Presidente. Segue-se o período de perguntas (B6-0013/2006).
Foram apresentadas as seguintes perguntas ao Conselho.
Primeira parte
Pergunta nº 1 do Eoin Ryan (H-0110/06)
Assunto: Figuras da oposição etíope
Encontram-se actualmente detidas 131 das principais figuras da oposição etíope, incluindo 10 membros eleitos do Parlamento da Etiópia, para além de professores, juízes e jornalistas.
Poderá o Conselho dar a conhecer as medidas que tomou para chamar a atenção das autoridades etíopes para tão graves injustiças, à luz do facto de estas detenções constituírem uma violação do Direito internacional e de a União Europeia ser o maior dador mundial no contexto das ajudas internacionais canalizadas para a Etiópia?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zur Frage des Abgeordneten Ryan über die Oppositionellen in Äthiopien möchte ich namens des Rates Folgendes sagen:
Der Rat verfolgt die Lage inhaftierter Oppositionsführer, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, Zeitungsverleger und Journalisten sehr aufmerksam. Nach deren Verhaftung hat die Europäische Union am 6. November des Vorjahres eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Besorgnis zum Ausdruck bringt und zur Freilassung aller politischen Gefangenen aufruft. Außerdem forderte die EU die sofortige Freilassung aller Verhafteten, gegen die nicht in einem ordentlichen, gewissen Mindeststandards entsprechenden Verfahren Anklage erhoben wurde. Ebenso forderte sie, dass alle Inhaftierten das Recht haben sollten, Besuch ihrer Angehörigen und des Internationalen Roten Kreuzes und/oder anderer geeigneter Vertreter der internationalen Völkergemeinschaft zu empfangen. Eine gemeinsame Erklärung der Botschafter der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 6. November 2005 in Addis Abeba enthielt eine ähnliche Forderung.
Seit den Festnahmen Anfang November 2005 haben Vertreter der Europäischen Union den Fall dieser Inhaftierten regelmäßig gegenüber der äthiopischen Regierung und auch direkt bei Premierminister Meles Zenawi im Rahmen des politischen Dialogs mit Äthiopien gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zur Sprache gebracht. Die diplomatischen Vertreter der Europäischen Union in Addis Abeba sind übereingekommen, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit als Kernstück des politischen Dialogs mit Äthiopien zusammen mit der Forderung zur Sprache zu bringen, alle nach den politischen Demonstrationen vom Juni und vom November festgenommenen Gefangenen freizulassen und ihren Angehörigen und Anwälten sowie humanitären Organisationen den Zugang zu ihnen zu garantieren.
Bei dieser Gelegenheit darf ich erwähnen, dass ich selbst in Gesprächen mit Lord Triesman und mit Minister Hilary Benn diese Fragen besprochen habe, weil wir wissen – und ich habe es erwähnt –, dass gerade die verschiedenen Schritte, die während der britischen Präsidentschaft gesetzt wurden, hier von großer Bedeutung waren und ich selbstverständlich darauf Wert lege, dass hier eine Kontinuität stattfindet.
Außerdem sind die diplomatischen Vertreter übereingekommen, darauf zu drängen, dass die Angehörigen der Inhaftierten über deren Verbleib informiert werden und diese selbst Zugang zu Rechtsbeistand und eine menschenwürdige Behandlung erhalten.
Eine andere Priorität, der wir uns in besonderem Maße widmen, besteht darin, die lokale und internationale Beobachtung der Prozesse gegen führende Oppositionelle und andere Personen zu gewährleisten. In dieser Hinsicht wird beabsichtigt, dass ein Beobachter, der den EU-Vertretern in Addis Abeba Bericht erstattet, den Prozess gegen die Oppositionsführer Hailu Shawel und andere Personen verfolgt.
Die Europäische Union wird diese Fragen weiterhin gegenüber der äthiopischen Regierung ansprechen und die Lage der Inhaftierten mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.
Eoin Ryan (UEN). – I am slightly disappointed in the answer to the question. Our policy on development aid focuses on good governance and respect for human rights and it certainly does not seem to be the case here. If you look at the fact that we gave approximately EUR 900 million to Ethiopia between 2002 and 2005, we do not seem to be getting any respect for human rights in that country. A lot of talking is going on, but there is very little action.
I would like to raise the specific case of Berhanu Nega, the elected Mayor of Addis Ababa. What is happening to him and has that case been raised by the Council?
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. On the supplementary question, as the honourable Member knows and as we all know, Ethiopia is one of the poorest countries in the world. Parts of the country, in particular in the south, suffer under great strain; there is a shortage of food and we have an obligation to help the population.
We believe that development aid and development cooperation for the poor of the country should not be used as a means of pressure against the government and should not lead to punishment of the population. That is why the European Union does not withhold development cooperation funds but now channels them differently. That is the point we should bear in mind.
So we are reflecting on how we should proceed. We are reducing the part of our aid that goes to the government directly and trying to find ways and means of channelling those funds directly to the population, where it is needed.
On 13 and 14 March, there will be a conference in Paris in which the future of development aid for Ethiopia will be discussed and new ways will be found to help the poor people of Ethiopia directly, without channelling those funds directly to the government.
As to the case that Mr Ryan mentioned, I have no specific information; I will certainly look into it and will let you know the result of our inquiries.
Ana Maria Gomes (PSE). – Why is Ethiopia one of the poorest countries in the world, as you said? It is because of the nature of the political regime, which distrusts civil society even to channel food aid, as I witnessed when I was the chief election observer in Ethiopia. It is also because it is a country where 85% of the population are peasants: they do not own land and therefore have no incentive to produce.
Did yesterday’s and today’s donors meetings take into consideration the conclusions of the European Union election observation mission, that the elections failed to respect the principles for genuine democratic elections, and which highlighted the reasons for such failure? Why has the Council ignored this Parliament’s calls in three resolutions to enter into dialogue ...
(The President cut off the speaker)
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. I am sorry, but I did not understand the last part of your question.
As I said, we are very much aware of the political and social circumstances in the country. I can assure you that we take them very much into account. I can also assure you that the conference that is now taking place has all the information relating to the political, social, economic and financial situation in Ethiopia.
David Martin (PSE). – I agree with the Council that you cannot allow the poor people of Ethiopia to suffer for the inadequacies of their government.
