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Menetlus : 2005/2214(INI)
Menetluse etapid istungitel
Dokumendi valik : A6-0143/2006

Esitatud tekstid :

A6-0143/2006

Arutelud :

PV 15/05/2006 - 15
CRE 15/05/2006 - 15

Hääletused :

PV 16/05/2006 - 10.3
CRE 16/05/2006 - 10.3
Selgitused hääletuse kohta

Vastuvõetud tekstid :

P6_TA(2006)0206

Istungi stenogramm
Esmaspäev, 15. mai 2006 - Strasbourg

15. Õigusloojale esitatud õigusloomega seotud ettepanekute sõelumise tulemus (arutelu)
Protokoll
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  Przewodniczący. Kolejnym punktem porządku dziennego jest sprawozdanie sporządzone przez Sylvię-Yvonne Kaufmann w imieniu Komisji Spraw Konstytucyjnych w sprawie wyników przeglądu wniosków legislacyjnych nierozpatrzonych przez prawodawcę [2005/2214(INI)] (A6-0143/2006).

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Initiative, Herr Kommissar Verheugen, die Rechtsetzung in Europa deutlich zu verbessern und in diesem Zusammenhang 68 Gesetzgebungsvorhaben zurückzuziehen, trifft zweifellos ins Schwarze. Die Europäische Union wird in der Öffentlichkeit unserer Mitgliedstaaten schon seit geraumer Zeit als viel zu bürokratisch und regelungswütig wahrgenommen. Von daher wurde es in der Tat höchste Zeit, sich dieser berechtigten Kritik zu stellen. Weniger, aber dafür qualitativ besser – das kann unter dem Strich letztendlich ein Mehr bedeuten, und es wäre sicher gut für Europa und seine Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben Sie, Herr Kommissar, mit diesem politischen Ansatz das Parlament als direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger voll und ganz auf Ihrer Seite, und ich füge hinzu: Nicht nur die Kommission, sondern auch das Parlament selbst ist hier gefordert.

In meinem Bericht, Herr Kommissar, geht es aber nicht um das Ob, sondern um das Wie. Es geht zum einen um die Frage, wie Kommission und Parlament als Institutionen zusammenarbeiten, und zum anderen darum, ob die Kommission die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber gebührend beachtet. Wie Sie wissen, hat die Ankündigung der Kommission, laufende Gesetzgebungsvorhaben zurückzuziehen bzw. zu ändern, nicht nur aus institutioneller Sicht in unserem Haus für einige Aufregung gesorgt. Die Ausschüsse des Parlaments haben die konkreten Einzelvorschläge einer genauen Prüfung unterzogen, und es gab daraufhin einen entsprechenden Briefwechsel zwischen den Präsidenten unserer Institutionen. Bei einigen Vorschlägen teilt das Parlament die Ansicht der Kommission nicht, die Kommission ist jedoch bei ihrer Auffassung geblieben.

Herr Kommissar, Parlament und Kommission haben fast genau vor einem Jahr eine Rahmenvereinbarung verabschiedet, die die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Institutionen auf eine erneuerte Grundlage gestellt hat. Der konstitutionelle Ausschuss hat daher nicht nur die vertragsrechtlichen Aspekte im Hinblick auf das von Ihnen angekündigte Paket geprüft, sondern selbstverständlich auch die Rahmenvereinbarung selbst, insbesondere die Punkte 31, 32 und 33. Um es kurz und knapp zu sagen: Wir sehen über die Rahmenvereinbarung hinausgehenden Regelungsbedarf. Von daher erwarten wir auch, dass sich die Kommission unseren Vorschlägen gegenüber nicht verschließt, sondern sich ihnen im Geiste der loyalen Zusammenarbeit mit dem Parlament anschließt.

