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Verfahren : 2003/0189A(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0087/2006

Aussprachen :

PV 04/04/2006 - 17
CRE 04/04/2006 - 17

Abstimmungen :

PV 05/04/2006 - 5.3
CRE 05/04/2006 - 5.3
PV 06/04/2006 - 6.4
CRE 06/04/2006 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0133

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 4. April 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Fluorierte Treibhausgase – Emissionen aus Kfz-Klimaanlagen (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

– den Bericht von Avril Doyle im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase (PE-CONS 3604/2006 – C6-0065/2006 – 2003/0189A(COD)) (A6-0087/2006) und

– den Bericht von Avril Doyle im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (PE-CONS 3605/2006 – C6-0066/2006 – 2003/0189B(COD)) (A6-0090/2006).

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die Kommission bitten, als Erste das Wort zu ergreifen. Soweit ich weiß, möchte sie eine Erklärung zu Protokoll geben, auf die ich gern antworten möchte.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen herzliche Grüße von meinem Kollegen Herrn Dimas übermitteln. Gestatten Sie mir, den Standpunkt der Europäischen Kommission in dieser Sache darzulegen.

Zunächst möchte ich der Delegation des Parlaments, die an der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 31. Januar teilgenommen hat, meinen Dank aussprechen. Mein besonderer Dank gilt dem Vizepräsidenten, Herrn Trakatellis, und Frau Doyle, der Berichterstatterin, die ich zu dem Ergebnis beglückwünschen möchte.

Die Diskussionen im Vermittlungsausschuss waren konstruktiv, und mit dem Endergebnis zu Schlüsselfragen wie Normen für die Emissionsverringerung, die Kennzeichnung, das Inverkehrbringen, die Förderung von Alternativen sowie eine Reihe anderer wichtiger Probleme können wir zufrieden sein. Die Kommission kann deshalb den Vermittlungstext befürworten, und ich würde das Parlament bitten, das vom Verhandlungsteam erzielte sehr gute Ergebnis zu bestätigen. Meines Erachtens kann die Verordnung über fluorierte Gase ebenso wie die Richtlinie über mobile Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen einen wesentlichen Beitrag zum Kampf der EU gegen den Klimawandel sowie zur Erreichung unserer Ziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Emissionsverringerung leisten.

Nach Schätzungen der Kommission werden die heute von uns diskutierten Regelungen die Emission von fluorierten Gasen bis 2012 jährlich um etwa 20 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent senken. Das stellt im Vergleich zu 1995 eine Senkung von 20 % dar. Ohne entsprechende Maßnahmen wären die Emissionen fluorierter Gase im gleichen Zeitraum um 50 % gestiegen. Ab 2020, wenn sämtliche Maßnahmen voll umgesetzt werden, wird sich der Rückgang auf 40 bis 50 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent belaufen.

Die Klimapolitik der EU baut auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf. Nur durch gemeinsame und kombinierte Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene wird die EU in der Lage sein, ihre Emission von Treibhausgasen wirksam zu verringern. Daher begrüßt die Kommission die von den Mitgliedstaaten zur Senkung nationaler Emissionen ergriffenen Maßnahmen, mit denen diese ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten wollen. In diesem Zusammenhang ist es jedoch Aufgabe der Kommission, sich sämtliche ihr potenziell zustehenden Rechte vorzubehalten, um zu gewährleisten, dass sich alle zur Senkung der Emission von fluorierten Gasen ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit dem Vertrag befinden. Zu diesem Zweck möchte die Kommission die folgende Erklärung zur Frage strengerer einzelstaatlicher Maßnahmen abgeben:

„Die Kommission nimmt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über die Aufnahme einer Bestimmung in die Verordnung zur Kenntnis, die es Mitgliedstaaten gestattet, bis 2012 strengere einzelstaatliche Maßnahmen als die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen beizubehalten, sofern diese Maßnahmen vor dem 31. Dezember 2005 angenommen wurden. Aus dem Vertrag folgt, dass in einem Fall, in dem es ein Mitgliedstaat nach Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme für erforderlich hält, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 30 EG-Vertrag oder in Bezug auf den Schutz der Arbeitsumwelt oder den Umweltschutz gerechtfertigt sind, dieser Mitgliedstaat diese Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Beibehaltung der Kommission mitteilt. Der Vertrag legt außerdem die Regeln fest, nach denen die Kommission diese Maßnahmen billigen oder ablehnen kann. Die Kommission ist daher verpflichtet, sich ihren Standpunkt in dieser Frage sowie etwaige ihr aus dem Vertrag erwachsende Rechte vorzubehalten.“

Ich möchte dem Parlament nochmals für seinen offenen und konstruktiven Ansatz in Bezug auf das Paket der Fluorgasregelungen danken. Das Ergebnis sind leistungsfähige und effektive Rechtsvorschriften, die ein weiteres Mal deutlich machen, dass die Europäische Union in der Lage ist, in ihrer Klimapolitik ihren Worten konkrete Taten folgen zu lassen.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar, dass er meiner Bitte nachgekommen ist und als Erster das Wort in der Aussprache am heutigen Abend ergriffen hat, denn ich habe bezüglich der Erklärung, die er eben offiziell abgegeben hat, Bedenken, und ich werde mich im Verlaufe der Aussprache dazu äußern. Ich vermute, das werden auch einige andere Kollegen tun.

Diese Regelung ist eine faszinierende Fallstudie für jeden, der an den institutionellen Beschlussfassungsprozessen im Europäischen Parlament interessiert ist. Ich möchte allen meinen Kollegen und insbesondere Frau Corbey als Schattenberichterstatterin für ihre Zusammenarbeit während der langwierigen und bisweilen recht schwierigen Debatte danken.

Fluorierte Gase wurden in den neunziger Jahren eingeführt, um die ozonschädigenden Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) zu ersetzen. Sie kommen bei einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz, die teils unverzichtbar, teils durchaus verzichtbar sind: in Isolierschäumen, Aerosolen, Kühl- und Klimaanlagen, Brandschutzausrüstungen und Schaltern und sogar in den Sohlen von Laufschuhen mit Luftkissentechnik sowie natürlich auch in doppelt verglasten Fenstern. Die Liste ist sehr lang.

