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Verfahren : 2005/2206(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0025/2006

Aussprachen :

PV 15/03/2006 - 9
CRE 15/03/2006 - 9

Abstimmungen :

PV 16/03/2006 - 9.4
CRE 16/03/2006 - 9.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0096

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 16. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

11. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Bericht: Trakatellis A6-0030/2006

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Kommission hat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz unterbreitet und dabei zwei bisherige Programme auf diesen Gebieten zusammengelegt mit der Prämisse, dass man so die Energie von beiden nutzen könne. Dabei wird allerdings nicht beachtet, dass sich die beiden Programme bei den Zielsetzungen, Strategien und Instrumenten überschneiden.

Am 30. Juni 2005 beschloss die Konferenz der Präsidenten jedoch, dieses Programm wieder zu teilen. Dementsprechend bezieht sich dieser Bericht allein auf das Programm im Bereich Gesundheit, das auf jeden Fall einen begrenzten Anwendungsbereich und eine geringe Finanzausstattung hatte.

Selbstverständlich gibt es nichts Wichtigeres als die Gesundheit, und sie zu schützen ist in ausnahmslos jedermanns Interesse. Vor diesem Hintergrund erweitert der uns heute im Parlament vorliegende Bericht diese Aufgaben und sieht eine Verstärkung sowohl der allgemeinen Finanzierung als auch der konkreten Finanzierung von durchzuführenden Maßnahmen vor.

Wir sind uns bewusst, dass dies immer noch hinter dem zurückbleibt, was notwendig ist, um den Bedarf und das von diesem Programm geweckte Interesse abzudecken, haben aber gleichwohl für den Bericht gestimmt, da er den Vorschlag der Kommission erheblich verbessert.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht empfiehlt die Einführung eines gesonderten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit für den Zeitraum 2007–2013, für das das Europäische Parlament Haushaltsmittel in Höhe von 1 200 Millionen Euro befürwortet (die Kommission hatte 969 Millionen Euro vorgeschlagen). Die Juniliste ist der festen Überzeugung, dass Gesundheitsfragen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fallen.

Eine ganze Reihe von Zielen, die der Berichterstatter für das Programm nennt (z. B. der Kampf gegen die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Tabak, Alkohol und falscher Ernährung) können die Mitgliedstaaten selbst verfolgen. Mit anderen Worten, das Subsidiaritätsprinzip wurde hier nicht ausreichend berücksichtigt.

Natürlich ist beispielsweise im Zusammenhang mit Virusepidemien und komplizierten medizinischen Fragen eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Diese sollte jedoch in der Hauptsache durch multilaterale Vereinbarungen sowie im Rahmen der bereits von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geleisteten Arbeit erfolgen.

Wir lehnen die Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel für diese Zwecke ab und haben ausgehend von den oben genannten Überlegungen gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt.

Mich beunruhigt vor allem die große mikrobielle Resistenz gegen Antibiotika, die eine echte Bedrohung darstellt. Daher muss einerseits die Forschungstätigkeit in diesem Bereich ausgebaut und andererseits Informationsmaterial erarbeitet werden, um den Patienten die Gefahren des unverhältnismäßigen Gebrauchs dieser Medikamente zu erläutern.

Ein großer Vorteil in der Europäischen Union besteht darin, dass Daten ausgetauscht werden können, vor allem, was seltene Krankheiten anbelangt. In diesem Punkt erwarte ich zusätzliche Anstrengungen, um Synergiewirkungen zu fördern.

Dieses Aktionsprogramm sollte auch zum Anlass genommen werden, um über die Mobilität der Patienten nachzudenken. Hier herrschen mitunter abwegige Zustände in Europa. Ich bin einer Patientin begegnet, die in Strassburg lebt und die, um eine ganz bestimmte Art von Krebs zu behandeln, an der sie leidet, nach Marseille gehen muss, wobei die gleiche Therapieform auch fünf Kilometer von ihrem Wohnort entfernt eingesetzt wird. Aber diese Einrichtung befindet sich in Kehl in Deutschland.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Finanzmitteln, die dem Entwicklungsstand entsprechen, unbedingt erforderlich.

Schließlich gibt es auch einen Punkt, den ich nicht unterstützen kann, nämlich die Komplementär- oder Alternativmedizin. Bei diesen Praktiken handelt es sich nicht um Medizin, sondern um eine Alternative zur Medizin. Die Europäische Union muss sich auf das Wesentliche konzentrieren und es kann daher nicht ihre Aufgabe sein, sich an der Finanzierung derartiger Verfahren zu beteiligen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze das Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz. Meiner Meinung nach ist dies ein zentrales Gut, und sein Schutz geht alle ohne Ausnahme an.

Das Programm zielt darauf ab, Bürger vor Gesundheitsbedrohungen zu schützen, Strategien zu fördern, die zu einem gesünderen Lebensstil führen, und zur Entwicklung effektiverer und effizienterer Gesundheitssysteme beizutragen.

Insbesondere begrüße ich die an alle gerichtete Aufforderung, zur Gewährleistung einer effizienteren Prävention, besserer Gesundheitsdienste und einer besseren Lebensqualität beizutragen. Als wichtiger Punkt des Programms ist der Abbau der Unterschiede im Niveau der Gesundheitsdienste in den Mitgliedstaaten in Verbindung mit der Synergie der nationalen Gesundheitssysteme anzuerkennen.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE), schriftlich – (EL) Ich habe für Erwägung 3 b (neu) über die Definition der Dauer eines gesunden Lebens gestimmt, auch wenn meiner Ansicht nach die Verwendung der Formulierung „disability-free life expectancy indicator“ in der englischen Fassung des Textes falsch ist; in der griechischen Übersetzung besteht dieses Problem nicht.