Der gesamte Vorgang hat erstens gezeigt, dass die bisher generell gehaltene Vereinbarung, unser Haus vorab über die Absichten der Kommission zu informieren, so nicht ausreicht. Unsere Vorabinformation muss rechtzeitig erfolgen. Rechtzeitig heißt, dass das Parlament zur beabsichtigten Rücknahme von Vorschlägen nicht nur Stellung nehmen kann. Wir erwarten dabei natürlich vor allem, dass unsere Position bei der endgültigen Entscheidung der Kommission auch gebührend berücksichtigt wird. Sollte sich die Kommission aus gewichtigen Gründen anders als das Parlament entscheiden, dann gehen wir davon aus, dass dies uns gegenüber zumindest erläutert wird.

Deshalb müsste zweitens künftig auch ein anderes Vorgehen seitens der Kommission erfolgen, und zwar in Anlehnung an das auf nationaler Ebene praktizierte Diskontinuitätsprinzip. Jede neu eingesetzte Kommission sollte unmittelbar nach ihrem Amtsantritt ein Verzeichnis der von ihrer Vorgängerkommission erstellten Legislativvorschläge erstellen und darin zugleich aufzeigen, welche der schwebenden Legislativvorschläge sie beizubehalten gedenkt. Darüber hinaus sollte im jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm ausgewiesen werden, welche der im Gesetzgebungsprozess befindlichen Vorschläge zurückgezogen oder geändert werden sollen.

Drittens: Bei der jetzigen Entschlackungsinitiative wurde ein Paket vorgelegt. Ein Paket mit einer angefügten Liste von Vorschlägen, das auch mit einer Paketbegründung versehen wurde. Einmal abgesehen davon, dass ich persönlich nicht nachvollziehen kann, weshalb das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit zum Prinzip aller Prinzipien erklärt und quasi in den Adelsstand erhoben wird, will ich als Berichterstatterin unterstreichen, dass eine Paketbegründung genau das ist, was wir künftig nicht mehr wollen. Es war gerade das Begründungspaket, das diverse Irritationen nach sich zog. Es kann nämlich nicht Aufgabe des Parlaments sein, die Ideen der Kommission zu erforschen und die in der Paketbegründung formulierten Prinzipien jeweils den einzelnen Vorschlägen zuzuordnen. Genau dies ist die Aufgabe der Kommission, wenn sie bestimmte Vorschläge zurücknehmen oder abändern will, und deshalb wollen wir auch, dass in Zukunft jeder einzelne Rücknahmevorschlag gesondert begründet wird. Ein solches Vorgehen, Herr Kommissar, ist nicht nur für uns als Gesetzgeber wichtig, es würde meines Erachtens auch der Kommission selbst gut tun. Denn hätten Sie Ihre Vorschläge Stück für Stück einzeln begründet, dann - da bin ich mir sicher - hätten Sie sich nicht im Dickicht Ihrer eigenen Behörde verheddert. Dann hätten Sie nämlich nicht angekündigt, den Vorschlag für den Beschluss des Rates zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zum gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle zurückzuziehen. Dann hätten Sie bemerkt, dass dieser bereits beschlossen wurde. Sie finden ihn im Amtsblatt L 30 aus dem Jahr 2005. Die Befugnis, bereits verabschiedete Gesetze für unwirksam zu erklären, hat die Kommission nun wahrlich nicht. Hätten Sie einzeln geprüft, dann hätten Sie auch nicht angekündigt, Vorschläge zurückzuziehen, die bereits zurückgezogen sind, Sie hätten den Fehler vermutlich bemerkt.

Herr Präsident, Herr Kommissar, der Gegenstand meines Berichts betrifft das Zusammenwirken unserer beiden Institutionen. Es gibt in diesem Bereich nur Weniges, was der EG-Vertrag regelt. Im Übrigen lässt er den beteiligten Organen, also uns als Parlament und der Kommission, Raum zum verantwortungsvollen Ausgestalten ihres Zusammenwirkens. Ich hoffe, dass mein Bericht dazu beiträgt, das institutionelle Gefüge der Union zu verbessern und die Pflicht der loyalen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Institutionen zu fördern.

