Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode 2006-2007 des Europäischen Parlaments für eröffnet.
2. Eröffnung der Sitzung
(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)
3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
4. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
5. Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Reino Paasilinna im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (2005/2167(INI)) (A6-0036/2006).
Reino Paasilinna (PSE), Berichterstatter. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich mit der Ausarbeitung dieses Berichts begann, befand sich der Telekommunikationssektor in einem ziemlich miserablen Zustand. Die meisten Mitgliedstaaten hatten noch nicht einmal die Länderberichte über den Stand der Umsetzung eingereicht. Heute ist die Situation besser: Alle Fortschrittsberichte sind bei der Kommission eingegangen und in fast allen Mitgliedstaaten sind fünf Richtlinien auf die eine oder andere Weise in Kraft getreten. In der Zwischenzeit haben aber auch viele Mitgliedstaaten über viele Jahre ihre Monopole geschützt, sodass sie jetzt über genug Geld verfügen, um in jene Mitgliedstaaten einzudringen, die ihre Märkte pünktlich geöffnet haben.
Allerdings sind diese Richtlinien inzwischen schon überholt. Dieser Industriezweig entwickelt sich mit einer solchen Geschwindigkeit, dass es neuer Rechtsvorschriften bedarf, um das Funktionieren und die Weiterentwicklung des Marktes wie auch sein Beschäftigungspotenzial zu sichern. Aus diesem Grunde ist es gut, dass die Kommission sich entschlossen hat, ihre i2010-Strategie vorzulegen, die einen funktionierenden gemeinsamen wissensbasierten Raum zum Ziel hat. Es geht darum, Investitionen und Forschungsgelder bereit zu stellen, und alle Europäer, auch die ärmsten, müssen Zugang zu diesem System erhalten.
Die Technik verändert sich schneller als die Rechtsetzung, weswegen ich in meinem Bericht eine Strategie vorgeschlagen habe, die vom Ansatz her möglichst transparent ist, und eine Technik, die möglichst neutral ist. Dies würde Anreize für den Markteintritt von jeder Art neuer Erfindungen und Alternativen wie auch neuer Wettbewerber schaffen. Wir werden die Welt stärker durch Technik als durch Politik verändern. Aber wer soll an der Spitze dieser Veränderungen stehen? Lassen Sie uns doch einmal über die ganz alltägliche Wissensgesellschaft sprechen. Informations- und Kommunikationstechnik bedeuten heute nicht mehr audiovisuelle Technik. Informationen werden beispielsweise zwischen Autoreifen und Auto, zwischen Kühlschrank und einem mobilen Endgerät, zwischen Portemonnaie und Schlüsselring, zwischen der heimischen Klimaanlage und einem Navigationssystem ausgetauscht. Wir sprechen also über eine digitale Technik, die immer und überall präsent ist.
Um wie viel klüger ist ein Mensch in einer intelligenten Kleidung? Er ist gleichzeitig mobile Quelle und Ziel von Informationen. Ich bin gespannt, wann wir wohl anfangen werden, ihn wie einen Roboter zu steuern? Die digitale Technik macht auch für viele das Leben sehr viel einfacher, mit der Folge, dass wir beginnen, Anreize außerhalb dieser Umwelt zu suchen. Es gibt Berechnungen, wonach 80 % unseres Volksvermögens immaterieller Natur sind – also Bildung, Wissen, Verwaltung – und nur 3 % aus natürlichen Stoffen bestehen. Aus diesem Grunde ist es beängstigend, dass wir in jenem Bereich der 80 % teilnahmslos hinter unseren Wettbewerbern hinterherhinken. Wir investieren nicht, wir forschen nicht, wir setzen Richtlinien nicht ordentlich und nicht rechtzeitig um. Einzig und vor allem die nördlichen Staaten sowie ein oder zwei andere Länder bilden eine Ausnahme davon.
Die Informations- und Kommunikationstechnik ist der am schnellsten wachsende Industriezweig. Sie schafft die meisten Arbeitsplätze in der Industrie. Wenn wir uns nicht allesamt zusammenreißen, dann steuern wir auf eine Katastrophe zu. Jene, die auf diesem Gebiet investieren, werden sich ihre Partner in Ländern wie China und Indien suchen, und die alten schrumpfenden Volkswirtschaften, also wir hier in Europa, bleiben zurück. Bereits heute treten gut ausgebildete Menschen aus China und Indien in diesen Sektor ein, viel mehr als aus Europa. Erst vorgestern hat die OECD Europa vor diesen Umschwung gewarnt. Ist es dann nicht höchste Zeit, meine Damen und Herren, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen, wie es auch die Kommission vorschlägt?
Es hat zu meinem Bericht einige Änderungsanträge gegeben. Gemeinsam mit Frau Madurell habe ich drei Anträge selbst mit eingebracht, die an sich als Zusammenfassungen bzw. als Kompromiss angesehen werden können. Sie sollen die Gleichstellung der Geschlechter und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter klar und deutlich berücksichtigen, wenngleich sie die Stellungnahme etwas verkürzen. Ich hoffe, dass dieser Ansatz die Zustimmung des Hauses findet. Außerdem hat Herr Guidoni einige Änderungsanträge eingebracht, die wir im Ausschuss abgelehnt haben, allerdings hauptsächlich wegen eines Übersetzungsfehlers. Ich glaube schon, dass ich auch diesen Anträgen zustimmen kann.
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Parlament und vor allem Herrn Paasilinna als Berichterstatter für diesen sehr ausführlichen Bericht danken. Er hat sehr eng mit den anderen Berichterstattern zusammengearbeitet und deren Meinungen eingeholt. Ihnen allen gilt mein Dank.
Es ist sehr ermutigend festzustellen, dass das Parlament die wichtigsten Sorgen der Kommission bezüglich der Informationsgesellschaft teilt und in diesem Bereich ganz ähnliche politische Prioritäten für die kommenden fünf Jahre verfolgt. Wie die verschiedenen Ausschüsse und Berichterstatter deutlich gemacht haben, lässt sich heute nur sehr schwer vorhersagen, wie die Informationsgesellschaft von morgen aussehen wird, und deshalb haben wir uns anstelle eines detaillierten Aktionsplans für einen allgemeineren und ambitionierten strategischen Rahmen entschieden, weil dieser strategische Rahmen Überprüfungen und Anpassungen auf der Grundlage von aktuellen Entwicklungen ermöglicht. Mit dem i2010-Rahmen soll folglich ein zukunftsfähiges politisches Instrument geschaffen werden.
Ich stelle mit großer Freude fest, dass das Parlament und die Kommission zu den wichtigsten Elementen der i2010-Strategie denselben Standpunkt vertreten, und zwar geht es dabei darum, die Gesetzgebung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) so zu gestalten, dass sie auch künftigen Anforderungen gerecht wird und auf die durch konvergierende Dienste verursachten Veränderungen reagieren kann. Sie muss daher technologisch neutral und wettbewerbsfördernd sein. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten den aktuellen ordnungspolitischen Rahmen vollständig umsetzen. Das ist leider nicht immer der Fall, aber Sie wissen, dass ich mich energisch dafür einsetze.
Ein ähnliches Erfordernis sehen wir für einen Ansatz für die Frequenzverwaltung, mit dem wir auf rasche technologische Entwicklungen und Bedarfsänderungen reagieren können und der von Regulierungsbehörden, Betreibern und anderen Beteiligten unterstützt wird. In diesem Bereich ist von uns im Verlaufe der nächsten Monate noch sehr viel zu tun.
Zu unseren gemeinsamen Prioritäten zählen auch die Schaffung und Verbreitung europäischer Inhalte, der Schutz des geistigen Eigentums, die Förderung von Sicherheit und der Schutz der Nutzer vor schädlichen Inhalten. Einig sind sich Kommission und Parlament auch darin, dass Mitgliedstaaten und Unternehmen nachdrücklich aufgefordert werden sollten, verstärkt in die IKT-Forschung zu investieren. Ähnlich wichtig ist uns die Bereitstellung angemessener Finanzressourcen für die IKT im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms und des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
Einig sind wir uns ferner darüber, dass die Rechte der Bürger in der Informationsgesellschaft gefördert und geschützt werden sollten, und deshalb müssen wir die Bürger darüber aufklären, wie sie ihre Rechte auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten sowie ihr Recht auf den Empfang und die Weitergabe von Informationen in der Informationsgesellschaft ausüben können.
Gemeinsam mit dem Parlament würde ich die Mitgliedstaaten auffordern, ihre nationalen Reformpläne zu nutzen, um eigene Prioritäten im IKT-Bereich zu thematisieren und ihre öffentlichen Dienste wie die Einführung elektronischer Behördendienste zu verbessern. Dabei zeichnen sich meines Erachtens große Fortschritte ab, was verstärkte Investitionen in die Nutzung der IKT im Dienste des öffentlichen Sektors betrifft.
Auch mir bereitet die digitale Kluft große Sorge. Wir müssen dafür sorgen, dass alle teilhaben können; nicht nur die Bewohner von Städten; nicht nur Bürger mit einem gewissen Bildungsgrad; nicht nur junge Menschen. Das ist ein großes Ziel und eine Chance, die nicht vertan werden darf. Wir werden gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, um diese digitale Kluft zu überwinden.
Wenn ich von der „digitalen Kluft“ spreche, dann meine ich auch die Förderung der digitalen Kompetenz für alle. Das bringt mich zur Teilnahme der Frau an allen Bereichen mit IKT-Bezug in Wissenschaft und Industrie. Hier gibt es gute Neuigkeiten: Unsere Statistik zeigt, dass das Geschlecht bei der digitalen Kluft nicht mehr das Hauptmerkmal ist und weiter an Bedeutung verliert. Das macht mir Mut, aber das bedeutet nicht, dass wir untätig bleiben und uns mit den verbleibenden Problemen abfinden sollten. Wir müssen zusammenarbeiten und unsere Anstrengungen zur Förderung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses in IKT-bezogenen Bereichen wie der Wissenschaft fortsetzen. Etliche Regierungen haben entsprechende Initiativen ergriffen.
Ich teile Ihre Ansicht, dass das Internet für eine wissensbasierte Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb hat die EU auch eine aktive Rolle bei der Aushandlung der Vereinbarung über die schrittweise Internationalisierung des Internet auf dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft gespielt, der letztes Jahr in Tunis stattfand. Meines Erachtens ist das der beste Ansatz für die Verwaltung des Internet. Gemeinsam mit dem Parlament wird die Kommission noch in diesem Jahr ein Forum organisieren.
Ich setze mich außerdem für eine stärkere Überwachung im Bereich des Medienpluralismus ein und werde in Kürze ein Arbeitspapier zu dieser Frage vorlegen. Das Arbeitspapier wird eine Bestandsaufnahme der Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen in den Mitgliedstaaten sein. Aber ich möchte gleichzeitig wiederholen, dass sich meine Ansichten zum Eigentum und Medienpluralismus nicht geändert haben. Eigentumsfragen sind Sache der Mitgliedstaaten. Sie müssen ihrer diesbezüglichen Verantwortung wirksam und in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werden. Deshalb unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten lediglich; sie schreibt ihnen in diesem wichtigen Bereich des nationalen Lebens nichts vor.
Allerdings verspreche ich Ihnen, dass ich diese Sache weiterverfolgen und mit Ihnen zusammenarbeiten werde. Ich werden dem Haus in Kürze entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
Was Ihre Forderung nach Beschleunigung der für 2008 geplanten Initiative zur Förderung der digitalen Integration (e-Inclusion) betrifft, so bitte ich Sie, nicht nur den Termin 2008 zu sehen, denn dass ist der Zeitpunkt, an dem wir unser Ziel erreicht haben werden. Um das zu erreichen, schaffen wir jetzt die Voraussetzungen. Ich habe mit Finnland, Deutschland und Portugal gesprochen, die als Nächste den Ratsvorsitz übernehmen werden, und praktische Maßnahmen bis zur e-Inclusion-Initiative 2008 vereinbart.
Seit der Veröffentlichung des i2010-Aktionsplans konnten wir IKT-Fragen stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Wir konnten mit der Annahme mehrerer Vorschläge erste Fortschritte zu wichtigen Zielen verbuchen. Gleichzeitig werden weitere Vorschläge vorbereitet, und es wurden Initiativen ins Leben gerufen, die nicht Bestandteil der i2010-Initiative waren. Dank der Flexibilität des Aktionsplans ist es uns möglich, neue Initiativen aufzunehmen, wann immer dies erforderlich ist. Die jüngste Initiative, die ich eingeleitet habe, betrifft die Konsultation zu Funketiketten (RFID), die wirtschaftliche Erfordernisse mit Erfordernissen zum Schutz der Privatsphäre unserer Bürger verbindet.
Die Erreichung unserer ehrgeizigen Ziele erfordert allerdings eine angemessene finanzielle Ausstattung. Sobald eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Finanziellen Vorausschau erzielt ist, müssen im 7. Rahmenprogramm und im Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wichtige Entscheidungen getroffen und Anpassungen vorgenommen werden. Deshalb fordere ich Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese beiden Programme die finanzielle Grundausstattung erhalten, die sie zur Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien als Triebkraft für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum brauchen. Ich freue mich sehr, dass wir diese Ansicht und dieses Ziel nicht nur mit diesem Haus teilen, sondern dass sich alle drei Organe diesbezüglich einig sind, und das ist eine Garantie für den Erfolg.
(Beifall)
Teresa Riera Madurell (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – (ES) Herr Präsident! Ich spreche im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und möchte zunächst den Berichterstatter zu seiner großartigen Arbeit beglückwünschen und dann meine Übereinstimmung mit dem Standpunkt der Kommissarin zum Ausdruck bringen und erklären, dass es zur Erreichung der Ziele von Lissabon unverzichtbar ist, eine voll integrierende Informationsgesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben und gleichberechtigt Nutzen aus ihnen ziehen können.
In diesem Zusammenhang veranschaulicht die geringe Präsenz von Frauen in den mit diesen Technologien verbundenen Bereichen, dass es in der Europäischen Union eine wirkliche digitale Kluft zwischen den Geschlechtern gibt, die deutliche Auswirkungen im Beschäftigungsbereich hat und mit der wir uns mithilfe konkreter Aktionen auseinander setzen müssen.
Wir müssen die Ursachen dieser Spaltung anpacken, und daher ist es notwendig, Ausbildungsaktionen zu fördern, die auf eine Erhöhung der Zahl gut ausgebildeter Frauen auf diesem Gebiet und auf allen Ebenen gerichtet sind, und zu einer stärkeren Präsenz und Beteiligung der Frauen in allen Einrichtungen zu kommen, die im Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien Entscheidungen treffen und Politiken festlegen. Es gibt noch immer sehr wenige Frauen in diesem Bereich.
Wir fordern besondere Aufmerksamkeit für die Frauen, die in ländlichen, abgelegenen und geografisch weit entfernten Gebieten leben, für die die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wirksames Mittel zur Beteiligung am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben darstellen können.
Aus allen diesen Gründen ist es unerlässlich, dass wir über zuverlässige, nach Geschlechtern untergliederte Angaben und einen Rechtsrahmen für die Chancengleichheit von Männern und Frauen verfügen, die es uns ermöglichen, die Ursachen der Diskriminierung zu ermitteln und zu bekämpfen. In dieser Hinsicht kann die Rolle des neuen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen von grundlegender Bedeutung sein.
Unser Bericht betrifft auch die sexistische Verwendung von Frauenbildern in den Kommunikationsmedien und insbesondere in den digitalen Medien, und wir fordern deshalb die Kommission auf, die Erarbeitung eines Gleichstellungskodexes für die Kommunikationsmedien zu unterstützen, der dazu beitragen wird, die Gleichstellung der Geschlechter sowohl in den von den Medien übermittelten Informationen als auch innerhalb der Medienorganisationen selbst zu fördern.
Ich möchte nicht schließen, ohne die Kommission zu ersuchen, der kriminellen Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien besondere Beachtung zu widmen, wie zum Beispiel der Nutzung des Internet für den Frauen- und Kinderhandel. Diesbezüglich verlangen wir die Förderung aller rechtlichen und technologischen Initiativen, die notwendig sind, um dem ein Ende zu setzen.
Giulietto Chiesa (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht bedeutet einen erheblichen Schritt nach vorn auf dem Weg zum Verständnis des Begriffs „Informationsgesellschaft“. Ich möchte insbesondere einen Aspekt des Berichts herausstellen, nämlich die Tatsache, dass er den sehr engen Zusammenhang zwischen dem aktuellen beeindruckenden technologischen Fortschritt und dem Schicksal der Demokratie deutlich macht.
Es war richtig, in dem Bericht die Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf Wachstum und Beschäftigung aufzuzeigen sowie die Vorteile, Probleme und auch Lösungswege darzulegen. Gleichwohl reichen diese Auswirkungen wesentlich weiter: Die Medien sind nunmehr ein entscheidendes Mittel, um die Vorstellungen und das Verhalten von Milliarden von Menschen zu beeinflussen. Somit spielen sie eine relevante, oft auch entscheidende Rolle in der Gesellschaft. Das Medieneigentum darf nicht von der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getrennt werden, und die Wirkungen der Medien dürfen nicht nur unter den Gesichtspunkten des Marktes gesehen werden.
Von diesem Problem hängen all unsere Werte, unsere Rechte und sogar die Geschicke des Friedens und des menschlichen Überlebens ab. Wir sehen uns nicht nur mit zahlreichen wirtschaftlichen und technischen Problemen konfrontiert, sondern es stehen Grundrechte wie das Recht aller auf Information, auf freie Meinungsäußerung und Kommunikation auf dem Spiel, wobei wir nicht vergessen dürfen, dass die Informationsgesellschaft immer mehr zu einer Gesellschaft bewegter Bilder werden wird. Das wird die vorherrschende Sprache der Zukunft sein.
Wer die Bilder nicht entschlüsseln und sich gegen die Manipulation nicht schützen kann, der wird nicht frei sein: Unseren Kindern beim Erlernen dieser Sprache zu helfen ist die einzige Möglichkeit, um sie zu bewussten Bürgern zu erziehen.
Pilar del Castillo Vera, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Kommissarin für den von der Kommission erarbeiteten Bericht danken. Er hat uns meines Erachtens die Möglichkeit gegeben, eine außerordentlich interessante Aussprache zu führen, weil er erneut die in der Lissabon-Agenda meiner Meinung nach wirklich grundlegenden Themen hervorhebt.
Wenn es einen entscheidenden Bereich für die Verwirklichung der Lissabon-Agenda gibt, dann sind das die Informations- und Kommunikationstechnologien, die für dieses Hohe Haus und für die europäischen Institutionen eine Priorität darstellen.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die Haushaltsfragen anzusprechen, die noch nicht vollständig definiert sind. Zum Beispiel dürfen wir im Hinblick auf das Siebte Rahmenprogramm nicht die grundlegende und entscheidende Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Lissabon-Agenda vergessen.
Ich möchte nur zwei Aspekte aus der Aussprache erwähnen, die wir in meinem Ausschuss geführt haben und in der es Übereinstimmung zu diesem Bericht gab. Erstens, den Artikel 66, der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wurde und sich darauf bezieht, dass die Deregulierung nicht vergessen werden darf. Dies ist für den Sektor erforderlich, der nur für einen begrenzten Zeitraum und wegen situationsbedingter Erfordernisse geregelt werden musste.
Meines Erachtens ist es sehr wichtig, die Deregulierung im Auge zu behalten, denn wenn wir sie nicht berücksichtigen und heute nicht dafür stimmen, dann handeln wir gegen die Lissabon-Agenda.
Schließlich haben sich alle Fraktionen auf einen Kompromissänderungsantrag zum Thema der Frauen geeinigt, und wir haben für diesen Antrag gestimmt. Aber dann sind acht Änderungsanträge zum Thema der Frauen aufgetaucht, die nach der heutigen Ankündigung von Herrn Paasilinna auf drei reduziert werden.
Man muss den Frauen diese Dinge nicht ständig wiederholen. Die Frauen brauchen entschlossene Aktionen. Wo es Probleme gibt, besteht für sie keine Notwendigkeit, dass ihnen alles zwanzig Mal gesagt wird, sondern es ist erforderlich, dass ein für alle Mal eine ernsthafte und entschlossene Lösung geschaffen wird. Deshalb sind wir für den Kompromissänderungsantrag, aber nicht für immer mehr Rhetorik, wie sie in diesen zusätzlichen Änderungsanträgen enthalten ist.
Catherine Trautmann, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Die Wissensgesellschaft ist nur denkbar, wenn die digitale Kluft in all ihren Formen geschlossen wird. Diese zwischen armen und reichen Ländern bestehende Kluft existiert auch in der Union. Um dieses Problem wirkungsvoll zu bekämpfen, muss es in allen seinen Dimensionen, sowohl den technologischen als auch den sozialökonomischen, angegangen werden. Die Kenntnis der IKT ist in der Tat die beste Lösung für dieses Problem. Mit der i2010-Strategie soll die richtige Nutzung der IKT-Produkte und -Dienstleistungen entwickelt sowie eine interaktive und kritische Teilnahme aller zugunsten aller an der Informationsgesellschaft erreicht werden. Daher ist dieser Aktionsplan besonders zu begrüßen.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir gewährleisten, dass unterstützungsbedürftige Personengruppe wie ältere, behinderte, isoliert lebende oder sozial schwache Personen nicht vergessen werden. Eine Analyse der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Auswirkungen des Übergangs zur Informationsgesellschaft scheint mir im Interesse eines besseren Verständnisses dieses Plans sowie seiner Begleitung ebenfalls sehr nützlich zu sein, denn ich bin der Meinung, dass es keine Wettbewerbsfähigkeit ohne Weitergabe von Wissen und Kompetenzen geben kann.
Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Die Innovation im Bereich der IKT vollzieht sich so rasch, dass zu befürchten ist, dass die Europäische Union, die nur 80 Euro pro Kopf investiert, verglichen mit 350 Euro in Japan und 400 Euro in den USA, schnell ins Hintertreffen gerät. Die EU muss ihre Forschungsaufwendungen erhöhen und die Staaten nachdrücklich auffordern, das Gleiche zu tun.
Des Weiteren ist angesichts dieser sich rasant entwickelnden Innovation eine Vertiefung der digitalen Kluft und damit der sozialen Unterschiede zu befürchten, was sich nachteilig auf den von uns angestrebten sozialen und territorialen Zusammenhalt auswirken würde. Daher muss unbedingt eine Informationsgesellschaft errichtet werden, die auf der umfassenden Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien in den öffentlichen Einrichtungen, den KMU und den Haushalten beruht.
Damit die Strategie „i2010“ zu einem Erfolg wird, ist es erforderlich, dass die Europäische Kommission Vorschläge unterbreitet, um diese Technologien allen Bürgern zugänglich zu machen, wobei die äußerst wichtige Rolle der Regionen zu berücksichtigen ist, um die Grundsätze der Freiheit und des Pluralismus der Medien zu gewährleisten, um eindeutige Maßnahmen zum Schutz gegen ungesetzliche und schädliche Inhalte, zum Schutz Minderjähriger und der Menschenwürde festzulegen, sowie gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Kommission muss ebenfalls die angemessene Nutzung der IKT in den öffentlichen Bereichen, insbesondere im Gesundheits- und im Bildungswesen, als Schwerpunkt betrachten.
Auch wenn ich mittelfristig die Öffnung der Märkte nach einer Zeit des Übergangs zur Anwendung der allgemeinen Wettbewerbsregeln befürworte, möchte ich darauf verweisen, dass die Verträge zwar die Wettbewerbsregeln festlegen, doch gleichfalls wirtschaftliche und soziale sowie territoriale Kohäsion fordern.
Der freie Wettbewerb im Bereich der IKT darf nicht dazu führen, dass die Privatwirtschaft es ablehnt, in nicht rentable Infrastrukturen zu investieren. Hier ist die Rolle der Staaten und der Regionen ausschlaggebend, um die notwendigen Infrastrukturen zu fördern.
Wir alle haben die Aufgabe, die IKT zu wirklichen Instrumenten für die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale sowie territoriale Kohäsion der Europäischen Union zu machen. Ich danke Herrn Paasilinna für seine ausgezeichnete Arbeit sowie meinen Kollegen für ihre Beiträge zur Debatte.
Umberto Guidoni, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Informationstechnologien sind ein Schlüsselelement zur Gestaltung einer Gesellschaft mit einer höheren Kultur und einem größeren Zusammenhalt. Die Informationsgesellschaft muss allen offen stehen, sie muss ein demokratischer Faktor sein, der die kulturelle Vielfalt berücksichtigt und die Teilhabe der Bürger als Akteure und nicht nur als bloße Konsumenten fördert.
Wir müssen uns mit der Beseitigung der digitalen Kluft befassen, die ein Problem der ausgewogenen Entwicklung, vor allem aber der sozialen Gerechtigkeit ist. Öffentlichen Investitionen, die darauf abzielen, den offenen Charakter der IKT zu bewahren, muss eine entscheidende Rolle beigemessen werden, um die Entwicklung technischer Mittel und kultureller Instrumente zu gewährleisten, die es allen Bürgern ermöglichen, sich das immer größere Informations- und Kommunikationsvolumen zunutze zu machen. Um eine gute Verwaltung zu erreichen und sicherzustellen, dass alle europäischen Bürger in den Genuss ihrer umfassenden Bürgerrechte kommen, muss eine Europäische Charta der Verbraucherrechte in der digitalen Welt – der so genannten eRechte – mit gemeinsamen Prinzipien und Leitlinien angenommen werden, um so den Rahmen für die Rechte der Bürger abzustecken. In die Charta muss insbesondere das Recht auf freien und kostenlosen, d. h. diskriminierungsfreien Zugang zu transparenten, vielfältigen und vollständigen Informationen aufgenommen werden, der in einem sicheren Umfeld durch Dienste aller Telekom-Anbieter und Plattformen auf der Grundlage offener interoperabler Standards, wie z. B. die Übertragbarkeit der E-Mail-Adresse, erfolgt.
Durch die i2010-Strategie wird Europa eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des Ziels einer für alle zugänglichen Informationsgesellschaft zuerkannt.
Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich begrüße die beiden Dokumente – den uns vorliegenden Bericht und die Mitteilung der Kommission.
Ich möchte kurz auf einige Aspekte eingehen. Wir müssen begreifen, dass die IKT-Dienste im weitesten Sinne und insbesondere das Internet das Bewusstsein und auch das Unterbewusstsein der Menschen beeinflussen. Deshalb sind technologische, rechtliche und auch die Verbreitung betreffende Schutzmaßnahmen dringend erforderlich, um zu verhindern, dass diese Dienste für die Übertragung schädlicher Inhalte genutzt werden. Ich denke dabei an Inhalte, die geeignet sind, die Moral zu untergraben, Hass zu schüren oder kriminelle Verhaltensweisen zu fördern. Wichtig ist auch ein wirksamer Schutz im Hinblick auf die Finanz- und Verwaltungsdienste, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugriff darauf erhalten. Besonderes Augenmerk muss Inhalten gelten, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Breitband-Informationsnetze sind vorrangig zu fördern. Die breitere Nutzung der privaten Datenübertragungsnetze muss unterstützt werden. Eine entsprechende Aufklärung und Information der Bevölkerung ist von größter Wichtigkeit. Wenn wir die Aufgaben für diesen Bereich festlegen, sollten wir berücksichtigen, dass dies nicht nur ein Problem der Union, sondern ein globales Problem ist. Wir müssen deshalb alles in unseren Kräften Stehende tun, um sicherzustellen, dass alle unsere Bürger Zugang zum Informationsnetz erhalten und maximal davon profitieren.
Nikolaos Vakalis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die technologischen Entwicklungen und Veränderungen, die sich gegenwärtig im IKT-Sektor vollziehen, gehen mit Schwindel erregendem Tempo voran und es ist schwer, mit ihnen Schritt zu halten. Dadurch entsteht eine digitale Kluft zwischen den Mitgliedstaaten, eine digitale Kluft, die auch zwischen den Regionen und vor allem selbst zwischen Personen mit geringem Altersunterschied erkennbar ist. Ich werde nun auf zwei Punkte eingehen, die ich im Hinblick auf das Erreichen der Ziele von i2010 für entscheidend halte. Der erste Punkt ist der institutionelle Rahmen, der zweite Punkt ist der finanzielle Rahmen.
Was den ersten Punkt betrifft, so wird in der i2010-Strategie, die wir heute hier beraten, festgestellt, dass die Notwendigkeit besteht, den existierenden institutionellen Rahmen auf der Grundlage der neuen Situation hinsichtlich der digitalen Konvergenz zu reformieren. Dies stellt eine große Herausforderung dar, denn der neue institutionelle Rahmen muss: a) flexibel sein, damit er sich den rasanten technologischen Entwicklungen und den Bedürfnissen des Marktes anpassen kann, ohne dabei innovative Ideen einzuschränken, und b) die Entwicklung und die Produktion von Inhalten schützen sowie allen Bürgern den ungehinderten Zugang zu Informationen gewähren. Einige dieser Parameter widersprechen einander; nichtsdestotrotz müssen drastische Maßnahmen gefunden werden, die die Probleme dort lösen, wo es Engpässe gibt, und die Europa in die Lage versetzen, wettbewerbsfähig zu sein und an der Spitze zu stehen.
Was den zweiten Punkt betrifft, so legt die neue Strategie ehrgeizige Ziele fest. Doch was die finanzielle Förderung von Forschung und Innovation in IKT-Bereichen angeht, liegt Europa selbst mit der im Rahmen der neuen Strategie vorgeschlagenen 80-prozentigen Mittelaufstockung nach wie vor zurück; genauer gesagt, liegt Europa meines Erachtens weit hinter seinen Konkurrenten. Diese Tatsache macht mich pessimistisch, und meiner Ansicht nach ist dies einer der wesentlichsten Punkte, auf die wir unser Augenmerk richten müssen.
Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, Ziele ohne die erforderlichen Mittel, um sie zu erreichen, sind keine Ziele.
Eluned Morgan (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht. Diese Problematik war natürlich eine der zehn wichtigsten Prioritäten des britischen Ratsvorsitzes, und sie ist für die Erreichung der Ziele von Lissabon von wesentlicher Bedeutung. Heute entfallen 40 % des europäischen Produktivitätszuwachses und 25 % des BIP-Wachstums in der EU auf die Informations- und Kommunikationstechnologien. Für mich – wie für die Kommissarin und den Berichterstatter – geht es dabei nicht nur um die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele von Lissabon, sondern darum, dass alle Bürger an diesen Zielen teilhaben können. Die soziale Integration ist natürlich ein Schlüsselfaktor.
Ich kenne mittellose allein erziehende Eltern in Ely, einem Stadtteil von Cardiff, wo ich aufgewachsen bin, die kein Auto haben. Sie können nicht den Bus nehmen, um ihren wöchentlichen Einkauf zu machen; sie müssen ihre kleinen Kinder mitnehmen und haben etliche Einkaufstüten zu tragen. Also fahren sie mit dem Taxi, was sie jedesmal 10 Pfund kostet. Wenn sie aber online einkaufen könnten, dann könnten sie diese 10 Pfund sparen, und das würde für viele arme Familien wirklich etwas ausmachen. Es ist wichtig, dass wir auf den praktischen Nutzen der IKT verweisen, um sicherzustellen, dass sich auch die ärmeren Mitglieder unserer Gesellschaft die neuen Technologien zu Eigen machen.
Wir müssen in Bezug auf die IKT aber realistisch bleiben. Der Hauptteil der Investitionen für diesen Sektor muss von der privaten Hand bereitgestellt werden. Der öffentliche Sektor kann auf technologische Veränderungen nicht schnell genug reagieren. Unsere Aufgabe ist es, einen stabilen gesetzlichen Rahmen für diese Art von Investition zu schaffen.
Angelika Niebler (PPE-DE). – Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzliches Dankeschön an unseren Berichterstatter für seinen guten Bericht und auch für die konstruktive Zusammenarbeit.
Durch die Digitalisierung verändert sich die Medien- und Kommunikationslandschaft gewaltig. Künftig wird die Trennung von Infrastruktur und Inhalten an Bedeutung verlieren, jeder Inhalt wird über jede Plattform abrufbar sein. Man kann über jede Technologie letztlich alle Inhalte verfügbar haben, sei es über den Fernsehapparat, sei es über den Computer oder das Handy. Und was natürlich auch revolutionär ist: Alle diese Inhalte sind auf allen Plattformen und Technologien letztlich heute schon in guter Qualität verfügbar. Die Zahl der Anbieter, der Wettbewerber, wird immer größer, die Telekom-Unternehmen sind auf dem Markt, Kabelbetreiber, Satellitenbetreiber, die Mobilfunkunternehmen, die Inhalteanbieter, die Internet-Provider, und und und. Alle entwickeln ihre Geschäftsmodelle, und keiner weiß – wir auch nicht –, welches Geschäftsmodell sich letztlich durchsetzt und was die Zuschauer am Ende des Tages wirklich abrufen wollen, was sie sehen wollen, was an Inhalten von ihnen gewünscht wird.
Dies wirft natürlich für uns als europäischer Gesetzgeber Probleme auf, denn wir müssen den Rechtsrahmen formulieren und müssen dabei diese Unwägbarkeiten, diese unsichere Entwicklung letztlich prognostizieren. Es stellen sich uns in den nächsten Wochen und Monaten sehr viele Fragen.
Ich bin Herrn Paasilinna und allen Kollegen, die sich bei dem Bericht eingebracht haben, sehr dankbar, dass wesentliche Fragestellungen auch in seinem Bericht noch einmal formuliert und auf den Punkt gebracht wurden. Ich darf einige ansprechen: Wie viel Regulierung ist im Telekombereich künftig noch erforderlich? Welchen Einfluss soll dabei die Europäische Union haben? Wie wollen wir die Frequenzpolitik gestalten? Ein Problem ist das internationale Roaming, ein für unsere Bürger extrem ärgerliches Thema, weil immer noch zu viel an Gebühren gezahlt wird, wenn im Mobilfunkbereich über die Grenzen hinweg telefoniert wird. All das sind Fragen, die uns in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen werden. Ich freue mich auf einen interessanten Dialog mit Ihnen und denke, gerade die digitale Welt, die so viele Herausforderungen auch an uns, den Gesetzgeber, stellt, wird uns sicher in den nächsten Wochen und Monaten noch in Atem halten.
Reino Paasilinna (PSE), Berichterstatter. – (FI) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte in diesem einminütigen Redebeitrag herausstellen, wie wichtig der Zugang zu relevanten Informationen ist. Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht die für ihr eigenes Leben wichtigen Informationen erhalten, dann kann es keine nachhaltige Entwicklung geben. Relevante Informationen sind der Kern der Informationsgesellschaft, sie sind ihr wichtigster Aspekt. Dies wird derzeit durch bestimmte Spiele und unrealistische Unterhaltungswelten überdeckt, sodass es schwierig wird, darin die relevanten Informationen zu finden und zusammenzutragen, mit denen Menschen ihr Leben meistern und an der Demokratie teilhaben können. Unter dem Aspekt der Demokratie handelt es sich dabei also um eine Frage von großer Wichtigkeit. Ich vermute, dass die Frau Kommissarin darüber bereits nachgedacht hat, und ich würde mich freuen, jetzt einmal ihre Auffassung zu dieser Frage der relevanten Informationen zu hören, während sie gerade diesen hohen Beamten begrüßt.
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Lassen sie mich den Verfassern der Stellungnahmen und allen Abgeordneten danken, die sich in dieser nicht nur für die wirtschaftliche und industrielle Entwicklung, sondern auch für das Wohlergehen unserer Gesellschaften äußerst wichtigen Frage engagiert haben.
Ich möchte zunächst kurz auf die Frage von Herrn Paasilinna zur Information antworten. Es gibt zwei Informationsebenen, wobei die ersten im Benchmarking besteht, das auf einer jährlichen Basis durchgeführt wird. Ich bin mir bewusst, Herr Berichterstatter, dass dieses Benchmarking und diese Ziffern verbessert werden können. Auch ich bin manchmal frustriert, dass keine Zahlen zur Verfügung stehen, die die Bedeutung dieses Sektors und seine Entwicklung besser verdeutlichen. Eine der Schwierigkeiten liegt darin, dass es sich um keinen Sektor handelt, der stabil bleibt, sondern sich im Gegenteil rasch verändert. Wir müssten daher unsere Informationen faktisch alle zwei oder drei Monate aktualisieren.
Die zweite Ebene ist die der Verbraucherinformation. Diesbezüglich müssen wir unbedingt die Dinge in die Hand nehmen. Aus diesem Grund habe ich eine Erhebung und eine Konsultation zu den RFIDs in die Wege geleitet, denn meiner Meinung nach ist es notwendig, die RFID-Wirtschaft und –Industrie zu entwickeln, aber auch mit den Verbraucherverbänden, mit den Einrichtungen zum Schutz der Privatsphäre über den Einfluss der neuen Technologien auf die Bürger sowie gegebenenfalls auch über die erforderlichen Maßnahmen zum besseren Schutz der Bürger diskutieren. Es wird also gehandelt. Ich zähle auf das Europäische Parlament, dass es sich zum Sprecher in diesen Diskussionen zum Thema Bürgerschaft macht.
Lassen Sie mich nun, Herr Präsident, kurz auf einige der aufgeworfenen Fragen antworten.
Fast alle Redner haben zu Recht die Sicherheit im Internet angesprochen. Das Internet ist eine wunderbare Sache, doch weist es, wie alle wunderbaren Dinge, auch negative Aspekte auf, zu denen der Missbrauch des Internet gehört. Daher werden wir in den kommenden Wochen eine Mitteilung über Spam, Spyware und Malware vorlegen. Diese waren das Thema des Seminars „Trust in the net“, das im Februar dieses Jahres unter österreichischem Vorsitz stattfand. Dazu arbeiten wir mit den Kinderschutz- und Frauenschutzorganisationen zusammen, denn im Internet sind Kriminelle am Werk, denen man das Handwerk legen muss. In dieser Perspektive werden wir 2007 im Bereich der Forschung das European Security Research Program vorlegen, das alle Aspekte wie Verschlüsselung, Biometrie, Smart Cards, Authentifizierung, RFID usw. abdeckt, bei denen stets die Sicherheitsprobleme zu berücksichtigen sind.
Ein zweites häufiges Thema, das zu Recht von allen Rednern angeschnitten wurde, ist die digitale Kluft und die Regionalentwicklung. Denn wenn man dem Wettbewerb freien Lauf lässt, dann wird er sich natürlich dort entwickeln, wo die Rentabilität der Investitionen gegeben ist, d. h. in den Städten. Daher muss die Politik den neuen Technologien auch ermöglichen, sich außerhalb unserer Städte zu entwickeln. In diesem Sinn wird die Kommission Ende des Monats eine Initiative vorschlagen, die ebenfalls die regionale und die ländliche Entwicklung abdeckt.
Ein drittes Thema, das von einigen Abgeordneten angesprochen wurde, ist das Kompetenzniveau und vor allem die Notwendigkeit von spezifischen Maßnahmen für Frauen. Was die Kompetenzen betrifft, wissen wir bereits, dass die wirtschaftliche Entwicklung im technologischen Bereich aufgrund des Fehlens von Technikern und Ingenieuren ein Defizit von 15 %aufweist. Uns liegen auch statistische Zahlen darüber vor, dass es in diesem Bereich zu wenig Frauen gibt. Dabei muss ich zugeben, dass die Statistiken nicht so schlecht sind, wie ich ursprünglich angenommen hatte. Die Frauen schneiden besser ab, als allgemein vermutet wird. Es besteht daher kein Grund zu übergroßer Aufregung, doch es muss etwas geschehen. Dazu werden wir mit dem für Bildung und dem für Forschung zuständigen Kommissar eine Roadmap erarbeiten, um die Frauen besser sowohl in die wissenschaftliche Ausbildung als auch in die Forschung einzubeziehen. Wir ermutigen auch die Forscherinnen, sich stärker in der technologischen Forschung zu engagieren.
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. 2007 werden wir ebenfalls ein europäisches Handbuch der bewährten Praktiken in diesem Bereich herausgeben. Ich schließe mich voll und ganz der Forderung nach mehr Haushaltsmitteln für die Forschung im Bereich der IKT an. Man muss sich stets vor Augen halten, meine Damen und Herren, dass die heutigen technologischen Erfolge, wie beispielsweise GSM, das zu einem auf europäischen Forschungsarbeiten beruhenden weltweiten Mobilfunkstandard geworden ist, auf den Forschungsarbeiten der achtziger Jahre aufbauen. Wenn wir auch künftig noch einen Weltspitzenplatz im technologischen Bereich einnehmen wollen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass die gegenwärtige Forschung die Grundlagen für die Ergebnisse von morgen legt. Wenn wir nicht in die Forschung investieren, dann steht fest, dass sich künftig kein entsprechender technologischer Sektor entwickeln wird.
Wenn ich also ausreichende Mittel für die technologische Forschung fordere, dann nicht aus persönlichem Vergnügen, sondern damit sich hier in Europa die Wirtschaft entwickelt und somit Arbeitsplätze für die Zukunft entstehen und damit Betriebsverlagerungen in den außereuropäischen Raum verhindert werden.
Einige von Ihnen sind auch auf den ordnungspolitischen Rahmen eingegangen. Dazu möchte ich ein ganz klares Wort sagen: Die Telekommunikationsverordnung – die im Übrigen ein sehr positives Beispiel darstellt, an dem man sich jetzt bei der Reform des Marktes und des Rechtsrahmens in den Bereichen Verkehr und Energie orientieren will –, ist nicht dazu da, zu reglementieren, sondern um zu dereglementieren, um die Märkte für den Wettbewerb zu öffnen.
Unsere Statistiken zeigen eines: Dort, wo die Märkte offen für den Wettbewerb sind, sinken die Preise und die Nutzung der Technologien durch die Bürger ist viel höher. Im Gegensatz dazu gibt es dort, wo die Märkte geschlossen sind, wo Monopole bestehen, keine Nutzung durch die Allgemeinheit, weil es keine Angebote auf dem Markt gibt und weil die Preise zu hoch sind. Sehen Sie sich beispielsweise die Statistiken zur Breitbandtechnologie an, dann werden Sie sehen, dass dieser Markt nur durch Wettbewerb funktioniert, doch möchte ich wiederholen, was ich vorhin sagte: Wettbewerb ausschließlich auf Märkten, die wettbewerbsfähig sind. Auf den Märkten, die zu teuer für die gewerbliche Wirtschaft sind, ist ein Korrektiv notwendig, d. h. die Regionalpolitik, die sich um die weitab von den städtischen Zentren gelegenen Regionen kümmern muss.
Im Übrigen befindet sich der ordnungspolitische Rahmen in einer Reformphase. Ich habe bereits die ersten Diskussionen begonnen und werde Ihnen bis zum Sommer eine Reform der betroffenen Märkte und einen ersten Entwurf für eine Änderung des Telekommunikationspakets vorlegen. Die entsprechenden Konsultationen beginnen dann in der zweiten Jahreshälfte, und zum Jahresende werde ich Ihnen ein neues Telekommunikationspaket vorlegen, das im Vergleich zu dem jetzt vorliegenden bzw. zu dem derzeit geltenden deutlich vereinfacht sein wird. Doch wird – dafür werde ich sorgen – dieses neue Paket die erneute Bildung von Monopolen nicht zulassen, denn in diesem Punkt werde ich nicht nachgeben.
Auch über das Roaming wurde gesprochen. Ich denke, Sie wissen, dass ich im Sommer letzten Jahren erklärt habe, dass ich die überhöhten Gebühren nicht länger hinnehmen werde; wie Sie sich erinnern, habe ich im Oktober letzten Jahres auf einer Website einen Gebührenvergleich veröffentlicht. Jetzt bin ich dabei, einen Vergleich über die Entwicklung der Gebühren seit Oktober zu erstellen. Da ich mit der Entwicklung der Gebühren sehr unzufrieden bin, habe ich eine Verordnung angekündigt, um sie zu reduzieren. Doch oh Wunder! Seit dieser Ankündigung sinken die Gebühren für das internationale Roaming, was zu begrüßen ist.
In einigen Wochen werde ich Ihnen mitteilen, was ich in dieser Hinsicht zu tun gedenke, und werde Ihnen darlegen, ob regulierend eingegriffen werden muss oder nicht. Meiner Meinung nach muss eingegriffen werden; daher werde ich Ihnen eine Verordnung vorlegen, damit die internationalen Roaminggebühren auf eine reale Höhe reduziert werden und nicht mehr weit überhöhte Beträge erreichen, die das Budget der Haushalte übermäßig belasten.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Edit Herczog (PSE). – (HU) Vor einhundertzwanzig Jahren sagte Thomas Edison: „Wir machen Elektrizität so billig, dass nur noch die Reichen Kerzen benutzen.“ Heute können es sich nur noch die Reichen leisten, ohne Handy-Nummer und E-Mail-Adresse auszukommen. Ohne Mobiltelefon und Internetanschluss dürfte es heutzutage sehr schwierig sein, sich für eine Stelle zu bewerben, und an eine Existenzgründung ist gar nicht zu denken.
Die Schaffung der Informationsgesellschaft ist nicht nur ein Mittel zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung. Wir müssen dafür sorgen, dass sich alle Bereiche gleichzeitig, rasch und flexibel entwickeln.
Wir müssen selbst dort Netze einrichten, wo dies aus rein marktpolitischen Überlegungen nicht rentabel ist. Dies muss Bestandteil unserer Kohäsionspolitik sein.
Wir müssen allen Bürgern einen erschwinglichen Zugang zu den Netzen ermöglichen. Dafür wird der Markt sorgen, sofern wir ihn nicht in überflüssiger Weise behindern.
Wir müssen ein hohes Niveau und sichere Inhalte bieten. Das erfordert Ausbildung, die auf dem neuesten Stand erfolgt, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie zweifellos einen effizienteren Schutz geistiger Eigentumsrechte.
Wenn wir mit dem Einschalten der Elektrizität zu lange gewartet hätten, dann hätte uns das Kerzenwachs die Finger verbrannt. Wenn wir die Fragen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft noch länger verzögern, dann wird uns die globalisierte IKT-Wirtschaft nur allzu gern überholen. Wir müssen dringend etwas tun.
6. Umstrukturierung und Beschäftigung (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jean Louis Cottigny im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Umstrukturierung und die Beschäftigung (2005/2188(INI)) (A6-0031/2006).
Jean Louis Cottigny (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte gleich eingangs meinen Kollegen danken, die ihr Vertrauen in mich gesetzt haben, indem sie mir diesen Bericht übertrugen.
Zur Vorbereitung dieser Arbeit habe ich unter anderem die Methode der Anhörung angewandt. Ich habe beide Seiten der Sozialpartner – die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – empfangen, ich bin mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen zusammengekommen und hatte ein Gespräch mit Kommissar Špidla und den Partnern der Kommission.
Wir haben eine enorme Abstimmungsarbeit mit den Schattenberichterstattern vorgenommen, und ich möchte hier Frau Bachelot, Frau McDonald, Frau Schroedter und Herrn Beaupuy für ihre Kompromissbereitschaft und ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
Wenn von Umstrukturierungen die Rede ist, hat man immer den Eindruck, es handele sich um etwas völlig Überraschendes und Neuartiges. Doch diese Erscheinung ist schon Jahrhunderte alt und unvermeidlich. Die Gesellschaft wandelt sich, entwickelt sich weiter und modernisiert sich. Es ist normal, dass ihre Wirtschaftstätigkeit eine ähnliche Entwicklung durchläuft.
Die vom Menschen seit Jahrhunderten hervorgebrachten technischen Fortschritte lösen Umstrukturierungsprozesse aus. Ich möchte ein Beispiel anführen, das niemanden hier im Saal verstimmen wird: Auf ihrem Weg vom Sammler und Jäger zum Viehzüchter haben unsere Vorfahren eine Reihe bedeutender Umstrukturierungen durchgemacht. Allerdings haben die Umstrukturierungserscheinungen mit der Beschleunigung des Fortschritts und der nunmehr weltweiten Größe der Märkte einen neuen Charakter angenommen.
Jede neue Entscheidung, die wir treffen, kann Umstrukturierungen hervorrufen. Daher möchte ich hier, wenn Sie mir gestatten, die Kommission beglückwünschen, die in ihrer Mitteilung anerkannt hat, dass die Union, da sie zuweilen wie im Fall der Textilindustrie die Ursache von Umstrukturierungstendenzen sei, sich auch ihrer Mitverantwortung stellen müsse, indem sie diese so gut wie möglich begleitet.
Wie Sie feststellen konnten, habe ich in meinem gesamten Bericht die Notwendigkeit von Umstrukturierungen bekräftigt, denn sie sind meiner Auffassung nach die Garantie für die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und somit für die Sicherung der Beschäftigung. Doch wenn wir uns genauer mit dieser Frage befassen, sind die Umstrukturierungen nicht zu übersehen, die auf fadenscheinigen Vorwänden beruhen und hinter denen sich das bloße Streben nach unmittelbarem Profit verbirgt. Solche Erscheinungen können mit Fug und Recht als unmoralisch verurteilt werden, denn es ist heute in Europa doch wohl nicht hinnehmbar, dass ein Arbeitnehmer, der noch dazu Familienvater ist, am Montag Morgen vor dem versperrten Tor eines Unternehmens steht, das über das Wochenende in aller Eile leer geräumt worden ist.
Die Aufgabe unserer Institutionen sowie der Sozialpartner besteht darin, möglichst weit im Vorfeld zu handeln, um Umstrukturierungen vorauszusehen und deren Folgen in Form von sozialen Kosten zu verringern, denn ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, bei den Umstrukturierungen werden die Menschen oft hilflos zurückgelassen.
Umstrukturierungen sind keine Erscheinung, die diesen oder jenen Mitgliedstaat besonders betrifft. Wir dürfen nicht auf die falschen Propheten hereinfallen, die versuchen, uns gegeneinander auszuspielen, wenn das Thema Beschäftigung in diesem Saal angesprochen wird. Es gibt keine zwei Blöcke mit den alten Mitgliedstaaten auf der einen und den neuen auf der anderen Seite. Es gibt nur 450 Millionen Europäer, die von Tallinn bis Lissabon über Nacht mit dieser Situation konfrontiert werden können.
In meinem Bericht versuche ich drei Aktionsfelder zu umreißen. Erstens ein Aktionsfeld, um Unternehmen – die man als verantwortungsbewusst bezeichnen könnte –, zu begleiten, und zwar durch die Verstärkung der Instrumente zur Analyse des Phänomens, um im Vorfeld vorbeugend wirken zu können, durch erhöhte Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, durch Förderung der lebenslangen Bildung, die ein Recht für die Arbeitnehmer und einen unbestreitbaren Vorteil für die Unternehmen darstellt, durch eine Reform der staatlichen Beihilfen im Sinne der Wachstumsförderung sowie vor allem durch die Schaffung eines Fonds zur Anpassung an die Globalisierung.
Zweitens ein Aktionsfeld, um die – gestatten Sie mir den Ausdruck – kriminellen Unternehmen zu sanktionieren, die zwar bei weitem nicht die Mehrheit bilden, über die jedoch am meisten geredet wird. Zu dieser Art von Maßnahmen gehören eine bessere Kontrolle der Verwendung der europäischen Fondsmittel zur Verhinderung von Subventionstourismus, die Infragestellung bestimmter Umstrukturierungen aus zweifelhaften Gründen sowie durch die Achtung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und seine ordnungsgemäße Anwendung.
Ein drittes Aktionsfeld zur Unterstützung der von dem Phänomen der Umstrukturierung am unmittelbarsten Betroffenen: der Arbeitnehmer. Es ist erforderlich, ständige Umschulungszentren zu errichten, um den Zeitraum zwischen dem Verlust des Arbeitspatzes und einer neuen Anstellung möglichst kurz zu halten. Dabei gilt es, die Rolle der Sozialpartner zu stärken, die unsere stärkste Trumpfkarte bei der Bewältigung dieser Phänomene darstellen. Deshalb ersuche ich unsere Kollegen nochmals, an die Revision der Richtlinie über die europäischen Betriebsräte zu denken. Weiterhin ist es erforderlich, die Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital ihres Unternehmens zu fördern und einen europäischen Informationsschalter für alle Bürger einzurichten, damit alle Unionsbürger den gleichen Zugang zu Unterstützung erhalten.
Abschließend möchte ich feststellen, dass wir meiner Meinung nach an der Seite der Sozialpartner und über alle politischen Unterschiede hinweg zur Begleitung der Umstrukturierungen beitragen können, um den Kampf um Arbeitsplätze zu gewinnen. Daran sollten wir denken, da es möglich ist, dass innerhalb weniger Sekunden allein durch eine Entscheidung eines Vorstands am anderen Ende der Welt hier auf unserem Territorium die Früchte der Arbeit mehrerer Jahrzehnte zunichte gemacht werden. Dieses Dossier bietet uns die Möglichkeit, Einfluss auf das Leben unserer Bürger zu nehmen, denn darum handelt es sich hinter all unseren technischen Begriffen: um Männer und Frauen, die nach nichts anderem als Glück streben. Im Geiste der Gründerväter, die das Europa des Friedens schufen, ist es heute an uns, zu dem Europa des sozialen Friedens beizutragen.
VORSITZ: ANTONIOS TRAKATELLIS Vizepräsident
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Umstrukturierungen sind von zentraler Bedeutung, denn sie versetzen die Wirtschaft in die Lage, sich weiterzuentwickeln, sich aus den weniger produktiven Tätigkeitsfeldern zurückzuziehen und in Schlüsselbereichen an Stärke zu gewinnen. Allerdings ist es in der Regel so, dass neue Arbeitsplätze nicht dort entstehen, wo sie verloren gehen. Am stärksten wird der Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungsgewerbe und in den Branchen mit den höchsten Anforderungen ausfallen. Arbeitsplätze in der Industrie und für gering qualifizierte Arbeitskräfte werden verschwinden. Da sich daraus soziale Kosten ergeben, ist es notwendig, sich rechtzeitig auf den Strukturwandel einzustellen und für die notwendigen flankierenden Maßnahmen zu sorgen, wobei staatliche Stellen, Unternehmen und Sozialpartner gemeinsam in der Pflicht stehen. Die Mitteilung zur Umstrukturierung vom 31. März 2005 wurde speziell unter diesem Blickwinkel verfasst. Die Kommission möchte Herrn Cottigny und allen Abgeordneten danken, die an der Erarbeitung dieses Berichts beteiligt waren, widerspiegelt er doch im Prinzip den breiten Konsens, der sich in Sachen Umstrukturierung abzeichnet.
Die Kommission ist erfreut darüber, dass das Parlament die Absicht befürwortet, erhebliche Mittel der Europäischen Union bereitzustellen, damit Umstrukturierungen rechtzeitig antizipiert und begleitet werden können. Es gilt, verstärkt die Strukturfonds zu nutzen, um den wirtschaftlichen und sozialen Wandel in den Regionen zu unterstützen und die am stärksten von der Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmer umzuschulen und ihnen zu neuen und besseren Arbeitsplätzen zu verhelfen. Darüber hinaus hat die Kommission unlängst einen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung angenommen, der Ihnen bereits vorgelegt wurde. Mithilfe dieses Fonds soll künftig das notwendige Maß an Solidarität zwischen denen, die von der Liberalisierung des Handels profitieren, und denen, die als Folge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren, gewährleistet werden.
Die Kommission ist im Bericht von Herrn Cottigny auf eine Reihe bemerkenswerter Punkte gestoßen, die sie weiter verfolgen wird. Dazu zählt der Gedanke eines europäischen Informationsschalters zu Fragen der Umstrukturierung, den ich für besonders interessant halte. Mit Blick auf die verbesserte Kontrolle der Verwendung von Gemeinschaftsfonds hat die Kommission für den Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagen, dass die Regelungen zu Standortverlagerungen verschärft werden und die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg von Investitionen breiter gefasst wird. Zudem schlägt die Kommission vor, dass Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, die erhaltenen Beihilfen zurückzahlen müssen und künftig von Beihilfen ausgeschlossen werden.
Wenn wir uns dem wirtschaftlichen und sozialen Wandel auf positive und konstruktive Weise stellen wollen, kommt der Mitwirkung der staatlichen Stellen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene eine wesentliche Bedeutung zu. Zugleich müssen in die Umstrukturierung alle jene einbezogen werden, die sie vollziehen und mit ihren Folgen leben müssen, also die Unternehmen und die Arbeitnehmer. Aus eben diesem Grunde standen in der besagten Mitteilung die Sozialpartner im Mittelpunkt, die ersucht wurden, weiterhin gemeinsam bewährte Verfahren für Umstrukturierungen aufzuzeigen und zu fördern. Des Weiteren hat die Kommission die Sozialpartner aufgefordert, nach Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der Europäischen Betriebsräte zu suchen. Das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre, das unlängst die Unterstützung der europäischen Sozialpartner fand, sieht die Fortsetzung der Arbeiten in beiden Themenbereichen vor. Die Kommission appelliert an die Sozialpartner, auf diesem Gebiet zügiger Ergebnisse vorzulegen.
Meine Damen und Herren, Umstrukturierungen müssen nicht gleichbedeutend mit sozialem Rückschritt und Verlust an wirtschaftlicher Substanz sein. Sie können auch zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt beitragen, sofern man sich rechtzeitig darauf einstellt und dafür sorgt, dass die Unternehmen den Prozess rasch und effizient bewältigen und die staatlichen Stellen entsprechende flankierende Maßnahmen beisteuern können. Ich bin sehr erfreut darüber, dass diese Sichtweise in der Einleitung des Berichts an das Europäische Parlament zum Ausdruck kommt, denn sie sollte uns auf dem Wege zu Wachstum, sozialem Zusammenhalt und höherem Lebensstandard als Richtschnur dienen.
Roselyne Bachelot-Narquin, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Umstrukturierungen berühren zwei unterschiedliche Sphären: die der Wirtschaft, wo sie erforderlich sind, um den durch die Globalisierung hervorgerufenen Wandel und die Forderungen der Verbraucher zu bewältigen, und die soziale Sphäre, in der sie oft Leiden und Ängste für die Arbeitnehmer verursachen. Diese Umstrukturierungen erreichen eine neue Größenordnung mit der Herausbildung von neuen Mächten, was zu einer neuen Dimension der Arbeitsteilung führt, die Europa angeblich dazu zwingt, den Dienstleistungssektor zu entwickeln und darauf zu verzichten, eine Agrar- und Industriemacht zu bleiben. Mit dieser Perspektive können wir uns nicht abfinden.
Vor diesem Hintergrund lehnt die PPE-DE-Fraktion jede Verteufelung der unverzichtbaren Umstrukturierungen ab, vertritt jedoch die Auffassung, dass der europäische Markt mit einem regulierenden Rahmen versehen werden muss, um die Schocks dieser Globalisierung abzufedern. Der Binnenmarkt ist nicht die Ursache der Umstrukturierungen, sondern ist vielmehr das Gegenmittel.
Allerdings weist dieses europäische Modell auch einen humanistischen Charakter auf, und deshalb müssen wir die Not der durch diese Erscheinung betroffenen Menschen und Territorien berücksichtigen. Es stellt sich die Frage: Wie können sozial verantwortungsvolle Umstrukturierungen gefördert werden? Der Bericht von Herrn Cottigny ermöglicht es, mehrere Ansätze zu sondieren, zu denen unsere Fraktion ihren Beitrag geleistet hat.
Ein erster Ansatz besteht in der Revision der Richtlinie über die europäischen Betriebsräte und der Stärkung der Rolle der Sozialpartner nach einer weitgehenden Abstimmung mit ihnen. Der Berichterstatter hat einen Änderungsvorschlag in diesem Sinn eingereicht, der unsere Zustimmung findet. Weitere Ansätze bestehen im Zugang zu Sachwissen und dem Austausch bewährter Praktiken, die einen sinnvollen Anwendungsbereich für die offene Koordinierungsmethode darstellen; die berufliche Weiterbildung, und diesbezüglich begrüßen wir es, dass der von Herrn Barroso vorgeschlagene Anpassungsfonds der Umqualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer dienen soll und nicht riskanten Rettungsaktionen; die Optimierung der Unterstützung durch die Solidaritätsmaßnahmen mittels der Strukturfonds ESF und EFRE, allerdings unter der Voraussetzung, Herr Kommissar, dass sie nicht durch eine Beschneidung der Finanziellen Vorausschau beeinträchtigt werden. Des Weiteren möchte ich natürlich auch die Forschung und Innovation anführen.
Lassen Sie mich zum Abschluss dem Berichterstatter Cottigny für seine geistige Offenheit danken, die es ermöglicht hat, zahlreiche Kompromisse zu finden, und es unserer Fraktion ermöglichen dürfte, falls nicht noch etwas Unvorhergesehenes passiert, für diesen Bericht zu stimmen.
Jan Andersson, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter für seine transparente Arbeit an diesem Bericht danken, mit der er den Ausschuss auf einen Nenner gebracht hat. Das ist ihm hervorragend gelungen.
Ich teile ebenfalls die Ansicht des Berichterstatters, dass Umstrukturierung nichts Neues ist. Wenn ich mir meine Heimatstadt anschaue, stelle ich fest, dass es die großen Betriebe, die ich noch aus meiner Kindheit kenne, inzwischen nicht mehr gibt, und völlig neue Arbeitsplätze entstanden sind. Dadurch hat sich auch die Gesellschaft verändert, denn die Arbeitsplätze haben heutzutage eine höhere Qualität als in meiner Kindheit. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Neu ist, dass dieser Prozess in der heutigen globalisierten Welt wesentlich schneller voranschreiten wird, weshalb wir die Umstrukturierung als Instrument brauchen.
Man kann dies entweder als Bedrohung oder als Chance betrachten, aber da wir nun einmal unseren Weg gewählt und gesagt haben, dass wir nicht mit den niedrigen Löhnen und den Arbeitsbedingungen in Indien und China konkurrieren, sondern ein hohes Lohnniveau und gute soziale Bedingungen beibehalten wollen, muss die Umstrukturierung ein Instrument im Lissabon-Prozess sein. Die Frage ist nur, wie wir diese Umstrukturierung durchführen wollen.
Erstens brauchen wir eine langfristige Planung. Es gibt Trends, die wir erkennen müssen. Außerdem müssen wir rechtzeitig handeln, denn wenn mit unseren Maßnahmen zögerlich sind, kann es manchmal zu spät sein. Dann müssen Fabriken einfach schließen. Es gibt keine Alternative. Veränderungen müssen rechtzeitig eingeleitet werden.
Zweitens müssen alle einbezogen werden. Die Sozialpartner, einschließlich der Arbeitnehmer, müssen in den gesamten Prozess einbezogen werden, sodass die Betroffenen auf die Umstrukturierung, z. B. in Form von Weiterbildung, vorbereitet sind.
Drittens müssen wir Erfahrungen austauschen. Ich habe am vergangenen Wochenende die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin besucht. Dort wurden umfassende Analysen gelungener Umstrukturierungsprozesse vorgenommen, die in einer Informationsbank gesammelt sind. Ich weiß beispielsweise, dass nach der Schließung des Electrolux-Werkes in Västervik im vergangenen Jahr bereits jetzt 75 % der ehemaligen Mitarbeiter eine neue Arbeit gefunden haben. Das gelang durch die Zusammenarbeit von Unternehmen, Tarifparteien und Kommune, bei der es vorrangig um die Schaffung neuer Arbeitsplätze ging.
Wenn wir jetzt einen Globalisierungsfonds einrichten, sollten wir aber die alten Instrumente nicht vergessen: den Europäischen Sozialfonds, Weiterbildung und die Übernahme von Verantwortung auf nationaler und regionaler Ebene. Ich bin für den Globalisierungsfonds, wenn er dazu genutzt wird, den Einzelnen zu stärken und Beschäftigung zu fördern, und nicht, um alte Strukturen zu erhalten. Die alten Instrumente, wie beispielsweise den Soziafonds, müssen wir aber auch zur Förderung der Höherqualifizierung nutzen.
Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte diesen Bericht in vielerlei Hinsicht für beispielhaft. Ich denke, der erste Grund dafür besteht darin, dass der uns vorliegende Bericht von der richtigen Problemstellung ausgeht.
Einige von Ihnen – darunter auch der Berichterstatter – haben darauf verwiesen, dass es sich um kein neues Problem handele, dass es schon seit Jahrtausenden bestehe. Ich möchte lediglich hervorheben, dass diese Fragen der Anpassung – denn Umstrukturierungen sind nur ein Aspekt der Anpassung der Unternehmen – eine Notwendigkeit sind, um besser auf die Anforderungen der Kunden und Verbraucher eingehen zu können, zu denen jeder von uns gehört.
Ich möchte nicht nochmals auf die einzelnen Punkte eingehen, die der Berichterstatter bei der Vorstellung des Themas angesprochen hat. Was ich festhalten möchte, weil ich dies beispielhaft finde, ist, dass er äußerst pragmatische Vorschläge gemacht hat, die ich in sechs Kategorien einteilen würde. Dies ist bereits mehrfach unterstrichen worden. Erstens besteht die Notwendigkeit, soweit wie möglich im Vorfeld mit der Arbeit beginnen. Im Übrigen möchte ich unsere Kollegen, falls erforderlich, darauf verweisen, dass man von den weitaus meisten Umstrukturierungen nichts hört, eben weil sie lange im Voraus beschlossen werden.
Zweitens müssen die Partner einbezogen werden, und zwar selbstverständlich die betrieblichen Partner, aber auch die regionalen und externen Partner.
Des Weiteren, und auch dies ist bereits angesprochen worden, müssen die Arbeitnehmer Unterstützung erhalten. Ich möchte jedoch einen ganz speziellen Aspekt hervorheben, nämlich die individuell zugeschnittene Unterstützung für die Arbeitnehmer, denn es gibt keine generellen Antworten. Es ist unbedingt eine individuell abgestimmte Antwort erforderlich. Jeder Arbeitnehmer muss in die Lage versetzt werden, über Informationen, Hilfe bei der Arbeitssuche usw. eine Lösung zu finden.
Bei den Unternehmen sind, wie Sie ausgeführt haben, die betrügerischen Unternehmen, von denen es nur einige gibt, von der Mehrheit der Unternehmen zu unterscheiden, die begleitet werden müssen. Abschließend möchte ich auf die Unterstützung für die betroffenen Regionen hinweisen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter, für Ihre Arbeitsweise. Wie Frau Bachelot im Namen ihrer Fraktion feststellte, möchte auch ich im Namen meiner Fraktion sagen, dass die Chancen gut oder sogar sehr gut stehen, dass wir Sie unterstützen.
Abschließend möchte ich natürlich den Wunsch äußern, Herr Kommissar, dass die Kommission unsere Vorschläge zur Kenntnis nimmt, aber auch dass die einzelnen Akteure außerhalb unserer europäischen Institutionen, d. h. in den Mitgliedstaaten, in den Regionen, in den Handelskammern, sowie die einzelnen gewerblichen Akteure den Inhalt und den Geist dieses Berichts zur Kenntnis nehmen, damit Umstrukturierungen nicht zu einem Todesurteil werden, sondern zu einem Neubeginn für die entsprechenden Unternehmen und Arbeitnehmer.
Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich stimme dem zu, dass von den betroffenen Unternehmen der Druck in Richtung Umstrukturierung immer mit einem Naturphänomen gleichgesetzt wird, das plötzlich über sie hereinbricht. Ich bin der Meinung, dass dem nicht so ist.
Umstrukturierung und Modernisierung ist eine permanente Verantwortung von Unternehmen, und auch eine soziale Verantwortung gegenüber ihrer Belegschaft. Sie sind dafür verantwortlich, ständig fortzubilden. Ich gebe dem Berichterstatter an dieser Stelle Recht: Fortbildung, Weiterbildung, Ausbildung sind ein Recht einer Belegschaft. Es gibt natürlich die Möglichkeit der betrieblichen Weiterbildung und auch der Ausbildung von Fachkräften, was die öffentliche Hand unterstützt. Aber es wäre ein Unding, wenn Unternehmen sich auf den Standpunkt stellten, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, dies zu tun, und dass dies von der öffentlichen Hand übernommen werden müsse.
Ich gebe zu, dass bei manchen Regionen solche Umstrukturierungen oder auch Betriebsverlagerungen mit sehr viel Arbeitslosigkeit für die Region einhergehen. Ich appelliere jedoch in solchen Situationen an Instrumente wie die territorialen Beschäftigungspakte, die wir – Parlament und Kommission zusammen – hier geschaffen haben. Sie waren wirklich hervorragend, weil sie alle lokalen Akteure eingebunden haben, so geht es aus den Studien hervor. Sie sind effizient, sie wurden durch europäische Strukturfonds gefördert und sie waren erfolgreich. Ich wundere mich wirklich, dass die Kommission ihre Unterstützung für solche territorialen Beschäftigungspakte nicht mehr so hervorhebt und nicht mehr so auf diese Möglichkeiten zurückgreift, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.
Noch ein Wort zum globalen Anpassungsfonds: Unsere Fraktion unterstützt auch einen solchen Fonds. Aber es muss darauf geachtet werden, dass nur solche Unternehmen an diesem Fonds partizipieren können, die die soziale Verantwortung für Fortbildung und Weiterbildung auch tatsächlich selbst übernehmen und sie nicht abgeben. Nur so wird verhindert, dass dieser Fonds zu einer Alibifunktion wird. Deshalb muss die Beteiligung aller Akteure, einschließlich der Unternehmen, an Sozialplänen eine Voraussetzung dafür sein, dass die öffentliche Hand sich beteiligt.
Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Dieser Bericht behandelt eines der wichtigsten Probleme, vor denen die EU derzeit steht, ein Problem, das schwerwiegende Folgen in Form von Arbeitslosigkeit sowie ökonomischer und sozialer Ungleichbehandlung hat, das die Entwicklung hemmt und sogar zur Verödung ganzer Gebiete führt.
Unseres Erachtens sollte ein Unternehmen nur dann umstrukturiert werden, wenn dies dem Erhalt von Arbeitsplätzen dient und die Entwicklung des Unternehmens fördert. Es darf nie einfach nur darum gehen, die Gewinne auf Kosten von Arbeitsplätzen zu steigern oder, was immer häufiger der Fall ist, die Umstrukturierung aus rein finanziellen oder spekulativen Gründen zu betreiben.
Deshalb ist unserer Ansicht nach eine strenge Regelung erforderlich, um derartige Umstrukturierungsbestrebungen zu bekämpfen, die Investitionen ohne Schaffung von Arbeitsplätzen und den Verlust Tausender von Arbeitsplätzen zur Folge haben. Außerdem muss die öffentliche Hand sehr genau überwachen, wie gemeinschaftliche Fördermittel für Unternehmen bereitgestellt und von diesen verwendet werden. Durch die neuen Regelungen ist sicherzustellen, dass die Bereitstellung gemeinschaftlicher Fördermittel davon abhängig gemacht wird, ob diese mittelfristig dem Schutz von Arbeitsplätzen und der Rechte der Arbeitnehmer sowie der regionalen Entwicklung dienen. Andernfalls dürfen derartige Beihilfen nicht gewährt werden.
Folglich sind wir der Ansicht, dass die Arbeitnehmer – über ihre Vertreter, nämlich die europäischen Betriebsräte, – das Recht auf Einbeziehung in jeden Abschnitt dieses Prozesses, d. h. das Recht auf Abstimmung haben sollten, und fordern deshalb eine Überarbeitung der geltenden Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat.
Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wie ich sehe, diskutieren wir heute Nachmittag den europäischen Schuhsektor. Ich benutze ihn als Umstrukturierungsbeispiel, da ich in Northampton, der einstigen Hauptstadt der britischen Schuhindustrie, wohne. In den letzten 40 Jahren sind die sieben oder acht weithin bekannten Schuhmacher in Northampton mit ihrer arbeitsintensiven Produktion zu gerade einmal einem Unternehmen zusammengeschmolzen, und von den Maschinenfabriken der Stadt ist nicht eine einzige übrig geblieben. Gleichzeitig ist die Stadt auf ihre doppelte Größe angewachsen, und die Zahl der Arbeitsuchenden hat sich ebenfalls verdoppelt, aber die Erwerbslosigkeit stellt kein Problem dar. Die Erwerbslosenrate liegt in Northampton derzeit knapp unter dem britischen Durchschnitt von 5,5 %, die – von Schweden und Dänemark einmal abgesehen – die geringste in der EU ist.
