Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Luisa Morgantini im Namen des Entwicklungsausschusses über die Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung (2005/2162(INI)) (A6-0053/2006).
Luisa Morgantini (GUE/NGL), Berichterstatterin. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Du wirst essen, wenn Du wettbewerbsfähig bist“, lautet der Slogan auf einem Poster: im Hintergrund ein bis auf die Knochen abgemagerter afrikanischer Junge. Der Satz ist wirklich eindringlich, doch gegenwärtig hat es den Anschein, als würde die Europäische Union bei der Armutsbekämpfung – gelinde gesagt – den Nachdruck zu sehr auf die Wirksamkeit des Handels legen.
Der heute erörterte Bericht ist unvollständig, und der Entwurf enthielt tatsächlich einige Passagen, in denen die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer infrage gestellt wurden. Verschiedene wirtschaftswissenschaftliche Studien, ein Bericht von Christian Aid und die vorige Woche veröffentlichte Studie „Gewinner und Verlierer“ von Sandra Polanski haben gezeigt, dass in vielen Entwicklungsländern, vor allem in Afrika südlich der Sahara, die Verhältnisse heute besser wären, wenn wir keine zügellosen Liberalisierungsmaßnahmen durchgeführt hätten.
Die Polanski-Studie, in der die Gewinner und Verlierer der durch die Doha-Runde eingeleiteten Liberalisierungsmaßnahmen untersucht werden, bestätigt die Angaben, die bereits zuvor von der UNCTAD und dem UNDP veröffentlicht wurden, und gelangt zu folgenden Schlussfolgerungen: Die Entwicklungsländer werden wahrscheinlich die Verlierer in dem Spiel sein, denn sie verfügen nicht über die landwirtschaftlichen und industriellen Kapazitäten, um mit den reichen Ländern mithalten zu können; Gewinner werden in Wirklichkeit die reichen Länder sein – die USA, Europa und Japan, aber auch China.
Der Freihandel wird weltweit bescheidene Gewinne bringen, auch weil die Anpassungskosten, die von den Ländern bestritten werden müssen, wenn sie sich an dem von den Industrieländern geförderten Liberalisierungsprozess beteiligen, höher als die Erträge sein können.
Es geht nicht darum, sich gegen den Handel zu stellen, denn die Öffnung der Märkte kann ein wirksames Instrument der Armutsbekämpfung sein, doch wie jedes Instrument muss es mit Bedacht eingesetzt werden. Als Erstes müssen die Länder in die Lage versetzt werden, ihre internen Bedürfnisse zu befriedigen, indem sie die Produktionskapazitäten vor allem entsprechend ihren nationalen Zielen der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln ausbauen, und dann müssen sie befähigt werden, sich dem Wettbewerb zu stellen und angebotsseitigen Sachzwängen zu begegnen, indem ihnen entsprechende Mittel gewährt werden, die gegenwärtig nicht in der Finanziellen Vorausschau vorgesehen sind.
Zweitens muss nach realistischen Zeitplänen vorgegangen werden, in denen die Zeit, die für die Strukturanpassungen benötigt wird, Berücksichtigung findet, und drittens gilt es, die Marktöffnung zu begrenzen sowie erforderlichenfalls Mechanismen zur zeitweiligen Aussetzung des Liberalisierungsprozesses vorzusehen und den AKP-Ländern die Möglichkeit einzuräumen, ihre im Aufbau befindlichen und strategisch wichtigen Industriezweige zu schützen; im Übrigen haben wir selbst dieses Kriterium während des ganzen letzten Jahrhunderts angewandt, und mancher versucht tatsächlich, es heute wieder einzuführen.
Diese Grundsätze sind quasi in dem Bericht enthalten, auch weil dies die Forderungen der AKP-Staaten sind und sie dieselben formuliert haben. Weil eine echte Partnerschaft gebietet, dass wir die Forderungen unserer Partner berücksichtigen, insbesondere wenn sie berechtigt sind und vor allem, wenn sie von der Bürgergesellschaft in Europa und in den AKP-Ländern unterstützt werden. Und auch und vor allem, weil die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im rechtlichen und institutionellen Rahmen des Abkommens von Cotonou entstanden sind, unterzeichnet von der Europäischen Union – ich betone das –, und ihr oberstes Ziel die Entwicklung und die Armutsbekämpfung sind.
Ausgehend von eben diesem Partnerschaftsgrundsatz haben wir kein Recht, den Abschluss von Abkommen zu verlangen. Ich meine, dass es diese Länder sind, die das tun müssten, und einer der wichtigsten Punkte des Berichts ist die Forderung an die Kommission, umgehend alle alternativen Möglichkeiten zu prüfen, damit die AKP-Länder die Optionen abwägen und dann entscheiden können, ob sie solche Abkommen unterzeichnen wollen oder nicht. Die Gegenseitigkeit, die für die Durchführung der Liberalisierungsmaßnahmen gefordert wird, bedeutet letztendlich, gleiche Gesetze auf Akteure anzuwenden, die weder wirtschaftlich gleich sind noch den gleichen Entwicklungsstand aufweisen; das wird keineswegs zu Gleichberechtigung und Demokratie führen.
Entwicklung nur unter dem Aspekt der Steigerung des Bruttoinlandsprodukts eines Landes zu betrachten, ist wirklich engstirnig. Entwicklung ist schwer zu definieren, doch wenn in meinem Bericht von der Kommission gefordert wird, die Bereiche Wasser, Gesundheit und Ausbildung vor Liberalisierung zu schützen, geht es im Wesentlichen um Rechte, die garantiert werden müssen, was auch für die Erwähnung der Erklärung von Kapstadt gilt. Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU ist auch befugt, Vergleichsparameter für die Entwicklung festzulegen, an denen der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen über den Handel zu messen sind, und zu fordern, dass diese Vergleichsparameter soziale und ökologische Indikatoren enthalten, u. a. Schaffung menschenwürdiger Arbeit, Gesundheit, Bildung und geschlechtsspezifische Auswirkungen.
Wir sprechen über Rechte – über dieselben Rechten, für die wir in Europa gekämpft haben, über dieselben Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Das Europäische Parlament kann nicht wollen, dass diese Werte aufgegeben werden. Wir stehen an einem entscheidenden Punkt der Armutsbekämpfung, und wir müssen den Zielen, die wir uns selbst gesteckt haben, gerecht werden.
