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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 4. April 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt und Mitteilung zur Richtlinie 96/71/EG (Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Mitteilung der Kommission über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt und Mitteilung zur Richtlinie 96/71/EG (Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen).

Wie alle wissen, handelt es sich hier um den geänderten Vorschlag für die so genannte „Bolkestein-Richtlinie“ nach ihrer ersten Lesung im Parlament.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Als wir diesen Vorschlag während der Februartagung diskutierten, sagte ich, dass die Kommission ihrem abgeänderten Vorschlag den vom Parlament beschlossenen Text zugrunde legen werde. Sie werden, wie ich meine, feststellen, dass wir dieses Versprechen mit dem heute vom Kollegium verabschiedeten Text eingelöst haben. Wir haben uns bemüht, den von Ihnen zu einigen der Schlüsselartikel erzielten Konsens zu respektieren. Sie werden feststellen, dass sich die von Ihnen zu Artikel 16 – Freizügigkeit für Dienstleistungen – und Artikel 17 – Ausnahmen von der Dienstleistungsfreiheit – beschlossenen Änderungen im abgeänderten Vorschlag wiederfinden. Wir haben sämtliche Gesundheitsdienstleistungen aus dem Geltungsbereich des Vorschlags ausgeklammert und werden in Übereinstimmung mit unserer Verpflichtung eine gesonderte Initiative zum Sektor Gesundheit starten. Der abgeänderte Vorschlag sieht außerdem die Ausklammerung der Bereiche Besteuerung, Zeitarbeitsagenturen, Sicherheitsdienstleistungen sowie des audiovisuellen Sektors vom Anwendungsbereich des Vorschlags vor.

Nicht folgen konnten wir Ihnen, was den Ausschluss von rechtsbesorgenden Dienstleistungen angeht. Nach Ansicht der Kommission ist dies nicht erforderlich, da Artikel 3 bereits vorsieht, dass bei Konfliktfällen zwischen einer speziellen Richtlinie und diesem Vorschlag die Bestimmungen der Richtlinie Vorrang haben. Außerdem haben wir den Wortlaut zur Ausübung öffentlicher Gewalt auf Artikel 45 EG-Vertrag abgestimmt.

Wir haben die Sozialdienste auf der Grundlage verschiedener diesbezüglich von Ihnen beschlossener Änderungen ausgeklammert. Ich bin sicher, Sie sind auch der Meinung, dass jede Ausnahme klar definiert werden muss, und darum haben wir uns bemüht.

Wenn wir abweichende Auslegungen in den Mitgliedstaaten vermeiden wollen, dann müssen wir für Rechtssicherheit sorgen. Im Text des geänderten Vorschlags heißt es konkret, dass der Ausschluss vom Anwendungsbereich der Richtlinie für soziale Dienstleistungen im Bereich von Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von bedürftigen Familien und Personen gilt, die entweder vom Staat selbst oder in seinem Auftrag erbracht werden. Die Kommission wird zudem in den nächsten Wochen eine Mitteilung über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorlegen, die die Bedeutung widerspiegelt, welche diese Dienstleistungen für unsere Bürger haben.

Die Entscheidung, jegliche Berührung zwischen dem Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie und dem Arbeitsrecht zu beseitigen, hat meines Erachtens maßgeblich zu einer positiveren Atmosphäre im Zusammenhang mit dem neuen Vorschlag beigetragen. Dadurch ist es uns gelungen, Behauptungen, die Richtlinie senke soziale Standards und bedrohe das europäische Sozialmodell, zu entkräften. Zwar war diese Wahrnehmung falsch, dennoch hielt sie sich hartnäckig und vergiftete die Debatte über diesen wichtigen Vorschlag. Der geänderte Vorschlag ist in diesem Punkt eindeutig: Das Arbeitsrecht wurde vollkommen ausgeschlossen. Das hatte unter anderem die Streichung der Artikel 24 und 25 aus dem geänderten Vorschlag zur Folge.

Wie ich aber bereits während der Aussprache im Februar sagte, wird die Kommission eine Mitteilung zu Fragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern vorlegen, um die es in Artikel 24 und 25 ging. Mein Kollege Vladimir Špidla wird Ihnen nachher den von der Kommission heute beschlossenen Ansatz erläutern. Ich möchte lediglich anmerken, dass diese Mitteilung ein bedeutendes Element unserer Bemühungen um eine Einigung über den Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie im Rat darstellt.

Der abgeänderte Vorschlag enthält zwei weitere Punkte, auf die ich verweisen möchte. Wir haben in Artikel 3 klargestellt, dass alle spezifischen Regelungen Vorrang vor den Bestimmungen des Dienstleistungsrichtlinienvorschlags haben. Wir haben vor allem in Artikel 3 klargestellt, dass die Richtlinie nicht die Regeln des internationalen Privatrechts berührt und dass folglich der Verbraucher im Allgemeinen durch die Verbraucherschutzregeln geschützt ist, die im Verbraucherrecht seines Mitgliedstaates niedergelegt sind. Die Kommission akzeptiert ferner, dass die in Artikel 27 vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung freiwillig und nicht obligatorisch sein sollte.

Seit der Abstimmung des Europäischen Parlaments im Februar setzt sich in der gesamten Europäischen Union die Erkenntnis durch, dass der von Ihnen erzielte Konsens den Weg für Fortschritte in der Debatte geebnet hat. Dies wurde auch von den Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vor zwei Wochen bestätigt. Wir haben jetzt die Gelegenheit, auf diesem Konsens aufzubauen. Mir ist daran gelegen, dass die Wachstums- und Beschäftigungschancen, die aus diesem Vorschlag resultieren werden, baldmöglichst genutzt werden.

Ich werde diesen geänderten Vorschlag in wenigen Wochen dem informellen Rat „Wettbewerb“ in Graz vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit aktiver Unterstützung des österreichischen Ratsvorsitzes und der Mitgliedstaaten eine reale Chance haben, im Verlaufe dieses Ratsvorsitzes signifikante Fortschritte zu erzielen.

(Beifall)

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gerade hat die Kommission eine Mitteilung angenommen, die an die Mitgliedstaaten gerichtete Hinweise und Erläuterungen zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen beinhaltet. Ferner enthält die Mitteilung Vorschläge, die darauf abzielen, die Mitgliedstaaten bei der praktischen Umsetzung der administrativen Zusammenarbeit, beim Zugang zu Informationen und bei der Überwachung der Einhaltung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zu unterstützen.

Die Kommission kündigte diese Mitteilung im Februar dieses Jahres nach der Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament an und erklärte seinerzeit, dass über eine mögliche Streichung der Artikel 24 und 25, die Bestimmungen über die Beseitigung von bürokratischen Hemmnissen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern beinhalten, im Wege der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit entschieden würde. Die Streichung dieser Artikel sollte von den Mitgliedstaaten jedoch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie übermäßige bürokratische Hemmnisse für Unternehmen einführen oder beibehalten können, die Arbeitnehmer über nationale Grenzen hinweg entsenden. Die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern ist in der Richtlinie 96/71 EG geregelt, deren Zweck darin besteht, einen Ausgleich zwischen dem Recht von Unternehmen auf Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen und den Rechten von Arbeitnehmern, die vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort Dienstleistungen zu erbringen, zu schaffen. Die Richtlinie ist das wichtigste Instrument zur Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und gleichzeitig auch zur Verhinderung von Sozialdumping. In der heute von der Kommission gebilligten rechtlichen Begründung erfolgt die notwendige Klarstellung im Hinblick auf die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten anwenden können, um zu kontrollieren, ob die in der Richtlinie festgelegten Beschäftigungsbedingungen eingehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs handeln und zugleich Sozialdumping verhindern.