Ich bedanke mich bei den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit, die es ermöglicht hat, dass wir einstimmig diesen Bericht vorlegen können.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte in demselben konstruktiven Geist, in dem die Berichterstatterin eben gesprochen hat, für die Kommission antworten und sagen: Bei diesem Projekt ist in der Tat das Wichtigste, dass die Institutionen eng zusammenarbeiten.

Ich bin sehr dankbar, Frau Kaufmann, dass Sie gesagt haben, vom politischen Standpunkt aus betrachtet sei dies ein Projekt, das das Parlament voll unterstützt. Das weiß ich ja bereits aus der Debatte, die wir schon hatten, aber die Bestätigung war wichtig. Ich räume auch gerne ein, dass der Testlauf, über den wir heute sprechen, verbesserungsfähig war. Eine ganze Reihe von Anregungen, die Sie in Ihrem Bericht gegeben haben, wird von der Kommission mit Sicherheit aufgenommen. Ich denke, wir werden in Zukunft bei der Zusammenarbeit in dieser Frage keine Gründe zur Klage mehr haben.

Ich möchte aber gerne noch einmal darstellen, was wir eigentlich getan haben. Es sind die laufenden Gesetzgebungsverfahren unter den Gesichtspunkten und Prioritäten geprüft worden, die sich in der Zwischenzeit neu ergeben haben. Was war in der Zwischenzeit passiert? Schwerpunkt der Arbeit dieser Kommission ist eine Wachstums- und Beschäftigungsstrategie, und wir wollten wissen, ob die Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, mit den Zielen und Prioritäten dieser Wachstums- und Beschäftigungsstrategie übereinstimmen. Wie Sie wissen, Frau Kaufmann, bestand das Problem bei einer ganzen Reihe dieser Vorschläge darin, dass es überhaupt keine Folgenabschätzung gegeben hatte, obwohl massive ökonomische Auswirkungen einzelner Vorschläge zu erwarten waren. Das ist das zweite Argument. Die Kommission hatte ja im vergangenen Jahr bereits beschlossen, keine Vorschläge mehr ohne ein umfassendes, methodisch abgesichertes Instrument der Folgenabschätzung vorzulegen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind die Vorschläge dahingehend geprüft worden, ob sie unseren neu entwickelten Ansprüchen an die Qualität der Rechtsetzung entsprechen.

Und letztlich ging es auch um die Frage: Hat ein Vorschlag eigentlich eine Chance, noch angenommen zu werden? Da bin ich an dem Punkt, den Sie mit Recht angesprochen haben. Es gab einige Vorschläge, bei denen das Parlament die Auffassung der Kommission nicht teilt, zum Beispiel beim Rechtsstatus von Vereinen und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit. Diese Vorschläge liegen im Rat seit zwölf Jahren, ohne dass das Geringste mit ihnen passiert ist. Es ist nicht im Entferntesten zu erkennen, dass der Rat sich mit diesen Vorschlägen befassen will. Da muss man sich fragen, ob die Vorschläge vielleicht ungeeignet sind, den politischen Prozess zu überstehen, und ob man nicht vielleicht noch einmal über etwas Besseres nachdenken sollte.

Die Kommission hat in genau den Fällen, in denen das Parlament Bedenken geäußert hatte, angekündigt, dass wir die zugrunde liegende Sachfrage noch einmal genau prüfen werden – ich anerkenne doch die soziale Bedeutung dieser Fragen – und dass wir dann gegebenenfalls neue Vorschläge machen, die eine Chance haben, auch tatsächlich in angemessener Zeit behandelt zu werden.

Was die Frage der Begründung angeht, so stimme ich Ihnen zu. Das ist in meinen Augen weder politisch noch rechtlich ein Problem. Der Kommission lagen bei ihrer Entscheidung Einzelbegründungen für jeden einzelnen Vorschlag vor. Ich selber kann Ihnen nicht erklären, warum diese Einzelbegründungen dem Parlament nicht vorgelegt worden sind. Ich hatte nicht das geringste Problem damit, das zu tun. Ich hatte übrigens die Einzelbegründungen den Berichterstattern der Fraktionen auch persönlich übergeben. Wir werden also diese Vorschläge sicherlich berücksichtigen können.

