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Verfahren : 2005/0280(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0163/2006

Eingereichte Texte :

A6-0163/2006

Aussprachen :

PV 15/05/2006 - 18
CRE 15/05/2006 - 18

Abstimmungen :

PV 16/05/2006 - 8.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0201

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 15. Mai 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Fischereiabkommen EG/Marokko (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Daniel Varela Suanzes-Carpegna im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (KOM(2005)0692 – C6-0040/2006 – 2005/0280(CNS)) (A6-0163/2006).

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Es ist mir eine große Freude, heute über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gemeinschaft und Marokko zu sprechen. Ehe ich den Standpunkt der Kommission zu diesem Papier darlege, möchte ich dem Fischereiausschuss und speziell seinem Vorsitzenden, Herrn Morillon, für seine ausgezeichnete Arbeit danken, ebenso danke ich dem Berichterstatter, Herrn Varela Suanzes-Carpegna, für seinen Bericht.

Wie Sie wissen, markiert dieses Abkommen die Wiederaufnahme unserer Beziehungen zum Königreich Marokko im Fischereisektor, nachdem das frühere Abkommen im November 1999 ausgelaufen war. Es ist auch ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Beziehungen mit Marokko insgesamt. Das Abkommen eröffnet eine neue Ära in den Fischereibeziehungen zwischen der Union und Marokko. Zum ersten Mal hat die Kommission ein partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Marokko ausgehandelt, das auf den in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2004 niedergelegten Prinzipien beruht. Es schafft die Voraussetzungen für fruchtbare Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten, um ein nachhaltiges Betreiben von Fischfang zu erreichen und ein günstiges Klima für weitere Zusammenarbeit in allen Bereichen des Fischereisektors zu schaffen.

Das neue partnerschaftliche Fischereiabkommen schafft die Basis für einen politischen Dialog zwischen der Gemeinschaft und Marokko, um Bereiche von gemeinsamem Interesse zu ermitteln und auf diese Weise auch die speziellen Ziele, Bedürfnisse und Chancen des marokkanischen Fischereisektors zu berücksichtigen. Von daher wird das Abkommen zur Entwicklung einer vernünftigen Fischereipolitik in den betreffenden Gewässern beitragen. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass das Abkommen mit Marokko sehr ausgewogen ist, es trägt den Interessen der Gemeinschaftsflotte und insbesondere kleiner Unternehmen Rechnung, die von den Bestimmungen des früheren Abkommens am wenigsten profitiert hatten.

Das Abkommen umfasst sechs Kategorien von Fangmöglichkeiten. Vier davon betreffen die nichtindustrielle Fischerei: Schiffe für pelagische Fischerei Nord, Grundleinenfänger, Schiffe für nichtindustrielle Fischerei Süd sowie Angelfänger für den Thunfischfang. Eine Kategorie demersale Fischerei ist ebenso enthalten wie industrielle pelagische Fischerei, die auf 60 000 Tonnen pro Jahr begrenzt ist.

Die finanzielle Gegenleistung beläuft sich laut Protokoll auf 36,1 Millionen Euro jährlich. Ein erheblicher Teil davon – 13,5 Millionen Euro – ist für Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen und vernünftigen Fischereipolitik vorgesehen.

Das Abkommen wurde für den Zeitraum von vier Jahren geschlossen und enthält eine Reihe von Elementen, auf denen der partnerschaftliche Ansatz basiert. Hierzu gehören eine Ausschließlichkeitsklausel, die das Vorhandensein privater Lizenzen oder anderer, über den Rahmen des Abkommens hinausgehender privater Abkommen untersagt; wissenschaftliche Zusammenarbeit zur Förderung verantwortlicher Fischerei in den marokkanischen Fischereizonen; die Möglichkeit der Anpassung der Fangmöglichkeiten aufgrund wissenschaftlicher Gutachten und soweit mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der marokkanischen Ressourcen vereinbar; die Notwendigkeit eines Überwachungssystems zur Verstärkung der Kontrollen von in den marokkanischen Fischereizonen tätigen Schiffen; und die Sozialklausel für einheimische Seeleute, die auf Schiffen der Gemeinschaft angeheuert haben.

Ich bin zuversichtlich, dass dieses Abkommen auf bestmögliche Weise und in jenem Geiste von Partnerschaft, Dialog und großem gegenseitigem Respekt umgesetzt werden wird, der unsere Beziehungen mit dem Königreich Marokko seit Beginn der Verhandlungen geprägt hat.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, kurz auf die Änderungsanträge einzugehen. Wenngleich die Kommission einige Änderungsanträge dem Geiste nach akzeptieren kann – dies betrifft Änderungsanträge 2, 5, 7, 10 und 13 –, erachtet sie diese für nicht notwendig. Ebenso hält sie Änderungsantrag 4 für nicht erforderlich, und die Änderungsanträge 1, 3, 6, 8, 9, 11 und 12 können nicht akzeptiert werden.

Zu Änderungsanträgen 14 bis 18 ist zu bemerken, dass die Frage des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gemeinschaft und Marokko und das damit zusammenhängende Thema Westsahara sowohl im Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments als auch im Entwicklungs- und Haushaltsausschuss ausführlich diskutiert worden ist.

Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass das Abkommen in jeder Hinsicht dem Völkerrecht entspricht. Dies ist auch durch das Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments sowie von den juristischen Diensten der Kommission und des Rates bestätigt worden. Das Abkommen enthält keinerlei Regelung, die den rechtlichen Status der Küstengewässer der Westsahara berührt. Die marokkanische Fischereizone wird als die der Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Königreichs Marokko unterstehenden Gewässer bestimmt. Hierdurch wird der rechtliche Status der betreffenden Gewässer weder definiert noch vorweggenommen. Gemäß dem Abkommen obliegt die Festlegung der Fischereizonen, für die Fanglizenzen erteilt werden, den marokkanischen Behörden als betroffener Vertragspartner.

 
  
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  Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie versprochen, sind wir hier und heute, nur eine Tagung später, in der Lage, dem Plenum einen Bericht unseres Fischereiausschusses über das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko vorzulegen.

Wir waren der Meinung, dass unserem Ausschuss nicht die Gelegenheit vorenthalten werden durfte, dieses sensible Abkommen zu diskutieren, und dass es deshalb zunächst von uns diskutiert und angenommen werden musste. Ich glaube, dass diese Zeit äußerst nützlich war: Sie war nützlich für den Berichterstatter, der nun über mehr Informationen verfügt als vorher, und sie war nützlich, weil sie uns Gelegenheit gegeben hat, genauer zu erfahren, was vereinbart ist und was noch nicht vereinbart ist. Sie hat es uns auch ermöglicht, der Kommission zu helfen, ein Abkommen voranzubringen, in dem bestimmte sehr wichtige Fragen noch Gegenstand von Verhandlungen sind, völlig offen, wie es einem Parlament angemessen ist.