Die Mitteilung umfasst insbesondere Erläuterungen und Hinweise zu vier Arten von Kontrollmaßnahmen: die Forderung nach Einholung von Genehmigungen; die Verpflichtung, über einen Vertreter im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats zu verfügen; die Pflicht, eine Erklärung abzugeben; und die Pflichten im Zusammenhang mit Unterlagen, aus denen die sozialen Bedingungen und die Beschäftigungsbedingungen ersichtlich sind. In der Mitteilung werden folgende Schlussfolgerungen gezogen: Die Forderung, über einen Vertreter im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats zu verfügen, wird als überzogen betrachtet, und es gilt als ausreichend, wenn einer der entsandten Arbeitnehmer – beispielsweise ein Manager – als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten benannt wird. Als unberechtigt wird die Forderung nach regelmäßiger vorheriger Abgabe einer Erklärung allein aufgrund der Tatsache zurückgewiesen, dass es sich um eine im Rahmen der Entsendung erbrachte Dienstleistung handelt. Die Forderung, Unterlagen aufzubewahren, wird natürlich anerkannt, sollte aber nur für absolut notwendige Dokumente gelten, die die Behörden in den Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, wirksame Unterstützungs- und Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Sie erstreckt sich zum Beispiel nicht auf Sozialversicherungsunterlagen, denn dieser Aspekt ist in der Richtlinie 1408/71/EWG geregelt.

In den Schlussfolgerungen hieß es auch, dass die Forderung nach vorheriger Anmeldung von Tätigkeiten berechtigt ist, wobei die Anzeige spätestens am Tag der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen muss.

Die Kommission plant einen leichteren Zugang zu Informationen über die Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer und Unternehmen und eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Entscheidende Bedeutung kommt auch Verbesserungen im Bereich der Ressourcen zu, die Arbeitnehmern und Unternehmen zur Verfügung stehen, um die wirksame Durchsetzung von beschäftigungsrechtlichen Regelungen zu gewährleisten. Aus einer Studie zur Anwendung der Richtlinie, die die Kommission durchgeführt hat und deren Ergebnisse dem Bericht des zuständigen Referats zu entnehmen sind, haben wir das Fazit gezogen, dass in allen Bereichen noch viel Raum für Verbesserungen bleibt; die Mitteilung enthält mehrere Vorschläge der Mitgliedstaaten zur Behebung der bestehenden Defizite. Dazu gehören die Verbesserung von Websites und sonstigen Informationsinstrumenten, die Aufstockung der Mittel für Verbindungsbüros und Aufsichtsbehörden, die Verwendung von elektronischer Systemen für den Informationsaustausch und die bessere Vernetzung der Arbeitsaufsichtsbehörden. Für ziemlich wichtig halte ich die Überlegung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein sollen, in die von ihnen bereitgestellten Informationen Einzelheiten zu den Pflichten aufzunehmen, die die entsendenden Unternehmen erfüllen müssen, und nicht nur allgemeine Empfehlungen zum Arbeitsrecht oder zur Rechtsordnung, die in den betreffenden Mitgliedstaat Anwendung findet.

Meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Entsenderichtlinie bei korrekter Anwendung als angemessenes und stabiles Instrument erweisen wird, mit dem einerseits Sozialdumping wirksam verhindert und andererseits der freie Dienstleistungsverkehr gewährleistet wird.

(Beifall)

 
  
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  Marianne Thyssen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr gehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten ist mit dem Gang der Dinge hinsichtlich der Dienstleistungsrichtlinie nicht ganz unzufrieden. Wir haben im November im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz den richtigen Ton getroffen, indem wir ein fundiertes und ausgewogenes Papier in Aussicht gestellt haben, und eben das wurde tatsächlich vorgelegt. Ermutigt durch die Kommission haben wir Vorschläge für tief greifende Änderungen präsentiert, die anschließend im Plenum eine breite Mehrheit fanden. Auf dem Europäischen Frühjahrsgipfel – wie wir ihn doch wohl jetzt bezeichnen dürfen – hat uns der Rat herzlich beglückwünscht, und wir vernahmen auch den Wunsch des Rates, die Arbeit an einer Dienstleistungsrichtlinie fortzuführen, die die Märkte öffnet und zugleich Raum für sozialen Schutz schafft.

Heute hat die Kommission einen detaillierten Standpunkt zu unseren Vorschlägen vorgetragen, und wir stellen fest, dass die Kommission ihr Versprechen gehalten hat und sich nach wie vor stark zu der Position des Parlaments bekennt. Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden darin belassen, jedoch, wie von uns vorgeschlagen, im Rahmen eines eigenen Systems. Der Anwendungsbereich ist zwar eingeschränkt, wie von uns gefordert, trotzdem möchte ich den Kommissar auffordern, noch einmal zu prüfen, wie wir diese sozialen Dienstleistungen genau definieren sollten. Die Richtlinie hat keinerlei Einfluss auf das Arbeitsrecht, und Kommissar Špidla hat soeben die zugesagten Leitlinien für die Anwendung der Entsenderichtlinie erläutert.

Erfreulicherweise bleibt der Verbraucher letztendlich ausreichend geschützt; der bürokratische Aufwand wird verringert; und die in den Artikeln 16 und 17 verankerte Dienstleistungsfreiheit ist gewährleistet. Obgleich ein anderes Verfahren der Zusammenarbeit für die Kontrolle erarbeitet wurde, zählen wir darauf, dass der Rat dafür Sorge trägt, dass dies ebenso gut funktioniert wie das von uns vorgeschlagene.

Wir wissen, dass ein ausgewogenes Ganzes möglich ist. Darauf wollen wir hinarbeiten, und wir hoffen, der österreichische Ratsvorsitz, mit dem wir stets zum Dialog bereit sind, wird uns zu einer Richtlinie führen, die den Selbstständigen, Angehörigen der freien Berufe, Dienstleistungsempfängern, Verbrauchern, Arbeitnehmern, dem Wirtschaftswachstum insgesamt zugute kommt und zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze schafft. Wir wünschen dem Ratsvorsitz viel Erfolg und freuen uns über die letztlich positive Zusammenarbeit mit der Kommission.

(Beifall)

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommission ist bei der Dienstleistungsrichtlinie über den Schatten gesprungen, der in der vergangenen Woche plötzlich wieder auf ihr lastete. Herr Kommissar McCreevy, lieber Charlie, als Berichterstatterin und im Namen meiner Fraktion freue ich mich, dass die Kommission ihr dem Europäischen Parlament gegebenes Wort gehalten hat und der überwältigenden Mehrheit im Plenum gefolgt ist.