Ich möchte betonen, dass eine Behinderung keine Invalidität impliziert; sie impliziert einen anderen Gesundheitszustand, dem bei der Ausarbeitung und Umsetzung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und –programme Rechnung zu tragen ist.

 
  
  

Bericht: Graefe zu Baringdorf (A6-0033/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bei diesem Vorschlag der Kommission geht es darum, die Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln entsprechend den WTO-Vorschriften durch einen neuen Text mit zahlreichen Vereinfachungen und Klarstellungen zu ersetzen.

Ich sehe ein, dass das Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich änderungsbedürftig ist. Mit dem Kommissionsvorschlag bin ich im Kern einverstanden und werde für den Bericht Graefe zu Baringdorf stimmen.

Im Bericht möchte ich vor allem die Änderungsanträge 6 (wonach der Mitgliedstaat alle sonstigen Informationen anfordern kann, die er als erforderlich ansieht) und 13 (zur Festlegung der Frist, innerhalb derer bereits bestehende private Kontrollstellen die Zulassung beantragen können) hervorheben, für die ich stimmen werde.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die besonderen Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln genießen seit 1993 den Schutz der Gemeinschaft. Dadurch wurde sichergestellt, dass traditionellen Erzeugnissen mit besonderen Merkmalen hinsichtlich ihrer Herstellung und Zubereitung der ihnen gebührende Wert zuerkannt wurde.

Mit dem uns vorliegenden Bericht werden sehr viele Vereinfachungen und Klarstellungen in Bezug auf die Verfahren und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden eingeführt, die an der Prüfung von Anträgen beteiligt sind.

Dieses Instrument ist nicht nur deshalb wichtig, weil damit Erzeugnissen die ihnen zustehende Geltung verschafft wird, sondern auch, weil Verbraucher gegen unlautere Praktiken geschützt werden und damit ein fairer Handel gewährleistet wird.

Dieses Instrument wird dazu beitragen, einen zusätzlichen Nutzen für den ländlichen Raum Europas zu erzielen und auf diesem Wege neue attraktive Bereiche für den Fremdenverkehr schaffen. Daraus werden sich sehr positive sozioökonomische Impulse sowohl für tourismusbezogene Aktivitäten als auch für das Wachstum und den territorialen Zusammenhalt in der Union ergeben.

Abschließend möchte ich feststellen, dass wir unseren traditionellen Erzeugnissen unbedingt den ihnen gebührenden Wert zuerkennen, sie, wenn notwendig, retten und sie schützen müssen, denn es ist an uns, dies als Erbe an künftige Generationen weiterzugeben.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Meiner Ansicht nach sind Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel oftmals hilfreich, da sie im Gegensatz zu den auf dem globalen Markt dominierenden Markenriesen der WTO regionale Produktion und Handel stärken und entwickeln. Ich bin jedoch gegen eine durch die EU zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung für diese Waren. Dies sollte auch in Zukunft freiwillig erfolgen.

 
  
  

Bericht: Graefe zu Baringdorf (A6-0034/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gestimmt, denn es wurde dringend nötig, unsere Regelung zum Schutz der Erzeuger von „regionalen Spezialitäten“ an die Auflagen der Welthandelsorganisation anzupassen, wie es die Verhandlungen in Hongkong (China) im Dezember letzten Jahres gezeigt haben. In dieser Frage müssen wir viel Kampfgeist beweisen, denn einige Länder, vor allem die USA und Australien, die das Problem verursacht haben, werden uns nichts ersparen. Wir sind gezwungen, den Zugang von Staatsangehörigen aus Drittländern zum EU-System zu verbessern und diese den EU-Bürgern gleichzustellen, vor allem, was die Antragstellung und die Einspruchsrechte anbelangt. Auf jeden Fall muss die Europäische Union die geografischen Angaben gegenüber der Welthandelsorganisation nach Kräften verteidigen, denn sie sind ein entscheidender Wertschöpfungsfaktor. Schließlich müssen die betroffenen Kommissionsdienststellen bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen und angesichts der rund 300 Anträge, die sich zurzeit noch in Bearbeitung befinden, hinsichtlich ihrer Anerkennung schneller handeln.

 
  
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  Mario Borghezio (NI), schriftlich. (IT) Wir haben dem Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zugestimmt, weil die EU damit ein Schutzsystem für die Erzeuger „regionaler Spezialitäten“ im Rahmen der Agrar- und Lebensmittelproduktion schafft. Es ist wirklich sehr wichtig für unsere Erzeuger in Padanien, dass der Geltungsbereich dieses Schutzsystems sowohl für den Schutz geografischer Angaben als auch für den von Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse entsprechend geregelt wird.

Vor diesem Hintergrund möchten wir jedoch hervorheben, dass besondere Schutzmaßnahmen zugunsten des äußerst bedeutenden Bereichs der europäischen Blumenzucht ergriffen werden müssen, deren Spitzengebiet in Padanien, vor allem in der Provinz Imperia, liegt.

Es muss auf den folgenschweren Umstand hingewiesen werden, dass die Maßnahmen der Zollliberalisierung letztendlich die Blumenproduktion von Nicht-EU-Ländern wie Israel, Kenia, Kolumbien, Ecuador, Simbabwe und Südafrika begünstigt haben; diese haben ihren Marktanteil zum Nachteil der europäischen Erzeuger exponentiell gesteigert.

Deshalb ist es erforderlich, die internationalen Importverträge neu zu verhandeln und vor allem

- Drittländern, die die europäischen Standards in den Bereichen Beschäftigung (einschließlich Kinderarbeit), Umwelt, Steuern usw. nicht einhalten, keine Zollvergünstigungen zu gewähren ...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 GO)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und Ursprungsbezeichnungen (g.U.) von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bevölkerung in ländlichen Gebieten der EU, darunter auch in Portugal.