Wir sind daher heute in der Lage, das Haus aufzufordern, für dieses Abkommen zu stimmen, aber mit den Vorbehalten, Anpassungen, Garantien und Verbesserungen, die wir im Fischereiausschuss eingeführt haben und die im Bericht enthalten sind.

Meines Erachtens hat dieser Bericht das Abkommen und die institutionelle Position des Parlaments verbessert, und wir haben voll und ganz und verantwortlich die Pflichten erfüllt, für die wir gewählt worden sind. Unser eigentliches Ziel war und bleibt, die Garantien für den Fischereisektor, den Nutznießer des Abkommens, zu verbessern, die Einhaltung seiner Klauseln zu überwachen und es funktionsfähig und praktikabel zu machen. Wir verstanden damals nicht und wir verstehen noch immer nicht, warum einige gegen diese Übung in Verantwortung und Transparenz waren.

Abgesehen von den technischen Fischereifragen, auf die ich gleich zu sprechen komme, war das Abkommen politisch sensibel aufgrund der heiklen Frage der Westsahara, die wir nicht umgehen, aber auf die wir uns auch nicht festlegen konnten.

Ich habe versucht, in dieser Frage neutral zu bleiben, indem ich das Problem zur Kenntnis nehme, aber nicht für eine der Seiten Partei ergreife, um sicherzustellen, dass das Parlament keine besondere Unterstützung für eine von ihnen zeigt, wenngleich es immer das Völkerrecht und den gegenwärtigen Disput respektiert und diesen nicht ignoriert, auch nicht die Doktrin der Vereinten Nationen in Bezug auf die nicht autonomen Territorien.

Das Gutachten des Juristischen Dienstes des Parlaments war sehr hilfreich und wurde in den Bericht eingearbeitet, ebenso wie die Änderungsanträge von Frau Attwooll, der ich für ihre Sensibilität und ihr Verständnis danke, und der einzige Änderungsantrag, den der Entwicklungsausschuss zur Sahara angenommen hatte.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch Herrn Kindermann, dem Koordinator der Sozialdemokratischen Fraktion, für die mir erwiesene Unterstützung und seine Bemühungen zur Aufrechterhaltung der Einheit seiner Fraktion danken. Wenngleich er sie nicht völlig erreicht hat, bin ich mir doch der von ihm unternommenen Anstrengungen bewusst.

Daher glaube ich als Berichterstatter, dass der Bericht ausgewogen und vernünftig ist, obwohl die Kompromisse bedeuten, dass man Zugeständnisse macht und niemand hundertprozentig zufrieden sein kann.

Ich möchte jetzt einige Bemerkungen zu den rein die Fischerei betreffenden Aspekten des Berichts machen. Das Europäische Parlament bringt seine Unterstützung für das Abkommen zum Ausdruck, aber, wie ich sagte, behält es sich vor, seine Anwendung peinlich genau zu überwachen, was in vollem Einklang mit unseren Pflichten zur Kontrolle der Kommission steht, die wir um einen gründlichen Jahresbericht über seine Anwendung ersuchen und von der wir insbesondere verlangen, dass sie uns über alle Änderungen, die in den Text aufgenommen werden, auf dem Laufenden hält; Konkret fordern wir, dass uns alle Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben werden, die die Kommission in Bezug auf die mögliche Änderung der Ausschließlichkeitsklausel des Abkommens abgibt. Wir wollen darüber unterrichtet werden, wie sich die Fischereiressourcen entwickeln, speziell jene Arten, die von dem Abkommen ausgenommen werden und die einen hohen kommerziellen Wert haben, wie die Kopffüßer und Schalentiere, da bei der gegenwärtigen Ausschließung die galicische Flotte diskriminiert wird. Wir wollen auch über die Maßnahmen informiert werden, die ergriffen werden, um der andalusischen Flotte den Fischfang mit Lampen zu ermöglichen, den sie früher betrieben hat, und auch, um zu sichern, dass es keine Diskriminierungen gibt, weder im Bereich der Fischerei noch bei den Maßnahmen, die auf die Sicherung der Anlandungen in den lokalen Häfen gerichtet sind. Wir wollen auch über die noch nicht geklärten technischen Maßnahmen in Bezug auf die Langleinenfischerei und die Übereinkommen des gemischten Ausschusses informiert werden, in denen es darum geht, wie der finanzielle Beitrag der Europäischen Union investiert wird.

Die endgültige Verteilung der Fischereimöglichkeiten ist dem Parlament mitzuteilen, da derzeit noch Anpassungen in dieser Hinsicht vorgenommen werden. Dazu haben wir die Änderungsanträge von Frau Fraga angenommen, damit bei den Aufteilungen die relative Stabilität beachtet wird und der Sektor und das Parlament die Anwendung dieser grundlegenden Fragen verfolgen können.

Wenn es auch unverantwortlich erscheinen mag, die parlamentarische Verhandlung dieses Abkommens auf unbestimmte Zeit zu verlängern, so wäre es unseres Erachtens noch unverantwortlicher gewesen, es blindlings und somit ohne diese Forderungen und Garantien zu verabschieden.

Wir wollten für alle involvierten Parteien sicherstellen, dass das Abkommen rigoros und seriös und in Übereinstimmung mit den internationalen Normen angewendet wird. Das war unsere schwierige Aufgabe und wird es auch in Zukunft sein, um zu gewährleisten, dass das Europäische Parlament seine Anwendung nach dem Inkrafttreten gemäß den vom Fischereiausschuss gebilligten Änderungsanträgen gewissenhaft überwacht, und wenn das Plenum, wie ich hoffe und wünsche, den Bericht morgen annimmt.

Ich möchte allen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung danken.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Wir sind natürlich froh, erneut über ein Fischereiabkommen mit Marokko zu verfügen, obwohl wir, wie der Berichterstatter sagte, noch nicht genau wissen, welche Form es annehmen wird.

Wir wissen jedoch, dass nach sechs Jahren ohne Abkommen, in denen es ständige Kontakte gab, schließlich die beiden Flotten, die die Fischereibeziehungen zu Marokko so bedeutsam gemacht haben, außen vor gelassen wurden: die Kopffüßerflotte und die Schalentierflotte. Das ist einer der Gründe, weshalb das Abkommen für uns einen bittersüßen Geschmack hat. Leider gibt es jedoch noch mehr Probleme.

Wir bedauern den Druck, der durch die anderen Institutionen auf uns ausgeübt wurde, sogar zur Verletzung der festgelegten Verfahren. Dieser Druck hat die Arbeit unseres Ausschusses und des Berichterstatters sehr erschwert, während unsere einzige Absicht darin besteht zu gewährleisten, dass dieses neue Abkommen nicht ebenso viele Probleme verursacht wie das vorangegangene, sowie juristische Garantien dafür zu erhalten, dass der dem Parlament übermittelte Inhalt wirklich dem entspricht, womit unsere Flotte konfrontiert sein wird.

Es ist bedauerlich, dass darüber noch Zweifel bestehen, da das, was die Kommission als technische Verhandlungsfehler von geringerer Bedeutung bezeichnet, zum Beispiel bedeuten kann, dass die Ringwadenflotte nicht fischen darf.