Ich weiß, dass dies gestern noch eine stundenlange Arbeit der Kabinettchefs erfordert hat, aber jetzt ist das wichtigste Gesetz neben der Verfassung für Europa auf einem guten Weg. Wir können diesen Weg mitgehen, oder muss man eher sagen, die Kommission folgt dem Parlament? Festzustellen ist, dass ein entscheidender Schritt in Richtung soziales Europa gelungen ist. Und ich freue mich ganz besonders, Herr Kommissar, dass der wichtigste Zankapfel – das Herkunftslandprinzip – nun endlich vom Tisch ist. Das ist der größte Durchbruch für ein soziales Europa.

Auch freue ich mich sehr, dass Sie den Vorschlägen des Parlaments gefolgt sind, wichtige Bereiche aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herauszunehmen, dazu gehören u. a. die Teilarbeitsfirmen, die Sicherheitsfirmen, das Glücksspiel und der gesamte Gesundheitsbereich. Ein Fragezeichen gibt es allerdings noch, was die Herausnahme der sozialen Dienste angeht. Da werden wir noch darüber diskutieren müssen, wie diese Vorstellung der Europäischen Kommission tatsächlich zu bewerten und zu interpretieren ist.

Auch freue ich mich, dass anders als zunächst befürchtet auch die sektoralen Richtlinien Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie haben; das hat insbesondere bei der Entsenderichtlinie eine wichtige Rolle im Europäischen Parlament gespielt. Ich denke, wir haben insgesamt einen großen Erfolg für die Menschen, für das soziale Europa und nicht zuletzt für das Europäische Parlament erzielt. Damit haben wir bewiesen, dass wir als Europaabgeordnete unsere Rechte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Nun hat es der Ministerrat in der Hand. An ihm wird es liegen, wie schnell wir eine vernünftige Gesetzgebung haben werden.

(Beifall)

 
  
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  Toine Manders, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar für seine dynamische und prompte Vorlage des Dokuments danken, an dem sehr zügig gearbeitet wurde. Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa geht sogar so weit zu sagen, dass es einen Fortschritt gegenüber dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Standpunkt darstellt, und das ist positiv für die Beschäftigung in Europa. Nach Auffassung der ALDE-Fraktion ist die Schaffung von Arbeitsplätzen das beste Sozialsystem, das es gibt, besser noch als der Schutz unserer bisherigen Errungenschaften. Leider sind einige Faktoren und Branchen noch immer ausgenommen, was die Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer eigenen Märkte ausnutzen könnten. Eben das bezeichnen wir als Protektionismus und wird möglicherweise eine Flut von Gerichtsverfahren bei dem Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen.

Nach wie vor gibt es Containerbegriffe wie Glückspiel, audiovisueller Bereich, und die Liste ließe sich fortsetzen. Was darunter fällt, können die Mitgliedstaaten bestimmen. Wir hätten eine erheblich enger gefasste Definition und eine Abgrenzung dessen, was ausgenommen ist, bevorzugt. Bedauerlicherweise gibt es dafür im Augenblick keine Unterstützung, und es wird vielleicht noch einige Zeit dauern.

Wir hoffen, die Menschen werden zu dieser Erkenntnis gelangen. Gelegentlich kann es wie im Falle Frankreichs zu Problemen kommen, wenn man reformieren will, um unsere heutigen Errungenschaften und den Wohlstand zu sichern, nicht zuletzt für unsere Kinder. Nach wie vor versammeln sich jeden Dienstag Millionen von Menschen zu Protesten auf der Straße. Es ist ein Jammer! Politiker sind dazu da, langfristige Entscheidungen zu treffen und zuweilen ganz kurzfristig wiedergewählt zu werden. Manchmal entscheiden wir uns für Letzteres.

Auf jeden Fall sind wir der Meinung, einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt zu haben. Wir haben den Vorschlag in der ersten Lesung unterstützt. Hoffentlich wird noch deutlich gemacht, weshalb einige Sektoren ausgenommen sind. Wie Sie beispielsweise selbst erwähnt haben, sollten die Definitionen präziser werden, damit es den Mitgliedstaaten schwerer fällt, ihren Markt vor eingehenden Dienstleistungen anderer zu schützen. Schließlich müssen die Mobilität und Dynamik der Wirtschaft im Binnenmarkt verbessert und gestärkt werden, wenn wir gegenüber anderen großen Wirtschaftsregionen in der Welt wettbewerbsfähig sein sollen. Meines Erachtens können wir auf diese Weise unseren Wohlstand halten. Ich danke Ihnen und hoffe, dass während des nächsten Rates recht zügig ein positives Ergebnis erzielt werden kann.

(Beifall)

 
  
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  Pierre Jonckheer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Herren Kommissare! Ich denke, dass wir Grund zur Freude haben, weil die Kommission sich dem Druck des Europäischen Parlaments wie auch des Rates gebeugt hat. In der gegenwärtigen Lage der Europäischen Union halte ich dies für einen überzeugenden Beweis, dass die parlamentarische Demokratie in der Europäischen Union funktionsfähig ist und dass die Kommission durchaus den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungsvorschlägen nachkommen kann.

Das Europäische Parlament hat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission substanziell verbessert. Trotzdem ist zu unterstreichen, dass die grundsätzlichen Einwände, die wir vorgebracht hatten und die das einstimmige negative Votum unserer Fraktion begründet hatten, nicht ausgeräumt sind. Sie betreffen im Wesentlichen zwei Punkte: den Geltungsbereich der Richtlinie sowie die ausdrückliche Einbeziehung der wirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Unsere Fraktion strebt eine spezielle Richtlinie zu diesen Dienstleistungen an, denn wir befürchten, dass ihre Einbeziehung in diese Richtlinie jeglichen neuen Vorschlag der Kommission verhindert.

Der zweite Einwand betrifft den Kompromiss zu Artikel 16, der die Rechtssicherheit des Textes nicht erhöht, sondern uns in Wirklichkeit wieder von der Rechtsprechung des Gerichtshofes abhängig macht, wobei dieser – im Gegensatz zu dem Wunsch der Kommission und des Parlaments – fallweise entscheiden muss. Jetzt ist der Rat am Zug, der seinen Gemeinsamen Standpunkt erarbeiten muss. In diesem Zusammenhang appelliert die Grünenfraktion einhellig an den Rat, den Text abzuändern und zu verbessern, insbesondere in den beiden von mir soeben angesprochenen Punkten.

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Herren Kommissare! In jeder Auseinandersetzung ist es angebracht, jede Etappe richtig zu bewerten. Man darf die erzielten Pluspunkte weder unterschätzen, denn sonst verfällt man in Defätismus, noch darf man das, was man für erreicht hält, überschätzen, denn dann kann man herbe Enttäuschungen erleben.

