Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Nach meiner Auffassung sollte die Partnerschaft zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) über die Fischerei in den FSM gemäß dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates geschlossen werden.
Der Westpazifik ist eines der thunfischreichsten Fischereigebiete der Welt, und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der aktuelle Zustand der Bestände eine Ausdehnung dieses Gebiets auf Drittländer erlaubt.
Das Abkommen sieht Vorteile für beide Seiten vor und sichert eine Politik der nachhaltigen Fischerei in den FSM.
Ich gebe dem Fischereiabkommen meine Zustimmung, möchte aber auf die übermäßig hohen Lizenzgebühren für Langleinenfischer aufmerksam machen, die für einige Schiffseigner eine unbezahlbare Belastung darstellen.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir stehen den destruktiven Fischereiabkommen der EU mit Drittländern in hohem Maße kritisch gegenüber und bedauern daher, dass die Union Fischereiabkommen mit neuen Ländern abschließt.
In zahlreichen Berichten wurde auf die negativen Folgen der Fischereiabkommen für die Küstenbevölkerung der vertragsschließenden Länder verwiesen. Die Abkommen führen zu einer Überfischung der Küstengewässer, was die ortsansässige Bevölkerung schwer trifft. Sowohl die Kommission als auch die überwältigende Mehrheit hier im Europäischen Parlament schließen jedoch konsequent die Augen vor dieser Kritik. Darüber hinaus kann das vorliegende Fischereiabkommen gemäß einer der Stellungnahmen des Europäischen Parlaments auch negative Folgen für die Umwelt haben.
Die EU empfiehlt verstärkte Anstrengungen im Bereich der Entwicklungshilfe, während sie gleichzeitig die Steuermittel der Bürger zur Finanzierung von Fischereiabkommen verwendet, die der Entwicklung zuwiderlaufen. Eine solche Politik ist weder konsequent noch glaubwürdig.
Unserer Ansicht nach sollten die Fischereiabkommen abgewickelt und langfristig völlig beendet werden. Die Mitgliedstaaten der Union, deren Schiffe in den Gewässern von Drittländern fischen, sollten die Kosten der Abkommen tragen. Diese Staaten sollten dann wiederum eigenständig entscheiden, ob sie diese Ausgaben durch die Erhebung von Gebühren von ihren jeweiligen Fischereifahrzeugen finanzieren.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Angesichts der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik ist eine Änderung der Verordnung Nr. 3690/93 vom 20. Dezember 1993 unumgänglich. Informationen über Fischereifahrzeuge müssen in Einklang mit den neuen Vorschriften über die Bestandsbewirtschaftung gebracht werden, damit gewährleistet ist, dass der zentrale Grundsatz von der „Steuerung des Fischereiaufwands“ eingehalten wird.
Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen, wie etwa die Einführung des Fischereiflottenregisters der Gemeinschaft und die Staffelung der vom Fahrzeug verwendeten Fangmethoden sind wichtige Elemente, die in der ursprünglichen Verordnung nicht enthalten sind.
Dem Vorschlag der Kommission und den vom Berichterstatter in seinem Bericht unterbreiteten Änderungen kann ich nur zustimmen.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei haben für den vorliegenden Bericht gestimmt, bedauern aber, dass der Schutz der Grundrechte auf europäischer Ebene nicht genügend hervorgehoben wurde. Unseres Erachtens sollte die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in Fragen, die sich auf die innere Sicherheit beziehen, auch auf die Grundrechte des Einzelnen ausgeweitet werden.
Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Dank des Initiativberichts der Kollegin Hazan zur Bewertung des Europäischen Haftbefehls können wir die Rechtssicherheit unserer Bürger weiter erhöhen. Im Bericht wird auf die erreichten Verbesserungen verwiesen. Ich möchte jedoch die darin erwähnten Probleme hervorheben, die immer noch Hindernisse für die Rechtssicherheitsgarantien darstellen.
Es ist unbedingt sicherzustellen, dass Personen, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl verhaftet wurden, Rechtshilfe sowie Hilfe in Form von Übersetzungen und Dolmetschleistungen erhalten. Die Lösung dieses wichtigen Problems, das gegenwärtig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht lässt deutliche Bemühungen um eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts erkennen. Der Rat ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten nicht wieder eine systematische Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit einführen, sowie den Europäischen Haftbefehl in die erste Säule zu integrieren.
Im Bericht werden erhebliche Probleme bei der Umsetzung des Haftbefehls sichtbar. Die Mitgliedstaaten haben deutlich gezeigt, dass sie Teile des bisher üblichen Auslieferungsverfahrens beibehalten wollen.
Einige Länder verweigern unter Verweis auf Diskriminierung oder Verletzung der Grundrechte die Vollziehung des Haftbefehls für ihre eigenen Staatsangehörigen, während andere die Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit beibehalten oder wieder eingeführt haben.
Nach Ansicht der Juniliste sind dies deutliche Zeichen dafür, dass die Mitgliedstaaten ihre Souveränität auf strafrechtlichem Gebiet schützen. Nur wenige gegen einen Bürger ergriffene Maßnahmen haben so weit reichende Folgen wie die Strafverfolgung oder die Verbüßung einer Haftstrafe. Darum muss die Rechtssicherheit den Vorrang vor einer Vereinfachung und Erhöhung der Effizienz haben, die der Europäische Haftbefehl laut diesem Bericht bringen soll.
Die Juniliste lehnt ein Mehr an Überstaatlichkeit ab und betrachtet dies als eine Angelegenheit der einzelnen Länder. Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie wir 2001 dargelegt haben, hat die Kommission Vorschläge unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus unterbreitet, in denen für die Supranationalisierung maßgebender Aspekte der Justiz plädiert wurde, wodurch die notwendige Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und bestehende Rechtsinstrumente wie die Auslieferung umgangen würden. Dies kam einem Angriff auf die Souveränität der Mitgliedstaaten und ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte ihrer Bürger gleich.
Wir haben seinerzeit erklärt, dass der Europäische Haftbefehl, der unter anderem darauf abstellt, den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit aufzuheben, wenn auch in begrenztem Umfang, ein Trojanisches Pferd wäre, das uns weiter auf den supranationalen Pfad führen würde.
Der vorliegende Bericht bestätigt unsere Kritik. Darin wird die gerichtliche Souveränität als Hindernis angesehen und auf die gegenwärtige „Einflussnahme“ politischer Behörden auf das Auslieferungsverfahren, auch wegen der Achtung der Grundrechte, verwiesen.
Eine wichtige Rolle spielt das Urteil des bundesdeutschen Verfassungsgerichts, das Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig zu erklären, und dass angesichts dieser Entscheidung einige Mitgliedstaaten wieder dazu übergegangen sind, die Auslieferungsinstrumente anzuwenden. Die Berichterstatterin kritisiert diese Entscheidungen und befürwortet die Aktivierung der in Artikel 42 des EU-Vertrags vorgesehenen Brückenklausel, wodurch der Europäische Haftbefehl in die „erste Säule“ integriert würde.
Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Ebenso wie die europäische Zuwanderungspolitik ist auch der europäische Haftbefehl sehr gefährlich und für alle folgenreich. Er bezieht sich sowohl auf schwere wie auch auf leichte Vergehen (Terrorismus, Diebstahl, mutwillige Beschädigungen, Beamtenbeleidigung, rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen usw.), und in allen Fällen sind die Personenrechte weniger geschützt als mit dem zuvor existierenden Auslieferungsrecht, das es den politischen Stellen ermöglichte, einer Auslieferung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Heute ist der Haftbefehl zu einem rein justiziellen Verfahren geworden, da die administrative und politische Phase sowie die Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit weggefallen sind.
Dieser Haftbefehl wurde als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September in aller Eile zusammengezimmert, und die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben – eher aus Sorge um ihr Medienimage denn aus Weisheit und Verantwortungsbewusstsein – nicht gezögert, die individuellen Freiheiten und die Verteidigungsrechte des Einzelnen preiszugeben.
Der europäische Haftbefehl, der von unseren Eurokraten theoretisch als Instrument zur Verteidigung der individuellen Grundrechte konzipiert wurde, zeigt sich heute in seinem wahren Licht: als ein totalitäres Repressionsinstrument, das potenziell für jeden von uns gefährlich werden kann.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, in dem versucht wird, den Europäischen Haftbefehl (EHB), seine Wirksamkeit sowie die Schwierigkeiten, die seit seiner Annahme aufgetreten sind, zu analysieren. Der EHB übernimmt eine ausgesprochen innovative Rolle bei der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens und trägt zu einer Steigerung der einzelstaatlichen Kapazitäten bei der Bekämpfung der organisiertem Kriminalität und des Terrorismus bei.