How will the Council support civil society in delivering aid within Ethiopia? It is clear we should not be channelling any funds through the Ethiopian Government but we should continue to encourage NGOs to be involved in Ethiopia. However, they need logistical support to be successful there. How will the Council assist NGOs in Ethiopia?
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. There are a number of ways and means in which the Council can and does act. We are very interested in – and want to support – the democratisation process in Ethiopia.
I should like to mention briefly some of the instruments that we are using, one of which is the question of parliamentary procedures. We looked into them and took them into consideration. We have conducted a number of studies and want to help the parliament to improve its parliamentary procedures in order to enhance the possibilities of the opposition parties and to raise those procedures to international standards. In that connection, we are also trying to design programmes and projects to educate parliamentarians.
We are helping with logistical support for the expansion and construction of a parliamentary infrastructure. The parliament, as far as I know, has no facilities for the opposition parties. They have no technical means of communication, so we are trying, together with the UNDP, to design projects which would be helpful in that respect.
We are also helping the parliamentarians – in particular those from opposition parties – to travel to other parliaments to gain experience: to the parliaments of, for example, India, the United Kingdom and the United States. As you will know, the party landscape in Ethiopia is still very young, very underdeveloped, and we are trying to introduce those inexperienced parliamentarians to more traditional parliaments so that they can learn from them.
We are helping to reform the National Election Board, a very interesting initiative in my view. Our ambassadors in Ethiopia are working on that to ensure that the National Election Board corresponds to international standards.
Pergunta nº 2 do Cecilia Malmström (H-0148/06)
Assunto: Apoio à democracia no Irão
Os desenvolvimentos políticos no Irão são muito preocupantes. As forças reaccionárias e antidemocráticas, representadas pelos mulhahs, reforçaram o seu poder com a eleição de Mahmoud Ahmandinejad para a presidência. É pois, neste momento, imperioso que a comunidade internacional, incluindo a UE, apoie as forças democráticas que actuam no Irão. É necessário aumentar a pressão sobre aqueles que detêm o poder político a propósito das violações dos direitos humanos, do apoio económico às organizações terroristas e do desenvolvimento de armas nucleares. Na semana passada, o Ministro dos Negócios Estrangeiros dos EUA revelou que a administração americana iria solicitar uma dotação suplementar de 75 milhões de dólares para promover a democracia no Irão. Uma parte significativa dessa verba será investida na rádio e na TV direccionadas para a população do Irão. Estão igualmente a ser desenvolvidos esforços significativos para chegar à população iraniana através da Internet. Os EUA tencionam ainda aumentar significativamente o apoio à estação de rádio FARDA que, nos noticiários que difunde no interior do Irão, assume uma posição crítica em relação ao regime.
Que medidas tenciona o Conselho adoptar a nível da UE para reforçar as estações de rádio e de televisão independentes, assim como outras forças democráticas no Irão?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Der Rat ist sich darüber einig – das kommt auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. November 2005 zum Ausdruck –, dass es wichtig ist, politische Reformen im Iran zu unterstützen, Menschenrechte und die Demokratie zu fördern. Es liegt auf der Hand, dass es der Wunsch der Europäischen Union ist, dass sich der Iran zu einer Gesellschaft entwickelt, in der die Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte in vollem Umfang gewahrt werden, in der demokratische Werte und Meinungsfreiheit sich entfalten können und in der es keine Diskriminierung, sondern Gleichbehandlung und Chancengleichheit gibt.
Es ist uns aber auch klar, dass die Umsetzung dieses Ziels eine nachhaltige und langfristige Bemühung und Geduld erfordern wird. Der Rat hat in der Vergangenheit versucht und wird es auch in Zukunft tun, politische Reformen zu fördern, und zwar durch Unterstützung verschiedener Stellen und Organisationen im Iran, einschließlich der iranischen Zivilgesellschaft. Zu diesem Zweck wurde der umfassende politische Dialog der Europäischen Union wieder aufgenommen, und wir sind auch sehr bestrebt, dass es wieder zu einem sinnvollen, konstruktiven Menschenrechtsdialog kommt. Die Europäische Union sucht derzeit nach dem besten Weg, um die politischen Reformen und die Demokratie im Iran zu unterstützen. Diese Überlegungen beziehen sich auf die Stärkung der Rolle der Medien und der demokratischen Kräfte.
Cecilia Malmström (ALDE). – Herr talman! Herr minister, tack så mycket för detta svar.
Tyvärr fungerar inte dialogen om mänskliga rättigheter i Iran. Det har inte skett någonting. De övergrepp som sker idag i Iran mot de mänskliga rättigheterna är oerhört omfattande. Det är en regim som kränker de flesta mänskliga rättigheter. Detta kommer lite grann i bakgrunden när vi diskuterar det naturligtvis oerhört angelägna kärnvapenprogrammet.
Jag tror att det krävs en genomtänkt strategi för hur man skall hantera detta i Iran och jag undrar om man kanske kan använda erfarenheterna från när vi stödde den vitryska oppositionen genom att sända på vitryska från Europa in till oppositionen. Jag undrar om det är något man kan dra erfarenhet av.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Abgeordnete, wir sind uns bewusst, dass wir nicht alles auf einmal bewirken können, so gerne wir das täten. Aber wir glauben, dass der Dialog dennoch die einzige Alternative ist, die wir haben, denn der Abbruch eines Dialogs und sozusagen "die Bestrafung der Zivilgesellschaft" ist sicherlich keine Option.
Es ist sicherlich enttäuschend, dass der Menschenrechtsdialog seit Juni 2004 nicht mehr stattgefunden hat. Daher wurde auch der Iran im November des Vorjahres bereits vom Rat Allgemeine Angelegenheiten aufgefordert, Schritte zur Wiederaufnahme substanzieller Gespräche im Rahmen des Dialogs zu unternehmen. Ich kann Ihnen sagen, Frau Abgeordnete, dass der Iran in den letzten Wochen durchaus Interesse gezeigt hat, diesen Dialog wieder aufzunehmen. Die Europäische Union macht dies allerdings von gewissen Rahmenbedingungen abhängig, denn nur ein Dialog um des Dialogs willen ist nicht zweckmäßig.
