Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission (B6-0013/2006).
Carlos Carnero González (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Verzeihen Sie, wenn ich ein wenig Zeit in Anspruch nehme, bevor wir mit der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission beginnen, aber ich möchte meine Überraschung und sogar Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringen, was mit einer der Anfragen geschehen ist, die ich speziell für diese Sitzung eingereicht hatte.
Während mir letzte Woche mitgeteilt wurde, dass meine Anfrage zur Beibehaltung oder Änderung der Entscheidung zur Reduzierung der Zahl der Spanischübersetzer in der Europäischen Kommission als dritte Anfrage während der Fragestunde beantwortet würde, erhielt ich gestern Abend eine Mitteilung, dass der Präsident des Parlaments meine Anfrage für unzulässig befunden habe.
Heute habe ich ein Schreiben von Herrn Harald Rømer, dem Stellvertretenden Generalsekretär, erhalten, in dem er mir erläutert, dass so entschieden worden ist, weil eine ähnliche Anfrage von mir im Februar mündlich beantwortet wurde.
Sicherlich hat Herr Rømer nur die Überschrift meiner Anfrage gelesen, die gleich ist, aber nicht den Text. Der Text meiner Anfrage im Februar und der meiner Anfrage in diesem Monat sind völlig unterschiedlich. Kann mir zum Beispiel jemand sagen, wann die Kommission erklärt hat, ob sie die Anzahl der Übersetzer im Spanischdienst zum Jahresende auf 67 reduzieren wird oder wie sie eine solche Entscheidung auf dem nächsten Gipfel Europäische Union-Lateinamerika aufrechterhalten will, der in Wien stattfinden wird.
Ich akzeptiere die Erklärung nicht, dass meine Anfrage unzulässig ist. Meines Erachtens verletzt sie meine Rechte als Abgeordneter, und ich verlange, dass meine Anfrage beantwortet wird, wenn nicht in dieser Sitzung, dann im nächsten Monat.
Die Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege. Ich werde das an das Generalsekretariat, Herrn Rømer, weiterleiten. Dort ist die Entscheidung getroffen worden. Ich möchte Sie aber gleichzeitig noch einmal auf unsere Geschäftsordnung aufmerksam machen, und zwar auf die Anlage II Punkt 3, wo es um die Durchführung der Fragestunde gemäß Artikel 109 geht. Dort steht, dass eine Frage nicht zulässig ist, wenn in den vorangegangenen drei Monaten eine gleiche oder ähnliche Frage gestellt wurde. Das ist ja offensichtlich die Entscheidungsgrundlage. Das kann ich Ihnen zunächst schon mitteilen, doch ich werde das, was Sie gesagt haben, auf jeden Fall weiterleiten.
Erster Teil
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 44 von Bill Newton Dunn (H-0134/06)
Betrifft: Haushaltsmittel für das Projekt Trans Crime
Die von der Kommission eingesetzten Haushaltsmittel für das Projekt Trans Crime reichen lediglich für die EU-15. Wäre es angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der weiträumig operierenden organisierten Kriminalität von außerhalb der EU aus dem Osten und Südosten stammt, nicht besser, die Haushaltsmittel für dieses Projekt so anzuheben, dass eine Beteiligung aller 25 Mitgliedstaaten ermöglicht wird?
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Anfrage wird ein brennendes Problem angeschnitten, denn sie bezieht sich auf die Haushaltsmittel für ein Projekt, das für uns sehr wichtig ist, genauer gesagt, auf ein Forschungsprojekt zur Kriminalität.
Aus technischen Gründen ist die von Herrn Newton Dunn angeregte Aufstockung der Mittel nicht möglich, denn es handelt sich um ein Projekt von 2004, das in diesem Jahr abgeschlossen wird. Allerdings können im Rahmen eben dieses Programms Seminare veranstaltet werden, die – wie von Herrn Newton Dunn gewünscht – auf die Tätigkeiten und Analyse der neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können.
Darüber hinaus gibt es noch ein anderes, ebenfalls von der Kommission finanziertes Programm, das alle Mitgliedstaaten und demzufolge auch die neuen EU-Länder betrifft. Dabei geht es um die Erhebung statistischer Daten und Informationen über fünf schwere Straftatbestände: Korruption, Betrug, illegaler Handel mit Kulturgütern, Nachahmung und Produktpiraterie sowie sexuelle Ausbeutung von Kindern und Pornografie. Bei diesem Thema erstreckt sich das laufende Projekt auf alle Mitgliedstaaten der Union.
Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Ich möchte dem Herrn Kommissar dafür danken. Ich denke, wir liegen hier auf der gleichen Wellenlänge, und das weiß er auch. Wir haben sogar dasselbe Ziel verfolgt.
Also herzlichen Dank für diese Information, Herr Kommissar. Ich würde Sie aber gern noch fragen, wann Sie mit den Ergebnissen rechnen. Wann wird das Programm vorliegen, damit statistische Angaben endlich EU-weit einheitlich erfasst werden können?
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Das derzeitige Projekt wird im April 2006, also in wenigen Wochen, abgeschlossen. Das nächste Projekt wurde bereits begonnen und wird im Laufe dieses Jahres beendet. Wir können deshalb bestätigen, dass wir noch in diesem Jahr über aktualisierte statistische Daten sowohl der alten Mitgliedstaaten als auch – später, bis Jahresende – aller übrigen Mitgliedstaaten verfügen werden.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 45 von Cristobal Montoro Romero (H-0157/06)
Betrifft: Lage der europäischen Wirtschaft
Ist die Kommission über die Erhöhung der Zinssätze besorgt, wo doch jetzt in Europa keine Anzeichen für ein Ansteigen der Inflation zu erkennen sind?
Welche Auswirkungen hat dieser Zinsanstieg ihrer Ansicht nach auf die beginnende Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft und auf die Beschäftigung in der Euro-Zone?
Zweiter Teil
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Frage betrifft die Zinssatzpolitik und die Geldpolitik.
Ich muss im Namen der Kommission feststellen, dass die Geldpolitik – und damit Entscheidungen über Veränderungen der Zinssätze – in der alleinigen Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank liegen, deren Unabhängigkeit im Vertrag verankert ist. Das Hauptziel der Europäischen Zentralbank ist die Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Zu diesem Zweck gewährleistet sie, dass die mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen im Euro-Währungsgebiet fest auf einem Niveau verankert bleiben, das mit der Preisstabilität vereinbar ist. Die Europäische Zentralbank unterstützt das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Euro-Währungsgebiet. Sowohl die nominalen als auch die realen aktuellen Zinssätze sind über das gesamte Laufzeitenspektrum hinweg auf einem historisch niedrigen Niveau.
Was den zweiten Teil der Frage zum wirtschaftlichen Ausblick betrifft, so ging die Kommission in ihrer letzten Zwischenprognose für 2006 von einem Anstieg des Wirtschaftswachstums auf 1,9 % bis 2 % im Euro-Währungsgebiet aus. Das dürfte in etwa den Schätzungen für die potenzielle Wachstumsrate dieses Gebiets entsprechen. Die Kommission sieht sich jedoch mit Kommentaren zur Politik der Europäischen Zentralbank vor, die in der alleinigen Verantwortung der Bank liegt.
Cristóbal Montoro Romero (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die notwendige institutionelle Achtung und Vorsicht hindert uns nicht daran, politische Bewertungen der Entscheidungen der Institutionen vorzunehmen, wie im Falle der Europäischen Zentralbank, deren Zinserhöhung in einer Zeit niedrigen Wirtschaftswachstums und fehlender Arbeitsplätze in der Europäischen Union für Millionen Spanier, Millionen europäischer Bürger, Millionen kleiner Unternehmen in ganz Europa und Millionen von Familien mit Hypotheken ziemlich Besorgnis erregend ist.
Deshalb sagte ich, Herr Kommissar, dass ich die Kommission dringend bitten möchte, der Europäischen Zentralbank ebenfalls einen respektvollen politischen Vorschlag zu unterbreiten.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die politische Aussage ist, dass die Europäische Zentralbank, wie im Vertrag vorgesehen, eine sehr unabhängige Institution ist. Als Ökonom und ehemaliger Zentralbankchef kann ich mich ausführlich zu diesem Thema äußern. Ich kann lediglich sagen, dass der Kampf gegen die Inflation die Grundlage der Ziele der europäischen Geldpolitik bildet und von großer sozialer Bedeutung ist. Ausgehend davon stellt die Anpassung der Geld- und Währungspolitik einen recht komplizierten Mechanismus dar.
