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Verfahren : 2005/0017(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0043/2006

Eingereichte Texte :

A6-0043/2006

Aussprachen :

PV 14/03/2006 - 7
CRE 14/03/2006 - 7

Abstimmungen :

PV 14/03/2006 - 9.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0074

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Lissy Gröner und Amalia Sartori im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (KOM(2005)0081 – C6-0083/2005 – 2005/0017(COD)) (A6-0043/2006).

 
  
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  Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen entspricht dem grundlegenden Bedürfnis nach einem neuen Instrument, das es uns ermöglicht, in Europa weitere Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen. Sie gehen sicher mit mir darin konform, dass die Gleichstellung nicht nur ein politisches, sondern auch ein ökonomisches Ziel ist und dass sie einen wichtigen Baustein unserer demokratisch verfassten Gesellschaft bildet. Sie ist ein prägendes Moment des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben Europas. Die umfassende Teilhabe der Frau an der Gesellschaft bei völliger Chancengleichheit und uneingeschränkter Erwerbsbeteiligung ist zu einem Eckpfeiler des Wirtschaftsstandorts Europa geworden, zumal sich die Union mit einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung konfrontiert sieht. Allerdings deuten die von der Kommission für die Jahre 2005 und 2006 vorgelegten Berichte zur Geschlechtergleichstellung darauf hin, dass es in diesem Bereich nur langsam vorangeht. Der Verwirklichung dieses gesellschaftlichen Ziels stehen noch erhebliche Hemmnisse im Wege.

Meine Damen und Herren, wenn wir das große Potenzial, das die Frauen darstellen, nicht ausschöpfen, werden wir die Lissabonner Zielsetzungen nicht erreichen und auch nicht im globalen Maßstab konkurrenzfähig sein. Die Gleichstellung der Geschlechter ist – von den damit verbundenen politischen Grundfragen ganz abgesehen – für uns ein maßgeblicher Wettbewerbsfaktor auf den hart umkämpften globalen Märkten. Wenn wir jegliche noch verbleibende Ungleichbehandlung von Mann und Frau beseitigen wollen, müssen wir unbedingt auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten die Anstrengungen verdoppeln und besonderes Augenmerk auf die größere Heterogenität der erweiterten Union legen. Aus diesen Gründen wird seit 1999 die Schaffung eines auf europäischer Ebene agierenden Instruments für wesentlich erachtet. Der Europäische Rat forderte deshalb im Juni 2004 die Kommission auf, einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Kommission schlug vor, eine Institution zu gründen, die als technisches Instrument den europäischen Organen und insbesondere der Kommission dabei behilflich ist, Maßnahmen zu konzipieren, und den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe bei der Umsetzung leistet. Die vorrangige Aufgabe besteht in der Erfassung, Analyse und Verbreitung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen im Gemeinschaftsrahmen. Das Institut wird zudem geeignete methodische Ansätze entwickeln, damit die Gleichstellungsperspektive Eingang in alle Politikfelder der Gemeinschaft findet. Letztendlich wird es auch dazu beitragen, die EU-Politik stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, was gegenwärtig von besonderer Bedeutung ist und im Prinzip auch zur demokratischen politischen Willensbildung beiträgt, da die zu lösenden Fragen auch für alle erkennbar sein müssen. Wird ein Problem nicht wahrgenommen oder gar vertuscht, ist es sehr schwer, die Öffentlichkeit zu mobilisieren und sich Mehrheiten zu verschaffen.

Unser Vorschlag ist das Ergebnis zahlreicher Analysen und berücksichtigt die Ergebnisse zweier Durchführbarkeitsstudien sowie der unzähligen Diskussionen, die dazu stattgefunden haben. Eine Studie wurde von der Kommission in Auftrag gegeben, die andere vom Europäischen Parlament, das seit 2002 die Schaffung eines derartigen Instituts befürwortet. Beim Vorschlag wurden die Haushaltszwänge in Rechnung gestellt, und es sind damit keine neuen Belastungen des europäischen Haushalts verbunden.

Meine Damen und Herren, die Kommission möchte, dass diese Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum wird. Derzeit existiert kein derartiges Zentrum auf europäischer Ebene. Zwar sind einige ausgezeichnete Hochschulen und ähnliche Einrichtungen auf diesem Gebiet tätig, aber keine Zentren dieser Art. Es besteht also Handlungsbedarf, und deshalb hat sich die Kommission entschlossen, diesem dringenden Erfordernis zu entsprechen.

 
  
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  Lissy Gröner (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Gleichstellungsinstitut ist eine alte Forderung des Europäischen Parlaments, die wir nicht nur am internationalen Frauentag, den wir ja diesen Monat begehen, erheben, sondern wir wollen wirklich Verbesserungen in der Qualität der Gleichstellungspolitik. Deshalb begrüßen wir den Kommissionsvorschlag.

Wir haben im Frauenausschuss die beiden großen Fraktionen, und zwar Frau Sartori und mich, beauftragt, den Bericht auszuarbeiten, um eben auch eine breite Unterstützung zu gewährleisten. Wir sind Kompromisse eingegangen, wir haben gemeinsam eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, die hauptsächlich in die Richtung zielen, eine verschlankte Verwaltung, den Primat der Politik, sicherzustellen. Wir wollen Doppelarbeit vermeiden, damit es hier keine Überschneidungen mit anderen Agenturen gibt. Wir wollen die Einbeziehung des gesamten Sachverstandes für Gleichstellungsfragen der nationalen Institute – der Gender-Expertinnen und -Experten, der Universitäten, der Nichtregierungsorganisationen – in einem Netzwerk sicherstellen. Zusätzlich zum Vorschlag der Kommission haben wir Änderungsanträge vorgelegt, die darauf abzielen, die Zivilgesellschaft beratend mit einzubeziehen.

Das Gender-Institut ist ein sehr wichtiges Instrument, um einen schnellen Zugriff von uns politischen Entscheidungsträgern auf die Ergebnisse der Gender-Forschung zu gewährleisten, um die Gesetzgebung verbessern zu können. Dieses Exzellenzzentrum soll ein unabhängiges Institut sein, das natürlich den Grundlinien der Europäischen Union und unserer Politik folgen soll. Es wird ein Meilenstein sein, der weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wirken soll. Aber es besteht natürlich auch die Gefahr – eine Haltung, die im Moment auch von einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus vertreten wird –, dass gesagt wird: Wir wollen kein eigenes Gleichstellungsinstitut, sondern dieses soll mit der Menschenrechtsagentur verschmolzen werden.

Ich halte das für eine große Gefahr, da die Sichtbarkeit der Programme der Europäischen Union für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr sichergestellt wäre. Wir brauchen wie beim Gleichstellungsprogramm ein Instrument, das nach außen wirkt. Es ist uns bei PROGRESS meines Erachtens nicht gelungen, die Sichtbarkeit sicherzustellen. Beim Gleichstellungsinstitut muss das gewährleistet sein. Wir brauchen ein kleines, ein feines Institut, das schlagkräftig arbeitet.