Ich schließe mich der Empfehlung an, das Parlament stärker in die Evaluierung des EHB einzubinden und im Zusammenhang mit dem EHB die Achtung der Grundrechte sicherzustellen, damit die Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Europäische Haftbefehl ist noch ein weiteres Glied in der Kette der Maßnahmen zur Vollendung des institutionellen Netzwerks, der dazu dient, im Rahmen des europäischen Einheits-“Raumes der Sicherheit und des Rechts“ die Macht des Kapitals zu gewährleisten. Er gestattet, Staatsangehörige von Mitgliedstaaten auszuliefern, und schafft im Grunde das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit sowie die Möglichkeit der politischen Führung ab, über die Auslieferung einer Person zu entscheiden, wodurch die grundlegenden Grundsätze und Garantien des Schutzes der individuellen Rechte, die durch das bislang geltende Auslieferungsrecht gewährleistet waren, aufgehoben werden. Er schränkt die nationale Souveränität ein, da er das Recht eines jeden Mitgliedstaates, Strafgerichtsbarkeit über seine Bürger auszuüben, in Frage stellt, während er gleichzeitig elementare, durch die Verfassung gewährleistete Persönlichkeitsrechte und Garantien berührt.
Der Bericht fordert, am Europäischen Haftbefehl sogar noch weitere reaktionäre Änderungen vorzunehmen, indem er vorschlägt, die Abschaffung der beiderseitigen Strafbarkeit auszuweiten, der politischen Führung jegliche Rechte, aus Gründen der nationalen Politik und des nationalen Interesses Einfluss auf die Auslieferung von Personen zu nehmen, zu entziehen sowie jedwede gerichtliche Kontrolle der Vereinbarkeit des Haftbefehls mit den Grundrechten zu unterbinden.
Der „Terrorismus und die organisierte Kriminalität“ werden vom Europäischen Parlament erneut als notwendige Voraussetzung benutzt, um ein noch stabileres Fundament für ein weiteres Instrument zur Einschränkung von Rechten und Freiheiten zu schaffen, das gegen den Kampf des Volkes und gegen all jene eingesetzt werden kann, die den Imperialismus und das ausbeuterische kapitalistische System bekämpfen und in Frage stellen.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Der Enthusiasmus des heute mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament verabschiedeten Berichts Hazan in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl ist völlig unverständlich. Bedenklich ist vor allem auch, dass ausdrücklich empfohlen wird, dem Richter, der den Europäischen Haftbefehl vollstreckt, „nicht aufzuerlegen, die Übereinstimmung mit den Grundrechten systematisch zu überprüfen“. Auch sonst geht es vor allem darum, richterliche Kontrollen zu beseitigen. Diese Entscheidung setzt den grundrechtsfeindlichen Irrweg in Europa fort. Wenn nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen verfahren wird und es keine einheitlichen Standards gibt, bleiben die Grundrechte in der Europäischen Union auf der Strecke. Denn damit drohen Beschuldigte zwischen die Mühlen völlig unterschiedlicher Strafrechtssysteme in der Europäischen Union zu geraten.
Keine Spur findet sich im Bericht davon, dass einzelstaatliche Rechtsumsetzungen des Europäischen Haftbefehls, wie in Deutschland, von den Verfassungsgerichten zurückgewiesen wurden, weil sie schlicht grundrechtswidrig sind. Im Gegenteil werden die Mitgliedstaaten auch noch aufgefordert, „unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um verfassungsmäßige oder rechtliche Hindernisse für die Anwendung des Europäischen Haftbefehls auf ihre Staatsangehörigen zu beseitigen“. Das heißt nichts weiter, als den deutschen Gesetzgeber zum Verfassungsbruch aufzufordern, um den Europäischen Haftbefehl durchsetzen zu können.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Positiv an der Bewertung des Europäischen Haftbefehls ist, dass sie sich mit einem der wichtigsten Mechanismen der justiziellen Zusammenarbeit in der EU befasst, und das zu einem Zeitpunkt, da eine solche Zusammenarbeit nicht nur immer notwendiger, sondern auch immer schwieriger wird.
Die nationalen Behörden haben traditionell Schwierigkeiten damit, sicherheitsbezogene Informationen zu teilen und in justiziellen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten. Der Europäische Haftbefehl bürstet hier sozusagen „gegen den Strich“, indem Zusammenarbeit erzwungen werden soll, was unerlässlich ist, und zwar unter dem Aspekt einer höheren Sicherheit – er ist der wirksamste Weg, um zu verhindern, dass Straftäter von den Vorteilen der Freizügigkeit profitieren – wie auch vom Standpunkt einer größeren Rechtssicherheit aus, ein ebenso grundlegendes Gut.
So gesehen ist es bedauerlich, dass Mitgliedstaaten daran erinnert werden müssen, dass sie „die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um verfassungsmäßige oder rechtliche Hindernisse für die Anwendung des Europäischen Haftbefehls auf ihre Staatsangehörigkeit zu beseitigen.“ Außerdem möchten wir – mit einigem Stolz – darauf hinweisen, dass Portugal einer der ersten Mitgliedstaaten war, die den betreffenden Rahmenbeschluss umgesetzt haben.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht Gräßle zur Reform der Haushaltsordnung der Stimme enthalten. Meiner Meinung nach setzt das Parlament, anstatt die Verantwortung der Haushaltsverwalter zu erhöhen, was mehr Flexibilität und klarere Regeln mit sich gebracht hätte, an Kompliziertheit und Bürokratie noch eins drauf. All das dient nicht der Effizienz des gemeinschaftlichen Handelns und führt nicht zu einer besseren Verwaltung der Mittel der Union.
Ich kenne kein politisches und erst recht kein privates Gremium, wo 40 % der Beschäftigten mit der Finanzverwaltung und Kontrolle befasst sind. Die Union wird bald über mehr Kontrolleure als Kontrollierte verfügen.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Eine Haushaltsordnung ist die Finanzverfassung. Sie ist daher wichtig. Diese Haushaltsordnung, die die europäische Verwaltungsmaschine blockiert, muss reformiert werden, denn sie ist das Sinnbild, die Widerspiegelung der pathologisch wuchernden europäischen Bürokratie.
Wenn es umfangreicher Lehrbücher bedarf, um diese Haushaltsordnung zu verstehen, wenn man „Hilfsbüros“ schaffen musste, um täglich den Beamten zu Hilfe zu kommen, die sich im Dschungel ihrer Verfahren verlieren, wenn Unternehmen, Institute, Organisationen, Landwirte, Bürger nicht in den Genuss aller Zuschüsse kommen oder sich nicht an allen Aufträgen beteiligen können, so liegt das ganz einfach daran, dass die Haushaltsordnung auf dem philosophischen Grundprinzip basiert, das sich durch das ganze europäische Aufbauwerk zieht: das Prinzip der Verschleierung, das der italienische Financier Puviani im Jahr 1905 als Prinzip der finanziellen Illusion bezeichnete, das darin besteht, die Wahrheit, hier die europäische Wahrheit, hinter Komplexität zu verbergen.
- Zwangsprostitution im Rahmen internationaler Sportereignisse (RC-B6-0160/2006)
Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze diesen Entschließungsantrag ausdrücklich und bitte den Fußballverband und die Fußballvereine eindringlich um ihre Unterstützung, um Menschenhandel und Zwangsprostitution zu beenden und zu verhindern, dass dieser grausame Handel im Zuge internationaler Sportveranstaltungen einen zusätzlichen Anstieg erfährt.
Sie müssen die „Rote Karte für Zwangsprostitution“ zeigen. Sie sollten mit den Vereinen zusammenarbeiten, um die breite Öffentlichkeit, vor allem die Fans und die Anhänger, über die Problematik der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zu informieren bzw. entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten.
Alljährlich fallen bis zu 800 000 Frauen dem Menschenhandel zum Opfer, davon 100 000 in der Europäischen Union. Gegenwärtig stellt dieser Handel eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen dar. Das organisierte Verbrechen bereitet sich zurzeit darauf vor, Profit aus der Weltmeisterschaft zu schlagen. Tausende arme Frauen werden unter falschen Arbeitsversprechungen nach Deutschland gelockt, nur um dort zur Prostitution und zu einem Leben im Elend gezwungen zu werden.
Dagegen müssen wir europaweit vorgehen, und nicht nur Polizei und Politiker müssen sich daran beteiligen, sondern auch den Fußballverband, die Vereine und die Fans selbst. Ich fordere alle Fans, die zur Weltmeisterschaft gehen, eindringlich dazu auf, auf diese skandalösen Machenschaften zu achten und jeden eventuellen Verdacht auf Menschenhandel unverzüglich zu melden.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese Entschließung zur Zwangsprostitution gestimmt, mit der die bestehende Sachlage in Deutschland und die Notwendigkeit anerkannt werden, die sich mit der Weltmeisterschaft bietende Gelegenheit zu nutzen, um Menschenhandel und Prostitution zu verurteilen. Allerdings haben wir stets die Meinung vertreten, dass Zwangsprostitution nicht der richtige Begriff ist, weil er nahe legt, dass es so etwas wie freiwillige Prostitution gibt.
