Giles Chichester (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Gestern Abend haben Sie angekündigt, dass der Rat morgen nur bis 19.00 Uhr anwesend sein wird. Laut Tagesordnung soll morgen Abend nach 21.00 Uhr die Aussprache über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft stattfinden, und der Rat sollte eigentlich eine mündliche Anfrage zu diesem Vertrag beantworten. Wenn der Rat nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese mündliche Anfrage hier zu beantworten, dann halte ich es für wenig sinnvoll, dass wir uns mit dem Vertrag oder der mündlichen Anfrage befassen. Ich bitte Sie daher, sich beim Rat zu vergewissern, dass dieser morgen Abend anwesend sein wird. Andernfalls werde ich eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Plenartagung beantragen.
Der Präsident. Wir werden uns bemühen, dass der Rat hier ist, und werden bis morgen alles in unserer Macht Stehende tun. Sie haben Recht, dass es nicht viel Sinn macht, diesen Tagesordnungspunkt wie geplant zu behandeln, wenn der Rat nicht anwesend ist. Wir werden eine letzte Anstrengung unternehmen, und falls das nichts nützt, werden wir über unsere weitere Vorgehensweise beraten. Aber wir dürfen die Hoffnung nicht aufgeben, die ja schließlich zuletzt stirbt.
2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
3. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
4. Die Beiträge der Kommission für den Europäischen Rat im Juni 2006 (Aussprache)
Der Präsident. Der erste Punkt auf der Tagesordnung ist die Erklärung der Kommission zu den Beiträgen der Kommission für den Europäischen Rat im Juni 2006: Ein Projekt für die Bürger, Ergebnisse für Europa erzielen, die Zeit der Reflexion und der „Plan D“.
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Als Erstes möchte ich heute erklären, dass die Kommission den Bürgern zuhört. Wir wollen ihre Erwartungen und Sorgen zur Grundlage unseres Handelns machen. Den Bürgern aufmerksam zuzuhören bildet das Kernstück von Plan D. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Debatte in allen Mitgliedstaaten anzuregen, und sie hat die Länder unterstützt, die um Unterstützung gebeten haben.
Wir können aus den nationalen Debatten wichtige Lehren ziehen, die von den Eurobarometer-Umfragen gestützt werden. Erstens sind die Bürger besorgt über die hohe Erwerbslosenquote und die negativen Auswirkungen der Globalisierung. Das dürfte die meisten von uns nicht überraschen. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die soziale Sicherung, und der Wunsch nach vergleichbaren Lebensverhältnissen ist fast überall stark ausgeprägt.
Das zweite vorherrschende Thema ist die Erweiterung. Immer mehr Bürger stellen zwar nicht das Prinzip selbst, wohl aber den Umfang und das Tempo künftiger Beitritte in Frage. Wir müssen deutlich machen, dass sie notwendig ist, dass es aber keinen Erweiterungsautomatismus gibt.
Die dritte Lehre, die wir ziehen können, besagt, dass die Bürger mehr und nicht weniger Europa wollen. Aber sie wollen Resultate sehen und stärker in den politischen Prozess einbezogen werden. Sie nehmen die Union als ein politisches Gemeinwesen wahr, das ihnen Schutz bieten kann. Sie wollen mehr Sicherheit sowie Verbesserungen in den Bereichen Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit und eine stabilere Energieversorgung. Die Kommission beabsichtigt, auf diese Belange einzugehen. Deshalb haben wir eine bürgernahe Agenda für Europa angenommen.
Wir schlagen keine vollständig neue Strategie vor. Das Fundament unserer Arbeit bilden auch künftig die drei Bausteine Wohlstand, Solidarität und Sicherheit, wobei Arbeitsplätze und Wachstum im Einklang mit der Lissabon-Strategie auch weiterhin im Mittelpunkt stehen werden. Wir werden den Schwerpunkt jedoch stärker auf die Bürger legen.
Was schlagen wir also vor? Die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration muss stets unter dem Gesichtspunkt der Solidarität erfolgen. Europa ist nicht nur ein Markt; Europa hat auch eine soziale Dimension. Deshalb werden wir im nächsten Jahr eine Agenda für Zukunftschancen und Solidarität ins Leben rufen. Wir haben auch die Möglichkeit einer „Berechtigungskarte“ erörtert, die den Bürgern den umfassenden Zugang zu ihren Rechten erleichtern und diese Rechte transparenter machen soll. Wir werden ferner die Umsetzung der Agenda zur nachhaltigen Entwicklung fortsetzen.
Wir werden außerdem eine umfassende Prüfung des Binnenmarktes einleiten, die im nächsten Jahr abgeschlossen werden wird. Der Binnenmarkt hat den Bürgern immensen Nutzen gebracht, aber z. B. in den Bereichen Energie, Bankgebühren und Roaming-Gebühren gibt es noch offene Fragen. Wir müssen die noch verbleibenden Hindernisse abbauen.
Die europäischen Bürger erwarten zu Recht, dass man in Europa sicher leben kann und dass es hier gerecht zugeht. Aber Europa ist nicht immer in der Lage, Terrorismus und organisiertes Verbrechen zu bekämpfen. Das vorhandene Instrumentarium zur Entscheidungsfindung sorgt für unangemessene Verzögerungen und, was noch bedauerlicher ist, kann keine ordnungsgemäße demokratische Kontrolle gewährleisten. Die Kommission schlägt eine Verbesserung des Entscheidungsprozesses in diesen Bereichen vor. Das ist uns mithilfe der in den geltenden Verträgen enthaltenen Bestimmungen möglich.
Bevor ich zu den institutionellen Fragen komme, möchte ich zwei weitere Bereiche erwähnen, in denen weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wir dürfen bei der Einlösung unserer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erweiterung nicht die Unterstützung durch die breite Öffentlichkeit für diesen wichtigen Teil des EU-Projekts aufs Spiel setzen. Die Kommission wird die Debatte zur Erweiterung und den damit verbundenen Zugewinn vorantreiben, was auch im Bericht über die Erweiterungsstrategie, den die Kommission im Herbst vorzulegen beabsichtigt, seinen Niederschlag finden wird.
Und schließlich geht es der Kommission darum, die Kohärenz und Effizienz der Aktionen der Europäischen Union im internationalen Maßstab zu verbessern. Dazu werden wir in der nächsten Woche konkrete Vorschläge unterbreiten.
Insgesamt werden wir unser Engagement für Subsidiarität, Offenheit und Transparenz gepaart mit unseren Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung konsequent fortsetzen. Wir streben eine stärkere Einbeziehung der einzelstaatlichen Parlamente in den Prozess der politischen Entscheidungsfindung an. Der wichtigste Gesprächspartner der Kommission ist und bleibt jedoch das Europäische Parlament.
Ich komme jetzt zu den institutionellen Fragen. Fünf Länder, die die Verfassung noch nicht ratifiziert hatten, als die Zeit der Reflexion begann, haben dies inzwischen getan. Außerdem hat das estnische Parlament am 9. Mai für die Verfassung gestimmt, womit sich die Zahl der Länder, die die Verfassung ratifiziert haben, auf 15 erhöht. Wir freuen uns, dass Finnland, das demnächst den Ratsvorsitz übernehmen wird, ebenfalls vorhat, die Verfassung zu ratifizieren. Wir begrüßen die neuen Ratifizierungen. Sie verdeutlichen, dass sich die Mitgliedstaaten zu den Grundsätzen und Werten der Verfassung bekennen. Wir müssen uns die Ansichten und Standpunkte der Länder, die mit Nein gestimmt haben, aufmerksam anhören, aber genauso wichtig ist es, denen zuzuhören, die Ja sagen zur Verfassung.
Ich hoffe, dass es bezüglich des folgenden Punktes zwischen uns keinerlei Missverständnisse gibt. Die Kommission befürwortet nach wie vor die Prinzipien der Verfassung und die mit ihr verbundenen Verbesserungen. Die Verfassung würde definitiv zu einer effektiveren, offeneren und demokratischeren Union beitragen. Das ist für eine Verfassung, bei der die Parlamentarier die Mehrheitsstimme hätten, nur natürlich. Natürlich wünschen wir uns, dass der Verfassungsvertrag in allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert wird. In diesem Punkt sind wir uns mit dem Parlament einig.
Es wurden die verschiedensten Vorschläge zur Überwindung der Sackgasse unterbreitet. Es werden viele Ideen diskutiert. Trotzdem gibt es noch keinen Konsens darüber, wie es weitergehen soll. Ist die Zeit reif für die Vorstellung einer Lösung? Um eine uns vertraute Formulierung zu verwenden: Ist es an der Zeit, am Text zu arbeiten, oder müssen wir uns noch mit dem Kontext beschäftigen?
Wir müssen wieder ein Klima der Zuversicht und des Vertrauens schaffen. Wir müssen Europa den Bürgern wieder näher bringen und anhand greifbarer Resultate beweisen, dass die Union sich um die Bedürfnisse und Anliegen der Bürger kümmern kann. Lassen Sie mich eines klarstellen: Das Eingehen auf die Bedürfnisse unserer Bürger durch Schwerpunktmaßnahmen ist kein Ersatz für die Lösung institutioneller Fragen. Sie ist Teil eines zweigleisigen Ansatzes, bei dem Fortschritte auf dem einen Gleis das Vorankommen auf dem anderen erleichtern.
Wir schlagen vor, dass die drei Institutionen im nächsten Jahr eine gemeinsame Erklärung verabschieden. Diese Erklärung sollte als Grundlage für Beschlüsse des Europäischen Rates dienen, um einen Prozess zur umfassenden Lösung institutioneller Fragen in die Wege zu leiten. Ich sehe in der Erklärung einen Beleg dafür, dass die Mitgliedstaaten, das Parlament und die Kommission fest entschlossen sind, aus der institutionellen Sackgasse herauszufinden. Ich erwarte, dass das Europäische Parlament dabei eine wichtige Rolle spielt. Wie Sie hoffe ich, dass wir bis zu den Europawahlen im Jahre 2009 eine Lösung in der Verfassungsfrage finden werden.
Die Zeit des Zuhörens war erfolgreich und sollte fortgesetzt werden. Plan D war keine einmalige Angelegenheit. Ich habe der Kommission versprochen, dass ich nach dem Gipfel im Juni prüfen werde, worin unsere nächsten Schritte bestehen sollten, sozusagen die Fortsetzung von Plan D.
Unsere bürgernahe Agenda wird verdeutlichen, welchen Zugewinn die Union bringt, und zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger beitragen. Unser Bemühen um Bürgernähe dürfte uns helfen, die Voraussetzungen für eine umfassende institutionelle Lösung zu schaffen.
Ich freue mich auf die heutige Aussprache mit Ihnen und möchte den Fraktionsvorsitzenden für ihren Beitrag zur politischen Entscheidungsfindung der Kommission danken.
(Beifall)
Íñigo Méndez de Vigo, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Frau Wallström, Vizepräsidentin der Kommission! Meine Fraktion hat den Plan D der Kommission unterstützt, weil sie nach wie vor die Auffassung vertritt, dass dies ein guter Weg ist, um den Herausforderungen zu begegnen, vor denen Europa derzeit steht. Deshalb ermuntern wir Sie weiterzumachen.
Sie sagten, dass wir zur zweiten Phase von Plan D übergehen würden. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten möchte Ihnen einen Vorschlag unterbreiten: Wir nennen sie nicht länger Diskussion, denn eine Diskussion, die zu lange dauert, kann den Eindruck vermitteln, dass wir eine Pause einlegen und nicht viel mehr tun. Bezeichnen wir sie doch als Analyse, denn meines Erachtens folgt auf eine Analyse ein Vorschlag, und darauf nehmen Sie ja mit der gemeinsamen Erklärung der drei Organe Bezug.
Ich halte diese gemeinsame Erklärung der drei Organe für eine gute Idee, Frau Wallström, vor allem weil sie den symbolischen Jahrestag der Verträge von Rom kennzeichnet, die der Ausgangspunkt für die Gemeinschaft waren, aber auch, weil sie bedeutet, dass der Rat, die Kommission und das Parlament gemeinsam Vorschläge einbringen wollen, um einen Ausweg aus der Situation des Verfassungsvertrags zu finden.
Daher können Sie bei dieser institutionellen Erklärung auf das Europäische Parlament zählen, aber das heißt, dass wir an ihrer Ausarbeitung mitwirken und nicht nur am Ende unterzeichnen wollen.
Ich glaube, die Tatsache, dass der Ratifizierungsprozess der Verfassung in Estland fortgesetzt wurde und das finnische Parlament die Ratifizierung der Verfassung beschlossen hat, ist eine gute Nachricht und beweist, dass all jene, die die Verfassung bereits tot gesagt haben, einem Irrtum unterlagen. Niemand ratifiziert etwas, das tot ist.
Meiner Meinung nach besteht unsere Aufgabe – und wenn ich sage Aufgabe, weiß ich, dass, was ich verlange, nicht einfach ist – jetzt darin, die europäischen Bürgerinnen und Bürger von dem zu überzeugen, was wir „die Kosten der Nicht-Verfassung“ nennen könnten.
Erinnern Sie sich, vor vielen Jahren, als die Einheitliche Europäische Akte diskutiert wurde, gab es einen Bericht mit dem Titel „Die Kosten des Nicht-Europas“, das heißt, was würde es die Menschen kosten, wenn die Einheitliche Europäische Akte nicht in Kraft tritt und kein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen wird.
Meines Erachtens müssen wir in dieser Debatte über den Verfassungsvertrag etwas Ähnliches tun. Den Menschen muss anhand von Beispielen erklärt werden, was in ihrem Leben fehlen würde, wenn es keine europäische Verfassung gäbe. Dies ist sicherlich eine gute Aufgabe für die zweite Phase der Analyse ist. Denn daraus könnten Vorschläge hervorgehen, die uns letztendlich helfen werden, das zu erreichen, was wir alle, die Kommission, der Rat und das Parlament wollen: dass Europa eine Bereicherung für die Menschen ist, dass Europa unsere gemeinsamen Werte verteidigt und dass Europa schließlich das Leben der Menschen effektiver, gerechter, freier und solidarischer macht.
Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank an Sie, Frau Kommissarin Wallström. Sie sind eine der wirklich herausragenden Persönlichkeiten in der Kommission, die sich nicht nur für den Plan D, sondern auch für die Demokratisierung Europas in Gänze und für mehr Effektivität im Handeln der Kommission einsetzt. Sie sind – das will ich im Namen unserer Fraktion sagen – eine der Persönlichkeiten, die man als Aktivposten für den Fortschritt in Europa bezeichnen kann. Ihre Rede hat auch wieder klargemacht, dass wir auf Sie als Vizepräsidentin der Kommission, die mit dem Plan D betraut ist, vertrauen können und auch setzen.
Was ist bei dieser Reflexionsphase, die immer – Herr Méndez de Vigo hat das gesagt –, drohte, zur Siesta zu verkommen, bis heute erkennbar herausgekommen?
Die Bürgerinnen und Bürger Europas wollen mehr Transparenz. Sie wollen besser verstehen, was in den Institutionen passiert. Sie wollen eine klarere Kompetenzverteilung: Wer macht was, wo, wann, auf welcher Rechtsgrundlage? Sie wollen mehr Effektivität in der Gesetzgebung und in der Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger Europas wollen eine Stärkung der Subsidiarität. Nicht alles muss in Brüssel, manches kann zu Hause gemacht werden. Nicht alles ist zu Hause lösbar, das soll dann in Brüssel geregelt werden. Das ist eine eindeutige Botschaft. Die Bürger wollen deshalb auch die Stärkung der EU in der internationalen Politik. Sie wollen die EU als effektives Organ der Kriminalitätsbekämpfung. Das alles wissen wir! Das alles ist Aufgabe von uns, Aufgabe des Rates und der Kommission. Aber das alles steht in der Verfassung. Wir alle wissen doch, dass wir die Verfassung brauchen, wenn wir diese Forderungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen wollen. Mehr denn je ist gerade am Ende der Reflexionsphase klar, dass es nicht möglich ist, die Ansprüche der Bürger auf der Grundlage des Vertrages von Nizza zu erfüllen. Das war nicht möglich mit 15 – deshalb sollte Nizza verändert und durch die Verfassung ersetzt werden, und nun sind wir bald 27 und haben die Verfassung nicht. Wie soll es dann jetzt möglich sein? Die Kommission ist die Hüterin der Verträge. Niemand müsste ohne jeden Hauch des Zweifels mehr für diese Verfassung kämpfen als der Präsident der Kommission.
Deshalb Dank an Sie, Frau Wallström, aber ein klares Wort an die Adresse des Kommissionspräsidenten: Wie kann man in eine interparlamentarische Konferenz wie in der vergangenen Woche gehen, wo sich die überwältigende Mehrzahl der anwesenden nationalen wie europäischen Parlamentarier für die Verfassung ausspricht, und der nächste Ratspräsident Vanhanen gleichzeitig erklärt, dass er während seiner Ratspräsidentschaft die Verfassung in Finnland symbolisch ratifizieren lassen will, und dann als Kommissionspräsident einen Zweifel daran lassen – und der Zweifel existiert –, dass man selbst bereit ist, den Staats- und Regierungschefs zu sagen: Wenn ihr die Verfassung nicht mit mir gemeinsam durchsetzt, wird dieses erweiterte Europa im Immobilismus, der Unbeweglichkeit, verkommen? Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Auf der letzten informellen Ratstagung, auf der die Dienstleistungsrichtlinie in Luxemburg diskutiert wurde, waren 25 Arbeitsminister anwesend sowie Vertreter der Kommission und des Europäischen Parlaments. Nach der ersten Zweieinhalbstundendebatte hatte jeder Minister drei Minuten Redezeit. Das ist ja im Verhältnis zum Europäischen Parlament viel, aber der Angelegenheit, die auf der Tagesordnung stand, unangemessen. Mit einem solchen Elefantengremium wie dem ECOFIN können Sie keine vernünftige Politik in Europa machen. Das ist das Gegenteil von guter Verwaltung, von klarer Gesetzgebung und Effektivität! Wir geraten mit den heutigen Strukturen an unsere Grenzen. Wer Europa demokratischer machen will, wer es transparenter machen will, wer es effektiver machen will, – we have to deliver to the people –, der muss es nicht formulieren, der muss es operationalisieren. Dazu brauchen wir die Verfassung. Solange Botschaften vom Präsidium der Kommission, vor allem vom Präsidenten, ausgehen, die einen Zweifel daran lassen, dass diese Institution der Europäischen Union fest entschlossen ist, die Verfassung durchzusetzen, solange könnten die Gegner der Verfassung meinen, wir hätten aufgegeben. Nein, die Befürworter der Verfassung, Frau Wallström, stehen hinter Ihnen, und sie sind in der Mehrheit. Es gibt in diesem Parlament Gegner der Verfassung.
(Zwischenrufe)
Sie sind eine Minderheit, die sich gerade zu Wort meldet. Die überwältigende Mehrheit in diesem Haus ist für die Verfassung. Die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten ist für die Verfassung. Die überwältigende Mehrheit in der Kommission ist für die Verfassung. Wir haben also alle Chancen. Dann lassen Sie uns gemeinsam kämpfen. Das gilt auch für Herrn Barroso.
(Beifall)
Marielle De Sarnez, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Europa befindet sich in einer schweren Krise, vielleicht der schwersten in seiner Geschichte. Wir erleben es jeden Tag: Europa kommt nicht voran, es stagniert nicht, sondern es entwickelt sich zurück, während gleichzeitig die nationalen Egoismen erstarken und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Schicksalsgemeinschaft abnimmt.
Im Hinblick auf die kommende Tagung des Europäischen Rates haben Sie eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um zu versuchen, auf diese Krise zu reagieren. Unsere Fraktion erkennt darin einige zaghafte Fortschritte.
So wollen Sie alle Ihre legislativen Vorschläge den einzelstaatlichen Parlamenten zur gleichen Zeit wie dem Europäischen Parlament übermitteln; das ist gut, doch bringt dies nichts Neues.
Sie wollen den Mitgliedstaaten eine Reform des Entscheidungsverfahrens im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit vorschlagen. Das ist schon besser. Doch musste dazu wirklich erst ein Jahr vergehen? Glauben Sie in der Tat, dass diese Vorschläge geeignet sind, wieder ein Klima des Vertrauens zwischen den Bürgern und Europa herzustellen?
Ihr Plan zur Erneuerung entspricht weder im politischen noch im institutionellen Bereich den Herausforderungen, die vor uns stehen. Sie begnügen sich mit kleinen Schritten, während wir einen umfassenden Vorstoß brauchen.
Zu allererst fehlt es Ihrem Europa insbesondere an Ambition auf politischer Ebene. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie neue gemeinsame Politiken befürwortet hätten, die wir unbedingt brauchen, um uns besser auf die Zukunft einzustellen. Dies betrifft insbesondere den Forschungsbereich, wo wir jetzt tagtäglich von den USA und Japan, künftig auch von China und Indien übertroffen werden. Dies trifft auch auf den Energiesektor zu. Die Frage der Energie und der Energieversorgung wird unzweifelhaft eine der Hauptherausforderungen unseres Jahrhunderts werden.
Dies trifft auch auf die Frage der Zuwanderung zu. Hier brauchen wir eine gemeinsame Politik, denn die Fragen der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit müssen ganz klar auf europäischer Ebene angegangen werden.
Des Weiteren hätten wir gern Vorschläge zur Frage der Wirtschaftspolitik gehört. Wenn wir Wachstum und damit Beschäftigung schaffen wollen, müssen wir natürlich unsere wirtschaftliche, haushaltspolitische und industrielle Koordinierung verstärken – zumindest im Eurowährungsgebiet. Dies ist eine wirklich dringende Notwendigkeit.
Dass es an Vorschlägen für den institutionellen Bereich mangelt, halte ich für noch schwerwiegender. In Bezug auf die grundlegende Frage der Zukunft unserer Institutionen und damit unserer Demokratie haben Sie sich damit begnügt festzustellen, dass es dazu gegenwärtig keinen Konsens unter den Mitgliedstaaten gäbe.
Frau Kommissarin, die Rolle der Kommission besteht nicht darin, lediglich Feststellungen zu treffen, sondern Vorschläge zu machen. Die Kommission hätte eine Perspektive aufzeigen müssen, ein Zukunftskonzept vorlegen und vertreten müssen, doch dieser Aufgabe sind Sie nicht gerecht geworden.
Wir dürfen uns nicht länger etwas vormachen. Auch wenn der Ratifizierungsprozess symbolisch weitergeht, wissen wir alle, dass dieser Text niemals angenommen wird. Es ist notwendig, eine neue Verfassung zu erarbeiten, einen neuen, kürzeren, einfacheren, verständlicheren Text, der sich auf die Hauptgrundsätze beschränkt, auf die sich die Europäische Union gründet.
Dieser Text muss deutlich machen, wer wir sind, was wir wollen und welche Werte wir verteidigen und vertreten. Wenn wir in der Lage sein wollen, im Jahr 2009, in dem in allen Mitgliedstaaten die Europawahlen stattfinden, ein solches politisches Projekt zu ratifizieren, dann müssen wir jetzt mit der Vorbereitung beginnen.
Dies ist es, Frau Kommissarin, was die Demokraten und Liberalen bedauerlich finden.
Letzte Woche hat Herr Barroso die Staats- und Regierungschefs zu Recht aufgefordert, das europäische Projekt vor ihren Bürgern zu verteidigen. Heute fordern wir die Kommission auf, zu dem Elan zurückzufinden, ohne den niemals etwas Großes erreicht werden kann.
(Beifall)
Johannes Voggenhuber, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wenn im Antiken Rom ein vornehmer Mann verurteilt wurde, so hatte er das Recht, stellvertretend von jemand anderem die Strafe abbüßen zu lassen. Es hat ein wenig den Anschein, als würden Sie sich heute in dieser Lage befinden. Sie haben das nicht verdient.
Aber der Kommissionspräsident – ich hoffe Sie sorgen dafür – soll sich das Urteil dieses Hauses über seine Rolle im Verfassungsprozess anhören. Er spielt eine verheerende Rolle. Sie ist mutlos, phantasielos, widersprüchlich und zutiefst kontraproduktiv. Vielleicht hat er sich um die Stelle eines Totengräbers der Europäischen Verfassung beworben. Er hat alle Aussichten, diesen Posten zu bekommen. Ich weiß, der Kommissionspräsident ist ein Meister des Missverständnisses. Wir haben ihn immer missverstanden. Kaum zitiert man ihn, behauptet er in derselben Rede das glatte Gegenteil, kaum versucht man, ihn irgendwo festzunageln, hat er ganz etwas anderes gemeint.
Aber interessanterweise wird dieser Meister des Missverständnisses in ganz Europa immer mit derselben Botschaft verstanden: Keine Chance. Viele Jahre hindurch wird nichts passieren. Nizza? Ach, das war doch gar nicht so schlimm! Wie hat er gesagt: „Die Welt dreht sich auch ohne Verfassung.“ Und dann – das Schlimmste –, die Bürger erwarten ohnehin Ergebnisse und keine Rhetorik. Natürlich wieder missverstanden, aber die Bürger haben es sehr wohl verstanden.
Dieser Kommissionspräsident hat sich seit Beginn seiner Amtszeit noch nie und nirgendwo für die Lösung dieses Verfassungskonfliktes eingesetzt. Er war noch niemals und nirgendwo Anwalt dieser Europäischen Verfassung. Für ihn ist sie ein Glasperlenspiel politischer Eliten, eine institutionelle Nabelschau Europas – ein Wort von Tony Blair, dass er in Abwandlungen auch immer wieder anklingen lässt.
Frau Kommissarin, so kommen wir nicht weiter. Es gibt eine Entschließung des Parlaments. Wir vermissen von Anfang an die Unterstützung der Kommission, und es gibt hier ganz wesentliche Missverständnisse. Nizza mag Integrationsschritte ermöglichen, Frau Kommissarin. Wir wissen, dass es „Passerellen“ gibt. Es gibt Möglichkeiten der stillen, fast diskreten Integration. Aber wollen Sie das wirklich? Ohne Grundrechtecharta? Ohne eine umfassende Demokratisierung der Union? Ohne Handlungsfähigkeit? Ohne die Bleifüße der Einstimmigkeit in vielen Bereichen? Wollen Sie das ohne soziale Rechte? Wollen Sie das ohne eine Verfassung, die erst den politischen Raum schafft, um den Interessen der Menschen in Europa besser gerecht zu werden? Mehr Legitimation, mehr Repräsentation in die Entscheidungen zu bringen, mehr Transparenz und Öffentlichkeit vor den Bürgern, mehr Rechenschaft vor den Bürgern, mehr checks and balances, mehr parlamentarische und gerichtliche Kontrolle! Das sind doch die Inhalte der Verfassung! Es ist doch kein Formelkram, es ist doch nicht bloße Rhetorik, wie der Kommissionspräsident in dieser Debatte immer wieder zu suggerieren versucht.
Sie sagen, er höre den Menschen zu. Ich war erstaunt über die Eurobarometer-Umfragen nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden, die klar ergeben haben, dass auch die, die nein gesagt haben, sich zu mehr als zwei Dritteln für eine Verbesserung der Verfassung ausgesprochen haben und als Ziel der Verbesserung ein soziales Europa wollten. Das heißt, es geht in diesem Konflikt um eine europäische Demokratie und die soziale Dimension Europas als Antwort auf die Globalisierung. Und was macht der Herr Kommissionspräsident? Er hört den Menschen zu und hört etwas völlig anderes. Er wird mehr und mehr zum Anwalt des Europa der Regierungen.
Die Crux, die Ursache der Krise ist das Europa der Regierungen. Hat er nicht zugehört, dass die Menschen gegen das Demokratiedefizit, gegen das Transparenzdefizit aufbegehren? Hat er nicht zugehört? Sie haben nicht von Terrorismus gesprochen. Ja, die österreichische Ratspräsidentschaft redet von Subsidiarität und Bürokratie und EuGH, aber nicht die Bürger! Die Regierungen verbunkern sich in ihrem Machtanspruch, die Bürger wollen eine europäische Demokratie, sie wollen eine soziale Dimension, sie wollen ihre Grundrechte, und sie wollen diese Verfassung verbessern.
Der Kommissionspräsident wäre gut beraten, seine historische Verantwortung anzunehmen, diesen Verbesserungsprozess zu initiieren und zu unterstützen.
Gabriele Zimmer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Kommissarin Wallström! Die Kommission und nicht unerhebliche Teile dieses Parlaments haben sich sehr weit von den Bürgerinnen und Bürgern Europas entfernt. Die Bürger wollen nicht nur besser verstehen, was in den Institutionen vor sich geht, sie wollen mehr Partizipation. Sie wollen gefragt werden, sie wollen entscheiden können, sie wollen über die Zukunft Europas mitdiskutieren können, und sie wollen, dass das auch zur Kenntnis genommen wird.
Insofern habe ich eine andere Vorstellung von dem Begriff „Zuhören“, den Herr Barroso immer wieder verwendet. Genau hier müssen wir etwas ändern, damit wir letztendlich wirklich über die Zukunft der Europäischen Union diskutieren können. Auf seinen hundert Reisen hätte der Präsident nicht nur predigen, sondern wirklich zuhören sollen. Alle Beteiligten hätten von vielen Menschen sehr wohl konkrete Vorstellungen hören können, wie die Europäische Union in der Zukunft aussehen soll.
Wenige Tage nach dem Europäischen Sozialforum von Athen gab die Europäische Kommission eine Pressekonferenz, um ihre Initiative für eine Citizen’s Agenda bzw. ein bürgernahes Grundsatzprogramm vorzustellen. Wer aber erwartet hatte, dass auch nur Bezug auf die Diskussionen während des Europäischen Sozialforums genommen wird, an dem immerhin 35 000 Menschen teilgenommen haben, der sah sich getäuscht. Die Mitglieder meiner Fraktion nehmen dieses Forum allerdings ernst, und sie haben sich sowohl vor dem Forum als auch während des Forums in die Diskussion zu einem europäischen Appell eingebracht – Europa gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Sagen – und zur Charta der Grundsätze für ein anderes Europa. Dies widerlegt alle Unterstellungen, dass Linke innerhalb der Europäischen Union nicht bereit wären, über die Zukunft der EU mitzudiskutieren bzw. sich an einer Verfassungsdiskussion zu beteiligen.
Ich teile die Ausgangsideen beider Papiere. Wir brauchen die wirklich demokratische Debatte über die Zukunft Europas und die Wege in die Zukunft. Und diese Debatte kann nur davon ausgehen, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar sein muss, dass sie zu achten und zu schützen ist. Deshalb ist es in meinen Augen grotesk, wenn der Präsident der Europäischen Kommission am 10. Mai 2006 erklärt, wir müssten durch ein bürgernahes Grundsatzprogramm Ergebnisse für Europa liefern.
Wir haben heute unseren Vorschlag für ein bürgernahes Grundsatzprogramm angenommen, die Mitteilung schlägt elf Initiativen vor, die vor allem auf den Binnenmarkt abzielen. Genau da bleibt sich Präsident Barroso wieder treu. Er bleibt bei seiner Grundauffassung, dass das Ziel der Europäischen Union darin bestehen muss, insgesamt in der globalen Konkurrenz wettbewerbsfähig zu bleiben. Das wird aber niemals dazu führen, dass wir wirklich zu einem solidarischen, sozialen Europa kommen und dass die soziale Kohäsion im Vordergrund steht. Und das ist es, was die Bürgerinnen und Bürgern Europas kritisieren! Das ist der Weg, den sie nicht mitgestalten wollen. Sie wollen eine andere Prioritätensetzung, und ich denke, das sollte endlich einmal zur Kenntnis genommen werden. Damit müssen wir uns im Rahmen des Verfassungsprozesses und der Diskussionen um den Plan D innerhalb der Europäischen Union auseinandersetzen.
Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Mir fehlen die Worte! Was hat Kommissarin Wallström da für eine klägliche Nabelschau betrieben und über weite Strecken den Kopf in den Sand gesteckt. Ich kann nur zu dem Schluss kommen, dass Plan D für Denkfehler steht. Sie sollten wirklich mehr unter die Leute gehen, denn ich habe den Eindruck, dass sie von Kommissaren, Beamten, Schmeichlern und Parlamentariern umgeben sind, die eindeutig nicht die Ansichten von mindestens der Hälfte der Bürger Europas repräsentieren. Herr Barroso selbst ist auch nicht besser, denn wenn er nicht in der Kommission zu tun hat, tummelt er sich auf Luxusjachten und verbringt seinen Urlaub mit Leuten, die im Geld schwimmen.
Ich denke, ich habe eine Lösung für Sie. Ich möchte Sie, Frau Kommissarin, einladen, doch einmal sonntags zum Lunch in mein Pub zu kommen und sich mit einfachen Leuten zu unterhalten. Oder noch besser: Ich könnte Sie ins Oval-Stadion einladen, um sich ein Test Match anzuschauen. Schauen Sie beim Kricket zu, wo Sie auch ganz normale Bürger kennen lernen können. Wenn Sie dafür keine Zeit haben, könnten Sie Ihre eigene Eurobarometer-Umfrage lesen, aus der hervorgeht, dass heute weniger als die Hälfte der europäischen Bürger der Ansicht ist, die Europäische Union leiste gute Arbeit. Sie ignorieren all diese Dinge, ja Sie verfallen in eine Bunkermentalität, und vielleicht ist das ganz gut so, denn es macht zumindest deutlich, dass das Ende in Sicht ist!
Jede Organisation mit einem Funken Ehrgefühl hätte die französischen und niederländischen Abstimmungsergebnisse respektiert und jeder weiteren Integration einen Riegel vorgeschoben. Stattdessen haben Sie sich alle gegen die Bürger Frankreichs und der Niederlande verschworen; Sie haben sich gegen Ihre eigenen Regeln verschworen, denn Sie sprachen ja ursprünglich von Einstimmigkeit, und Sie treiben dieses wahnwitzige Projekt weiter voran. Die Kluft zwischen der politischen Klasse und dem Normalbürger in Europa wird mit jedem Tag größer. Sie sollten sich alle schämen!
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich denke, Frau Wallström zieht Hockey dem Kricket vor, und darin stimme ich wohl mit ihr überein.
Ehrlich gesagt hat Plan D meiner Ansicht nach mehr mit einem Demokratiedefizit als mit Demokratie und mehr mit dem Fehlen als mit dem Bestehen eines Dialogs zu tun. Es handelt sich dabei eher um eine künstliche Diskussion als um eine echte Aussprache. Die Europäische Kommission, die betont, Plan D sei keine Maßnahme zur Rettung der Europäischen Verfassung, erinnert mich an die sowjetische Nachrichtenagentur TASS, die stets leugnete, dass es in der Sowjetunion Katastrophen und Armut gibt.
Sie tun im Grunde genommen nichts anderes, als Scheinmaßnahmen miteinander zu vergleichen, um so den Sturm zu überstehen und abzuwarten, bis die Verfassung – höchstwahrscheinlich in unveränderter Form und schon in wenigen Jahren – angenommen wird. Wenn die Kommission tatsächlich ernsthaft einen echten Plan D umsetzen wollte, würde sie zuallererst Verfassungsreferenden in den Ländern fordern, in denen die Europäische Verfassung durch Parlamentsbeschluss – häufig durch Akklamation – angenommen wurde. Nur in vier von etwa einem Dutzend Ländern hat es bislang ein Referendum gegeben. Zwei davon haben die Verfassung ratifiziert, und zwei haben sie abgelehnt. Das zeigt, wie in der Gesellschaft tatsächlich diskutiert wird und dass es innerhalb der Europäischen Union keine echte Debatte gibt.
Die Europäische Kommission muss endlich aufhören, sich wie ein chinesischer Opernchor zu benehmen, der in drei Akten „Lasst uns fliehen, lasst uns fliehen“ singt, sich aber nicht von der Stelle rührt. Frau Wallström könnte eine bedeutendere Rolle als die eines Leiters dieses Chors spielen.
Timothy Kirkhope (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Das Dokument „Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa“ ist insofern zu begrüßen, als der Schwerpunkt auf konkreten Ergebnissen und nicht auf großartigen Zukunftsentwürfen im institutionellen Bereich liegt. Auch wenn ich nicht allen Lösungsvorschlägen zustimme, so begrüße ich doch insbesondere die Verpflichtung, den Binnenmarkt einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Ich hoffe, dass bei dieser Überprüfung die Öffnung der Märkte, die Liberalisierung und der Abbau der in Europa noch existierenden Wirtschaftsschranken im Mittelpunkt stehen werden. Ich weiß, dass sich der Kommissionspräsident – so wie auch ich – persönlich für Wirtschaftsreformen und Liberalisierung als der einzigen Möglichkeit zur Sicherung von Wachstum und mehr Wohlstand einsetzt.
Nicht begrüßen kann ich jedoch die vorgeschlagene Agenda im Bereich Justiz und Inneres. Zwar befürworten die Menschen in Europa eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der möglichst erfolgreichen Bekämpfung der Gefahren, denen wir uns alle in der modernen Welt gegenübersehen – insbesondere der Terrorismusbekämpfung –, aber ich wünsche mir im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus mehr zwischenstaatliche Koordinierung und halte die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in diesen Bereichen für keine gute Lösung. Diese Fragen berühren den Kern dessen, was den Nationalstaat und seine Verantwortung gegenüber seinen Bürgern in diesen Fällen ausmacht. Das nationale Veto sollte in diesen Bereichen beibehalten werden. Mit ihrer zwiespältigen Haltung in dieser Frage spielt die britische Regierung derzeit mit dem Feuer.
Stattdessen rufe ich die Kommission auf, im Bereich der Wirtschaftsreform konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Menschen in Europa wollen Taten sehen; sie wollen, dass es in Sachen Wachstum und Arbeitsmarkt vorangeht. Niemand ist an endlosen Debatten über Verfassungsfragen oder institutionelle Strukturen interessiert. Die Bürger wollen keine groß angelegten Projekte, die die Souveränität ihrer Nationen aushöhlen oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Meine Botschaft an die Staats- und Regierungschefs ist daher ganz einfach: Konzentrieren Sie sich beim Gipfel im Juni auf die Prioritäten der Menschen, insbesondere die Probleme der 18 Millionen Bürger in der EU, die keine Arbeit haben. Die europäische Verfassung in ihrer jetzigen Form hat ihnen nichts zu bieten. Europa muss klar und unzweideutig demonstrieren, dass es aus den Abstimmungen über die Verfassung einige Lehren gezogen hat. Europa muss zeigen, dass es bereit ist, ein ehrgeiziges Reformprogramm in Angriff zu nehmen, um die von mir angesprochenen Probleme, also geringes Wachstum, hohe Arbeitslosigkeit und Gefährdung unserer Umwelt, zu lösen. Das Sozialmodell muss drastisch reformiert werden. Wie kann man von einem Sozialmodell sprechen, wenn dieses Modell dafür sorgt, dass so viele Menschen in Arbeitslosigkeit und Not geraten?
Meine ablehnende Haltung gegenüber der Verfassung beruht nicht auf einem Dogma, sondern darauf, dass sie meines Wissens für die Menschen in Europa nicht gut wäre. Ich glaube, dass das die Botschaft der Menschen in Europa und vor allem in Frankreich und den Niederlanden ist. Es ist an der Zeit, dass die Regierungen in Europa aufwachen. Wir brauchen Reformen. Wir brauchen mehr demokratische Kontrolle, mehr Transparenz, und wir müssen neue Prioritäten setzen. Wir müssen auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger eingehen. Darin bestand der uns in Laeken erteilte Auftrag, und bislang haben wir die Prüfung leider nicht bestanden. Bald wird die Union 27 Mitgliedstaaten haben. Wir sollten uns daher an der Vielfalt der Europäischen Union von heute erfreuen; lassen Sie uns diese Vielfalt nutzen, um gemeinsam auf ein wahres Europa der Nationalstaaten hinzuwirken.
Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Was Sie heute gesagt haben, kann ich voll unterstreichen, und ich kenne auch Ihr großes Engagement beim Plan D. Nur steht das, was Sie heute zur Verfassung gesagt haben, nicht in den Papieren. Ich beziehe mich insbesondere auf die bürgernahe Agenda. Daher kann ich die Kritik von Martin Schulz und vielen anderen teilen, die sagen, wenn man diese Papiere liest, dann kommt man zu der Auffassung, dass die Kommission aufgegeben hat, für die Verfassung zu kämpfen. Das finde ich sehr schade, weil Sie nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger, die auch für die Verfassung gekämpft haben – zum Beispiel in den Referenden – grob enttäuschen. Das muss man wirklich kritisieren. Es gibt zwei große Defizite, die Sie in diesem Papier fast nicht ansprechen. Das erste ist das institutionelle Defizit. Dies könnte durch die Verfassung entsprechend geregelt werden, und ich stimme mit Herrn Méndez de Vigo darin überein, dass die Kosten der Nichtverfassung wirklich nicht angegeben sind. Das zweite Defizit betrifft die mangelnde finanzielle Ausstattung. Auch dies ist kaum erwähnt worden.
Da komme ich zu meinem wesentlichen Problem. Ich gebe Ihnen Recht, Frau Vizepräsidentin, dass es absolut notwendig ist, nicht nur einfach zu warten und für die Verfassung und für eine bessere finanzielle Ausstattung zu kämpfen, sondern auch jetzt schon zu handeln. Ich greife das Problem der Arbeitslosigkeit heraus. Sie zitieren hier schöne Sätze, denen ich zustimmen kann, aber wo sind die konkreten Vorschläge über das hinaus, was wir bisher bei Lissabon usw. behandelt haben? Wo sind konkrete Vorschläge z. B. zu einer wirtschaftspolitischen Koordination, die absolut notwendig ist, insbesondere im Euro-Raum, aber auch darüber hinaus, um bessere wirtschaftspolitische Voraussetzungen zu schaffen?
Der Kommissionspräsident hat zugesagt, er werde sich bemühen, dass die öffentlichen Investitionen in die Infrastrukturen besser koordiniert werden, weil wir nicht genug Geld haben, alles aus Europa heraus zu finanzieren, und vieles national finanziert werden muss. Nichts davon steht in den Papieren! Energiepolitik: Wir haben darüber gesprochen, dass es unabhängig von der Verfassung – durch die Europa auch in der Energiepolitik mehr Kompetenzen erhielte – notwendig ist, wesentliche Schritte zu tun, gerade auch in Zusammenhang mit der Infrastruktur. Nichts davon steht konkret in den vorgelegten Papieren. Bei der Außen- und Sicherheitspolitik ist es ähnlich, wo man einerseits sagen kann, wir müssen an die Grenze dessen gehen, was ohne Verfassung möglich ist, aber gleichzeitig darauf hinweisen, wie wichtig es wäre, eine Verfassung zu haben, um hier weitere Schritte zu tun.
Sie verlangen eine europäische Antwort auf die Globalisierung. Aber auch hierzu gibt es viel zu wenige Ansätze, wie diese europäische Antwort aussehen könnte, um ein europäisches Sozialmodell zu entwickeln und dennoch gleichzeitig die Modernisierung voranzutreiben und im Wettbewerb bestehen zu können. Auch das ist bürgernahe Politik, und gerade das erwarten viele Bürgerinnen und Bürger von uns. Daher bitte ich noch einmal: Machen Sie die Haltung der Kommission zur Verfassung deutlich! Wir sollen nun nicht dabei stehen bleiben, ich bin absolut dafür, parallel dazu entsprechende Schritte zu unternehmen. Verzichten Sie aber nicht auf die institutionellen Voraussetzungen, denn Sie werden die Bürger enttäuschen, wenn Sie ihnen nicht klar sagen, dass eine Verfassung auch notwendig ist, um die Interessen der Bürger Europas global umsetzen zu können.
Cecilia Malmström (ALDE). – (SV) Die Zeit der Reflexion nähert sich ihrem Ende, aber man hat nicht den Eindruck, dass in Europa besonders viel nachgedacht worden ist. Die lebhafte Debatte, die in allen Mitgliedstaaten geführt werden sollte und die die Ministerpräsidenten auf ihrem Treffen am 18. Juni des vergangenen Jahres versprochen hatten, lässt auf sich warten. Auch die Ratspräsidentschaft hält es offensichtlich nicht für nötig, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
Das liegt nicht daran, dass die Menschen nicht über Europa sprechen wollen. Sie wissen, ebenso wie ich und wie wir alle, dass die Bürger eine Diskussion über Europa wollen. In Schulen, an Arbeitsplätzen, in Debatten, überall sind die Leute an einer Diskussion interessiert, haben Ansichten und Ideen dazu, worin unsere europäische Zusammenarbeit bestehen sollte, wie sie verändert und verbessert werden kann und was sie nicht beinhalten sollte. Was ihnen fehlt, ist eine Führung. Die führenden Politiker Europas sind zu sehr mit ihren internen Problemen beschäftigt, als dass sie ihren Blick auf die europäische Ebene heben könnten. Aber jetzt ist es an der Zeit, dass wir uns zusammennehmen und die erforderliche Führungsstärke zeigen. Wenn die Ministerpräsidenten und Außenminister das nicht schaffen, dann müssen wir es eben tun!
Es muss natürlich eine Menge auf institutionellem Gebiet getan werden. Einige Ihrer Vorschläge sind sehr konstruktiv. Meiner Meinung nach wäre es ein Schritt nach vorn, wenn man mehr Transparenz im Rat einführen und mehr Kontrolle ausüben würde, und wenn man anfangen würde, die Art und Weise der Anwendung der Subsidiarität zu überwachen, was ohne Vertragsänderung möglich ist. Wir haben hohe Erwartungen an die finnische Ratspräsidentschaft. In dieser Frage scheint das Licht aus dem Osten zu kommen.
Selbstverständlich brauchen wir eine Verfassung, ein Regelwerk, das Legitimität schafft. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es letztendlich eine revidierte Verfassung geben wird, die sich von der jetzigen unterscheidet, idealerweise aber auf den gleichen Grundgedanken basiert. Wir müssen Handlungsfähigkeit und Engagement in der Außenpolitik und beim Kampf gegen die Kriminalität zeigen und für die Erweiterung eintreten. Ich hoffe, wir können in der nächsten Zukunft mit praktischen Vorschlägen aufwarten. Wir wissen alle, dass die Reflexionszeit verlängert wird. Wir müssen zeigen, dass die EU für die Arbeitsplätze und die Wirtschaft sowie für weitere Reformen auf dem Binnenmarkt gebraucht wird. Wir müssen zeigen, dass die EU in der Welt gebraucht wird, und wir müssen auf die Vorteile der Erweiterung verweisen.
Unter den vielfach in Europa diskutierten Themen, die zu den wichtigsten auf der Website der Kommission gehören, sind institutionelle Probleme sowie die Frage des Sitzes des Parlaments. Sehr viele Menschen in ganz Europa finden es bizarr, dass das Europäische Parlament zwei Tagungsorte hat. Das kostet viel Geld und lässt das Parlament lächerlich erscheinen. Ich hoffe, diese Bürgerinitiative wird schnell mit einer Million Unterschriften auf dem Tisch von Frau Wallström landen!
Bastiaan Belder (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Nicht zum ersten Male debattiert dieses Haus über die Zukunft Europas. Der Kommissionsbeitrag zum Europäischen Rat im Juni 2006, der heute Morgen Gegenstand der Diskussion ist, bietet leider kaum eine Analyse. Ich möchte eine Bemerkung anbringen und drei Empfehlungen unterbreiten.
Wie die Kommissarin aus internen Berichten weiß, war der Verlust an Souveränität einer der Hauptgründe für das niederländische „Nein“. Mich verblüfft, dass die Kommission anschließend durch die Hintertür versucht, die Befugnisse der Europäischen Union auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auszuweiten.
Ich bin ja voll und ganz für eine Verlängerung dieser Reflexionsperiode, vorausgesetzt, in dieser Zeit wird tatsächlich über die Zukunft Europas reflektiert. Wir müssen uns vom Verfassungstext lösen, und eine Umgestaltung der geltenden Verträge muss zu einem anwenderfreundlichen institutionellen Rahmen führen. Dieser Rahmen – nennen wir ihn Grundlagenvertrag – muss konkrete Politik über die Einrichtung neuer Institutionen wie etwa die eines europäischen Außenministers stellen. Mit diesem Kurs ist dem Bürger letztendlich eher gedient als mit der nichtssagenden Unterschrift eines Ministerpräsidenten, wie von Herrn Barroso in einer Loyalitätserklärung angeregt. Das wird uns nicht wirklich voranbringen und auch nicht die niederländische Wählerschaft beeindrucken, das muss man meinen niederländischen Kolleginnen und Kollegen nicht sagen.
Alexander Stubb (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte auf drei Punkte eingehen. Erstens teile ich Herrn Kirkhopes Ansicht, dass die Verfassung quicklebendig ist, und darüber sollten wir uns freuen.
Die letzte Woche war großartig. Wir hatten das interparlamentarische Forum, die Kommission hat ein Dokument herausgegeben, Estland hat die Verfassung ratifiziert, Finnland hat seine Ratifizierungsabsichten deutlich gemacht, und Frau Merkel hat eine hervorragende Rede gehalten. Herr Farage ist nicht mehr da, aber es war schon aufschlussreich, dass seine Botschaft an die Kricketzuschauer praktisch darin besteht, Frankreich und die Niederlande für alle anderen entscheiden zu lassen, was mit der Verfassung geschehen soll. Seine Worte an die Adresse der britischen Bürger sprechen Bände.
Zweitens möchte ich feststellen, und damit schließe ich mich Herrn Méndez de Vigos Ausführungen an, dass diese Debatte aus fünf Abschnitten besteht. Der erste Abschnitt war die Reflexion und keine Siesta, wie es einige gern nennen würden. Jetzt gehen wir zum zweiten Abschnitt über – der Analyse. Der österreichische Ratsvorsitz muss die Reflexion jetzt hinter sich lassen und zur Analyse übergehen. Dabei sollte er Herrn Méndez de Vigos ausgezeichneten Vorschlag aufgreifen und untersuchen lassen, welche Kosten anfallen, wenn wir keine Verfassung haben. Der dritte Abschnitt umfasst die Vorschlagsphase und der vierte die Verhandlungsphase. Und schließlich sollten wir 2009 analog zu dem, was die Kommissarin ausführte, zur Ratifizierung kommen.
Mein letzter Punkt betrifft die gegenseitigen Schuldzuweisungen. Wenn ich mir die Debatte im Parlament und in der Öffentlichkeit so anhöre, dann habe ich den Eindruck, dass wir uns gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Es hat den Anschein, als gäben die Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und der Kommission für alles, was schief geht, die Schuld. Die Kommission neigt dazu, den Mitgliedstaaten die Schuld zu geben, und das Europäische Parlament gibt sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten die Schuld. Wir müssen von diesen gegenseitigen Schuldzuweisungen abkommen und diese Problematik mehr als Team angehen. Ich halte den Vorschlag einer gemeinsamen Erklärung, an der sich auch das Europäische Parlament beteiligt, für sehr sinnvoll.
Darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in Vorbereitung auf den Europäischen Rat über die Zukunft der Union sprechen, und lediglich ein Fraktionsvorsitzender – Herr Pöttering – ist anwesend. Herr Schulz ist auch schon weg. Er erwähnte Ministerratstagungen, auf denen die Minister aus den 25 Mitgliedstaaten eine Redezeit von je drei Minuten hatten, was insgesamt 75 Minuten ausmacht. Wenn Sie dieses Beispiel auf unser Plenum anwenden, dann kommen Sie bei zwei Minuten Redezeit für jeden der 732 Abgeordneten auf insgesamt 1 464 Minuten. Die Debatten im Rat verheißen auch nicht gerade prickelnde Spannung, aber wir könnten in diesem Bereich ebenfalls ein paar Verbesserungen vornehmen.
Abschließend ein Wort an die Kommissarin. Sie haben eben gesagt, es sei großartig, dass einige Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizieren. Seit den negativen Abstimmungsergebnissen haben dies fünf Länder getan, und eine sechste Ratifizierung steht unmittelbar bevor. Ich fordere Sie auf, Herrn Persson, Ihrem Premierminister, zu sagen, dass es großartig wäre, wenn auch Schweden den Vertrag ratifizieren würde. Diese Äußerung hat nichts mit den Eishockeyweltmeisterschaften zu tun, sondern ich will damit lediglich sagen, dass auch Schweden ratifizieren sollte.
(Beifall)
Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Die Debatte über die Zukunft Europas wird noch einige Zeit andauern. Im Grunde wird die Diskussion über den Kurs und die Politik der EU unser ständiger Begleiter sein. Die Kommission stellt zu Recht heraus, dass Plan D nicht nur mit der Debatte über den Verfassungsvertrag verknüpft ist, wie wichtig das auch sein mag. Erstmals üben wir uns in einer offeneren, aktiveren europäischen Kommunikation. Mehr Kommunikation stellt eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dar.
In der vergangenen Woche hat die Kommission die ersten Ergebnisse der Operation „Plan D“ vorgestellt, die ich uneingeschränkt begrüße. Die Kommission nennt klipp und klar die getroffenen konkreten Maßnahmen, was an sich schon belegt, welchen Stellenwert die Kommission einer klaren Botschaft einräumt. Zugleich müssen wir Acht geben, dass wir nicht in die Falle des Kommunizierens um der Kommunikation willen tappen. In der Kommunikation ist weniger oft mehr. Außerdem ist die Art und Weise, wie sie gehandhabt wird, nur einer von zwei Faktoren für eine erfolgreiche Kommunikation. Wir müssen uns auch fragen, was genau wir über die Zukunft Europas verkünden wollen, und vor allem, wie sich diese Aussage zu den Maßnahmen verhält, die die Europäische Union ergriffen hat.
In dieser Hinsicht höchst interessant sind die Informationen, die die Maßnahmen der Kommission bislang hervorgebracht haben. Aus Meinungsumfragen – ich beziehe mich insbesondere auf das Eurobarometer – geht hervor, dass die Europäer in vielen Bereichen hohe Erwartungen in die Europäische Union setzen, was uns zwangsläufig zu dem Schluss führt, dass sich eine negative Abstimmung über die EU auf alle Fälle auch darauf zurückführen lässt, dass die Europäische Union nicht das leistet, was sie leisten sollte. Dann habe ich auch kein Problem damit, wenn sich die Kommission auf eine konkrete Politikagenda konzentriert. Aber werden damit nicht die Rahmenbedingungen vernachlässigt, in denen wir agieren müssen? Gestatten Sie mir einige Bemerkungen dazu.
Erstens, die Agenda der Bürger muss ausreichend Substanz besitzen, damit sie den Erwartungen der Bürger zumindest halbwegs gerecht wird. Hat die Kommission in dieser Hinsicht genug erreicht, oder hat sie nur Politik ins Auge gefasst, die schon in Vorbereitung ist? Außerdem dürfen wir nicht nur die Erwartungen in Erwägung ziehen – was die Kommission eindeutig getan hat –, sondern müssen auch die Wahrnehmung der Bürger von ihrem Umfeld bedenken. Sollten wir nicht untersuchen, wie die Bürger Europa erleben, und uns fragen, ob die Agenda für die Bürger einen positiven Beitrag zum Alltagsleben leisten kann?
Zweitens, eine solche Agenda weckt Erwartungen, die wir erfüllen müssen. Wenn wir nämlich laut und deutlich sagen, was wir erreichen wollen, und anschließend scheitern, trägt das doch nur zu einem negativen Bild von der Europäischen Union bei, was mich zu meinem letzten Punkt führt.
Das ist die Frage, in welche Richtung die Debatte über die Zukunft Europas in den einzelnen Mitgliedstaaten geht. Zwar hat es die Kommission vermocht, mit den Ergebnissen des Eurobarometers aufzuzeigen, welche Themen für die Europäer von Bedeutung sind, aber wie bewertet sie den Stand der Dinge in all diesen nationalen Diskussionen über die europäische Zusammenarbeit, den Kurs und die Verfassung? Ist eine gewisse Konvergenz erkennbar, oder sind wir davon genauso weit entfernt wie im Juli 2005?
Alle Institutionen haben eine Rolle zu spielen, aber als Mitglied des Parlaments möchte ich den Rat auf jeden Fall auf seine besondere Verantwortung für die Durchführung einer substanziellen Politikagenda hinweisen, die wir brauchen, damit die Bürger wieder hinter dem europäischen Projekt stehen.
VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS Vizepräsident
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Aus dem französischen und dem niederländischen Referendum haben wir u. a. gelernt, dass viele Menschen die EU leider als Teil der Bedrohung durch die Globalisierung sehen und nicht als sicheren Hort, der sie vor deren negativen Auswirkungen schützt. Wir müssen betonen, dass die EU sowohl Sicherheit im klassischen Sinne als auch eine interne Stärke und Dynamik bietet, die es uns ermöglichen, uns auf dem Weltmarkt zu behaupten und für Wohlstand zu sorgen. Die Maßnahme der Kommission zu den Roaming-Gebühren für Mobiltelefone ist übrigens hervorragend.
Ich möchte mich auf den Aspekt der Sicherheit im Bereich Justiz konzentrieren. Den deutlichsten Beweis dafür, wie nützlich die EU für meine Wähler in London ist, habe ich im vergangenen Sommer erhalten. Mithilfe des europäischen Haftbefehls wurden eine unter Mordverdacht stehende Person innerhalb von vier Wochen aus Lettland und ein Terrorismusverdächtiger innerhalb von sechs Wochen aus Italien in das Vereinigte Königreich zurücküberstellt. Das war ein wirkliches Beispiel dafür, wie die EU gemäß dem Wunsch der Bürger für mehr Sicherheit vor Verbrechen und Terrorismus sorgt. Mit ihrer Ablehnung des europäischen Haftbefehls leisten die britischen Konservativen übrigens keinen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Ordnung. Deshalb unterstütze ich nachdrücklich Präsident Barrosos Bestrebungen zur Verbesserung der Entscheidungsfindung im Bereich Justiz und hoffe, dass durch effektivere, demokratische und offene Methoden Fortschritte bei den Regelungen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit erzielt werden können.
Doch die EU sollte auch im Bereich Menschenrechte einheitlich und geschlossen auftreten. Viele sprechen sich dafür aus, dass die EU eine konsequente Rolle in der Welt spielt und sich für Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Trotzdem gibt es im Rahmen der GASP bisher keinen gemeinsamen Standpunkt bzw. keine gemeinsame Aktion des Rates, in der die Schließung von Guantánamo Bay oder wenigstens die Rückführung der eigenen Bürger oder im eigenen Land ansässiger Bürger gefordert würde.
Vor unserem nichtständigen Ausschuss zu den außerordentlichen Überstellungen erklärte Javier Solana unlängst, dass er nicht befugt sei zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten ihre Menschenrechtsverpflichtungen einhalten. Ich bemerkte dazu, dass dies einen kläglichen Eindruck von der EU vermittle. Und anstatt sich an die Spitze der nationalen Debatte über die Vorzüge der EU zu setzen, macht Tony Blair jetzt in skandalöser Weise gemeinsame Sache mit den Konservativen und den Medien in ihrer gefährlichen und populistischen Kampagne gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
Wir sollten uns darauf konzentrieren, dass wir ein wirklich bürgernahes Europa schaffen, dass wir die Bürger vor Terrorismus und organisiertem Verbrechen sowie vor Verletzungen der Grundrechte und vor Diskriminierung schützen und Europas sanfte Macht in der Welt fördern.
Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident! Wir reden über die Zukunft Europas. Was für ein Europa? Das Europa, dessen Grenzen wir nicht kennen? Wer hier in diesem Hause kennt die Grenzen Europas? Keiner von uns. Was für ein Europa? Das Europa, das über keine Außenpolitik verfügt, aber von den Amerikanern hin- und hergeschubst wird? Was für ein Europa? Das Europa, das keine eigene Armee, sondern eine europäische Armee mit einem amerikanischen Oberbefehlshaber wie der NATO hat? Was für ein Europa? Das Europa, das über keine Energiepolitik verfügt? Verschwören wir uns gegen Putin, der uns Gas geben wird, und lassen wir uns in die Streitigkeiten mit hineinziehen, die die Amerikaner in der Golfregion anzetteln, damit wir kein billiges Öl haben können? Was für ein Europa? Das Europa, dessen Demokratie unzureichend ist? Erzählen Sie mir bloß nichts von einem einheitlichen Wahlsystem! Sie haben Ihre Wahlvorschriften, ich habe meine, ein anderer hat seine. Was für ein Europa? Das Europa, das nicht einmal ein einheitliches Referendum durchführen kann, weil dafür in einigen Ländern die Parlamente und in anderen die Bürger zuständig sind?
Demnach sind wir kein Europa mit einer Zukunft. Denn damit ein Land, eine Nation, eine Union eine Zukunft hat, muss es sich im Klaren darüber sein, was es darstellt und wohin es gehen will. Glücklicherweise haben wir gestern jedoch eine Lektion erhalten: eine Lektion in Patriotismus und Kultur von einem Indianer, von Herrn Morales, der offensichtlich der ethnischen Säuberung, die wir Europäer in seinem Land vorgenommen haben, entkommen ist. Es war ein großer Tag für das Parlament, diesem leidenschaftlichen Patrioten zuzuhören.
Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem, was mein Vorredner und einige andere geäußert haben, muss ich sagen: Die Vision habe ich nicht erst gestern gehört, sondern die Europäische Idee ist die Vision. Denn dies ist eine Idee, die uns seit Jahrzehnten Frieden und Wohlstand gebracht hat, was nur wenige Regionen auf dieser Welt in der Geschichte erlebt haben. Daran sollten wir uns erinnern, und das ist ein entscheidender Punkt. Dies wird einfach als selbstverständlich wahrgenommen und nicht mehr positiv bewertet. Auch die Tatsache „nie mehr Krieg“ reicht nicht mehr aus, obwohl es sich nach wie vor um einen entscheidenden Punkt handelt. Wir wissen, wie dünn das Eis der Zivilisation ist. Aber wir sind nicht einmal in der Lage, unseren Bürgern die wirklichen Motive der europäischen Einigung mitzuteilen, weil wir nur über den Kleinkram reden. Und über den Kleinkram reden insbesondere die Regierungen. Wenn ich mich daran erinnere, dass die einen nur über ihre Nettozahlerrolle gesprochen haben und die anderen fünf Milliarden kriegen, aber sich beschweren, dass sie die zehn Millionen extra nicht bekommen haben, und nur über diese zehn Millionen geredet wird und dies dann als Ausdruck mangelnder Solidarität der Europäer bezeichnet wird, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass wir eine Situation in der Bevölkerung haben, wie wir sie derzeit vorfinden.
Ich möchte die nationalen Regierungen auffordern, endlich wieder die Wahrheit zu sagen und die Bevölkerung umfassend zu informieren, und ich möchte die Kommission auffordern, die Regierungen nicht aus dieser Verantwortung zu entlassen und in dieser Frage nicht zu vorsichtig zu sein. Ich hoffe, dass das hier vorgelegte Papier ein erster Ansatzpunkt ist.
Man sollte dabei aber auch Missverständnisse vermeiden. Es ist richtig, dass es darum geht, dieses Europa, wie es sich heute darstellt, wieder voranzubringen und in wichtigen Bereichen Fortschritte zu erzielen, denn nur der Fortschritt überzeugt. Dies darf aber nicht den Eindruck erwecken, wie es in den Medien zum Teil dargestellt wurde, dass es sich hierbei um ein Alternativprogramm zur Verfassung handelt. Es muss deutlich gemacht werden, dass wir damit für die Verfassung werben und die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verfassung sinnvoll nutzen wollen, aber dass wir entscheidende Ziele nur mit der Verfassung erreichen, und zwar nicht nur im institutionellen Bereich, was Abstimmungsrechte, was Sitzzahlen, was Außen- und Sicherheitspolitik angeht, sondern vor allem für den Bürger. Es muss deutlich gemacht werden, dass nur über die Verfassung der Bürger in den Mittelpunkt gestellt wird, dass dies nicht nur eine Union der Staaten, sondern auch der Bürger ist, dass es hier Bürgerrechte gibt, dass die Charta der Grundrechte von fundamentaler Bedeutung ist für ein zukünftiges Verständnis der Europäischen Union und dass die Europawahlen etwas damit zu tun haben, dass der Kommissionspräsident von den Bürgern bestimmt wird und damit die Kommission an den Willen der Bevölkerung angekoppelt wird. Das sind die entscheidenden Punkte, die wir voranbringen müssen, und hier sind wir manchmal nicht mutig genug.
Mich hat es sehr hoffnungsfroh gestimmt, dass ein junges Mitgliedsland zwei Jahre nach dem Eintritt in die Europäische Union am Europatag – am Schuman-Tag – diese Verfassung mit 73:1 ratifiziert hat, nämlich Estland. Ebenso bemerkenswert ist die großartige Leistung, die das finnische Parlament in der vergangenen Woche erbracht hat. Ich hoffe, dass dies ein Ansporn ist für die übernächsten Ratspräsidentschaften wie Portugal. Ich gehe davon aus, dass die deutsche Ratspräsidentschaft ihre Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag wahrnehmen wird, so wie es Bundeskanzlerin Merkel letzte Woche im Bundestag gesagt hat: Wir wollen diesen Verfassungsvertrag, und wir werden alle Initiativen zu seiner Ratifizierung ergreifen! Ich hoffe, Frau Vizepräsidentin, dass die Kommission dem mit vollem Mut beitreten wird!
(Beifall von rechts/Mitte)
Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße den Plan D der Kommission. Wir brauchen Debatten, und ich weiß aus den im eigenen Land gemachten Erfahrungen, dass die Einstellung gegenüber der EU umso positiver ist, je besser informiert die Bürger sind. Deshalb lehnen Leute wie Nigel Farage und die UKIP den Plan D, seine Finanzierung und die durch ihn angeregten Debatten über Europa auch immer wieder ab. Sie wollen, dass sich die Bürger auf ihre von Unkenntnis geprägten Vorurteile über Europa verlassen. Dagegen müssen wir etwas tun. Wir müssen eine möglichst breite Debatte anregen.
Ich halte eine Verlängerung der Debatte über die Zukunft Europas für richtig. Wir brauchen noch mindestens ein weiteres Jahr. Die Reflexion sollte ausgedehnt und vertieft werden. Man kann wohl mit Fug und Recht sagen, dass es bei der Reflexion bisher weniger um den Text als um den Kontext ging. Wir wissen aber auch, dass wir uns früher oder später mit dem Text befassen müssen. Die Debatte muss systematischer und strukturierter gestaltet werden, vielleicht in der von Herrn Méndez de Vigo und Herrn Stubb vorgeschlagenen Art und Weise. Wir müssen uns mit dieser Frage ause inander setzen.
Herr Farage und Herr Kirkhope machen es sich zu einfach, wenn sie sagen, dass die Bevölkerung ihren Willen bekundet und sich gegen die Verfassung ausgesprochen hat. Das ist einfach nicht wahr. Wir haben europaweit ganz unterschiedliche Antworten erhalten. Die Mehrheit unterstützt die Verfassung, und zwar selbst in Ländern, in denen Volksabstimmungen stattgefunden haben. Zählt man alle Volksabstimmungen zusammen, dann haben mehr Menschen mit Ja als mit Nein gestimmt. Insgesamt werden es demnächst 16 Länder sein, die sich für die Verfassung entschieden haben, wie Frau Wallström ausführte. Wenn man Bulgarien und Rumänien noch dazuzählt, dann wird die Zahl der Ratifizierungen bis Ende des nächsten Monats auf 18 ansteigen. So verhält es sich wirklich. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Verfassung, aber keine generelle Ablehnung. Wenn es in dieser Union Meinungsverschiedenheiten gibt, dann sprechen wir darüber, um eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. Wir legen die Ansichten der Mehrheit zugrunde und versuchen herauszufinden, welche Anpassungen vorgenommen werden können, damit auch die Minderheit die Lösung akzeptieren kann. Wir haben der Minderheit gegenüber die Pflicht, das Problem zu erörtern und einen Kompromiss zu finden, aber wir können nicht den Willen der Mehrheit ignorieren.
Alexander Lambsdorff (ALDE). – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin Wallström, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundfrage ist: Was wollen die Bürger von politischen Institutionen? Sie wollen Problemlösungen, hin und wieder – ja, das auch – eine Vision, und sie wollen, dass ihre Probleme, Ängste und Sorgen ernst genommen werden.
Dass uns das als Europäischer Union bisher nur unzureichend gelungen ist, zeigen die Ergebnisse von Frankreich und Holland. Diese Ablehnung hat die Europäische Union aber nicht in eine Krise gestürzt. Sie hat vielmehr die Krise, in der sich die Union bereits befand, nur deutlich gemacht. Laut Eurobarometer glauben auch in Deutschland nur 38 % der Bürger, dass ihre Stimme zählt. Wir brauchen also ein aktives Bemühen um die Zustimmung der Bürger zur EU, und jetzt haben wir die Chance dazu. Der erste Schritt ist nämlich sehr einfach. Wir müssen glaubhaft machen, dass das Nein zweier EU-Länder auch als solches akzeptiert wird.
Schlimmer als ein Nein ist ein Nein, das von den Politikern nicht ernst genommen wird. Das bedeutet nicht, dass die Verfassung tot ist, aber ein nochmaliges Abstimmen über einen Verfassungsvertrag in unveränderter Form darf es deshalb nicht geben. Die Verfassung muss überarbeitet werden. Verfassungselemente und Fachpolitiken müssen voneinander getrennt werden. Es muss einfach deutlich werden, dass zum Beispiel die Ziele und Werte der Union nicht dasselbe sind wie Fachpolitiken zu Fischerei oder Elektroschrott.
Und den Streit, den täglichen politischen Streit, den brauchen wir auch. Es gibt ihn ja meistens bei den Fachpolitiken. Wenn die ganze Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie eines gezeigt hat, dann doch wohl, dass die Bürger sich dafür interessieren, was hier passiert. Streit ist das Salz in der Suppe der Demokratie. Ich bin mit dem Ergebnis – das wissen hier viele –, was die Dienstleistungsrichtlinie angeht, nicht zufrieden, ich war aber zufrieden, dass 30 000 Menschen in Straßburg demonstriert haben. Das ist echter Dialog mit dem Bürger, und verglichen damit hat der Plan D manchmal etwas Künstliches.
Klar muss aber auch sein, dass wir uns an die Trennung der Zuständigkeiten halten müssen. Deswegen sage ich hier ganz klar: Wer heute und hier verspricht, man könne nationale Sozialstaatsmodelle auf die europäische Ebene übertragen, gaukelt den Bürgern etwas vor. Wir haben weder das Geld dafür noch die Rechtsgrundlage, wir haben die Zuständigkeit nicht. Wer Sozialpolitik machen will – und das ist völlig in Ordnung –, möge das bitte vom nationalen Parlament aus tun. Wenn wir leere Versprechungen machen, dann werden die 20 Millionen Arbeitslosen keine Perspektive erhalten, und alle anderen werden uns mehr Europaverdrossenheit spüren lassen, nicht weniger.
Deswegen mein Aufruf: Wir sollten die Europäische Union in ihren Zuständigkeiten demokratisieren, ihre Aufgaben gut wahrnehmen und bei der nächsten Europawahl dafür sorgen, dass wir eine europaweite Volksbefragung zum überarbeiteten Verfassungstext bekommen, sowie den Kommissionspräsidenten aus unseren Reihen wählen.
Jens-Peter Bonde (IND/DEM). – (DA) Herr Präsident! Legen Sie die Verfassung beiseite und beginnen Sie noch einmal von vorn. Lassen Sie uns direkt einen Konvent wählen, dem der Auftrag erteilt wird, eine demokratische Verfassung und ein Kooperationsabkommen zwischen den Demokratien zu erarbeiten. Lassen Sie dann die Wähler in einem Referendum, das in allen Ländern am gleichen Tag abgehalten wird, zwischen beiden entscheiden. Auf diese Weise können wir die Grundregeln erhalten, die unsere Menschen wollen. Bis dahin sollten wir praktische Reformen durchführen, die durch Offenheit, Demokratie und Bürgernähe geprägt sind. Sorgen Sie im Rat und in der Kommission für eine neue Geschäftsordnung, damit von jetzt an alle Tagungen und Dokumente öffentlich sind, es sei denn, es gibt gute Argumente dafür, hinter verschlossenen Türen zu sitzen oder anderweitig eine Sache im Geheimen zu behandeln.
Die einzelstaatlichen Parlamente sollten ihren Kommissar immer freitags befragen. Und weshalb lassen wir die Wähler ihren eigenen Kommissar beim nächsten Mal nicht einfach direkt wählen? Beschließen Sie, dass wir niemals für eine EU-Rechtsvorschrift stimmen, die weder im nationalen Parlament noch im Europäischen Parlament eine Mehrheit erhalten hat. Im vergangenen Jahr hat die EU 3124 Rechtsvorschriften verabschiedet. Das Europäische Parlament war gerade einmal an 57 davon beteiligt. Machen Sie jetzt Schluss mit diesem Demokratiedefizit, und hören Sie auch auf jene, die mit Nein gestimmt haben. Herr Barroso und Frau Wallström werden Kopenhagen am Freitag einen Besuch abstatten. Das offizielle Programm sieht keinen einzigen Gesprächspartner vor, der die französischen und niederländischen Nein-Stimmen vertritt. Sie hören weitgehend auf sich selbst, während die Kommission für Veranstaltungen, Denkfabriken und Bewegungen zugunsten der gescheiterten Verfassung zahlt. Drehen Sie den Geldhahn für Propaganda zu, oder finanzieren Sie nur Veranstaltungen, die pluralistisch sind.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Endlich ist die Zeit gekommen – ein Jahr nach dem „Nein“ in Frankreich und den Niederlanden, aber dem „Ja“ der Mehrheit der Mitgliedstaaten und Bürger Europas – schließlich und endlich mit der „Entdämonisierung“ der europäischen Verfassung zu beginnen und Europa vorwärts zu bringen.
Wir haben damals – zu Recht – beschlossen, die Debatte nach dem „Nein“ mehr auf das Umfeld der Europäischen Verfassung zu konzentrieren, also unsere Aufmerksamkeit auf den Kontext zu richten und den Text etwas beiseite zu lassen. Leider haben wir jedoch wenig über den Kontext gesprochen und dagegen der Auffassung freien Raum gelassen, das Problem läge eigentlich im Text. Wenn wir aber beispielsweise den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betrachten, dann können wir feststellen, dass im Laufe des vergangenen Jahres das Problem eher im Kontext als im Text bestand.
Die Europäische Verfassung schützt somit die Demokratie in der Europäischen Union, indem sie dem Parlament eine Mitentscheidungsfunktion bei den meisten Themen einräumt, die im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit und der Sicherheit stehen. Die Einbeziehung der Charta der Grundrechte zeigt, dass wir die Grundrechte nicht als ein „Anhängsel“ des notwendigen Schutzes der Sicherheit der Bürger betrachten, sondern als zentralen Bestandteil unserer Politik.
Im Gegensatz zum Text ist der Kontext im letzten Jahr immer problematischer geworden: Wir verfügen nun über eine Reihe von Gesetzen, die die Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung verstärken. Zugleich tendiert der Rat aber nach wie vor dazu, den heiß ersehnten und notwendigen Rahmenbeschluss über den Datenschutz in der dritten Säule wahrscheinlich nicht einmal bis Ende 2006 anzunehmen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass der Kontext als Vorwand benutzt wird, der Diskussion über den Text aus dem Wege zu gehen. Europa braucht heute Führungspersonen, es braucht keine Ausflüchte.