Wie haben wir das gemacht? Wie haben wir umstrukturiert? Dazu haben wir keine EU-Programme in Anspruch genommen. All das begann, bevor das Vereinigte Königreich der EG beigetreten ist. Es sind auch keine EU-Mittel geflossen. Das haben wir selbst bewerkstelligt, indem wir unsere Stadt zu einem attraktiven Standort für den Dienstleistungssektor entwickelt haben. So hat beispielsweise Barclaycard, eines der größten Kreditkartenunternehmen, schon seit sehr langer Zeit seinen Sitz in unserer Stadt.
Ich weiß, dass Sie diese Art von Eigeninitiative nicht mögen; sie eignet sich nicht für die Einmischung durch die EU, für ihre Vorschriften und Verordnungen und die großspurige Rückgabe von Geldern, die dem Land ohnehin gehören, durch nicht gewählte regionale Versammlungen und Entwicklungsagenturen. Erst gestern beklagte sich Herr Schulz, dass die gewählten Europaabgeordneten dieses Hauses weniger zu sagen haben als der Rat und die nicht gewählte Kommission.
Wir sollten Lissabon 2 vergessen und die nationalen Regierungen und Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten die Arbeit machen lassen, für die sie demokratisch gewählt wurden.
Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Unternehmen müssen sich einfach den neuen Bedingungen und Herausforderungen einer globalen Wirtschaft, eines verschärften Wettbewerbs und des gesellschaftlichen Wandels anpassen. Unsere Aufgabe ist es sicherzustellen, dass diese Veränderungen in eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Minimierung der Sozialkosten münden.
Bei unseren Überlegungen zu neuen rechtlichen Lösungen auf europäischer Ebene sollten wir uns nicht ausschließlich auf die notwendige Verbesserung der finanziellen Ergebnisse sowie der Rentabilität konzentrieren, sondern in erster Linie stets auch das Wohl der Bürger im Auge haben. Sie sind es, die uns gewählt haben, damit wir ihre Interessen vertreten und für ihr Wohl Sorge tragen. Die uns zur Verfügung stehenden Mittel müssen vor allem den schwächsten Regionen zugute kommen, von denen die meisten in den neuen EU-Mitgliedstaaten liegen.
Abschließend möchte ich in Anlehnung an die gestrige Aussprache über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung darauf aufmerksam machen, dass viele – die Mitglieder dieses Hauses eingeschlossen – allzu rasch vergessen haben, welche Hoffnungen in den neuen Mitgliedstaaten im Vorfeld des Beitritts geweckt wurden. Auch die Verpflichtungen, die gegenüber diesen Staaten übernommen wurden, geraten immer mehr in Vergessenheit. Wir müssen uns vor Augen halten, dass sich gerade diese Länder in einer besonders schwierigen Lage befinden und die Arbeitslosigkeit dort am höchsten ist.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen der Neuen Sozialistischen Partei Italiens. Auch heute stehen wir in diesem Hohen Haus wieder einmal am Scheideweg: Europa muss sich entscheiden, ob es eine blindlings den Naturgesetzen des Wettbewerbs folgende Öffnung der Märkte weiter vorantreiben oder aber seine Arbeitnehmer vor den Gefahren einer übermäßigen Liberalisierung schützen will.
Als Reformer glaube ich einmal mehr, dass der richtige Weg in der Mitte liegt: zu glauben, den Strukturwandel verhindern zu können, ist eine Illusion. Was die EU tun kann und tun muss, ist ihm zuvorzukommen mit Beihilfen für die kleinen Unternehmen, um sie auf internationaler Ebene möglichst wettbewerbsfähig zu machen, und mit Abschreckungsmaßnahmen gegen den so genannten Förderungstourismus. Außerdem muss eine geeignete Strategie in die Wege geleitet werden, die die vollständige und zufrieden stellende Eingliederung unserer Humanressourcen optimal fördert, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Abwanderung unserer geistigen Elite zu verhindern.
Bei unvermeidbaren Umstrukturierungen muss die EU ferner jedwede notwendige Unterstützung gewährleisten, um die Entlassungen in Grenzen zu halten und die Arbeitnehmer mithilfe eigens dafür vorgesehener Beihilfen, wie sie zu Recht vom Berichterstatter gefordert werden, vernünftig abzusichern.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich stimme dem Kommissar zu, der zur Eröffnung der Aussprache sagte, dass eine Umstrukturierung notwendig ist, damit Aktivitäten, die nicht mehr ausreichend produktiv sind, zurückgefahren werden können. Die Frage ist, wie soll diese Umstrukturierung durchgeführt werden und wer sollte sie durchführen. Auch hier teile ich die Ansicht des Kommissars, dass dies Aufgabe der Unternehmen selbst, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die direkt betroffen sind, ist.
Ursprünglich sollte in der Februartagung über diesen Bericht abgestimmt werden, aber die großen Fraktionen dieses Hauses kamen vernünftigerweise überein, die Abstimmung um einen Monat zu verschieben, um Zeit für weitere Verbesserungen zu haben. Diese zusätzliche Zeit war auf jeden Fall erforderlich. Dank einiger der nunmehr vorliegenden Änderungsanträge konnten Fortschritte erzielt werden. So war meine Kollegin, Frau Bachelot-Narquin, diesbezüglich sehr aktiv, und dafür möchte ich ihr danken. Aber wir sollten nicht nur die positiven Änderungsanträge annehmen, wir sollten auch einige der ursprünglichen Ziffern gänzlich streichen. Andernfalls geht es bei diesem Bericht hauptsächlich darum, dass wir uns gegen Veränderungen wehren und den Gewerkschaften mehr Macht in dieser Angelegenheit geben. Ziel sollte es aber sein, Veränderungen zu ermöglichen und die Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, diese zu bewältigen.
Dem Berichterstatter wird klar sein, dass ich seinen Bericht immer noch nicht mag. Er bedarf nicht nur der Verbesserung, er muss – wenn ich das einmal so sagen darf – umstrukturiert werden. Wie er weiß, gehörte ich zu denen, die im Ausschuss gegen seinen Bericht gestimmt haben, und zwar u. a. um die Vorlage weiterer Änderungsanträge für diese Tagung zu ermöglichen. Aber ich sollte an dieser Stelle sagen, dass sich die anderen britischen konservativen Abgeordneten wie auch, soweit ich weiß, bestimmte andere nationale Delegationen das Recht vorbehalten, morgen in der Plenarsitzung gegen den Bericht zu stimmen. Obwohl es sich um einen nicht legislativen Bericht handelt, wäre es schade, einen Bericht zu einem so wichtigen Thema abzulehnen. Aber es ist besser, ihn abzulehnen, als das falsche Signal auszusenden, dass es diesem Parlament nämlich mehr darum geht, die Vergangenheit zu bewahren, anstatt Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu helfen, die Zukunft zu bewältigen.
Françoise Castex (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Nach dem Bericht Hutchinson, über den wir gestern Abend debattierten, werden nun im Bericht Cottigny die Umstrukturierungen und Verlagerungen von Unternehmen thematisiert.
Ich möchte den beiden Berichterstattern danken, dass sie diese sozioökonomischen Probleme angesprochen haben, die in höchstem Maße Angst und soziale Unsicherheit für unsere Mitbürger verursachen. Es ist zu begrüßen, dass unser Parlament darüber debattiert, denn, Herr Kommissar, die Kommission muss dringend Maßnahmen ergreifen. Diese Fragen konfrontieren die Europäische Union mit der Herausforderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sowie mit der Herausforderung der Sicherheit der Arbeitsplätze unserer Arbeitnehmer. In der Vorstellung der europäischen Arbeitnehmer hängen Betriebsverlagerungen und Umstrukturierungen zusammen und sind faktisch gleichbedeutend, denn beide haben die gleichen Folgen für sie: den Verlust ihres Arbeitsplatzes nach jahrlanger Arbeit in demselben Industriesektor, zuweilen auch in demselben Betrieb, die gleiche Infragestellung ihres Wertes auf dem Arbeitsmarkt. Das ist nicht korrekt, denn Umstrukturierungen sind oft ein Anzeichen für Fortschritt, für technologischen Fortschritt. Umstrukturierungen gehen nicht auf die gleichen Ursachen zurück wie Betriebsverlagerungen. Daher muss der Gesetzgeber für jedes Problem die angemessene Lösung vorsehen.
Ich möchte hier auf die Frage der betrieblichen Umstrukturierungen aufgrund des technischen Wandels eingehen, die faktisch im Mittelpunkt des Berichts Cottigny steht. Diese Problematik birgt für die Europäische Union die Herausforderung der Anpassung an den immer rascheren Wandel in unserem Zeitalter des technischen Fortschritts in sich. Sie stellt uns wirklich vor die Herausforderung, sich rechtzeitig auf diesen Wandel einzustellen. Es gibt das Sprichwort: Regieren heißt vorausschauen! Unternehmer zu sein, an vorderster Stelle in der Produktion, im wirtschaftlichen Wettbewerb zu stehen, heißt ebenfalls vorausschauen. Es geht nicht darum, sich dem Fortschritt anzupassen, sondern ihn vorwegzunehmen, zu erdenken. In diesem Bereich darf es keine Abstriche von der Verantwortung der Unternehmen geben: Sie müssen produzieren, und sie müssen ihren Arbeitnehmern helfen, sich für kommende Herausforderungen fit zu machen, indem sie für ihre Weiterbildung sorgen. Genau darum geht es im Bericht Cottigny, und daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren, Herr Kommissar, diese Vorschläge zu unterstützen.
Gabriele Zimmer (GUE/NGL). – Herr Präsident! Vielen Dank für die sehr intensive Arbeit an dem Bericht, Herr Cottigny. Allerdings bezweifle ich, dass die Absicht, die dem Bericht zugrunde liegt, nämlich die Abschwächung der sozialen Folgen der Umstrukturierung, tatsächlich umsetzbar ist.
Erstens: Die Europäische Union setzt als Ziel des Wirtschaftens und damit der Umstrukturierungen die höhere Konkurrenzfähigkeit im globalen Wettbewerb. Das heißt nichts anderes, als dass sie versucht, die Schwächeren außerhalb der EU zu suchen und zu finden und dort auch die Verlierer hinzutransportieren.
Zweitens: Um die Folgen der Umstrukturierung sozial wirklich abfedern zu können, müssten die Fonds für die Globalisierungsverlierer so hoch sein, dass die Konkurrenzfähigkeit damit eigentlich wieder geschwächt würde. Anstatt also unsere Probleme als EU zu exportieren, sollten wir die Frage stellen: Umstrukturierung ja, aber wie? Wir brauchen eine andere Art des Wirtschaftens, der Reproduktion der Gesellschaft, die auf tatsächlich soziale, globale Nachhaltigkeit setzt. Ziel darf nicht sein, Konkurrenzsieger um jeden Preis werden zu wollen und uns dieser Logik anzupassen. Das ist eigentlich die Herausforderung, vor der wir stehen!
Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident! Worte sind schön, doch wir sollten jetzt zur Tat schreiten. Wir sollten hingehen und all das, was hier zu hören war, in Ihrem Wahlkreis in Thessaloniki bzw. in Makedonien oder in Naoussa, einer toten Stadt, sagen: Die Standortverlagerungen haben zu Arbeitslosigkeit geführt, sie haben zu Armut, zu sozialer Ungerechtigkeit und zum Tod geführt. Das ist die Wahrheit.
IKEA hat in Athen eröffnet und zweieinhalbtausend kleine Geschäfte und Handwerksbetriebe mussten schließen. Welche Umstrukturierungen sollen sie durchführen? Wenn ein großes Unternehmen kommt, gehen die kleinen bekanntlich ein. Dies ist jetzt ein Dschungel, ein Ozean, in dem die großen Fische die kleinen fressen. Carrefour kommt mit 20 000 Quadratmetern und all die kleinen Geschäfte in der gesamten Region machen dicht. So, was soll man da machen? Was werden wir unternehmen? Wie können wir helfen? So sieht es in der Realität aus. Wir haben ein großes Problem. Wir haben es mit einem ungezügelten Kapitalismus zu tun, der das Leben durchdringt und die Träume der Schwächsten zunichte macht. Nichts funktioniert heute mehr. In Makedonien, einst die Baustelle von ganz Europa, haben wir eine Arbeitslosigkeit von nahezu 20 %. Was sollen wir da unternehmen? Wie sollen wir diese Welt aus Not und Armut retten? Lassen Sie uns eine neue Armee der nouveaux pauvres aufstellen. Und da liegt das Problem. An dieser Stelle müssen Sie eingreifen, an dieser Stelle müssen Sie helfen.
Guntars Krasts (UEN). – (LV) Herr Präsident! Der Vorschlag der Kommission zur Umstrukturierung und Beschäftigung enthält die Schlussfolgerung, dass auf die Verhinderung von Veränderungen und das Einfrieren ökonomischer Strukturen ausgerichtete Maßnahmen das Problem nur aufschieben können und damit die negativen Auswirkungen verstärken. Leider weisen jedoch verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen, die im Bericht des Parlaments erwähnt werden, in eben diese Richtung und könnten den Unternehmen die Anpassung an die Veränderungen an den Märkten erschweren.
Die Analyse der Lage und die Schlussfolgerungen des Berichts stehen im Widerspruch zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. So werden im Bericht das niedrige Wachstum der europäischen Wirtschaft, die geringe Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die mangelnde Mobilität der Arbeitskräfte erwähnt. Weiter unten wird jedoch vorgeschlagen, dass die Umstrukturierung nicht benutzt werden soll, um die Rentabilität der Unternehmen durch Personalabbau zu erhöhen. Der im Bericht enthaltene Vorschlag zur Einrichtung eines Wachstumsanpassungsfonds ist ein weiteres Beispiel für kurzfristiges Denken. Arbeitsplätze lassen sich am besten durch die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten. Diesen Aspekt sollte der Bericht ebenfalls betonen. Deshalb sollte die Politik im Bereich der Umstrukturierung zuallererst auf die Umsetzung jener sozioökonomischen Modelle abzielen, die dauerhafte Veränderungen zum Ziel haben. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die die Entwicklung der Selbstregulierungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt fördern. Nur so kann es gelingen, auch langfristig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wachstum und hohen Beschäftigungsraten zu finden.
Jacek Protasiewicz (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! In diesem Hause ist viel über die zunehmende Globalisierung und den verschärften Wettbewerb gesagt worden, denen die Volkswirtschaften heute unterliegen. Das ist eine Tatsache, und die Unternehmer brauchen deshalb ein modernes Management, das sich vor allem durch die Fähigkeit auszeichnet, flexibel auf veränderte Marktbedingungen und insbesondere auf die neuen Herausforderungen des Wettbewerbs zu reagieren. Unter diesen Bedingungen lässt sich ein Unternehmen ohne ständige Kostenanalyse und die Bereitschaft, die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, nicht effektiv führen. Mangelnder Umstrukturierungswille hat – und darüber müssen wir uns im Klaren sein – sowohl für die Unternehmer als auch für die Arbeitnehmer stets schmerzhafte Folgen. Das sollten wir uns in unserer Aussprache über den Bericht Cottigny über die Umstrukturierung und die Beschäftigung immer vor Augen halten.
Meines Erachtens hat dieser Bericht durch die Arbeit des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten deutlich an Qualität gewonnen. Dennoch ist er in meinen Augen in seiner Aussage noch immer kontrovers, weil er von allzu großem Misstrauen gegenüber Unternehmern geprägt ist, die Umstrukturierungsmaßnahmen durchführen oder planen. Als ein Mitglied dieses Hauses, das eines der kürzlich der Europäischen Union beigetretenen Länder vertritt, bin ich besonders besorgt über die Vorschläge, Unternehmen, die ihre Aktivitäten ganz oder teilweise in die Regionen der Union mit niedrigeren Produktionskosten verlagern, mit Strafen zu belegen. Unternehmer, die eine solche Entscheidung treffen, wenden mit Sicherheit keine – ich zitiere aus dem vorliegenden Bericht – „unmoralischen und ausbeuterischen Maßnahmen“ an. Meiner Ansicht nach ist genau das Gegenteil der Fall. Sie stellen damit solide Managementqualitäten unter Beweis und übernehmen Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens. Auf diese Weise fördern sie letztendlich die Wirtschaftsentwicklung der Union und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Ich möchte Sie daran erinnern, dass dies eines der Hauptziele der Lissabon-Strategie ist, die uns so am Herzen liegt.
Die Einführung von Elementen einer zentralen Planung in die europäische Wirtschaft ist ebenfalls nicht die richtige Antwort auf die sozialen Folgen der Umstrukturierung. Das hat sich nicht nur in den postkommunistischen Staaten schon einmal als unwirksam erwiesen. Der einzig richtige Weg besteht darin, die Qualifikation zu erhöhen, lebenslanges Lernen unter den Arbeitnehmern zu fördern und ihre Mobilität zu unterstützen. Ich möchte in diesem Zusammenhang einmal mehr dazu auffordern, die Übergangsregelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt schnellstmöglich abzuschaffen.
Emine Bozkurt (PSE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Herrn Cottigny zu seinem Bericht beglückwünschen. In meinem Land, den Niederlanden, gelten Umstrukturierungen und Globalisierung als gewichtige Themen, und darüber, wie damit umzugehen ist, sind die Meinungen geteilt. Die Sozialdemokraten, zu denen ich mich selbst zähle, vertreten die Auffassung, dass die Lösung nicht darin besteht, Mittel unnötig von den Niederlanden nach Brüssel und wieder zurück zu pumpen.
Folgerichtig begrüßt nicht jedermann in meinem Land den vorgeschlagenen europäischen Globalisierungsfonds. Dennoch möchte ich meine Unterstützung für diesen Fonds bekunden und hinzufügen, dass er meines Erachtens so weit wie möglich an bestehende ESF-Strukturen anknüpfen sollte. Weshalb bin ich alles in allem dafür? Weil die Bürger in dem Umgang mit den negativen Folgen der Globalisierung Hilfe bedürfen. Wenn diese Unterstützung von ihren eigenen Staaten nicht geleistet wird – beispielsweise in den Niederlanden in bestimmten Regionen im Norden –, dann nehmen wir diese Hilfe von Europa gern an.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich habe Ihre Diskussion aufmerksam verfolgt und den Eindruck gewonnen, dass dem Ganzen eine Phase der intensiven Vorbereitung vorausgegangen ist und sich ein deutlicher Konsens abzeichnet. Ich möchte auf einige Fragen eingehen, die direkt oder mittelbar angesprochen wurden. Zum Thema Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sei festgestellt, dass es sich um die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner handelt. Was die Gewährleistung des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen angeht, so ist diese Verpflichtung in einer Reihe von Richtlinien der Gemeinschaft verankert. Diese Richtlinien müssen konsequent durchgesetzt werden.
Ich möchte die grundlegende Bedeutung des sozialen Dialogs in den Unternehmen hervorheben, dient er doch als Instrument zur Antizipierung und Bewältigung von Umstrukturierungen. Deshalb wird auch in der Mitteilung die zweite Phase der Anhörung als etwas dargestellt, das gleichermaßen die Umstrukturierung von Unternehmen und die Europäischen Betriebsräte betrifft. Ich hoffe, dass die Sozialpartner sich intensiv der Aufgabe zuwenden, Mechanismen zur Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der Orientierungspunkte einzuführen, die vor anderthalb Jahren im Zusammenhang mit Umstrukturierungen festgelegt wurden, und die Europäischen Betriebsräte als Mittler des Wandels auf Unternehmensebene nutzen. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass dies zu ihren zentralen Aufgaben gehört. Gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht völlig auszuschließen, doch gegenwärtig erscheint es sinnvoller und vorteilhafter, die Sozialpartner zum Zuge kommen zu lassen.
Zur Frage der Gemeinschaftsbeihilfen für Standortverlagerungen möchte ich bemerken, dass der derzeitige Rahmen die Streichung von Beihilfen aus den Strukturfonds für den Fall vorsieht, dass sich in einem Unternehmen größere Veränderungen vollziehen und beispielsweise innerhalb von fünf Jahren nach der Beschlussfassung und Zuweisung der Mittel eine Standortverlagerung erfolgt. Hinzu kommt, dass die Kommission mit Blick auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 vorschlägt, diesen Zeitraum auf sieben Jahre zu verlängern, im Falle eines Verstoßes die Rückerstattung der gewährten Beihilfen vorzuschreiben und Unternehmen bereits bei einem einmaligen Verstoß gegen diese Regelung von weiteren Beihilfen auszuschließen.
Die Kommission hat jüngst den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Fonds für die Anpassung an die Globalisierung verabschiedet. Es ist nun an Ihnen, den Vorschlag mit dem Rat zu erörtern und über seine Annahme zu entscheiden. Die Kommission ist unumschränkt dazu bereit, die für den Fonds geltenden Bestimmungen zu erörtern, und mir sind eine Reihe von Überlegungen aufgefallen, die ich in diesem Zusammenhang für bedeutsam halte. Dazu gehört zweifellos der Gedanke, dass die Unternehmen im Rahmen der Umstrukturierung einen eigenen Beitrag zu leisten haben und dass eine Strategie der Abwälzung aller Kosten auf die öffentlichen Kassen nicht vertretbar ist. Ich möchte auch betonen, dass die über diesen Fonds gewährten Beihilfen gezielt und kurzfristig erfolgen, während die Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds einen planmäßigeren Ansatz verfolgen. Dies heißt, dass der gesamte Fonds ausdrücklich als Ergänzung zum bereits vorhandenen Instrumentarium gedacht ist und dieses in Bereichen vervollständigen soll, in denen es nicht richtig zum Tragen kommt. Wie ich bereits zum Ausdruck gebracht habe, geht es beim Sozialfonds ebenso wie bei anderen Strukturfonds um langfristige Aktivitäten zur Anpassung von Regionen, Branchen und Arbeitsprozessen an den wirtschaftlichen und sozialen Wandel und nicht um kurzzeitige Erfordernisse bestimmter Ausnahmesituationen. Diese Aktivitäten fallen unter das Ziel „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Strukturfonds im Zeitraum 2007-2013.
Meine Damen und Herren, wie ein roter Faden zog sich durch die Diskussion der Gedanke, dass der Strukturwandel zwar Chancen eröffnet, aber die menschlichen Kosten unvertretbar hoch sind, wenn dieser Prozess nicht richtig gesteuert wird. Die Chancen ergeben sich aus der grundlegenden Struktur unserer Gesellschaft und der gesamten Entwicklung der Neuzeit mit ihrem Streben nach effektiveren und technologisch immer fortgeschritteneren Lösungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Meine Damen und Herren, es ist ein Kerngedanke des EU-Vertrags, dass all unsere Bemühungen der Lebensqualität im ganz alltäglichen Sinne dieses Wortes gelten müssen. Nach meiner Ansicht ist der Bericht, den das Parlament jetzt vorlegt, ein anregendes Schriftstück, das einen Schritt in diese Richtung darstellt.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
7. Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Lissy Gröner und Amalia Sartori im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (KOM(2005)0081 – C6-0083/2005 – 2005/0017(COD)) (A6-0043/2006).
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen entspricht dem grundlegenden Bedürfnis nach einem neuen Instrument, das es uns ermöglicht, in Europa weitere Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen. Sie gehen sicher mit mir darin konform, dass die Gleichstellung nicht nur ein politisches, sondern auch ein ökonomisches Ziel ist und dass sie einen wichtigen Baustein unserer demokratisch verfassten Gesellschaft bildet. Sie ist ein prägendes Moment des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben Europas. Die umfassende Teilhabe der Frau an der Gesellschaft bei völliger Chancengleichheit und uneingeschränkter Erwerbsbeteiligung ist zu einem Eckpfeiler des Wirtschaftsstandorts Europa geworden, zumal sich die Union mit einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung konfrontiert sieht. Allerdings deuten die von der Kommission für die Jahre 2005 und 2006 vorgelegten Berichte zur Geschlechtergleichstellung darauf hin, dass es in diesem Bereich nur langsam vorangeht. Der Verwirklichung dieses gesellschaftlichen Ziels stehen noch erhebliche Hemmnisse im Wege.
Meine Damen und Herren, wenn wir das große Potenzial, das die Frauen darstellen, nicht ausschöpfen, werden wir die Lissabonner Zielsetzungen nicht erreichen und auch nicht im globalen Maßstab konkurrenzfähig sein. Die Gleichstellung der Geschlechter ist – von den damit verbundenen politischen Grundfragen ganz abgesehen – für uns ein maßgeblicher Wettbewerbsfaktor auf den hart umkämpften globalen Märkten. Wenn wir jegliche noch verbleibende Ungleichbehandlung von Mann und Frau beseitigen wollen, müssen wir unbedingt auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten die Anstrengungen verdoppeln und besonderes Augenmerk auf die größere Heterogenität der erweiterten Union legen. Aus diesen Gründen wird seit 1999 die Schaffung eines auf europäischer Ebene agierenden Instruments für wesentlich erachtet. Der Europäische Rat forderte deshalb im Juni 2004 die Kommission auf, einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Kommission schlug vor, eine Institution zu gründen, die als technisches Instrument den europäischen Organen und insbesondere der Kommission dabei behilflich ist, Maßnahmen zu konzipieren, und den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe bei der Umsetzung leistet. Die vorrangige Aufgabe besteht in der Erfassung, Analyse und Verbreitung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen im Gemeinschaftsrahmen. Das Institut wird zudem geeignete methodische Ansätze entwickeln, damit die Gleichstellungsperspektive Eingang in alle Politikfelder der Gemeinschaft findet. Letztendlich wird es auch dazu beitragen, die EU-Politik stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, was gegenwärtig von besonderer Bedeutung ist und im Prinzip auch zur demokratischen politischen Willensbildung beiträgt, da die zu lösenden Fragen auch für alle erkennbar sein müssen. Wird ein Problem nicht wahrgenommen oder gar vertuscht, ist es sehr schwer, die Öffentlichkeit zu mobilisieren und sich Mehrheiten zu verschaffen.
Unser Vorschlag ist das Ergebnis zahlreicher Analysen und berücksichtigt die Ergebnisse zweier Durchführbarkeitsstudien sowie der unzähligen Diskussionen, die dazu stattgefunden haben. Eine Studie wurde von der Kommission in Auftrag gegeben, die andere vom Europäischen Parlament, das seit 2002 die Schaffung eines derartigen Instituts befürwortet. Beim Vorschlag wurden die Haushaltszwänge in Rechnung gestellt, und es sind damit keine neuen Belastungen des europäischen Haushalts verbunden.
Meine Damen und Herren, die Kommission möchte, dass diese Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum wird. Derzeit existiert kein derartiges Zentrum auf europäischer Ebene. Zwar sind einige ausgezeichnete Hochschulen und ähnliche Einrichtungen auf diesem Gebiet tätig, aber keine Zentren dieser Art. Es besteht also Handlungsbedarf, und deshalb hat sich die Kommission entschlossen, diesem dringenden Erfordernis zu entsprechen.
Lissy Gröner (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Gleichstellungsinstitut ist eine alte Forderung des Europäischen Parlaments, die wir nicht nur am internationalen Frauentag, den wir ja diesen Monat begehen, erheben, sondern wir wollen wirklich Verbesserungen in der Qualität der Gleichstellungspolitik. Deshalb begrüßen wir den Kommissionsvorschlag.
Wir haben im Frauenausschuss die beiden großen Fraktionen, und zwar Frau Sartori und mich, beauftragt, den Bericht auszuarbeiten, um eben auch eine breite Unterstützung zu gewährleisten. Wir sind Kompromisse eingegangen, wir haben gemeinsam eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, die hauptsächlich in die Richtung zielen, eine verschlankte Verwaltung, den Primat der Politik, sicherzustellen. Wir wollen Doppelarbeit vermeiden, damit es hier keine Überschneidungen mit anderen Agenturen gibt. Wir wollen die Einbeziehung des gesamten Sachverstandes für Gleichstellungsfragen der nationalen Institute – der Gender-Expertinnen und -Experten, der Universitäten, der Nichtregierungsorganisationen – in einem Netzwerk sicherstellen. Zusätzlich zum Vorschlag der Kommission haben wir Änderungsanträge vorgelegt, die darauf abzielen, die Zivilgesellschaft beratend mit einzubeziehen.
Das Gender-Institut ist ein sehr wichtiges Instrument, um einen schnellen Zugriff von uns politischen Entscheidungsträgern auf die Ergebnisse der Gender-Forschung zu gewährleisten, um die Gesetzgebung verbessern zu können. Dieses Exzellenzzentrum soll ein unabhängiges Institut sein, das natürlich den Grundlinien der Europäischen Union und unserer Politik folgen soll. Es wird ein Meilenstein sein, der weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wirken soll. Aber es besteht natürlich auch die Gefahr – eine Haltung, die im Moment auch von einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus vertreten wird –, dass gesagt wird: Wir wollen kein eigenes Gleichstellungsinstitut, sondern dieses soll mit der Menschenrechtsagentur verschmolzen werden.
Ich halte das für eine große Gefahr, da die Sichtbarkeit der Programme der Europäischen Union für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr sichergestellt wäre. Wir brauchen wie beim Gleichstellungsprogramm ein Instrument, das nach außen wirkt. Es ist uns bei PROGRESS meines Erachtens nicht gelungen, die Sichtbarkeit sicherzustellen. Beim Gleichstellungsinstitut muss das gewährleistet sein. Wir brauchen ein kleines, ein feines Institut, das schlagkräftig arbeitet.
Ein Nein heute wäre ein großer Rückschlag für die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union, ein großer Rückschlag auch für die in der letzten Woche so überzeugend vorgelegte Roadmap zur Gleichstellung. Kommissionspräsident Barroso hat letzte Woche den Fahrplan vorgelegt. Sorgen wir heute mit einem Ja zum Bericht Sartori/Gröner dafür, dass der Fahrplan eingehalten wird und es nicht zu Verzögerungen kommt.
Amalia Sartori (PPE-DE), Berichterstatterin. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schließe mich der Kollegin Gröner an und fordere Sie auf, diesen Vorschlag der Kommission, der einem in allen europäischen Ländern – und zwar nicht nur von den Frauen – empfundenen Bedürfnis entspricht, zu unterstützen.
Tatsächlich wird, wie sowohl der Herr Kommissar als auch Frau Gröner bereits dargelegt haben, schon sehr lange über diese Frage diskutiert. Die Idee, ein Gender-Institut zu gründen, wurde vor über zehn Jahren ins Spiel gebracht und von der schwedischen Ministerin für Gleichstellung angeregt. Die Arbeiten dauerten fünf Jahre und die Debatte wurde vertieft; im Jahr 2000 anerkannte der Europäische Rat in Nizza die Notwendigkeit eines Instruments, um den Erfahrungsaustausch anzuregen und die Informationen über die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zusammenzuführen.
Die Europäische Kommission arbeitete eine Durchführbarkeitsstudie aus, die daraufhin vorgelegt wurde, und vor einem Jahr, am 8. März, wurde der entsprechende Beschluss gefasst. Diese Studie wurde bereits als gemeinsame und sehr wichtige Arbeit unseres Parlamentsausschusses bezeichnet, der tätig geworden ist, um das Institut nach unser aller Vorstellung zu gestalten: als ein sehr flexibles technisches Instrument, das die von den Statistikämtern bereitgestellten Daten zusammenführen und dieses Wissen verbreiten soll, um alle Akteure und alle Verantwortlichen für Politikgestaltung und -umsetzung in die Lage zu versetzen, bei ihren Entscheidungen die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.
Mancher wird sich fragen, ob ein Gender-Institut überhaupt notwendig ist. Ich denke Ja, was uns auch die Daten, die wir alle vor Augen haben, bestätigen. So wurde zum Beispiel die Richtlinie über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit vor dreißig Jahren, nämlich 1975, angenommen, doch noch heute beträgt das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Europa etwa 15 %, in einigen Ländern sogar fast 30 %.
Sehr aufschlussreich sind auch die Beschäftigungsdaten: Die Ziele von Lissabon werden nur verwirklicht werden können, wenn immer mehr Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Ganz zu schweigen von den Problemen im Zusammenhang mit den sinkenden Geburtenraten oder der Gewalt.
Meiner Ansicht nach besteht Bedarf an diesem Institut; wir brauchen noch ein Gleichstellungsinstitut für Frauen, das sich an die Frauen richtet. Es wird sich um eine sehr kompakte Struktur handeln: der Verwaltungsrat wird aus neun Mitgliedern sowie einem Vertreter der Kommission bestehen, während dem Beirat je ein Vertreter pro Mitgliedstaat angehören wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es zwei Arten von Gegenpositionen gibt: Einige wollen alles mit der Menschenrechtsagentur zusammenlegen, deren Errichtung in Wien bereits vorgesehen ist. Wenn ich Herrn Frattini entgegenkommen wollte, würde ich dem zustimmen, doch ich glaube, das wäre nicht im Interesse der Frauen. Anderen wiederum sind die Kosten zu hoch, doch denen halte ich entgegen, dass wir in Europa vier Einrichtungen haben, die sich mit Beschäftigungsfragen befassen und 66 Millionen Euro im Jahr verschlingen; dieses Institut wird indessen nur 8 Millionen kosten.
Jutta D. Haug (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wir brauchen ein weiteres wirkungsvolles Instrument in der Europäischen Union, um größere Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern gehen zu können. Denn wenn wir weiter trippeln wie bisher, werden sich unsere Urenkelinnen noch damit herumschlagen müssen, Chancengleichheit herzustellen. Dieses zusätzliche Instrument kann das geplante Institut für Gleichstellungsfragen sein. Da wir aber als Parlamentarier auf der europäischen Ebene – insbesondere wir Frauen – nicht nur kräftig arbeiten, sondern auch nachhaltig sein wollen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen, in denen unser zukünftiges Genderinstitut wirken soll. Dazu gehören auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, mit denen das Institut auskommen soll.
Hier sind aus Sicht des Haushaltsausschusses und aus Sicht der ständigen Berichterstatterin für die Agenturen mindestens zwei Anmerkungen zu machen. Erstens, wir haben bereits 23 Agenturen, viele davon befinden sich im Aufbau oder im Umbau. Sie haben alle miteinander einen hohen Finanzbedarf. Sollte unsere Einigung mit dem Rat über den nächsten Finanzrahmen zu insgesamt niedrigeren Beträgen führen als vom Parlament vorgeschlagen, werden davon auch die dezentralen Agenturen betroffen sein.
Zweitens: Nach dem Vorschlag der Kommission, dem wir als Parlament auch nicht widersprechen, soll das Genderinstitut vollständig aus Mitteln des fünften Aktionsbereichs von PROGRESS finanziert werden. Wir haben im Juni des letzten Jahres als Parlament in unserer Stellungnahme zur Finanziellen Vorausschau PROGRESS mit mehr als 850 Millionen Euro ausgestattet. Der Rat allerdings hat im Dezember fast 300 Millionen davon gestrichen. So jedoch, ohne ausreichende Finanzausstattung, werden wir keine nachhaltigen Effekte in Sachen Gleichstellung erzielen. Eine ordentliche Politik, eine ordentliche Arbeit braucht ordentliche finanzielle Mittel. Andernfalls bauen wir wieder einmal potemkinsche Dörfer, frustrieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und streuen den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen.
Borut Pahor (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für konstitutionelle Fragen. – (SL) Bevor ich einige eigene Gedanken äußern werde, möchte ich meine Zustimmung zu dem zum Ausdruck bringen, was meine Kollegin eben über die Bedeutung der finanziellen Ausstattung für die erfolgreiche Arbeit des Instituts sagte.
Ich spreche als Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für konstitutionelle Fragen und möchte meine Genugtuung bezüglich des Vorschlags zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zum Ausdruck bringen. Ich habe im Ausschuss für konstitutionelle Fragen vorgeschlagen, die Einrichtung nicht als Institut, sondern als Agentur zu bezeichnen. Mittels dieses Änderungsantrags habe ich versucht, das politische Engagement dieser Einrichtung und weniger ihre akademische Dimension zu betonen, die das Wort „Institut“ vermittelt.
Auf jeden Fall setzt sich das Europäische Parlament – sozusagen am Internationalen Frauentag – mit dieser Entscheidung für weitere Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter ein, die meines Erachtens zu den elementarsten Bestrebungen eines modernen Europas zählt. Ich hoffe, dass das Institut nicht nur ein statistisches Amt sein wird, das Gleichheit oder Ungleichheit zahlenmäßig erfasst, sondern dass es sich zu einem aktiven Befürworter neuer Strategien entwickelt, die wirkliche Fortschritte in diesem Bereich bewirken werden.
Ich kann der Versuchung nicht widerstehen und teile dem Hohen Haus mit, dass sich Slowenien als Gastland für das Institut beworben hat. Falls die Wahl auf Slowenien fällt, wäre dies eine ermutigende Entscheidung, denn einerseits ist unser Übergang zwar besonders erfolgreich verlaufen, wobei allerdings die entsprechenden Angaben darauf hindeuten, dass Männer mehr Erfolg haben als Frauen. Andererseits bemühen sich die Behörden aktiv um die erforderlichen Veränderungen. Ausgehend davon wäre die Ansiedlung des Instituts in einem neuen Mitgliedstaat eine viel versprechende Entscheidung, da sie positive Veränderungen fördern würde.
Anna Záborská, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte Lissy Gröner und Amalia Sartori zutiefst für ihre ausgezeichnete Teamarbeit im Ausschuss für die Rechte der Frau danken.
Ich wage es, eine ketzerische Frage zu stellen: Könnten wir ohne eine Überwachungsstelle auskommen, die sich ausschließlich mit den Unterschieden in der Behandlung von Männern und Frauen befasst?
Die seit dreißig Jahren trotz aller unserer europäischen Richtlinien andauernde Ungleichheit in der Behandlung von Männern und Frauen in allen Wirtschaftsbereichen ist eine Beleidigung unserer Demokratie. Die demografische Frage ist nicht gelöst. Im Interesse der Väter, der Mütter und der Kinder müssen wir dringend die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben erreichen. Die Strategie von Lissabon ist alles andere als erfolgreich. Wer nimmt die Schaffung des Humankapitals der künftigen Generationen ernst? Wer nimmt die Solidarität zwischen den Generationen ernst? Diese informellen und nichtmonetären wirtschaftlichen Tätigkeiten stellen eine harte Arbeit dar, die mehrheitlich von Frauen geleistet wird. Auch die Rolle der Männer im Prozess der Gleichstellung der Geschlechter wird in keiner Weise berücksichtigt.
Daher scheint es mir durchaus angebracht, die Instrumente zur Überwachung und Anprangerung der nicht hinnehmbaren Unterschiede, unter denen die Frauen weiterhin im Vergleich zu den Männern leiden, aufzustocken. Jede Initiative zur objektiven Verurteilung dieser Ungerechtigkeiten über die politischen Tennlinien hinweg ist daher nur zu begrüßen.
Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Unterstützung für die Schaffung eines Instituts für Gleichstellungsfragen sollte kein Maßstab dafür sein, wie stark man sich für die Gleichstellung der Geschlechter engagiert. Die Berichterstatterinnen erklären, dass sie dieses Gremium unterstützen, da dies gewährleistet: „dass das übergreifende Ziel der Gleichstellung der Geschlechter … nicht hinter irgendeiner anderen Antidiskriminierungspolitik auf EU-Ebene zurückstehen wird”. Dieses schlecht durchdachte Ziel erklärt, weshalb ein spezielles Institut überhaupt eine schlechte Idee ist. Die Unterdrückung kennt keine Hierarchie. Den Befürwortern geht es mehr um das mit einer exklusiven Einrichtung verbundene Prestige als um die Realität einer generellen Umgestaltung der Gesellschaft.
Das Gleichstellungsinstitut sollte eigentlich so wie auch die europäische Beobachtungsstelle für Rassismus Bestandteil der neuen EU-Agentur für Grundrechte werden. Wenn das Geschlecht das einzige Gleichstellungsmerkmal ist, auf das sich die Grundrechteagentur nicht erstreckt, wird dies ein unausgewogenes Modell schaffen und zur Schwächung der Agentur beitragen. Das kann sogar dazu führen, dass die Gleichstellung der Geschlechter ins Abseits gedrängt wird, anstatt sich zu einer Sache mit Vorbildwirkung zu entwickeln, wie sich deren Befürworter dies wünschen.
Das Argument, man brauche eine spezielle Einrichtung, um zu gewährleisten, dass die Gleichstellung auch künftig einen wichtigen Platz auf der politischen Agenda der EU einnimmt, erscheint mir recht defensiv. Im Gegenteil. Es ist doch so, dass Frauen im Kampf um gleiche Menschenrechte für alle im Rahmen der Grundrechteagentur eine Vorreiterrolle übernehmen können. Das ist die Ansicht der britischen Gleichstellungsbehörde, die ich unterstütze.
Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Fraktion der Grünen steht voll und ganz hinter einem unabhängigen und wirkungsvollen Gender-Institut. Wir unterstützen den Bericht von Frau Gröner und Frau Sartori in seiner Gänze.
„Warum brauchen wir ein neues Institut?“, fragen hier viele. Warum? Weil Gender Equality das Markenzeichen der Europäischen Union ist, weil die Europäische Union gesagt hat, Gleichstellung ist für uns ein Wert in der Europäischen Union, und weil wir wissen, dass die Diskriminierung von Frauen noch immer besteht. Und das betrifft nicht – wie Frau Ludford eben sagte – nur Menschenrechtsverletzungen. Wir haben das am Arbeitsmarkt, im Sport und in vielen anderen Bereichen. Wir wissen, dass die Rolle der Frau zukunftsweisend ist, nicht nur, was das Potenzial von Lissabon betrifft, sondern auch beispielsweise in der Demographie, wo Frauen eine ganz tragende Rolle zukommt. Was die Menschenrechtsverletzungen bei Migrantinnen betrifft, so kommt insbesondere den Müttern eine zentrale Rolle zu. Wir haben gerade gestern von Kommissar Frattini gehört, dass wir gerade im Zusammenhang mit Zwangsprostitution noch immer zu wenige Statistiken haben. Wir brauchen dieses europäische Gender-Institut.
Die Europäische Union war in der Vergangenheit Leuchtturm für die Gleichstellungspolitik. Ein Nein wäre ein Desaster, ein Nein würde einen wirklichen Bruch in der Europäischen Union bedeuten. Das wäre der Offenbarungseid des Europäischen Parlaments bei der Gleichstellungspolitik. Von daher ersuche ich um ein wirklich starkes Votum für dieses Gleichstellungsinstitut. Wir brauchen diese Sichtbarmachung.
Aber das Gender-Institut ersetzt keine Gesetzgebungsinitiative. Wir werden mit Argusaugen darüber wachen, dass es nicht zu einem Stillstand in der Gleichstellungspolitik kommt. Das Gender-Institut darf keine Beschwichtigung und kein Ablenkungsmanöver für die Untätigkeit in der Gesetzgebung sein. Ein Gender-Institut wird diese Gleichstellungspolitik in der Gesetzgebung nicht ersetzen, und da werden wir die Kommission auch wirklich in die Pflicht nehmen.
Ich bitte also noch einmal um eine ganz große Zustimmung zu diesem Bericht.
Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere Frau Gröner und Frau Sartori für ihr Engagement in dieser Frage danken. Dieses Anliegen hat meine volle Unterstützung, ebenso die meiner gesamten Fraktion. Wir sind uns dessen bewusst, dass ein Institut an sich zwar keine bessere Gleichstellung bringen kann, aber wenn es richtig geplant ist, kann es zu einem äußerst wichtigen Instrument für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit werden.
Lassen Sie mich noch auf zwei Vorschläge verweisen, die die Arbeit des Instituts noch verstärken würden: Das wäre erstens die Möglichkeit einer effektiven Bewertung der Folgen von auf allen Ebenen gefassten Beschlüssen für Frauen, gegebenenfalls auch für Männer, sowie zweitens die Besetzung des Verwaltungsrat mit sechs Vertretern des Rates, sechs Vertretern der Kommission und weiteren drei Personen, die jeweils aus einer Arbeitnehmerorganisation, einer Arbeitgeberorganisation sowie einer gemeinnützigen Organisation kommen. Die drei letztgenannten Mitglieder sollten meines Erachtens ebenfalls Stimmrecht besitzen und die gemeinnützige Organisation eine Frauenorganisation sein.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In ihrem Bemühen um die Gleichstellung der Geschlechter will die Europäische Kommission 50 Millionen Euro für das geplante Europäische Institut für Gleichstellungsfragen zur Verfügung stellen. Aufgabe dieses Instituts wird es sein, sich für gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit einzusetzen, Klischees in Bezug auf die Geschlechter auszumerzen und die Gleichstellung der Geschlechter außerhalb der Europäischen Union zu fördern.
Ich möchte das Hohe Haus jedoch daran erinnern, dass von den 450 Millionen Einwohnern der Europäischen Union fast 70 Millionen in Armut leben. Das sind 15 % der Bevölkerung, und das ist ein klares Anzeichen für Ungleichheit. Außerdem stellt das eine Verletzung der fundamentalen Menschenrechte und der Würde des Menschen dar.
Im Interesse des Friedens wäre es angebracht, den Armen zu helfen, Arbeitslosigkeit zu beseitigen und die Lage im Gesundheitswesen zu verbessern. Das wäre weitaus nützlicher als eine Gegnerschaft zwischen Männern und Frauen herauszufordern, die für die Frauen stets negative Folgen hat. Ungleichheit in der Bezahlung könnte durch einen einzigen Rechtsakt beseitigt werden, und dazu bedürfte es nicht solch umfangreicher Mittel. Statt zu versuchen, die natürlichen Ungleichgewichte in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und des Berufslebens auszugleichen und die Gleichstellung außerhalb der Union zu fördern, sollten wir uns vielmehr auf die Chancengleichheit innerhalb der Union konzentrieren. Es wäre sinnvoller, mit den vorerwähnten Mitteln den in Armut lebenden Kindern zu helfen und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Die Förderung der Familie sollte Vorrang haben gegenüber der Beseitigung von Geschlechterklischees und würde dazu beitragen, die gegenwärtige Tendenz, in der Familie eine überholte kulturelle Institution mit Seltenheitswert zu sehen, umzukehren.
Wojciech Roszkowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine in der Europäischen Union immer wieder beschworene Formel. Der gesunde Menschenverstand sagt uns jedoch, dass es hiefür keine einfache Lösung gibt. Männer und Frauen werden als solche bezeichnet, eben weil sie verschieden sind. Hinsichtlich ihrer Würde sind sie gleichberechtigt, aber sie sind dennoch verschieden. Ganz offensichtlich ist das, wie vorhin bereits gesagt wurde, in der Welt des Sports. Ich habe kürzlich versucht herauszufinden, wie die Europäische Kommission diese Formel versteht, zumal damit sehr oft entsprechende Konsequenzen in allen Bereichen – und ich meine wirklich alle Bereiche – verbunden sind. Ich habe deshalb gefragt, ob diese Gleichheit aus dem Naturgesetz oder aus gesetztem Recht resultiert und was getan werden kann, damit Männer Kinder gebären können. Kommissar Špidla hat geantwortet, das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter beziehe sich nur auf die Beschäftigung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Das steht im Widerspruch zu den Tatsachen. Schließlich bezieht sich Artikel 23 in Kapitel III der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eindeutig auf alle Bereiche. Wenn die Europäische Kommission nicht in der Lage ist, dieses Problem im Rahmen des europäischen Rechts zu lösen, dann bezweifle ich, dass es dem geplanten Institut gelingen wird.
Lydia Schenardi (NI). – (FR) Herr Präsident! Eines steht fest: An Gremien und Netzwerken aller Art, deren Aufgabe in der Untersuchung der Lage der Frauen und in deren Verteidigung besteht, fehlt es nicht. Zu nennen wären das Institut für Gleichstellungsfragen, verschiedene NRO, Ad-hoc-Ausschüsse, Grundrechtsagenturen, die beratenden Foren zu Frauenrechten, die europäische Frauenlobby sowie auch unser eigener Parlamentsausschuss.
Ist es daher wirklich angebracht, ein weiteres Europäisches Institut für die Gleichstellung von Männern und Frauen zu schaffen? Wird in diesem Wirrwarr von Strukturen, die in Bezug auf den Informationsaustausch nicht immer in vollkommener Eintracht arbeiten, diese neue Einrichtung, die alle diese Informationen vernetzen soll, wirklich die für seine Existenz erforderlichen Ressourcen erhalten? Im Klartext, kann man uns heute – abgesehen von seiner eventuellen Arbeitsfähigkeit – die Zusicherung geben, dass es über völlige politische und finanzielle Unabhängigkeit verfügen wird?
Das scheint nicht der Fall zu sein, denn die Kommission ist nicht bereit, diesem künftigen Institut allzu viel Handlungsfreiheit einzuräumen. So sind ihre Vorbehalte dagegen, dass der Institutsdirektor nur gegenüber dem Verwaltungsrat und nicht auch ihr selbst gegenüber rechenschaftspflichtig wird, in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich.
Aus all diesen und noch anderen Gründen kann ich dieser Initiative zur Schaffung eines – wie ich sagen möchte – weiteren undurchsichtigen Gremiums nicht zustimmen.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, die zu den im Vertrag von Amsterdam hervorgehobenen besonders wichtigen Langzeitzielen zählt und nach der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing neue Impulse erhielt, hat sich zu einem Thema der politischen Diskussion zwischen den Befürwortern und den Gegnern des Instituts entwickelt.
Ich gehöre zu denen, die die Ansicht der beiden Berichterstatterinnen, Frau Gröner und Frau Sartori, teilen, denen es gelungen ist, im Auftrag der beiden größten Fraktionen des Europäischen Parlaments eine gemeinsame Lösung zu finden. Ich bewundere und schätze ihre Arbeit an diesem Bericht. Vor allem schätze ich ihre geduldige Informationskampagne, mit der sie sich für die Schaffung des Instituts einsetzen, das als Koordinator die Aufgabe haben wird, bei der Umstellung der Gleichstellungspolitik der EU technische Hilfe zu leisten, mit bestehenden Agenturen zusammenzuarbeiten und solche Partnerschaften zu fördern, Informationen zu verbreiten und eine größere Breitenwirkung für Gleichstellungsfragen zu erzielen.
Den Änderungsantrag, der die Integration des Instituts in die in Wien ansässige Menschenrechtsagentur der EU vorsieht, kann ich nicht unterstützen, da sich der gesamte Problembereich dann zu einem Bestandteil einer bereits existierenden Agenda entwickeln und dies nicht dem Ziel der EU, ihre Gleichstellungspolitik auszubauen, dienen würde. Zudem geht aus jüngsten Berichten hervor, dass Männer und Frauen noch immer ungleich behandelt werden. Diese Tatsache ist eine Angelegenheit, die die gesamte Gesellschaft etwas angeht und nicht nur die Frauen. Die Errichtung des Instituts wird ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des kürzlich beschlossenen Fahrplans für die Gleichstellung der Geschlechter sein. In finanzieller Hinsicht wird das Institut keine wesentliche Belastung darstellen, da die Finanzierung aus bereits existierenden Quellen erfolgen wird. Der vom Institut zu erwartende Mehrwert wird sich auch auf Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union erstrecken, und zwar vor allem im Hinblick auf die Erweiterung, denn in diesem Zusammenhang ist und bleibt die Gleichstellung ein aktuelles Thema.
Ich bin überzeugt davon, dass die Ansiedlung des Instituts in einem der neuen Mitgliedstaaten der Sache der gleichberechtigten institutionellen Dezentralisierung förderlich wäre.
Teresa Riera Madurell (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte vor allem die Berichterstatterinnen zu ihrem Bericht beglückwünschen und meine Genugtuung über die Bemühungen der Kommission zum Ausdruck bringen, die Europäische Union mit einer speziell für die Gleichstellungsfragen vorgesehenen Einrichtung auszustatten.
Hervorheben möchte ich, dass das Institut völlig unabhängig sein muss und keinerlei Bedingungen unterliegen darf. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, wenn das Institut in der Lage sein soll, seine Zielsetzungen zu erfüllen, die weit über eine reine technische Unterstützung der Kommission hinausgehen.
Als Arbeitsmethode halte ich die Idee zur Schaffung eines europäischen Netzwerks für Gleichstellungsfragen für eindeutig innovativ und wirksam, vor allem im Hinblick auf die Überwindung der Zwänge von Zeit und Entfernung bei der gemeinsamen Nutzung und beim Austausch von Wissen, Informationen und Politiken.
Was die Struktur des Instituts anbelangt, so wurde meines Erachtens schließlich eine annehmbare Lösung für die Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrats gefunden, die eine gerechte und wirksame Verteilung der Funktionen zwischen den drei Institutionen darstellt und an die derzeitige Situation einer Einrichtung angepasst ist, die leider über zu wenig Mittel und Personal verfügen wird. Dazu möchte ich betonen, dass für das Institut zur Erfüllung seiner Zielsetzungen eine angemessene Finanzierung, die dem Engagement der Europäischen Union für die Gleichstellungsfragen Glaubwürdigkeit verleiht, von grundlegender Bedeutung ist.
Dies ist ein Punkt, den wir alle jetzt bei den Verhandlungen, die zwischen den einzelnen Institutionen über die Finanzierung geführt werden, keinesfalls unberücksichtigt lassen dürfen.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident, ich befürworte die Gründung eines eigenständigen, aktiven und unabhängigen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen. Die starke Gleichstellungspolitik der EU wäre eine Ressource. Frauen nehmen mehr und mehr am Arbeitsmarkt teil, Männer im Gegenzug immer weniger. Wir können es uns in Zukunft nicht leisten, vorhandene Humanressourcen zu vernachlässigen oder ungenutzt zu lassen. Das Gleichstellungsinstitut könnte schließlich darauf Einfluss nehmen. In der Lissabonstrategie hatten Gleichstellungsaspekte zunächst ein starkes Gewicht, inzwischen sind sie aber in Vergessenheit geraten. Die Frage der Gleichstellung sollte viel mehr in den Vordergrund gerückt werden, und ein aktives Institut könnte entsprechend einen Beitrag dazu leisten, die EU noch stärker und wettbewerbsfähiger zu machen.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Ich möchte den Berichterstatterinnen für die Erarbeitung dieses Berichts danken, der die Schaffung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zum Ergebnis haben dürfte. Aufgabe des Instituts wird es sein, Informationen zur Geschlechtergleichstellung in den EU-Ländern zu erfassen und zu analysieren sowie Konferenzen und Kampagnen zu organisieren. Ich halte es für völlig falsch, die Einrichtung des Instituts in Frage zu stellen, und ich verwahre mich in diesem Zusammenhang auch gegen die Art und Weise, in der die Eignung der Slowakischen Republik als potenzieller Sitz für das Institut bezweifelt wird.
Ich werde nicht jede Einrichtung auflisten, die ihren Sitz in den 15 alten Mitgliedstaaten hat. Ich respektiere die Tatsache, dass bei Gründung der Europäischen Union derartige Zentren im Rahmen koordinierter gemeinsamer Aktionen geschaffen und weiterentwickelt werden mussten. Deshalb fordere ich Sie auf, für die Errichtung dieses Instituts zu stimmen.
Das Gleichstellungsinstitut könnte als Ombudsmann für Frauen, als Vermittler zwischen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen bei der Beseitigung von Ungerechtigkeiten wie der Diskriminierung am Arbeitsplatz fungieren. Es ist schließlich allgemein bekannt, dass die niedrigsten Löhne im Allgemeinen in so genannten Frauen-Branchen, also im Bildungs- und Gesundheitswesen, gezahlt werden, während die höchsten Löhne in den von Männern beherrschten Bereichen wie den Streitkräften und der Polizei zu finden sind. Sind die Gesundheit und die Bildung künftiger Generationen vielleicht weniger wichtig?
María Esther Herranz García (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte natürlich die beiden Berichterstatterinnen und alle Mitglieder des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beglückwünschen, die an diesem Bericht so viel gearbeitet haben.
Ich glaube, dass dieses Institut ein nützliches Instrument sein muss, aber wie nützlich es sein wird, hängt davon ab, ob die Regierungen wirklich den politischen Willen haben, eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen.
Ich sage dies, weil es, wie Frau Sartori erklärte, seit über 50 Jahren eine Rechtsvorschrift gibt, nach der Männer und Frauen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Aber wir leben im Jahr 2006, und noch immer verdienen viele Frauen weniger Geld als die Männer für die gleiche Arbeit oder sie haben Verträge, die nicht der Arbeit entsprechen, die sie in Wirklichkeit ausführen.
Diese wirksamen Maßnahmen, die für die Frauen in unserer europäischen Gesellschaft notwendig sind, machen es daher erforderlich, dass die Gesetze in der Praxis angewendet werden und nicht immer neue Gesetze geschaffen werden. Dafür brauchen wir politischen Willen, der in Geld zum Ausdruck kommt, das sowohl in den nationalen Haushalten als auch in denen der Europäischen Union bereitgestellt werden muss.
Ich will wirkliche Gleichstellung, und was ich natürlich nicht will, das ist politische Propaganda. Wenn Regierungen, die den Anspruch erheben, sehr fortschrittlich zu sein, Pläne präsentieren, wie zum Beispiel den Nationalen Reformplan, den die Regierung meines Landes vorgelegt hat, dann nehmen sie häufig Sätze auf wie „Bei der Einstellung von jungen männlichen Arbeitslosen unter 30 Jahren werden Zuschüsse gezahlt“, während gleichzeitig keinerlei Maßnahmen für die Frauen unter 30 Jahren vorgesehen werden, deren Arbeitslosenquote in meinem Land höher ist als bei den Männern. Das nenne ich Demagogie: eine Sache verkünden, aber eine andere tun, und genau das ist es, was wir in der Europäischen Union vermeiden müssen.
Ich sage deshalb ja zu diesem Institut, aber es muss einem echten Zweck dienen.
Marie-Line Reynaud (PSE). – (FR) Ich möchte die beiden Ko-Berichterstatterinnen, Frau Gröner und Frau Sartori, zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, denn durch ihren Bericht erhält der ursprüngliche Kommissionstext eine Reihe von Verbesserungen, die auch ich in meinem Entwurf einer Stellungnahme im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgeschlagen hatte.
Lassen Sie mich vier davon anführen. Erstens die dem Institut zugesprochene proaktive Rolle, insbesondere über seine Analyse- und Gutachtertätigkeit sowie seine Möglichkeit, den Gemeinschaftsorganen Empfehlungen und Richtlinien zu unterbreiten. Zweitens die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Grundrechteagentur. Weiterhin die Notwendigkeit einer ausgewogenen Besetzung des Verwaltungsrates mit Männern und Frauen sowie schließlich die Rolle des Europäischen Parlaments, insbesondere bei der Ernennung des Institutsdirektors und der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie bei der Begleitung ihrer Arbeit.
Dieses Institut für Gleichstellungsfragen ist unabdingbar für ein wirkliches Europa der Bürger und Bürgerinnen, und ich war äußert enttäuscht, dass mein Entwurf einer Stellungnahme vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit 18 gegen 10 Stimmen abgelehnt wurde, weil ein Teil der EVP und der Liberalen die Errichtung des Instituts verhindern wollen. Ich bin jedoch auch erfreut darüber, feststellen zu können, dass die Ko-Berichterstatterinnen meine Anliegen im Wesentlichen in ihrem Bericht berücksichtigt haben.
Eugenijus Gentvilas (ALDE). – (LT) Ich bin über diesen Bericht sehr erfreut. Wie ich meine, ist dieses Thema von großer Bedeutung für das neue moderne Europa. Das Problem der Chancengleichheit spielt in den Staaten Osteuropas eine besondere Rolle. So ist es kein Zufall, dass Slowenien, die Slowakei und Litauen dieses Institut in ihren Ländern einrichten möchten. In osteuropäischen Staaten werden Frauen noch immer häufig als diejenigen betrachtet, die den Haushalt führen, und sind nicht in wirtschaftliche Prozesse integriert. Das Europäische Parlament hat seinen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. In vielen europäischen Staaten gibt es Ministerien, Abteilungen und andere Institutionen für Gleichstellung. Deshalb halte ich es für logisch, dass eine derartige Institution für die gesamte Europäische Union eingerichtet wird. Ich unterstütze daher die Bemühungen der Berichterstatterinnen Gröner und Sartori und ihr Argument, dass ein unabhängiges Institut viel wirksamer tätig sein kann als ein Institut, das einer anderen Agentur angeschlossen ist. Ich möchte betonen, dass das Institut für Männer ebenso benötigt wird wie für Frauen, und daher ist es schade, dass heute hier fast nur Frauen das Wort ergriffen haben.
Maciej Marian Giertych (NI). – (PL) Herr Präsident! Der lächerliche Slogan der Feministinnen von der Gleichstellung der Geschlechter gerät den Frauen zum Nachteil. Er wertet die männlichen Eigenschaften auf und unterstellt, dass auch Frauen sie besitzen. Dem ist aber nicht so. Frauen besitzen weibliche Eigenschaften, und diese müssen ebenfalls geachtet werden. Verweise auf nicht arbeitende Ehefrauen sind beleidigend, weil diese Frauen zu Hause sehr schwer arbeiten. Ihrer Arbeit sollte zumindest der gleiche Stellenwert beigemessen werden wie der Arbeit der Männer, wenn nicht sogar ein höherer. Eines der unseligsten Merkmale der modernen Gesellschaft ist, dass Frauen aus finanziellen Gründen gezwungen sind, berufstätig zu sein, weil es unmöglich ist, eine Familie mit nur einem Gehalt zu ernähren. Und das, obwohl hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Von den Frauen kann man nicht verlangen, dass sie den gleichen Beitrag leisten wie die Männer. So kann man von ihnen nicht erwarten, dass sie im Schichtdienst arbeiten oder mehrere Tage von zu Hause weg sind – eben weil wir nicht gleich sind. In ihrer Rolle als Mutter sind Frauen von unschätzbarem Wert, und deshalb verdienen sie besondere Aufmerksamkeit und besonderen Schutz. Ein Institut brauchen sie nicht.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Wir brauchen ganz dringend ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, denn sogar im 21. Jahrhundert werden wir im Herzen Europas regelmäßig Zeugen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Frauen machen 52 % der europäischen Bevölkerung aus, und sie sind in vielen Bereichen ihres Lebens ständig Diskriminierungen ausgesetzt. Wenn das neue Institut in der erweiterten Union eine Gleichstellungspolitik fördern und wirksam umsetzen will, darf es sich nicht darauf beschränken, statistische Daten zu erheben. Vielmehr muss es den Schwerpunkt auf die detaillierte Analyse der Daten und die Ausarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien legen, damit der Gleichstellungsaspekt wirksam im europäischen Rechtssystem verankert werden kann. Die Gleichstellung der Geschlechter, die das Institut befördern soll, ist – und das gilt es zu beachten – ein Grundrecht und eine Priorität der Gemeinschaftspolitik. Es ist im Vertrag festgeschrieben und muss in allen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung und Unternehmertum, umgesetzt werden.
Es wäre gut, wenn das Institut seinen Sitz im neuen Teil des vereinigten Europas – vielleicht in Polen – haben würde. Polen ist das größte der neuen Länder und ein Land, in dem die Diskriminierung nicht nur weit verbreitet ist, sondern von den Behörden auch bagatellisiert wird.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Emile Zola sagte, eine Frau sei die Achse, um die sich die Zivilisation dreht. Dieses Institut sollte zu der Achse werden, um die sich europäische Gleichstellungsfragen und deren Lösung drehen. Um das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen Realität werden zu lassen, braucht man lediglich Verständnis für das Problem, politischen Willen und finanzielle Mittel. Weitaus schwerer wird es das Institut im Rahmen seiner Arbeit haben, die Einstellung gegenüber Frauen zu verändern und die Diskriminierung auszumerzen, die sie in vielen europäischen Ländern erdulden müssen. Dabei sollte das Institut nicht einfach Fachleute beschäftigen, sondern Menschen beiderlei Geschlechts, die mit Leidenschaft an ihre Aufgaben gehen. Notwendig sind hier der Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Bildung der Institutsmannschaft sowie eine ständige parlamentarische Kontrolle. Das Institut sollte die Situation in jedem Bereich und jedem Land auswerten und Vorschläge unterbreiten. Auf dieser Grundlage würden dann die EU-Organe wirksame Maßnahmen ergreifen und dasselbe von den nationalen Regierungen fordern. Das Institut sollte seine Arbeit in einem der neuen EU-Länder aufnehmen. Wilna bietet nicht nur das, was Litauen durch die Verwirklichung der Gleichstellung erzielen kann, sondern auch die Gelegenheit, die Erfahrungen der führenden skandinavischen Länder mit dem Potenzial Osteuropas und auch ganz Europas zu verbinden.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich bin Ihrer Diskussion mit großem Interesse gefolgt und hoffe, dass Sie mir gestatten, zu einigen angesprochenen Fragen kurz Stellung zu nehmen. Zunächst einmal möchte ich die außergewöhnliche Qualität des von den Berichterstattern vorgelegten Berichts würdigen, den man nur als brillant bezeichnen kann, wenn man die Komplexität der Materie bedenkt. Meine Damen und Herren, in der Aussprache kamen verschiedene Argumente und Standpunkte zur Sprache, die nach meinem Dafürhalten eine Antwort erfordern.
Gleich zu Beginn wurde die Meinung vertreten, dass die Institution Bestandteil der Menschenrechtsagenda werden sollte. Im Laufe der Diskussion vertraten aber mehrere Redner die auch von mir geteilte Auffassung, dass die Frage der Chancengleichheit weit über die Menschenrechtsproblematik hinausgeht, wenngleich die Menschenrechte natürlich von grundlegender Bedeutung sind. Das Thema Chancengleichheit ist in einem größeren Zusammenhang zu sehen.
Es wurde die Frage gestellt, ob die Europäische Union recht daran tue, die Chancengleichheit auch in den internationalen Beziehungen zu fördern. Ich möchte meine feste Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass dies in der Tat notwendig ist. Die EU ist in zahllose internationale Beziehungen eingebunden, sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch im Rahmen der Entwicklungshilfe und auf multilateraler Ebene, die jeweils Möglichkeiten bieten, die Gleichstellung der Geschlechter effektiv voranzubringen.
Meine Damen und Herren, nach meiner Überzeugung wird eine auf globaler Ebene geförderte und unterstützte Gleichstellungsorientierung spürbar zur globalen Stabilität und zur Beilegung so manchen aktuellen Konflikts beitragen. Auch wurde meiner Ansicht nach zu Recht darauf verwiesen, dass das Institut den Themen Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu stärkerem öffentlichen Profil und zu politischer Transparenz verhelfen wird. Ich teile dieses Argument voll und ganz. Wie in der Aussprache häufig anklang, müssen wir auch bedenken, dass uns noch viel zu tun bleibt. Natürlich sind wir bemüht, unsere Politik auf der Grundlage des Streits der Meinungen zu gestalten, denn dies gehört zu den zivilisatorischen Errungenschaften des Lebens im heutigen Europa. Hinzu kommt, dass diese Politik auf praktischen Erfahrungen und Standpunkten beruht. Selbst von dieser Warte aus betrachtet kann das Institut für höhere Qualität sorgen.
Meiner Ansicht nach ist unübersehbar, dass eine Fülle wichtiger Informationen nicht effektiv für die politische Entscheidungsfindung genutzt wird. Wer von Ihnen weiß zum Beispiel, dass in Spanien Männer 52 Millionen Stunden für die Betreuung anderer Personen aufwenden, Frauen hingegen 200 Millionen Stunden. Dies ist fraglos ein wichtiger Gradmesser dafür, wie ungleich manche Lasten und Pflichten, die uns als Menschen auferlegt werden, zwischen Männern und Frauen verteilt sind. Dennoch gehen solche Informationen nicht in die Politikgestaltung ein. Ich bin überzeugt davon, dass das Institut uns in vielen Punkten weiterbringen wird.
Meine Damen und Herren, zu den soliden Grundlagen des parlamentarischen Lebens in Europa gehört die Vielsprachigkeit, zumal wir häufig feststellen, dass sich ein bestimmter Sachverhalt in einer anderen europäischen Sprache eleganter und genauer wiedergeben lässt. Gestatten Sie mir deshalb, hier eine deutsche Redewendung zu zitieren: Stillstand ist Rückschritt. Dies entspricht voll und ganz meiner eigenen Überzeugung. Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die Änderungsanträge eingehen, die im Bericht enthalten sind oder über die abgestimmt werden soll. Der Standpunkt des Ausschusses zur Aufgabenstellung des Instituts erlaubt uns, Flexibilität zu beweisen und die meisten Änderungsanträge zu akzeptieren, die auf eine Stärkung der Rolle und der Arbeitsmethoden des Instituts abzielen, wozu auch die Schaffung des Netzwerks für das Institut zählt. Diese Änderungen sind in ihrer ursprünglichen Form annehmbar, entweder zum Teil oder nach einer Überarbeitung. In die zweite Kategorie fallen Änderungen, die den Text lesbarer machen und die von der Kommission ebenfalls in ihrer ursprünglichen Form oder nach geringfügiger Überarbeitung akzeptiert werden können. Die dritte Gruppe betrifft Änderungsanträge, die sich auf die rechtliche Ausformung beziehen. Sie sind zwar konstruktiver Art, weichen aber von den ursprünglichen Bestimmungen der bestehenden Instrumente ab und können daher aus Gründen der Einheitlichkeit nicht übernommen werden. Zur letzten Kategorie zählen die Änderungsanträge, die horizontale Fragen betreffen, also sämtliche Agenturen und Organisationen, denn es geht dabei um die Verfahren zur Auswahl der Direktoren, die Verlängerung ihrer Verträge und die Bewertung von Organisationen. Diese Änderungen können nicht akzeptiert werden, weil es notwendig ist, bei allen Agenturen ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu wahren.
Ich habe die Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrates bis zum Schluss aufgespart. Wir sind froh darüber, dass sich der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter dafür ausgesprochen hat, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zu begrenzen, und dass er damit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom letzten Jahr über die Rahmenbedingungen für künftige Regulierungsagenturen gefolgt ist. Wir können uns jetzt an diesem Vorschlag orientieren, wenngleich die Anzahl der Vertreter der Kommission nicht die gleiche ist wie im Falle des Rates. Die Ausgewogenheit zwischen den beiden Organisationen und den beiden Ebenen, also den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, könnte weiter dadurch untermauert werden, dass im Einklang mit dem Vorschlag bei Fragen, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, die Stimme ihres Vertreters das gleiche Gewicht hat wie die Stimmen aller Vertreter des Rates zusammengenommen, was aber nur die sehr begrenzte Zahl der Fälle betrifft, in denen es um die Genehmigung des Haushalts und der Arbeitsprogramme geht. Folglich akzeptieren wir die Änderungsanträge 66, 82 und 85 zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und zur Beschlussfassung. In diesem Sinne sind wir auch damit einverstanden, dass die Anzahl der Mitglieder auf lediglich 25 Vertreter der Mitgliedstaaten reduziert werden kann, wie in den Änderungsanträgen 67 und 83 vorgesehen, und halten es für ausreichend, dass die beteiligten Seiten an Sitzungen des Verwaltungsrats ohne Stimmrecht teilnehmen. Wir hoffen, dass der Rat Ihren Vorschlag für den Verwaltungsrat annehmen kann, der es in Verbindung mit dem Rotationssystem ermöglicht, dass Vertreter aller Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Mandaten alternieren.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir bemüht waren, möglichst viele Ihrer Änderungsvorschläge zu übernehmen. Die Kommission kann nunmehr die Änderungsanträge 2 bis 10, 13, 15, 17, 18, 20, 24, 25, 26, 28, 29, 35, 36, 38 bis 42, 44, 45, 48, 53, 55, 59 bis 69, 74 und 76 bis 85 akzeptieren. Nicht annehmbar für die Kommission sind die Änderungsanträge 1, 11, 12, 14, 16, 19, 21 bis 23, 27, 30 bis 34, 37, 43, 46, 47, 49 bis 52, 54, 56 bis 58, 70 bis 73 und Teile von 75. Wir sollten auch die Erörterungen im Rat berücksichtigen und alles daran setzen, dass bis zum Ende des Jahres ein vertretbarer Kompromiss gefunden wird. Die Kommission zählt bei der Schaffung dieses dringend benötigten europäischen Instituts auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments, und es gilt im Interesse des Fortschritts sicherzustellen, dass die Einrichtung 2007 ihre Arbeit aufnehmen kann, um die Gleichstellungspolitik stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Natürlich werde ich später noch schriftlich zu einzelnen Änderungsanträgen Stellung nehmen.
(Beifall)
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.
SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 142)
Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Nach Ansicht der Juniliste sind Gleichstellungsfragen von großer Bedeutung und die Notwendigkeit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Zusammenhängen unumstritten. Das neue Europäische Institut für Gleichstellungsfragen soll ausgehend vom Vergleich der Daten der einzelnen Mitgliedstaaten die Gleichstellung innerhalb der Union analysieren.
Dabei ergibt sich ganz natürlich die Frage, welchen Mehrwert diese Behörde bringen wird. Wird sie eine konkrete und wichtige Funktion haben, oder dient sie den EU-Institutionen in erster Linie dazu, ihre Handlungskraft zu beweisen? Wird diese Behörde zu einer besseren Gleichstellung beitragen oder vor allem eine Art Alibifunktion haben, indem mit ihr gezeigt wird, dass die Union sich um Gleichstellungsfragen kümmert?
Die im Bericht vorgebrachten Argumente sind nicht überzeugend, denn die Aufgaben dieser Behörde können auch im Rahmen der vorhandenen Strukturen erfüllt werden. Die EU verfügt bereits über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften EUROSTAT, das in der Lage ist, vergleichende Statistiken zur Gleichstellung in den EU-Mitgliedstaaten zu erarbeiten. Darüber hinaus gibt es nationale Behörden, die sich mit Gleichstellungsfragen beschäftigen und über nationale Grenzen hinweg zusammenarbeiten können.
Die Kommission besteht aus 18 Männern und 7 Frauen, und etwa 30 Prozent der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind Frauen. Die EU-Institutionen sollten zunächst einmal damit beginnen, die Gleichstellung innerhalb ihrer eigenen Strukturen durchzusetzen und damit ein Beispiel setzen, ehe neue zentralisierte EU-Behörden geschaffen werden. Die Zusammenarbeit kann auch in eher dezentralen Formen erfolgen, ohne dass die EU durch die Einrichtung neuer Behörden für jede wichtige Frage wächst.
Katalin Lévai (PSE). – (HU) Meine Damen und Herren!
Die Schaffung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, das europaweit zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beitragen wird, ist von vorrangiger Bedeutung.
Ich teile den Wunsch der Berichterstatterinnen, dass sich die Aktivitäten des Instituts nicht auf die Erfassung von Daten, die Verwaltung von Akten und die Forschung beschränken sollten. Die Analysen sollten innovativ in die Politiken der Mitgliedstaaten integriert werden, wobei das Ziel darin bestehen sollte, dass sich die Chancengleichheit zu einer wichtigen politischen Leitlinie entwickelt, die vom Gesetzgeber in sämtliche Politikbereiche integriert wird. Gleichzeitig sollten die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um die europäischen Bürger in die Lage zu versetzen, bewusst Position zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter zu beziehen. Dazu müssen jedoch die Beziehungen des Instituts zum zivilen Sektor und den für Kommunikationsfragen zuständigen Foren gefestigt und institutionalisiert werden. Ich möchte Sie darauf verweisen, dass die Zusammenarbeit mit den Medien und der Einsatz moderner Kommunikationsmittel eine wichtige Aufgabe des Instituts darstellen.
Es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um zu gewährleisten, dass die Forschungsergebnisse nicht nur einem Fachpublikum vorbehalten bleiben, sondern möglichst umfassend bereitgestellt und genutzt werden können. Die Arbeit des Instituts wird nur dann effektiv sein, wenn es wirklich als europäisches Netzwerk für die Gleichstellung der Geschlechter fungiert, wenn es in der Lage ist, Zentren, Organisationen und Fachleute, die sich in den Mitgliedstaaten mit der allgemeinen Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter befassen, zu koordinieren und wenn es mit seiner Botschaft die Regierungen und Bürger Europas erreicht.
Ich beglückwünsche die Berichterstatterinnen und schlage vor, das Dokument anzunehmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI Vizepräsident
8. Bekämpfung von Rassismus im Fußball (schriftliche Erklärung) : siehe Protokoll
9. Abstimmungsstunde
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmungsstunde.
Die heutige Abstimmungsstunde wird in zwei Teilen stattfinden, weil dazwischen die feierliche Sitzung mit der Rede des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen ist.
(Ergebnisse und Einzelheiten der Abstimmung siehe Protokoll)
9.2. Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (Abstimmung)
9.3. Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (Abstimmung)
9.4. Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Abstimmung)
9.5. Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle (Abstimmung)
Der Präsident. – Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten bis zur Ansprache des Bundespräsidenten Horst Köhler. Wir werden unmittelbar nach der feierlichen Sitzung mit der Abstimmung fortfahren.
(Die Sitzung wird von 11.55 Uhr bis 12.00 Uhr bis zum Beginn der feierlichen Sitzung unterbrochen.)
VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES Präsident
10. Feierliche Sitzung – Bundesrepublik Deutschland
Der Präsident. Herr Präsident der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren! Bevor ich unseren verehrten Gast heute begrüße, muss ich Ihnen mitteilen, dass wir während des Treffens mit Präsident Köhler vor dem Betreten dieses Plenarsaals die traurige Nachricht vom Ableben von Herrn Lennart Meri erhielten, der von 1992 bis 2001 Präsident von Estland war. Wie Sie wissen, galt Präsident Meri als Symbol des Kampfes für die Freiheit und nationale Identität Estlands, und durch seinen Tod verlieren wir eine bedeutende europäische Persönlichkeit, deren Andenken wir heute hier ehren wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist für mich und das gesamte Europäische Parlament eine große Ehre, Sie heute zu dieser feierlichen Sitzung willkommen zu heißen.
Herr Präsident! Gestatten Sie mir, Ihr persönliches Engagement für das europäische Projekt hervorzuheben, das gerade zu einem Zeitpunkt besonders wertvoll und notwendig ist, da die Lage in der Europäischen Union bei den Bürgern viele Zweifel weckt. Ich weiß, dass dies für Sie ein Grund zur Sorge ist, die Sie mit Leidenschaft zum Ausdruck bringen. Ich weiß, dass Sie sich der Verantwortung sehr gut bewusst sind, die wir alle im Hinblick auf die Probleme tragen, die heute die Europäer beunruhigen und die ohne mehr Europa nicht gelöst werden können.
Wir kennen Ihre Initiativen zur Ausweitung und Vertiefung der Europäischen Debatte. Ein Beispiel dafür war Ihre Einladung an Ihre Kollegen aus Finnland, Italien, Lettland, Österreich, Portugal und Ungarn zu einem Treffen in Dresden – über das Sie heute Vormittag sicherlich sprechen werden – mit Studenten und Persönlichkeiten aus diesen Ländern, um über die europäische Identität und die Zukunft Europas zu diskutieren.
Diese bedeutsame Initiative ist kein Einzelfall. Sie nutzen jede Möglichkeit für den Meinungsaustausch mit den Bürgern und insbesondere mit den jungen Menschen. Seltsamerweise sind es gerade jene, die die größte Skepsis über dieses für ihre Zukunft so wichtige Projekt äußern.
Ebenso verbinden Sie Worte mit Taten: Sie sprechen nicht nur von „Europa“ in den offiziellen Veranstaltungen, sondern arbeiten auch Tag für Tag an konkreten Fragen der europäischen Agenda.
Ihre persönliche Erfahrung macht Sie geradezu zum Musterbeispiel des Europäers. In der Endphase des Zweiten Weltkriegs waren Sie jung, ein Flüchtlingskind. Während meines Besuchs in Deutschland berichteten Sie mir sehr direkt und persönlich von Ihren Erfahrungen: über ihre Leiden während des Kriegs und des Exodus aus dem Flüchtlingslager, wie Sie Ihr Leben in einem zerstörten Land erfolgreich gestalteten, das ebenfalls schrittweise und auf den Trümmern der Geschichte seine Zukunft aufbaute.
Ihre persönliche Erfahrung führte Sie fort aus Europa. Sie haben außerhalb Europas gelebt und uns aus diesem Blickwinkel beobachtet, und aus eben diesem Grund, weil sie dramatische Erfahrungen in Europa durchlebt hatten und seinen Aufbau von außen beobachtet haben, wissen Sie, dass Europa keine andere Option hat als sein Projekt der Europäischen Union.
Sie wissen jedoch auch, dass diese Werte und Vorhaben Tag für Tag aktiv verteidigt werden müssen und dass sie nicht kostenlos und automatisch kommen. Deshalb möchte ich Ihnen danken, dass Sie heute hier bei uns sind, um uns Ihre Gedanken mitzuteilen, die ohne Zweifel einen großen Beitrag zu unserer umfassenden Debatte über Europa leisten werden.
Herr Präsident Köhler! Ich freue mich sehr, Ihnen das Wort zu erteilen.
Horst Köhler, Präsident der Bundesrepublik Deutschland. Sehr geehrter Herr Präsident Borrell Fontelles, Herr Präsident Barroso, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Hohe Haus ist für die Europäische Union Zentrum politischer Öffentlichkeit und demokratischer Willensbildung. Ich bin dankbar dafür, gerade hier über Europa und seine Zukunft zu sprechen.
Europa gibt der Welt Rätsel auf. Warum wirkt es so kurze Zeit nach seiner Wiedervereinigung schon wieder so uneins? Warum vertraut es trotz der Erfolge des europäischen Binnenmarktes so wenig auf dessen Vorzüge? Warum zeigt es bei so viel Kraft und Chancenreichtum solche Verzagtheit?
Bei meiner Arbeit in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und im Internationalen Währungsfonds habe ich rund um die Welt viele Länder kennen gelernt. Der Blick von draußen hat mein eigenes Bild von Europa geschärft, und ich habe erfahren, wie die anderen unseren Kontinent und die Europäische Union sehen. Hier bei uns sind freiheitliche Demokratie, Wohlstand, friedlicher Ausgleich und das solidarische Miteinander der fünfundzwanzig Mitgliedstaaten längst Alltag. Von außen dagegen ist viel deutlicher zu erkennen, welcher unglaublichen Leistung wir diesen Alltag verdanken – und das nur zwei Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg und eine halbe nach dem Fall des Eisernen Vorhangs.
Für diese Leistung bewundern Europa weltweit viele Menschen. Aber in ihre Bewunderung mischt sich allmählich Ungeduld und auch Unverständnis. Sie finden zu viele Europäer sonderbar selbstvergessen, zweiflerisch, mutlos; und sie sagen freundlich: Europa, wenn du müde bist, tritt beiseite, wir wollen vorangehen. Was ist unsere Antwort?
Meine Antwort lautet: Europa wird immer voller schöpferischer Unruhe sein. Wir Europäer fürchten Herausforderungen nicht, wir nutzen sie. Und darum hat die Europäische Union eine gute Zukunft.
Diese drei Feststellungen will ich begründen.
Wer Europa verstehen will, muss seine Geschichte betrachten und begreifen, welche Ideen und Ideale uns Europäer verbinden. Für uns steht im Mittelpunkt der unverrückbare Wert jedes Menschen in seiner Einzigartigkeit sowie seine Würde und Freiheit. Diese Gaben haben Menschen in Europa schon vor Jahrtausenden als Geschenk verstanden, als ein Geschenk, dessen sich nur würdig erweist, wer es nach Kräften gebraucht und notfalls immer wieder neu erkämpft. Und das haben die Europäer unermüdlich getan, allen furchtbaren Rückschlägen zum Trotz. Sie haben ihre Talente genutzt, und das hat ihnen die Tiefe des Geistes erschlossen, die Philosophie, die Wissenschaften und den Reichtum der Künste. Dabei haben die Menschen in Europa auch gelernt, eigene Positionen in Frage zu stellen und für alles Handeln gute Gründe zu verlangen und gute Gründe zu geben. Und dieser Prozess der Aufklärung wird niemals abgeschlossen sein.
Sehr früh wurde bei uns verstanden und beherzigt, wie wichtig bürgerschaftlicher Zusammenhalt, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit sind – von den griechischen Stadtstaaten der Antike bis zu den mittelalterlichen Republiken Italiens, vom Selbstgefühl Spaniens, Frankreichs, Polens, Englands bis zur bunten Vielfalt des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“.
Und bei alledem waren die Europäer so gottesfürchtig wie betriebsam. Sie verstanden die Arbeit als fromme Pflicht, nicht nur zu Hause, sondern auch draußen in der Welt. Sie trieben Handel und lernten, mit Menschen anderen Glaubens und anderer Kulturen auszukommen und zusammenzuleben.
Die Europäer haben sich dabei mehr als einmal furchtbar versündigt, das ist wahr, gegen andere Völker und Kulturen und auch untereinander. Aber sie haben die richtigen Lehren daraus gezogen: Sie treten für Menschenrechte, Frieden und Demokratie ein und wünschen sich, dass die Lektion auch andere beherzigen. Und noch etwas prägt Europa: eine Kultur der tätigen Nächstenliebe und das aktive Streben nach sozialer Gerechtigkeit.
Solche guten Eigenschaften gibt es natürlich auf allen Kontinenten – und Europa hat auch von dort gelernt! Aber die spezifisch europäische Mischung aus Liebe zur Freiheit, Streben nach Wahrheit, Solidarität und schöpferischer Unruhe gibt es nur einmal – und sie ist gut für die, die nach uns kommen, und gut für die vielen, die außerhalb Europas unseren Beitrag zum Frieden und zum Wohlergehen der Welt erwarten.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stehen vor großen Herausforderungen – wieder einmal!
Weltweit schälen sich neue Wachstumsregionen heraus, neue Konkurrenzverhältnisse, neue Einflusszonen, auch neue Konfliktlinien. In vielen Ländern Europas herrscht unerträglich hohe Arbeitslosigkeit.
Es gibt eine messbare Entfremdung der Bürger und Wähler von der Europäischen Union, und der europäische Verfassungsvertrag hat in zwei Gründerstaaten unserer Gemeinschaft nicht die Zustimmung des Volkes gefunden.
So viele Herausforderungen und viele Chancen! Wir müssen uns wieder darauf besinnen, wie oft schon Europa gerade in Zeiten der Prüfung Erfolg hatte, weil es zur Erneuerung fähig war. Nehmen Sie nur den Europäischen Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion.
Vor dreißig Jahren sagte der damalige niederländische Außenminister van der Stoel über die Europäischen Gemeinschaften, ihr Motto „Vollendung, Vertiefung und Erweiterung“ sei ersetzt worden durch „Stillstand, Rückschritt und Flucht“. Europa steckte in einer tiefen wirtschaftlichen und institutionellen Krise.
Vor zwanzig Jahren setzte die Einheitliche Europäische Akte das Binnenmarktziel. Damals gab es noch dermaßen viele Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, dass zum Beispiel die Firma Philips für den europäischen Markt sieben unterschiedliche Varianten desselben Rasierapparats produzieren musste und die Firma Siemens fünfundzwanzig unterschiedliche Elektrostecker.
Vor zehn Jahren war das Binnenmarktziel in wesentlichen Teilen erreicht. Das hat die Europäische Union institutionell gefestigt und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten erhöht. Seitdem produzieren die europäischen Betriebe für einen heimischen Markt mit inzwischen 450 Millionen Kunden. Es sind neue Erfolgschancen entstanden, nicht zuletzt für Anbieter aus kleineren Mitgliedstaaten, die nun in viel größerer Stückzahl und darum viel wettbewerbsfähiger produzieren können. Und vor allem: Der Binnenmarkt ist für die Unternehmen in Europa ein vorzügliches Fitnessprogramm für den weltweiten Wettbewerb. Wer sich hier bewährt, dem muss auch vor Konkurrenz aus Übersee nicht bange sein.
Die Wirtschafts- und Währungsunion war und ist die logische Fortführung des Binnenmarktes. Sie schützt ihn dagegen, durch willkürliche Abwertungen wieder zerschnitten zu werden. Sie schützt vor Währungskrisen und Spekulationswellen, wie wir sie noch zu Beginn der neunziger Jahre in Europa erleben mussten. Sie gibt den Unternehmen Planungssicherheit, erlaubt den Verbrauchern den problemlosen Preisvergleich und erspart hohe Umtausch- und Kurssicherungskosten. Darum ist – wie der Binnenmarkt – auch der Euro längst eine Erfolgsgeschichte, und seine Stärke auf den internationalen Devisenmärkten zeugt von weltweitem Vertrauen in die alte Erfahrung: Europa ist fähig, Herausforderungen in Chancen zu verwandeln. Und Sie sollten sich das immer wieder und jeden Tag vor Augen führen!
(Beifall)
Das wird uns auch jetzt wieder gelingen – unter zwei Bedingungen: Wir dürfen unsere bewährten Prinzipien und Errungenschaften nicht schwächen. Und wir müssen uns ernsthaft und aufrichtig auf den Weg machen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und zu ordnen, was der Ordnung bedarf.
Zur ersten Bedingung nur so viel: Wer den europäischen Binnenmarkt durch Protektionismus schwächt, der schneidet sich am Ende ins eigene Fleisch.
(Beifall)
Wer jetzt wieder in das alte „Jeder ist sich selbst der Nächste“ verfällt, verkennt die Dimension des globalen Wettbewerbs und gaukelt seinen Bürgern eine Scheinsicherheit vor.
(Beifall)
Er vermindert auf lange Sicht Europas Fähigkeit, seinen Platz in der Welt zu behaupten, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen und die Mittel für sozialen Ausgleich zu erwirtschaften.
Darum bleibt nur der andere Weg: Europa muss sich wieder in Form bringen! Diese Aufgabe beginnt für jeden bei sich daheim. Manche Mitgliedstaaten sind mit den nötigen Strukturreformen schon ein gutes Stück vorangekommen und stehen entsprechend da. Andere haben einige Anstrengungen noch vor sich. Viele Beispiele zeigen: Die Mühe lohnt. Und wir dürfen die Mühe nicht sparen!
Auch die Europäische Union muss an ihrer Form arbeiten. Das beginnt mit der Frage, wo sie als Union überhaupt tätig werden soll. Sie soll schließlich nicht alles Mögliche tun, sondern alles Nötige. Und dazu zählt eben nicht, was schon auf der örtlichen, regionalen oder einzelstaatlichen Ebene ausreichend erledigt werden kann. Das Subsidiaritätsprinzip achten heißt: so weit wie nur möglich die Selbstverantwortung und Identität der Unionsbürger achten. Und wer die Wirklichkeit der Willensbildung in der Europäischen Union kennt, der weiß, dass sich dieses Gebot mindestens so sehr an die Regierungen der Mitgliedsstaaten richtet wie an die Organe der Europäischen Union.
(Beifall)
Wenn jedoch die Europäische Union zu Recht tätig wird, dann bitte mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand und in verständlicher Form. Wir sind schließlich die Erben einer großen Rechts- und Verwaltungstradition Europas. Das sollte Ansporn sein, das bürokratische Regelwerk endlich zu durchlüften. Gelegenheit genug haben wir mit dem bisherigen Regelungseifer ja geschaffen. Darum ist es gut, dass die Europäische Kommission ein großes Programm auf den Weg gebracht hat, um das jetzige Paragraphengestrüpp zu lichten und das Europarecht zu vereinfachen. Ich hatte gerade dazu ein gutes Gespräch mit Kommissar Verheugen.
Die Bürger werden es auch zu schätzen wissen, wenn in der europäischen Willensbildung für mehr Transparenz gesorgt wird. Heute sind die Entscheidungsprozesse auf Unionsebene von den Bürgern oft meilenweit entfernt. Viele können kaum nachvollziehen, wer in Europa eigentlich wofür verantwortlich ist und wer am Ende wofür geradesteht. Das führt zu Desinteresse oder gar Misstrauen, und beides ist schädlich.
Aber die Bürger wollen nicht nur verstehende Zuschauer sein, sondern sie wünschen sich über die Europawahlen hinaus möglichst viel demokratische Teilhabe. Sie wollen gehört werden, und sie wollen die Initiative ergreifen können, um das Handeln der europäischen Organe zu beeinflussen.
Nun werden Sie sagen: Subsidiarität, Transparenz, demokratische Teilhabe, das Recht zur Bürgerinitiative – alles Inhalt des Europäischen Verfassungsvertrags. In der Tat, und der Vertrag enthält noch viel mehr Gutes und Richtiges. Und das sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden, auch angesichts der Tatsache, dass 14 Mitgliedstaaten dem Vertrag bereits zugestimmt haben.
(Anhaltender Beifall, Buhrufe von rechts)
Europa hat sich jetzt eine „Denkpause“ verordnet. Das Wort kann im Deutschen eine Pause zum Denken und eine Pause im Denken bedeuten. Wir sollten die Reflektionsphase nutzen, um gründlich nachzudenken. Spätestens dann muss ernsthaft und sachlich miteinander geredet werden – in den europäischen Institutionen und Parteien ebenso wie in der politischen Öffentlichkeit aller Mitgliedstaaten. Das verlangt gerade von den Mitgliedern dieses Hohen Hauses Ideen und unermüdlichen Einsatz – auch in der Diskussion mit denen, die mit meiner Aussage nicht zufrieden waren.
(Beifall)
Dieser europäischen Debatte können Vielfalt und Kreativität nur gut tun, aber nur eines soll zählen: die Kraft des guten Arguments. Es wird im besten Sinne aufklärend wirken, wenn in den Mitgliedstaaten intensiv über den Sinn und die Inhalte der europäischen Integration diskutiert wird. Das wird die Akzeptanz der Union nachhaltig erhöhen. Ich habe Vertrauen in die europäischen Menschen und Bürger. Man muss ihnen auch etwas zutrauen.
Wir Europäer verlangen gute Gründe und geben gute Gründe. Das betrachte ich als das Europäische. So sehe ich mehr als einen guten Grund, warum Europa in der neu entstehenden Weltordnung außen- und sicherheitspolitisch mit einer Stimme sprechen sollte. Das gibt uns mehr Gewicht, z. B. wenn wir mit den anderen in der Welt über die internationale Dimension von sozialer Verantwortung und über Umweltschutz sprechen. Und die Bürger wissen auch längst: Im weltweiten Wettbewerb müssen wir um so viel besser sein, wie wir teurer sind. Für Europas Zukunftsperspektiven und für die viel zu vielen jungen Arbeitslosen sind also Bildung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung entscheidend – genug gute Gründe, um auch die europäischen Budgetmittel deutlich in diese Richtung umzuschichten und dafür sogar den Beifall unserer Nationen zu ernten.
(Beifall)
Die Bürger begrüßen es auch, wenn die Union sich neue Ziele setzt und Maßnahmen ergreift, die das Leben der Europäer erleichtern und sicherer machen. Diese Möglichkeit gibt es. Das jüngste schlagende Beispiel dafür ist die Energiepolitik. Es leuchtet doch jedem vernünftigen Menschen ein, dass alle Mitgliedstaaten ein vitales Interesse an der sicheren und preiswerten Versorgung mit umweltfreundlicher Energie haben und zusammenarbeiten müssen, um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen. „Jeder ist sich selbst der Nächste“ wird hier nicht tragfähig sein. Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch zur Energiepolitik vorgelegt. Ich begrüße das sehr. Wir brauchen in dieser Frage rasch gute Entscheidungen. Die Debatten, von denen ich spreche und die der Europäischen Union eine gute Zukunft sichern werden, sind ja schon in Gang.
Ein kleines Beispiel dafür: Vor wenigen Wochen bin ich in Dresden mit sechs anderen europäischen Präsidentinnen und Präsidenten zusammengetroffen. Wir haben einen Dialog fortgeführt, den der frühere portugiesische Präsident Sampaio initiiert hat. Und wir haben mit jungen Leuten gesprochen, mit hundert Studenten aus sieben europäischen Staaten, und haben sie gefragt: Wie denkt ihr über Europa? Welchen Nutzen erkennt ihr darin, und welche Erwartungen richtet ihr an die Europäische Union und ihre Mitglieder? Diese Studenten waren nicht handverlesen. Sie waren zufällig – durch Ausschreibung – gefunden worden. Die jungen Leute waren aber gut vorbereitet. Sie hatten unter sich eineinhalb Tage beraten und nannten das Ergebnis ihrer eigenen Diskussion ihre „Dresdner Forderungen für den Zusammenhalt Europas“. Sie denken zum Beispiel an ein einheitliches Wahlrecht und wünschen sich ein Europäisches Haus der Geschichte. Sie schlagen vor, fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Wissenschaft aufzuwenden.
(Beifall)
Und sie wollen eine europäische Armee und einen europäischen Zivildienst.
(Beifall)
Ich lege meiner Rede für die Dokumente dieses Hohen Hauses extra bei, was die jungen Leute aufgeschrieben haben. Gewiss, ihre Runde war nicht repräsentativ. Gewiss, ihre Forderungen wirken idealistisch. Aber dieser Idealismus ist doch beeindruckend. Er hat viel von dem Enthusiasmus der Menschen, die nach dem Krieg Europa wieder aufgebaut und für seine Einheit in Freiheit gekämpft haben. Da ist sie, die typische kreative Unruhe. Da sind sie, die Europäer, die etwas von Europa erwarten und bereit sind, etwas für Europa zu tun. Die gibt es in Europa.
(Beifall)
Übrigens: Einige der Studenten hatten vom Erasmus-Programm profitiert. Freuen wir uns über diese Generation Erasmus und schaffen wir mehr davon!
(Lebhafter Beifall)
Und da ich schon dabei bin: Auch Auszubildende sollten mehr Chancen erhalten, vom Nachbarn zu lernen und den Wert Europas zu erfahren.
(Beifall)
Jacques Delors hat dafür einen Europäischen Ausbildungsscheck vorgeschlagen, und ich finde diesen Gedanken ganz vorzüglich. Ich fordere das Parlament auf: Ziehen Sie diesen Scheck!
(Beifall)
Nehmen wir uns an dem Elan der jungen Leute ein Beispiel! Erweisen wir uns als echte Europäer! Seien wir nicht beunruhigt über die Zukunft, sondern von schöpferischer Unruhe erfüllt, für Europa und die Europäische Union! Verwandeln wir gemeinsam und zum Nutzen aller unsere Herausforderungen in Chancen! Dann bleibt Europa, was es heute ist: ein guter Platz zum Leben und eine Kraft zum Guten in unserer Einen Welt.
(Die Mitglieder des Parlaments erheben sich und spenden anhaltenden Beifall)
Anlage
Dresdner Forderungen für den Zusammenhalt Europas (5. Februar 2006)
I. Europa den Menschen näher bringen
1. Austauschprogramm für alle Bevölkerungskreise
2. einheitliches EU-Wahlrecht
3. Europa durch einen direkt gewählten Präsidenten ein Gesicht geben
4. kurze und verständliche EU-Verfassung
5. Europa durch gestärkte Symbole „sichtbare Kleider“ geben, z. B. durch
– Haus der europäischen Geschichte
– Europaverdienstkreuz
– Europatag als einheitlicher Feiertag
– Blauer EU-Pass u.v.m.
6. „Europakunde“ in allen Schulen in Europa und eine „Europäische Zentrale für Politische Bildung“
7. Weiterentwicklung von „Euro-News“ zu einem beliebten „Europakanal“
8. „Wir sind Europa“-Kampagne
9. Ein „Europabus“ bringt Europa aufs Land
II. Europas Chancen nutzen
1. 5% des BIP der EU-Mitgliedstaaten in Forschung und Wissenschaft
2. Volle Haushaltskompetenz für das europäische Parlament
3. Reduktion und Neugestaltung der Agrarsubventionen
4. Ausbau des „European Voluntary Service“
III. Gemeinsam für Sicherheit und Verantwortung
1. Weißrussland auf die politische Agenda
2. Errichtung einer „Europäischen Armee“ im Rahmen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
3. Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzip in der europäischen Gesetzgebung
Der Präsident. Danke, Herr Präsident.
Bevor wir die Sitzung fortsetzen, möchte ich an den Präsidenten einige Worte des Dankes für seine Rede richten.
Es stimmt, es gab eine Zeit, in der wir fünfundzwanzig unterschiedliche Elektrostecker hatten: Jetzt haben wir den gleichen Stecker, aber fünfundzwanzig verschiedene Elektrizitätsnetze.
Wie Sie aufgezeigt haben, muss der nächste Schritt darin bestehen, das Europa der Energie und so viele andere Aspekte, die vergemeinschaftet werden müssen, weiter voranzubringen.
Vielen Dank für Ihre Worte und für Ihre Ermunterung, Herr Präsident.
(Beifall)
VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI Vizepräsident
11. Abstimmungsstunde (Fortsetzung)
Der Präsident. – Meine Damen und Herren, wir werden jetzt die Abstimmungsstunde fortsetzen.
11.1. Strategische Überprüfung des Internationalen Währungsfonds (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 9:
Benoît Hamon (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Ich möchte als mündliche Änderung zu Änderungsantrag 9 die Streichung der Erwähnung der Zivilgesellschaft vorschlagen. Der Rest des Änderungsantrags bleibt unverändert.
Der Präsident. – Gibt es Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags?
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
11.2. Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung (Abstimmung)
11.3. Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber (Abstimmung)
11.4. Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (Abstimmung)
Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde geschlossen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner Kollegin Piia-Noora Kauppi über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich des Kapitals von Aktiengesellschaften gestimmt.
Angesichts der zunehmenden Zahl unterschiedlicher Situationen, mit denen die Wirtschaftsteilnehmer konfrontiert werden, war es notwendig geworden, unter Wahrung der Rechte der Aktionäre und Gläubiger die Modalitäten für die Festlegung und Veränderung des Kapitals von Aktiengesellschaften zu vereinfachen. In Weiterführung der diesen gesetzgeberischen Entwicklungen zugrunde liegenden Erwägungen wird es meiner Meinung nach erforderlich, umfassendere politische Überlegungen anzustellen, um für außerhalb der Europäischen Union ansässige natürliche und juristische Personen den direkten oder indirekten Zugang zum Kapital der auf dem europäischen Binnenmarkt agierenden Gesellschaften zu reglementieren.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Um der Klarheit willen möchte ich herausstellen, dass ich nicht deshalb gegen den Bericht Gröner gestimmt habe, weil ich gegen die Gleichstellung von Männern und Frauen bin, was ganz und gar nicht zutrifft, sondern weil dieser Bericht und das darin erwähnte Institut für Gleichstellungsfragen typisch für die erdrückende politische Korrektheit sind, die Europa nach und nach fester im Griff hat.
Die EU-Grundrechtecharta, ein politisch korrektes, linkes Orientierungsdokument, das von einer ebenso politisch korrekten Agentur für Grundrechte durchgesetzt wird, die Beschäftigungsquoten und die übrigen Maßnahmen, die in der jetzt gestorbenen, aber stets aufs Neue auftauchenden Europäischen Verfassung vorgeschlagen werden, entspringen derselben Ideologie.
Ich fordere Sie eindringlich auf, diese Dinge zu ignorieren. Wir sollten uns darauf konzentrieren, was wirklich zählt, dass nämlich Frauen das Recht haben, gleichermaßen am Berufsleben beteiligt zu werden und gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten müssen. Darin sind wir uns alle einig. Der ganze Rest ist lediglich politische Korrektheit.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte betonen, dass ich von der Notwendigkeit, die Menschenrechte sowohl von Männern als auch von Frauen zu garantieren, absolut überzeugt bin, doch ich bin mir nicht sicher, ob der vorliegende Text diese Rechte bzw. die Subsidiarität der Mitgliedstaaten bei den damit in Zusammenhang stehenden Themen gewährleistet.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben dafür gestimmt, weil wir erkennen, wie wichtig die Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen ist. Wir möchten ferner betonen, dass sich dieses Institut nicht ausschließlich mit Studien, Analysen und der Erarbeitung von Statistiken beschäftigen darf, so wichtig diese Aktivitäten auch sein mögen.
Die Zusammenarbeit und der Dialog mit Nichtregierungsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene und in Drittländern muss ausgebaut werden. Außerdem gilt es, Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung zu unterstützen.
Zudem ist es dringend erforderlich, dass wir das Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen sowie im Haushaltsprozess der EU analysieren und überwachen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der entsprechenden Gemeinschaftspolitik auf Männer und Frauen. Ein dahingehender von uns unterbreiteter Vorschlag wurde leider nicht angenommen.
Wir hoffen ferner, dass Gemeinschaftsmittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass bei der Ernennung des Verwaltungsrates die Vernunft obsiegt.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) In dem Bericht wird die Schaffung eines neuen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vorgeschlagen.
Die Juniliste vertritt grundsätzlich die Meinung, dass Gleichstellungsfragen höchste Priorität haben und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern eine unbedingte Forderung ist, die alle EU-Mitgliedstaaten erfüllen müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Europäische Union zu diesem Zweck zusätzliche Bürokratie schaffen muss. Schweden ist in seiner Gleichstellungsarbeit weit vorangekommen, und die Juniliste ist überzeugt davon, dass diese Arbeit am besten auf nationaler Ebene geleistet wird. Ein Gleichstellungsinstitut auf europäischer Ebene bedeutet größere Bürokratie und geringere Effizienz.
Um die Bürger beiderlei Geschlechts im Kampf für die Gleichstellung zu engagieren, muss dieser von unten her in den Mitgliedstaaten geführt werden und nicht von oben durch angestellte Eurokraten. Vergleichende Statistiken auf diesem Gebiet können auch von Eurostat erstellt werden.
Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine britischen konservativen Kollegen und ich sind konsequente Befürworter der Chancengleichheit in der Gesellschaft. Wir glauben daran, dass sowohl Männer als auch Frauen einen umfassenden Beitrag zum Leben nicht nur unseres Landes leisten können und lehnen jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts ab.
Wir haben heute jedoch gegen diesen Bericht gestimmt, weil wir die Schaffung immer neuer EU-Agenturen und -Institute, die die Belastung der Steuerzahler erhöhen und die Bürokratie verstärken, ohne den Menschen, denen sie dienen sollen, einen spürbaren Nutzen zu bringen, nicht unterstützen. Die Schaffung eines speziellen Instituts für diese Fragen birgt das Risiko der Ausgrenzung, da sich ein solches Institut zu einem Magnet für Interessengruppen entwickeln könnte, die nur ein bestimmtes Ziel verfolgen, und es damit leichter ignoriert und ins Abseits gedrängt werden könnte. Die Frage der Gleichstellung sollte im Rahmen eines globalen Ansatzes in den Bereich der Menschenrechte einbezogen werden.
Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Die Europäische Kommission hat das Europäische Gleichstellungsinstitut angekündigt, noch bevor das Europäische Parlament seinen Bericht dazu abgegeben hat. Das ist im Verfahren nicht richtig. Wir stimmen heute darüber ab, und die Stimme des Parlaments hat in dieser Sache Gewicht!
Ein eigenes Institut mit einem Budget von 54,5 Millionen Euro soll geschaffen werden, das über die Chancengleichheit von Mann und Frau mit der Erstellung von Statistiken und Berichten wachen soll. Aus praktischen und finanziellen Gründen hat das Europäische Parlament aber bereits im letzten Jahr eine Empfehlung abgegeben, nach der das Gleichstellungsinstitut Bestandteil der Europäischen Agentur für Menschenrechte werden soll. Um auf dem Gebiet der Gleichstellung effektiv ansetzen zu können, sind mehr Aktionen und Mittel erforderlich, die aber zurzeit nicht vorhanden sind. Die ursprüngliche Idee der Zusammenlegung der beiden Agenturen zu einer gemeinsamen Agentur für Grundrechte ist daher zu befürworten.
Deshalb habe ich Änderungsantrag Nr. 73 eingereicht. Die Ablehnung der Schaffung eines unabhängigen Gleichstellungsinstituts ist keinesfalls als Schritt gegen die Frauenpolitik zu verstehen. Das zur Verfügung stehende Geld soll in die Bildung von Frauen investiert werden. Das ist der erste Schritt in Richtung Gleichstellung. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über Entbürokratisierung in Europa ist eine zusätzliche Agentur weder sinnvoll noch den Bürgern vermittelbar. Deshalb habe ich dem Bericht nicht zugestimmt.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. Ich setze mich seit über 40 Jahren für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ein.
Man kann mir also nicht vorwerfen, für diese Anliegen kein Verständnis zu haben.
Wenn ich mir trotzdem Fragen stelle über die Notwendigkeit, ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen zu schaffen, dann weil, seitdem vor über 10 Jahren die Idee für ein Gender-Institut ins Spiel gebracht wurde, viel Zeit vergangen ist und die Prioritäten, wie wir knapper vorhandenes Geld wirksamer ausgeben können, heute andere sind.
Ich kann mir eine bessere Verwendung von über 50 Millionen Euro im Interesse der Chancengleichheit für Frauen und Männer vorstellen, als ein Institut zu schaffen, dessen Aufgaben und Kompetenzen sich mit vielen national, europäisch, weltweit vorhandenen Stellen überschneiden.
Wenn ich mir die Shoppingliste in den 85 Änderungsanträgen ansehe, dann wird mir angst vor den Folgekosten einer aufgebauschten Spielwiese für Emanzen mit antiquierten Vorstellungen.
Ich unterstützte den Antrag, der erinnert, dass dieses Parlament schon beschlossen hat, dass dieses Institut Bestandteil der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union sein soll. Das wäre zumindest Schadensbegrenzung.
Ich kann angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten und der fehlenden Finanzperspektiven heute diesem Bericht nicht zustimmen.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht und insbesondere die Bemühungen zur Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das sich speziell mit Gleichstellungsfragen befasst. Ich teile die Ansicht, dass es ein Gremium geben sollte, das sich ausschließlich der Gleichstellungsproblematik widmet, da dies gewährleistet, dass das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter, wie es im Vertrag verankert ist, nicht hinter irgendeiner anderen Antidiskriminierungspolitik auf EU-Ebene zurückstehen wird.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Tatsache, dass alle Meinungen faktisch gleichgeschaltet sind und weitgehend eingleisiges Denken vorherrscht, hat aus seriösen sachbezogenen Debatten, die sich mit vordringlichen Problemen beschäftigen, Glaubensbekundungen für eine bestimmte Politik werden lassen. Das ist im Falle der „Gleichstellungspolitik“ eindeutig passiert.
Sich für eine größere Ausgewogenheit in der Gesellschaft einzusetzen, die gekennzeichnet ist durch eine zeitgemäßere Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau sowie mehr Wahlfreiheit, ist das eine, aber viel zu oft werden uns Maßnahmen, mit denen diese Ideen angeblich umgesetzt werden sollen, einfach aufgezwungen.
Man hat den Eindruck, als schlössen einige Politikbereiche die Möglichkeit abweichender Auffassungen zu Methoden und Mechanismen aus. Das ist der Hauptgrund dafür, weshalb ich den Gedanken eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vom Grundsatz her ablehne. Die Tatsache, dass ich mich, wie ich bereits sagte, für mehr Ausgewogenheit in der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens einsetze, veranlasst mich nicht, die Schaffung dieses Instituts zu befürworten.
Die Bürokratisierung der Freiheit erscheint mir nicht als der richtige Weg. Der Zweck heiligt nicht in jedem Falle die Mittel. Zudem betrachte ich die Schaffung von immer mehr „Agenturen“ und „Instituten“ nicht als das geeignete Organisationsmodell für Einrichtungen der Gemeinschaft.
Reinhard Rack (PPE-DE), schriftlich. Wir, die Abgeordneten der österreichischen Volkspartei im Europäischen Parlament, sind für die Gleichstellung der Geschlechter und auch für eine aktive Politik in diesem Bereich. Wir halten daher eine Einbindung dieses Anliegens in die geplante Europäische Menschenrechtsagentur für ein richtiges Signal und bekräftigen unsere Zustimmung, Geschlechtergleichstellungsfragen als eine wichtige Aufgabe der Agentur zu sehen, in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2006 (Bericht Kinga Gal).
Wir sind aber gegen die Schaffung von zusätzlichen selbständigen Einrichtungen, die auf ein Eigenleben von neuen teueren Bürokratien hinauslaufen, und lehnen angesichts der auch völlig offenen Finanzierungsfragen ungesicherte Finanzverpflichtungen in der vorgesehenen Höhe von rund 52 Millionen Euro ab.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Die EU hat zu viele Behörden und Agenturen. Dennoch stimme ich für die Schaffung dieses Instituts. Der Stand der Gleichstellung ist eine Katastrophe, insbesondere symbolisiert durch unzeitgemäße Vorschriften für den Elternurlaub, das vollständige Fehlen von geschlechtsspezifischer Bildung sowie die Tatsache, dass 83 % der Spitzenpositionen von Männern eingenommen werden. Es mag schon einige Millionen wert sein, diese Situation zu verändern zu versuchen, und zwar mit Hilfe eines Instituts, das das bereits vorhandene zur Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten ergänzt. Da kann es auch sinnvoll sein, ein Institut gegen die Diskriminierung der Mehrheit, die ja die Frauen bilden, einzurichten.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. (EN) Dies ist ein ausgezeichneter Bericht. Uns allen ist schmerzhaft bewusst, dass sowohl in der EU als auch weltweit immer häufiger immer schwerere Naturkatastrophen auftreten. Allein in den letzten 15 Monaten wurden wir beispielsweise Zeuge der Tsunami-Katastrophe in Asien, des heftigen tropischen Wirbelsturms in Louisiana und Mississippi, der verheerenden Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien, der Schweiz, in Österreich, Deutschland und Frankreich, der Dürrekatastrophe in Spanien und Portugal und der Waldbrände, die in Portugal fast 180 000 Hektar Wald zerstört haben. Klar ist, dass Naturgefahren eine globale Bedrohung darstellen und globale Maßnahmen rechtfertigen.
Deshalb begrüße ich den Vorschlag für eine Verordnung des Rates und den Bericht des Europäischen Parlaments, und zwar insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung der Verhütung von Katastrophen in die Gestaltung der Reaktionsmechanismen der EU. Die Verhütung ist in jeder Hinsicht ebenso wichtig wie die Reaktion auf Naturkatastrophen, und ich begrüße die Aufnahme des Gedankens der Verhütung in den Bericht.
Ich teile ferner die Ansicht, dass Artikel 175 Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine klarere Rechtsgrundlage darstellt und unterstütze den Berichterstatter.
Ich teile die Ansicht, dass die Grundausrichtung des EU-Katastrophenschutzes auf der untersten Ebene ansetzen sollte und dass die Zuständigkeit für Katastrophenschutzmaßnahmen hauptsächlich bei den Mitgliedstaaten zu liegen hat.
Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Die Parlamentarier der Christenunion und SGP sehen sich nicht imstande, der Empfehlung an den Rat für ein Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle zuzustimmen. Insbesondere befürworten wir nicht die Änderung der Rechtsgrundlage, die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Instruments, wodurch auch Vorbeugungsmaßnahmen finanziert werden können, und die Aufstockung der Mittel.
Speziell die Änderung der Rechtsgrundlage bedauern wir insofern umso mehr, als sich das Parlament in früheren vergleichbaren Abstimmungen für Artikel 308 als einzig richtige rechtliche Grundlage entschieden hat. Die Ausweitung der Definition von Artikel 175 des Vertrages, damit dieses Instrument in seinen Anwendungsbereich fallen kann, ist nicht der rechte Weg und kann lediglich als Mehrheitsposition im Parlament interpretiert werden, um seinen Einfluss auf Themen auszuweiten, die nach dem Vertrag nicht zu seinen Befugnissen zählen.
Außerdem sollten die finanziellen Auswirkungen des Einsatzes von Hilfsmannschaften nicht durch ein Gemeinschaftsinstrument geregelt werden, da dies eher eine Frage der Solidarität zwischen den Ländern ist.
David Casa (PPE-DE), schriftlich. (MT) Obwohl die Reaktion in Krisensituationen beträchtlich verbessert werden konnte, meine ich, dass noch immer sehr viel zu tun ist und wir gemeinsam Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir bestmöglich vorbereitet sind und diese Krisen vermieden werden können.
Wir sind uns sicher alle darin einig, dass wir mit unseren Anstrengungen zur Verhütung von Katastrophen nationalen Ausmaßes dazu beitragen, dass unseren Ländern und der Europäischen Union auch immense Kosten erspart bleiben, die aus unserer derzeitigen Politik resultieren.
Wir müssen bereit sein, sowohl Geld als auch Humanressourcen zu investieren, damit im Rahmen einer Studie die Orte und Regionen eindeutig aufgezeigt oder – was noch besser wäre – evaluiert werden können, bei denen das Katastrophenrisiko am größten ist.
So wären wir für alle Fälle gerüstet, und wie ich bereits sagte, würden wir nicht nur viele Millionen einsparen, sondern kämen auch unserer moralischen Pflicht nach, das Leben jener Menschen zu schützen, die in besonders stark gefährdeten Gebieten leben.
Meiner Ansicht nach sollten wir politisch den Weg weisen, damit jedes Land bei Projekten zur Verbesserung des Lebensstandards derjenigen, die in besonders gefährdeten Regionen leben, auf die Hilfe der Europäischen Union zählen kann.
Ich denke, Vorbeugen ist besser als Heilen. Deshalb müssen wir unsere Energien bündeln, damit wir für alle Fälle gerüstet sind.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Naturkatastrophen der jüngsten Vergangenheit wie beispielsweise Überschwemmungen, Dürrekatastrophen und Waldbrände, von denen nicht nur EU-Länder betroffen sind, sondern auch Länder außerhalb der EU – zu nennen wären u. a. der Tsunami in Asien und die Hurrikans in den USA – machen deutlich, wie wichtig wirksame Zivilschutzmechanismen sind.
Das von der Kommission vorgeschlagene Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle soll die Reaktionskapazität der EU im Bereich Zivilschutz verbessern und die Hilfeleistung bei Katastrophen maximieren. Die Frage der Verhütung von Katastrophen wird allerdings nicht angesprochen. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Bericht angenommen werden muss, da er dieser Frage Vorrang einräumt und vorsieht, dass die Verhütung in den Anwendungsbereich dieses Instruments aufgenommen wird.
Wir möchten ferner auf die Vorschläge zur integrierten Bewirtschaftung der Umwelt und natürlichen Ressourcen verweisen. Dazu zählen die Waldbewirtschaftung, die Bewirtschaftung von besonders stark überschwemmungsgefährdeten Gebieten, die Bewirtschaftung von Feuchtgebieten und anderen empfindlichen Ökosystemen sowie die Risikobewertung in städtischen Räumen. Darüber hinaus begrüßen wir die Tatsache, dass abgelegenen und isolierten Regionen, der Information der Öffentlichkeit und der Schulung der Beschäftigten des Sektors Vorrang eingeräumt wird.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der von der Kommission vorgelegte Text enthält einige gute Vorschläge für den Zivilschutz auf europäischer Ebene. Die Maßnahmen und Aktivitäten, die auf der Grundlage dieses Dokuments ausgelöst werden können, dürften sich bei der Notfallvorsorge und bei der Bewältigung von Katastrophen als sehr hilfreich erweisen.
Dank der im Parlament vorgelegten Änderungsanträge spielt jetzt auch die Vorbeugung in diesem Instrument eine wichtige Rolle. Das ist für die Erfüllung eines so wichtigen Zieles, wie es der Schutz von Gemeinden, der Umwelt und des Eigentums darstellt, von entscheidender Bedeutung.
In einem Land wie Portugal, in dem Jahr für Jahr Waldbrände und Dürrekatastrophen deutliche Narben hinterlassen, ermöglicht dieser Vorschlag die Ausbildung von Spezialeinsatzkräften, die Schaffung von Vorsorgemechanismen und die gemeinsame Nutzung von technischem Gerät und bewährten Verfahren mit Ländern, die diesbezüglich weiter sind als Portugal.
Daher befürworte ich den Bericht Papadimoulis und die Änderungen am Text der Kommission.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Es gibt gute Gründe dafür, dass die Mitgliedstaaten solchen Maßnahmen Vorrang einräumen, die die Gefahr des Auftretens von Naturkatastrophen verringern. Wir bezweifeln jedoch, dass die EU die herausragende Rolle spielen sollte, die ihr das Europäische Parlament in diesem Zusammenhang zuweisen will. Das Europäische Parlament strebt u. a. Folgendes an:
– Die EU soll eine aktive Rolle bei der Vorbeugung vor Katastrophen wie die bedrohliche Dürre in Spanien und Portugal und die Waldbrände in Südeuropa spielen.
– Die EU soll bei Katastrophen außerhalb der Europäischen Union eingreifen, u. a. durch Katastrophenschutzeinsätze usw.
– Die Haushaltsmittel für das Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument sollen für den Zeitraum 2007–2013 um 105 Millionen Euro (zusätzlich zum Vorschlag der Kommission) erhöht werden.
Unserer Ansicht nach ist das Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten. Viele Arten von Naturkatastrophen (wie Dürre und Waldbrände) treten immer wieder auf und sind vorhersagbar. Es sollte daher für die Mitgliedstaaten voll und ganz möglich sein, die Investitionen zur Vorbeugung vor solchen Katastrophen selbst zu tätigen.
Darüber hinaus verfügen die Vereinten Nationen bereits über ein System zur Unterstützung von Ländern, die von verheerenden Katastrophen und folgenschweren Unfällen heimgesucht werden. Anstatt eine parallele Struktur aufzubauen und damit unnötige Doppelarbeit zu riskieren, sollten sich die Mitgliedstaaten lieber an diesem System beteiligen. Aufgrund der oben angeführten Argumentation haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diese Verordnung gestimmt.
Ich begrüße die Verstärkung der Zivilschutzmaßnahmen der Europäischen Union für Katastrophenfälle. Dieses gemeinschaftliche Krisenreaktionsinstrument muss sichtbar, koordiniert und sehr reaktionsschnell sein. Denn im Falle einer Katastrophe geht es um einen Wettlauf mit der Zeit. Der Schlüssel für den Erfolg solcher Einsätze besteht in einer einwandfreien Koordinierung zwischen den einzelnen Akteuren.
Ich habe mit Änderungsvorschlägen den vorbeugenden Aspekt stärken wollen. So ist es zwar wichtig, in Katastrophenfällen reagieren zu können, doch noch wichtiger ist es, fähig zu sein, Katastrophen zu verhindern. Die Vorbeugung stellt ein wesentliches Element der Risikoverringerung dar. So werden beispielsweise Brände oft von Menschen verursacht. Daher ist ein Appell zur Wachsamkeit zusammen mit einem Verweis auf die möglichen Strafen ein nicht zu vernachlässigendes Vorbeugungselement.
Des Weiteren ist es vor der Aufstellung von Aktionsplänen erforderlich, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen materiellen und personellen Mittel vorzunehmen. Diese Bestandsaufnahme sollte von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Schließlich müssen, da die Zuständigkeit für Zivilschutzmaßnahmen in erster Linie bei den Mitgliedstaaten liegt, diese gemeinschaftlichen Instrumente eine Ergänzung der von den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden durchgeführten Politik darstellen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Natürlich befürworten wir die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge, die u. a. die schwerpunktmäßige Einführung der Komponente „Prävention“ im Rahmen des Instruments als Schlüsselfaktor für die Verringerung des Risikos von Naturkatastrophen zum Gegenstand haben. Bezweckt werden damit auch ein Ausbau der Rolle der UNO bei der Katastrophenhilfe und die Unterstützung von Kommunen sowie die Gewährleistung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und des Kulturerbes.
Dabei macht die Debatte über die grenzüberschreitende Solidarität in Katastrophenfällen aber auch deutlich – und zwar auf höchst eindringliche Weise –, wie riesige Mengen an Ressourcen für das von den führenden kapitalistischen Mächten und dessen wichtigsten Protagonisten, den USA, betriebene Wettrüsten und die Militarisierung der internationalen Beziehungen vergeudet werden.
Man fragt sich, was erreicht werden könnte, wenn diese enormen für Militarisierung und Krieg bereitgestellten Finanzmittel umgeleitet werden könnten und der Prävention, der Katastrophen- und Soforthilfe sowie dem Wiederaufbau nach Katastrophen zugute kämen.
Wie viele Leben könnten erhalten und wie viel Leid, wie viel Verschwendung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ressourcen könnten vermieden werden, wenn die Entspannungspolitik in die internationalen Beziehungen Einzug hielte, Konflikte friedlich gelöst würden, es zur Abrüstung käme und die Beziehungen zwischen den Ländern und Völkern von effektiver Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil geprägt wären?
Caroline Jackson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen konservativen Abgeordneten teilen die Ansicht, dass es Notfälle großen Ausmaßes geben kann, in denen die Mitgliedstaaten europäische Solidarität in Form eines kollektiven Beitrags aus dem EU-Haushalt zum Ausdruck bringen möchten, um damit die Bemühungen eines einzelnen Mitgliedstaates oder mehrerer Staaten zu ergänzen. Deshalb stimmen wir für den Bericht insgesamt. Wir befürworten allerdings weder die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Rechtsgrundlage noch den Vorschlag, die Krisenreaktion auf Drittstaaten auszudehnen. Einer Erhöhung des Haushalts stimmen wir ebenfalls nicht zu. Wenn die EU weltweit auf Krisen reagieren soll, wäre kein noch so hoher Haushalt dafür ausreichend. Das Parlament sollte keine Hoffnungen wecken, die die EU nicht bereit ist zu erfüllen.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Fakten belegen, dass die armen Volksschichten die ersten Opfer des häufig verbrecherischen Mangels an adäquaten Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Naturkatastrophen sind.
Die riesigen Überschwemmungen in New Orleans töteten Tausende von Menschen, obwohl man wusste, wie vorbeugende Maßnahmen hätten ergriffen werden können, und obwohl man in der Lage war, sie zu ergreifen. Im Gegensatz dazu gab es in Kuba, wo die Regierung eine umfassende Prävention und einen universellen Schutz gewährleistet, keine Opfer.
Daher sind vorbeugende Maßnahmen notwendig, um die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wofür allein die Regierung verantwortlich ist, und nicht die NRO, und selbstverständlich müssen auch Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorschlag der Kommission lässt die Frage der Vorbeugung außer Acht, da sie sich sonst mit den sozialen und wirtschaftlichen Ursachen auseinander setzen müsste, die diese Folgen bewirken und verschärfen, und da sie sonst gezwungen wäre, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, die nach wie vor unzureichend sind.
Merkwürdig ist jedoch, dass Notfälle und die Notwendigkeit gemeinschaftlicher Solidarität im Falle von durch Natur, Industrie oder Technologie bedingten Katastrophen auch die Solidarität bei Terrorakten einschließen. Auf diese Weise wird der verabscheuenswürdigste Artikel der „Europäischen Verfassung“ über die Solidarität im Falle von Terroranschlägen durch die Hintertür eingeführt, denn die Definition des Terrorismus ist bekanntlich flexibel, und sie wird vom Europa zwangsvereinigenden Kapital den Umständen entsprechend angepasst und richtet sich hauptsächlich gegen die massive Volksbewegung und ihren Kampf gegen die volksfeindliche, repressive Politik der EU und der nationalen Regierungen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die EU hat vorausschauend und solidarisch auf Hilfeersuchen der Mitgliedstaaten in Katastrophenfällen reagiert. Dabei ist festzustellen, dass bei jüngsten Katastrophen wie der extremen Trockenheit und den Waldbränden in Portugal und Spanien deutlich wurde, dass die Stärkung der Zivilschutzmechanismen der Gemeinschaft unbedingt Vorrang haben sollte, bevor es zu weiteren Katastrophen kommt.
Der uns vorliegende Text stellt eine Verbesserung des Vorschlags der Kommission im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Instruments und die Aufstockung der Mittel für die Prävention, die Vorbereitung und Hilfe in Katastrophenfällen dar.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Meeresverschmutzung. Wir müssen uns schließlich eingestehen, dass ein einzelner Küstenstaat nicht in der Lage ist, eine Umweltkatastrophe wie eine Ölverschmutzung großen Ausmaßes vor seiner Küste allein zu bewältigen.
Letztendlich sind wir eine weltoffene Union, deren Politik auf internationale Solidarität gerichtet ist. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, wenn andere Länder von Katastrophen betroffen sind, wobei in erster Linie die gegenseitige Hilfeleistung zwischen den Mitgliedstaaten der EU ausgebaut werden muss.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass uns diese Maßnahmen in die Lage versetzen werden, in angemessener Form auf Hilfeersuchen zu reagieren, und deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Die EU-Mitgliedstaaten sollten Strukturen aufbauen, um einander im Fall von Waldbränden und anderen Naturkatastrophen zu helfen. Dies sind typische Beispiele für Gebiete, auf denen eine internationale Koordinierung konstruktiv und notwendig ist. Das Parlament ändert auch die Rechtsgrundlage, was die Möglichkeiten einer Einflussnahme durch die Zivilgesellschaft verbessert.
Daher stimme ich für den Vorschlag, auch wenn ich zu der Minderheit gehörte, die gegen die Aufnahme von Terroranschlägen in den Vorschlag war und überstimmt wurde. Meiner Meinung nach tragen solche Anschläge einen völlig anderen Charakter als andere Katastrophen und erfordern ganz andere Instrumente zum Schutz davor, weshalb sie nicht unter den Fonds fallen sollten. Im Fall von Terrorakten sind andere Arten von Maßnahmen gefragt, die nur rein zivile Aspekte umfassen sollten, z. B. Hilfe beim Wiederaufbau nach einem Terroranschlag.
Vom Terrorismus sind in erster Linie Länder mit einer kolonialistischen Außenpolitik betroffen. Anstatt diese Politik zu ändern, was sie eigentlich tun sollten, wollen diese Länder sie zusammen mit ihren Folgen in alle EU-Mitgliedstaten exportieren. Nunmehr wird wahrscheinlich jedoch nur ein verschwindend geringer Teil des Fonds für diese Zwecke verwendet werden, so dass der Vorschlag dennoch akzeptabel ist.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der IWF gehört zu den Institutionen von Bretton Woods, die ebenso wie die Weltbank und das GATT/WTO-System zur Vertiefung der ungleichen Entwicklung zwischen dem Zentrum und der Peripherie der kapitalistischen Welt beitragen. Dies begünstigt die Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen und fördert die vorherrschende neoliberale Ideologie, zu deren Zielen die Zurückdrängung des Staates, Privatisierungen und die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gehören, die wiederum Bestandteil der „Lissabon-Strategie“ sind.
Die Strukturanpassungspläne sind ein Versuch, die Wirtschaft der südlichen Länder der so genannten Markt- und Wettbewerbswirtschaft anzupassen, wobei die Märkte dieser Länder für ausländische Investoren und ökonomische Spezialisierungsmodelle geöffnet werden, von denen das Zentrum profitiert. Die katastrophalen wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Pläne sind wohl bekannt. Es kommt noch nicht einmal zu der von ihnen angeblich angestrebten vielgepriesenen Stabilisierung. Noch schlimmer ist, dass das internationale Währungssystem immer instabiler wird und immer häufiger Krisen auftreten.
Wir brauchen ein anderes Währungssystem, dessen Kern die UNO bildet und das auf gegenseitigem Vorteil und der Förderung der Entwicklung beruht. Die Reform des IWF ändert nichts an dessen Charakter, selbst wenn sie auf eine stärkere Einbeziehung der Entwicklungsländer abzielen würde, was nicht der Fall ist.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der zur verstärkten Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF aufruft. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, ist es unabdingbar, dass sich die einzelnen Mitgliedstaaten der EU auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Es gibt viele Schlüsselfragen wie beispielsweise die Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen ankommt.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße die enge Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, sollten sich die Mitgliedstaaten meines Erachtens auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Dies entspricht dem Vorgehen in vielen anderen internationalen Organisationen wie der UNO. Es gibt Schlüsselfragen einschließlich der Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen am Verhandlungstisch ankommt.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Die EPLP begrüßt die enge Koordinierung der Mitgliedstaaten bei Verhandlungen innerhalb des IWF. In Anbetracht dessen, dass es keinen Block gibt, der die EU vertritt und mit entsprechenden von den Mitgliedstaaten vereinbarten Befugnissen ausgestattet ist und als solcher anerkannt wird, sollten sich die Mitgliedstaaten nach Ansicht der EPLP auch künftig innerhalb des IWF selbst vertreten. Dies entspricht dem Vorgehen in vielen anderen internationalen Organisationen wie der UNO. Es gibt zahlreiche Schlüsselfragen wie beispielsweise der Entwicklung, bei denen es für eine erfolgreiche Argumentation auf möglichst viele Stimmen am Verhandlungstisch ankommt. Eine Reduzierung der EU-Stimmen auf eine einzige könnte sich unter bestimmten Bedingungen deutlich auf das Gewicht der internationalen Meinung auswirken.
Oldřich Vlasák (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gern begründen, warum ich gegen den Bericht gestimmt habe. Es handelt sich um einen überflüssigen und unausgewogenen Bericht, der nicht auf konkreten Ergebnissen beruht, sondern auf unbewiesenen Annahmen. Eine Verlängerung der Schutzfrist von fünf auf sieben Jahre ist nicht hinnehmbar und verstößt gegen den Grundsatz der Freizügigkeit. Wenn wir immer neue Vorschriften erlassen, anstatt die Beschränkungen für die Unternehmen abzubauen und den Arbeits- und Dienstleistungsmarkt zu liberalisieren, wird die Wirtschaft in der EU nicht an Fahrt gewinnen, sondern weiter auf der Stelle treten.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten unterstützen im Großen und Ganzen den Bericht des Kollegen Hutchinson, haben aber folgende Auffassung zu Standortverlagerungen. Wir sind nicht der Ansicht, dass Mittel aus dem EU-Haushalt zur Verlagerung der Produktion verwendet werden sollten, da dies in der Praxis bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit hin und her verschoben wird und die Arbeitnehmer verschiedener Regionen gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten jedoch natürlich nicht alle Standortverlagerungen generell für falsch. Zur Entwicklung von Branchen müssen diese ihre Standorte verlagern können. Die Erhöhung des Ausbildungs- und Qualifikationsniveaus in einer Region oder einem Land kann Standortverlagerungen notwendig machen, damit diese Region entwickelt werden kann.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der Regionalentwicklung gestimmt, denn unsere Mitbürger müssen überzeugt werden, dass die Europäische Union Lösungen im Rahmen des gegenwärtigen tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Wandels zu bieten vermag und nicht die Ursache der Probleme ist.
Der schwer wiegende Charakter der mit Standortverlagerungen verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Fragen erfordert eine starke europäische Politik, um die notwendigen Veränderungen mit dem Kohäsionsziel zu vereinbaren. Ich möchte mit äußerster Zufriedenheit die Forderung nach Erfassung aller objektiven und prognostischen Informationen über das Phänomen der Standortverlagerungen hervorheben. Solche Informationen brauchen wir unbedingt, insbesondere für die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation über die Wirtschaftssektoren, die diesen zuweilen äußerst brutalen Veränderungen am stärksten ausgesetzt sind. Des Weiteren war es dringend erforderlich, die Regelung für gemeinschaftliche Beihilfen im Zusammenhang mit Unternehmensverlagerungen zu präzisieren, insbesondere durch Herstellung einer Bindung der Beihilfen an die Verpflichtung zur Produktion auf dem Unionsgebiet.
Ich begrüße ebenfalls die Forderung nach Einbeziehung von Sozialklauseln in internationale Verträge auf der Grundlage der als prioritär erachteten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Hutchinson über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung gestimmt, weil ich an den Beratungen im Ausschuss teilgenommen und zur Abänderung des Berichts beigetragen habe.
In diesem Bericht wird vorgeschlagen, vorzusehen, dass die Strukturfonds nicht mehr zur Förderung von Maßnahmen eingesetzt werden, die Standortverlagerungen beinhalten, welche in unseren Regionen hohe soziale Kosten verursachen.
Der Bericht schlägt die Einführung einer europäischen Strategie zur Bekämpfung von Standortverlagerungen sowie die Errichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle vor, um die tatsächlichen Auswirkungen von Gemeinschaftsbeihilfen auf Standortverlagerungen quantitativ erfassen zu können.
Es geht keinesfalls darum, wieder zu einer verwalteten Wirtschaft zurückzukehren oder den freien, unverfälschten Wettbewerb zu beeinträchtigen, der die Grundlage des Binnenmarktes darstellt. Es geht auch nicht darum, alle Unternehmen zu kontrollieren oder die Entwicklung der neuen Mitgliedstaaten zu verhindern. Es muss vielmehr hervorgehoben werden, dass die Strukturfonds Instrumente der Entwicklung und der sozialen Kohäsion sein müssen und nicht des Kampfes zwischen unseren Regionen. Denn es bestehen auch in den reichsten Ländern der Europäischen Union immer noch arme Regionen, in denen das Verschwinden von Arbeitsmöglichkeiten die Verzweiflung der betroffenen Arbeitnehmer hervorruft, zumal es oft keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.
Lena Ek und Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Eine immer stärker globalisierte Welt schafft neue Voraussetzungen, neue Probleme, die gelöst werden müssen, und neue Möglichkeiten, die genutzt werden können. Heute stimmt das Europäische Parlament über den Initiativbericht des Kollegen Hutchinson „Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung“ ab. Wir haben uns gegen den Bericht entschieden, da wir der Meinung sind, dass er in Bezug auf die Problematik der Standortverlagerung von Unternehmen den falschen Weg einschlägt.
Wir teilen die Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Haushaltsmittel der Union, u. a. aus den Strukturfonds, zur Finanzierung besserer Wettbewerbsbedingungen europäischer Unternehmen aufzuwenden, die kurz danach ihre Geschäftstätigkeit in Gebiete außerhalb der EU verlagern. Andererseits sollten aber weder Staat noch EU-Behörden in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen eingreifen und festlegen, was erforderlich ist, und auf diese Weise Unternehmen an vernünftigen Entscheidungen für ihr Überleben hindern.
Wir schaffen keine Vollbeschäftigung durch stärkere staatliche Kontrolle, sondern indem wir bessere Bedingungen für Unternehmen schaffen und neue Investitionen auf dem privaten Sektor fördern. Aus diesem Grunde können wir auch nicht für die weitere Einschränkung der Freizügigkeit von Unternehmen auf dem Binnenmarkt stimmen, wie sie in diesem Bericht vorgeschlagen wird. Zur Lösung dieser Probleme und der mit einem globalisierten Markt verbundenen Standortverlagerungen brauchen wir daher einen anderen Ausgangspunkt als diesen neuen, auf Wirtschaftspatriotismus setzenden Trend.
Anne Ferreira (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Hutchinson zu Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung gestimmt, denn darin wird unterstrichen, wie dringend es für die EU ist, die schwer wiegenden Auswirkungen von Unternehmensverlagerungen auf die betroffenen Bevölkerungsgruppen und Territorien zu berücksichtigen.
Es müssen Erkenntnisse über die Entwicklung dieser Erscheinung und ihre Auswirkungen gewonnen werden, was durch eine Beobachtungsstelle ermöglicht werden soll.
Doch erforderlich sind auch ein strengerer Rechtsrahmen innerhalb der EU sowie die Einbeziehung von Sozial- und Umweltklauseln im internationalen Handel.
Das Interesse der Arbeitnehmer an der Erhaltung ihrer Arbeitsplätze muss im Mittelpunkt unserer politischen Ziele stehen. Dies ist unabdingbar, um die im Jahr 2000 festgelegten Ziele der Vollbeschäftigung und der Lissabonner Strategie zu erreichen, die wir ohne eine europäische Industriepolitik nicht erfolgreich realisieren werden.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht außerhalb des Legislativverfahrens behandelt eine wichtige Frage. Wir hätten uns jedoch für die mit diesem Thema verbundenen Fragen eine andere Formulierung gewünscht.
Unserer Ansicht nach können wir uns in die Standortverlagerung von Unternehmen in Drittländer außerhalb der EU nicht einmischen. In der Regel bestimmen Markterwägungen, wo in der Welt sich die Unternehmen letztendlich ansiedeln. Die EU-Mitgliedstaaten können sich in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den Gebieten Ausbildung, Qualifikation und Stabilität bemühen, im Wettbewerb zu bestehen.
Was die Standortverlagerung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union betrifft, müssen wir das Problem lösen, dass einzelne Mitgliedstaaten als Ergänzung zu den Strukturbeihilfen der EU diskriminierende Steuererleichterungen und staatliche Beihilfen anbieten. Das geschah 2002, als das Reifenwerk in Gislaved geschlossen wurde und das Unternehmen Continental statt dessen in ein Reifenwerk in Nordportugal investierte. Dass so etwas auf dem EU-Binnenmarkt möglich ist, betrachten wir als großes Problem.
In seiner Begründung schlägt der Berichterstatter auch die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Standortverlagerungen vor. Anstatt eine neue Beobachtungsstelle einzurichten, sollten wir der Kommission die Aufgabe übertragen, die im Ergebnis von Umstrukturierungen und diskriminierenden Steuersystemen erfolgenden Unternehmensschließungen zu beobachten.
Aus diesen Gründen stimmen wir gegen den Bericht. Wir halten diese Frage prinzipiell für wichtig, hätten uns aber eine Entschließung mit einem anderen Herangehen an dieses wichtige Thema gewünscht.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung war die einzig mögliche Entschließung, weil die vorherrschenden politischen Kräfte, also die Sozialdemokraten und die Rechte, durch Ablehnung der von uns vorgeschlagenen Änderungsanträge mit ihrem Kompromiss eine weitergehende Entschließung verhindern konnten. Wir haben folgende Vorschläge unterbreitet:
- Hervorhebung der Tatsache, dass das Ziel einer Standortverlagerung in den meisten Fällen darin besteht, Gewinne zu maximieren, sich Steuererleichterungen und finanzielle Fördermittel zu verschaffen und billige und ihrer Rechte beraubte Arbeitskräfte auszubeuten;
- Hervorhebung der Tatsache, dass Standortverlagerungen Teil der weltweiten Liberalisierung des Handels und der Deregulierung des Arbeitsmarktes unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation sind;
- Einrichtung eines Rechtsrahmens zur Regulierung, der u. a. folgende Aspekte vorsieht: die vertragliche Definition eines Mindestzeitraums von sieben Jahren, Garantien für stabile und dauerhafte Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaftsentwicklung, Sanktionen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen (Rückzahlung der gewährten Hilfe und Ausschluss von weiterer gemeinschaftlicher Hilfe) sowie Schutz der Arbeitnehmer durch Bereitstellung von Informationen und ihre Einbeziehung durch Gewährung von Mitspracherechten;
- Vorlage einer jährlichen Mitteilung über Standortverlagerungen und deren Auswirkungen.
Wir hoffen allerdings, dass das, was beschlossen wurde, auch umgesetzt wird.
Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Mit der Forderung nach Rückzahlung der europäischen Beihilfen durch Unternehmen, die ihre Standorte verlagern, greift der Bericht von Herrn Hutchinson einen der Vorschläge auf, die die Front national zu den Regionalwahlen in der Region Île de France in Bezug auf die vom Regionalrat vergebenen Zuschüsse gemacht hatte.
Die europäischen Organe beginnen allmählich zu begreifen, welche wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ihre politischen Entscheidungen haben. So sind zahlreiche unserer Unternehmen zu Standortverlagerungen gezwungen, weil die Beseitigung der Grenzen sie der Konkurrenz durch Produzenten aussetzt, die äußerst niedrige Personalkosten haben.
Um unsere Volkswirtschaften vor solchem Sozialdumping zu schützen und unser Sozialmodell zu bewahren, braucht es eine andere Politik, die die Wiederherstellung unserer Grenzen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen durch die Finanzierung unserer Sozialversicherung über eine soziale Mehrwertsteuer anstatt über Beiträge beinhaltet. Dazu wäre es erforderlich, dass die nationalen Regierungen ihre Steuersouveränität behalten.
Dies sind einige der vom gesunden Menschenverstand inspirierten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen, die verwirklicht werden könnten – allerdings nicht von dem gegenwärtigen Brüsseler Europa, dem die Franzosen im letzten Jahr eine Absage erteilt haben, sondern von einem Europa freier und souveräner Nationen.
Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Die VVD-Delegation war der Ansicht, gegen den Bericht Hutchinson über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung stimmen zu müssen, weil darin unumwunden Unterstützung für den Kommissionsvorschlag zur Einrichtung eines Globalisierungsfonds bekundet wird. Die VVD spricht sich entschieden gegen diesen Fonds aus, weil staatliche Interventionen in dieser Form im Widerspruch zum Binnenmarkt stehen. Sozialpolitik ist eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten selbst. Und obendrein existiert bereits ein europäisches System, das Möglichkeiten für die Umschulung von Arbeitnehmern vorsieht. Die bestehenden Europäischen Strukturfonds geben den Mitgliedstaaten nämlich die finanziellen Mittel für die Bildung und Umschulung ihrer Bevölkerung an die Hand. Ferner enthält der Bericht Hutchinson einige unnötige und beeinträchtigende bürokratische Bestimmungen, die die Niederlassungsfreiheit beschneiden, wodurch der Binnenmarkt an Dynamik einbüßt.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Standortverlagerung im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung. Auf der Grundlage des Prinzips der Partnerschaft ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Kommission, Unternehmen, die nach Erhalt einer Finanzhilfe der Europäischen Union innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Hilfe ihre Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland verlagern, von der Förderung durch Strukturfonds auszuschließen.