Indem sie die Vorstellung verbreiten, die bestehenden Regelungen seien mit internationalen Handelsabkommen unvereinbar, nicht einmal mit dem berühmt-berüchtigten Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), üben die USA und Australien einen unannehmbaren Druck aus. Die Schiedsstelle der WTO selbst kam zu dem Schluss, dass sie generell doch mit den WTO-Verpflichtungen in Einklang stehen.

Dennoch wurde die EU gezwungen, den Marktzugang für Drittländer zu verbessern. Im Gegenzug bemüht sich die Kommission jetzt um Anpassungen, bei denen das Parlament – in den meisten Fällen – beschlossen hat, Verbesserungen vorzunehmen, um zum Schutz der Landwirte und des ländlichen Raum beizutragen.

Im Großen und Ganzen akzeptieren wir diese Verbesserungen, was erklärt, warum wir dafür gestimmt haben. Wir halten es für überaus wichtig, dass die g.g.A., die g.U. und die traditionellen Spezialitäten geschützt werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bei diesem Vorschlag der Kommission geht es darum, die Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln durch einen neuen Text mit einfacheren und klareren Vorschriften zu ersetzen, und zwar entsprechend der Entscheidung der WTO-Schiedsstelle zu den von den USA und Australien eingelegten Beschwerden. Der Termin für die Umsetzung ist der 3. April 2006.

Da ich einsehe, dass diese gemeinschaftliche Rechtsvorschrift geändert werden muss, stimme ich dem Kommissionsvorschlag im Kern zu und werde für den Bericht Graefe zu Baringdorf stimmen.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. In einer Welt der Globalisierung, der Normierung und des weltweiten Zugangs zu Lebensmitteln ist die Besinnung auf unsere Herkunft, unsere Tradition und letztlich auch auf unsere Kultur ein festes und gutes Fundament, auf dem wir aufbauen und uns weiter entwickeln können. Europäische Tradition und europäischer Ursprung bilden eine Einheit in der Vielfalt. Und diese Vielfalt zeichnet Europa, seine Regionen und besonders auch die Menschen aus. Die Menschen haben sich an ihre regionalen Bedingungen, die sehr unterschiedlich sind, angepasst. Daraus sind traditionelle Lebensweisen und die traditionellen Erzeugnisse entstanden. Wir verbinden mit den traditionellen und den geographischen Angaben ganz spezielle Vorstellungen und Erwartungen.

Heute werden unsere Produkte auf der ganzen Welt gehandelt. Daraus erwächst aber die Notwendigkeit einer Regelung für diese Produkte, die – sozusagen als „Botschafter“ einer Stadt oder Region – in die Welt hinein gehen. Wir müssen sicherstellen, dass das, was hinter einem guten Namen steht, auch weiterhin gut bleibt. Und wir müssen sicherstellen, dass über die Herkunft der Produkte aus der entsprechenden Region auch der Bezug zum Namen bleibt. Das alles muss so einfach wie möglich, aber auch effektiv geregelt werden. Diesem Ziel trägt dieser Bericht voll und ganz Rechnung.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich.(FR) In Anlehnung an die französischen AOC steht das europäische Rechtsinstrument zum Schutz unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Gütezeichen wie den g.g.A. im Mittelpunkt des Agrarkonflikts zwischen Europa und den angelsächsischen Ländern. Für die USA muss die Landwirtschaft industriemäßig organisiert und mit Logos und Marken – einschließlich für Wein – versehen sein. Für Europa ist Landwirtschaft zunächst mit dem Begriff Qualität und Familienunternehmen in Gegenden verbunden, deren Produkte hinsichtlich ihrer geografischen Herkunft geschützt sind. Symbolisch dafür ist der durch Fermentierung erzeugte Wein als Ausdruck der Zivilisation, während er in Australien eine industriell gefertigte Ware ist.

In der WHO stellt sich der Gegensatz zwischen den USA und Europa, der Südhalbkugel und Europa und der angelsächsischen Welt und Europa als ein echter Zivilisationskonflikt dar, ein Konflikt zwischen Sense und Mc Donalds. Allerdings hat die Kommission in Hongkong nicht einmal das multilaterale Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen auf den Tisch gelegt, um unsere Weine vom Weinbauern vor den Weinen der Großhändler zu schützen.

Wenn Ende April in Genf unser zollrechtlicher Schutz für landwirtschaftliche Erzeugnisse weiter abgebaut wird, wenn 1,2 Millionen Tonnen Fleisch von der Südhalbkugel und industriell gefärbte, mit der Holznote und Fruchtgeschmack versehene, gesüßte und dann als Wein bezeichnete australische Flüssigkeiten hierher gebracht werden, so bedeutet das die Zerstörung unserer landwirtschaftlichen Identität, zu deren Instrumentarium die g.g.A. gehören.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Durch den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel können die betreffenden Erzeuger und Hersteller die Produktion, Verarbeitung und Zubereitung des Produkts einer bestimmten Herkunft durch dessen Eintragung schützen.

Angesichts der Notwendigkeit, Rechtsvorschriften zu ändern, sowie der Entscheidung der WTO-Schiedsstelle verbessert der Bericht diese Instrumente, die erheblich zum Marktzugang mit höheren Preisen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum Europas beigetragen haben. Zudem hatten und haben sie sehr positive sozioökonomische Auswirkungen für tourismusbezogene Aktivitäten.

Europa verfügt über uralte Traditionen, die für Touristen äußerst attraktiv sind. Portwein und Roquefort-Käse sind europäische Erzeugnisse, die den Standard weltweit bestimmen. Naturgemäß ist es daher wichtig, eindeutig festzulegen, welche Informationen dem Verbraucher gegeben werden, und zwar nicht nur, um diese Erzeugnisse zu schützen, sondern auch, um ein Einspruchsrecht zu ermöglichen.

