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Verfahren : 2005/0272(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0174/2006

Eingereichte Texte :

A6-0174/2006

Aussprachen :

PV 04/07/2006 - 17
CRE 04/07/2006 - 17

Abstimmungen :

PV 05/07/2006 - 4.4
CRE 05/07/2006 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0300

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 4. Juli 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Esko Seppänen im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (KOM(2005)0673 – C6-0031/2006 – 2005/0272(CNS)) (A6-0174/2006).

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ziel des Vorschlags, um den es in Herrn Seppänens Bericht geht, ist die Abänderung und Ablösung der Richtlinie 92/3/Euratom, die ein gemeinschaftsweit einheitliches Verwaltungsverfahren für die Verbringung radioaktiver Abfälle vorsieht.

Ich möchte Ihnen die Ziele des Vorschlags ins Gedächtnis zurückrufen, und zwar geht es darum die Übereinstimmung mit anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Strahlenschutz zu sichern; die Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen zu gewährleisten; das Verfahren zu präzisieren; die Struktur und den Wortlaut der derzeitigen Richtlinie zu vereinfachen und die Gewissheit zu erhöhen, indem erstens das Verfahren ausdrücklich auf die Verbringungen abgebrannter Brennelemente, die für die Wiederaufarbeitung bestimmt sind, erweitert wird – jetzt gilt das gleiche Kontrollverfahren für alle Verbringungen abgebrannter Brennelemente unabhängig von ihrem Verwendungszweck – und indem zweitens das automatische Zustimmungsverfahren generalisiert wird. Nach einer angemessenen Frist kann von einer Zustimmung durch den Durchfuhr- und Bestimmungsmitgliedstaat ausgegangen werden.

Dieser Vorschlag berücksichtigt die bei der Anwendung der geltenden Richtlinie gesammelten Erfahrungen. Er berücksichtigt ferner die am 9. Juni 2005 vorgelegte Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie die informellen Diskussionen mit dem Rat und dem Parlament im Verlaufe von 2005.

Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Seppänen, für seinen ausgezeichneten Bericht danken, der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausdrücklich unterstützt wurde. Die Änderungsanträge dienen vor allem der Präzisierung des Vorschlags der Kommission und sind daher zu begrüßen.

Ich bin daher zuversichtlich, dass der Rat den Inhalt der Stellungnahme, soweit dieser zu einer Verbesserung der Richtlinie beitragen kann, angemessen berücksichtigen wird. Die Kommission jedenfalls unterstützt die Aufnahme der im Bericht Seppänen enthaltenen Änderungsanträge in die Richtlinie.

Ich möchte Ihnen nahelegen, die vom ITRE-Ausschuss vorgelegte Empfehlung anzunehmen, da sie die beste Möglichkeit zur Förderung unserer gemeinsamen Ziele darstellt. Sie verbessert die Gewissheit in Bezug auf das gemeinschaftsweit einheitliche Verfahren für die Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente.

Ich freue mich auf die bevorstehende Aussprache.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre interessanten Ausführungen. Dieser Bericht wurde vom Ausschuss mit sehr großer Mehrheit angenommen. Den Ausschussmitgliedern, die zahlreiche gute Änderungsanträge zu dem Vorschlag eingebracht haben, möchte ich für ihre hervorragende Zusammenarbeit danken.

Während der Behandlung im Ausschuss war es meines Erachtens für uns von großer Bedeutung, darauf zu bestehen, das Recht der Mitgliedstaaten in das Gemeinschaftsrecht aufzunehmen, die Verbringung abgebrannter Brennelemente in ihr Hoheitsgebiet zum Zweck der Endlagerung zu verweigern. Dieser Grundsatz ist im Gemeinsamen Übereinkommen der IAEO über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle verankert. Das Europäische Parlament hat die Annahme des Gemeinsamen Übereinkommens bestätigt, dem die Euratom beigetreten ist. Damit gibt es in der Union eine generelle Akzeptanz des Grundsatzes, dass ein Mitgliedstaat gegen seinen Willen keine Verbringung abgebrannter Brennelemente von anderen Ländern zur Endlagerung auf seinem eigenen Grund und Boden zulassen muss.