Wer Geld leiht, möchte dies zu einem möglichst niedrigen Zinssatz tun. Diese Zinssätze sind im Moment in Europa sehr niedrig und stellen keine Gefahr für das Wirtschaftswachstum dar. Ich kann nur als Ökonom sprechen. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Zinssatzpolitik weiterhin in den Händen der Europäischen Zentralbank bleibt.
Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zinspolitik hat natürlich auch maßgeblichen Einfluss auf die Staatsschulden. Wie sehen Sie die Zinspolitik im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Im Verlaufe der Geschichte haben Regierungen und Zentralbanken unterschiedliche und radikale Maßnahmen ergriffen. So wurden die Zinsen in den USA plötzlich auf 17 % angehoben, und die zusätzliche Geldmenge wurde dann ernsthaft nach unten gedrückt. Doch im Moment kann die Änderung der Zinssätze durch die Zentralbank als recht bescheiden eingeschätzt werden. Sie entspricht den Prognosen, wirtschaftlichen Überlegungen und dem Ausblick. Wir mischen uns in diese Politik nicht ein.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (EN) Herr Kommissar, im nächsten Jahr werden drei Staaten, und zwar Slowenien, Litauen und Estland, dem Euro-Währungsgebiet beitreten. Wenn diese drei kleinen Volkswirtschaften tatsächlich den Euro einführen, welche Auswirkungen hätte dies auf die Zinssätze und die Inflation in Europa? Gibt es Anzeichen für Veränderungen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Was Veränderungen betrifft, falls diese Länder den Euro einführen, so sind Sie alle mit der Situation vertraut und wissen, dass die im Vertrag von Maastricht vorgesehenen Kriterien sehr streng sind. Ich kann mich dazu nur als Ökonom äußern. Als Bürger eines dieser Länder unterstütze ich natürlich die Erweiterung des Euro-Währungsgebiets, und Länder mit einer ordentlichen Finanzpolitik tragen definitiv zur Stärkung des Euro-Währungsgebiets bei. Das wäre zudem mit einer weiteren Ausbreitung des Euro und seines Einflusses in der Welt verbunden. Diese Länder verfolgen eine stabile Haushaltspolitik und damit werden sie zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit des Euro beitragen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 46 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0100/06)
Betrifft: Bildungs- und Ausbildungsprogramme und europäische Identität
Mit welchen konkreten Aktionen, mit welchen Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Beseitigung der Bürokratie gedenkt die Kommission bei der Konzipierung der neuen Serie von Programmen (Kultur 2010, Lebenslanges Lernen 2007-2013, Bildung und Ausbildung 2010 und Jugend in Aktion 2007-2013) die neuen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen, die die geistige und wissenschaftliche Entfaltung der jungen Menschen und den Erwerb des nötigen Rüstzeugs und der nötigen beruflichen Qualifikationen fördern, und gleichzeitig ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa verstärken sollen, damit sie zum wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben der Europäischen Union beitragen?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage betrifft die Vereinfachung und eine nutzerfreundlichere Handhabung der Bildungsmobilität und entsprechender Programme im Bereich Jugend, Kultur und Bürgersinn.
Wie Sie wissen, wurden der Vorschlag in Bezug auf Bildung und die neue Generation von Programmen im Bereich lebenslanges Lernen, Jugend und Kultur für den Zeitraum 2007 bis 2013 im Jahre 2004 angenommen. Die Vorbereitungen sind noch nicht abschlossen, und die Programme wurden noch nicht vollständig angenommen, aber sie werden die jetzigen Programme ablösen und für klarere und einfachere Bedingungen für ihre Nutzer sorgen. Nach ihrer Einführung werden die neuen Programme die Bürger in die Lage versetzen, die Vorzüge eines wahrhaft gemeinsamen europäischen Raums der Mobilität besser zu nutzen. Dafür werden hoffentlich Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung stehen. Dank dieser Programme werden Einrichtungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Kultur in der Lage sein, ihre Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang stellt die Vereinfachung administrativer und finanzieller Verfahren einen Schwerpunkt dar. Eine Evaluierung nach der anderen sowie umfassende öffentliche Konsultationen haben gezeigt, dass den derzeitigen Programmen eine Vereinfachung gut täte. Dazu sind jedoch entsprechende Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich, und zwar auf der Ebene, auf der administrative Vorkehrungen für die Programme getroffen werden, und auf der Ebene der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsvorschriften.
Auf der Programmebene wird vorgeschlagen, die Anzahl der Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zu verringern und die Programme Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius und Grundtvig zu einem einzigen integrierten Programm im Bereich des lebenslangen Lernens zusammenzufassen. Die neuen Programme sollen – vor allem in den Bereichen Jugend, Kultur und Bürgersinn – so gestaltet werden, dass der Zugang für potenziell Begünstigte vereinfacht wird. So haben wir beispielsweise mit dem neuen Programm „Kultur 2007“ ein Programm mit einer offeneren und zugänglicheren Struktur geschaffen, das drei und nicht wie bisher acht Hauptziele verfolgt. Damit wird es insbesondere dank des sektorunabhängigen Ansatzes, der Akteuren aller Bereiche den Zugang ermöglicht, einfacher, das Wesen des Programms zu verstehen, das sich ausdrücklich an eine breite Vielfalt von Begünstigten wendet.
Die Kommission bemüht sich ferner um eine Vereinfachung der Antrags- und Berichterstattungssysteme und natürlich um eine Beschleunigung des Auswahlverfahrens. Wir haben eine entsprechende Bestimmung in den Vorschlag für einen Beschluss aufgenommen. Während des laufenden Mitentscheidungsverfahrens für die Annahme der Programmbeschlüsse haben sowohl das Parlament als auch der Rat die Kommission in ihrem Bemühen um eine maximale Vereinfachung nicht nur bezüglich der im Programm vorgesehenen Maßnahmen, sondern auch ihrer administrativen und finanziellen Erfordernisse unterstützt. Diese Unterstützung erstreckte sich auch auf das Bemühen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und einfacher Handhabung einerseits und klaren Zielvorgaben sowie angemessenen finanziellen und verfahrenstechnischen Garantien andererseits.
Was die Haushaltsordnung angeht, so hat die Kommission eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, die vom Parlament derzeit geprüft werden. Im Rahmen dieser Änderungen wird beispielsweise der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt. Das bedeutet, dass Verwaltungs- und Rechnungslegungsanforderungen sich in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Zuschusses befinden müssen. Hinsichtlich der Durchführungsvorschriften konnten bereits Fortschritte erzielt werden. So hat die Kommission im Juli 2005 die Durchführungsbestimmungen für die Haushaltsordnung Nr. 1 geändert, woraus sich u. a. folgende Vereinfachungen ergeben:
Erstens ist die externe Prüfung jetzt nur noch obligatorisch für Zwischenzahlungen oder für Abschlusszahlungen bei Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen von über 750 000 Euro sowie bei Betriebskosten-Finanzhilfen von über 100 000 Euro. Die zweite Änderung besteht darin, dass die Obergrenze bei Pauschalbeträgen von 5 000 Euro auf 10 000 Euro angehoben wurde. Außerdem sind nunmehr mehrere Pauschalbeträge im Rahmen einer Finanzhilfe zulässig, und die Kommission kann auch dann Pauschalbeträge genehmigen, wenn sie im Basisrechtsakt nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Vielen Dank, Herr Kommissar, für Ihre umfassende und informative Antwort. Ich bin über die Vereinfachungsmaßnahmen, die Sie vorgestellt haben, hoch erfreut. Sollen wir das jetzt vielleicht so verstehen, dass die Vereinfachung auch für die Finanzierung dieser Programme gilt? Die Bürger befürchten, dass diese Programme nicht so großzügig finanziert werden wie in der Vergangenheit. Sind diese Befürchtungen berechtigt?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (SK) Vielen Dank für die Zusatzfrage. Ich habe mir mit großem Interesse die Rede des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland angehört – wenn auch nur als Übertragung. Er sprach voller Begeisterung über Bildung, junge Menschen und das Programm ERASMUS. Das ist meines Erachtens die richtige Einstellung für ein Staatsoberhaupt und einen Europäer, der glaubt, dass wir durch Bildung und Mobilität auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und politischem Gebiet mehr erreichen können. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass die neuen Programme für Freiwilligenverbände und Jugendliche im Bereich der Bildung und der Kultur in qualitativer und quantitativer Hinsicht verbessert werden sollten, da sie sowohl für den Einzelnen als auch die Gemeinschaft insgesamt von so großer Bedeutung sind. Die Sache liegt jetzt hauptsächlich in den Händen der Partner, die die Finanzielle Vorausschau diskutieren, aber ich glaube, dass wir ein sehr zeitgemäßes Signal an den Ratsvorsitz, das Parlament, die Kommission und die gesamte erweiterte Europäische Union aussenden. Besonders dankbar bin ich für kontinuierliche Unterstützung seitens dieses Hauses für die Bildungsprogramme der EU. Darauf können wir nicht verzichten.