In diesem Zusammenhang sollte die EU eine europäische Strategie zur Bekämpfung der Standortverlagerung einführen, die koordiniert mit allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, und eine Europäische Beobachtungsstelle für Standortverlagerungen mit der Durchführung von Studien, Evaluierungen und Kontrollen sowie der Vorlage konkreter Vorschläge für langfristige Vereinbarungen zur Beschäftigung und zur örtlichen Entwicklung beauftragen.
Angesichts der Zunahme der vom statistischen Effekt betroffenen Regionen in Schottland ist es jetzt wichtiger denn je, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass die bereitgestellten Mittel effektiv ausgegeben und die Frist des gesamten Programmplanungszeitraums eingehalten wird.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die Schaffung eines Binnenmarktes aus 25 Staaten mit stark unterschiedlichen Lohn-, Sozial- und steuerlichen Kosten musste zur Verlagerung der Unternehmen in die Länder mit den geringsten Produktionskosten führen. Das ist jetzt geschehen. Die zehn neuen Mitgliedstaaten ziehen die Unternehmen des „alten Europas“ und sogar in Mexiko angesiedelte US-Unternehmen an.
Dies ist um so schockierender, da sich diese Staaten eine attraktive Steuerlast leisten und dann ihre Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie ihre Straßen und andere Infrastrukturen von den westlichen Staaten bezahlen lassen, die mit den erhöhten Steuern zur Finanzierung der zehn neuen Länder wiederum ihre eigenen Produktionsprobleme verstärken.
Für Unternehmensverlagerungen in Länder außerhalb der Union gibt es eine grundsätzliche Lösung. Nämlich die Einführung von neuartigen Zollgebühren mit folgenden drei Charakteristika: Sie müssen in Abhängigkeit vom Gefälle der Produktionskosten zwischen den beiden betreffenden Ländern abstufbar sein. Weiterhin müssten sie rückzahlbar sein, indem die vom Exporteur zu zahlenden Zollgebühren in eine Gutschrift umgewandelt würden, die bei Käufen aus der Wirtschaft des Importeurs abgezogen werden kann. Anders ausgedrückt würde über die Zollgebühren dem Exporteur ein Ziehungsrecht auf die Wirtschaft des Importeurs geboten, was einen Multiplikationseffekt auf den internationalen Handel auslösen würde, von dem alle Seiten nur profitieren könnten.
Des Weiteren müssten sie anrechenbar sein, wenn der Importeur dem Exporteur eine Vergünstigung einräumen möchte. Die Zollgutschrift würde dann als „Matching Credit“ gelten, wie er im internationalen Steuerrecht bereits bekannt ist.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Meine Unterstützung für den Bericht beruht im Wesentlichen auf der Diagnose, während mit der verordneten Medizin meines Erachtens ein Weg eingeschlagen wurde, der sich größtenteils als erfolglos erwiesen hat.
Trotz dieser Einwände teile ich die im Bericht geäußerte Ansicht, dass wir uns nur allzu oft mit Standortverlagerungen befassen, nachdem sie vollzogen wurden. Das erscheint mir nicht nur als wenig sinnvoll, sondern ist auch ein Beleg für unsere gravierende Unfähigkeit, Entwicklungen rechtzeitig vorauszusehen. Deshalb meine ich, dass eine Reihe von Legislativmaßnahmen vorgeschlagen werden sollten, deren Ziel darin besteht, den Missbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern und die Verwendung öffentlicher Finanzhilfen im Falle von privaten Unternehmen, die nicht verantwortungsbewusst geführt werden, zu untersagen.
Ich bin allerdings nicht der Ansicht, dass einige Formen der Standortverlagerung vermeidbar sind. Auch stehe ich auf dem Standpunkt, dass diese Debatte nicht geführt werden kann, ohne sowohl die Vorteile als auch die Nachteile in Betracht zu ziehen. Anders gesagt, müssen wir neben der Zahl der Arbeitsplätze, die aufgrund der Marktöffnung verloren gegangen sind, auch die neu geschaffenen Arbeitsplätze berücksichtigen, von den Vorteilen für den Verbraucher ganz zu schweigen. Wir müssen verhindern, dass sich das „Gesetz des Dschungels“ durchsetzt, aber gleichzeitig dürfen wir vor einer notwendigen Entwicklung nicht einfach die Augen verschließen. Vielmehr sollten wir versuchen, sie maximal zu nutzen.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der Abstimmung zum Bericht Matsakis über die Gemeinschaftsstrategie der Kommission für Quecksilber der Stimme enthalten und möchte erklären wieso. Ich bin von Haus aus Zahnarzt, und ich weiß, dass die Änderungsanträge, die ein sofortiges Verbot von Amalgam in der Zahnheilkunde fordern, aus vor allem wirtschaftlichen Gründen besonders in den neuen Mitgliedstaaten nicht umsetzbar sind. Zahnfüllungen aus anderem Material sind dreimal teurer, und ihre Verwendung würde die Krankenversicherungen in unvertretbarer Weise finanziell belasten. Gleichzeitig liegen weder eindeutige noch vollständige Angaben über die schädlichen Wirkungen von Amalgam vor. Natürlich sollten wir die Entsorgung von Dentalamalgamabfällen verbessern, aber wir sollten nicht den Einsatz von Amalgam durch Zahnärzte verbieten. Ich bin ferner der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten für die entsprechende Gesetzgebung verantwortlich sein sollten. Das ist auch die von der Slowakischen Zahnärztekammer vertretene Ansicht, und deshalb habe ich nicht für die Billigung des Berichts gestimmt.
Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Die Parlamentarier der Christenunion und SGP können dem Entwurf einer Entschließung über eine Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber zwar zustimmen, möchten jedoch anmerken, dass Ausnahmen von dem Verbot der Verwendung von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten möglich bleiben sollten.
Eine dieser Ausnahmen sollte für die Herstellung klassischer Quecksilberbarometer gelten, wie in dem verabschiedeten Entschließungstext dargelegt. Für ihre Herstellung ist sehr wenig Quecksilber vonnöten, und die von ihm ausgehenden Umweltrisiken sind relativ gering, weil es in Glas eingeschlossen ist.
Mehrere kleine Unternehmen in der EU sind finanziell auf diese Herstellung angewiesen und müssten bei einem vollständigen Verbot mangels hinreichend geeigneter Alternativen schließen. Unserer Auffassung nach sollte die Produktion dieses europäischen Erbes in einer kontrollierten Umgebung weiterhin zulässig sein.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Sinn dieses Kommissionsvorschlags besteht darin, Lücken zu schließen und eine europäische Strategie für die nächsten Jahre vorzuschlagen, die die Produktion und Verwendung von Quecksilber in Europa betrifft.
Zu den wichtigen Punkten, die in diesem Bericht angesprochen werden, zählen die Einstellung von Quecksilberausfuhren, die Einstellung der Verwendung von Quecksilber in Messgeräten und in Zahnfüllungen aus Amalgam, die Kontrolle von Emissionen sowie Studien über die Auswirkungen von Quecksilber in Impfstoffen, was für die öffentliche Gesundheit von großen Nutzen sein könnte.
Die in Änderungsantrag 2 vorgesehene Lizenz schützt die Aktivitäten kleiner Produzenten, die unter kontrollierten Bedingungen tätig sind, museale Ausstellungsstücke, traditionelle Barometer sowie Gegenstände von historischem Wert. Änderungsantrag 6 sieht eine Vorziehung des Termins für die Einschränkung entsprechender Exporte vor. Das könnte sich als voreilig erweisen und Europa durch die Bevorzugung von Quecksilberexporteuren aus Drittländern schaden.
Ich befürworte den Vorschlag der Kommission und den Tenor des Berichtes Matsakis.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste unterstützt den Vorschlag für Maßnahmen zur Verringerung und schließlich zum Verbot von Quecksilberemissionen. Hierbei handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Umweltproblem, für das eine gemeinsame und abgestimmte Strategie angebracht ist. Aus diesem Grund haben wir für diesen Bericht gestimmt.
Wir haben jedoch unsere eigenen Auffassungen zu einzelnen Punkten des Vorschlags des Europäischen Parlaments. So meinen wir beispielsweise, dass die Mitgliedstaaten voll und ganz in der Lage sind, selbstständig Aufklärungskampagnen über die mit der Quecksilberexposition verbundenen Gesundheitsrisiken durchzuführen. Ferner sind wir der Auffassung, dass es in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten und nicht der EU ist, die sozialen Folgen der Stilllegung von Quecksilberminen abzufedern.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Text gestimmt.
Wir brauchen eine konsequente Gemeinschaftsstrategie gegenüber Quecksilber. Allerdings bedeutet konsequent auch realistisch.
Das quecksilberhaltige Merthiolat wird als Konservierungsmittel in bestimmten Arzneimitteln, einschließlich Impfstoffen, verwendet. Es existieren rund eine Million Impfstoffdosen, bei deren Herstellung Merthiolat zur Dekontaminierung eingesetzt wird. Die entsprechende Menge beläuft sich auf 0,0000003 % des jährlich in Europa verwendeten Quecksilbers.
Daher wäre es angesichts der positiven Auswirkungen von Impfungen auf die Volksgesundheit, vor allem auch in den Entwicklungsländern, nicht gerechtfertigt, ein sofortiges Verbot der Verwendung dieses Erzeugnisses in Impfstoffen zu verhängen.
Trotzdem muss die Erforschung von alternativen Verfahren gefördert werden, um den Einsatz von Merthiolat künftig zu verringern oder ganz auszuschließen.
Ich verweise ebenfalls darauf, dass die Hersteller nach der Pharmagesetzgebung nachweisen müssen, dass ihre Erzeugnisse nicht umweltbelastend sind.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Gemeinschaftsstrategie im Hinblick auf die Auswirkungen von Quecksilber auf die Umwelt und den Menschen. Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, und es ist dringend geboten, dass die Verwendung und das Verbot dieses Stoffes anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse geregelt werden. Ich fordere die Kommission nachdrücklich auf, die Ergebnisse ihrer Untersuchung baldmöglichst vorzulegen.
Linda McAvan (PSE), schriftlich. (EN) Die Europaabgeordneten der Labour Party unterstützen die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für Quecksilber. Quecksilber ist eine hochgiftige Substanz, die strengen Kontrollen unterliegen muss. Wir sind jedoch der Ansicht, dass Verbote bzw. Beschränkungen erst nach einem Dialog mit Betroffenen und nach einer gründlichen Folgenabschätzung eingeführt werden dürfen, wobei der Industrie ausreichend Zeit gegeben werden sollte, um sich auf die Veränderungen einzustellen.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Mein Abstimmungsverhalten zum Bericht Matsakis über eine Strategie der Kommission für den Umgang mit Quecksilber in der Umwelt erklärt sich daraus, dass die Kommission Bereiche benannt hat, die sie genauer untersuchen möchte, bevor sie weitere EU-Regelungen oder -Maßnahmen empfiehlt. Meines Erachtens ist Quecksilber eine hochgiftige Substanz, und deshalb befürworte ich die Strategie und die Folgenabschätzung der Kommission.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Mit der Annahme des Berichts meines Kollegen Marios Matsakis über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber am heutigen Dienstag hat das Europäische Parlament ein eindeutiges Signal an die internationale Gemeinschaft gerichtet: Für die giftigsten Chemikalien müssen strenge Regelungen gelten, und das Europa der 25 muss ein Beispiel setzen, indem es rasch ihren Export verbietet.
Dies wird künftig auch bei Quecksilber der Fall sein, einem für Menschen und Ökosysteme giftigen Schwermetall, bei dessen Export Europa den ersten Platz in der Welt einnimmt.
Ich begrüße insbesondere die Annahme von Ziffer 17 mit dem Vorschlag, die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ab Ende 2007 zu begrenzen. Damit bekräftigt das Parlament sein Votum vom 25. Januar 2005 zu meinem Bericht über den Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit, in dessen Ziffer 6 die Verwendung von sicheren Alternativen für den Einsatz von Quecksilber in Amalgam für Zahnfüllungen vorgeschlagen wurde. Hier hat sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt. Die menschliche Exposition muss auf das unbedingte Minimum beschränkt werden. Daher muss die Europäische Union auch dringend eine Lösung für die Behandlung der 12 000 Tonnen Quecksilberabfälle finden, die in den kommenden 15 Jahren in der Chloralkaliindustrie anfallen.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere. Quecksilber wurde als prioritär gefährlicher Stoff gemäß der Wasserrahmenrichtlinie eingestuft und verzögert zudem mikrobiologische Vorgänge im Boden.
Quecksilber ist ein persistenter Stoff und kann sich in der Umwelt zu hochtoxischem Methylquecksilber umwandeln, das auch enorme negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.
Zahnmedizinisches Amalgam, das über zahnmedizinische Operationen und Krematorien freigesetzt wird, ist eine signifikante Quelle von Quecksilberemissionen.
Daher ist es nötig, dass die zahnmedizinischen Amalgamabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Verwendung von Quecksilber in zahnmedizinischem Amalgam ist ein heißes Thema. Der Ansatz, dass alle potenziellen Gefahren bei der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam zu prüfen sind, ist zu unterstützen. Entsprechend den Prüfungsergebnissen sind Maßnahmen zu setzen.
Nina Škottová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen machen, um Ihnen zu erklären, warum ich gegen den Bericht von Herrn Paasilinna über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung gestimmt habe. Zu den Zielen der Initiative i2010 gehören Innovation und Investitionen in die Forschung. Zu meinem Erstaunen musste ich aber feststellen, dass der Bericht das Thema Forschung nur streift und dieser Frage nicht die ihr gebührende Aufmerksamkeit widmet. Die Forschung wird nur im Zusammenhang mit der Förderung von Forschungsvorhaben zu einzelnen Technologien erwähnt.
Andererseits bewirkt aber die Forschung in allen Tätigkeitsfeldern eine Nachfrage nach Informations- und Kommunikationstechnik. Mir scheint im Bericht gerade dieser Gesichtspunkt des Feedbacks zu fehlen, der sich aber im Rahmen der Lissabon-Strategie als Motor des Wirtschaftswachstums und des Beschäftigungsaufbaus erweisen kann. Der beiläufige Hinweis auf das Siebente Rahmenprogramm entspricht nicht der Bedeutung dieses Programms für Wachstum und Beschäftigung. Qualifikationen auf dem Gebiet der digitalen Technologien gelten heutzutage als Schlüsselkompetenzen, die es im Zeichen des lebensbegleitenden Lernens immer weiter auszubauen gilt.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Wir wollen nun also mit neuen Initiativen den digitalen Ausbau vorantreiben. Digitale Bibliotheken und Fahrtenschreiber, biometrische Pässe und E-Government sollen wahre Wunder bewirken. Der Anteil der Informations- und Kommunikationstechnologie von 40 % am Produktivitätswachstum ist ja tatsächlich beeindruckend.
Angesichts dieser Euphorie rund um die neuen Technologien dürfen wir allerdings die Realitäten nicht vergessen. Auch wenn der digitalen Branche wieder gute Wachstumsprognosen winken, wird diese mehr Arbeitsplätze abbauen als neue schaffen. Denn gerade der Hightechbereich ist besonders mobil, verlegt in die östlichen Mitgliedstaaten und dann schließlich in Länder wie Indien und China.
Einmal mehr werden sich hier die Träume der EU von den Großkonzernen als Jobmaschine nicht erfüllen. Erfreulicherweise aber rüstet der Mittelstand immer mehr nach. Mittelständische Betriebe rüsten diesbezüglich auf, um produktiver und wettbewerbsfähiger zu werden und neue Märkte zu erschließen. Diesen mittelständischen Betrieben werden wir verstärkt Unterstützung zukommen lassen müssen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung gestimmt, denn ich bin der Überzeugung, dass der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt ist. Die Verwendung dieser Technologien betrifft faktisch alle Bereiche, d. h. Technik, Verwaltung, Handel, Kultur, Sozial- und Gesundheitswesen usw. Von besonderer Wichtigkeit ist, dass für alle Einwohner der Europäischen Union Chancengleichheit beim Zugang zu diesen Technologien herrscht, und zwar zu Kosten, die einem normalen Marktpreis entsprechen. Ich begrüße die Absicht, die digitale Kluft zu bekämpfen, und es ist angebracht, darauf zu verweisen, welche Chance die Europäische Union für die Anwendung einer kohärenten Politik vertan hat, als die UMTS-Lizenzen (UMTS – Universal Mobile Telecom System) für die dritte Mobilfunk-Generation zu jämmerlichen Bedingungen im Vergleich zu den von dieser Technologie gebotenen Möglichkeiten für politische Kohärenz versteigert wurden. Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen. Ich befürworte voll und ganz die Notwendigkeit von Investitionen zugunsten von Forschung und Innovation in diese Technologien, die bedeutende Triebkräfte für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung darstellen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind enttäuscht darüber, dass die von unserer Fraktion, der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, zu diesem Bericht vorgelegten Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Das Ziel unserer Änderungsanträge bestand darin, den freien Zugang zu Technologie und Wissen sowie den freien Wissensverkehr und -austausch zu garantieren und die Rolle des geistigen Eigentums beim freien Wissensverkehr und bei der Verbreitung von Wissen zu stärken. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nur eine Elite Zugang zur wissensbasierten Gesellschaft hat.
Der Bericht sieht die Fortsetzung der Politik der Liberalisierung und den Einsatz der Kommunikation zur Vermittlung „europäischer Ideen und Werte“ vor. Dies heißt, dass die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu einem weiteren Propagandainstrument der EU ausgebaut werden soll.
Obwohl im Bericht auf die Rolle der IKT bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts verwiesen und zugleich davor gewarnt wird, dass die neue Technologie zu einer Vertiefung der sozialen Ausgrenzung beitragen kann, lässt man es dabei bewenden und präsentiert keine Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung.
Wir haben uns aufgrund der Widersprüche im Bericht der Stimme enthalten.
Marian Harkin (ALDE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze den Tenor des Berichtes Paasilinna und bin mir des bedeutenden Beitrags bewusst, den die IKT zur Erreichung der Ziele von Lissabon leisten können. Die Einführung einer einheitlichen konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer lehne ich jedoch ab, weil meines Erachtens der Grundsatz der Subsidiarität gelten und Entscheidungen in Bezug auf die Besteuerung auch künftig auf nationaler Ebene getroffen werden sollten.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte Herrn Paasilinna zu diesem wichtigen und aktuellen Bericht über eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung, den ich uneingeschränkt unterstütze, beglückwünschen. Besonders begrüße ich die Forderung nach der baldigen Annahme des 7. Forschungsrahmenprogramms und des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für 2007-2013, die beide die Bereitstellung hinreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) als Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung gewährleisten sollen.
Diese beiden Programme werden zur Förderung des Unternehmergeistes und einer Kultur des Unternehmertums in der EU beitragen, die für die regionale Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind, da sie die „digitale Ausgrenzung“ beenden und KMU bei der Entwicklung innovativer Projekte unterstützen werden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der im Juni 2005 in die Wege geleitet wurde, um Wachstum und den Arbeitsmarkt in der Informationsgesellschaft und der Medienindustrie anzukurbeln.
Der Bericht verfolgt drei Hauptziele, und zwar erstens die Förderung eines Informationsraums ohne Grenzen, zweitens die Förderung der Innovation durch Investitionen und Forschung und drittens geht es darum, die IKT für jedermann in allen Teilen der EU zugänglich zu machen.
Trotz Bedenken bezüglich weiterer Regulierungen halte ich die Tatsache, dass i2010 allen Bürgern helfen dürfte, die digitale Kluft zu überbrücken und soziale und regionale Ungleichgewichte abzubauen, für ermutigend.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht enthält zwei zentrale Überlegungen, die mich veranlasst haben, für ihn zu stimmen, obwohl ich mit anderen Punkten nicht konform gehe.
Einerseits müssen wir meines Erachtens unbedingt erkennen, dass sämtliche Aussagen zu neuen Technologien auf den bisherigen Erfahrungen beruhen. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringen wird; wir wissen lediglich, dass die Entwicklung rasant verlaufen und Neues hervorbringen wird. Folglich sollte der Zweck dieser Regelung darin bestehen, einerseits die Märkte für den Wettbewerb zu öffnen und andererseits die Investitions- und Innovationstätigkeit zu fördern. Die europäische Wirtschaft wird sich nur dann im Wettbewerb behaupten können, wenn sie innovationsgetrieben ist und sich an der nahen Zukunft und nicht am Ist-Stand orientiert.
Andererseits teile ich die Besorgnisse in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit. Die sich herausbildende Gesellschaft birgt die Gefahr, dass sie sich zu einer Gesellschaft entwickelt, in der alles und jeder ständig überwacht wird, und das wäre im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheiten eine moderne Tragödie großen Ausmaßes.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Innovationen und vor allem neue Technologien für die demokratische Umwälzung der modernen Gesellschaft gesorgt haben, und das ist etwas, das wir begrüßen, bewahren und fördern sollten.
13. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: MARIO MAURO Vizepräsident
14. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
15. Situation des europäischen Schuhwarensektors ein Jahr nach der Liberalisierung (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über die Situation des europäischen Schuhwarensektors ein Jahr nach der Liberalisierung von Enrique Barón Crespo im Namen des Ausschusses für internationalen Handel (O-0005/2006 – B6-0007/2006).
Enrique Barón Crespo (PSE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Schuhwarensektor ist ein bedeutender Wirtschaftszweig in der Europäischen Gemeinschaft, der weltweit für die hervorragende Qualität seiner Erzeugnisse berühmt ist.
Dieser Sektor besteht zum größten Teil aus kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in vielen Fällen in Regionen befinden, in denen sie die Hauptquelle der Beschäftigung darstellen. 2005 gab es über 11 000 Unternehmen, die direkt oder indirekt mehr als 500 000 Arbeitnehmer beschäftigten und rund 700 Millionen Schuhe herstellten, was etwa 10 % der Weltproduktion entspricht. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass der Schuhwarensektor als Reaktion auf den Öffnungsprozess umfassend umstrukturiert wurde und seine Produktion nunmehr besonders auf das Hochpreissegment konzentriert. Ich würde sagen, dass die offensichtlichste europäische Spezialität die Lederindustrie ist.
Ebenso wie bei den Textilien hatte der Liberalisierungsprozess durch die Abschaffung der Quotenregelung sehr starke Auswirkungen. Das von der Kommission eingeführte Kontrollsystem beweist eindeutig, dass die Importe, insbesondere aus China – aber nicht nur aus China –, eine Aufsehen erregende Steigerung erfahren haben. Im vergangenen Jahr wuchsen die mengen- und wertmäßigen Importsteigerungen im Durchschnitt um 450 % und erreichten in einigen Fällen 900 %.
Der durchschnittliche Preis der Importschuhe ist deutlich gesunken, aber nicht der Endverkaufspreis der Erzeugnisse. Das stützt nicht die These – die unser aller Meinung nach verteidigt werden sollte –, dass die wahren Nutznießer des Liberalisierungsprozesses im Handel die Verbraucher sein müssen.
Vor einem Jahr reichte der Verband der Europäischen Schuhindustrie eine Beschwerde wegen Dumping-Praktiken im Sektor der Lederschuhe ein. Dies ist einer der größten jemals in der Europäischen Union aufgetretenen Fälle, und er betrifft viele Betriebe in einer Größenordnung von über 800 Millionen Euro.
Am 23. Februar teilte der Kommissar, Herr Mandelson, den Medien mit, dass die Kommission eine Erhöhung der Zölle um 19,4 % für China und um 16,8 % für Vietnam empfehlen würde. Die Kinderschuhe und andere, die einen sehr großen Anteil ausmachen, waren nicht Gegenstand derartiger Maßnahmen. Tatsache ist, dass die Kommission eine beispiellose Entscheidung getroffen hat, indem sie als Anti-Dumping-Maßnahme vorläufige Zölle für einen Zeitraum von fünf Monaten einführte. Dabei ist zu beachten, dass diese Maßnahme angesichts des Stückpreises der Waren auch nicht als überzogen angesehen werden kann. Es ist ein relativ niedriger Prozentsatz.
Ich will nicht weiter auf das Thema Dumping eingehen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel möchte ich jedoch einige Bemerkungen auf der Basis einer grundlegenden Voraussetzung machen, nämlich der Notwendigkeit, dass die Vorschriften, die wir im Rahmen der WTO festgelegt haben, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinschaft eingehalten werden. Ich bin mir bewusst, dass es um etwas mehr als einen einfachen Fall von Dumping geht. In einigen Fällen sprechen wir vom Überleben des Sektors in Europa und auch über die Möglichkeit einer Verlagerung als angemessene Reaktion auf die Entwicklungen. Wie Sie wissen, hat in diesen Fällen jedermann seine Argumente; es ist jedoch unvorstellbar, dass die gesamte europäische Industrie nach außerhalb verlagert wird.
Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass China versucht, im Rahmen der WTO den Status einer Marktwirtschaft zu erreichen. Bestimmte Aspekte der Ermittlungen der Gemeinschaft zeigen, dass China in diesem Fall seine Verpflichtungen gegenüber der WTO eindeutig nicht erfüllt hat, weder im Bereich der mehr oder weniger verdeckten Subventionen noch in dem der Fälschungen. Dies ist daher die Gelegenheit, Herr Kommissar, den Bürgern zu beweisen, dass die Kommission alles tun wird, was in ihrer Macht steht, um zu gewährleisten, dass die Handelsbestimmungen eingehalten werden, falls nötig, auch unter Rückgriff auf das Streitbeilegungsorgan der WTO.
Diese Marktverzerrungen sind nicht auf den Schuhwarensektor begrenzt. Es besteht der wohlbegründete Verdacht, dass bestimmte Formen der illegalen Unterstützung für die chinesischen Exportunternehmen regelmäßig angeboten werden. Herr Kommissar, unter Berücksichtigung der Erwartungen der betroffenen Branche und der Sensitivität der europäischen öffentlichen Meinung möchte ich wissen, welche Maßnahmen die Kommission einleiten wird, um zu sichern, dass dieses Land sich an die WTO-Bestimmungen hält. Politische Erwägungen dürfen nicht Vorrang vor technischen Schlussfolgerungen haben, wenn es um Anti-Dumping geht. Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind widersprüchlich. Die europäische Industrie und bestimmte Mitgliedstaaten sind mit Ihrem Vorschlag nicht zufrieden. Es wurden öffentliche Einwendungen gegen die „Kreativität“ der Kommission bei der Anwendung ihrer bekannten Bestimmungen und Praktiken auf dem Gebiet des Anti-Dumping erhoben. Ich weiß nicht, ob diese Behauptungen stimmen. Was ich sehr wohl weiß, ist, dass die Anti-Dumping-Ermittlungen auf Gesetzen basieren, die voll angewendet werden müssen, ohne jede Art von parallelen Erwägungen.
Ich kann Ihnen zum Schluss mitteilen, Herr Kommissar, dass der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments diesen ganzen Prozess genau verfolgen wird, weil wir glauben, dass der von der Kommission unternommene Schritt eine erste Aktion ist und dass sie durch eine positive Haltung begleitet werden muss, damit sich China und andere Länder wie Vietnam bessere Möglichkeiten im internationalen Handel bieten, aber unter gemeinsamer Respektierung der Bestimmungen, die wir uns gegeben haben.
Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! In Erwiderung auf die sehr zu begrüßenden Fragen möchte ich betonen, dass ich mich konsequent für die Entwicklung des zweiseitigen Handels und bilateraler Investitionsbeziehungen zwischen Europa und China sowie mit anderen asiatischen Märkten einschließlich Vietnam einsetze. Wenn es uns gelingt, diese Beziehungen in den kommenden Jahren richtig anzupacken, dann wäre das für die europäische Handelspolitik meines Erachtens der größte Erfolg.
Meiner Ansicht nach muss Europa die natürlichen Vorzüge dieser Volkswirtschaften respektieren und sich entsprechend anpassen, indem wir unseren Schwerpunkt auf Sektoren und Produkte verlagern, bei denen uns unsere eigenen Fähigkeiten und Technologien einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Nur so entwickelt sich der Handel und so haben sich die Volkswirtschaften in Europa im Verlaufe der Jahrhunderte immer weiter entwickelt.
Die europäische Schuhindustrie kämpft im weltweiten Wettbewerb an vorderster Front. Trotz ihres Einfallsreichtums, ihrer Kreativität und ihrer ausgezeichneten Qualitätsarbeit haben es die europäischen Lederschuhhersteller extrem schwer, sich gegen die asiatischen Schuhhersteller zu behaupten. Beim Dumping muss jedoch unterschieden werden zwischen hartem Wettbewerb einerseits und wirklich unfairem Handel andererseits.
Europas Handelsschutzmaßnahmen richten sich gegen unfairen Handel. Sie können uns nicht vor hartem Wettbewerb schützen. Sie können uns nicht gegen Asiens natürliche und legitime Kostenvorteile abschirmen. Wenn zu diesen komparativen Vorteilen aber unfaire und wettbewerbsfeindliche Praktiken hinzukommen, dann haben wir das Recht und die Pflicht zu handeln. Deshalb habe ich der Kommission und den Mitgliedstaaten nach Erhalt einer vorläufigen Analyse und Bewertung durch meine Dienststellen in diesem Falle provisorische Zölle empfohlen.
Im Falle des Lederschuhsektors in China und Vietnam gibt es klare Anhaltspunkte für ernsthafte staatliche Interventionen. So führen günstige Finanzierungsmöglichkeiten, Steuervergünstigungen, marktunübliche Pachtbedingungen und eine nicht ordnungsgemäße Anlagenbewertung zum Dumping, das Herstellern in der EU ernsthaften Schaden zufügt.
Die von mir empfohlenen Anti-Dumpingzölle werden gewährleisten, dass Händler, deren Waren sich im Transit befinden, an der Grenze nicht plötzlich mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden. Ich schlage vor, dass sie schrittweise über einen Zeitraum von fünf Monaten eingeführt werden, beginnend mit 4 % im April. Das gibt Importeuren die Möglichkeit, bei maximaler Transparenz und Absehbarkeit für die kommenden sechs Monate vorauszuplanen. Das bedeutet allerdings auch, dass nach sechs Monaten der Zoll in voller Höhe in Kraft sein und der schädigenden Wirkung des Dumpings entgegenwirken wird.
Ich habe, wie es das Gesetz von mir verlangt, die Frage der Verbraucher- und Einzelhändlerinteressen sehr genau geprüft. Ich habe vorgeschlagen, High-Tech-Sportschuhe von dieser Regelung auszunehmen, da diese nicht mehr in genügend hoher Zahl in Europa hergestellt werden. Ich schlage ferner vor, auch Kinderschuhe davon auszunehmen, um sicherzustellen, dass selbst geringfügige Preiserhöhungen nicht an ärmere Familien weitergegeben werden.
Ich weiß, dass einige über potenzielle Auswirkungen auf die Verbraucherpreise besorgt sind. Ausgehend von den Tatsachen meine ich, dass es innerhalb der Lieferkette Spielraum gibt, um den geringen Zoll innerhalb der Produktpalette oder in der Vertriebskette umzuverteilen. Wie ich bereits sagte, handelt es sich um Vorschläge für provisorische Maßnahmen. Sie werden mit den Mitgliedstaaten diskutiert und müssen vom Kollegium der Kommissare bestätigt werden.
Meines Erachtens schlage ich eine ausgewogene Lösung vor, die die Unterstützung der Mitgliedstaaten und dieses Hauses verdient. Sie korrigiert die schädigende Wirkung. Gleichzeitig ermöglicht sie ein Maximum an Absehbarkeit für die Importeure und gibt nur ein Minimum an zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weiter. Es wird keine Quoten, keinerlei Beschränkungen für die Einfuhr von Lederschuhen aus China und Vietnam geben. Ich habe den chinesischen und vietnamesischen Behörden mitgeteilt, dass ich gemeinsam mit ihnen nach Wegen suchen möchte, um die bei der EU-Untersuchung festgestellten Probleme zu beheben.
Die Verhängung von Zöllen auf gedumpte Waren ist kein Protektionismus. Es geht hier nicht darum, die Verbraucher zu bitten, nicht wettbewerbsfähige europäische Hersteller zu subventionieren, denn dieser einfache Vergleich wird nur allzu häufig angestellt. Gleichzeitig muss klargestellt werden, dass Schuhe nicht die nächsten Textilien sind. Bei der Textilproblematik ging es um fair gehandelte Textileinfuhren. Unsere vorgeschlagenen Anti-Dumpingmaßnahmen bei Schuhimporten richten sich dagegen gegen unlauteren Wettbewerb. Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Behauptung zu untersuchen. Sie hat gleichzeitig das gesetzlich verankerte Recht, europäische Hersteller vor derartigen Praktiken zu schützen.
Einige Ihrer Fragen betreffen die Lage des europäischen Schuhsektors insgesamt. Darauf möchte ich kurz eingehen. Die Konzentration des Schuhsektors ist ein langfristiger Prozess, der lange vor der Liberalisierung des Schuhhandels mit China im Jahre 2005 begann. Trotzdem ist klar, dass es im Zuge der damit verbundenen Veränderungen Gewinner und Verlierer gegeben hat. Einige der Hersteller konnten ihre Ausfuhren erhöhen, während in anderen Ländern wie der Türkei und einigen AKP-Ländern keine Veränderung oder eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen war.
China mit seiner überwältigenden Produktions- und Ausfuhrkapazität hat eindeutig am meisten von dieser Entwicklung profitiert. Hier in Europa sind seit 2001 über 40 000 Arbeitsplätze in diesem Sektor verloren gegangen und mehr als 1 000 Schuhfabriken mussten schließen. Die Produktion der europäischen Lederschuhindustrie ist um 30 % geschrumpft, und die Gewinnspannen liegen heute nur noch bei knapp über 1 %.
Wir sollten aber nicht so tun, als sei dieser enorme Konkurrenzdruck, dem die europäischen Schuhhersteller unterliegen, lediglich auf Preisdumping zurückzuführen. Vor allem ist dies eine Folge von Veränderungen bei den Produktions- und Verbrauchsmustern in der Weltwirtschaft. Meiner Meinung nach sollten wir dies akzeptieren und gleichzeitig den Betroffenen helfen, sich auf diese Veränderungen einzustellen. Wir sollten uns auch eingestehen, dass die europäischen Hersteller, die in vielen Fällen ihre Produktion nach Asien verlagert haben, an diesen Veränderungen nicht unschuldig sind. Folglich müssen wir bei der Beurteilung unserer Interessen in dieser Angelegenheit eine Reihe von Interessen europäischer Hersteller in Betracht ziehen.
Die asiatische Herausforderung stellt hohe Anforderungen an unsere Unternehmen und Arbeitnehmer. Grundlage der Wachstums- und Arbeitsmarktstrategie der Kommission ist der Gedanke, dass sich Europa konsequent bemühen muss, seine Bürger in die Lage zu versetzen, auf diese Herausforderung zu reagieren, und die Arbeitsplätze von morgen zu schaffen. Wir können uns der Globalisierung und dem wirtschaftlichen Wandel nicht in den Weg stellen. Das wäre meines Erachtens nicht im Interesse von Europa. Wer meint, der für Handel zuständige Kommissar könne den globalen ökonomischen Wandel rückgängig machen, bittet König Knut, die Flut zurückzuhalten.
Wir können die Globalisierung jedoch mitgestalten, ja, wir können deren dynamisches Potenzial für die Erneuerung und sogar für die Innovation in Europa nutzen. Meiner Ansicht nach lässt die Entwicklung des Schuhsektors gar keine andere Möglichkeit zu. Wir müssen in den Wandel investieren, wir müssen in die von diesem Wandel Betroffenen investieren und uns dabei der sich verändernden Welt stellen. Gleichzeitig müssen wir Vorschriften und den fairen Wettbewerb energisch verteidigen. Wir müssen erkennen, dass wir die politische Argumentation für den freien Handel nur zu unseren Gunsten entscheiden können, wenn wir bereit sind, uns für den fairen Handel einzusetzen und ihn entschlossen zu verteidigen.
Wir können Asien weder seine komparativen Vorteile noch eine wettbewerbsfähige Industrie vorenthalten, die für Hunderte Millionen von Menschen in den Entwicklungsländern ein Ausweg aus der Armut darstellt. Das einzige nachhaltige Gegengewicht zu diesem Wettbewerbsdruck sind die Kreativität, die Innovation und das Engagement der europäischen Unternehmen selbst und die Unterstützung durch politische Gremien.
Ich bin gern bereit, auf jeden dieser Punkte ausführlich einzugehen und Fragen zu beantworten, die die Abgeordneten gegebenenfalls stellen.
Robert Sturdy, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Mich beunruhigt etwas, dass wir und vor allem die Kommission nicht aus den so genannten „BH-Kriegen“ gelernt haben, als wir gezwungen waren, unseren Standpunkt zu überdenken. Ich verstehe die Situation in Bezug auf Anti-Dumpingmaßnahmen vollkommen und teile die diesbezügliche Ansicht der Kommission ohne jede Einschränkung. Sie haben aber ein oder zwei Dinge gesagt, Herr Kommissar, die mir Sorge bereiten.
Sie sagten, dass im Falle von Vietnam und China spezielle Finanzierungsvereinbarungen, Steuervergünstigungen usw. festzustellen seien. Passiert so etwas nie in der Europäischen Union? Gibt es nicht Fälle, in denen so etwas in der Europäischen Union sogar recht häufig passiert? Wurden, um konkret zu werden, nie europäische Mittel, Strukturfonds und dergleichen eingesetzt? Bestünde die Gefahr, dass wir möglicherweise aufgrund des Umfangs von Anti-Dumpingmaßnahmen oder Fördermitteln vor die WTO zitiert würden?
Könnten Sie vielleicht auch ein oder zwei weitere Fragen beantworten? Ich verstehe die Lage in Bezug auf China sehr genau, und ich würde Ihren Standpunkt akzeptieren, aber besteht nicht eines unserer Ziele in der westlichen Welt derzeit darin, die Armut zu beseitigen? Das ist eine Angelegenheit, über die wir sehr viel gesprochen haben. Vor 30 Jahren und sogar noch vor zehn Jahren war Vietnam ein sehr armes Land, vielleicht ärmer als viele afrikanische Länder südlich der Sahara. Wieso war das Land auf Hilfe angewiesen? Es war doch wohl in der Lage, sich auch ohne Fördermechanismus im Wettbewerb zu behaupten? Könnten Sie mir diese Frage beantworten? Das ist ein Land, das sich aus tiefster Armut emporgearbeitet hat und jetzt zumindest über eine gewisse Infrastruktur verfügt.
Ich befürchte, dass wir die europäische Schuhindustrie protektionieren. Sie sagen, das sei nicht der Fall. Trotzdem habe ich Bedenken.
Ich habe eine letzte Frage an Sie. Meiner Ansicht nach haben wir als Europaabgeordnete und Sie als Kommission die Chance verpasst, deutlich zu machen, was es mit dem Dumping auf sich hat. Wir gelten als protektionistisch. Von Ihren Mitarbeitern habe ich erfahren, dass ein Paar Designer-Stiefel aus China in Europa etwa 180 Euro kostet, sie werden aber nur für 10 Euro aus China eingeführt. Wenn die 19 % direkt an die Verbraucher weitergegeben werden, berechnen sich diese 19 % dann auf der Grundlage der 180 Euro oder der 10 Euro, die es kostet, die Stiefel nach Europa zu exportieren?
Erika Mann, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich habe einige Fragen, und ich bin in diesem Falle nicht in der Lage, im Namen meiner Fraktion zu sprechen, weil wir wie bei den Anti-Dumpingfällen doch recht geteilter Auffassung sind und in dieser Sache jeder eine andere Ansicht vertritt. Trotzdem möchte ich dem Kommissar dafür danken, dass er seinen Standpunkt dargelegt und interveniert hat.
Eingangs möchte ich feststellen, dass die Anti-Dumpingmaßnahmen und -instrumente sehr ernst genommen werden müssen. In diesem Punkt unterstütze ich meinen Kollegen, Herrn Sturdy, denn er hat Recht. Wenn wir das Instrument nicht in transparenter und fairer Weise einsetzen, könnte es für uns recht kompliziert werden.
Meine erste Frage an den Kommissar lautet: Wird die EU eine Gesamteinschätzung der Wettbewerbsbedingungen und der staatlichen Intervention in der Volksrepublik China vornehmen? Ferner wäre das Europäische Parlament an einem Bericht über die Erfüllung der WTO-Regeln und der Beitrittsverpflichtungen durch China fünf Jahre nach dessen Beitritt zur WTO interessiert.
Könnte die EK Maßnahmen im Rahmen der WTO ergreifen, falls China und Vietnam ihre unlauteren Aktivitäten nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums einstellen, und worin würden diese Maßnahmen bestehen?
Herr Kommissar, sind Sie ebenfalls der Meinung, dass das EG-Abkommen und die Ergebnisse der Anti-Dumping-Untersuchungen vertraulich sind und dass durchsickernde Informationen zu Marktverzerrungen beitragen könnten? Könnten Sie ausführlich erläutern, weshalb Kinderschuhe von der Regelung ausgenommen werden sollen, zumal Kinderschuhe in einigen Ländern von Erwachsenen getragen werden? Könnten Sie erklären, wieso sich die Veröffentlichung der Ergebnisse des Überwachungssystems derart verzögert hat? Wenn ich mich nicht irre, war es ein Jahr. Noch eine kleine Sache: Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen dieser Untersuchung und einer anderen Evaluierung, die derzeit im Zusammenhang mit der Zuerkennung des Status einer Marktwirtschaft an China durchgeführt wird?
Johan Van Hecke, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die jüngsten Zahlen Ihrer Dienststellen, die Ihnen offenbar seit langem bekannt sind, haben uns gelehrt, dass die monatlichen Schuheinfuhren aus China seit der Liberalisierung der Einfuhren nach Europa im vergangenen Jahr um 400 % und in einigen Fällen sogar um 900 % angestiegen sind. Erst jetzt haben Sie Anti-Dumping-Zölle angekündigt. Einige sagen vielleicht, dies sei zu wenig und komme zu spät. Ihrer Auffassung nach hätten Sie Schlimmeres verhindern können, wenn Sie wachsamer gewesen wären und schneller reagiert hätten.
Die europäische Schuhwarenindustrie ist ein relativ kleiner, auf etwa vier europäische Länder begrenzter Sektor, dessen Arbeitsplätze zu einem Großteil schon verlagert sind. Es erhebt sich die Frage, ob dies ein hinreichender Grund ist, den gesamten Sektor vor die Hunde gehen zu lassen, mit Sicherheit dann, wenn er – wie Sie es selbst ganz treffend bezeichnet haben – gegen unlautere Handelspraktiken wie Dumping oder direkte und indirekte staatliche Beihilfen ankämpfen muss.
Der freie Markt ist heutzutage ein sozial korrigierter Markt, für den weltweit Spielregeln gelten, an die sich alle Teilnehmer zu halten haben. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. China möchte zwar in den Genuss der Vorteile der WHO-Mitgliedschaft kommen, vergisst dabei aber die Verpflichtungen, die damit verbunden sind. Der gesamte Weltmarkt droht offensichtlich aus den Fugen zu geraten. Gestern Textilien, heute Schuhe, was wird es morgen sein?
Von dem Kommissar möchte ich wissen, weshalb die Kommission nicht früher gehandelt hat. Kann es tatsächlich sein, dass die Kommission Angst hat, bei dem gelben Riesen anzuecken? Kann der Kommissar vor allem darlegen, wie wir die Arbeitnehmer in der europäischen Schuhindustrie, denen jetzt infolge unlauteren Wettbewerbs der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, von den Vorzügen dieser Art von Globalisierung überzeugen sollen?
Caroline Lucas, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Vieles in dieser Aussprache kommt einem bekannt vor. Obwohl es natürlich Unterschiede zwischen dem Anti-Dumping und den Regelungen in Verbindung mit dem Multifaserabkommen gibt, ist es meines Erachtens kein Zufall, dass diese Krise nach Auslaufen der Quotenregelung auftritt. Es ist klar, dass der so genannte Chinapreis in einer Welt des deregulierten und entfesselten freien Handels Kosten und Standards weltweit drücken wird, wobei die Auswirkungen für die ärmsten Menschen am schlimmsten sein dürften. Ich glaube, dass es noch mehr Fälle dieser Art geben wird, bevor wir erkennen, dass diesen Problemen nur durch ein Quotensystem beizukommen ist, das allen und nicht nur einigen wenigen die Möglichkeit bietet, vom Handel zu profitieren.
Herr Mandelson erklärt, dass sich Europa anpassen kann, indem es in der Mehrwertkette eine höhere Stufe anstrebt. Aber diese Diskussion haben wir schon sehr oft geführt. Er kennt meine Meinung, dass nämlich China genau dasselbe tun wird, und wieso auch nicht? Das ist weder für Europa noch für die übrige Welt ein Lösungsansatz.
Interessant dabei ist, dass die Kommission so gut wie nichts unversucht lässt, um den Eindruck zu erwecken, dieser Fall sei weit weniger ernst, als er es in Wahrheit ist. Man möchte fast meinen, dass das neoliberale Dogma und die neoliberale Ideologie die Oberhand über die Tatsachen gewinnen.
Daher sind einige Schlüsselfragen zu beantworten, die unter anderem die Höhe der Zölle auf der Grundlage des vom Kommissar festgestellten Schadens betreffen, und zwar 19,4 % im Falle von China und 16,8 % im Falle von Vietnam. Diesen liegen anscheinend Anpassungen zugrunde, die in der Europäischen Gemeinschaft noch nie benutzt wurden. In der Industrie befürchtet man ernsthaft, dass sie nicht ausreichen werden. Die Ausnahmeregelung für Kinder- und Sportschuhe bewirkt, dass etwa 42 % aller zu Dumpingpreisen eingeführten Schuhe ausgenommen werden. Für sie werden also keine Anti-Dumpingzölle gezahlt werden. Ich glaube nicht, dass das europäischen Herstellern gegenüber fair ist; aber das ist auch chinesischen Arbeitnehmern gegenüber nicht fair, die für Hungerlöhne arbeiten – ca. 12 US-Dollar pro Woche, wie Berichten von „China Labor Watch“ zu entnehmen ist – während soziale Rechte auf das absolute Minimum reduziert wurden. Sofern wir nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher profitiert, sollten wir meines Erachtens darauf hinweisen, dass die Anti-Dumpingzölle kaum zu einem Anstieg der Verbraucherpreise führen dürften, sondern wahrscheinlich die Gewinnspannen der Importeure schmälern werden.
Meines Erachtens sollten wir uns ernsthaft Sorgen über die Auswirkungen des Wettbewerbs durch chinesische Unternehmen nicht nur auf Europa, sondern auch auf ärmere Länder wie die europäischen Nachbarn am Mittelmeer machen. Gleichzeitig sollten wir erkennen, dass sich die Gewinner auf eine Handvoll von immer weniger Ländern konzentrieren und die Verlierer in der Mehrzahl sein werden, solange wir nicht über ein System des gelenkten Handels verfügen.
Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zehn Jahre lang haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten die Verhandlungen für den Beitritt Chinas zur WTO geführt. Nun hat Peking seine Lektion gelernt und zögert nicht, die WTO-Regeln mit einer unbarmherzigen Entschlossenheit anzuwenden, die seinen Lehrmeistern alle Ehre macht.
Bei den Anti-Dumping-Maßnahmen werden die Gesetze und die Rechtsprechung der Gemeinschaft offenbar überhaupt nicht beachtet und zudem können sie äußerst negative Folgen für das gesamte handelspolitische System der Gemeinschaft und für die Verbraucher haben. Deshalb müssen die Laissez-faire-Grundsätze der WTO völlig neu zur Diskussion gestellt werden.
Unseres Erachtens sollte die Europäische Union ein Wirtschaftsmodell unterstützen, bei dem die Achtung der Sozialklauseln und der Arbeitnehmerrechte in allen Teilen der Welt in den Mittelpunkt gestellt werden.
Europa muss sich in den verschiedenen internationalen Gremien stärker für die Förderung einer menschenwürdigen Arbeit einsetzen. Europa muss Vorschriften zur stärkeren Nutzung von Kennzeichnungen einbringen, anhand deren die geografische Herkunft und die Einhaltung der Sozial- und Umweltvorschriften festgestellt werden können.
Wenn wir die Laissez-faire-Politik der WTO nicht in Frage stellen, wird den Textilien und den Schuhen eine lange Liste weiterer Produkte folgen.
Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Kommissar Mandelson mein Mitgefühl ausdrücken. Herr Kommissar, Sie haben eine unlösbare Aufgabe. Wie können 25 Länder eine einzige Handelspolitik verfolgen? Es gibt nichts, was allen passt. Das gilt für die Handelspolitik ebenso wie für Schuhgrößen.
Problematisch ist für Sie außerdem, dass Sie selbst ein Freihändler, Globalist und Modernisierer sind. Sie erkennen, was in der Welt vor sich geht, aber Sie kämpfen gegen den wieder aufkeimenden ökonomischen Nationalismus innerhalb der Europäischen Union. Sie können Ihren Auftrag einfach nicht erfüllen, und Sie sind verantwortlich für ein System, das vor Protektionismus und Heuchelei strotzt, denn wir selbst subventionieren unsere Landwirtschaft und werden bis 2013 Ausfuhrerstattungen zahlen.
In Anknüpfung an das, was John Blundell, der Generaldirektor des IEA, kürzlich sagte, frage ich Sie: Ist Ihnen klar, dass die überwältigende Mehrzahl der britischen Unternehmen will, dass sich Großbritannien von der gemeinsamen Wirtschaftspolitik verabschiedet und wieder eine eigene Handelspolitik verfolgt? Ist Ihnen das klar?
Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Liberalisierung des Schuhwarenmarktes am 1. Januar 2005 hat einen Anstieg der Einfuhren aus China um 500 % innerhalb eines Jahres bewirkt und dadurch zu einem weiteren Schrumpfen des Schuhwarensektors in der Gemeinschaft, einer steigenden Zahl an Insolvenzen und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit geführt.
Die Einfuhrpreise werden künstlich niedrig gehalten; es kann keinen fairen Wettbewerb geben, wenn die Ausgangsbedingungen so unterschiedlich sind, und es gibt keine Gerechtigkeit, wenn das Dumping regiert. Die Folgen dieser Situation trafen auch die Schuh- und Einzelteilzulieferer aus Drittstaaten, einschließlich der Zulieferer aus Bewerber- und Entwicklungsländern, die vom Gemeinschaftsmarkt verdrängt wurden.
Nachdem die europäische Industrie gegen China und Vietnam Beschwerde eingereicht hatte, leitete die Kommission eine Anti-Dumping-Ermittlung ein, die die größte ihrer Art ist, die von der Gemeinschaft jemals in die Wege geleitet wurde.
Doch das Parlament gibt sich nicht mit guten Vorsätzen zufrieden; wir verlangen Auskunft zu konkreten Fragen. Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung der Quotenregelung sowohl auf die Industrie der Gemeinschaft als auch auf die Entwicklungsländer? Wie beabsichtigt die Kommission, die unvermeidbare Umstrukturierung des europäischen Schuhwarensektors zu bewältigen? Wie beurteilt die Kommission die Ergebnisse des Überwachungssystems für den Schuhwarensektor? Wie kommen die Anti-Dumping-Ermittlungen voran und wie soll künftig das gemeinschaftliche Interesse geschützt werden? Beabsichtigt die Kommission, weitere internationale Maßnahmen – ähnlich wie in der Textilindustrie – zu ergreifen oder warten wir ab, bis es zu spät ist? Hat die Kommission die Notwendigkeit in Betracht gezogen, eine Ermittlung hinsichtlich eines befristeten warenspezifischen Schutzmechanismus gegen China einzuleiten?
Das in dem Vorschlag vorgesehene Schutzniveau ist zu niedrig und ist nicht ausreichend, zumal es über sechs Monate gestaffelt wird, in denen die Chinesen nicht warten werden, bis der Schutzzoll auf 20 % ansteigt, um riesige Mengen von Schuhwaren zu exportieren. Das, Herr Präsident und Herr Mandelson, ist kein freier Markt.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Selbstverständlich muss Europa sich schützen. Das Ausmaß der Bedrohung wird deutlich, wenn wir uns vor Augen halten, dass die Einfuhr von Schuhwaren aus China um mehrere hundert Prozent gestiegen ist. In Bezug auf Vietnam sieht es weitaus schlechter aus, denn das Land verzeichnet eine noch dynamischere Entwicklung. Es steht außer Zweifel, dass wir auf bestimmte Instrumente zurückgreifen müssen, die nur scheinbar im Widerspruch zum Geist des freien Marktes stehen. Ich sage nur scheinbar, weil auf Kontinenten wie Asien die Produktion in dem Sektor, über den wir hier sprechen, nichts mit dem freien Markt gemein hat, da die Arbeitskraft dort extrem billig ist. Daher leuchtet ein, dass die Europäische Union das Recht hat, sich zu schützen und auf die üblichen wirtschaftlichen Verfahren und Instrumente zurückzugreifen.
Ich fordere jedoch zu Konsequenz auf. Wenn wir uns die Situation in einem größeren Kontext anschauen, zeigt sich, dass von der Arbeitslosigkeit in diesem Sektor insbesondere mehrere Staaten in der Europäischen Union betroffen sind, und es sind eben diese Staaten, die sich weigern, den freien Markt in der Europäischen Union anzuerkennen. Für mich zeigt sich darin ein gewisser Mangel an Konsequenz, und ich fordere die Regierungen der betreffenden Mitgliedstaaten auf, das zu ändern.
Tokia Saïfi (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Sie haben uns die Zahlen genannt: Die Schuhproduktion in Europa ist gegenwärtig um etwa 30 % zurückgegangen, die Importpreise sind um über 20 % gefallen, und vor allem sind in diesem Sektor fast 40 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Sechs Monate nach dem Textilsektor ist der Gemeinschaftsmarkt – wie wir das seinerzeit vorausgesehen hatten – erneut mit unfairen Handelspraktiken konfrontiert. So liegen uns, wie Sie ausführten, Beweise für staatliche Förderung und die Vergabe von verdeckten staatlichen Beihilfen zugunsten der Hersteller in China und Vietnam vor. Angesichts der Feststellung einer solchen Verletzung der Handelspraktiken hat die Europäische Union die Pflicht, zu reagieren und den der Gemeinschaftsindustrie verursachten Schaden auszugleichen, und zwar gemäß den WTO-Regeln.
Daher ist es notwendig, wie Sie dargestellt haben, Herr Kommissar, Antidumping-Maßnahmen gegen diese Importe zu ergreifen. Die Erhebung von Gebühren auf diese Dumping-Waren bedeutet nicht, vom Verbraucher zu verlangen, dass er nicht wettbewerbsfähige europäische Unternehmen subventioniert, sondern es geht vielmehr darum, die Voraussetzungen für einen ausgeglichenen Handel zu gewährleisten, der die Interessen sowohl der Verbraucher als auch die der Erzeuger wahrt. Daher dürfen Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen von Dumping-Praktiken nicht als Protektionismus angesehen werden.
Die Europäische Union ist an harmonischen und offenen Handelsbeziehungen mit ihren asiatischen Partnern interessiert, damit auch diese Menschen von der Armut befreit werden, doch sie ist ebenso bestrebt, faire und für alle gerechte Handelsregeln durchzusetzen.
Francisco Assis (PSE). – (PT) Ein Jahr, nachdem die jüngsten Beschränkungen für Schuhimporte aus China aufgehoben wurden, sind wir in der Lage, eine objektive Einschätzung der Auswirkungen vorzunehmen, die die Liberalisierung des Handels in diesem Sektor nach sich gezogen hat. Bei den Einfuhren war ein starker Anstieg zu verzeichnen, der für das verarbeitende Gewerbe in Europa die entsprechenden Folgen hatte.
Aufgrund dieser neuen Situation ist es umso wichtiger, dass wir den laufenden Umstrukturierungsprozess im Schuhwarensektor überwachen. Dabei muss die Wirtschaft zur Anpassung ermutigt werden, und die wirtschaftliche Struktur der von den sozialen Auswirkungen und den sich vollziehenden Veränderungen am direktesten betroffenen Regionen muss umgestaltet werden. Aber gleichzeitig muss es sich die Kommission zur Aufgabe machen, eindeutige Beispiele für den unlauteren Wettbewerb, der eine ohnehin problematische Situation noch verschlimmert, aufzudecken und zu bekämpfen. In diesem Bereich muss die EU eine besonders entschlossene Führungsrolle übernehmen.
In diesem Zusammenhang sollten wir die Entscheidung der Kommission, Anti-Dumpingmaßnahmen zu ergreifen, begrüßen, nachdem sich herausstellte, dass China und Vietnam zu unlauteren Praktiken wie künstlich niedrigen Preisen für ihre Ausfuhren in diesem Sektor gegriffen hatten. Derartige Praktiken sind in Anbetracht der Tatsache, dass diese Länder ohnehin bereits außerordentliche Wettbewerbsvorteile genießen, völlig indiskutabel. Es gibt daher keinerlei Rechtfertigung für manipulative Ansätze jeglicher Art.
Wenngleich die beschlossenen Maßnahmen im Wesentlichen zu begrüßen sind, haben wir ein oder zwei Bedenken. Die schrittweise Einführung von Antidumpingzöllen bei zunächst niedrigen Ausgangswerten könnte zu einer sofortigen Zunahme von vorgezogenen Einfuhren aus China und Vietnam führen, die die derzeitige Lage wesentlich verschlimmern würde. Das ist eine große Sorge. Andererseits sollte der Vorschlag, bestimmte Produktkategorien von der Regelung auszunehmen, in Anbetracht eines potenziell aggressiven Verhaltens ebenfalls gründlich analysiert werden, da dieses nur dann bekämpft werden kann, wenn diese Einfuhren – wie wir hoffen – streng überwacht werden.
Sajjad Karim (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Im September habe ich von dieser Stelle aus den Kommissar aufgefordert, in der ersten Zeit nach der Abschaffung der Quoten vorausschauender zu handeln. Da wusste ich natürlich noch nicht, dass der Kommission seit Juni Statistiken vorlagen, aus denen ein Anstieg der Schuheinfuhren aus China um fast 700 % hervorgeht, der auf eine beträchtliche staatliche Einflussnahme in diesem Sektor hindeutete, über die die Kommission erst fünf Monate später informierte. Der Zyniker in mir unterstellt, dass diese Angaben unter den Teppich gekehrt wurden, um die „BH-Kriege“ zu beenden. Dabei handelt es sich jedoch wieder nur um ein Pflaster anstelle der langfristigen Lösungen, die die EU braucht.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, trat die Kommission dann mit ihren Plänen für Anti-Dumpingzölle für Lederschuhe vor die Presse, noch bevor die Vorschläge den Mitgliedstaaten, geschweige denn dem Parlament vorlagen. Herr Kommissar, EU-Hersteller und -händler, die vor der Zukunft auf einem von billigen asiatischen Importen überschwemmten Markt Angst haben, brauchen Antworten, die Sie ihnen vorenthalten. Sie brauchen Zuversicht und Hoffnung, die Sie ihnen nehmen. Vor allem sind sie auf Ihr innovatives, ideenreiches und steuerndes Eingreifen angewiesen, das Sie offenbar nicht bieten können.
Herr Kommissar, zuerst waren es Textilien, jetzt sind es Schuhe, als nächstes werden es Möbel sein. Solange Sie nicht vorausschauender agieren und umfassend mit Ihren EU-Partnern kommunizieren, werden wir nicht in der Lage sein, zusammenzuarbeiten und der europäischen Industrie helfen, sich der Herausforderung dieser aufstrebenden Märkte zu stellen.
Bastiaan Belder (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Nicht einmal ein Jahr nach den Problemen in der Textilindustrie steht Europa am Vorabend eines neuerlichen Handelskonflikts mit China. Der schnelle wirtschaftliche Aufstieg der asiatischen Länder überrascht Europa immer wieder, und erneut ist Europa gespalten. Die EU darf sich jedoch nicht von den gegensätzlichen Meinungen in den nördlichen und südlichen Mitgliedstaaten lähmen lassen. Auch dieses Mal stellt die Politik der Kommission einen schwachen Kompromiss zwischen Freihandel und Protektionismus dar. Aus diesem Grund sollte die Kommission der Entwicklung einer soliden und eindeutigen Handelspolitik mit der asiatischen Region Priorität einräumen, um die Kette sektoraler Konflikte zu durchbrechen.
Obgleich ich die Frustration bei den Importeuren und den Mitgliedstaaten, die keine eigene Industrie besitzen, nachvollziehen kann, vertrete ich die Auffassung, dass wir China unbedingt auf die Spielregeln der WTO hinweisen müssen. Da diesen Worten Taten folgen müssen, möchte ich an Sie, Herr Kommissar, appellieren, die dokumentierten staatlichen Interventionen in der Schuhwarenindustrie in die Verhandlungen über die Zuerkennung des Status einer Marktwirtschaft an die Volksrepublik China mit aufzunehmen.
Luca Romagnoli (NI). – (IT) Herr Mandelson, meine Damen und Herren! Es ist immer dieselbe alte Geschichte: Nachdem sämtliche Einfuhrbeschränkungen für Schuhwaren aus dem Fernen Osten aufgehoben wurden und die europäische und italienische Schuhindustrie das Nachsehen hatte, verbunden mit offenkundigen Auswirkungen auf die Beschäftigung, wird nun der Grundstein für die sichere Gefährdung der Zukunft der kleinen und mittleren Unternehmen gelegt. Sie werden definitiv durch den unlauteren Wettbewerb zermalmt, dem sie in Gestalt von Billigwaren ausgesetzt sind, die hergestellt werden, ohne dass Produktion und Vertrieb hinsichtlich der Umweltauswirkungen, der sozialen Garantien oder der Arbeitsbedingungen einer ernsthaften Kontrolle unterzogen würden.
Dies sind die Produktionsfaktoren, auf die sich die Kostenvorteile der Unternehmen stützen. Sie stellen eine unfaire Verzerrung jeglichen Wettbewerbs dar und verwandeln ihn anstatt in ein freies Spiel der Marktkräfte in unverhohlenes Dumping, das nicht nur den Interessen eines einzelnen Sektors, sondern der ganzen Gemeinschaft zuwiderläuft.
Ich fordere, dass die Kommission Maßnahmen zum Schutz des Schuhwarensektors vor dem unfairen Wettbewerb der aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Waren einleitet – auch im Lichte der Tatsache, dass sich die bisherigen Überwachungsmaßnahmen der Union praktisch als wirkungslos erwiesen haben.
Wir fordern nicht nur eine Überwachung, sondern auch die aktive Verteidigung der Erfindungsgabe und der Qualität der europäischen Schuhwarenhersteller, indem die Importe durch die Erhebung von Zöllen sowie durch eine bereits mehrfach von mir geforderte Zertifizierung der sozial-ökologisch verantwortungsbewussten Herstellung der Erzeugnisse spürbar eingedämmt werden.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich gehöre zu denen, die ein multilaterales, ausgewogenes und freies Welthandelssystem befürworten, mit all der dazu erforderlichen institutionellen und politischen Konsequenz. Und ich meine damit ein System, das auf noch strengeren Regeln, noch stärkeren Institutionen sowie transparenteren und demokratischeren Verfahren basiert.
Der Anstieg der Lederschuhimporte auf bis zu 500 % im Jahre 2005, eine Prozentzahl, die Herr Baron Crespo auf 900 % bezifferte, ist nicht allein das Produkt der Liberalisierung, das muss man sich klar machen. Es ist das Produkt unfairer Praktiken vonseiten Chinas und Vietnams, vonseiten zweier aufstrebender Wirtschaften, die gegen internationale Handelsvorschriften verstoßen.
Wie dies auch andere Abgeordnete sagten, haben wir in der europäischen Textilindustrie Tausende von Arbeitsplätzen verloren und sind Hunderte von Produktionsstätten von der Bildfläche verschwunden. Gestern war es die Textilindustrie, heute ist es die Schuhwarenindustrie. Die Europäische Union muss, darauf haben Sie, Herr Kommissar, hingewiesen, eine klare Botschaft aussenden, dafür haben Sie unser aller Unterstützung. Wir stehen hinter Ihnen. Wir sagen Ja zum Wettbewerb, Nein zu seiner offensichtlichen bzw. versteckten Verzerrung. Die Anti-Dumping-Zölle – und das sollten wir uns bewusst machen – stellen keine Schutzmaßnahmen dar; hierbei handelt es sich um eine Maßnahme rechtmäßiger kommerzieller Verteidigung, und wenn diese Maßnahme effektiv sein soll, dann müssen die Zölle dem Grad des Dumpings entsprechen.
All jenen, die an dem Argument des besseren Preises statt der Auferlegung von Zöllen festhalten, möchte ich die folgende Frage stellen: Haben die Verbraucher vom Rückgang der Importpreise nach der Liberalisierung profitiert? Meine persönliche Meinung ist, dass die wenigen Warenlieferanten aus China und Vietnam davon profitiert haben. Die Kommission muss ihrerseits einen institutionellen Angriff durchführen, einen Angriff, der sich durch systematische Kohärenz und effektiven Schutz des geistigen und industriellen Eigentums auszeichnet, einen Angriff, der sich gegen Umwelt- und Sozialdumping, gegen undurchsichtige und unfaire Praktiken und staatliche Interventionen richtet. Andernfalls bestünde, wenn die Verstöße gegen die internationalen Handelsvorschriften überhand nehmen und die Union erst im Nachhinein reagiert, die Gefahr, dass das Vertrauen der europäischen Bürger in das Grundprinzip der Liberalisierung des Welthandels erschüttert wird.
Kader Arif (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Seit dem Wegfall der Quotenregelung im letzten Jahr sind die Einfuhren aus China, wie dargelegt wurde, spektakulär angestiegen, nämlich um rund 500 %.
Dies hat folgenschwere Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schuhwarensektors, in dem es angesichts dieser Flut von Billigimporten zu einer dramatischen Zahl von Firmenpleiten kommt, ganz zu schweigen von den damit einhergehenden Arbeitsplatzverlusten.
Des Weiteren sind unsere traditionellen Lieferanten, die Kandidatenländer und die Länder der Euromedzone, vom Gemeinschaftsmarkt verdrängt worden. Die Kommission schweigt zu diesem Thema und scheint die Auswirkungen der von dieser Liberalisierung verursachten Schäden nicht bewerten zu wollen.
Aufgrund einer von den Akteuren dieses Sektors eingereichten Beschwerde haben Sie ein Antidumpingverfahren eingeleitet. Zu dessen alarmierenden Ergebnissen gehören unwiderlegbare Beweise für staatliche Interventionen und Praktiken von Sozialdumping mit entsprechenden materiellen Schäden für unsere Unternehmen.
Zur Bekämpfung dieser Verfälschung der elementaren Regeln des internationalen Handels schlagen Sie heute Maßnahmen vor. Ich bin jedoch über die stufenweise Einführung dieser Antidumpingzölle über einen Zeitraum von fünf Monaten besorgt, denn dies stellt einen Präzedenzfall dar, der mir wenig angemessen, juristisch fragwürdig und nicht frei von negativen Auswirkungen zu sein scheint. Mit diesen Zöllen soll entweder das Dumping oder die dadurch verursachte Schädigung verhindert werden. Die vorgeschlagenen progressiven Zölle erfüllen jedoch keine dieser beiden alternativen Bedingungen. Des Weiteren betrachte ich den Ausschluss von Kinderschuhen als ungerechtfertigt und unverständlich. Ihre Vorschläge könnten sich angesichts der durch unsere Unternehmen erlittenen Schäden sehr schnell als unzureichend erweisen.
Gegen diese unfairen Handelspraktiken können weitere Initiativen ergriffen werden. So wäre es beispielsweise möglich, eine Untersuchung im Rahmen des für chinesische Einfuhren geltenden befristeten warenspezifischen Schutzmechanismus einzuleiten, wobei dieser Mechanismus den Vorteil hat, einfach und effizient zu sein.
Wenn die Mitgliedstaaten Sie darum ersuchen würden, wäre die Kommission dann zu einer solchen Initiative bereit? Ist es vorstellbar, Herr Kommissar, eine Bewertung vorzunehmen, inwieweit China angesichts der begangenen offenkundigen Verletzungen des WTO-Rechts tatsächlich die WTO-Handelsregeln anwendet und sich an gerechte und faire Handelspraktiken hält? Ihre Vorschläge sind weder durchgreifend noch durchdacht. Welche Sektoren werden nach der Textilindustrie im letzten Jahr und den Schuhwaren in diesem Jahr künftig noch von solchen unfairen Handelspraktiken betroffen sein?
Giulietto Chiesa (ALDE). – (IT) Herr Mandelson, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation im italienischen Schuhsektor veranlasst mich zu der Forderung, die von Ihnen vorgeschlagenen und teilweise von der italienischen Regierung akzeptierten Maßnahmen wesentlich zu ändern. Italien zahlt bereits jetzt einen sehr hohen Preis im Beschäftigungsbereich.
Ich erhebe diese Forderung nicht im Namen des Protektionismus, sondern ich ziehe dabei die sozialen Auswirkungen ins Kalkül. Es geht nicht darum, die Globalisierung oder den Markt anzuerkennen oder zu verleugnen, Ihre Analyse ist theoretisch wohldurchdacht und zudem realistisch. Es geht darum, Schwerpunkte zu setzen: der Weg vom Paradies zur Hölle ist kurz. So wie es, wie Sie hier erneut sagten, einen feinen Unterschied macht zwischen hartem Wettbewerb und unlauterem Wettbewerb.
Ich berufe mich auf Ihre Worte: China und Vietnam haben gegen die Regeln verstoßen. Sie schlagen Gegenmaßnahmen vor, doch die Ausmaße des Dumpings scheinen den Umfang der von Ihnen vorgeschlagenen Strafzölle wesentlich zu übersteigen. Ich denke schlichtweg, dass Ihre Maßnahmen überarbeitet werden müssen, indem sowohl die Höhe der Zölle als auch die Zeiträume geändert werden, d. h. die Zölle müssen sofort und nicht erst in einigen Monaten verhängt und sie müssen angehoben werden, wobei auch Sportschuhe der STAF-Kategorie nicht von den Strafzöllen befreit werden dürfen. Andernfalls werden wir die Interessen weder der Hersteller noch der Verbraucher in Europa schützen und auch dem Markt keinen guten Dienst erweisen.
Patrick Louis (IND/DEM). – (FR) Herr Präsident! In der Stadt Romans im Departement Drôme beträgt die Arbeitslosenquote 18 % – das Doppelte des französischen Durchschnitts –, denn der dortige Schuhsektor ist ruiniert und traditionelles Know-how geht verloren. Dieser wirtschaftliche Zusammenbruch ist durch die anachronistische Anwendung des Ricardoschen Modells zurückzuführen, das Ihrer Politik zugrunde liegt. Die neue internationale Arbeitsteilung hat die Niedriglohnländer gezwungen, sich auf arbeitsintensive Industriebereiche zu spezialisieren, während die Länder mit hoher Sparquote sich auf kapitalintensive Bereiche konzentrieren.
Heute strömt das wachstumshungrige Kapital auch in diese Länder. Aus diesem Grund werden die Länder der Union, die eine hohe Produktivität und hohe Löhne hatten, durch Länder mit gleicher Produktivität, aber niedrigeren Löhnen in die Knie gezwungen.
Um ein verhängnisvolles Ende zu verhindern, müssen wir das Werk des Liberalen Maurice Allais wieder lesen, müssen wir die Vorteile des geopferten gemeinsamen Außenzolltarifs neu entdecken, müssen wir uns nach außen schützen, um innerhalb der Union frei zu sein. Anderenfalls werden alle unsere arbeitsintensiven Industriebereiche das Schicksal der Schuhindustrie erleiden.
Christofer Fjellner (PPE-DE). – (SV) Herr Kommissar! Die Geschichte der Union in Bezug auf Anti-Dumping-Maßnahmen ist erschreckend. Immer wieder wird gut organisierten Sonderinteressen gestattet, mit Hilfe von Zöllen kleine Gewinne zu erzielen, die zu hohen Kosten für die Verbraucher werden.