Ein Nein heute wäre ein großer Rückschlag für die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union, ein großer Rückschlag auch für die in der letzten Woche so überzeugend vorgelegte Roadmap zur Gleichstellung. Kommissionspräsident Barroso hat letzte Woche den Fahrplan vorgelegt. Sorgen wir heute mit einem Ja zum Bericht Sartori/Gröner dafür, dass der Fahrplan eingehalten wird und es nicht zu Verzögerungen kommt.

 
  
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  Amalia Sartori (PPE-DE), Berichterstatterin. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schließe mich der Kollegin Gröner an und fordere Sie auf, diesen Vorschlag der Kommission, der einem in allen europäischen Ländern – und zwar nicht nur von den Frauen – empfundenen Bedürfnis entspricht, zu unterstützen.

Tatsächlich wird, wie sowohl der Herr Kommissar als auch Frau Gröner bereits dargelegt haben, schon sehr lange über diese Frage diskutiert. Die Idee, ein Gender-Institut zu gründen, wurde vor über zehn Jahren ins Spiel gebracht und von der schwedischen Ministerin für Gleichstellung angeregt. Die Arbeiten dauerten fünf Jahre und die Debatte wurde vertieft; im Jahr 2000 anerkannte der Europäische Rat in Nizza die Notwendigkeit eines Instruments, um den Erfahrungsaustausch anzuregen und die Informationen über die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zusammenzuführen.

Die Europäische Kommission arbeitete eine Durchführbarkeitsstudie aus, die daraufhin vorgelegt wurde, und vor einem Jahr, am 8. März, wurde der entsprechende Beschluss gefasst. Diese Studie wurde bereits als gemeinsame und sehr wichtige Arbeit unseres Parlamentsausschusses bezeichnet, der tätig geworden ist, um das Institut nach unser aller Vorstellung zu gestalten: als ein sehr flexibles technisches Instrument, das die von den Statistikämtern bereitgestellten Daten zusammenführen und dieses Wissen verbreiten soll, um alle Akteure und alle Verantwortlichen für Politikgestaltung und -umsetzung in die Lage zu versetzen, bei ihren Entscheidungen die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.

Mancher wird sich fragen, ob ein Gender-Institut überhaupt notwendig ist. Ich denke Ja, was uns auch die Daten, die wir alle vor Augen haben, bestätigen. So wurde zum Beispiel die Richtlinie über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit vor dreißig Jahren, nämlich 1975, angenommen, doch noch heute beträgt das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Europa etwa 15 %, in einigen Ländern sogar fast 30 %.

Sehr aufschlussreich sind auch die Beschäftigungsdaten: Die Ziele von Lissabon werden nur verwirklicht werden können, wenn immer mehr Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Ganz zu schweigen von den Problemen im Zusammenhang mit den sinkenden Geburtenraten oder der Gewalt.

Meiner Ansicht nach besteht Bedarf an diesem Institut; wir brauchen noch ein Gleichstellungsinstitut für Frauen, das sich an die Frauen richtet. Es wird sich um eine sehr kompakte Struktur handeln: der Verwaltungsrat wird aus neun Mitgliedern sowie einem Vertreter der Kommission bestehen, während dem Beirat je ein Vertreter pro Mitgliedstaat angehören wird.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es zwei Arten von Gegenpositionen gibt: Einige wollen alles mit der Menschenrechtsagentur zusammenlegen, deren Errichtung in Wien bereits vorgesehen ist. Wenn ich Herrn Frattini entgegenkommen wollte, würde ich dem zustimmen, doch ich glaube, das wäre nicht im Interesse der Frauen. Anderen wiederum sind die Kosten zu hoch, doch denen halte ich entgegen, dass wir in Europa vier Einrichtungen haben, die sich mit Beschäftigungsfragen befassen und 66 Millionen Euro im Jahr verschlingen; dieses Institut wird indessen nur 8 Millionen kosten.

 
  
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  Jutta D. Haug (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wir brauchen ein weiteres wirkungsvolles Instrument in der Europäischen Union, um größere Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern gehen zu können. Denn wenn wir weiter trippeln wie bisher, werden sich unsere Urenkelinnen noch damit herumschlagen müssen, Chancengleichheit herzustellen. Dieses zusätzliche Instrument kann das geplante Institut für Gleichstellungsfragen sein. Da wir aber als Parlamentarier auf der europäischen Ebene – insbesondere wir Frauen – nicht nur kräftig arbeiten, sondern auch nachhaltig sein wollen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen, in denen unser zukünftiges Genderinstitut wirken soll. Dazu gehören auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, mit denen das Institut auskommen soll.

Hier sind aus Sicht des Haushaltsausschusses und aus Sicht der ständigen Berichterstatterin für die Agenturen mindestens zwei Anmerkungen zu machen. Erstens, wir haben bereits 23 Agenturen, viele davon befinden sich im Aufbau oder im Umbau. Sie haben alle miteinander einen hohen Finanzbedarf. Sollte unsere Einigung mit dem Rat über den nächsten Finanzrahmen zu insgesamt niedrigeren Beträgen führen als vom Parlament vorgeschlagen, werden davon auch die dezentralen Agenturen betroffen sein.

Zweitens: Nach dem Vorschlag der Kommission, dem wir als Parlament auch nicht widersprechen, soll das Genderinstitut vollständig aus Mitteln des fünften Aktionsbereichs von PROGRESS finanziert werden. Wir haben im Juni des letzten Jahres als Parlament in unserer Stellungnahme zur Finanziellen Vorausschau PROGRESS mit mehr als 850 Millionen Euro ausgestattet. Der Rat allerdings hat im Dezember fast 300 Millionen davon gestrichen. So jedoch, ohne ausreichende Finanzausstattung, werden wir keine nachhaltigen Effekte in Sachen Gleichstellung erzielen. Eine ordentliche Politik, eine ordentliche Arbeit braucht ordentliche finanzielle Mittel. Andernfalls bauen wir wieder einmal potemkinsche Dörfer, frustrieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und streuen den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen.

 
  
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  Borut Pahor (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für konstitutionelle Fragen. – (SL) Bevor ich einige eigene Gedanken äußern werde, möchte ich meine Zustimmung zu dem zum Ausdruck bringen, was meine Kollegin eben über die Bedeutung der finanziellen Ausstattung für die erfolgreiche Arbeit des Instituts sagte.

Ich spreche als Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für konstitutionelle Fragen und möchte meine Genugtuung bezüglich des Vorschlags zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zum Ausdruck bringen. Ich habe im Ausschuss für konstitutionelle Fragen vorgeschlagen, die Einrichtung nicht als Institut, sondern als Agentur zu bezeichnen. Mittels dieses Änderungsantrags habe ich versucht, das politische Engagement dieser Einrichtung und weniger ihre akademische Dimension zu betonen, die das Wort „Institut“ vermittelt.