Louis Michel, Mitglied der Kommission. (FR) Herr Präsident, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Kommission möchte ich den Entwicklungsausschuss, insbesondere seine Berichterstatterin, Frau Morgantini, zu dem vorliegenden Bericht beglückwünschen, der die Entwicklung in den Mittelpunkt der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) stellt. Wir sind uns sicher einig darin, dass die Entwicklung tatsächlich Ausgangspunkt, wesentliches Ziel und Priorität für unser Handeln ist. Natürlich werden wir uns auch weiterhin im gesamten Verlauf der Verhandlungen sowie, sobald die Zeit dafür reif ist, bei der Umsetzung der WPA, daran halten.
Zunächst bin ich erfreut darüber, dass wir in zahlreichen Punkten die gleiche Auffassung teilen, beispielsweise zur Bedeutung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten der AKP-Staaten, dem Ziel der regionalen Integration und der verantwortungsbewussten Wirtschaftsführung sowie der Rolle der Investitionen und der Diversifizierung der Ausfuhren. In dem Bericht finde ich Standpunkte wieder, für die ich selbst häufig bei unseren Partnern eingetreten bin und die in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle spielen.
Als zentrales Ziel erfordert die Entwicklung auch einen flexiblen Ansatz, der es ermöglicht, Schwächen in der Wirtschaft der Länder zu berücksichtigen, die wir zu stärken versuchen. Dieser Ansatz zeigt sich unter anderem in der Symmetrie der Liberalisierung der Zolltarife zugunsten der AKP-Staaten, in dem flexiblen Vorgehen bei der Öffnung ihrer Märkte, im Umfang, in dem die Erzeugnisse erfasst werden, sowie in den erforderlichen Schutzmaßnahmen. Diese Grundsätze sind vom ersten Tag an fest in unseren Verhandlungspositionen verankert und wurden von Kommissar Mandelson persönlich mehrfach bestätigt.
Dennoch habe ich auch festgestellt, dass der Bericht in einigen sensiblen Punkten Zweifel erhebt, die mir ungerechtfertigt erscheinen. Beispielsweise stellt der Bericht die Frage nach der Übereinstimmung unserer Positionen im Hinblick auf die WPA mit den Verpflichtungen, die im Abkommen von Cotonou oder in der jüngsten Erklärung über die EU-Entwicklungspolitik übernommen wurden. Vielleicht liegt es an einem Verständigungsproblem, das zu lösen ich unverzüglich versuchen werde. Hierzu dürfte es keine Missverständnisse zwischen uns geben, denn die Kommission bedarf natürlich in der delikaten Verhandlungsphase, die wir derzeit durchlaufen und die in einem reichlichen Jahr abgeschlossen sein soll, mehr denn je der Unterstützung des Parlaments.
Zunächst bin ich der Auffassung, dass die Kompatibilität der WPA und der WTO-Regeln wieder unter dem richtigen Blickwinkel betrachtet werden muss. Natürlich ist diese Kompatibilität unumgänglich, wenn wir die Stabilität der WPA wie die sämtlicher unserer Handelsabkommen sicherstellen wollen, und Aufgabe der Kommission ist es, darauf Acht zu geben. Wir sind auch offen dafür, die WTO-Regeln, wenn möglich, zu verbessern. Es wurden bereits Vorschläge in dieser Richtung gemacht, aber meiner Ansicht nach darf man sich keinen Illusionen hingeben und muss sich die objektiven Grenzen und Schwierigkeiten dieses Ansatzes vergegenwärtigen. Vor allem aber darf der wirkliche Grund für das Bestehen der WPA nicht vergessen werden, der nicht in der WTO, sondern in dem im Abkommen von Cotonou ausführlich begründeten und bestätigten dringenden Bedürfnis liegt, den Handel als Motor des Wirtschaftswachstums in den AKP-Ländern besser zu nutzen, wie es bereits in so vielen anderen Ländern, auch Entwicklungsländern der Fall war.
Aus meiner Sicht wird der Erfolg der WPA von drei wesentlichen und gleich wichtigen Faktoren abhängen. Erstens von Verhandlungen, die wirklich die Entwicklung unserer Partner zum Ziel haben, was, wie ich bereits sagte, unser einziges strategisches Ziel ist. Zweitens vom Engagement unserer AKP-Partner, ein günstiges Regelungsumfeld für Investitionen zu schaffen. Drittens von der Unterstützung, die den betreffenden Ländern von der Europäischen Union, aber auch ihren Mitgliedstaaten und anderen Gebern gewährt werden kann, um die Umsetzung der WPA vorzubereiten und zu bewerkstelligen. Ich verstehe die Aufmerksamkeit, die diesem letzten Punkt von unseren Partnern und vom Parlament entgegengebracht wird. Von meinem ersten Tag in der Kommission an habe ich versprochen, darauf zu achten, dass die erforderlichen Reaktionen erfolgen.
Es ist uns gelungen – und ich danke dem Parlament für seine Unterstützung, ohne die das nicht möglich gewesen wäre – die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Verdopplung ihrer Entwicklungshilfe zu erreichen. Ich erinnere daran, dass dies ab 2010 eine Erhöhung um über 20 Milliarden Euro jährlich bedeuten wird. Es ist uns auch gelungen, Einigung über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen des im Dezember angenommenen „Europäischen Konsenses“ zu erzielen, mit dem bekräftigt wurde, dass der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe Vorrang eingeräumt werden muss. Wir haben entschieden, den Schwerpunkt zunächst auf Afrika zu legen, und haben eine kohärente Strategie für Afrika erarbeitet. Es wurde bereits ein Treuhandfonds für Infrastrukturen, auch solcher, die den Handel fördern, geschaffen. Im Rahmen der Planung des zehnten EEF legen wir mit unseren Partnern die besten Mittel und Wege fest, um die regionale wirtschaftliche Integration zu fördern, für die sie selbst Zeitpläne erstellt haben.
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind in diese Maßnahme eingebettet und sind wichtiger Bestandteil derselben. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Zeitplan wesentlich. Beispielsweise werden Steuerausfälle infolge des Abbaus der Zolltarife erst nach dem In-Kraft-Treten der WPA eintreten. Sie sollen teilweise durch das erwartete Wirtschaftswachstum und teilweise durch die bereits in mehreren Ländern oft mit unserer Hilfe eingeleitete Rationalisierung der Steuersysteme ausgeglichen werden. Zur Erleichterung des Übergangs wurden außerdem in einigen Regionen Stützungsmaßnahmen für das makroökonomische Umfeld vorgesehen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich aktiv darum bemühe, begleitende Maßnahmen zu den WPA zu entwickeln, vor allem hinsichtlich der anfangs möglichen Folgen für die Mittel zur Wahrnehmung der hoheitsrechtlichen Funktion des Staates.
