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Verfahren : 2005/2055(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0082/2006

Eingereichte Texte :

A6-0082/2006

Aussprachen :

PV 04/04/2006 - 13
CRE 04/04/2006 - 13

Abstimmungen :

PV 16/05/2006 - 8.18
CRE 16/05/2006 - 8.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0203

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 16. Mai 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8.18. Bessere Rechtsetzung 2004: Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (Abstimmung)
Protokoll
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsanträge 6 und 16:

 
  
MPphoto
 
 

  Godfrey Bloom (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Ich möchte mich gemäß Artikel 151 Absatz 3 der Geschäftsordnung zu Wort melden und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Werden Sie die Änderungsanträge 8 und 16 des Berichts Doorn für unzulässig erklären, da der Vertrag von Nizza der einzig gültige Vertrag ist? Es gibt keinen „Verfassungsvertrag“. Auch wenn dies hier viele nicht wahrhaben wollen – die Franzosen und die Niederländer haben in ihren Referenden mit „Nein“ gestimmt. Der Vertrag von Nizza wurde noch durch keinen neueren ersetzt, daher sollten diese Änderungsanträge für unzulässig erklärt werden.

(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)

 
  
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  Der Präsident. Entschuldigung, Herr Bloom, ich habe mich bei Ihrem Namen geirrt und Sie Herr Berlato genannt. Verzeihung. Wie habe ich Sie nur verwechseln können?

(Heiterkeit)

Ihr Standpunkt ist politisch wichtig und absolut berechtigt. Wir alle werden ihn berücksichtigen, vielen Dank.

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

(Die feierliche Sitzung wird um 12.00 Uhr eröffnet.)

 
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