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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 16. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Zusammensetzung der Fraktionen
 3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 4. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 5. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) (Aussprache)
 6. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) (Aussprache)
 7. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 8. Erklärung des Präsidenten
 9. Abstimmungsstunde
  9.1. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) (Abstimmung)
  9.2. Garantiert traditionelle Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Abstimmung)
  9.3. Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Abstimmung)
  9.4. Strategiepapier 2005 zur Erweiterung (Abstimmung)
  9.5. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (Abstimmung)
  9.6. Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien) (Abstimmung)
 10. Tagesordnung und Einreichungsfristen: siehe Protokoll
 11. Stimmerklärungen
 12. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 14. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 15. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) (Fortsetzung der Aussprache)
 16. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO)
  16.1. Menschenrechte in Moldau und insbesondere in Transnistrien (Aussprache)
  16.2. Kasachstan (Aussprache)
  16.3. Straflosigkeit in Afrika, insbesondere im Fall Hissène Habré (Aussprache)
 17. Abstimmungsstunde
  17.1. Menschenrechte in Moldau und insbesondere in Transnistrien (Abstimmung)
  17.2. Kasachstan (Abstimmung)
  17.3. Straflosigkeit in Afrika, insbesondere im Fall Hissène Habré (Abstimmung)
 18. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 19. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 20. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 21. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 22. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
 23. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 24. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Zusammensetzung der Fraktionen
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  Der Präsident. Die Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass ihr seit gestern, 15. März 2006, folgende 22 Abgeordnete angehören:

Gerard Batten, Bastiaan Belder, Johannes Blokland, Godfrey Bloom, Jens-Peter Bonde, Graham Booth, Derek Roland Clark, Paul Marie Coûteaux, Nigel Farage, Hélène Goudin, Georgios Karatzaferis, Roger Knapman, Patrick Louis, Nils Lundgren, Michael Henry Nattrass, Kathy Sinnott, Jeffrey Titford, Philippe de Villiers, John Whittaker, Thomas Wise, Lars Wohlin und Vladimír Železný.

Aus diesem Grund sind ab dem genannten Datum folgende Abgeordnete fraktionslos:

Umberto Bossi, Matteo Salvini, Mario Borghezio, Francesco Enrico Speroni, Dariusz Maciej Grabowski, Urszula Krupa, Bogdan Pęk, Mirosław Mariusz Piotrowski, Bogusław Rogalski, Witold Tomczak und Andrzej Tomasz Zapałowski.

 
  
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  Mario Borghezio (IND/DEM).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantrage, ins Protokoll aufzunehmen, dass die Abgeordneten Bossi, Borghezio, Speroni und Salvini das absolut irreguläre Verfahren bei dem Vorgang, über den der Präsident soeben informiert hat, beanstanden. Wir wurden von keiner Sitzung in Kenntnis gesetzt. Dieser Beschluss der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie ist völlig rechts- und regelwidrig, weshalb die Mitteilung des Präsidenten von heute Früh ihrerseits als auf einem rechts- und regelwidrigen Beschluss beruhend betrachtet werden muss.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Ihre Bemerkungen wurden zur Kenntnis genommen.

 
  
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  Roselyne Bachelot-Narquin (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Ich melde mich zu Wort, um eine Änderung im Protokoll zu beantragen. Ich hatte es gestern nämlich versäumt, mich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Natürlich war ich anwesend, wie auch aus dem Protokoll der Abstimmungssitzung hervorgeht, und ich habe sogar an der Aussprache über den Bericht Cottigny teilgenommen. Bitte nehmen Sie dies zur Kenntnis, Herr Präsident.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Ihre Bemerkungen wurden zur Kenntnis genommen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte unter Verweis auf Artikel 172 zum Protokoll der vorangegangenen Sitzung sprechen.

Am Dienstag habe ich eine Anfrage an den Rat zu einem Problem von hoher Dringlichkeit für meine Region, die Kanarischen Inseln, eingereicht, in der es um die humanitären Katastrophen im Zusammenhang mit Einwanderern geht, die zu Hunderten in meiner Region ankommen. Ich erhielt keine Antwort – der Rat hat sehr wenige Anfragen beantwortet –, aber ich erwartete, zumindest eine schriftliche Antwort zu bekommen.

Heute, am Donnerstag, habe ich den ausführlichen Sitzungsbericht erhalten: Auch dort erscheint die Antwort nicht, und ich habe keine Möglichkeit zu erfahren, wie sie lautet, da die Dienste des Parlaments sie mir nicht geben.

Ich möchte meinen Protest über den Verzug in der Tätigkeit der Dienste zum Ausdruck bringen, da ich glaube, dass für dringliche Themen, die der Zweck dieser Anfragen sind, die Zeit zwischen einer nicht beantworteten Anfrage und dem Erhalt der Antwort zu lang ist, wenn man bedenkt, dass die schriftliche Antwort bereits vorliegt.

Ich wünsche, dass mein Protest festgehalten wird, und hoffe, dass ich schnellstmöglich eine schriftliche Antwort erhalte.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Ihre Bemerkungen werden zur Kenntnis genommen.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni (IND/DEM).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Mitteilung über den Ausschluss meiner Person und der anderen Mitglieder aus der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie haben Sie erwidert, Sie hätten ihn zur Kenntnis genommen und er werde später ins Protokoll aufgenommen. Ich halte diese Antwort jedoch für unbefriedigend. Wir haben durch unseren Delegationsleiter, Herrn Borghezio, auf einige Regelwidrigkeiten bei diesem Ausschlussverfahren hingewiesen, weshalb ich das Präsidium auffordere, es auf seine Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. Stellt das Präsidium fest, dass alles den Regeln entsprach, betrachte ich mich als fraktionslos. Ich möchte jedoch, dass das Präsidium überprüft, ob die Verfahren wirklich korrekt waren.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank. Wir werden diese Angelegenheit in einem separaten Verfahren prüfen.

Die Aussprache ist geschlossen.

 

3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

4. Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

5. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Antonios Trakatellis im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz 2007-2013 – Bereich Gesundheit (KOM(2005)0115 – C6-0097/2005 – 2005/0042A(COD)) (A6-0030/2006).

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Trakatellis, für seine hervorragende Arbeit bei der Erarbeitung dieses Berichts danken. Mein Dank gilt jedoch auch den Abgeordneten und den beiden Ausschüssen für ihre ausgezeichnete Arbeit bei der Analyse und Überprüfung des Programms. Ich bin wirklich erfreut über die große Zahl von Rednern und Vorschlägen zu diesem Programm. Zugleich möchte ich bereits an dieser Stelle sagen, dass ich in der Tat unter anderen Umständen nicht in der Lage gewesen wäre, die Vorschläge prinzipiell abzulehnen.

Es mag sein, dass wir zur Aufspaltung in zwei Programme unterschiedlicher Ansicht sind, doch die Vorschläge ergänzen die Maßnahmen des Programms, erweitern seinen Anwendungsbereich und erhöhen seine Effektivität, sodass es mehr Bereiche abdecken kann. Zudem – und das ist ebenso wichtig – sind nicht nur die Mittel vorgesehen, die die Kommission angefordert hat, um das Programm zu fördern, sondern es wurde auch sein Haushalt noch weiter aufgestockt.

Unter den gegenwärtigen Umständen – und hier beziehe ich mich insbesondere auf die wirtschaftliche Lage – müssen wir jedoch leider vorsichtig und – um ein Wort zu benutzen, das ich nicht sehr mag – „realistisch“ sein. Die wichtigste derzeit noch ungeklärte Frage ist der Abschluss der Gespräche über die Finanzielle Vorausschau, und das Parlament spielt hierbei eine bedeutende Rolle. Ich möchte an dieser Stelle die Unterstützung und die positiven Standpunkte des Parlaments und der Kommission zur finanziellen Förderung des Programms hervorheben.

Fest steht, wenn der auf dem Europäischen Rat im Dezember erzielte Kompromiss beibehalten wird, dann bedeutet dies erhebliche Kürzungen im Programm. Kommissionspräsident Barroso hat bereits ein diesbezügliches Schreiben an Präsident Borrell geschickt, in dem er darauf hinweist, dass der Gesundheits- und Verbraucherschutzsektor nicht nur keine ausreichenden Mittel, sondern 2007 sogar noch weniger zur Verfügung haben wird als 2006, wenn die Übereinkunft vom Dezember so bestehen bleibt. Es wird also für das Europa der 25 und 27 Mitgliedstaaten weniger Mittel geben als für das Europa der 15. Ich glaube, wie dies auch Präsident Barroso in seinem Brief betont, dass eine solche Herangehensweise nicht zu rechtfertigen ist, insbesondere zu einer Zeit, da wir Europa seinen Bürgern näher bringen wollen. Deshalb ist Präsident Borrell aufgefordert, das Parlament zu überzeugen, weitere Anstrengungen für eine Zusammenarbeit in diesem Bereich zu unternehmen.

Der Vorschlag der Kommission für das Programm spiegelt sich auch im entsprechenden Haushalt wider. Sollte es aber letztlich zu der eingangs erwähnten erheblichen Mittelkürzung kommen, dann wird man im Ergebnis zahlreiche Maßnahmen und Bereiche herausnehmen müssen, denn es hat doch keinen Sinn, vielen Bereichen kleine Summen zur Verfügung zu stellen, sodass im Grunde gar kein Bereich effektiv unterstützt wird.

Deshalb ist es erforderlich, das gesamte Programm erneut zu evaluieren, Prioritäten zu setzen und beträchtliche Einschnitte bei den Maßnahmen, Initiativen und betroffenen Bereichen vorzunehmen, damit wir zumindest die wenigen ausgewählten Bereiche wirksam unterstützen können.

Natürlich hoffe ich, dass diese Situation in den kommenden Gesprächen korrigiert wird und man einsieht, dass dies möglicherweise ein Fehler gewesen ist und dass das Programm angesichts der enormen Bedeutung des Gesundheits- und Verbraucherschutzsektors zumindest zusätzliche Gelder erhalten wird, und seien diese auch noch so gering.

Was die Frage der Aufspaltung des Programms betrifft, so habe ich Verständnis für die geäußerten Standpunkte. Ich weiß, dass beide Ausschüsse separate Programme vorziehen würden, ich verstehe die Argumente und ich verstehe die Bedenken. Im Grunde sind wir jedoch nach wie vor der Ansicht, dass es vorteilhaft ist, ein gemeinsames Programm beizubehalten. Denn dann können die Mittel besser genutzt werden. In jedem Falle kann die Kommission ohnehin keine endgültige Entscheidung darüber treffen, ob sie für oder gegen die Aufspaltung ist, ehe nicht die Frage der Finanziellen Vorausschau geklärt ist. Deshalb wird die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt die Änderungsanträge ablehnen, die die Aufspaltung in zwei Programme befürworten, und sobald ein endgültiges Ergebnis der Debatte über die Finanzielle Vorausschau vorliegt, werden wir diese Angelegenheit noch einmal überprüfen. Das Parlament hat seinen Standpunkt klar gemacht und wir haben es zur Kenntnis genommen.

Aus Zeitgründen werde ich nicht auf weitere Einzelheiten eingehen. Ich hatte das Vergnügen, das Programm mit dem zuständigen Ausschuss zu diskutieren. Wir haben keine Zeit und so viele Änderungsanträge, also möchte ich lediglich darauf hinweisen, dass der jeweilige Standpunkt der Kommission zu den einzelnen Änderungsanträgen in schriftlicher Form mitgeteilt wird, und ich wäre dankbar, wenn dies in das Protokoll dieser Aussprache aufgenommen werden könnte(1). Allerdings möchte ich noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass die abgelehnten Änderungsanträge nicht zurückgewiesen werden, weil wir prinzipiell nicht mit ihnen einverstanden sind. Ich erinnere daran, dass natürlich auch viele akzeptiert worden sind, und wenn nicht, dann hauptsächlich deshalb, weil es einerseits im Rahmen der finanziellen Situation bestimmte Prioritäten geben muss und weil andererseits Fragen der Subsidiarität zu berücksichtigen sind, das heißt, dass wir uns nicht in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einmischen und damit wir natürlich Überschneidungen und Wiederholungen von Maßnahmen, die durch andere Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen abgedeckt sind, vermeiden.

Abschließend möchte ich Ihnen noch einmal danken. Ich werde die Aussprache der Abgeordneten mit großem Interesse verfolgen.

 
  
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  Antonios Trakatellis (PPE-DE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Sie stimmen mir sicher zu, dass das Problem der Vogelgrippe für die Union und die Mitgliedstaaten eine Gelegenheit darstellte, koordiniert und effektiv zu handeln und somit das Vertrauen der Bürger und das Sicherheitsgefühl zu stärken. Allerdings wurde aber auch erneut der Beweis erbracht, welchen Wert Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit haben.

Deshalb halte ich den Zeitpunkt dieser Aussprache für richtig, um den vorliegenden Bericht zu unterstützen, einschließlich der Mittelaufstockung, die die notwendige Grundlage für das Erreichen der Ziele bildet, Ziele, die ebenso wie die Hauptaktionsbereiche, die Kontinuität und zugleich die Entwicklung der vorherigen Programme gewährleisten. Erreicht wird dies durch eine Kombination von Zielen und Maßnahmen, wie dem Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen durch physikalische, chemische oder biologische Quellen, Infektionskrankheiten und so weiter. Wir benötigen auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verteidigungssystem und eine koordinierte Reaktion im Falle möglicher Pandemien, wie dies aktuell die Vogelgrippe zeigt.

Nun zur Förderung von Politiken, die zu einer gesünderen Lebensweise beitragen – die Gesundheitsfaktoren. Wir sind es unseren Kindern, den künftigen Generationen, schuldig, uns unter ernsthafter Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren für die Einführung von Lebensführungsnormen einzusetzen: richtige Essgewohnheiten, Einstellen des Rauchens sowie soziale und wirtschaftliche Bedingungen, mit denen übermäßiger Stress vermieden wird.

Die Krankheitsvorbeugung kann in erster Linie nur auf der Auseinandersetzung mit Gesundheitsfaktoren basieren, die nachgewiesenermaßen die körperliche und geistige Gesundheit beeinträchtigen.

Der Beitrag zur Verringerung der Häufigkeit von Erkrankungen und Todesfällen bei schweren Krankheiten und Verletzungen ist eine weiterer Aktionsbereich, der ebenfalls koordinierte und gemeinsame Maßnahmen erfordert.

Was die Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitssysteme betrifft, so müssen wir die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten gemeinsam überprüfen, um ihre Kompatibilität zu gewährleisten, da ihnen dadurch die Möglichkeit gegeben wird, bessere Leistungen für die europäischen Bürger zu erbringen.

Bessere Informationen und Kenntnisse, um einerseits die Gesundheit zu entwickeln und andererseits die gesundheitspolitischen Ziele in andere Politikbereiche einzubeziehen, müssen allen zur Verfügung stehen, sowohl den Beschäftigten in Gesundheitsberufen als auch den einfachen Bürgern.

Erforderlich sind zudem verbesserte medizinische Verfahren, denn sie stellen nicht nur die effektivsten Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten dar, sondern schränken auch weitere Gesundheitseinbußen ein. Maßstab für die Bewertung medizinischer Behandlungen dürfen selbstverständlich nicht die finanziellen Kosten sein, sondern deren Effizienz, die langfristig auch im wirtschaftlichen Interesse liegt.

Darüber hinaus liegt das Gewicht auch auf Maßnahmen wie der Untersuchung des Einflusses der Umwelt auf die Gesundheit und der Erhebung von Daten bezüglich der niedrigen Geburtenraten, der geringen Fruchtbarkeit und der Sterilität, Erscheinungen, die sich zu einer Geißel für die alternden europäischen Gemeinschaften entwickeln, die wiederum bereits durch das demografische Problem bedroht sind. Die Datenerhebung und die Entwicklung von Strategien für die Patientenmobilität, die Weiterentwicklung der elektronischen Krankenversicherungskarten, die Mechanismen zur Förderung von Organtransplantationen, die Zusammenarbeit der Kommission sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch mit internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen sind notwendig, um einen Meinungsaustausch zu ermöglichen und gesundheitspolitische Maßnahmen zu fördern. Auch die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, eine bedeutende Rolle zu spielen, da ein großer Teil der Daten von ihnen zur Verfügung gestellt wird.

Die Koordinierung des Programms ist meiner Auffassung nach wichtig und erforderlich für seinen Erfolg, und die offene Koordinierungsmethode kann gewiss einen Beitrag in Fragen der Subsidiarität leisten, und zwar durch die Förderung von Strategien im Bereich der Gesundheit und der Gesundheitsfürsorge, wie der Patientenmobilität.

Meine Damen und Herren, ich könnte die Aufzählung von Präventions- und Behandlungsfragen endlos fortsetzen. Ich bin jedoch sicher, dass die Notwendigkeit eines koordinierten Eingreifens, das gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene mit der Möglichkeit und Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbindet, ihre Effizienz zu verbessern, mittlerweile ein Gemeinplatz ist. Diesem wahrhaft ambitionierten Streben wird mit dem Vorschlag, ein zweites Programm einzurichten, Rechnung getragen. Es ist integrativer, weil die Erfahrungen, die wir gesammelt haben, meiner Ansicht nach zu vergleichbar besseren Ergebnissen führen wird.

Deshalb halte ich den Änderungsantrag 64, der einen höheren Betrag empfiehlt, da das Programm jetzt umfassender ist und es sich von dem durch die Kommission vorgelegten Programm unterscheidet, für notwendig, denn ohne Finanzierung können auch die besten Programme keine Resultate hervorbringen. Darum kann ich Sie als Berichterstatter nicht genug dazu anhalten, für den Änderungsantrag 64 zu stimmen, und wenn Sie das tun, dann senden Sie auch eine Botschaft der Entschlossenheit an den Rat sowie eine Botschaft der Hoffnung an die Bürger, dass nämlich auch uns wirklich an der Gesundheit der europäischen Bürger liegt und wir Interesse daran haben.

 
  
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  Anders Samuelsen (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (DA) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Herrn Trakatellis für seine gediegene Arbeit über das heute von uns debattierte Thema danken. Dies ist ganz gewiss eines der Gebiete, für das sich eine echte Unterstützung von unten sichern lässt. Viel wird darüber geredet, dass es zurzeit eine eher defensive Haltung zur europäischen Zusammenarbeit gibt, vor allem nach den Abstimmungen über den Verfassungsvertrag in den Niederlanden und in Frankreich. Alle Untersuchungen zeigen jedoch, dass man an der Basis nur sehr schwer eine Opposition zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in genau den Bereichen findet, über die wir heute diskutieren. Ich muss daher natürlich auch betonen, dass wir die bisherige Arbeit unterstützen. Wir sind für den Versuch, die beiden Programme aufzusplitten, und wir sind dafür, dass für die Programme so umfangreiche Mittel wie nur irgend möglich gesichert werden.

Ich möchte besonders hervorheben, dass der Bericht einen Vorschlag des Haushaltsausschusses beinhaltet, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Kommission im Rahmen von Vereinbarungen über Partnerschaftsnetze eine Kernfinanzierung auf Zweijahresbasis gewähren kann. Dabei geht es darum, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst wenig Mittel auf den Verwaltungsaufwand verwendet werden und der größte Teil in verstärkte Bemühungen auf den Gebieten fließt, über die wir uns einig sind. Damit möchte ich Herrn Trakatellis noch einmal für seine erheblichen Anstrengungen danken. Ich hoffe, es wird uns wirklich gelingen, ein deutliches Signal an die Europäer auszusenden, dass die EU in diesem Bereich für uns alle von echtem Nutzen sein kann.

 
  
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  John Bowis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen den Bericht meines Kollegen wärmstens empfehlen und begrüße vor allem, was er und der Kommissar in ihren einführenden Worten zum Haushalt gesagt haben. Ich denke, da sollte das Parlament zuhören. Im Moment haben wir einen absurden Haushalt von 0,15 Cent je EU-Bürger – das ist die Summe, die wir alljährlich für die Gesundheit in dieser Europäischen Union ausgeben –, und das angesichts der vielen Gefahren, Herausforderungen und Chancen im Gesundheitsbereich.

Diese Woche bin ich mit Patienten mit iatrogenen Erkrankungen zusammengetroffen. Der Kommissar und mein ehrenwerter Kollege, der Berichterstatter, werden diesen Begriff verstehen, weil er griechisch ist, aber zur Erläuterung für die anderen Kollegen: Das sind Patienten, die an einer schweren Behinderung oder an ernsten gesundheitlichen Problemen als Folge von Behandlungsfehlern im Krankenhaus leiden. Dabei handelt es sich um einen der Punkte zur Patientensicherheit auf unserer Tagesordnung, der zu Recht von der britischen Präsidentschaft aufgenommen wurde.

Wir stehen vor der Herausforderung einer alternden Bevölkerung, die Menschen leben länger – überwiegend gesund–, werden dann jedoch im höheren Alter gebrechlich und leiden an all den neurodegenerativen Erkrankungen, die dies mit sich bringt. Die Arzneimittelausgaben für Parkinsonkranke sind mittlerweile höher als die für Krebskranke.

Wir müssen uns um höhere Standards bemühen, und dies können wir in der Europäischen Union tun, indem wir gute Standards beschreiben und nicht verschreiben. Diesen Weg müssen wir beschreiten; er ist nicht sehr kostenintensiv; so sind wir zunächst im Verlauf des irischen und schließlich des österreichischen Vorsitzes bei der Krebsvorsorge vorgegangen. Wir fordern es für Diabetes, vor allem für Diabetes vom Typ 2, und die Kommission selbst setzt sich für vergleichbare Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit ein, die eine der größten Bewährungsproben unserer Zeit darstellt. Ein Drittel von uns wird vermutlich irgendwann im Leben Anlass zur Sorge haben, und wir müssen dankbar sein, wenn wir in diesem Bereich Fortschritte erzielen konnten.

Allerdings ist der Haushalt ein Problem. Eine der größten Gefahren geht derzeit von einer Grippepandemie aus. Ganz besonders wichtig ist es, die effektive Arbeit des Europäischen Zentrums für Seuchenbekämpfung zu sichern. Diese Behörde steht nach eigenen Angaben vor der Schwierigkeit, dass es ihr an Ressourcen und an Geld mangelt und dass sie nicht in der Lage sein wird, ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen, wenn die Pandemie in den nächsten Monaten oder sogar Jahren zuschlägt. Das muss eine unserer Prioritäten sein, aber keine Priorität, die unsere sonstige Arbeit im Gesundheitsbereich behindert. Wir müssen Zeit und Energie und einige Ressourcen aufwenden, um die Möglichkeiten richtig zu nutzen, die uns von den europäischen Gerichten im Bereich der Patientenmobilität an die Hand gegeben werden. Wir müssen uns auf alle die Krankheitsbereiche konzentrieren, die den Bürgern Sorge bereiten, ob nun Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen, Rheuma oder Erkrankungen des Gehirns.

Außerdem sollten wir der gesamten Bandbreite der medizinischen Wissenschaft Rechnung tragen, dazu gehören auch neueste Gebiete wie die Komplementärmedizin, die einen wichtigen Beitrag leisten können. Vor kurzem wurde ich mit Akupunktur gegen Ischiasschmerzen behandelt und kann mich für die Wirksamkeit zumindest einer Form der Komplementärbehandlung verbürgen. Ich lege dem Hohen Haus auch diesen Teil des Berichts ans Herz.

 
  
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  Linda McAvan, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich denen anschließen, die Herrn Trakatellis zu seiner Arbeit und zu der aufgeschlossenen und kooperativen Art und Weise, mit der er die Abfassung dieses Berichts geleitet hat, gratuliert haben.

Wir alle wissen, dass die Zuständigkeiten und Mittel der EU für Maßnahmen im Gesundheitssektor begrenzt und die Ressourcen vielleicht sogar noch geringer sind als von uns erhofft. Also müssen wir uns bei unserer Arbeit auf die Bereiche konzentrieren, in denen die EU etwas erreichen und wirklich etwas bewirken kann. Deshalb hat sich die PSE-Fraktion darum bemüht, dass wir im Gesundheitsprogramm einen echten Schwerpunkt setzen.

Wir brauchen ein Gesundheitsprogramm, das Teil einer Gesundheitsstrategie für die Europäische Union ist. Momentan haben wir viele Ad-hoc-Initiativen, die oft von den Ratspräsidentschaften kommen, zu dieser oder jener Bedingung. Das reicht nicht aus: Wir benötigen eine Strategie, und wir müssen definieren, was diese Strategie beinhalten soll. Ich persönlich sage, sie sollte grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen berücksichtigen; wir haben davon gehört, wir wissen von der Grippepandemie. Zweitens sollte sie Probleme der Patientenmobilität umfassen: Wenn jetzt immer mehr Menschen reisen, müssen wir dafür sorgen, dass die Krankenversicherungskarte wirklich einsetzbar ist. Viele Bürger berichten mir immer noch von Problemen mit der Krankenversicherungskarte. Dann gibt es Reisende, die im Ausland auf Grundlage des E112 Leistungen der Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen wollen. Wir dürfen es nicht länger dem Gerichtshof überlassen, die Regeln zur Gesundheitsfürsorge zu bestimmen; die Gesetzgeber müssen die Regeln für die Gesundheitsfürsorge festlegen. Drittens ist da der Bereich der Zusammenarbeit, des Austauschs vorbildlicher Verfahren bei der Analyse gesundheitsrelevanter Faktoren. Wie Herr Trakatellis sagte, ist dies von entscheidender Bedeutung. Hier üben Organisationen großen Druck auf uns aus und bitten uns, in unser Programm diese oder jene Krankheiten oder Gesundheitszustände aufzunehmen. Die PSE-Fraktion spricht sich gegen die Aufnahme einer Liste von Gesundheitszuständen in den Bericht aus, weil wir uns unserer Meinung nach auf die gesundheitsrelevanten Faktoren konzentrieren sollten. Wir wollen keine Hierarchie von Krankheiten und Beschwerden aufstellen, weil viele dieser Krankheiten und Gesundheitszustände schrecklich sind für diejenigen, die daran leiden.

Es wird nicht einfach sein, diesen deutlichen Schwerpunkt der Gesundheit im Gesundheitsprogramm beizubehalten. Das zeigt schon ein Blick auf die Anzahl der Änderungsanträge für das Plenum – fast 200 – und die vielen miteinander konkurrierenden Forderungen. Aber wenn wir keinen Schwerpunkt im Programm haben, wenn wir nicht zeigen können, dass die EU etwas erreicht, statt nur reihenweise Erklärungen auf Gipfeltreffen oder Konferenzen abzugeben, dann wird es sehr schwierig werden, den Rat und die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit einer höheren Mittelausstattung zu überzeugen.

Nun ist es also an der Kommission. Ich hoffe, sie legt eine Gesundheitsstrategie vor, ich hoffe, wir werden in einem künftigen Gesundheitsprogramm einen Schwerpunkt setzen können. Wir werden für den Änderungsantrag 64 stimmen; unserer Ansicht nach muss dringend ein Zeichen gesetzt werden, dass Gesundheitsfürsorge wichtig ist. Die Öffentlichkeit ist bekannterweise skeptisch, wenn es um Europa geht, aber wenn die Menschen sehen, dass wir Maßnahmen in Bereichen ergreifen, die ihnen wichtig sind, dann werden sie Europa vielleicht freundlicher gesinnt sein.

Ich hoffe wirklich sehr, dass wir uns für einen guten Haushalt einsetzen, aber auch auf einen Schwerpunkt im Programm achten.

 
  
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  Holger Krahmer, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Herr Kommissar, verehrte Kollegen! Die Gesundheitspolitik liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das hat einen guten Grund. Die Gesundheitssysteme sind beitrags- und steuerfinanziert und die jeweiligen Systeme auf die spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet. Darüber hinaus ist für den Bereich der Gesundheitsdienste und der medizinischen Versorgung das Subsidiaritätsprinzip geltend.

Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 152 des EU-Vertrags verpflichtet, ein hohes Maß an Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die EU kann darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die die Politiken der Mitgliedstaaten unterstützen. Zuweilen bekomme ich den Eindruck, dass die Kommission und auch einige der Kollegen am liebsten den nationalen Gesundheitspolitiken Konkurrenz machen würden. Wir haben bei der Gesundheitspolitik das Problem, das auch in anderen Bereichen immer wiederkehrt: Europa krankt daran, dass es das Wichtige, worauf es sich besinnen sollte, nicht machen kann. Im Ergebnis umklammert die EU viele Politikbereiche, die im Zweifel besser von den Mitgliedstaaten geregelt werden sollten, und regiert fleißig in deren Angelegenheiten hinein.

Das heißt natürlich nicht, dass Europa die Finger von der Gesundheitspolitik lassen soll. Die EU muss sich vielmehr auf Dinge konzentrieren, die einen echten europäischen Mehrwert haben, und hier kann ich direkt an das anknüpfen, was meine Vorrednerin gesagt hat: Europa sollte vor allem in grenzüberschreitenden Fragen, die ein Mitgliedstaat nicht allein bewältigen kann, tätig werden. Ein verbesserter Austausch von Informationen und die engere Zusammenarbeit bei der Koordination im Bereich der Bekämpfung von Seuchen und ansteckenden Krankheiten muss höchste Priorität haben. Die gesundheitlichen Risiken, die von der Vogelgrippe ausgehen, zeigen, wie dringend nötig eine grenzüberschreitende Koordination der Maßnahmen ist.

Das gilt auch für HIV und Aids, ein großes Problem vor allem in den neuen Mitgliedstaaten, das bei steigenden Ansteckungsraten zunehmend in Vergessenheit gerät und vernachlässigt wird.

Die EU sollte bei der Bekämpfung von Krankheiten stärkere Prioritäten setzen. Meine Fraktion hat dazu Änderungsanträge eingereicht, für deren Zustimmung ich nochmals werben möchte. Der Schwerpunkt sollte auf die wichtigsten Volkskrankheiten wie Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauf-Krankheiten gesetzt werden, auf die sich die Maßnahmen und knappen Mittel der EU konzentrieren müssen.

Wir sollten es uns nicht zur Aufgabe machen, eine Shoppingliste zu erstellen. Wir haben im Ausschuss viel darüber diskutiert, welchen Krankheiten und welcher Krankheitsbekämpfung das Aktionsprogramm Priorität einräumen soll. Lassen Sie uns hier in unserer Forderung konsistent bleiben. Die Entschließung des Parlaments vom Dezember 2005 zum Arbeitsprogramm fordert explizit Maßnahmen zur Bekämpfung von Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Der Vorschlag für das Aktionsprogramm der Kommission war zu allgemein, zu breit angelegt. Es ist an der Zeit, dass wir politische Prioritäten setzen und uns auf die am weitesten verbreiteten Krankheiten konzentrieren.

Ich möchte kurz noch auf den Haushalt und die Finanzierung der NGOs eingehen. Meine Fraktion unterstützt den Vorschlag des Berichterstatters, den Haushalt für das Aktionsprogramm auf 1,2 Mrd. Euro aufzustocken. Wenn wir die Prioritäten, die wir mit diesem Programm setzen, ernst nehmen, brauchen wir dafür natürlich die entsprechenden Mittel. Patientenverbände und Nichtregierungsorganisationen spielen eine zunehmend wichtige Rolle, die die Unterstützung dieser Organisationen von Seiten der EU rechtfertigt. Bei der Finanzierung der NGOs müssen wir aber auf strenge Kriterien und Transparenz achten. Es kann nicht angehen, dass einige Organisationen – ähnlich wie im Umweltbereich – so großzügig bedacht werden, dass sie quasi als Subunternehmen der EU-Kommission Brüsseler Büros finanzieren.

 
  
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  Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Grüne Fraktion unterstützt ganz klar ein eigenständiges, gut ausgestattetes Gesundheitsprogramm.

Gesundheit steht auf der Wunschliste der Europäerinnen und Europäer auf Platz 1, und wir müssen heute ein ganz klares Zeichen setzen, dass die Gesundheitspolitik auch für uns im Europäischen Parlament, in der Europäischen Union eine Priorität ist. Natürlich sind die Dienste und die Systeme national angelegt, aber grenzüberschreitend und gemeinsam in Europa müssen wir die Ziele der Gesundheitspolitik diskutieren. Wenn eine Milliarde Euro jährlich für die Subvention von Tabak ausgegeben wird, dann muss uns die Gesundheitspolitik denselben Betrag wert sein.

Finanzierung von NGOs: Wir möchten als Grüne Fraktion ganz klar, dass nur diejenigen NGOs finanziert werden, die von der Industrie unabhängig sind. Wir haben leider sehr viele NGOs, die vor den Karren der Pharmaindustrie gespannt werden und ihr Sprachrohr sind und die einzig und allein die Aufgabe haben, Werbung für überteuerte Medikamente zu betreiben. Das ist nicht unser Anspruch. Wir wollen unabhängige NGOs unterstützen. Und, Herr Krahmer, es ist ein Widerspruch zu sagen, die dürfen nicht auch noch staatliche Mittel bekommen. Was sollen sie denn sonst bekommen? Sollen sie wirklich von der Pharmaindustrie finanziert und an der langen Leine geführt werden? Das wollen wir doch nicht! Selbstverständlich brauchen diese NGOs auch eine Finanzierung, um ihre Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können.

Ganz zentral ist für uns die Unterstützung der Komplementär- und Alternativmedizin. Ich freue mich, dass schon positive Erfahrungen damit gemacht worden sind. Wir haben Millionen Menschen in der Europäischen Union, die sehr positive Erfahrungen mit komplementärer und alternativer Medizin gemacht haben, wobei auch die Umweltmedizin nicht zu vergessen ist. Von daher ist es diskriminierend, dass die Europäische Union diese Medizin nicht berücksichtigt, die noch nicht einmal ein Schattendasein führt.

Wenn die Kommission ernst meint, was sie mit Lissabon verkündet, nämlich dass wir eine Innovationsgesellschaft sind, dann müssen wir das Wissen und die Innovation der Alternativ- und Komplementärmedizin nutzen, sie ausbauen und für die Menschen in der Europäischen Union verfügbar machen. Das ist wirklich ganz zentral, und ich finde, dass die Kommission viel zu sehr nur auf die Interessen der großen Pharmaindustrie mit ihrem Anspruch auf die Blockbuster-Pharmazeutika gesetzt hat. Das darf nicht länger sein. Wir dürfen hier nicht versteckte Industrie- und Pharmaforschung betreiben, sondern unser Ziel muss sein, wirklich Innovation auf den Weg zu bringen. Da muss die Komplementär- und Alternativmedizin natürlich ihren Platz haben.

Letzter Punkt: Wir bitten alle noch einmal ausdrücklich, dass wirklich keine Diskriminierung, keine genetische Auslese betrieben werden darf. Von daher möchten wir Herrn Trakatellis auch noch einmal nahe legen, unseren Änderungsantrag als Zusatz zu akzeptieren, in dem wir ganz klar sagen: Nur postnatal und nur da, wo auch Therapien zur Verfügung stehen, sollte in diesem Bereich weitergearbeitet werden.

 
  
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  Adamos Adamou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Trakatellis, ich muss Ihnen zu Ihrer wirklich hervorragenden Arbeit gratulieren, die Sie bei diesem so komplizierten Thema geleistet haben, und ich stimme Ihnen in vielen Punkten zu, insbesondere was die Erhöhung des Finanzrahmens für das Programm betrifft.

Nicht beipflichten kann ich jedoch Ihrem Wunsch, bestimmte Krankheiten, die im hohen Maße tödlich sind, nicht namentlich zu nennen, und sicher handelt es sich dabei nicht um Shoppinglisten, wie Herr Krahmer gesagt hat.

Krebs: einer von vier Todesfällen ist auf Krebs zurückzuführen. Jeder dritte Europäer wird im Laufe seines Lebens an einer Form von Krebs erkranken.

Herzkrankheiten: Haupttodesursache.

Rheumatismus: über 150 Krankheitsformen und Syndrome. Einer von fünf Europäern befindet sich in einer Dauerbehandlung für Rheumatismus und Arthritis. Rheumatismus ist der zweithäufigste Grund für Arztbesuche. In den meisten Ländern entfallen 20 % der Primärversorgung auf Menschen, die an Rheumatismus leiden. Dann gibt es da noch andere Krankheiten, wie Diabetes und Geisteskrankheiten.

Da diese von mir erwähnten Krankheiten einen so hohen Anteil der europäischen Bevölkerung betreffen und demzufolge im direkten Zusammenhang mit der Lebensqualität der Europäer stehen, sollten sie meiner Ansicht nach namentlich in das betreffende Programm aufgenommen werden. Deshalb habe ich im Namen meiner Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag – Änderungsantrag 156 – eingereicht, für den ich um Ihre Unterstützung bitte.

Es ist eine Tatsache, dass die reichen Mitglieder unserer Gesellschaft einen direkten und leichten Zugang nicht nur zu Informationen über Gesundheitsfragen, sondern auch zu Gesundheitsdienstleistungen genießen. Sie sind über die Risiken und Bedrohungen im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen gut informiert und haben die Möglichkeit, regelmäßig und rechtzeitig einen Arzt zu konsultieren.

Im Gegensatz dazu haben diejenigen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, keinen direkten und leichten Zugang zu Informationen, und es ist nahezu sicher, dass sie lange Zeit auf eine medizinische Versorgung warten müssen. Demzufolge müssen wir enorme Anstrengungen unternehmen, um die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppen und der Organisationen, die sie vertreten, in unser Gesundheitssystem einzubeziehen. Wir müssen ihre Erfahrungen berücksichtigen, damit wir spezielle Gesundheitssysteme schaffen können, die auf die Bedürfnisse der europäischen Bürger, die Opfer von Diskriminierungen sind und eine mangelhafte Behandlung erhalten, zugeschnitten sind. Aus diesem Grunde haben wir den betreffenden Änderungsantrag – Nr. 157 – eingereicht, für den ich Sie ebenfalls um Unterstützung bitte. Abschließend danke ich Herrn Trakatellis noch einmal für seine wirklich hervorragende Arbeit.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Trakatellis für seine Arbeit zu diesem Thema danken. Sein Einsatz für die Verbesserung der Volksgesundheit in Europa ist lobenswert. Der vorliegende Bericht findet zwar meine weitgehende Unterstützung, jedoch möchte ich zu drei Punkten noch einige Anmerkungen machen.

Was erstens den Finanzrahmen betrifft, so wird dieser in Änderungsantrag 64, wenn auch nur vorläufig, wesentlich erhöht. Ich halte diesen Änderungsantrag in dem vorliegenden Bericht für fehl am Platze, da die Höhe der Mittelausstattung nicht hier und heute bestimmt wird, sondern vom Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau abhängt.

Zweitens möchte ich mich für Änderungsantrag 148 der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten aussprechen. Genetisches Screening kann eine wertvolle Ergänzung zu den heutigen Diagnoseverfahren darstellen, jedoch nur, wenn in ethisch verantwortlicher Weise davon Gebrauch gemacht wird. Wir müssen verhindern, dass beispielsweise Versicherer eine Person aufgrund ihres genetischen Profils von vornherein von einer Versicherung ausschließen.

Drittens möchte ich den Kommissar darauf hinweisen, dass die Forschungsmittel gegenwärtig in ausgesprochen bürokratischer Weise verteilt werden. Mir ist zur Kenntnis gelangt, dass ein einziger Antrag mehrere tausend Euro kosten kann. Außerdem ist für die Antragsteller ungewiss, anhand welcher Kriterien ihr Antrag letztendlich geprüft wird und aus welchen Gründen Anträge anerkannt oder abgewiesen werden können. Darüber hinaus lässt die Kommission gegenüber den Antragstellern große Strenge walten, wenn sie Termine überschreiten, wenn die Entscheidung jedoch von ihr selbst verschoben wird, hat dies keine Konsequenzen. Dadurch entstehen natürlich erhebliche Frustrationen.

Ich schlage vor, dass ein Vorverfahren eingeführt wird, bei dem Anträge auf eine begrenzte Anzahl von Punkten hin geprüft werden. Vollständige Anträge würden dann nur bei den wirklich erfolgversprechenden Vorhaben verlangt. Damit wird die Arbeitslast der Kommission verringert und können die Belastungen für die Antragsteller ebenfalls spürbar gesenkt werden. Einer Stellungnahme des Kommissars hierzu sehe ich erwartungsvoll entgegen.

 
  
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  Liam Aylward, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die öffentliche Gesundheit ist in jedem Land ein wichtiges Anliegen der Bürger und eindeutig eine Angelegenheit des jeweiligen Mitgliedstaates. Aber einer der großen Vorteile, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu sein, ist die Möglichkeit, mit anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und ihren Wissensbestand zu nutzen. Das ist auf jedem Gebiet wichtig, und wenn in diesem Falle der öffentlichen Gesundheit angesichts ihres Ausmaßes oder ihrer Auswirkungen durch die Kooperation von Mitgliedstaaten besser gedient werden kann, dann sollte man das unterstützen.

Ziel der irischen Regierung ist auch weiterhin eine erstklassige Gesundheitsfürsorge für ihre Bürger. Dazu gehört eine angemessene, unverzügliche und sichere Gesundheitsfürsorge unter den richtigen Voraussetzungen: bei der Versorgung muss Gerechtigkeit für Patienten, Steuerzahler und die Angehörigen der Gesundheitsberufe gewährleistet sein. Worum es geht sind qualifizierte, einsatzfähige Mitarbeiter, Ausbildung, Ausrüstungen und die Förderung einer gesunderen Lebensweise in einer gesunderen Umwelt.

In unserem Zeitalter stehen wir in Irland und überall in der Europäischen Union vor großen gesundheitlichen Herausforderungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neuropsychiatrische Störungen, Krebs, Erkrankungen des Verdauungsapparats, Erkrankungen der Atemwege, Störungen der Sinnesorgane, Übergewicht und Diabetes, um nur einige zu nennen. Kein Land kann das allein bewältigen. Durch die Erfahrungen ihrer Mitgliedstaaten und Fachleute und dank dieses Vorschlags, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit stark verbessert wurde, ist die Europäische Union der Aufgabe gewachsen, den Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit Hilfestellung zu geben. Auch ich möchte Herrn Trakatellis zu seinem Beitrag in diesem Bericht gratulieren.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sind vor allem Mitteilungen, Bildung, der Zugang zu modernen Methoden, eine fundierte medizinische Beratung und das Schließen von Lücken im Bereich der öffentlichen Gesundheit wichtig.

Ganz konkret begrüße ich außerdem die Änderungsanträge zur Einbeziehung alternativer Medizin in das Programm. Eine bessere Kenntnis über Komplementär- und Alternativmedizin kann erheblich dazu beitragen, dass die Bürger bezüglich ihrer Gesundheit überlegter und verantwortungsbewusster entscheiden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Viele der Krankheiten, unter denen die Menschen in Europa heute leiden, hängen mehr oder weniger direkt mit unserer Lebensweise zusammen. Man denke beispielsweise nur an die Zunahme ernährungsbedingter Krankheiten oder solcher, die auf Bewegungsmangel zurückzuführen sind. Es ist demnach sicher ein wichtiger Ansatz, wenn wir Strategien zu gesünderer Lebensweise fördern. Fraglich ist jedoch deren Erfolg, wenn etwa 1,4 Milliarden Euro in ein System zur Information über Gesundheitsfragen gesteckt werden, das lediglich dem Austausch von Gesundheitsreportagen dient. Denn das Gros der Krankheiten, unter denen die Menschen auch hier in Europa leiden, entsteht ja nicht durch einen Mangel an Informationsangeboten.

Gesundheit fängt in Wahrheit ja bei der Lebenseinstellung an. Wer sich reichlich bewegt und spärlich, aber natürlich isst, bleibt gesünder – das weiß jedes Kind. Die Bürger wissen längst, was gesundheitsschädigend ist, auch ohne dementsprechende Aufschriften auf Zigarettenpackungen, Bier und Wein, Süßigkeiten oder Fertigprodukten, die den einzelnen Bürger, der ja ein mündiger Bürger sein will, nur entmündigen und bevormunden.

Der Erfolg solcher vermeintlich abschreckender Maßnahmen ist fraglich und von den Bürgern meines Erachtens auch nicht gewünscht. In einer Umfrage sprachen sich bekanntlich 66 % dafür aus, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, etwa durch Rabatte bei den Versicherungsbeiträgen für regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. In diese zukunftsträchtige Richtung sollten wir uns verstärkt bewegen. Und überdies ist eines ja völlig klar: Krankheiten vorzubeugen würde unser Gesundheitssystem auch finanziell entlasten.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Eine gute Gesundheit steht auf der Wunschliste der europäischen Bürger stets an oberster Stelle. Wenn Europa einen Beitrag dazu leisten kann, ist dies völlig legitim, und wir sind tatsächlich auch dazu verpflichtet, denn gemäß dem Vertrag muss ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden.

Meine Glückwünsche gelten dem Berichterstatter für dieses Programm. Er zeigte sich gegenüber den berechtigten Anliegen seiner Kolleginnen und Kollegen aufgeschlossen, und die Kommission hat ein vernünftiges Programm vorgelegt, das vom Parlament an einigen Stellen allerdings noch nachgebessert wurde. Wenn ich mit einer dieser Verbesserungen beginnen darf, so ist nunmehr ausdrücklich festgelegt worden, dass die Bereitstellung und Inanspruchnahme grenzübergreifender Gesundheitsleistungen durch Kooperation der Mitgliedstaaten erleichtert werden muss.

Ich komme aus einer Grenzregion, wo es Unikliniken in Maastricht, Lüttich und Aachen gibt. Steht man oben auf dem Vaalser Berg – der etwas über 300 Meter hoch ist, weshalb wir ihn in Limburg als Berg bezeichnen –, so sieht man diese drei akademischen Spitzenkrankenhäuser gleichsam vor sich liegen. Zweifellos wäre es auch unter vorrangiger Berücksichtigung der Kosten gegenüber dem Nutzen sinnvoll, wenn diese Regionen zusammenarbeiten würden, um somit sicherzustellen, dass diese erstklassigen Einrichtungen nicht allmählich stillgelegt werden und uns alle sehr viel Geld kosten.

Über die Erweiterung des Programms auf diese grenzübergreifenden Möglichkeiten bin ich daher erfreut. Das ist der erste Punkt, den ich vorbringen wollte. Meine zweite Bemerkung betrifft die Gesundheitssysteme, die überall unter Druck stehen, zum Teil aufgrund der demografischen Entwicklung und zum Teil, weil mehr und mithin oftmals auch teurere Leistungen benötigt werden. In jedem Mitgliedstaat werden die Versorgungssysteme angepasst. Weshalb müssen wir überall das Rad neu erfinden? Warum können wir nicht voneinander lernen? Auch diesem Bereich gebührt Aufmerksamkeit.

Was die Finanzierung anbelangt, so müssen die Kosten mehr ins Gewicht fallen als der Nutzen. Bei der Vogelgrippe ist die Frage nicht ob, sondern wann. Wenn ich höre, dass – was auch von Herrn Bowis angesprochen wurde – das Management Team von Stockholm für ansteckende Krankheiten erklärt „nicht mehr funktionieren zu können, sollte eine Katastrophe dieses Ausmaßes ausbrechen“, erscheint es mir notwendig, dass wir neue Vereinbarungen treffen, und hoffentlich wird die Kommission genau einen solchen Schritt unternehmen.

Ebenso halte ich die Erweiterung dieses Programms auf ergänzende alternative Gesundheitsfürsorge und -leistungen für notwendig, und auch für Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Parkinson muss mehr getan werden.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE). – (EL) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, Herrn Trakatellis zu seiner Kooperationsbereitschaft zu gratulieren.

Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Gesundheitssektor ist ein wichtiger Text, denn sein Anliegen ist es, eine effiziente Vorbeugung, verbesserte Gesundheitsdienstleistungen sowie ein bessere Lebensqualität für Jeden zu gewährleisten, etwas, das unser oberstes politisches Ziel ist.

Die Hauptpriorität des Programms besteht darin, Ungleichheiten im Gesundheitssektor durch die Stärkung vorhandener Netzwerke im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu bekämpfen.

Bei Menschen mit Behinderungen müssen wir berücksichtigen, dass eine Behinderung keine Krankheit oder Invalidität ist. Sie ist ein anderer Gesundheitszustand, dem bei der Ausarbeitung und Umsetzung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und –programme Rechnung getragen werden muss. Es ist enorm wichtig, Strategien zu entwickeln und bewährte Praktiken auszutauschen, um die Gesundheit von behinderten Menschen zu fördern und zuverlässige Informationen in einer für Behinderte – eine der Zielgruppen des Programms – zugänglichen Form bereitzustellen. Zudem müssen wir für einen gleichberechtigten Zugang zu den entsprechenden medizinischen und pharmazeutischen Systemen sorgen.

Eine weitere Hauptpriorität besteht darin, den Mehrwert von Gemeinschaftsmaßnahmen im Zusammenhang mit nationalen gesundheitspolitischen Maßnahmen zu gewährleisten, um die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in innovativen Bereichen, wie etwa der telematischen Medizin, zu fördern. Für die Menschen mit Behinderungen können diese Maßnahmen neue Wege erschließen, die ihnen eine bessere Lebensqualität und einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ermöglichen, und darüber hinaus können sie dazu beitragen, die Ausgaben im Gesundheitssektor zu rationalisieren.

 
  
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  Georgs Andrejevs (ALDE). (LV) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich meinem Kollegen, Herrn Trakatellis, zu seinem ausgezeichneten Bericht gratulieren. In dem von der Kommission vorgelegten neuen Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) hat die Kommission den wichtigen Beitrag hervorgehoben, den die Europäische Union leisten kann, um die Zahl der Krankheiten zu verringern. Dabei geht es um schwere Erkrankungen, wie ich ausdrücklich betonen möchte. Wie wir alle wissen, gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen eindeutig zu den häufigsten Todesursachen in Europa. Jedes Jahr sterben zwei Millionen Menschen in der Europäischen Union an den unmittelbaren Folgen dieser Erkrankungen. Die Entscheidungen, die der Rat während der irischen Ratspräsidentschaft getroffen hat, waren – und sind – eine gute Basis für unsere Anstrengungen zur Verhütung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Deshalb bin ich wie viele andere Kollegen hier in diesem Haus der Auffassung, dass die Herz-Kreislauf-Erkrankungen in diesem Legislativdokument nicht unerwähnt bleiben dürfen. Wir sollten die Dinge beim Namen nennen. Ich fordere meine Kollegen daher auf, die Änderungsanträge 142 und 143 zu unterstützen, in denen die wichtigsten Erkrankungen in Europa aufgeführt sind, die wir gemeinsam durch Prävention, Vorsorge und Behandlung bekämpfen müssen. Vielen Dank, Herr Präsident.

 
  
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  Caroline Lucas (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße den Bericht von Herrn Trakatellis von ganzem Herzen. Ich danke und gratuliere ihm zu dieser ausgezeichneten Arbeit. Auch ich gehöre zu den Kritikern einer geringeren Mittelausstattung in diesem Bereich. Meine Fraktion wird den Änderungsantrag 64 unterstützen. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat meine Fraktion eigentlich ursprünglich einen noch größeren Finanzierungsumfang vorgeschlagen.

Ich möchte noch einmal einen der zentralen Punkte hervorheben, der bereits angesprochen wurde und zu dem meine Fraktion einen Änderungsantrag eingereicht hat, nämlich den Beitrag der Komplementär- und Alternativmedizin. Schon mehr als 100 Millionen EU-Bürger greifen auf Komplementärmedizin zurück, deren Popularität zurzeit enorm wächst. Eine bessere Information der Menschen über Komplementär- und Alternativmedizin kann erheblich dazu beitragen, dass sie verantwortungsbewusster und aufgeklärter über ihre Gesundheit entscheiden. Deshalb ist es meines Erachtens unbedingt notwendig, dass wir diesen Bereich der Medizin aus dem Abseits holen, gleichberechtigt behandeln und die ganz realen Vorteile erkennen, die er bringen kann.

Ein größeres Bewusstsein der Menschen für die Gefahren von Chemikalien in der Nahrungskette, eine zunehmende Resistenz gegen Antibiotika infolge übermäßiger Verwendung und die Sorge um die Nebenwirkungen einiger konventioneller Arzneimittel – das alles lässt uns noch einmal gründlich überdenken, wie wir leben und was wir tun, um unsere Gesundheit wiederherzustellen. Komplementärmedizinische Arzneimittel mit einem ganzheitlichen und personenbezogenen Ansatz finden in der Öffentlichkeit immer mehr Zuspruch. Das muss man einfach als Phänomen so anerkennen. Doch nach wie vor besteht dort ein erheblicher Unterschied zwischen der allgemeinen Nachfrage nach solchen Arzneimitteln und den verschwindend geringen finanziellen Mitteln für die Forschung auf diesem Gebiet. Diese Lücke müssen wir auf jeden Fall schließen.

Ich unterstütze vor allem die Änderungsanträge, in denen die Umweltverschmutzung für die Unionsbürger als erhebliche Gesundheitsgefahr und Anlass zu großer Besorgnis bezeichnet wird. Das muss im Zuge einer Strategie zur präventiven Gesundheitsvorsorge dringend thematisiert werden.

Wie Frau Breyer bereits angemerkt hat, ist unsere Fraktion der Auffassung, dass die Zivilgesellschaft unbedingt in die Formulierung und Umsetzung einer europäischen Gesundheitspolitik einbezogen werden muss. Ich begrüße die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel, um diese stärkere Beteiligung zu ermöglichen, und ebenso die im Änderungsantrag 53 niedergelegten Kriterien, wo klargestellt wird, dass sie von Industrie-, Handels- und Geschäftsinteressen unabhängig sein müssen.

Änderungsantrag 141 der Liberalen jedoch verwässert das Ganze und nimmt die Rechtssicherheit heraus, die ja gerade im Änderungsantrag 53 festgemacht wird. Deshalb fordere ich Sie auf, werte Kolleginnen und Kollegen, ihn abzulehnen.

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL).(EN) (Die Rednerin sprach Irisch.)

Herr Präsident! Die derzeit herrschenden Befürchtungen im Hinblick auf eine mögliche Mutation der Vogelgrippe zeigen, dass der Öffentlichkeit klar ist, dass wir eine gemeinsame Strategie zu übertragbaren Krankheiten brauchen. Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass nichtübertragbare Krankheiten den mit Abstand größten Anteil an der Belastung durch Krankheit ausmachen, und wir müssen unsere Ressourcen dort einsetzen, wo sie am wirkungsvollsten sind.

Außerdem bitte ich das Hohe Haus, den Änderungsantrag zu unterstützen, in dem die Einbeziehung benachteiligter Gruppen in die Gestaltung künftiger gesundheitspolitischer Maßnahmen gefordert wird. Wir können doch nicht erwarten, Lösungen für die Ungleichheiten im Bereich der Gesundheit zu finden ohne die aktive Mitarbeit derer, die dank ihrer Lebenserfahrung Experten auf diesem Gebiet sind.

Auch ich bin für die Einbeziehung der Komplementär- und Alternativmedizin in die vom Programm unterstützte Aktion und ausdrücklich auch für ein getrenntes Programm für den Verbraucherschutz.

Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit bietet die Möglichkeit, Gesundheit in alle Politikfelder der Gemeinschaft einzubinden. Die EU befindet sich in der einzigartigen Lage, die Arbeit in den Mitgliedstaaten zu ergänzen, die Auswirkungen von Maßnahmen in anderen Politikbereichen auf die Gesundheit zu untersuchen, den Zugang zu Informationen zu fördern, die Evaluierung der Früherkennung und Aufklärung über Risiken zu verbessern und Empfehlungen über vorbildliche Verfahren zu geben.

(Die Rednerin sprach Irisch.)

 
  
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  Urszula Krupa (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Als Ärztin möchte ich besonders darauf aufmerksam machen, dass die moderne Wissenschaft nach dem psychologischen Ursprung für die meisten Erkrankungen sucht, die als psychosomatisch definiert werden und von Adipositas bis zu Herz-Kreislauf-Problemen und Bluthochdruck reichen, wie auch für Autoimmun-Erkrankungen und Tumore, und dass eine wissensbasierte Gesellschaft und vor allem die Gesetzgeber in der Europäischen Union davon Kenntnis haben sollten.

Die Gemeinschaftspolitiken können auch eine wichtige Rolle bei der Prävention von Krankheiten und dem Schutz der Volksgesundheit spielen, und zwar nicht nur bei Krankheiten, die als Zivilisationskrankheiten definiert werden, sondern auch bei psychischen Erkrankungen. Allerdings bedarf es eines Wandels im Lebensstil von einem liberalen Modell, das keinerlei ethischen Grundsätzen folgt, hin zu einer Lebensweise, die sich auf ethisch-moralische Werten gründet, da geistige Ordnung und geistige Integration helfen, eine Unterentwicklung der Persönlichkeit infolge einer psychischen Erkrankung und aller Arten von Abhängigkeit, einschließlich Nikotin-, Alkohol- und Drogenabhängigkeit und anderen selbstzerstörerischen Formen von Abhängigkeit, zu verhindern.

Enorme finanzielle Mittel werden nur dafür aufgewendet, die Folgen einer solchen Abhängigkeit zu behandeln, aber das ist wegen fehlender gesetzlicher Beschränkungen reine Verschwendung. Ein vergleichbares Problem zeigt sich beim Verbraucherschutz, der wegen der Vorherrschaft reicher Monopole auf dem Markt, die sich um ihre eigenen Interessen kümmern und ungeheure Ressourcen für Werbung verschleudern, bisweilen nur in wohltönenden Phrasen besteht. Man sollte etwas gegen die Flut solcher manipulierenden Informationen unternehmen, wenigstens indem man dafür sorgt, dass EU-Slogans über den Schutz von Grundrechten auch Wirklichkeit werden.

 
  
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  Irena Belohorská (NI).(SK) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Herrn Trakatellis für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Ich stehe voll und ganz hinter seinem Vorschlag zur Aufteilung in zwei Teile, die sich zum einen mit der Gesundheitsförderung und zum anderen mit der Förderung des Verbraucherschutzes im Zeitraum 2007-2013 befassen. Auch ich habe mehrere Änderungsanträge zu diesem Bericht eingebracht, und ich freue mich, dass einige davon angenommen wurden, insbesondere der Änderungsantrag betreffend die neuen Mitgliedstaaten, der mir am wichtigsten erscheint.

Zwischen den Gesundheitssystemen der EU-Mitgliedstaaten bestehen einige auffallende Unterschiede. Die neuen Mitgliedstaaten befinden sich in dieser Hinsicht offenbar in einer ungünstigeren Position, da sie vor umfangreichen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung stehen und nur wenige Finanzmittel zur Verbesserung der Lage zur Verfügung haben. Unzureichende Ausgaben für das Gesundheitswesen sind ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung dieser Staaten und für das Wachstum der Europäischen Union insgesamt. Notwendig sind bessere Informationen über die Möglichkeit der Finanzierung von Gesundheitsprogrammen über die EU-Strukturfonds. Für die neuen Mitgliedstaaten könnten diese Informationen eine Quelle der Hoffnung sein und ihnen die Gelegenheit bieten, die Qualität der Leistungen zu erhöhen.

Leider fällt entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip der Gesundheitssektor nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union und unterliegt damit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Für die Bemühungen um die Aufnahme der Patientensicherheit in den Bericht bin ich dankbar. Die Schwierigkeiten von EU-Bürgern beim Zugang zu Leistungen der Gesundheitsfürsorge im Ausland stellen ein Hindernis für den freien Personenverkehr dar. Die mehrdeutigen Regelungen zur Kostenerstattung für medizinische Leistungen müssen klarer gefasst werden, da die europäischen Bürger die geltenden Bestimmungen und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs nur schwer verstehen können. Eine Datenbank mit Informationen über Anbieter medizinischer Leistungen in anderen Mitgliedstaaten könnte den Patienten zugute kommen. Auf jeden Fall würde sie die Lage der Patienten verbessern und möglicherweise lange Wartelisten für einige Leistungen beseitigen.

Auch die Massenmedien können zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung beitragen. So wäre es gut, wenn verschiedene „Reality-Shows“ durch Sendungen ersetzt würden, die in ansprechender Form auf Ernährungsfragen eingehen, denn eine mangelnde Beachtung dieser Probleme kann letztendlich zu Fettleibigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs führen. Die Massenmedien dazu anzuhalten, sich mit Gesundheitsfragen zu befassen, ist derzeit auch aus sicherheitspolitischer Sicht von Bedeutung, wenn man die Gefahr möglicher bioterroristischer Anschläge bedenkt. Bei einer Epidemie wäre die Öffentlichkeit über die grundlegenden Strategien zur Eindämmung einer Ausbreitung von Krankheiten dann besser informiert. Es kommt darauf an, die Gesundheitsfürsorge stärker in den Blickpunkt zu rücken und finanziell besser auszustatten, denn wie wir wissen, wird es ohne eine gesunde Bevölkerung nicht möglich sein, die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an meinen Kollegen Trakatellis für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und seinen exzellenten Bericht.

Die drei gemeinsamen Kernziele der EU-Politik in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz werden deutlich und klar formuliert: Schutz der Bürger vor Risiken und Gefahren, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und die von einzelnen Mitgliedstaaten nicht effektiv oder nicht vollständig bewältigt werden können. Hier ist ein ganz deutlicher Fokus gesetzt. Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit – in diesem Zusammenhang ist auch eine Initiative der Kommission lobenswert, die die Restriktionen bei der Informationspolitik der pharmazeutischen Industrie reduzieren will. Drittens, die Einbeziehung der Gesundheitspolitik in die anderen Politikfelder der Gemeinschaft.

Im Bereich Gesundheit werden mit diesem Bericht drei neue Schwerpunktthemen eingeführt, die auf die neuen Herausforderungen unserer Zeit Bezug nehmen: Die Reaktion auf Bedrohungen – hier als Beispiel die Epidemien, die uns momentan mit der Vogelgrippe sehr deutlich vor Augen geführt werden. Zweitens die Prävention von Erkrankungen und Verhaltensmustern – beispielhaft hier nur Rauchen, Dickleibigkeit, Suchtverhalten und Bewegungsmangel. Drittens die erforderliche Zusammenarbeit der nationalen Gesundheitsbehörden, die sicher noch auf vielen Ebenen verbesserungsbedürftig ist. Hier sehe ich keine Aushöhlung der Subsidiarität, sondern vielmehr eine bessere Zusammenarbeit, Synergieeffekte und eine Stärkung der Subsidiarität.

Ich halte die Trennung in Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz für wichtig und richtig, da es sich um zwei Politikfelder handelt, die sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen und somit auch innerhalb der Gemeinschaft unterschiedliche Befugnisse der Union zur Folge haben. Persönlich ist es für mich erstaunlich, was wir mit 1,5 Milliarden in sieben Jahren insgesamt alles bewegen wollen. Ich wünsche mir, dass ein großer Teil davon in Erfüllung gehen wird. Denken wir nur daran, dass allein die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen pro Jahr 180 Milliarden Euro umsetzt.

Ich stimme dem Änderungsantrag 64 zur Erweiterung des Finanzrahmens zu. Ich glaube, es ist ein Minimum, um überhaupt sinnvolle Arbeit leisten zu können. Im Vergleich zu den Beträgen für die Subventionen zum Anbau von Tabak, die die Gemeinschaft in sieben Jahren aufwendet, ist dieser Betrag immer noch verschwindend gering. Er macht nur etwa ein Fünftel der Tabaksubventionen aus.

Wir können in einem Rahmenprogramm sicher nicht alle Wünsche der Bürger und Institutionen Europas befriedigen. Wir haben versucht, möglichst gerecht und ausgleichend zu Werke zu gehen. Ich sehe hier eine große Chance, dass wir durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Europa wieder ein Stück weit in den Mittelpunkt der Bürger rücken können.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Dorette Corbey (PSE).(NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Trakatellis aufrichtig beglückwünschen. Seine Fachkenntnisse in Sachen Gesundheit stellen einen erheblichen Gewinn für unsere Aussprache dar. Gesundheit ist ein wichtiges politisches Thema, das jedoch in erster Linie in die nationale Zuständigkeit fällt. Europa nimmt sich zwar zu Recht des Gesundheitsbereichs an, aber es sollte nur dann in Aktion treten, wenn damit eindeutig ein zusätzlicher Nutzen bewirkt wird. Gleichwohl, Herr Kommissar, setze ich hohe Erwartungen in Ihre Politik.

Als Erstes hoffe ich, dass Sie alle Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Kommission aktiv dazu ermuntern werden, eine gesundheitsfördernde Politik zu betreiben. Müssen wir denn, wenn man die Agrarsubventionen unter gesundheitlichen Aspekten betrachtet, weiterhin Beihilfen für Fett, Zucker und Tabak gewähren? Wir sollten uns lieber für Obst und Gemüse entscheiden. Auch fordere ich Sie auf, Herr Kommissar, sich in die Auseinandersetzung zwischen der GD Industrie und der GD Umwelt über Luftqualität und Chemikalien einzuschalten und sich nachdrücklich für die Gesundheit einzusetzen. Dadurch werden keinerlei Kosten verursacht, und Sie können den Unionsbürgern damit einen der größten Dienste erweisen.