Außerdem bleibt die Möglichkeit der Änderung der technischen Datenblätter zu offen, und deshalb fordern wir, dass uns alle erdenklichen Informationen zur Kenntnis gebracht werden und Mitglieder dieses Parlaments als Beobachter an den gemischten Ausschüssen teilnehmen können.

Schließlich müssen wir dem Berichterstatter für die Ausgewogenheit, die er hinsichtlich der aufgetretenen politischen Fragen erreicht hat, unseren Dank aussprechen. Genauso wie er halten wir den Fischereiausschuss nicht für den richtigen Ort, um die äußerst wichtigen und komplizierten internationalen politischen Probleme zu lösen. Sein Bericht ist gewissenhaft in Bezug auf das internationale Recht und befindet sich, wie gesagt wurde, auf der Linie der juristischen Gutachten der Gemeinschaftsinstitutionen, und wir möchten deshalb nochmals darum bitten, die neu eingebrachten Änderungsanträge abzulehnen, und fordern im Gegenteil alle Fraktionen auf, dem Bericht des Berichterstatters ihre Zustimmung zu geben.

Abschließend möchte ich den Kommissar fragen, in welchem Stadium sich die Zustimmung zu diesem Vorschlag durch das marokkanische Parlament befindet. Nach dem, was uns gesagt wurde, sollte das Parlament am 15. April tagen und dabei sollte dieser Vorschlag eines der ersten Themen der Aussprache sein. Wir möchten wissen, ob er sich bereits im Zustimmungsverfahren durch das marokkanische Parlament befindet.

 
  
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  María Isabel Salinas García, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Meines Erachtens ist das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko in zweierlei Hinsicht von grundlegender Bedeutung: einerseits aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht, da viele Fischer, deren Schiffe im Hafen liegen, sechs Jahre lang darauf gewartet haben und noch immer darauf warten, dass es einen klaren politischen Willen gibt, der die Unterzeichnung eines Fischereiabkommens mit Marokko als Priorität behandelt.

Andererseits hat dieses Abkommen auch eine große politische Bedeutung, weil es zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Nachbarland Marokko beiträgt.

Es ist kein bloßes Wirtschaftsabkommen, denn es sieht eine Zusammenarbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen und ein besseres Miteinander vor. Das Abkommen widerspiegelt eine neue partnerschaftliche Dynamik zwischen der Europäischen Union und Drittländern auf dem Gebiet der Fischerei.

Ich möchte auch hervorheben, dass dies das bestmögliche Abkommen ist. Ich möchte ganz klar feststellen, dass es meiner Meinung nach sowohl im Hinblick auf die möglichen Lizenzen als auch auf die industrielle Fischereikapazität ein gutes Abkommen für den europäischen Fischereisektor ist.

Diejenigen, die das Abkommen begrüßen, es aber gleichzeitig kritisieren, möchte ich vor allem darauf auffordern, daran zu denken, dass es die Wiederaufnahme einer Tätigkeit erlauben wird, die zu lange unterbrochen war, und zwar mit einer Zahl von Lizenzen und einer industriellen Fischereikapazität, die es in den letzten sechs Jahren nicht gegeben hat. Ich glaube, das Abkommen wird aus dem Willen nach Dauerhaftigkeit heraus geboren und sieht die notwendigen Mechanismen vor, um jegliche Streitigkeiten zu lösen, die auftreten können, sowie die Möglichkeit, die Zahlen zu verbessern, wenn die Ressourcen das zulassen.

Dieses Abkommen erreichte das Parlament vor einigen Monaten in einem Konsultationsverfahren. Die Fischer, der Sektor und mit ihnen die Mehrheit der Bürger hofften, dass das Abkommen, dessen Zustandekommen viel Zeit, Arbeit und Verhandlungen gekostet hatte, die Unterstützung des Parlaments erhalten und in Kraft treten würde, um damit den Fischern die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit baldmöglichst wieder aufzunehmen. Daher können wir, sosehr der Berichterstatter uns auch vom Gegenteil überzeugen will, weiterhin keine Rechtfertigung für den Verzug sehen, den wir als unnötig betrachten.

Dieser überflüssige Verzug erreichte seinen Höhepunkt mit der Ablehnung, den Bericht im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln, was sein Inkrafttreten in diesem Monat Mai ermöglicht hätte. Das Ergebnis dieses ganzen Verzugs und des daraus resultierenden Schadens für die Fischer ist die Vorlage eines Berichts, dessen Text meiner Ansicht nach keine wichtige Änderung aufweist und dessen Verzögerung nur zu Debatten geführt hat, die nichts mit dem Fischereisektor zu tun haben.

Ich halte die Zeit für gekommen, in die Zukunft zu schauen. Ich bin vollkommen glücklich über das Abkommen und betrachte sein Zustandekommen als positiv. Deshalb möchte ich dieses Parlament auffordern, es zu befürworten und damit die Botschaft an die Fischer und den Sektor zu richten, dass ihr Parlament ihre unverzügliche Rückkehr an die Arbeit vorbehaltlos unterstützt und will, dass es diesmal dauerhaft sein möge.

 
  
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  Elspeth Attwooll, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die ALDE-Fraktion hat nach wie vor Schwierigkeiten mit jeder Art von Fischereiabkommen mit Drittstaaten, obwohl wir anerkennen, dass das neue Partnerschaftsmodell gegenüber früheren Modellen eine Verbesserung darstellt. Das Abkommen mit Marokko wirft angesichts der Situation der Bevölkerung der Westsahara besondere Probleme auf.

Wenngleich das Abkommen der juristischen Bewertung zufolge oberflächlich betrachtet kein Völkerrecht verletzt, besteht die deutliche Gefahr, dass bei seiner Umsetzung bestimmte Standards verletzt werden. Deshalb haben wir im Ausschuss Änderungsanträge vorgelegt, die darauf abzielten, Sicherungen in die Verordnung einzubauen. Danach ist die Genehmigung des Abkommens davon abhängig, dass es in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht angewendet wird, und es wird darauf bestanden, dass die Umsetzung genau überwacht wird und eine zeitweilige Aussetzung erfolgt, wenn eine Verletzung nachgewiesen ist. Wie im Bericht ausgeführt, gewähren diese Bestimmungen einen Schutz, der ansonsten leider nicht gegeben wäre. Wir danken dem Berichterstatter für sein Verständnis für diese Themen und für den erzielten Kompromiss, ebenso wie für die Unterstützung des gesamten Pakets von Änderungsanträgen im Ausschuss.

Ich weiß jedoch, dass viele Kollegen ein anderes Ergebnis vorgezogen hätten. Jenen, die ein ungutes Gefühl haben, weil die Westsahara in der Erwägung genannt wird, möchte ich versichern, dass damit nur die Besetzung als Tatsache anerkannt wird, dies jedoch keinesfalls deren Rechtmäßigkeit impliziert. Ich kann auch die Motive jener verstehen, die den vollständigen Ausschluss der an die Westsahara grenzenden Gewässer aus dem Abkommen befürworten, muss jedoch darauf hinweisen, dass dies paradoxerweise zur Folge hätte, dass den dort lebenden Menschen das Recht auf finanzielle Zuwendungen aus dem Abkommen vorenthalten würde, ohne ihnen tatsächlich mehr Sicherheit in Bezug auf Naturreichtümer zu geben.