Wenn es uns gelingt, die Rahmenbedingungen festzusetzen, die einen sinnvollen Dialog erlauben, die auch eine Unterstützung der Zivilgesellschaft erlauben, werden wir diesen Dialog gerne wieder aufnehmen. Wir hoffen, dass es bereits unter österreichischem Vorsitz gelingen wird, diesen hoffentlich sinnvollen und zweckmäßigen Dialog wieder aufzunehmen.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – The question is specifically about strengthening democratic forces in Iran. One of the larger democratic forces in Iran is called in English the People’s Mujahedin. It is currently on the EU terrorist list, presumably because the Government of Iran put it there.
I should like to ask the President-in-Office to consider raising in the Council the issue of whether this anomaly can be removed at an early stage.
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. I can assure the honourable Member that not only will I consider bringing it to the attention of the Council, I will bring it to the attention of the Council.
David Martin (PSE). – I was pleased to hear the Council’s response, because megaphone diplomacy is not going to work in the case of Iran.
When George Bush made his famous speech, naming Iran as part of the ‘axis of evil’, Iran was part of the Nuclear Non-Proliferation Treaty. It is now no longer part of that treaty, partly because it feels exiled from the rest of the world. If you treat people as evil, they will act as if they are evil.
Will the Council assure us that it will continue dialogue with Iran but not get involved in the internal politics, not – as some of my colleagues have suggested – backing individual political parties, but opening up Iran to wider discussion? EU backing for a single political party would be death to that party inside Iran.
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. I thank the honourable Member for the encouragement. We are trying to carry on a dialogue that is meaningful and not respond in a way that would shut the door on the possibility for dialogue. I can assure you that we will continue in this way.
Pergunta nº 3 do Panagiotis Beglitis (H-0150/06)
Assunto: Decisão do Governo israelita de construir uma linha de eléctrico entre a colónia (ilegal) de Pisgat Ze'ev, em Jerusalém-Este e o centro de Jerusalém-Oeste
O Governo israelita decidiu recentemente construir uma linha de eléctrico entre a colónia (ilegal) de Pisgat Ze'ev, em Jerusalém-Este e o centro de Jerusalém-Oeste. Tal decisão, que se insere no contexto da estratégia de anexação "de facto" dos territórios palestinianos a Israel, constitui flagrante violação dos princípios do direito humanitário internacional, em geral, e da Quarta Convenção de Genebra, em particular, bem como das decisões "ad hoc" do Conselho de Segurança das Nações Unidas. Há que salientar que duas empresas francesas, Alstom e Connex, já confirmaram a sua participação no projecto em causa.
Quais são as medidas que o Conselho tenciona adoptar em relação às autoridades israelitas, as quais, de forma imperturbável, continuam a violar o direito internacional?
Por que razão não se serve o Conselho do quadro do Acordo de Associação e de Cooperação UE-Israel a fim de adoptar medidas com vista a pôr termo às colonizações ilegais?
Quais são as iniciativas que o Conselho pretende tomar junto da França e do Governo francês para impor a observância das normas do direito internacional pelas empresas que participam nas obras de construção da linha de eléctrico acima referida?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zur Anfrage von Panagiotis Beglitis möchte ich Folgendes sagen:
Die unzweideutige Haltung der Europäischen Union zu allen völkerrechtswidrigen Aktivitäten Israels in den palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems hat nach wie vor Bestand und wird in den ständigen politischen Kontakten zwischen der Europäischen Union und Israel auf allen Ebenen immer wieder, regelmäßig, mit Nachdruck und deutlich zur Sprache gebracht. Zur Verfolgung dieser politischen Linie nutzt die Europäische Union das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel, das derartige Kontakte vorsieht, sowie den Aktionsplan EU-Israel, der Anfang 2005 im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart wurde. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Das hat sich erst bei den letzten zwei Gelegenheiten wieder gezeigt, die bestanden, um den Nahost-Friedensprozess und die Situation im Nahen Osten zu diskutieren, nämlich beim letzten Rat Allgemeine Angelegenheiten und beim informellen Außenministertreffen, dem so genannten Gymnich-Treffen in Salzburg am vergangenen Wochenende. Die Europäische Union und alle Außenminister verfolgen weiterhin diese Linie der Fairness und der deutlichen Worte auch gegenüber Israel, wenn es darum geht, nach unserer Meinung völkerrechtswidrige Aktivitäten aufzuzeigen.
Παναγιώτης Μπεγλίτης (PSE). – Κύριε Πρόεδρε, θα ήθελα να ευχαριστήσω τον εκπρόσωπο της Αυστριακής Προεδρίας, αλλά θέλω ταυτόχρονα να εκφράσω τη λύπη μου για τον γραφειοκρατικό τρόπο με τον οποίο απάντησε ως εκπρόσωπος της Προεδρίας στην ερώτησή μου για ένα θέμα που πραγματικά συνιστά παραβίαση των αρχών του διεθνούς δικαίου και του Καταστατικού Χάρτη του ΟΗΕ.
Πραγματικά, δεν αντιλαμβάνομαι, κύριε Υπουργέ, τη διπλή γλώσσα που χρησιμοποιεί η Ευρωπαϊκή Ένωση απέναντι στους Παλαιστινίους και το Ισραήλ. Δεν βλέπω καμία δήλωση, καμία λήψη μέτρων για τη συνέχιση των εποικισμών στα κατεχόμενα παλαιστινιακά εδάφη. Δεν βλέπω καμία αντίδραση της Ευρωπαϊκής Ένωσης για τη δήλωση του Πρωθυπουργού του Ισραήλ, κυρίου Ομπρέτ, ότι θα διαμορφώσει μονομερώς τα σύνορα του Ισραήλ μέχρι το 2010.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Es tut mir Leid, wenn der Abgeordnete meine Antwort als bürokratisch empfunden hat – dies war nicht meine Absicht. Ich glaube, ich war sehr deutlich. Ich habe gesagt, dass der Rat auf allen Ebenen und bei allen Gelegenheiten in jenen Fällen, in denen wir der Auffassung sind, dass völkerrechtswidriges Verhalten vorliegt, dies auch sagt und daraus kein Hehl macht.
Wir haben – um nur einige Beispiele zu nennen – sehr deutlich gesagt, dass unserer Meinung nach die Mauer, die Trennbarriere dort, wo sie auf palästinensischem Gebiet errichtet wird, nicht dem internationalen Recht entspricht. Wir haben die Siedlungspolitik sehr deutlich kritisiert und tun dies immer wieder. Wir werden das auch weiter tun. Ich hoffe, dass Sie das nicht als bürokratisch empfinden. Wir tun es auch nicht in einer bürokratischen Weise, wir tun es durchaus in einer sehr politischen Weise.