Zweitens ersuche ich Sie, den Kampf zum Abbau von Ungleichheiten aufzunehmen, und in diesem Zusammenhang schließe ich mich den Ausführungen von Frau Belohorská an. Die Bürger Europas haben einen sehr ungleichen Zugang zu angemessener Behandlung. Für Krebspatienten sind in einigen Ländern die Überlebenschancen größer als in anderen. Die Behandlungsmethoden sind verschieden und es besteht kein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheit. Die Kenntnisse der Patienten über ihre Krankheiten sind von Land zu Land unterschiedlich. Nicht in allen Ländern wird der Prävention die ihr gebührende Aufmerksamkeit geschenkt.

Herr Kommissar, sorgen Sie dafür, dass die Kenntnisse zusammengeführt werden. Mitgliedstaaten, Krankenhäuser, Patientenvereinigungen und Mediziner können voneinander lernen. Bringen Sie Prävention und Behandlung zusammen. Ich appelliere an Sie, vor allem keine allgemeinen Statistiken über den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu erheben, sondern ganz praktische Informationen über die wichtigsten Krankheiten wie unter anderem Krebs, Rheuma, Diabetes, Lungenkrankheiten und natürlich Herz- und Kreislauferkrankungen zu sammeln und danach zu prüfen, wo Verbesserungen möglich sind. Eventuell könnten Wissenszentren und Netzwerke errichtet werden, die für Mediziner und Patienten eine nützliche Informationsquelle sein können. Auf diese Weise kann die Europäische Union einen wertvollen Beitrag leisten.

Abschließend möchte ich Sie alle aufrufen, die Erklärung Nr. 1 zu unterzeichnen, die Diabetes betrifft und die von mehreren Abgeordneten eingereicht wurde. Wir haben bereits 260 Unterschriften und brauchen noch 80, weswegen wir auch Sie bitten möchten, die Erklärung zu unterschreiben.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Gesundheit und Verbraucherschutz sind zwei Bereiche, für die die Bürger mehr Europa fordern – dies bestätigt sich in jedem Eurobarometer immer wieder aufs Neue –, und deshalb möchte ich unseren beiden Berichterstattern, Herrn Trakatellis, und am heutigen Nachmittag Frau Thyssen danken, dass sie Vernunft walten ließen, indem sie uns die Trennung der beiden Programme vorgeschlagen haben.

Nach dieser Vorbemerkung möchte auch ich mich jenen anschließen, die wie Professor Trakatellis, wie Sie, Herr Kommissar, und viele andere für ein anspruchsvolles Gesundheitsprogramm eingetreten sind, auch wenn wir, dessen sind wir uns wohl bewusst, die beantragten anderthalb Milliarden Euro nicht erhalten und auch die symbolische Schwelle von einem Prozent des europäischen Haushalts zweifellos nicht erreichen werden. Letztlich werden wir wohl Abstriche machen und schmerzhafte Opfer bringen müssen. Deshalb halte ich es für wichtig, unsere Maßnahmen auf die fünf bis sieben Krankheiten zu konzentrieren, die in Europa die wichtigsten Todesursachen sind. Daher müssen wir den Hinweisen der WHO nachkommen und den von der Fraktion der Liberalen vorgelegten Änderungsantrag 142 unterstützen, und dürfen nicht davor zurückscheuen, bestimmte Krankheiten namentlich zu benennen und mehr im Bereich Prävention zu tun, beispielsweise bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verschiedenen Krebserkrankungen, denn ehrgeizige Ziele müssen nicht heißen, dass man sich verzettelt.

Die Bürger verlangen Effizienz und Transparenz in Europa und sie dürfen nicht enttäuscht werden, indem die Verteilung nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Sie verlangen auch von uns, dass wir handlungsbereit sein und ihnen Mut machen sollen, vor allem in der heutigen Zeit. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Stockholm die angemessene Mittelausstattung vorzuenthalten. Immerhin sei daran erinnert, dass es 2005 im Zusammenhang mit der rapiden Ausbreitung von SARS vor zwei Jahren errichtet wurde! Es liegt also voll in unserem Interesse, dass dieses Zentrum seinen Auftrag erfüllt, und dies umso mehr, da derzeit die Vogelgrippe unseren Kontinent ereilt hat.

Abschließend eine Frage an Sie, Herr Kommissar, und auch an den Rat: Wie wollen Sie das Gesundheits- und Umweltaktionsprogramm finanzieren und mit diesem neuen Programm für Volksgesundheit in Einklang bringen? Europa muss, dessen sind wir uns bewusst, die Mittel aufbringen, um Umweltverschmutzungen zu bekämpfen, die sich vor allem auf die Schwächsten unter uns, auf schwangere Frauen und Kinder auswirken. Die Jüngsten unter uns zu schützen heißt zugleich, der Zukunft Europas eine Chance zu geben.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Herr Präsident! Mein Dank gilt den Kollegen Trakatellis und Kyprianou, die eine solide Arbeit geleistet haben. Wir befinden uns jedoch in einer absurden Situation, in der wir fünfmal mehr Mittel für Tabaksubventionen als zur Förderung der öffentlichen Gesundheit ausgeben, d. h. fünfmal mehr Geld für die Ruinierung der Gesundheit als für ihre Verbesserung.

Als positiv empfinde ich, dass dieser Bericht das Schwergewicht auf die Präventionsarbeit legt. Die Mittel sind so begrenzt, dass sie nur für die Zusammenarbeit, den Austausch von guten Beispielen sowie die Informationsverbreitung ausreichen. Das große Geld gibt es jedoch auf nationaler Ebene, wo auch der Hauptteil der Arbeit geleistet wird. Von den Änderungen des Europäischen Parlaments halte ich Änderungsantrag 53 für gut, den ich an dieser Stelle hervorheben möchte. Wegen der geringen zur Verfügung stehenden Mittel dürfen diese nicht an Organisationen gehen, die offen oder versteckt Lobbyarbeit für die Pharmaindustrie betreiben. Es ist gut, dass dies durch eine umfassende Kontrolle sichergestellt werden soll.

Bisher noch nicht erwähnt haben wir die Änderungsanträge 92 und 144, bei denen es um die Gleichstellung geht. Dies halte ich für einen wichtigen Aspekt, den wir unbedingt beachten sollten, denn ein zu großer Anteil der zur Verfügung stehenden Gelder fließt den Männern und deren Gesundheitsfürsorge zu, während ein zu geringer Teil für die gesundheitliche Betreuung von Frauen aufgewendet wird. Den größten Beitrag auf diesem Gebiet kann die Gemeinschaft jedoch beim Verhältnis zwischen öffentlicher Gesundheit und Handel leisten. Die im EG-Vertrag enthaltenen Artikel über die Volksgesundheit kommen in der Handelspolitik kaum zur Anwendung. Wo ist die Gesundheitsdimension in der Alkoholpolitik? Das Gleiche gilt auch für Chemikalien und Schädlingsbekämpfungsmittel. Auf diesen Gebieten sind besonders große Anstrengungen nötig.

Herr Kommissar, Sie können einen ersten Beitrag zu dieser Gesamtkonzeption leisten, indem Sie keine Genehmigung für die acht neuen auf dem Vormarsch befindlichen Schädlingsbekämpfungsmittel erteilen, denn diese sind biopersistent, endokrin wirksam und krebserzeugend nach Kategorie 2 – eine wortreiche Aufzählung der perfekten Gründe für ein Verbot von Chemikalien. Diese Gelegenheit können Sie jetzt nutzen.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Herrn Trakatellis zu diesem Bericht. Es muss unbedingt bekräftigt werden, dass der Bereich Gesundheit unter nationale Zuständigkeit fällt. Für die EU ist es jedoch angebracht, gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen und immerhin Mindeststandards im Gesundheitswesen der einzelnen Länder zu verlangen. Das gilt besonders für ein Land wie meines, Irland, dessen Volkswirtschaft an der Spitze in Europa steht, dessen Gesundheitswesen aber unzulänglich ist und wo Menschen in Gefahr geraten, weil sie nicht die grundlegende Gesundheitsfürsorge erhalten können, die sie brauchen.

Diabetes ist ein gutes Beispiel für eine Erkrankung, die in meinem wohlhabenden Wahlkreis unterfinanziert ist. Wir haben eine halbe Stelle für Diabetes-Pflegepersonal zur Betreuung von 250 Personen, effektiv wäre aber eine für 50 Personen. Andere Erfahrungen aus dem irischen Gesundheitssystem haben bei meiner Lektüre dieses Berichts eine Rolle gespielt. Was Organe, Gewebe und Blut menschlichen Ursprungs anbelangt, werde ich einen mündlichen Änderungsantrag zur Aufnahme des Konzepts der Rückverfolgbarkeit stellen. Unsere Hepatitis-C-Skandale in Irland haben ja deutlich gemacht, welche medizinischen Gefahren bestehen, wenn man Kontaminierungsquellen nicht zurückverfolgen kann. Beim Organskandal in Irland wurden toten Kindern ohne Wissen oder Zustimmung ihrer Familien routinemäßig Organe entnommen. Daher muss aus ethischen Gründen sichergestellt werden, dass Produkte menschlichen Ursprungs auf legalem Wege erlangt werden.

Nicht zuletzt muss Europa bei der Gesundheitsförderung eine Rolle spielen. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass EU-Mittel verwendet werden sollten, um kommerzielle Unternehmen im Gesundheitsbereich zu fördern; sie verfügen über ausreichende Mittel, um sich selbst zu fördern.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Ich begrüße wärmstens die Arbeit, die Herr Trakatellis, Berichterstatter und Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten, bei der Ausarbeitung des Berichts, zu dem das Parlament sich äußern konnte, aufgewendet hat. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiter des Gesundheitswesens begrüßen auch den neuen Aktionsplan, der uns in dieser Aussprache vorliegt. Ganz wichtig ist, dass dem Bericht zufolge Politiker und Verantwortliche des Gesundheitswesens zusammenarbeiten werden, um den Weg zur Lösung von Problemen zu ebnen, die die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreiten. Der Bericht bereitet den Weg für eine moderne Strategie, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung von Aktivitäten, aber leider wird das nicht von der Bereitstellung ausreichender Mittel aus europäischen Quellen begleitet, nachdem der Rat den EU-Haushalt radikal geändert hat. Der Union bleibt noch viel zu tun, und insbesondere sind es Aufgaben, die zu erfüllen einzelne Mitgliedstaaten allein nicht in der Lage sind. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Infektionskrankheiten wie AIDS und Grippe, sondern auch um die Bekämpfung der Ausbreitung von Drogenabhängigkeit und Lifestyle-Krankheiten. Zu eben diesem Zweck wurde in Verbindung mit den nationalen Referenzlabors das Europäische Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen gebildet. Haushaltskürzungen sind keine gute Nachricht und deuten auf Mängel bei der Festlegung von Prioritäten durch die politische Elite der EU und einige Europaabgeordnete hin.

Ich möchte an dieser Stelle auf ein weiteres Problem hinweisen. Die moderne Medizin bringt den Menschen ein längeres Leben von höherer Qualität, aber das ist mit immer höheren Kosten verbunden – mit etwa 60 bis 90 % der öffentlichen Ausgaben. Je höher der Anteil der Gemeinschaftsfinanzierung für Gesundheitsdienste ist, umso weniger fühlen sich die einzelnen Bürgerinnen und Bürger für ihre Gesundheit verantwortlich. Es ist auch so: Je mehr der Staat reguliert, desto stärker verringert das Gesetz die persönliche Verantwortung seitens der Menschen. Belege dafür finden sich in Ländern, die die Erfahrung eines zentral geleiteten und vollständig regulierten Gesundheitswesens gemacht haben, in dem Entscheidungen über die Gesundheit der Patienten, über Vorbeugung und Behandlung – und damit auch über die Kosten dieser Behandlung – ohne Einbeziehung des Patienten getroffen wurden. Zwar wurden spezielle Reformen durchgeführt, doch haben sie nur ein weniger effektives System und teurere Dienstleistungen hervorgebracht; alte Vorstellungen und Gewohnheiten von Patienten, Ärzten und Politikern halten sich hartnäckig. Ich möchte daher sagen, dass die Mittel für Programme zur besseren Information der Kunden von Gesundheitsdienstleistungen und zur Förderung der Systemkompatibilität unter keinen Umständen gekürzt werden sollten. Diese Mittel zahlen sich um ein Vielfaches aus.

Weiterhin habe ich Zweifel an der Effektivität bestimmter – angeblich für den Schutz von Gesundheit und Umwelt entscheidender – Verordnungen, die wir törichterweise angenommen haben. Ich fürchte, zuweilen besteht das Ziel darin, gewisse Interessengruppen aus der Industrie zufrieden zu stellen, und es wird nicht genug Geld für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufgewendet. Ich appelliere daher an die Kommission, mehr Haushaltsmittel für Analysen auf der Grundlage empirischen Materials bereitzustellen. So können wir unsere Entscheidungen über Verordnungen auf verantwortlichere Weise treffen, und wir können uns der wahren Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit, auf die wirtschaftlichen Kosten und damit auf die europäische Wirtschaft bewusst werden. Aus diesem Grund unterstütze ich auch Änderungsantrag 64.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich, wie andere Kolleginnen und Kollegen auch, die Entscheidung begrüßen, die Bereiche „Gesundheit“ und „Verbraucherschutz“ des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für Gesundheit und Verbraucherschutz nicht zusammenzufassen.

Abgesehen von der unterschiedlichen Art der Zuständigkeiten der Europäischen Union in diesen beiden Bereichen kann die Gesundheitspolitik nicht als gängiges Konsumgut angesehen werden.

Auch wenn ich die Schaffung eines e-Health-Raums unterstütze, so darf dieser doch nicht dazu dienen, eine Informationspolitik zu erproben, die ihren Namen nicht verdient.

Ich danke Herrn Trakatellis für seinen Vorschlag, die Haushaltsmittel für dieses Programm bedeutend aufzustocken, was notwendig ist, um unsere Ziele und unsere Maßnahmen zu verwirklichen. Zwar wäre angesichts der vor uns stehenden Aufgaben eine noch höhere Mittelausstattung wünschenswert gewesen, aber wir wären ja schon einigermaßen zufrieden, würde der Rat im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 eine Aufstockung der Mittel für den Gesundheitsbereich akzeptieren.

Lassen Sie mich zwei Schwerpunkte herausgreifen. Erstens bedarf es einer besseren Zusammenarbeit und Koordinierung im Gesundheitsbereich, um schneller mit grenzübergreifenden gesundheitlichen Gefahren fertig zu werden. Hätte es sie gegeben, so hätte das derzeitige Ausmaß der Chikungunya-Epidemie vermieden werden können. Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Pharmaunternehmen müssen dies zum Anlass nehmen, um ein System zur Überwachung und Erforschung dieser Art Erkrankung zu errichten, die sicherlich im Verhältnis zur Weltbevölkerung selten vorkommt, aber örtlich katastrophale Auswirkungen hat.

Zweiter Schwerpunkt: um das Ziel einer besseren Gesundheit für alle Europäer zu erreichen, gilt es, den gesundheitlichen Auswirkungen der ökologischen und sozialen Lebensbedingungen Rechnung zu tragen. Um bestimmte Krankheiten besser behandeln zu können, muss an ihren Ursachen angesetzt werden. Jedermann weiß, dass ausgegrenzte oder in unsicheren Verhältnissen lebende Bevölkerungsgruppen mehr als andere für bestimmte Krankheiten anfällig sind. Wir müssen den Schwächsten helfen.

Schnelle Fortschritte der Mitgliedstaaten in diesen beiden Bereichen würde unseren Bürgern das Gefühl vermitteln, besser durch die Europäische Union geschützt zu werden.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich gratuliere Herrn Trakatellis zu seinem Bericht, der erwartungsgemäß ausgezeichnet ist. Der Schutz gegen Krankheiten durch Prävention ist ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsproblematik in der EU. Die drei vermeidbaren Hauptübel, die sich auf die menschliche Gesundheit auswirken – Tabak, Alkoholmissbrauch und schlechte Ernährung –, sind jedes Jahr verantwortlich für den vorzeitigen Tod von Millionen europäischen Bürgern. Vor allem Tabak spielt offenbar bei der Todesursache für einen von drei Rauchern eine Rolle. Durch Rauchen sterben weit mehr Menschen als durch Drogensucht, Verkehrsunfälle und die Folgen einer HIV-Infektion zusammen. Wenn also Tabak ein solcher Killer ist, tun wir dann wirklich genug, um unseren Bürgern zu helfen, von dieser selbstzerstörerischen Gewohnheit loszukommen? Nicht wirklich, glaube ich.

Erstens subventionieren wir weiterhin den Tabakanbau in der EU. Natürlich ist das unklug, wie ja schon viele Kolleginnen und Kollegen erklärt haben. Zweitens erlauben wir den immer mächtiger werdenden multinationalen Tabakproduzenten, wichtige Entscheidungsstellen ungehindert zu bedrängen und zu beeinflussen; auf jeden Fall verhalten sie sich so gegenüber EP-Abgeordneten. Drittens hinken wir bei der Umsetzung einer wirksamen Informationsstrategie hinterher. So setzen wir Furcht einflößende Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, die niemand mehr zur Kenntnis nimmt, während die Tabakfirmen Filmstars dafür bezahlen, dass sie auf der Leinwand rauchen.

Wir haben an unseren Schulen keine systematischen Lehrprogramme gegen das Rauchen. Wir bauen teure Krankenhausabteilungen, um Patienten zu behandeln, die an schweren, durch das Rauchen verursachten Krankheiten leiden, aber nehmen es hin, dass in diesen Abteilungen viele Ärzte arbeiten, die selbst das schlechteste Vorbild sind, weil sie in der Öffentlichkeit rauchen. Viele Mitgliedstaaten zahlen für kostspielige Abteilungen für mit Rauchen in Verbindung gebrachte Krankheiten, aber nicht dafür, dass Raucher an Programmen gegen das Rauchen teilnehmen, bevor sie erkranken. Und nicht zuletzt liefern viele Mitgliedstaaten Passivraucher immer noch der Gnade der Raucher aus, ob nun am Arbeitsplatz oder an Freizeitstätten.

Da wir nun einen Kommissar für Gesundheit haben, der ein konsequenter Nichtraucher ist, wäre jetzt vielleicht der richtige Zeitpunkt, wirklich an allen Fronten gegen die Tabakgiganten vorzugehen und mit begründetem Optimismus an einen Sieg zu glauben.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich meinem Vorredner in jeder Hinsicht vollkommen zustimme; ich werde nicht alles wiederholen, aber das war sehr treffend gesagt! Ich möchte Herrn Trakatellis für seinen ausgezeichneten Bericht danken, und ich danke auch dem Kommissar dafür, dass er heute Vormittag uns gegenüber so ehrlich war und erklärt hat, dass dieser Aktionsplan der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit überarbeitet werden muss, wenn er wirksam sein soll, so dass wir Schwerpunktbereiche festlegen können wegen des, wie er es nannte, Abrechnungswirrwarrs. Dazu kann ich nur sagen, das ist peinlich!

Im EG-Vertrag heißt es: „Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“. Dieser Bericht ist ein wichtiger erster Schritt, um das Recht unserer Bürger auf Gesundheitsschutz, das in der Grundrechtecharta verankert ist, Wirklichkeit werden zu lassen.

Auch wenn die Gesundheit eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ist, kann die Europäische Gemeinschaft doch die Aktivitäten der Mitgliedstaaten durch eine dringend gebotene Koordinierung und Erfassung von vorbildlichen Verfahren aufwerten und ergänzen, damit wir voneinander lernen und Exzellenzzentren einrichten können. Mit der Einbeziehung des Bereichs Gesundheit in alle EU-Politikfelder, mit der Durchführung von Bewertungen gesundheitlicher Folgen und Evaluierungen für alle EU-Rechtsvorschriften und mit der Förderung gesunder Lebensweisen kann die EU die für gemeinsame, länderübergreifende Denkprozesse notwendige Plattform bieten.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation war 2002 die Zahl der übergewichtigen Personen erstmals in der Geschichte genauso hoch wie die der untergewichtigen Personen – über eine Milliarde Übergewichtige, davon 300 Millionen adipös –, mit den gewaltigen Auswirkungen, die das auf die Sterblichkeit hat. Hier müssen wir unbedingt einen präventiven Ansatz fördern, und ich begrüße die jüngsten Initiativen der Kommission auf diesem Gebiet.

Auf Gemeinschaftsebene kann man sich über eine ganzheitliche – im Gegensatz zur fragmentierten – Vorgehensweise optimal mit den allgemeineren verhaltensbedingten, sozialen und umweltbezogenen Faktoren befassen. Sofern wissenschaftlich fundiert, gehören Komplementär- und Alternativmedizin in jedes Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit.

Die Europäische Gemeinschaft ist in einer optimalen Position, um grenzüberschreitende gesundheitliche Probleme zu bekämpfen, wie etwa die Gefahr, die von Epidemien ansteckender Krankheiten und nahrungsmittelbedingten Ereignissen ausgeht. Beunruhigung wegen BSE, SARS und jetzt der Vogelgrippe hat, auf unsere Kosten, verdeutlicht, wie dringend notwendig ein zielgerichtetes, vorbeugendes koordiniertes Handeln im Bereich der Gesundheit ist.

Die Ausbreitung von EU-Agenturen im Bereich der Gesundheit – das Europäische Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und andere – ist eine sehr begrüßenswerte und notwendige Entwicklung beim Umgang mit diesen Gesundheitsbedrohungen. Doch diese Institutionen können ohne eine klare Politik auf Gemeinschaftsebene und die erforderliche Finanzausstattung nicht arbeiten. Wenn das Geld im Haushalt nicht gesichert ist und kein präventiver Ansatz verfolgt werden kann, dann könnten die Folgen am Ende viel größer sein. Weniger Geld von einer EU der 25 als von einer EU der 15 ist nicht akzeptabel und offen gesagt auch unverantwortlich.

Könnte uns der Kommissar sagen, wo unsere Richtlinie für die Gesundheitsdienste ist und wann uns der Entwurf eines Vorschlags vorliegen wird?

 
  
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  Karin Jöns (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke Antonios Trakatellis ganz herzlich für seinen ausgezeichneten Bericht. Hier allen berechtigten Interessen weitestgehend gerecht zu werden, gleichzeitig aber stringent zu bleiben, ist in der Tat sehr schwierig. So bedauere ich zum Beispiel, dass Krebs im neuen Gesundheits-Aktionsprogramm überhaupt nicht mehr expressis verbis prioritär auftaucht.

Aber lieber Herr Kollege, Sie weisen in Ihrem Bericht mehr als zu Recht darauf hin, dass es für alle Ziele, die wir uns gesetzt haben, natürlich auch genügend Mittel geben muss. Davon sind wir aber zurzeit weit entfernt, ganz zu schweigen davon, dass wir heute den Kommissionsvorschlag für ein gemeinsames Aktionsprogramm für Gesundheit und Verbraucherschutz als völlig inakzeptabel ablehnen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch in der Gesundheitspolitik mehr und nicht weniger Schutz aus Europa. Unter den von ihnen benannten Prioritäten europäischer Politik steht die Gesundheitspolitik auf Platz 4. Schon von daher ist dringend geboten, wieder ein eigenes Gesundheits-Aktionsprogramm zu bekommen.

Unverständlich ist mir, wie schon die Kommission einen derart niedrigen Haushaltsansatz veranschlagen konnte, den der Rat noch einmal im negativen Sinne getoppt hat. Wir versuchen hier also heute, zwei Kardinalfehler zu beheben: Wir wollen zwei getrennte Programme, und wir wollen mehr Geld. Das sage ich vor allem in Richtung des Rates. Die von Ihnen gewollte weitere Kürzung – würde sie denn Realität – würde bedeuten, dass wir nur noch ein Drittel des bisherigen Finanzumfangs hätten für später 27 Staaten. Das aber würde bedeuten, dass wir weder den Bereichen der Primär- und Sekundärprävention bestimmter Krankheiten noch dem dringend gebotenen Schutz vor Gefahren der globalisierungsbedingten Krankheitsrisiken in irgendeiner Weise gerecht werden könnten.

 
  
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  Frederika Brepoels (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Selbstredend möchte auch ich zunächst den Berichterstatter Trakatellis zu seinem brillanten Bericht, vor allem aber dazu gratulieren, dass er sich für alle Kolleginnen und Kollegen, die letztendlich ihre Besorgnisse in dem Bericht zum Ausdruck gebracht sehen wollten, stets Zeit genommen hat. Es handelt sich insofern um einen ungemein wichtigen Bericht, als es darin um die Formulierung der Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit für die kommenden sechs Jahre geht, die nicht von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgestaltet werden können. Es darf wohl gesagt werden, dass es dem Berichterstatter meisterhaft gelungen ist, alle relevanten sowie spezifischen Aspekte eines solch umfassenden – und zugleich sensiblen – Gebietes wie der Volksgesundheit zur Sprache zu bringen.

Insbesondere bin ich darüber höchst erfreut, dass erstmals auch die Möglichkeit vorgesehen wird, die ergänzende und alternative Medizin in die Aktionen aufzunehmen, sodass die Bürger durchdachtere und verantwortungsbewusstere Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrer eigenen Gesundheit treffen können. Ich weiß nur allzu gut, dass alternative Heilverfahren sehr oft noch höhnisch belächelt werden, obwohl die vielen Menschen, denen damit geholfen wird, selbstverständlich einen gegenteiligen Beweis liefern. Die Kommission nannte eine Zahl, wonach solche Verfahren von nicht weniger als 30 % der Bevölkerung sowie mehreren hunderttausend Ärzten und Therapeuten verlangt werden.

Bessere Kenntnisse heilpraktischer Verfahren werden einen wichtigen Fortschritt für die öffentliche Gesundheit bedeuten. Die unionsweite Inangriffnahme des Problems des Mangels an Spenderorganen findet ebenfalls meine ausdrückliche Unterstützung. Sowohl die Einrichtung gemeinsamer Plattformen zwischen Spendern und Empfängern als auch die Entwicklung von Tätigkeiten zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität von Organen können dabei hilfreich sein.

Als Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittlsicherheit möchte ich den Nachdruck vor allem auf die Auswirkung von Umweltfaktoren auf die Gesundheit legen. Allzu oft bleiben die Menschen im Unklaren darüber, wie sich beispielsweise die Exposition gegenüber bestimmten toxischen Chemikalien auswirkt. Durch Bereitstellung präziser, auf wissenschaftliche Forschung gestützter Informationen könnten viele Leiden verhindert sowie Missverständnisse vermieden werden.

Das Aktionsprogramm sieht spezifische Maßnahmen auf dem Gebiet sowohl der Prävention, Ermittlung und Sensibilisierung als auch der Information über schwere Krankheiten vor. Als Mitglied der vor kurzem hier im Schoße des Parlaments eingerichteten MAC – „MdEP gegen Krebs“ – kann ich diese konkreten Schritte nur begrüßen. Ein Punkt ist für mich wie für viele andere Kolleginnen und Kollegen jedoch schwer verdaulich.

Solange über die Finanzielle Vorausschau für die kommende Wahlperiode keine Übereinkunft erzielt wird, bleibt dieses Aktionsprogramm nämlich reine Theorie. Gleichwohl ist der Bedarf groß, die Ziele sind noch höher gesteckt, und das Parlament wird mithin in den kommenden Monaten dafür Sorge tragen müssen, dass die erforderlichen Mittel tatsächlich bereitgestellt werden.

(Beifall)

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE).(PL) Herr Präsident! Auch wenn die Gesundheitsdienste in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, sollte die Europäische Union doch ihre Möglichkeiten, auf nationaler Ebene getroffene Maßnahmen zu ergänzen, im Interesse der gesamten Gemeinschaft so gut wie möglich nutzen. Gerade deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass im EU-Haushalt der kommenden Jahre die Ausgaben in Bereichen gekürzt werden, wo die Lebensqualität ihrer Einwohner beeinträchtigt wird, insbesondere auch in der Gesundheitsfürsorge.

Die Europäische Union kann und muss zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Bürger beitragen, zumal die Unterschiede in der Gesundheitsfürsorge zwischen den Mitgliedstaaten seit der letzten Erweiterung zugenommen haben. Die deutlichen Differenzen bei der durchschnittlichen Lebenserwartung und der Gesundheit der Bürger sowie bei ihrem Zugang zur Gesundheitsfürsorge stehen in einem engen Zusammenhang mit dem Entwicklungsstand des jeweiligen Mitgliedstaates.

Neue Programme zur Gesundheitsfürsorge mit dem allgemeinen Ziel, die Gesundheit der Bürger zu verbessern und Prävention im umfassenden Sinne des Wortes zu gewährleisten, sollen diese Unterschiede ausgleichen. Allen EU-Politikern sollte an hohen Standards der Gesundheitsfürsorge gelegen sein. Jetzt muss es vor allem darum gehen, die Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge und in deren Qualität in den Mitgliedstaaten zu verringern, indem vergleichbare Standards eingeführt werden und eine größere Transparenz der nationalen Gesundheitssysteme gesichert wird. Das neue Programm könnte sich als besonders hilfreich bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen erweisen, da es ermöglichen würde, gemeinsame Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit durchzuführen und jegliche Bedrohungen auszuräumen sowie den gesundheitsbezogenen wirtschaftlichen Interessen der Bürger zu dienen und die Kosten für die Bürger zu senken. Ein besserer Informationsaustausch zu verfügbaren medizinischen Leistungen und die Möglichkeit einer Kostenerstattung auf dem Territorium der Europäischen Union werden auch die Mobilität von Patienten und Gesundheitsspezialisten fördern, wie der Verfasser dieses sehr wichtigen Berichts, Herr Trakatellis, ganz richtig festgestellt hat.

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE-DE). – (SV) Herr Präsident! Ich habe eine ganze Reihe von Kommentaren zum Aktionsprogramm der Kommission im Bereich Gesundheit geäußert und dabei ziemlich viel Krach geschlagen. Das Ergebnis ist jedoch wirklich lobenswert, wofür ich den Kollegen Kyprianou und Trakatellis danken möchte.

Dass die Gesundheit in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten ist, war für mich stets eine Selbstverständlichkeit, und ich freue mich, dass die Mehrheit in diesem Hause der gleichen Meinung ist. Was wir auf Gemeinschaftsebene tun, muss einen deutlichen Mehrwert für die Patienten bringen. Es gibt bei dieser Frage drei für mich sehr wichtige Aspekte, für die ich mich eingesetzt habe und auf die ich heute besonders eingehen möchte. Das ist vor allem der Ausgangspunkt dieses Berichts, der darin besteht und bestehen muss, dass das Engagement des Einzelnen für die eigene Gesundheit am wichtigsten ist. In den Bereichen Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheit müssen wir Politiker die Bürger, auch wenn sie krank sind, stets als erwachsene Menschen betrachten, die Rechte und Pflichten haben, einschließlich des Rechts, das eigene Leben und die eigene medizinische Versorgung zu bestimmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass das aktive Engagement für die eigene Gesundheit in jedem Fall die beste Medizin ist. Deshalb ist es besonders bedauerlich, dass die Sozialdemokraten die Formulierungen streichen wollen, die sich auf eben diese Mitwirkung an der eigenen Gesundheit beziehen.

Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments müssen wir auch die Mobilität innerhalb und zwischen den Ländern fördern, sodass jeder sich die Behandlung und Betreuung suchen kann, in die er das größte Vertrauen hat. Gegenwärtig genießen diejenigen die geringste Freizügigkeit, die sie am meisten brauchen – die Patienten. Für sie werden die Grenzen innerhalb von Europa zu kleinen Berliner Mauern, die ihren Möglichkeiten, eine Behandlung zu erhalten, im Wege stehen. Und gerade für die Patienten kann die Freizügigkeit eine Frage von Leben und Tod sein. Wir dürfen nicht glauben, dass sich die wichtigsten Aspekte der guten Gesellschaft mithilfe einer Planwirtschaft regeln und organisieren lassen, die sich als das für Kreativität und solide Haushaltsführung destruktivste Wirtschaftsmodell erwiesen hat. Was wir brauchen, ist mehr Wahlfreiheit und Freizügigkeit.

Wir müssen auch dafür sorgen, dass wir als Entscheidungsträger einen besseren Zugang zu Informationen aus dem Gesundheitswesen erhalten. Das gilt auch für diejenigen, die diese Entscheidungen umsetzen und insbesondere für diejenigen, die medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir müssen Ergebnisse vergleichen können, und nicht nur die Kosten, wie das heute der Fall ist. Das ist nicht nur erforderlich, damit wir voneinander lernen können, sondern auch, damit die Verbraucher die Freizügigkeit und Wahlfreiheit nutzen können, die ihnen vom Europäischen Gerichtshof zugestanden wurde. Eine solche Entwicklung wäre von Vorteil für die Patienten in Europa.

Vor dem Zweiten Weltkrieg war man eher ein Opfer, wenn man mit dem Gesundheitswesen in Kontakt kam. Häufig waren die Menschen vor der ärztlichen Behandlung gesünder als hinterher. Durch die Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden und die Einführung neuer Arzneimittel sind wir zu Patienten in unseren Gesundheitssystemen geworden. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft zu Gesundheitskonsumenten werden, eine Perspektivverlagerung, zu der wir beitragen müssen. Gestern Opfer, heute Patient, morgen Gesundheitskonsument. Das wäre eine phantastische Entwicklung, die uns meiner Ansicht nach nicht nur gesünder, sondern auch freier macht.

 
  
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  David Casa (PPE-DE). – (MT) Ich schließe mich den Kollegen an und möchte ebenfalls Herrn Trakatellis für den hervorragenden Bericht danken, über den wir heute sprechen. Der Aufbau eines Gesundheitssystems gehört zu den wichtigsten Aufgaben jeder Regierung, da das Gesundheitswesen für alle Bürger von Bedeutung ist. Das Gesundheitswesen ist ein Sektor ohne Grenzen und in jedem Land ein zentrales Element. In der Charta der Grundrechte wird dies ausführlich erläutert und darauf hingewiesen, dass die Europäische Union dem Gesundheitswesen die erforderliche Bedeutung und Priorität bemessen sollte. Die Europäische Union ist verpflichtet, einen Beitrag zu leisten, indem sie Zielsetzungen für die Verbesserung des Gesundheitswesens festlegt, die Verhütung von Infektionskrankheiten unterstützt und versucht, Gesundheitsrisiken für die Bürger in der Gemeinschaft zu beseitigen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass wir das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit objektiv und sehr sorgfältig prüfen und uns dabei nur auf diesen speziellen Bereich konzentrieren. Wir sind nicht damit einverstanden, dass mit einem einzigen Programm zwei verschiedene Bereiche abgedeckt werden sollen, auch wenn diese Bereiche vielleicht miteinander zusammenhängen. Ich befürchte, dass in einem solchen Programm wesentliche Punkte untergehen würden und letztlich der Schaden größer wäre als der Nutzen. Das betrifft auch das Programm für den Verbraucherschutz, denn der Verbraucherschutz ist an sich schon ein sehr komplexes Thema, dem ungeteilte Aufmerksamkeit beigemessen werden muss. Aus unserer Sicht brauchen wir ein Programm, das einerseits eine Annäherung der Gesundheitssysteme der verschiedenen Länder bewirkt und andererseits jedem Land dabei hilft, seine eigenen, individuellen Ziele zu erreichen. Außerdem ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir unser besonderes Augenmerk auf Menschen mit chronischen Erkrankungen oder mit Behinderungen richten müssen. Wir müssen sicherstellen, dass sie nicht ausgegrenzt werden, und wir müssen außerdem dafür sorgen, dass auch sie einen hohen Lebensstandard genießen können. Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollten die Unterstützung erhalten, die ihnen ihr Leben erleichtert, und ihnen sollten die Forschungsprogramme zugute kommen, die eine Verbesserung ihrer Lebensumstände ermöglichen. Auch die wichtige Rolle derjenigen sollten wir berücksichtigen, die Kranke versorgen und pflegen, und wir sollten Programme anbieten, die den Menschen, die diese Arbeit leisten, die notwendigen Kenntnisse vermitteln, damit sie ihre Aufgaben effizienter wahrnehmen können. Wir haben ein Programm, das sich als wirksames Instrument für die Patienten erweisen wird, wenn es darum geht, von den besten Behandlungsmethoden und Medikamenten zu profitieren. Wir haben ein Programm, mit dem das Gesundheitsbewusstsein der Bürger in Europa gestärkt und eine gesundheitsbewusstere Lebensweise gefördert werden soll. Dieses Programm wird dazu beitragen, die Unterschiede bei der medizinischen Versorgung zu verringern, die in den einzelnen Ländern der EU bestehen, sodass die Gesundheitsversorgung in jedem Land verbessert werden kann. Ja, wir stehen vor einer schwierigen Aufgabe, einer Aufgabe, die von uns verlangt, dass wir eine wirksame Vorsorge, ein effizienteres Gesundheitswesen und eine Verbesserung der Lebensqualität erreichen.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Herrn Trakatellis für seine ausgezeichnete und sorgfältige Arbeit danken.

Gesundheit ist unser höchstes Gut, und deshalb ist es richtig, dass sich auch die Europäische Union mit diesem Thema befasst. Ich schließe mit dem an, was Herr Fjellner gesagt hat, und als Abgeordneter aus einem neuen Mitgliedstaat freue ich mich, dass die Bereiche Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz getrennt worden sind, da diese beiden Bereiche in unserem Land mit völlig unterschiedlichen Problemen konfrontiert sind.

Es reicht nicht aus, möglichst lange zu leben; ebenso wichtig ist, dass wir so lange wie möglich gesund bleiben. Deshalb ist es aus meiner Sicht besonders erfreulich, dass sich das Programm auf die Verlängerung der zu erwartenden gesunden Lebensjahre konzentriert, da es für das Wohlergehen der europäischen Bürger von entscheidender Bedeutung ist, so lange wie möglich gesund zu bleiben.

Angesichts der aktuellen demografischen Probleme ist dies auch für die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme äußerst wichtig. Dabei handelt es sich insbesondere in Ungarn um eine zentrale Aufgabe, wo die Lebenserwartung um zehn Jahre niedriger ist als in den alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das neue Programm muss deshalb besondere Maßnahmen vorsehen, die darauf abzielen, die Unterschiede im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Bürger in der Europäischen Union zu verringern.

Unsere vordringlichste Aufgabe besteht darin, die Prävention sicherzustellen, die auch zu den Prioritäten dieses Programms gehört. Aus diesem Grund habe ich in dem von mir vorgelegten Änderungsantrag vorgeschlagen, dass die Gesundheit von Kindern und jungen Menschen einen Schwerpunkt des Programms bilden sollte, weil eine gesundheitsbewusste Lebensweise in jungen Jahren entscheidend zur Verhütung von Krankheiten beiträgt, die später auftreten können.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass jeder Cent, den wir für die Verbesserung der Gesundheit unserer Bürger ausgeben, sich auf vielfache Weise auszahlen wird. Es gibt wohl kaum einen Bereich, in dem das Geld der europäischen Steuerzahler gewinnbringender angelegt ist, als im Gesundheitsbereich. Ich hoffe daher, dass auch ausreichende Finanzmittel bereitstehen, damit dieses uns vorgelegte Programm erfolgreich umgesetzt werden kann.

Ich möchte Herr Trakatellis noch einmal im Namen von uns allen für seine sorgfältige Arbeit danken, und ich hoffe, dass alles, was in diesem Programm enthalten ist, umgesetzt wird.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich möchte mich den Dankesworten an unseren Freund Trakatellis anschließen, er hat wirklich sehr gut gearbeitet. Aber ich möchte auch dem Kommissar meinen Dank aussprechen, weil auch die Kommission insbesondere im Bereich der Vogelgrippe, der damit eng zusammenhängt, sehr gut arbeitet.

Die Gesundheit ist sicher der Bereich, der uns alle und natürlich auch unsere Bürger am meisten interessiert. Man stellt natürlich fest, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren extrem gestiegen ist. Es gibt Zahlen, die sagen, dass seit 1840 die Lebenserwartung pro Dekade um 2,5 Jahre linear zunimmt. Das bedeutet natürlich auch neue Herausforderungen für unsere Gesundheits- und Sozialsysteme. Das heißt, wir werden zwar älter, aber wir müssen dafür Sorge tragen – insbesondere von Seiten der Politik und der Medizin –, dass die Lebenserwartung in Gesundheit länger wird und die Menschen nicht nur älter, sondern auch gesünder werden.

Wir stehen vor neuen Herausforderungen. Sie wurden teilweise schon angesprochen, wie die Vogelgrippe, die zu einer Pandemie mutieren und Europa vor noch nie da gewesene Probleme stellen könnte. Hier müssen wir gut gerüstet sein, um rechtzeitig das Richtige tun zu können. Ich darf auch daran erinnern, dass Probleme rund um Aids, Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen noch immer auf der Tagesordnung zu stehen haben, weil sie weiterhin große Gefahren für unsere Bürger darstellen.

Es muss uns auch klar sein, dass natürlich grundsätzlich die Mitgliedstaaten für die Gesundheit zuständig sind. Wir müssen uns von europäischer Seite aber überlegen, wo wir konkret diesen viel zitierten europäischen Mehrwert einbringen können, wo wir von Europa her etwas dazu tun können, dass unsere Bürger länger in Gesundheit leben. Ein Bereich ist sicher dieser grenzüberschreitende Faktor. Krankheiten machen nicht an Grenzen Halt.

Ein weiterer Faktor sind sicher die Erkenntnisse. Ich möchte hier noch eine Zahl nennen: Gerade die Erkenntnisse in der Medizin sind extrem gewachsen, und sie sind natürlich auch mit Kosten verbunden. Würden wir den Kenntnisstand von Bismarck annehmen und den auf die heutige Zeit übertragen, so wären unsere Gesundheitsbudgets nur mit 1 % belastet. Die restlichen 99 % beruhen auf Erkenntnissen, die später gemacht wurden. Das heißt natürlich auch, dass Gesundheit Geld kostet. Deshalb unterstütze ich den Berichterstatter sehr stark, wenn er die 1,5 Milliarden Euro auch von der Europäischen Union fordert. Wir können nicht großartige Gesundheitsprogramme beschließen und dann nicht das nötige Geld zur Verfügung stellen.

Ein anderer Punkt ist der gesamte Bereich der Vorsorge. Wie ich schon vorher ausgeführt habe, werden die Menschen älter. Das bedeutet auch, die gesunde Lebensweise und die Vorsorge werden zunehmen. Wichtiger: Hier ist viel an Forschungsarbeit zu leisten, um unsere Gesundheitsbudgets langfristig zu sanieren.

Insgesamt sind wir auf einem richtigen Weg, aber wir dürfen nicht die Augen vor den Herausforderungen verschließen, die kommen werden.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke den Abgeordneten für eine sehr interessante Aussprache. Ich werde mich kurz zu einigen Punkten äußern.

Zunächst einmal zur Frage der Agenturen, wo ich voll und ganz zustimme, das sowohl die ECDC als auch das EISS für wichtige Konzepte stehen, die aber nicht auf Kosten der anderen politischen Strategien im Gesundheitsbereich gehen sollten. Wenn wir keine bessere Finanzausstattung erhalten, stehen wir vor der unmöglichen Entscheidung, entweder die beiden Agenturen voll zu finanzieren und sonst nichts weiter zu tun, oder das Geld aufzuteilen, was ich auch nicht unbedingt für vorteilhaft halte. Das ist eine wichtige Frage.

Was die Finanzierung anbelangt, möchte ich den Abgeordneten für ihre Unterstützung danken. In Anbetracht unserer Arbeitsweise in der Union im Bereich der Gesundheit, die überwiegend nichtlegislative Initiativen umfasst, ist mehr Geld notwendig. Wenn man gesetzgeberisch tätig wird, dann es ist viel einfacher, die angenommenen Vorschläge zu übermitteln und dann von den Mitgliedstaaten zu erwarten, dass sie sie umsetzen. Wenn man aber andere Initiativen zur Koordinierung, für Empfehlungen oder für den Austausch beispielhafter Verfahren ergreifen will, dann braucht man mehr Geld. Ich stimme zu, dass wir nicht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vordringen werden. Wir werden Bereiche herausnehmen und anvisieren, wo wir gemeinschaftsweit einen zusätzlichen Nutzen erreichen können, indem wir auf europäischer Ebene handeln. Genau das leistet ja das Programm.

Die Gesundheitsdienste fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das ist keine Frage. Aber in einer solidarischen Union können wir wohl kaum die Ungleichheiten in der Gesundheitsfürsorge hinnehmen, die heute in der Europäischen Union bestehen, wo die Unterschiede in der Lebenserwartung in den einzelnen Mitgliedstaaten mehr als zehn Jahre betragen.

Die Patientenmobilität ist ein wichtiges Thema. Es ist eine Tatsache, der wir uns stellen müssen. Wir werden Vorschläge dazu erarbeiten. Aber im Vordergrund sollte stehen, dass den Patienten dort ein hohes Behandlungsniveau geboten wird, wo sie leben, wo ihre Familien sind, wo man ihre Sprache spricht. Das lässt sich durch Referenzzentren, den Austausch beispielhafter Verfahren, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaten, die Koordinierung der Gesundheitssysteme, durch Zusammenarbeit und das Erreichen des höchsten Leistungsniveaus verwirklichen. Ich wiederhole: Das wäre kein Eingriff in Fragen der Zuständigkeit und der Subsidiarität.

Wir arbeiten nicht nur mit „angesagter“ Medizin, im Gegenteil. Ich erinnere daran, dass im Programm seltene Krankheiten vorgesehen sind, gefolgt auch von Arzneimitteln für seltene Krankheiten. Diesen Bereich fördern wir ebenfalls.

Beim Tabak stimme ich ohnehin völlig zu, und ich wäre sehr froh, wenn wir einmal die Gelegenheit erhalten würden, eine spezielle Aussprache zum Bereich Tabak zu führen. Die Frage der Subventionen ist zutreffend, aber ich möchte auch hinzufügen, dass die Subventionen letztlich auslaufen werden, und diese Entscheidung steht ja bereits fest, aber der Tabakfonds, den wir in Kampagnen auf europäischer Ebene finanziert haben, erhält Geld durch diese Subventionen. Sobald die Subventionen abgeschafft sind, werden wir kein Geld mehr für europaweite Tabakkampagnen haben, was dann auch wieder eine unhaltbare Situation ist, und ich hoffe, wir finden in naher Zukunft eine Lösung.

Beim Alkohol möchte ich Sie daran erinnern, dass wir bis Ende dieses Jahres bzw. irgendwann nach dem Sommer den Vorschlag einer Gemeinschaftsstrategie für eine europäische Strategie zu Alkohol vorlegen werden. Die Anmerkungen zu Pestiziden habe ich zur Kenntnis genommen.

Zur Finanzierung möchte ich Frau Doyle etwas sagen: Ich schiebe das auf einen Buchführungsfehler – oder zumindest hoffe ich, es ist ein Buchführungsfehler –, weil ich eigentlich nicht glauben kann, dass absichtlich entschieden wurde, die Finanzausstattung der Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz zu kürzen. Ich hoffe in der allgemeinen Übereinkunft, dass jemand bemerkt hat, welche Folgen dieser Kompromiss für diese beiden spezifischen Bereiche haben würde, was bedeutet, dass er korrigiert werden kann. Falls es Absicht war, dann bedauere ich das sehr und kann nicht viel mehr dazu sagen.

In der Frage der Komplementärmedizin habe ich die Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Unserer Meinung nach fällt dies eher in den Bereich Subsidiarität. Der Kommissionsvorschlag betrifft keine konkrete Medizin in diesem Sinne.

In punkto Umwelt und Gesundheit – da spreche ich Frau Ries an – haben wir doch schon Maßnahmen im Rahmen des derzeitigen Programms, und die werden bei dem neuen Programm weiterlaufen, vor allem bei den gesundheitsrelevanten Umweltfaktoren.

Ich komme nun zu den einzelnen Krankheiten, und ich versichere Ihnen, dass Krebs für uns Vorrang vor den anderen Erkrankungen hat, aber wir haben einen neuen Zweig aufgenommen, der die Verringerung der Belastung durch Krankheit vorsieht; allerdings waren wir der Meinung, dass wir in einem 7-Jahres-Programm mehr Flexibilität brauchen, also nennen wir keine konkreten Krankheiten. Das kann jedoch über verschiedene Entscheidungen im Verlauf des Programms geschehen. Wenn man einige Krankheiten auflistet, dann schließt man damit ja andere aus, also wollten wir hier einen flexibleren Ansatz.

Ich möchte die Abgeordneten außerdem daran erinnern, dass ich einen Vorschlag zur Gesundheitsstrategie vorlegen werde, der ausführlicher sein wird und das Programm ausgehend von der Finanzausstattung, die wir letztlich erhalten, weiter konkretisieren wird. Es wird also gemeinsam mit den Interessengruppen und den Bürgern eine ausgereiftere, breiter angelegte Strategie erarbeitet.

Abschließend möchte ich noch einmal Herrn Trakatellis sowie den Mitgliedern des Ausschusses meinen Dank für ihre ausgezeichnete Arbeit aussprechen. Ich danke Ihnen erneut für Ihre Unterstützung in diesem sehr wichtigen Politikfeld.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Wir alle danken Professor Trakatellis nochmals für seine hervorragende Arbeit.

Die Abstimmung findet heute in der Abstimmungsstunde statt.

Anhang – Standpunkt der Kommission

 
  
  

Bericht: Trakatellis (A6-0030/2006)

(EN) Die Kommission kann die Änderungsanträge 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 17, 20, 21, 22, 24, 25, 30, 34, 35, 36, 44, 51, 55, 59, 60, 61, 65, 66, 69, 70, 72, 78, 80, 84, 85, 86, 88, 99, 100, 101, 102, 103, 106, 108, 111, 113, 119, 120, 122, 123, 124, 126, 132, 135, 139, 146 und 149 akzeptieren.

Die Änderungsanträge 16, 31, 32, 56, 57 und 90 können teilweise akzeptiert werden.

Die Änderungsanträge 10, 14, 23, 26, 27, 28, 29, 39, 46, 50, 63, 67, 71, 73, 79, 81, 91, 110, 115, 116, 118 und 137 können vorbehaltlich von Änderungen akzeptiert werden.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 5, 33, 47, 54, 58, 64, 68, 82, 83, 89, 95, 96, 98, 104, 105, 112, 128, 130, 141, 142, 143, 145, 147, 148, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156 und 157 nicht akzeptieren.

Die Kommission lehnt die Änderungsanträge 1, 2, 3, 15, 18, 19, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 45, 48, 49, 52, 53, 62, 74, 75, 76, 77, 87, 92, 93, 94, 97, 107, 109, 114, 117, 121, 125, 127, 129, 131, 133, 134, 136, 138, 140 und 144 vor allem aufgrund der Teilung oder von Ressourcen ab.

(Unterstrichene Änderungsanträge sind neue Änderungsanträge, die von Fraktionen am 8. März 2005 eingereicht wurden.)

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Protokoll.


6. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) (Aussprache)
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0032/2006) von Marianne Thyssen im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) – Verbraucherschutzaspekte (KOM(2005) 0115 – C6-0225/2005 – 2005/0042B(COD)) (A6-0032/2006)

Bevor ich dem Herrn Kommissar das Wort erteile, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass uns für die Aussprache nur noch etwa zwanzig Minuten bleiben, bevor unsere Abstimmungsstunde beginnt. Sie werden sicher verstehen, dass wir die Aussprache unter diesen Bedingungen nicht zu Ende führen können. Deshalb sage ich Ihnen lieber gleich, dass ich mich gezwungen sehen werde, die Aussprache zu unterbrechen.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin Frau Thyssen sowie den Abgeordneten des Parlaments und den Mitgliedern des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für ihre hervorragende und enge Zusammenarbeit und ihre Unterstützung für das Verbraucherschutzprogramm danken.

Ich bitte schon einmal vorab um Entschuldigung, weil ich einiges von dem wiederholen werde, was ich bereits zum Gesundheitsteil des Programms gesagt habe. Da wir aber getrennte Aussprachen haben, sollten einige Ausführungen auf jeden Fall noch einmal zum Verbraucherschutzprogramm festgehalten werden.

Das Problem des Haushalts ist hier ähnlich gelagert: Eine Kürzung des Haushalts bedeutet eine Kürzung der Maßnahmen und damit wiederum weniger Geld für die Union der 27 – 25 plus 2 – als wir für die 15 hatten.

Im Zeitalter des Verbraucherschutzes, wo wir konsequente Initiativen ergreifen müssen, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, wird dies ernste Probleme verursachen und sich natürlich auf die Hilfe auswirken, die wir Verbraucherorganisationen bieten, vor allem bei der Finanzierung von Projekten und der Schulung von Personal.

Gleichzeitig möchte ich Sie noch einmal an das Schreiben erinnern, das Präsident Barroso an Präsident Borrell gerichtet hat, in dem diese Anliegen zur Sprache gebracht werden, erklärt wird, dass ein Festhalten an diesem Kompromiss weniger Geld bedeuten würde als wir 2006 hatten, und um zusätzliche Bemühungen in diesem Bereich ersucht wird. Wenn wir am Ende mit einer solchen umfangreichen Kürzung oder Reduzierung unserer Mittel dastehen, dann bedeutet das wie im Bereich Gesundheit, dass wir sie nicht in geringen Beträgen auf viele Aktionen verteilen können. Begrenzte Mittel bedeuten, wir müssen neu evaluieren und Schwerpunkte setzen und entscheiden, worauf wir uns letztlich konzentrieren wollen, wo wir den größten Nutzeffekt erzielen können. Ich hoffe, es lässt sich korrigieren, letztendlich werden doch die erforderlichen Mittel bereitgestellt und wir können das Programm wie vorgeschlagen abdecken.

Zur Teilung des Programms muss ich noch einmal sagen, dass ich den diesbezüglichen Standpunkt des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz voll und ganz verstehe. Ich verstehe, warum er zwei getrennte Programme vorziehen würde. Wie ich bereits sagte, hätte es unserer Meinung nach einige zusätzliche Vorteile, wenn wir bei einem zusammengelegten Programm blieben, wo wir ja klar zwischen Aktionen zur Gesundheit und zum Verbraucherschutz unterscheiden; aber wir können davon profitieren, dass es gemeinsame Bereiche gibt, und mehr Größenvorteile erzielen.

Da die Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau allerdings noch laufen, sollte und wird dies den Standpunkt der Kommission zur Aufteilung des Programms beeinflussen. Deshalb können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine endgültige Entscheidung zur Aufteilung treffen und müssen die Änderungsanträge, die sich auf die Aufteilung beziehen, ablehnen. Wenn die Debatte zur Finanziellen Vorausschau abgeschlossen ist, wird die Kommission dieses Thema noch einmal prüfen. Ich wiederhole: Das Parlament hat seine Wünsche sehr deutlich dargelegt und ich habe diese sehr entschiedene – fast einhellige – Meinung des Parlaments zur Kenntnis genommen.

Ich werde nicht auf die einzelnen Änderungsanträge eingehen. Dem Parlament wird eine vollständige Aufstellung des Standpunkts der Kommission zu jedem Änderungsantrag zugehen, und ich wäre sehr dankbar, wenn sie in den Ausführlichen Sitzungsbericht dieser Debatte aufgenommen würde(1).

Die Änderungsanträge, die wir ablehnen, betreffen überwiegend die Aufteilung, und wir handeln so aus dem Grund, den ich bereits erläutert habe, oder weil sie über den Anwendungsbereich der Verbraucherschutzpolitik der Gemeinschaft hinausgehen. Es ist ja nicht so, dass wir diesen Änderungsanträgen nicht inhaltlich zustimmen würden, aber sie gehen unserer Meinung nach doch etwas weiter als der Anwendungsbereich der Verbraucherschutzpolitik der Gemeinschaft, und einige davon könnten wir angesichts der bestehenden Situation nicht finanzieren.

Bei anderen Punkten stimmen wir zu, vor allem bei der Notwendigkeit, Verbraucherinteressen in andere Politikfelder zu integrieren. Ich zähle auf die Unterstützung des Parlaments, damit sichergestellt wird, dass Verbraucherinteressen in vielen anderen maßgebenden Initiativen zur Verbraucherpolitik ausreichend Beachtung finden.

Dies ist ein kurzer Überblick über den Standpunkt der Kommission zu dieser Frage. Ich freue mich auf eine sehr interessante Aussprache.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), Berichterstatterin. (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich ausdrücklich bestätigen, was aus der vorhergehenden Aussprache im Grunde genommen bereits deutlich hervorging. Der Ausschuss ist gegen ein integriertes Verbraucherschutz- und Volksgesundheitsprogramm, und mit der Unterstützung der Konferenz der Präsidenten fordern wir ein separates Mehrjahresprogramm für den Verbraucherschutz. Da mir der Kommissar nicht ganz überzeugt zu sein scheint, will ich kurz nochmals die Gründe dafür nennen.

Die Befugnisse der Gemeinschaft in den beiden Bereichen sind allzu unterschiedlich. Gleiches gilt für die sozialen Zielsetzungen der in den beiden Bereichen tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft; die interne Aufteilung der Befugnisse, auch in den Mitgliedstaaten, steht oftmals im Widerspruch zu einem integrierten Ansatz. Ein Patient ist etwas anderes als ein Verbraucher, und wir wollen zumindest Gewissheit über den Umfang der für Verbraucherangelegenheiten bereitgestellten Haushaltsmittel und verhindern, dass im Falle einer im Bereich der Volksgesundheit auftretenden Krise die Verbraucherpolitik zum finanziellen Opfer eines dringenden volksgesundheitlichen Bedarfs würde, der normalerweise mittels eines Flexibilitätsinstruments gelöst werden sollte.

Angesichts der noch nicht angenommenen Finanziellen Vorausschau fühle ich mich bei der heutigen Debatte über den vorliegenden Bericht ehrlich gesagt ein wenig unbehaglich, weil wir keine Vorstellung haben, wie hoch die Mittelansätze sind. Zugleich ist mir durchaus bewusst, dass die Mittelausstattung und die inhaltliche Ausgestaltung des Programms die beiden Seiten ein und derselben Medaille sind. Abstriche an unseren verbraucherpolitischen Zielen sind allerdings schwerlich denkbar. Schon seit Jahren wird von sämtlichen europäischen Institutionen am Beispiel der gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik demonstriert, dass sich Europa die Fürsorge um den gewöhnlichen Bürger sehr angelegen sein lässt. In Zeiten der Erweiterung, in denen eine Verbraucherdimension des Binnenmarkts notwendiger denn je ist und die Europäische Union außerdem ihr menschliches Profil bewahren muss, in solchen Zeiten ist ein Zurückschrauben unserer ehrgeizigen Ziele auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes nicht möglich, ohne dass dies Konsequenzen hätte.

Da die drei Organe hier anwesend sind – und ich nehme an, der österreichische Ratsvorsitz ist angemessen vertreten –, halte ich es allein schon aus diesem Grund für zweckmäßig, heute für die Beibehaltung der im Vorschlag der Kommission erwähnten Mittelansätze zu plädieren. Daran sollten wir meines Erachtens unbedingt festhalten.

Nach Rücksprache mit Herrn Trakatellis vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben wir eine sorgfältige Aufteilung des Finanzrahmens nach dem von der Kommission angewandten Verteilerschlüssel vorgenommen. Für den Verbraucherschutz kommen wir damit auf einen Betrag in Höhe von 233 Millionen Euro für eine Laufzeit von 7 Jahren. In Absprache mit unserem Verhandlungsführer bei der Finanziellen Vorausschau, Herrn Böge, haben wir im IMCO nichts hinzugefügt, was aber, um Missverständnisse auszuschließen, keinesfalls heißen soll, dass wir uns später mit weniger zufrieden geben werden. Die drei Teile der Haushaltsbehörde werden ersucht, diese Botschaft wörtlich zu nehmen. In Anbetracht der Bedeutung der Materie, des größeren Tätigkeitsfeldes infolge der Erweiterung und des unerlässlichen Vertrauens des Verbrauchers in den Binnenmarkt werden wir uns nicht mit weniger begnügen.

Den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich für ihre volle Unterstützung in diesem Punkt sowie ferner dafür danken, dass wir uns auf die zusätzliche Berücksichtigung in dem – von dem Kommissar übrigens hervorragend erläuterten – Vorschlag der Kommission von lediglich zwei wichtigen Bereichen zu beschränken vermochten.

1. Wir möchten, dass die Mitgliedstaaten, in denen eine weniger lange Tradition im Bereich des Verbraucherschutzes, der Verbraucherbewegung, der Stärkung der Kapazitäten von Verbraucherorganisationen und der politischen Mitsprache der Verbraucher besteht, enger in den Planungsprozess eingebunden werden.

2. Spezielle Aufmerksamkeit sollte dem Alterungsprozess der Bevölkerung sowie sonstigen Gruppen von anfälligeren Verbrauchern gewidmet werden. Personen mit Erfahrungen in Verbraucherrechtsfragen wissen, dass eine angemessene Berücksichtigung dieser anfälligen Gruppen in den Rechtsvorschriften, die definitionsgemäß allgemein gültig sind, nicht möglich ist; in einem Verbraucherschutzprogramm können wir uns jedoch auf bestimmte Zielgruppen konzentrieren und diesen anfälligen Verbrauchern Rechnung tragen, und genau dies müssen wir tun, wenn wir eine solidarische und humane Gesellschaft anstreben.

Innerhalb von über zehn Jahren ist dies der erste Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, bei dem sein verstorbener Vorsitzender Phillip Whitehead nicht das Wort ergriffen hat. Wir vermissen ihn sehr, und meine jahrelange freundschaftliche und kollegiale Zusammenarbeit mit ihm haben mich veranlasst, diesen Bericht ihm zu widmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, für all dies bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, und ich ersuche ferner die Kommission und den Rat um ihre Befürwortung unseres Vorschlags. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Zusammenarbeit, ich danke für Ihren Respekt für Phillip Whitehead, denn das sind wir ihm schuldig, und ich bin schließlich den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats zu Dank verpflichtet, die dieses Dossier mit höchster Professionalität begleitet haben.

Herr Präsident, gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte. Wahrscheinlich werden nicht alle Mitglieder noch vor der Mittagspause das Wort ergreifen können; deshalb müssen wir hinsichtlich der Abstimmung eine Vereinbarung treffen, denn es handelt sich hier um einen Bericht im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung. Können nicht alle Redner noch vor der Mittagspause sprechen, so würde ich die Verschiebung der Abstimmung auf die Brüsseler Tagung nächste Woche vorschlagen, denn meines Erachtens dürfen wir das Abstimmungsergebnis nicht von Zufälligkeiten abhängen lassen und über ein solches Thema nicht bei einer minimalen Präsenz der Abgeordneten abstimmen. Das ist meine Empfehlung als Berichterstatterin.

 
  
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  Der Präsident. – Frau Thyssen, Ihr Antrag, die Abstimmung zu vertagen, wird dem Parlament sofort, gleich zu Beginn der Abstimmungssitzung, vom Vizepräsidenten, der mich ablöst, unterbreitet.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident! Es betrifft genau die Situation, die auch die Kollegin Thyssen zu Recht angesprochen hat. Wir haben gestern kritisiert – völlig zu Recht kritisiert –, dass wir, während die Kollegen hereingekommen sind, Rednerbeiträge hatten und Kommissare sprechen ließen, denen niemand wirklich zuhören konnte. Jetzt haben wir genau dieselbe Situation wieder.

Wenn es in diesem Haus nicht möglich ist, die Debatten entweder so knapp zu organisieren, dass die Zeiten eingehalten werden, oder sonst tatsächlich einen Zeitraum zwischen der Abstimmung und dem Ende der Debatte vorzusehen, dann sollte man sich hier wirklich andere Wege überlegen. Das, was die Kollegin Thyssen vorgeschlagen hat, ist jedenfalls in einem Punkt voll und ganz zu unterstützen: Die Abstimmung sollte auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem die Kollegen tatsächlich hier sein können.

 
  
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  Der Präsident. – Ich verstehe Sie sehr gut, Herr Rack, aber ich möchte darauf verweisen, dass wir auf Antrag der Berichterstatterin selbst entschieden haben, mit der Aussprache zu diesem Bericht heute Vormittag zu beginnen, da sie, wenn ich richtig verstanden habe, heute Nachmittag nicht anwesend sein kann.

Wir werden nun die Verfasser der Stellungnahmen hören.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses.(FR) Herr Präsident! So wie die 460 Millionen Europäer einen immer besseren Schutz ihrer Gesundheit wünschen, wozu wir soeben unsere Aussprache geführt haben, so wünschen sie auch, dass sie als Verbraucher immer besser geschützt werden. Vor dem Hintergrund vergangener oder aktueller gesundheitlicher Krisensituationen oder der Globalisierung, in der die Rückverfolgbarkeit nicht mehr für alle Erzeugnisse sichergestellt werden kann, gewinnt die europäische Verbraucherschutzpolitik umso mehr an Bedeutung. Im Übrigen kann der Binnenmarkt ohne das Vertrauen der Verbraucher nicht richtig funktionieren. Indem die Europäische Union den Bürgern zeigt, dass sie sich tatsächlich um ihre Gesundheit und Sicherheit sorgt und entsprechende Maßnahmen ergreift, erhöht sie die Transparenz ihrer Politik den Bürgern gegenüber.