Dennoch möchte ich der Kommission und dem Rat abschließend sagen: Wie immer die Abgeordneten dieses Hauses zu der morgen stattfindenden Abstimmung stehen, in der Sorge um die Bevölkerung der Westsahara ist sich das Parlament einig. Bitte seien Sie sich darüber im Klaren.

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Varela Suanzes-Carpegna hat eine äußerst gründliche Arbeit geleistet, wir haben heute Abend aber auch gehört, wie der bolivianische Präsident Morales auf 500 Jahre kolonialer Ausplünderung hingewiesen hat. Diese Zeit sollte eigentlich vorbei sein.

Kommen wir jedoch auf dieses gesetzwidrige Fischereiabkommen zu sprechen, bei dem es sich um reinen Neokolonialismus handelt. Die Westsahara ist okkupiert, doch die Oberhoheit Marokkos wird von niemandem anerkannt. Nur wenn die Änderungen angenommen werden, die auf den Ausschluss der okkupierten Gebiete von diesem Abkommen gerichtet sind, kann man den schönen Worten des Europäischen Parlaments über die Menschenrechte in der Praxis gerecht werden.

Lesen Sie die juristische Analyse der Sherpa. Dies sind Experten für internationale Abkommen, die dieses Fischereiabkommen voll und ganz verurteilen. Die juristischen Dienste der Institutionen legen die UN-Charta im Interesse der Ausbeutung bewusst falsch aus, während der Juristische Dienst des Parlaments das Abkommen nur dann als rechtlich gültig akzeptieren kann, wenn es auch der saharauischen Bevölkerung zugute kommt. In den früheren Abkommen hat Marokko sich nicht im Geringsten um diese Bevölkerung gekümmert. Das Abkommen enthält keine Bestimmungen über eine Entschädigung oder eine zielgerichtete Hilfe als Form der Entschädigung. Marokko hat die Westsahara gestohlen, und wer ein Fischereiabkommen mit Marokko abschließt, macht sich der Hehlerei schuldig. Das wäre das Gleiche, als würde man einen Dieb auffordern, in die Küche von jemandem zu gehen und dort Fisch vom Tisch zu stehlen, was wohl niemand in diesem Hause tun würde. Wer die Hand ausstreckt und auf den Ja-Knopf drückt, um dieses Abkommen zu unterstützen, ohne die Gewässer der Westsahara auszunehmen, streckt die Hand wie ein Hehler aus, um für gestohlene Waren zu bezahlen.

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(PT) Was den Inhalt des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko betreffend die Gewässer unter dessen tatsächlicher Hoheit anbelangt, so möchte ich ganz allgemein die von den Vertretern des Fischereisektors geäußerten Auffassungen hervorheben. Sie sind der Meinung, dass dieses neue Abkommen Einschränkungen, größere Belastungen und weniger Vorteile für die Fischer bringen und deshalb äußerst abträglich sein wird.

Doch dieses Abkommen wirft ein grundlegenderes Problem auf, nämlich die Achtung des Völkerrechts und der legitimen Rechte der Menschen der Westsahara. Marokko hält die Westsahara unrechtmäßig besetzt. Laut UNO-Resolutionen besitzt Marokko keine Hoheit über dieses Gebiet, auch nicht über dessen Naturressourcen. Nach den Bestimmungen der UNO-Charta hat es auch kein Recht, „de jure“ oder „de facto“ als Verwaltungsmacht über das Gebiet zu handeln. Marokko ist „de facto“ durchaus eine illegale Besatzungsmacht in der Westsahara, also dessen illegale Kolonialmacht.

Folglich stellt jedes Abkommen mit Marokko, das – verdeckt oder offen – die Ausbeutung der Naturressourcen der Westsahara einschließt, eine eindeutige Verletzung des Völkerrechts dar. Nach Auffassung der Frente Polisario geht es eigentlich darum, ob die EU-Mitgliedstaaten das Völkerrecht achten und zu einer fairen und dauerhaften Lösung des Konflikts beitragen werden, das heißt die Achtung des unverrückbaren Rechts des Volkes der Westsahara auf Selbstbestimmung, oder ob sie im Gegenteil Ungerechtigkeit, Aggression und Menschenrechtsverletzungen befördern.

Die Einbeziehung von Bestimmungen in dieses Abkommen, die in verwässerter Form besagen, dass der finanzielle Beitrag der Europäischen Gemeinschaft auch dazu verwendet werden sollte, die Fischerei der Küstenbewohner in Marokko und der Westsahara zu entwickeln, wie in früheren Abkommen bekräftigt, bleibt hinter dem zurück, was notwendig wäre, und sichert nicht die Rechte des Volkes der Westsahara. Wenn man wirklich die Absicht hätte, dafür zu sorgen, dass das Volk der Westsahara die Vorzüge der Nutzung seiner Fischereiressourcen genießen kann, dann würde man die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um seine Interessen und Rechte zu schützen, beispielsweise durch Einrichtung eines UNO-Fonds.

Deshalb haben wir zwei Änderungsanträge erneut eingereicht, die entsprechend dem Völkerrecht konkret die Gewässer der Westsahara von dem hier vorliegenden Fischereiabkommen ausschließen und Fischereimöglichkeiten für die Fischer der Europäischen Gemeinschaft nur in den Gewässern gewähren, die unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Königreichs Marokko fallen, das heißt ausschließlich in Gewässern nördlich von 27°40' nördlicher Breite.

Abschließend muss ich unbedingt noch darauf hinweisen, dass der Rat und die Kommission zwar aus eigenem Antrieb ernste Bedenken hinsichtlich dieses Abkommens geäußert haben, aber die Frente Polisario, der rechtmäßige Vertreter des Volkes der Westsahara, zu keiner Zeit während dieses Prozesses angehört wurde, und das halten wir für empörend.

 
  
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  Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Wir haben bereits mehrfach unterstrichen, wie schädlich die Fischereiabkommen der EU sind, sowohl für die Bevölkerung der armen Länder der Welt als auch für die europäischen Steuerzahler. Die einzigen Profiteure sind die Fischereiunternehmen, vor allem die der Länder aus dem Mittelmeerraum, die durch die Abkommen erheblich subventioniert werden.

Dieses Mal ist es jedoch wesentlich ernster, da die EU vorhat, ein Abkommen mit einer Kolonialmacht der schlimmsten Sorte abzuschließen. Damit würde die EU indirekt die brutale und völkerrechtswidrige Okkupation der Westsahara anerkennen. Es ist empörend, dass alte europäische Kolonialmächte heute noch die gleiche zerstörerische Politik verfolgen wie früher, wenn auch viel subtiler.