Obwohl dieser Grundsatz prinzipiell klar und einfach ist, ist das in der Praxis nicht der Fall. Es gab in der Kommission Widerstand gegen die Vorstellung, dieses Recht des einzelnen Mitgliedstaats im Gemeinschaftsrecht zu verankern. Dabei mag die Kommission von dem Gedanken beeinflusst worden sein, der im Vertrag festgeschriebene freie Warenverkehr müsse auch auf zur Endlagerung vorgesehene abgebrannte Brennstoffe angewendet werden. Dieser Denkweise zufolge sind abgebrannte Brennelemente Güter wie alle andere auch. Da laut EG-Vertrag für Güter der freie Verkehr innerhalb der Union gewährleistet werden muss, würde einem Mitgliedstaat in den primären Rechtsvorschriften der Union nicht das Recht zugestanden, die Einfuhr nuklearer Brennstoffe aus anderen Ländern zu verbieten, wenn er auf seinem Hoheitsgebiet eine Endlagerung seiner eigenen radioaktiven Abfälle durchführt. Auch auf diesem Gebiet scheint es ein Streben nach dem freien Handel zu geben.

Die Mitglieder unseres Ausschusses haben den Berichterstatter in diesem Punkt unterstützt. Das Recht der Mitgliedstaaten, die Einfuhr abgebrannter nuklearer Brennelemente zu verweigern, ist nun in die Artikel der Richtlinie im Bericht des Parlaments aufgenommen worden und damit rechtlich verbindlich. Wäre es nur in den Erwägungsgründen enthalten gewesen, hätte es nicht die gleiche Rechtsstellung, sondern würde lediglich einen politischen Willen ausdrücken, ohne jede Rechtskraft.

Dieser Grundsatz wurde, wie auch der gesamte Bericht, vom Ausschuss mit derart großer Einhelligkeit angenommen, dass eigentlich keine Notwendigkeit bestand, den Bericht dem Plenum für Änderungsanträge vorzulegen. Dennoch habe ich die Forderung der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz unterstützt, eine Plenardebatte zur Annahme der Richtlinie durchzuführen. Meiner Ansicht nach sollten sie ihre Gründe dafür vortragen, warum Mitgliedstaaten, die selbst eine Endlagerung von radioaktiven Abfällen oder abgebrannten nuklearen Brennelementen vornehmen, eine Ausfuhr dieser Materialien in Drittländer zum Zweck der Wiederaufarbeitung oder Endlagerung nicht gestatten sollten.

Ich würde diese Forderung mit der hohen Fachkompetenz der Union in Fragen der Nukleartechnologie sowie den strengen Sicherheitsvorschriften begründen, denn ich befürchte, in einigen der potenziellen Empfängerländern außerhalb der Union existieren niedrigere Standards und nachlässigere Rechtsvorschriften. Mit der Nutzung der Kernenergie sind bestimmte radioaktive Risiken verbunden, über die die Atomenergie produzierenden Länder die Kontrolle haben müssen. Probleme, bei denen die Möglichkeit besteht, sie gemeinsam innerhalb der Union zu lösen, dürfen nicht an Drittstaaten weitergereicht werden. Aus diesem Grund unterstütze ich viele der von den Grünen eingebrachten Änderungsanträge, auch wenn es im Ausschuss dafür nicht genügend allgemeine Zustimmung gab.

 
  
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  Werner Langen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich bei der Kommission dafür bedanken, dass sie bereit war, den ersten Vorschlag zurückzuziehen und die Diskussion im Parlament in ihrem zweiten Vorschlag zu berücksichtigen. Wir sind also aufeinander zugegangen. Das gilt auch für den Berichterstatter, der bereit war — er hat sich jetzt etwas von dieser Bereitschaft gelöst —, gemeinsam mit den großen Fraktionen und der Kommission einen vernünftigen Weg zu finden.

Der jetzt vorliegende Bericht ist vernünftig. Wir können ihn mittragen. Wir sind allerdings nicht der Ansicht, dass die Anträge der Grünen unsere Zustimmung verdienen. Die EVP-ED-Fraktion trägt den Berichtsentwurf des Kollegen Seppänen insgesamt mit. Aber wir werden die Änderungsanträge, die entgegen unserer ursprünglichen Vereinbarung noch einmal vorgelegt wurden, im Wesentlichen ablehnen. Grundlage sind die Artikel 31 und 32 des Euratom-Vertrags, die sich mit der Gesundheit und der Sicherheit befassen. Ich möchte darauf verweisen, dass es kein Mitentscheidungsverfahren, sondern nur ein Konsultationsverfahren ist.