Wichtig ist mir – und das möchte ich gerne deutlich machen –, dass die Berichterstatterin festhält, dass das Zurückziehen von Vorschlägen ein Teil der Ausübung des Initiativrechts ist. Die Kommission ist im Prinzip auch offen für ihren Vorschlag, beim jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogramm in Zukunft zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls welche Vorschläge die Kommission zurückziehen will, so dass man sich auch rechtzeitig darauf einstellen kann. Ich denke, das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag.

Ich hoffe, Sie merken aus meiner Reaktion, dass wir meiner Meinung nach hier keinen Prinzipienstreit führen sollten. Ich erkenne gerne an, dass es an der einen oder anderen Stelle besser hätte laufen können. Mir kommt es darauf an, dass wir gemeinsam das politische Projekt zum Erfolg führen, und da kann ich der Berichterstatterin nur zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas genau das von uns erwarten. Sie erwarten nicht Deregulierung, nicht einen Abbau von Rechten und Sicherheiten, aber sie erwarten eine klare, einfache, verständliche und handhabbare europäische Gesetzgebung. Darum wollen wir uns gemeinsam bemühen.

 
  
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  Maria Berger (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident, sehr geehrter Vizepräsident der Kommission! Zunächst meinen Dank an die Frau Berichterstatterin für den sehr guten Bericht, vor allem auch Dank dafür, dass sie die Stellungnahme des Rechtsausschusses weitgehend mit aufgenommen hat.

Wir sind uns wohl einig, dass es der Wortlaut des Vertrages der Kommission ermöglicht, bis zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates Vorschläge zurückzuziehen. Dies ist eine unbefriedigende rechtliche Situation. So könnte die Kommission nach den ersten Lesungen im Europäischen Parlament, die mit großem Aufwand stattgefunden haben – man denke nur an die Dienstleistungsrichtlinie –, ihren Vorschlag zurückziehen, wodurch viel Arbeit des Europäischen Parlaments mit einem Federstrich zunichte gemacht würde.

Deshalb möchte ich das Prinzip der loyalen Zusammenarbeit, auf das in diesem Zusammenhang auch hingewiesen werden sollte, nachdrücklich betonen. Wenn erste Lesungen mit großem Aufwand stattgefunden haben, sollte die Kommission ihre Vorschläge nicht mehr zurückziehen.

Die Kommission sollte auch sensibler reagieren, wenn sie vom Parlament mit großer Mehrheit aufgefordert wird, ihre Vorschläge zurückzuziehen. Ich erinnere nur an die Auseinandersetzung um die Softwarepatentrichtlinie: Hier haben wir die Kommission mehrmals gebeten, ihren verunglückten und kaum erwähnenswerten Vorschlag zurückzuziehen. Sie hat dies nicht getan, doch wurde dieser Vorschlag ohnehin mit mehr als 500 Stimmen in diesem Hause abgelehnt.

Ich denke – und Sie haben das jetzt selbst gesagt –, dass es bei dem vorgelegten Paket der zurückgezogenen Vorschläge einige Ungereimtheiten gab. Dem Rechtsausschuss waren insbesondere das Statut der Gegenseitigkeitsgesellschaften und ein europäisches Vereinsrecht sehr wichtig. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Sie diese Sache noch einmal prüfen wollen und erwarte mir wirklich neue Vorschläge, denn diese „Paketbegründung“, nämlich dass es angeblich um den Abbau von Bürokratie und Überbelastungen geht, trifft in diesem Bereich sicher nicht zu.

Wenn wir ein europäisches Vereinsrecht wollen, dann gerade deshalb, um in diesem Bereich viele Erleichterungen zu schaffen, damit insbesondere Nichtregierungsorganisationen sich leichter europaweit organisieren können.