Selbstverständlich ist der Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel sehr wichtig, aber man darf nicht vergessen, dass jede Prostitution Zwang ist, auch wenn kein Menschenhandel stattfindet. Sie ist das Ergebnis von Armut, sozialer Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit, unsicherer und schlecht bezahlter Arbeit und auch des psychologischen Drucks der Konsumgesellschaft. Deshalb ist Prostitution immer ein Angriff gegen Menschenrechte, ein Angriff gegen die Würde von Frauen und kommt Sklaverei gleich. Es ist empörend, dass man versucht, alles zu vermarkten, auch den weiblichen Körper.
Darum kämpfen wir für die soziale Integration und für die Rechte aller Frauen auf Würde. Außerdem verurteilen wir jede Form von Menschenhandel und fordern wirksame Maßnahmen, um für alle Frauen und alle Menschen ein würdevolles Leben zu gewährleisten.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Unterscheidung zwischen legaler und Zwangsprostitution ist eine künstliche Unterscheidung. Außerdem ist es heuchlerisch, Zwangsprostitution zu verurteilen, weil damit die legale Prostitution konsolidiert und ausgedehnt wird.
Ob die Prostitution nun legal oder unter Zwang stattfindet – es wird der menschliche Körper verkauft, als eine Ware, die all den Regeln des Marktes unterliegt. Der Rechtsrahmen, der die Hygienevorschriften regelt, die von registrierten Prostituierten eingehalten werden müssen, erkennt die Prostitution im Grunde als einen Beruf an und verwaltet das Problem. Somit wird die Prostitution angesichts dieses sich explosionsartig ausbreitenden sozialen Phänomens als Beruf legalisiert; das heißt, sie wird von den sozialen Ursachen losgelöst, die Prostitution erzeugen und reproduzieren (Arbeitslosigkeit, Armut, Verarmung und fehlende soziale Leistungen). Mit anderen Worten, das, was in diesem Ausbeutungssystem faul ist, wird vertuscht und schön geredet, und es weist jegliche Verantwortung von sich und verlagert das Problem auf die individuelle Ebene.
Die Prostitution kann nicht als Beruf oder als frei gewählte Tätigkeit bezeichnet werden, da sie mit dem Wert und der Würde des Menschen unvereinbar ist, sie stellt die extremste Form des Angriffs auf die Menschenrechte dar. Die Prostitution als Beruf zu bezeichnen bedeutet, ihr damit einen Platz auf der Berufsorientierungsliste einzuräumen, dann gilt sie als eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, von der junge Frauen mit solcher Unmenschlichkeit betroffen sind. Gleichzeitig werden dadurch Investitionen in Unternehmen legalisiert, die auf dem Prostitutionsmarkt tätig sind, wird die Pornokultur etabliert und die Prostitution junger Frauen gefördert. Wir sagen Nein zu allen Formen der Prostitution.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Entschließungsantrag, der mit Blick auf die bevorstehende Weltmeisterschaft darauf abzielt, dem dramatischen Anstieg der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen Einhalt zu gebieten, indem Frauen geschützt werden, die in die Netze der organisierten Kriminalität geraten und dem Menschenhandel zum Opfer gefallen sind.
Im Entschließungsantrag wird die Notwendigkeit einer integrierten Kampagne auf europäischer Ebene betont und die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, die „Rote Karte“-Kampagne in enger Zusammenarbeit mit den NRO, der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden, den Kirchen und den Gesundheitsdiensten einzuleiten und zu fördern.
Neben dem Ziel, die Öffentlichkeit zu informieren, werden das Internationale Olympische Komitee, die Sportverbände, d. h. die FIFA, die UEFA, der Deutsche Fußballbund und die sonstigen Organisationen sowie die Sportler und Sportlerinnen selbst im Entschließungsantrag aufgefordert, die „Rote Karte“-Kampagne zu unterstützen und Menschenhandel und Zwangsprostitution schärfstens zu verurteilen.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich stimme für diesen Entschließungsantrag, weil ich vor allem befürchte, dass die FIFA-Weltmeisterschaft zu einer deutlichen und nicht hinnehmbaren Zunahme des Frauenhandels führen wird. Die Kommission und andere müssen in diesem Zusammenhang sowie generell dafür Sorge tragen, dass zuallererst gegen die Banden vorgegangen wird, die Frauen unter Zwang in eine derartige Lage bringen, anstatt weniger energische Maßnahmen zugunsten von meist schutzbedürftigen Frauen zu wählen, die zur Sexsklaverei gezwungen werden.
Jonas Sjöstedt und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Wir unterstützen den Entschließungsantrag, da wir Maßnahmen, die bewirken, dass sich die Zahl der Opfer von Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung verringert, für wichtig halten. Allerdings sind wir der Ansicht, dass sich die Entschließung auf jede Art von Prostitution beziehen sollte. Der Begriff „Zwangsprostitution“ kann dahingehend gedeutet werden, dass es im Gegensatz dazu auch eine so genannte freiwillige Prostitution gibt. Unserer Auffassung nach ist jede Prostitution mit Zwang verbunden, denn keine Frau wählt diese freiwillig. Sie wird aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel Armut oder Arbeitslosigkeit, dazu gezwungen. Vor allem aber besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Prostitution und früherem körperlichen, psychischen bzw. sexuellen Missbrauch.
- Viertes Weltwasserforum in Mexiko-Stadt (16. bis 22. März 2006) (RC-B6-0149/2006)
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die gemeinsame Entschließung über das vierte Weltwasserforum in Mexico City vom 16. bis 22. März 2006 gestimmt, denn ich betrachte das Wasser als einen der wichtigsten Faktoren für den Wohlstand unserer Mitbürger und den Frieden in der Welt. Die Europäische Union kann bei dieser globalen Herausforderung nicht abseits stehen, die darin besteht, den Menschen Zugang zu der wertvollen Naturressource Wasser zu verschaffen. Wir tragen eine kollektive Verantwortung für diese Frage, die die Grundrechte von Menschen, Tieren und Pflanzen betrifft. Gleichzeitig frage ich mich, ob nicht der Zeitpunkt gekommen ist, zu prüfen, ob die Union nicht über eine umfassende europäische Wasserpolitik nachdenken sollte, um eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung der Unionsbürger unabhängig von ihrem Aufenthaltsort auf dem Unionsgebiet nachhaltig und erneuerbar sicherzustellen. Meiner Meinung nach sollte die Kommission die Vorlage des in Artikel 18 Abs. 1 der Richtlinie 2000/60/EG des Parlaments und des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vorgesehenen Berichts vorziehen.
Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Natur liefert das Wasser kostenlos; Wasser gehört allen, und jeder muss Zugang zu ihm haben. Es darf keine Ware sein, die Gegenstand der Profitgier des Kapitals ist, da der Zugang zum Wasser ein Grundrecht darstellt, das eng verbunden ist mit der Gesundheit, dem Umweltschutz, der Entwicklung und der Lebensqualität.
Die Bewirtschaftung der Wasserressourcen muss in der alleinigen Verantwortung des Staates liegen, damit eine universelle Versorgung mit qualitativ hochwertigem Wasser zu bezahlbaren Preisen gewährleistet werden kann.
Das Vierte Weltwasserforum in Mexiko wird im Grunde genommen unter der Ägide der Weltbank und ihrer Klassenpolitik stattfinden; mit anderen Worten, ihrer Politik der Privatisierung von Wasserversorgungssystemen, was zu Trinkwassermangel bei den armen Volksschichten führen und dem Kapital neue Profite einbringen wird.
Die EU fördert die Politik der Liberalisierung von Dienstleistungen im Rahmen der Lissabon-Strategie. Sie hat während der WTO-Verhandlungen mit den anderen imperialistischen Zentren eine Einigung in der Frage der Dienstleistungen (GATS) erzielt.
Die Privatisierung und Zerstörung von Wäldern und Gebirgsmassiven, die wichtige Wasservorratsgebiete darstellen, stehen ganz im Zeichen der Philosophie des Profits, die elementare menschliche Bedürfnisse missachtet.
Wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, bringen unseren Widerstand gegenüber dem Vierten Weltwasserforum zum Ausdruck, weil dort mit Blick auf den Profit grundlegende menschliche Bedürfnisse mit Füßen getreten werden. Wir rufen die Arbeiterklasse und die Volksmassen auf, dafür zu kämpfen, die barbarischen, volksfeindlichen Pläne ihrer Ausbeuter zu vereiteln.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! In Zeiten steigender Dividenden und Gewinne sowie steigender Gagen der Manager sinkt konträr dazu die Zahl der Arbeitsplätze. Europaweit sind fünfmal so viele Stellen durch Umstrukturierungen betroffen wie durch Insolvenzen. Allein in Österreich gingen in den letzten Jahren geschätzte 15 000 bis 20 000 Arbeitsplätze an die neuen Mitgliedstaaten verloren. Umstrukturierung ist das Wundermittel, mit dem die Unternehmen von heute zumindest auf dem Papier schnelle Erfolge vorweisen wollen. Im öffentlichen Bereich wurde nicht zuletzt auf Grund der EU-Vorgaben deutlich mehr umstrukturiert als im privaten Eigentum.