Deshalb also vielen Dank an Frau Thyssen für ihren ausgezeichneten Bericht. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat ein für einen Zeitraum von sieben Jahren gestaffeltes Budget in Höhe von 230 Millionen Euro speziell für die Aktion „Verbraucherschutz“ vorgeschlagen; dieses im Vergleich zu dem derzeitigen Programm aufgestockte Budget Haushalt ist unbedingt erforderlich, damit die ehrgeizigen Ziele im Zusammenhang mit den durch die Erweiterung entstandenen neuen Erfordernissen verwirklicht werden können. Wir wollen hoffen, dass diese Maßnahmen nicht durch einschneidende Kürzungen infolge einer auf ein Mindestmaß reduzierten Finanziellen Vorausschau beeinträchtigt werden, denn was die europäischen Verbraucher brauchen, sind Mittel, die auf der Höhe der Politik sind, die sie als Antwort auf ihre Sorgen erwarten. Das wäre aber nicht möglich mit einer Europäischen Union, die in ihrem Haushalt Diät hält!

Allerdings bedauere ich, dass die im Haushaltsausschuss angenommenen Änderungsanträge zur Information und zur Bekämpfung von Fälschungen vom Ausschuss IMCO nicht unterstützt worden sind. Denn vom wirtschaftlichen Standpunkt aus sind Fälschungen eine echte Geißel, sowohl für die Gesundheit als auch für die Verbraucher. Sie betreffen die großen Marken, die KMU und alle Bereiche der wirtschaftlichen und menschlichen Tätigkeit: gefälschte Arzneimittel, fehlerhafte Haushaltsgeräte, keine entsprechenden Ersatzteile, gefährliches Spielzeug, Kosmetika, die Giftstoffe enthalten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Mir erscheint wichtig, dass die potenziellen Kunden der Fälscher im Rahmen der Politik des Verbraucherschutzes besser über die ihnen drohenden Gefahren informiert werden; deshalb verweise ich erneut nachdrücklich auf diesen Aspekt des Verbraucherschutzes, auch wenn die Bekämpfung von Fälschungen in anderen Maßnahmen dieses Programms enthalten ist.

 
  
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  Aloyzas Sakalas (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (LT) Ich möchte Frau Thyssen zu ihrer hervorragenden Analyse des Dokuments der Europäischen Kommission gratulieren. Wir sollten auch die Tatsache würdigen, dass die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments die Trennung der Bereiche Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz und die Ausarbeitung von zwei getrennten Berichten beschlossen hat. Wäre dies nicht geschehen, stünde der Verbraucherschutz weiter im Schatten des Gesundheitsschutzes. Die separate Behandlung der beiden Bereiche des Dokuments bedeutet aber nicht, dass diese Probleme tatsächlich gesondert behandelt werden. Erfolgt keine Trennung des Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes, wird ein und dieselbe Agentur für die Überwachung beider Bereiche zuständig sein. Der Rechtsausschuss vertritt die Auffassung, dass der Verbraucherschutz in das Zivilrecht aufgenommen werden muss, um einen besseren Schutz der Verbraucherrechte zu erreichen. Bis dahin muss die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission eng mit der Generaldirektion Justiz und der Generaldirektion Binnenmarkt zusammenarbeiten, da der Verbraucherschutz zum Teil auch in den Zuständigkeitsbereich dieser Generaldirektionen fällt. Es liegt vollkommen auf der Hand, dass es mit der Erweiterung des Binnenmarkts für einen einzelnen Staat praktisch nicht mehr möglich ist, den Verbraucherschutz ohne enge Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Daher muss die Europäische Agentur für Verbraucherschutz auch mit den nationalen Agenturen intensiv zusammenarbeiten, insbesondere mit den öffentlichen Stellen, da diesen alle Informationen über die Verletzung von Verbraucherrechten vorliegen. Wir müssen uns klarmachen, dass Kinder und ältere Menschen besonders schutzbedürftige Verbraucher sind, weil sie ihre Rechte nicht wirksam durchsetzen können. Diese Personengruppen müssen von den Agenturen besondere Aufmerksamkeit erhalten. Der Rechtsausschuss hat Änderungsanträge eingereicht, in denen die genannten Vorschläge zusammengefasst sind. Ich bitte Sie alle, den Bericht von Frau Thyssen und die vom Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge zu unterstützen.

 
  
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  Der Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich einem kleinen Problem gegenüber, von dem ich Sie rasch in Kenntnis setzen möchte. Wir haben soeben die Verfasser der Stellungnahmen der betroffenen Ausschüsse gehört. Ich muss nun die Aussprache an dieser Stelle abbrechen, um den Rednern das Wort zu erteilen, die im Namen ihrer Fraktionen sprechen werden. Nun hat der Redner, der im Namen der PPE-Fraktion sprechen soll, unser verehrter Kollege Stubb, darum gebeten, bereits jetzt seine dreiminütige Redezeit zu nutzen und zu sprechen, da er heute Nachmittag nicht anwesend sein kann. Aus Gründen der Gerechtigkeit möchte ich nun die übrigen Redner, die im Namen der Fraktionen sprechen sollen, und zwar Frau Patrie für die PSE-Fraktion, Frau Malmström für die ALDE-Fraktion, Frau Svensson für die GUE/NGL-Fraktion, Herrn Batten für die IND/DEM-Fraktion, Herrn Kristovskis für die UEN-Fraktion und Herrn Mölzer als Fraktionslosen fragen, ob sie einverstanden sind, Herrn Stubb bereits heute Vormittag das Wort zu erteilen. Wenn auch nur einer der genannten Kolleginnen und Kollegen Einwände hat, kann ich Herrn Stubb das Wort nicht erteilen. Wenn es hingegen keine Einwände gibt, wird unser Kollege seine drei Minuten Redezeit wahrnehmen.

Hat eine oder einer der von mir genannten sechs Kolleginnen und Kollegen Einwände dagegen, dass Herr Stubb jetzt das Wort ergreift?

Das ist nicht der Fall und ich danke ihnen dafür. Herr Stubb ist also der letzte Redner heute Vormittag in dieser Aussprache, die um 15.00 Uhr wieder aufgenommen wird.

 
  
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  Alexander Stubb, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN)

(Laute Hintergrundgeräusche im Saal)

Herr Präsident! Ein altes Suaheli-Sprichwort lautet: „Stelle dich niemals zwischen einen Fluss und ein Flusspferd“. So fühle ich mich jetzt ein wenig!

Ich möchte Frau Thyssen für einen ausgezeichneten Bericht danken. Im Namen meiner Fraktion und in meinem eigenen Namen unterstütze ich jede einzelne Zeile. Ich möchte drei Anmerkungen machen.

Erstens glaube ich nicht, dass wir ein gesondertes Verbraucherschutzprogramm für die neuen Mitgliedstaaten brauchen. Wir sind eine große Familie. Bei dieser Grundhaltung sollten wir bleiben.

Zweitens müssen wir die Zusammenarbeit verbessern, aber dafür brauchen wir keine neue Agentur, also würde ich die Kommission auffordern, nicht noch eine weitere Agentur zu schaffen.

Drittens sollten wir versuchen, die Verbraucher aufzurütteln, und uns daran erinnern, dass wir wirklich keine große Summe für die Verbraucherpolitik bereitstellen: 40 Millionen Euro pro Jahr, das sind 0,03 % des Gesamthaushalts.

Ich möchte Frau Thyssen noch einmal zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen.

(Beifall von der PPE-DE-Fraktion)

 
  
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  Der Präsident. – Danke, dass Sie das Flusspferd wieder in den Fluss zurück gelassen haben.

Die Aussprache über den Bericht von Frau Thyssen wird unterbrochen und wird heute Nachmittag um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.

Anhang – Standpunkt der Kommission

Bericht: Thyssen (A6-0032/2006)

(EN) Die Kommission kann die Änderungsanträge 13, 26, 28, 34, 35, 42, 43, 44, 47, 48 und 54 akzeptieren.

Die Änderungsanträge 10, 41 und 50 können teilweise akzeptiert werden.

Die Kommission lehnt die Änderungsanträge 14, 17, 36, 37, 38, 39, 49, 56, 57, 58 und 59 ab.

Die Kommission lehnt die Änderungsanträge 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11, 15, 18, 19, 20, 27, 29, 30, 31, 32, 40, 45, 46, 51, 52, 53 und 55 aufgrund der Aufteilung ab.

Die Kommission lehnt folgende Änderungsanträge ab/kann den Inhalt zum Verbraucherschutz in folgenden Änderungsanträgen akzeptieren: 8, 12 und 16.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 21, 22, 23, 24, 25 und 33 nicht akzeptieren, da sie umformuliert werden müssen.

(Unterstrichene Änderungsanträge sind neue Änderungsanträge, die von den Fraktionen am 8. März 2005 eingereicht wurden.)

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anlage.


7. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
  

VORSITZ: INGO FRIEDRICH
Vizepräsident

 

8. Erklärung des Präsidenten
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  Der Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor der Abstimmung möchte ich eine wichtige Erklärung unserer Konferenz der Präsidenten bekannt geben. Die Erklärung bezieht sich auf die Festnahme von Oppositionellen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Weißrussland. Die Konferenz der Präsidenten hat am 16. März zur Kenntnis genommen, dass eine zunehmende Anzahl oppositioneller Politiker, Journalisten und NGO-Aktivisten in Weißrussland festgenommen worden ist. Die Konferenz der Präsidenten bedauert diese Maßnahmen, die den demokratischen Charakter der Wahlen massiv in Frage stellen und jeglichen demokratischen Grundsätzen widersprechen.

Es folgen nun 17 Namen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die 17 Namen vorlese. Denn nur, wenn sie hier im Europäischen Parlament namentlich genannt werden, haben wir die Erwartung und Hoffnung, dass dies Auswirkungen hat.

Es handelt sich um folgende Persönlichkeiten:

Siarhiej Malčyk

Viktar Sazonaǔ

Vadzim Sarančukoǔ

Andrej Pisalnik

Mikoła Lemianoǔski

Alaksiej Trubkin

Siaržuk Hudzilin

Jaǔhien Vaǔkaǔviec

Aleś Čyrejka

Vital Broǔka

Vasil Leǔčanka

Tatsiana Klimovič

Dzimitry Šymanski

Ryhor Bakijevič

Anatol Labiedźka

Siarhiej Niaroǔny

Vincuk Viačorka

Es sind weitere vier Persönlichkeiten in Pinsk festgenommen worden, darunter Herr Pavieł Lachnovič, und sechs weitere Personen in Svietłahorsk.

Die Konferenz der Präsidenten fordert die sofortige Freilassung dieser Personen.

(starker, lang anhaltender Beifall)

(Die Mitglieder erheben sich.)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Belarus haben einen stillen Protest gegen das diktatorische Regime in ihrem Land begonnen, indem sie am 16. jedes Monats brennende Kerzen in ihre Fenster stellen. Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen am kommenden Sonntag möchte ich Sie im Namen meiner Kollegen Petr Šťastný und Milan Gaľa bitten, um Punkt 16.00 Uhr als Zeichen der Solidarität mit dem belarussischen Volk eine Kerze zu Hause oder im Büro anzuzünden und so Ihre Unterstützung für die Demokratisierung der belarussischen Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Kerzenlicht ist ein Symbol für die Hoffnung auf ein neues Leben und einen Neuanfang, auf Frieden und Demokratie. Damit können wir auf wunderbare Weise die Solidarität Europas mit Belarus unter Beweis stellen.

 

9. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident! Leider muss ich mich hier kurz zu Wort melden, aber in der Liste der zur Abstimmung stehenden Berichte ist auch der von mir im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellte Bericht über ein Mehrjahresprogramm auf dem Gebiet der Verbraucherpolitik aufgeführt. Es ist uns vorhin nicht gelungen, die Aussprache über diesen Bericht abzuschließen. Nachdem selbst die Schattenberichterstatter der meisten Fraktionen noch nicht das Wort ergriffen haben, und aus Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen möchte ich beantragen, nicht jetzt darüber abstimmen zu lassen, da es keinen Sinn hat, die Abstimmung durchzuführen, bevor die Aussprache abgeschlossen ist, sondern die Aussprache heute Nachmittag fortzusetzen und die Abstimmung darüber auf die Tagung nächste Woche in Brüssel zu vertagen. Da es um einen Bericht im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung geht, dürfen wir nicht das Risiko eingehen, mit nur noch wenigen Anwesenden darüber abzustimmen, und müssen dafür sorgen, dass möglichste viele an der Abstimmung teilnehmen können.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident! Wir haben gerade von Kommissar Kyprianou gehört, dass er nicht bereit ist, den Vorschlägen des Ausschusses zuzustimmen, was die Unterscheidung zwischen Gesundheits- und Verbraucherschutz angeht, und dass er auch nicht damit einverstanden ist, was wir bezüglich des Anwendungsbereichs vorschlagen werden. Es wäre deswegen sehr gut, wenn wir mit einer klaren, großen und qualifizierten Mehrheit zum Ausdruck bringen könnten, wie die Meinung des Europäischen Parlaments zu diesen Fragen ist.

Deswegen möchte ich mich dafür aussprechen, dass wir diese Abstimmung auf März II vertagen und nicht heute Nachmittag stattfinden lassen.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament billigt die Vertagung über die Abstimmung über den Bericht Thyssen.)

 
  
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  Mirosław Mariusz Piotrowski (IND/DEM).(PL) Herr Präsident! Ich spreche auf der Grundlage von Artikel 29 und 30 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Parlaments heute um 10.00 Uhr zur Umbildung der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie. Als Vorsitzender des Vorstands der IND/DEM-Fraktion möchte ich Folgendes feststellen: Die Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie im Europäischen Parlament besteht aus 33 Abgeordneten aus zehn EU-Mitgliedstaaten. Diese Zusammensetzung der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie wurde auf der Sitzung der IND/DEM-Fraktion am 14. März dieses Jahres bestätigt. Die IND/DEM-Fraktion hat seitdem keine weitere Sitzung durchgeführt. Daher ist kein rechtliches Verfahren zur Umbildung der Fraktion eingeleitet worden. Alle Informationen über die Umbildung der Fraktion sind als unbegründet und ohne rechtliche Konsequenz anzusehen. Die neue Liste der IND/DEM-Mitglieder, die dem Präsidenten zugeleitet wurde, enthält die Namen von sieben Polen, aber leider hat man uns – meiner Meinung nach absichtlich – keine Möglichkeit gegeben, sie zu unterzeichnen. Andere hätten sie nicht unterzeichnet, wenn sie gewusst hätten, dass keine polnischen Vertreter darauf standen. Diese Geheimniskrämerei entgegen allen demokratischen Grundsätzen bedeutet, dass es dafür nur einen Grund geben kann: das Geld der unwillkommenen Abgeordneten. Aus diesem Grund fordere ich als Vorstandsvorsitzender der IND/DEM-Fraktion, dass die Mittel der Fraktion eingefroren werden, bis die Situation geklärt und schriftlich niedergelegt worden ist.

(Beifall von rechts)

 
  
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  Der Präsident. Das wird zur Kenntnis genommen, aber fraktionsinterne Auseinandersetzungen sind nicht Gegenstand der Diskussion im Plenum.

(Beifall)

 

9.1. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 126:

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident, ich habe einen mündlichen Änderungsantrag, den ich mit dem Berichterstatter und den anderen Schattenberichterstattern abgeklärt habe. Es geht darum, in den Änderungsanträgen 120 und 138 das Wort „Rückverfolgbarkeit“ hinzuzufügen.

Der Änderungsantrag 120 würde dann wie folgt lauten: „Förderung der gemeinschaftsweiten Verfügbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Zugänglichkeit zu hochwertigen und sicheren Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs zu medizinischen Behandlungszwecken.“

Der Änderungsantrag 138 würde lauten: „Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit von Organen und Substanzen menschlichen Ursprungs beitragen, darunter Blut, Blutbestandteile und Blutvorläuferzellen.“

Hierfür sind medizinische und Legitimitätsgründe anzuführen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM).(EN) Herr Präsident, ich möchte eine Anmerkung zur Geschäftsordnung gemäß Artikel 151 Absatz 3 machen. Als Sie gefragt haben, ob es Einwände gibt, bin ich aufgestanden, aber Sie konnten mich offenbar nicht sehen. Artikel 151 Absatz 3 lautet:

„Der Präsident entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen.

Die vom Präsidenten gemäß Absatz 3 getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen wird nicht allein auf der Grundlage der Bestimmungen der Absätze 1 und 2, sondern auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung im Allgemeinen getroffen.“

Zur Geschäftsordnung allgemein gibt es einen anderen Artikel, der besagt, dass unsere Tätigkeiten immer transparent sein sollten. Wir haben 140 verschiedene Änderungsanträge, die Frau Sinnott – sogar während wir darüber beraten – mit einem mündlichen Änderungsantrag verändern möchte. Wie soll man zu 140 verschiedenen Änderungsanträgen mit Ja oder Nein stimmen? Das ist blanker Unsinn. Ich bitte Sie darum, die Geschäftsordnung dahingehend auszulegen, dass sie unzulässig sind und dass wir über jeden einzeln abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. Wir nehmen das zur Kenntnis. Aber so handhaben wir das im Europäischen Parlament seit Jahren.

 

9.2. Garantiert traditionelle Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Francis Wurtz (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident! Wäre es möglich – auch wenn es zugegebenermaßen nicht ganz den Regeln entspricht –, separat über den Änderungsantrag 3 des ersten Berichts von Herrn Graefe zu Baringdorf abzustimmen? Wäre es außerdem möglich – ich sage es gleich – beim zweiten Bericht von Herrn Graefe zu Baringdorf über Änderungsantrag 18 separat abzustimmen? Es handelt sich dabei um Änderungsanträge, die zu dem Paket der Änderungsanträge des Ausschusses gehören.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

9.3. Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Abstimmung)

9.4. Strategiepapier 2005 zur Erweiterung (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 21:

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – Herr Präsident! Dieser kurze Antrag braucht eine kurze Erklärung.

(EN) Herr Präsident, Randnummer 21 lautet: „ist der Auffassung, dass eine demokratische und weltliche Türkei eine konstruktive Rolle … spielen könnte; ...“. Ich schlage vor, das Wort „weltliche“ zu streichen, weil es zweideutig ist. Wenn wir an den Staat, an die Regierung, an das Parlament denken, dann wäre es richtig; Aber eine „weltliche Türkei“ bedeutet eine ganze Nation. Wir haben nicht das Recht zu verlangen, dass das türkische Volk der Achtung seiner eigenen Religion beraubt werden soll.

Stellen Sie sich vor, das aserbaidschanische Parlament würde sagen, es würde uns mit Erdöl beliefern, wenn wir alle Gläubige – oder Ungläubige – wären. Meines Erachtens ist es ein Spiel mit dem Feuer, von Menschen zu verlangen ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 4:

 
  
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  Jan Marinus Wiersma (PSE).(EN) Herr Präsident, bei der Formulierung „Konsultationen im Rahmen des luxemburgischen Ratsvorsitzes“ in unserem Änderungsantrag würde ich gern die Worte „unter Berücksichtigung der“ einfügen, so dass der Änderungsantrag dann lauten würde: „unter Berücksichtigung der Konsultationen im Rahmen des luxemburgischen Ratsvorsitzes“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 15:

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Durch die Annahme der Ziffer 43 ist der Änderungsantrag 15 hinfällig. Denn in Ziffer 43 geht es um den Namen Mazedonien bzw. die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, und wir brauchen nicht noch eine Ziffer 43a zum selben Thema. Deswegen hat sich das erledigt.

 
  
  

(Der Änderungsantrag 15 wird hinfällig.)

 

9.5. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 5:

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE).(PT) Wir schlagen folgenden Einschub am Ende des ersten Satzes von Randnummer 5 vor: und hofft, dass diese Beteiligung in der Zukunft verbessert und verstärkt wird.

(EN) „und hofft, dass diese Beteiligung in der Zukunft verbessert und verstärkt wird.“

 
  
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 18:

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE). (PT) Bei Randnummer 18 schlagen wir vor, in der Satzmitte einen Verweis auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einzufügen.

 
  
  

(Die beiden mündlichen Änderungsanträge werden angenommen.)

 

9.6. Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien) (Abstimmung)
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  Der Präsident. Die Abstimmungsstunde ist geschlossen.

 

10. Tagesordnung und Einreichungsfristen: siehe Protokoll

11. Stimmerklärungen
  

Bericht: Trakatellis A6-0030/2006

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Kommission hat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz unterbreitet und dabei zwei bisherige Programme auf diesen Gebieten zusammengelegt mit der Prämisse, dass man so die Energie von beiden nutzen könne. Dabei wird allerdings nicht beachtet, dass sich die beiden Programme bei den Zielsetzungen, Strategien und Instrumenten überschneiden.

Am 30. Juni 2005 beschloss die Konferenz der Präsidenten jedoch, dieses Programm wieder zu teilen. Dementsprechend bezieht sich dieser Bericht allein auf das Programm im Bereich Gesundheit, das auf jeden Fall einen begrenzten Anwendungsbereich und eine geringe Finanzausstattung hatte.

Selbstverständlich gibt es nichts Wichtigeres als die Gesundheit, und sie zu schützen ist in ausnahmslos jedermanns Interesse. Vor diesem Hintergrund erweitert der uns heute im Parlament vorliegende Bericht diese Aufgaben und sieht eine Verstärkung sowohl der allgemeinen Finanzierung als auch der konkreten Finanzierung von durchzuführenden Maßnahmen vor.

Wir sind uns bewusst, dass dies immer noch hinter dem zurückbleibt, was notwendig ist, um den Bedarf und das von diesem Programm geweckte Interesse abzudecken, haben aber gleichwohl für den Bericht gestimmt, da er den Vorschlag der Kommission erheblich verbessert.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht empfiehlt die Einführung eines gesonderten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit für den Zeitraum 2007–2013, für das das Europäische Parlament Haushaltsmittel in Höhe von 1 200 Millionen Euro befürwortet (die Kommission hatte 969 Millionen Euro vorgeschlagen). Die Juniliste ist der festen Überzeugung, dass Gesundheitsfragen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fallen.

Eine ganze Reihe von Zielen, die der Berichterstatter für das Programm nennt (z. B. der Kampf gegen die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Tabak, Alkohol und falscher Ernährung) können die Mitgliedstaaten selbst verfolgen. Mit anderen Worten, das Subsidiaritätsprinzip wurde hier nicht ausreichend berücksichtigt.

Natürlich ist beispielsweise im Zusammenhang mit Virusepidemien und komplizierten medizinischen Fragen eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Diese sollte jedoch in der Hauptsache durch multilaterale Vereinbarungen sowie im Rahmen der bereits von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geleisteten Arbeit erfolgen.

Wir lehnen die Zuweisung zusätzlicher Haushaltsmittel für diese Zwecke ab und haben ausgehend von den oben genannten Überlegungen gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt.

Mich beunruhigt vor allem die große mikrobielle Resistenz gegen Antibiotika, die eine echte Bedrohung darstellt. Daher muss einerseits die Forschungstätigkeit in diesem Bereich ausgebaut und andererseits Informationsmaterial erarbeitet werden, um den Patienten die Gefahren des unverhältnismäßigen Gebrauchs dieser Medikamente zu erläutern.

Ein großer Vorteil in der Europäischen Union besteht darin, dass Daten ausgetauscht werden können, vor allem, was seltene Krankheiten anbelangt. In diesem Punkt erwarte ich zusätzliche Anstrengungen, um Synergiewirkungen zu fördern.

Dieses Aktionsprogramm sollte auch zum Anlass genommen werden, um über die Mobilität der Patienten nachzudenken. Hier herrschen mitunter abwegige Zustände in Europa. Ich bin einer Patientin begegnet, die in Strassburg lebt und die, um eine ganz bestimmte Art von Krebs zu behandeln, an der sie leidet, nach Marseille gehen muss, wobei die gleiche Therapieform auch fünf Kilometer von ihrem Wohnort entfernt eingesetzt wird. Aber diese Einrichtung befindet sich in Kehl in Deutschland.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Finanzmitteln, die dem Entwicklungsstand entsprechen, unbedingt erforderlich.

Schließlich gibt es auch einen Punkt, den ich nicht unterstützen kann, nämlich die Komplementär- oder Alternativmedizin. Bei diesen Praktiken handelt es sich nicht um Medizin, sondern um eine Alternative zur Medizin. Die Europäische Union muss sich auf das Wesentliche konzentrieren und es kann daher nicht ihre Aufgabe sein, sich an der Finanzierung derartiger Verfahren zu beteiligen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze das Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz. Meiner Meinung nach ist dies ein zentrales Gut, und sein Schutz geht alle ohne Ausnahme an.

Das Programm zielt darauf ab, Bürger vor Gesundheitsbedrohungen zu schützen, Strategien zu fördern, die zu einem gesünderen Lebensstil führen, und zur Entwicklung effektiverer und effizienterer Gesundheitssysteme beizutragen.

Insbesondere begrüße ich die an alle gerichtete Aufforderung, zur Gewährleistung einer effizienteren Prävention, besserer Gesundheitsdienste und einer besseren Lebensqualität beizutragen. Als wichtiger Punkt des Programms ist der Abbau der Unterschiede im Niveau der Gesundheitsdienste in den Mitgliedstaaten in Verbindung mit der Synergie der nationalen Gesundheitssysteme anzuerkennen.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE), schriftlich – (EL) Ich habe für Erwägung 3 b (neu) über die Definition der Dauer eines gesunden Lebens gestimmt, auch wenn meiner Ansicht nach die Verwendung der Formulierung „disability-free life expectancy indicator“ in der englischen Fassung des Textes falsch ist; in der griechischen Übersetzung besteht dieses Problem nicht.

Ich möchte betonen, dass eine Behinderung keine Invalidität impliziert; sie impliziert einen anderen Gesundheitszustand, dem bei der Ausarbeitung und Umsetzung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und –programme Rechnung zu tragen ist.

 
  
  

Bericht: Graefe zu Baringdorf (A6-0033/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bei diesem Vorschlag der Kommission geht es darum, die Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln entsprechend den WTO-Vorschriften durch einen neuen Text mit zahlreichen Vereinfachungen und Klarstellungen zu ersetzen.

Ich sehe ein, dass das Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich änderungsbedürftig ist. Mit dem Kommissionsvorschlag bin ich im Kern einverstanden und werde für den Bericht Graefe zu Baringdorf stimmen.

Im Bericht möchte ich vor allem die Änderungsanträge 6 (wonach der Mitgliedstaat alle sonstigen Informationen anfordern kann, die er als erforderlich ansieht) und 13 (zur Festlegung der Frist, innerhalb derer bereits bestehende private Kontrollstellen die Zulassung beantragen können) hervorheben, für die ich stimmen werde.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die besonderen Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln genießen seit 1993 den Schutz der Gemeinschaft. Dadurch wurde sichergestellt, dass traditionellen Erzeugnissen mit besonderen Merkmalen hinsichtlich ihrer Herstellung und Zubereitung der ihnen gebührende Wert zuerkannt wurde.

Mit dem uns vorliegenden Bericht werden sehr viele Vereinfachungen und Klarstellungen in Bezug auf die Verfahren und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden eingeführt, die an der Prüfung von Anträgen beteiligt sind.

Dieses Instrument ist nicht nur deshalb wichtig, weil damit Erzeugnissen die ihnen zustehende Geltung verschafft wird, sondern auch, weil Verbraucher gegen unlautere Praktiken geschützt werden und damit ein fairer Handel gewährleistet wird.

Dieses Instrument wird dazu beitragen, einen zusätzlichen Nutzen für den ländlichen Raum Europas zu erzielen und auf diesem Wege neue attraktive Bereiche für den Fremdenverkehr schaffen. Daraus werden sich sehr positive sozioökonomische Impulse sowohl für tourismusbezogene Aktivitäten als auch für das Wachstum und den territorialen Zusammenhalt in der Union ergeben.

Abschließend möchte ich feststellen, dass wir unseren traditionellen Erzeugnissen unbedingt den ihnen gebührenden Wert zuerkennen, sie, wenn notwendig, retten und sie schützen müssen, denn es ist an uns, dies als Erbe an künftige Generationen weiterzugeben.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Meiner Ansicht nach sind Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel oftmals hilfreich, da sie im Gegensatz zu den auf dem globalen Markt dominierenden Markenriesen der WTO regionale Produktion und Handel stärken und entwickeln. Ich bin jedoch gegen eine durch die EU zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung für diese Waren. Dies sollte auch in Zukunft freiwillig erfolgen.

 
  
  

Bericht: Graefe zu Baringdorf (A6-0034/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gestimmt, denn es wurde dringend nötig, unsere Regelung zum Schutz der Erzeuger von „regionalen Spezialitäten“ an die Auflagen der Welthandelsorganisation anzupassen, wie es die Verhandlungen in Hongkong (China) im Dezember letzten Jahres gezeigt haben. In dieser Frage müssen wir viel Kampfgeist beweisen, denn einige Länder, vor allem die USA und Australien, die das Problem verursacht haben, werden uns nichts ersparen. Wir sind gezwungen, den Zugang von Staatsangehörigen aus Drittländern zum EU-System zu verbessern und diese den EU-Bürgern gleichzustellen, vor allem, was die Antragstellung und die Einspruchsrechte anbelangt. Auf jeden Fall muss die Europäische Union die geografischen Angaben gegenüber der Welthandelsorganisation nach Kräften verteidigen, denn sie sind ein entscheidender Wertschöpfungsfaktor. Schließlich müssen die betroffenen Kommissionsdienststellen bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen und angesichts der rund 300 Anträge, die sich zurzeit noch in Bearbeitung befinden, hinsichtlich ihrer Anerkennung schneller handeln.

 
  
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  Mario Borghezio (NI), schriftlich. (IT) Wir haben dem Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zugestimmt, weil die EU damit ein Schutzsystem für die Erzeuger „regionaler Spezialitäten“ im Rahmen der Agrar- und Lebensmittelproduktion schafft. Es ist wirklich sehr wichtig für unsere Erzeuger in Padanien, dass der Geltungsbereich dieses Schutzsystems sowohl für den Schutz geografischer Angaben als auch für den von Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse entsprechend geregelt wird.

Vor diesem Hintergrund möchten wir jedoch hervorheben, dass besondere Schutzmaßnahmen zugunsten des äußerst bedeutenden Bereichs der europäischen Blumenzucht ergriffen werden müssen, deren Spitzengebiet in Padanien, vor allem in der Provinz Imperia, liegt.

Es muss auf den folgenschweren Umstand hingewiesen werden, dass die Maßnahmen der Zollliberalisierung letztendlich die Blumenproduktion von Nicht-EU-Ländern wie Israel, Kenia, Kolumbien, Ecuador, Simbabwe und Südafrika begünstigt haben; diese haben ihren Marktanteil zum Nachteil der europäischen Erzeuger exponentiell gesteigert.

Deshalb ist es erforderlich, die internationalen Importverträge neu zu verhandeln und vor allem

- Drittländern, die die europäischen Standards in den Bereichen Beschäftigung (einschließlich Kinderarbeit), Umwelt, Steuern usw. nicht einhalten, keine Zollvergünstigungen zu gewähren ...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 GO)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und Ursprungsbezeichnungen (g.U.) von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bevölkerung in ländlichen Gebieten der EU, darunter auch in Portugal.

Indem sie die Vorstellung verbreiten, die bestehenden Regelungen seien mit internationalen Handelsabkommen unvereinbar, nicht einmal mit dem berühmt-berüchtigten Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), üben die USA und Australien einen unannehmbaren Druck aus. Die Schiedsstelle der WTO selbst kam zu dem Schluss, dass sie generell doch mit den WTO-Verpflichtungen in Einklang stehen.

Dennoch wurde die EU gezwungen, den Marktzugang für Drittländer zu verbessern. Im Gegenzug bemüht sich die Kommission jetzt um Anpassungen, bei denen das Parlament – in den meisten Fällen – beschlossen hat, Verbesserungen vorzunehmen, um zum Schutz der Landwirte und des ländlichen Raum beizutragen.

Im Großen und Ganzen akzeptieren wir diese Verbesserungen, was erklärt, warum wir dafür gestimmt haben. Wir halten es für überaus wichtig, dass die g.g.A., die g.U. und die traditionellen Spezialitäten geschützt werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Bei diesem Vorschlag der Kommission geht es darum, die Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln durch einen neuen Text mit einfacheren und klareren Vorschriften zu ersetzen, und zwar entsprechend der Entscheidung der WTO-Schiedsstelle zu den von den USA und Australien eingelegten Beschwerden. Der Termin für die Umsetzung ist der 3. April 2006.

Da ich einsehe, dass diese gemeinschaftliche Rechtsvorschrift geändert werden muss, stimme ich dem Kommissionsvorschlag im Kern zu und werde für den Bericht Graefe zu Baringdorf stimmen.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. In einer Welt der Globalisierung, der Normierung und des weltweiten Zugangs zu Lebensmitteln ist die Besinnung auf unsere Herkunft, unsere Tradition und letztlich auch auf unsere Kultur ein festes und gutes Fundament, auf dem wir aufbauen und uns weiter entwickeln können. Europäische Tradition und europäischer Ursprung bilden eine Einheit in der Vielfalt. Und diese Vielfalt zeichnet Europa, seine Regionen und besonders auch die Menschen aus. Die Menschen haben sich an ihre regionalen Bedingungen, die sehr unterschiedlich sind, angepasst. Daraus sind traditionelle Lebensweisen und die traditionellen Erzeugnisse entstanden. Wir verbinden mit den traditionellen und den geographischen Angaben ganz spezielle Vorstellungen und Erwartungen.

Heute werden unsere Produkte auf der ganzen Welt gehandelt. Daraus erwächst aber die Notwendigkeit einer Regelung für diese Produkte, die – sozusagen als „Botschafter“ einer Stadt oder Region – in die Welt hinein gehen. Wir müssen sicherstellen, dass das, was hinter einem guten Namen steht, auch weiterhin gut bleibt. Und wir müssen sicherstellen, dass über die Herkunft der Produkte aus der entsprechenden Region auch der Bezug zum Namen bleibt. Das alles muss so einfach wie möglich, aber auch effektiv geregelt werden. Diesem Ziel trägt dieser Bericht voll und ganz Rechnung.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich.(FR) In Anlehnung an die französischen AOC steht das europäische Rechtsinstrument zum Schutz unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Gütezeichen wie den g.g.A. im Mittelpunkt des Agrarkonflikts zwischen Europa und den angelsächsischen Ländern. Für die USA muss die Landwirtschaft industriemäßig organisiert und mit Logos und Marken – einschließlich für Wein – versehen sein. Für Europa ist Landwirtschaft zunächst mit dem Begriff Qualität und Familienunternehmen in Gegenden verbunden, deren Produkte hinsichtlich ihrer geografischen Herkunft geschützt sind. Symbolisch dafür ist der durch Fermentierung erzeugte Wein als Ausdruck der Zivilisation, während er in Australien eine industriell gefertigte Ware ist.

In der WHO stellt sich der Gegensatz zwischen den USA und Europa, der Südhalbkugel und Europa und der angelsächsischen Welt und Europa als ein echter Zivilisationskonflikt dar, ein Konflikt zwischen Sense und Mc Donalds. Allerdings hat die Kommission in Hongkong nicht einmal das multilaterale Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen auf den Tisch gelegt, um unsere Weine vom Weinbauern vor den Weinen der Großhändler zu schützen.

Wenn Ende April in Genf unser zollrechtlicher Schutz für landwirtschaftliche Erzeugnisse weiter abgebaut wird, wenn 1,2 Millionen Tonnen Fleisch von der Südhalbkugel und industriell gefärbte, mit der Holznote und Fruchtgeschmack versehene, gesüßte und dann als Wein bezeichnete australische Flüssigkeiten hierher gebracht werden, so bedeutet das die Zerstörung unserer landwirtschaftlichen Identität, zu deren Instrumentarium die g.g.A. gehören.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Durch den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel können die betreffenden Erzeuger und Hersteller die Produktion, Verarbeitung und Zubereitung des Produkts einer bestimmten Herkunft durch dessen Eintragung schützen.

Angesichts der Notwendigkeit, Rechtsvorschriften zu ändern, sowie der Entscheidung der WTO-Schiedsstelle verbessert der Bericht diese Instrumente, die erheblich zum Marktzugang mit höheren Preisen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum Europas beigetragen haben. Zudem hatten und haben sie sehr positive sozioökonomische Auswirkungen für tourismusbezogene Aktivitäten.

Europa verfügt über uralte Traditionen, die für Touristen äußerst attraktiv sind. Portwein und Roquefort-Käse sind europäische Erzeugnisse, die den Standard weltweit bestimmen. Naturgemäß ist es daher wichtig, eindeutig festzulegen, welche Informationen dem Verbraucher gegeben werden, und zwar nicht nur, um diese Erzeugnisse zu schützen, sondern auch, um ein Einspruchsrecht zu ermöglichen.

Hervorheben möchte ich die Klarstellung der Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, wo betont wird, dass zur Beurteilung der Notwendigkeit von Aktivitäten auf Unionsebene stets das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Das wird dazu beitragen, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen der größtmögliche Nutzeffekt erzielt wird.

 
  
  

Berichte: Graefe zu Baringdorf (A6-0033/2006) und (A6-0034/2006)

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind eine Quelle der Bereicherung für Europa. Der Austausch von kulinarischen Traditionen fördert das Lebensgefühl. Gleichzeitig darf man aber auch die Nachteile dieser Angaben nicht außer Acht lassen. Wir wollen nicht, dass Ursprungsbezeichnungen zu protektionistischen Zwecken verwendet werden. Seit mehreren Jahrhunderten stellen europäische Auswanderer in ihren neuen Heimatländern Nahrungsmittel und Getränke her, deren Traditionen sie aus ihren Ursprungsländern mitgebracht haben. Die Europäische Union muss innerhalb der Welthandelsorganisation solchen Traditionen gegenüber tolerant sein und Verständnis dafür zeigen, dass Warennamen und Ursprungsbezeichnungen manchmal kollidieren können.

Die beiden Berichte des Europäischen Parlaments zu diesem Thema stellen lediglich zusätzliche Vorschläge nach dem Verfahren der Konsultation dar. Wir meinen jedoch, dass sie dem Ganzen nicht so sehr viel hinzuzufügen haben – auch wenn es besser ist, überhaupt Vorschläge zu machen als gar keine – und dass diese Frage im Ministerrat behandelt werden sollte. Ferner lehnen wir mit Bestimmtheit die Idee einer EU-Behörde zur Kontrolle der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen ab. Unserer Meinung nach müssen wir uns in dieser Frage auf die Behörden der Mitgliedstaaten stützen.

Aus den oben genannten Gründen haben wir gegen beide Berichte gestimmt.

 
  
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  Roger Knapman (IND/DEM), schriftlich. (EN) Wir stimmen gegen diesen Bericht, weil wir die Hoheit über die Eintragung von Agrarerzeugnissen behalten wollen. Das Antragsverfahren ist viel zu bürokratisch. Wir können keine Gemeinschaftsagentur mit Zuständigkeit für das Eintragungsverfahren akzeptieren. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten für das Eintragungsverfahren zuständig sein sollten. Wir wollen auch kein Gemeinschaftsetikett. Wir wollen die Clotted Cream ebenso schützen wie die Griechen ihren Feta, aber einheitlich. Wir verstehen nicht, warum wir, sofern die Kennzeichnung eindeutig ist – wie im Falle des Yorkshire-Feta, der doch ziemlich offensichtlich kein griechischer Feta ist –, nicht zulassen dürfen, dass beide Erzeugnisse in britischen Lebensmittelgeschäften angeboten werden. Wir halten diese Harmonisierung für keine gute Idee.

 
  
  

Bericht: Brok (A6-0025/2006)

 
  
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  Bernd Posselt , im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich spreche zwei Minuten im Namen meiner Fraktion. Ich bin von meiner Fraktion beauftragt, eine offizielle Stimmerklärung zum Bericht Brok abzugeben.

Aufgrund von Presseartikeln ist in weiten Teilen Europas der Eindruck entstanden, das Europäische Parlament sei von seiner Forderung nach einer baldigen Vollmitgliedschaft Kroatiens abgerückt, worüber es mehrfach abgestimmt hat. Sie wissen, dass gerade unsere Fraktion massiv dafür eingetreten ist, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien zu beginnen und noch vor den Europawahlen des Jahres 2009 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Ich möchte namens meiner Fraktion feststellen, dass wir eindeutig an diesem Ziel festhalten und dass auch im Bericht Brok ganz klar steht, dass Kroatien ein Beitrittskandidat ist, der in besonderer Weise die Kriterien erfüllt.

Es werden zwar Einzelpunkte kritisiert, aber ich möchte mich gegen den Eindruck wehren, Kroatien sei quasi ein Kandidat für die im Bericht Brok vorgeschlagene neue Struktur einer multilateralen Zusammenarbeit. Dies ist nicht der Fall. Kroatien ist ein mitteleuropäisches Land, das eigentlich schon im Jahr 2004 hätte in die Europäische Union aufgenommen werden müssen und das die Kriterien weitgehend erfüllt. Was wir kritisieren, sind Einzelheiten, die man nur bei einem Land kritisiert, das relativ nahe am Beitritt ist, während bei der Türkei nicht einmal die Abschaffung der Folter gewährleistet ist.

Deshalb möchte ich namens meiner Fraktion nochmals eindeutig festhalten: Kroatien ist ein Beitrittskandidat. Es hat nach seiner Leistung beurteilt zu werden. Man sollte es endlich von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abkoppeln und ganz klar die Beitrittsperspektive anstreben, und zwar noch in diesem Jahrzehnt.

(Beifall von rechts)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! In der Geschichte sind viele Imperien bekanntlich daran gescheitert, dass sie zu schnell wuchsen und ihre gegensätzlichen Kulturen und Strömungen innerhalb dieses Wachstums nicht mehr kontrollieren konnten. Eine Diskussion über die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist also meines Erachtens längst überfällig. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass der Name Europäische Union allein schon durch den Begriff Europa eine klare Abgrenzung impliziert. Überdies müssen wir uns doch darüber im Klaren sein, dass Europa auf dem christlichen Wertefundament basiert. Schon das allein ist ein Grund, warum ich dem Kollegen Posselt im Hinblick auf Kroatien gerne und herzlich zustimmen möchte.

Dennoch muss man andererseits sagen, dass gerade die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass der heute so weit verbreitete Glaube an eine grenzenlose Toleranz eben falsch ist. Toleranz müsste nämlich gegenseitig ausgeübt werden, und bis dato schlägt sich in unserer zunehmend multikulturellen Gesellschaft diese Toleranz darin nieder, dass muslimische Immigranten eine Anpassung der christlichen Gastgeberländer erwarten und zunehmend gewaltsam einfordern. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat die Türkei etwa im Zypern-Abkommen mit Strafandrohungen für vermeintliche Beleidigungen des Staates bzw. auch jetzt im Karikaturenstreit immer wieder kurz ihr wahres Gesicht gezeigt. Auch dem letzten Erweiterungsphantasten sollte endlich die Wahrheit dämmern, nämlich dass wir klare europäische Grenzen setzen müssen.

(Beifall von rechts)

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wie die meisten meiner Kollegen der Delegation der britischen Konservativen habe ich für den ausgezeichneten Bericht von Herrn Brok gestimmt und beglückwünsche ihn dazu. Doch meine Partei ist gegen den Verfassungsvertrag für die Europäische Union, und deshalb haben wir für die Streichung von Ziffer 6 gestimmt, weil die jüngste Welle der Erweiterung von 15 auf 25 Mitgliedstaaten ja nach der Nizza-Formel ohne eine EU-Verfassung überaus gut funktioniert.

Nach Meinung der britischen Konservativen sind die vorherigen fünf Erweiterungswellen erfolgreich verlaufen, und das wird auch beim Beitritt von Rumänien und Bulgarien so sein, der jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach am 1. Januar 2007 erfolgen soll. Weitere Erweiterungsrunden können durch neue Regierungskonferenzen abgedeckt werden. Als Konservative glauben wir an eine größere, freiere Europäische Union der kooperierenden Nationalstaaten, und deshalb stehen wir uneingeschränkt hinter dem hervorragenden Bericht von Herrn Brok.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE).(FI) Herr Präsident, ich möchte hiermit erklären, dass ich für den Änderungsantrag 13 zum Entschließungsantrag von Herrn Brok gestimmt habe, in dem gefordert wird, die rassistische und antisemitische Organisation der Grauen Wölfe, die für wiederholte terroristische Anschläge auf christliche und jüdische Einrichtungen in der Türkei verantwortlich ist, für illegal zu erklären. Der Wortlaut ist natürlich drastisch, aber er gibt die bedauerliche Realität wieder. Diese Gruppe terrorisiert die Menschen wie es Hitlers Truppen vor dessen Machtergreifung getan haben, zwar nicht in einem solchen Ausmaß, aber mit derselben Anmaßung und teilweise mit den gleichen Methoden. Dieses Problem verdient meiner Meinung nach die Aufmerksamkeit dieses Hauses. Jüdische Gemeinden und christliche Kirchen sind zur Zielscheibe des physischen und psychischen Terrors durch eben jene Grauen Wölfe geworden, und das verlangt nach internationaler Aufmerksamkeit.

(Beifall)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten befürworten eine offene und von Solidarität geprägte EU, die neue Staaten auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien als Mitglieder begrüßt. Darum bedauern wir, dass der Bericht sich zu sehr auf die Aufnahmekapazität der Gemeinschaft konzentriert, da dies den Eindruck vermitteln kann, das Europäische Parlament würde an der Fähigkeit der EU zur Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten zweifeln. Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist letztendlich abhängig von ihrer Bereitschaft, weitere Staaten einzubeziehen. Mit Sorge betrachten wir die weit verbreitete Tendenz, bestimmte Länder, z. B. aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation, von einem Beitritt auszuschließen.

 
  
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  Georgios Dimitrakopoulos (PPE-DE), schriftlich. – (EL) Wir Abgeordneten der Nea Dimokratia im Europäischen Parlament möchten klarstellen, dass der zweite Teil der Randnummer 43 des Berichts nicht unsere Auffassungen zu dieser konkreten Angelegenheit zum Ausdruck bringt.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Initiativbericht wirft das wichtige Thema der zukünftigen Erweiterung der EU auf.

Die Juniliste steht einer fortgesetzten Erweiterung der EU im Prinzip positiv gegenüber, unter der Voraussetzung, dass die Beitrittskandidaten die Grundwerte teilen, die die Wertgrundlage der Union darstellen. Dazu gehören vor allem die Menschenrechte, die Demokratie sowie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Was die übrigen Rechtsvorschriften betrifft, die nicht direkt mit diesen Grundwerten verbunden sind, genießen die Staaten Souveränität.

Der Berichterstatter schlägt aber auch eine erhebliche Aufstockung der Haushaltsmittel vor – umgerechnet etwa 25 Milliarden Schwedische Kronen –, was wir ablehnen.

Darum haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Obwohl die Union noch die zehn Länder zu verdauen hat, die 2004 beigetreten sind, mit Bulgarien und Rumänien auf dem Weg dorthin, wurde das Räderwerk für den Beitritt der Türkei und der Balkan-Länder in Gang gesetzt. So unersättlich ist der Appetit, und das nach der aktiven Beteiligung an der Zerschlagung der Föderativen Republik Jugoslawien.

Aus dem Dunst der „politischen Korrektheit“ kommen die wahren Ziele eines solchen Wettrennens immer zum Vorschein, nämlich die Errichtung einer Freihandelszone und die Nutzung von Naturressourcen im Austausch für praktische Anreize, mit anderen Worten die wirtschaftliche Kontrolle und Ausbeutung dieser Menschen und ihrer Länder durch große Wirtschafts- und Finanzgruppen aus den EU-Großmächten mit Deutschland an erster Stelle in der Warteschlange. Das ist kein Zufall, ist doch Deutschland – zusammen mit den USA – die beherrschende Kraft in der Region und an deren militärischer Besatzung beteiligt.

Wie wäre denn Folgendes als Beispiel für die Einmischung der Mehrheit im Parlament in einen souveränen Staat: „lenkt die Aufmerksamkeit ... auf ... Schwächen, wie die ausgedehnten staatlichen Interventionen in die Wirtschaft und die umfassenden Vorgaben … in der Verwaltung, die die Entwicklung im Privatsektor und im Bereich ausländischer Direktinvestitionen behindern“?

Man beachte auch die Unterstützung für die Teilung Serbiens unter Umgehung des Völkerrechts mit Forderungen nach einem „Kosovo, dessen territoriale Integrität durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union gewährleistet ist ...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Die Fraktion der Labour-Partei im Europäischen Parlament teilt die positive Haltung in Bezug auf eine künftige EU-Erweiterung, insbesondere unter Achtung der Verpflichtungen gegenüber Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern. In dieser Hinsicht ist es nicht angebracht, in Ziffer 10 der Entschließung weitere „operationelle Möglichkeiten“ vorzuschlagen, da die Beziehungen zu den Nachbarländern durch das Beitrittsverfahren und die Europäische Nachbarschaftspolitik eindeutig abgedeckt sind.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Am 1. Mai 2004 wurde die EU um zehn neue Mitgliedstaaten aus Ost- und Mitteleuropa erweitert. Länder, die früher hinter dem Eisernen Vorhang lagen, wurden mit Hilfe der EU-Politik von Zuckerbrot und Peitsche in marktwirtschaftliche Demokratien verwandelt. Das war ein historisches Ereignis. Wir müssen jetzt unsere Versprechen hinsichtlich einer fortgesetzten Erweiterung der EU und die Aufnahme von Rumänien, Bulgarien und Kroatien einlösen. Aber auch für neue Aufnahmeanträge müssen wir die Türen offen halten. Wer die Bedingungen erfüllt, soll beitreten können.

Heute stimmen wir über ein Strategiepapier zur Erweiterung ab, in dem u. a. vorgeschlagen wird, die EU solle ihre geografischen Grenzen festlegen. Diesen Vorschlag werde ich ablehnen. Die Grenzen dürfen nicht geschlossen werden. Eine Festlegung der Grenzen Europas würde beispielsweise vom ukrainischen Volk, das gegenwärtig zwischen Demokratie und Diktatur steht, so verstanden, als würde man ihm die Tür vor der Nase zuschlagen. Das wäre ein historischer Rückschlag.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht, die Entscheidungen des Rates und der Kommission sowie die Aussprache im Europäischen Parlament fallen mit dem 7. Jahrestag des schmutzigen Krieges der USA, der NATO und der EU gegen Jugoslawien sowie mit der geplanten Ermordung von Milosevic zusammen. Die Pläne der europäischen und amerikanischen Imperialisten und Henker des Balkans, die darauf ausgerichtet waren, das Land zu annektieren und der EU und dem Imperialismus untergeordnete Protektorate zu schaffen, und die es dem europa-unionistischen Kapital ermöglichen, dessen gewinnträchtigen Ressourcen zu plündern, offenbaren sich hier auf impertinente Art und Weise. Die Lage der Völker des Balkans ist schon jetzt dramatisch und wird sich noch verschlimmern, wenn sie der EU beitreten. Die Konkurrenz und die neue Runde von Grenzveränderungen erzeugen weitere Spannungen.

Die Kommounistiko Komma Elladas, die ihren Widerstand gegen die EU und ihre Erweiterung erneut bekräftigt, wird sich ebenfalls dafür einsetzen, den Kampf der Völker gegen den europäischen und amerikanischen Imperialismus, der die Besetzung der Region angeordnet hat, zu mobilisieren.

Was die EJRM betrifft, so weist sie noch einmal darauf hin, dass das Problem mit den imperialistischen Interventionen und Grenzveränderungen sowie dem Schüren von Minderheitenproblemen zusammenhängt, Aktivitäten, zu denen Nea Dimokratia, Panellinio Socialistiko Kinima (PASOK) und Synaspismos in der Vergangenheit geschwiegen oder denen sie beigepflichtet haben, indem sie ihr Augenmerk auf den Namen des Nachbarlandes richteten. Jegliches demagogisches Geschrei und jegliche politische Korrekturen durch andere Parteien sind der Versuch, das Volk zu verwirren und sich von den enormen politischen Verantwortlichkeiten reinzuwaschen, die sie sich aufgeladen haben, in dem sie dem Imperialismus gefolgt sind.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Bericht Brok über die Erweiterung ist eine ausgezeichnete Momentaufnahme der Bewerber für die nächste Runde der EU-Erweiterung. Vor allem aber ist er auch eine Warnung vor den Schwierigkeiten, die sich bei künftigen Erweiterungen ergeben.

In dieser Hinsicht sollten meines Erachtens zwei Aspekte verdeutlicht werden.

Der erste ist die ausweglose verfassungsrechtliche Situation. In Anbetracht der notwendigen Klärung oder sogar Neuorganisation der institutionellen Struktur vor einer neuen Erweiterung steht wohl fest, dass die Bürger und politischen Entscheidungsträger nicht auf eine einzige institutionelle/konstitutionelle Lösung für die Erweiterung beschränkt sein sollten.

Der Faktor „Aufnahmekapazitäten“ wird immer mehr zu einem grundlegenden Kriterium. Die Aussicht auf den Beitritt und die Nachbarschaftspolitik waren bei der Demokratisierung und Entwicklung potenzieller Kandidatenländer hilfreich, aber das allein genügt nicht. Die EU muss auch bereit sein, neue Partner aufzunehmen, und im Zuge dessen bestrebt sein, gleiche Bedingungen für die Beitretenden zu gewährleisten, d. h. es darf kein egoistisches Verhalten vonseiten derer geben, die bereits Mitglied sind. Das ist ein verantwortungsbewusster Weg, wenn es darum geht, die notwendige Zustimmung der Bürger Europas zum Erweiterungsprozess zu erhalten.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Heute hat sich das Parlament zu der Strategie für die künftigen Erweiterungen der Europäischen Union geäußert.

Es sind dies Erweiterungen, bei denen wir uns mit unseren europäischen Brüdern – Bulgaren, Rumänen, Kroaten, Mazedoniern und all den anderen „wieder finden“, die nach Jalta willkürlich von uns getrennt wurden. Ihnen ist es vorbestimmt, wieder zu uns zurückzukehren, genauso wie es Sache der Union ist, sie aufzunehmen. Ich bin nicht vom Grundsatz her dagegen, sondern was die Form und den Zeitplan anbelangt. Aus diesem Grunde habe ich für die Absätze 5 und 6 gestimmt.

Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union eine echte Aussprache über ihre eigenen Grenzen führt, was sie während der Arbeit zum Konvent sorgfältig vermieden hat. Ein schwarzes Loch in der Verfassung, das weithin für Skepsis und Beunruhigung gesorgt hat. Ärgerliche Dinge zu vermeiden ist keine Haltung, die unserer selbst und unserer Wähler würdig ist, und wenn wir eine Aussprache fordern, so sind wir noch längst keine Verweigerer der Erweiterung!

Ein Europa ohne Grenzen ist nicht im Sinne derer, die eine europäische Macht wollen.

Unsere Grenzen mögen geografischer, historischer und moralischer Art sein, gewiss, aber sie sind erforderlich, um ein Modell, einen Entwurf und gemeinsame Werte zu erhalten.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich bin ein ausdrücklicher Befürworter einer Erweiterung der EU. Vielem im Bericht stimme ich zu, aber nicht dem negativen Ausfall zur Türkei, vor allem der unzutreffenden Feststellung in Ziffer 31, die Türkei verhalte sich innerhalb der NATO in irgendeiner Weise hinderlich. Zudem bin ich wie andere britische Konservative entschieden gegen eine Europäische Verfassung und kann die Wortwahl in Ziffer 6 nicht akzeptieren.

 
  
  

62. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (B6-0150/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Gestern wurde eine Resolution zur Einrichtung des Menschenrechtsrates verabschiedet, der die Menschenrechtskommission ablöst.

Dieser Prozess war von den Versuchen der USA gekennzeichnet, ein Instrument zu schaffen, das sie manipulieren und so ihre Politik der Einmischung und Aggression gegenüber souveränen Völkern und Staaten rechtfertigen können. Es ist ein Prozess, in dem die USA sich durch immer mehr Forderungen bemühten, so viele ihrer Bedingungen wie möglich durchzusetzen. Die USA wollten es noch schlimmer, und schon aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.

Neben vielen anderen Änderungen und Aspekten, auf die man eingehen könnte, möchte ich die geringere Zahl der Länder im neuen Rat hervorheben: statt 53 sind es jetzt 47 (die USA wollten 30). Seine Mitglieder werden von der UNO-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt (die USA und die EU wollten ein Wahlsystem, bei dem sie und ihre Verbündeten ein Vetorecht hätten), obwohl man sich um Einschränkungen bemüht hatte.

Dies ist ein Prozess, der als Teil eines allgemeinen Bestrebens seitens der USA und ihrer Verbündeten, die UNO zu kontrollieren und zu manipulieren, für einige nur ein erster Schritt ist.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Rahmen der Abstimmung über die gemeinsame Erklärung zur 62. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNHRC, Genf) möchte ich eine Lösung in Bezug auf die wichtigsten Argumente aus der Aussprache anführen, die ich sicher nicht für ideal, aber für machbar halte.

Einer der größten Schwachpunkte der UNO im Bereich der Menschenrechte ist immer die fehlende Legitimität der Mitglieder ihrer Menschenrechtskommission gewesen, vor allem, wenn sie deren Vorsitz inne hatten. Die Liste ist gut dokumentiert und muss hier nicht wiederholt werden. Das Ergebnis, nämlich das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des künftigen Menschenrechtsrates, ist keine Garantie dafür, dass dies nicht wieder geschehen wird, aber zumindest ein Versuch, diese Mitglieder effektiv zu legitimieren, und das sollte man anerkennen.

Außerdem ist es meines Erachtens eine Chance, noch mehr darauf zu achten, dass sich die EU-Mitgliedstaaten und ihre Verbündeten bemühen, bei den Menschenrechten mit gutem Beispiel voranzugehen, und zwar in ihren eigenen Ländern wie auch in ihren internationalen Beziehungen.

 
  
  

Vorbereitungen für die COP-MOP-Tagung über die biologische Vielfalt und die biologische Sicherheit (Curitiba, Brasilien) (B6-0170/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, auch wenn unserer Meinung nach einige Punkte darin unklar und nicht ganz schlüssig sind. Wir sind der Auffassung, dass die biologische Vielfalt zu schützen ist und dass dazu global so weit wie möglich Einigkeit herrschen muss. Das Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt verleiht dem eine praktische Form. Deshalb müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten auf der Konferenz der Vertragsstaaten Ende des Monats im brasilianischen Curitiba entsprechend auftreten.

Doch wir wissen, dass es ebenso, wenn nicht so sogar noch mehr darauf ankommt, den Rückgang der biologischen Vielfalt einzudämmen, und zwar durch die Aufnahme der Ziele des Abkommens in die Entwicklungspolitik der Gemeinschaftspolitiken, etwa bei der Land- und Forstwirtschaftspolitik, um die Verbreitung von GVO aufzuhalten, aber auch durch die Förderung von Familienbetrieben in der Landwirtschaft und der traditionellen Forstwirtschaft, da so die biologische Vielfalt am besten geschützt werden kann.

Die biologische Vielfalt der Meere muss vor zerstörerischen Praktiken geschützt werden. Die traditionelle Küstenfischerei, der beste Schutz für die biologische Vielfalt, muss Unterstützung erhalten.

Nicht zuletzt müssen bisherige Entschließungen zu diesem Thema mit aufgenommen werden, vor allem in Bezug auf den Kampf gegen die illegale Abholzung und den Handel mit diesen Hölzern.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen die Entschließung über die Konferenz über die Biologische Vielfalt in Curitiba gestimmt. Das Parlament erliegt einem schweren Irrtum, wenn es biologische Vielfalt und Gentechnik vermischt.

Die Vielfalt der Lebewesen ist insgesamt das Ergebnis von Veränderungen der genetischen Struktur aller lebenden Organismen. Diejenigen, die in Europa weiterhin ihren rückständigen Kampf gegen die gentechnisch veränderte Landwirtschaft führen, wollen nicht wahrhaben, dass diese in der übrigen Welt keine Schädigungen der menschlichen Gesundheit verursacht! 2004 haben weltweit 9 Millionen Bauern auf rund 90 Millionen Hektar GVO angebaut; in der Europäischen Union der 25 haben 11 Millionen Bauern 97 Millionen Hektar bestellt, davon nur einige zehntausend Hektar mit transgenen Kulturen.

Europa ist dabei, eine weitere Schlacht zu verlieren.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir stimmen den meisten Feststellungen zu, die die Verschlechterung der Umwelt, die Zerstörung von Waldökosystemen und den kontinuierlichen Verlust der biologischen Vielfalt bestätigen. Wir pflichten auch vielen Vorschlägen bei, ausgenommen jenen, auf die im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung Bezug genommen wird, da in zahlreichen Staaten, auch in Mitgliedstaaten der EU, diese Dinge rechtmäßig stattfinden. So wurde beispielsweise durch Gemeinschaftsverordnungen die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die eine Gefahr für die Umwelt und die biologische Vielfalt darstellen, in Agrarerzeugnissen und bei der Lebensmittelproduktion liberalisiert. Zudem werden durch Gemeinschaftsverordnungen und -richtlinien Wälder kommerzialisiert, was unter anderem dazu führt, dass sie in noch rasanterem Tempo zerstört werden.

Wir lehnen den Vorschlag im Entschließungsantrags, mit dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Führungsqualität und Überzeugungskraft zu beweisen, indem sie konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowohl in ihren Ländern als auch international vereinbaren und fördern, radikal ab, denn das wäre so, als würde man Wölfe bitten, auf Schafe aufzupassen. Sie fordern diejenigen, die für die Zerstörung verantwortlich sind, dazu auf, gemäß ihrer eigenen Politik zu führen.

Wir rufen die Volksbewegung und ihre Organisationen (Gewerkschaften, Umweltverbände, Träger und so weiter) auf, dafür zu kämpfen, Maßnahmen und Politiken durchzusetzen, die einer weiteren Verschlechterung der Umwelt, der Zerstörung von Wäldern und dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt gebieten.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – Herr Präsident, die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein spannendes Thema. Meine Fraktion, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, ist überaus zufrieden mit der Entschließung, für die das Europäische Parlament mit großer, ja überragender Mehrheit gestimmt hat, und ist auch sehr froh darüber, dass das Parlament eine Delegation zur achten Konferenz über die Biologische Vielfalt drei Jahre nach Kuala Lumpur entsendet, die sich dort für die Erhaltung der Artenvielfalt einsetzen wird. Gestatten Sie mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unter diesem Gesichtspunkt auf einige grundlegende Aspekte zu verweisen, die wir hier im Parlament allzu häufig vergessen.

Die Ernährungssicherheit hängt von drei Faktoren ab – vom Wasser, vom Boden und von der Vielfalt der Pflanzenzüchtungen, und mit nur zwölf Pflanzensorten, darunter Getreide, Reis, Mais und Kartoffeln wird der wesentliche Teil von 80 % der für die Weltbevölkerung erforderlichen Energiezufuhr sichergestellt. Für die Industrie ist demzufolge die Versuchung groß, sich durch die Anwendung von Technologien, die aus der Biotechnologie stammen, das Monopol über das Saatgut zu sichern.

Daher fordern wir den Rat der Europäischen Union auf, der dort präsent sein wird, das derzeit bestehende Moratorium für die Versuche und die Vermarktung gentechnisch veränderter Sorten zu unterstützen, um deren Verwendung einzuschränken. Einfacher gesagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Terminator muss nicht im Namen irgendeiner biotechnologischen Neuerung wieder auferstehen.

Um darüber hinaus das Eindringen von biotechnologisch erzeugten Sorten in unsere Ökosysteme zu beschränken, muss die biologische Vielfalt durch Protokolle geschützt werden, die die Wissenschaftler verpflichten, ihre Versuche in abgeschlossener Umgebung durchzuführen.

Abschließend sei daran erinnert, dass der Kampf gegen den Schwund der biologischen Vielfalt auch erhaltende Maßnahmen voraussetzt. Natürlich geht es nicht darum, die biologische Vielfalt in Reagenzgläsern aufzubewahren, sondern den jeweiligen einheimischen Bevölkerungsgruppen, die wir zudem unterstützen, zu ermöglichen, ihr traditionelles Wissen weiter anzuwenden und selbst die Verantwortung für ihre genetischen Ressourcen zu übernehmen.

Schließlich muss anerkannt werden, dass auch hier das Geld den Kriegsnerv bildet. Ich fordere Sie deshalb auch auf, den Weltumweltfonds zu unterstützen. Denn wir wissen sehr wohl, dass im Falle von Natura 2000 die biologische Vielfalt nicht geschützt wird, wenn die Europäische Union für dieses Netzwerk kein Geld bereitstellt. Das Gleiche gilt für den Weltumweltfonds, wenn wir für ihn kein Geld bereitstellen, so wird der Naturschutz ein übriges Mal nur ein Gespinst aus schönen im Plenum geäußerten Worten sein.