Als die Debatte über den Klimawandel nach dem UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen an Bedeutung gewann, wurden die schädlichen Auswirkungen dieser fluorierten Gase aufgrund ihres globalen Treibhauspotenzials (GWP) als wesentlicher Mitverursacher des Treibhauseffekts ermittelt – 5 % mit steigender Tendenz. Diese Gase haben nicht nur ein sehr hohes Treibhauspotenzial; das Gas mit der stärksten Wirkung – Schwefelhexafluorid oder SF6 – hat ein Treibhauspotenzial, das etwa dem 24 000fachen von CO2, dem am weitesten verbreiteten Treibhausgas, entspricht; sondern ihre Halbwertzeit ist zudem sehr lang.

Die Kommission schätzt, dass die Fluorgasemissionen bis 2010 um 50 % gegenüber 1995 ansteigen werden, wenn nichts unternommen wird. Andere geben wesentlich höhere Werte an. Dank der in diesem Gesetzespaket vereinbarten Maßnahmen werden sie bis 2012 um über 20 % im Vergleich zu 1995 sinken. Von den sechs Treibhausgasen im Anhang zum Kyoto-Protokoll von 1997 sind drei fluorierte Gase. Insgesamt wirkt die derzeitige Gesetzgebung bei 25 fluorierten Gasen – fluorierten Kohlenwasserstoffen, perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid – auf Emissionssenkungen durch Reduzierung, verantwortungsbewussten Einsatz, Rückgewinnung, Vernichtung und Entsorgung hin. Das Ziel dieser Rechtsvorschriften besteht darin, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, ihre Kyoto-Zielvorgaben zu erreichen, indem die Freisetzung fluorierter Gase unterbunden und ihre Verwendung beschränkt werden.

Während der ursprüngliche Kommissionsvorschlag die Form einer Verordnung mit einer auf den Binnenmarkt bezogenen Rechtsgrundlage (Artikel 95) hatte, einigte sich der Rat auf einen Gemeinsamen Standpunkt in Form zweier getrennter Texte, einer Richtlinie auf Grundlage von Artikel 95 und einer Verordnung mit zweifacher Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 175 und Artikel 95. Der Grund für die übrigens vom Parlament in erster Lesung vorgeschlagene Trennung des Kommissionsvorschlags in zwei unterschiedliche Texte bestand darin, dass alle Auflagen für Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen aus der vorgeschlagenen Verordnung in die Rahmenrichtlinie über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge übernommen werden sollten, Richtlinie 70/156/EWG. Die vorgeschlagene Verordnung würde sich somit auf die verbleibenden ortsfesten Anwendungen konzentrieren. Nachdem der Rat den ursprünglichen Text also zweigeteilt und den recht zweifelhaften Beschluss gefasst hatte, für die Verordnung zwei Rechtsgrundlagen vorzusehen – in erster Linie den Artikel zum Umweltschutz und für einige zweitrangige Vorschriften den Artikel zum Binnenmarkt – reichte er den Staffelstab zurück an das Parlament. Das Parlament konnte in zweiter Lesung die wesentliche und leidige Frage der doppelten Rechtsgrundlage für die Verordnung nicht definitiv klären, und sie wurde beibehalten.

Mein Vorschlag als Berichterstatterin, als einzige Möglichkeit zur Gewährleistung der Rechtssicherheit eine einzige Rechtsgrundlage zu beschließen, die sich auf den Umweltschutz bezieht, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Es wurden jedoch Änderungsanträge angenommen, mit denen unterstrichen werden sollte, dass strengere einzelstaatliche Maßnahmen im Rahmen der Binnenmarktregelungen gestattet sind, solange sie angemessen und nicht rein wirtschaftlicher Natur sind und keine Diskriminierung darstellen. Artikel 176 EG-Vertrag erläutert diesen Mechanismus in Bezug auf den Umweltschutz bzw. die Vorschriften gemäß Artikel 175.

Dieses Ergebnis hat aus verschiedenen Gründen ein hohes Maß an Ungewissheit zur Folge. Es galt erstens ganz generell zu bedenken, dass die Einführung einer ungleich gewichteten doppelten Rechtsgrundlage angesichts des Strebens nach besserer, einfacherer und klarerer Rechtsetzung eine gefährliche Entwicklung und einen riskanten Präzedenzfall in der europäischen Gesetzgebung darstellt. Zweitens geht aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klar hervor, dass es nur eine Rechtsgrundlage geben sollte, die den hauptsächlichen Zweck oder den Schwerpunkt des Rechtsakts widerspiegelt. Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt zweifelsfrei auf dem Umweltschutz und würde deshalb eine sich auf den Umweltschutz beziehende Rechtsgrundlage rechtfertigen – Ansatz der Minimalharmonisierung. Und schließlich war da die ungeklärte Frage, ob Mitgliedstaaten, in denen bereits strengere Vorschriften gelten – insbesondere Dänemark und Österreich – diese Maßnahmen beibehalten dürfen oder ob die EU sie zwingen würde, ihre Umweltnormen in einem Teilbereich des Kampfes gegen den Klimawandel zu einem Zeitpunkt zu senken, da die Erreichung der Kyoto-Ziele zur Verringerung von Treibhausgasemissionen ohnehin bereits gefährdet ist. In Anbetracht der unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten im Rat zu dieser letzten Frage strengerer einzelstaatlicher Maßnahmen im Falle bestimmter Mitgliedstaaten war eine dritte Lesung unter Einberufung des Vermittlungsausschusses unvermeidlich.

Nach wochenlangen Informations- und Vorbereitungsarbeiten und Beratungen einigte sich der Vermittlungsausschuss am 31. Januar 2006 auf einen gemeinsamen Text für die Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase – F-Gase –, der die wichtigsten Differenzen zwischen Parlament und Rat zum Thema hatte, und zwar die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen als die in der Verordnung vorgesehenen zu treffen oder beizubehalten; technische Vorschriften über die Reduzierung der Emissionen von F-Gasen; Berichterstattung und Überarbeitung der Verordnung; Definition des Inverkehrbringens; Verbringung über die Grenzen hinweg oder Transport von F-Gasen zum Zweck der Rückgewinnung; Kennzeichnung; Notifizierung von Maßnahmen über zusätzliche Verbote von F-Gasen; Ausbildung und Zertifizierung.