Josu Ortuondo Larrea (ALDE). – (ES) Frau Präsidentin! Wir sprechen jetzt über Integration und Zugehörigkeitsgefühl zu Europa, und vor wenigen Minuten ging es um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Meines Erachtens enthalten diese Themen gemeinsame Elemente. Vor einigen Monaten besuchte ich Kanada und sah, dass es dort ein sehr umfassendes Programm zur Integration von Einwanderern und deren Familien gibt.
Ich möchte die Kommission fragen, ob sie die Absicht hat, ein Programm zur Integration junger Einwanderer aufzulegen, damit auch wir Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abbauen können, denn diese neuen europäischen Bürger haben ebenfalls ein Zugehörigkeitsgefühl zu unserer Gemeinschaft.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin sicher, dass der Einsatz der Bildung als ein Instrument im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und für soziale Integration ebenfalls als eine enorm wichtige und gemeinsame Aufgabe gilt. Ein integriertes, freies und demokratisches Europa kann nur auf der Grundlage von integrierten, freien und demokratischen Gesellschaften errichtet werden. Die Mitgliedstaaten, deren Regierungen und öffentliche Behörden im weitesten Sinne sind aufgerufen, derartige Instrumente zu unterstützen.
Einige der Programme werden bereits zu diesem Zweck eingesetzt. Der im vergangenen Jahr verabschiedete Europäische Jugendpakt ist eines der Spezialinstrumente zur Förderung der Integration und hält Antworten für die Jugend Europas bereit, für junge Menschen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die Probleme haben oder sich in einer schwierigen Lage befinden. Die soziale Integration zählt zu den wichtigsten Elementen der Sozialpolitik. Ich möchte nicht für meine Kollegen sprechen, kann aber sagen, dass diese Fragen im Rahmen verschiedener Programme, die wir verfolgen, in Betracht gezogen und gefördert werden.
Auf der Grundlage von Programmen, die auf europäischer und nationaler Ebene aufeinander abgestimmt sind, lässt sich mehr erreichen. Das ist eine laufende Aufgabe, die nicht nur in den Bereich der Bildung fällt, sondern auch Bestandteil der Bereiche Sport, Kultur und interkultureller Dialog ist. Diese Programme stellen sehr nützliche und effiziente Instrumente zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung von Problemen wie Gewalt, Rowdytum, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dar.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Jeder Ihrer Kollegen – und Sie auch – sprechen von Vereinfachung, und diese komplizierten europäischen Verfahren sind ein Hauptkritikpunkt. Könnten Sie mir vielleicht ein paar konkrete Beispiele geben, was jetzt neu vereinfacht wird und was jetzt besser wird? Zweitens: Gibt es Aufzeichnungen was die Verwaltung der Programme effektiv kostet und wie viel durch diese Programme den europäischen Bürgern in Zukunft direkt zufließen wird?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe Erasmus deshalb erwähnt, weil der deutsche Präsident dieses Programm als Beispiel angeführt hat. Das war meines Erachtens auch richtig von ihm, denn Erasmus ist möglicherweise das berühmteste und populärste Programm. Seit 1987 zählt das Programm, das sowohl für den Einzelnen als auch die Gesellschaft von sehr großer Bedeutung ist, 1,4 Millionen Absolventen. Diese Programme geben den Bürgern sehr viel, und die Nachfrage steigt ständig. Ich habe dem Parlament für seine Unterstützung für diese Programme gedankt, denn sie können etwas bewirken. Die Zukunft Europas stünde ohne diese Programme stärker in Frage.
Die Programme wirken sich auch auf andere Bereiche aus: So war Erasmus die Triebkraft für den Bologna-Prozess, der für jeden Studenten, jeden Professor und jede Universität in Europa von großer Bedeutung ist.
Ich habe einige Vorschläge erwähnt, die bereits Bestandteil der von der Kommission angenommenen Durchführungsbestimmungen sind. Die Kommission hat über 100 Änderungen für die Haushaltsordnung vorgeschlagen. Jetzt sind Sie an der Reihe. Sie müssen entscheiden und die erforderlichen Verbesserungen vornehmen. Im Januar 2006 haben wir eine neue Exekutivagentur eingerichtet, die sich mit den einzelnen Fällen und Projekten befassen und eng mit nationalen Agenturen zusammenarbeiten wird. Dieses zentralisierte System für die Durchführung unserer Programme stellt ein vernünftiges Instrument dar. Die nationalen Agenturen sind in den Mitgliedstaaten in den jeweiligen Landessprachen tätig. Sie verfügen über eine größere Nähe zu den Bürgern und können die Nutzer der Programme deshalb besser unterstützen.
Vielleicht können wir uns damit etwas ausführlicher befassen, wenn wir die Haushaltsordnung selbst diskutieren. Es gibt einige konkrete Maßnahmen und Vorschläge, um denjenigen das Leben zu erleichtern, die kleine Zuschüsse – im Gegensatz zu Finanzhilfen in Millionenhöhe für Infrastruktur- und Forschungsprojekte – in Anspruch nehmen.
Außerdem möchten wir mehr Geld beispielsweise für Erasmus oder Programme für lebenslanges Lernen zur Verfügung stellen, weil wir meinen, dass 125 Euro pro Kopf und Monat keine sehr große europäische Förderung darstellen, wenn man sich die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in unseren Ländern anschaut. „Mehr“ bedeutet deshalb auch mehr im sozialen Bereich. Die Finanzen sind für diejenigen, die für ein Auslandsstudium auf europäische Zuschüsse angewiesen sind, oftmals von entscheidender Bedeutung.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 47 von Maria Badia I Cutchet (H-0132/06)
Betrifft: Plan zur Förderung des Unternehmergeistes im Bildungswesen
Die Kommission hat einen Plan zur Förderung des Unternehmergeistes von der Primärschule bis zur Universität ausgearbeitet. Darin verweist sie auf die Notwendigkeit eines spürbaren Wirtschaftswachstums und einer wesentlichen unternehmerischen Initiative, um das europäische Sozialmodell auf zufrieden stellende Weise zu erhalten. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Allerdings könnte damit die Gefahr verbunden sein, dass das Bildungswesen der Logik des Wettbewerbs und des Marktes unterliegt, während es doch wesentlich darauf ankommt, im Interesse des europäischen Sozialmodells die Ausbildung mit dem Ziel zu erhalten, freie, autonome und mündige Bürger mit eigener Kultur zu erhalten.
Ungeachtet einiger bewährter Verfahren, von denen wir zweifellos lernen können – zum Beispiel Förderung der Programme von Berufspraktiken in Unternehmen – und ohne Benachteiligung der Wirtschaftswissenschaften, darf eine allzu merkantilistische Sicht des nordamerikanischen Bildungsmodells nicht unser Bezugsmodell darstellen.
Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass wir im Interesse der Zukunft des Bildungswesens als Pfeiler der Unionsbürgerschaft unsere Anstrengungen darauf konzentrieren sollten, die Lehrpläne der Mitgliedstaaten zu überarbeiten, um die Ausbildung in verschiedenen Bereichen, einschließlich der humanistischen Bildung und Kultur, zu verbessern?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (SK) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der als Europäische Agenda für unternehmerische Initiative bekannte Aktionsplan wurde 2004 gebilligt. Der Aktionsplan sieht derzeit fünf strategische Politikbereiche für die Europäische Agenda für unternehmerische Initiative vor. Der erste Bereich betrifft die Förderung der unternehmerischen Mentalität bei jungen Menschen. Erst kürzlich, am 13. Februar, hat die Europäische Kommission im Rahmen des Aktionsplans eine Mitteilung unter der Überschrift „Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“ angenommen. In der Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen, da die Europäische Union in diesem Bereich über keine formellen Befugnisse oder Zuständigkeiten verfügt.
