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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

O-0002/2006 (B6-0004/2006)

Aussprachen :

PV 26/04/2006 - 13
CRE 26/04/2006 - 13

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 26. April 2006 - Brüssel Ausgabe im ABl.

13. Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an den Rat zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen, eingereicht von Giuseppe Gargani im Namen des Rechtsausschusses (O-0002/2006 – B6-0004/2006).

 
  
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  Giuseppe Gargani (PPE-DE), Verfasser. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal befassen wir uns wie schon so oft in diesem Parlament mit einem sehr heiklen Problem, das mit der Immunität zusammenhängt.

Ich fühle mich geehrt, dass ich mit meiner im Namen des Rechtsausschusses und seiner Koordinatoren eingereichten Anfrage die Diskussion neu entfacht habe. Ich denke, alle Mitglieder sind sich der Notwendigkeit gemeinsamer Immunitätsregelungen des Europäischen Parlaments bewusst, handelt es sich doch um ein seit langem verfolgtes Anliegen des Europäischen Parlaments.

Vor 20 Jahren gelang es einem Mitglied dieses Hohen Hauses, Herr Donnez, die Annahme eines Berichts über die Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erreichen, der darauf abzielte, einer Situation abzuhelfen, die schon damals wirklich unbefriedigend war und dem Anspruch des Europäischen Parlaments im Ganzen nicht gerecht wurde. Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen sah zwar vor, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens zur Verantwortung gezogen werden durften, doch gleichzeitig verwies es die Abgeordneten hinsichtlich der Festlegung der Immunitätsvorschriften auf die nationalen Rechtsvorschriften.

Selbstverständlich lag alledem eine Logik zugrunde, und zur damaligen Zeit, als nämlich das Parlament noch eine Versammlung der verschiedenen nationalen Parlamente war, hatte diese Regel durchaus ihre Daseinsberechtigung und war begründet. Es dürfte jedoch niemandem entgangen sein, dass heute, dank des allgemeinen Wahlrechts, mit all den bisherigen Errungenschaften, eine Rechtsprechung existiert und dass auch das Parlament selbst nicht untätig geblieben ist. Außerdem hat der Rechtsausschuss eine entschiedene Haltung vertreten und in der vergangenen Wahlperiode eine anders geartete Forderung zum Ausdruck gebracht und unterstützt, nämlich dass alle Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Gemeinsames Statut als Grundlage haben müssen, einen gemeinsamen organisatorischen Bezugsrahmen.

Nicht nur dem Rechtsausschuss, sondern dem Parlament als Ganzes ist klar, wie schwierig es für die Mitglieder ist, sich auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften beziehen zu müssen: Großbritannien hat eine bestimmte Art von Gesetzen, Deutschland eine andere und Italien hatte wieder eine andere, die es jedoch inzwischen geändert hat. Das ist der Glaubwürdigkeit nicht gerade förderlich und trägt nicht dazu bei, dass das Parlament wirklich selbständig und unabhängig wird.

Nach so vielen Diskussionen ist auch Ihnen, Frau Präsidentin, die Sie jetzt den Vorsitz in diesem Hohen Hause innehaben, das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments bekannt, denn wir haben es im Rechtsausschuss und außerdem zweimal in diesem Parlament erörtert und angenommen.

Der Rat wandte jedoch ein, dass diese Materie unter das Primärrecht falle, weshalb wir jenen Teil des Statuts, der die organisatorischen Aspekte des Parlaments betraf, geändert haben. Es folgte eine schwierige Verhandlungsphase, die dann zu einem Ergebnis führte: der Rat – und hier liegt der Kern des Problems, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren – verpflichtete sich, eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten, unter Beteiligung aller Länder, einzuberufen, um das, was wir im Parlament beschlossen haben, zu ratifizieren.

Ich denke, dass wir nun bestimmt eine richtige Balance gefunden haben: Wir haben diskutiert, und wir haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments insgesamt wirklich vorausschauend mit Vorrechten ausgestattet, die die Rolle des Parlaments stärken und seine Unabhängigkeit erhöhen.

