Der Präsident. – Nach der Tagesordnung nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0032/2006) von Marianne Thyssen im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) – Verbraucherschutzaspekte (KOM(2005) 0115 – C6-0225/2005 – 2005/0042B(COD)) (A6-0032/2006)
Bevor ich dem Herrn Kommissar das Wort erteile, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns für die Aussprache nur noch etwa zwanzig Minuten bleiben, bevor unsere Abstimmungsstunde beginnt. Sie werden sicher verstehen, dass wir die Aussprache unter diesen Bedingungen nicht zu Ende führen können. Deshalb sage ich Ihnen lieber gleich, dass ich mich gezwungen sehen werde, die Aussprache zu unterbrechen.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin Frau Thyssen sowie den Abgeordneten des Parlaments und den Mitgliedern des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für ihre hervorragende und enge Zusammenarbeit und ihre Unterstützung für das Verbraucherschutzprogramm danken.
Ich bitte schon einmal vorab um Entschuldigung, weil ich einiges von dem wiederholen werde, was ich bereits zum Gesundheitsteil des Programms gesagt habe. Da wir aber getrennte Aussprachen haben, sollten einige Ausführungen auf jeden Fall noch einmal zum Verbraucherschutzprogramm festgehalten werden.
Das Problem des Haushalts ist hier ähnlich gelagert: Eine Kürzung des Haushalts bedeutet eine Kürzung der Maßnahmen und damit wiederum weniger Geld für die Union der 27 – 25 plus 2 – als wir für die 15 hatten.
Im Zeitalter des Verbraucherschutzes, wo wir konsequente Initiativen ergreifen müssen, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, wird dies ernste Probleme verursachen und sich natürlich auf die Hilfe auswirken, die wir Verbraucherorganisationen bieten, vor allem bei der Finanzierung von Projekten und der Schulung von Personal.
Gleichzeitig möchte ich Sie noch einmal an das Schreiben erinnern, das Präsident Barroso an Präsident Borrell gerichtet hat, in dem diese Anliegen zur Sprache gebracht werden, erklärt wird, dass ein Festhalten an diesem Kompromiss weniger Geld bedeuten würde als wir 2006 hatten, und um zusätzliche Bemühungen in diesem Bereich ersucht wird. Wenn wir am Ende mit einer solchen umfangreichen Kürzung oder Reduzierung unserer Mittel dastehen, dann bedeutet das wie im Bereich Gesundheit, dass wir sie nicht in geringen Beträgen auf viele Aktionen verteilen können. Begrenzte Mittel bedeuten, wir müssen neu evaluieren und Schwerpunkte setzen und entscheiden, worauf wir uns letztlich konzentrieren wollen, wo wir den größten Nutzeffekt erzielen können. Ich hoffe, es lässt sich korrigieren, letztendlich werden doch die erforderlichen Mittel bereitgestellt und wir können das Programm wie vorgeschlagen abdecken.
Zur Teilung des Programms muss ich noch einmal sagen, dass ich den diesbezüglichen Standpunkt des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz voll und ganz verstehe. Ich verstehe, warum er zwei getrennte Programme vorziehen würde. Wie ich bereits sagte, hätte es unserer Meinung nach einige zusätzliche Vorteile, wenn wir bei einem zusammengelegten Programm blieben, wo wir ja klar zwischen Aktionen zur Gesundheit und zum Verbraucherschutz unterscheiden; aber wir können davon profitieren, dass es gemeinsame Bereiche gibt, und mehr Größenvorteile erzielen.
Da die Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau allerdings noch laufen, sollte und wird dies den Standpunkt der Kommission zur Aufteilung des Programms beeinflussen. Deshalb können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine endgültige Entscheidung zur Aufteilung treffen und müssen die Änderungsanträge, die sich auf die Aufteilung beziehen, ablehnen. Wenn die Debatte zur Finanziellen Vorausschau abgeschlossen ist, wird die Kommission dieses Thema noch einmal prüfen. Ich wiederhole: Das Parlament hat seine Wünsche sehr deutlich dargelegt und ich habe diese sehr entschiedene – fast einhellige – Meinung des Parlaments zur Kenntnis genommen.
Ich werde nicht auf die einzelnen Änderungsanträge eingehen. Dem Parlament wird eine vollständige Aufstellung des Standpunkts der Kommission zu jedem Änderungsantrag zugehen, und ich wäre sehr dankbar, wenn sie in den Ausführlichen Sitzungsbericht dieser Debatte aufgenommen würde(1).
