3. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll
4. Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (2005) (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Thierry Cornillet im Namen des Entwicklungsausschusses über die Arbeiten der Paritätischen Versammlung AKP-EU im Jahre 2005 (2005/2104(INI)) (A6-0063/2006).
Thierry Cornillet (ALDE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Der Bericht über die Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung im Jahr 2005 steht nun auf der Tagesordnung. Ich werde ihn nicht ausführlich erläutern, sondern mich lediglich auf zwei Tagungen beziehen – die Tagung in Bamako im April 2005 und die Tagung in Edinburgh im November 2005 –, ohne die kommende Tagung dabei zu vergessen, die im Juni 2006 in Wien stattfinden wird. Ich möchte an dieser Stelle betonen, wie sinnvoll es ist, die in Europa stattfindenden Tagungen – wie es dieses Jahr der Fall war – in dem Land abzuhalten, das den Ratsvorsitz innehat. Es erscheint mir sehr vernünftig, dieses System, das vor zwei Jahren angenommen wurde, beizubehalten und auf Dauer anzulegen.
Ich möchte ebenfalls die äußerst starke Beteiligung unserer Kollegen aus den AKP-Ländern unterstreichen – dafür gebührt ihnen Anerkennung. Wir führten gleichzeitig sechs gemeinsame Missionen durch, und gestatten Sie, dass ich hier zum ersten – aber nicht zum letzten – Mal das Adjektiv „gemeinsam“ betone. Es ist in der Tat wesentlich, dass sowohl die ständige Versammlung als auch die Missionen eine gemeinsame Vorstellung der Dinge haben. Das Gegenteil würde überhaupt keinen Sinn machen. Ich möchte ferner hervorheben, dass zunehmend Querabstimmungen zwischen den AKP-Ländern und der Vertretung der Europäischen Union stattfinden. Ich bin der Meinung, dass das System der getrennten Abstimmung so wenig wie möglich angewendet werden sollte, ohne dass es notwendigerweise aus unserer Geschäftsordnung gestrichen werden muss. Trotzdem sollte das langfristige Ziel darin bestehen, zunehmend Abstimmungen durchzuführen, die es ermöglichen, eine AKP-EU-Mehrheit zu sichern.
Darüber hinaus zeigt sich, dass unsere Kollegen aus den AKP-Ländern weniger in einer sozusagen „intellektuellen“ Funktion eingebunden sind. Ich meine damit, dass wir uns mit ihnen einig sind, dass das, was für uns eine Ausgabe war – d. h. in Wirklichkeit die Ausgabe der EU, die in dem AKP-Haushalt besteht –, für sie eine Einnahme darstellt. Zudem wird die Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle auf diesen beiden Ebenen für sie immer deutlicher. Daher haben wir auf unserer Seite die Einbeziehung des EEF in den Unionshaushalt gefordert, um eine parlamentarische Kontrolle der Nutzung dieser Gemeinschaftsausgabe zu gewährleisten. Die AKP-Länder müssen jedoch gleichzeitig das, was sie als Einnahme betrachten, ebenfalls einer parlamentarischen Kontrolle unterziehen. Wir müssen hier gemeinsam dafür kämpfen, damit die absolute Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle anerkannt wird.
Was die Zukunft der AKP-Staaten betrifft, begrüße ich die Änderung des Abkommens von Cotonou. Der Finanzrahmen für den zehnten EEF beträgt derzeit 22 682 Milliarden Euro. Wir haben in diesem Haus bereits Beschwerden zu diesem Betrag vorgebracht, der unseren Forderungen von 24 Milliarden Euro nicht entspricht. Der österreichische Vorsitz hat uns bereits geantwortet. Ich bin sicher, dass meine Kollegen dieses Thema nachher aufgreifen werden, um eine Anpassung zu fordern. Es geht nicht darum, unaufhörlich dieselben Fragen zu wiederholen, aber wir erwarten überzeugendere Antworten als die, die uns gegeben wurden.
Der Überschuss des EEF stellt ebenfalls ein Problem dar. Er beläuft sich derzeit auf knapp 11 Milliarden Euro, was natürlich Fragen zum Verfahren und zum Ehrgeiz aufwirft, mit dem die ausgewählten Projekte verfolgt werden, weil es nicht hinnehmbar ist, dass in Ländern, in denen der Bedarf so offensichtlich ist, 11 Milliarden Euro einfach noch nicht ausgegeben wurden.
Wie wird die Zukunft für den EEF aussehen? Wenn wir unsere politischen Verpflichtungen im Jahr 2010 erfüllen und es uns gelingt, 0,56 % unseres BIP der Entwicklungshilfe zu widmen, dann wird die Europäische Union diesem Haushalt 50 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr gewähren, und das, obwohl sie sich politisch nur dazu verpflichtet hatte, die Hälfte dieses Betrags – d. h. 25 Milliarden Euro – für Afrika auszugeben. Man sieht deutlich, dass bei Einhaltung dieser Politik die zusätzlich bereitgestellte Hilfe einem Jahreshaushalt des EEF entsprechen wird. Wenn man jedoch untersuchen würde, wie wir diese Mittel ausgeben, würde das nur Fragen aufwerfen.
Außerdem stelle ich mir Fragen zum Anteil der Hilfe für die Entwicklungsländer, der von der Europäischen Union verwaltet werden und sich in der Größenordnung von 20 % bewegen wird. In diesem Fall wird der EEF – auch wenn das vielleicht etwas übertrieben klingt – zu einem untergeordneten Entwicklungsinstrument verkommen. Es stellt sich also noch akuter die Frage seiner Einbeziehung in den Unionshaushalt, die unbedingt und so bald wie möglich erfolgen muss, sowie die seiner „Fungibilität“, d. h. der Möglichkeit, sehr ehrgeizigen regionalen Projekten wie Eisenbahninfrastrukturen innerhalb des allgemeinen Handlungsinstrumentariums der Europäischen Union einen Platz einzuräumen. Dies könnte es ermöglichen, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union zu sichern. Der EEF könnte zu dieser Triebfeder für die Koordinierung werden und die Paritätische Parlamentarische Versammlung zu einem besonderen Kontrollelement, da sämtliche am wenigsten entwickelte Länder der Erde Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung sind.
Abschließend geht es vor allem um die Frage, inwiefern die Politik der Europäischen Union nachvollziehbar ist. Was ich gerade eben als Gemeinschaftsausgabe für die Entwicklungshilfe bezeichnete, wird von unseren Steuerzahlern geleistet. Von daher müssen die Handlungen sichtbar sein, weil es nicht gut wäre, wenn sich Populisten die von mir genannten Zahlen zu Eigen machten und fragten: „Was um alles in der Welt machen Sie mit diesem ganzen Geld?“ Die Tätigkeiten in diesem Bereich müssen daher aus einer politischen Perspektive heraus gesehen und verstanden werden.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Der Berichterstatter hat einen ausgezeichneten Bericht über die Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU ausgearbeitet. Er hat die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Versammlung sehr gut zusammengefasst. Sie schickt sich in der Tat an, zu einer zunehmend stärkeren parlamentarischen Säule der Zusammenarbeit AKP-EU zu werden. Die Bildung der ständigen Ausschüsse und die gemeinsame Ausarbeitung von Berichten durch Mitglieder der Versammlung AKP-EU haben zu häufigeren und intensiveren Kontakten zwischen Parlamentariern geführt.
Die Versammlung ist zu einem reifen Forum geworden, in dem Probleme der AKP- und EU-Parlamentarier in einer offenen Debatte zur Sprache kommen, wobei sich ein breiter Konsens zu vielen Entwicklungsfragen herausbildet und wo Abstimmungen in getrennten Kammern eine seltene Ausnahme geworden sind. Dieser Rahmen hat es der Versammlung ermöglicht, eine Vielfalt von Fragen, die von Regierungstätigkeit über Finanzfragen bis zu Handelsangelegenheiten reichen, zu diskutieren und Einigung zu erzielen.
In der Entschließung wird die Versammlung aufgefordert, Tagungen zwischen EU- und AKP-Parlamentariern auf regionaler oder subregionaler Ebene zu organisieren, um die regionale Integration zu verstärken und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten zu fördern. Die Kommission ist bereit, ihren Beitrag zum Erfolg solcher Absprachen zu leisten.
Abschließend möchte ich unterstreichen, dass die Kommission Ihre Ansicht zur Rolle der Versammlung als Modell der Zusammenarbeit teilt. Mein Kollege Michel hat seit seiner Amtsübernahme an allen Versammlungen teilgenommen. Er freut sich auch auf seine Teilnahme an der nächsten Versammlung, die im Juni dieses Jahres in Wien stattfinden wird.
Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst dem Kollegen Cornillet herzlich für seinen umfassenden Bericht über unsere Tätigkeiten im vergangenen Jahr danken. Als erster Vizepräsident dieser Versammlung auf europäischer Seite habe ich naturgemäß an vielen Aktivitäten teilgenommen. Ich möchte zunächst auch unseren beiden Ko-Präsidentinnen – der europäischen Ko-Präsidentin Glenys Kinnock, die hier anwesend ist, und in Abwesenheit Sharon Hay-Webster – herzlich für ihr großes Engagement im abgelaufenen Jahr danken. Das war vorbildlich, und wir freuen uns auf die Fortsetzung dieser Arbeit. Ziel der parlamentarischen Versammlung ist es in erster Linie, die parlamentarische Dimension des Cotonou-Abkommens zu stärken. Durch unsere vielen gemeinsamen Aktivitäten, die wir unternehmen, wollen wir dazu beitragen, dass unsere Kollegen an Gewicht in ihren Ländern gewinnen und auch das Selbstbewusstsein entwickeln, das wir inzwischen im Laufe der Jahre gegenüber unseren Regierungen und der Exekutive entwickelt haben.
Aus diesen gemeinsamen Erfahrungen und Reisen in verschiedene Gegenden haben wir auch gemeinsame Schlussfolgerungen gezogen, zum Beispiel im Bereich der Reform der Zuckermarktordnung. Es ist gut, dass die Agrarkommissarin heute anwesend ist, die die Zahlen ja genau kennt und weiß, was wir in Europa zur Abfederung der Reform der Zuckermarktordnung unternehmen und wie wenig im Verhältnis dazu für diese Länder vorhanden ist. Daran kann man erkennen – ich bin selbst in Guyana und in Jamaika gewesen –, welche unmittelbaren Konsequenzen unsere Reform in diesen Ländern hat. Wir können ungewollt in Guyana zu einer Destabilisierung eines ganzen Landes beitragen, wenn wir unsere Reform nicht so abfedern, dass dort Kompensationen in ausreichender Höhe geleistet werden.
Ich möchte auf einen weiteren wichtigen Bereich hinweisen. Wir fordern die Kommission auf, einen angemessenen Anteil der europäischen Entwicklungsfondsmittel für die politische Bildung von Abgeordneten und anderen Führungskräften zu veranschlagen, damit sich eine politische Kultur in den Ländern in der Form entwickeln kann, dass eine dauerhafte Stärkung einer verantwortungsvollen Regierungsführung zu erzielen ist.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir Ende letzten Jahres einen offiziellen Kontakt zum Panafrikanischen Parlament etabliert haben. Ich durfte dort im Namen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU mit Sharon Hay-Webster sprechen. Ich bin jetzt auch der Vorsitzende dieser Ad-hoc-Delegation geworden. Es ist wichtig, dass wir in Afrika ein Bewusstsein schaffen, dass der Kontinent eine Schicksalsgemeinschaft ist und auf diesem Wege das Parlament in Afrika eine wichtige Rolle spielen kann.
Marie-Arlette Carlotti, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Der Bericht meines Kollegen Thierry Cornillet veranschaulicht die Qualität der Arbeit, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung im Jahr 2005 geleistet wurde.
Die PPV ist ein ständiges Forum für politischen Dialog, das letztlich zu einem Instrument der Prävention, der Konfliktbewältigung und der Unterstützung des demokratischen Prozesses wird. Die PPV spielt im Zusammenhang mit den Abkommen von Cotonou folglich eine sehr wertvolle Rolle. Sie stellt ein einmaliges Instrument für den Nord-Süd-Dialog dar. Sie muss in Zukunft effizienter funktionieren, insbesondere bei schweren Krisen wie in Darfur, sofern man ihr die Mittel dazu gibt. Hierfür ist in erster Linie die Europäische Union zuständig, die dieser Partnerschaft mit den AKP-Ländern eine Priorität einräumen muss, indem sie bei den laufenden Verhandlungen über die Höhe des 10. EEF ihre Verpflichtungen einhält und indem sie endlich aufhört, mit einer Hand zu nehmen, was sie mit der anderen Hand gibt, wie es die Zuckerreform zeigt.
Wir sollten der PPV endlich die politische Wertschätzung entgegenbringen, die ihr gebührt, und endgültig in die Tat umsetzen, was im Abkommen von Cotonou steht, nämlich, dass die Tagungen der Versammlung in Europa in dem Staat durchgeführt werden, der den Vorsitz der Europäischen Union innehat. Wir sollten unseren AKP-Partnern keinen halbherzigen Empfang bereiten, denn damit würden wir ihnen ein sehr schlechtes politisches Signal geben. Die PPV ist jedoch auch selbst dafür verantwortlich. Sie muss Fortschritte bei ihren Reformen und in ihrer Arbeitsweise machen, und der nächste Entwicklungsschritt könnte dazu führen, dass regionale Konferenzen abgehalten werden. Dieses Ziel könnten wir uns bis Anfang 2007 stecken.
Abschließend sei gesagt, dass wir PPV-Mitglieder auch eine politische Verantwortung tragen, indem wir beispielsweise darauf verzichten, getrennte Abstimmungen durchzuführen, was nicht nur eine Negierung des paritätischen Charakters der PPV ist, sondern auch ein derzeit allzu häufig genutztes Mittel, um den Ausgang einer Abstimmung zu vereiteln. Ich finde all dies im Bericht Cornillet wieder und bin folglich der Meinung, dass wir ihn als unseren Fahrplan für 2006 ansehen können.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wie die Hilfe für die Länder Afrikas und für andere Entwicklungsländer in der Welt aussieht, ist ein entscheidender Faktor bei der Sicherung einer wohlhabenderen und damit stabileren Welt.
Was Afrika vor allem braucht, ist Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Achtung des Vertragsrechts und Schutz des Privateigentums. Unter solchen Bedingungen wird es wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand geben. Das ist sehr schwer zu erreichen, wenn viele Regierungen sozialistisch oder quasi-sozialistisch oder einfach Kleptokratien sind. Die Geschichte der internationalen Hilfe für diese Länder ist leider eine Geschichte von Verschwendung, Unterschlagung und Korruption.
Wenn die EU diesen Ländern wirklich helfen will, sollte sie nicht durch noch mehr Hilfe zur Festigung korrupter Systeme beitragen. Sie sollte sich für den freien Handel einsetzen und die Handelsbarrieren sowie die Zölle senken – ja, sie sollte die Handelsbarrieren und die Zölle abschaffen, mit denen diese Länder an ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gehindert werden.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kolleginnen! Dem Cotonou-Abkommen von 2000 lag die gute Absicht zugrunde, den AKP-Staaten mit Unterstützung der EU aus der Not zu helfen. Auch wenn sein Fortbestand heute wohl eine Selbstverständlichkeit sein dürfte, weist es doch noch verschiedene wunde Punkte auf, von denen ich einige aufzählen werde.
Unter den AKP-Staaten finden sich noch immer sechs Diktaturen, nämlich Simbabwe, Äquatorialguinea, Sudan, Swasiland, Kuba und Eritrea. Es ist eine Tatsache, dass die Diktatoren dieser Länder ein Hemmnis für deren wirtschaftliche Entwicklung bilden. Die Paritätische Parlamentarische Versammlung und insbesondere ihr Ausschuss für politische Angelegenheiten müssen die Schaffung einer echten Demokratie in diesen Ländern zur Priorität erheben. Gleichzeitig umfassen die AKP-Staaten auch Länder, in denen nach wie vor religiöse Praktiken Vorrang vor Rechtsstaatlichkeit haben. Die humanitäre Tragödie in Darfur ist eine unter anderem direkt daraus resultierende Folge. In einigen dieser Länder sind Frauenrechte wertlos, und die Genitalverstümmelung bei Frauen ist – trotz der bereits dagegen unternommenen Schritte – weiterhin Alltagspraxis.
In dem Abkommen von Cotonou wurde erstmals anerkannt, dass die Korruption der Entwicklung abträglich ist. Sie hält weiter an, wurde noch nicht ausgemerzt und stellt ein erhebliches Hindernis für die Linderung der Not der Ärmsten in diesen Ländern dar. Lassen Sie mich abschließend den indischen Nobelpreisträger für Wirtschaft Amartya Sen zitieren, der erklärt hat, dass es in keiner funktionierenden Demokratie jemals zu einer Hungersnot gekommen ist. Infolgedessen müssen wir neben dem Grundsatz „Aid for Trade“, der Handelsförderung, auch das Prinzip „Aid for Democracy“, der Demokratieförderung, in Erwägung ziehen.
Maria Martens (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Meines Erachtens können wir mit Genugtuung auf das vergangene Jahr und auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU auf ihren Tagungen in Bamako und in Edinburgh erzielten Übereinkünfte zurückblicken. Es wurden vernünftige Berichte angenommen, und sowohl die Fähigkeit zur Inangriffnahme heikler Aufgaben als auch die Qualität des politischen Dialogs haben sich weiter verbessert. Das ist wichtig, wenn wir zur Schaffung politischer Stabilität beitragen wollen, was durch die Stärkung der Parlamente erreicht wird.
Worauf es bei der Entwicklungszusammenarbeit in den AKP-Staaten jedoch letzten Endes ankommt, ist das Konzept der Eigenverantwortung, das wir als Ausgangspunkt für unsere Arbeit nehmen wollen. Die Hauptverantwortung für ihre Entwicklung tragen nämlich die Länder selbst. Durch den Dialog in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU hoffen wir, verantwortliche Regierungsführung, Demokratie und Schutz der Menschenrechte noch stärker zu fördern. Ich darf hinzufügen, dass ich außerdem die – bereits erwähnte – in dieser Woche erfolgte Einrichtung einer Ad-hoc-Delegation dieses Parlaments im Panafrikanischen Parlament begrüße, denn sie kann ein zusätzliches Instrument sein.
Heute möchte ich um besondere Aufmerksamkeit für zwei Vorhaben ersuchen, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und nächstes Jahr fortgesetzt werden, nämlich die wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen und die Reform des Zuckermarktes, die beide erhebliche Auswirkungen sowohl für Europa als auch für die AKP-Staaten haben werden. Wir müssen darüber wachen, dass beide weiterhin dazu beitragen, die wirtschaftliche Stellung der AKP-Staaten zu stärken, und in dieser Hinsicht kommt es entscheidend darauf an, diese Länder sorgfältig zu konsultieren und auch ihre Parlamente mit einzubeziehen.
Dieses Haus räumt der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU insofern einen besonderen Stellenwert ein, als es sich dabei um eine Paritätische Parlamentarische Versammlung handelt, die aus 77 Mitgliedern dieses Parlaments und 77 Mitgliedern der nationalen Parlamente der AKP-Staaten besteht. Wir führen gemeinsame Aussprachen und nehmen gemeinsame Entschließungen an, was eine einmalige und wertvolle Einrichtung darstellt. Für Frieden sowie politische und wirtschaftliche Stabilität in diesen Ländern bedarf es nicht nur finanzieller Investitionen unsererseits, sondern investiert werden muss auch in Kontakte, bei denen es um Beratungen und Dialog geht, um einander besser kennen und verstehen zu lernen. Darin können wir nicht genug investieren.
Der 11. Tagung in Wien im Juni dieses Jahres sehe ich erwartungsvoll entgegen und hoffe, sie wird erfolgreich sein. Dem Berichterstatter danke ich für seinen exzellenten Bericht und für die erfreuliche Zusammenarbeit mit ihm.
Glenys Kinnock (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke Herrn Cornillet für seinen ausgezeichneten und umfassenden Bericht, der alle in der Debatte am heutigen Vormittag zur Sprache gebrachten Punkte aufgegriffen hat.
Wenn man sich die Geschichte der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung vergegenwärtigt – ich habe sie etwa zwölf Jahre verfolgt – kann man eine zutiefst ermutigende Stärkung des Vertrauens, eine zunehmende Reife und sogar eine verstärkte Beschäftigung mit Fragen des Handels und des politischen Dialogs, dem wir große Bedeutung beimessen, feststellen.
Jemand sagte, alles in Afrika sei schrecklich und es gebe keine Verbesserungen. Ich halte das nicht für zutreffend. Es gibt Beschränkungen, aber wir sind da, wir arbeiten auf der Grundlage des Partnerschaftsabkommens von Cotonou auf einzigartige Weise mit Parlamentariern zusammen. Es gibt keine parlamentarische Versammlung auf der Nord-Süd-Ebene wie die unsere, der diese Möglichkeit gegeben ist, auf gute Regierungstätigkeit, Demokratie und Menschenrechte zu drängen, und genau das tun wir.
Einige Worte zum EEF; wir machen uns Gedanken, und wir hatten auf der Tagung in Brüssel vor einigen Wochen eine Debatte. Viele von uns sind in Sorge über die Lage der Überseeländer und -territorien hinsichtlich des EEF. Wir sind besorgt darüber, dass man es Osttimor nicht ermöglicht hat, in die AKP-EU-Beziehung einzutreten, und wir haben noch weitere Sorgen. Ein ständiges Rätsel sind uns die drei oder vier Prozent Verwaltungskosten. Ich weiß nicht, warum die Kommission Geld aufwenden muss, um sich selber für die Arbeit, die sie leistet, zu bezahlen. Ich finde das ziemlich seltsam.
Lassen Sie mich kurz auf den Zucker zu sprechen kommen, mit dem die Frau Kommissarin direkt zu tun hat. Am Wochenende reise ich nach Afrika – nach Swaziland – und Mauritius, um mich dort wieder mit dem Zuckerproblem zu befassen. Die Frau Kommissarin muss wissen, dass die Zahlen, die wir gegenwärtig in der Haushaltslinie haben und die sich bis 2013 von 130 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro erhöhen werden, bei weitem geringer ausfallen, als sie und andere zugesagt hatten. Meine eigene Regierung sprach von etwa 230 Millionen Euro. Ende 2013 werden sie 1,1 Mrd. Euro erhalten, mit Rückladung. Wie kann das sinnvoll sein? Wir fordern die Frau Kommissarin auf, sich das anzusehen und daraus möglichst etwas Praktikableres zu machen. Hören Sie mit dieser Rückladung auf, und erhöhen Sie die Beträge für diese Länder in der Haushaltslinie.
Es geht dabei nicht nur um die Beschäftigung im Zuckersektor, wie die Frau Kommissarin wissen muss – denn wir machen genug Aufhebens davon in Europa –, sondern auch um die anderen Entwicklungen, die von dieser Beschäftigungsquelle abhängen und um sie herum entstehen. Es geht um den Lebensunterhalt von Tausenden und Abertausenden in diesen achtzehn Ländern des Zuckerprotokolls. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Frage immer wieder in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung aufwerfen werden.
Die Arbeit läuft. Unsere Ausschüsse arbeiten gut, und ich denke, wir können mit Fug und Recht sagen, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung in den kommenden Jahren nur noch stärker werden kann. Wir werden weiterhin im EEF, auf dem Gebiet des Handels und anderer Belange und Prioritäten kämpfen, die wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen Parlamentariern in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung gemeinsam haben.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Im Bericht der AKP-Delegation sind viele Dinge aufgeführt, denen ich in meiner Eigenschaft als ihr Mitglied positive Aufmerksamkeit widmen sollte. Ich werde daher jetzt nicht allzu viel über die Lage in den AKP-Ländern sprechen, sondern vielmehr über die Arbeit der Delegation.
Zunächst einmal bin ich dem Präsidium des Europäischen Parlaments für seine Entscheidung dankbar, die Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung EU-AKP in Edinburgh durchzuführen. Die Tagung war ein Erfolg, und Großbritannien, das Land, das den Vorsitz innehatte, sowie die Stadt Edinburgh verdienen Lob für die gute Durchführung des Treffens. Ich hoffe, dass es möglich sein wird, die PPV auch künftig jeweils in dem Land zu veranstalten, welches den Vorsitz innehat, weil der Tagungsort einen wirklichen Mehrwert bringt, ebenso wie die Tatsache, dass die Tagungen im Rotationsverfahren in den EU-AKP-Ländern stattfinden.
Eine ausgezeichnete Sache war es auch, dass Vertreter der AKP und der EU an dem informellen Ministerrat zur Entwicklungszusammenarbeit teilnehmen konnten, der durch den britischen Vorsitz im Oktober durchgeführt wurde. Es bleibt zu hoffen, dass diese Praxis fortgesetzt wird, wenn mein Heimatland, Finnland, im Juli den Vorsitz übernimmt.
Die Paritätische Parlamentarische Versammlung EU-AKP spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens. Ziel ist es, die Demokratie, eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Lage der Menschenrechte zu stärken. Lediglich ein kleines Ärgernis ist es, dass unsere Sitzungen stets teilweise mit der Ausschusswoche zusammenfallen. Für mich hat das bedeutet, dass ich bei keiner der Tagungen ohne Unterbrechungen anwesend sein konnte. Ich weiß nicht, ob andere Mitglieder derselben Meinung sind, aber ich persönlich meine, dass es einfacher wäre, sich die Wochen frei zu halten, in denen die Fraktionen ihre Sitzungen abhalten. Man sollte diese Möglichkeit vielleicht einmal prüfen.
Glücklich bin ich auch über die Einrichtung der ständigen Ausschüsse. Sie haben im Vorfeld für eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den AKP-Staaten gesorgt. Wie leistungsfähig das System ist, konnte ich feststellen, als ich selbst einmal einen Bericht erstellt habe.
Ana Gomes (PSE). – (PT) Zunächst möchte ich Herrn Cornillet für seinen Bericht danken und der Ko-Vorsitzenden für ihren intensiven Einsatz und ihr Engagement in der Arbeit der Versammlung.
Ferner möchte ich auf die Schlussfolgerungen des Frauenforums aufmerksam machen, das am Rande der Versammlung während der letzten Sitzung im November in Edinburgh stattfand. In der Diskussion ging es um das Problem des Handels mit Frauen und Mädchen, die aus den Entwicklungsländern und den ärmsten Teilen Europas in die wohlhabendsten Gebiete Westeuropas gebracht werden. Jedes Jahr werden weltweit ungefähr 600 000 bis 800 000 Frauen Opfer von Menschenhandel, was mehr als der gesamten Bevölkerung einiger AKP-Länder, beispielsweise Kap Verde, Dschibuti und den Komoren, entspricht.
Das Frauenforum errichtete eine Brücke zwischen den Herkunfts- und den Zielländern. Die Debatte war lebhaft, wobei sich die Vertreter der AKP-Länder besonders stark engagierten. In den endgültigen Schlussfolgerungen wurde die Paritätische Parlamentarische Versammlung aufgefordert, einen Bericht mit Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Bekämpfung dieser Geißel aller AKP-Länder, einschließlich europäischer, afrikanischer und karibischer Länder, notwendig sind.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Forum am Rande der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung veranstaltet wurde und ihm keine Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Deshalb fordere ich die Dienste des Parlaments und die Konferenz der Präsidenten auf, Finanzmittel für ein solch positive, ergebnisorientierte Organisation bereitzustellen. In allgemeinerer Hinsicht erörterte die Paritätische Parlamentarische Versammlung im letzten Jahr die Lage in Darfur und Westafrika, befasste sich aber nicht mit dem Bedeutungsverlust der Rechtsstaatlichkeit und des Wahlprozesses sowie den schweren Menschenrechtsverletzungen in Ländern von zentraler, symbolischer Bedeutung wie etwa Äthiopien, wo die Afrikanische Union ihren Sitz hat.
Wichtige Entwicklungen sind jedoch im Kampf gegen die Straflosigkeit in Afrika zu verzeichnen; zum Beispiel wurde der Diktator Charles Taylor festgenommen und vor Gericht gestellt. Andere Diktatoren wie Hissène Habré und der frühere äthiopische Diktator Mengistu, die derzeit in AKP-Ländern wie Simbabwe und Senegal Zuflucht gefunden haben, müssen ebenfalls der Gerechtigkeit zugeführt werden. Dies sind weitere Fälle, in denen die Versammlung eine maßgebende Rolle bei der Beendigung der Straflosigkeit in Afrika spielen kann.
Insofern muss ich sagen, dass es wirklich hilfreich wäre, wenn die Diskussionen aufrichtiger wären. Manchmal verhalten sich einige AKP-Länder eher als Botschafter ihrer Regierungen und weniger als Kritiker ihrer Länder. Meines Erachtens müssen wir als Abgeordnete des Europäischen Parlaments Möglichkeiten finden, um unseren Partnern aus den AKP-Ländern, die entschlossen sind, die Wahrheit zu sagen, zur Seite zu stehen. Außerdem sollten wir sie zur Ergreifung von Maßnahmen ermutigen, um in ihren Ländern Veränderungen und eine bessere Regierungsführung zu bewirken.
John Bowis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich denke, wir sehen, wie gut die AKP-Beziehungen reifen; das mag wie die Beschreibung einer langjährigen Geliebten klingen, aber es stimmt, wir kennen einander, wir verstehen einander, zuweilen erregen wir einander, manchmal sehen wir die Makel des anderen, aber mit der Zeit lernen wir die Qualitäten des anderen schätzen.
Meine Botschaft an die AKP-Staaten ist, dass wir im Grunde noch immer wünschten, die AKP-Delegierten kämen ausschließlich aus den Reihen der Mitglieder der Parlamente und nicht der Botschafter, sondern vorzugsweise aus Regierungs- und Oppositionsparteien, was der Ausgewogenheit der Delegation des Europäischen Parlaments besser entspräche. Ich weiß nicht, ob wir eines Tages ein Treffen zwischen dem EP und dem AP – dem afrikanischen Parlament, natürlich einschließlich der Karibik und des Pazifiks – anberaumen werden, aber gewiss müssen wir unseren Teil zur Pflege und Weiterentwicklung des Konzepts eines afrikanischen Parlaments beitragen.
Meine Botschaft an das Europäische Parlament lautet, dass REACH uns gezeigt hat, wie unmittelbar die Arbeit eines jeden von uns die des anderen berührt. Wir hatten wertvolle Diskussionen in Bamako und in Edinburgh, und dieses Parlament, da bin ich sicher, wird die AKP-Auffassungen berücksichtigen. Oft indes verabschieden wir hier im Europäischen Parlament Gesetze aus vielen guten Gründen, doch wissen wir nichts von den Sorgen der AKP-Staaten, denn wir haben nicht hingehört. Deshalb sage ich der Frau Kommissarin, dass AKP nicht nur für unseren Kollegen Michel da ist: AKP ist für alle Kommissionsmitglieder im Kollegium da.
Ich bin sehr froh, dass dieses Hohe Haus das Präsidium des Parlaments in der Frage, wo in der Europäischen Union die letzte PPV stattfinden sollte, überstimmt hat. Es war richtig, sie in dem Land stattfinden zu lassen, das den Ratsvorsitz innehatte, genauso wie wir die Tagungen der PPV in den AKP-Staaten rotieren lassen. Das gibt den AKP-Mitgliedern die Möglichkeit, verschiedene Aspekte unterschiedlicher Politik in Europa kennen zu lernen, beispielsweise die Malariaimpfstoffforschung in Edinburgh. Andererseits haben wir viel gelernt, indem wir die Desertifikation des Niger mit eigenen Augen sahen; oder den Einsatz des Impffonds vor Ort in Mali, wo wir erleben konnten, wie die am stärksten betroffenen Menschen tatsächlichen Nutzen von der dort geleisteten Arbeit haben. Die Gefahr einer Grippepandemie und die Realität einer Vogelgrippepandemie zeigen einfach, wie wichtig es ist, dass wir weiterhin eng zusammenarbeiten – Europa und die AKP-Staaten – zu unserem beiderseitigen Vorteil.
(Beifall)
Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Auch ich möchte mich den Glückwünschen an den Berichterstatter Thierry Cornillet anschließen, weil er in seinem Bericht einen wirklich sehr guten Überblick über die positive Arbeit gibt, die diese Paritätische Parlamentarische Versammlung geleistet hat.
Ich möchte nochmals das schon mehrfach genannte Frauenforum, das bei jeder Paritätischen Versammlung stattfindet, erwähnen, denn die tief greifende Diskussion über spezielle politische und wirtschaftliche Probleme von Frauen in den AKP-Ländern ist sehr hilfreich, nicht nur für das Frauenforum selbst, sondern auch für die anschließenden Diskussionen im Plenum dieser Paritätischen Parlamentarischen Versammlung. Hier möchte ich nur an die spannende Diskussion über genitale Verstümmelung in Bamako in Mali erinnern, einem Land, in dem diese Praktik noch nicht gesetzlich verboten ist. Wir konnten damals erreichen, dass diese stundenlange Diskussion im Radio übertragen wurde.
Lassen Sie mich noch einige Gedanken zur Arbeit der Ausschüsse äußern. Die Ausschussarbeit hat die Qualität der Arbeit der AKP-EU-Versammlung wesentlich verbessert. Es werden weniger Änderungsanträge im Plenum eingereicht. Durch das größere Vertrauen zwischen den europäischen Abgeordneten und den AKP-Abgeordneten kommen wir immer öfter zu Kompromissen. Aber ich möchte auch wiederholen – und das wurde ebenfalls schon gesagt –, dass es wichtig ist, sich zu überlegen, wann wir die Ausschüsse, die in Europa, in Brüssel tagen, ansetzen. Es ist manchmal wirklich eine Schande, wenn wir gleichzeitig stundenlange Abstimmungen in unseren anderen Fachausschüssen haben und so nicht an den spannenden und wichtigen Diskussionen in den AKP-EU-Ausschüssen teilnehmen können. Manchmal wird das als Desinteresse verstanden, was nicht der Fall ist.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich stimme den Rednern darin zu, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung zu einem akzeptierten und respektierten Forum des Dialogs geworden ist. Die von dieser Versammlung verabschiedeten Entschließungen lösen mitunter sogar Debatten aus, die über dieses Forum hinausgehen. Herr Bowis nannte die im November vergangenen Jahres hier angenommene Entschließung zu REACH, die zu einer entschieden konzentrierteren Diskussion über den Einfluss von REACH auf die Entwicklungsländer geführt hat.
Auch die nächste Paritätische Parlamentarische Versammlung verspricht interessant zu werden. Sie wird sich mit solchen wichtigen Problemen befassen wie mit der Rolle der regionalen Integration bei der Förderung von Frieden und Sicherheit, dem problematischen Thema der Energie in den AKP-Staaten sowie den sozialen und Umweltaspekten der Fischerei in Entwicklungsländern. Von meinem Kollegen Michel weiß ich, dass er der Teilnahme an diesen Tagungen mit großem Interesse entgegensieht.
Zur Zuckerfrage: Mir ist das Problem der Finanzierung der Länder des Zuckerprotokolls in der Tat vertraut. Wir hatten diese Diskussion schon. Ich möchte lediglich wiederholen, dass 40 Millionen Euro im Jahr 2006 bereitstehen. Wichtiger noch ist, dessen eingedenk zu sein, dass die mit der Europäischen Union vereinbarten Preissenkungen bis 2008 keine Folgen für die AKP-Staaten haben werden. Sie haben weitere zwei Jahre Zeit, ihre Produktion mithilfe des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Geldes anzupassen. Sie wissen, dass von 2007 bis 2013 erhebliche Mittel bereitgestellt werden.
Wir in der Europäischen Union haben gezeigt, dass auch wir eine Verantwortung für die Länder tragen, die von unserer Binnengesetzgebung betroffen sind, die ihrerseits der Notwendigkeit gehorcht – die, da bin ich ziemlich sicher, jeder verspürt –, unsere Landwirtschaftspolitik an den globaler werdenden Handel anzupassen.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU hat eine große Arbeit bei der Vertiefung unserer Beziehungen zu den AKP-Staaten geleistet und stellt ein entscheidendes Bindeglied zwischen ihnen und unseren Beratungen dar, vor allem, da wir endlich über unsere Handelspolitik sprechen, die der Entwicklung nur zu oft eher im Wege ist als ihr förderlich zu sein. Schottland stand bei den Forderungen nach einem Wandel 2005 mit dem Marsch in Edinburgh unter dem Motto ‚Make Poverty History’ und mit dem G8-Gipfel in Gleneagles im Sommer an vorderster Front, und natürlich waren wir hocherfreut, Gastgeber der AKP-AU-Tagung in Edinburgh gewesen zu sein. Jetzt können wir beobachten, dass die Regierungen unserer Mitgliedstaaten unsere schönen Worte in die Tat umsetzen und die Entwicklungspolitik nicht einfach nur zu einer Angelegenheit der sparsamen Austeilung von Hilfe, sondern der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf der Grundlage fairen Handels zu unser aller Wohl machen.
5. Entwicklungsländer: die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Margrietus van den Berg im Namen des Entwicklungsausschusses über die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in Entwicklungsländern (2005/2141(INI)) (A6-0048/2006).
Margrietus van den Berg (PSE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Es freut mich, dass wir heute in diesem Hohen Hause eine eingehende Aussprache über ein Thema führen, das im Rahmen einer Debatte über Entwicklungszusammenarbeit nicht immer so einfach zu behandeln ist. Europa ist zwar quantitativ gesehen der größte Geber in der Welt, doch ist man sich in den letzten Jahren weltweit zunehmend der Tatsache bewusst geworden, dass die Wirksamkeit der Hilfe mindestens ebenso wichtig ist wie ihre Quantität.
Die letztes Jahr angenommene Erklärung von Paris zur Wirksamkeit der Hilfe stellt eine wichtige Richtschnur für ein Tätigwerden an dieser Front dar, und die Kommission hat darauf unlängst mittels eines Maßnahmenpakets zur Wirksamkeit der Hilfe reagiert, mit dem wir uns im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit in Kürze befassen werden.
Mein Initiativbericht, der uns heute zur Abstimmung vorliegt, enthält einige wichtige Empfehlungen für eine effizientere Hilfe. Die Wirksamkeit der Hilfe hängt weitgehend von verantwortungsvoller, korruptionsfreier Regierungsführung ab, denn es verschwinden nicht nur Teile der gewährten Summen, sondern die Korruption behindert außerdem die Entwicklung und ist für die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft unverhältnismäßig folgenschwer. Sie erschwert den Zugang zu elementaren Dienstleistungen wie Grundbildung und gesundheitliche Grundversorgung und macht ihn bisweilen unmöglich.
Korruption ist ein immenses Problem auf globaler Ebene. Nach Schätzungen der Weltbank werden weltweit jährlich mehr als 1 Billion US-Dollar – das heißt 1 000 Milliarden – an Bestechungsgeldern gezahlt. In Afrika, dem ärmsten Kontinent der Welt, entspricht der geschätzte Verlustbetrag – 148 Milliarden US-Dollar – etwa 25 % des afrikanischen BIP. Korruption kommt auf allen Ebenen der Gesellschaft vor und fast jeder ist daran beteiligt: Politiker, Beamte, die Medien, multinationale Unternehmen sowie die internationale Gebergemeinschaft. Die Verantwortung für eine gute Regierungsführung und die Wirksamkeit der Hilfe ist von der Gebergemeinschaft und den Entwicklungsländern gemeinsam zu tragen; „zum Tango gehören immer zwei“. In meinen Vorschlägen geht es daher konkret darum, was wir – die Europäische Union, die Kommission und die Mitgliedstaaten – in praktischer Hinsicht tun können, vorzugsweise in Kooperation mit der gesamten Völkergemeinschaft.
Mein Hauptvorschlag betrifft die Aufstellung einer schwarzen Liste korrupter Regime, denen von Banken und anderen Finanzinstitutionen keine Darlehen mehr gewährt werden sollten. Wer gleichwohl den auf einer solchen Liste stehenden Regierungen Geld leiht, würde sich selber der Verschuldungsgefahr aussetzen und könnte nicht die internationale Gemeinschaft um Hilfestellung bitten. Dadurch würde verhindert, dass die Bevölkerung letztendlich Opfer von Leuten wie Marcos, Kabila, Abacha oder deren Nachfolgern wird.
Sodann schlage ich vor, dass ein geringer Anteil – 0,5 % – des als Haushaltszuschuss direkt an die Regierung eines Landes ausgezahlten Betrags für die Ausübung der Wächterfunktion der Zivilgesellschaft bereitgestellt werden sollte. Die entsprechenden, der organisierten Zivilgesellschaft angehörenden Gruppen üben eine öffentliche Kontrolle über die Einnahmen und Ausgaben der Regierung im Sinne der Entwicklungsziele aus. Ebenso müssen die nationalen Parlamente eine – aus dem gleichen Betrag finanzierte – Unterstützung erhalten, damit sie ihre Kontrollaufgabe zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Wächtern besser erfüllen können.
Bei einem weiteren Vorschlag geht es darum, Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie im Rahmen von Projekten in Entwicklungsländern an Korruption beteiligt waren, anschließend von europäischen Ausschreibungen auszuschließen. Auch hier rege ich die Aufstellung einer schwarzen Liste an. Wer jedoch nachweisen kann, dass Verbesserungen, beispielsweise durch Änderungen in der Unternehmensleitung, stattfanden, erhält eine zweite Chance und könnte von der Liste gestrichen werden.
Schließlich müssen alle EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Verzögerung das UN-Übereinkommen gegen Korruption aus dem Jahr 2003 ratifizieren. Bis jetzt haben nur zwei die Ratifizierung vorgenommen: Frankreich und Ungarn. Dieser Zustand muss sich ändern. Dieses Übereinkommen ist das erste internationale Abkommen, das zur Bekämpfung der Korruption auf internationale Rechtsinstrumente zurückgreift wie beispielsweise Prävention und strafrechtliche Verfolgung der Geldwäsche, frühzeitiges Einfrieren finanzieller Guthaben bei ausländischen Banken sowie Beschlagnahme solcher Vermögenswerte im Falle nachgewiesener Korruption.
Dies sind einige der in meinem Bericht unterbreiteten Vorschläge. Selbstverständlich stellen sie nur ein paar Schritte dar, die Europa unternehmen kann, um gegen das gewaltige Problem vorzugehen, das die Korruption für die Gesellschaft darstellt, doch sollten wir – Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten – ihnen Priorität einräumen, damit wir nicht mehr nur auf die Entwicklungsländer mit dem Finger zeigen, sondern auch unsere eigenen Fehler eingestehen. Auf die Stellungnahme der Kommission zu diesen konkreten Vorschlägen bin ich gespannt, denn wir sollten nicht vergessen: „Zum Tango gehören immer zwei“.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Die Kommission ist vor allem daran interessiert zu sichern, dass die von ihr verwaltete Hilfe dem Ziel der Bekämpfung und letztendlichen Beseitigung der Armut dient, und in dieser Hinsicht ist die durchgreifende Verwaltung von Finanzmitteln von entscheidender Bedeutung. Daher auch die Entscheidung, die Regierungstätigkeit im Allgemeinen zu einem horizontalen und zentralen Thema in der Planung des zehnten EEF zu machen, denn die Bekämpfung der Korruption kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie in eine breitere Agenda des Aufbaus von Kapazitäten eingebettet ist.
In diesem Kontext teilen wir die Ansicht des Berichterstatters, Herrn van den Berg, zur Bedeutung und zum Ausmaß des Problems. Die Korruption ist wirklich ein Haupthindernis für die Entwicklung. Unter ihr haben die Ärmsten in den Entwicklungsländern am meisten zu leiden. Sie ist die Ursache für politische Instabilität und für die Verletzung von Menschenrechten, und sie verringert die Höhe der für die Entwicklungsfinanzierung verfügbaren Mittel.
Zweitens sind auch wir der Meinung, dass die Korruption eine sehr komplexe Erscheinung ist, gegen die man mit vielfältigsten Maßnahmen angehen muss. Von Bedeutung sind internationale Abkommen, und im Bericht wird festgestellt, dass die UN-Konvention zur Korruption von mehreren unserer Mitgliedstaaten noch ratifiziert werden muss. Wir müssen mit Organisationen des privaten Sektors zusammenarbeiten, und wir brauchen zivilgesellschaftliche Kontrollgremien.
In unseren Hilfsprogrammen finden sich verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung guter Regierungstätigkeit wie Reformen des Rechtssystems, Unterstützung von Prüfungseinrichtungen auf höchster Ebene, Hilfestellung für die Zivilgesellschaft und Unterstützung der nationalen Parlamente, was Gegenstand einer Aussprache während der jüngsten Paritätischen Parlamentarischen Versammlung war. Wir unterstützen bereits Kontrollgremien in der Zivilgesellschaft, zum Beispiel Niederlassungen von Transparency International in einigen Ländern.
Drittens zur Haushaltsunterstützung: Herr van den Berg legt darauf besonderes Augenmerk, und das zu Recht, nicht weil Haushalte besonders zur Korruption einladen, sondern weil sie Teil der Lösung ist. Ihr großer Vorzug ist, dass sie sich unmittelbar auf eine Hauptquelle der Korruption in vielen Ländern richtet, nämlich auf die mangelhafte Verwaltung der Staatsfinanzen.
Unsere Haushaltszuschüsse werden nur jenen Ländern gewährt, die sich eindeutig zur Reform ihres Systems der Staatsfinanzen bekannt haben, und indem sie sensible Bereiche wie das öffentliche Beschaffungswesen stärken, leisten sie einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Korruption. Eine auf Projekte gerichtete Hilfe beruht andererseits wesentlich auf dem öffentlichen Beschaffungswesen, kann sich allerdings nicht auf Schwächen im System richten.
Sie kennen den Sonderbericht des Rechnungshofs über die Verwaltung öffentlicher Finanzen im Rahmen der Haushaltsunterstützung für AKP-Staaten, der das Vorgehen der Kommission stützt. Auch möchte ich die Bedeutung der Harmonisierungsagenda hervorheben, die im Mittelpunkt des im März dieses Jahres abgehaltenen Pariser Forums zur Effektivität von Beihilfen stand und die die Bedeutung der Stärkung von Ländersystemen hinsichtlich der Begünstigung auf dem Gebiet der Finanzverwaltung und -kontrolle unterstreicht, was genau zu den Dingen gehört, die wir tun. Einen Vorbehalt gibt es allerdings: Die Haushaltszuschüsse richten sich nicht auf einen speziellen Sektor, sondern spezielle sektorale Reformmaßnahmen und -ziele können die Voraussetzungen für die Mittel schaffen, die natürlich in den Gesamthaushalt eingehen.
Viertens unterstreicht die Pariser Erklärung über die Effektivität von Beihilfen auch die Bedeutung größerer Transparenz bei öffentlichen Beschaffungsverfahren in unseren Partnerländern. Diese Verfahren bilden häufig eine Quelle der Korruption.
Mein letzter Punkt betrifft unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Eines der Hauptziele des Dezentralisierungsprozesses besteht darin zu sichern, dass die Beihilfen vor Ort besser überwacht werden, und das Bestmögliche aus den lokalen Detailkenntnissen unserer im Lande befindlichen Leute zu machen. Delegationen können überprüfen, dass die Beihilfen richtig verwendet werden. Für einige Vertragsarten verlangen wir jetzt außerdem Außenprüfungen, ehe wir die abschließende Zahlung anweisen; ein umfassendes System zur Planung von Außenprüfungen wurde 2003 eingeführt, zu dem Prüfungen sowohl durch die Zentrale als auch durch die Delegationen gehören.
Zusammenfassend sei gesagt, dass wir Herrn van den Bergs Analyse weitgehend zustimmen. Unserer Meinung nach könnte man mehr Aufmerksamkeit auf Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens verwenden, und einige der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sollten überprüft und weiter diskutiert werden.
Nirj Deva, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich meinem Kollegen van den Berg zu einem ausgezeichneten und wertvollen Bericht gratulieren. Zweifellos ist die Korruption bei der Bereitstellung von Entwicklungshilfe eines unserer größten Hindernisse, wenn wir die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen wollen.
Während einerseits die Sorge über Geldmangel zur Finanzierung der Millenniums-Entwicklungsziele wächst, müssen wir andererseits sicherstellen, dass den Entwicklungsländern geholfen und die Hilfe effizient ausgereicht wird. Mit zunehmenden Beihilfebeträgen wächst die Sorge, dass Politiker und Beamte das für die Armen der Welt bestimmte Geld missbräuchlich verwenden. Wie Herr van den Berg sagte, ist die Korruption weit verbreitet; sie berührt jeden Sektor und jede Bürokratie.
Wir müssen uns jedoch im Klaren darüber sein, dass das keineswegs ausschließlich ein Problem der Entwicklungsländer ist. Es gibt einen gemeinsamen Standpunkt, nämlich dass die Hilfe nicht durch Regierungskanäle fließen sollte. Aber wir stocken die Haushaltsbeihilfen auf, und ich habe mich gefreut über das, was die Frau Kommissarin über die Stärkung der Institutionen zur Ausmerzung der Korruption durch Haushaltsbeihilfen und zur Reform des staatlichen Sektors sagte.
Eine umfassende Umstrukturierung des Staatsdienstes und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen ist erforderlich. Oft liegen diese Reformen in der alleinigen Zuständigkeit einiger weniger ausgewählter Staatsdiener. Staatsbedienstete in Entwicklungsländern mit den niedrigen Gehältern des öffentlichen Dienstes müssen darum kämpfen, ihre Familien nicht der Armut anheim fallen zu lassen. Sie sind anfällig für Bestechungen und müssen sich oft einen Nebenerwerb suchen, um ihr Einkommen aufzubessern. Wie können wir erwarten, dass die Leute die notwendigen Reformen durchführen, wenn sie nicht entsprechend bezahlt werden?
Ich schlage der Frau Kommissarin vor, dass wir in jedem Entwicklungsland etwa 200 Staatsbeamte als Entscheidungsträger auswählen und bestätigen und sie in die Haushaltsbeihilfe einschließen. Folgen wir doch dem Beispiel Singapurs und gewähren diesen Staatsdienern ein zusätzliches Einkommen, vergleichbar mit unseren Standards, so dass sie nicht in Versuchung geraten, Schmiergelder anzunehmen, um ihren Familien den gewohnten Lebensstil zu sichern.
Wir müssen auch deregulieren. Regulierung ist die Mutter der Korruption. Die Macht des Papiers nötigt die Menschen, um Genehmigungen zu ersuchen, und Genehmigungen sucht man und kauft man auf dem Weg der Korruption. Wenn wir in den Entwicklungsländern so viel wie möglich deregulieren, haben wir eine Chance, mit dem Problem fertig zu werden. Schließlich wurde die Regulierung als Kolonialinstrument angewendet: die Macht des Papiers im Unterschied zu der des Soldaten im Dorf, um die Wünsche des imperialen Herrn durchzusetzen. Nach der Unabhängigkeit blieben diese Steuerungsinstrumente erhalten. Man hat die imperialen Kontrollelemente nicht dereguliert, und so breitete sich die Korruption aus, denn auf die Regulierung wurde noch eine weitere Regulierung aufgesetzt. Wir müssen erreichen, dass die nationalen Parlamente in den Entwicklungsländern mit weit reichenden investigativen Möglichkeiten ausgestattet werden, um in ihren Verwaltungen die Korruption aufzudecken.
Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich gratuliere Herrn van den Berg zu einem ausgezeichneten Bericht, und ich war über die Worte der Frau Kommissarin hoch erfreut.
Ana Gomes, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn van den Berg zu seinem ausgezeichneten, fristgerechten und wichtigen Bericht beglückwünschen. Die EU und auch ihre Mitgliedstaaten bringen insgesamt mehr als die Hälfte der öffentlichen Entwicklungshilfe auf. Nach den Beschlüssen der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates und des G8-Gipfels von Gleneagles soll sich die internationale Hilfe in den nächsten zehn Jahren erheblich erhöhen.
Wenn wir die Millennium-Ziele richtig erfüllen wollen, müssen hier geeignete Transparenzmechanismen eingeführt werden, damit die Entwicklungshilfe auch wirklich die Menschen vor Ort erreicht, für die sie bestimmt ist. Wie es im Bericht van den Berg heißt, ist eine sachgerechte Verwaltung der Entwicklungshilfe von ausschlaggebender Bedeutung für die gute Regierungsführung der Empfängerländer. Ich möchte auf das Beispiel Äthiopiens verweisen, das der größte Empfänger ausländischer Hilfe ist, die fast 25 % des Haushalts des Landes ausmacht, wo es aber trotzdem zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Menschenrechte kommt.
Gemäß Artikel 96 und 97 des geänderten Abkommens von Cotonou können schwerwiegende Fälle von Korruption zu politischen Konsultationen führen. Die EU sollte nicht zögern, dieses Instrument anzuwenden. Selbstverständlich kommt es mittel- und langfristig darauf an, eine dynamische Zivilgesellschaft mit einer freien, ausgewogenen Presse zu fördern. Das ist der einzige Weg, wie die Bürger der Entwicklungsländer korrupte Regierungen bloßstellen und sich von ihnen befreien können. In praktischer Hinsicht muss die EU die Parlamente und Regierungen der Entwicklungsländer unter Druck setzen, damit sie die Kontrolle über Militärausgaben verstärken.
Schatten- und Parallelhaushalte sind für sich genommen eine Form der Korruption, die sich direkt auf die innere, die regionale und sogar die globale Sicherheit auswirken. Die fehlende Transparenz in diesem Bereich ist ein klares Beispiel für die Verbindung zwischen Korruption, bankrotten Ländern und Sicherheit. Mit anderen Worten, wenn wir von Korruption sprechen, dann reden wir auch von Krieg und Frieden, und damit ist das Problem nicht auf die Entwicklungsländer beschränkt, haben doch unsere EU und die westlichen Regierungen oft eine Rolle dabei zu spielen. Die G8-Länder zum Beispiel sind verantwortlich für mehr als 80 % der weltweiten Waffenexporte.
Ich begrüße die Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, gemäß dem Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren die Vereinbarkeit der Rüstungsexporte aus der Union mit der technischen und wirtschaftlichen Kapazität der Empfängerländer zu gewährleisten. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass Geld für Entwicklung nicht für Waffen umgeleitet wird. Leider warten wir immer noch auf die ausführlichen Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Bestimmungen dieses Kodex‘.
In diesem undurchsichtigen Bereich von Waffen, Korruption und Gewalt ist Europa dafür verantwortlich, dass von europäischen Unternehmen und europäischen Regierungen verkaufte Waffen ihre rechtmäßigen Empfänger und nur sie erreichen und nicht in die Händen von Kriminellen, Milizen und repressiven Regierungen fallen. Die unvollständige Umsetzung der Gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Rates von 2003 zu Waffenvermittlungstätigkeiten durch die Mitgliedstaaten, was auch auf mein Land zutrifft, hat zur Folge, dass in diesem Bereich weiterhin rechtliche Schlupflöcher in Europa bestehen. Wenn wir nicht anfangen, bei der Rüstungskontrolle innerhalb unserer eigenen Grenzen unnachgiebiger zu sein, wird es schwierig, die Korruption in Entwicklungsländern in diesem Bereich zu bekämpfen.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Viele Glückwünsche an Herrn van den Berg für seinen ausgezeichneten Bericht. Die Geißel der Korruption ist weder neu noch selten. Sie hat die menschliche Tätigkeit seit Urzeiten begleitet und ist sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrieländern weit verbreitet – der einzige Unterschied besteht darin, dass sie in den Industriestaaten professioneller und eleganter betrieben wird und daher schwieriger zu erkennen ist.
Da also die Korruption so üblich und verbreitet ist, erhebt sich die Frage, wie wirksam Maßnahmen auf internationaler Ebene zu ihrer Eindämmung eigentlich gewesen sind. Nicht sehr, fürchte ich. Die Summe von einer Billion US-Dollar, die heute schätzungsweise als Bestechungsgeld gezahlt wird, ist nicht geringer als der entsprechende Betrag in den Vorjahren; ja, sie ist höher. Es gibt einen einfachen Grund: Die Korruption lässt sich nicht allein durch Unterzeichnung von Konventionen und Erklärungen bekämpfen, sondern nur durch die strikte Umsetzung solcher Konventionen und Erklärungen durch alle Betroffenen. Dazu müssen wir in den Industrieländern mit gutem Beispiel vorangehen.
Während wir in den Industriestaaten unser Urteil über die Korruption fällen, sollten wir uns einmal selber anschauen. Werfen wir auch einen kritischen Blick auf unsere eigene Situation, und unterziehen wir uns selbst einer Analyse, indem wir uns einige ganz einfache Fragen stellen. Wie frei von Korruption ist ein System, das es höchsten Regierungsbeamten der Vereinigten Staaten – da fallen einem Namen wie Cheney und Rumsfeld ein – erlaubt, dass sie, so ist zu mutmaßen, persönlich an Unternehmen beteiligt sind, denen Verträge über viele Millionen im Irak und in Afghanistan zugesprochen werden? Wie frei von Korruption ist es, wenn man die Gattin des britischen Premierministers, Frau Blair, für ein großes Anwaltsbüro arbeiten lässt und politisch hochsensible Fälle annimmt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit politischen Entscheidungen stehen, die ihr Ehemann fällt? Sollte hier nicht das römische Sprichwort gelten, dass Cäsars Frau nicht nur ehrlich sein, sondern auch ehrlich aussehen muss? Wie frei von Korruption ist ein System, das es möglich macht, dass Beamten der Vereinten Nationen und anderen, mit ihnen verwandten Personen, unter ihnen auch der Sohn des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der Prozess gemacht wird, weil sie in Skandale im Zusammenhang mit Öl für Lebensmittel verwickelt sind?
Aber warum in die Ferne schweifen? Wie frei von Korruption kann ein System erscheinen, wenn für die Gesetzgebung zuständige Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Angehörige anderer EU-Organe, oder ihre Anverwandten, gleichzeitig in den Vorständen von Unternehmen sitzen oder an Unternehmen beteiligt sind, denen es darum geht, aus solcher Gesetzgebung riesige Gewinne zu ziehen? Reicht eine simple Interessenerklärung wirklich aus?
