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Verfahren : 2005/2167(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0036/2006

Aussprachen :

PV 14/03/2006 - 5
CRE 14/03/2006 - 5

Abstimmungen :

PV 14/03/2006 - 11.4
CRE 14/03/2006 - 11.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0079

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Bericht Kauppi (A6-0050/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner Kollegin Piia-Noora Kauppi über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich des Kapitals von Aktiengesellschaften gestimmt.

Angesichts der zunehmenden Zahl unterschiedlicher Situationen, mit denen die Wirtschaftsteilnehmer konfrontiert werden, war es notwendig geworden, unter Wahrung der Rechte der Aktionäre und Gläubiger die Modalitäten für die Festlegung und Veränderung des Kapitals von Aktiengesellschaften zu vereinfachen. In Weiterführung der diesen gesetzgeberischen Entwicklungen zugrunde liegenden Erwägungen wird es meiner Meinung nach erforderlich, umfassendere politische Überlegungen anzustellen, um für außerhalb der Europäischen Union ansässige natürliche und juristische Personen den direkten oder indirekten Zugang zum Kapital der auf dem europäischen Binnenmarkt agierenden Gesellschaften zu reglementieren.

 
  
  

Bericht Gröner, Sartori (A6-0043/2006)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Um der Klarheit willen möchte ich herausstellen, dass ich nicht deshalb gegen den Bericht Gröner gestimmt habe, weil ich gegen die Gleichstellung von Männern und Frauen bin, was ganz und gar nicht zutrifft, sondern weil dieser Bericht und das darin erwähnte Institut für Gleichstellungsfragen typisch für die erdrückende politische Korrektheit sind, die Europa nach und nach fester im Griff hat.

Die EU-Grundrechtecharta, ein politisch korrektes, linkes Orientierungsdokument, das von einer ebenso politisch korrekten Agentur für Grundrechte durchgesetzt wird, die Beschäftigungsquoten und die übrigen Maßnahmen, die in der jetzt gestorbenen, aber stets aufs Neue auftauchenden Europäischen Verfassung vorgeschlagen werden, entspringen derselben Ideologie.

Ich fordere Sie eindringlich auf, diese Dinge zu ignorieren. Wir sollten uns darauf konzentrieren, was wirklich zählt, dass nämlich Frauen das Recht haben, gleichermaßen am Berufsleben beteiligt zu werden und gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten müssen. Darin sind wir uns alle einig. Der ganze Rest ist lediglich politische Korrektheit.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte betonen, dass ich von der Notwendigkeit, die Menschenrechte sowohl von Männern als auch von Frauen zu garantieren, absolut überzeugt bin, doch ich bin mir nicht sicher, ob der vorliegende Text diese Rechte bzw. die Subsidiarität der Mitgliedstaaten bei den damit in Zusammenhang stehenden Themen gewährleistet.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben dafür gestimmt, weil wir erkennen, wie wichtig die Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen ist. Wir möchten ferner betonen, dass sich dieses Institut nicht ausschließlich mit Studien, Analysen und der Erarbeitung von Statistiken beschäftigen darf, so wichtig diese Aktivitäten auch sein mögen.

Die Zusammenarbeit und der Dialog mit Nichtregierungsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene und in Drittländern muss ausgebaut werden. Außerdem gilt es, Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung zu unterstützen.

Zudem ist es dringend erforderlich, dass wir das Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen sowie im Haushaltsprozess der EU analysieren und überwachen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der entsprechenden Gemeinschaftspolitik auf Männer und Frauen. Ein dahingehender von uns unterbreiteter Vorschlag wurde leider nicht angenommen.

Wir hoffen ferner, dass Gemeinschaftsmittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass bei der Ernennung des Verwaltungsrates die Vernunft obsiegt.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) In dem Bericht wird die Schaffung eines neuen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vorgeschlagen.

Die Juniliste vertritt grundsätzlich die Meinung, dass Gleichstellungsfragen höchste Priorität haben und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern eine unbedingte Forderung ist, die alle EU-Mitgliedstaaten erfüllen müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Europäische Union zu diesem Zweck zusätzliche Bürokratie schaffen muss. Schweden ist in seiner Gleichstellungsarbeit weit vorangekommen, und die Juniliste ist überzeugt davon, dass diese Arbeit am besten auf nationaler Ebene geleistet wird. Ein Gleichstellungsinstitut auf europäischer Ebene bedeutet größere Bürokratie und geringere Effizienz.

Um die Bürger beiderlei Geschlechts im Kampf für die Gleichstellung zu engagieren, muss dieser von unten her in den Mitgliedstaaten geführt werden und nicht von oben durch angestellte Eurokraten. Vergleichende Statistiken auf diesem Gebiet können auch von Eurostat erstellt werden.

Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine britischen konservativen Kollegen und ich sind konsequente Befürworter der Chancengleichheit in der Gesellschaft. Wir glauben daran, dass sowohl Männer als auch Frauen einen umfassenden Beitrag zum Leben nicht nur unseres Landes leisten können und lehnen jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts ab.

Wir haben heute jedoch gegen diesen Bericht gestimmt, weil wir die Schaffung immer neuer EU-Agenturen und -Institute, die die Belastung der Steuerzahler erhöhen und die Bürokratie verstärken, ohne den Menschen, denen sie dienen sollen, einen spürbaren Nutzen zu bringen, nicht unterstützen. Die Schaffung eines speziellen Instituts für diese Fragen birgt das Risiko der Ausgrenzung, da sich ein solches Institut zu einem Magnet für Interessengruppen entwickeln könnte, die nur ein bestimmtes Ziel verfolgen, und es damit leichter ignoriert und ins Abseits gedrängt werden könnte. Die Frage der Gleichstellung sollte im Rahmen eines globalen Ansatzes in den Bereich der Menschenrechte einbezogen werden.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Die Europäische Kommission hat das Europäische Gleichstellungsinstitut angekündigt, noch bevor das Europäische Parlament seinen Bericht dazu abgegeben hat. Das ist im Verfahren nicht richtig. Wir stimmen heute darüber ab, und die Stimme des Parlaments hat in dieser Sache Gewicht!

Ein eigenes Institut mit einem Budget von 54,5 Millionen Euro soll geschaffen werden, das über die Chancengleichheit von Mann und Frau mit der Erstellung von Statistiken und Berichten wachen soll. Aus praktischen und finanziellen Gründen hat das Europäische Parlament aber bereits im letzten Jahr eine Empfehlung abgegeben, nach der das Gleichstellungsinstitut Bestandteil der Europäischen Agentur für Menschenrechte werden soll. Um auf dem Gebiet der Gleichstellung effektiv ansetzen zu können, sind mehr Aktionen und Mittel erforderlich, die aber zurzeit nicht vorhanden sind. Die ursprüngliche Idee der Zusammenlegung der beiden Agenturen zu einer gemeinsamen Agentur für Grundrechte ist daher zu befürworten.

Deshalb habe ich Änderungsantrag Nr. 73 eingereicht. Die Ablehnung der Schaffung eines unabhängigen Gleichstellungsinstituts ist keinesfalls als Schritt gegen die Frauenpolitik zu verstehen. Das zur Verfügung stehende Geld soll in die Bildung von Frauen investiert werden. Das ist der erste Schritt in Richtung Gleichstellung. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über Entbürokratisierung in Europa ist eine zusätzliche Agentur weder sinnvoll noch den Bürgern vermittelbar. Deshalb habe ich dem Bericht nicht zugestimmt.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. Ich setze mich seit über 40 Jahren für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ein.

Man kann mir also nicht vorwerfen, für diese Anliegen kein Verständnis zu haben.

Wenn ich mir trotzdem Fragen stelle über die Notwendigkeit, ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen zu schaffen, dann weil, seitdem vor über 10 Jahren die Idee für ein Gender-Institut ins Spiel gebracht wurde, viel Zeit vergangen ist und die Prioritäten, wie wir knapper vorhandenes Geld wirksamer ausgeben können, heute andere sind.

Ich kann mir eine bessere Verwendung von über 50 Millionen Euro im Interesse der Chancengleichheit für Frauen und Männer vorstellen, als ein Institut zu schaffen, dessen Aufgaben und Kompetenzen sich mit vielen national, europäisch, weltweit vorhandenen Stellen überschneiden.