Hervorheben möchte ich die Klarstellung der Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, wo betont wird, dass zur Beurteilung der Notwendigkeit von Aktivitäten auf Unionsebene stets das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Das wird dazu beitragen, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen der größtmögliche Nutzeffekt erzielt wird.

 
  
  

Berichte: Graefe zu Baringdorf (A6-0033/2006) und (A6-0034/2006)

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind eine Quelle der Bereicherung für Europa. Der Austausch von kulinarischen Traditionen fördert das Lebensgefühl. Gleichzeitig darf man aber auch die Nachteile dieser Angaben nicht außer Acht lassen. Wir wollen nicht, dass Ursprungsbezeichnungen zu protektionistischen Zwecken verwendet werden. Seit mehreren Jahrhunderten stellen europäische Auswanderer in ihren neuen Heimatländern Nahrungsmittel und Getränke her, deren Traditionen sie aus ihren Ursprungsländern mitgebracht haben. Die Europäische Union muss innerhalb der Welthandelsorganisation solchen Traditionen gegenüber tolerant sein und Verständnis dafür zeigen, dass Warennamen und Ursprungsbezeichnungen manchmal kollidieren können.

Die beiden Berichte des Europäischen Parlaments zu diesem Thema stellen lediglich zusätzliche Vorschläge nach dem Verfahren der Konsultation dar. Wir meinen jedoch, dass sie dem Ganzen nicht so sehr viel hinzuzufügen haben – auch wenn es besser ist, überhaupt Vorschläge zu machen als gar keine – und dass diese Frage im Ministerrat behandelt werden sollte. Ferner lehnen wir mit Bestimmtheit die Idee einer EU-Behörde zur Kontrolle der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen ab. Unserer Meinung nach müssen wir uns in dieser Frage auf die Behörden der Mitgliedstaaten stützen.

Aus den oben genannten Gründen haben wir gegen beide Berichte gestimmt.

 
  
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  Roger Knapman (IND/DEM), schriftlich. (EN) Wir stimmen gegen diesen Bericht, weil wir die Hoheit über die Eintragung von Agrarerzeugnissen behalten wollen. Das Antragsverfahren ist viel zu bürokratisch. Wir können keine Gemeinschaftsagentur mit Zuständigkeit für das Eintragungsverfahren akzeptieren. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten für das Eintragungsverfahren zuständig sein sollten. Wir wollen auch kein Gemeinschaftsetikett. Wir wollen die Clotted Cream ebenso schützen wie die Griechen ihren Feta, aber einheitlich. Wir verstehen nicht, warum wir, sofern die Kennzeichnung eindeutig ist – wie im Falle des Yorkshire-Feta, der doch ziemlich offensichtlich kein griechischer Feta ist –, nicht zulassen dürfen, dass beide Erzeugnisse in britischen Lebensmittelgeschäften angeboten werden. Wir halten diese Harmonisierung für keine gute Idee.

 
  
  

Bericht: Brok (A6-0025/2006)

 
  
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  Bernd Posselt , im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich spreche zwei Minuten im Namen meiner Fraktion. Ich bin von meiner Fraktion beauftragt, eine offizielle Stimmerklärung zum Bericht Brok abzugeben.

Aufgrund von Presseartikeln ist in weiten Teilen Europas der Eindruck entstanden, das Europäische Parlament sei von seiner Forderung nach einer baldigen Vollmitgliedschaft Kroatiens abgerückt, worüber es mehrfach abgestimmt hat. Sie wissen, dass gerade unsere Fraktion massiv dafür eingetreten ist, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien zu beginnen und noch vor den Europawahlen des Jahres 2009 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Ich möchte namens meiner Fraktion feststellen, dass wir eindeutig an diesem Ziel festhalten und dass auch im Bericht Brok ganz klar steht, dass Kroatien ein Beitrittskandidat ist, der in besonderer Weise die Kriterien erfüllt.

Es werden zwar Einzelpunkte kritisiert, aber ich möchte mich gegen den Eindruck wehren, Kroatien sei quasi ein Kandidat für die im Bericht Brok vorgeschlagene neue Struktur einer multilateralen Zusammenarbeit. Dies ist nicht der Fall. Kroatien ist ein mitteleuropäisches Land, das eigentlich schon im Jahr 2004 hätte in die Europäische Union aufgenommen werden müssen und das die Kriterien weitgehend erfüllt. Was wir kritisieren, sind Einzelheiten, die man nur bei einem Land kritisiert, das relativ nahe am Beitritt ist, während bei der Türkei nicht einmal die Abschaffung der Folter gewährleistet ist.

Deshalb möchte ich namens meiner Fraktion nochmals eindeutig festhalten: Kroatien ist ein Beitrittskandidat. Es hat nach seiner Leistung beurteilt zu werden. Man sollte es endlich von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abkoppeln und ganz klar die Beitrittsperspektive anstreben, und zwar noch in diesem Jahrzehnt.

(Beifall von rechts)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! In der Geschichte sind viele Imperien bekanntlich daran gescheitert, dass sie zu schnell wuchsen und ihre gegensätzlichen Kulturen und Strömungen innerhalb dieses Wachstums nicht mehr kontrollieren konnten. Eine Diskussion über die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist also meines Erachtens längst überfällig. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass der Name Europäische Union allein schon durch den Begriff Europa eine klare Abgrenzung impliziert. Überdies müssen wir uns doch darüber im Klaren sein, dass Europa auf dem christlichen Wertefundament basiert. Schon das allein ist ein Grund, warum ich dem Kollegen Posselt im Hinblick auf Kroatien gerne und herzlich zustimmen möchte.