Der wichtigste Punkt, auf den ich nochmals eingehen möchte, betrifft jedoch die Frage der strengeren einzelstaatlichen Maßnahmen. Die Einigung auf den allgemeinen Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Vertrag strengere Maßnahmen beibehalten oder treffen dürfen, ist wichtig, um den Wettbewerb um möglichst hohe Umweltnormen anzukurbeln. Zu dem besonderen Fall bestehender einzelstaatlicher Maßnahmen in Dänemark und Österreich, gegen die die Kommission Rechtsmittel in Erwägung gezogen hat, wurde eine Sicherungsklausel in den Text aufgenommen, durch die die beiden Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften bis zum 31.12.2012 beibehalten dürfen. In beiden Ländern gelten in Bezug auf F-Gase bereits strenge Gesetze – im Falle von Dänemark bereits seit den siebziger Jahren –, die ihrer Ansicht nach eine Schlüsselmaßnahme in ihrem Policy-Mix zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Klimaschutzziele bilden.

Meines Erachtens finden die nunmehr vereinbarten Regelungen, die es morgen von unseren Kollegen in diesem Parlament endgültig zu sanktionieren gilt, das richtige Maß zwischen Umweltschutz und Binnenmarktbelangen. Sie bekräftigen das Engagement der Europäischen Gemeinschaft im Kampf gegen den Klimawandel und verleihen der Entwicklung neuer Umwelttechnologien neue Impulse. Sie tragen damit zur Erreichung unserer in Lissabon beschlossenen Ziele im Hinblick auf eine wissensbasierte Gesellschaft bei. Sie sehen dazu maßvolle, vernünftige und angemessene Schritte vor. Dabei wird anerkannt, dass es bestimmte notwendige Einsatzgebiete für diese Gase gibt, die – das dürfen wir nicht vergessen – aufgrund ihrer ausgezeichneten Isoliereigenschaften unter bestimmten Bedingungen nützlich sein können. So werden fluorierte Gase neben anderen wichtigen Einsatzgebieten auch weiterhin unter abgeschlossenen Bedingungen in elektrischen und elektronischen Schaltern eingesetzt. In diesem Falle gibt es keinen besseren oder geeigneteren Ersatz, und das muss der Maßstab sein.

Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss wurde von den drei Institutionen, von mir, von meinen Kollegen im Europäischen Parlament, von Minister Pröll als Vertreter des Rates und von Umweltkommissar Dimas begrüßt. Es war das einzig faire und ehrenhafte Ergebnis. Kommissar Dimas begrüßte die Einigung, um ihn zu zitieren, als ein deutliches und positives politisches Signal, deutete jedoch an, dass die Kommission später entscheiden werde, ob sie nach Annahme der Rechtsvorschriften, die für morgen vorgesehen ist, eine offizielle Erklärung abgeben wird.

Ich möchte in Bezug auf die Erklärung, die Kommissar Figeľ soeben im Namen von Kommissar Dimas abgegeben hat, ein Zeichen setzen. Es war im schwierigen Prozess der Verhandlungen zu diesen Rechtsvorschriften stets die klare Absicht der Gesetzgeber – des Parlaments und des Rates –, eine möglichst breite Interpretation der Befugnisse für Umweltschutzmaßnahmen auf der Grundlage einer binnenmarktbezogenen Rechtsgrundlage zu ermöglichen. Ich weise jeden Versuch der Kommission, die Bedingungen dieser Rechtsgrundlage so eng auszulegen, dass sie sich auf Artikel 95 Absatz 4 beschränken, der eine vorherige Mitteilung vorsieht, entschieden zurück. Eine solche Erklärung stellt eine Fehlinterpretation des Ergebnisses des Vermittlungsverfahrens dar, das eindeutig, wenngleich implizit vorsieht, strengere einzelstaatliche Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 95 Absatz 10 zuzulassen. Obwohl Erklärungen der Kommission in diesem Zusammenhang nicht verbindlich sind, könnten sie bei der Auslegung dieser Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof eine Rolle spielen, falls dieser Rechtsakt, der sich bereits über zwei Legislaturperioden erstreckt, in vierter Lesung vor dem Gerichtshof in Luxemburg verhandelt wird, wie ich von Anfang an befürchtet hatte.

Ich möchte heute Abend klarstellen, dass das Hauptziel dieser Verordnung – die Senkung unserer Emissionen an fluorierten Gasen – umfassend respektiert und eingehalten werden sollte. Ich bedauere, dass die Kommission ihr Mahnschreiben an die dänische Regierung bis zum heutigen Tag nicht zurückgezogen hat. Ich würde Kommissar Figeľ dringend bitten, heute Abend offiziell zu erklären, dass die Kommission beabsichtigt, dies so bald wie möglich zu tun.

Die Richtlinie über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen war der zweite Arm des Pakets, das auf Empfehlung von Herrn Goodwill, meines Vorgängers als Berichterstatter, in Form von zwei Vorschlägen aus der ersten Lesung des Rates hervorgegangen ist. Ich begrüße die bahnbrechende Entscheidung, bei Kraftfahrzeugen ein schrittweises Verbot von fluorierten Gasen mit einem Treibhauspotenzial von mehr als 150 im Verhältnis zu Kohlendioxid einzuführen. Dieses Verbot wird für neue Fahrzeugmodelle ab 2011 und für alle neuen Fahrzeuge ab 2017 gelten. Die Abstimmung dieser Maßnahme auf das bewährte Betriebszulassungssystem für Kraftfahrzeuge wird auch zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen und dafür sorgen, dass sich die europäischen Automobilhersteller an die Vorschriften halten. Aufgrund der Risikoschwelle wird das derzeit am häufigsten in Klimaanlagen eingesetzte Gas künftig nicht mehr verwendet und durch weniger schädliche Gase ersetzt werden. Wahrscheinlich ist, dass die meisten Fahrzeughersteller auf Kohlendioxidsysteme umsteigen werden. Wichtig ist jedoch, dass wir die Entwicklung dieser neuen Systeme gestatten, ohne vorzuschreiben, welche Technologien dafür einzusetzen sind, und ohne gegen unsere Auflagen im Rahmen der WTO zu verstoßen.

 
  
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  Richard Seeber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei unserer Berichterstatterin, Frau Avril Doyle, bedanken. Ihr Statement hat gezeigt, mit welcher Verve sie im Ausschuss wie auch im Plenum für diese Sache gekämpft hat, die insbesondere für Österreich und Dänemark von besonderer Wichtigkeit ist, weil wir die beiden Mitgliedstaaten sind, die strengere Regelungen in diesem Bereich haben. Wir haben vor allem auch gezeigt, dass strengere Regelungen möglich sind, ohne wirtschaftliche Schäden anzurichten. Darum muss ich die Kommission doch fragen, warum sie jetzt durch ihre Erklärung wieder versucht, den Stecker aus der europäischen Einigung herauszuziehen.

