Die polnische Ablehnung bedeutet, dass andere Mitgliedstaaten gegen geltendes Recht verstoßen und gerichtlich belangt werden können, wenn sie weiterhin einen ermäßigten MwSt.-Satz auf die genannten Dienstleistungen anwenden.
Welche weiteren Pläne hat die Kommission im Zusammenhang mit diesem Problem?
Polen hat den ursprünglich von 22 Mitgliedstaaten auf der Tagung des ECOFIN-Rates am 24. Januar 2006 erzielten Kompromiss, dem sich später noch zwei weitere Mitgliedstaaten anschlossen, angenommen.
Folglich sind die von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Probleme gelöst.
Anfrage Nr. 87 von Diamanto Manolakou (H-0064/06)
Betrifft: Massenentlassungen bei Coca-Cola in Griechenland
Am 19. Januar 2006 gab die „Coca-Cola E3“ die Schließung ihrer Fabrik in Athen und ihrer Lager auf Rhodos, Korfu und in Messolonghi bekannt, was zum Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen und der sofortigen Entlassung von 150 Arbeitnehmern führt. Angesichts der Tatsache, dass der Gewinn des Unternehmens allein in den ersten sechs Monaten 2005 auf 205 Millionen Euro gegenüber 156 Millionen Euro für den gleichen Zeitraum im Jahr 2004 angestiegen ist - eine Steigerung um 17% -, muss man wohl davon ausgehen, dass das, was das Unternehmen „Umstrukturierung“ nennt, nichts weiter als der Ausdruck seines Strebens nach einem noch weiteren Anstieg seines riesigen Gewinns ist. Diese Situation bestätigt, dass nicht nur Unternehmen, die Verluste machen, Entlassungen vornehmen, sondern selbst die gewinnträchtigsten und „gesündesten“ Firmen, denn sie behandeln Arbeitnehmer im Namen der „Wettbewerbsfähigkeit“ wie „Verbrauchsgüter“.
Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um Massenentlassungen von Arbeitnehmern zu verhindern und allgemein sicherzustellen, dass Arbeitsplätze erhalten, ausgebaut und verbessert werden?
Die Kommission ist sich der negativen Auswirkungen bewusst, die die Schließung einer Fabrik auf die betroffenen Arbeitnehmer, ihre Familien und die Region haben kann, wenn sie sich bestätigt. Allerdings steht es ihr nicht zu, sich zur Beschlussfassung in Unternehmen zu äußern oder sich einzumischen, es sei denn, es kommt zu einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Gesetzgebung der Gemeinschaft verschiedene Rechtsvorschriften umfasst, die die Begründung und angemessene Durchführung von Umstrukturierungen insbesondere bei Betriebsschließungen zum Ziel haben. Es sind dies vor allem die Richtlinie 98/59/EG über Massenentlassungen(1), die Richtlinie 2001/23/EG über den Übergang von Unternehmen(2), die Richtlinie 94/45/EG über europäische Betriebsräte(3), die Richtlinie 2002/74/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers(4) sowie die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer(5).
Am 31. März 2005(6) hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „Umstrukturierung und Beschäftigung“ angenommen, in der sie ein umfassendes und kohärentes Konzept der Europäischen Union im Hinblick auf Umstrukturierungssituationen darlegt und die Gemeinschaftspolitiken erläutert, die angewendet werden, um die wirtschaftlichen Veränderungen zu antizipieren und zu begleiten und Beschäftigung sowie die regionale Entwicklung zu fördern.
Die Industriepolitik der Kommission, die Beschäftigungsstrategie, die Maßnahmen im Bereich der Chancengleichheit sowie das Wirken der Strukturfonds sind besonders wichtig in der Situation, die von dem Abgeordneten geschildert wurde. Darüber hinaus hat jüngst der Europäische Rat auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2005 die zusätzliche Einrichtung eines Fonds zur Anpassung an die Globalisierung grundsätzlich gebilligt, um Arbeitnehmer, die infolge eines durch die Globalisierung verursachten größeren Schocks entlassen werden, bei der Umschulung und der Suche nach einer neuen Arbeit zu unterstützen.
Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, ABl. L 225 vom 12.8.1998.
Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, ABl. L 82 vom 22.3.2001.
Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen, ABl. L 254 vom 30.9.1994.
Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 80 vom 23. März 2002
Betrifft: Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Telekommunikation
In der Lissabon-Agenda wird der Informations- und Kommunikationssektor als Kernbereich im Hinblick auf die Wachstumsförderung in der EU genannt. Gerade im Telekommunikationssektor droht Europa aber gegenüber den USA zurückzufallen. In den USA hat der Regulierungsabbau einen Schub von Investitionen in superschnelle Glasfaser-Netze ausgelöst. Große europäische Netzbetreiber unterliegen dagegen weiter einer doppelten Aufsicht durch die allgemeinen Wettbewerbshüter und die Regulierungsbehörden. Der aktuelle Rechtsrahmen wurde vor über 10 Jahren als reine Übergangsmaßnahme zur Überführung der Monopole in den Wettbewerb geschaffen. Er erweist sich inzwischen als Investitionsbremse bei Neuen Netzen und Märkten.
Wird die EU-Kommission die Chance der anstehenden Überprüfung des Telekommunikations-Rechtsrahmens für einen Ausstieg aus der sektorspezifischen Preis- und Zugangsregulierung nutzen oder im Interesse der Investitionssicherheit zumindest einen klaren Zeitpunkt für die Beendigung dieser Regulierung festschreiben?
Wird die EU-Kommission im Rahmen des noch geltenden Rechtsrahmens ihre Möglichkeiten zur Freistellung neuer Netze von der Regulierung nutzen, um schon heute dringend erforderliche Investitionen zu fördern?
Es ist etwas irreführend, wenn man den Eindruck erweckt, als falle der Telekommunikationssektor in der EU gegenüber den Vereinigten Staaten zurück; im Bereich der Breitbandkommunikation haben beispielsweise mehrere Mitgliedstaaten eine höhere Durchdringung aufzuweisen als die Vereinigten Staaten. Der Wettbewerb zwischen amerikanischen Telekommunikationsunternehmen und etablierten Betreibern führt zu erhöhten Investitionen im Glasfaserbereich. Aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Infrastrukturen war es den Regulierungsbehörden in den Vereinigten Staaten möglich, die Zugangsregeln für die Glasfasernetze der etablierten Betreiber zu lockern. Die Betreiber in den Vereinigten Staaten werden jedoch noch immer durch den Staat und die nationalen Behörden überwacht(1). Zahlreiche europäische Betreiber haben es vorgezogen, ihre vorhandenen Kupfer-Zugangsnetze vollständig auszuschöpfen, als zum jetzigen Zeitpunkt in Glasfasern zu investieren. In gewissem Maße ist dies auf erhebliche Unterschiede in der Netzwerkarchitektur zwischen den USA und der EU zurückzuführen, insbesondere auf technische Beschränkungen in den US-Netzen, wo aufgrund der Länge des Ortsnetzes („local loop“) der Einsatz von xDSL für bis zu 60 % der amerikanischen Haushalte unmöglich ist.
Die neuesten Angaben des Europäischen Verbands für den Schutz des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor (ECTA) zeigen, dass die Investitionen in Europa seit der Einführung des derzeitigen Regulierungsrahmens, die im Jahr 2002(2) und nicht vor zehn Jahren, wenn auch mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten, erfolgte, schneller zugenommen haben als in der Region Asien/Pazifik. So beliefen sich beispielsweise die Investitionen im Telekommunikationssektor in Deutschland auf 57 € pro Kopf der Bevölkerung, verglichen mit 154 € im Vereinigten Königreich(3).
Der Herr Abgeordnete drängt die Kommission, im Zuge der anstehenden Überprüfung des EU-Rechtsrahmens einen Ausstieg aus der sektorspezifischen Regulierung oder die Festschreibung eines Zeitpunkts für die Beendigung dieser Regulierung zu erwägen. Ein Ausstieg aus der Preis- und Zugangsregulierung ist bereits für den Zeitpunkt vorgesehen, da die Märkte wirklich wettbewerbsfähig sind, ebenso wie der Grundsatz, dass aufstrebende Märkte nicht in unangemessener Weise reguliert werden sollten. Investitionssicherheit ist zwar wichtig, jedoch zeigt die Erfahrung mit der zunehmenden Ausdehnung von Breitband in der EU seit 1995, dass der Wettbewerb und nicht die Abschaffung einer Regulierung der wichtigste investitionsfördernde Faktor ist. In einer Studie gelangte SPC-Network(4) 2005 zu der Erkenntnis, dass sich die Breitband-Durchdringung in Europa bei jeder einprozentigen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den verschiedenen Übertragungswegen (einschließlich Kabel, „local loop“, Entbündelung/gemeinsamer Zugang und BitStream) um 3 % erhöht hat(5).
