Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Kommission schlägt eine Abschaffung der Zölle für bestimmte Sorten Rohreis aus Indien und Pakistan vor, was wir für ausgezeichnet halten. Daher stimmen wir schwedischen Konservativen für den Vorschlag.
Gleichzeitig wird eine Beibehaltung der Quoten für verschiedene andere Sorten Reis aus den USA und Thailand gemäß der von der Kommission mit den jeweiligen Ländern geschlossenen Abkommen vorgeschlagen.
Unserer Ansicht nach sollten sämtliche Zölle auf Reis abgeschafft werden, da Zölle dem exportierenden Land, den europäischen Verbrauchern und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zum Nachteil gereichen.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Text der Verordnung (EG) Nr. 1785 des Rates muss geändert werden, um die Veränderungen bei der Einfuhrregelung für Reis einzubinden, die sich aus den Abkommen zwischen der Kommission und Indien (Beschluss 2004/617/EG des Rates vom 11. August 2004), Pakistan (Beschluss 2004/618/EG des Rates vom 11. August 2004), den Vereinigten Staaten von Amerika (Beschluss 2005/476/EG des Rates vom 21. Juni 2005) und Thailand (Beschluss 2005/953/EG des Rates vom 20. Dezember 2005) ergeben.
Mit diesen Vereinbarungen wurden Zollregelungen für Einfuhren auf der Grundlage der Art des Produkts und der eingeführten Mengen festgelegt und die Kommission zu vorübergehenden Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates ermächtigt. Da diese Abweichungen am 30. Juni 2006 auslaufen sollten, ist es dringend notwendig, den Text der geltenden Verordnung abzuändern.
Deshalb befürworte ich den Vorschlag der Kommission und unterstütze den Bericht Daul.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da unserer Ansicht nach der Handel mit Reis prinzipiell frei sein sollte. Das würde auch die Haushaltsausgaben der Verbraucher senken.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell bin ich für die Annahme dieses Dokuments.
Die Beendigung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Angola war unvermeidlich angesichts der Verpflichtungen, die entstanden, als der neue Rechtsrahmen in Angola in Kraft trat, und die mit den Grundsätzen der EU bei Fischereiabkommen mit Drittländern unvereinbar sind.
Ich unterstütze die Anregung, das gegenwärtige Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei flexibler zu gestalten, und die im vorliegenden Vorschlag unterbreiteten Ausnahmemaßnahmen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die EU im Sinne der Gegenseitigkeit die Fischereitätigkeit von Schiffseignern der Gemeinschaft berücksichtigen muss, die in den Genuss dieser Maßnahmen kommen sollten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Vorschlag der Kommission unterscheidet sich von den meisten Vorschlägen in Bezug auf Fischereiabkommen mit Drittländern, denn anstatt ein Abkommen zu verlängern oder ein neues Protokoll einzuführen, kündigt die EU dieses Mal das laufende Fischereiabkommen mit Angola. Die Juniliste stimmt konsequent gegen die Verlängerung von Fischereiabkommen und begrüßt daher die Kündigung dieses Abkommens. Wir haben somit für den Bericht gestimmt.
Der Grund für die Kündigung dieses Abkommens sind bestimmte Auffassungen der Kommission zum Rechtsrahmen Angolas über biologische Meeresressourcen. Der Berichterstatter bedauert, dass zwischen der Gemeinschaft und den angolanischen Behörden keine Einigung erzielt werden konnte. Wir bedauern vielmehr, dass die EU immer noch die Absicht hat, neue destruktive Fischereiabkommen abzuschließen oder bestehende zu verlängern.
Die Kommission und das Europäische Parlament begreifen nicht, dass die Fischereiabkommen mit Drittländern negative Folgen für die Bevölkerung der betreffenden Länder haben. Wir sehen die Fischereiabkommen der EU mit Drittländern in einem ganz anderen Licht als der Berichterstatter.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Abgesehen vom Verlust an Fangmöglichkeiten, Arbeitsplätzen und dem Zugewinn in Verbindung mit Fischereitätigkeiten wird die Kündigung des Abkommens bedeuten, dass Fischereifahrzeuge, die vom Fischfang in angolanischen Gewässern abhängig sind, umgestellt werden müssen.
So bedauerlich diese Kündigung auch ist – wir müssen nun andere tragfähige Möglichkeiten für die betreffenden Fischereifahrzeuge suchen, also Fangmöglichkeiten in anderen Gebieten oder im Rahmen anderer Fischereiabkommen. Neue Fangmöglichkeiten oder schon vorhandene, derzeit nicht genutzte Fangmöglichkeiten müssen verhandelt werden. Als Alternative könnten Fischereifahrzeuge über die Gründung von Joint Ventures in Angola bleiben. Auf diese Weise können Arbeitsplätze erhalten und Fahrzeuge vor der Abwrackung bewahrt werden.
Deshalb sind Maßnahmen notwendig, die die Umstellung dieser Fischereifahrzeuge erleichtern, beispielsweise indem man sie von der Verpflichtung zur Erstattung der in den vergangenen zehn Jahren erhaltenen Bau- oder Modernisierungszuschüsse sowie den im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei gewährten Beihilfen für die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit ausnimmt.
Gemischte Gesellschaften oder andere Arten von Joint Ventures mit Drittländern sollten sich auf echte, für beide Seiten vorteilhafte Kooperationsvorhaben stützen. Die Verlagerung der Fischereiflotte und –industrie aus Ländern der Gemeinschaft mit dem damit verbundenen Verlust an Arbeitsplätzen und vor- und nachgelagerten Wirtschaftstätigkeiten sollte nicht gefördert werden.
Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident! Der Bericht zum Ort der Dienstleistung beschäftigt sich mit der Frage der Besteuerung von Dienstleistungen, die an nicht Steuerpflichtige erbracht werden. Er ist eine Folge des bereits vor drei Jahren vorgelegten Berichts der Kommission zur Änderung der Regelung bezüglich der Besteuerung von Dienstleistungen an Steuerpflichtige, betrifft also den Business-to-Business-Bereich.
Wir haben als Parlament aus folgenden Gründen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Erstens, weil der Vorschlag der Kommission einen kohärenten Rahmen in Bezug auf die bereits vor drei Jahren vorgeschlagenen Änderungen zur sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie bedeutet. Zweitens: Mit diesem Rahmen wird ein guter Kompromiss zwischen der Besteuerung am Ort des Verbrauchs und der Administrierbarkeit für die europäischen Unternehmen gefunden. Drittens: Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems in einem geänderten Umfeld. Viertens: Wir hoffen, dass der Rat diese Regelung gemeinsam mit dem Vorschlag zur Errichtung eines One-Stop Shop für Unternehmen beschließen wird, weil so der bürokratische Aufwand für die Unternehmen in Europa verringert werden kann.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Nach der wenig ruhmreichen Episode der Dienstleistungsrichtlinie wäre die erneute Infragestellung des Herkunftslandsprinzips, die diesmal die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen betrifft, ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Die Realisierung der im Bericht Karas enthaltenen Vorstellungen hätte gefährliche negative Auswirkungen. So möchten die Kommission und zahlreiche Länder im Rat, dass bei Verkehrsleistungen der Ort des Verbrauchs ausschlaggebend sein soll und nicht mehr der Ort, von dem aus die Dienstleistung erbracht wird. Durch die Aufgabe des Herkunftslandsprinzips würde jedoch ein komplexes, bürokratisches, unkontrollierbares und somit nicht praktikables System entstehen.
Die Berücksichtigung des Ortes des Verbrauchs steht im Widerspruch zu den Grundsätzen, die bisher dem auf Gemeinschaftsebene geltenden MwSt.-System zugrunde lagen. Die Mitgliedstaaten brauchen Stabilität und Vorausschaubarkeit für den Umgang mit ihren öffentlichen Finanzen. Da die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den elektronischen Handel beispielsweise erst vor kurzem eingeführt worden sind, wäre es unvernünftig, schon wieder alles umkrempeln zu wollen.
Esko Seppänen (GUE/NGL). – (FI) Herr Präsident! Die Polizeibeamten Michaelis und Proske behaupten, dass unser Kollege, Herr Pflüger, im Zusammenhang mit einer Demonstration in München das Wort „Arschloch“ und „Arschkopf“ benutzt hat. Herr Pflüger sagt, dass dieses Wort schlicht und ergreifend nicht zu seinem Wortschatz gehört. Demzufolge möchte ich sagen, dass Herr Michaelis und Herr Proske die wahren „Arschköpfe“ sind, wenn sie behaupten, dass unser Kollege dies gesagt hat. Aus diesem Grund habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Beschluss der Mehrheit des Europäischen Parlaments, die parlamentarische Immunität von Tobias Pflüger, MdEP der deutschen Partei des Demokratischen Sozialismus und Mitglied der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, aufzuheben, ist sehr kennzeichnend.