Wenn ich mir die Shoppingliste in den 85 Änderungsanträgen ansehe, dann wird mir angst vor den Folgekosten einer aufgebauschten Spielwiese für Emanzen mit antiquierten Vorstellungen.

Ich unterstützte den Antrag, der erinnert, dass dieses Parlament schon beschlossen hat, dass dieses Institut Bestandteil der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union sein soll. Das wäre zumindest Schadensbegrenzung.

Ich kann angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten und der fehlenden Finanzperspektiven heute diesem Bericht nicht zustimmen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht und insbesondere die Bemühungen zur Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das sich speziell mit Gleichstellungsfragen befasst. Ich teile die Ansicht, dass es ein Gremium geben sollte, das sich ausschließlich der Gleichstellungsproblematik widmet, da dies gewährleistet, dass das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter, wie es im Vertrag verankert ist, nicht hinter irgendeiner anderen Antidiskriminierungspolitik auf EU-Ebene zurückstehen wird.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Tatsache, dass alle Meinungen faktisch gleichgeschaltet sind und weitgehend eingleisiges Denken vorherrscht, hat aus seriösen sachbezogenen Debatten, die sich mit vordringlichen Problemen beschäftigen, Glaubensbekundungen für eine bestimmte Politik werden lassen. Das ist im Falle der „Gleichstellungspolitik“ eindeutig passiert.

Sich für eine größere Ausgewogenheit in der Gesellschaft einzusetzen, die gekennzeichnet ist durch eine zeitgemäßere Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau sowie mehr Wahlfreiheit, ist das eine, aber viel zu oft werden uns Maßnahmen, mit denen diese Ideen angeblich umgesetzt werden sollen, einfach aufgezwungen.

Man hat den Eindruck, als schlössen einige Politikbereiche die Möglichkeit abweichender Auffassungen zu Methoden und Mechanismen aus. Das ist der Hauptgrund dafür, weshalb ich den Gedanken eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vom Grundsatz her ablehne. Die Tatsache, dass ich mich, wie ich bereits sagte, für mehr Ausgewogenheit in der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens einsetze, veranlasst mich nicht, die Schaffung dieses Instituts zu befürworten.

Die Bürokratisierung der Freiheit erscheint mir nicht als der richtige Weg. Der Zweck heiligt nicht in jedem Falle die Mittel. Zudem betrachte ich die Schaffung von immer mehr „Agenturen“ und „Instituten“ nicht als das geeignete Organisationsmodell für Einrichtungen der Gemeinschaft.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE), schriftlich. Wir, die Abgeordneten der österreichischen Volkspartei im Europäischen Parlament, sind für die Gleichstellung der Geschlechter und auch für eine aktive Politik in diesem Bereich. Wir halten daher eine Einbindung dieses Anliegens in die geplante Europäische Menschenrechtsagentur für ein richtiges Signal und bekräftigen unsere Zustimmung, Geschlechtergleichstellungsfragen als eine wichtige Aufgabe der Agentur zu sehen, in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2006 (Bericht Kinga Gal).

Wir sind aber gegen die Schaffung von zusätzlichen selbständigen Einrichtungen, die auf ein Eigenleben von neuen teueren Bürokratien hinauslaufen, und lehnen angesichts der auch völlig offenen Finanzierungsfragen ungesicherte Finanzverpflichtungen in der vorgesehenen Höhe von rund 52 Millionen Euro ab.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Die EU hat zu viele Behörden und Agenturen. Dennoch stimme ich für die Schaffung dieses Instituts. Der Stand der Gleichstellung ist eine Katastrophe, insbesondere symbolisiert durch unzeitgemäße Vorschriften für den Elternurlaub, das vollständige Fehlen von geschlechtsspezifischer Bildung sowie die Tatsache, dass 83 % der Spitzenpositionen von Männern eingenommen werden. Es mag schon einige Millionen wert sein, diese Situation zu verändern zu versuchen, und zwar mit Hilfe eines Instituts, das das bereits vorhandene zur Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten ergänzt. Da kann es auch sinnvoll sein, ein Institut gegen die Diskriminierung der Mehrheit, die ja die Frauen bilden, einzurichten.

 
  
  

Bericht Papadimoulis (A6-0027/2006)

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. (EN) Dies ist ein ausgezeichneter Bericht. Uns allen ist schmerzhaft bewusst, dass sowohl in der EU als auch weltweit immer häufiger immer schwerere Naturkatastrophen auftreten. Allein in den letzten 15 Monaten wurden wir beispielsweise Zeuge der Tsunami-Katastrophe in Asien, des heftigen tropischen Wirbelsturms in Louisiana und Mississippi, der verheerenden Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien, der Schweiz, in Österreich, Deutschland und Frankreich, der Dürrekatastrophe in Spanien und Portugal und der Waldbrände, die in Portugal fast 180 000 Hektar Wald zerstört haben. Klar ist, dass Naturgefahren eine globale Bedrohung darstellen und globale Maßnahmen rechtfertigen.

Deshalb begrüße ich den Vorschlag für eine Verordnung des Rates und den Bericht des Europäischen Parlaments, und zwar insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung der Verhütung von Katastrophen in die Gestaltung der Reaktionsmechanismen der EU. Die Verhütung ist in jeder Hinsicht ebenso wichtig wie die Reaktion auf Naturkatastrophen, und ich begrüße die Aufnahme des Gedankens der Verhütung in den Bericht.

Ich teile ferner die Ansicht, dass Artikel 175 Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine klarere Rechtsgrundlage darstellt und unterstütze den Berichterstatter.

Ich teile die Ansicht, dass die Grundausrichtung des EU-Katastrophenschutzes auf der untersten Ebene ansetzen sollte und dass die Zuständigkeit für Katastrophenschutzmaßnahmen hauptsächlich bei den Mitgliedstaaten zu liegen hat.

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Die Parlamentarier der Christenunion und SGP sehen sich nicht imstande, der Empfehlung an den Rat für ein Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle zuzustimmen. Insbesondere befürworten wir nicht die Änderung der Rechtsgrundlage, die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Instruments, wodurch auch Vorbeugungsmaßnahmen finanziert werden können, und die Aufstockung der Mittel.

Speziell die Änderung der Rechtsgrundlage bedauern wir insofern umso mehr, als sich das Parlament in früheren vergleichbaren Abstimmungen für Artikel 308 als einzig richtige rechtliche Grundlage entschieden hat. Die Ausweitung der Definition von Artikel 175 des Vertrages, damit dieses Instrument in seinen Anwendungsbereich fallen kann, ist nicht der rechte Weg und kann lediglich als Mehrheitsposition im Parlament interpretiert werden, um seinen Einfluss auf Themen auszuweiten, die nach dem Vertrag nicht zu seinen Befugnissen zählen.

Außerdem sollten die finanziellen Auswirkungen des Einsatzes von Hilfsmannschaften nicht durch ein Gemeinschaftsinstrument geregelt werden, da dies eher eine Frage der Solidarität zwischen den Ländern ist.

 
  
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  David Casa (PPE-DE), schriftlich. (MT) Obwohl die Reaktion in Krisensituationen beträchtlich verbessert werden konnte, meine ich, dass noch immer sehr viel zu tun ist und wir gemeinsam Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir bestmöglich vorbereitet sind und diese Krisen vermieden werden können.

Wir sind uns sicher alle darin einig, dass wir mit unseren Anstrengungen zur Verhütung von Katastrophen nationalen Ausmaßes dazu beitragen, dass unseren Ländern und der Europäischen Union auch immense Kosten erspart bleiben, die aus unserer derzeitigen Politik resultieren.

Wir müssen bereit sein, sowohl Geld als auch Humanressourcen zu investieren, damit im Rahmen einer Studie die Orte und Regionen eindeutig aufgezeigt oder – was noch besser wäre – evaluiert werden können, bei denen das Katastrophenrisiko am größten ist.

So wären wir für alle Fälle gerüstet, und wie ich bereits sagte, würden wir nicht nur viele Millionen einsparen, sondern kämen auch unserer moralischen Pflicht nach, das Leben jener Menschen zu schützen, die in besonders stark gefährdeten Gebieten leben.

Meiner Ansicht nach sollten wir politisch den Weg weisen, damit jedes Land bei Projekten zur Verbesserung des Lebensstandards derjenigen, die in besonders gefährdeten Regionen leben, auf die Hilfe der Europäischen Union zählen kann.