Wie stehen wir diesbezüglich im Falle des Entwurfs der so genannten „Bolkestein-Richtlinie“? Die in erster Lesung des Parlaments von den Gegnern des ursprünglichen Textes erzielten Punkte sind unbestreitbar. Die Streichung des Herkunftslandsprinzips und die Anpassung der effektiven Anwendung der Richtlinie sind die symbolträchtigsten Niederlagen, die die Fanatiker eines liberalen Europas hinnehmen mussten. Die Herausnahme einer Reihe von Sektoren aus dem Geltungsbereich der Richtlinie und die Gewährung einer, wenn auch begrenzten, bedingten und schwer umsetzbaren Kontrollbefugnis an den Aufnahmemitgliedstaat sind ebenfalls nicht zu unterschätzende Faktoren. Des Weiteren bedeutet der Ausschluss des Arbeitsrechts, dass das gegenwärtig geltende Recht anwendbar bleibt.

Wir werden den neuen Text der Kommission mit der Lupe prüfen. Sollte sich herausstellen, dass sie versucht, einen Teil der Zugeständnisse, die sie machten musste, wieder rückgängig zu machen, indem sie sich insbesondere das Recht auf eine A-priori-Kontrolle selbst zugesteht, dann wäre das ein unserer Meinung nach inakzeptabler Anspruch. Wenn sich hingegen erweisen sollte, dass die Kommission die Forderungen des Parlaments in ihre Neufassung des Richtlinienentwurfs aufgenommen hat, wäre dies ein erneutes Anzeichen für den wachsenden Einfluss unseres Hohen Hauses in dem europäischen institutionellen Dreieck sowie ebenfalls und vielleicht vor allem die Bestätigung des strukturierenden Effektes des plötzlichen Eingreifens der Bürger in die europäische Debatte, insbesondere seit jenem 29. Mai 2005. Dies zeigt, dass unsere Fraktion keinerlei Neigung aufweist, diese Entwicklungen zu missbilligen.

Doch davon abgesehen, führt das bisher erreichte Ergebnis denn in jedem Fall dazu, die Eskalation der Konkurrenz zwischen den Arbeitnehmern zu stoppen, gegen die sich unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen in immer größerer Anzahl mobilisieren? Das ist die wahre Frage, auf die unsere Antwort nein lautet.

Denn abgesehen von den angeführten Ausnahmen verstärkt die abgeänderte Richtlinie die Bestimmungen, die ein Integrationsmodell einführen, das nicht mehr auf der Harmonisierung der Rechtsvorschriften, sondern auf der Freiheit des Marktes beruht. Die gegenwärtigen Umstände und die Haupttendenzen des gemeinschaftlichen Besitzstandes würden in dieser Hinsicht verstärkte Aufmerksamkeit verdienen, insbesondere zu einer Zeit der Erweiterung der Union um Länder mit verlockenden Sozialstandards für Wirtschafts- und politische Führer, die besessen von der Senkung der Kosten und der Beseitigung der „Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit“ in der berühmt-berüchtigten offenen Marktwirtschaft mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb sind.

Zu welcher Art von Abkehr von dieser repressiven Logik sind wir bereit? Zum Zeitpunkt der großen Debatte über die Zukunft der Europäischen Union ist dies eine zentrale Frage. Ich schlage vor, mit der Diskussion darüber zu beginnen, insbesondere im linken Lager.

 
  
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  Adam Jerzy Bielan, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident, meine Herren Kommissare! Ich muss einfach der enormen Enttäuschung Ausdruck verleihen, die ich heute nach der Vorstellung der Mitteilung der Kommission empfunden habe. Der geänderte Text der Dienstleistungsrichtlinie ist nicht präzise genug und enthält an vielen Stellen schwammige Formulierungen. Die Länder, die gegen einen freien Dienstleistungsmarkt sind, werden diese Schwachstellen mit Sicherheit ausnutzen.

Herr Kommissar McCreevy! Während der Sitzung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vor zwei Wochen haben Sie sinngemäß gesagt, dass das Exzellente dem Guten nicht im Wege stehen darf. Das trifft den Nagel auf den Kopf, aber glauben Sie allen Ernstes, dass dieser Entwurf, in den die Ergebnisse von zwei Jahren Arbeit an der Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts in der Europäischen Union eingeflossen sind, wirklich gut ist? Meinen Sie, dass die Richtlinie in der jetzt vorliegenden Form die richtige Antwort auf die Erwartungen der europäischen Wirtschaft zu einem Zeitpunkt ist, da der globale Wettbewerb stetig intensiver wird?

Ich habe Probleme, die Haltung der Regierungen bestimmter Mitgliedstaaten der alten EU-15 zu begreifen. Sie verfolgen eine kurzsichtige und eigennützige Politik und verhindern den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union. Was die von der Europäischen Kommission an den Tag gelegte Untätigkeit und merkwürdige Gleichgültigkeit anbelangt, kann ich mir einfach keinen Reim darauf machen. Von der Kommission wird erwartet, dass sie sich zuallererst von den Interessen der Europäischen Union in ihren Gesamtheit leiten lässt. Es wird erwartet, dass sie sich zumindest für die Erreichung der in der Lissabon-Strategie verankerten Ziele einsetzt.

Vor zwei Monaten hat das Europäische Parlament den Richtlinienentwurf vom Kopf auf die Füße gestellt, wie Frau Gebhardt seinerzeit treffend feststellte. Dies war das Resultat eines äußerst unglücklichen Kompromisses zwischen den beiden größten Fraktionen in diesem Haus. Gleichwohl versicherte die Kommission den Befürwortern eines freien Marktes für Dienstleistungen zum damaligen Zeitpunkt, dass andere Regelungen gefunden würden, um einen Ausgleich für die Streichung der liberalen Bestimmungen aus dem Entwurf zu schaffen. Mir geht es vor allem um die Artikel 24 und 25, die die Abschaffung von Hindernissen vorsahen, mit denen sich entsandte Arbeitnehmer konfrontiert sehen.

Jetzt steht fest, dass die Kommission diese Versprechen nicht gehalten hat. Wie man es auch dreht und wendet, das erarbeitete Dokument zur Entsendung von Arbeitnehmern ist einfach nur eine Bestandsaufnahme der bestehenden Hindernisse. Es enthält keinerlei Vorschläge zu Sanktionen gegen Länder, die entsandten Arbeitnehmern Steine in den Weg legen. Die Kommission ist aber verpflichtet, eine andere Gangart gegenüber Ländern einzulegen, die in eklatanter Weise gegen die Gemeinschaftsvorschriften zur Freiheit der Erbringung von Dienstleistungen verstoßen.

Zum Schluss möchte ich Ihnen, meine Herren Kommissare, durchschlagenden Erfolg bei der Schaffung eines freien Marktes innerhalb der Europäischen Union wünschen. Sie wie auch die gesamte Union sind darauf angewiesen, dass diese Bemühungen zum Erfolg führen, aber das setzt mehr Mut und Entschlossenheit aufseiten der Kommission voraus.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI).(FR) Herr Präsident! Der Rat und die Kommission haben das Abstimmungsergebnis zum Bericht Gebhardt über die Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis genommen, was wir nur begrüßen können. Da wir endlich einmal in der Mehrheit sind, werden wir unsere Freude darüber nicht verbergen. Wir haben weitgehend dazu beigetragen, die umstrittensten Elemente aus der Dienstleistungsrichtlinie zu entfernen, angefangen von dem berüchtigten Herkunftslandprinzip. Allerdings verbleiben noch einige Problembereiche, insbesondere was die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betrifft. Es ist jetzt an dem Rat, sie in Übereinstimmung mit dem Parlament zu lösen.