Jo Leinen (PSE). – Herr Präsident! Frau Vizepräsidentin, die Agenda für die Bürger Europas ist eine gut gemeinte Initiative, aber letztendlich eine verpasste Chance und daher auch eine Enttäuschung. Es ist eine verpasste Chance, weil Sie den Eindruck erwecken, das ganze Programm wäre mit dem bestehenden Vertrag von Nizza zu erfüllen und der Verfassungsvertrag könnte auf die lange Bank geschoben werden. Zumindest Herr Barroso hat in seinen Reden und Äußerungen diesen Eindruck erweckt, und die Bürger Europas haben das auch so verstanden.
Der neue Plan D müsste beides leisten. Sie müssten die großen Herausforderungen darstellen, auch Lösungsansätze vorstellen, aber auch sagen, was mit dem bestehenden Vertrag geht und was mit dem neuen Vertrag besser ginge. Diese Kommunikation leisten Sie nicht. Sie verstecken sich hinter den Regierungen und überlassen einen Großteil der Aufgabe uns hier im Parlament. Das reicht nicht.
Der ganze Aktionismus – Binnenmarkt vervollständigen – wird nicht helfen, die Vorurteile gegen den neuen Vertrag zu überwinden. Da wird kolportiert, das wäre ein Superstaat, das wäre ein neoliberales Konzept, das wäre die pure Zentralisierung, das wäre die Militarisierung der EU. Dieser Plan D leistet keinen Beitrag, diese Vorurteile zu überwinden. Der Tag der Wahrheit wird kommen, wenn wir den Vertrag in den restlichen Staaten durchbringen müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Viele kleine Projekte für Europa ersetzen nicht das große europäische Projekt der Verfassung. Ich hoffe, es gelingt Ihnen, beides zu kombinieren. Nur dann haben Sie Ihre Arbeit gemacht.
Carlos Carnero González (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich glaube, dass die Phase der Beratung und Debatte jetzt tatsächlich beginnt, bisher war es ja eher eine Phase der Reflexion und des Schweigens. Sie beginnt dank des parlamentarischen Forums, das wir letzte Woche in Brüssel durchgeführt haben und das ein wirklicher Erfolg war. Und sie erhält Auftrieb durch die Entscheidung Estlands, die Ankündigung Finnlands, die Erklärung des irischen Premierministers, die Rede von Frau Merkel vor dem Bundestag und die Worte von Präsident Napolitano, der gestern bei seiner Amtsübernahme deutlich sagte, dass es zu diesem europäischen Verfassungsprozess keine Alternative gibt.
Sie erhält durch alle diese Faktoren Aufwind, Frau Kommissarin, aber nicht gerade durch die Worte von Herrn Barroso. Herr Barroso sollte in der Lage sein, die politische Führungsstärke eines Präsidenten der Europäischen Kommission zu zeigen, der an der Verfassung mitwirkte und sich für sie stark macht. Alles andere wäre nicht vorstellbar.
Gestern habe ich aufmerksam Ihre Mittelung an den Rat gelesen. Um aufrichtig zu sein, es wäre für jeden Bürger interessanter, den ersten und zweiten Teil der Verfassung zu lesen, die fraglos leichter verständlich sind als dieses Dokument. Trotz aller guten Absichten, niemand versteht es. Was ist sein Ziel? Was ist sein Zweck?
Im kommenden Jahr wird es feierliche Erklärungen geben, in denen es heißt, dass wir ein Europa der Pläne und nicht einen Plan für Europa brauchen. Nein, es gibt kein Europa der Pläne, sondern einen Plan für Europa, und dieser Plan ist die Verfassung. Das Ziel kann nur darin bestehen, sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens in Kraft zu setzen, mit anderen Worten, mit den erforderlichen Änderungen und in einem anderen politischen Kontext, aber ohne unseren Weg aus den Augen zu verlieren.
Brian Crowley, (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Kommissarin meinen Willkommensgruß entbieten. Des Weiteren möchte ich meinen Kollegen Herrn Stubb davon in Kenntnis setzen, dass mehr als ein Fraktionsvorsitzender während der Aussprache anwesend war.
Wenn wir uns anschauen, was in Europa passiert ist, und wenn wir all die Worte, Emotionen und Dokumente, die über die Zukunft Europas veröffentlicht worden sind, in Betracht ziehen, dann stellen wir fest, dass ein zentrales Element fehlt. Was nämlich die Menschen in der gesamten Europäischen Union nicht nur im Rahmen der Volksabstimmungen zur Verfassung, sondern auch bei vorherigen Europawahlen zum Ausdruck brachten, war ein Hilferuf. Sie wollten besser verstehen, was es mit Europa auf sich hat, und sie wollen mehr über Europa wissen. Die Leute, denen wir jeden Tag auf der Straße begegnen, haben keine Angst vor Europa oder der Europäischen Union. Sie haben auch keine Angst vor der Weiterentwicklung oder Erweiterung der Europäischen Union. Sie fühlen sich jedoch nicht genügend einbezogen, sie haben kein Vertrauen in die Richtung, die die Europäische Union eingeschlagen hat. Wenn wir über Plan D für Demokratie usw. sprechen und diese Pläne vorlegen, dann müssen wir sie an den Wünschen der Bürger orientieren.
Viele meiner Kollegen haben über Schuldzuweisungen gesprochen und darüber, wen mehr Schuld trifft, weil Präsident Barroso dies nicht gesagt oder eine Regierung jenes nicht gesagt hat. Wir sollten realistisch bleiben. Einige Mitgliedstaaten haben dem Text der Verfassung für die Zukunft Europas zugestimmt, und es ist letztlich ihre Aufgabe, sich daran zu halten und ihre Bürger davon zu überzeugen. Es käme mir nicht in den Sinn, den Wählern in Frankreich, den Niederlanden oder Deutschland vorzuschreiben, was sie zu tun haben. Es ist Aufgabe der Vertreter dieser Länder, realistisch zu sein, nicht zu heucheln, keine parteipolitischen Spielchen zu treiben und nicht das eine zu sagen und das andere zu tun.
Nie wurde das deutlicher als im Falle der Dienstleistungsrichtlinie. Die Regierungen waren zunächst damit einverstanden, dass der Rat hinter verschlossenen Türen eine Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet, und dann plötzlich wurde Druck ausgeübt, und sie wollten nichts mehr davon wissen und forderten, dass sie geändert werden muss. Letztlich spielten sie damit dem Parlament in die Hände, denn dies vermittelte einen Eindruck von Stärke unsererseits. Wir konnten die Sorgen der Bürger aufgreifen und Abänderungen durchsetzen.
Bei Plan D muss es um wirkliche Aussprachen und die Einbeziehung der Menschen gehen; die Vielfalt der Europäischen Union muss respektiert werden; die Europäische Union muss ein klares Profil erhalten. Vor allem aber gilt es, mit den Legenden aufzuräumen, und zwar nicht nur mit denen, die von den Medien verbreitet werden, sondern auch mit denen, an die wir selbst uns klammern.
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Vielen Dank für Ihre Beiträge sowie Ihre Kritik. Ich denke, davon wird die laufende Diskussion profitieren.
Als ich vor vielen Jahren in die Politik ging, habe ich gelernt, dass jede politische Partei oder Organisation drei grundlegende Aufgaben hat. Erstens muss sie in der Lage sein, die Wirklichkeit so zu beschreiben, dass die Menschen die Wirklichkeit wiedererkennen und ebenfalls der Ansicht sind, dass das die richtige Art und Weise ist, die Welt, in der sie leben, zu beschreiben. Zweitens muss sie in der Lage sein, eine Zielvorstellung zu entwickeln, zu sagen „da wollen wir hin, das wollen wir eines Tages erreichen“. Und drittens muss sie in der Lage sein, die Wirklichkeit zu verändern, die angestrebten Veränderungen durchzusetzen.
Ich denke, das gilt noch immer. Genau daran orientiert sich die Kommission. Wir haben einen Plan. Wir sind bereit, die Führung zu übernehmen, wobei wir zunächst einmal in der Lage sind, die Wirklichkeit, in der wir leben, zu beschreiben. Wir haben versucht uns einzubringen, indem wir beschreiben, was wir bei unseren Aktivitäten im Rahmen von Plan D sowie von den an diesen Aktivitäten beteiligten Mitgliedstaaten und allen Einrichtungen erfahren haben, wozu übrigens auch Pub-Besuche zählten. Ich war letzten Freitag in London, um mir die Sorgen britischer Bürger im Zusammenhang mit der Europäischen Union anzuhören.
Zweitens erklären wir immer wieder, dass wir uns für Solidarität, Wohlstand und Sicherheit, die Werte, die wir in unseren Verträgen verankert haben, einsetzen. Drittens weisen wir den Weg, indem wir die Realität der Welt, in der wir leben, verändern. Man kann die Menschen nur gewinnen und den zusätzlichen Nutzen der Europäischen Union nachweisen, wenn man gemeinsam Veränderungen im Alltagsleben der Menschen bewirkt. Das wissen wir aus den Eurobarometer-Umfragen und von all unseren Kontakten. Das ist es, was die Menschen von uns erwarten. Vor diesem Hintergrund können wir die Verfassungsproblematik erneut aufrollen, denn auf diese Weise können wir nachweisen, dass wir etwas an der Art und Weise, in der wir Beschlüsse fassen, verändern müssen. Wir müssen beweisen, dass wir die Europäische Union offener und demokratischer gestalten müssen. Wir können jetzt nicht plötzlich alles stehen und liegen lassen und sagen, dass wir einfach auf eine Verfassung warten. Wir müssen beides tun. Wir müssen zweigleisig vorgehen. Nur so können wir das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen.
So wie Sie bin auch ich sehr enttäuscht darüber, dass uns ein Projekt, wie es die Verfassung darstellt, entglitten ist. Aber persönliche Angriffe und markige Worte sind nicht die Mittel, mit denen wir daran etwas ändern. Es fehlt an konkreten Vorschlägen dafür, was in Frankreich und den Niederlanden getan werden sollte, wo die Verfassung abgelehnt wurde und wo wir wieder mit den Bürgern in den Dialog treten müssen, um ihr Vertrauen in das Verfassungsvorhaben zurückzugewinnen. Das ist eigentlich das Thema, über das wir diskutieren sollten. Was können wir tun, um in den Ländern, die zahlreiche Probleme haben, das Vertrauen wiederherzustellen?
Es wurde eine Idee erwähnt, die meine volle Unterstützung hat. Herr Méndez de Vigo schlug vor zu untersuchen, was es kosten würde, wenn es kein gemeinsames Europa gäbe. Das ist meines Erachtens eine ausgezeichnete Idee, die geprüft werden sollte. Vielleicht können wir das gemeinsam tun und anschließend unsere Erkenntnisse beschreiben. Es gibt eine Reihe von Beispielen, anhand derer die Kosten fehlender europäischer Regelungen beschrieben werden können. Dazu zählen die Energiepolitik, die Tatsache, dass wir keinen Außenminister haben, und vieles mehr.
Das macht uns weniger effektiv, weniger sichtbar, weniger demokratisch und weniger offen. Wir müssen endlich aufhören, uns gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben, denn die Sache geht nicht nur uns an. Wir brauchen die Regierungen der Mitgliedstaaten. Warum sollte die schwedische oder irgendeine andere Regierung, die die Verfassung noch nicht ratifiziert hat, sich an einem Projekt beteiligen oder sich in einer Situation, bei der keine Lösung erkennbar ist, aus dem Fenster lehnen? Bisher hat niemand eine Lösung vorgelegt, aber es gibt mindestens sieben oder acht verschiedene Vorstellungen davon, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden sollte. Deshalb vertritt die Kommission den Standpunkt, dass wir zunächst den zusätzlichen Nutzen des europäischen Projekts nachweisen sollten, indem wir an der Wirklichkeit etwas ändern und unser Möglichstes tun, um auf die Sorgen der Bürger einzugehen. Ob das die Energiepolitik ist, der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit oder die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus; wir müssen etwas unternehmen. Gleichzeitig sollten wir darauf hinweisen, dass eine konstitutionelle Lösung uns enorm helfen würde, effektiver zu handeln. Wir sollten außerdem mit den Regierungen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass wir in Bezug auf Europas Zukunft die Dinge in Angriff nehmen, an denen uns etwas liegt, und dass wir uns gemeinsam für dieselben Werte und Ideen einsetzen. Das ist ein Schritt in Richtung konstitutionelle Lösung.
Wir wollen kein Europa der zwei Geschwindigkeiten oder Kerngruppen. Wir sind der Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten einstimmig handeln sollten und dass wir das europäische Projekt zusammenhalten müssen. Das bedeutet, gleichzeitig auf zwei Schienen vorzugehen.
Wir haben hier demonstriert, dass wir uns genau angehört haben, welche Prioritäten die Bürger setzen, und ich denke, dass Sie mir da zustimmen. Wenn wir uns mit den Bürgern in Kneipen, Universitäten und an anderen Orten unterhalten, dann sprechen sie stets als Erstes ganz reale Probleme an. Sie wollen eine beständige Politik, sie wollen, dass wir in Bereichen tätig werden, die ihren Alltag betreffen. Das ist es, was sie von uns erwarten. Das erleichtert auch die Rückkehr zu den konstitutionellen Fragen.
Wir können definitiv den Vorschlag aufgreifen, die Kosten für fehlende europäische Regelungen zu ermitteln. Wir sollten zudem einen Zeitplan für die Lösung der konstitutionellen Fragen festlegen. Deshalb haben wir darauf verwiesen, dass sich den Mitgliedstaaten nächstes Jahr, wenn wir den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Rom begehen, eine gute Möglichkeit bieten würde, sich auf das weitere Vorgehen zu einigen. Das ist unsere Reaktion auf die Sorgen der Bürger. Es ist ein Fortschritt, dass wir in der Lage sind, eine bürgernahe Agenda – die Prioritäten der Menschen – zu erläutern.
Herr Kirkhope ist nicht mehr hier, aber lassen Sie mich feststellen, dass der Kampf gegen den Terrorismus ein sehr wichtiges Argument darstellt. Sind wir wirklich überzeugt davon, dass wir das nationale Vetorecht beibehalten sollten? Die Europäische Beweisanordnung ist ein Beispiel, und sie wird vom Rat noch immer blockiert. Das ist ein sehr wichtiger Vorschlag, der unseren Strafverfolgungsbehörden helfen würde, effektiver zu agieren. Wir werden diese Vorschläge weiterverfolgen. Die Verfassung ist nicht tot. Die Esten haben erklärt, dass sie die Verfassung nicht etwa ratifiziert haben, weil man von einer baldigen Lösung ausgeht, sondern um ein politisches Zeichen zu setzen. Das war ihr Ziel. Sie erkennen aber auch, dass wir nach Lösungen suchen müssen, die auch die Bürger in Frankreich und den Niederlanden sowie in anderen Mitgliedstaaten, die mit Ja gestimmt haben, zufrieden stellen. Man kann diese Länder nicht einfach auffordern, das Ganze zu wiederholen, denn wir haben einige Veränderungen vorgenommen. Im Moment können wir keine unmittelbaren Lösungen für dieses Problem erkennen, aber wir werden uns auch weiterhin allen anderen voran für eine Lösung der konstitutionellen Fragen und für reale Änderungen im Alltag der Menschen einsetzen, und wir werden eine politische Agenda, eine bürgernahe Agenda verfolgen.
(Beifall)
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
5. Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Reinhard Rack im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) (KOM(2004)0478 – C6-0088/2004 – 2004/0157(COD)) (A6-0408/2005).
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich stellen Ihnen heute den Vorschlag für eine Verordnung zum Programm Marco Polo II vor. Diese Verordnung ist die Fortsetzung des 2003 angenommenen Programms Marco Polo I mit der gleichen Zielsetzung. Das neue Programm hat ebenso wie das alte zum Ziel, die Überbelastung des Straßennetzes zu verringern, die Umweltfreundlichkeit des Verkehrssystems zu verbessern und den intermodalen Transport zu verstärken, um zur Schaffung eines effizienten und nachhaltigen Verkehrssystems beizutragen.
Das Programm läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 und verfügt über eine Mittelausstattung von 400 Millionen Euro, die damit über der von Marco Polo I liegt. Das Konzept dieses Programms sieht direkte Zuwendungen für Verkehrsunternehmen für die Einführung von intermodalen Verkehrsdiensten vor. Dies ist das wirksamste Mittel, um eine öffentliche Finanzierung sicherzustellen. Das Programm ist nach der Folgenabschätzung so konzipiert, dass jeder für Marco Polo II aufgewendete Euro einen sozialen und ökologischen Nutzen für die Gesellschaft in Höhe von sechs Euro erbringen wird.
Die Verordnung übernimmt zwar die Mechanismen des gegenwärtigen Programms, doch umfasst sie auch zwei neue Arten von Maßnahmen, und zwar zugunsten der Meeresautobahnen sowie zur Verkehrsvermeidung. Diese Maßnahmen dürften dazu beitragen, das Volumen des internationalen Güterverkehrs zu verringern, und damit einer äußerst starken Erwartung unserer Mitbürger entsprechen.
Das Programm Marco Polo II berücksichtigt auch das Konzept der Meeresautobahnen, das im Rahmen der transeuropäischen Netze eingeführt worden ist. Es sieht entsprechende Zielsetzungen für die Verkehrsdienste auf diesen Meeresautobahnen vor. Gegenwärtig laufen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für Verbindungen zwischen Deutschland und Finnland sowie zwischen Frankreich und Spanien. Mit den Maßnahmen zugunsten der Meeresautobahnen soll der Straßenverkehr in einem bestimmten Korridor verringert werden. Dieser deutlich wahrnehmbare gemeinschaftliche Mehrwert ist für die europäischen Bürger von Nutzen und verdient daher einen Gemeinschaftsbeitrag ausgehend von Projekten, die von Konsortien aus Verladern, Transportunternehmen und Infrastrukturbetreibern erarbeitet werden.
Es ist an der Zeit, die produzierende Industrie und die logistischen Systeme aktiver in eine gemeinsame Strategie für eine nachhaltige Entwicklung einzubinden. Daher schlägt die Kommission ebenfalls Aktionen zur Verkehrsvermeidung vor. Die Industrie hat bereits begonnen, sich für dieses Thema zu interessieren, um ihre Versorgungsketten zu rationalisieren und die Vertriebs- sowie Transportkosten im Straßengüterverkehr zu senken. Es gibt somit eine auffallende Übereinstimmung der Interessen der Industrie, die Effizienzverbesserungen anstrebt, und dem politischen Wunsch, die negativen Effekte des Verkehrs durch Verkehrsvermeidung zu verringern.
Mit Marco Polo II wird zudem der Geltungsbereich des Programms auf alle Nachbarländer der Europäischen Union ausgeweitet. Heute steuert Europa als Ganzes – und dies sind nicht nur die 25 EU Mitgliedstaaten – auf einen integrierten Verkehrsmarkt zu. Unsere östlichen Nachbarn, insbesondere Russland, Belarus, die Ukraine, die Balkanstaaten sowie die Staaten der Mittelmeerregion sind Teil eines entstehenden großen integrierten Marktes für Transportdienstleistungen. Die Strukturen von Produktions- und Versorgungsketten machen nicht an den Grenzen der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Halt.
Der Rat hat sich am 21. April 2005 auf eine partielle allgemeine Ausrichtung geeinigt. Ich begrüße, dass der Berichterstatter und der Verkehrsausschuss des Parlaments eine Einigung bereits während der ersten Lesung angestrebt haben. Diese konstruktive Einstellung der beiden Organe dürfte es ermöglichen, die Verordnung rasch zu verabschieden und die erste Ausschreibung im Rahmen von Marco Polo II zu starten. Ich danke Ihnen, Herr Rack, sowie dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, dem Sie vorstehen.
Was den erzielten Kompromiss betrifft, sind vier Punkte hervorzuheben: die Hilfe für Klein- und Mittelunternehmen, die Förderschwelle für die verschiedenen Maßnahmen, die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie der Vorrang für sensible Gebiete und Ballungsräume. Das Parlament hat zu Recht auf die Schwierigkeiten verwiesen, die Klein- und Mittelunternehmen beim Zugang zu diesem Programm haben. Der neue Text wird ihnen eben diesen Zugang erleichtern. Ich danke Herrn Rack, dass er sich so für diesen Punkt eingesetzt hat. Die Mindestförderschwellen für die einzelnen Maßnahmen sind gegenüber den Vorschlägen der Kommission gesenkt worden. Die Kommission wird darüber nachdenken, wie sie die sich daraus ergebende Erhöhung der Evaluierungs- und Kontrolltätigkeit bewältigen kann. Die Befürchtungen im Hinblick auf einen möglichen negativen Effekt der Aktionen zur Verkehrsvermeidung auf die Beschäftigung und die Kohäsion in bestimmten Regionen sind meiner Ansicht nach ausreichend geprüft worden. In der neuen Verordnung ist ebenfalls eine stärkere Betonung von sensiblen Gebieten und Ballungsräumen vorgesehen.
Abschließend möchte ich mich entschuldigen, Herr Präsident, dass meine Erläuterung dieses Vorschlags etwas lang geraten ist. Ich möchte nochmals meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass das Parlament zu diesem Bericht eine äußerst konstruktive Einstellung an den Tag gelegt hat, die – wie ich denke – heute zu einem zufrieden stellenden Text führt. Ich danke Ihnen und insbesondere dem Berichterstatter sowie dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.
Reinhard Rack (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht sinnvoll, das Rad ein zweites Mal zu erfinden, nicht einmal für den Verkehrsausschuss. Deswegen begrüßen wir das Vorgehen der Kommission, die nach dem erfolgreichen Programm Marco Polo I ganz bewusst ein Zeichen gesetzt und versucht hat, mit ihrem vorliegenden Vorschlag die seinerzeit erfolgreichen Ansätze aus Marco Polo I nahtlos fortzuführen. Nahtlos heißt insbesondere auch, sicherzustellen, dass wir in der Zeit, sprich am 1. Januar des kommenden Jahres die Möglichkeit haben, Marco Polo II auf Schiene zu setzen.
Die Ziele, die Marco Polo II verfolgen soll, hat Vizepräsident Barot bereits sehr ausführlich dargestellt. Ich kann mich daher ganz bewusst kurz halten. Es geht im Wesentlichen darum, das alte Programm fortzuführen, allerdings mit jeweils einem Mehrwert. Wir werden sehr viel mehr Geld für Marco Polo II haben als wir für Marco Polo I zur Verfügung hatten, und wir werden daher auch die Möglichkeit haben, noch erfolgreicher als bisher den Verkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmodalitäten umzuleiten.
Wir haben die ursprünglich in Aussicht genommenen 47 Millionen nicht erreicht. Ich glaube jedoch, dass das Kompromissergebnis, das im Rahmen der allgemeinen Finanzvorschau zu erzielen war, doch zeigt, dass für die Kommission – aber auch für die beiden anderen Institutionen, nämlich für den Rat und das Parlament – Marco Polo ein wichtiges Programm ist.
Ein weiteres Plus: Wir haben ganz bewusst die Ausdehnung von Marco Polo I auf die neuen Gegebenheiten und über diese hinaus in die Programmrahmen einbezogen. Wir gehen davon aus, dass alle östlichen Nachbarländer der Union, aber auch die Mittelmeerregion, in den Genuss der Marco Polo II-Initiativen kommen sollen, weil es vernünftig ist, die Verkehre bereits so nahe wie möglich an ihrem Ausgangspunkt abzufangen und auf umweltfreundlichere Verkehrsformen umzuleiten.
Wir haben auch insgesamt ein wenig an den Aktionen „gedreht“ – wenn ich bei dem Vergleich mit dem Rat bleiben darf. Wir haben zwei neue Aktionen hinzugefügt, die Meeresautobahnen, über die der Kommissar bereits ausführlich berichtet hat, und das Thema der Verkehrsvermeidung, wo wir allerdings auch intern sehr intensive Diskussionen darüber geführt haben, dass dieses Thema besser vorsichtig anzugehen ist. Der Vizepräsident hat bereits darauf hingewiesen, dass es nicht darum gehen kann, mit europäischen Fördergeldern Arbeitsplätze innerhalb der Union oder über die Union hinaus zu verlagern, und das womöglich in großem Maßstab. Das kann und soll nicht Ziel unserer Maßnahmen sein.
Im Wesentlichen erhielt das Programm Marco Polo II daher von vorneherein von allen drei Institutionen grünes Licht, und wir haben das zum Anlass genommen, den Versuch zu unternehmen, dieses Gesetzgebungswerk bereits in erster Lesung abzuschließen und fertig zu stellen. Das ist Dank der großen Bereitschaft insbesondere der Kommission, aber auch des Verkehrsministerrates, gelungen. Normalerweise ist der Rat für den Verkehrsausschuss ja nicht unbedingt der Partner, mit dem wir seit vielen Jahren eine Liebeshochzeit haben, aber in diesem konkreten Fall ist es doch gelungen, sehr konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Das Parlament sah im Wesentlichen wenige Notwendigkeiten zur Änderung dieses ohnehin bereits guten Textes Marco Polo II. Wir haben als Parlament bewusst Wert darauf gelegt, sicherzustellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen in verstärktem Maß oder zumindest im gleichen Maß wie bisher im Rahmen von Marco Polo-Projekten die Chance haben, zum Zug zu kommen. Wir haben hier eine Reihe von – wie ich hoffe – vernünftigen Vorschlägen vorgelegt, im Besonderen auch im Zusammenhang mit der Absenkung der Schwellenwerte auf die ursprünglichen Marco Polo I-Zielsetzungen.
Es hängt nun an uns allen, unsere Bemühungen umzusetzen, ihnen mehr Effizienz zu verleihen und für weniger Bürokratie zu sorgen. Mit diesem Projekt haben wir ein wichtiges und richtiges Signal gesetzt. Abschließend möchte ich allen Beteiligten – der Kommission, dem Rat und den Kollegen im Parlament – für die konstruktive Zusammenarbeit danken.
Zum Abschluss noch ein technischer Aspekt: Weil wir in erster Lesung zum Abschluss kommen wollten, mussten wir die technische Kompatibilität der beiden Texte des Rates und des Parlamentes sicherstellen. Hier werden die Sprachjuristen aus beiden Diensten noch zu arbeiten haben. Ich bitte dafür um Verständnis.
Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Unsere heutige Aussprache über das Programm MARCO POLO II ist Ausdruck einer erfolgreichen Entwicklung in der Verkehrspolitik der Europäischen Union. Dieses Programm soll dazu dienen, alternative und umweltfreundliche Verkehrsträger zu fördern, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und parallel dazu zur Verbesserung der Qualität der Umwelt und unserer Lebensqualität beitragen werden.
Das neue Programm MARCO POLO II bietet in dieser Hinsicht zahlreiche Möglichkeiten. Es erweitert den Geltungsbereich auf alle unsere Nachbarn, auch auf Russland und unsere Partnerstaaten des Mittelmeerraums, es eröffnet neue Möglichkeiten für den Seeverkehr durch die Schaffung einer separaten Kategorie von Aktionen, den Meeresautobahnen, und es fördert die Rationalisierung des internationalen Verkehrs.
Ich danke Ihnen, Herr Kommissar, für Ihre Entschlossenheit, mit der Sie an der Konzeption und Strukturierung des Programms gearbeitet haben. Meine Glückwünsche gelten insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Rack, denn seine Vorschläge stärken den Mehrwert, den das Programm für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union und ihrer Nachbarn schafft. Es bietet neuen Raum für die Intervention zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, woran der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr oftmals Interesse bekundet hat. Herr Rack ist ebenfalls bestrebt, das Gleichgewicht zwischen der Verkehrseffektivität, der Kostensenkung, der Verschmutzung und dem Straßenverkehr zu fördern und zu stärken, damit wir einem der wichtigsten Ziele der Europäischen Union, nämlich die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch zu reduzieren, ein Stück näher kommen.
Ich bin überzeugt, dass die Entwicklung von Meeresautobahnen ein dynamisches Element bei unserer Planung und der effektiven Umsetzung unserer Ziele darstellen wird. Das Meer ist eine Triebkraft und ein Kapital, das in unserer Politik bislang nicht voll ausgeschöpft wurde, und darauf müssen wir hinarbeiten.
Abschließend möchte ich dem Berichterstatter dafür danken, dass durch sein korrektes Vorgehen und seine Verhandlungen mit dem Rat ein akzeptabler Text erzielt werden konnte, der unserer Ansicht nach rasch in die Praxis umgesetzt wird.
Jörg Leichtfried, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen, mich beim Berichterstatter, meinem Landsmann Herrn Rack, für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion für die Geduld und das Vertrauen, die sie mir in diesem Fall entgegengebracht haben, bedanken, denn – das hat auch Kollege Rack zum Schluss erwähnt – das etwas umständliche Vorgehen des Rates in diesem Fall hat immer wieder dazu geführt, dass kurzfristig noch Änderungen vorzunehmen waren. Deshalb herzlichen Dank für das Vertrauen.
Wie wir alle wissen, wird das europäische Verkehrssystem in den nächsten Jahren großen Herausforderungen gegenüberstehen, denen es bereits jetzt zu begegnen gilt. Es ist damit zu rechnen, dass es Verkehrszuwächse von bis zu 60 % mit den zu erwartenden Folgen, nämlich Staus, Umweltzerstörungen, Unfälle und auch der Gefahr des Verlustes der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, geben wird. Da ist Marco Polo II sicherlich ein Programm, das einerseits die Interessen der Wirtschaft befriedigen kann, andererseits aber auch die der Umweltschützer, der Umwelt und all dessen, was damit zusammenhängt. Ich war deshalb auch sehr froh, dass es relativ schnell gelungen ist, ein verlängertes, angepasstes Marco-Polo-Programm zu erarbeiten.
Es gab natürlich Positives und Negatives. Negativ ist der Haushalt, der zuerst relativ umfangreich war und dann auf 400 Millionen Euro gekürzt wurde. Dies ist besonders enttäuschend, wenn man bedenkt, dass es im gesamten Verkehrsbereich zu Einschnitten kommen wird. Hier hat die Union, was die Budgetzahlen betrifft, wohl die falschen Schwerpunkte gesetzt.
Aber es gibt hauptsächlich Erfreuliches zu Marco Polo II zu sagen. Erfreulich ist die Senkung der Mindestförderschwellen, da gerade kleine und mittlere Unternehmen bisher eher nicht am Programm beteiligt waren. Es ist auch wichtig, dass gerade ein Punkt, nämlich die Verlagerung in den Bereich der Eisenbahn, Modernisierung des Zugmaterials etc. vom Programm erfasst wurde.
Als besonders gelungen empfinde ich auch, dass im Berechnungsmodell nicht nur die Tonnage wie im alten Marco-Polo-Programm ausschlaggebend ist, sondern auch erstmals das Volumen berücksichtigt werden kann. Hier ist ein wesentlicher Fortschritt erzielt worden.
Ein letzter und für mich besonders wichtiger Punkt ist, dass im Text die Frage der Arbeitsplätze angesprochen wurde und dass wir auch hier Initiative gezeigt haben. Jetzt bin ich gespannt, wie es sich in der Praxis entwickeln wird, und hoffe, dass es ein sehr gutes Programm werden wird.
Josu Ortuondo Larrea, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Güterverkehr auf den europäischen Straßen wird bis 2013 um mehr als 60 % ansteigen, und bis 2020 wird er sich in den neuen Mitgliedstaaten verdoppeln. Neben den dadurch verursachten Staus wird er erhebliche Auswirkungen auf unsere Umwelt haben, die wir als „externe Kosten“ bezeichnen.
Schätzungen der Kommission zufolgen werden pro Euro, der für dieses Programm ausgegeben wird, sechs Euro an den besagten externen Kosten eingespart. Deshalb sind wir nicht glücklich über die Kürzung, die in der finanziellen Vorausschau 2007-2013 an der Haushaltssumme von 740 Millionen vorgenommen wurde, die die Kommission für dieses Programm im nächsten Siebenjahreszeitraum beantragt hatte.
Der Vorschlag und die Kompromissänderungsanträge, die durch die unermüdliche Arbeit von Herrn Rack zustande kamen, finden unsere Unterstützung. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass auch Projekte förderfähig wären, die, unabhängig davon, ob sie eine Güterverlagerung auf andere Verkehrsträger mit sich bringen, eine Nettoreduzierung des Staus im Straßenverkehr bewirkt hätten.
Wir hätten auch gern noch niedrigere Schwellenwerte für die Richtbeträge pro Euro Förderung gesehen, sodass eine größere Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu den Beihilfen des Programms erhalten hätte.
Allerdings begrüßen wir die Tatsache, dass das Kriterium des Gütervolumens bei der Bewertung der Ergebnisse der geförderten Maßnahmen berücksichtigt wurde, denn es ist nicht das Gewicht der Fracht an sich, das Umweltverschmutzung und Staus verursacht, sondern das Volumen, das sie einnehmen, und schließlich und endlich die Zahl der Fahrzeuge, die für ihre Beförderung benötigt werden.
Des Weitern befürworten wir, dass Maßnahmen als förderfähig anerkannt werden, die nur in einem Mitgliedstaat zum Tragen kommen, sofern sie eine mindestens 50 %ige Verbesserung im grenzüberschreitenden Verkehr mit anderen Staaten zur Folge haben.
Abschließend – ich will ja nicht zu lange sprechen – möchte ich eine Überlegung anstellen, auch wenn dies vielleicht Teil eines anderen Vorschlags sein könnte: Unseres Erachtens ist auch eine Diskussion über unser derzeitiges Produktionsmodell und den anschließenden Warenvertrieb notwendig ist. Wenn wir wirklich ausnahmslos alle externen Verkehrskosten sowie die Auswirkungen dieses Modells auf die Bevölkerungsverteilung und die Raumplanung einbeziehen würden, müssten wir das Modell wahrscheinlich ändern.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die Grünen werden dieses Programm natürlich unterstützen, auch wenn es zu wenig Geld dafür gibt. Das muss festgestellt werden. Wir hatten die Hoffnung, dass es in Verhandlungen noch gelingen könnte, das Programm aufzustocken, und haben deswegen nicht sofort unsere Zustimmung zu allem erteilt. Die Hoffnung war da, leider wurde sie nicht erfüllt.
Die Kürzung der ursprünglich veranschlagten Zahlen um die Hälfte war für mich schon ein Rückschlag – das muss ich ganz offen sagen –, aber das Programm selbst hat sich ja in der Evaluierung als positiv herausgestellt. Es muss und wird daher von uns unterstützt werden. Marco Polo wäre und ist nämlich ein zentrales Programm, das die Probleme aufgreift, die durch den Verkehr entstehen, und aktiv an einer Verbesserung des model shift arbeiten sowie auch den intermodalen Verkehr stärken würde. Denn diesmal gibt es ja einen Schwerpunkt bei den inland waterways und bei den Kurztransporten auf dem Meer – ich nenne das nicht Meeresautobahnen, mir kommt das immer etwas seltsam vor –, und wir mussten erkennen, dass etliche Transportverlagerungen nicht stattfinden können, weil eben die Schlüsselpunkte, die Knotenpunkte zwischen den verschiedenen Verkehrsmodi fehlen. Hier einzugreifen, halte ich für zentral und wichtig.
Das Programm wäre auch ein Signal an die Bevölkerung, die unter den negativen Auswirkungen des Straßengütertransits leidet, wie etwa Emissionen, Lärm, Belastungen für die Gesundheit, für die Umwelt, die die Menschen artikulieren, die sie als dramatisch empfinden und die sie reduzieren möchten. Deswegen ist mir dieses Programm im Moment auch so besonders wichtig. Wir haben in einigen Wortmeldungen von Vertretern der Kommission leider feststellen müssen, dass man bei der Halbzeitüberprüfung zum Weißbuch Überlegungen anstellt, die Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel nicht mehr als Zielsetzung der Europäischen Union zu sehen, und das halte ich für absolut negativ.
Wenn uns der Schutz der Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung ein Ziel ist, dann braucht es nicht nur ein Programm von 400 Millionen Euro, es braucht vielmehr eine konzentrierte Zielsetzung, die eingreift und klar sagt, dass man Verkehr nicht einfach so laufen lassen kann, wie er läuft, sondern dass man steuern muss. Man steuert ja auch jetzt, und zwar in die falsche Richtung. Wenn die Halbzeitüberprüfung wirklich eine Abkehr von der Veränderung des model shift beinhaltet, verlieren wir an Glaubwürdigkeit gegenüber der Bevölkerung. Es bedeutet einen Abschied von Politik, wenn man einfach nurmehr den Interventionen der stärksten Lobbyisten nachgibt und die Interessen der Menschen entlang den Straßen vergisst. So etwas ist nicht mehr Politik zu nennen, es ist einfach eine Erfüllung von Wirtschaftsinteressen eines kleinen Zweigs innerhalb der Wirtschaft.
Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Der rasante Ausbau des Autobahnnetzes und sinkende Preise für die Kunden haben zu einem enormen Zuwachs des Straßengüterverkehrs, zur Zerstörung der Umwelt und zur Überlastung öffentlicher Flächen geführt. Zu Recht wird im Weißbuch über die Verkehrspolitik die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und auf die Binnenschifffahrt als wesentliches Ziel herausgestellt. Selbst nach der bevorstehenden Aktualisierung des Weißbuchs sollte nicht daran gerüttelt werden, denn ohne eine Verlagerung auf Alternativverkehrsträger kann unser Verkehr den Anforderungen der Nachhaltigkeit nicht gerecht werden.
Da die finanziellen Mittel des Marco Polo II-Programms, das bis 2013 laufen soll, drastisch von 740 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro beschnitten wurden, lässt sich dieses Ziel wahrscheinlich nicht so effektiv oder fristgerecht verwirklichen. Nach Ansicht meiner Fraktion kommt dem vorliegenden Programm dennoch wesentliche Bedeutung zu, um die Umwelt zu verbessern und das vollständig aus dem Ruder gelaufene Wachstum des Straßengüterverkehrs einzudämmen.
Meine Fraktion begrüßt die Ausdehnung des Programms auf die Anrainerstaaten der Europäischen Union sowie die besondere Aufmerksamkeit, die der Verlagerung von mehr Gütern, die derzeit noch auf Küstenstraßen befördert werden, auf Meeresautobahnen gilt. Nicht minder wichtig ist die Verringerung überflüssigen Verkehrs durch eine verbesserte logistische Abstimmung. Die zurückgelegten Kilometerzahlen lassen sich reduzieren, indem Leerfahrten vermieden, die Entfernungen zwischen den einzelnen Verarbeitungsstufen so weit wie möglich verkürzt und die Auslastungsfaktoren erhöht werden. Wir haben stets für das hier eingeführte Prinzip der Verkehrsvermeidung plädiert. Die Herabsetzung der Förderschwelle wird eine zusätzliche administrative Belastung nach sich ziehen. Die vorgeschlagenen volumetrischen Äquivalente stellen zwar eine sinnvolle Ergänzung zur Berechnung von gesparten Tonnenkilometern dar, der hierfür angegebene Koeffizient von 1:1 könnte jedoch dazu führen, dass fortan sämtliche Anträge in Volumeneinheiten eingereicht werden, weil dies für die Unternehmen günstiger ist.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Vereinbarung mit dem Rat über das Marco Polo II-Programm verschafft in erster Linie kleineren Unternehmen einen besseren Zugang zu diesem Programm. Da davon nicht wenige im Verkehrssektor tätig sind, ist dies ein bedeutender Fortschritt, der sich hauptsächlich auf die Bündelung von Projekten und die Beschränkung der finanziellen und administrativen Belastungen zurückführen lässt.
Die einzige grundlegende Bemerkung, die ich zu diesem Programm anbringen möchte, betrifft die fehlende Bewertung von Marco Polo I. Da eine solche Bewertung fehlt, lässt sich nicht sagen, ob Marco Polo II den gewünschten Effekt erzielen wird, und zwar einfach deshalb, weil der Zusammenhang zwischen Ziel und eingesetzten Mitteln nicht bekannt ist. Deshalb bin ich froh, dass im nächsten Jahr eine Bewertung vorgenommen wird, deren Ergebnisse hoffentlich den Ansatz und die Durchführung des Programms bestätigen werden. Zum Schluss darf ich dem Berichterstatter für das erzielte Ergebnis danken, das mit Sicherheit meine Zustimmung hat.
Fernand Le Rachinel (NI). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar Barrot, meine Damen und Herren! Ich möchte den Berichterstatter zu den Vorschlägen und den Verbesserungen beglückwünschen, die er uns in seinem Bericht vorlegt.
Als französischer Abgeordneter im Europäischen Parlament unterstütze ich angesichts der geografischen Lage Frankreichs, das ein wahrer Verkehrsknotenpunkt in Europa ist, voll und ganz alle Initiativen zur Entlastung unserer Straßen, zur Förderung alternativer Güter- und Personentransportformen zum Straßenverkehr sowie zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Verkehrssystems insgesamt.
Sehr erfreut bin ich ebenfalls über den Stellenwert, der den Meeresautobahnen im Programm Marco Polo II eingeräumt wird. Der Ausbau dieser Autobahnen wird sich positiv auf die Verringerung des internationalen Straßengüterverkehrs auswirken. Wie der Berichterstatter hervorgehoben hat, wird der Straßengüterverkehr, wenn keine entschiedenen Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung ergriffen werden, bis 2013 insgesamt um 60 % zunehmen. Dies würde zu höheren Unfallzahlen, zu verstärkten Staus, größeren Umweltschäden und letztlich zu höheren Kosten für die gesamte europäische Industrie führen, die in dem Maße, wie sie auf verlässliche und rentable Transportketten angewiesen ist, an Wettbewerbsfähigkeit verlieren würde.
Daher müssen wir unsere Anstrengungen auf den Ausbau des intermodalen Transports konzentrieren. Mit der Erweiterung nach Osten haben sich die europäischen Seegrenzen weiter verschoben, so dass sich Europa heute neue Voraussetzungen und Chancen zum Ausbau der Meeresautobahnen bieten. Diese gilt es zu nutzen.
Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Rack herzlich zu der in erster Lesung erzielten Vereinbarung beglückwünschen und ihm zugleich dafür danken, wie er dieses sehr gute Ergebnis erreicht hat. Diesen Erfolg haben wir seiner Beharrlichkeit zu verdanken, da können wir wirklich von Glück reden. Trotz des andauernden Auf und Ab um die Finanzielle Vorausschau steht für dieses neue Marco Polo-Programm immerhin ein Betrag in Höhe von 400 Millionen Euro zur Verfügung, was einer Verdopplung der bislang jährlich verfügbaren Summe entspricht.
Lobenswert ist, dass die Kommission in ihrem Vorschlag den Geltungsbereich von Marco Polo II auf Meeresautobahnen-Aktionen und Verkehrsvermeidung ausgedehnt hat und dass auch mehr Möglichkeiten für die Binnenschifffahrt bestehen, so dass eine breite Palette alternativer und umweltfreundlicher Verkehrsträger über dieses Programm zur Förderung der Verlagerung auf Alternativverkehrsträger beitragen kann.
Zu meiner Freude hat es das Parlament in seinen Verhandlungen mit dem Rat vermocht, einige wesentliche Änderungen an dem vorgeschlagenen Programm vorzunehmen. Zu den wichtigsten zählt eine deutliche Herabsetzung, in vielen Fällen sogar eine Halbierung der Förderschwellen, denn in der Praxis fällt es kleinen Unternehmen noch immer schwer, von diesem Programm Gebrauch zu machen. Es stimmt mich ebenfalls froh, dass die Binnenschifffahrt eine bedeutendere Stellung einnimmt als im ursprünglichen Vorschlag. Drittens, es ist vernünftig, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften, beispielsweise regionale und lokale Gebietskörperschaften, auch Konsortien angehören können. Auch das kann kleinen Unternehmen helfen.
Die Kommission hat zugesagt zu prüfen, ob kleine Infrastrukturprojekte zugunsten von Aktionen zur Verkehrsverlagerung unterstützt werden können. Geringfügige Verbesserungen wie der Bau von Kaimauern können für das Gelingen dieser Aktionen zur Verkehrsverlagerung von ausschlaggebender Bedeutung sind. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie uns über die Ergebnisse der Studie informieren können und ob Sie diese Möglichkeit von kleinen Infrastrukturprojekten tatsächlich in das Programm aufnehmen werden.
Abschließend eine praktische Anmerkung. Die Kommission hat in ihrem Aktionsprogramm der Verringerung der administrativen Belastung und der besseren Rechtsetzung Priorität eingeräumt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass von denjenigen, die Projekte vorschlagen, derart detaillierte Erläuterungen verlangt werden, dass sie sehr oft gar nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Ich hoffe, auch in diesem Punkt werden die Änderungen, die vom Parlament über den Berichterstatter vorgenommen worden sind, zu einer Verbesserung beitragen und Unternehmen ermutigen können. Gleichwohl bitte ich Sie, den Finger weiter am Puls der Zeit zu haben, denn Ihre Dienststellen werden sich gegenüber jenen, die Vorhaben beantragen wollen, zugänglich und entgegenkommend verhalten müssen.
Ulrich Stockmann (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch mein Dank gilt dem Berichterstatter, der sehr sachkompetent und kooperativ gearbeitet hat. Worum es bei Marco Polo geht, ist ja ausführlich dargestellt und auch bewertet worden, deshalb will ich mich auf wenige Punkte beschränken.
Positiv ist, dass die Finanzausstattung und das Instrumentarium von Marco Polo eindeutig besser sind als die der Vorgängerprogramme, von PACT 1 angefangen bis Marco Polo I. Dennoch sind sie, von der Herausforderung der Verkehrsverlagerung her betrachtet, eindeutig zu gering. Deshalb müssen wir erstens streng darauf achten, dass die Projekte erstens grundsätzlich grenzüberschreitend sind, um den europäischen Mehrwert sicherzustellen, und dass zweitens durch die halbierten Mindestförderschwellen die KMU auch wirklich gestärkt und stärker beteiligt werden müssen. Drittens müssen mehr Binnenschifffahrtsprojekte zustande kommen als in der Vergangenheit und viertens muss es endlich einmal zu einer Koordinierung mit vorhandenen oder notwendigen nationalen Programmen kommen. Fünftens ist darauf zu achten, dass die Nachhaltigkeit der Instrumente dadurch überprüft wird, dass die Kommission evaluiert, welche Projekte auch noch nach sechs bis zehn Jahren Bestand haben, und dass die Kommission sechstens überprüft, welche der abgelehnten Projekte auch ohne Förderung zustande kommen, damit die Mitnahmeeffekte künftiger Programme minimiert werden.
Insgesamt ist der Bericht Rack ein unstrittiger Bericht, der schnellstmöglich politisch umgesetzt werden sollte. Der Mehrwert dieser Maßnahmen wird für die Bürger unmittelbar sichtbar; das ist etwas, was wir zur Zeit brauchen.
Jacky Henin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Angesichts der Gefahren für die Sicherheit und die Umwelt, angesichts der Praktiken einer Branche, die ihre Arbeitnehmer allzu oft zu Sklaven der modernen Zeit macht, angesichts der zu erwartenden starken Zunahme der Verkehrsströme scheint sich die Kommission endlich bewusst zu werden, wie ernst das Problem ist und dass man sich damit befassen muss. Der freie und unverfälschte Wettbewerb führt uns in die Katastrophe. Jetzt wird vorgeschlagen, die Meeresautobahnen, die Eisenbahn, den intermodalen Transport auszubauen und die KMU zu unterstützen. Allerdings setzt die Kommission parallel dazu ihren Kreuzzug zur Privatisierung der Eisenbahnen fort, ohne eine Einschätzung der zehn katastrophalen Jahre vorzunehmen. Diese Orientierung ist gut, aber nicht glaubwürdig angesichts der völlig unzureichenden Mittel.
Daher beantragt meine Fraktion eine getrennte Abstimmung über den Bericht unseres Kollegen Rack und über die Stellungnahme des Haushaltsausschusses. Wir werden gegen diese Stellungnahme stimmen, denn sie lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: „Sage mir, was du brauchst, und ich werde dir erklären, wie du ohne es auskommen kannst.“
Luca Romagnoli (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht Rack veranschaulicht sehr gut die Herausforderungen und Aussichten der europäischen Gesellschaft angesichts des unstrittigen und anhaltenden Anstiegs des Straßenverkehrs – sowie seines „drohenden Kollapses“, wie es in dem Bericht heißt –, den wir tagtäglich auf vielen Straßen und in vielen Städten Europas erleben.
Es ist daher die Pflicht des Gesetzgebers, sowohl im Interesse der Sicherheit als auch der Lebensqualität alternative und umweltfreundlichere Verkehrsträger zu fördern und vor allem den intermodalen Verkehr besser zu integrieren und dessen bestmögliche Funktionsweise zu gewährleisten, wobei er selbstverständlich versuchen muss, die Forderungen der Wirtschaft zu mäßigen. Zu diesem Zweck werden in dem hervorragenden Bericht von Herrn Rack geeignete Vorschläge für das Programm Marco Polo II formuliert, dessen Finanzvolumen, wie ich hoffe, seine Durchführung später möglich machen wird.
Die durch mich vertretene Partei, Fiamma Tricolore, hat stets den Gedanken der so genannten „Meeresautobahnen” unterstützt, die Italien selbst bereits in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts für den Mittelmeerraum konzipiert hatte; in dem Bericht werden solche Autobahnen im Rahmen des Programms Marco Polo II zu Recht in Betracht gezogen und wieder aufgegriffen.
Selbstverständlich unterstütze ich auch – und bitte die Kolleginnen und Kollegen, es ebenfalls zu tun – die Änderungsanträge von Herrn Rack, die auf eine Verbesserung des Programms Marco Polo II abzielen, um die für den intermodalen Verkehr erforderlichen Verwaltungsformalitäten zu reduzieren. Ich meine, es handelt sich um einen ausgezeichneten Bericht, der hoffentlich die Unterstützung des gesamten Parlaments finden wird.
Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich Herrn Rack zu diesem ausgezeichneten Bericht gratulieren. Ich denke, dass er und die meisten Kollegen, die sich an der Aussprache im Ausschuss beteiligt haben, vor allem die Notwendigkeit hervorheben wollten, ein nachhaltiges Gleichgewicht in der Verteilung der Verkehrsträger herzustellen und die Intermodalität zu entwickeln, um dem Problem der Verkehrsengpässe wirksam zu begegnen.
Es gibt keinen anderen Weg, um der erwarteten Zunahme des Straßengüterverkehrs, die bis 2013 allein in der Europäischen Union bei über 60 % liegen wird, zu begegnen. Der übermäßig starke Güterverkehr auf unseren Straßen ist jedoch nur das am stärksten ins Auge fallende Problem. Die wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und umweltpolitischen Kosten sind immens. Es ist deshalb zwingend notwendig, substanzielle Maßnahmen zur Minderung dieser negativen Folgen zu ergreifen. Die Verringerung des Straßengüterverkehrs und die Entwicklung der Intermodalität zu einer wettbewerbsfähigen und wirtschaftlich tragbaren Realität sind der richtige Weg, um die derzeitige Tendenz umzukehren.
Vor diesem Hintergrund und in Weiterführung des vorherigen Programms enthält Marco Polo II ein umfassenderes und breiter gefächertes Bündel von notwendigen und positiven Anreizen und Maßnahmen, die nicht nur im Hoheitsgebiet der EU, sondern auch in den Nachbarregionen zur Anwendung kommen können. Das ist zu begrüßen.
Mit ihm wird es möglich sein, die Investitionen im Eisenbahnverkehr, in der Binnenschifffahrt und in der Nutzung der Meeresautobahnen unter Einbeziehung der europäischen Meeresinseln und der Regionen in äußerster Randlage als Durchgang zwischen diesen beiden Straßen, den Meeresautobahnen und den Binnenschifffahrtstraßen, wirksam zu fördern. Gleichermaßen wichtig ist aber auch die Förderung technischer Innovationen, die Wettbewerbsvorteile für die alternativen Verkehrsträger, insbesondere was Anhängelasten betrifft, bringen können. Voraussetzung für die Verringerung des internationalen Straßenverkehrs, vor allem des Güterverkehrs, ist darüber hinaus, dass den in sensiblen Gebieten wie den städtischen Gebieten mit einem großen Verkehrsaufkommen angesiedelten Projekten Vorrang eingeräumt werden muss.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich auf die Frage der Finanzierung zurückkommen. Wie wir wissen, war dieses Programm Gegenstand schwieriger Verhandlungen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau, in deren Ergebnis der Gesamtbetrag von 400 Millionen Euro – ein weit geringerer als der von der Kommission vorgeschlagene Betrag – festgelegt wurde. Das ist durchaus bedauerlich, denn er bringt weniger strategische Ambitionen zum Ausdruck. Da es nicht möglich ist, mehr Mittel zu bekommen, wird, wie die Kommission zu Recht erklärt hat, der Erfolg dieses Programms von der Verwendung und Aufteilung dieser Mittel bestimmt.
Ich muss deshalb Herrn Rack als den Berichterstatter für die vorgeschlagene Senkung der Obergrenze für die Förderfähigkeit einiger Vorhaben loben. Damit wird der Zugang zu diesem Programm für kleine und mittlere Unternehmen leichter, die einen erheblichen Anteil an der Wirtschaft haben und einen beträchtlichen Teil der europäischen Arbeitskräfte beschäftigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die in diesem Bericht genannten Ziele sowie die Lösungen, die er aufzeigt, werden mit Sicherheit einen entscheidenden Einfluss auf die Zukunft des europäischen Güterverkehrs sowohl in Bezug auf seinen Verkehrsfluss als auch im Hinblick auf seine Nachhaltigkeit ausüben. Deshalb muss er unbedingt von diesem Parlament unterstützt werden.
Ewa Hedkvist Petersen (PSE). – (SV) Ich möchte Ihnen, und besonders natürlich dem Berichterstatter Herrn Rack für die im Ausschuss geleistete Arbeit danken. Wie viele in diesem Hause bereits gesagt haben, brauchen wir ein umweltfreundlicheres Verkehrssystem in Europa. Wir haben eine erhebliche Umweltbelastung zu verzeichnen. Gleichzeitig aber ist der Verkehr von enormer Bedeutung für unsere Regionen und die Unternehmen in den Regionen. Der kombinierte Verkehr wird in Zukunft außerordentlich wichtig sein, wenn die Verkehrssysteme im gesamten Gebiet der Union funktionieren sollen.
Gleichzeitig zeigt das Programm Marco Polo die unterschiedlichen Bedingungen auf, unter denen wir in den einzelnen Regionen der EU leben. In einigen Regionen sind große Entfernungen zu überwinden. Die Firmen dort sind in vielen Fällen Zulieferer für größere Unternehmen in dichter besiedelten Gebieten. Sie haben eine erhebliche Bedeutung für die Beschäftigung in den abgelegenen Regionen. Das Programm Marco Polo darf daher nicht zur Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb der Union führen. Ich habe im Ausschuss entsprechend dieser Sichtweise gehandelt und kann nun den vorliegenden Kompromiss unterstützen. Das betrifft einmal Artikel 1, der besagt, dass das Programm Marco Polo einen Mehrwert für die EU schaffen soll, wobei unter anderem die Verbesserung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gewährleistet wird, und dann den zukünftigen Artikel 2, in dem es heißt, dass dadurch die Produktion und die Arbeitskräfte innerhalb der Mitgliedstaaten nicht negativ beeinflusst werden sollten.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte der Kommission danken, indem ich Vizepräsidenten Barrot meinen Dank ausspreche. Ich danke ihm für diesen Vorschlag, für diese Initiative und seine Ausführungen, in denen er die Maßnahmen, die in die richtige Richtung führen, bekräftigt. Ferner möchte ich Herrn Rack meine Anerkennung für seine Arbeit aussprechen, denn uns liegt nun ein Dokument vor, auf dessen Grundlage die Verkehrsinfrastruktur durch die aktive Förderung intermodaler Lösungen wesentlich effektiver genutzt werden kann.
Wir alle wissen, dass im EU-Haushalt einschließlich des Haushalts für den Zeitraum 2007–2013 weitaus weniger Mittel für den Verkehrssektor zur Verfügung stehen, als wir das gerne hätten. Deshalb sollten für die Nutzung der bestehenden Infrastruktur möglichst gute Lösungen gefunden werden. Dies ist, wie ich unterstreichen möchte, ein historischer Moment: eine erweiterte Europäische Union, die ab 1. Januar 2007 möglicherweise zwei neue Mitglieder haben wird. Wir können dann die neuen Mitgliedstaaten in die Gestaltung eines neuen europäischen Verkehrs- und Logistiksystems einbinden. Es ist sehr wichtig, dass die Eisenbahn in den neuen Mitgliedstaaten ihre bisherige Rolle beibehält. Ich freue mich – und damit komme ich zum Schluss –, dass wir den kleinen und mittleren Unternehmen eine Chance geben und sie eine neue Rolle spielen werden und dass wir auf eine Stabilisierung des Verkehrs- und Logistiksystems hinarbeiten.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Kommission zu ihrem ausgezeichneten Vorschlag recht herzlich gratulieren und auch dem Berichterstatter und den übrigen Kollegen meinen Glückwunsch aussprechen, die ihn in beispielhafter und kooperativer Weise verbessert und eine zügige Einigung mit dem Rat erreicht haben.
Außerdem möchte ich uns, der Europäischen Union, zur Auflegung und Verbesserung des Programms MARCO POLO gratulieren, mit dem durch eine effiziente, wenn vielleicht auch zu diskreten Arbeit wirksame Resultate erzielt werden.
Im Vergleich zu anderen Programmen und Projekten konnten damit beachtliche Erfolge erreicht werden, was unter anderem an den durchgeführten Maßnahmen liegt, die zwar einen kleinen Umfang haben, aber einen großen Mehrwert zurückgeben. Zudem wird neben kurz- und mittelfristigen Plänen der Zugang der KMU zu diesem Programm verbessert, wodurch die nützliche Arbeit der Europäischen Union unmittelbar in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt. Dies ist ein Instrument, das am Bedarf ausgerichtet ist und deshalb zu effektiven und konsolidierten Ergebnissen führt. Nicht zuletzt möchte ich hervorheben, dass sich dieses Programm als hervorragendes Mittel zur Entwicklung und Förderung innovativer Maßnahmen und Strategien erwiesen hat.
Was die Aufnahme der Hochgeschwindigkeits-Seewege angeht, so muss ich das Beispiel der erfolgreichen Beziehung zwischen Valencia und der italienischen Küste und die Verringerung des Verkehrsaufkommens durch die Berücksichtigung logistischer Gesichtspunkte anführen. Außerdem haben wir in den letzten Tagen erfahren, dass ein Unternehmen wie Mercadona – das zurzeit ähnliche Zahlen schreibt wie Carrefour in Spanien – momentan Gespräche mit dem Eisenbahnunternehmen RENFE über eine ständige Güterverlagerung von der Straße auf die Schiene führt. Dies ist unserer Meinung nach ein weiteres Beispiel, das von derartigen Programmen gefördert wird.
Abschließend möchte ich zwei Wünsche äußern: Auf der Grundlage der Erfahrungen von MARCO POLO I und dem verbesserten Programm MARCO POLO II und mit Blick auf die Revision des Weißbuchs zum Verkehr hoffe ich, dass uns die Erfolge und Ergebnisse dieses Programms helfen werden, weiterhin konsequent an der Güterverlagerung von der Straße auf nachhaltigere Verkehrsträger zu arbeiten, wobei der Logistik natürlich eine Schlüsselrolle zukommen wird.
Ferner hoffe ich – und hier vertraue ich auf die Kommission und den Kommissar, die über die entsprechenden Möglichkeiten und die notwendige Begeisterung verfügen –, dass die Erfolge und Rezepte von MARCO POLO in die Diskussionen über die transeuropäischen Netze einfließen, die ja letztendlich auf das gleiche Ziel ausgerichtet sind, wenn auch einen viel größeren Umfang haben, was die ganze Sache manchmal recht schwierig macht.
Robert Navarro (PSE). – (FR) Herr Präsident! Mein Redebeitrag wird sehr kurz sein. Er beschränkt sich auf die Feststellung, dass die Kommission 740 Millionen zur Finanzierung von Marco Polo II vorgesehen hatte, dass der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für diese Summe gestimmt und zum Ausdruck gebracht hatte, wie viel Wert er darauf legt, dass Marco Polo II ausreichend finanziert wird.
Doch nun werden uns 400 Millionen Euro für sieben Jahre vorgeschlagen, obwohl neue Prioritäten zu finanzieren sind, die Förderschwellen um 50 % reduziert wurden und sich zudem der räumliche Geltungsbereich verdoppelt hat. Wie bei den TENV nähern wir uns auch hier dem Gießkannenprinzip.
Ich bezweifle, dass unter diesen Bedingungen die erhofften Impuls- und Hebelwirkungen wirklich eintreten. Das bedauere ich zutiefst, zumal Marco Polo II ein Programm ist, dass seine Effizienz bereits unter Beweis gestellt hat.
Heute muss Europa mehr denn je seine Versprechen halten, wenn es das Vertrauen der Bürger wiedergewinnen will. Mit einer solchen Finanzausstattung ist dies allerdings nicht möglich.
Ich begrüße zwar, dass die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Parlaments bemüht waren, die Reduzierung der Finanzausstattung zu begrenzen, doch kann ich aufgrund des Gesagten nicht für diesen Bericht stimmen und werde mich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Nikolaos Sifunakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Straßengüterverkehr ist in den letzten Jahrzehnten in der EU beträchtlich angestiegen und wird bis 2013 um mehr als 60 % zunehmen. Das ist eine enorme Zahl.
Dieser Zuwachs hat zweifelsohne zahlreiche negative Folgen, die wir alle kennen: Verschmutzung, Verkehrsstaus, Unfälle und insbesondere hohe Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur. Um dieser rasanten Zunahme des Straßenverkehrs Einhalt zu gebieten und seine negativen Auswirkungen zu begrenzen, müssen alternative Verkehrsträger entwickelt und insbesondere der Kurzstreckenseeverkehr, nämlich durch den Bau von Meeresautobahnen, sowie der Eisenbahnverkehr und die Binnenschifffahrt gefördert werden. Zugleich müssen jedoch die Netzwerke der Nachbarregionen der Europäischen Union harmonisiert werden, da diese in erheblichen Maße zu diesem hohen Verkehrsaufkommen beitragen..
Insofern kann das Programm MARCO POLO recht hilfreich sein, indem es geeignete Maßnahmen finanziert, mit denen der Gefahr des Zusammenbruchs unseres Straßenverkehrssystems vorgebeugt wird. Gewiss ist das Budget, wie bei anderen Programmen für den kommenden Zeitraum von 2007 bis 2013, letztendlich im Vergleich zu unserem ursprünglichen Vorschlag gekürzt worden.
Abschließend möchte auch ich meinerseits dem Berichterstatter, Herrn Rack, zu seinem Bericht gratulieren.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich werde mich kurz fassen. Zunächst möchte ich Herrn Rack und Ihrem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr wie auch dem gesamten Parlament für diese Arbeit danken, die die Annahme des Vorschlags in erster Lesung ermöglichen dürfte.
Die Kommission stimmt dem im Rahmen des informellen Trilogs mit dem Rat gefundenen Kompromiss zu. Wir akzeptieren die vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr angenommenen Änderungsanträge, die den Standpunkt des Rates bekräftigen, sowie die von Herrn Rack vorgeschlagenen und von den einzelnen Fraktionen unterstützten neuen Kompromissänderungsanträge. Sie widerspiegeln den Kompromiss des informellen Trilogs mit dem Rat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt über die Ähnlichkeit der von den einzelnen Rednern zu Ausdruck gebrachten Meinungen. Wir sind in der Tat voll entschlossen, die Gefahren und Risiken eines ständigen Anstiegs des Verkehrs auf den Autobahnen und Straßen Europas zu vermeiden. Dazu müssen wir aktiv, insbesondere über das Programm Marco Polo II, sämtliche alternativen Verkehrsformen fördern: die Meeresautobahnen, die Binnenschifffahrt und ein Eisenbahnnetz, das sich wirklich über ganz Europa erstreckt.
Ebenso wie Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, bedauere auch ich, dass wir nicht über höhere Finanzmittel verfügen, doch wie dies jemand von Ihnen zum Ausdruck gebracht hat, müssen wir meiner Meinung nach das Beste aus den Mitteln machen, die uns zur Verfügung stehen. Ich wage zu hoffen, dass wir dank der von Marco Polo II vorgesehenen Anreizmaßnahmen positive Ergebnisse erzielen werden. Lassen Sie mich noch anfügen, dass wir uns bei unseren Entscheidungen im Bereich der transeuropäischen Netze von derselben Philosophie leiten lassen. Ich möchte Ihnen nochmals für Ihre Arbeit danken, meine Damen und Herren.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
VORSITZ: EDWARD MCMILLAN-SCOTT Vizepräsident
6. Tagesordnung: siehe Protokoll.
7. Zusammensetzung der Fraktionen: siehe Protokoll
8. Abstimmungsstunde
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
8.1. Einfuhrregelung für Reis (Abstimmung)
8.2. Verarbeitungsbeihilfe für Faserflachs und Hanf (Abstimmung)
8.9. Fischereiabkommen EG/São Tomé und Príncipe (Abstimmung)
8.10. Fischereiabkommen EG/Angola (Abstimmung)
8.11. Mehrwertsteuer: Ort der Dienstleistung (Abstimmung)
8.12. Antrag auf Aufhebung der Immunität von Tobias Pflüger (Abstimmung)
8.13. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Abstimmung)
8.14. Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln (Abstimmung)
8.15. Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung:
Albert Jan Maat (PPE-DE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! Ich darf der Kommission meinen Dank für die positive Reaktion auf den Initiativvorschlag des Fischereiausschusses aussprechen. Die Antwort fiel derart positiv aus, dass sogar die Handelspolitik der EU angepasst wird und wir endlich selbst eine nachhaltige Politik verfolgen können, sogar in unserer Ausfuhrpolitik für Fischereierzeugnisse.
Zweitens, dieser Vorschlag bietet sämtlichen Regionen Europas und den zivilgesellschaftlichen Organisationen Raum zur Umsetzung der Politik, und das wird im Kommissionsvorschlag und wahrscheinlich auch im Ratsvorschlag seinen Niederschlag finden. Ich danke der Kommission für diese Haltung.
8.16. Fischereiabkommen EG/Marokko (Abstimmung)
8.17. Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2003 und 2004) (Abstimmung)
8.18. Bessere Rechtsetzung 2004: Anwendung des Subsidiaritätsprinzips (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung über Änderungsanträge 6 und 16:
Godfrey Bloom (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich gemäß Artikel 151 Absatz 3 der Geschäftsordnung zu Wort melden und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Werden Sie die Änderungsanträge 8 und 16 des Berichts Doorn für unzulässig erklären, da der Vertrag von Nizza der einzig gültige Vertrag ist? Es gibt keinen „Verfassungsvertrag“. Auch wenn dies hier viele nicht wahrhaben wollen – die Franzosen und die Niederländer haben in ihren Referenden mit „Nein“ gestimmt. Der Vertrag von Nizza wurde noch durch keinen neueren ersetzt, daher sollten diese Änderungsanträge für unzulässig erklärt werden.
(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)
Der Präsident. Entschuldigung, Herr Bloom, ich habe mich bei Ihrem Namen geirrt und Sie Herr Berlato genannt. Verzeihung. Wie habe ich Sie nur verwechseln können?
(Heiterkeit)
Ihr Standpunkt ist politisch wichtig und absolut berechtigt. Wir alle werden ihn berücksichtigen, vielen Dank.
VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES Präsident
(Die feierliche Sitzung wird um 12.00 Uhr eröffnet.)
9. Feierliche Sitzung – Palästinensische Behörde
Der Präsident. Präsident Abbas, verehrte Abgeordnete! Für das Europäische Parlament ist es eine große Ehre, dass Sie heute hier bei uns sind. Dies beweist auch die rege Teilnahme an dieser Plenarsitzung.
Ich möchte Ihnen danken, dass Sie nach Ihrem missglückten Besuch so bald nach Straßburg zurückgekehrt sind, denn damals im März zwangen Sie die Ereignisse, Ihren Aufenthalt in Straßburg abzubrechen.
Seitdem befinden Sie sich im Auge des Sturms, denn der Sturm rast noch immer über den Nahen Osten hinweg. Diese Wochen und Monate sind nach wie vor entscheidend für die Zukunft des palästinensischen Volkes und für das israelische Volk. Zudem werden sie ganz erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Region und damit auch auf die Europäische Union haben.
Herr Präsident, wir alle hier wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um einen stabilen Friedensprozess zu erzielen. Wir sind uns vollkommen bewusst, dass, wenn wir nicht richtig vorgehen, die Gefahr besteht, dass die Welt durch die Wahl potenziell aggressiver Parteien im gesamten Nahen Osten in eine Phase heiliger Kriege, religiöser Kriege getrieben wird.
Deshalb, Präsident Abbas, möchte das Europäische Parlament Ihnen zuhören. Denn Sie besitzen einen großen Erfahrungsschatz und haben sich über viele Jahre hinweg konsequent bemüht, den Konflikt durch den Dialog mit dem Feind zu beenden.
Niemand in Europa hat vergessen, dass Sie seit den 70er Jahren den Weg für Friedensverhandlungen geebnet haben, sogar noch bevor die große Mehrheit Ihres Volkes bereit war, dies zu akzeptieren. Sie haben im Jahre 1977 Friedensansätze mit Matiyahu Peled ausgehandelt, und diese Vereinbarungen wiesen den Weg zu einer Lösung, die auf der Koexistenz beider Staaten beruht.
Sie leiteten die Verhandlungsgruppe in Oslo. Sie waren derjenige, der diese Abkommen im Namen der PLO unterzeichnete. Und nach Ihrer Wahl zum Präsidenten im vergangenen Jahr haben Sie sich für eine Wiederaufnahme des Friedensprozesses eingesetzt und eine Waffenruhe zwischen den bewaffneten Gruppen in den Gebieten erreicht.
Daher kann niemand den leisesten Zweifel an Ihrem Engagement für den Frieden und Ihrem Verhandlungswillen auf der Grundlage des Völkerrechts und der Achtung der bereits unterzeichneten Abkommen hegen. Zudem sind Sie ein rechtmäßig gewählter Vertreter Ihres Landes, denn 62 % der palästinensischen Wähler haben angesichts dieses Engagements für Sie gestimmt.
Dann kamen die Parlamentswahlen im Januar, die dem palästinensischen Volk wiederum Gelegenheit boten, seinen festen Willen zur Demokratie zu zeigen. Doch gleichzeitig riefen die Ergebnisse dieser Wahlen, die in Europa respektiert und voll anerkannt werden, ernste Sorgen in der internationalen Gemeinschaft hervor.
Diese internationale Gemeinschaft beginnt sich aber jetzt der Gefahren bewusst zu werden, die eine Einstellung der Hilfe für das palästinensische Volk mit sich bringen könnte. Bei seinem Treffen in der letzten Woche beauftragte das Quartett die Europäische Union, einen Mechanismus zu finden, um die Hilfe für die palästinensischen Gebiete zu kanalisieren und so zumindest die wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.
Das Plenum der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, die ich bis zum vergangenen Monat leiten durfte, veröffentlichte einen Appell, den das Präsidium dieser Versammlung in der vergangenen Woche in Tunis wiederholte. Darin wird auf das Chaos hingewiesen, das entstehen könnte, wenn die internationale Finanzhilfe ausbleibt und die Zollgebühren, auf die das palästinensische Volk Anspruch hat, zurückgehalten werden.
Herr Präsident, Sie haben Gelegenheit, mit den Vertretern der Völker Europas über all diese Themen zu sprechen. Sie können dies in der Überzeugung tun, die wir alle teilen, dass Sie die einzige Person sind, die mit allen beteiligten Seiten sprechen kann. Sie sind die Nabelschnur, die uns noch aus dem Konflikt zum Frieden führen kann, und deshalb haben wir so großes Interesse, Ihre Vorschläge zu hören und Ihnen zu helfen, einen Weg aus dieser schwierigen Lage zu finden.
Sie haben das Wort.
(Beifall)
Mahmoud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde(1). (EN) Im Namen des allmächtigen und barmherzigen Gottes; Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich meiner Dankbarkeit für Ihre Einladung Ausdruck verleihen. Es ist eine Ehre, vor dieser Versammlung sprechen zu dürfen, die für die Völker Europas eine einzigartige Erfolgsgeschichte darstellt; eine Geschichte, die verschiedene Lektionen bereithält und die als Musterbeispiel für viele Länder und Völker in der ganzen Welt gelten darf.
In meiner heutigen Rede vor Ihnen überbringe ich die Botschaft des palästinensischen Volkes an die Völker eines Kontinents, mit dem wir seit jeher in gutnachbarlichem Verhältnis verbunden sind, auch im Ergebnis unserer historischen Bande der Zusammenarbeit und Freundschaft, der Partnerschaft und des Zusammenhalts in verschiedenen Bereichen. Wir streben eine solche Zusammenarbeit im Rahmen eines fruchtbaren Dialogs zwischen den Zivilisationen und Kulturen an, der beiderseits des Mittelmeers zum Tragen kommt und uns allen helfen kann, extremistische Ansichten zu entschärfen und sicherzustellen, dass unsere historisch engen Kontakte fortbestehen und dass wir selbst Frieden im Mittelmeerraum herbeiführen können.
Ich stehe hier heute vor Ihnen in dem Bewusstsein, dass ich mich an Abgeordnete wende, denen unsere Probleme sehr vertraut sind. Viele von Ihnen haben die Schwierigkeiten und das Leiden des palästinensischen Volkes auf Reisen in unser Land mit eigenen Augen gesehen. Erst gestern beging das palästinensische Volk den 58. Jahrestag der palästinensischen Nakba von 1948, der an historisches Unrecht erinnert, denn damals wurden wir Palästinenser entwurzelt und viele von uns aus der Heimat vertrieben und zu einem Flüchtlingsdasein gezwungen.
Über den gesamten politischen Weg und den nationalen Kampf des palästinensischen Volkes unter Führung der Palästinensischen Befreiungsorganisation hinweg sowie nach Gründung der Palästinensischen Nationalbehörde im Jahre 1994 im Gefolge der Unterzeichnung der Grundsatzdeklaration war das Streben nach einer effektiven und aktiven Vorreiterrolle Europas stets ein Grundpfeiler im politischen und diplomatischen Handeln Palästinas. Unser Volk hat das Engagement zahlreicher europäischer Länder seit den frühen 70er-Jahren für die Menschenrechte der Palästinenser und deren nationale Befreiungsbewegung unter Führung der Palästinensischen Befreiungsorganisation nie vergessen. Genauso wenig hat es die großzügige politische, finanzielle und fachliche Unterstützung der europäischen Länder bei der Errichtung palästinensischer Einrichtungen und eines Parlaments sowie die erwiesene Hilfe bei der Überwindung der Folgen der Besatzung, Belagerung und Zerstörung vergessen. Mit dieser Hilfe wurde das Vertrauen unseres Volkes in unsere gerechte Sache und in das Völkerrecht gestärkt. Zu diesem Zeitpunkt, einer weiteren schwierigen Phase, schauen wir logischerweise nach Europa, denn unsere Region ist für alle Lösungswege offen. Daher wünschen und erwarten wir von Europa, dass es eine führende Rolle auf diesem Gebiet einnimmt.