Ich denke, Vorbeugen ist besser als Heilen. Deshalb müssen wir unsere Energien bündeln, damit wir für alle Fälle gerüstet sind.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Naturkatastrophen der jüngsten Vergangenheit wie beispielsweise Überschwemmungen, Dürrekatastrophen und Waldbrände, von denen nicht nur EU-Länder betroffen sind, sondern auch Länder außerhalb der EU – zu nennen wären u. a. der Tsunami in Asien und die Hurrikans in den USA – machen deutlich, wie wichtig wirksame Zivilschutzmechanismen sind.

Das von der Kommission vorgeschlagene Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle soll die Reaktionskapazität der EU im Bereich Zivilschutz verbessern und die Hilfeleistung bei Katastrophen maximieren. Die Frage der Verhütung von Katastrophen wird allerdings nicht angesprochen. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Bericht angenommen werden muss, da er dieser Frage Vorrang einräumt und vorsieht, dass die Verhütung in den Anwendungsbereich dieses Instruments aufgenommen wird.

Wir möchten ferner auf die Vorschläge zur integrierten Bewirtschaftung der Umwelt und natürlichen Ressourcen verweisen. Dazu zählen die Waldbewirtschaftung, die Bewirtschaftung von besonders stark überschwemmungsgefährdeten Gebieten, die Bewirtschaftung von Feuchtgebieten und anderen empfindlichen Ökosystemen sowie die Risikobewertung in städtischen Räumen. Darüber hinaus begrüßen wir die Tatsache, dass abgelegenen und isolierten Regionen, der Information der Öffentlichkeit und der Schulung der Beschäftigten des Sektors Vorrang eingeräumt wird.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der von der Kommission vorgelegte Text enthält einige gute Vorschläge für den Zivilschutz auf europäischer Ebene. Die Maßnahmen und Aktivitäten, die auf der Grundlage dieses Dokuments ausgelöst werden können, dürften sich bei der Notfallvorsorge und bei der Bewältigung von Katastrophen als sehr hilfreich erweisen.

Dank der im Parlament vorgelegten Änderungsanträge spielt jetzt auch die Vorbeugung in diesem Instrument eine wichtige Rolle. Das ist für die Erfüllung eines so wichtigen Zieles, wie es der Schutz von Gemeinden, der Umwelt und des Eigentums darstellt, von entscheidender Bedeutung.

In einem Land wie Portugal, in dem Jahr für Jahr Waldbrände und Dürrekatastrophen deutliche Narben hinterlassen, ermöglicht dieser Vorschlag die Ausbildung von Spezialeinsatzkräften, die Schaffung von Vorsorgemechanismen und die gemeinsame Nutzung von technischem Gerät und bewährten Verfahren mit Ländern, die diesbezüglich weiter sind als Portugal.

Daher befürworte ich den Bericht Papadimoulis und die Änderungen am Text der Kommission.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Es gibt gute Gründe dafür, dass die Mitgliedstaaten solchen Maßnahmen Vorrang einräumen, die die Gefahr des Auftretens von Naturkatastrophen verringern. Wir bezweifeln jedoch, dass die EU die herausragende Rolle spielen sollte, die ihr das Europäische Parlament in diesem Zusammenhang zuweisen will. Das Europäische Parlament strebt u. a. Folgendes an:

– Die EU soll eine aktive Rolle bei der Vorbeugung vor Katastrophen wie die bedrohliche Dürre in Spanien und Portugal und die Waldbrände in Südeuropa spielen.

– Die EU soll bei Katastrophen außerhalb der Europäischen Union eingreifen, u. a. durch Katastrophenschutzeinsätze usw.

– Die Haushaltsmittel für das Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument sollen für den Zeitraum 2007–2013 um 105 Millionen Euro (zusätzlich zum Vorschlag der Kommission) erhöht werden.

Unserer Ansicht nach ist das Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten. Viele Arten von Naturkatastrophen (wie Dürre und Waldbrände) treten immer wieder auf und sind vorhersagbar. Es sollte daher für die Mitgliedstaaten voll und ganz möglich sein, die Investitionen zur Vorbeugung vor solchen Katastrophen selbst zu tätigen.

Darüber hinaus verfügen die Vereinten Nationen bereits über ein System zur Unterstützung von Ländern, die von verheerenden Katastrophen und folgenschweren Unfällen heimgesucht werden. Anstatt eine parallele Struktur aufzubauen und damit unnötige Doppelarbeit zu riskieren, sollten sich die Mitgliedstaaten lieber an diesem System beteiligen. Aufgrund der oben angeführten Argumentation haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diese Verordnung gestimmt.

Ich begrüße die Verstärkung der Zivilschutzmaßnahmen der Europäischen Union für Katastrophenfälle. Dieses gemeinschaftliche Krisenreaktionsinstrument muss sichtbar, koordiniert und sehr reaktionsschnell sein. Denn im Falle einer Katastrophe geht es um einen Wettlauf mit der Zeit. Der Schlüssel für den Erfolg solcher Einsätze besteht in einer einwandfreien Koordinierung zwischen den einzelnen Akteuren.

Ich habe mit Änderungsvorschlägen den vorbeugenden Aspekt stärken wollen. So ist es zwar wichtig, in Katastrophenfällen reagieren zu können, doch noch wichtiger ist es, fähig zu sein, Katastrophen zu verhindern. Die Vorbeugung stellt ein wesentliches Element der Risikoverringerung dar. So werden beispielsweise Brände oft von Menschen verursacht. Daher ist ein Appell zur Wachsamkeit zusammen mit einem Verweis auf die möglichen Strafen ein nicht zu vernachlässigendes Vorbeugungselement.

Des Weiteren ist es vor der Aufstellung von Aktionsplänen erforderlich, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen materiellen und personellen Mittel vorzunehmen. Diese Bestandsaufnahme sollte von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

Schließlich müssen, da die Zuständigkeit für Zivilschutzmaßnahmen in erster Linie bei den Mitgliedstaaten liegt, diese gemeinschaftlichen Instrumente eine Ergänzung der von den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden durchgeführten Politik darstellen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Natürlich befürworten wir die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge, die u. a. die schwerpunktmäßige Einführung der Komponente „Prävention“ im Rahmen des Instruments als Schlüsselfaktor für die Verringerung des Risikos von Naturkatastrophen zum Gegenstand haben. Bezweckt werden damit auch ein Ausbau der Rolle der UNO bei der Katastrophenhilfe und die Unterstützung von Kommunen sowie die Gewährleistung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und des Kulturerbes.

Dabei macht die Debatte über die grenzüberschreitende Solidarität in Katastrophenfällen aber auch deutlich – und zwar auf höchst eindringliche Weise –, wie riesige Mengen an Ressourcen für das von den führenden kapitalistischen Mächten und dessen wichtigsten Protagonisten, den USA, betriebene Wettrüsten und die Militarisierung der internationalen Beziehungen vergeudet werden.

Man fragt sich, was erreicht werden könnte, wenn diese enormen für Militarisierung und Krieg bereitgestellten Finanzmittel umgeleitet werden könnten und der Prävention, der Katastrophen- und Soforthilfe sowie dem Wiederaufbau nach Katastrophen zugute kämen.

Wie viele Leben könnten erhalten und wie viel Leid, wie viel Verschwendung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ressourcen könnten vermieden werden, wenn die Entspannungspolitik in die internationalen Beziehungen Einzug hielte, Konflikte friedlich gelöst würden, es zur Abrüstung käme und die Beziehungen zwischen den Ländern und Völkern von effektiver Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil geprägt wären?

 
  
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  Caroline Jackson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen konservativen Abgeordneten teilen die Ansicht, dass es Notfälle großen Ausmaßes geben kann, in denen die Mitgliedstaaten europäische Solidarität in Form eines kollektiven Beitrags aus dem EU-Haushalt zum Ausdruck bringen möchten, um damit die Bemühungen eines einzelnen Mitgliedstaates oder mehrerer Staaten zu ergänzen. Deshalb stimmen wir für den Bericht insgesamt. Wir befürworten allerdings weder die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Rechtsgrundlage noch den Vorschlag, die Krisenreaktion auf Drittstaaten auszudehnen. Einer Erhöhung des Haushalts stimmen wir ebenfalls nicht zu. Wenn die EU weltweit auf Krisen reagieren soll, wäre kein noch so hoher Haushalt dafür ausreichend. Das Parlament sollte keine Hoffnungen wecken, die die EU nicht bereit ist zu erfüllen.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Fakten belegen, dass die armen Volksschichten die ersten Opfer des häufig verbrecherischen Mangels an adäquaten Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Naturkatastrophen sind.