Dies ist ein beispielloser, unverhüllt politischer Beschluss mit alarmierender Vorbildwirkung, da er in Reaktion auf die Teilnahme von Herrn Pflüger an einer Demonstration der so genannten „Münchner Sicherheitskonferenz“ erfolgte, die jedes Jahr in dieser deutschen Stadt stattfindet.
Das ist das vierte Mal, dass gegen Herrn Pflüger Anschuldigungen in Verbindung mit seiner Teilnahme an dieser Demonstration vorgebracht werden. 1999 zog das Münchner Gericht seine Anschuldigungen zurück. 2003 wurde das Verfahren eingestellt. 2004 ging die Polizei sogar soweit, sich offiziell zu entschuldigen. Der vorliegende Fall betrifft das Jahr 2005, als Herr Pflüger erstmals als Mitglied des Europäischen Parlaments an der Demonstration teilnahm.
Der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität wurde vom Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Dann hat das Europäische Parlament diesen Antrag über einen Vorschlag angenommen, der von Herrn Speroni der italienischen Lega Nord eingereicht wurde. Wenn man den Bericht des Rechtsausschusses liest, wird offenbar, wie unverständlich und alarmierend dieser Beschluss war.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich begrüße grundsätzlich den Kompromiss, über den wir heute abgestimmt haben, nur darf man dabei nicht vergessen, dass primär der Staat die Verantwortung trägt, wenn das Problem der Fettleibigkeit, speziell bei Kindern, angegangen werden soll. Natürlich ist ein mündiger Konsument notwendig, um eine richtige Entscheidung zu treffen, aber trotzdem sollten wir nicht in eine europäische Regelungswut flüchten und dann die Wirtschaft mit Dingen belasten, die sie sich eigentlich nicht leisten kann. Daher: Information ja, aber der Staat soll jetzt bitte auch Maßnahmen setzen, um das Problem der Übergewichtigkeit sinnvoll anzugehen.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Sicher ist es auch Aufgabe der Europäischen etwas Union, gegen die Zunahme von Krankheiten, die in engem Zusammenhang zu unserer Ernährung stehen, zu unternehmen. Ich glaube aber, dass die Europäische Union angesichts der ausgeprägten Skepsis der Europäer gegenüber der Gentechnik und des kürzlich erfolgten WTO-Urteils gefordert wäre, Studien über mittel- und langfristige gesundheitliche Schäden durch Gen-Food zu forcieren, um hier endlich auch eine gewisse Klarheit innerhalb der Bevölkerung zu ermöglichen.
Natürlich dürfen wir in diesem Zusammenhang auch die zwanzig Jahre nach Tschernobyl noch immer bestehende radioaktive Belastung mancher Nahrungsmittel nicht vergessen, deren Auswirkungen noch immer nicht ausreichend erforscht sind.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten hätten es gern gesehen, wenn sich das Parlament hinter die stärkeren Vorschläge sowohl im ursprünglichen Vorschlag der Kommission als auch im Gemeinsamen Standpunkt des Rates gestellt hätte. Es war jedoch nicht möglich, eine Einigung mit diesen Vorschlägen zu erzielen.
Unserer Ansicht nach ist der erreichte Kompromiss das beste Ergebnis, das wir im Moment erzielen können. Der Kompromiss stellt eine erhebliche Stärkung des Verbraucherschutzes dar und erleichtert es den Verbrauchern, eine der Gesundheit dienende Wahl zu treffen. Aus diesem Grunde haben wir den Kompromiss unterstützt und für alle seine Teile gestimmt.
Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Nach einer harten Auseinandersetzung haben wir heute eine Einigung zwischen Parlament und Rat zur Regelung der Angaben über Lebensmittel erzielen können, und zwar wider alle Erwartungen schon in der zweiten Lesung.
Das kann ich nur begrüßen.
Der Text, über den wir abstimmen, verfolgt mindestens zwei Zwecke: erstens bestimmte missbräuchliche Werbeaussagen oder Angaben zu verhindern und zweitens der Fettleibigkeit vorzubeugen.
Die Annahme dieses Textes ist eine konkrete Maßnahme. Sie zeigt den europäischen Bürgern, die immer mehr an der Nützlichkeit unseres Vorhabens der europäischen Einigung zu zweifeln scheinen, dass Europa jeden Tag Fortschritte macht, dass es konkrete Rechtsvorschriften erlässt, die ihr tägliches Leben – im vorliegenden Fall die Möglichkeit, bewusst zu wählen, was sie essen – verbessern, kurz dass es also zu etwas nützlich ist!
Denn eine angemessene Etikettierung ist unverzichtbar für die Verbraucher, und ich persönlich begrüße, dass künftig auf der Verpackung eines Erzeugnisses, das sowohl „fettarm“ als auch „stark zuckerhaltig“ ist, diese beiden Angaben auf der gleichen Seite gleich gut sichtbar angebracht sein müssen!
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der heute angenommene Bericht stellt insoweit eine Verbesserung gegenüber dem in erster Lesung verabschiedeten Text dar, als die Bedingungen für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben verschärft werden. Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung ist Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheit, und einzelne Produkte für sich genommen sind nur von relativer Bedeutung im Kontext der Gesamternährung.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben müssen jedoch wissenschaftlich abgesichert sein, angesichts all der verfügbaren wissenschaftlichen Daten und vorgenommenen Tests, die Teil der angenommenen Vorschläge waren und die von unserer Fraktion unterstützt wurden. Wir bedauern allerdings die Annahme eines außerordentlichen Änderungsantrags zu Nährwertprofilen.
Der angenommene Kompromiss bleibt zwar bei einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück, bietet aber für die Verbraucher in gewissem Umfang Schutz und Informationen und ist bemüht, die Rechte von KMU zu sichern.
Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Erklärung zur Abstimmung über den Bericht über den Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel von Frau Poli Bortone.
Der Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben basiert auf einigen Voraussetzungen, die wir für bedenklich halten: die Annahme, dass es eine absolute Wahrheit darüber gibt, was gesund ist und dass Verkaufsargumente und Werbung negativ sind und reguliert werden müssen, und die, dass die Essgewohnheiten der Bürger durch politische Beschlüsse gesteuert werden können. Schließlich ist da noch die Annahme, dass die EU die politische Aufgabe hat, auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Keine dieser Voraussetzungen trifft zu. Es gibt keine absolute Wahrheit darüber, was nützlich und was schädlich ist. Es gibt ständig neue Erkenntnisse, und alte Wahrheiten werden revidiert, weshalb Versuche, die Bürger durch politische Beschlüsse zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, untauglich sind. Politische Beschlüsse können weder eine ausgewogene Ernährung der Menschen garantieren noch bestimmen, wie gesund oder ungesund einzelne Produkte in ihrem jeweiligen Kontext sind. Jeder Einzelne muss ausgehend von seinen Annahmen die Verantwortung für die eigene Ernährung übernehmen. Auf neuen Erkenntnissen basierende Produkte müssen eine Chance erhalten, sich auf dem Markt zu etablieren und erfolgreich mit vorhandenen Erzeugnissen in den Wettbewerb zu treten.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, gegen den Vorschlag der Kommission zu stimmen, weshalb wir für den Vorschlag des Europäischen Parlaments stimmen, der weniger Vorschriften als der Vorschlag der Kommission und der Standpunkt des Rates enthält.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Anliegen dieses Vorschlags der Kommission ist es, Lücken zu schließen und eine europäische Strategie für die kommenden Jahre zur Information der Verbraucher über die Lebensmittelprodukte, die sie verzehren, vorzulegen.
Eindeutigere, genauere und sinnvollere Informationen könnten den Verbrauchern helfen, Probleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas zu mindern.
Die angenommenen Kompromissänderungsanträge haben einen anfänglichen Vorschlag, der aus meiner Sicht unzulänglich und unzureichend war, deutlich verbessert.
Mit der Einbeziehung von eingeführten Erzeugnisse, der besonderen Aufmerksamkeit für Kinderprodukte, des erleichterten Zugangs für KMU, dem Ausschluss von unverpackten frischen Lebensmitteln und dem Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke (mehr als 1,2 Volumenproduzent) wird diese Richtlinie klarer und vollständiger.
Ich unterstütze den Vorschlag der Kommission und den Bericht Poli Bortone.
Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Nach langen Diskussionen und viel Überzeugungsarbeit ist es uns nicht gelungen, die Realität wieder zu finden. Nicht die Zusammensetzung eines bestimmten Lebensmittels ist entscheidend, sondern das Gesamtbild im Zusammenspiel zwischen gesunder, ausgewogener Ernährung, angepasst an den Menschen in seiner besonders zu berücksichtigenden Lage (Tätigkeit, Alter, Geschlecht).
All das müsste in ein Profil einfließen. Aber da diese Faktoren sich ständig verändern, müssen wir erkennen, dass es keine Nährwertprofile gibt, sondern nur den Weg der Bildung und Erziehung. Die Landfrauen in Deutschland nennen das „das Erlernen von Alltagskompetenz“. Diese ist am besten in der Familie und über Schule und allgemeine Bildung zu vermitteln. Außerdem hoffe ich, dass die weitergehende Überlegung einer „Ampelkennzeichnung“ nur ein dummer Scherz ist.
Aber wer weiß, was den „so gescheiten Menschen“ so einfallen kann. Ein Beispiel für den unrealistischen Ansatz ist, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent (Wein) keine Angaben tragen dürfen. Einerseits werden wissenschaftliche Profile gefordert, andererseits wird die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse untersagt.
Außerdem ist der Wein bereits in EU-Verordnungen geregelt, das muss auch hier gelten. Wir haben zwar viel diskutiert, aber, wie der Kompromiss zeigt, noch nicht genug. Ich habe die Änderungsanträge unterstützt, in der Hoffnung, damit den faulen Kompromiss erträglich zu machen.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich befürworte zwar den Kompromisstext zur Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, der einige Fortschritte enthält – insbesondere Artikel 4, der eine wissenschaftliche Analyse für alle gesundheitsbezogenen Angaben vorschreibt –, doch habe ich gegen alle Änderungsanträge gestimmt (90, 66, 17), die reale Gefahren für die Volksgesundheit mit sich bringen würden. So wäre es gefährlich, weiterhin Angaben auf Lebensmitteln zuzulassen, die für sich allein genommen die Verbraucher täuschen könnten
So ist es nicht akzeptabel, ein Produkt mit der Angabe „zuckerfrei“ zu versehen, obwohl dieses selbe Produkt sehr fettreich ist.
Die Fettleibigkeit nimmt in Europa ständig zu und betrifft immer mehr Kinder. Es kommt darauf an, diese Geißel zu bekämpfen, indem keine Anreize für einen übermäßigen Lebensmittelkonsum gegeben und den Verbrauchern keine falschen Vorstellungen mehr vorgespiegelt werden. Sie müssen im Gegenteil auf ausgewogenere Produkte orientiert werden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der zu einer ehrlicheren und verständlicheren Kennzeichnung von Lebensmitteln beitragen sollte. Er sollte es Unternehmen zudem erschweren, ihren Produkten irreführende Bezeichnungen zu geben.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die gesundheitsbezogenen Angaben kontrollieren zu wollen, um die Cholesterin- und Diabeteshändler daran zu hindern, ihre überzuckerten Getränke und zu fetthaltigen Lebensmittel unter dem Vorwand der Deckung des Energiebedarfs zu verkaufen, ist lobenswert.
Doch wenn man in diese gegen Fettleibigkeit und Alkoholmissbrauch gerichteten gesundheitspolitischen Bestrebungen den Wein einbeziehen will, wie dies gestern die Kommissarin getan hat, dann ist dies nicht hinnehmbar. Wein ist kein von der Industrie hergestellter Alkohol, sondern ein Getränk, das aus der natürlichen Gärung von frischen Trauben entsteht. Der Wein besteht in Europa nicht wie in den Wineries von Kalifornien und Australien aus Wasser plus Chemie und Aromastoffen, sondern ist ein Nahrungsmittel aus gegorenen Trauben.
Das muss man auch sagen dürfen. Es muss erlaubt sein, auf diesen Beitrag zur Ernährung und zur Gesundheit aufgrund seiner Antioxidantien hinzuweisen. Denn wie wäre sonst erklärbar, dass die geografische Ausbreitungsfläche des Weins mit dem geografischen Ausbreitungsgebiet der Zivilisation zusammenfällt, während das geografische Gebiet der eugenischen und gesundheitsbesessenen nordischen Länder auch das Gebiet ist, in dem Sauferei, Skinheads und zyklische Depressionen verbreitet sind und wo kein größeres kulturelles Wunder je stattgefunden hat?
Linda McAvan (PSE), schriftlich. (EN) Die Europaabgeordneten der Labour Party begrüßen die heutige Einigung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Wir erkennen dabei an, dass es sich dabei um ein Kompromisspaket handelt, und es gibt einige Elemente, vor allem Änderungsantrag 66, bei denen wir Bedenken haben. Der Text des Gemeinsamen Standpunktes wäre uns lieber gewesen, weil er keine Ausnahmen zulässt. Dennoch stellt die neue Regelung einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung für den Verbraucher dar und trägt zur Verbesserung des ordnungspolitischen Gesamtrahmens bei. Auf dieser Grundlage haben wir das Kompromisspaket befürwortet.
Angelika Niebler (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der von den Mitgliedstaaten beschlossenen Fassung ab.
Die Verordnung sieht vor, dass für alle Lebensmittel künftig Nährwertprofile erstellt werden müssen. Ferner dürfen Lebensmittel nur dann mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beworben werden, wenn diese Angaben vorab in einem einheitlichen europäischen Verfahren anerkannt wurden.
Diese Regelungen, die angeblich falsche Ernährungsgewohnheiten bekämpfen sollen, verursachen jedoch einen hohen technischen und bürokratischen Aufwand für die Lebensmittelhersteller, ohne das Problem bei der Wurzel zu packen: Die Dickleibigkeit lässt sich effektiv nicht durch regulatorische Eingriffe, sondern nur durch veränderte Ess- und Lebensgewohnheiten bekämpfen. Weniger Zeit vor dem Fernseher oder dem Computer und mehr Bewegung wären dafür notwendig.
Die gesamte Verordnung entmündigt zudem den Verbraucher und gesteht ihm letztlich keine eigene Urteilsfähigkeit zu.
Bedenklich ist das einheitliche Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben bei der Europäischen Lebensmittelbehörde. Dies ist ein unnötiges bürokratisches Monster, das in erster Linie unseren Mittelstand besonders belastet. Große Unternehmen können diesen Mehraufwand für eine Anmeldung wesentlich leichter aufbringen. Die mittelständischen Unternehmen hingegen stehen mit den zusätzlichen Kosten vor existenziellen Problemen.
Dieses Gesetz konterkariert alle Bemühungen um einen Bürokratieabbau und die Vorschläge für eine „bessere Rechtsetzung“.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) In der Aussprache gestern Abend zum Bericht von Frau Poli Bortone hatte ich Gelegenheit meinen Standpunkt darzulegen. Jetzt möchte jetzt eine Klarstellung zu meinem Votum zum Änderungsantrag 66, der berüchtigten Offenlegungsklausel, vornehmen.
Ich bin gegen jede Infragestellung von Artikel 4 und des Nährwertprofils. Dieser Kompromiss ist daher meiner Meinung nach der Gipfel der Verlogenheit, denn er lässt bei Nahrungsmitteln mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt nährwertbezogene Angaben zu, wenn auch der hohe Gehalt dieser Substanzen angegeben wird. Im Klartext bedeutet dies die Legalisierung der Täuschung!
Ein Beispiel: ein Hoch auf die Lutscher „ohne Fett“, auch wenn sie aus „reinem Zucker“ bestehen! Die Karies bei den Kindern muss man eben in Kauf nehmen!
Wenn ich mich trotzdem der Stimme enthalte, dann wegen des übrigen Berichts. Erstens weil wir nach unserer ersten Lesung, wo das Nährwertprofil schlicht und einfach zunichte gemacht wurde, wieder ein bedeutendes, ein sehr bedeutendes Stück vorwärts gekommen sind. Auch weil zahlreiche Unsicherheiten, insbesondere für die KMU, beseitigt worden sind. Weil das Verbot für gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholhaltigen Erzeugnissen aufrechterhalten wurde. Und schließlich weil ich überzeugt bin, dass wir in einem langen und opferreichen Vermittlungsverfahren auch kein besseres Ergebnis erzielen würden. Politik besteht auch darin, Kompromisse anzunehmen.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Seit Vorlage des Kommissionsvorschlages ist dieses Thema sehr umstritten und schon in erster Lesung gab es sehr knappe Mehrheiten im Europäischen Parlament. Ich gehöre zu jener Minderheit, die seit Beginn der Diskussion den sehr guten Vorschlag der Kommission unterstützt. Auch der Gemeinsame Standpunkt ist sehr gut und der Kompromiss, der nun in 2. Lesung hinsichtlich der Nährwertprofile erzielt wurde, ist der kleinste gemeinsame Nenner, der noch unterstützt werden kann.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Das Parlament hat für ein Verbot von unbegründeten Werbeaussagen auf Lebensmitteln und Getränken gestimmt, und zwar insbesondere bei für Kinder bestimmten Produkten.