Umweltpolitik und Bürgerzufriedenheit sind eine Einheit, und wir sind in Europa eine Einheit. Deshalb wundert mich dieses Verhalten der Kommission sehr, da wir ja ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament abgeschlossen haben. Der gemeinsame Entwurf des Europäischen Parlaments und des Rates, der im Vermittlungsausschuss am 31.1.2006 gebilligt wurde, sieht vor, dass Mitgliedstaaten bis Ende 2012 strengere nationale Maßnahmen als die in der Verordnung festgelegten beibehalten dürfen. Aufgrund des zusätzlichen Absatzes 3 in Artikel 9 wird den Mitgliedstaaten, und insbesondere Österreich und Dänemark, die Möglichkeit gegeben, ihre bestehenden weitreichenderen Verbote hinsichtlich des Inverkehrbringens von fluorierten Gasen aufrechtzuerhalten. Ohne die Einführung einer solchen Schutzklausel müssten die Mitgliedstaaten ihre bestehenden Verbote, die über die Verbote des Anhangs II der Verordnung hinausgehen, aufheben oder sie von der EK genehmigen lassen. Gemäß Artikel 95 Absatz 10 EG-Vertrag können Harmonisierungsmaßnahmen wie die Verordnung über diese fluorierten Treibhausgase eine Schutzklausel beinhalten, welche die Mitgliedstaaten zu vorübergehenden abweichenden Maßnahmen ermächtigt. Die Ermächtigung hat nach dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren und in der dort vorgeschriebenen Form zu erfolgen. Dessen ungeachtet nimmt die Kommission aber in dieser besagten Erklärung zu Artikel 9 Absatz 3 nicht auf das in der Verordnung festgelegte Verfahren Bezug, sondern wiederholt den Wortlaut von Artikel 95 Absatz 4, wonach die strengeren nationalen Bestimmungen, die überdies aufgrund der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu rechtfertigen sind, der EK zur Genehmigung mitgeteilt werden müssen. Ich glaube, das geht eindeutig zu weit und entspricht nicht dem, was Rat und Parlament vereinbart haben.

 
  
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  Dorette Corbey, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Doyle, herzlich danken, die in einigen wichtigen Bereichen erste Impulse gegeben hat, um die Umweltqualität dieser Vorschläge zu erhalten. Mit Freude denke ich an ihre Beharrlichkeit während der Triloge zurück.

Vor uns liegt ein Ergebnis, auf das wir stolz sein dürfen. Morgen haben wir endgültig zwei Meilensteine erreicht, zumindest dachte ich das, bevor wir die Erklärung hörten.

Ein erster Meilenstein wurde auf dem Gebiet der Klimapolitik erreicht. Hier im Parlament herrscht breiter Konsens darüber, dass wir die Klimaänderungen ernst nehmen müssen. Dringend geboten sind Maßnahmen, um die Treibhausgase zu verringern. Indem wir den F-Gasen Zügel anlegen, gehen wir einen bedeutenden Schritt. F-Gase sind starke Treibhausgase, die in Erzeugnissen jeder Art wie Klima- und Kühlanlagen, Feuerlöschern, Bauschaum und sogar in Schuhsohlen zum Einsatz kommen. Es ist begrüßenswert, dass Parlament und Rat eine klare Linie gezogen haben. Treibhausgase müssen so weit wie möglich gesenkt werden. Innovation wird groß geschrieben, und auf diese Weise verlangsamt sich die Erderwärmung.

Der zweite Meilenstein ist politisch von entscheidender Bedeutung, nämlich der Binnenmarkt. In der ersten Lesung haben wir unsere Auffassungen klipp und klar dargelegt. Anstatt den Binnenmarkt als Rechtsgrundlage zu wählen, haben wir uns für die Umwelt entschieden. Mehrheitlich unterstützt wurde dies durch die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament. Der Grund dafür ist, dass einige Länder auf eigene Faust weitere Maßnahmen getroffen hatten. Mit dem Binnenmarkt als Rechtsgrundlage liefen Österreich und Dänemark Gefahr, ihre weiter reichenden Maßnahmen zurückziehen zu müssen, was wirklich nicht akzeptabel ist. Der Binnenmarkt sollte ein hohes Umweltschutzniveau aufrechterhalten. Anderenfalls muss es den Mitgliedstaaten möglich sein, weiter reichende Maßnahmen zu ergreifen.

Europa ist nicht dazu da, den Mitgliedstaaten Verschlechterungen aufzuzwängen oder den Mitgliedstaaten den Spielraum für das Verfolgen einer vernünftigen Umweltpolitik zu verwehren. Auf jeden Fall haben wir es geschafft, dies zu verdeutlichen. Parlament und Rat sind dafür, dass die Mitgliedstaaten umfassendere Maßnahmen treffen können. Selbstverständlich muss die Kommission die Situation genau überwachen und sicherstellen, dass die Einschränkungen des Marktzugangs verhältnismäßig sind.

Herr Kommissar, ich muss ehrlicherweise zugeben, dass ich Ihre Erklärung für kläglich mager halte. Zumindest hatte ich von Ihnen erwartet, dass Sie den politischen Willen zeigen und den Mitgliedstaaten, die weiter reichende Maßnahmen wollen, den nötigen Spielraum gewähren. Es war wirklich nicht nötig, Artikel 95 zu verlesen, mit dem wir alle vertraut sind, und eigentlich erwarten wir von Ihnen den politischen Willen, den Mitgliedstaaten diesen Spielraum zu geben. Das ist insofern unbedingt erforderlich, als Innovation für die Klimapolitik, aber letztendlich auch für unsere Wirtschaft und die Agenda von Lissabon von Bedeutung ist. In dieser Hinsicht wünsche ich mir also, dass Sie die Erklärung, die Sie soeben verlesen haben, zurückziehen. Meines Erachtens ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.

 
  
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  Niels Busk, im Namen der ALDE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin für das Parlament, Frau Doyle, danken, die mit diesem Bericht eine Glanzleistung vollbracht hat. Die Mitwirkung im Vermittlungsausschuss war ein echtes Vergnügen. Im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten in Europa möchte ich ihr meinen aufrichtigen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit aussprechen. Das vom Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis ist ein Sieg für die europäische Umwelt und für die Menschen in Europa. Den Interessen von Ländern wie Dänemark und Österreich, in denen strengere Regeln für das Verbot fluorierter Treibhausgase gelten, wurde Rechnung getragen, und andere Länder können ihrem Beispiel folgen. Das zeigt, dass die EU Umweltbelangen absoluten Vorrang einräumt.