Trotz der Schrecken, die das historische Unrecht an unserem Volk mit sich brachte, war es uns stets möglich, eine realistische Politik zu entwickeln, um das Recht unseres Volkes auf Selbstbestimmung wiederzuerlangen. In der ersten Zeit gab es geheime, halboffizielle und offizielle Begegnungen zwischen PLO-Vertretern und israelischen Friedenscamp-Aktivisten in europäischen Hauptstädten. Die ersten offiziellen Kontakte zwischen der PLO und der israelischen Regierung fanden in einer europäischen Hauptstadt, in Oslo, statt. Die Paraphierung des ersten Abkommens der Geschichte zwischen beiden Seiten im Jahre 1993 erfolgte ebenfalls in Oslo, vor der offiziellen Unterzeichnung in Washington im selben Jahr.
Als der Palästinensische Nationalrat im Jahre 1998 die palästinensische Friedensinitiative annahm und die Resolutionen 242 und 338 des UN-Sicherheitsrates akzeptierte, bot sich die Chance einer historischen Aussöhnung. Ich muss ehrlich zugeben, dass dies für unser Volk nicht einfach war. Doch darf ich hier auf die Rolle verweisen, die unser ehemaliger Führer Yassir Arafat gespielt hat. Es bedurfte großen Mutes, um diese Entscheidungen zu treffen und eine Friedensformel auf den Tisch zu legen, die die Unterstützung unseres Volkes findet, obwohl der vorgesehene Palästinenserstaat nur 22 % der Fläche des historischen Palästina einnehmen und den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten entsprechen würde. Nach Gründung der Palästinensischen Autonomiebehörde haben wir unser intensives Streben nach Frieden fortgesetzt. Wir haben immer wieder darauf verwiesen, dass der Prozess im Kern auf dem Grundsatz der Partnerschaft basieren muss, einer Partnerschaft, die auf Einvernehmen und der Lösung von Problemen beruht, die dem Erbe eines langwierigen, bitteren und blutigen Konflikts zuzuschreiben sind; einer Partnerschaft, die die legitimen Anliegen des anderen berücksichtigt und die Grundlagen für eine neue und andere Zukunft sowohl für die Palästinenser als auch die Israelis schafft.
Der schwerste Angriff auf den Friedensprozess, der eigentlich nach wenigen Jahren seinen Abschluss hätte finden sollen, bestand in der Ablehnung der Logik der Partnerschaft von Seiten Israels und dessen Festhalten an einer destruktiven Politik, insbesondere in Bezug auf die Errichtung von Siedlungen, den Bau von Sperrmauern und die Inbesitznahme von Land, um Realitäten zu schaffen, die Verhandlungen in dieser Richtung beeinträchtigen und vorwegnehmen könnten. Die Nichteinhaltung von Zusagen und Vereinbarungen und die Ablehnung einer internationalen Aufsicht sind zum beherrschenden Element der Politik Israels geworden und hatten zur Folge, dass der Friedensprozess an Dynamik verliert und das Vertrauen der Menschen in seine Zweckmäßig nachlässt. Diese Politik ging in den vergangenen Jahren so weit, dass man versuchte, die Palästinensische Nationalbehörde und ihre Einrichtungen vollständig zu zerstören, ferner wurde unsere grundlegende Infrastruktur, zu deren Aufbau Ihre Länder beigetragen hatten, systematisch dem Erdboden gleichgemacht.
Was uns betrifft, so haben wir trotz aller Enttäuschungen und Leiden, die ein Ausmaß angenommen haben, das Sie – insbesondere jene, die es mit eigenen Augen angesehen haben – sicherlich erkennen und einschätzen können, darauf geachtet, dass unser nationaler Kampf nicht von seinem Kurs abweicht und sichergestellt, dass er im Einklang mit dem Völkerrecht steht. Jegliche Angriffe gegen Zivilisten verurteilen wir und lehnen sie ab. Terrorismus in jeglicher Form lehnen wir ab. Wir haben darauf verwiesen, dass statt einer Kultur des Krieges eine Kultur des Friedens geschaffen werden muss, und wir haben alle friedlichen Mittel ausgeschöpft, um der Besatzung entgegenzutreten.
(Lebhafter Beifall)
Vor 16 Monaten fanden nach dem Tode von Präsident Arafat in den besetzten palästinensischen Gebieten Präsidentschaftswahlen statt, zu denen ich mit einem klaren Programm antrat: die Erklärung eines Waffenstillstands sowie das Bekenntnis, dass Verhandlungen der einzige Weg zur Lösung dieses Konflikts sind. Darüber hinaus wollte ich eine Politik der Reformen in verschiedenen Bereichen etablieren, um die Demokratie zu stärken, Ruhe einkehren zu lassen, die Sicherheit zu stärken und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern.
Es erfüllt mich mit Stolz, dass das palästinensische Volk mir diese Aufgabe anvertraut hat. Unter Zustimmung aller Gruppen und Fraktionen, die die Einhaltung dieses Waffenstillstands befürwortet haben, gingen wir sofort an die Arbeit. Erstmals seit Jahren konnten wir eine nahezu vollständige Einstellung der von Palästinensern verübten bewaffneten Angriffe verzeichnen. Die israelische Seite hat darauf jedoch mit dem Weiterbau der Trennmauer im Westjordanland reagiert, die unsere Territorien in kleine Bezirke aufsplittert. Sie setzt die Morde, Verhaftungen und militärischen Überfälle in unseren Städten, Dörfern und Flüchtlingslagern fort, genauso wie die verschärften Belagerungen, die uns zu strangulieren drohen. Sie missachtet weiterhin Vereinbarungen und Abkommen, darunter auch das nach den palästinensischen Präsidentschaftswahlen in Sharm al-Sheikh erzielte Abkommen. Doch trotz alledem haben wir dem Plan Israels, sich aus dem Gaza-Streifen zurückzuziehen, zugestimmt. Wir haben ein reibungsloses und ruhiges Vorgehen sichergestellt und unsere Fähigkeit unter Beweis gestellt, dass wir unseren eigenen Sicherheitsaufgaben nachkommen können, insbesondere in den Grenzregionen, wo uns Beobachter aus der Europäischen Union beim ordnungsgemäßen Funktionieren des ersten Grenzübergangs der Geschichte unterstützten, der vollständig von Palästinensern verwaltet wird.
Die Politik Israels, unsere ausgestreckte Hand auszuschlagen, die Chance auf Verhandlungen und auf eine Perspektive des Friedens zurückzuweisen, hat eine noch größere Verbitterung in unserem Volk bewirkt. Diese Politik ist auch der Grund für den Niedergang der Wirtschaftsverhältnisse in Palästina und hat dazu geführt, dass die Wege zwischen Ortschaften lang und gefährlich geworden sind, da sich zwischen Jerusalem und dem Westjordanland so viele Kontrollpunkte befinden. Diese Kontrollpunkte sind ein Mittel zur Unterdrückung und Demütigung von Menschen, die einfach nur ein normales Leben führen, ihre Arbeitsplätze oder Felder erreichen, Krankenhäuser und Universitäten aufsuchen, ihre Kinder zur Schule bringen oder in Moscheen oder Kirchen gehen wollen.
Die Stimmung während der Parlamentswahlen im vergangenen Januar war von Desillusionierung und Enttäuschung aufgrund des Vorgehens der israelischen Besatzung und eines fehlenden positiven Ausblicks für den Friedensprozess geprägt. Die ganze Welt war Zeuge der reibungslosen und demokratischen Machtübergabe sowie der Schaffung der Grundlagen und der Tradition eines demokratischen Prozesses, den wir unbedingt einschlagen müssen. Wir betonen nochmals, dass die Demokratie ohne Freiheit des Volkes und bei fortgesetzter Besatzung seelenlos bleibt. In den vergangenen vier Monaten haben wir eine beispiellose Situation erlebt. Das erklärte politische Programm der Partei, die als Wahlsiegerin die Regierung gebildet hat, entspricht nicht meinem Programm und nicht den Verpflichtungen und früheren Vereinbarungen der Palästinensischen Autonomiebehörde.
Beim Umgang mit dieser Situation lassen wir uns von den gleichen Grundsätzen leiten wie bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl. Wir setzen uns mit diesem Problem im Rahmen unserer Institutionen und gemäß unseren Gesetzen und Vorschriften auseinander. Aufgrund der politischen Aktivitäten der letzten Monate bildet sich in Palästina langsam eine öffentliche Meinung heraus, die die von der Palästinensischen Autonomiebehörde geschlossenen Übereinkommen und Verpflichtungen sowie völkerrechtlichen Verpflichtungen respektiert. Ich habe die neue Regierung ersucht, ihr politisches Programm dahingehend zu ändern, dass es im Einklang mit besagten völkerrechtlichen Verpflichtungen steht. Wir befinden uns in einem ständigen und fortlaufenden Dialog, der in wenigen Tagen in einen erweiterten nationalen Dialog münden wird. Ich hoffe, dass dieser uns zum erforderlichen Änderungsprozess führen wird.
Für unser Vorgehen benötigen wir die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Die neue Regierung muss die Möglichkeit erhalten, sich den grundlegenden Anforderungen der Völkergemeinschaft anzupassen. Würde die Hilfe an die Palästinensische Autonomiebehörde gestoppt und die Unterstützung eingestellt, geriete das Land in eine noch schlimmere wirtschaftliche und soziale Lage und das Netz aus leistungsfähigen und funktionierenden Regierungsbehörden, Verwaltungen und Einrichtungen würde geschwächt, bei deren Aufbau und Entwicklung die Länder der Europäischen Union eine entscheidende Rolle gespielt hatten. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, dem Quartett für seine neueste Entscheidung zu danken, die Unterstützung für das palästinensische Volk fortzusetzen. Dies soll auf Grundlage eines Mechanismus erfolgen, der unter Leitung der EU erarbeitet werden wird. In diesem Zusammenhang rufen wir Israel auf, unsere Steuer- und Zolleinnahmen unverzüglich freizugeben. Die Europäische Union kann hier eine führende Rolle einnehmen, und wir würden Sie gern um Ihre Hilfe ersuchen, damit Israel die uns zustehenden Steuer- und Zolleinnahmen sofort freigibt.
(Lebhafter Beifall)
Die israelische Regierung beharrt einmal mehr auf ihrem Slogan „Kein palästinensischer Partner“. Sie werden sich entsinnen, dass die israelische Regierung diesen Slogan in der Vergangenheit als Ausrede verwendet hat, um von Vereinbarungen zurückzutreten und sich zu weigern, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Angesichts bekannt gewordener israelischer Pläne, wonach die endgültigen Grenzen Israels innerhalb der besetzten Palästinensergebiete verlaufen sollen, sind wir um die Zukunft des Friedens in unserer Region tief besorgt. Mit diesen Plänen würde jede Möglichkeit verbaut, eine Zwei-Staaten-Lösung zu schaffen, da dadurch große Teile der besetzten Palästinensergebiete annektiert würden, wodurch die verbleibenden Reste in verstreute Inseln verwandelt würden, die keine Landverbindung aufwiesen und auch keinen Zugang zu Wasserressourcen hätten, welche die Israelis gern für sich beanspruchen würden. Dieser Versuch, einseitige Pläne durchzusetzen, wird jede verbleibende Hoffnung auf die Wiederbelebung des Friedensprozesses zunichte machen. Er wird auch Ausgangspunkt einer weiteren bitteren Periode der Spannungen und Konflikte sein, für die die Völker dieser Region bereits – über Jahrzehnte hinweg – einen hohen Preis gezahlt haben.
Die Behauptung, dass es keinen palästinensischen Partner oder Gegenpart gibt, entbehrt jeder Grundlage. Kraft der mir gemäß unserem Grundgesetz gewährten Verfassungsbefugnis, die das PLO-Exekutivkomitee, seinen Präsidenten und seine Abteilung für Verhandlungsfragen mit Verhandlungskompetenzen ausstattet, wiederhole ich nochmals, dass wir nach wie vor absolut daran interessiert sind, sofort an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um ein Abkommen zu erreichen, das diesen langwierigen Konflikt beendet. Auf diese Tatsache habe ich in dem Telefongespräch mit Ehud Olmert verwiesen, als ich ihm zu seinem Amtsantritt vor wenigen Tagen gratulierte. Im Verlauf unserer Unterhaltung betonte ich unseren aufrichtigen Wunsch, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um über den Frieden zu verhandeln. Das erwartet die ganze Welt von uns, und wir rufen die Völkergemeinschaft auf, sofort zu handeln und uns zu unterstützen sowie zu verhindern, dass die Region zu einer Zeit, in der dort auch andernorts Spannungen herrschen, in einen Abgrund gleitet und in eine neue Serie von Konflikten gerät, die nicht nur den Mittleren Osten, sondern die ganze Welt in Mitleidenschaft ziehen würden.
Wir brauchen Aktionen, die auf dem Völkerrecht und der Roadmap basieren. Wir wollen Verhandlungen zwischen Partnern als Alternative zur israelischen Politik der Einseitigkeit, des Diktats und der Negierung der anderen Seite. All dies ist für uns eminent wichtig, da wir nur durch Verhandlungen die Menschen in unserer Region wirklich vereinen und ihnen die Grundsätze von Frieden, Entwicklung und Modernisierung nahe bringen können, die wir mit den europäischen Völkern teilen.
Ich danke Ihnen nochmals für diese Einladung und für Ihre Gastfreundschaft. Ich meine, ich habe soeben vor Freunden gesprochen, mit denen uns der Wunsch verbindet, die Werte der Freiheit, der Demokratie, der Toleranz und des Dialogs voranzubringen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie die gerechte Sache des palästinensischen Volkes weiter unterstützen werden, bis wir unsere Freiheit erhalten und im Heiligen Land einen unabhängigen Staat auf der Grundlage der Grenzen zu Israel von 1967 errichtet haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Das Hohe Haus erhebt sich zu lang anhaltendem Beifall für den Redner.)
Der Präsident. Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben gemerkt, wie aufmerksam das Europäische Parlament Ihre Rede verfolgt hat. Ihre letzten Worte sind auch unsere, denn wir setzen uns weiterhin für die Lösung auf der Grundlage der Existenz zweier Staaten ein.
Ich bin auch sicher, dass Ihre Worte viele Abgeordnete des Europäischen Parlaments ermutigen werden, dem Problem im Nahen Osten mehr Zeit und Überlegung zu widmen.
Seit Ihrem fehlgeschlagenen Besuch haben wir keine neue Entschließung zu diesem Thema verabschiedet, aber viele Aussprachen geführt. Die nächste Debatte wird in der Konferenz der Präsidenten stattfinden und dem Parlament ebenfalls helfen, seine Position zu dem Konflikt besser definieren zu können.
Nochmals vielen Dank, Herr Präsident, wir wünschen Ihnen und Ihrem Volk alles erdenklich Gute.
(Beifall)
(Die feierliche Sitzung wird um 12.30 Uhr geschlossen.)
Präsident Abbas sprach Arabisch. Dies ist eine Übersetzung aus dem Englischen.
10. Abstimmungsstunde (Fortsetzung)
Der Präsident. Die Abstimmung wird fortgesetzt.
10.1. Durchführung, Folgen und Auswirkungen der für den Binnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften (Abstimmung)
10.2. Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds (Abstimmung)
10.3. Ergebnis der Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung:
Jacek Protasiewicz (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Diese Information ist nur für meine Kollegen aus der PPE-DE gedacht, da es kleinere Probleme mit dem ersten Änderungsantrag gegeben hat. Zum einen hatten wir keine Zeit, die Sache im Ausschuss zu erörtern. Zum anderen wird Herr Buzek sowohl in der polnischen als auch in den anderen Sprachfassungen als einer der Verfasser des Änderungsantrags genannt. Das ist nicht korrekt. Obwohl das im Widerspruch zu unserer Abstimmungsliste steht, möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen bitten, in der zweiten Abstimmung für diesen Änderungsantrag und für den Bericht insgesamt zu stimmen.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Kommission schlägt eine Abschaffung der Zölle für bestimmte Sorten Rohreis aus Indien und Pakistan vor, was wir für ausgezeichnet halten. Daher stimmen wir schwedischen Konservativen für den Vorschlag.
Gleichzeitig wird eine Beibehaltung der Quoten für verschiedene andere Sorten Reis aus den USA und Thailand gemäß der von der Kommission mit den jeweiligen Ländern geschlossenen Abkommen vorgeschlagen.
Unserer Ansicht nach sollten sämtliche Zölle auf Reis abgeschafft werden, da Zölle dem exportierenden Land, den europäischen Verbrauchern und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zum Nachteil gereichen.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Text der Verordnung (EG) Nr. 1785 des Rates muss geändert werden, um die Veränderungen bei der Einfuhrregelung für Reis einzubinden, die sich aus den Abkommen zwischen der Kommission und Indien (Beschluss 2004/617/EG des Rates vom 11. August 2004), Pakistan (Beschluss 2004/618/EG des Rates vom 11. August 2004), den Vereinigten Staaten von Amerika (Beschluss 2005/476/EG des Rates vom 21. Juni 2005) und Thailand (Beschluss 2005/953/EG des Rates vom 20. Dezember 2005) ergeben.
Mit diesen Vereinbarungen wurden Zollregelungen für Einfuhren auf der Grundlage der Art des Produkts und der eingeführten Mengen festgelegt und die Kommission zu vorübergehenden Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates ermächtigt. Da diese Abweichungen am 30. Juni 2006 auslaufen sollten, ist es dringend notwendig, den Text der geltenden Verordnung abzuändern.
Deshalb befürworte ich den Vorschlag der Kommission und unterstütze den Bericht Daul.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da unserer Ansicht nach der Handel mit Reis prinzipiell frei sein sollte. Das würde auch die Haushaltsausgaben der Verbraucher senken.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell bin ich für die Annahme dieses Dokuments.
Die Beendigung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Angola war unvermeidlich angesichts der Verpflichtungen, die entstanden, als der neue Rechtsrahmen in Angola in Kraft trat, und die mit den Grundsätzen der EU bei Fischereiabkommen mit Drittländern unvereinbar sind.
Ich unterstütze die Anregung, das gegenwärtige Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei flexibler zu gestalten, und die im vorliegenden Vorschlag unterbreiteten Ausnahmemaßnahmen. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die EU im Sinne der Gegenseitigkeit die Fischereitätigkeit von Schiffseignern der Gemeinschaft berücksichtigen muss, die in den Genuss dieser Maßnahmen kommen sollten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Vorschlag der Kommission unterscheidet sich von den meisten Vorschlägen in Bezug auf Fischereiabkommen mit Drittländern, denn anstatt ein Abkommen zu verlängern oder ein neues Protokoll einzuführen, kündigt die EU dieses Mal das laufende Fischereiabkommen mit Angola. Die Juniliste stimmt konsequent gegen die Verlängerung von Fischereiabkommen und begrüßt daher die Kündigung dieses Abkommens. Wir haben somit für den Bericht gestimmt.
Der Grund für die Kündigung dieses Abkommens sind bestimmte Auffassungen der Kommission zum Rechtsrahmen Angolas über biologische Meeresressourcen. Der Berichterstatter bedauert, dass zwischen der Gemeinschaft und den angolanischen Behörden keine Einigung erzielt werden konnte. Wir bedauern vielmehr, dass die EU immer noch die Absicht hat, neue destruktive Fischereiabkommen abzuschließen oder bestehende zu verlängern.
Die Kommission und das Europäische Parlament begreifen nicht, dass die Fischereiabkommen mit Drittländern negative Folgen für die Bevölkerung der betreffenden Länder haben. Wir sehen die Fischereiabkommen der EU mit Drittländern in einem ganz anderen Licht als der Berichterstatter.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Abgesehen vom Verlust an Fangmöglichkeiten, Arbeitsplätzen und dem Zugewinn in Verbindung mit Fischereitätigkeiten wird die Kündigung des Abkommens bedeuten, dass Fischereifahrzeuge, die vom Fischfang in angolanischen Gewässern abhängig sind, umgestellt werden müssen.
So bedauerlich diese Kündigung auch ist – wir müssen nun andere tragfähige Möglichkeiten für die betreffenden Fischereifahrzeuge suchen, also Fangmöglichkeiten in anderen Gebieten oder im Rahmen anderer Fischereiabkommen. Neue Fangmöglichkeiten oder schon vorhandene, derzeit nicht genutzte Fangmöglichkeiten müssen verhandelt werden. Als Alternative könnten Fischereifahrzeuge über die Gründung von Joint Ventures in Angola bleiben. Auf diese Weise können Arbeitsplätze erhalten und Fahrzeuge vor der Abwrackung bewahrt werden.
Deshalb sind Maßnahmen notwendig, die die Umstellung dieser Fischereifahrzeuge erleichtern, beispielsweise indem man sie von der Verpflichtung zur Erstattung der in den vergangenen zehn Jahren erhaltenen Bau- oder Modernisierungszuschüsse sowie den im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei gewährten Beihilfen für die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit ausnimmt.
Gemischte Gesellschaften oder andere Arten von Joint Ventures mit Drittländern sollten sich auf echte, für beide Seiten vorteilhafte Kooperationsvorhaben stützen. Die Verlagerung der Fischereiflotte und –industrie aus Ländern der Gemeinschaft mit dem damit verbundenen Verlust an Arbeitsplätzen und vor- und nachgelagerten Wirtschaftstätigkeiten sollte nicht gefördert werden.
Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident! Der Bericht zum Ort der Dienstleistung beschäftigt sich mit der Frage der Besteuerung von Dienstleistungen, die an nicht Steuerpflichtige erbracht werden. Er ist eine Folge des bereits vor drei Jahren vorgelegten Berichts der Kommission zur Änderung der Regelung bezüglich der Besteuerung von Dienstleistungen an Steuerpflichtige, betrifft also den Business-to-Business-Bereich.
Wir haben als Parlament aus folgenden Gründen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Erstens, weil der Vorschlag der Kommission einen kohärenten Rahmen in Bezug auf die bereits vor drei Jahren vorgeschlagenen Änderungen zur sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie bedeutet. Zweitens: Mit diesem Rahmen wird ein guter Kompromiss zwischen der Besteuerung am Ort des Verbrauchs und der Administrierbarkeit für die europäischen Unternehmen gefunden. Drittens: Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems in einem geänderten Umfeld. Viertens: Wir hoffen, dass der Rat diese Regelung gemeinsam mit dem Vorschlag zur Errichtung eines One-Stop Shop für Unternehmen beschließen wird, weil so der bürokratische Aufwand für die Unternehmen in Europa verringert werden kann.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Nach der wenig ruhmreichen Episode der Dienstleistungsrichtlinie wäre die erneute Infragestellung des Herkunftslandsprinzips, die diesmal die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen betrifft, ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Die Realisierung der im Bericht Karas enthaltenen Vorstellungen hätte gefährliche negative Auswirkungen. So möchten die Kommission und zahlreiche Länder im Rat, dass bei Verkehrsleistungen der Ort des Verbrauchs ausschlaggebend sein soll und nicht mehr der Ort, von dem aus die Dienstleistung erbracht wird. Durch die Aufgabe des Herkunftslandsprinzips würde jedoch ein komplexes, bürokratisches, unkontrollierbares und somit nicht praktikables System entstehen.
Die Berücksichtigung des Ortes des Verbrauchs steht im Widerspruch zu den Grundsätzen, die bisher dem auf Gemeinschaftsebene geltenden MwSt.-System zugrunde lagen. Die Mitgliedstaaten brauchen Stabilität und Vorausschaubarkeit für den Umgang mit ihren öffentlichen Finanzen. Da die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den elektronischen Handel beispielsweise erst vor kurzem eingeführt worden sind, wäre es unvernünftig, schon wieder alles umkrempeln zu wollen.
Esko Seppänen (GUE/NGL). – (FI) Herr Präsident! Die Polizeibeamten Michaelis und Proske behaupten, dass unser Kollege, Herr Pflüger, im Zusammenhang mit einer Demonstration in München das Wort „Arschloch“ und „Arschkopf“ benutzt hat. Herr Pflüger sagt, dass dieses Wort schlicht und ergreifend nicht zu seinem Wortschatz gehört. Demzufolge möchte ich sagen, dass Herr Michaelis und Herr Proske die wahren „Arschköpfe“ sind, wenn sie behaupten, dass unser Kollege dies gesagt hat. Aus diesem Grund habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Beschluss der Mehrheit des Europäischen Parlaments, die parlamentarische Immunität von Tobias Pflüger, MdEP der deutschen Partei des Demokratischen Sozialismus und Mitglied der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, aufzuheben, ist sehr kennzeichnend.
Dies ist ein beispielloser, unverhüllt politischer Beschluss mit alarmierender Vorbildwirkung, da er in Reaktion auf die Teilnahme von Herrn Pflüger an einer Demonstration der so genannten „Münchner Sicherheitskonferenz“ erfolgte, die jedes Jahr in dieser deutschen Stadt stattfindet.
Das ist das vierte Mal, dass gegen Herrn Pflüger Anschuldigungen in Verbindung mit seiner Teilnahme an dieser Demonstration vorgebracht werden. 1999 zog das Münchner Gericht seine Anschuldigungen zurück. 2003 wurde das Verfahren eingestellt. 2004 ging die Polizei sogar soweit, sich offiziell zu entschuldigen. Der vorliegende Fall betrifft das Jahr 2005, als Herr Pflüger erstmals als Mitglied des Europäischen Parlaments an der Demonstration teilnahm.
Der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität wurde vom Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Dann hat das Europäische Parlament diesen Antrag über einen Vorschlag angenommen, der von Herrn Speroni der italienischen Lega Nord eingereicht wurde. Wenn man den Bericht des Rechtsausschusses liest, wird offenbar, wie unverständlich und alarmierend dieser Beschluss war.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich begrüße grundsätzlich den Kompromiss, über den wir heute abgestimmt haben, nur darf man dabei nicht vergessen, dass primär der Staat die Verantwortung trägt, wenn das Problem der Fettleibigkeit, speziell bei Kindern, angegangen werden soll. Natürlich ist ein mündiger Konsument notwendig, um eine richtige Entscheidung zu treffen, aber trotzdem sollten wir nicht in eine europäische Regelungswut flüchten und dann die Wirtschaft mit Dingen belasten, die sie sich eigentlich nicht leisten kann. Daher: Information ja, aber der Staat soll jetzt bitte auch Maßnahmen setzen, um das Problem der Übergewichtigkeit sinnvoll anzugehen.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Sicher ist es auch Aufgabe der Europäischen etwas Union, gegen die Zunahme von Krankheiten, die in engem Zusammenhang zu unserer Ernährung stehen, zu unternehmen. Ich glaube aber, dass die Europäische Union angesichts der ausgeprägten Skepsis der Europäer gegenüber der Gentechnik und des kürzlich erfolgten WTO-Urteils gefordert wäre, Studien über mittel- und langfristige gesundheitliche Schäden durch Gen-Food zu forcieren, um hier endlich auch eine gewisse Klarheit innerhalb der Bevölkerung zu ermöglichen.
Natürlich dürfen wir in diesem Zusammenhang auch die zwanzig Jahre nach Tschernobyl noch immer bestehende radioaktive Belastung mancher Nahrungsmittel nicht vergessen, deren Auswirkungen noch immer nicht ausreichend erforscht sind.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten hätten es gern gesehen, wenn sich das Parlament hinter die stärkeren Vorschläge sowohl im ursprünglichen Vorschlag der Kommission als auch im Gemeinsamen Standpunkt des Rates gestellt hätte. Es war jedoch nicht möglich, eine Einigung mit diesen Vorschlägen zu erzielen.
Unserer Ansicht nach ist der erreichte Kompromiss das beste Ergebnis, das wir im Moment erzielen können. Der Kompromiss stellt eine erhebliche Stärkung des Verbraucherschutzes dar und erleichtert es den Verbrauchern, eine der Gesundheit dienende Wahl zu treffen. Aus diesem Grunde haben wir den Kompromiss unterstützt und für alle seine Teile gestimmt.
Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Nach einer harten Auseinandersetzung haben wir heute eine Einigung zwischen Parlament und Rat zur Regelung der Angaben über Lebensmittel erzielen können, und zwar wider alle Erwartungen schon in der zweiten Lesung.
Das kann ich nur begrüßen.
Der Text, über den wir abstimmen, verfolgt mindestens zwei Zwecke: erstens bestimmte missbräuchliche Werbeaussagen oder Angaben zu verhindern und zweitens der Fettleibigkeit vorzubeugen.
Die Annahme dieses Textes ist eine konkrete Maßnahme. Sie zeigt den europäischen Bürgern, die immer mehr an der Nützlichkeit unseres Vorhabens der europäischen Einigung zu zweifeln scheinen, dass Europa jeden Tag Fortschritte macht, dass es konkrete Rechtsvorschriften erlässt, die ihr tägliches Leben – im vorliegenden Fall die Möglichkeit, bewusst zu wählen, was sie essen – verbessern, kurz dass es also zu etwas nützlich ist!
Denn eine angemessene Etikettierung ist unverzichtbar für die Verbraucher, und ich persönlich begrüße, dass künftig auf der Verpackung eines Erzeugnisses, das sowohl „fettarm“ als auch „stark zuckerhaltig“ ist, diese beiden Angaben auf der gleichen Seite gleich gut sichtbar angebracht sein müssen!
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der heute angenommene Bericht stellt insoweit eine Verbesserung gegenüber dem in erster Lesung verabschiedeten Text dar, als die Bedingungen für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben verschärft werden. Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung ist Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheit, und einzelne Produkte für sich genommen sind nur von relativer Bedeutung im Kontext der Gesamternährung.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben müssen jedoch wissenschaftlich abgesichert sein, angesichts all der verfügbaren wissenschaftlichen Daten und vorgenommenen Tests, die Teil der angenommenen Vorschläge waren und die von unserer Fraktion unterstützt wurden. Wir bedauern allerdings die Annahme eines außerordentlichen Änderungsantrags zu Nährwertprofilen.
Der angenommene Kompromiss bleibt zwar bei einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück, bietet aber für die Verbraucher in gewissem Umfang Schutz und Informationen und ist bemüht, die Rechte von KMU zu sichern.
Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Erklärung zur Abstimmung über den Bericht über den Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel von Frau Poli Bortone.
Der Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben basiert auf einigen Voraussetzungen, die wir für bedenklich halten: die Annahme, dass es eine absolute Wahrheit darüber gibt, was gesund ist und dass Verkaufsargumente und Werbung negativ sind und reguliert werden müssen, und die, dass die Essgewohnheiten der Bürger durch politische Beschlüsse gesteuert werden können. Schließlich ist da noch die Annahme, dass die EU die politische Aufgabe hat, auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Keine dieser Voraussetzungen trifft zu. Es gibt keine absolute Wahrheit darüber, was nützlich und was schädlich ist. Es gibt ständig neue Erkenntnisse, und alte Wahrheiten werden revidiert, weshalb Versuche, die Bürger durch politische Beschlüsse zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, untauglich sind. Politische Beschlüsse können weder eine ausgewogene Ernährung der Menschen garantieren noch bestimmen, wie gesund oder ungesund einzelne Produkte in ihrem jeweiligen Kontext sind. Jeder Einzelne muss ausgehend von seinen Annahmen die Verantwortung für die eigene Ernährung übernehmen. Auf neuen Erkenntnissen basierende Produkte müssen eine Chance erhalten, sich auf dem Markt zu etablieren und erfolgreich mit vorhandenen Erzeugnissen in den Wettbewerb zu treten.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, gegen den Vorschlag der Kommission zu stimmen, weshalb wir für den Vorschlag des Europäischen Parlaments stimmen, der weniger Vorschriften als der Vorschlag der Kommission und der Standpunkt des Rates enthält.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Anliegen dieses Vorschlags der Kommission ist es, Lücken zu schließen und eine europäische Strategie für die kommenden Jahre zur Information der Verbraucher über die Lebensmittelprodukte, die sie verzehren, vorzulegen.
Eindeutigere, genauere und sinnvollere Informationen könnten den Verbrauchern helfen, Probleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas zu mindern.
Die angenommenen Kompromissänderungsanträge haben einen anfänglichen Vorschlag, der aus meiner Sicht unzulänglich und unzureichend war, deutlich verbessert.
Mit der Einbeziehung von eingeführten Erzeugnisse, der besonderen Aufmerksamkeit für Kinderprodukte, des erleichterten Zugangs für KMU, dem Ausschluss von unverpackten frischen Lebensmitteln und dem Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke (mehr als 1,2 Volumenproduzent) wird diese Richtlinie klarer und vollständiger.
Ich unterstütze den Vorschlag der Kommission und den Bericht Poli Bortone.
Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Nach langen Diskussionen und viel Überzeugungsarbeit ist es uns nicht gelungen, die Realität wieder zu finden. Nicht die Zusammensetzung eines bestimmten Lebensmittels ist entscheidend, sondern das Gesamtbild im Zusammenspiel zwischen gesunder, ausgewogener Ernährung, angepasst an den Menschen in seiner besonders zu berücksichtigenden Lage (Tätigkeit, Alter, Geschlecht).
All das müsste in ein Profil einfließen. Aber da diese Faktoren sich ständig verändern, müssen wir erkennen, dass es keine Nährwertprofile gibt, sondern nur den Weg der Bildung und Erziehung. Die Landfrauen in Deutschland nennen das „das Erlernen von Alltagskompetenz“. Diese ist am besten in der Familie und über Schule und allgemeine Bildung zu vermitteln. Außerdem hoffe ich, dass die weitergehende Überlegung einer „Ampelkennzeichnung“ nur ein dummer Scherz ist.
Aber wer weiß, was den „so gescheiten Menschen“ so einfallen kann. Ein Beispiel für den unrealistischen Ansatz ist, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent (Wein) keine Angaben tragen dürfen. Einerseits werden wissenschaftliche Profile gefordert, andererseits wird die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse untersagt.
Außerdem ist der Wein bereits in EU-Verordnungen geregelt, das muss auch hier gelten. Wir haben zwar viel diskutiert, aber, wie der Kompromiss zeigt, noch nicht genug. Ich habe die Änderungsanträge unterstützt, in der Hoffnung, damit den faulen Kompromiss erträglich zu machen.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich befürworte zwar den Kompromisstext zur Richtlinie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, der einige Fortschritte enthält – insbesondere Artikel 4, der eine wissenschaftliche Analyse für alle gesundheitsbezogenen Angaben vorschreibt –, doch habe ich gegen alle Änderungsanträge gestimmt (90, 66, 17), die reale Gefahren für die Volksgesundheit mit sich bringen würden. So wäre es gefährlich, weiterhin Angaben auf Lebensmitteln zuzulassen, die für sich allein genommen die Verbraucher täuschen könnten
So ist es nicht akzeptabel, ein Produkt mit der Angabe „zuckerfrei“ zu versehen, obwohl dieses selbe Produkt sehr fettreich ist.
Die Fettleibigkeit nimmt in Europa ständig zu und betrifft immer mehr Kinder. Es kommt darauf an, diese Geißel zu bekämpfen, indem keine Anreize für einen übermäßigen Lebensmittelkonsum gegeben und den Verbrauchern keine falschen Vorstellungen mehr vorgespiegelt werden. Sie müssen im Gegenteil auf ausgewogenere Produkte orientiert werden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der zu einer ehrlicheren und verständlicheren Kennzeichnung von Lebensmitteln beitragen sollte. Er sollte es Unternehmen zudem erschweren, ihren Produkten irreführende Bezeichnungen zu geben.
Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. – (FR) Die gesundheitsbezogenen Angaben kontrollieren zu wollen, um die Cholesterin- und Diabeteshändler daran zu hindern, ihre überzuckerten Getränke und zu fetthaltigen Lebensmittel unter dem Vorwand der Deckung des Energiebedarfs zu verkaufen, ist lobenswert.
Doch wenn man in diese gegen Fettleibigkeit und Alkoholmissbrauch gerichteten gesundheitspolitischen Bestrebungen den Wein einbeziehen will, wie dies gestern die Kommissarin getan hat, dann ist dies nicht hinnehmbar. Wein ist kein von der Industrie hergestellter Alkohol, sondern ein Getränk, das aus der natürlichen Gärung von frischen Trauben entsteht. Der Wein besteht in Europa nicht wie in den Wineries von Kalifornien und Australien aus Wasser plus Chemie und Aromastoffen, sondern ist ein Nahrungsmittel aus gegorenen Trauben.
Das muss man auch sagen dürfen. Es muss erlaubt sein, auf diesen Beitrag zur Ernährung und zur Gesundheit aufgrund seiner Antioxidantien hinzuweisen. Denn wie wäre sonst erklärbar, dass die geografische Ausbreitungsfläche des Weins mit dem geografischen Ausbreitungsgebiet der Zivilisation zusammenfällt, während das geografische Gebiet der eugenischen und gesundheitsbesessenen nordischen Länder auch das Gebiet ist, in dem Sauferei, Skinheads und zyklische Depressionen verbreitet sind und wo kein größeres kulturelles Wunder je stattgefunden hat?
Linda McAvan (PSE), schriftlich. (EN) Die Europaabgeordneten der Labour Party begrüßen die heutige Einigung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Wir erkennen dabei an, dass es sich dabei um ein Kompromisspaket handelt, und es gibt einige Elemente, vor allem Änderungsantrag 66, bei denen wir Bedenken haben. Der Text des Gemeinsamen Standpunktes wäre uns lieber gewesen, weil er keine Ausnahmen zulässt. Dennoch stellt die neue Regelung einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung für den Verbraucher dar und trägt zur Verbesserung des ordnungspolitischen Gesamtrahmens bei. Auf dieser Grundlage haben wir das Kompromisspaket befürwortet.
Angelika Niebler (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der von den Mitgliedstaaten beschlossenen Fassung ab.
Die Verordnung sieht vor, dass für alle Lebensmittel künftig Nährwertprofile erstellt werden müssen. Ferner dürfen Lebensmittel nur dann mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beworben werden, wenn diese Angaben vorab in einem einheitlichen europäischen Verfahren anerkannt wurden.
Diese Regelungen, die angeblich falsche Ernährungsgewohnheiten bekämpfen sollen, verursachen jedoch einen hohen technischen und bürokratischen Aufwand für die Lebensmittelhersteller, ohne das Problem bei der Wurzel zu packen: Die Dickleibigkeit lässt sich effektiv nicht durch regulatorische Eingriffe, sondern nur durch veränderte Ess- und Lebensgewohnheiten bekämpfen. Weniger Zeit vor dem Fernseher oder dem Computer und mehr Bewegung wären dafür notwendig.
Die gesamte Verordnung entmündigt zudem den Verbraucher und gesteht ihm letztlich keine eigene Urteilsfähigkeit zu.
Bedenklich ist das einheitliche Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben bei der Europäischen Lebensmittelbehörde. Dies ist ein unnötiges bürokratisches Monster, das in erster Linie unseren Mittelstand besonders belastet. Große Unternehmen können diesen Mehraufwand für eine Anmeldung wesentlich leichter aufbringen. Die mittelständischen Unternehmen hingegen stehen mit den zusätzlichen Kosten vor existenziellen Problemen.
Dieses Gesetz konterkariert alle Bemühungen um einen Bürokratieabbau und die Vorschläge für eine „bessere Rechtsetzung“.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) In der Aussprache gestern Abend zum Bericht von Frau Poli Bortone hatte ich Gelegenheit meinen Standpunkt darzulegen. Jetzt möchte jetzt eine Klarstellung zu meinem Votum zum Änderungsantrag 66, der berüchtigten Offenlegungsklausel, vornehmen.
Ich bin gegen jede Infragestellung von Artikel 4 und des Nährwertprofils. Dieser Kompromiss ist daher meiner Meinung nach der Gipfel der Verlogenheit, denn er lässt bei Nahrungsmitteln mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt nährwertbezogene Angaben zu, wenn auch der hohe Gehalt dieser Substanzen angegeben wird. Im Klartext bedeutet dies die Legalisierung der Täuschung!
Ein Beispiel: ein Hoch auf die Lutscher „ohne Fett“, auch wenn sie aus „reinem Zucker“ bestehen! Die Karies bei den Kindern muss man eben in Kauf nehmen!
Wenn ich mich trotzdem der Stimme enthalte, dann wegen des übrigen Berichts. Erstens weil wir nach unserer ersten Lesung, wo das Nährwertprofil schlicht und einfach zunichte gemacht wurde, wieder ein bedeutendes, ein sehr bedeutendes Stück vorwärts gekommen sind. Auch weil zahlreiche Unsicherheiten, insbesondere für die KMU, beseitigt worden sind. Weil das Verbot für gesundheitsbezogene Angaben bei alkoholhaltigen Erzeugnissen aufrechterhalten wurde. Und schließlich weil ich überzeugt bin, dass wir in einem langen und opferreichen Vermittlungsverfahren auch kein besseres Ergebnis erzielen würden. Politik besteht auch darin, Kompromisse anzunehmen.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Seit Vorlage des Kommissionsvorschlages ist dieses Thema sehr umstritten und schon in erster Lesung gab es sehr knappe Mehrheiten im Europäischen Parlament. Ich gehöre zu jener Minderheit, die seit Beginn der Diskussion den sehr guten Vorschlag der Kommission unterstützt. Auch der Gemeinsame Standpunkt ist sehr gut und der Kompromiss, der nun in 2. Lesung hinsichtlich der Nährwertprofile erzielt wurde, ist der kleinste gemeinsame Nenner, der noch unterstützt werden kann.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Das Parlament hat für ein Verbot von unbegründeten Werbeaussagen auf Lebensmitteln und Getränken gestimmt, und zwar insbesondere bei für Kinder bestimmten Produkten.
Die EU befürchtete, dass beispielsweise ein als fettarm beworbenes Lebensmittel einen hohen Zucker- oder Salzgehalt aufweisen oder dass ein als salzarm beworbenes Lebensmittel einen hohen Anteil an anderen Bestandteilen haben könnte.
Das Ziel besteht darin, wahrheitsgemäße Werbeaussagen zu treffen. Unter idealen Voraussetzungen wäre dieses Ziel erreichbar, aber das Problem besteht darin, dass die Hersteller den Nachweis für die Richtigkeit der gesundheitsbezogenen Aussagen für ihr Produkt erbringen müssen. Der wissenschaftliche Nachweis im Sinne der Regelung umfasst u. a. kostenaufwändige Versuche, die sich Kleinproduzenten oft nicht leisten können.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die für alle Produkte gesetzlich geforderten Nährwertprofile zwar einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, aber nichts über die Qualität des in einem Lebensmittel oder Getränk enthaltenen Fetts, Zuckers oder Salzes aussagen.
Das Nährwertprofil unterscheidet nicht zwischen schlechten Fetten, die für uns schädlich sind, und guten Fetten, die für Gesundheit und Wachstum notwendig sind. Bei Zucker und Salz verhält es sich ähnlich.
Ich persönlich wünsche mir eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe sowie Angaben zu nährstoffschädigenden Prozessen wie Bestrahlung, Bleichen, Sättigung usw., denen die Inhaltsstoffe ausgesetzt waren.
María Sornosa Martínez (PSE), schriftlich. (ES) Die spanische sozialistische Delegation begrüßt die Annahme dieses Berichts, in dem verschiedene Anforderungen des Gesundheitsschutzes und der sachgerechten Information der Verbraucher mit dem Ziel in Einklang gebracht werden, übermäßige Kosten für die Industrie zu vermeiden.
Allerdings möchten wir erklären, dass wir eigentlich für den Änderungsantrag 49 stimmen wollten, der ja letztendlich gescheitert ist. Denn wir sind der Meinung, dass es sich um einen Änderungsantrag von entscheidender Bedeutung für die spanische sozialistische Delegation handelt, wenn man die Folgen für fermentierten Getränke landwirtschaftlichen Ursprungs (Bier und Wein) und die Verwendung für den Ernährungsgebrauch in einem Land wie Spanien betrachtet.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser in zweiter Lesung zur Abstimmung gestellte Bericht enthält zahlreiche Verbesserungen im Hinblick auf die Gesundheit, doch bestimmte Änderungsanträge stellen eindeutige Rückschritte dar.
Das trifft eindeutig auf die Änderungsanträge 17, 66 und 90 zu, mit denen nicht nur Erzeugnisse mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zugelassen, sondern zudem auch irreführende Angaben für den Verbraucher erlaubt werden.
Ich bedauere die Annahme der vorgenannten Änderungsanträge zutiefst, denn sie berauben den Text eines Großteils seiner Zweckmäßigkeit, und ich kann nicht akzeptieren, dass dazu ein Kompromiss geschlossen wurde, den ich schlichtweg für fragwürdig halte.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Als frisch gebackenes Mitglied des Europäischen Parlaments führte ich mein allererstes Telefongespräch mit der Kommission wegen eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags für eine EU-Rechtsvorschrift über gesundheits- und nahrungsbezogene Behauptungen. Das war vor nunmehr 14 Jahren. Schon damals war man sich bewusst, dass der Gesetzgeber auf Gemeinschaftsebene tätig werden muss, und deshalb kommt eine Vereinbarung über einen konkreten Gesetzestext so viele Jahre später keinen Tag zu früh.
Das Ergebnis darf sich sehen lassen, denn es wahrt die rechte Balance zwischen dem Interesse des Verbrauchers am Schutz seiner Gesundheit und an Informationen und seinen Anspruch darauf einerseits sowie der Forderung, die Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten, andererseits.
Sowohl die Lösung für die Profile der Nahrungsmittel als auch das Notifizierungsverfahren belegen, dass wir hier überlegt vorgegangen sind.
Deshalb erhält dieses Ergebnis meine uneingeschränkte Unterstützung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für die Kompromissvorschläge in dieser zweiten Lesung gestimmt, weil wir es für wichtig erachten, dass ein hochgradiger Schutz der Verbraucher in Bezug auf den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie anderen Stoffen zu Lebensmitteln besteht, bei denen wir sicherstellen müssen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Im Dezember 2005 bezog der Rat in den Gemeinsamen Standpunkt nicht ein, dass er einige wichtige Änderungen übernommen hatte, die das Parlament im vergangenen Mai angenommen hatte. Deshalb erachten wir es für wichtig, dass die Bioverfügbarkeit – das heißt die Verwertbarkeit für den Körper – von Vitaminen und Mineralstoffen wieder aufgenommen wird. Andernfalls werden die Verbraucher in die Irre geführt und es könnte sogar ihre Gesundheit gefährdet sein.
Ferner müssen sichere Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe festgelegt werden, und die Information für Konsumenten muss verständlich und von Nutzen sein.
Wir bedauern, dass andere positive Änderungsanträge nicht angenommen wurden, hoffen aber, dass sie wenigstens vom Rat übernommen werden.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme der Richtlinie zum Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu.
Ich bin der Meinung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, die unterschiedlichen nationalen Vorschriften über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmter anderer Stoffe zu Lebensmitteln zu harmonisieren. Die langwierigen Diskussionen haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten diesbezüglich sehr kontroverser Auffassung sind, was zum einen die Notwendigkeit des Zusatzes solcher Nährstoffe für eine ausgewogene Ernährung betrifft und zum anderen auf den unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten basiert.
Obwohl in diesem Bericht nur der freiwillige Zusatz von Vitaminen und Mineralien geregelt wird, ist es wichtig, dass die einzige Intention des Herstellers der Einsatz von Vitaminen und Mineralien aus Ernährungs- und Gesundheitserwägungen sein kann.
Bezüglich der bestimmten „anderen Stoffe“ muss eine Definition selbiger erfolgen und diesbezüglich aus Verbraucherschutzgründen natürlich auch eine Negativliste erstellt werden.
Oberstes Gebot ist und bleibt der Schutz und die Information der Verbraucher, da diese im Zweifelsfall den Schaden zu tragen haben, während die Hersteller ihren Verdienst daraus ziehen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über Maßnahmen, die zum Schutz der Aalaufzuchtindustrie in Europa notwendig sind. Veränderungen in den Essgewohnheiten und kollabierende Bestände haben aus einer lokalen, preiswerten und nur zu einer bestimmten Jahreszeit angebotenen Delikatesse ein Luxusprodukt werden lassen, das fast ausschließlich in den Fernen Osten exportiert wird. Unser Wissen über den Lebenszyklus von Jungaalen weist noch immer Lücken auf, und wir wissen nicht genau, nach welchem Muster sehr hohe und sehr niedrige Erträge einander abwechseln. Jedenfalls scheint sich der in den vergangenen Jahrzehnten zu verzeichnende Rückgang der Bestände außerhalb der normalen Schwankungsbreite zu bewegen. Wenn nichts unternommen wird, könnte eine zwar kleine, aber lokal wichtige Industrie aussterben. Ich unterstütze die Fangbeschränkungen und teile die Ansicht der Kommission, dass geprüft werden muss, wann das Fangverbot aufgehoben werden soll, da die Erträge vom Mondzyklus und nicht bestimmten Tagen im Monat abhängen. Ich begrüße ferner die der Bestandserhaltung dienenden Exportbeschränkungen, die die WTO sicher befürworten wird, sowie die finanzielle Unterstützung durch die EU, um zu gewährleisten, dass die Jungaale die Flüsse auch künftig ungehindert passieren können. Wir müssen uns möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dieser Thematik beschäftigen, aber zumindest tun wir endlich etwas.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Bericht, auch wenn man darin meiner Meinung nach ehrgeizigere Ziele hätte setzen können.
In erster Linie möchte ich betonen, dass große Unterschiede zwischen den Flusseinzugsbecken der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, in denen diese Art lebt. Demzufolge braucht man unterschiedliche Strategien und Maßnahmen, um die effektive Wiederauffüllung dieser Bestände sicherzustellen.
Deshalb begrüße ich es, dass es den Mitgliedstaaten überlassen wurde, eigene Pläne zur Wiederauffüllung vorzulegen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass die EU die Maßnahmen unterstützen muss, die die einzelnen Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung der Bestände in den verschiedenen Flusseinzugsgebieten für geeignet halten. Dazu gehört beispielsweise auch der Bau bzw. die Anpassung von Vorrichtungen zur Überwindung von Hindernissen an Flüssen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wichtigstes Anliegen der Kommission bei der Vorlage dieses Vorschlags für eine Verordnung zur Wiederauffüllung der Aalbestände ist die Ausarbeitung von nationalen Aalbewirtschaftungsplänen.
Ziel des Vorschlags ist es, die Rückwanderung zum Meer von 40 % der adulten Aale aus jedem Flusseinzugsgebiet zu garantieren, was schwer einzuhalten sein wird. Außerdem werden im Vorschlag alle Mitgliedstaaten gleichgestellt, ohne ihren besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Ferner wird vorgeschlagen, die Befischung von Aal in den ersten 15 Tagen jedes Monats zu verbieten, was zu viel ist und erhebliche sozioökonomische Folgen haben würde. Diese Maßnahmen wären bis Juli 2007 umzusetzen, also in einem relativ kurzen Zeitraum.
Diesbezüglich sind die Vorschläge des Parlaments ausgewogener, korrigieren einige der mangelhaftesten Punkte des Kommissionsvorschlags und tragen so mit zur Wiederauffüllung der Aalbestände bei.
Im Bericht wird das Verbot der Befischung in der ersten Hälfte jedes Monats ersetzt durch eine Fangzeit, in der der Fischereiaufwand um die Hälfte verringert wird. Außerdem wird das Ziel der Rückwanderungsrate von 40 % angesprochen. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit gegeben, allein in entsprechenden Flusseinzugsgebieten zu handeln. Überdies wurde die Umsetzungsfrist auf 2008 verlängert. Durch all das erhalten die Mitgliedstaaten größere Befugnisse.
James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe gegen das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko gestimmt, weil ich nicht davon überzeugt bin, dass im Rahmen dieses Abkommens alles getan wurde, was zum Schutz der Souveränität und der Rechte der Westsahara getan werden könnte und sollte. Stattdessen verwendet man absichtlich schwammige Formulierungen, um Marokko den Missbrauch der Gewässer der Westsahara zu erleichtern, und zu vermeiden, dass man sich mit seinem illegalen Gebietsanspruch auseinander setzen muss.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Heute hat das Europäische Parlament für den Abschluss eines Fischereiabkommens der EU mit Marokko gestimmt. Wir Sozialdemokraten haben gegen dieses Abkommen gestimmt. Unserer Ansicht nach darf das Fischereiabkommen kein Territorium der Westsahara einschließen, da diese seit 1975 von Marokko besetzt ist.
Wir meinen, dass das Abkommen gegen internationales Recht verstößt, da es keine Garantien dafür gibt, dass es der Bevölkerung der Westsahara zugute kommt, die nicht an der Erarbeitung des Abkommens beteiligt war.
Luis Manuel Capoulas Santos, Fausto Correia, Edite Estrela, Emanuel Jardim Fernandes, Elisa Ferreira, Manuel António dos Santos und Sérgio Sousa Pinto (PSE), schriftlich. (PT) Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko enthält die Grundsätze, Regeln und Verfahren für die wirtschaftliche, finanzielle, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit in marokkanischen Fischereizonen (Artikel 1).
In Artikel 2 Buchstabe a) wird der Begriff „marokkanische Fischereizone“ definiert als „die Gewässer unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit Marokkos“.
Die Zustimmung der Abgeordneten, die den vorliegenden Bericht unterschrieben haben, basiert selbstverständlich auf der Begriffsbestimmung von Artikel 2.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell bin ich für die Annahme dieses Dokuments.
Das neue Abkommen sieht eine erhebliche Verringerung der Zahl der Fanglizenzen für die Mitgliedstaaten vor. Die Anzahl soll von 500 auf rund 100 sinken, wobei auch einige wichtige Fischarten, namentlich Krustentiere und Kopffüßer, verloren gehen.
Auf jeden Fall halte ich es nach wie vor für wichtig, dass die Gemeinschaftsflotte und die portugiesische Flotte im Besonderen im Rahmen eines Partnerschaftsabkommens weiterhin in Marokko fischen können.
In dieser Hinsicht sind die allgemeineren Interessen der Gemeinsamen Fischereipolitik im Bereich der internationalen Fischerei gewahrt worden, und es sind einige wichtige Verpflichtungen im Bereich der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und im Kampf gegen die illegale Fischerei eingegangen worden.
Ana Maria Gomes (PSE), schriftlich. (PT) Ich würde gern für ein Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Marokko stimmen, muss aber dagegen stimmen. Der Grund dafür ist, dass Änderungsanträge nicht angenommen wurden, die darauf abstellten, die Gewässer und Fischereiressourcen der Westsahara, einem nach den UNO-Resolutionen 1514 und 1541 nicht selbständig regierten Territorium, das seit 1974 von Marokko widerrechtlich besetzt ist, vom Geltungsbereich des Abkommens auszunehmen. Folglich ist das Abkommen – und der entsprechende Gesetzgebungsvorschlag der Kommission – meiner Meinung nach völkerrechtswidrig.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die EU soll erneut ein Fischereiabkommen mit einem afrikanischen Staat abschließen. Wir haben bei mehreren Gelegenheiten die Schädlichkeit dieser Abkommen betont. Die Länder, mit denen die EU solche Abkommen eingeht, werden der Möglichkeit beraubt, eine eigene effiziente Fischereiindustrie aufzubauen. Darüber hinaus trägt die Fischereiflotte der EU zur Überfischung bei, worauf sowohl schwedische Behörden als auch Umweltorganisationen verwiesen haben. Diese Abkommen sind außerdem für die Steuerzahler der EU-Mitgliedstaaten mit erheblichen Kosten verbunden, die im Grunde auf direkte Subventionen für die Fischereiindustrie hinauslaufen.
Das vorliegende Abkommen ist besonders verwerflich, da Marokko seit vielen Jahren die Westsahara illegal besetzt. Darauf hat auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag hingewiesen, und es bedeutet, dass Marokko keine Souveränität über die Naturressourcen, einschließlich der Fischereiressourcen, dieses Gebiets besitzt.
Durch den Abschluss eines Fischereiabkommens mit Marokko erkennt die EU diese Okkupation und die ständig durch Marokko in der Westsahara verübten Menschenrechtsverletzungen indirekt an.
Wir haben bei der heutigen Abstimmungsrunde gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern die Ablehnung von zwei Änderungsanträgen, in denen es darum ging, gemäß internationalem Recht speziell die Gewässer der Westsahara aus dem vorliegenden Fischereiabkommen auszuschließen und das Abkommen auf die Gewässer nördlich von 27°40' nördlicher Breite zu begrenzen.
Noch beunruhigender an dieser Ablehnung ist die Tatsache, dass die beteiligten Kommissionsmitglieder und einige MdEP Marokko „de facto“ als Verwaltung der Westsahara ansehen, was internationalem Recht widerspricht. Zudem hat die Erfahrung aus früheren Abkommen gezeigt, dass Häfen in der Westsahara eingenommen und benutzt wurden, ohne dass die Rechte und Interessen des Volkes der Westsahara geschützt waren.
Ich möchte – wie die Frente Polisario – betonen, dass die Vereinten Nationen ihre Verurteilung der Ausbeutung und Ausplünderung der natürlichen Ressourcen und aller Wirtschaftsaktivitäten, die zum Schaden der Bevölkerung in den kolonisierten bzw. nicht selbständig regierten Territorien stattfinden, wo diesen Menschen ihre legitimen Ansprüche auf ihre natürlichen Ressourcen verweigert werden, in ihrem Rechtsgutachten zur Westsahara und ihren natürlichen Ressourcen vom 29. Januar 2002 bekräftigt haben. Die UNO vertritt den Standpunkt, dass diese Ausbeutung und Ausplünderung rechtswidrig ist und eine Bedrohung für die Integrität und das Wohlergehen dieser Territorien darstellt.
Deshalb haben wir dagegen gestimmt.
Mary Honeyball (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament ist besorgt über die Auswirkungen des vorgeschlagenen Fischereiabkommens auf die Westsahara und die Aussichten auf eine Lösung dieses langjährigen Konflikts.
Aus diesem Grund befürworteten die Europaabgeordneten der Labour Party die Änderungsanträge, die den Ausschluss der Westsahara vom Anwendungsbereich des Abkommens vorsehen, und stimmten gegen das Abkommen, als die entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt wurden.
Jamila Madeira (PSE), schriftlich. (PT) Nach dem Bericht über das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko zu Fischereiressourcen würde ich gern für die geeignetste Regelung für die ökologische Nachhaltigkeit des Gebiets stimmen. In dieser Hinsicht ist das Abkommen von entscheidender Bedeutung. Sowohl für die EU als auch für mich persönlich ist jedoch die Frage der Menschenrechte ebenfalls von entscheidender Bedeutung. So müssen die UNO-Resolutionen diesbezüglich stets Vorrang haben. Für mich ist klar, dass dieses Abkommen für die Meeresgebiete und die Territorien gelten soll, die nicht umstritten sind und bei denen keine Probleme hinsichtlich der Hoheit bestehen, und keine anderen, denn keinem Staat sollte erlaubt werden, unter Verstoß gegen die Selbstbestimmung anderer Gruppen Ressourcen zu nutzen, die sich nicht unter seiner Hoheit oder Gerichtsbarkeit befinden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen das Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko gestimmt, weil die Westsahara noch immer von Marokko okkupiert wird und die dort lebenden Menschen keinen Einfluss auf das Abkommen hatten, das den Fischfang in ihren Territorialgewässern erlaubt. Meines Erachtens sollte das sahrauische Volk ein Recht auf seine Territorialgewässer haben. Aus diesem Grund sollte sich das Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko nicht auf die Gewässer der Westsahara erstrecken, da die Sahrauis keine Möglichkeit haben, sich für oder gegen die Teilnahme an diesem Abkommen zu entscheiden. Ich unterstütze kein Handelsabkommen, das die Rechte anderer Volksgruppen, selbst über die Nutzung der eigenen Ressourcen zu entscheiden, verletzt.
Claude Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Im Zusammenhang mit der Abstimmung über diesen Bericht bereiten mir die Auswirkungen des vorgeschlagenen Fischereiabkommens auf die Position der Westsahara und die Aussichten auf eine Lösung für diesen langjährigen Konflikt sehr große Sorge. Das ist eine Kampagne, die meine Londoner Wähler mit mir zusammen unter Anleitung der im Vereinigten Königreich ansässigen Wohltätigkeitsorganisation „War on Want“ führen. Aus diesem Grund habe ich die Änderungsanträge, die den Ausschluss der Westsahara vom Anwendungsbereich des Abkommens vorsehen, unterstützt und gegen das Abkommen gestimmt, als die entsprechenden Änderungsanträge abgelehnt wurden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte zwei Erklärungen zu dieser Abstimmung abgeben.
Zunächst möchte ich etwas zur Westsahara sagen. Eingedenk der Tatsache, dass dieses Problem in diesem Abkommen in der üblichen Weise behandelt wird, also der Tradition folgt, dass keine Änderungsanträge zum Standpunkt der EU eingereicht werden, und der Tatsache, dass der Juristische Dienst der Kommission entschieden hat, dass es den internationalen Bestimmungen entspricht, halte ich es für unangebracht, an dieser Stelle Einwände bezüglich der Westsahara-Situation zu erheben.
Was die eigentliche Frage anbelangt, um die es hier geht, so ist zu begrüßen, dass es endlich gelungen ist, in diesem Punkt zu einer Einigung zu gelangen, auch wenn ich meiner Enttäuschung darüber Ausdruck geben muss, dass das erzielte Ergebnis für die portugiesischen Interessen nicht sehr vorteilhaft ist. Insgesamt deutet jedoch alles darauf hin, dass dies die beste Lösung ist, weil es eine praktikable Lösung ist. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Karin Scheele (PSE), schriftlich. Es ist ein sehr wichtiges politisches Signal des Europäischen Parlaments, die von Marokko besetzten Gebiete der Westsahara klar aus dem Fischereiübereinkommen auszunehmen. Ich habe entsprechende Änderungsanträge eingereicht. Da diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden, stimmte ich gegen das Übereinkommen.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Da sämtliche Änderungsanträge, die den illegalen europäischen Fischfang in den Gewässern der Westsahara verhindert hätten, abgelehnt wurden, habe ich gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Ich bin besorgt darüber, dass das Abkommen in seiner jetzigen nicht abgeänderten Form europäischen Schiffen (darunter irischen Schiffen) den Fischfang in den Gewässern der Westsahara, einem von Marokko widerrechtlich okkupierten Gebiet, gestattet. Sollte das Abkommen umgesetzt werden, so würde die EU internationales Recht verletzen und zur Verlängerung des seit bereits 30 Jahren andauernden Konflikts beitragen.
Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs und mehrere UNO-Resolutionen lassen keinen Zweifel daran, dass die Westsahara Afrikas letzte Kolonie ist und sein Volk ein Recht auf Selbstbestimmung hat. Marokko wird als Verwaltungsmacht nicht anerkannt. Es wurde eindeutig festgestellt, dass kein anderes Land das Recht hat, die sahraurischen Ressourcen ohne Zustimmung durch das sahraurische Volk auszubeuten.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Wir lindern die Not des Volkes der Westsahara nicht, indem wir unsere verfehlte Fischereipolitik in dieses Land exportieren, das widerrechtlich von Marokko besetzt gehalten wird. Es ist beschämend, dass die EU, die sich normalerweise für die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit einsetzt, in diesem Falle mittels formaler Details und schwammiger Formulierungen versucht, ihr Handeln, das praktisch auf eine Komplizenschaft bei dieser illegalen Okkupation hinausläuft, zu rechtfertigen. Ich habe gegen diesen sehr dürftigen Bericht gestimmt und bin enttäuscht darüber, dass er vom Haus gebilligt wurde.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Monica Frassoni zu den jüngsten Berichten der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts gestimmt. Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung von Dezember 2003 mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“, die auf die Reduzierung des Umfangs des Gemeinschaftsrechts bei gleichzeitiger Vereinfachung abzielte, sowie im Hinblick auf die Prüfung, ob die Rechtsvorschriften überall ordnungsgemäß angewendet werden, was eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines Rechtsraumes ist, war dieser Bericht ungeduldig erwartet worden. Leider ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht schlecht umsetzen und – schlimmer noch – schlecht anwenden, was in völliger Straflosigkeit unter Duldung durch die Europäische Kommission geschieht. Es sei darauf verwiesen, dass die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts den Mitgliedstaaten obliegt. Für jeden ist offensichtlich, dass das gegenwärtige System nicht funktioniert und zu einer Kluft zwischen dem europäischen Aufbauwerk und den Bürgern beiträgt, die sich täglich der Ungerechtigkeit dieser Situation bewusst werden. Ich frage mich, ob es nicht an der Zeit ist, über die Schaffung eines europäischen Gremiums von unabhängigen Inspektoren nachzudenken, die damit beauftragt werden, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) In den heute zur Abstimmung stehenden Berichten wird festgestellt, dass wachsende Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts bestehen und die Zahl der Klagen vor dem Gerichtshof zunimmt.
Aus dem 21. Bericht der Kommission geht hervor, dass zum 31. Dezember 2003 insgesamt 3 927 Vertragsverletzungsverfahren anhängig waren, gegenüber 2 270 im Jahr 1999 und lediglich 124 im Jahr 1978. Die Gründe dafür liegen in dem beträchtlichen Umfang des Gemeinschaftsrechts, aber auch in der Größe des repressiven Instrumentariums, über das die Europäische Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten verfügt, die sich sträuben, das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.
Die Frage der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist vor allem eine politische und keine juristische oder technokratische Frage, wie einige annehmen und behaupten. Es geht dabei vor allem darum, das Problem der zwischen den nationalen Souveränitäten und dem europäischen Machtapparat bestehenden Konflikte zu verschleiern. In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, der hier erstmalig eine Art Vergemeinschaftung des Strafrechts ohne jede Rechtsgrundlage vornimmt, symptomatisch für die Entwicklung dieser Institution. Angesichts dessen ist verständlich, dass die Mitgliedstaaten sich sträuben, ein Gemeinschaftsrecht anzuwenden, für das sie sich nicht selbst entschieden haben.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts fällt der Kommission als Hüterin der Verträge zu. Die Kommission wird über jeden Fall eines Verstoßes gegen die Verträge der Gemeinschaft unterrichtet und mahnt und verhängt Sanktionen gegen die verantwortlichen Mitgliedstaaten.
In den Jahresberichten der Kommission über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts wird der Stand der Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten festgestellt, um eine wirksame Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Diese Kontrolle besteht nicht nur in der quantitativen Bewertung der Umsetzung, sondern auch in einer Beurteilung der Umsetzungsqualität.
Im Zusammenhang mit dem Anliegen, die europäische Politik zu verbessern, indem sie transparenter gestaltet wird, ist es das erklärte Ziel der Kommission, die Menge der Rechtsvorschriften zu reduzieren und sich von unwirksamen Rechtsakten zu trennen, was nicht gleichbedeutend ist mit Deregulierung.
Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass die Kommission zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erhalten muss, wenn sie besser in der Lage sein soll, gegen Vertragsverletzungen vorzugehen. Außerdem begrüße ich die Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Mitgliedstaaten für Probleme bei der Umsetzung, der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Abstimmung mit nationalen Ministerien und örtlichen Behörden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zwar ist der Umfang des Gemeinschaftsrechts, geltender wie auch in Vorbereitung befindlicher Vorschriften, außerordentlich hoch und sein Nutzen bisweilen zweifelhaft, jedoch ist es möglich, sowohl die Umsetzung als auch das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften zu kontrollieren.
Wie es im Bericht heißt, müssen die Gemeinschaftsorgane und insbesondere die Kommission außerordentlich viel Zeit aufwenden, um die Anwendung des EU-Rechts zu kontrollieren. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil es die Wirksamkeit des Mechanismus mindert und ihn solch wichtiger Vorzüge beraubt wie dem, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, ihren Pflichten innerhalb der zulässigen Fristen nachzukommen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Prozesses liegt darin, dass eine enge Überwachung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung/Anwendung der Rechtsvorschriften die Gelegenheit bieten sollte, die Qualität des Gemeinschaftsrechts zu verbessern, vor allem da entsprechende Bemühungen bereits laufen, wie im Bericht betont wird.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Anbetracht der Anzahl von Fällen, in denen die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht verzögert wird oder gar nicht erfolgt ist, muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Anwendung angemessen kontrolliert wird, und vor allem, dass es vereinfacht wird, und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip sicherstellen.
Meiner Meinung nach wird die Anwendung des Gemeinschaftsrechts so lange unzulänglich sein, bis die Rechtsvorschriften klar und verständlich abgefasst sind und bis der gemeinschaftliche Besitzstand insgesamt leichter verständlich gestaltet ist. Ohne gute gemeinschaftliche Rechtsetzung wird es äußerst schwierig sein, Gemeinschaftsrecht ordnungsgemäß anzuwenden.
Ich begrüße aufrichtig den Vorschlag des Kommissionspräsidenten, eine Reduzierung der Anzahl der Rechtsvorschriften energisch in Angriff zu nehmen und die Gesetzgebung aufseiten der Gemeinschaftsorgane effektiver zu gestalten. Manchmal ist weniger mehr.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Frau Frassoni zu diesem ausgezeichneten Bericht, der – auch wenn er nicht gerade Stadtgespräch ist – doch einen äußerst wichtigen Bereich der Zuständigkeit der Union behandelt. Er enthält eine Reihe vernünftiger Vorschläge dazu, wie die Anwendung des Gemeinschaftsrechts effektiver und bürgernäher gestaltet werden kann. Dieser Bereich erfährt gerade jetzt, da die Funktionsweise der EU immer skeptischer betrachtet wird, oftmals nicht genug Aufmerksamkeit. Ich habe Frau Frassonis Bericht heute gern befürwortet.
Francesco Enrico Speroni (IND/DEM). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, obgleich ich meine Bedenken hinsichtlich des Änderungsantrags zum Ausdruck bringen möchte, der sich auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa bezieht.
Dieser Vertrag wurde nicht angenommen, sondern vielmehr durch die Volksentscheide in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnt, bei allem gebührenden Respekt vor Giorgio Napolitano, dem neu gewählten Präsidenten der Italienischen Republik, der in seiner Antrittsrede die Sache dieses Vertrags vertreten hat, wobei er vergaß, dass er über den Parteien zu stehen hat. Dieser Vertrag wurde zwar wirklich vom italienischen Parlament gebilligt, jedoch nicht einstimmig. Jemand der erklärt, unparteiisch zu sein, sollte eine Sache, bei der sich das italienische Parlament nicht einig war, nicht unterstützen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines Kollegen Bert Doorn zu einem Vorschlag einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips gestimmt. Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist eine ständige Quelle von Unstimmigkeiten zwischen dem europäischen Einigungsprozess und den Völkern. Daher ist es dringend geboten, die erforderliche Übereinstimmung zwischen dem Gemeinschaftsrecht, seiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und seiner konkreten Anwendung herzustellen. Es kommt darauf an, jede unnötige Gesetzgebung einzustellen und die erforderlichen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß anzuwenden. Ich vertrete die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Kontrolle der Anwendung des Europarechts durch die Mitgliedstaaten einbezogen werden muss.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Von allen in diesem Bericht aufgeführten Punkten verdient die Folgenabschätzung von Gemeinschaftsrecht die größte Beachtung.
Wie ich bereits an anderer Stelle bemerkt habe, ist es trotz der konstanten und vielleicht übermäßigen Produktion von Rechtsvorschriften möglich, die von den Gemeinschaftsorganen erstellten Rechtsvorschriften und vor allem deren Auswirkungen genau zu kontrollieren. Dieser Bereich sollte immer ganz oben auf der Tagesordnung stehen.
In diesem Zusammenhang ist die Subsidiarität sehr stark von Belang, die im weitesten Sinne einen der Eckpfeiler der Gesetzgebung in der EU bilden sollte. Dies ist ein perfekter Grund für Subsidiarität, da den Erfordernissen der einzelnen Länder Rechnung getragen wird und enge Beziehungen zwischen den Behörden und den Bürgern gepflegt werden.
Davon abgesehen ist dieses Prinzip natürlich für viele Sachverhalte ungeeignet, die auf Gemeinschaftsebene geregelt werden müssen. Doch auch das ist ein zentrales Merkmal dieses Prinzips. Abschließend möchte ich noch auf die nationalen Parlamente hinweisen, die für ein gutes Ergebnis in der Gesetzgebung unersetzbar sind. Unbeschadet der anderen Elemente sind dies die zentralen Faktoren für eine bessere Gesetzgebung.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie ich schon bei früheren Gelegenheiten erklärt habe, ist das Subsidiaritätsprinzip nicht nur seit langem schon eine zentrale Forderung, die stärker in den Vordergrund gerückt werden sollte, sondern auch ein Grundpfeiler, der die wahren Europabefürworter kenntlich macht, die in Wort und Tat loyal sind und dem Thema und dem Motto des Entwurfs des Verfassungsvertrags folgen: „in Vielfalt geeint“.
Die EU muss den höchsten Stellenwert in der Entscheidungsfindung auf der Ebene erhalten, die den Bürgern am nächsten ist, muss die neuen Rechtsvorschriften, die sie annimmt, bewerten und muss sicherstellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften nach den Kriterien Verständlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit vereinfacht werden.
Meines Erachtens wird es der EU zum Vorteil gereichen, wenn sie sich entschließt, ihre Rechtsetzung auf Qualität statt auf Quantität auszurichten, und die nationalen Parlamente wie auch alle anderen unmittelbar Beteiligten richtig in das Verfahren in der Weise einzubeziehen, dass sie zu angemessener Zeit ihren Standpunkt einbringen und alternative Vorschläge unterbreiten können.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche Herrn Doorn zu diesem Bericht, denn ich glaube, dass die Subsidiarität bei ordnungsgemäßer Anwendung die Funktionsweise der EU für die Bürger transparenter machen könnte. Als Vertreter Schottlands stimmt es mich traurig, dass das schottische Parlament, obwohl es für so viele Lebensbereiche zuständig ist, praktisch vom Diskussionsprozess in der EU ausgeschlossen ist, da die Definition der Subsidiarität oftmals an der Hauptstadt des jeweiligen Mitgliedstaats Halt macht. Meines Erachtens ist dieser Bericht ein Schritt nach vorn, aber es liegt noch viel Arbeit in der EU vor uns.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Arlene McCarthy zu dem Vorschlag einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Durchführung, die Folgen und Auswirkungen der für den Binnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften gestimmt. Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist eine ständige Quelle von Unstimmigkeiten zwischen dem europäischen Einigungsprozess und den Völkern. Daher ist es dringend geboten, die erforderliche Übereinstimmung zwischen dem Gemeinschaftsrecht, seiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und seiner konkreten Anwendung herzustellen. Es kommt darauf an, jede unnötige Gesetzgebung einzustellen und die erforderlichen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß anzuwenden. Ich vertrete die Ansicht, dass das Europäische Parlament eng in die Kontrolle der Anwendung des Europarechts durch die Mitgliedstaaten einbezogen werden muss. Des Weiteren stelle ich angesichts der bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auftretenden Probleme die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, über die Schaffung eines europäischen Gremiums von der Union direkt unterstellten unabhängigen Inspektoren nachzudenken, die damit beauftragt werden, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Einer der Gründe für die Nichtanwendung der europäischen Richtlinien und Texte durch die Mitgliedstaaten der Union, der seltsamerweise in keinem der Berichte erwähnt wird, hängt vor allem mit der Art und Weise zusammen, in der diese angenommen werden. Es handelt sich um die widersinnigen Auswirkungen der Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat, denn die sich in der Minderheit befindlichen Länder, die einen Text aus bestimmten Gründen ablehnen, haben natürlich Schwierigkeiten, diesen auf ihrem Staatsgebiet anzuwenden.