Die Änderungsanträge, die wir ablehnen, betreffen überwiegend die Aufteilung, und wir handeln so aus dem Grund, den ich bereits erläutert habe, oder weil sie über den Anwendungsbereich der Verbraucherschutzpolitik der Gemeinschaft hinausgehen. Es ist ja nicht so, dass wir diesen Änderungsanträgen nicht inhaltlich zustimmen würden, aber sie gehen unserer Meinung nach doch etwas weiter als der Anwendungsbereich der Verbraucherschutzpolitik der Gemeinschaft, und einige davon könnten wir angesichts der bestehenden Situation nicht finanzieren.
Bei anderen Punkten stimmen wir zu, vor allem bei der Notwendigkeit, Verbraucherinteressen in andere Politikfelder zu integrieren. Ich zähle auf die Unterstützung des Parlaments, damit sichergestellt wird, dass Verbraucherinteressen in vielen anderen maßgebenden Initiativen zur Verbraucherpolitik ausreichend Beachtung finden.
Dies ist ein kurzer Überblick über den Standpunkt der Kommission zu dieser Frage. Ich freue mich auf eine sehr interessante Aussprache.
Marianne Thyssen (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich ausdrücklich bestätigen, was aus der vorhergehenden Aussprache im Grunde genommen bereits deutlich hervorging. Der Ausschuss ist gegen ein integriertes Verbraucherschutz- und Volksgesundheitsprogramm, und mit der Unterstützung der Konferenz der Präsidenten fordern wir ein separates Mehrjahresprogramm für den Verbraucherschutz. Da mir der Kommissar nicht ganz überzeugt zu sein scheint, will ich kurz nochmals die Gründe dafür nennen.
Die Befugnisse der Gemeinschaft in den beiden Bereichen sind allzu unterschiedlich. Gleiches gilt für die sozialen Zielsetzungen der in den beiden Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft; die interne Aufteilung der Befugnisse, auch in den Mitgliedstaaten, steht oftmals im Widerspruch zu einem integrierten Ansatz. Ein Patient ist etwas anderes als ein Verbraucher, und wir wollen zumindest Gewissheit über den Umfang der für Verbraucherangelegenheiten bereitgestellten Haushaltsmittel und verhindern, dass im Falle einer im Bereich der Volksgesundheit auftretenden Krise die Verbraucherpolitik zum finanziellen Opfer eines dringenden volksgesundheitlichen Bedarfs würde, der normalerweise mittels eines Flexibilitätsinstruments gelöst werden sollte.
Angesichts der noch nicht angenommenen Finanziellen Vorausschau fühle ich mich bei der heutigen Debatte über den vorliegenden Bericht ehrlich gesagt ein wenig unbehaglich, weil wir keine Vorstellung haben, wie hoch die Mittelansätze sind. Zugleich ist mir durchaus bewusst, dass die Mittelausstattung und die inhaltliche Ausgestaltung des Programms die beiden Seiten ein und derselben Medaille sind. Abstriche an unseren verbraucherpolitischen Zielen sind allerdings schwerlich denkbar. Schon seit Jahren wird von sämtlichen europäischen Institutionen am Beispiel der gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik demonstriert, dass sich Europa die Fürsorge um den gewöhnlichen Bürger sehr angelegen sein lässt. In Zeiten der Erweiterung, in denen eine Verbraucherdimension des Binnenmarkts notwendiger denn je ist und die Europäische Union außerdem ihr menschliches Profil bewahren muss, in solchen Zeiten ist ein Zurückschrauben unserer ehrgeizigen Ziele auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes nicht möglich, ohne dass dies Konsequenzen hätte.
Da die drei Organe hier anwesend sind – und ich nehme an, der österreichische Ratsvorsitz ist angemessen vertreten –, halte ich es allein schon aus diesem Grund für zweckmäßig, heute für die Beibehaltung der im Vorschlag der Kommission erwähnten Mittelansätze zu plädieren. Daran sollten wir meines Erachtens unbedingt festhalten.
Nach Rücksprache mit Herrn Trakatellis vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben wir eine sorgfältige Aufteilung des Finanzrahmens nach dem von der Kommission angewandten Verteilerschlüssel vorgenommen. Für den Verbraucherschutz kommen wir damit auf einen Betrag in Höhe von 233 Millionen Euro für eine Laufzeit von 7 Jahren. In Absprache mit unserem Verhandlungsführer bei der Finanziellen Vorausschau, Herrn Böge, haben wir im IMCO nichts hinzugefügt, was aber, um Missverständnisse auszuschließen, keinesfalls heißen soll, dass wir uns später mit weniger zufrieden geben werden. Die drei Teile der Haushaltsbehörde werden ersucht, diese Botschaft wörtlich zu nehmen. In Anbetracht der Bedeutung der Materie, des größeren Tätigkeitsfeldes infolge der Erweiterung und des unerlässlichen Vertrauens des Verbrauchers in den Binnenmarkt werden wir uns nicht mit weniger begnügen.