Es geht darum, die Rolle des Bildungswesens bei der Schaffung einer stärker unternehmerorientierten Kultur in den europäischen Gesellschaften auszubauen. Die Bildung sollte das unternehmerische Denken bei jungen Menschen fördern und ihnen neue Möglichkeiten für ihre Zukunft eröffnen. Gleichzeitig sollte sie Möglichkeiten für den Erwerb grundlegender unternehmerischer Fähigkeiten bieten. Eines der Ziele der Mitteilung besteht darin, bessere Voraussetzungen für die Vorbereitung junger Menschen auf ihr künftiges Leben, ihren künftigen Beruf und ihren künftigen Arbeitsplatz zu schaffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Nutzen unternehmerischen Denkens und der Erziehung dazu nicht nur an der Zahl neuer Unternehmen oder innovativer Firmen und neuer Arbeitsplätze gemessen werden sollte. Unternehmergeist ist in erster Linie eine Schlüsselkompetenz für alle, und sie verhilft jungen Menschen zu mehr Kreativität und Selbstvertrauen bei Unternehmungen jeglicher Art und zu einem sozial verantwortlichen Handeln.
Ausgehend davon sowie im Hinblick auf die im Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010 geförderten Kompetenzen bildet Unternehmergeist eines der in einem Bezugsrahmen von acht Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen genannten Elemente. Unseres Erachtens sind diese Schlüsselkompetenzen für Selbstverwirklichung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigungsfähigkeit unerlässlich. Sie weisen auch eine staatsbürgerliche, kulturelle und erzieherische Dimension auf. Gemäß der Mitteilung ist die Kommission der Ansicht, dass sich die Förderung des Unternehmergeistes in der schulischen und beruflichen Bildung vollständig im Einklang befindet mit unseren Zielen und den Zielen der Europaabgeordneten und sogar mit denen von Frau Maria Badia i Cutchet, der Verfasserin dieser Frage, geht es doch darum, die allgemeine Bildung in allen Bereichen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Europäer auch künftig frei und unabhängig sind und über bessere Voraussetzungen für ihre Entwicklung verfügen.
Maria Badia i Cutchet (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre Worte, die mich natürlich ein wenig beruhigt haben, denn nach der Lektüre dieser Mitteilung bin ich ziemlich besorgt, dass wir die Erziehung zu stark den Erfordernissen des Wettbewerbs und des Marktes unterwerfen könnten.
Ich komme zurzeit mit vielen Studenten in Kontakt und bin überzeugt, dass einige von ihnen die Absicht haben, Unternehmer zu werden, aber viele andere haben vielleicht ganz andere Interessen, zum Beispiel kulturelle oder humanitäre.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich sind wir nicht alle Geschäftsleute, ebenso wenig wie sich alle unsere Kinder zu Geschäftsleuten entwickeln werden, aber wir müssen verstehen, wie die Privatwirtschaft funktioniert. Wir glauben – und wenn ich sage „wir“, dann meine ich auch die Mitgliedstaaten, denn es gibt einen ausgeprägten Konsens bezüglich der Schlüsselkompetenzen, zu denen die unternehmerische Initiative zählt –, dass es um die Fähigkeit geht, komplexe Zusammenhänge zu verstehen, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen und aus der Initiative konkrete Maßnahmen abzuleiten und persönliche Verantwortung zu übernehmen.
Das ist auch für Arbeitnehmer von Bedeutung und nicht nur für Arbeitgeber, denn Arbeitnehmer, die aktiv und kreativ sind, sind für jedes seriöse Unternehmen ein Zugewinn. Deshalb sind derartige Fähigkeiten unserer Meinung nach für die ganze Gesellschaft und für den Einzelnen von großem Vorteil, und es geht nicht nur um die Gründung von möglichst vielen Unternehmen und die Heranbildung möglichst vieler Geschäftsleute. Es geht um eine Mentalität, die in einem sich verändernden Umfeld, einem Umfeld, das ein tieferes Verständnis von Einflüssen und der damit verbundenen Dynamik erfordert, auch von mehr Reife geprägt sein sollte.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Kommissar! Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Europäische Kommission im Bereich Unternehmergeist Initiativen setzt, wie z. B. mit dem CIP, aber auch hier. Denn letztlich entstehen nur dort Arbeitsplätze, wo etwas angeboten wird, was gekauft wird. Sehen Sie hier eine Chance, dass wir auch in der Öffentlichkeitsarbeit in der Europäischen Kommission gemeinsam mit Frau Wallström diese Initiativen einer etwas breiteren Öffentlichkeit unterbreiten könnten?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Das sollte Bestandteil einer Mitteilung oder Initiative der Kollegen in der Kommission wie auch dieses Hauses sein, denn Europa neigt dazu, sein Potenzial mit dem vieler anderer Partner zu vergleichen.
Meiner Ansicht nach verfügen wir über das erforderliche Potenzial, aber die meisten Blockierungen oder Hindernisse sind auf unsere eigenen Vorschriften zurückzuführen, darauf, wie wir unsere Wirtschaft oder Gesellschaft organisieren, oder auf unsere Mentalität. Deshalb unterstütze ich voll und ganz Herrn Rübigs Feststellung, dass dieses Grundkonzept – die Schlüsselkompetenzen einschließlich der Erziehung zu Unternehmergeist, Erziehung in den Bereichen Kultur, Kulturbewusstsein, Bürgersinn und natürlich die Bildung in den Bereichen Sprachen, Mathematik, Wissenschaft, digitale Kompetenz und das Lernen, wie man lernt – für jeden von Bedeutung ist.
Das lebenslange Lernen beruht zwangsläufig auf einigen grundlegenden Kompetenzen, zu denen unternehmerische Fähigkeiten und eine entsprechende Einstellung zählen. Deshalb möchte ich Sie und jeden, der KMU und die Initiativen unserer Bürger und Institutionen unterstützt, bitten, dieses wichtige Konzept des lebenslangen Lernens zu fördern.
So hat es mich nicht überrascht, sondern ermutigt, als während der letzten Fragestunde ein Kollege vom lebenslangen Lernen als einem Recht der Bürger sprach, einem Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat oder dessen Behörden auf Zugang zu lebenslangem Lernen und nicht nur zu Primar- oder Sekundarschulbildung.
Derartige Systeme lassen sich aber nur dann umsetzen, wenn eine größere mentale Bereitschaft dafür vorhanden ist. Vielen Dank, und lassen Sie uns gemeinsam in diesem Sinne weiterarbeiten.
Die Präsidentin. Die Anfrage 48 wurde für nicht zulässig erklärt (Anlage II, Teil A, Ziffer 3 GO).
Anfrage Nr. 49 von Andreas Mölzer (H-0102/06)
Betrifft: Türkische Lira-Münze
Seit einem Jahr hat die Türkei eine Ein-Lira-Münze (Wert: 0,6 Euro) ausgegeben, die eine unglaubliche Ähnlichkeit mit der Zwei-Euro-Münze aufweist. Zum einen birgt der auf der Ein-Lira-Münze abgebildete Kopf Kemal Atatürks eine gewisse Verwechslungsgefahr mit König Albert II. Aufgrund der technischen Übereinstimmungen in Bezug auf Gewicht und Dicke entstand in der EU hoher Schaden für Automatenbesitzer. Probleme gibt es auch bei den Sortiermaschinen der Banken, ganz abgesehen vom einfachen Bürger, der sich der Verwechslungsgefahr vielleicht noch nicht einmal bewusst ist.
Wie beurteilt die Kommission diesen jüngsten türkischen Vorstoß? Inwieweit ist es erlaubt, dass die Währung eines Staates derartig starke Ähnlichkeiten zum Euro aufweist? Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die europäischen Bürger zu schützen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Frage betrifft türkische Münzen, die Anfang 2005 in Umlauf gebracht wurden und die große Ähnlichkeit mit Euromünzen aufweisen. Natürlich teilt die Kommission die Sorge des Herrn Abgeordneten in dieser Frage. So etwas sollte nicht passieren. Das Recht auf die Ausgabe von Münzen ist eines der elementarsten souveränen Rechte eines Landes. Dennoch werden informelle Konsultationen empfohlen. Es gibt ein von der Internationalen Münzdirektoren-Konferenz gebildetes Netzwerk mit der Bezeichnung „Coin Registration Office“. Es ist üblich, dass die der Konferenz angehörenden Münzprägeanstalten bei der Vorbereitung der Ausgabe einer neuen Münze das „Coin Registration Office“ konsultieren, um Ähnlichkeiten zu vermeiden. Das ist in diesem Falle offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgt, so dass Münzen in Umlauf gebracht wurden, die Euromünzen ähneln.