Mittlerweile sickert die Erkenntnis durch, dass Kosteneinsparungen oft mit einem hohem Preis bezahlt wurden: mit Verlust an Qualität, Know-how, Kompetenz, Motivation der Belegschaften, strategischem Potential. Wenn Umstrukturierung als Ersatz für eine klare Strategie verwendet wird, ist das Risiko zu scheitern groß. Bis dato hat die EU diesen Trend durch Privatisierungsvorgaben und Begünstigung von Fördertourismus sogar unterstützt. Es wird Zeit, dass sie sich ihrer Verantwortung stellt, von weiteren Erweiterungen absieht, die ja Mitverursacher dieser Entwicklungen sind, und wieder für mehr soziale Gerechtigkeit Sorge trägt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über Umstrukturierung und Beschäftigung gestimmt, denn es kommt darauf an, unseren Mitbürgern immer wieder deutlich zu machen, dass die Europäische Union Lösungen im Rahmen der großen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen der heutigen Zeit anbietet und nicht Verursacherin der Probleme ist.
Aufgrund des schwerwiegenden Charakters der wirtschaftlichen und sozialen Probleme im Zusammenhang mit den Umstrukturierungen, vor allem in der Industrie, bedarf es einer starken europäischen Politik, um die notwendigen Veränderungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Union miteinander in Einklang zu bringen. Ich begrüße den Vorschlag, einen europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung einzurichten. Es kommt darauf an, die unvermeidlichen industriellen Umstrukturierungen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Veränderungen und den Schutz der Hauptopfer, also der entlassenen Arbeitnehmer und der wirtschaftlichen Bereiche, die von den umstrukturierten Sektoren abhängen, besonders die Subauftragnehmer, miteinander in Einklang zu bringen. Des Weiteren unterstütze ich voll und ganz die Idee, dass die Europäische Union zugunsten der Regionen interveniert, die sich nach Umstrukturierungen umstellen müssen.
Jean Louis Cottigny (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Vorschlag für eine Entschließung über Umstrukturierung und Beschäftigung gestimmt, der finanzielle Mittel, eine größere Rolle der Sozialpartner sowie Instrumente für die Analyse und die frühzeitige Erkennung der Umstrukturierungen vorschlägt.
Für Unternehmensumstrukturierungen gibt es verschiedene Ursachen, defensiver und offensiver Art, sie haben jedoch immer die gleichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, die die Variable für die Anpassung der Strategie der Industriekonzerne sind.
Dass die Europäische Union sich diesem Problem mit dem Ziel widmet, die Konsequenzen der Umstrukturierungen für die Arbeitnehmer zu antizipieren, ist lobenswert und notwendig, es ist jedoch die Aufgabe der EU, eine dynamische Wirtschafts- und Industriepolitik festzulegen, die auf die Bewahrung und Schaffung von Arbeitsplätzen für die europäischen Bürger sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt ausgerichtet ist.
Ich bedauere daher, dass die EU selbst den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten fördert, indem sie dem Sozial- und Steuerdumping freien Lauf lässt.
Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Industrielle Umstrukturierungen sind eine bereits lange bestehende, immer wiederkehrende Erscheinung, die durch den technischen Fortschritt und die Steigerung der Produktivität bedingt ist. Sie sind vielfach unvermeidbar, um die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und damit langfristig den Erhalt der Arbeitsplätze zu gewährleisten. Sie sind stets mit hohen Sozialkosten verbunden, vor allem in traditionellen Industrieregionen, wo gering qualifizierte und wenig mobile Arbeitnehmer Schwierigkeiten mit der Umstellung haben. Es gilt also ihre sozialen Konsequenzen abzumildern.
Deshalb habe ich voller Überzeugung für den Bericht Cottigny über Umstrukturierungen und Beschäftigung gestimmt. Ich wünsche mir sehr, dass seine Vorschläge vom Rat und der Kommission aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Die Europäische Union sollte Instrumente zur besseren Prognose von Umstrukturierungen entwickeln, entsprechende Antworten erarbeiten und die Rolle der Sozialpartner stärken.
Mehr Aufmerksamkeit für die KMU, die Schaffung eines Globalisierungsanpassungsfonds, das Recht auf lebenslange Ausbildung usw. sind Maßnahmen, die es ermöglichen dürften, den Bürgern zu zeigen, dass die Europäische Union sich ihren Anliegen verbunden fühlt und ihre Sorge um einen echten sozialen Zusammenhalt teilt.
Lena Ek und Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Im Bericht über Umstrukturierung und Beschäftigung nimmt der Berichterstatter Kollege Cottigny die gleiche unrühmliche Haltung ein, wie sie auch im Bericht über Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung zutage tritt, über den wir gestern abgestimmt haben. Gestern haben wir gegen diesen wirtschaftlichen Protektionismus gestimmt und tun dies auch heute. Wir sind erneut der unumstößlichen Meinung, dass weder der Staat noch die EU den Unternehmen vorschreiben darf, wie die Umstrukturierung zu erfolgen hat. Allerdings dürfen wir nicht den Kopf in den Sand stecken und so tun, als würden Umstrukturierungen und Standortverlagerungen von Unternehmen in einigen Fällen keine Auswirkungen auf die Menschen und die sozialen Bedingungen in den betroffenen Gebieten haben. Wir unterstützen die Forderung nach einem engeren Dialog der Sozialpartner in diesen Fragen, den negativen Folgen von Umstrukturierungen und Standortverlagerungen können wir aber auf andere Weise begegnen als durch die Behinderung der Entwicklung des privaten Sektors. Stattdessen sollten wir unsere Energie für eine Verbesserung der Bedingungen aufwenden, unter denen mehr Unternehmen mehr langfristige Arbeitsplätze schaffen können.
Anne Ferreira (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Vorschlag für eine Entschließung über Umstrukturierung und Beschäftigung gestimmt, der finanzielle Mittel, eine größere Rolle der Sozialpartner sowie Instrumente für die Analyse und Antizipation der Umstrukturierungen vorschlägt.
Für Unternehmensumstrukturierungen gibt es verschiedene Ursachen, defensiver und offensiver Art, sie haben jedoch immer die gleichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, die die Variable für die Anpassung der Strategie der Industriekonzerne sind.
Dass die Europäische Union sich diesem Problem mit dem Ziel widmet, die Folgen der Umstrukturierungen für die Arbeitnehmer zu antizipieren, ist lobenswert und notwendig, es ist jedoch die Aufgabe der EU, eine dynamische Wirtschafts- und Industriepolitik zu definieren, die die Bewahrung und Schaffung von Arbeitsplätzen für die europäischen Bürger sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt zum Inhalt hat.
Ich bedauere daher, dass die EU selbst den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten fördert, indem sie dem Sozial- und Steuerdumping freien Lauf lässt.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich werde heute Nachmittag in der Gemeinde Le Syndicat in den Vogesen sein. Dort spielt sich etwas ab, was für die Folgen der in Brüssel betriebenen Politik symptomatisch ist.
Die SEB-Gruppe wird dort einen Produktionsstandort schließen, nachdem die Konkurrenz mit chinesischen Billigimporten unerträglich geworden ist. Mehr als 400 Arbeitnehmer sind davon betroffen, nicht gerechnet die Unterauftragnehmer, die einen ihrer wichtigsten Kunden verlieren und ebenfalls entlassen müssen. Eine ganze Arbeitsmarktregion wird schwer getroffen. Der SEB-Gruppe geht es jedoch gut. Ihre Gewinne steigen. Sie lässt sich im Ausland nieder und kauft Marken auf. Aber sie schließt Werke in Frankreich, weil sie aufgrund der direkten oder indirekten europäischen bürokratischen und finanziellen Belastungen und der durch die EU ausgehandelten weltweiten Konkurrenz keine andere Wahl hat. Die Spielregeln wurden nicht von SEB festgelegt, sondern von Brüssel.
Heute schlägt der Bericht Cottigny in dem Bemühen, die logischen Folgen der europäischen Wettbewerbspolitik (Umstrukturierungen, Standortverlagerungen usw.) zu stoppen, eine Liste von bürokratischen Maßnahmen vor, die das Problem nicht lösen, sondern es im Gegenteil noch ausweiten und beschleunigen werden. Was es zu ändern gilt, ist die ganze Logik, angefangen mit dem Kult des „uneingeschränkten“ Wettbewerbs, gepaart mit immer mehr ordnungspolitischen und steuerlichen Zwängen. Der Arbeitsmarkt würde davon nur gewinnen.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die EU ergreift seit langem politische Maßnahmen zur Bewältigung der Umstrukturierungen in verschiedenen Sektoren. Dieser Bericht enthält einige positive Vorschläge für Veränderungen dieser Maßnahmen, z. B. sollen die aus den gemeinschaftlichen Fonds ausgezahlten Mittel effizienter kontrolliert und nicht für Standortverlagerungen innerhalb der EU verwendet werden.
