Der Präsident. Ich erkläre die am Donnerstag, dem 16. Februar 2006, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.
Struan Stevenson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Eine Wortmeldung gemäß Artikel 144 der Geschäftsordnung, die eine Frage von großer politischer Bedeutung betrifft.
Ich habe Ihren Vorschlag zur Durchführung interner Reformen im Parlament mit Interesse gelesen und halte Ihren Standpunkt für äußerst begrüßenswert, dass eine bessere Teilnahme an den Aussprachen und eine größere Mitwirkung der Abgeordneten ein wünschenswertes Ziel sind. Allerdings bin ich etwas verwundert über Ihre überstürzte Vorgehensweise, denn in Ihrem Bestreben, alle Abgeordnete in die Arbeit des Parlaments einzubeziehen, haben Sie gerade diese völlig übergangen und Ihren Vorschlagsentwurf stattdessen gleich der Presse vorgelegt, ohne sich vorher mit den Abgeordneten zu beraten, die sie ja so unbedingt unterstützen möchten.
Warum steht diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung? Außerdem hat mich verwundert, dass Ihre Lösung für die problematische Frage der Mitwirkung der Abgeordneten darin besteht, den Beschlussfassungsprozess vollständig zu zentralisieren und in die Hände der Konferenz der Präsidenten zu legen, der Sie vorstehen. Herr Präsident, vielleicht könnten Sie mir und den übrigen Abgeordneten erklären, wie sie Ihre großartige Vision der demokratischen Einbeziehung und Teilhabe mit einer derartigen Zentralisierung und Ausgrenzung erreichen wollen? Um mit den Worten von Herrn Pöttering, dem Vorsitzenden unserer Fraktion, zu sprechen: Dies läuft doch auf ein zielloses, administratives Mikromanagement im Parlament hinaus.
(Beifall der PPE-DE-Fraktion)
Der Präsident. Der Artikel, auf den Sie sich berufen haben, Herr Stevenson, war nicht die richtige Grundlage für Ihre Bemerkungen. Ihre Auslegung der Geschäftsordnung ist nicht korrekt. Ich habe Ihnen erlaubt zu sprechen, weil ich nicht wollte, dass eine Unterbrechung meinerseits falsch interpretiert wird. Ihre Wortmeldung zur Geschäftsordnung war nicht angebracht.
Sie haben den Präsidenten beschuldigt, dass er ein Dokument durchsickern ließ, das sich in den Händen von nicht weniger als 30 Personen befand. Ihre Auslegung des angewendeten Verfahrens ist ebenfalls völlig verfehlt. Die Konferenz der Präsidenten hat darüber diskutiert und wird ihre Beratung fortsetzen, und zu gegebener Zeit werden Sie über die Entscheidungen, die sie getroffen hat, umfassend informiert.
Ich bitte Sie, das nächste Mal den richtigen Artikel auszuwählen, auf den Sie sich berufen, wenn Sie eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen, da Ihnen der Präsident ansonsten nicht das Wort erteilen wird.
Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte zu dem, was der Kollege Stevenson gerade gesagt hat, eine Bemerkung machen. Die Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten in diesem Hause ist Ihnen dankbar dafür, dass Sie diese Reforminitiative ergriffen haben, die wir unterstützen. Ich hatte in der Konferenz der Präsidenten auch den Eindruck, dass wir uns einig waren, und dass wir das in Ruhe zunächst auch intern in den Fraktionen diskutieren wollen.
Herr Kollege Poettering hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in seiner Fraktion Diskussionsbedarf besteht, so wie ich das für meine Fraktion erklärt habe, und die anderen Kolleginnen und Kollegen auch. Wir werden das in großem und breitem Umfang intern in den Fraktionen diskutieren. Aber ich stelle hier ausdrücklich fest – und bitte die Dienste, den entsprechenden Artikel nachher ins Protokoll einzufügen –, dass der Präsident bei seinen Reformschritten das volle Vertrauen der Sozialdemokratischen Fraktion genießt.
Der Präsident. Herr Schulz, wir werden den entsprechenden Artikel suchen, aber hier soll nicht über das Vertrauen in den Präsidenten abgestimmt werden, zumindest noch nicht. Somit wird die Konferenz der Präsidenten weiterarbeiten, die Fraktionen werden an der Debatte teilnehmen, und die Fraktionsvorsitzenden werden als Sprecher für die Positionen ihrer Fraktionen agieren. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam Vorschläge unterbreiten werden, die die Arbeit unseres Parlaments verbessern.
Dies und nicht weniger ist unser aller Absicht, auch – mit Verlaub gesagt – die des Präsidenten, Herr Stevenson.
2. Erklärungen des Präsidenten
Der Präsident. Ich möchte nun eine Erklärung zu zwei nicht weit zurückliegenden Ereignissen abgeben.
Am 8. März wurde in der ganzen Welt der Internationale Frauentag begangen, und ich möchte daher im – wie ich glaube – Namen aller Mitglieder unseres Parlaments diese Gelegenheit ergreifen, um die Gewalt anzuprangern, mit der die Polizei in Teheran gegen eine Gruppe von friedlich für ihre Rechte demonstrierenden Frauen vorging.
Angesichts dieses Vorfalls, der vom Parlament verurteilt wird, möchte ich unsere Solidarität mit allen Frauen in der Welt zum Ausdruck bringen, die friedlich für die Achtung ihrer Rechte demonstrieren.
Dies ist für uns ein wichtiger Anlass, um über das Problem der Ungleichheit nachzudenken, nicht nur am 8. März, sondern auch an allen anderen Tagen des Jahres.
Ebenso möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu beglückwünschen, der diesem Tag einen wichtigen und aktuellen Rahmen gegeben hat. Mit Blick auf die kommende Fußballweltmeisterschaft organisierte unser Ausschuss für die Rechte der Frau ein Seminar zum Thema Zwangsprostitution im Rahmen von internationalen Sportveranstaltungen, dessen Inhalt weite Verbreitung fand.
Nicht vergessen sei auch, dass wir den zweiten Europäischen Tag für die Opfer des Terrorismus begangen haben und dass unser Parlament in diesem Jahr, ebenso wie im vergangenen, aus diesem Anlass eine Feierstunde zum Gedenken an die Opfer des Terrorismus durchgeführt hat.
600 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulen in London und Brüssel wurden dazu eingeladen und äußerten ihre Meinung zum Terrorismus in einer fruchtbaren Diskussion, an der mehrere Mitglieder unseres Parlaments teilnahmen und die unter der Leitung von Herrn Lambrinidis, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, stand. Ich möchte ihm dafür danken, dass er mich auf dieser Veranstaltung vertreten hat.
Zurückdenken sollten wir in diesem Zusammenhang an den tragischen Terroranschlag, der sich vor nunmehr zwei Jahren in Spanien ereignete und bei dem 192 Menschen ums Leben kamen, und an den Anschlag, der im Juli letzten Jahres in London stattfand.
Wir müssen unseren Kampf gegen alle Formen des Terrorismus fortsetzen, und unser Parlament, das sich stets für die Menschenwürde einsetzt, hat sich voll und ganz einem Kampf verschrieben, den kein europäisches Land für sich allein gewinnen kann. Nur wenn wir europäischen Demokraten zusammenstehen, werden wir in der Lage sein, dieser Bedrohung die Stirn zu bieten.
Ich wollte Sie daran erinnern, was wir am vergangenen Wochenende in dieser Frage unternommen haben.
(Beifall)
3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
4. Prüfung von Mandaten: siehe Protokoll
5. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
6. Mandat eines Mitglieds: siehe Protokoll
7. Zugang zum Markt für Hafendienste (Abschluss des Verfahrens): siehe Protokoll
8. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
11. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll
12. Weiterbehandlung der Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
13. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
14. Petitionen: siehe Protokoll
15. Arbeitsplan
Der Präsident. Der endgültige Entwurf der Tagesordnung dieser Tagung, wie er in der Konferenz der Präsidenten auf ihrer Sitzung vom Donnerstag, dem 9. Februar 2006, gemäß Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist verteilt worden. Zu diesem Entwurf wurden folgende Änderungen beantragt:
Dienstag:
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat den Antrag gestellt, die für morgen vorgesehene Abstimmung über den Bericht von Herrn Cottigny auf Mittwoch zu verschieben.
Möchte jemand diesen Antrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten erläutern?
Ria Oomen-Ruijten, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Der Schattenberichterstatter braucht noch ein wenig Zeit für Beratungen mit den Schattenberichterstattern und den Berichterstattern der einzelnen Fraktionen. Angesichts der Fülle von Änderungsanträgen, die eingebracht wurden, und der Notwendigkeit einiger getrennter Abstimmungen möchten wir die Abstimmung auf Mittwoch verschieben.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
Mittwoch:
Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich beziehe mich auf die vorgeschlagene Tagesordnung und habe eine Bitte für Mittwoch: Bei der vorgeschlagenen Tagesordnung, bei der Erklärung des Rates und der Kommission zur Vorbereitung des Europäischen Rates und der Lissabon-Strategie, stoßen wir nach meinem Dafürhalten ähnlich wie bei den Debatten, die am Nachmittag von 15.00 bis 19.00 Uhr stattfinden – bei der Erklärung des Rates zum Gymnich-Treffen, beim Bericht Brok und anderen Berichten – an eine Grenze des organisatorisch Vernünftigen, die ich anhand einiger Zahlen zur Redezeit erläutern will.
Die Redezeiten für die Erklärung des Rates zum Gipfel, für die Erklärung von Rat und Kommission mit anschließender Aussprache, sind wie folgt verteilt: Der Rat erhält 30 Minuten Redezeit, die Kommission 20 Minuten Redezeit und das gesamte Plenum 60 Minuten. Das heißt, die beiden anderen Institutionen haben etwa so viel Redezeit wie alle Abgeordneten und alle Fraktionen zusammen. Das Ergebnis ist, dass bei einer Aussprache zu diesem Thema die EVP-Fraktion 18 Minuten zur Verfügung hat, meine Fraktion 14, die Liberalen 7, die Grünen 4,5. Ich habe eben in meiner Fraktion gesagt: Das ist eine Aufforderung zum Boxkampf im Inneren der Fraktionen, denn wenn ich alle meine Expertinnen und Experten zu Wort kommen lassen würde, bräuchte ich schon mehr Redezeit, als wir hier zur Verfügung haben. Das führt dazu, dass Fraktionen ihre Redezeiten so weit reduzieren, dass es diese Ein-Minuten-Reden gibt. Das dient dem inneren Frieden der Fraktionen, aber nicht der Qualität der parlamentarischen Debatte. Das ist nicht sinnvoll. Deshalb ermutigen wir Sie dringend weiter, diese Reformschritte, die Sie eingeleitet haben, auch weiter zu gehen. Wir brauchen für solche Debatten einfach mehr Zeit.
Was wir aber auch brauchen, ist die Bitte an die Institutionen, unter den obwaltenden Umständen, unter denen wir jetzt arbeiten müssen, ihre Redezeiten etwas zu reduzieren. Ich bin ziemlich sicher, dass die Kernbotschaften, die der Rat und die Kommission vortragen werden, auch in weniger als 30 oder 20 Minuten vorzutragen sind. Denn ich muss meine Kernbotschaften auch in fünf Minuten rüberbringen, und ich hatte bisher nicht den Eindruck, dass mir das nicht gelungen ist. Wenn ich hier einmal 20 Minuten zur Verfügung hätte, wäre das ja geradezu grandios – für mich und auch für das Hohe Haus!
(Heiterkeit)
Herr Präsident, für dieses Mal meine Bitte an Sie und an die Dienststellen, bis Mittwoch mit den beiden Institutionen, dem Ratspräsidenten und dem Kommissionspräsidenten – wer von beiden auch immer anwesend sein mag – zu sprechen und die Redezeit so zu reduzieren, dass wir etwas mehr Debattenzeit für die Fraktionen haben. Ich lese Ihnen nur noch die Zahlen für den Nachmittag vor: Am Nachmittag redet zu den Berichten, die ich eben hier vorgetragen habe, der Rat 50 Minuten, die Kommission 50 Minuten, der Berichterstatter Brok hat fünf Minuten – das ist schon vom Gewicht her völlig unzureichend –, und alle Abgeordneten haben 90 Minuten! Also das, Herr Präsident, ist nicht vernünftig. Deshalb meine Bitte, mit den Institutionen jetzt für den Mittwoch kurzfristig über eine Reduzierung zu reden, und langfristig die Bitte an das Haus, unsere Tagesordnungen so zu gestalten, dass wir vernünftig Zeit haben, wichtige Debatten miteinander zu führen.
(Beifall)
Der Präsident. Herr Schulz, wie Sie wissen, gibt es keine Regeln für die Redezeit, die den anderen Institutionen gewährt wird. In der Geschäftsordnung ist keine Festlegung darüber zu finden, wie lange sie sprechen dürfen, und ihnen wird normalerweise freie Hand gegeben, das heißt, sie sprechen, solange sie es für zweckmäßig halten. Das betrifft jedoch nicht die Mitglieder des Parlaments, deren Redezeit genau begrenzt ist.
Ich glaube, die Kommission und der Rat haben die Bitte von Herrn Schulz hinreichend zur Kenntnis genommen. Ich bin sicher, dass sie sich entsprechend verhalten werden. Bedenken Sie, dass es zu diesem Punkt drei Erklärungen und die jeweiligen Erwiderungen gibt; mit anderen Worten, wir sprechen hier über 50 Minuten für diese Erklärungen und die Erwiderungen. Angesichts der zeitlichen Begrenzung bin ich überzeugt, dass sich die beiden Institutionen einschränken werden, damit den Abgeordneten Redezeit verbleibt.
Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Ich verstehe Ihre Reaktion nicht ganz, vor allem nach diesem Applaus, der ausnahmsweise von allen Seiten des Plenums kam, nachdem Herr Schulz, der Vorsitzende dieser großen Partei der europäischen Sozialdemokraten, gesprochen hatte.
Wir möchten Sie bitten, darauf hinzuwirken, dass die Redezeiten der Kommission und des Rates zur Lissabon-Strategie begrenzt werden. Letztere haben uns die Strategie bereits dreimal erklärt, wir kennen sie mittlerweile. Sie können sich also leicht auf je eine Viertelstunde beschränken, um ihre Ansichten zur Lissabon-Strategie zu erläutern, und uns so Zeit für eine Aussprache lassen. Man sollte die Leute nicht für dumm verkaufen. Wir kennen die Probleme, die mit der Lissabon-Strategie verbunden sind: Herr Barroso hat sich vor diesem Plenum bereits dreimal ausführlich dazu geäußert, und es würde mich wundern, wenn er diesmal etwas Neues hinzuzufügen hätte. Eine Viertelstunde Redezeit für Rat und Kommission und den Rest für das Parlament – das erscheint mir angemessen.
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Cohn-Bendit. Wenn ich Herrn Schulz richtig verstanden habe, bezog er sich auf Mittwoch Nachmittag, und Sie sprachen vom Vormittag.
Auf jeden Fall werden wir mit der Kommission reden, damit sie sich der zur Verfügung stehenden Zeit anpasst.
(Der Arbeitsplan ist somit angenommen.)
16. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass nicht alle sprechen können, die um das Wort gebeten haben, da dies mehr als die 30 Minuten in Anspruch nehmen würde, die uns zur Verfügung stehen. Daher gebe ich jenen Abgeordneten den Vorrang, die auf den vorangegangenen Sitzungen keine Ausführungen von einer Minute gemacht haben, und ich bitte Sie alle, sich streng an die eine Minute zu halten, damit die Zahl der Mitglieder, die aufgrund der fehlenden Zeit nicht zu Wort kommen können, nicht zu groß ist. Wir sollten möglichst viele sprechen lassen, und ich werde – wie ich bereits sagte – mit jenen Abgeordneten beginnen, die auf den vorangegangenen Sitzungen nicht zum Zuge kamen.
Frederika Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte das Parlament dazu aufrufen, heute der Situation der Kurden in der Türkei mehr Zeit zu widmen, denn in der vergangenen Woche vernahmen wir die entsetzliche Nachricht, dass die betagten Eltern des Leiters des Kurdischen Instituts in Brüssel auf grausame Weise in Türkisch-Kurdistan ermordet worden sind. Es gibt Grund zu der Annahme, dass dies das Werk türkischer Todeskommandos ist. Leider ist dies kein Einzelfall, denn jede Woche erreichen uns Meldungen über derartige Verbrechen gegen Kurden. Wie Sie sicherlich wissen, wurde der zweite Befehlshaber der türkischen Armee vorige Woche selbst als Organisator einer kriminellen Bande bezeichnet, deren Ziel es ist, kurdische Separatisten zu eliminieren.
Ich habe deshalb einen Brief an Kommissar Rehn gerichtet und ihn aufgefordert, seitens der Kommission eine umfassende und unabhängige Untersuchung zu den Umständen dieser brutalen Morde einzuleiten, die nicht ungestraft bleiben dürfen. Ich hoffe, das Hohe Haus wird diesen Ereignissen in den Ausschüssen und in der Türkei-Delegation gebührende Aufmerksamkeit schenken.
Catherine Guy-Quint (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich muss Sie darüber informieren, dass das Unternehmen LG.Philips im Wahlkreis Dreux, aber auch in Aachen, den Niederlanden und Ungarn seit mehreren Jahren ganze Belegschaften auf die Straße setzt.
Es ist immer wieder dasselbe Schema. Man sollte jedoch auch wissen, dass dieses Unternehmen 2001 gegründet wurde, damit die Probleme auf dem Bildröhrenmarkt die Holdinggesellschaft Philips nicht benachteiligen. Ein solches Vorgehen ist äußerst bedenklich, weil es unseren großen Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und industriellen Verantwortung zu entziehen. Den Angestellten dieser drei Fabriken wurden Zusagen gemacht, aber bisher nicht eingehalten. Ferner erinnert dieser Konkurs an den Fall HP im Departement Isère und daran, dass die großen Konzerne mittlerweile tun, was sie wollen, und schrittweise die europäische Industriepolitik aus den Angeln heben.
Libor Rouček (PSE). – (CS) Herr Präsident! Ich begrüße die in der letzten Woche von der Kommission getroffene Maßnahme, nämlich die Präsentation des Grünbuchs über Energie, das nach meinem Dafürhalten zu einem sehr passenden Zeitpunkt vorgelegt wurde. In Europa nimmt die Abhängigkeit von auswärtigen Bezugsquellen weiter zu. Es steht außer Frage, dass wir Energieprobleme gemeinsam lösen müssen. So müssen wir beispielsweise die Liberalisierung des Binnenmarktes zum Abschluss bringen und gemeinsam an Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und zum Ausbau alternativer Energiequellen einschließlich Atomenergie arbeiten. Außerdem müssen wir für das Problem der Energiesicherheit eine gemeinsame Lösung finden. Ich habe bereits betont, dass ich das vorliegende Grünbuch sehr befürworte und dass es eine Diskussion in Gang setzen sollte. Ergebnis der Debatte sollte eine wirklich gemeinsame Energiepolitik in Europa sein.
Diana Wallis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Heute Nachmittag kamen Sie auf den Internationalen Frauentag zu sprechen. Vergangene Woche fand auch die Europäische Endometriose-Woche statt. Die Zahlen für diese Frauenkrankheit haben sich seit dem letzten Jahr, als ich dieses Thema schon einmal hier im Plenum ansprach, nicht stark verändert: 14 Millionen betroffene Frauen in Europa und bis zu 30 Milliarden Euro an Kosten, die der EU-Wirtschaft aufgrund krankheitsbedingter Ausfallzeiten entstehen.
Die Endometriose ist eine Krankheit, die häufig nicht richtig diagnostiziert wird und die auf Ignoranz und Unverständnis stößt. In der Regel vergehen vom ersten Arztbesuch bis zur Diagnose 11 Jahre. Ich kann Ihnen versprechen – und es macht mir wahrlich keine Freude –, dass ich hier im Plenum bei jeder passenden Gelegenheit wieder auf dieses Thema zu sprechen kommen werde, bis jede Frau und jeder Arzt in Europa über diese Krankheit, ihre Symptome, ihre Folgen und die Behandlungsmöglichkeiten Bescheid wissen.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte über den zweiten Europäischen Tag der Opfer des Terrorismus sprechen, der am 11. März stattfand.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident, für die Informationen, die Sie uns darüber gegeben haben, wie das Parlament diesen Tag beging. Allerdings möchte ich Sie und die Dienste auch bitten, an den Rat heranzutreten, um sicherzustellen, dass dieser Gedenktag in allen EU-Mitgliedstaaten mehr Aufmerksamkeit und Würde erhält. Das scheint mir doch sehr wichtig zu sein. Außerdem bin ich sehr dafür, die nationalen Parlamente in den Europäischen Tag der Opfer des Terrorismus einzubeziehen und diesen Tag in Zukunft stärker ins Licht das Öffentlichkeit zu rücken. Das ist meiner Ansicht nach in Anbetracht dieser enorm gefährlichen Bedrohung sehr wichtig.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Wie wir bereits gehört haben, sind die Eltern von Derwesh Ferho, dem Präsidenten des Kurdischen Instituts in Brüssel, der seit 28 Jahren als politischer Flüchtling in Belgien lebt, auf brutale Weise ermordet worden. Den vorliegenden Informationen nach zu urteilen stehen die Täter im Dienst des türkischen Staates. Dies ist eine sehr ernste Angelegenheit. In der vergangenen Woche wurde in Brüssel ein Marsch durchgeführt, und der flämische Außenminister richtete ein Schreiben an den türkischen Botschafter in Brüssel, in dem er um Aufklärung in dieser Angelegenheit ersuchte.
Da die Türkei den Beitritt zur Europäischen Union anstrebt und ein solches Verhalten nicht dem europäischen Profil entspricht, das dieses Land gern zur Schau trägt, möchte ich darum bitten, dass wir als institutionelles Organ ebenfalls Aufklärung zu diesem abscheulichen Verbrechen verlangen, damit nicht auch wir den europäischen Bürgern den Eindruck vermitteln, wir würden uns von bestimmten Interessengruppen leiten lassen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Es besteht kaum noch Hoffnung, dass die Präsidentschaftswahlen in Belarus am nächsten Sonntag frei und fair vonstatten gehen werden. Im Laufe des Wahlkampfes ist eine gefährliche Lage entstanden. Bezeichnend dafür ist die Tatsache, dass Geheimdienstleute einen der Präsidentschaftskandidaten, Alexander Kosulin, brutal zusammengeschlagen haben. Darüber hinaus wurden zahlreiche Aktivisten festgenommen und bedroht, um ihre Unterstützung für den demokratischen Kandidaten Alexander Milinkiewitsch zu unterbinden.
In diesem Zusammenhang haben einige EU-Amtsinhaber Äußerungen gemacht, die ich ziemlich enttäuschend fand. Nachdem bekannt geworden war, dass das Europäische Parlament eine Ad-hoc-Delegation nach Minsk entsenden wird, erklärte Frau Ferrero-Waldner, dass die Mitglieder dieser Delegation nur in ihrem eigenen Namen sprechen werden. Herr Präsident, würden Sie bitte die Kommission daran erinnern, dass die Abgeordneten dieses Parlaments im Gegensatz zu den Mitgliedern der Europäischen Kommission die einzigen gewählten Vertreter der EU-Bürger sind! Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dürfen daher nicht nur in ihrem eigenen Namen, sondern auch im Namen ihrer Wähler sprechen.
Es ist höchst bedauerlich, dass die Europäische Kommission erbärmliche Erklärungen abgibt, anstatt den Abgeordneten, die in Minsk die Wahl beobachten werden, zumindest ihre moralische Unterstützung auszusprechen und ihnen zu versichern, dass die Kommission in dem Falle, dass die Abgeordneten vom Lukaschenko-Regime in irgendeiner Weise provoziert werden sollten, Maßnahmen zu ihrer Verteidigung ergreifen wird.
Der Präsident. Frau Andrikienė, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen an einer Beobachtermission teilnehmen, so tun sie dies nicht in persönlicher Eigenschaft. Sie repräsentieren nicht sich selbst, sondern sie vertreten diese Institution.
Es ist möglich, dass seitens der Kommissarin eine Fehlinterpretation vorlag, und ich bin sicher, dass sie selbst es auch so sieht. Wenn ich Gelegenheit habe, mit ihr zu sprechen, werde ich sie daran erinnern, doch es wird meiner Ansicht nach nicht notwendig sein, denn ich bin überzeugt, dass die Kommissarin die Rolle, die unserem Parlament zukommt, genau kennt.
Miguel Angel Martínez Martínez (PSE). – (ES) Herr Präsident! Als Sozialist und Menschenrechtsaktivist und einfach als militanter Gegner der Todesstrafe möchte ich Ihnen allen meine tiefe Sorge um die Familie von Pablo Ibar zum Ausdruck bringen, einem spanischen Bürger, den die Gerichte von Florida im Jahr 2000 wegen Mordes zum Tode verurteilt haben.
Am 2. Februar hob der Oberste Gerichtshof dieses Staates die Todesstrafe gegen den vermeintlichen Mittäter auf, nachdem er festgestellt hatte, dass in der vorangegangenen Verhandlung Fehler aufgetreten und die Beweise gegen die Verurteilten nicht stichhaltig waren.
Allerdings wurde die damals geweckte Hoffnung am 9. März zunichte gemacht, als derselbe Oberste Gerichtshof die Todesstrafe für den europäischen Bürger Pablo Ibar bestätigte.
Wir in der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament appellieren an die zuständigen Behörden der USA, eine Lösung für diesen ungerechten und inhumanen Zustand zu suchen. Ich möchte auch Sie, Herr Präsident, sowie den Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten bitten, sich an die genannten Stellen zu wenden, um zum einen unsere allseits bekannte strikte Ablehnung der Todesstrafe zu bekräftigen und zum anderen zu fordern, Gerechtigkeit im Fall von Pablo Ibar walten zu lassen, der zu Unrecht verurteilt wurde, wie offensichtlich durch den Freispruch der Person bewiesen wird, die ursprünglich als Mittäter bei diesem vermeintlichen Verbrechen verurteilt worden war.
Ioannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Die Europäische Union ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe und das zurecht. Diese Krankheit hat unter den Verbrauchern jedoch erhebliche Panik ausgelöst, was dazu geführt hat, dass der Verbrauch drastisch gesunken ist, und zwar bei Geflügelfleisch um 80 % und bei Eiern um 45 %.
All dies hat den Geflügelzuchtsektor in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht, und die Europäische Union ergreift nicht die Maßnahmen, die notwendig sind, um der Branche zu helfen. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen. Ich fordere, dass geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Geflügelzüchter ergriffen werden. Denn wenn wir diese Maßnahmen nicht ergreifen, dann werden wir, wenn die Aufregung sich gelegt hat, in der Europäischen Union gar keine Geflügelzuchtanlagen mehr haben, um den künftigen Bedarf abzudecken, und zweifellos sind die Geflügelerzeugnisse der Europäischen Union von höherer Qualität als die, die wir dann von Drittländern werden einführen müssen. Meine Forderung lautet also, dass wir der Branche gegenüber unsere Solidarität demonstrieren.
Gyula Hegyi (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Verseuchung der Theiß mit Zyanid durch die Goldmine Baia Mare in Rumänien vor sechs Jahren, zeigte uns die großen Gefahren auf, die der Abbau von Gold mitten im Herzen Europas in sich birgt. Ungarn gehörte zwar damals noch nicht der Europäischen Union an, doch alle EU-Mitgliedstaaten erklärten sich mit uns, den Opfern der Flussverseuchung, solidarisch.
Die Europäische Union hat vor kurzem eine Richtlinie über Bergbauabfälle verabschiedet, die zur Folge haben wird, dass alle umweltschädlichen Bergbauaktivitäten eingestellt werden müssen. Insofern haben wir die Erklärung der rumänischen Regierung mit größter Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass sie bereit sei, die Bestimmungen dieser Richtlinie sogar schon vor ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu akzeptieren. Jüngsten Besorgnis erregenden Informationen aus politischen und wirtschaftlichen Kreisen zufolge wird jedoch offenbar wieder darüber nachgedacht, in Rumänien eine neue Goldmine mit Zyanidtechnologie zu eröffnen. Wir sollten solch gefährlichen Unternehmungen ein nachdrückliches und definitives Nein entgegensetzen und die rumänische Regierung auffordern, sich an ihre Zusagen zu halten.
Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte einige Worte zu den Wahlen in Belarus und der Ukraine sagen.
Die Lage in Belarus ist mehr als deutlich und sehr schwierig. Die Wahlen werden voraussichtlich weder frei noch demokratisch sein. Die Repressionen gegen die Führung und die Kandidaten der Opposition sind zweifelsohne weit schlimmer als angenommen.
Es darf nicht vergessen werden, dass auch noch ein anderer Wahlkampf läuft. Wahlen sind auch in der Ukraine angesetzt, einem Land, das seine pro-europäische Ausrichtung bereits unter Beweis gestellt hat.
Ich persönlich war im Namen der Sozialistischen Fraktion des Europäischen Parlaments in Lwow, um den Wahlkampf der Sozialistischen Partei der Ukraine zu unterstützen, und muss sagen, ich war sehr erfreut über das, was ich dort erlebt habe. Ich habe die Ukraine gesehen und viele proeuropäische Wahlslogans. Allerdings möchte ich auch von einer wichtigen und Besorgnis erregenden Sache berichten. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bestimmte Wählerverzeichnisse, d. h., Listen von Wahlberechtigten, möglicherweise nicht korrekt aufgestellt wurden. Dies zeigt, welch potenziell große Bedeutung die Arbeit der Vertreter unseres Europäischen Parlaments nicht nur in Belarus, sondern auch in der Ukraine hat.
Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Mahmoud Abbas, der diesen Mittwoch hier im Plenum eine Rede halten wird, ist bisher als Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde eine große Enttäuschung gewesen. Er war nicht imstande oder nicht willens, die terroristischen Selbstmordattentäter, darunter seine eigenen Al-Aqsa-Märtyrer-Brigaden, im Zaum zu halten. Er hat es nicht geschafft, die militanten Anhänger der Hamas und des islamischem Dschihad zu entwaffnen, und scheint auch nicht in der Lage zu sein, der weit verbreiteten Korruption, die zum Sieg der Hamas beitrug, Einhalt zu gebieten. Wenngleich die EU ein neutraler und entschiedener Förderer der vom Quartett ausgearbeiteten Roadmap für den Frieden sein sollte, darf dies nicht dazu führen, dass wir eine palästinensische Autonomiebehörde finanziell unterstützen, die von einer unreformierten Hamas geleitet wird, d. h. einer EU-weit verbotenen terroristischen Organisation, die sich dem Dschihad und der Errichtung eines Kalifats verschrieben hat, in dem das Gesetz der Scharia herrscht.
Zunächst einmal muss die Hamas der Gewalt abschwören und die Existenzberechtigung Israels anerkennen. Wenn dies bedeutet, dass die palästinensische Autonomiebehörde ihre Gelder aus dem Iran und Saudi-Arabien bekommt, sei es drum. Damit hätte der Iran dann zumindest weniger Mittel, um seine Atomwaffen zu bauen.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Am 28. Februar leiteten vier Mitglieder der Kommission, die für die Bereiche Unternehmen, Umwelt, Wettbewerb und Energie zuständig sind, die erste Sitzung einer hochrangigen Gruppe in Brüssel, die sich mit Energie-, Umwelt- und Wettbewerbsfragen beschäftigte. An dieser Sitzung nahmen außerdem vier Kabinettsminister, zwölf Manager von Energie erzeugenden und Energie verbrauchenden Unternehmen, drei Mitglieder von NRO, der Vorsitzende des Europäischen Gewerkschaftskongresses und drei Beamte von Regulierungsbehörden teil.
Allerdings blieben bei dieser wichtigen Beratung – dem ersten Treffen, auf dem auch die Agenda für die nächsten zwei Jahre festgelegt wurde – vier Stühle unbesetzt. Meine Kolleginnen und Kollegen werden überrascht sein zu erfahren, dass diese vier Stühle für die Abgeordneten dieses Parlaments bestimmt waren. Ich finde das nicht nur unhöflich gegenüber der Kommission, sondern möchte auch daran erinnern, dass es auf dieser Sitzung um äußerst wichtige Fragen ging. Und da wir eigentlich bei der Lösung dieser Fragen mitwirken wollen, könnten Sie ja vielleicht mir und dem Parlament erklären, warum diese Stühle nicht besetzt wurden. Würden Sie bitte das entsprechende Verfahren in Gang setzen, um Abgeordnete zur Übernahme dieser Aufgabe zu ernennen! Und wenn Sie das selbst nicht schaffen, warum stellen wir nicht einfach Kandidaten auf und führen Wahlen durch, um diese vier leeren Stühle zu besetzen?
Der Präsident. Ich hoffe, dass ich mich nicht irre, wenn ich sage, dass die Plätze nicht besetzt waren, weil die Konferenz der Präsidenten entschieden hatte, dafür keine Vertreter dieses Parlaments zu benennen, und die Kommission um Klärung des Status, des Zwecks und der Rolle der Parlamentsvertreter in diesem technischen Ausschuss zu ersuchen. Da wir keine Aufklärung erhielten, hat die Konferenz der Präsidenten beschlossen, keine Vertreter dieses Parlaments zu benennen. Deshalb geht es nicht darum, dass die Vertreter nicht anwesend waren, sondern dass gar keine benannt wurden.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin froh über Ihre Zusicherung. Allerdings war ich auch einmal ein Jahr lang Mitglied einer hochrangigen Arbeitsgruppe, die sich damals mit der Automobilindustrie beschäftigte. Die Zuständigkeiten waren da genau festgelegt, und meiner Meinung nach musste ein Abgeordneter dieses Parlaments von Anfang an dabei sein. Hätten Sie mich um Rat gefragt, hätte ich Ihnen erklären können, wie dieses System funktioniert.
Außerdem gab es hier im Parlament eine Anhörung zu dieser hochrangigen Arbeitsgruppe. Unsere Mitwirkung in dieser Gruppe muss unbedingt sichergestellt werden. Daher ärgert es mich, dass diese offenen Fragen nicht vor der ersten Sitzung geklärt wurden. Denn schließlich kommt diese Gruppe nur alle drei Monate zusammen, und jetzt sind halt die Weichen gestellt, d. h. die Agenda und die Aufgaben für die nächsten zwei Jahre wurden festgelegt, ohne dass Vertreter dieses Hauses mit am Tisch saßen.
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Harbour. Ich möchte unterstreichen, dass die Konferenz der Präsidenten beschlossen hat, Herrn Barroso zu bitten, den Grund zu erklären, aus dem die Abgeordneten an diesen Gruppen teilnehmen sollen, und Herr Barroso wird dies vor der Konferenz der Präsidenten tun.
Es steht Ihnen frei, mit dieser Entscheidung nicht einverstanden zu sein; ich teile Sie Ihnen lediglich mit.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! In den letzten Tagen gab es in Belarus eine Verhaftungswelle unter den Oppositionellen. Die Europäische Union kann nicht untätig zusehen, wie grundlegende Rechte verletzt werden, die das Fundament aller zivilisierten Gesellschaften sind.
Ich fordere die Europäische Kommission auf, umgehend tätig zu werden und eine Schwarze Liste der belarussischen Nomenklatura aufzustellen; diese Liste sollte so lang wie möglich sein. Der gesamten direkten Umgebung von Diktator Lukaschenko muss die Einreise in die Europäische Union untersagt werden. Ein solches Verbot sollte auch für diejenigen gelten, die den Einsatz von Gewalt beschlossen haben und die für die Tätigkeiten der internen Sicherheitskräfte verantwortlich sind. Es sollte jedoch auch auf die Kreise Anwendung finden, die an der Medienpropaganda beteiligt sind. Visasanktionen gegen diese Personen sind ein wirksames Mittel, um die Stellung der belarussischen Regierung zu schwächen, ohne sich negativ auf die belarussische Gesellschaft als Ganzes auszuwirken. Dies wäre auch ein klares Signal an die Opposition, dass ihre westlichen Nachbarn ihrer Situation gegenüber nicht gleichgültig sind. Die Verantwortlichen für die jüngste Verhaftungswelle müssen bestraft werden.