Es sind neue Gesichtspunkte eingeführt worden, etwa der erweiterte Geltungsbereich für abgebrannte Brennelemente, Endlagerung oder Wiederaufarbeitung oder das Verfahren der automatischen Zustimmung zur Verbringung und die Trennung zwischen Verbringung innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft.

Was die Grünen beantragt haben, kann nicht unsere Zustimmung finden. Insbesondere der Antrag Nr. 23, der eine weitestgehende Informationspflicht im Vorhinein vorsieht, kann nur als Aufforderung zu weit reichenden Demonstrationen gesehen werden. Frau Harms hat das ja betont. Sie ist schon einmal damit durchgefallen. Sie hat das wieder aufgegriffen. Wir gehen viel ehrlicher miteinander um, wenn wir die ungeklärte Frage der Endlagerung gemeinsam betreiben und uns nicht darauf versteifen, dass die eine Seite des Parlaments Recht hat und die andere nur Fehler macht.

Ich bedanke mich bei Herrn Seppänen dafür, dass er bereit war, auf uns zuzugehen, und ich glaube, dass wir dem Bericht in der vorliegenden Form weitestgehend zustimmen können.

 
  
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  Vincenzo Lavarra, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle ist ausgewogen und berücksichtigt viele der vom Parlament während der Aussprache über den ursprünglichen Vorschlag gemachten Änderungsvorschläge.

Ich begrüße diesen Versuch, die bisherige Richtlinie zu aktualisieren und in verfahrenstechnischer und terminologischer Hinsicht zu präzisieren. Die Aufnahme von abgebrannten Brennelementen in den Geltungsbereich der Richtlinie ist ebenfalls lobenswert. Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ist daher mit diesem Text im Wesentlichen einverstanden und möchte Herrn Seppänen zu seinem Bericht und seinen Beitrag beglückwünschen.

Wir haben eine gesonderte Abstimmung zu Änderungsantrag 6 gefordert, weil wir es nicht für möglich halten, die in der Richtlinie geforderte Überwachung und Kontrolle von den gesetzlichen Bestimmungen der Regelungen in den Durchfuhrländern auszunehmen.

Wir teilen die Besorgnis, die in den von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz vorgeschlagenen Änderungen zum Ausdruck kommt. Dennoch denke ich, dass im Vorschlag der Kommission – um genauer zu sein, in Artikel 13 – bereits Begrenzungen für die Ausfuhr vorgesehen sind, insbesondere in die Länder, die nicht über ausreichende technische, rechtliche und administrative Mittel für die sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen verfügen. Daher werden wir gegen die Änderungsanträge der Grünen stimmen.

Ich bin auch mit der Struktur des vorliegenden Vorschlags einverstanden und möchte der Kommission und Herrn Seppänen für ihre Arbeit danken.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu seinen großen Anstrengungen, die er zur erfolgreichen Erarbeitung eines ausgezeichneten Berichts unternommen hat, der sich mit einem schwierigen und kontroversen Thema befasst. Die in diesem Bericht enthaltenen Änderungsanträge stellen zweifellos eine wesentliche Verbesserung des letzten Vorschlags der Kommission sowie eine wichtige Verbesserung der ursprünglichen Richtlinie über die Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Abfälle dar.

Einer der bemerkenswertesten Beiträge des Berichterstatters, mit dem der Standpunkt der Kommission wesentlich verbessert werden konnte, ist sein Beharren darauf, dass jeder Staat berechtigt ist, die Endlagerung abgebrannter Nuklearbrennstoffe aus dem Ausland in den Lagerstätten in oder auf seinem Boden zu verbieten. Dieses Recht trägt elementaren und vorrangigen Charakter.

Meiner Ansicht nach sind nur noch einige wenige etwas unklare Fragen ungelöst. Ich möchte nur zwei solcher Problembereiche ansprechen, zwischen denen sogar eine Verbindung besteht. Es bestehen noch Unklarheiten in Bezug auf die genaue Definition radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, so dass einige radioaktive Abfälle je nach Verwendungszweck gelegentlich als abgebrannte Brennelemente betrachtet werden und umgekehrt. In jedem Falle gelten merkwürdigerweise beide Arten dieser gefährlichen Stoffe nach europäischem Recht streng genommen als Güter. Das hat zur Folge, dass ein Mitgliedstaat, nachdem er lediglich eine einfache Mitteilung erhalten hat, gelegentlich verpflichtet ist, dem Transport extrem gefährlicher Ladungen auf dem Land-, Wasser- und Luftweg über sein Territorium zuzustimmen und seine Bürger der potenziellen Gefahr einer katastrophalen nuklearen Verseuchung auszusetzen, wobei der betroffene Staat nicht das Recht hat, derartige Verbringungen von vornherein zu verhindern.