Die riesigen Überschwemmungen in New Orleans töteten Tausende von Menschen, obwohl man wusste, wie vorbeugende Maßnahmen hätten ergriffen werden können, und obwohl man in der Lage war, sie zu ergreifen. Im Gegensatz dazu gab es in Kuba, wo die Regierung eine umfassende Prävention und einen universellen Schutz gewährleistet, keine Opfer.

Daher sind vorbeugende Maßnahmen notwendig, um die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wofür allein die Regierung verantwortlich ist, und nicht die NRO, und selbstverständlich müssen auch Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorschlag der Kommission lässt die Frage der Vorbeugung außer Acht, da sie sich sonst mit den sozialen und wirtschaftlichen Ursachen auseinander setzen müsste, die diese Folgen bewirken und verschärfen, und da sie sonst gezwungen wäre, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, die nach wie vor unzureichend sind.

Merkwürdig ist jedoch, dass Notfälle und die Notwendigkeit gemeinschaftlicher Solidarität im Falle von durch Natur, Industrie oder Technologie bedingten Katastrophen auch die Solidarität bei Terrorakten einschließen. Auf diese Weise wird der verabscheuenswürdigste Artikel der „Europäischen Verfassung“ über die Solidarität im Falle von Terroranschlägen durch die Hintertür eingeführt, denn die Definition des Terrorismus ist bekanntlich flexibel, und sie wird vom Europa zwangsvereinigenden Kapital den Umständen entsprechend angepasst und richtet sich hauptsächlich gegen die massive Volksbewegung und ihren Kampf gegen die volksfeindliche, repressive Politik der EU und der nationalen Regierungen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die EU hat vorausschauend und solidarisch auf Hilfeersuchen der Mitgliedstaaten in Katastrophenfällen reagiert. Dabei ist festzustellen, dass bei jüngsten Katastrophen wie der extremen Trockenheit und den Waldbränden in Portugal und Spanien deutlich wurde, dass die Stärkung der Zivilschutzmechanismen der Gemeinschaft unbedingt Vorrang haben sollte, bevor es zu weiteren Katastrophen kommt.

Der uns vorliegende Text stellt eine Verbesserung des Vorschlags der Kommission im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Instruments und die Aufstockung der Mittel für die Prävention, die Vorbereitung und Hilfe in Katastrophenfällen dar.

Ein weiteres Problem ist die Frage der Meeresverschmutzung. Wir müssen uns schließlich eingestehen, dass ein einzelner Küstenstaat nicht in der Lage ist, eine Umweltkatastrophe wie eine Ölverschmutzung großen Ausmaßes vor seiner Küste allein zu bewältigen.

Letztendlich sind wir eine weltoffene Union, deren Politik auf internationale Solidarität gerichtet ist. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, wenn andere Länder von Katastrophen betroffen sind, wobei in erster Linie die gegenseitige Hilfeleistung zwischen den Mitgliedstaaten der EU ausgebaut werden muss.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass uns diese Maßnahmen in die Lage versetzen werden, in angemessener Form auf Hilfeersuchen zu reagieren, und deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Die EU-Mitgliedstaaten sollten Strukturen aufbauen, um einander im Fall von Waldbränden und anderen Naturkatastrophen zu helfen. Dies sind typische Beispiele für Gebiete, auf denen eine internationale Koordinierung konstruktiv und notwendig ist. Das Parlament ändert auch die Rechtsgrundlage, was die Möglichkeiten einer Einflussnahme durch die Zivilgesellschaft verbessert.

Daher stimme ich für den Vorschlag, auch wenn ich zu der Minderheit gehörte, die gegen die Aufnahme von Terroranschlägen in den Vorschlag war und überstimmt wurde. Meiner Meinung nach tragen solche Anschläge einen völlig anderen Charakter als andere Katastrophen und erfordern ganz andere Instrumente zum Schutz davor, weshalb sie nicht unter den Fonds fallen sollten. Im Fall von Terrorakten sind andere Arten von Maßnahmen gefragt, die nur rein zivile Aspekte umfassen sollten, z. B. Hilfe beim Wiederaufbau nach einem Terroranschlag.

Vom Terrorismus sind in erster Linie Länder mit einer kolonialistischen Außenpolitik betroffen. Anstatt diese Politik zu ändern, was sie eigentlich tun sollten, wollen diese Länder sie zusammen mit ihren Folgen in alle EU-Mitgliedstaten exportieren. Nunmehr wird wahrscheinlich jedoch nur ein verschwindend geringer Teil des Fonds für diese Zwecke verwendet werden, so dass der Vorschlag dennoch akzeptabel ist.

 
  
  

Bericht Hamon (A6-0022/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der IWF gehört zu den Institutionen von Bretton Woods, die ebenso wie die Weltbank und das GATT/WTO-System zur Vertiefung der ungleichen Entwicklung zwischen dem Zentrum und der Peripherie der kapitalistischen Welt beitragen. Dies begünstigt die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen und fördert die vorherrschende neoliberale Ideologie, zu deren Zielen die Zurückdrängung des Staates, Privatisierungen und die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gehören, die wiederum Bestandteil der „Lissabon-Strategie“ sind.

Die Strukturanpassungspläne sind ein Versuch, die Wirtschaft der südlichen Länder der so genannten Markt- und Wettbewerbswirtschaft anzupassen, wobei die Märkte dieser Länder für ausländische Investoren und ökonomische Spezialisierungsmodelle geöffnet werden, von denen das Zentrum profitiert. Die katastrophalen wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Pläne sind wohl bekannt. Es kommt noch nicht einmal zu der von ihnen angeblich angestrebten vielgepriesenen Stabilisierung. Noch schlimmer ist, dass das internationale Währungssystem immer instabiler wird und immer häufiger Krisen auftreten.

Wir brauchen ein anderes Währungssystem, dessen Kern die UNO bildet und das auf gegenseitigem Vorteil und der Förderung der Entwicklung beruht. Die Reform des IWF ändert nichts an dessen Charakter, selbst wenn sie auf eine stärkere Einbeziehung der Entwicklungsländer abzielen würde, was nicht der Fall ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der zur verstärkten Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF aufruft. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, ist es unabdingbar, dass sich die einzelnen Mitgliedstaaten der EU auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Es gibt viele Schlüsselfragen wie beispielsweise die Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen ankommt.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die enge Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, sollten sich die Mitgliedstaaten meines Erachtens auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Dies entspricht dem Vorgehen in vielen anderen internationalen Organisationen wie der UNO. Es gibt Schlüsselfragen einschließlich der Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen am Verhandlungstisch ankommt.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP begrüßt die enge Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, sollten sich die Mitgliedstaaten nach Ansicht der EPLP auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Dies entspricht dem Vorgehen in vielen anderen internationalen Organisationen wie der UNO. Es gibt zahlreiche Schlüsselfragen wie beispielsweise der Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen am Verhandlungstisch ankommt. Eine Reduzierung der EU-Stimmen auf eine einzige könnte sich unter bestimmten Bedingungen deutlich auf das Gewicht der internationalen Meinung auswirken.

 
  
  

Bericht Hutchinson (A6-0013/2006)

 
  
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  Oldřich Vlasák (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gern begründen, warum ich gegen den Bericht gestimmt habe. Es handelt sich um einen überflüssigen und unausgewogenen Bericht, der nicht auf konkreten Ergebnissen beruht, sondern auf unbewiesenen Annahmen. Eine Verlängerung der Schutzfrist von fünf auf sieben Jahre ist nicht hinnehmbar und verstößt gegen den Grundsatz der Freizügigkeit. Wenn wir immer neue Vorschriften erlassen, anstatt die Beschränkungen für die Unternehmen abzubauen und den Arbeits- und Dienstleistungsmarkt zu liberalisieren, wird die Wirtschaft in der EU nicht an Fahrt gewinnen, sondern weiter auf der Stelle treten.