Das ist nicht zum ersten Mal passiert. Im Jahre 2000 gab es in einigen Ländern Münzen, die stark Euromünzen ähnelten. Selbst in meinem Land haben wir, als ich für diesen Bereich zuständig war, Münzen herausgegeben, die der D-Mark ähnelten, und wir mussten daher die Produktion ändern.
Die Kommission arbeitet mit den türkischen Behörden zusammen, die zugesagt haben, dass sie ihre Münzen etwas ändern werden. Die Münzproduktion ist ein sehr teurer und umfangreicher Prozess.
Es besteht kein Anlass zur Panik, und die Risiken sind sehr begrenzt. Die Automaten, um die es ja hauptsächlich geht, können entsprechend eingestellt werden. Nach unserer Einschätzung gibt es einige alte Modelle, bei denen die Einstellung etwas schwieriger ist, aber die Mehrzahl der neuen Modelle kann ordnungsgemäß eingestellt werden, so dass sie die richtigen Münzen annehmen. Was das Aussehen betrifft, so gibt es große Unterschiede. Bei der Benutzung im Einzelhandel können sie leicht von Euros unterschieden werden. Das Risiko ist also begrenzt.
Die Kommission hat sich auch mit den Herstellern der Münzmechanismen in Verbindung gesetzt, um sie darauf hinzuweisen, dass die Mechanismen entsprechend angepasst werden müssen. Wir setzen uns bei den türkischen Behörden dafür ein, dass die Herstellungsparameter der neuen Münzen geringfügig geändert werden, damit diese den Euromünzen nicht mehr so stark ähneln.
Andreas Mölzer (NI). – Frau Präsidentin! Herr Kommissar, mir ist schon klar, dass es keinen Anlass zur Panik gibt, wie Sie sagen. Ich möchte Sie dennoch fragen, ob es im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht sinnvoll wäre, in diese Richtung zu verhandeln, damit derlei Münzen sehr rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Es besteht ja auch für die türkischen Parallelgesellschaften in Europa – etwa in Deutschland oder in Österreich – die Verlockung, diese Münzen zu missbrauchen. Könnte man das nicht – auch wenn Münzprägung sehr teuer ist, wie Sie sagen – beschleunigen, um Schäden für Europa und für die europäische Wirtschaft zu vermindern?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Dazu müssen Verhandlungen im Rahmen aller Aktivitäten einschließlich der Beitrittsverhandlungen geführt werden. Es gibt eine Art Gentleman’s Agreement, dass so etwas nicht vorkommen sollte. Passiert das dennoch, dann sind vom Hersteller kleinerer Münzen Vorkehrungen zu treffen, damit Probleme, die aus der Verwendung ähnlicher Münzen resultieren, vermieden werden können.
Dazu werden entsprechende Verhandlungen stattfinden. Ich werde demnächst Gelegenheit haben, mit Vertretern der türkischen Regierung zusammenzutreffen. Ich werde diese Frage definitiv innerhalb einer bestimmten Frist ansprechen, denn die Produktion von Münzen ist, wie ich bereits sagte, ein sehr umfangreicher und teurer Prozess. Es wird uns im Laufe der Zeit gelingen, dieses Problem zu lösen. Bis dahin werden wir uns bei den Herstellern von Münzmechanismen für Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller Schäden einsetzen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 50 von Enrico Letta (H-0104/06)
Betrifft: Europäische Schule Brüssel II – Verlegung von Abteilungen
Der Oberste Rat der Europäischen Schulen hat die Kriterien festgelegt, die zu befolgen sind, um zu ermitteln, welche Sprachabteilungen in der vierten Europäischen Schule in Laeken eröffnet werden sollen. Die Arbeitsgruppe (Follow-up-Gruppe) unter Vorsitz des Generalsekretärs der Europäischen Schulen hat in verschiedenen offiziellen Dokumenten u. a. die italienische Abteilung der Schule Brüssel II dazu vorgesehen, sie dem Rat zu einer Verlegung in die Schule Brüssel IV vorzuschlagen. Sicher ist dieses Vorhaben das Ergebnis einer vergleichenden Analyse mit der die Auswahlkriterien für alle bestehenden Abteilungen bewertet werden.
Kann die Kommission diese Analyse ausführlich erläutern? Falls diese Analyse nicht durchgeführt worden sein sollte, kann die Kommission erklären, wie man zu einem solchen Ergebnis gelangt ist, und insbesondere beschreiben, wie man dazu gekommen ist, die anderen Sprachabteilungen auszuschließen? Es ist mir natürlich bewußt, dass beim derzeitigen Stand der Dinge kein endgültiger Beschluss gefasst worden ist, aber ich halte es für zweckmäßig, ausführlich das bislang angewandte Verfahren bei den Beratungen der „Follow-up-Gruppe“ kennen zu lernen. Beruhen diese auf wissenschaftlichen ausreichenden Kriterien, um Vorschläge zu rechtfertigen, die äußerst negative Auswirkungen auf Hunderte von Familien von Bediensteten der Gemeinschaftsinstitutionen haben dürften?
Anfrage Nr. 51 von Richard Seeber (H-0172/06)
Betrifft: Verlegung der deutschen Sprachsektion
Der Oberste Rat der Europäischen Schulen ist im Begriff, die in der Schule Brüssel IV in Laeken einzurichtenden Sprachsektionen zu beschließen. Eine der dem Obersten Rat vorgelegten Optionen sieht die Verlegung der italienisch- und niederländischsprachigen Sprachabteilung von Woluwé und der deutschsprachigen von Ixelles nach Laeken vor.
Ist der Kommission bewusst, dass Kinder aus dem Einzugsbereich von Woluwé und Ixelles ingesamt zwischen drei bis vier Stunden pro Tag im Schulbus sitzen werden, wenn sie nach Laeken verlegt würden?
Welche Alternativen und Umsetzungsmodalitäten zur Zwangsverlegung von Sektionen hat die Kommission geprüft, oder verlässt sie sich auf die Erfahrung des Generalsekretärs und des Obersten Rates mit solchen Umzügen, deren Vorgangsweise schon bei der Eröffnung von Ixelles zu unhaltbaren Zuständen geführt hat?
Ist die Kommission bereit, die Anweisungen zum Abstimmungsverhalten ihres Vertreters im Obersten Rat offen zu legen und zu erläutern?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Fragen 50 und 51 sind sehr ähnlich, aber ich werde sie, falls erforderlich, getrennt beantworten, obwohl es sich um einen Themenkomplex handelt.
Ich muss eingangs feststellen, dass die Europäischen Schulen eine der schwierigsten Fragen in meinem Verantwortungsbereich darstellen, und es gibt zahlreiche Probleme. Das System ist sehr unabhängig und kompliziert. Die Aufsichtsstrukturen dieses Systems sind nicht Sache der Kommission, die lediglich eins von 29 Mitgliedern des Obersten Rates ist.
Die schnelle Erweiterung der Europäischen Union war mit dem Zuzug sehr vieler Menschen – nicht nur nach Brüssel – verbunden, und wir haben sehr viele Probleme, weil es an den notwendigen Plätzen für deren Kinder in Schulen und anderen Einrichtungen mangelt. Eine Lösung, die extrem wichtig ist, wäre die Eröffnung einer vierten Europäischen Schule in Laeken im Jahre 2009. Wieso Laeken? Das ist eine Entscheidung der belgischen Regierung. Belgien ist das Gastland und leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Infrastruktur der Schulen. Die gesamte Infrastruktur wird vom Gastland bereitgestellt. Ich habe mich mit der belgischen Regierung und den jeweiligen Ministern in Verbindung gesetzt. Präsident Barroso hat diese Angelegenheit bei der belgischen Regierung angesprochen, um das Verfahren zu beschleunigen, wobei ursprünglich ein Termin nach 2009 anvisiert war.
Jetzt geht es darum, Entscheidungen zu schulinternen Fragen in Bezug auf die Sprachsektionen zu treffen: Welche Sprachsektionen sollen eröffnet und welche verlegt werden. Zunächst einmal ist es zu früh für die Feststellung, es sei schon etwas entschieden. Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, und die Kommission ist nur ein Teilnehmer dieser Diskussionen und keinesfalls der dominierende. Die Entscheidungen werden vom Obersten Rat getroffen werden. Natürlich versucht die Kommission, ausgehend von ihren Erfahrungen und ihrem Wissen einen Beitrag zu leisten und sich an diesem Prozess zu beteiligen. Dabei geht es ihr darum, die Interessen der Eltern in den europäischen Einrichtungen zu vertreten und Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Auf seiner Tagung am 25. und 26. Oktober hat der Oberste Rat eine Reihe von Kriterien beschlossen, die festlegen, wie mit den Sprachsektionen verfahren werden soll. Es wurde eine Arbeitsgruppe, die „Groupe de suivi Bruxelles IV“ gebildet, und der Generalsekretär der Europäischen Schulen legte dieser Gruppe ein vorläufiges Dokument vor. Auch an dieser Gruppe ist die Kommission aktiv beteiligt, aber nur als ein Partner von vielen. Schließlich muss die „Groupe de suivi Bruxelles IV“ alle Überlegungen berücksichtigen und eine vertretbare Lösung vorschlagen.