Im Moment droht Gefahr von anderer Stelle. Denn die Kommission beabsichtigt, die Entsenderichtlinie in einem liberaleren Geist zu revidieren, was die legislative Arbeit des Europäischen Parlaments teilweise zunichte machen könnte.

Des Weiteren verurteilen wir mit äußerster Schärfe die Entscheidung der Kommission, Frankreich zu belangen, weil es für elf sensible und strategische Bereiche, insbesondere mit verteidigungspolitischem Bezug, ein Dekret zur Abwehr von Übernahmeangeboten erlassen hat. Die Kommission zieht es vor, gegen das eigene Lager zu spielen, anstatt die wohlverstandenen Interessen Europas in der WTO und auf den Weltmärkten zu verteidigen. Es obliegt daher den Staaten, diese institutionelle und politische Anomalie zu korrigieren.

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich Kommissar McCreevy dafür danken, dass er die uns gegebene Zusage in vollem Umfang eingelöst hat. Er sagte, dass die Kommission, wenn wir einen ausgewogenen Vorschlag vorlegen, der die große Mehrheit des Parlaments hat, diesen ausgreifen und als abgeänderten Text vorlegen werde. Das hat er im Wesentlichen getan, wie viele Kollegen feststellten. Das unterstütze ich voll und ganz. Es war ein Kompromiss. Ich gebe zu, dass mir eine liberalere Richtlinie lieber gewesen wäre, trotzdem ist es aber so, dass der vorliegende Vorschlag einen großen Fortschritt für den Binnenmarkt darstellt.

Herr Kommissar, ich möchte Sie nachdrücklich bitten, dass Sie sich ab jetzt an die Spitze derer stellen, die sich für diese Richtlinie einsetzen. Wir wollen, dass Sie Überzeugungsarbeit leisten und alle Beteiligten für dieses Paket gewinnen. Sie haben in Ihrem Beitrag nicht erwähnt, dass diese Richtlinie einhundert verschiedene an die Mitgliedstaaten gerichtete Maßnahmen enthält, damit diese Hindernisse für Dienstleistungsunternehmen abbauen, die Bürokratie verringern, die Verwaltung vereinfachen und mehr Informationen bereitstellen. Mein Kollege aus Polen hat das bei seinen Ausführungen eben wohl völlig außer Acht gelassen.

Als zentrale Klausel haben wir zudem die von dieser Seite des Hauses vorgeschlagene Dienstleistungsfreiheit. Ich bin felsenfest davon überzeugt, und Sie werden mir da sicher Recht geben, dass die Formulierung die Regeln, nach denen Dienstleistungserbringer in ihren Mitgliedstaaten tätig sind, uneingeschränkt respektiert – wie es in der Richtlinie heißt. Das ist ein großer Fortschritt, aber es ist wichtig, dass Sie sich in der Öffentlichkeit ganz konsequent für diese Richtlinie einsetzen. Bitte verstehen Sie das als die erste Botschaft, denn wir müssen die Herzen und Hirne der Menschen da draußen gewinnen, die meinen, wir hätten einen verwässerten und abgeschwächten Rechtsakt auf den Weg gebracht. Wer ihn liest, wird feststellen, dass davon keine Rede sein kann.

Ich möchte abschließend Kommissar Špidla herzlich danken, denn wir hatten um eine Erklärung zur Entsenderichtlinie als Teil des Kompromisses im Zusammenhang mit der Streichung von Artikel 24 und 25 gebeten, und die haben wir von ihm bekommen. Meines Erachtens könnte man weitergehen, aber ich freue mich, dass hier eine Verbindung gelungen ist, die eine der Schlüsselforderungen von dieser Seite des Hauses darstellte.

(Beifall)

 
  
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  Anne Van Lancker (PSE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Auch ich möchte der Kommission meinen Dank aussprechen, die dem Standpunkt des Parlaments so weit wie möglich treu geblieben ist. Ich muss sagen, Herr Kommissar, dass mir die ziemlich eng gefasste Definition für soziale Dienstleistungen einigermaßen Sorge bereitet, und ich wünsche mir, dass Parlament und Rat noch einmal über eine bessere Definition nachdenken.

Gleichwohl bin ich hocherfreut, dass die Kommission die Sozialklauseln des Parlaments hinsichtlich der Einhaltung der Arbeits- und Sozialgesetzgebung und der Tarifverträge übernommen hat und auch, Herr Kommissar, dass die Dienstleistungsrichtlinie der Entsenderichtlinie Vorrang einräumt und voll und ganz darauf Rücksicht nimmt. Ihnen, Kommissar Špidla, muss ich allerdings sagen, dass ich mit dem Inhalt der Mitteilung zur Entsendung nicht ganz glücklich bin, und daher möchte ich darauf drängen, dass diese Mitteilung den Sozialpartnern und dem Parlament zur Stellungnahme vorgelegt wird.

Obgleich ich es begrüße, dass die administrative Belastung und die Einschränkungen, die die Mitgliedstaaten auferlegen und die der Europäische Gerichtshof wiederholt verurteilt hat, beseitigt werden, drängt sich mir der Eindruck auf, dass die Verbotsbestimmungen in der Mitteilung weit über die Rechtsprechung hinausgehen. Beispielsweise die Ansicht, die Ernennung eines Vertreters unter den entsendeten Arbeitnehmern reiche aus, kommt einer Leugnung der Verhandlungspraxis in den skandinavischen Ländern gleich. Außerdem besteht mit dem Verbot vorheriger Zulassungen oder Registrierungen die Gefahr, dass das Genehmigungssystem beispielsweise im Kontext der Leiharbeit ausgehöhlt wird. Das bedarf daher einer genaueren Prüfung.

Trotzdem mein Kompliment zu dem gelungenen Start, der bei der Verbesserung der Kontrollen in der Praxis hingelegt wurde. Es führt kein Weg daran vorbei, dass Unternehmen und Arbeitnehmer besser als bisher über die Beschäftigungsbedingungen im Rahmen der Entsendung informiert werden und dass die Verbindungsbüros effektiver arbeiten. Ich befürworte auch uneingeschränkt den Gedanken von einer besseren Ausstattung der Arbeitsaufsicht und ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Das hat das Parlament wiederholt gefordert. Nur dann ist meiner Überzeugung nach hinreichend gewährleistet, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt für Dienstleistungen geschaffen wird und zugleich die sozialen Spielregeln genau befolgt werden.

(Beifall)

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Unserer Meinung nach muss der endgültige Text, zu dem wir kommen müssen, unbedingt in allen Punkten die Ausgewogenheit aufweisen, die die Mitglieder unseres Parlaments erreicht haben. Wenn eine Richtlinie über den freien Dienstleistungsverkehr angenommen werden muss, dann weil dies einer tatsächlichen Notwendigkeit entspricht, aber nicht um jeden Preis. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission war ein unpassender, schlecht durchdachter und unkluger Text. Diesen Text hat das Parlament nunmehr völlig überarbeitet, so dass es möglich wird, den Binnenmarkt unter Bewahrung unseres Sozialmodells zu vollenden. Wir wären Ihnen verbunden, Herr Kommissar, wenn Sie den Versuchungen nicht nachgeben würden, und schlagen Ihnen vor, mit dem Parlament bei der Suche nach einem Kompromiss zusammenzuarbeiten.