Ich weiß, dass es durchaus nicht einfach ist, eine Lösung für dieses Problem zu finden, aber wir müssen nach einem Weg suchen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, nach umfassender Information mit einer klaren Begründung abschließend zu entscheiden, ob sie einem Transport von radioaktivem Material – oder jedem anderen gefährlichen Stoff – durch ihr Territorium zustimmen oder nicht.

 
  
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  Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich als Erstes bei Esko Seppänen für sein großes Problembewusstsein bedanken, was die Marktbedingungen für ein so schwieriges Gut wie Atommüll oder abgebrannte Brennelemente betrifft.

Ich möchte noch einmal zwei Änderungsanträge meiner Fraktion begründen, die mich besonders beschäftigen. Es sind die Änderungsanträge 24 und 25, die insbesondere den Export von Atommüll und abgebrannten Brennelementen in Drittländer betreffen. Dabei geht es mir insbesondere um die Exporte nach Russland. Diejenigen, die sich mit der Materie beschäftigen, haben die Orte Majak oder Tscheljabinsk schon einmal wahrgenommen: Wiederaufarbeitungsanlagen im Ural, die seit Jahrzehnten in Betrieb sind und nicht nur sowjetischen Müll, sondern auch zunehmend europäische Abfälle bearbeiten oder zur Lagerung entgegennehmen. In diesen Anlagen sind immer wieder Störfälle passiert.

Aber nicht nur bei Störfällen, sondern auch im Normalbetrieb kommt es zu ungeheuer großen Freisetzungen von Radioaktivität. Flüsse und Seen am Ural sind hoch belastet, und zwar um Größenordnungen schlimmer, als dies z. B. im Sperrgebiet von Tschernobyl teilweise der Fall ist. Wir haben eine Situation erreicht, die nicht mehr zulässt, mit zweierlei Maß zu messen. Solche Anlagen könnten in der EU nicht betrieben werden, also dürfen Europäer auch nicht ihren Müll dorthin zur Lagerung, zur Entsorgung oder zur Wiederaufarbeitung schicken. Dass es sich bei dem Ganzen noch um Wiederaufarbeitung handelt, also um eine weitere Verwertung dieser atomaren Stoffe, kann niemand mehr wirklich darlegen, da eine nachvollziehbare Bilanz der Wiederaufarbeitung und der Wiederverwendung öffentlich überhaupt nicht darstellbar ist.

Wenn wir zulassen, dass weiterhin Tausende von Tonnen Atommüll aus der Europäischen Union nach Russland exportiert werden, dann übernehmen wir immer größere Verantwortung. Und ich betone: Wir tragen schon heute — da der Export ja nicht erst beginnt — Verantwortung für den bedauerlich schlechten Zustand der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in der Region um Majak und Tscheljabinsk. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Verantwortung für die Lösung der Atommüllprobleme zur Gänze von jenen Ländern übernommen werden muss, die diese Probleme in die Welt setzen. Für unseren Atommüll ist nicht Russland verantwortlich, sondern es sind unsere eigenen Länder.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst muss ich selbstverständlich meinen Fraktionskollegen Esko Seppänen zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Zu Recht stellt er heraus, dass an erster Stelle den Mitgliedstaaten selbst die Zuständigkeit für die Lagerung und Behandlung radioaktiver Abfälle obliegt. Das gilt mit Sicherheit auch dafür, die Annahme von Abfällen, die von außerhalb ihrer eigenen Grenzen stammen, zu verweigern. Dieses grundlegende Recht darf unter keinen Umständen durch EU-Rechtsvorschriften ausgehöhlt werden, allerdings bin ich der Meinung, dass die einzelstaatliche Verantwortung noch weiter geht. Wer radioaktive Abfälle erzeugt, darf niemals seine Verantwortung abstreifen und muss selbst dann ihre ordnungsgemäße Behandlung und Lagerung sicherstellen, wenn dies in einem anderen Land geschieht.