Die EU befürchtete, dass beispielsweise ein als fettarm beworbenes Lebensmittel einen hohen Zucker- oder Salzgehalt aufweisen oder dass ein als salzarm beworbenes Lebensmittel einen hohen Anteil an anderen Bestandteilen haben könnte.
Das Ziel besteht darin, wahrheitsgemäße Werbeaussagen zu treffen. Unter idealen Voraussetzungen wäre dieses Ziel erreichbar, aber das Problem besteht darin, dass die Hersteller den Nachweis für die Richtigkeit der gesundheitsbezogenen Aussagen für ihr Produkt erbringen müssen. Der wissenschaftliche Nachweis im Sinne der Regelung umfasst u. a. kostenaufwändige Versuche, die sich Kleinproduzenten oft nicht leisten können.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die für alle Produkte gesetzlich geforderten Nährwertprofile zwar einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, aber nichts über die Qualität des in einem Lebensmittel oder Getränk enthaltenen Fetts, Zuckers oder Salzes aussagen.
Das Nährwertprofil unterscheidet nicht zwischen schlechten Fetten, die für uns schädlich sind, und guten Fetten, die für Gesundheit und Wachstum notwendig sind. Bei Zucker und Salz verhält es sich ähnlich.
Ich persönlich wünsche mir eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe sowie Angaben zu nährstoffschädigenden Prozessen wie Bestrahlung, Bleichen, Sättigung usw., denen die Inhaltsstoffe ausgesetzt waren.
María Sornosa Martínez (PSE), schriftlich. (ES) Die spanische sozialistische Delegation begrüßt die Annahme dieses Berichts, in dem verschiedene Anforderungen des Gesundheitsschutzes und der sachgerechten Information der Verbraucher mit dem Ziel in Einklang gebracht werden, übermäßige Kosten für die Industrie zu vermeiden.
Allerdings möchten wir erklären, dass wir eigentlich für den Änderungsantrag 49 stimmen wollten, der ja letztendlich gescheitert ist. Denn wir sind der Meinung, dass es sich um einen Änderungsantrag von entscheidender Bedeutung für die spanische sozialistische Delegation handelt, wenn man die Folgen für fermentierten Getränke landwirtschaftlichen Ursprungs (Bier und Wein) und die Verwendung für den Ernährungsgebrauch in einem Land wie Spanien betrachtet.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser in zweiter Lesung zur Abstimmung gestellte Bericht enthält zahlreiche Verbesserungen im Hinblick auf die Gesundheit, doch bestimmte Änderungsanträge stellen eindeutige Rückschritte dar.
Das trifft eindeutig auf die Änderungsanträge 17, 66 und 90 zu, mit denen nicht nur Erzeugnisse mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zugelassen, sondern zudem auch irreführende Angaben für den Verbraucher erlaubt werden.
Ich bedauere die Annahme der vorgenannten Änderungsanträge zutiefst, denn sie berauben den Text eines Großteils seiner Zweckmäßigkeit, und ich kann nicht akzeptieren, dass dazu ein Kompromiss geschlossen wurde, den ich schlichtweg für fragwürdig halte.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Als frisch gebackenes Mitglied des Europäischen Parlaments führte ich mein allererstes Telefongespräch mit der Kommission wegen eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags für eine EU-Rechtsvorschrift über gesundheits- und nahrungsbezogene Behauptungen. Das war vor nunmehr 14 Jahren. Schon damals war man sich bewusst, dass der Gesetzgeber auf Gemeinschaftsebene tätig werden muss, und deshalb kommt eine Vereinbarung über einen konkreten Gesetzestext so viele Jahre später keinen Tag zu früh.
Das Ergebnis darf sich sehen lassen, denn es wahrt die rechte Balance zwischen dem Interesse des Verbrauchers am Schutz seiner Gesundheit und an Informationen und seinen Anspruch darauf einerseits sowie der Forderung, die Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten, andererseits.
Sowohl die Lösung für die Profile der Nahrungsmittel als auch das Notifizierungsverfahren belegen, dass wir hier überlegt vorgegangen sind.
Deshalb erhält dieses Ergebnis meine uneingeschränkte Unterstützung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für die Kompromissvorschläge in dieser zweiten Lesung gestimmt, weil wir es für wichtig erachten, dass ein hochgradiger Schutz der Verbraucher in Bezug auf den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie anderen Stoffen zu Lebensmitteln besteht, bei denen wir sicherstellen müssen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Im Dezember 2005 bezog der Rat in den Gemeinsamen Standpunkt nicht ein, dass er einige wichtige Änderungen übernommen hatte, die das Parlament im vergangenen Mai angenommen hatte. Deshalb erachten wir es für wichtig, dass die Bioverfügbarkeit – das heißt die Verwertbarkeit für den Körper – von Vitaminen und Mineralstoffen wieder aufgenommen wird. Andernfalls werden die Verbraucher in die Irre geführt und es könnte sogar ihre Gesundheit gefährdet sein.
Ferner müssen sichere Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe festgelegt werden, und die Information für Konsumenten muss verständlich und von Nutzen sein.
Wir bedauern, dass andere positive Änderungsanträge nicht angenommen wurden, hoffen aber, dass sie wenigstens vom Rat übernommen werden.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme der Richtlinie zum Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu.
Ich bin der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, die unterschiedlichen nationalen Vorschriften über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmter anderer Stoffe zu Lebensmitteln zu harmonisieren. Die langwierigen Diskussionen haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten diesbezüglich sehr kontroverser Auffassung sind, was zum einen die Notwendigkeit des Zusatzes solcher Nährstoffe für eine ausgewogene Ernährung betrifft und zum anderen auf den unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten basiert.
Obwohl in diesem Bericht nur der freiwillige Zusatz von Vitaminen und Mineralien geregelt wird, ist es wichtig, dass die einzige Intention des Herstellers der Einsatz von Vitaminen und Mineralien aus Ernährungs- und Gesundheitserwägungen sein kann.
Bezüglich der bestimmten „anderen Stoffe“ muss eine Definition selbiger erfolgen und diesbezüglich aus Verbraucherschutzgründen natürlich auch eine Negativliste erstellt werden.
Oberstes Gebot ist und bleibt der Schutz und die Information der Verbraucher, da diese im Zweifelsfall den Schaden zu tragen haben, während die Hersteller ihren Verdienst daraus ziehen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über Maßnahmen, die zum Schutz der Aalaufzuchtindustrie in Europa notwendig sind. Veränderungen in den Essgewohnheiten und kollabierende Bestände haben aus einer lokalen, preiswerten und nur zu einer bestimmten Jahreszeit angebotenen Delikatesse ein Luxusprodukt werden lassen, das fast ausschließlich in den Fernen Osten exportiert wird. Unser Wissen über den Lebenszyklus von Jungaalen weist noch immer Lücken auf, und wir wissen nicht genau, nach welchem Muster sehr hohe und sehr niedrige Erträge einander abwechseln. Jedenfalls scheint sich der in den vergangenen Jahrzehnten zu verzeichnende Rückgang der Bestände außerhalb der normalen Schwankungsbreite zu bewegen. Wenn nichts unternommen wird, könnte eine zwar kleine, aber lokal wichtige Industrie aussterben. Ich unterstütze die Fangbeschränkungen und teile die Ansicht der Kommission, dass geprüft werden muss, wann das Fangverbot aufgehoben werden soll, da die Erträge vom Mondzyklus und nicht bestimmten Tagen im Monat abhängen. Ich begrüße ferner die der Bestandserhaltung dienenden Exportbeschränkungen, die die WTO sicher befürworten wird, sowie die finanzielle Unterstützung durch die EU, um zu gewährleisten, dass die Jungaale die Flüsse auch künftig ungehindert passieren können. Wir müssen uns möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dieser Thematik beschäftigen, aber zumindest tun wir endlich etwas.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Bericht, auch wenn man darin meiner Meinung nach ehrgeizigere Ziele hätte setzen können.
In erster Linie möchte ich betonen, dass große Unterschiede zwischen den Flusseinzugsbecken der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, in denen diese Art lebt. Demzufolge braucht man unterschiedliche Strategien und Maßnahmen, um die effektive Wiederauffüllung dieser Bestände sicherzustellen.