Auf jeden Fall setzt sich das Europäische Parlament – sozusagen am Internationalen Frauentag – mit dieser Entscheidung für weitere Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter ein, die meines Erachtens zu den elementarsten Bestrebungen eines modernen Europas zählt. Ich hoffe, dass das Institut nicht nur ein statistisches Amt sein wird, das Gleichheit oder Ungleichheit zahlenmäßig erfasst, sondern dass es sich zu einem aktiven Befürworter neuer Strategien entwickelt, die wirkliche Fortschritte in diesem Bereich bewirken werden.

Ich kann der Versuchung nicht widerstehen und teile dem Hohen Haus mit, dass sich Slowenien als Gastland für das Institut beworben hat. Falls die Wahl auf Slowenien fällt, wäre dies eine ermutigende Entscheidung, denn einerseits ist unser Übergang zwar besonders erfolgreich verlaufen, wobei allerdings die entsprechenden Angaben darauf hindeuten, dass Männer mehr Erfolg haben als Frauen. Andererseits bemühen sich die Behörden aktiv um die erforderlichen Veränderungen. Ausgehend davon wäre die Ansiedlung des Instituts in einem neuen Mitgliedstaat eine viel versprechende Entscheidung, da sie positive Veränderungen fördern würde.

 
  
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  Anna Záborská, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte Lissy Gröner und Amalia Sartori zutiefst für ihre ausgezeichnete Teamarbeit im Ausschuss für die Rechte der Frau danken.

Ich wage es, eine ketzerische Frage zu stellen: Könnten wir ohne eine Überwachungsstelle auskommen, die sich ausschließlich mit den Unterschieden in der Behandlung von Männern und Frauen befasst?

Die seit dreißig Jahren trotz aller unserer europäischen Richtlinien andauernde Ungleichheit in der Behandlung von Männern und Frauen in allen Wirtschaftsbereichen ist eine Beleidigung unserer Demokratie. Die demografische Frage ist nicht gelöst. Im Interesse der Väter, der Mütter und der Kinder müssen wir dringend die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben erreichen. Die Strategie von Lissabon ist alles andere als erfolgreich. Wer nimmt die Schaffung des Humankapitals der künftigen Generationen ernst? Wer nimmt die Solidarität zwischen den Generationen ernst? Diese informellen und nichtmonetären wirtschaftlichen Tätigkeiten stellen eine harte Arbeit dar, die mehrheitlich von Frauen geleistet wird. Auch die Rolle der Männer im Prozess der Gleichstellung der Geschlechter wird in keiner Weise berücksichtigt.

Daher scheint es mir durchaus angebracht, die Instrumente zur Überwachung und Anprangerung der nicht hinnehmbaren Unterschiede, unter denen die Frauen weiterhin im Vergleich zu den Männern leiden, aufzustocken. Jede Initiative zur objektiven Verurteilung dieser Ungerechtigkeiten über die politischen Tennlinien hinweg ist daher nur zu begrüßen.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Unterstützung für die Schaffung eines Instituts für Gleichstellungsfragen sollte kein Maßstab dafür sein, wie stark man sich für die Gleichstellung der Geschlechter engagiert. Die Berichterstatterinnen erklären, dass sie dieses Gremium unterstützen, da dies gewährleistet: „dass das übergreifende Ziel der Gleichstellung der Geschlechter … nicht hinter irgendeiner anderen Antidiskriminierungspolitik auf EU-Ebene zurückstehen wird”. Dieses schlecht durchdachte Ziel erklärt, weshalb ein spezielles Institut überhaupt eine schlechte Idee ist. Die Unterdrückung kennt keine Hierarchie. Den Befürwortern geht es mehr um das mit einer exklusiven Einrichtung verbundene Prestige als um die Realität einer generellen Umgestaltung der Gesellschaft.

Das Gleichstellungsinstitut sollte eigentlich so wie auch die europäische Beobachtungsstelle für Rassismus Bestandteil der neuen EU-Agentur für Grundrechte werden. Wenn das Geschlecht das einzige Gleichstellungsmerkmal ist, auf das sich die Grundrechteagentur nicht erstreckt, wird dies ein unausgewogenes Modell schaffen und zur Schwächung der Agentur beitragen. Das kann sogar dazu führen, dass die Gleichstellung der Geschlechter ins Abseits gedrängt wird, anstatt sich zu einer Sache mit Vorbildwirkung zu entwickeln, wie sich deren Befürworter dies wünschen.

Das Argument, man brauche eine spezielle Einrichtung, um zu gewährleisten, dass die Gleichstellung auch künftig einen wichtigen Platz auf der politischen Agenda der EU einnimmt, erscheint mir recht defensiv. Im Gegenteil. Es ist doch so, dass Frauen im Kampf um gleiche Menschenrechte für alle im Rahmen der Grundrechteagentur eine Vorreiterrolle übernehmen können. Das ist die Ansicht der britischen Gleichstellungsbehörde, die ich unterstütze.

 
  
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  Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Fraktion der Grünen steht voll und ganz hinter einem unabhängigen und wirkungsvollen Gender-Institut. Wir unterstützen den Bericht von Frau Gröner und Frau Sartori in seiner Gänze.

„Warum brauchen wir ein neues Institut?“, fragen hier viele. Warum? Weil Gender Equality das Markenzeichen der Europäischen Union ist, weil die Europäische Union gesagt hat, Gleichstellung ist für uns ein Wert in der Europäischen Union, und weil wir wissen, dass die Diskriminierung von Frauen noch immer besteht. Und das betrifft nicht – wie Frau Ludford eben sagte – nur Menschenrechtsverletzungen. Wir haben das am Arbeitsmarkt, im Sport und in vielen anderen Bereichen. Wir wissen, dass die Rolle der Frau zukunftsweisend ist, nicht nur, was das Potenzial von Lissabon betrifft, sondern auch beispielsweise in der Demographie, wo Frauen eine ganz tragende Rolle zukommt. Was die Menschenrechtsverletzungen bei Migrantinnen betrifft, so kommt insbesondere den Müttern eine zentrale Rolle zu. Wir haben gerade gestern von Kommissar Frattini gehört, dass wir gerade im Zusammenhang mit Zwangsprostitution noch immer zu wenige Statistiken haben. Wir brauchen dieses europäische Gender-Institut.

Die Europäische Union war in der Vergangenheit Leuchtturm für die Gleichstellungspolitik. Ein Nein wäre ein Desaster, ein Nein würde einen wirklichen Bruch in der Europäischen Union bedeuten. Das wäre der Offenbarungseid des Europäischen Parlaments bei der Gleichstellungspolitik. Von daher ersuche ich um ein wirklich starkes Votum für dieses Gleichstellungsinstitut. Wir brauchen diese Sichtbarmachung.