Abschließend darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Änderungsanträge von Herrn Kristovskis zu Erwägung N und Ziffer 22 lenken. Mit diesen Änderungsanträgen wird ein Fehler korrigiert, der im ursprünglichen Bericht in Erwägung N aufgetreten war, in der Zypern nicht auf der Liste der EU-Mitgliedstaaten erschien, die noch nicht das OECD-Abkommen von 1997 ratifiziert haben. Tatsache ist, dass Zypern wiederholt den Versuch unternommen hat, sich an der OECD zu beteiligen, aber die Türkei aus politischen Gründen, die nichts mit dem Gegenstand zu tun haben, eine solche Beteiligung blockiert hat. Durch die Befürwortung dieser beiden Änderungsanträge in der Abstimmung wird es Malta, Litauen, Lettland und Zypern ermöglicht, das OECD-Abkommen zu ratifizieren.
Marie-Hélène Aubert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Auch ich möchte Margrietus van den Berg für seinen hervorragenden Bericht danken. Er wird dafür mit Lob überschüttet werden – das ist schon einmal etwas. Es ist klar, dass die Korruptionsbekämpfung von absolut wesentlicher Bedeutung ist, nicht nur für die Wirksamkeit der europäischen Entwicklungshilfe, sondern auch für deren Glaubwürdigkeit. Wie können wir unsere Mitbürger oder die Mitgliedstaaten davon überzeugen, mehr zu geben, wenn die Korruption ein Dauerzustand bleibt? Dies ist auch die Bedingung für die Lebensfähigkeit eines Rechtsstaats und einer Wirtschaft. Es handelt sich hier also um einen äußerst wichtigen Kampf, den wir zu Ende führen müssen und der durch die wirtschaftliche Globalisierung etwas komplexer geworden ist – zum einen aufgrund des erleichterten Kapitalverkehrs und zum anderen aufgrund des neuen Systems der Haushaltszuschüsse auf EU-Ebene.
Der Berichterstatter hebt deutlich sämtliche Fragen hervor, die das neue System der Haushaltszuschüsse im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung aufwirft, sowie die erhöhten Schwierigkeiten, die derzeit aufgrund des gesteigerten Drucks auf die Rohstoffe und insbesondere auf die knappen Erdölreserven bestehen. Es ist daher ebenfalls zu befürchten, dass wieder verstärkt Bestechungsversuche mit dem Ziel unternommen werden, Zugang zu den letzten fossilen Energiereserven zu erhalten, und dass sich die Konflikte im Zusammenhang mit dem Waffenhandel vermehren. Waffen und Erdöl sind nun einmal die beiden großen Bereiche auf makroökonomischer Ebene, in denen sich ein hohes Ausmaß an Korruption entwickelt.
Der Berichterstatter stellt folglich zu Recht zwei Punkte in den Vordergrund: Transparenz und Verantwortung. Die Transparenz ist in der Tat ein wesentliches Element, wenn man sich eine klare und präzise Vorstellung von den genutzten Mitteln machen möchte. In diesem Bereich müssen wir einige Initiativen wie „Publish What You Pay“ oder die Initiative der mineralgewinnenden Industriezweige viel stärker unterstützen, die jedoch den Nachteil haben, dass sie sich nur auf Freiwilligkeit stützen. Wir müssen Fortschritte im Bereich der Gesetzgebung machen und dürfen uns nicht nur auf den guten Willen der Akteure in Wirtschaft und Politik verlassen, dass sie die Mittel oder Kredite, die sie den betreffenden Regierungen gewähren, freiwillig offen legen.
Die Einbeziehung der Erdöl- und Bergbauerträge in den Haushalt ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt der Haushaltstransparenz, jedoch muss dies seitens der Europäischen Union eine Bedingung sein, damit man einer Regierung keine Haushaltszuschüsse gewähren kann, wenn sie die Gewinne, die sie aus der Erdölindustrie, dem Bergbau oder der Forstwirtschaft erzielt, nicht klar offen legt. Die Öffentlichkeit kann nicht verstehen, weshalb die Europäische Union weiterhin Länder unterstützt, die normalerweise über beträchtliche und ausreichende Mittel verfügen müssten, um das gute Funktionieren des Staates zu finanzieren.
Abschließend betont der Bericht, dass auch die Militärausgaben einer Regierung veröffentlicht werden müssen. Die Rolle der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft muss unbedingt gestärkt werden – auch finanziell –, durch eine verstärkte Unterstützung, die es sowohl den Parlamenten als auch der Zivilgesellschaft ermöglicht, ihre Rolle in diesem Bereich zu spielen.
Zuletzt möchte ich noch auf die Transparenz hinsichtlich der verschiedenen Geber eingehen. Die Regierungen dieser Länder werden auch von Städten, Regionen oder Staaten unterstützt – auf allen Ebenen –, und uns fehlt eine Datenbank, aus der ersichtlich wäre, welche Beträge tatsächlich von einem bestimmten Staat an einen anderen Staat, eine andere Region oder Stadt überwiesen werden. Derzeit haben wir keinen Zugang zu diesen Informationen, was ebenfalls die Korruption nährt.
Abschließend denke ich also, dass wir vor unserer eigenen Tür kehren sollten, wie es bereits gesagt wurde, und dass die Korruptionsaffären auch zum Tagesgeschehen der Europäischen Union gehören. Das Problem der Machtausübung und der Finanzierung der Politik besteht sowohl im Norden als auch im Süden.
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Luisa Morgantini, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich meine, Herr van den Berg hat eine ausgezeichnete Rede gehalten. Es steht außer Frage, dass die Beseitigung der Korruption ein zentrales Ziel ist, um die Wirksamkeit der Hilfen zu gewährleisten, und Herr van den Berg hat die hierfür notwendigen Instrumente beim Namen genannt: Transparenz, Beteiligung und Verantwortung.
Parlamente und Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle, und erforderlich sind transparentere Verfahren und die Verbreitung von Informationen. Darüber hinaus müssen alle sozialen Akteure stärker in die Ausarbeitung von Strategien zur Armutsbekämpfung einbezogen werden, bei der selbst auf nationaler Ebene noch eine zu geringe Beteiligung zu verzeichnen ist. Und schließlich sind auch spezifische Mittel für die Überwachung der Kooperationsmaßnahmen vonnöten.
Meiner Auffassung nach kann man nicht über Korruption in Entwicklungsländern sprechen, ohne nicht auch die Kehrseite der Medaille zu betrachten: Inwieweit sind wir, die entwickelten Länder, für ihre Korruption verantwortlich, welchen Vorteil ziehen wir daraus? Herr Matsakis hat einige sehr konkrete Beispiele genannt; das bedeutet jedoch nicht, den Druck auf die Korruption, die tatsächlich unter vielen Führungskräften und Regierungen von Entwicklungsländern und bisweilen sogar NRO herrscht, zu lockern.
Die Korruptionsbekämpfung in den Empfängerländern muss auch auf die korrumpierenden Unternehmen der Industrieländer ausgedehnt werden, und der Kampf gegen die „korrupten Korrumpierer“ sollte im Rahmen einer wirksamen und transparenten Partnerschaft geführt werden. Die in den Empfängerländern präsenten Institutionen der Geberländer müssen selbst alles daran setzen, das Phänomen vor Ort zu bekämpfen, durch die Identifizierung und Ächtung der korrumpierenden Unternehmen, aus welchem Land auch immer, wie das auch Herrn van den Berg gefordert hat, wobei sie den Mut haben müssen, auch dann zu handeln, wenn sich die Korruption in unseren Einrichtungen vor Ort eingenistet hat. Das ist nämlich nicht nur eine moralische Frage, denn die Kosten der Korruption müssen von allen gezahlt werden, auch von den europäischen Steuerzahlern.
Die Bindungsaufhebung der Hilfen ist ein anderer wesentlicher Aspekt des Zusammenhangs zwischen Korruption und Wirksamkeit der Hilfe. Die ungebundene Hilfe – die aus moralischen Gründen notwendig ist – garantiert mehr Transparenz bei den Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und würde auch den Wert der Hilfe erhöhen. Die Zahlen sprechen für sich: gebundene Hilfen bewirken einen durchschnittlichen Kostenanstieg bei Waren und Dienstleistungen um 15 bis 30 %, bei Nahrungsmittelhilfen sogar um 40 %.
Hilfreich wäre es außerdem, wenn wir zu einer korrekten Definition der staatlichen Entwicklungshilfe kommen könnten. Ich denke, dass die öffentliche Entwicklungshilfe – die oftmals aufgebläht wird durch riesige Summen für Schuldenerlasse, Friedenssicherung, Friedenserzwingung und Konfliktverhütung, Rückführung von Migranten und Grenzkontrollen – keiner Änderung bedarf.
In einem derartigen Szenario können Haushaltszuschüsse für die ärmsten, hochverschuldeten Länder zu einem wichtigen Hilfsmittel bei der Armutsbekämpfung und bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele werden. Gleichwohl kommt es darauf an – was im Übrigen auch in dem Dokument der drei Organe über den europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik gefordert wird –, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen versuchen, sich abzustimmen und ihre Politik zu harmonisieren, und zwar auch innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen. Dies um zu erreichen, dass sie weltweit nicht nur die führenden, sondern auch die verantwortungsbewusstesten und entschlossensten Geber sind, wenn es darum geht, Politikmaßnahmen zur Durchbrechung der Wachstumsspirale bei den Auslandsschulden des südlichen Teils der Welt festzulegen und somit dazu beizutragen, die Armut zu beseitigen und, warum denn nicht, einige Ungerechtigkeiten und vielleicht sogar Kriege zu beenden.
Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Internationale Solidarität und die damit verbundenen Möglichkeit, Menschen in Entwicklungsländern zu helfen, liegen mir sehr am Herzen. Ich betrachte die Entwicklungshilfe als wichtiges Instrument in diesem Kampf für eine bessere Welt. Die Entwicklungshilfepolitik der EU allein ist schon äußerst kläglich. Sie wird aber auch noch durch andere Politikbereiche geschwächt. Erstens betreibt die EU eine Agrarpolitik, die absurde Subventionen an relativ reiche Landwirte vergibt. Zusammen mit den Zöllen der EU auf Agrarprodukte aus armen Ländern hat dies zur Folge, dass die Agrarpolitik die Entwicklungshilfe erheblich beeinträchtigt.
Zweitens führt die Handelspolitik der EU dazu, dass arme Länder der Möglichkeit beraubt werden, mit ihren wettbewerbsfähigen Produkten auf unseren Markt zu kommen. Ein aktuelles und aufschlussreiches Beispiel für diese Art schädlichen Protektionismus sind die kürzlich von der EU eingeführten Zölle auf Schuhe, beispielsweise aus Vietnam. Als dritten und letzten Punkt möchte ich anführen, dass meiner Ansicht nach die Entwicklungszusammenarbeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten betrieben werden sollte. Damit die Entwicklungshilfe möglichst wirksam ist, müssen natürlich die Maßnahmen auf jeden Fall immer koordiniert werden.
Diese Koordinierung sollte jedoch im Rahmen der UNO erfolgen, in der Geberländer aus der ganzen Welt und nicht nur der EU zusammenarbeiten, um eine effektive Entwicklungshilfe zu leisten, die tatsächlich einen Rückgang der Armut bewirkt. So könnte man wirklich erreichen, dass es den armen Ländern der Welt besser geht, was ja der Hauptzweck von Entwicklungshilfe sein sollte.
Eoin Ryan, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße Herrn van den Bergs Bericht über die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in den Entwicklungsländern sehr und möchte ihn dazu beglückwünschen.
Korruption ist das größte Einzelhindernis bei den Hilfeleistungen für die Armen. Wir müssen die Frage stellen, warum die EU korrupten Regimes weiterhin Hilfe zukommen lässt. Wie können wir angesichts der Hungersnot in vielen afrikanischen Ländern tatenlos zusehen, während die Führungsclique die Insignien ungewöhnlichen Reichtums an sich gerissen hat? Die EU muss gegenüber Regierungen, die unverhohlen korrupte Regierungsmethoden anwenden, einen unverrückbaren Standpunkt einnehmen.
Mehr Transparenz ist notwendig. Die EU ist der größte Geber von Hilfe in der Welt. Sie trägt Verantwortung dafür, die Umsetzung dieser Hilfe zu überwachen und zu bestätigen. Mehr Hilfe muss direkt in spezielle Projekte fließen, anstatt es den Staatssäckeln zuzuführen, damit absolut klar ist, wofür das Geld ausgegeben wird. Die Einsetzung von Überwachern der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern ist ernsthaft zu prüfen, und ich fordere die Kommission auf, für solche Überwacher einen angemessenen Prozentsatz der Haushaltsbeihilfen vorzusehen.
Erziehung und Bildung müssen verbessert und der Frauenanteil in der höheren Bildung muss erhöht werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich stärker in der Politik zu engagieren. Wer Afrika bereist hat weiß, wie bedeutend die Rolle der Frauen dort ist. Sie könnten eine noch viel wichtigere Rolle spielen, wenn sie dürften; um diese Bedürfnisse muss man sich also kümmern, das muss man fördern.
Ein Hauptproblem für die Entwicklungsländer ist die ungesetzliche Aneignung öffentlicher Gelder durch Regierungsbeamte, die diese Gelder auf Konten im Ausland horten. Ich rufe die Finanzinstitute, bei denen diese gestohlenen Mittel angelegt sind, auf, sie einzufrieren oder zu konfiszieren. Sie wissen, woher dieses Geld kommt. Wenn ich 10 000 Euro auf mein Bankkonto in Irland einzahle, ist der Bankdirektor verpflichtet, mich zu fragen, woher das Geld stammt. In den betreffenden Ländern legen sie Millionen an, und niemand stellt ihnen irgendwelche Fragen.
Ich fordere, dass korrupte Regime oder Einzelpersonen auf eine schwarze Liste gesetzt werden, um zu verhindern, dass sie sich große Geldbeträge aus reichen Ländern leihen. Erst wenn sie einen deutlichen Schritt hin zu Demokratie getan haben, sollten sie aus der Liste gestrichen werden.
Wir müssen uns auch selbst prüfen. Nehmen Sie Kenia und den Anglo-Leasing-Skandal. Herr John Githongo, der Antikorruptionszar, musste aufgrund seiner Ermittlungen das Land verlassen und hat die Überprüfung britischer Bürger im Zusammenhang mit diesem Skandal gefordert.
Leute in Europa sind in Scams und in Scheinfirmen involviert, die Geld nach Afrika verleihen und weitergeben; ihnen muss Einhalt geboten werden. Vor Jahren gab es in allen europäischen Ländern eine Kampagne. In Irland haben wir ein Gesetz eingebracht, nach dem Personen, die in Sexualdelikte in Ländern der Dritten Welt verwickelt sind, in ihrem Heimatland angeklagt werden können. Ein ähnliches Gesetz könnte man in Europa in der Frage der Korruption einführen, sodass jeder Europäer, der mit Korruption oder mit der Bestechung von Beamten in Afrika oder in irgendeinem Dritte-Welt-Land zu tun hat, nach dem in seinem Heimatland geltenden Recht vor Gericht gestellt werden könnte und sollte.
Um solche Dinge müssen wir uns kümmern, wenn wir mit der Korruption Schluss machen wollen. Wir dürfen nicht nur den Afrikanern die Schuld geben. Wir müssen uns selber prüfen und uns fragen, inwiefern wir in solche Machenschaften verwickelt sind.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Fast alle AKP-Staaten stehen in der jüngsten Ausgabe des Corruption Perception Index, jener häufig verwendeten, von Transparency International erstellten Rangliste, am unteren Ende der Skala, worüber wir uns nicht zu verwundern brauchen. Wirklich enttäuschend ist allerdings die CPI-Position der AKP-Staaten im Vergleich zwischen früher und heute, denn in den letzten fünf Jahren hat sie sich kaum verbessert.
In dem vorliegenden exzellenten Bericht wird deutlich gemacht, dass die Ausrottung der Korruption zu einem wesentlichen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts Afrikas beitragen könnte. Angesichts der Tatsache, dass die Korruption in erster Linie die Ärmsten trifft, entscheidet sie infolgedessen für viele Afrikaner über Leben und Tod. Darum ist es lebensnotwendig, die Korruption mit entsprechenden Mitteln weiter zu bekämpfen, anstatt anzunehmen, es seien nur einige wenige führende Persönlichkeiten darin verwickelt und der Kampf gegen Korruption sei daher von untergeordneter Bedeutung.
Nicht minder wichtig ist es, bei der direkten Haushaltsstützung Umsicht walten zu lassen, besteht doch die Gefahr, dass die EU damit ausländischen Einrichtungen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, Blankoschecks ausstellt. Wir sollten der Unterstützung von NRO-Projekten Priorität einräumen, die nicht nur greifbare Ergebnisse ermöglichen, sondern bei denen auch die Gewährleistung von Ergebnissen sowie die Anwendung von Qualitätsstandards eingefordert werden können.
Michael Gahler (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich schließe mich der Anerkennung der Vorredner an Margrietus van den Berg für seinen hervorragenden Bericht an. Er macht deutlich, in welch vielfältiger Weise die Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass die Wirksamkeit unserer Hilfe vermindert wird und gleichzeitig korrupte Strukturen erfolgreich sein können.
Natürlich besitzen meist diejenigen kriminelle Energie, die in diesen Ländern selbst an den Fleischtöpfen sitzen. Aber sehr schnell erkennt man, dass abgezweigte Mittel ja irgendwo deponiert werden müssen. Da sind wir in Europa sehr schnell involviert. Es sind oftmals unsere Banken, die diese Diktatorengelder auf ihren Konten aufbewahren, und es sind oftmals europäische Unternehmen, die kollusiv mit Strukturen in diesen Ländern zusammenwirken, letztlich zum Schaden der Menschen dort.
Sorgen wir also dafür, dass wir genau nachprüfen, wohin Budgethilfe geht! Ich habe so meine Zweifel, ob wir als EU tatsächlich an 28 Länder Budgethilfe geben können, ob in diesen 28 Ländern die Strukturen so sind, dass wir das vertrauensvoll tun können. Nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten, bei Banken nachzuforschen, wo sich schmutziges Geld befindet, und führen wir es zum öffentlichen Nutzen in die betreffenden Länder zurück! Ändern wir die Rechtsvorschriften so, dass unsere Unternehmen Bestechungsgelder nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abziehen können, und benennen wir diejenigen in Europa öffentlich, die so handeln! Name and shame – auch das hilft, den Sumpf der Korruption auszutrocknen. Nutzen wir auch den Artikel 96 des Cotonou-Abkommens, um Maßnahmen gegen notorisch korrupte Regime durchzusetzen! Ich unterstreiche insofern das, was Ana Gomes vorhin dazu gesagt hat. Ich wünsche mir, dass alle diese Leute, ihre Ehepartner eingeschlossen, niemals wieder ein Visum zum Shopping in Europa bekommen, wo sie das Geld ausgeben, das sie ihren Bevölkerungen zuvor gestohlen haben.
Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Das Thema der Wirksamkeit der Hilfe und der Korruptionsbekämpfung zieht sich wie ein roter Faden durch viele Diskussionen, vor allem aber durch unsere Diskussionen seit gestern Abend. Heute steht der Bericht von Max van den Berg über die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruptionsbekämpfung in den Entwicklungsländern auf der Tagesordnung. Auch ich möchte mich den Glückwünschen und dem Dankeschön an Max van den Berg anschließen. Sein Bericht und auch er selbst, mit seinen einführenden Worten, zeigen sehr gut, dass Korruption bekämpft werden muss und kein Hemmschuh für Entwicklung mehr sein darf.
In Zeiten, in denen wir uns klarmachen müssen, dass wir eine bedeutende Steigerung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit brauchen, ist es notwendig, ernsthaft über Korruptionsbekämpfung zu reden, damit Korruption nicht mehr als leichte Ausrede fungieren kann.
Korruption ist ein globales und komplexes Phänomen. Die Ursachen der Korruption in den Entwicklungsländern sind nicht nur in diesen Ländern selbst zu finden. Die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger ist ein wichtiges Instrument, um den Zusammenhang zwischen der Korruption in unseren Ländern und der Korruption in den Entwicklungsländern zu bekämpfen. Ich glaube, dass wir von Seiten der Europäischen Union alles unternehmen müssen, damit die Mitgliedstaaten Lettland, Litauen und Malta diese Konvention so schnell wie möglich ratifizieren.
Ich möchte noch ein Wort zu den direkten Haushaltszuschüssen sagen. Es gibt in der Europäischen Union die Tendenz, immer mehr von Projekten auf direkte Budgetzuschüsse umzusteigen. Das ist grundsätzlich auch zu verstehen. Es bestehen jedoch sehr viele Zweifel, die hier auch schon vorgetragen wurden. Es gibt Zweifel, ob wir genügend Kapazitäten und genügend Personen zur Verfügung haben, um diese umfassende Kontrolle, wie sie notwendig sein wird, auch zu gewährleisten.
Gabriele Zimmer (GUE/NGL). – Herr Präsident! Herr van den Berg, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Bericht, mit dem Sie eines der heißesten Eisen der Entwicklungszusammenarbeit angepackt haben. Die Schätzungen der Afrikanischen Union, wonach die afrikanischen Volkswirtschaften durch Korruption jährlich etwa 150 Milliarden Dollar verlieren, also ein Viertel ihres Bruttoinlandproduktes, machen den Handlungszwang deutlich.
Ich möchte genau an demselben Aspekt ansetzen, den auch schon Herr Gahler genannt hat, nämlich den Handlungszwang von unserer Seite auch dort zu benennen, wo er uns selbst am meisten wehtut. Eine Milliarde Bestechungsgelder werden jährlich gezahlt. Von wem? Wer betrachtet die Zahlung dieser Gelder als Investitionen, die in der berechtigten Erwartung noch größerer Gewinne auf geschützte Konten überwiesen werden? So wichtig es ist, unsere Partner zur Bekämpfung der Korruption aufzufordern und sie dabei zu unterstützen, unsere primäre Aufgabe sollte doch sein, diejenigen aus dem Verkehr zu ziehen, die in unseren Ländern diese gewaltigen Bestechungssummen überhaupt erst aufbringen können und sie nutzen, um den afrikanischen Kontinent und andere Teile der Welt auszunehmen.
Ich verweise hier bewusst auf Artikel 15 der UN-Konvention gegen Korruption. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bestechung strafbar machen. In meinem Land, in Deutschland, war es vor kurzem noch so, dass man die Bestechungsgelder von der Steuer absetzen konnte, und strafbar sind sie bis heute nicht.
Als Parlament sollten wir genau diesen übel riechenden Mist zuerst vor unserer eigenen Haustür wegkehren. Ich unterstütze mit Ihnen und dem gesamten Entwicklungsausschuss ausdrücklich die Kampagne „Publish what you pay“ und fordere sogar zwingende Regelungen für multinationale Unternehmen, Informationen über Zahlungen an Regierungen offen zu legen.
Weitere Profiteure von Bestechung, denen wir in unserem direkten Einflussbereich das Handwerk legen müssen, sind Banken, die sich für die Abwicklung solcher Geschäfte hergeben und sich auch über prall gefüllte Bestechungskonten freuen können. Dies kann innerhalb der Union nicht zugelassen werden. Wir sollten also die Union und ihre Mitgliedstaaten auffordern, die Schlupflöcher des Bestechungsgeldes auch außerhalb der Union zu schließen. Wenn wir bei uns selbst das Bestechen strafbar gemacht haben, wenn wir unseren Lebensstandard nicht länger auch durch Korruptionsgewinne teilfinanzieren, wenn wir unsere korruptionsverwaltenden Bankhäuser nicht länger für ihre so gewonnene Bonität loben und wenn wir unseren Ermittlern die Mittel in die Hand geben, die Bestecher zu jagen, dann können wir auch aufrecht vor unsere Partner treten und den gleichen Beitrag zur Bekämpfung der Korruption fordern.
Bastiaan Belder (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Der Bericht van den Berg findet meine uneingeschränkte Zustimmung. Da durch die Korruption eine optimale Wirksamkeit der Hilfe verhindert wird, ist es wünschenswert, weiter dagegen vorzugehen, und in dem vorliegenden Bericht werden konkrete und vernünftige Instrumente zur Stärkung der Kontrollmechanismen angeboten, wodurch der rechtliche Rahmen für die Bekämpfung der Korruption verbessert wird. Der Rechtsrahmen ist jedoch nicht der einzige Faktor. Die Ablehnung der Korruption als gesellschaftliches Phänomen betrifft gleichermaßen die in einer Gesellschaft vorherrschenden Werte. Deshalb müssen Organisationen der Zivilgesellschaft, und insbesondere religiöse Führer, zur Erfüllung ihrer Aufgabe bei der Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung und beim Kampf gegen Korruption aufgerufen werden.
Erforderlich ist, dass diese Aussprache nicht auf eine rein theoretische Diskussion beschränkt bleibt. Sowohl die Länder als auch die Organisationen, die Hilfe leisten, müssen jedenfalls darauf vertrauen können, dass die von ihnen bereitgestellten Mittel effizient und für den dafür bestimmten Zweck verwendet werden. Ein Experte, den ich um seine Stellungnahme zu dem Bericht van den Berg ersuchte, sagte mir vorgestern, es handle sich um einen hervorragenden Bericht und er hoffe, die niederländische Regierung werde ihn unverändert umsetzen. Ein besseres Kompliment könnte ich Herrn van den Berg nicht machen.
Marek Aleksander Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Schätzungen der Weltbank zufolge wird jährlich eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern in aller Welt gezahlt. Die Afrikanische Union schätzt, dass die Korruption die afrikanische Wirtschaft mehr als 25 % ihres BIP jährlich kostet.
Wenn wir über Korruption in Entwicklungsländern sprechen, darf auch die verwerfliche Praxis nicht unerwähnt bleiben, nach der Länder wie die Vereinigten Staaten, Dänemark oder Deutschland bis vor kurzem verfahren sind, indem sie den Unternehmen gestatteten, Bestechungsgelder zu zahlen und diese dann als steuerlich absetzbare Ausgaben zu deklarieren. Diese Methode fand auch in den mittel- und osteuropäischen Ländern einschließlich Polen Anwendung.
Korruption stellt eine ernste Bedrohung für die Entwicklung dar. Um das Problem zu verstehen und eine effektive Lösung hierfür zu finden, bedarf es entschiedener Maßnahmen wie der Erstellung einer schwarzen Liste, um Banken daran zu hindern, korrupten Regierungen oder deren Vertretern Darlehen zu gewähren.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Gestern Abend wurde in unserer Aussprache über den Weltgesundheitstag 2006 mehrmals das Wort ‚Korruption’ genannt. Heute Vormittag diskutieren wir über Grad und Ausmaß von Korruption. Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu einem ausgezeichneten Bericht.
Mehrere Abgeordnete sprachen vom globalen Problem der Korruption. Ich denke, wir machen uns etwas vor, wenn wir sagen, es sei nur ein Problem für die Entwicklungsländer. Ich wage zu behaupten, sie haben von den Industrieländern gelernt, zu unserer großen Schande haben wir ihnen einige Tricks beigebracht. Daher sind wir es ihnen und auch uns schuldig, dass wir bei uns selber aufräumen. Ich möchte meinem Kollegen Ryan beipflichten, der meinte, man müsse in diesem gesamten Prozess ein Auge auf die Banken und die Finanzinstitutionen werfen, denn wenn es keinen sicheren Hafen für das Geld gäbe, wären sie vielleicht nicht so korrupt.
Heute Vormittag habe ich mit einigen Hilfsorganisationen gesprochen, die über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Ihre wesentliche Empfehlung an uns ist, dass wir die Kapazität im Innern der Systeme und der Zivilgesellschaft der Entwicklungsländer schaffen und diese dann in alle unsere Hilfsprogramme einbauen müssen. Sie sagten auch, dass das ein langfristiger Prozess sein würde und Ergebnisse nicht von heute auf morgen zu erzielen seien. Ich denke, ein wesentlicher Teil unseres harten Vorgehens gegen Korrupte besteht darin, sie zunächst in den Industrieländern auszuschalten und dann vielleicht bei der Ausmerzung der Korruption in den Entwicklungsländern zu helfen.
Was wir auch tun, wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die unserer Hilfe, unseres Geldes und unserer Unterstützung am meisten bedürfen. In Gesprächen über den Kampf gegen die Korruption habe ich stets das Gefühl, dass sie es sind, die wieder darunter zu leiden haben. Das ist die eine Botschaft. Bauen wir das in unsere Programme ein, aber sorgen wir für die Fortführung unserer Hilfsaktionen, sorgen wir dafür, dass sie die richtigen Menschen erreichen und diese nicht leiden.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! In seinen einleitenden Bemerkungen verwies Herr van den Berg – auch andere taten das – auf die riesigen Geldsummen, um die es hier geht. In diesem Parlament müssen wir unsere Möglichkeiten realistisch einschätzen. Der Bericht berührt einige Aspekte, bei denen wir etwas ändern können. Ich möchte mich auf die Rolle von Parlamenten konzentrieren.
Das Europäische Parlament unterhält stabile Beziehungen zu Parlamenten in vielen dieser Länder der Welt, um die es uns hier geht. Zuweilen sind die Parlamente das Problem. Ich gebe das zu. Aber in anderen Ländern können die nationalen Parlamente, wie meine Vorrednerin sagte, ausgeschaltet werden; man kann sie in dem Prozess umgehen, und die Hilfe gelangt in die Hände korrupter Beamter, ohne dass die Regierung daran beteiligt ist. Deshalb meine ich, wir sollten mehr tun, um den demokratisch gewählten Regierungen zu helfen und sie bei der Stärkung der in ihren Ländern bestehenden Mechanismen zur Verteilung der Hilfe unterstützen und damit sicherstellen, dass die Spendengelder auch gut genutzt werden.
Herr Ryan verwies auf einen sehr interessanten Punkt im Bericht, nämlich dass die Korruption nachweislich geringer wird, je mehr Frauen im Parlament sitzen. Wir können das fördern. Wir können mehr in den Demokratien tun, um zu gewährleisten, dass mehr und mehr Frauen gewählt werden. Ich war sehr stolz, der Delegation des Europäischen Parlaments in Afghanistan zur Unterstützung der ersten Parlamentswahlen in dem Land anzugehören. Dort sahen wir, wie Frauen ihre Stimme für andere Frauen abgaben. Je mehr wir zur Entwicklung von Frauen und Parlamenten beitragen können, desto besser.
Tunne Kelam (PPE-DE). – (ET) Korruption ist die Begleiterscheinung einer labilen Regierungsform, resultiert aber auch aus dem Fehlen klarer Wertvorstellungen. Es ist daher von großer praktischer Bedeutung, dass eine Gesellschaft über einen ethischen Rahmen und bewährte Konzepte verfügt, um dieses Problem zu lösen.
Schwach ausgeprägte moralische Grundsätze fördern sowohl egoistische Verhaltensweisen als auch deren Verschleierung. Wer Hilfe leistet, neigt zu der Annahme, dass das Geld für den richtigen Zweck ausgegeben wird. Wer Hilfe empfängt, kann uns häufig weismachen, dass dies auch der Fall ist. Die Korruption, die mit Hilfsleistungen einhergeht, ist besonders schlimm, weil die Menschen, die wirklich Not leiden, in zweifacher Hinsicht Schaden nehmen. Sie büßen nicht nur die materielle Hilfe ein, die ihnen eigentlich zusteht, sondern verlieren auch noch die Hoffnung auf ein besseres Leben und auf Solidarität.
Es ist daher unsere Pflicht, Korruption ständig aufzudecken und vor allem zu verhindern, aber auch etwas gegen die damit verbundene Leichtgläubigkeit zu unternehmen. Nach Ansicht des Rechnungshofes werden die Gefahren der Korruption in den Hilfsprogrammen der Europäischen Kommission nicht hinreichend berücksichtigt.
Ich möchte zwei Beispiele anführen. Erstens sei die Hilfe der Europäischen Union an die palästinensische Selbstverwaltung genannt. Heute müssen wir uns eingestehen, dass einer der Hauptgründe für die Regierungsübernahme durch die extremistische Hamas-Bewegung in der tief verwurzelten Korruption der Vorgängerregierung bestand. Zweitens sendet die Kommission humanitäre Hilfe an Tschetschenien. Was ist eigentlich unternommen worden, um festzustellen, ob die Gelder wirklich die dortige Bevölkerung erreichen, die unter der staatlichen Korruption leidet?
Im letzten Teil meiner Ausführungen möchte ich einige wichtige Punkte dieses sehr guten Berichts unterstreichen. Die Mitgliedstaaten müssen die UN-Resolution gegen die Korruption ratifizieren. Zweitens sollte Haushaltshilfe nur an Regierungen gehen, die sich eindeutig um höhere Standards bei der Verwaltung öffentlicher Mittel bemühen. Es freut mich, dass der Vertreter diese Linie unterstützt. Ein bestimmter Prozentsatz der Hilfen sollte an Trägerorganisationen gehen, die die zivilgesellschaftliche Entwicklung verfolgen.
Zu guter Letzt komme ich zu dem Hauptproblem, das darin besteht, Druck auf die Gastländer von Finanzzentren auszuüben, damit sie die unrechtmäßig erlangten Mittel, die dort von korrupten Machthabern deponiert wurden, einfrieren und an die betreffenden Länder zurückgeben. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, aber ihre Erledigung wird ein Prüfstein dafür sein, ob wir es mit der Verhinderung von Korruption ernst meinen.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Der Kampf gegen die Korruption ist tatsächlich ein Kampf für Frieden und Demokratie, ein Kampf gegen die Armut und ein Kampf zur Konsolidierung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern; das ist durch den Zusammenhang zwischen Demokratie und wirtschaftlicher Entwicklung in den Entwicklungsländern bewiesen worden, und Amartya Sen, ein bedeutender Intellektueller und Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, hat dies in seiner Arbeit besser als jeder andere bestätigt.
Es ist wirklich erstaunlich, das die Frage der Bekämpfung der Korruption in der internationalen Gemeinschaft und der Europäischen Union häufig ein Tabu gewesen ist. Und zwar deswegen, weil politische Zielsetzungen und die Interessen der Mitgliedstaaten, ihren Einfluss auszuüben, sowie die internationalen Kundenbeziehungen einen höheren Stellenwert hatten.
Die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist den Einschätzungen zufolge gescheitert. Niemand hat jedoch darüber gesprochen, welche Rolle die Korruption bei diesem Misserfolg gespielt hat. Meiner Ansicht nach sollte die internationale Gemeinschaft ein neues Entwicklungsziel festlegen: demokratische Staatsführung und Bekämpfung der Korruption.
Abschließend möchte ich hinzufügen, dass die Europäische Union, und insbesondere die Europäische Kommission, in die neue Entwicklungsstrategie für Afrika strenge, mit Bedingungen verknüpfte Mechanismen aufnehmen sollten. Die Europäische Union muss mit der UNO, mit internationalen Finanzverbänden sowie mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten, damit wir dieses Phänomen gemeinsam bekämpfen können, indem wir das Gewicht auf die Konsolidierung der Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien legen.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Schätzungen der Weltbank zufolge wird jährlich eine Billion US-Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt. Man stelle sich nur vor, wie viele großartige Initiativen mit diesem Betrag finanziert werden könnten. Jedes Jahr könnte eine Billion US-Dollar dafür verwendet werden, den wirklich Bedürftigen zu helfen.
Korruption begrenzt den Zugang der Armen zu Gütern. Sie beeinträchtigt die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen und untergräbt vor allem das Vertrauen der Bürger in die Machtzentren. Als größter Geber von Finanzhilfe für die Entwicklungsländer sollte die Europäische Union sich besonders aktiv dafür einsetzen, dass die aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Hilfeprogramme transparent gestaltet werden.
Es genügt deshalb nicht, eine internationale „schwarze Liste“ korrupter Regierungen aufzustellen. In die Bekämpfung der Korruption müssen Politiker, Staatsbeamte, NRO, multinationale Unternehmen und auch die Medien einbezogen werden. Nur wenn die Maßnahmen der internationalen Geber koordiniert werden, kann die Hilfe wirksamer eingesetzt und damit verhindert werden, dass korrupte Beamte die Mittel verschwenden oder in die eigene Tasche stecken.
Deshalb ist der Bericht von Herrn van den Berg, der zur rechten Zeit kommt, so wichtig. Ich möchte ihn zu seiner hervorragenden Arbeit beglückwünschen.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Aussprache, die wir heute hier hatten. Man muss wohl hervorheben, dass man das Problem des Betrugs niemals als gelöst ansehen kann. Ständige Wachsamkeit auf allen Ebenen und unter allen Umständen ist erforderlich in dem risikobehafteten Bereich außenpolitischer Aktionen. Diese Aktionen finden in schlecht regierten Staaten statt, wo es auf der Ebene der Zivilgesellschaft an ausgleichenden Kräften und Kapazitäten mangelt.
Da die Korruption in der Agenda zur guten Regierungstätigkeit nicht isoliert behandelt werden kann, geht die Kommission bei ihrer Verhinderung und Bekämpfung auf zweierleise Weise vor. Einerseits spielen gute Regierungspraktiken in allen von der EU finanzierten Programmen und Projekten eine wichtige Rolle, und andererseits werden spezielle Interventionen in Programme vorgenommen.
Die Strategiepapiere des Landes und die nationalen Indikativprogramme zwischen der Europäischen Union und den Empfängerländern enthalten im Allgemeinen spezielle Interventionen auf den Gebieten der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratisierung, der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Verwaltung der Staatsfinanzen und der Stärkung der Zivilgesellschaft.
Ich werde nun einige Bemerkungen zu einigen heute aufgeworfenen Fragen machen. Zur Diskussion über Unternehmen: Wir müssen sicherstellen, dass Unternehmen keinen Nutzen aus der Korruption ziehen. Wir müssen unser Möglichstes tun. Wir können Unternehmen von der Teilnahme an unseren Ausschreibungen ausschließen, wenn sie des Betrugs oder der Korruption für schuldig befunden wurden. Wir können auch ein bis dahin finanziertes Projekt einstellen, wenn wir in einer Phase Betrug oder Korruption aufdecken. Wir haben diese Möglichkeit einmal bei einem Projekt in Simbabwe genutzt.
Zur Unterstützung nationaler Parlamente: Die Kommission betrachtet die Stärkung der Überwachungsfunktion der nationalen Parlamente als ein wichtiges Mittel bei der möglichen Verbesserung der Gesamteffektivität und des Wirkungsgrades unserer Entwicklungsbemühungen in diesen Ländern. So wurden zum Beispiel über den EEF und die Haushaltslinie für Südafrika die Kapazitäten der nationalen Parlamente von elf AKP-Ländern gestärkt, indem ihnen seit dem Jahr 2000 eine Gesamtsumme von 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden.
Zum Thema Überwacher: Ja, wir arbeiten mit Organisationen des privaten Sektors zusammen. Wir wären schlechter dran, wenn wir diese Überwacher nicht hätten.
Mehrere Mitglieder sprachen das Problem der Transparenz an, und das ist in der Tat eine entscheidende Frage. Deshalb unterstützen wir mehrere Programme auf dem Gebiet von Haushaltsüberwachungsfunktionen. Die Förderung von effizientem und transparentem Umgang mit Haushaltsmitteln und öffentlichen Ausgaben ist der Kern unserer Haushaltsunterstützungsprogramme.
Schließlich fördert die Kommission durch ihren permanenten Dialog mit den Partnerregierungen und den verschiedenen Regionen die möglichst breite Beteiligung von Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen, insbesondere auf parlamentarischer Ebene. Ich habe die Auffassung über den positiven Einfluss der Mitwirkung von Frauen zur Kenntnis genommen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss, um 12.00 Uhr, statt.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich stelle fest, wir haben heute zwanzig Minuten früher aufgehört. Dürfte ich vielleicht vorschlagen, dass dem Präsidenten in Zukunft die Möglichkeit eingeräumt wird oder er die Wahl hat, die Aussprache nach dem „Catch-the-eye“-Prinzip weiterzuführen, wenn wir so früh fertig werden, sodass wir die Zeit im Parlament effizienter nutzen können?
Der Präsident. – Gerne werde ich den Vorschlag, den Sie gerade unterbreitet haben, weitergeben. Dies könnte in der Tat eine vernünftige Art sein, unsere Arbeitszeit zu nutzen.
(Die Sitzung wird um 11.40 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: INGO FRIEDRICH Vizepräsident
6. Abstimmungsstunde
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
6.1. Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen bei bestimmten von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellten Aufenthaltserlaubnissen (Abstimmung)
6.2. Vereinfachte Regelung für Personenkontrollen an den Außengrenzen (Abstimmung)
6.3. Geflügelsektor: Sondermaßnahmen zur Marktstützung (Abstimmung)
6.4. Fluorierte Treibhausgase (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Avril Doyle (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Angesichts einer einseitigen Erklärung, die die Kommission in der Plenardebatte zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase am Dienstagabend zu Protokoll gab und deren Text, der dem Geist der Vermittlungsvereinbarung zuwiderläuft und in grober Weise den eindeutigen Willen des Parlaments und des Rates missachtet, nicht während der Vermittlung vorgelegt worden war, hatte ich gestern eine Verschiebung der Abstimmung über die beiden Berichte zu den fluorierten Treibhausgasen zumindest bis heute beantragt, um Zeit zu haben, mit Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen die für uns als Gesetzgeber möglichen gravierenden Folgen dieses, wie wir es sehen, Missbrauchs des Parlaments aufgrund eines internen Kompetenzgerangels zwischen zwei Generaldirektionen innerhalb der Kommission auszuloten.
Die Rolle der Kommission als Hüterin des Vertrages und Initiatorin von Gesetzesakten wird von diesem Hohen Haus voll und ganz respektiert; das muss nicht ständig wiederholt werden. In gleicher Weise fordern wir als Gesetzgeber die uneingeschränkte Achtung unserer Rolle durch alle Bereiche und Dienste in der Kommission.
Viele Stunden der Diskussion über eine bessere Verordnung und bessere Beziehungen zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament sind hinfällig, wenn sie in diesem Hause von der Kommission und den Sprechern der Kommission missachtet werden.
(Beifall)
Ich möchte ein von Professor Trakatellis, dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, und mir als Berichterstatterin gestern an Präsident Barroso verfasstes Schreiben zu Protokoll geben:
„Wir schreiben, um unserer Enttäuschung über den Inhalt der während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 4. April 2006 von der Kommission abgegebenen einseitigen Erklärung zum abschließenden Text der Verordnung über fluorierte Treibhausgase Ausdruck zu verleihen.
Wie Ihnen bekannt ist, stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls im Einklang mit dem europäischen Aktionsprogramm Klimawandel dar. Die Erklärung der Kommission war nach unserer Auffassung geeignet, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit Unterstützung der Kommission erreichte schwierige politische Übereinkunft in Frage zu stellen.
Am 31. Januar bezeugten sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat den klaren Willen, für das Problem der von einigen Mitgliedstaaten bereits verabschiedeten nationalen Maßnahmen zur Verringerung der F-Gas-Emissionen eine politische Lösung zu finden. Die Erklärung kam in letzter Minute und kann nicht als positiver Schritt im Prozess der Annahme der Gemeinschaftsgesetzgebung angesehen werden. Wir hoffen sehr, dass die Kommission ihre nächsten Schritte nicht nur vom rein rechtlichen Standpunkt aus, sondern auch im Einklang mit dem Geist der bei der Vermittlung erzielten Übereinkunft sorgfältig bedenkt.“
Das Schreiben ist von meinem Kollegen, Professor Trakatellis, und mir unterzeichnet.
Kommissar Verheugen, das Kommissionsmitglied für Unternehmen und Industrie und Vizepräsident der Kommission, hat mir gestern Abend persönlich Folgendes versichert – und ich zitiere ihn mit seiner Erlaubnis: „Wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, werde ich der Kommission vorschlagen, die Verstoßverfahren gegen Österreich und Dänemark zurückzuziehen.“
(Beifall)
Im Vertrauen darauf möchte ich Herrn Kommissar Kyprianou, der heute in unserem Hause die Kommission vertritt, bitten, im Namen der Kommission eine Antwort auf die ernsten Besorgnisse zu geben, die der Text der Erklärung vom Dienstagabend hervorgerufen hat.
(Beifall)
Der Präsident. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das eine wichtige Angelegenheit ist. Wir erwarten jetzt von der Kommission, von Herrn Kommissar Kyprianou, eine Stellungnahme. Daraufhin können wir entscheiden, wie wir weiter verfahren.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe die Bemerkungen von Frau Doyle zur Kenntnis genommen. Im Namen der Kommission möchte dem Hohen Haus versichern, dass sich die Kommission verpflichtet, die anhängigen Verstoßverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung von F-Gasen in Dänemark und Österreich zu prüfen und dabei den Geist zu berücksichtigen, in dem die abschließende Übereinkunft während der Vermittlung erzielt wurde. Diese Abstimmung kann daher heute stattfinden.
Der Präsident. Ich sehe, dass die Berichterstatterin mit den Erklärungen von Kommissar Verheugen und von Kommissar Kyprianou einverstanden ist, so dass wir zur Abstimmung kommen können.
6.5. Emissionen aus Kfz-Klimaanlagen (Abstimmung)
6.6. Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an eine Beschwerde gegen die Europäischen Schulen (Abstimmung)
6.7. Lage in den Flüchtlingslagern auf Malta (Abstimmung)
6.8. Wahlen in Belarus (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Der Präsident. Wir kommen zu den Wahlen in Belarus in Weißrussland. Ich darf dazu mit Erlaubnis des Hauses ganz herzlich auf der Tribüne den Kandidaten, der an dieser Wahl teilgenommen und für die Demokratie in Weißrussland gekämpft hat, Herrn Milinkewitsch begrüßen. Herzlich willkommen!
(Die Mitglieder des Hauses erheben sich und spenden dem Präsidentschaftskandidaten von Belarus lang anhaltenden Beifall)
Sie sehen, Herr Milinkewitsch, über alle Parteigrenzen hinweg wollen und wünschen wir Demokratie für unser Nachbarland Weißrussland. Alles gute Ihnen zu Hause.
6.9. Wahlen in der Ukraine (Abstimmung)
Vor der Abstimmung über Ziffer 8:
Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Am Freitagabend waren sich alle Fraktionen einig, ein Wort unter Ziffer 8, nämlich ‚Integration’ in ‚Perspektive’ abzuändern, womit Übereinstimmung mit dem ENP-Bericht, bei dem ich Berichterstatter war, und mit dem Bericht von Herrn Brok über die Erweiterung hergestellt wird. Die Sitzungsdienste haben möglicherweise das Heikle in dieser Frage nicht erfasst und rätselhafterweise eigenmächtig und ohne Konsultation der Fraktionen entschieden, stattdessen das Wort ‚Bestrebungen’ einzusetzen. Können wir den gemeinsamen Text so ändern, dass das vereinbarte Wort ‚Perspektive’ verwendet wird?
(Beifall)
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
– Nach der Schlussabstimmung:
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident! Ich werde mich sehr kurz fassen. Wir haben gerade Entschließungen zu den Wahlen in Belarus und in der Ukraine verabschiedet. Ich denke, dass unser Parlament einen Entschließungsantrag zu den Präsidentschaftswahlen in Frankreich auf seine Tagesordnung setzen sollte, weil bei den letzten Wahlen im Jahr 2002 Druck auf die öffentliche Meinung ausgeübt wurde und es zu gewalttätigen Demonstrationen kam.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
6.10. Weltgesundheitstag (Abstimmung)
6.11. Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (2005) (Abstimmung)
6.12. Entwicklungsländer: die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption (Abstimmung)
Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde geschlossen.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Nach den derzeit geltenden Vorschriften können Aufenthaltserlaubnisse der Schweiz und Liechtensteins nicht für die Zwecke der Durchreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Schengen-Raum anerkannt werden.
Das bedeutet, dass Drittstaatsangehörige, die bei der Einreise in den Schengen-Raum im Besitz eines Visums sein müssen, ein Visum beantragen müssen, obwohl sie eine solche Aufenthaltserlaubnis haben.
In Anbetracht der saisonalen Mobilität von Wanderarbeitern und ihren Familien, insbesondere während der Ferienzeiten – rund eine halbe Million Menschen aus der Schweiz im Jahre 2003 – sind die Konsulate in einigen Mitgliedstaaten stark überlastet, während die Antragsteller selbst lange Wartezeiten und aufwändige Formalitäten in Kauf nehmen müssen.
Deshalb unterstütze ich die Einführung einer vereinfachten Regelung für die Durchreise dieser Personen, weil von ihnen erstens keinerlei Gefahr der illegalen Einwanderung oder Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, da sie vor der Ausstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis von den Schweizer bzw. Liechtensteiner Behörden Kontrollen unterzogen wurden. Ich unterstütze dies auch aus Gründen der Reziprozität, denn seit 2000 besteht eine vergleichbare Ausnahmeregelung dieser Länder für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen der EU-Mitgliedstaaten.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich möchte durch meine Stimmerklärung den vorliegenden Vorschlag unterstützen, da ich darin eine Möglichkeit sehe, die Abwicklung in diesem Bereich wesentlich zu verbessern. Die derzeitige Situation führt zu einem enormen Arbeitsaufwand für die Konsulate der Mitgliedstaaten in der Schweiz und in Liechtenstein und zu einer Kostenbelastung von Drittstaatsangehörigen. Diese unbefriedigende Situation muss geändert werden.
Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis werden von der Schweiz und von Liechtenstein genaue Überprüfungen und Untersuchungen durchgeführt, und es wird großes Augenmerk auf die Sicherheit gelegt. Des Weiteren möchte ich anmerken, dass sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein in jedem Fall über die gleichen qualitativ hochwertigen Sicherheitsstandards verfügen wie die übrigen Mitgliedstaaten der EU.
Es ist mir wichtig, mit meiner Stimmerklärung die Schweiz und vor allem diejenigen in der Schweiz zu unterstützen, die danach streben, der Europäischen Union beizutreten. Einen EU-Beitritt der Schweiz würde ich sehr begrüßen, da die Schweiz ein Garant für hohe Standards ist und sich unter anderem durch eine vorbildliche Verkehrspolitik auszeichnet, an der sich manche Mitgliedstaaten ein Beispiel nehmen sollten.
Geflügelsektor: Sondermaßnahmen zur Marktstützung
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir stellen fest, dass die Länder mit einem starken Tierschutzrecht, das den Tieren gute Bedingungen garantiert und die Gefahr einer Seuchenausbreitung verringert und damit gleichzeitig auch das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Menschen mindert, nicht von einem Umsatzrückgang bei Geflügelfleisch betroffen waren.
Darum möchte ich angesichts der entstandenen Situation unterstreichen, dass eine Stärkung des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit erforderlich ist, damit die Lebensmittelproduzenten sich rechtmäßig das Vertrauen der Verbraucher verdienen können. Die EU sollte daher Maßnahmen ergreifen, um dies zu erreichen.
In dieser Notlage wollen wir jedoch nicht riskieren, dass Züchter aus Angst vor finanziellen Verlusten eine Infektion vertuschen oder auf andere Weise die Gefahr der Seuchenausbreitung erhöhen. In der entstandenen Situation unterstützen wir daher die Möglichkeit finanzieller Ausgleichszahlungen für die Betroffenen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind enttäuscht über die Ablehnung unserer Vorschläge, wonach die gesamte Gemeinschaftsfinanzierung für Marktstützungsmaßnahmen bei 100 % festgelegt werden sollte, so wie es auch bei der Schweinepest und BSE der Fall gewesen war. Denn schließlich sollten wir hier an den Ernst der sozioökonomischen Lage in einigen Ländern und die Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Kofinanzierung denken.
Wir haben jedoch für die Änderungsanträge gestimmt, weil sie eine Unterstützung für die Erzeuger vorsehen. Darin wird zwar eine Kofinanzierung der Gemeinschaft von lediglich 50 % für Einschränkungen des freien Warenverkehrs festgesetzt, die sich aus der Anwendung von Maßnahmen ergeben können, mit denen die Ausbreitung von Tierseuchen verhindert werden soll. Doch außerdem wird eine Gemeinschaftsfinanzierung von 100 % für ernste Marktstörungen vorgeschlagen, die direkt mit dem Rückgang des Verbrauchervertrauens aufgrund von Gesundheitsrisiken für Menschen oder Tiere in Verbindung stehen.
Damit ist ein grundlegender Teil dessen, was wir vorgeschlagen hatten, gesichert, und deshalb erwarten wir, dass die Kommission und der Rat die Entscheidung des Parlaments annehmen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir stimmen gegen die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments. Unserer Ansicht nach ist es zu früh, um sich eine Meinung darüber zu bilden, wie stark die Geflügelfleischbranche von einer Vogelgrippepandemie betroffen wäre. Es ist typisch für dieses Parlament, dass man, sobald etwas Unvorhergesehenes eintritt, sofort finanzielle Unterstützung für die Einlagerung von Waren, Ausgleichszahlungen für die Lebensmittelvernichtung und die Finanzierung von Informationskampagnen zur Wiedergewinnung des Verbrauchervertrauens fordert. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, diese Forderungen zu erfüllen.
Wie lange soll die Planwirtschaft in der Lebensmittelindustrie noch weitergeführt werden? Die Verbraucher müssen essen, und wenn sie kein Geflügelfleisch essen können, profitieren davon andere Sektoren der Lebensmittelindustrie. Unseres Erachtens ist der Markt durchaus in der Lage, sich an die gegenwärtige Situation anzupassen. Durch die Vorabzusage von Ausgleichszahlungen wird der Geflügelsektor weniger motiviert sein, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte im Namen der ÖVP-Delegation eine Stimmerklärung zum Bericht Doyle abgeben. Die Zustimmung der österreichischen Delegation ist ausdrücklich unter der Bedingung erfolgt, die die Berichterstatterin Doyle genannt hat, sowie aufgrund der Erklärung von Kommissar Kyprianou. Die einseitige Erklärung der Europäischen Kommission, die nach dem erreichten Kompromiss zwischen Rat und Parlament abgegeben wurde, wird von uns schärfstens verurteilt, und wir gehen im Lichte der heute abgegebenen Erklärungen davon aus, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark und Österreich im Lichte der neuen Gesetzgebung eingestellt werden.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Bericht Doyle ist es für uns alle sehr wichtig, dass die Kyoto-Ziele erreicht werden.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Doyle über den gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase gestimmt, da er einen Rechtsrahmen für solche Gase mit großen Emissionsmengen festlegt, von denen einige schädlicher sind als CO2 und noch 50 000 Jahre in der Atmosphäre verbleiben können.
Um die Kyoto-Ziele zu erfüllen und die Umwelt zu schützen, werden in dieser Verordnung das Recycling, die Aufarbeitung oder die Vernichtung von Ausrüstungen, in denen fluorierte Gase zum Einsatz kommen, sowie bessere Informationen für die europäischen Verbraucher über das Treibhauspotenzial dieser Gase festgelegt.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung ist höchst zufriedenstellend und enthält umfangreiche Verbesserungen in Bezug auf Gasemissionen in die Atmosphäre.
Die festgelegte doppelte Rechtsgrundlage ist geeignet für diese Art Verordnung, da sie bestimmten Mitgliedstaaten ermöglicht, strengere Vorschriften im Umweltrecht beizubehalten, ohne das Gleichgewicht auf dem europäischen Binnenmarkt zu stören. Ich halte die Eindämmung von Emissionen und Lecks für den richtigen Weg, um das Ziel der Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen in die Atmosphäre zu erreichen.
Die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung über die Zertifizierung von verantwortlichem Personal an die Kommission und das Konzept der Rückgewinnung zum Recycling bzw. die Aufarbeitung von Ausrüstungen sind Maßnahmen, die ich nachdrücklich begrüße.
Deshalb stimme ich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zu.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Im Namen der SPÖ-Delegation möchte ich als zuständiges Mitglied im Umweltausschuss Folgendes erklären: Österreich und Dänemark haben allgemeine Verbote für die Verwendung fluorierter Treibhausgase erlassen. Durch diese Gesetzgebung muss sichergestellt werden, dass strengere Vorschriften beibehalten werden können.
Der Entwurf des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass die Mitgliedstaaten strengere nationale Maßnahmen bis Ende 2012 beibehalten dürfen. Dieser Schritt ist gemäß Artikel 95 Absatz 10 des Vertrages möglich und stellt sicher, dass Österreich und Dänemark ihre strengeren Regelungen vorübergehend beibehalten können. Das bedeutet, dass der wissenschaftliche Beweis nach Artikel 94 Absatz 4 nicht erbracht werden muss. Jede einschränkende Auslegung der Schutzklausel ist abzulehnen, weil der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten auf keinen Fall eingeschränkt werden darf.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Im Januar wurde in Cork eine neue Recycling-Anlage in Betrieb genommen. Ich bin am Samstagabend dort vorbeigefahren und habe festgestellt, dass in nicht einmal zehn Wochen ein beeindruckender Kühlgerätestapel aufgeschichtet worden ist. Solche Berge veralteter Kühlgeräte – in wärmeren Gegenden sind es Klimaanlagen – rosten heutzutage in allen bevölkerten Gegenden der EU vor sich hin.
Eine Gesetzgebung zu stark fluorierten Treibhausgasen ist seit langem überfällig, um Vergangenes zu korrigieren und unser Klima in die Zukunft hinüberzuretten. Ich gratuliere allen an diesem Prozess beteiligten Parteien zu ihrer Einigung auf strengere Gesetze in Ländern wie Dänemark sowie in Fragen der Kennzeichnung. Ich sehe zwar, dass die Kommission dabei Hintergedanken hatte, bin aber der Ansicht, dass wir sie zur Einhaltung ihres Worts verpflichten müssen. Ich sehe dem Tag entgegen, an dem die EU ihrer Kyoto-Verpflichtung in der Frage der F-Gase nachkommt.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung ist höchst zufriedenstellend und enthält erhebliche Verbesserungen in Bezug auf Gasemissionen in die Atmosphäre.
Die Begrenzung der Verwendung von HFKW-134a und anderer Gase mit hohem Treibhauspotenzial in neuen Fahrzeugen, die ab 2011 auf den Markt kommen, sowie die Ausdehnung auf alle Fahrzeuge ab 2017 sind Maßnahmen, die zu einer deutlichen Reduzierung von Emissionen führen werden.