Ich möchte auch auf etwas hinweisen, was von der Kommission übergangen wurde: Auch wir haben empfohlen, bestimmte Gesetzesvorschläge zurückzuziehen, nicht nur die Softwarepatentrichtlinie, sondern etwa auch die Mediationsrichtlinie. Ich sehe nicht ein, warum andere Gesetzesvorschläge zurückgezogen wurden, diese Richtlinie jedoch nicht. Auch hier ist die Ausgewogenheit des Pakets nicht ganz nachvollziehbar. Wenn Sie aber versprechen, dass sich das in Zukunft durch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Parlament ändern wird, nehmen wir das gerne zur Kenntnis.

 
  
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  Alexander Stubb, on behalf of the PPE-DE Group. – Mr President, I am actually speaking on behalf of your countryman, Mr Protasiewicz. Firstly I would like to thank the rapporteur for an excellent job. The work we did in the Committee on Constitutional Affairs went very smoothly and most of the committee stands behind the report.

I would like to make three points. The first point is that our group welcomes the Commission’s initiative of withdrawing 68 pieces of legislation. The original idea of European integration was to bring down walls, not to create them, and the Commission in its analysis and screening did an excellent job.

The second point, however, is that when we deal with this issue we have to be very careful that we do not start changing the Commission’s exclusive right of initiative. The idea of a new Commission withdrawing initiatives or announcing which initiatives it will withdraw as soon as it comes into office is a good one, and to a certain extent we could say that the Commission did that this time around, which should be welcomed.

My third and final point is that we want increased consultation between the European Parliament and the Council as well, but it is very important to retain and keep the institutional balance pretty much as it stands. So we want closer involvement, but maintenance of the institutional balance when we talk about screening of legislation in general.

I have always considered myself to be a bit of an institutional nerd, but I can guarantee that the next speaker, Mr Corbett, is even more of one!

 
  
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  Richard Corbett, on behalf of the PSE Group. – Mr President, that is one reputation that I will have to live up to, or should I say live down!

My group, too, welcomes the report by Mrs Kaufmann. We believe it is an excellent report, which has got the balance just about right.

The original logic of the Treaties, in giving the right of initiative to the Commission – in those days the Commission proposed and the Council disposed – was entirely right for that time. We wanted the Council to work not on the basis of competing drafts put forward by different Member States, but on a common proposal drawn up by an institution that belongs to all of us – the Commission – and that is duty bound to serve the interests of all Member States in the proposals that it brings forward. It was then up to the Council alone to look at that proposal, modify it if necessary, accept it or otherwise. There was a certain balance.

Since the original Treaties, though, we have seen the emergence of this Parliament, which was first directly elected in 1979 and more recently has acquired co-legislative powers.

Because of their national experience, people in most of our Member States expect that a parliament will have the right of initiative, that its members can propose legislation and that when they stand for election they say they will propose this or that. That is lacking in the European Parliament. It is true that it is lacking in some national parliaments as well and many parliaments have that right in theory, but it is not exercised in practice. Nonetheless it is something our citizens expect.

So how have we tried to resolve that at European level? The Maastricht Treaty gave this Parliament the right – and the Council already had the same right – to ask the Commission to bring forward a legislative proposal. In practice that has usually worked quite well. Now the Commission has told us that it will also listen very carefully to Parliament and consult us before it withdraws proposals. I welcome that sort of not quite sharing but working closely together on the right of initiative, as regards both proposing and withdrawing. I believe the Commission listened to us quite carefully on this recent package, although not, I regret to say, on the proposals regarding mutuals and the European Statute for Associations. There I believe the Commission should review its position. But on the whole I believe the system has worked quite well.

If the Commission is going to be able to defend its monopoly on the right of initiative, it must continue to exercise it in that responsible way, to maintain a dialogue with Parliament and take up the legitimate concerns expressed in this Parliament. The Commission must also accept that its right to withdraw should not be a right of veto at the last stage of the legislative procedure. The right to withdraw should exist right up to the end of the first reading in each body, Parliament and then the Council. Once the Council has reached a common position and it comes back to Parliament, it is no longer the property of the Commission. It is a Council common position that we will be dealing with, and so on through the rest of the legislative procedure. The Commission will still play a role, but should not at that stage have the right of withdrawal, which would unbalance the system. It should have it in the first stages, as it does.