Dennoch muss man andererseits sagen, dass gerade die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass der heute so weit verbreitete Glaube an eine grenzenlose Toleranz eben falsch ist. Toleranz müsste nämlich gegenseitig ausgeübt werden, und bis dato schlägt sich in unserer zunehmend multikulturellen Gesellschaft diese Toleranz darin nieder, dass muslimische Immigranten eine Anpassung der christlichen Gastgeberländer erwarten und zunehmend gewaltsam einfordern. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat die Türkei etwa im Zypern-Abkommen mit Strafandrohungen für vermeintliche Beleidigungen des Staates bzw. auch jetzt im Karikaturenstreit immer wieder kurz ihr wahres Gesicht gezeigt. Auch dem letzten Erweiterungsphantasten sollte endlich die Wahrheit dämmern, nämlich dass wir klare europäische Grenzen setzen müssen.

(Beifall von rechts)

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wie die meisten meiner Kollegen der Delegation der britischen Konservativen habe ich für den ausgezeichneten Bericht von Herrn Brok gestimmt und beglückwünsche ihn dazu. Doch meine Partei ist gegen den Verfassungsvertrag für die Europäische Union, und deshalb haben wir für die Streichung von Ziffer 6 gestimmt, weil die jüngste Welle der Erweiterung von 15 auf 25 Mitgliedstaaten ja nach der Nizza-Formel ohne eine EU-Verfassung überaus gut funktioniert.

Nach Meinung der britischen Konservativen sind die vorherigen fünf Erweiterungswellen erfolgreich verlaufen, und das wird auch beim Beitritt von Rumänien und Bulgarien so sein, der jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Januar 2007 erfolgen soll. Weitere Erweiterungsrunden können durch neue Regierungskonferenzen abgedeckt werden. Als Konservative glauben wir an eine größere, freiere Europäische Union der kooperierenden Nationalstaaten, und deshalb stehen wir uneingeschränkt hinter dem hervorragenden Bericht von Herrn Brok.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE).(FI) Herr Präsident, ich möchte hiermit erklären, dass ich für den Änderungsantrag 13 zum Entschließungsantrag von Herrn Brok gestimmt habe, in dem gefordert wird, die rassistische und antisemitische Organisation der Grauen Wölfe, die für wiederholte terroristische Anschläge auf christliche und jüdische Einrichtungen in der Türkei verantwortlich ist, für illegal zu erklären. Der Wortlaut ist natürlich drastisch, aber er gibt die bedauerliche Realität wieder. Diese Gruppe terrorisiert die Menschen wie es Hitlers Truppen vor dessen Machtergreifung getan haben, zwar nicht in einem solchen Ausmaß, aber mit derselben Anmaßung und teilweise mit den gleichen Methoden. Dieses Problem verdient meiner Meinung nach die Aufmerksamkeit dieses Hauses. Jüdische Gemeinden und christliche Kirchen sind zur Zielscheibe des physischen und psychischen Terrors durch eben jene Grauen Wölfe geworden, und das verlangt nach internationaler Aufmerksamkeit.

(Beifall)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten befürworten eine offene und von Solidarität geprägte EU, die neue Staaten auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien als Mitglieder begrüßt. Darum bedauern wir, dass der Bericht sich zu sehr auf die Aufnahmekapazität der Gemeinschaft konzentriert, da dies den Eindruck vermitteln kann, das Europäische Parlament würde an der Fähigkeit der EU zur Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten zweifeln. Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist letztendlich abhängig von ihrer Bereitschaft, weitere Staaten einzubeziehen. Mit Sorge betrachten wir die weit verbreitete Tendenz, bestimmte Länder, z. B. aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, von einem Beitritt auszuschließen.

 
  
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  Georgios Dimitrakopoulos (PPE-DE), schriftlich. – (EL) Wir Abgeordneten der Nea Dimokratia im Europäischen Parlament möchten klarstellen, dass der zweite Teil der Randnummer 43 des Berichts nicht unsere Auffassungen zu dieser konkreten Angelegenheit zum Ausdruck bringt.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Initiativbericht wirft das wichtige Thema der zukünftigen Erweiterung der EU auf.

Die Juniliste steht einer fortgesetzten Erweiterung der EU im Prinzip positiv gegenüber, unter der Voraussetzung, dass die Beitrittskandidaten die Grundwerte teilen, die die Wertgrundlage der Union darstellen. Dazu gehören vor allem die Menschenrechte, die Demokratie sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Was die übrigen Rechtsvorschriften betrifft, die nicht direkt mit diesen Grundwerten verbunden sind, genießen die Staaten Souveränität.

Der Berichterstatter schlägt aber auch eine erhebliche Aufstockung der Haushaltsmittel vor – umgerechnet etwa 25 Milliarden Schwedische Kronen –, was wir ablehnen.

Darum haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Obwohl die Union noch die zehn Länder zu verdauen hat, die 2004 beigetreten sind, mit Bulgarien und Rumänien auf dem Weg dorthin, wurde das Räderwerk für den Beitritt der Türkei und der Balkan-Länder in Gang gesetzt. So unersättlich ist der Appetit, und das nach der aktiven Beteiligung an der Zerschlagung der Föderativen Republik Jugoslawien.

Aus dem Dunst der „politischen Korrektheit“ kommen die wahren Ziele eines solchen Wettrennens immer zum Vorschein, nämlich die Errichtung einer Freihandelszone und die Nutzung von Naturressourcen im Austausch für praktische Anreize, mit anderen Worten die wirtschaftliche Kontrolle und Ausbeutung dieser Menschen und ihrer Länder durch große Wirtschafts- und Finanzgruppen aus den EU-Großmächten mit Deutschland an erster Stelle in der Warteschlange. Das ist kein Zufall, ist doch Deutschland – zusammen mit den USA – die beherrschende Kraft in der Region und an deren militärischer Besatzung beteiligt.