All dies führt unbestreitbar zu einer echten Rechtsunsicherheit für sämtliche Institutionen, Länder und Völker. Daher kommt es vorrangig darauf an, das Gemeinschaftsrecht rasch zu kodifizieren sowie strenge Leitlinien für die bei der Schaffung von Gemeinschaftsrecht besonders eifrigen Organe der Union, einschließlich des Gerichtshofes, zu schaffen und ihre Befugnisse zu begrenzen, damit die Mitgliedstaaten nicht mehr unter den Folgen von zu strengen und zu zahlreichen Rechts- und Rechtsprechungsnormen zu leiden haben.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Initiative der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist ein maßgebender Faktor, um das Vertrauen der Bürger, Verbraucher und Unternehmen der EU zurückzugewinnen. Dieses Vertrauen gründet sich auf ihrer Erfahrung mit bzw. ihrem Verständnis vom europäischen Recht und dessen Auswirkungen auf ihren Alltag. Im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt muss dies dementsprechend in wirksamen Rechtsvorschriften von hoher Qualität zum Ausdruck kommen, die die Innovation nicht behindern oder unnötige Verzerrungen und Kosten verursachen, insbesondere für KMU, die öffentlichen Behörden oder freiwillige Gruppen.
Daher sollte unsere Gesetzgebung helfen, Möglichkeiten des Handels für Unternehmen zu eröffnen, die Entscheidungsvielfalt für Verbraucher und Bürger zu erhöhen und Umwelt-, Sozial- und Verbraucherrechte zu schützen. Wenn wir das nicht tun, werden wir gegen den Strom schwimmen, gegen die Strategie von Lissabon, gegen Wachstum und Arbeitsplätze und gegen den Binnenmarkt.
Deshalb habe ich für den Bericht McCarthy gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Aufhebung irrelevanter und überholter Rechtsakte der Gemeinschaft, um den rechtlichen Rahmen zu vereinfachen, so dass Entscheidungen angemessen, klar und wirksam sind und nicht das Subsidiaritätsprinzip aushöhlen. Meiner Meinung nach sollte das Subsidiaritätsprinzip in diesem Bericht stärker in den Vordergrund gerückt werden, damit kein Zweifel daran besteht, dass es während des gesamten Verfahrens beachtet wird.
Wir vertrauen aber darauf, dass dieses Ziel nicht benutzt wird, um bestimmte Grundsätze auszuhöhlen, die die Grundrechte der Bürger, darunter soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte, schützen.
Auch wir sind für eine Änderung der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarungen im Sinne der Qualität des Gemeinschaftsrechts.
Darum haben wir für den Bericht gestimmt, obwohl wir bei einigen Punkten Vorbehalte haben und einige, wie bereits festgestellt, wegen ihrer unklaren Formulierung sogar ablehnen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Generell begrüße ich aufrichtig den Bericht, über den wir diskutieren und abstimmen, sowie die Mitteilung der Kommission, auf der er basiert.
Das Vorhaben, den rechtlichen Rahmen zu analysieren und zu überprüfen, ist ein Vorschlag, den man mit dem Ziel fördern sollte, das ordnungspolitische Umfeld als eine unabdingbare Voraussetzung für eine größere Rechtssicherheit sowohl für die Bürger als auch für Rechtsanwälte zu vereinfachen. Es stellt auch eine Möglichkeit dar, das ordnungspolitische Umfeld als einen maßgeblichen Faktor für die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit zu vereinfachen.
Einem Punkt im Bericht und in der Kommissionsmitteilung stimme ich nicht uneingeschränkt zu. Die Auffassung, die in beiden Texten zu finden ist, dass Rechtsetzung über Verordnungen zunehmend der bessere Weg ist als über Richtlinien, kann ich nicht teilen. Im Gegenteil: Trotz der Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Richtlinien sind sie aus meiner Sicht Gesetzgebungsinstrumente, die ein Konzept der Gemeinschaft bewahren, das mir am Herzen liegt. Diese meine Meinung bedeutet nicht, dass ich Verordnungen ablehnen oder ihren offensichtlichen Nutzen nicht anerkennen würde.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich enthalte mich der Stimme. Der Bericht enthält zwar eine Reihe positiver Aspekte, beispielsweise seine Forderung nach mehr Offenheit im Rat, konzentriert sich im Übrigen jedoch zu sehr auf Wachstum und Kostensenkungen. Stattdessen sollte er die nachhaltige Entwicklung und eine größere Kosteneffizienz betonen. Die Senkung der Kosten ist kein Selbstzweck, denn sie kann zu einer ständigen Aushöhlung der öffentlichen Haushalte führen. Kosteneffizienz ist eine bessere Zielsetzung.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dass Rechtstexte, die unnütz oder schädlich sind, die im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts stehen oder insbesondere mit den erklärten Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind, aus dem legislativen Kreislauf gezogen werden können, ist eine ausgezeichnete Sache. Doch die darüber verspürte Zufriedenheit verfliegt rasch, wenn man sich die übermäßigen legislativen Befugnisse vor Augen führt, über die die Kommission verfügt. Denn dieses Organ, das – wie ich hier hervorheben möchte – keinerlei demokratische bzw. auf Wahlen beruhende Legitimation besitzt, kann wie es ihm gefällt jederzeit einen legislativen Vorschlag zurückziehen oder abändern, dabei das Parlament über die Gründe seiner Entscheidung informieren oder auch nicht, dessen Stellungnahme berücksichtigen oder auch nicht, kurz, es kann machen, was es will.
Am Schlimmsten ist jedoch, dass dieses Parlament dies zur Kenntnis nimmt und sich damit zufrieden gibt. Es droht zwar vage mit einem Misstrauensantrag gegenüber der Kommission, sollte diese wirklich einmal zu weit gehen. Doch bekanntlich hatte es in den schlimmsten Zeiten der Skandale, die die Kommission Santer erschütterten, niemals den politischen Mut, die „symbolische Institution“ des europäischen Superstaates zu missbilligen. Auch wenn eine Technokratie mit dem stillschweigenden Einverständnis eines Parlaments ausgeübt wird, ändert sich deshalb ihr Charakter noch lange nicht.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben uns in der Schlussabstimmung zu dieser Entschließung, in der lediglich ein Standpunkt zum Ausdruck gebracht wird, der Stimme enthalten.
Unserer grundlegenden Auffassung nach sollte der Ministerrat eine stärkere politische Kraft als die anderen EU-Institutionen darstellen, denn er repräsentiert die Mitgliedstaaten in einer Union, die wir als eine Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit betrachten. Damit sind wir auch der Ansicht, dass der Ministerrat das gleiche Recht wie die Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen für Rechtsakte haben sollte.
Wir teilen auch nicht die in Punkt B des Berichtsentwurfs dargelegte Auffassung. Dort wird die Kommission ersucht, die von ihr angekündigten 68 Vorschläge nicht zurückzuziehen, von denen sie annimmt, dass sie beispielsweise mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung nicht völlig in Einklang stehen. Prinzipiell halten wir es für gut, dass die Kommission versucht, in ihrem umfassenden Katalog von Vorschlägen für Rechtsakte auf Gemeinschaftsebene aufzuräumen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die mit der vorliegenden Mitteilung aufgeworfene Problematik sollte in einem breiteren Rahmen behandelt und nicht auf die Frage der Rechtsgrundlage und der Grenzen der Kommission für die Rücknahme von Gesetzgebungsvorschlägen beschränkt sein.
Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem in diesem Zusammenhang, dass die bisherige Situation dazu geführt hat, dass eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren in der Schwebe sind, für die kein Grund mehr bestand, die aber auch nicht zurückgezogen worden waren.
Was wir außer einer Aussprache über die Befugnisse der verschiedenen Institutionen brauchen, ist eine Untersuchung dazu, was in den Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft Routine und bürokratisch ist. Ein weiteres Problem, dem wir unsere Aufmerksamkeit und Beachtung schenken müssen, sind die mehr als 500 Dokumente, mit denen sich Parlament und Rat als Gesetzgeber noch befassen müssen. Die EU muss nicht viel Rechtsetzung betreiben, um von Belang zu sein. Vielmehr muss sie gute Rechtsetzung betreiben, um von Nutzen zu sein.
12. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 12.50 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES Präsident
13. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
14. Bericht über die Fortschritte von Bulgarien und Rumänien auf dem Weg zum Beitritt (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zum Bericht über die Fortschritte von Bulgarien und Rumänien auf dem Weg zum Beitritt.
José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich die Möglichkeit habe, Ihnen heute die Ergebnisse der Bewertung der bulgarischen und rumänischen Beitrittsvorbereitungen vorlegen zu können, und sehe der Aussprache dazu erwartungsvoll entgegen.
Ich möchte dem Parlament und insbesondere dessen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, dem Vorsitzenden Herrn Brok sowie Herrn van Orden und Herrn Moscovici als den Berichterstattern für ihren Beitrag in dieser wichtigen Angelegenheit danken. Ich weiß den einvernehmlichen Geist unserer häufigen Diskussionen zu dieser Thematik sehr zu schätzen. Wie Sie wissen, ist der heute von der Kommission gefasste Beschluss das Ergebnis eines umfassenden Prozesses der Überprüfung und des Dialogs mit allen wichtigen Akteuren. Ausgangspunkt unserer Strategie ist der Gedanke, dass die Europäische Union die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen muss. Gleichzeitig müssen wir bei den von den Beitrittsländern zu erfüllenden Kriterien konsequent bleiben.
Ich möchte einige kurze Bemerkungen machen, bevor ich mit Ihrer Erlaubnis Herrn Rehn das Wort erteile, der die Ergebnisse des Monitoring-Berichts der Kommission etwas detaillierter erläutern wird.
Die Regierungen Bulgariens und Rumäniens haben seit Oktober große Anstrengungen unternommen, um die noch ausstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie sind in ihren Beitrittsvorbereitungen weiter vorangekommen. Dafür gebührt ihnen Anerkennung. In einigen wichtigen Fragen besteht aber noch Handlungsbedarf. Vor allem möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich Justiz und Inneres weitere Fortschritte erforderlich sind. Die Kommission geht davon aus, dass Rumänien und Bulgarien auf den Beitritt am 1. Januar 2007 vorbereitet sind, vorausgesetzt, sie bemühen sich in den nächsten Monaten um die Klärung einer Reihe von noch offenen Fragen.
Zunächst ein Wort zu den Justizreformen und zur Bekämpfung der Korruption. Wir erwarten von jedem Beitrittsland, dass es über ein voll funktionsfähiges Justizsystem mit den erforderlichen Ressourcen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität verfügt. Das ist von übergeordneter Bedeutung, weil es die Voraussetzung für das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes und der Wirtschaft bildet. Beide Länder haben die verbleibenden Reformen mit Entschlossenheit in Angriff genommen, und in unserem Bericht werden die bereits erzielten Resultate entsprechend gewürdigt. Bulgarien muss klare Ergebnisse im Kampf gegen die Korruption, insbesondere auf höchster Ebene, nachweisen, und zwar vor allem im Hinblick auf Ermittlungen und die Strafverfolgung. Das Land muss ferner die Justizreform fortsetzen und jeglichen Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz ausräumen. Wir erwarten zudem, dass Bulgarien seine Ermittlungen gegen Netze der organisierten Kriminalität intensiviert.
Rumänien muss seine Anstrengungen bei der Korruptionsbekämpfung fortsetzen und weitere Ergebnisse vorweisen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf weitere Ermittlungen und die anschließende Strafverfolgung. Die Umsetzung der laufenden Justizreformen gilt es zu konsolidieren.
Was die Angleichung von Rumänien und Bulgarien an den gemeinsamen Besitzstand betrifft, so konnten wir weitere Fortschritte feststellen. In den folgenden Sektoren bestehen jedoch noch ernste Kritikpunkte: Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Justiz und Inneres sowie öffentliche Finanzen. Jedes Beitrittsland muss in der Lage sein, die Politiken der Europäischen Union nach dem Beitritt ordnungsgemäß umzusetzen. Die Regeln des Klubs müssen eingehalten werden. Wir erwarten, dass Rumänien und Bulgarien in diesen Problembereichen unverzüglich Korrekturmaßnahmen einleiten.
Spätestens Anfang Oktober werden wir den Sachstand bei den noch offenen Fragen erneut überprüfen. Ausgehend davon wird die Kommission prüfen, ob der 1. Januar 2007 als Beitrittsdatum beibehalten werden kann. Beide Länder können die Voraussetzungen für einen Beitritt im Jahre 2007 erfüllen, aber sie müssen konsequente Maßnahmen ergreifen.
Gleichzeitig muss die Europäische Union deutlich machen, dass sie ihrerseits bereit ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu honorieren. Das ist für die Erhaltung der Dynamik sehr wichtig. Die praktischen Beitrittsvorbereitungen müssen fortgesetzt werden. Ich zähle auf die Unterstützung aller Regierungen und Parlamente, die ihre Verfahren zur Ratifizierung des Beitrittsvertrags noch abschließen müssen.
Unser Ansatz beruht auf strikter Konditionalität und der Einhaltung der Verpflichtungen. Dank dieses Ansatzes waren wir in der Lage, gestärkt und zuversichtlich aus jeder Erweiterung hervorzugehen. So wie frühere Erweiterungen und vor allem die des Jahres 2004 wird auch die bevorstehende Erweiterung ein Erfolg sein.
Die Erweiterung war stets eine Reaktion der EU auf strategische Herausforderungen, und die Geschichte hat die Richtigkeit dieser Reaktion bestätigt. Sie ging immer wieder einher mit einer Dynamik, die dem erweiterten Europa noch größere Möglichkeiten eröffnete, in der Welt Zeichen zu setzen.
In der heutigen Situation ist es wichtiger denn je, den Geist der Offenheit und der Zielstrebigkeit, der uns stets beflügelt hat, zu bewahren und den Aufbau Europas voranzutreiben. Deshalb haben Kommissar Rehn und ich beschlossen, heute nach Bukarest und morgen nach Sofia zu reisen, um diese Probleme zu erläutern und den Ländern eine klare Botschaft der Ermutigung zu überbringen.
(Beifall)
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Am 1. Mai begingen wir den zweiten Jahrestag der jüngsten Erweiterung. Wenn wir auf die vergangenen zwei Jahre zurückblicken, dann haben wir allen Grund, zufrieden und stolz zu sein, auch wenn anfangs viele Schreckgespenster an die Wand gemalt wurden. Aber die Kassandrarufe haben sich als unbegründet erwiesen.
Wir können auch im Falle von Bulgarien und Rumänien erfolgreich sein. Beide Länder sind intensiv um die Beseitigung der verbleibenden Mängel und die vollständige Erfüllung der Beitrittskriterien bemüht.
Die Kommission hat die Aufgabe, die von den beiden Ländern erzielten Fortschritte zu beurteilen, um festzustellen, ob sie tatsächlich die Voraussetzungen für den Beitritt erfüllen. Unser Ziel besteht darin, Bulgarien und Rumänien 2007 als Mitglieder zu begrüßen, und als Hüterin der Verträge ist es unsere Pflicht sicherzustellen, dass sie, sobald sie beigetreten sind, auch alle Auflagen erfüllen. Folglich versprach ich Ihnen bei unserem letzten Zusammentreffen Ende April einen wohldurchdachten Beschluss, der für eine anhaltende Reformdynamik bis zum Beitritt und danach sorgt. Jetzt liegt ein solcher Beschluss vor: Bulgarien und Rumänien können unter der Bedingung im Januar 2007 der EU beitreten, dass sie mit der erforderlichen Entschlossenheit und Einstellung an die Abstellung der noch bestehenden Mängel gehen und dabei die notwendigen Resultate erzielen. Bis Anfang Oktober werden wir über weitere Fortschritte berichten und prüfen, ob der Termin beibehalten werden kann.
Bulgarien und Rumänien haben sich wirklich einem Monitoring-Prozess unterzogen, der in Umfang und Intensität beispiellos ist. Was die politischen Kriterien betrifft, so wurde zwar schon viel erreicht, aber es bleiben noch einige Wünsche offen. Die Reform im Bereich Justiz muss wirksam fortgesetzt und der Kampf gegen die Korruption vor allem auf höchster Ebene intensiviert werden.
Bulgarien muss unbedingt seine Anstrengungen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption verstärken. Das Land muss in Bezug auf Ermittlungen und Strafverfolgung klare Ergebnisse im Kampf gegen die Korruption nachweisen.
Rumänien muss, aufbauend auf dem bisher Erreichten, seine Anstrengungen fortsetzen und sich bemühen, im Kampf gegen die Korruption Ergebnisse vorzuweisen.
Im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte sind sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien weitere Anstrengungen erforderlich.
Bei den wirtschaftlichen Kriterien stellt die Umgestaltung der beiden Länder einen bemerkenswerten Erfolg dar, der für alle Beteiligten in Europa positiv zu Buche schlägt. Beide Länder verzeichneten in den letzten Jahren ein solides Wachstum und schufen damit im Südosten Europas eine Zone, die sich durch eine dringend benötigte Wirtschaftsdynamik auszeichnet.
Was den gemeinsamen Besitzstand oder unsere Rechtsordnung anbelangt, so wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, und die meisten Bereiche sind unproblematisch, vorausgesetzt, das derzeitige Tempo der Vorbereitungen wird beibehalten. In einigen Bereichen sind jedoch verstärkte Anstrengungen erforderlich, und bestimmte Bereiche bieten Anlass zu ernster Besorgnis. Wenn nicht unverzüglich von beiden Ländern entschlossene Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden, werden sie in den Bereichen, in denen noch ernste Besorgnis besteht, nicht bis zum geplanten Beitrittstermin die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Seit Oktober letzten Jahres konnte die Zahl der Bereiche, die Anlass zu ernster Besorgnis bieten, in Bulgarien von 16 auf sechs und in Rumänien von 14 auf vier verringert werden. Problematisch sind noch immer bestimmte Fragen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit sowie Kontrolle und Verwaltung von EU-Mitteln, aber auch veterinärrechtliche Fragen. Können die Probleme nicht beseitigt werden, so werden wir zu sämtlichen uns zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen greifen. Unser Bericht verweist konkret auf die uns im Rahmen der geltende Regelungen zur Verfügung stehenden Schutz- und anderen Maßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen werden eingeleitet, wenn bestimmte begrenzte Mängel beispielsweise in den Bereichen Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres bis zum Beitritt nicht abgestellt sind. Im letztgenannten Bereich können wir zudem auf der Grundlage des Beitrittsvertrags einen Mechanismus zur weiteren Überwachung einführen.
Bei der Verwendung von EU-Mitteln sieht der Besitzstand im Falle ernsthafter Probleme die Aussetzung von Zahlungen vor. Im Bereich der Landwirtschaft schlagen wir sogar neuartige strengere Maßnahmen auf der Grundlage des Beitrittsvertrags vor. Damit machen wir deutlich, dass wir mit unserem Geld vorsichtig umgehen.
Ich gehe davon aus, dass unser heutiger wohldurchdachter Beschluss und seine Konsequenz die nationalen Parlamente, die den Beitrittsvertrag noch nicht ratifiziert haben, dazu veranlassen werden. Der Vertrag selbst umfasst Bedingungen, Schutzmaßnahmen und Überwachungsmechanismen, die sicherstellen, dass die Länder erst dann beitreten können, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, und dass sie nach erfolgtem Beitritt ihren Verpflichtungen als Mitglieder nachkommen.
Ich möchte dem Parlament dafür danken, dass es den Beitrittsprozess Bulgariens und Rumäniens unterstützt hat. Wie zwischen Präsident Barroso und Präsident Borrell im letzten Jahr vereinbart, haben wir uns gründlich mit Ihren Auffassungen auseinander gesetzt, bevor wir unseren Standpunkt zu einem eventuellen Aufschub des Beitritts vorlegten. Ich bin sicher, dieser konstruktive, transparente und konsequente Ansatz wird das bestmögliche Ergebnis für Bulgarien und Rumänien sowie für Europa gewährleisten.
(Beifall)
Hans-Gert Poettering, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst der Kommission meine Anerkennung dafür aussprechen, dass der Kommissionspräsident und selbstverständlich auch das zuständige Kommissionsmitglied bei einem so wichtigen Thema anwesend sind. Die Fraktionsvorsitzenden sind hier, die Kolleginnen und Kollegen sind hier. Es könnten immer noch mehr sein, aber es geht heute einigermaßen. Ich stelle jedoch fest, dass der Ministerrat – wie schon bei der Rede des Präsidenten der Palästinensischen Behörde – nicht vertreten ist. Ich finde das nicht in Ordnung, wenn der Rat bei einer so wichtigen Debatte nicht vertreten ist.
(Beifall)
Herr Präsident, ich möchte Sie ermutigen – und das ist nicht nur eine Sache der Präsidentschaft, ich sage das über die Präsidentschaft hinaus, es ist eine Sache des Generalsekretariats des Rates –, darauf hinzuwirken, dass der Rat bei so wichtigen Debatten hier präsent ist. Sie haben unsere Unterstützung, Herr Präsident, wenn Sie dies dem Rat und dem Generalsekretariat des Rates und auch der Präsidentschaft in aller Deutlichkeit mitteilen.
Nun zum Thema: Bulgarien und Rumänien sind auf dem Weg in die Europäische Union. Wir freuen uns darauf, und ich möchte einmal ein Wort der Anerkennung sagen. Es entsteht ja vielfach der Eindruck, als seien wir – die bisherige Europäische Union der 25 – die Lehrmeister. Welch gewaltige Leistung müssen Rumänien und Bulgarien vollbringen, um 45 Jahre diktatorischer kommunistischer Misswirtschaft aufzuarbeiten, um Demokratien und Rechtsstaaten zu werden. Wir sollten einmal anerkennen, welch weiten Weg diese Länder zurückgelegt haben!
(Beifall)
Wir kritisieren oft die Verwaltung bei uns in der Europäischen Union, auch die unserer Mitgliedstaaten, auf allen Ebenen – oft auch zu Recht –, aber ich möchte auch dies einmal sagen: Welch hohes Gut ist es, dass wir in der Europäischen Union, in unseren Mitgliedstaaten, Verwaltungen haben, die sich auf das Recht gründen. Gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jedes beamtliche Handeln kann man sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren wehren. Das alles gibt es in den bisherigen kommunistischen Ländern nicht. Das müssen sie aufbauen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir ein Rechtssystem aufbauen, das die Qualität eines Rechtsstaates hat. Dies ist eine gewaltige Anstrengung.
Ich sage den Regierungen, den Parlamenten, den Menschen – auch in Bulgarien und Rumänien: Verstehen Sie unsere Debatte und unsere Sorgen um mangelnde Fortschritte nicht so, dass wir der Lehrmeister sein wollen, sondern wir wollen gemeinsam erreichen, dass der Beitritt von Rumänien und Bulgarien ein Erfolg für uns alle wird, für die beiden Länder und für die gesamte Europäische Union.
Wir stellen die Daten nicht in Frage, aber ich halte es für einen klugen Weg, Herr Kommissionspräsident und Herr Kommissar Rehn, dass Sie sagen: Wir wollen die beiden Länder ermutigen, die noch vorhandenen Defizite – und sie können das auch alles nicht in den nächsten Monaten bewältigen – auf dem Wege der Gesetzgebung und auch in der praktischen Umsetzung so in Angriff zu nehmen, dass wir dann im Herbst hoffentlich guten Gewissens sagen können: Ihr seid am 1. Januar des Jahres 2007 willkommen. Deswegen ist Ihre Entscheidung, der wir unsere Unterstützung geben, eine kluge Entscheidung, eine Entscheidung der Ermutigung für diese beiden Länder, auf dem Weg, den sie beschritten haben, fortzufahren.
Alles hängt heute zusammen. Wir müssen auch daran erinnern, dass es Sorgen bei den Menschen in der heutigen Europäischen Union gibt. Sie haben sich noch nicht ganz daran gewöhnt, dass wir jetzt eine Gemeinschaft von 25 sind. Zehn Länder sind am 1. Mai 2004 dazugekommen. Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern positiv gegenübertreten und sagen: Es war ein gewaltiger Erfolg, dass wir Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und natürlich auch Malta und Zypern dabei haben, weil sich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Marktwirtschaft in diesen Ländern durchgesetzt haben. Und das ist ein Beitrag zur Stabilität für den gesamten europäischen Kontinent. Wir müssen es unseren Menschen auch sagen und nicht immer nur das Kritische und die Herausforderungen in den Mittelpunkt stellen. Auf dieser Basis müssen wir noch viel Arbeit leisten, damit wir die Zustimmung zur Europäischen Union erhöhen.
Das Parlament – und ich glaube, darauf können wir ein bisschen stolz sein, bei aller Selbstkritik, zu der wir immer fähig sein müssen – hat in den letzten Monaten viel geleistet: der große Kompromiss über die Dienstleistungsrichtlinie, dann auch die Verabschiedung der Finanziellen Vorausschau, wo wir maßgebliche Verbesserungen erreicht haben. Weitere Maßnahmen müssen hinzukommen: Bei REACH, der Chemikaliengesetzgebung, muss es uns gelingen, ein Gleichgewicht zwischen Ökonomie und Ökologie zu gewährleisten.
Wir haben heute mit Frau Wallström darüber gesprochen – und sie hat im Namen der ganzen Kommission, auch im Namen des Kommissionspräsidenten gesprochen –, dass das wichtigste Anliegen neben der Verbesserung des politisch-psychologischen Umfelds für die Europäische Union darin besteht, keinen Zweifel daran zu lassen, dass die große Mehrheit des Europäischen Parlaments die Verwirklichung des Verfassungsvertrags will, weil wir diese Verfassung brauchen, damit wir in der Europäischen Union Spielregeln für Entscheidungen haben und damit wir gemeinsame Werte haben, die uns in der Europäischen Union verbinden.
Möge die Kommission all dies berücksichtigen! Herr Kommissionspräsident, ich finde es gut: Sie haben Ihre Entscheidung heute getroffen, Sie begründen sie hier sofort vor dem Europäischen Parlament. Morgen reisen Sie nach Rumänien und Bulgarien. Ich wünsche Ihnen eine gute Reise und uns allen eine gute gemeinsame europäische Zukunft.
(Beifall)
Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße ebenfalls, dass der Kommissionspräsident zu uns gekommen ist. Seine Anwesenheit unterstreicht die Bedeutung der Diskussion. Sie unterstreicht die Bedeutung der Diskussion, weil wir über einen bedeutenden Vorgang diskutieren. Die Entscheidung, die wir zu treffen haben werden, die der Rat zu treffen haben wird, die Sie noch zu treffen haben werden, darf man in ihrer Dramatik sowohl nach innen als auch im Verhältnis zu den beiden Ländern, über die wir diskutieren, nicht unterschätzen.
Die sozialdemokratische Fraktion, die Sozialisten im Europäischen Parlament, stehen zu dem, was wir wünschen und ausgedrückt haben. Wenn es keine größeren Hindernisse gibt, dann ist der 1.1.2007 das Beitrittsdatum für Bulgarien und Rumänien. Das war und bleibt unsere Position, und ich nehme zur Kenntnis, dass der Kommissionspräsident in seiner Rede sehr präzise gesagt hat, die Kommission gehe davon aus, dass diese beiden Länder zum 1.1.2007 in der Lage sein sollten, der Union beizutreten. Nun haben Sie, Herr Rehn, und Sie, Herr Barroso, Formulierungen gewählt, die darauf hinweisen, dass es Defizite gibt. Sie haben diese Defizite oberflächlich beschrieben, Sie haben sie nicht detailliert benannt. Wenn Sie jetzt nach sieben Jahren nach Sofia und nach Bukarest reisen, dann gebe ich Ihnen einen guten Rat: Reden Sie dort mit den Regierungen präziser über das, was Sie hier vorgetragen haben! Beschreiben Sie genau, wo die Defizite liegen! Sagen Sie genau, was Sie erwarten, wo nachgebessert werden soll! Denn nur so haben die dortigen Regierungen die Chance, das zu tun, was sie bisher getan haben, nämlich hart daran zu arbeiten, dass alle Kriterien, die erwartet und verlangt werden, auch erfüllt werden. Das ist ein Akt der Fairness, denn wie Sie selbst – sowohl der Präsident als auch der Kommissar – gesagt haben, tun die Regierungen eine Menge. Der Transformationsprozess, dem die Länder unterworfen sind – da gebe ich Herrn Poettering Recht –, ist ein Prozess, der nun schon eineinhalb Dekaden läuft und den Menschen viel abverlangt hat. Jetzt in der Schlussphase, wo auch die Hoffnungen der Menschen in Bulgarien und Rumänien für uns eine Rolle spielen sollten – die nämlich darauf hoffen, dass sie der Union beitreten können –, kommt es darauf an, dass man sehr präzise ist.
Mit dem, was Sie, Herr Kommissionspräsident, und Sie, Herr Rehn, hier vorgetragen haben und was wir akzeptieren können, übernehmen Sie eine große Verantwortung. Ich will diese Verantwortung auch sehr konkret benennen. Sie werden den Regierungen in Sofia und Bukarest Kriterien nennen, die noch zu erfüllen sind. Sie werden Anforderungen beschreiben, und Sie haben uns das Datum Oktober genannt. Das heißt auch, dass Sie im Oktober dem Rat und dem Europäischen Parlament sehr präzise werden sagen müssen, ob die Dinge aus ihrer Sicht erfüllt sind oder nicht. Wenn sie nicht erfüllt sind, müsste in der Logik Ihrer eigenen Argumentation die Entscheidung anders ausfallen als Sie es heute erwarten. Damit übernehmen Sie eine große Verantwortung, und diese Verantwortung will ich Ihnen auch heute noch mal ins Stammbuch schreiben. Deshalb ist dies heute eine sehr seriöse und ernst zu nehmende Debatte.
Ja, Rumänien und Bulgarien sollen Mitglieder der Europäischen Union werden. Wir als Sozialdemokraten wünschen, dass der Beitritt zum 1.1.2007 erfolgt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es noch Nachbesserungen bedarf. Wir haben Vertrauen, dass die Länder diese Nachbesserungen vornehmen können, so dass dieses Datum eingehalten werden kann. Wir gehen davon aus, dass Sie es seriös überwachen werden.
Lassen Sie mich aber eines hinzufügen: Es geht nicht nur um den Beitritt. Es geht nicht nur um die Verträge, die dem Beitritt zugrunde liegen. Es geht auch um die Betrachtung, warum dieser Beitritt im historischen Kontext so wichtig ist. Diese beiden Länder, die Schwarzmeerregion, haben enorme Fortschritte erzielt. Über das, was Sie zu Recht kritisieren, hinaus ist enorme Stabilität entwickelt worden, sowohl in Rumänien als auch in Bulgarien. Diese Stabilität ist an den Grenzen der Europäischen Union von großer Bedeutung, denn diese Region grenzt an andere Regionen, die unsere Nachbarregionen sind, die bei weitem nicht so stabil sind, wie wir es uns wünschen. Deshalb ist Stabilität in diesen Ländern als Mitglieder der Europäischen Union ökonomisch, sozial, politisch und kulturell in unserem ureigenen Interesse. Je schneller es also gelingt, die Kriterien zu erfüllen, je schneller also die Aufnahmefähigkeit erreicht wird, desto besser für alle Beteiligten, für die Länder als auch für die Europäische Union.
Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nehmen zur Kenntnis, was die Kommission vorschlägt. Wir halten das für eine akzeptable Vorgehensweise, obwohl wir Ihnen raten, in Bukarest und Sofia präziser zu sein, als Sie es heute waren. Wir wünschen, dass diese beiden Länder die Kriterien so erfüllen, dass sie am 1. Januar 2007 Mitglieder unserer Union werden können.
(Beifall)
Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Kommissar Rehn für seine ausgewogene und gründliche Beurteilung und seinen kompetenten Umgang mit diesem Sachgebiet unsere Anerkennung aussprechen. Unsere Anerkennung gilt ferner Anca Boagiu und Meglena Kuneva sowie ihren Vorgängern als Minister für EU-Integration für ihre unermüdliche Arbeit.
Der Schriftsteller Mark Twain bemerkte einmal, dass wir die Welt oder uns selbst ändern könnten. Letzteres sei jedoch schwieriger. Das Niederreißen der Berliner Mauer war der leichte Teil. Der Aufbau einer neuen demokratischen Kultur dauert wesentlich länger. Dabei sind unsere Anstrengungen gleichsam die Bausteine, und unsere Beharrlichkeit ist der Mörtel. Die Entscheidung, den Termin 2007 unter Berücksichtigung bestimmter Vorbehaltsklauseln beizubehalten, war richtig. Nach Ansicht meiner Fraktion sollte die Kommission diese Entscheidung im Herbst nicht noch einmal überdenken, es sei denn, es liegen schwer wiegende Gründe dafür vor.
Uns geht es darum, dass Rumänien und Bulgarien nicht strenger oder weniger streng als frühere neue Mitgliedstaaten beurteilt werden sollten. Unsere Überwachung muss sich im Einklang mit geltenden Vertragsbestimmungen und gesetzlichen Regelungen befinden. Deshalb nehmen wir die von der Kommission zum Ausdruck gebrachte ernste Besorgnis über fortgesetzte Korruption und mangelnde Rechtsstaatlichkeit – Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht – sehr ernst. Auch die schlechte Behandlung der Roma bereitet uns nach wie vor Sorge. Deshalb kommt auch dem von sechs Staats- und Regierungschefs ausgerufenen Jahrzehnt der Integration der Roma so große Bedeutung zu.
In vielen anderen Bereichen hat die Kommission Versäumnisse festgestellt, die unverzüglich korrigiert werden müssen. Doch der Beitritt kann keine Prüfung sein, bei der einzelne Kandidaten durchfallen. Denn das würde bedeuten, dass die Union mindestens ebenso versagt hat wie die Kandidatenländer. Am wichtigsten für das Wohlergehen einer Gesellschaft ist die von ihr anvisierte Entwicklungsrichtung. Bulgarien und Rumänien schauen und entwickeln sich in die richtige Richtung. Kann man das eigentlich von allen derzeitigen Mitgliedstaaten sagen? Stellen Sie sich vor, liebe Kollegen, der rumänische Innenminister hätte letzten Herbst vorgeschlagen, Verdächtige drei Monate ohne Anklage festzuhalten, oder der bulgarische Premierminister hätte den Geheimdienst benutzt, um seine Kollegen auszuspionieren. Die Empörung wäre nicht auszudenken.
Meine Fraktion beobachtet all jene mit Argwohn, die Ängste vor der Erweiterung schüren, wie dies jetzt Mode geworden ist, und aus Völkern, die bald unsere Mitbürger sind, Fremde machen. Deshalb habe ich mich darüber gefreut, dass sich Herr Pöttering über einige seiner Parteifreunde hinweggesetzt hat und sich für die bevorstehende Erweiterung stark macht. Das unterstreicht die Entscheidung seiner Fraktion, letzte Woche ausgerechnet in einer Stadt namens Split zusammenzukommen.
Ich appelliere an die Hasenfüße auf der rechten Seite des Hauses. Schauen Sie sich an, was bisher erreicht wurde. War die Erweiterung denn nicht die größte Erfolgsgeschichte der Europäischen Union, ihre Sternstunde? Aus Kommissar Spidlas Bericht über Übergangsregelungen geht hervor, dass die Erweiterung vor allem in jenen Ländern, die freien Zugang zu ihren Arbeitsmärkten bieten, mit mehr Arbeitsplätzen und einem höheren Wirtschaftswachstum verbunden war. Von den wirtschaftlichen Überlegungen einmal ganz abgesehen, hat die Aufnahme neuer Mitglieder die Kultur unserer Union bereichert. Bulgarien und Rumänien werden sich zu geachteten Mitgliedern der Union entwickeln, wenn wir sie nur lassen.
Es hat den Anschein, als meinten viele ihrer Bürger, dass sei allein Sache der jeweiligen Regierung. Das Gegenteil ist der Fall. Der erfolgreiche Kampf gegen Verbrechen und Korruption ist eine Sache, die jeden einzelnen Bürger etwas angeht. Deshalb rufe ich alle Bulgaren und Rumänen auf, mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und eine Verzögerung des Beitritts zu vermeiden, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil die für den Beitritt geforderten Reformen der Weg sind, um den Lebensstandard und die Lebensqualität anzuheben und für mehr Sicherheit im eigenen Land zu sorgen. Ich fordere alle Kollegen in diesem Haus auf, sich solidarisch zu zeigen und den Bulgaren und Rumänen gegenüber zu demonstrieren, dass wir an ihrer Seite stehen.
(Beifall)
Daniel Marc Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste gar nicht, dass meine Kollegen Watson und Poettering eine Einstellung übernommen haben, wie sie Jugendliche im Alter meines Sohnes vertreten, die, sobald ein Problem auftritt, stets sagen: „Alles wird gut, alles wird gut“. In gleicher Weise antwortet man uns seit Jahren, wenn von der Erweiterung die Rede ist: „Alles wird gut, alles wird gut“.
Ich hätte nichts dagegen, doch Verantwortung, Herr Schulz, hat nicht nur die Kommission übernommen, sondern auch Sie haben Verantwortung übernommen, als Sie vor einem Jahr für die Erweiterung stimmten, obwohl wir zu jenem Zeitpunkt alle wussten, dass weder Rumänien noch Bulgarien für die Erweiterung bereit waren. Damit haben Sie die Verantwortung übernommen und nicht nur die Kommission.
(EN) Werden Sie also Ihrer Verantwortung gerecht.
Oder auf Deutsch: Halte, was du versprochen hast! Du bist mitverantwortlich!
(FR) Weil wir es uns mit dem, was wir heute tun, zu leicht machen. Viel zu leicht.
Ich habe gelesen, was die Kommission wiederholt festgestellt hat: hier sind Fortschritte erforderlich, und da sind Fortschritte erforderlich. Herr Watson, was Sie über Deutschland sagen, stimmt, doch was über Polen gesagt werden muss, ist ebenso wahr: Herr Haider ist ein Demokrat im Vergleich zu einem Mann wie Herrn Lepper, der ein notorischer Rassist, Antisemit und Homophober ist. Heute ist in Europa, in Polen, eine rechtsextreme Regierung an der Macht, und was hat dieses Parlament, das Österreich zu Recht kritisiert hatte, gesagt, um Polen zu verurteilen? Nichts. Man getraut sich nichts mehr zu sagen, wenn es sich um Erweiterungsländer handelt!
Ich werde Ihnen etwas ganz Einfaches sagen: Ich bin für die Erweiterung.
(EN) Ich bin für die Erweiterung Europas!
(FR) Aber nicht um jeden Preis! Denn sonst müssten die Balkanländer und die Türkei künftig für unsere Einstellung zu Bulgarien und Rumänien teuer bezahlen.
Warum müssen sie teuer bezahlen? Weil es nicht darum geht, Nein zu Rumänien zu sagen. Es geht nicht darum, Nein zu Bulgarien zu sagen. Es geht ganz einfach darum zu sagen, dass angesichts der Lage in den beiden Ländern derzeit weder Bulgarien noch Rumänien aufgenommen werden können. Anstatt ständig von Monitoring zu sprechen, sollten Sie erklären, dass diese Länder 2008 in die Union aufgenommen werden, und Programme einleiten, die eine wirkliche Integration der Roma, der Zigeuner, in Rumänien und Bulgarien ermöglichen.
Vergangene Woche war ich in einem Romaviertel. Was ich dort gesehen habe, ist unglaublich! Sie werden diese Länder aufnehmen und Sie haben Gelder zur Finanzierung dieser Programme aufgewendet. Wo ist das Geld geblieben? Fragen Sie die bulgarische Regierung, wo das Geld geblieben ist. Fragen Sie sie! Sie wird Ihnen keine Antwort geben können. Sie wird sagen, wir haben ein neues Gesetz erlassen. Es ist gut und schön, neue Gesetze zu erlassen.
Doch was ich will, ist, dass sich die Lage vor Ort verändert. Daher reicht es nicht aus, zu sagen, dass wir für die Erweiterung sind, dass wir gute Christen sind, gute Juden, dass wir Leute sind, die die Welt lieben. Nein, die Welt muss sich verändern! Doch mit Ihrer Einstellung wird sich die Welt nicht verändern. Daher müssen wir eindeutiger und genauer sein: Ja zur Erweiterung, aber nicht um jeden Preis. Obwohl die Kommission über die erforderlichen Instrumente verfügt, hilft sie uns nicht in ausreichendem Maße.
(Beifall)
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Ich möchte meinem Kollegen raten, sich einmal die Integration der Roma in Italien und die Integration von Minderheiten in anderen Mitgliedstaaten, in den alten Mitgliedstaaten, anzusehen und dann weiter zu reden, vielleicht ohne Unterbrechung.
Meine Damen und Herren, als die damaligen politischen Verantwortlichen Frankreichs und Deutschlands, Präsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl, 1999 beschlossen, sich an die Länder Mittel-, Süd- und Osteuropas zu wenden, erklärten sie: „Willkommen in einer Europäischen Union ohne Grenzen. Wir laden Sie zur Teilnahme an einem gemeinsamen Projekt ein, das allen Ländern Europas offen steht. Wir wollen Ihnen helfen, sich zügig an unsere technischen Normen anzupassen und Ihre Rechtsvorschriften mit denen der anderen Staaten in Einklang zu bringen.“ Einige Jahre später wurden in Kopenhagen drei Bedingungen verabschiedet, die die beitrittswilligen Staaten zu erfüllen haben. Der wirtschaftliche Teil der Kopenhagener Kriterien ist verworren und wird üblicherweise so ausgelegt, dass er die Aufnahme in die WTO (Welthandelsorganisation) sowie ein Europa-Assoziierungsabkommen beinhaltet.
Im politischen Teil geht es um die friedliche Beilegung von Streitigkeiten in den Beziehungen mit den Nachbarstaaten sowie um die Nationalitätenpolitik. Das müssen die alten EU-Mitgliedstaaten noch meistern. 1993 war noch keine Rede vom Verkauf nationaler Vermögenswerte, vom Abbau der Quoten für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder von der Demontage von Kernkraftwerken. Als einzige Grundvoraussetzung galt damals, die Bedingungen für den Warenaustausch zwischen den Bewerberländern und der EU nicht auszuhöhlen. Zu diesem Zeitpunkt nahm die Kommission Verhandlungen mit zwölf Staaten auf. Die Verhandlungsagenda war technisch in 29 Kapitel unterteilt, eine Rubrik hieß „Verschiedenes“, eine andere „Institutionen“. Nach dem Abschluss der Verhandlungen vor zwei Jahren wurden zehn Staaten als Mitglieder aufgenommen. Bis zum heutigen Tage gibt es einige Bedingungen – beispielsweise die für die Inanspruchnahme von Mitteln –, die für diese Staaten noch nicht endgültig festgelegt sind. Zu ihren Beitrittsbedingungen zählen eine ganze Reihe von diskriminierenden Maßnahmen, und Tatsache ist, dass diese speziell auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie als sehr schlecht evaluiert worden sind. Die Ungleichheit zwischen den Einwohnern der alten und der neuen Mitgliedstaaten ist allzu offensichtlich.
Wir befinden uns heute in einer sonderbaren Situation. Eine ganze Agenda ist mit Bulgarien und Rumänien verhandelt worden, zu allen Kapiteln hat man sich geeinigt, und jetzt tauchen eine Menge neuer merkwürdiger und diskriminierender Maßnahmen auf. Dazu gehören Restitutionsforderungen, die Demontage moderner Turbinen im Kernkraftwerk Kozloduj sowie ungleiche Bedingungen für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie. Man redet von Korruption, von der Reformierung der Justiz, der Lage der Kinder, dem Menschenhandel und so weiter. Alles, was für die alten Staaten gilt, findet auch auf die neuen Anwendung. Ich verstehe die fanatischen Kernkraftgegner. Mir ist klar, dass sie ihre Ansichten nicht ändern werden und dass ihnen die Energiesituation auf dem Balkan völlig gleichgültig ist. Mich erstaunt jedoch die Position Italiens und Griechenlands, deren Energieversorgung zum Teil von Kozloduj abhängt. Das bedeutet doch, dass Italien nach Abschaltung des Kraftwerks abhängiger von Einfuhren aus Frankreich und anderen Ländern sein wird. Wie wird Griechenland die fehlende Energie ausgleichen? Wahrscheinlich durch Verbrennen von mehr Kohle, ungeachtet der Vereinbarungen im Kyoto-Protokoll. Sie können ja stets Emissionsgenehmigungen kaufen. Die Bulgaren aber werden einfach Kerzen anzünden müssen, da sich das Kraftwerk in Belene noch in den frühen Planungsphasen befindet, es sei denn, die Europäische Kommission präsentiert vielleicht eine andere umweltfreundliche, aber brauchbare Lösung. Denken Sie bitte einen Moment darüber nach, und versuchen Sie zu erklären, wie die EU tatsächlich zu der Entwicklung dieser beiden Länder beiträgt. Möglicherweise geht es ja einfach darum sicherzustellen, dass sie nicht zu vernünftigen Bedingungen in die Union aufgenommen werden? Meine Fraktion ist ohne Wenn und Aber für ihre termingerechte Aufnahme am 1. Juli 2007.
Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die beiden niederländischen protestantischen Parteien, für die ich hier im Parlament sprechen darf, sind konsequent für die Überwindung der Nachkriegsteilung Europas eingetreten. Zugleich haben wir stets und ständig eine solide Erweiterung der Europäischen Union und mithin eine entschiedene Durchsetzung der anerkannten Beitrittskriterien, der altbekannten Kriterien von Kopenhagen, befürwortet. Wir haben es bedauert, dass Rumänien und Bulgarien während der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der Union im Jahre 2004 nicht beitreten konnten.
Nach den Umwälzungen im europäischen Wunderjahr 1989 wurden die kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Kontakte zwischen unserer Basis und beiden Bewerberländern verstärkt. Die Verschiebung im Jahr 2004 konnten wir im Übrigen voll und ganz nachvollziehen. Wie stehen wir nun zu den beiden vorliegenden Beitrittsdaten, 1. Januar 2007 beziehungsweise 1. Januar 2008? Wie gesagt, meine Fraktion ist für einen „fundierten“ Beitritt Sofias und Bukarests, das heißt, auf der Grundlage einer getrennten Beurteilung Bulgariens und Rumäniens. Mit „fundiert“ meinen wir Fakten und tatsächliche Reformschritte statt Absichtserklärungen.
Schließlich haben der Rat und die Kommission die drei üblichen Klauseln in den Beitrittsverträgen mit Bulgarien und Rumänien nicht ohne Grund um zwei spezielle Schutzklauseln ergänzt. Das spiegelt auch unsere Botschaft an die Kommission wider. Wir würden im Oktober gern ein eindeutiges Signal sehen, inwieweit Bulgarien und Rumänien für den Beitritt am 1. Januar 2007 reif sind, denn eine solche Klarheit wird für alle Parteien in Europa gut sein.
Brian Crowley, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar für seine Ausführungen danken und ihn zu seiner Arbeit auf diesem sehr schwierigen Gebiet, über das ich mit ihm in letzter Zeit zahlreiche Diskussionen geführt habe, beglückwünschen.
Ich möchte gleich zu meinem wichtigsten Punkt kommen, bevor wir zu den generellen Fragen übergehen. Was Rumänien und die Lage der Kinder in rumänischen Einrichtungen, Waisenhäusern und Pflegeheimen angeht, so sind weitere Maßnahmen erforderlich. Es muss mehr getan werden, um diese Kinder als Persönlichkeiten mit Menschenrechten zu behandeln. Wenn das bedeutet, dass man gelegentlich auch internationale Adoptionen in Betracht zieht, dann ist das auch in Ordnung. Ich kenne viele Eltern in Irland, die bereit sind und den Wunsch haben, Kinder aus Rumänien zu adoptieren, vor allem Kinder mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Sie wollen diesen Kindern ein liebevolles Zuhause in Irland geben, aber aufgrund der Schwierigkeiten ist das äußerst problematisch. Deshalb möchte ich die rumänischen Behörden bitten, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen.
Die heutige Erklärung der Kommission und die hinterhältige Art und Weise, in der man in einigen europäischen Hauptstädten versucht, den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu verhindern oder zu verzögern, haben uns wieder zurückgeworfen. Wir sollten nicht vergessen, dass es hier nicht nur darum geht, dass diese beiden Länder die Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Kopenhagener Kriterien und ihrer Beitrittsverträge eingegangen sind, erfüllen müssen. Auch wir müssen unseren Verpflichtungen nachkommen.
Wir haben Hoffnungen und Wünsche bezüglich des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union geweckt. Das erste Mal haben wir zu ihnen gesagt: Nein, Ihr seid noch nicht bereit, Ihr könnt nicht zusammen mit den zehn anderen Ländern am 1. Mai 2004 der EU beitreten; Ihr müsst noch Verschiedenes aufarbeiten. Sie haben in den letzten Jahren bei der Änderung der Gesetze, der Umgestaltung jahrzehntealter Systeme große Fortschritte gemacht und versucht, realistischer zu sein. Jetzt ist es an uns, mit unserem Lob gegenüber diesen Ländern großzügiger zu sein, sie wirklich zu ermutigen und sie nicht zu belehren, wie sie ihre Systeme zu organisieren haben, sie von unseren Erfahrungen mit der offenen Koordinierungsmethode, bei der man sich die Verfahren in anderen Ländern anschaut und das Beste übernimmt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, profitieren zu lassen.
Wir alle kennen die Grundelemente, um die es geht, und zwar sind das die Rechtsstaatlichkeit, die Regeln der Demokratie, die Rechte des Einzelnen und die Menschenrechte sowie die Grundfreiheiten. Alles andere lässt sich mittels einfacher Gesetzgebung regeln. Irgendwann hieß es, Politik sei nicht wichtig. Politik ist wichtig, denn sie beeinflusst das Leben der Menschen. Man wirft uns in diesem Saal häufig vor, unsere Standpunkte und Meinungen seien nicht radikal genug.
Wir sollten heute den Regierungen von Bulgarien und Rumänien nicht einfach nur sagen, dass sie die Arbeit, die sie ohnehin leisten, fortsetzen und die Ziele, die sie ohnehin anstreben, erreichen sollen. Wir sollten nicht nur die Regierungen unserer eigenen Länder auffordern, eine klare Sprache zu sprechen und unvoreingenommen und realistisch auf die Belange dieser Länder einzugehen; wir müssen direkt zu den Bürgern und den Menschen in Bulgarien und Rumänien sprechen und ihnen sagen, dass sie in der Europäischen Union ein Zuhause haben, dass sie Rechte haben, dass sie Ansprüche haben und dass wir diese Rechte und Ansprüche für sie verteidigen werden.
(Beifall)
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Die Überwindung der europäischen Teilung durch die Aufnahme jener Länder in die Europäische Union, die über Jahrzehnte unter der kommunistischen Knute gelitten haben, ist zweifellos eine historische Großtat. Dennoch muss man sagen, dass man viel zu lange die berechtigten Sorgen und Ängste der europäischen Bürger nicht ernst genommen hat, und einfach sozusagen über ihren Kopf hinweg einen Erweiterungsmechanismus herbeigeführt hat. Auch die jetzige Diskussion über diverse Szenarien von Verschiebungen und Druckmitteln gegenüber Bulgarien und Rumänien ist die Folge dieser – meines Erachtens – unseligen Entwicklung.
Wenn man ehrlich ist, muss man eingestehen, dass durch die Aufnahme eines starren Zeitplans in die Beitrittsverträge des Vorjahres eigentlich der Grundstein für unser heutiges Dilemma gelegt wurde. Allein die Aussicht auf einen Beitritt ist es nämlich, die Bulgarien und Rumänien zu immer neuen Anstrengungen angespornt hat, um in die Union aufgenommen zu werden. Wir haben uns also einmal mehr selbst den Weg verbaut, auf bald hinzukommende Mitglieder Einfluss auszuüben, damit diese möglichst gut vorbereitet sind.
Natürlich gehören Rumänien und Bulgarien zur europäischen Völkerfamilie. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die beiden Länder ihre vielfältigen Probleme wie Korruption und organisierte Kriminalität nur innerhalb weniger Monate lösen können. Es liegt im Interesse sowohl der Europäischen Union als auch der Bürger beider Beitrittsländer selbst, die Beitritte nicht zu überstürzen. Wie die Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, bekommen bei einem überhasteten Beitritt und entsprechendem Schönfärben der Verhältnisse nur die Menschen in den Beitrittsländern selbst die Rechnung präsentiert.
Die Wiedervereinigung Europas soll durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zweifellos abgerundet werden. Beide Länder müssten aber wirklich beitritts- und europareif sein.
Elmar Brok (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erweiterung ist die erfolgreichste Politik der Union, sie hat ein großes Maß an Frieden, Stabilität, Freiheit und Wohlstand gebracht. Aber dies kann nur funktionieren, wenn es nach entsprechenden Regeln verläuft, denn sonst wird es von innen her aufgelockert und die gesamte Übung hat ein Ende.
Ich muss sagen, Herr Watson – der nicht mehr da ist – , dass meine Partei sich immer für diese Erweiterung eingesetzt hat und mein Land im Gegensatz zu Großbritannien auch keinen Rabatt erbeten hat, um dies zu finanzieren. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, dass eine Aktion, wie sie die Kommission jetzt vorschlägt, ein Weg ist, damit der Vertrag erfüllt wird. Wenn Bedingungen, die vertraglich in den Beitrittsverträgen geregelt sind, nicht erfüllt sind, dann ist die Anwendung dieser Regeln keine Diskriminierung eines Landes, sondern die Erfüllung einer Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern; um nichts anderes geht es.
Wenn ich lese, dass es im Bereich der Korruption und der organisierten Kriminalität große Probleme gibt, dass auch ein hohes Maß an Differenzierung zwischen den beiden Ländern besteht, und wenn ich mir die Formulierung der Kommission in dieser Frage genau anschaue, die da lautet, dass Rumänien seine Konsolidierungsanstrengungen fortsetzen soll, während in Bulgarien erst einmal Beweise über Tätigkeiten in diesem Bereich erstellt werden müssen, so ist dies eine wichtige Mitteilung, und hier müssen wir nach dem Motto handeln „Everyone on their own merits“.
Zum zweiten ist festzustellen, dass wir europäisches Geld nur geben können, wenn die Strukturen in den Ländern so sind, dass die Gelder rechnungshoffähig an die entsprechenden Adressaten fließen können. Solange beide Länder dies nicht erfüllt haben, haben wir hier ein Problem. So gibt es eine Reihe von anderen Beispielen, die hier genannt wurden, aber immer mit einem hohen Maß an Differenzierung zwischen den beiden Ländern.
Ich möchte die Kommission ermutigen, den Vorschlag wirklich in aller Härte durchzusetzen, bis zum Oktober eine erneute Prüfung durchzuführen und den Ländern aufgrund der klar definierten Mängel, die sie haben, eine Chance zu geben. Ich hoffe, dass die Länder die Mentalität haben, dies konstruktiv aufzunehmen, damit im Oktober ein besserer Bericht vorgelegt werden kann oder sonst, wie es der Vertrag vorsieht, die entsprechende Sicherheitsklausel in Gang gesetzt wird. Ich möchte die Kommission ausdrücklich daran erinnern und zu dem Bericht beglückwünschen, den sie vorgelegt hat!
(Beifall)
Pierre Moscovici (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident, Herr Kommissar! Ich möchte zunächst Olli Rehn ganz herzlich danken, dessen Arbeit als Erweiterungskommissar aufgrund seiner Gewissenhaftigkeit, seiner Umsicht und seiner Gründlichkeit von uns allen hoch geschätzt wird. Ihm und seiner Arbeit ist es zu verdanken, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission sowie zwischen den europäischen Organen und den rumänischen bzw. bulgarischen Behörden effizient und fruchtbar verläuft. Der Beitrittsprozess Rumäniens und Bulgariens ist heute an einem entscheidenden Punkt angelangt, denn jetzt müssen unsere Institutionen darüber entscheiden, das auf den 1. Januar des kommenden Jahres festgesetzte Beitrittsdatum dieser beiden Kandidatenländer zu bestätigen oder anderenfalls zu verschieben.
Ich schließe mich dem Geist des Berichts von Herrn Rehn an, der sich wie in der Vergangenheit für das Ja ausspricht, das allerdings an präzise Bedingungen geknüpft werden soll. Ich wiederhole seit vielen Monaten, dass unsere Freundschaft für Rumänien und Bulgarien, unsere Unterstützung für ihren Beitrittsprozess stets mit einer konkreten Forderung einhergeht, der Forderung nach Einhaltung der Kriterien und der für eine Entwicklung in diesem Sinn erforderlichen Reformen. Ich würde jedoch in der heute geforderten Beurteilung des Ergebnisses der Anstrengungen, die diese Ländern unternommen haben, um unseren Forderungen nachzukommen, noch weiter gehen als Herr Barroso und Herr Rehn. Ich bin nämlich voll und ganz davon überzeugt, dass es unsere Pflicht ist, heute, da uns nur noch sieben Monate von dem auf den 1. Januar 2007 festgesetzten Beitrittsdatum trennen, diesen Zeitpunkt endlich eindeutig zu bestätigen oder zu verschieben. Doch anders als Daniel Cohn-Bendit bin ich voll und ganz überzeugt, dass dieses Datum bestätigt werden sollte.
Wenn ich mich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments speziell zu Rumänien äußerte, hatte ich mehrfach Gelegenheit zu erklären, dass meiner Meinung nach die Verschiebungsklausel nur als äußerstes Mittel, als Maßnahme im Notfall zu betrachten sei. Ich habe in diesem Haus mehrfach hervorgehoben, wie gefährlich es wäre, sie zu missbrauchen oder als Vorwand zu verwenden, um bestimmte reale Sorgen oder punktuelle Unzufriedenheiten zum Ausdruck zu bringen, ohne dabei die Gesamtsituation zu berücksichtigen. Dies scheint mir heute nicht der Fall zu sein.
Im Bericht der Kommission wird hervorgehoben, dass Rumänien heute die politischen und die sich auf die Marktwirtschaft beziehenden Kriterien erfüllt, dass der gemeinschaftliche Besitzstand weiterhin engagiert angewendet wird, dass es jedoch noch Bereiche gibt, in denen das Land weitere Fortschritte machen muss. Die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission sind wertvoll, und sie müssen umgesetzt werden. Doch entnehme ich dem heute veröffentlichten Bericht die Gewissheit, dass die gegenwärtige Lage des Landes keine so großen Unzulänglichkeiten aufweist, die eine so radikale Reaktion wie das Verschieben des Beitrittsdatums rechtfertigen würden.
Was die weniger gravierenden Bedenken betrifft, so habe ich in der gemeinsam mit Geoffrey van Orden und Elmar Brok gestellten mündlichen Anfrage auf die weiteren Schutzklauseln verweisen wollen, die ganz anderer Natur und deutlich weniger dramatisch sind. Sie bieten die Möglichkeit einer ständigen, aufmerksamen, stets sehr konsequenten Kontrolle während der ersten drei Jahre nach dem Beitritt Rumäniens zur Union, die gegebenenfalls auch zu Sanktionen führen kann. Und mit diesen Klauseln kann auf möglicherweise zu bestimmten spezifischen Punkten bestehende Bedenken reagiert werden. Ich halte es weiterhin für wichtig, heute darauf hinzuweisen, welche Nachteile es mit sich bringen würde, wenn wir zu lange zögern würden, eindeutig Stellung zur Bestätigung oder Ablehnung des Beitritts Rumäniens zum 1. Januar 2007 zu beziehen.
Der Monat Mai war als Zeitpunkt für die von den europäischen Organen zu treffenden Entscheidung über das Beitrittsdatum für Rumänien und Bulgarien festgelegt worden, was mir angebracht schien. Davon bin ich weiterhin überzeugt. Eine Verschiebung des Beitritts auf ein späteres Datum würde praktische Probleme verursachen. Die für die Ratifizierung des Beitrittsvertrags verbleibende Zeit würde sich reduzieren und vielleicht zu kurz werden. Die Debatte über die Erweiterung würde noch an Schärfe zunehmen. Daher schlage ich vor, dass wir uns unter hoher Würdigung der vom Erweiterungskommissar geleisteten gewissenhaften Arbeit und unter Befürwortung seiner Analysen und Forderungen auf diese Arbeit und die von ihm festgestellten sehr ermutigenden Ergebnisse stützen und eindeutig unsere Zustimmung und unsere Unterstützung für einen Beitritt Rumäniens zum 1. Januar 2007 unter den von ihm präzisierten Bedingungen zum Ausdruck bringen.
(Beifall)
Nicholson of Winterbourne (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin wirklich froh, dass ich nicht mit Herrn Rehn Karten spielen muss, denn er lässt sich nicht in die Karten sehen und spielt seine Trumpfkarte – seine letzte Karte – erst im allerletzten Moment aus. Zum Glück spielt er in diesem Falle im Namen von Bulgarien und Rumänien Karten. Er möchte, dass sie gewinnen, und es ist vollkommen klar, dass sie gewinnen werden. Ich bin davon überzeugt, dass der 1. Januar 2007 der Stichtag für Bulgarien und Rumänien sein wird, also der Tag, an dem sie Vollmitglieder der Union werden. Ich bin sogar so zuversichtlich, dass ich mir am 31. Dezember 2006 ein Ticket für eine Reise in die rumänische Hauptstadt kaufen werde.
Mein Dank und meine Anerkennung gelten Fokion Fotiadis und Jonathan Scheele, der Herrn Fotiadis in der Delegation der Kommission in Bukarest ablöste, sowie Herrn Rehn selbst und seinem Vorgänger, Herrn Verheugen. Sie setzen sich unermüdlich und engagiert für den Beitritt beider Länder zur Union ein, bekämpfen Korruption und Menschenhandel, suchen nach Lösungen für all die verschiedenen Fragen in den Bereichen freier Markt, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz: all die Dinge, über die in den letzten sechseinhalb Jahren immer wieder gesprochen wurde und die jetzt Wirklichkeit werden. Das ist ein sehr aufregender und spannender Moment.
Es war mir eine riesige Freude, dass ich an der Seite mehrerer rumänischer Regierungschefs einschließlich des jetzigen Premierministers Herrn Tariceanu, mehrerer Präsidenten einschließlich Präsident Basescu, des jetzigen Staatsoberhauptes, sowie zahlreicher Parlamentsabgeordneter tätig sein konnte. Auf der Ehrentribüne wohnen Alin Teodorescu sowie Theodora Bertzi als Staatsekretärin für Adoptionen, Gabriela Coman, die für den Kinderschutz zuständig ist, und natürlich Frau Boagiu als Europaministerin der Sitzung bei. Sie alle sind uns herzlich willkommen, und bald werden sie unsere richtigen Brüder und Schwestern in der Union sein.
Es gibt natürlich zwangsläufig Probleme. Aufgrund ihrer exponierten geographischen Lage sind beide Länder vor allem für den Schmuggel aus Osteuropa und aus Russland anfällig. Im letzte Woche veröffentlichten UNO-Bericht zum Menschenhandel wurde besonders auf Rumänien und Bulgarien verwiesen.
Es stimmt, dass noch mehr getan werden muss, und es bleibt auch künftig noch viel zu tun, aber schon sehr bald werden diese Länder Vollmitglieder sein und ihre Vertreter hier neben uns sitzen. Ich danke dem Kommissar für all seine Arbeit.
(Beifall)
Joost Lagendijk (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich gehe mit den Schlussfolgerungen der Kommission zu Rumänien konform. Da dieses Land im vergangenen Jahr tatsächlich erhebliche Fortschritte erzielt hat, ist sein Beitritt im Jahr 2007 gerechtfertigt. Deshalb wäre es vernünftig, im Herbst noch eine Art letzte Kontrolle vorzunehmen, und es wäre sehr sinnvoll, auch nach dem Beitritt genau zu überwachen, ob die von uns beobachteten Fortschritte auch Bestand haben, obgleich ich sagen muss, dass die Sanktionen bei Nichteinhaltung meiner Meinung nach nicht allzu beeindruckend sind.
Auch den Berichten der Kommission zu Bulgarien stimme ich zu, weil sich dieses Land nicht gerade erheblicher Fortschritte erfreut, sondern in erheblichen Problemen steckt, vor allem beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Korruption. Deshalb teile ich die Schlussfolgerungen der Kommission zu Bulgarien noch nicht. Meiner Meinung nach ist es nicht fair, Rumänien und Bulgarien über einen Kamm zu scheren und zu erklären, 2007 sei auch für Bulgarien möglich. Der Kommission muss ich, wenn sie ihre eigenen Berichte ernst nimmt, sagen, ich glaube nicht daran, dass die schwer wiegenden Probleme, die sie darin signalisiert hat, innerhalb von fünf Monaten behoben werden können. Ich bin dafür, Bulgarien schon jetzt die Wahrheit zu sagen, dass es bedauerlicherweise erst 2008 beitreten kann.
Ich kann das politische Dilemma, in dem die Kommission steckt, nachvollziehen, weil es im Rat, dem die Kommission eine Stellungnahme übermittelt, keine Mehrheit für diese Option gibt. Allerdings finde ich es nicht richtig, Rumänien und Bulgarien bis zum letzten Moment in einen Topf zu werfen.
Weshalb ist es so vernünftig und weshalb wäre es angebracht, zwischen beiden Ländern auf der Grundlage ihrer Leistungen zu unterscheiden? Hier geht es um ein Signal, und zwar nicht nur an unsere eigene Bevölkerung, sondern auch an neue Bewerberländer wie Kroatien und die Türkei. Das Signal sollte besagen, dass es ein Unterschied ist, ob Reformen durchgeführt werden oder nicht. Wenn man sie durchführt, wird man belohnt, wenn nicht, wie im Falle Bulgariens, dann wird man bestraft. Im Moment sieht es sehr danach aus, als sei es egal, was man macht, und als hänge die Entscheidung für den Beitritt eher von internen Entwicklungen in der EU, von Meinungsumfragen und Wahlen als von den Leistungen der Bewerber ab.
Wir sollten aus diesem Verfahren die Lehre ziehen, keine Zeitpunkte mehr zu nennen, denn dann gibt es keinen Druck. Wenn Anlass zu Zweifeln besteht, täten wir besser daran, kein Verschiebungsdatum zu nennen und den Bewerberländern keine Garantien zu geben, so dass sie dann beitreten können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Halten sie sich nicht daran, müssen sie mit den Konsequenzen leben.
(Beifall)
Erik Meijer (GUE/NGL). – (NL) Herr Präsident! Die Wegbereiter der Europäischen Union begannen mit sechs Staaten, vornehmlich in der unmittelbaren Einflusssphäre Brüssels und Straßburgs. Niemand konnte damals ernsthaft vorhersehen, dass sich die Europäischen Gemeinschaften zu einem übergeordneten Zusammenschluss von 27 oder mehr europäischen Staaten entwickeln würden. Seit Anfang der 70er Jahre haben es diese Wegbereiter dennoch vermocht, allmählich eine Monopolstellung in der Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas aufzubauen. Staaten, die früher der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) angehörten, sind nunmehr Teil der Europäischen Union. Der bevorstehende Beitritt Rumäniens und Bulgariens vollendet mehr oder weniger diese Entwicklung.
Es käme ihrer Mitgliedschaft zugute, wenn diese Erweiterung auch als Sieg über den einstigen Gegner im Kalten Krieg erklärt werden könnte. Das bringt Unterstützung, die es sonst nicht gäbe. Auch deshalb hat dieses Parlament im vergangenen Jahr beschlossen, diese beiden Staaten, die 2004 die Vorbereitungen noch nicht abgeschlossen hatten, 2007 oder 2008 nachträglich aufzunehmen. Ich gehörte zu denen, die dafür gestimmt haben.
Dennoch wird an der inneren Verfassung dieser beiden Neulinge breite Kritik geübt. Bis heute werden die Roma vertrieben und ihre Häuser abgerissen. Bis heute sind Natur und Umwelt stärker bedroht als in anderen Teilen Europas, weil der Bau von Autobahnen und die Gewinnung von Bodenschätzen so billig wie möglich betrieben werden. Nach wie vor gibt es keinen hinreichenden Einblick, wie Behörden ihre Gelder ausgeben und welche Unternehmen davon profitieren. Auch an der Unabhängigkeit und Objektivität der Justiz bestehen Zweifel. Noch immer haben ethnische Gruppen das Gefühl, wie Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden, und noch immer verlassen die Bürger diese Länder in Scharen.
Vieles spricht dann dafür, dass ihr Beitritt im Nachhinein als schwerer Fehler und als Scheitern angesehen wird. Obgleich diese Unzulänglichkeiten möglicherweise nichts mehr an ihrer Mitgliedschaft ändern, werden sie zusätzliche Argumente gegen eine fortgesetzte Erweiterung liefern. Das erste Land, das dies zu spüren bekommen wird, ist Kroatien, ein Land, das schon jetzt die Kriterien besser als Rumänien und Bulgarien erfüllt und mit dem derzeitigen Mitgliedstaat Slowenien vieles gemein hat, aber vielleicht trotzdem sehr lange warten muss. Das gilt in noch stärkerem Maße für die Bewerbung anderer Länder wie Mazedonien, den übrigen Balkanländern, die Republik Moldau und die Ukraine. Wie können wir ein derart negatives Ergebnis verhindern? Der anhaltenden Solidarität ist möglicherweise mit einer aktiveren Unterstützung eher gedient als mit einer raschen Aufnahme oder mehr freiem Markt, damit diese Länder das Niveau der Union rascher erreichen.
Im niederländischen Parlament sind sowohl meine Partei, die Sozialistische Partei, als auch die Christdemokraten zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken einer Erweiterung im Jahr 2007 zu groß sind.
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU ist natürlich praktisch schon entschieden. Das Einzige, was wir formell in diesem Hause diskutieren können, ist die Frage, ob diese beiden Länder am 1. Januar 2007 oder am 1. Januar 2008 aufgenommen werden sollen.
Die Juniliste begrüßt die Erweiterung um neue Mitgliedstaaten aus zwei Gründen. Erstens, je mehr wir werden, desto schwerer kann man sich vorstellen, dass Brüssel in der Lage ist, die Entwicklung der Europäischen Union im Detail zu regulieren. Das ist ein beträchtlicher Fortschritt. Zweitens, die Aufnahme neuer Länder in die EU ist ein großer Erfolg für die Demokratie, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und den Frieden in Europa. In diesem Sinne sind wir Anhänger der so genannten weichen Machtausübung der EU.
Die EU leistet einen Beitrag zur Demokratie und zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in ihrem Nahbereich tatsächlich aus dem einfachen Grund, weil die Länder in diesen Gebieten aus den verschiedensten Gründen der Union beitreten wollen. Vor einem eventuellen Beitritt müssen sie jedoch von der EU gestellte wichtige Anforderungen erfüllen, die so genannten Kopenhagener Kriterien. Dann müssen wir aber auch diese Überlegungen ernst nehmen. Ganz offensichtlich erfüllen Bulgarien und Rumänien die Anforderungen nicht, die wir von Beginn an gestellt haben. Aus dem gleichen Grund sehen wir nun, dass es ein Fehler war, bereits jetzt Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einzuleiten. Die Behandlung der Kurden und der Frauen sowie die Haltung dieses Landes etwa zur Meinungsfreiheit zeigen, dass wir das nicht hätten tun sollen. Richtig war hingegen, die Aufnahme von Verhandlungen mit Serbien zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, da General Mladić noch immer auf freiem Fuß ist.
In der Frage, mit der wir uns heute befassen, können wir zumindest den Beitritt Bulgariens und Rumäniens auf den Januar 2008 verschieben. Damit senden wir im Hinblick auf die Zukunft das richtige Signal an Europa, auch an Kroatien, Serbien, die Türkei, die Ukraine und Belarus.
Konrad Szymański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Wenn wir über die Erweiterung sprechen, geht es stets auch um die historische Dimension unserer Arbeit. Für die Union ist jede Erweiterung nicht nur ein feierlicher Anlass, sondern auch eine Notwendigkeit und eine Chance.
Ein großes Problem im Zusammenhang mit der Erweiterung besteht darin, wie sie außerhalb der EU wahrgenommen wird, denn die Kosten der Unterstützung neuer, in der Regel ärmerer Länder lassen sich leicht ermitteln. Damit ist das Bild jedoch keineswegs vollständig. Was man hier nicht sehen kann, sind die Belebung des Handels und der Investitionstätigkeit sowie die Chancen für eine Neugestaltung, die eine Erweiterung mit sich bringt. Ohne die Erweiterung könnten wir, das Europäische Parlament, uns heute nicht rühmen, Ansprechpartner für 450 Millionen Bürger zu sein. Wir wären 75 Millionen weniger, und entsprechend kleiner wäre auch die Rolle Europas als Akteur auf der internationalen Bühne, als der wir heute so gern gelten wollen.
Die größte politische Lüge, die heute von ehemaligen Politikern, denen der Erfolg im eigenen Land versagt blieb, in ganz Europa verbreitet wird, lautet, dass die Erweiterung die Ursache für alle Probleme sei, mit denen wir uns gegenwärtig konfrontiert sehen. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne die Erweiterung hätte das Fehlen von Reformen weitaus gravierendere Auswirkungen. Deshalb begrüße ich auch voller Genugtuung die Aussicht auf die Aufnahme zweier neuer Mitgliedstaaten in die Europäische Union, nämlich Bulgariens und Rumäniens, die in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen und politische Reformen umgesetzt haben.
Als Abgeordneter aus Polen, das der Hilfepolitik der Europäischen Union in den letzten Jahren so viel zu verdanken hat, sehe ich der Mitgliedschaft dieser beiden neuen Länder voller Freude entgegen, obwohl wir bald unseren schrumpfenden Unionshaushalt mit ihnen teilen müssen. Als polnischer Abgeordneter empfehle ich Ihnen auch, den Warnungen von Herrn Cohn-Bendit keine Beachtung zu schenken. Es ist schwierig, jemandes Rat in puncto Erweiterung anzunehmen, der so wenig über die anderen Mitgliedstaaten wie z. B. Polen weiß, das seit zwei Jahren Mitglied der EU ist. Möglicherweise wird die Fähigkeit, die neue polnische Regierung rational zu beurteilen, durch politische Emotionen beeinträchtigt. Wir müssen jedoch, Herr Cohn-Bendit, mit unseren Emotionen vorsichtig sein, sonst reden wir vielleicht dummes Zeug.