James Hugh Allister (NI). – Since the EU relishes and promotes cross-border infrastructural projects within its own territory, would it not be incongruous and wrong for it to object to such a project in Israel, since improved communication links can only bring cohesion and social and economic betterment to those disparate territories?
Hans Winkler, President-in-Office of the Council. Yes, I would agree that we should encourage and support all people-to-people contact and all infrastructural measures that promote such contacts. However, they have to be in line with recognised rules of international law. That is exactly the policy of the European Union. We encourage those contacts and projects that are in line with international law, and we criticise when they are not in line with international law.
Jonas Sjöstedt (GUE/NGL). – Herr talman! Som det påpekas i frågan så bidrar företag från EU till infrastrukturprojekt på ockuperat område. Det är ett projekt som uppenbart strider mot internationell rätt och internationell humanitär lagstiftning. Dit hör exempelvis den spårvagnsförbindelse som går ut till bosättningar och den nya järnväg som byggs till Jerusalem och som dras över den ockuperade Västbanken. Det franska företaget Connex bidrar till det bygget. Vad anser ministerrådet om att EU-företag deltar i denna folkrättsvidriga verksamhet?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Diese Frage, ob sich die Europäische Union an Unternehmen beteiligen soll, kann ich beantworten. Das ist nicht keine Angelegenheit des Rates an sich. Ich kann nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe, und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich wiederhole. Die Europäische Union fördert selbstverständlich nur Projekte, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und die den Regeln entsprechen. Man mag verschiedener Meinung darüber sein, was genau dem Völkerrecht entspricht und was nicht. Es entspricht jedenfalls der Auffassung des Rates, dass wir selbstverständlich nur Projekte fördern, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen.
Pergunta nº 4 do Reinhard Rack (H-0175/06)
Assunto: Protecção dos direitos fundamentais
De que modo se deverá proceder, para que o reforço do reconhecimento mútuo e a simplificação dos procedimentos transfronteiriços não implique uma menor protecção dos direitos fundamentais?
Quais as normas vinculativas necessárias para clarificar a aplicação de garantias mínimas em matéria de procedimentos no quadro de casos transfronteiriços, em particular no respeitante à protecção dos direitos fundamentais?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Bei der Frage geht es um den Grundrechtsschutz und das vorher bereits diskutierte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Dazu möchte ich ausführen, dass der Rat stets betont hat, dass er der Achtung der Menschenrechte absoluten Vorrang einräumt und dass wir uns auch aktiv für die Verhinderung und Abschaffung von Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung einsetzen, wobei wir insbesondere Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union sowie den einschlägigen EU-Leitlinien Rechnung tragen.
Überdies hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates von Tampere, die heute hier bereits angesprochen wurde, festgehalten, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit werden sollte und dass eine gegenseitige Anerkennung und die notwendige Annäherung der Rechtsvorschriften den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern würden.
Die Kommission hat dazu in ihrer Mitteilung vom 26. Juli 2000 an den Rat und an das Europäische Parlament mit dem Titel "Gegenseitige Anerkennung von Endentscheidungen in Strafsachen" erklärt, es müsse sichergestellt werden, dass die Behandlung verdächtiger Personen und die Wahrung der Verteidigungsrechte durch die Anwendung dieses Grundsatzes – nämlich jenes der gegenseitigen Anerkennung – nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern sogar verbessert würden.
Dies wurde auch in dem vom Rat und von der Kommission angenommenen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafverfahren bestätigt. Die Kommission hat am 28. April 2004 einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union angenommen und dem Rat am 3. Mai 2005 unterbreitet. Darüber haben wir uns bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt mehr oder weniger eingehend unterhalten.
Dieser Vorschlag, der derzeit von den zuständigen Ratsgremien geprüft wird, und bei dem wir unter unserer Präsidentschaft versuchen, einen wesentlichen Schritt vorwärts zu kommen, stellt darauf ab, die Rechte aller Verdächtigen und der Angeklagten zu verbessern, indem ihnen ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden soll. Der Rat weist zudem darauf hin, dass die EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts und insbesondere im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention – zu deren Vertragsparteien wir ja alle gehören – nachkommen muss. Dies wird auch in Artikel 6 des EU-Vertrags bekräftigt.
Die Tatsache, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Rahmen eines voll und ganz justiziellen Verfahrens verwirklicht wird, bedeutet zudem, das der Rechtsschutz von unabhängigen Justizbehörden garantiert wird, worin ein großer Vorteil zu sehen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass in den auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhenden Rechtsinstrumenten in der Regel eine allgemeine Menschenrechtsklausel vorgesehen ist, mit der bekräftigt wird, dass die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte und der allgemeinen Rechtsgrundsätze gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union nicht berührt wird.
Schließlich ist auch der von der Kommission im Juli 2005 unterbreitete Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der derzeit von den zuständigen Ratsgremien geprüft wird, ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer wirksamen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Vielen Dank für die umfassende Antwort, Frau Minister! Ich habe eine Zusatzfrage im Zusammenhang mit dem Thema „Europäische Verfassung“. Wir haben dort im zweiten Teil vorgesehen, dass das Ergebnis der Arbeiten des seinerzeitigen Grundrechtekonvents gewissermaßen zusätzlich und teilweise auch vertiefend das, was in Artikel 6 des gegenwärtigen Vertragsrechts steht, ergänzen bzw. bereichern soll. Wäre mit einer derartigen Inkraftsetzung in ähnlicher Weise, wie Kommission und Parlament das bereits angesprochen haben, auch von Seiten des Rates zu rechnen und könnte das die Situation insgesamt verbessern?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Selbstverständlich. Das ist ja auch einer der Gründe, weshalb wir es bedauern, dass der Europäische Verfassungsvertrag bis dato noch nicht Rechtswirksamkeit hat, denn einer der großen Vorteile, die ich im Europäischen Verfassungsvertrag sehe, ist, dass darin genau jene Grundrechtscharta aufgenommen wäre. Gerade über diese Mindestverfahrensgarantien, über die wir früher sehr ausführlich debattiert haben, müssten wir bei einer einheitlichen Rechtsgrundlage in unseren Verträgen nicht mehr diskutieren.