Die Juniliste vertritt grundsätzlich die Haltung, dass die Folgen von Standortverlagerungen und Umstrukturierungen nationale Angelegenheiten sind. Unseres Erachtens sollte die EU keine Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass die Unternehmen die Haftung für die entsprechenden Folgen übernehmen. Wichtige Fragen dieser Art müssen in den Mitgliedstaaten entschieden werden.
Das Europäische Parlament möchte u. a. Folgendes erreichen:
– Festlegung der Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen Umstrukturierungen durchgeführt werden dürfen (zur Rettung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und nicht ausschließlich zur Gewinnerzielung usw.),
– Bildung eines speziellen „Wachstumsanpassungsfonds“,
– Übernahme der Verantwortung für „verborgene Auswirkungen“ der Umstrukturierungen durch die Union, z. B. auf die Gesundheit der Arbeitnehmer, psychologische Störungen bei den Arbeitnehmern und die hohe Sterblichkeitsquote bei Entlassenen,
– Beteiligung der Beschäftigten am Kapital ihres Unternehmens, um eine stärkere Mitwirkung bei Entscheidungen betreffend Umstrukturierungen zu erzielen,
– Verurteilung der Tatsache, dass in den Mitgliedstaaten Arbeitnehmer als Folge von Umstrukturierungen in den Vorruhestand geschickt werden.
Unabhängig von der politischen Einstellung gegenüber den vorstehend genannten Fragen sind diese von den einzelnen Ländern selbst zu entscheiden. Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Die „Strategie“ von Lissabon, die uns in eine leuchtende Zukunft führen soll, wird ein gewaltiger Misserfolg werden, und einige zusätzliche Fördermittel werden die Leidtragenden eines Industriesektors nicht retten, dessen Arbeitsplätze in meiner Region Nord-Pas-de-Calais für nichts und wieder nichts zerstört wurden. Dieses Opfer hat es noch nicht einmal ermöglicht, das wirtschaftliche und soziale Glück an andere Orte der Welt zu exportieren.
Wir brauchen keine Barmherzigkeit und auch keinen x-ten dirigistischen Bericht, der die Irrtümer der Europäischen Kommission korrigieren möchte. Die Zerstörung der Arbeitsplätze in Frankreich und im erweiterten Europa wird weiter gehen, trotz der Produktion von Tonnen von Papier, die nur unsere Ohnmacht und unsere Unterwerfung unter die Regeln der ungezügelten Globalisierung und des ultraliberalen Konzepts der Europafetischisten zum Ausdruck bringen. Europa leidet auch an einem Neo-Marxismus, der mehr staatlichen Interventionismus anstrebt und so unserer nationalen Bürokratie, die bereits durch administrative Schwerfälligkeit und einen erdrückenden Fiskalismus gekennzeichnet ist, noch die europäische Bürokratie hinzufügt.
Die treibenden Kräfte unserer Wirtschaft ergreifen die Flucht, an ihre Stelle tritt eine massive Zuwanderung, deren negative Auswirkungen in einer unerträglichen wirtschaftlichen und sozialen Belastung bestehen. Wir brauchen wirtschaftlichen Nationalismus, die Wiederherstellung der Zoll- und Tarifgrenzen, die Gemeinschaftspräferenz in Europa, Schutz und nationale Präferenz in Frankreich.
Thomas Mann (PPE-DE), schriftlich. – Dem Cottigny-Bericht habe ich zugestimmt, nachdem soeben EVP-Anträge eine ausreichende Mehrheit erhielten, in denen sich meine im Beschäftigungsausschuss eingebrachten Vorschläge wieder finden. Die Umstrukturierung von Unternehmen ist differenziert zu sehen.
Einerseits werden Unternehmen ins billige Ausland verlagert, wodurch verschiedene Unternehmenskulturen aufeinander prallen. Die oft angekündigten Synergieeffekte gehen verloren und die Beschäftigten, auch in der Management-Etage, bleiben auf der Strecke. Andererseits sind Umstrukturierungen notwendig, wann immer auf neue Märkte, Kundennähe und bessere Wettbewerbsfähigkeit reagiert werden muss.
Damit die Beschäftigten in der EU besser vorbereitet sind auf notwendige Mobilität, brauchen sie ausreichende Unterstützung zur Weiterbildung und Umschulung sowie die Integration in Live-Long-Learning-Programme. Von den Umstrukturierungshilfen, die mit den Zielen von Lissabon in Einklang stehen müssen, sollten vorrangig die KMU profitieren. Um die Rechtmäßigkeit von Fördergeldern zu beurteilen, muss die Rückverfolgung von Mitteln erleichtert werden, um zu Unrecht abgerufene Gelder wieder einzutreiben.
Da die derzeitigen Strukturfonds nicht ausreichen, begrüße ich den geplanten Sonderfonds von 500 Millionen Euro jährlich für Umschulungen und beruflichen Neuanfang, als Zeichen unserer Solidarität. Über seine Kriterien muss allerdings geredet werden, da er nur bei Verlagerungen in Nicht-EU-Staaten und Entlassungen ab 1.000 Mitarbeitern pro Unternehmen vorgesehen ist. Seine Verwaltung darf nicht zu neuer Bürokratie bei der EU-Kommission und nationalen Behörden führen.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße den Bericht, der als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission über die Umstrukturierung und die Beschäftigung verfasst wurde. Im Bericht wird bestätigt, dass Umstrukturierungen nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit sozialen Rückschritten sind, vorausgesetzt, dass solche Maßnahmen korrekt vorbereitet werden und dass die betroffenen Unternehmen sie im Dialog mit den Gewerkschaften bewältigen können und für eine angemessene Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer sorgen.
Es wird gefordert, die KMU zu unterstützen, und vorgeschlagen, dass die Finanzielle Vorausschau, die für die Jahre 2007-2013 in der Diskussion ist, mehr auf die Antizipation und das Management der Umstrukturierung ausgerichtet werden sollte. Um einen Förderungstourismus zu vermeiden, sollen mit Fonds der Union geförderte Unternehmen, die ihren Standort innerhalb dieser verlagern oder teilverlagern, für einen gegebenen Zeitraum nicht erneut in den Genuss von Beihilfen kommen dürfen.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Der Bericht von Jean Louis Cottigny über die Umstrukturierung und die Beschäftigung hat meine Stimme erhalten. Ich habe für Ziffer 9 Teil 2 über die Finanzausstattung des Fonds für die Anpassung an die Globalisierung durch Unternehmen gestimmt, weil es sich um einen freiwilligen Beitrag handelt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Globalisierung ist nicht nur ein Prozess des näher Zusammenrückens, Verringerns von Entfernungen und des Maximierens von Größe; sie ist auch ein Prozess des Beschleunigens. Heutzutage dreht sich alles um Bewegung, und alles bewegt sich schneller. So ist es verständlich, dass einige Leute Bedenken wegen der großen Geschwindigkeit in der modernen Zeit haben. Das Ende des Kreislaufs, die Demontage eines Modells, ein Bruch mit der Vergangenheit – das ist immer eine Zeit der Krise. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Opfer dieser Prozesse an die Tugenden der „schöpferischen Zerstörung“ glauben. Doch dies ist so wirklich wie die Zerstörung selbst.
Meine Bemerkungen gelten dem Bericht Cottigny zur Umstrukturierung und Beschäftigung, der scheitert, weil er eben die Wirklichkeit nicht trifft. Soziale Strukturen, vor allem öffentliche, müssen bereit sein für die Auswirkungen der Umgestaltungen, die diese Zeit der Wirtschaftsrevolution mit sich bringen wird. Wir können doch nicht denen den Rücken zukehren, die vom Fortschritt ausgeschlossen sind. Andererseits wäre es wohl auch nicht wünschenswert, den Prozess gänzlich umzukehren. Wir sollten alles daran setzen, diese Zeit so gut wie möglich für unsere Volkswirtschaften und für unsere Bürger zu nutzen, und auf dieses Unterfangen sollten sich unsere Bemühungen konzentrieren.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Der Bericht ist im Großen und Ganzen konstruktiv und beleuchtet zahlreiche Probleme einer Wirtschaft, die sich an kurzfristigen Spekulationen orientiert. Darum stimme ich dafür. Er enthält jedoch eine positive Bewertung des von der Kommission vorgeschlagenen Fonds. Dieser würde direkte Zahlungen an Einzelpersonen bedeuten und wäre damit der Beginn eines Prozesses, bei dem die EU die Befugnis für die Sozialpolitik erhält, was eine bedauerliche Entwicklung darstellen würde.
Im Falle der Bildung dieses Fonds wäre es jedoch sinnvoll, wenn ein angemessener Anteil durch Privatkapital finanziert würde. Ich stimme gegen neue EU-Richtlinien zum Arbeitsrecht in Verbindung mit Umstrukturierungen, weil damit das schwedische Modell der Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern untergraben würde.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Frau Bauer über Sozialschutz und soziale Eingliederung gestimmt und möchte in diesem Zusammenhang an den Europäischen Rat, d. h. an die Staats- und Regierungschefs, eine Frage richten, die sie mir hoffentlich beantworten werden: Warum bekommen die Rentner heutzutage immer niedrigere Renten, die kaum mehr zum Leben bzw. zum Überleben reichen?