Ich weiß, dass manche gern eine Aussprache über eventuelle Alternativen zu den WPA führen würden. Ich persönlich bin nicht der Ansicht, dass eine solche rein akademische Debatte von Nutzen wäre. Erstens hat bereits eine gründliche Aussprache stattgefunden, als man sich in Cotonou darüber einigte, dass die WPA für die Entwicklung, den WTO-kompatiblen Marktzugang, die Unterstützung für die verantwortungsvolle Staatsführung und die regionale Integration größere Vorteile bieten würde. Zweitens werden sämtliche AKP-Staaten weiterhin über die WPA verhandeln. Ferner profitieren die Länder von den Auswirkungen des Marktzugangs im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) sowie der Initiative „Alles außer Waffen“. Inzwischen wissen wir nach rund einem halben Jahrhundert einseitiger Präferenz unter den Abkommen von Lomé und Cotonou, dass dieser präferenzielle Zugang zu unserem Markt für sich genommen nicht ausreicht, um den Bedürfnissen unserer Partner zu entsprechen.
Abschließend möchte ich sagen, dass der Bericht unsere gemeinsame Auffassung zu einem breiten Themenspektrum widerspiegelt. Ich bin bereit, mit Ihnen gemeinsam die Arbeit fortzusetzen, um die Ziele und Aufgaben zu verwirklichen, mit denen wir und unsere Partner in diesem komplexen, anspruchsvollen und notwendigen Vorhaben, das die WPA darstellen, konfrontiert sind.
Morgen habe ich ein Seminar über Ostafrika. Sie wissen, dass ich nacheinander alle regionalen Organisationen aufsuche und dass ich jedes Mal von den Sorgen höre, die von allen Akteuren geäußert werden, die im Entwicklungsbereich tätig sind. Sie haben diese Sorgen durchaus zutreffend wiedergegeben und Sie dürfen mir glauben, dass ich dafür sehr empfänglich bin. Ich bin ganz offen für die realen Fragen, die Sie aufwerfen und ich verhehle nicht, dass die Untersuchungen und Diskussionen gut laufen. Auch um die Kreativität ist es gut bestellt, dank derer eine Reihe von Möglichkeiten entwickelt wird, die es erlauben, die Partnerländer besser zu begleiten und unmittelbarer auf ihre Sorgen einzugehen.
Abschließend möchte ich Ihnen danken und wiederholen, dass ich die in diesem ausgezeichneten Bericht enthaltenen wesentlichen Gedanken uneingeschränkt teile und dass ich nunmehr mehr denn je offen bin für den Gedanken einer Aussprache mit Ihnen, vor allem über die besten Mittel und Wege, um diesen Prozess besser begleiten zu können.
Maria Martens, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen betreffen die Handelsbeziehungen mit den AKP-Staaten, die ihrerseits durch das Abkommen von Cotonou geregelt sind. Die heutigen Abkommen entsprechen jedoch nicht mehr den im Rahmen der WTO vereinbarten Regeln, da die besondere Behandlung, die den AKP-Staaten im Vergleich zu anderen Entwicklungsländern zuteil wird, im Widerspruch zu den WTO-Regeln steht und deshalb mit ihnen in Einklang gebracht werden muss.
Die bestehende Regelung kann bis 2008 weiter gelten und muss spätestens bis dahin angepasst worden sein.
Es gibt Abgeordnete, die die WPA von vornherein ablehnen; sie glauben nicht, dass eine gewisse Liberalisierung des Handels in welcher Form auch immer zur Entwicklung armer Länder beitragen kann.
Nach Überzeugung meiner Fraktion jedoch kann der Handel einen solchen Beitrag leisten, jedenfalls die Liberalisierung des Handels zwischen den AKP-Staaten. Wir haben keinen grundsätzlichen Einwand gegen die WPA, sofern sie auf der Grundlage vernünftiger Vereinbarungen geschlossen werden, beispielsweise indem den fraglichen Ländern genügend Zeit zur Anpassung an die neue Situation gewährt wird und sie dabei unterstützt werden. In den WPA muss dafür Sorge getragen werden.
Was uns betrifft, so heißen wir die WPA willkommen, sofern sie bei der Armutsbekämpfung hilfreich sein können. Nach dem Wunsch der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten soll das primäre Ziel eines jeden WPA nach wie vor die Entwicklung sein, was bedeutet, dass die Liberalisierung nur schrittweise erfolgen darf, den AKP-Ländern zum Vorteil gereichen und auf ihre spezifischen und unterschiedlichen Verhältnisse zugeschnitten sein muss, wobei wichtige Grundversorgungen wie Wasser, Ausbildung, Verkehr und Energie für alle verfügbar bleiben müssen. Die PPE-DE-Fraktion möchte einen realistischen Zeitplan, d. h. genügend Zeit zur Durchführung der notwendigen Veränderungen. Die PPE-DE-Fraktion wünscht sich ausreichende unterstützende Maßnahmen (beispielsweise technische Hilfe, Kapazitätsaufbau und Reformen in Bereichen wie Zoll und Steuern) sowie ferner die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten.
Besorgt ist die PPE-DE-Fraktion über die folgenden vier Bereiche.
Zunächst die ungenügende Bereitstellung von Informationen durch die Kommission über den Verlauf der Verhandlungen. Zum anderen der Zeitdruck, unter dem die Verhandlungen nunmehr stehen und unter dem sie demnächst auch umgesetzt werden müssen. Außerdem liegen uns noch immer keine Textentwürfe vor, obwohl die Verhandlungen bereits seit 2002 im Gange sind.
Als letzter Punkt seien die finanziellen Aspekte genannt. Der Erfolg der WPA wird von der Bereitstellung eines angemessenen Mittelbetrages abhängen. Dieser muss an erster Stelle aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und dann auch aus anderen Quellen stammen. Es besteht noch keine ausreichende Klarheit darüber, woher dieses Geld kommen wird. In entsprechenden Notfallregeln ist dies festgelegt, und diese Regeln sind notwendig. Stellt sich heraus, dass das System stellenweise nicht funktioniert, muss der Prozess verlangsamt oder zeitweilig gestoppt werden können. Die Möglichkeit dazu besteht bereits im Rahmen der geltenden WTO-Vorschriften. Konkrete Vorschläge können wir zu diesem Punkt noch nicht unterbreiten. Der Kommissar ist bereits etwas ausführlicher auf diese Frage eingegangen, und mit Interesse sehe ich einer engeren Zusammenarbeit sowie ausführlicheren Informationen entgegen.