Öffentlich die Absicht zu bekunden, die von mir genannte Schwarze Liste aufzustellen, könnte das Leben vieler Menschen retten und sie vor Repressionen schützen. Eine solche präventive Maßnahme wird zeigen, dass die Europäer mit einer Stimme sprechen und bei der Verteidigung der Grundrechte des Menschen vereint handeln.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Das Bestreben der tschechischen Regierung, die tschechische Kommunistische Jugendbewegung zu verbieten, da diese die Idee des Klassenkampfes und des Marxismus-Leninismus propagiert, stellt eine Provokation dar und hat die Empörung tausender demokratisch gesinnter Menschen in Europa und der übrigen Welt hervorgerufen. Ich habe Ihnen und den Fraktionsvorsitzenden Kopien eines Memorandums und eines Protestschreibens zur Kenntnis gegeben. Eine solche Haltung ist nicht zu tolerieren, da die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens eine Partei ist, die eine enorme politische Aktivität entfaltet, die Einfluss und Anerkennung bei der tschechischen Bevölkerung genießt und die im Europäischen Parlament durch sechs Mitglieder vertreten ist. Wie würden wir uns denn fühlen, wenn die Legalität der Jugendbewegung der Partei in Frage gestellt werden würde, der wir angehören?
Solche Maßnahmen sind Teil der antikommunistischen Strategie und werden von der überwiegenden Mehrheit der Völker abgelehnt. Ich fordere, dass wir sie verurteilen und wir damit unseren Willen zum Ausdruck bringen, die demokratischen Rechte, die Freiheit der politischen Aktivität und der ideologischen Meinungsäußerung zu verteidigen, indem wir die Regierung und die Behörden der Tschechischen Republik auffordern, die ideologische und politische Verfolgung junger tschechischer Kommunisten unverzüglich einzustellen.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Die Kunst die Briefeschreibens steht offenbar in voller Blüte. Die Mitglieder der Europäischen Kommission sollten eigentlich hart und beständig daran arbeiten, die Autorität der Europäischen Union wieder zu stärken, die immer mehr schwindet. Stattdessen haben sie bedauerlicherweise beschlossen, sich ihre Zeit damit zu vertreiben, Briefe zu schreiben und einzelnen Mitgliedstaaten Anweisungen zu erteilen.
Ich möchte als Beispiel die niederländische Kommissarin nennen, die eines der umstrittensten Kommissionsmitglieder ist. Der Fall von Kommissarin Kroes wird derzeit von diesem Parlament untersucht, denn ihr werden Interessenskonflikte und Lobbytätigkeit vorgeworfen. Sie hat sich kürzlich dazu entschlossen, der polnischen Regierung ein Schreiben zur Fusionierung von zwei polnischen Banken zu senden. Meines Erachtens hätte sie vielleicht besser der polnischen Regierung aus erster Hand über die Erfahrungen ihres Landes mit dem Verlieren eines Referendums berichten sollen. Stattdessen hielt sie es für angebracht, der polnischen Regierung eine Moralpredigt zu halten, obwohl eine niederländische Bank, die ING, nicht lange gefackelt und eine der größeren polnischen Banken, die Bank Śląski, gekauft hat. Das beleidigende Schreiben des Kommissionsmitglieds hat einen äußerst paternalistischen Ton und ist typisch für die Haltung der Mitgliedstaaten der alten Union gegenüber den neuen Mitgliedstaaten. Die Kommissarin hätte besser daran getan, der niederländischen Regierung einen Vortrag darüber zu halten, wie man ethnischen Spannungen und Rassismus vorbeugt, die in ihrem Land leider immer mehr zum Alltag gehören.
Ashley Mote (NI). – (EN) Herr Präsident! Sie haben gefordert, dass sich die Abgeordneten in diesem Parlament stärker engagieren sollten. Aber dies hier ist ja gar kein richtiges Parlament, das den Vorstellungen der Briten entsprechen würde und das sie somit auch anerkennen würden. Von den Flaggen abgesehen, ähnelt diese Kammer doch eher dem Obersten Sowjet. Selbst die Arbeitsweise dieses Parlaments gleicht der des Obersten Sowjets, sind doch die Debatten, die hier stattfinden, gar keine Debatten im eigentlichen Sinne.
Als einfaches Mitglied dieses Parlaments bin ich schon froh, wenn ich überhaupt eine Minute Redezeit bekomme, die nicht nach Sachverstand des Abgeordneten oder Dringlichkeit der Angelegenheit, sondern nach Gutdünken von Beamten vergeben wird. Es sind keine Wortmeldungen gestattet, und in dieser Hinsicht werden auch keine Ausnahmen gemacht. So können die vorgetragenen Ideen weder kritisiert noch geprüft werden. Das hier ist doch im Grunde genommen ein ausgeklügeltes, demokratisches Feigenblatt, und wir alle sind Teil eines Schauspiels.
Georgios Toussas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Der Tod, der verabscheuenswürdige Mord an dem ehemaligen jugoslawischen Präsidenten, Slobodan Milosevic, im Gefängnis des Internationalen Strafgerichtshofs von Den Haag, der von den Imperialisten der USA und der Europäischen Union geplant und verübt wurde, die für den Krieg in Jugoslawien und den Zerfall dieses Landes verantwortlich sind, ist ein weiteres Glied in der langen Kette der Verbrechen gegen die Völker, die sich gegen die imperialistische Barbarei erhoben haben.
Die Leute, die die Entführung, die Inhaftierung und den Prozess gegen Slobodan Milosevic in Den Haag geplant und ausgeführt haben, sind, da sie es trotz seiner ernsten Gesundheitsprobleme ablehnten, Maßnahmen zum Schutz seines Lebens zu ergreifen, für seinen Tod verantwortlich. Die USA und die Europäische Union haben in Den Haag die Karikatur eines Prozesses in Gang gesetzt, um sich von ihren Verbrechen gegen das jugoslawische Volk reinzuwaschen, das sie 1999 78 Tage lang bombardiert haben, schlicht und einfach weil Jugoslawien, das das Rambouillet-Abkommen insgesamt akzeptierte, sich weigerte, die Stationierung von NATO-Besatzungstruppen auf seinem Territorium zu billigen.
Die imperialistischen Angriffe auf den Irak und Afghanistan und die Besetzung dieser Länder, die der Bombardierung der jugoslawischen Bevölkerung folgten, offenbarten wieder einmal das wahre, widerwärtige Gesicht des amerikanischen und europa-unionistischen Imperialismus sowie seine abscheulichen Verbrechen gegen die Völker und die Menschheit.
Die Völker werden ihren Kampf gegen den Imperialismus und für das Recht, ihr Schicksal selbst zu gestalten, fortführen.
Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf die fünf bulgarischen Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt aufmerksam machen, die in Libyen inhaftiert sind. Ihnen wurde 1999 vorgeworfen, mehr als 400 Kinder absichtlich durch Bluttransfusionen mit dem Aidsvirus infiziert zu haben. Nachdem sie 2004 zum Tode verurteilt worden waren, wurden die juristisch umstrittenen Todesurteile nun aufgehoben. Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und hoffen auf ein transparenteres Verfahren und einen gerechteren Prozess.
Nachdem diese Menschen nun sieben Jahre lang Haft und Folter ausgesetzt waren, hoffen wir, dass der Prozess nicht für politische Zwecke und Ziele instrumentalisiert und missbraucht wird. Solange diese Menschen nicht auf freiem Fuß sind, ist es unsere Aufgabe als Parlamentarier, auf diesen Fall hinzuweisen und ihn mit Nachdruck zu verfolgen.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte dem Haus meine Freude und Erleichterung über die am 15. Februar von der Direktion von General Motors getroffene Entscheidung zum Ausdruck bringen, das neue Opel-Modell Meriva im Werk von Figueruelas in Saragossa zu fertigen und damit endgültig die Gefahr der Standortverlagerung abzuwenden, die sie über Monate geplant hatte und von der 7 600 Arbeitnehmer und noch viel mehr Zulieferunternehmen betroffen gewesen wären.
Ich möchte die Beschäftigten zu ihrem Engagement für Produktivität, die spanischen Direktoren und Ingenieure zu ihrer guten Arbeit und die Regionalregierung mit ihrem Präsidenten Marcelino Iglesias an der Spitze zu ihrer Unterstützung beglückwünschen.
Doch damit nicht genug. Unser Konkurrent war ein Werk im polnischen Gliwice. Allein bei den Arbeitskosten war es uns gegenüber im Vorteil. Unsere Beziehungen haben uns im Verlauf der letzten Monate ein größeres Verständnis für die Enttäuschung der polnischen Arbeitnehmer vermittelt, und deshalb unterstützen wir den Vorschlag des Europäischen Arbeitnehmerforums, das Modell Agila in Gliwice herzustellen.
Unterdessen hat die spanische Regierung zum Ausgleich den Weg für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer geebnet, doch auch das reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist eine europäische Industriepolitik.
Sophia in 't Veld (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Zu meiner Freude kann ich das nächste Thema im Beisein von Kommissar Frattini ansprechen. Die niederländische Ministerin für Integration, Frau Verdonk, hat kürzlich angekündigt, die Rückführungspolitik für homosexuelle und christliche Asylbewerber aus dem Iran zu ändern. Ihr zufolge seien Homosexualität und Christentum im Iran nicht verboten, weshalb die Asylbewerber ohne weiteres heimkehren können. Genau genommen mag das zutreffen, in der Praxis haben Homosexuelle und Christen jedoch guten Grund, um ihre Sicherheit zu fürchten. Tatsache ist, dass auf homosexuelle Handlungen die Todesstrafe steht.
Von Kommissar Frattini möchte ich wissen, ob die Kommission beabsichtigt zu untersuchen, inwieweit die niederländische Rückführungspolitik mit den europäischen Mindeststandards für Asylbewerber in Einklang steht, wie sie in der Richtlinie verankert sind, die im Oktober dieses Jahres implementiert sein muss, und ob sie den internationalen Vereinbarungen entspricht.
Joseph Muscat (PSE). – (MT) Eigentlich sollte das Zeitalter des Digitalfernsehens von wachsendem Wettbewerb gekennzeichnet sein, bei dem die Verbraucher zwischen einer größeren Zahl qualitativ hochwertiger Dienstleistungen wählen können. Bedauerlicherweise entstehen durch die Umstellung auf das Digitalfernsehen in Malta neue Monopole. Die Verbraucher sollen plötzlich für die Übertragung von beliebten Sportveranstaltungen zahlen, die bis heute kostenlos ausgestrahlt wurden. Darüber hinaus erleben wir, dass es faktisch keine Interoperabilität zwischen den verschiedenen Digitalfernsehsystemen mehr gibt. Das heißt, es ist ausgesprochen schwierig, Systeme auszutauschen, was dazu führt, dass die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt sind. Schlimmer noch, unsere Verbraucher sollen an private Betreiber für den Empfang staatlicher Sender Gebühren entrichten, die sie bis heute kostenfrei empfangen konnten. Gleichzeitig erwarten die Behörden, dass die Verbraucher auch weiterhin Fernsehgebühren in gleicher Höhe zahlen. Im digitalen Zeitalter sollten doch eigentlich Informationen und Unterhaltung für alle Menschen zugänglich sein und nicht nur für einen immer kleiner werdenden Personenkreis.
Åsa Westlund (PSE). – (SV) Herr Präsident! Ich hatte die Ehre, eine Erklärung einer Gruppe Jugendlicher überreicht zu bekommen, die am vergangenen Donnerstag das Europäische Parlament besuchten. Sie waren recht enttäuscht, dass sie nicht mehr Abgeordnete treffen konnten, deshalb versprach ich, Ihnen ihr Anliegen zu übermitteln. Die Jugendlichen kamen von der Second Chance School und hatten folgende Botschaft für uns:
(EN) „Wir, die jungen Menschen aus ganz Europa, die an dem Jugendgipfel der Vereinigung ‚E2C-Europe’ im Juni 2005 in Kopenhagen teilgenommen haben, erklären hiermit Folgendes: ‚Alle junge Menschen haben das Recht, über ihr Leben und ihre Zukunft selbst zu bestimmen. Alle jungen Menschen haben das Recht auf Bildung, und zwar auf allen Ebenen. Alle jungen Menschen haben das Recht, anders zu sein und sich zu geben, wie sie wirklich sind. Jeder sollte den Anderen achten, und diese Achtung sollte auf Gegenseitigkeit beruhen. Kein junger Mensch sollte Diskriminierung oder Unterdrückung erfahren. Alle jungen Menschen sollten ein Zuhause haben, keinen Hunger leiden müssen und mit Fürsorge behandelt werden.’“
(SV) Ich meine wirklich, dass wir das als eine Botschaft der Schulen, um die wir uns so sehr bemühen, zumal wenn sie lebenslanges Lernen für alle garantieren, in unserer zukünftigen politischen Arbeit wirklich beherzigen sollten.
(Beifall von verschiedenen Seiten)
Margie Sudre (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Die Chikungunya-Epidemie, die derzeit La Réunion heimsucht, stürzt diese in äußerster Randlage befindliche Region der Europäischen Union in eine höchst Besorgnis erregende Gesundheits- und Wirtschaftskrise, und das Ausmaß der langfristigen Folgen ist noch gar nicht abzusehen.
Bereits jetzt haben sich 200 000 der 760 000 Einwohner der Insel La Réunion mit dem Virus, das durch Stechmücken übertragen wird, infiziert, und bei fünf Menschen wurde es als direkte Todesursache identifiziert.
Die Gestalt, die diese Krankheit angenommen hat, deren Schwere man bis zu Beginn dieses Jahres nicht vermutet hätte, stellt für einige der anfälligsten Bevölkerungsgruppen eine direkte Bedrohung dar. Zu diesen gehören insbesondere ältere Menschen, Kleinkinder, Schwangere sowie Patienten, die bereits an einer anderen Krankheit leiden.
Während die Europäische Union – völlig zu Recht – damit beschäftigt ist, gegen eine andere Seuche anzukämpfen, die den Landwirtschaftssektor betrifft, aber nur potenziell die Bevölkerung gefährdet, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Unionsbürgern, die in der realen Angst vor dem Chikunguya-Virus leben, ab heute Ihre Solidarität und auch die des Europäischen Parlaments bekunden könnten. Ich danke Ihnen im Voraus im Namen aller Einwohner von La Réunion.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte auf zwei Fragen zum serbischen Gebiet des Kosovo eingehen.
Erstens ist es sehr gut möglich, dass sich dort in den nächsten Monaten eine reale humanitäre Katastrophe ereignet. Ich meine damit eine humanitäre Katastrophe in den von serbischen Flüchtlingen bewohnten Gebieten. Bedenken Sie, dass es in diesen Gebieten täglich nur eine Stunde Strom gibt und terroristische Gruppierungen Schutzgelder erpressen, um Lieferungen von Arzneimitteln passieren zu lassen. Es gibt dort keinerlei Sicherheit. Terroristische Gruppierungen sprengen auch orthodoxe Kirchen in der Region. Diese Kirchen sind nicht nur Gotteshäuser, sondern auch Teil unseres gemeinsamen europäischen Erbes. Meines Erachtens ist die Zerstörung dieser orthodoxen Kirchen zweifellos ein eben solches Verbrechen wie die Zerstörung der Buddha-Figuren in Afghanistan durch Al Qaida.
Herr Präsident! Ich habe leider den Eindruck, dass Europa dem Kosovo und den Serben den Rücken zugewendet hat und damit Menschen missachtet, die Demokratie und Menschenrechte hoch halten.
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Chruszcz. Ich bedauere, feststellen zu müssen, dass weitere 15 Abgeordnete aus Zeitmangel nicht zu Wort kommen können.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.
17. Zwangsprostitution im Rahmen internationaler Sportereignisse – Maßnahmen gegen Menschenhandel und Initiierung eines Tages gegen Menschenhandel (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
– die mündliche Anfrage an die Kommission über Zwangsprostitution im Rahmen internationaler Sportereignisse von Anna Záborská im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (O-0006/2006 – B6-0008/2006),
– die mündliche Anfrage an die Kommission über EU-Maßnahmen gegen Menschenhandel und Initiierung eines Tages gegen Menschenhandel von Karin Riis-Jørgensen und Elizabeth Lynne im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (O-0011/2006 – B6-0011/2006),
– die mündliche Anfrage an die Kommission über Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels und Einführung eines Tages gegen den Menschenhandel von Hiltrud Breyer im Namen der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (O-0017/2006 – B6-0014/2006),
– die mündliche Anfrage an die Kommission über Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels und Einführung eines Tages gegen den Menschenhandel von Lissy Gröner im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament (O-0019/2006 – B6-0015/2006), und
– die mündliche Anfrage an die Kommission über Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels und Einführung eines Tages gegen den Menschenhandel von Eva-Britt Svensson, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Kartika Tamara Liotard, Feleknas Uca, Ilda Figueiredo und Věra Flasarová im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (O-0021/2006 – B6-0016/2006).
Anna Záborská (PPE-DE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. Ich spreche auch als Frau, die ihre Solidarität mit den Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, bekunden möchte.
Es kann nicht toleriert werden, dass eine Frau zur Prostitution gezwungen wird, dass sie ihren Körper verkauft. Noch nie, meine Damen und Herren, waren die Nachrichten so traurig. In der deutschen Hauptstadt, in unmittelbarer Nähe des Olympiastadions, wurde gerade ein 3000 Quadratmeter großes „Riesenbordell“ eröffnet, in dem 650 Kunden auf einmal bedient werden können. Über 40 000 junge Frauen werden aus Osteuropa „importiert“ werden, um bei der Fußballweltmeisterschaft nach Spielende die Bedürfnisse der Zuschauer zu befriedigen.
Der Kampf gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution stellt auch für Politikerinnen eine Priorität dar, und dies sicherlich auch für Angela Merkel. Wir sollten sie auffordern, sich uns anzuschließen.
Als Politikerinnen und Politiker aller Richtungen verfügen wir über einflussreiche Mittel. Wir sollten diese Form von Dekadenz ablehnen und nicht nur hier im Europäischen Parlament, sondern auch in unseren Mitgliedstaaten, im Europarat und in allen Foren, in denen wir uns äußern können, unserer Stimme Ausdruck verleihen. Wir sollten laut und deutlich unsere Meinung sagen. Es ist nicht das erste Mal, dass die verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen, der Europarat und die Einrichtungen der Europäischen Union den Sport als Medium nutzen, um eine Botschaft des Bürgersinns und des Fortschritts zu vermitteln.
Die Verantwortlichen wollen uns glauben machen, dass es sich hierbei um einen unglücklichen Zufall handelt. Der Anwalt des Unternehmens, das diesen „Freudenpalast“ gebaut hat, erklärte jedoch, dass „Fußball und Sex zusammengehören“. Wie kommt es, dass dies in den höchsten Gremien der Fußballwelt niemanden zu schockieren scheint?
Es scheint niemanden zu schockieren, dass junge Männer dazu ermuntert werden, sich an der systematischen brutalen Ausbeutung junger Frauen zu beteiligen, und es ruft keine Empörung hervor, dass nichts zur Verhütung solcher Handlungen und zum Schutz der Opfer vor dieser organisierten Entwürdigung unternommen wird. FIFA-Präsident Joseph Blatter schrieb dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, dass seine Organisation für das, was sich außerhalb der Stadien abspielt, keine Verantwortung trage. Sowohl die UEFA als auch die Helden der Nationalmannschaften hüllen sich in Schweigen.
Die UEFA hat sich zum Ziel gesetzt, den Fußball in Europa zu fördern, und dies im Geist des Friedens und ohne jegliche Art der Diskriminierung. Die Fußballwelt ist eine Welt der Männer: Die Realität in den Stadien zeigt dies. Es sind Männer, die die Dienste von Prostituierten beanspruchen und Frauen missbrauchen. Daher richte ich meine Worte auch an die Männer – an meine männlichen Kollegen und an alle einflussreichen Männer.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns bereits auf die öffentliche Unterstützung von Männern bei der Bekämpfung des Frauenhandels und der Zwangsprostitution verlassen können.
Ich danke unserem Kollegen Christopher Heaton-Harris, der selbst von Beruf Fußballschiedsrichter ist, dass er die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Sport“ zu einem Sprachrohr gegen den Frauenhandel und die Zwangsprostitution gemacht hat. Ich danke unserem Kollegen Simon Coveney, der als Mitglied dieses Parlaments die Arbeit der „Geschäftsmänner gegen Menschenhandel“ und die Kampagne „Stop the Trafficking“ überwacht.
Abschließend rufe ich Sie alle dazu auf, die beeindruckende Arbeit des Europarats zu unterstützen, der am 16. Mai 2005 in Warschau das erste Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels ins Leben rief: Bis jetzt haben nur elf unserer Mitgliedstaaten das Übereinkommen unterzeichnet. Keiner hat es bisher ratifiziert.
Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Rechtsinstrument und sämtliche möglichen politischen Maßnahmen müssen zur Anwendung kommen, um zu verhindern, dass Frauen zu Waren werden, deren einzige Bestimmung die Tätigkeit als Sexarbeiterin ist, und dies nicht nur in Berlin, sondern überall auf der Welt.
VORSITZ: DAGMAR ROTH-BEHRENDT Vizepräsidentin
Elizabeth Lynne (ALDE), Verfasserin. – (EN) Herr Präsident! Der Menschenhandel ist ein ganz klares Beispiel für einen Bereich, in dem die EU tätig werden kann und sogar tätig werden muss. Deshalb haben Karin Riis-Jørgensen und ich diese mündliche Anfrage eingereicht. Wir möchten – sofern dies möglich ist – heute Antworten auf unsere Fragen erhalten.
Dieses schmutzige Geschäft muss stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden. Oft werden die Opfer als Täter angesehen: Hier muss umgedacht werden. Ich freue mich, dass diesem Thema in letzter Zeit auf EU-Ebene mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das Parlament legt einen Initiativbericht vor, der Rat hat bereits im Dezember einen Aktionsplan verabschiedet, und es gibt das Übereinkommen des Europarates. Dennoch sind nur wenige Fortschritte zu verzeichnen. Es nützt nichts, wenn die Mitgliedstaaten nur reden und keine konkreten Sofortmaßnahmen ergreifen.
Momentan genießen diese Frauen – und wir sprechen hier vor allem von Frauen und Mädchen – keinerlei Schutz. Sie werden als illegale Einwanderer behandelt, ausgewiesen und dann oftmals von Menschenhändlern erneut ins Land gebracht. Hier können Gegenmaßnahmen ergriffen werden: Sie sind unter anderem im Europäischen Übereinkommen gegen Menschenhandel niedergelegt. So brauchen wir sichere Zufluchtsstätten, in denen junge Frauen und Mädchen Schutz finden können. Außerdem benötigen wir zumindest die im Europäischen Übereinkommen geforderten 30 Tage Bedenkzeit, in denen diese Frauen entscheiden können, ob sie bei der Verfolgung der Menschenhändler mithelfen möchten.
In Großbritannien gibt es lediglich eine sichere Zufluchtsstätte mit 25 Plätzen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass mehr als 1000 Menschen pro Jahr von Menschenhändlern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach Großbritannien gebracht werden. Dieses Problem darf nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden. Großbritannien und andere Länder müssen das Übereinkommen des Europarates ebenfalls unterzeichnen.
Da ja nun die Vorbereitungen auf die Fußball-WM in Deutschland laufen, müssen wir wesentlich mehr unternehmen, um das Bewusstsein der Menschen für dieses Problem zu schärfen. Schätzungen zufolge werden Tausende von Frauen und Kinder während dieses Zeitraums zum Zwecke der Zwangsprostitution von Menschenhändlern in die EU gebracht werden. Insofern zielen diese mündliche Anfrage und diese Aussprache nicht auf solche Formen der Prostitution ab, bei denen die Prostituierten genau wissen, worauf sie sich einlassen. Vielmehr reden wir hier von einer modernen Art des Sklavenhandels, bei der die Frauen und Kinder keine Wahl haben, ob sie als Prostituierte arbeiten möchten oder nicht. Genau darum geht es in der heutigen Aussprache, und wir sollten hier nicht Äpfel mit Birnen vermischen. Deshalb beteilige ich mich auch an der Kampagne „Rote Karte für Zwangsprostitution“ und hoffe, dass alle Fans, Fußballspieler, Sportvereinigungen und sämtliche andere Organisationen diese Kampagne unterstützen werden, um diesem schmutzigen Geschäft ein Ende zu setzen.
Hiltrud Breyer (Verts/ALE), Verfasserin. – Frau Präsidentin! Ich hoffe, wir landen mit dieser Entschließung einen Treffer, einen Treffer in dem Sinne, dass dieses Thema endlich aus der Tabuzone in die Öffentlichkeit gebracht wird. Über Zwangsprostitution wollen weder die Täter sprechen, noch – leider – die Opfer. Wir müssen auch den Zusammenhang zwischen Migrationspolitik und Arbeitsplatzpolitik viel stärker thematisieren.
Es ist ein Riesenerfolg, dass die Abwehrmauer des deutschen Fußballbundes gebrochen ist, der dieses Thema weiterhin in der Tabuzone lassen wollte. Wir müssen – das ist gesagt worden – dem Menschenhandel und der Zwangsprostitution ganz klar die Rote Karte zeigen. Wir müssen deutlich machen, dass zum Fairplay im Sport ganz klar die Absage an die Zwangsprostitution gehört. Es darf kein einziger Fall von Zwangsprostitution toleriert werden. Aber, Herr Frattini, wir erwarten auch, dass nicht nur die Täter und natürlich die Menschenhändler ins Visier genommen werden. Dafür brauchen wir aber auch Lösungen, die nicht weiterhin nur die Frauen kriminalisieren. Ich hoffe, Sie gehen in Ihrer Rede anschließend darauf ein.
Ich erwarte, dass wir mehr tun, als Visapflicht einzuführen, bei der die Frauen die Leidtragenden sind, sondern wir brauchen Prävention, wir brauchen aber auch die Betreuung der Frauen. Wir müssen ähnlich wie im italienischen Einwanderungsgesetz Frauen, die nicht bereit sind, als Zeugen auszusagen, ein Bleiberecht gewährleisten. Wir brauchen mehr, um Frauen auch den Ausstieg aus dieser Zwangsprostitution zu ermöglichen.
Lissy Gröner (PSE), Verfasserin. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Welt zu Gast bei Freunden“, so lautet das Motto der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Während sich die Sportgemeinde vorbereitet, bereiten sich aber auch organisierte Schlepperbanden darauf vor, Tausende von Frauen nach Deutschland zu holen und auszunutzen. Die Frauen werden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann mit Gewalt zur Prostitution gezwungen. Armut ist eine der Hauptursachen, da müssen wir ansetzen. Aber zur Gastfreundschaft in Deutschland gehört eben auch, dass wir nicht wegschauen, dass wir die Frauen, die in Not sind, schützen.
Bis zu 800 000 Frauen werden weltweit Opfer von Menschenhandel, davon 100 000 aus der EU. Wie viele das im Sommer in Deutschland sein werden, lässt sich nicht absehen. Wir aber sollten den Menschenhändlern die rote Karte zeigen! Herr Frattini, ich erwarte, dass Sie die Vorschläge, die der Frauenausschuss im Bericht Prets vorgelegt hat und die im Aktionsplan gegen den Frauenhandel vorgelegt werden, konkret mit Maßnahmen erfüllen.
Wir brauchen finanzielle Mittel, um die Kampagnen der Frauenorganisationen zu unterstützen, um Telefonhotlines in vielen Sprachen anzubieten. Wir brauchen die Umsetzung des Opferschutzes. Es ist schon angesprochen worden, die Asylrichtlinie von 2002 wurde in den Mitgliedsländern nur halbherzig umgesetzt. Da muss Druck erzeugt werden. Belgien hat ein Bleiberecht für aussagewillige Frauen geschaffen, die den Ausstieg aus der Prostitution versuchen und die dann auch Hilfe bekommen. Das ist ganz hervorragend.
Europol muss stärker in die Aktionen eingebunden werden, um dem modernen Frauenhandel wirklich effektiv den Kampf anzusagen. Und natürlich sind die Sportverbände gefragt: Wir wollen deshalb auf ihre Mitarbeit setzen, die Fans ansprechen, die auch ihre Augen offen halten sollen und etwas tun müssen. Aber ich bin nicht für solche Hüftschüsse wie die Extravisapflicht für Frauen. Bitte denken Sie über die Maßnahmen noch einmal gut nach!
Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), Verfasserin. – (SV) Frau Präsidentin! Millionen Menschen in aller Welt freuen sich auf die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft, doch wie viele tausend Frauen müssen geopfert werden, damit Männer nicht nur Fußball sehen, sondern auch leicht verfügbare sexuelle Dienste kaufen können? Um derartige Dienste in ausreichendem Umfang anbieten zu können, müssen Zehntausende Frauen, viele davon unter Zwang, zu der ohnehin schon großen Anzahl der Prostituierten in Deutschland hinzukommen. Dieser Menschenhandel ist schändlich und zutiefst unmenschlich. Er ist Ausdruck eines repressiven Frauenbildes und zeigt gleichzeitig, wie wenig von all den Männern gehalten wird, die kommen, um sich die Fußballspiele anzuschauen.
Um die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu beenden, sollte die Verantwortung für Sexsklaverei und Prostitution nicht den Opfern angelastet werden, sondern denen, die sich das Recht anmaßen, die Körper von Frauen zu kaufen und zu verkaufen. „Erzwungene Prostitution“ könnte womöglich so ausgelegt werden, als gebe es auch das Gegenteil davon, das heißt irgendeine Form so genannter freiwilliger Prostitution. So etwas wie freiwillige Prostitution gibt es aber nicht; Frauen treffen keine freie Entscheidung für die Prostitution, sie werden aus dem einen oder anderen Grund zu ihr gezwungen. Manchmal sind sie Opfer organisierter Kriminalität, doch auch Armut und Arbeitslosigkeit spielen eine Rolle. Vor allem aber besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Prostitution und früherem physischem, psychischem und sexuellem Missbrauch der betreffenden Frauen.
Klargestellt werden muss auch der Zusammenhang zwischen der Legalisierung der Prostitution und dem Anstieg des Sexsklavenhandels. Welchen Einfluss hat beispielsweise die Tatsache, dass Prostitution in Deutschland legal ist, auf die wachsende Anzahl von Opfern des Sexsklavenhandels im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft? Die Gesetze, die die Prostitution erlauben, sollten überprüft und beispielsweise den schwedischen Gesetzen gegenübergestellt werden, in denen der Kunde kriminalisiert wird. Die schwedische Gesetzgebung hat gezeigt, dass bei einer rückläufigen Nachfrage auch die Anzahl der Opfer von Frauenhandel und Prostitution zurückgeht. Die Verantwortlichkeit liegt dort, wo sie hingehört, nämlich bei den Kunden. Sie müssen die Verantwortung für ihre Sexualität übernehmen, ohne die Körper von Frauen zu kaufen.
Wenn wir akzeptieren, dass Männer sich das Recht herausnehmen können, den Körper von Frauen zu kaufen, müssen wir als Konsequenz dessen auch akzeptieren, dass etwa vier Millionen Frauen und Kinder innerhalb eines Landes und von Land zu Land hin und her transportiert werden, um sie sexuell auszubeuten.
Sexuelle Ausbeutung und Prostitution zu verurteilen bedeutet keine Stigmatisierung der Frauen, die als Prostituierte arbeiten. Im Gegenteil! Wir wollen, dass alle Frauen ein Recht auf ihre Sexualität haben, und zwar auf der Basis der Gleichstellung und frei von Unterdrückung. Frauen sind keine Ware. Frauen sind nicht verkäuflich.
(Beifall von verschiedenen Seiten)
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Fragen, die Frau Záborská und die anderen Rednerinnen aufgeworfen haben, zwingen mich zu einer detaillierten Antwort: Es ist nur richtig und meine Pflicht, Ihnen konkrete Antworten zu geben. In den einzelnen Anfragen wurden 16 verschiedene Punkte angesprochen und einige sehr präzise Fragen gestellt, die ich versuchen werde zu beantworten.
Generell halte ich es für unvorstellbar, dass man sich ein Sportereignis, bei dem doch grundsätzlich positive Werte zur Geltung gebracht werden sollten, zunutze machen könnte, um Zwangsprostitution zu dulden und zu fördern. Diesbezüglich habe ich eine wirklich traurige Äußerung zur Kenntnis genommen, wonach Fußball und Sex zusammengehören, als wäre die Zwangsprostitution eine unausweichliche Folge großer Sportereignisse. Das würde jedoch im Widerspruch zu den besten Werten des Sports stehen.
Deshalb muss bei den Rechtsvorschriften, genauer gesagt bei den einschlägigen europäischen Vorschriften angesetzt werden, die in diesem Zusammenhang erlassen wurden. Sie sehen vor, dass diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die dabei mitwirken, Menschen – hauptsächlich Frauen und Kinder, aber auch Männer, das darf nicht verschwiegen werden –, zur Prostitution zu zwingen.
Wie Sie wissen, gibt es einen europäischen Rahmenbeschluss, und in Deutschland ist 2005 eine neues Gesetz in Kraft getreten; mit anderen Worten, es gibt ein uneingeschränkt anwendbares Recht. Außerdem werden wir bis Ende April einen Bericht an den Rat und das Parlament über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über Menschenhandel und über die strafrechtlichen Maßnahmen ausarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten bis zur Fußballweltmeisterschaft Gesetze zur Übernahme dieses Rahmenbeschlusses in innerstaatliches Recht erlassen haben.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehört eine, die den Mitgliedstaaten die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in ihrem Herkunftsstaat und nicht in dem Staat, in dem sie die Straftat begangen haben, auferlegt. Dies ist im Rahmenbeschluss verankert, um zu gewährleisten, dass auch wirklich ein Verfahren eingeleitet wird und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Im Anschluss an die Vorlage des Berichts, die bis Ende April erfolgen wird, werden sich der Rat – und gegebenenfalls auch das Parlament – eingehend mit der Frage befassen können, welche weiteren Maßnahmen bzw. Rechtsetzungsmaßnahmen auf europäischer Ebene ergriffen werden könnten. Meiner Auffassung nach sollte in diesem Zusammenhang auch über die strafrechtliche Verfolgung der Freier nachgedacht werden – ohne schon heute endgültige Antworten parat zu haben –, die Dienste von Personen in Anspruch nehmen, von denen sie wissen, dass sie Opfer von Zwangsprostitution oder in manchen Fällen sogar regelrechten Menschenhandels sind, der zu ihrer Versklavung führte.
Offensichtlich wird die Frage der Legalität von Prostitution in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich angegangen. Doch wenn ein Freier sich dessen bewusst ist, dass die Person, mit der er sich vergnügt, dem Menschenhandel, der Zwangsprostitution oder einer Nötigung zum Opfer fiel, sollten nach meinem Dafürhalten weiterführende Überlegungen, auch im Hinblick auf etwaige strafrechtliche Sanktionen, angestellt werden.
Vor diesem Hintergrund muss die Rolle von Europol und Eurojust offenkundig verstärkt werden. Zu den Hauptanliegen, die ich bei meinen Begegnungen mit dem Präsidenten von Eurojust und dem Direktor von Europol vorgetragen habe, gehörte ausdrücklich auch der Ausbau der Kapazitäten von Europol und Eurojust zur Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels, den wir, wie sich dieses Parlament erinnern wird, Ende vorigen Jahres vorgelegt haben. Europol kann eine maßgebende Rolle bei der europaweiten Koordinierung von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser verabscheuungswürdigen Formen der Kriminalität spielen. Wir haben bereits die Pädophilie erfolgreich bekämpft, wo es uns dank einer Aktion von Europol gelungen ist, ein Netz von Kinderschändern in 13 europäischen Ländern auszuheben. Das ist ein anderer Weg, der weiterverfolgt werden muss.
Nun zu der speziellen Frage der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Als dieses Thema zum ersten Mal erörtert wurde, hatte ich dem Parlament versprochen, es in aller Form an den Bundesinnenminister heranzutragen. Das habe ich selbstverständlich getan, und Minister Schäuble, an den ich mich wandte, hat mit vor wenigen Tagen geantwortet und mir ausdrücklich versichert, dass nicht nur das in Kraft getretene Bundesgesetz strikt angewandt werden wird, sondern auch spezifische Präventivmaßnahmen in allen deutschen Austragungsorten der WM-Spiele ergriffen werden.
Ich kann daher mit Gewissheit behaupten, dass die Bundesregierung durch ihren Innenminister nicht nur ihre uneingeschränkte Mitarbeit zugesichert hat, sondern auch den im April tagenden Rat der Innenminister dazu drängt, sich mit dem Thema zu befassen, um eine operative Strategie auszuarbeiten. In diesem Fall wird es um keine Rechtsetzungs-, sondern um eine echte operative Präventionsstrategie vor Ort gehen, um zu verhindern, dass dieses Sportereignis genutzt wird, um eine riesige Anzahl von Opfern dieser abscheulichen Form des Menschenhandels einzuschleusen.