Die von den 25 Staats- und Regierungschefs durchgesetzten Reformen zielen darauf ab, den Rentnern immer weniger Rente zu geben. In Italien werden die jungen Leute, die 2050 in den Ruhestand gehen, nur noch ein Drittel ihres letzten Arbeitsentgelts erhalten.
Ich möchte die DVD-Aufzeichnung dieser meiner Worte den 27 Staats- und Regierungschefs zukommen lassen und hoffe, dass sie deutlich sagen, was sie zu tun beabsichtigen. Wollen sie vielleicht den Rentnerstatus abschaffen oder wollen sie für das Überleben derjenigen, die gearbeitet haben und dies nun aus Altersgründen nicht mehr können, Sorge tragen?
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht enthält eine lange Liste von Appellen an die Mitgliedstaaten, mit welchen Maßnahmen sie die Armut in den einzelnen Ländern bewältigen sollen. Natürlich gibt es gute Gründe für eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei dieser Art Fragen, z. B. durch den freiwilligen Austausch von Erfahrungen und bewährten Methoden.
Soziale Integration und Armut sind jedoch Fragen, die auf nationaler Ebene oder durch freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten behandelt werden müssen. Es ist schwer zu erkennen, welchen Mehrwert oder welche spezifische Kompetenz das Europäische Parlament einbringt, wenn es zu diesem und ähnlichen Themen am laufenden Band Stellungnahmen abgibt.
Im Bericht wird u. a. Folgendes vorgeschlagen:
– Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeiten für eine lebensbegleitende Fortbildung verbessern (Ziffer 11).
– Die Mitgliedstaaten sollen für den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Betreuungsangeboten für Kinder sorgen (Ziffer 24).
– Die Rentensysteme der Mitgliedstaaten sollen reformiert werden und ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit gewährleisten (Ziffer 44).
– Bei Reformen der staatlichen Altersversorgungssysteme ist ein Anstieg der steuerlichen Gesamtbelastung des Faktors Arbeit zu vermeiden (Ziffer 45).
Die Juniliste empfiehlt, wichtige Fragen wie die oben genannten durch breit angelegte nationale Diskussionen zu lösen, woraufhin die Mitgliedstaaten entweder eigenständig oder in freiwilliger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren unter Anwendung der üblichen demokratischen Kanäle über geeignete Rechtsvorschriften und andere angemessene Maßnahmen entscheiden. Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht der Kommission zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten sich stärker bemühen, Armut zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Rentensysteme den Rentnern weiter angemessene Einkommen bieten können. Allerdings wird im Bericht darauf hingewiesen, dass im Jahr 2002 mehr als 68 Millionen Menschen, also 15 % der EU-Bevölkerung, dem Armutsrisiko ausgesetzt waren.
Trotz erheblicher struktureller Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt in der EU sind Beschäftigungsniveau und Erwerbsbeteiligungsquote nach wie vor unzureichend. Die Arbeitslosigkeit ist in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor hoch, vor allem bei jungen Menschen, älteren Arbeitskräften und Frauen. Dem Bericht zufolge besitzt die Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt eine nationale, aber auch eine lokale oder regionale Dimension.
Der Bericht Bauer hat meine uneingeschränkte Zustimmung. Darin werden die Maßnahmen der Kommission begrüßt, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, den Schwierigkeiten für benachteiligte Menschen Rechnung zu tragen und die Integration dieser Menschen zu unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben sowie Ausbildung und beruflichen Aufstieg, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung und auf ein menschenwürdiges Wohnen zu fördern und die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme sicherzustellen.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der sich auf eine Reihe wichtiger politischer Prioritäten konzentriert, darunter eine erhöhte Teilnahme am Arbeitsmarkt; die Modernisierung der Sozialschutzsysteme; die Bekämpfung von Nachteilen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; die Beseitigung von Kinderarmut; die Bereitstellung einer angemessenen Unterkunft; die Verbesserung der Wohnbedingungen und Maßnahmen gegen den Mangel an Sozialwohnungen für gefährdete Gruppen; die Verbesserung des Zugangs zu Qualitätsdienstleistungen wie Dienstleistungen im Bereich der Gesundheit und der Langzeitpflege, Sozialschutz und Transport sowie die Bekämpfung der Diskriminierung und die Eingliederung von ethnischen Minderheiten und Migranten.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben in der Schlussabstimmung für die Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2007 gestimmt, obwohl wir in zwei Punkten ernsthafte Einwände haben.
Zum einen lehnen wir die Aufstellung eines speziellen Statuts für die Assistenten der Abgeordneten ab. Damit würde die Gefahr bestehen, dass diese unter völlig anderen Bedingungen leben als die Bürger, mit denen sie in den Wahlkreisen eng zusammenarbeiten sollen, sowie außerdem, dass Abgeordnetenassistent zu einem speziellen lebenslangen Beruf wird.
Zum anderen sind wir gegen die Einrichtung eines Zentrums der Europa-Häuser in Brüssel zur Verbreitung von Informationen über die EU.
Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe den Bericht Grech, der politisch keineswegs unbedeutend ist, unterstützt.
Wenn man beispielsweise auf dem Gebiet der Informationspolitik den in den Ziffern 17, 28 und 62 benannten allgemeinen Grundsatz (Abbau von Tätigkeiten, die keinen Mehrwert erbringen) anwendet, lassen sich ernsthafte Veränderungen herbeiführen! Wir erhalten jeden Tag von „Fachleuten“ verfasste Informationsbroschüren. Nach meiner Überzeugung sollte man, um den europäischen Bürgern Vertrauen einzuflößen, diese lieber über die Medien informieren, die sie direkt vor Ort ansprechen, als kostspielige Broschüren zu verfassen, die sie gar nicht erst lesen oder nicht verstehen.
Ein anderer Bereich, in dem die Grundsätze des Berichts angewendet werden sollen, ist der der „Hilfskräfte für die Dauer von Tagungen“. Auf dem Gebiet der Beschäftigung plädiert unser Berichterstatter dafür, eher langfristig verpflichtetes Personal einzustellen als Vertragsbedienstete. Wenn man diesem Grundsatz zustimmt – und das tue ich –, welchen Status werden dann die 300 Hilfskräfte für Tagungen am Ende dieses Jahres erhalten, deren Verträge nicht in ihrer derzeitigen Form verlängert werden können, da die in Ziffer 78 der „Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete“ vorgesehene Rechtsgrundlage entfällt?
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Bericht Grech gestimmt, weil ich nicht damit einverstanden bin, die Festlegung von Straßburg als Sitz des Europäischen Parlaments und die Festlegung von Luxemburg als Arbeitsort in Frage zu stellen.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich stimme für den Bericht von Louis Grech. Ich habe für beide Teile von Artikel 47 gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass es bis 2009 ein Statut für die Assistenten der Mitglieder geben sollte.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir begrüßen die Einführung umweltschonender Fangmethoden, lehnen aber den Vorschlag für eine Beihilfe- oder Ausgleichsregelung für Berufsfischer ab, die durch die negativen Auswirkungen umweltschonender Fangmethoden Einbußen erleiden. Im Bericht wird keine konkrete Höhe der Ausgleichszahlung genannt. Ebenso wenig geht aus dem Bericht hervor, aus welchem Haushaltsposten derartige Ausgleichsbeträge gezahlt werden sollen.
Wir sind dafür, dass die Fischer und ihre repräsentativen Verbände an der Festlegung der Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederauffüllung der Bestände beteiligt werden (Änderungsantrag 1), lehnen aber die Finanzierung der vorgeschlagenen finanziellen Ausgleichszahlungen an die Fischer durch die Gemeinschaft ab (Änderungsantrag 2).
Da wir zusätzliche Haushaltsausgaben innerhalb der EU missbilligen, haben wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach der vorherigen Aussprache begrüßen wir die Unterstützung des Kommissars für Fischerei, Herrn Borg, für den von uns eingereichten Änderungsantrag, in dem festgestellt wird, dass Dezentralisierung und Mitverwaltung zwei grundlegende Prinzipien sind, um die Beteiligung der Fischer und ihrer repräsentativen Verbände an der Festlegung der Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederauffüllung der Bestände zu gewährleisten, aber auch, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sicherzustellen, wenn man berücksichtigt, dass schließlich die Fischer und ihre Verbände solche Maßnahmen anwenden werden, aus erster Hand den Zustand der Ressourcen kennen und am meisten daran interessiert sind, für deren Erhaltung zu sorgen.
Außerdem nehmen wir zur Kenntnis, dass man offen für unseren Änderungsvorschlag ist, in dem die Kommission aufgefordert wird, im Rahmen der Pläne zur Wiederauffüllung der Fischbestände sozioökonomische Ausgleichsmaßnahmen mit garantierter Gemeinschaftsfinanzierung vorzuschlagen.