Aber das Gender-Institut ersetzt keine Gesetzgebungsinitiative. Wir werden mit Argusaugen darüber wachen, dass es nicht zu einem Stillstand in der Gleichstellungspolitik kommt. Das Gender-Institut darf keine Beschwichtigung und kein Ablenkungsmanöver für die Untätigkeit in der Gesetzgebung sein. Ein Gender-Institut wird diese Gleichstellungspolitik in der Gesetzgebung nicht ersetzen, und da werden wir die Kommission auch wirklich in die Pflicht nehmen.

Ich bitte also noch einmal um eine ganz große Zustimmung zu diesem Bericht.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere Frau Gröner und Frau Sartori für ihr Engagement in dieser Frage danken. Dieses Anliegen hat meine volle Unterstützung, ebenso die meiner gesamten Fraktion. Wir sind uns dessen bewusst, dass ein Institut an sich zwar keine bessere Gleichstellung bringen kann, aber wenn es richtig geplant ist, kann es zu einem äußerst wichtigen Instrument für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit werden.

Lassen Sie mich noch auf zwei Vorschläge verweisen, die die Arbeit des Instituts noch verstärken würden: Das wäre erstens die Möglichkeit einer effektiven Bewertung der Folgen von auf allen Ebenen gefassten Beschlüssen für Frauen, gegebenenfalls auch für Männer, sowie zweitens die Besetzung des Verwaltungsrat mit sechs Vertretern des Rates, sechs Vertretern der Kommission und weiteren drei Personen, die jeweils aus einer Arbeitnehmerorganisation, einer Arbeitgeberorganisation sowie einer gemeinnützigen Organisation kommen. Die drei letztgenannten Mitglieder sollten meines Erachtens ebenfalls Stimmrecht besitzen und die gemeinnützige Organisation eine Frauenorganisation sein.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! In ihrem Bemühen um die Gleichstellung der Geschlechter will die Europäische Kommission 50 Millionen Euro für das geplante Europäische Institut für Gleichstellungsfragen zur Verfügung stellen. Aufgabe dieses Instituts wird es sein, sich für gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit einzusetzen, Klischees in Bezug auf die Geschlechter auszumerzen und die Gleichstellung der Geschlechter außerhalb der Europäischen Union zu fördern.

Ich möchte das Hohe Haus jedoch daran erinnern, dass von den 450 Millionen Einwohnern der Europäischen Union fast 70 Millionen in Armut leben. Das sind 15 % der Bevölkerung, und das ist ein klares Anzeichen für Ungleichheit. Außerdem stellt das eine Verletzung der fundamentalen Menschenrechte und der Würde des Menschen dar.

Im Interesse des Friedens wäre es angebracht, den Armen zu helfen, Arbeitslosigkeit zu beseitigen und die Lage im Gesundheitswesen zu verbessern. Das wäre weitaus nützlicher als eine Gegnerschaft zwischen Männern und Frauen herauszufordern, die für die Frauen stets negative Folgen hat. Ungleichheit in der Bezahlung könnte durch einen einzigen Rechtsakt beseitigt werden, und dazu bedürfte es nicht solch umfangreicher Mittel. Statt zu versuchen, die natürlichen Ungleichgewichte in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und des Berufslebens auszugleichen und die Gleichstellung außerhalb der Union zu fördern, sollten wir uns vielmehr auf die Chancengleichheit innerhalb der Union konzentrieren. Es wäre sinnvoller, mit den vorerwähnten Mitteln den in Armut lebenden Kindern zu helfen und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Die Förderung der Familie sollte Vorrang haben gegenüber der Beseitigung von Geschlechterklischees und würde dazu beitragen, die gegenwärtige Tendenz, in der Familie eine überholte kulturelle Institution mit Seltenheitswert zu sehen, umzukehren.

 
  
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  Wojciech Roszkowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine in der Europäischen Union immer wieder beschworene Formel. Der gesunde Menschenverstand sagt uns jedoch, dass es hiefür keine einfache Lösung gibt. Männer und Frauen werden als solche bezeichnet, eben weil sie verschieden sind. Hinsichtlich ihrer Würde sind sie gleichberechtigt, aber sie sind dennoch verschieden. Ganz offensichtlich ist das, wie vorhin bereits gesagt wurde, in der Welt des Sports. Ich habe kürzlich versucht herauszufinden, wie die Europäische Kommission diese Formel versteht, zumal damit sehr oft entsprechende Konsequenzen in allen Bereichen – und ich meine wirklich alle Bereiche – verbunden sind. Ich habe deshalb gefragt, ob diese Gleichheit aus dem Naturgesetz oder aus gesetztem Recht resultiert und was getan werden kann, damit Männer Kinder gebären können. Kommissar Špidla hat geantwortet, das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter beziehe sich nur auf die Beschäftigung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Das steht im Widerspruch zu den Tatsachen. Schließlich bezieht sich Artikel 23 in Kapitel III der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eindeutig auf alle Bereiche. Wenn die Europäische Kommission nicht in der Lage ist, dieses Problem im Rahmen des europäischen Rechts zu lösen, dann bezweifle ich, dass es dem geplanten Institut gelingen wird.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI). – (FR) Herr Präsident! Eines steht fest: An Gremien und Netzwerken aller Art, deren Aufgabe in der Untersuchung der Lage der Frauen und in deren Verteidigung besteht, fehlt es nicht. Zu nennen wären das Institut für Gleichstellungsfragen, verschiedene NRO, Ad-hoc-Ausschüsse, Grundrechtsagenturen, die beratenden Foren zu Frauenrechten, die europäische Frauenlobby sowie auch unser eigener Parlamentsausschuss.

Ist es daher wirklich angebracht, ein weiteres Europäisches Institut für die Gleichstellung von Männern und Frauen zu schaffen? Wird in diesem Wirrwarr von Strukturen, die in Bezug auf den Informationsaustausch nicht immer in vollkommener Eintracht arbeiten, diese neue Einrichtung, die alle diese Informationen vernetzen soll, wirklich die für seine Existenz erforderlichen Ressourcen erhalten? Im Klartext, kann man uns heute – abgesehen von seiner eventuellen Arbeitsfähigkeit – die Zusicherung geben, dass es über völlige politische und finanzielle Unabhängigkeit verfügen wird?

Das scheint nicht der Fall zu sein, denn die Kommission ist nicht bereit, diesem künftigen Institut allzu viel Handlungsfreiheit einzuräumen. So sind ihre Vorbehalte dagegen, dass der Institutsdirektor nur gegenüber dem Verwaltungsrat und nicht auch ihr selbst gegenüber rechenschaftspflichtig wird, in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich.

Aus all diesen und noch anderen Gründen kann ich dieser Initiative zur Schaffung eines – wie ich sagen möchte – weiteren undurchsichtigen Gremiums nicht zustimmen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, die zu den im Vertrag von Amsterdam hervorgehobenen besonders wichtigen Langzeitzielen zählt und nach der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing neue Impulse erhielt, hat sich zu einem Thema der politischen Diskussion zwischen den Befürwortern und den Gegnern des Instituts entwickelt.