Wie wäre denn Folgendes als Beispiel für die Einmischung der Mehrheit im Parlament in einen souveränen Staat: „lenkt die Aufmerksamkeit ... auf ... Schwächen, wie die ausgedehnten staatlichen Interventionen in die Wirtschaft und die umfassenden Vorgaben … in der Verwaltung, die die Entwicklung im Privatsektor und im Bereich ausländischer Direktinvestitionen behindern“?

Man beachte auch die Unterstützung für die Teilung Serbiens unter Umgehung des Völkerrechts mit Forderungen nach einem „Kosovo, dessen territoriale Integrität durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union gewährleistet ist ...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Die Fraktion der Labour-Partei im Europäischen Parlament teilt die positive Haltung in Bezug auf eine künftige EU-Erweiterung, insbesondere unter Achtung der Verpflichtungen gegenüber Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern. In dieser Hinsicht ist es nicht angebracht, in Ziffer 10 der Entschließung weitere „operationelle Möglichkeiten“ vorzuschlagen, da die Beziehungen zu den Nachbarländern durch das Beitrittsverfahren und die Europäische Nachbarschaftspolitik eindeutig abgedeckt sind.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Am 1. Mai 2004 wurde die EU um zehn neue Mitgliedstaaten aus Ost- und Mitteleuropa erweitert. Länder, die früher hinter dem Eisernen Vorhang lagen, wurden mit Hilfe der EU-Politik von Zuckerbrot und Peitsche in marktwirtschaftliche Demokratien verwandelt. Das war ein historisches Ereignis. Wir müssen jetzt unsere Versprechen hinsichtlich einer fortgesetzten Erweiterung der EU und die Aufnahme von Rumänien, Bulgarien und Kroatien einlösen. Aber auch für neue Aufnahmeanträge müssen wir die Türen offen halten. Wer die Bedingungen erfüllt, soll beitreten können.

Heute stimmen wir über ein Strategiepapier zur Erweiterung ab, in dem u. a. vorgeschlagen wird, die EU solle ihre geografischen Grenzen festlegen. Diesen Vorschlag werde ich ablehnen. Die Grenzen dürfen nicht geschlossen werden. Eine Festlegung der Grenzen Europas würde beispielsweise vom ukrainischen Volk, das gegenwärtig zwischen Demokratie und Diktatur steht, so verstanden, als würde man ihm die Tür vor der Nase zuschlagen. Das wäre ein historischer Rückschlag.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht, die Entscheidungen des Rates und der Kommission sowie die Aussprache im Europäischen Parlament fallen mit dem 7. Jahrestag des schmutzigen Krieges der USA, der NATO und der EU gegen Jugoslawien sowie mit der geplanten Ermordung von Milosevic zusammen. Die Pläne der europäischen und amerikanischen Imperialisten und Henker des Balkans, die darauf ausgerichtet waren, das Land zu annektieren und der EU und dem Imperialismus untergeordnete Protektorate zu schaffen, und die es dem europa-unionistischen Kapital ermöglichen, dessen gewinnträchtigen Ressourcen zu plündern, offenbaren sich hier auf impertinente Art und Weise. Die Lage der Völker des Balkans ist schon jetzt dramatisch und wird sich noch verschlimmern, wenn sie der EU beitreten. Die Konkurrenz und die neue Runde von Grenzveränderungen erzeugen weitere Spannungen.

Die Kommounistiko Komma Elladas, die ihren Widerstand gegen die EU und ihre Erweiterung erneut bekräftigt, wird sich ebenfalls dafür einsetzen, den Kampf der Völker gegen den europäischen und amerikanischen Imperialismus, der die Besetzung der Region angeordnet hat, zu mobilisieren.

Was die EJRM betrifft, so weist sie noch einmal darauf hin, dass das Problem mit den imperialistischen Interventionen und Grenzveränderungen sowie dem Schüren von Minderheitenproblemen zusammenhängt, Aktivitäten, zu denen Nea Dimokratia, Panellinio Socialistiko Kinima (PASOK) und Synaspismos in der Vergangenheit geschwiegen oder denen sie beigepflichtet haben, indem sie ihr Augenmerk auf den Namen des Nachbarlandes richteten. Jegliches demagogisches Geschrei und jegliche politische Korrekturen durch andere Parteien sind der Versuch, das Volk zu verwirren und sich von den enormen politischen Verantwortlichkeiten reinzuwaschen, die sie sich aufgeladen haben, in dem sie dem Imperialismus gefolgt sind.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht Brok über die Erweiterung ist eine ausgezeichnete Momentaufnahme der Bewerber für die nächste Runde der EU-Erweiterung. Vor allem aber ist er auch eine Warnung vor den Schwierigkeiten, die sich bei künftigen Erweiterungen ergeben.

In dieser Hinsicht sollten meines Erachtens zwei Aspekte verdeutlicht werden.

Der erste ist die ausweglose verfassungsrechtliche Situation. In Anbetracht der notwendigen Klärung oder sogar Neuorganisation der institutionellen Struktur vor einer neuen Erweiterung steht wohl fest, dass die Bürger und politischen Entscheidungsträger nicht auf eine einzige institutionelle/konstitutionelle Lösung für die Erweiterung beschränkt sein sollten.

Der Faktor „Aufnahmekapazitäten“ wird immer mehr zu einem grundlegenden Kriterium. Die Aussicht auf den Beitritt und die Nachbarschaftspolitik waren bei der Demokratisierung und Entwicklung potenzieller Kandidatenländer hilfreich, aber das allein genügt nicht. Die EU muss auch bereit sein, neue Partner aufzunehmen, und im Zuge dessen bestrebt sein, gleiche Bedingungen für die Beitretenden zu gewährleisten, d. h. es darf kein egoistisches Verhalten vonseiten derer geben, die bereits Mitglied sind. Das ist ein verantwortungsbewusster Weg, wenn es darum geht, die notwendige Zustimmung der Bürger Europas zum Erweiterungsprozess zu erhalten.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Heute hat sich das Parlament zu der Strategie für die künftigen Erweiterungen der Europäischen Union geäußert.