An dieser Stelle möchte ich zwei Bemerkungen zu den konkreten Maßnahmen anbringen, die ich als Vertreter der Kommission auf der April-Tagung des Rates der Innenminister vorzuschlagen beabsichtige. Was zunächst die Visumfrage anbelangt, so möchte ich insbesondere Frau Gröner – aber auch denen, die mir nach dem Seminar vom 8. März ein Schreiben übermittelt haben – ganz klar versichern, dass ich zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, gewollt oder beabsichtigt habe, Visa für Frauen einzuführen. Visa werden nicht für bestimmte Personengruppen eingeführt, sondern die Visumpflicht ist nach Ländern bzw. nach Nationalitäten geregelt. Ich hatte lediglich angekündigt, prüfen zu wollen, ob einige Drittstaaten, die als Risikoländer betrachtet werden können, vielleicht noch nicht der Visumpflicht unterworfen sind, und ob es demnach zweckmäßig wäre, die Visumpflicht vorübergehend auf mögliche Herkunftsländer des Menschenhandels auszudehnen; selbstverständlich nicht auf die Frauen, und ich entschuldige mich, wenn ich auf dem Seminar am 8. März falsch verstanden worden bin.
Ich habe mich eingehend mit dieser Frage befasst und kann Ihnen auch eine Antwort darauf geben. Den Angaben der Polizei zufolge sind alle Drittstaaten, aus denen Menschenhandelsopfer in die Europäische Union gelangen, der Visumpflicht unterworfen. Daher besteht keine Notwendigkeit, die gegenwärtigen Visumvorschriften zu verschärfen, weil für alle Drittländer, die laut Statistik als so genannte Risikoländer gelten, bereits die Visumpflicht gilt. Grundsätzlich hätte es sich in keinem Fall um die Einführung einer Visumpflicht für Frauen gehandelt, sondern wir hätten lediglich eine strengere Kontrolle für einige Länder vorgesehen. Das Problem ist hinfällig, doch offenkundig bedarf es – und ich werde dem Rat einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiten – einer stärkeren Kontrolle seitens der Konsulate über den tatsächlichen Zweck der Reisen von Besuchergruppen, denn selbstverständlich werden Frauenhändler, die Frauen zu sexuellen Zwecken einschleusen, falsche Gründe angeben oder angeben lassen.
Die Kontrolle muss also an den Grenzen und in den Konsulaten erfolgen – was die Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich macht –, und die Richtigkeit der Angaben zum Reisezweck muss dabei strenger überprüft werden. Wie Sie wissen, werden oftmals rein touristische Zwecke für den Besuch eines Landes angegeben, was nicht der Wahrheit entspricht. Eine genauere Kontrolle ist daher notwendig.
Außerdem versteht es sich von selbst, dass, wie einige von Ihnen empfohlen haben, Maßnahmen zur konkreten Unterstützung der Opfer vonnöten sind. Ich persönlich befürworte den Vorschlag, spezielle Hotlines einzurichten, d. h. Telefonhilfsdienste, die dank eines Simultandolmetscherdienstes in der Lage sind, in möglichst vielen Fremdsprachen Soforthilfe anzubieten.
Selbstverständlich gilt das sowohl für den Austragungszeitraum der Weltmeisterschaft als auch für die Zeit danach: solche Maßnahmen können nicht einfach im Juli abgebrochen werden. Diese sofortigen und operativen Unterstützungsmaßnahmen können eigens im Rahmen des europäischen Aktionsplans berücksichtigt werden – dank der Projekte und der Finanzmittel, die die Union für konkrete Vorschläge dieser Art bereitstellen kann.
Eine andere Maßnahme, die mir notwendig erscheint, ist eine Vergleichsstudie aller Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Prostitution und zum Zusammenhang zwischen legaler Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Zwischen steigender Nachfrage und – nennen wir es einmal so – dem Anreiz für die Menschenhändler, dieser verwerflichen Tätigkeit nachzugehen, besteht ein offenkundiger Zusammenhang. Es gibt eine von diesem Parlament selbst veranlasste Studie über Verbrechen mit grenzüberschreitendem Bezug. Davon ausgehend beabsichtige ich die Durchführung einer Vergleichsstudie vorzuschlagen, um uns einen besseren Überblick über die Verbindung zwischen steigender Nachfrage und zunehmenden Menschenhandel zu verschaffen.
Selbstverständlich wird es auch weiterhin im Rahmen der Daphne-Programme möglich sein, dass sich die Europäische Union an der Finanzierung einschlägiger Maßnahmen beteiligt, durch die die Notwendigkeit der Senkung der Nachfrage nach Prostituierten stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, denn eine Reduzierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen dämmt den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ein oder trägt zu dessen Eindämmung bei.
Ein anderer Vorschlag, der ausgearbeitet werden kann, betrifft die Verstärkung der Kontakte zu den örtlichen Behörden, den Regionalregierungen und Stadtverwaltungen. Offenkundig breiten sich derartige Phänomene EU-weit aus, und wie Sie wissen, existiert ein europäisches Netz zur Kriminalitätsverhütung; wir werden prüfen, ob dieses europaweite Netz oder andere Maßnahmen die stärkere Einbeziehung der lokalen Verwaltungen sowohl in die Prävention als auch in die Unterstützung der Opfer des Menschenhandels ermöglichen.
Der Opferhilfe dient außerdem die Anwendung der zuletzt genannten Vorschriften, die den Frauen und ganz allgemein Opfern des Menschenhandels oder der Zwangsprostitution einen entsprechenden Status zusichern. Unter diesen EU-Vorschriften ist es insbesondere die Richtlinie von 2004, die die soeben von einem Abgeordneten geforderte Erteilung von Aufenthaltstiteln gewährleistet, und Sie wissen, dass die Mitgliedstaaten dieser EU-Richtlinie bis zum 6. August dieses Jahres nachkommen müssen: glücklicherweise gibt es einige Mitgliedstaaten, die das bereits getan haben. Um die anderen EU-Staaten, die sie bis zum Frühjahr, d. h. lange vor dem Monat August, noch nicht umgesetzt haben, ein wenig anzuspornen, werde ich eine Fachtagung mit den Vertretern aller Mitgliedstaaten einberufen, um nachvollziehen zu können, welche Probleme die Übernahme der Richtlinie in innerstaatliches Recht bisher verhindert haben, und in aller Form vor Ablauf der Frist zu verlangen, dass alle Mitgliedstaaten bis spätestens August den Opfern von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel den Vorzugsstatus zuerkennen, der nach europäischem Recht vorgesehen ist.
Es gibt jedoch noch andere wichtige Fragen wie zum Beispiel die Notwendigkeit, über aussagekräftige statistische Angaben zu diesem Phänomen zu verfügen. Wie ich schon angekündigt hatte, wollen wir in wenigen Wochen mit einer entsprechenden Veröffentlichung einen Denkprozess anregen, und wir werden eine Europäische Mitteilung über die Typologie europäischer Kriminalitätsstatistiken mit besonderer Bezugnahme auf diese Art der Kriminalität vorlegen, um zumindest die Gewissheit zu erlangen, über zuverlässige statistische Informationen zu diesem Problem, zu den Opfern, den erstatteten Anzeigen und den verhängten Strafen zu verfügen.
Selbstverständlich wird sich diese Maßnahme nicht nur auf die Fußball-WM in Deutschland beziehen, sondern sie muss mittelfristig durchgeführt werden. Frau Präsidentin, ich komme nun zum Schluss und entschuldige mich, dass ich Ihre Zeit so lange in Anspruch genommen habe, doch es waren 16 verschiedene Punkte abzuarbeiten, und ich möchte nicht, dass einer der Redner später sagt, er habe keine Antwort bekommen.
Wir werden ein Programm zur europaweiten Sensibilisierung für dieses Problem starten. Ich persönlich begrüße die Idee eines europäischen Tags gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution und werde in den kommenden Wochen ein Fachseminar veranstalten – das selbstredend allen offen steht –, auf dem wir die bewährten Präventionsverfahren austauschen können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Kommissar! Da Ihnen dieses Thema offensichtlich so sehr am Herzen liegt, habe ich es einfach nicht fertig gebracht, Sie zu unterbrechen, als Ihre zehn Minuten Redezeit abgelaufen waren. Das hätte mir in der Seele Leid getan. Nun läuft uns aber die Zeit davon, und wir müssen rasch weitermachen.
Nicole Fontaine, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zivilisierte Welt hat Jahrtausende gebraucht, um mit dem Sklavenhandel, mit unmenschlichen Arbeitsbedingungen und der Unterwerfung der Frau Schluss zu machen, von der Todesstrafe ganz zu schweigen, und dieser Kampf ist noch immer nicht beendet.
Das Jahrhundert, das gerade begonnen hat, muss das sein, in dem wir aus unserer Gesellschaft diese neue Form der Sklaverei verbannen, die Zwangsprostitution heißt und die jedes Jahr Tausende Frauen und Kinder zu Opfern macht. Dies ist die Botschaft der mündlichen Anfragen, die unser Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter heute eingereicht hat.
Das Europäische Parlament wird – und ich freue mich, dies sagen zu können – in ganz Europa und weit darüber hinaus als unablässiger Verteidiger der universellen Werte des Menschen und der Menschenwürde angesehen. Indem wir am 16. Januar dieses Jahres den von Christa Prets verfassten Bericht mit überwältigender Mehrheit annahmen, sandten wir bereits ein sehr starkes Signal aus, für das Sie, Kommissar Frattini, empfänglich waren, wie es Ihre Worte eben – falls dies noch nötig war – bestätigt haben.
Unsere mündlichen Anfragen heute sind als Fortsetzung unseres Votums vom Januar sowie unserer Aktionen vom 8. Mai zu sehen und bringen erneut unsere Empörung zum Ausdruck. Wir sind zutiefst schockiert darüber, dass im Vorfeld der anstehenden Weltmeisterschaft nicht nur die Bautätigkeit, sondern auch die Werbung für ein Projekt toleriert wird, das einige sogar stolz das größte Bordell der Welt nennen. Wie Sie bereits sagten, Herr Frattini, kann nicht hingenommen werden, dass internationale Sportwettkämpfe zu Anziehungspunkten für die organisierte Zwangsprostitution werden.
Herr Kommissar, unsere Proteste, so lautstark sie auch sein mögen, reichen nicht aus, das haben Sie verstanden. Wir danken Ihnen, dass Sie auf den Großteil unserer Fragen geantwortet haben. Da die Weltmeisterschaft in Deutschland sehr bald stattfindet, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Initiativen, die Sie soeben angesprochen haben, sind alle hervorragend, aber ich möchte betonen, dass sie auch rechtzeitig greifen müssen. Daher bedarf es einer strengen Kontrolle. Das Europäische Parlament wird seinerseits alles in seiner Macht Stehende tun, um dazu beizutragen.
Christa Prets, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich freue mich, Herr Kommissar, dass viele unserer Vorschläge, die in meinem Bericht enthalten sind, angenommen wurden. Es ist wichtig, dass wir für diese Diskussion eine breite Öffentlichkeit schaffen. Wichtig hierfür sind die Zahlen und Statistiken, die aber nicht nur innerhalb der Europäischen Union gemeinsame Regeln brauchen, sondern auch in Drittländern, denn wir wissen, dass der Zulauf aus den Drittländern erfolgt. Deshalb sollte man auch diese einbinden.
Herr Kommissar, ich begrüße es, wenn Sie die Studie „Auswirkungen der Prostitution auf den Menschenhandel“ ausarbeiten lassen wollen. Dabei sollte aber nicht nur die legale Prostitution berücksichtigt werden, sondern auch die illegale. Ebenso muss nachgefragt werden, wie es in Ländern ausschaut, in denen die Prostitution verboten ist. Wie steht es hier mit der Mobilität der Freier? Auch das gehört in eine Studie hinein.
Was Sie mit der Visapflicht für die WM erreichen wollen, haben Sie schon erklärt. Ich nehme an und hoffe, dass es Ihnen darum geht, bessere Kontrollen bei der Visavergabe durchzuführen, und nicht ein temporäres Visum einzuführen, denn dann stellt sich die Frage: Wo fängt man an und wo hört man auf? Wir nehmen jetzt die Fußballweltmeisterschaft als Anlass, weil wir im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft auf dieses Problem aufmerksam machen können, da eine breite Öffentlichkeit erreicht wird. Aber Zwangsprostitution gibt es genauso gut bei Kongressen, Messen und auch hier in Straßburg, wenn das Europäische Parlament tagt. Daher ist es problematisch, wenn man hier temporäre Visapflichten einführt.
Ich möchte Sie bitten, bei der Ratstagung in Brüssel im April Prioritäten zu setzen. Österreich wird sich auf den Umgang mit diesem Problem vorbereiten müssen, wenn es 2008 die Europameisterschaft ausrichtet. Daher muss es gute Vorschläge geben. Wir alle brauchen sie.
Sie haben die Bedeutung von Europol unterstrichen. Das heißt dann aber im Klartext, dass Europol sowohl personell aufgestockt werden als auch mehr Kompetenzen bekommen muss, denn sonst ist das Ganze nicht machbar. Es gäbe noch viel dazu zu sagen, aber vielleicht übernehmen das die Kolleginnen und Kollegen.
Maria Carlshamre, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Bei der Bekämpfung des Menschhandels stehen wir an einem Scheideweg. Kommissar Frattini hat vergangene Woche – am 8. März – und heute noch einmal erklärt, dass in diesem Jahr eine umfangreiche Studie auf den Weg gebracht werden wird um zu untersuchen, welche Auswirkungen die Prostitutionsgesetze auf den Menschenhandel in den einzelnen Mitgliedstaaten haben. Das ist eine wirklich gute Nachricht.
Im September des vergangenen Jahres legte der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter eine ähnliche, kleinere Studie zu diesem Problem vor. Dabei handelte es sich um die erste Studie zu diesem Thema. Die Ergebnisse dieser Studie deuten ganz klar darauf hin, dass die Kriminalisierung der Nachfrage erhebliche Auswirkungen hat und in starkem Maße zur Verringerung der Anzahl der gehandelten Mädchen und jungen Frauen führt. Die Legalisierung wiederum bewirkt genau das Gegenteil. Dadurch erhöht sich nämlich die Zahl der Opfer von Menschenhandel.
Des Weiteren belegen diese Zahlen eindeutig, dass durch die Legalisierung der Prostitution nicht nur das legale, sondern auch das illegale Geschäft zunimmt. Die nächste Studie der Kommission wird dazu beitragen, die Faktenbasis für die Ergreifung von Maßnahmen gegen den Menschenhandel auszubauen, insbesondere was die Kriminalisierung der Nachfrage betrifft. Dann handelt es sich nicht mehr bloß um eine reine Meinungsfrage, sondern um eine richtige Sachfrage. Ich begrüße die Arbeit von Kommissar Frattini in diesem Bereich nachdrücklich. Wollen wir den Menschenhandel wirklich bekämpfen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Haben wir auch genügend Mut dazu?
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Persönlich lehne ich den Ausdruck „Zwangsprostitution“ ab, weil alle Formen der Prostitution mehr oder weniger erzwungen sind, aber unsere Fraktion befürwortet selbstverständlich die vorliegende Entschließung. Menschenhandel bedeutet Sklavenhandel. Er ist diskriminierend und schändlich und stellt ein abstoßendes Verbrechen dar. Wir müssen unbedingt mehr tun, um der äußerst schwachen und schutzbedürftigen Gruppe von Frauen und Kindern zu helfen, die Opfer des Menschenhandels sind. Persönlich begrüße ich auch die Tatsache, dass über Prostitution im Allgemeinen umfassend diskutiert wird. Wir müssen unbedingt die Mär von der glücklichen Prostituierten aus der Welt schaffen. Die meisten Prostituierten führen ein unglückliches Leben: Sie sind unter anderem tätlichen Übergriffen, Vergewaltigungen und den Gefahren sexuell übertragbarer Krankheiten ausgesetzt. In keinem anderen Bereich unserer Gesellschaft akzeptiert man, dass Arbeit einer Person solchen Schaden zufügen kann. Wer von den hier Anwesenden wäre denn erfreut, wenn die eigene Tochter der Prostitution nachgehen würde? Deshalb müssen wir sicherstellen, dass dieses Problem auf die Tagesordnung kommt.
Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland ist eine Gelegenheit, sich mit dem Problem der Ausbeutung von Menschen zu befassen.
Meiner Auffassung nach sollten die Initiativen der Kommission für die Rechte der Frau unterstützt werden; ich schließe mich dem Vorschlag an, eine Informations- und Aufklärungskampagne zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung zu starten.
Es müssen Maßnahmen auf europäischer Ebene, auch mithilfe internationaler Instrumente wie die Konvention des Europarats, eingeleitet werden, doch ebenso wichtig ist es, klar zu unterscheiden zwischen Zwangsprostitution und jenen, die der Prostitution aus freien Stücken nachgehen. Tatsächlich gibt es Organisationen von weiblichen und männlichen Prostituierten: eine dieser Organisationen kam hier zu uns ins Parlament, um die Anerkennung ihres Berufs auf der Grundlage der Einführung einer Rechtscharta und einer Grundsatzerklärung zu fordern.
Auf politischer Ebene erweist es sich als notwendig festzulegen, inwieweit es einer Frau, die nicht zur Prostitution gezwungen wird, frei steht, ihr nachzugehen. Die Anerkennung der freiwilligen Prostitution und eines entsprechenden beruflichen Status bedeutet zugleich, eine Reihe von Rechten und Pflichten anzuerkennen. Zu den Rechten gehört – um nur einige zu nennen – das Recht, frei und sicher zu leben, seiner Arbeit ohne Sklaverei nachzugehen oder zu heiraten, was ja in manchen Ländern nicht erlaubt ist.
(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Die heutige Aussprache über Menschenhandel und Zwangsprostitution im Rahmen internationaler Sportereignisse zeigt die Tragödie Tausender Frauen, die von der Sexindustrie ausgebeutet und als Ware behandelt werden. Sie zeigt auch die Absurdität einer liberalen Auffassung von Freiheit, der zufolge jeder frei ist, zu tun, was ihm behagt. Diese Art von Zugeständnissen führt direkt zu Mord, zur Ausbreitung von Krankheiten, Drogenabhängigkeit, Prostitution, Pornographie und anderem Übel.
Wahrhafte Freiheit ist sinnvoll, wenn sie im Dienste von Wahrheit und Liebe steht. Das bedeutet, dass Gewalt, Manipulation und Betrug als destruktiv und inakzeptabel abgelehnt werden müssen und Prostitution als Ausbeutung des Individuums gelten muss. Eine so genannte Rote Karte zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und dieser modernen Form des Sklavenhandels einzusetzen, scheint eher ein wirkungsloser und unpassender Ansatz im Rahmen einer liberalen Propaganda zu sein. Rechtliche Beschränkungen sind notwendig.
Jan Tadeusz Masiel (NI). – (PL) Frau Präsidentin! Ich war 1999 in Belgien und habe miterlebt, wie eine Polin behandelt wurde, die von einem Albaner vergewaltigt worden war. Diese Frau wurde gezwungen, das Land zu verlassen, nachdem sie bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Das Schicksal des Vergewaltigers ist unbekannt. Er ist vielleicht ungeschoren davon gekommen, da er ein ja armer Asylbewerber war. Das bedauernswerte Opfer der Vergewaltigung hat jedoch keinerlei Form der Entschädigung oder psychologischen Unterstützung erhalten, auch wenn dies möglich gewesen wäre. Dem Opfer konnte nicht geholfen werden, da es innerhalb von drei Tagen das Land verlassen musste.
Deshalb müssen Opfer von Gewalt, Vergewaltigung und Zwangsprostitution einen besonderen Status erhalten, der ihnen den zeitweiligen Aufenthalt in dem betreffenden Land und eine gewisse finanzielle Unterstützung ermöglicht.
Edit Bauer (PPE-DE). – (SK) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Menschenhandel ist fraglos ein grundlegender Missbrauch der Menschenrechte und eines der abscheulichsten Phänomene in unserer heutigen Welt. Diese moderne Form der Sklaverei, die wir hier erleben, sollte es in keiner zivilisierten Gesellschaft geben. Menschenhandel findet in großem Ausmaß statt und fordert Hunderttausende von Opfern in Europa. Schätzungen zufolge liegt der Anteil der sexuell missbrauchten Frauen und Mädchen unter den Opfern bei 85 %.
In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Punkte ansprechen. Die Europäische Konvention gegen Menschenhandel dient als Rechtsinstrument, doch nach Informationen auf der Webseite des Europarats haben dreizehn europäische Staaten, EU-Mitgliedstaaten, diese Konvention nicht unterzeichnet, und keines der Länder hat sie bisher ratifiziert. Selbst die Europäische Gemeinschaft hat dieses Dokument nicht unterzeichnet. Wie wird der zuständige EU-Kommissar Frattini mit diesem Thema umgehen? Zweitens stelle ich die Frage, wie wir den Menschenhandel effektiv bekämpfen können, wenn die Nachfrage, von einigen Fällen abgesehen, im Grunde genommen unbemerkt bleibt und Dienstleistungen dieser Art weiterhin toleriert werden. Einigen Untersuchungen zufolge geben die Europäer Milliarden von Euro für diese Dienstleistungen aus, und dadurch wird die Nachfrage zur treibenden Kraft für dieses profitable Geschäft.
Ich erwarte gespannt die Strategie und die angekündigte Mitteilung über Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels, die meiner Ansicht nach einen geeigneten Rahmen für die Fortsetzung unserer Diskussion und unseres Meinungsaustausches über diese ernsten Themen bieten werden.
Martine Roure (PSE). – (FR) Frau Präsidentin! In zahlreichen Ländern werden Tausende von Frauen ausgenutzt und zur Prostitution gezwungen, und in den meisten Fällen sind die Opfer dieser Zwangsprostitution jung und in einer prekären Lage.
Die Schwächsten unter ihnen werden von Zuhältern betreut, die sie überwachen und sie körperlich, finanziell und psychisch bestrafen; häufig werden Todesdrohungen ausgesprochen. Man kann sich also fragen, weshalb diese Frauen ihre Zuhälter nicht anzeigen. Manchmal hält Liebe sie davon ab, in den meisten Fällen ist es jedoch Angst. Diese hilflosen Frauen ertragen also diesen Albtraum, da sie keine andere Wahl mehr haben.
Für einige gibt es eine fast angenehme Phase der Prostitution. Wir sehen heute jedoch immer häufiger – ohne sie wirklich wahrzunehmen – diese Sklavinnen der neuen Art, wie sie auf unseren Bürgersteigen auf- und abgehen. Wenn das Mädchen nicht genug arbeitet, wird es grob misshandelt. Der Zuhälter übt einen ständigen Druck auf sie aus, um sie zum Arbeiten zu bewegen. In Fällen, in denen Prostitution legal ist, verteidigt der Zuhälter sie, setzt sie in Verbindung mit Bordellbesitzern und zwingt sie dazu, sich den Anforderungen seines Milieus zu beugen. Um sein Ziel zu erreichen, setzt er Verführungskunst, Drohungen und Gewalt ein. Das Opfer muss ihm seine Einnahmen direkt oder über einen Dritten überlassen.
Diese jungen Frauen, die ständig der Gewalt ausgesetzt sind, müssen hohe Schulden abzahlen, um für die Kosten ihrer Reise und ihrer Papiere aufzukommen. Da sie sich illegal im Land aufhalten und meistens ihr gesamtes Geld abführen müssen, haben sie keinerlei Hoffnung auf eine Verbesserung ihrer Lage. Wenn sie sich den Menschenhändlern widersetzen, werden sie, ihre Kinder oder ihre Familien bedroht. Diese Lage ist ausweglos, und die Art des Milieus, in dem sie arbeiten, führt häufig dazu, dass sie drogenabhängig werden.
Niemand kann angesichts einer solchen Tragödie seine Hände in Unschuld waschen. Wir haben eine Pflicht: Wir müssen gegen diese Schande kämpfen, wie andere gegen die Sklaverei, Rassismus und willkürliche Festnahmen gekämpft haben. Diese Debatte geht uns alle an, in allen Ländern Europas.
Milan Horáček (Verts/ALE). – Frau Präsidentin! Es ist sehr wichtig, dass das Thema Kampf gegen den Frauen- und Menschenhandel am Vorabend der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland debattiert wird. Wir sprechen hier von tausenden zusätzlicher Prostituierten, die zum Großteil unfreiwillig und gezwungen dieser Arbeit nachgehen werden. Aus langjähriger Erfahrung mit NGOs im Bereich der Kinderprostitution an der Grenze Tschechiens zu Deutschland und Österreich denke ich, dass die Bekämpfung dieser Verbrechen nur durch die Verbesserung der Gesetze und die Stärkung der Kompetenzen der verschiedenen Institutionen und Behörden sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa erreicht werden kann. Längerfristig sind aber Bekämpfung der Armut und Durchführung von Aufklärungskampagnen notwendig, um der Zwangsprostitution die Rote Karte zu zeigen. Die Einführung eines Tages gegen den Menschenhandel wird die Sensibilisierung für dieses Problem stärken.
Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Frau Präsidentin! Es ist lobenswert, wie die eingebrachten Anfragen den Menschenhandel und die Prostitution thematisieren. Speziell die Forderung nach einer Untersuchung zu dem Zusammenhang zwischen diesen Problemen und jenen im Umfeld der Fußballweltmeisterschaft befürworte ich uneingeschränkt. Kommissar Frattini hat nach meinem Dafürhalten eine ausgezeichnete Antwort gegeben. Zu meiner Freude ist die Kommission bereit, eine vergleichende Untersuchung zu der Art und Weise durchzuführen, wie die Mitgliedstaaten Prostitution im juristischen und praktischen Sinn behandeln und welchen Effekt diese Politik zeitigt.
Ich möchte Kommissar Frattini bitten, auch den Grad der Transparenz und die Beherrschbarkeit von Prostitution, das Ausmaß der Zwangsprostitution, die Möglichkeiten für Prostituierte zum Ausstieg aus dem Beruf und die Nachfrage nach Prostitution zu berücksichtigen. Mich würde interessieren, wie sich die nachteiligen Auswirkungen der Prostitution am wirksamsten bekämpfen lassen. Abschließend möchte ich noch bemerken, dass ich über den Ton dieser Aussprache erfreut bin.
Christa Klaß (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Eine Freundin meiner 20-jährigen Tochter berichtete mir vor Kurzem überglücklich, dass sie einen Job als Hostess bei der Fußballweltmeisterschaft bekommen hat. Ich habe sie dann gefragt, wie sie denn dazu gekommen sei, und die junge Sportlerin antwortete mir, sie habe sich beim Deutschen Sportbund beworben und diese Stelle bekommen.
In diesem Fall bin ich mir sicher, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt. Aber stellen Sie sich einmal vor, Sie leben in armen Verhältnissen und Ihre Tochter verkündet Ihnen, dass sie Gelegenheit hat, im Sommer nach Deutschland zu fahren, weil sie dort ein super Jobangebot hat! Natürlich freut man sich als Mutter oder Vater über jede Chance, die sein Kind hat, aber wer denkt dabei auch an die Gefahren, wer hinterfragt tatsächlich, ob es ein seriöses Angebot ist? Das ist nur eine von vielen Möglichkeiten, wie die Dinge in Gang kommen.
Genau da müssen wir ansetzen, bei der Aufklärung vor Ort. Es gibt viele Studien, Herr Kommissar, Sie haben darauf hingewiesen. Aber wir müssen die Menschen – die Eltern und die Kinder – auf die Gefahren aufmerksam machen, die hinter solchen dubiosen Angeboten lauern. Wir wissen, dass die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen während solcher Großereignisse spektakulär ansteigt, und damit einhergehend natürlich die Zahl der kriminellen Handlungen wie Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Die wenigsten Frauen und Kinder arbeiten ohne Bordell und Zuhälter. Tausende werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus Mittel- und Osteuropa, aus Afrika, Asien und Lateinamerika hergebracht. Sie sind getrieben von der Armut in der Heimat und der Sorge, ihre Familie zu ernähren. Sie kommen her, werden auf brutalste Weise gefügig gemacht und ausgebeutet, und sie verlieren dadurch letztendlich auch ihre Würde und ihren Stolz.
Abgesehen von der Aufklärung vor Ort müssen wir in dem Land, in dem die Veranstaltungen stattfinden, Maßnahmen ergreifen: Öffentlichkeitsarbeit, eine mehrsprachige Telefonhotline rund um die Uhr, das alles ist angedacht, und deshalb unterstützen wir diese Aktionen. Besonders jetzt im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft: Zeigen wir die rote Karte. Reden wir darüber!
Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Frau Präsidentin! Das Phänomen des Frauenhandels und der Kommerzialisierung des weiblichen Körpers ist ein Problem, das globale Dimensionen angenommen hat und das bei der Durchführung von Sportveranstaltungen in noch stärkerem Maße zu Tage tritt. Zweifellos darf bei diesem Problem kein Unterschied zwischen Zwangs- und zwischen „freiwilliger“ Prostitution gemacht werden, da beide Formen dieselbe Wurzel haben: sie sind in tiefer Armut und sozialer Ausgrenzung begründet, Erscheinungen, die Frauen an die Grenzen der Ausbeutung treiben. Aber auch rechtlich gesehen, wenn das Opfer vor Gericht erscheint, wie kann da ein Unterschied zwischen Zwangsprostitution und Prostitution gemacht und wie können Sanktionen gegen die Personen verhängt werden, die dahinter stecken?
Von entscheidender Bedeutung ist es, klar herauszustellen, dass wir uns alle bewusst werden müssen, dass Sportveranstaltungen Fahrpläne für Werte und Kulturen sind. Alles, was solche kulturellen Treffen besudelt, muss ausgemerzt werden. Ich glaube, dass die Vorschläge, die Sie, Herr Frattini, gerade erwähnt haben, sowie die Vorschläge von Frau Prets auf europäischer und internationaler Ebene einen strengen Rahmen festlegen.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Frattini, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Herrn Frattini dafür danken, dass er sich mit dem Problem des Menschenhandels befasst hat. Dabei handelt es sich um eine der abstoßendsten Manifestationen der internationalen Kriminalität. Es handelt sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte und die Rechtsvorschriften zu Einwanderung und Arbeit mit äußerst nachteiligen Auswirkungen auf die nationale und internationale Sicherheit.
Diese Form der Kriminalität verzeichnet ein alarmierendes Wachstum, und UNO-Zahlen zufolge liegt sie inzwischen auf dem dritten Platz der gewinnbringenden Aktivitäten des organisierten Verbrechens. Dies ist ein transnationales Phänomen, das vielen Ländern große Sorge bereitet, seien sie nun Herkunfts-, Transit- oder Zielländer.
Deshalb brauchen wir eine übergreifende, koordinierte Strategie mit verstärkten Bemühungen sowohl auf legislativer als auch auf operativer Ebene. Auf legislativer Ebene war die Annahme des Rahmenbeschlusses zur Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten und anwendbaren Strafen sowie die Möglichkeit für Richter eines Mitgliedstaates, einen Europäischen Haftbefehl für Straftäter im Bereich des Menschenhandels auszustellen, ein wichtiger Schritt.
Dieser Rahmenbeschluss sollte bis August 2004 umgesetzt werden. Der Bericht zur Bewertung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen und der erfolgten bzw. nicht erfolgten Umsetzung in den Mitgliedstaaten steht noch aus.
Auf der operativen Seite sehe ich als Hauptschwerpunkte die Stärkung von Europol, das gegenwärtig nicht ausreichend genutzt wird, eine zügige, umfassende Reaktion zur Unterstützung von Opfern, wodurch den Opfern sofortige Hilfe angeboten werden kann, sowie einen besseren Austausch von Informationen und statistischen Daten, was Sie, Herr Kommissar, ja vorhin angesprochen haben.
Edite Estrela (PSE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Frattini, meine Damen und Herren! Der Menschenhandel ist eine Geißel, die wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen müssen. Jedes Jahr geraten mehr als 700 000 Frauen und Kinder in die Fänge von Menschenhändlern. Allein in Europa fallen alljährlich 100 000 Frauen dem Menschenhandel zum Opfer und werden zu Handlungen gezwungen, die ihre körperliche Unversehrtheit und geistige Gesundheit schädigen.
Der Handel mit Frauen und Kindern ist die am schnellsten wachsende Form der Kriminalität, und bekanntlich verschlimmert sich das Problem während großer Sportereignisse noch. Der Handel mit Frauen ist mit illegaler Einwanderung verbunden. Tausende Frauen werden mit dem Versprechen eines anständigen, gut bezahlten Arbeitsplatzes gelockt und dann in die Prostitution gezwungen.
Angesichts dessen, was bereits gesagt wurde, bietet sich mit der Fußball-Weltmeisterschaft eine Gelegenheit für die Kommission, einen lohnenden Präzedenzfall im Kampf gegen den Handel mit Frauen und ihre sexuelle Ausbeutung zu setzen, und zwar mit Programmen für die soziale Integration und Rehabilitierung von Frauen in Verbindung mit rechtlicher, medizinischer, psychologischer und sprachlicher Hilfe.
Manolis Mavrommatis (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Die Ausbeutung von Frauen und Kindern durch Zwangsprostitution, die im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen stattfindet und sich um diese herum konzentriert, ist eine der Geißeln unserer Zeit. Zu einer Zeit, da Geschlechtergleichstellung, Gedankenfreiheit und Menschenrechte im Mittelpunkt unseres Interesses und unserer Überlegungen stehen, halte ich die Tatsache, dass die offenen Grenzen der freien und demokratischen Europäischen Union dem organisierten Verbrechen in Gestalt der Zwangsprostitution von Frauen und Kindern Möglichkeiten eröffnen und Asyl bieten, für eine Schande.
Die Zahlen anlässlich der Weltmeisterschaft in Deutschland übersteigen die Vorstellungskraft. Es ist unmöglich, sich vierzig-, fünfzig- oder hunderttausend Frauen und Kinder aus aller Welt vorzustellen, die in einer koordinierten Aktion in dieses europäische Land geschwemmt werden, Frauen und Kinder, die aufgrund ihrer Armut und der Unfähigkeit der Weltöffentlichkeit, dieses Problem in den Griff zu bekommen, auf dem Altar des kommerziellen Sexes als Prostituierte geopfert werden.
Herr Kommissar, Empfehlungen zu geben oder nationale Rechtsvorschriften zu erlassen, das reicht nicht aus, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Es genügt nicht, schweren Krankheiten, die infolge des kommerziellen Sexes die Gesundheit bedrohen, dadurch vorzubeugen, dass man auf die kostenlose Verteilung Tausender bzw. Millionen von Kondomen vertraut, wie wir dies bei sportlichen Großereignissen gesehen haben. Es ist unsere Pflicht, die Erniedrigung von Frauen und Kindern, die zusammen mit der Gesellschaft durch den Missbrauch der Prostitution den Löwen des kommerziellen Interesses zum Fraß vorgeworfen werden, nicht stillschweigend zu legitimieren.
Zum Schluss, Herr Kommissar, möchte ich darauf hinweisen, dass Sie während Ihres letzten Besuchs in Athen den 25. März als einen internationalen Tag gegen den Menschenhandel vorgeschlagen haben. Ich möchte Sie bitten, diesen Tag um einen Tag zu verschieben, da der 25. März Nationalfeiertag in Griechenland ist, eines der größten Jubiläen unserer Geschichte. Wir respektieren die Frauen, doch wir respektieren auch nationale Feiertage. Ich danke Ihnen im Voraus.
VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ Vizepräsident
Der Präsident. Gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung wurde ein Entschließungsantrag eingereicht(1).
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Art. 142)
Godfrey Bloom (IND/DEM). – (EN) Menschenhandel oder Sklaverei – wie wir das damals nannten – wurde vom britischen Empire mithilfe der Royal Navy ausgemerzt. Doch im neuen Brüsseler Imperium ist der Menschenhandel wieder eine traurige Tatsache. Dieses abscheuliche Geschäft wird unabsichtlich durch eine politische Agenda gefördert, die von männerhassenden Lesben beherrscht wird, die von der wirklichen Welt überhaupt keine Ahnung haben. Sollten Sie das bezweifeln, gehen Sie doch einfach auf deren Website und überzeugen Sie sich selbst davon.
18. Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung (Aussprache)
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A6-0013/2006) von Herrn Hutchinson im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung (2004/2254(INI)).