Da sich die Alternativen zu diesem Gas noch im Entwicklungsstadium befinden, ist die Erlaubnis zur Verwendung von HFC-152a angemessen unter der Voraussetzung, dass dies im Rahmen eines allmählichen Auslaufens erfolgt.
Deshalb stimme ich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zu.
Lage in den Flüchtlingslagern auf Malta (B6-0241/2006)
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Immer wieder schockieren uns Nachrichten über Flüchtlingsdramen und Schilderungen von Opfern skrupelloser Schlepperbanden. Viele Menschen haben dabei nichts mehr zu verlieren außer ihrem Leben, und auch das verlieren sie häufig auf dem Weg in das vermeintliche Schlaraffenland Europa. Wenn sie dann ihr Ziel erreichen, müssen sie allzu oft unter menschenunwürdigen Umständen – zum Beispiel als Prostituierte – auf ewig ihre Schulden bei den Schleppern abarbeiten. Diesen Teufelskreis können wir aber nur durch eine restriktive gemeinsame Zuwanderungspolitik durchbrechen.
Weiters brauchen wir dazu natürlich Flüchtlingscamps außerhalb Europas, da unsere Lager in Europa häufig überfüllt sind und es unter den Insassen verschiedenster Kulturen zu schweren Auseinandersetzungen kommt. Auch deshalb und um den Flüchtlingen die Illusion zu nehmen, sie könnten illegal in die Union einwandern, habe ich gegen diese Entschließung gestimmt.
Romano Maria La Russa (UEN). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicher ein Fortschritt, dass das Parlament seine Stellungnahme zu den Aufnahmezentren für Migranten auf Malta abgegeben hat, und das im Übrigen wenige Tage nach dem Besuch des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, an dem auch ich als Delegationsmitglied teilnehmen durfte.
Der angenommene Entschließungsantrag, der das Ergebnis der unschätzbaren Arbeit aller Fraktionen ist, zeigt schonungslos auf, wie ernst die Situation der Flüchtlinge ist, die unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, nahezu ohne elementarste sanitäre Einrichtungen und persönliche Betreuung. Der Entschließungsantrag macht jedoch auch deutlich, dass Europa eine große Verantwortung für die Geschehnisse auf Malta hat. Es versteht sich von selbst, dass die Besuche unserer Delegation in den Aufnahmeeinrichtungen ganz Europas nicht dazu dienten, eine Einstufung in gute und schlechte Lager vorzunehmen. Doch die Situation auf Malta, obwohl sie hinsichtlich der Lebensbedingungen der Migranten nicht im entferntesten mit der auf Lampedusa vergleichbar ist, erinnert trotzdem an diese italienische Insel, was Größe und Aufnahmekapazitäten belangt.
Deshalb fordere ich den Rat dringend auf, einen klaren und energischen Standpunkt zu ergreifen, damit wir, selbstverständlich in Übereinstimmung mit dem Solidaritätsprinzip, schnellstmöglich zu einer gemeinsamen und fairen Einwanderungspolitik gelangen, um zu verhindern, dass die Kosten dieser illegalen Einwanderungsschwemmen nur die Haushalte einiger Staaten am südlichen Rand Europas belasten, die absolut nicht in der Lage sind, diese Kosten allein zu tragen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste ist gegen eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik und betrachtet dies darum nicht als eine Frage für das Europäische Parlament. Unserer Ansicht nach sollten alle Mitgliedstaaten selbst über die Gestaltung ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik entscheiden können, so lange sie sich dabei an geltendes internationales Recht halten. Die Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden.
Wir treten für eine humane Flüchtlingspolitik ein und sind gegen eine Unterbringung von Asylbewerbern in Internierungslagern.
Wir stimmen gegen den Entschließungsantrag in seiner Gesamtheit.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Plenardebatte im Beisein von Alexander Milinkewitsch war Ausdruck der Solidarität des Europäischen Parlaments mit dem belarussischen Volk in seinem Kampf gegen den Totalitarismus, für Freiheit und eine bessere Zukunft. In seiner Entschließung lässt das Europäische Parlament keinen Zweifel daran, dass die Präsidentschaftswahlen manipuliert wurden. Es zeigt sich besorgt darüber, dass der Diktator die gewaltsame Auflösung einer friedlichen Demonstration belarussischer Bürger befahl. Diese Menschen haben ihre Angst überwunden, auch wenn sie nicht wissen, was sie erwartet.
Die Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments gilt den inhaftierten Oppositionsführern, deren sofortige Freilassung wir fordern. In der Entschließung ist von der enormen Begeisterung der jungen Menschen die Rede, die jetzt von den Hochschulen verwiesen wurden. Diese jungen Menschen benötigen jetzt Hilfe, denn sie werden die Zukunft ihres Landes gestalten. Die Slowakei hat sich bereits den Ländern angeschlossen, die Unterstützung für diese Studenten zugesagt haben, so dass sie jetzt ihr Studium in der Slowakei zu Ende führen können. Indem ich für diese Entschließung stimme, möchte ich mich auch für baldige Neuwahlen in Belaraus aussprechen. Lukaschenko hat sich zwar durch Wahlbetrug an der Macht gehalten, aber er hat seine Widersacher nicht besiegt. Die Isolierung Lukaschenkos als Person wird letztendlich zu seiner Niederlage führen.
Abschließend möchte ich meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass meine im Plenum des Europäischen Parlaments geäußerte Bitte, am 16. Tag jedes Monats um 16.00 Uhr aus Solidarität mit dem belarussischen Volk eine Kerze anzuzünden, Gehör findet und sich alle gern daran beteiligen. Ich glaube, dass die Flamme der Solidarität im Europäischen Parlament niemals erlöschen wird.
Esko Seppänen (GUE/NGL). – (FI) Herr Präsident! Bei Punkt 2 der Entschließung wurde es erforderlich, über zwei separate Dinge abzustimmen. Dem ersten Teil zuzustimmen war für mich unproblematisch, mit dem zweiten jedoch hatte ich ein Problem, so dass ich mich der Stimme enthalten habe.
Meiner Meinung nach waren die Wahlen in Belarus nicht frei, aber die Ergebnisse waren nicht gefälscht. Im Gegensatz dazu waren die vorigen Präsidentschaftswahlen in den USA, also nicht die letzten, sondern die vorletzten, zwar frei, aber in dem Fall wurden die Ergebnisse gefälscht. Das Parlament hat dazu keinerlei Stellung bezogen. Ich hoffe, dass das Parlament auch zu den Präsidentschaftswahlen in den Erdöl produzierenden Ländern wie Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan und Aserbaidschan sowie anderen Länder, die nicht frei sind und wo die Ergebnisse gefälscht worden sind, Stellung beziehen wird.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die Ukraine hatte eine Orangene Revolution, aber das Leben dort ist grau geblieben. Moskau hatte eine Weiße Revolution, und das Ergebnis ist deutlich sichtbar: eine Senkung der Lebenserwartung um zehn Jahre, Bevölkerungsrückgang, Kriminalität, Zerstörung der Gesundheitssysteme und Veruntreuung des Staatsvermögens durch die Oligarchen. Nur noch eine kleine Anstrengung, und die Verbrechen des Liberalismus werden denen des Kommunismus in nichts nachstehen.
Wir dürfen Belarus all die Glückseligkeiten, die der Markt zu bieten hat, nicht vorenthalten. Die Weißrussen haben auch ein Recht auf die Freiheit der Oligarchie der Medien, des Militärs und der Politik, mit ihrem Gefolge von Arbeitslosigkeit, passiver Euthanasie der älteren Menschen, kultureller Degradierung, wirtschaftlicher Stagnation, brutalem Individualismus und sozialer Isolierung.
Es ist verständlich, dass das Europäische Parlament die politisch-mediale Demokratie der Magnaten Berlusconi, Bouygues, Lagardère und Murdoch begrüßt. Belarus hat auch ein Recht auf das nationale liberale Elend und auf die verfälschte mediengelenkte Demokratie.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Ich habe meine Fraktion bei den Verhandlungen über den Kompromissentschließungsantrag zur Belarus vertreten. Meine Empfehlung, diesen Entschließungsantrag mit zu unterzeichnen, ist letzten Ende nicht befolgt worden, und auch ich hielt die Formulierung einiger Teile nicht für ideal.
Von zentraler Bedeutung bleibt jedoch, dass die durch Einschüchterung und Betrug zustande gekommene Wiederwahl von Präsident Lukaschenko von der Außenwelt nicht anerkannt werden darf, dass Bewegungen und Veröffentlichungen der Opposition externe Unterstützung verdienen und dass Studenten, die aus dem Land fliehen, Studienmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache geboten werden müssen. Diesen Standpunkt habe ich schon zuvor sowohl innerhalb als auch bei Kundgebungen außerhalb dieses Hohen Hauses vertreten. Leider ist meine Fraktion offensichtlich nicht imstande, einen Entschließungsantrag in diesem Sinne einstimmig zu unterstützen. Diejenigen, die gegen diesen Entschließungsantrag sind, haben vorläufig wahrscheinlich Recht, wenn sie darauf hinweisen, dass die Arbeitnehmer und Rentner in Belarus mehr soziale Sicherheit genießen als ihre Kollegen in allen anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Dies gilt allerdings nur, solange Russland glaubt, dieses Land durch die Versorgung mit billigem Öl annektieren zu können. Diese soziale Sicherheit rechtfertigt keine Diktatur und keinen Wahlbetrug. Meine Partei, die Sozialistische Partei, verabscheut Diktaturen. Der Sozialismus hat nur als eine mit anderen Meinungen offen konkurrierende demokratische Bewegung eine Zukunft und ganz gewiss nicht als eine Diktatur. Ich bleibe bei meinem Ja zu dem Entschließungsantrag.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands stimmt gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und bringt ihre Solidarität mit dem Volk von Belarus zum Ausdruck.
Der Entschließungsantrag stellt eine eklatante Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines unabhängigen Landes dar, er verstößt gegen jegliche Auffassung von internationalem Recht und kommt einer Kriegserklärung gegen ein Volk gleich, das sich gegen die imperialistische Barbarei stellt.
Das Europäische Parlament, gewählt von 30 % der Bevölkerung der EU, versucht, einem Volk Lehren in Sachen Demokratie zu erteilen, von dem sich 93 % an den Wahlen beteiligt und 80 % den Präsidenten gewählt haben. Der Europäische Rat verbietet dem gewählten Präsidenten Lukaschenko die Einreise und das Europäische Parlament nimmt Milinkewitsch, der als Vertreter des Volkes auftritt, es aber trotz der Geldbündel, die er bekommen hat, bei den Wahlen nur auf „erstaunliche“ 6 % brachte und in den „beeindruckenden Demonstrationen“ lediglich 2000 bezahlte „Demonstranten“ um sich scharen konnte, unter seine Fittiche und gewährt ihm großzügige finanzielle Unterstützung.
Die wütenden Reaktionen der politischen Vertreter des Imperialismus sind verständlich, denn die reichlichen finanziellen Mittel und Einmischungen haben es nicht vermocht, „orange-“ bzw. „pinkfarbene“ oder „grüne bzw. gelbe Revolutionen“ herbeizuführen. Nach der stolzen Antwort des belarussischen Volkes versuchen sie, mithilfe von Terror, Verleumdung und faschistoiden Sanktionen das Land und seine Bevölkerung zu isolieren.
Die Arbeiter und die Volksbewegung sind aufgerufen, die imperialistischen Pläne zu verurteilen und geschlossen um ihr Recht zu kämpfen und es zu verteidigen, selbst über ihre Zukunft entscheiden und ihr Schicksal bestimmen zu können.
Jonas Sjöstedt und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Die Delegation der Linkspartei in der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke distanziert sich nachdrücklich vom Lukaschenko-Regime und dessen Verbrechen gegen die demokratischen Rechte und die Menschenrechte.
Wir sind der Ansicht, dass bei den Präsidentenwahlen in Belarus mehrere Grundprinzipien für demokratische und faire Wahlen verletzt wurden, und stimmen deshalb für den Entschließungsantrag.
Das bedeutet nicht, dass wir jeder einzelnen Formulierung in der Entschließung zustimmen. Entscheidend ist für uns jedoch der Protest gegen die Missachtung der demokratischen und Menschenrechte in Belarus.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Die Lage in Belarus verschlimmert sich von Tag zu Tag, und wir müssen die dortigen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Es ist zwar das souveräne Recht der Länder, ihre Geschicke so zu lenken, wie sie es für richtig halten, aber das setzt die Existenz einer gerechten und freien Gesellschaft voraus, was in Belarus eindeutig nicht der Fall ist. Es ist angebracht, dass wir heute unsere Besorgnis zum Ausdruck bringen und unsere weitere Unterstützung für Demokratie und Dialog in Belarus bekunden, und wir müssen uns über künftige strengere Maßnahmen Gedanken machen, wenn die Unterdrückung anhält.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Parlamentswahlen in der Ukraine haben sich nach der Konsolidierung, die mit der orangefarbenen Revolution einsetzte, als wichtiger Meilenstein erwiesen. Im Verlauf der Wahlen haben die Ukrainer unter Beweis gestellt, dass sie die Freiheit zu schätzen wissen, die sie auf der Straße erkämpft haben. Sie bekräftigten nachhaltig ihren Wunsch, Teil der Europäischen Union zu werden und dazu deren Grundsätze und Kriterien zu übernehmen. Es ist lobenswert, dass das Europäische Parlament sich nicht damit begnügt hat, die orangefarbene Revolution zu unterstützen, sondern durch seine Beobachter ständig die Entwicklung in der Ukraine verfolgt.
Die parlamentarische Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss Zug um Zug durchgesetzt werden und bedarf der Pflege. Als unmittelbarer Nachbar hat die Slowakei ein ureigenstes Interesse am Erfolg der Ukraine. Die Slowakei wird der Ukraine helfen, den ihr gebührenden Platz zu erlangen, nämlich im Kreis der EU-Mitgliedstaaten. Natürlich wird dies nicht von heute auf morgen geschehen, und deshalb sollte die Europäische Union eine Form der Partnerschaft anbieten, um die europäische Perspektive der Ukraine weiter auszugestalten. Die gemeinsame Entschließung macht deutlich, dass das Europäische Parlament politische Reife besitzt, zu einer politischen Verständigung auf der Basis eines breiten Konsenses fähig ist und ein klares Signal an das ukrainische Volk aussendet. Daher habe ich für die Entschließung gestimmt.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diese Entschließung stimmen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2004 hielt ich mich als einer der Beobachter des Parlaments bei der Wiederholung der Präsidentschaftswahlen, mit denen die orangene Revolution alles Vergangene hinwegfegte, in Kiew auf. Doch sie hat ihr Versprechen nicht ganz eingehalten, denn einstige Verbündete sind abgefallen, und Korruption ist festzustellen in den Reihen derer, die mit ihr aufzuräumen versprochen hatten. Ich kann nur hoffen, dass diese neuen Wahlen allen Politikern der Ukraine die Lehren erteilen, die sie daraus ziehen müssen, wenn sich die Ukraine den demokratischen Nationen Europas, die in Partnerschaft voranschreiten, zugesellen soll.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Entschließungsantrag missachtet in provokativer Weise die Ergebnisse der Wahlen in Belarus und erkennt diese nicht an. Die Wahlen in der Ukraine, die in einem Klima der Gewalt und der Fälschung abgehalten wurden und sich speziell gegen die kommunistische Partei der Ukraine richteten, bezeichnet er jedoch als „demokratisch“. Den „internationalen Beobachtern“ und den Vertretern der EU und des Imperialismus sind die Morde an zwei Funktionären der kommunistischen Partei, die Angriffe auf ihre Büros, die Streichung von 200 000 Wählern in der Region Lugansk, die nicht gewählt haben, und die Fälschungen auf der Krim wohl entgangen.
Natürlich lag das nicht daran, dass die Berichte über die „Gültigkeit und die Demokratie der Wahlen“ bereits im Vorfeld geschrieben worden waren. Die EU und das Europäische Parlament halten Länder, die unter dem Joch des Imperialismus und von Besatzungsregierungen stehen, wie den Irak und Afghanistan, sowie politische Kräfte, die die Interessen ihrer Arbeiter und ihrer Länder an das Kapital verkaufen, für demokratisch. Deshalb begrüßen sie die Ergebnisse in der Ukraine, auch wenn ihr gewählter Vertreter untergegangen ist.
Die von den USA und der EU mithilfe ihrer transnationalen und internationalen Organisationen geförderte „Operation Demokratie“ besteht im Wesentlichen darin, den Kapitalismus durchzusetzen und die Länder an den imperialistischen Karren zu spannen.
Die politischen Kräfte, die diese Politik unterstützen, sie gutheißen und tolerieren, sind mitschuldig und tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Volk.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Die orangene Revolution war eine Zeit so großer Hoffnung, doch jetzt ist klar, dass der Übergang zu einer funktionierenden Demokratie für die Ukraine noch mit vielen Schmerzen verbunden sein wird. Wir in diesem Hohen Haus müssen unsere Rolle spielen, wie wir es während der orangenen Revolution taten, doch müssen wir heute die Kräfte des Fortschritts und der Demokratie innerhalb der Ukraine weiterhin unterstützen. Die EU ist in der besten Position, sich als ehrlicher Vermittler, Berater, ja Freund der Ukrainer zu geben; wir müssen an unserem Engagement für diesen Prozess festhalten, und ich unterstütze gern diese heutige Entschließung.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dieser Entschließungsantrag spricht das sehr ernste Problem an, dass die Industrieländer, insbesondere im medizinischen Bereich, in den Entwicklungsländern ausgebildete Eliten abwerben.
Wir haben es hier tatsächlich mit einer völlig unerträglichen Situation zu tun. In meinem Land, Frankreich, wo versäumt wurde, die künftigen Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung im Gesundheitsbereich frühzeitig zu erkennen, wo die Karriereaussichten dürftig sind und wo in den öffentlichen Krankenhäusern die 35-Stunden-Woche gilt, ist zwangsläufig ein erheblicher Personalmangel entstanden. Ein Numerus clausus schränkt jedoch weiterhin den Zugang zu diesen Berufsgruppen ein, und es werden Ärzte und Krankenschwestern aus dem Ausland angeworben. Gleichzeitig haben Menschen in den Entwicklungsländern keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung, und wir geben viel Geld für humanitäre Einsätze aus, die oft nur punktuell sind. Es ist völlig verrückt, insbesondere, da der Zugang zur Gesundheitsversorgung zu einem Grund für die massive illegale Einwanderung geworden ist: Die französische Insel Mayotte, die droht, überschwemmt zu werden, ist dafür ein Musterbeispiel.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um das Gesetz zur „ausgewählten“ Zuwanderung von Herrn Sarkozy anzuprangern, durch das dieses Abwerben von Eliten im großen Stil organisiert werden soll, was die Entwicklung der Herkunftsländer dieser Eliten noch weiter bremsen und automatisch die Abwanderung verstärken wird, während ein gescheitertes Bildungssystem es aufgegeben hat, eine Generation auszubilden, die zu Arbeitslosigkeit oder Gelegenheitsjobs verdammt ist.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der weltweite Kampf gegen Krankheit und Armut ist eine sehr wichtige Angelegenheit, die ein starkes internationales Engagement erfordert. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dieses Thema nicht im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit behandelt werden sollte. Unserer Meinung nach sollte der Kampf gegen Krankheiten von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO geführt werden.
Die Juniliste strebt eine begrenzte EU-Zusammenarbeit auf diesem Gebiet an und spricht sich für eine Renationalisierung der Entwicklungshilfepolitik aus. Weiterhin lehnen wir es ab, dass die Union bei Themen, die bereits von anderen internationalen Organisationen behandelt werden, Einfluss ausübt und ihre Befugnisse ausweitet. Deshalb stimmen wir gegen diesen Entschließungsantrag.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht greift eine zentrale Frage der Entwicklungshilfepolitik der EU auf, nämlich deren Ineffektivität. Die Juniliste steht auf dem Standpunkt, dass Entwicklungshilfepolitik nicht durch die EU, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten geleistet werden sollte.
Wie der Berichterstatter feststellt, ist die Entwicklungshilfe der EU ineffektiv. Einerseits werden relativ große Summen in eine Entwicklungshilfe in EU-Regie investiert, andererseits werden den vorhandenen EU-Handelshindernissen neue hinzugefügt, wodurch es den armen Ländern der Welt unmöglich gemacht, mit ihren Erzeugnissen auf den EU-Markt zu gelangen. Darüber hinaus ist die gemeinsame Agrar- und Handelspolitik der EU mit ihren Zöllen und Subventionen äußerst schädlich, da sie die Agrarprodukte der Entwicklungsländer wettbewerbsunfähig machen.
Wenn es im Bericht um Entwicklungshilfe auf nationaler Ebene gegangen wäre, hätten wir natürlich dafür gestimmt, denn Unwirksamkeit und Korruption sind zwei große Hindernisse für eine konstruktive und wirksame Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Falle geht es aber um von der EU organisierte Entwicklungshilfe, weshalb wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt haben.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in Entwicklungsländern. Korruption ist ein Nebenprodukt schlechter Regierungstätigkeit. Da Korruption oft mit einer wichtigen Rolle des Staates verbunden ist, wird sie zuweilen als Missbrauch staatlicher Macht zum persönlichen Nutzen definiert. Schwache Institutionen und Verwaltungen mit eingeschränkter Verantwortlichkeit ermöglichen oft den Missbrauch öffentlicher Güter durch Politiker oder Staatsdiener.
Nach meiner Überzeugung ist eine Stärkung der Rolle von Parlamenten entscheidend für die Durchführung von Reformen bei der Verwaltung der Staatsfinanzen, und es sollten im Parlament Mechanismen eingeführt oder verstärkt werden, um die Regierung zur Rechenschaft zu veranlassen.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte unseren Berichterstatter zu diesem Bericht beglückwünschen, der ein für die Hilfe entscheidendes, doch oft vernachlässigtes Problem behandelt. Das Ausmaß, in dem die so gut gemeinte Hilfe und Entwicklungsfinanzierung zur Korruption beiträgt, ist oft äußerst beunruhigend, und um sicherzustellen, dass das Geld für unsere Steuerzahler und für die Bürger der Empfängerländer auch seinen Wert hat, müssen wir uns weiterhin diesem Problem widmen. Ich befürworte voll und ganz die Empfehlungen dieses Berichts und unterstütze ihn heute gern.
Der Präsident. Die Stimmerklärungen sind geschlossen.
8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 12.45 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident
9. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
10. Tagesordnung der nächsten Tagung: siehe Protokoll
11. Lage im Südosten der Türkei (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zur Lage im Südosten der Türkei.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission ist besorgt über die Ereignisse im Südosten der Türkei und über den Ausbruch von Gewalt und Terror, die sich auf weitere Städte im Land ausgebreitet haben. Wir verfolgen aufmerksam die Lage.
Nach Informationen, über die die Kommission verfügt, brach die Gewalt am 28. März in der südöstlichen Stadt Diyarbakir im Anschluss an die Beerdigung von PKK-Mitgliedern aus. Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten daran erinnern, dass die PKK auf der EU-Liste der Terrororganisationen steht.
Über erste Opfer in Diyarbakir wurde am 29. März berichtet; weitere Todesopfer wurden an den Folgetagen aus der gesamten Region gemeldet. Am Wochenende breiteten sich die Unruhen bis nach Istanbul aus, wo ein Molotow-Cocktail in einen voll besetzten städtischen Bus geschleudert wurde. Drei Zivilisten wurden dabei getötet. Seitdem wurde von weiteren Todesfällen berichtet, auch unter den Sicherheitskräften.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Die Europäische Union verurteilt einhellig den Terrorismus. Die PKK ist eine Terrororganisation. Wir sind über ihre jüngsten Aktivitäten in der Türkei äußerst besorgt. Wir fühlen uns als Opfer dieser Terrorakte. Doch gleichzeitig bedauern wir zutiefst die Opfer und fordern die türkische Regierung auf, durch eine umfassende Untersuchung Licht in die Geschehnisse zu bringen und sicherzustellen, dass die Sicherheitskräfte gegenüber den Demonstranten die gebührende Härte zeigen.
Die Menschen im Südosten der Türkei brauchen weder Gewalt noch Konfrontation; sie brauchen Frieden, Stabilität und Wohlstand. Wir fordern die türkische Regierung auf, sich den Problemen dieser Region und ihrer Bevölkerung, die in der Mehrheit kurdischer Herkunft sind, umfassend zu widmen – und nicht nur vom Sicherheitsstandpunkt aus.
Die türkische Regierung sollte Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten für alle türkischen Bürgerinnen und Bürger zu erweitern und zu sichern. In dieser Hinsicht sehen wir erwartungsvoll den Ergebnissen von Ministerpräsident Erdogans Rede vom August 2005 entgegen. Die Kommission erinnert mit Nachdruck daran, dass die Türkei entsprechend den politischen Kriterien von Kopenhagen die kulturelle Vielfalt gewährleisten und die kulturellen Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger fördern muss, wie in der vom Rat im Januar 2006 verabschiedeten überarbeiteten Beitrittspartnerschaft festgelegt wurde.
Wichtig ist auch, dass die Türkei die Rückkehr der Binnenvertriebenen an ihre Ursprungsorte ermöglicht, diejenigen, die als eine Folge der Sicherheitslage Verluste und Schäden erlitten haben, entschädigt und das System der Dorfwacht abschafft.
Wir werden die Lage im Südosten weiterhin beobachten und diese Probleme im Rahmen unserer regelmäßigen Überwachung der politischen Kriterien bei den türkischen Behörden zur Sprache bringen. Ich sehe erwartungsvoll einer sehr interessanten Aussprache entgegen.
Camiel Eurlings, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Lage, über die wir hier heute Nachmittag reden, ist tragisch, denn die jüngsten Ereignisse waren für die Türkei und für die kurdischen Bürger in der Türkei sehr schlimm.
Seien wir uns darüber im Klaren: Die PPK ist eine Terrororganisation, und für Terrorismus gibt es niemals eine Entschuldigung. Als Parlamentarier sage ich, dass das nationale Parlament der Niederlande hart dafür gefochten hat, dass die PKK auf die Liste der Terroristen gesetzt wird. Niemals kann es da eine Entschuldigung geben.
Gleichzeitig müssen wir uns jedoch fragen, ob alle Menschen, die jetzt protestieren, wirklich für Gewalt sind. Viele Analysten sind zu einer völlig anderen Schlussfolgerung gelangt. Sie sagen, die meisten Kurden wollen keine Gewalt, sie wollen lediglich, dass es ihnen im türkischen Staat in der Zukunft wohl ergeht; sie wollen eine Zukunft mit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklung. Mehr denn je müssen wir jetzt in diese Menschen investieren.
In dem Ende 2004 vom Parlament angenommenen Bericht forderten wir nachdrücklich die Entwicklung des Südostens und mehr kulturelle Rechte für die Kurden. Es muss gesagt werden, dass Ministerpräsident Erdogan seither eindrucksvolle Reden gehalten hat. Zu dieser schwierigen Zeit müssen diesen Worten mehr denn je Taten folgen. Wir müssen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet investieren, sodass die Menschen und ihre Familien eine glückliche Zukunft haben und für ihre Kinder keine Gewalt wollen. Wir müssen in größere kulturelle Freiheit investieren. Wenn das türkische Fernsehen und der türkische Rundfunk kurdischen Programmen mehr Sendezeit einräumen, wird Roj TV in Dänemark nicht mehr so wichtig sein.
Ja, das System der Dorfwacht sollte abgeschafft, und den Vertriebenen sollte die Rückkehr in ihre Heimatregionen ermöglicht werden.
Jetzt ist die Zeit für Vernunft und nicht für große Worte. Es ist an der Zeit, dass die türkische Regierung versucht, Gesprächspartner zu finden, die zurückhaltend sind und Frieden wollen. Ich nenne da Herrn Baydemir und Herrn Türk, den Ko-Vorsitzenden der DTP. Diese Leute müssen sich weiterhin gegen Gewalt aussprechen, und wenn sie das tun, dann sollte die türkische Regierung mit ihnen kooperieren, anstatt dass ein Innenminister damit droht, sie vor Gericht zu stellen. Ich denke, Kooperation ist der Weg, Vernunft ist der Weg. Tragen wir dafür Sorge, dass sich die kurdischen Bürger in einem türkischen Staat zu Hause fühlen. Das ist einzig und allein die Lösung.
Emine Bozkurt, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Türkei liegt der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sehr am Herzen, und daher ist es herzzerreißend zu sehen, wie dieses Land gegenwärtig von Gewalt heimgesucht wird. Die PSE-Fraktion fordert eine Beendigung der Gewalteskalation, und begrüßt die von Ministerpräsident Erdogan bekundete Absicht, durch weitere demokratische und wirtschaftliche Reformen eine Wende in der von Gewalt bestimmten Situation herbeiführen zu wollen.
Damit hat er der kurdischen Gemeinschaft die Hand gereicht, von der allerdings die ausgestreckte Hand noch angenommen werden muss. Ferner möchte die PSE-Fraktion auf die an die gewalttätigen Kurden gerichtete Aufforderung des Bürgermeisters von Diyarbakır zur Aufgabe ihrer Strategie hinweisen, da meine Fraktion übermäßige Gewalt mit aller Entschiedenheit ablehnt. Bei einem Ende der Gewalt können und müssen die Panzer die Straßen der Städte und Dörfer im Südosten verlassen. Panzer auf den Straßen entsprechen nicht den Vorstellungen der europäischen Bürger, wenn sie die Möglichkeiten eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union in Betracht ziehen. Lassen Sie mich betonen, dass alle in der Türkei, auch die Kurden, davon profitieren, wenn die Türkei auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft ohne Unterbrechungen weiter voranschreitet. Conditio sine qua non für eine EU-Mitgliedschaft sind nämlich der Schutz und die Achtung der Menschenrechte aller in der Türkei lebenden Bürger.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Agitatoren die Verhandlungen sabotieren, bevor sie überhaupt wirklich aufgenommen worden sind. Bedauerlicherweise wird durch die gegenwärtige Gewalt eine Phase des rapprochement, der Annäherung, unterbrochen, denn es gab bereits gewisse Fortschritte, wie etwa das durch die türkische Regierung zugelassene kurdische Fernsehen. Die vor dem jüngsten Gewaltausbruch getroffenen Vereinbarungen müssen weiter ausgebaut und vor allem umgesetzt werden. Auf dem Papier eingegangene Verpflichtungen müssen verwirklicht werden.
Abschließend seien mir noch ein paar Worte für die Opfer gestattet, derer wir gedenken sollten und um die wir zu Recht trauern. Weitere Opfer darf es nicht geben. Ich fordere Sie auf, diesen schwierigen Moment in der Türkei zur Chance für eine neue Solidarität in diesem Land werden zu lassen, die auf dem langen und beschwerlichen Weg zur EU-Mitgliedschaft dringend erforderlich ist.
Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Es besteht ganz eindeutig eine unheilige – wenngleich nicht zugegebene, sondern unfreiwillige – Allianz zwischen den türkischen Sicherheitskräften, der PKK und den europäischen Gegnern eines Beitritts der Türkei.
Die türkische Polizei und die türkische Armee dienen mit ihrer übermäßigen Anwendung von Gewalt gegen die Demonstranten in Diyarbakir und anderen Städten nicht den Interessen der türkischen Regierung. Auf der Ebene der Bürokratie, der Armee und der Justiz befindet sich der Staat nicht unter der demokratischen Kontrolle dieser Regierung. Tatsache ist, dass das Militär handfeste Interessen am Andauern der Gewalt hat, denn das erhöht seine Macht, seine Bedeutung und seine Ressourcen.
Die PKK wendet in der Tat Terrormethoden an und hat zweifellos einige der jüngsten Gewaltakte provoziert und angeheizt, doch ihre Ziele, nämlich die Anerkennung der kulturellen, sprachlichen und politischen Identität des kurdischen Volkes, werden von vielen Kurden geteilt, die sich nicht an den Gewaltakten beteiligen. In dieser Hinsicht wird die PKK als Freiheitskämpfer betrachtet. Die Herausforderung, bei der die türkischen Behörden versagen, besteht darin, die unbelehrbaren Gewalttäter von denen zu trennen, die einen demokratischen Weg zu einer politischen Lösung verfolgen wollen.
Eine ganz hoffnungsvolle Entwicklung der letzten Tage bildeten die sehr moderaten Aufrufe von Leuten wie Ahmed Türk und Osman Baydemir, dem Bürgermeister von Diyarbakir, die Gewalt zu beenden und politische Gespräche aufzunehmen. Ich bedauere ein wenig, dass die Kommission die türkische Regierung mit keinem Wort ermunterte, diesen Weg zu verfolgen: nicht nur den des sozialen und ökonomischen Fortschritts, den man ganz klar gehen muss, nicht nur den der Anerkennung sprachlicher und kultureller Rechte, sondern dass man bei der Gestaltung des türkischen Staates eigentlich über den politischen Dialog und eine politische Lösung in der Kurdenregion im Südosten der Türkei reden sollte.
Die Kommission scheint sich zu scheuen, die türkische Regierung hierzu zu ermuntern. Wir alle müssen Ministerpräsident Erdogan unterstützen und ihn ermutigen, dort weiter zu machen, wo er im vergangenen August offenbar begonnen, dann aber gezaudert hat, zweifellos wegen der Armee. Wir alle müssen ihm helfen, den politischen Dialog über eine Lösung in Gang zu halten.
Cem Özdemir, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Herrn Kommissar für seine Rede. Im Namen meiner Fraktion möchte ich unsere große Besorgnis über die Lage in der Türkei, wie wir sie aus den Medien kennen, zum Ausdruck bringen. Seit einer Woche haben mindestens fünfzehn Menschen bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und türkischen Sicherheitskräften im Südosten und bei Terrorangriffen in Istanbul ihr Leben verloren. Nachdrücklich verurteilen wir die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch Polizeikräfte in Diyarbakir und Kiziltepe.
Doch gleichzeitig wenden wir uns entschieden gegen die Provokationen der PKK, deren Führer Gewalt und Aufruhr bewusst anheizen. Nachdem in Istanbul drei städtische Busse abgebrannt waren, ohne dass man Menschenleben beklagen musste, wurden Sonntagabend bei einem Angriff auf einen Bus zwei kleine Schwestern getötet. Die Mehrheit der Kurden, die sich in den Städten ein anständiges Leben aufbauen oder in ihre Dörfer zurückkehren wollen, sollten der mit dem militärischen Flügel der PKK verbundenen zynischen Führung nicht als Geisel dienen. Dieser Flügel will, wie auch einige Leute im „inneren Staat“ in der Türkei – also in der Bürokratie, in der Armee und in der Justiz –, den Konflikt verschärfen.
Angesichts der jüngsten Ereignisse haben wir das Gefühl, dass einige unserer Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament in den E-Mails, die vor kurzem kursierten, nicht die ganze Wahrheit sagten. Sie vermitteln den Eindruck einer Schwarz-Weiß-Situation, in der kein Türke den Kurden mehr Rechte gewähren will und jeder Kurde ein Unterdrückungsopfer ist. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir die Aufmerksamkeit auf die gegenwärtig in der türkischen Zivilgesellschaft zwischen Intellektuellen türkischer und kurdischer Herkunft geführte Debatte lenken.
Was haben sie gesagt? Erstens, die kurdische Identität in der Türkei muss letztendlich vom türkischen Staat offiziell anerkannt werden; zweitens, die Politik der Assimilation der Kurden ist vollkommen gescheitert; drittens, der türkische Staat muss sicherstellen, dass er das Vertrauen der Kurden und aller türkischen Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnt; viertens, es kann keine friedliche Lösung geben, wenn eine Seite darauf besteht, dass die PKK der offizielle Verhandlungspartner des Staates ist, denn das wird nicht geschehen.
Abschließend möchte ich einen früheren Bürgermeister von Diyarbakir zitieren, der kürzlich sagte: „Wenn wir hier wirklichen Frieden haben wollen, dann muss sich die PKK an die neue Lage in der Welt anpassen. Der türkische Staat wird demokratischer. Die PKK muss es ebenso werden. Sie sollte den Gedanken des bewaffneten Kampfes aufgeben und in einen respektvollen Dialog mit anders denkenden Kurden eintreten. Auch muss sie ihre Führung erneuern. Diese Organisation wurde auf der Grundlage der Mentalität des Kalten Krieges gebildet. Sie muss sich weiter entwickeln.“
Feleknas Uca, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Im Namen der GUE/NGL-Fraktion und insbesondere meines Fraktionskollegen Vittorio Agnoletto möchte ich meine Erschütterung über die Auseinandersetzungen im Südosten der Türkei zum Ausdruck bringen. Seit über einer Woche erreichen uns erschreckende Bilder und Nachrichten aus einem Land, mit dem die EU im Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen hat. Der Aufnahme dieser Verhandlungen haben meine Fraktionskolleginnen und -kollegen und ich seinerzeit zugestimmt. Die türkische Regierung hat im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der EU zwar einen Reformprozess eingeleitet, doch um die gesellschaftlichen und politischen Probleme und Konflikte der Türkei nachhaltig zu lösen, ist dieser unzureichend.
Eines sollte der Türkei und uns allen diesbezüglich klar sein: Die Demokratiedefizite der Türkei waren und sind eng mit der Kurdenfrage verbunden. Solange die Türkei dieses Problem mit militärischen Mitteln, durch Repressionen gegen die Zivilbevölkerung, und durch die Unterdrückung von Meinungs- und Gedankenfreiheit zu lösen versucht, wird es in diesem Land keinen Frieden und damit keine Grundlage für einen demokratischen Staat geben. Der Graben, der durch die Gesellschaft geht, darf nicht noch tiefer werden, bis er unüberwindbar wird.
Der türkische Staatschef Erdoğan hat die Morde an Frauen und Kindern als notwendige Interventionen gegen die Werkzeuge des Terrors bezeichnet. Bisher verloren 15 Menschen dabei ihr Leben, darunter drei Kinder, von denen das jüngste gerade einmal drei Jahre alt war. Von den 278 Verhafteten in Diyarbakır sind 91 unter 18 Jahre alt. Wenn die türkischen Sicherheitskräfte weiterhin in Diyarbakır, in Batman, in Mardin und in vielen anderen kurdischen Städten auf Zivilisten schießen und die Zahl der getöteten Menschen weiter ansteigt, dann wird dieser Graben breiter und eine friedliche Lösung rückt weiter in die Ferne.
Die Europäische Kommission und der Rat sind jetzt aufgefordert, die Türkei mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Beendigung der Gewalt zu bewegen. Es muss diskutiert werden, ob die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden, falls die Missachtung von demokratischen Prinzipien und die Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung und die türkische Armee weiter fortgesetzt werden. Ich fordere, eine Ad-hoc-Delegation in die Türkei zu entsenden, die mit der Aufklärung der Vorfälle betraut wird. Ich appelliere an alle Konfliktparteien, die Gewalt sofort zu beenden, und fordere die türkische Regierung auf, die legal gewählten Vertreter der Kurden als Verhandlungspartner zu akzeptieren und die neuerlichen Anklagen gegen sie fallen zu lassen.
Es kann und darf nicht mehr toleriert werden, dass 20 Millionen Kurden ihre politischen und kulturellen Rechte und ihre gesellschaftspolitische Mitbestimmung verwehrt werden.
Jan Tadeusz Masiel (NI). – (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Die Haltung der türkischen Behörden im Falle der jüngsten Ereignisse in Diyarbakir und der Umgang mit der Krise im Südosten der Türkei sind für das Europäische Parlament nicht hinnehmbar. Eine Türkei, die die zwölf Millionen Kurden, die auf ihrem Territorium leben, nicht respektiert, wird auch die Kultur und die Religion der Länder der Europäischen Gemeinschaft nicht respektieren.
Die Selbstsicherheit des türkischen Ministerpräsidenten, Recep Erdogan, grenzt an Arroganz. Wir dürfen ihm nicht den Eindruck vermitteln, die Europäische Union hätte gegenüber der Türkei irgendwelche Verpflichtungen. Ich denke, Herr Kommissar, genau das Gegenteil ist der Fall. Meiner Überzeugung nach hat die Europäische Union auf der Grundlage der Entscheidung, Verhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, nun das Recht, diese Verhandlungen auszusetzen.
Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Mit Bedauern beobachten wir die Ausbrüche von Gewalt im Südosten der Türkei und mit Abscheu sehen wir, wie Soldaten und unschuldige Zivilisten in der Türkei ermordet werden. Das darf uns jedoch nicht zu dem Schluss kommen lassen, dass dies das einzige Problem der Türkei ist: ein großes Problem besteht im Zusammenhang mit den Rechten der Kurden, was wir in unserer heutigen Aussprache nicht unter den Teppich kehren sollten.
Die Türkei hat ihre Perspektiven gewählt. Sie hat die europäischen Perspektiven gewählt und dank dieser Perspektiven haben wir während der letzten Jahre in der Frage der Menschenrechte der Kurden, deren Existenz noch vor wenigen Jahren kaum anerkannt wurde, einige Fortschritte gesehen.
Die Türkei muss diesen Kurs jedoch fortsetzen. Die jüngsten unkontrollierten Interventionen der Armee dürfen den Kurden nicht die Rechte nehmen, die sie haben müssen, wenn die Türkei Mitglied der Europäischen Union werden soll, und damit meine ich die Rechte, die die Bürger der europäischen Staaten genießen.
Ministerpräsident Erdogan hat kürzlich erklärt, die Türkei würde nicht von ihrem Ziel der Demokratie und der Entwicklung abrücken und habe die Absicht, mehr Freiheiten, mehr Demokratie, soziale Unterstützung, Rechte und Gerechtigkeit einzuführen. Diese Erklärung ist schön und gut, aber sie muss mehr als nur eine Erklärung sein; sie muss in die Praxis umgesetzt werden.
Auf drei Ebenen sind Maßnahmen erforderlich: erstens sind Rechte zu garantieren; zweitens ist eine Wirtschafts- und Sozialpolitik notwendig, und drittens muss die unkontrollierte Macht der Armee eingeschränkt werden. Wenn diese Maßnahmen eingeleitet werden, dann heißt das, dass die Türkei ihre europäischen Perspektiven ernsthaft in Angriff nimmt, und wenn die Türkei ihren Verpflichtungen in diesem Bereich sowie in all den anderen von der Europäischen Union geforderten Bereichen nachkommt, dann wird dies sowohl den Kurden als auch allen Bürgern der Türkei zugute kommen.
Die Türkei sollte daher nicht zögern: Die Worte von Herrn Erdogan müssen ab jetzt Hand in Hand mit entsprechenden Taten gehen.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Wir sind in höchstem Maße besorgt über das Wiederaufleben der Gewalt und der Terrorakte vonseiten der türkischen Armee und der PKK. Meines Erachtens sollte die Botschaft, die von unserer heutigen Debatte ausgeht, darin bestehen, dass wir die Terrorakte gegen unschuldige Zivilisten in Istanbul und anderen Städten sowie die militärische Gewalt der türkischen Streitkräfte, mit der die kurdische Bevölkerung unterdrückt wird, verurteilen.
Die Kräfte, die zum Krieg treiben und die sich vehement dafür einsetzen, dass die Armee unter allen Umständen an der Macht bleibt, sind für die Lage im Südosten der Türkei verantwortlich. Jene Kräfte und die türkische Armee sehen in den Aktivitäten der PKK einen willkommenen Vorwand, sich weiterhin in das politische Leben einzumischen und zu versuchen, die Bedingungen für die Lösung des Kurden-Problems zu diktieren. Auf der anderen Seite nutzt die PKK die ernsten wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Unterentwicklung und der Armut, um den Kreislauf der Gewalt und des Blutvergießens mit ihren Aktionen in Gang zu halten.
Es ist eine Tatsache, und dies zu unterschätzen wäre ein politischer Fehler, dass die europäischen Perspektiven der Türkei den Weg für die Reformen der Regierung Erdogan geebnet haben. Die Reformen befinden sich jedoch nach wie vor in einer frühen Phase, sie sind nicht abgeschlossen und von der historisch bedingten Angst des türkischen Volkes vor dem kurdischen Volk durchdrungen.
Wir müssen die Rechte der kurdischen Gemeinschaft auf Kultur, die eigene Sprache und auf Bildung konsequent und entschieden unterstützen; wir müssen die politischen Rechte unterstützen; wir müssen fordern, dass das Wahlgesetz, das die demokratische Vertretung der kurdischen Gemeinschaft im politischen Leben der Türkei verbietet, geändert wird.
Aufgabe der politischen Führung der Türkei und der Regierung Erdogan ist es, mutig und entschieden daran weiterzuarbeiten, die Reformen zu vollenden und eine reibungslose politische, wirtschaftliche und soziale Integration des kurdischen Volkes zu gewährleisten. Die Strategie einer friedlichen Lösung hängt vom Dialog zwischen den beiden Seiten ab. Sie setzt voraus, dass beide Seiten sich von der Philosophie der militärischen Konfliktlösung lossagen. Das Kurden-Problem wird nicht durch Unterdrückung und Gewalt gelöst werden, sondern durch demokratischen Dialog, die Entwicklung und das Gedeihen der Rechte des kurdischen Volkes.
Die Europäische Union trägt politische Verantwortung für die Formulierung einer integrierten Strategie für die Lösung des Kurden-Problems in der Türkei:
- sie muss die europäischen Perspektiven der Türkei kontinuierlich und konsequent unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung der Verpflichtungen, die das Land übernommen hat, kontrollieren, ohne dabei Zugeständnisse zu machen bzw. eigene Zielsetzungen zu verfolgen;
- sie muss ihre Unterstützung für die territoriale Integrität und die Einheit des türkischen Staates bekräftigen und die Abspaltungsziele der ausweglosen Strategie der PKK verurteilen;
- sie muss Initiativen ergreifen, um den demokratischen Dialog über eine politische Lösung des Kurden-Problems und die Gewährleistung der Rolle und der Rechte der kurdischen Gemeinschaft in den staatlichen Institutionen und der türkischen Gesellschaft in Gang zu bringen.
Schließlich ist es die Aufgabe der Europäischen Union, in Zusammenarbeit mit den türkischen und kurdischen Behörden an der Ausarbeitung und bei der Umsetzung von wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbauprogrammen mitzuwirken, die darauf ausgerichtet sind, Armut und Unterentwicklung zu bekämpfen, die Institutionen und die Zivilgesellschaft zu unterstützen und den demokratischen, gemäßigten politischen Kräften in der Region der Südosttürkei Beistand zu leisten.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die Lage im Südosten der Türkei ist in der Tat äußerst beunruhigend; das sollte jedoch niemanden überraschen. Gewalt und grober Missbrauch der Menschenrechte, im Wesentlichen durch den türkischen Staat, sind in dieser Region seit Jahrzehnten an der Tagesordnung, und so wird es noch viele Jahre sein, wenn sich die türkische Regierung nicht eingesteht, dass sich das Kurdenproblem nicht einfach beseitigen lässt, indem man den Armeegenerälen freie Hand lässt, um das Problem auf die einzige Weise zu lösen, in der sie denken können: durch brutale Gewalt.
Die türkische Regierung muss begreifen, dass die Menschenrechte der Millionen in der Region lebenden Kurden uneingeschränkt respektiert werden müssen. Sie müssen das Recht haben, ihre eigene Sprache, das Kurdische, zu sprechen sowie ihre Traditionen und ihre Kultur zu pflegen. Ferner muss die türkische Regierung akzeptieren, dass die Kurden ein Recht auf eine gewisse Autonomie haben. Wenn eine solche Möglichkeit verhandelt würde, dann dürfte es das Wohlergehen der Türken nicht beeinträchtigen; durch die Schaffung einer dauerhaften Stabilität würde es der gesamten Türkei Frieden und Wohlstand bringen. Außerdem muss die türkische Regierung den mutigen Schritt wagen, auf das jüngste Ersuchen des Führers der Demokratischen Partei Kurdistans, Masud Barzani, einzugehen, die föderative Struktur des Irak zu akzeptieren und eine allgemeine Amnestie für PKK-Mitglieder zu verkünden.
Herr Erdogans Regierung hat erkennen lassen, dass sie drastische demokratische Reformen in der Türkei anstrebt. Wir wissen, dass sich das fest verankerte militärische Establishment solchen Reformen nachdrücklich widersetzt. Das türkische Volk muss begreifen, dass diejenigen, die einem Wandel entgegen stehen, faktisch die wahren Feinde der Türkei sind. Herr Erdogan führt einen schwierigen Kampf voller Gefahren gegen die Armeegeneräle. Wir müssen ihn ermutigen und unterstützen, denn wenn die Generäle gewinnen, stockt das Voranschreiten der Türkei zur Demokratie und auch das Voranschreiten auf dem Weg zum EU-Beitritt, und das Land wird in die Rückständigkeit totalitärer Militärherrschaft zurücksinken.
Alyn Smith (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Als Schirmherr der Kampagne Frieden in Kurdistan und Vorstandsmitglied des Bürgerausschusses EU-Türkei erkläre ich in dieser Aussprache ein Interesse. Ich befürworte nachdrücklich die Bemerkungen meines Fraktionskollegen Özdemir über den Dialog und dass dies kein Schwarz-Weiß-Prozess ist. Alle Seiten haben ihre Mängel, und wir in diesem Hohen Haus müssen weiterhin ermutigen, wo es notwendig ist, und kritisieren, wo es notwendig ist. Auch müssen wir, das unterstreiche ich, auf unsere eigene Integrität achten und sicherstellen, dass die legitime Besorgnis über den insgesamt schmerzhaft langsamen Fortschritt des Friedensprozesses in Kurdistan und der Türkei nicht zu einer Chiffre für diejenigen in diesem Haus wird, die eher gegen eine türkische EU-Mitgliedschaft als prodemokratisch sind.
Die Kriterien von Kopenhagen stellen einen Zeitplan dar. Die Kopenhagener Kriterien zur Anerkennung kultureller, historischer und politischer Rechte sind eindeutig, sie sind bereits niedergelegt. Wir in diesem Hohen Haus müssen unsere Hände sauber halten. Die EU als Verfechterin von Dialog und Demokratie muss gewährleisten, dass wir unsere eigenen Prinzipien und unsere eigene Rolle als ehrlicher, unparteiischer Mittler, der zur Hilfe fähig ist und, wo notwendig, Kritik übt, stets im Auge behalten.
Frederika Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Seitdem die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen hat, erreichen uns wöchentlich Meldungen über Gewalt und gravierende Menschenrechtsverletzungen. Diese sind eine Tatsache, und Sie selbst haben sie hier genannt. Ich möchte Sie jedoch auf den brutalen Mord an den betagten Eltern des Vorsitzenden des Kurdischen Instituts in Brüssel hinweisen, wiewohl selbstverständlich die anderen Opfer nicht vergessen werden dürfen.
Die erste Reaktion von Kommissar Rehn war die Bekräftigung seines Vertrauens in die türkische Regierung, eine Haltung, die ich angesichts der sich mehrenden Zeichen dafür, dass eben jene Behörden dabei eine aktive Rolle gespielt haben, für ziemlich befremdend halte. Ich weiß nicht, ob Ihnen der Bericht der IHD-Menschenrechtsorganisation über die Ermordung des Ehepaars Ferho oder die gerichtlichen Ermittlungen zu dem Bombenanschlag in Şemdinli bekannt sind. Beide weisen in die Richtung der türkischen Armee. Als vor einigen Wochen ein Staatsanwalt untersuchen lassen wollte, inwieweit der stellvertretende Armeekommandeur – der auch Stabschef werden soll – direkt beteiligt war, hat die Armee sofort Einspruch dagegen erhoben. Das also sind die Behörden, in die die Europäische Union blindes Vertrauen setzt.
Ich muss sagen, Herr Kommissar, durch diese Vorfälle wird schonungslos offen gelegt, dass die Türkei mitnichten eine friedliche Lösung des Kurdenkonflikts anstrebt. Die Türkei verweigert schlicht und einfach die Anerkennung der kulturellen und demokratischen Selbstbestimmungsrechte der türkischen Kurden. Ein Land, das 15 Millionen Bürgern sämtliche politischen und kulturellen Rechte verwehrt, ist nach meinem Verständnis keine Demokratie. Ebenso wenig kann aus meiner Sicht ein Land, dessen Behörden in schwerwiegende Menschen- und Völkerrechtsverletzungen aktiv involviert sind, als Rechtsstaat bezeichnet werden. Indem wir diese Realität ignorieren und kein deutliches Signal von Europa aussenden, machen wir uns zu Komplizen.
Mich würde wirklich interessieren zu wissen, was die Kommission in dieser Angelegenheit zu unternehmen gedenkt. Wird Kommissar Rehn schließlich sein Versprechen halten und den Minderheitenschutz in das Assoziationsabkommen aufnehmen oder nicht? Ein entscheidender Schritt könnte meines Erachtens darin bestehen, dass die Europäische Union eine Initiative ergreift, die von der Türkei nicht ergriffen bzw. abgelehnt wird, nämlich in dieser Frage einen direkten und strukturierten Dialog mit Vertretern der Kundengemeinde in der Türkei aufzunehmen. Dazu würde ich gern Ihren Standpunkt hören.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Der größte Dienst, der den Menschen im Südosten der Türkei meiner Meinung nach erwiesen werden kann, ist, dass die kurdischen Extremistengruppen ihre Kampagne der Gewalt und des Terrorismus einstellen. Charakteristisch für Terrorkampagnen ist, dass ihre Opfer mehrheitlich normale Zivilpersonen sind, die nichts sehnlicher wünschen, als ihre Kinder in einer Atmosphäre des Friedens, der Stabilität, der Freiheit und zunehmenden Wohlstands aufziehen zu können. Nichts davon kann sich einstellen, wenn Terroristen und Rebellen ihre eigenen selbstsüchtigen Ziele verfolgen, die kurdischen Gemeinden zu Hause und im Ausland unterdrücken, einschüchtern und mobilisieren und die Weltöffentlichkeit gegen die türkischen Behörden aufzubringen bestrebt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den von der PKK beherrschten Gebieten besonders große Meinungsfreiheit herrscht.
Von Zeit zu Zeit hat die PKK, eine Organisation, die ihre Wurzeln im Kalten Krieg hat, einen Waffenstillstand erklärt, zuletzt im August vergangenen Jahres; er hielt keinen Monat an. Seitdem hat sie ihre Kampagne der Gewalt und des Mordens fortgesetzt. Wie der Herr Kommissar und andere Redner sagten, sind seit dem letzten Wochenende mehr als ein Dutzend Menschen infolge terroristischer Gewalt ums Leben gekommen. Mit den Jahren geht die Zahl der Opfer in die Zehntausende.
Mittlerweile laufen die Verhandlungen über den EU-Beitritt der Türkei. Auch das ist ein Faktor in der Kampagne der PKK. Die PKK ist an einer stabilen, blühenden und demokratischen, westlich orientierten Türkei nicht interessiert. Sie würde ihren eigenen kleinen marxistischen Staat vorziehen und in der Vergangenheit leben.
Natürlich wollen wir Reformen in der Türkei im Rahmen einer Modernisierungsagenda sehen; natürlich wollen wir große wirtschaftliche Verbesserungen im Südosten der Türkei sehen. Ich habe großes Mitleid mit Menschen, die in Armut und Furcht leben. Wir wollen, dass verständliche Belange der Kurden in gerechter Weise auf dem Verhandlungsweg geregelt werden. Nichts davon lässt sich vor einem Hintergrund der Gewalt oder der ständigen Androhung von Gewalt erreichen.
Die kurdischen Extremisten müssen ihrem Terrorismus ein Ende setzen. Dann können die türkischen Behörden in einem Geist des guten Willens reagieren.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Abgeordneten für diese hochinteressante Diskussion danken. Ich habe Ihren Bemerkungen mit großem Interesse zugehört und sie gebührend zur Kenntnis genommen.
Ich denke, wir alle kommen zu dem Ergebnis, dass die Lage im Südosten der Türkei ernst ist, und wir wünschen daher ein energisches Vorgehen auf der Grundlage einer umfassenden Strategie, die nicht nur Sicherheitsbelange beinhaltet – die legitim sind –, sondern auch die sozioökonomische Entwicklung der Region und die Herausbildung kultureller Rechte.
Ich erinnere an Ministerpräsident Erdogans Rede im August 2005 – die ich vorhin bereits erwähnte –, in der er die Notwendigkeit unterstrich, die, wie er sagte, ‚Kurdenfrage’ mit demokratischen Mitteln zu lösen. Die Kommission wird die türkische Regierung und ihren Ministerpräsidenten ermutigen, anhand ihrer in dieser Rede in Diyarbakir eingegangenen Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen.
Die Stabilität der Region ist eine entscheidende Voraussetzung für das richtige Herangehen an diese Probleme, und die Weiterführung von Terrorangriffen stellt in dieser Hinsicht eine ernsthafte Gefahr dar. Gleichzeitig ist es ganz wichtig, dass sich die Sicherheitskräfte und die Behörden zurückhalten und keine übermäßige Gewalt gegen Zivilpersonen anwenden.
Ich möchte auf einige von Abgeordneten angesprochene Probleme eingehen. Was die Vorfälle in Semdinli betrifft, laufen zurzeit Ermittlungen sowohl in der Justiz als auch im Parlament; wir warten auf das Ergebnis dieser Ermittlungen und werden die Situation weiter verfolgen.
Die Frage des Fortschritts habe ich zur Kenntnis genommen; wir ermutigen die türkische Regierung ständig zur Weiterführung der Reformen und zur Einräumung weiterer Rechte für die kurdische Bevölkerung. Ich denke da an die jüngste Entwicklung: Zumindest ist es ein positiver Schritt, zu bestimmten Zeiten Fernseh- und Rundfunkübertragungen in kurdischer Sprache zu ermöglichen. Wir erwarten diesbezüglich weitere Schritte.