Jetzt ist der Rat am Zug, und wir erwarten, dass er seine Funktion als Mitgesetzgeber verantwortungsvoll wahrnimmt. Die Dienstleistungsrichtlinie gleicht jetzt einem Gebäude, dessen Stabilität auf Pfeilern beruht, die von gleicher Wichtigkeit für uns sind. Würde an einem von ihnen gerührt, dann brächte dies die Gefahr mit sich, dass das gesamte Gebäude zusammenstürzt. Der Rat kann daher nicht die politische Botschaft ignorieren, die wir an ihn gerichtet haben. Herr Kommissar, die Abstimmung des Parlaments über die Dienstleistungen hat den Weg vorgezeichnet. Unsere Mitbürger würden nicht verstehen, wenn wir uns wieder rückwärts bewegen würden.

 
  
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  Elisabeth Schroedter (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich begrüße, dass die Kommission erkannt hat, dass die Entsenderichtlinie ein unerlässliches Instrument für den Arbeitnehmerschutz auf dem europäischen Dienstleistungsmarkt ist. Durch die Dienstleistungsrichtlinie darf die Entsenderichtlinie eben nicht eingeschränkt werden.

Durch die Entsenderichtlinie wird das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sichergestellt. Jedoch frage ich mich, Herr Špidla, wie angesichts der kriminellen Energie, die aufgewendet wird, um dieses Prinzip in der Praxis zu umgehen, ein Vorarbeiter vor Ort als Ansprechpartner oder eine Anmeldung am Tag des Arbeitsbeginns ausreichen sollen, um eine Kontrolle durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedstaaten dürfen nicht eingeschränkt werden, wenn sie dem Schutz der Arbeitnehmer dienen sollen. Das muss das Leitprinzip des Handbuches sein und nicht die Behauptung, es sei eine rein bürokratische Last. Der Schutz der Arbeitnehmer muss nach wie vor im Mittelpunkt und das Ziel der Entsenderichtlinie bleiben.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte mich den Dankesworten an die Herren Kommissare McCreevy und Špidla anschließen. Ich bewundere zutiefst, wie Sie uns auf halbem Wege entgegengekommen sind. Was uns jetzt vorliegt, markiert einen großen Schritt nach vorn. Ich habe ein paar Fragen und Anmerkungen.

Ich beginne mit Ihnen, Kommissar McCreevy. Sie haben erklärt, Sie werden ein Papier zur Gesundheit vorlegen. Was meinen Sie damit? Ist es eine Richtlinie? Eine Situation, in der der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass wir die Lage genau überwachen sollten, und wo im Anschluss nichts geschieht, ist nämlich nicht hinnehmbar. Ich wäre sehr dankbar, wenn eine Richtlinie präsentiert werden würde, denn die Form des Dokuments haben Sie nicht erwähnt.

Nunmehr wende ich mich an Kommissar Špidla. Ich gehe mit Ihnen beiden insofern konform, als die Artikel 24 und 25 in ihrer ursprünglichen Fassung aufgenommen wurden, damit der Aufnahmemitgliedstaat keine administrativen Hindernisse aufbauen kann. Ich bin voll und ganz damit einverstanden, dass etwas dagegen unternommen wird. Nun, auch Löhne und Arbeitsbedingungen können umgangen werden, was auf dem Arbeitsmarkt unlauteren Wettbewerb zur Folge hat. Das bedeutet also, auch für den Arbeitnehmer, der entsendet wird, ist es nicht unwichtig, dass neue Leitlinien aufgestellt werden.

Allerdings stellt sich mir die Frage, weshalb Sie, Kommissar Špidla, eine Mitteilung veröffentlicht haben. Ich frage Sie, weil Frau Schröder an einem Bericht über die Entsenderichtlinie arbeitet und Ihnen selbst bereits eine Bewertung eben dieser Richtlinie vorliegt. Weshalb haben Sie ein Papier vorgelegt, das sich nur schwerlich durchführen lässt? Weshalb haben Sie sich nicht dafür entschieden, statt dessen die Rechtsvorschrift zu ändern?

Herr Präsident, gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Zu meiner Freude wird sich auch das Kontrollverfahren, mit dem überwacht wird, wie wir miteinander umgehen, dank der Zusammenarbeit der einzelnen Aufsichtsämter verbessern. Über eine eventuelle weitere Stärkung dieses Verfahrens müssen wir uns noch einmal unterhalten.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE).(FR) Herr Präsident, meine Herren Kommissare, meine Damen und Herren! Während der ersten Aussprache über die Dienstleistungsrichtlinie hatte ein britischer Abgeordneter gesagt: „Fritz Bolkestein geht es gut, er ist quicklebendig und verbringt seine Zeit größtenteils in Frankreich.“ Meine Fraktion wünscht dem ehemaligen Kommissar Bolkestein alles Gute für sein Pensionärsdasein. Wir hoffen wirklich, dass sein Pensionärsleben geruhsam verläuft, doch seine Richtlinie ist endgültig tot. Jetzt haben wir eine Gebhardt-McCreevy-Richtlinie.

Natürlich hinterlässt Bolkestein Waisen. Bei der extremen Linken und bei bestimmten wohlbekannten Europäern war die Bolkestein-Richtlinie zu einem kommoden Schreckgespenst geworden, zum Symbol eines antisozialen Europas. Diese werden nur schwer akzeptieren, dass die Bolkestein-Richtlinie endgültig tot ist. Andere haben dasselbe Problem, insbesondere einige Prediger des Ultraliberalismus, denn meiner Meinung nach hatten sie in dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission eine Art Freibrief für ein vollständig dereguliertes Europa gesehen. Dabei denke ich insbesondere an jenen französischen Baron, der, um seine Modernität unter Beweis zu stellen, amerikanisch spricht, wenn er sich im Namen der Großunternehmer äußert.

Doch glücklicherweise hat das Europäische Parlament seine Arbeit getan, und eine qualifizierte Mehrheit des Parlament hat den in erster Lesung von der Kommission eingebrachten ursprünglichen Vorschlag umformuliert, um daraus ein angemessenes Instrument im Dienste der Dienstleistungsfreiheit zu machen, doch dabei jede Form von Sozialdumping auszuschließen. Die Kommission war gut beraten, als sie sich der Position des Parlaments weitgehend anschloss, auch wenn es in der letzten Woche noch einiges Hin und Her gab. Präsident Barroso hat seine Leute zurückgepfiffen. Natürlich werden wir wachsam bleiben und einige zusätzliche Präzisierungen fordern müssen. Im Übrigen wäre der österreichische Vorsitz ebenfalls gut beraten, wenn er dafür sorgte, dass sich der Rat dem Parlament anschließt, damit wir rasch zu einer angemessenen Dienstleistungsrichtlinie kommen, die wir uns alle wünschen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE).(DA) Herr Präsident! Meine Herren Kommissare! Im Parlament haben wir schon mehrfach Anhörungen zur Entsenderichtlinie durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Richtlinie zwar kompliziert, an sich aber nicht verkehrt ist. Enorme Probleme bereitet hingegen die praktische Anwendung der Richtlinienvorschriften. Die Menschen kennen ihre Rechte nicht, die Unternehmen wissen nicht, welche Vorschriften sie beachten müssen, und jede öffentliche Behörde legt die Richtlinie anders aus. Wir sollten also nicht die Richtlinie ändern, sondern uns viel mehr um ihre bessere Handhabung und eine bessere Vermittlung von Informationen kümmern. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass man sich zum Beispiel über das Internet und Quick Caches besser informieren kann. Auf diese Weise dürfte es uns gelingen, wirklich die Früchte eines Binnenmarkts für Dienstleistungen zu ernten. Ich erwarte von der Kommission, dass sie Initiativen in diesem Bereich ergreift und sicherstellt, dass die Umsetzung der Entsenderichtlinie künftig besser funktioniert.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Vielen Dank für die Ausführungen zu den Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern. Sie stellen mit Sicherheit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Liberalisierung von Dienstleistungen dar.