Bisweilen könnte man den Eindruck gewinnen, die Türen der Europäischen Union schlössen sich wie die Türen eines Fahrstuhls, und weitere Fahrgäste könnten sich nur mit Mühe hineinzwängen. Ich hoffe, das entspricht nicht der Realität oder ist nur ein vorübergehender Defekt an diesem Europäische Union genannten Fahrstuhl, denn ich wünsche niemandem, dass er mit einem Fahrstuhl fahren muss, dessen Türen sich nicht öffnen.
Ryszard Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Ich war 18 Jahre alt, als ich an einem der längsten Studentenstreiks in Osteuropa teilnahm. Er fand in Polen in der Zeit der „Solidarność“ statt. Ich erinnere mich, was auf den Plakaten stand, die wir an den Wänden meiner Universität anbrachten: „Es ist verboten zu verbieten!“. Ein solches Plakat könnte heute durchaus am Gebäude der Europäischen Kommission aufgehängt werden und lauten: „Es ist verboten, den schnellstmöglichen Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union zu verbieten“. Ja, das Plakat mit der Aufschrift „Es ist verboten zu verbieten!“ knüpfte an die Studentenunruhen im Mai 1968 in Paris an.
Schon damals wusste ich um die Rolle meines Kollegen Cohn-Bendit bei diesen Protesten. Für viele von uns war Cohn-Bendit seinerzeit eine Art moderner Robin Hood. Robin Hood konnte nicht getötet werden. Was ich nicht wusste, ist, dass Robin Hood ein Vierteljahrhundert später politischen Selbstmord begehen könnte, indem er, wie heute in diesem Hohen Haus, Unsinn erzählt. Herr Cohn-Bendit hat nichts von den großen Anstrengungen des rumänischen und des bulgarischen Volkes erwähnt, die die Beitrittskriterien der Europäischen Union erfüllen wollen. Er ist kaum auf die diesbezüglichen Maßnahmen der Regierungen dieser beiden Länder eingegangen. Er benutzte die Aussprache als Vorwand, um über mein Heimatland Polen Unsinn zu erzählen.
Ich an seiner Stelle würde mich auf den Rassismus und Antisemitismus in Deutschland und Frankreich konzentrieren – Länder also, die er sehr gut kennt – oder auch auf die sozialen Probleme in Frankreich. Hierin liegt die wirkliche Bedrohung für Europa und nicht in der politischen Fiktion, die Herr Cohn-Bendit uns heute darzulegen geruhte. Es ist gut, dass Rumänien und Bulgarien im Jahr 2007 der Union beitreten, und ich hoffe, das wird auch der Fall sein. Wir sollten keinen neuen „Eisernen Vorhang“ – gleichsam eine neue Berliner Mauer – für diese Länder errichten. Das haben sie nicht verdient. Wir sollten sie ermutigen, dass sie die Beitrittskriterien der Union erfüllen, und keine unfairen Hindernisse für sie errichten. Wir sollten die enormen Anstrengungen anerkennen, die die Bevölkerung und die Regierung dieser beiden Länder hier unternommen haben. Ich appelliere an die Europäische Kommission, genau das zu tun.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Kommissar Rehn für die ernsthafte Art und Weise danken, in der Bulgariens Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt überwacht werden. Gemäß Beitrittsvertrag wird Bulgarien am 1. Januar 2007 der Union beitreten, sofern nicht der Rat auf Empfehlung der Kommission einstimmig beschließt, den Beitritt um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission hat keine derartige Empfehlung gegeben. Wir sollten eines klarstellen. Bulgarien erfüllt die politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft, das Land verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft, das Tempo der wirtschaftlichen Entwicklung konnte aufrechterhalten werden, und die bulgarische Erwerbslosenquote ist zwar hoch, aber inzwischen niedriger als die deutsche. In Bezug auf andere Aspekte stelle ich fest, dass die 16 Bereiche, die im Oktober Anlass zu ernster Besorgnis boten, inzwischen auf 6 geschrumpft sind. Natürlich dürfen sie in keiner Weise unterschätzt werden.
Erstens müssen organisiertes Verbrechen, Betrug und Korruption wirksamer bekämpft werden. Das ist ein Bereich, der den Menschen in Bulgarien wie auch unseren Bürgern die größte Sorge bereitet. Hier sind seit Oktober Fortschritte zu verzeichnen. Dazu habe ich mich letzten Monat in diesem Haus geäußert. Doch viele der Gangsterbosse sind noch immer auf freiem Fuß, und man fragt sich besorgt, wie weit ihr Einfluss reicht. Wichtig ist, dass in den kommenden Monaten spürbare Ergebnisse erzielt und weitere Schritte zur Verbesserung der Effektivität und der Ressourcen der Polizei sowie der Ermittlungs- und Justizbehörden unternommen werden. Die Kommission muss die zu erfüllenden Anforderungen genauer präzisieren.
Zweitens, und hier besteht eine Verbindung zum ersten Punkt, müssen die finanziellen Kontrollen für die künftige Verwendung von Strukturfondsmitteln verschärft werden. Das ist immens wichtig. Es darf keinerlei Möglichkeit geben, dass Mittel, bei denen es sich ja praktisch um die Gelder unserer Steuerzahler handelt, in die falschen Hände geraten oder verschwendet werden. Wie wir anhand der permanenten Weigerung des Rechnungshofs, die Rechnungsabschlüsse der EU abzuzeichnen, ja sehen können, ist dies ein Bereich, in dem die EU selbst ihr Haus in Ordnung bringen muss. Es ist Aufgabe der Kommission zu gewährleisten, dass effektive Finanzverwaltungsstrukturen existieren, die die Integrität des Finanzierungssystems garantieren, und erforderlichenfalls die Mittel einzubehalten, bis dies der Fall ist.
Meines Erachtens sollte der Rat auf seinem Gipfel im Juni 2006 beschließen, Bulgarien am 1. Januar 2007 in die EU aufzunehmen. Gleichzeitig sollte er die von Bulgarien in den kommenden Monaten zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen sowie den Charakter einer möglichen Überwachung nach dem Beitritt bestätigen.
Mit anderen Worten, die Einschätzung lautet: „Ja, aber…“. Ich denke, das ist die eigentliche Botschaft der Kommission. Die bulgarische Regierung ihrerseits muss dringend etwas unternehmen, um greifbare Ergebnisse zu erzielen, und zwar insbesondere bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens. In den zurückliegenden sechs Monaten wurde viel erreicht. Jetzt kommt es darauf an, dass in den nächsten sechs Monaten noch bessere Resultate erzielt werden.
Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ich werde mich bemühen, die drei Minuten nicht zu überschreiten. Ich stimme der Analyse, die mein Fraktionsvorsitzender soeben in Reaktion auf den Kommissionsbericht vorgetragen hat, voll und ganz zu. Meine Fraktion, die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, war, was die Unterstützung der Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens betrifft, immer konsequent und wird es weiterhin sein.
Obgleich ich mir vorstellen kann, dass man in Sofia und Bukarest enttäuscht ist, weil sich die Kommission noch ein Hintertürchen offen hält, ist es vielleicht wichtig, Ihre Aufmerksamkeit auf die gute Nachricht im Bericht der Kommission zu lenken, dass es nämlich nach Ansicht der Kommission auf jeden Fall möglich ist, das anvisierte Datum von 2007 einzuhalten. Diesen Ehrgeiz hat auch unsere Fraktion.
Zweitens, wir sind dagegen, die beiden Länder voneinander zu trennen, wie von anderen Rednerinnen und Redner gerade vorgeschlagen wurde. Wenn Rumänien und Bulgarien im Grunde auf ein und dieselbe Weise behandelt werden, verhindern wir einen Wettlauf zwischen diesen beiden. Ein weiteres, nicht unwichtiges Argument ist, dass nach Auffassung der Kommission beide Länder weitgehend den gemeinschaftlichen Besitzstand übernommen haben. Die Anzahl der roten Flaggen ist in beiden Fällen erheblich gesunken, von 14 auf 4 bei Rumänien und von 16 auf 6 bei Bulgarien. Die Menschen haben sehr hart gearbeitet und binnen kurzer Zeit eine Menge erreicht.
Entscheidend ist auch, dass die Kommission in ihren Berichten auf die Formulierung verzichtet, eines der beiden Länder sei auf einem bestimmten Gebiet eindeutig schlecht vorbereitet. Eine solche Ausdrucksweise würde sofort eine Diskussion über eine Verschiebung auslösen. Meiner Meinung nach demonstrieren die in beiden Ländern erzielten Fortschritte auch das Engagement der Regierungen, und das stimmt uns optimistisch, dass 2007 durchaus möglich ist.
Wie Herr Schulz ja bereits erläutert hat, bedarf es dazu auch Anstrengungen vonseiten der Kommission selbst, die tatsächlich insofern eine schwere Verantwortung trägt, als sie konkret darlegen muss, was im Einzelnen von den Regierungen beider Länder verlangt wird. Speziell bei Bulgarien ist mir aufgefallen, dass es zwischen der Kommission und der Regierung dieses Landes einige Missverständnisse darüber gegeben hat, was nun die genauen Kriterien sind. Meines Erachtens wollen weder die Regierung noch das Parlament in Sofia irgendeinen Zweifel an ihrer Bereitschaft aufkommen lassen, das, was getan werden muss, so schnell wie möglich zu erledigen.
Rumänien und Bulgarien unterscheiden sich hauptsächlich in der Umsetzung. Im Kampf gegen Korruption ist Rumänien früher in Aktion getreten. Ich habe keinen Zweifel, dass wir jetzt, da nunmehr auch Sofia Rechtsvorschriften erlassen hat, recht bald Fortschritte auf dem Gebiet der Bekämpfung von Schwerkriminalität und des Kampfes gegen Korruption sehen werden.
Wir stellen fest, dass sich die Kommission für einen bestimmten Zeitrahmen entschieden hat, und ich meine, wir müssen uns damit abfinden und das akzeptieren. Hoffentlich stimmt dieser Zeitplan mit den Ratifizierungsverfahren überein, die derzeit in einigen Mitgliedstaaten stattfinden oder noch stattfinden sollen. Wichtig ist und bleibt die Einhaltung des vereinbarten Beitrittsdatums. Wir vertrauen darauf, dass Rumänien und Bulgarien dies gelingen wird, und ich denke, sowohl Sofia und Bukarest erkennen, dass man sich dieses Vertrauen auch verdienen muss.
Alexander Lambsdorff (ALDE). – Herr Präsident, Kommissar Rehn, Kolleginnen und Kollegen! Bulgarien und Rumänien werden zum 1.1.2007 der Europäischen Union beitreten. Das steht außer Frage. Beide Länder haben Fortschritte in ihren Reformbemühungen erzielt, aber diese Arbeit wird noch andauern. Das wissen wir alle. Damit hat Kollege Cohn-Bendit schon Recht. Aber er schüttet das Kind mit dem Bade aus, und das ist unverantwortlich. Verantwortlich handelt hier die Kommission. Es ist richtig, erstmal keinen Blankoscheck auszustellen. Es ist auch richtig, eine Perspektive zu entwickeln, die Reformprozesse weiter zu begleiten, gegebenenfalls auch in den Jahren nach dem Beitritt. Es gibt in einigen Bereichen noch teils gravierende Mängel; sie sind hier genannt worden. Wir müssen sicherstellen, dass die Gesetze dort nicht nur verabschiedet, sondern auch angewendet werden. Ich denke besonders an die EU-Mittel, die dort ausgegeben werden sollen.
Ein faires Monitoring durch die Kommission kann hierbei helfen und sollte von den beiden Ländern auch angenommen werden. Pierre Moscovici hat das gesagt. Es handelt sich dabei um etwas deutlich weniger Dramatisches als eine Verschiebung oder ähnliches.
Die Erweiterungspolitik wird auch in Zukunft im Mittelpunkt des Interesses der Bürgerinnen und Bürger der EU und von künftigen Beitrittskandidaten stehen. Umso wichtiger ist es für die EU, eine konsistente und glaubwürdige Erweiterungspolitik zu verfolgen. Diese Erweiterung hat gezeigt, dass wir als Parlament künftig darauf achten müssen, bei Erweiterungen zeitnah zum Beitritt abzustimmen und nicht anderthalb Jahre vorher. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass das nicht der Fehler der Beitrittskandidaten ist, sondern unser eigener Fehler. Es ist außerdem nicht sinnvoll, Verschiebungsklauseln vertraglich zu verankern, die tatsächlich zahnlos sind, wie Artikel 39. Die Kommission kann eine Beitrittsverschiebung gar nicht empfehlen. Was wäre denn, wenn ihrer Empfehlung wegen einiger weniger Stimmen im Rat nicht gefolgt würde? Dann wäre die Kommission desavouiert, und es säßen zwei Länder am Tisch des Rates, dessen Mehrheit zuvor gegen die Teilnahme der beiden gestimmt haben. Nein, das geht nicht. In Zukunft brauchen wir also bessere Instrumente.
Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien steht außer Frage. Beide Länder haben viel geleistet, aber auch wir haben noch einiges zu tun, um unsere Erweiterungspolitik zu verbessern. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Debatte in Brüssel und nicht in Straßburg führen sollten.
Milan Horáček (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kommissar, diese Empfehlung ist falsch. Die Entscheidung wird immer weiter verschoben. Warum wird nicht ehrlich gesagt, dass die beiden Länder die Kriterien nicht erfüllen? Vieles steht nur auf dem Papier, die Realität sieht leider anders aus. Es wird sich rächen, dass eine falsche Entscheidung eine vorzeitige Aufnahme der beiden Länder möglich macht. Unsere Besuche in Rumänien und Bulgarien, Gespräche mit NGOs, Mandatsträgern und Regierungsvertretern der beiden Länder noch letzte Woche in Sofia haben meine Meinung bestätigt, dass die beiden Länder trotz aller Anstrengungen für den Beitritt noch nicht reif sind – nicht 2007, und noch nicht einmal 2008!
Zum Stichwort Sofia drei Beispiele: Kriminalität, Korruption, Kosloduj! 173 Auftragsmorde seit 1990 – keiner davon ist aufgeklärt. Korruption – durchgängig in allen Bereichen. Das Kernkraftwerk Kosluduj ist gefährlich und wurde immer noch nicht stillgelegt. Aufgrund der Kürze der Zeit kann ich auf die Probleme der Minderheiten – der Roma – und die Zustände in den Gefängnissen, in Heimen für Alte und Behinderte und vieles andere mehr nicht eingehen. Wenn wir diese falsche Entscheidung weiterhin durchziehen, wird dies negative Konsequenzen nach innen und außen haben. Wir verlieren den Rest an Glaubwürdigkeit vor den Unionsbürgern. Länder wie Kroatien, die sich sehr bemühen und meiner Meinung nach in vielem weiter sind, werden abgeblockt. Hier unterstützen die Liberalen den liberalen Ministerpräsidenten in Rumänien, die Sozialisten den sozialistischen Ministerpräsidenten in Bulgarien. Wir sind nicht gezwungen, an dieser falschen Entscheidung festzuhalten. Korrekturen müssen möglich sein. Diese Selbsttäuschung ist feige und gefährlich!
Vladimír Remek (GUE/NGL). – (CS) Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Mit Bulgarien und Rumänien sind vernünftige Beitrittsverträge geschlossen worden, und die Union sollte am ersten Tag des nächsten Jahres um diese Staaten erweitert werden, aber der Termin ist erneut in Zweifel gezogen worden. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen aus eigener Erfahrung, denn wir standen vor unserem Beitritt zur Union unter demselben Druck wie Bulgarien und Rumänien heute. Auch uns wurde gesagt, die Republik Tschechien sei nicht vollständig vorbereitet, sie hätte diese und jene Anforderung noch nicht hinreichend erfüllt. Im Ergebnis genießen wir nun noch immer nicht die gleichen Bedingungen wie die so genannten alten Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wage ich sogar zu behaupten, dass es nicht nur einem Mitgliedstaat der alten EU-15 möglicherweise schwer fallen würde, den Bedingungen zu genügen, die beispielsweise der Republik Tschechien angeboten worden sind.
Die an Bulgarien und Rumänien gestellten Forderungen sind noch strenger. Indem wir ihr Beitrittsdatum in Zweifel ziehen und ungleiche Bedingungen auferlegen, steigern wir die Unsicherheit und liefern jenen Kräften in beiden Staaten Munition, die gegen einen EU-Beitritt sind. Außerdem sorgen wir für eine scharfe innere Trennung der künftigen EU, womit ich selbstverständlich nicht sagen möchte, wir sollten bei den Versäumnissen im Kampf gegen Korruption in Bulgarien und Rumänien oder beim Problem der organisierten Kriminalität eher ein Auge zudrücken als in anderen Mitgliedstaaten. Trotzdem ist es für neue Staaten und ihre Bürger nicht angenehm, der EU mit dem Gefühl beizutreten, sie seien zweitklassig und nicht gleichgestellt. In diesem Zusammenhang sollte es meiner Meinung nach nicht unser Ziel sein, dass sich eine Situation wie in der Republik Tschechien wiederholt, wo einer Meinungsumfrage zufolge jetzt die Bevölkerung mehrheitlich der Ansicht ist, in der Union herrschten keine Gleichheit und Gerechtigkeit und die so genannten alten Mitgliedstaaten würden weiterhin Vorteile genießen, die den neuen Mitgliedstaaten verwehrt sind, und zwar in Form von Beihilfen, die Letzteren verweigert werden. Bei Bulgarien und Rumänien beschreiten wir, gelinde gesagt, denselben Weg. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Das schon mehrfach erwähnte Kernkraftwerk Kozloduj ist internationalen Sachverständigen zufolge genauso sicher wie viele andere in Europa. Doch die Union zwingt Bulgarien als Bedingung für den Beitritt, Teile seiner Kernkraftleistung abzuschalten, wodurch es vom Energieexporteur zum Importeur wird. Es erhebt sich die Frage, wer tatsächlich davon profitiert. Letzten Endes haben wir bei den Einwohnern Bulgariens und Rumäniens Hoffnungen auf die EU-Mitgliedschaft geweckt, und deshalb sollten wir sie nicht wie Geiseln behandeln und auf dem Beitrittsdatum nicht herumreiten. Möglicherweise haben wir als Mitgliedstaaten mit eigenen wirtschaftlichen Interessen mehr Grund zum Bedauern als Bulgarien und Rumänien, wenn die Erweiterung nicht am 1. Januar stattfindet.
Nigel Farage (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Läuft nicht alles bestens? Praktisch jeder – die Kommission, die Fraktionsvorsitzenden im Parlament – ist der Ansicht, dass der Beitritt von zwei weiteren Ländern eine tolle Idee ist. Aber könnten wir bitte aufhören, so zu tun, als hätte das Ganze etwas mit den Kriterien für das Justizsystem oder der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu tun. Rumänien und Bulgarien werden am 1. Januar des nächsten Jahres der EU aus politischen Gründen beitreten. Das muss passieren, denn Sie sind auf dieses Ablenkungsmanöver angewiesen. Die Völker Europas haben das Vertrauen in Sie und diese Institutionen verloren.
Alle heute abgegebenen Erklärungen repräsentieren einen Sieg für die politischen Klassen, die Klassen in der Europäischen Union, die aus der EU eine Supermacht machen wollen, die es mit den USA aufnehmen kann. Und natürlich sind sie ein überwältigender Sieg für die Politiker in Rumänien und Bulgarien, die sich enorm bereichern und lukrative Jobs bis ans Ende ihrer Tage sichern werden. Heißen wir Rumänien und Bulgarien also willkommen; verhelfen wir ihren Politikern ebenfalls zum schnellen EU-Geld.
Doch welche Folgen hat das Ganze für den Rest von uns? Ich bin durchaus für den freien Handel. Ich bin durchaus für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Ich bin sehr dafür, dass wir die Möglichkeit haben, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, aber zwischen Ländern mit unterschiedlichen BIP der Zuwanderung Tür und Tor zu öffnen ist Wahnsinn. Schon jetzt hat Großbritannien mehr als eine Drittelmillion Menschen aus den zehn Ländern aufgenommen, die der EU 2004 beigetreten sind, und Schätzungen der britischen Organisation „Migration Watch“ zufolge werden wir in den nächsten drei Jahren eine weitere Drittel Million Menschen aufnehmen, wenn Bulgarien und Rumänien der EU beitreten. Der öffentliche Versorgungssektor unseres Landes kann eine Massenzuwanderung von derartigem Ausmaß nicht bewältigen, und gleichzeitig werden Bulgarien und Rumänien viele ihrer klügsten und besten jungen Bürger verlieren.
Vielleicht ist Ihnen Ihr heutiges Ablenkungsmanöver gelungen, Herr Kommissar, aber die EU dümpelt nur noch so dahin, das öffentliche Vertrauen schwindet, und die ganze Sache wird in Tränen enden.
(Beifall von der IND/DEM-Fraktion)
Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! Ja, das wird schon in Tränen enden; die Frage ist, in welchen. Ich glaube nicht, dass Sie mit Ihrer Entscheidung, die Sie heute bekannt gegeben haben, die Europäische Union vorangebracht haben, schon gar nicht in Richtung einer Supermacht, sondern Sie haben wieder einen Schritt in Richtung Implosion gesetzt. Weil Sie wieder ganz entgegen dem handeln, was Sie vorgeben, das Ihre Kriterien seien, kommt es doch jetzt zu einer unheilvollen Vermählung der Korruptionskulturen von Brüssel und Straßburg mit jenen von Bukarest und Sofia.
Diejenigen, die Sie dazu treiben, nämlich die britische und die polnische Regierung, müssen das vor ihren Wählern verantworten. Man fragt sich, vor wem die Kommission das verantwortet. Zitat: „Das eigentliche Problem ist nicht die angenommene Abhängigkeit der Justiz, sondern im Gegenteil ihre fast absolute Unabhängigkeit von allen Kontrollmechanismen. Richter und Staatsanwälte haben keinerlei Dienstaufsicht zu befürchten, weil es die bisher nicht gibt. Die Justiz erfreut sich großer Freiheit, häufig auch der Freiheit von Recht und Gesetz. Die Möglichkeiten zum Kauf von Urteilen sind groß,“ so die Frankfurter Allgemeine Zeitung von vorgestern. Der Standard von gestern berichtet, wie der Chef des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten zurückkommt und sagt: „Es ist sinnlos. Wann immer ich versucht habe, in Details zu gehen, haben die gesagt, eine Offenlegung ist gegen das nationale Interesse“.
Der Fehler war, denen den Beitritt zu früh zu versprechen. Warum machen Sie immer noch mehr Fehler, wenn Sie doch immer noch so reden, als ob Sie die Union voranbringen wollten?
Francisco José Millán Mon (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich werde den Bericht, den Sie gerade kurz umrissen haben, aufmerksam lesen, doch gestatten Sie mir einige vorläufige Bemerkungen zu Rumänien.
Erstens, Sie erkennen die erheblichen Fortschritte an, die bei der Reform des Justizwesens und der Bekämpfung der Korruption erreicht wurden, auch wenn ihrer Meinung nach weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Meines Erachtens handelt es sich um einen wirklichen Problembereich, wie Sie bereits erklärt haben. Er hatte wirklich Vorrang, und wir alle räumen jetzt ein, dass die Fortschritte Rumäniens sehr beachtlich sind, und darüber sollten wir uns freuen.
Herr Rehn, Sie sagten uns, dass es noch vier Bereiche im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand gibt, die uns ernsthaft beunruhigen, beispielsweise einige Agrar- und Veterinärfragen. Nun, auf jeden Fall sind das Dinge, an denen die rumänischen Behörden meinen Informationen zufolge sehr hart arbeiten. Davon konnte ich mich vor 14 Tagen überzeugen, als ich mit einer Delegation meiner Fraktion in Bukarest weilte.
Herr Kommissar, wie ich bereits am 26. April im Plenum bemerkte, war ich persönlich dafür, den Zeitplan für den Beitritt so bald wie möglich klarzustellen, denn dies würde die Ungewissheit für die betroffenen Regierungen schnellstmöglich beenden. Doch obwohl die Kommission anerkennt, dass Rumänien ordnungsgemäß auf das Ziel 2007 hinarbeitet, möchte die Kommission nun offensichtlich aus Strenge und Vorsicht lieber bis zum Herbst warten, um dann zu bestätigen, ob der Beitritt wirklich, wie ich hoffe, am 1. Januar 2007 stattfinden wird.
Ich bin überzeugt, dass die rumänischen Behörden weiterhin konsequent auf das gemeinsame Ziel 2007 hinarbeiten werden. Im Oktober 2005 war im Bericht der Kommission von zahlreichen Bereichen die Rede – Sie sprachen von 14 –, die sieben Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzsands betreffen, die uns ernsthafte Sorgen bereiteten.
Nun haben sich diese Bereiche – wie Sie hier erklärten – auf vier verringert und betreffen nur noch ganz wenige Kapitel. Damit ist der Fortschritt nicht von der Hand zu weisen. Und aufgrund dieser Erfolge und der klaren Orientierung der rumänischen Behörden in Richtung EU glaube ich, dass sie Ihren Empfehlungen größte Aufmerksamkeit schenken werden. Ich bin sicher, dass Sie im Herbst in der Lage sein werden, den 1. Januar 2007 als Beitrittsdatum ohne weitere Bedingungen zu bestätigen. Da bin ich optimistisch.
Abschließend möchte ich auch jene Parlamente ermuntern, die den Beitrittsvertrag noch nicht ratifiziert haben, das entsprechende Verfahren so weit wie möglich zu beschleunigen.
Alexandra Dobolyi (PSE). – (EN) Herr Präsident! Auch ich begrüße die Entscheidung der Kommission bezüglich des Beitrittstermins für Rumänien und Bulgarien. Ich möchte der Kommission ferner meine Anerkennung für ihre Arbeit aussprechen, und zwar insbesondere die Arbeit der Generaldirektion Erweiterung.
Die Entscheidung des Europäischen Rates, die Menschen in Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 in unsere große europäische Familie aufzunehmen, die europäische Familie, zu der sie aufgrund unserer gemeinsamen historischen Kultur und gemeinsamer Wertvorstellungen schon immer gehörten, war richtig. Sie senden die richtigen Signale an die Menschen in Bulgarien und Rumänien aus.
Beide Länder haben sich enorm angestrengt und können beeindruckende Fortschritte vorweisen. Dabei konnten die Regierungen beider Länder auf die entschlossene Unterstützung ihrer Bürger zählen. Diese Menschen werden jetzt die noch ausstehenden und im Bericht der Kommission beschriebenen Reformen noch motivierter unterstützen. Wie der Kommissar bei zahlreichen Meinungsaustauschen, die wir im Plenum und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geführt haben, sehr richtig ausführte, haben Bulgarien und Rumänien in allen relevanten Bereichen kontinuierliche Fortschritte erzielt. In beiden Ländern weiß man, dass in bestimmten Bereichen das Tempo anziehen muss und verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, und ich bin der festen Überzeugung, dass sie die Erwartungen der Europäischen Union, wie sie von diesem Parlament zum Ausdruck gebracht wurden, sowie die meisten Erwartungen ihrer eigenen Bürger erfolgreich erfüllen werden.
Als Ungarin möchte ich auch kurz auf die ungarische Minderheit in Rumänien eingehen. Erstens möchte ich dem Kollegium der Kommissare dafür danken, dass sie die Lage der ungarischen Minderheit im jüngsten Bericht angesprochen haben. Zweitens, und darauf habe ich in diesem Zusammenhang in diesem Haus schon mehrfach hingewiesen, besteht eines der elementaren Versäumnisse der derzeitigen rumänischen Koalitionsregierung nach wie vor darin, dass sie noch immer kein Minderheitengesetz beschlossen hat. Obwohl ich glaube, dass der rumänische Beitritt für die auf der anderen Seite der Grenze lebenden Ungarn eine Lösung bereithalten wird und dass wir ab dem 1. Januar 2007 in einem gemeinsamen Europa ohne Grenzen leben können, möchte ich der rumänischen Regierung jedoch nahe legen, dass sie ihr Versprechen in Bezug auf die Verabschiedung eines Minderheitengesetzes nicht vergessen sollte. Sowohl das Parlament als auch die Kommission werden diese Angelegenheit sehr genau verfolgen.
Cecilia Malmström (ALDE). – (SV) Im Vorfeld der heutigen Aussprache wurde Druck von verschiedenen Seiten ausgeübt, es gab Spekulationen über die zu treffenden Feststellungen und natürlich eine erhebliche Nervosität in den betroffenen Ländern. Darum bin ich sehr froh über die heutige Botschaft der Kommission, dass wir hoffen, unsere rumänischen und bulgarischen Freunde Anfang nächsten Jahres in der Gemeinschaft begrüßen zu können. Der Weg bis dahin war, ist und bleibt lang und schwierig. Selbstverständlich können die Folgen der enormen Unterdrückung durch die kommunistische Diktatur in Rumänien und Bulgarien und die dadurch verursachte Not nicht von einem Tag zum anderen überwunden werden. Die Politiker und Bürger dieser Länder haben gewaltige Anstrengungen unternommen und Opfer gebracht, mit dem klaren Ziel, ihre Länder zu reformieren und zu demokratisieren und sie in die europäische Gemeinschaft zu führen.
Es bleibt noch eine Menge Arbeit zu tun, und wir sind uns schmerzhaft der noch vorhandenen Probleme bewusst: Korruption, organisierte Kriminalität, Schwierigkeiten bei der Integration der Roma und die Lage der Waisenkinder. Wir kennen auch alle die Kriterien. Sie sind für alle gleich, und wir vertrauen darauf, dass die Kommission eine sachliche und professionelle Bewertung und Einschätzung liefert. Ebenso rechnen wir auf Ihre rückhaltlose Unterstützung und Hilfe für Bulgarien und Rumänien bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten, so dass wir auf dem Weg zum Beitritt dieser beiden Länder zu Beginn des kommenden Jahres weiter vorankommen können. Wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments werden dafür alles in unseren Kräften Stehende tun und sind überzeugt davon, dass in der noch verbleibenden Zeit gute Fortschritte gemacht werden.
Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa spricht sich seit langem für Sicherheitsklauseln für alle – neue wie alte – Mitgliedstaaten aus. Wir wissen, dass es auch in der jetzigen EU zu Vertrags- und Menschenrechtsverletzungen kommt. Daher wäre es hilfreich, klarere Mechanismen zu finden, um derartige Entwicklungen zu erkennen und abzustellen.
Die Integration in die EU ist wie Tangotanzen: Man braucht dazu immer zwei Partner. Die Beitrittskandidaten müssen ihre Hausaufgaben erledigen, aber wir auch unsere. Wir haben interne Probleme in der EU, die wir angehen müssen, worüber wir heute Morgen mit Kommissarin Wallström gesprochen haben. Außerdem dürfen wir nicht versäumen, über die Bedeutung der Erweiterung zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum es so wichtig ist, dass Rumänien und Bulgarien sich jetzt mit uns zusammentun, und dass ihre Abgeordneten gemeinsam mit uns in diesem Plenum sitzen und von den Bänken hier sprechen können, statt nur auf der Zuschauertribüne zu sitzen und zuzuhören.
Elly de Groen-Kouwenhoven (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Bulgarien stand ein halbes Jahrhundert unter kommunistischer Herrschaft. Als die Berliner Mauer fiel, geriet es jedoch unter postkommunistische Herrschaft, und die Agenten des ehemaligen Geheimdienstes, der Darsawna Sigurnost, kontrollierten den Staat noch immer. Während der Privatisierungsphase, die in vielen Fällen illegal verlief, machte der Westen mit ihnen Geschäfte. Von der finanziellen Unterstützung des Westens haben die arbeitslosen Bulgaren und das benachteiligte Volk der Roma kaum etwas gesehen. Sie ist lediglich ehemaligen Geheimagenten zugute gekommen, die sich in ihren neuen Rollen als Geschäftsmänner, Richter, Banker, Politiker und Leiter von NRO etablieren konnten. Hatte die Bevölkerung unter der postkommunistischen Herrschaft je eine faire Chance?
Im Fortschrittsbericht von 2001 forderte Herr van Orden als Berichterstatter die bulgarischen Behörden auf, weitere Informationen über den Mord an dem Journalisten und Dissidenten Georgi Markow 1978 in London bereitzustellen. Das war einer von vielen Auftragsmorden, die noch immer nicht aufgeklärt sind.
Im Bericht heißt es, dass die soziale Integration der Roma noch erhebliche Anstrengungen erfordert. Ich teile ferner die Ansicht der Kommission, dass weitere Anstrengungen zur Bekämpfung sämtlicher Formen von Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vonnöten sind. Ich fordere deshalb alle meine Kollegen im Europaparlament auf, die von Europaabgeordneten aus fünf verschiedenen Fraktionen initiierte schriftliche Erklärung Nr. 19 zum Schutz der Menschen in Bulgarien vor Neototalitarismus zu unterzeichnen. Dem ehemaligen bulgarischen Geheimdienst nahe stehende Personen, die den Holocaust leugnen, haben in der EU keinen Platz. Ich bin ferner dankbar, dass die Kommission ihre Sorge über die unvertretbaren Lebensbedingungen der Roma zum Ausdruck gebracht hat. Sie dienen als Sündenböcke, so wie Juden, Türken und Homosexuelle.
Ich habe mich sehr über die der Verts/ALE-Delegation in der letzten Woche von Herrn Petkow, dem bulgarischen Innenminister, gegebene Zusage gefreut, dass alle Archive der Darsawna Sigurnost bis zum 20. Juli geöffnet werden sollen. Erst dann werden wir wissen, wer Georgi Markow umgebracht hat, wer andere Verbrechen verübt hat und wer heute wirklich in Bulgarien herrscht. Wir sollten die wahren Reformer unterstützen und Bulgarien von seiner Vergangenheit befreien, anstatt seine Zukunft hinauszuzögern.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Auf der Autobahn zwischen Istanbul und Sofia befindet sich ein Grenzübergang, eine Mautstation mit dem Namen Kapitan Andreevo. Sie sollten sich diesen Namen gut merken, denn er wird ab dem 1. Januar in allen Zeitungen stehen, wenn Bulgarien der Union beitritt. Denn diesen Übergang passieren jährlich 300 000 Lastkraftwagen aus Richtung Türkei, die in einer 5 km langen Schlange drei Tage warten müssen. Diese Lkw dienen dem Schwarzhandel jeder Art: Drogenschmuggel aus Afghanistan, Menschenhandel aus Pakistan, Handel mit Amphetaminen, und Falschgeld. Bei der Kontrolle kommt ein Zöllner auf 1000 Lkw. Man kann also davon ausgehen, dass alles durchkommt.
Es würden natürlich Cargo-Scanner gebraucht, oder wenigstens einer. Herr Rehn hatte uns hier am 25. Oktober mitgeteilt, dass Röntgengeräte gebraucht würden und dass 8 Millionen Euro dafür überwiesen wurden. Doch es gibt keine Scanner. Daher werden alle, denen Sangatte gefallen hat, denen Brindisi, Almeria, die Kanaren gefallen haben, von Kapitan Andreevo begeistert sein, dem Eingangstor von Asien nach Europa, über das sich die Kriminalität massiv verbreiten wird.
Guido Podestà (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beglückwünsche Herrn Rehn zu seinem sorgfältigen Vorgehen in Bezug auf Rumänien und Bulgarien, und aus den Worten des Herrn Kommissars geht hervor, dass diese beiden Länder eindeutig Fortschritte gemacht haben. Ich denke, die Reduzierung der noch problematischen Kapitel von 16 auf sechs bzw. von 14 auf vier innerhalb nur weniger Monate ist ein glänzendes Ergebnis.
So weit, so gut. Wir alle in diesem Hohen Haus sind uns dessen bewusst, dass die zehn Länder, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, damals nicht vollständig auf den Einzug in die EU vorbereitet waren. Wir wissen außerdem, dass sich die Bemühungen jener Völker mit der Zeit auszahlen werden. Können Sie mir sagen, ob es unter diesen Ländern welche gibt, in denen keine Probleme mit den Minderheiten bestehen, oder ob die Korruptionsbekämpfung nicht alle 25 Mitgliedstaaten der Union betrifft? Was hat sich denn im Vergleich zum 1. Mai 2004 geändert? Warum wurde der Beitritt damals mit Fotos und Fahnen gefeiert, während heute eine wesentlich strengere und auch formalere Position vertreten wird?
Ich meine, wir sollten anerkennen, dass es zwar wirklich Probleme in den beiden Kandidatenländern gibt, die größten Probleme jedoch wahrscheinlich innerhalb der Union selbst bestehen. Und wenn wir uns fragen, was sich gegenüber damals verändert hat, so lautet die Antwort, dass es uns nicht gelungen ist, den Verfassungsvertrag, der die Grundlage der damaligen Erweiterung bildete, unter Dach und Fach zu bringen.
Aber aufgepasst, dass wir diese beiden Länder und Völker – die so viele Anstrengungen unternommen haben, um die historische Phase des Kommunismus zu überwinden – nicht einen Preis bezahlen lassen, der nicht auf ihr Konto geht. Alles in allem, Herr Kommissar, denke ich, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen, und ich erwarte, dass im Herbst der 1. Januar 2007 als Termin für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens bestätigt wird.
Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident, lieber Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seien wir ehrlich und realistisch. Wir müssen davon ausgehen, dass beide Länder, Bulgarien und Rumänien, zum 1. Jänner 2007 beitreten, erstens weil sie ihre eigene Reformarbeit fortsetzen werden – davon bin ich überzeugt – und zweitens weil die Mehrheitsnotwendigkeiten im Rat dafür sprechen.
Entscheidend für mich aber ist, wie diese Länder 2007 der Europäischen Union beitreten, ob sie sich irgendwie durchwursteln oder hineinrutschen oder ob sie mit erhobenem Haupt hineinkommen und wir guten Gewissens zustimmen können. Da gebe ich der Kommission und Ihnen, Herr Kommissar Rehn Recht, dass in beiden Ländern noch einige Schritte zu unternehmen sind. Nur würde ich Sie wirklich bitten, sehr konkret zu sagen, was an Veränderungen notwendig ist. Denn einige Dinge, die hier drinstehen, erscheinen Ihnen nicht klar. Sie sprechen zum Beispiel von der „ambiguity regarding the independence of the Judiciary“. Es muss Gründe geben, warum Ihnen das nicht klar erscheint. Man muss dann auch den Bulgaren und Rumänen jeweils sagen, was sie zu tun haben.
Ich glaube, dass die Regierungen beider Länder bereit sind, die Veränderungen vorzunehmen. Aber wenn wir das so hochspielen und wenn wir diese Frage sehr hoch hängen, vielleicht höher, als die Kopenhagener Kriterien oder der Acquis communautaire es erlauben – wofür es gute Gründe gibt, – dann muss man sehr klar sagen – und ich bitte Sie, das heute und morgen zu tun, wenn Sie in den Ländern sind –, welche Veränderungen notwendig sind. Die Veränderungen müssen konkret und realistisch angegeben werden und sie müssen erfüllbar sein, denn es hat keinen Sinn, wenn wir Dinge fordern, die in dieser kurzen Zeit nicht erfüllbar sind. Wenn das gegeben ist und wenn es dann noch ein special monitoring gibt, also einen genauen Beobachtungszeitraum, dann gehe ich davon aus, dass beide Länder jetzt die notwendigen Schritte unternehmen und dann auch wirklich zum 1. Jänner 2007 beitreten können. Ich glaube, dass sie dann eine große Rolle spielen können. Wenn einige Kolleginnen und Kollegen behauptet haben, dass in beiden Ländern Kriminalität und Korruption vorherrschen, dann ist das nicht richtig. Beide Länder haben viel dazu getan, das zu verbessern, und sie werden es auch weiter tun. Dazu ist es auch aufgrund des Drucks der Europäischen Union gekommen.
Bronisław Geremek (ALDE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich anmerken, dass der Bericht Rehn und die von Herrn Rehn geleistete Arbeit vor allem im Zusammenhang mit dieser Aussprache im Parlament größte Anerkennung verdienen. Ich plädiere dafür, die klaren Schlussfolgerungen in diesem Bericht in dieser Aussprache nicht zu ändern.
Rumänien und Bulgarien haben bislang alles getan, was in ihrer Macht steht. Sie haben erreicht, was die Europäische Union von ihnen verlangt hat. Sie haben die Vorschriften im wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bereich umgesetzt und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit eingeführt. Die Europäische Union und die Bevölkerung beider Länder werden diese Leistungen nun bewerten. Meines Erachtens sollte unbedingt hervorgehoben werden, welche Fortschritte diese beiden Länder erzielt haben, die jetzt sagen können, dass sie sicheren Schrittes in die Europäische Union gehen werden.
Seit 1. Mai 2004 haben Länder wie mein Heimatland Polen gezeigt, wie der Beitritt zur Europäischen Union zu bewerkstelligen ist. Dass dieser Übergang ein Erfolg sowohl für die alten als auch für die neuen Mitgliedstaaten ist, wird, denke ich, diejenigen überzeugen, die noch immer skeptisch sind. Dass Großbritannien nicht nur so großzügig, sondern auch so klug war, seinen Arbeitsmarkt den Menschen aus Osteuropa sofort zu öffnen, hat nun – abgesehen von Deutschland und Österreich, die Herr Brok anscheinend vergessen hat – viele andere europäische Länder dazu bewegt, es diesem Land gleichzutun.
Es ist meiner Meinung nach sehr wichtig, nun, da die Spielregeln eingeführt sind, darauf zu vertrauen, dass sie auch angewendet werden, und dann die Lage zu beurteilen. Am Beispiel Polens wird deutlich, dass die Einführung der in den Kopenhagener Kriterien festgeschriebenen Grundsätze ein positives Zeichen sein kann, diese Grundsätze von den Ländern nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union aber auch umgesetzt werden müssen.
Hartmut Nassauer (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man hält am Januar 2007 als Beitrittstermin fest, knüpft den Termin aber an Bedingungen, die bis zum Oktober noch zu erfüllen sind. Es ist ein gewundener Weg, den die Kommission hier einschlägt. Man sieht förmlich, wie sie unter der Last der selbst begangenen Fehler leidet. Wir sind, Herr Kommissar, gespannt, wie Sie uns im Oktober erklären werden, dass die Hürden nun überwunden sind, die Sie heute hier aufgerichtet haben. Es war ein kapitaler Fehler, den Termin 2007 zu einem Zeitpunkt zu nennen, als völlig offen war, ob man ihn jemals erfüllen können würde. Die Kommission versucht nun einigermaßen verzweifelt, aus dieser Sackgasse, in die sie geraten ist, wieder herauszufinden. Freilich ist der Vorschlag, den Sie heute gemacht haben, unter den gegebenen Bedingungen vernünftig. Deswegen unterstütze ich ihn ungeachtet aller seiner Schwächen.
Einige wenige Anmerkungen zu Rumänien, worauf ich mich beschränke, weil ich mit einer Delegation der CDU/CSU dort gewesen bin. Dort hat unter der Führung von Staatspräsident Basescu und Ministerpräsident Popescu-Tariceanu ein energischer und ernsthafter Reformprozess begonnen, der sowohl die Innenpolitik als auch die Justiz und die Bekämpfung der Korruption betrifft. Das ist noch nicht alles vollendet. Die Bedingungen sind noch nicht voll erfüllt. Die Korruptionsverfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, aber sie sind ernsthaft auf den Weg gebracht, und das braucht seine Zeit. Ich halte es für wichtig, dass dieser Regierung ein Signal gegeben wird, auf diesem reformorientierten Weg nachdrücklich fortzufahren. Das ist wichtig.
Rumänien ist ein durch und durch europäisch gesinntes Land. Es wird uns ein guter Verbündeter in der Europäischen Union sein. Es gibt dort eine deutsche Minderheit, deren Rechte zufriedenstellend geregelt sind. An dem Minderheitenstatut können sich andere ein Beispiel nehmen. Deswegen, Herr Kommissar: Ermutigen Sie die Regierung, ihren Reformweg fortzusetzen!
Poul Nyrup Rasmussen (PSE). – (EN) Herr Kommissar! Ich möchte Ihnen meinen Respekt für Ihre Arbeit aussprechen, aber bei jeder Arbeit ist auch Klarheit erforderlich. Mein einziges Problem heute ist der Mangel an Klarheit. Sie sagen, unser Ziel ist es, beide Länder am 1. Januar 2007 in die EU aufzunehmen. Das ist es, was wir alle erwarten. Ich sehe keinen ernsthaften Grund, weshalb sie am 1. Januar nicht beitreten sollten.
Es geht also eigentlich darum, wie wir beiden Ländern helfen können, möglichst weitreichende Fortschritte zu erzielen. Der Appell, den ich an Sie richte, wurde bereits von Herrn Schulz, meinem Fraktionsvorsitzenden, von Herrn Swoboda sowie anderen Kollegen erwähnt. Wenn wir wirklich ernsthafte Fortschritte bis zu Ihrem nächsten Bericht in dreieinhalb Monaten erwarten, stellt sich die Frage, was getan werden kann. Was erwarten wir? Einen neuen Staatsanwalt in Bulgarien? Nein. Bis zu welchem Grad muss die Immunität aufgehoben werden? Wie viele Fälle müssen von uns angesprochen werden? Wie viele gerichtliche Beschlüsse brauchen wir? Verstehen Sie, worauf ich hinauswill, Herr Kommissar?
Wenn diese Länder mit uns zusammenarbeiten sollen, dann brauchen wir von Ihnen Klarheit. Ich möchte Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Ich schlage vor, dass Sie der Regierung von Rumänien und Bulgarien einen Umsetzungsanzeiger vorlegen, aus dem genau hervorgeht, was wir in den kommenden dreieinhalb Monaten in bestimmten Bereichen von ihnen erwarten. Zu sagen, dass wir Fortschritte erwarten, reicht nicht aus. Es ist unbedingt erforderlich, dass wir unsere Erwartungen in den Bereichen Justiz und Inneres ganz konkret formulieren, damit die beiden Regierungen genau wissen, was zu tun ist.
Zweitens möchte ich Sie, Herr Kommissar, bei allem Respekt darum bitten, dafür zu sorgen, dass sich keine zusätzlichen Nachbesserungen erforderlich machen. So stellten einige Vertreter der bulgarischen Regierung mir gegenüber unlängst fest: „Wir können unsere Verfassung nicht jede zweite Woche ändern.“ Wir müssen in Bezug auf unsere Forderungen jetzt ganz konkret werden. Ich hoffe, dass der Rat auf seinem Gipfel im Juni eine klare Entscheidung treffen wird. Wie Herr Moscovici sagte, ist es jetzt an der Zeit, ein klares Signal auszusenden, und der Rat kann im Juni deutlich machen, dass die beiden Länder uns am 1. Januar 2007 willkommen sein werden und dass wir uns freuen, mit ihnen zusammenzuarbeiten.
(Beifall)
Sophia in 't Veld (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ich bin mit dem Kommissionsvorschlag zufrieden, denn er wird den Anstrengungen Bulgariens und Rumäniens sowie den Bedenken wegen der nach wir vor bestehenden Problemgebiete gerecht, die im Übrigen niemand leugnet.
An die Adresse einiger Vorredner wie Herrn Cohn-Bendit möchte ich sagen, dieser Vorschlag ist meiner Auffassung nach den Reformern eine Hilfe und mithin eine Enttäuschung für Verbrecher, korrupte Leute und Fremdenfeinde. Vielleicht sollte Herr Cohn-Bendit einmal darüber nachdenken, wen er eigentlich unterstützen will. Die Behauptung, mit den Reformen sei Schluss, sobald diese Länder beitreten, ist Unsinn. Das wurde auch schon bei der vorigen Erweiterung gesagt und hat sich am Ende als unwahr erwiesen. Außerdem werden die Reformen von den Menschen vor allem zur Verbesserung der Lebensqualität und nicht nur für den Beitritt zur Europäischen Union durchgeführt.
Natürlich stimmt es auch, dass wir dringend ein Instrument brauchen, mit dem wir allen EU-Mitgliedern, auch den derzeitigen EU-Mitgliedern, auf die Finger klopfen können, wenn sie sich nicht an die Regeln halten, auch auf dem Gebiet der Grundrechte. Ich plädiere für eine langfristige Vision, denn wie wir alle wissen, ist das nicht das Ende der Reformen. Gegen Korruption, Verbrechen, Diskriminierung von Minderheiten und dergleichen muss vorgegangen werden, auch in Zukunft. Vielleicht sind Bulgarien und Rumänien eines Tages in der Europäischen Union ebenso tonangebend, wie sie auf dem wirtschaftlichem Gebiet demonstriert haben, dass sie eine weitaus größere Reformbereitschaft als wir in Westeuropa an den Tag legen. Wer weiß, möglicherweise sind sie eines Tages Meister der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit und übernehmen in der Europäischen Union eine führende Rolle.
Abschließend möchte ich an alle Mitglieder appellieren, in ihren eigenen Ländern die ganze Geschichte zu erzählen und kein auf Fremdenhass basierendes populistisches Gerede von sich zu geben. Ich werde Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 willkommen heißen.
Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar! Bei aller Wertschätzung für Ihre Arbeit gestatten Sie mir dennoch eine Frage. Wieso sind 1,5 Millionen Ungarn, eine der größten Minderheiten in Europa, aus diesem Bericht verschwunden? In allen früheren Berichten der Kommission und den jeweiligen Berichten des Parlaments wird auf die Bedürfnisse der ungarischen Bevölkerungsgruppe in Rumänien verwiesen, die im vorliegenden Bericht kaum erwähnt wird. Wir sind froh darüber, dass er entgegen früheren Informationen zumindest einen allgemeinen Verweis auf das Minderheitengesetz enthält.
Herr Kommissar, ich kann definitiv feststellen, dass die ungarische Bevölkerung in Rumänien seit Oktober 2005 nicht verschwunden ist. Die Fragen, die das Parlament für besonders problematisch hält, sind ebenso wenig verschwunden. Das sind ungelöste Probleme. Und es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass auch der politische Wille zu ihrer Lösung fehlt. So ist man beispielsweise nicht bereit, ein Minderheitengesetz auf der Grundlage kultureller Autonomie anzunehmen oder für Hochschulbildung in ungarischer Sprache zu sorgen oder den Grundsatz der Selbstverwaltung durchzusetzen oder das diskriminierende Wahlgesetz abzuändern.
Herr Kommissar, die europäischen Institutionen tragen eine große Verantwortung, helfen sie doch den Bürgern Rumäniens einschließlich der Minderheiten zu erkennen, welche Chancen der EU-Beitritt bietet. Folglich muss auch die ungarische Bevölkerungsgruppe in Rumänien von den Methoden und Verfahren der Europäischen Union zur Interessendurchsetzung profitieren. Dazu bedarf es der Unterstützung sowohl aus Bukarest als auch aus Brüssel.
Bisher hat diese Bevölkerungsgruppe aus Brüssel recht wenig Hilfe erhalten. Aber es ist noch nicht zu spät. Noch kann Brüssel dieser Bevölkerungsgruppe helfen, Möglichkeiten zu erkennen und Verfahren zu übernehmen. Das ist eine der Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft.
Deshalb, Herr Kommissar, werde ich Ihnen ein Schreiben von Abgeordneten des Europäischen Parlaments überreichen sowie symbolisch einige der Tausende von Schreiben von Bürgern und Zivilorganisationen in Transsilvanien. Wir erwarten bzw. ich erwarte darauf ebenfalls bis Oktober eine Antwort.
Helmut Kuhne (PSE). – Herr Präsident! Herr Kommissar Rehn, Sie haben eine erfreulich unlyrische Art, dem Plenum Ihre Ergebnisse vorzustellen. Deshalb will ich meinen Dank Ihnen gegenüber ebenfalls ohne jede Lyrik aussprechen. Danke, und dies ohne irgendwelche Girlanden, in denen sich dann die Relativierungen verbergen. Also: Dank ohne Relativierung.
Sie haben sorgfältig gearbeitet, Sie haben aus einer unbefriedigenden Situation, die nicht in erster Linie Sie zu verantworten haben, das Beste gemacht. Es dürfte schwierig sein, Ihre Ergebnisse und damit die Grundlagen Ihrer Schlussfolgerungen von der Faktenlage her in Frage zu stellen.
Deshalb gebe ich denen, die in der jetzigen Situation möglicherweise versucht sind, sich beleidigt zu fühlen, den Rat, dies nicht zu tun, sondern sich an die Arbeit zu machen und die noch ausstehenden Aufgaben zu erfüllen.
Wenn im Herbst auf der Basis Ihres Berichts immer noch Defizite bestehen, sollte die Kommission Schutzklauseln vorschlagen. Das Parlament sollte die Kommission dann unterstützen, wobei jedes der beiden Länder gesondert zu behandeln ist.
Für mich ist diese Debatte aber auch ein Anlass, weitere Schlussfolgerungen – über die beiden in Rede stehenden Länder hinaus – zu ziehen. Einige Kolleginnen und Kollegen haben es angesprochen, ich will es noch einmal ganz präzise sagen: Nie wieder darf es Beitrittsverträge ohne eine vollständige Erfüllung der Beitrittsbedingungen geben.
Mit Bulgarien und Rumänien ist ohnehin die Liste der 27 Länder erschöpft, die sozusagen im Katalog von Nizza standen. Weitere Beitritte kann es nur geben, wenn auch die Europäische Union ihre Hausaufgaben macht und mit den notwendigen inneren Reformen ihren Bestand auch über 27 Staaten hinaus sichert.
VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS Vizepräsident
Viktória Mohácsi (ALDE). – (HU) Herr Präsident! Ich freue mich, dass beide Länder dem Zehnjahresprogramm beigetreten sind. Sie werden alles in ihren Kräften Stehende tun, um eine baldmögliche Integration der Roma zu gewährleisten. Im Monitoring-Bericht wird jedoch auf Misshandlungen durch die Polizei und Strafverfolgungsbehörden in beiden Ländern verwiesen. Wir müssen die genannten Problembereiche auch weiterhin überwachen.
Die Ausgrenzung im Bildungsbereich wurde im Bericht über Bulgarien bereits erwähnt, und ich wünsche mir, dass dieser Frage im Falle von Rumänien, wo die Ausgrenzung ebenso weit verbreitet ist, mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Berichten bestimmter Zivilorganisationen zufolge handelt es sich bei 80 % der Kinder, denen Lernschwierigkeiten bescheinigt werden, um Roma.
Am 9. Mai, also erst vor einer Woche, erhielt ich einen Bericht über Misshandlungen durch die Polizei. Auf Fotos sind die von rumänischen Polizisten Vertretern der Roma zugefügten Verletzungen zu erkennen. Das ist der dritte Fall, der mir in den letzten sechs Monaten zu Ohren gekommen ist.
Trotzdem habe ich für den Beitritt beider Länder gestimmt. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Ländern besteht jedoch darin, dass sich Bulgarien zu den Problemen im Zusammenhang mit den Roma bekennt, während Rumänien versucht, sie zu verbergen und zu bestreiten. Ich rufe die rumänischen Kollegen, die Kommission und den Kommissar auf, die zuständigen Behörden aufzufordern, ihre Politik zu ändern.
Camiel Eurlings (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Die Erweiterung zählt zweifelsohne zu den größten Erfolgen der Europäischen Union. Wir begreifen nicht wirklich, was es für diese Länder bedeutet, dieser Wertegemeinschaft anzugehören, oft nach Jahrzehnten der Tyrannei, aber auch, was es für die alten Länder bedeutet. Wir wären stets schlechter weggekommen, wäre die Erweiterung nicht so erfolgreich verlaufen. Aber Unterstützung für diese Erweiterung zu gewinnen und zu sichern, muss sie glaubwürdig ablaufen, und wir dürfen bei den Kriterien nicht schummeln.
Bulgarien und Rumänien gehören in die EU, aber diese Kriterien sind wichtig, wenn wir an der öffentlichen Unterstützung festhalten, wenn wir die Wertegemeinschaft mit der Erweiterung stärken und nicht schwächen wollen. Nicht zuletzt sind diese Kriterien für die Bürger Rumäniens und Bulgariens von Bedeutung, und deshalb möchte ich Herrn Watson, der soeben das Wort hatte, aber auch meiner Landsfrau, Frau in 't Veld, sagen, dass ein Festhalten an den Kriterien nicht gegen, sondern gerade für die Erweiterung ist.
Nunmehr komme ich zum vorliegenden Kommissionsvorschlag. Wenn man berücksichtigt, welche Fortschritte dort erzielt worden sind, dann hat die Drucktaktik speziell in Rumänien ja bisher funktioniert, wo Frau Macovei als Justizministerin in kurzer Zeit mehr als die Regierung Nastase in den Jahren zuvor erreicht hat. Dafür gebührt ihr ein riesiges Kompliment. Zugleich müssen wir einsehen, dass mehr Druck vonnöten ist. Noch mehr Veränderungen sind in Rumänien, aber besonders in Bulgarien nötig, wo einige Entwicklungen offenbar doch eher negativ gewesen sind.
Da nun der Druck weiter anhalten muss, ist das Vorgehen der Kommission am besten. Wenn wir sagen, 2007 wird das Jahr, dann würde der Druck nachlassen, wenn wir jedoch erklären, es wird 2008, dann würde der Druck gleichermaßen zurückgehen, denn dann weiß man, dass man 2008 sowieso beitreten und sich auf seinen Lorbeeren ausruhen kann. Wichtig ist, den Köder, 2007 sei noch immer eine Möglichkeit, vor die Nase zu halten, und zwar unter drei Bedingungen.
Erstens, der Rat sollte nicht erklären, Oktober sei für Entscheidungen zu spät. Zweitens, wenn die Länder einiges zu wünschen übrig lassen, sollten wir es im Oktober tatsächlich wagen und sagen, dass sie im Januar 2007 nicht beitreten können. Drittens, wenn uns wirklich an Glaubwürdigkeit gelegen ist, dann sollten wir uns trauen, jedes Land nach seinen eigenen Leistungen zu beurteilen, und dann darf das eine Land nicht das Opfer des anderen werden. Das würde also bedeuten, dass Bulgarien und Rumänien voneinander getrennt und im Oktober individuell bewertet werden.
Ich möchte Ihnen danken und die Kommission nochmals zu der Linie beglückwünschen, die sie derzeit verfolgt.
Miguel Ángel Martínez Martínez (PSE). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor zwanzig Jahren haben wir, ebenso wie jetzt Bulgarien und Rumänien, die Verhandlungen über den Beitritt Spaniens zur Gemeinschaft abgeschlossen. Ich erinnere mich an unsere Anstrengungen, uns an die Verträge anzupassen. Und ich erinnere mich an die Kränkungen, die uns beim Auftreten von Hindernissen von führenden Politikern zugefügt wurden, obwohl offenkundig war, dass diese sich damals viel weniger für dieses Projekt engagierten als wir. Doch vor allem erinnere mich an die Solidarität vieler Menschen, ihren Respekt und ihr Verständnis.
Durch diese Erfahrung bereichert, habe ich mich einige Jahre später als Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit aller Kraft für die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in den Rat eingesetzt. Dies war ein erster Schritt in dem Prozess, der jetzt mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union seinen Höhepunkt findet.
Die Kommission hat uns einen insgesamt positiven Bericht vorgelegt, vermerkt aber einige Defizite. Das ist die Rolle der Kommission. Die des Parlaments als hauptsächlich politisches Organ der Union muss eine andere sein. Da wir unsere Völker vertreten, müssen wir die Völker Bulgariens und Rumäniens verstehen und unterstützen. Wir müssen ein offenes Ohr für ihre Schwierigkeiten haben. Und wir müssen ihren Beitrittstermin zum 1. Januar 2007 bestätigen und ihnen helfen, die festgestellten Schwachpunkte schrittweise zu überwinden.
Wir müssen vor allem begreifen, dass in Bulgarien und Rumänien zwei Völker mit tiefen europäischen Überzeugungen leben, viel tieferen als in den meisten Mitgliedstaaten. Daher brauchen wir sie, um das Projekt der Europäischen Union voranzubringen, das in der Verfassung seinen Höhepunkt finden wird.
Nichts wäre schlimmer, als Hoffnungen zu enttäuschen, Ungewissheit und Misstrauen zu verbreiten und Rumänen und Bulgaren das Gefühl zu geben, dass sie schlecht behandelt und diskriminiert werden. Da wir Sie brauchen und da sie zu unseren eifrigsten Mitgliedern zählen werden, muss das Parlament seine volle Unterstützung für ihren Beitritt zum vorgesehenen Termin geben. Das ist die Meinung meiner Sozialdemokratischen Fraktion, solidarisch im wahrsten Sinne des Wortes, und der spanischen Sozialisten, wobei wir uns von unseren eigenen Erfahrung und den Hoffnungen und Verpflichtungen, die wir mit den Bulgaren und Rumänen teilen, leiten lassen.
Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die Erweiterung zählt wirklich zu den Großtaten der EU. Die fünfte Beitrittsrunde, mit der die Union 2004 auf 25 Mitgliedstaaten erweitert wurde, war ein großer Erfolg, und zwar trotz der zahlreichen düsteren Warnungen, die Union würde ohne Verfassung ihre Handlungsfähigkeit einbüßen und Länder wie mein Heimatland würden von unvertretbar großen Strömen von Zuwanderern einschließlich von Vertretern der Roma überrollt werden. Die neuen Mitgliedstaaten sind im Großen und Ganzen stärker proatlantisch ausgerichtet. Sie glauben an freie Märkte und niedrige Steuern, und das begrüße ich. Meines Erachtens wird sich der Beitritt von Rumänien und Bulgarien – sozusagen die fünfeinhalbte Runde, da die beiden Länder ursprünglich zusammen mit den zehn neuen Mitgliedstaaten der EU beitreten sollten – ebenfalls als sehr erfolgreich erweisen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich die in Aussicht gestellte EU-Mitgliedschaft zum Motor für die wirtschaftlichen und politischen Reformen entwickelt hat. Trotzdem unterschätze ich natürlich keineswegs den Umfang der Aufgaben, die die beiden Länder nach ihrem Beitritt im Jahr 2007 zu bewältigen haben werden. Sie dürfen in ihrer Wachsamkeit gegenüber Korruption im öffentlichen Dienst nicht nachlassen, und die Anklage und Verurteilung in Fällen von Korruption auf höchster Ebene dürfte als wirksame Abschreckung dienen.
Das Problem der organisierten Kriminalität wurde erwähnt – Menschenhandel und Drogenhandel sind nach wie vor ernste Probleme. Bulgarien, wo eine Reihe entsetzlicher Auftragsmorde im Stile der Mafia verübt wurden, die uns Anlass zu großer Sorge geben, hat in diesem Bereich offenbar weniger Fortschritte zu verzeichnen. Man kann wohl mit Fug und Recht feststellen, dass das organisierte Verbrechen nach wie vor ein Problem darstellt, und zwar selbst in einigen der jetzigen Mitgliedstaaten wie z. B. in Süditalien. Das selbst kann jedoch kein Grund für den weiteren Aufschub des rumänischen und bulgarischen Beitritts sein, obwohl durchaus einiges für die Inanspruchnahme der auf ein Jahr ausgelegten Schutzmaßnahmen für spezielle Kapitel wie Justiz und Inneres spricht.
Ich möchte zwei konkrete Punkte ansprechen. Erstens rufe ich Rumänien auf, den Grenzstreit mit der Ukraine um die Schlangeninsel im Schwarzen Meer beizulegen. Die Ukraine wird hoffentlich ebenfalls eines Tages der Europäischen Union beitreten. Zweitens fordere ich die rumänische Regierung auf, ihr absolutes Verbot internationaler Adoptionen zu überdenken.
Catherine Guy-Quint (PSE). – (FR) Herr Präsident, lassen Sie mich eingangs dem Kommissar für diesen neuen Bericht danken. Es handelt sich um eine äußerst gründliche Verwaltungsarbeit der Kommission. Doch diese Gründlichkeit veranlasst die Kommission, ihre Entscheidung über das Beitrittsdatum Bulgariens und Rumäniens nochmals zu vertagen. Trotz der in diesen Ländern zu verzeichnenden hohen Dynamik werden im Bericht starke Vorbehalte geäußert, obwohl das Szenario weiterhin günstig für den Beitritt ist. Sie empfehlen diesen Ländern ein weiteres Mal, ihre Anstrengungen in zahlreichen Bereichen wie Arbeit der Agrarbehörden, Kampf gegen Kriminalität, Korruption und Betrug, Kontrolle der Gemeinschaftsausgaben, fortzusetzen. Und in den Redebeiträgen in diesem Haus ist diese Aufzählung noch ergänzt worden: Eingliederung der Minderheiten, internationale Adoptionen, Kontrolle gegen Zollschmuggel. Doch ist es meiner Meinung nach doch wohl so, dass Bulgarien und Rumänien nicht die einzigen Länder sind, die mit diesen Problemen zu kämpfen haben. Das Tagesgeschehen in Europa führt uns tagtäglich vor Augen, welche Mängel in Europa in dieser Hinsicht bestehen.
Warum muss man dann, Herr Kommissar, jedes Mal neue Forderungen zu den Beitrittskriterien hinzufügen? Warum muss man dann eine Entscheidung verschieben, die bei den zuletzt beigetretenen zehn Ländern weniger Schwierigkeiten aufgeworfen hat? Herr Kommissar, die äußerste Vorsicht, zu der Sie sich in Bezug auf diese Entscheidung veranlasst fühlen, wird Folgen für die Hoffnung haben, die die Beitrittsperspektive unter den Bürgern Bulgariens und Rumäniens hervorruft. Seit einem Jahr erleben wir die Folgen des fehlenden Vertrauens der Bürger in die Zukunft Europas. In jedem Bericht stellt die Kommission neue Forderungen in Verbindung mit den für den Beitritt zu erfüllenden Kriterien und weicht dann zurück, wenn es um die konkrete Entscheidung geht. Mit jedem Bericht fühlen sich das bulgarische und das rumänische Volk gedemütigt, denn sie machen unbestreitbar Fortschritte. Die Bürger zweifeln immer mehr an ihrem Recht, einen Platz in der europäischen Demokratie einzunehmen. Mit jedem Bericht gewinnt der Populismus an Boden. Es ist daher höchste Zeit, eine eindeutige, mutige Entscheidung zum Datum des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Union zu treffen. Unserer Meinung nach muss dies der 1. Januar 2007 sein, denn diese beiden Länder sind wesentlich für ein wirkliches Projekt einer Europäischen Union.
David Casa (PPE-DE). – (MT) Herr Präsident, Herr Kommissar! In meinem letzten Beitrag zu den bulgarischen Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union sagte ich, dass noch sehr viel zu tun sei und enormer Reformbedarf bestünde. Ich erwähnte das organisierte Verbrechen und den Babyhandel mit westlichen Ländern. Offensichtlich bemühen sich die bulgarischen Behörden um eine Lösung dieser beiden Probleme, obwohl es einer besseren Abstimmung bedarf, wenn konkretere Ergebnisse erreicht werden sollen. Wie ich höre, entzieht sich neben der tief verwurzelten Korruption auch der Drogenhandel noch immer einer wirksamen Kontrolle. Es handelt sich dabei, wie einige meiner Vorredner bereits erwähnten, vor allem um Heroin aus Afghanistan, das zu astronomischen Preisen an nordeuropäische Länder verkauft wird. Der Präsident der bulgarischen Nationalversammlung, Georgi Pirinski, sagte Anfang der Woche, dass die Europäische Union den gleichen Maßstab anlegen solle, den sie bei den zehn neuen Mitgliedstaaten bei der letzten Erweiterung angelegt hat. Ich denke, dass wir Herrn Pirinski und dem bulgarischen Volk versichern können, dass die Europäische Union nicht nur den gleichen Maßstab anlegt, sondern alles in ihren Kräften Stehende tun wird, um Bulgarien bei der Erfüllung der erforderlichen Kriterien zu unterstützen. Dem ist jedoch hinzuzufügen, dass die Europäische Union kein Kandidatenland, ob es sich dabei um Bulgarien oder Rumänien, Kroatien oder die Türkei handelt, als Mitglied der Europäischen Union aufnehmen wird, das die Beitrittskriterien nicht erfüllt. Ich muss leider feststellen, dass bei der Reform des Justizsystems beispielsweise nicht die erforderlichen Fortschritte erzielt wurden und bestimmte Dinge wie die Unabhängigkeit des Richterstands noch geklärt werden müssen. Es bleibt noch sehr viel zu tun, bis wir am Ziel sind. Herr Präsident, ich glaube, dass die bulgarischen Behörden diese Gelegenheit nutzen und die notwendigen Reformen in möglichst kurzer Zeit durchführen sollten. Dann werden wir Bulgarien 2007 bei uns begrüßen können. Vielen Dank.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Vorbereitungen auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union fallen in eine Zeit, da Europa eine Krise durchlebt, zu der auch die wachsende populistische und immigrationsfeindliche Stimmung beigetragen hat. Den jüngsten Eurobarometer-Umfragen zufolge reagieren etwa 53 % der Europäer mit Gleichgültigkeit, Furcht, Irritation oder Frustration auf die Erweiterung. Gleichzeitig sollten wir uns jedoch vor Augen halten, dass nach diesen Umfragen die Mehrheit, nämlich 55 %, einer Erweiterung nach wie vor positiv gegenübersteht.
Bulgarien und Rumänien dürfen der europäischen Krise nicht zum Opfer fallen. Wir dürfen wegen der emotionalen Befindlichkeit der Wähler nicht noch mehr Hindernisse für eine Mitgliedschaft errichten. Von Bulgarien und Rumänien sollten wir nicht mehr und nicht weniger verlangen als von anderen Ländern, die in den vergangenen Jahren am Beitrittsprozess teilgenommen haben. Der ausgewogene Bericht der Kommission, den Präsident Barroso und Kommissar Rehn heute vorgestellt haben, verdient unsere Anerkennung, und wir sollten ihn annehmen. Die Europäische Kommission will an ihren Verpflichtungen bezüglich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 festhalten. Beide Länder müssen dann aber auch alle Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union erfüllen, um das Beitrittsdatum nicht zu gefährden.
Zugleich möchte ich meine Bewunderung für die Anstrengungen, die die Gesellschaft in Bulgarien und Rumänien auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union in den letzten Monaten unternommen hat, wie auch für die Arbeit und das Engagement der Richter, Staatsanwälte, Lehrer, Politiker, Journalisten und engagierten Bürgern zum Ausdruck bringen. Meiner Überzeugung nach werden diese Anstrengungen für Bulgarien und Rumänien in Form der Mitgliedschaft in der Europäischen Union im nächsten Jahr Früchte tragen.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Über die Kriterien, die diese beiden Länder zu erfüllen haben, ist bereits alles gesagt worden. Ich möchte Sie auf drei andere Aspekte aufmerksam machen.
Zunächst sollten wir uns vor Augen halten, dass es trotz Demokratie und beträchtlicher Unterstützung seitens der USA lange gedauert hat, bis Westeuropa zur Normalität zurückgekehrt ist. Zweitens hat die Europäische Union die Aufnahme dieser beiden Länder beschlossen und einen Termin dafür festgesetzt, was, wie ich meine, für eine so bedeutende politische Institution eine Verpflichtung darstellt. Drittens stellt sich die Frage, ob wir, also die Europäische Union, diese Länder hinreichend unterstützt haben, damit sie diese Standards erreichen.
Lägen Bulgarien und Rumänien im Pazifischen Raum, könnten wir warten, bis die Kriterien erfüllt sind. Da sie aber in Europa liegen, darf uns das nicht gleichgültig sein. Die Kommission muss – wie Rat und Parlament auch – eine aktive Rolle spielen. Eine andere Lösung sehe ich nicht. Ich möchte außerdem anmerken, dass Bulgarien und Rumänien selbstverständlich ein Teil Europas, natürliche Mitglieder Europas und Teil dieses Organismus sind und es unsere gemeinsame Pflicht sein sollte, die beiden Länder in diesen gemeinsamen Organismus zu integrieren.
Da ich mich kurz gefasst und Zeit gespart habe, möchte ich unserem Kollegen, Herrn Cohn-Bendit, der die polnische Regierung so heftig kritisiert hat, abschließend sagen, dass er auch das Verhalten seines Kanzlers, der viele Jahre einen Mitgliedstaat der EU repräsentierte, kurz vor Niederlegung seines Amtes einer Bewertung hätte unterziehen können.
Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Die Delegation der Ungarischen Sozialistischen Partei befürwortet den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007. So lautet schon seit langem unsere Empfehlung, wobei wir die zahlreichen berechtigten Kritikpunkte und Empfehlungen nicht vergessen.
Unsere Unterstützung kann natürlich nicht bedeuten, dass wir die rumänische und bulgarische Regierung aus ihrer Pflicht entlassen, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die in früheren Berichten und im aktuellen Bericht der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments aufgeführten Mängel abzustellen. Ungarn wird beide Länder diesbezüglich nach Kräften unterstützen.
Ich verstehe jedoch nicht, wieso die Minderheitenfrage im letzten Bericht der Kommission bzw. von Herrn Rehn fast völlig vergessen wurde. Könnte es sein, dass die in der Vergangenheit angesprochenen Probleme in den letzten sechs Monaten gelöst wurden?
Die Europäische Kommission sollte Rumänien mit Blick auf frühere Beschlüsse der Regierung dafür zur Rechenschaft ziehen, dass kein Minderheitengesetz angenommen, Kircheneigentum nicht zurückgegeben und keine staatlich finanzierte ungarische Universität gegründet wurden.
Herr Rehn, ich bitte Sie um nichts weiter als das, was Sie in Ihrem Bericht von Oktober 2005 beschrieben haben. Herr Kommissar, Sie stellten kürzlich fest, dass wir von Rumänien nicht mehr verlangen dürfen als von den jetzigen Mitgliedstaaten, während Ihr Ausgangspunkt in früheren Erklärungen ein anderer war. Die Lage hat sich nicht verändert; hat sich Ihr Standpunkt verändert?
Dieser Widerspruch lässt sich nur teilweise damit erklären, dass es keine europäischen Standards für Minderheitenrechte gibt. Deshalb sollte künftig die Situation des in Frage stehenden Landes stets den Ausgangspunkt bilden. Es ist falsch, auf alte Mitgliedstaaten zu verweisen, von denen einige – und da möchte ich Frankreich gar nicht herausgreifen – so tun, als gäbe es in ihren Ländern keine Minderheiten. Und wenn sie heute einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union stellen würden, würde man diesen definitiv ablehnen.
Fernand Le Rachinel (NI). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der für Januar 2007 vorgesehene Beitritt Bulgariens und Rumäniens könnte sich wegen der Korruption, die nach Auffassung der Kommission in diesen beiden Ländern herrscht, verzögern. Diese Bedenken sind durchaus lobenswert. Doch ehe sie Morallektionen erteilen, sollten einige unserer Regierungen, einschließlich der französischen, vielleicht erst mal vor der eigenen Tür kehren.
Rumänien und Bulgarien sind echte europäische Nationen und umso achtbarer, da sie zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert die türkische Besetzung und dann von 1945 bis 1990 den Kommunismus erdulden mussten. Daher warnen wir sie vor einer anderen Art Unterdrückung, die zwar weniger brutal, aber ebenso gefährlich ist: das Brüsseler Europa ohne Grenzen, das unsere Freiheiten und unsere nationalen Identitäten zerstört, das unter Leugnung der christlichen Wurzeln unserer Zivilisation der islamischen Türkei Tür und Tor öffnet. Dieses Europa hat seit dem Abstimmungsergebnis von 2005 in Frankreich und den Niederlanden keinerlei demokratische Legitimation mehr. Es ist an der Zeit, gemeinsam mit allen europäischen Nationen ein anderes Europa, das Europa der Vaterländer, zu errichten.