Ich sehe hier einen sehr großen Vorteil. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Diskussion in der einen oder anderen Weise fortgesetzt wird. Ich bin auch hoffnungsfroh, dass wir hier einmal zu einer Lösung kommen werden.
Pergunta nº 5 do Diamanto Manolakou (H-0193/06)
Assunto: Estado de emergência nas Filipinas
Apesar das confirmações e promessas do seu levantamento, mantém-se o estado de emergência nas Filipinas a pretexto de suspeitas de golpe de Estado contra o governo da Presidente Gloria Arroio. Multiplicam-se as perseguições e detenções de elementos do movimento democrático e as forças armadas organizam fugas de documentos para fundamentar a existência de um projecto para derrubar a Presidente.
Condena o Conselho a imposição do estado de emergência que muitos caracterizam de lei marcial com outro nome e que suspende as liberdades civis básicas? Tenciona solicitar o seu imediato levantamento e o restabelecimento das liberdades democráticas?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Der von der Präsidentin am 24. Februar dieses Jahres auf den Philippinen ausgerufene nationale Ausnahmezustand wurde – wie Sie wissen – eine Woche später, am Freitag, 3. März, aufgehoben. Der EU-Vorsitz, der sich zuvor mit den lokalen Missionschefs in Manila abgestimmt hatte, sowie die EU-Troika, die sich vom 28. Februar bis zum 4. März in Manila aufhielt, um an dem Treffen der zwischen den Sitzungen tagenden Unterstützungsgruppe des ASEAN-Regionalforums für vertrauensbildende Maßnahmen und präventive Diplomatie teilzunehmen, haben bei Zusammenkünften im philippinischen Außenministerium am 1. März mündlich die Besorgnis der Europäischen Union über die jüngste Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Sie haben ferner zur uneingeschränkten Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, des Rechts auf ein ordentliches Verfahren und der Menschenrechte aufgerufen sowie die baldige Aufhebung des Ausnahmezustandes gefordert, der ja dann, wie ich bereits sagte, am 3. März auch tatsächlich aufgehoben wurde.
Διαμάντω Μανωλάκου (GUE/NGL). – Κύριε Πρόεδρε, κύριε Υπουργέ, ευχαριστώ για την ενημέρωση. Πρέπει ωστόσο να σας πω ότι μπορεί να έχουμε άρση του καθεστώτος έκτακτης ανάγκης, έχουν όμως συλληφθεί πέντε βουλευτές της αντιπολίτευσης και τώρα βρίσκονται στη φυλακή. Θα ήθελα λοιπόν να σας ρωτήσω τι θα κάνετε για την άμεση απελευθέρωση των συλληφθέντων βουλευτών αλλά και των συνδικαλιστών οι οποίοι παραμένουν φυλακισμένοι.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Ich kann der verehrten Abgeordneten versichern, dass sich die Europäische Union in diesen Fällen wie in allen anderen Fällen von eklatanten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch gegenüber Volksvertretern ständig, regelmäßig, bei allen Gelegenheiten dafür einsetzt, dass die entsprechenden menschenrechtlichen Vorschriften und Standards eingehalten werden.
Das geschieht – wie schon zu Recht gesagt wurde – nicht immer öffentlich, weil das nicht immer zu den gewünschten Erfolgen führt – manchmal ist die stille Diplomatie die bessere –, aber es geschieht, und es geschieht regelmäßig. Sehr oft geschieht es durch die lokalen Vertreter der Europäischen Union. Im Wesentlichen auch durch die Troika. Das geschieht bei Gesprächen mit hohen Funktionären der betroffenen Länder. Und ich kann noch einmal versichern, dass wir uns um die Fälle, die Sie genannt haben, selbstverständlich auch weiterhin bemühen und uns ihrer annehmen werden.
Segunda parte
Pergunta nº 6 do Agnes Schierhuber (H-0179/06)
Assunto: Acesso dos consumidores à justiça
A melhoria do acesso à justiça, em particular para os consumidores, constitui um dos objectivos fundamentais do Plano de Acção de Viena e do Conselho Europeu de Tampere. No domínio da cooperação judicial em matéria civil e comercial, registaram-se já alguns avanços no sentido de facilitar a aplicação da legislação no estrangeiro. É precisamente em casos de alcance transfronteiriço que se afigura mais premente simplificar e acelerar os procedimentos, por forma a que os cidadãos da UE possam ter acesso à justiça.
Neste domínio, com que simplificações processuais poderão os cidadãos da UE contar, a curto prazo, e quais as melhorias assim induzidas, em particular a nível do estatuto jurídico dos consumidores?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Zur Anfrage von Frau Schierhuber zur Verbesserung des Zugangs zum Recht für Verbraucher in Europa möchte ich ausführen, dass im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen der Rat derzeit die vom Haager Programm 2004 und dem dazu ergangenen Aktionsplan 2005 in Aussicht genommenen Vorhaben verfolgt. Dazu zählt unter anderem auch die Schaffung neuer Verfahren, durch die bei grenzüberschreitenden Streitfällen die EU-Bürger und -Bürgerinnen leichter und rascher eine gerichtliche Entscheidung erlangen können.
Konkret handelt es sich dabei insbesondere um zwei Verordnungen: einerseits die Einführung des europäischen Mahnverfahrens und andererseits um die Einführung eines europäischen Bagatellverfahrens. Bei beiden Verfahren ist – nachdem es sich ja um Verordnungen handelt – auch das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens sehr stark mit eingebunden.
Beide Verordnungen schaffen neue verfahrensrechtliche Möglichkeiten, durch die insbesondere auch der unionsweite Verbraucherschutz gestärkt werden wird. Für den Fall, dass nun ein Verbraucher bei seinen grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen mit einem Rechtsstreit konfrontiert wird, soll er auf die Institutionen der gerichtlichen Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zurückgreifen können.
Die beiden neuen Verfahren werden daher im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit die bisher erlassenen Instrumente in diesem Bereich – ich nenne hier nur die erleichterte gerichtliche Beweisaufnahme, oder die Mindeststandards für die Prozesskostenhilfe – ergänzen und somit die Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union weiter ausbauen.