Diese Fischereiabkommen sind äußerst verwerflich. Sie hindern die armen Länder daran, eine eigene Fischereiindustrie aufzubauen, tragen zur Überfischung der Weltmeere bei und kosten außerdem die europäischen Steuerzahler riesige Geldsummen. Aus diesem Grunde appelliere ich an Sie, gegen alle Fischereiabkommen zu stimmen, die zur Abstimmung ins Parlament gelangen, insbesondere jedoch gegen dieses.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI).(FR) Herr Präsident! Ich begrüße dieses Abkommen, das aus zwei Gründen vernünftig ist.

Erstens ist es vernünftig, soweit die Fischereiressourcen in den marokkanischen Provinzen der Westsahara betroffen sind. Nicht das Gutachten des Juristischen Dienstes des Parlaments zählt, sondern das des Internationalen Gerichtshofs. Marokko übt in diesem Gebiet seit Jahrhunderten eine Form der Souveränität aus. Wenn Algerien einen Zugang zum Atlantik will, so ist das sein Problem, doch das ist noch lange kein Grund, Gesetze zu erfinden.

Es ist auch vernünftig, weil es gut ist, die Nutzen dieser Abkommen zu erhalten und sie auf die Saharaprovinzen Marokkos und die Menschen zu übertragen. Ich habe allerdings einen Vorbehalt, nämlich die 60 000 Tonnen Industriefischerei jährlich, die den großen Wadenfischern aus Nordeuropa gewährt werden. Sie haben keine historischen Vorrechte, insbesondere nicht im Vergleich zu den historischen Vorrechten Marokkos, das trotzdem die Anwesenheit von 244 Schiffen in seinen Gewässern zugelassen hat, die mit dem Ende des Abkommens verschwunden sind.

Da das Abkommen mit Angola angeprangert wurde, müssen wir uns freuen, dass wir dieses vernünftige und ausgewogene Abkommen mit Marokko geschlossen haben. Lassen Sie uns keinen Streit mit den Marokkanern anfangen.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte den Berichterstatter zu der ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, die er im Hinblick darauf geleistet hat, die Interessen aller zu berücksichtigen und einen optimalen Kompromiss zu erreichen.

Entsprechend dem internationalen rechtlichen Status der Westsahara kann in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, und wie uns dies der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments bestätigte, kein Gremium, auch nicht das Europäische Parlament, in diesen Streit eingreifen. Daher stelle ich erfreut fest, dass das Abkommen nicht Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung war, was bedeutet, dass die Rechte der Marokkaner und der Saharauis gewahrt bleiben, ebenso wie die der Fischer und der Fischereiwirtschaft in Europa.

Jedoch liegt die Verantwortung dafür, dass alle, auch Westsahara, von den Vorteilen des Abkommens profitieren können, bei der Europäischen Union. Genau dies ist das Ziel der Änderungsanträge, die der Fischereiausschuss im Plenum eingereicht hat. Die Einhaltung des Völkerrechts bei der Umsetzung des Abkommens steht wieder an erster Stelle. Finanzielle Hilfen müssen gewährt werden, um die Entwicklung der Küstenbevölkerung zu unterstützen, die von der Fischerei lebt, und dies zu dem Zweck, die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Sektor zu ermöglichen, sei es in Marokko oder Westsahara.

Die Kommission muss einen Jahresbericht vorlegen, um zu bewerten, ob das Abkommen ordnungsgemäß umgesetzt wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Kommission es wie vorgesehen aussetzen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Änderungsanträge die Garantie für ein kohärentes und gerechtes Abkommen sind. Ich hoffe, das Europäische Parlament wird sie seinerseits mit großer Mehrheit annehmen.

 
  
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  Henrik Dam Kristensen (PSE). – (DA) Herr Präsident! Da die Westsahara kein souveräner Staat ist, gilt für die dortige Bevölkerung das Völkerrecht. Nach dem Völkerrecht hat diese Bevölkerungsgruppe – vertreten durch anerkannte Repräsentanten – ein Recht auf Selbstbestimmung. Wenn also ein Abkommen geschlossen werden soll, muss die Bevölkerung der Westsahara einbezogen und müssen ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Dem Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments zufolge verstößt das Abkommen nicht gegen das Völkerrecht, solange die marokkanischen Behörden die Bevölkerung der Westsahara für den Fang aus ihren Gewässern finanziell entschädigen. Im Abkommen wird jedoch nirgends erklärt, dass eine solche Entschädigung vorzunehmen ist. Die Bevölkerung der Westsahara wird darin nicht einmal erwähnt und wurde auch nicht in die Vorbereitung des Abkommens einbezogen.

Meiner Ansicht nach ist es nicht Sache des Fischereiausschusses, die Konflikte zwischen Marokko und der Westsahara zu lösen, doch ist es nach meinem Dafürhalten wichtig, dass das Völkerrecht eingehalten wird und die Bevölkerung der Westsahara – was dieses Abkommen betrifft – am Ende nicht als Verlierer dasteht. Ich denke, wir sollten deshalb für die Änderungsanträge stimmen, die das Territorium der Westsahara ausschließen. Wenn diese Änderungsanträge angenommen werden, könnten wir letztendlich zu einem positiven Abkommen gelangen. Andernfalls wird es ein schlechtes Abkommen sein.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE).(SV) Über die Fischereipolitik der EU ließe sich viel sagen. Zweifellos ist über die eigentlichen Fischereiabkommen hinaus damit sehr viel Politik verbunden. Das trifft insbesondere auf das vorliegende Abkommen zu, zumal im Hinblick auf die Westsahara eine Menge Unklarheiten bestehen.

Seit 1975 hält Marokko die Westsahara besetzt, und der internationalen Staatengemeinschaft ist es bis heute nicht gelungen, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Marokko hat sich geweigert, den Plan der Vereinten Nationen für ein Referendum zu akzeptieren, und hat leider auch in keiner Form zu einem Dialog oder zu Verhandlungen beigetragen.