Es sind dies Erweiterungen, bei denen wir uns mit unseren europäischen Brüdern – Bulgaren, Rumänen, Kroaten, Mazedoniern und all den anderen „wieder finden“, die nach Jalta willkürlich von uns getrennt wurden. Ihnen ist es vorbestimmt, wieder zu uns zurückzukehren, genauso wie es Sache der Union ist, sie aufzunehmen. Ich bin nicht vom Grundsatz her dagegen, sondern was die Form und den Zeitplan anbelangt. Aus diesem Grunde habe ich für die Absätze 5 und 6 gestimmt.

Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union eine echte Aussprache über ihre eigenen Grenzen führt, was sie während der Arbeit zum Konvent sorgfältig vermieden hat. Ein schwarzes Loch in der Verfassung, das weithin für Skepsis und Beunruhigung gesorgt hat. Ärgerliche Dinge zu vermeiden ist keine Haltung, die unserer selbst und unserer Wähler würdig ist, und wenn wir eine Aussprache fordern, so sind wir noch längst keine Verweigerer der Erweiterung!

Ein Europa ohne Grenzen ist nicht im Sinne derer, die eine europäische Macht wollen.

Unsere Grenzen mögen geografischer, historischer und moralischer Art sein, gewiss, aber sie sind erforderlich, um ein Modell, einen Entwurf und gemeinsame Werte zu erhalten.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich bin ein ausdrücklicher Befürworter einer Erweiterung der EU. Vielem im Bericht stimme ich zu, aber nicht dem negativen Ausfall zur Türkei, vor allem der unzutreffenden Feststellung in Ziffer 31, die Türkei verhalte sich innerhalb der NATO in irgendeiner Weise hinderlich. Zudem bin ich wie andere britische Konservative entschieden gegen eine Europäische Verfassung und kann die Wortwahl in Ziffer 6 nicht akzeptieren.

 
  
  

62. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (B6-0150/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Gestern wurde eine Resolution zur Einrichtung des Menschenrechtsrates verabschiedet, der die Menschenrechtskommission ablöst.

Dieser Prozess war von den Versuchen der USA gekennzeichnet, ein Instrument zu schaffen, das sie manipulieren und so ihre Politik der Einmischung und Aggression gegenüber souveränen Völkern und Staaten rechtfertigen können. Es ist ein Prozess, in dem die USA sich durch immer mehr Forderungen bemühten, so viele ihrer Bedingungen wie möglich durchzusetzen. Die USA wollten es noch schlimmer, und schon aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.

Neben vielen anderen Änderungen und Aspekten, auf die man eingehen könnte, möchte ich die geringere Zahl der Länder im neuen Rat hervorheben: statt 53 sind es jetzt 47 (die USA wollten 30). Seine Mitglieder werden von der UNO-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt (die USA und die EU wollten ein Wahlsystem, bei dem sie und ihre Verbündeten ein Vetorecht hätten), obwohl man sich um Einschränkungen bemüht hatte.

Dies ist ein Prozess, der als Teil eines allgemeinen Bestrebens seitens der USA und ihrer Verbündeten, die UNO zu kontrollieren und zu manipulieren, für einige nur ein erster Schritt ist.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Rahmen der Abstimmung über die gemeinsame Erklärung zur 62. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNHRC, Genf) möchte ich eine Lösung in Bezug auf die wichtigsten Argumente aus der Aussprache anführen, die ich sicher nicht für ideal, aber für machbar halte.

Einer der größten Schwachpunkte der UNO im Bereich der Menschenrechte ist immer die fehlende Legitimität der Mitglieder ihrer Menschenrechtskommission gewesen, vor allem, wenn sie deren Vorsitz inne hatten. Die Liste ist gut dokumentiert und muss hier nicht wiederholt werden. Das Ergebnis, nämlich das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des künftigen Menschenrechtsrates, ist keine Garantie dafür, dass dies nicht wieder geschehen wird, aber zumindest ein Versuch, diese Mitglieder effektiv zu legitimieren, und das sollte man anerkennen.

Außerdem ist es meines Erachtens eine Chance, noch mehr darauf zu achten, dass sich die EU-Mitgliedstaaten und ihre Verbündeten bemühen, bei den Menschenrechten mit gutem Beispiel voranzugehen, und zwar in ihren eigenen Ländern wie auch in ihren internationalen Beziehungen.

 
  
  

Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien) (B6-0170/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, auch wenn unserer Meinung nach einige Punkte darin unklar und nicht ganz schlüssig sind. Wir sind der Auffassung, dass die biologische Vielfalt zu schützen ist und dass dazu global so weit wie möglich Einigkeit herrschen muss. Das Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt verleiht dem eine praktische Form. Deshalb müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten auf der Konferenz der Vertragsstaaten Ende des Monats im brasilianischen Curitiba entsprechend auftreten.

Doch wir wissen, dass es ebenso, wenn nicht so sogar noch mehr darauf ankommt, den Rückgang der biologischen Vielfalt einzudämmen, und zwar durch die Aufnahme der Ziele des Abkommens in die Entwicklungspolitik der Gemeinschaftspolitiken, etwa bei der Land- und Forstwirtschaftspolitik, um die Verbreitung von GVO aufzuhalten, aber auch durch die Förderung von Familienbetrieben in der Landwirtschaft und der traditionellen Forstwirtschaft, da so die biologische Vielfalt am besten geschützt werden kann.

Die biologische Vielfalt der Meere muss vor zerstörerischen Praktiken geschützt werden. Die traditionelle Küstenfischerei, der beste Schutz für die biologische Vielfalt, muss Unterstützung erhalten.