Anna Ibrisagic (PPE-DE). – (SV) Rumänien und Bulgarien wurde der EU-Beitritt für den 1. Januar 2007 versprochen. Sie haben den Beitrittsvertrag unterschrieben, und wir haben ihnen signalisiert, dass sie eine gute Arbeit leisten und auch gemäß dem Zeitplan beitreten können, wenn sie weiterhin große Anstrengungen unternehmen.
In der Zwischenzeit hat es in Europa eine Reihe von Entwicklungen gegeben, die nichts mit Rumänien und Bulgarien zu tun haben, aber großen Einfluss auf die öffentliche Meinung hatten, auch zur Frage des EU-Beitritts dieser beiden Länder. Das Beitrittsversprechen ging an Rumänien und Bulgarien, bevor sich Skepsis in Bezug auf eine fortgesetzte Erweiterung breitmachte, bevor eine Reihe europäischer Länder gegen den Entwurf einer Verfassung für Europa gestimmt haben und bevor sich die Angst vor einem Sozialtourismus im alten Europa ausgebreitet hat. Die Tatsache, dass diese Ängste unbegründet sind und dass die heutigen politischen Führer nicht in der Lage waren, dies den Bürgern zu erklären und ihnen ein Gefühl von Optimismus zu vermitteln, ist ein deutliches Zeichen für fehlende Führungsstärke im derzeitigen Europa. Dafür sollten doch aber nicht Rumänien und Bulgarien bezahlen müssen.
Es überrascht und beunruhigt mich, dass heute hier niemand darauf hingewiesen hat, dass es bei der Erweiterung ja im Grunde genommen um Sicherheit geht. Die meisten Länder auf dem Balkan befindet sich mitten in der Bildung von Nationalstaaten, einem komplizierten und heiklen Prozess, der jederzeit scheitern kann und für den man viel Fingerspitzengefühl und Wissen braucht. In dieser Situation wäre es nicht klug, den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union zu verschieben, zumal dies mit hoher Wahrscheinlichkeit Aufmerksamkeit und Energie von wesentlich komplizierteren Fragen in dieser Region abziehen würde, beispielsweise der Status des Kosovo, das Referendum in Montenegro und der Status dieses Landes sowie die gegenwärtig in Bosnien stattfindenden konstitutionellen Veränderungen. Rumänien und Bulgarien haben gute Arbeit geleistet. Es ist große Anstrengungen vonnöten, und beide Länder werden große Anstrengungen unternehmen, wie dies auch andere Länder während der ersten Zeit ihrer EU-Mitgliedschaft getan haben. Um der Sicherheit in Europa willen wäre es allerdings das Beste, wenn die EU ihren Verpflichtungen gegenüber Rumänien und Bulgarien nachkommen und ihre Kräfte im Laufe des Jahres lieber auf andere, wesentlich sensiblere Probleme konzentrieren würde, die in der Balkanregion zu lösen sind.
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Kommissar! Ich stecke in einer Zwickmühle. Ich vertrete ein Land, das die Erweiterung befürwortet, aber eine Region, die mir nahe legt, gegen die bulgarische Mitgliedschaft zu stimmen. Wieso? Weil Michael Shields, ein Bürger aus meinem Wahlkreis, eine zehnjährige Haftstrafe wegen einer Gewalttat absitzt, die er seinen wiederholten Aussagen zufolge nicht begangen hat.
Das bulgarische Strafjustizsystem hat nicht für ein faires Verfahren gegen Michael gesorgt. Seine einzige Möglichkeit besteht darin, seinen Fall vor das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg zu bringen. Als neue Beweise auftauchten, wurden diese von den bulgarischen Behörden ignoriert; als ein anderer Mann aus Liverpool die Tat gestand, haben die bulgarischen Behörden nicht darauf reagiert. Ich fordere die bulgarischen Behörden dringend auf, unser Vertrauen in ihr Strafjustizsystem wiederherzustellen.
Ich fordere den Kommissar auf, die Behörden zu ersuchen, das Hilfsangebot des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Zeugenbefragung und die Prüfung von vor und nach der Verhandlung vorliegenden Beweismitteln, die in der Berufung abgelehnt wurden, anzunehmen. Jeder Mitgliedstaat der EU, auch mein Heimatland, kann Fehler machen. Der wahre Beweis für eine Demokratie ist der Wille, potenzielles Unrecht wieder gutzumachen und dafür zu sorgen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird.
Herr Kommissar, ich werde Ihnen eine Kopie dieses unabhängigen Dokumentarfilms schicken, in dem deutlich wird, dass mein Wähler kein faires Verfahren erhalten hat und die polizeilichen Untersuchungen schwere Versäumnisse aufwiesen.
Olli Rehn, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Das ist keine Frage meines Zeitplans, sondern des Redaktionsschlusses der Medien in Bulgarien und Rumänien. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Entschuldigung gelten lassen, denn wir müssen heute Abend Bulgarien und Rumänien gegenüber die richtigen Zeichen setzen, zumal Präsident Barroso und ich im Anschluss an diese Sitzung dorthin reisen werden, um unsere Botschaft der Ermutigung zu überbringen. Wir werden die Ärmel hochkrempeln, um die noch verbleibenden Mängel zu korrigieren.
Ich möchte Ihnen für eine sehr konstruktive und verantwortungsbewusste Aussprache danken, die die Vielfalt der Ansichten der europäischen Zivilgesellschaft widerspiegelt. Darin besteht natürlich die Rolle des Parlaments.
Ich habe im Verlaufe der Aussprache den Eindruck gewonnen, dass Sie dem Ansatz der Kommission generell zustimmen, d. h. dass der 1. Januar 2007 als Beitrittstermin unter der Voraussetzung beibehalten werden sollte, dass die Länder die verbleibenden Mängel abstellen. Ja, einige befürworten diesen Ansatz stärker als andere, und die Meinungen zu den Bedingungen gehen auseinander, aber der Tenor der Aussprache war eindeutig, und ich kann sagen, dass die Kommission dafür ist, dass der Termin eingehalten wird und die entsprechenden Bedingungen streng erfüllt werden.
Um einen wirklichen Dialog zu führen, möchte ich auf einige der in verschiedenen Beiträgen angesprochenen Punkte eingehen. Zunächst einmal wurde festgestellt, dass die Bedingungen erfüllbar sein müssen. Dem stimme ich vollkommen zu. Wir würden nicht vorschlagen, im Oktober abschließend zu überprüfen, ob die Bedingungen erfüllt wurden, wenn wir nicht der Ansicht wären, dass es für die beiden Länder möglich ist, den verbleibenden Kriterien zu genügen.
Gleichzeitig ist klar, dass wir als Hüter der Verträge nicht etwas empfehlen können, was gar nicht existiert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bedingungen wirklich erfüllt werden, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und organisierter Kriminalität. Andernfalls würden wir unserer Aufgabe nicht gerecht werden.
Zweitens wurde vorgeschlagen, den beiden Ländern eine konkrete Aufgabenliste oder einen Umsetzungsanzeiger vorzulegen, damit sie die an sie gestellten Erwartungen kennen. Damit bin ich einverstanden. Die entsprechenden Aufgaben sind im Bericht der Kommission enthalten, und beide Länder kennen die Erwartungen und verbleibenden Kriterien. Aus eben diesem Grund werden Präsident Barroso und ich heute und morgen Bukarest und Sofia besuchen. Wir werden darüber sprechen, was wir von Bulgarien und Rumänien erwarten.
Darüber hinaus müssen wir darauf vertrauen, dass die Regierungen, Parlamente und Verwaltungen dieser Länder über genügend politische Reife verfügen, um zu wissen, was die politischen und ökonomischen Kriterien von Kopenhagen und die besitzstandsbezogenen Kriterien bedeuten, und um ihre Reformfahrpläne auf der Grundlage dieser bewährten Kriterien zu planen, die die Grundlage unseres absolut eindeutigen Berichts bilden.
Ich kann Ihnen ein sehr konkretes Beispiel für einen Bereich geben, in dem wir wie auch Rumänien und Bulgarien ein Interesse daran haben, dass beide Länder die Bedingungen bis zum Beitrittstermin erfüllen, und zwar betrifft das die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung von Gemeinschaftsgeldern, die diesem Haus sehr am Herzen liegen dürfte. Zumindest war das der Fall, als ich noch Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle war. Bulgarien muss ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystems in der Landwirtschaft einrichten, um die mit der Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik verbundenen finanziellen und sonstigen Vorschriften einhalten zu können. Das bedeutet, dass es Luftaufnahmen sämtlicher Flächen anfertigen, diese digitalisieren und in ein System einbauen muss, das sie den jeweiligen Eigentümern zuordnet. Geschieht dies nicht, so – fürchte ich – werden wir Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zurückbehalten müssen. Das dürfte ein sehr starker Anreiz zur Abstellung dieses Mangels sein. Ich hoffe, dieses Beispiel ist konkret genug, aber ich könnte Ihnen anhand Dutzender weiterer Beispiele darlegen, was in verschiedenen Bereichen der Politik der Union und des gemeinsamen Besitzstandes noch getan werden muss.
Herr van Orden sagte, dass der Bericht der Kommission keinerlei Hinweise auf eine Empfehlung bezüglich eines möglichen Aufschubs gemäß den Bestimmungen des Beitrittsvertrags enthält. Um jeglicher Verwirrung oder Missverständnissen vorzubeugen, muss ich an dieser Stelle sagen, dass wir in den Schlussfolgerungen des erst vor drei Stunden angenommen Berichts der Kommission feststellen, dass wir bis Anfang Oktober die Fortschritte beider Länder bei der Behebung der noch bestehenden Defizite beurteilen und auf dieser Grundlage entscheiden werden, ob das vorgesehene Datum für den Beitritt beibehalten werden kann. Das bedeutet auf gut Deutsch, dass sich die Kommission das Recht vorbehält, die Inanspruchnahme der Aufschubklausel zu prüfen, falls die Mängel in den kommenden fünf Monaten nicht behoben werden, was – wie ich bereits sagte – für beide Länder absolut möglich ist, sofern sie sich anstrengen.
Unser Ziel ist der Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007, und es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die beiden Länder beitreten, wenn sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen und in vollem Umfang auf den Beitritt vorbereitet sind. Das ist auch eine Frage der viel gerühmten Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union. So sorgen wir am besten dafür, dass sich die Erweiterung zu einem Erfolg für Bulgarien, Rumänien und Europa gestaltet. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kommission auf diesem Weg unterstützen.
Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Der 1. Januar 2007 rückt schnell näher, aber die Ungewissheit scheint zu bleiben. Trotz der lobenswerten Bemühungen der derzeitigen Regierung gibt es in Rumänien noch zahlreiche große Probleme, die gelöst werden müssen. Die Kopenhagener Kriterien gelten so wie in der Vergangenheit für alle Kandidatenländer gleichermaßen.
Zu den noch ausstehenden Aufgaben zählen die Reformierung des Justizwesens und die Eindämmung von Korruption und organisiertem Verbrechen. Gleichzeitig kommen Zweifel im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für Minderheiten auf. In der letztgenannten Frage konnten einige positive Veränderungen erreicht werden, zu denen die Demokratische Allianz der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) maßgeblich beigetragen hat, die als politische Vertretung der ungarischen Bevölkerungsgruppe in Rumänien an der Gesetzgebung und Regierungsarbeit beteiligt ist.
Es wäre jedoch, wie Kommissar Rehn sagte, ein Fehler zu glauben, dass die Mitarbeit der RMDSZ in der Regierungskoalition ausreicht, um Rechtssicherheit für Minderheiten zu garantieren. Die politische Partei, die die ungarische Minderheit vertritt, wird nie die Mehrheit haben, und Resultate können nur mit Unterstützung der rumänischen Mehrheitsparteien und deren Kompromissbereitschaft erzielt werden.
Aufgrund des fehlenden politischen Willens und mangelnder Einsicht stehen noch einige grundlegende Probleme zur Lösung an. Wieso verzögert sich die Verabschiedung des Minderheitengesetzes? Ebenso wenig gelöst ist die Frage der Hochschulbildung für Vertreter der ungarischen Volksgruppe in ihrer Muttersprache in Form einer unabhängigen ungarischen Hochschuleinrichtung. Ein weiteres noch immer ungelöstes Problem ist die Rückübertragung kirchlichen Eigentums. Das derzeit geltende Wahlgesetz, das nationale und ethnische Minderheiten diskriminiert, sollte ebenfalls in Übereinstimmung mit europäischen Standards geändert werden.
Meine Damen und Herren, die Minderheitenfrage muss im Bericht der Kommission die ihr zustehende Bedeutung erhalten. Was wäre unter diesen Umständen, da der Rat Rumänien die EU-Mitgliedschaft ab 1. Januar bereits zugesagt hat, die richtige Entscheidung? Eine vernünftige Überbrückung wäre ein strenger, auf drei Jahre ausgelegter Überwachungsmechanismus. Dazu bedarf es natürlich der Festlegung konkreter Sanktionen und der Bedingungen, unter denen die Schutzmaßnahmen ausgelöst werden.
Mia De Vits (PSE). – (NL) Herr Präsident! Die Tatsache, dass weder Bulgarien noch Rumänien ihre Hausaufgaben zur Gänze erledigt haben, darf niemanden verwundern, denn es ist eine Herkulesaufgabe. Doch die beiden Länder dürfen nicht das Opfer der EU-internen Probleme oder mangelnder Solidarität werden. Ich habe den Kommissar auch von Aufnahmefähigkeit reden hören. Ich weiß wirklich nicht, an welchen Kriterien man diese festmachen sollte. Außerdem müssen meiner Meinung nach die getroffenen Vereinbarungen auch wirklich eingehalten werden. Als unser Parlamentsausschuss in Sofia weilte, haben wir uns mit eigenen Augen davon überzeugt, welche Anstrengungen die Menschen unternehmen, um das Ziel zu erreichen, und ich meine, wir sollten die Reformer unterstützen.
Der Kommissar sagt uns, man werde konkrete Beispiele dafür geben, was von diesen Ländern im Einzelnen verlangt wird. Wir hoffen wirklich, dass dies der Fall sein wird, dass die Kriterien genau benannt werden und dass man speziell auch den politisch Verantwortlichen dieser Länder mit Rat und Tat zur Seite steht, damit sie den Termin 1. Januar 2007 einhalten können. Die Kommission darf sich nicht länger hinter dem Rat verstecken. Sie sollte uns eine eindeutige Stellungnahme vorlegen.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die wertvolle Arbeit der Europäischen Kommission würdigen, die sie uns heute vorgestellt hat.
Meine Damen und Herren, der Beitritt Bulgariens und Rumäniens stellt für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Struktur der Europäischen Union kein Problem dar. Sicherlich bestehen Defizite bei der institutionellen und administrativen Anpassung, insbesondere in Bereichen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stehen. Wir sollten jedoch nicht die Tatsache übersehen, dass die Forderung nach Anpassungen auch nachher noch bestehen bleibt. Das ist ein grundlegender und wesentlicher Bestandteil der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und einem Mitgliedstaat. Die entscheidende Frage hängt meines Erachtens damit zusammen, die Kosten und den Nutzen abzuwägen, die ein Aufschub des Beitritts für die Europäische Union mit sich bringen würde. Meiner Ansicht nach ginge dies zu Lasten der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union selbst. Damit würde sie eine mangelnde Anpassungsfähigkeit ihrerseits offenbaren. Nur wenige Monate vor dem Beitritt sollte die Europäische Union an das bulgarische und das rumänische Volk nicht die negative Botschaft aussenden, dass der Beitritt aufgeschoben wird.
Der Beitritt dieser beiden Länder wird dazu beitragen, dass die Staaten des südosteuropäischen Wirtschaftsraums enger zusammenwachsen und zugleich der politische und wirtschaftliche Anpassungsprozess der West-Balkanländer auf ihrem Weg zum Beitritt in die Union gefördert wird. Mit anderen Worten, dies wird auch positive Auswirkungen auf die westlichen Balkanstaaten haben.
Wir sollten an Bulgarien und Rumänien die Botschaft aussenden, dass sie in der verbleibenden Zeit ihre regulativen Arbeiten intensivieren. Da die europäische Governance –die sich auf vielen verschiedenen Ebenen abspielt– Einfluss auf die nationale Vereinigung oder Spaltung hat, bleibt uns nur eine Option: eine schöpferische Angleichung der Standpunkte, die den Übergang von einer Europäischen Union der 25 zu einer Europäischen Union der 27 ermöglichen wird. Der Kurs ist politisch vorherbestimmt. Lassen Sie uns sicherstellen, dass er am 1. Januar 2007 auch auf institutioneller Ebene vorbereitet ist.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Meiner Ansicht nach werden in dem wertvollen Bericht über Bulgarien und Rumänien, den uns die Kommission heute präsentiert hat, die beträchtlichen Fortschritte, die Rumänien und Bulgarien während der letzten Phase der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt haben, in außerordentlich objektiver und fairer Weise beschrieben.
Ich glaube, dass die Kommission mit diesem Bericht weder die erreichten Fortschritte unterbewertet noch die Defizite der beiden Länder überbewertet. Vielmehr hat die Europäische Kommission eine ausgewogene Einschätzung der derzeitigen Lage in den beiden Ländern vorgenommen und somit meiner Meinung nach an Glaubwürdigkeit gewonnen, was die Verteidigung der Erweiterungsstrategie, für die wir uns alle stark machen müssen, betrifft. Außerdem leistet sie damit einen konstruktiven Beitrag zu den Anstrengungen beider Länder, die Reformen zum Abschluss zu bringen.
Die Botschaft, die Europa heute aussendet, ist meines Erachtens klar und deutlich. Sie enthält einen Anreiz und eine Warnung: den Anreiz des fristgerechten Beitritts am 1. Januar 2007 und die Warnung, dass dieses Ziel nur dann erreicht wird, wenn beide Länder gemäß dem Abschlussbericht, den die Kommission vorlegen wird, ihre Anstrengungen intensivieren.
Jetzt, Herr Präsident, liegt die Verantwortung für den Ausgang dieses Vorhabens bei den Regierungen und den politischen Kräften beider Länder.
Ari Vatanen (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Es ist schade, dass der Kommissar schon gehen musste, denn nun werden unsere unsterblichen Redebeiträge ohne Wirkung auf die Zukunft der EU bleiben, aber das macht nichts. Wir müssen ihm gratulieren. Er hat gute Arbeit unter sehr schwierigen Bedingungen geleistet.
Wir müssen heute streng, aber fair sein, und ich betone das Wort „fair“, denn es geht hier nicht um die nächsten drei Monate, sondern die nächsten drei Generationen. Darauf müssen wir uns konzentrieren. Ich unterschätze keineswegs die Probleme, vor denen diese beiden Länder stehen, ob es sich dabei um die Kriminalität, Korruption, das Justizsystem oder Minderheiten wie Roma oder Ungarn handelt, aber wir dürfen nicht vergessen, was der Ausgangspunkt für diese Länder war. Sie haben viel erreicht.
Finnland hat in den letzten 50 Jahren ähnlich viel erreicht. Schauen Sie sich die fantastischen Fortschritte an, die Portugal in den letzten 20 Jahren erzielt hat. Wir müssen heute Nein sagen zum Populismus und Ja zur Zukunftsgestaltung. Wir müssen Ja sagen zu einer entschlossenen politischen Führung, denn die Fortschritte dieser Länder bei der Angleichung an die große europäische Familie sind ohne politischen Willen nicht möglich. Dazu bedarf es unseres Willens zum Aufbau einer stabileren Welt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es nicht zu der Tragödie auf dem Balkan gekommen wäre, wenn jene Länder vor 20 Jahren die Aussicht auf einen EU-Beitritt gehabt hätten. So groß ist die Strahlkraft der Erweiterung. Wir müssen stets das große Ganze sehen und dürfen uns nicht dem Populismus hingeben.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Überwachung der Fortschritte, darunter Schutzklauseln und sogar Sanktionen, aber für uns kommt es in erster Linie darauf an, dass wir die demokratischen Kräfte in diesen Ländern unterstützen. Wir müssen jene unterstützen, die sich für die Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Darum geht es, und wir müssen an den Sieg der demokratischen Kräfte glauben. Unsere moralische Pflicht besteht heute darin, den Menschen Horizonte zu eröffnen, und nicht, ihnen Grenzen aufzuzeigen.
Pia Elda Locatelli (PSE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Aussprache wurde kein Wort über den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Gleichstellung von Männern und Frauen verloren. Hierzu herrscht betretenes Schweigen, das leider zeigt, welch geringe Beachtung dieses Thema findet. Gleichwohl haben die Frauen in Rumänien im Bildungsbereich große Fortschritte gemacht: die Mädchen haben einen höheren Bildungsstand als die Jungen, 2005 waren fast 55 % der Hochschulabsolventen Frauen, und unter den Hochschuldozenten haben Frauen einen Anteil von 40 %.
Diese Angaben deuten auf die Leistungsfähigkeit der rumänischen Frauen hin, eine Leistungsfähigkeit, die jedoch im politischen Bereich vereitelt wird, wo die Männer auf allen Entscheidungsebenen stark dominieren. Ein anderer positiver Aspekt ist das Engagement für mehr Mittel und eine größere Verwaltungsautonomie der rumänischen Gleichstellungsbehörde.
Andere Maßnahmen wurden in Bulgarien ergriffen: Es wurde ein Nationalrat für Chancengleichheit geschaffen, das dem Amt des Premierministers unterstellt ist; die Regierung hat das Fakultativprotokoll des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterzeichnet, und bei den jüngsten Wahlen hat sich Bulgarien hinsichtlich der Präsenz von Frauen im Parlament und in der Regierung deutlich an den europäischen Durchschnitt angenähert.
Sicher gibt es noch viel zu tun, damit in den beiden Ländern wirkliche Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen herrscht, doch der Weg dahin wird umso schneller überwunden sein, je eher Rumänien und Bulgarien der EU angehören. Daher spreche ich mich für ihren Beitritt zum 1. Januar 2007 aus.
(Beifall)
Jacek Protasiewicz (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich vertrete Polen, das erst seit kurzem Mitglied der Europäischen Union ist. Wir erinnern uns noch gut der großen Anstrengungen, die unser Land – seine Bürger, aber auch die Politiker und die Beamten im öffentlichen Dienst – zur Anpassung an die ehrgeizigen Normen der Europäischen Union unternommen haben. Deshalb kann ich auch die enormen Reformbemühungen Bulgariens und Rumäniens in Vorbereitung auf die Integration beurteilen.
Meiner Meinung nach darf die Europäische Kommission daher den Beschluss über den Zeitpunkt des Beitritts dieser beiden Länder zur Gemeinschaft nicht hinauszögern. Die Beibehaltung des 1. Januar 2007 als Beitrittstermin wäre ein Zeichen der Solidarität und der Anerkennung der harten Arbeit, die beide Länder geleistet haben. Das Festhalten an diesem Termin ist umso wichtiger, als eine Änderung als Versuch gewertet werden könnte, den Beitrittsantrag dieser beiden Länder zu blockieren oder gar abzulehnen, zumal in jüngster Zeit protektionistische Tendenzen in der Europäischen Union zu beobachten sind, Bestrebungen also, den Zugang zu den Vorteilen eines gemeinsamen Marktes und eines wirklich freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs zu verhindern.
Ich weiß, dass es, wie die Europäische Kommission in ihrem Bericht richtig festgestellt hat, einige Unzulänglichkeiten gibt. Der beste Weg, diese zu überwinden, besteht meiner Ansicht für die Europäische Union und die Europäische Kommission jedoch darin, auf die bulgarische und die rumänische Regierung Druck auszuüben, damit sie innerhalb der nächsten sechs Monate alle Zweifel ausräumen und die anstehenden Probleme lösen. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine klare und gesicherte Aussicht auf einen Beitritt zur Union für Bulgarien und Rumänien die beste Motivation ist, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um alle Beitrittskriterien zu erfüllen. Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 wird – und auch das ist meine ehrliche Überzeugung – wie schon die Erweiterung der Europäischen Union um zehn Länder vor zwei Jahren ein politischer und wirtschaftlicher Erfolg werden.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Am heutigen Nachmittag fand im rumänischen Bezirk Constanta ein wichtiges Ereignis statt: die offizielle Eröffnung von Einrichtungen des betreuten Wohnens für über 100 Personen, die derzeit unter unbefriedigenden Bedingungen leben. Sie sind das Ergebnis einer Partnerschaft zwischen dem örtlichen Bezirksrat, der rumänischen Regierung und den zwei irischen NRO „Focus on Romania“ sowie „Aurelia Trust“.
Hier in diesem Haus wurde viel darüber diskutiert und sogar gestritten, wie sich Rumänien um seine hilfsbedürftigsten Kinder und um Jugendliche mit Behinderungen kümmert. Wenn wir damit dazu beigetragen haben, die Not dieser Menschen zu lindern – und ich glaube, das haben wir –, dann hat sich der Aufwand gelohnt, auch wenn wir damit einige Behörden verärgert haben.
Ein Bericht der Organisation „Mental Disability Rights International“, in dem auf schwer wiegende Fälle von Missbrauch verwiesen wird, hat in der vergangenen Woche für sehr viel Unmut und Aufregung gesorgt. Heute wird der Bericht von einigen angezweifelt – vielleicht etwas zu pauschal.
Die Kommission hat auf das Problem des Menschenhandels verwiesen, und alle Mitgliedstaaten einschließlich meines Heimatlandes Irland müssen ihren Beitrag leisten, um diesen grausamen und verabscheuungswürdigen Handel mit Menschen zu unterbinden.
Vielleicht werden wir alle diese Probleme bis Oktober 2006 lösen, wie Kommissar Rehn hier dargelegt hat, aber auf jeden Fall müssen diese beiden Länder der EU beitreten.
Panayiotis Demetriou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Es wird allseits anerkannt, dass sowohl Bulgarien als auch Rumänien viel für ihren Beitritt zur Europäischen Union geleistet haben. Ich freue mich darüber, dass die Europäische Union ihrem Standpunkt in Bezug auf das „Ja“, das sie diesen beiden Ländern gegeben hat, treu bleibt.
Natürlich gibt es Defizite. Die gibt es in allen Ländern vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union, aber sie werden ausgeräumt. Ich bin sicher, dass sowohl Bulgarien als auch Rumänien die ihnen verbleibende Zeit nutzen, Tag und Nacht arbeiten und somit zeigen werden, dass sie für die von uns gemachte Zusage bereit sind, nämlich den „Januar-Zug“ zu ihrem Beitritt und ihrer Vereinigung mit der europäischen Familie zu nehmen. Darin besteht die historische Herausforderung. Ich bin überzeugt davon, dass diese Völker mit unserer Hilfe sowie mit der Unterstützung der Kommission und all der anderen unter Beweis stellen werden, dass sie Größe besitzen und am 1. Januar 2007 der großen Familie der Europäischen Union beitreten werden.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Christine De Veyrac (PPE-DE). – (FR) Ich möchte ein menschlich sehr schmerzliches Problem ansprechen – das der Adoption rumänischer Kinder durch europäische Paare.
Mit einem Moratorium vom Juni 2001 haben die rumänische Behörden sämtliche internationalen Adoptionen verboten, ausgenommen bestimmte Sonderfälle wie die Adoption von Geschwisterkindern, von Kindern über sechs Jahren oder von behinderten Kindern.
Doch seitdem liegen mehrere Duzend Adoptionsanträge, die bereits 2001 in Bearbeitung waren, auf Eis, obwohl sie zu den zulässigen Ausnahmen gehören.
So warten 800 europäische Familien seit über fünf Jahren darauf, ihre Kinder bei sich aufnehmen zu können, denn ihr Adoptionsantrag war bereits vor Juni 2001 vom Rumänischen Adoptionsausschuss genehmigt worden!
Diese Kinder kennen ihre Adoptiveltern und sind gefühlsmäßig mit ihnen verbunden. Sie fühlen sich jetzt zum zweiten Mal verlassen. Wie steht es hier um das Kindeswohl?
Im Dezember 2005 hatte das Europäische Parlament Rumänien ersucht, das Problem dieser Adoptionsanträge möglichst rasch einer Lösung zuzuführen, doch bisher ist keine Besserung der Lage festzustellen.
Jeder internationale Adoptionsantrag wird ausnahmslos abgelehnt. Im März dieses Jahres wurden vor dem Moratorium vom Juni 2001 eingereichte Anträge erneut abgelehnt.
Beabsichtigt die Europäische Kommission Druck auf die rumänische Regierung auszuüben, damit rasch eine gerechte und menschliche Lösung im Interesse der Kinder und der Adoptivfamilien gefunden wird?
Dominique Vlasto (PPE-DE). – (FR) In ihrer Mitteilung vom 25. Oktober 2005 berichtet die Kommission von Lücken „bei den Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft (…), die Anlass zu ernster Sorge geben“.
Ich möchte nur zwei wesentliche nennen: die Korruption, die nach wie vor ein ernstes Problem darstellt, das den Binnenmarkt bedrohen kann, sowie gravierende Schwierigkeiten bei der Schaffung wirksamer Instrumente für eine wirksame Finanzverwaltung und -kontrolle als Voraussetzung zur Durchführung der Strukturfonds.
Die erreichten Fortschritte und der Beitrittswillen Bulgariens und Rumäniens sind nicht zu übersehen. Ich bezweifle jedoch, dass die von der Kommission festgestellten besonders besorgniserregenden Lücken bis zum vorgesehenen Beitrittsdatum, d. h. bis zum 1. Januar 2007, beseitigt werden können.
Mit der Aufnahme der zehn neuen Mitgliedstaaten haben sich die sozial-ökonomischen Unterschiede in der erweiterten Union verdoppelt, wobei die Fünfzehn das europäische Wachstum nicht stimulieren, sondern eher durchschnittliche Wirtschaftsleistungen erreichen. Folglich sollten wir vielleicht zuerst daran denken, die Union mit 25 Mitgliedstaaten zu konsolidieren, ehe wir die Aufnahme weiterer Länder erwägen.
Ich denke daher, dass weder die Europäische Union noch Bulgarien und Rumänien für 2007 bereit sein werden. Daher ersuche ich den Rat im Hinblick auf ihren Beitritt, Tempo nicht mit Überstürzung zu verwechseln.
15. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0207/2006).
Wir behandeln die folgenden Fragen an die Kommission.
Erster Teil
Der Präsident. -
Anfrage Nr. 48 von Michl Ebner (H-0360/06)
Betrifft: Wettbewerbswidrigkeit von Handy-Klingeltönen
Die Werbung für so genannte Handy-Klingeltöne in vornehmlich von Kindern und Jugendlichen genutzten Medien wurde am 06. April 2006 vom deutschen Bundesgerichtshof als teilweise wettbewerbswidrig bezeichnet (Urteil vom 06. April 2006 – I ZR 125/03). Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass sich diese aggressive Werbung an eine besonders schutzbedürftige und geschäftlich unerfahrene Zielgruppe richte.
Nun ist die Werbung für Klingeltöne, Handyspiele und dergleichen nicht auf Deutschland beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die anderen Mitgliedstaaten.
Gedenkt die Kommmission in dieser Frage im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden? Was wird die Kommission unternehmen? Gibt es einen zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen an eine Intervention der Kommission gedacht ist?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Ebner bezieht sich auf die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor aggressiver Werbung für Klingeltöne, Mobiltelefone, Spiele und dergleichen zu schützen, und möchte wissen, ob die Kommission gedenkt, diesbezüglich tätig zu werden.
Die unlängst beschlossene Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verbietet aggressive Geschäftspraktiken und sieht einen besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche vor. Richtet sich eine Geschäftspraxis speziell an eine besondere Verbrauchergruppe wie z. B. Kinder, so sollte ihre Auswirkung aus der Sicht eines Durchschnittsmitglieds dieser Gruppe beurteilt werden. Außerdem verbietet die Richtlinie, direkten Druck auf Kinder auszuüben, um diese zum Kauf zu überreden.
Auch die Fernabsatzrichtlinie schützt Verbraucher, die Waren und Dienstleistungen im Versandhandel, also nicht von Angesicht zu Angesicht erwerben. Darin sind auch Bestimmungen über die vorherige Unterrichtung enthalten. Bei der Bereitstellung derartiger Informationen sind vom Anbieter auch die Grundsätze des Schutzes Minderjähriger zu beachten.
Die Kommission hat bereits eine Überprüfung von acht Verbraucherrichtlinien eingeleitet, zu denen auch die Fernabsatzrichtlinie zählt. Dabei werden auch Fragen wie die von Herrn Ebner angesprochene Berücksichtigung finden. Für den Herbst ist die Veröffentlichung einer Mitteilung über diese Überprüfung vorgesehen.
Michl Ebner (PPE-DE). – Frau Kommissarin, zuerst herzlichen Dank für die ausführliche und doch sehr versichernde Stellungnahme Ihrerseits. Sie hatten erklärt, dass im Herbst erste Daten zur Verfügung stehen werden. Gibt es auch einen weiteren Zeitplan, sodass man absehen kann, wann effektiv verschärfte Normen in Kraft gesetzt werden können, die in diesem Bereich, wie ich auch Ihren Ausführungen entnommen habe, sicher nötig sind? Könnten Sie mir zu diesem Zeitplan, der nach dem Herbst festgelegt wird, noch Informationen geben?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Der Termin für die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in nationales Recht ist der 12. Juni 2007, wobei die neuen Regelungen ab 12. Dezember 2007 in den Mitgliedstaaten gelten müssen.
In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung wird die Kommission bei der Umsetzung eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorkehrungen zu treffen sowie die einheitliche Anwendung zu erleichtern.
Ich hoffe, dass ich damit die Frage des Herrn Abgeordneten beantwortet habe.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 49 von Baroness Nicholson of Winterbourne (H-0362/06)
Betrifft: Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Mindeststandards für Kinder in Europa
Gemäß Artikel 20 Absatz 1 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, „Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates.“ Es ist allerdings klar, dass die Standards „zum besonderen Schutz und zur Hilfe“ für Kinder in Not in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Tatsächlich setzen einige (einschließlich solche, die wirtschaftlich stärker entwickelt sind) weiterhin veraltete und qualitativ schlechte Methoden der Kinderfürsorge fort, was in vielen Fällen psychologischen und neurologischen Schaden an Kindern verursachen kann. Ein besonders besorgniserregendes Beispiel ist die anhaltende und systematische Verwendung von „Käfigbetten“ als eine Form der Zwangsverwahrung in staatlichen Institutionen.
Welche Maßnahmen trifft die Kommission in diesem Zusammenhang, um die Notwendigkeit eines gemeinsamen Mindeststandards für die Kinderfürsorge in ganz Europa zu berücksichtigen.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes muss der Staat für ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, eine alternative Betreuung sicherstellen. Der Erklärung zufolge kommen, wo immer eine solche Möglichkeit besteht, auch andere Formen der Betreuung als die Unterbringung des Kindes in einer Institution in Betracht.
Es gibt viele Gründe dafür, warum Kinder entfernt von ihren Familien in Institutionen verbleiben. Möglicherweise können sich ihre Eltern wegen Krankheit, Tod oder Inhaftierung nicht um sie kümmern, müssen die Kinder vor Missbrauch oder Vernachlässigung geschützt werden oder sind die Institutionen in der Lage, eine geeignete Betreuung für behinderte oder kranke Kinder zu gewährleisten. Kinder können auch wegen Straffälligkeit oder antisozialem Verhalten in Institutionen untergebracht werden, oder weil sie ein Verbrechen begangen haben. Diesen Gruppen ist gemein, dass sie sehr stark von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht sind, und es bedarf erheblicher Anstrengungen, ihr Abgleiten in dauerhafte Ausgrenzung und Armut zu verhindern. Außerdem muss man ihnen die erforderliche Unterstützung für ihre positive Entwicklung und vollständige Integration in die Gesellschaft zuteil werden lassen.
Mangels vergleichbarer Daten können wir uns gegenwärtig nur schwerlich ein genaues Bild von der Kinderfürsorge in Institutionen in Europa machen. Die Kommission hat allerdings festgestellt, dass viele der großen traditionellen Institutionen allmählich durch mehr Kurzzeitbetreuung ersetzt werden und allgemein der Wiederzusammenführung von Familien oder der Sicherstellung der Pflege in einer neuen Familie der Vorzug gegeben wird.
Immer mehr Aufmerksamkeit wird den Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Europäischen Union gewidmet. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im März 2006 die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Kinderarmut rasch in erheblichem Maße zu verringern und darauf hinzuwirken, allen Kindern, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, die gleichen Chancen zu ermöglichen. In den Aktionsplänen für soziale Eingliederung, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorgelegt haben, wurden Kinder, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, als prioritäre Gruppe genannt. Einige Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene konkrete Ziele zur Verringerung von Kinderarmut abgesteckt. Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass in einigen Mitgliedstaaten die Einrichtungen für die Betreuung geistig oder körperlich behinderter Kinder und Erwachsener zu häufig Gebrauch von Zwangsverfahren, seien es nun pharmakologische oder physische, machen, was die Kommission für nicht akzeptabel erachtet.
In der kürzlich veröffentlichten Mitteilung der Kommission über die Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union wurde die Deinstitutionalisierung der Betreuung körperlich behinderter Menschen besonders herausgestellt. Die Gemeinschaft besitzt auf diesem Gebiet natürlich nur begrenzte Zuständigkeiten, und deshalb befürwortet die Kommission die Anwendung einer breiten Palette von Instrumenten, einschließlich eines Antidiskriminierungsprogramms, nationaler Aktionspläne für die soziale Eingliederung und des Europäischen Sozialfonds. Die Kommission möchte ferner auf eine Mitteilung über die Maßnahmen der EU zur Verteidigung und Unterstützung der Rechte von Kindern hinweisen, die demnächst erscheinen wird.
Baroness Nicholson of Winterbourne (ALDE). – (EN) Vielen Dank für diese sehr ausführliche, umfassende und erläuternde Darlegung, Herr Kommissar. Ich begrüße diese Erklärung und danke Ihnen dafür, dass Sie der Lage derjenigen, die aus der Gesellschaft ausgeschlossen sind, vor allem wenn es sich dabei um Minderjährige handelt, so große Aufmerksamkeit widmen. Ich verneige mich vor der Entschlossenheit, mit der Sie für ganz Europa eine Politik der sozialen Integration verfolgen.
Doch darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf im Rahmen von DAPHNE finanzierte Analysen lenken? Im Mittelpunkt der kürzlich durchgeführten Erhebungen stand die Langzeitbetreuung von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren in Heimen, wobei sich dieser Zeitraum auf durchschnittlich 13 Monate belief. In diesem Alter ist eine neurologische Schädigung am wahrscheinlichsten. Vielleicht schicke ich Ihnen diese Berichte, Herr Kommissar. Ich glaube, in Kürze läuft eine weitere Erhebung an.
Abschließend möchte ich feststellen, dass der Einsatz von Käfigbetten in einigen der jetzigen Mitgliedstaaten als inhuman bezeichnet werden muss, und ich hoffe, dass ich dieses Problem ebenfalls mit Ihnen persönlich besprechen kann. Vielen Dank Herr Kommissar. Ich bin Ihnen äußerst dankbar.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, Baronesse Nicholson of Winterbourne! Selbstverständlich freue ich mich, vom DAPHNE-Bericht Kenntnis zu erhalten, wie ich mich über jeden Bericht und über jede einzelne objektive Information freue, die uns in die Lage versetzen, auf diesem Gebiet voranzukommen. Schon allein die Tatsache, dass diese Studie über das DAPHNE-Programm finanziert worden ist, signalisiert, dass Europa in dieser Angelegenheit derzeit spürbar vorankommt und bestrebt ist, sein Ziel zu erreichen. Die Frage der Deinstitutionalisierung ist besonders bedeutsam, und ich denke, alle erdenklichen zusätzlichen Anstrengungen, die wir unternehmen können, werden vernünftig und auch notwendig sein.
Zur Frage der Käfigbetten haben Sie sicher insofern Recht, als in einigen Ländern solche Betten verwendet werden, die mit Netzen versehen sind und dass es oft Kontroversen gibt, ob sie zu häufig oder sogar rein aus Bequemlichkeit des Personals benutzt werden. Meiner Ansicht nach ist das nicht so sehr ein Problem der Methode als vielmehr eines einer allgemein restriktiven Kultur, die in einigen Institutionen und in einigen Ländern in höherem Maße fortbesteht, als es den hohen humanitären Normen entspräche, um deren Durchsetzung die EU bemüht ist, da sich eine ähnlich geartete inhumane Einflussnahme auf den Willen der Menschen auch aus der Anwendung von pharmakologischen Substanzen ergeben kann, wenn dies ohne zwingende Notwendigkeit und auf der Grundlage einer restriktiven Kultur geschieht. Ich halte es in der Tat für notwendig, dass diese restriktive Kultur in der gesamten EU verschwindet und über Bord geworfen wird, aber letzten Endes kommt es auf die Methoden, über die sich die Kultur manifestiert, gar nicht so sehr an. Sie haben recht damit, dass Käfigbetten in einigen Ländern vielleicht ein Problem darstellen. Mit einer gewissen Genugtuung habe ich jedoch festgestellt, dass dies in vielen Ländern nicht der Fall ist, obgleich nur in einigen eine starke Tendenz zur Abschaffung dieser Methode zu erkennen ist.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Kommissar! Wir wissen, dass in Rumänien die Kinderbetreuung im Argen liegt, das hat auch die Kommission in den Fortschrittsberichten festgestellt. Nunmehr scheinen andere Probleme in den Vordergrund zu rücken. Ist dieses Problem jetzt behoben bzw. gelöst oder hat die Kommission einfach ihren Fokus verschoben? Wie sieht es im Bereich Kinderbetreuung in diesem Beitrittsland aus?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Selbstverständlich hat die Kommission dieses überaus wichtige Problem nicht aus den Augen verloren. Wir können bei jedem Fall von bemerkenswerten Fortschritten berichten, obgleich in einigen Bereichen wie der internationalen Adoption noch recht intensive Gespräche geführt werden. Die Kommission hat sich in keiner Weise von dem Gedanken verabschiedet, die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen, da ich der festen Überzeugung bin, dass der Europäischen Union eine gewisse Pflicht zur sozialen Verantwortung obliegt, und diese Verantwortung muss auch im Rahmen der Beitrittsgespräche ihren Niederschlag finden. Deshalb steht außer Frage, dass wir die Bedeutung dieses Problems vielleicht nicht würdigen.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Kommissar! Immer wieder schocken uns bekannt gewordene Fälle von Kindesmisshandlung. Leider schreiten die Behörden oft nicht rechtzeitig ein, und aufgrund mangelnder Zusammenarbeit kann es Monate dauern, bis Richter gestatten, ein Kind aus der Umgebung herauszuholen, in der es misshandelt wurde. Welche Maßnahmen plant die Kommission, um künftig Fälle von Kindesmisshandlung besser zu erkennen und rascher Abhilfe zu schaffen?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Natürlich muss man feststellen, dass Fragen betreffend den Kampf gegen Kindesmisshandlungen in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen. Das sich Hinziehen dieser Fälle, die langen Wartezeiten, die schlechten Aufdeckungsraten und dergleichen sind sämtlich Angelegenheit nationaler Stellen. Für die EU ist es schwierig, auf diesem Gebiet unmittelbar tätig zu werden, obwohl es im Rahmen von Projekten des Europäischen Sozialfonds oder Sonderprojekten, von Diskussionen oder Informationsaustauschen möglich ist, und wir unternehmen erhebliche Anstrengungen in dieser Richtung. Ich halte es auch für sehr wichtig, auf Initiativen zu bauen und diese weiterhin zu entwickeln, für die hauptsächlich mein Kollege, Herr Frattini, zuständig zeichnet, und die den Kampf gegen Menschenhandel, häusliche Gewalt und so weiter betreffen. Auch auf diesem Gebiet ist die Europäische Kommission zunächst einmal bestrebt, zumindest einen Austausch der definierenden Daten festzulegen, damit sie die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen und davon ausgehend konkrete Konzepte erarbeiten kann. Es gilt immer noch der Grundsatz, wonach soziale Angelegenheiten, die häufig tragische und sensible Themen berühren, in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen. Das bedeutet, wenn ein Fall lange Zeit nicht gelöst worden ist, dann ist das weitaus eher ein Problem für die nationalen Behörden als für die EU, obgleich wir die Rechtsprechung, die wir haben, in jeder Hinsicht nutzen sollten.
Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) Ich gehöre dem beratenden Ausschuss für das Mental Disability Advocacy Centre an, und wir weisen seit Jahren auf das Problem der Käfigbetten hin. Aber Sie haben ganz Recht. Das ist nicht nur eine Frage der Käfigbetten, sondern es geht um das Fesseln an diese Betten, den Einsatz von Pharmaka und, was vielleicht noch wichtiger ist, den Mangel an Plätzen zur Betreuung außerhalb von Institutionen.
Könnten Sie bitte alles in Ihrer Macht Stehende tun, zumal ja der Konsultationsprozess zum Grünbuch über die psychische Gesundheit am 31. Mai abläuft, um die Frage der gemeindenahen Betreuung und der Betreuung von Personen, und zwar nicht nur von Kindern, sondern auch von Personen mit psychischen Problemen, außerhalb von Anstalten stärker zu thematisieren.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Frau Lynne, Ihre Meinung deckt sich ohne Frage voll und ganz mit der der Kommission, wie sie in den entsprechenden Mitteilungen formuliert ist. Für uns beide liegt der Weg nach vorn in der Deinstitutionalisierung oder anders ausgedrückt darin, die Fürsorge möglichst auf lokale Stellen, die Gemeinschaft und natürlich die Familien zu übertragen. Meiner Meinung nach müssen wir in dieser Situation auch ganz genau erwägen, welche Art von Unterstützung wir Familienmitgliedern oder Personen bieten, die zwar der Familie nicht direkt angehören, aber dennoch die Betreuung einer anderen Person übernommen haben. Wenn wir diese Dinge in der üblichen Weise prüfen, denken wir an finanzielle Unterstützung. Meiner Ansicht nach müssen wir jedoch auch eine Art von Qualifizierung anbieten, denn für Familien, die eine solche Verantwortung übernehmen müssen, ist es sehr wichtig, etwas über die Grundpflege und die zu befolgenden Grundsätze sowie über die Grenzen, die einer solchen Betreuung gesetzt sein können, Bescheid zu wissen. Ethisch ist es eine unerträgliche Qual, das Gefühl zu haben, man könne noch einen Schritt weiter gehen, wenn es in Wirklichkeit nicht mehr möglich ist. In dieser Hinsicht können wir also jenen, die Hilfe leisten, eine Last abnehmen. Im Wesentlichen sieht die Kernstrategie der Kommission wie folgt aus: weg von Institutionen, die oft menschenunwürdig sind, die nicht selten eine restriktive Kultur haben und die häufig strukturell nicht in der Lage sind, die Individualität und Qualität des Lebens der Menschen zu akzeptieren, die mit ihnen in Kontakt kommen, und hin zu lokalen Stellen, zu natürlichen Gemeinschaften und selbstverständlich zu den Familien, im weiteren Sinne des Wortes.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 50 von Neena Gill (H-0374/06)
Betrifft: Verbraucherinformation und -konsultation betreffend genetisch veränderte Organismen
Zahlreiche Bürger meines Wahlbezirks haben mir bezüglich des Vorschlags der Kommission, einen GVO-Anteil von 0,9 % in als organisch gekennzeichneten Produkten zuzulassen, geschrieben. Aus einer vor kurzem veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass die europäischen Verbraucher genetisch veränderte Organismen unter die fünf größten Probleme oder Risiken im Zusammenhang mit Lebensmitteln einstufen.
Die Bedenken der Bürger meines Wahlbezirks sind zweierlei Art: Erstens äußern sie sich besorgt darüber, dass eine GVO-Kontamination von 0,1 % in als organisch gekennzeichneten Produkten bereits jetzt zugelassen ist, ohne dass sie sich dessen bisher bewusst waren. Zweitens betreffen ihre Bedenken die Erhöhung dieses Anteils auf 0,9 %. Kann die Kommission versichern, dass die langfristigen Auswirkungen genetisch veränderter Organismen in geeigneter Weise erforscht wurden? Welche Auskünfte kann die Kommission erteilen, um die Bürger meines Wahlbezirks bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Erhöhung zu beruhigen?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage der Frau Abgeordneten vermittelt den Eindruck, als habe die Kommission vorgeschlagen, den zulässigen Grenzwert für die zufällige Kontamination von Erzeugnissen aus biologischem Anbau mit GVO von 0,1 % auf 0,9 % zu erhöhen. Ich freue mich sehr, dass ich die Möglichkeit habe, diese Sache klarzustellen, denn dieses Problem wurde sowohl mir als auch meinen Dienststellen gegenüber bei zahlreichen Gelegenheiten angesprochen. Meines Erachtens resultieren diese Bedenken aus einem Missverständnis im Zusammenhang mit unserem Vorschlag und den geltenden Vorschriften für Erzeugnisse aus biologischem Anbau und GVO. Unseren Vorschlag so zu verstehen, als solle ein „GVO-Anteil von 0,9 % in als organisch gekennzeichneten Produkten“ zugelassen werden, stellt eindeutig eine Falschinterpretation dar. Ich möchte Ihnen erklären wieso.
Nicht alle Verbraucher sind sich dessen bewusst, aber derzeit sind die zulässigen GVO-Grenzwerte für Erzeugnisse aus biologischem Anbau nicht gesetzlich geregelt. Es gibt keine zulässigen GVO-Grenzwerte für derartige Produkte. Die für den ökologischen Landbau geltenden Regelungen verbieten die bewusste Verwendung von GVO oder von daraus abgeleiteten Produkten, ohne einen Grenzwert für den unbeabsichtigten Eintrag von Spuren von GVO festzulegen. Daher kann keine Rede davon sein, dass „eine GVO-Kontamination von 0,1 % in als organisch gekennzeichneten Produkten bereits jetzt zugelassen ist“, wie die Frau Abgeordnete in ihrer Frage feststellt.
Diese Vorschriften stammen aus einer Zeit, als GVO kaum angebaut oder eingeführt wurden. Diese Situation hat sich inzwischen natürlich verändert. Im Vorschlag der Kommission wird das Verbot der absichtlichen Verwendung von GVO oder von daraus abgeleiteten Produkten beibehalten. Wir schlagen allerdings vor, dass ein Betreiber die Möglichkeit haben soll, sich auf die GVO-Kennzeichnung zu stützen, wenn er bestätigt, dass er keine GVO einsetzt.
Eine solche Kennzeichnung stellt einen effektiven Nachweis dar, da GVO oder daraus abgeleitete Produkte gegenwärtig laut Gemeinschaftsgesetzgebung als solche zu kennzeichnen sind. De facto bedeutet dies, dass für Erzeugnisse aus biologischem Anbau derselbe Grenzwert von 0,9 % gilt wie für andere Produkte.
Wenn wir versuchen würden, bei Erzeugnissen aus biologischem Anbau eine strengere Kennzeichnung für Grenzwerte durchzusetzen, würden wir nach unserem Dafürhalten diesen Erzeugern das Leben viel schwerer machen, da uns klar ist, dass es in der Praxis unmöglich ist, eine hundertprozentige Reinheit zu erzielen. Trotzdem – und das möchte ich unterstreichen – bedeutet das nicht, dass der Vorschlag „eine Erhöhung dieses Anteils auf 0,9 %“, wie die Frau Abgeordnete feststellt, vorsieht. Durch den Betreiber sind auch künftig alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Eintrag von GVO zu verhindern.
Was sich durch unseren Vorschlag tatsächlich ändern würde ist die Tatsache, dass ein als GVO-haltig gekennzeichnetes Produkt nicht mehr als biologisch bezeichnet werden darf, wenn der Grenzwert von 0,9 % überschritten wird, was nämlich nach der derzeit geltenden Gesetzgebung möglich ist.
Was gesundheitliche Aspekte anbelangt, so ist zu bedenken, dass GVO erst nach einem Zulassungsverfahren, das für jeden GVO gesondert durchzuführen ist, auf den Markt gebracht werden dürfen. Die Europäische Union verfügt zweifellos über die weltweit strengsten und konsequentesten Risikobewertungs- und Genehmigungsverfahren für GVO, und diese erstrecken sich sowohl auf ökologische und gesundheitliche Aspekte. Aus diesem Grund bezieht sich die Diskussion über den unbeabsichtigten Eintrag von GVO nicht auf Fragen der Sicherheit.
Abschließend möchte ich nochmals unterstreichen, dass der derzeit diskutierte Vorschlag, was die zufällige Kontamination von Produkten aus ökologischem Anbau mit GVO betrifft, eine bedeutende Verschärfung der Vorschriften darstellt und nicht, wie so oft behauptet wird, eine Abschwächung. Das ist sehr wichtig. Wir verschärfen die Vorschriften.
Neena Gill (PSE). – (EN) Vielen Dank, Frau Kommissarin, für die sehr umfassende Klarstellung zu einer komplexen Thematik. Wie Sie wissen, zählen GVO nach Ansicht der europäischen Bürger zu den fünf besorgniserregendsten Problemen. Die europäische Öffentlichkeit steht gentechnisch veränderten Produkten sehr skeptisch gegenüber und ist sehr besorgt über genmanipulierte Lebensmittel, so genannte „Frankenfoods“.
Unser Problem besteht darin, dass wir erstens die richtigen Informationen bereitstellen müssen und dass wir zweitens dafür sorgen müssen, dass diese Informationen im Zusammenhang mit den Kommissionsvorschlägen, wie Sie eben erläutert haben, die Öffentlichkeit auch erreichen. Ich kann Ihnen eine Reihe von E-Mails vorlesen, die ich von Bürgern erhalten habe, die sehr besorgt sind. Die WTO bestätigte unlängst das Urteil im Bereich GVO gegen die EU. Welche Auswirkungen hat das auf die eben von Ihnen erläuterte Politik?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin sicher, wir haben dieselben E-Mails erhalten. Deshalb bietet sich mir heute eine sehr gute Gelegenheit, einige der Missverständnisse auszuräumen.
Meines Erachtens bestand der wichtigste Schritt darin, dass wir uns im November 2002 im Rat über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO einigen konnten. Das war von entscheidender Bedeutung. Das Endergebnis hat vielleicht nicht jeden zufrieden gestellt, aber wichtig war, dass Produkte, die direkt aus einem genetisch veränderten Produkt hergestellt werden – Tomatenketchup wird beispielsweise direkt aus genetisch veränderten Tomaten hergestellt – entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Folglich können die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie diese Produkte kaufen wollen. Landwirte können jetzt beispielsweise vermeiden, dass sie gentechnisch veränderte Sojabohnen kaufen, und stattdessen herkömmliches Futter für ihre Tiere erwerben. Das war ein wesentlicher Fortschritt.
Der Streit, den wir mit den USA bei der WTO austragen, ändert daran nichts.
John Purvis (PPE-DE). – (EN) Ich frage mich, ob es der Kommissarin die Informationskampagne erleichtern würde, wenn sie uns sagen könnte, welche Kosten Biobauern durch die Senkung des GVO-Anteils von 0,9 % auf 0,1 % entstehen würden. Wie viel würde das die Biobauern kosten? Wie viel würde das deren Kunden kosten, und welche Auswirkungen hätte das auf das Angebot an Lebensmitteln aus biologischem Anbau? Kann sie mir diese Zahlen geben?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Nein, aber ich kann Ihnen eine Vorstellung von den Folgen vermitteln: Eine Senkung des Grenzwertes auf 0,1 % hätte dramatische Konsequenzen für Biobauern. Das wäre so teuer, dass nach meiner Einschätzung das Angebot an Erzeugnissen aus biologischem Anbau drastisch zurückgehen würde, weil der Preis in keinem Verhältnis zu dem stehen würde, was der Verbraucher bereit ist zu zahlen. Eine konkrete Zahl kann ich Ihnen nicht geben, aber wir haben ausgerechnet und deutlich gemacht, dass eine Senkung auf 0,1 % schwer wiegende Auswirkungen für das Überleben von Biobauern hätte.
Andreas Mölzer (NI). – Frau Kommissarin! Bis dato fehlen uns noch Langzeitstudien zu den Auswirkungen genetisch veränderter Organismen. Plant die EU angesichts der ausgeprägten Gentechnikskepsis der Europäer und des kürzlich erfolgten WTO-Urteils, Studien über mittel- und langfristige gesundheitliche Schäden, die durch Genfood verursacht werden, durchzuführen?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Bevor die Einfuhr oder der Anbau von genetisch veränderten Produkten gestattet wird, muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Möglichkeit haben, sämtliche Details sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit als auch der Umwelt gründlich zu prüfen, um das Risiko oder die Folgen für die Gesundheit oder die Umwelt zu kalkulieren. Damit werden aus meiner Sicht diese beiden Bereiche durch die Bemühungen der EFSA um Klärung sämtlicher Fragen, bevor die Einfuhr oder der Anbau genehmigt wird, abgedeckt.
Zweiter Teil
Der Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die Anfragen Nr. 51, 52 und 53 gemeinsam beantwortet.
Anfrage Nr. 51 von Maria Badia I Cutchet (H-0328/06)
Betrifft: Gemeinschaftsverordnung zur Senkung der internationalen Roaming-Gebühren in der Mobilfunktelefonie
Zunächst möchte ich die Kommission zu ihrer Initiative beglückwünschen, eine Gemeinschaftsverordnung zur Senkung der internationalen Roaming-Gebühren in der Mobilfunktelefonie zu erarbeiten. Ich halte dies für einen wichtigen Fortschritt unter dem Aspekt, dass sie in der Europäischen Union nicht nur auf unter politischen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Maßstäbe setzen sollte.
Die überhöhten Roaming-Gebühren gehören in der Tat abgeschafft. 2006 ist das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer, und die Europäische Union muss in ihrem Bestreben nach mehr europäischer Mobilität, und zwar nicht nur im Arbeitsbereich, sondern allgemein, verhindern, dass Mobilfunknutzern nur deshalb, weil sie sich im Ausland aufhalten, erhöhte Mobilfunkgebühren abverlangt werden.
Es ist bekannt, dass der Aufenthalt von Europäern außerhalb ihrer Herkunftsländer, vom Standpunkt der Marktpreise her gesehen, derzeit bestraft wird und dass die Roamingpreise für die Nutzer in den einzelnen europäischen Ländern ebenfalls unterschiedlich ausfallen.
Könnte die Kommission Auskunft geben, auf welcher Grundlage sie die Neuregelung vorzunehmen gedenkt, um zu gewährleisten, dass die neue Verordnung nicht nur den Kriterien und Grundsätzen der Wettbewerbsfähigkeit und des Binnenmarkts, sondern auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entspricht?
Anfrage Nr. 52 von Seán Ó Neachtain (H-0336/06)
Betrifft: Senkung der Roaming-Gebühren in Europa
Wie lange wird es nach Einschätzung der Kommission dauern, bis eine Senkung der Kosten für Roaming-Gebühren für die Verbraucher in Europa in Kraft tritt, und welchen Umfang wird diese Senkung der Roaming-Gebühren haben?
Anfrage Nr. 53 von Gay Mitchell (H-0340/06)
Betrifft: Internationale Roaming-Gebühren
Kann die Kommission die spezifischen Verfahren darlegen, die zurzeit in der zweiten und abschließenden Konsultationsphase in Bezug auf die Verordnung zur Senkung der internationalen Roaming-Gebühren stattfinden?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Wir alle wissen, dass die internationalen Roaming-Gebühren sehr hoch sind. Das Parlament und die nationalen Regulierungsbehörden haben uns mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Sie haben zur Lösung dieses Problems Maßnahmen auf EU-Ebene gefordert, und zwar ganz zu Recht, denn aufgrund dieser hohen Roaming-Gebühren sind sowohl Bürger als auch grenzüberschreitend tätige Unternehmen nicht in der Lage, die Vorzüge des Binnenmarktes umfassend zu nutzen.
Als ersten Schritt habe ich im Oktober 2005 eine Webseite eingerichtet, um den Verbrauchern Preistransparenz zu bieten. Gleichzeitig habe ich öffentlich erklärt, dass ich nach sechs Monaten eine vergleichende Beurteilung der Fortschritte vornehmen würde. Sind die Preise dann nicht drastisch gesunken, würde ich regulieren. Im März 2006 haben wir die aktuellen Roaming-Preise mit denen von September 2005 verglichen. Dabei stellten wir fest, dass die Preise in 19 Mitgliedstaaten mehr oder weniger stabil und in vier Mitgliedstaaten gestiegen waren. Ausgehend davon habe ich eine Verordnung angekündigt, und wir haben eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die öffentliche Konsultation ging am 12. Mai zu Ende. Wir erhielten 150 Beiträge. Derzeit werden diese Beiträge von meinen Dienststellen und mir analysiert. Ich werde entsprechende Schlussfolgerungen erarbeiten und sie zusammen mit einer Folgenabschätzung noch vor der Sommerpause vorlegen. Gleichzeitig wird die Kommission im Juli einen Verordnungsentwurf vorlegen.
Ich habe festgestellt, dass einige Marktakteure in dem Bewusstsein, dass die Kommission handeln wird, Preissenkungen angekündigt haben. Das ist ein sehr interessanter Zug, und er ist im Interesse der Verbraucher.
Maria Badia i Cutchet (PSE). – (ES) Ich möchte Ihnen für diese Initiative danken, Frau Kommissarin, so wie ich es schon bei der Vorbereitung dieser Anfrage getan habe. Auch möchte ich mich für Ihre Erläuterungen bedanken, die verdeutlichen, das Ihnen dieses Thema sehr am Herzen liegt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Verordnung so bald wie möglich zur Anwendung kommen muss. Sie haben das bereits erklärt, doch ich halte dies für einen äußerst wichtigen Punkt, um die Mobilität in Europa sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im Allgemeinen zu fördern. Ich hoffe, dass diese Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten wird.
Seán Ó Neachtain (UEN). – (EN) Ich möchte der Kommissarin ebenfalls für ihre Initiative und bisherigen Bemühungen in dieser Angelegenheit danken, aber ich möchte sie fragen, ob die Kommission beabsichtigt, die Roaming-Gebühren vollständig zu senken. Warum sollte es auf dem Binnenmarkt Unterschiede geben? Wir sollten europaweit einheitliche Gebühren haben. Meiner Ansicht nach wäre dies Teil des Auftrags der Kommission, und ich würde erwarten, dass es auch die Intention der Kommission wäre.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Ich möchte der Kommissarin danken. Die Roaming-Preise für einen vierminütigen Anruf reichen von 20 Cent für einen aus Schweden anrufenden finnischen Verbraucher bis zu 13,05 Euro für einen maltesischen Verbraucher in Lettland. Die Einnahmen aus internationalen Roaming-Gebühren belaufen sich auf ca. 10 Milliarden Euro, und eine Regulierung könnte für den Verbraucher eine Ersparnis von 40 % bis 60 % bewirken. Könnte die Kommissarin bestätigen, dass sie gedenkt, dafür zu sorgen, dass – ganz gleich welche Regelung erforderlich ist – diese bis zum Sommer des nächsten Jahres in Kraft treten wird?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte den verehrten Abgeordneten für ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit danken. Das ist in der Tat eine sehr wichtige Sache, und zwar nicht nur für unsere Bürger, die die Möglichkeiten der Mobilität nutzen möchten, sondern auch für Arbeitnehmer. Dabei denke ich vor allem an Klein- und Mittelbetriebe, deren Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig sind. Diese Gebühren stellen für derartige Unternehmen eine sehr große Belastung dar, daher sollten wir versuchen, die Roaming-Preise so zu reduzieren, dass sie den realen Kosten entsprechen. Deshalb werden wir jetzt die im Rahmen der 150 Beiträge eingegangenen Informationen zu analysieren haben.
Ich habe im März angekündigt, dass ich beabsichtige, einen Übergang zu Heimatlandpreisen zu erwirken. Unter welchen Bedingungen dies geschehen soll, das prüfe ich derzeit mithilfe der im Rahmen der Konsultation eingegangenen Informationen. Ich kann dem Parlament versichern, dass ich beabsichtige, der Kommission im Juli eine Verordnung vorzulegen, und dann sind Parlament und Rat gefragt, die prüfen müssen, ob sie für diese Verordnung das beschleunigte Verfahren anwenden können. Sobald die Verordnung angenommen ist, erfolgt deren Umsetzung, und das bedeutet meines Erachtens, dass Verbraucher und Arbeitnehmer noch vor Sommer oder im Sommer 2007 von wesentlich niedrigeren Roaming-Gebühren profitieren können.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Wie Sie sehen können, gehört die Abschaffung der Roaming-Gebühren zu einer der populärsten Initiativen der Kommission. Ich möchte auf die erste Frage von Frau Badia I Cutchet zurückkommen. Sie erkundigte sich nach der Rechtsgrundlage für diese Verordnung. Worin wird die Rechtsgrundlage bestehen, und wie werden Sie bei dieser Initiative mit der Generaldirektion Wettbewerb zusammenarbeiten?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Die Generaldirektion Wettbewerb erarbeitet auf der Grundlage einer Beschwerde Ex-post-Verordnungen, während die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen mit Ex-ante-Verordnungen auf den Markt Einfluss nehmen kann. Wir sprechen hier über Artikel 95. Ich habe mich beim Juristischen Dienst erkundigt, ob Artikel 95 die richtige Rechtsgrundlage bildet. Das werde ich während des gesamten Prozesses auch beibehalten. Ich bin anhand der Auskünfte des Juristischen Dienstes davon überzeugt, dass Artikel 95 eine angemessene Grundlage für unseren Vorschlag darstellt.
Sajjad Karim (ALDE). – (EN) Frau Kommissarin! Ich habe gestern während meiner Reise nach Straßburg eine britische Zeitung gelesen. Da es eine recht lange Reise ist, hatte ich viel Zeit. Ich habe einen Artikel gelesen, in dem ausführlich beschrieben wird, wieso Sie die Gegenargumente der Telefonanbieter nicht verstehen.
Ist es nicht so, dass genau diese Unternehmen vom Zugang zum Binnenmarkt und von der Europäischen Union profitieren, während sie den EU-Bürgern Gebühren aufzwingen? Ist dies nicht ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die Europäische Union für die Interessen der europäischen Verbraucher gegen die Übermacht großer Monopole einsetzt?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Der Binnenmarkt kommt kleinen wie großen Unternehmen sowie den Verbrauchern zugute. Tatsache ist, dass der Binnenmarkt die Entwicklung des Funktelefonsystems GSM, das inzwischen zu den weltweiten Standards zählt, positiv beeinflusst hat. Darauf sind wir sehr stolz. Doch die Anomalie besteht darin, dass unsere Bürger zwar über eines der besten Festnetz- und Mobiltelefonsysteme – wenn nicht gar das beste System – der Welt verfügen, und trotzdem werden sie in gewisser Weise bestraft, sobald sie die Grenze passieren, und können nicht die Vorzüge des Binnenmarktes in Anspruch nehmen. Aus eben diesem Grund war ich der Meinung, dass die Kommission dringend eingreifen muss.
Mir geht es nicht um Regelungen um jeden Preis; mir ist es stets lieber, wenn der Markt das Problem selbst löst. Deshalb haben wir den Markt auch ausreichend vorgewarnt. Er wurde vom Parlament gewarnt; er wurde von den nationalen Regulierungsbehörden gewarnt; er wurde mehrfach von der Kommission gewarnt und hat sich nicht bewegt. Die Kommission musste beschließen, eine Verordnung auf den Tisch zu legen, bevor die ersten Marktakteure begannen, sich ein wenig in die richtige Richtung zu bewegen. Meiner Ansicht nach ist es an der Zeit, dass die Kommission den Klein- und Mittelbetrieben sowie unseren Verbrauchern die Vorzüge des Binnenmarktes zurückgibt.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Ich möchte mich dem Lob für die konsequente Haltung der Kommissarin anschließen, aber ich möchte unterstreichen, was sie in Bezug auf die Vermeidung einer übermäßigen Regulierung gesagt hat. Kann sie bestätigen, dass sie die Hinweise der europäischen Regulierungsbehörden wirklich zur Kenntnis genommen hat, die, soweit ich weiß, ihrem ursprünglichen Ansatz recht kritisch gegenüberstanden und auf ihre jetzigen Vorschläge sehr vorsichtig reagieren. Könnte sie mir bitte bestätigen, dass sie nicht beabsichtigt, Regelungen einzuführen, die die Betreiber zwingen würden, ihre Dienste unter dem Selbstkostenpreis anzubieten, denn das würde bedeuten, dass Mobiltelefonkunden mit geringem Einkommen die Premium-Gebühren von Kunden wie Europaabgeordneten subventionieren würden.
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe den Eindruck, dass die Verbraucher mit niedrigem Einkommen im Moment die Verbraucher in großen Industriezweigen subventionieren, die in der Lage sind, Sonderpreise mit den Mobilfunkbetreibern auszuhandeln. Wir möchten die Situation umkehren und wünschen uns faire Preise auf der Grundlage der Märkte und der Kosten für die Verbraucher im Gegensatz zu den unfairen Preisen, die jetzt zu zahlen sind. Vor allem wollen wir den Verbrauchern die Vorzüge des gemeinsamen Marktes zurückgeben und die Mobilität fördern, anstatt ihr einen Riegel vorzuschieben.
Ich habe die Empfehlungen der Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden, mit der ich sehr eng zusammenarbeite, mit Interesse gelesen. So wie mir geht es auch ihr um eine wesentliche Senkung der internationalen Roaming-Gebühren. Vertreter meiner Dienststellen kommen heute mit Mitgliedern dieser Gruppe zusammen, um Einzelheiten des weiteren Vorgehens zu besprechen. Deshalb kann ich Ihnen im Moment noch keine konkreten Auskünfte über unsere Verordnung geben. Zunächst muss ich mir das gesamte uns vorliegende Material – 150 Beiträge – anschauen und mir anhören, was die nationalen Regulierungsbehörden zu sagen haben. Danach werde ich für die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung erarbeiten, und ich bin sicher, dass das Parlament diesen Vorschlag noch in diesem Sommer gründlich diskutieren wird.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 54 von Brian Crowley (H-0330/06)
Betrifft: Die sicherste Nutzung des Internets
Kann die Europäische Kommission erläutern, welche Initiativen sie zur Förderung der sichersten Nutzung des Internets in Europa verfolgt?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Die Kommission verfolgt verschiedene Initiativen, um eine möglichst sichere Nutzung des Internets in Europa zu fördern. Seit 1996 bekämpft die Kommission aktiv illegale Inhalte wie Kinderpornographie oder rassistische Inhalte und setzt sich für den Schutz von Kindern vor dem Zugang zu legalen Inhalten ein, die jedoch schädlich sind wie pornographische oder gewalttätige Inhalte und das Online-Glücksspiel.
Das Parlament prüft derzeit den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, mit der sämtliche audiovisuellen Mediendienste erfasst werden sollen. Damit wird ein elementares Regelwerk geschaffen, das dann für alle audiovisuellen Inhalte gelten wird, und zwar unabhängig von der Art und Weise ihrer Verbreitung, einschließlich Fernsehen und Internet. Diese Vorschriften werden sich erstrecken auf Sicherheit, den Schutz Minderjähriger, das Verbot der Aufstachelung zum Hass, und sie werden einige qualitative Einschränkungen in Bezug auf Werbung, die sich an Minderjährige richtet, enthalten.
Wir haben außerdem eine Empfehlung zum Schutz von Jugendlichen und der Menschenwürde in den audiovisuellen und Informationsmedien, die Leitlinien für einzelstaatliche Gesetzgeber im Bereich der elektronischen Medien enthält. Auf der Grundlage dieser Empfehlung starteten wir 2005 das Programm „Safer Internet Plus“. Durch dieses Programm wurde ein Netz eingerichtet, das aus 21 über ganz Europa verteilten Meldestellen (Hotlines) besteht, bei dem sich die Öffentlichkeit über illegale Inhalte im Internet beschweren kann. Diese Meldestellen untersuchen diese Beschwerden und leiten sie an die entsprechenden Organisationen, die Polizei, Internet Service Provider oder Hotlines in anderen Ländern weiter.
Wir verfügen ferner über ein aus 23 Informationsprojekten bestehendes Netz, das Kinder, Teenager, Eltern und Erzieher über die Gefahren des Internets aufklären und ihnen helfen soll, damit umzugehen. Dies erfolgt entweder direkt oder mithilfe von Zeitschriften, Webseiten und Fernsehspots oder über Multiplikatororganisationen wie Schulen. Ferner gibt es Filtersoftware und Software für Eltern, die eine der wichtigsten Möglichkeiten darstellen, um Kinder vor dem Zugriff auf schädliche Inhalte zu schützen. Die Kommission wird Eltern Anleitung in Bezug auf die Wirksamkeit von Filtersoftware und ähnlichen Diensten geben. Derzeit läuft eine entsprechende Studie, die bis Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein wird.
Die Kommission arbeitet ferner mit dem Internet und der Mobilfunkbranche zusammen, um die Selbstkontrolle und damit die Unterbindung schädlicher und illegaler Inhalte zu fördern. Die Kommission hat legislative Maßnahmen gegen Spam, Spyware und Moleware, bei denen es sich auch um Viren handelt, ergriffen. Eine entsprechende umfassende Liste wird den Abgeordneten demnächst zugehen.
Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass sich auf internationaler Ebene die Nachfolgekonferenz zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft all dieser negativen Aspekte der neuen Technologien annehmen wird. Ich bin zudem überzeugt davon, dass sich der Tag des sicheren Internets (Safer Internet Day) im Frühjahr 2007 mit Unterstützung des Parlaments zu einem wichtigen Informationstag in allen unseren Mitgliedstaaten gestalten wird.
Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Kommissarin! Ich möchte mich sehr herzlich für Ihre Antwort bedanken. Ich finde es auch sehr positiv, dass der Weltinformationsgipfel wieder stattfinden soll. Glauben Sie jedoch, dass die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen wirklich ausreichend sein werden? Welche Maßnahmen planen Sie, wenn sich dieses schlimme Material trotzdem weiterhin im Internet befindet? Werden die Erziehungsberechtigten und Verantwortlichen auch entsprechend geschult und sensibilisiert, auch von Seiten der Kommission?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Leider hat Frau Schierhuber Recht: Es gibt diese schlimmen Materialien im Internet, und es wird sie auch weiterhin geben. Wir kämpfen so gut wie möglich dafür, sie aus dem Internet zu entfernen, aber es handelt sich um ein world wide web und wir haben nicht überall Zugang zu diesen contents. Deshalb ist das Wichtigste, sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Schulen mit den notwendigen Informationen zu versorgen, um die Kinder auf das vorbereiten zu können, was sie im Netz finden werden.