Durch die Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren können die EU-Bürger und -Bürgerinnen in Zukunft über Zahlungsaufforderungen, die vom Schuldner möglicherweise unbestritten bleiben, durch einen Antrag bei Gericht die Erlassung eines europäischen Zahlungsbefehls erwirken. Erfolgt dann vom Schuldner kein Einspruch dagegen, so wird dieser Zahlungsbefehl rechtskräftig und auch vollstreckbar. Der Gläubiger kann diesen Titel dann in weiterer Folge unter erleichterten Bedingungen in den Mitgliedstaaten durchsetzen.
Nach der positiven Stellungnahme des Europäischen Parlamentes im Dezember 2005 hat der Rat der Justizminister bei unserem letzten Rat am 21. Februar 2006 bereits eine politische Einigung über diese Verordnung über das europäische Mahnverfahren erzielen können. Nach Überarbeitung der Verordnung durch die Sprachjuristen soll die Verordnung im April 2006 als A-Punkt vom Rat in erster Lesung angenommen werden. Wir rechnen damit, dass die Verordnung selbst dann in zwei Jahren in Kraft tritt.
Mit der Einführung eines europäischen Bagatellverfahrens – des zweiten ganz wesentlichen Punktes hier – soll die grenzüberschreitende Geltendmachung geringfügiger Forderungen erleichtert und beschleunigt werden. Das Bagatellverfahren ist grundsätzlich als ein schriftlich durchzuführendes Verfahren konzipiert, in dem über Forderungen bis zu einem Betrag von 2 000 Euro gerichtlich entschieden wird. Um die angestrebte Beschleunigung zu erzielen, werden auch für die einzelnen Verfahrensabschnitte Zeitvorgaben vorgesehen, an die sich nicht nur die Gerichte, sondern auch die Verfahrensparteien zu halten haben werden.
Darüber hinaus bestimmt das Gericht, je nach Einzelfall, den Umfang und die Mittel der Beweisaufnahme nach eigenem Ermessen. Für die Beweisaufnahme können auch Mittel der modernen Kommunikationstechnologien, wie etwa Videokonferenzen oder Ähnliches, soweit es natürlich auch in den jeweiligen Mitgliedstaaten verfahrensrechtlich zulässig ist, in Anspruch genommen werden. Wir beabsichtigen, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Verordnung über ein europäisches Bagatellverfahren während unserer Präsidentschaft intensiv fortzusetzen, und hoffen, dass wir sie auch weitgehend zum Abschluss bringen können.
Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Vielen Dank für die Antwort, Frau Minister. Sie haben diese Bagatellverfahren und auch den grenzüberschreitenden Schutz für beide Seiten erwähnt. Meine Zusatzfrage lautet: Wie werden die europäischen Verbraucher über ihre gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten in Zukunft informiert werden?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Ganz generell ist es so, dass es sehr viele Informationsangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger in Europa gibt. Hier leistet vor allem der Gerichtsatlas der Europäischen Kommission, der im Internet für jede Frau und jeden Mann abrufbar ist, sehr wertvolle Arbeit, denn hier können Sie auf sehr einfachem Wege Gerichtszuständigkeiten und ähnliches in ganz Europa abrufen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Wir sind natürlich darauf bedacht, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern – gerade in Bezug auf den Zugang zum Recht – größtmögliche Information zur Verfügung stellen können. Deshalb ist es wichtig, die Informationen auch rasch weiterzugeben. Dazu ist es aber aus unserer Sicht insbesondere notwendig, dass wir im Rahmen der Institutionen, die hieran maßgeblich beteiligt sind, sehr gut, sehr rasch und sehr effizient zusammenarbeiten. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Ich sehe es als sehr notwendig an, dass wir in den Mitgliedstaaten sehr viel an Arbeit im Sinne der Information durch die Gerichte leisten, damit die nötige Information von den Gerichten an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden kann. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Ein gutes Rechtssystem in Europa kann nur dann funktionieren, wenn der Bürger weiß, wohin er sich wenden kann.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Bundesminister! Die Konsumenten nutzen zunehmend die neuen Möglichkeiten im Internet und dort insbesondere auch den E-Commerce. Gibt es hier in Bezug auf die Verbesserung bzw. den Schutz von Rechtsschutzmöglichkeiten entsprechende Überlegungen? Wie bald und wie rasch kann man hier mit Ergebnissen rechnen, die besser sind als der derzeitige Zustand?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Ganz generell ist es sicher so, dass Sie Recht haben, Herr Abgeordneter: Der Bereich E-Commerce wird in Zukunft in Europa eine ganz maßgebliche Rolle spielen. Es gibt ja bereits Regelungsinstrumente, wo vor allem der Schutz des Verbrauchers im E-Commerce-Bereich auch jetzt schon einer Regelung zugeführt wird, weil wir wissen, dass es hier sehr oft Missbrauchsfälle geben kann. Ich weiß auch, dass einzelne E-Commerce-Anbieter schon mit Qualitätssiegeln und Ähnlichem arbeiten, was eine eigene Art von Zugang ist. Ich rechne damit, dass wir uns in weiterer Folge auch hier mit diesen Instrumenten beschäftigen werden, wobei dies nicht primär bei uns im Rat für Justiz und Inneres geschehen wird, sondern eher im Bereich des Rats für Wettbewerb.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Minister! Ich glaube auch, dass im Binnenmarkt ein funktionierendes Rechtssystem und insbesondere eine funktionierende Rechtsdurchsetzung vorhanden sein müssen. Aber was ist im Bereich der Kosten geplant? Rechtsdurchsetzung ist ja immer auch eine Kostensache. Wird es hier eine einheitliche europäische Regelung geben oder bleiben wir sozusagen bei einzelnen nationalstaatlichen Regelungen?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Abgeordneter! Sie haben hier einen sehr sensiblen Punkt angesprochen, der natürlich gerade bei der Verordnung über das europäische Bagatellverfahren einer der Hauptdiskussionspunkte ist. Beim europäischen Bagatellverfahren ist an und für sich kein Anwaltszwang vorgesehen, was natürlich bei der Kostenfrage, vor allem auch beim Prozesskostenersatz, der in unseren Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt ist, eine Kernfrage aufwirft.
Generell haben wir gerade im Rahmen der Prozesskostenhilfe schon Rechtsinstrumente angestrebt. Dies befindet sich bereits in Umsetzung. Für den anderen Bereich werden wir uns sicherlich noch Instrumente überlegen müssen. Ich sehe in den Ratsarbeitsgruppensitzungen, dass das ein Punkt ist, der von meinen Expertinnen und Experten diskutiert wird und wofür wir sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Europäischen Bagatellverfahren einen Lösungsansatz werden erarbeiten können.