Den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich für ihre volle Unterstützung in diesem Punkt sowie ferner dafür danken, dass wir uns auf die zusätzliche Berücksichtigung in dem – von dem Kommissar übrigens hervorragend erläuterten – Vorschlag der Kommission von lediglich zwei wichtigen Bereichen zu beschränken vermochten.
1. Wir möchten, dass die Mitgliedstaaten, in denen eine weniger lange Tradition im Bereich des Verbraucherschutzes, der Verbraucherbewegung, der Stärkung der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen und der politischen Mitsprache der Verbraucher besteht, enger in den Planungsprozess eingebunden werden.
2. Spezielle Aufmerksamkeit sollte dem Alterungsprozess der Bevölkerung sowie sonstigen Gruppen von anfälligeren Verbrauchern gewidmet werden. Personen mit Erfahrungen in Verbraucherrechtsfragen wissen, dass eine angemessene Berücksichtigung dieser anfälligen Gruppen in den Rechtsvorschriften, die definitionsgemäß allgemein gültig sind, nicht möglich ist; in einem Verbraucherschutzprogramm können wir uns jedoch auf bestimmte Zielgruppen konzentrieren und diesen anfälligen Verbrauchern Rechnung tragen, und genau dies müssen wir tun, wenn wir eine solidarische und humane Gesellschaft anstreben.
Innerhalb von über zehn Jahren ist dies der erste Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, bei dem sein verstorbener Vorsitzender Phillip Whitehead nicht das Wort ergriffen hat. Wir vermissen ihn sehr, und meine jahrelange freundschaftliche und kollegiale Zusammenarbeit mit ihm haben mich veranlasst, diesen Bericht ihm zu widmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, für all dies bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, und ich ersuche ferner die Kommission und den Rat um ihre Befürwortung unseres Vorschlags. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Zusammenarbeit, ich danke für Ihren Respekt für Phillip Whitehead, denn das sind wir ihm schuldig, und ich bin schließlich den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats zu Dank verpflichtet, die dieses Dossier mit höchster Professionalität begleitet haben.
Herr Präsident, gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte. Wahrscheinlich werden nicht alle Mitglieder noch vor der Mittagspause das Wort ergreifen können; deshalb müssen wir hinsichtlich der Abstimmung eine Vereinbarung treffen, denn es handelt sich hier um einen Bericht im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung. Können nicht alle Redner noch vor der Mittagspause sprechen, so würde ich die Verschiebung der Abstimmung auf die Brüsseler Tagung nächste Woche vorschlagen, denn meines Erachtens dürfen wir das Abstimmungsergebnis nicht von Zufälligkeiten abhängen lassen und über ein solches Thema nicht bei einer minimalen Präsenz der Abgeordneten abstimmen. Das ist meine Empfehlung als Berichterstatterin.
Der Präsident. – Frau Thyssen, Ihr Antrag, die Abstimmung zu vertagen, wird dem Parlament sofort, gleich zu Beginn der Abstimmungssitzung, vom Vizepräsidenten, der mich ablöst, unterbreitet.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident! Es betrifft genau die Situation, die auch die Kollegin Thyssen zu Recht angesprochen hat. Wir haben gestern kritisiert – völlig zu Recht kritisiert –, dass wir, während die Kollegen hereingekommen sind, Rednerbeiträge hatten und Kommissare sprechen ließen, denen niemand wirklich zuhören konnte. Jetzt haben wir genau dieselbe Situation wieder.
Wenn es in diesem Haus nicht möglich ist, die Debatten entweder so knapp zu organisieren, dass die Zeiten eingehalten werden, oder sonst tatsächlich einen Zeitraum zwischen der Abstimmung und dem Ende der Debatte vorzusehen, dann sollte man sich hier wirklich andere Wege überlegen. Das, was die Kollegin Thyssen vorgeschlagen hat, ist jedenfalls in einem Punkt voll und ganz zu unterstützen: Die Abstimmung sollte auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem die Kollegen tatsächlich hier sein können.