Glenys Kinnock, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar danken. Zuerst möchte ich mich auf seine Bemerkung beziehen, dass die Diskussion über Alternativen zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen „akademisch“ sei – das war das Wort, das er benutzt hat. Im Abkommen von Cotonou wird sehr deutlich gesagt, dass Alternativen zu den Dingen gehören, für die sich die AKP-Staaten entscheiden können. Daher, Herr Kommissar, handelt es sich nicht um ein akademisches Thema, sondern um etwas, das ganz eindeutig eine Möglichkeit für die AKP-Staaten darstellt.
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind für die AKP-Staaten sehr komplex und kompliziert, sie sind die komplexesten und kompliziertesten Abkommen, über die sie jemals verhandelt haben. Ich vermute, dass sie auch der Kommission gewisse Schwierigkeiten bereiten, wenn auch nur aufgrund der Spannungen, die natürlicherweise zwischen den Prioritäten und Sorgen der GD Entwicklung und denen der GD Handel bestehen, die sich sehr stark voneinander unterscheiden. Wir Mitglieder dieses Parlaments wissen aus eigener Erfahrung, dass zwischen unseren Zielen nicht immer die erforderliche Kohärenz besteht.
Ich habe den Eindruck, dass es Anliegen gibt, die allen regionalen Verhandlungen gemein sind, und ich verfolge diese sehr genau. Es gibt Beispiele, wo die Kommission einen Rahmen anstrebt, der vorrangig den Handel begünstigt. Die AKP-Regionen sind viel stärker daran interessiert, die angebotsseitigen Sachzwänge und die Verbindung zwischen WPA und Entwicklungshilfe zu behandeln. Der Marktzugang bleibt ein absolut zentrales Thema.
Die vorgeschlagene Öffnung der Wirtschaften der AKP-Länder – von denen die meisten zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören – ist ein wesentliches Anliegen. Die Vorteile, die sich aus regionaler Integration, Marktzugang und einer integrierten Handels- und Entwicklungspolitik ergeben, sind sehr deutlich, wie meine Kollegin Maria Martens sagte. Wir im Entwicklungsausschuss sind jedoch der Ansicht, dass die Kosten, die ihnen möglicherweise dadurch entstehen, die möglichen Vorteile überwiegen könnten. Daher könnte es sein, dass die Vereinbarungen, die sie für den Marktzugang – die Marktöffnung – treffen müssen, nicht wirklich das sind, was sie brauchen, und dass eine andere Art von Abkommen ihnen vielleicht mehr bringen könnte.
Damit sie wettbewerbsfähig werden und ihre Produkte vertreiben können, muss sehr stark in ihre Fähigkeiten diesbezüglich investiert werden. AKP-Staaten benötigen Ausbildung, ihre Arbeitskraft muss verbessert werden; sie brauchen bessere Infrastrukturen und Verkehrssysteme und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Dies alles sind wesentliche Anliegen der AKP-Länder.
Es muss gesagt werden, dass es nicht die Aufgabe der Kommission ist, den AKP-Staaten vorzuschreiben, was ein gutes WPA ist. Die AKP-Staaten müssen selbst – in Konsultation mit ihren Parlamenten, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung und der Zivilgesellschaft – diese Art von Entscheidung treffen. Jedes Kriterium für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen muss im Hinblick auf die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele festgelegt werden.
Ich möchte dem Kommissar eine Frage stellen. Die Verhandlungen mit Zentralafrika werden als Vorbild für diese Art von regionalen Verhandlungen dargestellt. Ich habe jedoch Informationen erhalten, dass die GD Entwicklung auf ihrer höchsten Ebene – damit sind wahrscheinlich Sie gemeint, Herr Kommissar – angesichts der Kompetenz des Sekretariats der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft bei ihren Verhandlungen sehr besorgt ist. Stimmt es, Herr Kommissar, dass Sie öffentlich die Entlassung des Generalsekretärs und des WPA-Chefunterhändlers der CAEMC gefordert haben? Wenn dies der Fall ist, wie passt dies dann zu der Beschreibung der GD Handel, die diese Verhandlungen als absolutes Vorbild darstellen?
Abschließend möchte ich die Aufmerksamkeit auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung im März 2002 angenommene Erklärung von Kapstadt lenken. Es wurden darin Vergleichsparameter eingeführt, an denen der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen auf der Grundlage der wichtigsten sozialen und ökologischen Indikatoren wie menschenwürdige Arbeit, Gesundheit, Bildung und geschlechtsspezifische Auswirkungen gemessen werden sollten. Das darin liegende Potenzial wurde letztes Jahr vom AKP-Rat bestätigt. Wird der Kommissar sich für die Umsetzung dieser Vorschläge einsetzen?
Fiona Hall, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Frau Morgantinis Bericht wurde vom Entwicklungsausschuss sehr begrüßt, weil er deutlich die wesentlichen Grundsätze darlegt, auf denen eine Wirtschaftspartnerschaft aufbauen sollte.
Wie Kommissar Michel und Kommissar Mandelson bereits gesagt haben, müssen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen entwicklungsfreundlich sein. Das bedeutet, dass die Liberalisierung notwendigerweise asymmetrisch sein muss. Die AKP-Länder können unmöglich dazu gezwungen werden, ihre Märkte für europäische Güter zu öffnen, bevor ihre eigenen Inlandsmärkte nicht deutlich gefestigter sind. Von europäischer Seite können wir handelsbezogene Entwicklungshilfe leisten, um sie bei der Festigung der Märkte und beim Umgang mit angebotsseitigen Sachzwängen zu unterstützen.
Von den für die Plenarsitzung eingereichten Änderungsanträgen wird die ALDE-Fraktion diejenigen unterstützen, die betonen, dass die Geschwindigkeit der Marktöffnung von den AKP-Staaten bestimmt werden sollte und dass die EU in Verhandlungen über den Welthandel noch viel enger mit den Partnern in den AKP-Ländern zusammenarbeiten kann. Zusammen können die AKP-Länder und die EU sehr stark sein.
Die ALDE-Fraktion wird auch die Änderungsanträge der PPE-DE-Fraktion unterstützen, die eine bessere Formulierung vorschlagen und zu restriktive Begriffe – beispielsweise für menschenwürdige Arbeit – vermeiden.
Einige NRO haben WPA in ihren Kampagnen schlicht und einfach abgelehnt, aber das könnte dazu führen, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Die regionale Integration, die Teil der WPA ist, wird die AKP-Ländern dabei unterstützen, Wohlstand zu schaffen, den Süd-Süd-Handel auszubauen und tarifliche Hemmnisse zwischen benachbarten AKP-Ländern zu beseitigen.