Diese Vorschläge wurden unerklärlicherweise von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt, was wir bedauern.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wenn wir eines unserer Hauptziele für die EU erreichen wollen, nämlich die Nutzung der lebenden Meeresressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen, dann wird uns das nur mit einem nachhaltigen Fischereisektor auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und technischen Forschung gelingen.
Diese Mitteilung der Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie rückt die ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Fanggründe stärker in den Vordergrund.
Ich möchte die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Fischer bekräftigen; eine Wirtschaftstätigkeit umweltschonend durchzuführen, liegt in ihrem Interesse, denn dies garantiert ihnen gesunde Fischbestände. Da diese Maßnahmen kurzfristig erhebliche sozioökonomische Folgen haben können, sollten die Beteiligten in die geplanten Reformen einbezogen werden, und wir sollten Ausgleichsmöglichkeiten für Fischer prüfen, die durch umweltschonende Fangmethoden kurz- und mittelfristig Nachteile erleiden.
Ausgehend von meinen Darlegungen bin ich der Auffassung, dass die vorliegende Mitteilung einen relevanten und bedeutenden Beitrag zum Aufbau einer positiven Zukunft für diejenigen, deren Lebensunterhalt von der Fischerei abhängt, und für den Umweltschutz leistet.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe natürlich für diesen Bericht gestimmt, der umweltschonendere Fischereimethoden fördert.
Heute gilt es, vorrangig die Intensität der Fischerei zu reduzieren, um die Wiederauffüllung der Bestände zu ermöglichen. Das ist bekanntlich ein sensibles Thema, aber es ist dringend. So sind 46 % der 28 000 in der Welt erfassten Fischarten bedroht. Darüber hinaus wird im UN-Programm für die Bewertung der Ökosysteme hervorgehoben, dass 25 % der handelsüblichen Arten überfischt sind.
Natürlich müssen wir den sozioökonomischen Erfordernissen Rechnung tragen und dürfen den Fischereisektor nicht benachteiligen, der bereits allzu vielen Zwängen ausgesetzt ist. Die Reduzierung der Fischereitätigkeit kann erwogen werden, wenn sie mit Ausgleichszahlungen verbunden ist. Jedoch können auch andere Maßnahmen signifikante Ergebnisse zeitigen, so die Verstärkung der Bekämpfung von Verschmutzungen durch Schiffe oder die Förderung nachhaltiger Fischereimethoden.
Die dauerhafte Erhaltung der Fischereiressourcen ist ein wesentliches Ziel, und diesen Grundsatz habe ich meiner Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission über eine Gemeinschaftsregelung für Fischerei-Umweltsiegel zugrunde gelegt.
- Vorbereitung des Europäischen Rates – Lissabon-Strategie (RC-B6-0161/2006)
Brian Crowley (UEN), schriftlich. (EN) Ich unterstütze das Ziel einer Modernisierung der europäischen Wirtschaft durch die Lissabon-Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung. Ich stimme zu, dass diese Strategie ebenfalls im größeren Zusammenhang der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung zu sehen ist – unseren gegenwärtigen Bedürfnissen ist also dergestalt Rechnung zu tragen, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Europa verfügt zweifellos über das Potenzial, unseren hohen Lebensstandard zu erhalten, doch wir müssen Maßnahmen ergreifen, um es freizusetzen.
Ich möchte zu Protokoll geben, dass ich zwar die allgemeine Zielsetzung des Entschließungsantrags des Parlaments zur Frühjahrstagung 2006 unterstütze, mich jedoch gegen die Änderungsanträge ausspreche, in denen festgestellt wird, dass Nuklearenergie eine mögliche Alternative zur gegenwärtigen Energieabhängigkeit der Union darstellt. Irland spricht sich in aller Deutlichkeit gegen die Nutzung von Nuklearenergie aus.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. (PT) Seit der Neubelebung der Lissabon-Strategie, die auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates im vergangenen März vereinbart wurde, ist fast ein Jahr vergangen.
In ihrem jährlichen Zwischenbericht über die Lissabon-Strategie, der am 25. Januar veröffentlicht wurde, stellt die Kommission fest, dass sie zwar die bisher erzielten deutlichen Fortschritte anerkennt, jetzt aber Ergebnisse im Vordergrund stehen müssten und die Zeit gekommen sei, die Reformen zu beschleunigen.
Dementsprechend hat sie vier vorrangige Aktionen ermittelt, wonach sich die EU-Staats- und Regierungschefs verpflichten müssen, auf nationaler und europäischer Ebene die folgenden spezifischen Zusatzmaßnahmen zu treffen: mehr Investitionen in Wissen und Innovation; Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU; Antwort auf Globalisierung und Bevölkerungsalterung; und Einschlagen des Weges zu einer effizienten, integrierten europäischen Energiepolitik.
Der vorliegende Entschließungsantrag enthält Anmerkungen und Vorschläge zu den vier vorrangigen Aktionen, die ich voll und ganz unterstütze. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich bin enttäuscht, dass die von uns eingereichte Entschließung abgelehnt wurde, aber man muss darauf hinweisen, dass etwa 100 Abgeordnete dafür gestimmt (79) oder sich enthalten (20) haben, also mehr als doppelt so viele wie Mitglieder unserer Fraktion und auch mehr als die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz zusammengenommen. Ebenso bedeutsam war, dass sogar eine noch größere Zahl sich geweigert hat, für eine Gemeinsame Entschließung zu stimmen, die dennoch von der Mehrheit angenommen wurde.
Aus Erfahrung wissen wir, dass mit der für die Lissabon-Strategie vorgesehenen offenen Koordinierungsmethode die Armut nicht verringert wurde. Im Ergebnis der Lissabon-Strategie sind die Liberalisierung und Privatisierung von öffentlichen Sektoren und Diensten Priorität.
Da Armut eine Menschenrechtsverletzung ist, muss man ihren Ursachen mehr Beachtung schenken. Dementsprechend sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die soziale Integration aus Sicht einer multidisziplinären Perspektive zu fördern.
Deshalb plädieren wir dafür, den Stabilitäts- und Wachstumspakt durch einen echten Entwicklungs- und Fortschrittspakt und die Lissabon-Strategie durch eine richtige Wirtschafts- und Kohäsionsstrategie zu ersetzen. Im Gegenzug sollte unseres Erachtens der Akzent nicht auf dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen liegen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratischen Fraktion und der Delegation der Labour-Partei für diesen Entschließungsantrag stimmen, muss jedoch darauf hinweisen, dass im Abschnitt über Energiepolitik der wichtige Bereich der Gezeitenenergie nicht genannt wird.
Die globale Erwärmung zwingt uns, nach Alternativen für die herkömmliche Energie zu suchen, während gleichzeitig die Nuklearenergie durch Sicherheitserwägungen in Frage gestellt wird. Diese Lücke lässt sich nicht ohne weiteres durch erneuerbare Energien wie Sonnen- und Windenergie oder Biokraftstoffe füllen. Das Potenzial der Gezeitenenergie wird als Einziges außer Acht gelassen. Die Franzosen haben mit dem Bau des Kraftwerks an der Mündung der Rance bewiesen, dass diese Technologie funktioniert; im Vereinigten Königreich haben sich der kleinere Standort am Mersey und der größere am Severn als geeignet erwiesen. Allein mit dem Projekt am Severn könnten fast 10 % des britischen Energiebedarfs gedeckt werden. Warum vernachlässigen wir die „großen“ erneuerbaren Energieträger und bedecken unsere Hügel lieber mit Windrädern und unsere Dächer mit Solarpaneelen?
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Nach einem ungeschriebenen Gesetz bestehen die Entschließungen dieses Parlaments zu bevorstehenden Tagungen des Europäischen Rates in einer Litanei von Wünschen an die Regierungen und die Kommission. Sie haben gemeinsam, dass niemals dargelegt wird, dass die Schwierigkeiten, denen unsere Länder ausgesetzt sind, durch das europäische Einheitswerk verursacht sind, sondern stets noch mehr Eingriffe von Seiten Brüssels in die Politiken der Mitgliedstaaten gefordert werden. Doch das Heil kann nicht vom Brüsseler Europa kommen, denn die meisten der in diesem Text genannten Probleme haben genau dort ihren Ursprung.
So sind wir beispielsweise heute an einem Punkt angelangt, wo die Fehlfunktionen aufgrund der von Brüssel gewollten Liberalisierung des Energiebinnenmarktes, die sich ausschließlich auf das sakrosankte Prinzip des Wettbewerbs gründet, die Abgeordneten dazu veranlassen, eine gemeinsame, wenn nicht gar einheitliche Energiepolitik zu fordern, obwohl dieser Politikbereich in den Verträgen überhaupt nicht vorgesehen ist, und zwar aus gutem Grund, weil nämlich die Regierungen, die sich der strategischen Bedeutung dieses Sektors und ihrer unterschiedlichen Interessen bewusst sind, dies abgelehnt hatten.