Der Herr Abgeordnete erwähnt einen weiteren wichtigen Punkt, und zwar die Frage, wie wir in den Netzen der nächsten Generation Wettbewerb und Investitionen am besten erreichen können. Im heutigen Europa kann die Entscheidung darüber, wie das richtige Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Investitionen gefunden werden kann, nicht länger eine rein nationale Angelegenheit sein. Dies ist ein europäischer Prozess, und bei der Überprüfung des Regulierungsrahmens sollten nicht vereinzelte nationale Konzepte gefördert werden, die möglicherweise nur die früheren nationalen Betreiber begünstigen und dadurch die Entwicklung eines wirklichen europaweiten Kommunikationsmarktes blockieren könnten.
durch die „Federal Communications Commission“, „State Utility Commissions“, die „Federal Trade Commission“, das amerikanische Justizministerium, zusätzlich zu den Bundesgerichten.
Studie von „SPC Network“ vom Februar 2005: „Broadband and i2010: The importance of dynamic competition to market growth“.
Anfrage Nr. 89 von Laima Liucija Andrikienė (H-0070/06)
Betrifft: Beitritt Litauens zur Euro-Zone
Litauen ist bestrebt, zum 1. Januar 2007 Mitglied der Euro-Zone zu werden. In letzter Zeit gab es Einschätzungen, wonach Litauen und Estland zu arm seien, um Mitglieder der Euro-Zone werden zu können, und dies wird der wahre Grund sein, warum sie nicht, wie es die beiden baltischen Staaten erhoffen, zum 1. Januar 2007 in die Euro-Zone aufgenommen werden.
Uns sind die Kriterien bekannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Land Mitglied der Euro-Zone werden kann. Zieht die Kommission die Möglichkeit in Betracht, die Kriterien noch in diesem Jahr zu ändern und für die Länder, die Mitglieder der Euro-Zone werden wollen, neue, zusätzliche Kriterien einzuführen? Kann die Kommission bestätigen, dass es keine neuen, zusätzlichen Kriterien geben wird und dass Litauen, Estland und andere Länder, die Mitglieder der Euro-Zone werden wollen, nach den gleichen fünf Kriterien beurteilt werden: Inflationsrate, kurzfristiger Zinssatz, öffentliches Defizit, Nettoverschuldung und Wechselkursstabilität?
In Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags ist das Verfahren für die Aufhebung der Ausnahmeregelung durch den Rat festgelegt, die für einen Mitgliedstaat gilt (damit der Mitgliedstaat den Euro einführen kann).
Die Kommission hat nicht die Absicht, dieses Verfahren zu ändern oder zusätzliche Kriterien einzuführen.
Anfrage Nr. 90 von Pedro Guerreiro (H-0071/06)
Betrifft: Einfuhren von Textilien und Bekleidung
Die Kommission hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, mit dem neue Lizenzen für zusätzliche Kapazitäten bei der Einfuhr von Textilien und Bekleidung in einem Umfang genehmigt werden sollen, der über die im September neu ausgehandelten Einfuhrquoten hinausgeht. Dadurch werden die Interessen der großen Importfirmen zu Lasten der in verschiedenen Ländern der EU bestehenden Textil- und Bekleidungsindustrie wahrgenommen.
Wie erklärt sie, dass sie in ihrer Antwort auf eine frühere Anfrage – in der es darum ging, den Rückgriff auf die Schutzklauseln zurückzuweisen – behauptete, das so genannte „Memorandum of Unterstanding“ stelle eine endgültige Einigung dar, sie bemühe sich, eine Situation ständiger Verhandlungen zu vermeiden, jede andere Option wäre schädlich, und sie beabsichtige nicht, die Kontingente zu erhöhen?
Warum übernimmt die Kommission nicht die Verantwortung – ohne Maßnahmen zu ergreifen, die die Lage der in verschiedenen Ländern der EU bestehenden Textil- und Bekleidungsindustrie verschlimmern –, um „bestimmte Härtefälle in der Wirtschaft zu lindern, die deshalb aufgetreten sind, weil Verträge, die vor dem 11. Juni 2005 geschlossen wurden, nicht erfüllt werden konnten“, wo sie doch die Hauptverantwortung für eine solche Situation trägt?
Weshalb ergreift sie nicht die Initiative, um die Vereinbarung neu auszuhandeln, wie dies seit langem von Vertretern der Textil- und Bekleidungsbranche gefordert wird, damit die Produktionskapazität und die Arbeitsplätze in dieser Branche erhalten werden können?
Die Kommission hat keine neuen Zugeständnisse an die europäischen Textil- und Bekleidungsimporteure vorgeschlagen.