Ich kann den Damen und Herren Abgeordneten versichern, dass wir die Lage im Südosten weiterhin beobachten werden. Alle diese Fragen werden im Rahmen unserer regelmäßigen Überwachung der politischen Kriterien bei den türkischen Behörden zur Sprache gebracht werden.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
12. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO)
12.1. Darfur (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die sechs Entschließungsanträge zu Darfur(1).
Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Wir haben uns hier schon wiederholt mit der Lage in Darfur beschäftigt, seit einiger Zeit allerdings nicht mehr, obwohl sich dort die Entwicklung leider Gottes in dramatischer Weise verschlechtert. Allein in den wenigen Monaten seit Anfang des Jahres sind nach Aussagen von Herrn Egeland, dem für Darfur zuständigen Vizegeneralsekretär der UNO, mehr als 200 000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben und mehr als 96 Dörfer niedergebrannt worden – und dies mehr als ein Jahr nach einer internationalen Initiative, mit der all dies gestoppt werden sollte! Dies zeigt die unglaubliche Schwäche der internationalen Gemeinschaft in Sachen Darfur, und die Tatsache, dass der Vizegeneralsekretär der UNO sogar daran gehindert wurde, überhaupt in das Krisengebiet einzureisen, zeigt, dass das Regime in Khartum offenbar die internationale Gemeinschaft ganz offen brüskiert, boykottiert und lächerlich macht.
Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass wir aufhören, nur immer wieder einmal schwächlich zu protestieren. Vielmehr müssen sich die Vereinten Nationen, die NATO, die USA, die Europäische Union sowie die Afrikanische Union zusammen an einen Tisch setzen, um in Sachen Darfur endlich eine konzertierte Politik zu betreiben, die über papierene Resolutionen hinausgeht. Das heißt, wir brauchen dort eine wesentlich massivere Intervention, als dies bisher der Fall ist.
Natürlich ist hier zuerst einmal die Afrikanische Union gefordert, doch auch wir können nicht abseits stehen, wenn dort ganz offenkundig – und die USA haben das ja offen ausgesprochen, wenn auch nicht die nötigen Konsequenzen gezogen – ein Völkermord stattfindet. Es handelt sich schlichtweg um Genozid. Wir erinnern uns derzeit in traurigen Gedenkveranstaltungen an den Beginn des Genozids in Ruanda und Burundi, als man auch weggeschaut hat. Heute sagt jeder, man hätte damals intervenieren sollen. Wir sind derzeit in einer ähnlichen Situation: Wir schauen weg, wir handeln nicht, wir nutzen unsere Möglichkeiten – die schwach genug sind – nicht, sondern wir begnügen uns mit verbalen Protesten.
Dies macht den Skandal in Darfur nicht nur zu einem Skandal des sudanesischen Regimes, sondern auch zu einem Skandal der internationalen und europäischen Institutionen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir endlich im Europäischen Parlament dieses Thema wieder aufgreifen. Wir müssen einfach ganz klar erkennen: Normale oder auch nur halbwegs normale Beziehungen zum Sudan werden erst möglich sein, wenn dieser sich endlich an seine Zusagen hält und die internationalen Institutionen dort tätig werden können.
Fiona Hall (ALDE), Verfasserin. – (EN) Herr Präsident! Als eine Mission des Entwicklungsausschusses im September 2004 Darfur einen Besuch abstattete, waren wir schockiert, mit eigenen Augen zu sehen, wie Menschen Schutz unter Zweigen suchten, weil ihr Dorf bombardiert worden war. Wir setzten uns damals entschieden für eine Stärkung der Überwachungsmission der Afrikanischen Union ein, und tatsächlich wurde sie im Oktober 2004 auf den Schutz von unmittelbar gefährdeten Zivilpersonen ausgedehnt.
Die Tragödie besteht darin, dass nach nunmehr anderthalb Jahren trotz bester Bemühungen seitens der Afrikanischen Union bei den Friedensverhandlungen von Abuja und vor Ort in Darfur noch immer Bombardierungen, Überfälle und Vergewaltigungen an der Tagesordnung sind. Es gibt einfach nicht genügend Soldaten der Afrikanischen Union, um den hohen Grad an dort herrschender Gewalt kontrollieren zu können, vor allem an der Grenze zum Tschad und im Korridor zwischen Tawila und Graida. Deshalb müssen sich die UN dringend in Darfur engagieren. Die UN müssen die Afrikanische Union während der verbleibenden Zeit ihres Mandats unterstützen und bereit sein, im Oktober 2006 das Mandat zu übernehmen.
Die Regierung des Sudans meint, das sei Kolonialismus. Das ist nicht so. Es ist das traurige Eingeständnis, dass frühere Initiativen zur Eindämmung der Gewalt weitgehend gescheitert sind. Selbst die humanitären Bemühungen in Darfur sind jetzt gefährdet, denn der Zugang zu den humanitären Agenturen ist versperrt. Bei über dreieinhalb Millionen Menschen, die von Lebensmittelhilfe und medizinischer Versorgung abhängig sind, können wir einfach nicht tatenlos zusehen. Die Gewalt muss beendet werden.
Carl Schlyter (Verts/ALE), Verfasser. – (SV) Herr Präsident! Seit ich das erste Mal in dieses Parlament gewählt wurde, diskutieren wir über die Lage im Sudan. Was geschieht denn dort? Stellen Sie sich vor, ein einziger Freund wird getötet, und malen Sie sich die Tragik und das Leid aus, die mit diesem Tod verbunden sind. Stellen Sie sich jetzt vor, dass 180 000 Freunde bis heute in diesem Konflikt umgekommen sind. Stellen Sie sich vor, das Haus eines einzigen Freundes wird niedergebrannt und er wird gezwungen, sein Heim zu verlassen. Was ist das für ein Gefühl? Stellen Sie sich jetzt vor, dass diese Tränen heute in Darfur zweimillionenfach geweint werden. Stellen Sie sich die Vergewaltigung einer einzigen Verwandten vor, und dann die zehntausendmalige Wiederholung dieses Verbrechens. Das ist das Ausmaß der humanitären Katastrophe im Sudan.
Und was tut nun die Regierung? In einer Entschließung nach der anderen fordern wir die Entwaffnung der Dschandschawid-Milizen, und nichts geschieht. In einer Entschließung nach der anderen fordern wir die Zusammenarbeit mit der internationalen Völkergemeinschaft, um der eigenen Bevölkerung zu helfen, aber auch da passiert nur sehr wenig. Die Dinge werden nicht besser dadurch, dass dem UN-Nothilfekoordinator Jan Egeland verweigert wird, nach Darfur reisen zu können, wann immer er es für notwendig hält. Die Kommission gibt bereits heute 160 Millionen Euro Entwicklungshilfe aus, mein Land 330 Millionen Schwedische Kronen. Wenn diese Gelder Nutzen bringen sollen, muss das Regime mit uns zusammenarbeiten und darf unsere Maßnahmen nicht boykottieren. Ich meine, wir sollten ein Waffenembargo durchsetzen, unabhängig davon, was Russland und China sagen, und alle Länder, die ein solches Waffenembargo unterstützen, sollten einander unterstützen und mithelfen, einen Verstoß gegen dieses Embargos zu verhindern.
Die Einkerkerung von Frauen, die sich gegen eine Vergewaltigung wehren, ist absurd, und diese vier jungen Frauen müssen selbstverständlich sofort auf freien Fuß gesetzt werden.
Margrietus van den Berg (PSE), Verfasser. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! In Darfur sind Millionen Menschen auf der Flucht. Die Flüchtlingslager sind infolge der chaotischen Fluchtbewegungen großer Massen von Menschen in Not überfüllt. Diese Menschen werden von Rebellen und den Janjaweed-Milizen überfallen und dabei oftmals, wie berichtet wird, ausgeplündert und vergewaltigt. Das ist eine aussichtslose Situation angesichts einer Afrikanischen Union, die zu schwach ist, und einer sudanesischen Regierung, die offensichtlich die Janjaweed unterstützt und nicht bereit ist, der durch die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen vertretenen internationalen Rechtsordnung eine Chance zu bieten. Offenkundig erhält sie darin Rückendeckung durch China und Russland.
Gestern wurde bekannt, dass Herr Pronk, der UN-Sondergesandte für Darfur, von seinem Amt zurücktritt. Wenn sogar Herr Pronk, den ich als Kämpfernatur und als unverbesserlichen Optimisten kenne, keine Möglichkeit für einen Friedensprozess mehr sieht, dann ist es für uns wirklich an der Zeit, Alarm zu schlagen. In Darfur wütet ein beispielloser brutaler Konflikt, der der Europäischen Union Gelegenheit bietet, zu zeigen, welche Rolle sie außerhalb Europas spielen kann. Die hundert Tage des Genozids in Ruanda werden diese Woche hier in einer Fotoausstellung aufgezeigt. Dieses Geschehnis ist ein Symbol für das Versagen der gesamten Völkergemeinschaft.
Jetzt werden wir erneut auf die Probe gestellt. Während China und Russland gegen jedes Vorgehen Einspruch erheben, ist die Afrikanische Union noch bemüht, die sudanesische Regierung mit zu ziehen, aber das ist zu wenig, kommt zu spät und ist zu langwierig. Jetzt ist es Sache der EU-Troika, durch finanzielle Mittel und durch Unterstützung der Friedenstruppe der Afrikanischen Union tatsächlich präsent zu sein, um logistische Hilfe zu leisten, Zugang zu Nahrungsmittelhilfe zu bieten und den Schutz der Bürger zu gewährleisten. Diesem chaotischen Massaker, das durch einen noch nie dagewesenen brutalen Interessenkonflikt gekennzeichnet ist, muss endlich ein Ende gesetzt werden. Der heutige Appell unseres Hohen Hauses in einem ausgezeichneten gemeinsamen Entschließungsantrag gibt Herrn Solana, dem Rat, der Kommission und auch unseren Regierungen eine klare Richtschnur und eindeutige Impulse. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der Rolle Europas in der Welt.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), Verfasser. – (CS) Es ist schon merkwürdig, dass kaum jemand von Darfur sprach, bevor im Süden des Sudans Ölvorkommen entdeckt wurden. Die dort lebenden Bauern bestellten ihre Felder oder kümmerten sich um ihre Viehherden. Es fällt auf, dass die Region Darfur in bestimmten Kreisen Begehrlichkeiten weckt. Abspaltungsversuche von potentiell reichen Regionen in Afrika sind nichts Neues. Denken wir nur an Biafra, Katanga und andere problematische Gebiete eines rohstoffreichen Kontinents. Ohne derartige Reichtümer gäbe es keine so gravierenden Probleme. Schließlich haben wir es in der Region nicht nur mit russischen und chinesischen Waffen zu tun, sondern in den ausländischen Militärbasen Tschads auch mit Waffen aus anderen Ländern.
Interessant dabei ist unsere Besorgnis darüber, dass dem UN-Generalsekretär die Einreiseerlaubnis für Darfur verweigert wurde. Als sich in Eritrea ähnliche Dinge ereigneten, bewilligte das Parlament humanitäre Hilfen an die Regierung. Warum sollten wir in unserer Entschließung nicht unter Ziffer 7 die EU, die USA und andere auffordern, sich auch für eine Beendigung der Zustände in Eritrea einzusetzen? Auch wenn die sudanesische Regierung sicher kein Inbegriff für Demokratie ist, wäre es falsch, zur Lösung des Konfliktes Gewalt anzuwenden. Ich stimme der Entschließung zu, allerdings mit diesen Vorbehalten.
Ari Vatanen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Meine Kollegen sind bereits auf die Tatsache eingegangen, dass wir dieses Problem wieder und wieder diskutiert haben. Wenn es um Menschenrechte und den Wert der Menschenwürde geht, haben wir es mit variabler Geometrie zu tun: Wenn es in unserer Nähe geschieht, scheint ein Menschenleben etwas zu gelten, doch wenn es fern von uns passiert, dann berührt es uns nicht.
Ich bin oft in diesem Teil der Welt herumgereist. Ich kenne das dürre Land; ich weiß, wie die Menschen unter diesen Bedingungen dort leben – oder besser, überleben –, selbst wenn es dort keine Konflikte gibt. Sie leiden an Hunger, unter Lebensmittelmangel und unter Trinkwassermangel. Sie können sich nicht vorstellen, wie schwer ihr Leben ist. Jetzt werden sie zu Hunderttausenden gefoltert, getötet, und der Rest ist aus den Häusern geflohen. Und dennoch verfassen wir hier eine weitere Entschließung. Das beweist die Ohnmacht der internationalen Gemeinschaft im Umgang mit menschlichem Leid. So ist es.
Wie viele Konflikte brauchen wir noch? Selbst auf dem Balkan haben wir uns viel zu spät durchsetzen können. Und jetzt ist Darfur viel zu weit. China und Russland blockieren auf ganz zynische Weise unsere Bemühungen bei den Vereinten Nationen. Das miese Regime im Sudan – Verzeihen Sie, dass ich eine undiplomatische Sprache verwenden muss – blockiert die Bemühungen der UN, und wir sind machtlos.
Wenn wir internationale Konflikte oder Probleme haben, brauchen wir eine internationale Regierungstätigkeit. Sonst werden uns künftige Generationen sagen: „Ihr hattet es in der Hand, das Problem zu lösen. Ihr habt die dunklen Wolken am Horizont gesehen und nichts unternommen.“
Ana Maria Gomes, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Ich habe Darfur im September 2004 als Mitglied einer Delegation des Europäischen Parlaments besucht und das Ausmaß der Tragödie gesehen, wie Frau Hall vorhin sagte. Im Anschluss daran haben wir uns hier im Parlament dafür eingesetzt, dass die Afrikanische Union die von ihr angestrebte Rolle bei der Lösung des Konflikts spielen kann. Dieser zieht sich nun seit drei Jahren hin, hat mehr als 200 000 Tote gekostet und zwei Millionen zu Vertriebenen oder Flüchtlingen gemacht.
Die Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) ist so weit gegangen, wie sie kann, und die Gespräche in Abuja kommen nicht voran. Der Konflikt hat sich verschlimmert und breitet sich auf den benachbarten Tschad aus. Jan Egeland wurde daran gehindert, Darfur zu besuchen – nur eine weitere Brüskierung der UNO durch das sudanesische Regime, ganz zu schweigen von den schrecklichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den Streitkräften des Regimes verübt werden, darunter die Janjaweed-Miliz. Man sollte sich von den provozierenden Drohungen aus Khartum, Darfur in einen Friedhof für UNO-Truppen zu verwandeln, nicht einschüchtern lassen.
Die internationale Gemeinschaft darf ihre Verantwortung zum Schutz nicht aufgeben. Deshalb muss sie unverzüglich gemäß Kapitel VII der UNO-Charta gut ausgerüstete Spezialeinheiten zur Stabilisierung entsenden und damit den Boden für einen UNO-Friedenssicherungseinsatz in angemessener Größe bereiten, beides mit erheblichem europäischen Anteil.
Alle Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, auch Länder wie China, die das korrupte, verbrecherische, diktatorische Regime in Khartum immer unterstützt haben. Darüber hinaus wird eine dauerhafte Beilegung des Konflikt nur möglich sein, wenn die Straflosigkeit für die Täter der Verbrechen von Darfur beendet wird. Deshalb müssen die Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs unbedingt unterstützt und die Sanktionen gegen Khartum verstärkt werden, indem das Waffenembargo entschieden durchgesetzt und ein Embargo gegen Ölexporte verhängt wird.
Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Von meinen Kontaktpersonen, die Verbindungen zu den Menschen vor Ort im Südsudan haben, höre ich, dass sich gerade jetzt eine Situation herausbildet, die unserer dringenden Aufmerksamkeit bedarf. Während die Regierung in Khartum behauptet, die Friedensabkommen einzuhalten – wir wissen, dass sie es nicht tut –, finanziert sie die LRA – die Lord’s Resistance Army – aus Norduganda, damit diese den Völkermord für sie fortführt.
Die LRS hat Dörfer im Südsudan belagert, sie hat die Erwachsenen getötet und die Kinder mitgenommen. Mädchen werden entführt und zu Sex- und Arbeitssklavinnen gemacht, und sie werden auch verkauft, man handelt mit ihnen und macht sie den Waffenhändlern der LRA zum Geschenk. Jungen werden unter Terror als Wächter und Soldaten praktisch in die Sklaverei gezwungen. Die LRA ist nur eine kleine Truppe, aber sie wird ständig größer, weil entführte Jungen als Kämpfer missbraucht werden.
Im Südsudan ist jetzt Pflanzzeit. Die Zivilpersonen sollten jetzt pflanzen, aber sie können es wegen der Bedrohung durch die LRA nicht, die wiederum von ihrer eigenen Regierung gestützt wird. Wird nichts gepflanzt, ist Hunger die Folge. Die Lage ist kritisch, sie brauchen jetzt unseren Schutz. Wir müssen uns fragen: Wenn Russland und China die Regierung unterstützen können, warum können wir nicht die leidende sudanesische Bevölkerung unterstützen?
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Wieder einmal befassen wir uns hier im Europäischen Parlament mit Darfur. Das scheint eine Art „unendlicher Geschichte“ zu sein.
Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass die sudanesische Regierung für die in dieser Region noch immer andauernden Kämpfe die volle Verantwortung trägt. Die Regierung in Khartum respektiert weder die internationalen Abkommen noch erkennt sie die Autorität der Vereinten Nationen an, deren jüngste Friedensmission sie vielmehr als Rückkehr zum Kolonialismus betrachtet. Es muss jedoch gesagt werden, dass die sudanesische Regierung nur deshalb ein solches Verhalten an den Tag zu legen wagt, weil sie von der internationalen Gemeinschaft nicht isoliert wurde. Wie meine Vorredner festgestellt haben, gewährleisten Länder wie Russland die Lieferung von Waffen an dieses Land.
Lassen Sie uns das Kind beim Namen nennen. In Darfur geht es um Völkermord, der von den Vereinten Nationen unmissverständlich verurteilt werden muss. Es ist höchst unangebracht, dass einige Länder wie Russland die Arbeit des UN-Sicherheitsrates in dieser Frage blockieren. Das Europäische Parlament sollte auf die internationale Öffentlichkeit Druck ausüben, damit Darfur nicht länger ein Symbol für Gewalt und Missbrauch ist.
Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Der Krieg im westlichen Teil des Sudan, in Darfur, hält seit 2003 an. 200 000 Tote und 3 Millionen Flüchtlinge sind das erschütternde Ergebnis des anhaltenden Bürgerkriegs. Sudan is Rwanda in slow motion, sagen Beobachter, der Sudan ist Ruanda in Zeitlupe.
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben sich für eine Übertragung der Mission der Afrikanischen Union auf UN-Truppen ausgesprochen, da die 7 000 Soldaten der Afrikanischen Union völlig überfordert sind. Der UN-Sondergesandte für den Sudan, Jan Pronk, zieht eine bittere Bilanz und spricht vom Scheitern der UN-Friedensbemühungen in Darfur. Man habe zu wenig zu spät getan. Der Sudan wird von manchen Ländern mit Samthandschuhen angefasst. Auch wenn es immer unterschiedliche Länder sind, ist der Grund fast immer der gleiche: Rohstoffvorkommen und Erdöl.
Wir fordern mit unserer Entschließung den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, zu einer Sitzung zusammenzutreten, um sich mit der Gewalt in Darfur zu befassen und seiner Verantwortung für den Schutz der Zivilisten gerecht zu werden.
John Attard-Montalto (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich denke, wir sollten uns alle etwas schämen, denn wir leben in einer so genannten diplomatischen Gesellschaft und Zivilisation, die angeblich zu den fortgeschrittensten Zivilisationen in der Weltgeschichte gehört. Doch hilflos sehen wir zu, wenn Opfer – Frauen, Kinder, Unschuldige – hingeschlachtet werden. Wir reden darüber, wir führen Debatten darüber, und wir versuchen uns vorzumachen, dass die Vereinten Nationen etwas unternehmen.
Die Vereinten Nationen können nichts tun. Wir stellen fest, dass die Vereinten Nationen, wenn sie es mit einem Regime zu tun haben, das zu allem bereit ist, ob zum Einsatz von Nuklearwaffen in einem Land oder zum Völkermord oder teilweisen Völkermord an unschuldigen Menschen in einem anderen Land, nicht einmal an den Ort reisen können, an dem das Schreckliche geschieht. Andererseits sind wir Zeugen von einseitigen Aktionen des Militärs eines Landes wie im Fall des Irak. Wir rufen jetzt die Amerikaner und die Europäer zur Rettung Unschuldiger in Darfur auf – und gleichzeitig verurteilen wir die Amerikaner wegen der Geschehnisse im Irak, der nicht gerade das Beste der Regime war.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Lage in meinem Land, in Malta, außerordentlich gravierend ist. Ein Drittel der Flüchtlinge – wir hatten während dieser Tagung eine Aussprache und eine Abstimmung dazu – kommt aus Darfur. Das vermittelt Ihnen eine Vorstellung davon, wie verzweifelt die Lage ist.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission ist über die Lage in Darfur, dem letzten offenen Konflikt auf dem afrikanischen Kontinent, zutiefst beunruhigt. Immer wieder brechen Kämpfe zwischen den Kriegführenden und der Zivilbevölkerung aus. Vor allem Frauen und Kinder sind die Ersten, die unter dieser anhaltenden Gewalt und dem ständigen Mangel an Sicherheit leiden.
Zwar wurde das schlimmstmögliche Szenarium durch das schnelle Eingreifen der Afrikanischen Union abgewendet, doch darf der gefährliche Zustand nicht länger andauern. Das Leben von fast drei Millionen Menschen ist von humanitärer Hilfe abhängig, aber der Zugang und die Sicherheitsbedingungen für die humanitären Organisationen sind begrenzt und werden durch fortgesetzte Gewalt, auch durch direkte Angriffe auf Hilfsoperationen behindert.
Der Konflikt breitet sich gegenwärtig rasch in den benachbarten Tschad aus und könnte den zerbrechlichen sudanesischen Versöhnungsprozess gefährden, der mit der Unterzeichnung des umfassenden Friedensabkommens zwischen Khartum und der SPLM am 9. Januar 2005 eingeleitet wurde. International besteht Konsens darin, dass der Ausweg einzig und allein eine politische Lösung in Darfur ist. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft unterstützen nachdrücklich das Ziel der Afrikanischen Union, bei den Gesprächen in Abuja zu einem raschen Friedensabkommen zu gelangen. Das könnte auch einen reibungslosen Übergang der gegenwärtigen militärischen Verantwortung der Afrikanischen Union in Darfur an die Vereinten Nationen erleichtern. Das ist ein unerlässlicher Schritt, der von der Afrikanischen Union selber ins Auge gefasst wird, dem sich aber der Sudan noch immer widersetzt.
Nach Auffassung der Kommission ist es nun höchste Zeit, dass sich die Parteien unter der Schirmherrschaft der Afrikanischen Union und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft auf eine ‚Roadmap’ zum Frieden in Darfur und für die Übergabe von der AU an die UN mit speziellen Festpunkten und eindeutig zugewiesenen Verantwortlichkeiten einigen. Das würde es der internationalen Gemeinschaft ermöglichen, alle Mittel diplomatischen Drucks, auch Sanktionen, zu nutzen, um den gesamten Prozess voranzutreiben.
Dennoch, damit eine politische Versöhnung in Darfur dauerhaft ist, muss sie auch auf Gerechtigkeit und internationaler Hilfe beim Aufbau der Region beruhen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Khartum und die Rebellen zur Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs zu Darfur beitragen und ihn unterstützen und die Gebergemeinschaft bereits ist, eine unmittelbare Friedensdividende bereitzustellen, sobald man in Abuja zu einem positiven Ergebnis gelangt ist.
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet am Ende der Aussprachen statt.
12.2. Irak: die assyrische Gemeinschaft, Lage in den Gefängnissen (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Irak: die assyrische Gemeinschaft, Lage in den irakischen Gefängnissen(1).
Nicholson of Winterbourne (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Der vor Ihnen liegende Antrag konzentriert sich auf zwei Grundsatzprobleme der Menschenrechte; es geht um zwei besonders schutzbedürftige Gruppen, die im heutigen Irak erheblich gefährdet sind. Das erste Problem betrifft religiöse Minderheiten, das zweite betrifft Gefangene.
Zunächst zu den religiösen Minderheiten: In jüngster Zeit hat es umfangreiche Übergriffe auf Christen gegeben, und verbunden damit ist das Ausbleiben von Hilfe für die in das nahe Syrien und nach Jordanien geflohenen Flüchtlinge – die nun einmal Christen und Assyrer sind.
Lassen Sie mich gleich dazu sagen, dass religiöse Verfolgung nicht dem Islam entspricht. Der Prophet Mohammed – Friede sei mit ihm – erklärte, Christen seien die besten Freunde seiner Anhänger, der Moslems. Im Koran finden sich eindeutige Aussagen, die die Achtung vor anderen Glaubensbekenntnissen belegen. Die Urheber dieser Übergriffe sind Anarchisten: Sie missbrauchen den Namen Islam für ihr anarchisches Ziel der Wiedererrichtung der Diktatur, um sich selbst an die Macht zu bringen.
Was können wir tun? Wir können, wie wir das in unserer nachdrücklichen, machtvollen Entschließung tun, die gegenwärtige Regierung des Irak auf allen Ebenen auffordern, die religiösen Minderheiten und – wie es in dieser Entschließung heißt – ganz besonders die assyrischen Christen zu schützen. Wir in der Europäischen Union könnten Unterstützung gewähren und die internationale Gemeinschaft aufrufen, den Flüchtlingen zu helfen, deren Zahl mittlerweile, soviel ich weiß, in Nachbarstaaten wie Syrien und Jordanien in die Hunderttausende geht. Ich fordere Sie auf, diese Entschließung zu unterstützen.
Was das zweite Problem angeht – die Rechte der Gefangenen –, so sollten wir jeden daran erinnern, dass der Rechtsstaat die Achtung der Rechte von Gefangenen fordert. Das weiß die gesamte internationale Gemeinschaft, und das weiß auch die neue irakische Regierung. Fordern wir daher, dass die Rechte politischer und anderer Gefangener umfassend geachtet werden, und tragen wir dafür Sorge, dass die Europäische Union die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit von oben nach unten unterstützt, dass sie ein Rechtssystem fördert, das die von den Irakern gewählte Regierung trägt.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! Seit der Invasion des Irak im März 2003 wurden Tausende Menschen von ausländischen Truppen, vor allem der USA und des Vereinigten Königreichs, inhaftiert.
In vielen dieser Fälle wurden keine konkreten Anklagen erhoben und diesen Personen die verfahrensrechtlichen und gerichtlichen Garantien eines Rechtsstaats verweigert.
Verschiedenen Quellen zufolge befinden sich noch etwa 15 000 Menschen in US-Gefangenenzentren im Irak. Von einer unbekannten Zahl fehlt jede Nachricht und ihr Aufenthaltsort ist unbekannt, auch für das Rote Kreuz, was eine eindeutige und flagrante Verletzung des Völkerrechts darstellt. Sie sind das, was wir manchmal als „Phantomhäftlinge“ bezeichnen. Zudem sind Tausende dieser Menschen seit über einem Jahr in solch einer Lage.
Die Berichte und Beweise von Folterungen, Erniedrigungen und Misshandlungen nehmen nicht nur immer größere Ausmaße an, sondern werden immer häufiger und alarmierender.
Hinzu kommt die Verfolgung bestimmter Gruppen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit, wie das bereits gesagt wurde und meiner Meinung nach sehr richtig in dieser Entschließung zum Ausdruck kommt.
Allerdings glaube ich, dass wir zusätzlich zu den Assyrern, die in der Entschließung besonders erwähnt werden, auch andere nicht moslemische Minderheiten, wie beispielsweise die Yazidi oder Turkmenen, einbeziehen müssen.
Auf jeden Fall möchte ich zwei Vorschläge unterbreiten, die ich für sehr wichtig halte, obwohl sie nicht in der eigentlichen Kompromissentschließung enthalten sind.
Erstens möchte ich die multinationalen Streitkräfte und die irakischen Behörden aufrufen, die Namen der inhaftierten Personen zu veröffentlichen, ihnen den notwendigen Rechtsbeistand zu garantieren und Besuche ihrer Familienangehörigen zu erlauben, wie wir es kürzlich auch im Fall von Guantanamo verlangt haben.
Zweitens glaube ich, dieses Haus sollte laut und deutlich fordern, dass alle jene Personen, die wegen Verbrechen gegen das Völkerrecht, wie Folter und widerrechtliche Haft, angeklagt wurden, vor Gericht gestellt werden.
Meine Damen und Herren, dies steht im engen Zusammenhang mit den Fragen, die wir im Nichtständigen Ausschuss zu der vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA behandeln.
Glyn Ford (PSE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Im Namen der PSE-Fraktion möchte ich sagen, dass wir uns alle der schrecklichen Situation in irakischen Gefängnissen bewusst sind. Wir alle wissen, was in Abu Ghraib und anderswo geschehen ist. Wir unterstützen nachdrücklich die Entschließung, in der die Schaffung von Haftbedingungen gemäß internationalen Normen gefordert wird. Wir werden für den Änderungsantrag stimmen, in dem gefordert wird, dass die Namen der Gefangenen bekannt gegeben werden und dass sie Besuche von ihren Familienangehörigen erhalten dürfen. Wir fordern ferner das irakische Parlament auf, das Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren.
Ich möchte in der Hauptsache zur Frage der Assyrer sprechen. Als jemand, der die Kampagne „Rettet die Assyrer“ unterstützt und von ihr Unterstützung erhält – Ehrenpräsident der Kampagne ist Lord Carey, der ehemalige Erzbischof von Canterbury –, bin ich mir der vergessenen Menschen im Irak wohl bewusst. Wir hören von den Sunniten, den Shia und den Kurden, aber wer hat schon von den über 800 000 im Irak lebenden Assyrern gesprochen? Sie machen acht Prozent der Bevölkerung aus, und ihr Anteil wäre noch weitaus größer, wenn nicht viele, weil sie verfolgt werden, nach Jordanien und Syrien geflohen wären, wo sie unter schrecklichen Bedingungen leben.
Wir fordern die irakischen Behörden auf, alle Gewaltakte gegen die Assyrer, die Chaldäer, die syrischen Christen und anderen christlichen Minderheiten im Irak zu verurteilen. Wir fordern die irakischen Behörden und die multinationalen Streitkräfte auf, die Urheber von Verbrechen an ihnen ausfindig zu machen, die Rückführung und Wiederansiedelung der Assyrer in einer sicheren Umgebung zu erleichtern, wo ihre Gebräuche und ihre Lebensform respektiert werden, und wir fordern den Verfassungsausschuss des Regierenden Rats des Irak auf, die kulturellen und religiösen Rechte aller irakischen Gemeinschaften in seinen Vorschlägen für eine Verfassungsänderung zu achten.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), Verfasser. – Herr Präsident! Neuesten Informationen zufolge werden mindestens 14 000 Gefangene im Irak ohne konkrete Anklage festgehalten. Amnesty International sagt ganz klar, dass die Besatzungsmächte USA und Großbritannien mit diesen Inhaftierungen direkt gegen das Völkerrecht verstoßen und dass von den Besatzungsmächten keine Lehren aus Abu Ghraib gezogen wurden.
Man muss ganz klar feststellen, dass diese Gefängnisse im Irak Teil der Besatzungspolitik sind. Diese Besetzung des Irak ist das eigentliche politische Problem. Das sollten wir sehr deutlich zum Ausdruck bringen.
Leider ist eine ganze Reihe von EU-Staaten direkt an dieser Besetzung beteiligt: Großbritannien, Polen usw. Auch die EU selbst ist im Irak engagiert, z. B. mit dem Programm Eurojust-Lex. Ich glaube, dass dieses Programm überprüft werden muss, denn wenn das Rechtssystem so wie im Moment aussieht, mit so vielen Gefangenen, dann kann dieses Programm wohl nicht tatsächlich effektiv sein.
Wir müssen deshalb ganz klar fordern, dass die Besetzung des Irak und die Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen beendet werden. Das muss vom Europäischen Parlament sehr, sehr deutlich formuliert werden.
Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es als skandalös empfinde, dass Herr Pflüger mit keinem Wort auf die Lage der Christen im Irak eingegangen ist, was vielleicht verständlich ist, wenn man weiß, dass das Geld, von dem seine Partei heute noch lebt, das Geld eines Staates namens DDR ist, in dem ebenfalls Christen massiv verfolgt wurden.
Sehr geehrter Herr Pflüger, ich stimme in vielen Punkten durchaus mit Ihnen überein. Ich war und bin ein scharfer Kritiker der Intervention im Irak, und ich bin auch der Meinung, dass wir hier eine sehr nüchterne Bilanz ziehen müssen. Die Hauptlegitimation dieser Intervention war und ist für ihre Befürworter, dass im Irak die Menschenrechtslage nach dem brutalen Regime von Saddam Hussein verbessert werden sollte. Es hat tatsächlich eine Reihe von Verbesserungen gegeben, aber wir müssen leider auch eine Reihe von kritischen Entwicklungen feststellen.
Die erste große kritische Entwicklung ist die, dass mit der Intervention im Irak das sehr komplizierte ethnische Gleichgewicht in diesem künstlichen Staat, der nach dem Ersten Weltkrieg von den Kolonialmächten künstlich geschaffen wurde, aus den Fugen geraten ist und dass niemand ein Konzept für eine vernünftige Staatlichkeit im Irak hat.
Am härtesten trifft dies die kleineren Völker und in besonderer Weise die kleinen Minderheiten, und das sind nun einmal die Assyrer und andere kleine Völker. Ich finde es beeindruckend, wie schwer sich manche hier im Hause tun, für die Rechte von Christen einzutreten und dies auch auszusprechen. Diese Minderheit wird verfolgt, weil sie christlichen Glaubens ist. Wer soll für sie eintreten, wenn nicht unser Europa, das zu 85 % von Christen bewohnt ist?
Wir müssen hier Solidarität üben mit jedem, der verfolgt wird, mit jedem, der in seinen Menschenrechten verletzt wird. Aber es sollte doch auch so etwas wie eine natürliche Verbundenheit des mehrheitlich christlichen Europa mit den uralten christlichen Minderheiten in diesem Raum geben, die eine sehr schwere Geschichte hinter sich haben und die heute unter den instabilen Verhältnissen in ganz besonderer Weise leiden. Sie werden verfolgt, weil sie Christen sind, und zwar von extremistischen Elementen, die – und das hat Lady Nicholson of Winterbourne sehr schön gesagt – den Islam politisch missbrauchen, um missliebige Minderheiten zu versklaven und zu unterdrücken. Es ist ein politisierter Islamismus, der hier Minderheiten verfolgt.
Was die Lage in den Gefängnissen betrifft, so sind wir mit Recht kritisch. Wir müssen ganz klar sehen: Wir haben dort eine Diktatur gestürzt, wir bauen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf – ich bejahe dieses Ziel – und dies muss die EU massiv unterstützen. Aber natürlich müssen wir uns dann auch an entsprechenden Maßstäben messen lassen. Die Haftbedingungen und die Justiz sind der erste Schritt hin zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Das gilt natürlich auch für jene Haftanstalten, die nicht von den Irakern selbst, sondern von anderen verwaltet werden.
Insgesamt muss man sagen: Menschenrechte sind unteilbar, und niemand kann wirksam für Menschenrechte eintreten, der auf einem Auge blind ist.
Michał Tomasz Kamiński (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Die Partei, der ich angehöre, und ich haben die Intervention der westlichen Demokratien im Irak mit dem Ziel, die Grundwerte und grundlegenden Menschenrechte zu verteidigen, stets unterstützt und tun dies auch weiterhin. Als Befürworter der Intervention der Vereinigten Staaten und anderer demokratischer Mächte im Irak nehme ich mit großer Sorge und tiefem Bedauern Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen zur Kenntnis, die von einer Regierung begangen werden, die als demokratisch angesehen wurde und dem Irak Demokratie bringen sollte.
Wir befinden uns in der Tat in einer unglücklichen Lage, werden wir doch nach dem Sturz der Diktatur von Saddam Hussein immer wieder Zeugen von Menschenrechtsverletzungen im Irak. Aus eben diesem Grund muss ich, obwohl ich vielen meiner Vorredner nicht zustimme und den Gebrauch des Begriffs „Invasion“ zur Beschreibung der Geschehnisse im Irak ablehne, in diesem Falle sagen, dass wir in diesem Hohen Hause einmütig handeln und entschieden fordern sollten, dass sowohl die westlichen Demokratien als auch die neue demokratische Regierung im Irak die Menschenrechte achten müssen. Nur die Achtung der Menschenrechte legitimiert die Maßnahmen, die auch mein Heimatland unterstützt hat, ganz gleich, welche Regierung gerade an der Macht war.
Ich möchte auch ganz deutlich sagen, dass die Haltung dieses Hohen Hauses, das die Kraft gefunden hat, sich für eine christliche Minderheit einzusetzen, lobenswert ist. Wir müssen uns auch vor Augen halten, dass Christen nicht nur im Irak, sondern überall auf der Welt verfolgt werden und wir uns als Europäer für diese Gemeinschaft einsetzen müssen, über die mein Vorredner gesprochen hat.
In Europa und vor allem in der Europäischen Union sind die Rechte der Minderheiten heute garantiert. Die Rechte religiöser Minderheiten, der Muslime und aller anderen nur denkbaren Minderheiten auf unserem Kontinent sind ebenfalls garantiert. Das ist die Norm und Bestandteil der Errungenschaften, die die Europäische Union repräsentiert. Das ist auch ein Merkmal der heutigen europäischen Zivilisation.
Aus eben diesem Grund haben wir das Recht, die Einhaltung der Menschenrechte für die Christen zu fordern. Die Ereignisse im Irak, und das ist besonders wichtig, betreffen ein altes Volk aus dieser Region. Ein Volk, dessen christlicher Glaube und ethnische Wurzeln, die untrennbar mit dem irakischen Boden verbunden sind, weit in die Geschichte zurückreichen. Diese Menschen sind keine Einwanderer und auch keine Eindringlinge, sondern alteingesessene Bewohner dieser Regionen.
Wie so oft in diesem Hohen Haus stellt diese Entschließung einen Kompromiss dar, der von allen Parteien unterstützt wird. Ich hoffe, dass diese Entschließung unsere unmissverständliche Forderung nach Achtung der Menschenrechte durch die neue demokratische Regierung des Irak wie auch nach Gewährleistung der Religionsfreiheit für alle Einwohner des Irak zum Ausdruck bringt.
Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In den letzten Monaten hat die Gewalt gegen religiöse Minderheiten im Irak zugenommen. So waren am 29. Januar vier Kirchen und das Büro der Vertretung des Vatikans in Bagdad sowie zwei Kirchen in Kirkuk Ziel von Angriffen. Drei Menschen, darunter ein 14-jähriger Junge, wurden getötet und zahlreiche weitere verletzt. Diese Gewalt richtet sich insbesondere gegen die assyrische Gemeinschaft wie auch gegen andere christliche Minderheiten. Der assyrischen Gemeinschaft, die von einem alten in diesen Regionen ansässigen Volk abstammt, droht die Zwangsemigration. Für die Weltkultur würde das bedeuten, dass es bald keine assyrische Kultur mehr im Irak geben wird.
Das Wichtigste beim Wiederaufbau des Irak ist nach wie vor die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit. Die politische Lage trägt viele Merkmale eines Bürgerkriegs, und es darf nicht geschehen, dass daraus ein schmutziger Krieg wird, in dem die Ordnungskräfte unablässig foltern, Geiseln genommen werden und der Kampf gegen die Aufständischen von Gesetzlosigkeit bestimmt ist. Irak braucht mehr Richter, eine professionelle Polizei und ein Strafrecht, das internationalen Normen genügt.
Bei der Überwachung dieser problematischen Situation kommen dem irakischen Ministerium für Menschenrechte und der integrierten EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak Eurojust Lex eine wichtige Rolle zu. Die Europäische Union muss das Mandat dieser Mission im Hinblick auf die Ausbildung von irakischen Ordnungskräften und Rechtsmedizinern verlängern.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! „Fast drei Jahre nachdem die Vereinigten Staaten und verbündete Streitkräfte in den Irak einmarschiert sind und die Regierung von Saddam Hussein gestürzt haben, ist die Menschenrechtslage in dem Land noch immer erschreckend.“ Mit diesem Satz wird der jüngste Bericht von Amnesty International über Haft und Folter im Irak eingeleitet. Wenn man gut dokumentierte Berichte wie diesen und andere Berichte liest, ist man erschüttert über wiederholte Fälle willkürlicher Verhaftung und weit verbreiteter Folter. Da wird brutal geschlagen, werden Knochen gebrochen, Elektroschocks werden angewendet, Nägel ausgerissen, angekettete Menschen werden an der Decke aufgehängt, sie erleiden Verbrennungen, werden vergewaltigt und sexuell gedemütigt, sie werden von Hunden attackiert, es wird ohne Gerichtsverfahren getötet und vieles mehr.
Kolleginnen und Kollegen! Diese abscheulichen Verbrechen geschehen nicht etwa in den Gefängnissen des bösen Hussein, sondern in von den US-Amerikanern und den Briten kontrollierten und geführten Gefängnissen. Zu Recht haben wir Hussein für das verantwortlich gemacht, was vor über drei Jahren geschah. Müssen wir nicht jetzt Bush und Blair für die grobe Missachtung von Menschenleben und Menschenwürde in den heutigen Gefängnissen im Irak verantwortlich machen und sie zur Rechenschaft ziehen? Schließlich müssen wir im Westen gewährleisten, dass wir die höchsten Normen ansetzen und nicht der Misshandlung von Mitmenschen für schuldig befunden werden, deren Leben in unserer Hand liegt.
Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Der Irak stand lange Zeit unter einem schrecklichen Regime, schrecklich für die Regimegegner, die Gefangenen, die Minderheiten und selbst für die große Bevölkerungsmehrheit. Mittlerweile wissen wir aus Erfahrung, wie die Antwort auf die Frage lautet, ob eine solche Situation durch externe Interventionen wirklich verbessert werden kann. Für einige wenige Gruppen, wie die Kurden im Norden, die sich schon vor langem vom Irak faktisch abgespalten hatten, sowie für die ins Ausland geflüchteten politischen Gegner mag dies der Fall gewesen sein.
Für die meisten Menschen ist der Irak kein ihnen gemeinsamer Staat, sondern ein Schlachtfeld externer Interessen und der stark divergierenden Gruppeninteressen und Auffassungen der Schiiten, Sunniten, Kurden sowie der noch aus der Zeit vor dem Islam stammenden christlichen Minderheiten, die im Unterschied zu anderen Gruppierungen über kein eigenes Territorium als möglichen Bundesstaat einer Föderation verfügen.
Die Besorgnisse von Herrn Posselt hinsichtlich dieser Gruppe teilen wir zwar voll und ganz, doch vermag unter den gegenwärtigen Umständen niemand eine echte Lösung zu bieten. Die ausländischen Besatzer haben das Gefängniswesen weiter verkommen lassen, ließen die Wiedereinführung der Todesstrafe zu und sind nicht in der Lage, der breiten Mehrheit der Bevölkerung eine Zukunft zu bieten. Obwohl in dem Entschließungsantrag zu Recht eine Reihe von Mängeln festgestellt wird, ist er noch viel zu optimistisch und leistet keinen wirklichen Beitrag zur Lösung der Probleme. Die Lehre, die es zu ziehen gilt, ist die, dass Militärinterventionen keine Antwort sind.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In der heutigen Aussprache geht es um die assyrische Gemeinschaft im Irak und die Folter in irakischen Gefängnissen. Während einzelne Soldaten der internationalen Besatzungstruppen im Irak wegen der Verletzung der Menschenrechte von Häftlingen verurteilt wurden, geht die zunehmende Gewalt gegen Christen von islamischen Extremisten aus. Auf ihr Konto gehen Erpressung, Angriffe auf Kirchen und andere Übergriffe, die die Existenz der ältesten assyrischen Gemeinschaft in diesen Gebieten, die Chaldäisch-Aramäisch spricht, bedrohen.
Massaker an der assyrischen Bevölkerung sind nichts Neues, wurden doch seit dem dritten Jahrhundert 33 davon registriert; allerdings haben sie in letzter Zeit an Häufigkeit zugenommen. Aggression und Gewalt sind jedoch keine Lösung für die vielschichtigen Probleme in dieser Region. Gewalt führt zu Gewalt und Aggression zu neuer Aggression. Die gegenwärtige Situation erfordert jedoch einen nationalen Dialog und die Anerkennung der religiösen Unterschiede. Außerdem müssen, wie es in der Entschließung heißt, diejenigen, die schwere Verbrechen begangen haben, ausfindig gemacht und vor Gericht gestellt werden. Flüchtlingen muss die Rückkehr in ihr Land erleichtert werden, und die Iraker brauchen tatsächliche Hilfe, damit sie ihr Land wieder aufbauen können.
Gewalt ist keine gute oder langfristige Lösung, um die Probleme in der Welt in den Griff zu bekommen. Deshalb fordern wir dazu auf, die Menschenrechte und die Würde des Menschen zu achten.
Marek Aleksander Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sieht vor, dass niemand willkürlich festgehalten werden und Freiheitsentzug nur auf der Grundlage des Gesetzes erfolgen darf. So lautet die Vorschrift. Wie aber sieht die Realität aus?
Es ist allgemein bekannt, dass die Bedingungen in irakischen Gefängnissen gegen alle humanitären und hygienischen Normen verstoßen. Die Insassen werden gefoltert und auf andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Weise behandelt. Die amerikanischen Behörden rühmen sich, allen Meldungen über die nicht ordnungsgemäße Behandlung von Häftlingen nachzugehen. Wie aus dem Pentagon verlautet, wurden in den letzten Jahren gegen 200 Soldaten, die der nicht ordnungsgemäßen Behandlung von Häftlingen beschuldigt wurden, Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Wenn wir diesem Land Demokratie bringen wollen, wird uns das mit Sicherheit nicht gelingen, solange unsere Vertreter vor Ort sich Übergriffe zuschulden kommen lassen, anstatt zu helfen.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL). – (CS) Die humanitäre Katastrophe im Irak ist die Folge der Aggression, die von den USA und der „Koalition der Willigen“ verübt wurde. Für den Fall, dass einige von Ihnen nicht wissen, um welche Staaten es sich dabei handelt, möchte ich zuerst das Vereinigte Königreich und Polen nennen, gefolgt von einer Reihe weiterer Staaten. Vertreter dieser Länder bilden unter anderem irakische Polizisten aus, und ich bin sicher, dass sie diese Gelegenheit nutzen, um den Polizisten die Einhaltung internationaler Normen bei der Behandlung von Gefangenen einzuschärfen. Auch gehe ich davon aus, dass die Gefangenen gemäß Ziffer 9 b dieser Entschließung darüber unterrichtet werden, wie sie ihre Inhaftierung wirksam vor Gericht anfechten können. Ich bin davon überzeugt, dass auch die anderen Verfahren, auf die mit Recht im Entschließungsentwurf hingewiesen wird, mit ihnen erörtert werden. Leider habe ich noch nicht feststellen können, dass im Irak Polizisten gegen die Lage von Gefangenen oder die Misshandlung von Minderheiten protestieren. Deshalb müssen wir in dieser Frage konsequent vorgehen und diesen Entschließungsentwurf in seiner abgeänderten Form annehmen. Es wäre andererseits sinnvoll, wenn die in der Entschließung genannten Kriterien als Grundlage der Leitlinien für künftige Verhandlungen über Hilfen für die heutige Besatzungsmacht und das Marionettenregime dienten. Ich befürworte die Entschließung.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wir sind zunehmend beunruhigt über ethnische und religiöse Gewalt und ihre mögliche Eskalation im Irak. Mangelnde Achtung vor Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im Irak gibt der internationalen Gemeinschaft Anlass zu großer Sorge. Alle ethnischen und religiösen Gemeinschaften im Irak, unter ihnen auch die Assyrer, haben das Recht auf Schutz und auf Ausübung ihrer ethnischen, religiösen, politischen, administrativen und kulturellen Rechte.
Die Europäische Union unterstützt die Herausbildung eines sicheren, stabilen und demokratischen Irak mit einem Parlament und einer Regierung, die auf der Basis einer Verfassung gewählt wurden, die die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der gesamten irakischen Bevölkerung garantiert. Dies ist eines der Hauptziele der Europäischen Union, wie sie in der mittelfristigen Strategie vom Juni 2004 niedergelegt sind. Dieses Ziel ist heute so gültig wie damals.
Die Kommission unterstreicht die Bedeutung des wirksamen Schutzes und der wirksamen Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und ruft die irakische Regierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Zu ihnen sollte auch die Abschaffung der Todesstrafe gehören, die zur großen Enttäuschung der Europäischen Union im Jahr 2004 von den irakischen Behörden wieder eingeführt wurde.
Gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft bringen wir unsere tiefe Besorgnis über die Fälle mutmaßlicher Folter und Misshandlung irakischer Gefangener zum Ausdruck. Wir verurteilen jegliches Misshandeln von Gefangenen im Irak, sei es durch die irakischen oder durch die multinationalen Streitkräfte, als gegen das internationale humanitäre Recht gerichtet und fordern, dass die dafür Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die britischen, US-amerikanischen und irakischen Behörden Berichten über solche Misshandlungen nachgegangen sind, und einige für Folter und Misshandlung Verantwortliche sind bereits verurteilt worden. Wir unterstreichen die in den Genfer Übereinkommen verankerten Verpflichtungen, dass die Anwendung des Mittels der Folter und unmenschlicher Behandlung einen schwer wiegenden Bruch dieser Übereinkommen darstellen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Irak und die internationale Gemeinschaft zusammenarbeiten und sich erneut zur uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts, darunter der Menschenrechte und humanitärer Normen bekennen.
Die Europäische Union hat sich zur aktiven Unterstützung der Stabilisierung des Irak verpflichtet. Die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiten gemeinsam an der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auf dem Wege einer ESDP-Maßnahme (einer Maßnahme im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik) mit dem Namen EUJUST LEX. Es handelt sich dabei um eine integrierte Mission im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, innerhalb derer 770 höhere Beamte und Angestellte des Justizwesens, der Polizei und des Strafvollzugs in Mitgliedstaaten der EU eine Ausbildung auf den Gebieten der Führungstätigkeit und der strafrechtlichen Ermittlung erhalten. Ein wesentliches Element dieser Aktion ist die Ausbildung in Menschenrechten.
Darüber hinaus unterstützen wir die Förderung von Menschenrechten, wozu als wichtige Komponente die Verhinderung von Folter und die Rehabilitation der Opfer gehören, und wir unterstützen in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen Wahlprozesse und den Verfassungsprozess.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Ende der Aussprachen statt.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Fall Ayman Nour in Ägypten.
Nicholson of Winterbourne (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Diese machtvolle Entschließung lenkt die Aufmerksamkeit des Parlaments auf das Schicksal eines bedrängten Parlamentariers, des Führers der oppositionellen Al-Ghad-Partei Ayman Nour, und fordert die ägyptischen Behörden auf, unsere Ansichten zu respektieren.
Wir in der Europäischen Union sind mit Recht stolz auf unsere tiefen und umfangreichen Beziehungen zu Ägypten. Ja, Ägypten hat den Ko-Vorsitz in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer inne, und mit Ägypten haben wir die europäische Nachbarschaftspolitik definiert, die den politischen Dialog stärkt und uns mit Ägypten – als primus inter pares, da Ägypten Mitglied der Arabischen Liga ist – zur Förderung von Frieden und Stabilität verbindet. Ägypten ist uns eine maßgebliche Hilfe bei dieser Aufgabe.
Wir bedauern daher zutiefst, dass Dr. Nour nach den jüngsten Präsidentschaftswahlen und den Parlamentswahlen in Ägypten im November und Dezember vergangenen Jahres verhaftet wurde. Es ist schwer zu glauben, dass die Anschuldigungen, wegen derer er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wahr sein sollen. Ayman Nour hat Hunderte, nein, Tausende Anhänger. Es ist schwerlich einzusehen, warum er sich hätte die Mühe machen sollen oder es nötig gehabt hätte, einige der 50 Unterschriften zu fälschen, damit seine Kandidatur rechtswirksam würde. Wir sind zutiefst beunruhigt über die Verschlechterung seines Gesundheitszustands und auch zutiefst besorgt darüber, dass über seine Berufungsklage von einem Richter entschieden wird, der sich möglicherweise in einem erheblichen Interessenkonflikt befindet, und wir möchten die ägyptische Regierung und die ägyptischen Gerichte daran erinnern, dass Menschenrechte die Grundlage des von uns so hoch geschätzten Partnerschafts- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Ägypten bilden.
Wir wollen wirklich unterstreichen, dass sich unsere Meinung im Einklang mit den Gesetzen Ägyptens selbst befindet, und so ersuchen wir die ägyptische Regierung, sich der Sache noch einmal anzunehmen und den rechtlichen Rahmen zu regeln, sodass Oppositionskandidaten antreten können und vielleicht sogar neue Überlegungen zum Einsatz des für Dr. Nour zuständigen Richters angestellt werden.
Alyn Smith (Verts/ALE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass dies die dritte Entschließung ist, die sich mit Menschenrechten in Ägypten und speziell mit Dr. Ayman Nours Lage befasst.
Dr. Ayman Nour wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil man ihm des Verbrechens der Fälschung von Dokumenten zur Registrierung seiner Partei beschuldigt hatte. Er errang den zweiten Platz bei den letzten Präsidentschaftswahlen und ist bis heute im Gefängnis, wo sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Es ist einigermaßen positiv, dass dieser Fall am 18. Mai 2006 vom Kassationsgericht überprüft werden soll, doch wir müssen dieses Verfahren aufmerksam verfolgen. In Erwägung I der Entschließung verpflichten wir uns zur Entsendung einer Ad-hoc-Delegation, um ihn im Gefängnis zu besuchen für den Fall, dass er nach der Gerichtsverhandlung in Haft bleibt. Klar ist jedoch – zumindest in den Augen meiner Fraktion –, dass er unverzüglich freigelassen werden sollte, denn die Verbrechen, derer man ihn beschuldigt und deretwegen er auch verurteilt wurde, halten der Realität offenkundig nicht stand.
Die ägyptische Regierung sollte keinen Zweifel darüber haben, dass wir diesen Fall mit Interesse verfolgen werden. Dr. Ayman Nour ist ein Beispiel dafür, dass Ägypten größere Schwierigkeiten mit Menschenrechten im Allgemeinen hat, und in diesem Zusammenhang schlägt diese Entschließung einige konkrete vorwärts weisende Schritte vor. In den Ziffern 7 und 8 der Entschließung, zu denen ich den Herrn Kommissar bitten würde, heute Nachmittag ein paar Worte zu sagen, rufen wir die Kommission auf, im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Ägypten einen speziellen Unterausschuss für Menschenrechte zu bilden. In Ägypten besteht ein Defizit in der Menschenrechtsfrage, das zur Sprache gebracht werden muss. Die Bildung eines speziellen Ausschusses zur Überwachung und Durchsetzung des Aktionsplans wird einen konkreten Schritt darstellen, um die leeren Worte, die in diesem Hohen Haus so oft zu vernehmen sind, mit Inhalt zu füllen.
Ägypten ist ein geschätzter Partner der EU und dieses Hohen Hauses im Friedensprozess im Nahen Osten, ein Verbündeter in vielen Dingen und ein Partner auf dem Gebiet der Entwicklung, aber wir müssen eingestehen, dass Ägypten nicht unseren Normen gerecht wird. Wir müssen, falls erforderlich, das Assoziierungsabkommen gezielt als Hilfe bei der Entwicklung und beim Aufbau einer ägyptischen Zivilgesellschaft zum Wohle des ägyptischen Volkes und zur Herbeiführung einer noch konstruktiveren Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten nutzen.
Carlos Carnero González (PSE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident, aus meiner Sicht ist der wichtigste Punkt dieses Entschließungsantrags der vorletzte, in dem es heißt, „fordert das Parlament der Republik Ägypten auf, sich für eine Demokratisierung und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einzusetzen, damit es in der Region eine Führungsrolle als künftiges Modell einer parlamentarischen Demokratie spielen kann“.
Ägypten ist im Nahen Osten von entscheidender Bedeutung, das Land ist ausschlaggebend im Mittelmeerraum und ein privilegierter Partner der Europäischen Union und muss es bleiben. Aus allen diesen Gründen sollte Ägypten eine Demokratie sein. Leider zeigen uns Fälle wie der von Herrn Nour, dass dies noch nicht so ist.
Ich habe Herrn Nour auf der ersten Tagung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer nach ihrer Einrichtung im März 2005 in Kairo getroffen. Dank des von uns ausgeübten Drucks war er freigelassen worden. Ich begegnete ihm zusammen mit Herrn McMillan-Scott und Frau Flautre. Er ist ein Demokrat und, das ist mein Standpunkt, er muss freigelassen werden, mehr ist dazu nicht zu sagen.
Das erwarten wir vom Kassationsgericht, das im Mai zusammenkommen wird, als klares Zeichen dafür, dass in Ägypten die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Versammlungs- und Gedankenfreiheit geachtet werden und dass jeder seine Ansichten in den kommenden Wahlen offen zum Ausdruck bringen kann.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Herr Präsident! Die Stabilität Ägyptens beruhte lange Zeit auf einem Einparteienstaat. In der Nach-Nasser-Ära vertritt diese Partei nicht mehr eine gemeinsame Ideologie, sondern lediglich das gemeinsame Interesse an der Regierungsmacht. Heutzutage ist es ist einzelnen außerhalb dieses Staatsmachtmonopols Stehenden möglich, an Wahlen teilzunehmen, vorausgesetzt, sie stellen für das bestehende Machtestablishment keine Bedrohung dar. Oppositionskandidaten laufen daher ständig Gefahr, drangsaliert, eingeschüchtert oder inhaftiert zu werden. Vor allen Dingen wird ihnen nicht die Möglichkeit zum Aufbau entsprechend strukturierter, permanenter Bewegungen geboten.