Als die Kommission Zölle auf Fernsehgeräte einführte, mussten die Verbraucher für jede Schwedische Krone, die die Industrie verdiente, 2,00 Kronen bezahlen. Bei den Zöllen auf pakistanische Bettwäsche kostete jede Krone für die Hersteller die Verbraucher 3,00 Kronen. Beim norwegischen Lachs war die Sache noch schlimmer: Dabei mussten die Verbraucher für jede von den Lachsproduzenten verdiente Krone ganze 70 Kronen bezahlen. Die Kommission versagt also, wenn es um die Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher und damit der Gemeinschaft geht.
Jetzt ist man dabei, den gleichen Fehler noch einmal zu begehen – diesmal bei Schuhen aus China und Vietnam –, nur dass wir diesmal bereits im Voraus den Preis für diese Politik kennen. Die dänische Regierung hat in einer Studie nachgewiesen, dass die Kosten für die Verbraucher in der Union acht Mal höher sind als die Gewinne der Produzenten und dass die EU insgesamt mehr als zweieinhalb Milliarden Schwedische Kronen verliert.
Für Schweden ist die Zahl noch erschreckender. Jede von schwedischen Herstellern verdiente Krone kostet die schwedischen Verbraucher 44 Kronen. Insgesamt müssen die schwedischen Verbraucher damit rechnen, für ihre Schuhe fast 60 Millionen Kronen mehr zu bezahlen. Das einzige Land der Union, das bei diesem Geschäft gewinnt, ist die Slowakei, für die mit einem Gewinn von 300 000 Schwedischen Kronen gerechnet wird. Es wäre billiger, wenn wir dieses Geld hier im Europäischen Parlament sammeln und so den Bürgern das Zahlen der Abgaben ersparen würden.
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass das ein Fehler wäre. Die Kommission hat trotz allem bewusst Vergleiche mit teuren brasilianischen Schuhen angestellt und den Anstieg der Einfuhren vor der Abschaffung der Einfuhrbeschränkungen mit dem nach der Abschaffung verglichen. Nicht eine einzige Fabrik hat marktwirtschaftlichen Status erhalten, obwohl anerkannt wird, dass die Fabriken Leder und Arbeitskräfte zu marktwirtschaftlichen Bedingungen einkaufen. Ich bin ernsthaft besorgt über den zunehmenden Protektionismus hier in der EU und hoffe, dies ist das letzte Mal, dass die Kommission den Forderungen der Protektionisten auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger nachgibt.
Joan Calabuig Rull (PSE). – (ES) Herr Präsident! Der europäische Schuhwarensektor durchlebt aus zwei Gründen eine schwierige Zeit: Einerseits leidet er unter unfairen Handelspraktiken und andererseits, Herr Kommissar, ist er weiterhin mit Zollproblemen und anderen praktischen Hindernissen beim Zugang zu Drittlandmärkten konfrontiert.
Ich glaube, das all dies eine wirksame Bekämpfung des Dumping erforderlich macht, die es uns erlaubt, fair aber schnell zu reagieren, um spekulative Bewegungen und letztendlich einen stärkeren Anstieg der Importe zu vermeiden, während wir darauf warten, dass Maßnahmen ergriffen werden, so wie das im Textilwarensektor geschehen ist.
Der Vorschlag der Kommission zum Anti-Dumping-Verfahren in Bezug auf die Schuhwaren aus China und Vietnam ist sinnvoll und ausgewogen, aber er enthält überraschende Elemente, die viele Menschen nicht verstehen können, wie die Nichtanwendung der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen auf Kinderschuhe – die, wie Sie wissen, nicht nur von Kindern getragen werden – sowie auf Spezial-Sportschuhe (STAF).
Wo Dumping vorliegt, müssen die Abgaben erhoben werden, die wirklich faire Wettbewerbsbedingungen garantieren, und in dieser Hinsicht müssen die Höhe der Abgaben und deren praktische Anwendung auf ihrer Wirksamkeit basieren, das heißt, der wirksamen Beseitigung des Dumping.
Daniel Caspary (PPE-DE). – Herr Präsident, geschätzter Herr Kommissar! Es fehlt uns eine Strategie, wie sich die Europäische Union der Globalisierung stellt. Wir haben jetzt den Globalisierungsfonds für die Vergangenheitsbewältigung. Aber welche Lösungen haben wir für die Zukunft? Meine erste Reaktion auf diesen Fall war: Wir haben es mit Protektionismus wie beim Thema „Textil“ zu tun. Das wäre schlecht, denn wir brauchen den freien und fairen Marktzugang weltweit. Er ist wichtig für unsere Produzenten innerhalb der Europäischen Union. Und es ist wichtig, dass wir als Europäische Union die Regeln einhalten, denn wir verlangen das von den anderen Handelspartnern auch.
Nachdem ich mehr Informationen bekommen hatte, wurde mir klar, dass es kein Protektionismus, sondern Dumping ist. Und mir wurde klar, dass die Maßnahmen, die Sie ergreifen, technisch viel besser angelegt sind als damals bei den Textilien. Aber mir wurde ebenfalls klar, dass unsere Maßnahmen wieder inkonsequent sind, und Inkonsequenz wird uns von den Chinesen als Schwäche ausgelegt werden. Warum wir die Sportschuhe aus dem Verfahren ausgeschlossen haben, macht noch Sinn. Aber warum nehmen wir die Kinderschuhe aus? Entweder es ist Dumping oder nicht.
Mit den Auswirkungen auf die Verbraucher bei den Kinderschuhen zu argumentieren, macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, denn von den Importpreissenkungen der letzten Jahre haben die Verbraucher überhaupt nicht profitiert. Und wenn man sich anschaut, dass bei einem Importpreis von 6,50 Euro der gleiche Schuh im Endpreis 120 Euro kosten kann, dann wird deutlich, dass auch die angeblichen Preissteigerungen von 20 %, vor denen die Importeure warnen, vollkommen ungerechtfertigt sind.
Schauen wir uns das Thema „China“ an. Was sind die Ursachen des Dumpingfalls? Einerseits habe ich da große Unruhe. Die Unternehmen sind nicht in der Lage, sauber Buchhaltung zu führen oder für eine saubere Leitung zu sorgen. Das ist ein Teil der Begründung. Aber auf der anderen Seite mache ich mir auch große Sorgen über den immer größeren staatlichen Anteil am Dumping, über nicht gerechtfertigte Grundstückspreise, über Steuerermäßigungen für Exportunternehmen, faule Kredite der Banken, Rohstoffkosten, die subventioniert werden, und vieles anderes. Daher macht es einfach keinen Sinn, in diesem Zusammenhang China – wie es Teile der Kommission scheinbar wollen – den Markwirtschaftsstatus zuzuerkennen. Wir müssen auch hier konsequent bleiben.
Ich wünsche mir in Zukunft in all diesen Fällen mehr Konsequenz und ein besseres Einhalten der Regeln unsererseits.
Elisa Ferreira (PSE). – (PT) Ich möchte eingangs meine Unterstützung für den Vorschlag, Antidumping-Maßnahmen im Schuhwarensektor zu ergreifen, zum Ausdruck bringen. Das war auch das Mindeste, was man erwarten konnte, wenn man bedenkt, dass Dumping den Grundgedanken des freien Handels zerstört. Die europäische Branche darf nicht an Tatenlosigkeit und an der Komplizenschaft mit derartigen Praktiken zugrunde gehen.
Aus Zeitmangel werde ich mich auf zwei Bemerkungen beschränken. Da wir wissen, dass Dumping stattfindet, wäre es unsinnig, es einfach zu tolerieren. Genau das tun wir aber, wenn wir den vorgeschlagenen schrittweisen Ansatz bei der Einführung von Antidumping-Maßnahmen aufgreifen. Es gibt keine Rechtfertigung für diesen schrittweisen Ansatz.
Meine zweite Bemerkung betrifft Kinderschuhe, deren Ausschluss von der Regelung völlig inakzeptabel ist. Für ein solches Vorgehen gibt es keine Rechtfertigung, keine Rechtsgrundlage und keine technische Begründung. Diese und andere ungerechtfertigte Ausnahmen unterminieren die Glaubwürdigkeit dieser Maßnahmen. Deshalb fordere ich Sie auf, diese Aspekte neu zu überdenken.
Abschließend appelliere ich an die Kommission, ihre durchweg reaktive Einstellung aufzugeben und sich aktiv um Ergebnisse in ihrem politischen Schwerpunktbereich, der Öffnung der Märkte in Drittländern für europäische Schuhexporte, zu bemühen. Das gilt insbesondere für den japanischen Markt, für Mechanismen zur Erschließung des russischen und sogar des chinesischen Marktes.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs der Kommission dafür danken, dass sie aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt hat. Ich bin froh, dass entschieden wurde, keine Quoten für Importe festzusetzen, weil dies verheerende Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette und die Verbraucher gehabt hätte, und ich denke, darin sind wir uns alle einig.
Wir müssen uns aber fragen, in wessen Interesse diese Anti-Dumpingzölle verhängt werden. Mir ist vollkommen unklar, wie sie den Verbrauchern dienen sollen. Die europäischen Bürger stimmen mit ihrer Geldbörse ab und kaufen importierte Schuhe, ob uns das nun gefällt oder nicht. Mit derartigen Zöllen könnten wir die Verbraucher bestrafen, indem wir den Preis, den sie für ihre Schuhe zahlen, erhöhen.
Ich teile die Ansicht, dass mit einigen der angekündigten Preiserhöhungen Stimmung gemacht werden soll, aber die Preise werden steigen. Man sagt uns, dass ein Zoll in Höhe von 20 %, der auf den Importpreis von Schuhen erhoben wird, den Einzelhandelspreis nicht wesentlich anheben wird. Man geht davon aus, dass diese Zölle von Einzelhändlern und anderen Teilen der Lieferkette aufgefangen werden. Ich bin allerdings schon erstaunt, dass die Kommission heutzutage meint, am besten zu wissen, wie Einzelhändler und Schuhunternehmen ihr Geschäft führen und welche Preise sie ihren Kunden berechnen sollten. Was ist aus dem Gesetz von Angebot und Nachfrage zwischen Verkäufern und europäischen Bürgern und Verbrauchern geworden?
Wenn die Kommission ernsthaft meint, der Einzelhandel erzielt zu hohe Gewinne bei Schuhen, dann sollte sie eine Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit der Schuhindustrie einleiten und nicht den Einzelhandel und die Lieferkette mit der plumpen Erhebung von Anti-Dumpingzöllen bestrafen. Wird die zwangsweise Erhöhung der Preise für Schuhe aus China und Vietnam europäischen Herstellern tatsächlich zugute kommen, oder wird sie die Einzelhändler lediglich veranlassen, ihre Schuhe von anderen Märkten außerhalb der EU wie z. B. Indien zu beziehen?
Können wir es uns wirklich leisten, den moralischen Zeigefinger zu erheben und uns über die Subventionierung der chinesischen Schuhindustrie durch die chinesische Regierung beschweren, wenn wir einen so großen Teil unseres eigenen EU-Haushalts aufwenden, um ineffiziente Landwirte zu stützen? Es ist an der Zeit, dass wir in der EU das protektionistische Nachkriegsmodell über Bord werfen, und uns der Globalisierung öffnen.
Pia Elda Locatelli (PSE). – (IT) Herr Präsident, Herr Mandelson, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss wirklich sagen, dass ich den Eindruck habe, diese Maßnahme entbehrt inzwischen jeglicher Substanz. Sportschuhe wurden von der Regelung ausgenommen, doch wie definiert man Sportschuhe? Kinderschuhe wurden ausgeschlossen, die von mir und vielen anderen Frauen getragen werden, obwohl wir schon lange keine Kinder mehr sind.
Die Anti-Dumping-Maßnahmen wurden mit einer bisher einzigartigen Schwerfälligkeit durchgeführt, und vor allem werden Anti-Dumping-Zölle vorgeschlagen, die ausreichen, um die von der Kommission selbst als gravierend bezeichnete Situation des unlauteren Wettbewerbs zu bewältigen.
Deshalb frage ich Sie: Meinen Sie nicht, dass sich hinter dem Schutz der Verbraucher und insbesondere der ärmeren Familien, auf den Sie in Ihrem Artikel in der Sonntagsausgabe von „Le Figaro“ hingewiesen haben, auch oder vielleicht vor allem – das vermag ich nicht zu sagen – der Versuch verbirgt, die Interessen der multinationalen Unternehmen zu schützen?
Meinen Sie nicht, dass die – meines Erachtens bisweilen doppelzüngige – Politik der Kommission das wichtige, um nicht zu sagen einzige Instrument der europäischen Handelspolitik gefährden könnte?
Außerdem bitte ich Sie, sich zu den Geschehnissen im Bettwäsche-Sektor zu äußern, denn auch in diesem Fall ist das Vorgehen der Kommission nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wenn Sie nichts dagegen haben, werde ich jetzt nicht auf den Punkt Bettwäsche eingehen. Ich halte es für sinnvoller, mich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit auf Schuhe zu konzentrieren, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Frage von Anti-Dumpingzöllen für Bettwäsche ordnungsgemäß geprüft werden wird und diese ordnungsgemäß erhoben werden, was meines Erachtens im Moment bereits der Fall ist.
Meines Erachtens haben die sehr wichtigen und erkenntnisreichen Ausführungen der letzten 45 Minuten gezeigt, wie wertvoll derartige Aussprachen sind und welch bedeutende Rolle dieses Parlament dabei spielt. Meine Aufgabe als Vertreter der Kommission besteht darin, den Abgeordneten zuzuhören und über die aufgeworfenen Probleme und vorgebrachten Argumente sehr sorgfältig nachzudenken. Ich kann Ihnen versichern, dass ich darüber und über die Bemerkungen der Mitgliedstaaten nachdenken werde, damit ich, wenn ich der Kommission meine endgültigen Empfehlungen vorlegen werde, dies auf der Grundlage der Vielzahl der unterschiedlichen Ansichten und Standpunkte, die dargelegt wurden, tun kann.
Nachdem ich mir heute Nachmittag von etlichen Rednern habe sagen lassen, dass meine Interventionen protektionistisch, überflüssig und ungerechtfertigt sind, und sich noch mehr Abgeordnete dieses Hauses beklagt haben, dass ich nicht weit genug ginge, meine Maßnahmen unzureichend seien und ich konsequenter vorgehen müsse, bin ich versucht, es mir leicht zu machen und festzustellen, dass ich vielleicht gerade das richtige Maß zwischen diesen beiden rivalisierenden Ansichten getroffen habe. Ich werde mir diese billige Feststellung verkneifen, so verlockend sie sein mag.
Ich muss allerdings sagen, dass ich vor allem mit Herrn Papastamkos und Frau Saïfi übereinstimme, die beide die Ansicht vertreten, dass etwas gegen das wettbewerbsfeindliche und handelsverzerrende Verhalten unserer Partner unternommen werden muss, die aber gleichzeitig einen realistischen und ausgewogenen Standpunkt vertreten, dem ich mich anschließen sollte. Ich denke, Herr Assis hat insofern Recht, als wir bei den vorläufigen Maßnahmen, die ergriffen werden, die Auswirkungen unseres Tuns sorgfältig überwachen sollten, um bei einer eventuellen Umgehung unserer Steuern in der Lage zu sein, die Situation zu überprüfen und unsere Maßnahmen entsprechend anzupassen, wenn wir in einigen Monaten endgültige Maßnahmen ergreifen.
Lassen Sie mich kurz auf einige der anderen Punkte eingehen, die angesprochen wurden.
Einige meiner Vorredner haben eine Parallele gezogen zwischen den für Schuhe vorgeschlagenen Maßnahmen und den Maßnahmen, die wir im Falle der Textilien ergriffen haben. Das sind zwei ganz unterschiedliche Fälle. Bei Textilien haben wir es mit fair gehandelten Waren zu tun, deren Menge nach Aufhebung der Quoten für chinesische Textilien Anfang 2005 plötzlich und dramatisch zunahm. Deshalb haben wir Schutzmaßnahmen in Form von Quoten ergriffen, zu denen wir berechtigt sind. Wir hatten es nicht wie im vorliegenden Fall mit wettbewerbswidrigen Maßnahmen – Dumpingaktionen – zu tun, die Anti-Dumpingmaßnahmen in Form eines Zolltarifs und keine Quote bzw. quantitative Begrenzung nach sich ziehen. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass die gleichen anfänglichen Probleme auftreten werden wie im Falle der Textilien. Das mögen diejenigen, die diese Zeit als eine Art Krieg oder Schlacht mit China beschreiben, bitte bedenken. Im Gegenteil. Wir waren in der Lage, uns in ganz und gar unkriegerischer Weise mit China auf die von uns ergriffenen Maßnahmen zu einigen.
Zwei weitere Punkte wurden von einer Reihe von Abgeordneten angesprochen. Der eine betrifft die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Wir sollten das Ganze nicht überbewerten. Je 100 Paar Schuhe, die von europäischen Verbrauchern gekauft werden, sind lediglich neun Paar betroffen; mit anderen Worten ein Bruchteil des Sortiments. Der Zoll würde bei einem durchschnittlichen Großhandelspreis von 8,50 Euro für Schuhe, die für einen Preis von 40 Euro bis 120 Euro verkauft werden, lediglich knapp über 1,50 Euro betragen im Gegensatz zu einem Zoll, der einfach 1,50 Euro betrüge. Bitte versuchen Sie nicht, mir einzureden, dass 1,50 Euro nicht entlang der Lieferkette von Importeuren und Einzelhändlern absorbiert werden können, vor allem von solchen Importeuren und Einzelhändlern, die von billigen Importen aus China und Vietnam profitiert, die Auswirkungen dieser niedrigeren Importpreise aber nicht an die Verbraucher weitergegeben haben. Diese Frage werden die Verbraucher ihren Einzelhändlern möglicherweise stellen, sofern sie diesen irgendwann einmal begegnen sollten.
Einige Abgeordnete wollten wissen, weshalb ich vorschlage, High-Tech-Sportschuhe und Kinderschuhe von der Regelung auszunehmen. Sportschuhe sind deshalb von der Untersuchung ausgenommen, weil sie in Europa nicht in genügender Menge hergestellt werden, als dass sie aufgrund von Dumping potenziellen Schaden nehmen könnten. Deshalb kommt es zu keiner Schädigung von europäischen Herstellern, weil es diese im Falle derartiger Sportschuhe kaum gibt.
Im Falle von Kinderschuhen schlage ich den Ausschluss aufgrund des gemeinschaftlichen Interesses vor. Kleinkinder brauchen drei oder vier Paar neue Schuhe im Jahr. Ein derartiger Zoll würde sich auf diese Schuhe deshalb potenziell stärker auswirken als auf normale Schuhe.
Meines Erachtens sollten Eltern nicht den Eindruck haben, dass der Kauf hochwertiger Schuhe für ihre Kinder in irgendeiner Weise erschwert wird. Diejenigen, die von mir eine Neuklassifizierung der Zolleinteilung verlangen, sollten bedenken, dass laut Zollklassifikation Kinderschuhe bis zur Größe 37½ gehen und einen Absatz von bis zu 3 cm haben können. Ich bin zwar bereit, dies bei meinen Kollegen in der GD Steuern und Zollunion (TAXUD) anzusprechen, aber es handelt sich hier um eine Klassifikation, die mir vorgegeben wird, und nicht eine, die ich selbst vorgeschlagen habe.
Ich möchte noch rasch ein oder zwei andere Punkte ansprechen. Es wurde angedeutet, dass die Untersuchung zu lange gedauert hat. Diese Stichprobennahme kostet Zeit. Ich bin aufgrund der in der Europäischen Gemeinschaft existierenden Regelungen verpflichtet, sehr strenge Vorschriften in Bezug auf Verfahren und Referenzländer sowie Referenzunternehmen einzuhalten, wenn ich derartige Angelegenheiten in Ländern untersuche, die nicht den Status einer Marktwirtschaft genießen.
So wie ich Dumpingbeschwerden nicht vorhersehen kann – einige Abgeordnete beklagten sich, ich agiere nicht vorausschauend genug, als ob ich Hellseher wäre und ahnen könnte, woher die nächste Dumpingbeschwerde kommt – kann ich keine Verfahren und Untersuchungen vorwegnehmen, die genau vorgeschrieben sind und an die ich mich im Detail halten muss.
Ich möchte etwas zu der Andeutung sagen, die Geheimhaltungspflicht sei in irgendeiner Weise verletzt worden. Das verstehe ich nicht. Die Mitgliedstaaten haben das Arbeitsdokument der Kommission vor meiner Pressekonferenz am 23. Februar erhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Arbeitsdokumente in dem Moment, in dem sie den Mitgliedstaaten zugehen, so gut wie in den Medien sind. Deshalb muss ich sie sofort präzisieren und mein Handeln erläutern und rechtfertigen. Das hindert die Mitgliedstaaten keinesfalls daran, ihre Meinung zu einem Fall zum Ausdruck zu bringen oder detaillierte Antworten von den Dienststellen der Kommission zu erhalten.
Dabei will ich es belassen, obgleich ich abschließend feststellen möchte, dass wir das, was in China, Vietnam, Indien und anderen asiatischen Ländern passiert, unbedingt relativieren sollten. Natürlich ist die Konkurrenz hart, und europäische Hersteller stehen vor einer schwierigen Aufgabe. Aber es ist unserer Pflicht, alles zu tun, damit sich die europäischen Hersteller dieser Aufgabe stellen können und um den Arbeitnehmern der Branche zu helfen, sich an die Herausforderungen und neuen Bedingungen des internationalen Handels anzupassen. Meines Erachtens kann die ordnungsgemäße und legitime Hilfe bei der Anpassung an diese neuen Kräfte in der globalen Wirtschaft nicht darin bestehen, die Menschen zu ermutigen, sich abzuschotten oder so zu tun, als würden sich diese Veränderungen, Herausforderungen und neuen Konkurrenzquellen schon irgendwie verflüchtigen und uns in Ruhe lassen, so dass wir nicht auf sie zu reagieren brauchen, wenn wir nur die Augen schließen und uns die Decke über den Kopf ziehen.
Jeder Politiker, der diese Art von Signal an die Öffentlichkeit aussendet, macht sich schwerer Fehler in seiner Führungsrolle schuldig und leistet schlechte Führungsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit, die verstehen muss, was vor sich geht, und die Hilfe braucht, um sich darauf einzustellen. Wir können nicht weiter so tun, als ob wir uns in Europa vor dem Wettbewerb in der globalen Wirtschaft und den damit verbundenen Herausforderungen verstecken können, indem wir uns abschotten, und gleichzeitig unseren Lebensstandard und unseren Wohlstand erhalten können. Das können und werden wir nicht tun.
Wir müssen auf diese Herausforderung reagieren, indem wir den Schwerpunkt auf unsere Wettbewerbsfähigkeit, unser innovatives Handeln und die Fähigkeit legen, uns auf Veränderungen einzustellen und uns in Zukunft effektiver im Wettbewerb zu behaupten. Wenn wir uns dieser Herausforderung nicht stellen und dies der Öffentlichkeit nicht erläutern, dann können wir ihr später auch nicht vorwerfen, dass sie mit Furcht und Verwunderung auf das reagiert, was in der globalen Wirtschaft vor sich geht.
(Beifall)
VORSITZ: LUIGI COCILOVO Vizepräsident
Erika Mann (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Kommissar fragen, ob er sich kurz zu einer Frage äußern kann, die von etlichen unserer Kollegen bezüglich der Zuerkennung des Status einer Marktwirtschaft an China gestellt wurde.
Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Europa kann China noch nicht den Status einer Marktwirtschaft zuerkennen. Es gibt technische Kriterien, die von China zu erfüllen sind, und das Land verzeichnet entsprechende Fortschritte. Wir können und sollten China umfassend unterstützen und tun dies auch, damit es die technischen Veränderungen, die die Voraussetzung für die Erfüllung jener Kriterien bilden, problemloser und schneller vornehmen kann. Das ist jetzt dringend geboten.
Dem möchte ich noch etwas hinzufügen. Das Klima, in dem die Mitgliedstaaten und die Abgeordneten dieses Hauses den Status Chinas als Marktwirtschaft beurteilen werden, kann dadurch verbessert werden, dass China mehr als im Moment tut, um seine Märkte für unsere Ausfuhren und den Handel mit anderen zu öffnen, um zu gewährleisten, dass es seine WTO-Beitrittsverpflichtungen umfassend erfüllt und dass es in Fällen, in denen das Land bei der Einhaltung dieser Verpflichtungen und der WTO-Regeln zu stark in Verzug geraten ist, die erforderlichen Veränderungen möglichst umgehend vornimmt. Wenn China dies täte und auf die Bedenken, die es in Europa und der ganzen Welt in Anbetracht des Wachstums der chinesischen Exportkapazität gibt, reagieren und das Gleichgewicht im Handel wieder herstellen würde – so dass die Menschen sehen, dass nicht nur Waren in immer größerem Umfang aus China ankommen, sondern dass diese Container mit Waren aus Europa und anderen Ländern gefüllt wieder nach China zurückkehren – dann würde das mehr als alles andere zur Zerstreuung der allgemeinen Besorgnis über die Entwicklungen in China beitragen. Verständlicherweise sehen die Menschen in Europa das Wachstum des chinesischen Marktes als eine Bedrohung, aber wir müssen dies als eine riesige Chance für uns in Europa verstehen, die uns den künftigen Absatz unserer eigenen Waren und Dienstleistungen auf diesem Markt ermöglicht.
China muss jedoch dafür sorgen, dass der Verkauf von immer größeren Mengen europäischer Waren und Dienstleistungen auf dem chinesischen Markt nicht in künstlicher oder unangemessener Weise behindert wird. Wenn diese Rechnung aufgeht, dann werden die Menschen der Frage des Status der Marktwirtschaft für China vielleicht mit mehr Verständnis – auch in technischer Hinsicht – begegnen.
(Beifall)
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Ich begrüße die Sorgfalt, mit der die Kommission die Forderungen der wegen des Anstiegs der Einfuhren aus Drittländern besorgten europäischen KMU aufgegriffen hat, sowie den jüngsten Vorschlag zur Einführung von Antidumping-Ausgleichszöllen für Lederschuhe aus China und Vietnam. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts der Schwere des Problems völlig unzulänglich sind. Unzureichend sind die vorgeschlagenen Zölle, denn sie sind zu niedrig und somit wirkungslos. Unzureichend ist die zeitliche Staffelung (sechs Monate), die ein zu lasches Verfahren für einen so schwer wiegenden Dumpingfall darstellt. Unakzeptabel sind außerdem die Ausnahmeregelungen für nicht professionelle Sportschuhe und Kinderschuhe (zu denen auch Damenschuhe gehören können).
Ich weise ferner darauf hin, dass sich die verbindliche Einführung des Herkunftszeichens für in die EU eingeführte Waren – eine andere wichtige Forderung – seit zwei Jahren hinzieht, ohne dass es zu einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten gekommen wäre.
Darüber hinaus muss etwas gegen den Besorgnis erregenden Anstieg der Dreiecksgeschäfte unternommen werden – d. h. anomale Warenbewegungen mit dem Ziel, striktere Zollkontrollen zu umgehen (die Einfuhren aus Belgien sind mengenmäßig um 17,8 % gestiegen, was völlig unerklärlich ist). Die Appelle der Kommission, auf innovative Veränderungen zu setzen, sind vernünftig und interessant, doch haben sie nur unter wirklich gleichberechtigten und fairen Wettbewerbsbedingungen einen Sinn, und die Kommission hat die Pflicht, darüber zu wachen, dass solche Bedingungen auf dem Weltmarkt herrschen.
Glyn Ford (PSE). – (EN) Ich möchte den Herrn Kommissar auf die Not einer Fabrik in meinem Wahlkreis aufmerksam machen. Dabei handelt es sich um das Unternehmen Dickies in Midsomer Norton in der Nähe von Radstock in Somerset, dessen Zukunft und Belegschaft durch einen negativen Ausgang der von Ihren Dienststellen gegenwärtig durchgeführten Untersuchung der Anti-Dumpingbeschwerde im Zusammenhang mit Schuheinfuhren aus China gefährdet sind.
Ich bin mit Vertretern der Betriebsleitung und der Arbeitnehmer, einschließlich von Vertretern der Gewerkschaft GMB, zusammengekommen, und sie alle vertraten die Ansicht, dass eine Einführung von Anti-Dumpingzöllen durch die Kommission in diesem speziellen Sektor Arbeitsplätze und damit den Lebensunterhalt der Betroffenen aufs Spiel setzen würde. Die Schuhimporte aus China sind für den Vertrieb und die Produktion im Werk von Midsomer Norton von zentraler Bedeutung. Diejenigen, die die Beschwerde vorgebracht haben, produzieren im Allgemeinen nicht in Europa, sondern beziehen ihre Produkte aus Drittländern und nicht aus China. Ich glaube, dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kommen wird, dass der europäischen Industrie kein Schaden durch diese Einfuhren aus China entsteht und dass die betreffenden Unternehmen, von denen sich die meisten um die Zuerkennung des marktwirtschaftlichen Status beworben haben, kein Dumping betreiben. Diese angedrohte Protektionssteuer darf nicht eingeführt werden. Nehmen Sie den Bürgern die verständliche Sorge und schließen Sie diese Akte schnellstmöglich.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL). – (PT) Die Lage im Schuhwarensektor ist alarmierend, und zwar nicht zuletzt in Portugal.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Im Distrikt Aveiro mussten 2005 Dutzende von Unternehmen – darunter Ecco und Rohde – dichtmachen oder Personal abbauen. Arbeitslosigkeit und das Armutsrisiko sind gestiegen. Ein Beispiel dafür ist C&J Clarks in Castelo de Paiva, wo man den Beschäftigten Arbeit, Ausbildung und Subventionen versprochen hatte, nur um sie zwei Jahre später wieder zu entlassen.
Wir müssen erneut folgende Feststellungen treffen:
- Der drastische Anstieg der Schuheinfuhren ist nicht den Geldbörsen der Verbraucher zugute gekommen, sondern den großen Einzelhandels- und Vertriebsunternehmen, die fabelhafte Gewinne eingestrichen haben.
- Nicht Drittländer sind für die Schließung von Unternehmen und den Verlust von Arbeitsplätzen verantwortlich, sondern die EU, die am lautesten nach Wettbewerb und Liberalisierung des internationalen Handels ruft und den Euro auf einem Stand hält, der dem verarbeitenden Gewerbe und der Exportindustrie – wie im Falle des Schuhsektors – schadet.
Die wahren Verlierer dieser Politik sind die Arbeitnehmer, kleine, mittlere und Kleinstunternehmen, Länder wie Portugal, wie Untersuchungen belegen, und nicht zuletzt die Realität.
David Martin (PSE). – (EN) Die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt steht ganz eindeutig vor neuen Herausforderungen, Herausforderungen, die für unsere Industrie, unsere Arbeitskräfte und unsere Verbraucher mit Sorge und Unsicherheit verbunden sind. Wir dürfen bei unserer Anpassung an die neuen globalen Bedingungen aber nicht dem populistischen Reiz protektionistischer Maßnahmen erliegen, die im besten Falle eine kurzfristige Patentlösung für ein chronisches Problem darstellen.
In diesem Falle haben wir es aber offensichtlich mit einem wohl dokumentierten Fall von Dumping und Schädigung der europäischen Industrie zu tun. Obwohl ich fürchte, dass sich diese Maßnahmen auf einige EU-Unternehmen mit guten Arbeitsnormen und Beteiligungen im Fernen Osten (wie z. B. das Schuhunternehmen Clarks) negativ auswirken werden, freue ich mich, dass einige Erzeugnisse von den übermäßig hohen Zöllen, die die Kommission vorgeschlagen hat, ausgenommen sind, und zwar betrifft das den sensitiven Sektor der Kinderschuhe.
Insgesamt glaube ich, dass die Kommission hier den richtigen Ansatz gewählt hat. Ich teile eigentlich die Ansicht des Kommissars, wenn er sagt, dass sich die Verbraucher mehr Sorgen machen sollten über den Gewinnaufschlag, über den sich der Einzelhandel bisher bei Erzeugnissen freuen konnte, die billig unter schlechten Arbeits- und Umweltbedingungen hergestellt und dann unter den Herstellungskosten verkauft werden. Unsere Partner müssen diese sozialen und beschäftigungspolitischen Fragen nun in Angriff nehmen. Das sind Fragen, vor denen wir selbst standen und die wir mit viel Mühe und Zeit gemeinsam im Rahmen des europäischen Projekts gelöst haben.
16. Evaluierung des Europäischen Haftbefehls (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Adeline Hazan im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über Bewertung des Europäischen Haftbefehls (2005/2175(INI)) (A6-0049/2006).
Adeline Hazan (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Frau Ratsvorsitzende, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich bin erfreut darüber, dass wir heute Gelegenheit haben, auf der Grundlage meines Berichts über die erst kürzlich erfolgte und daher zwangsläufig unvollständige Bewertung von zwölf Monaten Anwendung des europäischen Haftbefehls über den europäischen Rechtsraum zu debattieren. Wir hatten bereits Gelegenheit, über diese Frage zu diskutieren.
Ehe ich mich speziell dem europäischen Haftbefehl widme, möchte ich eine kurze Vorbemerkung machen, denn hinter diesem Konzept eines Rechtsraumes, das sich schrittweise nach dem Aufruf von Genf von 1996 herausbildete, stand das Bestreben, den Bürgern in einem Umfeld, in dem die Behörden alles tun, um zu verhindern, dass die Freiheit der Europäer missbraucht oder die Rechte der Bürger missachtet werden, ein gemeinsames Rechtsgefühl zu vermitteln.
Im Oktober 1999 wurde auf dem Gipfel von Tampere mit der Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung eine wichtige Etappe zurückgelegt. Dies bedeutete einen grundlegenden Wandel, denn dieser Grundsatz beinhaltet gegenseitiges Vertrauen, die Ausübung geteilter Souveränität und die Anerkennung des europäischen Raumes als gemeinsames Territorium.
Doch seitdem bestehen, wie wir gesehen haben, anhaltende Probleme, denen wir uns bewusst sein müssen. Der Schwung und der Ehrgeiz, die die Staatschefs in Tampere beflügelten, haben jedoch in den Diskussionen über die seitdem vorgelegten Texte nicht zu dem gleichen Enthusiasmus geführt, wie festgestellt werden muss. Das gegenseitige Vertrauen hat zahlreiche Vorhaben entstehen lassen, doch die symbolträchtigste Maßnahme war zweifellos die Einführung des Europäischen Haftbefehls. Dieser stellt in der Tat einen eindeutigen Fortschritt dar, auch wenn er auf anhaltende Schwierigkeiten stößt.
Welches war nun das Ziel dieser Maßnahmen, die offiziell am 1. Januar 2004 in Kraft trat?
Der Europäische Haftbefehl gilt für eine breitere Palette von Straftaten als die von der Auslieferung abgedeckten. Dank dieses Haftbefehls ist die Überstellung – und dies ist ein Vorteil – zu einem ausschließlich gerichtlichen und nicht mehr politischen Prozess geworden. Des Weiteren wird das Unionsrecht für die Praktiker verständlich, während das gegenwärtige Auslieferungsrecht auf tausenden Seiten von bilateralen und nationalen Übereinkommen beruht. Zudem wird mehrfach betont, insbesondere in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses, dass die Mitgliedstaaten und die Gerichtsbehörden bei der Ausstellung und Ausführung des Europäischen Haftbefehls auf die strikte Einhaltung der in der Grundrechtecharta festgelegten Grundsätze zu achten haben.
Wie sieht es nun, nachdem die Grundsätze dieses Instruments festgelegt sind, mit der praktischen Umsetzung aus? Wir verfügen heute über eine Bewertung, die die Europäische Kommission über einen – wie ich bereits sagte – kurzen Zeitraum durchgeführt hat. Wir müssen daher die Ergebnisse dieser Bewertung, die weitergeführt werden muss, mit Vorsicht betrachten. Einige der vorgesehenen Ziele sind voll und ganz erreicht worden. So erwies sich der Haftbefehl beispielsweise vor kurzem als sehr nützlich bei der Verfolgung eines Äthiopiers, der von den britischen Behörden der Beteiligung an den Anschlägen in London verdächtigt wurde. Seine Auslieferung durch die italienischen Behörden wurde in einer Rekordzeit erreicht. Ein weiterer Erfolg war die Verhaftung einer korrupten Richterin, die von ihrem Heimatland Griechenland gesucht wurde.
Der Europäische Haftbefehl ist mit 3 000 im Jahr 2004 ausgestellten Haftbefehlen, 1000 Verhafteten und 650 überstellten Personen ein unbestreitbarer Erfolg. Die Zahlen von 2005 werden zweifellos noch höher ausfallen, doch werden sie offiziell erst im Juni/Juli vorliegen. Das Auslieferungsverfahren ist deutlich verkürzt worden. Seit der Ersetzung des herkömmlichen Auslieferungsverfahrens durch den Europäischen Haftbefehl hat sich die Verfahrensdauer von neun Monaten auf 43 Tage verkürzt, was sowohl für die Richter als auch für die Betroffenen von Vorteil ist. Schließlich und vor allem weist das Verfahren keinerlei politischen Charakter mehr auf, denn es läuft nicht mehr über die Regierungen, sondern ausschließlich über die Justiz.
Allerdings ist festzustellen, dass die Anwendung des Europäischen Haftbefehls immer noch auf einige Hindernisse stößt. So hat beispielsweise die spanische Justiz im letzten Herbst den von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehl für null und nichtig erklärt, weil sich Berlin geweigert hatte, den als zentrale Figur von Al Qaida verdächtigten Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli auszuliefern. Mehrere Mitgliedstaaten versuchen auch, Elemente des herkömmlichen Systems aufrechtzuerhalten wie die Kontrolle der beiderseitigen Strafbarkeit. Zu den im Rahmenbeschluss vorgesehenen fakultativen Gründen für die Nichtvollstreckung haben bestimmte Staaten weitere Gründe für die Ablehnung der Überstellung hinzugefügt.
Von noch größerer Bedeutung ist jedoch die Frage der Grundrechte, die zu bedeutenden Umsetzungsproblemen in Polen und in Deutschland geführt hat. Diese Schwierigkeiten sind auf ein falsches Verständnis des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zurückzuführen. Doch genau dieser Grundsatz ist die Grundlage, auf der der gesamte Aufbau des europäischen Rechtsraums beruht.
Als Fazit möchte ich feststellen, dass der Europäische Haftbefehl einen großen Schritt vorwärts im Kampf gegen die Kriminalität – vor allem zum Vorteil der Bürger – sowie bei der Errichtung des europäischen Rechtsraums darstellt. Nichtsdestoweniger ist festzustellen, dass noch zahlreiche Schwierigkeiten bestehen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die erste Schwierigkeit erwächst aus der zu großen Unterschiedlichkeit unserer Justizsysteme. Die zweite Schwierigkeit besteht darin, dass die meisten Staaten immer noch zu stark gewillt sind, eine Kontrolle über die internationale Rechtshilfe auszuüben. Auch wenn das Justizsystem ein Ergebnis der Geschichte ist, müssen die anstehenden Fragen gelöst werden. Schließen möchte ich mit zwei Fragen. Wird mehr oder wird weniger Harmonisierung gebraucht? Meiner Meinung nach ist mehr vonnöten. Muss bei der gegenseitigen Anerkennung der Systeme noch weiter gegangen werden? Auch hier ist meiner Meinung die Antwort ein Ja.
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident der Kommission Frattini, sehr geehrte Frau Berichterstatterin, sehr geehrte Damen und Herren des Europaparlaments! Ich danke Ihnen namens der Präsidentschaft an erster Stelle herzlich für diesen Bericht, den Sie über die Bewertung des Europäischen Haftbefehls ausgearbeitet haben und den ich auch mit großem Interesse gelesen habe. Auch ich teile aus Sicht der Präsidentschaft Ihre Ansicht, dass der Europäische Haftbefehl im Grunde genommen eine Erfolgsgeschichte ist. Er ist sicherlich ein Meilenstein in der Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere bei unserem gemeinsamen Anliegen, nämlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.
Es ist auch – und ich glaube, auch darüber sind wir uns einig – ein ganz neuer innovativer und exemplarischer Charakter, den wir hier vorfinden und der ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass wir das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, das auch von der Frau Abgeordneten Hazan mehrfach genannt wurde und auf das wir uns seit dem Rat von Tampere geeinigt haben, weiter ausbauen können. Dieser Europäische Haftbefehl ist – zumindest für uns im Rat – die Basis für all die weitere Arbeit, die wir in diesem Zusammenhang tun werden. Es freut mich ganz besonders, dass auch das Europäische Parlament diese Auffassung teilt.
Blicken wir zurück: Vorher hatten wir ein sehr langsames, schwerfälliges und vielfach von politischen Entscheidungen abhängiges Auslieferungsverfahren. Das war ein Zustand, der für uns alle, die wir hier tätig sind, wirklich unerträglich war. Mittlerweile haben alle 25 Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl in innerstaatliches Recht umgesetzt. Wenn wir heute die Situation betrachten, so haben wir ein rasches, effizientes und grundsätzlich den unabhängigen Gerichten vorbehaltenes Übergabeverfahren. Das ist bereits ein ganz wesentlicher Vorteil, der durch diesen Rahmenbeschluss erreicht werden konnte.
Wichtig ist auch, dass die Dauer der Überstellungsverfahren – auch das wurde von meiner Vorrednerin bereits ausgeführt – ganz wesentlich verkürzt werden konnte. Bis dato betrug die Dauer der Überstellungsverfahren durchschnittlich circa neun Monate, mittlerweile hat sich die Durchschnittsdauer auf 40 bis 45 Tage verkürzt. Das ist vor allem im Hinblick auf die Grundrechte ein ganz wesentlicher Fortschritt. Denn Sie wissen ja alle, dass wir nach Artikel 5 Absatz 3 der Menschenrechtskonvention eine Verpflichtung haben, zur Beschleunigung von Verfahren beizutragen, bei denen Menschen in Haft genommen werden. Durch diesen Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl haben wir dieser Verpflichtung ganz maßgeblich entsprechen können.
Entgegen den Befürchtungen, die Sie in Ihrem Bericht angesprochen haben, wonach in den Entscheidungen nationaler Verfassungsgerichtshöfe mancher nationale Umsetzungsaspekt kritisch betrachtet wird, sehen wir als Präsidentschaft keine grundsätzliche Ablehnung des Europäischen Haftbefehls bei uns in den Mitgliedstaaten. Das kann ich nicht feststellen und das ist sicherlich nicht der Fall. Wir müssen an dieser Stelle aber auch bedenken, dass es vor allem für das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger ganz wesentlich ist, dass wir die Möglichkeit einräumen – und das ist rechtsstaatlich sicherlich geboten –, dass unsere höchsten nationalen Gerichtshöfe diese Umsetzung, die wir im Rahmen des Rahmenbeschlusses innerstaatlich vorgenommen haben, einer Überprüfung unterziehen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Wenn diese Überprüfung ergibt, dass in der nationalen Umsetzung etwas zu ändern ist, dann wird das zu ändern sein. Aber ganz wesentlich ist das Vertrauen unserer Bürger in das, was wir in Europa machen.
Wichtig ist zudem – auch das wurde angesprochen und ist etwas, das immer wieder für Auslegungsschwierigkeiten sorgen könnte, aber auch das sehe ich nicht so kritisch wie in Ihrem Bericht dargestellt – der Vorbildcharakter der Grundrechteklausel, der formell eben kein Ablehnungsgrund ist. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Wichtig ist es aber, dass wir unseren nationalen Gerichten auch die Möglichkeit einräumen, ihrer zentralen Aufgabe innerstaatlich nachzukommen, nämlich zu prüfen, ob der Grundrechtsschutz im innerstaatlichen Rechtssystem gewahrt wird. Ich glaube, da darf es keinen Widerspruch geben.
Hier ist es aber so, dass ich in diesem Bericht sehr wohl einen Widerspruch insoweit sehe, als einerseits auf die Gefahr einer diskriminierenden Anwendung der Grundrechtsklausel hingewiesen wird, anderseits jedoch – und das kann ich wieder voll unterstützen – auf die besondere Wahrung der Menschenrechte und der persönlichen Freiheiten bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls. Hier muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einem Widerspruch kommt.
Aufgabe der nationalen Gerichte muss es – wie ich bereits gesagt habe – sein, auf Grund der Grundrechtsklausel darüber zu wachen, dass Verletzungen der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Auch das muss ein Bestandteil des Verfahrens nach dem Europäischen Haftbefehl sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf ein von Belgien angestrengtes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hinweisen, mit der Forderung, die grundrechtlichen Aspekte des Europäischen Haftbefehls einer Prüfung zu unterziehen. Hier erwarten wir, dass der Europäische Gerichtshof eine klare Aussage zur Frage der Rechtsgrundlage treffen wird, aber auch zur Frage der Liste jener Delikte, bei denen die gegenseitige Strafbarkeit nicht mehr geprüft wird. Zu dieser Liste mit 32 Delikten, über die immer wieder diskutiert wird, erwarten wir eine klare Aussage.
Nach Vorliegen dieser klaren Aussage wird es dann ganz sicherlich weitere Überlegungen zu einer fälligen Überarbeitung dieser Liste geben – vielleicht können wir sie auch so belassen. Hier werden dann nach Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es aus Sicht des Ratsvorsitzes ganz besonders wichtig ist, dass wir die einheitliche Anwendung des Rahmenbeschlusses in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wirklich als zentrales Anliegen sehen. Das ist notwendig, wenn wir das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung mit Leben erfüllen wollen.
Unbestritten ist zudem, dass bei der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls im Vollstreckungsstaat die Menschenrechte gewahrt und vor allem auch die Verfahrensgarantien eingehalten werden müssen. Auch das muss unser gemeinsames Anliegen sein.
Die Präsidentschaft geht in diesem Zusammenhang so wie das Europäische Parlament von der Notwendigkeit aus, die Anwendung und das Funktionieren des Europäischen Haftbefehls durch eingehende und unparteilichen Untersuchungen weiter zu evaluieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben daher im Rat bereits eine vierte Runde der gegenseitigen Evaluierung beschlossen. Die Arbeiten, die damit im Zusammenhang stehen, laufen nach Zeitplan. Hier erwarten wir weitere Ergebnisse aus der Praxis, aus denen allfällige Erkenntnisse für die praktische Umsetzung im Detail erzielt werden können.
Zur praktischen Anwendung des Europäischen Haftbefehls möchte ich nur ganz kurz – auch im Hinblick auf die Zeit – ausführen, dass die über Internet leicht zugängliche Information, die uns vom Ratsekretariat, aber auch vom Europäischen Justiziellen Netz angeboten wird, die praktische Umsetzung nachhaltig unterstützt, und insbesondere auch der justizielle Atlas hier hervorragende Arbeit leistet und der gerade bei der optimalen Anwendung des Europäischen Haftbefehls so dringend notwendige unmittelbare Kontakt zwischen den Justizbehörden dadurch ganz wesentlich erleichtert werden konnte.
Auf einen weiteren nicht unwesentlichen Aspekt möchte ich in diesem Zusammenhang, gerade was die praktische Anwendung anbelangt, hinweisen, dass nämlich der Europäische Haftbefehl auch dazu beigetragen hat, dass Formalitäten, wie Beglaubigungen und Ähnliches, im zwischenstaatlichen Verkehr hintan gehalten werden, weil wir jetzt wissen, dass wir das nicht brauchen, wenn wir uns gegenseitig vertrauen und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung leben. Ich glaube, dass der Europäische Haftbefehl auch hierzu einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet hat.
In diesem Sinne freue ich mich jetzt schon auf die weitere Diskussion und werde dann in meiner Abschlusserklärung noch ein paar weitere Worte dazu sagen.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Frau Ministerin Gastinger, Frau Berichterstatterin! Ich denke, der Europäische Haftbefehl kann als eine symbolträchtige Maßnahme der europäischen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen betrachtet werden, bei der erstmalig der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von richterlichen Entscheidungen angewendet wird. Ich hoffe sehr, dass diese Maßnahme bald durch weitere Instrumente wie die vorgeschlagene Europäische Beweisanordnung ergänzt wird. Es ist sehr wichtig, neben den europäischen Organen auch die einzelstaatlichen Parlamente in die Debatte einzubeziehen, wie dies im Oktober letzten Jahres bei den vom Europäischen Parlament organisierten erfolgreichen Parlamentssitzungen der Fall war.
Meiner Meinung hat der Bericht von Frau Hazan die Schlussfolgerungen der Kommission zur Anwendung des Europäischen Haftbefehls bereichert und in einigen Punkten aktualisiert. Wir werden dies berücksichtigen, wenn wir unseren zweiten Bewertungsbericht über die Anwendung des Europäischen Haftbefehls erstellen, der dem Parlament im Juni übermittelt wird. Die Kommission hat bereits im Januar dieses Jahres eine Aktualisierung ihres ersten Berichts vorgelegt, in die auch Italien einbezogen ist, denn aufgrund einer verspäteten Umsetzung war es nicht möglich, diesen Mitgliedstaat bereits im ersten Bericht mit zu behandeln.
Ich bin im Wesentlichen mit dem Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat einverstanden. In Bezug auf die im Empfehlungsvorschlag enthaltene Anregung, zu überprüfen, ob die Liste der 32 Kategorien von Straftaten zu erweitern ist, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird, glaube ich Ihnen sagen zu können, dass in meinen Augen jeder Fortschritt in dieser Hinsicht von vornherein zu begrüßen ist.
Die Kommission wird jedoch darauf achten, dass die Kohärenz zwischen den einzelnen Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung gewahrt bleibt. Sie behält sich daher das Recht vor, Vorschläge zur Änderung des Rahmenbeschlusses vorzulegen, sobald mehr Erfahrungen vorliegen. Herr Präsident, ich werde jetzt das Feld räumen, damit die Aussprache beginnen kann, an deren Ende ich sicherlich nochmals das Wort zu weiteren Ausführungen ergreifen werde.
Panayiotis Demetriou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, Frau Ratspräsidentin! Der Bericht von Frau Hazan ist ein ausgezeichneter Bericht. Ich stimme mit all ihren Empfehlungen und Bemerkungen überein. Meinen Glückwunsch, Frau Hazan!
Meine Damen und Herren! Der Europäische Haftbefehl ist ein Prüfstein für die Kooperationsbereitschaft und den Geist des gegenseitigen Respekts und Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er stellt einen sehr großen Schritt im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen Raumes der Sicherheit und des Rechts sowie eine effektive Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung dar. Er bereitet der Rechtsflucht sowie den Schwierigkeiten, die beim politischen Verfahren zur Auslieferung von Verdächtigen auftreten, ein Ende.
Die Tatsache, dass sich bestimmte Mitgliedstaaten in dreister Weise auf die nationale Souveränität, die Menschenrechte und den angeblichen Vorrang ihrer nationalen Rechtsvorschriften berufen, um die Institution des Europäischen Haftbefehls zu umgehen, ist gefährlich. Es versteht sich von selbst, dass jeder einzelne Mitgliedstaat sowie alle Mitgliedstaaten generell die grundlegende Verpflichtung haben, in ihren Gerichtsverfahren die Menschenrechte voll und ganz einzuhalten und anzuwenden, da ist kein Raum für unnötige Bedenken.
Die Institution muss gestärkt werden, und dafür sind drei Schritte erforderlich: Erstens muss die Institution des Europäischen Haftbefehls von der dritten Säule abgekoppelt und der ersten Säule unterstellt werden. Zweitens muss der Rat so schnell wie möglich den Vorschlag über die Harmonisierung der Mindestnormen in Strafverfahren annehmen. Drittens ist jedes verfassungsrechtliche Hindernis für die Anwendung des Europäischen Haftbefehls zu beseitigen. In meinem Land, in Zypern, wird die Verfassung bereits in den nächsten Tagen geändert werden, sodass Zypern dieser Institution Folge leisten kann. Die Verbrechensbekämpfung ist nicht nur eine nationale Angelegenheit, sondern eine gesamteuropäische. Deshalb müssen wir alle dazu beitragen, den Europäischen Haftbefehl zu stärken.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Ich möchte unserer Berichterstatterin für ihre sehr umfassende Arbeit danken, denn dieser Bericht ermöglicht uns nicht nur, den Europäischen Haftbefehl als erstes praktisches Instrument des europäischen Rechtsraumes zu bewerten, sondern gibt uns auch Gelegenheit, unsere Prioritäten für die Realisierung eines wirklichen europäischen Rechtsraumes neu zu bestimmen.
Wie bereits gesagt, ist der Europäische Haftbefehl ein eindeutiger Erfolg: Seit seiner Einführung wurden in der Europäischen Union insgesamt 2 600 Haftbefehle ausgestellt, wodurch eine beträchtliche Verkürzung der gerichtlichen Verfahren erreicht wurde.
Die Landesgrenzen stellen also kein Hindernis mehr für die Justiz dar. Dieser Erfolg zeigt, dass die Mitgliedstaaten bereit sind, zusammenzuarbeiten. Damit stärken wir den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens als Grundpfeiler des europäischen Rechtsraumes. Bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls sind jedoch Hemmnisse aufgetreten, die von bestimmten Regierungen hervorgerufen worden sind, und ich bedauere die in Italien aufgetretene Verzögerung bei der Umsetzung. Diese Verzögerung hat auch zu einer verspäteten Einschätzung der Kommission zu diesem Land geführt.
Des Weiteren interpretieren die Mitgliedstaaten den Haftbefehl in ihren einzelstaatlichen Gesetzen unterschiedlich. Dies zeigt den Mangel der Staaten an politischem Willen und macht die Grenzen deutlich, die sich aus dem Beschlussfassungsverfahren in diesem Bereich ergeben. Der Erfolg des Europäischen Haftbefehls zeigt jedoch, dass wir uns nicht auf das Zivilrecht beschränken können. Wir müssen mehr Ehrgeiz aufbringen und die justizielle Zusammenarbeit auf den strafrechtlichen Bereich ausdehnen.
Daher erachten wir es als wesentlich, Artikel 42 und die Brückenklausel zur Anwendung zu bringen, um eine Mindestharmonisierung des europäischen Strafrechts zu ermöglichen. Auf diese Weise kann die Einstimmigkeitsregel beendet werden, die die Realisierung eines wirklichen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts behindert.
Des Weiteren muss das Demokratiedefizit behoben werden, denn nur die volle Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Verwirklichung des europäischen Rechtsraumes ermöglicht den Schutz der Grundrechte. Wie können wir im Übrigen erfolgreich vorankommen, wenn wir uns auf den Sicherheitsbereich beschränken? Fortschritte im Polizeibereich sind zwar erforderlich, doch müssen wir uns auch anspruchsvoll in Bezug auf die Grundrechte zeigen. Daher muss der Vorschlag zu den Verfahrensgarantien zeitgleich behandelt werden.
Abschließend möchte ich der Kommission und dem Rat eine präzise Frage stellen: Wann wird es endlich Fortschritte bei den anderen konkreten Instrumenten geben, wie dem Austausch von Beweismitteln und dem Datenaustausch zwischen den Strafregistern?
Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Hazan als Berichterstatterin des Parlaments beglückwünschen. Meine Fraktion teilt im Wesentlichen ihre Einschätzung und ihre Bedenken. Ich hatte die Ehre, diese Thematik 2001 als Berichterstatter durch die Verfahren des Hauses zu begleiten. Ich spreche allerdings nur deshalb heute im Namen meiner Fraktion, weil unser Kollege, Herr Duquesne, der damals belgischer Innenminister war und diese Maßnahme sehr unterstützt hat, leider schwer krank im Krankenhaus liegt.
Als wir uns für die Verabschiedung dieser Maßnahme einsetzten, waren wir der Ansicht, dass der Europäische Haftbefehl praktische Lösungen für die Probleme bietet, die Europas Bürgern am meisten am Herzen liegen: ihre Sicherheit und ihr Schutz.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Haftbefehl Europas wichtigstes Instrument im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen ist und unseren Justizbehörden die Möglichkeit gibt, das Auslieferungsverfahren in über der Hälfte der Fälle auf durchschnittlich 13 Tage abzukürzen. Das sind 13 Tage im Vergleich zur vorher üblichen monatelangen Wartezeit. Er wurde von den Mitgliedstaaten häufig an Anspruch genommen, und er hat in der Regel gut funktioniert.
Niemand wird leugnen, dass es einige Anlaufschwierigkeiten gab. Zusätzlich zu Verzögerungen bei der Umsetzung haben umstrittene Gerichtsbeschlüsse in Polen und Deutschland für Aufsehen gesorgt und waren Anlass für die Behauptung, diese Maßnahme verletze Grundrechte. Doch wie darin ausdrücklich festgestellt wird, sind alle Mitgliedstaaten an die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.
Ich habe heute zwei Fragen. Die Erste richtet sich an den Rat. Gedenkt der Rat, die Mitgliedstaaten beim Namen zu nennen, die den Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte blockieren, der jegliche Bedenken in Hinblick auf die Verletzung von Grundrechten durch den Haftbefehl ausräumen würde? Wie sieht nach Ansicht des Rates der wahrscheinliche Zeitplan für eine Einigung über den Rahmenbeschluss aus?
Die zweite Frage richtet sich an die Kommission. Könnte uns der Kommissar sagen, ob der Haftbefehl jetzt in dem Land, das er am besten kennt, ordnungsgemäß umgesetzt wurde und ob sich andere Mitgliedstaaten zuviel Zeit lassen? Wird er ein Verfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die das Gesetz nicht vorschriftsgemäß angewendet oder seine Wirkung beschränkt haben?
Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Es steht außer Frage, dass sich der Europäische Haftbefehl bereits in vieler Hinsicht auszahlt. Obgleich er für ein effizienteres, erheblich zügigeres und auch minder willkürliches Auslieferungsverfahren sorgt, weist er nach wie vor Schwachstellen auf. Meine Fraktion war damals gegen seine Einführung, weil sie nicht von Vereinbarungen über Mindestnormen in Strafverfahren flankiert war. Jetzt wurde lediglich auf der Fahndungsseite etwas getan, ohne die nötigen Garantien für die Rechte Beschuldigter vorzusehen. Das erweckt zwar den Anschein von entschlossenem Handeln und Härte gegenüber der Kriminalität, stellt aber zugleich ein Hindernis für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Auslieferung dar.
Drei Jahre nach der Verabschiedung des Haftbefehls hat sich an der Situation nichts geändert. Den Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte von Beschuldigten hat der Rat nach wie vor nicht angenommen. Ich möchte mich Herrn Watsons Appell an den Rat anschließen, einmal deutlich zu machen, welche Mitgliedstaaten aus welchem Grund gegen eine Verbesserung der Rechte Beschuldigter sind. Denn obwohl es heißt, auch Herr Demetriou hat sich entsprechend geäußert, dass sämtliche Mitgliedstaaten die Rechte von Beschuldigten und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten achten müssen, ist in Straßburg auch eine enorme Zahl von Rechtssachen anhängig. Ebenso weichen die Auffassungen zwischen den Mitgliedstaaten, gerade auch in Verfahrensfragen, erheblich voneinander ab.
Wenn wir uns alle über die Rechte Beschuldigter einig wären, dann wäre die Unterzeichnung dieser Vereinbarung über Verfahrensrechte selbstverständlich eine reine Formsache. Das ist jedoch nicht der Fall, weil es dort gewaltige Unterschiede gibt, infolge der die nationalen Gerichte jetzt versuchen herauszufinden, unter welchen Bedingungen jemand ausgeliefert werden darf. Das bedeutet, dass in einigen Verfahren Menschen nicht an einen anderen EU-Mitgliedstaat übergeben wurden. Als Beispiel hierfür kann ein Prozess in Bozen dienen, bei dem das dortige Gericht die Übergabe eines Italieners an Österreich verweigerte.
Wenn wir uns einmal über die Verfahrensrechte von Beschuldigten geeinigt haben, wird auch die Übergabe Beschuldigter erheblich reibungsloser verlaufen. Daher möchte ich den Rat auffordern, dies nicht als Zugabe für die Rechte von Beschuldigten, sondern insofern als notwendigen Bestandteil anzusehen, dass nämlich Verfolgung und Fahndung Hand in Hand gehen, während gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit, auch auf europäischer Ebene, gewährleistet sein muss. Mangelndes gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten wird sich letzten Endes auch negativ auf den Fahndungsaspekt auswirken.
Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Bewertung des Europäischen Haftbefehls müssen die Auswirkungen des Rahmenbeschusses auf die justizielle Zusammenarbeit, auf die gegenseitige Anerkennung von Straftaten sowie auf die Einhaltung der individuellen Verfahrensgarantien und Grundfreiheiten umfassend analysiert werden.
Leider befinden wir uns heute in einer sehr schwierigen Situation, denn einige Mitgliedstaaten hatten Probleme bei der Umsetzung des Haftbefehls, weil ihnen ihre innerstaatlichen Verfassungen im Wege standen. Trotzdem wäre es falsch zu glauben, man könne den Mitgliedstaaten die Vornahme von Änderungen an ihren Verfassungen vorschreiben, um die Anwendung des Haftbefehls zu gewährleisten.
Bedauerlicherweise müssen bei der heutigen Bewertung die Angaben eines Landes unberücksichtigt bleiben, und zwar die Italiens, das die Gemeinschaftsregelung nicht rechtzeitig umgesetzt hat, um wegen eines Ministers, der ein ausgesprochener Europaskeptiker und Europagegner ist, private Interessen zu schützen.
Schließlich ist es undenkbar, den Europäischen Haftbefehl einzuführen, ohne zuvor gemeinsame Mindestnormen in Strafverfahren aufzustellen und gemeinsame Verfahrensgarantien vorzusehen. Das Parlament hat bereits seinen Standpunkt zu den Mindestnormen abgegeben, nun warten wir, dass der Rat in dieser Frage vorankommt. Das ist so, als würde man das Pferd von hinten aufzäumen.
Sicher kann der Europäische Haftbefehl dabei hilfreich sein, die Auslieferung von Straftätern nicht länger von politischen Entscheidungen abhängig zu machen, wobei es schon positive Beispiele in dieser Richtung gibt. Doch dem Verfahren haftet von vornherein ein Makel bzw. ein Mangel an, der sich daraus ergibt, dass sehr schnell mit Notverordnungen auf terroristische Anschläge reagiert werden muss.
Ich stimme den Bewertungen, die Frau Hazan in ihrem Bericht vorgelegt hat, uneingeschränkt zu. Im Ausschuss wurde der Text verbessert, wobei auch vermieden wurde, die Liste der 32 Straftaten zu erweitern, doch müssen wir uns bei unserer Einschätzung von der falschen, durch den Sicherheitswahn bestimmten Ausgangsposition unbedingt lösen. Ein altes italienisches Sprichwort lautet: „Übertriebene Hast schadet nur“. Das gilt auch für die Bewertung des ersten Jahres der Anwendung des Europäischen Haftbefehls.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich unterstütze diese Maßnahme zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus. 2002 habe ich in der Debatte den Standpunkt vertreten, dass nur Straftaten, die auf europäischer oder internationaler Ebene definiert sind, auf die Liste gesetzt werden sollten. Die heutige Liste von Straftaten ist zu umfassend, was Rechtsunsicherheit und Diskriminierung zur Folge haben kann. Die Mitgliedstaaten ergreifen daher jede sich bietende Gelegenheit, das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit anzuwenden.
Frau Hazan appelliert zu Recht an den Rat, die Abschaffung dieser beiderseitigen Strafbarkeit sicherzustellen. Anfangs hatte sie sogar eine Ausweitung der Liste von Straftaten gefordert, was von der Kommission abgelehnt wurde. Angesichts der heutigen Signale war dies auch keinesfalls opportun. Besser ist es, die Entwicklungen in den nächsten zwei Jahren genau zu verfolgen. Meinen Erwartungen zufolge wird eine Beurteilung zu einer Einschränkung der derzeitigen Liste führen müssen. Eine rechtssichere Ausdehnung der Liste ist nur dann möglich, wenn alle aufgeführten Straftaten auf europäischer Ebene definiert sind. Allerdings wäre es nicht wünschenswert, wenn über diese Entscheidung das Strafrecht still und heimlich harmonisiert wird.
Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit in dieser Sache danken. So wie jeder von uns im Parlament scheint die Berichterstatterin in ihrer Arbeit etwas benachteiligt zu sein, denn wir haben noch keinen Zugang zum Evaluierungsmechanismus des Rates und der Kommission für die Anwendung des Europäischen Haftbefehls.
Wir können einiges aus den bisher gesammelten Erfahrungen lernen. Im Vergleich zum alten Auslieferungsverfahren schlägt positiv zu Buche, dass die zeitliche Verzögerung drastisch verkürzt werden konnte. Es ist von Zeiträumen zwischen 90 und 42 Tagen die Rede, aber einige Auslieferungsverfahren, die sich in der Vergangenheit zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Jahre hingezogen hätten, konnten nunmehr auf 42 Tage verkürzt werden.
Wir müssen jedoch in Bezug auf Verfassungsrechte und Grundfreiheiten sehr behutsam zu Werke gehen. Einige Gerichte haben die Anwendung des Europäischen Haftbefehls mit einem Fragezeichen versehen, ob das dessen Umsetzung in nationales Recht mittels bestimmter Mechanismen betrifft oder die Art und Weise, in der bestimmte Gerichte Elemente des Haftbefehlverfahrens ausgelegt haben.
Unabhängig von der Harmonisierung stellt dieser Gedanke der gegenseitigen Achtung, des Vertrauens und der Verständigung zwischen den Justizbehörden den ersten Schritt zur Schaffung eines größeren und integrativeren Raumes der justiziellen Arbeit dar. Eine der Schwierigkeiten besteht dabei darin, dass die einzelnen Mitgliedstaaten über unterschiedliche Rechtssysteme und die dazu gehörigen Regelwerke und Präzedenzfälle verfügen. Das hat bis zu einem gewissen Grad Einfluss darauf, wie wir diesen Raum am besten nutzen können. Deshalb war die Beschränkung der Deliktkategorien auf 32 anfänglich eine gute Idee. Doch ausgehend von unseren bisherigen Erfahrungen können wir diesen Punkt jetzt etwas genauer prüfen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass wir nicht versuchen sollten, alle diese Ziele auf die Schnelle zu erreichen. Wir sollten nicht vergessen, dass einige Länder den Rahmenbeschluss erst in den letzten Monaten umgesetzt haben. Wir brauchen mehr Zeit, um uns mit der Evaluierung auseinander zu setzen und die ordnungsgemäße Anwendung zu sichern.
Zum Schluss sei darauf hingewiesen, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Mittelpunkt unserer Arbeit in diesem Bereich stehen muss.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen hat sich Belgien abermals zum Gespött der gesamten Europäischen Union gemacht, als es unsere Staatssicherheit fertig brachte, Fehriye Erdal, eine gefährliche Terroristin der türkischen Terrorbewegung DHKP-C, entkommen zu lassen, und zwar einen Tag vor ihrer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ohne dass auch nur ein Minister zur Rechenschaft gezogen wurde. In anderen Mitgliedstaaten ist die DHKP-C schon seit langem als gefährliche Terrorgruppe eingestuft, allerdings nicht so in Belgien, wo Erdal ungestört Schutz und Asyl genoss.
Ich musste unwillkürlich daran denken, als wir begannen, die Entwicklung des Europäischen Haftbefehls zu bewerten. Wenn wir eine Bewertung der einheitlichen Vorschriften und Verfahren zur wirksamen Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich Terrorismus, unter anderem mit dem Europäischen Haftbefehl vornehmen wollen, dann kann ich angesichts derartiger Schnitzer nur zu dem Schluss kommen, dass die Europäische Union noch einen sehr weiten Weg zu gehen hat.
Jaime Mayor Oreja (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau Hazan, zu einem fraglos präzisen und rigorosen Bericht beglückwünschen.
Ich möchte sagen, dass die Annahme des Europäischen Haftbefehls – und das dürfen wir niemals vergessen – nicht einfach die Annahme eines weiteren Rechtsinstruments war und nicht nur die Ersetzung eines veralteten Auslieferungssystems; in Wirklichkeit war sie ein Symbol, sie war eine Reaktion und spiegelte eine neue Haltung wider.
Sie war ein Symbol für die Dringlichkeit der Schaffung eines europäischen Raums von Justiz und Polizei. Sie war die europäische Antwort auf das furchtbare Attentat vom 11. September auf die Twin Towers in New York und verdeutlichte gleichzeitig die politische Haltung, dass der Terrorismus aktiv bekämpft werden und die Sicherheit mithilfe einer Innenpolitik der Europäischen Union in Angriff genommen werden muss, die eines der großen Ziele ist, die wir anstreben sollten.
Ich hatte Gelegenheit, diesen Haftbefehl in der Zeit zu präsentieren, als ich im Ministerrat war, und bedauerlicherweise wurde dieser Haftbefehl erst nach dem Anschlag vom 11. September verabschiedet. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass wir nicht erneut die Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit einführen, dass wir die bestehenden Unvereinbarkeiten mit den verschiedenen Verfassungen lösen und dass die nationalen Richter keine ergänzenden Instrumente einführen, denn ein weiteres Attentat könnte uns zwingen, dringlich und eilig Änderungen in diesen außerordentlich wichtigen Haftbefehl einzuarbeiten.
Daher darf es bei dieser Frage keine Hindernisse und keine Scheu geben. Erforderlich ist ohne Zweifel ein unmissverständlicher Wille, und wir müssen auch an die äußerst wichtige Arbeit eines Innenministers jener Zeit, Antoine Duquesne, erinnern, der heute nicht hier ist, der aber eine maßgebliche und entscheidende Rolle dafür gespielt hat, dass der Europäische Haftbefehl heute Nachmittag Gegenstand der Aussprache sein kann.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Minister, Herr Vizepräsident der Kommission, meine Damen und Herren! Auch ich möchte meinerseits der Berichterstatterin zu ihrem Bericht gratulieren. Der Europäische Haftbefehl allein ist kein adäquates Instrument zur Schaffung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, und es wird uns nur dann gelingen, ihn korrekt umzusetzen, wenn wir das gegenseitige Vertrauen zwischen den Richtern erheblich stärken, wenn wir in den Strafverfahren Mindestnormen anwenden, die die Grundrechte der Verdächtigen garantieren, und wenn wir eine elementare Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften erreichen.
Deshalb fordern wir als ersten Schritt, den Rahmenbeschluss über bestimmte Verfahrensrechte im Rahmen von Strafverfahren in der Europäischen Union, mit den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments, anzunehmen. Wir hoffen zudem, dass die künftige Agentur für Menschenrechte beim Schutz und bei der Achtung der Menschenrechte und persönlichen Freiheiten sowie im Bereich des Europäischen Haftbefehls eine wesentliche Rolle übernehmen wird.
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Wie nützlich der Europäische Haftbefehl ist wurde vor allem für meine Wähler in London deutlich, als Hussein Osman, ein Verdächtiger der versuchten Bombenanschläge vom 21. Juli, innerhalb von Wochen anstelle von Jahren nach Großbritannien überstellt wurde, um sich dort vor Gericht zu verantworten. Doch zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben explizite Gründe für eine Ablehnung eingeführt: die Verletzung von Grundrechten. Soweit dies zutrifft, rechtfertigt dies den zu begrüßenden Sinneswandel der österreichischen Präsidentschaft hin zu der Überzeugung, dass Einigkeit über die Mindestnormen für ein faires Verfahren herrschen muss.
Wie vom Europäischen Parlament bereits vor einem Jahr gefordert, müssen wir jedoch verstärkt in das System der Strafgerichtsbarkeit investieren. Leider erliegen viele führende Politiker der Versuchung und kritisieren Richter für Urteile, die ihnen nicht genehm sind. Im vergangenen Jahr brüstete sich der britische Premierminister Tony Blair, dass er dem System der Strafgerichtsbarkeit einen schweren Schlag versetzt habe. Anstatt Grundrechte wie die Unschuldsvermutung und Habeas-Corpus-Rechte in Frage zu stellen und möglicherweise Folterflüge und die außerordentliche Überstellung stillschweigend zuzulassen, sollten wir die Standards anheben und nicht senken.
Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL). – Herr Präsident, Frau Ministerin, Herr Kommissar! Im Juli vorigen Jahres hat das deutsche Bundesverfassungsgericht das Umsetzungsgesetz für den Europäischen Haftbefehl in Deutschland für nichtig erklärt. Zu Recht hat es vom deutschen Gesetzgeber eingefordert, dass er seine Verantwortung zum Schutz und zur Wahrung der im deutschen Grundgesetz garantierten bürgerlichen Grundrechte umfassend wahrnimmt. Dieses Urteil war zweifellos eine schallende Ohrfeige für den deutschen Gesetzgeber.