Ich gehöre zu denen, die die Ansicht der beiden Berichterstatterinnen, Frau Gröner und Frau Sartori, teilen, denen es gelungen ist, im Auftrag der beiden größten Fraktionen des Europäischen Parlaments eine gemeinsame Lösung zu finden. Ich bewundere und schätze ihre Arbeit an diesem Bericht. Vor allem schätze ich ihre geduldige Informationskampagne, mit der sie sich für die Schaffung des Instituts einsetzen, das als Koordinator die Aufgabe haben wird, bei der Umstellung der Gleichstellungspolitik der EU technische Hilfe zu leisten, mit bestehenden Agenturen zusammenzuarbeiten und solche Partnerschaften zu fördern, Informationen zu verbreiten und eine größere Breitenwirkung für Gleichstellungsfragen zu erzielen.

Den Änderungsantrag, der die Integration des Instituts in die in Wien ansässige Menschenrechtsagentur der EU vorsieht, kann ich nicht unterstützen, da sich der gesamte Problembereich dann zu einem Bestandteil einer bereits existierenden Agenda entwickeln und dies nicht dem Ziel der EU, ihre Gleichstellungspolitik auszubauen, dienen würde. Zudem geht aus jüngsten Berichten hervor, dass Männer und Frauen noch immer ungleich behandelt werden. Diese Tatsache ist eine Angelegenheit, die die gesamte Gesellschaft etwas angeht und nicht nur die Frauen. Die Errichtung des Instituts wird ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des kürzlich beschlossenen Fahrplans für die Gleichstellung der Geschlechter sein. In finanzieller Hinsicht wird das Institut keine wesentliche Belastung darstellen, da die Finanzierung aus bereits existierenden Quellen erfolgen wird. Der vom Institut zu erwartende Mehrwert wird sich auch auf Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union erstrecken, und zwar vor allem im Hinblick auf die Erweiterung, denn in diesem Zusammenhang ist und bleibt die Gleichstellung ein aktuelles Thema.

Ich bin überzeugt davon, dass die Ansiedlung des Instituts in einem der neuen Mitgliedstaaten der Sache der gleichberechtigten institutionellen Dezentralisierung förderlich wäre.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte vor allem die Berichterstatterinnen zu ihrem Bericht beglückwünschen und meine Genugtuung über die Bemühungen der Kommission zum Ausdruck bringen, die Europäische Union mit einer speziell für die Gleichstellungsfragen vorgesehenen Einrichtung auszustatten.

Hervorheben möchte ich, dass das Institut völlig unabhängig sein muss und keinerlei Bedingungen unterliegen darf. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, wenn das Institut in der Lage sein soll, seine Zielsetzungen zu erfüllen, die weit über eine reine technische Unterstützung der Kommission hinausgehen.

Als Arbeitsmethode halte ich die Idee zur Schaffung eines europäischen Netzwerks für Gleichstellungsfragen für eindeutig innovativ und wirksam, vor allem im Hinblick auf die Überwindung der Zwänge von Zeit und Entfernung bei der gemeinsamen Nutzung und beim Austausch von Wissen, Informationen und Politiken.

Was die Struktur des Instituts anbelangt, so wurde meines Erachtens schließlich eine annehmbare Lösung für die Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrats gefunden, die eine gerechte und wirksame Verteilung der Funktionen zwischen den drei Institutionen darstellt und an die derzeitige Situation einer Einrichtung angepasst ist, die leider über zu wenig Mittel und Personal verfügen wird. Dazu möchte ich betonen, dass für das Institut zur Erfüllung seiner Zielsetzungen eine angemessene Finanzierung, die dem Engagement der Europäischen Union für die Gleichstellungsfragen Glaubwürdigkeit verleiht, von grundlegender Bedeutung ist.

Dies ist ein Punkt, den wir alle jetzt bei den Verhandlungen, die zwischen den einzelnen Institutionen über die Finanzierung geführt werden, keinesfalls unberücksichtigt lassen dürfen.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Herr Präsident, ich befürworte die Gründung eines eigenständigen, aktiven und unabhängigen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen. Die starke Gleichstellungspolitik der EU wäre eine Ressource. Frauen nehmen mehr und mehr am Arbeitsmarkt teil, Männer im Gegenzug immer weniger. Wir können es uns in Zukunft nicht leisten, vorhandene Humanressourcen zu vernachlässigen oder ungenutzt zu lassen. Das Gleichstellungsinstitut könnte schließlich darauf Einfluss nehmen. In der Lissabonstrategie hatten Gleichstellungsaspekte zunächst ein starkes Gewicht, inzwischen sind sie aber in Vergessenheit geraten. Die Frage der Gleichstellung sollte viel mehr in den Vordergrund gerückt werden, und ein aktives Institut könnte entsprechend einen Beitrag dazu leisten, die EU noch stärker und wettbewerbsfähiger zu machen.

 
  
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  Irena Belohorská (NI).(SK) Ich möchte den Berichterstatterinnen für die Erarbeitung dieses Berichts danken, der die Schaffung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zum Ergebnis haben dürfte. Aufgabe des Instituts wird es sein, Informationen zur Geschlechtergleichstellung in den EU-Ländern zu erfassen und zu analysieren sowie Konferenzen und Kampagnen zu organisieren. Ich halte es für völlig falsch, die Einrichtung des Instituts in Frage zu stellen, und ich verwahre mich in diesem Zusammenhang auch gegen die Art und Weise, in der die Eignung der Slowakischen Republik als potenzieller Sitz für das Institut bezweifelt wird.

Ich werde nicht jede Einrichtung auflisten, die ihren Sitz in den 15 alten Mitgliedstaaten hat. Ich respektiere die Tatsache, dass bei Gründung der Europäischen Union derartige Zentren im Rahmen koordinierter gemeinsamer Aktionen geschaffen und weiterentwickelt werden mussten. Deshalb fordere ich Sie auf, für die Errichtung dieses Instituts zu stimmen.

Das Gleichstellungsinstitut könnte als Ombudsmann für Frauen, als Vermittler zwischen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen bei der Beseitigung von Ungerechtigkeiten wie der Diskriminierung am Arbeitsplatz fungieren. Es ist schließlich allgemein bekannt, dass die niedrigsten Löhne im Allgemeinen in so genannten Frauen-Branchen, also im Bildungs- und Gesundheitswesen, gezahlt werden, während die höchsten Löhne in den von Männern beherrschten Bereichen wie den Streitkräften und der Polizei zu finden sind. Sind die Gesundheit und die Bildung künftiger Generationen vielleicht weniger wichtig?

 
  
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  María Esther Herranz García (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte natürlich die beiden Berichterstatterinnen und alle Mitglieder des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beglückwünschen, die an diesem Bericht so viel gearbeitet haben.

Ich glaube, dass dieses Institut ein nützliches Instrument sein muss, aber wie nützlich es sein wird, hängt davon ab, ob die Regierungen wirklich den politischen Willen haben, eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen.