Es wurden einige vorläufige Lösungen – die Optionen A und B – diskutiert, aber es ist noch zu früh, um zu sagen, dass eine Lösung der anderen vorzuziehen ist. Derzeit diskutiert die Gruppe Zwischenlösungen, bei denen die besten Elemente beider Optionen aufgegriffen werden, u. a. den von der Kommission unterstützten Grundsatz, dass Kinder, die derzeit in einer Sektion in einer der bereits existierenden Schulen eingetragen sind, nicht gezwungen werden sollten, nach Laeken umzuziehen. Das ist wahrscheinlich für Eltern sinnvoll, deren Kinder diese Schulen bereits besuchen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die endgültige Lösung jeden zufrieden stellen wird, aber wir müssen eine Lösung finden, die sicherstellt, dass die Schüler die bestmögliche Bildung erhalten.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Obersten Rat und der niederländischen Regierung, die dem Obersten Rat vorsteht, für die Reformierung der Europäischen Schulen ein, denn es gibt sehr viele Probleme einschließlich von strukturellen Problemen, und es liegt auf der Hand, dass das System verändert werden muss.
Das ist meine inhaltliche Antwort, und ich kann nicht sagen, dass wir heimliche Pläne verfolgen würden oder geheime Lösungen erarbeitet hätten. Wir arbeiten sehr ernsthaft mit der „Groupe de suivi Bruxelles IV“ zusammen, und ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Problematik sehr ernst nehmen, aber das ist ein sehr schwieriger Bereich, in dem sich viele Probleme angesammelt haben, und jetzt müssen wir endgültige und langfristige Lösungen finden. Wir werden uns gemeinsam mit der belgischen Regierung und den Brüsseler Behörden intensiv um Zwischenlösungen bemühen, um kurzfristige Probleme und Mängel in allen unseren Einrichtungen zu beheben.
Das ist das Bild, das sich heute bietet.
Die Präsidentin. Sie haben natürlich Recht, Herr Kommissar. Wir sollten die Anfragen Nr. 50 und Nr. 51 gemeinsam behandeln. Das ist ein Themenkomplex. Es gibt auch sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Thema interessieren. Aber zunächst erteile ich den beiden Fragestellern das Wort für ihre Zusatzfrage.
Enrico Letta (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Da mir die Option B im Vergleich zur Option A unter vielen Gesichtspunkten eindeutig die bessere zu sein scheint, frage ich mich, ob Sie ausschließen können, dass die Kommission die Frage der Kosten aufwerfen wird. Insbesondere frage ich Sie, ob die leichte Kostenerhöhung die Kommission nicht dazu veranlassen wird, gerade die Option zu blockieren, die eindeutig die bessere zu sein scheint.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Natürlich trägt die Kommission den größten Teil der Kosten für die Europäischen Schulen, und die Frage der Kosten ist ebenfalls ein ernstes Problem. Ich würde jedoch nicht die Kostenfrage in den Vordergrund stellen; ich würde das Hauptaugenmerk auf ein funktionierendes System und die bestmögliche Bildung für die Schüler legen. Unter diesem Gesichtspunkt stellt Option B nicht die beste Lösung dar.
Option B, die für alle Schulen fast alle Sektionen vorsieht, wäre mit einer starken Zersplitterung, mit kleinen Gruppen und kleinen Klassen verbunden, und unser Problem wäre, wie wir da einen hochwertigen Unterricht und eine hochwertige Bildung sichern können. Deshalb ist Option B nicht die beste Lösung. Es stimmt, sie ist auch die teurere Lösung, aber für uns in der Kommission stehen die Kosten nicht an erster Stelle. Es geht vor allem darum, ein effizientes Funktionieren des Systems der Europäischen Schulen zu sichern, und viele Probleme betreffen auch die künftige Qualität der Bildung.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kommissar, Sie sprechen von komplizierten Verfahren, von einer komplizierten Situation. Das ist uns allen bewusst. Nur: Es verkompliziert die Situation zusätzlich, wenn die Kommission nicht bereit ist, mehr Transparenz in ihren Entscheidungsprozess zu bringen. Die entscheidende Sitzung dieses Obersten Rates findet ja bereits Mitte April statt. Warum ist die Kommission nicht bereit, anhand der von ihr aufgestellten Kriterien einfach zu sagen: So weit sind wir, das sind die Zahlen und so weit können wir gehen.
Wenn Sie nur mehr Verdunkelung betreiben, können Sie nicht erwarten, dass in den Sprachsektionen mehr Zufriedenheit herrscht.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Vielen Dank, aber ich kann die Ansicht, wir ließen es in diesem Prozess an Transparenz fehlen, nicht teilen. Der gesamte Prozess war für alle Parteien transparent, und die Optionen liegen auf dem Tisch. Wenn Sie möchten, dann wird die Kommission bei der Erarbeitung dieser Optionen mehr Initiative zeigen, aber es ist doch logisch, dass der endgültige Konsens unter Einbeziehung der Elternorganisationen, der Schulen selbst und der Lehrkräfte erzielt werden muss. Die Kommission leistet ihren Beitrag und prüft selbstverständlich sämtliche Optionen, die von anderen Parteien vorgelegt werden. Wir sind bemüht, uns an der Suche nach einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung zu beteiligen.
Wir haben den gesamten Prozess transparent gestaltet, und wir denken jetzt über eine Art Kompromisslösung nach, eine Zwischenoption zwischen den Optionen A und B. Der Prozess war also transparent und erfordert sehr komplizierte Verhandlungen mit allen Parteien. Die Kommission ist dabei ein Verhandlungspartner, und es geht ihr darum, die anderen Parteien einschließlich der belgischen Behörden, die einen maßgeblichen Beitrag zu leisten haben, zu respektieren.
Luigi Cocilovo (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ist Ihnen klar, dass, sollte man sich von den beiden anstehenden Optionen für Variante A, d. h. für die Verlegung von Sektionen, entscheiden, für viele Familien das Risiko entsteht, ihre Kinder in verschiedene Schulen schicken zu müssen?
Die in der Überwachungsgruppe verteilten Angaben lassen erkennen, dass sich die Schülerzahlen einiger Sprachsektionen, beispielsweise der italienischen, in den kommenden Jahren stärker entwickeln werden als viele anderssprachige. Meinen Sie nicht, dass das ein Element ist, das die Kommission dazu veranlassen sollte, sich eher für Option B zu entscheiden anstatt für die angeführten Alternativen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die endgültige Entscheidung wird der Oberste Rat treffen.
Sie sagten, dass es möglicherweise dazu kommen könnte, dass die Kinder verschiedene Schulen besuchen müssen. Ich habe mir im Grundsatzpapier die diesbezüglichen Kriterien durchgelesen. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass wir versuchen sollten, so etwas mit allen Mitteln zu verhindern. Es muss gesichert werden, dass die Kinder einer Familie, also Geschwister, ein und dieselbe Schule besuchen können.
Option B weist in Bezug auf die künftige Entwicklung der Bildung einige immense Schwächen auf. Wir sind nicht der Ansicht, dass Option B die beste Lösung darstellt, aber man wird intensiv nach Lösungen suchen, die so viele Beteiligte und Eltern wie möglich zufrieden stellen werden.
Alfonso Andria (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ich komme noch einmal auf dasselbe Thema zu sprechen. Gemäß Kriterium F, das u. a. im Oktober angenommen wurde, muss eine an mehreren Schulen existierende Sprachsektion in periphere oder zentrale Schulen aufgenommen werden. Ich will noch deutlicher werden: Sollte die von der Überwachungsgruppe vorgeschlagene Option A zum Tragen kommen, wäre die italienische Sprachsektion als einzige schlechter gestellt, da sie in zwei periphere Schulen verlegt werden würde: nach Uccle und Laeken. Meinen Sie nicht, Herr Kommissar, dass einige italienische Schüler durch besagte Option A benachteiligt würden? Daher fordere ich Sie auf, zu Ihrer Verantwortung zu stehen, indem Sie Option A ablehnen und sich für Option B entscheiden.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ich werde nicht sagen, dass wir Option B unterstützen werden. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir Option A unterstützen werden. Wir bemühen uns um eine Kompromisslösung. Wenn Sie wollen, dass ich sage, dass wir alle Mittel für Option B bereitstellen werden, dann muss ich Sie leider enttäuschen.