Alain Hutchinson (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Bericht gilt einem heiklen, aber dennoch sehr aktuellen Thema – den Standortverlagerungen von Unternehmen. Ich habe diesen brisanten Aspekt sofort bemerkt, als ich im Ausschuss für regionale Entwicklung meinen ersten Berichtsentwurf vorgelegt habe. Ich habe selten einer so hitzigen Debatte in einem Ausschuss beigewohnt − auch wenn ich noch ein junger Abgeordneter bin. Wenn Vorstellungen aufeinander stoßen, erleichtert dies allerdings oft das Verständnis, und wir sind meines Erachtens zu einem guten und ausgewogenen Text gelangt, der mehrere interessante Ideen enthält und mit dem wir die komplexen Strukturen eines wirklichen Problems unserer Gesellschaft entmystifizieren, verdeutlichen und besser begreifen können. Ich möchte die mir zustehende Redezeit auch nutzen, um den Schattenberichterstattern und allen Kollegen zu danken, die bei der Ausarbeitung dieses Berichts mitgewirkt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns hier im Parlament konnten – vielleicht nicht heute Abend, aber doch im Allgemeinen – feststellen, dass Standortverlagerungen in den meisten Fällen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Regionen haben. Eine Standortverlagerung bedeutet jedoch auch Arbeitsplatzverluste und eine Katastrophe für die davon in Mitleidenschaft gezogenen Familien, und dies geht uns etwas an.
Bei der Vorbereitung des Berichts musste ich gleich zu Anfang feststellen, dass die europäischen statistischen Instrumente in diesem Bereich unzureichend sind. Auch zeigte sich, dass das Hohe Haus dieses Thema bereits in anderen Berichten behandelt hat. In einer ersten Entschließung vom 13. März 2003 zur Schließung von Unternehmen nach Gewährung einer EU-Finanzhilfe verwies das Parlament auf die große Gefahr, die Standortverlagerungen im Hinblick auf das Hauptziel der Regionalpolitik, nämlich den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, darstellen. Danach gab es die Entschließung vom 6. Juli 2005 unseres Kollegen Hatzidakis zur Reform der Strukturfonds. Bei dieser Gelegenheit legte das Parlament mehrere Vorschläge zur Standortverlagerung vor.
In meinem Bericht greife ich natürlich die Vorstellungen auf, die das Parlament in seinen bereits verabschiedeten Entschließungen äußert. Ich habe versucht, die wichtigsten Grundsätze dieser Entschließungen wiederzugeben. In dem Bericht, den unser Ausschuss für regionale Entwicklung angenommen hat, wird zunächst darauf hingewiesen, dass es Ziel der Regionalentwicklungspolitik ist, die Entwicklung der EU-Regionen zu fördern, und dass staatliche Beihilfen nicht dazu dienen sollten, die Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen. Danach wird vorgeschlagen, auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die zum einen die potenziellen negativen Folgen, die Standortverlagerungen für die Wirtschaftsentwicklung haben können, und zum anderen die schwer wiegenden sozialen Auswirkungen verhindern sollen, die diese Standortverlagerungen verursachen.
Erstens fordern wir, uns ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem wir Zugang zu präziseren Informationen erhalten. Wir schlagen daher vor, die Beobachtungsstelle in Dublin zu beauftragen, das Phänomen der Standortverlagerung zu untersuchen, zu evaluieren und zu beobachten, um seine wirtschaftlichen und sozialen Folgen und seine Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik und die regionale Entwicklung zu bestimmen. Neben diesem Instrument und in Ermangelung einer besseren Abstimmung unserer nationalen Sozialsysteme hält es der Ausschuss für regionale Entwicklung nun für entscheidend, eine umfassende europäische Strategie zur Prävention, Überwachung und Beobachtung der Standortverlagerung von Unternehmen nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Union einzuführen. Wir schlagen eine Reihe von Maßnahmen vor, auf die wir im Bericht ganz konkret eingehen.
Erstens fordern wir die Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu erreichen, was meines Erachtens eine der wichtigsten Forderungen des Berichts ist, nämlich zu verhindern, dass die europäische Regionalpolitik ein Anreiz für Standortverlagerungen von Unternehmen ist.
Zweitens unterstützen wir den Vorschlag der Kommission zu Sanktionen gegen Unternehmen, die nach Erhalt einer EU-Finanzhilfe innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ihre Tätigkeiten verlagern. Wir fordern auch, bei Nichteinhaltung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften diesen Unternehmen keine staatlichen Beihilfen an ihrem neuen Standort mehr zu gewähren.
Wir fordern die Kommission auf, Maßnahmen zu Standortverlagerungen in Betracht zu ziehen, die ich als „verkehrte“ Standortverlagerungen bezeichnen würde und die ohne Verlegung der Unternehmenstätigkeiten zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Unseres Erachtens muss die Gewährung und fortgesetzte Bereitstellung staatlicher Beihilfen für Unternehmen von konkreten Verpflichtungen in den Bereichen Beschäftigung und lokale Entwicklung abhängig gemacht werden. Wir schlagen vor, dass die Kommission ein Regelwerk ausarbeitet, das Unternehmen, die eine öffentliche Beihilfe erhalten haben und ihre Tätigkeit ganz oder teilweise in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern, strenger bestraft. Wir fordern die Kommission ferner auf, Sozialklauseln in internationale Verträge aufzunehmen und die Durchführung dieser Sozialklauseln durch positive Maßnahmen und Anreize für Länder und Betriebe zu flankieren, sich an diese Klauseln zu halten. Wir unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines Globalisierungsfonds, mit dessen Hilfe den schwer wiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Umstrukturierungen und Standortverlagerungen vorgebeugt und abgeholfen werden soll.
Außerdem ist der Ausschuss für regionale Entwicklung der Auffassung, dass die Auswirkungen zahlreicher Standortverlagerungen uns veranlassen müssen, offen und konstruktiv über die Frage der Errichtung eines wirklichen europäischen Sozialraums nachzudenken, und vertritt die Ansicht, dass der soziale Dialog eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Standortverlagerungen und bei der Bewältigung ihrer Auswirkungen spielen muss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie wir alle wissen und oft genug gesagt wurde, macht die Europäische Union derzeit eine schwere Krise durch. Das Schlimme an dieser Krise ist natürlich der Vertrauensverlust und das Desinteresse der Europäer an diesem wunderbaren Projekt der europäischen Integration. Wir, die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die von der Bevölkerung Europas gewählt sind, haben die Pflicht, diesen Anliegen Gehör zu schenken, sei es durch diese Entschließung zu Standortverlagerungen oder auf anderem Wege. Ich glaube, dass der Bericht, den wir im Ausschuss angenommen haben, einige interessante Ansätze für weitere Überlegungen enthält und auf die legitimen Fragen antwortet, die unsere Mitbürger zu diesem Thema stellen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Hutchinson, und dem Ausschuss für regionale Entwicklung zu diesem hervorragenden Bericht, der ein sensibles Thema betrifft, das während der letzten Monate Gegenstand ausgiebiger Diskussionen in den einzelnen Mitgliedstaaten war, gratulieren und ihnen dafür danken.
Ohne den heiklen Charakter dieses Themas herunterspielen zu wollen, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Recht, sich an irgendeinem Ort der Gemeinschaft niederzulassen, eine Grundfreiheit und ein Eckpfeiler des Binnenmarkts ist. Investitionsentscheidungen zu fördern oder zu verbieten richtet dabei nur Schaden an. Spezialisierungen und Verlagerungen des Standorts, an dem die Wirtschaftstätigkeiten ausgeführt werden, bilden einen Teil der wirtschaftlichen Entwicklung und sind notwendig, wenn wir Wachstum sowie mehr und bessere Arbeitsplätze wollen.
Die Kommission ist sich jedoch vollauf bewusst, dass Unternehmensverlagerungen, wie Herr Hutchinson vorhin betont hat, sowie der Verlust von Arbeitsplätzen in der Union außerordentlich besorgniserregende Erscheinungen sind. Natürlich können wir uns nicht in Entscheidungen von Firmen oder Unternehmen einmischen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten fällen, jedoch sind wir entschlossen, uns mit den sozialen Folgen solcher Entscheidungen auseinander zu setzen.
Die Ziele der Strukturfonds sind sowohl im derzeitigen als auch im kommenden Programmplanungszeitraum die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und weiterer wirtschaftlicher Fortschritt. Diese Fonds sind flexibel und perfekt darauf eingestellt, die Probleme abzumildern und zu begrenzen, die sich für die Regionen und die Bürger aufgrund der Entscheidung eines Unternehmens ergeben, den Betrieb zu schließen bzw. seine Wirtschaftstätigkeit ganz oder teilweise in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Land außerhalb der Europäischen Union zu verlagern.
Sowohl in den derzeit geltenden als auch in den zukünftigen Verordnungen, die noch nicht fertig gestellt sind, ist vorgesehen, dass ein Unternehmen, das finanzielle Unterstützung durch die Strukturfonds der Europäischen Union erhält und das innerhalb von fünf Jahren, nachdem es eine solche Beihilfe bekommen hat, seinen Standort verlagert, diese Fördergelder zurückzahlen muss. Dank dieser Regelung werden die Unternehmen davon absehen, auf das Beihilfe-Hopping zurückzugreifen.
Schließlich möchte ich Ihnen noch versichern, dass die Kommission jeden konkreten Vorschlag, den das Parlament eventuell im Rahmen der Diskussionen über die zukünftigen Verordnungen unterbreitet, sorgfältig prüfen wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir alle wissen aus der Erfahrung mehrerer EU-Länder, zu welch schlimmen Folgen die Verlagerung von Unternehmen führt: Anstieg der Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung. Außerdem wird die Entwicklung in ausgedehnten Gebieten behindert, vor allem in Ländern mit schwachen Volkswirtschaften wie Portugal, in denen die „traditionellen“ Industriezweige Textilien und Bekleidung, Schuhwaren und Kabelherstellung dominieren.
Wie in der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten festgestellt wird, beeinträchtigt eine Verlagerung nicht nur diese herkömmlichen Zweige, sondern auch kapitalintensive Branchen wie die Stahlindustrie, die Luftfahrt, den Maschinenbau und die Elektrogeräteindustrie und sogar erhebliche Bereiche des Dienstleistungssektors, beispielsweise die Softwareentwicklung und Finanz-, Informations- und Logistikdienstleistungen.
Es ist eine gute Nachricht, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung durch Herrn Hutchinson, seinen Berichterstatter, die Auffassungen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum größten Teil begrüßt hat, insbesondere die Einbeziehung von Sozialklauseln in internationale Verträge auf der Grundlage der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, und damit sicherstellt, dass Länder und Unternehmen sich daran halten, auch wenn meiner persönlichen Meinung nach diese Maßnahmen nicht weit genug gehen. Aber wie wir in der Aussprache und bei der Abstimmung zur Entschließung des Parlaments am 13. März 2003 zur Schließung von Unternehmen nach der Gewährung von EU-Zuschüssen erklärt haben, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten etwas unternehmen, um diese wirtschaftliche und soziale Geißel, die nur zu größeren Profiten für multinationale Konzerne und Wirtschaftsgruppen führt, die keinerlei soziale Verantwortung an den Tag legen.
Diese Aussprache muss praktische Ergebnisse hervorbringen, damit die Rechte von Arbeitnehmern gesichert werden und die Wirtschaftsgruppen mit einer Vorgeschichte von Verlagerungen und Entlassungen in keinem Mitgliedstaat mehr Zuschüsse erhalten.
Die Kommission muss zusammen mit den Mitgliedstaaten dringend die Auffassungen der europäischen Betriebsräte übernehmen, eine „Schwarze Liste“ der Unternehmen und Wirtschafts- und/oder Finanzgruppen erstellen und veröffentlichen, die Verlagerungen zur Steigerung ihrer Gewinne benutzen, und alle gewährten Zuschüsse zurückverlangen. Außerdem müssen künftige Regelungen zu Gemeinschaftsmitteln strengere Anforderungen für die Sicherung von Arbeitsplätzen und der regionalen Entwicklung enthalten.
László Surján, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Herr Präsident! Der Ausschuss für regionale Entwicklung hat den Bericht mit großer Mehrheit unterstützt. Der Berichterstatter musste diametral gegensätzliche Positionen in Einklang bringen und verdient unseren Dank.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat Freiheitsbeschränkungen nie befürwortet. Dies gilt auch im Fall des freien Kapitalverkehrs. Unser Kompromiss fußte auf diesem Prinzip. Auch künftig werden wir Lösungen lokaler Probleme auf Kosten von Freiheitsbeschneidungen ablehnen. Leider haben wir diesbezüglich vor nicht allzu langer Zeit im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie ein erschreckendes Beispiel erlebt.
Protektionismus aus Eigennutz und Angst hat immer unerwünschte Folgen. In Ländern, in denen der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten geöffnet wurde, ist die Produktion angestiegen und die Arbeitslosenzahl sogar gesunken. In anderen Bereichen sind einige Unternehmen in Niedriglohnregionen abgewandert. Standortverlagerungen von Unternehmen werfen viele Fragen auf. Wenn es Firmeneignern nur um Profite geht, können sie vielleicht höhere Gewinne einfahren, allerdings auf Kosten anderer. Höhere Dividenden sind kein Trost für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Standortverlagerung des Unternehmen in ein Entwicklungsland oder eine andere Region innerhalb der Europäischen Union verlieren.
Daher müssen wir geeignete Maßnahmen finden, um das Gemeinwohl zu stärken. Ich fürchte allerdings, dass keine Rechtsvorschrift jemals das Gefühl der gegenseitigen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Wohle des jeweils anderen ersetzen kann. Das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis hat nur dann ein menschliches Gesicht, wenn es nicht nur auf wirtschaftlichen, sondern auch auf ethischen Überlegungen beruht. Darum bin ich mir sicher, wir werden bei unserer Suche nach neuen Wegen und Lösungen erneut auf die Frage der Standortverlagerungen zurückkommen.
Constanze Angela Krehl, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich freue mich, dass es dem Berichterstatter – nach anfänglich doch erheblichen unterschiedlichen Positionen im Ausschuss – gelungen ist, einen so breiten Kompromiss zu diesem Bericht herbeizuführen. Ich unterstütze diesen Kompromiss ausdrücklich.
Drei Punkte möchte ich noch einmal hervorheben. Erstens: Interessant war für mich die Erkenntnis, dass die wenigsten Unternehmen, die ihre Betriebe verlagern, tatsächlich europäische Beihilfen, also Beihilfen aus europäischen Steuermitteln erhalten, und ich denke, dass die Frage der Kohäsions- und Strukturpolitik, die auf der Solidarität mit schwächeren Regionen beruht, hier in diesem Haus nicht in Frage gestellt wird.
Zweitens: Wir brauchen mehr Transparenz in der Frage, welche Unternehmen welche Beihilfen erhalten, um unseren Wählerinnen und Wählern deutlich zu machen, was wir als Europäische Union tatsächlich tun, was wir unterstützen. Wir unterstützen jedenfalls kein Beihilfe-Hopping.
Drittens: Wir brauchen bei Standortverlagerungen, die den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge haben, ein Instrument zwecks Hilfe für die Betroffenen. Der Globalisierungsfonds könnte so ein Instrument sein.
Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir nach langen Stunden der Arbeit an dem Bericht unseres Kollegen Hutchinson nun zwar nicht einen vollständigen Konsens erreicht haben, aber zumindest eine Einigung über die meisten Punkte. Meine beiden Kollegen sagten dies gerade.
Um auf den ursprünglichen Bericht und die geäußerten Bemerkungen zurückzukommen, so glaube ich, dass wir natürlich berücksichtigen müssen, was Alain Hutchinson motiviert hat, d. h. der Schock, den eine Standortverlagerung für die betroffenen Beschäftigten und die Region darstellt, denn jede Verlagerung zahlreicher Arbeitsplätze ist eine traumatische Erfahrung sowohl für die Beschäftigten als auch für die Region.
Wie der Berichterstatter ebenfalls zum Ausdruck brachte, kann nicht hingenommen werden, dass sich manche Spitzenmanager des Mittels der Erpressung bedienen. Wir müssen jedoch feststellen, dass es in einer freien Wirtschaft, in unseren Regionen selbst – denn Standortverlagerungen finden zuweilen innerhalb unserer eigenen Länder statt – Unterschiede bei den Löhnen und der technischen Wettbewerbsfähigkeit gibt, aufgrund derer sich Unternehmen faktisch veranlasst sehen, einige ihrer Produktionsstätten zu verlagern, unabhängig davon, ob sie nun Waren oder Dienstleistungen produzieren.
Wir sollten schließlich nicht vergessen, dass wir in Übereinstimmung mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 den freien Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen in unseren Mitgliedstaaten erleichtern müssen. Bevor wir von Standortverlagerung sprechen, sollten wir folgende grundlegende Frage stellen: Was tut ein Unternehmen, das dem Wettbewerb ausgesetzt ist und seinen Kunden eine Dienstleistung liefern muss, seinen Standort jedoch nicht verlagert? Ich spreche hier nicht von Betrügern. Ich spreche von den Unternehmen, die dieser Entscheidung gegenüberstanden. Einigen von ihnen ist dies durch die Einrichtung und Entwicklung einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung, durch die Schaffung neuer Märkte und die Auslagerung von Unternehmensteilen durchaus gelungen.
Abschließend möchte ich daher unterstreichen, dass – wie Frau Krehl sagte – die Europäische Union ihre Mittel nicht in unzulässiger Weise einsetzen darf, um Standortverlagerungen zu fördern. Wir müssen die vorhandenen Mittel vielmehr nutzen, um die Beschäftigten und die Regionen zu unterstützen, die dadurch in Schwierigkeiten geraten.
Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Subsidy Hopping ist ein beliebtes Erpressungsspiel in der Europäischen Union, das ganz klar auf Kosten der Steuerzahler geht. Dieses Spiel wird nicht erst seit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten gespielt, sondern bereits als Schweden beitrat, wurde ein Unternehmen aus Bremen, das eben erst Fördermittel erhalten hatte, in das neue schwedische Ziel-2-Gebiet weggelockt. Die öffentlichen Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit in Bremen wurden damit um den Erfolg gebracht.
Das Beispiel zeigt, worum es hier geht. Es geht nicht darum, die Niederlassungsfreiheit einzuschränken, sondern es geht darum, dass Unternehmen, die öffentliche Gelder erhalten, eine Verpflichtung gegenüber der Region eingehen, nämlich dort Arbeitsplätze zu schaffen, und dass dies verbindlich geregelt wird.
Die Kommission hat einen Zeitraum von fünf Jahren vorgeschlagen. Das finde ich viel zu wenig. Das ist rein symbolisch und überhaupt nicht wirkungsvoll. Wenn man überlegt, dass die Unternehmen teilweise bis zu 50 % ihrer Investitionen durch die öffentliche Hand gefördert bekommen, muss dieser Zeitraum länger sein: mindestens sieben Jahre. Das war der Vorschlag der alten Kommission. Fünf Jahre sind eine deutliche Reduzierung; selbst sieben Jahre sind in diesem Fall sehr wenig. Um wirklich Subsidy Hopping einzuschränken, brauchen wir eben diesen längeren Zeitraum.
Ich finde, dass der Bericht von Herrn Hutchinson wesentliche Punkte anspricht, und dass es ein wichtiger Bericht ist. Von der Kommission erwarte ich, dass sie diese fünf Jahre noch einmal überdenkt – denn bei dieser Höhe der Förderung ist dies ja auch wettbewerbsverzerrend –, dass sie die Empfehlung des Europäischen Parlaments, nämlich sieben Jahre, in ihre Beihilfeverordnung aufnimmt und dass sie außerdem die Unternehmen, die dieses Subsidy Hopping betreiben, stärker kontrolliert und auf die Schwarze Liste setzt, so wie der Berichterstatter es vorschlägt.
Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Vor genau drei Jahren und nach einem langen Kampf der Arbeitnehmer um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und die Rentabilität von Unternehmen wie CG&Clark in Portugal nahm das Parlament am 13. März 2003 eine Entschließung mit einer Reihe von Empfehlungen zur Schließung von Unternehmen nach der Gewährung von EU-Zuschüssen an.
Drei Jahre sind vergangen, und was hat die Kommission getan, um diese Empfehlungen umzusetzen? Was hat sie getan, um Gemeinschaftszuschüsse an langfristige Vereinbarungen zu Beschäftigung und lokaler Entwicklung zu binden? Hat die Kommission das Verzeichnis von Vertragsverletzungen durch Unternehmen veröffentlicht, die Verlagerungen durchgeführt und direkt oder indirekt von öffentlichen Geldern profitiert haben? Wie viele Male hat die Kommission die Gewährung von Gemeinschaftshilfen für Unternehmen verweigert, die die von ihnen unterzeichneten Verträge nicht eingehalten haben, oder die Rückzahlung von Zuschüssen verlangt? Welche praktischen Maßnahmen hat sie beschlossen, um die Arbeitnehmer und die Erholung der Wirtschaft in den von Verlagerungen betroffenen Gebieten zu unterstützen? Hat die Kommission den vorgeschlagenen Verhaltenskodex zur Verhinderung von Standortverlagerungen erarbeitet?
Die Antworten auf diese Fragen sind für jedermann in dem vorliegenden Bericht zu sehen, in dem nach drei Jahren einfach die gleichen Empfehlungen an die Kommission gerichtet werden. Unternehmen sehen Verlagerungen üblicherweise als Investition an. Durch den Erhalt der verschiedenen öffentlichen Anreize und Zuschüsse und durch die Ausbeutung billiger, ihrer Rechte beraubter Arbeitskräfte versucht das Unternehmen, innerhalb kurzer Zeit einen größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Bis es einen kostengünstigeren Standort für eine Verlagerung findet und dann alle seine Zusagen bricht und sich über den empörenden sozialen und wirtschaftlichen Schaden hinwegsetzt, den es hinterlässt.
Standortverlagerungen wirken wie eine ständige Erpressung gegen die Arbeitnehmer, eine Form des Drucks, um Löhne zu senken, die Arbeitszeiten zu verlängern, die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu erhöhen und Arbeitnehmerrechte abzubauen. Deshalb schlagen wir die Annahme eines ordnungspolitischen Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Unternehmensverlagerungen vor, damit wir in drei Jahren die gleiche Diskussion nicht noch einmal führen müssen.
Graham Booth, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich auf das Konzept der direkten staatlichen Beihilfen als Instrument der regionalen Entwicklung konzentrieren, das auch in dem Bericht Hutchinson Erwähnung findet. Dieses Konzept ist sehr eng mit dem Konzept der Strukturfonds und des regionalen Zusammenhalts verbunden, und deshalb zahlt mein Land – Großbritannien – in der EU einen hohen Preis dafür.
Der Berichterstatter fordert, dass Unternehmen, denen staatliche Beihilfen zugute gekommen sind und die dann ihren Standort innerhalb der EU verlagert haben, für einen Zeitraum von sieben Jahren von der Förderung durch staatliche Beihilfen oder durch die Strukturfonds ausgeschlossen werden. Doch was ist mit den angesehenen Unternehmen, die zwar staatliche Beihilfen ordnungsgemäß beantragt haben, aber von der britischen Regierung keine Antwort erhielten, da sich die Kommission Zeit damit lässt, grünes Licht zu geben? Dies hat schließlich dazu geführt, dass diese Unternehmen ihren Standort in eine andere Region Europas verlagert haben, die eher in das Brüsseler Konzept des Zusammenhalts passt und wo den Unternehmen daher nicht die gleichen Steine in den Weg gelegt werden.
Im Jahre 2002 beantragte Peugeot bei der Europäischen Kommission ein Beihilfepaket für den Bau des neuen Modells 207 in Ryton in den englischen West Midlands. Als nach zwei Jahren noch immer keine Antwort von der Kommission gekommen war, gab Peugeot auf und verkündete, das Modell 207 in Frankreich und der Slowakei zu bauen. Zweifelsohne dachte Brüssel damals: wirtschaftlicher Auftrag erfüllt. Inzwischen sieht Ryton einer ungewissen Zukunft entgegen. Wenn die Produktion des Modells 206, das dort bisher höchst zuverlässig und konkurrenzfähig hergestellt wurde, erst einmal ausläuft und dieses Werk schließlich nach vielen Jahren, in denen unter verschiedenen Eigentümern weiterproduziert wurde, geschlossen werden muss, dann könnte man dies meiner Meinung nach auch als eine Art Standortverlagerung bezeichnen. Aber daran wäre ja wohl kaum Peugeot Schuld. Vielleicht sollte stattdessen der Kommission lieber verboten werden, in den nächsten sieben Jahren über staatliche Beihilfen zu entscheiden und den Wirtschaftssektor übermäßig zu regulieren. Dieser Schritt würde in den englischen West Midlands sicherlich mit Beifall aufgenommen werden, wo qualifizierte Arbeitnehmer unter der Wirtschaftspolitik der EU zu leiden haben.
Doch noch mehr Salz in die Wunden der Arbeitnehmer hat die Nachricht gestreut, dass Peugeot eine Einigung mit Kia Motors über den Bau des 206 in Indonesien erzielt hat. Unbestätigten Berichten zufolge soll auch die Produktion des 207 dorthin verlagert werden. Das ist das beste Beispiel für den Unverstand der EU-Ökonomen. Wenn wir die Beschäftigungszahlen wirklich anheben möchten, dann sollten wir das richtige Gleichgewicht zwischen Regulierung und Flexibilität für Unternehmen finden. Durch Überregulierung werden nur künstliche Arbeitsplätze geschaffen, die aus wirtschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt sind.
Seán Ó Neachtain, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht von Herrn Hutchinson zum Thema Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung. Dieser Bericht verdeutlicht, wie wichtig die EU-Kohäsionspolitik ist, damit Regionen mit Entwicklungsrückstand Anschluss an die anderen EU-Regionen finden können.
Ich komme aus einem Land, das von den EU-Strukturfonds profitiert hat. Daher begrüße ich diesen Bericht aus irischer Sicht, aber natürlich auch ganz besonders im Hinblick auf meine eigene Region – den Westen und Nordwesten Irlands. Da es sich hierbei größtenteils um eine ländliche Region handelt – 70 % der Menschen leben in ländlichen Gebieten –, haben hier Standortverlagerungen verheerendere Folgen als in den meisten anderen Regionen. Europa muss solche Regionen wie den Westen und Nordwesten Irlands schützen, insbesondere was die Siedlungsstruktur anbelangt, die nur mithilfe einer ausgewogenen regionalen Entwicklung aufrechterhalten werden kann. Außerdem muss Europa darauf bestehen, dass Infrastrukturdefizite angesprochen werden, vor allem in solchen Bereichen wie Verkehr, Energie und moderne Breitbandkommunikation. Denn solche Defizite beeinträchtigen die regionale Wettbewerbsfähigkeit.
Insofern begrüße ich nachdrücklich, dass die Europäische Kommission vergangene Woche grünes Licht für das Vorhaben der irischen Regierung gegeben hat, 170 Millionen Euro in den Ausbau des Breitbandnetzes zu stecken, um mehr als 70 Städte im ganzen Land an dieses Netz anzuschließen. Derartige Maßnahmen helfen dabei, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu verbessern, Investitionen anzuziehen und hoffentlich eine Trendumkehr zu bewirken, so dass sich Unternehmen nicht mehr in Gebieten ansiedeln, in denen die Infrastruktur sowieso schon überlastet ist. Das ist das beste Mittel gegen Standortverlagerungen und trägt zur Stärkung der bedürftigsten Regionen bei.
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Herr Präsident! Natürlich möchte ich nicht, dass der europäische Steuerzahler die Entwicklung von Unternehmen finanziert, die ihren Standort jenseits der Grenzen der EU verlegen bzw. sich nicht an die Spielregeln halten. Dennoch lehne ich den Bericht gänzlich ab, weil der Gedanke, Unternehmen mittels Sanktionen über einen Zeitraum von sieben Jahren an einer Standortverlagerung zu hindern, nach meiner Auffassung von einem grundlegenden Missverständnis der Weltwirtschaft zeugt.
Ebenso verstehe ich nicht, warum es einem Unternehmen in der EU nicht gestattet sein sollte, seinen Standort in ein anderes Land zu verlegen, wenn es zwischen den verschiedenen Arten der von den einzelnen Mitgliedstaaten gewährten staatlichen Beihilfen einen Wettbewerb gibt. Ein Verbot der Standortverlagerung stellt keinen Schutz nachhaltiger Beschäftigungsverhältnisse dar. Damit werden ein ohnehin unflexibler Arbeitsmarkt und belastendes Steuersystem zusätzlich gelähmt. Auf diese Weise entsteht noch mehr sinnlose Bürokratie, und der unsinnige Kampf gegen Standortverlagerungen zieht noch weitere Kreise. Beamte führen mit Hilfe von EU-Steuergeldern einen aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen. Anders gesagt, das Kapital fließt immer dorthin, wo man es am meisten zu schätzen weiß. Es folgt nicht den von Parlament oder Kommission getroffenen Anweisungen.
Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Das Europäische Parlament hat offensichtlich nicht den Wunsch, mit dem Bericht Hutchinson den Unternehmen zu verbieten, ihren Standort in andere Länder zu verlagern. Das wäre restriktiv und antidemokratisch. Wir, das heißt zumindest die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, wissen, dass ein Unternehmen wettbewerbsfähig sein muss, um zu überleben, und die einzelnen Mitgliedstaaten werden ein in steuerlicher und generell wirtschaftlicher Hinsicht attraktives Umfeld bieten müssen, wenn sie Investitionen fördern wollen.
Allerdings ist es nicht richtig, dass die Europäische Union die kontinuierliche Verlagerung von Unternehmen mit Mitteln aus dem europäischen Haushalt fördert. Deshalb erneut der Vorschlag im Bericht Hutchinson, gegen Unternehmen, die eine Finanzhilfe von der Europäischen Union erhalten haben und innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Hilfe ihre Tätigkeit verlagern, Strafen zu verhängen. Vorgeschlagen wird außerdem, dass Unternehmen, denen staatlichen Beihilfen zugute gekommen sind, insbesondere, wenn sie nicht alle mit diesen Beihilfen verknüpften Verpflichtungen eingehalten haben, nicht mehr in den Genuss von staatlichen Beihilfen für ihren neuen Standort kommen dürfen und sie in Zukunft von der Förderung durch die Strukturfonds ausgeschlossen werden sollten.
Im Bericht Hutchinson heißt es weiter, dass wir gegenüber Unternehmen, die ihren Standort in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern, noch strenger sein sollten. Ich glaube, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments realistisch sind und sie dem bestehenden Problem in ausgewogener Weise Rechnung tragen. Ich möchte darüber hinaus den Vorschlag unterstreichen, der im Bericht Hutchinson im Zusammenhang mit dem Globalisierungsfonds unterbreitet wird. Wir begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission und sind zuversichtlich, dass der Globalisierungsfonds bald Realität werden wird, um den negativen Auswirkungen der derzeitigen Situation entgegenwirken zu können, die zwar jedem Chancen eröffnet, doch gleichzeitig auch Risiken birgt, denen man wirksam begegnen muss.
Gábor Harangozó (PSE). – (HU) Herr Präsident! Am Anfang schien es so, als beabsichtigten viele Abgeordnete, diese Debatte dazu zu nutzen, neue Gräben zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufzureißen. Unsere Aufgabe ist es, Rechtsvorschriften zu entwickeln, mit deren Hilfe ein besseres, sicheres und florierendes Europa in jedem Mitgliedstaat und für jeden Bürger geschaffen werden kann. Wenn sich die Rechtsvorschriften als nachteilig erweisen, kann mittels der auf Solidarität – einem unserer wichtigsten Grundwerte – basierenden Kohäsionspolitik den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand geholfen werden. Dadurch können aber Unsicherheit und Hilfsbedürftigkeit in anderen Teilen der EU entstehen.
Der Berichterstatter hatte die schwierige Aufgabe zu gewährleisten, dass die Frage der Standortverlagerungen nicht die Kluft zwischen Ost und West vertieft, sondern einen neuen Schritt auf dem Weg zur Einigung Europas darstellt. Im Rahmen der Arbeit des Berichterstatters sind ausgewogenere Vorschläge entstanden, mit denen die Ziele der Regionalpolitik größtenteils erreicht werden können. Gleichzeitig stärken sie die soziale und wirtschaftliche Sicherheit der Beschäftigten in allen 25 Mitgliedstaaten. Ich gratuliere dem Berichterstatter herzlich dazu.
Alfonso Andria (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Herrn Hutchinson zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen: Die Notwendigkeit, wirksame politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerdumping zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen, ist offenkundig.
Die Entscheidung zur Produktionsverlagerung innerhalb der Union – wenn sie durch die stärkere Wettbewerbsfähigkeit des Zielgebiets motiviert ist – kann jedoch der europäischen Wirtschaft als Ganzes auch Vorteile bringen. Ein ganz anderes – und Besorgnis erregendes – Problem sind hingegen Standortverlagerungen nach außerhalb der Union, die im Allgemeinen auf die relativ lockeren Arbeitsgesetze in vielen Drittländern zurückzuführen sind.
Unser europäisches Sozialmodell ist zweifellos sehr teuer und geht in erster Linie auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, was aber nicht heißt, dass wir deswegen faule Kompromisse akzeptieren dürfen. Als Erstes muss die europäische Produktion in puncto Qualität und Spezialisierung verbessert werden. Zweitens müssen Maßnahmen zur Senkung der Sozialkosten bei Standortverlagerungen ergriffen werden, indem die Ausbildung und Umschulung der Arbeitnehmer in den von Strukturveränderungen betroffenen Regionen gefördert werden.
Ein ähnliches Thema haben wir schon früher einmal ausführlich erörtert, als dieses Parlament die Stahlkrise im Zusammenhang mit dem Fall des Thyssen-Krupp-Werkes im italienischen Terni behandelte. Ich unterstütze die Verhängung strikter Sanktionen gegen Unternehmen, die europäische oder nationale öffentliche Beihilfen erhalten haben und die Verlagerung ihrer Produktion nach außerhalb der Union beschließen.
Zum Schluss, Herr Präsident, möchte ich lediglich den Vorschlag zur Einführung eines europäischen Markenzeichens für vollständig im Unionsgebiet hergestellte Waren aufgreifen: Meines Erachtens wäre das ein wichtiger Anreiz für die Produktion innerhalb der Europäischen Union.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Letzten Monat hat sich die Kommissarin Danuta Hübner in einem Interview mit einer französischen Finanzzeitung dahingehend geäußert, dass wir die Standortverlagerung innerhalb der Europäischen Union erleichtern sollten. Für die Kommissarin sei dies eines der Grundprinzipien des Binnenmarktes und die Anwendung künstlicher Regelungen, mit denen dies eingeschränkt werden soll, würde negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Gemeinschaft haben.
Wenn die Europäische Kommission eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft entwickeln möchte, wäre es jedoch eine gute Idee, sicherzustellen, dass dabei nicht das europäische Sozialmodell zerstört wird, dass nicht die Rechte der Arbeitnehmer zunichte gemacht werden bzw. schließlich ein Umfeld entsteht, das die Unternehmen ermutigt, gegen diese Rechte zu verstoßen. Eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft ist keine schlechte Entwicklung für die europäischen Arbeitnehmer, doch die Mittel zum Erreichen dieses Ziels und die Philosophie, die hinter der Planung steckt, haben den Arbeitnehmern bislang unbestreitbar nichts als Probleme bereitet.
Der Bericht Hutchinson ist zweifelsohne ein positiver Schritt nach vorne. Ich begrüßte den Bericht und befürworte ihn, da ich mit ihm in den meisten Teilen übereinstimme, doch ich möchte auch anmerken, dass dies einer der wenigen Berichte ist, die ich in letzter Zeit von einem sozialdemokratischen Mitglied des Europäischen Parlaments gesehen habe, der endlich einmal von einem wahren Sozialdemokraten verfasst worden ist.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Im Rahmen meiner Ausführungen während dieser Aussprache möchte ich das Hohe Haus auf zwei Punkte aufmerksam machen.
Die Standortverlagerung oder der Prozess der Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten ins Ausland ist ein objektiver wirtschaftlicher Prozess. Er ergibt sich aus der Notwendigkeit, auf einen immer schärferen Wettbewerb zu reagieren und als Folge davon die Herstellungskosten zu senken. Standortverlagerungen führen zwar in gewissen Ländern zu Arbeitsplatzverlusten, dies jedoch nur kurzfristig. Untersuchungen haben gezeigt, dass nach Standortverlagerungen langfristig zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Untersuchungen, die die Unternehmensberatungsfirma McKenzie bei 600 deutschen Unternehmen durchgeführt hat, bestätigen, dass die Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Osteuropa die Entstehung zusätzlicher Arbeitsplätze in Deutschland gefördert hat. Bei 40 % der untersuchten Unternehmen entstanden durch die Schaffung eines Arbeitsplatzes im Ausland gleichzeitig drei neue Arbeitsplätze in Deutschland. Das gleiche gilt für britische und französische Unternehmen, die im Ausland investieren.