Die Art und Weise, wie EU-Mitgliedstaaten derzeit ihren Müll in andere Länder wie Russland verschiffen, wo er dann unter ungeheuerlichen Bedingungen gelagert wird, ist ein reiner Skandal. Die einheimische Bevölkerung und die Umwelt fallen dem fahrlässigen Umgang Europas mit radioaktiven Abfällen zum Opfer. Wenn sich Länder für die Nutzung einer gefährlichen und umweltfeindlichen Energiequelle wie der Kernenergie entscheiden, dann sollten sie ihren Müll auch selbst aufräumen müssen, anstatt ihn bei der Bevölkerung ärmerer Länder außerhalb der EU abzuladen.

Wer das Problem radioaktiver Abfälle in Europa tatsächlich in Angriff nehmen will, sollte sein Augenmerk zunächst der Quelle zuwenden, denn sonst werden nur die Symptome, nicht die wirkliche Ursache bekämpft. Es ist besonders enttäuschend zu sehen, wie die Kernenergie, nachdem sie in der Energiedebatte eine Zeitlang verdientermaßen in den Hintergrund getreten war, jetzt allmählich wieder auf die europäische Agenda zurückkehrt, denn sie ist weder umweltfreundlich, sicher noch kostengünstig. Mithin stellt sie keine akzeptable Alternative dar, wofür die Abfallproblematik ein treffendes Beispiel ist.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! An die Adresse des Kommissars gerichtet möchte ich sagen, dass ich mich, wenn ich den Bericht lese, der radioaktive Abfälle eindeutig als hoch gefährlich einstuft, schon frage, wieso wir in der Kernkraft immer noch eine Option sehen und die Kernkraft von einigen Lobbyisten sogar als „grün“ angepriesen wird.

Im Mittelpunkt dieser Richtlinie stehen lediglich jene Mitgliedstaaten, die aktiv Kernenergie erzeugen, und jene, die die Abfälle abnehmen. Irland erzeugt weder radioaktive Abfälle noch arbeitet es sie auf. Unsere Situation wird in diesem Bericht nicht berücksichtigt, obwohl wir Schutz brauchen, da sich das britische Aufarbeitungswerk Sellafield unweit unserer Küste befindet.

Die Irische See – der schmale Wasserstreifen, der uns von Sellafield trennt – hat sich wegen Sellafield zum am stärksten radioaktiv belasteten Gewässer der Welt entwickelt. Sellafield expandiert, so dass das Werk immer mehr radioaktive Abfälle aufarbeiten kann. Es ist sehr wahrscheinlich, dass vom europäischen Kontinent aus angelieferte Abfälle über die Irische See transportiert werden und damit ein zusätzliches Risiko für uns darstellen. Wie es scheint, haben wir Iren dabei kein Mitspracherecht. Wir gelten als unbeteiligte Zuschauer. Niemand interessiert sich für unsere Zustimmung. Wir können zwar den Brennstoff selbst ablehnen, aber wir können nicht die Risiken ablehnen, wenn unsere Nachbarn ihn akzeptieren. Wir haben uns als Land entschieden, auf Kernkraft zu verzichten. Das sollte respektiert werden, und zwar sowohl im Hinblick auf die Annahme derartiger Abfälle als auch im Hinblick auf die mit dem Transport durch unsere Gewässer verbundenen Risiken.

Was das Rauchen betrifft, so haben die Gesetzgeber die Bedeutung des passiven Rauchens erkannt und Maßnahmen ergriffen, um Menschen in der Nähe von Rauchern zu schützen. Wir müssen erkennen, welche Auswirkungen die Wiederaufarbeitung, Verbringung und Rückverbringung auf jedermann hat, nicht nur auf die Herkunfts- und Bestimmungsmitgliedstaaten, die damit Geld verdienen.

 
  
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  Alejo Vidal-Quadras (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass nach mehr als anderthalb Jahren im Parlament endlich über den Bericht von Herrn Seppänen im Plenum abgestimmt wird. Im Ausschuss haben wir eine mehrheitliche Zustimmung erreicht, als die für die Verbesserung des Kommissionsvorschlags notwendigen Änderungsanträge abgefasst wurden, die der Rat unserer Meinung nach bereit ist zu akzeptieren.

Insbesondere möchte ich das neue System zur Notifikation und Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente hervorheben, das nach meiner Ansicht den Nutzen des Verfahrens der automatischen Zustimmung maximiert, das seinerzeit bereits vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss als wesentliches Element für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts hervorgehoben wurde.