Ich bin äußerst beunruhigt darüber, dass wir durch unsere Zustimmung zu diesem Bericht Marokko die Möglichkeit geben, die Fischereiressourcen auszubeuten, die der Westsahara und der dortigen Bevölkerung gehören. Die juristischen Analysen sind widersprüchlich, wobei viele von ihnen auf die durch die Auslöschung der Grenzen von Marokkos Territorialgewässern entstandene unklare völkerrechtliche Situation verweisen. Das kann dazu führen, dass Marokko Fanglizenzen vergibt, die der Westsahara gehören, was eine Verletzung sowohl der Charta der Vereinten Nationen als auch des Völkerrechts darstellt. Marokko hat dies bereits früher getan, und die Gelder sind nicht dem Volk der Westsahara zugute gekommen. Aus diesem Grunde werde ich die Änderungsanträge unterstützen, die das Abkommen auf die Dinge beschränkt, die mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Meiner Ansicht nach ist es von großer Bedeutung, dass die EU die Okkupationspolitik nicht anerkennt, sondern deutlich macht, dass wir eine Lösung des Konflikts im Hinblick auf diese letzte Kolonie Afrikas anstreben. Wenn die Änderungsanträge nicht durchkommen, werde ich – und ich hoffe auch viele andere mit mir – gegen das Abkommen stimmen. Wir können nicht behaupten, es ginge hier nur um Fischerei und die Bedingungen für die Fischer. Hier geht es – und das müssen wir uns klarmachen – in höchstem Maße um Politik. Wir tragen eine große Verantwortung dafür, unseren Standpunkt deutlich zu machen, was wir durch eine Ablehnung dieses Abkommens tun können.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Als langjähriges Mitglied dieses Hauses bin ich im Laufe der Zeit skeptischer geworden, was den Wert von Fischereiabkommen generell anbelangt: In der Regel haben nur einige Mitgliedstaaten Vorteile davon, während die Rechnung von allen Steuerzahlern gezahlt wird. Ich bin bei weitem nicht davon überzeugt, dass die Europäische Union den durch solche Abkommen geregelten Fischfang ordentlich überwachen oder garantieren kann, dass unser Geld die vorgesehenen Empfänger erreicht.

Dieses Abkommen hat jedoch eine weitere Dimension: das absolute Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung, in diesem Falle das Recht der Saharauis auf Kontrolle über ihre eigenen Ressourcen. Wir sollten keine Vereinbarung mit Marokko unterzeichnen, die offen lässt, ob die an die Westsahara angrenzenden Gewässer von der marokkanischen Regierung einbezogen werden können.

Sofern die Änderungsanträge 14 bis 18, die das Abkommen auf marokkanische Gewässer beschränken, angenommen werden – Änderungsanträge, die meine Fraktion und ich unterstützen – würde ich in Erwägung ziehen, für den Bericht zu stimmen, anderenfalls müsste ich ihn ablehnen.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion kann dem Bericht über das Fischereiabkommen mit Marokko nicht zustimmen, denn sein Inkrafttreten würde einen Verstoß gegen das Völkerrecht mit sich bringen. Die Anmaßung, auch die in Wirklichkeit zu Westsahara gehörenden Gewässer als Hoheitsgewässer von Marokko zu bezeichnen, bedeutet eine Verletzung der durch die Vereinten Nationen eindeutig festgelegten Rechte des saharauischen Volkes, insbesondere seines Selbstbestimmungsrechtes, das bereits in der Erklärung verankert ist.

Wir alle wissen, dass die marokkanische Regierung seit vielen Jahren alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Durchführung des Volksentscheids über die Unabhängigkeit von Westsahara zu vereiteln. Anstatt Druck auf Rabat auszuüben, damit es den Weg einer diplomatischen Lösung einschlägt, läuft die Union mit der Unterzeichnung des heute von uns erörterten Abkommens Gefahr, ein falsches Signal zu setzen, indem sie eine Besetzung legitimiert, die seit Jahren kritisiert wird.

Einige Tagungen zuvor haben wir eine Entschließung angenommen, in der gefordert wurde, das Selbstbestimmungsrecht von Westsahara über seine Ressourcen zu achten. Meines Erachtens muss dieser Punkt bekräftigt werden, indem getan wird, was meine Fraktion versucht hat zu tun, und das Abkommen in jenen Teilen gekündigt wird, in denen Marokko saharauische Hoheitsgewässer mit einschließt.

Meines Erachtens beweist dieses Abkommen letztendlich, dass die Demokratieklausel in alle Fischereiabkommen der Union mit Drittländern aufgenommen werden muss. Im Februar hat das Parlament meinen Bericht zu diesem Thema einstimmig angenommen. Es kann nicht hingenommen werden, dass, wie im vorliegenden Fall, die Union und Marokko Geschäfte auf Kosten der Saharauis machen. Die Wahrung des Völkerrechts und somit des Selbstbestimmungsrechts von Westsahara muss eine Bedingung für den weiteren Ausbau der Beziehungen EU-Marokko sein.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos (PSE).(ES) Herr Präsident! Dies ist meiner Meinung nach ein bedeutsamer Tag, da die Unterzeichnung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko und eines Protokolls für die kommenden Jahre Beziehungen, Fischereibeziehungen, wiederherstellt, die seit dem Ablauf des vorangegangenen Abkommens im Jahre 1999 unterbrochen waren.

Ich erinnere mich sehr gut an die schwierige Zeit, Herr Kommissar, als das letzte Abkommen zu Ende ging, und daran, wie viele Fischer, die meisten von ihnen spanische – mehrheitlich aus Galicien, von den Kanaren und aus Andalusien –, wir zu einer schwierigen Umstrukturierung zwangen.

Das war keine bittersüße Zeit, Herr Kommissar, sondern eher eine durch und durch bittere – eine sehr bittere Zeit.

Eine neue Phase der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen der Kommission und dem Königreich Marokko hat in nicht unbeträchtlichem Maße zur Erreichung dieses Abkommens beigetragen, und ich möchte Ihnen und Ihrem gesamten Team herzlich gratulieren. Ich möchte Ihnen auch insbesondere dafür danken, dass Sie heute hier bei uns sind.

Meiner Meinung nach ist es auch bemerkenswert, dass, anders als vor fünf Jahren, die spanische Regierung den erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungsprozess der Kommission aktiv unterstützt hat.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass dieses Abkommen, das zu einer neuen Generation von Abkommen gehört, einen sehr positiven Beitrag zur Förderung des Fischereisektors unseres südlichen Nachbarn leisten wird. In dieser Hinsicht möchte ich Ihnen gratulieren, Herr Kommissar, weil wir dazu beitragen werden, stabile Arbeitsplätze zu schaffen und die illegale Einwanderung zu bekämpfen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Wir halten es für legitim und für notwendig – wie gesagt wurde –, die Fischereibeziehungen zwischen Marokko und der Europäischen Union zu normalisieren, aber dies sollte nicht auf Kosten einer Legitimierung der illegalen Okkupation der Westsahara durch Marokko erfolgen.

Die Vereinten Nationen betrachten Marokko nicht als Verwalter der Sahara, und dieses Land ist daher nicht berechtigt, über die saharauischen Gewässer zu verhandeln. Durch die de facto-Akzeptanz der Einbeziehung dieser Gewässer hilft die Europäische Union bedauerlicherweise bei der Aufrechterhaltung der Plünderung, die wir in diesem Haus so oft verurteilt haben.

Wie in der Seerechtskonvention festgelegt ist, müssen die Gewinne aus der Bewirtschaftung eines Territoriums, dessen Status nach den Vereinten Nationen noch nicht definiert ist, der Bevölkerung des betroffenen Territoriums zugute kommen. Die feindselige und völlig unkooperative Haltung der marokkanischen Behörden in Bezug auf die Kontroverse um die Westsahara bedeutet jedoch, dass sie in dieser Hinsicht sehr unzuverlässig sind.