Der wesentliche Punkt in jeder Phase des WPA-Verhandlungsprozesses ist, dafür Sorge zu tragen, dass das Ergebnis der Entwicklung zuträglich ist. Ich hoffe, dass sich die Kommission zu jeder Zeit aufrichtig und konsequent von diesem Grundsatz und von diesem Bericht leiten lässt.
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ziel des Abkommens von Cotonou und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist die Bekämpfung der Armut und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Diese Zielstellung darf auf keinen Fall unter den Tisch fallen. Die „Quid-pro-quo“-Mentalität bzw. die auf dem Grundsatz der Gleichheit basierende Vorstellung von Gegenseitigkeit ist daher ziemlich falsch, denn tatsächlich haben wir es in diesem Falle mit zwei recht unterschiedlichen Partnern zu tun, der EU und den AKP-Staaten. Darum sollten nicht die AKP-Staaten die EU-Mitgliedstaaten unterstützen, sondern umgekehrt. Frau Morgantini wird mir hier ganz sicher beipflichten.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe sowie sehr arbeitsintensive Produkte wie Textilien bilden die einzigen Exportgüter der armen Länder und sollten daher zu uns in die EU keinen Importeinschränkungen unterliegen. Die Wirtschaften der AKP-Staaten sind extrem schwach. Deshalb können wir von diesen Ländern nicht verlangen, dass sie den ersten Schritt tun und als Gegenleistung für die Öffnung der Märkte seitens der EU 90 % ihrer Märkte öffnen. Diese Sichtweise kommt auch im Bericht von Frau Morgantini zum Ausdruck. Daher hoffe ich, ich verstehe Punkt 17 des Berichts richtig, nach dem natürlich nur die AKP-Staaten berechtigt sind, zeitweilige Importrestriktionen zuzulassen, wenn ein einheimischer Industriezweig durch ein Anschwellen der Importe gefährdet wird. Es wäre ausgesprochen bedauerlich, wenn wir das Recht hätten, die AKP-Staaten am Verkauf von Textilien und Agrarprodukten zu hindern, nur weil wir nicht in der Lage gewesen sind, uns an die veränderten Wettbewerbsbedingungen in einer globalisierten Welt anzupassen. Tatsache ist, dass es auch uns gestattet war, unsere Märkte zu schützen, als sich unsere Wirtschaften noch entwickelten. Die Abschottung der Märkte ist also ein sehr ungewisser Weg zu Wachstum und einer gesunden Wirtschaft. Deshalb sollte dies auch für die Entwicklungsländer nur ein begrenzt einsetzbares und befristetes Instrument sein.
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident
Gabriele Zimmer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus schon öfter und in großer Einmütigkeit zu den Millenniums-Entwicklungszielen verständigt und die Überwindung der Armut auf unserem Planeten als unsere wichtigste Aufgabe in den nächsten Jahrzehnten bezeichnet.
Mit dem hervorragenden Bericht von Luisa Morgantini liegt jetzt eine Bewertung vor, welchen Beitrag die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zur Bewältigung dieser Aufgabe tatsächlich auch leisten können. Wir erwarten von der Kommission, in den Verhandlungen der Entwicklung und der Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten einen klaren Vorrang zu geben. Ich beziehe mich auch bei meiner Kritik im nächsten Satz klar auf das Auftreten des Vertreters der GD Handel bei einer Anhörung im Entwicklungsausschuss. Ich muss deutlich sagen: Wir wollen keine Verhandlung im Stil und im Selbstverständnis einer Kolonialmacht, sondern wir verlangen die Wahrung der Entscheidungssouveränität unserer Partner in den AKP-Staaten.
Diese Souveränität ist zu fördern durch Investitionen in die Handelsinfrastruktur sowie natürlich durch Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung, ganz im Sinne des auch in der EU hochgehaltenen Prinzips der Subsidiarität. Sollten sich die Regierungen souverän entscheiden, die WPA skeptisch zu betrachten, dann muss es eben die alternativen Möglichkeiten geben, wie sie auch das Cotonou-Abkommen bietet. Deshalb frage ich mich, warum die PPE-DE nun diesen Verweis streichen will. Warum fühlt sich plötzlich die PPE-DE nicht mehr an Verträge gebunden? Die PPE-DE beantragt weiterhin, dass fast jeder Satz aus dem Bericht zu streichen ist, der den AKP-Regierungen Verhandlungssouveränität und einen eigenen politischen Spielraum einräumt, ob es in einem Sektor zur Liberalisierung kommen soll, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum. Warum, frage ich mich hier.
Der Bericht Morgantini fordert, dass die Grundversorgung mit Trinkwasser, die Bildung und andere zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge aus der Liberalisierung von vornherein herauszunehmen sind. Die PPE-DE beantragt, dies zu streichen, und fordert stattdessen, bei der Liberalisierung des Wassersektors auf bezahlbare Preise zu achten. Das betrachte ich als Zynismus. Das ist angesichts der Armut in weiten Teilen der AKP-Staaten aus meiner Sicht nicht zulässig. Ich fordere, dass wir morgen diese Anträge ablehnen.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte als Erstes der Berichterstatterin, Frau Morgantini, für die hervorragende Arbeit, die sie geleistet hat, danken. In einer Gesellschaft, die inzwischen von einem globalisierten Wirtschaftsmarkt beherrscht wird, sind die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, die Entwicklungszusammenarbeit zu fördern – in einer Welt, in der drei Milliarden Menschen mit weniger als zwei Dollar pro Tag und über eine Milliarde sogar mit einem Dollar leben.
Für dieses gemeinsame Ziel müssen wir nach geeigneten Mitteln suchen, die sowohl zur Verbesserung der Wirtschaftslage in den Entwicklungsländern als auch zu deren schrittweiser und zunehmender Integration in den Weltmarkt beitragen können. Die Kooperationspolitik der Europäischen Union muss Prioritäten umfassen, die auf die Umgestaltung der internen Prozesse dieser Länder abzielen und einem stabilen, offenen und demokratischen politischen Klima sowie einer Anhebung des Wohlstands förderlich sind. In diesem Kontext kann behauptet werden, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Handelsbeziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union zu verstärken und zu vervollkommnen.