Der Präsident. – Ich verstehe Sie sehr gut, Herr Rack, aber ich möchte darauf verweisen, dass wir auf Antrag der Berichterstatterin selbst entschieden haben, mit der Aussprache zu diesem Bericht heute Vormittag zu beginnen, da sie, wenn ich richtig verstanden habe, heute Nachmittag nicht anwesend sein kann.
Wir werden nun die Verfasser der Stellungnahmen hören.
Brigitte Douay (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (FR) Herr Präsident! So wie die 460 Millionen Europäer einen immer besseren Schutz ihrer Gesundheit wünschen, wozu wir soeben unsere Aussprache geführt haben, so wünschen sie auch, dass sie als Verbraucher immer besser geschützt werden. Vor dem Hintergrund vergangener oder aktueller gesundheitlicher Krisensituationen oder der Globalisierung, in der die Rückverfolgbarkeit nicht mehr für alle Erzeugnisse sichergestellt werden kann, gewinnt die europäische Verbraucherschutzpolitik umso mehr an Bedeutung. Im Übrigen kann der Binnenmarkt ohne das Vertrauen der Verbraucher nicht richtig funktionieren. Indem die Europäische Union den Bürgern zeigt, dass sie sich tatsächlich um ihre Gesundheit und Sicherheit sorgt und entsprechende Maßnahmen ergreift, erhöht sie die Transparenz ihrer Politik den Bürgern gegenüber.
Deshalb also vielen Dank an Frau Thyssen für ihren ausgezeichneten Bericht. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat ein für einen Zeitraum von sieben Jahren gestaffeltes Budget in Höhe von 230 Millionen Euro speziell für die Aktion „Verbraucherschutz“ vorgeschlagen; dieses im Vergleich zu dem derzeitigen Programm aufgestockte Budget Haushalt ist unbedingt erforderlich, damit die ehrgeizigen Ziele im Zusammenhang mit den durch die Erweiterung entstandenen neuen Erfordernissen verwirklicht werden können. Wir wollen hoffen, dass diese Maßnahmen nicht durch einschneidende Kürzungen infolge einer auf ein Mindestmaß reduzierten Finanziellen Vorausschau beeinträchtigt werden, denn was die europäischen Verbraucher brauchen, sind Mittel, die auf der Höhe der Politik sind, die sie als Antwort auf ihre Sorgen erwarten. Das wäre aber nicht möglich mit einer Europäischen Union, die in ihrem Haushalt Diät hält!
Allerdings bedauere ich, dass die im Haushaltsausschuss angenommenen Änderungsanträge zur Information und zur Bekämpfung von Fälschungen vom Ausschuss IMCO nicht unterstützt worden sind. Denn vom wirtschaftlichen Standpunkt aus sind Fälschungen eine echte Geißel, sowohl für die Gesundheit als auch für die Verbraucher. Sie betreffen die großen Marken, die KMU und alle Bereiche der wirtschaftlichen und menschlichen Tätigkeit: gefälschte Arzneimittel, fehlerhafte Haushaltsgeräte, keine entsprechenden Ersatzteile, gefährliches Spielzeug, Kosmetika, die Giftstoffe enthalten, um nur einige Beispiele zu nennen.
Mir erscheint wichtig, dass die potenziellen Kunden der Fälscher im Rahmen der Politik des Verbraucherschutzes besser über die ihnen drohenden Gefahren informiert werden; deshalb verweise ich erneut nachdrücklich auf diesen Aspekt des Verbraucherschutzes, auch wenn die Bekämpfung von Fälschungen in anderen Maßnahmen dieses Programms enthalten ist.