In diesem Sinne werden alle unsere Informationskampagnen und Sensibilisierungskampagnen im Frühjahr 2007 in einen – wie ich hoffe – sehr erfolgreichen Safer Internet Day einmünden. Ich würde mir auch wünschen, dass uns das Europäische Parlament unterstützt, indem die Parlamentarier in ihren Wahlkreisen diesbezügliche Initiativen ergreifen. Eine koordinierte Aktion wäre sicherlich europaweit im Interesse unserer Kinder.
Seán Ó Neachtain (UEN). – (EN) Ich möchte der Kommissarin danken. Doch wie zuversichtlich sind Sie angesichts der Tatsache, dass derartige unerwünschten Webseiten bisher nicht eben erfolgreich verboten werden konnten, dass Sie mit Ihren Vorschlägen derartige Webseiten aus dem Internet verbannen können?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Wie ich bereits sagte, handelt es sich um ein „World Wide Web“, in das jeder Inhalte stellen kann. Deshalb müssen wir nicht nur Erzieher und Eltern sensibilisieren, sondern, wie ich das regelmäßig tue, auch an Internet Provider appellieren, verantwortungsbewusst zu handeln und Maßnahmen zur freiwilligen Selbstkontrolle zu ergreifen.
Ich glaube wirklich an die freiwillige Selbstkontrolle in diesem Bereich. Wenn sich viele Beteiligte einer solchen Selbstkontrolle unterziehen, bleiben die Ergebnisse nicht aus. Mit der überarbeiteten Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ werden die Grundwerte unserer Gesellschaft auf das Internet ausgedehnt. Das wird von immenser Bedeutung sein, und die Verantwortung dafür wird bei denen liegen, die Online-Dienste anbieten.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Frau Kommissarin! Sie können nicht kontrollieren, was ins Internet gestellt wird, aber Sie können den Zugang auf folgende Weise kontrollieren.
Seit es Breitbandverbindungen gibt, ist man permanent online. Viele neue Computer haben lediglich ein Passwort für den Computer und kein weiteres, um ins Internet zu gelangen. Daher können Kinder, die ins Zimmer kommen, ungehindert auf das Internet zugreifen, da der Computer dank Breitbandverbindung ja online ist. Wenn es eine einfache Zugangskontrolle und mehr Passwörter für Computer selbst gäbe, könnten Eltern, Schulen und andere mehr Kontrolle ausüben. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu prüfen, vor allem da das Internet aufgrund der Breitbandverbindung ständig zugriffsbereit ist.
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (EN) Die neuen Technologien stellen uns vor ein echtes Problem, denn zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wissen die Kinder möglicherweise mehr als Eltern und Erzieher. Deshalb müssen wir den Eltern eine einfache Software, einfache Filter und andere Hilfsmittel anbieten, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können. Deshalb haben wir eine Studie eingeleitet, um festzustellen, welche Filter und Dienste es für Eltern gibt. Wenn wir die Studie Ende des Jahres vorlegen werden, wäre es sehr nützlich, gleichzeitig eine Informationskampagne zu organisieren, um Eltern darüber aufzuklären, wie sie ihren Kindern helfen können. Sehr oft sind Eltern hilflos, weil sie nicht sonderlich gut mit der Technologie vertraut sind – jedenfalls nicht so vertraut wie die nächste Generation.
Der Präsident. – Die nicht behandelten Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 59 hinfällig.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 60 von Margarita Starkevičiūtė (H-0366/06)
Betrifft: Finanzdienstleistungen im Rahmen der Doha-Runde der WTO
Die politische Aufmerksamkeit innerhalb der EU für die WTO-Verhandlungen hat sich eher auf die Agrar- und Textilproduktion konzentriert und das weit wichtigere wirtschaftliche Potenzial der kommerziellen Dienstleistungen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, in gewisser Weise ignoriert.
Schlechter Zugang zu finanziellen Mitteln, wozu auch eine ganze Reihe innovativer Finanzprodukte zählen, behindert das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern vor allem im KMU-Sektor, während die Mitgliedstaaten der EU das enorme Potenzial der Finanzdienstleistungen nicht voll ausschöpfen können.
Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um neue und verbesserte GATS-Verpflichtungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen in die multilateralen und bilateralen Forderungen an ihre WTO-Handelspartner aufzunehmen?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte Ihnen versichern, dass sich die Kommission des enormen wirtschaftlichen Potenzials der kommerziellen Dienstleistungen, einschließlich der Finanzdienstleistungen, sehr wohl bewusst ist. Das ist ein wichtiger Bestandteil der WTO-Verhandlungen, der durchaus nicht ignoriert wurde, auch wenn weniger über ihn berichtet wird.
Die Kommission hat bei vielen Gelegenheiten auf die Bedeutung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten in Entwicklungsländern verwiesen, so beispielsweise in einer im letzten Jahr im Rahmen der WTO veröffentlichten Mitteilung, an der sie beteiligt war.
Finanzdienstleistungen zählen bei Dienstleistungsverhandlungen eindeutig zu den Prioritäten der Europäischen Kommission und spielen daher in den bilateralen Dienstleistungsersuchen der Kommission eine wichtige Rolle. Außerdem war die Europäische Gemeinschaft einer der Ko-Sponsoren der unlängst vorgelegten plurilateralen Ersuchen im Bereich der Finanzdienstleistungen, und sie leistet einen besonders aktiven Beitrag zu den plurilateralen und bilateralen Verhandlungen mit unseren Handelspartnern in Genf.
Leider sind die bisher unterbreiteten Angebote im Bereich der Finanzdienstleistungen zumeist enttäuschend. Das gilt insbesondere für zahlreiche Länder in Asien. Bestimmte ASEAN-Mitglieder mit sehr geringen Verpflichtungen haben keine entsprechenden Angebote unterbreitet, und größere Akteure wie China und vor allem Indien könnten ebenfalls bessere Angebote vorlegen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Mehrzahl unserer Anliegen im Bereich Finanzdienstleistungen von unseren Handelspartnern nicht aufgegriffen wurde. Deshalb wird die Kommission auch künftig sehr energisch und auf allen Ebenen versuchen, unsere Handelspartner davon zu überzeugen, dass sie diese Situation korrigieren und im Juli dieses Jahres deutlich überarbeitete Angebote vorlegen sollten.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich bedauere sehr, dass Herr Mandelson als Mitglied der Kommission heute verhindert ist, und ich möchte keine Frage stellen, die möglicherweise nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt.
Ich glaube, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit sagen können, ob die Kommission Möglichkeiten der Erweiterung des Dialogs im Bereich der Finanzdienstleistungen prüft. Ich habe derzeit den Eindruck, dass sich alles auf Agrarprodukte und Textilien konzentriert, während es doch so ist, dass sich der Sektor für Finanzdienstleistungen ideal eignet, um bei der Änderung der Handelsstruktur mitzuwirken, sobald diese Änderungen beschlossen wurden.
Wie eingehend befasst sich die Kommission mit der Erweiterung und Entwicklung der Finanzdienstleistungen?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Ja, das tun wir, und wir fordern unsere Handelspartner auf, diese Situation zu korrigieren. Unserer Ansicht nach sind sie in der Lage, bis Juli dieses Jahres stark überarbeitete Angebote im Bereich Finanzdienstleistungen zu unterbreiten. Wir werden auch weiterhin darauf bestehen, aber wie Sie wissen, sind Handelsverhandlungen bilateraler und plurilateraler Natur. Wir sind auf dieses Angebot unserer Handelspartner angewiesen, und wir versuchen sie mittels Druck zu entsprechenden Angeboten zu bewegen.
David Martin (PSE). – (EN) Ich weiß, dass sich Kommissar Mandelson energisch für Finanzdienstleistungen einsetzt, und freue mich zu hören, dass Sie sich in ähnlicher Weise zu engagieren gedenken. Sind Sie nicht ebenfalls der Meinung, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ein Land wie Indien, in dem europäische Unternehmen Call Center unterhalten, die Europäern Versicherungen, Hypotheken, Kredite und andere finanzielle Dienstleistungen anbieten, seinen eigenen Bürgern dieselben Dienstleistungen vorenthält? Werden Sie vor allem gegenüber Indien darauf hinwirken, dass dieses Land sein protektionistisches System für Finanzdienstleistungen reformiert?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Wir bitten derzeit die indischen Behörden, den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu verbessern, und ich hoffe, dass sie unserer Bitte nachkommen werden.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Wird die Europäische Kommission den Druck auf die boomenden Volkwirtschaften und die ehemaligen Entwicklungsländer verstärken, damit diese ihre Dienstleistungsmärkte öffnen? Das ist die zentrale Frage. Was die Europäische Union anbelangt, sollte meiner Ansicht nach ein größeres Gleichgewicht zwischen den im Agrarsektor bereits geöffneten Märkten der Union einerseits und der generellen Öffnung der Dienstleistungsmärkte anderer Länder andererseits hergestellt werden. Dies sollte ebenfalls für den Zugang zum Markt für Nichtagrarerzeugnisse gelten.
Ohne diese Voraussetzungen wird die Doha-Runde zu keinen ausgewogenen Ergebnissen führen. So wird es bei den Resultaten kein Gleichgewicht geben.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Ich kann bestätigen, was ich bereits gesagt habe. Wir arbeiten mit diesen Ländern zusammen und wirken darauf hin, dass sie ihr Dienstleistungsangebot einschließlich von Finanzdienstleistungen verbessern und ausbauen. Das ist Teil unserer Verhandlungsstrategie. Es ist nicht so, dass wir nur im Bereich der Landwirtschaft eine defensive Haltung vertreten; wir sind in allen von den Handelsverhandlungen betroffenen Bereichen aktiv. Wir sind der festen Überzeugung, dass Zugeständnisse im Bereich des Handels auf Gegenseitigkeit beruhen sollten.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 61 von Bart Staes (H-0299/06)
Betrifft: Biokraftstoffe
Die Kommission hat am 8. März d. J. ihre Strategie zur Förderung von Biokraftstoffen lanciert (KOM(2006)0034 endg.). Vom sozialen und ökologischen Standpunkt aus ist dies allerdings nicht ganz unproblematisch. So ist es notwendig, eine obligatorische Zertifizierung von Biokraftstoffen einzuführen. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Biokraftstoffe, die auf den Markt kommen und für die eine günstige steuerliche Behandlung angestrebt wird, eine Reihe von sozialen und ökologischen Kriterien erfüllen. Außerdem ist es nicht gut, dass die Kommission den Anschein erweckt, als müssten die Automobilhersteller als Gegenleistung für den Einsatz von Biokraftstoffen weniger Anstrengungen unternehmen, um Kraftfahrzeuge mit einem geringeren Benzinverbrauch zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
Welche Auffassung vertritt die Kommission angesichts dieser Problemstellung in Bezug auf die Gewährleistung der ökologischen Integrität des Einsatzes von Biokraftstoffen?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Biokraftstoffe sind vor allem aus zwei Gründen wichtig. Erstens hängt unsere Energiesicherheit von der Erschließung von Alternativen zum Öl ab. Unter den Lösungen, die heute praktisch genutzt werden können, ist keine, die dasselbe Potenzial wie Biokraftstoffe hätte. Zweitens leistet der Verkehrssektor keinen ausreichenden Beitrag zu Senkung der Treibhausgasemissionen. Biokraftstoffe können maßgeblich zur Erreichung dieses Ziels beitragen.
Die EU hat beschlossen, die Nutzung von Biokraftstoffen rasch auszubauen. Die 2003 verabschiedete Biokraftstoff-Richtlinie sieht für 2005 einen Referenzwert von 2 % für den Marktanteil von Biokraftstoffen vor, der sich bis 2010 auf 5,75 % erhöhen soll, während er im Jahr 2000 noch 0,2 % betrug. Bei der Festlegung der von der Richtlinie vorgesehenen nationalen Richtwerte waren die Mitgliedstaaten etwas weniger ehrgeizig, aber insgesamt betrug der anvisierte Anteil für 2005 ca. 1,4 %.
Ausgehend davon kommt der für dieses Jahr vorgesehenen Überprüfung der Funktionsweise der Biokraftstoff-Richtlinie durch die Kommission besondere Bedeutung zu. Wir haben zu diesem Zweck gerade erst eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Dabei werden eine Reihe von Fragen gestellt. Kann erstens der anvisierte Anteil von 5,75 % mit den derzeitigen Politiken und Maßnahmen bis 2010 erreicht werden? Wenn nicht, was kann getan werden, um das Ziel zu erreichen? Sollte die Kommission Ziele für den 2015 und 2020 zu erreichenden Biokraftstoff-Anteil setzen? Bisher hat die Kommission zu diesen Fragen noch keinen Standpunkt bezogen.
Ich komme jetzt zur Frage der Umweltverträglichkeit. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Biokraftstoffe mit Vorteilen für die Umwelt verbunden sind. Richtig ist aber auch, dass ihre Erzeugung gewisse negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ich glaube, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation noch mehr Vorteile für die Umwelt bringen können. Deshalb sollte ihre Einführung beschleunigt werden.
Die Kommission wird daher dafür sorgen, dass die Förderung von Biokraftstoffen der Umwelt auch künftig zugute kommt und zur Sicherung der Energieversorgung beiträgt. Aus diesem Grund holt die Kommission im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie Meinungen über die Einführung eines Zertifizierungssystems ein. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass lediglich solche Biokraftstoffe für die Ziele der Richtlinie berücksichtigt werden, deren Kultivierung bestimmte Umweltauflagen erfüllt. Die anfängliche Reaktion von Umwelt-NRO, Kraftstoffanbietern und anderen Betroffenen war erfreulich positiv.
Was die Verpflichtungen von Automobilherstellern betrifft, so haben sich diese freiwillig verpflichtet, die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei Neufahrzeugen bis 2008/2009 auf 140g pro km zu begrenzen. Die Kommission ist nicht der Ansicht, dass die Verwendung von Biokraftstoffen zu irgendwelchen Abstrichen bei den mit der Automobilindustrie vereinbarten Zielen führen sollte.
Bart Staes (Verts/ALE). – (NL) Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Kommissar. Ich bin sehr erfreut, dass sich die Kommission die Priorität gesetzt hat, unsere Mobilität noch umweltverträglicher zu machen. Das ist unbedingt notwendig. Ich habe Ihr Engagement, von dem Sie berichtet haben, zur Kenntnis genommen, würde aber gern noch Folgendes von Ihnen wissen: Es geht ja nicht nur um die Herstellung von Biokraftstoffen hier in der Europäischen Union, sondern auch um die Herstellung und den eventuellen Kauf von Biokraftstoffen aus Drittländern. Uns liegen Berichte vor, wonach diese Herstellung unter Bedingungen erfolgt, die nicht eben ideal sind. Dazu gehören die Abholzung des Amazonas, soziale Ausbeutung und der übermäßige Einsatz von Pestiziden. Was gedenkt die Kommission, dagegen zu unternehmen?
Sie sind auch auf meine Frage zur Automobilindustrie eingegangen, allerdings haben Sie die Frage unbeantwortet gelassen, ob sich die Automobilhersteller nicht zur Herstellung von Kraftfahrzeugen mit einem geringeren Benzinverbrauch verpflichten sollten? Darum geht es doch schließlich in dieser Debatte. Weniger Kraftstoffe...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Die gleichen Standards in Bezug auf die Umweltverträglichkeit sollten auch außerhalb der Union gelten. Wie ich in meiner Antwort auf die erste Frage sagte, sollten wir die Fragen in unseren Handelsverhandlungen angehen.
Die Entwicklung von Biokraftstoffen sollte nicht auf Kosten der Regenwälder erfolgen. Auch hier ist Nachhaltigkeit gefragt. Meines Erachtens verfügen wir über alle Voraussetzungen, um diesen Weg weiterzuverfolgen.
Was die Verpflichtung der Automobilindustrie zur Herstellung effizienterer Motoren und Autos angeht, so werden wir auch hier den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen. Das hebt den anderen Weg nicht auf. Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgehensweisen, die das gleiche Ziel verfolgen: Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Doch was verbesserte Standards für Autos betrifft, so führt kein Weg an der Verwendung von Biokraftstoffen vorbei. Nur wenn wir beide Ziele miteinander verbinden, können wir das erforderliche Ergebnis erreichen.
David Martin (PSE). – (EN) Ich begrüße Ihre Antwort, Herr Kommissar. Ich halte die Zertifizierung für den richtigen Weg. Sie haben Recht. Es wäre ausgesprochen falsch, wenn beispielsweise die Verwendung von Palmöl zur Zerstörung von Wäldern in Indonesien führen würde. Deshalb würde ich Sie dringend bitten, diesen Weg weiterzuverfolgen.
Das andere Problem, das wir mit Biokraftstoffen haben, besteht darin, dass zwar Autos hergestellt werden, die mit Biokraftstoffen fahren, und dass es Autofahrer gibt, die bereit sind, derartige Autos zu fahren, aber es ist in den meisten Teilen Europas noch immer sehr schwierig, Tankstellen zu finden, die Biokraftstoffe führen und dem Verbraucher die Möglichkeit geben, diesen umweltfreundlichen Kraftstoff zu nutzen. Wird der Kommissar alles in seiner Macht Stehende tun, um weitere Kraftstoffunternehmen dazu zu bewegen, dass sie an ihren Tankstellen auch Biokraftstoff anbieten?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Wir haben kürzlich den Aktionsplan für Biomasse beschlossen und eine Mitteilung über Biokraftstoffe veröffentlicht. Beide Dokumente wurden im Rat diskutiert, und es ist dringend erforderlich, dass die Mitgliedstaaten eine proaktivere Politik bei der Vermarktung von Biokraftstoffen verfolgen. Die Kommission unterstützt ein solches Vorgehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, aber viele Maßnahmen könnten von den Mitgliedstaaten selbst eingeführt werden. Es ist nicht Aufgabe der Kommission dafür zu sorgen, dass es ausreichend Tankstellen gibt, die Biokraftstoff führen. Ich wünschte beispielsweise, dass es in Brüssel mehr davon gäbe.
Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Kommissar, ich bin sehr froh, dass endlich europa- und weltweit erkannt wird, dass wir die Unabhängigkeit von den politisch instabilen Regionen brauchen, aus denen die Europäische Union zum großen Teil ihre Energie bezieht. Meine Frage an die Kommission ist folgende: Wird die Kommission auch auf die Motoren-, Auto- oder überhaupt die Kraftfahrzeugindustrie einwirken? Wir wissen heute, dass Biokraftstoffe ohne Verestherung hergestellt werden können, nur müssen die Motoren entsprechend gebaut sein, damit man mit beiden Kraftstoffen fahren kann. Gibt es auch Überlegungen in diese Richtung?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. Ich glaube, zurzeit braucht zur Erreichung unserer Ziele in der Motorenindustrie nichts gemacht zu werden, weil die Beimischung zulässig und in kleinen Mengen technisch möglich ist. In Zukunft brauchen wir natürlich mehr Flexibilität. Die Autoindustrie wird unserem politischen Trend folgen.
Das Wichtigste zurzeit ist, zu zeigen, dass die Europäische Union wirklich dazu bereit ist. In Wirklichkeit sind nur sehr geringe technische Änderungen erforderlich, um den Einsatz von Biotreibstoff zu erhöhen. Das wichtigste Ziel sollte sein, in möglichst vielen Mitgliedstaaten Biotreibstoff auf den Markt zu bringen, was noch nicht überall der Fall ist. In einigen Staaten ist dies bereits der Fall. Deshalb ist die Kommission sehr bemüht, die Staaten, die noch nicht genügend unternommen haben, dazu anzuhalten, ihre eigenen Ziele zu erreichen.
Der Präsident.
Anfrage Nr. 62 von Bernd Posselt (H-0301/06)
Betrifft: Energieabhängigkeit
Was sind die nächsten Schritte der Kommission zur Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Gas- und Ölimporten aus Russland?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Ich fürchte, das wird eine recht lange Antwort, denn diese Frage lässt sich nicht in wenigen Sätzen beantworten.
Ich möchte eingangs feststellen, dass Russland heute eine sehr wichtige Rolle bei der Sicherung der europäischen Energieversorgung spielt. Derzeit bezieht die EU fast 30 % ihrer Öleinfuhren und 45 % ihrer Gaseinfuhren aus Russland. Es sind, um genau zu sein, 25 % unseres Gasverbrauchs. Damit ist Russland der bedeutendste externe Energielieferant
Ein bedeutender Teil unserer iranischen Einfuhren wird ebenfalls von Russland bereitgestellt. Die europäischen und russischen Märkte für Rohöl und Ölprodukte sowie Erdgas sind durch zahlreiche Pipelines, Verbindungen auf dem Schienen- und Wasserweg sowie viele Verträge, die unsere Unternehmen mit russischen Lieferanten abgeschlossen haben, eng miteinander verbunden.
Im Jahr 2000 wurden weit reichende Beziehungen und ein Energiedialog zwischen Russland und der Kommission eingeleitet. Ferner beinhaltet auch der auf dem EU-Russland-Gipfel vereinbarte gemeinsame Wirtschaftsraum eine Vielfalt von Aktivitäten im Energiebereich. Im Rahmen des Energiedialogs ist folglich die Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit der Energiepolitik und Marktentwicklungen, infrastrukturellen Entwicklungen und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in multilateralen Energieforen vorgesehen. Ich meine, dass Russland auch künftig ein wichtiger Energielieferant für die EU sein wird.
Ich gehe unter Berücksichtigung des zu erwartenden Anstiegs des Energieverbrauchs in der EU davon aus, dass Russland auch künftig ca. 25 % des in der EU verbrauchten Gases bereitstellen wird, was in absoluten Zahlen eine Erhöhung der Lieferungen bedeutet. Die Europäische Union und viele Länder weltweit sind immer stärker auf die Einfuhr von Kohlenwasserstoffen angewiesen. Ich möchte wiederholen, dass langfristig nur drei Länder über sehr große Erdgasressourcen verfügen, nämlich Russland, der Iran und Katar. Gleichzeitig wird die EU 2030 70 % ihres Energiebedarfs einführen, während dieser Anteil heute noch 50 % beträgt.
Im Verlaufe der Zeit werden sich die fossilen Brennstoffreserven, wie ich bereits sagte, auf eine sehr kleine Zahl von Ländern konzentrieren. Das hat zur Folge, dass sich die wechselseitige Abhängigkeit im Bereich Energie zu einem globalen Problem entwickelt, das mit weiteren, alle Akteure berührenden schwer wiegenden Problemen einhergeht wie die wachsende Nachfrage nach den weltweit begrenzten Ressourcen, mangelnde Investitionen in neue Produktionskapazitäten sowie Fragen der Klimaänderung.
Zur Lösung dieser Probleme bedarf es, wie im Grünbuch ausgeführt, einer Vielzahl von Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. In meiner Antwort auf die vorhergehende Frage zu Biokraftstoffen habe ich eine dieser Maßnahmen näher erläutert. Das ist eine der Maßnahmen, um die es uns hier geht.
Im Grünbuch wird der Schwerpunkt auf vorhandene Möglichkeiten gelegt. Das sind vor allem Politiken zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Einsparung von Energie wie auch Maßnahmen zur Förderung der Marktdurchdringung von erneuerbaren Energiequellen. Es wird darin auch auf außenpolitische Optionen verwiesen, wie die Festigung des Rahmens für die Energiebeziehungen zwischen der EU und Russland, mit der das Vertrauen beider Seiten gestärkt werden soll, sowie Politiken und Maßnahmen zur Diversifizierung der geographischen Quellen und Transportwege externer Energielieferungen an die EU.
In diesem Zusammenhang sollte betont werden, dass die EU im Rahmen des Internationalen Energieforums, der Internationalen Energieagentur, der G8 sowie über bilaterale Vereinbarungen und Dialoge kontinuierlich Anstrengungen zur Verbesserung der Energiebeziehungen zu anderen Energie produzierenden Organisationen – wie der OPEC, dem Kooperationsrat der Golfstaaten, den Ländern des Kaspischen Beckens und Nordafrikas – sowie Energie verbrauchenden Regionen unternimmt.
Diese Politik der Diversifizierung richtet sich nicht gegen unsere derzeitigen Lieferanten. Sie stellt eine Notwendigkeit dar, die von den globalen Herausforderungen in Verbindung mit der Energiesicherheit, der globalen Erwärmung und anderen Umweltproblemen diktiert wird.
Gemeinsam mit dem österreichischen Ratsvorsitz habe ich kürzlich ein Schreiben an den russischen Energieminister Christenko gerichtet, das die Frage der Zusammenarbeit im Bereich Energie und vor allem die wechselseitige Abhängigkeit im Bereich Gas thematisiert. In diesem Schreiben haben wir unterstrichen, welch große Bedeutung die EU der Vertiefung der Energiebeziehungen zu Russland, dem wichtigsten Energielieferanten der EU, beimisst. Wir haben ferner betont, dass die von der EU verfolgte Diversifizierung ihrer Lieferquellen nicht als eine Einschränkung der von Russland für den EU-Markt zu beziehenden Gaslieferungen zu verstehen ist, zumal für die Nachfrage nach Gas in Europa ein Anstieg prognostiziert wird.
Die EU setzt sich in ihren Beziehungen zu Russland für Prinzipien wie die Gegenseitigkeit in Bezug auf die Märkte, faire Bedingungen für den Transit durch Russland und Zugang für Dritte zur Infrastruktur in Russland ein. Deshalb lautet die kurze Antwort auf die gestellten Fragen, dass wir uns um mehr Diversifizierung bemühen. Dabei ist es jedoch immens wichtig, dass wir nachfrageseitige Maßnahmen ergreifen, denn nur über nachfrageseitige Maßnahmen, Energieeffizienz und Einsparungen können wir unsere Energieunabhängigkeit vertiefen und gleichzeitig unsere Ziele der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verfolgen.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Kommissar! Ich halte die Politisierung von Gazprom durch Präsident Putin für genau so gefährlich wie die Politisierung der OPEC vor dreißig Jahren durch einige Golfstaaten. Daher ist die Energieunabhängigkeit sehr wichtig. Könnte man deshalb nicht noch stärker auf die Förderung von Heizmaterialien setzen, die aus nachwachsenden Rohstoffen, also aus Biomasse, aus Elefantengras und auch aus Getreide entstehen? Hier könnte sich Europa aus eigener Kraft versorgen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. Natürlich! Das ist ein Schwerpunkt. Ich habe wahrscheinlich nicht so viel darüber in meiner Antwort gesagt. Wir müssen unsere eigenen Ressourcen so gut wie möglich nutzen. Natürlich wird auch die verfügbare Biomasse und auch die Wind- und Wasserkraft nicht genügen, sondern es müssen auch die energiewirtschaftlichen Beziehungen zu Russland und den OPEC-Staaten bestehen. Aber dennoch ist meine heutige Antwort: Wir müssen zu Hause alle unsere Hausaufgaben machen, denn nur auf solche Weise können wir unser Ziel erreichen.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Ich danke dem Kommissionsmitglied für seine ausführliche Antwort. Ich teile die Ansicht, dass Russland ein wichtiger Energielieferant ist und der Dialog mit Russland im Bereich Energie unbedingt fortgesetzt werden muss.
Es gibt jedoch ein gutes russisches Sprichwort, demzufolge Gott diejenigen beschützt, die sich selbst beschützen. Und die Europäische Union täte gut daran, bestimmte offizielle Erklärungen aus Moskau zu berücksichtigen.
Ich möchte das Kommissionsmitglied bitten, sich zu offiziellen Erklärungen zu äußern, denen zufolge Russland seine Energieressourcen nach Asien umlenken wird, falls Mitglieder der Europäischen Union nicht bestimmte Bedingungen erfüllen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Ich habe Präsident Putins letzte Ansprache an die Bevölkerung verfolgt. Er hat im Bereich Energie auf zwei Punkte verwiesen: Erstens, dass Gazprom bemerkenswerte Fortschritte zu verzeichnen hat, nachdem er auf das Problem der Energieeffizienz verwiesen hatte. Es ist sehr wichtig, dass Russland dies erkennt. Er sagte ferner, dass Russland eine wichtige Rolle bei der Formulierung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik spielen könne. Was die Ankündigung von Gazprom angeht, so gehört das Unternehmen meines Erachtens zu denjenigen, die über ein Monopol verfügen. Keiner von ihnen würde das Monopol je freiwillig aufgeben. Bezüglich der Diversifizierung sollten wir akzeptieren, dass Russland sich nach dem lukrativsten Markt umschauen wird. Wenn der Preis in China besser ist, so fürchte ich, wird Russland versuchen, sein Gas an China zu verkaufen. In den USA sind die Preise höher, und in Anbetracht der zu erwartenden Entwicklungen bei LNG wird sich der Wettbewerb zwischen Großverbrauchern verschärfen. Aber gleichzeitig glaube ich, dass die vorhandene Infrastruktur, mit der russisches Gas in die Europäische Union gelangt, sowie die stark diversifizierte Nutzung von Gas in der Europäischen Union den europäischen Markt für Gazprom und Russland generell sehr attraktiv machen werden. Wir gehen davon aus, dass der Dialog Russland veranlassen wird, im Gassektor den gleichen Weg einzuschlagen, den das Land bereits im Ölsektor verfolgt. Davon würden Russland und der Markt profitieren. Ich hoffe, dass der Dialog zu einem solchen Resultat beitragen wird. Ich weiß, das ist nicht einfach, aber das ist unser Ziel. Geografisch sind wir der beste Markt, und historisch konnten unsere Unternehmen stets auf sehr gute Beziehungen verweisen. Gleichzeitig nehme ich die Ankündigung von Gazprom, man möchte eine Pipeline nach China bauen, sehr ernst. Das ist keine allzu große Überraschung.
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar! Was die Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Gas- und Öleinfuhren aus Russland angeht, so möchte ich Sie bitten, zwei Punkte näher zu erläutern. Erstens, kann die EU dem russischen Gasleitungsmonopol beim Transport von Öl und Gas aus Mittelasien nach Europa etwas entgegensetzen? Zweitens, kann die Europäische Union gegenüber dem russischen Energiesektor die Grundsätze der Gegenseitigkeit und größeren Transparenz durchsetzen?
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Die erste Frage betraf den Gastransport aus Zentralasien nach Europa. Hier verfolgen wir zwei Wege. Der eine steht in engem Zusammenhang mit der Energiecharta und den Transitprotokollen, die derartige Rechte gewährleisten. Was den anderen Weg angeht, so war ich neulich in Kasachstan, um mich über den Bau einer transkaspischen Pipeline zu informieren, die Gas unter Umgehung des russischen Gastransitsystems nach Europa liefern könnte.
Was die Transparenz und die Beziehungen angeht, so kann man derzeit von einer gewissen Gegenseitigkeit sprechen. In der EU wird Gazprom als ein Unternehmen behandelt, dass im Hinblick auf Produktion und Transport über ein uneingeschränktes Pipelinemonopol verfügt. Es ist also klar, dass bei jeglicher Evaluierung einer Situation am Binnenmarkt stets sämtliche Aspekte evaluiert werden.
Wir streben mehr Transparenz und gegenseitige Verständigung an. Im kommenden Oktober wird eine Konferenz zur Energiepolitik stattfinden. Es ist auch fairer gegenüber der russischen Seite, zu erläutern, welche Vorstellungen man in Europa verfolgt, und aufzuzeigen, wie weit Europa bei der Gestaltung einer gemeinsamen Energiepolitik geht, zumal auch klar ist, dass der anderen Seite nicht immer sämtliche Informationen vorliegen, und man sich über unsere Ziele nicht vollständig im Klaren ist. Wir streben einen fairen Handel mit diesen Ressourcen und faire Märkte an. Das ist unserer Ansicht nach nicht nur für uns von Nutzen, sondern auch für Russland.
So können wir meines Erachtens die besten Ergebnisse erzielen.
Der Präsident. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.30 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ KAUFMANN Vizepräsidentin
16. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Frau Dagmar Roth-Behrendt im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (KOM(2004)0775 – C6-0223/2004 – 2004/0270B(COD)) (A6-0161/2006).
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für Landwirtschaft, dem Umweltausschuss und insbesondere der Berichterstatterin, Frau Roth-Behrendt, sowie Herrn Schnellhardt als zweitem Berichterstatter den Dank der Kommission für die intensive Arbeit an diesem Dossier aussprechen.
Ich möchte daran erinnern, dass die Kommission im vergangenen Jahr die TSE-Roadmap verabschiedet hat. Sie diente im Wesentlichen als Reflexionspapier für künftige Anpassungen kurz-, mittel- und langfristiger Art und bildete außerdem die Grundlage für die ausführliche Erörterung von Einzelfragen mit den Mitgliedstaaten.
Ich möchte hier eine Kernaussage noch einmal wiedergeben: An unserer Gesamtpolitik zum Schutz der Verbraucher und zur Tilgung von BSE wird sich nichts ändern. In Anbetracht dessen ist die Kommission mit der bislang geleisteten Arbeit und dem Kompromissvorschlag, der nun zur Erörterung und Abstimmung ansteht, sehr zufrieden. Dieser Vorschlag sieht einen verlässlichen Rechtsrahmen vor, der es der Kommission ermöglicht, weiterhin auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln und gleichzeitig das Niveau des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier in der Europäischen Union aufrechtzuerhalten oder es anzuheben, wenn dies wissenschaftlich gerechtfertigt ist. Der Kompromissvorschlag ist also für die Kommission annehmbar.
Der Vorschlag hat außerdem zur Folge, dass das europäische Recht an die internationalen Regeln angeglichen wird, nach denen die Länder gemäß ihrem BSE-Risiko eingestuft werden.
Karl-Heinz Florenz (PPE-DE), stellvertretender Berichterstatter. – Frau Präsidentin! Die Berichterstatterin, Frau Dagmar Roth-Behrendt, hat mich gebeten, ihren Bericht heute hier vorzustellen, weil sie das Krankenlager hüten muss. Wir hoffen, dass sie bald wieder bei uns ist.
Die Richtlinie über TSE besteht im Grunde aus zwei Bereichen; zum einen der Frage der Übergangsfristen und zum anderen dem operationellen oder inhaltlichen Teil. Um den inhaltlichen Teil länger und ausgiebiger diskutieren zu können, wurde vorgeschlagen, den Bericht zu teilen, was wir dann auch einstimmig mit der Kommission gemacht haben. Mitte 2005 haben wir in erster Lesung die Verlängerung der Übergangsvorschriften beschlossen, so dass wir für den zweiten Teil, den wir heute beraten, hinreichend Zeit hatten und darüber auch in vielen Arbeitskreisen und Rundtischgesprächen, unter anderem auch mit der Tierärzteschaft Europas und den Kollegen im Parlament, diskutiert haben.
Wie Herr Kommissar Verheugen schon angedeutet hat, ist es auch unser fester Wille, die Richtlinie nicht zu schwächen und die Gesundheitspolitik großzuschreiben. Das ist unter der Führung von Dagmar Roth-Behrendt exzellent gelungen. Sie hat die Kommission aufgefordert, eine Art Roadmap zu entwickeln, die zwar nicht offiziell in diesem Hause beraten worden ist, aber immerhin eine Richtschnur darstellt, wie wir in Zukunft mit dem schwierigen Thema BSE und TSE umgehen. Dies ist eine sehr begrüßenswerte Initiative.
Lassen Sie mich etwas zu den Inhalten sagen: Bisher hatten wir fünf Risikogruppen. Das war gut, das war richtig, das war auch hilfreich. Aber wir haben festgestellt und uns überzeugen lassen, dass es mit Blick auf die Kompatibilität mit weltweiten Aktivitäten – auch mit dem Gesundheitsausschuss für Tierpolitik in Paris – besser war, auf drei Faktoren herunterzugehen, was uns nach langer Diskussion dann auch leichter gefallen ist. Wir mussten feststellen, dass viele Drittländer ein relativ geringes Wissen über diese Tierkrankheit haben und dass die Europäische Union, aber auch die OIE in Paris aufgrund dieser neuen Einstufung zu wesentlich besseren vergleichbaren Daten kommen kann. Das war der Kompromiss, nach dem die Berichterstatterin – und da möchte ich sie sehr unterstützen – diesen Vorschlag akzeptiert hat. Es ist letztlich auch ein Verbraucherschutzfaktor und auch ein Faktor für die Landwirte, denn jetzt können diese Fragen weltweit in der Dritten Welt besser koordiniert und auch kontrolliert werden.
Es wird noch einmal deutlich festgeschrieben, dass die Kontrolle auf BSE ein wichtiger Bestandteil ist. Es wird weiterhin an gesunden, auffälligen und veränderten Tieren getestet. Aber wenn die Überwachung zeigt, dass in bestimmten Bereichen eine langanhaltende positive Entwicklung zu verzeichnen ist, dann kann es auch gewisse wissenschaftlich abgesicherte Lockerungen geben.
Ein Streitpunkt, auf den ich gerne eingehen will, ist die Frage von Fischmehl. Als Landwirt bin ich davon überzeugt, dass Fischmehl nicht in den Trog von Wiederkäuern gehört. Das ist aber in einigen Ländern Europas offensichtlich anders. Ich habe das zu respektieren. Das Parlament hat schon 2004 deutlich Nein gesagt. Die Berichterstatterin hat mit der Unterstützung vieler Experten dieses Thema noch einmal aufgegriffen und deutlich gemacht, dass diese Tatsache – nämlich dass Pflanzenfresser kein Fischmehl bekommen sollen – in diesen Bericht aufgenommen wird. Als Ausnahme – das ist ein Teil des Kompromisses – sollen Zufütterungen bis zu einem gewissen Alter möglich sein. Ich glaube, diesem Kompromiss kann man zustimmen.
Ein heikler und auch durchaus sensibler Bereich ist die Frage des Separatorenfleisches. Es ist eine sehr komplizierte Frage, wie man Fleisch von Knochen abfräst. Jeder, der das einmal gesehen hat, wird es nie wieder essen. Die Kommission hat selbst gesagt, sie wird das aufarbeiten und uns einen geeigneten Vorschlag machen, wie mit diesem Problem umgegangen werden kann. Die Mindestliste für spezielle Risikomaterialien ist ein großes Anliegen der Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt. Hier werden nicht wie früher in den Anhängen, sondern in einer echten Liste zum Beispiel Hirn- und Rückenmark aufgeführt. Ein richtiger und guter Beitrag.
Ein ebenso guter Beitrag ist die Frage, wie im Moment Kohortentiere behandelt werden. Das sind Geschwister von Tieren, die erkrankt sind. Früher wurden diese Tiere alle auf brutalste Weise geschlachtet. Heute hat man hier einen guten Weg gefunden und hält die Tiere im Bestand. Sie dürfen natürlich selbst nicht zum Verzehr gelangen.
Alles in allem möchte ich mich bei der Berichterstatterin sowie bei den beteiligten Akteuren bedanken. Sie haben Wesentliches geleistet. Und ich bin sehr froh, dass Dagmar die Gelegenheit hatte, uns durch dieses schwierige Gebiet zu begleiten, und hoffe, dass sie bald wieder da ist.
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Landwirtschaftsausschusses. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Das Europäische Parlament und besonders auch die Berichterstatterin, Frau Roth-Behrendt, haben bei der Bewältigung der BSE-Krise großen Einsatz gezeigt, sie haben eine gute Rolle gespielt, sie haben auch die Kommission mit den unterschiedlichen Instrumentarien wie dem Untersuchungsausschuss und dem Misstrauensvotum auf Bewährung auf den rechten Weg führen können.
Wir sind froh, dass wir uns heute nicht mehr mit dem Beginn bzw. dem Höhepunkt der Krise, sondern mit ihrer Abflachung zu beschäftigen haben. Diese Krise war eine von Menschen gemachte Katastrophe, also werden wir – wenn wir die Ursachen beseitigen – auch einen Weg aus dieser Krise herausfinden. Der Agrarausschuss ist tatsächlich der Ansicht, dass wir den Einstieg in den Ausstieg wagen sollten. Am Ende dieser Entwicklung wird also wieder stehen, dass an nichtvegetarische Tiere hochwertiges tierisches Eiweiß verfüttert werden kann, wenn es von Tieren kommt, die für die menschliche Ernährung freigegeben wurden.
Was uns bei diesem Ausstieg beschäftigt, ist, dass die Kommission jetzt im Komitologieverfahren die Aktionen sehr stark an sich zieht und die Entscheidungen trifft. Wir sind der Ansicht, dass das Europäische Parlament beteiligt sein sollte. Wir sind insgesamt etwas besorgt, dass die Kommission, indem sie das im Verwaltungs- und Regelungsverfahren an sich zieht, das Europäische Parlament außen vor lässt. Daher haben wir durch die Verschärfung der Grundsatzentscheidungen dafür gesorgt, dass Fragen des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes eine große Rolle spielen müssen. Insgesamt sind wir der Ansicht, dass das Europäische Parlament bei der Frage der Mitentscheidung im Komitologieverfahren ebenso wie der Rat das Recht haben muss, ein Veto einzulegen, wenn in den Anhängen Dinge entschieden werden, die eigentlich im Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments geregelt werden sollten.
Horst Schnellhardt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Es ist mir ein Bedürfnis, ein wenig Redezeit darauf zu verwenden, die besten Grüße an Frau Dagmar Roth-Behrendt, verbunden mit den besten Genesungswünschen, zu senden.
Der vorliegende Bericht zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathie ist aus Sicht meiner Fraktion in vielen Teilen außerordentlich gut gelungen. Wir haben damals in der Hektik auf dem Höhepunkt der BSE-Problematik in vielen Dingen sehr schnell und sehr scharf entscheiden müssen, und der wissenschaftliche Fortschritt ist mittlerweile vorangekommen. Deswegen können wir jetzt von einem guten Vorschlag sprechen.
Wo sehe ich die Vorteile? Erstens ist die Komitologie auf das notwendige Maß begrenzt worden. Herr Graefe zu Baringdorf, der ursprüngliche Vorschlag war wesentlich komitologiefreundlicher! Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit bei der Umsetzung. Zweitens vereinfacht die Einführung von drei Risikokategorien die Risikobewertung, ohne die Sicherheit zu gefährden. Dadurch tritt in der gesamten EU ein international vereinbartes Programm für BSE-TSE-Bekämpfungsmaßnahmen in Kraft, das auf Vorschlägen des internationalen Tierseuchenamtes basiert. Die Ergebnisse der Risikobewertung in allen Ländern sind damit vergleichbar. Das erleichtert unter anderem auch den Export und Import.
Drittens ist das Alter, ab dem die Tiere auf BSE getestet werden müssen, nun in der gesamten EU gleich, da die Regelung im Artikelteil festgelegt wurde. Für Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden, beträgt es einheitlich dreißig Monate. Wir wissen, dass viele Länder ganz andere Regelungen getroffen haben. Durch diese neue Regelung sind die Statistiken der Mitgliedstaaten vergleichbar. Man kann einen viel besseren Überblick über die Situation erlangen.
Viertens begrüße ich es auch, dass das generelle Keulen der Horde bei Auftreten von BSE aufgehoben wird. Das ist wissenschaftlich begründet und sollte auch so durchgeführt werden.
Fünftens wird durch die Einführung von Toleranzschwellen für tierische Proteine in pflanzlichen Futtermitteln, die – das betone ich – zufällig und unvermeidbar vorhanden sind, der Realität entsprochen, und Probleme der beteiligten Bereiche werden beseitigt, ohne die Sicherheit zu gefährden. Ich erwarte, dass Kommission und Rat den vereinbarten Wert von 0,5 % zustimmen. Ich halte diesen Wert für gerade so vertretbar, obwohl zu erwarten ist, dass in diesem Messbereich die Toleranzgrenzen doch sehr unterschiedlich sind und die Toleranzen sehr hoch sein werden.
Sechstens bleibt das wissenschaftliche Verbot des Einsatzes von tierischen Proteinen in Futtermitteln für Rinder bestehen. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir uns auf eine Regelung verständigt haben, wonach etwas Fischmehl für Rinder im jungen Alter eingesetzt werden darf. Gut, es ist ein Kompromiss. Ich hätte es lieber gesehen, es würde klar getrennt. Dann hätte sich auch in der Futtermittelindustrie eine klare Trennung vollzogen, und wir hätten viel mehr Sicherheit. Aber dennoch ist diese Regelung zu begrüßen.
Des Weiteren möchte ich unbedingt erwähnen und die Kommission daran erinnern, dass sie versprochen hat, bei der Revision der Verordnung 1774/2002 die Frage der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen mitzuregeln. Das halte ich für sehr wichtig, und das möchte ich auch noch einmal betonen. In diesem Zusammenhang bin ich der Meinung, dass wir diesem Vorschlag ohne weiteres mit großer Mehrheit zustimmen können.
Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich schließe mich den Glückwünschen an die Berichterstatterin zu ihrem guten Bericht, aber auch zu ihrer guten langjährigen Arbeit in diesem Bereich an und wünsche ihr gute Genesung. Ich möchte auch ein Thema behandeln, das Dagmar Roth-Behrendt seit Jahren ein Herzensanliegen ist. Und zwar geht es um die schon von mehreren Rednern erwähnte Klarstellung in Artikel 7, dass erwachsene Wiederkäuer nicht mit tierischen Proteinen gefüttert werden sollen. Rinder sind Vegetarier und nehmen nur im Jungtierstadium tierische Proteine in Form von Muttermilch auf.
Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die BSE-Krise hat uns aber gezeigt, dass dieser Grundsatz sehr lange alles andere als selbstverständlich war. Daher ist es umso wichtiger, dass wir jetzt bei der Revision der BSE-TSE-Basisverordnung die ethischen Grundsätze bei der Tierernährung unterstreichen und hervorheben, dass dies für den Schutz der menschlichen und der tierischen Gesundheit, aber auch im Zusammenhang mit dem Vorsorgeprinzip wichtig ist. Ende 2004 stoppte das Europäische Parlament auf Initiative der Berichterstatterin eine Komitologieentscheidung zur Freigabe von Fischmehl zur Verfütterung. Seither wird diese Frage in diesem Haus wieder sehr heiß diskutiert. Dabei wird immer wieder darauf verwiesen, dass es kein TSE-Risiko von Fischmehl gibt. Es steht mir nicht zu, diese wissenschaftliche Frage zu beantworten, und es ist auch gar nicht mein Anliegen.
Wir im Europäischen Parlament wollen einfach nicht, dass Fischmehl oder sonstige tierische Produkte in Rinderfutter sind. Ich kann dem Kompromiss insofern zustimmen, als er in Zukunft die Möglichkeit der Zugabe von Fischmehl als Milchersatz für junge Kälber vorsieht, gerade wenn sie von der Mutterkuh getrennt worden sind. Die strengen Voraussetzungen und Kontrollen sind zu begrüßen. Ansonsten denke ich, sollten wir aus den Erfahrungen mit der BSE-Krise klüger geworden sein und ein klares Signal für mehr Tierethik und besseren Gesundheits- und Tierschutz geben!
Mojca Drčar Murko, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SL) Der gestern in Österreich bestätigte neue Fall von TSE macht deutlich, wie sinnvoll die von der Europäischen Union langfristig verfolgte und auf dem Vorsorgeprinzip beruhende Politik zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien ist. Frau Roth-Behrendt hatte eindeutig die Ansichten der Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen, als sie im Rahmen eines Meinungsaustauschs vor dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit auf den Entwurf zur Änderung der Verordnung von 2001 verwies. Ihre Hinweise lösten ein aktives Engagement seitens des britischen und des österreichischen Ratsvorsitzes aus.
Das Ergebnis dieser lobenswerten Arbeit ist ein Text, über den sich die Europaabgeordneten grundsätzlich einig sind. Insgesamt befürworten wir einhellig eine Verlängerung des Übergangszeitraums um eine angemessene Frist sowie die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Verbots der Verfütterung von tierischem Protein an Wiederkäuer. Wir unterstützen das Bemühen der Kommission um eine Angleichung geltender Regelungen an neue internationale Auflagen. Die von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebrachten Änderungsanträge werfen ein Schlaglicht auf Widersprüchlichkeiten und stellen in bestimmten Punkten einen Kompromiss dar, der zwar nicht ideal, aber zum jetzigen Zeitpunkt praktikabel ist.
Ein Beispiel dafür ist die Frage der Verfütterung von Fischmehl an Rinder. Fische sind kein Risikofaktor, da TSE nicht durch Fischmehl übertragen wird. Fischmehl stellt aus anderen Gründen ein Problem dar. Es ist für die physiologische Entwicklung von Wiederkäuern – ob jung oder alt – nicht erforderlich, und da sie die einzigen Tiere sind, die Gras in Protein verwandeln können, befriedigen sie ihren Proteinbedarf auf anderem Wege. Unabhängig von ethischen Bedenken besteht hier auch eine Verbindung zu Fragen der mittelfristigen Ausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik und u. a. im Hinblick darauf, dass es ratsam ist, eine Proteinaggregation in Milch zu vermeiden.
Wir haben uns aus praktischen Kontrollgründen und als Kompromisslösung dafür entscheiden, dass Fischmehl unter Aufsicht der Kommission an Kälber verfüttert werden darf, wobei zu gewährleisten ist, dass in den betreffenden Betrieben nicht einmal die theoretische Chance besteht, dass Fischmehl mit Knochenmehl vermischt wird. Aus diesem Grund befürworten wir die Kompromisslösung, obwohl wir einstimmig die von Expertengutachten bestätigte Ansicht vertreten, dass die Verfütterung von Fischprotein an Jungtiere in keiner Weise gerechtfertigt ist.
Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahrzehnt hatte das Europäische Parlament entscheidenden Anteil an der politischen Antwort auf BSE. Diese Krankheit brach bereits in den 80er Jahren im Vereinigten Königreich aus, erhielt aber eine neue Dimension, als der britische Gesundheitsminister im Parlament in Westminster erklärte, dass wahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen BSE und einer neuen Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit bestehe.
Das Parlament gab recht bald eine politische Antwort in Form eines Untersuchungsausschusses unter der Leitung von Frau Roth-Behrendt, der den Stand der Dinge und die Unzulänglichkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten exzellent untersucht hat. Dem folgte ein bedingter Misstrauensantrag, und zu den wesentlichen Ergebnissen zählte, dass die Lebensmittelsicherheit der Zuständigkeit der Generaldirektion Landwirtschaft entzogen und zu einem Politikbereich wurde, der unter das Mitentscheidungsverfahren fällt.
Seit der Verabschiedung der BSE-Rechtsvorschriften in den Jahren 2001 und 2002 und den detaillierten Rechtsvorschriften über tierische Nebenprodukte wurden unter dem Komitologieverfahren allerdings auch einige kontroverse Maßnahmen angenommen. Die BSE-Gesetzgebung wurde seit Juni 2001 sage und schreibe 19 Mal durch Komitologieentscheidungen aktualisiert. Wachsamkeit seitens des Parlaments ist mithin geboten.
Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. Der Kommissionsvorschlag, die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer wieder zuzulassen, wurde erst nach massiven Protesten des Parlaments zurückgezogen. Das zweite Beispiel betrifft die Vorschriften zur Verfütterung in Anhang IV der Verordnung, die durch Komitologieentscheidungen ohne Beteiligung des Parlaments von einer halben Seite detaillierter Beschreibungen auf nicht weniger als neun Seiten detaillierter Vorschriften und Ausnahmetatbestände erweitert worden sind.
Das Komitologieverfahren stellt also nach wie vor ein immenses Problem dar, das wir in dieser Verhandlungsrunde mit dem Rat nicht lösen konnten. Gleichwohl sind wir erfreut, dass fortan eine wissenschaftliche Risikobewertung der Folgen für Mensch und Tier berücksichtigt werden muss. Die mit dem Rat in erster Lesung erzielte Vereinbarung, die sich in den Änderungsanträgen 41 bis 56 widerspiegelt, erhält die uneingeschränkte Unterstützung unserer Fraktion. Unsere diesbezüglichen Kernpunkte bleiben das Verbot der Verfütterung sämtlicher tierischer Proteine an Wiederkäuer, die Bestimmung, dass die Verfütterung von Fischmehl an Jungtiere von Wiederkäuerarten nur nach wissenschaftlicher Beurteilung und mit hinreichend strengen Kontrollmaßnahmen zulässig ist, sowie die Vorschriften über Separatorenfleisch, die schließlich verankert werden sollten.
Es ist überaus bedauerlich, dass die Berichterstatterin, Frau Dagmar Roth-Behrendt, während dieser Aussprache nicht zugegen sein kann. Ich wünsche ihr viel Kraft, eine baldige Genesung, und hoffe, sie kann ihre Rolle hier im Parlament recht schnell wieder ausfüllen.
Dimitrios Papadimoulis, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich meiner Kollegin, Frau Roth-Behrendt, zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren und bei dieser Gelegenheit meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es ihr bald wieder gut geht und sie wieder bei uns sein kann, damit wir unsere sehr gute Zusammenarbeit fortsetzen können.
Im Namen meiner Fraktion befürworte ich alle Kompromissänderungsanträge, die wir im Anschluss an unsere Diskussionen erarbeitet haben, mit Ausnahme von zweien: die Änderungsanträge 41 und 48. Meine Fraktion kann diese beiden Änderungsanträge nicht unterstützen, da wir der Ansicht sind, dass das Verbot der Verwendung tierischer Proteine, auch für junge Wiederkäuer, aufrechterhalten werden sollte. Und zwar aus zwei Gründen: Der erste Grund besteht darin, dass wir kannibalischen Erscheinungen vorbeugen müssen. Wir reden hier schließlich von Pflanzenfressern, die mit tierischen Proteinen gefüttert werden. Der zweite Grund ist, dass wir nicht vollauf davon überzeugt sind, dass die Gefahren eines Zusammenhangs dieser spezifischen Ernährungsweise mit den Risiken der spongiformen Enzephalopathie ausgeräumt worden sind.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass vor einigen Jahren keine Verbindung zwischen den Erscheinungsformen der spongiformen Enzephalopathie sowie Schafen und Ziegen festgestellt worden ist. Und doch sind erst kürzlich solche Fälle aufgetreten, die durch das zuständige Labor im Vereinigten Königreich sorgfältig untersucht werden. Im Moment können die Fachwissenschaftler eine solche Gefahr jedenfalls nicht ausschließen.
Ich möchte meine Ausführungen damit beenden, der Berichterstatterin nochmals zu gratulieren und ihr alles Gute zu wünschen. Abgesehen von den Änderungsanträgen 41 und 48 können Sie auf unsere Unterstützung zählen.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Profitorientierte, unnatürliche Tierzuchtmethoden, die Verfütterung von Knochenmehl an Wiederkäuer und die mechanische Trennung des Fleisches vom Knochen haben unlängst zu einem höheren Risiko der Verbreitung von BSE geführt. Bei Fleisch, das Teile des Periosteum, des Rückenmarks oder anderen Nervengewebes enthält, besteht eine größere Gefahr, dass es mit den für Menschen und Tiere gefährlichen Prionen infiziert ist.
Positiv an den derzeitigen Lösungen sind unter anderem die Vorbeugung, die Einführung einer ganzen Reihe von Kontrolltests und die Rückkehr zu traditionellen Futtermitteln. Allerdings stellt an Wiederkäuer verfüttertes Fischmehl nach wie vor ein Risiko dar. Wenn die vorgenannten Methoden nicht auch in Polen Verbreitung gefunden hätten, würden alle Tiere mit natürlichem Futter gefüttert und das Fleisch nach den traditionellen Methoden verarbeitet. Glücklicherweise wird in Polen noch immer ökologischer Landbau betrieben, und es gibt keinen ökonomischen Zwang, neue Methoden einzuführen.
Wir stehen einem übermäßigen Ausbau der Pflanzenschutzbehörde, der Umsetzung unnötig vieler Programme und auch den befremdlichen, von der Finanzlobby angeregten Kompromissen kritisch gegenüber, da all das zu einem Anstieg der Kosten und zu einer Erhöhung des Krankheitsrisikos führt, und zwar nicht nur im Falle der spongiformen Enzephalopathie.
James Hugh Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Nachdem wir nicht nur das BSE-Trauma erlitten, sondern uns in einem langwierigen und schmerzhaften Prozess davon erholt haben und nun endlich wieder britisches Rindfleisch exportieren dürfen, möchte keiner von uns je wieder so etwas erleben. Deshalb unterstütze ich den Kern der mit diesem Bericht gebilligten TSE-Vorkehrungen.
Ich möchte allerdings im Zusammenhang mit der Rindfleischeinfuhr in die EU auf ein Problem verweisen. In einem der Änderungsanträge wird ganz richtig festgestellt, dass wir gesetzliche Regelungen treffen für die vertretbare Fütterung von Rindern, deren Fleisch für die Einfuhr bestimmt ist. Doch meine Frage lautet: Wie überwachen wir die Einhaltung derartiger Regelungen, damit der Verbraucher wirklich sicher sein kann, dass billigere Einfuhren den gleichen strengen Kontrollen unterliegen wie einheimische Erzeugnisse?
Wir müssen für eingeführte Erzeugnisse nicht nur die gleichen Normen festsetzen wie für einheimische Erzeugnisse, sondern auch sicher sein, dass diese Normen nachweislich eingehalten werden. Ich möchte den Kommissar bitten, sich bei seiner Erwiderung auf die Aussprache zu diesem Problem zu äußern.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Während der von etlichen Fällen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit begleiteten BSE-Krise verhängte die Kommission 2001 bis zur Vorlage der Ergebnisse einer gründlichen wissenschaftlichen Risikobewertung der Regelung ein zeitweiliges Verbot für die Verfütterung von Futtermitteln tierischen Ursprungs einschließlich Fischmehl an Wiederkäuer. Gemäß dem Vorsorgeprinzip und um das Vertrauen der Verbraucher zu fördern wurde beschlossen, dass keinerlei verarbeitete tierische Eiweiße, Fleisch sowie tierisches Knochenmehl in Tierfutter enthalten sein dürfen. Und obwohl nie ein Fall von TSE in Fischen nachgewiesen worden war, fiel auch die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer unter das zeitweilige Verbot. Dieses ursprünglich auf sechs Monate begrenzte Verbot wurde seither kontinuierlich verlängert, obwohl die Kommission 2004 kategorisch erklärt hatte, dass weder die Gefahr von TSE-Infektionen bestand, geschweige denn, dass TSE durch die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer übertragen werden kann und dass das totale Verbot für Fleisch und Knochensplitter in Tierfutter aufgehoben werden sollte.
Die Kommission vertrat den Standpunkt, dass diese Nulltoleranz nicht aufrechterhalten werden konnte, da die technischen Verfahren zur Feststellung von tierischem Eiweiß nicht genau genug waren, um den so genannten zufälligen Eintrag von geringen Eiweißmengen, die von kleinen Vögeln, Säuge- oder Nagetieren stammten, welche bei der Ernte zufällig mit erfasst worden waren, zu berücksichtigen.
Die Tatsache, dass es unmöglich war, diese Proteine und Knochenpartikel, die keine TSE-Gefahr darstellen, von Eiweißen zu unterscheiden, die von Wiederkäuern stammen und mit BSE infizierte Prionen aufweisen könnten, hatte die Aufsehen erregende, mit extrem hohen Kosten verbundene, unwirtschaftliche und unnötige Stornierung von Lieferungen und, was noch umstrittener war, die Einstellung der Verfütterung von Tierfutter auf Rübenbasis aufgrund des harmlosen und nicht vermeidbaren zufälligen Eintrags von Eiweißen, die von Nichtwiederkäuern stammen, zur Folge.
Mit dem uns heute vorliegenden Vorschlag soll die Verordnung abgeändert und aktualisiert werden, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Kategorisierung der Länder entsprechend dem bestehenden BSE-Risiko, die Kontrolle und Überwachung, spezifisches Risikomaterial, eine dauerhafte Rechtsgrundlage für Programme zur Züchtung auf Resistenz gegen TSE, die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, jahrgangsgleiche Tiere in ihrer Herde zu belassen, und natürlich die Überprüfung des Informationsrückflusses.
Angesichts der für Landwirte und die Industrie nun schon viel zu lange andauernden Ungewissheit, die durch das Unvermögen, eine Entscheidung über die Aufhebung des Futtermittelverbots zu treffen, verursacht wurde, hoffe ich, dass dieses Dokument in erster Lesung angenommen werden kann. Ich begrüße den erzielten Kompromiss und befürworte die Bestimmungen über die potenzielle Aufhebung des Futtermittelverbots, denn ihnen liegen fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde. Meines Erachtens sind ausreichend Schutzmechanismen vorgesehen, um sämtliche Interessen zu schützen. Meiner Ansicht nach muss betont werden, dass Eiweiß ein notwendiger Bestandteil der Tiernahrung ist und dass das derzeitige Futtermittelverbot uns bezüglich der Eiweißzufuhr in der tierischen Ernährung in eine prekäre Lage bringt. Wir können unseren Eiweißbedarf in Europa nur zu 23 % selbst decken. Der größte Teil unserer qualitativ hochwertigeren Proteine wie beispielsweise brasilianisches Soja wird über riesige Entfernungen hinweg aus Ländern eingeführt, in denen mittlerweile heftige Debatten über die Nachhaltigkeit stattfinden.
Bei aller Kontroverse über die ethischen Aspekte der Fütterung von Tieren ist zu bedenken, dass die Alternativen bisweilen noch größere ethische Fragen aufwerfen. All das ändert nichts an der Tatsache, dass in der Lebensmittelindustrie der EU Eiweißmangel herrscht. Ich freue mich, dass eine Einigung über die Verfütterung von Fischmehl an junge Kälber erzielt wurde, die einen hohen Eiweißbedarf haben. Wir können uns nicht zum Spielball von Emotionen machen. Das würde unsere Glaubwürdigkeit als Gesetzgeber ernsthaft unterminieren. Solide wissenschaftliche Erkenntnisse bilden den Kern dieser Verordnung. Wir sollten den unbestrittenen wissenschaftlichen Konsens, dass Fischmehl kein TSE-Risiko birgt, respektieren.
Was die Festlegung von Toleranzschwellen für das zufällige Auftreten von Knochenfragmenten und die technisch unvermeidbare Kontaminierung betrifft, so dürfen wir uns ausschließlich auf wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse durch ständige Ausschüsse im Rahmen des Komitologieverfahrens verlassen. Dieses Verfahren mag nicht perfekt sein, aber es spricht besser an als die Mitentscheidung und sorgt für eine fundierte wissenschaftliche Analyse und Risikobewertung. Das ist besser, als sich bei europäischen Entscheidungen in technischen Bereichen von Gefühlen leiten zu lassen.
Aus diesem Grund kann ich Änderungsantrag 57 nicht unterstützen, weil er meines Erachtens die Chancen auf eine schwer erkämpfte Einigung in erster Lesung, die im Interesse aller Beteiligten wäre, gefährdet. Trotzdem sollten wir als Parlamentarier selbstverständlich umfassend und wachsam von unserem Recht auf Prüfung der Ergebnisse der Komitologiesitzungen Gebrauch machen und die Kommission zur Rechenschaft ziehen, wenn deren Experten im ständigen Ausschuss Entscheidungen treffen, die ihre ihnen durch die TSE-Verordnung übertragenen Befugnisse überschreiten.
Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Roth-Behrendt meine besten Wünsche für eine baldige Genesung übermitteln und ihr für ihr anhaltendes Interesse an dieser wichtigen Thematik danken. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Linda McAvan (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte meiner Kollegin Frau Roth-Behrendt gratulieren. Sie hat einen ausgewogenen Bericht auf vernünftiger Grundlage erarbeitet.
Ich möchte etwas zum Fischmehl sagen, und vielleicht bin ich da etwas emotional, aber ich stimme da eher denen zu, die meinen, wir sollten eine Rückkehr zur Verfütterung von tierischen Eiweißen an Wiederkäuer vermeiden. Wir haben uns vor einigen Jahren davon losgesagt. Wir füttern weiterhin Wiederkäuer in unseren Ländern und verspeisen sie. Deshalb halte ich das für einen Rückschritt. Ich frage mich, was die Öffentlichkeit sagen würde, wenn wir sie dazu befragen würden. Würde sie wollen, dass wir Fischabfälle an Wiederkäuer verfüttern? Würde die Öffentlichkeit das wollen?
Ich kann den Kompromiss, den uns Frau Roth-Behrendt vorgelegt hat, akzeptieren, denn er ist vernünftig und würde zu einer Einigung in erster Lesung beitragen.
Das zweite Problem betrifft die politische Akzentverschiebung bei den Toleranzschwellen für kleine Mengen tierischer Proteine. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise ein Futtermittelwerk in meinem Wahlkreis, das gegenwärtig Futter für Wiederkäuer produziert, in der Lage wäre, gleichzeitig auch Futter für Schweine und Geflügel zu produzieren. Im Moment muss das Futter mit hohem Kostenaufwand aus anderen Teilen des Landes herbeigeschafft werden, was wegen des Transports auch für die Umwelt sehr schädlich ist. Die Toleranzschwellen sind vernünftig. Sie sorgen dafür, dass zwischen der Herstellung unterschiedlicher Arten von Futter eine ordnungsgemäße Säuberung erfolgt.
Ich möchte Frau Roth-Behrendt meine guten Wünsche übermitteln und hoffe, dass sie bald wieder hier sein kann. Sie hat einen sehr guten Bericht vorgelegt, und ich weiß, dass sie sich seit vielen Jahren im Auftrag dieses Parlaments intensiv mit der TSE- und BSE-Problematik befasst.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich wünsche Frau Roth-Behrendt eine baldige Genesung. Sie hat einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt, nachdem sie sich mit dem zur Diskussion stehenden Gegenstand sehr eingehend befasst hat. Folglich kann ich ihren Standpunkt in fast allen Punkten unterstützen. Die Ausnahme bildet die Frage der Fischmehlverfütterung.
Fischmehl ist eine reiche Proteinquelle und für Tiere einschließlich Wiederkäuer extrem nahrhaft. Diese Tiere sind in der Lage, die im Fischmehl enthaltenen Proteine zu metabolisieren und für ihr Wachstum und die Deckung ihres Energiebedarfs zu nutzen. Daher stellt die Verwendung von Fischmehl als Tierfutter für die Landwirtschaft eine effiziente und preiswerte Möglichkeit der Nahrungsergänzung dar.
Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist vor allem mit zwei Problemen verbunden. Erstens stellt sich die Frage, inwiefern es ethisch korrekt ist, tierische Proteine an Tiere zu verfüttern, die derartige Proteine normalerweise nicht fressen. Das ist in der Tat umstritten. Das bleibt ein ethisches Problem, das allerdings nicht das Ziel der Verordnung, um die es heute geht, betrifft, denn das besteht darin, zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien beizutragen.
Die zweite und wichtigste Frage lautet: Können bestimmte TSE von Fischmehl auf Wiederkäuer übertragen werden? Die Antwort anhand bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisse lautet Nein. Soweit ich weiß, hat es bisher keinen dokumentierten Fall einer TSE-Übertragung von Fischmehl auf Wiederkäuer gegeben, obwohl Fischmehl in der Vergangenheit von den Landwirten in großem Umfang eingesetzt wurde und diese Praxis in vielen landwirtschaftlichen Betrieben außerhalb der EU nach wie vor üblich ist.
Natürlich dürfen wir das Vorsorgeprinzip nicht außer Acht lassen. Aber bis zu welchem Punkt sollten wir daran festhalten, wenn uns keine eindeutigen Hinweise darauf vorliegen, dass TSE von Fischen auf Wiederkäuer übertragen werden kann? Wir wissen, dass wir in dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein solcher Nachweis erbracht wird, diese Praxis sofort einstellen können. Das Vorsorgeprinzip funktioniert nur dann gut, wenn man es mit Vorsicht anwendet. Andernfalls kann es sich zu einem ernsten Hindernis für unsere Existenz entwickeln. So verbieten wir beispielsweise nicht das Reisen, um verkehrsbedingte Todesfälle und Verletzungen zu vermeiden. Schließlich essen auch wir Menschen Fisch und befürchten nicht, dass sich die bei Fischen auftretende Variante spongiformer Enzephalopathien auf uns überträgt, was wesentlich wahrscheinlicher ist als ihre Übertragung von Fischmehl auf Kühe.
Ich weiß, dass es mir nicht gelungen wäre, Frau Roth-Behrendt, wenn sie anwesend wäre, davon zu überzeugen, dass sich Fischmehl gut als Wiederkäuerfutter eignet, aber ich hoffe, dass ich meinen anderen Kollegen Stoff zum Nachdenken gegeben habe.
Thomas Ulmer (PPE-DE). – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die besten Glück- und Genesungswünsche an Frau Roth-Behrendt und vielen Dank für ihren exzellenten Bericht und die guten Verhandlungen mit Rat und Kommission. Ich bin sehr positiv gestimmt, dass wir hier mit der ersten Lesung eine Einigung erzielen werden.
Der Verbraucherschutz ist exzellent sichergestellt. Die von der Berichterstatterin geforderten Verschärfungen tragen wir inhaltlich voll mit. Die Regelungen, wie sie das Parlament vorgesehen hat, nämlich TSE-Kontrollen bei für den Eigenverbrauch geschlachteten Rindern über 30 Monate und bei allen verendeten oder notgeschlachteten Rindern über 24 Monate, halten wir für ausreichend und richtig. Durch diese Maßnahme spart allein das kleine Bundesland Schleswig-Holstein vier bis fünf Millionen Euro jährlich, ohne dass die Sicherheit der Konsumenten dadurch gefährdet wird.
Die Anpassung an die drei Risikokategorien des internationalen Tierseuchenamtes ist ebenfalls logisch und notwendig. Die Definition der aktiven und passiven Überwachungsklassen dient der Sicherstellung und der Qualität der epidemiologischen Überwachung. Das eingeschränkte Verbot der Verfütterung tierischer Proteine an Wiederkäuer halte ich für richtig, wenn auch nicht für voll ausreichend. Die Natur hat nicht vorgesehen, dass Wiederkäuer tierische Proteine zu sich nehmen, mit Ausnahme der Kälber in Form von Muttermilch. Die Argumentation, dass gereinigte Proteine aus Fischmehl auch nichts anderes wären, ist sicher wissenschaftlich begründbar, aus meiner Sicht jedoch nicht korrekt. Ethisch halte ich die Verfütterung von Fischmehl für problematisch und nicht wünschenswert.
Das Vermarktungsverbot von Tieren aus Drittländern ist mit Fristen von im Zweifelsfall bis zu acht Jahren entsprechend sicher berücksichtigt. Ein ganz entscheidender und folgerichtiger Fortschritt ist die Aufhebung der zero tolerance für das Vorhandensein tierischer Proteine in Nahrungsmitteln durch zufällige Kontamination. Zero tolerance hat in meiner Heimat bedeutet, dass zehntausende Tonnen Zuckerrüben, bei denen bei der Anlieferung tierisches Eiweiß gefunden wurde, vernichtet werden mussten. Die Eiweißbeimengungen, die jetzt bis 0,5 % toleriert werden, stammen überwiegend von Kleintieren, die beim Ernten oder lange davor auf landwirtschaftlichen Flächen zu Tode gekommen waren und sicher TSE-frei sind. Hier ist die neue Grenze ein echter Fortschritt zu einer vernünftigen Gesetzgebung.
Ich stimme dem Vorschlag zu, kann mir zum Schluss jedoch eine kleine Bemerkung nicht verkneifen, nämlich dass für das Parlament das Leben ohne Komitologie oder mit weniger Komitologie sicher noch besser und noch demokratischer wäre.
Elisabeth Jeggle (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zehn Jahre nach dem Ausbruch von BSE sind Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter spongiformer Enzephalopathien weiterhin notwendig und auch in der Diskussion.
Die entsprechende Verordnung, die uns auch heute beschäftigt, soll das EU-Recht in Einklang mit internationalen Vorgaben und den Standards des Internationalen Tierseuchenamtes bringen. Wichtig dabei sind alle Vorsichtsmaßnahmen. Lebensmittelschutz und Verbraucherschutz haben gleichermaßen Priorität. Wichtig ist aber ebenso, die Dinge mit Augenmaß zu betrachten. Wo immer möglich, sollten nur wissenschaftliche Erkenntnisse Grundlage des Handelns sein.
Als Schattenberichterstatterin der EVP im Agrarausschuss stimme ich den bisherigen Ergebnissen und Kompromissen zu. Ich danke ausdrücklich allen im Umweltausschuss mit diesem Thema befassten Kolleginnen und Kollegen für die gute Kooperation und die sachorientierte Behandlung dieses wichtigen Themas. Es ist gelungen, bürokratievermindernde pragmatische Erleichterungen durchzusetzen. Dabei sind drei Aspekte von Bedeutung. Erstens, wir wollen wirklich drei statt fünf Risikokategorien. Damit ist ein national koordiniertes Vorgehen gegen BSE möglich. Insgesamt werden wir mehr Sicherheit haben. Dazu gehört auch die konkrete Liste für Risikomaterial.
Zweitens: Tierische Proteine – und da sind wir uns sicher einig – sollten auch in Zukunft nicht an Wiederkäuer verfüttert werden. Dass aber bei jungen Kälbern – und wir reden hier von ganz jungen Kälbern – unter entsprechenden Kontrollen teilweise Fischmehl zugefüttert werden darf, ist eine richtige Option. Junge Kälber haben noch keinen ausgebildeten Wiederkäuermagen. Sie brauchen tierisches Eiweiß.
Der dritte Punkt: Ein zufälliger Eintrag von tierischem Eiweiß – das können eine Maus, ein Vogel, ein kleines Tier oder ein Knochen im Acker sein – sollte wirklich bis zur Toleranzgrenze von 0,5 % möglich sein. 0 % Toleranz ist in dieser Welt eher selten zu erreichen.
Für den Agrarausschuss ist einer der wichtigsten Punkte, dass die Komitologiebefugnisse in der EG-Verordnung deutlich restriktiver gefasst sind. Das Parlament hat zusammen mit dem BSE-Ausschuss das Risikomanagement in der Gesetzgebung zur Erstfassung der Verordnung entscheidend geprägt. Seither wurde am Parlament vorbei im Komitologieverfahren eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen. Dies erscheint nicht sehr demokratisch und erschwert oft das Miteinander und die Akzeptanz. Beginnen wir mit Augenmaß und Verantwortung den Einstieg in den Ausstieg.
Ich danke ausdrücklich Frau Roth-Behrendt für ihre gute Arbeit. Ich wünsche ihr von Herzen alles Gute und wünsche ihr und hoffe für uns, dass sie bald wieder bei uns ist.
Christa Klaß (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar Verheugen, meine Damen und Herren! „Better regulation“ – ein Schlagwort, das wir heute schon gar nicht mehr zu übersetzen brauchen! Es ist wichtig, dass Gesetze, Verordnungen und Richtlinien laufend auf den Prüfstand gestellt werden, und es ist richtig, wenn dann Änderungen, die im Lichte neuer Erkenntnisse notwendig und möglich sind, in diesen Gesetzestext eingebracht werden. Somit begrüße auch ich den Vorschlag der Kommission, die EG-Verordnung 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung von bestimmten TSE zu ändern.
Ich danke der Berichterstatterin, Frau Roth-Behrendt, für ihren Bericht, der mit viel Wissen um praktische Notwendigkeiten und Möglichkeiten Verbesserungen vornimmt, von denen wir hoffen, dass Rat und Kommission unseren Vorschlägen folgen werden. Als wir 2001 – geprägt von aktuellen Ereignissen – aus innerer Verunsicherung und ohne ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse diese Verordnung auf den Weg gebracht haben, war dies eine gute und richtungsweisende Maßnahme, und wir sehen, dass zumindest die Sensibilität im Umgang mit Tieren, Tierhaltung und Fütterung heute eine andere, ja eine bessere, ist.