Ich muss wiederholen, dass der Oberste Rat zusammen mit der Arbeitsgruppe (der „Groupe de suivi“), der Eltern und andere Beteiligte angehören, der Entscheidungsträger ist. Das ist das Verfahren. Bei komplizierten Fragen wie dieser versuche ich immer, eine Art Kompromisslösung zu finden. Das ist vielleicht auch in diesem schwierigen Bereich der Fall. Die nächste Sitzung des Obersten Rates wird Ende April stattfinden, auf der man alle möglichen Lösungen und Aspekte diskutieren wird.
Ihre Frage zur italienischen Sektion ist schon sehr oft angesprochen worden, und andere sind ebenfalls beteiligt. Wir haben versucht, eine ausgewogene Lösung zu finden und niemanden zu bestrafen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 53 von Manuel Medina Ortega (H-0098/06)
Betrifft: Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien und Adoptionen
Kann die Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien im Bereich des Privatrechts für die Bürger der Europäischen Union Auskunft erteilen, und insbesondere über die Adoptionsregelung über künftige Binnengrenzen der Union hinweg? Werden dabei die Adoptionen gewährleistet, oder werden bereits vorgenommene Adoptionen revidiert?
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Ich weiß sehr wohl um die noch laufenden Fälle von internationalen Adoptionen von rumänischen Kindern sowie die verständliche diesbezügliche Besorgnis der Familien, die diesen Kindern gern ein neues Zuhause geben wollen. Im Rahmen der legislativen Reformen in Vorbereitung auf den Beitritt zur EU hat Rumänien auch dank der jahrelangen Unterstützung durch das Europäische Parlament kürzlich neue Regelungen zum Schutz des Kindes verabschiedet.
Gemäß dieser Regelungen, die am 1. Januar 2005 in Kraft traten, kommt die internationale Adoption nur dann in Frage, wenn im Lande selbst keine geeignete Lösung gefunden werden kann, die von kleineren Heimen bis zu Pflegefamilien reicht. Mit diesem Gesetz hat sich Rumänien den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union in diesem Bereich, wie sie auch in der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes verankert sind, angepasst. Die Anwendung dieser Bestimmungen muss im Zusammenhang mit früheren Praktiken bei internationalen Adoptionen in Rumänien gesehen werden, bei denen häufig Gesetze verletzt wurden.
Zu den konkreteren rechtlichen Aspekten wäre zu sagen, dass es derzeit keine gemeinschaftlichen gesetzlichen Regelungen im Bereich der internationalen Adoption gibt. Es ist sogar so, dass die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates, die die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Bezug auf die elterliche Verantwortung betrifft, Adoptionen ausdrücklich ausklammert.
Das bedeutet im Grunde genommen, dass der gemeinsame Besitzstand im Bereich des Schutzes von Kindern in Rumänien und Bulgarien umgesetzt wurde. In der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes wird nicht zwischen Innen- und Außengrenzen der Europäischen Union unterschieden.
Die Präsidentin. Wir haben nicht nur diese Anfrage zu dem Thema, sondern auch die Anfragen Nr. 55 und 56. Wenn die Kolleginnen und Kollegen einverstanden sind, können wir diese Anfragen zusammen behandeln. Aber zunächst möchte ich dem Verfasser der Anfrage, Herrn Kollegen Medina Ortega, das Wort für eine Zusatzfrage erteilen.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Meiner Ansicht nach stellt die Anpassung der bulgarischen und rumänischen Gesetzgebung an die europäische Rechtsprechung einen Fortschritt dar, denn bei Adoptionen ist der Schutz des Kindes die wichtigste Frage.
Leider wissen wir jedoch, dass es in diesen Ländern, ebenso wie in anderen, Kinder gibt, die nicht in angenehmen familiären Verhältnissen leben, und es gibt Familien hier in der Europäischen Union, die bereit wären, eine Elternrolle mit allen Garantien zu übernehmen.
Ich weiß, dass wir keine europäischen Rechtsvorschriften zu diesem Thema haben, aber es besteht die Möglichkeit, dass die Europäische Union irgendwie gegenüber den Behörden Bulgariens und Rumäniens vermittelt, um zu gewährleisten, dass die Familien aus der Europäischen Union, die zu einem solchen Schritt bereit sind, dies unter den bestmöglichen Bedingungen tun können, und um dadurch die Adoption durch Familien aus der Europäischen Union zu erleichtern, wenn es erforderlich ist.
Ich würde gern wissen, ob Sie der Ansicht sind, dass es Handlungsmöglichkeiten seitens der Kommission in diesem Bereich gibt.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir arbeiten sehr kontinuierlich mit der rumänischen Regierung zusammen. Wir anerkennen, dass sie ihre Gesetzgebung überarbeitet hat und dass auf der Grundlage dieser Gesetzgebung eine Expertengruppe die noch nicht entschiedenen Fälle überprüft. Die Expertengruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich im Verlauf dieses Monats abschließen.
Wir stehen mit den rumänischen Behörden in dieser Angelegenheit in regelmäßiger Verbindung. Wir sind der Ansicht, dass die Suche nach einer Lösung Sache der rumänischen Regierung und der Behörden des Landes ist, solange diese die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die europäische Gesetzgebung einhalten.
Was die Situation im Bereich der Kinderbetreuung betrifft, so hat sich diese, soweit wir den sehr ausführlichen Fortschrittsberichten entnehmen konnten, verbessert, was nicht zuletzt auf die beträchtliche Unterstützung der Europäischen Union für die Umstrukturierung des Sektors der Kinderbetreuung zurückzuführen ist, für die die EU in den letzten 15 Jahren ca. 160 Millionen Euro bereitgestellt hat.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Prüfung von Anträgen auf internationale Adoptionen, die vor In-Kraft-Treten der neuen Regelungen gestellt wurden, in diesem Monat abgeschlossen wird. Wir erwarten, dass die rumänischen Behörden alle Antragsteller einzeln informieren.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Rehn! Sie haben meine Frage schon teilweise beantwortet, und zwar geht es um das Problem der anhängigen Adoptionsverfahren. Aufgrund der vom Europäischen Parlament in mehreren Entschließungen erhobenen Forderungen wurde eine Sachverständigengruppe eingesetzt, um die schwebenden Verfahren von Fall zu Fall zu prüfen. Ich würde gern wissen, ob Angaben über die Zeitpläne vorliegen, nach denen die Anträge bearbeitet werden, und ob wir Informationen über die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe bekommen werden.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir stehen in regelmäßigem Kontakt zur rumänischen Regierung, und zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten möchte ich sagen, dass die rumänischen Behörden zügig an einer Lösung im Hinblick auf die noch nicht entschiedenen Adoptionsanträge, die vor In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2005 gestellt worden waren, arbeiten.
Die rumänischen Behörden haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Arbeit am 31. März abschließen dürfte, und die Kommission wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Wir werden dem Rat und dem Parlament im Rahmen unseres für den 16. Mai vorgesehenen Umfassenden Monitoringberichts in dieser Angelegenheit Bericht erstatten.
Bezüglich der anderen Aspekte Ihrer Frage ist festzustellen, dass für die 82 000 Kinder, die im Rahmen des sozialen Schutzes betreut werden, in Heimen, bei Pflegeeltern oder in erweiterten Familien untergebracht sind, Schutzstrukturen gelten, die sich im Einklang mit der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes befinden. Gleiches gilt für den Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Bildung.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 54 von Mairead McGuinness (H-0137/06)
Betrifft: Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union
Könnte sich die Kommission vor dem Hintergrund ihres Umfassenden Monitoringberichts über den Stand der Vorbereitung Rumäniens auf den Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007, in dem sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass in Rumänien in bestimmten Bereichen des Kinderschutzes, in der Behindertenfrage und auch im Betreuungssystem für geistig Behinderte keine Fortschritte zu verzeichnen sind, dazu äußern, welche Bedeutung sie diesen Fragen bei den laufenden Verhandlungen mit den rumänischen Behörden beimisst?