Ich sage dies, weil es, wie Frau Sartori erklärte, seit über 50 Jahren eine Rechtsvorschrift gibt, nach der Männer und Frauen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Aber wir leben im Jahr 2006, und noch immer verdienen viele Frauen weniger Geld als die Männer für die gleiche Arbeit oder sie haben Verträge, die nicht der Arbeit entsprechen, die sie in Wirklichkeit ausführen.

Diese wirksamen Maßnahmen, die für die Frauen in unserer europäischen Gesellschaft notwendig sind, machen es daher erforderlich, dass die Gesetze in der Praxis angewendet werden und nicht immer neue Gesetze geschaffen werden. Dafür brauchen wir politischen Willen, der in Geld zum Ausdruck kommt, das sowohl in den nationalen Haushalten als auch in denen der Europäischen Union bereitgestellt werden muss.

Ich will wirkliche Gleichstellung, und was ich natürlich nicht will, das ist politische Propaganda. Wenn Regierungen, die den Anspruch erheben, sehr fortschrittlich zu sein, Pläne präsentieren, wie zum Beispiel den Nationalen Reformplan, den die Regierung meines Landes vorgelegt hat, dann nehmen sie häufig Sätze auf wie „Bei der Einstellung von jungen männlichen Arbeitslosen unter 30 Jahren werden Zuschüsse gezahlt“, während gleichzeitig keinerlei Maßnahmen für die Frauen unter 30 Jahren vorgesehen werden, deren Arbeitslosenquote in meinem Land höher ist als bei den Männern. Das nenne ich Demagogie: eine Sache verkünden, aber eine andere tun, und genau das ist es, was wir in der Europäischen Union vermeiden müssen.

Ich sage deshalb ja zu diesem Institut, aber es muss einem echten Zweck dienen.

 
  
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  Marie-Line Reynaud (PSE). – (FR) Ich möchte die beiden Ko-Berichterstatterinnen, Frau Gröner und Frau Sartori, zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, denn durch ihren Bericht erhält der ursprüngliche Kommissionstext eine Reihe von Verbesserungen, die auch ich in meinem Entwurf einer Stellungnahme im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgeschlagen hatte.

Lassen Sie mich vier davon anführen. Erstens die dem Institut zugesprochene proaktive Rolle, insbesondere über seine Analyse- und Gutachtertätigkeit sowie seine Möglichkeit, den Gemeinschaftsorganen Empfehlungen und Richtlinien zu unterbreiten. Zweitens die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Grundrechteagentur. Weiterhin die Notwendigkeit einer ausgewogenen Besetzung des Verwaltungsrates mit Männern und Frauen sowie schließlich die Rolle des Europäischen Parlaments, insbesondere bei der Ernennung des Institutsdirektors und der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie bei der Begleitung ihrer Arbeit.

Dieses Institut für Gleichstellungsfragen ist unabdingbar für ein wirkliches Europa der Bürger und Bürgerinnen, und ich war äußert enttäuscht, dass mein Entwurf einer Stellungnahme vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit 18 gegen 10 Stimmen abgelehnt wurde, weil ein Teil der EVP und der Liberalen die Errichtung des Instituts verhindern wollen. Ich bin jedoch auch erfreut darüber, feststellen zu können, dass die Ko-Berichterstatterinnen meine Anliegen im Wesentlichen in ihrem Bericht berücksichtigt haben.

 
  
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  Eugenijus Gentvilas (ALDE). – (LT) Ich bin über diesen Bericht sehr erfreut. Wie ich meine, ist dieses Thema von großer Bedeutung für das neue moderne Europa. Das Problem der Chancengleichheit spielt in den Staaten Osteuropas eine besondere Rolle. So ist es kein Zufall, dass Slowenien, die Slowakei und Litauen dieses Institut in ihren Ländern einrichten möchten. In osteuropäischen Staaten werden Frauen noch immer häufig als diejenigen betrachtet, die den Haushalt führen, und sind nicht in wirtschaftliche Prozesse integriert. Das Europäische Parlament hat seinen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. In vielen europäischen Staaten gibt es Ministerien, Abteilungen und andere Institutionen für Gleichstellung. Deshalb halte ich es für logisch, dass eine derartige Institution für die gesamte Europäische Union eingerichtet wird. Ich unterstütze daher die Bemühungen der Berichterstatterinnen Gröner und Sartori und ihr Argument, dass ein unabhängiges Institut viel wirksamer tätig sein kann als ein Institut, das einer anderen Agentur angeschlossen ist. Ich möchte betonen, dass das Institut für Männer ebenso benötigt wird wie für Frauen, und daher ist es schade, dass heute hier fast nur Frauen das Wort ergriffen haben.

 
  
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  Maciej Marian Giertych (NI). – (PL) Herr Präsident! Der lächerliche Slogan der Feministinnen von der Gleichstellung der Geschlechter gerät den Frauen zum Nachteil. Er wertet die männlichen Eigenschaften auf und unterstellt, dass auch Frauen sie besitzen. Dem ist aber nicht so. Frauen besitzen weibliche Eigenschaften, und diese müssen ebenfalls geachtet werden. Verweise auf nicht arbeitende Ehefrauen sind beleidigend, weil diese Frauen zu Hause sehr schwer arbeiten. Ihrer Arbeit sollte zumindest der gleiche Stellenwert beigemessen werden wie der Arbeit der Männer, wenn nicht sogar ein höherer. Eines der unseligsten Merkmale der modernen Gesellschaft ist, dass Frauen aus finanziellen Gründen gezwungen sind, berufstätig zu sein, weil es unmöglich ist, eine Familie mit nur einem Gehalt zu ernähren. Und das, obwohl hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Von den Frauen kann man nicht verlangen, dass sie den gleichen Beitrag leisten wie die Männer. So kann man von ihnen nicht erwarten, dass sie im Schichtdienst arbeiten oder mehrere Tage von zu Hause weg sind – eben weil wir nicht gleich sind. In ihrer Rolle als Mutter sind Frauen von unschätzbarem Wert, und deshalb verdienen sie besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz. Ein Institut brauchen sie nicht.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Wir brauchen ganz dringend ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, denn sogar im 21. Jahrhundert werden wir im Herzen Europas regelmäßig Zeugen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Frauen machen 52 % der europäischen Bevölkerung aus, und sie sind in vielen Bereichen ihres Lebens ständig Diskriminierungen ausgesetzt. Wenn das neue Institut in der erweiterten Union eine Gleichstellungspolitik fördern und wirksam umsetzen will, darf es sich nicht darauf beschränken, statistische Daten zu erheben. Vielmehr muss es den Schwerpunkt auf die detaillierte Analyse der Daten und die Ausarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien legen, damit der Gleichstellungsaspekt wirksam im europäischen Rechtssystem verankert werden kann. Die Gleichstellung der Geschlechter, die das Institut befördern soll, ist – und das gilt es zu beachten – ein Grundrecht und eine Priorität der Gemeinschaftspolitik. Es ist im Vertrag festgeschrieben und muss in allen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung und Unternehmertum, umgesetzt werden.