Der allgemeine Eindruck ist, dass das europäische Aufbauwerk, wie es sich heute darstellt, ein Selbstzweck ist, dass es sich selbst aus den negativen Folgen seiner Fehler speist. Diesem Teufelskreis gilt es ein Ende zu setzen.
Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Mit diesem Entschließungsantrag begibt sich das Europäische Parlament auf Gebiete, auf denen es den Parlamenten der Mitgliedstaaten vorbehalten ist, Maßnahmen zum Erreichen der vereinbarten europäischen Ziele in Bezug auf mehr Wachstum und Beschäftigung zu ergreifen. Die Lissabon-Strategie basiert darauf, dass die Mitgliedstaaten die getroffenen Vereinbarungen umsetzen.
Die Lissabon-Strategie darf nicht als Argument für die ständige Forderung nach einer Aufstockung der Haushaltsmittel der EU herangezogen werden. Stattdessen ist die Juniliste der Ansicht, dass sie in den Staatshaushalt der jeweiligen Mitgliedstaaten aufgenommen werden muss. In Ziffer 3 des Entschließungsentwurfs wird eine Aufstockung des EU-Haushalts für notwendig erklärt, wenn die Ziele der Lissabon-Strategie erreicht werden sollen. Aus diesem Grund haben wir gegen die Entschließung gestimmt.
Der Entschließungsentwurf enthält zahlreiche positive Vorschläge, geht aber von der Existenz einer Finanziellen Vorausschau aus, die wir nicht unterstützen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Lissabon-Strategie liegt bei den Mitgliedstaaten, weshalb deren Beitragszahlungen für die EU nicht erhöht werden dürfen. Sie brauchen vielmehr einen Handlungsspielraum, um selbst die für die Lissabon-Strategie notwendigen Schritte zu unternehmen.
Aus diesen Gründen haben wir gegen den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eingebrachten Entschließungsentwurf gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Was am 16. und 17. März stattfinden wird, könnte man als Generalversammlung der Arbeitgeber bezeichnen, und es ist kein Zufall, dass es kurz vor dem Europäischen Rat angesetzt wurde. Der österreichische Bundeskanzler und amtierende Ratspräsident, der Präsident der Kommission und die Kommissionsmitglieder werden ebenso anwesend sein wie Größen aus Wirtschaft, Industrie, Umwelt, Forschung und Medien, ganz zu schweigen von Regierungsvertretern von den so genannten nationalen Reformprogrammen.
Die Industriekapitäne werden ihre Wunschliste vorlegen und darin die Durchführung der so genannten Strukturreformen fordern, ein Euphemismus für die Politik der Rechten, dessen wahre Bedeutung den Arbeitnehmern durchaus bekannt ist: mehr unsichere Arbeit, niedrigere Löhne, längeres Berufsleben und längere Arbeitszeiten, späteres Rentenalter, die Zerschlagung und anschließende Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt auf Energie und Kommunikation, sozialer Sicherheit, Gesundheit und Bildung mit den Konsequenzen Ausbeutung, Arbeitslosigkeit und Armut.
Die Mehrheit im Parlament hat sich zusammengetan, um diese Agenda anzunehmen, wir jedoch haben dagegen gestimmt.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine konservativen Kolleginnen und Kollegen aus Großbritannien und ich selbst unterstützen mit Nachdruck alle Maßnahmen im Rahmen der Lissabon-Strategie, die wirklich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken. Dafür sind grundlegende Wirtschaftsreformen erforderlich, die in der gesamten Union zu mehr Wachstum, flexiblen Arbeitsmärkten und höheren Erwerbsquoten führen.
Wir befürworten zwar die Bemühungen des Kommissionspräsidenten und einiger Mitgliedstaaten, die Belastungen der Unternehmen und die Hemmnisse für die Schaffung von Arbeitsplätzen abzubauen, befürchten jedoch, dass einige der im Entschließungsantrag dargelegten Maßnahmen zu höheren Kosten für Unternehmen führen und von der obersten Priorität ablenken könnten, nämlich Europas Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern und damit zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosenzahlen beizutragen.
Die Vorschläge im Entschließungsantrag, die eine Erhöhung der Finanziellen Vorausschau im Vergleich zur Übereinkunft des Europäischen Rates vom Dezember 2005 vorsehen, können wir nicht unterstützen.
Aus diesen und anderen Gründen haben wir beschlossen, uns bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zu enthalten.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der gemeinsame, von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sowie der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa unterzeichnete und im Europäischen Parlament propagierte Entschließungsantrag zur Lissabon-Strategie zielt darauf ab, durch die Ausarbeitung nationaler Programme die kapitalistischen Umstrukturierungen in noch stärkerem Maße zu beschleunigen. Der Angriff des europa-unionistischen Kapitals wird ausgeweitet und umfasst, mit dem Eindringen des Kapitals in die Bereiche Gesundheit, Bildung und Energie und der Kommerzialisierung dieser Bereiche sowie mit der Auflösung der Arbeitsbeziehungen und der Auslöschung jeglicher durch die Arbeiterklasse erworbenen Rechte und dem erneuten Angriff auf ihre Versicherungs- und Rentenansprüche, alle elementaren Glieder der Gesellschaft.
Die Lissabon-Strategie basiert zudem auf dem Maastricht-Vertrag und den vier Freiheiten (des Kapitals, des Handels, der Arbeitnehmer und der Dienstleistungen), die in unserem Land gemeinsam von der Nea Dimokratia, der Panhellenischen Sozialistischen Bewegung (PASOK) und der Synaspismos angenommen wurden.
Die Kommunistische Partei Griechenlands hat die Arbeiterklasse und die Bürger rechtzeitig vor den Zielen der Lissabon-Strategie gewarnt. Sie ruft die Arbeiterklasse auf, ihren Kampf gegen den barbarischen Angriff des Kapitals zu verstärken, ihren Kampf zu einem antimonopolistischen, antiimperialistischen Kampf zu machen und eine eigene Allianz für die Macht des Volkes und für Prosperität zu errichten.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Es ist skandalös, dass ausgerechnet im 20. Jahr nach dem GAU von Tschernobyl zwei Drittel der Abgeordneten im Europäischen Parlament mit der Entschließung zur Lissabon-Strategie auch für die weitere Nutzung von Atomenergie gestimmt haben. Atomkraft bleibt eine Risikotechnologie mit unabsehbaren Folgen.
In der gesamten Spirale der Atomkraftnutzung werden Grundrechte verletzt und Lebensbedingungen zukünftiger Generationen unumkehrbar verschlechtert: Uranabbau ist mit massivem Raubbau an Natur sowie radioaktiver Belastung von Grundwasser verbunden. Mit Urananreicherung kann auch atomwaffenfähiges Material produziert werden. Eine absolute Trennung der „zivilen“ von der militärischen Nutzung der Atomenergie ist nicht wirklich möglich. Auch der Normalbetrieb von Atomreaktoren bedeutet permanente Gefahr (Niedrigstrahlung, Gefahr der Verseuchung von Flüssen, die zur Kühlung von Atomreaktoren genutzt werden usw.) .
Durch Wiederaufbereitungsanlagen werden immer wieder großflächig ganze Landstriche und Meere radioaktiv belastet. Bis heute ungelöst ist die Entsorgung und Endlagerung des täglich neu anfallenden hochradioaktiven Atommülls, der noch mindestens 10 000 Jahre radioaktiv strahlen wird. Die im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (2007-2011) der Atomforschung zugute kommenden 3,1 Milliarden Euro bedeuten eine Verdopplung im Vergleich zum vorherigen Forschungsrahmenprogramm. Anstatt in Atomtechnologien zu investieren, sollten von der EU regenerative Energien noch mehr ausgebaut werden. Nur mit dezentraler Versorgung aus erneuerbaren Energieträgern kann eine Energieversorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie gestimmt, da ich die meisten der darin vorgebrachten Argumente und Vorschläge akzeptiere. Besonders begrüße ich die Vorschläge zu einem anspruchsvollen, wettbewerbsfähigen und innovativen Ansatz für die europäische Wirtschaft, mit dem ein Fahrplan für eine europäische Wirtschaftsreform vorgegeben wird, gekennzeichnet von der Vollendung des Binnenmarkts, Investitionen in Forschung und Entwicklung und der Solidarität zwischen Gemeinschaften und Generationen.
Einige Punkte bedürfen meiner Meinung nach der Klarstellung.
Ich halte es für bedauerlich, dass wir ein Jahr nach dem Frühjahrsgipfel 2005 in vielen Bereichen mehr oder weniger genau da verharren, wo wir waren, namentlich bei der freien Erbringung von Dienstleistungen, der Niederlassungsfreiheit für Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten, der Vertiefung des Binnenmarkts und der Reform der Haushaltsprioritäten. Diese Punkte haben mich sicher nicht dazu veranlasst, gegen die Entschließung zu stimmen, aber sie verstärken meine Enttäuschung über das fehlende Engagement für EU-Reformen.