Der 1981 ausgerufene Ausnahmezustand bildet weiterhin ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung dieser Situation. Diesmal ist ihr Ayman Nour, früherer Parlamentsabgeordneter und vormaliger Präsidentschaftskandidat, zum Opfer gefallen. Wegen Ägyptens Beitrag zur Stabilität im Nahen Osten, insbesondere wegen der seit 1978 bestehenden friedlichen Koexistenz mit dem Nachbar Israel, hält sich Europa mit Kritik an diesen Verhältnissen auffallend zurück. Im Gegenteil: die Europäische Union ist um gute Beziehungen mit allen Mittelmeeranrainern bemüht. Meine Fraktion unterstützt uneingeschränkt die Aufforderung an Ägypten zur Demokratisierung, zur Aufhebung der Notstandsgesetze sowie dazu, Oppositionelle nicht mehr zu behindern.
Ari Vatanen (PPE-DE), Verfasser. – (FR) Herr Präsident! Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag einreichen, um eine neue Ziffer 5 a) einzufügen. Der Text lautet wie folgt: „fordert die Freilassung von Dr. Ayman Nour“.
(EN) Herr Präsident! Heute Vormittag hatten wir hier den Oppositionsführer in Belarus, Herrn Milinkewitsch, zu Gast. Er ist frei, aber Ayman Nour ist es nicht, obgleich sich die beiden Männer in ihren jeweiligen Ländern in einer ähnlichen Position befinden. Herr Milinkewitsch sagte, wenn er zu einer Wahlveranstaltung ging, musste er sich sein eigenes Trinkwasser mitnehmen. Nun, jeder Mensch hat einen ihm innewohnenden Drang, das reine Wasser der Demokratie zu trinken; was Herr Milinkewitsch in Belarus tut, das versucht Ayman Nour in Ägypten zu tun. Er versucht, den ägyptischen Menschen Hoffnung zu geben. Er will den Menschen Hoffnung geben, die an ein freies Morgen glauben.
Ägypten spielt in vielerlei Hinsicht eine entscheidende Rolle im Nahen Osten. Wenn das Land der übrigen Region nicht den Weg zur Demokratisierung aufzeigt, wird seine Zukunft von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Ägypten spielt eine wichtige Rolle in der Frage seiner Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und in seinem konstruktiven Vorgehen gegenüber Israel, doch wenn sich die Beziehungen Ägyptens zur EU vertiefen sollen, dann muss das Land Schritte in Richtung Demokratie unternehmen. Das ägyptische Volk verdient Demokratie.
Warum befindet sich Ayman Nour im Gefängnis? Er ist dort wegen fadenscheiniger Anschuldigungen; er wird wegen nichts festgehalten; er ist in Haft, weil er es wagte, gegen Präsident Mubarak anzutreten. Wenn wir wollen, dass die Demokratie in Ägypten blühen kann, dann müssen wir dafür sorgen, dass Dr. Ayman Nour freikommt. Wenn er freigelassen wird, dann wird das auch die demokratischen Kräfte in jenem Teil der Welt freisetzen, was auch eine Frage ist, die die künftige Stabilität in jenem Teil der Welt berührt.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße das Interesse der Damen und Herren Abgeordneten im Europäischen Parlament an Menschenrechtsfragen in unserer Nachbarschaft, insbesondere in Ägypten, sowie am Fall von Herrn Ayman Nour.
Die Kommission hat das Verfahren gegen Herrn Nour, den Führer der oppositionellen Al-Ghad-Partei in Ägypten, seit seiner ersten Verhaftung im Februar 2005 aufmerksam verfolgt. Wie Ihnen bekannt ist, hat die Europäische Union in ihrer Reaktion auf die gegen Herrn Nour im Dezember letzten Jahres verhängte fünfjährige Haftstrafe betont, dass die Inhaftierung ein negatives Signal hinsichtlich der Demokratiereform in Ägypten ausgelöst hat.
Unserer Meinung nach sollte der Fall im Kontext des Demokratisierungsprozesses in Ägypten und gleichzeitig in Verbindung mit der Unabhängigkeit der Justiz gesehen werden. Die Kommission erwartet, dass das Kassationsgericht den Fall in Übereinstimmung mit den ägyptischen Prozessnormen und den internationalen Rechtsnormen prüft. Die Kommission ist im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik zu einem politischen und Menschenrechtsdialog mit Ägypten bereit. Die Verhandlungen für den Abschluss eines Aktionsplans sind weit gediehen. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen weitere Fortschritte machen, und hoffen, die Verhandlungen in den kommenden Monaten abschließen zu können.
Zur Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans – und damit sollte Herrn Smiths Frage beantwortet sein – wird im Rahmen des Assoziierungsabkommens ein System von Unterausschüssen geschaffen werden. Die Unterausschüsse werden sich mit Fragen der politischen und Menschenrechtsreformen in Ägypten befassen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Ende der Aussprachen statt, das heißt, sofort.
13. Abstimmungsstunde
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
13.1. Darfur (Abstimmung)
13.2. Irak: die assyrische Gemeinschaft, Lage in den Gefängnissen (Abstimmung)
13.3. Ägypten: der Fall Ayman Nour (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung:
Ari Vatanen (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag einreichen, um eine neue Ziffer 5 a) einzufügen. Der Text lautet wie folgt: „5 a) fordert die Freilassung von Dr. Ayman Nour“.
Diesem Änderungsantrag haben die großen Fraktionen zugestimmt.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.
15. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
16. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
18. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 16.50 Uhr geschlossen.)
ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 11 von Simon Coveney (H-0065/06)
Betrifft: Beschleunigte Übernahme von Breitband-Technologien durch die KMU
Bei der Strategie von Lissabon liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der Steigerung des Wirtschaftswachstums in der EU. Eine beschleunigte Übernahme von Breitband-Technologien durch die KMU wird ihnen einen schnelleren Zugang zu Kunden und Lieferanten ermöglichen und ist deshalb für eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in der EU von zentraler Bedeutung.
Zieht der Rat in Erwägung, unter österreichischer Präsidentschaft eine Konferenz einzuberufen, auf der die Herausforderungen und Hindernisse im Zusammenhang mit der Übernahme von Breitband-Technologien durch die KMU untersucht und Möglichkeiten geprüft werden sollen, mit denen sichergestellt wird, dass die KMU – insbesondere in Randgebieten – Zugang zu Breitband-Technologien haben?
Anfrage Nr. 12 von Liam Aylward (H-0077/06)
Betrifft: Digitales Breitband
Laut den Daten für das Jahr 2005 kann digitales Breitband von 90 % der städtischen Bevölkerung in der Europäischen Union, jedoch nur von 62 % der ländlichen Bevölkerung in Europa genutzt werden.
Welche Maßnahmen unternimmt der Rat um sicherzustellen, dass dieses Ungleichgewicht in Bezug auf den Zugang zum Breitband in Europa so rasch wie möglich behoben wird?
Sichere Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze sind von entscheidender Bedeutung für die i2010-Strategie der Kommission zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft. Die Breitbandversorgung dient als Katalysator für die Verwirklichung folgender Ziele der i2010-Strategie: i) Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums, der einem offenen, wettbewerbsfähigen und reichhaltigen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie elektronische Medien und Inhalte förderlich ist, und ii) Aufbau einer integrativen europäischen Informationsgesellschaft, die bessere öffentliche Dienste und die Lebensqualität in den Vordergrund stellt. Die Überwindung der digitalen Kluft im Breitbandbereich, mit anderen Worten die Gewährleistung einer weit reichenden Verfügbarkeit und Nutzung von Breitbanddiensten erfordert vielfältige, abgestimmte und kohärente Maßnahmen auf verschiedenen Steuerungsebenen.
Es sei angemerkt, dass in allen nationalen Reformprogrammen (NRP), die der Kommission nach der Neubelebung der Lissabonner Strategie im vergangenen Jahr von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, das Thema der Breitbandversorgung und -verbreitung behandelt wird. Dabei wird der Wettbewerb als wichtigste Triebkraft für die Entwicklung von Breitbandtechnologien betrachtet. In den weniger entwickelten Gebieten der Union dient die öffentliche Förderung allerdings zur Beschleunigung der Breitbandeinführung. In mehreren NRP wurden umfangreiche Breitband-Programme vorgeschlagen (AT, IE, EE, FI, FR, HU, IT, LU, LT, PT, SI, ES). Außerdem wird das Thema der Breitbandanschlüsse für KMU in den Breitbandstrategien der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates behandelt.
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. Dezember 2005 zur i2010-Strategie betont hat, liegt diese Strategie in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten, der europäischen Organe und der interessierten Kreise. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Kommission unter anderem ersucht, „die Auswirkungen digitaler Konvergenz auf die Schaffung, die Verbreitung und die Verteilung von europäischen Inhalten zu untersuchen und gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten, wie der Markt für reichhaltige und vielfältige digitale Inhalte, die stärkere Nutzung des Breitbands und die Entwicklung der Netze der Nächsten Generation (NGN) gefördert werden können“, und „für das Jahr 2008 eine europäische Initiative für digitale Integration zu erstellen, in der Fragen betreffend [u. a.] … regionale Unterschiede behandelt werden“. Darüber hinaus hat der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Aufbau „moderner nahtlos verbundener Netze durch die schnelle Umsetzung nationaler Strategien zu fördern, mit denen die Breitbandversorgung und der Multiplattformzugang ausgeweitet und Anreize für die Einführung geschaffen werden; dabei sollten gegebenenfalls EU-Strukturfonds im Einklang mit den Kommissionsleitlinien genutzt werden“. Außerdem forderte er die Mitgliedstaaten auf, „die effektive Nutzung von IKT bei öffentlichen Diensten und bei Unternehmen (insbesondere KMU) zu fördern, indem die für ihren Einsatz erforderlichen Kompetenzen ausgebaut und Interoperabilität und offene Standards sowie wirksame öffentliche Online-Dienste durch organisatorischen Wandel gefördert werden“. Das vorgeschlagene Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) umfasst auch ein Programm für die IKT, das Maßnahmen zur Verbesserung der Verbundfähigkeit enthält; es wird gegenwärtig vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft.
In ihrer Mitteilung mit dem Titel „Überwindung der Breitbandkluft“ vom 20. März 2006 erklärt die Kommission: „Breitbandverbindungen sind dermaßen vorteilhaft, dass ihre Nichtverfügbarkeit ein dringend zu lösendes Problem darstellt.“ Die Mitteilung enthält eine Reihe von Instrumenten, mit denen die Bereitstellung von Breitbandzugängen verbessert werden könnte. Eine ihrer Schlussfolgerungen lautet, dass die lokalen/regionalen Behörden am besten in der Lage sind, Breitbandprojekte zu planen, die den lokalen Erfordernissen und den technischen Anforderungen Rechnung tragen. Zu den Maßnahmen könnten die Stärkung der nationalen Breitbandstrategien (als Teil der Strategie der Kommission für Wachstum und Beschäftigung sowie der übergreifenden i2010-Strategie), ein verbesserter Austausch bewährter Praktiken u.a. durch die Zusammenführung und die gemeinsame Nutzung von Informationen über Projekte und Ausschreibungen zur Breitbandverbreitung sowie die Ausarbeitung innovativer, gesamteuropäischer, groß angelegter Pilotprojekte zählen. Auf EU-Ebene stehen bereits verschiedene Instrumente zur Verfügung, darunter die Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation, um den Wettbewerb zu begünstigen und staatliches Eingreifen im Einklang mit den Wettbewerbsregeln. Die Mitteilung baut auf dem Bericht über das Forum zur digitalen Kluft vom 15. Juli 2005 und der anschließenden öffentlichen Konsultation auf und umfasst Vorschläge für weitere politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten und die Kommission. Der Rat wird sich mit jedem Vorschlag zu gegebener Zeit befassen und prüfen, ob weitere Maßnahmen ins Auge zu fassen sind.
Unter österreichischem Vorsitz finden zwei wichtige Konferenzen zu diesem Thema statt. So findet am 13./14. Juni 2006 in Wien die jährliche Konferenz über die Europäische Charta für Kleinunternehmen statt, auf der eine Bilanz ihrer Umsetzung gezogen werden soll. Im April wird in Oulu (Finnland) ein Seminar zum Thema „ICT-Tools for Providing Information, Advice and Services for rural SMEs“ abgehalten.
Längerfristig und mit Blick auf die anstehende Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (die Kommissionsvorschläge werden bis Ende 2006 erwartet) wird der Rat den Konvergenzaspekt der Breitbandtechnologien in vollem Umfang berücksichtigen und sicherstellen, dass das Projekt eines offenen, wettbewerbsfähigen und innovativen Marktes für elektronische Kommunikationsdienste angemessen behandelt wird.
Anfrage Nr. 13 von Gay Mitchell (H-0243/06)
Betrifft: Informations- und Kommunikationstechnologien
Sind dem Rat die Ergebnisse des Aho-Berichts bekannt, in dem festgestellt wird, dass Europa aus der Anwendung der Kommunikations- und Informationstechnologien zu wenig Nutzen gezogen hat und in diesem Zusammenhang an Boden verliert, da große Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung mittlerweile weltweit tätig sind? Wie beabsichtigt der Rat hier Abhilfe zu schaffen?
Der Herr Abgeordnete wird sicherlich zustimmen, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) einen maßgeblichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten und somit eine wichtige Säule für die Erreichung der Ziele von Lissabon bilden. Zudem sind Investitionen in Forschung und Innovation von entscheidender Bedeutung, damit der IKT-Sektor weiter kurz- wie auch langfristig seinen Beitrag zur Wirtschaft leisten kann.
2005 hat die Kommission ihre Strategie „i2010“ für eine europäische Informationsgesellschaft vorgestellt; deren zweite Säule betrifft die Innovation und Investitionen in die Forschung. Als Antwort an die Kommission hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2005 betont, dass die i2010-Strategie in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten, der europäischen Organe und der interessierten Kreise liegt. Der Rat hat die Kommission und die Mitgliedstaaten ersucht, Investitionen in Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der IKT zu fördern und Forschung und Innovation durch die Förderung privater Investitionen und der Zusammenarbeit zwischen Forschungs- und Innovationsprogrammen stärker zu unterstützen.
Nach der Veröffentlichung des Aho-Berichts hat der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre öffentlichen Mittel verstärkt in die Innovationsforschung fließen zu lassen sowie F&E des privaten Sektors zu fördern, damit mehr und bessere Ressourcen für Forschung und Innovation zur Verfügung stehen. Außerdem forderte er eine breit angelegte Innovationsstrategie für Europa, mit der Wissensinvestitionen in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang rief er die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die neue i2010-Strategie energisch durchzuführen.
Der Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) wird derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Für die Informationsgesellschaft zielt das Kapitel II dieses Vorschlags („Programm zur Unterstützung der IKT-Politik“) darauf ab, durch einen verstärkten Einsatz der IKT und durch Investitionen in diesem Bereich Innovationen zu fördern. Die Bestimmungen dieses Programms dienen als Instrument zur Unterstützung der in der i2010-Strategie genannten Maßnahmen. Was die Unterstützung der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung anbelangt, so wird dem Herrn Abgeordneten bekannt sein, dass der Kommissionsvorschlag für das Siebte Rahmenprogramm gegenwärtig vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens geprüft wird. Forschung und technologische Entwicklung im IKT-Sektor wird als eine der zentralen thematischen Prioritäten dieses Programms vorgeschlagen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der österreichische Vorsitz am 22./23. März 2006 in Wien auch eine Konferenz zum Thema „Investing in ICT Research and Innovation“ ausgerichtet hat. Diese Konferenz war als Folgemaßnahme zur i2010-Initiative der Europäischen Kommission gedacht und diente dem Ziel, praktische Maßnahmen zu bestimmen, um die Innovationskraft Europas im Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu steigern. Derzeit wird ein Abschlussbericht über das Ergebnis der Konferenz und die Empfehlungen der hochrangigen Delegierten erstellt.
Anfrage Nr. 18 von Dieter-Lebrecht Koch (H-0113/06)
Betrifft: Transrapid
Ist es vorstellbar, ein Konsortium ähnlich wie für Galileo und den Airbus auch für den Transrapid zu bilden?
Wie der Herr Abgeordnete zu Recht bemerkt, haben Unternehmen in der Vergangenheit ihre Ressourcen in Konsortien gebündelt, um das Galileo-Satellitennavigationssystem zu betreiben und die Airbus-Luftfahrtindustrie zu etablieren. Entsprechend haben Siemens und ThyssenKrupp ihre Transrapid-Tätigkeiten in einem gemeinsamen Unternehmen, der so genannten Transrapid International, zusammengeführt.
Zwischen 1997 und 2000 hat Transrapid International Durchführbarkeitsstudien zur Untersuchung der Möglichkeiten für den Einsatz der Transrapid-Technik des elektromagnetischen Schwebesystems als schnelles Transportmittel in Mittel- und Osteuropa und jenseits davon erstellt. Die Europäische Gemeinschaft hat diese Studien finanziell unterstützt. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft im Jahr 2003 Mittel aus dem TEN-T-Haushalt für eine Studie über die Verbindung zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Flughafen bereitgestellt.
Für den Fall, dass auf europäischer Ebene zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung des Transrapid in Europa erforderlich sein sollten, ist der Rat davon überzeugt, dass die Europäische Kommission die geeigneten Initiativen ergreifen wird.
Anfrage Nr. 19 von Claude Moraes (H-0221/06)
Betrifft: Umwelt und Verkehr
Welche Maßnahmen werden angesichts der zunehmenden Umweltbedenken ergriffen, um eine Alternative zum Straßenverkehr zu bieten? Wird es weitere Investitionen im Verkehrsbereich, insbesondere in Städten mit übermäßigen Verkehrsstaus geben? Wird der Rat außerdem angesichts von Programmen, bei denen die Halter der einzelnen Fahrzeuge einen Beitrag zu den Sozial- und Umweltkosten leisten, wie zum Beispiel bei der erfolgreich eingeführten Staugebühr in London, die Mitgliedstaaten ermutigen, ähnliche Maßnahmen zur Reduzierung der Staus in den Städten und zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einzuführen?
Anfrage Nr. 21 von Othmar Karas (H-0277/06)
Betrifft: Wegekostenrichtlinie
Was wird die Präsidentschaft im Zusammenhang mit der Wegekostenrichtlinie (1999/62/EG(1)) und dem von der Europäischen Kommission auszuarbeitenden Modell für eine Internalisierung der externen Kosten unternehmen?
Die Herren Abgeordneten stellen eine Reihe von Fragen zu dem Verhältnis von Umwelt und Verkehr.
Das Wirtschaftswachstum und die daraus resultierende zunehmende Transportnachfrage haben Auswirkungen auf verschiedene Bereiche; diese betreffen unter anderem Verkehrsstaus, die Verkehrssicherheit wie auch gesundheitliche Probleme und Umweltschäden. Im Zusammenhang mit dem Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ aus dem Jahr 2001 hat der Rat den Umstieg vom Straßenverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie saubere Busse, Schiffe und Eisenbahnen, befürwortet. Konkrete Maßnahmen sind die Leitlinien, in denen den transeuropäischen Eisenbahn- und Wasserstraßennetzen Vorrang eingeräumt wird, sowie die Rechtsvorschriften zur Öffnung des Marktes für Schienenfrachtdienste in Europa.
Mit Blick auf die Auswahl der am besten geeigneten künftigen Maßnahmen erwartet der Rat die Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs. Da die Kommission diese voraussichtlich in Kürze vorlegen wird, hat der österreichische Vorsitz bereits geplant, auf der Tagung des Rates am 8./9. Juni 2006 die Mitteilung vorzustellen und einen Gedankenaustausch darüber zu führen.
Der Rat unterstützt die Transeuropäischen Verkehrsnetze, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds als europäische Instrumente für Verkehrsinvestitionen. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip können Städte mit übermäßigen Verkehrsstaus Finanzmittel bei der Kommission beantragen. Dabei wird der Gesamthaushalt, der im Zeitraum 2007-2013 für diese Instrumente zur Verfügung steht, natürlich vom Ergebnis der Beratungen über die finanzielle Vorausschau abhängen.
Was die Frage der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren anbelangt, so haben das Europäische Parlament und der Rat am 27. März 2006 eine Richtlinie zur Änderung der geltenden Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) angenommen. Besonders erwähnenswert in dieser Änderungsrichtlinie ist eine neue Bestimmung, die es gestattet, einen Mautaufschlag für bestimmte Abschnitte des transeuropäischen Straßenverkehrsnetzes in
Bergregionen zu erheben, die von einer akuten Verkehrsüberlastung betroffen sind oder deren Benutzung durch Fahrzeuge erhebliche Umweltschäden verursacht. Die durch den Mautaufschlag erzielten Einnahmen sind in vorrangige TEN-Projekte (größtenteils in Eisenbahnprojekte) zu investieren, die zur Verringerung des Problems beitragen. Neben dieser Bestimmung über die Querfinanzierung von alternativen Infrastrukturen sind in der Richtlinie auch weitere Möglichkeiten für unterschiedliche Gebühren im transeuropäischen Netz zur Verwirklichung von Umweltzielen vorgesehen, und es wird präzisiert, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, Gebühren zur Bekämpfung von Verkehrsstaus und/oder Umweltauswirkungen (wie z.B. die Londoner Staugebühr) zu erheben.
Nach dieser Richtlinie ist die Kommission ferner verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ein Modell zur Bewertung der externen Kosten vorzulegen. Diesem Modell sind gegebenenfalls Rechtsetzungsvorschläge beizufügen, die - falls sie unterbreitet werden - vom Rat geprüft werden.
Im Programm Marco Polo II gibt es nach derzeitigem Stand eine weitgehende Annäherung in der Position des Europäischen Parlamentes und des Rates. Sieht die Präsidentschaft die Möglichkeit, bei dieser Vorlage noch in erster Lesung zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen?
Im April 2005 ist der Rat zu einer partiellen allgemeinen Ausrichtung in Bezug auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das zweite „Marco-Polo“-Programm zur Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) gelangt.
Angesichts der überproportionalen Zuwächse im Straßengüterverkehr kommt gerade dem Förderprogramm Marco Polo II, dessen Zielsetzung die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger ist, eine besondere, prioritäre Bedeutung zu. Wenn man bedenkt, dass mit Marco Polo II zwischen den Jahren 2007 und 2013 etwa 140 Milliarden Tonnenkilometer von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagert werden sollen, was einer Reduktion von 8.400 Mio. kg CO2-Emissionen und einem Umwelt- und Sozialnutzen von 5 Milliarden Euro entspricht, dann wird die Wichtigkeit dieses Programms deutlich.
Am 15. Dezember 2005 hat der Ausschuss für Verkehr des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag Stellung genommen. Der Vorsitz hat bereits mit der Prüfung der vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen begonnen.
In der Tat gibt es – wie der Herr Abgeordnete dargelegt hat – eine weit gehende Annäherung in den Standpunkten des Europäischen Parlamentes und des Rates. Dem Vorsitz ist daran gelegen, noch in erster Lesung zu einer Einigung zu kommen. Allerdings müssen die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen im Rat noch eingehender erörtert werden. Es sei daran erinnert, dass die finanziellen Aspekte des vorgenannten Vorschlags erst geregelt werden können, wenn Einvernehmen über die Finanzielle Vorausschau (2007-2013) erzielt worden ist. Es bedarf allerdings eines Nachfolgeprogramms, das sich nahtlos an das erste „Marco-Polo“-Programm anschließt. Die Präsidentschaft hofft hier, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch weiterhin auf Ihre konstruktive Unterstützung.
Anfrage Nr. 22 von Paul Rübig (H-0279/06)
Betrifft: Binnenschifffahrt
Was wird die Präsidentschaft unternehmen, damit ein Aktionsplan für die Binnenschifffahrt beschlossen wird?
Für den österreichischen Vorsitz ist die Förderung der Binnenschifffahrt eine erklärte Priorität, die zudem von mehreren Mitgliedstaaten mitgetragen wird. Dementsprechend begrüßt der Vorsitz die Mitteilung der Kommission über ein Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt, die dem Europäischen Parlament und dem Rat am 17. Januar 2006 vorgelegt wurde. Diese Mitteilung war ein wichtiger Beitrag für die Tagung auf hoher Ebene über Binnenschifffahrt, die vom Vorsitz am 14. und 15. Februar 2006 in Wien veranstaltet wurde und an der Vertreter der Mitgliedstaaten, aus Nicht-Mitgliedstaaten, der Kommission und der Wirtschaft teilnahmen.
Auf der Tagung des Rates vom 27. März 2006 war ein Tagesordnungspunkt eigens der Binnenschifffahrt gewidmet, wobei Vizepräsident Barrot Gelegenheit hatte, die Mitteilung der Kommission den Verkehrministern zu erläutern, und Vizekanzler Gorbach (Vorsitz) über die Ergebnisse der Wiener Tagung auf hoher Ebene berichten konnte. Bei dieser Gelegenheit bestätigte der Vizekanzler, dass der österreichische Vorsitz beabsichtigt, auf der Tagung des Rates am 8. und 9. Juni 2006 Schlussfolgerungen des Rates zur vorgenannten Mitteilung anzunehmen. Die Ergebnisse der Tagung auf hoher Ebene werden als Grundlage für diese Schlussfolgerungen dienen.
Anfrage Nr. 23 von Manuel Medina Ortega (H-0194/06)
Betrifft: Technologische Entwicklung und periphere Gebiete und Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union
Die vom Festlandkern der Europäischen Union am weitesten entfernt liegenden Regionen wie die Polargebiete, die Inselgebiete, die peripheren Gebiete und die Regionen in äußerster Randlage haben bei der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Welche Maßnahmen könnten nach Auffassung des Rates diese Nachteile ausgleichen und in diesen Regionen das technologische und innovative Potenzial zur Entfaltung bringen?
Die Probleme der am weitesten vom Kontinent entfernt liegenden Regionen werden nicht nur im Vertrag anerkannt, sondern auch in den Verordnungen berücksichtigt, die derzeit im Rahmen des „Maßnahmenpakets für die Kohäsionspolitik“ ausgehandelt werden. Auch der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15./16. Dezember 2005 ihre Schwierigkeiten anerkannt und ihnen im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zusätzliche Mittel gewährt. In den Verordnungsentwürfen über den Struktur- und den Kohäsionsfonds gibt es ebenfalls spezifische Bestimmungen für diese Regionen.
Da derzeit jedoch noch über die Interinstitutionelle Vereinbarung und über das „Gesetzgebungspaket für die Kohäsionspolitik“ verhandelt wird, kann der Vorsitz dem Endergebnis dieser Verhandlungen in dem betreffenden Bereich nicht vorgreifen und daher dem Herrn Abgeordneten keine ausführlichen Informationen erteilen.
Anfrage Nr. 24 von Richard Corbett (H-0196/06)
Betrifft: Französische Forderungen, das Parlament solle in Brüssel tagen
Ist dem Rat die von der französischen Denkfabrik „Institut Mantaigne“ veröffentliche Erklärung bekannt, in der u.a. gefordert wird, dass den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zugestanden werden sollte, nur in Brüssel zu tagen, anstatt sie dazu zu zwingen, zwischen Brüssel und Straßburg hin- und herzureisen, und dass das Parlamentsgebäude in Straßburg als erstes akademisches Kompetenzzentrum der EU oder als Zentrum für technologische Forschung genutzt werden sollte?
Wird der Ratsvorsitz das französische Mitglied des Rates auf diese interessante Empfehlung aufmerksam machen, die aus seinem eigenen Mitgliedstaat kommt?
Der Rat hat sich mit der vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Erklärung nicht befasst.
Der Herr Abgeordnete wird daran erinnert, dass die Festlegung des Sitzes des Europäischen Parlaments durch Artikel 289 EG-Vertrag geregelt ist, der vorsieht, dass der Sitz der Organe der Gemeinschaft im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt wird. Nach dem Einzigen Artikel Buchstabe a des Protokolls Nr. 8 zum EG-Vertrag gilt Folgendes: „Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die 12 monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt.“ (1)
Ist der amtierende Ratsvorsitz bereit, die legislativen Themen, die seit 1. Januar 2006 im Rat hinter verschlossenen Türen sowie unter Ausschluss der Presse und der Öffentlichkeit diskutiert werden, aufzulisten?
Zur Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten möchte der Rat darauf hinweisen, dass alle Themen, die vom Rat zu prüfen und/oder zu billigen sind, unabhängig davon, ob sie Gesetzgebungscharakter haben oder nicht, entweder in der vorläufigen Tagesordnung oder in der Liste der A-Punkte aufgeführt sind. Die Presse und die Öffentlichkeit erhalten vor jeder Ratstagung über das öffentliche Register des Rates Zugang zu diesen Tagesordnungen und Listen, sobald sie in Umlauf sind(1).
Darüber hinaus sind alle Themen, zu denen eine öffentliche Aussprache oder eine öffentliche Beratung stattfindet, in der vorläufigen Tagesordnung für die Ratstagung und gegebenenfalls in der Liste der A-Punkte, die vor jeder Ratstagung veröffentlicht werden, klar und deutlich angegeben.
Die Informationen darüber, welche Themen im Rat erörtert worden sind und ob die Erörterungen öffentlich waren oder nicht, sind der interessierten Öffentlichkeit daher leicht zugänglich.
(Siehe den folgenden Link: http://register.consilium.eu.int/servlet/driver?page=Result&typ=Agendas&lang=EN&fc=REGAISEN&srm=50& md=400&ssf=DATE_DOCUMENT+DESC&ii_PUBLIC_DOC= %3E0&ff_COTE_MATIERE_PRIM=OJ/CONS& cmsid=644)
Anfrage Nr. 26 von Sajjad Karim (H-0214/06)
Betrifft: Strategische Partnerschaft EU-Indien und das „Wissensspiel“
Als die Kommission ihre Pläne für ein Technologieinstitut von Weltklasse bekannt gab, das die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und mit Einrichtungen wie dem US-amerikanischen Massachusetts Institut of Technology (MIT) gleichziehen soll, wies sie auch darauf hin, dass China und Indien die „kommenden Spieler des Wissensspiels“ seien. Neben den hoch angesehenen indischen Technologieinstituten und Managementinstituten gibt es etwa 20 weitere Exzellenzzentren in den Bereichen Wissenschaft, Ingenieurwissenschaften, Medizin und Künste.
In seiner Stellungnahme zum AFET-Bericht über die Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft (A6-0256/2005) hat der Ausschuss für internationalen Handel dazu aufgerufen, den Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und der Technologie zu fördern, wobei der Ausbau der Kontakte und des Austauschs zwischen Universitäten ein wichtiger Faktor sei. Welche Rolle könnten diese Vorschläge nach Meinung des Rates beim Europäischen Technologieinstitut spielen, und was können sich nach Ansicht des Rates Indien und die EU gegenseitig innerhalb des Rahmens der strategischen Partnerschaft in dieser Hinsicht anbieten?
Selbstverständlich hat der Rat den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) vom 1. August 2005 sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. September 2005 über die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Indien zur Kenntnis genommen.
Der Rat misst der Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Indien in vielen Bereichen, einschließlich der Hochschulbildung, erhebliche Bedeutung bei. Dem gemeinsamen Aktionsplan zwischen der EU und Indien (Dokument 11984/05) zufolge sind die EU und Indien der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und der Studentenaustausch bei der Erhöhung des Wissensstands auf beiden Seiten eine wichtige Rolle spielt. Daher wird vorgeschlagen, ausgehend von den bestehenden Programmen zwischen Indien und den Mitgliedstaaten der EU neue Initiativen zu entwickeln, um für Studenten beider Seiten mehr Möglichkeiten zu schaffen, an Universitäten der jeweils anderen Region zu studieren.
Was im besonderen das vorgeschlagene Europäische Technologieinstitut anbelangt, so sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Staats- und Regierungschefs der EU noch förmlich zu den Plänen der Kommission Stellung nehmen müssen und von der Kommission erst im weiteren Verlauf des Jahres ein ausführlicher Vorschlag zur Errichtung eines derartigen Instituts erwartet wird. Daher dürfte es derzeit wohl verfrüht sein, den möglichen Einfluss einer derartigen Einrichtung und ihre eventuelle Rolle bei der Förderung dieser Zusammenarbeit beurteilen zu wollen.
Anfrage Nr. 27 von Jonas Sjöstedt (H-0215/06)
Betrifft: Verbot der Feierveranstaltung „Gay Pride“ in Moskau
Mitte Mai 2006 übernimmt Russland den Vorsitz des Europarats für das kommende Halbjahr. Die Organisation hat 46 Mitgliedstaaten und tritt erklärtermaßen u.a. für den Schutz der Menschenrechte ein.
Die erste „Gay Pride“-Feier war für Ende Mai in Moskau geplant, nur eine Woche nach der Übernahme des Vorsitzes im Europarat durch Russland. Inzwischen ist die Feier verboten worden. Der Bürgermeister der Stadt hat zuvor erklärt, er sei gegen die Feier, weil er der Auffassung sei, Homosexualität sei etwas Unnatürliches.
Hat der Rat im Zusammenhang mit dem Verbot der „Gay Pride“-Veranstaltung Kritik an Russland geübt? Welche Maßnahmen ist der Rat zu treffen bereit, damit dieses Land die Menschenrechte achtet, einschließlich der Versammlungs- und der Demonstrationsfreiheit?
Der Rat teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten in Bezug auf die Versammlungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung in der Russischen Föderation und bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung nicht akzeptabel ist.
Es gibt keine konkrete Begründung für das Verbot des „Gay Pride Festivals“ in Moskau, dessen Äquivalent bereits in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten stattfindet. Es stellt sich daher die Frage, ob das Verbot mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünften wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist.
Der Rat wird daher erwägen, dieses Thema auf einem der nächsten Treffen mit seinen russischen Partnern zur Sprache zu bringen.
Anfrage Nr. 28 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0219/06)
Betrifft: Finanzielle Zulagen und Familienpolitik
Ist der Rat der Auffassung, dass Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung durch spezielle politische Maßnahmen gefördert werden können, die dazu bestimmt sind, die negativen demografischen Trends in der Europäischen Union auszugleichen?
Welche spezifischen Maßnahmen plant die österreichische Präsidentschaft im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, die Verbesserung der Bedingungen und die Beseitigung der Hindernisse, die die europäischen Bürger zwingen, weniger Kinder zu haben, als sie eigentlich möchten?
Ich möchte der Frau Abgeordneten für ihre aktuelle Frage zu einem Thema danken, das dem österreichischen Vorsitz bei der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates besonders am Herzen lag.
Die negativen demografischen Trends erwecken seit langem die Besorgnis der Europäischen Union und die Anpassung an diese Trends ist für eine zunehmende Zahl von Mitgliedstaaten zu einer politischen Priorität geworden. Die Union hat daher in den letzten Jahren politische Strategien entwickelt, die dazu beitragen sollen, die Veränderungen zu antizipieren, die sich aus einer steigenden Lebenserwartung aufgrund beträchtlicher Fortschritte im Gesundheitswesen und steigender Lebensqualität in Europa, einer wachsenden Zahl von Arbeitnehmern über 60 und anhaltend niedrigen Geburtenraten ergeben.(1) Nachdem die Kommission im März 2005 ihr Grünbuch mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ vorgestellt hatte, führte der Rat im Dezember 2005 eine Orientierungsaussprache über „Demografie und Humankapital“. In den verschiedenen Beiträgen zu dieser Aussprache ging es hauptsächlich um die Notwendigkeit, die Fertigkeiten und Qualifikationen der Arbeitnehmer durch lebenslanges Lernen zu verbessern, um das Konzept „Arbeit muss sich lohnen“, um die Sicherstellung einer angemessenen Steuerung der Migrationsströme und um die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Soweit ich weiß, stellt dieses Thema auch für das Europäische Parlament ein besonderes Anliegen dar; ich beziehe mich dabei auf Ihre Entschließung zum Beitrag für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2006 bezüglich der Lissabonner Strategie, insbesondere auf den Teil über die alternde Bevölkerung und die demografischen Herausforderungen. Zudem hat das Parlament Ende März über die Frage der demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen debattiert.
Der Rat ist der Ansicht, dass Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung ungeachtet dieser negativen Trends in Europa gefördert werden können und dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sind, sich an diese Veränderungen anzupassen. Daher hat er politische Maßnahmen und Strategien unterstützt, die zur Lösung dieses Problems vor allem anhand der überarbeiteten Lissabonner Strategie beitragen sollen und durch die der erforderliche Rahmen für die EU geschaffen werden soll, um den Menschen, vor allem mehr Frauen, Jugendlichen und älteren Menschen, Arbeitsplätze zu verschaffen.
Wie ich bereits erwähnte, wurde diese Frage auf der Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März erörtert. Um den gegenwärtigen negativen demografischen Trends in Europa entgegenzuwirken, hat der Europäische Rat entsprechend dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2005/2006, den der Rat am 10. März angenommen hat, die Mitgliedstaaten aufgerufen, einen lebenszyklusbezogenen Ansatz für Arbeit zu entwickeln, um einen leichten Übergang von einer Beschäftigung zu einer anderen zu ermöglichen, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu erhöhen, eine aktive und präventive Politik zu entwickeln, die die Menschen ermutigt, eine bezahlte Beschäftigung zu suchen, und dabei den Schwerpunkt auf Geringqualifizierte und Niedriglohnbezieher zu legen, die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren und Strategien für aktives Altern zu verwirklichen. Alle Maßnahmen sollten außerdem der Situation von Einwanderern und Minderheiten Rechnung tragen. Der Europäische Rat billigte ferner den Europäischen Pakt für Gleichstellung und vereinbarte, dass die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung entsprechend den Zielen der Mitgliedstaaten verbessert werden sollte.
Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, sich des Themas „Flexicurity – Flexibilität durch Sicherheit“ anzunehmen und bei ihren Reformen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik ein integriertes Flexicurity-Konzept zu verfolgen. Dabei geht es darum, in Europa ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit zu schaffen. Dabei sollten diese beiden Grundsätze nicht als Alternativen, sondern vielmehr als sich gegenseitig ergänzende Elemente angesehen werden: Nur auf der Grundlage funktionierender Sozial- und Versicherungssysteme kann auf dem Arbeitsmarkt die Flexibilität erreicht werden, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit erfordert. (2)
Die Kommission hat dem Rat auf seiner Tagung am 10. März den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 vorgestellt. Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte fest: gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer; Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privat- und Familienleben; Förderung einer gleichen Beteiligung von Männern und Frauen an Entscheidungsprozessen; Beseitigung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels; Beseitigung von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft und Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU. Diese Ziele und die damit verbundenen zentralen Aktionen sollen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.
Die Frau Abgeordnete stimmt dem sicherlich zu, dass diese Themen sehr komplex sind und es deshalb einer konzertierten Anstrengung aller Beteiligten bedarf, damit die Probleme, mit denen Europa gegenwärtig konfrontiert ist, bewältigt werden können.
Quelle: Programm des Vorsitzes in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit (Vorwort); liegt auch in deutscher Sprache vor.
Anfrage Nr. 29 von Manolis Mavrommatis (H-0231/06)
Betrifft: Wettbewerbsfähigkeit Europas im Bereich Bildung
Nach einer kürzlich veröffentlichten Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird die Erfolgsbilanz Europas im Bereich Bildung zusehends schlechter. Frankreich und Deutschland gehören nicht mehr den führenden Ländern im Bildungsbereich. Vielmehr stehen diese Länder im Zentrum der Kritik, was ihre Bildungssysteme betrifft, die in der oben genannten Studie als mittelmäßig bezeichnet werden. Den Gegenpol zu Deutschland und Frankreich bildet auf europäischer Seite Finnland, während die asiatischen Länder, und hier an erster Stelle Südkorea, China und Indien, in den letzten Jahren immer mehr in ihre Bildungssysteme investiert haben mit dem Ergebnis, dass diese Investitionen heute Früchte tragen. Die OECD-Studie verdeutlicht, dass Europa bei den Bildungssystemen hinter Asien zurückbleibt und deshalb mehr Geld in die Umgestaltung des Bildungswesens investieren muss, wenn es seine Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich stärken will.
Beabsichtigt die Europäische Union die Schaffung wettbewerbsfähiger Bildungssysteme, die hohen Ansprüchen genügen und auf der Chancengleichheit und der nachhaltigen Entwicklung aufbauen, indem sie die entsprechenden Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor fördert?
Der Rat versichert dem Herrn Abgeordneten, dass er die Anliegen, die in seiner Anfrage zum Ausdruck kommen, teilt und dass er bestrebt ist, diese Anliegen – soweit der Rat zuständig ist – auf höchster Ebene zu behandeln. Es ist nun allgemein anerkannt, dass der Europäische Rat mit der Annahme der Lissabonner Strategie im Jahr 2000 und des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ im Jahr 2002 einen Prozess eingeleitet hat, durch den die Bildung im wirtschafts- und sozialpolitischen Programm der EU mehr und mehr in den Vordergrund gerückt ist. Im Jahr 2005 hat der Rat im Rahmen der erneuerten Lissabonner Strategie integrierte Leitlinien verabschiedet, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Investitionen in Humankapital zu steigern und zu optimieren und die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen auszurichten. Zuletzt wurde diese Entwicklung daran deutlich, dass die Bildungsminister der EU im Februar 2006 den Gemeinsamen Zwischenbericht über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms, das nach dem Willen des Europäischen Rates vollständig umgesetzt werden soll, angenommen haben und dass das Thema „Bildung“ in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Frühjahr 2006 eine herausragende Stellung einnimmt.
Vor dem Hintergrund der wachsenden sozioökonomischen und demografischen Herausforderungen in einer globalisierten Welt möchte der Rat daher dem Herrn Abgeordneten beipflichten, dass erstklassige Bildungs- und Ausbildungssysteme, die sowohl effizient als auch gerecht sind, ein entscheidender Faktor für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der wirtschaftlichen Leistung sind und gleichzeitig dem sozialen Zusammenhalt dienen. Bei den Reformen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gefordert wurden, sind bereits erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, da sich die Mitgliedstaaten verstärkt darum bemühen, kohärente und umfassende Strategien zum lebenslangen Lernen zu verwirklichen, die allen Bürgern die Kompetenzen und Qualifikationen vermitteln sollen, die sie benötigen. Jedoch müssen zweifellos weitergehende Anstrengungen unternommen werden, und die Frage der Finanzierung ist dabei sicherlich von zentraler Bedeutung.
In diesem Zusammenhang ist daher darauf hinzuweisen, dass der Europäische Rat die Mitgliedstaaten in seinen jüngsten Schlussfolgerungen dazu auffordert, im Einklang mit den nationalen Praktiken den Zugang der Universitäten zu ergänzenden privaten Finanzierungsquellen zu vereinfachen und Hindernisse für Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft abzubauen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, sich für engere Verbindungen zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen einzusetzen und dadurch das Innovations- und Wettbewerbspotenzial und die Investitionen zu erhöhen, damit es der EU möglich wird, mit den Besten auf der Welt mitzuhalten. Der in Kürze erwartete Bericht der Kommission an den Europäischen Rat über die Hochschulausbildung dürfte in diesem Zusammenhang höchst relevant sein, da in diesem Bericht vor allem das Dreieck Bildung-Forschung-Innovation sowie die Verbindungen zwischen Universitäten und Wirtschaft behandelt wird.
Anfrage Nr. 30 von Philip Bushill-Matthews (H-0233/06)
Betrifft: Arbeitszeitrichtlinie
Wird der Rat in Anbetracht der Schwierigkeiten, in der Frage der Nichtanwendung auf individueller Basis der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG(1) eine Einigung zu erzielen, die Möglichkeit in Betracht ziehen, zu versuchen, in der speziellen Frage des Bereitschaftsdienstes zu einer getrennten Einigung zu gelangen?
Der Rat teilt die Ansicht des Herrn Abgeordneten, dass es notwendig ist, in der Frage des Bereitschaftsdienstes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften so bald wie möglich spezifische EU-Vorschriften zu erlassen.
Daher sind vom Rat - wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte - unter niederländischem, luxemburgischem und britischem Vorsitz bereits nachhaltige Bemühungen unternommen worden, um in dieser Frage im Kontext des geänderten Kommissionsvorschlags, der auch Bestimmungen zu dem heiklen Thema der Nichtanwendung („opt-out“) enthält, eine Einigung herbeizuführen.
Der österreichische Vorsitz ist entschlossen, alle Möglichkeiten zu sondieren, um im Juni 2006 auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags zu einer ausgewogenen Gesamteinigung zu gelangen.
Betrifft: Aufbau einer wissensorientierten Wirtschaft
Der Aufbau einer wissensorientierten Wirtschaft in Europa ist eine der zentralen politischen Prioritäten für die Europäische Union, wenn die Strategie von Lissabon umgesetzt werden soll. Kann der Europäische Rat darlegen, welche neuen Initiativen in das 7. Rahmenprogramm für Entwicklung und Forschung 2007-2013 einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass der Nutzen neuer Technologien allen Teilen der Europäischen Union und insbesondere den Randregionen in Europa zugute kommen wird?
Der Rat teilt die Ansicht des Herrn Abgeordneten hinsichtlich der Bedeutung der Lissabonner Strategie für den Aufbau einer wissensorientierten Wirtschaft. Das Forschungsrahmenprogramm bildet ein Schlüsselinstrument der Gemeinschaft zur Erreichung dieses Ziels. Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein wird, sind das Europäische Parlament und der Rat als die beiden gesetzgebenden Organe derzeit mit der Prüfung der Kommissionsvorschläge für das Siebte Rahmenprogramm (2007-2013) befasst.
Vorbehaltlich der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau ist der Rat auf seiner Tagung vom 28. November 2005 zu einer „partiellen allgemeinen Ausrichtung“ zu dem Rahmenprogramm gelangt; der entsprechende Text ist der Öffentlichkeit zugänglich. Wie es im Beschlussentwurf heißt, werden mit dem Programm „die allgemeinen Ziele des Artikels 163 des Vertrags (Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und Deckung des Forschungsbedarfs anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche) verfolgt, wodurch – aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum – ein Beitrag zum Übergang zur Wissensgesellschaft geleistet wird“. Deshalb wird von den beiden Organen gegenwärtig der Beitrag erörtert, den dieses Programm zur wissensorientierten Wirtschaft leisten kann.
Was die Frage betrifft, wie der Nutzen neuer Technologien allen Teilen Europas zugute kommen kann, so wird der Herr Abgeordnete insbesondere auf die Abschnitte „Wissensorientierte Regionen“ und „Forschungspotenzial“ im Programmteil „Kapazitäten“ verwiesen, die folgende Zielsetzungen beinhalten:
„Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen, insbesondere durch die europaweite Förderung und Unterstützung der Entwicklung regionaler „forschungsorientierter Cluster“, denen Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und regionale Behörden angehören“;
„Förderung der Verwirklichung des gesamten Forschungspotenzials der erweiterten Union durch Freisetzung und Entwicklung bestehender oder entstehender Spitzenleistungen in den Konvergenzregionen und den Regionen in äußerster Randlage der EU und durch einen Beitrag zur Stärkung der Fähigkeiten ihrer Forscher, sich erfolgreich an Forschungstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene zu beteiligen.“
Ferner sei daran erinnert, dass neben dem Rahmenprogramm auch das geplante Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) die Einführung neuer Technologien in der gesamten Gemeinschaft fördern soll.
Anfrage Nr. 32 von Diamanto Manolakou (H-0260/06)
Betrifft: „Nationale Sicherheitsstrategie“ und „Verteidigungsdoktrin“ der USA
Die US-Regierung hat dem Kongress ihre „Nationale Sicherheitsstrategie” vorgelegt. Damit wird die Ausrichtung der außenpolitischen Strategie der USA auf den Präventivkrieg und die Bekämpfung des „Feindes“, bevor die Interessen der USA verletzt werden, endgültig besiegelt. Die „Verteidigungsdoktrin” sieht den Einsatz von Gewalt, den „ewigen Krieg” und Präventivschläge gegen Ziele, Länder, Netze usw. vor. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Gewaltandrohungen gegen Mitgliedstaaten der UNO (Kuba, die Demokratische Volksrepublik Korea, Syrien, Belarus, Simbabwe, Myanmar und Iran) vorgesehen sind.
Verurteilt der Rat diese aggressive Politik der USA, die gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt und eine grobe Einschüchterung und Terror gegen Drittländer darstellt, die Mitglieder der UNO sind?
Der Ansatz, der in der Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) und der „Quadrennial Defense Review“ (QDR) der Vereinigten Staaten beschrieben wird, fällt in die hoheitliche Zuständigkeit der amerikanischen Behörden. Es steht dem Rat nicht an, sich zu dem Inhalt dieser Dokumente zu äußern. Die Europäische Union wird weiterhin ihren eigenen Grundsätzen und ihrem eigenen Ansatz folgen, der auf Konfliktverhütung, der friedlichen Regelung von Krisen und einem wirksamen Multilateralismus basiert, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie festgelegt wurde.
Anfrage Nr. 33 von Bill Newton Dunn (H-0262/06)
Betrifft: Durchlässige Außengrenzen der EU
Wenn der Rat mit der derzeitigen Durchlässigkeit aller Außengrenzen der Union unzufrieden ist, welche Sofortmaßnahmen schlägt er vor, um den wachsenden Zustrom von geschmuggelten Drogen, von geschmuggelten illegalen Einwanderern, von geschmuggelten gefälschten Waren und den Aderlass von geschmuggelten gestohlenen Waren und von MwSt.-Rückerstattungen einzudämmen, die alle unsere Gesellschaft allmählich ausbluten?
Der österreichische Vorsitz und der künftige finnische Vorsitz messen der Frage der Grenzkontrolle besonderes Gewicht bei. Dabei gilt der Entwicklung des integrierten Grenzschutzes an den Außengrenzen und der verstärkten Zusammenarbeit mit den Herkunfts- bzw. Transitländern der illegalen Zuwanderung jetzt und auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit, wie bereits im Haager Programm und in dem „Gesamtansatz zur Migrationsfrage: Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“ dargelegt ist. Auch die nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit den Nachbarstaaten an den Außengrenzen zur Bekämpfung von Kriminalität und der Informationsaustausch spielen gegenwärtig und in Zukunft eine wesentliche Rolle.
Die neu geschaffene Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) spielt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle. Diese Agentur koordiniert die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten, indem sie unter anderem gemeinsame Operationen an den Land-, See- und Luftgrenzen durchführt. Es haben bereits verschiedene gemeinsame Operationen stattgefunden, weitere sind für die unmittelbare Zukunft geplant. Die Agentur führt auch Risikoanalysen durch, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung der Grenzschutzbeamten sowie im Falle besonderer Situationen, in denen eine verstärkte technische und operative Unterstützung erforderlich ist. Die Agentur wird auch die notwendige Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen bereitstellen.
Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen bei den Mitgliedstaaten liegt. Um die Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, wird derzeit im Rat über eine Reihe weiterer Maßnahmen beraten, die im Haager Programm und im Gesamtansatz zur Migrationsfrage aufgeführt sind. Hierzu gehört insbesondere der vorgeschlagene Außengrenzenfonds und die Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisedokumenten.
Darüber hinaus arbeiten die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, um den Drogenschmuggel, nachgeahmte Waren usw. noch intensiver und besser bekämpfen zu können. Die operative Tätigkeit fällt zwar auch weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, jedoch setzt die Gruppe „Zusammenarbeit im Zollwesen“ die lange Tradition der Durchführung gemeinsamer
Zollaktionen fort. Bei diesen Aktionen leisten OLAF und Europol angemessene Unterstützung, sofern möglich findet dabei auch stets eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden (wie der Polizei und dem Grenzschutz) statt.
Anfrage Nr. 34 von Athanasios Pafilis (H-0264/06)
Betrifft: Ermordung eines Mitglieds der kommunistischen Partei der Ukraine
Waleri Judin, Mitglied der kommunistischen Partei der Ukraine, wurde am 10. März 2006 in Nikolskae von einem fanatischen Anhänger der „orangen Revolution” ermordet. Diese Tat ist die Fortsetzung der zunehmenden Provokationen und einer immer größeren Zahl von Gewaltakten gegen Führer der kommunistischen Partei durch Vertreter nationalistischer Kreise. In den letzten Wochen und während des Wahlkampfes kam es zu zahlreichen Angriffen auf die lokalen Büros der kommunistischen Partei der Ukraine sowie zu Übergriffen auf die Parteiführer.
Verurteilt der Rat diese Vorgänge, die die Folge der allgemeinen Politik der ukrainischen Regierung sind, die von der EU unterstützt wird und die u.a. den Nationalismus zur Staatspolitik erhebt und somit den Hass zwischen den Menschen schürt?
Der Rat hat in seinen Beziehungen zu Drittländern stets von politischen Kräften begangene Gewalttaten jeglicher Art verurteilt.
Was speziell die Kampagne zu den Parlamentswahlen am 26. März 2006 in der Ukraine anbelangt, so hat sich der Rat voll und ganz auf die Informationen gestützt, die ihm die OSZE-Wahlbeobachtermission in Kiew und ihre landesweit eingesetzten 52 Langzeitbeobachter übermittelt haben, sowie auf die Berichterstattung der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten, der Delegation der Europäischen Kommission in der Ukraine sowie anderer internationaler Organisationen an den Tagen vor den Wahlen und am Tag der Wahlen selbst.
Der Rat hatte keine Kenntnis von dem spezifischen Vorfall, den der Herr Abgeordnete angesprochen hat. Der Vorsitz hat auf der Grundlage der von den oben genannten Einrichtungen übermittelten Informationen sowie der Berichterstattung der nationalen und internationalen Presse folgende Erklärung abgegeben: „Die Europäische Union hat die vorläufigen Schlussfolgerungen der Internationalen Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE zur Wahl des ukrainischen Parlaments (Werchowna Rada) am 26. März 2006 mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die Wahlbeobachtungsmission ist zu dem Schluss gekommen, dass die Wahlen frei und fair verlaufen sind und dadurch den in der Ukraine vollzogenen Wandel zur Demokratie gefestigt haben. Die Europäische Union begrüßt diese Wahlen, die von dem Engagement der Ukraine für einen wirklich demokratischen Prozess zeugen. Bei diesen Wahlen hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, eine sachkundige Wahl zwischen unterschiedlichen Optionen zu treffen und ihren Willen unter freien und fairen Bedingungen an den Urnen zum Ausdruck zu bringen. Das ukrainische Volk hat damit die Eigenverantwortung für die Demokratie in seinem Land übernommen. Dies ist ein Meilenstein im demokratischen Wahlprozess, der mit den politischen Ereignissen um die Präsidentschaftswahlen 2004 begonnen hat. Die Wahl zur Werchowna Rada in der Ukraine setzt einen neuen und sehr begrüßenswerten Standard für Wahlen in der gesamten Region.“
Anfrage Nr. 35 von Anne E. Jensen (H-0265/06)
Betrifft: Beziehungen Russlands zu Weißrussland
Am 20. März 2006 erklärte die OSZE, dass die Präsidentschaftswahlen, die am 19. März 2006 in Weißrussland stattfanden, nicht den internationalen Erfordernissen entsprachen. Beobachter der GUS äußerten jedoch die Auffassung, dass die Präsidentschaftswahlen in Weißrussland „frei, offen und transparent“ waren, während Russlands Präsident Putin Präsident Lukaschenko zu seiner Wiederwahl gratulierte und einem Pressekommunique des Kremls zufolge erklärte, dass „die Ergebnisse der Wahlen zeigen, dass die Wähler Vertrauen in den Weg setzen, den du gewählt hast“.
Es steht außer Frage, dass der Fortbestand des Regimes von Lukaschenko sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht von Russland gesichert wird. Beabsichtigt der Rat, Druck auf Russland auszuüben, damit dieses Land seine bedingungslose Unterstützung für das diktatorische Regime von Lukaschenko vermindert? Wenn ja, welche Mittel gedenkt er zu diesem Zweck einzusetzen?
Bei dem politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation wird das Thema Belarus regelmäßig erörtert. Bereits vor den jüngsten Präsidentschaftswahlen hat der Rat bei vielen Gelegenheiten Russland gegenüber seine Besorgnis über die Verletzung grundlegender Menschenrechte und demokratischer Normen in Belarus zum Ausdruck gebracht. Auch auf OSZE-Ebene bringt die EU die Lage in Belarus zur Sprache, wobei sie Belarus mit Nachdruck auffordert, seinen Verpflichtungen im Rahmen der OSZE nachzukommen; zudem erörtert sie die Probleme in Belarus mit den Vertretern der Russischen Föderation bei den Treffen mit der EU-Troika.
Was die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und Belarus betrifft, so möchten wir Sie auch auf vor kurzem erfolgte Ankündigungen von Gasprom aufmerksam machen, denen zufolge der Preis für das an Belarus gelieferte Gas im Jahre 2007 erhöht wird. Dieser Preis beträgt derzeit 39 EUR pro 1000 Kubikmeter, was weit unter dem Preis liegt, den EU-Staaten oder Nachbarländer von Belarus zahlen. Die EU wird diese Entwicklungen genau verfolgen.
Die EU hat zudem im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen in Belarus an Russland appelliert, von seinem Einfluss auf Belarus Gebrauch zu machen und die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Demokratie zu fördern. Solange sich die Situation in Belarus nicht verbessert, werden diese Appelle fortgesetzt.
Anfrage Nr. 36 von Hubert Pirker (H-0278/06)
Betrifft: Wider Europe
Was unternimmt die Präsidentschaft, um das Konzept des „Wider Europe“ effizient weiterzuführen?
Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im April 2006 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der österreichische EU-Vorsitz schenkt der Entwicklung und Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) besondere Beachtung. In enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Ratssekretariat verfolgt der Vorsitz aufmerksam die Durchführung der ENP-Aktionspläne, die bereits im vergangenen Jahr mit der Ukraine, Moldau, Israel, Jordanien, Marokko, der Palästinensischen Behörde und Tunesien vereinbart worden waren.
Der Vorsitz beabsichtigt zudem, die Verhandlungen über Aktionspläne mit Ägypten, Libanon, Armenien, Aserbaidschan und Georgien möglichst bald abzuschließen.
Sehr wichtig für die weitere Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI). Die frühzeitige Annahme der entsprechenden Verordnung und Durchführungsbestimmungen hat für den Vorsitz hohe Priorität. Auf diese Dringlichkeit ist insbesondere angesichts des automatischen Auslaufens der TACIS-Verordnung am 1. Januar 2007 hinzuweisen.