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten unterstützen im Großen und Ganzen den Bericht des Kollegen Hutchinson, haben aber folgende Auffassung zu Standortverlagerungen. Wir sind nicht der Ansicht, dass Mittel aus dem EU-Haushalt zur Verlagerung der Produktion verwendet werden sollten, da dies in der Praxis bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit hin und her verschoben wird und die Arbeitnehmer verschiedener Regionen gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten jedoch natürlich nicht alle Standortverlagerungen generell für falsch. Zur Entwicklung von Branchen müssen diese ihre Standorte verlagern können. Die Erhöhung des Ausbildungs- und Qualifikationsniveaus in einer Region oder einem Land kann Standortverlagerungen notwendig machen, damit diese Region entwickelt werden kann.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der Regionalentwicklung gestimmt, denn unsere Mitbürger müssen überzeugt werden, dass die Europäische Union Lösungen im Rahmen des gegenwärtigen tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Wandels zu bieten vermag und nicht die Ursache der Probleme ist.

Der schwer wiegende Charakter der mit Standortverlagerungen verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Fragen erfordert eine starke europäische Politik, um die notwendigen Veränderungen mit dem Kohäsionsziel zu vereinbaren. Ich möchte mit äußerster Zufriedenheit die Forderung nach Erfassung aller objektiven und prognostischen Informationen über das Phänomen der Standortverlagerungen hervorheben. Solche Informationen brauchen wir unbedingt, insbesondere für die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation über die Wirtschaftssektoren, die diesen zuweilen äußerst brutalen Veränderungen am stärksten ausgesetzt sind. Des Weiteren war es dringend erforderlich, die Regelung für gemeinschaftliche Beihilfen im Zusammenhang mit Unternehmensverlagerungen zu präzisieren, insbesondere durch Herstellung einer Bindung der Beihilfen an die Verpflichtung zur Produktion auf dem Unionsgebiet.

Ich begrüße ebenfalls die Forderung nach Einbeziehung von Sozialklauseln in internationale Verträge auf der Grundlage der als prioritär erachteten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Hutchinson über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung gestimmt, weil ich an den Beratungen im Ausschuss teilgenommen und zur Abänderung des Berichts beigetragen habe.

In diesem Bericht wird vorgeschlagen, vorzusehen, dass die Strukturfonds nicht mehr zur Förderung von Maßnahmen eingesetzt werden, die Standortverlagerungen beinhalten, welche in unseren Regionen hohe soziale Kosten verursachen.

Der Bericht schlägt die Einführung einer europäischen Strategie zur Bekämpfung von Standortverlagerungen sowie die Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle vor, um die tatsächlichen Auswirkungen von Gemeinschaftsbeihilfen auf Standortverlagerungen quantitativ erfassen zu können.

Es geht keinesfalls darum, wieder zu einer verwalteten Wirtschaft zurückzukehren oder den freien, unverfälschten Wettbewerb zu beeinträchtigen, der die Grundlage des Binnenmarktes darstellt. Es geht auch nicht darum, alle Unternehmen zu kontrollieren oder die Entwicklung der neuen Mitgliedstaaten zu verhindern. Es muss vielmehr hervorgehoben werden, dass die Strukturfonds Instrumente der Entwicklung und der sozialen Kohäsion sein müssen und nicht des Kampfes zwischen unseren Regionen. Denn es bestehen auch in den reichsten Ländern der Europäischen Union immer noch arme Regionen, in denen das Verschwinden von Arbeitsmöglichkeiten die Verzweiflung der betroffenen Arbeitnehmer hervorruft, zumal es oft keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.

 
  
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  Lena Ek und Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Eine immer stärker globalisierte Welt schafft neue Voraussetzungen, neue Probleme, die gelöst werden müssen, und neue Möglichkeiten, die genutzt werden können. Heute stimmt das Europäische Parlament über den Initiativbericht des Kollegen Hutchinson „Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung“ ab. Wir haben uns gegen den Bericht entschieden, da wir der Meinung sind, dass er in Bezug auf die Problematik der Standortverlagerung von Unternehmen den falschen Weg einschlägt.

Wir teilen die Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Haushaltsmittel der Union, u. a. aus den Strukturfonds, zur Finanzierung besserer Wettbewerbsbedingungen europäischer Unternehmen aufzuwenden, die kurz danach ihre Geschäftstätigkeit in Gebiete außerhalb der EU verlagern. Andererseits sollten aber weder Staat noch EU-Behörden in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen eingreifen und festlegen, was erforderlich ist, und auf diese Weise Unternehmen an vernünftigen Entscheidungen für ihr Überleben hindern.

Wir schaffen keine Vollbeschäftigung durch stärkere staatliche Kontrolle, sondern indem wir bessere Bedingungen für Unternehmen schaffen und neue Investitionen auf dem privaten Sektor fördern. Aus diesem Grunde können wir auch nicht für die weitere Einschränkung der Freizügigkeit von Unternehmen auf dem Binnenmarkt stimmen, wie sie in diesem Bericht vorgeschlagen wird. Zur Lösung dieser Probleme und der mit einem globalisierten Markt verbundenen Standortverlagerungen brauchen wir daher einen anderen Ausgangspunkt als diesen neuen, auf Wirtschaftspatriotismus setzenden Trend.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Hutchinson zu Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung gestimmt, denn darin wird unterstrichen, wie dringend es für die EU ist, die schwer wiegenden Auswirkungen von Unternehmensverlagerungen auf die betroffenen Bevölkerungsgruppen und Territorien zu berücksichtigen.

Es müssen Erkenntnisse über die Entwicklung dieser Erscheinung und ihre Auswirkungen gewonnen werden, was durch eine Beobachtungsstelle ermöglicht werden soll.

Doch erforderlich sind auch ein strengerer Rechtsrahmen innerhalb der EU sowie die Einbeziehung von Sozial- und Umweltklauseln im internationalen Handel.

Das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze muss im Mittelpunkt unserer politischen Ziele stehen. Dies ist unabdingbar, um die im Jahr 2000 festgelegten Ziele der Vollbeschäftigung und der Lissabonner Strategie zu erreichen, die wir ohne eine europäische Industriepolitik nicht erfolgreich realisieren werden.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht außerhalb des Legislativverfahrens behandelt eine wichtige Frage. Wir hätten uns jedoch für die mit diesem Thema verbundenen Fragen eine andere Formulierung gewünscht.

Unserer Ansicht nach können wir uns in die Standortverlagerung von Unternehmen in Drittländer außerhalb der EU nicht einmischen. In der Regel bestimmen Markterwägungen, wo in der Welt sich die Unternehmen letztendlich ansiedeln. Die EU-Mitgliedstaaten können sich in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den Gebieten Ausbildung, Qualifikation und Stabilität bemühen, im Wettbewerb zu bestehen.

Was die Standortverlagerung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union betrifft, müssen wir das Problem lösen, dass einzelne Mitgliedstaaten als Ergänzung zu den Strukturbeihilfen der EU diskriminierende Steuererleichterungen und staatliche Beihilfen anbieten. Das geschah 2002, als das Reifenwerk in Gislaved geschlossen wurde und das Unternehmen Continental statt dessen in ein Reifenwerk in Nordportugal investierte. Dass so etwas auf dem EU-Binnenmarkt möglich ist, betrachten wir als großes Problem.

In seiner Begründung schlägt der Berichterstatter auch die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Standortverlagerungen vor. Anstatt eine neue Beobachtungsstelle einzurichten, sollten wir der Kommission die Aufgabe übertragen, die im Ergebnis von Umstrukturierungen und diskriminierenden Steuersystemen erfolgenden Unternehmensschließungen zu beobachten.