Da die Verpflichtung des Rates bereits vom Mai 2005 datiert und wir nun praktisch Mai 2006 haben, wollten wir mit dieser Anfrage die Angelegenheit zu einem raschen Abschluss führen. Wenn einer unserer Kollegen, Herr Donnez, diese Forderung bereits vor 20 Jahren für notwendig hielt und sie, wie das Votum des Parlaments gezeigt hat, immer noch wichtig und entscheidend ist, muss der Rat umgehend ratifizieren, was wir beschlossen und festgelegt haben. Wir haben einen großen Schritt nach von gemacht; wenn das anerkannt wird, werden wir zweifellos in der Lage sein, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu einer viel bedeutenderen und geschätzteren Rolle zu verhelfen.

Wie Sie wissen, Frau Präsidentin, war der Abschnitt des Statuts, den wir angenommen haben, der weniger wichtige Teil. Ich habe in der damaligen Debatte gesagt – und ich wiederhole es heute noch einmal –, dass dies eine grundsätzliche Frage ist, die unsere Regeln betrifft und die das Europäische Parlament und unsere Rolle, vor allem unsere Rolle, stärker hervorhebt.

In diesem Sinne ist die Mahnung an den Rat zu verstehen, und ich hoffe, dass das Europäische Parlament als Ganzes diese Mahnung berücksichtigt und dass jede Fraktion, jeder Abgeordnete, auch individuell, diese Forderung unterstützt, denn nur so kann Druck auf den Rat ausgeübt werden.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Gargani! Ihre Frage möchte ich zunächst damit beantworten, dass ich gerne wiederhole, was schon in der Vergangenheit gesagt wurde: Der Rat begrüßt, dass es im Juli des vergangenen Jahres nach langen Verhandlungen möglich war, ein Statut für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments anzunehmen, das den Abgeordneten ab dem Jahr 2009, also ab der nächsten Parlamentsperiode, gleiche Bedingungen für die Ausübung ihres Mandats gewährleisten wird. Der Rat hat in einer Erklärung zum Statut in der Tat seine prinzipielle Bereitschaft geäußert, die Frage einer Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bei Annahme des Statuts zu prüfen. Selbstverständlich wird der Rat diese Bereitschaft honorieren, und ich betone, dass die prinzipielle Bereitschaft besteht, obwohl das Statut bekanntlich erst mit Konstituierung des nächsten Europäischen Parlaments im Jahre 2009 in Kraft tritt.

Was die Frage der Einberufung einer Regierungskonferenz betrifft, so möchte ich zunächst darauf verweisen, dass das Verfahren im Vertrag über die Europäische Union in Artikel 48 festgelegt ist und dass demnach die Regierung jedes Mitgliedstaats oder die Kommission dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge, auf denen die Union beruht, vorlegen kann. Gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung wird eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten vom Präsidenten des Rates einberufen, wenn der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls der Kommission eine Stellungnahme zugunsten des Zusammentritts einer derartigen Konferenz abgibt. Das sind die Regeln des Vertrages über die Europäische Union.

Als Vertreter des Rates möchte ich bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen zur Einberufung einer Regierungskonferenz gegeben sind, doch etwas zu bedenken geben. Eine solche Regierungskonferenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuhalten, hieße eine Reflexionsphase zu unterbrechen, die einer grundlegenden Beschäftigung mit den Zielen und der Zukunft Europas gewidmet ist. Ob es zweckmäßig wäre, zum alleinigen Zweck einer Änderung der Privilegien und Immunitäten der Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine solche Regierungskonferenz einzuberufen, muss ich dahingestellt sein lassen. Ich muss gestehen, dass es aus unserer Sicht zweifelhaft ist, dass eine solche Konferenz, die sich nur mit den Privilegien und Immunitäten von Abgeordneten beschäftigt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu beitragen würde, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Europäische Parlament zu stärken, und ob sie nicht vielmehr auf einen Mangel an Verständnis stoßen würde.