Gerade auch vor diesem Hintergrund ist es für mich schlichtweg unverständlich, Frau Ministerin, dass der Rat den Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte in Strafverfahren derart schleifen lässt und bislang untätig geblieben ist. Es ist einfach nicht hinnehmbar, und die Rechte von Beschuldigten müssen gerade mit Blick auf den Europäischen Haftbefehl deutlich gestärkt werden. Ich schließe mich dem an, was viele Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt haben.
Zu diesen Rechten gehört, dass Beschuldigte selbstverständlich in einer ihnen geläufigen Sprache über ihre Rechte informiert werden müssen. Sie müssen das Recht auf Inanspruchnahme eines Dolmetschers haben, und selbstverständlich ist zu gewährleisten, dass die für ein Strafverfahren relevanten Dokumente übersetzt werden.
Frau Ministerin! Der Rat muss hier endlich handeln, das ist von wesentlicher Bedeutung, denn die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union müssen die Gewissheit haben, dass ihre Rechte in Europa einheitlich geschützt und geachtet werden.
VORSITZ: ANTÓNIO MANUEL DOS SANTOS Vizepräsident
Ashley Mote (NI). – (EN) Herr Präsident! In Ländern, in denen man an römisches und napoleonisches Recht gewöhnt ist, akzeptiert man, dass der Staat das Leben bestimmt, aber für einen Briten ist dies ein schrecklicher Gedanke. Da, wo ich herkomme, gibt es keinen als eigenständiges Gebilde existierenden Staat. Die jeweilige Regierung ist uns gegenüber, ihren Wählern, verantwortlich.
Unsere Garantien gegen sämtliche Versuche des Staates, sich in Freiheiten und Rechte einzumischen, gibt es bereits seit Hunderten von Jahren, und sie werden durch das auf Gewohnheitsrecht beruhende ungeschriebene Common Law sowie das kodifizierte Recht geschützt. Kein Europäer hat das Recht, einen britischen Staatsbürger ohne ordnungsgemäßes Verfahren aus dem Vereinigten Königreich zu entfernen, und das bedeutet Schutz vor Inhaftierung nach drei Tagen, es sei denn, ein Gericht nimmt Beweise auf und entscheidet anderweitig. Das bedeutet auch, dass es keine Delikte gibt, die nicht auch ein Delikt im Vereinigten Königreich darstellen. So kann man im Vereinigten Königreich beispielsweise wegen Fremdenfeindlichkeit unter Anklage gestellt werden. Wir haben trotz der skandalösen Bemühungen der Blair-Regierung, unser Rechtssystem dem anzupassen, was die EU als Recht bezeichnet, nach wie vor Anspruch auf die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren und können nicht zweimal wegen derselben Tat strafverfolgt werden.
Den Bürgern in Ihren Ländern ginge es wesentlich besser, wenn sie die gleichen Rechte und Freiheiten wie die Briten genießen würden. Sie sollten diese Lehre beherzigen, denn erst dann haben Sie eine Chance, die Herzen und Hirne der Bürger zu gewinnen. Jemand sollte Frau Wallström sagen...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Frau Gastinger, Herr Frattini, meine Damen und Herrn! Ich möchte eingangs Frau Hazan zu ihrem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Wie Herr Mayor Oreja sagte, begrüßen wir die Schaffung eines Europäischen Haftbefehls als einen innovativen und effektiven Schritt bei der Entwicklung der justiziellen Zusammenarbeit und der Verstärkung der Kooperation und des gegenseitigen Vertrauens. Der Haftbefehl wird für die Bürger der Europäischen Union einen einheitlichen Rechtsschutz gewährleisten und sich zum wichtigsten Instrument im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen entwickeln.
Leider hat die erste Bewertung gezeigt, dass die vollständige Umsetzung durch eine Reihe von Problemen verhindert wird, die zudem das gegenseitige Vertrauen unterminieren. So sind bei der Umsetzung Schwierigkeiten aufgetreten, weil beispielsweise einige Länder ihre Verfassungsgerichte angerufen haben, und es hat praktische Hindernisse bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls gegeben, insbesondere bei der Übersetzung, der Übermittlung oder dem Gebrauch unterschiedlicher Vordrucke. Einige Mitgliedstaaten lehnen die neue Regelung ab und möchten bestimmte Elemente des alten Auslieferungssystems beibehalten, so etwa die Kontrolle über die Anwendung des Grundsatzes, dass niemand wegen derselben Tat mehrfach verfolgt werden darf, und die Einflussnahme politischer Stellen auf das Gerichtsverfahren.
Ich möchte drei Punkte hervorheben: Erstens möchte ich nochmals auf die Vorteile verweisen, die die Annahme des Entwurfs des Verfassungsvertrags für diesen Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit – insbesondere die Abschaffung der Säulen – mit sich brächte. Wie Herr Demetriou sagte, müssen wir die uns zu Verfügung stehenden Ressourcen nutzen. Dazu zählt die in Artikel 42 des Vertrags vorgesehene Brückenklausel, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Europäischen Haftbefehl in die „erste Säule“ zu integrieren, um mehr Transparenz und demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament und die juristische Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof zu gewährleisten.
Zweitens möchte ich vorschlagen, dass wir uns zur effektiveren Gestaltung des Europäischen Haftbefehls vom nordischen Haftbefehl inspirieren lassen. Er weist einige innovative Aspekte einschließlich eines effizienteren Übergabeverfahrens und kürzerer Verfahrensfristen auf.
Drittens und letztens ist es dringend erforderlich, dass, wie Herr Frattini sagte, sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente an der bevorstehenden Bewertung der Fortschritte bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls teilnehmen.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich schließe mich den Glückwünschen meiner Vorredner für die Berichterstatterin an.
Im Jahr 2002 unterbreitete die Europäische Union in Verfolgung ihres Ziels der Verbrechensbekämpfung einen Vorschlag für einen neuen Mechanismus. Ich meine den Europäischen Haftbefehl. Heute, fast vier Jahre später, sollen wir nun beurteilen, wie wirksam er umgesetzt wurde, und eine Antwort auf die Frage finden, was getan werden kann, damit sich Kriminelle in Europa nicht länger sicher fühlen. Gestatten Sie mir zwei Anmerkungen hierzu.
Erstens: Bedauerlicherweise handelt es sich bei dem Europäischen Haftbefehl nach geltendem Recht um ein Instrument der dritten Säule, und damit fällt er weder in die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments noch des Europäischen Gerichtshofs. Hier muss sich ganz eindeutig etwas ändern. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass entsprechend der Europäischen Verfassung die Säulen abgeschafft und die Instrumente der Rechtsprechung weiter ausgebaut werden sollen. Zudem ist die Vergemeinschaftung weiterer Verfahren vorgesehen, was die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sowie den transparenten und demokratischen Charakter der gefassten Beschlüsse stärken würde. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass gegen diesen Teil des Verfassungsvertrags niemals Einwände erhoben wurden und er in den jüngsten Ratifizierungskampagnen auch nicht in Frage gestellt wurde, was ein gutes Zeichen für diese Institution ist.
Zweitens: Trotz der Erfolge bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls stößt seine Anwendung in einigen Ländern auf erhebliche rechtliche Hindernisse. Sie haben gehört, wie es in Deutschland und auf Zypern, aber auch in Belgien und Italien darum bestellt ist. Auch in meinem Heimatland Polen gibt es Probleme bei der Einführung des Europäischen Haftbefehls. Er ist nunmehr Bestandteil der Strafprozessordnung und wird auch umgesetzt, doch laut Entscheidung des Verfassungsgerichts vom April 2005 ist der Haftbefehl verfassungswidrig. Wir hatten 18 Monate Zeit, um hier Abhilfe zu schaffen, und davon verbleiben nunmehr nur noch sieben. Ich hoffe, Polen wird diese widersprüchliche Situation rechtzeitig lösen.
Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Die beiden Dreh- und Angelpunkte der europäischen Zusammenarbeit in Strafangelegenheiten sind der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Diese zwei Grundsätze ergänzen einander; ihre Umsetzung ist jedoch schwierig und wird viel Zeit in Anspruch nehmen.
Nichtsdestotrotz müssen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um in der Europäischen Union eine gemeinsame Strafrechtspolitik zu erreichen. Der Europäische Haftbefehl stellt im Hinblick auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen einen ersten wichtigen Schritt dar und trägt dazu bei, die gemeinsame Rechtskultur zu festigen. Trotz der Tatsache, dass im Anpassungsprozess des Europäischen Haftbefehls Fortschritte erzielt worden sind, gibt es nach wie vor bestimmte Probleme, so unter anderem hinsichtlich der einheitlichen bzw. nicht einheitlichen Übernahme des Rahmenbeschlusses in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sowie bezüglich der Kategorien von Straftaten, bei denen die Strafbarkeit nicht geprüft wird. Diesen Problemen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Ich frage mich auch, und ich wende mich dabei an die Ratspräsidentin und österreichische Ministerin, Frau Gastinger, warum diese Liste von 32 Straftaten notwendig sein soll und warum wir nicht das ganze Verfahren vereinfachen, indem wir sagen, dass alle Delikte, die mit einer Gefängnisstrafe von über drei Jahren geahndet werden, unter diese Regelung fallen. Dies würde eine erhebliche Erleichterung für die nationalen Rechtsvorschriften und die nationalen Richter bedeuten. Ich bin sicher, Frau Ministerin, dass Sie sich dieser Frage mit der Sie auszeichnenden Kompetenz annehmen werden.
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident der Kommission, sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Parlaments! Ich möchte in meiner abschließenden Stellungnahme noch einmal ganz generell betonen, dass wir trotz der hier durchaus berechtigterweise angemerkten Kritiken an dem einen oder anderen Punkt davon ausgehen können, dass der Europäische Haftbefehl durchaus etwas ist, auf das wir alle zusammen stolz sein können. Denn er war ein erster ganz wichtiger Schritt, um praktisch in Europa nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gemeinsam organisierte Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Das ist etwas ganz Wichtiges, und das müssen wir immer vor Augen haben.
Ich wurde mehrfach von verschiedenen Abgeordneten auf die Mindestverfahrensgarantien im Strafverfahren angesprochen. Das sehe ich als einen ganz wesentlichen Punkt. Herr Watson, Frau Buitenweg, Herr Catania, Herr Lambrinidis, Frau Ludford und auch Frau Kaufmann haben mich darauf angesprochen. Hier wissen Sie ja sicherlich, dass wir während unserer informellen Ratstagung am 13. und 14. Jänner 2006 in Wien diesem Themenbereich einen ganz weiten Platz zur Diskussion eingeräumt haben.
Sie wissen sicherlich auch, dass sich dieser Rahmenbeschluss – ich scheue mich nicht davor, es auch so auszudrücken – momentan in einer Art Sackgasse befindet, was wir alle im Rat sehr bedauern. Denn ich kann Ihnen versichern, dass wir im Rat sehr wohl den politischen Willen dazu haben, diese Mindestverfahrensgarantien für die Beschuldigten im Strafverfahren in der einen oder anderen Form einer Regelung zuzuführen. Das ist ein ganz wichtiges politisches Signal, das wir setzen wollen.
Es gibt bei diesem Rahmenbeschluss aber auch Probleme, denn einige Mitgliedstaaten bezweifeln die Rechtsgrundlage für den Erlass eines Rechtsinstruments auf europäischer Ebene. Und Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es relativ schwierig ist, dem auszuweichen. Wenn wir uns das im Detail anschauen, bestehen hier Zweifel insbesondere im Hinblick auf den Geltungsbereich und ähnliche Punkte, die wir diskutieren. Ich kann Ihnen aber aus Sicht der österreichischen Präsidentschaft versichern, dass dies für uns ein hoch prioritäres Dossier ist und dass wir während unserer Präsidentschaft hier wirklich einen Fortschritt erzielen wollen.
Wir müssen aber auch bedenken, dass wir gerade bei den Mindestverfahrensgarantien im Strafverfahren einen Mehrwert zur Menschenrechtskonvention erreichen müssen – insbesondere zu Artikel 6 MRK, denn dieser Artikel 6 MRK ist unsere gemeinsame Basis in Europa, der wir uns alle zusammen verpflichtet fühlen.
Wir werden daher während unserer Präsidentschaft versuchen, eine Lösung herbeizuführen, damit wir hier tatsächlich einen essenziellen Schritt weiterkommen. Wichtig ist uns vor allem, dass wir uns aus der Sackgasse, in der wir uns momentan befinden, herausbewegen können.
Frau Roure hat eine weitere wichtige Frage angesprochen, nämlich wie weit wir bei den anderen Instrumenten sind. Dabei ging es ihr im Prinzip um das europäische Beweisverfahren und den Austausch von Informationen zwischen den Justizbehörden. Zum europäischen Beweisverfahren kann ich Ihnen berichten, dass wir im Rat doch sehr wesentliche Fortschritte erzielen. Selbstverständlich sind – wie es hier immer wieder diskutiert wurde – auch diese 32 Listendelikte wieder ein Diskussionspunkt. Auf die Anfrage werde ich dann später noch eingehen.
Auch das ist ein Diskussionspunkt, aber ich bin hoffnungsfroh, dass wir während unserer Präsidentschaft hier einen großen Schritt vorankommen können. Vielleicht gelingt es uns, dieses Dossier abzuschließen. Sollte das nicht möglich sein, werden wir der finnischen Präsidentschaft ganz bestimmt ein sehr weit fortgeschrittenes Dossier übergeben können.
Was den Rahmenbeschluss über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten und den Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafrechtsachen verarbeitet werden, angeht, so diskutieren wir dies auf Arbeitsgruppenebene, und auch hier glauben wir, dass wir weitere Fortschritte erzielen können.
Herr Varvitsiotis hat gefragt, warum wir anstelle der 32 Listendelikte nicht eine dreijährige Gefängnisstrafe zugrunde legen. Ich darf dazu bekannt geben, dass, wie Sie ja sicherlich wissen, gerade diese 32 Delikte Gegenstand langer und sehr intensiver Diskussionen im Rat waren, bis man sich auf sie geeinigt hat. Das war ein sehr schwieriger Prozess, und wir sind heute froh, dass wir sie haben. Wir dürfen bei diesen 32 Delikten eines nicht vergessen: Mit dieser Liste wurde festgelegt, dass dies jene Bereiche sind, bei denen wir praktisch das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit nicht extra prüfen. Das ist der Hintergrund dieser 32 Listendelikte. In anderen Bereichen sind eine Auslieferung und auch die Anwendung des Europäischen Haftbefehls ja trotzdem möglich. Hier wird nur die beiderseitige Strafbarkeit geprüft, um den europäischen Haftbefehl auch tatsächlich zur Anwendung zu bringen.
Diese 32 Delikte sind – wie ich bereits ausgeführt habe – bei der europäischen Beweisanordnung wieder in der Diskussion, weil wir natürlich wissen, dass diese Delikte teilweise sehr weit formuliert sind und teilweise wiederum nur sehr enge Tatbestände betreffen. Aus heutiger Sicht betrachtet, ist dies nicht wirklich kohärent, das ist uns bewusst. Wir sind trotzdem froh, dass wir sie haben, und wir werden auf Basis der Erfahrungen, die wir jetzt mit dem Europäischen Haftbefehl gewonnen haben, natürlich noch an dieser Liste weiterarbeiten. Geben Sie uns bitte Zeit! Wir brauchen die Zeit, damit wir dann am Ende des Tages eine gute Basis für eine noch bessere Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nach dieser interessanten Aussprache einige wenige Bemerkungen machen.
Als Erstes weise ich darauf hin, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Europäischen Haftbefehl weiter überwacht wird und dass dem Parlament unsere Bewertungen zu allen Mitgliedstaaten vorliegen, seit Januar auch die zu Italien mit einem zusätzlichen Bericht; dem im Juni ein weiterer Bericht folgen wird.
Herrn Watson möchte ich sagen, dass die Kommission leider nicht in der Lage ist, Vertragsverletzungsverfahren nach dem Gemeinschaftsrecht einzuleiten, weil es sich um ein Instrument des dritten Pfeilers handelt. Besonders froh bin ich zu hören, was einige Abgeordnete zu der Möglichkeit geäußert haben – mit der ich selbstverständlich einverstanden wäre –, ein Instrument von so großer Bedeutung für die Terrorismus- und die Verbrechensbekämpfung in den ersten Pfeiler zu übertragen; das würde ganz klar den positiven Effekt einer im Vergleich zu heute noch wirksameren und rechtsverbindlicheren Überwachung nach sich ziehen.
Wir werden damit fortfahren, die Stärken, aber auch die Schwächen sämtlicher Überleitungsgesetze herauszustellen. Dabei werden wir im ständigen Kontakt mit den nationalen Parlamenten bleiben, Herr Coelho, denn selbstverständlich müssen wir uns die bestehenden Probleme bewusst machen, die zum einen mit verfassungsrechtlichen, zum anderen mit die Parlamente betreffenden Gründen zusammenhängen und in einigen Mitgliedstaaten die vollständige Umsetzung des Verfahrens erschwert haben. Das ist es, was ich unter Achtung des Grundsatzes einer fairen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verstehe.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich sagen, dass dieses Aktionsprogramm der EU durch die Europäische Beweisanordnung ergänzt werden muss. Ich habe es schon vorhin gesagt, möchte es jedoch jetzt noch einmal bekräftigen: Ich finde es merkwürdig, dass wir uns auf die Übergabe von Personen zwischen Mitgliedstaaten einigen konnten, während wir es bei der Übergabe von Beweismitteln nicht weit gebracht haben, obwohl sie doch hinsichtlich des Eingriffs in die Grundrechte und des gegenseitigen Vertrauens weniger relevant sind. Das Vertrauen ist zwar groß genug, um eine festgenommene Person zu übergeben, doch es gelingt uns immer noch nicht, uns auf die Erlangung von Beweismitteln von einem Mitgliedstaat zum anderen zu einigen.
Ich stimme mit der Einschätzung von Frau Gastinger überein, der zufolge wir wirklich einen Fortschritt erzielen müssen, und ich hoffe, dass wir unter der österreichischen Ratspräsidentschaft zu einer Einigung in den wenigen Punkten, die noch strittig bleiben, gelangen werden.
Dasselbe gilt für die Verfahrensrechte: ich muss dem österreichischen Vorsitz zugestehen, dass er erhebliche Anstrengungen unternimmt, um zu einer Übereinkunft zu gelangen, doch dürfte die Rechtsgrundlage meiner Auffassung nach kein Hinderungsgrund sein. Es bestehen rechtliche Gründe, die jedoch alle diskutiert werden können.
Meiner Überzeugung nach haben wir eine gute Grundlage, um in Bezug auf eine europäische Initiative zu den Verfahrensrechten eine Einigung zu erzielen; das wäre ein äußerst wichtiges politisches Signal.
Ich weiß, dass sich der Vorsitz bemüht; ebenso bedeutsam ist das Engagement für den Austausch von Informationen aus den Strafregistern. Zugleich muss der repressive Ansatz stetig durch eine Verstärkung der Rechte und Freiheiten ausgeglichen werden, was uns einen weiteren politischen Trumpf für die Kriminalitätsbekämpfung in die Hand gibt.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
17. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0013/2006).
Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.
Erster Teil
Anfrage Nr. 1 von Eoin Ryan (H-0110/06)
Betrifft: Oppositionelle in Äthiopien
Gegenwärtig befinden sich in Äthiopien 131 namhafte Oppositionelle in Haft, darunter 10 gewählte Mitglieder des Parlaments dieses Landes sowie Professoren, Richter und Journalisten.
Welche Maßnahmen hat der Rat in Anbetracht der Tatsache eingeleitet, dass diese Inhaftierungen gegen das Völkerrecht verstoßen und die EU für Äthiopien der weltweit größte Geber internationaler Hilfe ist, um diese schwerwiegenden Rechtsverletzungen bei der Regierung Äthiopiens zur Sprache zu bringen?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zur Frage des Abgeordneten Ryan über die Oppositionellen in Äthiopien möchte ich namens des Rates Folgendes sagen:
Der Rat verfolgt die Lage inhaftierter Oppositionsführer, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, Zeitungsverleger und Journalisten sehr aufmerksam. Nach deren Verhaftung hat die Europäische Union am 6. November des Vorjahres eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Besorgnis zum Ausdruck bringt und zur Freilassung aller politischen Gefangenen aufruft. Außerdem forderte die EU die sofortige Freilassung aller Verhafteten, gegen die nicht in einem ordentlichen, gewissen Mindeststandards entsprechenden Verfahren Anklage erhoben wurde. Ebenso forderte sie, dass alle Inhaftierten das Recht haben sollten, Besuch ihrer Angehörigen und des Internationalen Roten Kreuzes und/oder anderer geeigneter Vertreter der internationalen Völkergemeinschaft zu empfangen. Eine gemeinsame Erklärung der Botschafter der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 6. November 2005 in Addis Abeba enthielt eine ähnliche Forderung.
Seit den Festnahmen Anfang November 2005 haben Vertreter der Europäischen Union den Fall dieser Inhaftierten regelmäßig gegenüber der äthiopischen Regierung und auch direkt bei Premierminister Meles Zenawi im Rahmen des politischen Dialogs mit Äthiopien gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zur Sprache gebracht. Die diplomatischen Vertreter der Europäischen Union in Addis Abeba sind übereingekommen, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit als Kernstück des politischen Dialogs mit Äthiopien zusammen mit der Forderung zur Sprache zu bringen, alle nach den politischen Demonstrationen vom Juni und vom November festgenommenen Gefangenen freizulassen und ihren Angehörigen und Anwälten sowie humanitären Organisationen den Zugang zu ihnen zu garantieren.
Bei dieser Gelegenheit darf ich erwähnen, dass ich selbst in Gesprächen mit Lord Triesman und mit Minister Hilary Benn diese Fragen besprochen habe, weil wir wissen – und ich habe es erwähnt –, dass gerade die verschiedenen Schritte, die während der britischen Präsidentschaft gesetzt wurden, hier von großer Bedeutung waren und ich selbstverständlich darauf Wert lege, dass hier eine Kontinuität stattfindet.
Außerdem sind die diplomatischen Vertreter übereingekommen, darauf zu drängen, dass die Angehörigen der Inhaftierten über deren Verbleib informiert werden und diese selbst Zugang zu Rechtsbeistand und eine menschenwürdige Behandlung erhalten.
Eine andere Priorität, der wir uns in besonderem Maße widmen, besteht darin, die lokale und internationale Beobachtung der Prozesse gegen führende Oppositionelle und andere Personen zu gewährleisten. In dieser Hinsicht wird beabsichtigt, dass ein Beobachter, der den EU-Vertretern in Addis Abeba Bericht erstattet, den Prozess gegen die Oppositionsführer Hailu Shawel und andere Personen verfolgt.
Die Europäische Union wird diese Fragen weiterhin gegenüber der äthiopischen Regierung ansprechen und die Lage der Inhaftierten mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.
Eoin Ryan (UEN). – (EN) Ich bin von der Antwort auf meine Frage etwas enttäuscht. Im Mittelpunkt unserer Entwicklungshilfepolitik stehen die verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte, und das scheint hier durchaus nicht der Fall zu sein. Obwohl wir zwischen 2002 und 2005 annähernd 900 Millionen Euro für Äthiopien bereitgestellt haben, ist von der Achtung der Menschenrechte in diesem Land herzlich wenig zu spüren. Es wird viel geredet, aber sehr wenig getan.
Ich möchte konkret auf den Fall von Berhanu Nega, den gewählten Bürgermeister von Addis Abeba, aufmerksam machen. Wie geht es ihm, und wurde sein Fall vom Rat aufgegriffen?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Zur Zusatzfrage wäre Folgendes zu sagen. Wie der Herr Abgeordnete weiß und wie wir alle wissen, zählt Äthiopien zu den ärmsten Ländern der Welt. Vor allem in den südlichen Landesteilen ist die Not besonders groß. Es mangelt an Nahrungsmitteln, und es ist unsere Pflicht, der Bevölkerung zu helfen.
Wir meinen, dass Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit für die arme Bevölkerung des Landes nicht als Druckmittel gegen die Regierung benutzt werden und zur Bestrafung der Bevölkerung führen sollte. Deshalb hält die Europäische Union für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellte Mittel nicht zurück, sondern lenkt sie um. Diesen Umstand sollten wir bedenken.
Wir denken jetzt darüber nach, wie wir weiter verfahren sollten. Wir verringern den Teil unserer Hilfe, der der Regierung direkt zufließt, und suchen nach Möglichkeiten, um diese Mittel der bedürftigen Bevölkerung direkt zukommen zu lassen.
Am 13. und 14. März wird in Paris eine Konferenz stattfinden, bei der es um die Zukunft der Entwicklungshilfe für Äthiopien gehen wird. Dabei wird man sich auf neue Möglichkeiten einigen, um der armen Bevölkerung in Äthiopien direkt zu helfen, ohne die entsprechenden Mittel direkt an die Regierung zu übergeben.
Was den von Herrn Ryan angesprochenen Fall betrifft, so liegen mir keine konkreten Informationen vor. Ich werde diese Angelegenheit auf jeden Fall prüfen und Sie über das Ergebnis unserer Erkundigungen informieren.
Ana Maria Gomes (PSE). – (EN) Wieso zählt Äthiopien, wie Sie sagten, zu den ärmsten Ländern der Welt? Das hängt mit dem Charakter des politischen Regimes zusammen, das der Zivilgesellschaft nicht einmal bei der Verteilung von Nahrungsmittelhilfe traut. Davon konnte ich mich als leitende Wahlbeobachterin in Äthiopien selbst überzeugen. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Land 85 % der Bevölkerung Kleinbauern sind: Sie besitzen kein Land und haben daher keinen Produktionsanreiz.
Wurden von der gestrigen und heutigen Gebertagung die Schlussfolgerungen der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in Betracht gezogen, denen zufolge bei den Wahlen die Grundsätze wahrhaft demokratischer Wahlen ignoriert und in denen die Gründe dafür aufgezeigt wurden? Wieso hat der Rat die von diesem Parlament in drei Entschließungen geforderte Aufnahme eines Dialogs ignoriert…
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Den letzten Teil der Frage habe ich leider nicht verstanden.
Wie ich bereits sagte, wissen wir sehr wohl um die politischen und sozialen Bedingungen in diesem Land. Ich kann Ihnen versichern, dass wir sie sehr sorgfältig in Betracht ziehen. Ich kann Ihnen ferner versichern, dass die im Moment stattfindende Konferenz über sämtliche Informationen in Bezug auf die politische, soziale, wirtschaftliche und finanzielle Lage in Äthiopien verfügt.
David Martin (PSE). – (EN) Ich teile die Ansicht des Rates. Man kann nicht zulassen, dass die arme Bevölkerung Äthiopiens für die Unzulänglichkeiten ihrer Regierung leiden muss.
Wie wird der Rat die Zivilgesellschaft bei der Verteilung von Hilfsgütern in Äthiopien unterstützen? Klar ist, dass wir keine Mittel über die äthiopische Regierung leiten sollten, aber wir sollten NRO weiterhin ermutigen, in Äthiopien aktiv zu sein. Um erfolgreich zu sein, brauchen sie aber logistische Unterstützung. Wie wird der Rat NRO in Äthiopien unterstützen?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Rat vorgehen kann und auch vorgeht. Wir sind sehr am Demokratisierungsprozess in Äthiopien interessiert, den wir auch unterstützen möchten.
Ich möchte kurz auf einige Instrumente eingehen, die wir einsetzen, so u. a. die Frage der parlamentarischen Verfahren. Wir haben uns damit befasst und beschlossen, sie zu berücksichtigen. Wir haben eine Reihe von Studien durchgeführt und möchten das Parlament bei der Verbesserung seiner parlamentarischen Verfahren unterstützen, damit Oppositionsparteien bessere Möglichkeiten erhalten und diese Verfahren auf internationales Niveau angehoben werden können. Wir bemühen uns in diesem Zusammenhang auch um die Gestaltung von Projekten und Programmen, die der Schulung von Parlamentariern dienen.
Wir leisten logistische Unterstützung für die Erweiterung und den Aufbau einer parlamentarischen Infrastruktur. Soweit mir bekannt ist, verfügt das Parlament über keinerlei Einrichtungen für Oppositionsparteien. Es gibt keine technischen Kommunikationseinrichtungen. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem UNDP an Projekten, die diesbezüglich hilfreich sein könnten.
Wir helfen ferner den Parlamentariern – vor allem von Oppositionsparteien –, andere Parlamente – z. B. in Indien, dem Vereinigten Königreich und den USA – zu besuchen, um Erfahrungen zu sammeln. Wie Sie sicher wissen, ist die Parteienlandschaft in Äthiopien noch sehr jung und unterentwickelt. Deshalb versuchen wir, diese unerfahrenen Abgeordneten mit traditionellen Parlamenten bekannt zu machen, damit sie von diesen lernen können.
Wir unterstützen die Reform des Nationalen Wahlausschusses, die meines Erachtens eine sehr interessante Initiative darstellt. Mit ihrem Beitrag versuchen unsere Botschafter in Äthiopien sicherzustellen, dass der Nationale Wahlausschuss internationalen Anforderungen genügt.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 2 von Cecilia Malmström (H-0148/06)
Betrifft: Förderung der Demokratie im Iran
Die politische Entwicklung im Iran ist sehr beunruhigend. Die reaktionären und antidemokratisch eingestellten Mullahs haben mit der Wahl von Machmud Achmadinedschad zum Präsidenten ihren Einfluss verstärkt. Jetzt ist es von großer Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft, darunter die EU, die demokratischen Kräfte im Iran unterstützt. Der Druck auf die politischen Machthaber muss verstärkt werden, wenn es um die Verletzung von Menschenrechten, finanzielle Unterstützung für terroristische Organisationen und die Entwicklung von Kernwaffen geht. Letzte Woche teilte die US-amerikanische Außenministerin der Öffentlichkeit mit, dass die Regierung mit zusätzlichen 75 Millionen Dollar die Demokratie in Iran fördern will. Ein Großteil der Gelder soll in Radio- und Fernsehsender für die Bevölkerung in Iran fließen. Zudem werden große Bemühungen unternommen, um die iranische Bevölkerung über das Internet zu erreichen. Die USA beabsichtigen darüber hinaus eine beträchtliche Unterstützung des Radiosenders FARDA, der regimekritische Nachrichten in den Iran ausstrahlt.
Welche Maßnahmen wird der Rat innerhalb der EU ergreifen, damit unabhängige Radio- und Fernsehsender und andere demokratische Kräfte im Iran gestärkt werden können?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Der Rat ist sich darüber einig – das kommt auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. November 2005 zum Ausdruck –, dass es wichtig ist, politische Reformen im Iran zu unterstützen, Menschenrechte und die Demokratie zu fördern. Es liegt auf der Hand, dass es der Wunsch der Europäischen Union ist, dass sich der Iran zu einer Gesellschaft entwickelt, in der die Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte in vollem Umfang gewahrt werden, in der demokratische Werte und Meinungsfreiheit sich entfalten können und in der es keine Diskriminierung, sondern Gleichbehandlung und Chancengleichheit gibt.
Es ist uns aber auch klar, dass die Umsetzung dieses Ziels eine nachhaltige und langfristige Bemühung und Geduld erfordern wird. Der Rat hat in der Vergangenheit versucht und wird es auch in Zukunft tun, politische Reformen zu fördern, und zwar durch Unterstützung verschiedener Stellen und Organisationen im Iran, einschließlich der iranischen Zivilgesellschaft. Zu diesem Zweck wurde der umfassende politische Dialog der Europäischen Union wieder aufgenommen, und wir sind auch sehr bestrebt, dass es wieder zu einem sinnvollen, konstruktiven Menschenrechtsdialog kommt. Die Europäische Union sucht derzeit nach dem besten Weg, um die politischen Reformen und die Demokratie im Iran zu unterstützen. Diese Überlegungen beziehen sich auf die Stärkung der Rolle der Medien und der demokratischen Kräfte.
Cecilia Malmström (ALDE). – (SV) Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Winkler, für diese Antwort.
Leider findet im Iran kein Menschenrechtsdialog statt. Es ist nichts passiert. Gegenwärtig sind im Iran umfassende Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen. Dort ist ein Regime an der Macht, das die meisten Menschenrechte verletzt, eine Tatsache, die bei der natürlich äußerst wichtigen Diskussion um das Kernwaffenprogramm des Landes etwas in den Hintergrund gerät.
Meiner Meinung nach brauchen wir eine wohl durchdachte Strategie für das Reagieren auf die Menschenrechtssituation im Iran. Ich frage mich, ob wir vielleicht unsere Erfahrungen aus der Zeit nutzen können, als wir die belorussische Opposition mit Rundfunksendungen aus Europa auf Belorussisch unterstützt haben. Vielleicht könnte man auf diese Erfahrungen zurückgreifen.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Frau Abgeordnete, wir sind uns bewusst, dass wir nicht alles auf einmal bewirken können, so gerne wir das täten. Aber wir glauben, dass der Dialog dennoch die einzige Alternative ist, die wir haben, denn der Abbruch eines Dialogs und sozusagen „die Bestrafung der Zivilgesellschaft“ ist sicherlich keine Option.
Es ist sicherlich enttäuschend, dass der Menschenrechtsdialog seit Juni 2004 nicht mehr stattgefunden hat. Daher wurde auch der Iran im November des Vorjahres bereits vom Rat Allgemeine Angelegenheiten aufgefordert, Schritte zur Wiederaufnahme substanzieller Gespräche im Rahmen des Dialogs zu unternehmen. Ich kann Ihnen sagen, Frau Abgeordnete, dass der Iran in den letzten Wochen durchaus Interesse gezeigt hat, diesen Dialog wieder aufzunehmen. Die Europäische Union macht dies allerdings von gewissen Rahmenbedingungen abhängig, denn nur ein Dialog um des Dialogs willen ist nicht zweckmäßig.
Wenn es uns gelingt, die Rahmenbedingungen festzusetzen, die einen sinnvollen Dialog erlauben, die auch eine Unterstützung der Zivilgesellschaft erlauben, werden wir diesen Dialog gerne wieder aufnehmen. Wir hoffen, dass es bereits unter österreichischem Vorsitz gelingen wird, diesen hoffentlich sinnvollen und zweckmäßigen Dialog wieder aufzunehmen.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Die Frage betraf konkret die Stärkung der demokratischen Kräfte im Iran. Eine der wichtigen demokratischen Kräfte heißt auf Englisch People’s Mujahedin (Volksmudschaheddin). Sie steht derzeit auf der Terrorismusliste der EU, vermutlich weil die iranische Regierung sie dorthin gesetzt hat.
Ich möchte den Ratspräsidenten bitten zu prüfen, inwiefern die Frage einer baldigen Beseitigung dieser Anomalie auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werden kann.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass ich die Thematisierung dieser Frage im Rat nicht nur prüfen werde, sondern dass ich sie im Rat thematisieren werde.
David Martin (PSE). – (EN) Ich habe mich über die Antwort des Rates gefreut, denn mit reiner Propaganda kommen wir im Fall des Iran nicht weiter.
Als George Bush seine berühmte Rede hielt, in der er den Iran zu einem Element der „Achse des Bösen“ erklärte, war der Iran noch Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrags. Inzwischen ist er nicht mehr an den Vertrag gebunden, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass sich der Iran vom Rest der Welt ins Exil getrieben fühlt. Behandelt man Menschen, als seien sie böse, dann werden sie sich entsprechend verhalten.
Kann uns der Rat versichern, dass er den Dialog mit dem Iran fortsetzen, sich aber nicht in die Innenpolitik einmischen und nicht – wie einige meiner Kollegen vorgeschlagen haben – einzelne politische Parteien unterstützen wird, sondern dass er eine Öffnung des Iran für eine breiter angelegte Diskussion anstreben wird? Die Unterstützung der EU für eine einzelne Partei des Landes wäre deren Untergang.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine ermutigenden Worte. Wir versuchen, einen sinnvollen Dialog zu führen und nicht in einer Weise zu reagieren, die die Tür zu einem Dialog zuschlagen würde. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in diesem Sinne weiterarbeiten werden.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 3 von Panagiotis Beglitis (H-0150/06)
Betrifft: Beschluss der israelischen Regierung zum Bau einer Straßenbahnverbindung zwischen dem illegalen Siedlungsgebiet Pisgat Ze'ev (Ost-Jerusalem) und dem Zentrum von West-Jerusalem
Vor kurzem hat die israelische Regierung beschlossen, eine Straßenbahnverbindung zu errichten, die das illegale Wohngebiet Pisgat Ze'ev (Ost-Jerusalem) mit dem Zentrum von West-Jerusalem verbinden soll. Dieser Beschluss ist Teil einer Strategie der De-facto-Angliederung palästinensischer Gebiete an Israel und stellt einen unverhohlenen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht – und insbesondere gegen die 4. Genfer Konvention – sowie gegen die diesbezüglichen Entscheidungen des UNO-Sicherheitsrats dar. An dem Bauvorhaben sind obendrein schon zwei private französische Unternehmen, „Alstom“ und „Connex“, beteiligt.
Was wird der Ministerrat gegenüber den israelischen Behörden unternehmen, die immer weiter ungestört gegen das Völkerrecht verstoßen?
Warum nutzt der Rat nicht die Möglichkeiten im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Israel, um Maßnahmen zur Beendigung dieser rechtswidrigen Siedlungspolitik zu ergreifen?
Welche Maßnahmen gedenkt der Rat gegenüber Frankreich und der französischen Regierung zu unternehmen, damit die an dem Bau der Straßenbahnlinie beteiligten Firmen das Völkerrecht achten?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Zur Anfrage von Panagiotis Beglitis möchte ich Folgendes sagen:
Die unzweideutige Haltung der Europäischen Union zu allen völkerrechtswidrigen Aktivitäten Israels in den palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems hat nach wie vor Bestand und wird in den ständigen politischen Kontakten zwischen der Europäischen Union und Israel auf allen Ebenen immer wieder, regelmäßig, mit Nachdruck und deutlich zur Sprache gebracht. Zur Verfolgung dieser politischen Linie nutzt die Europäische Union das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel, das derartige Kontakte vorsieht, sowie den Aktionsplan EU-Israel, der Anfang 2005 im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart wurde. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Das hat sich erst bei den letzten zwei Gelegenheiten wieder gezeigt, die bestanden, um den Nahost-Friedensprozess und die Situation im Nahen Osten zu diskutieren, nämlich beim letzten Rat Allgemeine Angelegenheiten und beim informellen Außenministertreffen, dem so genannten Gymnich-Treffen in Salzburg am vergangenen Wochenende. Die Europäische Union und alle Außenminister verfolgen weiterhin diese Linie der Fairness und der deutlichen Worte auch gegenüber Israel, wenn es darum geht, nach unserer Meinung völkerrechtswidrige Aktivitäten aufzuzeigen.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Vertreter des österreichischen Ratsvorsitzes danken, jedoch gleichzeitig mein Bedauern über die bürokratische Art und Weise zum Ausdruck bringen, in der er als Vertreter des Ratsvorsitzes meine Frage zu einem Sachverhalt beantwortet hat, der in der Tat gegen die Grundsätze des Völkerrechts und der Gründungscharta der UNO verstößt.
Um ehrlich zu sein, Herr Minister, verstehe ich nicht die Zweizüngigkeit, die die Europäische Union gegenüber den Palästinensern und Israel an den Tag legt. Ich höre weder eine Erklärung, noch sehe ich irgendwelche Maßnahmen, die angesichts der fortgesetzten Besiedelungen von besetztem palästinensischen Territorium ergriffen werden. Und ich sehe keine Reaktion vonseiten der Europäischen Union auf die Aussage des israelischen Ministerpräsidenten, Herrn Olmert, er werde die Grenzen Israels bis zum Jahre 2010 durch einseitiges Vorgehen gestalten.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Es tut mir Leid, wenn der Abgeordnete meine Antwort als bürokratisch empfunden hat – dies war nicht meine Absicht. Ich glaube, ich war sehr deutlich. Ich habe gesagt, dass der Rat auf allen Ebenen und bei allen Gelegenheiten in jenen Fällen, in denen wir der Auffassung sind, dass völkerrechtswidriges Verhalten vorliegt, dies auch sagt und daraus kein Hehl macht.
Wir haben – um nur einige Beispiele zu nennen – sehr deutlich gesagt, dass unserer Meinung nach die Mauer, die Trennbarriere dort, wo sie auf palästinensischem Gebiet errichtet wird, nicht dem internationalen Recht entspricht. Wir haben die Siedlungspolitik sehr deutlich kritisiert und tun dies immer wieder. Wir werden das auch weiter tun. Ich hoffe, dass Sie das nicht als bürokratisch empfinden. Wir tun es auch nicht in einer bürokratischen Weise, wir tun es durchaus in einer sehr politischen Weise.
James Hugh Allister (NI). – (EN) Wäre es angesichts dessen, dass sich die EU mit einer solchen Begeisterung auf ihrem eigenen Territorium für grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte einsetzt, nicht ein Widerspruch und falsch, ein solches Projekt in Israel abzulehnen, da bessere Verkehrsverbindungen zum Zusammenhalt und zu sozialen und wirtschaftlichen Verbesserungen in diesen grundverschiedenen Territorien beitragen würden?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. (EN) Ja, ich stimme zu, dass wir alle Kontakte zwischen den Menschen und sämtliche infrastrukturellen Maßnahmen, die solche Kontakte fördern, unterstützen sollten. Sie müssen sich allerdings im Einklang mit den anerkannten Regeln des Völkerrechts befinden. Genau dafür setzt sich die EU ein. Wir unterstützen Kontakte und Projekte, die sich im Einklang mit dem Völkerrecht befinden, und kritisieren sie, wenn sie dies nicht tun.
Jonas Sjöstedt (GUE/NGL). – (SV) Herr Präsident! Wie aus der Anfrage hervorgeht, sind europäische Unternehmen an Infrastrukturprojekten auf besetztem Gebiet beteiligt. Dies sind Projekte, die eindeutig gegen internationales Recht und das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Dazu gehören beispielsweise die Straßenbahnverbindung mit israelischen Siedlungen sowie die neue Eisenbahnlinie nach Jerusalem, die durch die besetzte Westbank führt. Das französische Unternehmen Connex ist an solchen Bauvorhaben beteiligt. Was meint der Ministerrat dazu, dass europäische Unternehmen sich an diesen das Völkerrecht verletzenden Aktivitäten beteiligen?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Diese Frage, ob sich die Europäische Union an Unternehmen beteiligen soll, kann ich beantworten. Das ist nicht keine Angelegenheit des Rates an sich. Ich kann nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe, und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mich wiederhole. Die Europäische Union fördert selbstverständlich nur Projekte, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und die den Regeln entsprechen. Man mag verschiedener Meinung darüber sein, was genau dem Völkerrecht entspricht und was nicht. Es entspricht jedenfalls der Auffassung des Rates, dass wir selbstverständlich nur Projekte fördern, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 4 von Reinhard Rack (H-0175/06)
Betrifft: Grundrechtsschutz
Wie soll gewährleistet werden, dass mit der Stärkung der gegenseitigen Anerkennung und mit der Vereinfachung grenzüberschreitender Verfahren keine Minderung des Grundrechtsschutzes verbunden ist?
Welche verbindlichen Regeln sind zur Klarstellung der Anwendung von Mindestverfahrensgarantien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, vor allem im Hinblick auf den Grundrechtsschutz, notwendig?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Bei der Frage geht es um den Grundrechtsschutz und das vorher bereits diskutierte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Dazu möchte ich ausführen, dass der Rat stets betont hat, dass er der Achtung der Menschenrechte absoluten Vorrang einräumt und dass wir uns auch aktiv für die Verhinderung und Abschaffung von Folter und anderen Formen grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung einsetzen, wobei wir insbesondere Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union sowie den einschlägigen EU-Leitlinien Rechnung tragen.
Überdies hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates von Tampere, die heute hier bereits angesprochen wurde, festgehalten, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit werden sollte und dass eine gegenseitige Anerkennung und die notwendige Annäherung der Rechtsvorschriften den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern würden.
Die Kommission hat dazu in ihrer Mitteilung vom 26. Juli 2000 an den Rat und an das Europäische Parlament mit dem Titel „Gegenseitige Anerkennung von Endentscheidungen in Strafsachen“ erklärt, es müsse sichergestellt werden, dass die Behandlung verdächtiger Personen und die Wahrung der Verteidigungsrechte durch die Anwendung dieses Grundsatzes – nämlich jenes der gegenseitigen Anerkennung – nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern sogar verbessert würden.
Dies wurde auch in dem vom Rat und von der Kommission angenommenen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafverfahren bestätigt. Die Kommission hat am 28. April 2004 einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union angenommen und dem Rat am 3. Mai 2005 unterbreitet. Darüber haben wir uns bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt mehr oder weniger eingehend unterhalten.
Dieser Vorschlag, der derzeit von den zuständigen Ratsgremien geprüft wird, und bei dem wir unter unserer Präsidentschaft versuchen, einen wesentlichen Schritt vorwärts zu kommen, stellt darauf ab, die Rechte aller Verdächtigen und der Angeklagten zu verbessern, indem ihnen ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden soll. Der Rat weist zudem darauf hin, dass die EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts und insbesondere im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention – zu deren Vertragsparteien wir ja alle gehören – nachkommen muss. Dies wird auch in Artikel 6 des EU-Vertrags bekräftigt.
Die Tatsache, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Rahmen eines voll und ganz justiziellen Verfahrens verwirklicht wird, bedeutet zudem, das der Rechtsschutz von unabhängigen Justizbehörden garantiert wird, worin ein großer Vorteil zu sehen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass in den auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhenden Rechtsinstrumenten in der Regel eine allgemeine Menschenrechtsklausel vorgesehen ist, mit der bekräftigt wird, dass die Verpflichtung zur Achtung der Grundrechte und der allgemeinen Rechtsgrundsätze gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union nicht berührt wird.
Schließlich ist auch der von der Kommission im Juli 2005 unterbreitete Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der derzeit von den zuständigen Ratsgremien geprüft wird, ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer wirksamen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Vielen Dank für die umfassende Antwort, Frau Minister! Ich habe eine Zusatzfrage im Zusammenhang mit dem Thema „Europäische Verfassung“. Wir haben dort im zweiten Teil vorgesehen, dass das Ergebnis der Arbeiten des seinerzeitigen Grundrechtekonvents gewissermaßen zusätzlich und teilweise auch vertiefend das, was in Artikel 6 des gegenwärtigen Vertragsrechts steht, ergänzen bzw. bereichern soll. Wäre mit einer derartigen Inkraftsetzung in ähnlicher Weise, wie Kommission und Parlament das bereits angesprochen haben, auch von Seiten des Rates zu rechnen und könnte das die Situation insgesamt verbessern?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Selbstverständlich. Das ist ja auch einer der Gründe, weshalb wir es bedauern, dass der Europäische Verfassungsvertrag bis dato noch nicht Rechtswirksamkeit hat, denn einer der großen Vorteile, die ich im Europäischen Verfassungsvertrag sehe, ist, dass darin genau jene Grundrechtscharta aufgenommen wäre. Gerade über diese Mindestverfahrensgarantien, über die wir früher sehr ausführlich debattiert haben, müssten wir bei einer einheitlichen Rechtsgrundlage in unseren Verträgen nicht mehr diskutieren.
Ich sehe hier einen sehr großen Vorteil. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Diskussion in der einen oder anderen Weise fortgesetzt wird. Ich bin auch hoffnungsfroh, dass wir hier einmal zu einer Lösung kommen werden.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 5 von Diamanto Manolakou (H-0193/06)
Betrifft: Ausnahmezustand auf den Philippinen
Auf den Philippinen gilt weiterhin trotz aller Erklärungen und Versprechen zu dessen Aufhebung der Ausnahmezustand, der mit mutmaßlichen Hinweisen auf einen Umsturzversuch gegen die Regierung der Präsidentin Gloria Arroyo begründet wird. Immer mehr Führer der demokratischen Massenbewegung werden unter Anklage gestellt, und die Armee verbreitet Dokumente, die die Existenz eines Plans zum Sturz der Präsidentin belegen sollen.
Verurteilt der Rat die Ausrufung des Ausnahmezustands, den viele lediglich als vornehme Umschreibung für die Verhängung des Kriegsrechts ansehen und mit dem die politischen Grundrechte aufgehoben werden? Beabsichtigt der Rat, die sofortige Aufhebung des Ausnahmezustands und die Wiedereinführung der demokratischen Freiheiten zu fordern?
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Der von der Präsidentin am 24. Februar dieses Jahres auf den Philippinen ausgerufene nationale Ausnahmezustand wurde – wie Sie wissen – eine Woche später, am Freitag, 3. März, aufgehoben. Der EU-Vorsitz, der sich zuvor mit den lokalen Missionschefs in Manila abgestimmt hatte, sowie die EU-Troika, die sich vom 28. Februar bis zum 4. März in Manila aufhielt, um an dem Treffen der zwischen den Sitzungen tagenden Unterstützungsgruppe des ASEAN-Regionalforums für vertrauensbildende Maßnahmen und präventive Diplomatie teilzunehmen, haben bei Zusammenkünften im philippinischen Außenministerium am 1. März mündlich die Besorgnis der Europäischen Union über die jüngste Entwicklung zum Ausdruck gebracht. Sie haben ferner zur uneingeschränkten Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, des Rechts auf ein ordentliches Verfahren und der Menschenrechte aufgerufen sowie die baldige Aufhebung des Ausnahmezustandes gefordert, der ja dann, wie ich bereits sagte, am 3. März auch tatsächlich aufgehoben wurde.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident, Herr Minister! Vielen Dank für Ihre Informationen. Ich muss Ihnen jedoch sagen, dass der Ausnahmezustand hätte aufgehoben werden können, doch fünf Parlamentsabgeordnete der Opposition sind verhaftet worden und befinden sich nun im Gefängnis. Ich möchte Sie deshalb fragen, was Sie zu unternehmen gedenken, um die unverzügliche Freilassung der inhaftierten Mitglieder des Parlaments sowie der Gewerkschafter zu erreichen, die sich noch immer in Haft befinden.
Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Ich kann der verehrten Abgeordneten versichern, dass sich die Europäische Union in diesen Fällen wie in allen anderen Fällen von eklatanten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch gegenüber Volksvertretern ständig, regelmäßig, bei allen Gelegenheiten dafür einsetzt, dass die entsprechenden menschenrechtlichen Vorschriften und Standards eingehalten werden.
Das geschieht – wie schon zu Recht gesagt wurde – nicht immer öffentlich, weil das nicht immer zu den gewünschten Erfolgen führt – manchmal ist die stille Diplomatie die bessere –, aber es geschieht, und es geschieht regelmäßig. Sehr oft geschieht es durch die lokalen Vertreter der Europäischen Union. Im Wesentlichen auch durch die Troika. Das geschieht bei Gesprächen mit hohen Funktionären der betroffenen Länder. Und ich kann noch einmal versichern, dass wir uns um die Fälle, die Sie genannt haben, selbstverständlich auch weiterhin bemühen und uns ihrer annehmen werden.
Zweiter Teil
Der Präsident.
Anfrage Nr. 6 von Agnes Schierhuber (H-0179/06)
Betrifft: Zugang zum Recht für Verbraucher
Die Verbesserung des Zugangs zum Recht, insbesondere für Verbraucher, ist ein Grundanliegen des Wiener Aktionsplans und des Rates von Tampere. Im Bereich der gerichtlichen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sind bereits einige Schritte unternommen worden, um die Rechtsdurchsetzung im Ausland zu erleichtern. Gerade in grenzüberschreitenden Sachverhalten besteht aber auch das Bedürfnis nach einfachen und raschen Verfahren, damit die EU-Bürger zu ihrem Recht kommen.
Welche verfahrensrechtlichen Erleichterungen können die EU-Bürger auf diesem Gebiet in absehbarer Zukunft erwarten, und welche Verbesserungen – insbesondere für die Rechtsstellung der Verbraucher – werden dadurch geschaffen?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Zur Anfrage von Frau Schierhuber zur Verbesserung des Zugangs zum Recht für Verbraucher in Europa möchte ich ausführen, dass im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen der Rat derzeit die vom Haager Programm 2004 und dem dazu ergangenen Aktionsplan 2005 in Aussicht genommenen Vorhaben verfolgt. Dazu zählt unter anderem auch die Schaffung neuer Verfahren, durch die bei grenzüberschreitenden Streitfällen die EU-Bürger und -Bürgerinnen leichter und rascher eine gerichtliche Entscheidung erlangen können.
Konkret handelt es sich dabei insbesondere um zwei Verordnungen: einerseits die Einführung des europäischen Mahnverfahrens und andererseits um die Einführung eines europäischen Bagatellverfahrens. Bei beiden Verfahren ist – nachdem es sich ja um Verordnungen handelt – auch das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens sehr stark mit eingebunden.
Beide Verordnungen schaffen neue verfahrensrechtliche Möglichkeiten, durch die insbesondere auch der unionsweite Verbraucherschutz gestärkt werden wird. Für den Fall, dass nun ein Verbraucher bei seinen grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen mit einem Rechtsstreit konfrontiert wird, soll er auf die Institutionen der gerichtlichen Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten zurückgreifen können.
Die beiden neuen Verfahren werden daher im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit die bisher erlassenen Instrumente in diesem Bereich – ich nenne hier nur die erleichterte gerichtliche Beweisaufnahme, oder die Mindeststandards für die Prozesskostenhilfe – ergänzen und somit die Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union weiter ausbauen.
Durch die Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren können die EU-Bürger und -Bürgerinnen in Zukunft über Zahlungsaufforderungen, die vom Schuldner möglicherweise unbestritten bleiben, durch einen Antrag bei Gericht die Erlassung eines europäischen Zahlungsbefehls erwirken. Erfolgt dann vom Schuldner kein Einspruch dagegen, so wird dieser Zahlungsbefehl rechtskräftig und auch vollstreckbar. Der Gläubiger kann diesen Titel dann in weiterer Folge unter erleichterten Bedingungen in den Mitgliedstaaten durchsetzen.
Nach der positiven Stellungnahme des Europäischen Parlamentes im Dezember 2005 hat der Rat der Justizminister bei unserem letzten Rat am 21. Februar 2006 bereits eine politische Einigung über diese Verordnung über das europäische Mahnverfahren erzielen können. Nach Überarbeitung der Verordnung durch die Sprachjuristen soll die Verordnung im April 2006 als A-Punkt vom Rat in erster Lesung angenommen werden. Wir rechnen damit, dass die Verordnung selbst dann in zwei Jahren in Kraft tritt.
Mit der Einführung eines europäischen Bagatellverfahrens – des zweiten ganz wesentlichen Punktes hier – soll die grenzüberschreitende Geltendmachung geringfügiger Forderungen erleichtert und beschleunigt werden. Das Bagatellverfahren ist grundsätzlich als ein schriftlich durchzuführendes Verfahren konzipiert, in dem über Forderungen bis zu einem Betrag von 2 000 Euro gerichtlich entschieden wird. Um die angestrebte Beschleunigung zu erzielen, werden auch für die einzelnen Verfahrensabschnitte Zeitvorgaben vorgesehen, an die sich nicht nur die Gerichte, sondern auch die Verfahrensparteien zu halten haben werden.
Darüber hinaus bestimmt das Gericht, je nach Einzelfall, den Umfang und die Mittel der Beweisaufnahme nach eigenem Ermessen. Für die Beweisaufnahme können auch Mittel der modernen Kommunikationstechnologien, wie etwa Videokonferenzen oder Ähnliches, soweit es natürlich auch in den jeweiligen Mitgliedstaaten verfahrensrechtlich zulässig ist, in Anspruch genommen werden. Wir beabsichtigen, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Verordnung über ein europäisches Bagatellverfahren während unserer Präsidentschaft intensiv fortzusetzen, und hoffen, dass wir sie auch weitgehend zum Abschluss bringen können.
Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Vielen Dank für die Antwort, Frau Minister. Sie haben diese Bagatellverfahren und auch den grenzüberschreitenden Schutz für beide Seiten erwähnt. Meine Zusatzfrage lautet: Wie werden die europäischen Verbraucher über ihre gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten in Zukunft informiert werden?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Ganz generell ist es so, dass es sehr viele Informationsangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger in Europa gibt. Hier leistet vor allem der Gerichtsatlas der Europäischen Kommission, der im Internet für jede Frau und jeden Mann abrufbar ist, sehr wertvolle Arbeit, denn hier können Sie auf sehr einfachem Wege Gerichtszuständigkeiten und ähnliches in ganz Europa abrufen. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Wir sind natürlich darauf bedacht, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern – gerade in Bezug auf den Zugang zum Recht – größtmögliche Information zur Verfügung stellen können. Deshalb ist es wichtig, die Informationen auch rasch weiterzugeben. Dazu ist es aber aus unserer Sicht insbesondere notwendig, dass wir im Rahmen der Institutionen, die hieran maßgeblich beteiligt sind, sehr gut, sehr rasch und sehr effizient zusammenarbeiten. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Ich sehe es als sehr notwendig an, dass wir in den Mitgliedstaaten sehr viel an Arbeit im Sinne der Information durch die Gerichte leisten, damit die nötige Information von den Gerichten an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden kann. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Ein gutes Rechtssystem in Europa kann nur dann funktionieren, wenn der Bürger weiß, wohin er sich wenden kann.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Bundesminister! Die Konsumenten nutzen zunehmend die neuen Möglichkeiten im Internet und dort insbesondere auch den E-Commerce. Gibt es hier in Bezug auf die Verbesserung bzw. den Schutz von Rechtsschutzmöglichkeiten entsprechende Überlegungen? Wie bald und wie rasch kann man hier mit Ergebnissen rechnen, die besser sind als der derzeitige Zustand?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Ganz generell ist es sicher so, dass Sie Recht haben, Herr Abgeordneter: Der Bereich E-Commerce wird in Zukunft in Europa eine ganz maßgebliche Rolle spielen. Es gibt ja bereits Regelungsinstrumente, wo vor allem der Schutz des Verbrauchers im E-Commerce-Bereich auch jetzt schon einer Regelung zugeführt wird, weil wir wissen, dass es hier sehr oft Missbrauchsfälle geben kann. Ich weiß auch, dass einzelne E-Commerce-Anbieter schon mit Qualitätssiegeln und Ähnlichem arbeiten, was eine eigene Art von Zugang ist. Ich rechne damit, dass wir uns in weiterer Folge auch hier mit diesen Instrumenten beschäftigen werden, wobei dies nicht primär bei uns im Rat für Justiz und Inneres geschehen wird, sondern eher im Bereich des Rats für Wettbewerb.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Minister! Ich glaube auch, dass im Binnenmarkt ein funktionierendes Rechtssystem und insbesondere eine funktionierende Rechtsdurchsetzung vorhanden sein müssen. Aber was ist im Bereich der Kosten geplant? Rechtsdurchsetzung ist ja immer auch eine Kostensache. Wird es hier eine einheitliche europäische Regelung geben oder bleiben wir sozusagen bei einzelnen nationalstaatlichen Regelungen?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Abgeordneter! Sie haben hier einen sehr sensiblen Punkt angesprochen, der natürlich gerade bei der Verordnung über das europäische Bagatellverfahren einer der Hauptdiskussionspunkte ist. Beim europäischen Bagatellverfahren ist an und für sich kein Anwaltszwang vorgesehen, was natürlich bei der Kostenfrage, vor allem auch beim Prozesskostenersatz, der in unseren Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt ist, eine Kernfrage aufwirft.
Generell haben wir gerade im Rahmen der Prozesskostenhilfe schon Rechtsinstrumente angestrebt. Dies befindet sich bereits in Umsetzung. Für den anderen Bereich werden wir uns sicherlich noch Instrumente überlegen müssen. Ich sehe in den Ratsarbeitsgruppensitzungen, dass das ein Punkt ist, der von meinen Expertinnen und Experten diskutiert wird und wofür wir sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Europäischen Bagatellverfahren einen Lösungsansatz werden erarbeiten können.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 7 von Sarah Ludford (H-1113/05)
Betrifft: Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Beabsichtigt der österreichische Ratsvorsitz wieder Schritte einzuleiten, um im Rat eine Einigung zu einem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erreichen, der von der Kommission 2001 vorgelegt und vom Parlament mit Nachdruck unterstützt wurde?
Wie lässt sich rechtfertigen, dass der Rat trotz des beunruhigenden Bildes, das die Berichte der in Wien ansässigen Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom Ausmaß rassistischer Straftaten und der in diesem Zusammenhang festzustellenden Tatenlosigkeit in Europa zeichnen, diesen Beschluss für ein gesamteuropäisches Vorgehen zur Ächtung rassistisch motivierten kriminellen Verhaltens nicht für vorrangig hält?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Herr Präsident! Wir kommen hier wieder zu einem sehr sensiblen Bereich. Es hat ja einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegeben, der am 29. November 2001 vorgelegt wurde. Trotz intensiver Beratungen im Rat konnte im Februar 2003 keine Einigung über diesen Vorschlag erzielt werden.
Es war dann in weiterer Folge so, dass im März 2003 die italienische Delegation eine alternative Fassung des Entwurfs des Rahmenbeschlusses vorgelegt hat. Doch auch diese Fassung fand nicht die Zustimmung der Delegationen. Am 24. Februar 2005 beauftragte der Rat daraufhin die Gruppe „Materielles Strafrecht“, die Beratungen über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses fortzusetzen. Dementsprechend nahm die Gruppe die Arbeiten am Entwurf auf Grundlage des im Jahr 2003 erreichten Standes wieder auf. Bei der Aussprache über diesen Rahmenbeschluss auf der Tagung des Rates vom 2. bzw. 3. Juni 2005 wurde deutlich, dass kein Spielraum für einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten besteht. Das war natürlich bitter, vor allem auch für jene Mitgliedstaaten, die diesen Rahmenbeschluss sehr befürwortet haben.
Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen erscheint dem österreichischen Ratsvorsitz angesichts der Ihnen gerade geschilderten Vorgeschichte zu diesem Rahmenbeschluss zum derzeitigen Zeitpunkt nicht Erfolg versprechend. Der Vorsitz will aber dieses sehr wichtige Dossier und vor allem auch die politische Botschaft, die hinter diesem Dossier steckt, nicht ganz zum Stillstand kommen lassen. Deswegen werden wir – auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – noch während unserer Präsidentschaft ein Seminar zu dieser Thematik durchführen. Wir erwarten zu diesem Seminar ca. 100 Teilnehmer. Dieses Seminar wird vom 20. bis 22. Juni 2006 in Wien stattfinden und ausgesuchte Problematiken erörtern, die im Zusammenhang mit diesem Vorschlag stehen.
Wie Sie sich sicher vorstellen können – das konnten wir ja auch im Rahmen der jüngst erfolgten Diskussion über die Karikaturen sehen –, bewegen wir uns hier wieder genau in dem Spannungsfeld zwischen unserer politischen Botschaft, dass wir eindeutig gegen Rassismus und Fremdenhass auftreten, und der Freiheit der Meinungsäußerung. Genau dieses Spannungsfeld gilt es aufzulösen, um hier tatsächlich einen wichtigen Schritt weiterzukommen. Das sind auch genau die Punkte, die während des Seminars erörtert werden sollen.
Gedacht ist bezüglich der Teilnahme an diesem Seminar, dass je zwei Vertreter der Mitglieds-, Beitritts- und Kandidatenstaaten daran teilnehmen sollen. Vor allem wollen wir auch NGOs einladen, die mit der Thematik vertraut sind, ferner Vertreter des Europarats, des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, des Netzwerks unabhängiger Experten für Grundrechte, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Selbstverständlich werden auch Vertreter des Europäischen Parlaments eingeladen werden, daran teilzunehmen. Sie werden eine offizielle Einladung für dieses Seminar Ende März erhalten. Bis dann ist das Programm auch endgültig fertig gestellt, sodass wir es dann vorlegen können.
Darüber hinaus darf ich – wie bereits im Zusammenhang mit Frage 4 zum Grundrechtsschutz – darauf hinweisen, dass der Europäische Rat im Dezember 2003 beschlossen hat, eine Europäische Agentur für Grundrechte einzurichten, was er im Dezember 2004 bekräftigt hat. In der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates Grundrechte und Unionsbürgerschaft wird derzeit der im Juni 2005 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag geprüft. Geplanter Arbeitsbeginn der Agentur ist der 1. Januar 2007. Wir wissen, das ist ein sehr enger Zeitplan, aber wir hoffen, ihn einhalten zu können.
Der österreichische Vorsitz misst dieser Thematik größte Bedeutung bei und hofft, die Verhandlungen abschließen zu können, damit ein rechtzeitiger Arbeitsbeginn der Agentur gewährleistet werden kann.
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Es gibt einige schwierige Fragen – wie die Leugnung des Holocaust bei gleichzeitigem Schutz der Redefreiheit –, aber es ist ein Skandal, dass sich die EU bis heute nicht auf ein gemeinsames Vorgehen gegen das alarmierende und zunehmende Problem der rassistischen Gewalt einigen konnte. Es muss doch möglich sein, eine EU-weite Einigung zum Kernproblem der Vermeidung der alltäglichen rassistischen Belästigung und des Rassenhasses, unter denen viele unserer Bürger und Bewohner zu leiden haben, zu erzielen.
In einigen Ländern wie Griechenland, Italien und Portugal werden rassistische Anschläge bis heute nicht einmal erfasst. Bitte nennen Sie die Mitgliedstaaten, die die Verabschiedung dieses Rahmenbeschlusses behindern, beim Namen und setzen Sie sich während Ihrer Präsidentschaft konsequent für ein Verbot von rassistisch motivierten Straftaten ein. Lassen Sie nichts unversucht!
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Ich kann Sie in diesem Statement nur unterstützen. Aus Sicht des Vorsitzes haben wir natürlich großes Interesse daran, hier auch ein wichtiges politisches Signal auszusenden. Wir gehen davon aus, dass wir durch dieses Seminar, das wir veranstalten werden, die Angelegenheit wieder versachlichen und über den Weg von Expertenmeinungen – vor allem auch von sehr vielen Expertenmeinungen – zu einem Ergebnis kommen werden, das es uns in Zukunft ermöglichen wird, die nötige Balance zwischen unseren gemeinsamen Ansinnen zu finden: nämlich einerseits Rassismus und Fremdenhass ganz wirksam entgegenzutreten, andererseits jedoch die Freiheit der Meinungsäußerung dadurch nicht zu gefährden. Wir wollen auf alle Fälle einen ganz wesentlichen Schritt vorwärts setzen und hoffen, dass es dann unter finnischer Präsidentschaft auf der Basis unserer Arbeiten gelingt, mit einem neuen Anlauf dieses Dossier abzuschließen oder zumindest weiter zu verhandeln.
Manolis Mavrommatis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Frau Ministerin! Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben selbst den Sport und den Fußball durchsetzt. Ich bin sicher, Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass es bei einer ganzen Reihe von Veranstaltungen und Spielen – hauptsächlich Fußballspielen – in England, Spanien, Frankreich und anderswo zu zahlreichen Zwischenfällen kam, die sich gegen farbige Sportler und Fußballer richteten. Gedenkt der österreichische Ratsvorsitz, Deutschland die Empfehlung zu geben, während der Weltmeisterschaft in diesem Sommer Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu ergreifen, und wie werden Sie dies tun, vorausgesetzt, Sie haben dann immer noch den Ratsvorsitz inne?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Wir gehen davon aus, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und dass es Sache der deutschen Behörden ist, die geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Rassismus und Fremdenhass auch während der Fußballweltmeisterschaft entgegenzuwirken. Ich bin ganz sicher, dass Deutschland die entsprechenden Maßnahmen setzen wird.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) In meiner Frage, der Frage Nr. 8, geht es ebenfalls um Fremdenfeindlichkeit. Die Minister antworten recht langatmig. Wäre es nicht – schon aus Höflichkeit den Abgeordneten gegenüber – möglich, Fragen, die sich auf dasselbe Thema beziehen, zusammen zu behandeln?
Ich komme jeden Monat hierher, um Fragen zu stellen, zu denen wir dann nicht mehr kommen. Wir kommen immer nur zu einer sehr geringen Anzahl von Fragen, und für die Antworten scheint es keine Begrenzung zu geben. Die nächste Frage in meinem Namen betrifft das Problem der Fremdenfeindlichkeit, und ich weiß nicht, warum sie nicht zusammen mit Frage Nr. 7 behandelt wird.
Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Eine Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung. Die österreichische Justizministerin ist den langen Weg hierher gekommen. Man sagte uns, dass wir ihr Fragen stellen sollten. Wir mussten bis März warten. Einige dieser Fragen wurden im Dezember eingereicht, aber wir haben drei Monate geduldig gewartet, um ihr diese Fragen zu stellen. Jetzt hat man ihr gestattet, in drei Monaten genau zwei Fragen zu beantworten!
Das ist nicht ihre Schuld. Wir freuen uns, dass sie hier ist – vielen Dank für Ihr Kommen, Frau Ministerin –, aber würden Sie bitte Präsident Borrell bestellen, dass das so nicht funktioniert. Das geht einfach nicht. Es ist nicht sinnvoll für einen Minister, hierher zu kommen, um nach drei Monaten zwei Fragen zu beantworten.
VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN Vizepräsidentin
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 8 von Gay Mitchell (H-0138/06)
Betrifft: Fremdenfeindlichkeit in der EU
Verfügt der Rat über einen kohärenten Aktionsplan angesichts der Tatsache, dass die Fremdenfeindlichkeit im gesamten EU-Raum, insbesondere gegenüber Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, die in anderen EU-Mitgliedstaaten als Minderheiten leben und arbeiten, im Steigen begriffen ist?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Frau Präsidentin! Ich habe eigentlich die Anfragen 7 und 8 von Sarah Ludford und Gay Mitchell gemeinsam beantwortet, aber ich stehe natürlich für Zusatzfragen gern zur Verfügung.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Würde die Ratspräsidentin ausgehend davon, dass Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gerade bei Sportveranstaltungen häufig anzutreffen sind, prüfen, inwiefern Sport im Rahmen eines Plans als ein Mittel zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit eingesetzt werden kann? Was klein beginnt, kann oft Großes bewirken.
Der Crumlin United Football Club in meinem Wahlkreis – ein Club für Jugendliche, aus dem Robbie Keane hervorgegangen ist – führt jedes Jahr an einem Wochenende ein Sportfest durch, bei dem nicht nur Sport getrieben wird, sondern bei dem auch der kulturelle Austausch nicht zu kurz kommt. Würde die Ratspräsidentin eine ähnliche Wochenendveranstaltung in Betracht ziehen, bei der in der gesamten Europäischen Union der sportliche und kulturelle Austausch im Mittelpunkt steht und wir über den Sport zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit beitragen können?
Karin Gastinger, amtierende Ratspräsidentin. Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich halte das grundsätzlich für eine gute Idee, weil ich auch glaube, dass wir gemeinsam dafür eintreten müssen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa keine Chance haben. Ich sehe auch, dass der Sport hier Brücken schlagen kann, weil sich vor allem Jugendliche, die ja unsere Zukunft sind, aber vielfach auch Erwachsene, gemeinsam körperlich betätigen und dann in weiterer Folge gemeinsam Aktivitäten setzen können.
Hier könnte aber nicht nur Sport eine Rolle spielen, sondern ich sehe durchaus auch eine Chance im Bereich Kultur. Das steht jetzt zwar nicht unmittelbar damit in Zusammenhang, aber wir müssen versuchen, diese Brücke in den unterschiedlichsten Bereichen zu schlagen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind sehr oft mit Vorurteilen verbunden. Vorurteile entstehen meist dann, wenn man eine andere Kultur nicht kennt, weil alles, was wir nicht kennen, oft mit Angst verbunden ist. Da Angst in weiterer Folge negative Gefühle erzeugt, können daraus natürlich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entstehen. Daher ist alles zu begrüßen, was dazu führen kann, dass wir uns besser kennen lernen, die andere Kultur noch besser kennen lernen, um den Fremdenhass dadurch überwinden zu können.
Die Frage ist – weil Sie mich jetzt konkret als Justizministerin angesprochen haben –, ob wir als Rat im Rahmen des EU-Vertrages tatsächlich die entsprechende Kompetenz haben. Ich glaube aber, dass es eine wichtige politische Botschaft ist, die wir alle gemeinsam weitertragen sollten.
Die Präsidentin. Recht herzlichen Dank für diesen Hinweis! Wir werden das mit der Ratspräsidentschaft besprechen und sehen, wie wir beim nächsten Mal verfahren, damit alle Seiten zufrieden sind.