 

12. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 

13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

14. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

15. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) (Fortsetzung der Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fortsetzung der Aussprache über den Bericht von Marianne Thyssen über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) – Verbraucherschutzaspekte.

 
  
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  Béatrice Patrie, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich Frau Thyssen für ihren Bericht und ihre kooperative Haltung danken.

Obwohl dieser Bericht im zuständigen parlamentarischen Ausschuss einstimmig angenommen wurde, hat die PSE eine Aussprache über ihn beantragt. Denn auch wenn sämtliche Fraktionen aufrichtig erklären, dass sie dem Verbraucherschutz höchste politische Priorität beimessen, stelle ich fest, dass hinsichtlich der Leitlinien, die angenommen werden sollen, nach wie vor unterschiedliche Auffassungen bestehen. Da aber die Durchführbarkeit dieses Programms vom Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau abhängt, möchte ich auf einige Prämissen für die sozialdemokratische Fraktion verweisen.

Zunächst sei an unsere Unterstützung für das Bestehen von zwei gesonderten Aktionsprogrammen – eines für die öffentliche Gesundheit und eines für den Verbraucherschutz – erinnert. Außerdem ist die sozialdemokratische Fraktion bei den horizontalen Zielen des Programms der Auffassung, dass die in einigen Mitgliedstaaten bestehende Möglichkeit, individuell und kollektiv Rechtsbehelf einzulegen, eine positive Entwicklung im Sinne der Verbraucher ist. Das ist der Sinn unseres Änderungsantrags 55.

Was die speziell ausgerichteten Maßnahmen des Programms anbelangt, so möchte ich die Bedeutung folgender Maßnahmen hervorheben: Entwicklung von Instrumenten zur wissenschaftlichen Evaluierung der Exposition der Verbraucher gegenüber chemischen Stoffen, die von Produkten freigesetzt werden; Erfassung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Rechtsvorschriften, Regelungen und Praktiken des Verbraucherschutzes in einer Art Vademecum und Bewertung des Stands der Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene; Überblick über den zwischen nationalen und örtlichen Verbraucherverbänden bestehenden Austausch, um die öffentlichen Behörden bei der Ausarbeitung von europaweit geltenden Verbraucherschutzgesetzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu unterstützen. Darin besteht der Sinn unseres Änderungsantrags 58.

Was drittens die begleitenden legislativen Maßnahmen zu diesem Programm anbelangt, möchte ich mich besonders an Kommissar Kyprianou wenden, der versprochen hatte, uns im Herbst speziell zur Begleitung dieses Programms politische und legislative Maßnahmen vorzulegen. Die Themen der Aussprache sind bekannt: Wie ist auf der europäischen Ebene vorzugehen? Sollen die europäischen Rechtsvorschriften Vorrang haben oder eher die Selbstregulierung seitens der Wirtschaftsbeteiligten? Wie ist das entstehende europäische Verbraucherschutzrecht mit den weitaus länger bestehenden nationalen Rechten zu vereinbaren, die den Bürgern in einigen Mitgliedstaaten häufig einen besseren Schutz gewährten?

Aus meiner Sicht haben die öffentlichen Behörden angesichts der zunehmenden Mobilität unserer Mitbürger die Aufgabe, den bestmöglichen Schutz für die Verbraucher sicherzustellen. Ich habe bestimmt nichts gegen Selbstregulierungsinitiativen einzuwenden, aber diese müssen von den Wirtschaftsbeteiligten selbst ausgehen, und ihr Ziel muss die Nachbesserung der vom Gesetzgeber festgelegten Mindeststandards sein.

Schließlich werden wir in den beiden Bereichen, die heute Gegenstand unserer Aussprache sind, außerordentlich wachsam sein müssen. Im ersten geht es um die Erörterung des gemeinsamen Referenzrahmens im europäischen Vertragsrecht und im zweiten um die Ausweitung der bestehenden Normungsverfahren im Dienstleistungssektor, einschließlich jener, die Gegenstand kollektiver Anliegen sind, wie der soziale Wohnungsbau.

Dies sind die Anmerkungen, die ich im Auftrag der Fraktion der europäischen Sozialdemokraten machen wollte.

 
  
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  Cecilia Malmström, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Da wir heute Morgen so viel zu tun hatten, hat sich diese Aussprache verschoben, sodass die Berichterstatterin und viele andere, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, leider nicht im Plenum anwesend sein können. Aber so ist es nun einmal. Ich habe daher plötzlich sehr viel Redezeit von meiner Fraktion erhalten, von der ich aber auf die letzten fünf Minuten verzichte, auch wenn mir vorgeschlagen wurde, doch ein Lied zu singen. Das werde ich jedoch nicht tun.

Der Binnenmarkt hat Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen und zu größerem Wohlstand beigetragen. Er hat Grenzen abgebaut und Türen geöffnet. Wir können tun, was wir wollen: reisen, studieren, arbeiten und uns niederlassen. Die Verbraucher haben Zugang zu einer Vielzahl neuer Produkte erhalten. Daher müssen wir nun weitergehen und auch einen Verbraucherbinnenmarkt schaffen. Das bedeutet gemeinsame Vorschriften und einen hohen Verbraucherschutz in der gesamten EU. Mit der Zunahme des Grenzhandels wächst auch der Handel auf individueller Ebene, sodass die Bürger erfahren sollten, was für Waren sie kaufen, was sie tun müssen, wenn sich ein Fehler an der Ware herausstellt, wie man Beschwerde führt und welche Gesetze gelten. Wie kann man herausfinden, ob ein bestimmtes Produkt wirklich das tut, was es vorgibt? Was für Möglichkeiten gibt es in Sachen Kundendienst, Gewährleistung und die Beilegung von Streitigkeiten?

Wenn wir das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen wollen, brauchen wir Garantien für diese Bereiche, denn bei diesen Alltagsfragen geht es um die Bedingungen, denen die Verbraucher tagtäglich gegenüber stehen und mit denen wir uns auf europäischer Ebene befassen müssen. Darum ist es wirklich hervorragend, dass die Kommission diesen Vorschlag für ein langfristiges mehrjähriges Programm in Sachen Verbraucherschutz vorlegt.

Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa pflichtet der Kommission jedoch nicht bei, was die Notwendigkeit einer Zusammenführung von Verbraucherschutz und Volksgesundheit betrifft. Wir teilen die Ansicht der Berichterstatterin, dass diese getrennt gehalten werden sollten. Auch wenn es natürlich Berührungspunkte gibt, so handelt es sich doch um zwei sehr unterschiedliche Politikbereiche mit verschiedenen Denkansätzen, die voneinander zu trennen sind. Ebenso wenig wollen wir eine diesbezügliche spezielle Behörde oder Agentur.

Sehr erfreut sind wir darüber, dass auch weitere wichtige Elemente aufgegriffen wurden, z. B. die Ansicht, dass die Verbraucherschutzpolitik in alle Politikbereiche werden sollte, dass eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbraucherverbänden in unseren Mitgliedstaaten wichtig ist und dass die Staaten, die noch keine großen Forschritte auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes erreicht haben, zusätzliche Unterstützung und Aufmerksamkeit erhalten können. Ich freue mich, dass wir uns dazu einigen konnten und dass es hier einen breiten Konsens unter den Fraktionen gibt. Mein Dank gilt Frau Thyssen – die hoffentlich das Protokoll lesen wird – für ihre Weitsicht und ihre Kooperationsbereitschaft. Was die Verbraucherfragen betrifft, verfolgen wir ehrgeizige Ziele, sei es nun bei der Zusammenarbeit, der Bewertung oder der Information. Dazu brauen wir natürlich angemessene Haushaltmittel.

Ich hoffe, es wird auch in Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der von der Kommission im Herbst vorzulegenden Verbraucherschutzprogramme geben. Eigentlich hätten wir ja genau anders herum verfahren müssen, d. h. zuerst die großen politischen Leitlinien und dann dieses Programm erarbeiten sollen, aber nun ist es nicht mehr zu ändern. Wir stehen hinter den Vorschlägen und werden den Bericht mit großer Mehrheit – oder wie ich glaube, sogar einhellig – unterstützen, wenn darüber auf der nächsten Tagung abgestimmt wird.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Europäische Union will Verbraucherorganisationen, sowohl staatliche als auch nichtstaatliche, mit bis zu 1,2 Milliarden Euro finanzieren, um sie in Einklang mit bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften zu bringen. Wie so vieles, was von diesem Parlament kommt, kann man gegen die Thematik selbst keine Einwände erheben. Wer wäre schon gegen bessere und effizientere Verbraucherschutzmaßnahmen, wenn sie notwendig sind?

In Großbritannien verfügen wir bereits über hohe Standards im Verbraucherschutzrecht, und das seit vielen Jahren. Die europäischen Länder sollten ohne Zweifel voneinander und von außereuropäischen Ländern lernen, indem sie auf nationaler Ebene internationale beispielhafte Verfahren übernehmen und dabei das auswählen, was ihren konkreten Bedürfnissen am besten entspricht.

Aber wie zu erwarten ist in diesem Bericht die Rede von Einheitlichkeit, Integration und Harmonisierung. Das Ziel dieses Berichts ist nicht die Annahme von Rechtsvorschriften – für sich genommen eine gute Sache –, sondern er dient, wie alles, was von diesem Parlament kommt, dem Zweck und dem Prozess, Macht und Herrschaft auf die Europäische Union auszudehnen. Er wird den gemeinschaftlichen Besitzstand ergänzen, den Gesetzeskorpus, der, einmal der Europäischen Union zugefallen, nicht mehr an die Nationalstaaten zurückgegeben wird.

In den Vorschlägen finden sich auch einige beunruhigende Andeutungen, dass Verbrauchermuster übernommen werden sollten, die mit Bevölkerungsschichten verbunden sind. Ein solches Sammeln von Verbraucherinformationen könnte die Privatsphäre der Bürger gefährden. Das geschieht in Großbritannien bereits durch private Einzelhandelsunternehmen, die Mittel wie Treuekarten benutzen. Allerdings entscheiden die Verbraucher in gewisser Weise, ob sie teilnehmen, je nachdem, wo und wie sie einkaufen.

Diese Art des Sammelns von Informationen über die Bürger sollte nicht vom Staat vorgenommen werden, und ganz gewiss nicht in der von der Europäischen Union vorgeschlagenen Form.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz für den Zeitraum 2007-2013 legt fest, auf welchem Wege die EU in Anwendung der Vertragsbestimmungen die Gesundheitsfürsorge verbessern und das Vertrauen der Verbraucher stärken will.

Die gemeinsame Strategie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union ist eine Zusammenstellung von Maßnahmen, zu denen beispielsweise ein besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten, eine bessere Regelung des Verbraucherschutzes, wirksamere Mittel zur Umsetzung von Rechtsvorschriften, Überwachung und Streitbeilegung sowie eine bessere Information und Aufklärung der Verbraucher gehören.

Aber das Problem liegt woanders. Die Lebensmittelsicherheit verschlechtert sich in Europa. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel breiten sich auf dem EU-Markt aus. Diese Nahrungsmittel sind nicht erwünscht und potenziell gesundheits- und umweltschädlich. Die Gesellschaft fühlt sich durch GVO bedroht. Das kommt in zahlreichen Protesten, in einer wachsenden Volksbewegung gegen GVO und in Regelungen örtlicher Behörden zum Ausdruck. Eine andere Gefahr für Gesundheit und Verbraucher ist – abgesehen von der Ausbreitung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel – die zunehmende Konzentration der landwirtschaftlichen Erzeugung, wodurch Familienbetriebe, die gesunde Lebensmittel produzieren, abgedrängt werden. Chemikalien in der Agrarwirtschaft und die Verschmutzung des Bodens, der Luft und vieler Nahrungsmittelerzeugnisse sind dem Menschen nicht zuträglich. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen als höchster Wert betrachtet wird, damit es der Menschheit zugute kommt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Entgegen der in manchen Wirtschaftskreisen vorherrschenden Meinung hat Verbraucherschutz ja nichts mit Protektionismus zu tun. Ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft kann ohne Vertrauen der Verbraucher nicht florieren, und der Kunde ist auch mündiger, als ihm die multinationalen Konzerne und die EU zumeist zutrauen.

Die Haltung der Kommission in diesem Bereich ist seltsam widersprüchlich. Einerseits initiiert sie etwa mit dem Grünbuch zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung koordinierte Politik, andererseits untergräbt sie mit der Dienstleistungsrichtlinie Verbraucherschutz. Mit dieser wird nämlich unter anderem die bis dato untersagte lästige Telefonwerbung auf einmal legal, sobald sie nicht durch heimische Call-Center erfolgt. Dann wiederum macht sie sich Sorgen um den Schuldenstand ihrer Bürger und will vor bereits geringfügigen Kontoüberziehungen mittels hohen bürokratischen Aufwandes abschrecken. Dabei sind diese Kontoüberziehungen ja die Folge unserer Konsumgesellschaft und der Lebenseinstellung auf Pump, die von der Haushaltspolitik mancher EU-Mitgliedstaaten im Übrigen vorgelebt wird.

Wie uns der jüngste Skandal um verdorbenes Fleisch in Deutschland einmal mehr beweist, stehen den schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche nicht genügend Kontrolleure gegenüber. Auch im Bereich der Elektrowaren und der Spielzeuge hat sich die Zahl der gefährlichen Produkte fast verdoppelt. Wirkungsvoller als jedes Bußgeld wäre da die Veröffentlichung der entsprechenden Firmennamen. Dann hätten wir wahrscheinlich wirklichen Verbraucherschutz.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Frau Thyssen für ihre Arbeit an diesem Bericht danken, die nicht besonders einfach war. Ich unterstütze uneingeschränkt die Begründung der Berichterstatterin, warum das Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherschutz nicht mit dem Programm im Bereich Gesundheitsschutz zusammengefasst werden kann. Durch eine Trennung dieser Programme erhalten die zwei Politiken, die beide für unsere Bürger von großer Bedeutung sind, mehr Gewicht. Obwohl die ursprüngliche Europäische Union und auch die neuen Mitgliedstaaten Verbraucherfragen nunmehr größere Aufmerksamkeit schenken, dürfen wir die jetzige Situation nicht selbstzufrieden betrachten.

Zur Förderung des Verbraucherschutzes gehört vor allem die Finanzierung der Verbraucherverbände, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, und der derzeitige Finanzierungsumfang ist unzureichend, um nicht zu sagen, beunruhigend. In der Slowakei beispielsweise belaufen sich die Zuschüsse auf weniger als ein Zehntel der vergleichbaren Fördersummen in den Nachbarstaaten. Planmäßige Zahlungen verzögern sich häufig, und die bereits niedrigen Zuschüsse werden sehr oft gekürzt, sodass das Überleben und die Kreativität dieser Verbände in Gefahr geraten. Ich bin überzeugt, dass ein gemeinsames Aktionsprogramm diese negativen Folgen nur noch verschlimmern würde.

Verbraucher sind der Grundstein der Marktwirtschaft. Verbraucher zu sein, wird jedoch immer schwieriger, vor allem nach der EU-Erweiterung. Wir, die 450 Millionen Bürger Europas, sind direkt von Fragen betroffen, die von der Sicherheit der von uns gekauften Waren und unserem Vertrauen in die Einzelhändler bis hin zum Online-Shopping und zur Werbung reichen. Da viele dieser Fragen grenzüberschreitenden Charakter haben, brauchen wir intensive und präventive Sensibilisierungskampagnen, die uns das erforderliche Selbstvertrauen geben, damit wir nicht zum Spielball der großen Konzerne werden. Offensichtlich findet die Kommission diese Gründe zwingend genug, um ein gesondertes und mit hinreichenden Mitteln ausgestattetes Programm für Verbraucherschutzpolitik zu genehmigen.

Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherschutz für den Zeitraum 2007-2013 bietet einen wichtigen Rahmen für ein Gleichgewicht im Binnenmarkt, indem auf die Erfordernisse und Anforderungen der Verbraucher eingegangen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmen hergestellt wird. Die unabhängigen europäischen Organisationen, die die europäischen Verbraucher von morgen aufklären, wünschen erhebliche Veränderungen und finanzielle Sicherheit. Sie erwarten von der Europäischen Union klare Perspektiven und Regeln sowie die Beseitigung bürokratischer und verwaltungstechnischer Hindernisse.

Besonderes Augenmerk sollte jedoch der Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten und Beitrittsländer gelten. Das für die Aussprache zu diesem Bericht angesetzte Datum ist von symbolischer Bedeutung, denn der 15. März ist der Weltverbrauchertag. Mit der Annahme dieses Berichts senden wir die Botschaft aus, dass das Europäische Parlament die Schaffung einer gerechten Gesellschaft für die Verbraucher in Europa als Schwerpunkt betrachtet.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Wie viele oder fast alle Kollegen und Kolleginnen vor mir möchte ich auch noch einmal betonen, dass es nicht sinnvoll ist, den Verbraucherschutz und die Volksgesundheit in einem gemeinsamen Aktionsprogramm unterzubringen. Da brauchen wir zwei unterschiedliche Aktionsprogramme, denn hier werden sehr viele sehr unterschiedliche Fragen beraten und behandelt.

Zum Verbraucherschutz möchte ich sagen, dass er sehr wichtig ist – und darum möchte ich Sie auch auffordern, bei dem Antrag des Parlaments, der hoffentlich auch so angenommen wird, großes Augenmerk darauf zu legen, dass wir gerade die Verbraucherschutzorganisationen besonders gut unterstützen. Wir haben festgestellt, dass es gerade in den neuen Mitgliedstaaten noch Nachholbedarf gibt, und wir wollen dafür sorgen, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen dort genauso wie hier – auch hier haben wir noch Nachholbedarf, es ist nicht so, dass wir immer die Besten wären – ein möglichst hohes gemeinsames Niveau an Standards erhalten, was Verbraucherschutz angeht. Dies ist uns ein sehr großes Anliegen.

Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Verbraucherschutzorganisationen gute Möglichkeiten haben, wirksam zu werden im Sinne der Bürger und Bürgerinnen. Der Verbraucherschutz ist nämlich das, was die Bürger auch wollen, das haben sie uns immer wieder gesagt. Wir wollen ein Europa, in dem die Bürger und Bürgerinnen, die Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden, ein Europa, in dem deren Schutzrechte auch geachtet werden. Insofern ist es auch besonderes Anliegen meiner Fraktion, dass wir eine harmonisierte Verbraucherschutzgesetzgebung im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erhalten.

Wo, wenn nicht beim Wasser, bei der Post, beim Gas oder beim Strom und anderen Bereichen ist es wichtig, Mindestharmonisierungsschritte zu haben, damit ein hohes Maß an Rechten betreffend den Zugang, die Sicherheit, die Zuverlässigkeit, den Preis, die Qualität und die Wahlmöglichkeiten gewährleistet ist und diese Schutzmöglichkeiten so hoch wie nur möglich sind. Denn das sind die Dinge, die unsere Bürger angehen, das was sie brauchen, das was sie wollen.

 
  
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  Adam Jerzy Bielan (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes hat zum Ziel, vor Risiken zu schützen und die dem Bürger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verbessern, eigene Entscheidungen zu treffen. Das führt zu einer besseren Lebensqualität für EU-Bürger, indem die Sicherheit erhöht und das Vertrauen in die Erzeugnisse des Binnenmarkts gestärkt werden. Deshalb sollten die Netze der Gemeinschaft, über die die Verbraucher wesentliche Informationen und Unterstützung in Form von Rechtshilfe, Vermittlung und anderen Möglichkeiten der Streitbeilegung erhalten können, gefördert und ausgebaut werden. In dieser Beziehung spielt das SOLVIT-System eine wichtige Rolle, weil es als Mechanismus im Dienste der Verbraucher bereits besteht. Es ist auch wichtig, Vertrauen in Produkte aufzubauen, indem man den Kampf gegen Fälschungen verstärkt, die einem Diebstahl von Produkten und Marken gleichkommen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der besseren Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit gelten, die bei der Verwendung gefälschter Arzneimittel oder kosmetischer Mittel entstehen können.

Die Verbraucherschutzpolitik muss auch durch Verbraucherorganisationen verwirklicht werden. Solche Organisationen sind in den meisten Mitgliedstaaten tätig, aber ihre Finanzausstattung und ihr Handlungsspielraum sind vor allem in den neuen Mitgliedstaaten oft begrenzt. Sie brauchen ganz ohne Frage zusätzliche Finanzmittel. Sicher kostet Verbraucherschutz Geld, aber diese Kosten müssen wir eben tragen.

 
  
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  Edit Herczog (PSE). (HU) Herr Präsident! Ich schließe mich allen Argumenten an, die von der Berichterstatterin und der Konferenz der Präsidenten für die Trennung der Gesundheits- und Verbraucherschutzaufgaben vorgebracht wurden, und ich unterstütze diese Trennung.

Ich möchte noch ein weiteres Argument anführen. Der Verbraucherschutz ist sowohl in den neuen als auch in den alten Mitgliedstaaten mit ganz spezifischen Problemen konfrontiert, die nicht das Geringste mit Gesundheitsfragen zu tun haben. Diese Probleme sollten möglichst gezielt und unabhängig angegangen werden.

Ursprünglich bezog sich der Verbraucherschutz auf Waren, insbesondere auf Nahrungsmittel und Haushaltsgegenstände. Doch in den letzten zehn Jahren hat sich diese Situation grundlegend geändert. Zum einen darf sich der Verbraucherschutz vor dem Hintergrund der Ausweitung des Binnenmarkts nicht mehr allein auf Waren beschränken, sondern muss auch Dienstleistungen einbeziehen. Zum anderen muss sich der Verbraucherschutz an die durch die rasante Entwicklung und Verbreitung der Informationstechnologien bedingte Umstrukturierung des Marktes anpassen.

Heute ist es zum Beispiel möglich, dass ein französischer Verbraucher, der in Belgien wohnt, bei einer niederländischen Bank per SMS einen Verbraucherkredit beantragt und anschließend bei einem litauischen Internet-Händler mit ein paar Mausklicks ein schwedisches Elektronikprodukt bestellt, dass von einem britischen Dienstleistungsanbieter geliefert wird. Solche Transaktionen sind heute nichts Ungewöhnliches mehr, sie spiegeln lediglich wider, wie unser Binnenmarkt normalerweise funktioniert.

Und doch ist es insbesondere für die Verbraucher schwierig, innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens herauszufinden, welche Verbraucherschutzregelungen welchen Landes zu einem bestimmten Zeitpunkt anwendbar sind und welche der verschiedenen Behörden, die zur Auswahl stehen, zuständig ist. Vor dem Hintergrund der Integration des Dienstleistungsmarktes und der unumkehrbaren Ausbreitung des Internet-Handels wird die künftige Europäische Agentur für Verbraucherschutz deshalb neben den traditionellen Verbraucherschutzaufgaben auch andere wichtige Aufgaben in den Bereichen Forschung, Analyse und Planung wahrnehmen.

Ebenso wie die Wirtschaft müssen auch unsere Rechtsordnung und unsere Institutionen erneuert werden. Die Regelungen, die den Schutz des europäischen Verbrauchers im 21. Jahrhundert gewährleisten, müssen ausreichend flexibel sein, damit sie die grenzenlose Vielfalt der Fälle abdecken können, die in der Praxis vorkommen können. Um diese Aufgabe zu erfüllen, brauchen wir unabhängige Ressourcen, herausragende und vielseitige Spezialisten. Ich bin sicher, dass es im gemeinsamen Interesse der 450 Millionen europäischen Verbraucher liegt, dass die Agentur für Verbraucherschutz zu einem unabhängigen Exzellenzzentrum wird. Ich bitte Herrn Kyprianou um seine Unterstützung, damit wir dieses Ziel erreichen.

 
  
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  Der Präsident. Ich bitte um Entschuldigung, doch erlaube ich mir, den Abgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten, die gewöhnlich ihre Redebeiträge im Plenum vorlesen, eine Empfehlung zu geben. Das zu schnelle Vorlesen der Redebeiträge beeinträchtigt die Übersetzung und macht es unmöglich, den Inhalt zu verstehen. Ich empfehle daher, lieber einen Satz weniger zu sagen und nur so schnell vorzulesen, dass die Dolmetscher folgen können, oder aber den Dolmetschern vorher den Text zu übergeben, damit sie mit Ihrem Sprechtempo mithalten können. Das wäre äußerst hilfreich für das Verständnis unserer parlamentarischen Arbeit.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE)(PL) Herr Präsident! Ich möchte gegen den Vorwurf protestieren, die „Kollegen aus den neuen Mitgliedstaaten“ würden zu schnell lesen. Wenn Abgeordnete zu schnell lesen, dann lesen sie zu schnell, ob sie nun aus einem neuen oder einem alten Mitgliedstaat sind.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte kurz auf einige Punkte eingehen, die von den Abgeordneten angesprochen wurden. Ich danke ihnen für eine sehr interessante Aussprache. Wir haben jetzt den Vorteil, dass das Thema in zwei Teile aufgegliedert wurde, doch ich denke, heute wurden dennoch sehr interessante Fragen aufgeworfen.

Ich weiß, ich neige dazu, mich zu wiederholen, aber viele der angesprochenen Punkte werden finanziell problematisch sein; Anliegen wie die Unterstützung von Verbraucherorganisationen oder eine stärkere Unterstützung von Verbraucherorganisationen, oder engagiertere bzw. verstärkte Initiativen in den neuen Mitgliedstaaten werden vom endgültigen Ausgang der Haushaltsgespräche abhängen. Vor allem im Hinblick auf die neuen Mitgliedstaaten stimme ich aber zu, dass es einer Priorität bedarf, nicht unbedingt für eine getrennte Strategie – und darauf wurde ja schon während der Vormittagssitzung eingegangen –, sondern eher, indem man den Schwerpunkt und die Betonung und das Hauptaugenmerk auf die jüngsten Mitgliedstaaten legt, zumindest auf diejenigen, in denen Verbraucherschutz weniger Tradition hat als in anderen Mitgliedstaaten. Wie Sie demnächst feststellen können, wird sich dies in der Verbraucherstrategie widerspiegeln, die wir derzeit konkreter ausarbeiten, und Sie werden sehen, dass das Hauptaugenmerk auf den neuen Mitgliedstaaten liegen wird, speziell bei der Bildung, bei der Schulung von Verbraucherorganisationen und in Bereichen, in denen wir die Einstellung gegenüber dem Verbraucherschutz verbessern können.

In der Frage der gefährdeten Gruppen stimme ich zu, dass bestimmte Verbrauchergruppen mehr Schutz benötigen. Auch hier bin ich nicht sicher, ob eine Einbindung oder eine spezielle Bestimmung im Programm der beste Weg dafür sind. Bei spezifischen Aktionen sollten wir aber die besonderen Bedürfnisse gefährdeter Gruppen nicht außer Acht lassen, beispielsweise von Kindern. Ich verweise hierzu auf die relativ aktuellen Rechtsvorschriften, die wir gemeinsam zu unlauteren Praktiken angenommen haben und die gefährdete Verbrauchergruppen berücksichtigen.

Es gibt da ein Missverständnis bezüglich der Agentur. Wie ich sehe, ist Herr Stubb heute Nachmittag nicht hier, aber der Vorschlag für eine Agentur zielt nicht auf eine Agentur ab, die im Bereich des Verbraucherschutzes die Politik bestimmt oder Initiativen ergreift. Es wird sich um eine Exekutivagentur, um ein Verwaltungsorgan handeln, das die Abrechnung und all die praktischen Tätigkeiten erledigt, die nichts mit der Politik zu tun haben. Sie wird für die praktische Buchführungs- und Managementseite zuständig sein und damit Ressourcen freigeben, die uns in der Kommission eigentlich zur Förderung und Planung politischer Strategien zur Verfügung stehen. Wir haben bereits eine Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm, und das funktioniert bisher sehr gut, weil Ressourcen besser genutzt werden, und wir schlagen jetzt etwas Vergleichbares für den Verbraucherschutz vor. Es handelt sich also nicht um eine gesonderte Agentur oder Einrichtung in dem vom Redner der betreffenden Fraktion heute dargestellten Sinne.

Ich habe heute Vormittag einiges zur Aufteilung gesagt. Ich verstehe die Haltung des Parlaments. Ehe wir unsere endgültige Entscheidung treffen, werden wir den Ausgang der Debatte zur Finanziellen Vorausschau abwarten, augenblicklich stimmen wir also nicht zu. Unseres Erachtens spricht einiges für ein gemeinsames Programm, sofern die speziellen Anforderungen und Finanzierungsregelungen für die beiden Bereiche dabei gewährleistet sind. Wir werden diese Frage aber erneut prüfen, sobald wir ein konkretes Bild in Bezug auf den Haushalt haben.

Schließlich habe ich die Anmerkungen zu den Dienstleistungen berücksichtigt. Wir finanzieren ja bereits dienstleistungsbezogene Verbraucherprogramme. Ein grundsätzliches Argument für den Verbraucherschutz lautet, dass wir uns immer die Vorteile des Verbraucherschutzes vor Augen führen sollten, nicht nur für die Verbraucher, nicht nur für den Schutz der Bürger, sondern auch die Vorteile, die ein größeres Verbrauchervertrauen für den Binnenmarkt hat, für das Wirtschaftswachstum, das dadurch gefördert wird, und natürlich für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Ich möchte noch einmal dem Berichterstatter und den Mitgliedern des Ausschusses für ihre umfangreiche Unterstützung des Programms danken. Ich freue mich schon darauf, künftig im Bereich des Verbraucherschutzes mit ihnen zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am 23. März 2006 statt.

 

16. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO)

16.1. Menschenrechte in Moldau und insbesondere in Transnistrien (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu den Menschenrechten in Moldau und insbesondere in Transnistrien(1).

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Trotz lautstarker internationaler Proteste besteht Transnistrien, das vor zwölf Jahren nach einem bewaffneten Konflikt mit russischer Militärhilfe widerrechtlich seine Unabhängigkeit von der Republik Moldau erklärt hat, weiter, wie auch die tief verwurzelte Korruption innerhalb des undemokratischen autoritären Regimes. Die Lage ist äußerst Besorgnis erregend, nicht nur weil die Menschenrechte der Bürger dieser Region verletzt werden, sondern auch, weil sie weiterhin eine Ursache für Konflikte und Instabilität zwischen der Republik Moldau und der Ukraine darstellt. Eine Grenzkrise könnte leicht eskalieren, und das mit unvorhersehbaren Folgen.

Es ist unbedingt notwendig, dass alle direkt in den Transnistrien-Konflikt verwickelten Parteien – namentlich die Republik Moldau, die transnistrische Region der Republik Moldau, die Ukraine und Russland – Verständigungsbereitschaft, gesunden Menschenverstand und den Wunsch nach Frieden und Reformen unter Beweis stellen, jegliches Vorgehen vermeiden, das zu einer Verschlechterung der bereits aufgeheizten Situation führen könnte, und sich unverzüglich und nach besten Kräften um ehrliche Verhandlungen bemühen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems zu gelangen.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Die politische Lage in der Republik Moldau ist ein Beispiel dafür, wie politische Erklärungen weder den vorhandenen Möglichkeiten noch der Bereitschaft zu ihrer Umsetzung entsprechen.

Russland hat sich 1999 verpflichtet, seine auf moldauischem Hoheitsgebiet in Transnistrien stationierten Truppen bis Ende 2002 abzuziehen. Bisher hat Russland jedoch nicht die Souveränität und verfassungsmäßige Integrität des Hoheitsgebiets dieses Landes durch einen Abzug anerkannt. Transnistrien ist eines der am stärksten industrialisierten Gebiete der Republik Moldau. Durch das Fortbestehen einer selbsternannten politischen Einheit wird jede Chance verhindert, dass sich die wirtschaftliche Lage des Landes wieder normalisiert oder dass das Land mit den notwendigen Vorbereitungen für Gespräche – gleich welcher Art – mit der Europäischen Union beginnen kann, ob über eine Mitgliedschaft oder auch nur über eine Assoziierung.

Russland versucht mit seiner Politik alles Mögliche, um seinen Einfluss als Supermacht in Mittel- und Osteuropa zu bewahren, das es als seinen natürlichen Einflussbereich ansieht. Das transnistrische Regime, das von der ehemaligen Roten Armee gestützt wird, ist ein anschauliches Beispiel für die Missachtung von Menschen, Bürgern und deren Rechten. Korrupte Truppen betreiben dort neben zahlreichen anderen kriminellen Aktivitäten illegalen Waffenhandel im großen Maßstab. Die Versprechungen der russischen Regierung, ihre Armee abzuziehen, haben sich wieder einmal als politischer Trick herausgestellt, der von mangelndem Respekt für die politischen Partner zeugt, zu denen ja auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören. Mit diesem Trick soll nur die Öffentlichkeit beschwichtigt werden.

Für mich stellt sich nun folgende Frage: Wir wollen wir eine Europäische Verteidigungspolitik formulieren, wenn wir es nicht schaffen, unsere Partner dazu bringen, dass sie sich an solche eindeutigen Verpflichtungen zu Gebieten halten, die so nahe gelegen sind? Wo können wir denn unsere Überzeugungskraft als 25 EU-Mitgliedstaaten unter Beweis stellen wenn nicht in dringenden Angelegenheiten wie dieser, die für unsere eigene Sicherheit eine so maßgebende Rolle spielt?

Wenn unsere Erklärungen zur Verteidigungspolitik überhaupt etwas bedeuten sollen, dann müssen wir beweisen, dass wir Aufgaben in speziellen Fällen wie diesen gewachsen sind, und unseren Willen demonstrieren, dafür zu sorgen, dass jeder Partner, egal wie mächtig er ist, seine Zusagen einhält.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Verschiedene politische Kräfte in der Republik Moldau streben einen Beitritt zur Europäischen Union an, doch ist dieses Land kein Beitrittskandidat und wird in absehbarer Zukunft wohl auch keiner werden. Wir haben heute über die Erweiterungsstrategie, wie sie im Bericht Brok vorgeschlagen wurde, abgestimmt. Sollten wir nun aufgrund dieser Strategie den Zugang für Neuankömmlinge beschränken, ist ein künftiger Beitritt der Republik Moldau nur noch auf Umwegen möglich, und zwar nach dem Modell der deutschen Wiedervereinigung von 1990.

Dies würde bedeuten, die Republik Moldau müsste zu gegebener Zeit auf ihre Selbständigkeit verzichten, um sich wieder Rumänien anzuschließen, von dem sich es 1940 getrennt hatte. Eine solche Lösung stand auch schon unmittelbar nach der Auflösung der Sowjetunion zur Debatte, doch war Rumänien damals offensichtlich nicht interessant genug, um diesen Plan kurzfristig umzusetzen.

Das kann sich ändern, wenn die EU-Mitgliedschaft Rumäniens zu einem großartigen Erfolg wird und die Republik Moldau zu der Erkenntnis gelangt, dass sie sich als Nachbarland in einer weitaus schlechteren Situation befindet. Eine solche Wiedervereinigung fand jedoch nie die Unterstützung der slawischsprachigen Minderheit, die hauptsächlich im Osten zu finden ist und viel lieber die alten Bande zur Ukraine und Russland aufrechterhalten würde. Eine Lösung für die faktische Abtrennung des östlichen Randes, des sich an der Grenze zur Ukraine lang und schmal erstreckenden Gebietes Transnistrien, dürfte erst dann möglich sein, wenn die Ukraine der Europäischen Union beitritt. In der Zwischenzeit – die lange dauern kann – muss nach friedlichen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, nach Kooperation und demokratischen Veränderungen innerhalb des immer noch mit eiserner Faust regierten Transnistriens.

Meine Fraktion hat dies in dem von ihr eingereichten Entschließungsantrag mit Nachdruck hervorgehoben. Bedauerlicherweise wird in dem gemeinsamen Entschließungsantrag von einer Schwächung des Regimes in Transnistrien gesprochen und nicht von Reformen. Für den Rest können wir dem Kompromisstext zustimmen, zum einen, weil darin nicht zur Gewalt gegen Transnistrien aufgerufen wird, und zum anderen, weil mit diesem Entschließungsantrag nicht versucht wird, die Republik Moldau zur Strafe für die starke Position, die der Kommunistischen Partei in diesem Land durch die Wähler verliehen wurde, zu isolieren.

 
  
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  Elisabeth Schroedter (Verts/ALE), Verfasserin. – Herr Präsident! Ich merke an den Reden, dass viele, die zu Osteuropa arbeiten, die sich täglich zuspitzende Lage in Belarus vor Augen haben.

Da Frau Ferrero-Waldner anwesend ist, will ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass ihr Agieren gegenüber dem Parlament in dieser Sache äußerst unglücklich war und eine erhebliche Verletzung auch der ureigensten Rechte der europäischen Parlamentarier darstellt. Wir kennen den Briefwechsel mit Herrn Klich, aber so geht es nicht! Ich mache seit zwölf Jahren Politik zum Land Belarus, und ich kann nur sagen, so wie sie agiert hat, hat die Kommission bisher noch nie agiert. Das nur ganz vornweg, weil sie gerade anwesend ist.

Die Republik Moldau wird im Unterschied dazu zwar von einer kommunistischen Partei regiert, ist aber an einer Annäherung an die EU interessiert und ein aktiver Partner – jedenfalls ist das meine Sicht – in der Nachbarschaftspolitik. Das Problem ist ein ganz anderes: Es liegt östlich des Flusses Dnjestr. Hier sind 15 Jahre nach der Auflösung der Sowjetunion immer noch russische Truppen präsent, und zwar außerhalb des Territoriums von Russland.

Genau das ist das Problem: Die Stationierung der russischen Truppen und die Verletzung der Integrität der Republik Moldau, das ist der Konflikt, mit dem wir es zu tun haben. Es ist kein ethnischer Konflikt. Die Probleme sind deshalb aus meiner Sicht nur mit einem ganz strengen Gespräch EU-Russland zu lösen, und zwar mit der ultimativen Forderung des vollständigen Abzugs der Truppen. Das liegt auch im europäischen Interesse, denn nur so kann die Grenze vollständig kontrolliert werden. Das Regime, das von diesen Truppen in Transnistrien lebt, kann an dieser Stelle nämlich auch zu einem demokratischen Teil von Moldau werden.

Die Armut des Landes hat deutlich den Frauenhandel gefördert, und deswegen muss das ebenfalls Teil der Nachbarschaftspolitik zu Moldau sein.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), Verfasserin. – (PL) Herr Präsident! Die Diktatur der selbsternannten Behörden in Transnistrien, die durch schwere Repressionen und ideologische Rückwärtsgewandtheit gekennzeichnet ist, hat in Europa große Besorgnis ausgelöst.

Die Republik Moldau hat zwar bereits wichtige Schritte auf dem Weg zu Demokratie und Achtung der bürgerlichen Freiheiten unternommen, aber Transnistrien verstößt nach wie vor gegen grundlegende Menschenrechte. Brutale Festnahmen, unmenschliche Haftbedingungen und fehlende Rede- und Versammlungsfreiheit gehören zum Alltag in dieser Region und können in einem modernen Europa nicht hingenommen werden. Transnistrien ist bekannt dafür, Entscheidungen der internationalen Gemeinschaft zu missachten. Achtzehn Monate sind vergangen, seit der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil im Fall Ilascu und anderer Oppositionsmitglieder erlassen hat, aber keiner von ihnen ist bisher freigelassen worden.

Ein wichtiger Schritt zur Lösung des Konflikts mit der Republik Moldau ist Russlands Truppenabzug aus der selbsternannten Republik Transnistrien gemäß den Erklärungen des OSZE-Gipfels in Istanbul von 1999. Bis heute verstößt Moskau gegen seine Verpflichtungen, indem es der dortigen Diktatur und deren repressivem Regime weiter wirtschaftliche und politische Unterstützung gewährt.

Wir begrüßen die Bemühungen der Republik Moldau in Bezug auf institutionelle Reformen und die Achtung der Rechte nationaler Minderheiten, einschließlich der rumänischen Minderheit, als echten Schritt hin zu einem demokratischen Dialog mit der Europäischen Union, haben aber gleichzeitig auch Informationen über eine weit verbreitete Korruption und illegalen Handel mit Frauen und Kindern. Die moldauischen Behörden müssen die Anstrengungen für eine stabile und unabhängige Gerichtsbarkeit sowie politischen Pluralismus in ihrem Land fortsetzen. Die Europäische Union ihrerseits muss entscheidende Schritte unternehmen, um das Problem Transnistrien zu lösen, und ein verstärkter Dialog zwischen der EU und der Republik Moldau kann mithelfen, diesen langjährigen Konflikt zu lösen und die Situation in dieser Region Europas zu stabilisieren.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich unseren Kollegen danken, die diese sehr wichtige Debatte und Entschließung zur Lage in der Republik Moldau und insbesondere in Transnistrien angeschoben haben.

Der Transnistrien-Konflikt, bei dem seit 1992 Stillstand herrscht, wurde kürzlich als Frontlinie in den Beziehungen zwischen der EU und Russland bezeichnet. Nach langen Diskussionen und umfangreicher Vorbereitungsarbeit hat die EU im vergangenen Dezember endlich eine neue Mission auf den Weg gebracht – die Mission der EU für den Grenzschutz zwischen der Republik Moldau und der Ukraine – und unterstützt damit das gemeinsame Vorgehen beider Länder im Kampf gegen Schmuggel und Schwarzhandel in der Region.

Was für eine Überraschung, dass dieser sehr ausgewogene Schritt Russland vergangene Woche dazu bewegt hat, seine 1 100 Mann starken Truppen – so genannte Friedenstruppen – in Transnistrien in Alarmbereitschaft zu versetzen. Das unrechtmäßige Regime von Transnistrien, das von keiner Demokratie der Welt anerkannt wird, hat die 5+2-Gespräche abgebrochen.

Wir sollten unsere Besorgnis über die Menschenrechtslage in Transnistrien zum Ausdruck bringen, wo Menschen nicht das Recht haben, demokratische Wahlen abzuhalten, wo Schikanierungen, Repressionen und Einschüchterungen der unabhängigen Medien, von Menschenrechtsaktivisten, NRO und Gegnern der selbsternannten Führung gängige Praxis sind. Darüber hinaus sollten wir unsere Unterstützung für die moldauischen und ukrainischen Behörden zum Ausdruck bringen, die sich darum bemühen, die Lage in der Region zu stabilisieren und sie von Korruption, Schmuggel usw. zu befreien.

Ich fordere die Kommission und den Rat auf, die moldauischen Behörden in ihrem demokratischen Reformprozess zu unterstützen und alle verfügbaren diplomatischen Mittel zu nutzen, um den Transnistrien-Konflikt zu lösen.

 
  
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  Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Kommissar! Die so genannte Transnistrische Moldauische Republik, die ein Fünftel des Hoheitsgebiets der unabhängigen Republik Moldau und den größten Teil von deren Industrie umfasst, wird trotz internationaler Ablehnung als Staat anerkannt. Ich fordere Sie dringend auf, den Menschenrechtsverletzungen, Restriktionen gegen die Medien und dem populistischen und autoritären System in Transnistrien, das die Flagge der früheren Sowjetrepublik Moldawien trägt, Beachtung zu schenken.

Nichtregierungsorganisationen haben besondere Problem mit ihrer Arbeit in Transnistrien. Die neue politische Initiative von Präsident Igor Smirnow und der internationale Jugendverband Proryw sind Naschi nachgebildet, der Pro-Putin-Jugendbewegung in Russland. Proryw ist eine extrem populistische Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, keine demokratischen Veränderungen in Transnistrien zuzulassen. Ihre Ideologie basiert auf einer sowjetisch-slawophilen Ideologie des pro-russischen Nationalismus. Proryw ist mit der transnistrischen Abteilung der russischen Partei von Wladimir Schirinowski verbunden und arbeitet eng mit der eurasisch-russischen Bewegung zusammen.

Die Europäische Union muss im Hinblick auf die Menschenrechte und die demokratische Entwicklung in diesem Teil Europas mehr Anteil an der Lage in Transnistrien nehmen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (NI).(PL) Herr Präsident! Wir haben heute viel über Belarus gesprochen, und ich möchte etwas zur Verteidigung dieses Landes sagen.

Es stimmt nicht, dass Belarus das am wenigsten demokratische Land in Europa ist. Den ersten Platz auf dieser Schwarzen Liste nimmt die so genannte Transnistrische Moldauische Republik ein. Niemand auf der Welt außer Russland erkennt dieses Land an, ein Land, das Menschen- und Bürgerrechte missachtet. Beweise dafür sind politische Häftlinge in den Gefängnissen und Angriffe gegen Nichtregierungsorganisationen, die in der Presse als Parasiten bezeichnet werden. In der Republik Moldau ist die Situation anders, und wir begrüßen die Bemühungen dieses Landes, uneingeschränkte Demokratie und schließlich auch die Europäische Union zu erreichen.

Der Konflikt zwischen Transnistrien und der Republik Moldau findet im Schatten russischer Interessen statt. Russland schürt offenbar das Feuer des Konflikts, und das darf man nicht übersehen. Der Präsident der Republik Moldau, der Kommunist Herr Woronin, spricht von einer Entmilitarisierung, Demokratisierung und Entkriminalisierung Transnistriens. Die offizielle Tageszeitung des Regimes des transnistrischen Präsidenten Smirnow propagiert die Deworonisierung der Republik Moldau und fordert Hilfe für die Demokratisierung des Landes, was so viel heißt, wie die Republik Moldau von den Kommunisten und deren Führer zu befreien. Das mag man lächerlich finden, aber es ist nicht mehr witzig, wenn Menschenrechte verletzt und Menschen ins Gefängnis gesperrt werden. Dann vergeht einem das Lachen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Der einzige Grund, warum das Gebiet des heutigen Moldawien nicht im nächsten oder übernächsten Jahr Mitglied der Europäischen Union wird, liegt darin, dass dieses Land unter dem Hitler-Stalin-Pakt gewaltsam von Rumänien abgetrennt wurde. Diese Vorgeschichte dürfen wir nicht vergessen. Es ist ein zutiefst europäisches Land, und wir müssen uns mit intensiven Bemühungen drei Zielsetzungen vornehmen: Erstens, Auflösung der kriminellen und militaristischen Struktur in Transnistrien mit friedlichen Methoden. Hitler wurde Gott sei Dank besiegt und musste seine Beute hergeben. Die Beute Stalins wurde erst 1991 frei, und heute noch gibt es Kräfte in Moskau, die diese gefährliche Struktur am Leben erhalten.

Die zweite große Aufgabe ist die Demokratisierung Moldawiens mit Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten, und die dritte große Aufgabe, die wir haben, ist der Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität. Hier bin ich dem Kollegen Albert Deß als dem Vertreter einer Grenzregion der Oberpfalz sehr dankbar, dass er uns vehement anspornt, gegen Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel – wie er gerade von dieser kriminellen Struktur in Transnistrien seinen Ausgang nimmt – zu kämpfen, gemeinsam als Europäische Union, im Interesse dieses schönen Landes am östlichen Rand Mitteleuropas, das es zu integrieren gilt, weil es sonst wie eine Wunde schwären wird zwischen unserem künftigen Mitgliedstaat Rumänien und der Ukraine, mit der wir in eine intensivere Partnerschaft getreten sind, seit dort die orangene Revolution stattgefunden hat. Der Demokratisierungsprozess in dieser für unser eigenes Schicksal so wichtigen Region wird nur gelingen, wenn diese militaristische Unrechtsstruktur endlich einer rechtsstaatlichen Demokratie weicht.

Dies ist unsere Aufgabe als Europäisches Parlament, und deshalb danke ich dem Kollegen Sonik und anderen, dass sie diese Debatte durchgesetzt haben. Das Europäische Parlament muss hier klare Signale aussenden.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst einige der politischen Fragen beantworten und dann noch kurz auf Belarus eingehen. Außerdem würde ich sehr gern Frau Schroedter antworten, bevor ich zum eigentlichen Inhalt der heutigen Aussprache komme: Menschenrechte.

Zunächst zur politischen Frage: Die Republik Moldau ist ein Land der Europäischen Nachbarschaftspolitik, und wir versuchen, die Republik Moldau über diese Politik näher an die Europäische Union heranzuführen und – das ist an Herrn Posselt gerichtet – sie langsam zu demokratisieren, auch wenn noch viel zu tun ist. Aber das ist der Weg nach vorn. Zu diesem Zweck ist es auch sehr wichtig, den illegalen Handel mit Waren, Menschen, Waffen, vielleicht auch Drogen, einzuschränken und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden.

Ich danke allen, die die Grenzmission erwähnt haben. Die Europäische Union hat erst vor kurzem eine Grenzmission in Transnistrien eingesetzt, zwischen der Republik Moldau und der Ukraine. Wir müssen dem ukrainischen Präsidenten Juschtschenko danken, der bei seinem Machtantritt diese Initiative in Angriff genommen und zusammen mit Präsident Woronin vorangetrieben hat. Gemeinsam mit meinen Kollegen, den Außenministern der Ukraine und der Republik Moldau, konnten wir sie umsetzen. Aus meiner Sicht funktioniert es recht gut, übrigens mit einem ungarischen Leiter in dieser Region. Das eigentliche Ziel der Mission ist es meines Erachtens, den illegalen Handel zu unterbinden. Das ist nicht immer leicht, aber auf lange Sicht wird es gelingen.

Sie alle haben über den Transnistrien-Konflikt gesprochen und wie wir ihn lösen können. In der Tat versucht die OSZE alles, um zu helfen, und auch die Europäische Union ist zunehmend beteiligt. Im Übrigen konnten wir einige Fortschritte erzielen, denn die Russen haben tatsächlich die 5+2-Gespräche akzeptiert, zu denen wir, die Europäische Union, zusammen mit den USA als Beobachter eingeladen wurden, um zu einem Einvernehmen zu kommen.

Es stimmt, dass die russischen Truppen noch nicht abgezogen wurden, wie es die OSZE in Istanbul vorgesehen hatte, dies steht noch aus. Natürlich stellt sich die Frage, wodurch sie ersetzt werden. Zunächst einmal muss weiterhin der politische Weg beschritten werden, auch wenn, wie ein Redner angemerkt hat, Transnistrien leider schon früher aus den Gesprächen ausgestiegen ist. Deshalb bleibt noch viel zu tun.

Jetzt komme ich zu Belarus und werde mit Ihrer Erlaubnis auf Deutsch fortfahren.

election observation mission der EU nach Belarus schicken. Ich habe gesagt: „Nein, denn es ist die OSZE/ODIHR, die beobachtet“. Sie wissen, dass das richtig ist. Dann habe ich hinzugefügt, dass die Parlamentarier eben nicht Teil einer offiziellen EU-Mission sind, weil wir gar keine haben. Das ist vollkommen missinterpretiert worden. Nehmen Sie das bitte noch einmal als meine Erklärung. Ich freue mich, dass Sie die Sache angesprochen haben, denn damit konnte ich sie aufklären.

Ich habe gestern nicht nur einen Brief an Herrn Klich geschrieben, sondern auch mit ihm geredet; er hat es voll verstanden. Ich habe heute schon zu Belarus, wo ich natürlich laufend die Vorfälle im Vorfeld der Wahlen beobachte, eine Erklärung abgegeben, in der ich auch gesagt habe, wie sehr ich es bedauere, dass die Parlamentarier – die uns natürlich immer willkommen sind, das ist ja selbstverständlich und das sollten Sie wissen, wo ich mich so viel auf die EU observer missions einstelle und etwas dafür tue und sie eigentlich verstärke – nicht zugelassen wurden, indem man ihnen die Visa verweigert hat.

(EN) Ich komme jetzt zu meinem dritten Punkt, der die heutige Aussprache zu den Entschließungen über Menschenrechtsverletzungen in der Republik Moldau betrifft.

Im Entschließungsantrag wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Rechtssystem kein faires Gerichtsverfahren garantiert wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Republik Moldau 2005 drei Gesetze verabschiedet hat, die die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit erheblich stärken. Was den Fall des früheren Verteidigungsministers Pasat angeht, hat die Kommission die Probleme im Zusammenhang mit diesem Fall mehrmals zur Sprache gebracht. Ich stehe in direkter Verbindung mit Herrn Stratan, dem Außenminister der Republik Moldau. Gerade habe ich in dieser Frage ein Schreiben an Präsident Woronin gerichtet, um Transparenz zu gewährleisten und damit die Berufung von Herrn Pasat nicht verzögert wird.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte werden auf der bevorstehenden Sitzung des Kooperationsrates mit der Republik Moldau einen vorderen Platz einnehmen.

In der heutigen Aussprache wird besonderes Augenmerk auf die Menschenrechtslage in Transnistrien gelegt. Doch wie Sie wissen, haben wir wegen des Status dieses Landes als selbst ernannte unabhängige Republik nur begrenzt Einblick in die dortigen Entwicklungen. Klar ist jedoch, dass es dort ganz erhebliche Probleme gibt. Im Sommer 2004 beispielsweise haben die transnistrischen Behörden zwangsweise sechs Schulen geschlossen, an denen die moldauische Sprache mit lateinischer Schrift unterrichtet wurde. Es freut uns zu sehen, dass die Verhandlungen zwischen den zuständigen moldauischen und transnistrischen Stellen zur Frage dieser Schulen, die in lateinischer Schrift unterrichten, im Februar nach einer siebenmonatigen Unterbrechung wieder aufgenommen wurden. Die Kommission wird den Fortgang dieser Verhandlungen sehr aufmerksam verfolgen.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Fall Ilascu sagen, der nach wie vor ein sehr ernstes Beispiel für Menschenrechtsverletzungen ist. Da die Republik Moldau in Transnistrien nicht eingreifen kann, bringen wir die Angelegenheit gegenüber Russland zur Sprache, wann immer sich die Möglichkeit bietet. Die letzte Gelegenheit war vor ungefähr zwei Wochen in Wien bei der Troika-Sitzung der Außenminister, als ich mit dem Außenminister Lawrow zusammengetroffen bin. Die jüngsten Meldungen, Andrei Ivantoc, einer der beiden Häftlinge, sei in einen Hungerstreik getreten, machen die Notwendigkeit deutlich, dass beide Häftlinge unverzüglich freizulassen sind. Wir müssen dahin gehend Druck ausüben.

Die Kommission arbeitet mit allen Partnerländern einschließlich Russland, der Ukraine und der Republik Moldau zusammen, um einen Abzug der russischen Truppen, die Entmilitarisierung Transninistriens, die Demokratisierung der Republik Moldau – einschließlich Transnistrien – und die Einführung einer wirksamen und gesetzmäßigen Kontrolle von Transnistrien durch die Republik Moldau selbst zu erreichen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 17.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


16.2. Kasachstan (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Kasachstan(1).

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE), Verfasserin. – (LT) Am 13. Februar wurde in Almaty der bekannte kasachische Politiker und Oppositionsführer Altynbek Sarsenbajew zusammen mit seinem Fahrer und seinem Leibwächter brutal ermordet. Vor kurzem wurde ein weiterer Oppositionsführer, Zamanbek Nurkadilow, mit drei Schusswunden tot aufgefunden, nachdem er die Regierung der Korruption beschuldigt und erklärt hatte, diese sei für den Tod des freiberuflichen Journalisten Scharipshanow verantwortlich. Die offizielle Version der Untersuchung lautet Selbstmord. Kasachstan gehört zu den am weitesten entwickelten Staaten in der Region und ist darum bemüht, einen Platz unter den demokratischen Staaten der Welt einzunehmen. Darüber hinaus will es ab 2009 den Vorsitz in der OSZE übernehmen. Die OSZE ist eine Organisation, deren Aufgabe es ist, die Demokratie und Stabilität innerhalb der Gemeinschaft und über ihre Grenzen hinaus zu sichern. Eine Organisation, die im Dezember erklärt hat, dass bei den Präsidentschaftswahlen in Kasachstan die internationalen Anforderungen nicht erfüllt worden sind. Wir wissen, dass die Wirtschaft Kasachstans rasch wächst. Kasachstan ist ein sehr wichtiger Handelspartner der Gemeinschaft, aber, meine sehr verehrten Kollegen, wir sind nicht nur eine Wirtschaftsunion, sondern auch eine Union der Werte. In der Außenpolitik können wir keine kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen verfolgen, und wir können Menschenrechtsverletzungen keinesfalls tolerieren. Präsident Nasarbajew gibt offen zu, dass sein Land in der Vergangenheit kein demokratisches Land war und dass wir nicht erwarten können, dass es sich über Nacht zu einer Demokratie entwickelt. Dies ist ein Versuch, uns glauben zu machen, dass es eine kontrollierte Demokratie in Kasachstan geben kann, aber im Grunde soll damit nur ein autoritäres Regime aus der Sowjetära gerechtfertigt werden. Herr Präsident, wie wir alle wissen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder herrscht in einem Land Demokratie oder nicht. Eine kontrollierte Demokratie oder eine teilweise Demokratie gibt es nicht.

 
  
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  Albert Jan Maat (PPE-DE), Verfasser.(NL) Herr Präsident! (... der Redner spricht ohne Mikrofon) hätten wir diese Aussprache heute Nachmittag nicht geführt. Nicht, dass wir uns etwa keine Sorgen über Kasachstan machten oder der Auffassung wären, es bestünden dort keine Missstände. Selbstverständlich sind wir beunruhigt, aber dieses Parlament hat in der vorhergehenden Wahlperiode eine nachdrückliche Entschließung zu Kasachstan angenommen, die seinerzeit sowohl von dem Parlament als auch der Regierung in Kasachstan ernst genommen worden ist. Sie hat dazu geführt, dass mehr politische Parteien zugelassen wurden, und sie hat auf jeden Fall Fortschritte bei der Pressefreiheit bewirkt.

Heute sind wir erneut beunruhigt, doch gegenüber der vorhergehenden Entschließung zur Lage in Kasachstan fällt nunmehr auf, dass die Regierung, der Präsident, zumindest um Transparenz in dem Sinne bemüht ist, dass in Bezug auf Morde oder fragwürdige Vorkommnisse ausländische Beobachter jedenfalls die uneingeschränkte Möglichkeit erhalten, festzustellen, was geschieht.

Eines ist sicher: Tatsächlich braut sich in Kasachstan etwas zusammen, was aber nicht heißt, dass die Lage nicht richtig eingeschätzt werden kann, und in dieser Hinsicht halten wir den vorliegenden Entschließungsantrag gegenwärtig für verfrüht. Wir finden zwar nicht alles großartig, können aber erstmals feststellen, dass in heiklen Bereichen, wo möglicherweise Morde begangen wurden und zweifellos begangen worden sind, auch wenn Umstände und Täter nicht bekannt sind, die Bereitschaft zur Auskunft über die Vorkommnisse und den Ausgang der Entwicklung besteht. Gerade diese Punkte wollen wir herausstellen, um die Beziehungen der Europäischen Union zu Kasachstan weiter auszubauen.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten schlägt daher vor, dass wir uns die Zusammenarbeit zwischen den parlamentarischen Delegationen zunutze machen. Die parlamentarische Delegation aus Kasachstan wird Brüssel im Mai besuchen, und wir werden dann Gelegenheit haben, alle diese Themen unter Kollegen zu erörtern. Wir in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten würden Fortschritte hinsichtlich der Länder in Zentralasien begrüßen; in Bezug auf Kasachstan muss ausdrücklich das Thema einer Partnerschaft angesprochen werden, um Möglichkeiten für ein Zusammenwirken in den Bereichen auszuloten, in denen wir gut kooperieren.

Kurz gesagt, wir sind im Hinblick auf Kasachstan besorgt. Zwar sind wir von der Demokratie in diesem Lande nicht immer beeindruckt, können aber gerade jetzt konstatieren, dass es mehr Transparenz gibt, dass sich ein Gärungsprozess vollzieht und dass große Unsicherheit besteht. Jedenfalls möchte ich die Frau Kommissarin zu den stichhaltigen Informationen beglückwünschen, die wir von ihrem Vertreter in Almaty auf diesem Gebiet erhalten haben, was unsere hohe Wertschätzung fand.

Was die Abstimmung betrifft, so haben wir zwar an dem vorliegenden Entschließungsantrag mitgewirkt, weil man sich sonst in Abseits stellt, aber wir haben fünf getrennte Abstimmungen beantragt, von deren Ausgang es abhängen wird, ob wir diesem Entschließungsantrag zustimmen. Kurzum, trotz unserer Besorgnis wollen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus Kasachstan in freundschaftlicher Atmosphäre darüber diskutieren, um zu sehen, ob weitere Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie möglich sind.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Nur ganz kurz: Die Kollegin Pleštinská hat heute Mittag gesagt, dass heute in der Slowakei und in vielen anderen Ländern in den Fenstern aus Solidarität mit der Opposition und der Freiheitsbewegung in Weißrussland Kerzen stehen. Wir haben – um keinen Feueralarm auszulösen – nur eine kleine symbolische Kerze ins Plenum gebracht, die bei der Kollegin Pleštinská brennt, aber sie soll deutlich machen, wie stark wir mit der Freiheitsbewegung in Belarus verbunden sind.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Ich erkläre mich solidarisch mit dieser Aktion, muss jedoch darauf hinweisen, dass es gemäß der Geschäftsordnung strikt verboten ist, brennende oder flammende Gegenstände in den Sitzungssaal zu bringen. Daher fordere ich die Kollegin höflich auf, die Kerze zu löschen. Danke.

 
  
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  Józef Pinior (PSE), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Die politische Opposition in Kasachstan protestiert gegen die Ermordung von Altynbek Sarsenbajew, früherer Minister und Botschafter, der sich 2003 der Opposition anschloss und begann, das politische System unter Präsident Nursultan Nasarbajew zu kritisieren. Am 26. Februar dieses Jahres nahmen rund 1500 Menschen an einer Demonstration in Almaty teil, und die Leiche des 43-jährigen Sarsenbajew wurde mit Schusswunden in den Schultern und im Kopf neben den Leichen seines Leibwächters und seines Fahrers gefunden. Die der Tat verdächtigten Beamten des Komitees für Nationale Sicherheit wurden verhaftet, und der Leiter dieses Komitees, Nartai Dutbajew, trat zurück.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ den kasachischen Behörden Internet-Zensur und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit in traditionellen Medien vorwirft. Am 15. Dezember letzten Jahres durchsuchten die Sicherheitskräfte die Büros der Wochenzeitung „Recht Wirtschaft Politik Kultur“ nachdem diese ein vom Leiter der Wahlkommission unterzeichnetes Schreiben veröffentlicht hatte, in dem festgestellt wurde, dass es bei den Präsidentschaftswahlen am 4. Dezember in gewissem Umfang zu Wahlbetrug gekommen war. Ferner wurde am 20. Dezember die Wochenzeitung „Juma-Times“ per Beschluss des Gerichts von Almaty nach dem Vorwurf der Beleidigung von Präsident Nasarbajew geschlossen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Der Zerfall der Sowjetunion hat sich nicht als Garantie für die Demokratie erwiesen – ganz im Gegenteil. Manche Politiker mit kommunistischer Vergangenheit mögen zwar ihrer Ideologie abgeschworen haben, was sie aber heute noch weniger als früher an taktischen Manövern hindert, um sich selbst auf lange Sicht an der Macht zu halten oder die Staatsmacht ihren Nachkommen zu übertragen. Einer dieser Kunstgriffe besteht darin, die Mandatszeit amtierender Präsidenten um zehn Jahre oder gar auf Lebenszeit zu verlängern, indem ein Referendum durchgeführt wird, bei dem nicht die Möglichkeit der Aufstellung eines oder mehrerer Gegenkandidaten besteht.

Eine weitere Taktik ist die Ausschaltung ernst zu nehmender Gegner, indem man sie aufgrund falscher Beschuldigungen hinter Gitter bringt, sie in einem Autounfall tödlich verunglücken oder sie kurzerhand verschwinden lässt. In der Ukraine, Georgien und Kirgisistan ist das Aufbegehren breiter Bevölkerungsschichten gegen solche Regime geglückt, doch bleibt die Frage, ob sich die Lage in diesen Ländern auf Dauer verbessern wird. In Belarus, Usbekistan und Turkmenistan sowie in dem weitaus größeren Kasachstan ist es den Machthabern vorerst gelungen, jeglichen Widerstand zu brechen. Manche haben es verstanden, die Rolle ihres Landes als Energielieferant zu nutzen, um sich mächtige Freunde im Ausland zu verschaffen.

Kasachstan war lange Zeit vor allem eine trockene und dünn besiedelte Region, wo inmitten einer kleinen turksprachigen Bevölkerung eine russische Kolonisierung von Gebieten stattfand, in denen Industrie und Bergbau möglich schienen oder eine Abschussbasis für Weltraumraketen zu Testzwecken errichtet werden konnte. Mittlerweile wurde weit entfernt von der Großstadt Almaty eine neue Hauptstadt gebaut und der Einfluss des russischen Bevölkerungsteils erheblich zurückgedrängt.