Wenn das Europäische Parlament morgen das vom Vermittlungsausschuss vorgelegte Dokument – hoffentlich mit sehr großer Mehrheit – annimmt, wird Herr Dimas als für die Umwelt zuständiges Kommissionsmitglied vermutlich die Gelegenheit nutzen, um das an Dänemark gerichtete Mahnschreiben zurückzunehmen, denn dies sollte die logische Konsequenz aus dem neuen Wortlaut des Verordnungsentwurfs sein. Nach erfolgter Änderung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gibt es keine Grundlage für Rechtsmittel gegen Dänemark vor dem Europäischen Gerichtshof.

Es war schon deprimierend, bei Gesprächen auf den Gängen mitzubekommen, dass der Juristische Dienst sich weigert, die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung zu akzeptieren, bzw. den Versuch unternommen hat, diese umzudeuten. Ich möchte die Kommission daran erinnern, dass es ein bisher einmaliger und vollkommen inakzeptabler Vorgang wäre, wenn die neuen Gemeinschaftsvorschriften von der Kommission nicht umgesetzt würden. Es würde auch die Zusammenarbeit mit der Kommission beeinträchtigen und das Vertrauen in sie beschädigen. Der Rat und das Europäische Parlament haben der Einigung und dem Inhalt des Vermittlungstextes zugestimmt. Die Kommission war an der Einigung vom 31. Januar 2006 beteiligt und trägt damit zum Teil auch die Verantwortung dafür. Daher bitte ich Sie, Herr Kommissar, das gegen Dänemark erlassene Mahnschreiben nach der morgigen Abstimmung, wenn eine große Mehrheit der Abgeordneten für das Dokument gestimmt hat, zurückzunehmen. Alles andere wäre inakzeptabel für die künftige Zusammenarbeit.

 
  
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  Caroline Lucas, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Doyle für ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit und ihre Bereitwilligkeit danken, mit der sie sich um Kompromisse bemüht hat, denen wir alle zustimmen können. Doch obwohl meine Fraktion mit der Richtlinie über mobile Klimaanlagen leben kann, auch wenn sie unserer Ansicht nach noch immer nicht genug Biss hat, können wir die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens zur Verordnung über fluorierte Gase trotz Frau Doyles vermittelnder Bemühungen um ein besseres Resultat, die letztlich fehlschlugen, nicht akzeptieren.

Die europäischen Institutionen rühmen sich gern ihrer internationalen Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel, der größten Gefahr, die uns droht, und doch ist diese Verordnung eine Tragödie der verpassten Gelegenheiten und wirft uns, was das Potenzial unserer Klimapolitik betrifft, um Jahrzehnte zurück. Es geht hier um Gase mit einem enormen Treibhauspotenzial, wie z. B. Schwefelhexafluorid, das ein über 23 000-mal größeres Treibhauspotenzial als Kohlendioxid hat, und trotzdem in einigen Bereichen eingesetzt werden darf.

Dennoch liegt uns eine Verordnung mit einer Rechtsgrundlage vor, die das Recht von Österreich und Dänemark, ihre strengeren einzelstaatlichen Vorschriften länger als sechs Jahre beizubehalten, in Frage stellt und anderen Mitgliedstaaten die Einführung ähnlicher Vorschriften aktiv erschwert. Uns liegt eine Verordnung vor, die übersieht, dass es bereits Alternativen für die Mehrzahl der Einsatzgebiete von F-Gasen gibt, die sich nicht für Substitutionen einsetzt und die Einführung sicherer und innovativer Alternativen um Jahre verzögern wird, und zwar nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in den Entwicklungsländern, für die für die nächsten Jahrzehnte ein enormer Anstieg der Emission von F-Gasen prognostiziert wird. Die uns vorliegende Verordnung stellt eine beschämende Kapitulation vor der Fluorgasindustrie dar.

Deshalb möchte ich die bereits von einigen meiner Vorredner gestellte Frage wiederholen: Kann die Kommission ein für alle Mal klarstellen, ob sie das Verfahren gegen Österreich und Dänemark einstellen wird? Anfang Februar haben meine Kollegen und ich uns schriftlich mit dieser Frage an Kommissar Dimas gewandt. Wir haben keine Antwort erhalten. Das ist inakzeptabel. Das Verfahren sollte unverzüglich eingestellt werden.

 
  
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  Jonas Sjöstedt, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Unsere Fraktion hat im Vermittlungsausschuss nicht für diesen Kompromiss gestimmt und wird auch morgen im Plenum nicht dafür stimmen. Wir sind nicht zufrieden mit dem Inhalt und auf gar keinen Fall zufrieden mit der Rechtsgrundlage. Das ist keine Kritik an der Berichterstatterin, denn unserer Ansicht nach hat Frau Doyle das Bestmögliche aus einer komplizierten Situation gemacht und sich bemüht, bei der Durchsetzung des Rechts auf Beibehaltung oder Einführung strengerer Umweltmaßnahmen soweit wie nur irgend möglich zu gehen. Angesichts der äußerst schwachen Position, die sie nach der zweiten Lesung im Parlament hatte, hatte sie jedoch keine Möglichkeit, das einzig sinnvolle Ziel zu erreichen, das heißt den Umweltartikel 175 als alleinige Rechtsgrundlage anzunehmen. Für uns ist das einzig akzeptable Ergebnis für Umweltvorschriften, dass sie eben auch Umweltvorschriften sind.

Wir sehen zwei Probleme bei diesem Kompromiss. Erstens hätte er in einzelnen Teilen unserer Meinung nach weiter gehen können. Die Abschaffung dieser äußerst gefährlichen Treibhausgase könnte viel schneller erfolgen. Die größte Sorge ist jedoch, dass jetzt die echte Gefahr besteht, dass Länder, die ihre nationale Gesetzgebung auf diesem Gebiet verschärfen wollen, behindert werden. Das läuft dem Geist des Kyoto-Protokolls zuwider und kann ein Hindernis für Staaten darstellen, die die Klimaänderung bekämpfen wollen, die – wie wir alle wissen – die größte Umweltbedrohung ist, der wir gegenüberstehen.