Deshalb sind wir der Ansicht, dass das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko ausdrücklich die Sahraoui-Gewässer ausschließen muss, andernfalls wird sich unsere Fraktion gezwungen sehen, gegen den Bericht und damit gegen das Abkommen zu stimmen.

 
  
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  Jonas Sjöstedt (GUE/NGL).(SV) Dies ist ein schändliches Fischereiabkommen, mit dem die EU zu einer Verletzung des Völkerrechts beiträgt!

Das Abkommen umfasst auch die Fischereigewässer der Westsahara. Marokko hält jedoch die Westsahara besetzt und unterdrückt ihre Bevölkerung. Es hat kein Recht auf Ausbeutung der Rohstoffe dieses Landes. Die legitimen Vertreter der Westsahara, die Befreiungsbewegung Polisario, widersetzt sich vehement diesem Abkommen. Nach der Genfer Konvention ist es einer Okkupationsmacht verboten, die Rohstoffe okkupierter Gebiete zum eigenen Vorteil zu nutzen, was aber mit eben diesem Abkommen geschieht. Somit profitiert auch die EU davon und legitimiert gleichzeitig Marokkos illegale Okkupation der Westsahara. Damit leistet sie einen aktiven Beitrag zur Verletzung des Völkerrechts.

Herr Kommissar, das Abkommen, das Sie mit Marokko ausgehandelt haben, ist eine Schande!

 
  
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  Dorette Corbey (PSE).(NL) Herr Präsident! Fischereiabkommen sollten dazu verwendet werden, die nachhaltige Fischerei zu fördern. Leider ist dies nicht immer der Fall. Auch in diesem Abkommen können Fragezeichen hinter die zugelassenen 22 Trawler gesetzt werden. Dieses Abkommen ist jedoch restriktiver als sein Vorgänger, der bis 1999 lief, und es schließt einige gefährdete Fischarten, vor allem Tintenfische und Schalentiere, aus. Der Schwerpunkt liegt mehr auf der in kleinem Maßstab betriebenen Fischerei, und das ist wichtig. Das Abkommen mit Marokko wird zu einem nachhaltigen Umgang mit seltenen Fischbeständen beitragen und auf dem Grundsatz des höchstmöglichen Dauerertrags basieren.

Das ist natürlich alles schön und gut, aber leider kann das Parlament dies in dem Moment, da wir unsere Stellungnahme zum neuen Abkommen mit Marokko abgeben, kaum prüfen, da wir keinen Zugang zu der Ex-ante-Bewertung der Kommission haben. Ich unterstütze die Änderungsanträge des Berichterstatters, in denen mehr Informationen über die Fischbestände sowie über die Art und Weise gefordert werden, in der das Abkommen den beteiligten Parteien zugute kommt. Ich plädiere jedoch auch nachdrücklich dafür, dass das Parlament künftig rechtzeitig Zugang zu diesen Evaluierungen oder Folgenbewertungen erhält, damit wir gut informiert sind, bevor wir unsere Empfehlung abgeben.

Und dann ist da natürlich die Frage der Westsahara. Der Bericht ist in diesem Punkt unvollständig. Das Abkommen wird nicht auf die marokkanischen Küstengewässer begrenzt, sondern gilt auch für die zur Westsahara gehörenden Gewässer. Obwohl ein gemeinsamer Ausschuss gewährleisten soll, dass die Bevölkerung der Westsahara von diesem Abkommen profitiert, ist doch sehr fraglich, ob diese Menschen wirklich einen Nutzen davon haben. Das wird in dem Bericht jedenfalls nicht deutlich. Wir müssen unumwunden sagen, dass dieses Abkommen sich nur auf die marokkanischen Küstengewässer beziehen wird. Es wurden diesbezügliche Änderungsanträge eingereicht, die hoffentlich Ihre Unterstützung erhalten werden.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte der Kommission und dem Kommissar für die geleistete Arbeit danken, die das Zustandekommen dieses Abkommens mit Marokko ermöglicht hat.

Ich möchte meine volle Übereinstimmung mit den Bemerkungen des Kommissars über die Ablehnung der vorgeschlagenen unbegründeten Änderungsanträge zum Ausdruck bringen, weil die Absicht, dieses Abkommen politischen Bedingungen anderer Art unterzuordnen, keine Grundlage im internationalen Recht hat.

Ich möchte auch einem Teil der Bevölkerung, die ich vertrete, und der Region, in der ich lebe, meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen; ich spreche von der Bevölkerung der Kanarischen Inseln, die sich ebenfalls in der Nachbarschaft dieser Gewässer befindet, die immer in diesen Gewässern gefischt hat und nicht, wie einige Leute sagten, auf eine kolonialistische Art und Weise. Mein Urgroßvater unterzeichnete ein Abkommen auf der Grundlage des Prinzips des gegenseitigen Interesses mit der Küstenbevölkerung, um dort zu fischen. Wir hatten in diesen Gewässern gefischt, und wir werden wieder dort fischen, und ich möchte der Kommission für ihre Bemühungen danken.

Ich hoffe, dass unser Parlament dieses Abkommen mit großer Mehrheit annehmen wird, da es aus der Sicht des internationalen Rechts sehr fair und sehr korrekt ist.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Herr Kommissar, Herr Morillon! Dies ist eine lebhafte Aussprache. Sie ist außerdem wichtig, denn auch wenn die legitimen Rechte der Fischer und Marokkos respektiert werden müssen, darf man nicht zulassen, dass mit diesem Abkommen die Besetzung der Westsahara legitimiert wird, die völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Das ist ein wirklich grundlegendes Problem, und daher kann ich einem Vorschlag meine Zustimmung nicht geben, der dieses Problem einfach nicht beachtet, das für die internationale Gemeinschaft von höchster Bedeutung ist, wenngleich ich diejenigen verstehe, die in dieser Aussprache eine andere Auffassung vertreten haben.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke zunächst Herrn Varela Suanzes-Carpegna für seine einleitenden Worte. Was er zum Thema Überwachung vorgebracht hat, verstehe ich voll und ganz, und ich kann den Fischereiausschuss gern über die Umsetzung des Abkommens auf dem Laufenden halten. Auch ich bin sehr daran interessiert, das Parlament über die verschiedenen Aspekte der Umsetzung des Protokolls zu informieren. Ich möchte betonen, dass die Kommission die Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen wie in den gegenwärtigen institutionellen Vereinbarungen vorgesehen bereits erfüllt. Wir haben auch die Gespräche mit dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Fischereiausschusses fortgesetzt, um den Informationsaustausch und Dialog zu verbessern, speziell in Bezug auf den Abschluss und die Wirkungskontrolle geschlossener Fischereiabkommen.

Zu den von Frau Fraga Estévez angesprochenen Themen, insbesondere den Kopffüßern und Krustentieren, möchte ich betonen, dass Artikel 4 des Protokolls Anpassungen der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Abkommens vorsieht, sollten wissenschaftliche Gutachten eine Verbesserung der Situation bei bestimmten Beständen anzeigen. Anhand der Schlussfolgerungen der jährlichen Treffen des Wissenschaftlichen Ausschusses können beide Parteien eine Abänderung der geltenden Fangmöglichkeiten vereinbaren, solange die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource gewährleistet ist.