Angesichts dieser Tatsache sind administrative Hürden und finanzielle Sanktionen für Unternehmen, die Standortverlagerungen planen bzw. für örtliche Behörden, die staatliche Beihilfen bereitstellen, um Anreize für Investoren zu schaffen, wirtschaftlich gesehen ganz einfach sinnlos. Ich werde daher gegen den Bericht von Herrn Hutchinson stimmen.
Carl Lang (NI). – (FR) Herr Präsident, als gewählter Vertreter der französischen Region Nord-Pas de Calais, in deren Industrie, vor allem der Textilindustrie, jedes Jahr Tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen, billige ich natürlich den Vorschlag, die Rückzahlung europäischer Beihilfen von Unternehmen zu fordern, die ihre Standorte verlagert haben.
Dies ist ein in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vernünftiger Vorschlag, den der Front national während der Regionalwahlen 2004 im Hinblick auf die von den Regionalräten vergebenen Subventionen unterbreitete.
Diese sicherlich unverzichtbare Maßnahme wird jedoch ebenso wenig ausreichen wie die Einrichtung eines Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung zum 1. März. Hier versucht die Europäische Kommission doch lediglich, mit ihrer sozialen Schiene den Schaden wiedergutzumachen, den ihre andere – die ultraliberale – Schiene verursacht hat.
Standortverlagerungen sind nicht unvermeidlich, sie sind aber die Folge der wirtschaftspolitischen Ausrichtung der Europäischen Union. Durch die Beseitigung der Handelsschranken setzt diese Ideologie unsere Unternehmen dem Wettbewerb von Konzernen mit äußerst niedrigen Lohnkosten aus. Dieses Sozialdumping nutzt nicht nur außereuropäischen Ländern, sondern findet auch in Europa selbst statt. So gibt es viele europäische Richtlinien, die Standortverlagerungen zwischen Mitgliedstaaten faktisch fördern und die Sozialgesetzgebung auf ein tieferes Niveau herabdrücken.
Um die Hoffnung auf die Bewahrung unserer Arbeitsplätze und unseres Lebensstandards hegen zu können, müssen wir unsere Handelsschranken neu errichten und eine soziale Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren erheben. Eines Tages werden wir uns zwischen der Wiedereinführung einer Politik zum Schutz nationaler und europäischer Interessen und Ihrer Politik eines liberalen Fundamentalismus entscheiden müssen, die einen allgemeinen sozialen Niedergang zur Folge hat.
Rolf Berend (PPE-DE). – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb der Union gilt bekanntlich der im EG-Vertrag festgelegte freie Personen-, Güter- und Kapitalverkehr, so dass es kaum möglich ist, ein absolutes Verbot für die freie Standortwahl zu fordern, zumal ein solches Verbot zu einer negativen Unbeweglichkeit der europäischen Wirtschaft führen würde. Aber es ist notwendig – und dabei bietet sich die Reform der Strukturfonds und des Beihilferechts an – eine Flankierung der Grundsätze des freien Verkehrs einzuführen, sofern sich diese im Rahmen der Kohäsionspolitik bewegt. Das heißt: Es ist dringend erforderlich, dass die Kommission bei der Bewilligung von Beihilfen und auch von Mitteln aus den Strukturfonds dafür sorgt, dass die Gewährung dieser Beihilfen an mittelfristige Standort- und Beschäftigungsgarantien gebunden ist. Ja, Europa muss dafür sorgen!
In diesem Bericht des Kollegen Hutchinson – wenn auch nach heftigen Diskussionen im Ausschuss über selbigen – wird deutlich, dass die Beihilfe erhaltenden Unternehmen der Realisierung der Politik des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts verpflichtet sind. Das bedeutet im Klartext, dass der von der Kommission im Rahmen der Strukturfonds gemachte Vorschlag insofern konsequent durchgesetzt wird, als Unternehmen, die öffentliche Beihilfen bekommen haben, aber ihre daran gekoppelten Verpflichtungen nicht erfüllen, selbige zurückerstatten müssen, dass sie jedoch auf keinen Fall öffentliche Beihilfen für die neuen Standorte bekommen dürfen und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren – besser wären sieben Jahre – nach der Verlagerung von der Förderung durch die Strukturfonds oder von staatlichen Beihilfen ausgeschlossen werden.
Mit diesem Bericht soll unterstrichen werden, dass alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu verhindern, dass die europäische Regionalpolitik Anreize für Verlagerungen von Unternehmen bietet, die Arbeitsplatzverluste zur Folge hätten. Der Bericht des Kollegen Hutchinson ist in seiner jetzigen Form ausgewogen und sollte unterstützt werden.
Jacky Henin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, unter dem Druck des „Nein“ von Frankreich und den Niederlanden zur Verfassung befasst sich das Parlament nun endlich mit den Standortverlagerungen. Ich kann die vorgeschlagenen Maßnahmen nur unterstützen. Sie müssen dringend umgesetzt werden, denn mit jedem Tag, der verstreicht, werden Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Ich bedauere, dass es uns in diesem Bereich nur gelungen ist, Unterstützung in kleinen Dosen zu bieten, wo wir doch eigentlich in die Vollen gehen müssten!
Der relativ vorsichtige Ansatz des Berichts spiegelt den tiefen Widerspruch wider, der die Wirtschaftspolitik der Union durchzieht: Wettbewerb kann niemals völlig frei und gleichzeitig unverfälscht sein. Unternehmen setzen Erpressung ein und drohen mit Standortverlagerungen, um die Beschäftigten zu zwingen, soziale Bedingungen zu akzeptieren, die hinter den gesetzlichen Standards ihres Landes zurückbleiben. Diese soziale Erpressung geht mit steuerlicher Erpressung einher. Die Drohung mit Standortverlagerungen wird systematisch eingesetzt, um Steuererleichterungen zu erhalten.
Um Standortverlagerungen wirksam zu verhindern, müssen die Steuer- und Sozialvorschriften innerhalb Europas rasch nach oben hin harmonisiert werden. Außerdem müssen wir die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank aufheben, die immer die Interessen der öffentlichen Kreditaufnahme zu Lasten der Interessen des Arbeitsmarktes vertritt.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Polen unterstützt die Standortverlagerung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Unseres Erachtens ist es unzulässig und nicht zu rechtfertigen, Unternehmen, die ihre Wirtschaftstätigkeiten verlagert haben, durch die Streichung von EU-Beihilfen während eines Zeitraums von sieben Jahren zu bestrafen. Es ist schwer verständlich, warum Unternehmen in der EU daran gehindert werden, auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren, wenn dies im Interesse von Verbrauchern und Herstellern ist.
Wir sind gegen die Aufstellung spezieller Listen von Unternehmen, die ihren Standort verlagert haben, da dies den grundlegenden Prinzipien der EU zuwiderläuft. Wir rufen alle Mitglieder des Parlaments dazu auf, derartige ungerechte Vorschriften abzulehnen. Sie verletzen die Grundsätze des freien Marktes und schaden insbesondere den neuen Mitgliedstaaten.
James Hugh Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Die Standortverlagerung von Unternehmen in Billiglohnländer bringt zahlreiche wirtschaftliche und soziale Probleme mit sich und führt dazu, dass die Regionen Europas eher gespalten werden, als dass sie zusammenwachsen. Innerhalb der EU ist das natürlich zum Teil eine Folge der Freizügigkeit, die der Vertrag zusichert. Tempo und Ausmaß der Erweiterung haben aber dazu beigetragen, dass dieses Phänomen zu einem wirklichen Brennpunktthema geworden ist.
Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Kohäsionsmittel nunmehr in die neuen Mitgliedstaaten fließt, wird sich die Lage verschlechtern und in anderen Regionen Europas werden Entwicklungsdefizite auftreten. Deshalb wirken sich Politiken, mit denen Standortverlagerungen gefördert werden, nachteilig auf den sozialen Zusammenhalt aus. Aus diesem Grund müssen Anträge auf EU-Beihilfen unbedingt strenger geprüft und Möglichkeiten zur Mittelrückforderung geschaffen werden, falls ein Unternehmen seine Produktion in einen anderen Mitgliedstaat verlagert.
Ein Zeitraum von fünf Jahren ist da viel zu kurz. Es bringt schließlich nichts, wenn die alten Mitgliedstaaten um ihre Arbeitsplätze gebracht werden, nur um die Entwicklung in den neuen Mitgliedstaaten zu fördern. Dafür sollten keine EU-Mittel bereitgestellt werden. Außerdem sollte es den Unternehmen nicht so leicht gemacht werden, Zuschüsse einzuheimsen und dann einfach weiterzuziehen.
Oldřich Vlasák (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grund, warum wir uns der Frage der Standortverlagerungen zuwenden, ist der verständliche Versuch, die Auswirkungen der Regeln des Binnenmarktes mit der Kohäsionspolitik in Einklang zu bringen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen Europas zu gewährleisten. Vergessen wir dabei jedoch nicht, dass wir uns um dieses Problem nicht sorgen müssten, wenn alle EU-Prinzipien einschließlich des freien Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer eingehalten würden. Die Tatsache, dass heute im Prinzip nur der freie Waren- und Kapitalverkehr möglich sind, fördert mehr oder weniger die Produktionsverlagerung in Gebiete mit niedrigeren Kosten.
In der Tat dürfen die Regeln des Binnenmarktes nicht durch staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung verzerrt werden. Europäische Regionalpolitik darf Unternehmensverlagerungen nicht fördern. Aber hier sollte der Eingriff der EU in die Wirtschaft Europas auch enden. Ich lehne die Vorstellung ab, unflexible Unternehmen und Arbeitnehmer zu schützen. Nach meinem Dafürhalten stellt die Verhinderung von Standortverlagerungen eine Verletzung der Freizügigkeit dar – einer der Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft. Aus Prinzip lehne ich die Äußerungen von Frau Schroedter ab und vertrete den Standpunkt, dass im Falle von Beihilfen aus den Strukturfonds eine Betriebsdauer von fünf Jahren ausreicht. Es gibt keinen Grund, diesen Zeitraum zu verlängern. Er sollte genutzt werden, um die Investitionen zu tätigen, für die Mittel bereitgestellt wurden, und sollte nicht über die reale Dauer des Projekts und seinen Umfang hinausgehen. Es ist falsch, Unternehmer daran zu hindern, ihre Betriebe dort anzusiedeln, wo sie Zugang zu günstigeren, besser ausgebildeten Arbeitskräften haben, die möglicherweise sogar Arbeit von höherer Qualität erbringen. Außerdem ist es unmöglich, Regierungen daran zu hindern, ausländische Investitionen ins Land zu holen, so wie man auch den Mitgliedstaaten nicht die Höhe der von ihnen festgesetzten direkten Steuern vorschreiben kann.
Verehrte Damen und Herren! Wenn wir versuchen, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben, werden sich am Wirtschaftsstandort Europa Trägheit und Verschwendung breit machen. Es geht um den freien Markt. Die Grundprinzipien des freien Marktes würden durch strengere Vorschriften für Standortverlagerungen untergraben werden. Wenn wir uns schon dieser Frage zuwenden, dann sollten wir uns auf die Standortverlagerungen in Länder außerhalb der EU-Grenzen konzentrieren, die einen echten Albtraum darstellen.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Immer mehr Unternehmern werden durch niedrige Lohnkosten und scheinbar bessere Produktionsbedingungen in den Osten gelockt – eine Entscheidung, für die sie natürlich auch gerne EU-Mittel lukrieren möchten, denn eine solche Standortverlagerung ist kostenintensiv.
Bis dato war hauptsächlich der arbeitsintensive Niedrigtechnologiebereich betroffen. Nun zeichnet sich auch zunehmend eine Tendenz bei Forschung und Entwicklung ab. Spätestens jetzt müssen bei uns natürlich die Alarmglocken schrillen. Auch dem größten Optimisten muss klar werden, dass es multinationalen Konzernen egal ist, ob sie die Umwelt ausbeuten, ob sie Klein- und Mittelbetriebe in den Ruin treiben oder gar ein Arbeitslosenheer hinterlassen. EU-Mittel und nationale Beihilfen können dies ebenso wenig ändern wie Siebenjahresbestandsgarantien, die kaum das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
Es geht längst nicht mehr um Solidarität oder Konkurrenz der Mitgliedstaaten. Es geht vielmehr um das nackte Überleben unserer europäischen Wirtschaft. Und diese besteht nicht nur aus Großkonzernen, deren diverse Umsiedlungen wir finanzieren sollen, sondern auch aus Klein- und Mittelunternehmen, die endlich einer gleichwertigen Förderung und Unterstützung bedürfen.
Jan Olbrycht (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Für die Entschließung, über die wir abstimmen, waren mühsam zu erreichende Zugeständnisse und Kompromisse notwendig. Dennoch möchte ich das Hohe Haus bei dieser Aussprache auf einige wichtige Fragen hinweisen.
Erstens wird in der Entschließung zu Recht die Gefahr einer nicht angemessenen Verwendung europäischer Mittel betont, die an Strukturinterventionen in einer bestimmten Region gebunden sind, wenn diese für die Verlagerung der Produktion eingesetzt werden. In gewissem Sinne sind die Mittel dann an die jeweilige Region gebunden.
Zweitens, die Entschließung hat einen interventionistischen Charakter und enthält eine Reihe präventiver bzw. repressiver Vorschläge.
Drittens wird Standortverlagerung in dieser Entschließung als echte Gefahr dargestellt, auch wenn nur auf potenziell negative Folgen verwiesen wird. Lediglich am Anfang des Textes heißt es, es könne viele Gründe für eine Standortverlagerung geben, darunter Effizienz und Rentabilität. Danach ist ausschließlich von negativen Mechanismen die Rede. Auf den Unterschied zwischen Standortverlagerungen innerhalb oder außerhalb der Union wird nur kurz eingegangen, die Förderung positiver Mechanismen, die Investoren ermutigen, in der EU zu bleiben, wird nicht ausreichend behandelt. Ferner wird versäumt, zwischen kleineren und größeren Unternehmen in den verschiedenen Kategorien zu unterscheiden, wie es bei staatlichen Beihilfen der Fall ist. Entschließungen dieser Art sollten künftig von eingehenden Wirtschaftsanalysen begleitet werden, die die wirtschaftlichen Bedingungen und die Dauer des Produktionszyklus besonders behandeln.
Ambroise Guellec (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, das Phänomen der Standortverlagerung beschäftigt die gesamte Europäische Union, insbesondere jedoch die alten Mitgliedstaaten. Wir kennen die Gründe dafür, unsere Kollegen haben sie genannt: Globalisierung der Wirtschaft, Wettbewerbsverzerrungen in sozialer wie in steuerlicher Hinsicht etc. Es steht außer Frage, dass dieses Thema einen unbestreitbaren Einfluss auf die jüngste Debatte über die Verfassung hatte. Wir in unserem Land, Frankreich, sind uns der Folgen bewusst.
Dieser Bericht kommt daher im richtigen Moment. Ich für meinen Teil möchte der Arbeit unseres Berichterstatters meinen Respekt zollen, ebenso den Verbesserungen durch den Ausschuss für regionale Entwicklung. Uns liegt nun ein ausgewogener Bericht vor. Er kann deutlich zur Verbesserung der Maßnahmen beitragen, mit denen Standortverlagerungen bekämpft und ihre möglichen negativen Auswirkungen verhindert werden können.
Ich möchte meinerseits einen bestimmten Punkt hervorheben – es geht hier ja ganz eindeutig um die regionale Entwicklung. Im Bericht wird unterstrichen, dass die Strukturfonds ordnungsgemäß verwendet werden müssen, um der Gefahr kurz-, mittel- und langfristiger Standortverlagerungen entgegenzuwirken. Wir beschäftigen uns hier in erster Linie mit Beihilfen, die direkt den unterstützungsbedürftigen Wirtschaftssektoren gewährt werden. Es ist jedoch klar, dass ein wesentlicher Risikofaktor, der Unternehmen zur Standortverlagerung veranlasst, mit der isolierten Lage und der unzureichenden Zugänglichkeit von Produktionseinheiten zusammenhängt. Daher ist es wichtig, dass bei der neuen Generation von Strukturfonds, die für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eingesetzt werden, unter anderem eine verbesserte Zugänglichkeit der Regionen Vorrang hat, die in dieser Hinsicht spürbar benachteiligt sind. Dies wäre der beste Weg sicherzustellen, dass Wirtschaftstätigkeiten in diesen Regionen verbleiben.
Ich für meinen Teil hoffe, dass die Kommission die Forderungen und Empfehlungen dieses Berichts berücksichtigt und darüber hinaus auch diesem speziellen Anliegen Rechnung trägt, das mit Sicherheit bei der Ausarbeitung der neuen Programme für die regionale Entwicklung zur Sprache kommt.
Hynek Fajmon (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte einige kritische Anmerkungen zu dem uns vorliegenden Bericht über Standortverlagerungen im Kontext der regionalen Entwicklung machen. Europa ist seit langem mit dem Phänomen der so genannten Standortverlagerungen vertraut. Gegenwärtig erleben wir diesen Prozess, und auch künftig werden Unternehmen ihren Standort verlagern. Kurz gesagt, Menschen und Unternehmen suchen den für sie besten Ort, um ihre Ideen, Dienstleistungen und Waren umzusetzen. Das war und ist richtig so, und daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern. So äußert sich de facto rationales Verhalten, das im Kern der europäischen Zivilisation steckt. Der Kampf gegen wirtschaftliche Rationalität erzeugt Armut in Europa. Seit ihrer Gründung fußt die EU auf dem Prinzip des freien Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Dies gilt auch für den Handlungsspielraum europäischer Unternehmen. Dank der Liberalisierungspolitik haben die Länder Westeuropas einen sehr hohen Lebensstandard erreicht – und zwar nicht durch Blockierung ihrer Märkte, sondern durch deren Öffnung.
Im vorliegenden Bericht wird das genaue Gegenteil vorschlagen: eine Politik, die sich auf neue Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs stützt. Das ist für mich unter keinen Umständen vertretbar. Das Problem des Widerspruchs zwischen europäischen Beihilfen und freiem Kapitalverkehr innerhalb der EU ist real. Die Lösung liegt jedoch nicht in einer Verschärfung der Bedingungen für die Vergabe von Beihilfen an Unternehmen und die Bindung der Beihilfegewährung an den Betriebsstandort. Vielmehr müssen wir den europäischen Beihilfen für Unternehmen ein für allemal einen Riegel vorschieben. Investitionen dieser Art sind wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und führen nur zu einer Verzerrung des europäischen Marktes. Wenn die Kommission den Eindruck hat, die Standortverlagerung stelle ein Problem dar, sollte sie der Verbesserung der Bedingungen für Unternehmer und Unternehmen mehr Aufmerksamkeit schenken. Sie sollte darüber nachdenken, ob die Überregulierung seitens der Kommission nicht der Grund dafür ist, dass Unternehmen aus Europa abwandern. Meiner Ansicht nach erleben wir gegenwärtig genau diese Entwicklung. Die europäischen Rechtsvorschriften stellen eine untragbare Last dar, die schnellstmöglich verringert werden sollte. Dann werden wir sehen, wie sich unzählige Unternehmen auf den Weg in die EU machen und die Beschäftigtenzahlen in der EU steigen lassen.
Markus Pieper (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen für die europäische Strukturpolitik verändern sich dramatisch. Die Globalisierung beschleunigt den strukturellen Wandel, Unternehmen stehen unter immer stärkerem Wettbewerbsdruck. Gleichzeitig steigt mit dem Siegeszug der weltweiten Marktwirtschaft auch das Angebot an potenziellen Produktionsstandorten. Die logische Folge sind immer schnellere Standortanpassungen. Und hier agiert die Industrie: Sie erschließt mit neuen Standorten neue Absatzmärkte, und der Kostendruck zwingt sie auch zu Verlagerungen in Niedrigkostenländer. Dabei erfolgt die Verlagerung innerhalb der Europäischen Union genauso wie nach Asien oder auch in die Ukraine.
Diese Unternehmensverlagerungen finden statt; sie sind ein normaler Ausdruck des Strukturwandels. Die EU sollte hier keine rechtlichen Steine in den Weg legen. Genau so klar ist aber auch, dass wir nicht Dinge subventionieren dürfen, die unternehmerisch längst entschieden sind. Kein Unternehmer wird seinen Standort wegen einer einmaligen Subvention verlagern. Er tut das nur, wenn die Standortfaktoren dauerhaft stimmen. Deshalb führen diese Verlagerungssubventionen zu Mitnahmeeffekten. Genau das müssen wir künftig ausschließen, dazu sind die europäischen Strukturgelder zu kostbar.
Noch ein Argument gegen Verlagerungsförderung: Es hat ja auch etwas mit der Akzeptanz der europäischen Idee zu tun, wenn Arbeitnehmer an ehemaligen Standorten mit ihren eigenen Steuergeldern auch noch den Verlust ihrer eigenen Arbeitsplätze bezahlen sollen.
Wir bedauern, dass die Kommission und auch die deutschen Sozialdemokraten leugnen, dass diese Verlagerungsförderung stattfindet. Natürlich gibt die europäische Regionalförderung Anreize für diese überflüssigen Mitnahmeeffekte. Dass nur wenige Fallbeispiele bekannt sind, liegt einfach daran, dass der Schwellenwert für entsprechende Meldungen viel zu hoch angesetzt ist. Wir fordern die Kommission deshalb auf, die Anregungen aus Parlament und Ministerrat endlich ernst zu nehmen. Wir fordern eine rechtlich einklagbare Regelung, die ein für allemal ausschließt, dass europäische Gelder so sinnlos verschwendet werden.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich danke Ihnen und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für Ihre sehr positiven Beiträge. Die Europäische Kommission erkennt die Tatsache an und ist ebenfalls der Ansicht, dass das Problem der Standortverlagerung und des Verlustes der betreffenden Arbeitsplätze eine äußerst besorgniserregende Angelegenheit ist.
Die Kommission hat in Übereinstimmung mit den Mitgliedstaaten auf dem letzten Gipfel in Hampton Court klargestellt, dass der Sozialschutz und der Schutz der Arbeitnehmerrechte untrennbarer Bestandteil der europäischen Werte sind. In einem globalen Umfeld trifft jedes Unternehmen unabhängig für sich die endgültige Entscheidung, seine Geschäftstätigkeiten im Land selbst anzusiedeln oder zu verlagern.
Eine solche Entscheidung wird von zahlreichen Faktoren bestimmt. Nach den zur Verfügung stehenden Informationen hat es beispielsweise den Anschein, dass ein entscheidender Faktor häufig darin besteht, ob ein spezialisiertes Arbeitskräftepotenzial vorhanden ist oder nicht, wie sich der Zugang zu den verschiedenen Anlagen der Infrastruktur gestaltet, und wie hoch der Grad an bürokratischen Verwaltungsformalitäten ist. Das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes erlaubt es den Unternehmen, ihren Produktionsprozess an die jeweils vorhandenen Möglichkeiten anzupassen. Dieser dynamische Aspekt des Binnenmarktes kommt langfristig allen Regionen zugute.
Wie ich vorhin in meiner Eröffnungsrede betont habe, hat die Kommission Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt, die dazu dienen, jedwede Nutzung der Strukturfonds für Zwecke einzuschränken, die in keinem Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung der betroffenen Region stehen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, einen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung einzurichten, ein Vorschlag, der vom Europäischen Rat im Dezember letzten Jahres befürwortet wurde.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommission sich um eine bessere Erhebung der statistischen Daten sowie um die Ausarbeitung zusätzlicher Studien zum Nutzen und zu den Kosten von Standortverlagerungen bemüht.
VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT Vizepräsident
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Francesco Musotto (PPE-DE). – (IT) Wir müssen uns immer auf die Ziele der Regionalentwicklungspolitik besinnen: wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt.
Innerhalb der Union ist der freie Waren-, Kapital- und Personenverkehr im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert, sodass es kaum möglich ist, ein absolutes Verbot der freien Standortwahl zu fordern, zumal ein solches Verbot auch zu einer negativen Unbeweglichkeit der europäischen Wirtschaft führen würde.
Die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist ausschlaggebend, um die Unterstützung und Zustimmung der Bürger zur EU zu erhalten. Sie beruht auf der harmonischen und solidarischen Entwicklung sämtlicher europäischer Regionen. Deshalb stünde es im Widerspruch zu diesem Ziel, Rückstände in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bestimmter Regionen durch die Förderung von Praktiken aufzuholen, die zu einem Entwicklungsdefizit in anderen Regionen Europas führen. Solche Standortverlagerungen bedeuten keinen Anstieg der Gesamtinvestitionen auf europäischer Ebene, sondern lediglich deren Neuallokation aufgrund eines vorübergehenden Kostenvorteils. Deshalb sollten Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die sich zur Verlagerung ihrer Tätigkeiten in einen anderen Mitgliedstaat entschließen, keine Zuschüsse aus den Strukturfonds erhalten dürfen.
19. Viertes Weltwasserforum in Mexiko City (16. bis 22. März 2006) (Aussprache)
Der Präsident. (EN) Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über das Vierte Weltwasserforum in Mexiko City (16.-22. März 2006) von Roberto Musacchio im Namen der GUE/NGL-Fraktion, von Caroline Lucas und Alain Lipietz im Namen der Verts/ALE-Fraktion sowie von Glyn Ford, Giovanni Berlinguer und Béatrice Patrie im Namen der PSE-Fraktion (O-0001/2006 – B6-0003/2006).
David Hammerstein Mintz (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! Das Weltwasserforum findet zu einem sehr wichtigen Zeitpunkt statt, denn mehr als zwei Milliarden Bewohner dieser Erde haben keinen Zugang zu Trinkwasser oder zu ausreichendem Brauchwasser, und mehr als zwei Millionen Menschen sterben jedes Jahr infolge des Mangels an Wasser, einem kostbaren, ja lebenswichtigen Gut.
Das Wasser muss gerechter verteilt werden, doch gleichzeitig sinkt das Dargebot an Süßwasser Jahr für Jahr infolge des Klimawandels und der Zerstörung von Ökosystemen wie Feuchtgebieten, Wäldern, Küsten und Flüssen.
Wir müssen mit energischen und praktischen Maßnahmen, mit finanziellen Zusagen, mit einem Weltwasserabkommen und durch die Förderung einer verantwortungsvollen Wasserkultur reagieren. Wir benötigen internationale Rechtsvorschriften, die eine effektivere Bewirtschaftung des Wassers ermöglichen.
In der Europäischen Union müssen wir die Wasserrahmenrichtlinie bei allen unseren Maßnahmen, in unserer Zusammenarbeit und in den bilateralen Abkommen zum Tragen bringen. Weiterhin gilt es, eine gute landwirtschaftliche Praxis zu fördern. Wir müssen die europäischen Vorschriften auch anwenden, wenn wir außerhalb Europas tätig sind, und sicherstellen, dass die Wassermenge, die in komplexer Form durch die Ökosysteme, durch den Kampf gegen den Klimawandel gewonnen wird, mittel- und langfristig erhalten bleibt.
Das kann nicht allein mit Zement und großen Baumaßnahmen erreicht werden, sondern es sind komplexe und ganzheitliche Politiken erforderlich.
Roberto Musacchio (GUE/NGL), Verfasser. – (IT) Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wasser muss ein gemeinsames Gut der Menschheit sein, ein Grundrecht, das für alle, Frauen wie Männer, auf allen Kontinenten gewährleistet sein muss. Wir wollen, dass diese verpflichtenden Worte in aller Form von diesem Parlament gebilligt und auf dem in den nächsten Tagen in Mexiko City stattfindenden Weltwasserforum zur Geltung gebracht werden. Es sind notwendige und dringende Worte, denn es ist eine dramatische Realität, dass Milliarden von Menschen das Recht auf Wasser und damit auf Leben vorenthalten wird, zumal infolgedessen Millionen von Kindern sterben oder erkranken.
Um Wasser werden Kriege geführt und Konflikte ausgetragen, und die Verfügbarkeit dieser lebenswichtigen Ressource wird durch ihre schlechte Bewirtschaftung beeinträchtigt, die ihren erheblichen Rückgang bewirkt und den Wasserkreislauf verändert hat. Manche wollen gar das Wasser privatisieren und als Ware behandeln, die nur gegen Bezahlung zu bekommen ist. Das wäre etwa so, als wolle man die Luft privatisieren und nur jene atmen lassen, die Geld haben, um sie zu bezahlen.
Es ist Zeit für verantwortungsbewusste Entscheidungen, wobei Europa eine gerechte Politik verfechten muss und sich nicht am Raubzug der multinationalen Konzerne beteiligen darf. In Johannesburg wollte man nicht schriftlich niederlegen, dass der Zugang zu Wasser ein Recht ist, sondern beschränkte sich darauf, es als Bedürfnis anzuerkennen. Auf dem Forum in Mexiko City, das unserem Bestreben nach direkt von der UNO anstatt von anderen Organisationen geleitet werden sollte, muss dieses Recht formell verankert werden: Das fordern jene von uns, denen – nicht nur in Afrika, sondern auch auf anderen Kontinenten – mit dem Recht auf Wasser auch das Recht auf Leben vorenthalten wird. Wir sollten sie nicht enttäuschen, sondern dafür Sorge tragen, dass von diesem Parlament eine Stimme der Hoffnung und ein konkretes Engagement ausgehen!
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Das Weltwasserforum ist eine internationale Plattform, auf der sich die Gelegenheit bietet, Ansichten und Erfahrungen über die bestmöglichen Methoden der Wasserbewirtschaftung und der Bekämpfung des Problems der Wasserknappheit auszutauschen.
Das vierte Treffen dieses Forums, das Ende dieses Monats in Mexiko-Stadt stattfindet, wird sich vorrangig mit den Maßnahmen befassen, die auf lokaler Ebene ergriffen werden können, um die globale Herausforderung der Wasserknappheit zu bewältigen. Das Ziel besteht darin, Ideen für eine bessere Unterstützung lokaler Maßnahmen auf internationaler Ebene zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Debatte werden einen wesentlichen Beitrag zu dem speziellen Themenblock Wasser und Hygiene der 16. Tagung der UN-Kommission für Nachhaltige Entwicklung im Jahre 2008 leisten.
Es wird nicht erwartet, dass auf dem 4. Weltwasserforum Initiativen ergriffen oder Beschlüsse gefasst werden. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen also keine neuen Standpunkte annehmen. Die Kommission wird demzufolge auch kein Verhandlungsmandat benötigen, um an diesem speziellen Meinungsaustausch teilnehmen zu können. Obwohl Vertreter der Kommission und der Mitgliedstaaten in Mexiko-Stadt präsent sein werden, wird es auf dieser Veranstaltung keine offiziell akkreditierte Delegation der Europäischen Union geben.
Das Ziel, das die Kommission auf dem 4. Weltwassergipfel verfolgt, besteht darin, auf Maßnahmen und Mittel aufmerksam zu machen und sie zu propagieren, die zwischen der Europäischen Union und anderen beteiligten Parteien vereinbart worden sind, wie beispielsweise die Wasserinitiative der Europäischen Union, die AKP-EU-Wasserfazilität sowie zahlreiche Aspekte des Aktionsplans Agenda 21.
Darüber hinaus wird die Kommission über die Resultate der innovativen Wassertechnologien, die im Rahmen des gemeinschaftlichen Forschungsrahmenprogramms entwickelt worden sind, informieren sowie einen Überblick über die Ergebnisse der Überprüfung der Projekte zur integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen geben.
Was die Wasserbewirtschaftung und den Binnenmarkt betrifft, so wird die Kommission möglicherweise, wenn es notwendig erscheint, den Standpunkt der Europäischen Union erläutern, nämlich dass die derzeit geltenden Regelungen in der Europäischen Union gegenüber der Frage des Eigentums von Wasser und Wasserunternehmen neutral sind.
Die Kommission ist der Ansicht, dass, wie dies auch der Berichterstatter vorhin sagte, die regelmäßige Versorgung mit Trinkwasser ein elementares humanitäres Bedürfnis darstellt und dass die auf die Nachhaltigkeit der Entwicklung gerichtete Politik das Problem der ausgewogenen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Interesse der gesamten Gesellschaft bewältigen muss. Dieser Standpunkt kommt auch in der Wasserinitiative der Europäischen Union zum Ausdruck.
In dem Stadium, in dem wir uns momentan befinden, ist die Frage, ob ein internationales Abkommen über die Gewährleistung einer konstanten Wasserversorgung für alle Regionen dieser Welt erforderlich ist, nach wie vor offen. Das Weltwasserforum ist auf jeden Fall nicht die geeignete Plattform für eine solche Debatte.
Eija-Riitta Korhola, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Die Beihilfen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Wassersituation weltweit belaufen sich auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro jährlich, was uns zum größten Einzelgeber von Beihilfen macht. Angesichts dieser enormen Summe ist klar, dass die EU auch bei dem in dieser Woche beginnenden Weltwasserforum Gehör finden wird und dass ihre Botschaft nicht ohne Belang ist. Die Zahlen sind alarmierend: 3 900 Kinder sterben täglich auf Grund einer mangelhaften Versorgung mit sauberem Wasser. Ein Fünftel der Weltbevölkerung, etwa 1,1 Milliarden Menschen, leidet unter einem Mangel an sauberem Wasser. Über 40 % der Menschen leben inzwischen ohne ordentliche Wasser- und Abwassersysteme. Diese Zahlen zeigen auch, dass das Gerede von drohenden Kriegen um Wasser in der Tat ernst zu nehmen ist. Das ist nicht nur eine Frage der nichtnachhaltigen Entwicklung, sondern stellt auch eine Bedrohung der Sicherheit dar.
Dem in der vergangenen Woche veröffentlichten UN-Bericht mit dem Titel „Water: A Shared Responsibility“ zufolge liegt der Grund für die unbefriedigende Situation bei der weltweiten Versorgung mit Wasser in erster Linie in der schlechten Verwaltung. Bürokratie und hierarchische Entscheidungsprozesse führen dazu, dass Beihilfen ihren Bestimmungsort langsamer erreichen. Die Entscheidungen darüber, wie und wann Wasser verteilt wird, und an wen, werden nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch durch die örtlichen Gebietskörperschaften, im privaten Sektor und im Bereich der Zivilgesellschaft getroffen. Beihilfen sind vor allem für die Stärkung der Entscheidungsfindung und der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene erforderlich, und dies im Geiste der Gerechtigkeit. Es ist der Sache sicherlich nicht dienlich, dass sich viele der unter ernsthafter Wasserknappheit leidenden Länder auch an der Spitze der Korruptionsliste wiederfinden. Laut Hindu.com versickern beispielsweise in Indien auf dem Wassersektor jährlich Millionen von Dollar wegen politischer Korruption. In einer Umfrage erklärte nahezu ein Drittel der teilnehmenden Inder, dass sie gezwungen seien, Schmiergelder zu zahlen, um Zugang zu Wasser- und Abwassersystemen zu erhalten.
Ich möchte alle auch daran erinnern, dass die Frage der Verbesserung der Wasserversorgung auf regionaler Ebene nicht von der sonstigen Entwicklungspolitik zu trennen ist. Unlängst veröffentlichte Untersuchungen besagen, dass eine Lösung allein des Wasserproblems die Gesamtsituation sogar noch verschärfen kann, wenn sie nämlich dazu führt, dass das Bevölkerungswachstum zunimmt, was eine Nahrungsmittelknappheit zur Folge haben könnte. Einfach nur einen Brunnen zu graben, reicht also nicht aus. Wir müssen bei der gesamten Entwicklungshilfe eine ganzheitliche Sichtweise wahren, damit nicht die Lösung eines einzelnen Problems neue Mängel hervorruft, was wir selbstverständlich nicht wollen.
Pierre Schapira, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, die Weltwasserforen stellen eine einmalige Gelegenheit dar, weltweit alle Akteure zusammenzubringen, die mit dem Thema Wasser zu tun haben, seien es UN-Agenturen, Entwicklungsbanken, Staaten, Berufsverbände, NRO oder lokale Behörden.
Bei diesen Begegnungen kann eine gerechtere und einheitlichere Weltwasserpolitik festgelegt und sichergestellt werden, dass das Menschenrecht auf Wasser als wesentlicher Bestandteil der menschlichen Würde gewahrt wird.
Die Organisationen haben beschlossen, die Diskussionen in Mexiko-Stadt auf das Thema „Lokale Aktionen für eine globale Herausforderung“ auszurichten. Das Ziel besteht darin, die örtlichen Behörden zu Hauptakteuren der Wasserbewirtschaftung zu machen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Entwicklungsländer darin bestärkt werden, die Haushaltsmittel und die Verwaltung der Wasserpolitik ihren örtlichen Behörden zu übertragen. Die Wasserpolitik sollte immer unter Berücksichtigung der territorialen Gegebenheiten und, soweit möglich, der Bedürfnisse der Nutzer konzipiert werden.