Außerdem müssen wir einen anderen Punkt hervorheben: Entwicklungsinvestitionen in den so genannten sensiblen Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Energie müssen stetig überwacht werden, wobei die wirtschaftliche Liberalisierung erforderlichenfalls beschränkt werden muss. Wir müssen uns stets vergegenwärtigen, dass wirksame Integration und Wirtschaftswachstum unbedingt mit einer Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der Bevölkerung einhergehen müssen, wenn sie zum Erfolg und zu positiven Auswirkungen auf das soziale Gefüge der Entwicklungsländer führen sollen. Hierfür ist ein konkretes, spezifisches und konsequentes Engagement erforderlich.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Zunächst danke ich der Kollegin Martens für ihre ausgezeichnete Rede und die von ihr vorgeschlagenen Änderungsanträge. Dieser Ansatz stärkt den uns vorliegenden Bericht und unterstützt seine Zielsetzungen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zu einem brauchbaren Mittel für die Umsetzung der EU-Ziele für Entwicklungszusammenarbeit zu machen.
Die WTO-Regeln zwingen uns zu gesonderten WPA, da die auf den Lomé- und dem Cotonou-Abkommen basierende Handelsbeziehung nicht gegenseitig ist und daher im Widerspruch zur Ermächtigungsklausel der WTO steht. Dieser Klausel dürfen Industrieländern nur zwei Kategorien von Ländern eine einseitige und nicht auf Gegenseitigkeit beruhende präferenzielle Behandlung zu gewähren: entweder allen am wenigsten entwickelten Ländern oder allen Entwicklungsländern. Da die Regionen der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) beide Arten von Ländern einschließen, stehen die den AKP-Ländern ursprünglich gewährten Präferenzen nicht in Einklang mit den aktuellen WTO-Regeln, und unser zum Verzicht berechtigender Übergangszeitraum endet 2008.
Um die EU-AKP-Handelsbeziehung langfristig WTO-verträglich zu machen, wurde eine Lösung in den WPA gesucht. Gemäß den vorgeschlagenen WPA wird die Handelsbeziehung zwischen der EU und den verschiedenen AKP-Regionalgruppen gegenseitig sein. Artikel XXIV des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) zufolge können Länder mit verschiedenem Entwicklungsniveau eine gegenseitige Freihandelszone einrichten, sofern die Liberalisierung für annähernd den gesamten Handel innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgt. Im Kontext der WPA wurden darunter rund 90 % des Handels in 10-12 Jahren verstanden.
Es liegt auf der Hand, dass die Umsetzung eines gegenseitigen Freihandelsabkommens eine große Herausforderung für die AKP-Länder sein wird, deren Entwicklungsniveau sehr variiert. Die Gegenseitigkeit stellt eine wesentliche Umstellung im Konzept der EU bezüglich Entwicklung und Handelspolitiken mit AKP-Partnern dar.
Andererseits konnte die durch die Abkommen von Lomé und Cotonou gewährte Unterstützung das Sinken des Anteils des AKP-Marktes bekanntlich nicht aufhalten. Da wir uns Gedanken um eine verfrühte Liberalisierung machen, sollten wir uns fragen, ob es in diesem Zusammenhang eine rechtzeitige Liberalisierung geben kann. Bisweilen müssen kühne Schritte unternommen werden, was bedeutet, wir müssen gleichzeitig sicherstellen, dass das letztliche Ergebnis der Verhandlungen über Abkommen den nationalen und regionalen AKP-Märkten ausreichend Zeit zur Anpassung lässt.
Auch halte ich es für wichtig, allen Menschen ungehinderten Zugang zu den „freien“ Diensten der Natur zu gewähren. Daher ist es am Weltwassertag meines Erachtens notwendig zu erwähnen, von welch wesentlicher Bedeutung es beispielsweise ist, mit Wasserressourcen gerecht umzugehen.
Die Öffnung der Märkte hat in manchen Fällen auch zur Verbreitung von Armut in Entwicklungsländern geführt, und aus diesem Grund sollte der Fortschritt der Gespräche sorgfältig beobachtet werden. Die Verhandlungen müssen unparteiisch sein, und es darf währenddessen keinerlei Druck auf eine Partei ausgeübt werden.
Kader Arif (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meiner Kollegin Luisa Morgantini für den ausgezeichneten Bericht über die Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die Entwicklung danken, den sie uns heute vorgelegt hat.
Der allgemeine Ansatz dieses Textes ist insofern richtig, als er dafür eintritt, dass die Solidarität der Gemeinschaft angesichts einer Regelung, die das Risiko einer unkontrollierten Liberalisierung birgt, notwendig ist. Diese Arbeit wurde im Entwicklungsausschuss einstimmig angenommen. Ich hoffe und wünsche, dass sie bei der Abstimmung morgen die gleiche Unterstützung findet.
Unsere Überlegungen müssen von einem Grundprinzip ausgehen: Entwicklung unter Einhaltung des Abkommens von Cotonou und in enger Verbindung mit diesem Abkommen. Dies ist ein vorrangiges Ziel bei allen Verhandlungen und bei der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den AKP-Ländern.
Mir leuchtet die Notwendigkeit ein, die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Ländern mit den WTO-Regeln in Einklang zu bringen, ich meine den einseitigen präferenziellen Zugang zwischen den Gemeinschaftsmärkten. Trotzdem darf die Übereinstimmung mit den WTO-Regeln nicht vor unseren internationalen Verpflichtungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Überwindung der Armut Vorrang haben.
Ich teile die Befürchtungen unserer AKP-Partner und zahlreicher NRO hinsichtlich der Art und Weise, in der die Verhandlungen derzeit von der Kommission geführt werden, und des dafür maßgeblichen Konzepts. Denn es herrscht eine deutliche Asymmetrie zwischen den beiden beteiligten Seiten. Wenn wir das nicht berücksichtigen, wird die uns angepriesene harmonische und zügige gegenseitige Marktöffnung zwangsläufig unausgewogen und – wie ich befürchte – von manchen Desillusionierungen begleitet sein.
Die Liberalisierung des Handels zwischen ungleichen Partnern, die weit davon entfernt ist, die gewünschte Entwicklung zu fördern, birgt im Gegenteil das Risiko verheerender Folgen für die ungefestigten Wirtschaftssysteme in den betroffenen Ländern und für deren verletzbare Bevölkerungsgruppen. Und das geschieht zu einem Zeitpunkt, da wir in unseren Reden verkünden, dass wir diesen Ländern helfen wollen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, die, wie wir bereits im Voraus wissen, unerreichbar sind.
Meiner Ansicht nach können diese Abkommen, wenn sie in einem vernünftigen und überschaubaren Rahmen abgestimmt und stufenweise umgesetzt werden, um Handel und Investitionen in diesem Raum zu fördern, eine echte Chance für die AKP-Länder darstellen, eine Chance im Hinblick auf die Diversifizierung der Wirtschaft und die harmonische regionale Integration sowie auf eine echte, erfolgreiche Einbindung in die Weltwirtschaft.