Dänemark und Österreich erhalten eine Garantie bis zum Jahr 2012, die dann enden wird. Wir wissen nicht, was danach geschieht, und so besteht erneut die Gefahr, dass diese Länder aktiv gezwungen werden, ihre bereits bestehenden Rechtsvorschriften zurückzuschrauben. Bei anderen Ländern würde es im Grunde ein Ende der Reformen geben, wenn die Kommission nichts anderes beschließt. Diese Situation ist völlig unannehmbar.

Das bedeutet doch auch, dass es für europäische Länder schwer wird, neue Technik zu entwickeln – was sie laut diesem Dokument ja gerade tun sollten –, um die Führung zu übernehmen, indem sie gefährliche Gase verbieten und die Produktion von Alternativen nur mittels solcher neuen Technologie zu erzwingen. Durch ihr Handeln verhindern Rat und Kommission die Entwicklung neuer Technologie. In unseren Aussprachen sind wir uns in der Regel über den Ernst von Klimafragen einig und stimmen meist den Forschungsberichten zu, die wir sehen, in denen festgestellt wird, dass die Situation ernster ist als wir noch vor einigen Jahren dachten. Nun kommt diese Erklärung der Kommission, die zeigt, dass sie nichts über die Klimafragen gelernt hat. Sie erklären doch, dass der Markt weiterhin wichtiger ist als die Umwelt. Das Recht der Unternehmen, gefährliche Gase zu verkaufen, ist wichtiger als politische Möglichkeiten zur Bekämpfung des Treibhauseffekts und der Klimaänderung. Es ist schon bemerkenswert, dass im Jahr 2006 so etwas gesagt werden kann.

(Beifall von verschiedenen Seiten)

 
  
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  Jens-Peter Bonde, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ich kann eine wirklich erfreuliche Nachricht verkünden: Der Präsident der Kommission Herr Barroso und der Vizepräsident Herr Verheugen haben heute zugesagt, die drei Mahnschreiben wegen fluorierter Treibhausgase zurückzunehmen. Die Kommission stimmt also dem zwischen Rat und Parlament im Vermittlungsverfahren erzielten Kompromiss zu. Die Zusage ist besonders erfreulich, weil sich die Kommission in einer Erklärung das Recht vorbehalten hatte, die in Österreich und Dänemark geltenden Verbote für fluorierte Treibhausgase für rechtswidrig zu erklären. Die Erklärung war eine Provokation, mit der wir uns nun nicht mehr befassen müssen.

Ich möchte Herrn Barroso und Herrn Verheugen für ihren persönlichen Einsatz in dieser Sache danken. Auch dem Präsidenten des Europäischen Rates, Herrn Schüssel, gebührt Dank, hat er doch seine persönliche Unterstützung in einer Angelegenheit angeboten, die der Ministerrat nach der Übernahme der Ratspräsidentschaft durch Österreich zunächst von seiner Tagesordnung gestrichen hatte. Wir haben aber auch Anlass, uns selbst hier im Parlament Dank auszusprechen, denn unser Ja zu dem viel diskutierten Änderungsantrag 45 machte den Sieg möglich. Mithilfe der Änderungen wandeln wir den Beschluss zu fluorierten Treibhausgasen in eine Mindestvorschrift um, die es den Ländern gestattet, beim Schutz unseres gemeinsamen Klimas über die Regelungen in der Verordnung hinauszugehen. 367 Ja-Stimmen werden gebraucht, damit wir als die gewählten Vertreter auch tatsächlich Einfluss nehmen können, und 370 haben wir bekommen. Wir schulden dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit Herrn Florenz und der Berichterstatterin Frau Doyle reichlich Dank, denn sie haben sich trotz massiven Drucks – auch aus ihrer eigenen Fraktion – standhaft für Mindestregelungen eingesetzt.

Ferner gilt mein besonderer Dank denjenigen, die jetzt den eindeutigen Beweis dafür erbracht haben, dass wir Mindestvorschriften auch dann erlassen können, wenn Binnenmarktbestimmungen die Rechtsgrundlage bilden. Damit stehen uns künftig mehr Möglichkeiten zur Verfügung, um Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekten, dem Arbeitsumfeld sowie Verbraucher- und Tierschutzbelangen Rechnung zu tragen. Zugleich rücken wir ein Stück von der Reglementierung und von der so genannten totalen Harmonisierung ab. Dies bleibt hoffentlich kein einmaliger Vorgang, sondern wird vielmehr die europäische Zusammenarbeit in neue Bahnen lenken. Die Menschen werden es uns danken, wenn wir durch Mehrheitsbeschlüsse ein einheitliches Schutzniveau gewährleisten und zugleich den Ländern die Erlaubnis erteilen, sich als Bahnbrecher zu betätigen. Auf diese Weise wird jeder spüren, dass Fortschritte erzielt wurden. Die Dänen und die Österreicher werden mit ziemlich viel Unverständnis reagieren, sollte die Kommission ihren Kampf gegen die Folgen des Klimawandels zu einer ihrer politischen Schwerpunktaufgaben erklären, zugleich aber Dänemark und Österreich dafür abstrafen, dass sie auf diesem Gebiet besondere Anstrengungen unternehmen.

Auch Herr Verheugen, Herr Dimas und Herr Barroso hätten kein Verständnis. Die Eurokraten in den Referaten und Abteilungen der Kommission sind nun hoffentlich in ihre Schranken verwiesen worden. Wir als die gewählten Vertreter des Volkes haben eine Veränderung bewirkt und können stolz auf das Ergebnis unserer gemeinsamen Bemühungen sein. Als Nächstes müssen natürlich alle Länder davon überzeugt werden, dass es technische Alternativen gibt, damit wir ein EU-weites Verbot fluorierter Treibhausgase möglichst noch vor 2012 durchsetzen können, wenn die Erneuerung des Kyoto-Abkommens im Sinne der künftigen Generationen ansteht. Ich hoffe, dass Herr Barroso und Herr Verheugen denjenigen unbeirrt Widerstand leisten, die sie mit in den Sumpf reißen wollen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Ich muss meiner Kollegin Doyle für ihre Arbeit als Vermittlerin des Parlaments bei diesem anspruchsvollen Richtlinien- und Verordnungspaket danken. Sowohl die Verordnung als auch die Richtlinie, die hier vor uns liegen, stellen wichtige Schritte in unserem Bestreben zum Abbau der Treibhausgasemissionen dar. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Leitung eines Vermittlungsprozesses eine anspruchsvolle Aufgabe ist, die große Anforderungen an den Berichterstatter stellt.