Pergunta nº 7 do Sarah Ludford (H-1113/05)
Assunto: Decisão-quadro relativa ao racismo e à xenofobia
Irá a Presidência austríaca renovar esforços no sentido de alcançar um acordo no Conselho quanto a uma decisão-quadro relativa à luta contra o racismo e a xenofobia, proposta pela Comissão em 2001 e fortemente apoiada pelo Parlamento?
Perante a imagem preocupante transmitida nos relatórios do Observatório Europeu do Racismo e da Xenofobia, com sede em Viena, da dimensão dos crimes racistas na Europa e da ausência de medidas eficazes para combater esta realidade, como é que se justifica o facto de o Conselho não conceder prioridade a esta legislação para uma abordagem pan-europeia com vista a condenar o comportamento criminoso motivado por ódio racial?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Wir kommen hier wieder zu einem sehr sensiblen Bereich. Es hat ja einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegeben, der am 29. November 2001 vorgelegt wurde. Trotz intensiver Beratungen im Rat konnte im Februar 2003 keine Einigung über diesen Vorschlag erzielt werden.
Es war dann in weiterer Folge so, dass im März 2003 die italienische Delegation eine alternative Fassung des Entwurfs des Rahmenbeschlusses vorgelegt hat. Doch auch diese Fassung fand nicht die Zustimmung der Delegationen. Am 24. Februar 2005 beauftragte der Rat daraufhin die Gruppe "Materielles Strafrecht", die Beratungen über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses fortzusetzen. Dementsprechend nahm die Gruppe die Arbeiten am Entwurf auf Grundlage des im Jahr 2003 erreichten Standes wieder auf. Bei der Aussprache über diesen Rahmenbeschluss auf der Tagung des Rates vom 2. bzw. 3. Juni 2005 wurde deutlich, dass kein Spielraum für einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten besteht. Das war natürlich bitter, vor allem auch für jene Mitgliedstaaten, die diesen Rahmenbeschluss sehr befürwortet haben.
Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen erscheint dem österreichischen Ratsvorsitz angesichts der Ihnen gerade geschilderten Vorgeschichte zu diesem Rahmenbeschluss zum derzeitigen Zeitpunkt nicht Erfolg versprechend. Der Vorsitz will aber dieses sehr wichtige Dossier und vor allem auch die politische Botschaft, die hinter diesem Dossier steckt, nicht ganz zum Stillstand kommen lassen. Deswegen werden wir – auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – noch während unserer Präsidentschaft ein Seminar zu dieser Thematik durchführen. Wir erwarten zu diesem Seminar ca. 100 Teilnehmer. Dieses Seminar wird vom 20. bis 22. Juni 2006 in Wien stattfinden und ausgesuchte Problematiken erörtern, die im Zusammenhang mit diesem Vorschlag stehen.
Wie Sie sich sicher vorstellen können – das konnten wir ja auch im Rahmen der jüngst erfolgten Diskussion über die Karikaturen sehen –, bewegen wir uns hier wieder genau in dem Spannungsfeld zwischen unserer politischen Botschaft, dass wir eindeutig gegen Rassismus und Fremdenhass auftreten, und der Freiheit der Meinungsäußerung. Genau dieses Spannungsfeld gilt es aufzulösen, um hier tatsächlich einen wichtigen Schritt weiterzukommen. Das sind auch genau die Punkte, die während des Seminars erörtert werden sollen.
Gedacht ist bezüglich der Teilnahme an diesem Seminar, dass je zwei Vertreter der Mitglieds-, Beitritts- und Kandidatenstaaten daran teilnehmen sollen. Vor allem wollen wir auch NGOs einladen, die mit der Thematik vertraut sind, ferner Vertreter des Europarats, des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, des Netzwerks unabhängiger Experten für Grundrechte, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Selbstverständlich werden auch Vertreter des Europäischen Parlaments eingeladen werden, daran teilzunehmen. Sie werden eine offizielle Einladung für dieses Seminar Ende März erhalten. Bis dann ist das Programm auch endgültig fertiggestellt, sodass wir es dann vorlegen können.
Darüber hinaus darf ich – wie bereits im Zusammenhang mit Frage 4 zum Grundrechtsschutz – darauf hinweisen, dass der Europäische Rat im Dezember 2003 beschlossen hat, eine Europäische Agentur für Grundrechte einzurichten, was er im Dezember 2004 bekräftigt hat. In der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates Grundrechte und Unionsbürgerschaft wird derzeit der im Juni 2005 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag geprüft. Geplanter Arbeitsbeginn der Agentur ist der 1. Januar 2007. Wir wissen, das ist ein sehr enger Zeitplan, aber wir hoffen, ihn einhalten zu können.
Der österreichische Vorsitz misst dieser Thematik größte Bedeutung bei und hofft, die Verhandlungen abschließen zu können, damit ein rechtzeitiger Arbeitsbeginn der Agentur gewährleistet werden kann.
Sarah Ludford (ALDE). – There are some difficult issues – such as Holocaust denial and protecting freedom of speech – but it is scandalous that in 2006 there is still no EU-wide response to the alarming and increasing problem of racist violence. It must be possible to get EU-wide agreement on the core issue of preventing the day-to-day racial harassment and hatred suffered by many of our citizens and residents.
Some countries, such as Greece, Italy and Portugal, currently fail even to record racial attacks. Please name the obstructive Member States that are holding up this framework decision agreement and make a big push during your Presidency to outlaw race hate crimes. All power to your elbow!
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Ich kann Sie in diesem Statement nur unterstützen. Aus Sicht des Vorsitzes haben wir natürlich großes Interesse daran, hier auch ein wichtiges politisches Signal auszusenden. Wir gehen davon aus, dass wir durch dieses Seminar, das wir veranstalten werden, die Angelegenheit wieder versachlichen und über den Weg von Expertenmeinungen – vor allem auch von sehr vielen Expertenmeinungen – zu einem Ergebnis kommen werden, das es uns in Zukunft ermöglichen wird, die nötige Balance zwischen unseren gemeinsamen Ansinnen zu finden: nämlich einerseits Rassismus und Fremdenhass ganz wirksam entgegenzutreten, andererseits jedoch die Freiheit der Meinungsäußerung dadurch nicht zu gefährden. Wir wollen auf alle Fälle einen ganz wesentlichen Schritt vorwärts setzen und hoffen, dass es dann unter finnischer Präsidentschaft auf der Basis unserer Arbeiten gelingt, mit einem neuen Anlauf dieses Dossier abzuschließen oder zumindest weiter zu verhandeln.