Das Europäische Parlament ist an diesem Prozess entscheidend beteiligt und der Vorsitz hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Hinblick auf eine Einigung über einen Kompromisstext in erster Lesung, damit das Instrument am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Hierdurch würde ein reibungsloser Übergang von den derzeitigen Nachbarschaftsprogrammen (2005-2006) zu den neuen Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit (2007-2013) ermöglicht.
Anfrage Nr. 38 von Johan Van Hecke (H-0287/06)
Betrifft: Maßnahmen gegen Äthiopien
Die äthiopische Regierung macht routinemäßigen Gebrauch von verschiedenen Formen von Menschenrechtsverletzungen, um Dissidenten abzuschrecken und zu bestrafen. Unabhängige Journalisten, Redakteure und Verleger erleiden weiterhin Schikanen und Einschüchterungen. Alle Führer der wichtigsten Oppositionspartei sind im Gefängnis, außer denjenigen, die im Ausland leben. Tausende von Äthiopiern wurden straflos getötet, gefoltert und willkürlich verhaftet, während Hunderte während der vergangenen 14 Jahre verschwunden sind.
Wird der Rat Maßnahmen treffen, um Druck auf die äthiopische Regierung betreffend ihre Menschenrechtsbilanz auszuüben?
Der Vorsitz hat in seiner Antwort auf die mündliche Anfrage H-0110/06, die in der Fragestunde im März 2006 von einem Mitglied dieses Parlaments gestellt worden war, den Standpunkt der EU zur Menschenrechtslage in Äthiopien dargelegt.
Wie sich der Herr Abgeordnete erinnern wird, hat der Ratsvorsitz in seiner Antwort bereits ausgeführt, dass der politische Dialog mit Äthiopien gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens den Vertretern der EU regelmäßig Gelegenheit geboten hat, ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtslage in Äthiopien zum Ausdruck zu bringen, darunter mehrfach im direkten Gespräch mit Premierminister Meles Zenawi. Die Vertreter der EU haben die Lage der Inhaftierten angesprochen und gefordert, dass alle während oder nach den Demonstrationen vom Juni und November festgenommenen Personen freigelassen werden und ihren Angehörigen und Anwälten sowie den Vertretern humanitärer Organisationen Zugang zu ihnen garantiert wird. Die Vertreter der EU haben Inhaftierte in mehreren Lagern und Gefängnissen besucht.
Ich möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass für eine internationale und unabhängige Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen führende Oppositionelle und andere Personen Sorge getragen worden ist. Zudem haben EU-Vertreter die Regierung nachdrücklich aufgefordert, jegliche Schikanierung der Opposition und von Organisationen der Zivilgesellschaft durch Sicherheitskräfte zu unterbinden. Auf politischer Ebene hat die EU weiterhin auf bedingungslose Aufnahme eines Dialogs zwischen Regierung und Opposition gedrängt und die politische Führung aufgefordert, es den privaten Medien zu ermöglichen, frei zu arbeiten.
Die EU wird die Lage in Äthiopien weiterhin aufmerksam verfolgen und diese Themen gegenüber den Behörden zur Sprache bringen, wobei sie darauf drängen wird, dass die Rechte der Inhaftierten geachtet und alle sie betreffenden Menschenrechtsfragen geklärt werden.
Anfrage Nr. 39 von Hans-Peter Martin (H-0291/06)
Betrifft: Öffentlichmachung der Subventionsvergabe von eingesetzten EU-Geldern
Am 18. Januar 2006 hat der Ratsvorsitzende aus Österreich, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, im Europäischen Parlament in Straßburg in seiner Grundsatzrede Folgendes gesagt: „Wir müssen zuhören, wenn manche Bürger den Missbrauch von eingesetzten EU-Geldern, die Verschwendung von manchen Programmen beklagen. Dagegen gibt es Rezepte, nämlich unabhängige Kontrolle. Wir müssen zuhören, wenn manche verlangen, die Transparenz bei europäischen Entscheidungen zu stärken, etwa, wenn der Rat als Gesetzgeber auftritt oder wenn die Öffentlichmachung der Subventionsvergabe gefordert wird, damit man weiß, wer konkret profitiert hat. Warum nicht? All dies gehört veröffentlicht. Es handelt sich um europäische Steuergelder. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“
Welche Aktivitäten sind auf der Grundlage dieser Ankündigung eingeleitet worden? Wann kann man, insbesondere in Österreich, damit rechnen, dass die Öffentlichmachung der Subventionsvergabe erfolgt? Sieht sich der Ratsvorsitzende weiter an sein Versprechen („All dies gehört veröffentlicht.“) gebunden, insbesondere im Bezug auf die Agrarsubventionen, die ja bereits in zahlreichen Mitgliedsstaaten der EU der Öffentlichkeit im Detail zugänglich sind?
Auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten hin möchte der Rat daran erinnern, dass der Haushaltsplan der Gemeinschaft gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags von der Europäischen Kommission ausgeführt wird, während die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.
Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten auf die Anstrengungen der Kommission und insbesondere der GD Kommunikation aufmerksam machen: Durch die Veröffentlichung der Liste der Finanzhilfen, die diese Generaldirektion in den letzten Jahren, und zwar 2003 und 2004, gewährt hat, sollen die Haushaltstransparenz und die Rechenschaftspflicht der Empfänger von Gemeinschaftsbeihilfen und -finanzmitteln gesteigert werden.
Weitere Einzelheiten kann der Herr Abgeordnete auf der Internetseite der GD Kommunikation http://europa.eu.int/comm/dgs/communication/grants/index_de.htm und auf der Europa-Internetseite http://europa.eu.int/grants/index_de.htm unter der Rubrik „Beihilfen der Europäischen Union“ finden, die der Öffentlichkeit einen Überblick über die Modalitäten der Gemeinschaftsfinanzierung in den verschiedenen hierfür in Frage kommenden Politikbereichen bietet.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 48 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0220/06)
Betrifft: Strukturfonds und Jahr der Mobilität in entlegenen Regionen
Welche Maßnahmen der Strukturfonds sollen aus Anlass des Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer in den Inselregionen, den ländlichen und geografisch abgelegenen Regionen genutzt werden?
Bestehen konkrete Aktionspläne zur Stärkung der Infrastrukturen, die einer besseren Nutzung des Arbeitskräftepotenzials dieser sensiblen Regionen förderlich sein könnten?
Das Thema der Mobilität von Arbeitnehmern in abgelegenen Gebieten der EU ist Teil allgemeiner Überlegungen zum Europäischen Jahr für die Mobilität der Arbeitnehmer. In diesem Zusammenhang ist eine Debatte unter Beteiligung verschiedener Partner - z. B. staatliche Behörden und sozio-ökonomische Akteure - eingeleitet worden, um die Modalitäten der Bewegung von Arbeitnehmern innerhalb der EU zu untersuchen. Damit sollen der absolute Vorrang des Rechts auf Mobilität gewahrt und die vorhandenen Instrumente verbessert werden (insbesondere das Europäisches Informationsnetz für Fragen der Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität (EURES) und die Strukturfonds), um so ein für die Mobilität förderliches Umfeld zu schaffen.
Die Strukturfonds stehen einem Großteil der Inselbevölkerung offen, da mehr als 95 % von ihr im Rahmen der Ziele 1 und 2 gefördert werden können.
In der derzeitigen Programmplanungsperiode 2000-2006 wird den Inselregionen sowie den ländlichen und geografisch abgelegenen Gebieten mit Entwicklungsrückstand, benachteiligten Regionen und Regionen mit rückläufiger Entwicklung im Rahmen der Ziele 1 und 2 der Strukturfonds umfangreiche finanzielle Unterstützung zuteil.
Das Ziel der Regionalpolitik besteht darin, die nachhaltige Entwicklung in diesen Gebieten zu fördern und so den dort lebenden und arbeitenden Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihre Tätigkeiten unter bestmöglichen Bedingungen auszuüben. Auch aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) können die Reisekosten für Auszubildende oder Ausbilder kofinanziert werden, wenn der betreffende Ausbildungsgang in einer abgelegenen Region nicht verfügbar ist.
Im zukünftigen Programmplanungszeitraum 2007-2013, dessen Schwerpunkt auf der Entwicklung des Humanpotenzials im Bereich der Forschung und Innovation liegt, wird es die Möglichkeit geben, die Entsendung von Ausbildern und Auszubildenden und andere Maßnahmen wie z. B. die Anbindung der Bevölkerung und der Unternehmen dieser Gebiete an die Verkehrs-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsnetze zu finanzieren.
Die ländliche Entwicklungspolitik deckt sowohl im laufenden Programmplanungszeitraum 2000-2006 als auch im künftigen Zeitraum 2007-2013 sämtliche ländliche Gebiete der Gemeinschaft einschließlich der Inselgebiete und der geografisch abgelegenen Gebiete ab. Die ländlichen Gebiete machen annähernd 90 % des Gemeinschaftsterritoriums aus. Das Hauptanliegen verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 3 - Diversifizierung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum - wird die Schaffung von Arbeitsplätzen und der für das Wachstum notwendigen Bedingungen sein, um so zu dem Ziel von mehr und besseren Arbeitsplätzen und einer besseren Lebensqualität in diesen Gebieten beizutragen.
Schließlich sieht auch der künftige Schwerpunkt 4 des Europäischen Fischereifonds Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Fischereigebieten der Union vor.
Anfrage Nr. 49 von Liam Aylward (H-0224/06)
Betrifft: Befugnisse der europäischen Gebietskörperschaften
Welche Rolle hat die Kommission im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 den europäischen Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit der Verwaltung und Durchführung verschiedener Stützungsprogramme der EU zugedacht?
In Bezug auf die Kohäsionspolitik und die ländliche Entwicklung fördert die Kommission die Achtung und Durchsetzung des Partnerschaftsgrundsatzes, der ein grundlegendes Element für die Durchführung der europäischen Kohäsionspolitik darstellt. Dieser Grundsatz erfordert während der einzelnen Etappen des Umsetzungszyklus der Strukturfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Behörden nicht nur auf einzelstaatlicher, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten.
Die Partnerschaft mit Gebietskörperschaften war bereits in den Leitlinien für die 1988 vollzogene Reform der Strukturfonds und der Politik zur ländlichen Entwicklung enthalten und wurde dann mit den anschließenden Reformen der EU-Kohäsionspolitik und der EU-Politik zur ländlichen Entwicklung durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Partnerschaft und der Partner weiter gestärkt.
Im nächsten Programmplanungszeitraum wird der Partnerschaftsgrundsatz gemäß den Bestimmungen der künftigen Verordnungen des Rates für 2007-2013 umgesetzt. Mit dem Vorschlag der Kommission soll dieser Grundsatz verstärkt werden, da nach Auffassung der Kommission die Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu beiträgt, den Entscheidungsprozess durch Einführung eines partizipativen Ansatzes zu legitimieren. Regionale und lokale Gebietskörperschaften können auch dadurch zur Transparenz von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen beitragen, dass sie entsprechend mitwirken und Informationen auf geeignete Weise verbreiten. Außerdem dient die Mitwirkung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften in vielen Fällen der Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Institutionen auf territorialer Ebene. Um die Mitwirkung lokaler bzw. regionaler Gebietskörperschaften zu fördern, muss die Leistungsfähigkeit ihrer Institutionen gestärkt, ihre Sensibilisierung für die europäische Strukturpolitik ausgebaut und ein wirksamerer Dialog zwischen den verschiedenen Behörden eingerichtet werden.
Der für 2007-2013 vorgeschlagene Ordnungsrahmen ist dem aktuellen bezüglich der Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften sehr ähnlich, da er den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Partnerschaftsgrundsatz im Einklang mit der einzelstaatlichen Praxis umzusetzen. Es gibt eine Reihe guter Beispiele dafür, wo regionale und lokale Gebietskörperschaften künftig eine aktivere Rolle spielen können:
städtepolitische Maßnahmen, bei denen die Einbeziehung der lokalen Gebietskörperschaften sowohl in die Gestaltung als auch in die Verwaltung der Programme von entscheidender Bedeutung für deren Erfolg ist. Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten im Rahmen regionaler Programme an diese Behörden weiterzuübertragen;
Maßnahmen zur sozialen Eingliederung, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden, sind in der Regel partizipative kommunale Kleinprojekte, die auf der örtlichen Ebene große Wirkung erzielt haben und die gegebenenfalls einen Schwerpunkt für Interventionen des ESF bilden werden;
Programme zur grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit bieten den lokalen Gebietskörperschaften verstärkte Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung an der Programmplanung sowie an der Verwaltung von Programmen und Maßnahmen;
lokale Gebietskörperschaften kommen als zwischengeschaltete Stellen in Betracht, wodurch sie große Verantwortung und Mitsprache an der Umsetzung von Programmen und Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds erlangen.
Mit der Erweiterung des Einsatzes von Globalzuschüssen bietet der neue Ordnungsrahmen lokalen Gebietskörperschaften neue Möglichkeiten.
Unterstützung können lokale Gebietskörperschaften durch die neue Initiative JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas – Gemeinsame europäischen Förderung nachhaltiger Investitionen in städtischen Gebieten) erhalten, einer Rahmenstruktur für verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank und anderen internationalen Finanzinstituten bei finanztechnischen Maßnahmen für nachhaltige städtische Entwicklung. Ziel der Initiative ist es, eine vorgefertigte Lösung zur Finanzierung von Projekten für die Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete unter Verwendung einer Kombination von Zuschüssen und Darlehen bereitzustellen.
In ländlichen Entwicklungsgebieten (Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Verbesserung der Qualität des Lebens in ländlichen Gebieten) können lokale Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle spielen, wenn es um die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien geht.
Beim für Leader entwickelten Konzept für die ländliche Entwicklung ist die Mitwirkung der Partner vor Ort (u. a. der lokalen Gebietskörperschaften) Grundvoraussetzung für die Partnerschaft und die partizipativen Regelungen, die von den lokalen Aktionsgruppen zur Annahme ihrer lokalen Entwicklungsstrategien im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt werden.
Anfrage Nr. 50 von Seán Ó Neachtain (H-0227/06)
Betrifft: Einstufung der einzelnen Regionen in Europa
Kann die Europäische Kommission angeben, wann sie die Einstufung der einzelnen europäischen Regionen zwecks Reduzierung der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 vorzunehmen gedenkt?
Laut Titel I Kapitel III „Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit“, Artikel 5, 6, 7 und 7a des Entwurfs der Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(1):
erstellt die Kommission im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ und der Übergangsunterstützung das Verzeichnis der förderfähigen Regionen unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung. Förderfähig aus den Strukturfonds im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sind Regionen, die weder unter das Ziel „Konvergenz“ noch unter die „Übergangsweise Unterstützung“ fallen.
ist im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Folgendes vorgesehen:
Im Hinblick auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit erstellt die Kommission das Verzeichnis der förderfähigen Regionen unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Im Hinblick auf die interregionale Zusammenarbeit, Kooperationsnetze und den Erfahrungsaustausch ist das gesamte Gebiet der Europäischen Union förderfähig.
Im Hinblick auf die transnationale Zusammenarbeit nimmt die Kommission das Verzeichnis der förderfähigen transnationalen Räume an.
Kompromiss der Ratspräsidentschaft vom 9. März 2006.
Anfrage Nr. 51 von Eoin Ryan (H-0229/06)
Betrifft: Wirtschaftliche Konvergenz in Europa
Die Verwirklichung der wirtschaftlichen Konvergenz innerhalb der EU gehört für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu den wichtigsten politischen Prioritäten. Kann die Europäische Kommission genau angeben, an welchen Maßnahmen sie im Rahmen der Umsetzung der Strategie von Lissabon arbeitet, um die wirtschaftliche Konvergenz auf dem Gebiet der Europäischen Union zu verwirklichen?
In Artikel 158 EGV heißt es, dass sich die Gemeinschaft „zum Ziel setzt, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.“ Demnach sollten regionalpolitisch finanzierte Investitionen in Bezug auf echte wirtschaftliche Konvergenz dauerhafte und nachhaltige Auswirkungen haben.
Dazu stehen uns sowohl finanz- als auch ordnungspolitische Mittel zur Verfügung.
Finanzpolitisch beruht die Regionalpolitik auf dem Grundsatz, Investitionen auf die ärmsten Gebiete der EU zu konzentrieren. Dieser Grundsatz wurde in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 bekräftigt, auf der vereinbart wurde, dass etwa 82 % der Mittel auf die 35 % der Bevölkerung konzentriert werden, die in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen leben.
Neben den für Finanztransfers zur Verfügung stehenden Mitteln basiert die Regionalpolitik auf dem rechtlichen Umfeld, in dem festlegt ist, wie und wo diese Mittel ausgegeben werden können. Für die nächste Finanzielle Vorausschau erhalten die Investitionen die höchste Priorität, die den stärksten – und nachhaltigsten – Beitrag zur Agenda Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit leisten.
Gemäß der von der Kommission vorgeschlagenen allgemeinen Verordnung sollen die Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie dem Kohäsionsfonds für Investitionen in Kapital und Humanressourcen entsprechend den in den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft aufgeführten Prioritäten eingesetzt werden. In Erwartung der Annahme der Verordnung und zwecks Schaffung der Bedingungen dafür, dass den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Ausarbeitung neuer Programme für Anfang 2007 bleibt, beschloss die Kommission, dem Rat und dem Parlament im Juli 2005 die Leitlinien als Entwurf vorzulegen. Die Leitlinien stützen sich auf die entsprechenden „integrierten Leitlinien“ für die Lissabon-Strategie und enthalten drei übergreifende Schwerpunkte:
- Erhöhung der Attraktivität der EU für Investoren und Arbeitskräfte,
- Verwandlung der Union in eine Region hohen Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und
- die Wiederhinführung Europas zur Vollbeschäftigung mit mehr und besseren Arbeitsplätzen.
Auf Empfehlung der Kommission forderte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2005 außerdem die Festlegung transparenter Zielvorgaben, um zu gewährleisten, dass ein Mindestanteil der im Rahmen der Kohäsionspolitik verfügbaren Mittel der Erfüllung der Lissabon-Strategie dient. Diese „Zweckbindung“ ist so festgelegt, dass für den kommenden Zeitraum in Konvergenzregionen mindestens 60 % und in anderen Regionen mindestens 75 % der Mittel in die Umsetzung der Lissabon-Ziele investiert werden sollen. Obwohl die Zweckbindung entsprechend den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom Dezember nur für Mitgliedstaaten obligatorisch ist, die der Gemeinschaft vor der Erweiterung im Mai 2004 angehörten, unternimmt die Kommission alles, um auch die neuen Mitgliedstaaten zu überzeugen, das Konzept der Zweckbindung freiwillig zu übernehmen.
Eines der Hauptziele für den neuen Programmplanungszeitraum ist außerdem eine größtmögliche Anstoßwirkung von regionalpolitischen Investitionen. Gegenwärtig werden mithilfe der Regionalpolitik (für jeden von der EU finanzierten Euro) in Ziel-1-Regionen 1,50 Euro und in Ziel-2-Regionen 3 Euro privaten Kapitals angezogen. Diese Anstrengungen gilt es künftig zu intensivieren. Um eine größere finanzielle Hebelwirkung zu erzielen, fördert die Kommission eine bessere und umfassendere Nutzung von Public-Private Partnerships (PPP) für Projekte, die über die Regionalpolitik finanziert werden.
Im Zusammenhang mit der Konzentration von Mitteln auf Investitionen in die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen und einem gezielteren und disziplinierteren Konzept gemäß den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft und den Vereinbarungen zur Zweckbindung wird das Ziel der realen Konvergenz im nächsten Zeitraum weiter verfolgt werden.
Anfrage Nr. 52 von James Nicholson (H-0242/06)
Betrifft: ICBAN
ICBAN ist für die Weiterleitung von etwa 25 Mio. Euro aus Interreg IIIA-Mitteln für Sanierungsmaßnahmen in Nordirland und in der Republik Irland zuständig. Im Vorstand von ICBAN ist ein starker Überhang von nordirischen Nationalisten festzustellen.
Teilt die Kommission die Auffassung, dass ICBAN ganz offensichtlich nicht dem Grundsatz der ausgewogenen Verteilung genügt?
Im Rahmen des grenzübergreifenden Programms Interreg II zwischen Irland und Nordirland, das von 1994 bis 1999 lief, erhielten drei Grenzkorridorgruppen Fördermittel für die Entwicklung von Strategien und integrierten Plänen für den Grenzkorridor. Die Grenzkorridorgruppen bestehen aus 18 Gemeindebezirken beiderseits der Grenze. Um ihren Einfluss auszubauen, kamen die Grenzkorridorgruppen überein, Interreg-IIIA-Partnerschaften zu bilden und deren Einrichtung zu fördern, um damit ein neues Modell der grenzübergreifenden Zusammenarbeit für strategische Entwicklung im Rahmen des aktuellen Interreg-IIIA-Programms für 2000-2006 aufzubauen.
Die Irish Central Border Area Network Interreg IIIA Partnership (ICBAN) für die zentrale Grenzregion bildet zusammen mit den Interreg-IIIA-Partnerschaften der östlichen Grenzregion und der Nordwestregion, eine von derzeit drei grenzübergreifenden Interreg-IIIA-Partnerschaften, die als Durchführungsstellen für die Maßnahmen 1, 2 und 3 von Priorität 1 agieren.
Diese Partnerschaften setzen sich aktiv für die Erfüllung ihrer strategischen und operativen Pflichten im Programm ein, und die Verwaltungsbehörde betreibt offensiv die Entwicklung und Förderung dieser Partnerschaften, da sie deren wichtige Rolle anerkennt.
Diese Einschätzung wird in der aktualisierten Halbzeitbewertung des Programms(1) gestützt, die von unabhängigen Prüfern vorgenommen wurde. Die Prüfer erklären:
„Die Einbeziehung der drei Interreg-IIIA-Partnerschaften, die für 30 % der Programmmittel verantwortlich sind, stellt ein besonderes Element des laufenden Programms dar. Die von den Grenzkorridorgruppen gebildeten Partnerschaften stehen für ein partizipatives Konzept und bringen einen Mix aus staatlichen und gesellschaftlichen Partnern ein. Die Partnerschaften sind für das Programm ein Zugewinn, da sie die vor Ort vorhandenen Kompetenzen zusammenführen (…) und ein hohes Engagement für die Gemeindenetzwerke sicherstellen. Zudem erzeugen die Partnerschaften mit ihrer Arbeit sowie die Vielzahl der im Rahmen des Programms finanzierten Projekte durch eine Ankurbelung des grenzübergreifenden Dialogs und gemeindeübergreifendes Wirken eine gemeinsame „Dividende“ und tragen zu den Zielen des Friedensprogramms sowie zur Umsetzung des Gemeinsamen Kapitels bei. Ebenso bietet das Programm den staatlichen Verwaltungen in Nord und Süd die einzigartige Gelegenheit für eine wirkliche grenzübergreifende Zusammenarbeit.“
Im Falle von ICBAN haben die beteiligten Mitgliedstaaten die Partnerschaft als einen der Träger für die Umsetzung des grenzübergreifenden Programms zwischen Irland und Nordirland gewählt. Aus den der Kommission vorliegenden Informationen, vor allem aus den Aussagen aus der Halbzeitbewertung des Programms, lässt sich schließen, dass die Arbeit von ICBAN mehr als zufrieden stellend ist.
„Update of Mid Term Evaluation of INTERREG IIIA Ireland/Northern Ireland“ – Abschlussbericht von Price Waterhouse Coopers LLP. Oktober 2005. S. 31 – Schlussfolgerungen – Absatz 3.65.
Anfrage Nr. 53 von Stavros Arnaoutakis (H-0249/06)
Betrifft: Die Jeremie-Initiative und die Unterstützungsregelung für Klein- und Mittelbetriebe
Die Kommission wird gebeten, zu folgender Tatsache Stellung zu nehmen: Gemeinsames Ziel der Jeremie-Initiative und der Regelungen zur Förderung der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Entwicklung der KMU, beides auch zentrale Ziele der Lissabon-Strategie. Im Falle der Jeremie-Initiative kommen die Ausgaben des Mitgliedstaates gegenüber der Europäischen Investitionsbank oder sonstigen Einrichtungen für eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Frage, während die Ausgaben für Vorschusszahlungen an die KMU im Falle von Beihilferegelungen nicht förderungswürdig sind.
Eingebettet in die aus den Strukturfonds der Europäischen Union für den Zeitraum 2007-2013 geförderten nationalen und regionalen Kohäsionsprogramme soll die JEREMIE-Initiative (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises)(1) für einen besseren Zugang zu Finanz- und Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Entwicklung von Kleinstkrediten sorgen. Zu den Hauptmerkmalen von JEREMIE gehört erstens, dass die von operationellen Programmen zu den JEREMIE-Mitteln beigesteuerten Ressourcen zusätzliches Fremd- bzw. Eigenkapital von internationalen Kreditinstituten, Finanzmittlern oder anderen Investoren anziehen sollen, und zweitens, dass die im Rahmen von JEREMIE durch Risikokapital, Darlehens- oder Garantiemittel zur Entwicklung von Kleinstunternehmen bzw. von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geleistete Hilfe noch nach Ende des Programmplanungszeitraums 2007-2013 rückzahlbar sein und wiederverwertet werden muss.
Um die Voraussetzungen sowohl für eine Multiplikatorwirkung als auch für eine Wiederverwertung (d. h., dass im Normalfall derselbe Beitrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mehrmals zur Förderung von Unternehmen eingesetzt wird) zu schaffen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass das von den Verwaltungsbehörden operationeller Programme im Zuge der JEREMIE-Initiative in Fonds oder Holdingfonds eingebrachte Kapital nach den Regeln des EFRE in Abschlagszahlungen rückerstattungsfähig sein sollte.
Diese besonderen Merkmale gelten nicht für Vorauszahlungen zu Beihilferegelungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse an Unternehmen. Die richtige Behandlung dieser Vorauszahlungen im Hinblick auf die Frage EFRE-Abschlagszahlungen bleibt Gegenstand von Verhandlungen im Rat in der Arbeitsgruppe Strukturmaßnahmen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Verordnungsentwürfe für 2007-2013 derzeit Vorauszahlungen aus den Strukturfonds vorsehen, wodurch die Gelder den Behörden unmittelbar nach der Annahme der operationellen Programme zur Verfügung stehen. Solche Vorauszahlungen können 5 bis 10,5 % des Gesamtbeitrags der Strukturfonds im Laufe des Zeitraums von sieben Jahren ausmachen, was 40 bis 70 % der jährlichen Mittelausstattung entspricht. Mit dieser Vorfinanzierung von Programmen durch die Union soll den Behörden in den Mitgliedstaaten die nötige Liquidität verschafft werden, sodass sie ihrerseits gegebenenfalls Projekte vorfinanzieren oder Vorauszahlungen tätigen können.
JEREMIE: eine gemeinsame Initiative der Generaldirektion Regionalpolitik und der Europäischen Investitionsbank-Gruppe zur Unterstützung eines besseren Zugangs von KMU zur Finanzierung sowie zur Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Regionen, vorgelegt auf der Konferenz zur Finanzierung von Wachstum und Kohäsion in der erweiterten EU am 24. November 2005 in Brüssel.
Anfrage Nr. 54 von Manfred Weber (H-0258/06)
Betrifft: Vorbereitung der operationellen Programme der Kommission in den Mitgliedsstaaten
Derzeit werden in den Mitgliedstaaten und Regionen die operationellen Programme vorbereitet. Bei der Mittelverwendung insbesondere in Grenzregionen ist es wichtig, die Programme mit dem Nachbarn abzustimmen.
Sieht die Kommission Möglichkeiten, diese Abstimmung zur Regel zu machen und so einen europäischen Mehrwert zu erzielen? Wie kann dieses grenzüberschreitende, regionale Denken gestärkt werden?
Bevor sie auf nationaler und/oder regionaler Ebene operationelle Programme vorbereiten, sind die Mitgliedstaaten derzeit dabei, die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne auf der Grundlage des von der Kommission ausgearbeiteten Entwurfs der Strategischen Leitlinien für die Kohäsion(1) abzuschließen.
Ein Standardverfahren, nach dem die Kommission verfährt, um durch Koordinierung sämtlicher Programme einen umfassenden europäischen Mehrwert zu erzielen, gibt es nicht.
Dennoch sind die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, die Kohärenz zwischen benachbarten Programmen zu gewährleisten, und die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne sind ein Hilfsmittel, das zu diesem Zweck herangezogen werden kann.
Überdies wird grenzübergreifende Zusammenarbeit unter Grenzregionen seit über 15 Jahren mittels der Strukturfonds gefördert. Dies wird im nächsten Programmplanungszeitraum fortgesetzt. Diese Zusammenarbeit wird durch integrierte Kooperationsprogramme organisiert, die gleichzeitig beide Seiten der Grenze erfassen. Selbstverständlich werden über diese Programme umgesetzte Vorhaben automatisch beiderseits der Grenze koordiniert. In manchen Fällen, in denen es mehr als ein Programm je Grenze gibt, werden zwischen den benachbarten Programmen enge Kontakte unterhalten, um die Koordinierung zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden.
In Bezug auf den eigentlichen Kern der Anfrage, nämlich die höheren Geldbeträge, die im Rahmen der Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ zur Verfügung stehen, werden auf einzelstaatlicher oder innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaats auf regionaler Basis Programme durchgeführt, die folglich bisher nicht notwendigerweise mit der anderen Seite der Grenze abgestimmt werden.
In Anbetracht der im nächsten Programmplanungszeitraum insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten verfügbaren Finanzierungsbeträge stimmt die Kommission dem Abgeordneten zu, dass eine solche Koordinierung tatsächlich zur Schaffung eines zusätzlichen europäischen Mehrwerts beitragen würde. Eine Koordinierung in Bezug auf umfangreiche grenznahe Umwelt- und Verkehrsvorhaben beispielsweise kann allen Beteiligten nur Vorteile bringen.
Daher beabsichtigt die Kommission, diese Frage während der Programmverhandlungen mit den Mitgliedstaaten und Regionen aufzuwerfen, um abzuschätzen, welche Schritte unternommen werden, um während der Durchführung der Programme für die notwendige Koordinierung zu sorgen.
Überdies geht die Kommission davon aus, dass die die grenzübergreifenden Programme zu dieser Koordinierung beitragen könnten, da sie eine der wichtigsten Gelegenheiten sind, wo die beiden Seiten einer Grenze einander begegnen. Eine solche Koordinierungsrolle für die Kooperationsprogramme ließe sich sicherlich künftig noch steigern, sofern dies von den betreffenden Mitgliedstaaten und Regionen wirklich gewünscht wird.
Anfrage Nr. 55 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0266/06)
Betrifft: Initiativen Jaspers, Jeremie und Jessica
Welche Maßnahmen plant die Kommission, um die neuen Initiativen im Bereich der Regionalpolitik wie z. B. Jaspers, Jeremie und Jessica, deren Aufgabe darin besteht, die Mitgliedstaaten bei der Abrufung von Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds zu unterstützen, allgemein bekannt, verständlich und für alle interessierten Akteure einschließlich jener auf lokaler Ebene leicht zugänglich zu machen?
Ebenso wie die Abgeordnete erachtet es die Kommission für außerordentlich wichtig, dafür zu sorgen, dass die neuen Initiativen, JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions), JEREMIE (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises) und JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas) in den Mitgliedstaaten und Regionen bekannt gemacht werden. Dazu hat sie entsprechende Kommunikationsmaßnahmen eingeleitet, die auf vier Achsen beruhen:
Erstens wurde der Startschuss für die drei Initiativen auf einer großen Konferenz der Kommission mit rund 500 Teilnehmern aus den Regionen, von Finanzinstitutionen und Sozialpartnern gegeben, die am 24. November 2005 in Brüssel stattfand. Die Kommission hat die Absicht, alle Gelegenheiten, die sich mit Veranstaltungen zum Thema der Europäischen Kohäsionspolitik bieten, dafür zu nutzen, um JASPERS, JEREMIE und JESSICA zu erläutern.
Zweitens hat die Kommission zusammen mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe und anderen interessierten internationalen Finanzinstitutionen sowohl unmittelbar vor Ort in den Mitgliedstaaten als auch in Brüssel Fachtagungen veranstaltet, um die einzelstaatlichen und regionalen Behörden über die Initiativen JASPERS, JEREMIE und JESSICA zu informieren. Unter den Teilnehmern befanden sich Vertreter von Verwaltungsbehörden und (bei JASPERS) wichtiger Fachministerien, z. B. Verkehrs- und Umwelt- und (bei JEREMIE) Finanz- und Wirtschaftsministerien sowie regionaler Finanzinstitute.
Drittens entwickelt die Kommission zurzeit moderne informationstechnische Hilfsmittel, darunter Websites und Webpages für JASPERS, JEREMIE und JESSICA. Eine Webpage zu JASPERS befindet sich bereits im Netz(1). Entwurfsversionen von Websites für JEREMIE und JESSICA sind bereits erstellt worden und sollen in den kommenden Wochen online gehen.
Viertens haben die Dienststellen der Kommission im Zusammenhang mit der kürzlich eröffneten ersten Diskussionsrunde über die einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne (NSRF) für die Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013 die Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten immer wieder auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, die sich mit JASPERS, JEREMIE und JESSICA bieten. Dies wird im Laufe des Jahres 2006 in den folgenden Diskussionsrunden über die NSRF und über die operationellen Programme selbst weiterhin fortgesetzt.
Die Kommission ist zudem dankbar für die Unterstützung und die wichtigen Zuarbeiten zu den Kommunikationsmaßnahmen für diese Initiativen seitens des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses.
Betrifft: Inanspruchnahme von Mitteln durch die Regionen
Die Kommission hat geplant, die Rolle der Regionen (in Polen Woiwodschaften) bei der Inanspruchnahme von Mitteln der Europäischen Union zu stärken. Diese Erweiterung der Kompetenzen der Regionen soll auf Kosten der Regierungen erfolgen. Sollen diese Pläne bereits 2007 umgesetzt werden? Werden sich die Prinzipien der Mittelvergabe im Rahmen des Dreiecks Kommission-Regierungen-Regionen ändern?
Die Kommission misst der Fortsetzung und Vertiefung der Partnerschaft in sämtlichen Phasen der Umsetzung der neuen Generation von Strukturfonds große Bedeutung bei.
Sie unterstützt insbesondere die aktive Einbeziehung der Regionen, lokalen Behörden und der übrigen zuständigen Partner in die Programmplanung und die Festlegung der Entwicklungsprioritäten. Diese Frage fällt unter Artikel 10 des Vorschlags für eine allgemeine Verordnung, der gegenwärtig dem Rat zur Diskussion vorliegt(1).
Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember wurde die Bedeutung der Forschung als Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung unterstrichen, und zwar auch auf regionaler Ebene und unter Einsatz von Strukturfondsmitteln. Wie gedenkt die Kommission die Forschung aus Regional- und Strukturfondsprogrammen zu organisieren? Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Generaldirektionen der Kommission für Regionalpolitik bzw. Forschung, so dass man sich einen strategischen Zugang sichert und eine fruchtbare Entwicklung bewerkstelligen kann? Wenn ja, worin besteht diese Zusammenarbeit?
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union orientiert sich in immer stärkerem Maße an der Lissabon-Agenda. Forschung, Entwicklung und Innovation werden eine zentrale Rolle in der künftigen Kohäsionspolitik spielen. Sie gehören folglich zu den Prioritäten, die für Konvergenzregionen, für Regionen mit Ziel „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie im Bereich „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vorgeschlagen wurden.
Die vorgeschlagenen Leitlinien für Forschung und Entwicklung im bevorstehenden Finanzierungszeitraum für die Kohäsionspolitik beinhalten eine bessere Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Wirtschaft als auch zwischen Unternehmen und der öffentlichen Forschung und Universitäten, die Förderung von Forschung und Entwicklung in KMU, eine bessere grenzübergreifende und transnationale Forschungszusammenarbeit sowie einen verstärkten Aufbau entsprechender Kapazitäten, darunter IKT, Infrastrukturen und Humankapital.
Die künftigen Programme zur Kohäsionspolitik können auf reichen und umfassenden Erfahrungen aus dem laufenden Finanzierungszeitraum aufbauen, in dem etwa 10,5 Milliarden Euro in Forschung, technologische Entwicklung und Innovation investiert werden. Die drei wichtigsten Investitionsbereiche sind Projekte für angewandte und vorwettbewerbliche Forschung, Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen sowie Förderung des Innovations- und Technologietransfers. Sieben von zehn Euro aus den Strukturfonds für diese Investitionen werden in Regionen ausgegeben, die Entwicklungsrückstände aufweisen.
Investitionen in das Humankapital bilden ein entscheidendes Element bei Strategien für höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Die Strukturfonds werden ein breites Spektrum von Maßnahmen als direkten Beitrag kofinanzieren und dabei für Synergieeffekte sorgen, damit einheitliche Strategien auf nationaler und regionaler Ebene verfolgt werden.
Es wird weiter an den einzelstaatlichen strategischen Rahmenplänen (NSRF) für den nächsten Finanzierungszeitraum der Kohäsionspolitik gearbeitet. Hier sind natürlich auch andere Dienste zur Beteiligung aufgefordert, und die Generaldirektion Forschung ist bereits dabei. Hauptelemente für den Forschungsteil dieser Dokumente sowie für die künftigen operationellen Programme sind gut konzipierte und ehrgeizige Strategien, zum Beispiel von der EU geförderte Maßnahmen, die im Rahmen der regionalen Zukunftsforschung und der Innovationsaktionen durchgeführt werden, eine bessere Kooperation und Koordination zwischen öffentlicher und privater Forschung im Sinne ergebnisorientierten Forschungsarbeiten, die den Weg für Innovation ebnen, und in zunehmendem Maße forschungsbezogene Investitionen aus dem Ausland.
Neben der geförderten und strategischeren Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Forschung, Entwicklung und Innovation trägt die Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion Forschung und der Generaldirektion Regionalpolitik mit der ausdrücklichen Einbindung der regionalen Dimension als Eckstein in das Siebente Rahmenprogramm auch Früchte in der Gegenrichtung. So ist sie in einem der vier Programme in diesem Rahmen, dem Kapazitätsprogramm zur Steigerung der Forschungs- und Innovationskapazität in ganz Europa, enthalten. Unter anderem geht es dabei um den Ausbau und die Nutzung der Forschungsinfrastrukturen sowie der Forschungsaktivitäten von KMU in bestimmten Bereichen. Somit werden letztere als Bindeglied zwischen Forschung und Innovation auf der einen und der Markteinführung und dem damit verbundenen Wachstums- und Beschäftigungsschub auf der anderen Seite durch beide Politiken aus ihrem jeweiligen Blickwinkel unterstützt.
Die vom Parlament initiierte Pilotmaßnahme zu „wissensorientierten Regionen“ hat sich in den beiden Ausschreibungszeiträumen so gut entwickelt, dass sie für das Siebente Rahmenprogramm zu einem eigenen Programm wird. Außerdem wird das vorgeschlagene System zur Freisetzung von Forschungspotenzial in den Konvergenzregionen der Europäischen Union den Kauf von Ausrüstungen und die Ausrichtung von Konferenzen zum Technologietransfer sowie die Gewinnung von Forschungspersonal fördern.
Diese Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen, doch sie zeigt, dass die Zusammenarbeit zur Integration von Regionalpolitik und Forschung beträchtliche Fortschritte macht, und zwar in beiden Richtungen. Möglich wird dadurch ein neuer Schub von Beiträgen zu allen drei im Bericht Aho(1) ausgewiesenen Ebenen: günstige Marktbedingungen für Forschung und Entwicklung, größere Mobilität der Forscher und die Schaffung europaweiter Leitmärkte für die wichtigsten Technologien.
Ein innovatives Europa schaffen. Bericht der unabhängigen Sachverständigengruppe für FuE und Innovation unter Vorsitz von Esko Aho, eingesetzt im Anschluss an das Gipfeltreffen in Hampton Court, 2006, siehe http://europa.eu.int/invest-in-research/action/2006_ahogroup_en.htm
Anfrage Nr. 58 von Andrzej Jan Szejna (H-0286/06)
Betrifft: Strukturfonds in Polen
Gemäß der Regel zur automatischen Aufhebung von Mittelbindungen (n+2) sollen die Mittel aus dem Strukturfonds für Polen für den Zeitraum 2004 – 2006 ( insgesamt etwa 8,6 Milliarden Euro) bis Ende 2008 ausgegeben sein, damit sie nicht an die EU zurückgezahlt werden müssen.
Die polnische Regierung hat jüngst einen Bericht über die zu erwartende Ausgabenentwicklung des Strukturfonds veröffentlich. Die ‘optimistische Schätzung’ geht davon aus, dass Polen bis Ende 2006 höchstens 43,2 % der gewährten Mittel also 3,7 Milliarden Euro ausgegeben kann. Das bedeutet, dass etwa 4,9 Milliarden Euro während der folgenden zwei Jahre ausgegeben werden müssen.
Sieht die Kommission eine Möglichkeit, dass Polen die Verpflichtung erfüllen kann, den Rest der Fondsmittel vor Ablauf der Frist zuzuweisen? Welches sind nach Auffassung der Kommission die grundlegenden Fehler, die die polnischen Behörden bezogen auf die Mittelverwendung aus dem Strukturfonds gemacht haben?
Das Ausgabenziel von 43,2 % der Gesamtzuweisung aus den Strukturfonds für 2004-2006 bis Ende 2006 bedeutet, dass das Risiko einer Aufhebung der Mittelbindung nach der Regel n+2 für den gesamten 2004 gebundenen Betrag bzw. für 2/3 des 2005 gebundenen Betrags vermieden wird. In Wirklichkeit wäre dies ein sehr gutes Ergebnis für Polen, weil die Zahlungen für die Mittelbindungen 2004-2006 nicht gleichmäßig zwischen 2004 und Ende 2008 (dem Enddatum für die Anforderung von Zahlungen im Rahmen der Strukturalfonds aufgrund der Regel n+2) verteilt werden müssen.
Es ist mit anderen Worten wohl kaum zu erwarten, dass Polen oder ein anderer neuer Mitgliedstaat 60 % der insgesamt für den laufenden Programmplanungszeitraum gewährten Mittel bis Ende 2006 ausgeben wird. Der Grund dafür ist die zeitliche Lücke zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Mittelbindung erfolgt, und dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeit am Projekt im Anschluss an Projektauswahl, Ausschreibung und Auftragsvergabe beginnen kann.
Zum Beispiel sind beim größten operationellen Programm (OP), dem Integrierten regionalen operationellen Programm (IROP), nunmehr Anforderungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro bei der Kommission eingegangen, was bedeutet, dass die Aufhebung der 2004 für dieses Programm erfolgten Mittelbindungen nicht mehr in Frage kommt.
Was die Hauptprobleme bei der Durchführung der Strukturfonds in Polen betrifft, sind diese meistens dem Mangel an Erfahrungen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (Auftragsvergaberegeln sowie Umweltverträglichkeitsprüfung) geschuldet. Eine weitere Gruppe von Problemen betrifft die zu komplizierten und bürokratischen Verfahren, insbesondere in Bezug auf den Zahlungseinzug und die Zertifizierung. Das ist aber alles andere als unüblich in neuen, ja selbst in älteren Mitgliedstaaten, und es spricht manches dafür, dass viele der anfänglichen Probleme jetzt überwunden sind und wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
Anfrage Nr. 59 von Avril Doyle (H-0290/06)
Betrifft: Strukturfonds für Forschung und Innovation
Welcher Anteil der Mittel aus dem Strukturfonds, die im Rahmen des derzeitigem nationalen Plans Irland zugewiesen werden, wird für Forschung und Innovation ausgegeben, und wie verhält sich dieser Anteil zum europäischen Durchschnitt?
Welche Maßnahmen trifft die Kommission im Hinblick auf das bevorstehende 7. Forschungsrahmenprogramm, um künftig die Verwendung von Strukturfonds für Forschung und Innovation zu fördern?
Der Anteil der Mittel, im Zeitraum 2000-2006 in Irland den Bereichen Forschung und Innovation aus den Strukturfonds zugewiesen wurden, beträgt nach Schätzungen 7 % der Gesamtzuweisung aus den Strukturfonds (bzw. gut 200 Millionen Euro). Das ist etwas mehr als der europäische Durchschnitt von schätzungsweise 5 % der für forschungs- und innovationsbezogene Maßnahmen ausgegebenen Gesamtzuweisungen.
Das Ziel der neuen Generation von Programmen zur Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 besteht darin, die Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und der Lissabon-Agenda sowie zwischen der Kohäsionspolitik und anderen Gemeinschaftspolitiken zu verbessern. Daher kommt den Synergien mit der Forschungspolitik in zweierlei Form erhebliche Beachtung zu:
Erstens schlagen wir, wie in den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik dargelegt, vor, die Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung (FTE) über die Strukturfonds zu erhöhen und zu verbessern. In den Leitlinien sind diesbezüglich vier Prioritäten für Investitionen festgelegt:
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungsinstituten durch Förderung der Schaffung von regionalen und transregionalen Spitzentechnologie-Clustern;
Förderung der FTE-Tätigkeit in KMU und Sicherstellung des Zugangs von KMU zu FTE-Diensten in öffentlich finanzierten Forschungsinstituten;
Förderung regionaler grenzüberschreitender und transnationaler Initiativen, die der Stärkung der Forschungszusammenarbeit und dem Aufbau von Kapazitäten in prioritären Bereichen der EU-Forschungspolitik dienen;
Stärkung des Aufbaus von FTE-Kapazität auch in Form von Informations- und Kommunikationstechnologien, Forschungsinfrastruktur und Humankapital in Bereichen mit hohem Wachstumspotenzial.
Synergien mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) bestehen daher sowohl durch die allgemeinen Ziele als auch durch spezielle Verbindungen. Das Gesamtziel wird darin bestehen, in allen Regionen Forschungs- und Innovationskapazitäten aufzubauen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und es ihnen zu ermöglichen, am RP7 teilzunehmen.
Zweitens wird es spezielle Ergänzungen geben, und zwar im Hinblick auf:
bestimmte Investitionsbereiche (z. B. wichtige europäische Forschungsinfrastrukturen, Erhöhung der Potenziale von Forschungsteams in Konvergenzregionen, vorhandene und entstehende Kompetenzzentren, Ausbildung von Forschern und Bedingungen für Forscher);
Umsetzung der Forschungsstrategien, die im Rahmen des RP7 für „wissensorientierte Regionen“ entwickelt wurden.
Während des gesamten Strategieformulierungs- und -durchführungszyklus der Strukturfondsprogramme werden daher Verknüpfungen zwischen den Politiken bestehen.
Anfrage Nr. 63 von Gay Mitchell (H-0244/06)
Betrifft: Vermögenspreisinflation
Ist die Kommission über die Höhe der Vermögenspreisinflation in einigen Mitgliedstaaten beunruhigt, und hat sie in diesem Zusammenhang Gespräche mit den Regierungen der entsprechenden Mitgliedstaaten oder der Europäischen Zentralbank geführt?
Die Vermögenspreise in der EU sind seit einigen Jahren ständig im Steigen begriffen und folgen damit einem weltweiten Trend. Der Vermögenspreisanstieg lässt sich zum großen Teil auf die Bedingungen der reichlich vorhandenen Liquidität zurückführen, durch die das internationale Finanzsystem seit Ausgang der 90er Jahre geprägt ist. Die Liquiditätsausweitung geht mit sehr niedrigen Zinsen für kurzfristige Kredite einher und ermuntert Investoren, in Erwartung höherer Renditen den Preis für längerfristige Anlagevermögenswerte in die Höhe zu treiben.
In einigen Mitgliedstaaten sind die Vermögenspreise – einschließlich der Wohnungspreise – sehr rasch gestiegen und haben ein historisch sehr hohes Niveau erreicht. Es lässt sich nur schwer feststellen, inwieweit diese Märkte möglicherweise überbewertet sind. Derart hohe Vermögensbewertungen müssen jedoch genau überwacht werden, weil die Gefahr besteht, dass eine plötzliche Korrektur auf diesen Märkten ernste Folgen für die Wirtschaftsleistung dieser Mitgliedstaaten hat.
Dennoch erwachsen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, wie z. B. im Euro-Währungsraum oder in der EU insgesamt, aus solchen Entwicklungen bei den Vermögenspreisen keine besonderen Risiken.
Die Lage auf den Kapitalmärkten wird von der Kommission im Rahmen der von ihrer Seite erfolgenden wirtschaftlichen Überwachung der EU und der Mitgliedstaaten regelmäßig beobachtet. Ausgehend davon hat die Kommission die Möglichkeit, Vermögenspreisentwicklungen auf den monatlichen Tagungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ und der Eurogruppe mit den Finanzministern und der Europäischen Zentralbank zu beraten.
Anfrage Nr. 64 von Cristobal Montoro Romero (H-0245/06)
Betrifft: Potenzielles Wirtschaftswachstum in Europa
Die Kommission hat wiederholt mitgeteilt, dass das Wachstumspotenzial der Wirtschaft in Europa bei 2 % liegt, während das der USA fast 4 % und das mehrerer asiatischer Länder 8-9 % beträgt.
Worauf führt die Kommission dieses niedrige Wachstumspotenzial der Wirtschaft in Europa zurück? Vertritt die Kommission die Auffassung, dass ein so niedriges Wachstumspotenzial zur Entwicklung eines erweiterten Europas beiträgt? Ist die Kommission nicht besorgt, dass dieses kümmerliche Wachstumspotenzial nicht ausreicht für die Schaffung von Arbeitsplätzen und somit die Arbeitslosenraten nicht senken kann? Ist die Kommission der Ansicht, dass die protektionistischen Verhaltensweisen bestimmter europäischer Regierungen dazu beitragen, das Wachstumspotenzial der Europäischen Union zu verringern?
In Bezug auf das Potenzialwachstum liegt Europa in der Tat hinter mehreren seiner wichtigsten Wettbewerber zurück. Die Gründe dafür dürften in einem niedrigeren Personaleinsatz und einem sekulären Rückgang des Produktivitätswachstums auszumachen sein. Unter Analysten herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass diese kaum zufrieden stellende Situation in hohem Maße Strukturschwächen der europäischen Wirtschaft offenbart. Die Lissabon-Strategie wurde konzipiert, um diese Schwächen anzugehen und das Potenzialwachstum anzuheben. Seit Einführung der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 hat es sich allerdings als schwierig erwiesen, an diesen zwei Fronten gleichzeitig Fortschritte zu erzielen. Der höhere Beitrag der Beschäftigung zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU wurde anfangs durch einen Rückgang des aus der Arbeitsproduktivität erzielten Beitrags wieder aufgewogen.
Die Analyse der Kommission lässt erkennen, dass die nachlassende Arbeitsproduktivitätsleistung auf geringere Investitionen je Arbeitnehmer und ein langsameres Tempo des technologischen Fortschritts zurückzuführen ist. Diese Verlangsamung lässt sich zum Teil durch ein höheres Tempo bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen erklären, wobei die neu geschaffenen Arbeitsplätze tendenziell eine niedrige Produktivität aufweisen. Außerdem gehen niedrige Investitionsanreize auch auf schlechte Rahmenbedingungen für die Unternehmen, insbesondere in Bezug auf das Regelungsumfeld, zurück. Darin spiegelt sich die Industriestruktur Europas wider, die einen relativ niedrigen Anteil von Zweigen mit hoher Wertschöpfung aufweist und die sich nur langsam an die zunehmenden Globalisierungszwänge und die damit einhergehende Beschleunigung des technischen Fortschritts anpasst.
Im vorigen Jahr wurde die Lissabon-Strategie als Strategie für Wachstum und Beschäftigung neu ausgerichtet, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf einer Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen liegt, die Wachstum und Beschäftigung am stärksten fördern, wie dies auch in den Integrierten Leitlinien dargelegt wird. Die Lissabon-Strategie beruht auf der Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen. Diese umfassende und koordinierte Strategie, die Reformmaßnahmen auf den Arbeits-, Produkt- und Dienstleistungsmärkten sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Gemeinschaftsebene beinhaltet, ist zudem das wichtigste Instrument der EU, um auf die Folgen der Bevölkerungsalterung sowie die von der Globalisierung ausgehenden Herausforderungen einzugehen.
Mit der Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollen Arbeitsmarktreformen gefördert werden, die eine entsprechende Sicherheit für Arbeitnehmer garantieren und es dem Markt zugleich ermöglichen, sich rasch auf Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld einzustellen. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität des Humankapitals zu verbessern sowie FuE- und Innovationstätigkeiten zu fördern. Insbesondere die Unterstützung des lebenslangen Lernens für geringqualifizierte Arbeitnehmer soll zur Stärkung des Produktivitätswachstums beitragen. Darüber hinaus sind eine Verbesserung der Bedingungen für die Unternehmen einschließlich besserer rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Förderung eines gesunden Wettbewerbs auf den Märkten von entscheidender Bedeutung.
Im Kontext der neu ausgerichteten Strategie für Wachstum und Beschäftigung legten die Mitgliedstaaten im Herbst 2005 ihre nationalen Reformprogramme vor. Die Kommission hat die Programme in ihrem Jahresbericht ausgewertet. Darin schlug sie auch vor, besonderes Augenmerk auf die kurzfristigeren Reformen in den vier Bereichen Wissen und Innovation, Rahmenbedingungen für die Unternehmen und Regelungsumfeld, Reaktionen auf Globalisierung und Alterung sowie Energiepolitik zu legen. Der Jahresbericht der Kommission wurde auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates gebilligt, sodass nunmehr die Umsetzung der nationalen Reformprogramme und des Lissabon-Programms auf Gemeinschaftsebene auf den Weg gebracht worden sind.
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie auf das Wachstumspotenzial der europäischen Wirtschaft sind erheblich. Einer unlängst von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie zufolge kann durch eine vollständige Umsetzung der Ziele der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie das Pro-Kopf-BIP in der EU um fast ein Viertel gesteigert werden. Darin zeigt sich das große positive Potenzial energischer Reformen, aber auch, was es kosten würde, wenn entsprechende Maßnahmen ausbleiben.
Alle staatlichen Maßnahmen, die sich negativ auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken könnten, würden den Zielen zuwiderlaufen, die Effizienz durch optimalen Ressourceneinsatz zu steigern und das Wachstumspotenzial der europäischen Wirtschaft so umfassend wie möglich auszuschöpfen.
Anfrage Nr. 65 von Katerina Batzeli (H-0248/06)
Betrifft: Anpassung der Daten zu den griechischen Verteidigungsausgaben
Für die Entwicklung und die Glaubwürdigkeit der griechischen Wirtschaft ist es von besonderer Bedeutung, dass die Höchstgrenzen des staatlichen Defizits und der Staatsschulden nach der Entscheidung von Eurostat über die Form der Verbuchung der Verteidigungsausgaben überprüft werden. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Verbuchungsart, zu der sich die Regierung im Jahr 2004 entschieden hat, das Staatsdefizit der Vorjahre auf über 3 % steigen ließ, wodurch der falsche Eindruck entstanden ist, dass Griechenland der Europäischen Währungsunion beigetreten ist, ohne die Voraussetzungen und die Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zu erfüllen.
Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass Griechenland die Verbuchung der Verteidigungsausgaben im Zeitraum 2000-2003 ändern sollte, damit bei seinem Staatsdefizit kein Wert von über 3 % erscheint und somit die Glaubwürdigkeit der Kommission, von Eurostat und der griechischen Regierung zu untermauern und zu verdeutlichen, dass der EWU-Erfolg nicht mit falschen Zahlen, sondern durch eine einheitliche Gemeinschaftspolitik, die der Europäischen Union im internationalen Rahmen und bei internationalen Beobachtern des Bankensektors Anerkennung verschafft, erzielt worden ist?
Zum Zwecke der Transparenz erscheint es unbedingt erforderlich, dass die Kommission die Daten, die die griechische Regierung seit März 2004 zu den Verteidigungsausgaben an Eurostat übermittelt hat, sowie das Schreiben von Eurostat an die griechische Regierung zum Thema der Verbriefung von Verbindlichkeiten vorlegt.
Angaben zu den Elementen, die von der griechischen Regierung ab März 2004 an Eurostat zur Frage der Militärausgaben übermittelt wurden, kann die Frau Abgeordnete dem „Bericht von Eurostat über die Revision der griechischen Angaben über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand“ entnehmen, der am 22. November 2004 veröffentlicht wurde und auf der Website von Eurostat(1) abrufbar ist.
Dieser Bericht zeigt, wie die Vorschriften für die Verbuchung von Militärausgaben von den griechischen Behörden seit 1995 angewandt worden sind, und enthält auch den Briefwechsel zwischen Eurostat und dem Nationalen Statistischen Dienst Griechenlands (NSDG) zu dieser Frage.
Sowei Eurostat bekannt ist, hatte sich Griechenland bis zum Jahr 2004 dafür entschieden, Ausgaben für militärische Ausrüstung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung zu verbuchen.
Dennoch ist, wie in dem am 22. November 2004 veröffentlichten „Bericht von Eurostat über die Revision der griechischen Angaben über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand“ auf Seite 17 angegeben, zugelassen worden, dass nur ein relativ kleiner Bruchteil der Lieferungen erfasst wurde. Dies führte zu einer wesentlichen Unterschätzung der Ausgaben des Staates, da NSDG und Finanzministerium seit 1997 keinerlei Informationen über Lieferungen erhalten hatten. Deshalb wurde die Entscheidung, die Verteidigungsausgaben nach dem Zahlungszeitpunkt zu verbuchen, von Eurostat akzeptiert, da es bisher unmöglich war, das Verfahren nach erfolgten Lieferungen richtig umzusetzen. Demzufolge war die Umstellung auf Verbuchung nach Zahlungen nicht von methodischen Gründen, sondern von Machbarkeitserwägungen bestimmt. Angesichts des vertraulichen Charakters der Daten über Lieferungen in Griechenland kann nur durch Verbuchung nach Zahlungszeitpunkt garantiert werden, dass kein Ausgabeposten unverbucht bleibt.
Wie in der Pressemitteilung von Eurostat Nr. 31/2006 vom 9. März 2006 über die Verbuchung von Ausgaben für militärische Ausrüstung ausgeführt, besteht keine Notwendigkeit, die Zahlen über die vom Staat in der Vergangenheit getätigten Ausgaben für militärische Ausrüstung zu revidieren, da die Mitgliedstaaten „auf eine Änderung ihrer Verfahren bei der Meldung für die Jahre 2002-2004 verzichten [können], wenn die Verträge lediglich Anzahlungen beinhalten“.