Das 2005 aufgetretene Problem mit chinesischen Textilerzeugnissen wurde durch ein umfassendes „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen der EU und China vom 10. Juni 2005, geändert durch das vereinbarte Protokoll vom 5. September 2005, gelöst. Darin sind Mengenbeschränkungen vorgesehen. Das kurzfristige Inkrafttreten des MoU verursachte im Sommer Übergangsschwierigkeiten. Um die im MoU festgelegten Quoten in fairer Weise anzuwenden, wurde am 5. September 2005 mit der chinesischen Seite eine Feinabstimmung des MoU vereinbart. Auf Seiten der EU erfolgte die Billigung durch den Rat am 7. September 2005. Die Kommission möchte daran erinnern, dass eine Neuaushandlung der allgemeinen Vereinbarung nicht möglich ist. In dieser Hinsicht herrscht Einmütigkeit zwischen Fragesteller und Kommission.
Anfrage Nr. 91 von Brian Crowley (H-0074/06)
Betrifft: Europäische digitale Bibliotheken
Kann die Kommission erläutern, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Initiative zu europäischen digitalen Bibliotheken erzielt wurden?
Am 30. September 2005 verabschiedete die Kommission die Mitteilung „i2010: Digitale Bibliotheken“ (KOM(2005) 465), in der eine auf den folgenden drei Säulen fußende Strategie dargelegt wird: 1) die Digitalisierung in herkömmlicher Form gespeicherter Inhalte, 2) die Online-Zugänglichkeit dieser Inhalte und 3) die Bewahrung digitaler Inhalte, damit unser in digitaler Form vorliegendes Kulturerbe auch künftigen Generationen zur Verfügung steht.
Die Strategie für digitale Bibliotheken ist Teil der weiter reichenden Bestrebungen der Kommission, eine sinnvollere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität entsprechend der Initiative i2010 zu fördern. Die Initiative zu digitalen Bibliotheken verdeutlicht das Potenzial dieser neuen Technologien für Projekte zugunsten der Bürgerinnen und Bürger.
In den vier Monaten nach Veröffentlichung der Mitteilung haben die Diskussion über digitale Bibliotheken und die entsprechenden Arbeiten sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene an Schwung gewonnen. Fortschritte sind in verschiedener Richtung zu verzeichnen, was darauf hindeutet, dass die Strategie der Kommission von den verschiedenen Akteuren, einschließlich den Mitgliedstaaten, und Kultureinrichtungen wie z. B. Bibliotheken unterstützt wird.
Die Mitteilung wurde im Rahmen der Tagung des Rates Kultur am 14. November 2005 erörtert, bei der die Mitgliedstaaten die Initiative nachdrücklich befürworteten und die Idee einer europäischen digitalen Bibliothek auf der Grundlage der Vernetzung von nationalen Ressourcen und der Nutzung bestehender Initiativen billigten.
Die Konferenz der Europäischen Nationalbibliothekare (CENL), eine aus 45 großen europäischen Bibliotheken bestehende Organisation, hat sich verpflichtet, auf der Basis eines dezentralisierten Stufenmodells mit einem vorzugsweise mehrsprachigen zentralen Zugang für Benutzer einen Beitrag zu einer europäischen digitalen Bibliothek zu leisten. Die Kommission unterstützt diese gemeinsamen Bemühungen.
Eine hochrangige Expertengruppe wird die Kommission zu den Herausforderungen der Umsetzung von digitalen Bibliotheken beraten. Sie führt Interessenvertreter der Kultureinrichtungen (Bibliotheken, Archive, Museen), Verleger, Organisationen von Rechteinhabern und IT-Unternehmen zusammen. Die Expertengruppe wird in Kürze gebildet; ihr erstes Treffen ist für Ende März 2006 geplant.
Vom 30. September 2005 bis 20. Januar 2006 wurde eine Online-Konsultation zu digitalen Bibliotheken durchgeführt. Dabei gingen über 200 Stellungnahmen ein, die im Internet unter http://europa.eu.int/information_society/activities/digital_libraries/index_en.htm
zugänglich sind.
Die Beiträge von Interessenvertretern, die gegenwärtig analysiert werden, sollen in den Entwurf eines Kommissionsvorschlags für eine Empfehlung zur Digitalisierung und digitalen Archivierung eingehen, die von der Kommission im Laufe des Jahres verabschiedet werden soll. Darüber hinaus hat die Kommission mit den Vorbereitungen für die angekündigte Mitteilung zu digitalen Bibliotheken für wissenschaftliche Informationen begonnen. Dabei handelt es sich um ein Gebiet mit einer besonderen Dynamik und speziellen Eigenheiten in Anbetracht der Notwendigkeit, große Mengen digitaler Daten zu verarbeiten und zu speichern, sowie der raschen Zunahme der Zahl von Publikationen, die nur in digitaler Form verfügbar sind.