Ist die Kommission darüber hinaus der Auffassung, dass ausreichende Fortschritte erzielt wurden und weiterhin erzielt werden, um Rumänien 2007 den Beitritt zur Europäischen Union zu gestatten?
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Diese Frage habe ich bereits teilweise beantwortet, deshalb werde ich mich auf die Teile konzentrieren, auf die ich noch nicht eingegangen bin.
Zusätzlich zur generellen Evaluierung des Kinderschutzes und der Lage der Behinderten sowie des Betreuungssystems für geistig Behinderte in Rumänien haben wir eine Peer Review zur geistigen Gesundheit organisiert, um die Lage vor Ort beurteilen zu können. Der Expertenbericht auf der Grundlage der Peer Review steht noch aus. Wir führen sowohl in Rumänien als auch Bulgarien insgesamt 15 Experten-Reviews bzw. Peer Reviews zu einer Reihe von kritischen Fragen durch, und dies ist einer der vorrangigen Bereiche, in denen derartige Peer Reviews stattfinden, die von Beamten der Kommission und den besten Experten der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Betreuung von Behinderten gilt es jetzt vor allem, eine integrative Strategie zu entwickeln, die auf die Schließung und Umstrukturierung großer Heime und die Entwicklung alternativer Dienste zur Betreuung innerhalb des gewohnten Umfelds sowie die Förderung der Betreuung in der Familie und in kleineren Heimeinrichtungen abzielt. Wir stellen beispielsweise bis zu 15 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus läuft in Rumänien derzeit eine Informationskampagne zu den Rechten von Bürgern mit Behinderungen.
Auch wenn die Reform dieses Sektors gerade erst angelaufen ist, meinen wir aus der Sicht der Kommission, dass das Land diesbezüglich jetzt auf dem richtigen Kurs ist.
Abschließend ist festzustellen, dass dringend etwas gegen das anhaltende Problem der schlechten Behandlung in psychiatrischen Kliniken in Rumänien unternommen werden muss. Darauf haben wir in unserem Umfassenden Monitoringbericht im Oktober hingewiesen. Es muss unbedingt etwas gegen die beträchtlichen Defizite bei den Lebens- und Betreuungsbedingungen in einigen Einrichtungen getan werden.
Wir haben den rumänischen Behörden dringend geraten, der geistigen Gesundheit Vorrang einzuräumen und ausreichend Mittel für diesen Bereich vorzusehen. Den rumänischen Behörden wurde nahe gelegt, die derzeitige PHARE-Unterstützung zu nutzen und eine Strategie und einen Aktionsplan für die Reformierung des Sektors der geistigen Gesundheit zu erarbeiten.
Die Hauptsache ist natürlich die Umsetzung. So sollte durch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel nachgewiesen werden, dass die praktischen Vorkehrungen auch in die Tat umgesetzt werden können. Damit wird sich die Peer Review beschäftigen, und dies wird auch Bestandteil des für Mai 2006 vorgesehenen Fortschrittberichts sein.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, könnten Sie etwas zu dem Problem der Käfigbetten in Rumänien sagen? Wenn wir über Probleme sprechen, die uns Sorgen bereiten, dann ist das eine Frage, die Sie vielleicht aufgreifen sollten. Uns bereitet diese Sache große Sorge.
Was die Peer Reviews betrifft, die ich begrüße, wüsste ich gern, ob dabei auch unangekündigte Besuche in den entsprechenden Einrichtungen vorgesehen sind, die meines Erachtens ganz wichtig sind. Können Sie aus Sicht der Kommission in etwa sagen, wie lange Rumänien brauchen wird, um dieses für das Land enorme Problem zu lösen? Sind Sie davon überzeugt, dass Rumänien, sollte es im nächsten Jahr der EU beitreten, die Reformen fortsetzen wird? Ich glaube, dass wir nur etwas erreichen, wenn wir Druck ausüben.
Ich möchte darum bitten, dass wir, wenn wir über in Entbindungskliniken ausgesetzte Kinder und die Frage der internationalen Adoption sprechen, die Kinder vor allen anderen Überlegungen in den Mittelpunkt stellen.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin bereit, erforderlichenfalls weitere Angaben zur Peer Review zu machen. Sie umfasst normalerweise vorher abgesprochene sowie unangekündigte Missionen mit Besuchen unterschiedlicher Einrichtungen in verschiedenen Bereichen, die von der Rechtsstaatlichkeit – d. h. Gerichtssysteme und Staatsanwaltschaft – bis hin zur Kinderbetreuung und geistigen Gesundheit reichen. Es werden überall dieselben Maßnahmen durchgeführt.
Wie lange wird es in diesem Bereich dauern? Das ist sehr relativ. Uns geht es darum, dass auf glaubwürdige Weise deutlich wird, dass sich Rumänien tatsächlich auf dem richtigen Kurs befindet. Darum wird es bei unserer Peer Review im Wesentlichen gehen.
Sie haben den Kern dieser ganzen Problematik berührt: Die Kinderbetreuung muss im Mittelpunkt unserer Evaluierung stehen, und genau darum geht es uns bei der Durchführung der Peer Review und der Vorlage ihrer Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang haben wir auch den Verdacht in Bezug auf den Einsatz von Käfigbetten in Rumänien geprüft. Ich kann Ihnen versichern, dass im Verlaufe der sich über 15 Jahre erstreckenden Kontrollen der Kommission kein einziges Verdachtsmoment bezüglich der Verwendung von Käfigbetten in Rumänien bestätigt werden konnte. Die Kommission wird diese Frage im Rahmen unserer regelmäßigen Kontakte mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen weiterverfolgen.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar danken und sagen, dass wir alle der Notwendigkeit zustimmen, Rumänien dabei zu unterstützen, die Lebensbedingungen und den Schutz von Kindern sowie die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Ich möchte den Kommissar fragen, ob die Kommission in der Lage ist, im Rahmen der Partnerschaftsprojekte mehr Gemeinschaftsmittel freizugeben, die dazu eingesetzt werden können, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, die Kinder zu schützen und bessere Bedingungen in Nervenheilanstalten zu schaffen. Ich möchte Sie ebenfalls fragen, ob die Möglichkeit besteht, dass die Europäische Kommission mit der Weltgesundheitsorganisation sowie mit anderen internationalen Organisationen im Gesundheitssektor zusammenarbeitet, um die Lage in Rumänien verbessern.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir verfügen in einer Reihe von Bereichen, die die Reform der öffentlichen Verwaltung betreffen, über Partnerschaftsstrukturen mit Rumänien. Wir haben festgestellt, dass im Falle von Mittel- und Osteuropa – also der so genannten neuen Mitgliedstaaten und des künftigen Mitgliedstaates Rumänien – Partnerschaften die effektivste Möglichkeit für die Vermittlung von Wissen darstellen.
Ja, wir haben die Absicht zu prüfen, inwiefern wir auch in diesem Bereich künftig mehr und mehr Partnerschaften einrichten sollten. Das ist eine sehr sinnvolle Praxis, die auch im Phare-Rahmenprogramm vorgesehen ist. Hier sind noch weitere Untersuchungen erforderlich, um festzustellen, welche praktischen Vorkehrungen getroffen werden können.
John Bowis (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, falls Sie wirklich noch keine Beweise für die Verwendung von Käfigbetten in Rumänien gesehen haben, würde ich Sie auf einen Artikel verweisen, der kürzlich auf der Titelseite der in London erscheinenden „Sunday Times“ zu lesen war, sowie auf die wohl dokumentierten Fälle, die das „Mental Disability Advocacy Centre“ veröffentlicht hat. Ich hoffe, dass Sie gegenüber Rumänien, ja gegenüber allen Ländern, in denen diese barbarische Praxis üblich ist, deutlich machen, dass Käfigbetten in einem zivilisierten Land, auf jeden Fall aber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union für Kinder, verwirrte ältere Menschen oder für Personen mit einer geistigen Behinderung unangebracht sind.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Dazu habe ich mich bereits auf der Grundlage einer sehr sorgfältigen Bewertung durch die Kommission geäußert. Wie ich bereits sagte, haben wir keine Beweise für den Gebrauch von Käfigbetten in Rumänien gefunden, aber wenn Ihnen diesbezüglich konkrete Hinweise vorliegen, dann bin ich gern bereit, sie zu prüfen, und ich würde meine Beamten bitten, die Angelegenheit nochmals unter die Lupe zu nehmen. Dann können wir die Sache erforderlichenfalls bei den rumänischen Behörden ansprechen.
Die Präsidentin. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Fragestunde ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.50 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)