Deshalb begrüße ich es, dass es den Mitgliedstaaten überlassen wurde, eigene Pläne zur Wiederauffüllung vorzulegen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass die EU die Maßnahmen unterstützen muss, die die einzelnen Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung der Bestände in den verschiedenen Flusseinzugsgebieten für geeignet halten. Dazu gehört beispielsweise auch der Bau bzw. die Anpassung von Vorrichtungen zur Überwindung von Hindernissen an Flüssen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wichtigstes Anliegen der Kommission bei der Vorlage dieses Vorschlags für eine Verordnung zur Wiederauffüllung der Aalbestände ist die Ausarbeitung von nationalen Aalbewirtschaftungsplänen.
Ziel des Vorschlags ist es, die Rückwanderung zum Meer von 40 % der adulten Aale aus jedem Flusseinzugsgebiet zu garantieren, was schwer einzuhalten sein wird. Außerdem werden im Vorschlag alle Mitgliedstaaten gleichgestellt, ohne ihren besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Ferner wird vorgeschlagen, die Befischung von Aal in den ersten 15 Tagen jedes Monats zu verbieten, was zu viel ist und erhebliche sozioökonomische Folgen haben würde. Diese Maßnahmen wären bis Juli 2007 umzusetzen, also in einem relativ kurzen Zeitraum.
Diesbezüglich sind die Vorschläge des Parlaments ausgewogener, korrigieren einige der mangelhaftesten Punkte des Kommissionsvorschlags und tragen so mit zur Wiederauffüllung der Aalbestände bei.
Im Bericht wird das Verbot der Befischung in der ersten Hälfte jedes Monats ersetzt durch eine Fangzeit, in der der Fischereiaufwand um die Hälfte verringert wird. Außerdem wird das Ziel der Rückwanderungsrate von 40 % angesprochen. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit gegeben, allein in entsprechenden Flusseinzugsgebieten zu handeln. Überdies wurde die Umsetzungsfrist auf 2008 verlängert. Durch all das erhalten die Mitgliedstaaten größere Befugnisse.
James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe gegen das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko gestimmt, weil ich nicht davon überzeugt bin, dass im Rahmen dieses Abkommens alles getan wurde, was zum Schutz der Souveränität und der Rechte der Westsahara getan werden könnte und sollte. Stattdessen verwendet man absichtlich schwammige Formulierungen, um Marokko den Missbrauch der Gewässer der Westsahara zu erleichtern, und zu vermeiden, dass man sich mit seinem illegalen Gebietsanspruch auseinander setzen muss.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Heute hat das Europäische Parlament für den Abschluss eines Fischereiabkommens der EU mit Marokko gestimmt. Wir Sozialdemokraten haben gegen dieses Abkommen gestimmt. Unserer Ansicht nach darf das Fischereiabkommen kein Territorium der Westsahara einschließen, da diese seit 1975 von Marokko besetzt ist.
Wir meinen, dass das Abkommen gegen internationales Recht verstößt, da es keine Garantien dafür gibt, dass es der Bevölkerung der Westsahara zugute kommt, die nicht an der Erarbeitung des Abkommens beteiligt war.
Luis Manuel Capoulas Santos, Fausto Correia, Edite Estrela, Emanuel Jardim Fernandes, Elisa Ferreira, Manuel António dos Santos und Sérgio Sousa Pinto (PSE), schriftlich. (PT) Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko enthält die Grundsätze, Regeln und Verfahren für die wirtschaftliche, finanzielle, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit in marokkanischen Fischereizonen (Artikel 1).
In Artikel 2 Buchstabe a) wird der Begriff „marokkanische Fischereizone“ definiert als „die Gewässer unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit Marokkos“.
Die Zustimmung der Abgeordneten, die den vorliegenden Bericht unterschrieben haben, basiert selbstverständlich auf der Begriffsbestimmung von Artikel 2.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell bin ich für die Annahme dieses Dokuments.
Das neue Abkommen sieht eine erhebliche Verringerung der Zahl der Fanglizenzen für die Mitgliedstaaten vor. Die Anzahl soll von 500 auf rund 100 sinken, wobei auch einige wichtige Fischarten, namentlich Krustentiere und Kopffüßer, verloren gehen.
Auf jeden Fall halte ich es nach wie vor für wichtig, dass die Gemeinschaftsflotte und die portugiesische Flotte im Besonderen im Rahmen eines Partnerschaftsabkommens weiterhin in Marokko fischen können.
In dieser Hinsicht sind die allgemeineren Interessen der Gemeinsamen Fischereipolitik im Bereich der internationalen Fischerei gewahrt worden, und es sind einige wichtige Verpflichtungen im Bereich der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und im Kampf gegen die illegale Fischerei eingegangen worden.
Ana Maria Gomes (PSE), schriftlich. (PT) Ich würde gern für ein Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Marokko stimmen, muss aber dagegen stimmen. Der Grund dafür ist, dass Änderungsanträge nicht angenommen wurden, die darauf abstellten, die Gewässer und Fischereiressourcen der Westsahara, einem nach den UNO-Resolutionen 1514 und 1541 nicht selbständig regierten Territorium, das seit 1974 von Marokko widerrechtlich besetzt ist, vom Geltungsbereich des Abkommens auszunehmen. Folglich ist das Abkommen – und der entsprechende Gesetzgebungsvorschlag der Kommission – meiner Meinung nach völkerrechtswidrig.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die EU soll erneut ein Fischereiabkommen mit einem afrikanischen Staat abschließen. Wir haben bei mehreren Gelegenheiten die Schädlichkeit dieser Abkommen betont. Die Länder, mit denen die EU solche Abkommen eingeht, werden der Möglichkeit beraubt, eine eigene effiziente Fischereiindustrie aufzubauen. Darüber hinaus trägt die Fischereiflotte der EU zur Überfischung bei, worauf sowohl schwedische Behörden als auch Umweltorganisationen verwiesen haben. Diese Abkommen sind außerdem für die Steuerzahler der EU-Mitgliedstaaten mit erheblichen Kosten verbunden, die im Grunde auf direkte Subventionen für die Fischereiindustrie hinauslaufen.
Das vorliegende Abkommen ist besonders verwerflich, da Marokko seit vielen Jahren die Westsahara illegal besetzt. Darauf hat auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag hingewiesen, und es bedeutet, dass Marokko keine Souveränität über die Naturressourcen, einschließlich der Fischereiressourcen, dieses Gebiets besitzt.
Durch den Abschluss eines Fischereiabkommens mit Marokko erkennt die EU diese Okkupation und die ständig durch Marokko in der Westsahara verübten Menschenrechtsverletzungen indirekt an.
Wir haben bei der heutigen Abstimmungsrunde gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern die Ablehnung von zwei Änderungsanträgen, in denen es darum ging, gemäß internationalem Recht speziell die Gewässer der Westsahara aus dem vorliegenden Fischereiabkommen auszuschließen und das Abkommen auf die Gewässer nördlich von 27°40' nördlicher Breite zu begrenzen.
Noch beunruhigender an dieser Ablehnung ist die Tatsache, dass die beteiligten Kommissionsmitglieder und einige MdEP Marokko „de facto“ als Verwaltung der Westsahara ansehen, was internationalem Recht widerspricht. Zudem hat die Erfahrung aus früheren Abkommen gezeigt, dass Häfen in der Westsahara eingenommen und benutzt wurden, ohne dass die Rechte und Interessen des Volkes der Westsahara geschützt waren.
Ich möchte – wie die Frente Polisario – betonen, dass die Vereinten Nationen ihre Verurteilung der Ausbeutung und Ausplünderung der natürlichen Ressourcen und aller Wirtschaftsaktivitäten, die zum Schaden der Bevölkerung in den kolonisierten bzw. nicht selbständig regierten Territorien stattfinden, wo diesen Menschen ihre legitimen Ansprüche auf ihre natürlichen Ressourcen verweigert werden, in ihrem Rechtsgutachten zur Westsahara und ihren natürlichen Ressourcen vom 29. Januar 2002 bekräftigt haben. Die UNO vertritt den Standpunkt, dass diese Ausbeutung und Ausplünderung rechtswidrig ist und eine Bedrohung für die Integrität und das Wohlergehen dieser Territorien darstellt.
Deshalb haben wir dagegen gestimmt.
Mary Honeyball (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament ist besorgt über die Auswirkungen des vorgeschlagenen Fischereiabkommens auf die Westsahara und die Aussichten auf eine Lösung dieses langjährigen Konflikts.
Aus diesem Grund befürworteten die Europaabgeordneten der Labour Party die Änderungsanträge, die den Ausschluss der Westsahara vom Anwendungsbereich des Abkommens vorsehen, und stimmten gegen das Abkommen, als die entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt wurden.
