Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Angesichts einer einseitigen Erklärung, die die Kommission in der Plenardebatte zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase am Dienstagabend zu Protokoll gab und deren Text, der dem Geist der Vermittlungsvereinbarung zuwiderläuft und in grober Weise den eindeutigen Willen des Parlaments und des Rates missachtet, nicht während der Vermittlung vorgelegt worden war, hatte ich gestern eine Verschiebung der Abstimmung über die beiden Berichte zu den fluorierten Treibhausgasen zumindest bis heute beantragt, um Zeit zu haben, mit Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen die für uns als Gesetzgeber möglichen gravierenden Folgen dieses, wie wir es sehen, Missbrauchs des Parlaments aufgrund eines internen Kompetenzgerangels zwischen zwei Generaldirektionen innerhalb der Kommission auszuloten.
Die Rolle der Kommission als Hüterin des Vertrages und Initiatorin von Gesetzesakten wird von diesem Hohen Haus voll und ganz respektiert; das muss nicht ständig wiederholt werden. In gleicher Weise fordern wir als Gesetzgeber die uneingeschränkte Achtung unserer Rolle durch alle Bereiche und Dienste in der Kommission.
Viele Stunden der Diskussion über eine bessere Verordnung und bessere Beziehungen zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament sind hinfällig, wenn sie in diesem Hause von der Kommission und den Sprechern der Kommission missachtet werden.
(Beifall)
Ich möchte ein von Professor Trakatellis, dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, und mir als Berichterstatterin gestern an Präsident Barroso verfasstes Schreiben zu Protokoll geben:
„Wir schreiben, um unserer Enttäuschung über den Inhalt der während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 4. April 2006 von der Kommission abgegebenen einseitigen Erklärung zum abschließenden Text der Verordnung über fluorierte Treibhausgase Ausdruck zu verleihen.
Wie Ihnen bekannt ist, stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls im Einklang mit dem europäischen Aktionsprogramm Klimawandel dar. Die Erklärung der Kommission war nach unserer Auffassung geeignet, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit Unterstützung der Kommission erreichte schwierige politische Übereinkunft in Frage zu stellen.
Am 31. Januar bezeugten sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat den klaren Willen, für das Problem der von einigen Mitgliedstaaten bereits verabschiedeten nationalen Maßnahmen zur Verringerung der F-Gas-Emissionen eine politische Lösung zu finden. Die Erklärung kam in letzter Minute und kann nicht als positiver Schritt im Prozess der Annahme der Gemeinschaftsgesetzgebung angesehen werden. Wir hoffen sehr, dass die Kommission ihre nächsten Schritte nicht nur vom rein rechtlichen Standpunkt aus, sondern auch im Einklang mit dem Geist der bei der Vermittlung erzielten Übereinkunft sorgfältig bedenkt.“
Das Schreiben ist von meinem Kollegen, Professor Trakatellis, und mir unterzeichnet.
Kommissar Verheugen, das Kommissionsmitglied für Unternehmen und Industrie und Vizepräsident der Kommission, hat mir gestern Abend persönlich Folgendes versichert – und ich zitiere ihn mit seiner Erlaubnis: „Wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, werde ich der Kommission vorschlagen, die Verstoßverfahren gegen Österreich und Dänemark zurückzuziehen.“
(Beifall)
Im Vertrauen darauf möchte ich Herrn Kommissar Kyprianou, der heute in unserem Hause die Kommission vertritt, bitten, im Namen der Kommission eine Antwort auf die ernsten Besorgnisse zu geben, die der Text der Erklärung vom Dienstagabend hervorgerufen hat.
(Beifall)
Der Präsident. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das eine wichtige Angelegenheit ist. Wir erwarten jetzt von der Kommission, von Herrn Kommissar Kyprianou, eine Stellungnahme. Daraufhin können wir entscheiden, wie wir weiter verfahren.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe die Bemerkungen von Frau Doyle zur Kenntnis genommen. Im Namen der Kommission möchte dem Hohen Haus versichern, dass sich die Kommission verpflichtet, die anhängigen Verstoßverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung von F-Gasen in Dänemark und Österreich zu prüfen und dabei den Geist zu berücksichtigen, in dem die abschließende Übereinkunft während der Vermittlung erzielt wurde. Diese Abstimmung kann daher heute stattfinden.
Der Präsident. Ich sehe, dass die Berichterstatterin mit den Erklärungen von Kommissar Verheugen und von Kommissar Kyprianou einverstanden ist, so dass wir zur Abstimmung kommen können.