Μανώλης Μαυρομμάτης (PPE-DE). – Κύριε Πρόεδρε, κυρία Υπουργέ, ο ρατσισμός και η ξενοφοβία έχει φτάσει ακόμα και στον αθλητισμό και στο ποδόσφαιρο. Και σαφώς γνωρίζετε πολύ καλά ότι είχαμε πολλά επεισόδια εναντίον εγχρώμων αθλητών και ποδοσφαιριστών σε πολλές διοργανώσεις και πολλούς αγώνες -ποδοσφαιρικούς κυρίως- σε Αγγλία, Ισπανία, Γαλλία, κ.ο.κ. Προτίθεται η Αυστριακή Προεδρία να εισηγηθεί στη Γερμανία τη λήψη μέτρων εναντίον του ρατσισμού και της ξενοφοβίας στη διάρκεια του παγκοσμίου πρωταθλήματος το προσεχές καλοκαίρι; Και πώς θα τα αντιμετωπίσετε εσείς αυτά, αφού θα είσαστε ακόμα υπό την Προεδρία;
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Wir gehen davon aus, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und dass es Sache der deutschen Behörden ist, die geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Rassismus und Fremdenhass auch während der Fußballweltmeisterschaft entgegenzuwirken. Ich bin ganz sicher, dass Deutschland die entsprechenden Maßnahmen setzen wird.
Gay Mitchell (PPE-DE). – My question, Question No 8, also deals with xenophobia. Ministers go on here with very long replies. Is it not possible, out of courtesy to Members, to take questions together when they relate to the same subject?
I come here every month to table questions but they are never reached. We reach a very small number of questions, and answers are allowed to go on forever. The very next question in my name addresses the issue of xenophobia and I do not know why it was not taken together with Question No 7.
Bill Newton Dunn (ALDE). – Mr President, on a point of order, the Minister of Justice of Austria has come all this way. We were told to table questions to her. We had to wait until March. Some of these questions were tabled in December, but we waited patiently for three months to put the questions to her. Now she has been allowed to answer precisely two questions in three months!
It is not her fault, we are delighted she came – thank you for coming, Minister – but would you please convey to President Borrell that this is a failure. It does not work. It is not a good system for the Minister to come and answer two questions after three months.
VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN Vizepräsidentin
Anfrage Nr. 8 von Gay Mitchell (H-0138/06)
Betrifft: Fremdenfeindlichkeit in der EU
Verfügt der Rat über einen kohärenten Aktionsplan angesichts der Tatsache, dass die Fremdenfeindlichkeit im gesamten EU-Raum, insbesondere gegenüber Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, die in anderen EU-Mitgliedstaaten als Minderheiten leben und arbeiten, im Steigen begriffen ist?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Frau Präsidentin! Ich habe eigentlich die Anfragen 7 und 8 von Sarah Ludford und Gay Mitchell gemeinsam beantwortet, aber ich stehe natürlich für Zusatzfragen gern zur Verfügung.
Gay Mitchell (PPE-DE). – Given that xenophobia and racism is often evident at sporting events, would the President-in-Office consider, as part of the plan, using sport as a way to fight xenophobia? From acorns grow oak trees.
In my own constituency, Crumlin United Football Club – a club for young people, where Robbie Keane came from – each year holds a sports festival weekend where people not only play sport but also have cultural exchanges. Would the President-in-Office consider having a weekend across the European Union where similar sporting and cultural exchanges take place, so that we use sport to fight xenophobia?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich halte das grundsätzlich für eine gute Idee, weil ich auch glaube, dass wir gemeinsam dafür eintreten müssen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa keine Chance haben. Ich sehe auch, dass der Sport hier Brücken schlagen kann, weil sich vor allem Jugendliche, die ja unsere Zukunft sind, aber vielfach auch Erwachsene, gemeinsam körperlich betätigen und dann in weiterer Folge gemeinsam Aktivitäten setzen können.
Hier könnte aber nicht nur Sport eine Rolle spielen, sondern ich sehe durchaus auch eine Chance im Bereich Kultur. Das steht jetzt zwar nicht unmittelbar damit in Zusammenhang, aber wir müssen versuchen, diese Brücke in den unterschiedlichsten Bereichen zu schlagen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind sehr oft mit Vorurteilen verbunden. Vorurteile entstehen meist dann, wenn man eine andere Kultur nicht kennt, weil alles, was wir nicht kennen, oft mit Angst verbunden ist. Da Angst in weiterer Folge negative Gefühle erzeugt, können daraus natürlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entstehen. Daher ist alles zu begrüßen, was dazu führen kann, dass wir uns besser kennen lernen, die andere Kultur noch besser kennen lernen, um den Fremdenhass dadurch überwinden zu können.
Die Frage ist – weil Sie mich jetzt konkret als Justizministerin angesprochen haben –, ob wir als Rat im Rahmen des EU-Vertrages tatsächlich die entsprechende Kompetenz haben. Ich glaube aber, dass es eine wichtige politische Botschaft ist, die wir alle gemeinsam weitertragen sollten.
Die Präsidentin. Recht herzlichen Dank für diesen Hinweis! Wir werden das mit der Ratspräsidentschaft besprechen und sehen, wie wir beim nächsten Mal verfahren, damit alle Seiten zufrieden sind.
Claude Moraes (PSE). – On a point of order, I am not sure that the point has been understood. The Austrian Presidency chose to change the system for answering Council questions, which meant a three-month wait for many people who are listed here, including myself. Mr Newton Dunn made that point.
We have waited for three months. The Minister has been very gracious. It is not her fault that the Presidency decided to change the system. The Minister has been incredibly gracious in answering an extra question. I have never seen that happen before.
However, can you please now review that decision and go back to the old system? This one simply does not work. We have put down serious questions on radicalisation and other issues, which have now not been answered after three months. Please consider going back to the old system.
Die Präsidentin. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).