Kasachstan ist ein großflächiges, dünn besiedeltes Land, in dem zwei große Ethnien leben, während der übrige Teil der Bevölkerung aus den aus dem russischen Reich in dieses Land verbannten Minderheiten besteht, deren Zukunft höchst ungewiss ist. In dem Entschließungsantrag wird zu Recht gefordert, in den Beziehungen zu Kasachstan nicht nur den wirtschaftlichen Aspekten, sondern auch und vor allem den politischen Gefangenen, dem Spielraum für die Opposition, der demokratischen Beschlussfassung sowie den Menschenrechten gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), Verfasser. – (SV) Herr Präsident! Die Situation in Kasachstan ist nicht in jeder Hinsicht pechschwarz. Verglichen mit einer Reihe anderer Länder dieser Region sind hier auch positive Dinge zu verzeichnen, beispielsweise das Moratorium für die Todesstrafe und die strafrechtliche Verfolgung von Polizisten, die der Folter beschuldigt werden. Die neueste Entwicklung zeigt jedoch, dass sich paradoxerweise mit dem Wachstum und der Stärkung der Opposition auch ihre Unterdrückung zunimmt. Diese beiden Morde haben die Lage noch verschlimmert.

Dach Angaben der OSZE sind die Wahlen nicht korrekt abgelaufen. Im Grunde war es ein ganz unnötiger Wahlbetrug, da Präsident Nasarbajew allen Meinungsumfragen zufolge die Wahl sowieso gewonnen hätte. Angesichts der Mediensituation in Kasachstan ist das nicht verwunderlich. Es herrscht auch ein Klima der Angst im Lande, sodass Gouverneure sich nicht trauten, ihre schlechtesten Wahlergebnisse weiterzuleiten, sondern sie lieber mit einige zusätzlichen Stimmen gespickt haben, aus Angst vor eine finanziellen oder anderweitigen Schwächung ihrer Position. Ein derartiges Klima in einer Demokratie ist ein Ding der Unmöglichkeit, daher müssen wir auf der Hut sein.

Im Grunde verlangt das Europäische Parlament nicht viel: nur, dass Kasachstan seine eigene Verfassung einhält und dass beispielsweise für Verhaftungen ein Gerichtsbeschluss vorliegen muss. Unter Ziffer 3 erklären wir, dass wir die laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit den Morden durch internationale Beobachter überwachen lassen wollen. Das FBI ist eingeladen worden, sich an der Ermittlungsarbeit zu beteiligen, und wir sollten sicherstellen, dass andere internationale Organe ebenfalls Informationen über diese Verbrechen erhalten, sodass wir Einsicht in die Ermittlungen und eine Klarstellung bekommen.

 
  
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  Janusz Wojciechowski (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Kasachstan ist ein wichtiges Land mit einer großen Geschichte und eines der größten Länder Europas – ja, Europas, denn etwa 150 000 km2 seines Hoheitsgebiets liegen innerhalb der geografischen Grenzen unseres Kontinents. In diesem Land leben bis heute Tausende meiner polnischen Landsleute, die während des Stalin-Regimes dorthin ins Exil getrieben wurden. Historisch und politisch jedoch gehört Kasachstan eindeutig zu Zentralasien. Außerdem ist es ein post-kommunistisches und post-sowjetisches Land. Diese Geschichte müssen wir berücksichtigen und bedenken, dass man unter dem Wort „Demokratie“ nicht immer das Gleiche versteht wie hier in den Ländern Europas mit ihren jahrhundertelangen demokratischen Traditionen.

Ich war einer der Beobachter des Europäischen Parlaments bei den kasachischen Präsidentschaftswahlen. Das Land ist in keiner Weise ein Vorbild an Demokratie, aber der Fairness halber muss man sagen, dass die Behörden dort viel tun, um das öffentliche Leben zu demokratisieren, und vor allem, um das Land westlichen Werten anzunähren und zu modernisieren. Das sollten wir würdigen, und wir sollten für diesen Prozess sinnvolle Unterstützung anbieten.

Der hier zur Aussprache vorliegende Entschließungsantrag verdient insoweit Zustimmung, als er eine Untersuchung des Todes von Herrn Sarsenbajew, des Oppositionspolitikers, fordert, aber er enthält auch einige Elemente, die Ausdruck eines unbegründeten Verdachts sind. Politiker werden in vielen Ländern bei Mordversuchen oder Unfällen getötet, ohne dass immer politische Intrigen der Grund sind. Deshalb rufe ich zu Mäßigung beim Inhalt der Entschließung und zur Annahme einiger der vorgeschlagenen Änderungsanträge auf.

 
  
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  Charles Tannock, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wie alle meine Kollegen im Europäischen Parlament bin auch ich bestürzt über die brutale Ermordung des Oppositionsführers Altynbek Sarsenbajew am 13. Februar. Ich begrüße es, dass Präsident Nasarbajew das FBI hinzugezogen hat, um die Schuldigen aufzuspüren, sowie seine Erklärung vom 21. Februar zur Bestrafung der Täter. Ermutigend ist auch die jüngste Festnahme von fünf Verdächtigen. Natürlich bestehen nach wie vor Bedenken, was Demokratie und Menschenrechte in Kasachstan anbelangt. Wir in der EU sind zu Recht besorgt über Anzeichen von Instabilität in dieser strategisch so bedeutsamen zentralasiatischen Republik, die sehr bestrebt ist, engere Bindungen nicht mit Russland oder China, sondern mit uns in der EU herzustellen.

Als Berichterstatter für die Europäische Nachbarschaftspolitik habe ich angeregt, Kasachstan in diese Politik einzubeziehen. Dies folgt einer Tradition, denn es war das Europäische Parlament, das zuerst die Frage nach einem solchen Status für die drei Kaukasus-Republiken aufgeworfen hat, der vom Rat seinerzeit zu Recht erteilt wurde. Kasachstan dehnt sich weit nach Westen aus, wodurch aus geografischer Sicht viel für seinen Status im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik spricht. Ein Erbe seiner sowjetischen Vergangenheit ist auch eine ausgeprägte weltliche Tradition mit einer sehr großen europäischen christlichen Minderheit, die in Eintracht mit den in Kasachstan heimischen Muslimen lebt.

Von strategischer Bedeutung für die EU sind die ausgedehnten Erdöl- und Erdgasvorräte, die Kasachstan gern an die EU verkaufen würde, ohne für den Transport seiner Naturressourcen völlig von russischen Pipelines abhängig zu sein. Darüber hinaus beinhaltet die kasachische Diversifizierungsstrategie Pläne zur Verflüssigung des Erdgases für den Export über die transkaspische Route.

Wichtig in diesem Zusammenhang, allerdings weniger geschätzt, ist auch die mögliche Lieferung großer Mengen an Urankonzentrat aus neu in Betrieb gegangenen Abbaustätten, die für die Deckung des künftigen Atomenergiebedarfs der EU eine zentrale Rolle spielen wird. Die EU muss diesem riesigen, unterbevölkerten, geopolitisch wichtigen Land jede Hilfe anbieten, und wir in der PPE-DE-Fraktion werden dem unausgewogenen gemeinsamen Text nicht zustimmen, wenn unsere Änderungsanträge nicht berücksichtigt werden.

 
  
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  John Attard-Montalto, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, in meiner Muttersprache zu sprechen.

Ein Redebeitrag wie der, den wir eben gehört haben, bereitet mir Sorge. Ich befürchte, dass bei der kasachischen Regierung der Eindruck entstehen könnte, sie könne sich bestimmte Dinge ungestraft erlauben, weil der Westen und die USA ein Interesse an Kasachstan haben – vor allem, weil das Land über große Erzvorkommen verfügt und ein Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus ist. Wir sollten verhindern, dass dieser Eindruck entsteht. Vor einiger Zeit hat sich Kasachstan um die Aufnahme in den Europarat beworben, und ich habe das Land mit einer Delegation besucht. Geografisch gesehen gehört Kasachstan zwar zu Europa, aber wir alle wissen, dass dieses Land noch viel lernen muss, damit es die Grundlagen für eine demokratische Entwicklung schaffen kann. Außerdem gibt es klare Anzeichen dafür, dass sich das politische Klima in letzter Zeit verschlechtert hat. Wir wissen, dass innerhalb von drei Monaten zwei Oppositionspolitiker getötet worden sind und dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen die Menschenrechte nicht eingehalten werden. Wir sollten uns deshalb durch den Reichtum Kasachstans und die Tatsache, dass das Land ein Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus ist, nicht zu der Annahme verleiten lassen, dass wir darauf verzichten können, die Entwicklungen in diesem Land aufmerksam zu beobachten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Bis dato hat ja der kasachische Präsident Nasarbajew nach dem alten Sprichwort „Halte dir deine Freunde nah und deine Feinde noch näher“ gehandelt und versucht, diese in sein Regime einzubinden. Es scheint ihm dies aber – obwohl er erst jüngst in meinem Heimatland Kärnten zu einem einwöchigen Kuraufenthalt offenbar zur Stärkung weilte – zunehmend schlechter zu gelingen, denn die Kritik an ihm nimmt bekanntlich zu.

Da kann es wohl kein Zufall sein, dass zwei Oppositionspolitiker, wie wir hörten, kurz nachdem sie unsaubere Machenschaften des Präsidentenclans öffentlich gemacht hatten, unter mysteriösen Umständen den Tod fanden. Es ist meines Erachtens wirklich essenziell, dass die Aufklärung dieser Morde transparent und unter Hinzuziehung von Unparteiischen erfolgt.

So fortschrittlich Kasachstan – nicht zuletzt dank seiner großen Bodenschätze – in seiner Wirtschaftsentwicklung sein mag, so sehr hinkt es – und da sind wir uns alle einig – in demokratischen Belangen nach. Vorwürfe über Wahlfälschungen bei den Präsidentschaftswahlen im letzten Dezember wurden laut, und die Tochter des unter so fragwürdigen Umständen gewählten Präsidenten ist bekanntlich Geschäftsführerin des größten Fernsehsenders, ihr Mann Chef der Steuerbehörde. Die Registrierung von Parteien wird partiell verweigert, und Aktivisten werden bekanntlich verfolgt. Da passt es ins Bild, wenn etwa dann die Trauergäste des Mordopfers abgestraft werden.

Bei dieser zweifelhaften Demokratiefähigkeit kann es nicht angehen, dass Kasachstan 2009 womöglich den angestrebten OSZE-Vorsitz einnimmt. Die EU muss sich meines Erachtens vehement dagegen stemmen. Überlegenswert ist es vielleicht auch, dem Vorhaben der USA zu folgen und finanzielle sowie wirtschaftliche Hilfe verstärkt von den Fortschritten im Bereich der Demokratie und der Bürger- und Menschenrechte abhängig zu machen.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Ich glaube, dass heute – einen Monat nach der brutalen Ermordung des prominenten Politikers Sarsenbajew – der richtige Zeitpunkt ist, um hier eine Dringlichkeitsdebatte zur Situation in Kasachstan zu führen. Innerhalb von drei Monaten wurden zwei prominente Oppositionspolitiker ermordet, und das politische Klima hat sich sehr verschlechtert.

Wir fordern die kasachischen Behörden auf, eine vollständige sowie unabhängig und transparent durchgeführte Ermittlung der Todesumstände zu ermöglichen und internationale Beobachterinnen und Beobachter zuzulassen.

Die politisch motivierten Morde sind nur die Spitze des Eisbergs. Es wurde die Zensur im Internet genannt und der Druck auf Oppositionspolitiker und Journalisten hat insgesamt zugenommen. Wir verurteilen die Inhaftierung der Teilnehmer in einer friedlichen Versammlung anlässlich des Todes von Altynbek Sarsenbajew und fordern die kasachische Regierung auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nachzukommen und insbesondere die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte zu wahren.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Es gibt viel über Kasachstan zu sagen. Einerseits ist und sollte Kasachstan ein maßgeblicher Partner für die Förderung von Stabilität und regionaler Zusammenarbeit in Zentralasien sein. Tatsächlich ist es das wichtigste dieser Länder und verfügt auch über reiche Energiereserven und wird deshalb heute von vielen Ländern umworben.

Untersuchen wir doch einmal die Rede von Präsident Nasarbajew vom 1. März zur Lage der Nation. Er ging sehr umfassend auf die wirtschaftliche Entwicklung ein. Zum demokratischen Reformprogramm war sie jedoch nicht besonders detailliert, obwohl es Versprechungen für ein Programm zugunsten demokratischer Veränderungen und Zusagen an die internationale Gemeinschaft gegeben hat. Das Konzept der „verwalteten Demokratie“ wurde erneut bestätigt, ja bekräftigt.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den positiven und den negativen Aspekten sagen, denn wir müssen beide Seiten sehen. Als positiv würde ich die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch Kasachstan im Januar dieses Jahres begrüßen. Das ist ein guter Schritt. Außerdem hoffen wir, dass Kasachstan jetzt Maßnahmen ergreifen wird, um das Fakultativprotokoll zu ratifizieren, das das Recht der Individualbeschwerde begründet. Das fortbestehende Moratorium bei der Todesstrafe ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

Als Beispiel für negative Aspekte, die wir kritisieren sollten, ist das zu nennen, was mit dem führenden Oppositionsführer Altynbek Sarsenbajew geschehen ist und uns Anlass zu großer Besorgnis gibt. Seine Ermordung deutet auf eine sehr gefährliche Tendenz der Kriminalisierung der kasachischen Politik hin. Da es an klaren verfassungsmäßigen Mechanismen fehlt, die eine friedliche Übergabe der Exekutivmacht in Kasachstan gewährleisten, ist diese Entwicklung ausgesprochen beunruhigend. Wir haben deshalb die Behörden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Ermittlungen völlig transparent sind. Ich bin froh, dass das FBI daran beteiligt wird, aber es sollten auch ein paar Europäer dort sein. Wir verfolgen zudem aufmerksam die Ermittlungen im Mordfall Oksana Nikitina, der Tochter eines anderen bekannten Mitglieds der Opposition. Sehr beunruhigt haben mich auch Meldungen über die Schikanierung von Oppositionsangehörigen nach zwei friedlichen Gedenkmärschen in Almaty, die nach dem Begräbnis von Herrn Sarsenbajew stattfanden. Einige von Ihnen haben das angesprochen.

Erwähnen möchte ich auch die beiden Hauptprobleme Medienfreiheit und Beschränkungen für die Zivilgesellschaft. Wir sind besorgt angesichts der Berichte über zahllose Schikanen gegen Journalisten und Maßnahmen gegen fünf Zeitungen und eine Website der Opposition. Das neue Gesetz zur nationalen Sicherheit, das im Juli 2005 verabschiedet wurde, lässt ebenfalls unangemessene Restriktionen gegen Aktivitäten der Zivilgesellschaft und von NRO zu.

Einerseits begrüßen wir die Verbesserungen, die von der OSZE/BDIMR bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2005 vermerkt wurden; einige von Ihnen waren ja dort als Beobachter. Andererseits bedauern wir jedoch, dass die Wahl zahlreichen OSZE-Verpflichtungen nicht gerecht wurde und dass nichts getan wurde, um den gesetzlichen Rahmen mit den OSZE/BDIMR-Empfehlungen in Einklang zu bringen. Wir wollen auf jeden Fall auch weiterhin die Untersuchungen zu mutmaßlichen Amtsmissbräuchen verfolgen.

Ein beständiges, zentrales Anliegen ist die politische Freiheit. Im Interesse seiner innenpolitischen Stabilität braucht Kasachstan eine politische Opposition, und die Behörden müssen dringend politische Oppositionsparteien zulassen und einen echten Dialog mit ihnen aufnehmen, zum Beispiel durch die staatliche Kommission für Demokratisierung, die ebenfalls bald eingesetzt und dann unter dem Vorsitz von Präsident Nasarbajew stehen wird. Vor allem denke ich, dass die kasachischen Behörden ihre Weigerung überdenken werden, die politischen Oppositionsparteien Alga und True Ak Zhol zuzulassen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie eine Parlamentarische Delegation bilden und wenn Sie Ihre Zusammenarbeit mit Delegationen aus Kasachstan verstärken würden. Das ist ein weiterer wichtiger Kanal, um klare Botschaften an das Land zu übermitteln, und es ist auch eine Chance. Über Kasachstans Angebot, 2009 den Vorsitz in der OSZE zu übernehmen, sollten wir nicht vorschnell urteilen. Das könnte für Kasachstan vielleicht ein wichtiger Anstoß sein, sich um höhere demokratische Standards zu bemühen.

Besorgt sind wir schließlich auch über die zahlreichen Schikanen gegen Journalisten und Maßnahmen gegen fünf Zeitungen und eine Website der Opposition. Das neue Gesetz zur nationalen Sicherheit, das im Juli des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, lässt ebenfalls unangemessene Restriktionen gegen Aktivitäten der Zivilgesellschaft und von NRO zu. Daher bin ich der Meinung, dass wir uns stark in diesem Land engagieren, zugleich aber auch eindeutige Signale senden müssen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 17.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


16.3. Straflosigkeit in Afrika, insbesondere im Fall Hissène Habré (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Straflosigkeit in Afrika, insbesondere im Fall Hissène Habré(1).

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! Derzeit eröffnen sich in Afrika viele Möglichkeiten zur Bewältigung der häufig blutbefleckten Vergangenheit.

Doch um den Frieden voranzubringen, ist es notwendig, unmissverständlich gegen die Straflosigkeit anzugehen, und das bedeutet wiederum, dass die Wahrheit, so schmerzhaft diese auch sein mag, aufgedeckt und Gerechtigkeit hergestellt werden muss. Die Verfahren gegen Pinochet oder gegen Milosevic, wiewohl unvollkommen und leider nicht abgeschlossen, sind klare Hinweise darauf, in welche Richtung die Dinge auch in Afrika gelenkt werden müssen. Namen wie die von Charles Taylor, Mengistu Haile Mariam oder Hissène Habré und andere gehören auf die Liste jener Ex-Diktatoren, die sich der nationalen und internationalen Gerichtsbarkeit stellen müssen.

Es gibt bereits verschiedene Mechanismen, um von Menschen, die Verbrechen und Gräueltaten begangen haben, vor Ad hoc-Gerichten Rechenschaft zu fordern, wie sie zum Beispiel für Ruanda oder Sierra Leone bestehen. Aber leider führen das Fehlen von Mitteln und in einigen Fällen von politischem Willen und Fähigkeiten dazu, dass diese Tribunale oft ineffizient und unzureichend sind.

Die Bekämpfung der Straflosigkeit stellt fraglos eine der Säulen der Politik der Union auf dem Gebiet der Menschenrechte dar. Wir müssen deshalb daran erinnern, dass ohne einen Internationalen Strafgerichtshof zur Feststellung der individuellen Verantwortung als Mechanismus zur Durchsetzung des Rechts die Fälle von Völkermord und die flagranten Verletzungen der Menschenrechte häufig ungestraft bleiben werden.

Wir möchten daher die Staaten der Afrikanischen Union, die das Rom-Statut noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auffordern, dies zu tun und schnellstmöglich einen Aktionsplan für seine wirksame Anwendung aufzustellen.

Es wäre vermessen – und das ist nicht meine Absicht –, wollte Europa Afrika Lehren erteilen, wo es doch auch bei uns viele offene oder ungelöste Fälle von Straflosigkeit oder unzureichender Gerechtigkeit in Bezug auf Ex-Diktatoren gibt. Aber ich glaube fest daran, dass dies eine Aufgabe ist, die universell und von Europa und Afrika gemeinsam in Angriff genommen werden muss.

Ohne Wahrheit, ohne Gerechtigkeit und ohne Entschädigung der Opfer kann der Frieden nur ein Traum sein, aber die Bekämpfung der Straflosigkeit kann uns helfen, diesen Traum eines Tages Realität werden zu lassen.

 
  
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  Jürgen Schröder (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der Fall des Ex-Diktators des Tschad, Hissène Habré, darf nicht als Einzelfall angesehen werden, sondern ist vielmehr im afrikanischen Kontext zu betrachten, denn in Afrika ist Straflosigkeit von ehemaligen Despoten immer noch weit verbreitet. Ich erinnere hier nur an Charles Taylor aus Liberia oder Mengistu Haile Mariam aus Äthiopien. Afrikanische Diktatoren haben äußerst gewaltsam geherrscht, ihr jeweiliges Volk unterdrückt und durch Folter, Mord und Tyrannei ihre Machtpositionen erhalten. Alle haben jedoch ebenfalls gemeinsam, dass sie ungestraft in anderen afrikanischen Ländern Zuflucht gefunden haben und nirgends zur Rechenschaft gezogen wurden.

Genau dies dürfen wir aber nicht länger hinnehmen, denn die Opfer und deren Angehörige kämpfen seit langem für einen Prozess, in dem sich die Despoten ihrer Verantwortung stellen müssen. Und so begrüße ich es sehr, dass es im Falle von Hissène Habré wesentliche Fortschritte gegeben hat. Im September 2005 hat ein belgischer Richter einen internationalen Haftbefehl ausgestellt, woraufhin Hissène Habré im November in Senegal unter Hausarrest gestellt wurde.

Senegal hat jedoch betont, dass Hissène Habré vor ein afrikanisches Gericht gestellt werden und dass darüber die Afrikanische Union entscheiden solle. Diese hat bei der letzten Sitzung im Januar ein Gremium eingesetzt, das im Juli darüber berichten wird, wie ein solches Gericht auszusehen habe.

Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich glaube, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Hissène Habré vor Gericht zu stellen. Die realistischste Möglichkeit ist seine Auslieferung an Belgien, da er in Europa schnell von einem fairen Gericht vernommen werden könnte. Auch der Internationale Strafgerichtshof könnte sich der Sache annehmen. Ein afrikanisches Ad-hoc-Gericht dagegen erfordert enormen politischen Willen und ist wohl kaum ohne einen gewaltigen finanziellen, zeitlichen und administrativen Kraftakt zu verwirklichen.

Nun liegt es an der Afrikanischen Union, alles daranzusetzen, dass der Fall Hissène Habré endlich vor einem Gericht abgeschlossen wird. Wenn dagegen die Auslieferung an Belgien ausgeschlossen wird, dann muss die Afrikanische Union einen genauen Plan vorlegen, wie ein afrikanisches Gericht sich schnellstmöglich der Sache annimmt.

Ich wäre froh, wenn hier ein Präzedenzfall geschaffen und Hissène Habré vor Gericht gestellt werden würde. Die zahlreichen Opfer verlangen dies.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE), Verfasserin. – (PT) Herr Präsident! Wir in Europa sind bestürzt, dass Überlebende des von Slobodan Milosevic inszenierten Völkermords seine Verurteilung in Den Haag nicht erleben konnten.

In Afrika haben die Opfer von Regierungen, die die Menschenrechte verletzen, sowie von Kriegsverbrechern Anspruch auf Gerechtigkeit, und sie wollen Gerechtigkeit. Die Namen dieser Verbrecher lauten Hissène Habré, Charles Taylor, Mengistu Haile Mariam und Robert Mugabe.

Vor einigen Tagen sprachen wir im Ausschuss für Menschenrechte mit einer Anwältin aus dem Tschad, die dies in Bezug auf den Diktator Hissène Habré betonte, der seit etlichen Jahren im Exil im Senegal lebt. Diese Anwältin befürwortete dessen Auslieferung nach Belgien, wo ein Gericht ihn auf Antrag von Opfern vorgeladen hat. Sie erklärte auch, dass die Auslieferung notwendig ist, weil es im Rahmen der Afrikanischen Union leider weder Mechanismen gibt noch der politische Wille besteht, diesen Verbrecher anzuklagen, der für die Ermordung von mehr als 40 000 seiner Landsleute aus politischen Gründen sowie die Festnahme und Folterung von noch wesentlich mehr Menschen verantwortlich ist. Weiter erläuterte sie, dass die Verweisung der Angelegenheit an die Afrikanische Union durch die senegalesischen Behörden nicht in der Absicht geschah, der Gerechtigkeit Genüge zu tun und die afrikanische Würde zu wahren, sondern um die Gerechtigkeit aufzuhalten und die Opfer weiter zu verhöhnen, die Hissène Habré vor Gericht bringen wollen.

Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich war kürzlich im Senegal, wo ich mit Menschenrechtsaktivisten, Mitgliedern des senegalesischen Parlaments und Journalisten gesprochen habe. Leider haben alle diesen Eindruck bestätigt. Die EU hat Verantwortung in Afrika, und deshalb haben wir diese Entschließung heute angenommen. Hoffentlich führt dies dazu, dass portugiesische Politiker ihren Einfluss geltend machen und sich um ein Ende der Straflosigkeit für alle Straftäter in Afrika bemühen.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Afrikanische Staaten sind kein Produkt der Afrikaner selbst, sondern der europäischen Kolonisation. Ihre Landesgrenzen sind von Ausländern gezogen worden und haben Bevölkerungsgruppen durchschnitten, die zusammenbleiben wollten, während Volksgruppen, die geschichtlich, kulturell, sprachlich und religiös sehr wenig miteinander gemein haben, zusammengelegt wurden. Diesen Menschen ist es unmöglich, die Regierungen als ihre eigenen zu betrachten.

In der Praxis bedeutet dies ein erhebliches Hindernis für die Demokratie. In solchen Situationen bieten sich für Personen, die mit gewaltsamen Mitteln die eine Bevölkerungsgruppe bevorteilen und die andere unterdrücken, reichliche Möglichkeiten. Nur durch Anwendung brutaler Methoden vermögen sie ihre instabilen Staaten zusammenzuhalten. Unter solchen Umständen gelingt es lediglich gewalttätigen Profiteuren, die Staatsmacht für längere Zeit in der Hand zu behalten. Situationen dieser Art findet man in allen Teilen Afrikas, insbesondere jedoch dort, wo arabisch-islamische und nichtislamische Bevölkerungsgruppen in einem Staatsverband zusammengefasst sind. Jedem sind die Tragödien, permanenten Bürgerkriege und Flüchtlingsströme, von denen der Sudan heimgesucht wurde, mittlerweile bekannt.

Erst gestern haben wir eine Entschließung zu seinem Nachbarland Tschad angenommen. Hissène Habré war einst der Führer dieses Wüstenlandes und wurde von der Außenwelt automatisch als solcher akzeptiert, und er konnte sich in einem Teil seines Landes an der Macht halten, bis er 1990 in den Senegal flüchten musste. Auch nach seinem Weggang wird der politischen Opposition kein Raum gelassen, die Bevölkerung leidet Hunger und wird von bewaffneten Banden terrorisiert, während die Nachbarstaaten versuchen, einen Teil des Territoriums unter ihre Kontrolle zu bringen. Charles Taylor ist von Liberia nach Nigeria geflohen, Mengistu Haile Mariam ist aus Äthiopien geflüchtet und lebt heute in Simbabwe. Für Leute wie diese dürfte es angezeigt sein, dass sie vor Gericht gestellt und abgeurteilt werden, wodurch künftige afrikanische Politiker sogar davon abgehalten werden könnten, sich zu gewalttätigen Despoten zu entwickeln.

Nicht ganz damit vergleichbar ist die Situation in Ruanda. Manche betrachten die heutige Vorherrschaft der Tutsi-Minderheit als gerechte Strafe für die Hutu-Mehrheit, die versucht hatte, ihre jahrhundertelangen Unterdrücker zu vertreiben und niederzumetzeln. Bei längerem Fortbestehen der gegenwärtigen Lage – mit dessen Möglichkeit auf absehbare Zukunft gerechnet werden muss – erhalten die jahrhundertealten gegenseitigen Hassgefühle weitere Nahrung. Deshalb dürfen wir nicht alle Länder über einen Kamm scheren, auf die Gräueltaten, die in ihnen begangen wurden, sollte indes in gebührender Weise aufmerksam gemacht werden.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Der Kampf gegen Straflosigkeit sollte ein Eckpfeiler der Menschenrechtspolitik der Union sein. Dieser Grundsatz gilt nur zu Recht für Afrika, wo in einigen Teilen – bisweilen in großem Stil – zahllose grausame Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Leider werden die Straftäter allerdings nur selten vor Gericht gestellt, und den Opfern werden in vielen Fällen wirksame Rechtsmittel verwehrt.

Berüchtigte Personen wie Charles Taylor, Oberst Mengistu und der im Exil lebende betrügerische ehemalige Präsident des Tschad, Hissène Habré, müssen für die Gräueltaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, derer sie beschuldigt werden, unbedingt vor ein international anerkanntes Gericht gestellt werden.

Es ist wahrhaft eine Schande und ausgesprochen beschämend für die Regierungen von Ländern wie Simbabwe, Nigeria und Senegal, die dem Lauf der Gerechtigkeit weiter im Wege stehen, indem sie solchen mutmaßlichen Verbrechern sicheren Unterschlupf gewähren. Meiner Ansicht nach muss die EU, wenn diese Regierungen die Forderungen dieser Entschließung ignorieren, im Rahmen der internationalen Gemeinschaft drastischere friedliche Aktionen in Erwägung ziehen, um ein angemessenes Vorgehen zu erzwingen.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir diskutieren heute über Straflosigkeit in Afrika, und es wurde schon gesagt, wie wichtig die Institution des Internationalen Strafgerichtshofes ist. Wir diskutieren aber auch speziell den Fall des ehemaligen Diktators des Tschad. Habré regierte den Tschad von 1982 bis 1990, sein Einparteiensystem war durch schwere Menschenrechtsverletzungen und breit angelegte Gewaltkampagnen gegen sein eigenes Volk gekennzeichnet. Die USA und Frankreich unterstützten Habré sehr lange, da sie in seinem Regime ein Bollwerk gegen Gaddafi sahen. Während der Amtszeit Ronald Reagans erhielt Habré massive Militärhilfe und über den CIA paramilitärische Hilfe.

Das muss man auch einmal sagen. Es geht nicht nur darum, dass wir den anderen Kontinenten keine Lehren erteilen sollten, sondern uns muss auch klar sein, dass es überall dort, wo blutige Diktatoren herrschen, lange Zeit Unterstützung von großen westlichen Ländern gab. Jetzt ist die Frage, wie man die Straflosigkeit von Habré beendet. Ich finde es begrüßenswert, dass man eine afrikanische Lösung findet. Gelingt dies nicht, sollte Habré an die belgischen Behörden ausgeliefert werden, um der Straflosigkeit eines blutigen Diktators ein Ende zu setzen.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der NI-Fraktion. (PL) Herr Präsident! In der heutigen Aussprache zu Menschenrechtsverletzungen geht es um die Straflosigkeit mehrerer ehemaliger afrikanischer Staatschefs, die der Diktatur und barbarischer Herrschaftsmethoden beschuldigt werden.

Der Entschließungsantrag des Parlaments befasst sich konkret mit der Angelegenheit des ehemaligen Präsidenten der Republik Tschad, Hissène Habré, der für 40 000 politische Morde und 200 000 Fälle von Folter verantwortlich ist. In der Entschließung werden allerdings auch die Namen anderer Diktatoren von Libyen und Äthiopien genannt und als Beispiele die Konflikte in Sierra Leone, Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo angeführt, wo während des sechsjährigen Konflikts drei Millionen Menschen gestorben sind.

Eine Analyse der politischen Situation in Afrika führt zur Frage nach den Ursachen der Konflikte zwischen den dort herrschenden Eliten und der großen Zahl ihrer Landsleute, die einer solch unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sind. Man sollte bedenken, dass die Zusammensetzung und Rolle der afrikanischen Eliten weitgehend von den Kolonialmächten bestimmt wurde, ebenso jede Veränderung bei diesen Eliten. Wie in der Mehrheit kolonialisierter Gesellschaften wurden auch in Afrika die Eliten unter dem Einfluss europäischer Modelle und kommunistischer Einflussnahme gebildet, was über den administrativen und intellektuellen Charakter der Eliten entschied, die an die Macht kamen. Den Kolonialmächten ging es vor allem um die Ausbeutung von Arbeitskräften und den Export von Rohstoffen, und so schränkten sie die politische Aktivität und damit verbunden die Entwicklung der Wirtschaft dieser Länder bewusst ein. Gleichzeitig nahmen die Eliten, die Zugang zu Bildung an europäischen und amerikanischen Hochschulen erhielten, einen Herrschaftsstil an, bei dem Haushaltsmittel in enormer Höhe nicht nur für das Militär, einen aufgeblähten Verwaltungsapparat, für Auslandsreisen und für Delegationen ausgegeben wurden, sondern auch für Beamtenlöhne, einen ausschweifenden Lebensstil, Luxushäuser und –autos, für Lebensmodelle also, die von den Bedingungen, unter denen die Mehrheit der hungernden Afrikaner lebte, weit entfernt waren. Die wirtschaftliche Abhängigkeit verschlimmerte sich noch dadurch, dass wichtige Wirtschaftszweige mit ausländischem Kapital betrieben wurden und dass diese auch noch umweltschädigend waren. Der anhaltende Raubbau an der Wirtschaft Afrikas war und ist begleitet von einem ungleichen Wirtschaftsaustausch, und anstatt Entwicklungschancen zu schaffen, wird nach wie vor eine Politik der systematischen Belastung der armen Länder mit Schulden verfolgt.

Wir unterstützen einen Entschließungsantrag, der fordert, dass kriminelle Herrscher zur Verantwortung gezogen werden, aber es ist dringend notwendig, die Lage der afrikanischen Bevölkerung generell zu ändern, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, was wegen der eben geschilderten Bedingungen schwierig sein wird.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wir sind sehr froh, dass diese Debatte zur Straflosigkeit geführt wurde. Die Kommission ist entschlossen, Straflosigkeit mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln, ob politischer oder finanzieller Art, zu bekämpfen.

Auf internationaler Ebene haben wir uns bekanntermaßen kontinuierlich und mit Nachdruck für den Internationalen Strafgerichtshof eingesetzt, sowohl mit unserem Gemeinsamen Standpunkt als auch mit unserem Aktionsplan. Zudem leistet die Europäische Union über ihre Mitgliedstaaten den größten Beitrag zum ICC und seinem Haushalt. Die Glaubwürdigkeit und die Chancen für eine wirksame Arbeit des Gerichtshofs sind weitgehend abhängig von seiner allgemeinen Akzeptanz in der internationalen Gemeinschaft. Darum besteht unsere eigentliche Arbeit darin, dem Gerichtshof universelle Geltung zu verschaffen, indem wir so viele Länder wie möglich ermutigen, das Römische Statut zu ratifizieren. Ich freue mich wirklich sehr, dass die Europäische Union und die 77 AKP-Länder vereinbart haben, in das revidierte Cotonou-Abkommen die Verpflichtung aufzunehmen, Maßnahmen zur Ratifizierung und Umsetzung des Statuts zu treffen. Das ist ein guter Schritt nach vorn.

Im Juli 2004 eröffnete der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Verfahren zu mutmaßlich in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda nach 2002 begangenen Verbrechen. Diese Ankündigungen und die darauf folgenden Haftbefehle in Uganda sind klare Belege dafür, dass der ICC zum Kampf gegen Straflosigkeit auf dem afrikanischen Kontinent beitragen kann und wird. Darüber hinaus verabschiedete der UN-Sicherheitsrat im März 2005 – nach viel Lobbyarbeit von der EU und anderen Akteuren – eine Resolution, um den ICC mit der Lage in Darfur zu befassen.

Leider war es nicht möglich, den Fall Hissène Habré in Senegal zu klären, aber ich begrüße die Entscheidung der Afrikanischen Union vom Januar 2006, ein Komitee namhafter afrikanischer Juristen zu bilden, das den Fall weiter prüfen soll. Das Komitee hat offenbar ein recht umfassendes Mandat. Besonders beachtenswert ist sein Festhalten an den Grundsätzen der vollständigen Ablehnung von Straflosigkeit.

Ich hoffe, es wird bald eine Lösung geben, die den Anforderungen der Gerechtigkeit genügt. Abgesehen vom Fall Hissène Habré muss auch ein pragmatischer Weg gefunden werden – wie einige von Ihnen ja feststellten –, um Charles Taylor, der derzeit im nigerianischen Exil lebt, vor Gericht zu bringen.

Was die Finanzierung anbelangt, so zahlen wir für die internationalen Strafgerichtshöfe von Sierra Leone und Ruanda. Außerdem wird derzeit ein großes Projekt für die Demokratische Republik Kongo vorbereitet, mit dem unsere Arbeit im ICC untermauert werden soll.

Die Staaten sind nicht zuletzt nach internationalem Recht dazu verpflichtet, Personen, die wegen völkerrechtlicher Verbrechen unter Anklage stehen, wie etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord, zu verurteilen bzw. auszuliefern. Deshalb liegt es vor allem bei den betreffenden Staatschefs, dafür Sorge zu tragen, dass dies in den Fällen Hissène Habré, Charles Taylor und Mengistu Haile Mariam auch geschieht. Die Bedeutung der Rolle des Internationalen Gerichtshofs kommt zum Tragen, wenn Staaten sich weigern, ihren diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Europäische Union die weltweite Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts weiterhin unterstützt.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet jetzt sofort statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Filip Andrzej Kaczmarek (PPE-DE).(PL) Straflosigkeit ist der größte Feind von Gerechtigkeit. Namenlose Verbrechen, ungesühnte Verbrechen, Straftäter, die mit dem Gefühl der Straffreiheit leben, und oft sogar im Luxus – all dies führt dazu, dass Tod und menschliches Leid banalisiert werden. Die Menschen Afrikas haben unter ihren Herrschern sehr viel gelitten. Wir haben die Pflicht, ihnen zu helfen, und zwar nicht nur materiell, sondern auch über höhere Werte, mit einem Sinn für Gerechtigkeit. Die Modernisierung hat mit sich gebracht, dass bösartige Menschen anderen noch mehr antun können. Die Modernisierung sollte auch zügigere und effektivere Gerechtigkeit für diejenigen bedeuten, die ihre Macht schamlos missbrauchen. Immunität und Privilegien sind dafür bestimmt, Menschen vor missbräuchlichen Übergriffen der Behörden zu schützen, nicht dazu, diejenigen zu schützen, die Macht missbrauchen.

Vergebung kann von höheren moralischen Instanzen kommen, aber es gibt keine wahre Vergebung ohne Reue. Leider sind diese Kriminellen, die kein Gefühl für persönliche Verantwortung haben und das Recht anderer, ihre Handlungen zu verurteilen, nicht anerkennen, selten reif genug für Empfindungen wie Reue. Deshalb müssen wir alle Aktionen unterstützen, mit denen sie gezwungen werden, Fragen zu beantworten: Warum haben sie getötet, warum haben sie vergewaltigt, warum haben sie gefoltert? Es geht hier nicht um Rache, sondern darum, das Gleichgewicht zwischen Gut und Böse wiederherzustellen. Ohne dieses Gleichgewicht wird die Zukunft der Menschheit ständig bedroht sein, und das nicht nur in Afrika.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


17. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

17.1. Menschenrechte in Moldau und insbesondere in Transnistrien (Abstimmung)

17.2. Kasachstan (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Erwägung H:

 
  
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  Albert Jan Maat (PPE-DE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Ich habe einen mündlichen Änderungsantrag. Ich würde gern die Formulierung „in der Erwägung, dass am 12. November 2005 ein weiterer Oppositionsführer, Zamanbek Nurkadilow, getötet wurde“ ändern in „erschossen aufgefunden wurde“. Das klingt in der niederländischen und der deutschen Übersetzung besser, deshalb mein Vorschlag.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

17.3. Straflosigkeit in Afrika, insbesondere im Fall Hissène Habré (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

18. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

19. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

20. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

21. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

22. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll

23. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

24. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.50 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 9 von Brian Crowley (H-1117/05)
 Betrifft: Internationaler Terrorismus
 

Kann der Europäische Rat eine Erklärung dazu abgeben, welche neuen Gesetzgebungsinitiativen er unterstützt, um der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus in Europa ein Ende zu bereiten?

 
  
 

Viele der Rechtsetzungsvorschläge, über die derzeit in den Ratsgremien beraten wird, stehen teilweise mit der Bekämpfung des Terrorismus in Zusammenhang. Dazu gehören z.B. die neue Struktur des Schengener Informationssystems, der Entwurf eines Rahmenbeschlusses zum Datenschutz, die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die Europäische Beweisanordnung, der Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen, die Umsetzung des Grundsatzes der Verfügbarkeit, usw.

Ein vollständiger Überblick über die Prioritäten des Rates bei der Rechtsetzung in den kommenden Jahren ist im Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union enthalten, der am 2./3. Juni 2005 angenommen wurde, sowie im Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des Terrorismus vom Juni 2004, der zweimal pro Jahr aktualisiert wird. Die jüngste Aktualisierung des Aktionsplanes wurde im Februar 2006 vom AStV verabschiedet.

 

Anfrage Nr. 10 von Claude Moraes (H-1135/05)
 Betrifft: Radikalisierung
 

Welche Maßnahmen wird der Rat aufgrund der Mitteilung der Kommission „Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft“ ergreifen und plant er im Zusammenhang mit dieser Mitteilung irgendwelche Aktivitäten?

 
  
 

Der Rat hat auf seiner Tagung vom 1. und 2. Dezember 2005 die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus angenommen. Der Rat gedenkt, die in der Strategie enthaltenen Vorschläge und Pläne aktiv weiterzuverfolgen. So enthält beispielsweise der Entwurf eines Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus, der derzeit in den Ratsgremien erörtert wird, zahlreiche Vorschläge. Auch der österreichische Vorsitz hat der Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus Priorität eingeräumt.

 

Anfrage Nr. 11 von Bill Newton Dunn (H-1145/05)
 Betrifft: Task Force „Terrorismusbekämpfung“ bei Europol
 

Laut dem jüngsten Bewertungsbericht der Task Force „Terrorismusbekämpfung“ bei Europol beteiligen sich nur sechs Mitgliedstaaten entscheidend an der Arbeit der Task Force und es sind nur sehr wenige Beamte nationaler Sicherheitsdienste zu Sachverständigen für die Task Force benannt worden.

Ist dies ein Zeichen dafür, wie dringlich sich die Regierungen mit der Bedrohung durch Terrorismus beschäftigen? Was unternehmen der Rat und insbesondere sein Gemeinsames Lagezentrum, um diese Situation zum Positiven zu ändern?

 
  
 

In dem von dem Herrn Abgeordneten genannten Bericht wird die Arbeitsweise der Europol-Task-Force „Terrorismusbekämpfung“ insgesamt positiv beurteilt. Der Umstand, dass lediglich einige Mitgliedstaaten nationale Experten abgeordnet haben, und die Bemerkungen über den Informationsfluss lassen nicht den Schluss zu, dass die Mitgliedstaaten den Terrorismus nicht aktiv bekämpfen. Sie geben auch keine Hinweise darauf, wie die Task Force genutzt wird. Tatsache ist, dass der Evaluierungsbericht ein insgesamt eindeutig positives Urteil über die Tätigkeit der 2. Task Force fällt.

Was das Lagezentrum SitCen anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass Ende Oktober 2005 eine Vereinbarung zwischen dem Rat und Europol getroffen wurde, die den Austausch von Verschlusssachen zwischen Europol und SitCen gestattet. Auch in vielen anderen Bereichen arbeitet SitCen aktiv mit Europol zusammen.

 

Anfrage Nr. 12 von Ivo Belet (H-0082/06)
 Betrifft: Verkauf niederländischer Drogen an der belgischen Grenze
 

Der Stadtrat von Maastricht (NL) hat am 20. Dezember 2005 beschlossen, die so genannten Coffeeshops, wo in den Niederlanden legale Drogen angeboten werden, an die Grenze zu Belgien zu verlegen, um auf diese Weise die Innenstadt etwas zu entlasten.

Allerdings haben die Niederlande die Gemeinsame Erklärung gemäß Artikel 71 Absatz der Schlussakte zur Durchführungsvereinbarung des Schengener Abkommens mit unterzeichnet und damit erklärt, dass sie die erforderlichen strafrechtlichen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen ergreifen werden, um der illegalen Ausfuhr von Betäubungsmitteln auf das Gebiet anderer Unterzeichnerstaaten entgegenzuwirken.

Hat die belgische Regierung dieses Problem im Rat bereits angesprochen? Ist der Rat der Ansicht, dass dieser Beschluss des Stadtrats von Maastricht als mit der oben genannten Erklärung vereinbar angesehen werden kann? Welche Haltung gedenkt der Rat diesbezüglich einzunehmen?

 
  
 

Die belgische Regierung hat das angesprochene Problem noch nicht dem Rat vorgelegt, daher konnte die von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfene Frage im Rahmen des Rates nicht erörtert werden und es liegt noch keine Ansicht des Rates dazu vor.

 

Anfrage Nr. 13 von Liam Aylward (H-0119/06)
 Betrifft: Europäische Drogenstrategie 2005-2012
 

In der EU werden derzeit rund zwei Millionen Drogenabhängige gezählt, und der Drogenkonsum hat einen historischen Höchststand erreicht.

Kann der Rat eine Erklärung zu den praktischen Fortschritten abgeben, die bei der vollständigen Umsetzung der neuen europäischen Drogenstrategie 2005-2012 bisher erreicht wurden?

 
  
 

Der Rat kann dem Herrn Abgeordneten mitteilen, dass er zur Verwirklichung der EU-Drogenstrategie (2005-2012) im Juni 2005 den EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) angenommen hat, in dem konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie dargelegt sind.

Der Plan enthält klare Festlegungen zu den Zuständigkeiten und Fristen für die Durchführung der Maßnahmen für alle wesentlichen Bereiche der Drogenbekämpfung, also Angebot- und Nachfragereduktion, Koordination, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und Evaluierung. Die Horizontale Gruppe „Drogen“ des Rates koordiniert die von den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Rat, der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol durchzuführenden Maßnahmen.

Die Kommission wird dem Rat und dem Europäischen Parlament jährlich eine Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans sowie Vorschläge für die Beseitigung festgestellter Mängel und für die Bewältigung etwaiger neuer Herausforderungen vorlegen. Den ersten Fortschrittsbericht wird die Kommission Ende 2006 unterbreiten.

Die Horizontale Gruppe „Drogen“ hat ihre Beratungen über die Umsetzung verschiedener Maßnahmen unter britischem und österreichischem Vorsitz aufgenommen. Es wurden eine Reihe themenbezogener Aussprachen geführt, die auch die Umsetzung des Aktionsplans betrafen. Die Ergebnisse dieser Aussprachen zu Themen wie etwa Kokain, Einbindung der Zivilgesellschaft, Jugend und Drogen, verbesserte Verwertung von Forschungsergebnissen werden in den Fortschrittsbericht einfließen.

 

Anfrage Nr. 14 von Manuel Medina Ortega (H-0097/06)
 Betrifft: Maßnahmen zugunsten der Aufnahme und Integration von Einwanderern
 

Den Einwanderern kommt heute in der Europäischen Union eine beträchtliche Bedeutung zu. Welche konkreten Strategien gedenkt der Rat zu verfolgen, um die Aufnahme und Integration der Einwanderer in unsere Gesellschaft und in unser Wirtschaftsleben zu erleichtern, insbesondere um ihrer Diskriminierung und der Entstehung von Parallelgesellschaften vorzubeugen?

 
  
 

Die Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, ist eine Hauptpriorität der Zulassungspolitik des Rates. Die Union hat eine bedeutende Rolle auf dem Gebiet der Integration gespielt und beabsichtigt, ihre Tätigkeit in diesem Bereich auszubauen.

Obwohl in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Annahme und Durchführung ihrer nationalen Integrationspolitik zuständig sind und bleiben, kann die Union sie hierbei unterstützen, insbesondere durch Förderung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken.

Der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben im November 2004 Schlussfolgerungen zur Festlegung gemeinsamer Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern in der Europäischen Union angenommen. Diese Schlussfolgerungen enthalten elf Prinzipien, auf denen die Mitgliedstaaten ihre Integrationspolitik aufbauen sollen.

Ferner wurden die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission im Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union, das im November 2004 vom Europäischen Rat gebilligt wurde, aufgefordert, einen strukturierten Erfahrungs- und Informationsaustausch im Integrationsbereich zu fördern, wobei dieser Austausch durch eine leicht zugängliche Internet-Website zu unterstützen ist.

Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden am 1./2. Dezember 2005 Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Thema Integration angenommen. In diesen Schlussfolgerungen, die auf der Mitteilung der Kommission „Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ aufbauen, wird zu einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich aufgerufen, insbesondere über das Netz der nationalen Kontaktstellen für Integration. Dieses Netz, das 2003 eingerichtet wurde und von der Kommission unterstützt wird, hat eine bedeutende Rolle im Rahmen des Austauschs von Informationen und bewährten Praktiken eingenommen und sehr wertvolle Beiträge zur Ausarbeitung des von der Kommission 2004 veröffentlichten Integrationshandbuchs für politische Entscheidungsträger und Praktiker geliefert. Ein zweites Handbuch zu Fragen, die im ersten Handbuch nicht behandelt wurden, wird voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2006 veröffentlicht.

Schließlich wird das Thema Integration auch im Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, den die Kommission im Dezember 2005 veröffentlicht hat, als einer der Bereiche genannt, in dem sie in der Zukunft weitere Maßnahmen ergreifen will.

 

Anfrage Nr. 15 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0099/06)
 Betrifft: Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer
 

Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Anwendung der geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der Einleitung neuer Initiativen fördert der Rat im Bereich Justiz und Inneres, um die Mobilität der in Ausbildung befindlichen und erwerbstätigen Bürger der Europäischen Union und ihrer Familienmitglieder zu erleichtern?

Vertritt der Rat die Auffassung, dass die europäischen Bürger als Gruppe Vorrang bei der Erleichterung der Zu- und Abwanderung zu Ausbildungs- oder Beschäftigungszwecken haben?

 
  
 

Die Freizügigkeit der Bürger der Europäischen Union, der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ist grundsätzlich in Titel III des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) „Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr“ geregelt. Nach Artikel 39 des Vertrags „[ist] innerhalb der Gemeinschaft […] die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet“ (Absatz 1) und diese Freizügigkeit „umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen“ (Absatz 2). Das Europäische Parlament und der Rat haben im Einklang mit Artikel 40 des Vertrags im Mitentscheidungsverfahren Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten herzustellen. Insbesondere durch die Richtlinie 2004/38 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die vorangegangenen Richtlinien geändert und aufgehoben, um das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu gewährleisten.

Was den Vorrang der Unionsbürger anbelangt, so enthält Artikel 11 der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen Bestimmungen über die Gleichbehandlung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und Staatsangehörigen in Fragen wie dem Zugang zur Erwerbstätigkeit und zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Zudem können die Mitgliedstaaten auf derselben Grundlage Zugangsbeschränkungen zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten beibehalten, die gemäß den bestehenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eigenen Staatsangehörigen und Unions- oder EWR-Bürgern vorbehalten sind.

Dementsprechend können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 dieser Richtlinie, der das Recht von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen betrifft, sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten als desjenigen, der ihm die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt hat, aufzuhalten, aus Gründen der Arbeitsmarktpolitik Unionsbürger vorrangig berücksichtigen, wenn solche Drittstaatsangehörige eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben möchten.

 

Anfrage Nr. 16 von Laima Liucija Andrikienė (H-0153/06)
 Betrifft: Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf den Umfang der Zuwanderung innerhalb der EU und die Zuwanderungspolitik der Union
 

Eine der Prioritäten der österreichischen EU-Präsidentschaft ist der Erlass der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Nach der Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie am 16. Februar 2006 im Europäischen Parlament wird davon ausgegangen, dass das Verfahren für den Erlass dieser Richtlinie noch bis zum Ende der österreichischen Präsidentschaft abgeschlossen werden kann.

Rechnet das den EU-Vorsitz innehabende Land mit einem deutlichen Anstieg der Zuwanderung innerhalb der EU nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie? Welche kurz- und längerfristigen Auswirkungen könnte die Durchführung dieser Richtlinie auf die Zuwanderung von Arbeitskräften und die Mobilität innerhalb der EU haben? Wird die Durchführung dieser Richtlinie nicht Ansporn für eine erneute Reform der EU-Zuwanderungspolitik sein?

 
  
 

Wie der Frau Abgeordneten sicherlich bekannt ist, soll mit dem genannten Vorschlag ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der die Hindernisse beseitigt, die der Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungserbringer sowie dem freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten im Wege stehen. Es handelt sich daher um ein Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes, und sollte nicht zur Erleichterung der Immigration von Angehörigen aus Drittstaaten in die EU verwendet werden.

 

Anfrage Nr. 17 von Bernd Posselt (H-0114/06)
 Betrifft: Polizeiliche Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten der EU
 

Was schlägt die Ratspräsidentschaft vor, um die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Ukraine, Moldawien und den Staaten Südosteuropas zu verbessern, und wie ist der aktuelle Stand der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung der EU mit diesen Nachbarstaaten?

 
  
 

Die Europäische Union hat am 1. Dezember 2005 die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes und zur Überwachung der Grenze in Moldau und in der Ukraine (EUBAM) eingerichtet. Das Mandat der Mission ist in einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, Moldau und der Ukraine festgelegt. Die Mission wird gegenwärtig durch den Krisenreaktionsmechanismus der Kommission finanziert. Der Leiter der Mission fungiert auch als Hoher Politischer Berater des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Moldau. Das Personal der EUBAM besteht aus Polizei- und Zollbeamten aus den Mitgliedstaaten der EU. Mit der Einrichtung der Mission wurde einem gemeinsamen Ersuchen der Präsidenten der Ukraine und Moldaus an die EU entsprochen.

Die Mission ist in vollem Einsatz und erstattet der Kommission, einschlägigen Ratsgremien, Mitgliedstaaten und Partnerländern regelmäßig Bericht. Die EU leistet mit der Mission einen Beitrag zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Korruption an der ukrainisch-moldauischen Grenze. Der Vorsitz und der Rat beobachten die Arbeit der EUBAM aufmerksam und sind mit dieser Arbeit sehr zufrieden.

Darüber hinaus ist die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität Bestandteil der Aktionspläne zur Europäischen Nachbarschaftspolitik mit der Ukraine und mit Moldau.

Mit Beschluss des Rates vom 25. Oktober 2004 wurden die Ukraine und Moldau in die Liste von Drittstaaten aufgenommen, mit denen Europol Verhandlungen aufnehmen darf; diese Liste umfasst unter anderem Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Juni 2002.

Ferner ist die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden auf beiden Grenzseiten in den Außengrenzregionen Teil der Grenzüberwachung im Rahmen des Schengen-Besitzstands, auf dessen Anwendung sich Polen, die Slowakei und Ungarn – sowie zu einem späteren Zeitpunkt auch Rumänien – vorbereiten.

 

Anfrage Nr. 18 von Chris Davies (H-0116/06)
 Betrifft: Ermittlungsbefugnisse von Europol
 

Welche Rolle misst der Rat dem Europäischen Parlament bei seinen Überlegungen darüber zu, wie Europol ausgestattet werden soll, um bei grenzüberschreitenden Verbrechen EU-weite Ermittlungen durchführen zu können?

 
  
 

Die Rolle des Europäischen Parlaments ist in Artikel 34 des Europol-Übereinkommens umrissen. Sobald das dritte Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens(1) in Kraft tritt, wird sich die Unterrichtung des Europäischen Parlaments über Europol weiter verbessern. Der Vorsitz beabsichtigt, bis zum Inkrafttreten des Protokolls, das Europäische Parlament mit der Unterstützung des Europol-Direktors regelmäßig über die Tätigkeit von Europol zu unterrichten und mit dem Parlament einen offenen Dialog über die entsprechenden Fragen aufzunehmen.

Unter österreichischer Ratspräsidentschaft wurde eine grundlegende Debatte über die Weiterentwicklung von Europol gestartet. Diese Initiative ist über mehrere Präsidentschaften angelegt. Europol als zentrales Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU soll gestärkt werden. Neben der inhaltlichen Diskussion über die künftige Rolle Europols möchte Österreich auch einen Meinungsaustausch über eine Modernisierung der Rechtsgrundlage von Europol anregen.

Die Innen- und Justizminister der 25 EU-Staaten diskutierten bei ihrem Treffen am 12.-14.Jänner 2006 in Wien bereits über die Zukunft Europols. Es gab es ein klares Bekenntnis zur Stärkung von Europol, zu dessen künftiger Rolle die österreichische Präsidentschaft einen „Optionenbericht“ mit möglichen Wegen für die Weiterentwicklung von Europol erstellen wird. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit der EU sprachen sich die Mitgliedstaaten für eine operative Stärkung von Europol aus. Ebenso wichtig sind ein klares Mandat und eine klare Rollenverteilung für Europol.

Was die weitere Entwicklung von Europol betrifft, würde eine Ausweitung seiner Befugnisse über den gegenwärtigen Rechtsrahmen hinaus eine Änderung des Europol-Übereinkommens erforderlich machen. Im Zusammenhang mit der Debatte um die künftigen Aufgaben von Europol wird auch die

Rolle des Europäischen Parlaments zu prüfen sein. Sobald förmliche Vorschläge vorliegen, wird das Europäische Parlament nach Artikel 39 des Vertrags über die Europäische Union gehört, und seinem Standpunkt wird gebührend Rechnung getragen.

 
 

(1) ABl. C 2 vom 6.1.2004, S. 1.

 

Anfrage Nr. 19 von Dimitrios Papadimoulis (H-0118/06)
 Betrifft: Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Dezember 2005
 

In der vom Rat im Anschluss an die Tagung der Justiz- und Innenminister (1.-2.12.2005) herausgegebenen Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass im Bereich „Terrorismusbekämpfung“ Einvernehmen über eine Reihe von Dokumenten erzielt wurde, unter anderem über 1) eine neue EU-Strategie im Bereich Terrorismus (14469/4/05), 2) einen Bericht über die Durchführung des Aktionsplans (14734/1/05), 3) eine Strategie zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung (14781/1/05), 4) eine Begutachtung der einzelstaatlichen Vorkehrungen, 5) Empfehlungen für eine Politik der Terrorismusbekämpfung, 6) einen Bericht über die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und 7) EU-Regelungen zur Koordinierung in Notfällen und Krisen. Zu den ersten drei Dokumenten finden sich in der Pressemitteilung die jeweilige Nummer sowie eine Inhaltsangabe, zu den anderen vier fehlen jedoch jegliche nähere Informationen.

Kann der Rat Angaben zum Inhalt der anderen vier Dokumente machen und mitteilen, warum sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind? In der Pressemitteilung wird auf „eine Reihe von Dokumenten“ verwiesen. Hat der Rat auf dieser Tagung neben den sieben vorstehend genannten Dokumenten noch andere Texte angenommen?

 
  
 

In Beantwortung der beiden Fragen möchte der Rat zunächst darauf hinweisen, dass alle vom Rat auf seiner Tagung vom 1./2. Dezember 2005 geprüften und/oder gebilligten Dokumente entweder auf der vorläufigen Tagesordnung (1) oder auf der Liste der A-Punkte (2) stehen, die am 30. November 2005 im Hinblick auf diese Ratstagung erarbeitet und veröffentlicht wurden.

Wie aus der Pressemitteilung (3) hervorgeht, auf die der Herr Abgeordnete Bezug nimmt, hat der Rat auf seiner Tagung vom 1./2. Dezember 2005 über die sieben Dokumente hinaus, die er in seiner Anfrage nennt, tatsächlich noch weitere Dokumente angenommen oder gebilligt (4). Falls die Anfrage jedoch nur die Dokumente zur Terrorismusbekämpfung betrifft, ist festzustellen, dass der Rat in diesem Bereich keine anderen als die sieben in der Pressemitteilung aufgeführten Dokumente angenommen oder gebilligt hat. Von diesen sieben Dokumenten wurden sechs entweder kurz vor oder unmittelbar nach der Ratstagung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten ferner darauf hinweisen, dass der Pressedienst des Rates die Öffentlichkeit in Kenntnis setzt, wenn ein Dokument bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder werden kann, nachdem es vom Rat angenommen oder gebilligt wurde und dabei in seinen Pressemitteilungen die Nummer des betreffenden Dokuments in Klammern aufführt.

Der Herr Abgeordnete findet somit die Verweise auf die Dokumente zur Terrorismusbekämpfung auf den Seiten 7, 8, 25 bzw. 26 der vorgenannten Pressemitteilung.

Das siebte, als „RESTREINT UE“ eingestufte Dokument (5) enthält eine Reihe detaillierter Empfehlungen zur Terrorismusbekämpfung. Der Herr Abgeordnete wird sicher verstehen, dass der Rat angesichts der Einsatzrelevanz dieser Empfehlungen gegenwärtig nicht in der Lage ist, nähere Auskünfte zum Inhalt dieses Dokuments zu erteilen.

 
 

(1) Dok. 14989/05 OJ/CONS 66 JAI 461 vom 30. November 2005.
(2) Dok. 15055/05 PTS A 55.
(3) Dok. 14390/05 (Presse 296).
(4) Siehe vor allem Dok. 14390/05 (Presse 296), Seite 24 und folgende („Sonstige angenommene Punkte“).
(5) Dok. 14732/05 ENFOPOL 161 RESTREINT UE.

 

Anfrage Nr. 20 von Maria Berger (H-0147/06)
 Betrifft: Kontrolle der Visaerteilungspraktiken
 

Der Rat bzw. der Ständige Schengener Bewertungs- und Anwendungsausschuss hat es trotz Hinweisen von Seiten der Anfragestellerin aus dem Jahr 2004 bisher abgelehnt, die Visaerteilungspraxis der Mitgliedstaaten wirksam zu kontrollieren. Sollten die Vorfälle, unter anderem an österreichischen Konsulaten, nicht zu einer Änderung dieses passiven Verhaltens des Rates führen?

 
  
 

Bei der Bewertung der Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich Visa soll überprüft werden, ob die von den Mitgliedstaaten verwendeten Verfahren, die von ihnen eingesetzten Humanressourcen sowie die Ausstattung ihrer konsularischen Vertretungen und die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Schulung des Personals ausreichen, um eine zufrieden stellende Anwendung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion sicherzustellen. Es ist nicht Aufgabe des Rates, Untersuchungen zu mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten durchzuführen. Auch die Ermittlung in Fällen von mutmaßlichem Betrug bei der Visaerteilung ist nicht Sache des Rates, sondern der Mitgliedstaaten.

 

Anfrage Nr. 21 von Sajjad Karim (H-0161/06)
 Betrifft: Vereinigtes Königreich: Aushöhlung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus
 

Der berechtigte Kampf des Vereinigten Königreichs gegen den Terrorismus hat ein System von Gesetzen und Praktiken geschaffen, einschließlich Internierung, Überwachungsverfügungen und Deportationsverfahren, das zu schweren Verstößen gegen die Menschenrechte geführt hat. Neue Gesetze haben die Befugnisse und die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt und somit ihre Rolle bei der Umsetzung der Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus untergraben. Wenn man Drittstaaten um diplomatische Garantien ersucht, um die Abschiebung von Personen in Länder zu erlauben, wo diese Personen Gefahr laufen, gefoltert zu werden, und wenn man seinen Verpflichtungen in Bezug auf Verstöße durch Drittstaaten nicht nachkommt, indem man sich seiner Verantwortung im Zusammenhang mit Rückführungsflügen entzieht, dann stellt das eine Bedrohung des absoluten Folterverbots dar. Das Vereinigte Königreich versucht außerdem, seine nationalen und internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit seines Militärpersonals in Irak, Afghanistan und Guantánamo zu umgehen.

Die auf nationaler Ebene bestehenden gegenseitigen Kontrollen zur Sicherung der Gewaltenteilung sind nicht ausreichend, um Machtmissbräuche durch den Staat zu verhindern. Wenn die EU angesichts von Missbräuchen, die von Mitgliedstaaten begangen werden, schweigt, läuft sie Gefahr, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Wie weit prüft der Rat nationale Praktiken in diesem Bereich? Sieht der Rat in der Anwendung von Artikel 7 EUV mehr als bloß eine theoretische Drohung? Auf welche Weise beabsichtigt der Rat, seine politischen Befugnisse mit der gebotenen Dringlichkeit einzusetzen, um eine echte Diskussion über die auf dem Spiel stehenden Menschenrechtsfragen und über die Instrumente der EU, die im Rahmen der EU entwickelt werden können, zu fördern?

 
  
 

Die bilateralen Vereinbarungen und Kontakte der Mitgliedstaaten zu Drittländern in Bezug auf die Abschiebung von deren Staatsangehörigen und deren innerstaatliche Rechtsvorschriften, die in dem Schreiben des Herrn Abgeordneten erwähnt werden, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nachkommen; hierzu gehören unter anderem das Übereinkommen gegen Folter (CAT) und das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Alle Mitgliedstaaten sind darüber hinaus Vertragsparteien der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Artikel 3 ebenfalls Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung verbietet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bietet effektive Schutzmechanismen gegen eine in Übertretung dieses Verbots angeordnete Abschiebung, indem Artikel 39 seiner Verfahrensordnung auch einstweilige Verfügungen vorsieht, durch die eine missbräuchliche Abschiebung bis zur endgültigen Entscheidung aufgeschoben werden kann Überdies begründet die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ein nichtgerichtliches System präventiver Natur zum Schutz der Häftlinge. Es stützt sich auf Besuche des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), die regelmäßig oder auch – falls notwendig – ad hoc erfolgen können.