Zudem stimmen die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge in jeder Hinsicht mit der ursprünglichen Zielsetzung des Vorschlags überein, nämlich die Rechtsvorschrift dem gemeinsamen Übereinkommen der Internationalen Atomenergiebehörde anzupassen. Hier hat das Parlament darauf bestanden, die Definitionen des Übereinkommens sowie den Anwendungsbereich der Richtlinie getreu wiederzugeben.

Was die von Frau Harms eingereichten Änderungsanträge betrifft, so möchte ich einige Bemerkungen machen: Erstens, das Übereinkommen stellt ganz klar die Bedingungen heraus, die den Mitgliedstaaten erlauben, radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennstäbe zu exportieren, und zweitens die Tatsache, dass ihre beharrliche Forderung, die Information über die Verbringung dieser Stoffe öffentlich zu machen, weitgehend ihrem Argument im Ausschuss widerspricht, als sie vor der Gefahr warnte, dass diese Stoffe in unseriöse Hände fallen könnten. Ich bin sicher, Frau Harms versteht das Risiko, das entstehen würde, wenn solch eine heikle Information jedermann zugänglich wäre.

Herr Präsident, ich möchte Herrn Seppänen für seine ausgezeichnete Arbeit und allen Schattenberichterstattern für ihre außerordentlichen Bemühungen und die Zusammenarbeit während des Prozesses danken und will meine Unterstützung für die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge bekräftigen. Hoffen wir, dass sich das Haus bewusst ist, dass die Angelegenheit, über die wir morgen abstimmen, keine Frage von „Ja“ oder „Nein“ zur Kernkraft ist, sondern ein Vorschlag, den Transport dieser Stoffe sicherer zu machen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Ich möchte dem Berichterstatter gratulieren und unterstreichen, dass die hier behandelte Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung ist, insbesondere für diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben. Die Vorschläge der Kommission zur Zusammenarbeit bei der Verbringung und der Endlagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ist Ausdruck für den Geist der Solidarität innerhalb der EU und den Blick in die Zukunft. Außerdem besteht kein Zweifel, dass die Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle sowie das System der vorherigen Genehmigung konsequenter werden müssen.

Mit der Schließung des ersten Reaktors des Kernkraftwerkes Ignalina und der geplanten Schließung des zweiten Reaktors in drei Jahren steht Litauen vor dem Problem der Lagerung abgebrannter Brennelemente. Momentan werden die Abfälle in Sondergebieten gelagert. Falls der Bau eines neuen modernen Kernkraftwerks mit Hilfe unserer Nachbarländer beschlossen wird, wäre die vorliegende Richtlinie von noch größerer Bedeutung für die gesamte Region.

Ich möchte auch unterstreichen, dass wir die wissenschaftliche Forschung in Bezug auf die Neutralisierung von radioaktiven Abfällen fördern müssen. Das könnte eine der Prioritäten für das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft sein.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Frankreich hatte eine Welle der Empörung ausgelöst, als es die Verbringung radioaktiver Abfälle als Militärgeheimnis einstufte. Damit verweigerte es den lokalen gewählten Vertretern und den örtlichen Gemeinschaften das Recht, über die Durchfahrt von Zügen mit hochgefährlichem radioaktiven Material durch ihr Territorium informiert zu werden.

Erst kürzlich, am 16. Mai 2006, wurde ein Mitglied der französischen Zivilgesellschaft wegen Besitzes einer ebenfalls unter das Militärgeheimnis fallenden UVP-Dokumentation über die Widerstandsfähigkeit des EPR-Projekts gegenüber Flugzeugabstürzen vorübergehend festgenommen.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Parlaments, der mit der vagen Formulierung, dass „Auskünfte über (...) Sendungen mit gebührender Sorgfalt gehandhabt werden und gegen Missbrauch geschützt sind“ den französischen Gedanken wieder aufgreift, schlägt damit faktisch die Institutionalisierung des Militärgeheimnisses auf europäischer Ebene vor.

Wird das Europäische Parlament, Weltmeister aller Klassen, wenn es darum geht, Transparenz und demokratische Kontrolle auf der internationalen Bühne zu fördern und zu fordern, sich selbst verleugnen und in der Nuklearfrage eine Ausnahme machen? Unser Parlament würde erheblich an Glaubwürdigkeit einbüßen, sollte es bei hochradioaktiven Abfällen Undurchsichtigkeit zur Regel machen.