Im Dokument der Kommission werden die administrativen Hürden benannt, die unter Umgehung gesetzlicher Regelungen Firmen auferlegt werden, die Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen entsenden. Darin werden auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs angeführt, der derartige Praktiken als Vertragsverletzung erachtet. Bedauerlicherweise werden in dem Dokument keine wirksamen Maßnahmen zur Lösung der bestehenden Probleme vorgeschlagen.

Die Kommission hat recht deutlich unter Beweis gestellt, dass es ihr am Willen mangelt, die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten. Bloße Verweise auf Entscheidungen der Gerichtshofs reichen nicht aus. Die Hindernisse bleiben trotz der Entscheidungen, trotz Vertrag und Richtlinie unverrückbar bestehen. Daher wird ein entschiedeneres Handeln gefordert; denkbar wären beispielsweise Verfahren gegen jene, die gegen die Bestimmungen verstoßen. Ich befürchte, dass die vorgeschlagene Erarbeitung eines weiteren Berichts über Fortschritte beim Abbau von Hindernissen innerhalb eines Jahres lediglich auf eine weitere Verzögerung hinauslaufen wird.

Zum Schluss möchte ich Ihnen mitteilen, wie betroffen viele Mitglieder dieses Hohen Hauses waren, als sie feststellen mussten, dass die Gesundheitsdienste in der Stellungnahme der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie überhaupt nicht mehr vorkommen, obwohl die Abstimmung im Parlament eine Mehrheit für ihre Aufnahme ergeben hatte.

(Beifall)

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs den verehrten Abgeordneten für ihre Ausführungen danken. Ich werde auf einige der konkreten Fragen eingehen.

Zu den ausgeklammerten Sektoren ist festzustellen, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Bestimmungen des EG-Vertrags auch weiterhin für all jene Dienstleistungen gelten, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Das Kollegium der Kommissare wird sich in den nächsten Wochen mit dem Bereich Gesundheit befassen, und zu diesem Zeitpunkt wird über den Anwendungsbereich der Initiative entschieden werden. Herr Kyprianou wird dabei die Leitung übernehmen, und Herr Špidla und ich werden ihm unsere Vorstellungen unterbreiten. Zwar kann ich dazu heute nichts Konkreteres sagen, aber ich kann feststellen, dass auf jeden Fall die Frage der Patientenmobilität und die Erstattung von Behandlungskosten Eingang finden werden. Wir müssen abwarten, was Herr Kyprianou vorschlagen wird.

Herr Harbour ist bezüglich der auf den geänderten Vorschlag zu erwartenden Resonanz etwas pessimistisch. Es stimmt, dass in einigen Medien durchaus negative Kommentare zu lesen und zu hören waren, aber wenn die Bürger erst einmal die Möglichkeit haben, die vom Parlament beschlossenen Regelungen zu verdauen, wird sich das im Verlaufe der Zeit ändern.

Ich habe mich im Ministerrat intensiv für den geänderten Vorschlag eingesetzt. Auf der Tagung des Ministerrates am Sonntag, dem 12. März 2006, habe ich den geänderten Vorschlag energisch verteidigt. Ich habe den Ministern mitgeteilt, dass ich gedenke, dem zu folgen, was das Parlament in den wichtigsten Bereichen vereinbart hat. Zwar waren einige der Minister anfänglich etwas skeptisch, aber am Schluss waren die meisten mit dem zu erwartenden Ergebnis recht zufrieden. Die Tatsache, dass der Europäische Rat letzte Woche den Beschluss des Europäischen Parlaments eindeutig bestätigt hat, zeigt, dass die Debatte wesentlich vorangekommen ist.

Das ist ein guter Vorschlag. Herr Harbour hat auf viele der darin enthaltenen Initiativen und Stärken verwiesen, und wir sollten ihn als einen sehr wichtigen Schritt im Dienstleistungsbereich propagieren und deutlich machen, dass der Tag, an dem diese spezielle Richtlinie verabschiedet wird, ein guter Tag für Europa sein wird.

Wie ich in den Ausschusstagungen bereits sagte – und ich habe kürzlich an einer Tagung des Ausschusses Binnenmarkt und Verbraucherschutz teilgenommen –, muss uns klar sein, dass der von der alten Kommission vorgelegte Vorschlag in der damaligen Fassung keine Chance hatte. Diejenigen, die sich für den ursprünglichen Vorschlag einsetzten, müssten also der politischen Realität ins Auge sehen und erkennen, dass aus ihm nie geltendes Recht geworden wäre.

Ich als Kommissar und das Kollegium der Kommissare haben der politischen Realität ins Auge gesehen und erkannt, dass wir den Vorschlag nicht weiter über den grünen Klee loben durften, während uns eigentlich klar war, dass wir auf ihm sitzen bleiben würden. Wir haben einen pragmatischen Ansatz gewählt und gesagt, dass unsere Chancen, den Ministerrat von einem überarbeiteten Vorschlag zu überzeugen, besser stehen, wenn es uns gelingt, einen auf einer generellen Einigung der großen Fraktionen des Europäischen Parlaments basierenden Konsens zu erhalten.

Bei den Beratungen des Ministerrats, an denen ich teilgenommen habe, gingen die Meinungen ebenso stark auseinander wie im Europäischen Parlament. Deshalb denke ich, dass das Parlament klar den Weg gewiesen hat. Jetzt, da uns ein überarbeiteter Vorschlag vorliegt, sollten wir bereit sein, ihn zu propagieren und zu erkennen, dass er einen enormen Fortschritt darstellt. Einige mögen ihn als einen Schritt von vielen bezeichnen, aber er ist dennoch ein mächtiger Schritt vorwärts. Die europäische Wirtschaft wird von der neuen Regelung stark profitieren, denn es geht dabei darum, die europäische Wirtschaft anzukurbeln, damit sie auf Dauer die Wachstumsraten erzielt, die notwendig sind, um die dringend erforderlichen Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu ist der geänderte Vorschlag meines Erachtens in der Lage.