Die Strategie der EU zur Bekämpfung des Terrorismus stellt die Achtung der Menschenrechte in ihren Mittelpunkt. Diesem Grundsatz wird auch bei der Weiterentwicklung der Strategie weiterhin höchste Bedeutung zukommen.

 

Anfrage Nr. 22 von Christa Prets (H-0162/06)
 Betrifft: Maßnahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft gegen Frauenhandel
 

Welche konkreten Maßnahmen wird der Rat noch während der österreichischen Ratspräsidentschaft im Kampf gegen den Frauenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung treffen?

Welche Aktionen und Maßnahmen gedenkt der Rat gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich zu treffen?

 
  
 

Die Bekämpfung des Menschenhandels ist eine der Prioritäten des österreichischen Vorsitzes.

Der Rat hat am 1./2. Dezember 2005 den Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen, und der österreichische Vorsitz wird die notwendigen Folgemaßnahmen für seine Umsetzung genau beobachten.

Auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 27. und 28. April 2006 wird eingehend die Frage erörtert werden, welche Maßnahmen Deutschland trifft, um zu verhindern, dass es während der Fußball-Weltmeisterschaft zu einer Zunahme von Frauenhandel und Prostitution kommt.

 

Anfrage Nr. 23 von Richard Seeber (H-0167/06)
 Betrifft: Haager Programm 2005-2010
 

Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Justiz und Inneres soll durch das Haager Programm (2005-2010) verstärkt werden. Welche Ziele haben Sie sich gesetzt?

 
  
 

Mit dem vom Rat am 4. November 2004 verabschiedeten Haager Programm soll für den Zeitraum 2005-2010 die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf den Gebieten Justiz und Inneres verstärkt werden, um Europa zu einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu machen. In diesem Rahmen haben der Rat und die Kommission am 2. und 3. Juni 2005 einen Aktionsplan verabschiedet, mit dem das Haager Programm in konkrete Maßnahmen in drei Aktionsbereichen umgesetzt wird: Stärkung der Freiheit – insbesondere im Bereich Asyl, Einwanderung und Grenzen –, Stärkung der Sicherheit – insbesondere dank der Polizei- und der Zollzusammenarbeit – und schließlich Stärkung des Rechts, und zwar sowohl auf dem Gebiet des Strafrechts als auch auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts.

Der Europäische Raum ist vor allem ein Raum der Freiheit.

Der Europäische Raum ist – entsprechend dem Haager Programm – auch ein Raum der Sicherheit.

Schließlich soll mit dem Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms das Recht sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich gestärkt werden.

Im strafrechtlichen Bereich strebt die EU an, die Bekämpfung der Kriminalität und den Schutz der Grundrechte wirksam miteinander in Einklang zu bringen. Was den ersten Aktionsbereich betrifft, so setzt der Rat die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung fort und fördert die Angleichung der Rechtsvorschriften: In dieser Hinsicht stellt die Annahme des Europäischen Haftbefehls einen ersten wichtigen Schritt dar; als weiterer wichtiger Schritt ist die Europäische Beweisanordnung zu nennen. Außerdem hat Österreich zusammen mit Finnland und Schweden eine Initiative für einen Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der EU vorgelegt, über die derzeit auf Arbeitsgruppenebene beraten wird. Diese Initiative, die eine der Prioritäten des österreichischen EU-Vorsitzes darstellt, regelt die Überstellung verurteilter Personen in ihr Heimatland, damit sie dort die im Urteilsstaat gegen sie verhängte Strafe verbüßen können.

Was die Grundrechte anbelangt, so hat der Vorsitz in seinem Arbeitsprogramm die Errichtung einer Europäischen Agentur für die Grundrechte, die die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ablösen soll, mit an die erste Stelle gesetzt.

Im Bereich des Zivilrechts ist der Rat entschlossen, die Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung und zur Vollstreckung von Entscheidungen im gesamten Gebiet der EU fortzuführen und damit die Verwirklichung eines echten Raums des Rechts in Zivil- und Handelssachen zu ermöglichen. Hierbei dürfte die Annahme des Rom-II-Vorschlags über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht einen bedeutsamen Schritt nach vorn bedeuten. Der Rat bemüht sich vor allem, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren zu fördern und das Europäische Justizielle Netz für Zivilsachen zu verbessern. Ein drittes Ziel besteht darin, die Kohärenz des Zivilrechts in allen Bereichen innerhalb des Europäischen Raums und beim auswärtigen Handeln der Gemeinschaft sicherzustellen. Diesem Ziel dient beispielsweise der Abschluss bi- oder multilateraler Übereinkünfte wie etwa der Abschluss eines neuen Übereinkommens von Lugano.

 

Anfrage Nr. 24 von Paul Rübig (H-0168/06)
 Betrifft: Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
 

Die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen kann dem einzelnen EU-Bürger von großem Nutzen sein, wenn er bei seinen grenzüberschreitenden Beziehungen mit einem Rechtsstreit konfrontiert wird. Diverse Rechtsakte der EU, die bereits erlassen worden sind und in praktischer Anwendung stehen, ermöglichen in vielen Fällen einen näher liegenden Gerichtsstand, die erleichterte Anerkennung und Vollstreckung bereits ergangener Entscheidungen sowie für sämtliche Verfahrensschritte eine grenzüberschreitende Gewährung von Prozesskostenhilfe.

Welche Maßnahmen trifft oder plant der Rat, um der Öffentlichkeit die bisherigen Errungenschaften für die erleichterte grenzüberschreitende Geltendmachung von Rechtsansprüchen nahe zu bringen? Auf welche Weise könnte ein diesbezügliches Informationsangebot ergänzt und ausgeweitet werden?

 
  
 

Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wurden in den vergangenen Jahren einige Meilensteine gesetzt. Dies hat zum Beispiel den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz erweitert und verstärkt. Aber auch in sensiblen Bereichen, die etwa das Kindeswohl betreffen, existieren bereits Regeln über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen. Diese fortschreitende „Vergemeinschaftung“ in immer zahlreicher werdenden Rechtsgebieten hat die Rechtsschutzmöglichkeiten des einzelnen EU-Bürgers mit Sicherheit gestärkt. Die kürzlich vorgeschlagene Verordnung des Rates über das gesamte Unterhaltsrecht ist der nächste Schritt in dieser Entwicklung. Die österreichische Präsidentschaft hat mit den Arbeitsgruppensitzungen darüber bereits im Februar begonnen.

Die Aufgabe, den EU-Bürgern die bisherigen Errungenschaften nahe zu bringen, ist nicht auf eine einzige Präsidentschaft beschränkt. Viele Informationsangebote für den Bürger bestehen bereits und werden laufend ausgebaut. Ein wertvolles Instrument ist dabei vor allem der Gerichtsatlas der Europäischen Kommission im Internet, der zu sämtlichen Rechtsgebieten umfangreiche Informationen und Hilfestellung bietet. Man muss sich jedoch stets vor Augen führen, dass nicht jeder EU-Bürger regelmäßig mit Justiz und Gerichtsverfahren in Berührung kommt. Diese Vielzahl an Personen war bisher in der glücklichen Lage, für die Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche kein Verfahren anstrengen zu müssen. Österreich unterstützt daher alle Bestrebungen, die auf größtmögliche Information der EU-Bürger gerichtet sind, damit der Einzelne für den Ernstfall weiß, welche konkreten Möglichkeiten bestehen und an welche Stelle er sich wenden kann. Eine gute und umfassende Informationsarbeit kann aber nur stets gemeinsam mit sämtlichen beteiligten Institutionen bewerkstelligt werden. Dabei wird Österreich speziell auf Beamtenebene wie auch bisher intensive Kontakte mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission pflegen.

Der Rat ist der Ansicht, dass die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen für die europäischen Bürger von allergrößter Bedeutung ist. So sind z.B. die Fragen des Familien-, Unternehmens- oder Personenrechts und die gute Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen ein wichtiges Ziel im Rahmen des Lebens der europäischen Bürger.

Der Rat hat drei Arten von Initiativen eingeleitet, mit denen die europäischen Bürger darüber informiert werden sollen, was in diesem Bereich unternommen wurde.

So wurde erstens im Jahr 2005 ein Buch mit den wichtigsten vom Rat in diesem Bereich angenommenen Rechtsakten und einer Erläuterung ihres Inhalts erstellt und veröffentlicht. Diese Publikation richtet sich in erster Linie an Angehörige der Rechtsberufe.

Die zweite Initiative bestand in der Herstellung eines auf CD-ROM erhältlichen rund zehnminütigen Films, mit dem auf einfache Weise erklärt werden soll, welche Arbeiten die Europäische Union in diesem Bereich durchführt. Dieser 2005 hergestellte Film richtet sich an die Bürger, die nicht unbedingt einen direkten Bezug zu den Rechtsberufen haben.

Die dritte Maßnahme besteht in der Teilnahme der zuständigen Beamten des Rates an Konferenzen, Seminaren oder anderen Initiativen, wodurch die Arbeiten der EU im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen den Richtern, Anwälten, Notaren, anderen Angehörigen der Rechtsberufe sowie den Bürgern im Allgemeinen besser zur Kenntnis gebracht und erläutert werden können.

Was die künftigen Arbeiten betrifft, so beabsichtigt der Rat, das Buch und den Film im Jahr 2007 zu aktualisieren und weiterhin an Konferenzen und Seminaren in diesem Bereich teilzunehmen. Der Rat erwägt derzeit etwaige andere Maßnahmen, um noch vollständigere und umfangreichere Informationen über die europäische justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen bereitzustellen.

 

Anfrage Nr. 25 von Othmar Karas (H-0176/06)
 Betrifft: Zustellverordnung
 

Wenn auch die Frage der grenzüberschreitenden Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken auf den ersten Blick eher profan und technisch erscheinen mag, so ist ein gut funktionierendes Zustellwesen für die Effizienz und Akzeptanz der „Europäischen Gerichtsbarkeit“ überaus bedeutsam. Rasche Fortschritte wären hier besonders zu begrüßen. Wie schätzt der Rat daher die Möglichkeit ein, das aus praktischer Sicht so wichtige Vorhaben einer Verbesserung der Zustellverordnung noch im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft in erster Lesung abzuschließen?

 
  
 

Der Rat ist in der Tat der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, alles zu tun, damit eine Einigung in erster Lesung mit dem Europäischen Parlament erzielt werden kann. Dementsprechend werden derzeit Gespräche mit Vertretern des Europäischen Parlaments geführt, um Lösungen zu finden, die für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission akzeptabel sind.

 

Anfrage Nr. 26 von Hubert Pirker (H-0178/06)
 Betrifft: Europäische Justizielle Netze
 

Worin liegen die Stärken des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) im Verhältnis zu anderen Einrichtungen auf europäischer Ebene (insbesondere EUROJUST) zur Verbesserung und Beschleunigung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten? Auf welche Aufgaben sollte nach Ansicht des Rates beim weiteren Ausbau des EJN das Schwergewicht gelegt werden? Welche Schritte, die in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fallen, wurden auf EU-Ebene in dem so wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung unternommen?

 
  
 

Beide Einrichtungen, das Europäische Justizielle Netz (EJN) und Eurojust, haben ihre eigenen Stärken und entsprechende Aufgaben bei der Verbesserung und Beschleunigung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten.

Das Europäische Justizielle Netz wird auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Mitgliedstaaten gemäß der Rechtsordnung des jeweiligen Mitgliedstaats tätig. Die Kontaktstellen arbeiten täglich mit Vertretern der Justizbehörden ihres eigenen Landes sowie mit Justizbehörden anderer Länder zusammen. Die vom EJN entwickelten IT-Instrumente, die dazu dienen, die Kommunikation zwischen den Kontaktstellen zu erleichtern, Kenntnisse über die verschiedenen Rechtsordnungen und die Arten von Rechtshilfe, welche die einzelnen Mitgliedstaaten leisten können, zu verbreiten, machen das EJN zusammen mit Eurojust zu einem unentbehrlichen Partner bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.

Das EJN erweist sich oft als die geeignetere Einrichtung für die Behandlung bilateraler Fälle, wenngleich solche Fälle auch derart komplex sein können, dass Eurojust sich damit befassen sollte. Aufgrund der engen Verbindung zwischen den beiden Einrichtungen wurden Leitlinien für die praktischen Beziehungen zwischen ihnen erstellt.

Darüber hinaus haben mehrere Mitgliedstaaten eine praktische Zusammenarbeit zwischen den Kontaktstellen und den nationalen Mitgliedern von Eurojust organisiert, z.B. indem sie Kontaktstellen als stellvertretende nationale Mitglieder von Eurojust benannt haben. Beide Einrichtungen sind für die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität sowie Terrorismus zuständig; durch diese Vereinbarungen über eine gegenseitige Zusammenarbeit wurde jedoch sichergestellt, dass die knappen Ressourcen so effizient wie möglich genutzt werden.

Die Terrorismusbekämpfung ist für die EU eine Prioritäten, auch wenn es in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden ist, sich mit Terrorismus zu befassen. Die EU kann durch ihr so genanntes strategisches Engagement unter dem Leitsatz „Terrorismus weltweit bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es seinen Bürgern ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben“ in vier Bereichen zur Terrorismusbekämpfung beitragen:

Prävention: Es soll verhindert werden, dass sich Menschen dem Terrorismus zuwenden, indem gegen die Faktoren oder Ursachen vorgegangen wird, die zu Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus in Europa und auf internationaler Ebene führen können.

Schutz: Dabei geht es um den Schutz der Bürger und der Infrastruktur sowie die Verringerung der Verwundbarkeit gegenüber Anschlägen durch größere Sicherheit der Grenzen, des Verkehrs und der kritischen Infrastrukturen.

Repression: Dabei geht es um die Verfolgung von Terroristen und Ermittlungen gegen Terroristen über die Grenzen der EU hinweg und weltweit, um ihre Planungs-, Reise- und Kommunikationstätigkeiten zu verhindern, ihre Unterstützungsnetzwerke zu zerschlagen, die Terrorismusfinanzierung und den Zugang zu Anschlagsmaterial zu beenden und Terroristen vor Gericht zu stellen.

Reaktion: Wir müssen vorbereitet sein, um die Folgen eines Terroranschlags zu bewältigen und zu minimieren, indem wir unsere Fähigkeiten zur Bewältigung der Folgen eines Anschlags erhöhen, die Koordinierung der Reaktion verbessern und stärker auf die Bedürfnisse der Opfer eingehen.

Durch die Annahme von allgemeinen Rechtsinstrumenten über die justizielle Zusammenarbeit, wie dem Übereinkommen von 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen und dem Europäischen Haftbefehl, kann die EU die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus unterstützen, indem sie eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden gewährleistet. Zudem kann der Rat durch die Annahme spezifischer Rechtsinstrumente, wie dem Beschluss des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten, sicherstellen, dass Eurojust (und Europol) Zugang zu spezifischen Informationen über laufende Ermittlungen haben, damit sie die nationalen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben gemäß ihrem Mandat unterstützen können.

 

Anfrage Nr. 27 von Pedro Guerreiro (H-0107/06)
 Betrifft: Bericht über die israelische Politik in Ost-Jerusalem
 

Der Rat hat beschlossen, den von den in den besetzten Gebieten eingesetzten Diplomaten der EU-Staaten verfassten Bericht über die israelische Politik in Ost-Jerusalem nicht öffentlich zugänglich zu machen. Den Angaben zufolge, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, wird in dem Bericht eingehend untersucht, was die Diplomaten der verschiedenen Staaten der Europäischen Union als gezielte Politik Israels zur Vollendung der Annektierung Ost-Jerusalems beschreiben, wobei sie betonen, dass die beschlossenen Maßnahmen derzeit unter Missachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen nach der Strategie vollzogen werden, dass die Stadt vollständig mit Siedlungen umgeben und der palästinensische Teil Jerusalems von den übrigen palästinensischen Gebieten isoliert wird, was die Realisierbarkeit eines künftigen palästinensischen Staates in Frage stellt.

Beabsichtigt der Rat, seinen Standpunkt zu überdenken und diesen Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

 
  
 

Die Thematik der von den Herren Abgeordneten angesprochenen Fragen wurde von Staatssekretär Hans Winkler in seinem Beitrag anlässlich der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 1. Februar 2006 sowie von Außenminister Jack Straw auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 12. Dezember 2005 aufgegriffen.

Der Rat hatte die zuständigen Ratsgremien beauftragt, eine ausführliche Analyse der EU zu Ost-Jerusalem anhand von Beiträgen der EU-Missionen in Jerusalem und Ramallah zu erstellen. Der Rat hat beschlossen, dass diese Analyse der EU nicht veröffentlicht wird und die EU stattdessen weiterhin nachdrückliche Demarchen gegenüber der israelischen Regierung unternehmen wird. Staatssekretär Winkler hat das Europäische Parlament darüber unterrichtet, dass zwischenzeitlich zwei Demarchen unternommen worden sind, und zwar eine Demarche der EU-Troika am 19. Dezember 2005 beim israelischen Außenministerium und eine Demarche des Vorsitzes bei den wichtigsten israelischen Parteien am 23. Dezember 2005.

Der Rat ist sich nach wie vor aller Aspekte der Ost-Jerusalem-Frage bewusst.

 

Anfrage Nr. 28 von Georgios Toussas (H-0108/06)
 Betrifft: Gegen Kuba gerichtetes provozierendes Verhalten der USA
 

Ganz im Rahmen der vielfältigen provozierenden Aktivitäten der USA gegenüber dem Volk und der Regierung von Kuba hat das Büro für amerikanische Interessen in Havanna provokatorische Laser-Leuchtbotschaften ausgesendet, die die kubanische Revolution zur Zielscheibe hatten. Diese Art von Aktivitäten stellt einen flagranten Verstoß gegen die Grundsätze des Völkerrechts dar und ist in der Geschichte der zwischenstaatlichen Diplomatie ohne Beispiel.

Verurteilt der Rat diese offensichtlich feindliche Aktivität der USA gegenüber Kuba, die sowohl das Völkerrecht als auch die souveränen Rechte der Staaten verletzt?

 
  
 

Der Rat hat diese Frage, bei der es um bilaterale Beziehungen zwischen Drittländern geht, nicht erörtert.

 

Anfrage Nr. 29 von Seán Ó Neachtain (H-0109/06)
 Betrifft: Programm Erasmus
 

Im Jahr 2005 wurden 17 Mio. Euro zur Unterstützung von 260 Projekten im Rahmen des Programms Erasmus bereitgestellt.

Kann der Rat mitteilen, welche Maßnahmen er zur künftigen Ausweitung des Programms Erasmus zu ergreifen beabsichtigt?

 
  
 

Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten ganz allgemein höflichst daran erinnern, dass die Durchführung von Gemeinschaftsprogrammen wie des Erasmus-Programms in die alleinige Zuständigkeit der Kommission und über diese in die Zuständigkeit des Netzwerks von nationalen Verwaltungsstellen fällt. Folglich kann der Rat nicht ohne Weiteres feststellen, wie viele Projekte letztendlich ausgewählt und welche Beträge ihnen zugewiesen worden sind.

Zu der speziellen Frage einer möglichen künftigen Ausweitung des Programms, wie sie vom Herrn Abgeordneten angeregt wird, möchte der Rat bemerken, dass die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat über den finanziellen Rahmen für das künftige integrierte Programm für lebenslanges Lernen, in welches das Erasmus-Programm sowie alle anderen bildungsrelevanten Programme einbezogen werden sollen, noch nicht abgeschlossen sind. Insofern werden der Rahmen und Umfang des Erasmus-Programms sowie die Aufteilung der Mittel zwischen den einzelnen Programmen innerhalb des Gesamtfinanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 davon abhängen, welches abschließende Ergebnis in den derzeit zwischen Parlament und Rat laufenden Verhandlungen über diesen Finanzrahmen - auch in Anbetracht der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 - erzielt wird.

 

Anfrage Nr. 30 von Robert Evans (H-0125/06)
 Betrifft: Erweiterung
 

Was sind aus Sicht des Rates die wichtigsten Lehren aus der Erweiterung der EU im Jahre 2004? Wie werden diese Lehren bei der näherrückenden nächsten Erweiterung berücksichtigt?

 
  
 

Der Rat hat die Ergebnisse und Auswirkungen der letzten Erweiterung der Europäischen Union keiner umfassenden Bewertung unterzogen. Aus den ersten Ergebnissen wird jedoch deutlich, dass die Erweiterung von 2004 sehr erfolgreich gewesen ist und dass ursprüngliche Befürchtungen, beispielsweise im Hinblick auf eine institutionelle Lähmung, übertrieben waren.

Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, ist der Rat am 12. Dezember 2005 in der Beratung über die künftige Erweiterung und über das Strategiepapier der Kommission von 2005 zur Erweiterung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Strategiepapier eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen ist, die 2006 über das Thema geführt werden müssen. Zudem kam der Rat überein, dass in der Debatte sorgfältig folgenden Aspekten Rechnung getragen werden sollte:

Die Unterstützung für den Erweiterungsprozess EU-weit muss verankert und weiterentwickelt werden. Dabei sind insbesondere die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit und die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger der EU zu berücksichtigen, wobei die Aufnahmekapazität der Union ein wichtiger Aspekt der Überlegungen bleiben muss.

Der Grundsatz der Konditionalität muss in allen Phasen des Prozesses in fairer und zugleich strenger Weise wirksam angewendet werden.

Die Bewerberländer und die westlichen Balkanstaaten müssen auf ihrem Weg zu Reform und Stabilität weiterhin nachdrücklich ermutigt werden, indem ihre europäische Perspektive erneut bestätigt wird; die wirksame Umsetzung der mit der EU getroffenen Vereinbarungen ist Teil dieses Weges.

Der österreichische Vorsitz stellt zurzeit Überlegungen an, wie eine solche Debatte am besten gestaltet werden kann, vor allem wenn das Hauptziel in größerer Klarheit und besserer Kommunikation besteht, und er wird die Erfahrungen mit der EU-Erweiterung von 2004 auf alle Fälle berücksichtigen.

 

Anfrage Nr. 31 von Aloyzas Sakalas (H-0144/06)
 Betrifft: Abkommen zwischen Deutschland und Russland über den Bau einer Gasleitung durch die Ostsee
 

Anfang September 2005 hat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, Deutschland, ein bilaterales Abkommen mit Russland über den Bau einer Gasleitung durch die Ostsee unterzeichnet. Der Bau dieser Gasleitung, die an vier Ostseestaaten und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Polen, Litauen, Lettland und Estland – vorbeiführen wird, verletzt die Energie- und Umweltinteressen dieser Staaten.

Kann nach Ansicht des Rates ein EU-Mitgliedstaat (Deutschland) mit einem Nicht-EU-Mitgliedstaat (Russland) einseitig ein Abkommen über den Bau einer Gasleitung durch die Ostsee abschließen, wenn durch die Durchführung eines solchen Abkommens besonders wichtige Interessen anderer EU-Mitgliedstaaten unmittelbar berührt und verletzt werden?

 
  
 

Bei der nordeuropäischen Gasfernleitung handelt es sich um ein privates Wirtschaftsprojekt, an dem Unternehmen aus Russland und aus EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Es handelt sich nicht um ein Projekt zwischen Russland und einem Mitgliedstaat.

Die nordeuropäische Gasfernleitung ist Teil der transeuropäischen Netze im Energiebereich (Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003, die durch den Beschluss der Energieminister vom 28. Juni 2005 bestätigt wurde).

Der Rat möchte grundsätzlich nicht zu privaten Geschäftsvereinbarungen Stellung nehmen. Gleichzeitig ist zu bemerken, dass der Rat in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Energiesektor sich auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2006 mit Fragen im Zusammenhang mit der Energie befassen wird.

 

Anfrage Nr. 32 von Jacky Henin (H-0152/06)
 Betrifft: Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern, KOM(2005)0661 endg. - ACC 2005/0254
 

Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes ist ein erster Schritt hin zu einer verlässlichen Information der Verbraucher und einem Schutz des europäischen Fachwissens.

Diese Verordnung trägt zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der Europäischen Union bei, indem sie Fälle von unlauterem Wettbewerb beschränkt. So kann ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat X der Union nicht mehr ein Produkt in einem Drittland herstellen lassen und ungestraft mit einem Etikett „hergestellt in X“ versehen, um damit in unlauterer Weise seinen Absatz zu fördern.

Die Berufsverbände der europäischen Schneidwarenindustrie fordern, dass die Erzeugnisse dieses Industriezweigs, bei denen es sich um hoch spezialisierte handwerkliche Erzeugnisse handelt, in den Anhang dieses Vorschlags für eine Verordnung aufgenommen werden. Es geht dabei um die Zukunft der europäischen Schneidwarenindustrie und um Tausende qualifizierte Arbeitsplätze.

Wird der Rat dieser Forderung nachkommen und die Erzeugnisse aus Kapitel 82 der europäischen Kombinierten Nomenklatur und besonders die KN-Codes 82.08, 82.11, 82.12, 82.13, 82.14 und 82.15 in den Anhang der Verordnung aufnehmen?

 
  
 

Die Kommission hat am 16. Dezember 2005 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei bestimmten Einfuhrwaren aus Drittländern vorgelegt. Diese Verordnung würde auf bestimmte in einem Anhang aufgeführte gewerbliche Erzeugnisse Anwendung finden.

Da die Vorbereitungsgremien des Rates gerade erst mit der Prüfung dieses Vorschlags begonnen haben, ist noch nicht abzusehen, ob und wenn ja, wann die vorgeschlagene Verordnung angenommen wird und welche Erzeugnisse davon erfasst sein werden.

Der Rat bedankt sich für die in der Fragestellung enthaltenen Anregungen und wird sie in die Diskussion aufnehmen.

 

Anfrage Nr. 33 von Athanasios Pafilis (H-0160/06)
 Betrifft: Eskalation des Faschismus in Lettland
 

Das lettische Parlament (Saeima) stimmte kürzlich mehrheitlich für den Ausschluss eines seiner Mitglieder, Nikolai Kabanows, vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als „Sanktion“ aufgrund seiner Beteiligung an der Produktion eines Films mit dem Titel „Nazismus im Baltikum“, in dem über die Aktionen der SS-Legionen berichtet wird. Er wurde beschuldigt, „staatsfeindlich“ gehandelt zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, im lettischen Parlament während einer Sitzung Russisch gesprochen zu haben.

Wie steht der Rat – angesichts dieses inakzeptablen politischen Beschlusses, der u.a. auch die historische Rechtfertigung der Mitglieder der SS in Lettland fördert, – zu dieser Eskalation der nazifreundlichen Tendenzen der lettischen Behörden? Welchen Standpunkt vertritt er hinsichtlich der Forderung, das Verbot der kommunistischen Partei aufzuheben, sowie zum undemokratischen Wahlgesetz, das es den Vertretern der früheren kommunistischen Partei und anderer Organisationen untersagt, an nationalen und kommunalen Wahlen teilzunehmen? Welche Auffassung vertritt er schließlich hinsichtlich der Verleihung des Wahlrechts an einen großen Teil der lettischen Bevölkerung, den russischsprachigen Bürgern, denen ihre politischen Rechte seit 1991 vorenthalten werden?

 
  
 

Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates, sich in Abstimmungen einzumischen, die im Parlament eines seiner Mitgliedstaaten abgehalten werden.

Behauptungen von angeblich „nazifreundlichen Tendenzen“ der lettischen Behörden weist der Rat jedoch nachdrücklich zurück. Solche Behauptungen entbehren jeder faktischen Grundlage. Der Präsident, der Premierminister und der Außenminister Lettlands haben alle Formen des Totalitarismus mehrfach verurteilt. Am 14. Februar 2006 hat der lettische Außenminister Pabriks Folgendes erklärt: „Wir verurteilen kategorisch den Holocaust und den Völkermord sowie die Aktivitäten jener, die diesen Ideologien weiter anhängen. Die Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Straftaten in verschiedenen Staaten Europas belegt, dass die totalitären Ideologien immer noch weiterleben. Die Gesellschaft und die für Recht und Ordnung zuständigen Institutionen in Lettland müssen weiter an der Ausrottung des Extremismus arbeiten”.

Die kommunistische Partei Lettlands wurde mit Beschluss des lettischen Parlaments vom 10. September 1991 verboten. Damals bildete die kommunistische Partei eine Untergruppierung der kommunistischen Partei der Sowjetunion, die während der gesamten Geschichte der Sowjetunion de facto als Teil der Regierung fungierte.

Gegen festgestellte Verletzungen der Rechte nach Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Versammlungsfreiheit) oder nach deren Ersten Protokoll (Recht auf freie Wahlen) kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde erhoben werden.

Was die allgemeine Frage der Förderung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung in der EU anbelangt, so hat der Rat ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Phänomene verabschiedet, insbesondere zwei Richtlinien (1), die durch ein auf sechs Jahre angelegtes Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Diskriminierung ergänzt werden.

Die Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) mit Sitz in Wien leistet zusätzliche Unterstützung. Im Dezember 2003 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen, das Mandat der EUMC so auszuweiten, dass diese zu einer Agentur für Grundrechte wird; diese wird die bestehenden Mechanismen zum Schutz der Grundrechte ergänzen. Die Agentur wird die EU-Organe sowie die Mitgliedstaaten unterstützen und beraten; damit stellt sie einen weiteren Schritt zur Verwirklichung einer wirksameren und kohärenteren Menschenrechtspolitik in der EU dar.

 
 

(1) Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) und die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung (2000/87/EG).

 

Anfrage Nr. 34 von John Bowis (H-0164/06)
 Betrifft: Diabetes
 

Zu welchem Ergebnis hat die Konferenz der Präsidentschaft zum Thema Diabetes geführt?

 
  
 

Typ 2-Diabetes ist eine schwere chronische Krankheit, an der immer mehr und immer jüngere Menschen leiden; deshalb ist die Vorsorge gegen Typ 2-Diabetes und die damit einhergehenden Komplikationen ein wichtiges Anliegen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge.

Um den Wissenstransfer zu intensivieren und mögliche Schritte auf EU-Ebene zu erörtern, hat der österreichische Vorsitz das Thema in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt und mit Unterstützung der Europäischen Kommission am 15./16. Februar 2006 in Wien eine Konferenz mit 200 Fachleuten aus allen Mitgliedstaaten der EU und den Bewerberländern veranstaltet, auf der notwendige Initiativen erörtert und Empfehlungen für künftige Strategien ausgearbeitet wurden. Die Fachleute kamen aus unterschiedlichen Berufsgruppen (Fachleute der Gesundheitsberufe, Mitglieder nationaler Behörden, Diabetes- und Patientenvereinigungen sowie Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der WHO).

Besondere Schwerpunkte bildeten die vier folgenden Fragenkomplexe, die in parallel beratenden Arbeitsgruppen behandelt wurden:

Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen bei Diabetes

Disease Management zur Reduktion von diabetischen Komplikationen

Frühe Prävention von Typ 2-Diabetes

Gesellschaftliche, soziale und frauenspezifische Aspekte von Typ 2-Diabetes.

Die Fachleute kamen zu dem Schluss, dass der Rat der EU eine Empfehlung zu Prävention, Früherkennung und Disease Management von Diabetes abgeben sollte. Darin sollten europäische Datenstandards für Diabetes empfohlen werden und es sollte explizit auf sozial benachteiligte Gruppen der Bevölkerung und Frauen im gebärfähigen Alter sowie auf die Gefahr der Diskriminierung eingegangen werden.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass für ein adäquates Vorgehen in Bezug auf Diabetes koordinierte nationale Diabetes-Pläne in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die Pläne sollten Präventions- und Früherkennungsprogramme einschließen. Besonderes Gewicht sollte auf die Sensibilisierung für eine gesunde Lebensweise gelegt werden, da sich dies als wirksam erwiesen hat und sich – bei breiter Umsetzung – auf die Gesundheit künftiger Generationen auswirken kann. Einer baldigen Umsetzung der nationalen Diabetes-Pläne muss Priorität eingeräumt werden.

Die Ergebnisse der Konferenz werden in einem Konferenzbericht zusammengefasst und in ihrem Kern auf der informellen Ministertagung am 25./26. April 2006 den Gesundheitsministern vorgelegt.

 

Anfrage Nr. 35 von Manolis Mavrommatis (H-0170/06)
 Betrifft: Umsetzung der Richtlinien über den Binnenmarkt
 

Der halbjährliche Bericht der Generaldirektion „Binnenmarkt“ der Kommission betreffend die Aufnahme des Gemeinschaftsrechts in nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten zeigt, dass viele nationale Gesetze nicht an die Gemeinschaftsvorschriften angepasst worden sind. Österreich passt seine Rechtsvorschriften beispielsweise am schnellsten an: am 1. Dezember 2005 waren nur 1,5% der Richtlinien noch nicht vollständig umgesetzt. Im Gegenteil dazu beträgt dieser Wert zum Beispiel in Luxemburg 4,4%. Was wird der Rat tun, um das Problem der fehlenden Anpassung und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Binnenmarkts zu lösen?

 
  
 

Der Rat hat wiederholt erklärt, dass er die fristgerechte und korrekte Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien in das einzelstaatliche Recht der Mitgliedstaaten für äußerst wichtig hält, da dies eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist. Die Tagung des Europäischen Rates im Jahr 2001 in Stockholm und im Jahr darauf in Barcelona hat quantitative Ziele für die Verringerung des Umsetzungsdefizits (auf höchstens 1,5 Prozent) vorgegeben, was die Mitgliedstaaten offensichtlich veranlasst hat, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken. Wie den neuesten Informationen der Kommission (Binnenmarktanzeiger Nr. 14a vom Februar 2006) zu entnehmen ist, wurden bemerkenswerte Fortschritte auf dem Weg zum Abbau des Umsetzungsdefizits aller 25 Mitgliedstaaten, bis auf 1,6 % gemacht. Zwar ist hiermit noch nicht die Zielmarke von 1,5 % erreicht, aber dies ist das beste je erzielte Ergebnis. Ungeachtet dieser Fortschritte fällt der Umsetzungsgrad von einem zum anderen Mitgliedstaat unterschiedlich aus. Es muss daher noch mehr getan werden, um die Voraussetzungen für einen voll funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen. Der Rat und der Europäische Rat werden daher die weiteren Entwicklungen bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien aufmerksam weiter verfolgen, wobei sie sich auf die regelmäßig vorgelegten Dokumente des Binnenmarktanzeigers und andere einschlägige Mitteilungen der Kommission stützen werden. Gegebenenfalls werden sie weiter darauf dringen, dass alle Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht umsetzen, ihm Geltung verschaffen und es in vollem Umfang anwenden, damit Bürger und Unternehmen die Vorteile des Binnenmarktes in Anspruch nehmen können.

 

Anfrage Nr. 36 von Frank Vanhecke (H-0171/06)
 Betrifft: Menschenrechtssituation in Algerien und Jordanien
 

Am 4. Februar 2006 verhaftete die jordanische Polizei Herrn Al-Mu’mani und Herrn Hashim Al-Khalidi, die Herausgeber von „Al-Mehwar“, weil diese Zeitung die Mohammed-Karikaturen abgedruckt hatte, die zuerst in der dänischen Zeitung „Jyllands-Posten“ erschienen waren. Am 12. Februar 2006 wurden die Herausgeber gegen Kaution freigelassen, müssen aber in Kürze erneut vor Gericht erscheinen.

In Algerien sollen die Behörden zwei Zeitungen, „Panorama“ und „Essafir“, verboten und die beiden Herausgeber, Herrn Kamel Bousaad und Herrn Berkana Bouderbala, verhaftet haben, weil sie die besagten Karikaturen veröffentlicht hatten.

Welche Schritte wird der Rat unternehmen, um dafür zu sorgen, dass Algerien und Jordanien ihren Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie gemäß ihren Assoziierungsabkommen mit der EU nachkommen? Welche Sanktionsmöglichkeiten fasst der Rat bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen ins Auge?

 
  
 

Die Europäische Union und Jordanien haben im vergangenen Jahr einen weit reichenden Aktionsplan im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vereinbart. Ziel dieses Aktionsplans ist auch die Unterstützung des von Jordanien eingeleiteten Reformprozesses. Eine der vier Prioritäten der Reformstrategie ist die Stärkung und Professionalisierung der Medien zusammen mit der Entwicklung unabhängiger Medien. Trotz der schwierigen geografischen und politischen Rahmenbedingungen in diesem Land haben es sich Jordanien, seine Regierung und König Abdullah persönlich zur Aufgabe gemacht, die politischen Reformen voranzubringen und Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Justizwesen zu konsolidieren und das Modell eines modernen, wissensbasierten islamischen und arabischen Landes zu schaffen. Jordanien ist sich allerdings selbst der Tatsache bewusst, dass es sich dabei um einen langen und nicht immer einfachen Prozess handelt.

Speziell in Bezug auf die Presse sollen dem ENP-Aktionsplan zufolge vorrangig Maßnahmen ergriffen werden, um die Medienfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung weiter zu entwickeln. Auf der Tagung des Unterausschusses EU - Jordanien für Menschenrechte, Demokratie und Regierungsführung im Juni vergangenen Jahres haben die EU und Jordanien den Stand der jordanischen Gesetzgebung, den Rechtsrahmen und die Ausbildungsprogramme für Journalisten erörtert. Diese Beratungen werden fortgesetzt werden. Die EU sieht sich verpflichtet, Jordanien in diesem Prozess zu unterstützen.

Zu Algerien

Die erste Tagung des Assoziationsrates der Europäischen Union und Algeriens wird am 21. März 2006 stattfinden. Damit werden die bilateralen Kontakte auf Ministerebene zwischen der EU und Algerien wieder aufgenommen, nachdem das letzte Treffen der Ministertroika in Algier im November 2003 stattgefunden hat.

Der Herr Abgeordnete kann versichert sein, dass die EU ihre Besorgnisse hinsichtlich der Pressefreiheit in Algerien und insbesondere im Hinblick darauf, dass mehrere Journalisten durch systematische und unangemessene Anwendung des Diffamierungsgesetzes schikaniert, mit Geldbußen belegt und inhaftiert worden sind, im Rahmen des politischen Dialogs über Demokratie und Menschenrechte zur Sprache bringen wird.

 

Anfrage Nr. 37 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0181/06)
 Betrifft: Streikrecht und Sicherstellung des wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalts in den Mitgliedstaaten
 

Der in Griechenland immer noch andauernde Streik der Seeleute hat in den letzten Tagen zu gravierenden Problemen und äußerst schlechten Bedingungen für den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt des Landes geführt (Inselregionen können nicht mit Treibstoff beliefert und versorgt werden; Kranke können nicht transportiert werden, usw.). Selbstverständlich steht unbestritten fest, dass das Streikrecht ein garantiertes Recht der Beschäftigten darstellt, das in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben ist (Artikel 28). Gleichzeitig sehen sowohl die Charta als auch der Europäische Verfassungsentwurf (in Artikel 36 bzw. Artikel II-96) ausdrücklich vor, dass die EU den Zugang zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er in den Rechtsvorschriften und in der Praxis der Mitgliedstaaten geregelt wird, anerkennt und achtet, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Ist der Rat nicht auch der Ansicht, dass diese Art von extremen Streiks im Widerspruch zum Recht der europäischen Bürger auf Zugang zur Grundversorgung steht und Probleme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes aufwirft? Liegen dem Rat Vergleichsstudien und -daten darüber vor, wie derartige Situationen in anderen Mitgliedstaaten bewältigt werden? Stimmt der Rat zu, dass – wie dies bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht – verpflichtende Mindestdienstleistungen vorgesehen werden müssen?

 
  
 

Der Frau Abgeordneten ist darin zuzustimmen, dass nach Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen; jedoch heißt es in diesem Artikel ferner, dass sie dieses Recht nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten haben. Da nach dem EG-Vertrag das Streikrecht jedoch vom Anwendungsbereich des Artikels 137 ausgenommen ist, fallen Fragen im Zusammenhang mit Streiks ausschließlich in die nationale Zuständigkeit.

Der Rat nimmt Kenntnis von den Schwierigkeiten, die durch die jüngsten Streiks der Seeleute in Griechenland verursacht wurden. Dem Rat liegen keine Vergleichsstudien darüber vor, wie derartige Situationen in anderen Mitgliedstaaten bewältigt werden; möglicherweise verfügt jedoch die Kommission über weitere diesbezügliche Informationen.

 

Anfrage Nr. 38 von Ryszard Czarnecki (H-0187/06)
 Betrifft: Beseitigung von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt der Europäischen Union
 

Hat der österreichische Ratsvorsitz Erhebungen zu dem Anstieg der Zahl der Arbeitnehmer aus den „neuen“ Mitgliedstaaten nach der Beseitigung von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt der Europäischen Union durchgeführt, insbesondere in Ländern wie Österreich und Deutschland, die diesen Prozess merklich verzögern?

 
  
 

Nach Maßgabe des Beitrittsvertrags von 2003 liegt die Entscheidung über die Fortführung der Übergangsmaßnahmen für die Freizügigkeit voll und ganz in der Zuständigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten. Diejenigen Mitgliedstaaten, welche die Übergangsmaßnahmen nach dem 30. April 2006 für weitere drei Jahre anwenden möchten, müssen die Kommission bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend unterrichten.

Nach Ansicht des österreichischen Vorsitzes sollten die Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission am 8. Februar 2006 unterbreiteten Berichts über die Anwendung der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelungen treffen und unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Ausgangssituationen sowie unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration zu ausgewogenen Entscheidungen gelangen. Zu diesen Faktoren gehören an erster Stelle die Wirtschafts- und die Arbeitsmarktsituation der betreffenden Mitgliedstaaten, da sie ausschlaggebend dafür sind, dass zumindest während eines angemessenen und vorhersehbaren Zeitraums gewährleistet ist, dass Wanderarbeitnehmer ihren Lebensunterhalt mit ihrem Arbeitseinkommen decken können. Darüber hinaus wird voraussichtlich die geografische Lage eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung spielen, da die Entfernung zwischen dem Herkunftsland und dem Arbeitsplatz für das Ausmaß der Migration ausschlaggebend sein dürfte.

Nach der Vorstellung und Erörterung des Berichts der Kommission auf der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) am 10. März 2006 prüfen die Mitgliedstaaten gegenwärtig alle relevanten Faktoren für ihre Entscheidung über die Fortführung der Übergangsregelung, insbesondere die Lage auf ihrem jeweiligen Arbeitsmarkt. Selbstverständlich werden die betreffenden Mitgliedstaaten diese Entscheidung nur nach sorgfältiger Abwägung auf der Grundlage einer objektiven Bewertung treffen.

 

Anfrage Nr. 39 von Antonio Masip Hidalgo (H-0188/06)
 Betrifft: Gemeinschaftsregelung betreffend Familienunterhaltsverpflichtungen
 

Die Unterhaltsleistungen für Bedürftige sind von großer Bedeutung, und es entstehen Schwierigkeiten und Verzögerungen, wenn man im Rat zur Einstimmigkeit verpflichtet ist.

Welche Haltung sollte nach Auffassung der Präsidentschaft der Rat betreffend den Antrag der Kommission einnehmen, damit die künftige Gemeinschaftsregelung betreffend Zuständigkeit, anwendbare Rechtsvorschrift, Anerkennung und Durchführung von Beschlüssen und Zusammenarbeit zwischen Behörden betreffend Familienunterhaltsverpflichtungen dem Verfahren der Mitentscheidung unterworfen wird und nicht Einstimmigkeit erfordert? Wie sollte nach Auffassung der Präsidentschaft die Rolle des Europäischen Parlaments in dieser Angelegenheit sein, lediglich beratend (wenn die Einstimmigkeit des Rates beibehalten wird) oder legislativ (Mitentscheidung)?

 
  
 

Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten daran erinnern, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung über die Unterhaltspflichten erklärt hat, dass diese Fragen unter das Familienrecht fallen und somit von Rechts wegen das im Vertrag festgelegte Anhörungsverfahren anzuwenden ist.

Zudem hat der Rat bereits mit seinen Beratungen über die Frage begonnen, ob es wünschenswert ist, Artikel 251 des Vertrags – wie von der Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat vorgeschlagen – auf die nach Artikel 65 EG-Vertrag im Bereich der Unterhaltspflichten erlassenen Maßnahmen anzuwenden.

Nach den ersten Überlegungen in den zuständigen Ratsgremien hat der Rat beschlossen, das Europäische Parlament zum Vorschlag für eine Verordnung über die Unterhaltspflichten zu konsultieren, ohne damit jedoch dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den von der Kommission in ihrer Mitteilung unterbreiteten Vorschlag, das Verfahren nach Artikel 251 auf Fragen im Zusammenhang mit den Unterhaltspflichten anzuwenden, vorzugreifen.

 

Anfrage Nr. 40 von Anna Hedh (H-0189/06)
 Betrifft: Problem des zunehmenden Alkoholkonsums durch Jugendliche in Europa
 

Erfreulicherweise ist ein Trend festzustellen, dass der allgemeine Alkoholkonsum in Europa zurückgeht, wobei aber die Entwicklung bei den Jugendlichen gegenläufig ist. Vor allem die Mädchen trinken mehr, und die Jugendlichen beginnen immer früher mit dem Alkoholkonsum. Dies geht aus einem unveröffentlichten Bericht hervor, der im Auftrag der Kommission ausgearbeitet wurde. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Das gesellschaftliche Klima ist mit steigernder Arbeitslosigkeit und zunehmenden Anforderungen härter geworden, auch sind die Jugendlichen heute selbständiger und haben mehr Geld zur Verfügung. Die Alkoholindustrie steht bei dieser Entwicklung natürlich nicht abseits und richtet ihr Getränkeangebot und ihre Reklame gezielt auf die Jugendlichen.

Jeder vierte Todesfall in der Altersgruppe der 15-29–Jährigen in Europa ist durch alkoholbedingte Verkehrsunfälle, Vergiftungen, Selbstmorde und Morde verursacht, wie aus Angaben der WHO hervorgeht, die für hohe Steuern auf Alkohol eintritt, um diese Entwicklung zu stoppen. Was gedenkt die Präsidentschaft zu unternehmen, um dieser tragischen Entwicklung beim Alkoholkonsum der Jugendlichen in Europa gegenzusteuern?

 
  
 

Der Rat dankt der Frau Abgeordneten dafür, dass sie sich dieser wichtigen Frage angenommen hat.

Eine der Gesundheitsfragen, die auf dem vom österreichischen und vom künftigen finnischen Vorsitz vorgelegten Arbeitsprogramm des Rates für 2006 stehen, betrifft Alkohol.

Die Europäische Kommission wird im Frühjahr 2006 ihre Mitteilung zur Strategie der Europäischen Union gegen Alkoholmissbrauch vorlegen und diese dem Rat auf seiner Tagung am 1. - 2. Juni 2006 erläutern.

Der Vorsitz hat die Absicht, nach der Vorstellung dieser Mitteilung einen Gedankenaustausch auf Ministerebene zu führen und dabei dem Problem des zunehmenden Alkoholkonsums durch Jugendliche besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Ferner wird sich die Gruppe „Gesundheitswesen“ mit der Frage befassen, welche Maßnahmen im Anschluss an diese Mitteilung zu treffen sind.

 

Anfrage Nr. 41 von Gisela Kallenbach (H-0190/06)
 Betrifft: Rückkehr von Roma-Flüchtlingen im Kosovo
 

Es ist bekannt, dass etwa 560 Kosovo-Roma seit sechs Jahren als intern vertriebene Flüchtlinge in Lagern der Region Mitrovica leben. Diese Lager sind durch Altlasten, insbesondere Schwermetalle, hoch kontaminiert. Schwerwiegende gesundheitliche Schäden sind die Folge. Das Europäische Zentrum für Romarechte mit Sitz in Budapest hat im Februar eine Klage gegen UNMIK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. UNMIK arbeitet intensiv an einer Lösung und bietet nunmehr als Zwischenlösung die Unterbringung im ehemaligen KFOR-Camp Osterode an. Eine wirkliche Lösung ist die Rücksiedlung der Menschen in ihre Heimat Roma Mahalla. Der Wiederaufbau der Häuser kostet viel Geld. Bisher hat lediglich Deutschland 500.000 € bereitgestellt.

Was unternehmen die Mitgliedsstaaten der EU, um einen finanziellen Beitrag für die nachhaltige Rücksiedlung der Kosovo-Roma-Familien im südlichen Mitrovica zu leisten?

 
  
 

Was die finanziellen Zusagen der EU-Mitgliedstaaten für Roma Mahalla anbelangt, so sind außer den 500.000 EUR, die - wie in der mündlichen Anfrage erwähnt - Deutschland bereitgestellt hat, 800.000 EUR von Schweden und 250.000 EUR von Irland zugesagt worden, während eine Zusage Griechenlands über 10.000 EUR noch aussteht.

Zusätzlich zu diesen Zusagen seitens der Mitgliedstaaten hat die Europäische Agentur für den Wiederaufbau 1,12 Mio. EUR (über die dänische Flüchtlingshilfe) bereitgestellt. Norwegen hat 600.000 EUR und die vorläufigen Selbstverwaltungsinstitutionen haben 200.000 EUR zugesagt, während von Seiten der UNMIK eine Zusage über 250.000 EUR vorliegt.

Diese Beiträge werden für den Wiederaufbau, Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen sowie eine umfassende Unterstützung für die Rückkehr verwendet.

 

Anfrage Nr. 42 von Avril Doyle (H-0192/06)
 Betrifft: Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten
 

Arbeitnehmer, ihre Familienangehörigen und alle EU-Bürger haben das Grundrecht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Die Kommission tritt in ihrem am 8. Februar veröffentlichten Bericht dafür ein, dass die „Übergangsmaßnahmen“ und Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den zehn neuen Mitgliedstaaten aufgehoben werden, die in zwölf der EU 15 Mitgliedstaaten seit dem 1. Mai 2004 gelten.

Welche Maßnahmen ergreift der Rat angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten im April 2006 entscheiden werden, ob sie die bestehenden Beschränkungen für Wanderarbeitnehmer beibehalten, um auf eine Aufhebung der Übergangsmaßnahmen hinzuarbeiten? Zu welchen Schlussfolgerungen gelangt der Rat hinsichtlich der Vorteile oder anderer Folgen des von den Mitgliedstaaten praktizierten Arbeitsgenehmigungssystems, insbesondere, was seine Auswirkungen auf die Schattenwirtschaft betrifft? Welche Schritte werden unternommen, um das Verfahren für die Beantragung solcher Arbeitsgenehmigungen in denjenigen Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu harmonisieren, die sich dafür entscheiden, ihre Übergangsmaßnahmen um zwei weitere Jahre zu verlängern?

 
  
 

Wie die Frau Abgeordnete sicher weiß, sieht der Beitrittsvertrag mit den zehn neuen Mitgliedstaaten einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Jahren für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor. Während dieses Zeitraums können die Mitgliedstaaten der EU-15 nationale Maßnahmen zur Regulierung des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten in Bezug auf Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten anwenden, mit Ausnahme Zyperns und Maltas. Eine spezifische Bestimmung im Beitrittsvertrag erlaubt es ferner Deutschland und Österreich, Maßnahmen zu treffen, um schwerwiegenden Störungen in empfindlichen Dienstleistungssektoren zu begegnen, die sich aus der vorübergehenden Entsendung von Arbeitskräften im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen ergeben könnten. Drei neue Mitgliedstaaten können ebenfalls auf Gegenseitigkeit basierende Beschränkungen für die Staatsangehörigen der alten Mitgliedstaaten anwenden, die ihrerseits Beschränkungen anwenden.

Der erste Übergangszeitraum von zwei Jahren ab dem Beitritt läuft in der Tat am 30. April ab. Der Rat ist nunmehr aufgerufen, die Funktionsweise der Übergangsbestimmungen anhand eines Berichts der Kommission zu überprüfen, der am 8. Februar 2006 angenommen wurde. In diesem Bericht empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, sorgfältig zu prüfen, ob eine Fortführung der Übergangsregelungen erforderlich ist.

Der Vorsitz plant, vor Ende April im Rat eine Aussprache über den Bericht der Kommission zu führen. Die Mitgliedstaaten prüfen derzeit die Lage auf ihrem eigenen Arbeitsmarkt anhand des Berichts der Kommission und aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die Beschränkungen für Arbeitskräfte aufzuheben; allerdings haben noch nicht alle Mitgliedstaaten die Überprüfung in ihrem Land abgeschlossen bzw. der Kommission mitgeteilt, ob sie die nationalen Maßnahmen weiterhin anwenden wollen.

Es darf nicht vergessen werden, dass die Entscheidung, die nationalen Maßnahmen weiterhin anzuwenden, sowie die Art dieser Maßnahmen Sache jedes einzelnen Mitgliedstaats ist.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 52 von Nils Lundgren (H-0200/06)
 Betrifft: Wiederernennung von Herrn Brüner zum Generaldirektor von OLAF
 

Während seiner fünfjährigen Amtszeit war Herr Brüner mehrfach Gegenstand scharfer Kritik. Dennoch hat die Kommission am 14. Februar entschieden, ihn wieder zu ernennen, obwohl der Haushaltskontrollausschuss (COCOBU) und der Rat besser geeignete Bewerber gefunden hatten. Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass die Zusagen der Kommission in Bezug auf eine Reform, eine Verbesserung der Finanzkontrolle und die Betrugsbekämpfung keine Priorität darstellen.

Ist die Kommission nicht auch der Auffassung, dass diese Wiederernennung Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit von OLAF haben wird, da Herr Brüner seine Wiederernennung in so hohem Maße dem guten Willen der Kommission und einer einflussreichen Lobbyarbeit für seine Wiederernennung zu verdanken hat, und dass sich dadurch die Ermittlungen in Betrugsfällen schwierig gestalten werden? Wie kann die Kommission unter diesen Umständen von einem „starken Mandat“ sprechen?

 
  
 

Die Kommission erinnert den Herrn Abgeordneten daran, dass sie das in Verordnung 1073/1999 verankerte Verfahren eingehalten hat, nach dem die Ernennung des Generaldirektors von OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) in transparenter Weise und unter Einbeziehung der dafür vorgesehenen Organe erfolgen soll. Die Kommission traf die Entscheidung zur Wiederernennung von Herrn Brüner im vollen Einvernehmen mit dem Parlament und dem Rat, die hinreichend Gelegenheit zur Beteiligung an der Auswahl hatten. Alle drei Organe waren ordnungsgemäß vertreten, als die Übereinkunft beim Dreiergespräch am 7. Februar erzielt wurde; an diesem Tag äußerten alle drei Organe ihre Unterstützung für Herrn Brüner.

Die Kommission teilt nicht die Meinung des Herrn Abgeordneten, dass Rat und Parlament besser geeignete Bewerber gefunden hatten. Alle drei Organe hatten Herrn Brüner in die engere Wahl gezogen. Bei den Anhörungen im Oktober 2005 bestätigte der COCOBU(1) seine Eignung für die Position und ließ seinen Namen als einen von nur zwei Namen stehen. Der Rat behielt seinen Namen als einen von drei in der engeren Wahl. Es sei daran erinnert, dass die anfängliche Liste 180 Namen enthielt und man im COCOBU von der Qualität und Fachkompetenz der fünf Kandidaten auf der Liste für die engere Wahl beeindruckt war.

Auf der Grundlage des Verfahrens zur Herbeiführung dieser Entscheidung kann die Kommission nunmehr geltend machen, dass der neue Generaldirektor das notwendige starke Mandat besitzt. Das Verfahren, seine Gründlichkeit, seine Nachvollziehbarkeit, der umfassende Vergleich der Bewerber, die Beteiligung des OLAF-Überwachungsausschusses und der drei Organe sowie schließlich die Einigung aller drei Organe auf einen Namen sind eine zuverlässige Garantie für die gemeinsame und nachhaltige Unterstützung, die dem neuen Generaldirektor helfen wird, das Amt unabhängig zu leiten.

Herr Brüner wurde benannt, da er derjenige war, den alle drei Organe letztlich für den besten Kandidaten hielten. Neben anderen Faktoren wurden die Erfahrung und die Fachkunde von Herrn Brüner als entscheidende Momente im Entscheidungsprozess betrachtet, der zu der Ernennung führte.

Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten auch nicht zustimmen, wenn er sagt, diese Entscheidung zeige deutlich, dass die Zusagen der Kommission in Bezug auf eine Reform, eine Verbesserung der Finanzkontrolle und die Betrugsbekämpfung keine Priorität darstellen. Die Kommission hat in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass sie dieses Thema ernst nimmt. Als Beispiele seien das neue Beamtenstatut, die neue Haushaltsordnung, die neue Dienststelle Innenrevision, das neue Rechnungsführungssystem und tief greifende Veränderungen in der Organisation genannt. Die Meinung des Europäischen Rechnungshofs zur Haushaltsführung von OLAF hat sich langsam verbessert. Die im Juli 2005 vom Europäischen Parlament durchgeführte Anhörung zur Stärkung von OLAF lässt die Kommission zu dem Schluss gelangen, dass die Betrugsbekämpfung auf europäischer Ebene ständig verbessert, nicht aber radikal verändert werden muss.

Die Kommission kann nicht nachvollziehen, wie sich diese Ernennung negativ auf die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit von OLAF auswirken kann. Ebenfalls während der Anhörung im Sommer des letzten Jahres sowie vom Europäischen Rechnungshof wurde geäußert, dass die Unabhängigkeit von OLAF durch die Kommission nie gefährdet war. Der neu ernannte Überwachungsausschuss hat zudem bereits sein Engagement demonstriert, seinen Verpflichtungen als „kritischer Freund von OLAF“ vor allem dadurch nachzukommen, dass er die Unabhängigkeit von OLAF gewährleistet. Die Ernennung sollte also ganz im Gegenteil als Ausdruck des Vertrauens gegenüber dem neuen Generaldirektor angesehen werden und ihm Glaubwürdigkeit verleihen.

 
 

(1) Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments.

 

Anfrage Nr. 55 von Alessandro Battilocchio (H-0159/06)
 Betrifft: Adoptionen in Rumänien
 

Unter Bezugnahme auf die Fälle von internationaler Adoption, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Rumänien ungelöst geblieben sind, und auf meine beiden vorangegangenen Anfragen, die ausweichend und unvollständig beantwortet wurden, möchte ich die Kommission um Folgendes ersuchen:

Auskünfte über die Fortschritte der Arbeitsgruppe von Sachverständigen, die laut wiederholten Hinweisen der rumänischen Regierung bereits ihre Arbeit aufgenommen haben soll, um von Fall zu Fall über die internationalen Adoptionen zu entscheiden, für die der Antrag bereits VOR dem 1. Januar 2005 gestellt wurde;

Informationen über die Fortschritte der rumänischen Regierung im Anschluss an die wiederholten Zusagen der Vertreter der Behörden und der vom Europäischen Parlament in seinen Entschließungen zum Beitritt Rumäniens formell geäußerten Bitten, eine Lösung für diese anhängigen Fälle herbeizuführen.

Ist die Kommission der Auffassung, dass Rumänien wirklich in der Lage ist, den 84 000 rumänischen Kindern, die derzeit der Fürsorge unterstehen, eine Familie, eine Unterkunft, Bildung und Gesundheit zu gewährleisten?

 
  
 

Was die laufenden Adoptionsanträge betrifft, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2005 eingereicht wurden, so arbeiten die rumänischen Behörden bereits an einer entsprechenden Lösung.

Die rumänischen Behörden haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Aufgabe am 31. März 2006 zum Abschluss bringen wird. Die Kommission engagiert sich für eine Weiterverfolgung der Angelegenheit und wird in ihrem für Mai vorgesehenen Monitoring-Bericht darüber berichten.

In Anbetracht dessen ziehen die rumänischen Behörden weitere Konsequenzen aus den wiederholt geäußerten Erklärungen des Europäischen Parlaments, wie sie zuletzt unter Ziffer 23 der Entschließung des Parlaments vom 15. Dezember 2005 formuliert wurden.

Die 82 000 Kinder, die gegenwärtig der Fürsorge (Heimbetreuung, Unterbringung in einer Pflegefamilie bzw. Eingliederung in Großfamilien) unterstehen, sind in eine Struktur für den Schutz von Kindern eingegliedert, die mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC) im Einklang steht. Das gilt ebenso für den Zugang zu gesundheitlicher Betreuung und Erziehung.

 

Anfrage Nr. 56 von John Bowis (H-0165/06)
 Betrifft: Käfigbetten in Rumänien
 

Ist der Kommission der Gebrauch von Käfigbetten für psychisch gestörte Kinder in Rumänien bekannt, und wird sie dies mit der rumänischen Regierung erörtern, um diese Praxis zu einem raschen Ende zu führen?

 
  
 

Die Kommission engagiert sich für eine Weiterverfolgung die Entwicklungen im Bereich des Kinderschutzes in Rumänien.

In den 15 Jahren, in denen sich die Kommission mit diesen Entwicklungen befasst, hatte sie nie den Verdacht, dass in Rumänien Käfigbetten verwendet werden.

Die Kommission wird dieser Frage jedoch im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen nachgehen.

 

Anfrage Nr. 57 von Leopold Józef Rutowicz (H-0197/06)
 Betrifft: Schaffung eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption in Rumänien
 

Im vergangenen Jahr ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Rumänien die politischen Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllt. Nachdem der rumänische Senat am 9. Februar das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption zurückgewiesen hat, mehren sich in den internationalen Medien Berichte darüber, dass die Regierung Rumäniens bestimmte Interessengruppen unterstützt, die aus der entstandenen Situation finanzielle Vorteile ziehen. In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf, ob Rumänien auf die letzte und entscheidende Phase des Beitrittsprozesses vorbereitet ist. Gegenwärtig erstellt die Kommission einen Monitoring-Bericht über die Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung der Beitrittskriterien. Die Bekämpfung der Korruption sollte hierbei zu den wichtigsten Prioritäten gehören, da die Korruption eine Bedrohung für die reibungslose Durchführung der Gemeinschaftspolitiken darstellt.

Welche konkreten Maßnahmen wird die Kommission einleiten, damit Rumänien seine Anstrengungen zur Schaffung eines wirksamen Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption verstärkt?

 
  
 

Die Kommission begrüßt den Beschluss des rumänischen Senats vom 3. März, mit dem dieser die von dem Herrn Abgeordneten erwähnte frühere Entscheidung wieder aufhob. Dies geschah nach intensiven innenpolitischen Diskussionen auf höchster politischer Ebene in Rumänien, sodass nunmehr ein breiter politischer Konsens für das Programm der Regierung zur Bekämpfung der Korruption vorhanden ist.

Mit diesem Beschluss erhält die Nationale Direktion für die Bekämpfung der Korruption eine stabile Rechtsgrundlage, um ihre Ermittlungen in Korruptionsfällen auf höchster Ebene, einschließlich Vorwürfe gegen Parlamentsabgeordnete, fortsetzen zu können. An diesem wichtigen Zeitpunkt im Rahmen der Vorbereitungen Rumäniens auf den EU-Beitritt wird damit der politische Wille dokumentiert, zu gewährleisten, dass niemand über dem Recht steht.

Die Kommission kann bestätigen, dass die Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption mit zu den wichtigsten Punkten im Bericht der Kommission gehören werden, der am 16. Mai 2006 erscheinen soll.

Die Kommission nutzt jede Gelegenheit, um diese Angelegenheiten im Dialog mit den rumänischen Behörden anzusprechen. Unsere Einschätzung wird auf einer Reihe von Indikatoren beruhen, z. B. Vorhandensein einer Strategie für die Bekämpfung der Korruption, Stand der Gesetzgebung zur Strategie für die Bekämpfung der Korruption, Stand der Gesetzgebung zu Fragen der Bekämpfung der Korruption und Nachweis wirksamer strafrechtlicher Ermittlungen, die zu Strafverfolgungsmaßnahmen führen.

 

Anfrage Nr. 58 von Bart Staes (H-0103/06)
 Betrifft: Verhandlungen über den Status des Kosovo und wirtschaftliche Entwicklung der Region im Rahmen einer kommenden Erweiterung
 

Die Gespräche unter der Leitung des UNO-Gesandten Ahtisaari über den künftigen Status des Kosovo und die kommende Unabhängigkeit sollen sich für die Vereinten Nationen wahrscheinlich in eine Abzugsstrategie einfügen, bei der die EU aufgefordert wird, in der Region noch mehr Verantwortung zu übernehmen, auch mit Blick auf den Wunsch der weitaus meisten Kosovaren, mittelfristig Mitglied der EU zu werden.

Inwieweit beabsichtigt die EU, eine Strategie für die wirtschaftliche Entwicklung der Region aufzustellen, die über die derzeitigen Initiativen im Rahmen der Säule IV der UNMIK hinausgeht?

 
  
 

Die Kommission kann das genaue Ergebnis der unter Leitung des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Martti Ahtisaari, geführten Gespräche über den Status des Kosovo nicht vorhersagen, solange noch keine Einigung erzielt ist. Allerdings erwartet die Kommission, dass durch die Regelung des künftigen Status des Kosovo Frieden, Stabilität und die bislang erzielten Fortschritte gefestigt werden. Sie erwartet ferner, dass mit der Regelung des künftigen Status ein Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Erreichung des gemeinsamen Ziels der Länder des westlichen Balkans, in die Familie der Europäischen Union aufgenommen zu werden, geleistet wird.