Verbesserte Kofinanzierungsmöglichkeiten werden für Initiativen zu digitalen Bibliotheken von wirklich europäischer Dimension und echtem Mehrwert zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Programms eContent plus (2005-2008) sind 60 Millionen Euro für Projekte im Zusammenhang mit digitalen Bibliotheken vorgesehen. Die ersten Projektvorschläge, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm eContent plus 2005 eingegangen sind, werden zurzeit ausgewertet. Die Kommission plant zudem, ihre Forschungsfinanzierung in diesem Bereich im Rahmen des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung aufzustocken. Das detaillierte Arbeitsprogramm einschließlich der Vorschläge für die Initiative zu digitalen Bibliotheken wird gegenwärtig erarbeitet.
Anfrage Nr. 92 von Liam Aylward (H-0078/06)
Betrifft: Doping im Sport
Welche konkreten Maßnahmen trifft die Kommission, um die Einnahme illegaler Substanzen durch Sportler zu bekämpfen?
Die Kommission misst dieser heiklen und komplizierten Frage große Bedeutung bei.
In erster Linie muss betont werden, dass rechtsverbindliche und flankierende Maßnahmen der Europäischen Union einer Rechtsgrundlage bedürfen, die es im Rahmen der bestehenden Verträge nicht gibt. Daher fallen diese Maßnahmen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer jeweiligen Sportorganisationen.
In Ermangelung offizieller Instrumente unterstützt die Kommission jedoch die Mitgliedstaaten auf politischer Ebene bei ihren koordinierten Aktionen in der ganzen Welt. Der Kampf gegen Doping im Sport ist ein Punkt, der laufend auf der Tagesordnung der Treffen der EU-Sportminister steht.
Als besonders wichtig erachtet die Kommission ferner Begegnungen mit der Zivilgesellschaft. Im Juni 2005 organisierte sie eine Beratung mit der europäischen Sportbewegung unter dem Motto: „The EU and Sport: matching expectations“. In diesem Zusammenhang fand ein Workshop zum Kampf gegen Doping statt(1). Im Oktober 2005 wurde das gleiche Thema auf einem eintägigen Expertentreffen mit Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten erörtert. Im Mittelpunkt solcher Treffen steht immer der Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Verfahren.
Im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) beteiligte sich die Kommission schließlich 2004 finanziell an einem Dreijahresprojekt zu Doping und Gesundheit. Das Ziel bestand in erster Linie in der Verbreitung von speziell erarbeiteten Materialien über die gesundheitlichen Auswirkungen von Doping und Drogenmissbrauch auf verschiedene Altersgruppen, das Suchtpotenzial und geschlechtsspezifische Unterschiede(2).
Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/health/ph_projects/2004/action3/action3_2004_26_en.htm.
Anfrage Nr. 93 von Eoin Ryan (H-0080/06)
Betrifft: Wirtschaftszweig Anlagemanagement
Es besteht dringender Bedarf, den Binnenmarkt für Fondsmanager in Europa stärker zu liberalisieren, da dies dazu beitragen wird, den Übergang zu mehr kapitalfinanzierten Renten sicherzustellen.
Kann die Kommission darlegen, welche Fortschritte bei der Entwicklung einer europaweiten Struktur für den Wirtschaftszweig Anlagemanagement erzielt wurden?
Ein effizientes Investmentfondsgeschäft ist für die Mobilisierung von Sparaufkommen für die Anlage in der Realwirtschaft und zur Unterstützung von Privathaushalten beim Aufbau der Altersvorsorge unabdingbar. Das EU-Recht auf diesem Gebiet beschränkt sich darauf, Investmentfonds zu gestatten, in anderen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Zulassung in ihrem Herkunftsmitgliedstaat tätig zu werden („Produkt/OGAW-Pass(1)„). Obwohl im Zusammenhang mit dem OGAW-Pass zunächst eine Reihe von Problemen aufgetreten ist, hat er doch den Weg für den grenzüberschreitenden Verkauf von Investmentfonds geebnet. Allerdings reicht das noch nicht, um die Konsolidierung der Branche und eine größere Effizienz zu erreichen. Der europäische Fondsmarkt wird noch immer von relativ kleinen und ineffizienten Fonds bestimmt.
Im Mittelpunkt des Grünbuchs vom Juli 2005 stand die Frage, was die Kommission tun kann, um die Fondsindustrie in die Lage zu versetzen, dem europäischen Anleger bessere Dienste zu leisten. Die Kommission bat um Antworten auf eine Reihe von neuen Freiheiten auf dem Binnenmarkt. Dazu gehörte das Recht von Fondsverwaltungsgesellschaften, einen Fonds in einem anderen Hoheitsgebiet zu betreiben (Europäischer Pass für Verwaltungsgesellschaften), Maßnahmen, die eine effizientere Zusammenlegung und effizienteren Zusammenschluss von Fonds ermöglichen sowie die Möglichkeit, dass Fonds Verwahrdienstleistungen von Banken im Partnerland nutzen.