Wir wissen, dass bei der Bewirtschaftung nuklearer Abfälle die Lösung nicht darin besteht, sie zu vergraben. Deshalb sind wir gegen den geplanten Bau eines europäischen Atommülldepots in Bure, in meiner Region, oder wo sonst auch immer. Darüber hinaus ist es unverantwortlich, die Atommüllbewirtschaftung, wie vorgeschlagen, an Drittländer – beispielsweise die Ukraine oder Russland – zu delegieren. Die Idee ist ethisch und moralisch verwerflich, wenn es um Nuklearabfälle geht, die – und das dürfen wir nicht vergessen – auf ewig überwacht werden müssen.

In der Zwischenzeit besteht die annehmbare Lösung – und diese Antwort möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten geben – darin, dass die Abfälle innerhalb der Kernkraftwerke eingelagert werden. Dies ist der einzige Ort, an dem sie in Sicherheit sind, ganz abgesehen davon, dass damit der Abfall-“Tourismus“ quer durch Europa auf der Straße oder Schiene aufhören würde.

Die Frage schließlich lautet: Wie lange müssen die europäischen Bürger noch warten, bis für den Nuklearbereich die Transparenz von Informationen gilt?

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE-DE). – (SL) Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir die Stabilität unseres Systems nicht sicherstellen, keine klaren Vorschriften verabschieden und unseren internationalen Verpflichtungen im Bereich Energie nicht nachkommen, wurzelt das ganze Gerede von Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union nicht in der soliden Wirklichkeit.

Das Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie ist, ob es uns nun gefällt oder nicht, untrennbar mit der Energiefrage, einschließlich Kernenergie, verbunden. Tatsächlich steckt Kernenergie hinter gut 30 % der in Europa von 154 Reaktoren erzeugten Elektrizität. Werden die Gegner der Kernenergie, und zweifellos auch Mitglieder der Öffentlichkeit, mit diesen Zahlen konfrontiert, äußern sie Bedenken wegen der radioaktiven Abfälle. Nunmehr ist es an der Zeit, die derzeitige Richtlinie über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente von 1992 in Einklang mit den Entwicklungen der heutigen Gesellschaft zu ändern, und eben darauf läuft die Kommissionsvorlage hinaus.

Besonders lobenswert ist die Vereinfachung der geltenden Richtlinie, die klare Definition der Verfahren und des Sprachgebrauchs. Zudem erleichtert die rasante technologische Entwicklung heutzutage die Wiederverwendung und das Recycling von sage und schreibe 96 % sämtlicher hochradioaktiver Abfälle. Deshalb befürworte ich den Vorschlag zur Harmonisierung der Verwaltungsverfahren für abgebrannte Brennstäbe, unabhängig davon, welche Verfahren in der nächsten Zeit angewendet werden. Meiner festen Überzeugung nach hat dieses Papier unsere Unterstützung verdient.

Gestatten Sie mir abschließend, der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass wir schlüssig und konstruktiv handeln und uns an die Stellungnahme des federführenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie halten werden. Zudem hoffe ich, dass wir, bevor wir überhaupt begonnen haben, die obige Richtlinie im Europäischen Parlament nicht unnötig mit zusätzlichem Text und Änderungsanträgen überfrachten, wodurch sie kaum durchzuführen wäre.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE). – (HU) Zum Thema Gesundheit und Sicherheit bieten die Artikel 31 und 32 des Euratom-Vertrags nicht nur eine Grundlage für die zu ändernden Rechtsvorschriften, sondern stellen auch eine Verpflichtung für uns dar.

Zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Bürger Europas müssen wir das Kernenergierecht auf dem aktuellen Stand halten. Ich glaube fest, dass wir genug tun, um unsere Verpflichtung zu erfüllen, und dass wir die Richtlinie 92/3/Euratom effizienter gestalten, wenn wir den Bericht Seppänen billigen.

Ich halte es für äußerst wichtig, dass sich die Rechtsvorschriften auf dem richtigen Mittelweg befinden, und dies in mehrerer Hinsicht. Erstens stellen sie die sorgfältige Überwachung des radioaktiven Abfalls und des verbrauchten Brennstoffs sicher, der nun wiederaufbereitet wird, ohne die Anwendung ungerechtfertigter Beschränkungen und Verbote. Zweitens gewährleisten sie die Sicherheit der Bürger, ohne die Wirtschaftsteilnehmer im Gegenzug mit unverhältnismäßig hohen Auflagen zu belasten.