Betrifft: Eurostat-Beschluss zur Verbuchung von Verteidigungsausgaben
Der jüngste Eurostat-Beschluss, veröffentlicht am 9. März 2006, sieht vor, dass die Verteidigungsausgaben bei der entsprechenden Lieferung und nicht beim Abschluss der Verträge über militärische Ausrüstung zu verbuchen sind. Da die Verteidigungsausgaben einen hohen Anteil an den Staatsausgaben haben, können fehlerhafte Verbuchungen natürlich leicht dazu führen, dass der Eindruck entsteht, das Staatsdefizit eines Landes übersteige die vorgesehene Höchstgrenze von 3 %.
In Griechenland hat die gegenwärtige Regierung 2004 die Art der Verbuchung ihrer Verteidigungsausgaben in einer Weise geändert, die nicht mit dem jüngsten Eurostat-Beschluss vereinbar ist, so dass das Staatsdefizit im Zeitraum 2000-2003 die 3 %-Marke zu überschreiten scheint.
Muss die griechische Regierung aufgrund des neuen Eurostat-Beschlusses nicht die Art und Weise der Verbuchung der Verteidigungsausgaben für den Zeitraum 2000-2003 überprüfen, damit nicht der Eindruck entsteht, der Beitritt Griechenlands zur WWU sei aufgrund falscher Daten erfolgt?
Die jüngste Entscheidung von Eurostat, die am 9. März 2006 veröffentlicht wurde, fordert für langfristige Verträge über den Kauf militärischer Ausrüstungen, dass „im Falle von über mehrere Jahren hinweg gebauter militärischer Ausrüstung der Zeitpunkt der Ausgaben des Staates und damit die Auswirkungen auf das staatliche Defizit der Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung des Endproduktes ist und nicht der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, die sich oft über den gesamten Herstellungsprozess hinzieht.“
Zugleich vertritt Eurostat für den Fall, dass die Quellendaten noch nicht verfügbar sind, die Auffassung, dass „es eine akzeptable Praxis ist, als Interimslösung und bis zur Verbesserung der Quellendaten auf der Basis der periodengerechten Zurechnung die Ausgaben des Staates für militärische Ausrüstung nach dem Zahlungszeitpunkt zu erfassen oder aus Informationen auf der Basis des Zahlungszeitpunkts abzuleiten.“ Diese Lösung ist nur für die folgenden drei Fälle akzeptabel:
a) wenn die Daten nach dem Zahlungszeitpunkt mit Hilfe beobachteter genauer Daten über Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den zur Diskussion stehenden Verträgen korrigiert werden, oder
b) wenn die Daten auf der Grundlage des Zahlungszeitpunkts nur für kleine Lieferungen verwendet oder für große Lieferungen korrigiert werden, oder
c) wenn der Zahlungszeitpunkt nahe am Lieferzeitpunkt liegt (innerhalb eines Jahres nach dem Lieferzeitpunkt).
Soweit Eurostat bekannt ist, hatte sich Griechenland bis zum Jahr 2004 dafür entschieden, die Ausgaben für militärische Ausrüstung zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Lieferung zu verbuchen.
Dennoch ist, wie in dem am 22. November 2004 veröffentlichten „Bericht von Eurostat über die Revision der griechischen Angaben über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand“ auf Seite 17 angegeben, zugelassen worden, dass nur ein relativ kleiner Bruchteil der Lieferungen erfasst wurde. Dies führte zu einer wesentlichen Unterschätzung der Ausgaben des Staates, da der Nationale Statistische Dienst Griechenlands und das Finanzministerium seit 1997 keinerlei Informationen über Lieferungen erhalten hatten. Deshalb wurde die Entscheidung, die Verteidigungsausgaben nach dem Zahlungszeitpunkt zu verbuchen, von Eurostat akzeptiert, da es bisher unmöglich war, das Verfahren nach erfolgten Lieferungen richtig umzusetzen. Demzufolge war die Umstellung auf Verbuchung nach Zahlungen nicht von methodischen Gründen, sondern von Machbarkeitserwägungen bestimmt. Angesichts des vertraulichen Charakters der Daten über Lieferungen in Griechenland kann nur durch Verbuchung nach Zahlungszeitpunkt garantiert werden, dass kein Ausgabeposten unverbucht bleibt.
Weitere Angaben über die Verbuchung von Ausgaben für militärische Ausrüstung findet der Abgeordnete im genannten Bericht (Seite 15-18) auf der öffentlich zugänglichen Website von Eurostat.
Wie in der Pressemitteilung von Eurostat Nr. 31/2006 vom 9. März 2006 über die Verbuchung von Ausgaben für militärische Ausrüstung ausgeführt, besteht keine Notwendigkeit, die Zahlen über die vom Staat in der Vergangenheit getätigten Ausgaben für militärische Ausrüstung zu revidieren, da die Mitgliedstaaten „auf eine Änderung ihrer Verfahren bei der Meldung für die Jahre 2002-2004 verzichten [können], wenn die Verträge lediglich Anzahlungen beinhalten“.
Anfrage Nr. 67 von Gábor Harangozó (H-0295/06)
Betrifft: Ungarisches Haushaltsdefizit
Im März 2005 hat der Rat Ungarn ausdrücklich empfohlen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um seine in der Konvergenzprogrammaktualisierung enthaltenden Defizitziele zu erreichen. In seiner Entscheidung vom 8. November 2005 hat der Rat deutlich gemacht, dass Zeitpunkt und Umsetzung etwaiger Steuersenkungen von der Erreichung der Defizitziele abhängig zu machen sind (Entscheidung 2005/843/EG(1)).
In diesem Zusammenhang unterstreicht der Rat, dass die Politik, die der in dem Programm beschriebenen Haushaltsstrategie zugrunde liegt, begründet werden muss, um ihre Übereinstimmung mit dem Ziel der Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008 sicherzustellen. Außerdem heißt es in der Empfehlung des Rates, dass das Haushaltsergebnis sehr viel schlechter sein könnte, wenn keine fiskalischen Maßnahmen zur Untermauerung der Steuerziele getroffen und strikt umgesetzt werden. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertung hält der Rat wirksame fiskalische Maßnahmen für erforderlich.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Rat, wenn er der Auffassung ist, dass seine gemäß Artikel 104 Absatz 7 ausgesprochenen Empfehlungen keine wirksamen Maßnahmen ausgelöst haben, einen entsprechenden Beschluss fassen muss(2). Die Kommission ist für die Haushaltsüberwachung und die Überwachung der Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zuständig. Kann die Kommission angesichts der vorstehenden Empfehlungen angeben, wie die Folgen oder Sanktionen für Ungarn aussehen würden, wenn trotz der Empfehlung des Rates weitere Steuersenkungen vorgenommen werden sollten?
Die Frage bezieht sich auf zwei Aspekte der Haushaltsüberwachung, nämlich das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) und die Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die beide auf Ungarn zutreffen.
Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission hat der Rat zwei Empfehlungen an Ungarn gemäß Artikel 104 Absatz 7 des EG-Vertrags gerichtet, und zwar zunächst im Juli 2004 und dann noch einmal im März 2005. In der zweiten Empfehlung legte der Rat Ungarn u. a. nahe, „Zeitpunkt und Umsetzung etwaiger Steuersenkungen von der Erreichung der ... festgelegten Defizitziele abhängig zu machen“. In beiden Fällen entschied der Rat daraufhin gemäß Artikel 104 Absatz 8 des EG-Vertrags auf Empfehlung der Kommission, dass seine Empfehlungen keine wirksamen Maßnahmen auf Seiten Ungarns ausgelöst haben.
Da Ungarn noch kein Mitglied der Eurozone ist, sind die zwei Schritte des VÜD gemäß Artikel 104 Absätze 9 und 11 EGV und insbesondere die Möglichkeit, Sanktionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu verhängen, nicht anwendbar. Auf Empfehlung der Kommission kann der Rat jedoch eine neue Empfehlung gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV abgeben. Eine solche Empfehlung würde jüngste Entwicklungen, wie ein angepasstes und aktualisiertes Konvergenzprogramm, das bis 1. September 2006 vorzulegen ist, berücksichtigen. Die Kommission verfolgt die Haushaltspolitik und die Haushaltsentwicklungen Ungarns sehr aufmerksam.
Gemäß Artikel 104 Absatz 8 des Vertrags und Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1467/97 (geändert durch die Verordnung (EG) des Rates Nr. 1056/2005).
Anfrage Nr. 68 von Jacky Henin (H-0207/06)
Betrifft: Lage im Calaisis (Großraum Calais) nach den Schengener-Übereinkommen
Die Schengener-Übereinkommen und die Haltung der britischen Regierung gegenüber diesen Übereinkommen schaffen eine dramatische Lage in der Region Calais. Ein ständiger Zustrom von mehr als 200 Migranten, die vor Kriegen und Notsituationen fliehen und Opfer von internationalen kriminellen Vereinigungen sind, die den Menschenhandel praktizieren, konzentriert sich im Calaisis in der Hoffnung, nach England zu gelangen. Diese Situation ist vor allem für die Migranten unerträglich, die unter furchtbaren Bedingungen dahinvegetieren. Sie belastet aber auch die örtliche Bevölkerung schwer. Sie führt zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden mit sehr negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage. Es gibt keinerlei Zweifel daran, dass die Europäische Union in dieser Angelegenheit gefordert ist.
Was gedenkt die Kommission, angesichts dieser Sachlage zu unternehmen, um dieser katastrophalen Situation ein Ende zu setzen, um diesen Migranten, die Opfer aller möglichen kriminellen Vereinigungen sind, zu helfen, und um die wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, unter denen der Calaisis leidet.
Die Kommission muss einräumen, dass der von dem Herrn Abgeordneten aufgezeigte Sachverhalt illegal aufhältiger Migranten im Großraum Calais nicht neu ist.
Es muss jedoch in aller Klarheit herausgestellt werden, was angesichts dieser Situation bereits getan wurde, wo die Verantwortlichkeiten im Umgang mit den Migranten liegen und wie dem Problem umfassend begegnet werden kann, wie von dem Herrn Abgeordneten gefordert wird.
Vor vier bis fünf Jahren fanden Migranten vorübergehende Zuflucht im Lager von Sangatte. So erklärt sich, warum Menschen beschlossen, auf gefährliche Reisen durch Europa zu gehen. Manche hofften, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen. Einige hofften, der Armut zu entfliehen. Andere suchten Arbeit und wieder andere flüchteten vor Verfolgung und/oder Rassendiskriminierung.
Die Lösungen, die zu jener Zeit gefunden wurden – das Lager zu schließen, bestimmten Migranten eine Arbeitserlaubnis im Vereinigten Königreich zu erteilen, einige in ihre Herkunftsländer zurückzuführen und die Asylanträge derjenigen zu bearbeiten, die um internationalen Schutz ersucht hatten - führten zu einer kurzfristigen Verbesserung, waren jedoch keine durchgreifenden Lösungen, da sie nicht auf die von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen eigentlichen Ursachen der Migration bzw. anderen Gründen ausgerichtet waren, aus denen Menschen ihre Heimatländer verlassen. Ziel der EU-Einwanderungspolitik ist es, die tieferen Ursachen der Migration zu bekämpfen und dauerhafte Lösungen für die Probleme verschiedener Mitgliedstaaten zu finden.
Das Vereinigte Königreich gehört nicht dem Schengener Raum an, und die Kontrollen an seinen Grenzen sind das Ergebnis einer eigenständigen und rechtmäßigen politischen Entscheidung. Die Kommission hat weder Kompetenz noch Befugnis, das Vereinigte Königreich zu einer Änderung seiner diesbezüglichen Politik zu zwingen. Eines ist jedoch klar: Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich nicht am Schengenprozess teilnimmt und den gravierenden Problemen in Calais.
Die Probleme sind komplex und tief verwurzelt. Sie verlangen eine Reihe umfassender Maßnahmen und Aktionen sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene, um sie einer wirksamen Lösung zuzuführen.
Für die Schutzbedürftigen hat sich die Lage seit den Tagen des Lagers von Sangatte spürbar geändert. Die EU hat sich auf eine Reihe von Asylmaßnahmen geeinigt, um zu gewährleisten, dass für Menschen, die Schutz in einem EU-Land suchen, Mindeststandards in Bezug auf Aufnahmebedingungen, Einstufung als Flüchtling und Verfahrensgarantien gelten. Teil dieses Maßnahmenpakets ist auch die Klärung der Frage, welches Land für die Entscheidung über einen Asylantrag verantwortlich ist.
Unsere gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik machte im Jahr 2004 Fortschritte durch die Annahme des Haager Programms - des Arbeitsplans des Europäischen Rates für Justiz und innere Angelegenheiten - im November 2004. Mit dem Haager Programm werden ein umfassender Ansatz zu Vollendung eines gemeinsamen europäischen Asylsystem zum Tragen gebracht, die legale Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gefördert, Integrationsmaßnahmen verstärkt und bedeutende neue Maßnahmen zur entschiedenen Bekämpfung der illegalen Einwanderung eingeführt.
In Reaktion auf das Haager Programm nahm die Kommission am 1. September 2005 eine Reihe politischer Vorschläge an, darunter eine Richtlinie mit gemeinsamen Standards für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen und konkrete Vorschläge für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und ihrer tieferen Ursachen durch die stärkere Verzahnung von Migrations- und Entwicklungspolitiken in den Herkunfts- und Transitländern.
Was die Sorge des Herrn Abgeordneten um Opfer von Menschenhandel betrifft, so hat die EU ihre Bemühungen verstärkt, das Problem des Menschenhandels einschließlich des Einschleusens von Migranten in ihrem politischen Dialog mit Drittländern anzugehen. Der Ansatz besteht darin, Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels in Drittländern durch Entwicklungszusammenarbeit und andere Instrumente zu unterstützen.
Der Rat hat im Dezember 2005 einen EU-weiten Plan über bewährte Vorgehensweisen, Standards und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels angenommen.
Der von der Kommission im September vorgelegte „Gesamtansatz zur Migrationsfrage: Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“ wurde vom Europäischen Rat im Dezember 2005 nachdrücklich unterstützt.
Dieses Arbeitspapier enthält die folgenden Prioritäten:
Verstärkung der operationellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, vor allem um die illegale Einwanderung in der Mittelmeerregion zu bekämpfen und Menschenleben auf See zu retten;
Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten einschließlich gemeinsamer Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und anderer Maßnahmen, die bei den eigentlichen Ursachen der Migration ansetzen;
Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere in Nordafrika, um illegale Einwanderung zu verhindern und die Kapazitäten ihrer Asylsysteme zu verbessern, sowie Maßnahmen zur Steuerung der legalen Arbeitsmigration.
Die Kommission arbeitet zurzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Agentur FRONTEX(1) an der Umsetzung dieser Maßnahmen. Sie wird einen schriftlichen Bericht über diese Maßnahmen bis Ende 2006 vorlegen.
Die Kommission beabsichtigt, im Frühjahr eine neue Mitteilung vorzulegen, in der die bis jetzt durchgeführten Maßnahmen bewertet, der Bedarf an weiteren Initiativen beurteilt und zukünftige Prioritäten für die entschlossene Bekämpfung der illegalen Migration dargelegt werden.
Natürlich können längerfristige EU-Strategien und -Vorschläge nicht von heute auf morgen vereinbart und umgesetzt werden, doch die EU kann auch raschere, konkretere und greifbarere Unterstützung zur Bewältigung der Lage im Großraum Calais leisten.
Frankreich stehen Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds zur Unterstützung der Bearbeitung von Asylanträgen von Migranten zu, und es stehen inzwischen auch EU-Mittel zur Verfügung, um die Rückführung illegaler Migranten in ihre Herkunftsländer zu unterstützen.
Mit den bestehenden Programmen EFF, ARGO, AENEAS und den „Vorbereitenden Maßnahmen für das Rückkehrmanagement“ soll die Fähigkeit der Mitgliedstaat verbessert werden, die Migration und damit zusammenhängende Fragen zu bewältigen.
Ab 2007 dürfte sich die Lage infolge der Einführung des von der Kommission für den Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagenen Rahmenprogramms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, zu dem ein Außengrenzenfonds, ein Europäischer Flüchtlingsfonds, ein Rückkehrfonds und ein Integrationsfonds gehören, grundsätzlich verbessern.
Zusätzlich zu dem laufenden AENEAS-Programm wird auch ein Teil der EU-Finanzinstrumente für Außenbeziehungen für Migrationsbelange eingesetzt werden.
Was die Beseitigung der möglicherweise durch die Anwesenheit illegaler Migranten im Großraum Calais entstandenen wirtschaftlichen Schäden anbelangt, so müsste zunächst die genaue Art dieser „wirtschaftlichen Schäden“ ermittelt und der vom Herrn Abgeordneten vermutete Bezug zur illegalen Migration erhärtet werden. Die Kommission möchte zudem darauf hinweisen, dass einzig und allein die Mitgliedstaaten für konkrete operative Maßnahmen in Bezug auf illegale Migranten auf ihrem Hoheitsgebiet und auf illegale Arbeit zuständig sind. Die Kommission ist daher selbst nicht an Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen beteiligt. Die Mitgliedstaaten sind vor einigen Jahren im Rahmen der Lissabon-Agenda ermutigt worden, das Problem der illegalen Arbeit anzugehen, die nicht nur als Anziehungsfaktor für Migranten wirkt, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU-Migrationspolitiken unterminiert.
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Anfrage Nr. 69 von Ioannis Gklavakis (H-0206/06)
Betrifft: Vorschlag für eine Meeresstrategie-Richtlinie
Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag für eine Meeresstrategie-Richtlinie (KOM(2005)0505 end.) den Zustand der Meeresumwelt bis zum Jahr 2021 verbessern. Der Richtlinienvorschlag enthält aber nicht genug konkrete Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die Ziele der Strategie zu erreichen.
Um eine integrierte Politik für die Meeresumwelt auf Gemeinschaftsebene durchführen zu können, sind gemeinsame Indikatoren zur Definition einer guten Umweltsituation notwendig. Gibt es in dieser Frage Fortschritte? Wurden die Kosten – abgesehen von den Verwaltungskosten – berechnet, die den Mitgliedstaaten aufgrund der Anwendung dieser Strategie erwachsen? Wie könnte sichergestellt werden, dass die Strategie in den Drittländern angewandt wird, die an den gleichen Meeren wie die Mitgliedstaaten liegen? Wurde die Möglichkeit geprüft, ein Pilotprojekt für die Anwendung dieser Strategie zu schaffen?
Das Ziel der vorgeschlagenen Meeresstrategie-Richtlinie(1) ist es, bis zum Jahr 2021 einen „guten Umweltzustand“ der Meeresumwelt der Gemeinschaft zu erreichen. In der vorgeschlagenen Richtlinie werden keine spezifischen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels genannt. Dies erklärt sich aus den unterschiedlichen Bedingungen, Problemen und Bedürfnissen der verschiedenen Meeresregionen der EU, die spezifische Lösungen erfordern, so dass die Planung und Umsetzung der Maßnahmen auf regionaler Ebene erfolgen sollen. Ein normativerer Ansatz würde den unterschiedlichen Gegebenheiten in Europa weniger Rechnung tragen.
In der Folgenabschätzung(2) werden die Verwaltungs- und Politikkosten auf ca. 90 Mio. € für die Anfangsphase und auf reichlich 70 Mio. € für die Zeit danach veranschlagt. So wie die Maßnahmenprogramme jeder Meeresregion sehr unterschiedlich sein können, so werden auch deren Auswirkungen, Kosten und Nutzen stark differieren. In der vorgeschlagenen Richtlinie wird gefordert, dass vor Einführung der Maßnahmen ausführliche Folgenabschätzungen durchgeführt werden, um die Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
Bislang hat die EU gegenüber den Drittländern, die an den gleichen Meeren wie die Mitgliedstaaten liegen, keine starke Verhandlungsposition. Die Zusammenarbeit mit ihnen vollzieht sich vorwiegend im Rahmen von regionalen Meereskonventionen. Die EU-Mitgliedstaaten unternehmen oftmals nicht genügend Anstrengungen, um ihre Maßnahmen in Ermangelung einer klaren EU-Politik zu koordinieren. Die Meeresstrategie bietet eine Plattform, über die die EU ihre Ansichten gegenüber den Drittländern konsequenter zum Ausdruck bringen kann. Dies wird unsere Verhandlungsposition verbessern. Die Strategie wird auch Teil des Besitzstandes werden, dem viele Drittländer ihre Rechtsvorschriften im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik oder bilateraler Übereinkommen mit der EU annähern müssen. Wir erwarten davon einen weiteren positiven Einfluss auf den Zustand der Meeresumwelt in den EU-Meeren.
Der Start eines Pilotprojekts zur Umsetzung der Strategie wurde bislang noch nicht erwogen. Die Kommission wird jedoch weiterhin die Bemühungen unterstützen, den Austausch und die gegenseitige Befruchtung zwischen den regionalen Meereskonventionen zu stärken.
Das Grünbuch über die Meerespolitik, das vor Ablauf des ersten Halbjahres 2006 von der Kommission anzunehmen ist, wird Fragen aufwerfen und Antworten im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Meeresmaßnahmen auf der Grundlage des in der Meeresstrategie vorgeschlagenen ökosystemorientieren Konzepts anbieten.
Betrifft: Fragebogen, um zu ermitteln, welche durch Mitarbeiter eröffneten Bankkonten es im Zusammenhang mit direkten und indirekten Aktivitäten der Kommission selbst gibt
Die Kommission hat mit Schreiben vom 3.3.2006 auf die schriftliche Anfrage E-4819/05 reagiert. Die mit dreimonatiger Bearbeitungszeit erfolgte Antwort machte jedoch in der Sache keine Angaben. Die Anfrage wird daher als mündliche Anfrage wiederholt:
Warum werden diese Konten geführt? Wieviele Konten, auf die die Kriterien des Bestätigungsformblatts zutreffen, sind der Kommission bereits bekannt? In welchen Generaldirektionen, Abteilungen und Referaten wurden diese Konten geführt? Wie hoch sind die dortigen Beträge, woher resultieren die Einnahmen, was waren die Ausgabenzwecke? Wer war zeichnungsberechtigt, wie waren die Vorgänge kommissionsintern abgestimmt? Warum wurden die Konten ausserhalb des Haushalts geführt? Ist eine persönliche Bereicherung in allen Fällen ausgeschlossen? Wie plant die Kommission zu verfahren, wenn ihr alle diese Konten bekannt sind?
Wie bewertet die Kommission diese Vorgänge?
Die Kommission steht kurz vor dem Abschluss einer Ende Oktober 2005 begonnenen Untersuchung über die Bankkonten, die von anderen Mitarbeitern als dem Rechnungsführer der Kommission eröffnet oder geführt werden. Mit dieser Untersuchung werden zwei Ziele verfolgt:
a) Bestätigung aller Aktiva und Passiva der Kommission im Zusammenhang mit Bankkonten, die für Zwecke des EU-Haushalts genutzt werden;
b) Klärung der Vorschriften für die Eröffnung und Nutzung derartiger Bankkonten mit den verschiedenen anweisungsbefugten Dienststellen der Kommission, um festzustellen, ob diese Bankkonten weiterhin sinnvoll sind.
Zu diesem Zweck muss unterschieden werden zwischen Bankkonten, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (EU) eröffnet werden, und solchen, die außerhalb der EU eröffnet werden.
Bei den Konten, die außerhalb der EU eröffnet werden, handelt es sich größtenteils um Konten, die gemeinsam mit den Staaten des Contonou-Abkommens verwaltet werden und bei denen eine Gegenzeichnung der Leiter der Kommissionsdelegationen für die Projekte und Programme des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erforderlich ist. Deren Untersuchung dauert noch an, und bis zum Abschluss der Überprüfung wird noch einige Zeit vergehen.
Innerhalb der Grenzen der EU wurden 18 Bankkonten ermittelt. Diese Konten dienen verschiedenen Zwecken:
c) Verwaltung der Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen;
d) Einhaltung von Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften (z.B. strittige Kaution für ein Delegationsgebäude, Quelle für Pensionsbeiträge für örtliche Bedienstete, umstrittenes Beitreibungsverfahren);
e) Bereitstellung von Kleinkrediten für Bedienstete, die sich in einer Notlage befinden, nach den Bedingungen des Interinstitutionellen Ausschusses für Sozialmaßnahmen (in dem der Gerichtshof, das Parlament, der Rechnungshof und die Kommission vertreten sind und in dem der Leiter der Personalverwaltung des Gerichtshofs den Vorsitz führt);
f) Verwaltung der Tätigkeiten „Restauration“ und „Einkaufszentrum“ in Brüssel, Luxemburg und Ispra;
Die Konten werden vom Amt für Veröffentlichungen (4), von Eurostat (2), der GD Kommunikation (2), der GD Verwaltung (1), dem Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (5), dem Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg (3) und der Gemeinsamen Forschungsstelle in Ispra (1) geführt.
Die Untersuchung hat daher keine unerwarteten Ergebnisse zutage gefördert. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten und auch keine Fälle persönlicher Bereicherung festgestellt. Die Eröffnung eines Bankkontos für eine strittige Kaution für die Delegation in Prag hätte förmlich durch den Rechnungsführer erfolgen sollen, und das Konto hätte wieder aufgelöst werden müssen, falls keine Kautionsforderung gestellt wird. Das Konto ist in der Rechnungsführung der Kommission weiterhin als offen ausgewiesen. Es wurde jedoch korrekt verbucht, und auch in diesem Fall konnte weder ein finanzieller Verlust noch eine persönliche Bereicherung festgestellt werden.
Die Kommission hat dem Parlament eine vollständige Liste dieser Konten mit Stand vom 30. November 2005 vorgelegt. Diese Liste enthält auch Einzelheiten über die Rechtsgrundlagen für die Eröffnung und die Führung der Konten. Soweit möglich werden Konten, die nicht mehr wirklich benötigt werden, aufgelöst.
Eine derartige Untersuchung wurde bereits 2002, allerdings nicht so detailliert durchgeführt. Sie wurde 2005 im Zuge der Modernisierung der Rechnungsführung und des Übergangs zur Periodenrechnung wiederholt, um die gesamten Aktiva und Passiva der Kommission zu erfassen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Kommission diese Bestandsaufnahme für sehr nützlich hält und sie regelmäßig wiederholen wird. Die Kommission rechnet damit, dass sie die Art der von den Kommissionsdelegationen mitgeteilten Konten bis Ende April 2006 bestätigen kann.
Anfrage Nr. 71 von Gary Titley (H-0216/06)
Betrifft: Inkorrekte Anwendung der Richtlinie 89/48/EWG
Die Richtlinie 89/48/EWG(1) über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, wurde durch das Königliche Dekret 1665/9991 in spanisches Recht umgesetzt. Anscheinend war die Vorgehensweise dabei nicht korrekt, was die Kommission veranlasst hat, der spanischen Regierung eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
Könnte die Kommission angeben, welche Unregelmäßigkeiten die Ursache für ihre Stellungnahme waren? Wurden die betreffenden Probleme bereits gelöst, oder wird die Kommission mit der Angelegenheit jetzt den Gerichtshof befassen?
Bei der Kommission sind verschiedene Klagen eingegangen, in denen darauf verwiesen wird, dass das Königliche Dekret 1665/1991 vom 25. Oktober 1991 zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG von den spanischen Behörden im Hinblick auf die Anerkennung von Ingenieursabschlüssen nicht ordnungsgemäß angewendet wurde.
Nach der akademischen Anerkennung ihrer spanischen Qualifikationen durch eine italienische Universität legten die betreffenden Personen das italienische Staatsexamen ab, das zur Ausübung der Tätigkeit eines Ingenieurs in Italien berechtigt. Sie sind somit Inhaber einer italienischen Berufsqualifikation und vollständig qualifiziert, den betreffenden Beruf in Italien auszuüben.
Ihr Antrag auf Anerkennung ihrer italienischen Berufsqualifikation durch Spanien stellt keine Umgehung des durch die Richtlinie 89/48/EWG eingeführten Anerkennungssystems dar. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ablehnung der Anerkennung der betreffenden italienischen Berufsqualifikation gegen die Richtlinie verstößt.
Darüber hinaus machen die spanischen Behörden die Zulassung zu einer Aufstiegsprüfung im öffentlichen Sektor von der akademischen Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erlangten Diplome (durch die spanischen Behörden) abhängig. Diese Forderung steht ebenfalls im Widerspruch zu der Richtlinie 89/48/EWG, der zufolge vollständig ausgebildete Gemeinschaftsangehörige, die im Besitz des zur Ausübung eines Berufs in einem anderen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Diploms sind, das Recht haben, diesen Beruf in diesem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie dessen eigene Staatsangehörige. Mit anderen Worten, Ingenieure, die vollständig zur Ausübung des Ingenieursberufs in Italien qualifiziert sind und deren Berufsqualifikation in Spanien anerkannt wurde, brauchen keine weitere akademische Anerkennung ihres Titels, sofern dies nicht von spanischen Staatsangehörigen, die denselben Beruf ausüben, verlangt wird.
Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eröffnet und am 5. Juli 2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, auf die Spanien am 20. September 2005 geantwortet hat.
Die Antwort Spanien wird gegenwärtig geprüft und das Kollegium wird in seiner nächsten Sitzung über Vertragsverletzungsfälle über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Durch die neuen Leitlinien der EU für regionale Beihilfen sinkt der Anteil der in den Fördergebieten lebenden Bevölkerung des Vereinigten Königreichs von 30,9 auf 23,9 %. Teilt die Kommission angesichts dieser Tatsache die Auffassung, dass die Arbeitslosenquote ein Indikator dafür sein sollte, welche Gebiete für den Status als Fördergebiet in Betracht kommen? Wie will die Kommission ferner gewährleisten, dass es sich bei diesen Fördergebieten auch wirklich um Gebiete handelt, die der Unterstützung bedürfen? Sollten nicht andere Indikatoren, z.B. Bruttowertschöpfung pro Arbeitnehmer, Quote der Nichterwerbstätigen, Zahl der Unternehmen pro 1000 Einwohner und geographische Einheiten wie NUTS-Gebiete und Kommunen ebenfalls berücksichtigt werden?
Im Zusammenhang mit den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 ist zu unterscheiden zwischen den Indikatoren für die Bestimmung von Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a (Gebiete in der EU, die am stärksten unterstützungsbedürftig sind und daher Anspruch auf den höchsten Beihilfesatz haben) und den Indikatoren für die Bestimmung von Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c (Gebiete, die zwar in Bezug auf die regionale Entwicklung im Rückstand, jedoch vergleichsweise weniger benachteiligt sind und daher für einen niedrigeren Beihilfesatz in Frage kommen).
Um die Abstimmung mit den Vorschlägen zur regionalen Kohäsionspolitik zu gewährleisten, verwendet die Kommission im Einvernehmen mit einer sehr großen Mehrheit der Mitgliedstaaten weiterhin das regionale Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf der Bevölkerung (in Kaufkraftstandards) für die Bestimmung von Gebieten, die nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag beihilfefähig sind. Bei jedem anderen Herangehen wären die Regeln für staatliche Beihilfen nicht mehr passgenau auf die Strukturfondsverordnungen abgestimmt.
Andererseits haben die Mitgliedstaaten einen breiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung von Gebieten, die nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c beihilfefähig sind, sofern die nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, um eine angemessene Ausrichtung der Beihilfen sicherzustellen. Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, mittels anerkannter Indikatoren wie Pro-Kopf-BIP, Beschäftigungslage oder Arbeitslosigkeit, Produktivitäts- oder Qualifikations-Indikatoren nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Gebiete verglichen mit anderen einen größeren Bedarf an wirtschaftlicher Entwicklung haben. Innerhalb der Bevölkerungsobergrenze muss jeder Mitgliedstaat selbst festlegen, nach welcher Methode die beihilfefähigen Regionen zu bestimmen sind und welche wirtschaftlichen Indikatoren verwendet werden sollen, um regionale Unterschiede anzugehen, selbst wenn es sich um sehr punktuelle Standortnachteile handelt.
Anfrage Nr. 73 von Romana Jordan Cizelj (H-0230/06)
Betrifft: Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt
Die Kommission hat eine Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt eingesetzt, der die vier zuständigen Kommissionsmitglieder, vier Minister als Vertreter des Rates und zahlreiche Vertreter von Interessengruppen, die in den Bereichen Industrie, Energie und Umwelt tätig sind, angehören. Keiner dieser Vertreter stammt aus den neuen Mitgliedstaaten.
Was ist der Zweck der hochrangigen Gruppe und was sind ihre Aufgaben?
Über welche Zuständigkeiten verfügt die Gruppe?
Ist die Kommission nicht auch der Ansicht, dass zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten keine wesentlichen Unterschiede bestehen, was sich in einer entsprechenden geographischen Zusammensetzung der Hochrangigen Gruppe niederschlagen sollte?
Wie wird die Gruppe in der Lage sein, Initiativen für eine harmonisierte legislative Tätigkeit zu ergreifen, die der tatsächlichen Situation in der EU-25 Rechnung tragen und die gegenüber den alten und den neuen Staaten gleichermaßen fair, entgegenkommend und anspruchsvoll sein werden?
In welcher Weise beabsichtigt die Kommission, Synergieeffekte bei der Tätigkeit der EU-25 im Hinblick auf die Erreichung der Ziele von Lissabon zu fördern? Wird die Kommission eine weitere Gruppe einsetzten, der Vertreter von Interessengruppen aus den alten Mitgliedstaaten angehören werden?
Die Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt wurde von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 5. Oktober 2005 „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik“ angekündigt. Sie ist Teil der sektorübergreifenden Initiativen, mit denen allgemeine, mehrere Gruppen von Industriezweigen betreffende Herausforderungen angegangen werden sollen, um für die verschiedenen Sektoren langfristig stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Einsetzung der Gruppe geht auf den Kommissionsbeschluss vom 23. Dezember entsprechend den in der Mitteilung C(2005)2817 festgelegten Regeln und auf das Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission SEK(2005)1004 zurück, in dem die für Sachverständigengruppen der Kommission geltenden Regeln und Verfahrensweisen festgelegt sind (z. B. Aufbau, Zusammensetzung und Mandat).
Allgemein besteht die Aufgabe der Hochrangigen Gruppe darin, zwischen Wettbewerbs-, Energie- und Umweltpolitik eine größere Kohärenz herzustellen. Dazu soll die Gruppe die Kommission sowie die Politik und sonstige Akteure hauptsächlich in der Frage beraten, wie die Schlüssigkeit politischer/legislativer Initiativen im Bereich der Wettbewerbs-, Energie- und Umweltpolitik durch engere Koordinierung verbessert werden kann. Die Art und Weise, wie ein stabiler und verlässlicher ordnungspolitischer Rahmen geschaffen werden kann, gehört ebenfalls zu ihrem Beratungsgegenstand.
Die Gruppe übt lediglich eine beratende Rolle ohne jegliche sonstige Befugnis aus. Die Hochrangige Gruppe ist kein Komitologie-Ausschuss. Weder wird sie Fähigkeiten des Gesetzgebers schwächen noch wird sie das Initiativrecht der Kommission einengen. Es handelt sich nicht um eine interinstitutionelle Koordinierungs- oder Verhandlungsgruppe. Die Kommission wird nicht um einen formalen Standpunkt der anderen Organe ersuchen und hat nicht die Absicht, die interinstitutionellen Verfahren zu umgehen, die im Vertrag vorgesehen sind.
Die Mitglieder der Gruppe sind persönlich aus Gründen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung in den Bereichen Industrie, Energie und Umwelt angesprochen worden. Auch Minister in der Gruppe vertreten nicht ihre Regierungen. Im Mittelpunkt steht der freiwillige persönliche Beitrag an Sachkenntnis und nicht die geografische Verteilung der Mitglieder der Gruppe. Darüber hinaus hat die Kommission versucht, solche Personen in der Gruppe zu versammeln, die über Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet verfügen und daher die Kommission dabei beraten können, zwischen öffentlichen/privaten Interessen sowie zwischen Interessen der Zivilgesellschaft/Branche eine angemessene Ausgewogenheit zu finden und nicht auf nationale Interessen oder geografische Ausgewogenheit zu schauen. Die Gruppe wird Informationen zur Lage in der EU-25 sammeln und dazu u.a. Anhörungen veranstalten oder sich um schriftliche Unterlagen bemühen. Damit wird gesichert, dass die Ratschläge, die die Gruppe erteilt, auf der tatsächlichen Lage in der EU-25 beruhen. Die Kommission plant nicht, in diesem Bereich weitere Gruppe einzusetzen.
Zwischen den Aktivitäten der Gruppe und neuen legislativen Initiativen besteht kein direkter Zusammenhang. Überdies sind entsprechend den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung neue legislative Initiativen einer Folgenabschätzung zu unterziehen. Im Ergebnis einer solchen Folgenabschätzung kann es sich als notwendig erweisen, dass auf die spezifischen Erfordernisse der neuen Mitgliedstaaten reagiert werden muss. Die Folgenabschätzungen gehören in keiner Weise zum Zuständigkeitsbereich der Gruppe.
Die Hochrangige Gruppe soll die Arbeit bereits bestehender Gruppen, Ausschüsse und Foren nicht duplizieren, auch ist die Tätigkeit der Gruppe nicht vorrangig auf die Lissabon-Strategie ausgerichtet. Zur Lissabon-Strategie ist festzustellen, dass spezielle Foren bestehen, in denen die Möglichkeiten zum Erreichen ihrer Ziele, was die Überprüfung der nationalen Reformpläne einschließt, diskutiert werden. Für die Ziele der Lissabon-Strategie bestehen keine Gruppen, die sich getrennt mit den Aufgaben befassen würden, vor denen die EU-10 bzw. die EU-15-Mitgliedstaaten speziell stehen.
Anfrage Nr. 74 von Manolis Mavrommatis (H-0232/06)
Betrifft: Neues Abkommen zwischen der EU und den USA über den Handel mit Wein
Nach 20 Jahren haben die EU und die USA ein Abkommen zur Regelung des Weinhandels zwischen den beiden Ländern getroffen. Das Abkommen sieht den Schutz von Namen europäischer Weine – wie Champagner, Porto und Sherry – auf dem US-Markt vor. Die EU wird ferner die Importe von amerikanischen Weinen zulassen, die mit nicht im Gemeinschaftsrecht verankerten Methoden hergestellt sind. Dennoch wir in Zukunft gelten, dass diese in den USA billig erzeugten Weine, die heftige Proteste seitens der Weinerzeuger in der EU ausgelöst haben, künftig nur noch in die EU importiert werden können, wenn die amerikanischen Methoden vorher von der europäischen Weinindustrie gebilligt wurden.
Wird dann jede Flasche Wein, die nach amerikanischen Methoden erzeugt ist, mit einem Hinweis versehen sein, so dass alle europäischen Bürger jederzeit darüber in Kenntnis sind, dass die Qualität des Weines, den sie erworben haben, unter den europäischen Standards liegt? Zählen der griechische Retsina und griechische Weine generell zu den Weinesorten, deren Namen und einzigartiger Charakter auf dem US-Markt geschützt sind, und wie werden entsprechende Kontrollen durchgeführt, um zu vermeiden, dass nachgeahmte Weine mit europäischen Etiketten in die USA exportiert werden?
Zur Frage der Weinherstellungsmethoden ist zu sagen, dass aus den USA importierte Weine, die den europäischen Verbrauchern zum Kauf angeboten werden, ebenso wie die EU-Weine entsprechend den Gemeinschaftsregeln etikettiert werden. Die Wahl trifft dann der Verbraucher.
Es läge nicht im Interesse der Gemeinschaft, eine ungerechtfertigte Diskriminierung von Weinen eines Drittlands zu betreiben, mit dem die Gemeinschaft ein Abkommen ausgehandelt hat. Dies gilt um so mehr, als die Parteien die Verhandlungen fortsetzen wollen, um künftig weitere gegenseitige Vorteile zu erzielen.
Was einerseits die gemeinschaftlichen „Ursprungsbezeichnungen“ (geografische Angaben der Gemeinschaft) wie z. B „Nemea“ und andererseits die 17 europäischen Weinnamen wie z. B. „Retsina“ betrifft, die in den USA als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten, so gelten folgende Regelungen:
- Gemeinschaftliche „Ursprungsbezeichnungen“ werden in den USA durch die dortigen Etikettierungsvorschriften anerkannt und geschützt.
- Wenn der Senat die Änderung des Rechtsstatus der 17 bekannten EU-Weinnamen angenommen hat, die derzeit im US-Recht als Pseudo-Gattungsbezeichnungen gelten, werden diese 17 Gemeinschaftsnamen nur noch für Weine mit Ursprung in der Gemeinschaft verwendet.
Da die Änderung des Status dieser EU-Weinnamen in den USA für den Weinsektor der EU von größter Bedeutung ist, wurden diejenigen Bestimmungen des Abkommens, die für die USA am wichtigsten sind, an diese Änderung gekoppelt. Insbesondere sollen andere bestehende Weinherstellungsmethoden der USA erst dann akzeptiert werden. Diese Kopplung ist für den Kongress ein echter Handlungsanreiz.
Die Kontrollen werden vor allem von den US-Behörden durchgeführt, die für die Etikettierungspolitik zuständig sind.
Anfrage Nr. 75 von Carl Schlyter (H-0235/06)
Betrifft: Gefahrguttransporte
Laut Bericht KOM(2005)0430 endg. betreffend die Anwendung der Richtlinien 94/55/EG(1), 95/50/EG(2) und 2003/28/EG(3) für Gefahrguttransporte haben Griechenland, Frankreich und Luxemburg überhaupt keine Berichte vorgelegt. Der Kommissionsbeschluss 111-112/2004 räumte den Ländern ein Jahr ein, um die letzten Änderungen zu berücksichtigen. Welche Länder sind bislang dem Zeitplan nachgekommen? Welche Länder haben nach 2002 neue Angaben über die Anzahl der Kontrollen und die festgestellten Mängel vorgelegt, und wie lauten die Zahlen im Einzelnen?
Über die Öresundbrücke dürfen Gefahrguttransporte nur in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr erfolgen, in einer Zeit, in der die Polizei von Schonen alle Kontrollen einstellt. Der Hafen von Helsingborg hat ein Nachtpostfach, bei dem man hält und die Meldungen abgibt. Sicherheitsberater fehlen in über der Hälfte der schwedischen Kommunen, was in der EU leider kein schlimmer Einzelfall ist.
Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um es den Ländern zu erleichtern, ihre Bürger vor den Tausenden von Tonnen lebensgefährlicher Güter zu schützen, die über die Grenzen zwischen den Ländern befördert werden?
Nach Richtlinie 95/50/EG(4) über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße müssen die Mitgliedstaaten der Kommission für jedes Kalenderjahr spätestens 12 Monate nach dessen Ablauf einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße übermitteln.
In Anwendung der Richtlinie 2004/112/EG(5) der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates an den technischen Fortschritt war bei den Berichten für 2005 das neue Standardformular für den Bericht über Verstöße und Sanktionen zu verwenden. Die Berichte der Mitgliedstaaten für 2005 sind im Laufe des Jahres 2006 zu übermitteln.
Berichte auf der Grundlage des alten Musterformulars, das allgemein für unzureichend erachtet wurde, gingen wie folgt ein:
Die Kommission rechnet damit, dass die ausstehenden Berichte zu gegebener Zeit übermittelt werden.
Die seit 1994 geltenden Gemeinschaftsregeln für den Gefahrguttransport auf der Straße beruhen auf internationalen Abkommen. In Anbetracht der Tatsache, dass schätzungsweise 620 Millionen Tonnen Gefahrgüter auf der Straße transportiert werden (EU 15 – ca. 5 % aller Transporte auf der Straße), wird dieser Art des Transports generell eine gute Erfolgsbilanz bescheinigt.
Für die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Kommission sieht keinen Grund zu der Annahme, dass die schwedischen Behörden die Bestimmungen nicht ordnungsgemäß anwenden.
Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die Rechtsvorschriften keine Verpflichtung für Kommunen zur Bestellung von Sicherheitsberatern für Gefahrgüter enthalten. Es sind auch keine ständigen Kontrollen an Brücken oder anderen Infrastruktureinrichtungen vorgeschrieben.
Anfrage Nr. 76 von Antonio López-Istúriz White (H-0236/06)
Betrifft: Abweisung balearischer Abgeordneter
Vor kurzem konnte eine fraktionsübergreifende Delegation von Mitgliedern des Parlaments der Balearen nicht in die Sahara reisen, weil die marokkanischen Behörden nach Angaben der gebuchten Fluggesellschaft entsprechenden Druck ausgeübt hatten.
Andere spanische Parlamentsdelegationen machten ähnliche Erfahrungen in den letzten Monaten, aber dieser Fall ist vielleicht noch schwerwiegender, weil die Abgeordneten diesmal nicht bei ihrer Ankunft am Bestimmungsort, sondern noch vor ihrem geplanten Abflug in Las Palmas de Gran Canaria abgewiesen wurden.
Der Fluggesellschaft zufolge hätte Marokko das An-Bord-Gehen der Abgeordneten auf spanischem Staatsgebiet und somit auf dem Gebiet der Europäischen Union verhindert.
Hat die Kommission Kenntnis von diesem Vorfall? Beabsichtigt sie eine einschlägige Untersuchung, Maßnahmen gegenüber Marokko zur künftigen Vermeidung derartiger Vorkommnisse oder die diesbezügliche Befragung der in diesem beispiellosen Fall erstaunlich passiven spanischen Regierung?
Die Kommission hatte keine Kenntnis von diesem konkreten Vorfall, wurde jedoch über ähnliche Fälle aus jüngerer Zeit unterrichtet, in denen Besuche ausländischer Delegationen in Westsahara verweigert wurden.
Die Kommission kann keine Untersuchung zu einem solchen Vorkommnis wie dem gegenständlichen Fall einleiten, den der Abgeordnete geschildert hat. Allerdings verfolgt sie die Entwicklungen in der Region aufmerksam mit. Im Rahmen des politischen Dialogs EU-Marokko haben die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die Westsahara-Frage wiederholt und auf verschiedenen Ebenen gegenüber den marokkanischen Behörden angesprochen.
Anfrage Nr. 77 von Stanisław Jałowiecki (H-0238/06)
Betrifft: Realisierung der TEN-V-Vorhaben
Die Ziele der Lissabon-Strategie können ohne effiziente Verkehrsnetze in Europa nicht verwirklicht werden. Der Europäische Rat von Essen 1994, die Entscheidungen der Kommission 1692/96/EG(1) sowie 884/2004/EG(2) und der Bericht der Hochrangigen Gruppe unter demVorsitz von Karel Van Miert haben gemeinschaftliche TEN-V-Leitlinien festgelegt und 30 vorrangige Vorhaben herausgearbeitet.
In Anbetracht der im Kommissionsvorschlag für die Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgesehenen knappen Haushaltsmittel für das transeuropäische Verkehrsnetz in Höhe von 20,3 Milliarden Euro sowie der Benennung der Koordinatoren für 6 der 30 Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes entstehen Zweifel im Hinblick auf die künftige Umsetzung der restlichen 24 Vorhaben.
Wie sollen die verbleibenden 24 Projekte finanziert werden, darunter auch das für die sozioökonomische Entwicklung Mitteleuropas strategisch wichtige Vorhaben - die Achse Nr. 23: Danzig-Warschau-Brno/Bratislava-Wien? Auf welche Weise wird das Projekt Galileo finanziert, insbesondere da hierfür keine Mittel im TEN-V-Haushalt vorgesehen sind und die Mittel im Vorschlag für den Haushalt des 7. Rahmenprogramms der EU immer knapper werden?
Für den Zeitraum 2007-2013 sind die Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung über die neue Finanzielle Vorausschau auf interinstitutioneller Ebene noch nicht abgeschlossen.
Die Kommission wird anhand der endgültigen Ergebnisse die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen. Sie wird dabei die zur Verfügung stehenden Finanzmittel berücksichtigen und sich bemühen, Prioritäten für die Abschnitte mit dem höchsten Mehrwert, insbesondere grenzüberschreitende Abschnitte, vorzuschlagen.
Die Ernennung von sechs europäischen Koordinatoren für die transeuropäischen Verkehrsnetze wird keinen negativen Einfluss auf die Finanzierung der spezifischen vorrangigen Vorhaben haben. Vielmehr wird die Hauptaufgabe der Koordinatoren darin bestehen, Fortschritte bei bestimmten, mit großen Ungewissheiten behafteten Vorhaben zu befördern.
Im Übrigen möchte die Kommission daran erinnern, dass die Arbeiten am transeuropäischen Verkehrsnetz auf dem Gebiet der neuen Mitgliedstaaten, so z. B. der überwiegende Teil des Projekts Gdansk - Warschau - Brno/Bratislawa - Wien (PP 23), auch aus dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden können.
Abschließend möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass eine besondere Haushaltslinie für die künftige Finanzierung des Galileo-Projekts vorgesehen ist. Deshalb können weder Mittel aus der Haushaltslinie für die transeuropäischen Verkehrsnetze noch aus der Haushaltslinie des Siebten Gemeinschaftlichen Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung für die Errichtungs- und Betriebsphase dieses Projekts eingesetzt werden.
Anfrage Nr. 78 von Christofer Fjellner (H-0239/06)
Betrifft: Antidumpingzölle auf Schuhe aus China und Vietnam
Die Kommission beschloss heute, Antidumpingzölle auf Schuhe aus China und Vietnam einzuführen.
Die dänische Regierung hat eine Studien durchführen lassen, die belegt, dass die Kosten für die Verbraucher in der EU acht Mal höher sind als die Gewinne für die Produzenten und die Gemeinschaft insgesamt über 2,4 Millionen Euro bei der Einführung dieser Steuern durch die Kommission verlieren wird. Insgesamt können die schwedischen Verbraucher damit rechnen, dass sie etwa 60 Millionen Kronen zusätzlich für ihre Schuhe zahlen müssen.
Hat die Kommission eine andere Kostenanalyse als die dänische Regierung durchgeführt? Was sagt diese Analyse gegebenenfalls aus und auf welcher Grundlage wurde sie durchgeführt? Wie kann die Kommission, wenn sie zu dem gleichen Ergebnis gekommen sein sollte wie die dänische Studie, behaupten, dass man gebührend Rücksicht auf die Verbraucher genommen habe?
Im Rahmen der europäischen Antidumping-Vorschriften ist die Kommission tatsächlich verpflichtet, bei der Festlegung ihrer Reaktion auf Dumpingmethoden das allgemeine europäische Interesse zu berücksichtigen. Der Kommission ist bekannt, dass alle Maßnahmen, die sie ergreift, für die Importeure und die europäischen Verbraucher mit Kosten verbunden sein können, und seien diese auch noch so gering. Der Grundsatz des Gemeinschaftsinteresses verlangt von ihr, diese Kosten sorgfältig abzuwägen und auf der Grundlage des allgemeinen europäischen Interesses zu handeln.
Der Kommission ist auch bekannt, dass von der dänischen Regierung Studien zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf die Verbraucher und Wirtschaftsteilnehmer durchgeführt wurden. Allerdings kann die Kommission zu den Ergebnissen nicht Stellung nehmen, da ihr die Einzelheiten dieser Studien nicht übermittelt wurden.
Der Kommission ist es jedoch möglich, dem Herrn Abgeordneten die Schlussfolgerungen mitzuteilen, zu denen sie hinsichtlich der Auswirkungen von Maßnahmen auf die Verbraucher in der Europäischen Union insgesamt gelangt ist.
Bei der Bewertung der Wirkung der Maßnahmen auf die Verbraucherpreise ist zu berücksichtigen, dass zwischen den Einfuhrpreisen, auf die die Maßnahmen angewandt werden, und den Verbraucherpreisen eine beträchtliche Spanne besteht.
Auf dem Niveau der vorgeschlagenen vorläufigen Maßnahmen würde der Zoll auf durchschnittliche Einfuhrpreise von ca. 9 Euro je Paar etwas mehr als 1,5 Euro betragen. Ein Einfuhrzoll in Höhe von 1,5 Euro macht jedoch nur einen kleinen Teil des Verbraucherpreises aus, da diese Schuhe vom Einzelhandel zum Preis von 40 Euro bis 120 Euro verkauft werden.
Angesichts der Spannen innerhalb der Lieferkette ist die Kommission überdies der Ansicht, dass der Spielraum groß genug ist, um den geringen Einfuhrzoll aufzufangen und umzuverteilen, sei es innerhalb der Produktpalette oder in der Vertriebskette. Daher kann realistischerweise davon ausgegangen werden, dass der Einfuhrzoll im Durchschnitt nicht mehr als 1 Euro je Paar beträgt. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Fall etwa 9 von 100 Paar Schuhen, die in Europa gekauft werden, betrifft, also einen kleinen Teil der Produktpalette.
Natürlich muss die kumulierte Wirkung der Maßnahmen auch im Verhältnis zur beträchtlichen Größe des europäischen Schuhmarktes gesehen werden. Auf der Großhandelsebene handelt es sich um 13 Mrd. Euro und wahrscheinlich um mehr als das Doppelte auf der Verbraucherebene.
Schließlich sei noch vermerkt, dass die Einfuhrpreise für Schuhe aus China und Vietnam in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 20 % gefallen sind, während uns zugleich eindeutige Beweise dafür vorliegen, dass die Einzelhandelspreise für diese Schuhe stabil geblieben oder nur leicht angestiegen sind.
Zusammenfassend läst sich feststellen, dass die Kommission der Überzeugung ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen eine ausgewogene Lösung darstellen, mit der die eingetretenen Schäden behoben werden, die den Importeuren aber ein Höchstmaß an Berechenbarkeit garantiert und die Verbraucher mit minimalen zusätzlichen Kosten belastet.
Anfrage Nr. 79 von Georgios Papastamkos (H-0246/06)
Betrifft: Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen, von Lieferaufträgen und Dienstleistungsaufträgen unterliegt seit 2004 einem neuen – vereinfachten, transparenteren und wettbewerbsfreundlicheren – koordinierten EU-Regelwerk. Die Effizienz dieses Regelwerks wird beeinträchtigt durch überflüssige und zeitraubende Einsprüche und Klagen – verfahrensrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und gerichtlicher Natur – auf nationaler und europäischer Ebene, die sich im Nachhinein als ineffizient erweisen und einzig und allein dazu führen, dass die Infrastrukturmaßnahmen mit europäischer Finanzierung nicht fristgerecht durchgeführt werden.
Gedenkt die Kommission, – zumindest für die öffentlichen Arbeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den transeuropäischen Netzen eine gesetzgeberische Initiative zu ergreifen, um vom koordinierten Rechtsrahmen zu einem strengeren Regelwerk überzugehen, um eine stärkere verwaltungsrechtliche Integration der Governance auf mehreren Ebenen, d.h. der europäischen, der nationalen und der regionalen Ebene –, und schließlich eine größere Verwaltungseffizienz und eine höhere Wertschöpfung der Gemeinschaftstätigkeit zu erzielen?
Der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen ist durch die Verabschiedung des Legislativpakets im Jahre 2004 (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG(1)) in der Tat gründlich modernisiert, vereinfacht und übersichtlicher gestaltet worden. Da die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinien in einzelstaatliches Recht erst am 31. Januar 2006 abgelaufen ist, erscheint es verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt Schlussfolgerungen zu der Frage zu ziehen, ob Änderungen an diesen Richtlinien erforderlich sind.
Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004).
Anfrage Nr. 80 von Richard Corbett (H-0250/06)
Betrifft: Schutz von Walen, Delfinen und Schweinswalen
Hat die Kommission Antworten von allen acht Mitgliedstaaten erhalten, an die sie ein Fristsetzungsschreiben mit der Begründung gerichtet hatte, dass sie die Habitat-Richtlinie der EU hinsichtlich des Schutzes von Walen, Delfinen und Schweinswalen nicht vorschriftsgemäß umgesetzt haben?
Wenn ja, ist die Kommission mit diesen Antworten zufrieden oder beabsichtigt sie, die Angelegenheit weiter zu verfolgen?
Im Dezember 2005 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten ein, was damit begründet wurde, dass sie ihren Verpflichtungen aus Artikel 11 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(1) nicht nachgekommen waren. Diese Mitgliedstaaten haben nach Ansicht der Kommission nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um eine Überwachung des Erhaltungszustandes der Cetacea sicherzustellen.
Die nationalen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten haben auf die Mahnschreiben geantwortet. Diese Antworten werden gegenwärtig von den Dienststellen der Kommission geprüft, damit eingeschätzt werden kann, ob ein wirksames Überwachungssystem eingerichtet wurde.
Anfrage Nr. 81 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0253/06)
Betrifft: Situation auf dem polnischen Markt für Weichobst
In diesem Jahr steht bereits die dritte Erntezeit für Weichobst seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union an. Obwohl die polnischen Mitglieder des Europäischen Parlaments seit Beginn der Mitgliedschaft ihres Landes auf die schwierige Lage auf dem polnischen Markt für Weichobst aufmerksam machen, hat die Kommission bis zum heutigen Zeitpunkt keine Lösungsvorschläge unterbreitet, die zu einer Verbesserung der Situation führen könnten. Am 11. Mai 2005 nahm das Europäische Parlament die Entschließung zur Vereinfachung der Gemeinsamen Marktorganisation im Obstsektor an, in der es die Europäische Kommission unter anderem zur Stärkung der Rolle der Erzeugerorganisationen und zu Importbeschränkungen für Weichobst aufruft. Die Kommission hat im Jahr 2005 keine dieser Maßnahmen eingeführt und nichts deutet darauf hin, dass sie im Jahr 2006 eingeführt werden. Soll es zum dritten Mal zu einer dramatischen Situation auf dem polnischen Markt für Weichobst kommen?
Der Kommission ist bekannt, dass der polnische Weichobstsektor in den vergangenen beiden Wirtschaftsjahren wegen der niedrigen Preise für einige Erzeugnisse mit Problemen zu kämpfen hatte.