Aufgrund des Wortlauts der heutigen Anfrage würde der Rat im Übrigen davon ausgehen, dass das Europäische Parlament nicht beabsichtigt, neue inhaltliche Vorschläge zu machen, sondern die Wünsche des letzten Europäischen Parlaments bestätigt. Das wäre für die weitere Arbeit wichtig. Wie Sie wissen, ist es allerdings das Vorrecht der in einer eventuellen Regierungskonferenz versammelten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, zu beschließen, auf welcher Grundlage ihre Debatten abgehalten werden sollen. Selbstverständlich kann der Ratsvorsitz zu diesem Zeitpunkt dieser Entscheidung einer autonomen Regierungskonferenz nicht vorgreifen.

Ich wollte diese etwas allgemeineren Überlegungen doch auch in diese Debatte einbringen. Es geht nicht darum, ob der Rat hier eine Verpflichtung, die er eingegangen ist, erfüllen will oder nicht. Natürlich will er sie erfüllen. Die Frage ist nur, ob der gegenwärtige Zeitpunkt der richtige ist, um einen solchen Schritt nur zum Zwecke einer Änderung der Verträge bezüglich der Privilegien und Immunitäten zu setzen.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Das politische Europa, das wir errichten wollen, erfordert eine neue institutionelle und rechtliche Ordnung. Diese Ordnung umfasst die Regelung des Statuts der Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wir wissen, dass alle Parlamente im Sonderstatut für die Abgeordneten die Werte der Unabhängigkeit und der Vertretung festgeschrieben haben, das Statut der Mitglieder des Europäischen Parlaments geht jedoch weiter. Es gibt die Richtung unseres Verständnisses über die Bedeutung des Parlaments bei der Entwicklung der politischen europäischen Union vor.

Ein einheitliches Abgeordnetenstatut mit einer angemessenen Regelung über die Vorrechte und Befreiungen ist eine Voraussetzung für eine immer stärker integrierte politische Union, deren umfassendes Repräsentationssystem auf den Grundsätzen der Demokratie beruht. Die Regelung der Vorrechte und Befreiungen der Europaabgeordneten ist dem Wesen des Statuts und seinem wesentlichen Zweck angepasst und darf nicht mit den Vorrechten und Befreiungen anderer Akteure der Union vermengt oder nach dem Belieben einzelner Staaten zerstückelt werden.

Die Frage, die das Parlament heute dem Rat stellt, hat nicht nur einen formellen Grund. Es geht vielmehr um den Unterschied zwischen der Vorstellung von einem Europa als integrierte demokratische Struktur, in deren Mittelpunkt das Parlament steht, und einem Europa mit einer zersplitterten Struktur.

Darüber fällt die Überprüfung der Regelung der Vorrechte und Befreiungen in den Rahmen einer vom Rat übernommenen Verpflichtung. Die Möglichkeit einer Regierungskonferenz – jetzt oder später – kann diskutiert werden. Die Notwendigkeit, dem Wunsch nach einer Anpassung des Statuts der Regelung der Vorrechte und Befreiungen zu entsprechen, ist offenkundig. Zudem ist es heute so notwendig wie morgen, dass die Regierungskonferenz dem Parlament Gehör schenkt.

 
  
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  Katalin Lévai, im Namen der PSE-Fraktion. (HU) Ich teile die Auffassung des Vorsitzenden Herrn Gargani, dass wir uns mit der Problematik des Abgeordnetenstatuts befassen sollten. Es ist doch überaus bedauerlich, dass das Parlament es in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht geschafft hat, – auf seinen eigenen Vorschlag hin – dieses wichtige Problem und den Status seiner Mitglieder zufrieden stellend zu klären. Meines Erachtens müssen wir dem Parlament das Recht geben, den rechtlichen Status auf eigene Initiative zu regeln.