Aus diesen Gründen stimmen wir gegen den Bericht. Wir halten diese Frage prinzipiell für wichtig, hätten uns aber eine Entschließung mit einem anderen Herangehen an dieses wichtige Thema gewünscht.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung war die einzig mögliche Entschließung, weil die vorherrschenden politischen Kräfte, also die Sozialdemokraten und die Rechte, durch Ablehnung der von uns vorgeschlagenen Änderungsanträge mit ihrem Kompromiss eine weitergehende Entschließung verhindern konnten. Wir haben folgende Vorschläge unterbreitet:

- Hervorhebung der Tatsache, dass das Ziel einer Standortverlagerung in den meisten Fällen darin besteht, Gewinne zu maximieren, sich Steuererleichterungen und finanzielle Fördermittel zu verschaffen und billige und ihrer Rechte beraubte Arbeitskräfte auszubeuten;

- Hervorhebung der Tatsache, dass Standortverlagerungen Teil der weltweiten Liberalisierung des Handels und der Deregulierung des Arbeitsmarktes unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation sind;

- Einrichtung eines Rechtsrahmens zur Regulierung, der u. a. folgende Aspekte vorsieht: die vertragliche Definition eines Mindestzeitraums von sieben Jahren, Garantien für stabile und dauerhafte Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaftsentwicklung, Sanktionen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen (Rückzahlung der gewährten Hilfe und Ausschluss von weiterer gemeinschaftlicher Hilfe) sowie Schutz der Arbeitnehmer durch Bereitstellung von Informationen und ihre Einbeziehung durch Gewährung von Mitspracherechten;

- Vorlage einer jährlichen Mitteilung über Standortverlagerungen und deren Auswirkungen.

Wir hoffen allerdings, dass das, was beschlossen wurde, auch umgesetzt wird.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Mit der Forderung nach Rückzahlung der europäischen Beihilfen durch Unternehmen, die ihre Standorte verlagern, greift der Bericht von Herrn Hutchinson einen der Vorschläge auf, die die Front national zu den Regionalwahlen in der Region Île de France in Bezug auf die vom Regionalrat vergebenen Zuschüsse gemacht hatte.

Die europäischen Organe beginnen allmählich zu begreifen, welche wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ihre politischen Entscheidungen haben. So sind zahlreiche unserer Unternehmen zu Standortverlagerungen gezwungen, weil die Beseitigung der Grenzen sie der Konkurrenz durch Produzenten aussetzt, die äußerst niedrige Personalkosten haben.

Um unsere Volkswirtschaften vor solchem Sozialdumping zu schützen und unser Sozialmodell zu bewahren, braucht es eine andere Politik, die die Wiederherstellung unserer Grenzen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen durch die Finanzierung unserer Sozialversicherung über eine soziale Mehrwertsteuer anstatt über Beiträge beinhaltet. Dazu wäre es erforderlich, dass die nationalen Regierungen ihre Steuersouveränität behalten.

Dies sind einige der vom gesunden Menschenverstand inspirierten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen, die verwirklicht werden könnten – allerdings nicht von dem gegenwärtigen Brüsseler Europa, dem die Franzosen im letzten Jahr eine Absage erteilt haben, sondern von einem Europa freier und souveräner Nationen.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Die VVD-Delegation war der Ansicht, gegen den Bericht Hutchinson über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung stimmen zu müssen, weil darin unumwunden Unterstützung für den Kommissionsvorschlag zur Einrichtung eines Globalisierungsfonds bekundet wird. Die VVD spricht sich entschieden gegen diesen Fonds aus, weil staatliche Interventionen in dieser Form im Widerspruch zum Binnenmarkt stehen. Sozialpolitik ist eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten selbst. Und obendrein existiert bereits ein europäisches System, das Möglichkeiten für die Umschulung von Arbeitnehmern vorsieht. Die bestehenden Europäischen Strukturfonds geben den Mitgliedstaaten nämlich die finanziellen Mittel für die Bildung und Umschulung ihrer Bevölkerung an die Hand. Ferner enthält der Bericht Hutchinson einige unnötige und beeinträchtigende bürokratische Bestimmungen, die die Niederlassungsfreiheit beschneiden, wodurch der Binnenmarkt an Dynamik einbüßt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Standortverlagerung im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung. Auf der Grundlage des Prinzips der Partnerschaft ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Kommission, Unternehmen, die nach Erhalt einer Finanzhilfe der Europäischen Union innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Hilfe ihre Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland verlagern, von der Förderung durch Strukturfonds auszuschließen.

In diesem Zusammenhang sollte die EU eine europäische Strategie zur Bekämpfung der Standortverlagerung einführen, die koordiniert mit allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, und eine Europäische Beobachtungsstelle für Standortverlagerungen mit der Durchführung von Studien, Evaluierungen und Kontrollen sowie der Vorlage konkreter Vorschläge für langfristige Vereinbarungen zur Beschäftigung und zur örtlichen Entwicklung beauftragen.

Angesichts der Zunahme der vom statistischen Effekt betroffenen Regionen in Schottland ist es jetzt wichtiger denn je, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass die bereitgestellten Mittel effektiv ausgegeben und die Frist des gesamten Programmplanungszeitraums eingehalten wird.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. (FR) Die Schaffung eines Binnenmarktes aus 25 Staaten mit stark unterschiedlichen Lohn-, Sozial- und steuerlichen Kosten musste zur Verlagerung der Unternehmen in die Länder mit den geringsten Produktionskosten führen. Das ist jetzt geschehen. Die zehn neuen Mitgliedstaaten ziehen die Unternehmen des „alten Europas“ und sogar in Mexiko angesiedelte US-Unternehmen an.

Dies ist um so schockierender, da sich diese Staaten eine attraktive Steuerlast leisten und dann ihre Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie ihre Straßen und andere Infrastrukturen von den westlichen Staaten bezahlen lassen, die mit den erhöhten Steuern zur Finanzierung der zehn neuen Länder wiederum ihre eigenen Produktionsprobleme verstärken.

Für Unternehmensverlagerungen in Länder außerhalb der Union gibt es eine grundsätzliche Lösung. Nämlich die Einführung von neuartigen Zollgebühren mit folgenden drei Charakteristika: Sie müssen in Abhängigkeit vom Gefälle der Produktionskosten zwischen den beiden betreffenden Ländern abstufbar sein. Weiterhin müssten sie rückzahlbar sein, indem die vom Exporteur zu zahlenden Zollgebühren in eine Gutschrift umgewandelt würden, die bei Käufen aus der Wirtschaft des Importeurs abgezogen werden kann. Anders ausgedrückt würde über die Zollgebühren dem Exporteur ein Ziehungsrecht auf die Wirtschaft des Importeurs geboten, was einen Multiplikationseffekt auf den internationalen Handel auslösen würde, von dem alle Seiten nur profitieren könnten.

Des Weiteren müssten sie anrechenbar sein, wenn der Importeur dem Exporteur eine Vergünstigung einräumen möchte. Die Zollgutschrift würde dann als „Matching Credit“ gelten, wie er im internationalen Steuerrecht bereits bekannt ist.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Meine Unterstützung für den Bericht beruht im Wesentlichen auf der Diagnose, während mit der verordneten Medizin meines Erachtens ein Weg eingeschlagen wurde, der sich größtenteils als erfolglos erwiesen hat.

Trotz dieser Einwände teile ich die im Bericht geäußerte Ansicht, dass wir uns nur allzu oft mit Standortverlagerungen befassen, nachdem sie vollzogen wurden. Das erscheint mir nicht nur als wenig sinnvoll, sondern ist auch ein Beleg für unsere gravierende Unfähigkeit, Entwicklungen rechtzeitig vorauszusehen. Deshalb meine ich, dass eine Reihe von Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden sollten, deren Ziel darin besteht, den Missbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern und die Verwendung öffentlicher Finanzhilfen im Falle von privaten Unternehmen, die nicht verantwortungsbewusst geführt werden, zu untersagen.

Ich bin allerdings nicht der Ansicht, dass einige Formen der Standortverlagerung vermeidbar sind. Auch stehe ich auf dem Standpunkt, dass diese Debatte nicht geführt werden kann, ohne sowohl die Vorteile als auch die Nachteile in Betracht zu ziehen. Anders gesagt, müssen wir neben der Zahl der Arbeitsplätze, die aufgrund der Marktöffnung verloren gegangen sind, auch die neu geschaffenen Arbeitsplätze berücksichtigen, von den Vorteilen für den Verbraucher ganz zu schweigen. Wir müssen verhindern, dass sich das „Gesetz des Dschungels“ durchsetzt, aber gleichzeitig dürfen wir vor einer notwendigen Entwicklung nicht einfach die Augen verschließen. Vielmehr sollten wir versuchen, sie maximal zu nutzen.