In der Entschließung des Parlaments wird die Kommission aufgefordert, mehr zu tun, um die großartigen Kapazitäten an Human- und Finanzressourcen der europäischen lokalen Gebietskörperschaften anzuerkennen und zu nutzen. Die Städte der nördlichen Hemisphäre verfügen über erfolgreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse und sind daher gerne bereit, ihren Kollegen in den Entwicklungsländern zu helfen.
Um diese Zusammenarbeit zu erleichtern, die dezentral zwischen einzelnen Städten erfolgt, wird die Kommission aufgefordert, die Finanzierung von Vorhaben zu unterstützen, die Städte der nördlichen Hemisphäre einreichen, und ihnen Vorrang einzuräumen. Was die Zuweisung von Mitteln aus dem Europäischen Wasserfonds betrifft, so könnte die Kommission die finanzielle Förderung auf jene Akteure beschränken, die am besten in der Lage sind, den Behörden im Süden zu helfen.
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung des AKP-EU-Wasserfonds zeigen, dass nur knapp 3 % der gebilligten Vorhaben von lokalen Gebietskörperschaften eingereicht wurden. Dies ist angesichts des Mehrwerts, den lokale Gebietskörperschaften in diesem Bereich ermöglichen, in hohem Maße unbefriedigend.
Fiona Hall, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich kurz zur AKP-EU-Wasserfazilität äußern, auf die der Kommissar zu sprechen kam. Dieses Thema wurde erst kürzlich im Sozial- und Umweltausschuss der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU behandelt.
Ich begrüße den Beschluss des AKP-EU-Rates aus dem Jahre 2004, eine Wasserfazilität in Höhe von 500 Millionen Euro ins Leben zu rufen. Allerdings hat die langsame Umsetzung der Initiative vielfach zu Enttäuschungen geführt. Es wurden sogar Stimmen laut, dass bisher noch niemand im Rahmen der AKP-EU-Initiative sauberes Trinkwasser erhalten habe. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass der Umsetzungsprozess mit der nötigen Sorgfalt vorangetrieben wird und die Mittelverwaltung ordnungsgemäß und im Einklang mit strengen Standards erfolgt, zumal es ja hier um einen so hohen Betrag geht. Die Endprüfung der Vorschläge wurde im Januar dieses Jahres abgeschlossen, wobei schließlich 97 Vorschläge ausgewählt wurden. Daher möchte ich gern wissen, ob wir uns nun endlich auf dem Weg befinden, bis zum Jahre 2010 wie geplant zehn Millionen mehr Menschen Zugang zu Trinkwasser zu verschaffen. Außerdem würde ich gern erfahren, ob beim zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen das ganze Verfahren weniger Zeit in Anspruch nehmen wird.
Marie-Arlette Carlotti (PSE). – (FR) Herr Präsident, 1,2 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Trinkwasser, dadurch sterben jede Minute weltweit 15 Menschen, die Hälfte davon sind Kinder. Es handelt sich hier also um einen regelrechten Wettlauf mit der Zeit. Aus diesem Grund muss das Weltforum drei Arten von Vorschlägen vorlegen.
Da ist erstens die Frage der Rechte. Wasser ist ein Gemeingut, der Zugang zu Wasser ist ein Grundrecht der Menschen. Dieses Recht muss durch einen internationalen Vertrag verankert werden.
Die zweite Frage betrifft die Mittel. Den Anteil der Bevölkerung ohne Zugang zu Wasser bis 2015 zu halbieren, ist ein ehrgeiziges Ziel. Jedes Jahr müssen zusätzlich 100 Milliarden Dollar aufgebracht werden. Um dies zu ermöglichen, müssen wir alle unsere Ressourcen durch eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) und der im zehnten EEF vorgesehenen Mittel sowie die Unterstützung innovativer Partner im öffentlichen und privaten Bereich oder Maßnahmen zum Tausch von Schulden gegen Investitionen mobilisieren.
Drittens geht es um die Bewirtschaftung. Die Wasserpolitik muss ausgehend von einem partizipativen und demokratischen Ansatz konzipiert werden, der Nutzer, Zivilgesellschaften und die Rolle der Frauen berücksichtigt. Ferner muss sie auf lokaler Ebene verwaltet und von einer Preispolitik begleitet werden, die den Zugang der am stärksten benachteiligten Bürger zu Wasser zu erschwinglichen Preisen sicherstellt. Ich hoffe, die Kommission wird sich auf dem Weltwasserforum in Mexiko-Stadt für diese Leitlinien einsetzen.
Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Herr Kommissar, Sie haben gesagt, dass es keine neuen Positionen beim Vierten Weltwasserforum geben wird. Eins steht fest: Sie werden viel Arbeit haben! Sie haben gesagt: Das Recht auf Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Genau das war der Streitpunkt beim letzten Wasserforum. Der Konflikt hat sich im Streit manifestiert, ob die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser ein Menschenrecht sei, das der Staat zu garantieren habe, oder ob es ein Bedürfnis sei, das vom Markt befriedigt werden sollte. Trotz massiver Proteste der anwesenden Aktivisten lehnten die Minister es damals ab, das Recht auf Wasser in die Schlusserklärung aufzunehmen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, dass Sie den Status des Menschenrechts in Mexiko City erreichen.
Wenn es um das kommende Weltwasserforum geht, müssen wir auch davon reden, wie demokratisch legitimiert dieses Weltwasserforum ist. Es wird vom Weltwasserrat organisiert, der sehr stark von der Privatindustrie und von Privatunternehmen dominiert wird. Wenn der Chef einer Tochtergesellschaft von französischen Wasserkonzernen gleichzeitig der Vorsitzende des Wasserrates ist, dann müssen wir uns natürlich die Frage stellen, welchen Einfluss die Industrie hier hat und wie sinnvoll die Lösungen sind, die uns die Ergebnisse dieses Weltwasserforums bieten können. Ich würde mir wünschen, dass vielleicht in Zukunft im Rahmen der Vereinten Nationen, wo es die entsprechende demokratische Legitimation gibt, Diskussionen stattfinden, und nicht unter massiver Einflussnahme jener Unternehmen, die sich mit der Wasserver- und -entsorgung eine goldene Nase in vielen Ländern dieser Erde verdienen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Die Aussprache hat gezeigt, dass wir in vielen Punkten die gleichen Ansichten über das Weltwasserforum haben, und ich hoffe, dass die Kommission einen Nutzen daraus ziehen wird, an der Diskussion teilzunehmen, von der wir, wie ich vorhin gesagt habe, nicht erwarten, dass dort Beschlüsse gefasst werden, ob sie nun notwendig sind oder nicht. Es werden zwar keine Beschlüsse erwartet, doch es wird natürlich eine ernsthafte Diskussion geben, und es werden zu diesen außerordentlich wichtigen Themen, deren Bedeutung auch Sie hervorgehoben haben, Ansichten aus der ganzen Welt ausgetauscht werden.
Insbesondere werden wir uns, so hoffe ich, mit der Frage der lokalen Maßnahmen befassen, die auf dem 4. Weltwasserforum im Mittelpunkt stehen, und wir gehen davon aus, dass interessante Ideen zur Wasserbewirtschaftung präsentiert werden. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir in diesem Jahr damit begonnen haben, die ersten Programme zu finanzieren, und dass wir mit der zweiten Phase dieser finanziellen Unterstützung im Juni anfangen werden. Unsere Hoffnung und unser Ziel ist es, im Jahre 2010 die Versorgung von 10 Millionen Menschen mit Trinkwasser zu gewährleisten und für 5 Millionen Menschen die Abwasserentsorgung zu ermöglichen.
Ich möchte Ihnen vielmals für Ihr Interesse danken, das Sie gezeigt und zum Ausdruck gebracht haben, und ich hoffe, dass wir, wenn wir eng zusammenarbeiten, gemeinsam in der Lage sein werden, die kollektiven Anstrengungen bei diesem für die Menschheit außerordentlich wichtigen Thema voranzubringen.
Der Präsident. – Gemäß Artikel 108 Absatz5 der Geschäftsordnung wurden sechs Entschließungsanträge eingereicht(1).
20. Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Dimitrios Papadimoulis im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle (KOM(2005)0113 – C6-0181/2005 – 2005/0052(CNS)) (A6-0027/2006).
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie dem Berichterstatter, Herrn Papadimoulis, für den exzellenten Bericht danken, den wir heute hier diskutieren.
Das Ziel des Kommissionsvorschlags zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für ernste Katastrophenfälle besteht darin, einen einheitlichen Finanzrahmen für Katastrophenschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Diese Reaktions- und Vorbereitungsmaßnahmen sind derzeit durch verschiedene Finanzierungsinstrumente abgedeckt, wie das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz bzw. das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz.
Von noch größerer Bedeutung ist jedoch die Tatsache, dass das vorgeschlagene Finanzierungsinstrument den Forderungen des Europäischen Parlaments und des Rates nach einer Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Bereich des Katastrophenschutzes in Europa Rechnung trägt. Die Grundlage für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes besteht darin, die bereits durchgeführten Arbeiten zu konsolidieren und neue Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Hierbei sind zwei Neuerungen hervorzuheben: Erstens schlagen wir vor, im Rahmen des Katastrophenschutzes die Kosten für den Transport der Hilfe zu finanzieren. Bei zahlreichen Gelegenheiten waren wir mit Situationen konfrontiert, in denen die Hilfe verfügbar war, es jedoch keine Mittel für ihren Transport an den Schauplatz der Katastrophe gab. Schließlich wurde die Hilfe entweder gar nicht oder erst spät bereitgestellt. Deshalb schlägt die Europäische Kommission vor, ihr die Möglichkeit einzuräumen, die notwendigen Transportmittel von Drittländern oder Privatunternehmen anzumieten.
Ein ähnliches Problem besteht bei der Katastrophenschutzausrüstung: in Notfällen, die mehrere europäische Länder auf einmal heimsuchen, wie Waldbrände im Sommer bzw. Überschwemmungen im Frühjahr oder sogar gleichzeitige Bedrohungen durch Terroranschläge in Europa, ist es für die Mitgliedstaaten eventuell schwierig, Hilfe für andere Mitgliedstaaten bereitzustellen, weil sie den eigenen Bedarf decken müssen. In solchen Fällen muss die Gemeinschaft in der Lage sein, den betroffenen Mitgliedstaaten Hilfe zu leisten. Daher schlägt die Kommission vor, auf Gemeinschaftsebene ein Finanzierungssicherheitsnetzwerk einzurichten, mit dem es möglich sein wird, zusätzliche Ausrüstungen anzumieten.
Ehrgeizige, doch notwendige Reformen, wie die, die wir heute diskutieren, erfordern zweifellos beträchtliche finanzielle Mittel, und, um es mit Demosthenes zu sagen, Geld ist die Grundlage für alles.
Die Kommission geht davon aus, dass das Europäische Parlament, wie dies die heutige Aussprache zeigt, sich des erheblichen Nutzens bewusst ist, der aus diesen Reformen erwächst. Die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes wird zu einem besseren Schutz der Bürger der Europäischen Union und der Bevölkerung von Drittländern beitragen. Nur auf diese Weise ist zu gewährleisten, dass die Gemeinschaft in der Lage sein wird, jedem Land, das von einer schweren Katastrophe betroffen ist, koordinierter, effizienter und schneller Hilfe zu leisten.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Ich stimme Herrn Dimas zu, dass wir mehr tun müssen, um die Methode, mit der die Europäische Union Naturkatastrophen von großem Ausmaß – das heißt sowohl diejenigen, die Europa selbst betreffen, wie Überschwemmungen, Dürre oder Brände, als auch andere Naturkatastrophen außerhalb unserer Grenzen, wie der Tsunami oder der Hurrikan in Mississippi und Louisiana – bekämpft, zu stärken und effizienter zu machen. Was wir demnach wollen, ist, dass wir alle zusammen mehr tun und es besser machen. Wenn wir Erfolg haben und der Forderung der europäischen Bürger nach der Verbesserung ihrer Sicherheit und ihrer Lebensqualität entsprechen, dann können wir auch Einsparungen in großem Umfang erzielen, denn ein effektiverer europäischer Mechanismus kann bei jedem einzelnen Mitgliedstaat zu Mitteleinsparungen beitragen.
Ich möchte betonen, dass die vor uns liegende Herausforderung darin besteht, ein effizientes Katastrophenschutzverfahren einzurichten. Wenn uns das gelingen soll, dann müssen wir, neben dem, was Demosthenes ganz richtig vor zweieinhalbtausend Jahren gesagt hat, auch den Rat davon überzeugen. Der Rat muss die verfügbaren Mittel aufstocken. Die Kommission und der Rat stimmen darin überein, dass wir überdies in der Lage sein müssen, Mittel und Wege zu finden, wie wir die Hilfe zur Bekämpfung von Katastrophen außerhalb der Grenzen der Europäischen Union stärken können. Demzufolge müssen wir auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um dies zu ermöglichen, und wenn wir jetzt mehr, besser und umsichtig in die Konsolidierung unserer Zusammenarbeit investieren, dann können wir große Verluste von Menschenleben und schmerzhafte materielle Schäden vermeiden, die den Unionshaushalt stärker belasten, wenn wir uns damit zu einem späteren Zeitpunkt auseinander setzen.
Ich möchte den Schattenberichtstattern aller Fraktionen für die hervorragende Zusammenarbeit im Rahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit danken, die dazu führte, dass mein Bericht sowie eine Reihe von Änderungsanträgen zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission nahezu einstimmig, d. h. mit 49 Stimmen bei nur einer Gegenstimme angenommen wurde.
Meine Änderungsanträge, die vom Umweltausschuss gebilligt worden und in meinem Bericht enthalten sind, konzentrieren sich auf vier Hauptpunkte:
Der erste Punkt ist die Änderung der Rechtsgrundlage, die es dem Europäischen Parlament gestatten wird, die Dinge in den richtigen Rahmen zu stellen und sich vor allem nicht einfach nur auf die Ratgeberrolle zu beschränken, sondern in das Mitentscheidungsverfahren einbezogen zu sein, sodass diese Institution, die näher an den europäischen Bürgern ist, dann auch die Möglichkeit haben wird, größeren Einfluss auf die Beschlussfassung zu nehmen.
Die zweite Änderung ist die Aufnahme der Vorbeugung in den Anwendungsbereich des Instruments. Es versteht sich von selbst, dass die integrierte Bewältigung von Situationen, die durch Naturkatastrophen verursacht worden sind, neben Vorbereitungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sofortreaktion auch Investitionen in die Vorbeugung umfassen muss. Die Vorbeugung ist eine der Säulen zur Bewältigung des Problems, und ich bin erfreut, dass hier wir einer Auffassung mit der Kommission und dem Rat sind.
Dies gilt auch für den dritten Punkt, für die Notwendigkeit, dieses Instrument und die damit zusammenhängenden Maßnahmen auf Länder außerhalb der Europäischen Union auszudehnen, da Naturkatastrophen keine Grenzen kennen.
Der vierte Änderungsantrag, den ich vorgeschlagen habe, besteht darin, die Volksgesundheit in den Anwendungsbereich des Instruments aufzunehmen. Dies ist von besonderer Bedeutung in einer Zeit, da die ernste Gefahr einer Vogelgrippepandemie besteht.
Schließlich würde ich mir wünschen, dass wir die morgige Abstimmung dazu nutzen, mit der gleichen Übereinstimmung, wie wir sie im Umweltausschuss hatten, eine klare Botschaft an die europäischen Bürger und den Rat zu senden, so wie dies auch in der Vergangenheit bei einer Reihe von Entschließungen über Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen der Fall war. Diese Botschaft ist notwendig, weil sie uns helfen wird, eine Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen zu erreichen, damit wir rasch ein positives Resultat erzielen können.
Marcello Vernola, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Kollegen Papadimoulis über die Ergänzungen, die der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnung über die Meeresverschmutzung zu dem Kommissionsvorschlag hinzugefügt hat, möchte ich bemerken, dass es gegenwärtig keine weiteren Ad-hoc-Instrumente zur Bewältigung der Folgen von Meeresumweltkatastrophen gibt.
Der Umweltausschuss hat die von Herrn Papadimoulis geleistete Arbeit im Wesentlichen einstimmig gebilligt und einige von mir eingebrachte spezifische Änderungsanträge angenommen, die unter anderem die zentrale Bedeutung von Umweltanliegen bei der Katastrophenbewältigung betreffen. Die Kommission wurde aufgefordert zu gewährleisten, dass die als Folge ihrer geografischen und landschaftlichen Beschaffenheit sowie der sozialen und wirtschaftlichen Umstände isolierten und extrem abgelegenen Regionen im Rahmen der verschiedenen Katastrophenschutzmechanismen und -instrumente der Gemeinschaft wichtiger genommen werden. Darüber hinaus wurde sie ersucht, Katastrophenschutzmaßnahmen in Lehrpläne und Aufklärungskampagnen einzubeziehen, um das Bewusstsein von der Notwendigkeit zu Vorbeugung, Vorbereitung und Reaktionsfähigkeit im Zusammenhang mit Katastrophen zu stärken und für die Mitwirkung der Bürgergesellschaft an Vorbeugung und Reaktion zu sorgen. Mit anderen Worte, es muss bei den jungen Menschen, bei der Erziehung in den Schulen angesetzt werden.
Ein letzter wichtiger Änderungsantrag, der im Umweltausschuss gebilligt wurde, zielt darauf ab, sich die Arbeit von Freiwilligen, sowohl der in Gruppen organisierten als auch von Einzelpersonen, zunutze zu machen, denn sie können entscheidende Dienste leisten, wenn es an Katastrophenhelfern fehlt, deren Ankunft möglicherweise durch ein folgenschweres Ereignis verzögert wird. Ich denke, dass die Verordnung durch diese Vorschläge ein wesentlich umfassenderes Konzept zur Bewältigung schwerer Katastrophen erhält.
Åsa Westlund, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Papadimoulis, für Ihre gründliche Arbeit an diesem Bericht.
Wie leben in einer Zeit, in der Katastrophen immer häufiger aufzutreten scheinen. Vor einigen Jahren gab es im Iran ein furchtbares Erdbeben. Ich erinnere mich noch sehr genau daran, denn ich sah damals Tag für Tag im Fernsehen, dass die Iraner keine Hilfe erhielten, um die unter den Ruinen begrabenen Überlebenden zu bergen. Vor einem reichlichen Jahr wurde Südostasien von der verheerenden Tsunami-Katastrophe heimgesucht, die auch mein eigenes Land schwer getroffen hat. Es gab Berichte, wonach bestimmte EU-Mitgliedstaaten dort ihre eigenen Bürger gerettet, andere Menschen aber ihrem Schicksal überlassen haben sollen.
Auf jeden Fall ist deutlich geworden, dass die Rettungsmaßnahmen erfolgreicher gewesen wären, wenn die Zusammenarbeit innerhalb der EU besser funktioniert hätte. Richtig ist auch, dass auch bei großen Überschwemmungen, Waldbränden usw. in EU-Mitgliedstaaten effizienter hätte geholfen werden können. Außerdem werden Katastrophen dieser Art im Zuge der fortschreitenden Klimaänderung wahrscheinlich in Zukunft noch häufiger auftreten. Deshalb kommt diesem Instrument ausnehmend große Bedeutung zu.
Wir Sozialdemokraten haben besonderen Wert auf die Feststellung gelegt, dass dieses Instrument nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen muss – zum einen mit Blick auf unsere eigenen Bürger, die sich oft außerhalb der EU aufhalten, vor allem aber aus Solidarität mit anderen Menschen. Auch meinen wir, dass in dieser Frage eine Zusammenarbeit der EU mit der UNO, ihrem natürlichen Partner, außerordentlich wichtig ist.
Wir haben darüber hinaus einen eigenen Änderungsantrag zu den Haushaltsmitteln für dieses Instrument eingebracht, von dem wir hoffen, dass alle ihn unterstützen können, konstatiert er doch die offensichtliche Tatsache, dass der Haushalt vom Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau abhängt. Ferner unterstützen wir die Haltung des Berichterstatters in Bezug auf die Rechtsgrundlage und die Ausweitung des Instruments auf Katastrophen mit Auswirkungen auf die Volksgesundheit.
Wenn bei der laufenden Arbeit am Haushalt Prioritäten gesetzt werden müssen, dann stehen für uns Sozialdemokraten die Direktmaßnahmen innerhalb wie außerhalb der EU und deren Vorbereitung obenan.
Sajjad Karim, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Durch die tragische Tsunamikatastrophe in Südasien ist der Öffentlichkeit zum ersten Mal bewusst geworden, dass wir durch eine ähnliche Katastrophe ebenfalls unser Zuhause und unsere Existenzgrundlage verlieren könnten. Nur wenige Wochen später ereignete sich in Carlisle – einer Stadt in meinem Wahlkreis – eine ähnliche Katastrophe, wenn auch von geringerem Ausmaß. Ein heftiger Sturm mit Orkanböen und einer Sturmflut fegte über diesen Landstrich hinweg und brachte außergewöhnlich starke Regenfälle mit sich. Die Schutzanlagen wurden überspült und es kam zur Überflutung von 3 000 Häusern und Hunderten von Unternehmen. Zwei ältere Damen ertranken in ihren Betten liegend und Tausende von Menschen sahen sich gezwungen, ihre Häuser zu verlassen – einige davon für viele Monate.
Mich hat die Verwüstung von Carlisle genauso betroffen gemacht wie die Folgen der Tsunamikatastrophe und das Erdbeben in Südasien einige Monate später. In beiden Fällen erlebten die EU-Bürger persönliche Tragödien, denn zum einen wurden unsere Urlauber in Sri Lanka und Thailand von der Flutwelle ins Meer gerissen und zum anderen wurden unsere Freunde und Familienangehörigen in Pakistan und Kaschmir unter den Trümmern zusammenstürzender Gebäude begraben.
Das Positive an der ganzen Sache ist zumindest, dass wir dadurch in unserem gemeinsamen Glauben an die Kraft der internationalen Gemeinschaft bestärkt wurden, da sowohl die Regierungen als auch viele Privatpersonen ihren guten Willen zeigten und enorme finanzielle Unterstützung leisteten. In der Not treten eben die positivsten Eigenschaften des Menschen zutage. Doch auch das Engagement der Eifrigsten lässt irgendwann nach. So wurde im November, als Krankheiten und Kälteeinbrüche eine zweite Sterbewelle in der Kaschmir-Region auslösten, schließlich deutlich, dass auf das entschiedene Vorgehen der Gebergemeinschaft kein Verlass ist, wenn der entsprechende politische Wille nicht vorhanden ist.
Daher müssen wir mit dem europäischen Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument diese Lücke schließen und eng mit der UNO zusammenarbeiten, um Vorteile aus der Bündelung von Ressourcen zu ziehen und Vorkehrungen dafür zu treffen, dass wir unseren Freunden in Notlagen helfen können. Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels müssen wir einsehen, dass sich Naturkatastrophen immer wieder und mit wachsender Häufigkeit ereignen werden.
In Carlisle verfügen wir nun über eine neue Strategie für das Hochwassermanagement. So wurden mehr Flutgebiete geschaffen und umfassende Pilotprojekte auf dem Gebiet der Entwässerung auf den Weg gebracht, um bessere Instrumente zur Eindämmung des Flutrisikos zu finden. Die Prävention spielt eine entscheidende Rolle und umweltpolitische Maßnahmen, wie die solide Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, beispielsweise von Wäldern und Feuchtgebieten, stellen daher Schlüsselinstrumente zur Verhütung von Katastrophen und zur Milderung ihrer Folgen für die Menschen, ihre Unterkünfte und Lebensgrundlagen dar.
Doch ganz gleich, was für Präventionsstrategien ergriffen und wie viele Gelder dafür bereitgestellt werden, es ist unrealistisch zu glauben, dass derartige Katastrophen ausgemerzt werden können. Vielmehr müssen wir aus diesen Katastrophen unsere Lehren ziehen. So sollten umfangreiche Mittel in Warnsysteme, Risikokarten und Informationskampagnen gesteckt werden, um das Bewusstsein unserer Bürger für diese Risiken zu schärfen.
Wir müssen sicherstellen, dass Präventions-, Detektions- und Warnsysteme für Naturkatastrophen in Europa und in der ganzen Welt einwandfrei funktionieren, so dass unsere Bürger – von Carlisle bis Kaschmir – in der besten Ausgangsposition sind, um Katastrophen vorzubeugen bzw. sich darauf vorzubereiten und die Folgen zu bewältigen.
In diesem Bericht wurden bedeutende Verbesserungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen. Daher kann ich dieses Dossier dem Parlament nur empfehlen.
Satu Hassi, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FI) Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Papadimoulis für seine ausgezeichnete Arbeit. Wenn wir über die Reaktionsfähigkeit der EU im Zusammenhang mit Katastrophen sprechen, dann sei daran erinnert, dass die Zahl der wetterbedingten Naturkatastrophen in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen hat und dass im Ergebnis des Klimawandels eine weitere Zunahme vorhergesagt wird. Angesichts dessen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen die wichtigste Methode, um die Zahl zerstörerischer Flutkatastrophen und Stürme zu verringern.
Seit 1990 erlebt die Welt jedes Jahr mindestens zwanzig als Großkatastrophen eingestufte wetterbedingte Ereignisse, in den zwanzig Jahren davor wurde diese Zahl nur in drei Jahren erreicht. Statistiken der Versicherungsunternehmen zufolge haben sich die jährlichen Schäden auf Grund von Unwetterkatastrophen seit 1990 mehr als verdoppelt, die daraus resultierenden Entschädigungszahlungen vervierfacht. Forscher weisen darauf hin, dass Sturm- und Flutkatastrophen nicht nur häufiger auftreten, sondern auch heftiger werden. In seiner unlängst veröffentlichten Studie zeigt der WWF auf, dass der Klimawandel zu einer Zunahme der Zahl der Stürme in Europa beiträgt, insbesondere im Bereich der Nordsee, über den Britischen Inseln, in den Niederlanden und in Frankreich. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts könnten die maximalen Windgeschwindigkeiten sogar um 15 % zunehmen, und die Erfahrungen zeigen, dass eine solche Zunahme im Vereinigten Königreich zu einem 50 %igen Anstieg der Sturmschäden führen könnte. In den Niederlanden könnte auf Grund der besonderen Anfälligkeit des Landes für Überschwemmungen eine Zunahme der Windgeschwindigkeiten um 6 % eine Verfünffachung der Schäden zur Folge haben. Wir müssen also begreifen, meine Damen und Herren, dass der Klimaschutz bei der Verringerung der Zahl wetterbedingter Naturkatastrophen in der Zukunft eine zentrale Rolle spielt.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und gleichfalls unserem Kollegen Herrn Papadimoulis meinen Dank und meine Anerkennung für die von ihm bei der Erstellung dieses Berichts geleistete Arbeit aussprechen. Die Europäische Union hat in der jüngsten Vergangenheit eine zunehmende Zahl von Natur-, Technologie- und Industriekatastrophen erlebt. Der Vorschlag, die Anstrengungen zur Verhinderung dieser Katastrophen und zur Gewährleistung einer raschen Reaktion auf ihre Auswirkungen zu bündeln, findet meine volle Zustimmung und Unterstützung. Beides ist im Grunde nicht voneinander zu trennen, aber wir können nur von Prävention einer potenziellen Katastrophe reden, wenn diese tatsächlich erkannt werden kann, bevor sie sich ereignet. Viele Katastrophen lassen sich nicht vorhersagen, daher kann es auch keine Prävention geben und wir können uns nur noch mit den Folgen auseinandersetzen.
Ich bin erfreut, dass meine Änderungsanträge zu diesem Bericht angenommen wurden. Hauptzweck dieser Verordnung ist der Schutz der Menschen, jedoch muss die Art dieses Schutzes, insbesondere der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, auch genau angegeben werden. Ebenso wäre es angebracht, nach dem Grundsatz der Solidarität Drittländer in diesen Prozess mit einzubeziehen. Wir müssen bedenken, dass Natur-, Technologie- und Industriekatastrophen und auch Terroranschläge nicht vor Landesgrenzen Halt machen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft von wesentlicher Bedeutung ist, und deshalb empfehle ich, Artikel 12 des Vorschlags wie folgt zu ändern: „Sollte der Begünstigte einer Finanzunterstützung den Nutzen der Unterstützung nicht zufrieden stellend belegen und auf Aufforderung hin nicht nachweisen können, dass die Unterstützung in Übereinstimmung mit der Verordnung verwendet wurde, müssen Rückholbestimmungen gelten. Die Kommission kann nicht nur, sondern muss die Finanzunterstützung aussetzen und die Rückzahlung bereits gezahlter Gelder fordern.“
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Auch ich möchte mich beim Berichterstatter für die ausgezeichnete Arbeit bedanken. Das Abstimmungsergebnis zeigt ja, dass er fraktionsübergreifend gearbeitet und im Namen des gesamten Hauses gesprochen hat.
Ich möchte mich auch bei der Kommission bedanken, dass sie hier in diesem Bereich – Krisenreaktion, Management von Naturkatastrophen – diesen gesamthaften Ansatz fährt. Das von uns jetzt diskutierte Krisenreaktionsinstrument ist ja nur ein Teil des Gesamtrahmens, mit dem die Europäische Union versucht, den Katastrophen Herr zu werden bzw. Antworten darauf zu finden. In diesem Zusammenhang darf ich auch erwähnen, dass auch ich aus einer Region komme, die von einem Hochwasser heimgesucht wurde, und am letzten Freitag hat die Kommission einen erheblichen Finanzbetrag zur Linderung dieser Katastrophe zugesprochen. Auch hier an dieser Stelle Dank an die europäische Solidarität.
Zentral ist, dass wir der Empfehlung des Berichterstatters folgen und die Rechtsgrundlage ändern. Ich glaube auch, dass Artikel 175 der angemessene Artikel ist, um hier eine geeignete Rechtsgrundlage für dieses Instrument zu schaffen. Wesentlich scheint mir auch wirklich die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Vorbeugung, auf den Katastrophenschutz in Drittstaaten und auch auf die Meeresverschmutzung.
Allgemein ist zu sagen, dass wir hier die Chance haben, den europäischen Bürgern eine Antwort auf ihre Sorgen, auf ihre Fragen zu geben und schnell und unbürokratisch zu helfen. Man kann die Gemeinschaft hier wirklich sichtbar machen, und dieses Instrument sollte man dann auch nutzen. Es hilft keinem, wenn man von EU-Seite auf komplizierte Behördenverfahren verweist oder auf Ausschüsse, die erst tagen müssen. Hier sollte man wirklich schnell und unbürokratisch helfen. Das würde wesentlich mehr bringen als teure Informationskampagnen, die dann sowieso nur versanden.
Enden möchte ich mit einem Wort des französischen Staatsmannes Taillerand, der gesagt hat: Nicht zu viel Eifer! In diesem Bereich wäre dieses Wort völlig fehl am Platze. Man kann nicht genug Eifer an den Tag legen, wenn es darum geht, Naturkatastrophen zu mildern.
Edite Estrela (PSE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter zu seinem ausgezeichneten Bericht gratulieren.
Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: die Naturkatastrophen häufen sich, bedingt unter anderem durch den Klimawandel, die Schädigung der Umwelt und Mängel in der Raumordnung. Um schnell und effektiv auf ernste Krisenfälle reagieren zu können, hat die EU eine Reihe von Instrumenten zu ihrer Verfügung, wie etwa diese Verordnung, die sich in der Entwicklungsphase befindet.
Die schrecklichen Naturkatastrophen des Sommers 2005 – große Überschwemmungen im Mitteleuropa und Brände, die in meinem Land Portugal und in Spanien Tausende Hektar Wald zerstört haben – erfordern angemessene und schnelle Präventions- und Reaktionsmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes.
Auf Arbeitssitzungen mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden der sechs Länder, die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden, an denen ich in meiner Eigenschaft als Berichterstatterin im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Initiativbericht zu Naturkatastrophen teilgenommen habe, wurden stets zwei Dinge gefordert: Vereinfachung und Flexibilität. Wenn man den Menschen vor Ort helfen möchte, müssen die Krisenreaktionsinstrumente der Gemeinschaft vereinfacht und die Anwendungsvorschriften flexibler gestaltet werden. Außerdem wurden eine stärkere Koordinierung auf europäischer Ebene und natürlich eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung empfohlen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich danke den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für ihre außerordentlich konstruktiven Beiträge. Sie haben eine Reihe sehr wichtiger Änderungsanträge eingereicht, die dazu dienen, die Katastrophenschutzkapazitäten auf europäischer Ebene zu stärken. Sie betreffen zudem die Vorbeugung und die Notwendigkeit, die Finanzierung von Katastrophenschutzeinsätzen in Drittländern zu gewährleisten, sowie effiziente Frühwarn- und Alarmsysteme.
Ich möchte insbesondere auf die Vorbeugung eingehen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass für spezielle Aspekte der Vorbeugung, und dazu gehört die Verhütung von Waldbränden und Überschwemmungen, bereits spezielle Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft bestehen. Die Kommission möchte Überschneidungen mit solchen Finanzierungsinstrumenten natürlich vermeiden. Nichtsdestotrotz sehen wir die Notwendigkeit, die allgemeinen Aspekte der Vorbeugung im Rahmen des Katastrophenschutzes zu stärken, und wir nehmen deshalb gern die vorgeschlagenen Änderungsanträge in den Vorschlag zum Finanzierungsinstrument auf.
Obwohl die Kommission die meisten der vorgeschlagenen Änderungsanträge akzeptieren kann, gibt es jedoch einige, die problematisch sind und in ihrer jetzigen Form nicht gebilligt werden können.
Erstens hält es die Kommission im Falle eines Katastrophenschutzfinanzierungsinstruments nicht für erforderlich, die Rechtsgrundlage durch Artikel 175 Absatz 1 des Vertrags zu ersetzen. Da der Vertrag keine spezielle Rechtsgrundlage für den Katastrophenschutz bietet, ist für diesen Zweck stets Artikel 308 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften herangezogen worden. Die vorhandenen Finanzierungsinstrumente für den Katastrophenschutz, das Aktionsprogramm und das Katastrophenschutzverfahren der Gemeinschaft basieren auf diesem Artikel. Darüber hinaus betrifft die vorgeschlagene Rechtsgrundlage den Umweltschutz und die Volksgesundheit, während Katastrophenschutzmaßnahmen auch notwendig sind, um den Schutz von Menschen und materiellem Besitz, einschließlich des kulturellen Erbes, abzudecken.
Was die Einbeziehung von Notfalleinsätzen außerhalb der Europäischen Union in das Finanzierungsinstrument betrifft, so stimmt die Kommission mit dem Europäischen Parlament überein, dass es erforderlich ist, diese Form finanzieller Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Kommission hat beschlossen, die Finanzierung interner Gemeinschaftsmaßnahmen durch die Einführung separater Rechtsinstrumente von externen Maßnahmen zu trennen. Auf diese Weise sind Katastrophenschutzmaßnahmen, die in Ländern durchgeführt werden, die am Katastrophenschutzverfahren teilnehmen, durch das Finanzierungsinstrument zur Sofortreaktion abgedeckt, während Katastrophenschutzeinsätze in Drittländern durch das Stabilitätsinstrument finanziert werden.
Auf jeden Fall müssen, wenn das Stabilitätsinstrument eine klare Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen dieser Art außerhalb der Europäischen Union bilden soll, diese ausdrücklich in Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz stehen.
In dieser Sache nimmt die Kommission einen anderen Standpunkt ein, als er im Bericht des Europäischen Parlaments vertreten wird. Ich möchte jedoch betonen, dass diese Meinungsverschiedenheiten nicht unsere gemeinsamen Ziele überschatten sollten, die sehr, sehr wichtig sind. Wir sind voll und ganz mit dem Vorsatz des Europäischen Parlaments einverstanden, das Potenzial Europas für Katastrophenschutzeinsätze innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu stärken, und dies gilt auch für die Notwendigkeit, die finanziellen Mittel aufzustocken. An dieser Stelle möchte Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung danken.
Ich möchte jedoch betonen, dass im Rahmen des Katastrophenschutzes und des Verfahrens, über das wir in der Europäischen Kommission verfügen, mit den vorhandenen Instrumenten, den bestehenden Möglichkeiten und den derzeitigen Zuständigkeiten, auf die Krisen des letzten Jahres sehr, sehr gut reagiert worden ist, und damit meine ich die Brände, beispielsweise in Portugal, und die Überschwemmungen in Ländern wie Bulgarien und Rumänien. Wir hatten dreizehn solcher Einsätze, und da waren natürlich noch die beiden außerordentlich großen Krisen in Südostasien im Zusammenhang mit dem Tsunami, wo die Europäische Union über das Katastrophenschutzverfahren als erste Vertreter in die Region entsandt hat. Die Europäische Union hat ebenfalls auf die Zerstörungen reagiert, die durch den Hurrikan Katrina verursacht wurden, indem sie Hilfe leistete, die sie drei Tage vorher den zuständigen Behörden in den Vereinigten Staaten angeboten hatte, weshalb wir natürlich auch in dieser Sache vom Europäischen Rat lobend erwähnt wurden. Es ist keine schlechte Sache, uns auch an die Dinge zu erinnern, die – und das möchte ich betonen – im Rahmen den vorhandenen Einrichtungen geschehen sind. Selbstverständlich müssen wir, wie im Bericht Papadimoulis gesagt wird, den Katastrophenschutz stärken.