Fluorierte Treibhausgase sind ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Umweltprobleme zu lösen. Man löst das eine, und neue Probleme können leicht an die Stelle des alten treten.

Als wir seinerzeit bei Kühlsystemen, Aerosolen und anderen Anwendungen auf die Verwendung von fluorierten Kohlenwasserstoffen umstiegen, gelang es uns, die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen, die die Ozonschicht dünner machen, drastisch zu verringern. Das Protokoll von Montreal war ein Versuch, FCKW abzulösen, da diese Gase das Ozon in der Stratosphäre schädigen. Das war gut so, aber jene Stoffe, die die Ozonschicht dünner machten, wurden durch stark wirkende Treibhausgase ersetzt. Deren Potenzial für die globale Erwärmung ist 100 oder sogar 1000 Mal größer als das von Kohlendioxid, und die Zeit, die es braucht, bis sich diese Gase in der Atmosphäre auflösen, kann in der Tat sehr lang sein. Fluorierte Gase stehen für mindestens 5 % des Treibhauseffekts. Deshalb verlangt der drohende Klimawandel, dass wir den Einsatz fluorierter Kohlenwasserstoffe verringern.

Der Wortlaut der jetzt vom Vermittlungsausschuss angenommenen Verordnung wird die weitere Entwicklung alternativer Technologien und die Anwendung bereits vorhandener Technologien fördern, gleichzeitig aber auch nachhaltige Betriebsmodelle zur Erreichung dieser Ziele ermöglichen. Es bleibt zu hoffen, dass wir jetzt klüger sind als früher und dass wir immer besser in der Lage sein werden, die möglichen Gefahren alternativer Lösungen vorauszusagen.

Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit der hier erörterten Verordnung war ihre Rechtsgrundlage. Ich hoffe, dass sich die beiden jetzt gewählten Rechtsgrundlagen trotz allem als praktikabler Kompromiss herausstellen und keine Abgrenzungsprobleme hervorrufen. Ich habe damals für eine einzige Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 95, votiert, allerdings mit den höchsten Standards. Ich habe mich immer gefragt, warum umweltrechtliche Begründungen stets automatisch für umweltfreundlicher gehalten werden, während die den Binnenmarkt betreffenden als den Interessen der Industrie dienend gebrandmarkt werden. Unter Umweltgesichtspunkten wäre es das Beste, einen harmonisierten Binnenmarkt mit ehrgeizigen Zielen zu kombinieren. Nur so gäbe es hinreichende Anreize für unsere Industrie, auf gleicher Grundlage und auf umweltfreundliche Art und Weise miteinander zu konkurrieren.

 
  
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  Eva Lichtenberger (Verts/ALE). – Herr Präsident! In der Diskussion vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war eines der Hauptargumente der Beitrittsgegner die Gefahr der sinkenden Umweltnormen. Nun stehen wir vor einem dieser traurigen Beispiele. Klimaschädliche Gase stehen im Moment zur Diskussion, und Auswirkungen des Klimawandels sieht man derzeit in den Nachrichten: Überschwemmungen in Deutschland und Österreich.

Klimaschutz müsste eigentlich heute und gerade jetzt allerhöchsten Stellenwert haben. Was glauben Sie denn, was interessierte Bürgerinnen und Bürger heute von Ihnen denken, wenn Sie unter dem Argument des Binnenmarktes Klimaschädlingen den Weg freiräumen? Österreich und Dänemark haben konsequent gehandelt. Die Wirtschaft in diesen Ländern war flexibel genug, sich anzupassen und die Produkte zu liefern. Wollen Sie jetzt die Dinosaurier am Markt, die sich nicht bewegen wollen, vor jenen schützen, die frisch genug waren, sich zu erneuern?

Ich appelliere an Sie, diesen Fehler wiedergutzumachen. Pioniere des Umweltschutzes abzustrafen, ist angesichts der Bedrohungen für das Weltklima völlig absurd.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Sie bekommen jetzt am Ende der Diskussion noch eine geballte Ladung von österreichischen Beiträgen. Österreich ist zwar leider nicht bei allen umweltpolitischen Maßnahmen Musterschüler, aber was die Frage der fluorierten Treibhausgase betrifft, verfügen wir über strengere Maßnahmen als die, die in dem Harmonisierungsgesetzgebungspaket vorgeschlagen werden. Meiner Ansicht nach gibt es für die Europäische Union zwei Möglichkeiten: Entweder wir harmonisieren auf hohem, ehrgeizigem Niveau oder wir gestatten es den Mitgliedstaaten, hier ihre strengeren und ambitionierteren Ziele und Maßnahmen weiterhin aufrechtzuerhalten.

Österreich und Dänemark – das wurde sehr oft erwähnt, dankenswerterweise auch von der Berichterstatterin, die diese Position immer verteidigt hat – haben allgemeine Verbote für die Verwendung fluorierter Treibhausgase erlassen. Die Erfahrung dieser Länder zeigt, dass es Alternativen zu diesen Gasen gibt. Der Entwurf, der vom Vermittlungsausschuss Ende Jänner gebilligt wurde, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2012 strengere nationale Maßnahmen beibehalten dürfen. Dieser Schritt ist aufgrund von Artikel 95 Absatz 10 des Vertrags – der so genannten Schutzklausel, die es erlaubt, vorübergehend strengere Maßnahmen beizubehalten – möglich.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine solche Schutzklausel geeinigt. Damit kann – zumindest vorübergehend – sichergestellt werden, dass Österreich und Dänemark ihre strengeren Regelungen aufrechterhalten können. Das bedeutet auch, dass der wissenschaftliche Beweis nach Artikel 95 Absatz 4 nicht erbracht werden muss. Es freut mich, dass dem Kollegen Bonde offensichtlich neuere Informationen vorliegen, dass es eine bessere Erklärung der Europäischen Kommission gibt.

Die Erklärung, die wir heute am Anfang dieser Aussprache vom Kommissar bekommen haben, ist nicht zufrieden stellend. Auch das wurde in vielen Beiträgen unterstrichen. Ich ersuche die Kommission auch, sich von der Haltung des Parlaments und des Rates überzeugen zu lassen und den Mitgliedstaaten den notwendigen Handlungsspielraum einzuräumen.