 
  
  

Bericht Matsakis (A6-0044/2006)

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der Abstimmung zum Bericht Matsakis über die Gemeinschaftsstrategie der Kommission für Quecksilber der Stimme enthalten und möchte erklären wieso. Ich bin von Haus aus Zahnarzt, und ich weiß, dass die Änderungsanträge, die ein sofortiges Verbot von Amalgam in der Zahnheilkunde fordern, aus vor allem wirtschaftlichen Gründen besonders in den neuen Mitgliedstaaten nicht umsetzbar sind. Zahnfüllungen aus anderem Material sind dreimal teurer, und ihre Verwendung würde die Krankenversicherungen in unvertretbarer Weise finanziell belasten. Gleichzeitig liegen weder eindeutige noch vollständige Angaben über die schädlichen Wirkungen von Amalgam vor. Natürlich sollten wir die Entsorgung von Dentalamalgamabfällen verbessern, aber wir sollten nicht den Einsatz von Amalgam durch Zahnärzte verbieten. Ich bin ferner der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten für die entsprechende Gesetzgebung verantwortlich sein sollten. Das ist auch die von der Slowakischen Zahnärztekammer vertretene Ansicht, und deshalb habe ich nicht für die Billigung des Berichts gestimmt.

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Die Parlamentarier der Christenunion und SGP können dem Entwurf einer Entschließung über eine Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber zwar zustimmen, möchten jedoch anmerken, dass Ausnahmen von dem Verbot der Verwendung von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten möglich bleiben sollten.

Eine dieser Ausnahmen sollte für die Herstellung klassischer Quecksilberbarometer gelten, wie in dem verabschiedeten Entschließungstext dargelegt. Für ihre Herstellung ist sehr wenig Quecksilber vonnöten, und die von ihm ausgehenden Umweltrisiken sind relativ gering, weil es in Glas eingeschlossen ist.

Mehrere kleine Unternehmen in der EU sind finanziell auf diese Herstellung angewiesen und müssten bei einem vollständigen Verbot mangels hinreichend geeigneter Alternativen schließen. Unserer Auffassung nach sollte die Produktion dieses europäischen Erbes in einer kontrollierten Umgebung weiterhin zulässig sein.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Sinn dieses Kommissionsvorschlags besteht darin, Lücken zu schließen und eine europäische Strategie für die nächsten Jahre vorzuschlagen, die die Produktion und Verwendung von Quecksilber in Europa betrifft.

Zu den wichtigen Punkten, die in diesem Bericht angesprochen werden, zählen die Einstellung von Quecksilberausfuhren, die Einstellung der Verwendung von Quecksilber in Messgeräten und in Zahnfüllungen aus Amalgam, die Kontrolle von Emissionen sowie Studien über die Auswirkungen von Quecksilber in Impfstoffen, was für die öffentliche Gesundheit von großen Nutzen sein könnte.

Die in Änderungsantrag 2 vorgesehene Lizenz schützt die Aktivitäten kleiner Produzenten, die unter kontrollierten Bedingungen tätig sind, museale Ausstellungsstücke, traditionelle Barometer sowie Gegenstände von historischem Wert. Änderungsantrag 6 sieht eine Vorziehung des Termins für die Einschränkung entsprechender Exporte vor. Das könnte sich als voreilig erweisen und Europa durch die Bevorzugung von Quecksilberexporteuren aus Drittländern schaden.

Ich befürworte den Vorschlag der Kommission und den Tenor des Berichtes Matsakis.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste unterstützt den Vorschlag für Maßnahmen zur Verringerung und schließlich zum Verbot von Quecksilberemissionen. Hierbei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Umweltproblem, für das eine gemeinsame und abgestimmte Strategie angebracht ist. Aus diesem Grund haben wir für diesen Bericht gestimmt.

Wir haben jedoch unsere eigenen Auffassungen zu einzelnen Punkten des Vorschlags des Europäischen Parlaments. So meinen wir beispielsweise, dass die Mitgliedstaaten voll und ganz in der Lage sind, selbstständig Aufklärungskampagnen über die mit der Quecksilberexposition verbundenen Gesundheitsrisiken durchzuführen. Ferner sind wir der Auffassung, dass es in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten und nicht der EU ist, die sozialen Folgen der Stilllegung von Quecksilberminen abzufedern.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt.

Wir brauchen eine konsequente Gemeinschaftsstrategie gegenüber Quecksilber. Allerdings bedeutet konsequent auch realistisch.

Das quecksilberhaltige Merthiolat wird als Konservierungsmittel in bestimmten Arzneimitteln, einschließlich Impfstoffen, verwendet. Es existieren rund eine Million Impfstoffdosen, bei deren Herstellung Merthiolat zur Dekontaminierung eingesetzt wird. Die entsprechende Menge beläuft sich auf 0,0000003 % des jährlich in Europa verwendeten Quecksilbers.

Daher wäre es angesichts der positiven Auswirkungen von Impfungen auf die Volksgesundheit, vor allem auch in den Entwicklungsländern, nicht gerechtfertigt, ein sofortiges Verbot der Verwendung dieses Erzeugnisses in Impfstoffen zu verhängen.

Trotzdem muss die Erforschung von alternativen Verfahren gefördert werden, um den Einsatz von Merthiolat künftig zu verringern oder ganz auszuschließen.

Ich verweise ebenfalls darauf, dass die Hersteller nach der Pharmagesetzgebung nachweisen müssen, dass ihre Erzeugnisse nicht umweltbelastend sind.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Gemeinschaftsstrategie im Hinblick auf die Auswirkungen von Quecksilber auf die Umwelt und den Menschen. Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, und es ist dringend geboten, dass die Verwendung und das Verbot dieses Stoffes anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse geregelt werden. Ich fordere die Kommission nachdrücklich auf, die Ergebnisse ihrer Untersuchung baldmöglichst vorzulegen.

 
  
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  Linda McAvan (PSE), schriftlich. (EN) Die Europaabgeordneten der Labour Party unterstützen die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für Quecksilber. Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die strengen Kontrollen unterliegen muss. Wir sind jedoch der Ansicht, dass Verbote bzw. Beschränkungen erst nach einem Dialog mit Betroffenen und nach einer gründlichen Folgenabschätzung eingeführt werden dürfen, wobei der Industrie ausreichend Zeit gegeben werden sollte, um sich auf die Veränderungen einzustellen.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Mein Abstimmungsverhalten zum Bericht Matsakis über eine Strategie der Kommission für den Umgang mit Quecksilber in der Umwelt erklärt sich daraus, dass die Kommission Bereiche benannt hat, die sie genauer untersuchen möchte, bevor sie weitere EU-Regelungen oder -Maßnahmen empfiehlt. Meines Erachtens ist Quecksilber eine hochgiftige Substanz, und deshalb befürworte ich die Strategie und die Folgenabschätzung der Kommission.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Mit der Annahme des Berichts meines Kollegen Marios Matsakis über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber am heutigen Dienstag hat das Europäische Parlament ein eindeutiges Signal an die internationale Gemeinschaft gerichtet: Für die giftigsten Chemikalien müssen strenge Regelungen gelten, und das Europa der 25 muss ein Beispiel setzen, indem es rasch ihren Export verbietet.

Dies wird künftig auch bei Quecksilber der Fall sein, einem für Menschen und Ökosysteme giftigen Schwermetall, bei dessen Export Europa den ersten Platz in der Welt einnimmt.

Ich begrüße insbesondere die Annahme von Ziffer 17 mit dem Vorschlag, die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ab Ende 2007 zu begrenzen. Damit bekräftigt das Parlament sein Votum vom 25. Januar 2005 zu meinem Bericht über den Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit, in dessen Ziffer 6 die Verwendung von sicheren Alternativen für den Einsatz von Quecksilber in Amalgam für Zahnfüllungen vorgeschlagen wurde. Hier hat sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt. Die menschliche Exposition muss auf das unbedingte Minimum beschränkt werden. Daher muss die Europäische Union auch dringend eine Lösung für die Behandlung der 12 000 Tonnen Quecksilberabfälle finden, die in den kommenden 15 Jahren in der Chloralkaliindustrie anfallen.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere. Quecksilber wurde als prioritär gefährlicher Stoff gemäß der Wasserrahmenrichtlinie eingestuft und verzögert zudem mikrobiologische Vorgänge im Boden.

Quecksilber ist ein persistenter Stoff und kann sich in der Umwelt zu hochtoxischem Methylquecksilber umwandeln, das auch enorme negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Zahnmedizinisches Amalgam, das über zahnmedizinische Operationen und Krematorien freigesetzt wird, ist eine signifikante Quelle von Quecksilberemissionen.