Erinnern wir uns daran, dass das Europäische Parlament das einzige Organ der Europäischen Union ist, das direkt gewählt wird und so den Willen der Bürger Europas und die nationale Souveränität verkörpert und damit entscheidend zum Abbau des Demokratiedefizits des europäischen institutionellen Gefüges beiträgt, indem es ein Europa der Bürger errichtet und die Entfremdung von den Organen der Europäischen Union überwindet. Die Bedeutung der Durchführung der Regierungskonferenz liegt auf der Hand, und statt zu streiten, sollten wir lieber alle Interessenkonflikte hinter uns lassen, die dabei hinderlich sind, denn es geht hier um ein wirklich wichtiges Thema. Die sinkende Wahlbeteiligung bei den Europawahlen und die – hoffentlich nur vorübergehende – Unterbrechung des europäischen Verfassungsprozesses ebenso wie der negative Ausgang der Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden zeigen doch durchweg, dass es jetzt mehr denn je gilt, den europäischen Gedanken im Alltag der Bürger zu verankern.

Aber solange keine Möglichkeit für eine zufrieden stellende Klärung des Status besteht, können sich die bedauerlichen Ereignisse wiederholen, die sich gegen Ende der letzten Wahlperiode zutrugen und einen Vertrauensverlust bei den Bürgern zur Folge hatten. Deshalb schlage ich vor, dass wir die Annahme des EP-Abgeordnetenstatuts so bald wie möglich auf unsere Tagesordnung setzen.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Heute sprechen wir über die Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Nach meinem Dafürhalten sollten wir uns in erster Linie darauf konzentrieren, das Gesetz über die Immunität der Abgeordneten schnellstmöglich zu ändern. Vom Idealzustand sind wir gegenwärtig weit entfernt. Wir haben in der Europäischen Union so viele unterschiedliche Regelungen wie Mitgliedstaaten. Jedes Land hat andere Vorschriften. Das ist weder mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung noch mit dem Prinzip der raschen Prüfung solcher Angelegenheiten durch den Rechtsausschuss des Parlaments vereinbar. Wir brauchen ein einheitliches System, das für die Abgeordneten aller Länder der Europäischen Union gleichermaßen gilt. Mit solchen Vorschriften würde auch Praktiken ein Riegel vorgeschoben, mit denen wir des Öfteren zu tun hatten, dass nämlich die Regierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Kampagne gegen eine unliebsame Opposition grundlose Anschuldigungen gegen Abgeordnete erheben.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich glaube, der Vertreter des Rates, Herr Winkler, hat ganz richtig auf die Situation reagiert, vor der wir heute stehen: Wir waren noch nicht in der Lage, die Verfassung anzunehmen und außerdem, wenn wir jetzt eine Debatte über die Vorrechte und Befreiungen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments beginnen, hätten wir wahrscheinlich das Problem, dass die Mehrheit der europäischen Öffentlichkeit nicht bereit wäre, den Abgeordneten die Befreiungen und Vorrechte zu garantieren, die wir heute haben.

Zu diesem Zeitpunkt würde ich als Abgeordneter des Europäischen Parlaments – und das meine ich ganz ehrlich – es vorziehen, kein Vorrecht oder keine Befreiung zu haben: Ich würde lieber wie jeder andere Bürger der Europäischen Union behandelt werden. Und ich sage das auch, weil dieses Parlament in der Vergangenheit, konkret in der vergangenen Legislaturperiode, seine Zuständigkeiten in der Frage der Vorrechte und Befreiungen missbraucht hat, um einige Formen krimineller Tätigkeit zu vertuschen.

Meiner Meinung nach gibt es im Moment zwei Möglichkeiten. Wenn die Justiz in jedem der Mitgliedstaaten unabhängig und unparteiisch ist, dann ist dies die beste Garantie, die wir haben können; es gibt einige Länder, die keinerlei Vorrechte anerkennen, mindestens zwei oder drei tun dies nicht. Wenn wir jetzt die Debatte über das Statut beginnen, müsste dieses Parlament wahrscheinlich ganz einfach die Abschaffung aller jener Vorrechte oder Befreiungen für die Mitglieder des Europäischen Parlaments vorschlagen, die die Bürgerinnen und Bürger insgesamt nicht besitzen. Wenn von den Bürgern erwartet wird, dass sie sich vor der Justiz verantworten und ihr vertrauen, sehe ich nicht ein, warum die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine bevorzugte Behandlung genießen sollten.