Die in dem Abkommen vereinbarten Fangmöglichkeiten beziehen, wie im wissenschaftlichen Gutachten empfohlen, die Gesamtheit der vorhandenen Arten und die Kapazitäten der marokkanischen Landesflotte ein. Die Kommission beabsichtigt nicht, die Diskussion über dieses Thema in anderer Form als im Rahmen der Parameter von Artikel 4 wieder aufzunehmen. Was die Bemerkung zu den Modalitäten betrifft, sind die genannten Modalitäten sicherlich wichtig, doch möchte ich hervorheben, dass dies technische Fragen sind, die durch das Abkommen grundsätzlich nicht geregelt sind.

Technische Modalitäten wie der Einsatz von Lampen, die Anzahl der Haken für Langleiner und das Thema Anlandungen für den industriellen pelagischen Fischfang werden bei der ersten Zusammenkunft des Gemeinsamen Ausschusses nach Inkrafttreten des Abkommens abgestimmt, und wir haben sicherlich kein Problem damit, das Parlament und den Sektor umfassend hierüber zu unterrichten. Informationen über technische Modifikationen könnten während unserer regelmäßigen geschlossenen Sitzungen mitgeteilt werden. Die nächste ist für den 21. Juni geplant, und wenn wir bis dahin schon Kontakt mit den Marokkanern gehabt haben, werden wir den Fischereiausschuss auf jeden Fall über das Ergebnis dieser Kontakte unterrichten.

Frau Fraga Estévez fragte nach, wie weit Marokko mit dem Prozess der Annahme des Abkommens vorangekommen ist. Soweit wir wissen, verläuft alles planmäßig. Uns sind keinerlei Schwierigkeiten auf marokkanischer Seite bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es vom marokkanischen Parlament unmittelbar nach der Annahme durch uns im Juni verabschiedet wird.

Ich möchte allen danken, die ihre Unterstützung für das erzielte Abkommen zum Ausdruck gebracht haben. Zu der Bemerkung von Frau Corbey hinsichtlich der Ex-ante-Bewertung kann ich mitteilen, dass diese im September dem Vorsitzenden des Fischereiausschusses zugeleitet und allen Mitgliedern des Fischereiausschusses zugänglich gemacht wurde.

Was die von Frau Attwooll und weiteren Abgeordneten zur Sprache gebrachten Punkte anbelangt, möchte ich wiederholen, dass das Abkommen im Hinblick auf die Westsahara sehr sorgfältig formuliert wurde. Wie ich bereits sagte, wird der rechtliche Status der entsprechenden Gewässer weder definiert noch vorweggenommen. Zu den Bemerkungen von Herrn Schlyter, Herrn Hudghton, Herrn Guerreiro und anderen, die sich dazu äußerten, ob Marokko Abkommen über die Nutzung der Naturressourcen der Westsahara abschließen darf, sage ich noch einmal: die Antwort des Rechtsberaters der Vereinten Nationen hierauf ist eindeutig. Obwohl die UN Marokko niemals als Verwaltungsmacht im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen anerkannt haben und Marokko in der Liste der Hoheitsgebiete, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, nicht als Verwaltungsmacht des Territoriums aufgeführt ist, können mit dem Königreich Marokko Abkommen über die Nutzung von Naturressourcen der Westsahara abgeschlossen werden – nachzulesen in Ziffer 7 des Gutachtens des Rechtsberaters der Vereinten Nationen.

Die Auslegung des Rechtsberaters der UN erkennt die Zuständigkeit Marokkos für den Abschluss derartiger Abkommen an und impliziert damit, dass Marokko de facto Verwaltungsmacht des Territoriums der Westsahara ist; der Rat erteilte der Kommission das Mandat, mit dem Königreich Marokko zu verhandeln.

Im Rahmen dieser Abkommen soll das Recht von Völkern und Nationen, die Naturreichtümer ihres Hoheitsgebietes zu nutzen und über diese zu verfügen, völkerrechtlich zugesichert werden. Insofern gelten die Abkommen als mit der Verpflichtung der Verwaltungsmacht gemäß der Charta vereinbar und als in Übereinstimmung mit der Resolution der Generalversammlung und dem darin verankerten Prinzip der dauerhaften Souveränität über Naturressourcen, wenn die Nutzung der Ressourcen in Hoheitsgebieten, die noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, der Bevölkerung dieser Gebiete zum Vorteil gereicht, in deren Namen oder in Absprache mit deren Vertretern erfolgt. Von daher steht Marokko in der Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die volle Anwendung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EG und Marokko gemäß den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten.

Zu den von Frau Sudre und Herrn Kristensen geäußerten Bedenken möchte ich anmerken, dass das Abkommen selbst bereits gewisse Vorteile für die einheimische Bevölkerung garantiert. Insbesondere in der Frage der industriellen pelagischen Fischerei, die sich auf Bestand C konzentriert, sieht das Abkommen die Verpflichtung zur Anlandung von 25 % des Fangs vor. Hauptzweck dieser Regelung ist es, die Versorgung der verarbeitenden Industrie, die in den letzten Jahren unter unregelmäßigen und knappen Rohstofflieferungen zu leiden hatte, mit pelagischem Fisch zu verbessern. Es sind daher für Schiffe mit pelagischem Fang zusätzliche ökonomische Anreize vorgesehen, mehr als die vorgeschriebenen 25 % ihres Fangs in den Häfen im Süden anzulanden.

Neben der genannten Anlandeverpflichtung enthält das Abkommen auch Regelungen zu Dienstleistungen und Infrastrukturaktivitäten in den Häfen im Süden. Dies sorgt für zusätzliche Einkünfte und trägt zur Entwicklung dieser Häfen bei. Das Abkommen gewährleistet auch zusätzliche Unterstützung bei der Entwicklung des Küstengebiets durch die folgenden finanzpolitischen Maßnahmen: Laut Abkommen werden mindestens 4,75 Millionen Euro jährlich für die Modernisierung und Nachrüstung der Küstenfischereiflotte bereitgestellt. Darüber hinaus ist im Abkommen festgelegt, dass ein Teil des Finanzbeitrags unter anderem zur Restrukturierung kleiner Fischereiunternehmen, für Ausbildungsbildungszwecke und zur Unterstützung von Berufsorganisationen eingesetzt werden soll. Die industrielle pelagische Fischerei ist verpflichtet, 25 % ihres gesamten Fangs in lokalen Häfen anzulanden. Diese Verpflichtung wurde in das Abkommen aufgenommen, um die Entwicklung der lokalen Fischereiwirtschaft zu unterstützen, die unter unregelmäßiger bzw. unzureichender Versorgung mit Rohmaterial leidet.

 
  
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  Der Präsident. Ich danke dem Kommissar, allen Rednern und dem Vorsitzenden des Ausschusses für ihre Anwesenheit bei diesen Aussprachen.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

 
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