Hier seien einige Prioritäten angeführt. In erster Linie müssen die Singapur-Themen und die wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen ausgeklammert werden, ohne den Grundsatz des Rechts dieser Länder zu vernachlässigen, ihre sensiblen strategischen Bereiche durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. Die zweite Priorität besteht darin, unsere Verpflichtung einzuhalten, gemäß Artikel 37 Punkt 6 des Abkommens von Cotonou – sofern Länder dies wünschen – nach Handelsregelungen zu suchen, die Alternativen zu den WPA darstellen. Diese Alternativen müssen auf dem im APS festgeschriebenen Grundsatz der Nicht-Gegenseitigkeit sowie auf einer noch einzuführenden Klausel über die Sonder- und Vorzugsbehandlung in der WTO gründen. Diese Prioritäten hängen weitgehend vom Willen der EU ab, in der WTO ihr Gewicht dafür geltend zu machen, dass die Regeln im Sinne der Entwicklungsprioritäten gefördert werden.
Letztlich aber kann kein Wille ohne entsprechende Mittel verwirklicht werden. Daher möchte ich abschließend unterstreichen, dass unabhängig von der Sorge um die Finanzielle Vorausschau der Union einerseits die Versprechen des Kommissionspräsidenten von Gleneagles bezüglich der Handelshilfen erfüllt werden und andererseits neue finanzielle Verpflichtungen übernommen werden müssten, um die Kosten auszugleichen, die aufgrund der Aufhebung der Zollpräferenzen und Zölle für die AKP-Länder entstehen, die technische Hilfe für die AKP-Länder zu stärken und schließlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Kürzung des Europäischen Entwicklungsfonds abzulehnen, die nicht hinnehmbar ist. Da ich jedoch nicht überzeugt bin, dass diese Ziele schnell erreicht werden können, schlage ich der Kommission vor, als Beweis ihres guten Willens die Verlängerung der Übergangszeit für die gegenseitige Marktöffnung nach den spezifischen Bedürfnissen der AKP-Länder, die während der Verhandlungen festgestellt werden, in Erwägung zu ziehen.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Ich hoffe, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein funktionierendes Mittel zur Bekämpfung der Armut sein werden und es uns erlauben, den Worten konkrete Taten folgen zu lassen. Ich begrüße die diesbezüglichen Redebeiträge am heutigen Abend, insbesondere die Ausführungen von Eija-Riitta Korhola waren ausgezeichnet. Was die Qualität angeht, so kann ich nichts hinzufügen, aber dennoch möchte ich ein paar Worte zu Luisa Morgantinis Bericht sagen.
Die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit darf nicht unterschätzt werden. Als Wohlfahrtsstaaten und europäische Gemeinschaften wollen wir in unseren eigenen Ländern ebenso wie anderswo unseren Mitmenschen helfen, denen es schlechter geht als uns. Dies ist gewissermaßen ein Maßstab für unsere Zivilisation.
Es ist richtig, dass heute in zahlreichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union darüber diskutiert wird, wie viele Mittel in die Entwicklungszusammenarbeit fließen sollten. In meinem Heimatland Finnland wurde dieses Thema beispielsweise vor kurzem erörtert, und ich weiß, dass das von den UN empfohlene Ziel von 0,7 % nicht erreicht wurde. Wir sind bei ca. 0,4 % geblieben. Es ist auch zu hoffen, dass die anderen europäischen Länder, Finnland eingeschlossen, Fortschritte in diesem Bereich erzielen werden. Hoffentlich werden wir in der Europäischen Union zu dem gemeinsamen Willen gelangen, und auch die entsprechenden Mittel bereitstellen, um uns um die Bedürfnisse unserer Mitmenschen und Nationen, denen es schlechter geht als uns, zu kümmern.
Meines Erachtens sollten wir jedoch sicherstellen, dass unsere Hilfeleistung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung erfolgt. Wirtschaftliche, soziale und Umweltfaktoren müssen in der Entwicklungszusammenarbeit der EU stets berücksichtigt werden. Nicht nur Geld ist wichtig, vor allem geht es um Partnerschaft, um Unterstützung bei der Entwicklung und darum, den Ländern zu einem guten Start zu verhelfen.
Wir müssen auch dafür Sorge tragen, über die Entwicklungszusammenarbeit europäische Werte wie Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Dieser Aspekt sollte in der Entwicklungszusammenarbeit unbedingt Berücksichtigung finden.
Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Morgantini-Bericht ist ein bemerkenswerter Versuch, den Schaden, der durch die WPA verursacht wird, zu begrenzen. Glauben Sie wirklich, dass ein Freihandelsabkommen zweckdienlich ist, um Hunger und Armut zu lindern und zu beseitigen?
Nehmen wir einmal Burundi: Die theoretische Abschaffung der Zölle, wie sie in den WPA vorgesehen ist, würde der Europäischen Union zu einer Erhöhung ihres Marktanteils um 12,4 Millionen Dollar verhelfen, den Burundi allerdings verlieren würde, wobei der Gewinn für die lokalen Verbraucher bereits mit einkalkuliert wurde. Dies geht aus einer Studie der UN-Wirtschaftskommission für Afrika hervor, die auch ergeben hat, dass auf diesem Kontinent bereits ein ziemlich hoher Anteil des Vermögens von im Ausland lebenden Personen gehalten wird, der höher ist als in jeder anderen Region der Welt: nämlich 39 %.
Der Gedanke, eine weitere Ausdehnung der Liberalisierung könne Reichtum in diesen Regionen hervorbringen, wird auch durch die Angaben zu den Zuschüssen widerlegt. In Nigeria ist deutsches und englisches Fleisch am billigsten, und in Senegal haben 52 000 Tonnen Zwiebeln, die allein 2005 aus den Niederlanden exportiert wurden, die Bauern in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht. Die WPA wurden ursprünglich im Rahmen des Abkommens von Cotonou konzipiert, in dem die Bekämpfung der Armut und die Förderung der sozialen Entwicklung verankert sind, doch inzwischen sind sie so entartet, dass sie nicht die soziale Entwicklung fördern, sondern noch mehr Armut schaffen.
Louis Michel, Mitglied der Kommission. (FR) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile einige der hier vorgetragenen Überlegungen. Zur Frage, dass die von der Kommission übermittelten Informationen nicht vollständig seien, kann ich nur sagen, dass die Kommission selbstverständlich bestrebt ist, alle Informationen zu liefern, die ihr zur Verfügung stehen. Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass es zu wenige Informationen sind. Was mich betrifft, so werde ich jedenfalls darauf achten, dass ich Ihnen alle Informationen zukommen lasse, die mir zur Verfügung stehen.