Die eingegangenen Antworten lassen ein hochgradiges Interesse an der Erweiterung der Binnenmarktregelung auf einige dieser Möglichkeiten erkennen. Diese Themen stehen auch bei den vorbereitenden Gesprächen über den Initiativbericht des Parlaments zum Grünbuch der Kommission im Vordergrund. Im Feedback von Branche, Anlegern und nationalen Stellen werden allerdings einige kommerzielle und aufsichtsrechtliche Fragen aufgeworfen, die einer weiteren Untersuchung bedürfen. Um Antworten geben zu können, die eine kostengünstige Umsetzung dieser Belange ermöglichen, unternimmt die Kommission folgende Schritte: Sie hat eine Gruppe von Sachverständigen gebeten, sich im Juni zu diesen Fragen zu äußern. Alle Empfehlungen werden mit anderen interessierten Kreisen überprüft. Außerdem hat die Kommission zwei Studien in Auftrag gegeben, die die wichtigsten Herausforderungen untersuchen sollen, die sich auf dem Gebiet des Anlagemanagements ergeben.
Alle diese Bemühungen fließen in Überlegungen zu weiteren Schritten ein, die eventuell unternommen werden, um den Binnenmarkt für Investmentfonds weiter auszugestalten. Die Kommission wird ihre endgültigen Schlussfolgerungen zu diesen Fragen in Form eines Weißbuchs vorlegen, das voraussichtlich im Herbst 2006 angenommen wird. Dem könnten dann unverzüglich die entsprechenden Maßnahmen folgen, um die Arbeitsweise des europäischen Binnenmarkts für Investmentfonds zu verbessern.
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).
Anfrage Nr. 94 von Anne E. Jensen (H-0083/06)
Betrifft: Einführung des digitalen Fahrtenschreibers
Der chaotische Ablauf, bei dem die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers mehrfach aufgeschoben wurde, wird von der Branche als Farce bezeichnet. Kann die Kommission garantieren, dass der digitale Fahrtenschreiber und die Software zum Ablesen und Kontrollieren der auf dem digitalen Fahrtenschreiber gespeicherten Daten an die neuen Regeln für Lenk- und Ruhezeiten angepasst sein werden, sobald diese Anfang 2007 in Kraft treten? Kann die Kommission auch zusagen, dass sie rechtzeitig eingreifen wird, wenn dabei Probleme zutage treten?
Die neue Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten hat keinen Einfluss auf die Funktionsweise des digitalen Fahrtenschreibers (einschließlich Software), sondern legt die Frist fest, bis zu der die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers fest (zwanzig Tage nach Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt, die für Mai 2006 vorgesehen ist).
Aufgabe des digitalen Fahrtenschreibers und der Fahrerkarte ist die Aufzeichnung und Speicherung von Vorgängen, d. h. Aktivitäten von Fahrzeug und Fahrer, ungeachtet ihrer Dauer, auf eine sicherere und genauere Art und Weise, als es mit dem analogen Fahrtenschreiber möglich ist. Das bedeutet, dass die Einstellung des digitalen Fahrtenschreibers nicht geändert werden muss, wenn die neuen Regeln für Lenk- und Ruhezeiten 2007 in Kraft treten.
Die mit der Durchsetzung beauftragten Behörden in den Mitgliedstaaten sind für die Auswertung der im digitalen Fahrtenschreiber gespeicherten Daten entsprechend den Regeln für Lenk- und Ruhezeiten zuständig. Die für die Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen und die notwendigen Instrumentarien müssen an die neuen Regeln angepasst werden.
Die Kommission wird auch weiterhin die Situation in den Mitgliedstaaten kontrollieren. Das erfolgt im Rahmen eines seit März 2005 laufenden Projekts mit der Bezeichnung „Monitoring of the Implementation of the Digital tachograph“ (Überwachung der Einführung des digitalen Fahrtenschreibers). Neben der Überwachung der Einführung ist außerdem die sachgemäße Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für die Durchsetzung einschließlich Schulung und Informationsseminare für Kontrollbeamte vorgesehen.