Entsprechend den von der Ratspräsidentschaft im November 2004 getroffenen Schlussfolgerungen bezüglich der Vereinfachung der Gemeinsamen Marktorganisation im Obstsektor hat die Kommission den gemeinschaftlichen Markt für Weichobst, das zur Verarbeitung bestimmt ist, einer Analyse unterzogen. Diese befindet sich gegenwärtig in der Endphase und wird die Debatte über die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation im Obstsektor beleben. Die Kommission beabsichtigt, ihre Vorschläge noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Außerdem leitete die Kommission im Juli 2005 auf einen Antrag Polens hin eine Schutzmaßnahmeuntersuchung betreffend die Einfuhren von gefrorenen Erdbeeren ein. Auf Antrag des polnischen Verbandes der Tiefkühlkosthersteller leitete die Kommission im Januar 2006 eine Antidumpinguntersuchung zu den Einfuhren des gleichen Erzeugnisses mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Beide Untersuchungen laufen noch, weshalb zu diesem Zeitpunkt keine Schlussfolgerungen gezogen werden können.
Anfrage Nr. 82 von Paulo Casaca (H-0255/06)
Betrifft: Standpunkt der Kommission zur Verfolgung des Menschenrechtlers Dr. Muhammad Mugraby
Am 20. März begann im Militärgericht Libanons die Verhandlung des vom Militärstaatsanwalt angestrengten Prozesses gegen den Rechtsanwalt und Menschenrechtsaktivisten Dr. Muhammad Mugraby wegen dessen Erklärungen vom 4. November 2003 im Europäischen Parlament.
Nach Angaben des früheren Kommissionsmitglieds Chris Patten und der im Europäischen Parlament zuständigen Personen waren die Informationen von Dr. Muhammad Mugraby wichtig, zweckdienlich und keineswegs verleumderisch.
Kann die Kommission bestätigen, dass sie auf dem früher von dem damaligen Kommissionsmitglied Chris Patten vertretenen Standpunkt beharrt? Welche Maßnahmen hat die Kommission getroffen, damit die im Partnerschaftsabkommen mit Libanon enthaltenen Menschenrechtsklauseln beachtet werden? Welche Schritte hat die Kommission unternommen, um die Einstellung des Verfahrens gegen Dr. Muhammad Mugraby zu erwirken, seit der Entschluss, ihn anzuklagen, bekannt wurde?
Der Kommission sind die Umstände des Falles von Dr. Mughrabi voll und ganz bekannt, und sie nimmt diesen sehr ernst.
Die Delegation der Kommission in Beirut verfolgt die Entwicklungen in diesem Fall sehr aufmerksam, und zwar in Verbindung mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament und durch Kontakte mit Menschenrechtsorganisationen. Außerdem hat sich die Delegation in der Vergangenheit regelmäßig mit Dr. Mughrabi getroffen, um seine Ansichten zu hören, und dies wird auch weiterhin so gehandhabt werden.
Die Kommission hält es für völlig inakzeptabel, dass jemand strafrechtlich verfolgt wird, weil er frei eine Meinung geäußert hat, und dies noch dazu vor einem EU-Organ wie dem Parlament.
Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung des Parlaments bemüht sich die Kommission um einen verstärkten politischen Dialog mit Libanon zur Entwicklung der Zusammenarbeit in Fragen der Menschenrechte und der Demokratisierung im Rahmen der Assoziierungsvereinbarung und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP).
Die Kommission steht kurz vor der Aufnahme von Verhandlungen mit der libanesischen Regierung über einen ENP-Aktionsplan, in dem wir solchen Fragen wie Menschenrechte und Demokratie oberste Priorität einräumen werden. Ein weiterer Zielschwerpunkt wird die dringend erforderliche Entwicklung einer unabhängigen und unparteiischen Justiz sein. Wir sind überzeugt, dass dieser Aktionsplan ein nützliches Instrument sein wird, um die Regierung bei den so wichtigen und notwendigen Reformen in diesen Bereichen zu unterstützen.
Durch die Assoziierungsvereinbarung und den Nachbarschafts-Aktionsplan können wir in Libanon die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten entsprechend den internationalen Verpflichtungen des Landes unterstützen.
Die Kommission hat den Fall von Dr. Mughrabi zu verschiedenen Anlässen bei der libanesischen Regierung zur Sprache gebracht. So hat unter anderem die EU-Troika am 22. Dezember eine Demarche bei den libanesischen Behörden eingelegt, um die Besorgnis der EU wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Ausdruck zu bringen.
Die Kommission wird den Fall durch ihre Delegation in Libanon in Verbindung mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament auch weiterhin sehr genau verfolgen, und wir werden unsere Bemühungen und unseren Dialog mit der Regierung fortsetzen, um eine uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze zu gewährleisten.
Anfrage Nr. 84 von James Hugh Allister (H-0257/06)
Betrifft: Auswirkungen der Richtlinie 2002/95/EG im Hinblick auf Orgelpfeifen
Wird die Kommission unverzüglich eine Änderung der Richtlinie 2002/95/EG(1) dahingehend vorlegen, dass eine Ausnahmeregelung für herkömmliche Orgelpfeifen geschaffen wird?
Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(2) - RoHS-Richtlinie - verbietet unter anderem die Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten, die ab dem 1. Juli 2006 neu auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden.
Die RoHS-Richtlinie betrifft Geräte, die elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen bzw. diese erzeugen, übertragen und messen sowie Geräte, die unter die in Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG (über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) aufgeführten Kategorien fallen und die in Artikel 3 Absatz 1 dieser Richtlinie genannten Spannungsobergrenzen nicht überschreiten. In ihrem FAQ-Dokument (häufig gestellte Fragen), das auf der Europa-Website(3) veröffentlich wird, gibt die Kommission den Mitgliedstaaten eine (rechtlich unverbindliche) Anleitung zur Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie.
Die Kommission ist gegenwärtig dabei zu analysieren, ob und wenn ja im welchem Umfang Orgelpfeifen in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen. Zu diesem Zweck hat die Kommission in einem ersten Schritt die Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten im Ausschuss zur Anpassung an den technischen Fortschritt konsultiert, um einen Überblick über die jeweilige nationale Situation zu erlangen. Sobald die Kommission ihre Prüfung abgeschlossen hat, wird sie die Ergebnisse im genannten FAQ-Dokument veröffentlichen.
Die Kommission möchte klarstellen, dass selbst dann, wenn Orgelpfeifen in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen sollten, dies keine Auswirkungen auf die Orgelpfeifen haben wird, die bereits vor dem 1. Juli 2006 auf dem Markt waren, und auch nicht auf Reparaturen nach diesem Datum. In diesem Falle könnten Hersteller von „neuen“ Orgelpfeifen, die nach dem 1. Juli 2006 auf den Markt kommen werden, eine Ausnahmeregelung beantragen.
Schließlich sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission zugesagt hat, die RoHS-Richtlinie bis spätestens 2008 zu überarbeiten, um Vereinfachungen und Klarstellungen vorzunehmen, sofern dies angebracht ist. In Vorbereitung dieser Überarbeitung hat die Kommission eine Untersuchung zu den gegenwärtigen Problemen bei der Umsetzung dieser Richtlinie, auch bezüglich ihres Anwendungsbereichs, eingeleitet.
In der schriftlichen Antwort auf die Anfrage H-0066/06 vom 15.2.2006 hat die Kommission ausweichend auf die Frage nach dem Ausstieg aus der sektorspezifischen Preis- und Zugangsregulierung reagiert.
Somit ist immer noch nicht die Frage beantwortet, ob die Kommission im Zuge der anstehenden Überprüfung des existierenden TK-Rechtsrahmens die Chance ergreifen wird, in ihrem Richtlinienentwurf den Ausstieg aus der sektorspezifischen Preis- und Zugangsregulierung umzusetzen oder zumindest einen klaren Zeitpunkt für die Beendigung der Regulierung zu nennen?
Ferner stellt sich insbesondere bei dem europäischen Vergleich der Marktsituation im Breitbandbereich die Frage, ob es stimmt, dass in mehreren europäischen Staaten die Nachfrage nach breitbandigen Anschlüssen durch steuerliche Vergünstigungen und den massiven Einsatz von Regionalbeihilfen aus EU-Töpfen gesteigert worden ist? Welche Rolle spielt diese Entwicklung im Hinblick auf die Bewertung der Marktsituation und wie wird diese Entwicklung von der Kommission bei den Marktvergleichen berücksichtigt?
Was den ersten Teil der Anfrage bezüglich der Zurückziehung der Preis- und Zugangsregulierung anbelangt, hält es die Kommission nicht für angebracht, als Teil der anstehenden Überprüfung einen Ausstieg aus der sektorspezifischen Preis- und Zugangsregelung vorzuschlagen. Es ist bereits ein grundlegendes Prinzip des derzeitigen Rechtsrahmens, dass eine solche Regulierung zurückgezogen werden muss, sobald in dem entsprechenden Markt tatsächlicher Wettbewerb herrscht. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, vorab einen klaren Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die Regulierung zurückgezogen werden könnte. Die Einhaltung dieses Prinzips bietet das erforderliche Maß an Stabilität und Voraussagbarkeit, die für Investitionen und Innovation im Bereich der elektronischen Kommunikation entscheidende Voraussetzungen sind.
Was die zweite Frage anbelangt, so hat sich unter den Kommunikationstechnologien das Breitband in letzter Zeit am schnellsten ausgebreitet. Die Gesamtzahl der Breitbandleitungen hat sich in den letzten drei Jahren vervierfacht, und der Versorgungsgrad im EU25-Gebiet hat im Januar 2006 13 % der Bevölkerung erreicht.
Die Wirkung von Eingriffen der öffentlichen Hand auf die Ausbreitung des Breitbands ist aus verschiedenen Gründen schwer messbar. Erstens fällt es schwer, die Wirkung von öffentlichen Eingriffen von der Wirkung des Wettbewerbs und anderer wirtschaftlicher und sozialer Faktoren zu unterscheiden. Zweitens finden öffentliche Eingriffe oft auf regionaler und lokaler Ebene statt, wohingegen die Breitbandstatistik üblicherweise für die gesamtstaatliche Ebene vorliegt. Ein Beispiel für eine messbare Wirkung stellt Italien dar, wo finanzielle Anreize (75 EUR für privaten und geschäftlichen Breitbandzugang) im Jahr 2004 über 350 000 neue Anschlüsse ermöglicht haben.
Regionale Beihilfen wurden in den weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union, insbesondere in ländlichen Gebieten, gewährt. Tatsächlich scheint es gerade in gering bevölkerten und abgelegenen Gebieten tendenziell an Breitbandanschlüssen zu mangeln, da diese Merkmale hohe Realisierungskosten mit sich bringen. Im Januar 2005 erreichte die Breitbandtechnik über 90 % der städtischen Haushalte und Unternehmen, aber nur etwa 62 % in den ländlichen Gebieten. Nur etwa 8 % der Haushalte besitzen auf dem Land einen Breitbandanschluss, im städtischen Umfeld hingegen durchschnittlich 18 %.
Allgemein besteht im ländlichen Raum beim Breitband ein erkennbares Verhältnis zwischen Verfügbarkeit und Nachfrage: Je höher die Verfügbarkeitsdichte des Breitbands in einem Land ist, umso höher ist sein Verbreitungsgrad. Ein Mangel an Zugang schränkt also die Zahl der potenziellen Nutzer ein, und öffentliche Maßnahmen, die das Breitband in diese Gebiete bringen, wirken sich positiv auf die Verbreitung aus.
Marktvergleiche führt die Kommission in mehreren Zusammenhängen durch. Zuerst werden die Entwicklungen bei der Verbreitung des Breitbands von der Kommission im Durchführungsbericht analysiert(1). Im Durchführungsbericht wird die Wirkung einer Regulierung auf die Verbreitung in den entsprechenden Märkten betrachtet. Auf einzelstaatlicher Ebene wird eine Marktanalyse durchgeführt, um die potenzielle beträchtliche Marktmacht des betreffenden Betreibers zu bewerten. Bei der Analyse wird zwischen Zugängen, die durch regionale Beihilfen gefördert wurden, und Zugängen, die durch die Kräfte des Marktes hervorgebracht wurden, nicht unterschieden.
An zweiter Stelle vergleicht die Kommission Märkte nach dem Kriterium der Verfügbarkeit der Breitbandtechnik. Der Bericht des „Digital Divide Forum“ beispielsweise enthält die Beschreibung mehrerer Beispiele regionaler Beihilfen, aber die Analyse ist nicht umfassend(2). Regionale Beihilfen werden der Kommission nicht immer gemeldet.
Die Kommission hat vor kurzem die Mitteilung „Überwindung der Breitbandkluft“(3) als Teil der Umsetzung der Initiative i2010 angenommen. In der Mitteilung wird auf die Lücken in der Breitbandversorgung und die zu ihrer Schließung auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente (rechtliche Hilfsmittel, Wettbewerbspolitik, Kohäsionsfonds) hingewiesen und die Verstärkung des Austauschs bewährter Verfahren und nationaler Breitbandstrategien angeregt. Zusammen mit nationalen Breitbandstrategien, von denen Informationen über konkrete Maßnahmen erwartet werden, werden auf einer Website Informationen aus den Regionen gesammelt und weitere Beispiele genannt. Diese Informationen werden hoffentlich dazu beitragen, die verschiedenen regionalen und lokalen Initiativen zu beobachten und die Analyse ihrer Wirkung zu erleichtern.
KOM(2006)0129. Die Mitteilung ist zugänglich über http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/340&format=HTML&aged=0&language=EN& guiLanguage=en.
Anfrage Nr. 86 von Bill Newton Dunn (H-0263/06)
Betrifft: Längerfristige öffentlich-private Partnerschaft im Kampf gegen das organisierte Verbrechen
Es ist klar, dass die Kommission die Notwendigkeit anerkennt, mehr öffentlich-private Partnerschaft bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus zu fördern. Beabsichtigt sie jedoch, ausreichend garantierte längerfristige Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um eine politische Anerkennung des wachsenden Ausmaßes des Problems zu demonstrieren und eine zusammenhängende dauerhafte Strategie einzuführen und aufrecht zu erhalten - anstatt des ungewissen, von Jahr zu Jahr neu definierten Ansatzes in Strategie und Finanzierung, wie er bislang üblich war?
Die Kommission möchte zunächst dem Herrn Abgeordneten dafür danken, dass er für die Arbeit der Kommission im Bereich öffentlich-private Partnerschaft im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus Interesse zeigt und sich dafür engagiert.
Im Entwurf des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007-2013 wird die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften ganz eindeutig als ein langfristiges Instrument zur Verbesserung der Sicherheit in Europa genannt. Außerdem wird die Anregung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Strategien, Dialog und Partnerschaft im Hinblick auf Verbrechensverhütung als einer der drei Hauptbereiche angesehen, wie sie in dem von der Kommission im April 2005 vorgelegten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ dargelegt sind. Dieses Programm soll ebenfalls für den Zeitraum 2007-2013 gelten.
Die Kommission trifft derzeit Vorbereitungen für einen Aktionsplan zu öffentlich-privater Partnerschaft gegen organisiertes Verbrechen und Terrorismus, das die dauerhafte Einrichtung einer strategischen öffentlich-privaten Plattform in diesem Bereich vorsieht. Die Kommission hat natürlich die feste Absicht, diese Plattform durch planmäßige Aktivitäten zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern und damit eine kohärente Strategie im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaft zu gewährleisten.
Anfrage Nr. 87 von Diamanto Manolakou (H-0267/06)
Betrifft: Illegales Zurückhalten von Direkthilfen
Der Panhellenische Verband der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (PASEGES) verlangt – mit Unterstützung oder unter Duldung der griechischen Regierung –, dass die griechischen Landwirte einen Betrag, der 3 % ihrer Ansprüche entspricht, an ihn entrichten, damit er ihre Anträge im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsprämien akzeptiert. Abgesehen davon, dass diese Forderung eine Erpressung darstellt, ist sie auch illegal und unrechtmäßig, da damit im Grunde Direkthilfen zurückgehalten werden, obwohl nach Maßgabe der einschlägigen Verordnung jede derartige Praxis untersagt ist und die im Zuge der Auszahlung der landwirtschaftlichen Betriebsprämien anfallenden Kosten öffentliche Ausgaben darstellen.
Ist der Kommission dieses Problem bekannt? Was wird sie tun, damit dieser Erpressung der Landwirte, die auf die Hilfe Anspruch haben, ein Ende gesetzt und verhindert wird, dass die Direkthilfen zurückgehalten werden?
In Artikel 28 der Verordnung 1782/2003 des Rates ist eindeutig festgelegt, dass, soweit in dieser Verordnung nichts anderes geregelt ist, Zahlungen im Rahmen der an anderer Stelle in der Verordnung aufgeführten Direktzahlungsregelungen in voller Höhe an die Endempfänger getätigt werden.
Tatsächlich sind sowohl die Kommission als auch der Rechnungshof bei Prüfungen in Griechenland auf Vorgänge aufmerksam geworden, wie sie der Herr Abgeordnete beschrieben hat.
Die Kommission ist diesbezüglich zu dem Schluss gekommen, dass, solange die Zahlungen vollständig auf die Konten der Endempfänger erfolgen, eine von den Endempfängern an die Genossenschaft zu entrichtende Gebühr für deren Verwaltungsdienst akzeptabel ist, sofern es sich dabei um eine freiwillige private Vereinbarung zwischen den einzelnen Endempfängern und der jeweiligen Genossenschaft handelt.
Zu solchen privaten Vereinbarungen finden sich in keiner der für die Gemeinsame Agrarpolitik geltenden Rechtsvorschriften Bestimmungen.
Anfrage Nr. 88 von Yiannakis Matsis (H-0269/06)
Betrifft: Türkische Verteidigungsdoktrin
In der neuen türkischen Verteidigungsdoktrin, die vor kurzem vom nationalen Sicherheitsrat der Türkei verabschiedet wurde, heißt es, dass die Ausdehnung der griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis auf 12 Seemeilen einen Grund für einen Krieg darstellt. Ferner wird festgestellt, dass die Präsenz der türkischen Armee in Zypern, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, auch künftig notwendig sein wird.
Sind die türkische Verteidigungsdoktrin und die oben angeführten Standpunkte, wie dies Ankara erklärt, mit den europäischen Grundsätzen und Werten vereinbar und stehen sie im Einklang mit dem politischen Verhalten eines Beitrittskandidaten, wie dies die Türkei ist, gegenüber zwei Mitgliedstaaten, der Griechischen Republik und der Republik Zypern? Behindert diese politische Haltung der Türkei die Fortschritte dieses Landes in Richtung Beitritt zur Europäischen Union?
Soweit der Kommission bekannt ist, wurde die türkische Verteidigungsdoktrin in dem vom Nationalen Sicherheitsrat der Türkei im Oktober 2005 verabschiedeten Dokument über die nationale Sicherheitspolitik aufgestellt. Nach Wissen der Kommission ist dieses Dokument nicht öffentlich, und sie hat kein Exemplar davon erhalten.
Der Kommission sind aus jüngster Zeit keine Veränderungen in der Sicherheitspolitik bezüglich der Nachbarländer bekannt.
In ihrem Fortschrittsbericht zur Türkei von 2005 stellte die Kommission fest, dass zwar sowohl der Parlamentspräsident als auch Außenminister Gül erklärt hätten, der Hinweis, eine mögliche Ausdehnung der Hoheitsgewässer in der Ägäis wäre als „casus belli“ zu betrachten, könne fallen gelassen werden, jedoch seien seither keine weiteren Schritte unternommen worden.
Was Zypern anbetrifft, so hat die türkische Regierung zu verschiedenen Gelegenheiten festgestellt, dass sie sich nach wie vor für eine umfassende Lösung in Übereinstimmung mit dem vom UNO-Generalsekretär vorgelegten Plan einsetzt.
Die Kommission möchte zudem daran erinnern, dass diese Fragen auch im Rahmen der Prioritäten der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft mit der Türkei (verabschiedet durch einen Beschluss des Rates vom 23. Januar 2006) im Hinblick auf die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten und im Hinblick auf Zypern angesprochen werden(1).
„Zypern Gewährleistung der weiteren Unterstützung der Bemühungen um eine umfassende Lösung für Zypern im Rahmen der Vereinten Nationen und in Einklang mit den Grundprinzipien der Union unter Leistung eines Beitrags zur Schaffung eines besseren Klimas für eine solche umfassende Lösung. Vollständige Umsetzung des Protokolls zur Anpassung des Abkommens von Ankara zur Berücksichtigung des Beitritts der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Zyperns Konkrete Schritte zur baldmöglichen Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern Friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten Fortsetzung der Bemühungen um Lösung noch offener Grenzstreitigkeiten und anderer damit zusammenhängender Fragen entsprechend dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen und gegebenenfalls der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs. Eindeutiges Engagement für gutnachbarliche Beziehungen, Lösung der Probleme, die zu Irritationen im Verhältnis zu Nachbarn führen, und Unterlassung von Maßnahmen, die den Prozess einer friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten negativ beeinflussen könnten.“
Anfrage Nr. 89 von Leopold Józef Rutowicz (H-0270/06)
Betrifft: Entwicklung erneuerbarer Energieträger
In zahlreichen europäischen Regionen, insbesondere in denen mit minderwertigen Böden, haben die Landwirtschaftsbetriebe ihre Produktion aus Rentabilitätsgründen eingestellt. Diese Böden können genutzt werben, um dort Biomasse zu erzeugen oder Pflanzen anzubauen, aus denen biologische Treibstoffe gewonnen werden. Diese Formen des Anbaus und der anschließende Verkauf könnten zu einer attraktiven Einkommensquelle für die Landwirte werden. Auf diese Weise würden zwei Ziele erreicht: Biomasse, der Energieträger der Zukunft, erhielte die notwendige Unterstützung, und die ländlichen Regionen bekämen stabile finanzielle Perspektiven. Für eine entsprechende Restrukturierung der Landwirtschaftsbetriebe ist jedoch eine ausreichende Finanzierung notwendig. In Polen tritt dieses Problem unter anderem in der Woiwodschaft Heiligkreuz (Województwo Świętokrzyskie) und den Regionen im Norden des Landes auf. Können die Erzeuger von biologischen Treibstoffen und Biomasse in Anbetracht der knapp bemessenen Mittel zur Unterstützung regionaler Maßnahmen ggf. Mittel aus dem Programm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger in Anspruch nehmen?
Wie die Kommission in ihrem jüngst verabschiedeten Aktionsplan für Biomasse(1) und der Strategie für Biokraftstoffe(2) deutlich machte, unterstützt sie ebenso wie der Herr Abgeordnete die verstärkte Nutzung von Pflanzen für Energiezwecke.
Im Interesse dieser Zielsetzung trifft sie Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung, zur Entwicklung technischer Normen und zur Schaffung eines geeigneten Rahmens für den Handel mit Biomasse.
Darüber hinaus hat die Europäische Union die Biokraftstoff-Richtlinie(3) und die Richtlinie zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen(4) verabschiedet. Diese verlangen von den Mitgliedstaaten die Förderung erneuerbarer Energien und die Festlegung nationaler Richtwerte für deren Verwendung. Die Biomasse ist dabei die vorherrschende Quelle für erneuerbare Energie im Verkehrssektor und spielt neben der Windkraft auch im Stromsektor eine maßgebliche Rolle.
Die Mitgliedstaaten setzen diese Richtlinien durch verschiedene Maßnahmen um, wie etwa Steuerbefreiungen für Biokraftstoffe, Biokraftstoffverpflichtungen für Brennstofflieferanten, Einspeisetarife für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Quellen und grüne Zertifikate. Durch diese Maßnahmen wird die Nachfrage nach erneuerbarer Energie stimuliert. Die Kommission prüft gegenwärtig, in welchem Umfang ähnliche Maßnahmen bei der Wärmeerzeugung angewendet werden können, wenngleich dabei nicht vergessen werden darf, dass hier andere Probleme eine Rolle spielen, die möglicherweise durch innergemeinschaftliche Rechtsvorschriften schwerer zu lösen sind.
Angebotsseitig verfügt die Gemeinschaft über kein spezifisches Programm zur Unterstützung erneuerbarer Energien, jedoch gibt es bereits Unterstützungsinstrumente, die im nächsten Programmplanungszeitraum fortgeführt werden und von denen die Mitgliedstaaten verstärkt Gebrauch machen können. Die wichtigsten Instrumente der Kommission zur Unterstützung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sind die Fonds für die Regionalentwicklung und die Entwicklung des ländlichen Raums. In diesem Zusammenhang hat die Kommission der Energieeffizienz, der Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Verkehrssysteme im nächsten Haushaltszeitraum strategische Priorität eingeräumt. Beispielsweise wird in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im nächsten Programmplanungszeitraum(5) die Begrenzung des Klimawandels zu einer der Hauptzielsetzungen im Rahmen dieser Politik erklärt und die Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums(6) enthält verschiedene Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzung. Die Kommission fordert Mitgliedstaaten und regionale Gebietskörperschaften auf, Initiativen in diesen Bereichen zu ergreifen.
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2003 wurde eine spezielle Beihilfe für Energiepflanzen eingeführt. Sie beträgt 45 Euro pro Hektar und ist für maximal 1,5 Mio. Hektar in den EU-25 garantiert. In den acht neuen Mitgliedstaaten (einschließlich Polen) jedoch, die sich für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung entschieden haben, kann diese Beihilfe entsprechend den geltenden Regelungen nicht gewährt werden. Allerdings können diese neuen Mitgliedstaaten ihren Landwirten nach Genehmigung durch die Kommission eine einzelstaatliche ergänzende Direktzahlung für Energiepflanzen zukommen lassen. Polen hat 2005 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und war ermächtigt, 55,46 Euro/Hektar für Niederwald mit Kurzumtrieb für maximal 5 500 Hektar aus dem nationalen Haushalt zu zahlen. Unseren Informationen zufolge plant Polen auch für 2006 die Zahlung von einzelstaatlichen ergänzenden Direktzahlungen für Energiepflanzen.
Die Kommission wird dem Rat per 31. Dezember 2006 einen Bericht über die Umsetzung der Beihilferegelung für Energiepflanzen vorlegen und unter Berücksichtigung der Durchführung der Biokraftstoff-Initiative der EU gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten, die weitere Anpassungen an die Regelung zur Folge haben können.
Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor, ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.
Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.
2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013), ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
Anfrage Nr. 90 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0271/06)
Betrifft: Verzögerungen bei der Realisierung der Transeuropäischen Netze
In meiner vorhergehenden Anfrage an die Kommission (H-0052/06), in der es um die Kürzung der Mittel für die Transeuropäischen Netze (von 20 Milliarden Euro auf 7 Milliarden Euro) im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 ging, brachte ich meine Besorgnis über die Verzögerungen bei der Realisierung der 30 prioritären Vorhaben zum Ausdruck. Leider erhielt ich keine klare Antwort betreffend die neue Finanzielle Vorausschau.
Verfügt die Kommission über eine Bewertung der bisherigen Fortschritte bei der Realisierung der prioritären Vorhaben, insbesondere der Vorhaben, die Griechenland betreffen (d.h. Vorhaben Nr. 7, die Autobahnachse Igoumenitsa-Patras-Athen-Sofia-Budapest, die die Autobahn Egnatia und Pathe umfasst; Vorhaben Nr. 21, die südosteuropäische Meeresautobahn (Adria-Ionisches Meer-östliches Mittelmeer-Zypern); Vorhaben Nr. 22, das Eisenbahnnetz Athen-Sofia-Budapest-Wien; Vorhaben Nr. 29, die Eisenbahnachse Ionisches Meer-Adria)?
Wird die Realisierung der prioritären Vorhaben, die Griechenland betreffen, durch eine Kürzung der Mittel beeinträchtigt werden? Wenn ja, welche Alternativvorschläge kann die Kommission vorlegen, um die reibungslose Realisierung der Transeuropäischen Netze sicherzustellen?
Die Kommission erinnert daran, dass nach Annahme der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 die Haushaltsbehörde alljährlich für die Festlegung der Beträge und die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Posten des Gemeinschaftshaushalts zuständig ist.
Die Kommission unterstreicht ferner, dass die Initiative und die Verantwortung für die Durchführung der vorrangigen Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes bei den betreffenden Mitgliedstaaten liegen. Entsprechend der von den griechischen Behörden übermittelten Programmplanung besteht folgender Zeitplan für die vorrangigen Vorhaben in Griechenland:
Vorrangiges Vorhaben Nr. 7: Die Fertigstellung der Via Egnatia und der PATHE-Achse ist für Ende 2008 bzw. für 2013 geplant.
Vorrangiges Vorhaben Nr. 21: Es sind Arbeiten an einigen der wichtigsten griechischen Häfen im Zeitraum 2007-2013 geplant.
Vorrangiges Vorhaben Nr. 22: Die Fertigstellung der Eisenbahnverbindung Athen-Promahonas ist für 2013 vorgesehen.
Vorrangiges Vorhaben Nr. 29: Der Bau des Abschnitts Kozani-Igoumenitsa ist für den Zeitraum 2007-2012 und der Bau des Abschnitts Ioannina-Kalamata für 2009-2014 vorgesehen.
Im Zeitraum 2000-2006 hat Griechenland die für die transeuropäischen Verkehrsnetze zur Verfügung stehenden Mittel zur Kofinanzierung von Studien eingesetzt, während die eigentlichen Arbeiten aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds kofinanziert wurden. Da die vorrangigen Vorhaben in Griechenland weitgehend aus den Strukturfonds kofinanziert werden, würde eine Kürzung der Mittel für die transeuropäischen Verkehrsnetze einen vergleichsweise geringen Einfluss auf die Entwicklung dieser Projekte haben.
Anfrage Nr. 91 von María Isabel Salinas García (H-0274/06)
Betrifft: Adoptionen in Bulgarien
Während seines Auftritts am 14. März d.J. beantwortete Kommissionsmitglied Oli Rehn teilweise die Anfrage H-0098/06(1) zu den internationalen Adoptionen und beschränkte sich darauf, auf die Fortschritte im Fall Rumänien hinzuweisen, äußerte sich jedoch nicht zu den Bedingungen in Bulgarien.
Könnte die Kommission konkrete Angaben zum Stand der Dinge hinsichtlich der aus Mitgliedstaaten stammenden Adoptionsgesuche machen, die in Bulgarien anhängig sind? Uns ist bekannt, dass Bulgarien im Jahr 2002 das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ratifiziert hat und dass im Juli 2003 das neue Familienrecht in Kraft getreten ist und dass das innerstaatliche Adoptionsrecht angepasst wurde. Jedoch müsste Bulgarien, um eine Verletzung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verbots der Rückwirkung zu vermeiden, seine Verpflichtungen einhalten und die Adoptionsfälle lösen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet wurden. Gedenkt die Kommission, von Bulgarien zu verlangen, dem Besitzstand der Gemeinschaft Rechnung zu tragen und die gute Regierungsführung wie auch die Achtung der Rechte der Kinder zu garantieren?
Die Kommission überwacht den Schutz der Kinder im Falle Bulgariens kontinuierlich, eine Einschätzung der Fortschritte wird im Umfassenden Monitoringbericht im Mai 2006 gegeben. Die Kommission hat stets darauf hingewiesen, dass es in Bulgarien notwendig ist, die Lebensbedingungen in den Heimen zu verbessern, alternative Möglichkeiten wie etwa die Unterbringung bei Pflegeeltern zu entwickeln und eine tatsächlich auf das Wohl der Kinder ausgerichtete Politik zu fördern. Die Kommission wird dieses Anliegen gegenüber den bulgarischen Behörden auch künftig immer wieder zur Sprache bringen, insbesondere im Zusammenhang mit der intensiven Kontrolle der Entwicklungen ausgehend vom genannten Monitoringbericht.
Aus den jüngsten der Kommission vorliegenden Angaben geht hervor, dass die Zahl der international adoptierten bulgarischen Kinder 2005 weiter zurückgegangen ist. Die Zahl der nationalen Adoptionen innerhalb Bulgariens ist leicht angestiegen. Diese Daten sind jedoch schwer zu verifizieren, weshalb kaum zuverlässige Angaben gemacht werden können, da es in Bulgarien nach wie vor keine landesweite Datenbank für nationale Adoptionen gibt.
Die Kommission wird auch künftig keine Möglichkeit ungenutzt lassen, um die bulgarischen Behörden dazu zu bringen, die Transparenz der Verfahren zu verbessern, insbesondere in Bezug auf internationale Adoptionen.
Betrifft: Maßnahmen der Kommission im Textilbereich
Seit dem Beitritt Chinas zur WTO wird die Industrie einiger EU-Mitgliedstaaten nicht mehr von Textilien und anderen Waren aus China zugrunde gerichtet. Die EU wendet gegenüber China nur für 10 Textil- und Bekleidungskategorien Einfuhrbeschränkungen an. Die Einfuhr von Erzeugnissen wie Strümpfen und Strumpfhosen, Mänteln, Anoraks, Sakkos und Leinenstoffen nimmt allerdings bedrohlich zu. Dies bedeutet eine Verlagerung der Produktion dieser Erzeugnisse aus der EU. Obwohl die Einfuhren aus China steigen, steigt die Gesamteinfuhr nicht, weil Entwicklungsländer wie Indonesien, Bangladesch und andere keinen Zugang zum EU-Markt haben. Die Kommission ist gemäß einer besonderen, den Textilsektor betreffenden Bestimmung im Protokoll über den Beitritt Chinas zur WTO politisch verpflichtet, gegenüber China keine Marktschutzmaßnahmen mehr einzuführen. Es gibt jedoch andere Mechanismen, wie z.B. den befristeten warenspezifischen Schutzmechanismus für Einfuhren aus China (TPSSM). Erwägt die Kommission nicht, diesen Mechanismus anzuwenden?
In einer von der Kommission durchgeführten Studie über die Textil- und Bekleidungsindustrie und die Expansionsmöglichkeiten des Textil- und Bekleidungsmarktes wird auf die Gefahr einer Zunahme der chinesischen Exporte, die staatliche chinesische Unterstützung für Unternehmen und die Existenz eines staatlichen Finanzsektors in China verwiesen, und es werden Verstöße gegen das WTO-Antisubventionsabkommen festgestellt. Die Studie gelangt zu dem Schluss, dass es fraglich sei, ob China der Status einer Marktwirtschaft zugesprochen werden könne. Welche Haltung vertritt die Kommission in der Frage, ob China der Status einer Marktwirtschaft zuerkannt werden kann?
Einer der Gründe, warum China in den letzten Jahren überall in der Welt und auch in der EU Marktanteile gewonnen hat, sind seine komparativen Vorteile wie etwa niedrige Arbeitskosten, wodurch verstärkt Investitionen in arbeitsintensiven Branchen getätigt wurden (aus China stammen 60 % aller in der Welt hergestellten Textilmaschinen). Chinas Erfolge im Textil- und Bekleidungssektor gehen daher nicht auf die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) zurück. Im Gegenteil ist China durch die WTO-Mitgliedschaft verpflichtet, international vereinbarte Handelsnormen wie beispielsweise faire Handelspraktiken einzuhalten.
Es ist falsch anzunehmen, dass die Politik der EU zur Beschleunigung von Standortverlagerungen und Auslagerungen in der Textilbranche beiträgt. Im Jahre 2005 nahmen die EU-Importe bei Textilien und Bekleidung leicht zu, womit eine ähnliche Tendenz wie in den vorangegangenen Jahren zu verzeichnen war.
Die Kommission teilt die Bedenken der Frau Abgeordneten, was den Status Chinas als Marktwirtschaft anbetrifft. Diese Frage ist im Zusammenhang mit der Handelsschutzpolitik von Relevanz. Die Problematik wird von der Kommission unter anderem in der 2004 eingerichteten Arbeitsgruppe „Marktwirtschaft“ EU-China angesprochen. Während es in einigen Bereichen bereits Fortschritte zu verzeichnen gibt, haben andere noch ein beträchtliches Potenzial für Verbesserungen. Die Kommission hat sich zusammen mit anderen WTO-Mitgliedern im Ausschuss für Subventionen immer wieder besorgt über die durch chinesische Subventionen verursachten Handelsverzerrungen geäußert und hat China an seine diesbezüglichen Transparenzverpflichtungen entsprechend den WTO-Regeln erinnert.
Was die Handelspolitik speziell im Bereich Textil und Bekleidung anbetrifft, so bekräftigt die Kommission die Beweggründe für die von ihr 2005 erzielte Vereinbarung, die auf der AStV-Sitzung am 7. September die Unterstützung der Mitgliedstaaten fand. Die Kompromisslösung vom Juni und September 2005 (Vereinbarung vom 10. Juni, ergänzt am 5. September) ist eine endgültige Abmachung. Die Kommission ist der Ansicht, dass damit ein vernünftiger Mittelweg gefunden wurde, um der legitimen Notwendigkeit zum Schutz der EU-Wirtschaft zu entsprechen und gleichzeitig genügend Freiraum zur Anpassung an eine quotenfreie Welt zu schaffen. Außerdem wird deutlich, welch schwierige Aufgabe es für die Kommission war, die Interessen der Einzelhändler, Importeure, Erzeuger und Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten miteinander in Einklang zu bringen.
Die Kommission hält eine umfassende Abmachung dieser Art für günstiger als eine einseitige Festlegung von Mengenbeschränkungen, die aufgrund des besonderen WTO-Schutzmechanismus für China möglich wäre. Die Kommission möchte vermeiden, dass unsere Gesamtbeziehungen zu China durch ständige Verhandlungen gekennzeichnet sind. Die oben genannte umfassende Abmachung sichert allen Beteiligten ein gewisses Maß an Klarheit und Berechenbarkeit, auch den Beteiligten aus der EU-Wirtschaft. Jede andere Lösung wäre für beide Parteien nachteilig. Zudem betrifft die Vereinbarung die besonders sensiblen EU-Erzeugnisse (die zehn genannten Kategorien). Es ist die günstigste Lösung, die in Anbetracht der Tatsache möglich ist, dass sich mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten letztendlich zur Anerkennung von Höchstmengen bereit erklärt haben, die für ihre Einzelhändler von Nachteil sind, und kann somit als ein Solidaritätsbeweis angesehen werden. Die Wiederaufnahme von Verhandlungen ist keine Alternative. Unter diesen Bedingungen ist es das Maximum, das China vor dem Hintergrund seiner WTO-Verpflichtungen bezüglich einer Beschränkung seiner Exporte abgerungen werden konnte.
Andere WTO-Mitglieder (z. B. USA, Brasilien) haben sich der EU-Strategie angeschlossen und ähnliche Abkommen getroffen. Sowohl das Abkommen mit den USA als auch das Abkommen mit Brasilien schließen 2008 mit ein, wobei sie erst 2006 in Kraft traten (trifft auf das Abkommen mit Brasilien noch nicht zu) und somit anders als das EU-Abkommen nicht für 2005 gelten.
Anfrage Nr. 93 von Johan Van Hecke (H-0285/06)
Betrifft: Aufnahme kongolesischer Luftfahrtgesellschaften in die schwarze Liste der EU
Die Europäische Union hat vor kurzem eine schwarze Liste ausländischer Luftfahrtgesellschaften erstellt, die ihrer Ansicht nach den Sicherheitsanforderungen nicht genügen und denen daher das Start- und Landerecht für den europäischen Luftraum entzogen wird. In diese Lise wurden nahezu alle kongolesischen Luftfahrtgesellschaften aufgenommen, mit Ausnahme der Hewa Bora Airways. Diese Gesellschaft bedient bereits seit fast vier Jahren die Verbindung Kinshasa-Brüssel, ohne dass es auch nur einen einzigen Zwischenfall gegeben hätte,und erfüllt offensichtlich alle internationalen Luftfahrtkriterien.
Kann die Kommission mitteilen, anhand welcher Kriterien die anderen kongolesischen Gesellschaften in die schwarze Liste der zu meidenden Gesellschaften aufgenommen wurden? Kann dies erforderlichenfalls geändert werden, und wird diese Liste regelmäßig überprüft?
Unterstützt durch den Sachverständigenausschuss für Flugsicherheit, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Zivilluftfahrtbehörden der Demokratischen Republik Kongo (DRK) trotz ihrer jüngsten Bemühungen weiterhin Schwierigkeiten haben, die Einhaltung der geltenden Sicherheitsnormen sicherzustellen. Solche Mängel sind nach den gemeinsamen Kriterien von der Kommission bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob über ein Luftfahrtunternehmen ein vollständiges oder teilweises Flugverbot verhängt wird.
Seitens der Hewa Bora Airways (HBA) sind in der Vergangenheit verschiedene Verstöße registriert worden. Auch diese Probleme fallen unter die Kriterien, die von der Kommission zu berücksichtigen sind. Belgien und die HBA haben allerdings Informationen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass in diesem Falle die Mängel an einem Luftfahrzeug weitgehend beseitigt wurden. Belgien hat die Kommission darüber hinaus in Kenntnis gesetzt, dass es die HBA systematischen Kontrollen unterziehen wird.
Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, alle in der DRK zugelassenen Luftfahrtgesellschaften mit Ausnahme der HBA in die Liste der Unternehmen aufzunehmen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist (Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 474/2006). Die HBA kann ihre Tätigkeiten in der Gemeinschaft fortsetzen, allerdings ausschließlich mit dem in Anhang B dieser Verordnung aufgeführten Luftfahrzeug.
Die Gemeinschaftsliste wird, sofern dies erforderlich ist, aktualisiert. Eine Überprüfung findet mindestens alle drei Monate statt. Die Aktualisierung kann insbesondere darin bestehen, eine Fluggesellschaft von der Liste zu streichen, wenn die Mängel, die ursprünglich zur Aufnahme in diese Liste geführt haben, beseitigt wurden.
Anfrage Nr. 94 von Konstantinos Hatzidakis (H-0288/06)
Betrifft: Hohe Mobiltelefongebühren in Griechenland
In einer kürzlich gestellten Anfrage (E-4745/05) hat der Fragesteller das Problem der hohen Kosten für mobile Telefondienste in Griechenland angesprochen (hohe Anschlussgebühren). Die Kommission bestätigte in ihrer Antwort diesen Sachverhalt und wies darauf hin, dass sie die griechische Regulierungsbehörde (den nationalen Ausschuss für Telekommunikation und Postwesen – EETT) aufgefordert habe, sich aktiver mit diesem Problem auseinanderzusetzen und die Betreiber mobiler Telefonnetze aufzufordern, innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten die Anschlussgebühren auf ein niedrigeres und kostengerechteres Niveau herunterzuführen. In Griechenland ist dies ein durchaus ernsthaftes Problem, da hier Untersuchungen zufolge die durchschnittlichen Anschlussgebühren zwischen 15 und 18 Cent je Gesprächsminute variieren, während dieser Preis in der Union zwischen 9 und 11 Cent liegt.
Mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz 3431/2006 verpflichtet sich Griechenland, den gemeinschaftlichen Rahmen zu übernehmen. Kann die Kommission angeben, auf welche konkrete Weise sie gegenüber dem EETT tätig zu werden gedenkt, um die Verfahren zur alsbaldigen Verringerung der Anschlussgebühren innerhalb von weniger als 18 Monaten zu beschleunigen?
Wie in der Empfehlung der Kommission über „relevante Märkte“(1) (als Teil des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation(2)) festgelegt, ist der Markt für Anrufzustellung in Mobiltelefonnetzen ein solcher Markt, der eine Vorabregulierung rechtfertigen kann. Die Rahmenrichtlinie(3) verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden, diesen Markt zu untersuchen.
Der nationale Ausschuss für Telekommunikation und Postwesen in Griechenland (EETT) hat das Problem der hohen Anschlussgebühren bereits vor dem Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschrift erkannt, mit der der EU-Rahmen umgesetzt wird. Im Juli 2004 gab der EETT seine geplanten Maßnahmen bezüglich des Marktes für Anrufzustellung in Mobiltelefonnetzen bekannt. Wie von dem Herrn Abgeordneten bereits betont wurde, forderte die Kommission die EETT auf, die Anschlussgebühren weiter zu senken.
Da das griechische Gesetz 3431/2006 zur Umsetzung des genannten Gemeinschaftsrahmens jüngst in Kraft getreten ist, erwartet die Kommission nunmehr vom EETT, dass er entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung in der Pressemitteilung vom 23. März 2006 die notwendigen Schritte unternimmt, um die geplanten Maßnahmen bezüglich des in Frage kommenden Marktes zu realisieren. Das beinhaltet eine Senkung der Anschlusstarife für Großkunden durch die einzelnen Betreiber mobiler Telefonnetze und eine Verkürzung der Übergangszeit.
Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, ABl. L 114 vom 8.5.2003, S. 45.
Der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation besteht aus einer Rahmenrichtlinie und vier Einzelrichtlinien: der Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste (Genehmigungsrichtlinie), ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 21, der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 7, der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51 und der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37. Außerdem verabschiedete die Kommission 2002 eine Liberalisierungs- bzw. Konsolidierungsrichtlinie, Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, ABl. L 249 vom 17.9.2002, S. 21.
Artikel 16 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33.
Anfrage Nr. 95 von Georgios Toussas (H-0289/06)
Betrifft: Demonstrationen in Frankreich
Hunderttausende Studenten, Schüler und Arbeitnehmer sind in einer Flut von Protestmärschen in den französischen Städten auf die Straße gegangen, um gegen das Gesetz über Erstanstellungen zu demonstrieren, das Arbeitgebern das Recht gibt, junge Menschen unter 26 Jahren während der ersten beiden Anstellungsjahre ohne Entschädigung oder Begründung zu entlassen. Die Regierungen anderer Mitgliedstaaten haben bereits ähnliche unpopuläre Maßnahmen als Teil der Strategie von Lissabon zur Förderung der Flexibilität auf den Arbeitsmärkten, d.h. zur Erhöhung der Profite monopolistischer Unternehmen, verabschiedet oder werden aufgefordert, dies zu tun.
Das Ausmaß und die lange Dauer dieser Demonstrationen zeigen, dass die Arbeiterklasse und die jungen Menschen in Frankreich bzw. allgemeiner die Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten nicht bereit sind, diese finsteren Aussichten der „Beschäftigungsfähigkeit“ zu akzeptieren und ohne Rechte zu arbeiten, wie ihnen dies entsprechend der Politik des „big business“ in Aussicht gestellt wird.
Vertritt die Kommission nicht auch die Ansicht, dass die Strategie von Lissabon den Interessen der Arbeitnehmer zuwiderläuft und auf massiven Widerstand stößt? Wird sie ihre Ansichten zu dieser Frage überdenken?
Im Zusammenhang mit der in Frankreich geführten Debatte über die Einführung flexiblerer Arbeitsverträge für junge Menschen („Contrat Première Embauche“) möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten auf die von ihr vorgenommene Analyse zu Flexibilität und Sicherheit auf den Arbeitsmärkten hinweisen.
Im Rahmen der neu ausgerichteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat die Kommission in Betracht gezogen, dass das derzeitige Bemühen um einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit in vielen Mitgliedstaaten zu immer stärker segmentierten Arbeitsmärkten geführt hat und die Gefahr besteht, dass die Unsicherheit der Arbeitsplätze zunimmt, eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt unmöglich wird und der Akkumulierung von Humankapital Grenzen gesetzt sind. Es sollte daher größere Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, effiziente Bedingungen für „Flexicurity“ zu schaffen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, hat die Kommission vier Elemente herausgearbeitet, die sie für wesentlich hält, um auf den Arbeitsmärkten zu einer Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Sicherheit zu gelangen.
Erstens sollte es vertragliche Vereinbarungen geben, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine angemessene Flexibilität gewährleisten. Eine verstärkte Anwendung verschiedener Vertragsarten sollte vermieden und eine ausreichende Homogenität zwischen den Arten beibehalten werden, um den Wechsel zwischen ihnen zu erleichtern.
Zweitens sollten durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik Beschäftigungswechsel unterstützt und der Eintritt auf den Arbeitsmarkt nach Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit erleichtert werden.
Drittens sollte es den Arbeitnehmern durch glaubwürdige Systeme für das lebenslange Lernen ermöglicht werden, für die gesamte Dauer ihres Arbeitslebens beschäftigungsfähig zu bleiben.
Viertens sollten moderne Systeme der sozialen Sicherheit den Arbeitnehmern in Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt eine angemessene Unterstützung bieten und Arbeitsmarktmobilität und –übergänge erleichtern.
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten auch auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. März 2006 aufmerksam machen, in denen erneut betont wird, wie dringend erforderlich es ist, die Situation der jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit deutlich zu senken.
Anfrage Nr. 96 von Hans-Peter Martin (H-0292/06)
Betrifft: Pensionierung von EU-Beamten
Wie viele EU-Beamte sind nach Anhang XIII Artikel 22 des Statuts der EU-Beamten in den Ruhestand gegangen? Wie viele EU-Beamte sind bisher nach Anhang XIII Artikel 23 des Statuts der EU-Beamten in den Ruhestand gegangen? Wie hoch ist das Mindestruhegehalt eines EU-Beamten, der seinen Wohnsitz in Österreich bzw. Deutschland hat?
Zwischen dem 1. Mai 2004, dem Tag, an dem das neue Statut in Kraft getreten ist, und heute(1) sind 908 Beamte der Europäischen Union nach Anhang XIII Artikel 22 des Statuts in den Ruhestand getreten. Hierin erfasst sind alle Organe und Einrichtungen: Kommission, Parlament, Rat, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Gerichtshof, Rechnungshof und die Agenturen. Es sei angemerkt, dass diese Bestimmung lediglich die normale Versetzung von Beamten in den Ruhestand regelt, die ihren Dienst vor dem 1. Mai 2004 angetreten haben.
239 Beamte sind nach Artikel 23 dieses Anhangs (Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen des Ruhestandsalters) in den Ruhestand getreten.
Das Statut sieht in der Tat ein Mindestruhegehalt vor. Was jedoch die Höhe dieses Mindestruhegehalts betrifft, so gilt nicht für alle Ruhegehälter der gleiche Betrag.
Artikel 77 Absatz 4 des Statuts sieht einen Mechanismus vor, wonach sich das individuelle Mindestruhegehalt nach der Dauer der Dienstzeit in einer europäischen Institution richtet. Dieses Mindestruhegehalt entspricht 4 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1 Dienstaltersstufe 1 – derzeit 2.393,13 € – je Dienstjahr in den europäischen Institutionen.
Beim vorzeitigen Ruhestand nach Anhang XIII Artikel 23 verringert sich dieser Betrag zudem auf der Grundlage der in Anhang VIII Artikel 9 und in Anhang XIII Artikel 23 des Statuts festgelegten Bestimmungen. Gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Statuts beträgt die absolute Obergrenze dieses Betrags in jedem Fall 70 % der letzten Dienstbezüge.
Auf das Ruhegehalt kann ferner ein Berichtigungskoeffizient angewandt werden, der vom Wohnsitzland abhängt und den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Ländern Rechnung trägt. Dieser Berichtigungskoeffizient wird jedoch nur auf einen Teil des Ruhegehalts angewandt, der sich nach dem Anteil der vor dem 1. Mai 2004 erworbenen Ruhegehaltsansprüche richtet. In Deutschland und Österreich beträgt der Berichtigungskoeffizient 101 bzw. 107,1 im Vergleich zu 100.
Anfrage Nr. 97 von Antonios Trakatellis (H-0294/06)
Betrifft: Umsetzung des Umweltschutzes für den Mittelmeerraum in der EU und den Mittelmeerländern durch die Partnerschaftsabkommen und den Prozess von Barcelona
Der Mittelmeerraum stellt das weltweit wichtigste Touristenziel dar, während seine natürlichen Ressourcen Gegenstand unterschiedlicher Aktivitäten von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für alle Mitgliedstaaten der Union und für die Länder der Region sind.
Untersuchungen der Europäischen Umweltagentur zufolge führt die fortgesetzte Umweltverschmutzung insbesondere aufgrund des städtischen Abfalls und der Industrieabfälle zusammen mit dem Schiffsverkehr jährlich unter anderem zu einer Missachtung dieser natürlichen Ressourcen und zu einer aus umweltpolitischer Sicht nicht nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände. Welche Maßnahmen schlägt die Kommission zusätzlich zur Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit durch das UN-Umweltprogramm „Aktionsplan Mittelmeerraum“ vor, um die effiziente Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten der Union und die Umsetzung der gemeinschaftlichen Errungenschaften im Bereich des Umweltschutzes und des Wasserschutzes in den Mittelmeerstaaten zu fördern? Weshalb schlägt die Kommission nicht ausdrücklich verbindliche Bestimmungen und Maßnahmen in den Partnerschaftsvereinbarungen mit den Ländern des Mittelmeerraums und im Barcelona-Prozess vor?
Die Kommission hat eine Reihe wichtiger Initiativen ergriffen, um die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Mittelmeerraum zu verbessern und dabei auch zur Verbesserung des Schutzes der mediterranen Umwelt beizutragen.
Die Erweiterung der Union im Jahre 2004 war Anlass für die Kommission, die mittlerweile vereinbarte Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vorzuschlagen, in deren Rahmen bereits mit fünf Partnern im Mittelmeerraum Aktionspläne zustande gekommen sind und mit zwei weiteren Partnerländern gegenwärtig Konsultationen stattfinden.
Diese ENP-Aktionspläne sehen konkrete Maßnahmen für die Zusammenarbeit vor, um eine verantwortungsvolle Umweltpolitik in den Partnerländern zu fördern, sektorspezifische Umweltprobleme in Angriff zu nehmen (z. B. Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Meeresumwelt, Desertifizierung, Naturschutz, Luftqualität, nachhaltiger Seeverkehr) sowie die internationale und regionale ökologische Zusammenarbeit mit Nachdruck zu verfolgen (einschließlich Ratifizierung und Durchführung multilateraler Umweltvereinbarungen, darunter des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Barcelona nebst Protokollen).
Zuständig für die Durchführung der Pläne sind die gemäß den Assoziierungsvereinbarungen eingerichteten Unterausschüsse für Umwelt und Verkehr. Wir werden die Realisierung der in den Aktionsplänen vereinbarten Maßnahmen unterstützen und überwachen, auch was die Einhaltung der Verpflichtungen anbetrifft, die die Partnerländer durch das Barcelona-Übereinkommen und andere rechtlich verbindliche Umweltvereinbarungen eingegangen sind. Die künftige Finanzierung im Rahmen des EU-Haushaltsplans 2007-2013 ist hierbei ebenfalls ein wichtiger Aspekt.
Auf dem Gipfel im November 2005, der zum 10. Jahrestag des Barcelona-Prozesses stattfand, wurde ein Fünfjahresplan für eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Partnerländern vereinbart. Eines der Ziele ist die Umweltsanierung des Mittelmeerraums bis 2020. Gegenwärtig erarbeitet die Kommission einen Vorschlag für einen Zeitplan, der die Maßnahmen für die Erreichung dieses Zieles festlegt. Die ebenfalls auf dem Gipfel beschlossene Initiative „Horizont 2020“ soll die Finanzierung der ökologischen Infrastruktur in der Region fördern und könnte auch dazu beitragen, die Kapazitäten der Umweltbehörden in den Partnerländern auszubauen und die Umweltforschung voranzubringen, sofern diese Aspekte nicht bereits bei der Durchführung der ENP-Aktionspläne Berücksichtigung finden. „Horizont 2020“ wird ebenso wie der Mittelmeer-Aktionsplan darauf abzielen, alle wichtigen Umweltakteure im Mittelmeerraum zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zieles zusammenzubringen. Rat und Parlament werden durch eine Mitteilung im Jahre 2006 über dieses Arbeitsprogramm informiert werden.
Die Kommission hat den Schutz der Meeresumwelt zu einem ihrer prioritären Anliegen gemacht und dazu die Europäische Meeresstrategie(1) verabschiedet, die als „Umweltsäule“ der künftigen Meerespolitik betrachtet werden kann. Ziel der Strategie, zu der auch ein Vorschlag für eine Legislativmaßnahme gehört, ist die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wie auch mit Drittländern bei der Konzipierung und Umsetzung regionaler Strategien zum Schutz und zum Erhalt der Meeresumwelt. Das wird zwangsläufig eine bessere Anwendung und Umsetzung aller relevanten EU-Instrumente im Umweltbereich (Badegewässer-Richtlinie, Habitat-Richlinie, Wasserrahmenrichtlinie usw.) wie auch relevanter regionaler Maßnahmen (beispielsweise im Rahmen des Mittelmeer-Aktionsplans) erfordern.
Das von der Kommission noch in diesem Halbjahr zu verabschiedende Grünbuch zur Meerespolitik wird Fragen und Antworten dazu beinhalten, welch weiteres Vorgehen vonnöten ist, um auf der Grundlage des in der Meeresstrategie vorgeschlagenen ökosystemgestützten Managements zukunftsfähige Seeverkehrsaktivitäten im Mittelmeerraum zu entwickeln.
Im Ergebnis des im Januar 2002 verabschiedeten und im März 2004 in Kraft gesetzten Protokolls über die Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung wurde von den Vertragsparteien des Barcelona-Übereinkommens 2005 eine Ad-hoc-Strategie verabschiedet, die durch das Regionale Interventionszentrum für Umweltkatastrophen im Mittelmeer (REMPC) umgesetzt wird, das im Rahmen des Mittelmeer-Aktionsplans (MAP) tätig ist. Es trägt dazu bei, die Kluft zwischen den EU-Mitgliedern und -Nichtmitgliedern unter den Mittelmeerländern zu überwinden, indem es sich für eine kohärente, effektive und einheitliche Umsetzung aller relevanten internationalen Abkommen und Regelungen einsetzt, die auf einen besseren Schutz der Meeresumwelt im Mittelmeerraum durch die Vermeidung der Verschmutzung durch Schiffe abzielen. Im Januar 2006 startete das SAFEMED-Projekt(2) (4,5 Mio. Euro, die im Rahmen von MEDA(3) finanziert werden), das zur Erreichung der genannten Zielsetzungen beitragen soll.
Die vorgeschlagene Legislativmaßnahme wie auch die Tatsache, dass für die Umsetzung der genannten Strategien die Mitarbeit von Drittstaaten erforderlich ist, verleihen dem gesamten Prozess insofern eine ganz wesentliche Bedeutung, als sich damit eine Plattform für eine ökologische Zusammenarbeit im regionalen Rahmen bietet.