 
  
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  Margrete Auken (Verts/ALE).(DA) Herr Präsident! Eigentlich hatte ich einen anderen Redebeitrag vorbereitet, doch nachdem ich die Aussprache verfolgt habe, muss ich Frau Doyle für ihren exzellenten Beitrag danken. Für mich ist jedoch in keiner Weise erkennbar, wie ihre Bemühungen Früchte tragen könnten, denn die Kommission erklärt ausdrücklich, dass nur die Länder, in denen bereits strengere Verbote bestehen, die Erlaubnis erhalten können, diese beizubehalten. Kein Wort darüber, dass Länder strengere Maßnahmen ergreifen können, und keine Zusicherung, dass Dänemark weiter gehen kann. Ich begreife nicht, woher Herr Bonde, Herr Busk und andere ihren Optimismus nehmen, wenn ich daran denke, auf welche massiven Widerstände der Vorschlag von Frau Doyle in zweiter Lesung gestoßen war. Es gibt keine zuversichtlich stimmenden Signale. Dieser Vorschlag stößt alle konstruktiven Kräfte, die für die Umwelt arbeiten, vor den Kopf. Es gibt da nämlich so etwas wie Substitution. Es gibt Alternativen. Wir haben effiziente Kühlgeräte in Dänemark und Österreich, und dennoch wurde entschieden, der F-Gase produzierenden Industrie nachzugeben und Umweltbelange hintenan zu stellen. Ich halte gar nichts von der Ankündigung der Kommission, die uns einer konstruktiveren Lösung keinen einzigen Schritt näher bringt. Deswegen gilt mein Dank ausschließlich Frau Doyle für ihre großartigen, aber, das muss man sagen, vollkommen nutzlosen Bemühungen.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE).(SV) Herr Präsident! Auch ich möchte der Kollegin Doyle danken, dass sie in diesem Haus einen heroischen Kampf führt. Rat und Kommission verfechten alte, unzeitgemäße Technik auf dem Binnenmarkt, statt sich für das Klima einzusetzen. Die Geschichte wird über ein derartiges Handeln kein freundliches Urteil fällen.

Warum verbieten wir beispielsweise nicht die fluorierten Treibhausgase in Kühlschränken für die Verbraucher? 90 % des Marktes sind doch bereits frei von fluorierten Treibhausgasen. Es wäre ganz unkompliziert, einfach ihr Verbot zu beschließen. Warum lassen wir Schwefelhexafluorid zu, das 23 000 mal gefährlicher für die Umwelt ist als Kohlendioxid? Die einzige Möglichkeit, eine Alternative dafür zu erhalten, ist natürlich das Setzen einer Frist, denn dann wird die Forschung die richtigen Alternativen hervorbringen. Außerdem sind bereits heute viele vorhanden.

Es gibt in der Rede der Kommission wohl einen Druckfehler, denn ich hätte gedacht, dass Sie die Einführung strengerer Rechtsvorschriften durch die Länder zum Erreichen der Ziele von Kyoto freudig begrüßen würden. Ich kann nur annehmen, dass es sich um einen Druckfehler handelt, denn eine derart unzeitgemäße und altmodische Politik kann die Kommission doch wohl nicht verfolgen.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Könnte der Kommissar jetzt auf einige der angesprochenen Punkte eingehen? Ich weiß, dass es sehr spät ist und wir Ihre Geduld auf eine harte Probe stellen. Wenn nicht, dann wird dieses Problem morgen vor der Abstimmung erneut auftreten.

Außerdem möchte ich jetzt eine Bitte zu Protokoll geben und hoffe, dass sie so ihr Ziel erreicht, und zwar werden wir den österreichischen Ratsvorsitz auffordern, sich morgen konkret in dieser Angelegenheit zu äußern. Könnten die Verantwortlichen diese Bitte weiterleiten, damit es kein Missverständnis gibt. Wir möchten, dass der Ratsvorsitz morgen hier ist. Abgesehen davon, dass Österreich den Ratsvorsitz innehat, ist diese Angelegenheit für Österreich von besonderer Bedeutung. Etliche meiner Vorredner haben sich mit ihren Ausführungen direkt an Kommissar Figel' gewandt; ich würde mich freuen, wenn er darauf eingehen könnte. Die Erklärung der Kommission hat großen Unmut ausgelöst.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Der Rat ist morgen anwesend. Der Kommissar kann heute etwas dazu sagen. Morgen ist, soviel ich weiß, Herr Dimas anwesend. Herr Figeľ, möchten Sie noch etwas sagen?

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich kann Ihnen versichern, dass die Nachhaltigkeit unseres Erachtens nicht nur ein im Vertrag verankerter Grundsatz ist, sondern auch in individueller und gesellschaftlicher Hinsicht das wichtigste Prinzip eines sozial und ökologisch verantwortungsbewussten Strebens nach wirtschaftlichem Fortschritt darstellt. Das sage ich als Mitglied der Kommission sowie als Vater und Politiker und nicht nur, weil ich meinen Kollegen Herrn Dimas vertrete. Lösungen, die nicht umweltfreundlich sind, sind auch wirtschaftlich nicht tragfähig. Sie können glauben, dass es uns damit ernst ist.

Was die Frage zur Erklärung betrifft, so bin ich nicht in der Lage, die Erklärung, die ich im Namen der Kommission abgegeben habe, zurückzuziehen, aber ich kann Ihnen versichern, dass sich die Annahme der neuen Rechtsgrundlage – die Abstimmung über den Vermittlungstext – auf die mehrfach erwähnten anhängigen Fälle auswirken wird. Wir werden diese Fälle auf der Grundlage dieser neuen Situation – des Vermittlungsergebnisses – erneut prüfen, zumal uns ja neue Gemeinschaftsregelungen in diesem Bereich vorliegen werden. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Es gab eine konkrete Anschuldigung, auf die meines Erachtens eingegangen werden sollte, und zwar wurde behauptet, dass der Juristische Dienst der Kommission hinter den Kulissen an einer Unterminierung des Vermittlungsergebnisses arbeitet. Stimmt das! Gibt es in dieser Frage Differenzen zwischen der GD Unternehmen und der GD Umwelt und hat die GD Unternehmen die Schlacht gewonnen?

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Von Differenzen ist mir nichts bekannt. Ich kenne lediglich den Standpunkt der Kommission, den ich hier dargelegt bzw. verteidigt habe. Wir werden dementsprechend vorgehen. Wichtig ist, dass Sie den Standpunkt der Kommission in Betracht ziehen und keine Gerüchte, Botschaften oder Signale. Ich weiß davon nichts.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

 
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