Claude Moraes (PSE). – (EN) Zur Geschäftsordnung. Ich bin nicht sicher, ob die Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung angekommen ist. Der österreichische Ratsvorsitz hat das System zur Beantwortung von Fragen an den Rat verändert. Das hatte zur Folge, dass viele der aufgeführten Abgeordneten – ich auch – drei Monate warten mussten. Darauf hat Herr Newton Dunn verwiesen.
Wir haben drei Monate gewartet. Die Frau Ministerin war sehr liebenswürdig. Es ist nicht ihre Schuld, dass der Vorsitz das System geändert hat. Es war überaus liebenswürdig von der Frau Ministerin, dass sie eine zusätzliche Frage beantwortet hat. So etwas habe ich noch nie erlebt.
Aber könnten Sie diese Entscheidung jetzt bitte überprüfen und zum alten System zurückkehren? Dieses funktioniert einfach nicht. Wir haben ernsthafte Fragen zur Radikalisierung und zu anderen Problemen gestellt, die nach drei Monaten immer noch nicht beantwortet wurden. Bitte prüfen Sie eine Rückkehr zum alten System.
Die Präsidentin. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Fragestunde an den Rat ist geschlossen.
18. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission (B6-0013/2006).
Carlos Carnero González (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Verzeihen Sie, wenn ich ein wenig Zeit in Anspruch nehme, bevor wir mit der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission beginnen, aber ich möchte meine Überraschung und sogar Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringen, was mit einer der Anfragen geschehen ist, die ich speziell für diese Sitzung eingereicht hatte.
Während mir letzte Woche mitgeteilt wurde, dass meine Anfrage zur Beibehaltung oder Änderung der Entscheidung zur Reduzierung der Zahl der Spanischübersetzer in der Europäischen Kommission als dritte Anfrage während der Fragestunde beantwortet würde, erhielt ich gestern Abend eine Mitteilung, dass der Präsident des Parlaments meine Anfrage für unzulässig befunden habe.
Heute habe ich ein Schreiben von Herrn Harald Rømer, dem Stellvertretenden Generalsekretär, erhalten, in dem er mir erläutert, dass so entschieden worden ist, weil eine ähnliche Anfrage von mir im Februar mündlich beantwortet wurde.
Sicherlich hat Herr Rømer nur die Überschrift meiner Anfrage gelesen, die gleich ist, aber nicht den Text. Der Text meiner Anfrage im Februar und der meiner Anfrage in diesem Monat sind völlig unterschiedlich. Kann mir zum Beispiel jemand sagen, wann die Kommission erklärt hat, ob sie die Anzahl der Übersetzer im Spanischdienst zum Jahresende auf 67 reduzieren wird oder wie sie eine solche Entscheidung auf dem nächsten Gipfel Europäische Union-Lateinamerika aufrechterhalten will, der in Wien stattfinden wird.
Ich akzeptiere die Erklärung nicht, dass meine Anfrage unzulässig ist. Meines Erachtens verletzt sie meine Rechte als Abgeordneter, und ich verlange, dass meine Anfrage beantwortet wird, wenn nicht in dieser Sitzung, dann im nächsten Monat.
Die Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege. Ich werde das an das Generalsekretariat, Herrn Rømer, weiterleiten. Dort ist die Entscheidung getroffen worden. Ich möchte Sie aber gleichzeitig noch einmal auf unsere Geschäftsordnung aufmerksam machen, und zwar auf die Anlage II Punkt 3, wo es um die Durchführung der Fragestunde gemäß Artikel 109 geht. Dort steht, dass eine Frage nicht zulässig ist, wenn in den vorangegangenen drei Monaten eine gleiche oder ähnliche Frage gestellt wurde. Das ist ja offensichtlich die Entscheidungsgrundlage. Das kann ich Ihnen zunächst schon mitteilen, doch ich werde das, was Sie gesagt haben, auf jeden Fall weiterleiten.
Erster Teil
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 44 von Bill Newton Dunn (H-0134/06)
Betrifft: Haushaltsmittel für das Projekt Trans Crime
Die von der Kommission eingesetzten Haushaltsmittel für das Projekt Trans Crime reichen lediglich für die EU-15. Wäre es angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der weiträumig operierenden organisierten Kriminalität von außerhalb der EU aus dem Osten und Südosten stammt, nicht besser, die Haushaltsmittel für dieses Projekt so anzuheben, dass eine Beteiligung aller 25 Mitgliedstaaten ermöglicht wird?
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Anfrage wird ein brennendes Problem angeschnitten, denn sie bezieht sich auf die Haushaltsmittel für ein Projekt, das für uns sehr wichtig ist, genauer gesagt, auf ein Forschungsprojekt zur Kriminalität.
Aus technischen Gründen ist die von Herrn Newton Dunn angeregte Aufstockung der Mittel nicht möglich, denn es handelt sich um ein Projekt von 2004, das in diesem Jahr abgeschlossen wird. Allerdings können im Rahmen eben dieses Programms Seminare veranstaltet werden, die – wie von Herrn Newton Dunn gewünscht – auf die Tätigkeiten und Analyse der neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können.
Darüber hinaus gibt es noch ein anderes, ebenfalls von der Kommission finanziertes Programm, das alle Mitgliedstaaten und demzufolge auch die neuen EU-Länder betrifft. Dabei geht es um die Erhebung statistischer Daten und Informationen über fünf schwere Straftatbestände: Korruption, Betrug, illegaler Handel mit Kulturgütern, Nachahmung und Produktpiraterie sowie sexuelle Ausbeutung von Kindern und Pornografie. Bei diesem Thema erstreckt sich das laufende Projekt auf alle Mitgliedstaaten der Union.
Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Ich möchte dem Herrn Kommissar dafür danken. Ich denke, wir liegen hier auf der gleichen Wellenlänge, und das weiß er auch. Wir haben sogar dasselbe Ziel verfolgt.
Also herzlichen Dank für diese Information, Herr Kommissar. Ich würde Sie aber gern noch fragen, wann Sie mit den Ergebnissen rechnen. Wann wird das Programm vorliegen, damit statistische Angaben endlich EU-weit einheitlich erfasst werden können?
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Das derzeitige Projekt wird im April 2006, also in wenigen Wochen, abgeschlossen. Das nächste Projekt wurde bereits begonnen und wird im Laufe dieses Jahres beendet. Wir können deshalb bestätigen, dass wir noch in diesem Jahr über aktualisierte statistische Daten sowohl der alten Mitgliedstaaten als auch – später, bis Jahresende – aller übrigen Mitgliedstaaten verfügen werden.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 45 von Cristobal Montoro Romero (H-0157/06)
Betrifft: Lage der europäischen Wirtschaft
Ist die Kommission über die Erhöhung der Zinssätze besorgt, wo doch jetzt in Europa keine Anzeichen für ein Ansteigen der Inflation zu erkennen sind?
Welche Auswirkungen hat dieser Zinsanstieg ihrer Ansicht nach auf die beginnende Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft und auf die Beschäftigung in der Euro-Zone?
Zweiter Teil
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Frage betrifft die Zinssatzpolitik und die Geldpolitik.
Ich muss im Namen der Kommission feststellen, dass die Geldpolitik – und damit Entscheidungen über Veränderungen der Zinssätze – in der alleinigen Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank liegen, deren Unabhängigkeit im Vertrag verankert ist. Das Hauptziel der Europäischen Zentralbank ist die Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet. Zu diesem Zweck gewährleistet sie, dass die mittel- bis langfristigen Inflationserwartungen im Euro-Währungsgebiet fest auf einem Niveau verankert bleiben, das mit der Preisstabilität vereinbar ist. Die Europäische Zentralbank unterstützt das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Euro-Währungsgebiet. Sowohl die nominalen als auch die realen aktuellen Zinssätze sind über das gesamte Laufzeitenspektrum hinweg auf einem historisch niedrigen Niveau.
Was den zweiten Teil der Frage zum wirtschaftlichen Ausblick betrifft, so ging die Kommission in ihrer letzten Zwischenprognose für 2006 von einem Anstieg des Wirtschaftswachstums auf 1,9 % bis 2 % im Euro-Währungsgebiet aus. Das dürfte in etwa den Schätzungen für die potenzielle Wachstumsrate dieses Gebiets entsprechen. Die Kommission sieht sich jedoch mit Kommentaren zur Politik der Europäischen Zentralbank vor, die in der alleinigen Verantwortung der Bank liegt.
Cristóbal Montoro Romero (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die notwendige institutionelle Achtung und Vorsicht hindert uns nicht daran, politische Bewertungen der Entscheidungen der Institutionen vorzunehmen, wie im Falle der Europäischen Zentralbank, deren Zinserhöhung in einer Zeit niedrigen Wirtschaftswachstums und fehlender Arbeitsplätze in der Europäischen Union für Millionen Spanier, Millionen europäischer Bürger, Millionen kleiner Unternehmen in ganz Europa und Millionen von Familien mit Hypotheken ziemlich Besorgnis erregend ist.
Deshalb sagte ich, Herr Kommissar, dass ich die Kommission dringend bitten möchte, der Europäischen Zentralbank ebenfalls einen respektvollen politischen Vorschlag zu unterbreiten.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die politische Aussage ist, dass die Europäische Zentralbank, wie im Vertrag vorgesehen, eine sehr unabhängige Institution ist. Als Ökonom und ehemaliger Zentralbankchef kann ich mich ausführlich zu diesem Thema äußern. Ich kann lediglich sagen, dass der Kampf gegen die Inflation die Grundlage der Ziele der europäischen Geldpolitik bildet und von großer sozialer Bedeutung ist. Ausgehend davon stellt die Anpassung der Geld- und Währungspolitik einen recht komplizierten Mechanismus dar.
Wer Geld leiht, möchte dies zu einem möglichst niedrigen Zinssatz tun. Diese Zinssätze sind im Moment in Europa sehr niedrig und stellen keine Gefahr für das Wirtschaftswachstum dar. Ich kann nur als Ökonom sprechen. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Zinssatzpolitik weiterhin in den Händen der Europäischen Zentralbank bleibt.
Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zinspolitik hat natürlich auch maßgeblichen Einfluss auf die Staatsschulden. Wie sehen Sie die Zinspolitik im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Im Verlaufe der Geschichte haben Regierungen und Zentralbanken unterschiedliche und radikale Maßnahmen ergriffen. So wurden die Zinsen in den USA plötzlich auf 17 % angehoben, und die zusätzliche Geldmenge wurde dann ernsthaft nach unten gedrückt. Doch im Moment kann die Änderung der Zinssätze durch die Zentralbank als recht bescheiden eingeschätzt werden. Sie entspricht den Prognosen, wirtschaftlichen Überlegungen und dem Ausblick. Wir mischen uns in diese Politik nicht ein.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (EN) Herr Kommissar, im nächsten Jahr werden drei Staaten, und zwar Slowenien, Litauen und Estland, dem Euro-Währungsgebiet beitreten. Wenn diese drei kleinen Volkswirtschaften tatsächlich den Euro einführen, welche Auswirkungen hätte dies auf die Zinssätze und die Inflation in Europa? Gibt es Anzeichen für Veränderungen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Was Veränderungen betrifft, falls diese Länder den Euro einführen, so sind Sie alle mit der Situation vertraut und wissen, dass die im Vertrag von Maastricht vorgesehenen Kriterien sehr streng sind. Ich kann mich dazu nur als Ökonom äußern. Als Bürger eines dieser Länder unterstütze ich natürlich die Erweiterung des Euro-Währungsgebiets, und Länder mit einer ordentlichen Finanzpolitik tragen definitiv zur Stärkung des Euro-Währungsgebiets bei. Das wäre zudem mit einer weiteren Ausbreitung des Euro und seines Einflusses in der Welt verbunden. Diese Länder verfolgen eine stabile Haushaltspolitik und damit werden sie zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit des Euro beitragen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 46 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0100/06)
Betrifft: Bildungs- und Ausbildungsprogramme und europäische Identität
Mit welchen konkreten Aktionen, mit welchen Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Beseitigung der Bürokratie gedenkt die Kommission bei der Konzipierung der neuen Serie von Programmen (Kultur 2010, Lebenslanges Lernen 2007-2013, Bildung und Ausbildung 2010 und Jugend in Aktion 2007-2013) die neuen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen, die die geistige und wissenschaftliche Entfaltung der jungen Menschen und den Erwerb des nötigen Rüstzeugs und der nötigen beruflichen Qualifikationen fördern, und gleichzeitig ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa verstärken sollen, damit sie zum wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben der Europäischen Union beitragen?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage betrifft die Vereinfachung und eine nutzerfreundlichere Handhabung der Bildungsmobilität und entsprechender Programme im Bereich Jugend, Kultur und Bürgersinn.
Wie Sie wissen, wurden der Vorschlag in Bezug auf Bildung und die neue Generation von Programmen im Bereich lebenslanges Lernen, Jugend und Kultur für den Zeitraum 2007 bis 2013 im Jahre 2004 angenommen. Die Vorbereitungen sind noch nicht abschlossen, und die Programme wurden noch nicht vollständig angenommen, aber sie werden die jetzigen Programme ablösen und für klarere und einfachere Bedingungen für ihre Nutzer sorgen. Nach ihrer Einführung werden die neuen Programme die Bürger in die Lage versetzen, die Vorzüge eines wahrhaft gemeinsamen europäischen Raums der Mobilität besser zu nutzen. Dafür werden hoffentlich Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung stehen. Dank dieser Programme werden Einrichtungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Kultur in der Lage sein, ihre Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang stellt die Vereinfachung administrativer und finanzieller Verfahren einen Schwerpunkt dar. Eine Evaluierung nach der anderen sowie umfassende öffentliche Konsultationen haben gezeigt, dass den derzeitigen Programmen eine Vereinfachung gut täte. Dazu sind jedoch entsprechende Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen erforderlich, und zwar auf der Ebene, auf der administrative Vorkehrungen für die Programme getroffen werden, und auf der Ebene der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsvorschriften.
Auf der Programmebene wird vorgeschlagen, die Anzahl der Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung zu verringern und die Programme Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius und Grundtvig zu einem einzigen integrierten Programm im Bereich des lebenslangen Lernens zusammenzufassen. Die neuen Programme sollen – vor allem in den Bereichen Jugend, Kultur und Bürgersinn – so gestaltet werden, dass der Zugang für potenziell Begünstigte vereinfacht wird. So haben wir beispielsweise mit dem neuen Programm „Kultur 2007“ ein Programm mit einer offeneren und zugänglicheren Struktur geschaffen, das drei und nicht wie bisher acht Hauptziele verfolgt. Damit wird es insbesondere dank des sektorunabhängigen Ansatzes, der Akteuren aller Bereiche den Zugang ermöglicht, einfacher, das Wesen des Programms zu verstehen, das sich ausdrücklich an eine breite Vielfalt von Begünstigten wendet.
Die Kommission bemüht sich ferner um eine Vereinfachung der Antrags- und Berichterstattungssysteme und natürlich um eine Beschleunigung des Auswahlverfahrens. Wir haben eine entsprechende Bestimmung in den Vorschlag für einen Beschluss aufgenommen. Während des laufenden Mitentscheidungsverfahrens für die Annahme der Programmbeschlüsse haben sowohl das Parlament als auch der Rat die Kommission in ihrem Bemühen um eine maximale Vereinfachung nicht nur bezüglich der im Programm vorgesehenen Maßnahmen, sondern auch ihrer administrativen und finanziellen Erfordernisse unterstützt. Diese Unterstützung erstreckte sich auch auf das Bemühen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und einfacher Handhabung einerseits und klaren Zielvorgaben sowie angemessenen finanziellen und verfahrenstechnischen Garantien andererseits.
Was die Haushaltsordnung angeht, so hat die Kommission eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, die vom Parlament derzeit geprüft werden. Im Rahmen dieser Änderungen wird beispielsweise der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt. Das bedeutet, dass Verwaltungs- und Rechnungslegungsanforderungen sich in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Zuschusses befinden müssen. Hinsichtlich der Durchführungsvorschriften konnten bereits Fortschritte erzielt werden. So hat die Kommission im Juli 2005 die Durchführungsbestimmungen für die Haushaltsordnung Nr. 1 geändert, woraus sich u. a. folgende Vereinfachungen ergeben:
Erstens ist die externe Prüfung jetzt nur noch obligatorisch für Zwischenzahlungen oder für Abschlusszahlungen bei Finanzhilfen zur Finanzierung von Maßnahmen von über 750 000 Euro sowie bei Betriebskosten-Finanzhilfen von über 100 000 Euro. Die zweite Änderung besteht darin, dass die Obergrenze bei Pauschalbeträgen von 5 000 Euro auf 10 000 Euro angehoben wurde. Außerdem sind nunmehr mehrere Pauschalbeträge im Rahmen einer Finanzhilfe zulässig, und die Kommission kann auch dann Pauschalbeträge genehmigen, wenn sie im Basisrechtsakt nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Vielen Dank, Herr Kommissar, für Ihre umfassende und informative Antwort. Ich bin über die Vereinfachungsmaßnahmen, die Sie vorgestellt haben, hoch erfreut. Sollen wir das jetzt vielleicht so verstehen, dass die Vereinfachung auch für die Finanzierung dieser Programme gilt? Die Bürger befürchten, dass diese Programme nicht so großzügig finanziert werden wie in der Vergangenheit. Sind diese Befürchtungen berechtigt?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (SK) Vielen Dank für die Zusatzfrage. Ich habe mir mit großem Interesse die Rede des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland angehört – wenn auch nur als Übertragung. Er sprach voller Begeisterung über Bildung, junge Menschen und das Programm ERASMUS. Das ist meines Erachtens die richtige Einstellung für ein Staatsoberhaupt und einen Europäer, der glaubt, dass wir durch Bildung und Mobilität auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und politischem Gebiet mehr erreichen können. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass die neuen Programme für Freiwilligenverbände und Jugendliche im Bereich der Bildung und der Kultur in qualitativer und quantitativer Hinsicht verbessert werden sollten, da sie sowohl für den Einzelnen als auch die Gemeinschaft insgesamt von so großer Bedeutung sind. Die Sache liegt jetzt hauptsächlich in den Händen der Partner, die die Finanzielle Vorausschau diskutieren, aber ich glaube, dass wir ein sehr zeitgemäßes Signal an den Ratsvorsitz, das Parlament, die Kommission und die gesamte erweiterte Europäische Union aussenden. Besonders dankbar bin ich für kontinuierliche Unterstützung seitens dieses Hauses für die Bildungsprogramme der EU. Darauf können wir nicht verzichten.
Josu Ortuondo Larrea (ALDE). – (ES) Frau Präsidentin! Wir sprechen jetzt über Integration und Zugehörigkeitsgefühl zu Europa, und vor wenigen Minuten ging es um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Meines Erachtens enthalten diese Themen gemeinsame Elemente. Vor einigen Monaten besuchte ich Kanada und sah, dass es dort ein sehr umfassendes Programm zur Integration von Einwanderern und deren Familien gibt.
Ich möchte die Kommission fragen, ob sie die Absicht hat, ein Programm zur Integration junger Einwanderer aufzulegen, damit auch wir Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abbauen können, denn diese neuen europäischen Bürger haben ebenfalls ein Zugehörigkeitsgefühl zu unserer Gemeinschaft.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin sicher, dass der Einsatz der Bildung als ein Instrument im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und für soziale Integration ebenfalls als eine enorm wichtige und gemeinsame Aufgabe gilt. Ein integriertes, freies und demokratisches Europa kann nur auf der Grundlage von integrierten, freien und demokratischen Gesellschaften errichtet werden. Die Mitgliedstaaten, deren Regierungen und öffentliche Behörden im weitesten Sinne sind aufgerufen, derartige Instrumente zu unterstützen.
Einige der Programme werden bereits zu diesem Zweck eingesetzt. Der im vergangenen Jahr verabschiedete Europäische Jugendpakt ist eines der Spezialinstrumente zur Förderung der Integration und hält Antworten für die Jugend Europas bereit, für junge Menschen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die Probleme haben oder sich in einer schwierigen Lage befinden. Die soziale Integration zählt zu den wichtigsten Elementen der Sozialpolitik. Ich möchte nicht für meine Kollegen sprechen, kann aber sagen, dass diese Fragen im Rahmen verschiedener Programme, die wir verfolgen, in Betracht gezogen und gefördert werden.
Auf der Grundlage von Programmen, die auf europäischer und nationaler Ebene aufeinander abgestimmt sind, lässt sich mehr erreichen. Das ist eine laufende Aufgabe, die nicht nur in den Bereich der Bildung fällt, sondern auch Bestandteil der Bereiche Sport, Kultur und interkultureller Dialog ist. Diese Programme stellen sehr nützliche und effiziente Instrumente zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung von Problemen wie Gewalt, Rowdytum, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dar.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Jeder Ihrer Kollegen – und Sie auch – sprechen von Vereinfachung, und diese komplizierten europäischen Verfahren sind ein Hauptkritikpunkt. Könnten Sie mir vielleicht ein paar konkrete Beispiele geben, was jetzt neu vereinfacht wird und was jetzt besser wird? Zweitens: Gibt es Aufzeichnungen was die Verwaltung der Programme effektiv kostet und wie viel durch diese Programme den europäischen Bürgern in Zukunft direkt zufließen wird?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe Erasmus deshalb erwähnt, weil der deutsche Präsident dieses Programm als Beispiel angeführt hat. Das war meines Erachtens auch richtig von ihm, denn Erasmus ist möglicherweise das berühmteste und populärste Programm. Seit 1987 zählt das Programm, das sowohl für den Einzelnen als auch die Gesellschaft von sehr großer Bedeutung ist, 1,4 Millionen Absolventen. Diese Programme geben den Bürgern sehr viel, und die Nachfrage steigt ständig. Ich habe dem Parlament für seine Unterstützung für diese Programme gedankt, denn sie können etwas bewirken. Die Zukunft Europas stünde ohne diese Programme stärker in Frage.
Die Programme wirken sich auch auf andere Bereiche aus: So war Erasmus die Triebkraft für den Bologna-Prozess, der für jeden Studenten, jeden Professor und jede Universität in Europa von großer Bedeutung ist.
Ich habe einige Vorschläge erwähnt, die bereits Bestandteil der von der Kommission angenommenen Durchführungsbestimmungen sind. Die Kommission hat über 100 Änderungen für die Haushaltsordnung vorgeschlagen. Jetzt sind Sie an der Reihe. Sie müssen entscheiden und die erforderlichen Verbesserungen vornehmen. Im Januar 2006 haben wir eine neue Exekutivagentur eingerichtet, die sich mit den einzelnen Fällen und Projekten befassen und eng mit nationalen Agenturen zusammenarbeiten wird. Dieses zentralisierte System für die Durchführung unserer Programme stellt ein vernünftiges Instrument dar. Die nationalen Agenturen sind in den Mitgliedstaaten in den jeweiligen Landessprachen tätig. Sie verfügen über eine größere Nähe zu den Bürgern und können die Nutzer der Programme deshalb besser unterstützen.
Vielleicht können wir uns damit etwas ausführlicher befassen, wenn wir die Haushaltsordnung selbst diskutieren. Es gibt einige konkrete Maßnahmen und Vorschläge, um denjenigen das Leben zu erleichtern, die kleine Zuschüsse – im Gegensatz zu Finanzhilfen in Millionenhöhe für Infrastruktur- und Forschungsprojekte – in Anspruch nehmen.
Außerdem möchten wir mehr Geld beispielsweise für Erasmus oder Programme für lebenslanges Lernen zur Verfügung stellen, weil wir meinen, dass 125 Euro pro Kopf und Monat keine sehr große europäische Förderung darstellen, wenn man sich die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in unseren Ländern anschaut. „Mehr“ bedeutet deshalb auch mehr im sozialen Bereich. Die Finanzen sind für diejenigen, die für ein Auslandsstudium auf europäische Zuschüsse angewiesen sind, oftmals von entscheidender Bedeutung.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 47 von Maria Badia I Cutchet (H-0132/06)
Betrifft: Plan zur Förderung des Unternehmergeistes im Bildungswesen
Die Kommission hat einen Plan zur Förderung des Unternehmergeistes von der Primärschule bis zur Universität ausgearbeitet. Darin verweist sie auf die Notwendigkeit eines spürbaren Wirtschaftswachstums und einer wesentlichen unternehmerischen Initiative, um das europäische Sozialmodell auf zufrieden stellende Weise zu erhalten. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Allerdings könnte damit die Gefahr verbunden sein, dass das Bildungswesen der Logik des Wettbewerbs und des Marktes unterliegt, während es doch wesentlich darauf ankommt, im Interesse des europäischen Sozialmodells die Ausbildung mit dem Ziel zu erhalten, freie, autonome und mündige Bürger mit eigener Kultur zu erhalten.
Ungeachtet einiger bewährter Verfahren, von denen wir zweifellos lernen können – zum Beispiel Förderung der Programme von Berufspraktiken in Unternehmen – und ohne Benachteiligung der Wirtschaftswissenschaften, darf eine allzu merkantilistische Sicht des nordamerikanischen Bildungsmodells nicht unser Bezugsmodell darstellen.
Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass wir im Interesse der Zukunft des Bildungswesens als Pfeiler der Unionsbürgerschaft unsere Anstrengungen darauf konzentrieren sollten, die Lehrpläne der Mitgliedstaaten zu überarbeiten, um die Ausbildung in verschiedenen Bereichen, einschließlich der humanistischen Bildung und Kultur, zu verbessern?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (SK) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der als Europäische Agenda für unternehmerische Initiative bekannte Aktionsplan wurde 2004 gebilligt. Der Aktionsplan sieht derzeit fünf strategische Politikbereiche für die Europäische Agenda für unternehmerische Initiative vor. Der erste Bereich betrifft die Förderung der unternehmerischen Mentalität bei jungen Menschen. Erst kürzlich, am 13. Februar, hat die Europäische Kommission im Rahmen des Aktionsplans eine Mitteilung unter der Überschrift „Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“ angenommen. In der Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen, da die Europäische Union in diesem Bereich über keine formellen Befugnisse oder Zuständigkeiten verfügt.
Es geht darum, die Rolle des Bildungswesens bei der Schaffung einer stärker unternehmerorientierten Kultur in den europäischen Gesellschaften auszubauen. Die Bildung sollte das unternehmerische Denken bei jungen Menschen fördern und ihnen neue Möglichkeiten für ihre Zukunft eröffnen. Gleichzeitig sollte sie Möglichkeiten für den Erwerb grundlegender unternehmerischer Fähigkeiten bieten. Eines der Ziele der Mitteilung besteht darin, bessere Voraussetzungen für die Vorbereitung junger Menschen auf ihr künftiges Leben, ihren künftigen Beruf und ihren künftigen Arbeitsplatz zu schaffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Nutzen unternehmerischen Denkens und der Erziehung dazu nicht nur an der Zahl neuer Unternehmen oder innovativer Firmen und neuer Arbeitsplätze gemessen werden sollte. Unternehmergeist ist in erster Linie eine Schlüsselkompetenz für alle, und sie verhilft jungen Menschen zu mehr Kreativität und Selbstvertrauen bei Unternehmungen jeglicher Art und zu einem sozial verantwortlichen Handeln.
Ausgehend davon sowie im Hinblick auf die im Arbeitsprogramm allgemeine und berufliche Bildung 2010 geförderten Kompetenzen bildet Unternehmergeist eines der in einem Bezugsrahmen von acht Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen genannten Elemente. Unseres Erachtens sind diese Schlüsselkompetenzen für Selbstverwirklichung, soziale Integration, aktive Bürgerschaft und Beschäftigungsfähigkeit unerlässlich. Sie weisen auch eine staatsbürgerliche, kulturelle und erzieherische Dimension auf. Gemäß der Mitteilung ist die Kommission der Ansicht, dass sich die Förderung des Unternehmergeistes in der schulischen und beruflichen Bildung vollständig im Einklang befindet mit unseren Zielen und den Zielen der Europaabgeordneten und sogar mit denen von Frau Maria Badia i Cutchet, der Verfasserin dieser Frage, geht es doch darum, die allgemeine Bildung in allen Bereichen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Europäer auch künftig frei und unabhängig sind und über bessere Voraussetzungen für ihre Entwicklung verfügen.
Maria Badia i Cutchet (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre Worte, die mich natürlich ein wenig beruhigt haben, denn nach der Lektüre dieser Mitteilung bin ich ziemlich besorgt, dass wir die Erziehung zu stark den Erfordernissen des Wettbewerbs und des Marktes unterwerfen könnten.
Ich komme zurzeit mit vielen Studenten in Kontakt und bin überzeugt, dass einige von ihnen die Absicht haben, Unternehmer zu werden, aber viele andere haben vielleicht ganz andere Interessen, zum Beispiel kulturelle oder humanitäre.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Natürlich sind wir nicht alle Geschäftsleute, ebenso wenig wie sich alle unsere Kinder zu Geschäftsleuten entwickeln werden, aber wir müssen verstehen, wie die Privatwirtschaft funktioniert. Wir glauben – und wenn ich sage „wir“, dann meine ich auch die Mitgliedstaaten, denn es gibt einen ausgeprägten Konsens bezüglich der Schlüsselkompetenzen, zu denen die unternehmerische Initiative zählt –, dass es um die Fähigkeit geht, komplexe Zusammenhänge zu verstehen, die Fähigkeit, die Initiative zu ergreifen und aus der Initiative konkrete Maßnahmen abzuleiten und persönliche Verantwortung zu übernehmen.
Das ist auch für Arbeitnehmer von Bedeutung und nicht nur für Arbeitgeber, denn Arbeitnehmer, die aktiv und kreativ sind, sind für jedes seriöse Unternehmen ein Zugewinn. Deshalb sind derartige Fähigkeiten unserer Meinung nach für die ganze Gesellschaft und für den Einzelnen von großem Vorteil, und es geht nicht nur um die Gründung von möglichst vielen Unternehmen und die Heranbildung möglichst vieler Geschäftsleute. Es geht um eine Mentalität, die in einem sich verändernden Umfeld, einem Umfeld, das ein tieferes Verständnis von Einflüssen und der damit verbundenen Dynamik erfordert, auch von mehr Reife geprägt sein sollte.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Kommissar! Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Europäische Kommission im Bereich Unternehmergeist Initiativen setzt, wie z. B. mit dem CIP, aber auch hier. Denn letztlich entstehen nur dort Arbeitsplätze, wo etwas angeboten wird, was gekauft wird. Sehen Sie hier eine Chance, dass wir auch in der Öffentlichkeitsarbeit in der Europäischen Kommission gemeinsam mit Frau Wallström diese Initiativen einer etwas breiteren Öffentlichkeit unterbreiten könnten?
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Das sollte Bestandteil einer Mitteilung oder Initiative der Kollegen in der Kommission wie auch dieses Hauses sein, denn Europa neigt dazu, sein Potenzial mit dem vieler anderer Partner zu vergleichen.
Meiner Ansicht nach verfügen wir über das erforderliche Potenzial, aber die meisten Blockierungen oder Hindernisse sind auf unsere eigenen Vorschriften zurückzuführen, darauf, wie wir unsere Wirtschaft oder Gesellschaft organisieren, oder auf unsere Mentalität. Deshalb unterstütze ich voll und ganz Herrn Rübigs Feststellung, dass dieses Grundkonzept – die Schlüsselkompetenzen einschließlich der Erziehung zu Unternehmergeist, Erziehung in den Bereichen Kultur, Kulturbewusstsein, Bürgersinn und natürlich die Bildung in den Bereichen Sprachen, Mathematik, Wissenschaft, digitale Kompetenz und das Lernen, wie man lernt – für jeden von Bedeutung ist.
Das lebenslange Lernen beruht zwangsläufig auf einigen grundlegenden Kompetenzen, zu denen unternehmerische Fähigkeiten und eine entsprechende Einstellung zählen. Deshalb möchte ich Sie und jeden, der KMU und die Initiativen unserer Bürger und Institutionen unterstützt, bitten, dieses wichtige Konzept des lebenslangen Lernens zu fördern.
So hat es mich nicht überrascht, sondern ermutigt, als während der letzten Fragestunde ein Kollege vom lebenslangen Lernen als einem Recht der Bürger sprach, einem Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat oder dessen Behörden auf Zugang zu lebenslangem Lernen und nicht nur zu Primar- oder Sekundarschulbildung.
Derartige Systeme lassen sich aber nur dann umsetzen, wenn eine größere mentale Bereitschaft dafür vorhanden ist. Vielen Dank, und lassen Sie uns gemeinsam in diesem Sinne weiterarbeiten.
Die Präsidentin. Die Anfrage 48 wurde für nicht zulässig erklärt (Anlage II, Teil A, Ziffer 3 GO).
Anfrage Nr. 49 von Andreas Mölzer (H-0102/06)
Betrifft: Türkische Lira-Münze
Seit einem Jahr hat die Türkei eine Ein-Lira-Münze (Wert: 0,6 Euro) ausgegeben, die eine unglaubliche Ähnlichkeit mit der Zwei-Euro-Münze aufweist. Zum einen birgt der auf der Ein-Lira-Münze abgebildete Kopf Kemal Atatürks eine gewisse Verwechslungsgefahr mit König Albert II. Aufgrund der technischen Übereinstimmungen in Bezug auf Gewicht und Dicke entstand in der EU hoher Schaden für Automatenbesitzer. Probleme gibt es auch bei den Sortiermaschinen der Banken, ganz abgesehen vom einfachen Bürger, der sich der Verwechslungsgefahr vielleicht noch nicht einmal bewusst ist.
Wie beurteilt die Kommission diesen jüngsten türkischen Vorstoß? Inwieweit ist es erlaubt, dass die Währung eines Staates derartig starke Ähnlichkeiten zum Euro aufweist? Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die europäischen Bürger zu schützen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Frage betrifft türkische Münzen, die Anfang 2005 in Umlauf gebracht wurden und die große Ähnlichkeit mit Euromünzen aufweisen. Natürlich teilt die Kommission die Sorge des Herrn Abgeordneten in dieser Frage. So etwas sollte nicht passieren. Das Recht auf die Ausgabe von Münzen ist eines der elementarsten souveränen Rechte eines Landes. Dennoch werden informelle Konsultationen empfohlen. Es gibt ein von der Internationalen Münzdirektoren-Konferenz gebildetes Netzwerk mit der Bezeichnung „Coin Registration Office“. Es ist üblich, dass die der Konferenz angehörenden Münzprägeanstalten bei der Vorbereitung der Ausgabe einer neuen Münze das „Coin Registration Office“ konsultieren, um Ähnlichkeiten zu vermeiden. Das ist in diesem Falle offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgt, so dass Münzen in Umlauf gebracht wurden, die Euromünzen ähneln.
Das ist nicht zum ersten Mal passiert. Im Jahre 2000 gab es in einigen Ländern Münzen, die stark Euromünzen ähnelten. Selbst in meinem Land haben wir, als ich für diesen Bereich zuständig war, Münzen herausgegeben, die der D-Mark ähnelten, und wir mussten daher die Produktion ändern.
Die Kommission arbeitet mit den türkischen Behörden zusammen, die zugesagt haben, dass sie ihre Münzen etwas ändern werden. Die Münzproduktion ist ein sehr teurer und umfangreicher Prozess.
Es besteht kein Anlass zur Panik, und die Risiken sind sehr begrenzt. Die Automaten, um die es ja hauptsächlich geht, können entsprechend eingestellt werden. Nach unserer Einschätzung gibt es einige alte Modelle, bei denen die Einstellung etwas schwieriger ist, aber die Mehrzahl der neuen Modelle kann ordnungsgemäß eingestellt werden, so dass sie die richtigen Münzen annehmen. Was das Aussehen betrifft, so gibt es große Unterschiede. Bei der Benutzung im Einzelhandel können sie leicht von Euros unterschieden werden. Das Risiko ist also begrenzt.
Die Kommission hat sich auch mit den Herstellern der Münzmechanismen in Verbindung gesetzt, um sie darauf hinzuweisen, dass die Mechanismen entsprechend angepasst werden müssen. Wir setzen uns bei den türkischen Behörden dafür ein, dass die Herstellungsparameter der neuen Münzen geringfügig geändert werden, damit diese den Euromünzen nicht mehr so stark ähneln.
Andreas Mölzer (NI). – Frau Präsidentin! Herr Kommissar, mir ist schon klar, dass es keinen Anlass zur Panik gibt, wie Sie sagen. Ich möchte Sie dennoch fragen, ob es im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nicht sinnvoll wäre, in diese Richtung zu verhandeln, damit derlei Münzen sehr rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Es besteht ja auch für die türkischen Parallelgesellschaften in Europa – etwa in Deutschland oder in Österreich – die Verlockung, diese Münzen zu missbrauchen. Könnte man das nicht – auch wenn Münzprägung sehr teuer ist, wie Sie sagen – beschleunigen, um Schäden für Europa und für die europäische Wirtschaft zu vermindern?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Dazu müssen Verhandlungen im Rahmen aller Aktivitäten einschließlich der Beitrittsverhandlungen geführt werden. Es gibt eine Art Gentleman’s Agreement, dass so etwas nicht vorkommen sollte. Passiert das dennoch, dann sind vom Hersteller kleinerer Münzen Vorkehrungen zu treffen, damit Probleme, die aus der Verwendung ähnlicher Münzen resultieren, vermieden werden können.
Dazu werden entsprechende Verhandlungen stattfinden. Ich werde demnächst Gelegenheit haben, mit Vertretern der türkischen Regierung zusammenzutreffen. Ich werde diese Frage definitiv innerhalb einer bestimmten Frist ansprechen, denn die Produktion von Münzen ist, wie ich bereits sagte, ein sehr umfangreicher und teurer Prozess. Es wird uns im Laufe der Zeit gelingen, dieses Problem zu lösen. Bis dahin werden wir uns bei den Herstellern von Münzmechanismen für Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller Schäden einsetzen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 50 von Enrico Letta (H-0104/06)
Betrifft: Europäische Schule Brüssel II – Verlegung von Abteilungen
Der Oberste Rat der Europäischen Schulen hat die Kriterien festgelegt, die zu befolgen sind, um zu ermitteln, welche Sprachabteilungen in der vierten Europäischen Schule in Laeken eröffnet werden sollen. Die Arbeitsgruppe (Follow-up-Gruppe) unter Vorsitz des Generalsekretärs der Europäischen Schulen hat in verschiedenen offiziellen Dokumenten u. a. die italienische Abteilung der Schule Brüssel II dazu vorgesehen, sie dem Rat zu einer Verlegung in die Schule Brüssel IV vorzuschlagen. Sicher ist dieses Vorhaben das Ergebnis einer vergleichenden Analyse mit der die Auswahlkriterien für alle bestehenden Abteilungen bewertet werden.
Kann die Kommission diese Analyse ausführlich erläutern? Falls diese Analyse nicht durchgeführt worden sein sollte, kann die Kommission erklären, wie man zu einem solchen Ergebnis gelangt ist, und insbesondere beschreiben, wie man dazu gekommen ist, die anderen Sprachabteilungen auszuschließen? Es ist mir natürlich bewußt, dass beim derzeitigen Stand der Dinge kein endgültiger Beschluss gefasst worden ist, aber ich halte es für zweckmäßig, ausführlich das bislang angewandte Verfahren bei den Beratungen der „Follow-up-Gruppe“ kennen zu lernen. Beruhen diese auf wissenschaftlichen ausreichenden Kriterien, um Vorschläge zu rechtfertigen, die äußerst negative Auswirkungen auf Hunderte von Familien von Bediensteten der Gemeinschaftsinstitutionen haben dürften?
Anfrage Nr. 51 von Richard Seeber (H-0172/06)
Betrifft: Verlegung der deutschen Sprachsektion
Der Oberste Rat der Europäischen Schulen ist im Begriff, die in der Schule Brüssel IV in Laeken einzurichtenden Sprachsektionen zu beschließen. Eine der dem Obersten Rat vorgelegten Optionen sieht die Verlegung der italienisch- und niederländischsprachigen Sprachabteilung von Woluwé und der deutschsprachigen von Ixelles nach Laeken vor.
Ist der Kommission bewusst, dass Kinder aus dem Einzugsbereich von Woluwé und Ixelles ingesamt zwischen drei bis vier Stunden pro Tag im Schulbus sitzen werden, wenn sie nach Laeken verlegt würden?
Welche Alternativen und Umsetzungsmodalitäten zur Zwangsverlegung von Sektionen hat die Kommission geprüft, oder verlässt sie sich auf die Erfahrung des Generalsekretärs und des Obersten Rates mit solchen Umzügen, deren Vorgangsweise schon bei der Eröffnung von Ixelles zu unhaltbaren Zuständen geführt hat?
Ist die Kommission bereit, die Anweisungen zum Abstimmungsverhalten ihres Vertreters im Obersten Rat offen zu legen und zu erläutern?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die Fragen 50 und 51 sind sehr ähnlich, aber ich werde sie, falls erforderlich, getrennt beantworten, obwohl es sich um einen Themenkomplex handelt.
Ich muss eingangs feststellen, dass die Europäischen Schulen eine der schwierigsten Fragen in meinem Verantwortungsbereich darstellen, und es gibt zahlreiche Probleme. Das System ist sehr unabhängig und kompliziert. Die Aufsichtsstrukturen dieses Systems sind nicht Sache der Kommission, die lediglich eins von 29 Mitgliedern des Obersten Rates ist.
Die schnelle Erweiterung der Europäischen Union war mit dem Zuzug sehr vieler Menschen – nicht nur nach Brüssel – verbunden, und wir haben sehr viele Probleme, weil es an den notwendigen Plätzen für deren Kinder in Schulen und anderen Einrichtungen mangelt. Eine Lösung, die extrem wichtig ist, wäre die Eröffnung einer vierten Europäischen Schule in Laeken im Jahre 2009. Wieso Laeken? Das ist eine Entscheidung der belgischen Regierung. Belgien ist das Gastland und leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Infrastruktur der Schulen. Die gesamte Infrastruktur wird vom Gastland bereitgestellt. Ich habe mich mit der belgischen Regierung und den jeweiligen Ministern in Verbindung gesetzt. Präsident Barroso hat diese Angelegenheit bei der belgischen Regierung angesprochen, um das Verfahren zu beschleunigen, wobei ursprünglich ein Termin nach 2009 anvisiert war.
Jetzt geht es darum, Entscheidungen zu schulinternen Fragen in Bezug auf die Sprachsektionen zu treffen: Welche Sprachsektionen sollen eröffnet und welche verlegt werden. Zunächst einmal ist es zu früh für die Feststellung, es sei schon etwas entschieden. Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, und die Kommission ist nur ein Teilnehmer dieser Diskussionen und keinesfalls der dominierende. Die Entscheidungen werden vom Obersten Rat getroffen werden. Natürlich versucht die Kommission, ausgehend von ihren Erfahrungen und ihrem Wissen einen Beitrag zu leisten und sich an diesem Prozess zu beteiligen. Dabei geht es ihr darum, die Interessen der Eltern in den europäischen Einrichtungen zu vertreten und Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Auf seiner Tagung am 25. und 26. Oktober hat der Oberste Rat eine Reihe von Kriterien beschlossen, die festlegen, wie mit den Sprachsektionen verfahren werden soll. Es wurde eine Arbeitsgruppe, die „Groupe de suivi Bruxelles IV“ gebildet, und der Generalsekretär der Europäischen Schulen legte dieser Gruppe ein vorläufiges Dokument vor. Auch an dieser Gruppe ist die Kommission aktiv beteiligt, aber nur als ein Partner von vielen. Schließlich muss die „Groupe de suivi Bruxelles IV“ alle Überlegungen berücksichtigen und eine vertretbare Lösung vorschlagen.
Es wurden einige vorläufige Lösungen – die Optionen A und B – diskutiert, aber es ist noch zu früh, um zu sagen, dass eine Lösung der anderen vorzuziehen ist. Derzeit diskutiert die Gruppe Zwischenlösungen, bei denen die besten Elemente beider Optionen aufgegriffen werden, u. a. den von der Kommission unterstützten Grundsatz, dass Kinder, die derzeit in einer Sektion in einer der bereits existierenden Schulen eingetragen sind, nicht gezwungen werden sollten, nach Laeken umzuziehen. Das ist wahrscheinlich für Eltern sinnvoll, deren Kinder diese Schulen bereits besuchen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass die endgültige Lösung jeden zufrieden stellen wird, aber wir müssen eine Lösung finden, die sicherstellt, dass die Schüler die bestmögliche Bildung erhalten.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Obersten Rat und der niederländischen Regierung, die dem Obersten Rat vorsteht, für die Reformierung der Europäischen Schulen ein, denn es gibt sehr viele Probleme einschließlich von strukturellen Problemen, und es liegt auf der Hand, dass das System verändert werden muss.
Das ist meine inhaltliche Antwort, und ich kann nicht sagen, dass wir heimliche Pläne verfolgen würden oder geheime Lösungen erarbeitet hätten. Wir arbeiten sehr ernsthaft mit der „Groupe de suivi Bruxelles IV“ zusammen, und ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Problematik sehr ernst nehmen, aber das ist ein sehr schwieriger Bereich, in dem sich viele Probleme angesammelt haben, und jetzt müssen wir endgültige und langfristige Lösungen finden. Wir werden uns gemeinsam mit der belgischen Regierung und den Brüsseler Behörden intensiv um Zwischenlösungen bemühen, um kurzfristige Probleme und Mängel in allen unseren Einrichtungen zu beheben.
Das ist das Bild, das sich heute bietet.
Die Präsidentin. Sie haben natürlich Recht, Herr Kommissar. Wir sollten die Anfragen Nr. 50 und Nr. 51 gemeinsam behandeln. Das ist ein Themenkomplex. Es gibt auch sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Thema interessieren. Aber zunächst erteile ich den beiden Fragestellern das Wort für ihre Zusatzfrage.
Enrico Letta (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Da mir die Option B im Vergleich zur Option A unter vielen Gesichtspunkten eindeutig die bessere zu sein scheint, frage ich mich, ob Sie ausschließen können, dass die Kommission die Frage der Kosten aufwerfen wird. Insbesondere frage ich Sie, ob die leichte Kostenerhöhung die Kommission nicht dazu veranlassen wird, gerade die Option zu blockieren, die eindeutig die bessere zu sein scheint.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Natürlich trägt die Kommission den größten Teil der Kosten für die Europäischen Schulen, und die Frage der Kosten ist ebenfalls ein ernstes Problem. Ich würde jedoch nicht die Kostenfrage in den Vordergrund stellen; ich würde das Hauptaugenmerk auf ein funktionierendes System und die bestmögliche Bildung für die Schüler legen. Unter diesem Gesichtspunkt stellt Option B nicht die beste Lösung dar.
Option B, die für alle Schulen fast alle Sektionen vorsieht, wäre mit einer starken Zersplitterung, mit kleinen Gruppen und kleinen Klassen verbunden, und unser Problem wäre, wie wir da einen hochwertigen Unterricht und eine hochwertige Bildung sichern können. Deshalb ist Option B nicht die beste Lösung. Es stimmt, sie ist auch die teurere Lösung, aber für uns in der Kommission stehen die Kosten nicht an erster Stelle. Es geht vor allem darum, ein effizientes Funktionieren des Systems der Europäischen Schulen zu sichern, und viele Probleme betreffen auch die künftige Qualität der Bildung.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kommissar, Sie sprechen von komplizierten Verfahren, von einer komplizierten Situation. Das ist uns allen bewusst. Nur: Es verkompliziert die Situation zusätzlich, wenn die Kommission nicht bereit ist, mehr Transparenz in ihren Entscheidungsprozess zu bringen. Die entscheidende Sitzung dieses Obersten Rates findet ja bereits Mitte April statt. Warum ist die Kommission nicht bereit, anhand der von ihr aufgestellten Kriterien einfach zu sagen: So weit sind wir, das sind die Zahlen und so weit können wir gehen.
Wenn Sie nur mehr Verdunkelung betreiben, können Sie nicht erwarten, dass in den Sprachsektionen mehr Zufriedenheit herrscht.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Vielen Dank, aber ich kann die Ansicht, wir ließen es in diesem Prozess an Transparenz fehlen, nicht teilen. Der gesamte Prozess war für alle Parteien transparent, und die Optionen liegen auf dem Tisch. Wenn Sie möchten, dann wird die Kommission bei der Erarbeitung dieser Optionen mehr Initiative zeigen, aber es ist doch logisch, dass der endgültige Konsens unter Einbeziehung der Elternorganisationen, der Schulen selbst und der Lehrkräfte erzielt werden muss. Die Kommission leistet ihren Beitrag und prüft selbstverständlich sämtliche Optionen, die von anderen Parteien vorgelegt werden. Wir sind bemüht, uns an der Suche nach einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung zu beteiligen.
Wir haben den gesamten Prozess transparent gestaltet, und wir denken jetzt über eine Art Kompromisslösung nach, eine Zwischenoption zwischen den Optionen A und B. Der Prozess war also transparent und erfordert sehr komplizierte Verhandlungen mit allen Parteien. Die Kommission ist dabei ein Verhandlungspartner, und es geht ihr darum, die anderen Parteien einschließlich der belgischen Behörden, die einen maßgeblichen Beitrag zu leisten haben, zu respektieren.
Luigi Cocilovo (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ist Ihnen klar, dass, sollte man sich von den beiden anstehenden Optionen für Variante A, d. h. für die Verlegung von Sektionen, entscheiden, für viele Familien das Risiko entsteht, ihre Kinder in verschiedene Schulen schicken zu müssen?
Die in der Überwachungsgruppe verteilten Angaben lassen erkennen, dass sich die Schülerzahlen einiger Sprachsektionen, beispielsweise der italienischen, in den kommenden Jahren stärker entwickeln werden als viele anderssprachige. Meinen Sie nicht, dass das ein Element ist, das die Kommission dazu veranlassen sollte, sich eher für Option B zu entscheiden anstatt für die angeführten Alternativen?
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Die endgültige Entscheidung wird der Oberste Rat treffen.
Sie sagten, dass es möglicherweise dazu kommen könnte, dass die Kinder verschiedene Schulen besuchen müssen. Ich habe mir im Grundsatzpapier die diesbezüglichen Kriterien durchgelesen. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass wir versuchen sollten, so etwas mit allen Mitteln zu verhindern. Es muss gesichert werden, dass die Kinder einer Familie, also Geschwister, ein und dieselbe Schule besuchen können.
Option B weist in Bezug auf die künftige Entwicklung der Bildung einige immense Schwächen auf. Wir sind nicht der Ansicht, dass Option B die beste Lösung darstellt, aber man wird intensiv nach Lösungen suchen, die so viele Beteiligte und Eltern wie möglich zufrieden stellen werden.
Alfonso Andria (ALDE). – (IT) Herr Kallas! Ich komme noch einmal auf dasselbe Thema zu sprechen. Gemäß Kriterium F, das u. a. im Oktober angenommen wurde, muss eine an mehreren Schulen existierende Sprachsektion in periphere oder zentrale Schulen aufgenommen werden. Ich will noch deutlicher werden: Sollte die von der Überwachungsgruppe vorgeschlagene Option A zum Tragen kommen, wäre die italienische Sprachsektion als einzige schlechter gestellt, da sie in zwei periphere Schulen verlegt werden würde: nach Uccle und Laeken. Meinen Sie nicht, Herr Kommissar, dass einige italienische Schüler durch besagte Option A benachteiligt würden? Daher fordere ich Sie auf, zu Ihrer Verantwortung zu stehen, indem Sie Option A ablehnen und sich für Option B entscheiden.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Ich werde nicht sagen, dass wir Option B unterstützen werden. Ich habe auch nicht gesagt, dass wir Option A unterstützen werden. Wir bemühen uns um eine Kompromisslösung. Wenn Sie wollen, dass ich sage, dass wir alle Mittel für Option B bereitstellen werden, dann muss ich Sie leider enttäuschen.
Ich muss wiederholen, dass der Oberste Rat zusammen mit der Arbeitsgruppe (der „Groupe de suivi“), der Eltern und andere Beteiligte angehören, der Entscheidungsträger ist. Das ist das Verfahren. Bei komplizierten Fragen wie dieser versuche ich immer, eine Art Kompromisslösung zu finden. Das ist vielleicht auch in diesem schwierigen Bereich der Fall. Die nächste Sitzung des Obersten Rates wird Ende April stattfinden, auf der man alle möglichen Lösungen und Aspekte diskutieren wird.
Ihre Frage zur italienischen Sektion ist schon sehr oft angesprochen worden, und andere sind ebenfalls beteiligt. Wir haben versucht, eine ausgewogene Lösung zu finden und niemanden zu bestrafen.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 53 von Manuel Medina Ortega (H-0098/06)
Betrifft: Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien und Adoptionen
Kann die Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien im Bereich des Privatrechts für die Bürger der Europäischen Union Auskunft erteilen, und insbesondere über die Adoptionsregelung über künftige Binnengrenzen der Union hinweg? Werden dabei die Adoptionen gewährleistet, oder werden bereits vorgenommene Adoptionen revidiert?
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Ich weiß sehr wohl um die noch laufenden Fälle von internationalen Adoptionen von rumänischen Kindern sowie die verständliche diesbezügliche Besorgnis der Familien, die diesen Kindern gern ein neues Zuhause geben wollen. Im Rahmen der legislativen Reformen in Vorbereitung auf den Beitritt zur EU hat Rumänien auch dank der jahrelangen Unterstützung durch das Europäische Parlament kürzlich neue Regelungen zum Schutz des Kindes verabschiedet.
Gemäß dieser Regelungen, die am 1. Januar 2005 in Kraft traten, kommt die internationale Adoption nur dann in Frage, wenn im Lande selbst keine geeignete Lösung gefunden werden kann, die von kleineren Heimen bis zu Pflegefamilien reicht. Mit diesem Gesetz hat sich Rumänien den gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union in diesem Bereich, wie sie auch in der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes verankert sind, angepasst. Die Anwendung dieser Bestimmungen muss im Zusammenhang mit früheren Praktiken bei internationalen Adoptionen in Rumänien gesehen werden, bei denen häufig Gesetze verletzt wurden.
Zu den konkreteren rechtlichen Aspekten wäre zu sagen, dass es derzeit keine gemeinschaftlichen gesetzlichen Regelungen im Bereich der internationalen Adoption gibt. Es ist sogar so, dass die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates, die die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen in Bezug auf die elterliche Verantwortung betrifft, Adoptionen ausdrücklich ausklammert.
Das bedeutet im Grunde genommen, dass der gemeinsame Besitzstand im Bereich des Schutzes von Kindern in Rumänien und Bulgarien umgesetzt wurde. In der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes wird nicht zwischen Innen- und Außengrenzen der Europäischen Union unterschieden.
Die Präsidentin. Wir haben nicht nur diese Anfrage zu dem Thema, sondern auch die Anfragen Nr. 55 und 56. Wenn die Kolleginnen und Kollegen einverstanden sind, können wir diese Anfragen zusammen behandeln. Aber zunächst möchte ich dem Verfasser der Anfrage, Herrn Kollegen Medina Ortega, das Wort für eine Zusatzfrage erteilen.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Meiner Ansicht nach stellt die Anpassung der bulgarischen und rumänischen Gesetzgebung an die europäische Rechtsprechung einen Fortschritt dar, denn bei Adoptionen ist der Schutz des Kindes die wichtigste Frage.
Leider wissen wir jedoch, dass es in diesen Ländern, ebenso wie in anderen, Kinder gibt, die nicht in angenehmen familiären Verhältnissen leben, und es gibt Familien hier in der Europäischen Union, die bereit wären, eine Elternrolle mit allen Garantien zu übernehmen.
Ich weiß, dass wir keine europäischen Rechtsvorschriften zu diesem Thema haben, aber es besteht die Möglichkeit, dass die Europäische Union irgendwie gegenüber den Behörden Bulgariens und Rumäniens vermittelt, um zu gewährleisten, dass die Familien aus der Europäischen Union, die zu einem solchen Schritt bereit sind, dies unter den bestmöglichen Bedingungen tun können, und um dadurch die Adoption durch Familien aus der Europäischen Union zu erleichtern, wenn es erforderlich ist.
Ich würde gern wissen, ob Sie der Ansicht sind, dass es Handlungsmöglichkeiten seitens der Kommission in diesem Bereich gibt.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir arbeiten sehr kontinuierlich mit der rumänischen Regierung zusammen. Wir anerkennen, dass sie ihre Gesetzgebung überarbeitet hat und dass auf der Grundlage dieser Gesetzgebung eine Expertengruppe die noch nicht entschiedenen Fälle überprüft. Die Expertengruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich im Verlauf dieses Monats abschließen.
Wir stehen mit den rumänischen Behörden in dieser Angelegenheit in regelmäßiger Verbindung. Wir sind der Ansicht, dass die Suche nach einer Lösung Sache der rumänischen Regierung und der Behörden des Landes ist, solange diese die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die europäische Gesetzgebung einhalten.
Was die Situation im Bereich der Kinderbetreuung betrifft, so hat sich diese, soweit wir den sehr ausführlichen Fortschrittsberichten entnehmen konnten, verbessert, was nicht zuletzt auf die beträchtliche Unterstützung der Europäischen Union für die Umstrukturierung des Sektors der Kinderbetreuung zurückzuführen ist, für die die EU in den letzten 15 Jahren ca. 160 Millionen Euro bereitgestellt hat.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Prüfung von Anträgen auf internationale Adoptionen, die vor In-Kraft-Treten der neuen Regelungen gestellt wurden, in diesem Monat abgeschlossen wird. Wir erwarten, dass die rumänischen Behörden alle Antragsteller einzeln informieren.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Rehn! Sie haben meine Frage schon teilweise beantwortet, und zwar geht es um das Problem der anhängigen Adoptionsverfahren. Aufgrund der vom Europäischen Parlament in mehreren Entschließungen erhobenen Forderungen wurde eine Sachverständigengruppe eingesetzt, um die schwebenden Verfahren von Fall zu Fall zu prüfen. Ich würde gern wissen, ob Angaben über die Zeitpläne vorliegen, nach denen die Anträge bearbeitet werden, und ob wir Informationen über die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe bekommen werden.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir stehen in regelmäßigem Kontakt zur rumänischen Regierung, und zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten möchte ich sagen, dass die rumänischen Behörden zügig an einer Lösung im Hinblick auf die noch nicht entschiedenen Adoptionsanträge, die vor In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2005 gestellt worden waren, arbeiten.
Die rumänischen Behörden haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Arbeit am 31. März abschließen dürfte, und die Kommission wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Wir werden dem Rat und dem Parlament im Rahmen unseres für den 16. Mai vorgesehenen Umfassenden Monitoringberichts in dieser Angelegenheit Bericht erstatten.
Bezüglich der anderen Aspekte Ihrer Frage ist festzustellen, dass für die 82 000 Kinder, die im Rahmen des sozialen Schutzes betreut werden, in Heimen, bei Pflegeeltern oder in erweiterten Familien untergebracht sind, Schutzstrukturen gelten, die sich im Einklang mit der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes befinden. Gleiches gilt für den Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Bildung.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 54 von Mairead McGuinness (H-0137/06)
Betrifft: Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union
Könnte sich die Kommission vor dem Hintergrund ihres Umfassenden Monitoringberichts über den Stand der Vorbereitung Rumäniens auf den Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007, in dem sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass in Rumänien in bestimmten Bereichen des Kinderschutzes, in der Behindertenfrage und auch im Betreuungssystem für geistig Behinderte keine Fortschritte zu verzeichnen sind, dazu äußern, welche Bedeutung sie diesen Fragen bei den laufenden Verhandlungen mit den rumänischen Behörden beimisst?
Ist die Kommission darüber hinaus der Auffassung, dass ausreichende Fortschritte erzielt wurden und weiterhin erzielt werden, um Rumänien 2007 den Beitritt zur Europäischen Union zu gestatten?
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Diese Frage habe ich bereits teilweise beantwortet, deshalb werde ich mich auf die Teile konzentrieren, auf die ich noch nicht eingegangen bin.
Zusätzlich zur generellen Evaluierung des Kinderschutzes und der Lage der Behinderten sowie des Betreuungssystems für geistig Behinderte in Rumänien haben wir eine Peer Review zur geistigen Gesundheit organisiert, um die Lage vor Ort beurteilen zu können. Der Expertenbericht auf der Grundlage der Peer Review steht noch aus. Wir führen sowohl in Rumänien als auch Bulgarien insgesamt 15 Experten-Reviews bzw. Peer Reviews zu einer Reihe von kritischen Fragen durch, und dies ist einer der vorrangigen Bereiche, in denen derartige Peer Reviews stattfinden, die von Beamten der Kommission und den besten Experten der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Betreuung von Behinderten gilt es jetzt vor allem, eine integrative Strategie zu entwickeln, die auf die Schließung und Umstrukturierung großer Heime und die Entwicklung alternativer Dienste zur Betreuung innerhalb des gewohnten Umfelds sowie die Förderung der Betreuung in der Familie und in kleineren Heimeinrichtungen abzielt. Wir stellen beispielsweise bis zu 15 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus läuft in Rumänien derzeit eine Informationskampagne zu den Rechten von Bürgern mit Behinderungen.
Auch wenn die Reform dieses Sektors gerade erst angelaufen ist, meinen wir aus der Sicht der Kommission, dass das Land diesbezüglich jetzt auf dem richtigen Kurs ist.
Abschließend ist festzustellen, dass dringend etwas gegen das anhaltende Problem der schlechten Behandlung in psychiatrischen Kliniken in Rumänien unternommen werden muss. Darauf haben wir in unserem Umfassenden Monitoringbericht im Oktober hingewiesen. Es muss unbedingt etwas gegen die beträchtlichen Defizite bei den Lebens- und Betreuungsbedingungen in einigen Einrichtungen getan werden.
Wir haben den rumänischen Behörden dringend geraten, der geistigen Gesundheit Vorrang einzuräumen und ausreichend Mittel für diesen Bereich vorzusehen. Den rumänischen Behörden wurde nahe gelegt, die derzeitige PHARE-Unterstützung zu nutzen und eine Strategie und einen Aktionsplan für die Reformierung des Sektors der geistigen Gesundheit zu erarbeiten.
Die Hauptsache ist natürlich die Umsetzung. So sollte durch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel nachgewiesen werden, dass die praktischen Vorkehrungen auch in die Tat umgesetzt werden können. Damit wird sich die Peer Review beschäftigen, und dies wird auch Bestandteil des für Mai 2006 vorgesehenen Fortschrittberichts sein.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, könnten Sie etwas zu dem Problem der Käfigbetten in Rumänien sagen? Wenn wir über Probleme sprechen, die uns Sorgen bereiten, dann ist das eine Frage, die Sie vielleicht aufgreifen sollten. Uns bereitet diese Sache große Sorge.
Was die Peer Reviews betrifft, die ich begrüße, wüsste ich gern, ob dabei auch unangekündigte Besuche in den entsprechenden Einrichtungen vorgesehen sind, die meines Erachtens ganz wichtig sind. Können Sie aus Sicht der Kommission in etwa sagen, wie lange Rumänien brauchen wird, um dieses für das Land enorme Problem zu lösen? Sind Sie davon überzeugt, dass Rumänien, sollte es im nächsten Jahr der EU beitreten, die Reformen fortsetzen wird? Ich glaube, dass wir nur etwas erreichen, wenn wir Druck ausüben.
Ich möchte darum bitten, dass wir, wenn wir über in Entbindungskliniken ausgesetzte Kinder und die Frage der internationalen Adoption sprechen, die Kinder vor allen anderen Überlegungen in den Mittelpunkt stellen.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin bereit, erforderlichenfalls weitere Angaben zur Peer Review zu machen. Sie umfasst normalerweise vorher abgesprochene sowie unangekündigte Missionen mit Besuchen unterschiedlicher Einrichtungen in verschiedenen Bereichen, die von der Rechtsstaatlichkeit – d. h. Gerichtssysteme und Staatsanwaltschaft – bis hin zur Kinderbetreuung und geistigen Gesundheit reichen. Es werden überall dieselben Maßnahmen durchgeführt.
Wie lange wird es in diesem Bereich dauern? Das ist sehr relativ. Uns geht es darum, dass auf glaubwürdige Weise deutlich wird, dass sich Rumänien tatsächlich auf dem richtigen Kurs befindet. Darum wird es bei unserer Peer Review im Wesentlichen gehen.
Sie haben den Kern dieser ganzen Problematik berührt: Die Kinderbetreuung muss im Mittelpunkt unserer Evaluierung stehen, und genau darum geht es uns bei der Durchführung der Peer Review und der Vorlage ihrer Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang haben wir auch den Verdacht in Bezug auf den Einsatz von Käfigbetten in Rumänien geprüft. Ich kann Ihnen versichern, dass im Verlaufe der sich über 15 Jahre erstreckenden Kontrollen der Kommission kein einziges Verdachtsmoment bezüglich der Verwendung von Käfigbetten in Rumänien bestätigt werden konnte. Die Kommission wird diese Frage im Rahmen unserer regelmäßigen Kontakte mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen weiterverfolgen.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar danken und sagen, dass wir alle der Notwendigkeit zustimmen, Rumänien dabei zu unterstützen, die Lebensbedingungen und den Schutz von Kindern sowie die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Ich möchte den Kommissar fragen, ob die Kommission in der Lage ist, im Rahmen der Partnerschaftsprojekte mehr Gemeinschaftsmittel freizugeben, die dazu eingesetzt werden können, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, die Kinder zu schützen und bessere Bedingungen in Nervenheilanstalten zu schaffen. Ich möchte Sie ebenfalls fragen, ob die Möglichkeit besteht, dass die Europäische Kommission mit der Weltgesundheitsorganisation sowie mit anderen internationalen Organisationen im Gesundheitssektor zusammenarbeitet, um die Lage in Rumänien verbessern.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Wir verfügen in einer Reihe von Bereichen, die die Reform der öffentlichen Verwaltung betreffen, über Partnerschaftsstrukturen mit Rumänien. Wir haben festgestellt, dass im Falle von Mittel- und Osteuropa – also der so genannten neuen Mitgliedstaaten und des künftigen Mitgliedstaates Rumänien – Partnerschaften die effektivste Möglichkeit für die Vermittlung von Wissen darstellen.
Ja, wir haben die Absicht zu prüfen, inwiefern wir auch in diesem Bereich künftig mehr und mehr Partnerschaften einrichten sollten. Das ist eine sehr sinnvolle Praxis, die auch im Phare-Rahmenprogramm vorgesehen ist. Hier sind noch weitere Untersuchungen erforderlich, um festzustellen, welche praktischen Vorkehrungen getroffen werden können.
John Bowis (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, falls Sie wirklich noch keine Beweise für die Verwendung von Käfigbetten in Rumänien gesehen haben, würde ich Sie auf einen Artikel verweisen, der kürzlich auf der Titelseite der in London erscheinenden „Sunday Times“ zu lesen war, sowie auf die wohl dokumentierten Fälle, die das „Mental Disability Advocacy Centre“ veröffentlicht hat. Ich hoffe, dass Sie gegenüber Rumänien, ja gegenüber allen Ländern, in denen diese barbarische Praxis üblich ist, deutlich machen, dass Käfigbetten in einem zivilisierten Land, auf jeden Fall aber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union für Kinder, verwirrte ältere Menschen oder für Personen mit einer geistigen Behinderung unangebracht sind.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Dazu habe ich mich bereits auf der Grundlage einer sehr sorgfältigen Bewertung durch die Kommission geäußert. Wie ich bereits sagte, haben wir keine Beweise für den Gebrauch von Käfigbetten in Rumänien gefunden, aber wenn Ihnen diesbezüglich konkrete Hinweise vorliegen, dann bin ich gern bereit, sie zu prüfen, und ich würde meine Beamten bitten, die Angelegenheit nochmals unter die Lupe zu nehmen. Dann können wir die Sache erforderlichenfalls bei den rumänischen Behörden ansprechen.
Die Präsidentin. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Fragestunde ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.50 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: MIROSLAV OUZKÝ Vizepräsident
19. Sozialschutz und soziale Eingliederung (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0028/2006) von Edit Bauer im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über Sozialschutz und soziale Eingliederung (2005/2097(INI)).
Edit Bauer (PPE-DE), Berichterstatterin. – (HU) Herr Präsident! Heute Mittag stellte Präsident Horst Köhler fest, dass viele Menschen dem Europa der Gegenwart mit Unverständnis begegnen. Wer sieht, welch enormen Aufwand Europa mit der Neuformulierung seiner Migrationspolitik getrieben hat, der wird, davon bin ich überzeugt, nicht begreifen, wieso es in Europa Kinderarmut gibt.
Während wir über den Mangel an hoch qualifizierten Zuwanderern sprechen, verzeichnen wir unvermeidbare und riesige Verluste aufgrund von Kinderarmut, Verluste, für die uns künftige Generationen zu Recht zur Rechenschaft ziehen werden.
Deshalb ist es kein Zufall, dass sich der Ihnen vorliegende Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung vornehmlich auf Kinderarmut konzentriert, denn während 15 % der europäischen Bürger dem Armutsrisiko ausgesetzt sind, beträgt dieser Anteil bei Kindern 19 %. Legt man Angaben von 2004 zugrunde, dann sind in 12 von 25 Mitgliedstaaten Kinder einem mindestens 25 % höheren Armutsrisiko ausgesetzt als die erwachsene Bevölkerung. Ich möchte betonen, dass das keine emotionale oder vielleicht rechtliche Frage ist, denn die Internationale Konvention über die Rechte des Kindes enthält diesbezüglich verbindliche Bestimmungen.
Europa muss sich in den kommenden Jahrzehnten ferner damit auseinander setzen, dass aufgrund des negativen Bevölkerungswachstums und der Überalterung der Gesellschaft 50 Millionen Zuwanderer gebraucht werden, damit das derzeitige Beschäftigungsniveau aufrechterhalten werden kann. Kinderarmut, die damit verbundene soziale Ausgrenzung sowie eine hohe Schulabbruchquote lassen bezweifeln, dass die Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft möglich ist, ohne dass soziale Schichten immer weiter zurückgelassen werden.
Die Kommission räumt der Problematik der Kinderarmut zu Recht Vorrang ein, aber wir müssen andererseits feststellen, dass uns keine genauen Angaben, keine vergleichbaren Angaben zur Kinderarmut vorliegen. Es liegt auf der Hand, dass diese Situation dringend korrigiert werden muss.
Ich hätte in meinem Bericht gern betont, dass die soziale Eingliederung einen Mehrwert im Hinblick auf den Lissabon-Prozess darstellt. Die europäische Sozialpolitik erfordert eine neue Solidarität zwischen den Generationen, denn die Schäden, die die Kinderarmut und der damit einhergehende Bildungsmangel im Bereich der Humanressourcen der Zukunft verursachen, sollten nicht unterschätzt werden.
Ich könnte natürlich noch zahlreiche weitere Probleme erwähnen, die im Bericht angesprochen werden, aber aus Zeitmangel werde ich auf lediglich ein weiteres Problem eingehen, und zwar die Verdrängung älterer Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt. Obwohl in diesem Bereich eine Antidiskriminierungsrichtlinie in Kraft ist, gibt es eine solche Diskriminierung noch immer, aber es ist schwerer geworden, sie aufzuspüren. Ich bin davon überzeugt, dass die Kommission die richtige Richtung eingeschlagen hat, als sie klare und nachvollziehbare Ziele für die Modernisierung des Sozialschutzes aufgestellt hat. Ich möchte nicht zuletzt dem Sekretariat des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für seine ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Ich bedanke mich ferner bei meinen Kollegen für den Änderungsantrag. Und nicht zuletzt danke ich ihnen dafür, dass sie hier sind und an der Aussprache teilnehmen.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen allen und namentlich der Berichterstatterin, Frau Bauer, für ihren Bericht danken und kann zu meiner Freude ein völliges Einvernehmen zwischen Ihnen und der Kommission dahingehend feststellen, dass die Lissabon-Strategie auf dem positiven Zusammenspiel von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik beruht. Ich begrüße die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Initiative der Kommission zur Modernisierung und effektiveren Gestaltung der offenen Koordinierungsmethode für die Bereiche Sozialschutz und soziale Eingliederung. Es geht jetzt darum, wie wir mit Hilfe der Sozialpolitik verstärkt zu den Zielen der Lissabonner Strategie beitragen können und zugleich die Koordinierung der entsprechenden Maßnahmen verbessern. Um durch sozialpolitische Koordinierung einen größeren Beitrag zur Lissabonner Strategie zu leisten, müssen wir aktive Funktionen des Sozialschutzes entwickeln und den zusätzlichen Nutzen anhand der geschaffenen Arbeitsplätze und des ausgelösten Wachstums nachweisen. Praktisch gesehen werden sowohl die neuen gemeinsamen Ziele für die offene Koordinierungsmethode als auch die vom Rat gerade beschlossenen thematischen Teilziele in einzelstaatliche Strategien übergeleitet. Die neuen einzelstaatlichen Gremien werden zunächst für den jeweiligen Mitgliedstaat eine strategische Konzeption zur Modernisierung der Politik in bestimmten Bereichen vorlegen. Danach reichen die Mitgliedstaaten die drei thematischen Pläne ein: soziale Eingliederung, Renten und Gesundheitsversorgung.