Auch wenn durch die Verordnung der Geltungsbereich der Rechtsvorschriften ausgeweitet wird, löst sie sich nicht vom Subsidiaritätsprinzip. Mit anderen Worten, auch wenn durch das neue Recht die Menschen neue Garantien erhalten, sind die Mitgliedstaaten weiterhin für den Erlass von Verordnungen entsprechend den jeweiligen nationalen Besonderheiten zuständig, sowie dafür, das Arbeiten der Behörden sicherzustellen, die die Umsetzung dieser Verordnungen gewährleisten. Letzteres bedeutet jedoch auch, dass neben einer gemeinsamen Verbesserung der Rechtsvorschriften, die eine solide Sicherheitsgrundlage bieten, es auch notwendig ist, das effiziente Arbeiten der nationalen Behörden sicherzustellen, die diesen Rahmen bilden, damit jeder Bürger in der Europäischen Union von der größeren Sicherheit profitieren kann, die diese neue Richtlinie bietet.

All dies ist auch für die Zukunft der Energieversorgung Europas äußerst wichtig, denn wir sollten uns bewusst sein, dass der Erfolg dieses komplexen Vorgangs auch entscheidend dazu beiträgt sicherzustellen, dass die Menschen Vertrauen in die Kernenergie haben.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der Kommission für die Initiative bedanken, denn es ist an der Zeit, dass sich die Kommission um die wesentlichen Dinge in der Europäischen Union wie die Sicherheitsstandards und die extremen Risiken, die in dieser Technologe bestehen, kümmert und dass man sich bewusst wird, dass die Sicherheitsstandards, die es derzeit gibt, völlig unterschiedlich sind und in vielen Fällen einer besseren Kontrolle bedürfen, einer so genannten peer review oder einer anderen Methode der objektiven und transparenten Überprüfung.

Für mich stellt sich überhaupt die Frage, wie es in diesem Bereich mit der Mitsprache von Kommission, Parlament und den zuständigen Mitgliedstaaten aussieht. Wie sieht es mit der neuen Strategie aus, dass die nukleare working group des Rates für sich die Kompetenzen de facto exklusiv wahrnimmt und die anderen Partner, die wir im europäischen Entscheidungsprozess haben, in einer Art und Weise behandelt, wie es heute nicht mehr zeitgemäß ist? Wir sollten versuchen, eine ausgewogene Situation zu schaffen, indem wir bei Kontrolle und Transparenz, die in diesem äußerst sensiblen Bereich immer notwendiger werden, die Verantwortung heute wahrnehmen und nicht darauf warten, bis irgendwo ein Unfall passiert und dann nach den Verantwortlichen und Schuldigen gerufen wird.

Wir sollten auch die Wettbewerbsfragen ernst nehmen, nämlich welche Kosten bei der Entsorgung und Endlagerung sowie für die Sicherheit und Sicherung der Transporte entstehen und nach welchen Standards vorgegangen wird. Hier hat die Europäische Union Handlungsbedarf, und ich ersuche alle, in Anbetracht des fünfzigjährigen Bestehens des Euratom-Vertrags in eine seriöse Debatte einzutreten und Sicherheits- und Transparenzfragen in den Mittelpunkt zu stellen.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie die heutige Aussprache gezeigt hat, stößt der Bericht von Herrn Seppänen auf breite Zustimmung. Ich möchte dem Berichterstatter nochmals für seinen ausgezeichneten Bericht danken, der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausdrücklich unterstützt wird.

Was die Frage des Verbots der Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente aus der Gemeinschaft angeht, so möchte ich Ihnen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der vorgeschlagenen Richtlinie ins Gedächtnis zurückrufen, der außerdem die Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Länder verbietet, die nicht über die erforderlichen administrativen und technischen Kapazitäten verfügen, um die radioaktiven Abfälle oder abgebrannten Brennelemente sicher zu entsorgen. Die Kommission wird strikte Kriterien für entsprechende Entscheidungen festsetzen.

Die Mitgliedstaaten müssen auf der Grundlage strenger Vorgaben von der Kommission selbst von Fall zu Fall entscheiden, ob sie die Verbringung in ein Drittland genehmigen. Das ist die Antwort auf die im Verlaufe der Aussprache gestellte Frage.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Energiefragen eine möglichst große Transparenz brauchen. Das gilt auch für die Kernenergie.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.30 Uhr statt.

 
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