Auf jeden Fall pflichte ich Herrn Winkler bei, der den rechtlichen Standpunkt darlegte und der Recht hat: Dies ist nicht der Zeitpunkt, um eine Debatte zu beginnen und eine Regierungskonferenz zu diesem Thema einzuberufen, und wenn er es wäre, müssten wir in diesem Parlament die Situation aus dem Blickwinkel unserer Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern überdenken.

 
  
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  Giuseppe Gargani (PPE-DE), Verfasser. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In meinem vorherigen Redebeitrag habe ich eine Sache vergessen zu erwähnen, die meines Erachtens in den Bereich des EU-Rechts fällt: die Befreiungen sind kein Vorrecht der einzelnen Mitglieder, sondern sie stehen dem Organ als Ganzes zu.

Ich denke, dass dieser Aspekt aus der geschichtlichen Tradition und aus der ursprünglichen Bedeutung der Immunität resultiert. Es muss wirklich gesagt werden, meine Damen und Herren, dass jede gegenteilige Behauptung oder jeder Einwand gegen diese Regel demagogisch ist. Wir haben schon viele Male im Ausschuss und im Plenum beschlossen und debattiert, und wir haben uns auf eine Vorschrift geeinigt. Wenn der Rat sorgfältig gewesen wäre, und wenn dies auch die Präsidentschaften der einzelnen vorangegangenen Halbjahreszeiträume gewesen wären, dann wäre diese Vorschrift heute bereits vom Rat ratifiziert worden.

Da dieses Vorrecht die Rolle und die Unabhängigkeit des Parlaments stärker zur Geltung bringt, könnte der Rat, würde er es auf die Tagesordnung setzen, nicht nur der amtierenden Präsidentschaft zu einem enormen Ansehen verhelfen, sondern vielleicht sogar den Weg zur Verfassung ebenen.

Die Blockierung des Übereinkommens bzw. die Schwierigkeiten, denen es hinsichtlich seiner Annahme in Europa begegnet, dürfen die dem Parlament als Ganzes gebührende Rolle nicht beeinträchtigen. Andererseits gibt es nationale Bezugsrahmen, doch sie zählen wenig, weil das Europäische Parlament nach allgemeinem Wahlrecht gewählt wird.

 
  
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  Hans Winkler, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier eines sehr klar sagen – selbstverständlich dürfen meine Ausführungen nicht als eine Absage an die berechtigten Vorrechte von Parlamentariern aufgefasst werden. Die existieren in allen unseren Staaten; sie haben ihre Berechtigung, und dazu bekennt sich selbstverständlich auch der Rat.

Als Ratsvorsitz werden wir selbstverständlich den Wunsch, der hier geäußert wurde, den Mitgliedstaaten unterbreiten und dabei auf alle Elemente hinweisen, auch auf die hier bereits mehrfach zitierte Erklärung. Das neue Statut wird jedenfalls 2009 in Kraft treten. Ein jetzt gegebenenfalls gefasster Beschluss einer Regierungskonferenz müsste natürlich von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß den verfassungsmäßigen Vorschriften ratifiziert werden.

Es ist also nicht leicht vorstellbar oder eher unwahrscheinlich, dass, selbst wenn jetzt sofort eine Regierungskonferenz einberufen würde – was ich allerdings, wie ich schon gesagt habe, derzeit nicht für opportun halten würde –, eine solche dort verabschiedete Regel noch vor Beginn der nächsten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments in Kraft treten könnte.

Abschließend noch zur auch hier in der Debatte aufgeworfenen Frage, was eine Mitwirkung des Europäischen Parlaments an einer solchen allfälligen Regierungskonferenz betrifft: Hier möchte ich nur klarstellen, dass eine solche Beteiligung und die Frage des Umfangs der Beteiligung natürlich im Beschluss des Rates über eine Einberufung festgelegt werden müsste, wo über die Modalitäten der Einbindung anderer Institutionen in eine solche Regierungskonferenz entschieden werden müsste.

 
  
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  Der Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung zwei Entschließungsanträge (1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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