Die Gemeinschaft trägt gegenwärtig und auch über die Initiativen im Rahmen der Säule IV der von der EG finanzierten UNMIK (Mission der Vereinten Nationen im Kosovo) hinaus auf verschiedene Art und Weise zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kosovo bei. Dazu gehören u. a. eine beträchtliche finanzielle Unterstützung vor allem durch das Programm CARDS (2005 z. B. mit 80 Millionen Euro), Maßnahmen zur Erleichterung des Handels, eine Unterstützung der Beteiligung des Kosovo an regionalen Initiativen wie dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sowie Beratung und Anleitung in Bereichen, die für die Wirtschaft besonders wichtig sind. Diesbezüglich hat die Kommission die Mitteilung „Eine europäische Zukunft für das Kosovo“(1) herausgegeben. Die Kommission hat auch einen Verbindungsbeauftragten für den UN-Beauftragten berufen, der unter anderem dazu beitragen soll, dass wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Status richtig behandelt werden. Außerdem beteiligt sich die Kommission aktiv an der Gestaltung der internationalen Präsenz im Kosovo im Wirtschaftsbereich nach der Regelung des Status.

Was die künftige Strategie zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kosovo anbelangt, so hat die Kommission die Absicht, diese mit allen verfügbaren Instrumenten fortzusetzen, einschließlich künftiger finanzieller Heranführungshilfen, um auch weiterhin EU-kompatible Reformen und eine entsprechende sozioökonomische Entwicklung zu fördern. Die am 30. Januar 2006(2) vom Rat angenommene Europäische Partnerschaft wird als zentrales Instrument und Richtschnur für die Bemühungen des Kosovo dienen.

In der Europäischen Partnerschaft wird eine Reihe eindeutig formulierter Empfehlungen an die kosovarischen Behörden im Bereich der Wirtschaft angesprochen, insbesondere die Notwendigkeit des Vorantreibens der Ausarbeitung einer mittelfristigen Entwicklungsstrategie. Die Finanzhilfe der EG wird die kosovarischen Behörden dabei unterstützen, diese Strategie aufzustellen und umzusetzen sowie alle anderen regionalen Initiativen für die wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, wie sie beispielsweise unlängst in der Mitteilung der Kommission zum westlichen Balkan(3) dargelegt worden sind.

 
 

(1) KOM(2005) 156 endgültig vom 20. April 2005.
(2) Beschluss 2006/56/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 32).
(3)  KOM(2006) 27 endgültig vom 27. Januar 2006: „Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands“.

 

Anfrage Nr. 59 von Panagiotis Beglitis (H-0130/06)
 Betrifft: Entwicklungen im Kosovo
 

Sowohl in der Erklärung der Kosovo-Kontaktgruppe (London, 31.1.2006) als auch im jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs (25.1.2006) wird die besondere Bedeutung hervorgehoben, die die internationale Gemeinschaft der vollständigen und effizienten Umsetzung der Grundsätze beimisst, die gemäß Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates im Rahmen der Verhandlungen über den endgültigen Status des Kosovo festgelegt wurden. Vor allem im Bericht von Kofi Annan wird auf die gravierenden Versäumnisse und Probleme bei der Umsetzung der Grundsätze zur Behandlung der Minderheiten, insbesondere der serbischen Minderheit, hingewiesen, die durch die permanente Unsicherheit, die Unklarheit über den endgültigen Status und die abwartende Haltung der kosovarischen Behörden zu verzeichnen sind.

Was gedenkt die Europäische Kommission angesichts der Tatsache, dass der zuständige Kommissar Mitglied der Kontaktgruppe ist, gegenüber den kosovarischen Behörden zu unternehmen, um die Umsetzung der Grundsätze voranzutreiben? Wenn die Verzögerungen und Probleme andauern, wird dann die Möglichkeit zur Verschiebung der Verhandlungen geprüft werden, zumal die internationale Gemeinschaft derzeit im Gegensatz zu den entsprechenden Zielsetzungen der Resolution 1244/1999 den parallelen Verlauf der beiden Prozesse akzeptiert? Wird diese negative Sachlage die Entwicklung der europäischen Partnerschaft, die die Kommission am 12.12.2005 für den Kosovo vorgeschlagen hat, beeinträchtigen?

 
  
 

Wie der Herr Abgeordnete richtig bemerkt, ist die Beachtung der laufenden Umsetzung der Grundsätze eine Frage von allergrößter Bedeutung.

Bei seinem jüngsten Besuch in Pristina äußerte der Kommissionspräsident seine Besorgnis über die zu langsamen Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze für das Kosovo und forderte, dass diese Umsetzung beschleunigt werden muss. Das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied machte ebenfalls deutlich, dass demokratische Werte und europäische Integration eine feste Einheit bilden und die Umsetzung der Grundsätze für das Vorankommen sowohl bei den Status-Verhandlungen als auch auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU von entscheidender Bedeutung ist.

Indes liegt die endgültige Zuständigkeit für Entscheidungen über das Tempo des politischen Prozesses, mit dem der künftige Status des Kosovo festgelegt werden soll, in den Händen des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen berufenen Sondergesandten Martti Ahtisaari.

Die Kommission hat sich davon überzeugt, dass die Empfehlungen in der Europäischen Partnerschaft(1) mit der Umsetzung der Grundsätze für das Kosovo im Einklang stehen und eine gegenseitige Stärkung bewirken. Die Europäische Partnerschaft soll als zentrales Instrument und Richtschnur für die Bemühungen des Kosovo zur Achtung der Menschen- und Minderheitsrechte im Prozess der Verhandlungen über den Status und mit Blick auf die Annäherung an das EU-Recht zu gegebener Zeit dienen.

 
 

(1)  Beschluss 2006/56/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 (ABl. L 35 vom 7.2.2006).

 

Anfrage Nr. 60 von Gisela Kallenbach (H-0191/06)
 Betrifft: Rückkehr von Roma-Flüchtlingen im Kosovo
 

Es ist bekannt, dass etwa 560 Kosovo-Roma seit sechs Jahren als intern vertriebene Flüchtlinge in Lagern der Region Mitrovica leben. Diese Lager sind durch Altlasten, insbesondere Schwermetalle, hoch kontaminiert. Schwerwiegende gesundheitliche Schäden sind die Folge. Das Europäische Zentrum für Romarechte mit Sitz in Budapest hat im Februar eine Klage gegen UNMIK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. UNMIK arbeitet intensiv an einer Lösung und bietet nunmehr als Zwischenlösung die Unterbringung im ehemaligen KFOR-Camp Osterode an. Eine wirkliche Lösung ist die Rücksiedlung der Menschen in ihre Heimat Roma Mahalla. Der Wiederaufbau der Häuser kostet viel Geld. Bisher hat lediglich Deutschland 500.000 € bereitgestellt.

Was unternimmt die Europäische Kommission, um einen finanziellen Beitrag für die nachhaltige Rücksiedlung der Kosovo-Roma-Familien im südlichen Mitrovica zu leisten?

 
  
 

Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass die Lage der Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo sehr schwierig ist. Der Kosovo-Fortschrittsbericht der Kommission 2005 enthielt eine Bewertung der Lage der Minderheiten, einschließlich der Roma.

Als Teil unserer umfassenden Bemühungen, Bevölkerungsgruppen im Kosovo zu unterstützen, die nicht der Mehrheit angehören, wurde im Dezember 2005 ein von der EU finanziertes Projekt auf den Weg gebracht, das die Rücksiedlung der Roma nach Roma Mahalla in Mitrovica unterstützen soll.

Dieses Projekt hat eine Laufzeit von 12 Monaten, und die schwedische Entwicklungsagentur Sida hat zusätzliche Mittel beantragt. Insgesamt sollte ungefähr 57 Familien die Rückkehr ermöglicht werden.

Der Beitrag der EU beläuft sich auf 1,2 Millionen EUR. Zu ihrem Projektanteil gehören Pläne zum Wiederaufbau von 35 Häusern mit den erforderlichen Infrastrukturarbeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommen schaffende Aktivitäten sowie Gemeindeprojekte.

Jedoch haben die lokalen Roma-Vertreter nicht immer im Interesse ihrer Anhängerschaft gehandelt, indem sie beispielsweise ihre Umsiedlung in nicht-kontaminierte Gebiete im Norden für den Fall verschieben, dass sie vorher möglicherweise in das südliche Mitrovica repatriiert werden. Die Kommission versteht die Bedenken bezüglich so genannter Übergangslösungen, die dann semipermanent werden (wie dies in Nord-Mitrovica der Fall ist), aber hier ist die Gesundheit der Binnenflüchtlinge (IDP) in Gefahr.

 

Anfrage Nr. 61 von Chris Davies (H-0105/06)
 Betrifft: Direkter Handel mit dem Nordteil Zyperns
 

Wie soll die Hinhaltetaktik des Präsidenten von Zypern gegenüber dem Vorschlag der Kommission, die türkisch-zyprische Gemeinschaft finanziell zu unterstützen und direkte Handelsverbindungen mit ihr aufzunehmen, überwunden werden?

 
  
 

Die Kommission hat die Annahme der Hilfe-Verordnung durch den Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 27. Februar 2006 begrüßt.

Bei dieser Gelegenheit gab das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied die folgende Erklärung ab: „Die Kommission begrüßt die heutige Entscheidung des Rates ‚Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen’, die Verordnung zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns im nördlichen Teil Zyperns anzunehmen.

Mit der Annahme dieser Verordnung wird die EU in die Lage versetzt, in Bereichen Hilfe zu leisten, wo dies dringend erforderlich ist, z. B. in der Energiewirtschaft und im Umweltschutz. Nunmehr lassen sich viele konkrete Vorhaben verwirklichen, die die türkische Gemeinschaft Zyperns der Europäischen Union näher bringen. Die Hilfe-Verordnung wird der Kommission auch ermöglichen, die türkische Gemeinschaft Zyperns auf die künftige Anwendung des EU-Rechts im Anschluss an eine umfassende Regelung des Zypernproblems vorzubereiten.

Die Annahme des Hilfepakets sollte als erster Schritt der EU zur Beendigung der Isolation der türkischen Gemeinschaft Zyperns und zur Förderung der Wiedervereinigung Zyperns betrachtet werden, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ auf seiner Tagung am 26. April 2004 festgelegt wurde. Die Kommission legt dem Rat nahe, die Annahme des 2004 unterbreiteten Vorschlags über den Handel zwischen der EU und der türkischen Gemeinschaft Zyperns voranzutreiben.

Entsprechend ihrer langjährigen Haltung setzt sich die Kommission weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die Verhandlungen für eine umfassende Regelung des Zypernproblems unter der Führung der Vereinten Nationen so bald als möglich wieder aufgenommen werden.“

 

Anfrage Nr. 62 von Bernd Posselt (H-0115/06)
 Betrifft: Minderheiten in Serbien
 

Welche Rolle spielt in den EU-Verhandlungen mit Serbien-Montenegro die Frage der Minderheiten in der Vojvodina und im Presevo-Tal?

 
  
 

Die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte ist ein wesentliches Element des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA), das derzeit ausgehandelt wird. Das bedeutet, dass nach Inkrafttreten des SAA seine Anwendung im Falle der Verletzung von Menschen- und Minderheitenrechten ausgesetzt werden kann. Deshalb wird der Lage der Menschen- und Minderheitenrechte während der Aushandlung des SAA besondere Bedeutung beigemessen.

Dabei überwacht die Kommission eingehend die Lage in der Vojvodina und im Presevo-Tal sowie in anderen ethnisch gemischten Teilen Serbiens und Montenegros, einschließlich des Sandzak.

Die Kommission nützt jede Gelegenheit, um die Bedeutung der Minderheitenrechte hervorzuheben. Im November 2005 fand ein Treffen des Erweiterten Ständigen Dialogs (EPD) unmittelbar nach der ersten offiziellen Runde der Verhandlungen über das SAA statt. Auf dem EPD-Treffen wurde die Lage der Minderheitenrechte in Serbien und Montenegro überprüft. Fragen von besonderer Bedeutung für das Presevo-Tal und die Vojvodina, wie Bildung, Polizei und Justiz, wurden auf diesem Forum behandelt.

 

Anfrage Nr. 63 von Justas Vincas Paleckis (H-0146/06)
 Betrifft: Verhandlungen der Europäischen Union mit Serbien und Montenegro
 

Für dieses Frühjahr ist ein Referendum vorgesehen, bei dem die Bewohner Montenegros die Frage beantworten sollen, ob sie in einem unabhängigen Staat leben wollen. Sollte die Antwort „Nein“ lauten, wird es bei der jetzigen Situation bleiben, doch bereitet sich die Kommission offenbar auch auf die andere Möglichkeit vor.

Wie würde sich nach Ansicht der Kommission das Ergebnis dieses Referendums, falls für die Unabhängigkeit Montenegros gestimmt wird, auf die Verhandlungen der Europäischen Union mit Serbien und Montenegro über ein Stabilisations- und Assoziationsabkommen auswirken? Würde die Kommission auf der Stelle mit zwei getrennten Staaten Verhandlungen über ein solches Abkommen aufnehmen? Würden sich im Falle einer Trennung die Verhandlungen verzögern, bis beide Länder die Formalitäten der Trennung geregelt hätten?

 
  
 

Hinsichtlich des bevorstehenden Referendums in Montenegro misst die Kommission der uneingeschränkten Achtung international anerkannter demokratischer Normen entsprechend der zwischen der Regierung und der Opposition Montenegros erzielten Vereinbarung über die Modalitäten des Referendums größte Bedeutung bei. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Ergebnisse des Referendumprozesses. Wie die Kommission gegenüber dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 23. Februar bereits erwähnte, wird sie, sollte das Referendum in Montenegro mit dem Ausscheiden dieser Republik aus dem Staatenbund von Serbien und Montenegro enden, möglicherweise neue Verhandlungsrichtlinien für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Montenegro suchen. Dies würde von der internationalen Anerkennung eines unabhängigen Montenegros durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von der Aufnahme diplomatischer Beziehungen abhängen.

Im Falle der Unabhängigkeit Montenegros beabsichtigt die Kommission – vorbehaltlich einer Zustimmung des Rates und in Abhängigkeit von der Erfüllung aller mit der Führung und dem Abschluss der Verhandlungen verbundenen Kriterien –, auf den Ergebnissen der derzeitigen Doppelverhandlungen für ein SAA aufzubauen und somit dafür zu sorgen, dass die in den laufenden Verhandlungen bislang erzielten technischen Fortschritte nicht verloren gehen.

 

Anfrage Nr. 64 von Josu Ortuondo Larrea (H-0117/06)
 Betrifft: Möglichen Fall von Korruption in einem Gericht in Pasardschik (Bulgarien)
 

Ibermanagement Bulgaria EOOD (IB), ein Unternehmen, das spanischen Kapitalgebern gehört, erwarb im November 2004 von dem deutschen Staatsbürger Wilfried Birk Maschinen und Ausrüstungen von DGF Dragor EOOD vollkommen frei von Belastungen und Verpflichtungen. Im Mai 2005 erklärte Herr Birk, anscheinend unter Fälschung von Daten und Unterschriften, die Maschinen dienten als Sicherheit für eine frühere Verbindlichkeit von DGF Dragor bei dem Offshore-Unternehmen LODICORT in Höhe von 600 000 EUR. Daher wurden die von IB rechtmäßig erworbenen Maschinen beschlagnahmt; IB sieht in diesem Sachverhalt einen Fall von Bestechung und Korruption. Die unter anderem von der regionalen Polizeibehörde von Pasardschik durchgeführten Ermittlungen führen zu dem Schluss, dass die Belege für die frühere Verbindlichkeit gefälscht sind. Im Urteil 605 des Bezirksgerichts von Pasardschik vom 31. Oktober 2005 wird ebenso wie in weiteren Urteilen verschiedener Richter die Aufhebung der Beschlagnahme angeordnet. Trotzdem hat der Vollstreckungsrichter Wesselin Ljungow aus Pasardschik die Beschlagnahme – ohne jeden Bescheid an IB – vollstreckt und als Verwalter der Maschinen einen persönlichen Freund von Herrn Birk eingesetzt und gestattet, dass seine Partner die Maschinen und Ausrüstungen von IB zu ihrem eigenen Nutzen einsetzen, wobei es sich um einen Fall von Korruption und Bestechung handeln kann.

Kann die Kommission diesen Fall auf den anstehenden Treffen mit der Regierung Bulgariens ansprechen, damit der Sachverhalt aufgeklärt und gemäß den Grundsätzen und Rechten des gemeinschaftlichen Besitzstands der Gerechtigkeit Geltung verschafft wird?

 
  
 

Zuallererst möchte die Kommission betonen, dass sie in juristischen Einzelfällen nicht einschreiten kann.

Die Probleme im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Gerichtswesens in Bulgarien insgesamt werden von der Kommission jedoch genau verfolgt. Auch im umfassenden Monitoring-Bericht vom Oktober 2005 wurden diese Fragen deutlich hervorgehoben.

Insbesondere verlangt die Kommission, dass die Bemühungen zur wirksamen Korruptionsbekämpfung, einschließlich der Ermittlung und Strafverfolgung von Korruption auf höchster Ebene, verstärkt werden.

Außerdem hat die Kommission im Rahmen ihrer Überwachungsaufgabe in der Woche vom 20. Februar eine Peer-Review im Bereich Justiz und Inneres in Bulgarien durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden sich auf die Beurteilung des bulgarischen Gerichtswesens durch die Kommission in dem für Mai 2006 vorgesehenen Bericht auswirken.

Seit 2005 läuft in Bulgarien ein Partnerschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit Österreich, dessen Ziel eine Reformierung der Zivilprozessordnung ist. Dieses Partnerschaftsprojekt beinhaltet auch Maßnahmen, die sich auf die Vollstreckung von Gerichtsurteilen beziehen.

 

Anfrage Nr. 65 von Dimitrios Papadimoulis (H-0129/06)
 Betrifft: Prozess gegen fünf türkische Journalisten wegen Verstoßes gegen Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches (TStGB)
 

Am 7. Februar 2006 hat in Konstantinopel der Prozess gegen fünf bekannte türkische Journalisten begonnen. Ihnen wird Einflussnahme auf die Tätigkeit der Justiz im Sinne von Artikel 301 TStGB vorgeworfen, weil sie es gewagt hatten, ein Gerichtsurteil zu kritisieren, mit dem ein Kongress zur armenischen Frage verboten worden war.

Es liegt auf der Hand, dass der Artikel 301 TStGB der flagranten Verletzung der Meinungsfreiheit Tür und Tor öffnet. Bürger werden wegen öffentlicher Verunglimpfung der türkischen Nation, der türkischen Republik, des Parlaments, der Regierung, der Justiz oder der Streitkräfte vor Gericht gestellt.

Amnesty International hat am 1. Dezember 2005 in einer Erklärung zahlreiche Fälle aufgezählt, in denen türkischen Bürgern ein Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 301 TStGB vorgeworfen wurde.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die Einstellung dieser Strafverfolgung zu erreichen? Hat sie die Absicht, Änderungen im TStGB vorzuschlagen, damit die willkürliche Verfolgung all jener, die öffentlich Kritik zu üben wagen, aufhört?

 
  
 

Der Kommission ist der Fall der fünf türkischen Journalisten, auf den der Herr Abgeordnete verwiesen hat, bekannt.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union beruht, und sie ist auch Bestandteil der politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Kommission verfolgt die Lage in der Türkei im Hinblick auf die Meinungsfreiheit sehr aufmerksam.

Die Umsetzung der wichtigen Reformen auf dem Gebiet der Rechtsetzung der letzten Jahre ist nach wie vor unausgewogen. Mehrere Gerichtsurteile, unter anderem in den Fällen gegen den Romanautor Orhan Pamuk und gegen den Journalisten Hrant Dink, lassen darauf schließen, dass die Justiz in immer stärkerem Maße im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte handelt. Es gibt jedoch in jüngster Zeit auch einige Entscheidungen, speziell hinsichtlich der Äußerung von Meinungen zu von jeher heiklen Themen, die zu strafrechtlichen Verfolgungen und auch zu Verurteilungen geführt haben.

Sollte es weiterhin zu derartigen Fällen kommen, erwartet die Kommission, dass die türkischen Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Lücken im Strafgesetzbuch zu schließen, die restriktive Auslegungen ermöglichen. Der einfachste Weg wäre eine Änderung des Strafgesetzbuchs.

Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin genau im Auge behalten und ihre Bedenken zur Freiheit der Meinungsäußerung bei jeder sich bietenden Gelegenheit zur Sprache bringen, unter anderem auf den Treffen der EU-Troika und der Türkei im Zuge des politischen Dialogs sowie bei der von der Kommission regelmäßig vorgenommenen Überprüfung der Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen durch die Türkei.

 

Anfrage Nr. 66 von Georgios Karatzaferis (H-0135/06)
 Betrifft: Provokation von Seiten der Generaldirektion Erweiterung der Kommission
 

Griechischen Presseberichten zufolge hat die Generaldirektion Erweiterung der Kommission Beamten der Generaldirektionen Beschäftigung, Landwirtschaft und Regionalpolitik die Anweisung erteilt, wenn keine Griechen anwesend sind, anstatt der (von der EU selbst anerkannten) Bezeichnung FYROM die Bezeichnung „Mazedonien“ zu verwenden. Der Verfasser dieses absurden Papiers soll auch darauf hingewiesen haben, dass es „für die Mazedonier sehr wichtig sei, mit ihrem Namen und nicht mit FYROM oder EJRM, was ein Schimpfwort sei (!), bezeichnet zu werden“, und vorgeschlagen haben, „den Begriff Mazedonien zu verwenden, falls keine Griechen anwesend sind“ (!).

Gibt es dieses provozierende Dokument wirklich? Weshalb ist es noch immer in Umlauf und von der Kommission nicht sofort nach seinem Bekannt werden zurückgezogen worden?

 
  
 

Die Kommission verfolgt den Grundsatz, das Land als ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – also mit dem zum Zeitpunkt der Aufnahme dieses Landes in die Vereinten Nationen nach Erlangung seiner Unabhängigkeit vereinbarten vorläufigen Landesnamen – zu bezeichnen.

Die Kommission verwendet in all ihren amtlichen Dokumenten und Vorschlägen für Legislativentwürfe, die an den Rat übermittelt werden, konsequent den vollständigen Namen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Die Kommission unterstützt uneingeschränkt alle Bemühungen, um im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Interesse der regionalen Zusammenarbeit und der gutnachbarlichen Beziehungen eine für alle Seiten annehmbare Lösung zu finden.

 

Anfrage Nr. 67 von Laima Liucija Andrikienė (H-0156/06)
 Betrifft: Folgemaßnahmen aufgrund der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei
 

Am 28. September 2005 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei angenommen. In dieser Entschließung haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments die wichtigsten Probleme hervorgehoben, die in den Verhandlungen mit der Türkei ernste Hindernisse darstellen, unter anderem das von der Türkei angewandte Embargo für unter zyprischer Flagge fahrende Schiffe, das am 29. Juli von der Türkei unterzeichnete Protokoll und die dazu abgegebene Erklärung, d.h. das ungelöste Problem der Anerkennung Zyperns, die Frage der Anerkennung des von der Türkei begangenen Genozids am armenischen Volk, die von der EU als Voraussetzung für den Beitritt zur Union betrachtet wird, das Problem der Vereinbarkeit des türkischen Strafrechts und anderer Gesetze mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzhilfepaket und der Erleichterung des Handels mit Nordzypern usw.

Wie beurteilt die Kommission den Prozess der Verhandlungen mit der Türkei? Welche Fortschritte wurden bei der Lösung der Probleme erreicht, auf die in der genannten Entschließung des Europäischen Parlaments hingewiesen wird? Lässt sich nach Einschätzung der Kommission wenigstens ein minimaler Fortschritt bei der Garantie der Menschenrechte, insbesondere der Frauenrechte, und Grundfreiheiten in der Türkei feststellen, einem Land, das Mitglied der EU werden möchte?

 
  
 

Die erste Etappe der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei – die Bestandsaufnahme der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands („Screening“) – verläuft normal. Die Kommission hat mit der Türkei bisher Screening-Treffen zu zehn Kapiteln durchgeführt, und die ersten Berichte sind bereits an den Rat weitergeleitet worden.

Die Kommission verfolgt alle Probleme, die im Verhandlungsrahmen aufgeführt sind, der auf der Eröffnungssitzung der Konferenz über den Beitritt der Türkei am 3. Oktober 2005 angenommen wurde. Dazu gehört die Beobachtung der Fortschritte der Türkei bei der Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen.

Die meisten Probleme, die in der am 28. September 2005 angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei dargelegt wurden, werden in dem Verhandlungsrahmendokument und/oder in der mit der Entscheidung des Rates vom 23. Januar 2006 angenommenen Beitrittspartnerschaft erwähnt.

Zu den politischen Kriterien lautet die Einschätzung der Kommission, wie sie in dem im November 2005 veröffentlichten Fortschrittsbericht zum Ausdruck gebracht wurde, wie folgt: „Der politische Wandel in der Türkei setzt sich fort, und das Land erfüllt weiterhin in ausreichendem Maße die politischen Kriterien von Kopenhagen. Dennoch hat sich das Tempo des Wandels 2005 verlangsamt, und die Umsetzung der politischen Reformen ist nach wie vor unausgewogen“. In einigen Bereichen besteht erheblicher weiterer Reformbedarf.

Was ganz konkret die Fragen zur Anerkennung Zyperns und andere damit verbundene Fragen (Zugang zu zyprischen Häfen, Protokoll von Ankara usw.) betrifft, möchte die Kommission die Frau Abgeordnete auf die Antworten der Kommission auf einige unlängst gestellte parlamentarischen Anfragen (H-0001/06, H-0004/06, H-0046/06 und P-0208/06) verweisen.

In Bezug auf Frauenrechte wurde im Fortschrittsbericht auf gewisse positive Entwicklungen verwiesen, aber zugleich betont, dass noch erheblicher weiterer Handlungsbedarf besteht, um einige Bedenken zu entkräften.

 

Anfrage Nr. 68 von Feleknas Uca (H-0163/06)
 Betrifft: Forderung nach lebenslanger Haft gegen die türkische Soziologin Pinar Selek
 

Im Prozess gegen die Soziologin Pinar Selek und vier weitere Angeklagte wurde lebenslange Haft gefordert. Ihnen wird vorgeworfen, an einem Bombenanschlag im Jahr 1998 in Istanbul beteiligt gewesen zu sein. Trotz mehrerer unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten, die eine Explosion einer Gasflasche im Ägyptischen Basar als Explosionsursache feststellen, wurde Pinar Selek für zweieinhalb Jahre inhaftiert. Im Dezember 2000 wurde sie dann wieder freigelassen.

Trotz gegenteiligen Gutachtens nahm die Staatsanwaltschaft das polizeiliche Gutachten zur Grundlage, um im Dezember 2005, nach sieben Jahren, erneut lebenslange Haft gegen Pinar Selek und die Mitangeklagten zu fordern. Der Prozess soll am 17. Mai 2006 weitergeführt werden.

Was gedenkt die Kommission zu tun, damit die Verurteilung unschuldiger Personen zu lebenslanger Haft verhindert werden kann? Wie gedenkt die Kommission Justiz und Politik der Türkei zur Einhaltung rechtsstaatlicher Maßstäbe zu bewegen?

 
  
 

Die Kommission erinnert daran, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit, Effizienz und Wirksamkeit der Justiz zentrale Bestandteile der politischen Kriterien von Kopenhagen sind.

In dem Verhandlungsrahmen, in dem die Grundsätze für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgesteckt sind, die im Oktober 2005 von den Mitgliedstaaten angenommen wurden, ist festgelegt, dass der Verlauf der Verhandlungen von den Fortschritten der Türkei bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, auch im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, bestimmt werden wird.

Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft, die im Dezember 2005 vom Rat gebilligt wurde, enthält auch eine Reihe von spezifischen kurzfristigen Prioritäten, die die Türkei erfüllen muss, um in Übereinstimmung mit bewährten internationalen Praktiken, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und das einwandfreie Funktionieren der Justiz zu gewährleisten.

Die Kommission verfolgt genau die Entwicklungen im Hinblick auf die politischen Kriterien von Kopenhagen, vor allem im Rahmen der regelmäßigen Beobachtung der politischen Prozesse (political monitoring) und im Rahmen der entsprechenden Einrichtungen gemäß dem Assoziationsabkommen. Außerdem führt die Kommission regelmäßige Beratungsbesuche über das Funktionieren des Justizsystems in der Türkei durch, an denen auch Experten aus den EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Zwar ist die Umsetzung aufgrund der umfassenden Reformen im Bereich der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren nach wie vor uneinheitlich, doch lassen mehrere Urteile darauf schließen, dass sich die Justiz zunehmend am Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert.

Ein beträchtlicher Teil der finanziellen Unterstützung der EU zur Vorbereitung des Beitritts der Türkei dient der Finanzierung von Projekten, die die Bemühungen der Türkei um eine Reform des Justizwesens unterstützen, sowie der Unterweisung von Richtern, Staatsanwälten und Strafverfolgungseinrichtungen in den in Europa und weltweit bewährten Praktiken und Standards, in der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

 

Anfrage Nr. 69 von Elizabeth Lynne (H-0106/06)
 Betrifft: Bessere Rechtsetzung
 

Wie funktioniert die interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung in der Praxis, die u.a. auch Folgenabschätzungen von Rechtsvorschriften auf der Ebene des Rates, der Kommission und des Parlaments vorsieht?

 
  
 

Die Hochrangige Fachgruppe für Fragen der interinstitutionellen Zusammenarbeit, der Vertreter des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments angehören, erhielt den Auftrag, die Umsetzung der 2003 geschlossenen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) über „bessere Rechtsetzung“(1) zu überwachen. Im Rahmen der Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der IIV kommt die Hochrangige Fachgruppe in regelmäßigen Abständen zusammen. Die letzte Sitzung fand am 16. Dezember 2005 statt.

Auch wenn einige Fortschritte bei der Umsetzung der Bedingungen der IIV deutlich erkennbar sind, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die IIV als Instrument zur Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und zur Förderung der Verwaltungsvereinfachung noch besser eingesetzt werden könnte.

Nach Ansicht der Kommission hätten in folgenden Bereichen größere Fortschritte erzielt werden können:

„Bessere Koordinierung des Rechtsetzungsprozesses“: Das vom Europäischen Parlament entwickelte technische Instrument für die interinstitutionelle Programmplanung „PROBO“ genießt die Unterstützung der Kommission. Der Rat hat aber bisher noch keinerlei Zusagen in diesem Bereich machen können, und daraus folgt, dass man im Hinblick auf bessere Regelungen noch nicht wesentlich vorangekommen ist.

„Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften“: Die Entwicklung eines „gemeinsamen Vorgehens bei Folgenabschätzungen“ und die Aufstellung einiger „Verkehrsregeln“ dafür, wie Folgenabschätzungen im Gesamtverlauf des Rechtsetzungsprozesses behandelt werden, sind ein wichtiger Schritt nach vorn. Die Aushandlung des Textes war jedoch ein schwieriger und langwieriger Prozess, und nach Ansicht der Kommission hätte das Ergebnis ehrgeiziger und ausgewogener sein können, was den jeweiligen Umfang des von den Einrichtungen gezeigten Engagements betrifft. Im Hinblick auf die textliche Übereinstimmung könnten nach Auffassung der Kommission die Vorkehrungen, die sicherstellen sollen, dass die Formulierungen der im Mitentscheidungsverfahren vorgelegten Änderungsanträge zu Vorschlägen mit dem vorliegenden Text und mit den Regeln für Legislativentwürfe übereinstimmen, größere Wirkung erzielen, wenn man die Fristen und den Ressourceneinsatz erweitert.

„Bessere Umsetzung und Anwendung“: In der IIV muss die Verpflichtung des Rates, die Mitgliedstaaten zur Aufstellung von „Umsetzungstabellen“ anzuhalten, um damit die Implementierung zu erleichtern und mögliche Interpretationsprobleme abzubauen, erst noch zu konkreten Verbesserungen führen. Außerdem ist die Aufgabe, eine Liste der nationalen Umsetzungskoordinatoren aufzustellen, immer noch nicht erfüllt.

„Vereinfachung und Verringerung des Umfangs der Rechtsvorschriften“: Rat und Europäisches Parlament verpflichteten sich, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der IIV ihre Arbeitsmethoden zu ändern, indem sie zum Beispiel Ad-hoc-Strukturen einführen, deren konkreter Auftrag die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ist. Es steht fest, dass konkrete Verbesserungen im ordnungspolitischen Umfeld erst dann erkennbar sein werden, wenn die Vereinfachungsvorschläge der Kommission von Rat und Parlament angenommen worden sind. Über sehr viele Vereinfachungsvorschläge der Kommission ist bisher beim Rat und beim Parlament noch nicht entschieden worden. Dass rasche Fortschritte bei der Änderung der Arbeitsmethoden erzielt werden müssen, ergibt sich auch aus der neuen Etappe des Vereinfachungsprogramms, die die Kommission nunmehr eingeleitet hat. Dabei soll es in mehr als 200 Bereichen Vereinfachungen geben, die in den nächsten drei Jahren vorgestellt werden.

Der bislang enttäuschende Stand bei der Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung macht deutlich, dass alle drei Organe größere Anstrengungen unternehmen müssen und ein besseres Verhältnis zwischen dem Umfang ihres jeweiligen Engagements und den gesteckten Zielen notwendig ist.

 
 

(1) ABl. C 321 vom 31.12.2003, Seite 1.

 

Anfrage Nr. 70 von Marian Harkin (H-0112/06)
 Betrifft: Fehlerhafte und unsichere Produkte auf dem Binnenmarkt
 

Kann die Kommission mitteilen, ob die EU dafür sorgen kann, dass der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt vom Markt nimmt, wenn die Behörde eines Mitgliedstaats, etwa der Leiter einer Verbraucherbehörde, das betreffende Produkt aus einem anderen Mitgliedstaat für fehlerhaft oder gefährlich befindet?

 
  
 

Die am 15. Januar 2004 in Kraft getretene überarbeitete Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Hersteller, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen.

Im Falle eines für gefährlich gehaltenen Produktes sind die Mitgliedstaaten laut Richtlinie ermächtigt, vom Hersteller die Rücknahme eines solchen Produkts vom Markt und den Rückruf von den Verbrauchern zu verlangen.

Sollte der Hersteller auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates nicht vertreten sein, kann dieser Staat die Maßnahmen gegen andere geeignete Akteure wie Importeure und Händler richten.

Geht von einem Produkt eine ernsthafte Gefahr aus, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission mit Hilfe des Schnellwarnsystems RAPEX(1) unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten.

Die Kommission leitet anschließend die Informationen an alle anderen Mitgliedstaaten weiter, damit diese ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher auf ihrem Hoheitsgebiet einleiten können.

Falls Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Ergreifung geeigneter Schritte nicht nachkommen, wendet die Kommission in erster Linie die einschlägigen Verwaltungsvorschriften der Richtlinie zur Zusammenarbeit an, um die Mitgliedstaaten zum Handeln zu veranlassen.

Sollte dies nicht ausreichen, kann die Kommission eine konkrete Entscheidung erlassen, um die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher in der Europäischen Union zu bewegen.

Es sei daran erinnert, dass die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Sicherheit von Produkten betrifft. Fehlerhafte Produkte, die keine Gefahr für die Sicherheit darstellen, fallen unter die normalen Garantieregelungen.

 
 

(1)  Gemeinschaftssystem zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren, die vom Gebrauch von Verbrauchergütern ausgehen.

 

Anfrage Nr. 71 von Liam Aylward (H-0120/06)
 Betrifft: Neue gemeinschaftliche Energiepolitik
 

Wir alle haben mit Sorge die Ereignisse verfolgt, die sich vor einiger Zeit im Zusammenhang mit der Unterbrechung von Gaslieferungen aus Russland in die Europäische Union abspielten.

Kann die Kommission eine Erklärung dazu abgeben, wie sie zum einen bei der Verringerung der Abhängigkeit der EU von Gaslieferungen aus Russland vorankommt und welche neuen alternativen Pläne zur Energieversorgung sie andererseits zurzeit verfolgt?

 
  
 

Derzeit entfallen rund 25 % des Erdgasverbrauchs der EU-25 auf Importe aus Russland, der Rest wird aus einheimischer Förderung sowie mit Einfuhren aus anderen Ländern, vor allem Norwegen und Algerien, abgedeckt.

In einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen(1) wird von einem deutlichen Anstieg des Erdgasverbrauchs in der EU ausgegangen. Da mit einem Rückgang der eigenen Förderung zu rechnen ist, werden die Nettoimporte und die Abhängigkeit von Importen zunehmen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg der Nettoimporte von derzeit rund 250 Mio. t Rohöleinheiten (mtRÖE) auf mehr als 500 mtRÖE erwartet. Im gleichen Zeitraum wird die Importabhängigkeit von heute rund 50 % auf etwa 80 % wachsen.

Bei diesem Szenario ist von einem Anstieg der Einfuhrmenge aus Russland auszugehen. Jedoch werden die Vorräte anderer Erdgasquellen und die weitere Entwicklung bei Flüssiggas (LNG) neben dem Pipeline-Gas die relative Bedeutung Russlands für die Erdgaseinfuhren Europas mindern.

Vielfältige Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, sowohl innergemeinschaftlich als auch extern, hätten Auswirkungen auf die Abhängigkeit der EU von Gasimporten aus Russland; andere würden den Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Energiebereich stärken. Die Kommission hat dies unter anderem in ihrem jüngsten Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie für Europa“ ausgeführt.

 
 

(1) European Energy and Transport – Scenarios on key drivers, Commission, September 2004.

 

Anfrage Nr. 72 von Brian Crowley (H-0121/06)
 Betrifft: Weißbuch „Kommunikation“ der Europäischen Kommission
 

Kann die Kommission klar die Ziele umreißen, die sie mit der Umsetzung ihres neuen Weißbuchs „Kommunikation“ nachprüfbar zu erreichen beabsichtigt?

 
  
 

Mit dem Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik sollen in erster Linie Vorschläge zur Überwindung der Kommunikationskluft zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern unterbreitet werden. Im Frühjahr 2005 beschlossen die Kommission und ihr Präsident die Vorlage eines neuen Konzepts, das stärker auf einen echten Dialog zwischen Bürgern und verantwortlichen Politikern ausgerichtet ist und anstelle der Institutionen die Bürger in den Mittelpunkt der Kommunikation stellt.

Als ersten Schritt hierzu veröffentlichte die Kommission im Juli 2005 ihren Aktionsplan, der eine Reihe von Schritten enthält, die gegenwärtig umgesetzt werden, um ihr eigenes Haus in Bezug auf öffentliche Kommunikation in Ordnung zu bringen. In einem zweiten Schritt verabschiedete die Kommission im Oktober 2005 mit „Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ ihren Beitrag zur Phase des Nachdenkens über die Zukunft Europas.

Als dritten, aber noch nicht letzten Schritt legte die Kommission im Februar 2006 ihr Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik vor. Damit wurde eine Phase der Konsultation mit allen Akteuren eingeleitet - den Organen der Gemeinschaft, den nationalen Regierungen, den Regionen und Kommunen der Mitgliedstaaten, den europäischen politischen Parteien und der Bürgergesellschaft. Ziel ist die Mobilisierung dieser Akteure, insbesondere der Mitgliedstaaten, zu konzertierten Aktionen, um den Bürgern zu zeigen, wie politische Konzepte der EU in ihren Alltag hineinwirken und europäische Fragen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur öffentlichen Diskussion zu stellen.

Hierbei hat die Kommission zum ersten Mal eine sechsmonatige Konsultation zur Kommunikationspolitik initiiert. In Partnerschaft mit den beteiligten Akteuren konzentriert sie sich auf fünf Aktionsbereiche, in denen spürbare Ergebnisse erzielt werden könnten:

Festlegung gemeinsamer Grundsätze, die in einer Europäische Charta über Kommunikation oder einem Verhaltenskodex zur Kommunikation festgeschrieben werden könnten;

Stärkung der Rolle der Bürger durch Verbesserung politischer Bildung und indem Bürger miteinander in Kontakt gebracht und Kontakte zwischen den Bürgern und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden;

Zusammenarbeit mit den Medien und Nutzung neuer Technologien, um Europa ein menschliches Gesicht zu geben und den Bürgern zu helfen, die europäische Dimension nationaler und lokaler Fragen zu erkennen;

Unterstützung politischer Entscheidungsträger bei der Gewinnung eines klaren Bildes von der öffentlichen Meinung in Europa und

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen wichtigen Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene.

Nach Ablauf der Konsultationsphase wird die Kommission die Ergebnisse zusammenfassen und in einem weiteren Schritt Pläne für konkrete Maßnahmen aller Akteure aufstellen.

Die Kommission freut sich auf die Ansichten der Mitgliedstaaten und Akteure und begrüßt deren aktive Teilnahme am laufenden Konsultationsprozess.

 

Anfrage Nr. 73 von Seán Ó Neachtain (H-0122/06)
 Betrifft: Internationaler Fonds für Irland
 

Die Europäische Union leistet einen großen Beitrag zum Internationalen Fonds für Irland.

Kann die Kommission für die EU-Gelder, die bisher in den IFI eingezahlt worden sind, den genauen Betrag angeben, und kann sie mitteilen, ob sie auch in den kommenden Jahren einen Beitrag zum Internationalen Fonds für Irland leisten wird?

 
  
 

Die Europäische Union hat seit 1989 Mittelbindungen in Höhe von 289 Millionen Euro für den Internationalen Fonds für Irland (IFI) ausgewiesen und 259 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt.

Auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2005 nahm der Europäische Rat den wichtigen Beitrag des IFI zur Förderung von Frieden und Versöhnung zur Kenntnis. Er ersuchte die Kommission, die erforderlichen Schritte zur weiteren Unterstützung des Fonds durch die EU einzuleiten, tritt dieser doch bis 2010 in die entscheidende Endphase seiner Tätigkeit ein.

Die Kommission bereitet derzeit die notwendigen Schritte zur Fortsetzung ihrer Unterstützung des IFI vor.

 

Anfrage Nr. 74 von Eoin Ryan (H-0123/06)
 Betrifft: Die Rolle von NRO beim Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele
 

Kann die Kommission konkret erläutern, welche Rolle die europäischen NRO bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele spielen, und darüber hinaus genau darlegen, welche Rolle die europäischen NRO bei der Verwendung von EU-Entwicklungshilfegeldern spielen?

 
  
 

Der größte Teil der von der EG bereitgestellten und mit Hilfe europäischer Nichtregierungsorganisationen (NRO) für die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele genutzten Entwicklungshilfegelder wird für konkrete Maßnahmen in den Entwicklungsländern vor Ort eingesetzt. Darüber hinaus gehören europäische NRO zu den Schlüsselakteuren bei der Förderung effektiver Informationskampagnen und entwicklungspolitischer Öffentlichkeitsarbeit in Europa, die wesentliche Voraussetzungen für die Mobilisierung von Unterstützung zur Erreichung der Millenium-Entwicklungsziele sind. Hierzu gehört auch die erneute Zusage der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, die öffentliche Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % anzuheben. Europäische NRO spielen auch eine wichtige Rolle als Anwälte, indem sie beispielsweise die Beteiligung der Bürgergesellschaft an der Festlegung von Strategien für die Zusammenarbeit in Partnerländern verbessern und auf diese Weise die Identifizierung mit dem Entwicklungsprozess vorantreiben.

Europäische NRO erhalten finanzielle Unterstützung sowohl zur Umsetzung „eigener Initiativen“ als auch im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Umsetzungspartner im Rahmen der in den Kooperationsprogrammen der EG festgelegten thematischen und geographischen Prioritäten. Gemäß der Mitteilung über die Mitwirkung der regierungsunabhängigen Akteure an der Entwicklungszusammenarbeit(1) besteht das wichtigste Ziel in der Erleichterung und Förderung des Dialogs zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in Partnerländern, im Ausbau der Fähigkeit der Zivilgesellschaft, wirksam zum Entwicklungsprozeß beizutragen, in der Schaffung der Bedingungen für mehr Gleichstellung, der Teilhabe der Armen an den wirtschaftlichen, sozialen und Umweltvorteilen des Wachstums, sowie der Festigung der Demokratie.

 
 

(1) KOM(2002) 598 endgültig vom 7.11.2002.

 

Anfrage Nr. 75 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0124/06)
 Betrifft: Produktionslimit für Milchquoten für Polen
 

Im Jahr 2005 betrug die aufgekaufte Milchmenge in Polen 8,4 Millionen t und lag somit fast 10 % über dem Stand von 2004. Damit näherte sie sich dem Produktionslimit, das derzeit für unser Land gilt. Die Molkereien erheben bereits jetzt von den Bauern Vorauszahlungen für Strafen. Sie betragen 20 Gr. pro Liter bzw. ca. 20 % des Wertes eines Liters Milch, was bei den Bauern großen Unmut und Proteste auslöst.

Könnte sich die Kommission im Zusammenhang mit der Tatsache, dass für Polen eine Umstrukturierungsquote von 416 000 Tonnen festgelegt wurde, dazu äußern, ob diese Quote noch im Jahr 2006 auf die Bauern aufgeteilt werden kann, damit sie nicht mit den Strafen für die Milcherzeugung belastet werden?

 
  
 

Die Kommission stellt mit Befriedigung fest, dass die polnischen Milcherzeuger und die polnische Milchindustrie sich rasch an die durch die Handelschancen auf einem erweiterten europäischen Markt entstandene neue Situation angepasst haben. Angeregt durch wesentlich höhere Milchpreise als vor dem Beitritt haben die polnischen Erzeuger ihre Produktion beträchtlich gesteigert.

Demzufolge wird im Milchquotenjahr 2005/2006 wahrscheinlich eine Reihe von Erzeugern die zusätzliche Milchabgabe zahlen müssen, die allen Erzeugern der Gemeinschaft auferlegt wird, die zur Überziehung der nationalen Quote ihres Landes beitragen.

Die polnischen Behörden sind für die Umsetzung der Gemeinschaftsquotenregelungen in Polen zuständig. Von daher haben sie das Recht sicherzustellen, dass die zusätzliche Abgabe von den betreffenden Erzeugern tatsächlich entrichtet wird, falls nötig über eine Vorauszahlung.

Gemäß der Akte über den Beitritt kann Polen ab 1. April 2006 eine zusätzliche Umstrukturierungsquote zuerkannt werden. Die Freigabe dieser Menge ist jedoch an verlässliche Informationen darüber gebunden, dass eine ausreichende Verlagerung vom Eigenverbrauch der Milcherzeugnisse im Erzeugerbetrieb auf den gewerblichen Verkauf stattgefunden hat. Ein Bericht Polens hierüber wurde der Kommission zugeleitet.

Die Kommission prüft diesen Bericht gegenwärtig, das endgültige Ergebnis wird im März 2006 vorliegen.

 

Anfrage Nr. 76 von Willy Meyer Pleite (H-0127/06)
 Betrifft: Veto der USA gegen einen Vertrag des europäischen Konsortialunternehmens CASA-EADS mit Venezuela
 

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat ein Veto gegen der Verkauf von zwölf Flugzeugen des spanischen Luft- und Raumfahrtunternehmens CASA, das dem europäischen Luftfahrtkonzern EADS angehört, an die Regierung Venezuelas eingelegt, weil in ihnen US-Technologie zum Einsatz kommt.

Wie steht die Kommission zu diesem Veto der USA gegen einen Vertrag mit einem europäischen Konsortialunternehmen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass die USA strenge Ausfuhrbestimmungen anwenden, die die Ausfuhr von Ausrüstungen durch andere Länder in bestimmte Länder untersagen, Beschränkungen unterwerfen oder von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen, sofern diese Ausrüstungen Komponenten enthalten, die unter die Verordnungen der USA über militärische Güter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck fallen. Diese Ausfuhrbeschränkungen und ihre negativen Folgen für den Handel sind in den Jahresberichten der Kommission über US-Handelsbarrieren vermerkt, zuletzt im Bericht vom 1. März 2006(1).

Die Kommission hat gegenüber den US-Behörden immer wieder ihre Bedenken hinsichtlich der Anwendung solcher Beschränkungen, insbesondere auf nichtmilitärische Güter, die derartige US-Technologie bzw. Komponenten enthalten, zum Ausdruck gebracht und wird weiterhin mit den USA nach Wegen suchen, solche Restriktionen abzubauen, da sie Handelsschranken darstellen. Exporte militärischer Güter aus Mitgliedstaaten fallen hingegen nicht unter die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft, was die Möglichkeiten der Kommission, Einfluss auf das Handeln der USA zu nehmen, weiter einschränkt. Dennoch wäre ein Dialog zwischen den USA und europäischen Ländern zur Überprüfung der Anwendung von Ausfuhrkontrollen auf diesem Gebiet wünschenswert.

 
 

(1) http://trade-info.cec.eu.int/doclib/docs/2006/march/tradoc_127632.pdf, vgl. Abschnitte 3.1 und 5.9.

 

Anfrage Nr. 78 von Claude Moraes (H-0131/06)
 Betrifft: Einspruch gegen eine Finanzkontrolle der EU
 

Könnte die Kommission das Einspruchsverfahren gegen eine Finanzkontrolle der EU erläutern? Ein Bürger meines Wahlkreises wurde durch Forderungen der Europäischen Kommission beinahe in den Bankrott getrieben, obwohl sein Fall derzeit durch den Europäischen Bürgerbeauftragten geprüft wird. Welcher Schutz besteht für kleine Unternehmen, wenn diese versuchen, gegen die Ergebnisse einer Finanzkontrolle Einspruch einzulegen, und welche Garantien werden ihnen geboten?

 
  
 

Finanzkontrollen ermöglichen es der Kommission zu prüfen, ob aus Mitteln der Gemeinschaft finanzierte Maßnahmen sowie die Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung oder des vom Empfänger oder Auftragnehmer und der Kommission unterzeichneten Vertrages ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wenn es geboten erscheint, können die Ergebnisse der Finanzkontrolle die Einstellung der Zahlungen, die Verringerung des Zuschusses oder Rückforderungsentscheidungen der Kommission zur Folge haben.

Die Anweisungsbefugten sind verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen vor allem dann einzuleiten, wenn die vereinbarte Maßnahme nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird (Artikel 119, 103 Haushaltsordnung). Dem Empfänger wird Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben, ehe die Verringerung eines Zuschusses oder ein Rückzahlungsverlangen beschlossen wird.

Gegen das Ergebnis der Finanzkontrolle selbst kann kein Einspruch eingelegt werden, aber alle Streitigkeiten zwischen einem Auftragnehmer oder Zuwendungsempfänger und der Kommission, die sich aus der Auslegung oder Anwendung eines Vertrags oder einer Finanzierungsvereinbarung ergeben und nicht gütlich beizulegen sind, können vor das im Vertrag oder in der Finanzierungsvereinbarung bezeichnete zuständige Gericht gebracht werden.

Zuschussempfänger oder Auftragnehmer können auch Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einlegen, der für die Prüfung von Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit Maßnahmen von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft zuständig ist. Solche Beschwerden berühren nicht die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

 

Anfrage Nr. 79 von Jens-Peter Bonde (H-0133/06)
 Betrifft: F-Gase
 

Wird die Kommission an Dänemark ein Aufforderungsschreiben richten, damit nach der Einigung vom 31. Januar in Bezug auf die Richtlinie über F-Gase diese Gase verboten werden?

 
  
 

Dem Herrn Abgeordneten ist sicherlich bekannt, dass das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren noch anhängig ist. In diesem Zusammenhang kann die Kommission bestätigen, dass sie gegenwärtig das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu der zu verabschiedenden Verordnung über F-Gase prüft.

 

Anfrage Nr. 80 von Ioannis Varvitsiotis (H-0136/06)
 Betrifft: Schaffung neuer Einrichtungen der Europäischen Union
 

Im Rahmen der Verhandlungen über die Schaffung neuer europäischer Einrichtungen werden an die Kommission die folgenden Fragen gerichtet:

Wie wird angesichts der Tatsache, dass die jährlichen Verwaltungskosten für die 24 dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union im Jahr 2005 bei etwa 557 Mio. Euro lagen und in 2006 voraussichtlich etwa 600 Mio. Euro betragen werden, in der Praxis ihr Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Europäischen Union beurteilt? Sind diese hohen Kosten gerechtfertigt?

Wie hoch ist die Mitarbeiterzahl jeder einzelnen Einrichtung, und sind gegenwärtig alle Mitarbeiter erforderlich? Wie viele neue Einrichtungen sollen in unmittelbarer Zukunft geschaffen werden, und wie hoch werden die betreffenden Einrichtungs- und Verwaltungskosten sein?

 
  
 

Es gibt derzeit 21 Regulierungsagenturen, deren Rechtsgrundlage im ersten Pfeiler des Vertrags über die Europäische Union liegt, 3 Agenturen mit einer Rechtsgrundlage im zweiten Pfeiler und 3 Agenturen, die auf dem dritten Pfeiler basieren. Bei der Errichtung einer Regulierungsagentur sorgt der europäische Gesetzgeber für die Annahme einer Gründungsverordnung für die neue Agentur, die auf einem Vorschlag der Kommission basiert und dem Mitentscheidungsverfahren unterliegt, sofern die Rechtsgrundlage der Verordnung dies verlangt. Gegenwärtig berät der Gesetzgeber über drei neue Regulierungsagenturen: die Europäische Agentur für chemische Stoffe, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte(1), die die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ersetzen soll.

Was die Bewilligung der Haushaltsmittel und Humanressourcen für die Regulierungsagenturen anbelangt, so ist die Haushaltsbehörde im Einverständnis mit dem Rat für die letztendliche Entscheidung darüber zuständig. Die Kommission kann die Zahlenangaben des Herrn Abgeordneten zu den gewährten Haushaltsmitteln der Union bestätigen. Die Personalausstattung der Regulierungsbehörden hängt vom Jahreshaushalt der Agentur ab, der sich aus den Einnahmen seitens Dritter und gegebenenfalls aus Zuschüssen der Union zusammensetzt(2). Die der Haushaltsbehörde übermittelten Einzelheiten des Haushaltshalts jeder Agentur, einschließlich der Einnahmen seitens Dritter, sind den Erläuterungen zu der entsprechenden Haushaltslinie und die Stellenpläne sind Band I des Haushaltsplans zu entnehmen. Im Jahr 2005 waren in den Regulierungsagenturen insgesamt 2710 Personen beschäftigt. Für weitere Informationen empfiehlt die Kommission dem Herrn Abgeordneten, sich direkt an die Regulierungsbehörden zu wenden. Sofern es sich um unabhängige Einrichtungen handelt, haben sie innerhalb der geltenden Satzungsvorschriften und der von der Haushaltsbehörde genehmigten Stellenpläne vollständige Autonomie bezüglich des Personalmanagements.

Die Regulierungsagenturen haben eine wichtige Funktion bei der Unterstützung der Exekutive. Ihnen wurden folgende Aufgaben übertragen:

Annahme von Einzelfallentscheidungen, die für Dritte rechtsverbindlich sind;

Direkte Unterstützung der Kommission und gegebenenfalls der Mitgliedstaaten im Gemeinschaftsinteresse, in Form von technischer und wissenschaftlicher Beratung und/oder Untersuchungsberichten;

Vernetzung der zuständigen nationalen Behörden und Organisierung ihrer Zusammenarbeit im Interesse der Gemeinschaft im Hinblick auf die Sammlung, den Austausch und den Vergleich von Informationen und bewährten Verfahren.

Alle Regulierungsagenturen sind im Übrigen verpflichtet, objektive, verlässliche und leicht zugängliche Informationen in ihrem Tätigkeitsbereich zu sammeln, zu analysieren und zu übermitteln.

Angesichts der Bedeutung und des Spektrums der von den Regulierungsbehörden geleisteten Aufgaben erscheinen die genannten Haushaltsmittel und Humanressourcen nicht unverhältnismäßig hoch und entsprechen den in den Gründungsverordnungen festgelegten Zielen.

 
 

(1) KOM(2003) 644 vom 29.10.2003, KOM(2005) 81 vom 8.3.2005, KOM(2005) 280 vom 30.6.2005.
(2) Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das Gemeinschaftliche Sortenamt (GSA) und das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CDT) erhalten keine direkten Zuschüsse aus dem Haushalt der Union, während die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) und einige andere Einnahmen seitens Dritter und Zuschüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt erhalten.

 

Anfrage Nr. 81 von Gay Mitchell (H-0139/06)
 Betrifft: Interkulturelle Spannungen
 

Wie gedenkt die Kommission angesichts der jüngsten Vorfälle die zutage getretenen interkulturellen Spannungen zu entschärfen?

 
  
 

Die Kommission nimmt an, dass sich die Frage des Herrn Abgeordneten auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Karikaturen des Propheten Mohammed bezieht. Die Kommission hat bereits am 15. Februar 2006 während der Aussprache zu diesem Thema im Europäischen Parlament festgestellt, dass die Veröffentlichung von Karikaturen in dänischen und anderen europäischen Zeitungen sowie die Reaktionen darauf heikle und grundsätzliche Fragen aufgeworfen haben. Die Karikaturen haben viele Muslime in der ganzen Welt gekränkt. Die Kommission respektiert diese Empfindlichkeit und friedliche Proteste, in denen dies zum Ausdruck gebracht wird.

Die Kommission teilt die von Ministerpräsident Fogh Rasmussen geäußerten Ansichten, in denen er deutlich machte, dass seine Regierung den Islam als eine der großen Weltreligionen achtet, dass sie nicht beabsichtigt, Muslime zu beleidigen und derartige Handlungen nicht unterstützt.

Die Kommission ist nicht wegen der friedlichen Reaktion der Mehrheit auf die Karikaturen besorgt, sondern wegen der gewalttätigen Reaktionen einer Minderheit; Reaktionen, von denen sich viele Muslime distanziert haben.

Die Kommission verurteilt die gewalttätigen Ausschreitungen gegen unser Büro in Gaza sowie gegen die Missionen der Mitgliedstaaten, insbesondere Dänemarks, auf das Entschiedenste. Ziel dieser Missionen ist es, den Menschen in den Gastländern spürbare Vorteile zu bringen. Die Kommission hat ihre Solidarität mit den betroffenen Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht.

Auch ein Handelsboykott ist keine geeignete Reaktion. Es würde den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten zuwiderlaufen und könnte den sich entwickelnden Handelsverbindungen zwischen der EU und den entsprechenden Ländern schaden. Der Handel und die mit ihm einhergehenden stärkeren Verflechtungen sind Mittel zur Förderung gegenseitigen Verständnisses. Ein Boykott dänischer Waren entspricht per definitionem einem Boykott europäischer Waren.

Die Kommission wird weiterhin mit der österreichischen Präsidentschaft und allen beteiligten Seiten zusammenarbeiten, um das Problem friedlich und effizient zu lösen. In diesem Zusammenhang wirbt die Kommission im Interesse der Stärkung gegenseitiger Toleranz und Achtung für den Einsatz aller vorhandenen Instrumente und Maßnahmen für den interkulturellen Dialog (den Barcelona-Prozess, das Asien-Europa-Treffen (ASEM), die Partnerschaft Europa-Mittelmeer (EMP)…) in Beziehungen zu Drittstaaten. Es wird auch darauf verwiesen, dass der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 27. Februar 2006 Schlussfolgerungen zu Reaktionen in der muslimischen Welt auf Veröffentlichungen in europäischen und anderen Medien verabschiedet hat.

Die freie Meinungsäußerung ist Teil der europäischen Werte und Traditionen und nicht verhandelbar. Von Einzelpersonen geäußerte Meinungen werden von Regierungen oder anderen staatlichen Stellen weder vorgeschrieben noch autorisiert. Umgekehrt spiegeln von Einzelpersonen geäußerte Meinungen nur und ausschließlich deren Ansichten wider. Sie stehen nicht für ein Land, ein Volk oder eine Religion. Die freie Meinungsäußerung ist nicht nur die Grundlage für die Veröffentlichung einer Meinung, sondern auch für deren Kritik. Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die in den Gesetzen und Rechtssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgeschrieben sind und mit ihrer Hilfe durchgesetzt werden.

Die Freiheit der Religionsausübung ist ebenfalls nicht verhandelbar. So wie Europa die Redefreiheit respektiert, muss es auch die Religionsfreiheit respektieren, was ja tatsächlich auch geschieht. Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht von Einzelpersonen und Gemeinschaften, es beinhaltet die Respektierung der Integrität aller religiösen Anschauungen und aller Arten ihrer Ausübung. Muslime müssen ihren Glauben ebenso praktizieren können wie Gläubige anderer Religionen und Anschauungen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten unterstützen seit langem den Dialog unterschiedlicher Gemeinschaften sowohl innerhalb der EU als auch mit benachbarten muslimischen Ländern und mit muslimischen Ländern in anderen Teilen der Welt. Gerade der intensive, aber friedliche Dialog auf Grundlage der freien Meinungsäußerung kann zu mehr gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Achtung beitragen. Die Kommission wird auch weiterhin den Dialog zwischen den Kulturen und mit den Religionen fördern. Dieser Dialog muss auf Toleranz, nicht auf Vorurteilen, sowie auf Meinungs- und Religionsfreiheit und den damit verbundenen Werten aufbauen. Gewalt steht dem Dialog im Wege.

Die Kommission nutzt bereits jetzt die vorhandenen Instrumente für Zusammenarbeit und interkulturellen Dialog (Europa-Mittelmeer-Stiftung „Anna Lindh“ für den Dialog zwischen den Kulturen, Stiftung Asien-Europa (ASEF) usw.) zur Förderung von Wissen über und Verständnis für unterschiedliche Kulturen und konkret zur Herausarbeitung einer Reihe wirkungsvoller und sichtbarer Maßnahmen sowohl in der EU als auch in den Partnerländern. Die Kommission ist bereit, auch die Möglichkeit einer Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Förderung gegenseitigen Verständnisses mit regionalen Organisationen zu prüfen.

Die Kommission hat bereits verschiedene Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen unterstützt und arbeitet derzeit sowohl daran, diesen sehr deutlich sichtbar Priorität zu verleihen, als auch an der Entwicklung kohärenter langfristiger Maßnahmen. Die Kommission wird den Austausch bewährter Praktiken unterstützen und diese Priorität in neuen Gemeinschaftsprogrammen abbilden, insbesondere in den Bereichen lebenslanges Lernen, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft.

Weiterhin hat die Kommission vorgeschlagen, 2008 zum Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen auszurufen. Die Vorbereitung des Jahres und das Jahr selbst dürften ausreichend Gelegenheit bieten, alle in der EU lebenden Menschen dafür zu sensibilisieren, dass der Dialog zwischen den Kulturen möglich und wichtig ist als Instrument zur Gestaltung eines zunehmend multikulturellen Umfeldes.

Die Beitrittsländer werden in diese Entwicklungen eng eingebunden, insbesondere durch Beteiligung an einer Reihe einschlägiger Gemeinschaftsprogramme. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen der entsprechenden Zusammenarbeit und des Dialogs mit den Ländern des westlichen Balkans sowie mit den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu entwickelnde ergänzende Maßnahmen koordinieren.

Abschließend sei gesagt, die Kommission hat niemals vorgeschlagen, der Presse einen Verhaltenskodex aufzuerlegen. Ob die Medien eine Selbstkontrolle einführen wollen, bleibt ihnen überlassen, und ihnen obliegt auch die Formulierung eines solchen freiwilligen Verhaltenskodexes, sofern sie diesen für notwendig, angemessen und sinnvoll erachten. Die Kommission hat angeboten, an einem Dialog unter Medienvertretern sowie zwischen ihnen und führenden Vertretern von Glaubensgemeinschaften mitzuwirken, sofern beide Seiten dies für sinnvoll erachten.

 

Anfrage Nr. 82 von Alain Hutchinson (H-0140/06)
 Betrifft: Die Schuldenlast der Länder des Südens
 

Die Schuldenlast der Länder des Südens stellt heute eine wesentliche Herausforderung für die Entwicklung dar, die auf der Agenda der Kommission und der Europäischen Union steht. Die Kommission hat vor Kurzem eine integrierte und langfristige globale Strategie für Afrika sowie eine Verlängerung der Partnerschaft vorgeschlagen, um diesem Kontinent zu helfen, die Milleniums-Ziele zu erreichen. Was den Schuldenerlass für diese Länder betrifft, scheint sie sich jedoch nicht unmittelbar zuständig zu fühlen.

Beabsichtigt die Kommission in diesem Zusammenhang, einen Standpunkt zur Frage der Schuldenlast der afrikanischen Länder auszuarbeiten, und falls ja, welchen? Müsste die Union ihre Bemühungen im Hinblick auf den Erlass der Schulden dieser Länder nicht erheblich verstärken, wenn sie sie dabei unterstützen will, die Milleniums-Entwicklungsziele zu erreichen, in dem Wissen, dass der Beschluss der G8 vom Juli 2005 nur eine begrenzte Zahl von Ländern betrifft und nicht die Zusätzlichkeit der Ressourcen für die Empfängerländer gewährleistet?