Daher ist es nötig, dass die zahnmedizinischen Amalgamabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Verwendung von Quecksilber in zahnmedizinischem Amalgam ist ein heißes Thema. Der Ansatz, dass alle potenziellen Gefahren bei der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam zu prüfen sind, ist zu unterstützen. Entsprechend den Prüfungsergebnissen sind Maßnahmen zu setzen.

 
  
  

Bericht Paasilinna (A6-0036/2006)

 
  
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  Nina Škottová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen machen, um Ihnen zu erklären, warum ich gegen den Bericht von Herrn Paasilinna über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung gestimmt habe. Zu den Zielen der Initiative i2010 gehören Innovation und Investitionen in die Forschung. Zu meinem Erstaunen musste ich aber feststellen, dass der Bericht das Thema Forschung nur streift und dieser Frage nicht die ihr gebührende Aufmerksamkeit widmet. Die Forschung wird nur im Zusammenhang mit der Förderung von Forschungsvorhaben zu einzelnen Technologien erwähnt.

Andererseits bewirkt aber die Forschung in allen Tätigkeitsfeldern eine Nachfrage nach Informations- und Kommunikationstechnik. Mir scheint im Bericht gerade dieser Gesichtspunkt des Feedbacks zu fehlen, der sich aber im Rahmen der Lissabon-Strategie als Motor des Wirtschaftswachstums und des Beschäftigungsaufbaus erweisen kann. Der beiläufige Hinweis auf das Siebente Rahmenprogramm entspricht nicht der Bedeutung dieses Programms für Wachstum und Beschäftigung. Qualifikationen auf dem Gebiet der digitalen Technologien gelten heutzutage als Schlüsselkompetenzen, die es im Zeichen des lebensbegleitenden Lernens immer weiter auszubauen gilt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Wir wollen nun also mit neuen Initiativen den digitalen Ausbau vorantreiben. Digitale Bibliotheken und Fahrtenschreiber, biometrische Pässe und E-Government sollen wahre Wunder bewirken. Der Anteil der Informations- und Kommunikationstechnologie von 40 % am Produktivitätswachstum ist ja tatsächlich beeindruckend.

Angesichts dieser Euphorie rund um die neuen Technologien dürfen wir allerdings die Realitäten nicht vergessen. Auch wenn der digitalen Branche wieder gute Wachstumsprognosen winken, wird diese mehr Arbeitsplätze abbauen als neue schaffen. Denn gerade der Hightechbereich ist besonders mobil, verlegt in die östlichen Mitgliedstaaten und dann schließlich in Länder wie Indien und China.

Einmal mehr werden sich hier die Träume der EU von den Großkonzernen als Jobmaschine nicht erfüllen. Erfreulicherweise aber rüstet der Mittelstand immer mehr nach. Mittelständische Betriebe rüsten diesbezüglich auf, um produktiver und wettbewerbsfähiger zu werden und neue Märkte zu erschließen. Diesen mittelständischen Betrieben werden wir verstärkt Unterstützung zukommen lassen müssen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung gestimmt, denn ich bin der Überzeugung, dass der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt ist. Die Verwendung dieser Technologien betrifft faktisch alle Bereiche, d. h. Technik, Verwaltung, Handel, Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen usw. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass für alle Einwohner der Europäischen Union Chancengleichheit beim Zugang zu diesen Technologien herrscht, und zwar zu Kosten, die einem normalen Marktpreis entsprechen. Ich begrüße die Absicht, die digitale Kluft zu bekämpfen, und es ist angebracht, darauf zu verweisen, welche Chance die Europäische Union für die Anwendung einer kohärenten Politik vertan hat, als die UMTS-Lizenzen (UMTS – Universal Mobile Telecom System) für die dritte Mobilfunk-Generation zu jämmerlichen Bedingungen im Vergleich zu den von dieser Technologie gebotenen Möglichkeiten für politische Kohärenz versteigert wurden. Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen. Ich befürworte voll und ganz die Notwendigkeit von Investitionen zugunsten von Forschung und Innovation in diese Technologien, die bedeutende Triebkräfte für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung darstellen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind enttäuscht darüber, dass die von unserer Fraktion, der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, zu diesem Bericht vorgelegten Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Das Ziel unserer Änderungsanträge bestand darin, den freien Zugang zu Technologie und Wissen sowie den freien Wissensverkehr und -austausch zu garantieren und die Rolle des geistigen Eigentums beim freien Wissensverkehr und bei der Verbreitung von Wissen zu stärken. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nur eine Elite Zugang zur wissensbasierten Gesellschaft hat.

Der Bericht sieht die Fortsetzung der Politik der Liberalisierung und den Einsatz der Kommunikation zur Vermittlung „europäischer Ideen und Werte“ vor. Dies heißt, dass die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu einem weiteren Propagandainstrument der EU ausgebaut werden soll.

Obwohl im Bericht auf die Rolle der IKT bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts verwiesen und zugleich davor gewarnt wird, dass die neue Technologie zu einer Vertiefung der sozialen Ausgrenzung beitragen kann, lässt man es dabei bewenden und präsentiert keine Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung.

Wir haben uns aufgrund der Widersprüche im Bericht der Stimme enthalten.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze den Tenor des Berichtes Paasilinna und bin mir des bedeutenden Beitrags bewusst, den die IKT zur Erreichung der Ziele von Lissabon leisten können. Die Einführung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer lehne ich jedoch ab, weil meines Erachtens der Grundsatz der Subsidiarität gelten und Entscheidungen in Bezug auf die Besteuerung auch künftig auf nationaler Ebene getroffen werden sollten.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte Herrn Paasilinna zu diesem wichtigen und aktuellen Bericht über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung, den ich uneingeschränkt unterstütze, beglückwünschen. Besonders begrüße ich die Forderung nach der baldigen Annahme des 7. Forschungsrahmenprogramms und des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für 2007-2013, die beide die Bereitstellung hinreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung gewährleisten sollen.

Diese beiden Programme werden zur Förderung des Unternehmergeistes und einer Kultur des Unternehmertums in der EU beitragen, die für die regionale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind, da sie die „digitale Ausgrenzung“ beenden und KMU bei der Entwicklung innovativer Projekte unterstützen werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der im Juni 2005 in die Wege geleitet wurde, um Wachstum und den Arbeitsmarkt in der Informationsgesellschaft und der Medienindustrie anzukurbeln.

Der Bericht verfolgt drei Hauptziele, und zwar erstens die Förderung eines Informationsraums ohne Grenzen, zweitens die Förderung der Innovation durch Investitionen und Forschung und drittens geht es darum, die IKT für jedermann in allen Teilen der EU zugänglich zu machen.

Trotz Bedenken bezüglich weiterer Regulierungen halte ich die Tatsache, dass i2010 allen Bürgern helfen dürfte, die digitale Kluft zu überbrücken und soziale und regionale Ungleichgewichte abzubauen, für ermutigend.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht enthält zwei zentrale Überlegungen, die mich veranlasst haben, für ihn zu stimmen, obwohl ich mit anderen Punkten nicht konform gehe.

Einerseits müssen wir meines Erachtens unbedingt erkennen, dass sämtliche Aussagen zu neuen Technologien auf den bisherigen Erfahrungen beruhen. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringen wird; wir wissen lediglich, dass die Entwicklung rasant verlaufen und Neues hervorbringen wird. Folglich sollte der Zweck dieser Regelung darin bestehen, einerseits die Märkte für den Wettbewerb zu öffnen und andererseits die Investitions- und Innovationstätigkeit zu fördern. Die europäische Wirtschaft wird sich nur dann im Wettbewerb behaupten können, wenn sie innovationsgetrieben ist und sich an der nahen Zukunft und nicht am Ist-Stand orientiert.

Andererseits teile ich die Besorgnisse in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit. Die sich herausbildende Gesellschaft birgt die Gefahr, dass sie sich zu einer Gesellschaft entwickelt, in der alles und jeder ständig überwacht wird, und das wäre im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheiten eine moderne Tragödie großen Ausmaßes.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass Innovationen und vor allem neue Technologien für die demokratische Umwälzung der modernen Gesellschaft gesorgt haben, und das ist etwas, das wir begrüßen, bewahren und fördern sollten.

 
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