Es wäre gut, wenn das Institut seinen Sitz im neuen Teil des vereinigten Europas – vielleicht in Polen – haben würde. Polen ist das größte der neuen Länder und ein Land, in dem die Diskriminierung nicht nur weit verbreitet ist, sondern von den Behörden auch bagatellisiert wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Emile Zola sagte, eine Frau sei die Achse, um die sich die Zivilisation dreht. Dieses Institut sollte zu der Achse werden, um die sich europäische Gleichstellungsfragen und deren Lösung drehen. Um das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen Realität werden zu lassen, braucht man lediglich Verständnis für das Problem, politischen Willen und finanzielle Mittel. Weitaus schwerer wird es das Institut im Rahmen seiner Arbeit haben, die Einstellung gegenüber Frauen zu verändern und die Diskriminierung auszumerzen, die sie in vielen europäischen Ländern erdulden müssen. Dabei sollte das Institut nicht einfach Fachleute beschäftigen, sondern Menschen beiderlei Geschlechts, die mit Leidenschaft an ihre Aufgaben gehen. Notwendig sind hier der Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Bildung der Institutsmannschaft sowie eine ständige parlamentarische Kontrolle. Das Institut sollte die Situation in jedem Bereich und jedem Land auswerten und Vorschläge unterbreiten. Auf dieser Grundlage würden dann die EU-Organe wirksame Maßnahmen ergreifen und dasselbe von den nationalen Regierungen fordern. Das Institut sollte seine Arbeit in einem der neuen EU-Länder aufnehmen. Wilna bietet nicht nur das, was Litauen durch die Verwirklichung der Gleichstellung erzielen kann, sondern auch die Gelegenheit, die Erfahrungen der führenden skandinavischen Länder mit dem Potenzial Osteuropas und auch ganz Europas zu verbinden.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich bin Ihrer Diskussion mit großem Interesse gefolgt und hoffe, dass Sie mir gestatten, zu einigen angesprochenen Fragen kurz Stellung zu nehmen. Zunächst einmal möchte ich die außergewöhnliche Qualität des von den Berichterstattern vorgelegten Berichts würdigen, den man nur als brillant bezeichnen kann, wenn man die Komplexität der Materie bedenkt. Meine Damen und Herren, in der Aussprache kamen verschiedene Argumente und Standpunkte zur Sprache, die nach meinem Dafürhalten eine Antwort erfordern.

Gleich zu Beginn wurde die Meinung vertreten, dass die Institution Bestandteil der Menschenrechtsagenda werden sollte. Im Laufe der Diskussion vertraten aber mehrere Redner die auch von mir geteilte Auffassung, dass die Frage der Chancengleichheit weit über die Menschenrechtsproblematik hinausgeht, wenngleich die Menschenrechte natürlich von grundlegender Bedeutung sind. Das Thema Chancengleichheit ist in einem größeren Zusammenhang zu sehen.

Es wurde die Frage gestellt, ob die Europäische Union recht daran tue, die Chancengleichheit auch in den internationalen Beziehungen zu fördern. Ich möchte meine feste Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass dies in der Tat notwendig ist. Die EU ist in zahllose internationale Beziehungen eingebunden, sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch im Rahmen der Entwicklungshilfe und auf multilateraler Ebene, die jeweils Möglichkeiten bieten, die Gleichstellung der Geschlechter effektiv voranzubringen.

Meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung wird eine auf globaler Ebene geförderte und unterstützte Gleichstellungsorientierung spürbar zur globalen Stabilität und zur Beilegung so manchen aktuellen Konflikts beitragen. Auch wurde meiner Ansicht nach zu Recht darauf verwiesen, dass das Institut den Themen Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu stärkerem öffentlichen Profil und zu politischer Transparenz verhelfen wird. Ich teile dieses Argument voll und ganz. Wie in der Aussprache häufig anklang, müssen wir auch bedenken, dass uns noch viel zu tun bleibt. Natürlich sind wir bemüht, unsere Politik auf der Grundlage des Streits der Meinungen zu gestalten, denn dies gehört zu den zivilisatorischen Errungenschaften des Lebens im heutigen Europa. Hinzu kommt, dass diese Politik auf praktischen Erfahrungen und Standpunkten beruht. Selbst von dieser Warte aus betrachtet kann das Institut für höhere Qualität sorgen.

Meiner Ansicht nach ist unübersehbar, dass eine Fülle wichtiger Informationen nicht effektiv für die politische Entscheidungsfindung genutzt wird. Wer von Ihnen weiß zum Beispiel, dass in Spanien Männer 52 Millionen Stunden für die Betreuung anderer Personen aufwenden, Frauen hingegen 200 Millionen Stunden. Dies ist fraglos ein wichtiger Gradmesser dafür, wie ungleich manche Lasten und Pflichten, die uns als Menschen auferlegt werden, zwischen Männern und Frauen verteilt sind. Dennoch gehen solche Informationen nicht in die Politikgestaltung ein. Ich bin überzeugt davon, dass das Institut uns in vielen Punkten weiterbringen wird.

Meine Damen und Herren, zu den soliden Grundlagen des parlamentarischen Lebens in Europa gehört die Vielsprachigkeit, zumal wir häufig feststellen, dass sich ein bestimmter Sachverhalt in einer anderen europäischen Sprache eleganter und genauer wiedergeben lässt. Gestatten Sie mir deshalb, hier eine deutsche Redewendung zu zitieren: Stillstand ist Rückschritt. Dies entspricht voll und ganz meiner eigenen Überzeugung. Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die Änderungsanträge eingehen, die im Bericht enthalten sind oder über die abgestimmt werden soll. Der Standpunkt des Ausschusses zur Aufgabenstellung des Instituts erlaubt uns, Flexibilität zu beweisen und die meisten Änderungsanträge zu akzeptieren, die auf eine Stärkung der Rolle und der Arbeitsmethoden des Instituts abzielen, wozu auch die Schaffung des Netzwerks für das Institut zählt. Diese Änderungen sind in ihrer ursprünglichen Form annehmbar, entweder zum Teil oder nach einer Überarbeitung. In die zweite Kategorie fallen Änderungen, die den Text lesbarer machen und die von der Kommission ebenfalls in ihrer ursprünglichen Form oder nach geringfügiger Überarbeitung akzeptiert werden können. Die dritte Gruppe betrifft Änderungsanträge, die sich auf die rechtliche Ausformung beziehen. Sie sind zwar konstruktiver Art, weichen aber von den ursprünglichen Bestimmungen der bestehenden Instrumente ab und können daher aus Gründen der Einheitlichkeit nicht übernommen werden. Zur letzten Kategorie zählen die Änderungsanträge, die horizontale Fragen betreffen, also sämtliche Agenturen und Organisationen, denn es geht dabei um die Verfahren zur Auswahl der Direktoren, die Verlängerung ihrer Verträge und die Bewertung von Organisationen. Diese Änderungen können nicht akzeptiert werden, weil es notwendig ist, bei allen Agenturen ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu wahren.