Anfrage Nr. 95 von Ryszard Czarnecki (H-0087/06)
Betrifft: Bau des Retentionsbeckens bei Ratibor (Racibórz) an der Oder
Die Europäische Union hat für den Bau des Retentionsbeckens bei Ratibor (Racibórz) an der Oder keine Mittel aus dem Kohäsionsfonds bewilligt. Diese Information hat bei den Bewohnern des Einzugsgebiets der Oder allgemeine Enttäuschung und einen Rückgang des Vertrauens in die europäischen Institutionen ausgelöst. Im Juli 1997 wurde das Einzugsgebiet der Oder von einer Hochwasserkatastrophe heimgesucht, bei der 54 Menschen ums Leben kamen und materielle Schäden in Höhe von nahezu 5 Milliarden Euro entstanden. Direkt nach dem Hochwasser begann die polnische Regierung mit der Beseitigung der Schäden und dem Wiederaufbau. Es wurde ein Hochwasserdeich von über 1000 km Länge errichtet und die Hochwasserreserve um über 150 Millionen Kubikmeter erhöht. Bei der Durchführung des Projekts kam es zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Polen und seinen Nachbarn, Deutschland und Tschechien. Polen kommt seinen durch den EU-Beitritt entstandenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Umsetzung der Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie nach.
Aus welchen Gründen wurde Polen keine finanzielle Unterstützung für dieses Projekt gewährt? Welche Möglichkeiten gibt es, um für dieses Projekt in naher Zukunft Mittel aus dem Kohäsionsfonds zu mobilisieren?
Am 24. November 2005 erhielt die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission von der Verwaltungsbehörde des Kohäsionsfonds in Polen einen Antrag auf Kofinanzierung des Projekts „Retentionsbecken bei Ratibor (Racibórz) an der Oder“. Nach Überprüfung wurde der Antrag für dieses Projekt für zulässig befunden. Darauf ging ein Schreiben an die Verwaltungsbehörde, in dem die Zulässigkeit bestätigt und dem Vorhaben eine Projektnummer zugeteilt wurde (2005 PL 16 C PE 020). Für die Kofinanzierung sind Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Höhe von 130 Mio. EUR vorgesehen.
Gegenwärtig befassen sich die Dienststellen der Kommission mit dem Antrag, und es ist beabsichtigt, den polnischen Behörden ausgehend von der Projektbeschreibung Fragen zu stellen. Werden diese Fragen zufriedenstellend beantwortet und stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die Genehmigung dieses Vorhabens im Verlauf des Jahres 2006 zu ermöglichen, so ist noch vor Ende 2006 mit einer Entscheidung der Kommission zu rechnen.
Allerdings sind die Finanzmittel für den Umweltbereich bis zum Ende des Jahres 2006 bereits durch 88 genehmigte Projekts vollständig gebunden. Somit hängt die Verfügbarkeit von Finanzmitteln davon ab, dass die Verwaltungsbehörde der Kommission noch vor Ende 2006 eine ausreichende Anzahl von Anträgen einreicht, die bei diesen 88 Projekten gemachten Einsparungen freizugeben. Nur auf der Grundlage dieser Einsparungen kann die Kommission das genannte Projekt sowie 11 weitere Vorhaben im Umweltbereich, für die die Verwaltungsbehörde zulässige Anträge in Höhe von insgesamt 336 Mio. EUR bei der Kommission eingereicht hat, noch vor Ende 2006 genehmigen.
Werden diese Finanzmittel nicht zur Verfügung gestellt, kann das Projekt „Retentionsbecken bei Ratibor (Racibórz) an der Oder“ für eine Finanzierung durch Kohäsionsfondsmittel im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau (2007-2013) vorgeschlagen werden.
Anfrage Nr. 96 von Lambert van Nistelrooij (H-0090/06)
Betrifft: Energie als Priorität für die Kriterien „Konvergenz“ und „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ in den Strukturfonds 2007-2013
Die Energiepolitik muss auch Bestandteil der Regionalpolitik sein. So heißt es auch in den Kriterien „Konvergenz“ und „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, deren zweite Lesung durch das Europäische Parlament jetzt vorbereitet wird. Es geht um Beihilfen für Energieinvestitionen aus Umweltgründen, die Verbesserung der Energieeffizienz, den Grundsatz der Förderung der Energieeffizienz, die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und die Entwicklung wirksamer Energiemanagementsysteme. In einer kürzlichen Konferenz, die das Europäische Parlament mit Delegationen aus den nationalen Parlamenten durchführte, wurde deutlich, dass diesbezüglich Unklarheit über die Prioritäten der Kommission herrscht.
Wie beurteilt die Kommission die konkrete Gestaltung dieses Prinzips und wie können speziell die wissenschaftliche Erforschung und der regionale Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen konkret in die Politik der Europäischen Union und die der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen eingepasst werden?
Plant die Kommission Prioritäten, nach denen sich die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Regionalpolitik richten können?