Jamila Madeira (PSE), schriftlich. (PT) Nach dem Bericht über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko zu Fischereiressourcen würde ich gern für die geeignetste Regelung für die ökologische Nachhaltigkeit des Gebiets stimmen. In dieser Hinsicht ist das Abkommen von entscheidender Bedeutung. Sowohl für die EU als auch für mich persönlich ist jedoch die Frage der Menschenrechte ebenfalls von entscheidender Bedeutung. So müssen die UNO-Resolutionen diesbezüglich stets Vorrang haben. Für mich ist klar, dass dieses Abkommen für die Meeresgebiete und die Territorien gelten soll, die nicht umstritten sind und bei denen keine Probleme hinsichtlich der Hoheit bestehen, und keine anderen, denn keinem Staat sollte erlaubt werden, unter Verstoß gegen die Selbstbestimmung anderer Gruppen Ressourcen zu nutzen, die sich nicht unter seiner Hoheit oder Gerichtsbarkeit befinden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen das Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko gestimmt, weil die Westsahara noch immer von Marokko okkupiert wird und die dort lebenden Menschen keinen Einfluss auf das Abkommen hatten, das den Fischfang in ihren Territorialgewässern erlaubt. Meines Erachtens sollte das sahrauische Volk ein Recht auf seine Territorialgewässer haben. Aus diesem Grund sollte sich das Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko nicht auf die Gewässer der Westsahara erstrecken, da die Sahrauis keine Möglichkeit haben, sich für oder gegen die Teilnahme an diesem Abkommen zu entscheiden. Ich unterstütze kein Handelsabkommen, das die Rechte anderer Volksgruppen, selbst über die Nutzung der eigenen Ressourcen zu entscheiden, verletzt.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Im Zusammenhang mit der Abstimmung über diesen Bericht bereiten mir die Auswirkungen des vorgeschlagenen Fischereiabkommens auf die Position der Westsahara und die Aussichten auf eine Lösung für diesen langjährigen Konflikt sehr große Sorge. Das ist eine Kampagne, die meine Londoner Wähler mit mir zusammen unter Anleitung der im Vereinigten Königreich ansässigen Wohltätigkeitsorganisation „War on Want“ führen. Aus diesem Grund habe ich die Änderungsanträge, die den Ausschluss der Westsahara vom Anwendungsbereich des Abkommens vorsehen, unterstützt und gegen das Abkommen gestimmt, als die entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt wurden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte zwei Erklärungen zu dieser Abstimmung abgeben.
Zunächst möchte ich etwas zur Westsahara sagen. Eingedenk der Tatsache, dass dieses Problem in diesem Abkommen in der üblichen Weise behandelt wird, also der Tradition folgt, dass keine Änderungsanträge zum Standpunkt der EU eingereicht werden, und der Tatsache, dass der Juristische Dienst der Kommission entschieden hat, dass es den internationalen Bestimmungen entspricht, halte ich es für unangebracht, an dieser Stelle Einwände bezüglich der Westsahara-Situation zu erheben.
Was die eigentliche Frage anbelangt, um die es hier geht, so ist zu begrüßen, dass es endlich gelungen ist, in diesem Punkt zu einer Einigung zu gelangen, auch wenn ich meiner Enttäuschung darüber Ausdruck geben muss, dass das erzielte Ergebnis für die portugiesischen Interessen nicht sehr vorteilhaft ist. Insgesamt deutet jedoch alles darauf hin, dass dies die beste Lösung ist, weil es eine praktikable Lösung ist. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Es ist ein sehr wichtiges politisches Signal des Europäischen Parlaments, die von Marokko besetzten Gebiete der Westsahara klar aus dem Fischereiübereinkommen auszunehmen. Ich habe entsprechende Änderungsanträge eingereicht. Da diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden, stimmte ich gegen das Übereinkommen.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Da sämtliche Änderungsanträge, die den illegalen europäischen Fischfang in den Gewässern der Westsahara verhindert hätten, abgelehnt wurden, habe ich gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Ich bin besorgt darüber, dass das Abkommen in seiner jetzigen nicht abgeänderten Form europäischen Schiffen (darunter irischen Schiffen) den Fischfang in den Gewässern der Westsahara, einem von Marokko widerrechtlich okkupierten Gebiet, gestattet. Sollte das Abkommen umgesetzt werden, so würde die EU internationales Recht verletzen und zur Verlängerung des seit bereits 30 Jahren andauernden Konflikts beitragen.
Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs und mehrere UNO-Resolutionen lassen keinen Zweifel daran, dass die Westsahara Afrikas letzte Kolonie ist und sein Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat. Marokko wird als Verwaltungsmacht nicht anerkannt. Es wurde eindeutig festgestellt, dass kein anderes Land das Recht hat, die sahraurischen Ressourcen ohne Zustimmung durch das sahraurische Volk auszubeuten.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Wir lindern die Not des Volkes der Westsahara nicht, indem wir unsere verfehlte Fischereipolitik in dieses Land exportieren, das widerrechtlich von Marokko besetzt gehalten wird. Es ist beschämend, dass die EU, die sich normalerweise für die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit einsetzt, in diesem Falle mittels formaler Details und schwammiger Formulierungen versucht, ihr Handeln, das praktisch auf eine Komplizenschaft bei dieser illegalen Okkupation hinausläuft, zu rechtfertigen. Ich habe gegen diesen sehr dürftigen Bericht gestimmt und bin enttäuscht darüber, dass er vom Haus gebilligt wurde.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Monica Frassoni zu den jüngsten Berichten der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts gestimmt. Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung von Dezember 2003 mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“, die auf die Reduzierung des Umfangs des Gemeinschaftsrechts bei gleichzeitiger Vereinfachung abzielte, sowie im Hinblick auf die Prüfung, ob die Rechtsvorschriften überall ordnungsgemäß angewendet werden, was eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines Rechtsraumes ist, war dieser Bericht ungeduldig erwartet worden. Leider ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht schlecht umsetzen und – schlimmer noch – schlecht anwenden, was in völliger Straflosigkeit unter Duldung durch die Europäische Kommission geschieht. Es sei darauf verwiesen, dass die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts den Mitgliedstaaten obliegt. Für jeden ist offensichtlich, dass das gegenwärtige System nicht funktioniert und zu einer Kluft zwischen dem europäischen Aufbauwerk und den Bürgern beiträgt, die sich täglich der Ungerechtigkeit dieser Situation bewusst werden. Ich frage mich, ob es nicht an der Zeit ist, über die Schaffung eines europäischen Gremiums von unabhängigen Inspektoren nachzudenken, die damit beauftragt werden, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) In den heute zur Abstimmung stehenden Berichten wird festgestellt, dass wachsende Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts bestehen und die Zahl der Klagen vor dem Gerichtshof zunimmt.
Aus dem 21. Bericht der Kommission geht hervor, dass zum 31. Dezember 2003 insgesamt 3 927 Vertragsverletzungsverfahren anhängig waren, gegenüber 2 270 im Jahr 1999 und lediglich 124 im Jahr 1978. Die Gründe dafür liegen in dem beträchtlichen Umfang des Gemeinschaftsrechts, aber auch in der Größe des repressiven Instrumentariums, über das die Europäische Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten verfügt, die sich sträuben, das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.
Die Frage der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist vor allem eine politische und keine juristische oder technokratische Frage, wie einige annehmen und behaupten. Es geht dabei vor allem darum, das Problem der zwischen den nationalen Souveränitäten und dem europäischen Machtapparat bestehenden Konflikte zu verschleiern. In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, der hier erstmalig eine Art Vergemeinschaftung des Strafrechts ohne jede Rechtsgrundlage vornimmt, symptomatisch für die Entwicklung dieser Institution. Angesichts dessen ist verständlich, dass die Mitgliedstaaten sich sträuben, ein Gemeinschaftsrecht anzuwenden, für das sie sich nicht selbst entschieden haben.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts fällt der Kommission als Hüterin der Verträge zu. Die Kommission wird über jeden Fall eines Verstoßes gegen die Verträge der Gemeinschaft unterrichtet und mahnt und verhängt Sanktionen gegen die verantwortlichen Mitgliedstaaten.
In den Jahresberichten der Kommission über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts wird der Stand der Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten festgestellt, um eine wirksame Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Diese Kontrolle besteht nicht nur in der quantitativen Bewertung der Umsetzung, sondern auch in einer Beurteilung der Umsetzungsqualität.
Im Zusammenhang mit dem Anliegen, die europäische Politik zu verbessern, indem sie transparenter gestaltet wird, ist es das erklärte Ziel der Kommission, die Menge der Rechtsvorschriften zu reduzieren und sich von unwirksamen Rechtsakten zu trennen, was nicht gleichbedeutend ist mit Deregulierung.
Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass die Kommission zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erhalten muss, wenn sie besser in der Lage sein soll, gegen Vertragsverletzungen vorzugehen. Außerdem begrüße ich die Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Mitgliedstaaten für Probleme bei der Umsetzung, der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Abstimmung mit nationalen Ministerien und örtlichen Behörden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zwar ist der Umfang des Gemeinschaftsrechts, geltender wie auch in Vorbereitung befindlicher Vorschriften, außerordentlich hoch und sein Nutzen bisweilen zweifelhaft, jedoch ist es möglich, sowohl die Umsetzung als auch das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zu kontrollieren.
Wie es im Bericht heißt, müssen die Gemeinschaftsorgane und insbesondere die Kommission außerordentlich viel Zeit aufwenden, um die Anwendung des EU-Rechts zu kontrollieren. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil es die Wirksamkeit des Mechanismus mindert und ihn solch wichtiger Vorzüge beraubt wie dem, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, ihren Pflichten innerhalb der zulässigen Fristen nachzukommen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Prozesses liegt darin, dass eine enge Überwachung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung/Anwendung der Rechtsvorschriften die Gelegenheit bieten sollte, die Qualität des Gemeinschaftsrechts zu verbessern, vor allem da entsprechende Bemühungen bereits laufen, wie im Bericht betont wird.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Anbetracht der Anzahl von Fällen, in denen die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht verzögert wird oder gar nicht erfolgt ist, muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Anwendung angemessen kontrolliert wird, und vor allem, dass es vereinfacht wird, und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip sicherstellen.
Meiner Meinung nach wird die Anwendung des Gemeinschaftsrechts so lange unzulänglich sein, bis die Rechtsvorschriften klar und verständlich abgefasst sind und bis der gemeinschaftliche Besitzstand insgesamt leichter verständlich gestaltet ist. Ohne gute gemeinschaftliche Rechtsetzung wird es äußerst schwierig sein, Gemeinschaftsrecht ordnungsgemäß anzuwenden.
Ich begrüße aufrichtig den Vorschlag des Kommissionspräsidenten, eine Reduzierung der Anzahl der Rechtsvorschriften energisch in Angriff zu nehmen und die Gesetzgebung aufseiten der Gemeinschaftsorgane effektiver zu gestalten. Manchmal ist weniger mehr.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Frau Frassoni zu diesem ausgezeichneten Bericht, der – auch wenn er nicht gerade Stadtgespräch ist – doch einen äußerst wichtigen Bereich der Zuständigkeit der Union behandelt. Er enthält eine Reihe vernünftiger Vorschläge dazu, wie die Anwendung des Gemeinschaftsrechts effektiver und bürgernäher gestaltet werden kann. Dieser Bereich erfährt gerade jetzt, da die Funktionsweise der EU immer skeptischer betrachtet wird, oftmals nicht genug Aufmerksamkeit. Ich habe Frau Frassonis Bericht heute gern befürwortet.
Francesco Enrico Speroni (IND/DEM). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, obgleich ich meine Bedenken hinsichtlich des Änderungsantrags zum Ausdruck bringen möchte, der sich auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa bezieht.
Dieser Vertrag wurde nicht angenommen, sondern vielmehr durch die Volksentscheide in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnt, bei allem gebührenden Respekt vor Giorgio Napolitano, dem neu gewählten Präsidenten der Italienischen Republik, der in seiner Antrittsrede die Sache dieses Vertrags vertreten hat, wobei er vergaß, dass er über den Parteien zu stehen hat. Dieser Vertrag wurde zwar wirklich vom italienischen Parlament gebilligt, jedoch nicht einstimmig. Jemand der erklärt, unparteiisch zu sein, sollte eine Sache, bei der sich das italienische Parlament nicht einig war, nicht unterstützen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines Kollegen Bert Doorn zu einem Vorschlag einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips gestimmt. Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist eine ständige Quelle von Unstimmigkeiten zwischen dem europäischen Einigungsprozess und den Völkern. Daher ist es dringend geboten, die erforderliche Übereinstimmung zwischen dem Gemeinschaftsrecht, seiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und seiner konkreten Anwendung herzustellen. Es kommt darauf an, jede unnötige Gesetzgebung einzustellen und die erforderlichen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß anzuwenden. Ich vertrete die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Kontrolle der Anwendung des Europarechts durch die Mitgliedstaaten einbezogen werden muss.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Von allen in diesem Bericht aufgeführten Punkten verdient die Folgenabschätzung von Gemeinschaftsrecht die größte Beachtung.
Wie ich bereits an anderer Stelle bemerkt habe, ist es trotz der konstanten und vielleicht übermäßigen Produktion von Rechtsvorschriften möglich, die von den Gemeinschaftsorganen erstellten Rechtsvorschriften und vor allem deren Auswirkungen genau zu kontrollieren. Dieser Bereich sollte immer ganz oben auf der Tagesordnung stehen.
In diesem Zusammenhang ist die Subsidiarität sehr stark von Belang, die im weitesten Sinne einen der Eckpfeiler der Gesetzgebung in der EU bilden sollte. Dies ist ein perfekter Grund für Subsidiarität, da den Erfordernissen der einzelnen Länder Rechnung getragen wird und enge Beziehungen zwischen den Behörden und den Bürgern gepflegt werden.
Davon abgesehen ist dieses Prinzip natürlich für viele Sachverhalte ungeeignet, die auf Gemeinschaftsebene geregelt werden müssen. Doch auch das ist ein zentrales Merkmal dieses Prinzips. Abschließend möchte ich noch auf die nationalen Parlamente hinweisen, die für ein gutes Ergebnis in der Gesetzgebung unersetzbar sind. Unbeschadet der anderen Elemente sind dies die zentralen Faktoren für eine bessere Gesetzgebung.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie ich schon bei früheren Gelegenheiten erklärt habe, ist das Subsidiaritätsprinzip nicht nur seit langem schon eine zentrale Forderung, die stärker in den Vordergrund gerückt werden sollte, sondern auch ein Grundpfeiler, der die wahren Europabefürworter kenntlich macht, die in Wort und Tat loyal sind und dem Thema und dem Motto des Entwurfs des Verfassungsvertrags folgen: „in Vielfalt geeint“.
Die EU muss den höchsten Stellenwert in der Entscheidungsfindung auf der Ebene erhalten, die den Bürgern am nächsten ist, muss die neuen Rechtsvorschriften, die sie annimmt, bewerten und muss sicherstellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften nach den Kriterien Verständlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit vereinfacht werden.
Meines Erachtens wird es der EU zum Vorteil gereichen, wenn sie sich entschließt, ihre Rechtsetzung auf Qualität statt auf Quantität auszurichten, und die nationalen Parlamente wie auch alle anderen unmittelbar Beteiligten richtig in das Verfahren in der Weise einzubeziehen, dass sie zu angemessener Zeit ihren Standpunkt einbringen und alternative Vorschläge unterbreiten können.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Herrn Doorn zu diesem Bericht, denn ich glaube, dass die Subsidiarität bei ordnungsgemäßer Anwendung die Funktionsweise der EU für die Bürger transparenter machen könnte. Als Vertreter Schottlands stimmt es mich traurig, dass das schottische Parlament, obwohl es für so viele Lebensbereiche zuständig ist, praktisch vom Diskussionsprozess in der EU ausgeschlossen ist, da die Definition der Subsidiarität oftmals an der Hauptstadt des jeweiligen Mitgliedstaats Halt macht. Meines Erachtens ist dieser Bericht ein Schritt nach vorn, aber es liegt noch viel Arbeit in der EU vor uns.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Arlene McCarthy zu dem Vorschlag einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Durchführung, die Folgen und Auswirkungen der für den Binnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften gestimmt. Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist eine ständige Quelle von Unstimmigkeiten zwischen dem europäischen Einigungsprozess und den Völkern. Daher ist es dringend geboten, die erforderliche Übereinstimmung zwischen dem Gemeinschaftsrecht, seiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und seiner konkreten Anwendung herzustellen. Es kommt darauf an, jede unnötige Gesetzgebung einzustellen und die erforderlichen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß anzuwenden. Ich vertrete die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Kontrolle der Anwendung des Europarechts durch die Mitgliedstaaten einbezogen werden muss. Des Weiteren stelle ich angesichts der bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auftretenden Probleme die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, über die Schaffung eines europäischen Gremiums von der Union direkt unterstellten unabhängigen Inspektoren nachzudenken, die damit beauftragt werden, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Einer der Gründe für die Nichtanwendung der europäischen Richtlinien und Texte durch die Mitgliedstaaten der Union, der seltsamerweise in keinem der Berichte erwähnt wird, hängt vor allem mit der Art und Weise zusammen, in der diese angenommen werden. Es handelt sich um die widersinnigen Auswirkungen der Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat, denn die sich in der Minderheit befindlichen Länder, die einen Text aus bestimmten Gründen ablehnen, haben natürlich Schwierigkeiten, diesen auf ihrem Staatsgebiet anzuwenden.