Überdies hat die Kommission mit Mitteilung eine öffentliche Konsultation zu möglichen gezielten Maßnahmen auf EU-Ebene in die Wege geleitet, deren Ziel in der Anpassung von Mindesteinkommensregelungen und der Eingliederung von arbeitsmarktfernen Personen besteht. In die Konsultation sind natürlich auch das Europäische Parlament und andere Einrichtungen einbezogen, aber angesichts des Themas wird sie auf staatliche Stellen aller Ebenen sowie Organisationen, Interessenverbände und Sozialpartner ausgedehnt. Ihr Bericht eröffnet auch die Möglichkeit neuer interinstitutioneller Vereinbarungen, mit denen die Rolle des Parlaments bei der Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode gestärkt würde. Es trifft zu, dass die Mitwirkung des Parlaments an Arbeiten im Rahmen der offenen Koordinierung durch das Fehlen eines rechtlichen Gesamtrahmens nach wie vor eingeschränkt ist. Was mich betrifft, kann ich den Abgeordneten versichern, dass ich die Bemühungen der Beamten in meinen Dienststellen um die Weiterführung des Dialogs mit dem Parlament unterstütze.
Věra Flasarová (GUE/NGL) , Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – (CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich begrüße mit Nachdruck den Bericht von Frau Bauer, den wir im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beraten haben und den wir unterstützen. Im Bericht werden die Ziele unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Mann und Frau dargelegt, wobei insbesondere die Bedürfnisse der Frauen im Bereich der sozialen Eingliederung zur Sprache kommen.
Ich möchte aber nicht nur die Lage der Frauen ansprechen, sondern auch die Art und Weise, in der sich Armut und soziale Ausgrenzung auf Kinder und Jugendliche auswirken. Wir sollten nicht vergessen, wie sehr sich unsere Einstellung zur Armut in den Industrieländern im Vergleich zu früheren Zeiten geändert hat, denn heute wird eine Absenkung des Lebensstandards angesichts des überall zur Schau gestellten Wohlstands als ehrenrührig empfunden. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass dies als entwürdigender und unnatürlicher Zustand angesehen wird, den die Betreffenden selbst zu überwinden vermögen. Damit will ich sagen, dass die Medien und die Werbung ein Bild beispiellosen Überflusses zeichnen und dass die Menschen, die nicht daran teilhaben, ein Gefühl der Hilflosigkeit überkommt. Der Erfolg und die Fülle an materiellen Gütern, die damit verbunden sind, stehen anscheinend allen offen, sodass jene, die vergebens danach streben, die von der Gesellschaft gebotenen Möglichkeiten nicht nutzen können. Diese Ausgrenzung betrifft nicht nur materielle Faktoren, sondern auch Bildung, Gesundheit oder Sicherheit im Alter und wird von einer Generation an die nächste weitergegeben. Kinder aus sozial benachteiligten Schichten studieren seltener, reisen weniger und müssen sich mit einem niedrigeren Lebensstandard begnügen. Die Armut trägt bei uns natürlich keine so drastischen Züge wie in den Entwicklungsländern, aber dennoch bewirkt sie – zumal sie aus Scham verheimlicht und statistisch zu niedrig ausgewiesen wird – ein Gefühl der Ausgrenzung aus der normalen Welt und den Eindruck, dass etwas zwar als normal and alltäglich empfunden wird, zugleich aber unerreichbar ist.
Warum muss dies so sein? Wie erklären wir einem Kind, dass es im Gegensatz zu anderen Altersgenossen auf bestimmte Dinge verzichten muss? Es stimmt, dass es schon immer soziale Unterschiede gegeben hat und dass diese die gesamte Entwicklung der Kinder geprägt haben. Noch nie aber galt der Wohlstand als so selbstverständlich wie heute, und noch nie wurden Menschen wegen fehlender Mittel so viele Möglichkeiten vorenthalten wie heute. Dies ist das Paradoxon hoch entwickelter Gesellschaften. Einen relativ hohen Lebensstandard genießen breitere Schichten denn je zuvor, aber um so schlimmer ist die Lage für jene, die ihn aus verschiedenen Gründen nicht erreichen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es dabei nicht nur um materielle Folgen geht, sondern um unzureichenden Sozialschutz, vor allem im Falle von Kindern und Jugendlichen. Dies hat Folgen für die künftige Gestaltung unserer Gesellschaft, für die Moral und persönliche Sicherheit, denn soziale Ungerechtigkeit führt zu Spannungen, die sich – wie wir allerorten sehen können – gewaltsam entladen können oder zum Ausstieg aus der Realität in Form von Drogen oder eskapistischer Unterhaltung führen.
Ich unterschätze nicht den Beitrag karitativer Einrichtungen, doch müssen Sozialschutz und soziale Eingliederung Bestandteil eines Systems sein und muss ein Rechtsanspruch darauf bestehen. Wohltätige Gaben sind Geschenke, und in modernen Gesellschaften, die sich zur Würde des Menschen bekennen, sollte dies nur der letzte Ausweg sein, denn sie sind kein Ersatz für eine gute Sozialpolitik, die den Erfordernissen Europas im 21. Jahrhundert gerecht wird.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Der erste gemeinsame Bericht der Europäischen Kommission über Sozialschutz und soziale Eingliederung ist bereits alter Text, der im Januar 2005 verfasst wurde und der zusammen mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates und dem Zwischenbericht zur Lissabon-Strategie geprüft werden muss.
Der Bericht Bauer ist ein sorgfältig aufgebauter Text, und dazu gratuliere ich seiner Berichterstatterin. Er ist methodisch unterteilt und veranschaulicht sämtliche Aspekte der dringenden Notwendigkeit, dass das zentrale Ziel der Lissabon-Strategie weiterhin darin bestehen muss, bis zum Jahre 2010 eine deutliche Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu erreichen. Die zwei Runden der offenen Koordinierungsmethode zur sozialen Integration auf Ebene der 15 und ab 2004 der 25 Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass es notwendig ist, die offene Koordinierungsmethode im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Integration zu rationalisieren. Die Mittel, mit denen ein höheres Niveau an sozialem Zusammenhalt erreicht werden kann, sind sicherlich Wirtschaftswachstum und Beschäftigungszuwachs, in Verbindung mit effizienten Bildungs- und Weiterbildungssystemen.
Unter diesem Gesichtspunkt erinnert uns der Bericht Bauer daran, dass Maßnahmen erforderlich sind, die einem frühen Ausstieg aus der Bildung und Weiterbildung vorbeugen und die insbesondere Schulabgänger mit geringen Qualifikationen dabei unterstützen, Zugang zu einer weiterführenden Schule und zum Arbeitsmarkt zu erhalten.
Besondere Erwähnung haben Investitionen in die Bildung und das lebenslange Lernen gefunden, denn die Beteiligung ist hier stagnierend, weshalb auch die private Initiative, daran teilzunehmen, gefragt ist. Dies stellt ein außerordentlich solides Mittel zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung dar. Beachtung muss ebenfalls der Beseitigung von Kinderarmut geschenkt werden, und daher betont die Berichterstatterin, Frau Bauer, ganz zu recht, dass die Kommission ihre Arbeit an der Kindercharta, deren Ziel darin bestehen wird, die Rechte der Kinder zu fördern, beschleunigen muss, um die Vererbung von Armut unter den Generationen zu bekämpfen.
Proinsias De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Kommissar Špidla und Frau Bauer für den Bericht und die Initiative zum Sozialschutz und zur sozialen Eingliederung danken. Die Tatsache, dass fast 70 Millionen Menschen in der Europäischen Union dem Armutsrisiko ausgesetzt sind, ist beschämend und inakzeptabel.
Armut wird vom Menschen verursacht, und sie kann durch das Handeln intelligenter Menschen beseitigt werden. Wir wissen, wie man Armut beseitigen kann, und doch reproduziert unser Wirtschaftssystem die Bedingungen, die für Dutzende Millionen von Menschen Not bedeuten, und diese Not setzt sich, wie festgestellt wurde, von Generation zu Generation fort.
Das ist deshalb der Fall, weil wir es auf nationaler Ebene versäumen, die verschiedenen von uns verfolgten ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Politiken zu integrieren. Wir versäumen es, die von verschiedenen Gremien und Berichten ermittelten Lösungen in alle relevanten Politikbereiche zu integrieren. Eine der wichtigsten Lösungen ist nicht, wie oft behauptet wird, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Bildung zu ermöglichen: Bildung im Vorschulalter und natürlich Primarschulbildung sowie ein Mindestmaß an Sekundarschulbildung.
Die Beschäftigung spielt natürlich eine Schlüsselrolle, wobei jedoch anzumerken ist, dass zu viele unserer Obdachlosen und Armen sogar Arbeit haben. Deshalb ist klar, dass es um qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geht mit ordentlicher Bezahlung und vertretbaren Bedingungen, wenn sie etwas bewirken und zur Beseitigung der Armut beitragen sollen.
Ich würde auch argumentieren, dass der Sozialschutz mehr umfasst als nur die soziale Sicherheit. Unsere öffentlichen Dienste sollten als Mechanismen für den Sozialschutz gesehen werden. Gesundheitsdienste, Bildung, Verkehr und kulturelle Dienste tragen nicht nur zum Schutz all jener bei, die dem Armutsrisiko ausgesetzt sind, sondern sie sorgen durch ihre bloße Existenz dafür, dass vielleicht Hunderte Millionen von Menschen ein Leben ohne Armut leben können. Ohne sie würden weitere Millionen von Menschen am Existenzminimum leben.
Ich würde außerdem argumentieren, dass der Eindruck, die soziale Sicherheit sei einfach nur eine Absicherung, vermieden werden sollte und dass wir bei der Reformierung unserer Systeme der sozialen Sicherheit der Beseitigung von Armutsfallen besondere Aufmerksamkeit widmen sollten.
Siiri Oviir, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ET) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kollegen! Die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung zählt zu den strategischen Prioritäten der Europäischen Union. Der Zwischenbericht zur Lissabon-Strategie kritisierte die Tätigkeit bzw. die Untätigkeit der Mitgliedstaaten. Fünfzehn Prozent der europäischen Bevölkerung oder 68 Millionen Menschen – ein Drittel davon Kinder – leben in Armut. Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen beträgt durchschnittlich 20 % zugunsten der Männer. Armut bringt neue Armut hervor.
Das soziale Gleichgewicht dient den Interessen der gesamten Gesellschaft. Persönliches Versagen ist nicht die Hauptursache für Armut. Die soziale Eingliederung unter Berücksichtigung sämtlicher Politiken sowie die Bekämpfung der Verschwendung menschlicher Ressourcen würden direkt zu den Fortschritten beitragen, die wir uns von der Lissabon-Strategie erhoffen. Das wird auch in dem zur Diskussion stehenden Bericht betont.
Europa muss wieder einmal sein Haus in Ordnung bringen. Dabei können die skandinavischen Länder als Vorbild dienen. Diese Länder zählen in Bezug auf ihre Wirtschaftskraft zu den zehn führenden Ländern weltweit. Gleichzeitig verfügen sie über die effektivsten Sozialschutzsysteme.
Ich möchte vor allem die im Bericht enthaltene Aufforderung unterstreichen, Verhandlungen über die Auswahl von Politikbereichen aufzunehmen, in denen die offene Koordinierungsmethode zur Anwendung kommt. Europa muss bedenken, dass sich die gegenwärtige Zahl von 38 Rentnern je 100 Beschäftigten bei unveränderter Beschäftigungspolitik in den nächsten zehn Jahren verdoppeln könnte. Doch mit diesem Problem müssen wir uns heute auseinander setzen. Dabei sind lebenslanges Lernen und die Anhebung der Beschäftigungsquote von älteren Menschen ganz entscheidende Ziele.
Leider enthält die Gesetzgebung einiger Mitgliedstaaten Bestimmungen, die eine Diskriminierung aufgrund des Alters am Arbeitsmarkt fördern. Derartige Praktiken sollten aus dem europäischen Rechtsraum entfernt werden.
Neben anderen Risikogruppen sind Frauen im Alter von über 50 Jahren am stärksten von der sozialen Ausgrenzung bedroht, und das Risiko steigt mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben weiter an. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bericht dieser Erscheinung große Aufmerksamkeit widmet. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich Unterbrechungen der Berufstätigkeit wegen Mutterschaft und Elternurlaub nicht länger nachteilig auf die Berechnung der Rentenansprüche von Frauen auswirken. Ein Teil des Berichts, den ich für besonders wichtig halte, betrifft den Aufruf an alle Mitgliedstaaten – vor allem die neuen –, ihre auf Solidarität beruhenden Altersversorgungssysteme zu revidieren und dabei der wesentlich kürzeren mittleren Lebenserwartung von Männern und den erheblichen Unterschieden beim Arbeitsentgelt von Männern und Frauen Rechnung zu tragen, die sich in der Höhe der Renten von verwitweten Rentnerinnen und Rentnern niederschlagen, so dass diese häufig unterhalb der Armutsgrenze leben müssen.
Ich möchte Frau Bauer für ihre fachmännische Arbeit danken und hoffe, dass die im vorliegenden Dokument enthaltenen Grundsätze demnächst in der gesetzlichen Praxis der Mitgliedstaaten ihren Niederschlag finden werden.
Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Bauer für die Arbeit danken, die sie mit diesem ausgezeichneten Bericht geleistet hat. Ich danke ferner der Kommission für ihr ursprüngliches Dokument.
Aus dem Bericht geht u. a. hervor, dass es eine mehrfache Benachteiligung gibt, die oftmals in Verbindung mit Diskriminierung auftritt. Schaut man sich einige der besonders betroffenen Gruppen an – Frauen, wie wir gerade gehört haben, Menschen mit Behinderungen, Bürger anderer Hautfarbe und ethnische Minderheiten sowie sowohl ältere als auch jüngere Bürger – dann wird deutlich, wieso Antidiskriminierungsrichtlinien auf der Grundlage von Artikel 13 so wichtig sind und warum sie so umfassend wie möglich umgesetzt werden müssen.
Es ist zu begrüßen, dass der Schwerpunkt auf die Kinderarmut gelegt wird. Wir wissen, dass ein Zusammenhang besteht zwischen schlechter Ernährung, schlechten Wohnverhältnissen, schlechten Umweltbedingungen – Arme leben meist unter den schlimmsten Umweltbedingungen – und schlechten Bildungsaussichten, die sich dann durch das Leben der Betroffenen und sogar das ihrer Kinder ziehen. Ich begrüße den Aufruf, ein Grünbuch zur Kinderarmut vorzulegen. Wir müssen uns im Rahmen des sozialen Zusammenhalts insgesamt mit dieser Problematik beschäftigen, denn sie hat Auswirkungen auf die Kluft zwischen Arm und Reich.
Herr De Rossa erwähnte die Schwierigkeiten in Bezug auf Bildung und Beschäftigung. Die wahre Ursache für Armut ist Geldmangel. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass etwas vom wirtschaftlichen Wachstum zu den Armen durchsickern wird. Man muss konkrete Maßnahmen für diejenigen am unteren Ende der Gesellschaft ergreifen. Nehmen Sie als Beispiel das Vereinigte Königreich, wo das Armutsrisiko vergleichsweise hoch ist. Trotz aller aktuellen Bemühungen unserer Regierung ist festzustellen, dass der Anteil der ärmsten 10 % der Bevölkerung an deren Nettoeinkommen 2,8 % beträgt, während der Anteil der reichsten 10 % 28 % beträgt: zehnmal soviel. Das kann man deutlich in Zentral-London, meinem Wahlkreis, erkennen, der die wohlhabendste Region Europas ist und gleichzeitig eine erschreckende Armut aufweist. Wir müssen diese prozentualen Anteile verändern und den der ärmeren Einkommensgruppen erhöhen.
Ich teile die Ansicht bezüglich der Bedeutung der öffentlichen Dienste und der Rolle, die die soziale Sicherheit in diesem Zusammenhang spielt. Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob ihre Systeme der sozialen Sicherheit den Bürgern gestatten, eine Ausbildung zu absolvieren und Bildungschancen zu ergreifen, oder ob sie sie einengen, weil die Bürger stets arbeitsbereit sein müssen.
Ich würde mich außerdem den Bemerkungen zur offenen Koordinierungsmethode und der Rolle, die das Europäische Parlament nicht zuletzt bei der Überprüfung der nationalen Aktionspläne und deren Ergebnisse spielen sollte, anschließen.
Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) In dieser Aussprache wurde bereits auf das hohe Maß an Armut und sozialer Ausgrenzung verwiesen, wovon mehr als 70 Millionen Bürger in der EU betroffen sind. Aus dem Bericht geht hervor, dass in 14 der 17 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, die Kinderarmut in den neunziger Jahren zugenommen hat. Angesichts steigender Erwerbslosigkeit, unsicherer und schlecht bezahlter Arbeitsplätze, zunehmender Flexibilisierung und der Privatisierung von Kernsektoren und -dienstleistungen dürfte sich die Lage weiter verschlechtern.
In Anbetracht dessen, dass Armut eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, muss ihren Ursachen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Folglich müssen die aus multidisziplinärer Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration ergriffen werden. Das ist der Grund, weshalb das Ziel der von uns unterbreiteten Vorschläge darin bestand, die gesamtwirtschaftliche Politik zu verändern und die soziale Integration, eine mit Rechten verbundene Beschäftigung, die öffentliche Gesundheit, Bildung sowie Zugang zu Justiz, Kultur und menschenwürdigem Wohnraum an die Spitze der politischen Agenda zu setzen. Deshalb befürworten wir die Ablösung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes durch einen echten Pakt für Entwicklung und Fortschritt und der Lissabon-Strategie durch eine wirkliche Strategie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Folglich sind wir der Ansicht, dass die Betonung nicht auf dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen liegen sollte.
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass die in der Lissabon-Strategie vorgesehene offene Koordinierungsmethode nicht zum Abbau von Armut beigetragen hat. Die Lissabon-Strategie hat bewirkt, dass der Schwerpunkt nunmehr auf der Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Sektoren und Dienstleistungen liegt, was wiederum die Armut verschärft und die soziale Integration behindert. Wenn man bedenkt, dass diese Maßnahmen obligatorisch waren, hat die offene Koordinierungsmethode keinen Mitgliedstaat gezwungen, die Armut abzubauen, und darin besteht bei dieser scheinheiligen Vorgehensweise das Problem.
Öffentliche Maßnahmen sind für den Abbau der Armut und die Gewährleistung der Menschenrechte unerlässlich. Folglich bedarf es einerseits einer von Solidarität gekennzeichneten umfassenden öffentlichen Politik der sozialen Sicherheit und andererseits der Ablehnung der Privatisierung der Gesundheitssysteme, wie von uns vorgeschlagen.
Gleichzeitig kommt dem Staat eine überaus wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildung und von Arbeitnehmerrechten zu, die die Würde der Arbeitnehmer in keiner Weise beeinträchtigen. Folglich bleiben wir dabei, dass es nicht ausreicht, Armut einfach zu bedauern. Die neoliberale Politik, die dafür verantwortlich ist, dass immer mehr Menschen dem Armutsrisiko ausgesetzt sind, muss revidiert werden. Das ist die Aufgabe, die wir dieser Versammlung in der Hoffnung stellen, dass diese Aussprache nicht wie so viele andere im Sande verläuft.
Guntars Krasts, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) In Ziffer 37 des insgesamt zu begrüßenden Berichts des Parlaments lesen wir, dass der rasche Wandel im Zuge der Globalisierung und die breite Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien die Bedrohung durch soziale Risiken erhöht. Die Globalisierung und die Informations- und Kommunikationstechnologien werden als Risiken eingestuft.
Meiner Ansicht nach ist eine Gesellschaft in Gefahr, in der der rasche Wandel im Zuge der Globalisierung nicht mit der breiten Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einhergeht. Gefährlich wird es dann, wenn die aus Veränderungen resultierenden Vorteile als Risiken betrachtet werden.
Die breite Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien verbessert die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten der Bürger wie auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das gilt ganz besonders für die sozial schwächsten Gruppen wie Behinderte. Über die elektronischen Dienste der öffentlichen Verwaltung können soziale Gruppen oder Einzelpersonen direkt am sozialen Dialog mit der Landesregierung teilnehmen. Auch aus diesem Grund sollten wir in der Sozialpolitik den Schwerpunkt auf Maßnahmen legen, die den Bürgern die Nutzung dieser Möglichkeiten erleichtern. Die Erarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik und der Informationsgesellschaft muss aufeinander abgestimmt werden.
Überlassen wir die Befürchtungen bezüglich der rasanten Verbreitung der Informationstechnologie doch den Diktatoren von Nordkorea und Belarus.
Jan Tadeusz Masiel (NI). – (PL) Herr Präsident! Bedauerlich ist, dass laut jüngsten Statistiken der Anstieg der Zahl der Milliardäre in der Welt nicht mit einem wachsenden Wohlstand aller Bürger einhergeht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Zahl der Menschen, die in Armut leben, nimmt in den Ländern sowohl der alten als auch der neuen Union ständig zu. Selbstverständlich sind Armut, fehlender Sozialschutz und die Notwendigkeit sozialer Eingliederung Probleme, von denen die neuen Mitgliedstaaten stärker betroffen sind. In Polen zum Beispiel haben wir eine paradoxe Situation. Ein ehemals sozialistischer Staat bietet seinen Bürgern jetzt weniger Schutz als Staaten, die immer kapitalistisch waren. Zu den sozialen Problemen der Länder der alten Fünfzehn kommen unsere ganz speziellen Probleme wie hohe Arbeitslosigkeit unter gut ausgebildeten jungen Leuten oder fehlender Zugang zu einer allgemeinen medizinischen Versorgung hinzu.
Herr Kommissar! Die Union wird oft wegen ihres Übermaßes an Rechtsvorschriften kritisiert, doch meines Erachtens fehlt eine ganz besonders wichtige. Die Union sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, ein soziales Mindestniveau festzulegen. Das würde allen Bürgern ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Außerdem würde damit die soziale Eingliederung gefördert, weil die Existenzangst nicht mehr so groß wäre.
Tomáš Zatloukal (PPE-DE). – (CS) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich halte die heutige Aussprache zum Thema Sozialschutz und soziale Eingliederung für hochaktuell, denn obwohl die relative Armut im Zeitraum 1995-2000 um 3 % abgenommen hat, ist eine Größenordnung von 15 % zweifellos alarmierend. Ich befürchte, dass es aufgrund der Zahlen und der derzeitigen Situation nicht möglich sein wird, bis 2010 die Armut und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung zu beseitigen. Diese Erscheinungen sind Ergebnis des Strukturwandels, der mit der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unserer Gesellschaft einhergeht. Wir sind Zeugen von Änderungen auf dem Arbeitsmarkt, eines technologischen Wandels in der Gesellschaft, von demografischen Veränderungen, ethnischer Vielfalt, Veränderungen in der Zusammensetzung der Haushalte und einer Neubestimmung des Rollenverhältnisses von Mann und Frau. Die Hilfe muss deshalb in erster Linie auf die am stärksten gefährdeten Gruppen gerichtet sein, auf Arbeitslose, Alleinerziehende, Senioren, Alleinstehende, kinderreiche Familien, ethnische Minderheiten und Behinderte. Dass die Armut vielfach auch die Kinder in Mitleidenschaft zieht, ist nach meinem Dafürhalten äußerst traurig und bedenklich.
Unter den politischen Schwerpunktaufgaben zur Bewältigung der Problemkreise Armut und soziale Ausgrenzung möchte ich die Bildung herausgreifen. Es geht dabei um das richtige Bildungsniveau, den reibungslosen Übergang von den Bildungseinrichtungen ins Erwerbsleben und die Einbeziehung benachteiligter Gruppen in das Bildungssystem durch die Nutzung von E-Learning. Die Bildung ist nicht auf die Schule beschränkt, sie ist ein gezieltes System des lebenslangen Lernens. Allerdings sind zur Erfüllung dieser und anderer Schwerpunktaufgaben finanzielle Mittel erforderlich. Insbesondere die neuen Mitgliedstaaten sind nicht in der Lage, das Finanzierungsinstrument für diesen Bereich, den Europäischen Sozialfonds, hinreichend zu nutzen. Deshalb appelliere ich an die neuen Mitgliedstaaten, namentlich die Tschechische Republik, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um bei den vor kurzem fertig gestellten Programmplanungsunterlagen für den Zeitraum 2007-2013 den bürokratischen Aufwand für die Bewerber zu senken. Abschließend möchte ich Frau Bauer für ihren ausgezeichneten Bericht danken.
Karin Jöns (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kollegen und Kolleginnen! Rentenpolitik, Armutsbekämpfung sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sind zentrale Aufgaben für uns und sind zentrale Themen für alle Bürger und Bürgerinnen in der Europäischen Union. Deshalb müssen wir uns als Parlament wesentlich stärker als bisher bei der offenen Koordinierung in allen Fragen des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung mit einbinden lassen. Das jetzige Verfahren ist völlig inakzeptabel. Wir beraten heute bereits über einen überholten Sachverhalt. Der Rat hat schon über die Folgemitteilung der Kommission beraten. Wir brauchen deshalb wirklich dringend eine interinstitutionelle Vereinbarung.
Herr Kommissar, Sie haben heute gesagt, dass Sie sich für einen Dialog mit dem Parlament einsetzen werden. Dafür danke ich Ihnen sehr, aber was wir wollen, das ist nicht nur ein lockerer Dialog, wir wollen wirklich den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung mit ganz klaren Spielregeln. Auch sollten künftig bei der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz verstärkt Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf behandelt und der Kinderbetreuung besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die zunehmende Globalisierung führt zur Umstrukturierung sowohl von Unternehmen als auch des Arbeitsmarktes. Eine weitere Folge der Globalisierung ist die Konzentration nicht mehr nur auf die lokale und nationale, sondern auch auf die internationale Ebene. Immer häufiger werden kleine und mittlere Unternehmen von den großen Unternehmen aus dem Markt gedrängt – mit erheblichen Auswirkungen auf die Existenzbedingungen der örtlichen Gemeinschaften.
Die Form der Umstrukturierung variiert von Region zu Region. In den alten Mitgliedstaaten gilt die Sorge dem Verlust von Arbeitsplätzen, in den neuen Mitgliedstaaten der Einstellung der Produktion und der Massenarbeitslosigkeit. In den neuen Mitgliedstaaten hatte der Bau von Verbraucher- und Supermärkten vor allem in den Stadtzentren und in großen Wohngebieten gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Durch diese großen Einkaufszentren wurde die Existenz der kleinen Händler und Dienstleister in ihrer unmittelbaren Umgebung zerstört; viele von ihnen mussten schließen. Für jeden in einem Verbrauchermarkt geschaffenen Arbeitsplatz gingen fünf bis acht in dessen Umfeld verloren. Die Investoren lassen dabei den Faktor Mensch oder das natürliche Umfeld des Einzelnen und das historische Erbe oft außer Acht. Frau Bauer hat das in ihrem Bericht ganz richtig dargelegt.
Zusammenfassend sei gesagt, dass die Arbeitnehmer und Lieferer der umstrukturierten Unternehmen einschließlich der Agrarproduzenten die ersten Opfer dieser Maßnahmen sind. Diese Menschen brauchen Hilfe und Unterstützung. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, eine neue Arbeit zu finden, einen neuen Beruf zu erlernen oder neue Märkte für ihre Produkte zu erschließen.
Ljudmila Novak (PPE-DE). – (SL) Meines Erachtens engagiert sich das Land in sozialer Hinsicht am stärksten, das die Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze schafft und die Chancengleichheit für seine Bürger sicherstellt. Hochwertige Arbeitsplätze können mittels Investition in Humankapital, lebenslanges Lernen, die Förderung eines flexiblen Arbeitsmarktes sowie Regelungen gewährleistet werden, die die Wirtschaft in den Vordergrund stellen.
Die Bürger brauchen günstige externe Bedingungen, damit sie arbeiten und schöpferisch tätig sein und gleichzeitig ihre Grundbedürfnisse befriedigen können. Ganz anders verhält es sich im Falle von Risikogruppen wie älteren Menschen oder Jugendlichen ohne Berufserfahrungen, Kranken, Behinderten und allein erziehenden Müttern oder Familien mit mehreren Kindern. Um den sozialen Schutz dieser Gruppen zu gewährleisten und sie vor dem sozialen Ausschluss zu bewahren bedarf es unserer Aufmerksamkeit und Hilfe.
Ich kann jedoch die in den Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau vom Rat getroffene Entscheidung, die für Bildung und Zuschüsse für junge Menschen vorgesehenen Mittel zu kürzen, nicht verstehen, da dies ein Bereich ist, in dem mit relativ bescheidenen Mitteln viel für die Bildung, das Erlernen von Fremdsprachen, die Entwicklung internationaler Verbindungen und Einstellungen gegenüber der Europäischen Union erreicht werden kann. Wir streben diese Werte in fast allen unseren Dokumenten an. Solange wir in der Europäischen Union konkrete Maßnahmen ergreifen, die sich ausdrücklich im Widerspruch zu unseren Worten und unserem Verständnis befinden, können wir unsere Ziele nicht schneller erreichen.
Nie zuvor in der Geschichte der Menschheit war die Zeit schnelllebiger als heute, und nichts deutet darauf hin, dass sich das Tempo verlangsamen wird. Aus diesem Grund brauchen wir für die Anpassung an diese Veränderungen rasche und einfache Lösungen, damit wir das Wirtschaftswachstum ankurbeln und den Sozialschutz für die Risikogruppen verbessern können.
Marianne Mikko (PSE). – (ET) Meine Damen und Herren! Als Sozialdemokratin glaube ich, dass Arbeit die einzige Quelle für Reichtum darstellt. Trotzdem muss die Arbeit ihre Position zunehmend an Maschinen – in anderen Worten, an Kapital – als Produktionsfaktor abgeben.
Viele Rentner in den alten Mitgliedstaaten genießen einen finanziell relativ sorgenfreien Ruhestand, weil die Gesetzgebung dieser Länder vorsieht, dass die Arbeitnehmer einen gewissen Beitrag zu ihrer Unterstützung leisten müssen, während Menschen, die zum Wohle der Gesellschaft tätig sind und mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, nach ihrem Eintritt ins Rentenalter unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. In zu vielen Mitgliedstaaten sind die Rentensysteme eigentlich nichts weiter als Pyramidensysteme. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Letzten, die dem System beitreten – die Jungen –, nicht mehr in der Lage sein werden, genügend Menschen zu finden, die sie später mit ihren Gehältern unterstützen werden. Ihre Arbeit, ihre Einkommen und ihre finanziellen Verpflichtungen lassen weder Kinder noch Ersparnisse zu.
Ich befürworte Frau Bauers Bericht, aber Rentenprobleme lassen sich nicht mit einem einzigen Bericht lösen. Wir können jedoch heute Schritte zur Sicherung der Zukunft einleiten. Sowohl staatliche als auch private Rentenprogramme müssen greifbare Mittel enthalten und nicht ausschließlich auf Zusagen beruhen.
Estland hat den Übergang zu einem kapitalgedeckten Altersversorgungssystem erfolgreich vollzogen. Wenn die alten Mitgliedstaaten diesem Beispiel folgen würden, dann käme dies der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit deutlich zugute. Ich hoffe, dass sich unser Parlament bald erneut der Rentenfrage zuwenden wird.
Zita Gurmai (PSE). – (HU) Herr Präsident! Die wirkliche Herausforderung für die Europäische Union besteht darin, Möglichkeiten zu schaffen, um den Teufelskreis der sozialen Ausgrenzung zu durchbrechen. Es ist inakzeptabel, dass, wie aus dem von der Kommission am 27. Januar 2005 veröffentlichten Bericht hervorgeht, 15 % der europäischen Bürger oder annähernd 68 Millionen Bürger dem Armutsrisiko ausgesetzt sind.
Es ist inakzeptabel, dass die am stärksten gefährdeten Gruppen, Frauen und ethnische Minderheiten, von der sozialen Ausgrenzung betroffen sind. Das sind die Gruppen, die bei der Vergabe und beim Erhalt von Arbeitsplätzen, in Bezug auf Gehälter, soziale Leistungen, Gesundheit, Bildung und Zugang zu Kulturgütern benachteiligt werden.
Aus dem Bericht geht hervor, dass der Anteil der von Armut bedrohten Bürger in Ungarn unter dem EU-Durchschnitt liegt und mit weniger als 10 % etwa dem Anteil in der Tschechischen Republik, in Schweden, Dänemark und Slowenien entspricht. In der Republik Irland, der Slowakei, in Griechenland und Portugal dagegen beträgt dieser Anteil 20 %.
Kommissar Vladimir Špidla betonte in seinem Beitrag, dass Frauen im Verlaufe ihres Lebens viermal mehr Zeit für die Fürsorge für andere aufwenden als Männer. Sobald wir den sozialen Wert dieser Tatsache anerkennen, bietet sich uns die reale Chance, diese Kluft zu überwinden.
Die armen und gefährdeten Gruppen der Gesellschaft können nur dann aus dem Teufelskreis der sozialen Ausgrenzung ausbrechen, wenn wir Beschäftigungsmöglichkeiten für sie schaffen und wenn wir eine marktorientierte Ausbildung für sie gewährleisten. Arbeit bedeutet Einkommen, und dies wiederum erleichtert die soziale Eingliederung und trägt zur Verbesserung der finanziellen Lage des Einzelnen bei. Darin besteht die wahre Herausforderung, und wir sollten ihr uns stellen. Ich schlage vor, den Bericht anzunehmen.
Aloyzas Sakalas (PSE). – (LT) Ich möchte Frau Bauer für ihren fachgerecht erarbeiteten Bericht danken. Es wäre jedoch besser, wenn wir ein System hätten, das uns aufzeigt, welchen Prioritäten wir uns zuerst zuwenden müssen. Meiner Ansicht nach stellt das Kind die oberste Priorität dar, denn es ist der Anfang. Ein Erwachsener ist lediglich die Folge der Erziehung dieses Kindes. Wenn Kinder nicht die Schule besuchen, werden sie keine Arbeit bekommen. Wenn Kinder ständig Hunger haben, werden sie anfangen zu betteln und sogar zu stehlen. Wenn Kinder Gewalt erfahren oder sexuell missbraucht werden, werden sie als Erwachsene selbst gewalttätig. Wenn Kinder keine Eltern haben oder von ihnen getrennt sind, wird die Straße ihr Zuhause sein. All die genannten Fälle bilden einen wunderbaren Vorwand für die Verbrecherwelt, derartigen Kindern Unterschlupf zu gewähren und sie zu Kriminellen zu erziehen. Solche Kinder werden nicht auf den Arbeitsmarkt kommen, da sie nur Dinge tun können, die für den Arbeitsmarkt ungeeignet sind. Grundlegende Priorität solle deshalb die Beseitigung der Ursachen sein, die Kinder ungeeignet für den Arbeitsmarkt machen. Wenn wir die Ursachen nicht beseitigen, werden die anderen im Bericht genannten Maßnahmen lediglich einen Kampf gegen die Folgen darstellen.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schätze das hohe Niveau dieser Aussprache und der von den Abgeordneten unterbreiteten Vorschläge, und ich möchte erneut meine Bereitschaft bekunden, an Ihrer Seite für die Verwirklichung der Ziele der Union und für die Ausfüllung der uns von den Bürgern Europas zugewiesenen Rolle einzutreten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission unbeirrt weiter darauf hinwirken wird, der sozialen Dimension der Lissabon-Strategie ein noch stärkeres Profil zu verleihen. Für unsere künftige Arbeit möchte ich Sie mit einigen meiner Vorstellungen vertraut machen.
Wir müssen zunächst das Profil der europäischen Koordinierung schärfen. Es ist uns gelungen, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, bei dem die Verknüpfung sozialer Ziele mit finanziellen Vorgaben im Mittelpunkt steht. Dieser große Erfolg ist von grundlegender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger in die Reformen zu stärken. Es gilt, die Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Union zu vertiefen. Die europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die sozialpolitische Agenda gehören nicht der Kommission oder den europäischen Institutionen. Sie beruhen auf den Verpflichtungen aller Teilnehmer, Mitgliedstaaten, europäischen Bürger, Parlamente, Sozialpartner und Interessengruppen sowie Institutionen und Organen der Gemeinschaft. Um die Partnerschaft zum Erfolg zu führen, ist eine klare Abgrenzung der Rollen erforderlich. Die Mitgliedstaaten werden die innerstaatlichen Reformen und die im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie beschlossenen strukturpolitischen Maßnahmen umsetzen. Die Union unterstützt weiterhin die Reformbemühungen und nutzt zugleich alle neue Instrumente, die Förderung durch die Strukturfonds, die Achtung der Grundrechte, die Unterstützung des sozialen Dialogs und die Durchsetzung bewährter Konzepte.
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0058/2006) von Louis Grech im Namen des Haushaltsausschusses über die Leitlinien für die Einzelpläne II, IV, V, VI, VII, VIII(A) und VIII(B) und für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments (Einzelplan I) für das Haushaltsverfahren 2007:
Einzelplan I – Europäisches Parlament
Einzelplan II – Rat
Einzelplan IV – Gerichtshof
Einzelplan V – Rechnungshof
Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Louis Grech (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Der Bericht, den ich dem Parlament zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt habe, enthält die wichtigsten Leitlinien für den Haushalt 2007 für andere Institutionen. Der Hauptteil meines Berichts ist jedoch dem Haushalt des Parlaments gewidmet.
Der Bericht unterstreicht, dass es gilt, die Erfolge der vergangenen Jahre zu konsolidieren. Für 2007 sind keine größeren Vorhaben geplant, so dass wir ausreichend Zeit haben sollten, eine gründliche Bestandsaufnahme durchzuführen und zu prüfen und kritisch und objektiv zu evaluieren, was in den nächsten Jahren getan werden muss.
Was den Sparzwang angeht, so müssen wir bei allen laufenden Aktivitäten Haushaltsdisziplin üben und dafür sorgen, dass mit den Steuergeldern Mehrwert geschaffen wird. Ich möchte auf die Bedeutung der Anwendung der tätigkeitsbezogenen Budgetierung verweisen, was zu einem rationaleren und analytischeren Voranschlag führen sollte. Außerdem sollten sich die Mittel auf spezifische Tätigkeiten beziehen. Damit ließe sich die Aufhebung von Mittelbindungen am Jahresende vermeiden.
Die Institutionen sollten ihre Voranschläge auf der Grundlage genau definierter Erfordernisse erarbeiten, wobei es gilt, Überschneidungen zu vermeiden, den Schwerpunkt auf Kerntätigkeiten zu legen und Missbrauch sowie sämtliche Engpässe zu beseitigen. Die Institutionen werden in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Ressourcen besser zu nutzen und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken, was wiederum zu mehr Effizienz und hoffentlich größeren Einsparungen beitragen sollte. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass einige Verwaltungsaufgaben von den Institutionen gemeinsam erfüllt werden können, ohne dass eine Einschränkung ihrer Unabhängigkeit zu befürchten wäre. Dies könnte zu größenbedingten Kosteneinsparungen beitragen und die Effektivität der Dienste erhöhen.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Informationspolitik und das damit verbundene Ziel des Parlaments, Europa und seine Institutionen den Bürgern näher zu bringen. Es bedarf dringend der Umsetzung einer wirksamen und eindringlichen Informationsstrategie, soll das Bild, das die Bürger von der Union haben, verbessert werden. Dabei möchte ich jedoch geltend machen, dass bei jedem Informationsvorhaben der Teilnahme und Zusammenarbeit politischer Gruppen, dem Meinungspluralismus, dem Wert seiner Inhalte und seinen Kostenstrukturen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Letztlich misst sich der Erfolg eines jeden Vorhabens an der positiven Wirkung, die es auf die europäischen Bürger hat.
Im Bereich Personal ist nach der außerordentlich starken Aufstockung in den letzten drei Jahren aufgrund der Erweiterung und der neuen Streamline-Software, die bis Ende des Jahres installiert sein sollte, zu bedenken, dass abgesehen von erweiterungsbedingten Stellen und der Einstellung einer äußerst begrenzten Zahl von Fachpersonal 2007 keine neue Einstellungen erfolgen sollten, was künftig zu realen Einsparungen führen dürfte.
Ich habe in meinem Bericht auch eine Reihe weiterer Schwerpunkte für 2007 thematisiert, zu denen vor allem die Immobilienpolitik, die Erweiterung, ein Statut für die Assistenten der Mitglieder und die Ausbildung zählen. Leider steht mir nicht genug Zeit zur Verfügung, um im Detail auf diese Fragen einzugehen.
Bedauerlich ist, dass der Beginn dieses Haushaltsverfahrens von Ungewissheit geprägt wird, da noch immer keine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorliegt. Wir sollten natürlich alles tun, um eine Einigung zur Finanziellen Vorausschau zu erzielen, aber nicht um jeden Preis. Wir können und sollten kein Lippenbekenntnis zu hochtrabenden Schlagwörtern wie „Wachstum“, „Beschäftigung“, „Forschung“, „soziale Solidarität“ und „Erweiterung“ ablegen, wenn wir nicht gleichzeitig genügend Mittel bereitstellen und die nötige Flexibilität zeigen, um sie zu erreichen. Anders ausgedrückt, wenn wir wirklich meinen, was wir sagen, dann sollten wir das auch materiell untersetzen.
Außerdem wäre es unter diesen Bedingungen ratsam, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass wir die selbst auferlegte Obergrenze von 20 % der Ausgaben in Rubrik 5 beibehalten werden. Dabei ist uns natürlich klar, dass diese selbst auferlegte Obergrenze nicht in Stein gehauen ist. Wir sollten uns nicht scheuen, diese Vereinbarung künftig zu prüfen und zu hinterfragen, wenn wir davon überzeugt sind, dass das aus finanzieller und haushaltspolitischer Sicht sinnvoll ist.
Ich gehe davon aus, dass die in diesem Bericht herausgestellten Leitlinien bei effektiver Umsetzung die Effizienz, Qualität, Leistungsfähigkeit und Transparenz der europäischen Institutionen verbessern werden. Sie werden Mehrwert für die europäischen Bürger schaffen und hoffentlich die Glaubwürdigkeit der Institutionen erhöhen.
Ville Itälä, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Grech, für seinen ausgezeichneten Vorschlag und die angenehme Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Berichts danken. Herr Präsident, die Behandlung des Haushalts des Parlaments erfordert Effizienz, Verantwortungsbewusstsein und Glaubhaftigkeit. Das setzt verschiedene Dinge voraus.
Als erstes müssen wir aufhören, von einer jährlichen Erhöhung oder Obergrenze von 20 % zu reden. Wir sollten nur Haushaltsentwürfe behandeln und umsetzen, die auf den tatsächlichen Bedürfnissen beruhen. Wir müssen stets unsere Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler im Kopf haben. Das schafft jene Glaubwürdigkeit, die vom Parlament erwartet wird. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Informationspolitik. Wir sollten uns nicht auf hochtrabende Projekte wie eigene Fernsehkanäle einlassen, sondern stets darauf achten, dass die politischen Fraktionen in alle Bereiche der Informationspolitik des Parlaments stark mit eingebunden sind. Ebenso müssen wir auch alle Informationen, die wir herausgeben, im Voraus gut planen, um zu wissen, welche Projektkosten und personellen Anforderungen damit verbunden sind. Das beste Beispiel für die Informationsvermittlung sind die Besuchergruppen, und wir müssen uns jetzt beeilen, damit die 5 Millionen Euro, die wir im letzten Jahr beschlossen haben, so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Ich möchte noch auf einen Änderungsantrag eingehen, der mit dem Kindergarten des Parlaments zu tun hat. Das hört sich vielleicht nicht nach einer besonders wichtigen politischen Frage an, aber für das Parlament in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber ist es von ausgesprochener Wichtigkeit, wie wir uns um unsere Beschäftigten mit Kindern kümmern. Das ist mehr als alles andere eine Frage der Gleichstellung, und wir können Alleinerziehende oder Frauen mit Kindern, die auch im Parlament arbeiten wollen, nicht dafür bestrafen. Aus diesem Grunde sollte ein Kindergarten erhalten bleiben, der möglichst nahe am Parlament und an öffentlichen Verkehrsmitteln liegt. Der jetzt vorliegende Vorschlag, den Eastman-Kindergarten zu schließen, ist natürlich erschreckend, und ich hoffe, dass wir uns auf die Annahme dieses Änderungsantrags werden einigen können.
Neena Gill, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Grech für seine angestrengte Arbeit und den ausgezeichneten Bericht danken, den er zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2007 vorgelegt hat.
Ich hoffe wirklich, die Institutionen können, wie im Bericht aufgefordert, realistische Anträge vorlegen, die angesichts der derzeit angespannten Finanzlage auf Haushaltsdisziplin basieren sollten. Ich teile die Überzeugung des Berichterstatters, dass alle Institutionen ihre Kosten optimieren können, ohne die Standards zu gefährden. Ich würde alle Verantwortlichen – also jeden von uns und alle Mitglieder aller Institutionen – auffordern, dies nicht aus dem Auge zu verlieren und unsere Arbeitsweise entsprechend anzupassen.
Ich möchte auf einige weitere Aspekte des Berichts hinweisen, die ich für besonders wichtig halte. Es wurde auf den Bereich der Information und Kommunikation verwiesen. Ich begrüße, dass dabei die anvisierten Ergebnisse in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht einfach nur die Ausgaben. Kostenaufwändige Lösungen sind nicht immer die wirksamsten Lösungen. Wie der Berichterstatter vorschlägt, sollten wir uns nicht scheuen, uns von Instrumenten und Strategien, die nicht die gewünschten Ergebnisse bringen, zu trennen. Dazu bedarf es der regelmäßigen Überwachung und einer klaren und angemessenen Verteilung von Verantwortung.
Erwähnt wurden auch Informationsinstrumente. So ist das Internet-Fernsehen eine der Ideen, die getestet werden und die ich von Herzen unterstütze. Sehr viele junge Menschen beziehen ohnehin den Großteil ihrer Informationen aus dem Internet. Wenn man es richtig anpackt, dann könnte sich hier eine neue Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Bürgern und der Propagierung unserer Ziele erschließen. Wir brauchen bessere Möglichkeiten, aber dabei kommt es auf die richtige Handhabung an. Ich unterstütze den Gedanken des Internet-Fernsehens und der Zusammenarbeit der Institutionen, damit unsere Informationen besser bei den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ankommen.
Kyösti Virrankoski, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, Herr Grech hat einen ausgezeichneten Bericht zu den Leitlinien für die Einzelpläne des Haushalts des kommenden Jahres, ausgenommen den der Kommission, vorgelegt. Dafür meinen besten Dank.
Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ist erneut gekennzeichnet von der Einführung der neuen tätigkeitsbezogenen Haushaltsführung bei allen Organen. Wichtig wäre, und so hat es auch der Berichterstatter gefordert, dass alle Organe denselben Eingliederungsplan verwenden, damit sowohl die Mitglieder des Parlaments als auch alle anderen Interessierten besser in der Lage sind, die Umsetzung des Haushalts zu überwachen. Es ist wichtig, dass man vergleichbare Daten in Bezug auf die Kosten und den Nutzen der verschiedenen Tätigkeiten erhält.
Eine Besonderheit des Haushaltsplans für das kommende Jahr ist die bevorstehende Erweiterung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr der EU beitreten werden. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Wir müssen darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die Sprachendienste und die Einstellung von Personal zu organisieren. So können wir sicher sein, dass die Übergangsphase reibungslos vonstatten geht.
Der Berichterstatter weist völlig zu Recht darauf hin, dass der Haushalt des Parlaments unterhalb der 20 %-Grenze für alle Verwaltungsausgaben der EU gehalten werden sollte. Dies ist ein Zeichen für die Disziplin der Verwaltung des Parlaments.
Herr Präsident, mit dem Haushalt des kommenden Jahres wollen wir ein besonderes Schwergewicht auf die Informationspolitik legen. Dies an sich ist schon eine wirklich gute Sache. Dennoch müssen wir darauf bestehen, dass die Informationstätigkeit sachgerecht und angemessen bleibt. Allzu teure Lösungen können wir uns nicht leisten, insbesondere dann nicht, wenn sie keinen entsprechenden Nutzen versprechen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Dienste für Besucher und Besuchergruppen. Auch wenn es Verbesserungen bei den vorhandenen Einrichtungen für die Betreuung von Besuchern gegeben hat, bleiben noch eine Menge Wünsche offen. Es gibt zu wenige Räumlichkeiten für Besucher und zu lange Schlangen. Es wäre schön, wenn man innerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments noch mehr auf Experten von anderen Institutionen der EU zurückgreifen könnte, um den Besuchern ein noch vielseitigeres Bild von der Organisation anbieten zu können als bislang. Die den Besuchergruppen tatsächlich entstehenden Kosten sollten besser gedeckt werden. Wichtiger als die Zahl der Besucher zu steigern wäre es, die Reisekosten der derzeitigen Besucher umfassender zu erstatten.
Im Hinblick auf die weitere Behandlung des Haushalts würden wir uns wünschen, dass die Haushaltsmittel für das kommende Jahr von Anfang an im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags ausgewiesen werden. Allzu oft werden im Verlauf der Haushaltsdebatte den ganzen Herbst hindurch immer neue Forderungen in Bezug auf den Haushalt nachgeschoben, was wir als nicht hinnehmbar ansehen sollten. Mit diesen Anmerkungen möchte ich dem Entwurf des Verfassers meine Zustimmung geben.
Lars Wohlin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich werde zum Ausschuss der Regionen und zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sprechen.
(SV) Diese beiden Ausschüsse haben sich überlebt. Ihr Wert für die EU steht in keinem Verhältnis zu den Kosten ihrer gegenwärtigen Integration. Der ursprüngliche Zweck dieser Ausschüsse war die Stärkung der demokratischen Legitimität der EU, eine Rolle, die heutzutage jedoch in hohem Maße vom Europäische Parlament übernommen wurde. Geblieben ist stattdessen ein Ausschuss der Regionen, dessen Entlastung von einer Mehrheit im Haushaltsausschuss in Frage gestellt wird.
Wir haben auch gesehen, dass sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber erfolgreiche Kampagnen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses durchgeführt haben. Niemand bezweifelt, dass diese Sozialpartner inzwischen gut etabliert sind und sich ohne Hilfe einer von der EU finanzierten Institution Gehör verschaffen können.
Wir in der EU sollten lieber direkt die Meinung der betreffenden Parteien einholen. Hier gibt es noch ungenutzte Möglichkeiten für Einsparungen. Außerdem wäre es von Vorteil, Stellungnahmen von Organisationen und Gruppen zu erhalten, die nicht völlig vom EU-Haushalt abhängig sind. Darum sollten meines Erachtens die im Haushalt 2007 dafür vorgesehenen Mittel erheblich eingeschränkt werden.
Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! In einer parlamentarischen Demokratie können, müssen, sollen und dürfen Volksvertreter Vorbild sein. Wenn so viele von uns jetzt gezwungen sind, von ihren nationalen Bevölkerungen Verzicht zu verlangen, kann das im Sinne der Demokratie nur funktionieren, wenn auch hier Verzicht geübt wird. Fahren Sie das Budget des Parlaments herunter von 1,2, 1,3 Milliarden auf unter eine Milliarde. So kommen Sie zur Glaubwürdigkeit.
Ein paar Vorschläge: Die vielen Abgeordneten, die versprochen haben, nur noch ihre tatsächlichen Reisekosten in Anspruch zu nehmen, sollen doch ihren Surplus zurückgeben. Im Jahr 2004 waren es nur 37, die haben lächerliche 234 000 Euro eingespeist. 26 Millionen Euro werden aber vergeudet, weil Dolmetscherdienste nicht ordentlich eingesetzt werden, das wissen wir. Die vielen Minuten, die hier sinnlos geschwiegen wird, kosten zusätzliche Millionen, und und und. Hundert Millionen Euro im Jahr gehen an irgendetwas. Man sucht dann irgendetwas, wo man sie reingeben kann. Weg damit! Die 300 Millionen einzusparen, wäre gar kein Problem. Man würde sich damit Schlagzeilen in der internationalen Presse nicht nur ersparen, sondern positive bekommen. Das sage ich als Pro-Europäer. Sie werden morgen wieder aufwachen mit etwas, wo Sie sagen: Skandal, Skandal! Nein, das was hier getrieben wird, ist der Skandal! Es tut mir Leid, so kann Europa nicht vorankommen, wenn nicht endlich gerade hier an der Spitze gespart wird!
Salvador Garriga Polledo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte über ein Thema sprechen, das uns, wenn es um den Haushalt des Parlaments geht, nach Ansicht meiner Fraktion als Leitprinzip dienen sollte, nämlich die Maximierung der Wirksamkeit der parlamentarischen Arbeit bei gleichzeitiger Minimierung ihrer Kosten.
Bei der Erarbeitung des Haushalts des Europäischen Parlaments sollten wir Fragen beantworten wie: Stellen wir den Abgeordneten die Instrumente zur Verfügung, die sie brauchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen? Haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Zugang zum Dolmetschen in alle Sprachen, zu einer zügigen Übersetzung von Dokumenten und zu einer ordnungsgemäßen rechtlichen und technischen Unterstützung? Haben die Abgeordneten ein gutes Computersystem und ausreichendes Hilfspersonal? Erhalten die Abgeordneten, aus externer Sicht, korrekte Informationen? Beteiligen sich die Fraktionen an der Ausarbeitung und Kontrolle dieser Informationen? Benötigen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Informationssysteme oder ist eher eine bessere Nutzung der bereits vorhandenen erforderlich?
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat konkrete Änderungsanträge zur Beantwortung dieser Fragen eingereicht.
Des Weiteren sollten wir über die Minimierung der Kosten nachdenken. Ist es notwendig, die Obergrenze von 20 % zu erreichen? Wäre es nicht auch für dieses Haus besser nachzuweisen, dass wirtschaftliche Einschränkung und Sparsamkeit grundlegende Verhaltensprinzipien sind?
Ich hoffe, dass der Haushalt des Jahres 2007 dem Trend von 2006 folgen wird und wir unter keinen Umständen auf den Weg der verallgemeinerten Ausgaben zurückkehren.
Brigitte Douay (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich danke meinem Kollegen Grech für die Klarheit und die Stringenz seines so umfassenden wie pragmatischen Berichts. Mit besonderer Aufmerksamkeit habe ich die Abschnitte zur Kenntnis genommen, in denen es um unsere Institution, die einzige demokratisch gewählte Vertretung der Völker der Europäischen Union – um mit den Worten von Louis Grech zu sprechen – und insbesondere um Besuche im Parlament geht.
Die jüngsten Debatten über den Verfassungsvertrag sowie das Ergebnis der Volksbefragung in meinem Land, das ich persönlich bedauere, machen deutlich, dass sich zu viele unserer Mitbürger im Unklaren über den tatsächlichen Einfluss und die Bedeutung der Europäischen Union für ihr tägliches Leben sind. Oft herrschen Befürchtungen und Vorurteile anstatt objektiver Informationen vor. In meiner kurzen Zeit als Europaabgeordnete habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass jedes Mal, wenn ich die Möglichkeit hatte, Besucher in Brüssel oder Straßburg zu empfangen, diese unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft, ihrem sozialen und beruflichen Hintergrund überzeugt – wie ich hoffe – vom Wert der Europäischen Union oder zumindest – davon bin ich überzeugt – besser informiert und deutlich interessierter wieder abgereist sind.
Eine bekannte Marketingregel besagt, dass ein unzufriedener Kunde sich bei elf Personen beklagt, während ein zufriedener Kunde nur mit vier Personen darüber spricht. Daher müssen wir die Zahl der zufriedenen, weil besser informierten Bürger erhöhen, um die europäische Idee besser unter unseren Völkern zu verbreiten. Doch dazu ist es notwendig, wie im Bericht Grech dargelegt, die Anzahl der Besucher pro Abgeordneten zu erhöhen. Diese Forderung von Herrn Grech unterstütze ich. Kürzlich hat das Informationsbüro des Europäischen Parlaments für Frankreich in meinem Wahlkreis ein faszinierendes europäisches Forum zum Thema „Dialog über Europa – die Europäische Union den Bürgern näher bringen“ durchgeführt. Viele der Teilnehmer bedauerten, dass die Anzahl der bezuschussten Besuche im Parlament nicht größer ist. Die ist ein wirklicher Wunsch.
Noch eine Anmerkung: Unsere Assistenten spielen eine unersetzliche Rolle, wenn es um den Empfang von Besuchern oder die Organisation unserer Arbeit geht. Sie teilen unser Leben als Abgeordnete und stellen uns ihren Sachverstand und ihre Zeit großzügig zur Verfügung, doch zwischen ihnen bestehen große Unterschiede, und ihre soziale Situation ist oft prekär. Sie verdienen wirklich – wie Herr Grech in seinem Bericht hervorhebt –, dass ihnen endlich ein echtes, substanzielles Statut gewährt wird.
Nathalie Griesbeck (ALDE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst die Arbeit unseres Kollegen Louis Grech und die hohe Qualität seines Berichts würdigen.
In der gegenwärtigen Situation und insbesondere angesichts der Schwierigkeiten, auf die wir bei den Verhandlungen mit dem Rat über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 stoßen, kommt dieser Bericht wie gerufen, um klarzustellen, welche Mittel 2007 für die Finanzierung der wesentlichen Institutionen unserer Union, d. h. des Parlaments, des Rates, des Gerichtshofs usw., aufgewendet werden sollten.
Ich möchte mich heute Abend den Forderungen bezüglich der Grundsätze der Sparsamkeit und der Erzielung von Mehrwert anschließen, doch sollten nach meinem Dafürhalten diese Grundsätze auf alle Institutionen und natürlich auch speziell auf die Agenturen der EU ausgedehnt werden.
Wir müssen noch größere Anstrengungen zur Optimierung unserer Arbeitsmittel, der Verwaltung des EDV-Systems, der Kosten der Datenübertragung sowie auch unserer Humanressourcenpolitik unternehmen.
Ich meinerseits möchte auf unsere Kommunikationspolitik eingehen: Sie muss unseren Mitbürgern nicht nur den Zugang zu Informationen ermöglichen, wie vorhin erläutert, sondern auch zu allen unterschiedlichen Facetten der Union, denn es muss den Unionsbürgern nicht nur wirklich möglich sein, die Entscheidungen zu verstehen, die wir in ihrem Namen treffen, sondern sich auch dieses wunderbare Gesellschaftsprojekt zu eigen zu machen, das wir für sie und – wie ich hoffe – mit ihnen verwirklichen.
In diesem Sinne müssen wir unsere Kommunikationsbemühungen intensivieren und ausreichende Mittel für die Verwirklichung einer Kommunikationspolitik bereitstellen, die modern, wirksam, erzieherisch, kurz gesagt: zeitgemäß ist dank des Einsatzes insbesondere solcher Instrumente wie des Web-TV.
In gleicher Weise muss meiner Meinung nach unbedingt hervorgehoben werden, dass auch größere Anstrengungen zur Betreuung der Besucher und der Presse an den einzelnen Tagungsorten gemacht werden müssen. Im Hinblick auf die künftige Erweiterung fehlt es uns zweifellos an ausreichenden Infrastrukturen. Es kommt sehr oft vor, dass ich Besucher in den Fluren des Parlamentsgebäudes empfangen muss.
Jeffrey Titford (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Als britischer Staatsbürger lehne ich die Einigung über den Haushalt ab, die Herr Tony Blair angeblich im Dezember ausgehandelt hat. Jedenfalls nimmt er das für sich in Anspruch. Ich nenne sie lieber „das großzügige Geschenk“. Unter Verhandlungen verstehe ich nicht, dass man das Scheckbuch zückt und fragt „Wie viel?“ Zuzulassen, dass der britische Beitrag von durchschnittlich 3 Milliarden Pfund netto ab 2007 auf über 6 Milliarden Pfund jährlich ansteigen soll, ist völlig inakzeptabel und kommt einer Vergeudung des von Frau Thatcher mühevoll ausgehandelten Rabatts gleich. Deshalb habe ich bei der Abstimmung im Parlament gegen die Verabschiedung des Haushalts gestimmt, aber ich vermute, dass sich meine Gründe etwas von denen der meisten anderen Abgeordneten dieser Institution, die ebenfalls dagegen gestimmt haben, unterscheiden.
In meinem Heimatland ist mit Ausnahme meiner Partei keine andere große politische Partei bereit, vor Wahlen ehrlich und offen über europäische Fragen zu sprechen. Das Problem ist jedem bekannt, aber keiner spricht darüber. Unterstützung leisten dabei gleichgültige Medien, die nur allzu gern bereit sind, bei diesem auf eine Vertuschung hinauslaufenden Versteckspiel Schützenhilfe zu leisten. Herr Blair und seine Regierung dachten sicher, dass es sehr clever von ihnen war, bei den letzten Parlamentswahlen eine richtige Debatte über die EU zu vermeiden. Die Sache hat allerdings eine Kehrseite. Wie können sie legitim behaupten, sie hätten ein Mandat zum Weggeben all dieser zusätzlichen Steuergelder, von denen die meisten in die Subvention von Projekten in osteuropäischen Ländern fließen, und zwar zum Nachteil unserer eigenen Infrastruktur?
Ich habe mir die Leitlinien in diesem Bericht angeschaut. Bei den meisten handelt es sich um eine glorifizierte Wunschliste von Schlagwörtern wie „europäisches Herz“ und „Die Zeit drängt“. Wenn es der EU tatsächlich darum geht, die Verwaltung des Parlaments zu reformieren, dann könnte sie damit beginnen, dass sie weniger Geld fordert und nicht mehr, und sie sollte eine umfassende Studie darüber anregen, wie die Befugnisse, die demokratisch gewählten Regierungen weggenommen wurden, diesen zurückgegeben werden können. Also, das wäre meine Wunschliste.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.
21. Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Ingeborg Gräßle im Namen des Haushaltsausschusses über einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (KOM(2005)0181 – C6-0234/2005 – 2005/0090(CNS)) (A6-0057/2006).
Dalia Grybauskaitė, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament an einem äußerst bedeutsamen Tag meinen Glückwunsch aussprechen, denn heute werden die Verhandlungen über die Haushaltsordnung zum Abschluss gebracht. Dies ist eine wichtige Woche, denn dieses Haus wird über die Stellungnahme des Parlaments abstimmen. Ich möchte beide Berichterstatter zu der von ihnen geleisteten Arbeit beglückwünschen. Mir ist bewusst, welch immense Leistung mit der Vorlage der Änderungsanträge verbunden ist. Lassen Sie mich hier bestätigen, dass die Kommission das Gros der Vorschläge des Parlaments in ihren neuen, überarbeiteten Vorschlag aufnehmen wird.
Ferner möchte ich bestätigen, dass Parlament und Kommission mehr oder weniger die gleichen Ziele verfolgen.
Angesichts dieses gemeinsamen Strebens nach vereinfachten Regelungen und dem Abbau von Bürokratie freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir schon bald nach der Abstimmung im Parlament unseren neuen, überarbeiteten Vorschlag vorlegen werden. Wir wissen, dass der Rat bereit ist, uns unverzüglich eine endgültige Entscheidung und eine endgültige Stellungnahme zukommen zu lassen.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele für die vielen Änderungsanträge nennen, die wir nur zu gerne in unseren neuen Vorschlag aufnehmen werden: einen ausdrücklichen Verweis auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – er wird zur Festlegung eines einfacheren Verfahrens bei kleineren Projekten beitragen; die Information von Antragstellern über Zuschüsse und standardisierte Antragsformulare für gleiche Politikbereiche sowie die verstärkte Unterteilung der Vergabe nach spezifischen und/oder Teilliefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der vierte Aspekt, der von uns positiv bewertet wird, ist das zweistufige Verfahren der Vertragsvergabe, durch das unnötige Kosten in der Anfangsphase vermieden werden.
Kommission und Parlament sind nicht die beiden einzigen Akteure im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren. Zwischen Oktober und Dezember 2005 haben der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Rechnungshof bereits ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rat steht die erste Lesung kurz vor dem Abschluss.
Ich möchte unterstreichen, dass der mit der Überarbeitung der Haushaltsordnung verbundene legislative Prozess ein erhebliches Stück vorangekommen ist. Unser gemeinsames Ziel ist eine neue, einfachere und modernere Haushaltsordnung, die besser an die hoffentlich ab Januar 2007 geltenden Ausgabenprogramme der neuen Generation angepasst ist. Deshalb ist auch der zeitliche Ablauf so wichtig, und deshalb müssen wir auch die Fristen einhalten.
Bei den bevorstehenden interinstitutionellen Verhandlungen werde ich mich mit ganzer Kraft für ein Konzertierungsverfahren einsetzen, das auf einen effektiven Konsens zwischen Parlament und Rat abzielt.
Ingeborg Gräßle (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Frau Kommissarin Grybauskaitė, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich lege heute dem Hohen Haus 135 Änderungsanträge zur Haushaltsordnung vor. Frau Kommissarin Grybauskaitė hat mir heute eine große Freude gemacht, indem sie angekündigt hat, dass sie ganz zentrale Punkte aus diesem Bericht in die überarbeitete Version der Kommission übernehmen wird.
Das Europäische Parlament nutzt diese erste turnusmäßige Überarbeitung dieses für die Verwaltung so wichtigen Textes, um grundlegende Probleme zu beseitigen. Wir haben sehr grundsätzliche und harte Kritik an den bürokratischen Verfahren gehört. Zahlreiche Organisationen, die Zuschüsse beantragen, Firmen, die sich an Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen beteiligen, ja, die Anwender in der Kommission und anderen Institutionen haben an unserer Reform und den Änderungsanträgen des Parlaments mitgewirkt. Ihnen allen danke ich ganz herzlich. Ihre fachlich fundierten Hinweise ermöglichen es, die Verfahren zu verbessern.
Mein besonderer Dank gilt in diesem Hause Herrn Präsident Borrell und natürlich den Kollegen aus dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss, allen voran Herrn Pahor und allen, die in der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe monatelang an den Anträgen mitgewirkt haben. Nicht nur wegen des guten Miteinanders, sondern auch wegen des allgemein empfundenen Reformdrucks haben beide Ausschüsse den Bericht mit breiter Mehrheit bzw. einstimmig angenommen. Auch mein persönlicher Assistent, Herr Sichel, hat hier Großes geleistet. Ihm möchte ich auch ganz herzlich dafür danken. Ferner mein Dank in der Kommission, Frau Kommissarin Grybauskaitė, Herrn Generaldirektor Romero und Herrn Taverne und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zahlreichen fruchtbaren Gespräche, auf deren Fortsetzung ich wirklich hoffe und auf die ich mich wirklich sehr freue.
Wir alle – ich persönlich habe mich jahrelang mit der Haushaltsordnung befasst – fragen uns: Was ist das für ein Europa, dass so komplizierte und teure Antragsverfahren verlangt? Bis zu einem Drittel der Zuschusssumme geht für die Kosten der Antragstellung verloren. Jahr für Jahr werfen Organisationen beträchtliche Gelder in den Papierkorb, weil sie sich an Ausschreibungen für europäische Politik beteiligen. Sie beteiligen sich, obwohl sie keine Aussicht auf Erfolg haben. 40 Seiten Formulare, dazu 500 Seiten Handbücher: Das ist Normalität und kein Einzelfall. Nur 5 bis 25% der Anträge kommen durch. Stellen Sie sich bei Kosten bis zu 200 000 Euro pro Antrag einmal das Geld vor, das in Europa mit jeder Teilnahme an einer EU-Ausschreibung in den Sand gesetzt wird.
Was ist das für ein Europa, in dem Firmen bei Ausschreibungen nicht mehr mitmachen wollen, weil sie auch für Routineaufträge zwei Jahresbilanzen vorlegen müssen. Die Kommission hat hier ja auch schon sehr umfangreich gearbeitet, sie wird auch weiterhin daran arbeiten und die wichtigen Durchführungsbestimmungen verändern, und dazu möchte ich Frau Kommissarin Grybauskaitė auch ermutigen und herzlich bitten, alle Vorschläge des Europäischen Parlaments zu übernehmen, weil wir nicht wollen, dass die Kommission in Europa gleichgesetzt wird mit Schwerfälligkeit, Bürokratie und Geldverlust. Wir wollen, dass die Kommission in Europa als eine Serviceeinrichtung begriffen wird für alle, die die europäische Politik umsetzen und unterstützen wollen.
Unsere wichtigsten Änderungsanträge werden morgen zur namentlichen Abstimmung vorliegen. Frau Kommissarin Grybauskaitė hat schon angekündigt, einige zu übernehmen. Ich möchte noch einige weitere präsentieren. Eine Datenbank soll Antragsteller notifizieren, das spart mehrfach eingereichte Unterlagen und damit Zeit und Geld bei der Antragstellung. Wir wollen auch Entscheidungen der Kommission statt umfangreicher Verträge. Das kann Verfahren verkürzen und gerade für kleine Summen Aufwand vermeiden.
Unser Hauptpunkt: die Kommission soll Antragsteller im Verfahren künftig unterstützen. Das ist eine Kulturrevolution, aber sie wird allen gut tun, gerade auch dem Ansehen der Europäischen Union. Mehr Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sind unsere Ziele, und für mehr Flexibilität liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor, der die beschränkte Übertragbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen zum Ziel hat, die ansonsten verfallen. Ich werde morgen noch einen mündlichen Änderungsantrag einreichen, der beim Betrag auf eine konkrete Nennung verzichtet, aber auf jeden Fall auf eine maximale Summe hinweist. Deren Verhandlung wird von der Finanziellen Vorausschau abhängen.
Ich appelliere an den Rat, die Verhältnisse nicht so zu lassen, wie sie sind. Was hat der Rat von Verfahren, die einen Geldabfluss unmöglich machen, wenn gleichzeitig die Organisationen aus den Mitgliedstaaten dabei so viel Geld verlieren. Dieses Parlament hat erkannt, dass wir so nicht weitermachen können, zumal wir mit den komplexen bürokratischen Verfahren ja nicht einmal das Ziel erreichen, die Mittel der Gemeinschaft besonders zu schützen.
Deswegen mein letztes Anliegen: Lassen Sie uns eine mittelfristige Neufassung der Haushaltsordnung anstreben. In den Mitgliedstaaten ist die Haushaltsordnung ein einfacher Text für die Verwaltung, weil er ja täglich angewendet werden muss. Bei der EU darf die Haushaltsordnung nicht zum Kompliziertesten zählen, was sich die Verwaltung für ihr Selbstmanagement ausgedacht hat. Für das Europäische Parlament bleibt auch dieser Punkt auf der Tagesordnung.
Ich möchte mich noch einmal bei allen für die Mitarbeit bedanken und hoffe morgen auf Ihre Unterstützung.
(Beifall)
Borut Pahor (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltskontrollausschusses. – (SL) Beginnen möchte ich mit zwei Danksagungen. Die Erste richtet sich an die Berichterstatterin, Frau Gräßle, die für uns alle, die wir bei der Erarbeitung dieses Berichts mit ihr zusammengearbeitet haben, eine große Inspiration war. Die Zweite gilt dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, Herrn Fazakas, der unter enormem Zeitdruck alles tat, damit die beiden Ausschüsse ausgezeichnet zusammenarbeiten und dem Parlament diesen Bericht vorlegen konnten.
Als Ko-Berichterstatter und Verfasser der Stellungnahme zur Haushaltsordnung möchte ich betonen, dass das Hauptanliegen des Berichts darin bestand, die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen weniger bürokratisch, verständlicher, einfacher und vor allem nutzerfreundlicher zu gestalten. Damit könnten wir auch eine effektivere Verwendung der Haushaltsmittel sichern. Wie die Berichterstatterin feststellte, widmet der Bericht dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens und Zuwendungen besondere Aufmerksamkeit. Auf einer Reihe von Beratungen haben