Ich habe die Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrates bis zum Schluss aufgespart. Wir sind froh darüber, dass sich der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter dafür ausgesprochen hat, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zu begrenzen, und dass er damit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom letzten Jahr über die Rahmenbedingungen für künftige Regulierungsagenturen gefolgt ist. Wir können uns jetzt an diesem Vorschlag orientieren, wenngleich die Anzahl der Vertreter der Kommission nicht die gleiche ist wie im Falle des Rates. Die Ausgewogenheit zwischen den beiden Organisationen und den beiden Ebenen, also den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, könnte weiter dadurch untermauert werden, dass im Einklang mit dem Vorschlag bei Fragen, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, die Stimme ihres Vertreters das gleiche Gewicht hat wie die Stimmen aller Vertreter des Rates zusammengenommen, was aber nur die sehr begrenzte Zahl der Fälle betrifft, in denen es um die Genehmigung des Haushalts und der Arbeitsprogramme geht. Folglich akzeptieren wir die Änderungsanträge 66, 82 und 85 zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und zur Beschlussfassung. In diesem Sinne sind wir auch damit einverstanden, dass die Anzahl der Mitglieder auf lediglich 25 Vertreter der Mitgliedstaaten reduziert werden kann, wie in den Änderungsanträgen 67 und 83 vorgesehen, und halten es für ausreichend, dass die beteiligten Seiten an Sitzungen des Verwaltungsrats ohne Stimmrecht teilnehmen. Wir hoffen, dass der Rat Ihren Vorschlag für den Verwaltungsrat annehmen kann, der es in Verbindung mit dem Rotationssystem ermöglicht, dass Vertreter aller Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Mandaten alternieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir bemüht waren, möglichst viele Ihrer Änderungsvorschläge zu übernehmen. Die Kommission kann nunmehr die Änderungsanträge 2 bis 10, 13, 15, 17, 18, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 35, 36, 38 bis 42, 44, 45, 48, 53, 55, 59 bis 69, 74 und 76 bis 85 akzeptieren. Nicht annehmbar für die Kommission sind die Änderungsanträge 1, 11, 12, 14, 16, 19, 21 bis 23, 27, 30 bis 34, 37, 43, 46, 47, 49 bis 52, 54, 56 bis 58, 70 bis 73 und Teile von 75. Wir sollten auch die Erörterungen im Rat berücksichtigen und alles daran setzen, dass bis zum Ende des Jahres ein vertretbarer Kompromiss gefunden wird. Die Kommission zählt bei der Schaffung dieses dringend benötigten europäischen Instituts auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments, und es gilt im Interesse des Fortschritts sicherzustellen, dass die Einrichtung 2007 ihre Arbeit aufnehmen kann, um die Gleichstellungspolitik stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Natürlich werde ich später noch schriftlich zu einzelnen Änderungsanträgen Stellung nehmen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 142)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Nach Ansicht der Juniliste sind Gleichstellungsfragen von großer Bedeutung und die Notwendigkeit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Zusammenhängen unumstritten. Das neue Europäische Institut für Gleichstellungsfragen soll ausgehend vom Vergleich der Daten der einzelnen Mitgliedstaaten die Gleichstellung innerhalb der Union analysieren.

Dabei ergibt sich ganz natürlich die Frage, welchen Mehrwert diese Behörde bringen wird. Wird sie eine konkrete und wichtige Funktion haben, oder dient sie den EU-Institutionen in erster Linie dazu, ihre Handlungskraft zu beweisen? Wird diese Behörde zu einer besseren Gleichstellung beitragen oder vor allem eine Art Alibifunktion haben, indem mit ihr gezeigt wird, dass die Union sich um Gleichstellungsfragen kümmert?

Die im Bericht vorgebrachten Argumente sind nicht überzeugend, denn die Aufgaben dieser Behörde können auch im Rahmen der vorhandenen Strukturen erfüllt werden. Die EU verfügt bereits über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften EUROSTAT, das in der Lage ist, vergleichende Statistiken zur Gleichstellung in den EU-Mitgliedstaaten zu erarbeiten. Darüber hinaus gibt es nationale Behörden, die sich mit Gleichstellungsfragen beschäftigen und über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten können.

Die Kommission besteht aus 18 Männern und 7 Frauen, und etwa 30 Prozent der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind Frauen. Die EU-Institutionen sollten zunächst einmal damit beginnen, die Gleichstellung innerhalb ihrer eigenen Strukturen durchzusetzen und damit ein Beispiel setzen, ehe neue zentralisierte EU-Behörden geschaffen werden. Die Zusammenarbeit kann auch in eher dezentralen Formen erfolgen, ohne dass die EU durch die Einrichtung neuer Behörden für jede wichtige Frage wächst.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE).(HU) Meine Damen und Herren!

Die Schaffung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, das europaweit zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beitragen wird, ist von vorrangiger Bedeutung.

Ich teile den Wunsch der Berichterstatterinnen, dass sich die Aktivitäten des Instituts nicht auf die Erfassung von Daten, die Verwaltung von Akten und die Forschung beschränken sollten. Die Analysen sollten innovativ in die Politiken der Mitgliedstaaten integriert werden, wobei das Ziel darin bestehen sollte, dass sich die Chancengleichheit zu einer wichtigen politischen Leitlinie entwickelt, die vom Gesetzgeber in sämtliche Politikbereiche integriert wird. Gleichzeitig sollten die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um die europäischen Bürger in die Lage zu versetzen, bewusst Position zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter zu beziehen. Dazu müssen jedoch die Beziehungen des Instituts zum zivilen Sektor und den für Kommunikationsfragen zuständigen Foren gefestigt und institutionalisiert werden. Ich möchte Sie darauf verweisen, dass die Zusammenarbeit mit den Medien und der Einsatz moderner Kommunikationsmittel eine wichtige Aufgabe des Instituts darstellen.

Es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um zu gewährleisten, dass die Forschungsergebnisse nicht nur einem Fachpublikum vorbehalten bleiben, sondern möglichst umfassend bereitgestellt und genutzt werden können. Die Arbeit des Instituts wird nur dann effektiv sein, wenn es wirklich als europäisches Netzwerk für die Gleichstellung der Geschlechter fungiert, wenn es in der Lage ist, Zentren, Organisationen und Fachleute, die sich in den Mitgliedstaaten mit der allgemeinen Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter befassen, zu koordinieren und wenn es mit seiner Botschaft die Regierungen und Bürger Europas erreicht.

Ich beglückwünsche die Berichterstatterinnen und schlage vor, das Dokument anzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 
  
  

VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI
Vizepräsident

 
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