All dies führt unbestreitbar zu einer echten Rechtsunsicherheit für sämtliche Institutionen, Länder und Völker. Daher kommt es vorrangig darauf an, das Gemeinschaftsrecht rasch zu kodifizieren sowie strenge Leitlinien für die bei der Schaffung von Gemeinschaftsrecht besonders eifrigen Organe der Union, einschließlich des Gerichtshofes, zu schaffen und ihre Befugnisse zu begrenzen, damit die Mitgliedstaaten nicht mehr unter den Folgen von zu strengen und zu zahlreichen Rechts- und Rechtsprechungsnormen zu leiden haben.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Initiative der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist ein maßgebender Faktor, um das Vertrauen der Bürger, Verbraucher und Unternehmen der EU zurückzugewinnen. Dieses Vertrauen gründet sich auf ihrer Erfahrung mit bzw. ihrem Verständnis vom europäischen Recht und dessen Auswirkungen auf ihren Alltag. Im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt muss dies dementsprechend in wirksamen Rechtsvorschriften von hoher Qualität zum Ausdruck kommen, die die Innovation nicht behindern oder unnötige Verzerrungen und Kosten verursachen, insbesondere für KMU, die öffentlichen Behörden oder freiwillige Gruppen.
Daher sollte unsere Gesetzgebung helfen, Möglichkeiten des Handels für Unternehmen zu eröffnen, die Entscheidungsvielfalt für Verbraucher und Bürger zu erhöhen und Umwelt-, Sozial- und Verbraucherrechte zu schützen. Wenn wir das nicht tun, werden wir gegen den Strom schwimmen, gegen die Strategie von Lissabon, gegen Wachstum und Arbeitsplätze und gegen den Binnenmarkt.
Deshalb habe ich für den Bericht McCarthy gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Aufhebung irrelevanter und überholter Rechtsakte der Gemeinschaft, um den rechtlichen Rahmen zu vereinfachen, so dass Entscheidungen angemessen, klar und wirksam sind und nicht das Subsidiaritätsprinzip aushöhlen. Meiner Meinung nach sollte das Subsidiaritätsprinzip in diesem Bericht stärker in den Vordergrund gerückt werden, damit kein Zweifel daran besteht, dass es während des gesamten Verfahrens beachtet wird.
Wir vertrauen aber darauf, dass dieses Ziel nicht benutzt wird, um bestimmte Grundsätze auszuhöhlen, die die Grundrechte der Bürger, darunter soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte, schützen.
Auch wir sind für eine Änderung der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarungen im Sinne der Qualität des Gemeinschaftsrechts.
Darum haben wir für den Bericht gestimmt, obwohl wir bei einigen Punkten Vorbehalte haben und einige, wie bereits festgestellt, wegen ihrer unklaren Formulierung sogar ablehnen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell begrüße ich aufrichtig den Bericht, über den wir diskutieren und abstimmen, sowie die Mitteilung der Kommission, auf der er basiert.
Das Vorhaben, den rechtlichen Rahmen zu analysieren und zu überprüfen, ist ein Vorschlag, den man mit dem Ziel fördern sollte, das ordnungspolitische Umfeld als eine unabdingbare Voraussetzung für eine größere Rechtssicherheit sowohl für die Bürger als auch für Rechtsanwälte zu vereinfachen. Es stellt auch eine Möglichkeit dar, das ordnungspolitische Umfeld als einen maßgeblichen Faktor für die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit zu vereinfachen.
Einem Punkt im Bericht und in der Kommissionsmitteilung stimme ich nicht uneingeschränkt zu. Die Auffassung, die in beiden Texten zu finden ist, dass Rechtsetzung über Verordnungen zunehmend der bessere Weg ist als über Richtlinien, kann ich nicht teilen. Im Gegenteil: Trotz der Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Richtlinien sind sie aus meiner Sicht Gesetzgebungsinstrumente, die ein Konzept der Gemeinschaft bewahren, das mir am Herzen liegt. Diese meine Meinung bedeutet nicht, dass ich Verordnungen ablehnen oder ihren offensichtlichen Nutzen nicht anerkennen würde.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich enthalte mich der Stimme. Der Bericht enthält zwar eine Reihe positiver Aspekte, beispielsweise seine Forderung nach mehr Offenheit im Rat, konzentriert sich im Übrigen jedoch zu sehr auf Wachstum und Kostensenkungen. Stattdessen sollte er die nachhaltige Entwicklung und eine größere Kosteneffizienz betonen. Die Senkung der Kosten ist kein Selbstzweck, denn sie kann zu einer ständigen Aushöhlung der öffentlichen Haushalte führen. Kosteneffizienz ist eine bessere Zielsetzung.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dass Rechtstexte, die unnütz oder schädlich sind, die im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts stehen oder insbesondere mit den erklärten Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind, aus dem legislativen Kreislauf gezogen werden können, ist eine ausgezeichnete Sache. Doch die darüber verspürte Zufriedenheit verfliegt rasch, wenn man sich die übermäßigen legislativen Befugnisse vor Augen führt, über die die Kommission verfügt. Denn dieses Organ, das – wie ich hier hervorheben möchte – keinerlei demokratische bzw. auf Wahlen beruhende Legitimation besitzt, kann wie es ihm gefällt jederzeit einen legislativen Vorschlag zurückziehen oder abändern, dabei das Parlament über die Gründe seiner Entscheidung informieren oder auch nicht, dessen Stellungnahme berücksichtigen oder auch nicht, kurz, es kann machen, was es will.
Am Schlimmsten ist jedoch, dass dieses Parlament dies zur Kenntnis nimmt und sich damit zufrieden gibt. Es droht zwar vage mit einem Misstrauensantrag gegenüber der Kommission, sollte diese wirklich einmal zu weit gehen. Doch bekanntlich hatte es in den schlimmsten Zeiten der Skandale, die die Kommission Santer erschütterten, niemals den politischen Mut, die „symbolische Institution“ des europäischen Superstaates zu missbilligen. Auch wenn eine Technokratie mit dem stillschweigenden Einverständnis eines Parlaments ausgeübt wird, ändert sich deshalb ihr Charakter noch lange nicht.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben uns in der Schlussabstimmung zu dieser Entschließung, in der lediglich ein Standpunkt zum Ausdruck gebracht wird, der Stimme enthalten.
Unserer grundlegenden Auffassung nach sollte der Ministerrat eine stärkere politische Kraft als die anderen EU-Institutionen darstellen, denn er repräsentiert die Mitgliedstaaten in einer Union, die wir als eine Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit betrachten. Damit sind wir auch der Ansicht, dass der Ministerrat das gleiche Recht wie die Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen für Rechtsakte haben sollte.
Wir teilen auch nicht die in Punkt B des Berichtsentwurfs dargelegte Auffassung. Dort wird die Kommission ersucht, die von ihr angekündigten 68 Vorschläge nicht zurückzuziehen, von denen sie annimmt, dass sie beispielsweise mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung nicht völlig in Einklang stehen. Prinzipiell halten wir es für gut, dass die Kommission versucht, in ihrem umfassenden Katalog von Vorschlägen für Rechtsakte auf Gemeinschaftsebene aufzuräumen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die mit der vorliegenden Mitteilung aufgeworfene Problematik sollte in einem breiteren Rahmen behandelt und nicht auf die Frage der Rechtsgrundlage und der Grenzen der Kommission für die Rücknahme von Gesetzgebungsvorschlägen beschränkt sein.
Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Situation dazu geführt hat, dass eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren in der Schwebe sind, für die kein Grund mehr bestand, die aber auch nicht zurückgezogen worden waren.
Was wir außer einer Aussprache über die Befugnisse der verschiedenen Institutionen brauchen, ist eine Untersuchung dazu, was in den Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft Routine und bürokratisch ist. Ein weiteres Problem, dem wir unsere Aufmerksamkeit und Beachtung schenken müssen, sind die mehr als 500 Dokumente, mit denen sich Parlament und Rat als Gesetzgeber noch befassen müssen. Die EU muss nicht viel Rechtsetzung betreiben, um von Belang zu sein. Vielmehr muss sie gute Rechtsetzung betreiben, um von Nutzen zu sein.