In Bezug auf die umfangreichen und gegebenenfalls zusätzlichen Mittel, die erforderlich sind, so können diese zwangsläufig nur von den Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Ihnen selbst ist wohl bekannt, welche Mittel im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds zur Verfügung stehen – ich verfüge lediglich über die Mittel, die mir bewilligt werden.
Im Zusammenhang mit dem Beitrag von Frau Kinnock möchte ich nicht missverstanden werden. Als ich von einer „akademischen“ Debatte über die Alternative sprach, so war das nicht anzüglich gemeint. Tatsächlich kann man denjenigen alternative Vorschläge unterbreiten, die nicht verhandeln möchten, aber so, wie die Dinge derzeit liegen – und das wissen Sie, Frau Kinnock – stehen alle in Verhandlungen. Vielleicht wurde der Begriff unpassend gewählt, aber eine Debatte über Alternativen eröffnen, während alle noch verhandeln, halte ich derzeit nicht für nützlich.
Ich möchte Ihnen sagen, dass ich mit Ihren übrigen Bemerkungen weitgehend einverstanden bin. So bin ich zum Beispiel einverstanden mit Ihren Bemerkungen über den Marktzugang. Aber Sie müssen andererseits auch zugeben, dass der Marktzugang nicht alles ist. Unsere in 50 Jahren mit der Liberalisierung gesammelten Erfahrungen besagen klar und deutlich, dass das nicht ausreicht und dass es noch eine ganze Reihe anderer relevanter Faktoren gibt. Sie werden wohl kaum jemanden finden, der stärker als ich davon überzeugt ist, dass wir uns auf die Vorteile der Entwicklung konzentrieren müssen – daher bin ich voll und ganz einverstanden mit diesem Grundsatz.
Was die Probleme der Produktion anbelangt, so ist klar, dass dieser Bereich zu jenen gehört, in denen die Unterstützung den fraglichen Ländern sicherlich den größten Nutzen bringen kann. Denn gerade auf dieser Ebene können die erforderlichen Mittel eingesetzt werden, um den technischen oder technologischen Anschluss herzustellen, um den Technologietransfer, die Qualität des Erzeugnisses, kurz, um jenen Mehrwert zu finanzieren, der für den Marktzugang unerlässlich ist.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Europäische Union kein Diktat ausüben darf. Das würde weder meiner Überzeugung, noch der Vorstellung entsprechen, die ich von Entwicklung habe. Es werden Verhandlungen geführt und bei Verhandlungen macht jeder der Partner seine Argumente geltend. Auf dieser Ebene kann es kein Diktat geben. Allerdings stimme ich Frau Martens zu, die sagte, dass der Zeitplan realistisch sein muss. Ich stimme auch uneingeschränkt zu, dass der Zugang zu Wasser, Energie und einer ganzen Reihe wirklich wesentlicher Güter erhalten bleiben muss. Ich teile Ihren Standpunkt zu diesem Thema voll und ganz und der Gedanke an eine Liberalisierung dieser Sektoren widerstrebt mir absolut.
Frau Kinnock, zu Ihrer Frage, dass ich die Entlassung jenes Sekretärs gefordert haben soll – erstens bin ich nicht befugt, dies zu tun, und zweitens habe ich niemandes Entlassung gefordert. Zutreffend ist – denn ich lege Wert darauf, voll zu dem zu stehen, was ich getan habe – dass ich auf Ersuchen des Sekretärs der Wirtschaftsgemeinschaft zentralafrikanischer Staaten (CEEAC) einfach erwidert habe, dass ich nicht bereit wäre, mich auf einen Antrag auf zusätzliche Mittel für jemanden einzulassen, der nichts geleistet hat, und ich kann belegen, dass er nichts geleistet hat, wobei ich übrigens nicht der Einzige bin, der sich darüber beklagt. Um sich zu rechtfertigen, hat er sich darauf berufen, dass er gegenüber den Mitgliedstaaten nicht weisungsberechtigt ist. Die Arbeit, die geleistet werden sollte, ist nicht geleistet worden. Wir bekommen die angeforderten Unterlagen nicht. In seiner Verwaltung herrscht ein Problem bezüglich der Transparenz. Unter diesen Umständen scheint mir, gehört es zu meinen Aufgaben, auf einige elementare Führungsgrundsätze zu verweisen, vor allem, wenn es sich um einen Antrag handelt, der mit Finanzmitteln der Kommission zu tun hat. Ich stehe also zu dem, was ich getan habe, habe aber die Entlassung von niemandem verlangt, wozu ich im Übrigen gar nicht befugt wäre.
Zusammenfassend möchte ich noch sagen, dass das Verhandlungspaket umfassend und schlüssig sein muss. Peter Mandelson verhandelt über die WPA und ich spiele eine unterstützende Rolle. Wir arbeiten also parallel. Mein Ausgangspunkt ist selbstverständlich die Entwicklung, speziell die wirtschaftliche Entwicklung als Wachstumsmotor. Ich möchte übrigens daran erinnern, dass die Länder Agenden für die Armutsbekämpfung haben, die diesen Schwerpunkt enthalten. Die Regionen mit Agenden für die wirtschaftliche Integration ersuchen uns, sie zu unterstützen, was wir auch tun. Bestandteil dieser Integration ist auch ein Aspekt der Liberalisierung des Handels untereinander, welchen wir unterstützen, und die WPA unterstützen diese Forderung nach regionaler Integration.
Ich gebe zu, dass einige Ihrer Zweifel berechtigt sind, aber ich kann Ihnen versichern, zumindest, was mich betrifft, dass der Entwicklungsaspekt Priorität haben wird. Auf diesen Bereich werden sich die Verhandlungen konzentrieren, und die Begleitmaßnahmen sollen erlauben, je nachdem, welches Tempo diese Länder einhalten können, den Anschluss herzustellen, der ihnen längerfristig einen viel leichteren Zugang nicht nur zu den integrierten regionalen Märkten, sondern auch zum Weltmarkt ermöglichen wird.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich alle Ihre Vorbehalte und Sorgen verstehen kann. Ich bin bereit – was meiner Ansicht nach wirklich sehr wichtig wäre – mit Ihnen den Meinungsaustausch zu führen, auch über alle Begleitmaßnahmen. Ich appelliere an die ganze Kreativität, derer Sie fähig sind, und ich selbst bin uneingeschränkt und ohne Vorbedingungen offen für diese Fragen. Auf jeden Fall können Sie mir glauben, dass ich uneingeschränkt bereit bin, weiterhin nach den bestmöglichen Lösungen zu suchen, um die Entwicklungsländer im Rahmen der WPA zu unterstützen.