Ich bin in Anbetracht des breiten Konsenses, der zu den schwierigsten Punkten in diesem Vorschlag erzielt werden konnte, davon überzeugt, dass der Ministerrat daran interessiert sein wird, im Sinne einer baldigen Einigung eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten. Die Kommission wird ihrerseits alles tun, um sich möglichst bald auf einen endgültigen Text zu einigen. Sofern alle Seiten an ihrem offenen und konstruktiven Vorgehen festhalten, sollte es uns gelingen, diesen bedeutenden Vorschlag zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

(Beifall)

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die soeben geführte Aussprache danken. Gestatten Sie mir, auf einige der angesprochenen Punkte einzugehen.

Im ständigen Dialog zwischen den Sozialpartnern und den Vertretern der Mitgliedstaaten, vor allem aber im Rahmen von Parlamentsdebatten, hat sich die Meinung herauskristallisiert, dass die Richtlinie für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und es keinen zwingenden Grund gibt, sie einer grundlegenden rechtlichen Überarbeitung zu unterziehen, auch wenn bei der praktischen Anwendung die eine oder andere Schwierigkeit auftaucht. Im Verlaufe der Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie erhielt das Parlament die Zusicherung, dass die Kommission in ihre Mitteilung eine Zusammenfassung der bisherigen Praxis und der bisher vom Luxemburger Gericht gefällten Entscheidungen aufnehmen würde. Selbstverständlich – und ich denke, das gilt für die gesamte Rechtsordnung – sollten Gesetze nur innerhalb des vom Gesetzgeber abgesteckten Rahmens angewendet werden. Die Entsenderichtlinie soll die entsandten Arbeitnehmer schützen, ihre berechtigten Ansprüche sichern und zugleich Sozialdumping verhindern, ihnen Schutz vor Ausbeutung bieten und sie davor bewahren, unzulässige Sozialstandards akzeptieren zu müssen und damit in unfaire Konkurrenz zu Arbeitnehmern im Aufnahmeland zu treten. Darin besteht der Zweck der Richtlinie, und an dieser Sichtweise haben wir uns bei der Ausarbeitung der Strategie für die Mitteilung orientiert.

Die Richtlinie soll auf keinen Fall dazu dienen, künstliche Hürden zu errichten, und das bedeutet, dass jedes einzelne Hindernis und jedes Verwaltungsverfahren anhand folgender Fragestellung bewertet werden muss: Ist sie bzw. es zum besseren Schutz der Arbeitnehmer erforderlich und von ausschlaggebender Bedeutung? Lautet die Antwort „Ja“, ist eine Übereinstimmung mit der Richtlinie gegeben, wird die Frage mit „Nein“ beantwortet, trifft dies nicht zu. Ich kann Ihnen hierfür ein typisches Beispiel nennen: Der Schutz der Arbeitnehmer erfordert ohne jeden Zweifel die Verwendung amtlicher Unterlagen, doch kann sich jeder problemlos vorstellen, dass einige Dokumente in diesem Zusammenhang möglicherweise überflüssig sind. Dies ist einer der Punkte, die in der Mitteilung aufgegriffen werden.

In etlichen Redebeiträgen ging es auch um einen Aspekt, der nicht unmittelbar die Mitteilung betraf, aber mit der künftigen Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie und Themen zusammenhing, die sich auf Dienstleistungen gang allgemein beziehen. Ich meine die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Mitteilung zu den grundlegenden Aspekten dieses Themas bereits erarbeitet wurde und dass wir davon ausgehen, dass die Arbeiten an der Endfassung Ende April abgeschlossen sein werden. In der Mitteilung werden zum einen einige grundlegende Rechtsfragen geklärt, denn wir brauchen genaue und verlässliche Auslegungen von Gerichtsentscheidungen. Zum anderen wird eine Reihe anderer Verfahren vorgeschlagen, die im Zuge der Weiterentwicklung und Erarbeitung des politischen Konzepts für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse angenommen werden könnten.

Meine Damen und Herren! Meines Erachtens sind die Dienstleistungsrichtlinie und die diesbezügliche Mitteilung ebenso wir die zusätzlichen Gespräche und anschließenden Schritte ein Beleg für die außerordentlich fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Parlament in einigen sehr anspruchsvollen Bereichen unserer Rechtsetzung.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte eine weitere Bemerkung zu einem Aspekt, den mein Kollege Charlie McCreevy bereits angesprochen hat, dass wir nämlich neue Legislativvorschläge zur Gesundheitsfürsorge und insbesondere zur Freizügigkeit der Patienten im Gesundheitssystem erwarten.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich bin erstaunt, dass die österreichische Präsidentschaft der Union sich nicht zu dieser äußerst wichtigen Mitteilung der Kommission äußert. Wenn man sich Bundeskanzler Schüssel anhört, dann lobt er die Vorteile des vom Europäischen Parlament erarbeiteten Kompromisses, doch würde ich gern wissen, ob die österreichische Präsidentschaft jetzt alles dafür tun wird, damit der Rat sich diesem neuen Standpunkt des Parlament und der Kommission anschließt.

 
  
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  Der Präsident. Herr Goebbels, ich würde zögern, Ihre Rede als Frage zur Geschäftsordnung zu bezeichnen, obwohl sie die Ordnung der Aussprachen betrifft. Es ist eine Frage über die Ordnung, aber meines Erachtens braucht der Rat keine Anreize von Abgeordneten, um das Wort zu ergreifen, wenn er dies wünscht. Er weiß, dass er sprechen kann, und wenn er nicht darum gebeten hat, wird es daran liegen, dass er es nicht als nötig erachtet. Schweigen ist gleichbedeutend mit Zustimmung.

Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Ich bin der Kommission dankbar dafür, dass sie den Standpunkt dieses Parlaments, der auf demokratische Weise die Anliegen der meisten Unionsbürger widerspiegelt, berücksichtigt hat.

Ich finde es bedauerlich, dass einige Sozialdienstleistungen weiterhin von der Richtlinie ausgenommen bleiben: Dienstleistungen wie die im Zusammenhang mit Sozialwohnungen und mit der Unterstützung für Kinder und Familien können nicht den Wettbewerbsvorschriften unterworfen werden, sondern müssen ausschließlich auf die Interessen der Begünstigten ausgerichtet sein. Ich hoffe deshalb, dass diese Erfordernisse in der von der Kommission für Ende April angekündigten Richtlinie über soziale Dienstleistungen angemessen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus begrüße ich die Streichung des Herkunftslandprinzips sowie die Ausarbeitung des neuen Dokuments über die Entsendung von Arbeitnehmern. Meiner Ansicht nach ist es in der Tat erforderlich, durch eine genaue Prüfung der Marktvorschriften, insbesondere im Bereich der Löhne und Arbeitsbedingungen, Sozialdumping zu vermeiden. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass der Wettbewerb die Qualität der Arbeit erhöht, was Arbeitnehmern wie Verbrauchern gleichermaßen zum Vorteil gereicht. Oberstes Ziel der Europäischen Union ist nämlich nicht die Umsatzsteigerung, sondern die Gestaltung einer wettbewerbsfähigen Gesellschaft, die ihren Bürgern zu Diensten ist, einer Gesellschaft, die in jeder Hinsicht zur Erhöhung des Lebensstandards all ihrer Mitglieder beiträgt.

 
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