Wir unterstützen ein international abgestimmtes System von BSE- bzw. TSE-Maßnahmen auf OIE-Ebene. Auf diese Weise werden auch mehr Erkenntnisse aus den Ländern gewonnen, die bis heute leider noch keine Daten vorliegen haben. Konrad Adenauer hat einmal gesagt: „Es ist nicht verboten, klüger zu werden.“ Wir wissen heute aufgrund der verstärkten Anstrengungen auch in der Forschung einiges mehr. Wir sehen uns aber auch in unserem alten Wissen um die Natur bestätigt. Unsere Messverfahren sind heute so verfeinert, dass man den Würfel Zucker im Bodensee feststellen kann. Null-Toleranzen kann man messen, sie bringen aber naturgegeben Probleme mit sich – die wurden eben verschiedentlich dargestellt –, weil es Null-Toleranz in der Natur eigentlich nicht gibt. Daher brauchen wir eine Toleranzgrenze in Bezug auf die natürliche Kontamination mit tierischem Eiweiß in Futtermitteln, eine praktikable Grenze, die wir heute gerne bei 0,5 Prozent festmachen wollen. Ich denke, dass dies ein Kompromiss ist, der von allen mitgetragen werden kann, und ich bitte deshalb auch um Unterstützung von Rat und Kommission für den Änderungsantrag 57.
Ich möchte die Kommission zum Abschluss daran erinnern, dass im Bereich der Verwertung von Speiseabfällen eine Lücke auftritt. Herr Kommissar, die Fristen laufen aus. Wir erwarten hier einen Vorschlag der Kommission. Wir warten dringend auf diesen Vorschlag, mit dem Ziel einer optimalen, sicheren Nutzung, Verwertung und Verwendung dieser – nicht Abfälle – sondern Wertstoffe, die man, richtig aufbereitet, auch richtig nutzen kann.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident! Auch von meiner Seite alles Gute und gute Besserung an die Kollegin Roth-Behrendt. Meinen Dank auch für ihren ausgezeichneten Bericht. Wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass TSE bzw. BSE weder beim Mensch noch beim Tier eine Prophylaxe oder eine Therapie kennt, dass der Krankheitsverlauf immer tödlich ist und dass die Wirkungskette bei der Entstehung dieser tödlichen Prionen wissenschaftlich noch nicht ganz erforscht ist.
Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass wir in den letzten Tagen auf einem oberösterreichischen Bergbauernhof, der biologisch geführt wird, einen BSE-Fall hatten, und dass der gesamte Bestand von 40 Tieren gekeult werden musste, was für den betroffenen Bauer natürlich den Existenzverlust bedeutete.
Trotzdem sind im Umgang mit diesen gerechtfertigten Vorsichtsmaßnahmen Anpassungen vorzunehmen. Wir stellen auch fest, dass die Erkrankungen insgesamt zurückgegangen sind, dass also die Maßnahmen offensichtlich gegriffen haben. Allerdings sind diese Kontrollen bzw. die gesetzten Maßnahmen sehr teuer und für manche Landwirte wirklich existenzbedrohend. Trotzdem müssen wir im Prinzip die Maßnahmenkette aufrechterhalten. Insbesondere ist es notwendig, die Verfütterungsverbote von tierischem Eiweiß beizubehalten. Der Kompromiss, der gefunden wurde, nämlich für Wiederkäuer Fischmehl bis zu einem Jahr verwenden zu dürfen, stellt meiner Meinung nach wirklich das Maximum dar und ist gegenüber der Fischindustrie wirklich sehr entgegenkommend.
Die Anpassungen, die in diesem Vorschlag enthalten sind, erachte ich für durchaus notwendig, vor allem, wenn wir daran denken, dass die Maßnahmen jetzt auf alle Tierarten ausgedehnt wurden und im Prinzip nicht nur auf Schaf und Rind beschränkt bleiben.
Wichtig ist auch, dass wir diese Maßnahmen auf die Kontrollen und die Ausfuhrverbote ausdehnen. Die Anpassungen an die Vorgaben des Internationalen Tierseuchenamtes, nämlich die fünf Risikokategorien auf drei einzuschränken, sind gerechtfertigt; nur darf das natürlich nicht dazu führen, dass die Maßnahmen insgesamt verwässert werden.
Mir ist auch ein Dorn im Auge, dass dem Komitologieverfahren doch gewisser Vorschub geleistet wird. Als Europäisches Parlament sollten wir wirklich versuchen, dies möglichst gering zu halten, damit die demokratische Kontrolle dieser doch sehr technischen Maßnahmen weiterhin gegeben ist.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Auf dem Höhepunkt der BSE-Krise war ich als Journalistin tätig und kann mich noch sehr deutlich daran erinnern, wie sich diese Geschichte entwickelt hat und welche Auswirkungen sie nicht nur für Politiker, sondern das Vertrauen der Verbraucher hatte. Es war im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft, darauf, wie wir unsere Geschäfte abwickeln, und auf die Futtermittelindustrie die Story des Jahrhunderts. Ich kann mich an ein Interview mit einem Mischfutterhersteller zu jener Zeit erinnern, der keine Ahnung hatte, woher die meisten seiner Zutaten kamen, denn der Begriff der Rückverfolgbarkeit existierte damals noch gar nicht. Ich denke, dass wir möglicherweise vergessen, wie ernst die Lage war.
Wir sind in Irland froh darüber, dass wir nun nicht mehr jahrgangsgleiche Tiere schlachten müssen, wenn in einer Herde ein BSE-Fall entdeckt wird, aber vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist es aufgrund unserer strengeren Politik in diesem Bereich sehr schlecht ergangen.
Fischmehl ist eine wichtige Proteinquelle, und ich meine, dass Angst allein kein Grund ist, um es aus der Nahrungskette herauszuhalten. Wie bereits gesagt wurde, kann Europa seinen Eiweißbedarf lediglich zu einem Fünftel aus eigener Produktion decken, und wir müssen Soja importieren, um den Mangel auszugleichen. Große Teile davon sind genetisch modifiziert, und es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass europäische Verbraucher über genmanipulierte Produkte besorgt sind, während wir gleichzeitig in hohem Maße auf genmanipulierte Proteine zur Fütterung unserer Tiere angewiesen sind.
Die Nulltoleranz ist für die Futtermittelindustrie und für Landwirte ein großes Problem, das immense Schwierigkeiten verursacht hat und in der Praxis nicht funktioniert. Im Hinblick auf die zufällige und technisch unvermeidbare Kontaminierung von Futtermittelzutaten ist Änderungsantrag 50 meines Erachtens Änderungsantrag 57 vorzuziehen. Hier muss die Wissenschaft das Sagen haben, und wir brauchen wissenschaftliche Risikobewertungen für die Grenzwerte für einen zufälligen Proteineintrag bei Futtermitteln. Ich denke, dass die Futtermittelindustrie selbst für mehr Klarheit in dieser Sache dankbar wäre, denn die Nulltoleranz hat der Branche nur allzu oft riesige Kosten verursacht und für Sorge und Verwirrung gesorgt.
Inzwischen sind zehn Jahre vergangen. Meines Erachtens ist es gut, dass wir heute Abend weniger emotional diskutieren, als wir es vor zehn Jahren getan hätten, aber ich würde alle Beteiligten auffordern, sich bei der Abstimmung über diesen wichtigen Bericht von den wissenschaftlichen Aspekten und nicht den Emotionen der Vergangenheit leiten zu lassen.
Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, um 11.30 Uhr, statt.
18. Finanzierung der europäischen Normung (Aussprache)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Frau Zita Pleštinská im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung der europäischen Normung (KOM(2005)0377 – C6-0252/2005 –2005/0157(COD)) (A6-0107/2006).
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte zunächst dem Europäischen Parlament und insbesondere der Berichterstatterin, Frau Pleštinská, den Mitgliedern des Binnenmarktausschusses und Frau Herzog für die zügige Beratung und den fundierten Bericht danken.
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Vorschlags schafft der Europäische Gesetzgeber eine neue solide Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung. Die europäische Normung spielt bereits seit mehr als 20 Jahren eine herausragende Rolle zur Unterstützung europäischer Politiken. So hat die europäische Normung maßgeblich zur Verwirklichung des Binnenmarkts beigetragen. Im Rahmen des neuen Konzepts ergänzt die Normung die europäische Gesetzgebung und trägt zur technischen Harmonisierung bei, so dass Güter innerhalb der Europäischen Union ohne Beschränkungen gehandelt werden können. Mehr als zwanzig Richtlinien sind verabschiedet worden, die diesem Konzept folgen. Als konkretes Beispiel möchte ich auf die Maschinenrichtlinie verweisen.
Die Normung ist auch ein bedeutendes Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie. Aufgrund der guten Erfahrungen mit Normen im Zusammenhang mit der Binnenmarktgesetzgebung ist es vorgesehen, im Rahmen der so genannten besseren Rechtssetzung das Konzept des Verweises auf freiwillige Normen auch bei anderen Rechtsbereichen anzuwenden. Zu denken ist hier zum Beispiel an die Gesetzgebung in den Bereichen des Umweltschutzes, der Lebensmittelüberwachung oder des Energie- und Transportsektors.
Darüber hinaus kann die Normung auch eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie spielen. Normung ermöglicht die Interoperabilität verschiedener Techniken. Sie ebnet den Weg für die Einführung neuer Technologien und fördert Innovation.
Gegenwärtig wird die europäische Normung von der Kommission auf der Grundlage von Rechtsakten aus den 80er Jahren finanziell unterstützt. Angesichts der Entwicklung des Haushaltsrechts ist es dringend erforderlich, die Finanzierung der Normung auf eine zeitgemäße Rechtsgrundlage zu stellen. Die Haushaltsmittel zur Finanzierung der europäischen Normung müssen jährlich im Rahmen des Haushaltsverfahrens bewilligt werden. Sie belaufen sich gegenwärtig auf 19 Millionen Euro.
Begünstigte in der Gemeinschaftsfinanzierung sind die europäischen Normenorganisationen CEN, CENELEC und ETSI, die im Anhang I der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren im Bereich der Normen und technischen Vorschriften aufgeführt sind. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Aktivitäten anderer Stellen, die zur Unterstützung der europäischen Normung durchgeführt werden müssen, gefördert werden.
Im Verlauf der Beratungen wurde von verschiedenen Seiten die Forderung erhoben, dass alle beteiligten Interessen, wie zum Beispiel die der Verbraucher, des Umweltschutzes und der kleinen und mittleren Unternehmen angemessen in die europäische Normung eingebunden werden müssen. Die Kommission teilt diese Auffassung und wirkt auf eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation hin.
Es ist jedoch nicht Aufgabe der vorliegenden Entscheidung, die Finanzierung der einzelnen beteiligten Interessen sicherzustellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Mitwirkung von Experten, zum Beispiel aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, im Rahmen unseres KMU-Programms gefördert wird. Dasselbe gilt für die Einbeziehung der Interessen des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes. Es ist auch die Aufgabe der Mitgliedstaaten, eine angemessene Beteiligung der betroffenen Interessen sicherzustellen.
Die Kommission begrüßt ausdrücklich die Änderungen, die im Benehmen zwischen Parlament und Rat ausgearbeitet wurden. Die Kommission kann allen Änderungsanträgen des Parlaments zustimmen. Für die Bemühungen, dass eine Einigung im Rahmen der ersten Lesung möglich wurde, möchte ich Ihnen und der Frau Berichterstatterin noch einmal ausdrücklich danken.
Zita Pleštinská (PPE-DE), Berichterstatterin. – (SK) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wieso passt ein A4-Bogen in einen Umschlag? Wieso kann man SIM-Karten in allen Mobiltelefonen verwenden? Wieso wäre es sinnvoll, wenn es EU-weit identische Steckdosen gäbe? Sobald derartige Dinge reibungslos funktionieren, sind sie so selbstverständlich, dass wir sie kaum wahrnehmen.
Doch damit derart simple Dinge funktionieren, muss sich jemand ernsthaft damit beschäftigen, und dieser Jemand ist das europäische Normungssystem, das aus drei europäischen und 29 nationalen Normungsorganisationen sowie über 60 000 Experten besteht. Sie erarbeiten Vorschläge für europäische Normen, die per Konsens angenommen werden und auf freiwilliger Zustimmung beruhen.
Da die Hauptfunktion gemeinsamer europäischer Normen darin besteht, technische Handelshemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt zu fördern, sollte die Normungspolitik als eine der Hauptsäulen der EU-Politik verstanden werden, die auf die Verwirklichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie ausgerichtet ist. Seit nunmehr 20 Jahren trägt die europäische Normung vor allem dank der so genannten Richtlinien nach dem neuen Konzept maßgeblich zur Rationalisierung der europäischen Gesetzgebung bei. Nach dem neuen Konzept erarbeitete Richtlinien gelten lediglich für grundlegende Sicherheitsanforderungen, den Verbraucher- und den Umweltschutz. Technische Anforderungen werden durch ausführliche technische Normen geregelt. Das, Herr Verheugen, ist der richtige Weg hin zu einer guten europäischen Gesetzgebung.
Als ich noch als Architektin tätig war, gehörten Normen zu meinem Handwerkszeug. Sie waren für mich Bezugspunkt beim Entwurf, der Prüfung und Abnahme von Gebäuden. Das ist einer der Gründe, weshalb ich mich bereit erklärt habe, als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission über die Finanzierung der europäischen Normung zu fungieren. Ziel dieses Beschlusses ist es, einen konsolidierten gesetzlichen Rahmen für diese Finanzierung zu schaffen.
Obwohl die europäische Normung für das Funktionieren des Binnenmarktes notwendig ist, gibt es noch keine Rechtsgrundlage speziell für ihre Finanzierung. Der Beitrag der EU zur europäischen Normung beläuft sich derzeit auf 2 %. Der Anteil nationaler Organisationen beträgt annähernd 5 %, und die Wirtschaft leistet 93 %, und zwar hauptsächlich in Form von Know-how. Die Aufgabe der Mitgliedstaaten bei der technischen Normung besteht darin, dass sie für die Übernahme der europäischen Normen in die einzelstaatlichen Systeme zu sorgen haben. Ich freue mich, dass mein Heimatland, die Slowakei, dank des slowakischen Gesetzes über technische Normen zu den ersten zählte, die europäische Normen in nationales Recht umgesetzt haben.
Ich bin davon überzeugt, dass die europäische Normung einen Beitrag zur Schaffung eines günstigen Geschäftsklimas leisten wird. Vertreter der Wirtschaft und andere interessierte Parteien werden sich immer stärker der Rolle bewusst, die die technische Normung in der Geschäftswelt spielt. Das Parlament muss schwerpunktmäßig dafür sorgen, dass kleine und mittlere Unternehmen und insbesondere Kleinstbetriebe und Handwerksbetriebe die europäischen Normen auch effektiv anwenden können. Es liegt im Interesse der Union, einen finanziellen Beitrag zur Übersetzung dieser Normen in alle Amtssprachen zu leisten, um vor allem Kleinbetrieben in den neuen Mitgliedstaaten, denen die finanziellen und personellen Ressourcen für die Übersetzung technischer Normen fehlen, einen angemessenen und transparenten Zugang zu ermöglichen. Hilfreich wären Handbücher für KMU, in denen die Normen erläutert werden.
Die siebenmonatigen Diskussionen zwischen dem Parlament, der Europäischen Kommission, dem Rat und anderen interessierten Organisationen haben mich davon überzeugt, dass dieses Problem den ihm zustehenden Platz in der EU-Politik eingenommen hat. Bei der Abstimmung habe ich alle vorgeschlagenen Änderungen befürwortet, die zur Verbesserung des Vorschlags der Kommission beitrugen. Ich habe mich sehr über die enorme Unterstützung durch sämtliche Berichterstatter und insbesondere durch die Schattenberichterstatterin Frau Herczog sowie Herrn Rübig gefreut, der Berichterstatter des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, der um eine Stellungnahme gebeten worden war. Bitte gestatten Sie mir, auch den Vertretern des Rates und der Kommission für ihre beispielhafte Unterstützung zu danken. Sie haben sich von Anfang an um einen Konsens bemüht und damit die Vereinbarung eines finanziellen Rahmens für die europäische Normung in erster Lesung ermöglicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass mein Bericht und dessen Unterstützung durch das Parlament für eine angemessene Finanzierung der europäischen Normung sorgen werden, die das Leben aller Bürger Europas einfacher und sicherer machen wird.
Yannick Vaugrenard (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (FR) Frau Präsidentin! Als Verfasser der Stellungnahme des Haushaltsausschusses unterstütze ich zwar insgesamt das Vorgehen der Kommission, doch möchte ich besonders auf die politische Dimension dieser Angelegenheit verweisen und mit Ihrer Erlaubnis auf zwei Unzulänglichkeiten verweisen.
Seit zwei Jahren versucht die Europäische Kommission die Normung im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste sowie der gesellschaftlichen und der Umweltdienste zu entwickeln. Sie schlägt vor, die Normungsarbeiten auf den Dienstleistungsbereich auszuweiten, will jedoch gleichzeitig – was ich für bedauerlich halte –, die Monopolstellung der im Bericht angeführten Vereinigungen aufrechterhalten, obwohl sich die Normierung bisher allein auf Industrieerzeugnisse beschränkte.
Im spezifischen Rahmen der Dienstleistungen besteht die Tendenz, dass die Normen an die Stelle der europäischen legislativen Harmonisierung treten, was besorgniserregend ist. Denn die Normung, so notwendig oder unabdingbar sie auch sein mag, darf niemals Vorrang vor der Gesetzgebung erhalten. Die Normen werden in allen europäischen Ausschreibungen zur Pflicht gemacht, doch bisher werden sie nur von Vertretern der Industrie ohne demokratische Kontrolle erarbeitet und können daher ein Hindernis für den Marktzugang darstellen, was wir nicht akzeptieren können.
Daher muss besonders darauf geachtet werden, dass sämtliche Betroffenen wirklich an den Arbeiten dieser Gremien teilnehmen können. Dazu gehören natürlich die Vertreter der Industrie, aber auch Verbraucherverbände, Auftraggeber, Vertreter kommunaler Gebietskörperschaften sowie auch Umweltschutzverbände. Dieses Anliegen ist zwar in die Kompromissänderungsanträge übernommen worden, aber nur in sehr geringem Maße.
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass in dem Maße, wie öffentliche Mittel gebunden werden, das Europäische Parlament jedes Jahr über den effektiven Stand der Normung unterrichtet werden muss. Die europäischen Normungsgremien sind Vereinigungen von allgemeinem Interesse, die in den Genuss öffentlicher Mittel der Gemeinschaft kommen, und müssen deshalb Transparenzverpflichtungen genügen. Doch der Kompromissänderungsantrag zu diesem Punkt sieht eine Bewertung der Normungstätigkeiten durch die Kommission alle fünf Jahre vor, was offensichtlich unzureichend ist.
Dies waren kurz zusammengefasst meine Anmerkungen, Frau Präsidentin. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin und die Koordinatoren zu der ausgezeichneten Arbeit, die sie geleistet haben, doch bedaure ich, dass nur unzureichende Anstrengungen für mehr Pluralität unternommen wurden und dass die Kontrollen der Normungstätigkeit so selten stattfinden.
Paul Rübig (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bei der Berichterstatterin, Frau Pleštinská, bedanken. Sie hat hervorragend und perfekt mit dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zusammengearbeitet, und was hier erarbeitet wurde, kann sich auch sehen lassen. Aber auch Kommissar Verheugen möchte ich danken, weil er es geschafft hat, mit better regulation ein neues Instrument zu schaffen, nämlich die Europäische Normung, womit das Ziel schneller und effizienter erreicht werden kann.
Ein Beispiel: Wir gehen derzeit das Problem mit Mobile TV an, wo es um Nokia- versus LG-Normierung geht. Hier sollten wir möglichst schnell europäische Normierungen schaffen, um auf dem globalen Markt die Führerschaft zu übernehmen. Oder die Frequenzvergabe im Linear-Digital-Bereich. Hier bietet die Normierung – wenn sie schnell, effizient und gut geschieht – Möglichkeiten, Marktanteile zu erreichen. Oder zum Beispiel die Ladegeräte bei den Mobiltelefonen. Auch hier mangelt es an Normungen. Hier gibt es enormen Handlungsbedarf, wo wir mit Economy of scale dramatische Fortschritte erzielen können.
Deshalb freut es mich auch, dass insbesondere auf die kleinen und mittleren Betriebe eingegangen wird, und ich glaube, dass wir als Nächstes ein Grünbuch über Normierung brauchen, damit unsere Volkswirtschaft durch Normierung, die sich weltweit durchsetzt – das beste Beispiel ist hier unter anderem das GSM-System – wesentlich schneller und effizienter die Lissabon-Kriterien erreicht. Ein Grünbuch in diesem Bereich könnte uns die Chance geben, hier aufzuzeigen, wo unsere Chancen in der Zukunft liegen. Das ist eine Herausforderung. Das Europäische Parlament freut sich schon heute, dass wir hier mit der Kommission so gut wie bisher zusammenarbeiten können.
Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Es ist mir eine große Freude, Frau Pleštinská im Namen meiner Fraktion und als Koordinator für den Ausschuss zu ihren ersten Bericht im Parlament zu beglückwünschen. Ich bin sicher, dass ihm noch viele weitere Berichte folgen werden. Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass sie diese Aufgabe übernommen hat. Als Vertreterin eines der neuen Mitgliedstaaten, die im Bereich Binnenmarkt ganz besonders aktiv sind, hat sie nicht nur ganz zu Recht eine Vorreiterrolle für Abgeordnete aus der Slowakei übernommen, sondern sie verfügt auch über die moralische Autorität, um in dieser Problematik etwas voranzubringen.
Schaut man sich den Binnenmarktanzeiger an, so stellt man fest, dass die Gruppe der Länder, die die Binnenmarktgesetzgebung umgesetzt und europäische Normen übernommen haben, von den neuen Mitgliedstaaten angeführt werden. Sie beschämen diesbezüglich die alten Mitgliedstaaten. Deshalb glaube ich, dass die Berichterstatterin hier ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. Ich bin zudem hocherfreut, dass wir uns während der Vorvermittlung mit dem Rat und der Kommission darauf geeinigt haben, dieses wichtige Paket in erster Lesung zu beschließen.
Ich komme jetzt zu einigen der Probleme. Ich muss dem Sprecher des Haushaltsausschusses, der völlig missverstanden hat, worum es hier eigentlich geht, widersprechen. Wie Sie sagten, Herr Kommissar, geht es im Wesentlichen um die Entwicklung effektiver technischer Normen für Produkte. Das ist nach der Umverteilung der Aufgabenbereiche in der Kommission eine Ihrer Hauptaufgaben. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass all dies Teil der Gesamtentwicklung des Binnenmarktes ist. Wir stehen jetzt kurz vor einer sehr wichtigen Überprüfung der Zukunft des Binnenmarktes. Ich teile die Ansicht meines Kollegen Herrn Rübig, dass die Rolle der Normungsgremien für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung ist. Da, wo einzelne Mitgliedstaaten diese Normen nicht anerkennen, haben wir noch immer Probleme. Es ist noch immer zu schwierig für Hersteller, die Vorzüge des Binnenmarktes zu nutzen.
Ich muss die begrenzte Anzahl der hier anwesenden Personen fragen, wie wir Arbeitsplätze schaffen und in der europäischen Wirtschaft für Wachstum sorgen wollen, wenn wir nicht für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes sorgen können; wenn wir nicht alle uns zu Gebote stehenden Instrumente und Waffen nutzen können. Ich habe mich wirklich gefreut, dass der Kommissionspräsident in seiner Erklärung, die er diese Woche über das ergebnisorientierte Handeln zum Nutzen unserer Bürger abgegeben hat, der Vollendung des Binnenmarktes absoluten Vorrang eingeräumt hat. So muss es sein. Welche Möglichkeiten bleiben uns, um uns in der Weltwirtschaft zu behaupten, wenn wir mit dem Binnenmarkt scheitern? Normen sind Teil diese Problematik, und zwar nicht nur in Europa, sondern weltweit.
Wie die Berichterstatterinnen in einem ihrer Änderungsanträge feststellten – und ich möchte an dieser Stelle auch Frau Herczog als Schattenberichterstatterin für ihre Arbeit danken –, wollen wir allen Marktteilnehmern in der gesamten Union einen angemessenen und transparenten Zugang zu den europäischen Normen gewährleisten. Das ist das Anliegen dieses Vorschlags.
Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Frau Präsidentin! Wir können bald einen Klub für all diejenigen gründen, die ihre Abende im Parlament verbringen. Es ist interessant, dass sich jeden Abend immer dieselben Abgeordneten mit stets den gleichen Fragen befassen.
Auch ich möchte Frau Pleštinská eingangs zu ihrem ersten Bericht beglückwünschen. Wie Herr Harbour hoffe auch ich, dass diesem Dossier in den kommenden drei Jahren unserer gemeinsamen Tätigkeit als Europaabgeordnete noch viele folgen werden. Ich möchte ihr für die sehr freundliche Atmosphäre danken, für die sie sowohl im Ausschuss für Binnenmarkt als auch bei den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Rat gesorgt und mit der sie zu einer Einigung beigetragen hat. Dank dieser Atmosphäre konnten wir nach der ersten Lesung eine Einigung zu jedem Punkt erzielen, und ich hoffe, dass jeder in der Lage ist, die Änderungsanträge zu befürworten.
Ich muss eine weitere kurze Anmerkung machen. Herr Harbour sagte, dass die neuen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktgesetzgebung mit gutem Beispiel vorangehen. An dieser Stelle sei an das Engagement von Kommissar Verheugen in diesem Bereich erinnert, denn ohne ihn wären wir zu einer derart effizienten Umsetzung niemals in der Lage gewesen. Er war damals für die Erweiterung des Binnenmarktes verantwortlich.
Zurück zum Bericht. Meines Erachtens besteht das wichtigste Ergebnis, das wir erzielt haben, darin, dass wir mit dieser europäischen Finanzierung besser in der Lage sein werden, für ein reibungsloseres Funktionieren des Binnenmarktes und einen transparenten Wettbewerb für alle Marktteilnehmer und andere interessierte Parteien zu sorgen. All das haben wir erreicht, ohne den Verwaltungsaufwand zu vergrößern oder – Gott bewahre – eine neue Institution zu schaffen, wie wir es sonst so gern tun. Persönlich halte ich es ja stets für sinnvoller, die Tätigkeit bestehender und bereits effizient funktionierender Institutionen weiter zu verbessern und sie mit relativ geringem Aufwand allen zugänglich zu machen.
Die von uns zu beschließende Regelung sorgt bei Unternehmen für Chancengleichheit, was den Zugang zur Gemeinschaftshilfe und die Verwendung öffentlicher Mittel betrifft. Gleichzeitig sorgt diese Regelung für ein offenes und transparentes Verfahren, ohne – und das möchte ich nochmals betonen, denn das halten wir im Rahmen des Programms „Bessere Rechtsetzung“ für äußerst wichtig – den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Ich halte das für das wichtigste Ergebnis dieses Änderungsvorschlags.
Dabei muss unbedingt erwähnt werden, dass die angemessene und kompetente Gemeinschaftshilfe für die Normung keine Ausgabe darstellt, sondern eine klare Investition. Das ist eine Investition für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes, die Erhöhung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, die Information, den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher, die genormte Produkte und Dienstleistungen nutzen, und für die Verbesserung der Marksituation und -chancen kleiner und mittlerer Unternehmen, auch wenn es bei dieser Regelung – und da teile ich die Ansicht des Kommissars voll und ganz – nicht um die Sicherstellung einzelner Interessen des Mittelstands geht.
Ich möchte mich nochmals bei all jenen bedanken, mit denen ich bei der Erarbeitung dieser Regelung Gelegenheit hatte zusammenzuarbeiten. Ich wünsche mir, dass wir noch viele weitere Gesetze in ähnlicher Weise beschließen können und dass wir vor allem bei REACH in diesem Sinne vorgehen werden.
Alexander Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Mitte der 80er Jahre hat die europäische Normung zum einen den freien Verkehr mit Industrieprodukten in der Europäischen Gemeinschaft und zum anderen ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und Arbeitnehmer ermöglicht.
Die europäische Normung ergänzt wesentliche Ziele europäischer Politik, indem sie einen Konsens zwischen Wirtschaftsteilnehmern herstellt. Sie hat sich mittlerweile in rund 20 Industriesektoren erfolgreich etablieren können. Dadurch ist es erheblich einfacher geworden, Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt zu vergleichen und kompatibel zu machen. Die finanzielle Unterstützung und fortlaufende Weiterentwicklung der europäischen Normung durch die Kommission verdient daher unsere Zustimmung.
Der Katalog der drei europäischen Normungsgremien, CEN, CENELEC und ETSI zählt heute mehr als 15 000 Normen und sonstige europäischen Spezifikationen. Häufig machte diese Normungstätigkeit detaillierte Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den betreffenden Bereichen überflüssig und bisweilen kann sogar ganz auf eine Regulierung verzichtet werden.
Die Normung sollte daher als fester Bestandteil der laufenden Bemühungen um eine bessere Rechtssetzung und damit im Sinne einer Politik für mehr Wachstum und Arbeitsplätze verstanden werden. Über den Binnenmarktaspekt hinaus kann die europäische Normung ein ganzes Spektrum politischer Maßnahmen der Gemeinschaft unterstützen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gesteigert werden kann.
Dies betrifft insbesondere die Gebiete Handelspolitik, Verkehr, Umwelt und die Fälschungssicherheit von Reisedokumenten. Im Bereich Forschung und technologische Entwicklung müssen klare gemeinsame Normen als Quelle des technischen Wissens und als Marktinstrument vorliegen. Nach den von den Kollegen schon erwähnten Beispielen von GSM und auch Galileo kann so eine gemeinsame Handelssprache geschaffen werden.
Trotz dieser positiven Bilanz müssen die europäische Normung sowie ihr institutioneller Rahmen verbessert und verstärkt werden. Die Bestimmungen der neuen Haushaltsordnung gebieten die Schaffung einer eindeutigen, vollständigen und ausführlichen rechtlichen Grundlage für die europäische Normung. Der Kompromissvorschlag vermag diesen Anforderungen meiner Auffassung nach gerecht zu werden. Dank gebührt hierfür allen beteiligten Akteuren für die konstruktive Zusammenarbeit, insbesondere der Berichterstatterin, Frau Pleštinská.
Ich werde meiner Fraktion empfehlen, den gefundenen Kompromiss zu unterstützen, und bin zuversichtlich, dass hier schon in erster Lesung eine Einigung erzielt werden wird. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir auch diese Debatte nicht in Straßburg, sondern in Brüssel führen sollten.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Technische Harmonisierung beseitigt nicht nur technische Hemmnisse im Handel und im Alltag, sondern gewährleistet auch in allen Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Nach der Einführung der europäischen Norm für Spielplätze im Jahr 1997 beispielsweise sanken in Österreich die Verletzungen bei Kindern um 25 %. Bei dieser Richtlinie geht es nicht darum, ein neues Gremium einzurichten, sondern um die Einführung eines Gesetzesrahmens für die systematische Finanzierung von Normungsbüros und -agenturen. Obgleich es vielerlei Gründe für eine solide Finanzierung gibt, möchte ich nur einen herausgreifen. Verglichen mit Deutschland, Frankreich oder dem Vereinigten Königreich verfügen die Normungsbüros in den neuen Mitgliedstaaten nur über sehr begrenzte nationale Mittel, und sie müssen auch noch die Übersetzungskosten tragen, weil Normen zwar überall in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden, für die neuen Mitgliedstaaten jedoch nur auf Englisch, Deutsch oder Französisch zur Verfügung stehen. Kleine Unternehmen haben natürlich nicht die Mittel für zeitraubende Übersetzungen. Wollen wir also sicherstellen, dass sämtliche Unternehmen diese lohnenden Normen anwenden, müssen sie in allen Amtssprachen vorliegen. Sie werden mir gewiss zustimmen, dass es im Interesse der Europäischen Gemeinschaft liegt, sich finanziell an diesen Übersetzungskosten zu beteiligen.
Die Kommissionsvorlage findet meine hohe Anerkennung. Die Berichterstatterin hat außerdem einige wertvolle Ergänzungen vorgenommen, die beispielsweise kleinen und mittleren Unternehmen helfen. Sie schlägt ferner Maßnahmen vor, die die Kontrolle der neuen Finanzierung und deren Transparenz verbessern werden. Deshalb möchte ich Frau Pleštinská meinen Dank aussprechen. Ich schätze insbesondere die Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit der sie bei der Vorbereitung des Berichts zu Werke gegangen ist, und ich möchte anmerken, dass sie eine wesentliche Rolle bei der Erarbeitung eines wohl durchdachten und nicht kontroversen Vorschlags gespielt hat, mit dem den Bürgern Europas gedient ist.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeit ist schon einigermaßen vorgerückt, die Kollegen haben auch schon viel Richtiges gesagt. Deswegen möchte ich mich zunächst einmal dem Dank an die Berichterstatterin anschließen und ihr herzlich zu dieser schwierigen Arbeit, die sie geleistet hat, gratulieren. Als stellvertretender Koordinator glaube ich, dass das ein wichtiger Schritt war.
Unsere morgige Abstimmung ist das Ergebnis eines informellen Trilogs, der das Thema der Finanzierung der Standardisierung in Europa in erster Lesung zu einem guten Abschluss bringen soll. Ich glaube, dass es ein ordentlicher Kompromiss ist, der hier von der Berichterstatterin erreicht werden konnte. Trotz aller positiven Elemente, die von den verschiedenen Kolleginnen und Kollegen hier vorgestellt wurden, möchte ich mir erlauben, einen kritischen Einwand vorzubringen.
Wir erleben an vielen Stellen, dass die Wirtschaft, die in erster Linie von der Harmonisierung des Binnenmarkts in der Europäischen Union profitiert, an diesen Regelungen teilnimmt und diese Regelungen völlig unstrittigerweise auch dringend benötigt. Als Abgeordnete müssen wir diesen Prozess somit positiv begleiten. Wir erleben aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger – und viele Bürgermeister oder andere am Wirtschaftsleben Beteiligte – diese Regelungen nicht so wahrnehmen, wie sie eigentlich gedacht sind. Da gibt es Regelungen, wie beispielsweise eine Vornorm zur kriminalpräventiven Ausstattung von Bebauungsplänen, an der sich die Bürgermeister aus meiner Sicht nicht ganz zu Unrecht stoßen.
Deswegen hatte ich ursprünglich den Vorschlag der Berichterstatterin, nämlich die Kosten der Normung sehr viel stärker an den tatsächlich anfallenden Kosten zu orientieren, begrüßt. Dieser Vorschlag war aber in der Einigung mit dem Rat und der Kommission aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit nicht haltbar. Ich glaube aber, dass es uns Abgeordneten durchaus ansteht, darauf zu achten, dass die Normung dort, wo sie dem Bürger entgegentritt, tatsächlich auch parlamentarisch legitimiert ist, und dort, wo sie nur die Wirtschaftsbeteiligten trifft, durchaus auch im Wege der Selbstverwaltung erreicht werden kann. Insofern hoffe ich, dass wir im Rahmen der Binnenmarktstrategie, die in den kommenden Monaten nicht nur die Kommission, sondern sicherlich auch das Parlament betreffen wird, auch in diesen Fragen einen Schritt vorankommen.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Ich möchte eingangs meiner Kollegin, der slowakischen Abgeordneten Frau Pleštinskea, für die Erarbeitung dieses gründlichen Berichts danken. Die europäische Normung leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau technischer Handelshemmnisse und unterstützt damit die weitere Entwicklung des europäischen Binnenmarktes. Technische Normen lösen umfangreiche gesetzliche Bestimmungen ab und tragen zur Vereinfachung von Vorschriften bei, wovon letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Wirtschaft profitieren dürfte. Die Festlegung obligatorischer Grundanforderungen dürfte auch für ein hohes Maß an Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz sorgen.
Die Normung ist in Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Verkehr, Telekommunikation oder Elektrotechnik unentbehrlich. Der Gesundheitssektor beispielsweise verfügt über etwa 10 000 verschiedene medizinische Geräte, und in diesem Sektor kommt den europäischen Normen eine wichtige regulierende Rolle zu. Sie schaffen einerseits durch detaillierte Vorgaben die Voraussetzungen für ein hohes Maß an Patientensicherheit, während sie andererseits die Innovation fördern. Über 80 % der in diesem Bereich tätigen Unternehmen sind KMU, weshalb wir das Bemühen der Berichterstatterin um einen gleichberechtigten Zugang zu europäischen Normen für diese Gruppe sehr schätzen.
Seit 1985, als wir das neue Konzept für europäische Normen verabschiedeten, wurden mehr als 15 000 Normen herausgegeben. Die Europäische Union trägt jedoch nur in sehr geringem Umfang zur Gesamtfinanzierung der europäischen Normung bei, obwohl in Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass der Nutzen für die Wirtschaft wesentlich größer ist als der finanzielle Aufwand. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, dass die EU einen erheblichen Teil der Finanzierung des gesamten Systems nicht nur innerhalb der Europäischen Union übernimmt, sondern auch auf internationaler Ebene.
Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE). – (SK) Wie aus der überarbeiteten Lissabon-Strategie hervorgeht, stellen gemeinschaftsweite Vorschriften, die eine einheitliche Auslegung und Anwendung technischer Normen unterstützen, sehr wichtige Instrumente für die Schaffung und Erhaltung der für die Politikgestaltung erforderlichen Bedingungen dar und gewährleisten damit die Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaft nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaft.
Wir können die technische Normung als eine verbindliche Komponente für die Entwicklung in vielen Bereichen ansehen, wie der Forschung, Industrie, Wirtschaft und Gesundheit. Vor allem dient sie dem Allgemeininteresse, da sie für jeden da ist, auch wenn das nicht auf den ersten Blick deutlich wird. Wir merken immer erst dann, wie wichtig Normen sind, wenn etwas nicht richtig funktioniert. Ich erinnere mich, dass die neuen Mitgliedstaaten vor nicht allzu langer Zeit ihre technischen Systeme umbauen mussten. Für die Slowakei bedeutete das die Überprüfung von mehr als 25 000 technischen Normen, von denen fast die Hälfte gestrichen wurde, und die Integration von 15 000 nationalen Normen in das verbleibende Regelwerk. All das erforderte hohe Investitionen. Dabei muss auf den herausragenden Beitrag verwiesen werden, den das international anerkannte und seit vielen Jahren bestehende Slowakische Amt für Normung zu diesem Prozess geleistet hat.
Vor uns steht jetzt die schwierige Aufgabe, die Finanzierung der europäischen Normung zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im Besonderen und die europäische Politik im Hinblick auf den globalen Wettbewerb zu fördern. Aus diesem Grund ist dieser Beschluss von größter Bedeutung. Die Erarbeitung, Koordinierung und weitere Ausgestaltung eines komplexen und umfassenden Mechanismus dynamisch funktionierender technischer Normen bedürfen einer klaren, rationalen und angemessenen finanziellen Unterstützung.
Ich möchte Sie abschließend darauf verweisen, dass es Frau Pleštinska dank ihrer lobenswerten und konstruktiven Bemühungen gelungen ist, in dieser wichtigen Angelegenheit einen Konsens zu erzielen.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich für den sehr konstruktiven Geist bedanken, der diese Debatte geprägt hat, und für den Konsens, der sich hier herausgestellt hat.
Das ist sehr wichtig, weil technische Normung etwas ist, was erstaunlicherweise im öffentlichen Bewusstsein der europäischen Bürgerinnen und Bürger häufig völlig verkannt wird. Jeder von uns hat schon erlebt, dass in der öffentlichen politischen Debatte bestimmte Normen als bizarre Beispiele für eine so genannte europäische Überregulierung herangezogen werden. Es ist heute Abend sehr richtig dargestellt worden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich sehr wundern würden, wenn es dieses Instrument nicht gäbe, weil unser Alltagsleben wie auch die meisten Wirtschaftsbereiche ohne dieses Instrument überhaupt nicht mehr funktionieren würden. Es ist ein sehr modernes Instrument, es ist rechtspolitisch ein sehr flexibles und zu bevorzugendes Instrument, weil nämlich in der Tat – und damit beziehe ich mich auf eine Äußerung des Berichterstatters des Haushaltsausschusses, die ich nicht teile – zu fragen ist, ob man immer gleich das schärfste Geschütz der Rechtssetzung auffahren muss, wenn man etwas regeln will, nämlich das Gesetz, oder ob wir nicht viel stärker dem Freiheitsanspruch unserer eigenen Gesellschaft Rechnung tragen, wenn wir die Verantwortung für technische Normen und technische Standards denjenigen überlassen, die sie brauchen, und lediglich die politische Vorgabe machen, dass eine Regelung notwendig ist.
Ich möchte Ihnen gerne heute Abend noch einmal meine politische Absicht mitteilen, dass ich die Erfahrungen, die wir in den letzten 20 Jahren mit dem new approach gewonnen haben, dazu nutzen möchte, dieses moderne Instrument europäischer Rechtssetzung auch auf andere Bereiche des Binnenmarktes und auf andere Politiken auszudehnen.
(Beifall)
Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, um 11.30 Uhr, statt.
19. Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (Aussprache)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (C6-0071/2006 – 2006/0801(CNS)) (A6-0136/2006).
Pervenche Berès (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Parlament misst der Frage der demokratischen Kontrolle der Europäischen Zentralbank große Bedeutung bei. Lassen Sie mich daher lediglich im Namen – wie ich denke – aller Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, aber auch im Namen des Kommissars mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass diese Aussprache zu so später Stunde stattfindet. Wenn wir wollen, dass die Frage des währungspolitischen Dialogs ernst genommen wird, dann sollte unserer Meinung nach eine so wichtige Entscheidung wie die Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums nicht zu einer so späten Stunde debattiert werden. Und zwar um so mehr, da es für uns heute darum geht, unsere Position in der uns vom Rat vorgelegten Angelegenheit zu bestimmen, bei der es um die letzte Ablösung eines an dem Direktorium der EZB schon von Anfang angehörenden Mitglieds und um die letzte Ernennung bis 2010 handelt. Daher ist diese Ernennung bedeutsam für den Inhalt der Geldpolitik.
Als Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Währung muss ich hier feststellen, dass nach der Abstimmung im ECOFIN-Rat der von diesem vorgeschlagene Kandidat, dessen Ernennung vom Europäischen Rat bestätigt werden muss, die Stimmenmehrheit brauchte, um als der von unserem Parlament unterstützte Kandidat aufgestellt zu werden. In diesem Anhörungsverfahren wird von dem Kandidaten erwartet, dass er das Profil einer in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeit aufweist. So ist es im Vertrag festgelegt. Diese Kriterien erfüllt der uns vorgeschlagene Kandidat zweifelsohne.
Eine große Rolle spielte bei der Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Währung eine gewisse Besorgnis hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Beratung im Rat stattgefunden hat. Zu einem Zeitpunkt, da jeder anerkennt, dass die Währungspolitik eine unabhängige Politik ist, in der die Politik kaum etwas zu sagen hat, da fast alle Mitglieder der Eurogruppe und des ECOFIN-Rates die Währungspolitik kritisiert haben, als es um die Erhöhung der Zinsen ging, gab es zu dieser Ernennung keinerlei Diskussion. Deswegen haben wir zeitgleich mit der Bewertung dieser Kandidatur ein Schreiben an den Vorsitzenden des ECOFIN-Rates, Herrn Karl-Heinz Grasser, gerichtet, dessen wesentlichen Inhalt ich hier kurz darstellen will.
Wir haben uns kritisch mit dem Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Direktoriums befasst und stellen dem Rat davon ausgehend Fragen zu zwei Aspekten dieses Verfahrens. Erstens zum System der Rotation der Länder. Ich persönlich verstehe, dass die wichtigsten Wirtschaften des Eurowährungsgebiets im Direktorium vertreten sein müssen, doch diese Ansicht wird nicht von allen Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung geteilt. Jedenfalls ist die Frage der Art und Weise, wie die Länder des Eurowährungsgebietes im Direktorium vertreten sind, von den Ausschussmitgliedern angesprochen worden, während die Größe des Direktoriums nicht hinterfragt wurde.
Weiterhin haben sich die Mitglieder unseres Ausschusses besorgt zu der Frage der Unterschiedlichkeit der für die Auswahl der Mitglieder des Direktoriums geltenden Profile geäußert, und zwar ausgehend von der Vorstellung, dass wir im Direktorium der Zentralbank vielleicht Mitglieder mit unterschiedlichen Hintergründen brauchen, damit die ganze Vielfalt der Standpunkte zum Ausdruck kommen kann, wenn es um die Währungspolitik für das gesamte Eurowährungsgebiet geht.
Unser Ausschuss vertrat die Auffassung, dass im Rat künftig eine wirkliche, offene Aussprache mit gemeinsamer Ausrichtung zu dem Profil stattfinden sollte, das unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Mitgliedsländer des Eurowährungsgebiets von dem Mitgliedstaat vorgeschlagen werden soll, der die Möglichkeit hat, ein Mitglied zu ernennen. Wir vertreten die Meinung, dass das Europäische Parlament das Recht auf ein Zustimmungsvotum wie bei den Kommissionsmitgliedern haben sollte.
Dies ist der Geist, in dem wir dieses Schreiben an den Vorsitzenden des ECOFIN-Rates verfasst haben. Meiner Meinung nach sind sämtliche Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und mit ihnen die gesamte Institution offen für einen Dialog mit dem Rat, der es ermöglichen soll, dass wir im Jahr 2010 ein besseres, völlig zufrieden stellendes Verfahren haben werden.
Alexander Radwan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Mit dem Kandidaten, Herrn Stark, Vizepräsident der Bundesbank, haben wir für das Präsidium der Europäischen Zentralbank einen überzeugenden Kandidaten. Er war bereits vorher als Staatssekretär im Finanzministerium an der Schaffung der Rahmenbedingungen für den Euro beteiligt und ist quasi einer der Väter des Euro. Und, was sich in der Anhörung gezeigt hat und was sehr positiv war: Er ist ein überzeugter Europäer. Das sollte man auch an dieser Stelle sagen.
Er steht für Kontinuität in der Europäischen Zentralbank, er steht für die Ziele der Unabhängigkeit, was gerade in einer Zeit, in der immer mehr versucht wird, die Europäische Zentralbank externen Vorgaben zu unterwerfen, wichtig ist. Er steht für eine niedrige Inflationsrate, für eine stabile Währung, für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, was gerade jetzt, da den Mitgliedstaaten das Sparen nicht leicht fällt, von großer Bedeutung ist.
In einer Zeit, in der wir vor der Euro-Erweiterung stehen, ist Kontinuität oberstes Gebot. Und weil ich die Euro-Erweiterung anspreche: Herr Kommissar Almunia, ich möchte Ihnen zur heutigen Entscheidung aus Sicht der Europäischen Volkspartei gratulieren. Wir finden sie in diesem Zusammenhang sehr positiv.
Debattiert wurde auch die Frage der Rolle des Parlaments. Ich wünsche mir auch, dass wir das Parlament stärken. Ich möchte auch herausstellen, dass Herr Stark ausdrücklich gesagt hat, dass die Rolle des Parlaments für ihn sehr wichtig ist. Ich hoffe, dass er künftig entsprechend im EZB-Präsidium intervenieren wird, wenn – wie erst kürzlich wieder – die externe Expertengruppe CESR für Clearing und Settlement beauftragt wird. Hier werden wir darauf schauen, ob er dem Parlament wirklich oberste Priorität gibt. Das nur am Rande.
Was allerdings im Parlament in Zukunft keine Rolle spielen darf, ist Gesinnungsprüfung. Darum sollten wir uns genau überlegen, wie wir es künftig machen. Was wir brauchen, sind Kandidaten mit gutem Profil, mit der entsprechenden Erfahrung, die Herr Stark hat. Es darf nicht darum gehen, wer in mein politisches Bild passt und wer nicht. Das ist nicht die Aufgabe des Parlaments, und diesen Weg würde ich auch nicht mitgehen. Ich unterstütze das Ziel, dass es in der Europäischen Zentralbank keine Erbhöfe für Staaten gibt. Allerdings müssen wir dafür sorgen, dass die großen und die kleinen Volkswirtschaften sich im EZB-Präsidium in ausgewogener Weise wiederfinden.
Abschließend wünsche ich Herrn Stark für seine neue Aufgabe, die er hoffentlich antreten wird, sehr viel Erfolg – für den Euro, für Europa und ein entsprechendes wirksames, bedeutsames Portfolio im EZB-Rat.
Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! In führenden Geschäftskreisen setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass es unbedingt darauf ankommt, in Vorständen und Aufsichtsgremien für Vielfalt zu sorgen. Vielfalt in Bezug auf Vorbildung, Berufserfahrung, Alter, Geschlecht und Nationalität sorgt für eine sensiblere, wachsamere und kreativere Zusammenarbeit als das Einsetzen des immer gleichen Personentyps.
Die Ablösung eines Bundesbankmitglieds durch ein anderes Bundesbankmitglied verspricht wenig Vielfalt und Kreativität. Wenn es sich um ein Unternehmen handeln würde, das in einem sich rasch verändernden Umfeld tätig ist, dann hätte ich der EZB geraten, bei der Erarbeitung eines Profils für ein neues Direktoriumsmitglied den Aspekt der Vielfalt zu bedenken. Aber die EZB ist kein Unternehmen, und ihre Politik soll sich möglichst nicht bewegen; offenbar strebt man an, dass sie auf ewig in dem Zustand wie zum Zeitpunkt ihrer Gründung verharrt.
Ich werde mit meiner Kritik an dieser mangelnden Dynamik bei der Entwicklung der Geldpolitik nicht hinterm Berg halten, obwohl ich ebenfalls der Ansicht bin, dass dieses Problem nicht nur die EZB betrifft, sondern auch die politischen Entscheidungsträger, den Ecofin-Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten, die von der makroökonomischen Koordinierung auf europäischer Ebene, welche ihre gemeinsame Geldpolitik ergänzt, nicht sonderlich angetan zu sein scheinen.
Aber in der Aussprache am heutigen Abend geht es nicht um die Politiken der EZB und des Euro-Währungsgebiets als solche, sondern um die Ernennung eines weiteren Vertreters der Bundesbank als Mitglied des EZB-Direktoriums. Unser Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat lediglich die Aufgabe, die Fähigkeit und Kompetenz der nominierten Kandidaten zu beurteilen, und wir haben in dieser Aussprache nicht viel zu sagen, da der Kandidat die entsprechenden Kriterien erfüllt und unsere Anhörung erfolgreich absolviert hat.
Meine Fraktion, die PSE-Fraktion, ist allerdings mehr an einer Diskussion über das Verfahren im Vorfeld der Ernennung interessiert. Ursprünglich hatten wir vorgeschlagen, dies in dem uns jetzt vorliegenden Bericht zu tun, und wir sind enttäuscht darüber, dass dieser Vorschlag nicht von der Ausschussmehrheit getragen wurde. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Auf der Sitzung der Koordinatoren im Anschluss an diese Ausschusssitzung haben wir vereinbart, uns schriftlich an Herrn Grasser zu wenden und eine grundlegende Debatte über das Nominierungsverfahren einzuleiten, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine Aufwertung und Stärkung der Rolle, die das Europäische Parlament bei derartigen Nominierungsverfahren spielt.
Das Europäische Parlament muss unbedingt ein Gegengewicht zu den meines Erachtens starken Renationalisierungsbestrebungen und der Integration zuwiderlaufenden Tendenzen schaffen, die sich im Umgang der Mitgliedstaaten mit dieser Problematik abzeichnen. Klar ist, worauf sich unsere Kritik konzentriert: Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass die großen Mitgliedstaaten „reservierte Sitze“ haben. Wir sollten stärker über Profile und Portfolios, die erwähnte Vielfalt der Entwicklung sowie mangelnde Auswahlmöglichkeiten sprechen. Die Frage der Ernennung wird in der Ratsdebatte als A-Punkt behandelt, und dem Europäischen Parlament sind damit mehr oder weniger die Hände gebunden.
Sofern wir die Möglichkeit haben, weitere Vorschläge vorzulegen, hoffen wir, dass die Kommission, der Rat und die EZB bereit sein werden, mit uns über Veränderungen beim Ernennungsverfahren zu diskutieren. Doch wir hoffen, dass wir mit jedem von Herrn Radwan vorgeschlagenen Kandidaten, gut zusammenarbeiten werden.
Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die Liberale Fraktion begrüßt den Vorschlag, Professor Jürgen Stark zum Mitglied des Direktoriums der europäischen Zentralbank zu machen. Der von Frau Berès vorgelegte Bericht bringt diese positive Beurteilung klar zum Ausdruck, und deshalb findet er die Zustimmung unserer Fraktion. Herr Stark hat auf den Fragebogen des Wirtschafts- und Währungsausschusses in überzeugender Weise schriftlich geantwortet. In seiner Anhörung im Ausschuss am 18. April hat er dann erneut unter Beweis gestellt, dass er ein hervorragender Kandidat für die Mitgliedschaft im Direktorium der Europäischen Zentralbank ist.
Er überzeugt nicht nur durch seine persönliche Integrität, sondern auch durch seine vielfältige Erfahrung und seine Kompetenz, vor allem in Fragen der Währungspolitik. Er hat den Prozess der Währungsunion von 1988 bis zur Euro-Bargeld-Einführung im Jahr 2002 maßgeblich mitgestaltet. Er gehört somit zu den Architekten des Stabilitäts- und Wachstumspakts und hat sich konsequent und deutlich gegen dessen Aufweichung ausgesprochen.
Wir Liberalen begrüßen, dass Herr Stark ein ausgewiesener Verfechter der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist und der Preisstabilität höchste Priorität einräumt. Wegen seines eindeutigen Bekenntnisses zu den Grundpfeilern der Währungsunion können wir sicher sein, dass er sich bemühen wird, als Europäer zum Wohl aller zu handeln. Darüber hinaus hat Herr Stark seine Bereitschaft zu einem offenen Dialog mit dem Europäischen Parlament zugesichert. Wir, die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, werden ihn da beim Wort nehmen.
Abschließend möchte ich noch einige kritische Anmerkungen machen, die sich ausschließlich auf das Prozedere beziehen und nichts mit der Qualität und Person von Jürgen Stark zu tun haben. Alle meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, ich halte diesen Punkt jedoch für wichtig genug, um ihn noch einmal zu unterstreichen: Die Nominierung ist nicht das Ergebnis eines Wettbewerbsprozesses, in dem sich mehrere Kandidaten präsentieren, sondern das Ergebnis politischer Überlegungen des Rates. Darüber hinaus sieht es so aus, als ob die großen Euroländer das Direktorium der Europäischen Zentralbank als Erbhof betrachten und Vertreter anderer Mitgliedstaaten von vornherein ausschließen. Die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Pervenche Berès, hat in einem Schreiben an die österreichische Ratspräsidentschaft, wie sie eben dargestellt hat, Verbesserungen des Verfahrens vorgeschlagen. Die ALDE-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich!
Othmar Karas (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Klinz sehr dankbar, dass er so deutlich unterschieden hat zwischen der Beurteilung der Person und dem Verfahren, weil nicht der Eindruck entstehen darf, dass unsere Forderungen und Wünsche an das Verfahren die Beurteilung der Person beeinträchtigen. Heute geht es darum, die Person zu beurteilen, und Jürgen Stark ist ein starker Vorschlag des Rates für die Issing-Nachfolge. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal dem ausgeschiedenen Direktoriumsmitglied Issing für seine Arbeit und die gute Kooperation danken.
Jürgen Stark ist ein starkes Signal für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, ein starkes Signal für die Kriterien von Maastricht, für die Unabhängigkeit der EZB, für einen starken Euro, für die Kontinuität und die Berechenbarkeit. Und Kontinuität und Berechenbarkeit sind Voraussetzungen für Vertrauen. Wir brauchen nicht nur mehr Vertrauen in die Europäische Union, wir brauchen auch ein starkes Vertrauen in die Unabhängigkeit der EZB und in den starken Euro. Daher bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen: Geben wir Jürgen Stark morgen unser starkes Vertrauen!
Ich bitte auch darum: Opfern wir diese Fakten, die auch im Bericht stehen – überzeugter Europäer, kompetenter Fachmann, Stärker der Werte der Unabhängigkeit, Unterstützer der Priorität der Preisstabilität, feste Überzeugung von der Währungspolitik, Offenheit in Bezug auf die Rechte des Europäischen Parlaments und sein Engagement zur Intensivierung des Dialogs zwischen beiden Institutionen – nicht der parteipolitisch motivierten Kleinkariertheit, weil diese Geisteshaltung weder in der EU noch in der Europäischen Zentralbank einen Platz hat.
Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, um 11.30 Uhr, statt.
20. Die öffentlichen Finanzen in der WWU (Aussprache)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Dariusz Rosati im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion (2005/2166(INI)) (A6-0162/2006).
Dariusz Rosati (PSE), Berichterstatter. – (PL) Frau Präsidentin! Die öffentlichen Finanzen haben wichtige Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und auf die makroökonomische Stabilität. Sie sind auch ein maßgeblicher Indikator für eine gesunde gemeinsame europäische Währung. Deshalb heißt es im Vertrag über die Europäische Union auch eindeutig, dass die Entwicklungen in Bezug auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten für die Organe der Union einschließlich des Europäischen Parlaments von Interesse sind. Das Europäische Parlament hat in Ausübung seiner Befugnisse im Rahmen des Vertrags die öffentlichen Finanzen der Europäischen Union erneut überprüft und wird dazu einen Bericht vorlegen.
Die wichtigste Aussage des diesjährigen Berichts lautet, dass die Haushaltslage in den meisten Mitgliedstaaten unsicher bleibt und dass es seit dem vergangenen Jahr praktisch keine Verbesserungen gegeben hat. Deshalb sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Haushaltspolitik erforderlich. Das Gesamtdefizit der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im Jahr 2005 auf 2,7 % des BIP gestiegen, im Euro-Währungsgebiet auf 2,9 % des BIP. Dementsprechend hat sich die öffentliche Verschuldung gegenüber dem BIP in den letzten Jahren systematisch erhöht; Ende 2005 stieg sie im Euro-Währungsgebiet auf über 70 %. Seit dem Jahr 2003 weisen elf EU-Mitgliedstaaten Defizite von über 3 % des BIP auf, und gegen zehn Länder wurden Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits eingeleitet. Überaus beunruhigend ist, dass sich unter den Ländern, die gegen die Haushaltsdisziplin verstoßen haben, vier der größten Volkswirtschaften der Europäischen Union, nämlich Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, befinden.
Das zeigt deutlich, dass einige Mitgliedstaaten beträchtliche Schwierigkeiten bei der Wiederherstellung des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen haben. Es fehlt an politischem Willen und an Entschlossenheit für die notwendigen Veränderungen. Zudem haben die präventiven und korrektiven Maßnahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes bislang keine nennenswerte Wirkung gezeigt. Ein Hauptgrund für diese bedauerliche Haushaltslage ist das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum in Europa. Das Ausbleiben notwendiger Strukturreformen, der verschärfte internationale Wettbewerb, Ungewissheit hinsichtlich der Arbeitsplätze und der künftigen Aussichten im Bereich der Nachfrage sind die Ursache dafür, dass Europa sich seit einigen Jahren langsamer entwickelt als andere Regionen in der Welt.
Mit der bisherigen Politik hat sich an dieser Sachlage nichts geändert. Eine expansive Finanzpolitik und eine restriktive Geldpolitik haben zu einem unausgewogenen Policy-Mix und einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums geführt. Die unzureichende Koordinierung der Finanzpolitik im Euro-Währungsgebiet hat die Lage weiter verschlechtert. Eine solche Koordinierung ist ganz entscheidend, um die Wirksamkeit der Wirtschaftspolitik zu erhöhen und das Vertrauen in die gemeinsame Währung aufrechtzuerhalten. Dazu wiederum müssen die finanzpolitischen Reformen aufeinander abgestimmt und Maßnahmen vermieden werden, die das Haushaltsgleichgewicht stören. Ein Grund für die anhaltende Stagnation in Europa sind die ungenügenden Fortschritte bei den Strukturreformen in vielen Mitgliedstaaten und insbesondere fehlende Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, zur Förderung der Berufstätigkeit, zum Abbau der Hemmnisse auf dem Dienstleistungsmarkt sowie zur Förderung von Innovation und Unternehmergeist. Anlass zur Sorge geben in diesem Zusammenhang vor allem die geringen Fortschritte bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie.
Frau Präsidentin! In dem Bericht schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Finanzlage vor. Vor allem gilt es, die finanzpolitischen Vorschriften in der modifizierten Fassung des Stabilitäts- und Wachstumspakts strikt und peinlich genau einzuhalten. Dies würde dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit des Paktes wiederherzustellen und seine disziplinierende Funktion zu stärken. Wir fordern beschleunigte Strukturreformen und insbesondere die entschiedene Umsetzung der Lissabon-Strategie. Ferner schlagen wir Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die finanzpolitischen Verfahren zu straffen, die Koordinierung zu verstärken und die Finanzpolitik effektiver zu gestalten. Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Auswirkungen einer verstärkten Koordinierung der Finanzpolitik auf das Wirtschaftswachstum in der Union zu untersuchen.
Wir empfehlen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsstatistiken, die Einführung transparenter Vorschriften für die Bewertung von Vermögen sowie der künftigen Rentenverpflichtungen, die Berücksichtigung des Konjunkturzyklus bei der Schätzung des Haushaltsdefizits sowie die Ausdehnung des Zeitrahmens für Haushaltsprognosen auf zwei Jahre. Wir schlagen vor, den Haushalt der Mitgliedstaaten künftig auf der Grundlage einheitlicher makroökonomischer Annahmen aufzustellen, die von der Europäischen Kommission erarbeitet werden könnten. Nicht zuletzt empfehlen wir, für die Mitgliedstaaten stärkere Anreize für die Durchführung finanzpolitischer Reformen zu schaffen – einschließlich der Veröffentlichung von Berichten über die Risiken, wenn es nicht gelingen sollte, das Gleichgewicht der öffentlichen Finanzen wiederherzustellen.
Diese Maßnahmen sind notwendig, wenn die Finanz- und Haushaltspolitik einen Beitrag zu einem rascheren Wirtschaftswachstum und wachsender Beschäftigung in der Europäischen Union leisten soll. Das Europäische Parlament sollte hier ein klares und unmissverständliches politisches Signal aussenden. Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diesen Bericht zu unterstützen.
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Herrn Rosati meinen Dank für seinen ausgezeichneten Bericht aussprechen. Er gilt auch dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der die Initiative ergriffen hat, über die Lage der öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion nachzudenken. Dadurch wurde diese so notwendige Debatte bereichert, in der es um die Frage geht, wie unsere Wirtschaftspolitik – insbesondere unsere Haushaltspolitiken –aussehen sollen, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen – Ziele, die wir alle teilen.
Ich muss meinen kurzen Redebeitrag mit zwei Bemerkungen beginnen, die meinen Standpunkt von den Aussagen im Bericht von Herrn Rosati unterscheiden, wahrscheinlich weil etwas Zeit vergangen ist, die einige positive Ergebnisse hervorgebracht hat. Seit dem letzten Jahr, als die Kommission ihren Bericht über die öffentlichen Finanzen erarbeitet hatte, deren Zahlen als Grundlage für den Bericht Rosati dienten, haben wir neue Informationen zum Wirtschaftswachstum und zur Ausgabenbilanz bzw. zum Staatsdefizit in den EU-Ländern erhalten, die diese Prognose verbessern. Ich möchte kurz darauf eingehen.
Am 8. Mai hatte ich Gelegenheit, die Frühjahrs-Wirtschaftsprognose der Kommission zu präsentieren und konnte dabei öffentlich feststellen, dass sich das Wachstum 2006 nach unserer Meinung, also nach der Analyse der Kommission, sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der Europäischen Union insgesamt unserem potenziellen Wachstum annähert: Im Euro-Währungsgebiet wird es 2 % überschreiten und konkret 2,1 % erreichen, gegenüber 1,3 % im Jahr 2005. Und in der Europäischen Union insgesamt werden es 2,3 % sein, was ebenfalls deutlich höher als das im Jahre 2005 verzeichnete Wachstum ist.
Wir treten somit in eine viel offenkundigere Phase des Aufschwungs ein, als wir bei der Vorlage des Berichts über die öffentlichen Finanzen 2005 in der Kommission vorhersehen konnten, und das für sich ist ein positives Zeichen. Dabei muss ich jedoch sagen, dass dies noch nicht genügt. Denn ein Wachstum um unsere derzeitigen potentiellen Wachstumsquoten reicht nicht aus, um alle Bedürfnisse unserer Bürger zu befriedigen und vor allem genügend Arbeitsplätze zu schaffen, damit ein deutlicher und nachhaltiger Rückgang der Arbeitslosenziffern erreicht werden kann, die noch immer bei über 8 % liegen.
Wir müssen unser Wachstumspotenzial steigern. Da stimme ich mit den Ideen des Berichts Rosati überein. Wir müssen den in der überarbeiteten Lissabon-Strategie vorgezeichneten Weg konsequent weitergehen. Die nationalen Reformpläne müssen im Rahmen dieser Strategie weiterhin in die Praxis umgesetzt werden. Wir haben an der Reform der Produkt-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte weiterzuarbeiten. Es ist notwendig, die Haushaltsungleichgewichte zu korrigieren, wo immer sie auftreten, eine größere Nachhaltigkeit unserer öffentlichen Finanzen zu erzielen und natürlich die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern. Insbesondere müssen wir größere Anstrengungen bei all unseren Maßnahmen unternehmen, die auf die Verbesserung der Qualifikationen, Forschung und Entwicklung, Innovation und Bildung im Allgemeinen gerichtet sind.
Die zweite Bemerkung, die ich machen möchte, betrifft das konkrete Thema der öffentlichen Defizite. In dem Bericht wird festgestellt, dass sich die Lage im Jahre 2005 verschlechtert hat, was auf die fehlerhafte Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zurückgeführt wird. Die endgültigen Zahlen für 2005 widerlegen diese Behauptung. Das öffentliche Defizit im Euro-Währungsgebiet und in der Europäischen Union insgesamt lag deutlich unter dem, was wir einige Monate zuvor geschätzt hatten: Es belief sich auf 2,3 % in der gesamten EU und auf 2,4 % im Euro-Währungsgebiet, also einige Punkte unter unseren Prognosen zu dem Zeitpunkt, da die Kommission ihren Bericht über die öffentlichen Finanzen für 2005 veröffentlichte. Nach unseren Prognosen für 2006 und 2007 wird diese Tendenz anhalten und eine deutliche Verbesserung eintreten, sofern die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Meines Erachtens kann man nicht sagen, dass der neue Stabilitäts- und Wachstumspakt falsch angewendet wurde. Vielmehr wurde der neue Stabilitäts- und Wachstumspakt erfolgreich umgesetzt, um die zu hohen Defizite zu korrigieren: Ende 2005 hatten sieben Länder ein übermäßiges Defizit von 3 %, während derzeit gegen 12 Länder ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft. Das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt, sobald diese Verbesserungen in den öffentlichen Defiziten bestätigt werden. Die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die erstmals unter den Leitlinien und Bedingungen des neuen Paktes beschlossen wurden, zeigen eine klare qualitative Verbesserung der mittelfristigen Haushaltsstrategien in den Mitgliedstaaten. Dabei wird größeres Augenmerk auf die Nachhaltigkeit gelegt, und es werden größere Anstrengungen unternommen, um die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern sowie die Haushalts- und Steuerpolitik mit den in der Lissabon-Strategie und den nationalen Wachstumsplänen enthaltenen Wachstumsstrategien zu verknüpfen.
Von diesen beiden Kommentaren abgesehen, besteht in allen übrigen Punkten große Übereinstimmung zwischen den Vorschlägen und Aussagen im Bericht Rosati und den Standpunkten und Kriterien der Kommission. Wir teilen die Ansicht, dass prozyklische Maßnahmen vermieden werden müssen, dass die öffentlichen Ausgaben auf eine größere Akkumulation von physischem, menschlichem und technologischem Kapital neu ausgerichtet werden müssen, dass die Bemühungen um die größere Vereinheitlichung der Haushaltsverfahren der Mitgliedstaaten, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, verstärkt werden müssen. Wir stimmen natürlich darin überein, dass wir unseren Schwerpunkt insbesondere auf die Frage legen müssen, wie wir der Herausforderung einer alternden Gesellschaft begegnen.
Jetzt, da der Wirtschaftsaufschwung beginnt, jetzt, da wir die Lissabon-Strategie definiert haben, und jetzt, da die 25 Mitgliedstaaten ihre vorrangigen Ziele für die Strukturreformen festgelegt haben, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, glaube ich – und hier teile ich den Standpunkt dieses Berichts –, dass wir eine einmalige Chance haben, der Phase des niedrigen Wachstums, des Wirtschaftspessimismus und des fehlenden Vertrauens der Wirtschaftsakteure ein Ende zu setzen. Uns bietet sich eine einzigartige Gelegenheit, die europäischen Institutionen und die europäische Dimension zu nutzen, um den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu gerecht zu werden.
Karsten Friedrich Hoppenstedt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Zunächst einmal meinen herzlichen Dank an den Berichterstatter, Herrn Rosati, der sich bemüht hat, mit allen Schattenberichterstattern und anderen hier einen konsensfähigen Bericht zu erstellen. Wir haben diesem Konzept im Wirtschaftsausschuss mit großer Mehrheit – ich würde beinahe sagen einstimmig – zugestimmt. Auch die EVP-Fraktion hat dem natürlich zugestimmt.
Wir werden bei der Beurteilung der eingereichten Änderungsanträge natürlich kritisch zu Werke gehen, und deshalb bin ich sehr dankbar, dass sich auch der Kommissar zu zwei oder drei Dingen kritisch geäußert hat, die in diesen Änderungsanträgen enthalten sind.
Solide Staatsfinanzen sind das Wichtigste in der gesamten Wirtschafts- und Währungsunion und darüber hinaus. Nur eine solide Staatsfinanzierung hilft dem wirtschaftlichen Aufschwung in Europa nachhaltig. Leider ist dieser Gedanke nicht bei allen europäischen Regierungen populär. Es mangelt oftmals an politischem Willen, die Staatshaushalte zu sanieren. Die festgeschriebenen Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind klar einzuhalten. Es sollte nicht immer wieder versucht werden, diese Stabilitätskriterien zu umgehen oder zu unterlaufen.
Wir haben sie 1997 – und da waren ja einige dabei – „Stabilitätskriterien“ genannt, weil sie dem Finanzraum und der Wirtschaft in Europa Stabilität geben. Deshalb sollten einige europäische Regierungen diese Kriterien heute nicht als Geißel oder Hemmschuh ihrer Entwicklung betrachten, sondern als nachhaltigen Weg einer gesunden Wirtschaft.
Die hohen Haushaltsdefizite nehmen schlechten Einfluss auf die Konjunkturentwicklung. Wir haben ja eben gehört, dass sich hier einiges getan hat. Ein Vergrößern der Defizite führt diese Spirale nur weiter fort und muss unbedingt gestoppt werden. Selbstverständlich müssen wir unsere Ausgaben in die richtigen Bahnen, in Innovationen und in zukunftsträchtige Entwicklung verstärken. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es immer noch Ausgaben sind, die in der gesamtwirtschaftlichen Rechnung mitgerechnet werden müssen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank – das ist heute schon an anderer Stelle deutlich gemacht worden – bei ihrer Zinspolitik, die als oberstes Ziel die Preisstabilität weiter verfolgen muss.
Eine von meinen Kollegen geforderte Abschreibung bei speziellen Innovationsausgaben, wie im betrieblichen Rechnungswesen, öffnet weiteren Neuverschuldungen Tür und Tor und schwächt die europäische Wirtschaft auf lange Sicht in gefährlicher Weise.
Eine langfristige Politik der ausgeglichenen Staatsfinanzen ist in den heutigen Euro-Ländern sowie als unabdingbare Voraussetzung aller kommenden Beitritte in die Euro-Zone vonnöten. Dafür müssen aber keine neuen nationalen Gremien zur Überwachung der Staatsfinanzen, wie in den Änderungsanträgen formuliert, geschaffen werden, die nur erhöhte Bürokratie und ein uneinheitliches System in einem gemeinsamen Währungsraum zur Folge haben.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank bieten eine verlässliche und ausreichende Rahmenstruktur, die wir nur einzuhalten brauchen.
Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich auf Herrn Almunias Ausführungen zu Ziffer 8 des Berichts hinsichtlich der fehlerhaften Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingehen. Ich stimme ihm zu, dass auch wir nicht behauptet haben, es handele sich um eine fehlerhafte Anwendung. Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag zur Berichtigung dieser Formulierung eingebracht. Ich würde auch die anderen Fraktionen bitten, einen Blick darauf zu werfen. Mit unserem Änderungsantrag 7 versuchen wir im Grunde, diese gesamte Passage aus dem Text zu streichen.
Zu den Zahlen und Prognosen unterstreichen Sie mit Ihrer Feststellung, der Inhalt des Berichts aus dem Jahr 2005 sei offensichtlich bereits überholt, noch einmal, wie relativ diese Prognosen und Statistiken sind. Ich möchte dies auch in Anbetracht Ihrer Äußerungen zu Litauen, einem Mitgliedstaat, betonen, der dem Euro-Währungsgebiet beitreten möchte und zu dem tatsächlich einige Bemerkungen denkbar sind, wenn man sich die Zahlen anschaut. Im Grunde kommt es nur auf eine Zahl an, nämlich die der Inflation, obwohl nicht wenige Mitgliedstaaten auf die Leistungen neidisch wären, die dieses Land in anderen Bereichen der öffentlichen Finanzen erreicht hat. Ich erwähne dies nur, um die Relativität der Zahlen zu verdeutlichen.
Für ein weiteres wesentliches Element in diesem Bericht halten wir die Empfehlungen an die Eurogruppe zur Verbesserung der Verfahren. Hier befinden wir uns meines Erachtens auf dem rechten Weg, um auch im Rahmen der Lissabon-Strategie mit den einzelstaatlichen Parlamenten zusammenzuarbeiten und zu prüfen, wie einige Verfahren betreffend die öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Timings, aber auch im Bereich der Annahmen zur Ölpreisentwicklung und anderen Parametern rationalisiert werden können, die für die Planung von Politik eine Rolle spielen. Dort gibt es sicher eine Menge zu verbessern, damit dies im europäischen Kontext vorhersehbarer und vergleichbarer wird.
Ich würde den Kommissar gern noch einmal auf diese Empfehlungen hinweisen, halte es aber auch für notwendig, Herrn Juncker als Vorsitzenden der Eurogruppe darauf aufmerksam zu machen, damit wir auch dort spürbar vorankommen. Das muss nach meinem Dafürhalten unbedingt in diesem Bericht signalisiert werden.
Gleiches gilt auch für die Qualität der Statistiken. Das ist ein weiterer entscheidender Punkt, den wir mehrmals zur Sprache gebracht haben