Die Kommission ist bekannt, dass im Zeitraum 2007-20013 energiepolitische Maßnahmen im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Union dringend erforderlich sind. Neben den im Entwurf der Verordnung enthaltenen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, auf den der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage Bezug nimmt, hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung - Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013(1)„ spezielle Prioritäten für zukünftige energiepolitische Maßnahmen der Europäischen Union vorgeschlagen. Dazu gehören regionale Entwicklungsprogramme der Gemeinschaft, vor allem die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verbreitung von wenig energieintensiven Entwicklungsmodellen sowie von erneuerbaren und alternativen Technologien (Wind, Sonne, Biomasse).
Die Rolle der gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente ist in thematischen Mitteilungen der Kommission weiter konkretisiert, darunter zu den grundlegenden politischen Herausforderungen für die Energiepolitik der Europäischen Union. Zu den jüngsten Beispielen zählen das Grünbuch über effiziente Energienutzung, der Aktionsplan für Biomasse sowie die EU-Strategie zu Biokraftstoffen. Auf der bevorstehenden Frühjahrstagung des Europäischen Rates wird die Kommission ein Grünbuch über eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik für Europa vorlegen, das die Aussprache über eine integrierte europäische Energiepolitik anstoßen soll. Ferner beabsichtigt die Kommission, gegen Ende des Jahres eine abschließende Mitteilung über die Energiepolitik vorzulegen. Insgesamt sollte das der weiteren Orientierung der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen dienen.
Was die Integration der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit in die Politik der Europäischen Union anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass eine der Aufgaben der europäischen Forschungspolitik darin besteht, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Vorgaben der europäischen Energiepolitik zu leisten und die erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch flankierende Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu unterstützen. Sie umfassen sowohl die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und die Energieeffizienz als auch die Begrenzung der ökologischen Folgen der Energieerzeugung und –nutzung. Zu den von der Kommission für das 7. Rahmenprogramm (2007-2013) vorgeschlagenen Prioritäten im Bereich Energie gehören: Elektrizität, Kraftstoffe und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz und Energieeinsparungen, Wasserstoff- und Brennstoffzellen, saubere Kohletechnologien, emissionsfreie Stromerzeugung und intelligente Energienetze.
Anfrage Nr. 97 von Cristobal Montoro Romero (H-0095/06)
Betrifft: Unabhängigkeit der für den Schutz des Wettbewerbs zuständigen Gerichte
Ist die Kommission mit dem Grad der Unabhängigkeit zufrieden, die die für den Schutz des Wettbewerbs zuständigen nationalen Gerichte in den Konzentrationsprozessen manifestieren, die sich in Bereichen wie dem Energiesektor vollziehen, die für die Vollendung des Binnenmarktes und das Wachstum der europäischen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind?
Die Organisation des nationalen Fusionskontrollsystems fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaten. In diesem Zusammenhang entscheiden auch die Mitgliedstaaten, welchen Grad von Unabhängigkeit die nationalen Wettbewerbsbehörden haben sollen. Allerdings ist in den vergangenen zehn Jahren eine eindeutige Entwicklung hin zu einer größeren Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden zu verzeichnen. Und das wird von der Kommission begrüßt.
Der Herr Abgeordnete erwähnt auch die Auswirkungen von Konzentrationsprozessen in Bereichen, die für den Binnenmarkt und das Wachstum der europäischen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, und führt als Beispiel den Energiesektor an. Dem Herrn Abgeordneten ist sicher bekannt, dass die Kommission kürzlich ihre Besorgnis über die Aufteilung der Bearbeitung einzelner Fälle zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden zum Ausdruck gebracht hat. So haben wir erlebt, dass ähnlich gelagerte Fälle von Zusammenschlüssen im Energiesektor in den letzten Jahren zum Teil von der Kommission und zum Teil von den nationalen Wettbewerbsbehörden behandelt wurden. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass in ähnlichen Fällen, die Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Binnenmarktes haben, einheitlich vorgegangen wird.
Das ist auch der Grund, weshalb die Kommission mit einer erneuten Prüfung der Zwei-Drittel-Regel begonnen hat, bei der es um die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Kommission und Mitgliedstaaten geht. Laut dieser Regel fallen Zusammenschlüsse, bei denen jedes der betroffenen Unternehmen mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Umsatzes im gleichen Mitgliedstaat erwirtschaftet, nicht in die Zuständigkeit der Kommission. Die Kommission hat mit der Erfassung entsprechender Informationen zu solchen Fusionen begonnen, mit denen sich Brüssel ohne das Bestehen dieser Regel befasst hätte. Damit haben wir die Möglichkeit einzuschätzen, wie die Zwei-Drittel-Regel in der Praxis sowohl a) hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Fälle als auch b) hinsichtlich der Art dieser Fälle funktioniert. Nach Abschluss dieser Untersuchung wird geprüft, ob die Kommission noch Verbesserungen am gegenwärtigen System vornehmen kann.