 
  
 

Die Kommission begrüßt den von der G8 im vergangenen Sommer gefassten Beschluss über einen weiteren multilateralen Schuldenerlass für die Länder, die aktiv gegen die Armut ankämpfen.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass die Entwicklungshilfe erheblich aufgestockt werden muss, um den Ländern des Südens dabei zu helfen, die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu erreichen. Sie hat daher die Verpflichtung des Europäischen Rates vom Juni 2005, die öffentliche Entwicklungshilfe um ca. 20 Mrd. Euro aufzustocken, wovon die Hälfte für Afrika eingesetzt werden soll, sehr begrüßt. Es ist nunmehr natürlich Sache der Mitgliedstaaten, diese Verpflichtung umzusetzen. Ebenso muss die Kommission dafür sorgen, dass sowohl die Quantität als auch die Effizienz der Gemeinschaftshilfe steigen.

Das Problem der Entschuldung ist nicht neu und wurde bereits weitgehend in den folgenden laufenden politischen Initiativen berücksichtigt:

Entsprechend dem Abkommen von Cotonou basiert der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) maßgeblich auf Spenden und erhöht somit nicht mehr die Schuldenlast der Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP). Die Kommission ist somit ein „kleiner“ Gläubiger im Vergleich zu den anderen multilateralen Gläubigern.

Die Kommission beteiligt sich an der Initiative zur Verringerung der Schuldenlast der hochverschuldeten armen Länder (HIPC) als Gläubiger mit EEF-Mitteln (in Höhe von 680 Mio. Euro). Im Zeitraum 2000-2005 wurden 344.5 Mio. Euro ausgezahlt. Sie hat darüber hinaus 900 Mio. Euro in den von der Weltbank verwalteten Treuhandfonds zur Finanzierung des Schuldenerlasses anderer multilateraler Organisationen und insbesondere der Afrikanischen Entwicklungsbank eingezahlt, wovon im Zeitraum 2000-2005 697 Mio. US-Dollar tatsächlich eingesetzt wurden.

Die Kommission ist noch über die eigentliche Initiative hinausgegangen, indem sie den am wenigsten entwickelten Ländern sämtliche Sonderdarlehen erlassen hat.

Sie hat sich in Einzelfällen auch an der Begleichung multilateraler Zahlungsrückstände von Ländern beteiligt, die unter den Folgen von Auseinandersetzungen leiden, um ihnen einen Zugang zur HIPC-Initiative zu ermöglichen. Insbesondere der Demokratischen Republik Kongo hat die Kommission eine Haushaltshilfe in Höhe von 106 Mio. Euro aus Mitteln des EEF zur Begleichung von Rückständen gewährt und sich mit 40 Mio. Dollar an der Begleichung der Rückstände bei der Afrikanischen Entwicklungsbank beteiligt.

Auch die Zusage einiger unserer Mitgliedstaaten, alle ihre bilateralen Forderungen gegenüber den hochverschuldeten Ländern zu erlassen, ist in diesen Zusammenhang zu berücksichtigen.

Diese Aspekte veranschaulichen den Stellenwert, der dem Schuldenerlass in unserer Afrikastrategie eingeräumt wird.

 

Anfrage Nr. 83 von Diamanto Manolakou (H-0141/06)
 Betrifft: Verbrennung gefährlicher Abfälle durch Viokeral
 

Die Verbrennung gefährlicher und umweltschädlicher Abfälle im Rahmen der Verarbeitung von Petrolkoks in der Keramikfabrik Viokeral hat massive Proteste bei den Bürgern und Einrichtungen in der Region Larissa hervorgerufen. Die Verwendung von Petrolkoks durch das Unternehmen - seit wann ist unbekannt -, die von den zuständigen Behörden bis 2004 verboten wurde, ist anschließend wieder legalisiert worden; nun besteht das Risiko, dass sich das Verfahren der Verbrennung von Petrolkoks in Ziegeleien aus Wettbewerbsgründen, zumindest in Thessalien, immer weiter ausbreitet.

In Anbetracht der Gefährlichkeit dieser Abfälle, die mit Schwefel, Schwermetallen, polyaromatischen Kohlenwasserstoffen und anderen für die menschliche Gesundheit gefährlichen Substanzen belastet sind, sowie in Anbetracht der früheren Weigerungen der zuständigen griechischen Behörden, entsprechende Genehmigungen hierfür zu erteilen, wird die Kommission um Mitteilung darüber ersucht, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um der Verwendung von Petrolkoks, die gegen nationales und EU-Umweltrecht verstößt, ein Ende zu setzen?

 
  
 

Die Verwendung von Petrolkoks als Brennstoff ist in der EU nicht verboten. Allerdings müssen die Anlagen den Bestimmungen der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften entsprechen.

Das anzuwendende Recht hängt davon ab, ob der Petrolkoks als „Abfall“ im Sinne der Definition der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle(1) betrachtet wird. Zunächst ist es Sache der ausgewiesenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, hierüber unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(2) zu entscheiden.

Abfallverbrennung fällt unter die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen(3). Anlagen, die nur bestimmte Arten von Abfällen behandeln, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen ausgenommen, Petrolkoks ist jedoch nicht als Ausnahme aufgeführt.

Wird Petrolkoks nicht als Abfall betrachtet, so kommt Richtlinie 2001/80/EG zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft(4) zur Anwendung, vorausgesetzt, die Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt mindestens 50 Megawatt.

Unabhängig davon, ob Petrolkoks als Abfall betrachtet wird oder nicht, gilt Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung(5), sofern die entsprechende Verarbeitungskapazität 10 t pro Tag übersteigt.

Die Anforderungen der Richtlinie über die Abfallverbrennung sind für bestehende Verbrennungsanlagen seit dem 28. Dezember 2005 verbindlich. Für die Einhaltung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch bestehende Anlagen gilt als Frist der 30. Oktober 2007, für die Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft ist dies der 1. Januar 2008.

 
 

(1) ABl. L 194 vom 25.7.1975, geändert.
(2) Siehe zum Beispiel Rechtssache C-235/02 („… dass Petrolkoks, der absichtlich erzeugt wird oder aus der gleichzeitigen Erzeugung anderer brennbarer Erdölderivate in einer Erdölraffinerie stammt und mit Gewissheit als Brennstoff für den Energiebedarf der Raffinerie und anderer Gewerbetreibender verwendet wird, keinen Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442 darstellt.“).
(3) ABl. L 332 vom 28.12.2000.
(4) ABl. L 309 vom 27.11.2001.
(5) ABl. L 257 vom 10.10.1996.

 

Anfrage Nr. 84 von Bogusław Sonik (H-0145/06)
 Betrifft: Vereinbarkeit von Projekten, die von der Europäischen Investitionsbank kofinanziert werden, mit der Umweltpolitik der Europäischen Union
 

Die im Auftrag einer polnischen Umweltorganisation erstellten Gutachten über hydrotechnische Arbeiten, für die die Europäische Investitionsbank ein Darlehen gewährt hat, haben gezeigt, dass es zu großen Unstimmigkeiten und zur Verletzung des Gemeinschaftsrechts gekommen ist.

Im Jahre 2001 gewährte die EIB der polnischen Regierung ein Darlehen für den Wiederaufbau der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur und für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Woiwodschaft Kleinpolen. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es jedoch zu einer schwerwiegenden und irreversiblen Zerstörung der Fauna von Flüssen und Seen. Die hydrotechnischen Arbeiten wurden unter Anwendung veralteter Techniken durchgeführt, durch die das Ökosystem der Flüsse und Seen irreversibel aus dem Gleichgewicht gebracht wurde. Infolge der hydrotechnischen Arbeiten wurde ein erheblicher Rückgang bei 16 Vogelarten festgestellt, die unter die Vogelrichtlinie von 1979 im Rahmen des Netzes NATURA 2000 fallen. Durch die Entfernung von Flussarmen und Inseln während der Flussregulierung sind die Biotope in vielen Flüssen verschwunden.

Auf welcher Grundlage gewährt die EIB Rechtssubjekten in der EU Darlehen? Weshalb ist bei der Durchführung bewilligter Projekte der EIB die Vereinbarkeit mit der Umweltpolitik der EU nicht gewährleistet? Welche Kontrollmaßnahmen beabsichtigt die Kommission im oben beschriebenen Fall zu ergreifen?

 
  
 

Projekte in der EU, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert werden, müssen mit dem Umweltrecht der EU vereinbar sein. Hierzu führt die Bank eine Umweltverträglichkeitsprüfung des von ihr finanzierten Projekts durch und übernimmt die Überwachung der Projekte während ihrer Umsetzung.

Gemäß Artikel 21 der EIB-Satzung sind Projektanträge vor ihrer Genehmigung durch den EIB-Rat der Kommission vorzulegen, die eine Stellungnahme dazu abgibt, ob solche Projekte mit dem Gemeinschaftsrecht und der Politik der Gemeinschaft, unter anderem im Umweltbereich, konform gehen.

Für das konkrete Projekt in Polen hat die Bank bestätigt, dass es der geänderten Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung(1) entspricht; Voraussetzung für die Finanzierung war auch, dass die polnischen Behörden die Erfordernisse der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie sowie des Ausweisens von Schutzgebieten, die für den Naturschutz im Rahmen des Netzes Natura 2000 von Interesse sind, berücksichtigen.

Falls dem Herrn Abgeordneten genauere Informationen vorliegen, die auf eine Verletzung von Gemeinschaftsrecht schließen lassen, sollten diese zur Prüfung an die Kommission weitergeleitet werden.

 
 

(1) Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Anfrage Nr. 85 von Cecilia Malmström (H-0149/06)
 Betrifft: Demokratieförderung in Iran
 

Die politische Entwicklung in Iran ist sehr beunruhigend. Die reaktionären und antidemokratisch eingestellten Mullahs haben mit der Wahl von Mahmoud Ahmandinedschad zum Präsidenten ihren Einfluss verstärkt. Jetzt ist es von großer Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, die demokratischen Kräfte in Iran unterstützt. Der Druck auf die politischen Machthaber muss verstärkt werden, wenn es um die Verletzung von Menschenrechten, finanzielle Unterstützung für Terroristenorganisationen und um die Entwicklung von Kernwaffen geht. Letzte Woche teilte die US-Außenministerin der Öffentlichkeit mit, dass die Regierung mit zusätzlichen 75 Millionen Dollar die Demokratie in Iran fördern will. Ein Großteil der Gelder soll in Radio- und Fernsehsender für die Bevölkerung in Iran fließen. Große Bemühungen werden ebenfalls unternommen, um die iranische Bevölkerung über Internet zu erreichen. Die USA beabsichtigen ebenso eine beträchtliche Unterstützung des Radiosenders FARDA, der regimekritische Neuigkeiten in Iran ausstrahlt.

Welche Maßnahmen wird die Kommission innerhalb der EU ergreifen, damit unabhängige Radio- und Fernsehsender und andere demokratische Kräfte in Iran gestärkt werden können?

 
  
 

Die EU fördert Menschenrechte und Demokratie im Iran schon seit langem.

Der 2002 zwischen der EU und dem Iran in Gang gesetzte Menschenrechtsdialog ist eines der praktischen Instrumente, mit denen die EU zur Verbesserung der Situation im Land beitragen kann. Er bietet ein offizielles Forum, Einzelfälle sowie eine umfassende Reihe von Menschenrechtsfragen anzusprechen. Bisher haben die meisten unserer Gesprächspartner die Vorteile von Kontakten gegenüber der Isolierung klar erkannt.

Dies ist auch eine der wenigen Möglichkeiten zur Unterstützung von Menschenrechtsaktivisten und Reformern im Iran, die sonst stärker isoliert wären als je zuvor. Im Dezember 2005 veröffentlichte die EU eine öffentliche Erklärung zum Stand des Menschenrechtsdialogs EU-Iran(1). Bisher hat die EU ungeachtet aller Schwierigkeiten ihre Bemühungen fortgesetzt, in der nahen Zukunft eine Sitzung des Dialogs durchzuführen.

Der Dialog EU-Iran ist keine Alternative zu andersgearteten Maßnahmen, sondern er ergänzt diese. So wird die EU zum Beispiel über ihre diplomatischen Missionen in Teheran regelmäßig bei den iranischen Behörden in Einzelfällen wie dem von Abdolfattah Soltani, der am 6. März gegen Kaution freigelassen wurde, und des noch in Haft befindlichen Akbar Ganji vorstellig.

Zudem hat die EU angesichts der Verschlechterung der Menschenrechtssituation in den letzten Jahren - übrigens noch vor der Wahl von Mahmoud Ahmadinedschad - ein insgesamt energisches Vorgehen gezeigt. Dies führte zum Beschluss aller EU-Mitgliedstaaten, im Dezember 2004 sowie noch einmal im Dezember 2005 eine von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedete Resolution zur Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran zu unterstützen.

Was Fördermaßnahmen anbetrifft, so hat die EU seit 2002 im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) 3,4 Millionen Euro für die Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Iran zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören drei Projekte im Gesamtumfang von 2,9 Millionen Euro, die 2004 initiiert und 2004/2005 in Angriff genommen wurden (zum Vergleich, EU-Partner haben insgesamt rund 2 Millionen Euro für bilaterale Hilfe auf diesen Gebieten zur Verfügung gestellt). Zwei dieser Projekte - die Reform der Gefängnisse und Gerichte sowie Kinderschutz und Frauenförderung - werden von UN-Organisationen umgesetzt und gelten als wertvolle Ergänzung des seit 2002 stattfindenden, von der EIDHR finanzierten Austauschs über Menschenrechte im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Iran. Die Unterstützung der EG für die Entwicklung der Zivilgesellschaft wird 2006 abermals durch ein neues Projekt in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) ergänzt, das 1,1 Millionen Euro umfasst und der Beförderung der Menschenrechte und besserem Zugang zum Recht dient.

Die Kommission teilt die Ansicht der Frau Abgeordneten, dass die Meinungsfreiheit im Iran besonderer Förderung bedarf. Im Rahmen der EIDHR werden über eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Kampagne 3 – „Den demokratischen Prozess fördern“) Mittel für Projekte von Nichtregierungsorganisationen (NRO) zur Versammlungs- und Meinungsfreiheit im Iran zur Verfügung gestellt. Allerdings ist die EIDHR kein geeignetes Instrument zur Unterstützung umfassender europäischer Medienprojekte, die sich an die iranischen Bevölkerung wenden.

Abschließend sei angemerkt, dass die EU solche Aktivitäten langfristig, offen und transparent verfolgt, ohne eine bestimmte politische Agenda. Unserer prinzipiellen Auffassung und praktischen Einschätzung nach würden Versuche, das iranische Regime über die „Zivilgesellschaft“ zu „schwächen“ oder zu „verändern“ nur in ihr Gegenteil umschlagen und jenen schaden, die wir unterstützen möchten.

 
 

(1)http://www.eu2005.gov.uk/servlet/Front?pagename=OpenMarket/Xcelerate/ShowPage& c=Page&cid=1107293561746& a=KArticle&aid=1134648912892&date=2005-12-20.

 

Anfrage Nr. 86 von Manolis Mavrommatis (H-0151/06)
 Betrifft: Europäische Zusammenarbeit für den Erdbebenschutz von Denkmälern
 

Die Mittelmeerregion ist seismisch sehr aktiv. Antike und byzantinische Denkmäler wie der Parthenon in Griechenland und die Hagia Sophia in der Türkei sind bei jedem Beben bedroht. Dasselbe Problem haben auch andere Länder im Mittelmeerraum, auf deren Gebiet sich zahlreiche Denkmäler und historische Siedlungen befinden, wie Italien, Spanien, Zypern und Malta. Bekanntlich gibt es schon seit Jahrzehnten gemeinschaftliche Forschungsprogramme zu Naturgefahren und Naturkatastrophen, vor allem in Bezug auf Erdbeben.

Wird die Kommission im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum ein Gremium schaffen, das sich innerhalb der EU für den Schutz dieser Denkmäler vor den verheerenden Auswirkungen von Erdbeben einsetzt?

 
  
 

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass hier der Grundsatz der Subsidiarität gilt. Trotzdem geht die Kommission davon aus, dass mehrere Instrumente, die im Zuständigkeitsbereich der Kommission liegen, sich bereits mit dem von dem Abgeordneten angesprochenen Problem beschäftigen.

Auf dem Gipfel von Barcelona im November 2005 wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verhütung von Naturkatastrophen weiter auszubauen. Obgleich es nicht ausdrücklich auf den Schutz von Denkmälern vor den Auswirkungen von Erdbeben ausgelegt ist, trägt das Brückenprogramm Europa-Mittelmeerraum zur Schaffung eines Systems zur Milderung, Verhinderung und Bewältigung von Natur- und durch Menschen verursachten Katastrophen zur Entwicklung eines regionalen Katastrophenschutzes bei. Das System zielt auf Sicherstellung einer wirksamen Prävention, Einsatzbereitschaft und Reaktion auf Natur- und vom Menschen ausgelösten Katastrophen ab, wozu auch die Planung von Prävention, Gefahrenminderung und Katastrophenschutzmaßnahmen gehören. Gefahren durch Erdbeben, Tsunamis und Waldbrände fallen thematisch unter dieses Regionalprogramm. Ein Langzeitprogramm (2008-2013) befindet sich in der Vorbereitung, in Absprache mit allen Euromed-Partnerländern.

Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten im Rahmen des Katastrophenschutz-Verfahrens der Gemeinschaft hinzuweisen. Dieser Mechanismus wurde auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahre 2001 hin eingerichtet, um auf Natur- und von Menschen herbeigeführte Katastrophen zu reagieren, wo immer diese auftreten. Ziel ist der angemessene Schutz von Menschen, der Umwelt und Eigentum, einschließlich des Kulturerbes.

Der Mittelmeerraum ist die Wiege vieler Zivilisationen, sein Kulturerbe ist Teil unseres gemeinsamen Erbes: Sein Erhalt und seine Entwicklung gehen uns alle an. Da dieses einzigartige kulturelle Erbe eine bedrohte Ressource darstellt, für die wir alle Verantwortung tragen, unterstützt ein weiteres Regionalprogramm im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum – „Euromed Heritage“ – alle Euromed-Partner bei der Umwandlung ihres Kulturkapitals in soziales und wirtschaftliches Vermögen sowie bei der Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen. Zu den Zielen von Euromed Heritage gehört die Bewahrung der historischen und kulturellen Identität traditioneller Mittelmeerarchitektur durch Schaffung und Anwendung einer multidisziplinären Arbeitsmethodik für die Sanierung und den dauerhaften Erhalt von Gebäuden und Denkmälern.

Daher plant die Kommission derzeit nicht die Schaffung eines Euromed-Gremiums zum Schutz dieser Denkmäler vor den Auswirkungen von Erdbeben.

 

Anfrage Nr. 87 von Javier Moreno Sánchez (H-0154/06)
 Betrifft: Die Unionsbürgerschaft außerhalb der Union
 

Jedem Bürger der EU muss sein persönliches Recht gewährleistet werden, sich im Unionsgebiet frei zu bewegen und niederzulassen, aktiv und passiv an den Wahlen zum EP und an den Kommunalwahlen des Wohnsitzmitgliedstaates teilzunehmen, in einem Drittland, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, nicht vertreten ist, diplomatischen und konsularischen Schutz jedes beliebigen Mitgliedstaates zu genießen, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden und Petitionen an das EP zu richten. Die Unionsbürgerschaft sichert allen Unionsbürgern unabhängig von ihrem Herkunftsort und davon, ob ihr Wohnort im Unionsgebiet selbst oder in einem Drittstaat liegt, dieselben Rechte.

Verfügt die Kommission über irgendwelche Analysen über die Bedingungen der Ausübung der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte durch diejenigen Unionsbürger, die außerhalb der Grenzen des Unionsgebietes wohnen? Wenn nicht, plant die Kommission irgendeine Untersuchung hierzu? Plant die Kommission irgendwelche Maßnahmen, um die außerhalb des Unionsgebiets wohnhaften Unionsbürger über ihre aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte aufzuklären und ihnen deren uneingeschränkte Ausübung zu gewährleisten?

 
  
 

In ihrem Vierten Bericht über die Unionsbürgerschaft vom 26. Oktober 2004(1) hat die Kommission die Bedeutung von Information und Kommunikation im Zusammenhang mit den durch die Unionsbürgerschaft verliehenen Rechten unterstrichen. Sie bemüht sich deshalb nachdrücklich, die allgemeine Kenntnis der EU-Bürger über die Rechte zu verbessern und den Zugang zu verlässlichen Informationen in diesem Bereich zu ermöglichen(2). Diese Informationen wurden inzwischen auf der Website der Kommission veröffentlicht und sind somit für jedermann auch außerhalb der Union zugänglich.

Zwar können einige der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte auch von außerhalb der Europäischen Union wohnhaften Personen wahrgenommen werden, jedoch werden die meisten dieser Rechte ausschließlich bzw. hauptsächlich den Unionsbürgern gewährt, die in einem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.

Gemäß Artikel 18 des Vertrags hat jeder Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Gemeinschaftsinstrumente des abgeleiteten Rechts über die Freizügigkeit und den Aufenthalt regeln die Einzelheiten der Ausübung des Einreise- und Aufenthaltsrechts der Unionsbürger für Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Die Kommission veröffentlicht regelmäßige Berichte über die Anwendung der verschiedenen geltenden Instrumente. Aufgrund der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsrecht betreffend die Freizügigkeit und den Aufenthalt zu kodifizieren und zu verstärken, wurde in der am 29. April 2004 angenommenen Richtlinie 2004/38/EG(3) über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, der komplexe Rechtsbestand und die umfangreiche geltende Rechtsprechung in einem einzigen Instrument zusammengefasst, wodurch dieses Grundrecht für die Bürger der Union verdeutlicht und transparenter gemacht wird. Die Richtlinie erleichtert die Ausübung des Aufenthaltsrechts durch die Vereinfachung der entsprechenden Voraussetzungen und Formalitäten und schafft ein ständiges Aufenthaltsrecht, das nach fünf Jahren des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat erworben wird. Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen nationalen Vorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 30. April 2006 nachzukommen.

Die politischen Rechte, die aus der Unionsbürgerschaft gemäß Artikel 19 des EG-Vertrags erwachsen, gelten nicht für in Drittstaaten lebende Bürger, sondern für Bürger, die in einem Mitgliedstaat der Union leben, wobei für sie dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. In der Richtlinie 94/80/EG sind die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, festgelegt, während die Richtlinie 93/109/EG den gleichen Sachverhalt für die Wahlen zum Europäischen Parlament regelt. Über die Anwendung dieser Richtlinien hat die Kommission mehrere Berichte veröffentlicht(4).

Das Recht, sich gemäß Artikel 21 des EG-Vertrags an den Bürgerbeauftragten zu wenden oder eine Petition an das Parlament zu richten, wird den Unionsbürgern sowie jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat gewährt. Diese Instrumente stehen den Bürgern im Falle von Missständen in der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bzw. bei Verletzung von Bürgerrechten in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen, zur Verfügung.

Genaue Einzelheiten über die Anzahl der beim Parlament und dem Bürgerbeauftragten im Bezugszeitraum (Mai 2001 bis April 2004) eingegangenen Petitionen sind dem oben genannten Vierten Bericht über die Unionsbürgerschaft zu entnehmen. Darüber hinaus legt der Bürgerbeauftragte einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten vor, der statistische Angaben u. a. zum geografischen Ursprung der eingereichten Beschwerden enthält.

Das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz gemäß Artikel 20 des EG-Vertrags ist das einzige aus der Unionsbürgerschaft erwachsende Recht, dass speziell für Bürger der Mitgliedstaaten geschaffen wurde, die sich außerhalb der Europäischen Union aufhalten.

Gemäß Artikel 20 des EG-Vertrags kann der Schutz von jedem Mitgliedstaat gewährt werden, der in einem Land außerhalb der EU vertreten ist (Botschaft, Konsulat).

Jeder Mitgliedstaat muss Artikel 20 des EG-Vertrags zufolge den Bürgern der anderen Mitgliedstaaten diesen Schutz „unter denselben Bedingungen“ gewähren, die auch für die eigenen Staatsangehörigen gelten.

Alle Mitgliedstaaten haben den Beschluss 95/553/EG über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen außerhalb der EU in ihre nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt, was bedeutet, dass jedem EU-Bürger dieses Recht zusteht. In einer Notlage kann er sich an jeden beliebigen Mitgliedstaat wenden, der in einem Drittland vertreten ist, wenn der Staat des betreffenden Bürgers weder über eine Botschaft noch ein Konsultat in diesem Drittstaat verfügt. Wie in der Einleitung zu dem vorgenannten Beschluss betont wird, wird der in Artikel 20 des EG-Vertrags vorgesehene diplomatische und konsularische Schutz dazu führen, dass die gemeinsame Unionsbürgerschaft, die Identität der Europäischen Union und die europäische Solidarität stärker wahrgenommen werden.

Die Bedeutung und der Inhalt des Begriffs „Notlage“ werden nicht in erschöpfender Weise dargelegt. Allerdings werden in dem Beschluss 95/553/EG eine Reihe von beispielhaften Situationen genannt, in denen der Bürger nachweislich der Hilfe bedarf (Festnahme, Haft, Tod des Ehepartners usw.). Des Weiteren beinhaltet der Schutz, der von den Botschaften und/oder Konsulaten in den im vorgenannten EG-Beschluss vorgesehenen Fällen gewährt wird, Hilfe in Einzelfällen wie z. B. bei Verlust des Reisepasses, Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen sowie Hilfeleistungen für Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung.

Besondere Bedeutung erlangt dieser Schutz in Krisensituationen, wie sie durch Naturkatastrophen oder andere Katastrophen mit kollektiven Auswirkungen verursacht werden.

Zu den im Rat unter der österreichischen Präsidentschaft laufenden Überlegungen betreffs der vorgenannten Aspekte wird die Kommission auf der Grundlage der im Haager Programm aufgeführten Wünsche beitragen.

Darüber hinaus wird die Kommission in Vorbereitung der Berichte über die Unionsbürgerschaftsrechte - einschließlich des Rechts auf diplomatischen und konsularischen Schutz gemäß Artikel 22 des EG-Vertrags - eine Mitteilung zu diesem Thema erarbeiten.

In Artikel 22 des EG-Vertrags ist vorgesehen, dass auf der Grundlage dieser Berichte Vorschläge zur Ergänzung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte, einschließlich des Rechts auf diplomatischen und konsularischen Schutz, vorgelegt werden können. Der nächste Bericht wird den Zeitraum bis zum Jahr 2007 abdecken. Zu diesem Zeitpunkt muss der Beschluss 95/553/EG unter Berücksichtigung der in den 5 Jahren seit seinem Inkrafttreten gesammelten Erfahrungen überprüft werden.

Bezüglich der vom Herrn Abgeordneten in seiner Anfrage geforderten Aufklärung der Bürger haben die Organe der Europäischen Union eine Informationsbroschüre (mit dem Titel „Konsularischer Schutz für Bürger der Europäischen Union“) für die breite Öffentlichkeit erarbeitet, die in den Amtssprachen der EU erschienen ist und derzeit verbreitet und verteilt wird. In der Broschüre wird erläutert, dass es eine Reihe von Situationen gibt, in denen der Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, die Bürger der EU im Rahmen des diplomatischen und konsularischen Schutzes zu unterstützen (z. B. bei der Begleichung von Anwalts- oder Rechtsbeistandskosten, Begleichung von Transportkosten usw.).

Aus den vorgenannten Gründen hält es die Kommission nicht für erforderlich, die Frage der Ausübung der aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte durch außerhalb der Union lebende Bürger zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten über die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen spezifischen Rechte eingehender zu analysieren.

 
 

(1) KOM(2004) 695 endg. vom 26.10.2004.
(2) Siehe Anhang zum Vierten Bericht über die Unionsbürgerschaft über Information, Aufklärung und Beratung in Sachen Bürgerrechte (SEK (2004) 1280 vom 26.10.2004.
(3) ABl. L 158 vom 30.4.2004.
(4) Die jüngsten Berichte: Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 94/80/EG über die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen, KOM(2002) 260 endg.; Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG bei den Wahlen zum Europäischen Parlament vom Juni 1999 - Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, KOM (2000) 843 endg.

 

Anfrage Nr. 88 von Jonas Sjöstedt (H-0155/06)
 Betrifft: Veränderte Haltung der Kommission bezüglich der Zulassung von Bekämpfungsmitteln
 

Es wird erwartet, dass die Kommission demnächst acht umstrittene Bekämpfungsmittel zulassen wird. Dies gilt insbesondere für vier Pilzbekämpfungsmittel mit hormonbeeinflussenden Eigenschaften, die negative Auswirkungen auf Versuchstiere haben. So erleiden beispielsweise junge Ratten Schäden, die nicht mehr zu beheben sind.

Im vergangenen Jahr teilte die Kommission den Herstellern mit, dass die betreffenden Pilzbekämpfungsmittel verboten werden sollen. Daraufhin wurde umfangreicher Druck auf die Kommission ausgeübt, um eine Änderung ihrer Einstellung zu erwirken. Dies ist mittlerweile eingetreten, und die Kommission verlautbart, dass es nunmehr darum gehen soll, eine begrenzte Anwendung der betreffenden Substanzen zuzulassen, was auch beinhaltet, dass sie auf den Markt gebracht werden sollen.

Gegen dieses Ergebnis wettern unter anderem die nordischen Mitgliedstaaten. So sagte beispielsweise die schwedische Umweltministerin Lena Sommerstad in einem Kommentar, dieses Gesetz sei „sehr, sehr besorgniserregend und führt dazu, dass die Kommission sich anschickt, die Latte für die Zulassung von Bekämpfungsmitteln in der EU zu senken“.

Kann die Kommission Rechenschaft über die Kontakte ablegen, die mit verschiedenen Unternehmen stattgefunden haben, nachdem im vergangenen Jahr eine erste Mitteilung an die Hersteller gerichtet wurde mit dem Hinweis, dass diese Bekämpfungsmittel verboten werden sollen? Inwieweit teilt die Kommission die Einschätzung der schwedischen Umweltministerin, dass die Latte für die Zulassung von Bekämpfungsmitteln in der Union nunmehr gesenkt wird?

 
  
 

Die Bewertung der acht Substanzen hat ergeben, dass sie schädliche Eigenschaften aufweisen. Die Kommission hat jedoch die Anwendungsbedingungen in Betracht zu ziehen. Das bedeutet, dass nach Artikel 5 der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eine Substanz, die an sich schädlich ist, begrenzt verwendet werden könnte, wenn die Risiken mit geeigneten abmildernden Maßnahmen beherrschbar sind.

Daher hat die Kommission eine Reihe von Beschränkungen verordnet:

Die Kulturen, deren Verwendung genehmigt ist, sind ausschließlich die auf EU-Ebene bewerteten und vereinbarten Kulturen.

Die Aufnahme eines Wirkstoffs in die Positivliste der Richtlinie gilt normalerweise für zehn Jahre. In diesem Fall wurde sie auf sieben Jahre begrenzt, um eine frühzeitige Überprüfung zu gewährleisten, wenn auf mehr Erfahrungen über ihre mögliche Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zurückgegriffen werden kann. Die Inhaber einer Zulassung berichten jährlich über jegliche Auswirkungen auf die Gesundheit der jeweiligen Arbeitskraft.

Was die Verwendungsbedingungen betrifft, so gelten für die gesamte Union dieselben Maßnahmen zur Minderung des Risikos.

Die vermuteten endokrinen Disruptoren werden überprüft, sobald OECD(1)-Protokolle für die erforderlichen Studien angenommen worden sind. Unternehmen sind dann verpflichtet, diese Studien innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegen.

Zur Gewährleistung der Transparenz hat die Kommission allen betreffenden Meldestellen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie erwägt, deren Substanz möglicherweise nicht in die Liste aufzunehmen. Sie schrieb nicht, dass das Verbot bereits beschlossen sei. Die Kommission hat die Meldestellen aufgefordert, ihre Bemerkungen einzusenden, und bestätigt, dass sie keine weiteren Studien prüfen oder Änderungen der evaluierten Verwendungen akzeptieren werde.

Zwischen der Kommission und den Meldestellen haben Gespräche stattgefunden, in denen das Herangehen erläutert und die Bemerkungen der Meldestellen diskutiert wurden.

Es stimmt, dass sich Meldestellen gegen die vorgeschlagenen Beschränkungen ausgesprochen haben, insbesondere dagegen, dass die Erweiterung der Palette der Kulturen, bei denen die Substanzen eingesetzt werden können, auf EU-Ebene evaluiert werden sollte. Dennoch hat die Kommission auf diesen Einschränkungen bestanden.

Die Kommission hat ihre Vorschläge am 3. März 2006 dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit vorgelegt. Der Ausschuss hat zu den Vorschlägen eine abschlägige Stellungnahme abgegeben, die gemäß dem Komitologieverfahren an den Rat übersandt wird.

 
 

(1) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

Anfrage Nr. 89 von Avril Doyle (H-0158/06)
 Betrifft: Bewertung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
 

Die Kommission hat das Gerichtsverfahren sicher zur Kenntnis genommen, das im vergangenen Jahr in den Niederlanden stattfand, in dessen Rahmen einige Tabakhersteller die in der Richtlinie über Tabakerzeugnisse enthaltene Vorschrift, alle Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen anzugeben, heftig kritisiert haben (siehe Bewertungsbericht der Kommission über die Richtlinie 2001/37/EG vom 27. Juli 2005, S. 6/7). Sieben Tabakhersteller argumentierten, dass ihr Geschäftsgeheimnis verletzt werde.

Was gedenkt die Kommission dagegen zu tun, dass dieses Argument hinsichtlich des Geschäftsgeheimnisses nicht nur in den Niederlanden als Verzögerungstaktik benutzt wird, um unnötige Hindernisse für die effiziente Anwendung dieser Bestimmung über die Angabe der Inhaltsstoffe (Artikel 6 der Richtlinie 2001/37/EG über Tabakerzeugnisse) zu errichten?

Andere Industriezweige – einschließlich Kosmetik- und Arzneimittelindustrie – unterliegen strengen Verordnungen über die Inhaltsstoffe ihrer Erzeugnisse: Teilt die Kommission daher die Ansicht, dass die Tabakindustrie den gleichen Vorschriften unterworfen und gezwungen werden sollte, die Inhaltsstoffe ihrer Erzeugnisse und des beim Verbrennen freigesetzten Rauchs anzugeben?

Teilt die Kommission außerdem die Ansicht, dass die vollständige Angabe der Inhaltsstoffe eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen in der EU sein sollte?

 
  
 

Die Kommission möchte eindeutig feststellen, dass Geschäftsgeheimnisse nicht als Argument gegen die Angabe aller Tabakinhaltsstoffe gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, wie nach Artikel 6 der Richtlinie über Tabakerzeugnisse erforderlich, verwendet werden können. Das wird durch das Verfahren in den Niederlanden bestätigt.

Die Frage der Geschäftsgeheimnisse erhebt sich erst in der zweiten Phase, wenn es um die Information der Öffentlichkeit geht. Hier verlangt die Richtlinie über Tabakerzeugnisse bereits von den Mitgliedstaaten, auf Geschäftsgeheimnisse entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Die Kommission hat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines harmonisierten Datenberichtsformats für Inhaltsstoffe gebildet – eines Formats zur Vorlage von Daten über Inhaltsstoffe bei den Behörden und eines weiteren Formats zur Verbraucherinformation.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die vollständige Offenlegung der Inhaltsstoffe gegenüber dem Gesetzgeber.

Abschließend möchte die Kommission die Frau Abgeordnete darüber informieren, dass in der Richtlinie über Tabakerzeugnisse kein Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Angabe der Daten über die Inhaltsstoffe und der Inverkehrbringung von Tabakerzeugnissen besteht.

 

Anfrage Nr. 91 von Anna Hedh (H-0174/06)
 Betrifft: Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten
 

Im November 2000 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten an (2000/2025(INI)(1)). In dem Bericht werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Beteiligung der Frauen an konfliktvorbeugenden und friedenserhaltenden Maßnahmen zu verstärken sowie die Opfer von Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten wirksam zu unterstützen. Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit hat vor kurzem mit der Arbeit im Hinblick auf weitere Schritte in Anschluss an die Entschließung von 2000 begonnen. Kann die Kommission mitteilen, welche Maßnahmen seit der Annahme der Entschließung im November 2000 ergriffen wurden und wie ihre weiteren Planungen in diesem Bereich aussehen?

 
  
 

Frauen sind wichtige Akteure in friedensschaffenden Prozessen und bei der Vorbeugung vor Konflikten. Oftmals sind sie jedoch eher an der Basis tätig und leisten eine Arbeit, die nicht zur Kenntnis genommen wird, während Männer eher den offiziellen Delegationen angehören, die die Konfliktparteien oder die Vermittler vertreten.

Wir setzen uns in diesem Zusammenhang uneingeschränkt für die Umsetzung der Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats vom Oktober 2000 bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit ein. Dieses unser Engagement wird in der neuen Mitteilung der Kommission „Roadmap on gender equality“ bekräftigt.

Wichtige Empfehlungen in dieser Hinsicht sind auch in dem Arbeitspapier des Rates vom September 2005 über praktische Maßnahmen zur Verwirklichung der Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats bei der Planung und Umsetzung von Missionen im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Über die europäische Initiative zu Demokratie und Menschenrechten unterstützt die Kommission die Ausbildung auf dem Gebiet des Krisenmanagements. Diese Ausbildung, die sich an Experten von Mitgliedstaaten wendet, die auf diesem Gebiet eingesetzt werden sollen, beinhaltet als festen Bestandteil die Förderung der Gleichheit der Geschlechter beim Krisenmanagement und bei der Lösung von Konflikten.

Die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, darunter von Frauenorganisationen, auf diesem Gebiet spielt eine entscheidende Rolle. Beispiel für ein laufendes Projekt in diesem Bereich ist die Ausbildung von Frauen bei der friedlichen Lösung von Konflikten in Ruanda (350 000 Euro). Unterstützt wurde auch die Stärkung der aktiven Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen und an der langfristigen Schaffung von Frieden in anderen Teilen der Welt, darunter auch im Fall von Georgien und Kolumbien.

Über die europäische Initiative zu Demokratie und Menschenrechten erhoffen wir uns, dass uns zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft bald Projektvorschläge zur Finanzierung im Rahmen des Themas Rechte von gefährdeten Gruppen in bewaffneten Konflikten einreichen. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

 
 

(1) ABl. C 228 vom 13.8.2001, S. 187.

 

Anfrage Nr. 93 von Georgios Toussas (H-0180/06)
 Betrifft: Zivile Dienstverpflichtung von Seeleuten
 

Die griechische Regierung hat am 21. Februar 2006 den beschämenden Beschluss gefasst, den streikenden Seeleuten, die für ihre berechtigten Forderungen kämpfen, die Maßnahme der zivilen Dienstverpflichtung aufzuerlegen, was einen flagranten Verstoß gegen die griechische Verfassung – insbesondere Artikel 22 Absatz 2 zum Verbot der Zwangsarbeit –, die Europäische Menschenrechtskonvention, den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte sowie die ILO-Konventionen Nr. 29 und 105, die von Griechenland ratifiziert worden sind und für das Land verbindlich sind, darstellt.

Diese unannehmbare Maßnahme, zu der in der Vergangenheit auch die Regierungen der neuen Demokratie und der PASOK gegen Seeleute und Arbeitnehmer anderer Branchen ergriffen haben, stellt unmittelbar die grundlegenden politischen Rechte und Freiheiten und auch das Streikrecht in Frage, das die Arbeiterklasse in harten und blutigen Kämpfen erstritten hat. Deshalb muss die zivile Dienstverpflichtung von Seeleuten unverzüglich aufgehoben und diese reaktionäre repressive Maßnahme abgeschafft werden.

Verurteilt die Kommission die unzulässigen Versuche der Regierung, soziale Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer und des griechischen Volkes insgesamt in Frage zu stellen?

 
  
 

Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre jeweiligen Organisation nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht haben, bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen(1).

Das Streikrecht ist auch in mehreren internationalen Konventionen und Verfassungen von EU-Mitgliedstaaten verankert.

Es sei jedoch festgestellt, dass das Recht, im Rahmen der sozialpolitischen Bestimmungen des EG-Vertrags mittels Richtlinien Mindesterfordernisse zu beschließen, nach Artikel 137 Absatz 5 des EG-Vertrags in Bezug auf das Streikrecht ausgenommen ist.

 
 

(1) Diese Charta ist allerdings nicht rechtsverbindlich.

 

Anfrage Nr. 94 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0182/06)
 Betrifft: Streikrecht und Sicherstellung des wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalts in den Mitgliedstaaten
 

Der in Griechenland immer noch andauernde Streik der Seeleute hat in den letzten Tagen zu gravierenden Problemen und äußerst schlechten Bedingungen für den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt des Landes geführt (Inselregionen können nicht mit Treibstoff beliefert und versorgt werden; Kranke können nicht transportiert werden, usw.). Selbstverständlich steht unbestritten fest, dass das Streikrecht ein garantiertes Recht der Beschäftigten darstellt, das in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben ist (Artikel 28). Gleichzeitig sehen sowohl die Charta als auch der Europäische Verfassungsentwurf (in Artikel 36 bzw. Artikel II-96) ausdrücklich vor, dass die EU den Zugang zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, wie er in den Rechtsvorschriften und in der Praxis der Mitgliedstaaten geregelt wird, anerkennt und achtet, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Ist die Kommission nicht auch der Ansicht, dass diese Art von extremen Streiks im Widerspruch zum Recht der europäischen Bürger auf Zugang zur Grundversorgung steht und Probleme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes aufwirft? Liegen der Kommission Vergleichsstudien und -daten darüber vor, wie derartige Situationen in anderen Mitgliedstaaten bewältigt werden? Stimmt die Kommission zu, dass – wie dies bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht – verpflichtende Mindestdienstleistungen vorgesehen werden müssen? Wurde dieses Thema im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs behandelt?

 
  
 

Artikel 28 der Charta der Grundrechte der EU sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre jeweiligen Organisation nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten das Recht haben, bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen(1).

Das Streikrecht ist auch in mehreren internationalen Konventionen und Verfassungen von EU-Mitgliedstaaten verankert.

Auf EU-Ebene sieht Artikel 137 Absatz 5 des EG-Vertrags vor, dass die Bestimmungen in Artikel 137 EG (Kapitel über Sozialpolitik) nicht auf das Streikrecht anwendbar sind. Somit gibt es keine EG-Gesetzgebung, die speziell dieses Recht regelt. Im vorliegenden Fall stellt die Kommission fest, das sich die von der Frau Abgeordneten gestellten Fragen auf durch einen Streik hervorgerufene Schwierigkeiten (Unmöglichkeit der Belieferung von Inselgemeinden mit Lebensmitteln und Brennstoffen, Unmöglichkeit des Krankentransports usw.) im Zusammenhang mit der territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion Griechenlands beziehen. Die von der Frau Abgeordneten gegebenen Informationen legen nahe, dass es sich bei der Situation um ein internes und kein grenzüberschreitendes Problem handelt. Es obliegt den zuständigen Behörden in Griechenland, darunter den Gerichten, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und unter gebührender Beachtung der internationalen Verpflichtungen des Landes die Rechtmäßigkeit des Streiks zu beurteilen.

 
 

(1) Bitte beachten Sie, dass diese Charta nicht rechtsverbindlich ist.

 

Anfrage Nr. 95 von Antonio López-Istúriz White (H-0183/06)
 Betrifft: Zusammenarbeit im Bereich Verkehr und spezifische Maßnahmen für Inselregionen
 

Die Verkehrsminister der Europäischen Union und der Nachbarstaaten des Mittelmeerraumes haben auf einer vor kurzem in Marrakesch abgehaltenen Konferenz vereinbart, ihre Zusammenarbeit im Bereich Verkehr, einschließlich des See- und Luftverkehrs, zu verstärken.

Kann die Kommission erläutern, welche Vorteile sich für diejenigen Gebiete der Europäischen Union ergeben werden, die in unmittelbarer Nähe der Mittelmeeranrainerstaaten liegen?

Kann die Kommission darlegen, ob im Zusammenhang mit dieser verstärkten Zusammenarbeit spezielle Maßnahmen für die europäischen Regionen vorgesehen wurden, die in diesem Raum liegen und sich durch ihre Insellage auszeichnen, wie die Balearen?

Erwartet die Kommission schließlich, dass die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Verkehr, wie etwa im See- oder Flugverkehr, positive Auswirkungen auf den Fremdenverkehr haben wird?

 
  
 

Auf der Ministerkonferenz in Marrakesch am 15. Dezember 2005 haben die Verkehrsminister der Europäischen Union und der Mittelmeerpartner ihre Entschlossenheit bekräftigt, das Hauptziel des Barcelona-Prozesses auf dem Gebiet des Verkehrs zu erreichen, nämlich den Aufbau eines integrierten, effizienten und sicheren Verkehrssystems in der Mittelmeerregion. Darüber hinaus begrüßten die Minister die Tatsache, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) durch die Umsetzung der ENP-Aktionspläne, darunter auch auf dem Verkehrssektor, dazu beitragen wird, die Zusammenarbeit auf eine stärkere Integration zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern auszurichten. Die Entwicklung dieses Verkehrssystems wird den intraregionalen Handel und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, was positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU, insbesondere in den Anrainerstaaten des Mittelmeers haben wird.

Mit der Finanzhilfe der EU auf dem Wege der technischen Unterstützung der Mittelmeerpartner, aber auch mit der Einrichtung der fehlenden infrastrukturellen Verbindungen (sowohl auf der Ebene Nord-Süd als auch auf der Ebene Süd-Süd) eröffnen sich für die Verkehrsbranche der Mittelmeerterritorien der EU neue Märkte.

See- und Luftverkehr sind die wichtigsten Verkehrsträger im Mittelmeerraum. Die Verwirklichung internationaler Normen über die Sicherheit auf See und in der Luft sowie die Annäherung an die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU sind wesentliche Maßnahmen zur Entwicklung eines sicheren Verkehrswesens. Daher ist die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Fremdenverkehr in der gesamten Mittelmeerregion von größter Bedeutung und Inseln wie die Balearen werden aus der Verbesserung des Verkehrswesen der Region, zu der sie gehören, Nutzen ziehen. Von Nutzen für den Fremdenverkehr werden auch die offenen Luftverkehrsabkommen sein, die die Kommission gegebenenfalls mit den verschiedenen Mittelmeerpartnern aushandeln wird, wie mit Marokko geschehen; dieses Abkommen wurde am Rande der Euromed-Ministertagung in Marrakesch paraphiert.

 

Anfrage Nr. 96 von Athanasios Pafilis (H-0184/06)
 Betrifft: Schließung einer Fabrik für die Herstellung phosphorhaltiger Düngemittel (BFL)
 

Mit berechtigter Empörung und anhaltenden massiven Protestkundgebungen reagierten die Beschäftigten der BFL in Thessaloniki auf die Schließung der Fabrik sowie auf die bevorstehende Schließung einer ähnlichen Anlage, die sich im Besitz derselben Bankengruppe in Kavalla befindet; diese Schließungen bedeuten den Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen. In ihrem Kampf gegen die Schließung der Industrieanlagen werden die Betroffenen auch von den übrigen Arbeitnehmern in Thessaloniki unterstützt, die sich einem ständigen Abbau von Arbeitsplätzen und massiven Entlassungen gegenübersehen, sowie von den Landwirten, die gegen die Auswirkungen der GAP protestieren, die zu einer Reduzierung der ländlichen Bevölkerung führen.

Wie steht die Kommission zu der Tendenz des Massenabbaus von Arbeitsplätzen in Verknüpfung mit strukturellen Veränderungen im Rahmen der Lissabonner Strategie und zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit im Rahmen der Revision der GAP?

 
  
 

Die Kommission ist sich der möglichen negativen Auswirkungen der Schließung einer Fabrik für die betroffenen Arbeitnehmer, ihre Familien und die Region bewusst. Es steht der Kommission allerdings nicht zu, sich zu Entscheidungsprozessen innerhalb von Unternehmen zu äußern oder darin einzugreifen, sofern keine Verletzung des Gemeinschaftsrechts vorliegt.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der gemeinschaftliche Rechtsrahmen mehrere Richtlinien für die Begründung und angemessene Abwicklung von Umstrukturierungsmaßnahmen insbesondere bei Unternehmensschließungen umfasst, und zwar vorrangig in Bezug auf die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer.

Die Kommission hat am 31. März 2005(1) eine Mitteilung zum Thema „Umstrukturierung und Beschäftigung“ verarbschiedet, in der sie einen umfassenden und kohärenten Ansatz der Europäischen Union für Umstrukturierungen darlegt.

Verschiedene Gemeinschaftspolitiken tragen dazu bei, wirtschaftliche Veränderungen besser zu antizipieren und zu begleiten, die Beschäftigung zu unterstützen und die regionale Entwicklung zu fördern. In der von dem Herrn Abgeordneten beschriebenen Situation sind neben der Agrarpolitik mit ihren zwei Pfeilern, die Industriepolitik der Kommission, die Beschäftigungsstrategie sowie die Strukturfondsmaßnahmen besonders wichtig. So konnten z. B. zur Begleitung der tiefgreifenden Umstrukturierung im Zusammenhang mit der Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Zucker insbesondere durch die Schaffung einer Kontaktgruppe zwischen den Sozialpartnern und den verschiedenen Dienststellen der Kommission die Inanspruchnahme der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente und ein koordinierter Ansatz auf den Weg gebracht werden.

Darüber hinaus hat die Kommission nach Aufforderung durch den Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 am 1. März 2006 einen Vorschlag zur Errichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung angenommen, der Unterstützung für Arbeitnehmer bereitstellen soll, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge in bestimmten Regionen und Sektoren arbeitslos geworden sind.

 
 

(1) KOM(2005) 120 vom 31.3.2005.

 

Anfrage Nr. 97 von Ryszard Czarnecki (H-0185/06)
 Betrifft: Bekämpfung der Korruption in den neuen Mitgliedstaaten
 

Wie beurteilt die Kommission die Fortschritte der neuen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Korruption nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union im Mai 2004?

 
  
 

Länder, die sich auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereiten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die der Europäische Rat 1993 in Kopenhagen aufgestellt hat. Zu diesen Kriterien gehört das Erfordernis der Übernahme des „Acquis communautaire“ und damit der in der EU gültigen Instrumente in Bezug auf die Korruption in nationales Recht. Die Mitgliedstaaten mussten die Anforderungen in diesem Bereich erfüllen, um der EU beitreten zu können. Nach der Erweiterung der Union am 1. Mai 2004 galten für die neuen Mitgliedstaaten dieselben Überwachungs- und Evaluierungsverfahren wie für die alten Mitgliedstaaten.

Da sie nun Mitglieder der EU sind, gibt es gegenwärtig keinen speziellen Mechanismus, um den „Fortschritt bei der Bekämpfung der Korruption“ in irgendeinem Mitgliedstaat besonders zu überwachen. Alle Mitgliedstaaten werden gleich behandelt.

Rechtsinstrumente im Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung von Korruption werden im Rahmen von Titel IV des Vertrags über die Europäische Union ausgearbeitet. Solche Instrumente können Bestimmungen beinhalten, die von den Mitgliedstaaten verlangen, die Kommission und den Rat über die zu ihrer Umsetzung unternommenen Schritte zu informieren.

Im Gesamtkontext der Ausarbeitung einer vergleichbaren Verbrechensstatistik wird zurzeit und für die nächsten Jahre jedoch an der Entwicklung einer Methodik zur Erfassung und zum Austausch vergleichbarer Statistiken über Straftaten und Rechtsprechung auf dem Gebiet der Kriminalität, darunter auch der Korruption, gearbeitet. Außerdem wurden Fragen zur Korruption erstmals in eine Ende 2005 durchgeführte Umfrage im Rahmen des Eurobarometers aufgenommen. Alle 25 Mitgliedstaaten wurden in die Umfrage einbezogen. Es war das erste Mal, dass eine Eurobarometer-Umfrage genutzt wurde, um die Auffassungen und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union im Bereich der Korruption zu ermitteln; mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Beide Initiativen werden die Kommission und auch die Mitgliedstaaten zu gegebener Zeit in die Lage versetzen, eine klarere Vorstellung vom Phänomen der Korruption in allen Mitgliedstaaten zu erlangen.

 

Anfrage Nr. 99 von Miroslav Mikolášik (H-0198/06)
 Betrifft: EU-Außenpolitik im Hinblick auf Palästina und Israel
 

Die radikale Palästinenserbewegung Hamas ist aus den palästinensischen Wahlen am 25. Januar 2006 als Sieger hervorgegangen. Seit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Europäische Union in einer äußerst schwierigen Lage, da sich die Hamas auf der EU-Liste terroristischer Organisationen befindet. Gleichzeitig kann nicht über die Tatsache hinweggesehen werden, dass die Hamas aus demokratischen Wahlen, bei denen die Union als Mitorganisator und Wahlbeobachter aufgetreten ist, als Sieger hervorgegangen ist. Als Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments bei der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer interessiert den Verfasser daher, welche Haltung die Europäische Kommission zu der neuen Situation im Nahen Osten nach den palästinensischen Parlamentswahlen und gegenüber der Hamas-Bewegung einnimmt. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Europäische Union zur Unterstützung der Friedenspolitik zwischen Palästina und Israel zu unternehmen? Mit welchen konkreten Maßnahmen will die EU zur Entstehung zweier souveräner Staaten (Palästina und Israel) beitragen?

 
  
 

Die Kommission hat das Recht des palästinensischen Volkes, seinen demokratischen Willen zu bekunden, anerkannt und die Organisation und Durchführung demokratischer, transparenter Wahlen gemäß internationalen Normen unterstützt.

Nach dem Sieg der Hamas haben das Quartett sowie der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 30. Januar die Grundsätze für ein politisches Engagement gegenüber der künftigen Palästinenserbehörde (PA) verabschiedet, nämlich dass die neue Regierung mit friedlichen Mitteln auf einen Frieden hinwirken, mit Israel zusammenarbeiten und zu vorausgegangenen Abkommen und Verpflichtungen, darunter auch der Roadmap, stehen sollte. Die Kommission teilt diese Grundsätze uneingeschränkt.

Wir werden daher sehen müssen, wie – oder ob überhaupt – aus dem Wahlsieg der Hamas eine Plattform für die nächste palästinensische Regierung entsteht, die ein weiteres Engagement zugunsten der Palästinenserbehörde auf der Basis dieser Grundsätze gestattet.

Mittlerweile steht die palästinensische Interimsverwaltung vor einer gravierenden Finanzkrise. Die Kommission hat darauf mit der Bereitstellung von über 120 Millionen Euro reagiert, um der Übergangsregierung bei der Stabilisierung der Finanzen der PA zu helfen und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Dieses Engagement wurde vom Rat bekräftigt und fand die Unterstützung des Quartetts.

Was den Zeitraum nach der Amtszeit der Übergangsregierung betrifft, ist die Kommission zu weiterer humanitärer und Nothilfe bereits, um die Not der Palästinenser zu lindern. Das übrige Programm der Kommission muss dann angesichts der sich ergebenden politischen Lage geprüft werden und wird vor der Zusammensetzung und vom Programm der neuen palästinensischen Regierung und ihrem Engagement für die Schaffung von Frieden mit friedlichen Mitteln abhängig sein.

Die Kommission wird mit ihren Initiativen in Bezug auf die Zivilgesellschaft und mit den dreiseitigen Gesprächen EU-Israel-Palästina als Teil der laufenden Bemühungen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Herbeiführung einer friedlichen Lösung des Konflikts fortfahren.

 

Anfrage Nr. 100 von Jelko Kacin (H-0199/06)
 Betrifft: Schwierigkeiten der Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 

Im Juli und im September 2005 habe ich an die Kommission jeweils eine Anfrage gerichtet, die sich auf die Schwierigkeiten bezogen, die slowenische Anbieter von Glücksspielen bei der Werbung für ihre Tätigkeit in der Republik Österreich haben. Ein slowenisches Unternehmen hat vor kurzem bei Kommissionsmitglied McCreevy eine offizielle Beschwerde gegen die nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Tourismussektor eingereicht, in der darum ersucht wurde, wegen dieses Verstoßes ein offizielles Verfahren gegen die Republik Österreich einzuleiten.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass z.B. das slowenische Unternehmen Hit Nova Gorica, das Glücksspiele betreibt, auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich nicht für seine Tätigkeit werben darf, während für österreichische Unternehmen diese Beschränkung keine Geltung hat. Österreich verstößt damit gegen wesentliche Grundsätze des freien Marktes, insbesondere gegen Artikel 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der den freien Dienstleistungsverkehr betrifft.

Zu welchen Ergebnissen ist die Kommission auf der Grundlage der Unterlagen und Erläuterungen gelangt, die vom slowenischen Unternehmen im Zusammenhang mit diesem konkreten Fall übermittelt wurden? Hat sie geprüft, inwieweit das entsprechende österreichische Gesetz (geändert 2003) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist? Was hat die Kommission hinsichtlich der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich beschlossen?

 
  
 

Die Kommission kann bestätigen, dass sie die betreffende Beschwerde am 20. Februar 2006 erhielt. Sie wird die Beschwerde prüfen, insbesondere die Vereinbarkeit des österreichischen Gesetzes mit Artikel 49 des EG-Vertrags. Wie bei allen Beschwerden wird sie nicht nur die restriktiven Elemente des Gesetzes sorgsam beurteilen, sondern auch, ob die betreffenden Einschränkungen (1) durch zwingende Gründe im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse gerechtfertigt und (2) nicht unverhältnismäßig, d.h. nicht übertrieben, sind und nicht durch weniger restriktive Maßnahmen ersetzt werden können. Die Kommission wird sodann auf der Grundlage dieser Prüfung entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder nicht.

Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass sie den Beschwerdeführer über die Fortschritte in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten wird.

 

Anfrage Nr. 101 von Antolín Sánchez Presedo (H-0201/06)
 Betrifft: Wirtschaftliche Konvergenz in Rumänien
 

Am 23. Februar hat sich das für Wirtschafts- und Währungsfragen zuständige Mitglied der Kommission, Joaquín Almunia, in Bukarest mit Ministerpräsident Călin Popescu-Tăriceanu und mit Finanzminister Sebastian Vlădescu getroffen, um die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen Rumäniens während des Jahres 2005 und die steuerpolitischen Prioritäten für 2006 zu erörtern. Zu diesem Anlass warnte das Kommissionsmitglied vor den nachteiligen Folgen, welche die Steuersenkung mittelfristig nach sich ziehen könnte, wenn es darum gehe, die für die Reform der Infrastrukturen, das Bildungswesen oder die Kofinanzierung europäischer Vorhaben notwendigen Einnahmen zu erzielen. Ferner setzte er als vorrangige Ziele die Eindämmung der Inflation und den Ausgleich der Handelsbilanz fest.

Wie könnte Rumänien nach Auffassung der Kommission diese Herausforderungen bewältigen, um die notwendige wirtschaftliche Konvergenz zu erzielen und zu gewährleisten, dass sein anstehender Beitritt für alle Rumänen und für die gesamte Union ein Erfolg wird?

 
  
 

Nach Einschätzung der Kommission erfüllt Rumänien hinsichtlich der wirtschaftlichen Beitrittskriterien von Kopenhagen weiterhin das Kriterium einer funktionierenden Marktwirtschaft.

Rumänien hat im Großen und Ganzen seine volkswirtschaftliche Stabilität gewahrt, doch der Politik-Mix war 2005 weniger klug und rief Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit jüngster Erfolge bei der Stabilisierung hervor. Rumänien wäre gut beraten, zu einer klugen Finanzpolitik zurückzukehren, namentlich durch zusätzliche Maßnahmen zur dauerhaften Konsolidierung der Einnahmen und durch eine zurückhaltende Lohnpolitik im öffentlichen Sektor. Das würde zur Erhaltung der volkswirtschaftlichen Stabilität beitragen, insbesondere wenn man außenwirtschaftliche Ungleichgewichte unter Kontrolle behält und zu einer weiteren Verringerung der Inflation beiträgt. Die Kommission begrüßt, dass der Haushalt für das Jahr 2006 diese Zielsetzungen zunehmend widerspiegelt. Die Kommission nimmt ferner den in jüngster Zeit rigoroseren Standpunkt zur Währungspolitik zur Kenntnis, was zur weiteren Verringerung der Inflation beitragen kann.

Die gegenwärtigen Bemühungen zur Verbreiterung der Steuergrundlage und zur weiteren Verbesserung der Einnahmensituation werden begrüßt. Sie würden dazu beitragen, dass Rumänien sein Ziel erreicht, das Verhältnis zwischen Einnahmen und Bruttoinlandsprodukt, das im Vergleich zu anderen Ländern der Region auf einem niedrigen Niveau verharrt, wesentlich zu verbessern.

In Rumänien wächst zurzeit der Druck auf die öffentlichen Ausgaben, der in den nächsten Jahren noch stärker werden könnte, nicht nur aufgrund der Kofinanzierung von EU-Projekten, sondern auch wegen des Bedarfs an öffentlichen Mitteln für die Infrastruktur, das Bildungs- und Gesundheitswesen und die Verwaltungskapazität. Die Kommission möchte eine klarere Priorisierung der öffentlichen Ausgaben anregen mit dem Ziel, die Qualität der Staatsausgaben zu verbessern, indem diese auf Gebiete gerichtet werden, die mit dem Beitritt in Verbindung stehen, sowie auf Bereiche, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken. Eine solche Strategie sollte gleichermaßen Nachdruck auf die Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen legen, namentlich durch Hinwendung zu Problemen des Arbeitsmarkts und durch Einleitung umfassenderer Reformen des Rentensystems und des Gesundheitswesens.

 

Anfrage Nr. 102 von Neena Gill (H-0202/06)
 Betrifft: Betrügereien an Staatsangehörigen von Entwicklungsländern
 

Kann die Kommission mitteilen, was unternommen wird, um zu verhindern, dass international operierende Betrüger Bürger von Drittstaaten betrügen unter Verwendung von E-mail- oder Postadressen in der EU, die ihnen in den Augen der Einwohner von Entwicklungsländern Glaubwürdigkeit verleihen?

In meiner Eigenschaft als Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) haben sich Personen an mich gewandt, die in jenem Teil der Welt leben – zuletzt noch Personen von den Malediven – und die überredet wurden, ihre persönlichen Ersparnisse auf Konten zu überweisen, die angeblich Firmen in EU-Ländern gehören, um so, wie versprochen wurde, Lotteriegewinne erhalten zu können. Die Menschen in den Entwicklungsländern sind gegen solche schändlichen Praktiken besonders wenig gefeit und werden leicht Opfer von Betrügereien, gegenüber denen wir im Westen wachsamer sind und denen ein Ende zu machen wir hier schon länger bemüht sind.

Ist der Kommission dieses Problem bekannt, und welche Schritte wurden unternommen, um sicherzustellen, dass der Ruf der EU durch solche kriminellen Aktivitäten nicht geschädigt wird?

 
  
 

Scamming ist eine weltweit auftretende Art von Betrug, der nicht nur Angehörige von Entwicklungsländern zum Opfer fallen. In vielen Fällen (z.B. bei nigerianischen Brief-Scams) liegt nämlich das Zentrum, von dem der Betrug ausgeht, in Drittländern. Es ist besonders schwierig, gegen diese Arten von Betrug vorzugehen, weil es für die Kriminellen mit geringen Kosten verbunden und wenig zeitaufwändig ist, in großem Maßstab E-Mails zu versenden. Die beste Antwort auf diese Scams ist in der Regel die Aufklärung der Verbraucher.

Selbst wenn zuallererst die Behörden in Mitgliedstaaten oder Drittländern für die Bekämpfung dieser Art von Betrug zuständig sind, ist man sich weitgehend einig, dass das Mitwirken der Kommission an der Betrugsverhütung in bestimmten Bereichen einen Mehrwert erzeugt. Ganz allgemein fördert die Kommission einen besseren Informationsaustausch; sie stärkt das Problembewusstsein und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. In besonderen Fällen (geldloser Betrug) hat sie einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen sich Betrugsverhütungsspezialisten treffen und Synergien erzeugen können, wozu auch der Austausch von bewährten Praktiken und Bildungsmaterial gehört.

Im Ergebnis dessen hat sich die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Betrugsverhütung, namentlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, intensiviert. Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten unterstützen die internationale Zusammenarbeit der Strafvollzugsbehörden auf den Gebieten des Spamming, des Betrugs und der Internetkriminalität. Auf dem Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) im November 2005 in Tunesien trat die EU für die Aktionsagenda ein, in der unter anderem die Bedeutung des Strafvollzugs hervorgehoben wird, darunter auch im Fall von Straftaten, die im Zuständigkeitsbereich einer Gerichtsbarkeit begangen werden, aber Auswirkungen in einem anderen Gerichtsbereich haben, wie es hier der Fall ist.

 
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