Aloyzas Sakalas (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (LT) Ich möchte Frau Thyssen zu ihrer hervorragenden Analyse des Dokuments der Europäischen Kommission gratulieren. Wir sollten auch die Tatsache würdigen, dass die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments die Trennung der Bereiche Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz und die Ausarbeitung von zwei getrennten Berichten beschlossen hat. Wäre dies nicht geschehen, stünde der Verbraucherschutz weiter im Schatten des Gesundheitsschutzes. Die separate Behandlung der beiden Bereiche des Dokuments bedeutet aber nicht, dass diese Probleme tatsächlich gesondert behandelt werden. Erfolgt keine Trennung des Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes, wird ein und dieselbe Agentur für die Überwachung beider Bereiche zuständig sein. Der Rechtsausschuss vertritt die Auffassung, dass der Verbraucherschutz in das Zivilrecht aufgenommen werden muss, um einen besseren Schutz der Verbraucherrechte zu erreichen. Bis dahin muss die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission eng mit der Generaldirektion Justiz und der Generaldirektion Binnenmarkt zusammenarbeiten, da der Verbraucherschutz zum Teil auch in den Zuständigkeitsbereich dieser Generaldirektionen fällt. Es liegt vollkommen auf der Hand, dass es mit der Erweiterung des Binnenmarkts für einen einzelnen Staat praktisch nicht mehr möglich ist, den Verbraucherschutz ohne enge Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Daher muss die Europäische Agentur für Verbraucherschutz auch mit den nationalen Agenturen intensiv zusammenarbeiten, insbesondere mit den öffentlichen Stellen, da diesen alle Informationen über die Verletzung von Verbraucherrechten vorliegen. Wir müssen uns klarmachen, dass Kinder und ältere Menschen besonders schutzbedürftige Verbraucher sind, weil sie ihre Rechte nicht wirksam durchsetzen können. Diese Personengruppen müssen von den Agenturen besondere Aufmerksamkeit erhalten. Der Rechtsausschuss hat Änderungsanträge eingereicht, in denen die genannten Vorschläge zusammengefasst sind. Ich bitte Sie alle, den Bericht von Frau Thyssen und die vom Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge zu unterstützen.
Der Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich einem kleinen Problem gegenüber, von dem ich Sie rasch in Kenntnis setzen möchte. Wir haben soeben die Verfasser der Stellungnahmen der betroffenen Ausschüsse gehört. Ich muss nun die Aussprache an dieser Stelle abbrechen, um den Rednern das Wort zu erteilen, die im Namen ihrer Fraktionen sprechen werden. Nun hat der Redner, der im Namen der PPE-Fraktion sprechen soll, unser verehrter Kollege Stubb, darum gebeten, bereits jetzt seine dreiminütige Redezeit zu nutzen und zu sprechen, da er heute Nachmittag nicht anwesend sein kann. Aus Gründen der Gerechtigkeit möchte ich nun die übrigen Redner, die im Namen der Fraktionen sprechen sollen, und zwar Frau Patrie für die PSE-Fraktion, Frau Malmström für die ALDE-Fraktion, Frau Svensson für die GUE/NGL-Fraktion, Herrn Batten für die IND/DEM-Fraktion, Herrn Kristovskis für die UEN-Fraktion und Herrn Mölzer als Fraktionslosen fragen, ob sie einverstanden sind, Herrn Stubb bereits heute Vormittag das Wort zu erteilen. Wenn auch nur einer der genannten Kolleginnen und Kollegen Einwände hat, kann ich Herrn Stubb das Wort nicht erteilen. Wenn es hingegen keine Einwände gibt, wird unser Kollege seine drei Minuten Redezeit wahrnehmen.
Hat eine oder einer der von mir genannten sechs Kolleginnen und Kollegen Einwände dagegen, dass Herr Stubb jetzt das Wort ergreift?
Das ist nicht der Fall und ich danke ihnen dafür. Herr Stubb ist also der letzte Redner heute Vormittag in dieser Aussprache, die um 15.00 Uhr wieder aufgenommen wird.
Alexander Stubb, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN)
(Laute Hintergrundgeräusche im Saal)
Herr Präsident! Ein altes Suaheli-Sprichwort lautet: „Stelle dich niemals zwischen einen Fluss und ein Flusspferd“. So fühle ich mich jetzt ein wenig!
Ich möchte Frau Thyssen für einen ausgezeichneten Bericht danken. Im Namen meiner Fraktion und in meinem eigenen Namen unterstütze ich jede einzelne Zeile. Ich möchte drei Anmerkungen machen.
Erstens glaube ich nicht, dass wir ein gesondertes Verbraucherschutzprogramm für die neuen Mitgliedstaaten brauchen. Wir sind eine große Familie. Bei dieser Grundhaltung sollten wir bleiben.
Zweitens müssen wir die Zusammenarbeit verbessern, aber dafür brauchen wir keine neue Agentur, also würde ich die Kommission auffordern, nicht noch eine weitere Agentur zu schaffen.
Drittens sollten wir versuchen, die Verbraucher aufzurütteln, und uns daran erinnern, dass wir wirklich keine große Summe für die Verbraucherpolitik bereitstellen: 40 Millionen Euro pro Jahr, das sind 0,03 % des Gesamthaushalts.
Ich möchte Frau Thyssen noch einmal zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen.
(Beifall von der PPE-DE-Fraktion)
Der Präsident. – Danke, dass Sie das Flusspferd wieder in den Fluss zurück gelassen haben.
Die Aussprache über den Bericht von Frau Thyssen wird unterbrochen und wird heute Nachmittag um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.