Ich werde dem Sekretariat des Parlaments gern ein vollständige Liste mit den Standpunkten der Kommission zu den Änderungsanträgen übergeben(1). Im Übrigen danke ich dem Berichterstatter und allen Abgeordneten noch einmal für Ihre Vorschläge.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Véronique Mathieu (PPE-DE). – (FR) Die Gewalt der jüngsten Naturkatastrophen macht deutlich, wie anfällig unsere Gesellschaften gegenüber natürlichen Risiken sind: Innerhalb von 20 Jahren sind durch Naturkatastrophen weltweit 1,5 Millionen Menschen umgekommen. Wenn wir mit diesem Problem wirksam umgehen wollen, so gehören auch Vorbeugung durch Risikobewertung, Verhütung sowie Aufklärung und Information der Bevölkerung dazu.
Die EU hat die Katastrophenverhütung und die Dringlichkeitshilfe zur Priorität erhoben, indem sie 1992 ECHO errichtete, 1996 das Programm Dipecho einleitete und 2002 den Europäischen Solidaritätsfonds schuf. 2005 beschloss sie außerdem die Einrichtung einer europäischen Koordinierungsstelle, die sich auf ein Freiwilligencorps für humanitäre Hilfe stützen kann.
Nun schlägt die Kommission vor, ein neues Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle für den Zeitraum 2007-2013 zu schaffen, was nur zu begrüßen ist. Allerdings sollte die Rechtsgrundlage für dieses Instrument geändert werden, indem Artikel 174 herangezogen wird, der das Mitentscheidungsverfahren vorsieht. Des Weiteren sollten die Vorbeugungsmaßnahmen auf den Katastrophenschutz in Drittländern sowie auf Meeresverschmutzungen ausgedehnt werden. Im Übrigen muss der Finanzrahmen für dieses Instrument eine größere Wirksamkeit der Dringlichkeitshilfe in Bezug auf Flexibilität und Reaktionsfähigkeit ermöglichen und die Solidarität, die die Gemeinschaft übt, innerhalb und außerhalb der EU deutlicher erkennbar machen.
(EN) Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission 52 Änderungsanträge vollständig, teilweise oder dem Grundsatz nach akzeptieren kann. Dabei handelt es sich um die Änderungsanträge 1, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 17, 18, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 66, 67, 68, 69, 70, 73 und 75.
Folgende Änderungsanträge kann die Kommission nicht akzeptieren: 2, 3, 4, 13, 14, 15, 19, 20, 21, 22, 26, 27, 35, 42, 46, 53, 54, 63, 64, 65, 71, 72 und 74.
21. Gemeinschaftstrategie für Quecksilber (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Marios Matsakis im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber (2005/2050(INI)) (A6-0044/2006).
Marios Matsakis (ALDE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich allen Schattenberichterstattern für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Berichts danken. Außerdem gilt mein Dank all den Abgeordneten, die Änderungsanträge eingereicht haben und sich an der Aussprache über das Thema dieses Strategiedokuments beteiligen.
Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen und wild lebende Tiere. Nachdem sich Quecksilber in der Umwelt in seine giftigste Form, Methylquecksilber, umgewandelt hat, überwindet es leicht die Blut-Hirn-Schranke und kann zu einer schweren Schädigung des Nervensystems führen. Außerdem überwindet es schnell die Plazentaschranke und kann daher zu Störungen in der neurologischen Entwicklung von Föten führen. Quecksilber ist eine weltweite Gefahr, da es in der Atmosphäre über große Entfernungen verbreitet wird, keine nationalen Grenzen kennt und in Europa und der Welt die Nahrungsmittelbestände in einem Maße verseucht, das die menschliche Gesundheit erheblich gefährdet.
Die EU ist weltweit der größte Exporteur von Quecksilber. Deshalb ist es wirtschaftlich, politisch und moralisch zweifelsohne notwendig, dass Europa bei der Lösung der weltweiten Probleme, die durch Quecksilber verursacht werden, eine Führungsrolle einnimmt. Die Gemeinschaft muss handeln und sich auf internationaler Ebene einsetzen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber mit ihrem integralen Ansatz ist deshalb ein wichtiger Beitrag, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen.
Im Allgemeinen wird in dem Bericht die Mitteilung der Kommission begrüßt und das Gesamtkonzept befürwortet, mit dem nicht nur die Freisetzung von Quecksilber sondern auch Nachfrage und Angebot auf europäischer Ebene verringert und letztendlich schrittweise eingestellt, die Quecksilberüberschüsse entsorgt und die Bevölkerung vor der Quecksilberexposition geschützt werden soll.
Im Einzelnen besteht die Strategie aus folgenden Punkten: Einführung eines effektiven Ausfuhrverbots und sichere Lagerung, Festlegung von Grenzwerten für Quecksilberemissionen aus Feuerungsanlagen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten, weitestgehendes Verbot von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten, Sammlung und Behandlung von Quecksilberabfällen, umfassende Aufklärung und Überwachung besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen sowie Unterstützung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Eindämmung der Quecksilbergefahr.
Hervorzuheben ist die Empfehlung, ein Verbot der Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von Impfstoffen zu erreichen, sofern angemessene und sichere Alternativen zur Verfügung stehen. Außerdem ist zu unterstreichen, dass für historische Geräte eine Ausnahmeregelung gilt.
Was die 13 endgültigen Änderungsanträge betrifft, unterstütze ich die Änderungsanträge Nr. 3, 4, 7, 9, 10, 11 und 12. Von besondere Bedeutung ist meiner Meinung nach der Änderungsantrag Nr. 10, mit dem im Grunde genommen mein ursprünglicher Artikel 17 zum Dentalamalgam wiedereingeführt wird. Zu diesem Thema möchte ich einige Anmerkungen machen.
In Artikel 17 wird die Kommission aufgefordert, bis Ende 2007 Vorschläge zur Begrenzung – nicht zum sofortigen Verbot – der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam vorzulegen. Meiner Auffassung nach ist es ein Unding, dass im Mundraum noch immer eine solch potenziell giftige Substanz verwendet wird, obwohl längst sichere Alternativen vorhanden sind. So setzen viele Zahnärzte – darunter auch mein Zahnarzt – schon seit geraumer Zeit keine quecksilberhaltigen Amalgamfüllungen mehr ein, da die moderneren Alternativen – die weißen Amalgamfüllungen – sicherer und ästhetischer sind und genauso viel kosten. Aus diesem Grunde rufe ich Sie auf, für den Änderungsantrag 10 zu stimmen.
Ich möchte noch einmal all den Abgeordneten danken, die bei der Erarbeitung dieses Berichts mitgeholfen haben.
(Beifall)
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich meine Wertschätzung für die exzellente Arbeit zum Ausdruck bringen, die mit dem Bericht geleistet wurde, über den wir heute diskutieren. Mein besonderer Dank gilt Herrn Matsakis für seinen außerordentlich konstruktiven und sehr substanziellen Beitrag zu diesem Bericht.
Ich möchte kurz auf das elementare Anliegen und die Ziele der Strategie für Quecksilber eingehen. Das Grundanliegen der Strategie besteht darin, die Quecksilberwerte in der Umwelt und der Exposition des Menschen, insbesondere des in Fischen enthaltenen Methylquecksilbers, zu verringern. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und Wildvögel. Hohe Dosen können sich als für den Menschen tödlich erweisen, aber auch relativ niedrige Mengen können bereits ernsthafte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Die Strategie ist auf die folgenden sechs Ziele ausgerichtet: die Verringerung der Quecksilberemissionen, die Einschränkung der verfügbaren Quecksilbermengen durch die Verringerung von Angebot und Nachfrage, die Lösung des Problems der Beschränkung von langfristigen Quecksilberüberschüssen und –reservoiren in weiterhin verwendeten oder gelagerten Produkten, den Schutz vor Quecksilberexposition, die Verbesserung des Verständnisses der durch Quecksilber und seinen unvermeidlichen Gebrauch verursachten Probleme sowie die Unterstützung und Förderung internationaler Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit der Quecksilberproblematik.
In den vergangenen Jahrzehnten sind auf Gemeinschaftsebene zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um das Problem des Quecksilbers zu bewältigen und die Emissionen, die Nutzung und die Exposition gegenüber diesem Stoff zu verringern. Dies und alles, was wir bislang unternommen haben, reicht jedoch nicht aus. Es muss noch sehr viel mehr getan werden. Im Stadium der Ausarbeitung dieser Strategie hat die Kommission besonderes Augenmerk darauf gelegt, die wichtigsten Aspekte der nach wie vor bestehenden Quecksilberproblematik zu erkennen und die Bereiche zu benennen, in denen es für die Europäische Union möglich wäre, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Die Hauptbereiche, die untersucht und bei denen kurzfristige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, sind folgende: das Quecksilberangebot auf dem Markt und die Quecksilberexporte, die Quecksilberüberschüsse aus der Chloralkaliindustrie, die Verwendung von Quecksilber bei Mess- und Kontrollgeräten und die Quecksilberemissionen bei der Kohleverbrennung. Wir sollten nicht vergessen, dass es Jahrzehnte dauern wird, um das Quecksilberproblem vollends zu beseitigen. Die heutigen Werte sind auf Emissionen aus der Vergangenheit zurückzuführen, und es wird eine Zeit dauern, ehe sich diese Werte stabilisieren, auch wenn es keine weiteren Quecksilberemissionen mehr gibt.
Ich möchte ebenfalls die Bedeutung hervorheben, die den gemeinsamen internationalen Maßnahmen zukommt, selbstverständlich mithilfe der Initiativen, die auf Ebene der Europäischen Union ergriffen werden. Quecksilber ist ein globaler Schadstoff, und die Kommission plant, am 26. und 27. Oktober dieses Jahres in Brüssel eine internationale Konferenz durchzuführen, um den Impuls, den es auf internationaler Ebene im Hinblick auf die Bewältigung dieses Problems gibt, zu stärken.
Abschließend möchte ich Herrn Matsakis und dem Parlament insgesamt noch einmal für ihre Arbeit danken und mein Versprechen bekräftigen, dazu beizutragen, auf Ebene der Europäischen Union noch strengere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Gesundheit und der Umwelt auszuarbeiten.
Martin Callanan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Matsakis für all seine Arbeit danken, die er für diesen Bericht geleistet hat. Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ist ein Bericht, der den ersten Schritt in Richtung eines einheitlichen Konzepts für den Umgang mit Quecksilber und die schrittweise Verringerung des Quecksilbergehalts in der Umwelt darstellt. Damit wurde die Arbeit von Herrn Matsakis gewürdigt.
Die PPE-DE-Fraktion hat zwei Änderungsanträge zu diesem Bericht eingereicht, der im Ausschuss angenommen wurde. Einer dieser Änderungsanträge, der sich auf traditionelle Messgeräte – wie Barometer – bezieht, würde es den wenigen Handwerkern in der EU, die Barometer reparieren, warten und recyceln, ermöglichen, unter äußerst strengen Auflagen weiterzuarbeiten. Denn ein Verbot würde für die Handwerkstradition der Barometerherstellung, die vor mehr als 400 Jahren begann, als die ersten Quecksilberbarometer entstanden, das Ende bedeuten. Wenn diese Unternehmen schließen müssen, dann können diese Geräte nicht mehr ordentlich repariert werden, so dass sie wahrscheinlich sofort im Hausmüll landen würden, was in niemandes Interesse wäre.
Ansonsten unterstütze ich jedoch Rechtsvorschriften voll und ganz, mit denen die Öffentlichkeit vor hochgiftigen Substanzen wie Quecksilber geschützt werden soll. Allerdings sollte unser Konzept zur Lösung von Umweltfragen verhältnismäßig und ausgewogen sein.
Ein vollständiges Verbot wäre meiner Meinung nach eine unverhältnismäßige Maßnahme. Barometer werden nur von wenigen Handwerkern in Europa hergestellt, und gerade diese Fachleute, die sich mit Quecksilber und allen damit verbundenen Gefahren besonders gut auskennen und eine sichere Arbeitsweise pflegen, sind bestens geeignet, uns bei der Verringerung der Umweltverschmutzung durch diese Substanz zu helfen. Außerdem würden angemessene Sicherheitswarnungen auf Erzeugnissen und die Lizenzierung geeigneter Werkstätten dazu beitragen, die Verwendung von Quecksilber zu kontrollieren und zu überwachen, so dass die Bürger ihre Barometer ohne Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit weiter verwenden könnten, so wie sie dies schon seit Jahrhunderten tun.
Der zweite Änderungsantrag betrifft die Quecksilberzellentechnologie. So weit ich weiß, werden sich dazu später noch meine Kollegen äußern.
María Sornosa Martínez, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Wir teilen Ihre Zielsetzungen, Herr Matsakis, sowohl in Bezug auf die Quecksilberemissionen auf europäischer Ebene als auch auf das Ausfuhrverbot für Quecksilber, das ebenso wie seine Verbindungen eine hochgiftige Substanz für Mensch und Umwelt darstellt, wie hier schon gesagt wurde.
Obwohl die Europäische Union der Hauptexporteur von Quecksilber ist und ein Verbot seiner Ausfuhr einen erheblichen Beitrag zur Einschränkung des Handels und zur Reduzierung des weltweiten Überschusses an diesem Metall leisten wird, möchte ich an den Rat appellieren, alles zu tun, damit die Europäische Union weiterhin an internationalen Foren und Aktivitäten teilnimmt, bilaterale Verpflichtungen eingeht und Projekte mit Drittländern durchführt, insbesondere im Bereich des Technologietransfers, um das Problem der Quecksilberverschmutzung in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang sollten rechtlich verbindliche Maßnahmen auf internationaler Ebene beschlossen werden.
Ich möchte auch die Kommission aufrufen, die Bevölkerung stärker zu sensibilisieren, Informationskampagnen über die mit der Quecksilberexposition verbundenen Gesundheitsrisiken und die von dieser Substanz ausgehenden Umweltprobleme zu organisieren, da ich befürchte, dass sich die Bürger nicht ausreichend über die Toxizität im Klaren sind.
Ein anderer Aspekt, der mich besonders beunruhigt, ist der Einsatz von Quecksilber in Form von Thiomersal in Impfstoffen, da dies der menschlichen Gesundheit schaden könnte, und wir sollten deshalb bedenken, dass Länder wie Dänemark diese Substanz seit 1992 nicht mehr in Impfstoffen für Kinder verwenden.
Es freut mich, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen die ökologischen und sozialen Probleme anerkennt, die sich aus der Schließung der in Almadén seit langem betriebenen Quecksilberminen ergeben, sowie die Möglichkeit, diese Minen für die sichere Lagerung der vorhandenen Bestände an metallischem Quecksilber oder des europaweit in der Industrie als Nebenprodukt anfallenden metallischen Quecksilbers, aber in keinem Fall seiner Abfälle, zu nutzen, und sich so der dort vorhandenen Infrastrukturen, Arbeitskräfte und technologischen Fachkenntnisse zu bedienen.
Mir bleibt nur noch, dem Berichterstatter und allen Schattenberichterstattern zu danken, denn sie haben wirklich erstklassige Arbeit geleistet.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Ich möchte dem Kollegen Matsakis für seine ausgezeichnete Arbeit als Berichterstatter danken.
Bereits 1990 wurde in das PARCOM-Übereinkommen eine Vereinbarung über die schrittweise Reduzierung der Quecksilbereinträge durch die Chloralkaliindustrie bis zum Jahr 2010 aufgenommen. Jetzt brauchen wir ein Exportverbot, das schon vor diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Anderenfalls wird die Chloralkaliindustrie, die die größten Quecksilberbestände in Europa hat, riesige Mengen an Quecksilber exportieren. Das macht ein Exportverbot vor 2010 so wichtig.
Wir sprechen hier von der Sicherheit der Lagerbestände, dabei befinden sich die derzeit weltweit zweitgrößten Quecksilbermengen nur 10 Zentimeter von unseren Gehirnen entfernt. Ich habe meine erste amalgamfreie Zahnfüllung vor 21 Jahren bekommen, und sie hält immer noch. Die Qualität ist hervorragend. In Schweden enthalten gegenwärtig nur 0,05 Prozent der Zahnfüllungen von Kindern und Jugendlichen Amalgam, der entsprechende Anteil bei den Erwachsenen liegt bei zwei Prozent. Außerdem werden diese Anteile ständig gesenkt. Die Staatliche Chemikalieninspektion Schwedens hat nachgewiesen, dass wir das Quecksilber vor allem zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt abschaffen müssen und dass es gute Alternativen gibt. Sie können sich selbst davon überzeugen, dass drei Viertel der Quecksilbereinträge auf Amalgam zurückgehen, das zum größten Teil aus Zahnarztpraxen stammt. Damit sind Amalgamfüllungen die mit Abstand größte Quelle von Quecksilbereinträgen in unsere Abwasserkanäle. Deshalb fordere ich Sie auf, für meinen Änderungsantrag 10 zu stimmen, um diese Probleme zu lösen. Noch einmal vielen Dank, Kollege Matsakis, für Ihre gute Arbeit.
Adamos Adamou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Matsakis gegenüber unsere Glückwünsche und unseren Dank für seinen Bericht zum Ausdruck bringen. Er hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Ansichten aller Mitglieder in den Entschließungsantrag einfließen zu lassen.
Trotz der positiven Elemente des Dokuments sind wir der Meinung, dass es möglich und notwendig gewesen wäre, die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in noch größerem Maße zu stärken. Unseres Erachtens sollte ein Verbot von Quecksilberexporten aus Ländern der Europäischen Union nicht später als 2008 und keineswegs erst 2010 in Kraft treten, wofür sich die Mehrheit im Ausschuss ausgesprochen hat.
Zugleich möchten wir betonen, dass es wichtig ist, ein strengeres System von Ausnahmen von dem vorstehend genannten Verbot festzulegen. Genauer gesagt, sollten Ausnahmen nur dann zugelassen werden, wenn keine angemessenen Alternativlösungen zur Verfügung stehen.
Schließlich befürworten wir, dass die EU auch die Entwicklungsländer bei der Beseitigung von Quecksilber unterstützen sollte, indem sie nicht nur technische, sondern auch finanzielle Hilfe leistet.
Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Kommission zu ihrem Beschluss gratulieren, die Verwendung von Quecksilber weitestgehend einzustellen. Diese Entscheidung war längst überfällig. Wir wissen schon seit langem, dass Quecksilber gefährlich ist. Außerdem möchte ich Herrn Matsakis zu seinem ausgezeichneten Bericht gratulieren, mit dem er über den Kommissionsvorschlag hinausgeht. So macht er die Kommission auf eine der derzeit gefährlichsten Verwendungen von Quecksilber aufmerksam: Thimerosal – eine quecksilberhaltige Verbindung, die in weit verbreiteten Arzneimitteln wie Grippeimpfungen enthalten ist. Obwohl in Kalifornien schon seit längerem kein Quecksilber mehr in Kinderimpfstoffen verwendet wird, nehmen Fälle von Autismus weiterhin zu. Allerdings hat sich der Anstieg zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren stark verlangsamt. Herr Kommissar, bitte stellen Sie sicher, dass in einem eventuellen Impfstoff gegen Vogelgrippe kein Quecksilber enthalten ist.
Es gibt noch eine weitere Quecksilberquelle, um deren Beseitigung ich Sie bitte. Die irische Regierung verseucht die irische Wasserversorgung mit Kieselfluorwasserstoffsäure, einem Abfallprodukt der Kunstdüngerindustrie, das neben Quecksilber auch noch andere giftige Stoffe wie Blei, Arsen, Beryllium, Vanadium, Kadmium, Radionuklide und Silikon enthält. Bitte nehmen Sie sich auch dieses Problems an!
Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an Herrn Matsakis für die gute, konstruktive und offene Zusammenarbeit bei diesem Bericht. Wir haben hier einen Bericht im Vorfeld der Gesetzgebung, so dass wir hier eine Richtung zu erkennen geben, aber noch keine endgültigen Weichen stellen. Die legislativen Maßnahmen müssen danach folgen.
Es ist inzwischen Allgemeinwissen, dass Quecksilber hoch toxisch ist, und schon deshalb selbstredend aus dem Verkehr gezogen werden muss. So sind die Zielpunkte Exportverbot ab 2010 und sichere Einlagerung von Quecksilber, das aus dem Verkehr gezogen wird, erste wichtige und wegweisende Signale. Auch das Prinzip der Substitution ist hier bereits zu erkennen. Das ist umso wichtiger, als Quecksilber biologisch nicht abbaubar ist und so für immer zirkuliert. Jedes Mikrogramm Quecksilber wird über die Nahrungskette immer wieder zum Menschen zurückkehren. Bereits heute haben Küstenbewohner, die sich häufig von Fisch ernähren, einen Quecksilbergehalt im Gewebe, der über die zulässigen Grenzwerte hinausgeht. Das ist leider im Moment nicht zu ändern, und es ergeben sich daraus leider auch keine Konsequenzen. Umweltmedizinisch jedoch ist somit ein absolutes Verbot angezeigt.
Unbefriedigend ist für mich momentan noch die Formulierung bezüglich des Dentalamalgams, das nach wie vor hoch verdächtig ist, für eine Vielzahl von Krankheiten mit verantwortlich zu sein, wovon ich Ihnen exemplarisch nur Immunschwächen, Hashimoto Thyreoditis, Alzheimersche Krankheit, Multiple Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose und Schäden am Ungeborenen im Mutterleib nennen will. Auch wenn sich hier die Experten nicht restlos sicher sind, so ist die Tendenz und das Risiko jedoch aus meiner Sicht eindeutig. Deshalb gilt hier Vorsorge und Fürsorge als oberstes Prinzip vor dem Experiment am lebenden Objekt. Ich werde den mir anvertrauten Menschen und Patienten Amalgam und Quecksilberprodukte nicht empfehlen und werde mich dafür einsetzen, dass Quecksilber so schnell wie möglich und so weit wie möglich aus dem Kreislauf entfernt wird.
Gyula Hegyi (PSE) . – (EN) Herr Präsident! Alles in allem stimme ich mit Herrn Matsakis und seinem ausgezeichneten Bericht überein. All meine Änderungsanträge wurden vom Ausschuss gebilligt. Deshalb möchte ich hier nur kurz auf die inhaltlichen Aspekte dieser Anträge eingehen.
Die Aufklärung der Öffentlichkeit spielt in diesem Fall eine wichtige Rolle. Jeder sollte darüber Bescheid wissen, dass Quecksilber eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellt. Da die Verschmutzung nicht an Landesgrenzen Halt macht, müssen wir auch unsere Nachbarländer zur Umsetzung unserer strengen Quecksilberpolitik drängen. Insofern ist das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument eines der geeignetsten Mittel, um diese Länder zur Ergreifung der notwendigen Umweltmaßnahmen zu bewegen. Das Gleiche gilt für die Kennzeichnung von Gold, das innerhalb und außerhalb der EU ohne Verwendung von Quecksilber abgebaut wurde.
Nicht zuletzt möchte ich die Europäische Union noch auffordern, im Falle von Dentalamalgam mit Bedacht vorzugehen. Eine wirkliche Gefährdung sollte natürlich vermieden werden, aber wir brauchen mehr Zeit für die Forschung und die Prüfung der wissenschaftlichen Fakten. Meiner Ansicht nach wäre ein vollständiges Verbot zum jetzigen Zeitpunkt ein zu drastischer Schritt.
María del Pilar Ayuso González (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Matsakis und den Schattenberichterstattern zu ihrer ausgezeichneten Arbeit gratulieren.
Quecksilber ist ein giftiges Element, das negative Folgen für die Gesundheit hat, und die Kommission schlägt daher seine sichere Lagerung und gleichzeitig eine Reduzierung seiner Anwendung sowie eine Einstellung des Handels mit dieser Substanz vor, doch wie in Punkt 9 der Mitteilung ganz richtig festgestellt wird, sind unsere Kenntnisse über seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und darüber, wie es in der Umwelt verbreitet und akkumuliert wird, über seine Toxizität und über die Sensitivität der Ökosysteme sehr lückenhaft.
Meiner Ansicht nach ist es eine wichtige und vorrangige Aufgabe, alle diese Themen zu erforschen und die Entscheidungen auf wissenschaftlicher Basis und nicht aufgrund reiner Vermutungen zu treffen, die mitunter alarmierend sind und von den Medien übertrieben dargestellt werden.
Außerdem, Herr Kommissar, ist Almadén das einzige Gebiet in Europa, das Quecksilber produziert, auch wenn die dortigen Minen schon stillgelegt sind. Diese Region war dank des Quecksilbers, das sie seit der Zeit der Römer aus ihren Minen gewonnen hat, sehr wohlhabend, doch ist sie jetzt – ebenfalls infolge des Quecksilbers – in schwieriges Fahrwasser geraten. Deshalb muss das Gebiet einen Ausgleich in Form spezieller Hilfen, Maßnahmen und Infrastrukturen erhalten, die die Folgen der unternommenen Schritte teilweise mildern können. Dazu gehört unter anderem, dass die sichere Lagerung von flüssigem Quecksilber, das vom Markt genommen wird, dort erfolgen muss.
Die Chloralkaliindustrie hat eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach die Verwendung von Quecksilber im Jahr 2020 vollständig eingestellt werden soll. Diese Vereinbarung muss respektiert und ihre Einhaltung überwacht werden.
Vielleicht sollte ich beiläufig erwähnen, dass ich in der Region von Almadén gelebt habe, dass ich Quecksilber häufig in meinen Händen hielt und dass ich mir Quecksilber-Amalgamfüllungen legen ließ, die aus ästhetischen Gründen wieder entfernt wurden. Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine gesundheitlichen Probleme hatte, ebenso wenig wie die Menschen, die dort leben oder die Tiere oder Pflanzen, denn wie die Toxikologen ganz richtig sagen: Erst die Dosis macht das Gift.
Miguel Angel Martínez Martínez (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte Dr. Matsakis zu seinem Bericht und dem Entschließungsentwurf, den er unserem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgelegt hat, meinen Glückwunsch aussprechen und den Mitgliedern dieses Ausschusses für ihre Beiträge danken, mit denen sie den Text verbessert haben, den wir gerade erörtern.
Mehr als 22 Jahre hindurch war ich Parlamentsabgeordneter in Spanien für die Provinz Ciudad Real, zu der Almadén und seine Minen gehören und in der über 20 Jahrhunderte die größte Quecksilbermenge Europas und der Welt gewonnen wurde.
Diese Region, die einen tief greifenden Diversifizierungsprozess durchlebt hat, ist einmal mehr von den Verboten betroffen, die von der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in Bezug auf die Produktion und Ausfuhr dieses Metalls verhängt werden.
Die Erarbeitung des Berichts von Dr. Matsakis ist in und um Almadén mit Interesse verfolgt worden, und der Entschließungstext, den wir morgen annehmen, entspricht den Erwartungen meiner Landsleute, weil darin empfohlen wird, dass die Europäische Union ihnen beträchtliche Ausgleichszahlungen gewährt, um die soziale und wirtschaftliche Wiederbelebung dieser Gebiete zu gewährleisten.
Wohlwollend stehen sie auch der hier mehrfach angesprochenen Idee gegenüber, das in der Gemeinschaftsstrategie vorgesehene Lager für metallisches Quecksilber in Almadén anzusiedeln, da gerade dort die notwendige Erfahrung, Technologie und Personalausstattung für dieses Lager mit den entsprechenden Garantien vorhanden sind.
Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen, um Sie einzuladen, Herr Kommissar, mit Dr. Matsakis und mir nach Almadén zu reisen und die große Schönheit dieser Landschaft sowie die Herzlichkeit ihrer Menschen und ihre Begeisterung für den weiteren Aufbau Europas zu erleben.
Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Natürlich nehmen wir Ihre Einladung gern an. Lassen Sie mich zunächst Ihnen allen für Ihre außerordentlich konstruktiven Bemerkungen danken. Der Beitrag des Europäischen Parlaments ist von großer Bedeutung, denn nur in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen werden wir in der Lage sein, für die Europäische Union effektive Mittel und Wege zu finden, mit denen die negativen Auswirkungen von Quecksilber auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekämpft werden können. Deshalb begrüße ich die Unterstützung, die Sie in Ihrem Bericht und in Ihren Beiträgen zur Strategie zum Ausdruck gebracht haben.
Mit besonderer Genugtuung stelle ich fest, dass das Parlament unsere Ansichten über die Hauptaktivitäten der Strategie für Quecksilber teilt. Dies bildet ein sehr starkes Fundament für die Annahme weiterer spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie. Diese Maßnahmen befinden sich bereits in der Vorbereitungsphase.
Ich möchte gern, um nicht zuviel Zeit in Anspruch zu nehmen, ein paar Worte zu den Punkten sagen, die Herr Callanan angesprochen hat. Die Umweltauswirkungen von Quecksilber haben immer noch ein beträchtliches Ausmaß, doch es stehen geeignete Alternativlösungen zur Verfügung. Da es auch für Kleinerzeuger kein Problem sein dürfte, sich in geeigneter Weise auf die neue Lage einzustellen, hat die Kommission vorgeschlagen, die Verwendung von Quecksilber in den betreffenden Messgeräten zu verbieten. Was die Frage des Dentalamalgams betrifft, so wird die Kommission die zuständige medizinische Arbeitsgruppe beauftragen, eine Studie über weitere Maßnahmen zu erstellen, und die Meinung des wissenschaftlichen Ausschusses bezüglich der Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt einholen.
Abschließend möchte ich noch einmal dem Parlament und insbesondere Herrn Matsakis für seinen außerordentlich positiven Standpunkt zu dieser Strategie danken. Die Kommission ist bestrebt, die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Parlament bei diesem sehr ernsten Thema fortzusetzen.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.
22. Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Übergangsfristen (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster und letzter Punkt für heute folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Übergangsfristen von István Szent-Iványi, Graham Watson und Ignasi Guardans Cambó im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (O-0013/2006 – B6-0012/2006).
István Szent-Iványi (ALDE), Verfasser. – (HU) Herr Präsident! Dieses Jahr wurde als Europäisches Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer ausgerufen. Bis zum 30. April muss jeder Mitgliedstaat entscheiden, ob er seinen Arbeitsmarkt öffnet oder nicht. Diese Entscheidung wird letztlich bestimmen, ob dieses Jahr wirklich das Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer ist oder eine Farce. Dass Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten auf dem Arbeitsmarkt Bürger zweiter und in mancher Hinsicht sogar dritter Klasse sind, ist unannehmbar. Der freie Personenverkehr stellt eine der vier Grundfreiheiten, eine Grundfeste der Europäischen Union, dar. Im Laufe des März-Gipfels erörtern die europäischen Staats- und Regierungschefs den Lissabon-Prozess, der zum Scheitern verurteilt ist, wenn wir nicht einen einheitlichen und flexiblen Arbeitsmarkt schaffen. Dazu bedarf es der Liberalisierung und Freiheit des Arbeitsmarktes.
Die Kommission hat kürzlich eine Einschätzung vorgelegt, aus der klar hervorgeht, dass die Ängste und Befürchtungen der alten Mitgliedstaaten unbegründet sind. Für geraume Zeit wurde ein massiver Zustrom von Arbeitnehmern nach Großbritannien, Irland und Schweden befürchtet, drei Länder, die ihren Arbeitsmarkt geöffnet haben. Dieser blieb jedoch aus. Die Arbeitslosenzahl ist in diesen Ländern entgegen allen Erwartungen nicht gestiegen.
Andererseits ging die Schwarzarbeit zurück, die öffentlichen Einnahmen stiegen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbesserte sich. Die Zahl der illegal Beschäftigten ist in Ländern, die ihren Arbeitsmarkt weiterhin beschränken, erheblich. Das hat die Kommission zu der eindeutigen Schlussfolgerung veranlasst, die Gewinner dieses Prozesses seien die Länder, die den freien Personenverkehr für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten liberalisiert haben.
Bislang habe ich darüber geredet, dass es die Bürger der neuen Mitgliedstaaten sind, die auf dem Arbeitsmarkt als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Seit dem 23. Januar sind sie sogar in mancher Hinsicht Bürger dritter Klasse, denn an diesem Tag trat die Richtlinie in Kraft, nach der die EU jenen Drittstaatsangehörigen das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsberechtigung gewährt, die sich mindestens fünf Jahre legal in der Europäischen Union aufhalten. Damit haben wir an sich kein Problem, allerdings bedeutet dies, dass selbst Menschen aus Drittstaaten besser dran sind als Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten.
Aus diesem Grund frage ich den Herrn Kommissar: Welche Vorstellungen hat er zur Lösung dieses Problems; wie kann sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten auf dem Arbeitsmarkt nicht wie Bürger dritter Klasse fühlen? An dieser Stelle möchte ich die Entscheidung Finnlands, Spaniens und Portugals zugunsten der Freizügigkeit der Arbeitnehmer würdigen. Jetzt warten wir auf die Liberalisierung des Arbeitsmarktes in Frankreich, den Niederlanden und Belgien, da dies im Interesse aller Beteiligten liegt.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal sind im Beitrittsvertrag ein differenzierter Ansatz und eindeutige Lösungen vorgesehen, so dass sowohl die Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige als auch die Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtlich völlig vereinbar zur Anwendung kommen können. Das möchte ich Ihnen genauer erläutern.
Zum einen wäre da die Problematik des erstmaligen Zugangs zum Arbeitsmarkt. In einem solchen Fall ist im Beitrittsvertrag für den Zeitraum, in dem ein alter Mitgliedstaat Übergangsregelungen anwendet, vorgeschrieben, dass dieser Staat beim Zugang zum Arbeitsmarkt den Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatsangehörigen Vorrang einräumen muss.
Zum anderen stellt sich die Frage, was für Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedstaaten gilt, die bereits in einem alten Mitgliedstaat wohnhaft sind. Auch in diesem Fall schreibt der Beitrittsvertrag vor, dass Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedstaaten, die bereits in einem Mitgliedstaat mit Übergangsregelungen ansässig und beschäftigt sind, nicht restriktiver behandelt werden dürfen als Drittstaatsangehörige, die ebenfalls in diesem Mitgliedstaat wohnen und arbeiten. Das heißt, wenn einem Drittstaatsangehörigen gemäß dieser Richtlinie ein langfristiges Aufenthaltsrecht eingeräumt wird, dann sind die alten Mitgliedstaaten laut dem Beitrittsvertrag verpflichtet, die Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten, die auf ihrem Hoheitsgebiet bereits legal ansässig und beschäftigt sind, zumindest im Einklang mit den in der Richtlinie gewährleisteten Rechten zu behandeln. Dazu gehört auch das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die gleiche Schlussfolgerung gilt auch für den dritten Sachverhalt, der von der Richtlinie abgedeckt wird: die Mobilität von langfristig Aufenthaltsberechtigten zwischen Mitgliedstaaten. Hier gilt Folgendes: Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die langfristig Aufenthaltsberechtigte in einem neuen Mitgliedstaat sind, sollte keine bessere Behandlung zuteil werden als den Bürgern dieses Staates. Das heißt, im Falle eines Umzugs in einen zweiten Mitgliedstaat darf ein alter Mitgliedstaat einem langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen keinen freien Zugang zu seinem Arbeitsmarkt gewähren, wenn ein Bürger aus einem neuen Mitgliedstaat nicht das gleiche Recht auf freien Zugang genießt. Gleiches gilt für den Wohnsitzwechsel zwischen zwei alten Mitgliedstaaten. In beiden Mobilitätsfällen zwischen Mitgliedstaaten kommt – sofern der Bürger eines neuen Mitgliedstaates und der langfristig Aufenthaltsberechtigte nationalen Maßnahmen, wie einer Arbeitserlaubnis, unterliegen – der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz zum Tragen, wonach dem Bürger des neuen Mitgliedstaats, der schließlich EU-Bürger ist, Vorrang eingeräumt werden muss.
Aus meinen Ausführungen geht hervor, dass die in der Richtlinie gewährten Rechte mit den Bestimmungen des Beitrittsvertrags vereinbar sind. Somit sind auch keine Vorschläge zur Abänderung der Vorschriften notwendig, da Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten schon jetzt nicht benachteiligt werden dürfen.