Nicht zuletzt müssen bisherige Entschließungen zu diesem Thema mit aufgenommen werden, vor allem in Bezug auf den Kampf gegen die illegale Abholzung und den Handel mit diesen Hölzern.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen die Entschließung über die Konferenz über die Biologische Vielfalt in Curitiba gestimmt. Das Parlament erliegt einem schweren Irrtum, wenn es biologische Vielfalt und Gentechnik vermischt.

Die Vielfalt der Lebewesen ist insgesamt das Ergebnis von Veränderungen der genetischen Struktur aller lebenden Organismen. Diejenigen, die in Europa weiterhin ihren rückständigen Kampf gegen die gentechnisch veränderte Landwirtschaft führen, wollen nicht wahrhaben, dass diese in der übrigen Welt keine Schädigungen der menschlichen Gesundheit verursacht! 2004 haben weltweit 9 Millionen Bauern auf rund 90 Millionen Hektar GVO angebaut; in der Europäischen Union der 25 haben 11 Millionen Bauern 97 Millionen Hektar bestellt, davon nur einige zehntausend Hektar mit transgenen Kulturen.

Europa ist dabei, eine weitere Schlacht zu verlieren.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir stimmen den meisten Feststellungen zu, die die Verschlechterung der Umwelt, die Zerstörung von Waldökosystemen und den kontinuierlichen Verlust der biologischen Vielfalt bestätigen. Wir pflichten auch vielen Vorschlägen bei, ausgenommen jenen, auf die im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung Bezug genommen wird, da in zahlreichen Staaten, auch in Mitgliedstaaten der EU, diese Dinge rechtmäßig stattfinden. So wurde beispielsweise durch Gemeinschaftsverordnungen die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die eine Gefahr für die Umwelt und die biologische Vielfalt darstellen, in Agrarerzeugnissen und bei der Lebensmittelproduktion liberalisiert. Zudem werden durch Gemeinschaftsverordnungen und -richtlinien Wälder kommerzialisiert, was unter anderem dazu führt, dass sie in noch rasanterem Tempo zerstört werden.

Wir lehnen den Vorschlag im Entschließungsantrags, mit dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Führungsqualität und Überzeugungskraft zu beweisen, indem sie konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowohl in ihren Ländern als auch international vereinbaren und fördern, radikal ab, denn das wäre so, als würde man Wölfe bitten, auf Schafe aufzupassen. Sie fordern diejenigen, die für die Zerstörung verantwortlich sind, dazu auf, gemäß ihrer eigenen Politik zu führen.

Wir rufen die Volksbewegung und ihre Organisationen (Gewerkschaften, Umweltverbände, Träger und so weiter) auf, dafür zu kämpfen, Maßnahmen und Politiken durchzusetzen, die einer weiteren Verschlechterung der Umwelt, der Zerstörung von Wäldern und dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt gebieten.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – Herr Präsident, die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein spannendes Thema. Meine Fraktion, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, ist überaus zufrieden mit der Entschließung, für die das Europäische Parlament mit großer, ja überragender Mehrheit gestimmt hat, und ist auch sehr froh darüber, dass das Parlament eine Delegation zur achten Konferenz über die Biologische Vielfalt drei Jahre nach Kuala Lumpur entsendet, die sich dort für die Erhaltung der Artenvielfalt einsetzen wird. Gestatten Sie mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unter diesem Gesichtspunkt auf einige grundlegende Aspekte zu verweisen, die wir hier im Parlament allzu häufig vergessen.

Die Ernährungssicherheit hängt von drei Faktoren ab – vom Wasser, vom Boden und von der Vielfalt der Pflanzenzüchtungen, und mit nur zwölf Pflanzensorten, darunter Getreide, Reis, Mais und Kartoffeln wird der wesentliche Teil von 80 % der für die Weltbevölkerung erforderlichen Energiezufuhr sichergestellt. Für die Industrie ist demzufolge die Versuchung groß, sich durch die Anwendung von Technologien, die aus der Biotechnologie stammen, das Monopol über das Saatgut zu sichern.

Daher fordern wir den Rat der Europäischen Union auf, der dort präsent sein wird, das derzeit bestehende Moratorium für die Versuche und die Vermarktung gentechnisch veränderter Sorten zu unterstützen, um deren Verwendung einzuschränken. Einfacher gesagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Terminator muss nicht im Namen irgendeiner biotechnologischen Neuerung wieder auferstehen.

Um darüber hinaus das Eindringen von biotechnologisch erzeugten Sorten in unsere Ökosysteme zu beschränken, muss die biologische Vielfalt durch Protokolle geschützt werden, die die Wissenschaftler verpflichten, ihre Versuche in abgeschlossener Umgebung durchzuführen.

Abschließend sei daran erinnert, dass der Kampf gegen den Schwund der biologischen Vielfalt auch erhaltende Maßnahmen voraussetzt. Natürlich geht es nicht darum, die biologische Vielfalt in Reagenzgläsern aufzubewahren, sondern den jeweiligen einheimischen Bevölkerungsgruppen, die wir zudem unterstützen, zu ermöglichen, ihr traditionelles Wissen weiter anzuwenden und selbst die Verantwortung für ihre genetischen Ressourcen zu übernehmen.

Schließlich muss anerkannt werden, dass auch hier das Geld den Kriegsnerv bildet. Ich fordere Sie deshalb auch auf, den Weltumweltfonds zu unterstützen. Denn wir wissen sehr wohl, dass im Falle von Natura 2000 die biologische Vielfalt nicht geschützt wird, wenn die Europäische Union für dieses Netzwerk kein Geld bereitstellt. Das Gleiche gilt für den Weltumweltfonds, wenn wir für ihn kein Geld bereitstellen, so wird der Naturschutz ein übriges Mal nur ein Gespinst aus schönen im Plenum geäußerten Worten sein.

 
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