I welcome what has been put forward by our committee. It is a good balance in that it proposes that there be due justification, due dialogue, proper consultation and advance notice. If we can work together on that basis, I believe that is a reasonably correct balance in the context of the current Treaties.

 
  
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  Bastiaan Belder, namens de IND/DEM-Fractie. – Voorzitter, ik wil twee opmerkingen maken over het verslag van collega Kaufmann, dat ik overigens in grote lijnen kan steunen. Allereerst wil ik wijzen op de noodzaak wetgevingsvoorstellen van de Commissie niet alleen te toetsen op het principe van betere regelgeving en de agenda van Lissabon, maar ook op subsidiariteit. Ik weet dat in dit Huis een toenemende aversie tegen dit begrip aan het ontstaan is, maar dat doet niets af aan het feit dat Europese wetgeving een duidelijke meerwaarde moet hebben boven nationale wetgeving. Ik ben van mening dat de bestrijding van overregulering op Europees niveau een belangrijke plaats inneemt in het streven naar een beter en vereenvoudigd communautair wetgevingsklimaat.

Mijn tweede opmerking gaat over de rol van de nationale parlementen. Ik onderschrijf het initiatief van Commissievoorzitter Barroso om nieuwe wetgevingsvoorstellen aan de nationale parlementen toe te sturen. In de lidstaten kan op zorgvuldige wijze op subsidiariteit getoetst worden. Dit zal het draagvlak voor Europese wetgeving in de lidstaten zeker vergroten.

 
  
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  Jo Leinen (PSE). – Herr Präsident! Bessere Rechtsetzung ist ein prioritäres Thema der Kommission, und der Verfassungsausschuss hat – wie das Parlament auch – diese Initiative begrüßt. In der Tat kann man bei den Rechtsvorschriften eine Menge entrümpeln. Es geht zum Teil um Vereinfachungen, um Kodifizierungen von Gesetzespaketen, aber auch um Rücknahme, wenn sie nicht mehr sinnvoll sind. Hier danke ich Frau Kaufmann für den sehr guten Bericht, den sie vorgelegt hat, und möchte drei Bemerkungen machen:

Bundeskanzlerin Merkel hat am Mittwoch im Deutschen Bundestag die Frage aufgeworfen, ob wir nicht auch das Konzept der Diskontinuität von einer Legislaturperiode zur anderen einführen müssten, dass also die Gesetze erlöschen und wieder neu eingebracht werden müssen. Dieses Problem haben wir bei der Bolkestein-Richtlinie gesehen: Die alte Kommission hat etwas vorgeschlagen, was die neue Kommission gar nicht mehr in dieser Weise sehen wollte, auch weil sich die Dinge und die Meinungen dazu geändert haben. Ich finde es also gut, wenn die Kommission zumindest am Beginn ihrer Legislaturperiode eine Sichtung der auf dem Tisch liegenden Vorschläge vornimmt, um zu sagen: Diese behalten wir bei, weil sie zu unserem Programm passen, und jene ziehen wir zurück, weil sie aus inhaltlichen oder anderen Gründen überholt sind.

Zweite Bemerkung: Herr Corbett hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Parlament im Laufe der Zeit das Mitentscheidungsrecht bekommen hat und Artikel 250 Absatz 2 insofern eine Lücke aufweist. Dort steht nur drin, dass die Kommission nach dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht mehr zurückziehen darf. Es steht aber nicht drin, dass sie das auch nach der ersten Lesung des Parlaments nicht dürfte. Es besteht eine Lücke in den Verträgen, die nur akzeptabel auszufüllen ist, wenn wir sehr loyal miteinander umgehen, wenn – wie hier mehrfach gesagt worden ist – das Parlament in die Vorstellungen der Kommission, Vorhaben zurückzuziehen, einbezogen wird, zumal, wenn wir eine erste Lesung durchgeführt haben.