Die Kommission teilt jedoch die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten über diese Frage besser aufgeklärt werden müssen. Daher werde ich allen Mitgliedstaaten ein Schreiben zusenden, in dem die geltenden Regelungen klar erläutert werden.
Csaba Őry, im Namen der PPE-DE Fraktion. – (HU) Herr Präsident! Der Kommission wurde eine mündliche Anfrage vorgelegt, in der es um das Problem der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten geht. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob im Rahmen der bestehenden Regelungen bestimmte Gruppen von Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten im Hinblick auf die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten deutlich besser gestellt sind als Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten. Wenn dem so wäre, liefe offensichtlich etwas schief. Wir müssten hier korrigierend eingreifen, um Einschränkungen des Präferenzprinzips gemäß der Stillhalteklausel des Beitrittsvertrages zu vermeiden.
Nach Artikel 21 der Richtlinie 2003/109/EG haben langfristig Aufenthaltsberechtigte aus Drittstaaten, die in einem zweiten Mitgliedstaat den Aufenthaltstitel erhalten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt. Die juristische Wendung ist so zu verstehen, dass der betreffenden Person eine Arbeitserlaubnis nicht verweigert werden kann, wenn sie einen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten hat.
Die Ausstellung eines langfristigen Aufenthaltstitels in einem zweiten Mitgliedstaat beinhaltet praktisch eine Arbeitsgenehmigung. Das heißt, wenn Unternehmen im Zielland bereit sind, Drittstaatsangehörige einzustellen, haben diese, wenn sie aus anderen Mitgliedstaaten kommen, de facto automatisch unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, während der Zugang für Bürger der neuen Mitgliedstaaten eindeutig beschränkt ist und restringiert werden kann.
Das Ziel der Erreichung größerer Mobilität und eines flexibleren und einheitlicheren Arbeitsmarktes ist fraglos begrüßenswert. In diese Richtung zielt offenbar auch die Richtlinie 2003/109/EG, dabei ist jedoch die richtige Reihenfolge zu beachten. Persönlich begrüße ich die Argumentation des Herrn Kommissars und möchte auf die Tatsache aufmerksam machen, dass wir mehr als nur ein Schreiben brauchen – wir brauchen eine Art Verfahrensordnung, in der dargelegt wird, was genau zu tun ist, wenn ein Drittstaatsangehöriger und ein Bürger der EU miteinander in Wettbewerb treten. Nach meinem Dafürhalten brauchen wir eine klarere und detailliertere Orientierung, die ich eigentlich von der Europäischen Kommission erwarte.
Alejandro Cercas, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich glaube, dass trotz der Antworten auf die Ereignisse und die verschiedenen Auslegungen der Richtlinie dies auch eine gute Gelegenheit bietet, um unseren Standpunkt zu äußern, und ich möchte mich denen anschließen, die der Ansicht sind, dass dieses Problem erst gelöst wird, wenn wir dieser Übergangsfrist endlich ein Ende setzen. Lassen Sie uns hoffen, dass sie so bald wie möglich abgeschafft wird, damit alle Europäer gleich sind und wir die Mobilität der Arbeitnehmer zu einem wichtigen Instrument für unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Beschäftigung und die Ausgestaltung der Europäischen Union machen können.
Deshalb stimme ich mit jenen überein, die eine Politik der offenen Tür fordern, je eher desto besser, und in dieser Hinsicht glaube ich – und als Spanier freue ich mich darüber –, dass die Ankündigung der Regierung meines Landes, die während dieser Übergangsfrist geltenden Einschränkungen aufzuheben, sehr wichtig ist.
Wir haben dies getan, Herr Kommissar, weil wir ein Land mit einer gewissen Erfahrung in Fragen der Einwanderung und Auswanderung sind. Darüber hinaus haben wir im Laufe dieser zwei Jahre wieder deutlich gesehen, dass diese Beschränkungen, die den Ländern Mittel- und Osteuropas vom Europa der 15 auferlegt wurden, aus Gründen der Gerechtigkeit und Solidarität, aber auch aufgrund der Rationalität und des Gemeinsinns aufgehoben werden müssen, heute mehr denn je, in diesem Jahr der Mobilität.
Wir müssen diese Frage in erster Linie aus dem Blickwinkel der Gerechtigkeit und Solidarität betrachten. Wir Spanier hatten ebenfalls eine siebenjährige Übergangszeit, und wir fühlten uns gedemütigt und unfair behandelt angesichts einer Situation, die nicht gerechtfertigt war, denn es wurde deutlich, dass viele dieser fremdenfeindlichen und rassistischen Argumente falsch waren. Der Ansturm auf den Arbeitsmarkt blieb aus. Die spanischen Arbeitnehmer haben niemals Probleme in ihren Gastländern verursacht, im Gegenteil.
Wir haben in den letzten zwei Jahren festgestellt, dass mit den Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten das Gleiche geschieht: Sie haben nicht nur keine Probleme geschaffen, sondern sie lösen Beschäftigungsengpässe, sie verbessern ihre Qualifikation und tragen zur globalen Sichtweise Europas bei.
Deshalb bin ich dafür, dass die Studie der Europäischen Kommission dazu dienen sollte, mehr Länder zu überzeugen, die Beschränkungen aufzuheben, und dass der Tag kommen sollte, da Europa wirklich ein Europa ist, in dem alle europäischen Bürger und alle europäischen Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben, denn das wäre nur konsequent, es wäre sehr vorteilhaft für die Mobilität, und Europa braucht Mobilität, wenn es den Wettstreit um Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mit den USA gewinnen will.
Wir müssen diesen großen Markt freier Bürger errichten, der reibungslos funktioniert und uns zudem in die Lage versetzen wird, unsere Wettbewerbskraft, unser Qualifikationsprofil und das Leben unserer Bürger zu verbessern, damit wir nicht nur konkrete Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, sondern durch die Beseitigung dieser Hemmnisse auch ein größeres Maß an Zukunftsgewissheit schaffen können.
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich gehe voll und ganz mit dem konform, was mein Vorredner ausgeführt hat, und Kommissar Frattini möchte ich heute zum dritten Mal guten Abend sagen. Es bedarf keiner Erläuterung, weshalb die Bürger aus den neuen Ländern Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollten. Ganz im Gegenteil, die Länder, die ihre Märkte weiterhin schützen, müssen erklären, weshalb sie vollwertigen EU-Mitbürgern nach wie vor ihre elementaren Rechte verwehren. Selbstverständlich ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht gesehen sehr vernünftig, die Beschränkungen aufzuheben.
Die europäische Wirtschaft und der Arbeitsmarkt brauchen die Menschen. Wenn wir, die Europäische Union und ihr Binnenmarkt, mit großen Märkten außerhalb Europas in Wettbewerb treten wollen, dann benötigen wir dynamische, junge, gut ausgebildete Menschen, die auch mobil sind. Eben das haben wir in der europäischen Wirtschaft stets angestrebt, und deshalb ist das weitere Abschotten der Arbeitsmärkte völlig unverständlich. Außerdem ist es illusorisch anzunehmen, diese Beschränkungen würden osteuropäische Arbeiter von hier fernhalten, denn sie sind bereits seit langem da, selbst wenn sie von betrügerischen Arbeitgebern ausgebeutet werden und unter menschenunwürdigen Bedingungen in unseren Ländern leben, und das halte ich für eine Schande.
Aus Gründen der Bürgerrechte, der Wirtschaft und Solidarität sollten die Beschränkungen daher fallen. Deshalb stimmt es mich froh, dass mein Land, die Niederlande, die Beschränkungen wahrscheinlich aufheben wird – auf jeden Fall zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab –, und ich möchte an alle Mitgliedstaaten appellieren, im Jahr der Mobilität das Gleiche zu tun.
Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! In den Ländern, die die Übergangsregeln fortsetzen wollen, wird eine Scheindiskussion geführt. Dazu gehört ja auch Deutschland. Denn es ist sehr populär, den Menschen etwas vorzumachen, und ihnen vor allen Dingen vorzumachen, dass die Übergangsregeln den Arbeitsmarkt schützen können. Das Gegenteil ist der Fall. Die Übergangsregeln halten die WanderarbeiterInnen nicht auf. Da sie kein legales Beschäftigungsverhältnis aufnehmen können, bleibt ihnen nur ein illegales.
Gerade in den Grenzregionen von Ostdeutschland, wo ich herkomme, ist der Schwarzmarkt und die Scheinselbständigkeit massiv angestiegen, und zwar weil die Übergangsregeln das fördern. Der Druck auf höhere Löhne wird dadurch viel größer. Im Gegensatz zu legalen Arbeitsverhältnissen ist bei illegalen Arbeitsverhältnissen eine Kontrolle nicht möglich. Das bedeutet Ausbeutung und Diskriminierung für die Arbeitnehmer.
Was wir in Europa brauchen, ist einen geordneter Arbeitsmarkt mit Mindestnormen und einem klaren Grundprinzip: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Durch Übergangsregeln werden diese dringenden Reformen und Anstrengungen nur aufgeschoben und bereiten vor allen Dingen verbal den Rechtspopulisten den Boden, und das ist vor allen Dingen schädlich für die europäische Idee. Deswegen appelliere ich als Deutsche dafür, dass die Übergangsregeln nicht fortgesetzt werden, sondern dass auch in Deutschland der Markt geöffnet wird und geordnete Verhältnisse geschaffen werden.
John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Der wesentliche Schwachpunkt des europäischen Modells besteht darin, dass die Mitgliedstaaten immer zuerst an sich selbst denken, wenn sie ihre nationalen Interessen gefährdet sehen. So funktioniert die Politik, und da sind Solidaritätsversprechen und Vertragsverpflichtungen schnell vergessen.
In dieser Beschwerde geht es darum, dass weder eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten unionsweit gewährleistet wird, noch ein freier Dienstleistungsmarkt vorhanden ist oder eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts erfolgt. Das wohl krasseste Beispiel für den Verstoß gegen Rechtsvorschriften stellt der Stabilitätspakt dar. Ohne Haushaltsdisziplin wird sich der Euro nicht lange halten können.
Jedes Mal, wenn Mitgliedstaaten gegen die Regeln verstoßen, fordern wir die Kommission zur Ergreifung von Maßnahmen auf. Aber die Kommission kann nicht viel ausrichten, und deshalb bin ich auch nicht davon überzeugt, dass die Informationskampagne von Herrn Frattini etwas bewirken wird. Auch wenn die Kommission die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern fordert, werden einige Staaten einfach bei ihrem „Nein“ bleiben, und wenn Ihnen denn ein „Ja“ entlockt werden kann, dann werden sie schnell Möglichkeiten für einen Rückzieher finden.
Adam Jerzy Bielan, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wir sind seit dem 1. Januar dieses Jahres mit einer paradoxen Situation konfrontiert. Einerseits müssen die Mitgliedstaaten der so genannten alten Union der Fünfzehn sicherstellen, dass langfristig Aufenthaltsberechtigte beim Zugang zum Arbeitsmarkt wie eigene Staatsangehörige behandelt werden. Andererseits nutzen viele dieser Staaten die Bestimmungen des Beitrittsvertrags aus und behalten das Verbot der Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei, wenn es um die zehn neuen Mitgliedstaaten geht. Diese Situation widerspricht den Bestimmungen des genannten Beitrittsvertrags, wonach Bürgern der Europäischen Union beim Zugang zum Arbeitsmarkt Vorrang vor Arbeitnehmern aus Drittländern einzuräumen ist. Das Problem hätte durch die Aufhebung der Übergangsfristen für die Beschäftigung von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten auf den Arbeitsmärkten der alten Union gelöst werden können. Bedauerlicherweise haben lediglich drei Mitgliedstaaten, nämlich Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, ihre Arbeitsmärkte zum 1. Mai 2004 geöffnet. Zwei weitere Mitgliedstaaten, Spanien und Portugal, haben erklärt, sie würden dies zum 1. Mai dieses Jahres tun. Leider hat in den meisten Mitgliedstaaten die Furcht vor einem erwarteten Zustrom billiger ausländischer Arbeitskräfte und einem damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen die Oberhand gewonnen. Frau Schroedter erwähnte dies in Bezug auf Deutschland. Solche Ängste sind völlig unbegründet. Die Statistiken der Europäischen Kommission zeigen, dass die Anzahl der beschäftigten Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten in den meisten Ländern vor und nach der Erweiterung recht stabil geblieben ist. Mit Ausnahme Österreichs beträgt die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer aus den zehn neuen Mitgliedstaaten nicht mehr als 1 % der Erwerbsbevölkerung. In keinem EU-Mitgliedstaat sind durch den Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten einheimische Beschäftigte von ihren Arbeitsplätzen verdrängt worden. Die neuen Arbeitnehmer haben gänzlich neu geschaffene oder bisher unbesetzte Arbeitsplätze übernommen.
Herr Präsident! Wir müssen uns bewusst werden, dass die US-amerikanische Wirtschaft der unsrigen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin überlegen sein wird, wenn wir nicht die Mobilität der Arbeitskräfte in Europa erhöhen. Die Arbeitslosenrate in der EU liegt derzeit bei über 8 %, dennoch herrscht in einigen Bereichen ein Arbeitskräftemangel. Unterdessen können sich nicht alle Europäer bei der Arbeitssuche frei bewegen. Bedauerlicherweise scheint der größte Teil des Arbeitsmarktes der Union den Bürgern der neuen Mitgliedstaaten für die nächsten fünf Jahre verschlossen zu bleiben. Daher muss die Europäische Kommission dringend Maßnahmen ergreifen, um die Widersprüche bei den Rechtsvorschriften der Union zu beseitigen und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auszuweiten.
Jacek Protasiewicz (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich erinnere mich daran, wie ich vor nun fast zwei Jahren, einige Tage nach der historischen Erweiterung der Europäischen Union, das Wort in diesem Hohen Haus ergriff und die Regierungen der so genannten alten Union aufrief, mutig zu sein und die Übergangsfristen aufzuheben. Ich forderte sie dazu auf, ihre Arbeitsmärkte für Bürger der neuen Mitgliedstaaten zu öffnen. Bedauerlicherweise waren damals nur drei Mitgliedstaaten mutig genug, dem Folge zu leisten. Ich spreche vom Vereinigten Königreich sowie von Irland und Schweden. Die übrigen zwölf Mitgliedstaaten haben den Befürchtungen oder vielleicht sogar dem Druck ihrer eigenen Öffentlichkeit und ihrer Bürger nachgegeben und sich gegen den Zustrom an Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten, vor allem aus Mittel- und Osteuropa, verbarrikadiert. Welche Schlussfolgerungen können nach diesen zwei Jahren gezogen werden? Ganz offensichtlich haben die drei Mitgliedstaaten, die es wagten, ihre Arbeitsmärkte zu öffnen, am stärksten profitiert.
Die Mitteilung der Europäischen Kommission, die vor etwa einem Monat veröffentlicht wurde, im Februar, wenn ich mich nicht täusche, zeigt ganz deutlich, dass die Arbeitslosigkeit in den Ländern, die sich für eine Öffnung ihrer Arbeitsmärkte entschieden haben, nicht gestiegen ist. Auch die sozialen Probleme haben nicht zugenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Wirtschaft hat an Fahrt gewonnen, das Steueraufkommen ist gestiegen. Das sind die Vorteile der praktischen Umsetzung eines der wichtigsten Grundsätze des Vertrags, der sogar als der wichtigste von allen bezeichnet werden könnte. Er ist Teil des Fundaments, auf dem die Union errichtet wurde, und wir sollten bestrebt sein, ihn in allen 25 derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen.
Ich freue mich, dass kurz vor Ablauf der ersten Übergangsfrist einige weitere Regierungen erwägen, ihre Arbeitsmärkte zu öffnen. Es muss jedoch betont werden, dass sie, so wie die Dinge stehen, weiterhin eine Minderheit unter den fünfzehn alten Mitgliedstaaten darstellen. Dies ist ein ernstes Problem, und ich möchte folgenden Appell an meine Kolleginnen und Kollegen richten. Wenn wir in der nächsten Zeit Entschließungen des Parlaments erörtern, sollte jeder von uns die Regierungen der Mitgliedstaaten gezielt dazu aufrufen, die Öffnung ihrer Arbeitsmärkte nicht lediglich in Betracht zu ziehen. Wir sollten an sie appellieren, weiter zu gehen und die Arbeitsmärkte voll und ganz zu öffnen, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu ermöglichen.
Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Ich möchte meinem Kollegen István Szent-Iványi dafür danken, dass er dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht hat. Diese Frage ist nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten von Wichtigkeit, sondern für ganz Europa. Ich möchte dem Kommissar, Herrn Vladimir Špidla, danken, der einen hervorragenden zusammenfassenden Bericht vorgelegt hat, in dem die jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt präzise und authentisch dargestellt werden.
Das Ziel Ungarns und der anderen neuen Mitgliedstaaten besteht darin, dass sämtliche rechtlichen und verwaltungstechnischen Hürden, die gegenwärtig die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU behindern, abgeschafft werden. Wir möchten gleichwertige Bürger der Europäischen Union sein. Die Öffnung des Arbeitsmarktes und die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer wäre kein Geschenk oder Gefallen, sondern eine vernünftige Entscheidung der neun alten Mitgliedstaaten, die positive Auswirkungen für alle Bürger der EU hätte.
Ich hoffe, die neun alten Mitgliedstaaten sind sich der Tatsache bewusst, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Spiel steht. Sie werden hoffentlich im April 2006, am Ende des zweijährigen Übergangszeitraums, ebenfalls eine positive Entscheidung treffen und sich Finnland, Spanien und Portugal anschließen, die bereits jetzt ihre Märkte öffnen.
Wir sind Großbritannien, Irland und Schweden zu Dank verpflichtet, die als Erste ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben. Dieser Schritt hat den genannten Ländern spürbare Vorteile gebracht. In der Republik Irland ist die Arbeitslosenzahl in den vergangenen zwei Jahren zurückgegangen, was zum Teil auf die positiven Effekte zurückzuführen ist, die von den Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten ausgingen. Im Vereinigten Königreich hat der Zustrom von Arbeitskräften zum Wirtschaftswachstum und zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen. Folglich sind die Vorwürfe und Befürchtungen im Zusammenhang mit massenhafter Zuwanderung und Sozialdumping einfach ungerechtfertigt.
Ein herzlicher Dank geht auch an Finnland, Spanien und Portugal, die erklärt haben, auch ihren Arbeitsmarkt zu öffnen.
Dass die neun alten Mitgliedstaaten, die ihre Einschränkungen nicht aufheben, Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren, diesen Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten jedoch verweigern, ist Ausdruck großer Scheinheiligkeit. Zu dieser späten Stunde muss ich Herrn Kommissar Frattini widersprechen. Seine Feststellungen gelten nur für die Länder, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben. In diesen Ländern ist es in der Tat möglich, Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten zu bevorzugen. In Ländern, die ihren Arbeitsmarkt nicht liberalisiert haben, stellt sich diese Frage erst gar nicht. Daher ist die Öffnung der Arbeitsmärkte eine Frage des Prinzips, der Wettbewerbsfähigkeit und des Abbaus von Diskriminierung sowie der Gleichberechtigung zwischen den 15 alten und den 10 neuen Mitgliedstaaten.
Šarūnas Birutis (ALDE). – (LT) Was kann ich den Ausführungen aller meiner Vorrednerinnen und Vorredner noch hinzufügen? Die Freizügigkeit von Personen ist eine garantierte Grundfreiheit, die jedoch bislang nur im Gemeinschaftsrecht festgeschrieben ist. Die neuen Mitgliedstaaten erwarten von den Altmitgliedern der EU die schnellstmögliche Öffnung ihrer Arbeitsmärkte für die Neulinge, wobei davon ausgegangen wird, dass die Altmitglieder von diesem Schritt nur profitieren können und jedes von ihnen das unumschränkte Recht hat, die Liberalisierung zu vollziehen, bevor diese verpflichtend greift. Nach den Statistiken der Europäischen Kommission war der Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten nicht so stark wie befürchtet. Aus der Zulassung von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten haben England, Irland und Schweden nur Vorteile gezogen. Wir müssen einer Reihe von Mitgliedstaaten zu ihrer Entscheidung gratulieren, ihren Arbeitsmarkt ab Mai für die neuen Mitglieder der EU zu öffnen. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes und andere Maßnahmen würden zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen. Außerdem würde so das Vertrauen der Bürger in die EU-Mitgliedschaft gestärkt werden. Durch die Widersprüchlichkeit einer komplizierten Situation nimmt das Vertrauen in die Europäische Union ab. Meiner Ansicht nach müssen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die diskriminierenden Einschränkungen für legale Erwerbstätigkeit unverzüglich abzuschaffen, mit denen sich Bürger Litauens und anderer neuer Mitgliedstaaten konfrontiert sehen. Auf diese Weise könnten die Menschen wirklich Nutzen aus ihren Rechten ziehen und hätten so die Möglichkeit, offiziell Steuern zu zahlen. Es ist Zeit, sich von überholten Klischeevorstellungen zu trennen und zu begreifen, dass Freiheit und gesunder Wettbewerb der Motor des Fortschritts in Europa sind.
Konrad Szymański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die einfache und unbequeme Wahrheit lautet, dass die alten Mitgliedstaaten ihre Märkte dort nur zu gern geöffnet haben, wo sie einen Wettbewerbsvorteil hatten, nämlich beim freien Kapitalfluss. Dort aber, wo die neuen Mitgliedstaaten einen Wettbewerbsvorteil hatten, blieben die Märkte geschlossen. Ein Beispiel ist der Dienstleistungsmarkt, der Arbeitsmarkt wäre ein weiteres.
Ab dem 23. Januar, nach der abschließenden Umsetzung der Richtlinie über Aufenthaltsberechtigte, könnten Drittstaatsangehörige beim Zugang zum Arbeitsmarkt besser gestellt sein als Bürger aus den Ländern, die kürzlich der Union beigetreten sind. Ich finde Ihre Ausführungen recht interessant, Herr Kommissar, sie haben mich jedoch nicht überzeugt. Meiner Ansicht nach sollte das Hohe Haus mehr zu diesem Thema hören. All dies steht eindeutig im Widerspruch zu den Bestimmungen des Beitrittsvertrags. Das Hohe Haus sollte noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass in keinem der Länder, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, ein Anstieg der Arbeitslosigkeit oder anderer sozialer Probleme wie Leistungsmissbrauch zu verzeichnen ist. Im Gegenteil, die billigere Arbeitskraft aus den neuen Mitgliedstaaten hat die Wirtschaft neu belebt. Nach zwei Jahren können wir mit Bestimmtheit feststellen, dass es für diese Beschränkungen keine wirtschaftliche Rechtfertigung gibt.
Die Kommission hat dieses Jahr zum Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer bestimmt. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine geringe Mobilität der Arbeitnehmer auch etwas mit den geschlossenen Arbeitsmärkten in den meisten Mitgliedstaaten zu tun hat. Dringen die Mitgliedstaaten darauf, die unbegründete Schließung der Arbeitsmärkte beizubehalten, könnte das Jahr 2006 eher das europäische Jahr der Heuchelei als das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer werden.
Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh über die Diskussion, weil ich nicht zu jenen gehöre, die diese Frage beurteilen wollen, indem sie Gewinner und Verlierer schaffen, die Alten gegen die Neuen ausspielen. Wir leben in einer Gemeinschaft.
Es ist ganz wichtig, dass wir heute hier sehr transparent feststellen, dass die vier Freiheiten zu den Grundrechten der Europäischen Union gehören. Zu den Prinzipien der Europäischen Union gehört das Diskriminierungsverbot. Die vier Freiheiten sind das Herzstück des Binnenmarktes. Die Umsetzung der vier Freiheiten macht den Binnenmarkt zum Heimatmarkt. Diese EU-Grundsätze – die politischen Ziele – sind klar und sie vereinen uns. Wir müssen sie so rasch wie möglich umsetzen. Wir haben sie noch nicht umgesetzt, weil wir auch unterschiedliche Rahmenbedingungen in der Politik haben. Wir haben unterschiedliche Sozialgesetzgebungen, Löhne, Steuergesetzgebungen, unterschiedliches Arbeitsrecht. Wir haben 19 Millionen Arbeitslose, wir haben unterschiedliche Wachstumszahlen, die in den neuen Mitgliedstaaten höher sind – Gott sei Dank – als in den alten Mitgliedstaaten. Daraus resultieren Ängste und Sorgen der Bürger. Auch in meinem Land, das die längste Außengrenze zu den neuen Mitgliedstaaten hat, wächst die Beschäftigtenzahl von Bürgern aus diesen neuen Mitgliedstaaten.
Aber wir haben im Rahmen der Möglichkeiten, der Verträge, des Gemeinschaftsrechts auf die Sorgen und Ängste der Bürger einzugehen. Wir blockieren nicht, sondern wir schaffen akzeptable Übergänge. Übergänge sind nicht unser Ziel; unser Ziel ist es, die vier Freiheiten umzusetzen, Ängste zu nehmen und miteinander nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wir haben aufeinander zuzugehen und nicht Schuld zuzuweisen.
Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Wenn das Aufeinanderzugehen manchmal nicht sprachlich schon so schwierig wäre – es hat schon seinen Sinn im Europäischen Parlament, dass wir Kommissionsberichte in den zuständigen Ausschüssen bearbeiten, darüber befinden und darüber diskutieren. In diesem Fall, wo der Beschäftigungsausschuss dafür zuständig ist, haben wir heute eine vorgezogene Diskussion und eine vorgezogene Anfrage zu diesem Punkt. Das halte ich im wahrsten Sinne des Wortes für entbehrlich. Es mag Gründe dafür geben, aber ich halte es für entbehrlich.
Vorweg. Die Mitteilung der Kommission, die helfen soll, die Übergangsfrist für den freien Arbeitnehmerverkehr rasch zu beseitigen, halte ich für inhaltlich noch mangelhaft und ökonomisch – wie präsentiert – noch nicht für schlüssig. Die heutigen Anfragesteller, die von einer Benachteiligung der Bürger der 10 neuen Mitgliedstaaten (EU-10) gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten sprechen, haben sich die Faktenlage ebenfalls nicht richtig angesehen. Faktum ist, dass in Deutschland Personen aus der EU-10 eine um 3 % höhere Beschäftigungsquote aufweisen als Drittstaatangehörige. In Österreich liegt diese Differenz sogar bei 6 %. Noch extremer verhält es sich in Großbritannien und in Irland zu Gunsten der EU-10. Darüber hinaus kann mit Daten von nur einem Jahr seit dem Beitritt noch keine mittel- und langfristige Entwicklung am Arbeitsmarkt, wie von der Kommission dargestellt, seriös prognostiziert werden.
Die Schlussfolgerung in der Mitteilung, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes positiv auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung wirkt, ist bezogen auf den Bewertungszeitraum einfach falsch. Das Wirtschaftswachstum in der EU-25 ist im Jahr 2005 gegenüber 2004 deutlich zurückgegangen. Insbesondere in Großbritannien, wo der Rückgang 1,4 % betrug und wo es zu einer zehnmal so hohen Zuwanderung gekommen ist, wie von der britischen Regierung prognostiziert. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren ist es auch zu beinahe keinem Rückgang der Arbeitslosigkeit mehr gekommen. Ich fordere daher die Kommission auf, rasch eine Studie in Auftrag zu geben, die die Wanderungsbewegungen der Arbeitnehmer und alle damit verbundenen Auswirkungen wertfrei analysiert.
Das ist nicht nur gut für die Kommission, das ist gut für einen weiteren sinnvollen Dialog. Im Übrigen benötigt die rasche Reduktion der Übergangsfristen – und das wünsche ich mir auch – ein gutes Begleitkonzept und gute Begleitmaßnahmen wie z. B. die Revision der Entsenderichtlinie. Damit wäre allen gedient, um Ängste und Sorgen auf der einen Seite abzubauen und uns dialogfähiger für beide Seiten zu machen. So eine Diskussion, wie wir sie heute führen, halte ich schlichtweg für falsch.
Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Zwei Jahre sind seit dem Beginn der letzten Erweiterungsphase vergangen. Der erste Teil des siebenjährigen Übergangszeitraums geht seinem Ende entgegen. Die alten Mitgliedstaaten müssen entscheiden, ob die Übergangsfrist verlängert oder aufgehoben werden soll. Das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden haben ihre Märkte unverzüglich geöffnet und davon profitiert. Gleichzeitig haben sie die neuen Mitgliedstaaten ermutigt, ihre eigenen Arbeitskräfte in einem etwas anderen Licht zu sehen und besser zu beurteilen. Der Arbeitsmarkt der EU-15 ist nicht von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten überschwemmt worden. Die Erweiterung hat die Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse vorangetrieben. Die Festlegung von Übergangsfristen wird niemanden davon abhalten, sein Heimatland zu verlassen. Der freie Personenverkehr ist ein grundlegender Wert der Europäischen Gemeinschaft. Am 26. Januar trat eine Richtlinie des Rates in Kraft, die es Drittstaatsangehörigen, die sich fünf Jahre in der EU aufgehalten haben, erlaubt, sich in einem beliebigen Land der EU frei zu bewegen, zu studieren, zu arbeiten oder dort zu leben. Warum hat der Rat eine Richtlinie verabschiedet, die die neuen Länder diskriminiert? Warum gibt es so große Widerstände, die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Auf Veranlassung Österreichs und Deutschlands wurden die Übergangszeiträume eingeführt. Die Ergebnisse der letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass von den neuen Mitgliedern keine Gefahr ausgeht. Ich fordere Österreich und die übrigen Staaten auf, den diskriminierenden Übergangszeitraum abzuschaffen und mit der Benachteiligung der neuen Mitglieder Schluss zu machen.
Toomas Hendrik Ilves (PSE). – (ET) Ich formuliere die Frage allgemeiner: Weshalb sind die neuen Mitgliedstaaten der Ansicht, dass eine zunehmende Kluft zwischen ihnen und den alten Mitgliedstaaten besteht?
Hier möchte ich zunächst die Dienstleistungsrichtlinie erwähnen. Es wurde befürchtet, die neuen Mitgliedstaaten könnten dazu übergehen, Dienstleistungen von besserer Qualität als in den alten Mitgliedstaaten anzubieten, und dies führte zur Blockade der Umsetzung eines der europäischen Grundrechte, das fünfzig Jahre lang nur auf dem Papier existiert hatte. Es wurde beleidigend davon gesprochen, die Dienstleistungen würden zu „Sozialdumping“ führen, und man malte das Schreckgespenst des polnischen Klempners an die Wand, um die Bürger der alten Mitgliedstaaten zu ängstigen. Diese Tiraden waren für die neuen Mitgliedstaaten erniedrigend und hinterließen bei ihren Bürgern den Eindruck, sie seien keine Menschen. Der Konflikt spielte sich jedoch nicht zwischen der Rechten und der Linken ab, und die alten Mitgliedstaaten fanden untereinander rasch zu einem Kompromiss: Manche verteidigten ihre Großunternehmen, während andere ihre Gewerkschaften schützten. Die Länder Osteuropas öffneten ihren Markt jedoch lange bevor sie Mitglied der Union wurden und die Folge war, dass große Konzerne aus den alten Mitgliedstaaten jahrelang Unternehmen in Osteuropa ohne die Zwänge einer Dienstleistungsrichtlinie einfach aufkauften. Sie kamen auf unseren Markt und bedienten sich, aber als wir an der Reihe waren, fanden wir die Tür verschlossen. Die kleinen Unternehmen und die Bürger der neuen Mitgliedstaaten ebenso wie die Verbraucher in den alten Mitgliedstaaten sind die Leid Tragenden.
Zweitens macht die eingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer die Neu-Europäer zu Bürgern zweiter Klasse. Manche Bürger der EU haben das Recht, sich frei zu bewegen, andere hingegen nicht – je nach ihrer Staatsangehörigkeit. Der Neoprotektionismus in der EU beschränkt die Bürgerrechte der Bürger der neuen Mitgliedstaaten, oft mit fremdenfeindlicher Polemik als Begleitmusik, wie wir bei der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie festgestellt haben. Obgleich der Arbeitsmarkt abgeschottet ist, suchen sich die alten Mitgliedstaaten seit Jahren munter diejenigen Arbeitnehmer heraus, die ihnen fehlen – beispielsweise Ärzte, Krankenschwestern und IT-Fachleute. Es würde ihnen nicht in den Sinn kommen, diese Arbeitnehmer zu beleidigen, indem ihnen der Stempel Dumping aufgedrückt wird, da ihre Anwerbung häufig sogar staatlich subventioniert wird.
Drittens haben wir jetzt die Umsetzung einer Richtlinie erlebt, wonach Nichtstaatsangehörige, die für die Dauer von fünf Jahren in einem EU-Mitgliedstaat gelebt haben, das Recht auf Freizügigkeit haben, Bürger der neuen Mitgliedstaaten der EU jedoch nicht. Was können wir daraus schließen? Bürger der neuen Mitgliedstaaten sind nicht nur Bürger zweiter, sondern sogar dritter Klasse.
Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Union zu ergreifen um zu gewährleisten, dass das neu vereinte Europa durch diesen untragbaren Protektionismus und die offensichtliche Diskriminierung nicht gespalten wird?
Vladimír Maňka (PSE). – (SK) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Damen und Herren! Ich habe mit Interesse den Bericht der Kommission vom 8. Februar gelesen, der deutlich macht, dass die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union positive Auswirkungen hatte. Mit Hilfe dieser mobilen Arbeitnehmer wurden Mängel auf dem Arbeitsmarkt aufgefangen, die Zahl der Fachkräfte in der EU erhöht, das Potenzial für illegale Beschäftigung verringert und allgemein ein Beitrag zu höherer Effizienz in Europa geleistet.
Vor einem Monat haben wir einen Bericht über die Öffnung des Dienstleistungsmarkts in der Europäischen Union erörtert und ihn in erster Lesung angenommen. Ich erwähne die Dienstleistungsrichtlinie, da der Punkt kommen könnte, an dem sie der Freizügigkeit von Arbeitnehmern sehr nahe kommt. Ein kritischer Moment könnte erreicht werden, wenn einerseits die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt und andererseits ein Land die Freizügigkeit der Arbeitnehmer noch immer einschränken will. Dies würde Arbeitnehmern bei ihrem Wunsch, den Arbeitgeber zu wechseln, Beschränkungen auferlegen, auch wenn diese Arbeitsplatzwechsel nicht nur ihnen selbst, sondern auch dem Bestimmungsland Nutzen bringen würden. Ein Land könnte dieses Risiko durch Abschaffung der Übergangsfrist ausschließen.
Meine Damen und Herren, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist für sich genommen natürlich noch keine Lösung zur Erhaltung des Sozialmodells eines bestimmten Staates. Ineffiziente Modelle können aufgrund wachsender öffentlicher Defizite infolge der Globalisierung, des technologischen Wandels und der Überalterung der Gesellschaft nicht aufrecht erhalten werden. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist jedoch ganz sicherlich nicht die Ursache dieser Probleme und kann es auch nicht sein. Europäische Rechtsvorschriften können den Mitgliedstaaten nicht vorschreiben, ob sie Übergangszeiten abschaffen oder nicht. Diese Staaten sollten jedoch alles daran setzen, um die wahren Ursachen für ihre wirtschaftlichen Probleme anzugehen. Sie werden dann die Freizügigkeit der Arbeitnehmer als Bereicherung und nicht als Bedrohung begreifen.
Der Präsident. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Jules Maaten (ALDE). – (NL) Die VVD-Fraktion im Europäischen Parlament ist dafür, dass die „alten“ Mitgliedstaaten die Beschränkungen für Arbeitnehmer aus den neuen Ländern aufheben. Alle europäischen Länder ziehen wirtschaftlichen Nutzen aus der Öffnung ihrer Grenzen. In den Niederlanden beispielsweise besteht ein Arbeitskräftemangel in den Branchen Metall, Gartenbau, Landwirtschaft und Gesundheitsversorgung. In Großbritannien, Irland und Schweden hat sich die Politik der offenen Grenzen als Erfolg herausgestellt. Wenn wir die Vordertür aufsperren, haben wir es zumindest selbst in der Hand, wen wir hineinlassen, anstatt verzweifelt zu versuchen, die illegalen Kräfte von den Hintertüren fernzuhalten. Das hat sich als unmöglich erwiesen, denn Jahr für Jahr erleben wir, dass speziell die Saisonarbeiten von illegalen Arbeitnehmern verrichtet werden.
23. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
24. Schluss der Sitzung
(Die Sitzung wird um 22.15 Uhr geschlossen.)
25. Schließung der jährlichen Sitzungsperiode
Der Präsident. Ich erkläre die Sitzungsperiode 2005-2006 des Europäischen Parlaments für geschlossen.