Wir haben, Herr Vizepräsident, sogar gesagt, dass Sie selbst nach dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates noch zurückziehen dürfen, sollte der Rat den Vorschlag der Kommission denaturieren. Es soll zwei- bis dreimal vorgekommen sein, dass der Rat einen Beschluss gefasst hat, der genau das Gegenteil von dem war, was die Kommission vorschlagen wollte. So hat uns auch der Juristische Dienst gesagt, dass Sie in dem Fall eigentlich das Recht hätten, noch zurückzuziehen.

Dritte Bemerkung: Sie haben die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie erwähnt, und anhand dieser Messlatte sind diese 68 Vorschriften beäugt worden. Ich freue mich, dass Sie beim europäischen Vereinsrecht sagen, in der Sache müsste das kommen. Ich wohne in einer Grenzregion zu Lothringen und Luxemburg, der Saar-Lor-Lux-Region, und ich kann Ihnen sagen, welche Schwierigkeiten die Organisationen der Zivilgesellschaft haben, über die Grenze hinweg einen Verein zu gründen. Das Interregionale Presseinstitut der Journalisten beispielsweise hat gesucht und dann irgendwie nach französischem Recht gehandelt, weil der Vorsitzende in Frankreich war. Andere Vereinigungen suchen sich dann das luxemburgische oder deutsche Recht. Das ist nicht sachgerecht. Hier sollten Sie nachlegen und vielleicht einen moderneren Vorschlag bringen. Insgesamt arbeiten wir aber auf diesem Weg gut zusammen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE). – Panie Przewodniczący! Panie Komisarzu! Program o lepsze stanowienie prawa ma zmierzać do wzmocnienia przejrzystości Unii, zapewnić jej skuteczność, efektywność oraz przybliżyć ten cel, którym jest realizacja strategii lizbońskiej. Ten program ma być także reakcją na zarzuty, że Bruksela za często sięga po mechanizmy legislacyjne i w konsekwencji stanowi za dużo prawa.

Dotychczasowe unijne acquis communautaire to tony dokumentów napisane niezrozumiałym dla obywatela językiem, przygotowane na ogół bez konsultacji z europejskimi partnerami społecznymi oraz z obywatelami europejskimi. Ten ostatni zarzut sugeruje, że unijne prawo powstaje bez udziału tych, dla których my – Parlament Europejski – pracujemy i których reprezentujemy, czyli bez udziału obywateli.

Co zrobić, aby ten obraz zmienić, aby przybliżyć Unię Europejską obywatelowi, teraz kiedy ona znalazła się w kryzysie konstytucyjnym? Wydaje się, że wycofanie tych 68 projektów legislacyjnych to krok w dobrym kierunku, ale czy krok wystarczający dla lepszej legislacji? Wydaje się, że to za mało. Wydaje się, że aby legislacja była lepsza, trzeba nam lepszej współpracy instytucjonalnej między Komisją i Parlamentem. Trzeba nam, aby te dwie instytucje miały w swoich strukturach specjalne grupy, które będą wyczulone na tworzenie lepszego prawa, które będą takim sumieniem, barometrem legislacyjnym ostrzegającym, jeśli któraś z instytucji wpada w biurokratyczną rutynę i działa wbrew tym zasadom, wbrew kodeksowi dobrej unijnej legislacji. Taka legislacja musi uwzględniać takie zasady jak: celowość, subsydiarność, spójność, transparentność, proporcjonalność czy przewidywalność.

Panie Komisarzu, nie mam wątpliwości, że dobra unijna legislacja będzie możliwa wtedy, kiedy będzie dobra współpraca pomiędzy Komisją i Parlamentem. Parlament i Komisja muszą mieć do siebie zaufanie, muszą się poważać, muszą traktować się jako pełni partnerzy z pełnym szacunkiem i zaufaniem. Tylko wtedy prawo będzie lepsze, tylko wtedy będziemy je wspólnie stanowić dla dobra obywateli.

 
  
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  Przewodniczący. Zamykam debatę.

Głosowanie odbędzie się we wtorek o godz. 11.30.

 
Õigusteave - Privaatsuspoliitika